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HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. ERICH BRANDENBURG
O. PROFFB8OR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
XXIV. JAHRGANG
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE ZWEIUNDDREISSIGSTER JAHRGANG
"P ir F
VERLAG UND DRUCK
BUCHDRUCKERBI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG
DRESDEN 1929
Alle Rechte vorbehalten.
INHALT DES XXIV. BANDES,
Aufsätze.
Berney, Arnold, Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704). ......
Bock, Ernst, Monarchie, Einung und Territorium im späten Mittelalter (Ein
Beitrag zur deutschen Verfassungsgeschichte) . . . .........
Buchner, Max, „Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“ oder — Fäl-
schung? (Eine Entgegnung zur Frage der Echtheit der „Clausula“) . . .
Erdmann, C., Ferdinand I. und die Kreisverfassung . . . 2. 2..2..
Frahm, Friedrich, Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Ver-
TASSUNG: >. u.a 2403 a Bu 8 a ar en ea de Zee ya Bat e G
Kittel, E., Metternichs politische Grundanschauungen. . . .......
Koehne, Carl, Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland
im. „Jahre 53 vsChr. s 2 sa sea e E a T a
Koselleck, Arno, Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen
BEnIezeib: 10: 2 a a ee ee ee ee
Lintzel, Martin, Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben . ......
Prösch, Heinrich, Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1876 .....
Seuffert, Burkhard, Über die Veröffentlichung von Landtagsakten . . . .
Söchting, Walther, Die Beziehungen zwischen Flandern und England am
Ende des 14. Jahrhunderts . . . 2.22 2 Er onen.
Wortmann, K., Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege
Kleine Mitteilungen.
Andreas, Willy, Karl Wild... 2 22202 0200. Br er Wa
Baethgen, Fr., Harry Bresslau. . . 2.2: 2 2 CE ren
Berney, Arnold, Georg von Below . . 2... 2. 2 2. 22 nennen
Frantz, Günther, Zur Beurteilung Florian Geyers . . . .: 222 .20..
Laubert, Manfred, Beiträge zum Posener Mischehenkonflikt.. .. . .. .
Rein, Adolf, Nachrichten über Rankes Bibliothek. . . . . . 2.2 2 ..
an Ludwig, Datum und Weg der langobardischen Einwanderung in
ahan o aoa mae a a a LE E e A RE A
Besprechungen.
Acta Borussica. 11. Bd. August 1756 bis Ende 1758 (Weigel) ......
Adam von Bremen, Hamburgische Kirchengeschichte, 3. Aufl. Geschichts-
schreiber der Deutschen Vorzeit, Bd. 44 (Kirn) . . . . 2. 222.2...
Analecta Praemonstratensia. Tom. I (Dersch) . . . .. 2222220.
Anfänge, Die — des franziskanischen Dritten Ordens (Dersch) . . . . . . .
Aubin — Frings-Müller, Kulturströmungen und Kulturprovinzen in den
Rheimlanden (Helbok) . . 2.22: 2 22 Em nr en
Aufzeichnungen und Erinnerungen aus dem Leben des Botschafters Joseph
Maria von Radowitz (A. Hasenclever). . . 2. 2 2 2 2 2 2 00.
Baasch, Ernst, Geschichte Hamburgs 1814—1918 (Paul) . .......
Bechstein, Konrad, Feodor Streit, ein Kämpfer für Einheit und Freiheit.
1841811839 18005 =: 2 nen re Eee ee
Bibliographie Hungariae II (Hazi) . . 2:2: 2: 2m one.
Bierbaum, M., Bettelorden und Weltgeistlichkeit an der Universität Paris
(Dersch) 22% Das 2 Rue Erw ee
IV Inhalt
Brabant, Arthur, Generaloberst Max Freiherr von Hausen (R. Schmitt) . .
Brandt, Otto, Geschichte Schleswig-Holsteins (Paul) ..........
—, Heinrich Rantzau und seine Relationen an die dänischen Könige (E. Hoff-
Mannie e au. ae ar a en rn ae ae
Braubach, Max, Max Franz von Österreich, letzter Kurfürst von Köln und
Fürstbischof von Münster (0. R. Redlich) O E E E O E
—, Die Politik des Kurfürsten Josef Clemens von Köln bei Ausbruch des
spanischen Erbfolgekrieges und die Vertreibung der Franzosen vom Nieder-
thein (Platzhól) „44 ae a a ra a e
Britsch, A., La Jeunesse de Philippe-Egalit& (Misslack). . . ......
Bünger, F, Studentenverzeichnise der Dominikanerprovinz Saxonia
(EUbbine): a 4.0: 2,4 2 0 ee en ee Er We
Burckhardt, Jacob, Weltgeschichtliche Betrachtungen. Hrsg. von Rud. Marx
Cambridge, The — ancient history. Vol. II (H. Bonnet) . .......
ea Vole HE Dors je. 2. 2.8.0 0 a Fee an
Cambridge, The — medieval history. Vol. V (Schmeidler) . . . ......
Candioti, Alberto M., Historia de la Institucion Consular en la Antigüedad y
en la Edad Media (Hadank). . .... 2.2222 .. Da O
Caspar, Erich, Primatus Petri (Kirn) ........ Ba a ae ar Mel
Cohn, W., Das Zeitalter der Hohenstaufen in Sizilien .. . . . 2...»
Davidsohn, Robert, Geschichte von Florenz, Bd. IV (Doren). .....
Dinnies-Dinse, Paul, Aus der Arbeit des Familienforschers (K. H. E)
Dopsch, Alphons, Die deutsche Kulturwelt des Mittelalters (Herbst) .
Dungern, O., Mutterstämme (K. H. Lampe) . . ... 2.22 22200.
Ebert, Max, Reallexikon der Vorseichichie. Bd. 2—5 (Jacob-Friesen) . . .
Ehrle, F. K., Der Sentenzenkommentar Peters von Candia, des Pisaner Papstes
Alexanders V. (Dersch) . . . ao eaa e
Ellinger, Georg, Angelus Silesius (Bornkamm) . . . 2. 22222000.
Elsaß-Lothringisches Jahrbuch. Bd.5 . . .. 2. aaa
Embassy, The — of Sir Thomas Roe to India 1615-—19 (Haenclever) . . . .
Farrer, J. A.. Die Europäische Politik unter Eduard VII (Platzhofi) . . . .
Fassbinder, Maria, Der ‚JJesuitenstaat‘‘ in Paraguay (Hadank) . .... .
Fink,Georg, Geschichte des hessischen Staatsarchivs zu Darmstadt (E.Hoffmann)
Fischnaler, Konrad, Festschrift zu Ehren —. (Kogler) . . .......
Franz, Günther, Bismarcks Nationalgefühl (Platzhoit) Be ne
Friederici, Georg, Der Charakter der Entdeckung und Eroberung Amerikas
durch die Europäer (Hadank) . . 2.2. aaa ať‘
Galera, Karl Siegmar, von. Voltaire und der Antimachiavell Friedrichs des
Großen (Heydemann) . . 2 2 2: 2 2 m En ren
Gerhard, Zur Geschichte der rheinischen Adelsfamilien (K. H. Lampe) . . .
Grabmann, Martin, Mittelalterliches Geistesleben (Leisegang) . . . . . .
Grüninger, Karlhans, Das älteste deutsche Schmiedehandwerk auf dem Lande
(K H-Tampe): ze Sr a ee ter a ee ee er
(rutenberg-Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens des Gutenberg-
Museums in Mainz (Mentz) . 2 2 2 2: EEE a
Hadorn, W., Geschichte des frühen und hohen Mittelalters (Fr. Schneider)
Handatlas, Geschichtlicher — der Rheinprovinz (Helbok) . . . » 2...»
Hassinger, Hugo, Die Tschechoslowakei (J. Pfitzuer) . . 22.2.0. .
Hein, M., Johann von Hoverbeck ( Mentz) Bee an edv e dar vn ai E
Heinl, Karl, Fürst Witold von Litauen in seinem Verhältnis zum deutschen
Orden in Preußen während der Zeit seines Kampfes um sein Iitauisches
Erbe 1382—1401 (K. H. Lampe)... 2 2 2 2 EEE rn
Hentig, Hans von, Machiavelli (ders). . 2.2 2 2 2 2 a
Hessel, A., Geschichte der Bibliotheken (E. Hoffmann) . . 2... 2 .2..
Hönig, Joh., Ferdinand Gregorovius, der (reschichtsschreiber der Stadt Rom
(W. Goetz) a a Rah a Si aa Me a LR SE re ae arar lee ae a
Hofmeister, Adolf, Die Prüfeninger Vita des Bischofs Otto von Bamberg
(E. Schulz) a a a Br ae a a ae ee ee eat
Inhalt
Holmquist, Hjalmar, Die schwedische Reformation (Paul) ........
Hürlimann, Martin, Die Aufklärung in Zürich (Kaegi) . . . . . 22...
inscriptiones Latinae Christianae veteres ed. Diehl (M. Manitius) . .. . .
Kaindl, Raimund Friedrich, Österreich, Preußen, Deutschland (Schüßler)
Kantorowicz, Ernst, Kaiser Friedrich der Zweite (F. Schneider) . . . . .
Kelleter, Heinrich, Geschichte der Familie J. A. Henckels in Verbindung mit
einer Geschichte der Solinger Industrie (K. H. Lampe)... .- .. .
Klibansky, Die topographische Entwicklung der kurmainzischen Amter in
Hessen (M. Stimming). - . . a 2 2 2 or nen
Kohlrausch, Robert, Deutschen Denkstätten in Italien. III... ....
Kraus, Herbert, Gedanken über Staatsethos im internationalen Verkehr
AbTTEID): sa u a ee a a a ee ra ae i
K unze, Arno, Die nordböhmisch-sächsische Leinwand und der Nürnberger
Großhandel, mit besonderer Berücksichtigung des Friedland-Reichen-
berger Gebietes (J. Pfitzner). . . . .- 22 2220220 n.e
Loewe, V., Ein Diplomat und Gelehrter Ezechiel Sponheim, 1629—1710
(Menta) a e ae a war A ee a hr ae ge Be a a ee ee
Luther, Dr. Martin, —s Briefe . .. 2.2 22 2 Er rn
Macchiavelli, Der Fürst, Übersetzt v. F. Blaschke (K. H. Lampe) . .. . .
Machiavelli, Niccolo, Gesammelte Schriften in fünf Bänden (Ders.) . ... .
Macdonald, A. J., M. A. Lanfranc (Kim) . .... 2. 2 22200.
Martin, William, Histoire de la Suisse (Stenzel). .. 2... 222200.
Masur, Gerhard, Rankes Begriff der Weltgeschichte (Schmeidler) . . . . .
Maull, Otto, Politische Geographie (Rudolphi) . . . s 2.2222...
Meiche, Alfred, Historisch-topographische Beschreibung der Amtshaupt-
mannschaft Pirna (R. Kötzschke). . . .. 2. 2: 2 2 22 rennen.
Mirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums und des römischen Katholizis-
Mus>4, Auf a a er a ee Br Betr
Molisch, Paul, Geschichte der deutschnationalen Bewegung in Österreich
von ihren Anfängen bis zum Zerfall der Monarchie (P. Geist-Lanyi) . . .
Monumenta Germaniae historica. Die Urkunden der deutschen Könige und
Kaiser, 5. Bd., 1. Teil (Schmeidler). . . ...: 2 2 222000.
Nuntiaturberichte aus Deutschland mit ergänzenden Aktenstücken. 2. Abt.,
Bd. 1, 3 u. 4, ed. S. Steinherz (K. Schellhaß) . ..... 222.20.
Oncken, Hermann, Die Rheinlandpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis
1870 und der Ursprung des Krieges von 1870/71 (F. Hartung) . . . . .
Öttenthal, Emil von, Festschrift zu Ehren —s (Kim) . . .. . 2.2...
Otto, W. F., Die altgriechische Gottesidee (Leisegang) . . .. .....
Papsttum und Kaisertum (E. Hoffmann) . ... 22.222 20000.
Pastor, en von, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittel-
alters, Bd. X, 1585—1591 (W. Friedensburg) - - . 22000.
Paul, Johannes, Nordische Geschichte (Jürgens) . . . 222.220.
Paul, Johannes, Gustav Adolf, 1. Bd. (H. Schulz)... . 2... 22.2 ..
Piur, Paul, Petrarcas „Buch ohne Namen“ und die päpstliche Kurie (Joa-
CHIMSen).* suckcue eaa e en a dit La Er ee e
Radowitz, Joseph Maria von, Briefe aus Ostasien (A. Hasenclever) . . . . .
Read, Compers, Mr. Secretary Walsingham and the policy of Queen Elizabeth
(Brinkmann)... sw... 32.2.4880 & en ae A nn far A ae
Reimer, Historisches Ortslexikon für Kurhessen (Ebel) .. . 2.2...
Reincke, H., Hamburg, ein kurzer Abriß der Stadtgeschichte von den An-
fängen bis zur Gegenwart (Brandt). . . ... 222202000.
Rohmer, Dietrich, Vom Werdegang Friedrichs des Großen (Weigel) . . . .
Rüdt von Collenberg, Frh. Ludwig, Die deutsche Armee von 1871 bis 1914
(BR Schmitt). 2 0 en Seen ar a ee a ae a de
Russel, R. R., Economic aspects of southern sectionalism 1840—1861
(Darmstädter) 2. 2 0.0.4.0: 20 an ae Eee an ae
Salis-Seewis, Guido von, Ein bündnerischer Geschichtsforscher vor hundert
Jahren (Schmeidler) . . 22 2:20 ner nnn.
VI Inhalt
Seite
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (Stenzel). . . . 2.22... 636
Santifaller, Leo, Calendarium Wintheri (v. Wretschko). . . ...... 638
Saxer, E., Das Zollwesen der Stadt Basel bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts
(Stenzel) Dar a ee a e S a e ea a a a re e er Er 495
Schellhass, Gegenreformation im Bistum Konstanz im Pontifikat Gre-
gors IL, 1572—1585 (Mentz) . ... s oaea 118
Schleswi -Holsteinische Siegel des Mittelalters (E. Hoffmann)... . . . 620
Schmid, Paul, Der Begriff der kanonischen Wahl in den Anfängen des In-
vestiturstreits (Kirn) . . . . 2 2 Co 2 oo rennen 629
Schneider, Fedor, Rom und Romgedanke im Mittelalter (Doren) .... . . 256
Schnürer, Gustav, Kirche und Kultur im Mittelalter (E. Hoffmann) . . 85
Schtscherbatow, Fürst, Über die Sittenverderbnis in Rußland (Winkler) 294
ee , Paläographie der jurist. Handschriften des 12. bis 15. Jahrhunderts
)
BE ae eh une Mr ee Deus el de > er Are 114
Seignobos, Ch., Histoire politique de l’Eurpoe contemporaine 1814—1914
(Schnabel) i e e a 0:4 2:24 u: ade aa a ar a ae zur a ee ee ar 102
Sickel, Theodor, Denkwürdigkeiten aus der Werdezeit eines deutschen Ge-
schichtsforschers (Seh) +. 2 aa ee ee are are 328
Stern, Alfred, Abhandlungen und Aktenstücke zur Geschichte der Schweiz
(Weller) Eee a a re Le A en Be a a a DE u fr AA 667
Stolze, Wilhelm, Bauernkrieg und Reformation (Kim)... ......- 283
Stowasser, Otto H., Das Land und der Herzog (O. Stolz) ....... 267
Strantz, Kurd von, ‚Dynastische Forschungen am Beispiel ie Strantzschen
Geschlechtskunde (K: H: Lampe). ur 2 va ee at 668
Tausend Jahre deutscher Kultur am Rhein (Kirn). s 2.202 2-0.» 4 318
Thüngen, Rudolf Reichsfreiherr von, Das reichsritterliche Geschlecht der
Freiherrn von Thüngen (K. H. Lampe) . ... 2.2... 0.0... 275,
Urkundenbuch der Universität Wittenberg, bearbeitet von Walter Friedens-
Dirke c nae a a er re E E 512
Verzeichnisse, Beschreibende — der Miniaturen-Handschriften der
Preußischen Staatsbibliothek zu Berlin (W. Holtzmann) . ...... 615
Weniger, Erich, Die Grundlagen des Geschichtsunterrichts (Stach) . . . . 491
Weymann, Carl, Beiträge zur Geschichte der christlich-lateinischen Poesie
(Schmeidler).s. = “a o war ee we re ee Be Beer 663
Wilhelm, Kaiser Wilhelms I. Weimarer Briefe (Platzhoff). ..... - . 104
Witschi, Rudolf, Friedrich der Große und Bern (Weigel)... .... . 292
Wolters, Friedrich, Der Donauübergang und der ruch in Serbien durch
das IV. Reservekorps im Herbst 1915 (R. Schmitt) . ........ 512
Württembergische Regesten von 1301—1500 . . . a s soas aoa aens’ 323
Zeller, Gaston, La Réunion de Metz à la France, 1552—1648 (W. Mommsen) 649
Zeitsehriftenschau.
Genealogische Zeitschriften (Lampe) . . .. 2. 2222220. ar E 328
Frühes Mittelalter (Stach). .. ... . . ee ee ee Are ale 334
Späteres Mittelalter (Herbst) . . . 22 2 222er ne 613
Neueste Zeit (Herzfeld) . . . 2:22 2 mon net nn 123
Aus der skandinavischen Zeitschriftenliteratur 1925 (Paul) Be ee Il
Nachrichten und Notizen.
Preisarbeiten +: 4.2224 2 =. 22 a8 du Sasse 140
Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Institute
138, 352, 525, 674
16. Versammlung deutscher Historiker .. .. 2.222200 0. 352
Personalien & 54. 2... aus ne ar Sa ae re IR a d 141, 356
Todesfälle: von Below 356. — Boehmer 141. — von Riezler 141. —Varges 356.
Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Helmut Hör.
0CT7 1077
| ~ HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
=
ı Je HERAUSGEGEBEN VON
Dr. ERICH BRANDENBURG
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
"0. XIV. JAHRGANG
“= NEUE FOLGE DER
EUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE ZWEIUNDDREISSIGSTER JAHRGANG
1. HEFT
AUSGEGEBEN AM 1. SEPTEMBER 1927
Digitized by Google
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HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
Herausgegeben von Prof. Dr. Erich Brandenburg in Leipzig.
Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden |
Der Preis für das Heft im Umfange von 11 Bögen beträgt 6 Reichsmark
Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem per
sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.
Die darin enthaltene „Zeitschriftenschau* hat die Aufgabe, eine
systematische Übersicht über die in deutschen Zeitschriften niedergelegten
Forschungsergebnisse zu geben. Diejenigen Herausgeber, welche Wert au:
Berücksichtigung ihrer Zeitschrift legen, werden um Einsendung von Sonder-
abzügen der aufzunehmenden Arbeiten an die Schriftleitung (Leipzig, Univer-
sität, Bornerianum I) gebeten.
Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von
Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Erich Brandenburg geführt, der von Herrn
Dr. H. Wendorf in Leipzig (Universität, Bornerianum I) als Sekretär unter-
stützt wird.
Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig- Gohlis, Poeten-
weg 21) zu richten. Aufsätze, Kleine Mitteilungen und Kritiken werden mit
40 Reichsmark je Bogen honoriert. Bei Notizen gilt das Besprechungs-
exemplar als Honorar.
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung
der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum I)
‘erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht-
erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen
usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim
Erscheinen der Schriftleitung zugehen zu lassen.
INHALT DES 1. HEFTES
Aufsätze: f
Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben. Von Priv -Doz. Dr. Martin Lintzel
DEREN ee Be ee Der A ra
Ferdinand I. und die Kreisverfässung. Von Dr. ©. Erdmann in Würzburg .
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit. Von Dr.
Arno B6s8llack in GONE u u ra ia er ee
Kleine Mitteilungen:
Datum und Weg der langobardischen Einwanderung in Italien. Von Prof. Dr.
Erüwis Geomar IN TIIBRGBR. asia 5 2a ee a re
Beiträge zum Posener Mischehenkonflikt. Von Univ.-Prof. Dr. Manfred Laubert
BI ER a ee ee a E T E E T
Kritiken:
Herbert Kraus, Gedanken über Staatsethos im internationalen Verkehr. Von
Butv- Prof. Dr. B. Jahrreih iu LAIR . 200% 20.004. 0 06 wi a La a
Otto Maull, Politische Geographie. Von Priv.-Doz. Dr. H. Rudolphi in Leipzig
The Cambridge ancient history. Vol.Il. Vou Pıiv.-Doz. Dr. Hans Bonnet
I ERIBZIR a a ee ee Ba A EEE ee Er
Alberto M. Candioti, Historia de la Institución Consular en la Antigüedad y
en la Edad Media. Von Dr. K. Hadank in Berlin-Friedrichshagen . . . .
Gustav Schnürer, Kirche und Kultur im Mittelalter. Von Dr. E. Hoifmann
I IR u ae er ee Ze ee Be Be ey A Free AB ae Korte
Adolf Hofmeister, Die Prüfeninger Vita des Bischofs Otto von Bamberg. Von
Di B: Schule in His s ra nee ea A
E-
Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben.
Von
Martin Lintzel.
Im Jahre 919, in dem Heinrich I. gegen Burchard II. von
Schwaben zu Felde lag, um ihn zur Anerkennung seines König-
tums zu zwingen, wurde der Herzog auch von Rudolf II. von
Hochburgund bedrängt!. Ob die beiden Könige ein Bündnis
geschlossen, ob ihre Züge gegen Schwaben einen Zusammenhang
hatten, ja, ob sie nur einigermaßen gleichzeitig stattfanden, ist
uns nicht überliefert. Aber man wird annehmen können, daß
es die Wirren in Deutschland waren, die Rudolf II. veranlaßten,
jetzt wieder die alten burgundischen Eroberungspläne aufzu-
nehmen*, und daß dem deutschen König die kriegerischen Ver-
wicklungen des schwäbischen Herzogs nur gelegen kamen. Man
hat, was an sich nicht unwahrscheinlich ist, geglaubt, zeigen zu
können, daß Heinrich auch in Schwaben selbst Verbündete ge-
funden hat. Doch die Behauptung von Waitz, daß wenigstens
ein Teil des schwäbischen Episkopats an der Wahl des Königs
in Fritzlar teilgenommen habe, läßt sich nicht beweisen°; und
die Worte des Hepidannus: ‚„Iisdem diebus Burckhardo duce
1 Vgl. G. Waitz, Jahrb. d. deutsch. Reiches unter König Heinrich I., 3. Aufl.
1885, S. 42 ff. Waitz stellt übrigens die beiden Angriffe auf Schwaben als zusammen-
kanglos dar. |
2 Schon 911 oder 912 war ein burgundischer Einfall in Schwaben erfolgt.
Vgl. A. Hofmeister, Deutschland u. Burgund im früheren Mittelalter, 1914, S. 35.
3 Waitz a.a.0.S.38. Die von Waitz angeführte Bemerkung des Continuator
Reginonis (herausgegeb. v. F. Kurze 1890) beweist nichts für eine Anerkennung
durch die Schwaben oder durch einen Teil von ihnen schon in Fritzlar, und Widukind
versteht unter Franken nicht, wie Waitz annimmt, alle außersächsischen Deutschen.
Vgl. H. Breßlau, Aufgaben mittelalterlicher Quellenforschung, Straßburger Uni-
versitätsschrift 1904, S. 47, Anm. 2.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd.24, H. 1. 1
9 Martin Lintzel
Alamannorum bella gerente, populis etiam inter se dissidentibus
propter Saxonicum Heinricum regem factum‘‘!, aus denen Waitz
auf einen Bürgerkrieg in Schwaben schließen wollte?, beziehen
sich doch wohl auf die Kämpfe zwischen den deutschen Stämmen
und nicht auf Streitigkeiten innerhalb eines Stammes. Wäre
das gemeint gewesen, so hätte Hepidannus sicher ;,populo inter
se dissidente“ geschrieben.
Es gelang Burchard bekanntlich, den König von Hochburgund
in der Schlacht bei Winterthur zu schlagen’. Mit Heinrich
dagegen scheint es überhaupt nicht, mindestens nicht zu be-
deutenden Kämpfen gekommen zu sein. Widukind berichtet
darüber: ,Hic (Burchard) cum esset bellator intolerabilis,
sentiebat tamen, quia valde prudens erat, congressionem regis
sustinere non posse, tradidit semet ipsum ei cum universis
urbibus et populo suo4.“ Welche Folgen der Frieden mit Hein-
rich etwa für den burgundischen Krieg gehabt hat, ob erst
nach ihm die Schlacht bei Winterthur möglich wurde, ja, wie
der Krieg endete, wissen wir nicht. Ebenso ist unbekannt, wie-
weit der Vertrag mit Heinrich durch die Kriegslage gegen Burgund
beeinflußt wurde. Doch liegt es nahe, den Grund dafür, daß
der König 919 Schwaben gegenüber so rasch und scheinbar ohne
Schwertschlag zum Ziele kam, in dem Angriff des burgundischen
Königs und dem Wunsche Burchards zu suchen, gegen ihn freie
Hand zu haben.
Über die Bedingungen, unter denen sich die Unterwerfung
Burchards vollzog, läßt sich aus den Worten Widukinds so gut
wie nichts folgern. Und die rechtlichen Grundlagen, auf denen
in den nächsten Jahren die Beziehungen des schwäbischen
Herzogs zum deutschen König basierten, lassen sich nur sehr
dürftig und undeutlich aus einigen wenigenNachrichten ermitteln.
Sicher ist wohl bloß, daß Heinrich in Schwaben als König an-
1 Vita S. Wiboradae, SS. IV, S. 453, Anm. 14. Waitz, S. 38, Anm.3, meint
selbst, daß man ‚‚dieseWorte allenfalls auch von den verschiedenen Stämmen Deutsch-
lands verstehen könnte“.
2? A. a. O. S. 38 u. 43. Die S. 43, Anm. 2 erwähnten Stellen über die Behandlung
der Kirchengüter beweisen nichts für einen Konflikt schon 919.
3 Waitz a. a. O., S. 42f.
4 Widukindi rer. gest. Saxon. libri III, herausgegeb. von K. A. Kehr. 1904, I,
cap. 27.
Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben 3
erkannt wurde, und daß diese Anerkennung hier mehr zu be-
deuten hatte, als etwa die zwei Jahre später in Bayern erfolgte.
Darüber lassen Widukinds Worte keinen Zweifel, der im Gegen-
satz zu dem, was er von Arnulfs Unterwerfung erzählt'!, bei
Burchard von einem freundlichen Empfang durch den König und
Benennung als „amicus regis“ nichts weiß. Diese Darstellung
Widukinds scheint völlig bestätigt, wenn man sieht, daß in
schwäbischen Privaturkunden aus der Zeit Burchards fast durch-
eäneig nach Regierungsjahren des Königs datiert wird, während
in Bayern nur eine Privaturkunde den Namen Heinrichs nennt ?.
Die Verfügung über das Königsgut in Schwaben hat der neue
Herrscher offenbar bekommen oder behalten: 920 hat er
einem Vasallen Burchards eine Verleihung daraus gemacht®.
Reichlich unklar bleibt, wie das Verhältnis von König und Herzog
zur schwäbischen Kirche war. In einer Urkunde vom 6. Januar
924 spricht Burchard, nachdem er alte kaiserliche Diplome ein-
gesehen hat, einer Kirche bestimmte Einkünfte zut: Der Herzog
bestätigt königliche Verleihungen. Er beruft sich dabei in der
Urkunde auf die licentia regis. Ob es sich bei dieser licentia
um eine einmalige Vereinbarung oder um eine allgemeine Rege-
lung handelt, ist nicht gesagt. Aber man möchte an das
letzte denken, wenn man berücksichtigt, daß aus der Regierungs-
zeit Burchards nicht ein einziges Diplom Heinrichs für eine
schwäbische Kirche vorhanden ist, daß man sich dagegen auch
in anderen Fällen, als in dem in der Urkunde vom 6. Januar 924
erwähnten, mit Sachen an den Herzog gewandt hat, die man sonst
gern vor den König brachte. So erfahren wir aus einer Urkunde
vom 8. März 920, daß unter Burchards Vorsitz ein Streit zwischen
St. Gallen und dem Bischof von Chur um die Abtei Pfaefers
entschieden wurde. In einer ähnlichen Angelegenheit urteilte
der Herzog nach einer Urkunde aus dem Jahre 926 zugunsten
2? Widukind a. a. O.
2 Vgl. Waitz a. a. O., S. 248 f.
3 D. H.I. 2.
* Siehe Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, 1. Band, bearbeitet
von J. Escher u. P. Schweizer, 1888, Nr. 188. |
5 Siehe Urkundenbuch der Abtei St. Gallen, III, herausgeseb. von H. Wart-
mann 1882, Nr. 779.
1?
4 Martin Lintzel
des Klosters Waldkirchen!. Es sieht nach alledem so aus, als
wenn Heinrich wenigstens einen Teil des Regiments über die
schwäbische Kirche an Burchard abgetreten habe, ja, als wenn
die Verfügung über das Kirchengut dem Herzog zugestanden
hätte. Wäre das aber richtig, so läge die Vermutung nahe, daß
Burchard — dem Eigenkirchenrecht entsprechend — auch die,
sonst vom König ernannten, Vorsteher der Kirchen bestellt hat.
Doch ein sicheres Urteil ist bei der Dürftigkeit der Quellen un-
möglich. Wer zwischen 919 und 926 die Reichsklöster in Schwa-
ben besetzt hat, ist unbekannt. Von Ernennungen schwäbischer
Bischöfe in der in Frage kommenden Zeit sind wir nur über die
Udalrichs von Augsburg 923 näher unterrichtet. In seiner
Vita Oudalrici schreibt Gerhard darüber: „Machinatione nepotis
sui Burchardi ducis et aliorum propinquorum suorum Heinrico
regi praesentatus . . .““ und weiter: „rex... in manus eum
accepit munereque pontificatus honoravit“ ?. Danach setzte
Heinrich den Bischof ein, der vom Herzog präsentiert war. Doch
es ist gar nicht ausgeschlossen, daß der Verfasser der Vita das
zu seiner Zeit geltende Recht mit der Erinnerung daran verquickt
hat, daß Udalrich sein Bistum von Burchard erhielt.
Wie aber auch die rechtliche Lage gewesen sein mag, tatsäch-
lich waren die Beziehungen zwischen dem König und dem
schwäbischen Herzogtum sehr locker. Es ist schon erwähnt,
daß bis 926 keine Urkunde Heinrichs für ein kirchliches Stift
in Schwaben vorhanden ist; ebensowenig für einen Laien, außer
dem bereits erwähnten Diplom für einen Vasallen Burchards,
das also eine Gunstbezeigung für diesen darstellt’. Für die
Besetzung der Bistümer war, wie das Beispiel Augsburgs 923
zeigt, der Wille des Herzogs, nicht der des Königs maßgebend‘.
Auf der von Heinrich 922 nach Koblenz berufenen Synode war
von den schwäbischen Bischöfen ein einziger anwesend, und es
ist bezeichnend, daß es der war, dessen Bistum dem eigentlichen
Machtbereich des schwäbischen Herzogs am fernsten lag: Rich-
1 Siehe Codex diplomaticus Alemanniae, herausgegeb. von P.T. Neugart, I,
1791, Nr. 714.
23 Gerhardi vita S. Oudalriei, SS. IV, S. 387, vgl. Waitz a. a. O., S. 75.
®D.H.1 2.
4 Um so mehr, als Heinrich sehr wenig daran liegen konnte, das Herzogshaus
dwch den Augsburger Bischofsstuhl noch zu stärken.
Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben 5
win von Straßburg.. Burchard hat sich, soweit wir sehen, am
königlichen Hofe einmal eingefunden: im November 920 auf
dem Hoftag in Seelheim®. Sollte sich etwa in diesem Besuch
ein engeres Abhängiekeitsverhältnis zum König aussprechen,
so dürfte dies bald ein Ende gefunden haben, und zwar durch
eine Schwenkung der schwäbischen Politik. Im Jahre 922 hat
Burchard seine Tochter Bertha mit Rudolf von Hochburgund
vermählt®. In demselben Jahre rückte Rudolf in Italien eint,
wo er zunächst vermutlich diplomatisch, vier Jahre später be-
kanntlich auch militärisch von seinem Schwiegervater unter-
stützt wurde®. Es scheint sich bei dieser Verbindung nicht um
eine Vereinbarung zu handeln, die einseitig zugunsten Rudolfs
erfolgte®. Er dürfte bei dieser Gelegenheit auf seine Absichten
gegen Alemannien verzichtet haben, der Druck an der schwä-
bischen Südwestgrenze hörte auf. Das Bündnis mit Rudolf
mußte Burchards Stellung stärken, und tatsächlich ist, soweit
wir sehen, die Macht des Herzogs um 922 und in den folgenden
Jahren besonders groß und selbständig gewesen.
Burchards Stellung in Schwaben kennen wir so gut wie aus-
schließlich aus seinen Beziehungen zur schwäbischen Geistlich-
keit. Er lebte bekanntlich in der Erinnerung des Klerus als sein
Bedrücker fort. Die Verfasser der Vita Wiboradae? und der
Miracula S. Verenae® sowie Ekkehard IV. von St. Gallen? und
Hermann von Reichenau!‘ beweisen das zur Genüge. In welcher
Zeit der Herrschaft Burchards seine Gewalttaten gegen die
Kirche geschehen sind, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Es
mag sein, daß sie seine ganze Regierung durchdauerten. Aber es
I Siehe Const. I, Nr. 434.
2 Siehe D. H. I. 2; vgl. Waitz a. a. O., S. 50f.
3 Siehe Waitz a. a. O., S. 65.
4 Vgl. R. Poupardin, Le royaume de Bourgogne, Paris 1907, S. 40.
5 Siehe Waitz a. a. O., S. 84.
* Sonst hätte ihm Burchard kaum seine Tochter gegeben. Daß das Bündnis
von seiner Seite freiwillig war, zeigt sich vor allem darin, daß er auch 926 Rudolf
beistand, als dieser in Italien auf Schwierigkeiten stieß,
7 5S. IV, S. 453 f.
° SS. IV, S. 457 f.
® Ekkeharti (IV.) Casus sancti Galli, cap. 50, herausgegeb. von G. Meyer von
Knonau in: St. Gallische Geschichtsquellen, III, 1877.
10 SS. V, S. 112.
6 Martin Lintzel
ist doch bezeichnend, daß die beiden einzigen Episoden daraus,
über die wir besser unterrichtet sind und die wir datieren können,
ins Jahr 922 und die Jahre danach fallen. Zu 922 berichtet
Hermannus Contractus: ‚„Liudhardus a Burghardo duce, oppresso
Heriberto, Augiae praepositus, et fratres in exilium missi sunt ¢.‘‘
Und Ekkehard IV. und Hartmann, der Verfasser der Vita
Wiboradae, erzählen von einer Verfolgung des Abtes Engelbert
von St. Gallen?, der vielleicht 924, wahrscheinlich 925 gewählt
worden ist®. Man hat freilich darauf hingewiesen, daß gerade
in seinen letzten Jahren Burchard sich doch auch besser zur
Kirche gestellt hat?. Zurzach hat er, angeblich auf ein Wunder
der heiligen Verena hin, restituiert®. Die Bestätigung von
Kirchengütern 924®, sowie eine Entscheidung zugunsten des
Klosters Waldkirchen 9267 wurden schon erwähnt. Auch darauf,
daß sich Burchard in die Gebetsgemeinschaft von St. Gallen
aufnehmen ließ, hat man Gewicht gelegt®. Gewiß, aber gerade
St. Gallen gegenüber hat er sich dadurch nicht hindern lassen,
alle möglichen Wertgegenstände zu erpressen und zu behalten?,
und man hat ihm denn auch dort ein übles Andenken über den
Tod hinaus bewahrt!'. Von einem Umschwung in Burchards
Kirchenpolitik oder gar von einem Zurückweichen vor dem
Klerus kann sicher nicht die Rede sein. Er hat gerade in seiner
letzten Zeit die Kirche mit Willkür behandelt; wenn er auf der
einen Seite gab, so hat er auf der anderen genommen.
Diese Gewaltherrschaft des Herzogs über die Geistlichkeit
hatte ihre Bedeutung nicht nur für die innerschwäbischen Ver-
hältnisse. Sie mußte, da die Kirche sich immer als Reichskirche
fühlte, auch die Stellung zum Könige berühren. Inder Tat haben
wir Nachrichten, die darauf hindeuten. Ekkehard IV. erzählt:
„Purchardus . . . Engilbertum abbatem primo militibus suis
l a.a. O.
22.2.0.
3 Annales Sangallenses mai. 924,SS.1,5.78; vgl. zur Datierung Poupardin, S.312.
4 Siehe Waitz a. a. 0., 5. 44 f.
5 Miracula S. Verenae a. a. 0.
6 Siehe oben S. 3, Anm. 4.
7 Siehe oben S. 4, Anm. 1.
8 Waitz a. a. 0., S5. 44. Anm. 7.
° Vita S. Wiboradae cap. 26 u. 27, SS. IV, 5. 453f.
° Ekkeh., cap. 50.
bri
Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben 7
petivit; postea utique, quod cum rege Saxonico sentiret, insi-
mulatum, quaecumque loca sancti Galli sui rapere vellent, pa-
tienter tulit 1.“ Man hat die Richtigkeit dieser Nachricht be-
zweifelt?. Doch sie wird durch eine Aufzeichnung der Annales
Sangallenses maiores vorzüglich beglaubigt. Dort heißt es zum
Jahre 924 (in Wahrheit wohl 925): ‚Engilbertus abbas efficitur‘‘,
und zum Jahre 925 (in Wahrheit 926), nachdem der Tod Bur-
chards und der Ungarneinfall erzählt sind: „Engilbertus abba ab
Heinrico rege abbatiam suam suscepit.‘‘ Dies letztere fand ver-
mutlich, worauf D. H. I.12 hindeutet, im November 926 in
Worms statt. Der von den St. Galler Annalen verzeichnete
Zeitraum zwischen der Wahl Engelberts und seiner Einsetzung
durch den König findet offenbar seine Erklärung durch das, was
Ekkehard erzählt. Herzog Burchard hat den Abt verfolgt, er
hat ihn zweifellos bis zu seinem Ende verhindert, mit dem König
in Verbindung zu treten, und zwar, „quod cum rege Saxonico
sentiret“. Es liegt nahe, dieses Einverständnis mit dem ‚säch-
sischen König“ in der Absicht Engelberts zu sehen, sich von
Heinrich investieren zu lassen, was zu Burchards Lebzeiten, ob
mit oder ohne rechtliche Begründung wissen wir nicht, verhindert
und erst nach seinem Tode ausgeführt wurde. Alles in allem
sieht man deutlich, daß das kirchenfeindliche Vorgehen des
Herzogs auch seine Spitze gegen die Krone hatte. Heinrich I.
scheint nichts dagegen getan zu haben. Wenigstens bis 924 muß
er sich mit Burchard äußerlich nicht schlecht gestanden haben.
Er ließ es Ende 923 geschehen, daß das wichtigste schwäbische
Bistum an einen Verwandten des Herzogshauses kam; und die
in der Urkunde vom 6. Januar 924 erwähnte licentia regis zu
Burchards Bestätigungsakt° läßt sich doch nur verstehen, wenn
die Beziehungen des Herzogs zum König ungetrübt waren.
Ende April 926 ist Herzog Burchard in der Nähe von Novara
umgekommen®. Als seinen Nachfolger in Schwaben setzte König
1 Ekkeh., cap. 50.
* Siehe Waitz a. a. O., S.38, Anm.3 u. S. 44, Anm. 4; Meyer von Knonau, S. 190.
® Siehe oben S. 6, Anm.3. Vgl. auch Ekkeh., cap. 51.
t Siehe oben S. 4, Anm. 2.
® Siehe oben S. 3 Anm. 4.
° Vgl. Waitz a. a. O., S. 84.
8 Martin Lintzel
Heinrich den Franken Hermann ein, einen Vetter Herzog
Eberhards 1.
Man bezeichnet die Bedeutung dieses Ereignisses nur sehr
unvollständig, wenn man sagt ?, daß es dem König gelang, an die
Stelle eines widerspenstigen Herzogs einen ihm ergebenen zu
setzen. Es handelte sich um mehr als um einen der Krone gün-
stigen Personenwechsel.
Die eigentümliche Stellung, welche die Herzöge zu Beginn
des 10. Jahrhunderts in der Verfassung des Reiches einnahmen,
beruhte zum größten Teil auf der Unabhängigkeit ihrer Ein-
setzung vom Königtum. Als Repräsentanten des Partikularis-
mus der Stämme waren sie aufgekommen. Die Nachfolge im
Herzogtum wurde, vielleicht auf den Landtagen, jedenfalls
immer innerhalb der Stämme, als reine Stammesangelegenheit
geregelt. Nur über wenige Fälle liegen deutlichere Nachrichten
vor. So hat Arnulf von Bayern 935 seinen Sohn Eberhard zu
seinem Nachfolger ernannt und die bayrischen Großen ihm Treue
schwören lassen®. König Heinrich selbst war 912 wahrscheinlich
von den Sachsen zum Herzog gewählt, und 936 hat er vermut-
t! Ebenda, S. 91.
2 Wie, soviel ich sehe, allgemein geschieht.
3 Annales Juvavenses maximi 935. Herausgegeb. von E. Klehel, in Mitteilg.
d. Ges. f. Salzbg. Landeskunde 61, 1921, S. 38 = SS. XXX, S. 733.
4 Vita Mathildis ant. cap. 4, SS. X, S. 576: Waitz a. a. O., S.19, Anm. 3 heißt:
„V. Math. c. 4.: Principes quoque regni consilium ineuntes tractabant, quis heroum
principatum teneret. At ipsi prioris non immemores gratiae, ipsum illum filium
elegere ducem . Nam et armis Saxonum erat fortissimus. Nicht von einer Wahl
der Sachsen, der Sächsischen Fürsten, kann hier die Rede sein, wie Giesebrecht I,
S. 193 u. Löher 5.138 sagen; die Saxones stehen im Gegensatz zu den principes
regni.“ Regnum bedeutet aber ebensogut wie das deutsche Reich einen Stamm.
Bezöge der principatus des Nachsatzes sich nicht auf das regnum des Vordersatzes. so
brauchte er noch eine nähere Bezeichnung; da die fehlt, sollen doch wohl die principes
regni dieselben sein wie die, über die der principatus bestehen soll. Wieso die Saxones
im Gegensatz zu den principes regni stehen, ist nicht. einzusehen. Waitz interpretiert
freilich (im Text) den letzten Satz: „Durch die Waffen der Sachsen sei der Herzog
stark gewesen.‘ Er soll doch aber wohl bedeuten: „Auch an Wäffentüchtigkeit war
er der erste der Sachsen“. So aber paßt er ausgezeichnet. Denn er setzt offenbar
als Selbstverständlichkeit voraus, daß ein Sachse gewählt wurde, was aber bei einer
Wahl durch die Fürsten des Reiches durchaus nicht gesagt gewesen wäre. Hinzu
kommt, daß die Nachricht, der sächsische Herzog sei von den deutschen Fürsten
gewählt worden, unbedingt zu verwerfen wäre, während die, daB die Sachsen ihn er-
hoben hätten, durchaus annehmbar ist.
Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben 9
}
lich seinen Sohn Otto zum Nachfolger auch im Herzogtum wählen
lassen!. In Schwaben hat man 911 wahrscheinlich auf einem
Landtag über Burchards I. Anspruch auf das Herzogtum verhan-
delt?; er wurde verworfen. Auf welchem Wege 917 Burchard II.
zur Herrschaft gelangte, wissen wir nicht genau. Aber zweifellos
im Einverständnis mit seinem Stamm, denn gerade das schwä-
bische Herzogtum hat sich so deutlich wie möglich im Gegen-
satz zur Krone befunden. Jedenfalls hören wir nirgends von
einem Ernennungsrecht des Königs. Von den bisherigen Her-
zoeserhebungen war die Hermanns im Jahre 926 grundsätzlich
verschieden. An die Stelle eines durch den Willen des Stammes
erhobenen einheimischen Fürsten trat ein vom König eingesetzter
stammfremder Beamter. Die Selbständigkeit des schwäbischen
Herzogtums war damit vernichtet, Schwaben dem Reiche unter-
worfen. Dag dem wirklich so war, wird durch alle Nachrichten,
die wir aus der folgenden Zeit über das Herzogtum Schwaben
besitzen, völlig bestätigt.
Aus den Jahren nach Burchards Tode stammen die ersten
Diplome Heinrichs I. für schwäbische Kirchen. Am 3. November
926 hat er dem Bischof von Chur eine Ortschaft geschenkt?,
am 4. November St. Gallen seine Rechte bestätigt?. Auch später
hat er für schwäbische Stifter geurkundet®. Die von Burchard
verhinderte Verbindung des alemannischen Klerus mitdem König
wurde jetzt geknüpft. Der Abt von St. Gallen hat seine In-
vestitur von Heinrich erhalten® Die schwäbischen Bischofs-
wahlen zur Zeit Hermanns I. kennen wir noch schlechter als
die unter Burchard. Doch scheint auf die einzige Wahl, über die
wir etwas wissen, auf die Konrads von Konstanz 934, der Herzog
keinen Einfluß gehabt zu haben’. Wie es mit dem Einsetzungs-
I Vgl. M. Lintzel, Die Beschlüsse der deutschen Hoftage von 911—1056 (Histor.
Studien, hss. v. Ebering, Nr. 161, 1924), S. 47.
3 Vel. E. Dümmler, Gesch. d. Ostfränk. Reiches, III, 2. Aufl. 1888, S. 569 f.
Die Ann. Alam. 911, SS. I, S. 55 schreiben „injusto judicio“.
3 D. H. I. 11. (Nachdem er schon im August einen Priester Baldmunt in Kempten
freigelassen hatte, D. H. L 10.)
t D. H. I. 12.
5 DD. H. I. 15 u. 19.
* Siehe oben 8.7.
° Nach den bei Waitz a. a. O., S. 164, Anm. 6 erwähnten Quellen wurde er durch
den Einfluß Udalrichs von Augsburg Bischof.
10 Maıtin Lintzel
recht des Königs stand, ist nirgends gesagt, doch es ist als ganz
sicher anzunehmen, daß es galt. Daß der schwäbische Episkopat
jetzt in ganz anderer Weise als zur Zeit Burchards in der Reichs-
kirche aufgegangen war, zeigt die Erfurter Synode von 932. Auf
ihr waren drei, also fast sämtliche schwäbischen Bischöfe zugegen,
während die bayrischen noch immer ausnahmslos fehlten!. Wie
nach 926 das Herzogtum in Schwaben der Kirche gegenüber seine
Ansprüche aufgeben mußte, so war es jetzt auch mit seiner
selbständigen Politik zu Ende. Von Unternehmungen Hermanns
wie denen Burchards gegen Burgund und Italien hören wir nichts.
Und in dem Kampfe, der zu Beginn der Regierung Ottos I.
zwischen der Krone und den Herzögen um die Grundlagen der
herzoglichen Macht ausbrach, ist allein Hermann von Schwaben
immer auf der Seite des Königtums geblieben: in Schwaben war
dieser Kampf bereits 926 entschieden.
Über die Umstände, unter denen sich damals dieser Wandel
dort vollzog, schweigen die gleichzeitigen Chronisten völlig. Doch
kann man sich durch Schlüsse und Kombinationen wohl ein
einigermaßen detailliertes Bild davon machen.
Die Einsetzung Hermanns ist sicher auf oder kurz nach dem
Hoftag erfolet, der Anfang November in Worms versammelt
und hauptsächlich von schwäbischen Großen besucht war? Der
Herzog scheint mindestens erst gegen Schluß der Tagung er-
nannt zu sein, denn in den beiden Urkunden, die in Worms aus-
gestellt worden sind’, wird sein Name noch nicht genannt,
obwohl es nahe gelegen hätte, ihn als Intervenienten zu er-
wähnen?. Das deutet darauf hin, daß der Erhebung Hermanns
längere Verhandlungen vorangegangen sind, was ohnedies an-
zunehmen wäre.
In D. H. I.11, das in Worms ausgestellt ist, wird ein Ruodul-
fus rex als anwesend angeführt. Man nimmt heute wohl all-
t Vel. Const. I, Nr.2. Vertreten waren Straßburg, Konstanz, Augsburg, es
fehlte also, da Basel damals zu Burgund gehörte, nur Chur.
2 Außer dem Abt von St. Gallen sind nur die Bischöfe namentlich bekannt:
Riehwin von Straßburg, Waldo von Chur (aus D. H. I. 11 u. 12), vielleicht auch
Noting von Konstanz und Udalrich von Augsburg (vgl. Waitz a. a. O., S. 89, und
Böhmer-Öttenth. 15a), also vielleicht alle schwäbischen Bischöfe außer Basel.
3 DD. H. 1., 11 u. 12.
t Hermann von Reichenau erwähnt die Einsetzung Hermanns unmittelbar
nach der Wormser Versammlung, SS. V, S. 112; vgl. Waitz a. a. O., S. 91, Anm. 1.
Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben 11
gemein an, und es kann als sicher gelten, daß dieser Ruodulfus
rex nicht König Rudolf von Frankreich, sondern Rudolf II. von
Hochburgund war!. Mit diesem Aufenthalt Rudolfs II. am könig-
lichen Hofe in Worms hat Hofmeister die Erwerbung der heiligen
Lanze durch Heinrich I. und die Abtretung eines Teiles von
Schwaben mit Basel an Burgund in Verbindung gebracht’.
Hofmeister hat nachgewiesen, daß von allen Berichten, die
wirüber diese Ereignisse haben, maßgebend allein der Liudprands
von Cremona ist, da alle anderen auf ihn zurückgehen. Er hat
weiter gezeigt, daß alle Datierungen dieser Vorgänge durch mittel-
alterliche Quellen willkürlich sind und daß, da Liudprand kein
Datum gibt, die Erwerbung der heiligen Lanze uns undatiert über-
liefert ist. Hofmeister hat, wie gesagt, als Termin dieser Erwer-
bung den Wormser Hoftag 926 vermutet. Dieser Hypothese
hat Hugelmann jede besondere Wahrscheinlichkeit bestritten, er
hält sie für möglich, aber für nicht wahrscheinlicher als andere
Annahmen auch, während Hofmeister in einer späteren Äußerung
ihr doch ‚einige Wahrscheinlichkeit‘‘ zubilligen möchte®.
Die Liudprandstelle, um die es sich handelt, lautet in den
hier wesentlichen Sätzen folgendermaßen®: „Burgundionum rex
Rodulfus, qui nonnullis annis Italicis imperavit, lanceam
illam a Samson comite dono accepit. ... Hance igitur Con-
stantini Magni, sanctae filii Helenae ... fuisse adfirmant.
Heinricus itaque rex, ut erat Dei timens totiusque
religionis amator, audito Rodulfum tam inaestimabile donum
habere caeleste, nuntiis directis temptavit, si praemiis aliquibus
id posset adquirere. ... Quod cum rex Rodulfus modis
omnibus se numquam hoc acturum ediceret, rex Heinricus,
quia mollire hunc muneribus non potuit, minis terrere magnopere
curavit. Omne quippe regnum eius caede atque incendiis se
1 Vgl. A. Hofmeister, Die heilige Lanze, ein Abzeichen des alten Reichs. 1908, ’
S. 16, auch ders.: Deutschland und Burgund, S. 36, Anm. 1.
3 Die heilige Lanze, S. 16 f. DaB Basel zu der Abtretung gehörte: Hofmeister
Deutschland und Burgund, S. 36 f.
? Die heilige Lanze, S. 10 ff.
t MJÖG., Bd. XXXII, S. 214.
® In: Deutschland und Burgund, S. 36, Anm. 1.
* Liudpr. antapod. IV, 25. (Die Werke Liudprands von Cremona, herausgegeb.
von J. Becker, 3. Aufl., 1915.)
19 Martin Lintzel
depopulaturum esse promisit. Quia vero, quod petebatur, munus
erat, quo caelestibus terrea deus conjunxerat, lapis scilicet
angularis faciens utraque unum, Rodulfi regis cor emollivit
Justoque regi justa juste petenti cominus tradidit. Neque enim
pace praesente simultati locus erat. Nam et eo, qui his crucifixus
est, a Pilato ad Herodem properante, facti sunt amici in illa die,
- qui prius inimici erant ad invicem. Quanto autem amore rex
Heinricus praefatum inaestimabile donum acceperit, cum in
nonnullis rebus, tum in hoc praesertim claruit, quod non solum
eo dantem se auri argentique muneribus, verum etiam Suevorum
provinciae parte non minima honoravit... .“ |
Bei der Verwertung dieses Berichtes hat Hofmeister eine
Stelle für belanglos oder unglaubwürdig gehalten, nämlich die
Bemerkung, daß Heinrich Rudolf durch eine Kriegsdrohung zur
Herausgabe der Lanze zwingen wollte!. Man hat aber keinen
Grund, sie ganz zu verwerfen. Dadurch, daß die übrigen von
Liudprand in diesem Zusammenhang gemachten Angaben
offenbar Glauben verdienen, wird doch auch sie gestützt. Gewiß
erscheint es zunächst ungereimt, daß Heinrich die Auslieferung
der Lanze, die er nachher mit einer Landabtretung und vielen
Geschenken bezahlte, erst durch eine kriegerische Geste zu er-
pressen versucht haben soll. Aber gerade diese logische Un-
gereimtheit, die in einer erdichteten Erzählung unmöglich stehen
könnte, scheint mir zu beweisen, daß Liudprand auch hier nach
den Tatsachen schildert, Seine Worte zeigen zudem deutlich,
daß ihm selbst dabei nicht recht wohl zu Mute war: Um alle
Einwendungen zu beschwichtigen, nimmt er ein Wunder zu Hilfe ?.
Nur wird man, wenn man die von Liudprand berichtete
Kriegsgefahr als historisch betrachtet, von vornherein die Mög-
lichkeit zugeben, daß die Kriegsdrohung statt von Heinrich von
Rudolf ausging, je nachdem, ob man die Erwerbung der heiligen
Lanze oder die Erwerbung Basels für wertvoller hält. Es ist
klar, daß in Liudprands Erzählung, der die heilige Lanze in den
1 Die heilige Lanze, S.8f. u. 16 f.
2 Noch dazu ein Wunder, das gar nicht zu der Art der sonst von Liudprand
der Lanze zugeschriebenen Wunderkraft paßt. In der Schlacht. bei Birten, von deren
wunderbarer Entscheidung L. bei der Beschreibung der Lanze ausgeht, erweist sie
sich als siegverleihend und durchaus nicht als friedestiftend wie in Worms. (Antap.
IV, cap. 24.)
Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben 13
Vordergrund rückt, eine Drohung, die in Wahrheit Rudolf aus-
sprach, Heinrich zugeschoben werden mußte, was nicht einmal
als eine bedeutende Verdrehung der Tatsachen erscheint, wenn
man bedenkt, daß auf die Absichten des Burgunders der deutsche
König vermutlich mit Kriegsvorbereitungen antwortete, von
denen Liudprand am deutschen Hofe mehr erfahren haben mag
als von den Ursachen, auf die sie zurückgingen. Aber ganz ab-
gesehen davon: der Wert der heiligen Lanze ist vielleicht doch
nicht so gering anzuschlagen, wie es Hofmeister tut!. Gerade
nach dem, was er selbst über ihr Wesen als Konstantinslanze
und über die Wirksamkeit der Konstantinserinnerungen zu Be-
ginn des 10. Jahrhunderts sagt?, kann es doch kaum einem
Zweifel unterliegen, daß sich in ihr mindestens für den burgun-
dischen Hof, wenn auch sicher nicht staatsrechtlich, so doch
ideell, Ansprüche auf das Erbe Konstantins, also auf Italien mit
dem Kaisertum verkörperten. Danach wird man auch die Bedeu-
tung, welche die Lanze für Heinrich I. haben mußte, einschätzen.
Außer 926 kommen nach Hofmeister als Jahre, in denen sich
deutsch-burgundische Beziehungen nachweisen lassen, und denen
man daher Liudprands Erzählung einordnen könnte, noch 922
und 935 in Betracht®. Man könnte noch 919 hinzufügen.
Gegen 919 und 922spricht, wie Hofmeister bemerkt, daß nach
Liudprand Rudolf die Lanze „cominus“ an Heinrich übergeben
hat, was auf eine persönliche Überreichung deutet, während wir
von einer Zusammenkunft der Könige in den beiden Jahren
nichts wissen, sie auch nicht wahrscheinlich machen können.
Sodann scheinen die Worte: „Rodulfus, qui nonnullis annis
Italicis imperavit, lanceam illam .. .. accepit doch am na-
türlichsten verstanden zu werden, wenn man annimmt, daß
2 Die heilige Lanze, S. 17. „Der König von Burgund suchte mit dem Geschenk
Stimmung zu machen für die Erreichung seiner politischen Ziele.“ Vgl. auch 5.25.
2 A.a.0. S.18ff. Gewiß hat Heinrich die Lanze kaum als Symbol deutscher
Ansprüche auf Italien und das Kaisertum gebraucht, sie ist das, wie Hofmeister
betont, in der folgenden Zeit nicht gewesen. Er hat sie bloß als Symbol der bur-
gundischen Ansprüche an sich genommen, ohne sich ihrer weiter zu bedienen, was
ihm bei dem sicher nicht unbestrittenen Wert der Lanze geraten scheinen mochte.
Für Heinrichs Ansichten über Italien beweist dies Verfahren aber doch immer noch
genug: wenn er die angeblichen Rechte der anderen aus der Welt schaffte, so blieben
die deutschen Ansprüche allein bestehen.
3 A. a. 0., S. 13ff.
14 Martin Lintzel
Liudprand damit sagen wollte, Rudolf habe die Lanze während
seiner Herrschaft in Italien, also nach 922 erhalten!. Endlich
aber verbietet, was auch schon Hofmeister andeutet?, die po-
litische Situation von 919 und 922, Liudprands Bericht auf diese
Jahre zu beziehen. 919 so wenig wie 922 war Heinrich in der
Lage, Rudolf einen Teil Schwabens abzutreten, da das Land fest
in der Hand Burchards war. 919 war der Herzog gegen Rudolf
siegreich und 922 verbündete er sich mit ihm. Zudem ist das
Bestehen einer Kriegsgefahr zwischen Heinrich und dem König
von Burgund im Jahre 919 mehr als unwahrscheinlich, weil beide
faktisch im Kampf gegen Burchard Bundeszenossen waren.
922 nicht weniger, weil ein Krieg Heinrichs gegen den mit
Schwaben verbündeten Rudolf aussichtslos sein mußte und ein
Krieg Rudolfs gegen Heinrich, der die Eroberung des seinem
Schwiegervater gehörigen Landes zum Ziele hatte, sinnlos war.
935 ist der burgundische König mit dem deutschen zusammen-
gekommen’. Gegen die Verlegung der Liudprandstelle auf dieses
Jahr läßt sich nur sagen, daß wir dann für die dort erzählten
Ereignisse durchaus keinen Anknüpfungspunkt hätten; die von
Liudprand berichteten Verwicklungen müßten gleichsam aus
heiterem Himmel erfolgt sein. Dagegen läßt sich seine Dar-
stellung zwanglos dem Jahre 926 einordnen; etwas anders zu
motivieren, als Liudprand es tut, ist ihm gegenüber ja erlaubt.
Es wäre merkwürdig, wenn Rudolf II. 926 nicht versucht
haben sollte, seine alten Pläne gegen Schwaben durchzusetzen.
Seine Absichten auf den Süden, auf Italien, waren eben geschei-
tert. Um so mehr Aussichten schienen sich ihm jetzt wieder im
Norden zu bieten. Burchard war tot und der schwäbische Stamm
führerlos, Rudolf konnte seine Forderungen zudem mit Erb-
ansprüchen seiner Gemahlin legitimieren. Es erfolgten, wie aus
Liudprand hervorgeht, zwischen ihm und dem deutschen Könige,
2 Waitz a. a. 0., S. 66f. ist anderer Ansicht. Er verlegt die Erwerbung auf 922.
Ebenso Poupardin, a. a. O., 5.32. Danach war Burchard völlig der Unterlegene,
trotz des Sieges von Winterthur: Er gab die Tochter, einen Teil von Schwaben und
unterstützte Rudolf in Italien. Das läßt sich weder mit. Burchards damaliger Stellung,
wie oben gezeigt, und mit seinem Verhältnis zu König Heinrich, noch mit Liudprands
Bericht vereinen.
2 Wenigstens für 922, Die heilige Lanze, S. 15.
3 Vgl. Waitz a. a. O.. S. 166.
* Vgl. Hofmeister, Die heilige Lanze, S. 16f.
Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben 15
der jetzt die deutsche Politik im Südwesten zu führen begann,
Verhandlungen, in denen Heinrich die Auslieferung der heiligen
Lanze verlangte. Wer die Verhandlungen eröffnet hat, wer
zuerst seine Ansprüche anmeldete, wessen Forderung als Kom-
pensation für die des anderen gedacht war, ist nicht festzustellen
und auch ziemlich gleichgültig. Das Ergebnis war die Zusammen-
kunft in Worms, die Auslieferung der Lanze und die Abtretung
Basels. Es ist wohl keine Frage, daß Heinrich diesen Verlust
hätte verhindern können, wenn er ernstlich gewollt hätte:
Rudolf war schon 919 dem schwäbischen Stamm allein gegenüber
unterlegen und die eben in Italien erlittene Niederlage wird auch
nicht zur Stärkung seiner Macht beigetragen haben. Aber Hein-
rich I. lag offensichtlich mehr als an Basel an dem, was er dafür
eintauschte. Das schwäbisch-burgundische Bündnis wurde zer-
rissen, anstelle des schwäbischen Herzogs trat der deutsche
König in enge Beziehungen zu Hochburgund. Mit der Auslie-
ferung der Lanze war doch wohl der Verzicht Rudolfs auf seine
italienischen Ansprüche verbunden und damit wohl auch die Aner-
kennung einer gewissen, formellen Oberherrschaft des deutschen
Königs. Nach 926 hat sich Rudolf so wenig wie der Herzog von
Schwaben in die italienischen Händel gemischt. Mit der Ab-
tretung Basels erlangte Heinrich die Freundschaft des Bur-
gunders, der jetzt dem geschädigten schwäbischen Stamme gegen-
über auf die Hilfe des Königs angewiesen war und dem jede
Schwächung des alemannischen Herzogtums willkommen sein
mußte. Zugleich wurde der widerspenstige Stamm selbst durch
den Verlust eines Gebietsteils empfindlich getroffen.
Doch Heinrich hat sich 926 nicht bloß mit seinem alten Ver-
bündeten von 919 geeinigt. Nach den Erfahrungen der letzten
Jahre mußte dem Klerus in Schwaben die Wiederkehr eines
herzoglichen Regiments von der Art Burchards unerträglich
sein, an der Neuregelung der Verhältnisse mußte er das größte
Interesse haben. Der schwäbische Episkopat war denn auch
in Worms fast vollzählig vertreten‘. Aus den dort ausgestellten
Urkunden geht, wie schon erwähnt, hervor, daß zwischen ihm
und dem König freundliche Beziehungen bestanden. Ihre Kosten
hat das Herzogtum zahlen müssen.
1 Vgl. oben S. 10, Anm. 2.
16 Martin Lintzel
Mit einer anderen Macht, der unter Umständen an der Um-
wälzung in Schwaben und an einem Übergewicht des Königs in
Süddeutschland wenig gelegen war, stand oder stellte sich Hein-
rich damals offensichtlich gut: mit Arnulf von Bayern. Darauf
dürfte eine Urkunde vom August 926 hinweisen, in der ein
Wunsch des Herzogs erfüllt wurde!. Es mag auch sein, daß nach
den Ereignissen vom Frühjahr 926 Arnulf, der, wie sich später
‘ zeigte, selbst Absichten auf Italien hatte?, ein Einschreiten des
Königs gegen den westlichen Nachbarn nicht ungern sah, das
dessen italienische Pläne unmöglich machte. Jedenfalls war
Schwaben im November 926 isoliert und gezwungen, die Be-
setzung seines Herzogtums der Krone zu überlassen.
Es ist nicht richtig, wenn, wie immer geschieht, gesagt wird,
Heinrich I. habe sich auf Sachsen beschränkt und auf eine wahre
Königsgewalt in Süddeutschland bewußt verzichtet, er habe sich
Deutschland gewissermaßen als Staatenbund gedacht. Gewiß,
verzweifelte oder doch bedenkliche Kämpfe, wie sie Konrad I.
und Otto I. um die Niederwerfung der Herzöge geführt haben,
hat er vermieden. Aber er hat, indem er 926 den geeigneten
Augenblick geschickt und gründlich ausnützte, fast mühelos das-
selbe erreicht, was sein Sohn 938—40 nach den größten Gefahren,
nun allerdings mit einem Schlage in drei Herzogtümern erreicht
hat. Die Ziele seiner Politik gegenüber den deutschen Stämmen
waren im Grunde die gleichen wie die Ottos des Großen, nur die
Mittel und das Tempo der Ausführung waren verschieden.
Auch in der äußeren Politik dürfte er im wesentlichen das-
selbe erstrebt haben wie später sein Sohn. Die Tatsache und die
Art der Eingliederung Burgunds in die deutsche Einflußsphäre
scheinen mir ein besonderes Licht auf den heißumstrittenen Be-
richt Widukinds über Heinrichs geplanten Römerzug° zu werfen.
Mit der Anlehnung Hochburgunds an Deutschland war wenigstens
zum Teil die Flankendeckung für einen Einmarsch in Italien
gegeben. Gleichgültig, ob bei dieser Anlehnung bereits der Ge-
danke an eine italienische Politik mitspielte oder ob sie ihn wach-
ı D.H.1.10. Eine Intervention Arnulfs für einen Kleriker des Klosters Kemp-
ten, also ein vielleicht nicht ganz zufälliges Zeichen für ein Interesse des Herzogs
an Schwaben.
2 935, vgl. Waitz a. a. 0., S. 166 f.
3 Widukind I, 40.
Heinrich I. und das Herzogtum Schwaben 17
rief, sie war eine Etappe auf dem Weg dahin. Der Anspruch des
deutschen Königs auf die heilige Lanze, sowie die Tatsache,
daß Schwaben und Hochburgund sich in den Jahren nach 926
von Italien fernhielten, machen es wahrscheinlich, daß Heinrich
sich den Süden reservieren wollte. Darauf dürften auch einige
andere Momente aus späterer Zeit hinweisen. Nach Widukind
fiel der Plan des Römerzuges in die letzte Zeit des Königs.
934 ist Arnulf von Bayern in die Lombardei eingefallen, um
seinem Sohn die Krone zu verschaffen!. Er handelte sicher nicht
im Einvernehmen mit Heinrich. Waren 926 mit der Erwerbung
der Lanze tatsächlich Ansprüche des deutschen Königs auf
Italien ausgedrückt oder angedeutet, so mußte Arnulfs Zug als
ein Affront gegen ihn wirken: Zudem ist wahrscheinlich, daß
sich Heinrich mit dem Gegner des Herzogs in Italien, Hugo von
Niederburgund, gut stand®. Arnulfs Zug scheiterte. Wie der
König sich 926 nach der Niederlage des schwäbischen Herzogs
in dessen Stellung in der äußeren Politik drängte, so mochte es
verlockend für ihn sein, jetzt auch Bayern gegenüber das gleiche
zu tun und aus dem Schiffbruch in Italien für sich zu sammeln.
Es ist auffällig, daß 935 Arnulf seinem Sohn vom bayrischen
Adel Treue schwören ließ?. Fürchtete er für den Bestand seines
Hauses in Bayern? Wollte er einem Schicksal seines Herzog-
tums vorbeugen, das dem des schwäbischen von 926 ähnlich
war? Im gleichen Jahre 935 hat Heinrich I. eine Zusammenkunft
mit den Königen von Frankreich und Hochburgund gehabt.
Auch das deutet auf Pläne von europäischer Bedeutung hin.
Halle a.S.
—
1 Ann. Juvav. max. 934, vgl. oben $.8, Anm. 3.
2 Waitz a.a.0.,S.67. Liudprands Bemerkungen III, 21 u. 48 sind freilich
undatiert.
® Siehe oben S.8, Anm.3. Vgl. H. Breßlau, Die ältere Salzburger Annalistik,
Abhandlg. d. preuß. Ak. d. Wiss. 1923, Phil. Hist. Kl. Nr. 2, S. 61.
1 Waitz a.a. O., S.166. Der Bericht Flodoards über die Verhandlungsgegen-
stände (vgl. Waitz, S. 166, Anm. 2) beweist natürlich nicht, daß nicht noch mehr,
als er erzählt, zwischen den Königen besprochen worden ist. Er zeigt aber auf jeden
Fall, daß Heinrich daran lag, im Westen ruhige Verhältnisse zu schaffen, was die
Voraussetzung für einen Aufbruch nach Italien war.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd.24, H.1. 2
18
Ferdinand I. und die Kreisverfassung.
Von
C. Erdmann.
Die wichtigste Ursache des traditionellen Verfassungselends
im alten Reich war das Fehlen einer leistungsfähigen Exekutive.
Das wußte man im Grunde im 16. Jahrhundert so gut wie heute;
nur über die Art der aufzurichtenden Exekutivgewalt waren die
Meinungen verschieden — soweit man ein kräftiges Reich über-
haupt wünschte. Nun besaß man seit Beginn des Jahrhunderts
in den zehn Reichskreisen eine Einrichtung, die mehr und mehr
in die Rolle eines Exekutivorgans des Reiches hineinwuchs.
Die Kreise waren keineswegs zu diesem Zweck geschaffen worden,
haben ihn auch niemals voll erfüllt; im 16. Jahrhundert aber
entwickelten sie sich mit erstaunlicher Konsequenz fortschrei-
tend in dieser Richtung. Es war kein Zufall, daß sich das für
die Kreisverfassung grundlegendste Reichsgesetz von 1555 in
die Form einer „Exekutionsordnung‘‘ kleidete. Auch sonst fiel
in Militär- und Polizeiwesen, in Wirtschaft und Finanzen den
Kreisen Mal auf Mal die Aufgabe zu, die erforderlichen Maß-
nahmen auszuführen, mit und ohne eigentlichen Auftrag von
seiten des Reichs. Daß die Kreisverfassung tatsächlich bei diesen
Aufgaben oft oder 'meistens versagte, konnte die Entwicklung
nicht aufhalten; sie wurde jedenfalls dadurch begünstigt, daß
die Kreise durch den konfessionellen Streit viel. weniger in Mit-
leidenschaft gezogen wurden als die andern Reichsorgane. Wer
überhaupt noch an eine Zukunft des Reichs glaubte, konnte sie
zunächst in einem geeigneten Ausbau der Kreisverfassung
suchen.
Danach sollte man denken, daß die kaiserliche Politik sich
um die Förderung der Kreisverfassung allezeit besonders be-
Ferdinand I. und die Kreisverfassung 19
müht habe. Allein, dem ist nicht so. Das wird ohne weiteres
verständlich, wenn man den ausschließlich ständischen Charakter
der Kreisverfassung bedenkt. Maximilians I. Versuche, die Lei-
tung der Kreise selbst in die Hand zu bekommen, waren völlig
gescheitert, und auch die Exekutionsordnung schied jeden ver-
fassungesmäßigen Einfluß des Kaisers auf die Kreise ängstlich
aus. Dieser mußte in ihnen nicht sowohl eine Stärkung des Reichs
als eine Schwächung der kaiserlichen Macht erblicken, und diese
Erwägung konnte für die kaiserliche Politik ebenso wichtig werden
wie das Bedürfnis nach einem kräftigen Vorgehen des Reichs.
Charakteristisch dafür ist die letzte Zeit Ferdinands I. Im
Jahre 1559 war das Münzwesen endgültig in die Hände der Kreise
gelert und damit eine wichtige Stufe in der Ausbildung der Kreis-
verfassung zum Abschluß gebracht worden!. Es war nunmehr
deutlich, daß die Kreise ein Faktor geworden waren, mit dem man
rechnen mußte. Danach bestimmte sich jetzt die Politik des
Kaisers. Zweimal kam er noch in die Lage, scine Aufmerksam-
keit den Kreisen in ihrer Gesamtheit zuwenden zu müssen: bei
der Frage der Reichshilfe für Livland und beim Vorgehen gegen
Wilhelm von Grumbach. |
Auf dem Augsburger Reichstag des Jahres 1559 war der Be-
schluß gefaßt worden, den von Rußland bedrängten Livländern
eine Reichshilfe von 100000 Gulden zur Verfügung zu stellen.
Der Speierer Deputationstag erhöhte diese Hilfe um weitere
200000 Gulden. Mit der Verwendung des Geldes wurde eine
fünfgliedrige Deputation beauftragt. Diese stellte im September
1561 in Leipzig fest, daß das Geld nicht eingegangen sei, und da
inzwischen der livländische Ordensmeister seine Abmachungen
mit Polen getroffen hatte, blieb es dabei.
Es wäre aber ein Wunder gewesen, wenn bei dieser Ange-
lerenheit die Kreise gänzlich aus dem Spiel geblieben wären.
Hatten sie auch verfassungsmäßig nichts mit ihr zu tun, so lag
es doch bei der Stellung, die sie einzunehmen anfingen, sehr
nahe, ihre Mitarbeit in Anspruch zu nehmen. In der Tat: bereits
im Mai 1560 machten die deputierten Fürsten dem Kaiser den
Vorschlag, die Obersten des obersächsischen, niedersächsischen,
! Hartung, Geschichte des Fränkischen Kreises S. 233.
? Die wichtigste Literatur findet sich bei Sommerfeldt, Die Beratungen über
eine... Reichshilfe usw., in Hist. Vierteljschr. XIII (1910) S. 191ff., verzeichnet.
I%*
90 C. Erdmann
Ai
westfälischen und anderer Kreise sollten zusammenkommen und
über die Reichshilfe beraten!:.
Der Kaiser aber lehnte ab. Er berief sich auf formale Be-
denken: die Kreisobersten hätten keine andere Pflicht als die
Wahrung des Landfriedens und würden sich weigern. Das
Letztere konnte nach der Haltung gerade der drei zunächst ge-
nannten Kreise auf dem Reichstag? kaum angenommen werden.
Man wird vielmehr schließen müssen, daß Ferdinand eine solche
Kompetenzerweiterung der seiner Einwirkung vollständig ent-
zogenen Kreise nicht wünschte. Es war doch nicht so, daß
die Kreise ohne weiteres als bequemes Mittel zur Abwälzung
unbequemer Aufgaben dienen konnten’. Dazu erschien für den
Kaiser die Gefahr, die in solcher Machtvergrößerung der Kreise
lag, als zu dringend.
Ein Jahr später erging an den Kaiser eine ähnliche Anregung.
Die nordöstlichen Reichsstände, die Rußland am nächsten lagen,
fühlten sich durch das russische Vordringen ernsthaft bedroht.
Auf der Suche nach einer Handhabe, um beim säumigen Reich
eine größere Aktivität durchzusetzen, verfielen sie ihrerseits auf
die Kreisverfassung, da sie in ihrem Kreis natürlich am leich-
testen ihre Wünsche zum Beschluß brachten. So trat denn der
obersächsische Kreis in Jüterbog zusammen und beschloß, mit
der Hilfeleistung Ernst zu machen, sobald die andern Kreise sich
anschlössen; man bat gleichzeitig den Kaiser, bei allen Kreisen
darauf hinzuwirken‘,
Dieses Mal schlug der Kaiser nicht ab. Es schien sich wirk-
lich eine Aussicht zu eröffnen, die dringendsten Interessen des
Reichs wahrzunehmen, und diese Rücksicht mußte jetzt vor-
gehn. Er wandte sich deshalb in der Tat an die Kreise. Aber die
1 Reimann, Das Verhalten des Reichs gegen Livland, in H. Z. XXXV (1876)
S. 373.
2 Reimann, S. 356.
3 Vgl. die Auffassung Brandis in Gött. Gel.Anz. 1898, S. 795.
* Abschied des Obersächs. Kreistags zu Jüterbog 1561 Juni 28, Cop. im Staats-
archiv Würzburg Hoheitss. 1125; ebd. auch eine Cop. des Schreibens an den Kaiser
1561 Juni 26. Vgl. auch Übersberger, Österreich und Rußland seit dem Ende
des 15. Jhdts. I, 8.343. O. Schaefer, Der niedersächs. Kreis 1558--62, S. D6ff.
5 Das Schreiben des Kaisers an den niedersächs. Kreis datiert von 1561 Juli 15
(Schaefer S. 56). das an den fränk. Kreis von 1561 Juli 23 (Cop. St. Arch. Wzbg.
Kreisakten Bd. 8 u. 29).
Ferdinand I. und die Kreisverfassung 21
Rechnung war falsch. Das geographische Moment, das auf der
einen Seite treibend wirkte, mußte auf der anderen eine Hemmung
sein. Nur der niedersächsische Kreis erklärte seine Bereitschaft,
natürlich mit der Bedingung, daß die anderen Kreise sich be-
teiligten?}. In Süddeutschland blieb man gleichgültig; man
schob die Sache hinaus, bis es für alle Hilfe zu spät war.
Das klarste Licht auf die Situation fällt in dem Bericht, den
die kaiserlichen Kommissare, Georg Ludwig von Seinsheim und
Thimotheus Jung, von der Leipziger Deputationstagung an
Ferdinand I. sandten. Wir lassen einen kurzen Auszug folgen >°:
Die Leipziger Tagung mußte zunächst wegen des Ausbleibens der Braun-
schweiger um einige Tage verschoben werden. Dann wurde festgestellt, daB „es
an erlegung der bewilligten gelthilf gemangelt und gar ein schlechts und gerings
an derselbigen einkommen“. Wir können deshalb zurzeit nichts unternehmen.
Aus den ober- und niedersächsischen Kreisabschieden und den übrigen Ver-
handlungen ergibt sich, daß alle nur zahlen wollen, wenn es auch die anderen
Kreise tun. Wenn aber einer es auf den andern schiebt, wird nichts erreicht. ‚„Darumb
were nicht unratsam, dieweil je ein kreis der erste sein und ein anfang von einem
gemacht werden muß, und E. Rö. Kais. Mt. der bayerisch kreis der nechst gesessen
ist*, auch solchs bei u.g. H. von Bayern als dem ausschreibenden kreisfursten
one zweifel werden wol vermugen, das E. Rö. Kais. Mt. an 1. f. Gn. geschrieben,
damit I.f. Gn. diesem ganzen handel zu dem besten in irem kreis mit erlegung
solcher bewilligten gelthilf den anfang machen wollten.“ Als Legstatt käme dann
Regensburg in Betracht. In die säumigen Kreise muB jedenfalls heftig gedrungen
werden, andernfalls können wir nicht ermessen, wie die Kreise zu einem Anfang
gebracht werden sollen. (Folgen noch Vorschläge über die Gesandtschaft nach
Moskau usw.)
Da die Ereignisse im Osten inzwischen weitergeschritten
waren, ist nicht anzunehmen, daß der Kaiser diesen Anregungen
1 Niedersächs. Kreistag zu Halberstadt 1561 September 5, Schaefer S. 61.
2 Die Aufforderung des Kaisers an die Kreise und die dadurch eingeleiteten
Verhandlungen waren bisher nur für den niedersächs. Kreis durch die obengenannte
Dissert. von Schaefer, der die weiteren Zusammenhänge nicht aufzuhellen vermocht
hat, bekannt. Unsere Darstellung stützt sich auf die Verhandlungen des fränk.
Kreistags zu Windsheim 1561 September 12, vgl. die betr. Akten im St. Arch. Wzbg.
Kreisakten Bd. 8 n. 30 ff.
® Brief der kaiserlichen Kommissare an den Kaiser, Leipzig 1561 September 23,
Cop. St. Arch. Wzbg. Hoheitss. 1125. Der Fundort dieser Kopie wie der dazu-
gehörigen Akten erklärt sich damit, daß Georg Ludwig von Seinsheim gleichzeitig
Würzburger Rat war.
* Es muß auffallen, daß auch in diesem Zusammenhang der österreichische
Kreis nicht erwähnt wird. Man ist versucht zu sagen, daß er nicht einmal auf dem
Papier stand.
99 C. Erdmann
noch irgendwie nachgegangen ist. Dennoch läßt sich allerlei
daraus entnehmen. Die Kommissare betrachteten es schon als
selbstverständlich, daß die Einwirkung auf die Stände auf dem
Wege über die Kreisverfassung stattfinden müsse. Aber gerade
die völlige Machtlosigkeit des Kaisers gegenüber den Kreisen
kann nicht schärfer beleuchtet werden, als es hier geschieht.
Überhaupt wurde unverkennbar, daß die Kreise, solange ihnen
eine Zentralorganisation fehlte, versagen mußten, wenn sie sich
selbständig um gemeinsame Aufgaben des ganzen Reichs küm-
mern sollten. Handelte es sich um die Wahrung landschaftlicher
Interessen, so ergab es sich schon damals ganz von selbst, daß die
Kreise die geeignete Instanz waren; das Reich als Ganzes aber
ließ sich auf diesem Wege nicht in Bewegung bringen. Die Be-
sorgnis des Kaisers vor einem Überhandnehmen der Macht der
Kreise war einstweilen unnötig gewesen.
Das schien sich aber zu ändern, als durch die Ereignisse des
Jahres 1563 ein neuer Anstoß zum Ausbau der Kreisverfassung
erfolgte. Zwei Landfriedensbrüche waren es, die in jenem Jahr
die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zogen: das Vorgehen
des Herzogs Erich von Braunschweig-Calenberg gegen das Stift
Münster! und der Überfall Wilhelms von Grumbach auf Würz-
burg. Namentlich das letztere Ereignis wurde von der kaiser-
lichen Partei im ganzen Reich als Skandal empfunden? Die
Autorität der Reichseinrichtungen hatte einen schweren Stoß
erhalten. Die Erkenntnis, daß Wandel geschaffen werden müsse,
setzte sich allgemein durch. Wilhelm von Grumbach kann ein
ähnliches — wenn auch ebenso unfreiwilliges — Verdienst an
der Fortbildung der Reichseinrichtungen für sich in Anspruch
nehmen wie der Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg.
Gerade die Kreisverfassung war es, die offensichtlich versagt
und sich als schwach und leistungsunfähig erwiesen hatte. So
schien denn der Moment gekommen, ihr ein stärkeres Rückgrat
1 Rode, Das Kreisdirektorium im westfälischen Kreise S. 72, hebt mit Recht
hervor, daß diese Vorgänge die Schwäche der Kreiskriegsverfassung klar gezeigt
hatten.
2 Vgl. Briefe und Akten zur Geschichte des 16. Jhdts. Bd. 5 von W. Goetz,
S. 268 ff. Das zweite Schreiben des Kaisers an den Kurfürsten von Mainz (s. u.)
nannte die entstandene Unsicherheit „je zu erbarmen und ohne zweifel sonst in der
ganzen weiten welt. ja auch bei den unglaubigen, barbarischen volkern unerhört‘“.
Ferdinand I. und die Kreisverfassung 23
zu geben, wodurch sie zugleich zu einem wichtigeren Machtfaktor
im Reich werden mußte.
Am allerwenigsten durfte der Kaiser diesen Augenblick vor-
übergehen lassen!. Für ihn war es eine besonders günstige Ge-
legenheit, die Entwicklung in seinem Sinne zu leiten. Denn jetzt
konnte die Angelegenheit statt auf einen Reichstag auf einen
Deputationstag gebracht werden, d. h. einen Reichstagsausschuß,
dessen Zusammensetzung im voraus feststand. Waren auch die
verfassungsmäßigen Voraussetzungen dafür nicht vollständig
gegeben ?, so ließ sich doch hoffen, daß die Stände keine größeren
Schwierigkeiten machen würden; denn daß möglichst rasch etwas
geschehen müsse, wagten die wenigsten zu bestreiten. Auf einem
Deputationstag aber war das Stimmenverhältnis für den Kaiser
ungleich günstiger als auf dem Reichstag’. Das galt es auszu-
nutzen. Der Kaiser veranlaßte deshalb den anfangs wider-
strebenden Kurfürsten von Mainz zur Einberufung des Depu-
tationstages nach Worms.
Eifrig diskutierte man schon vor Zusammentritt des Tages
die Richtung, in der die Besserung des Landfriedens und der
Exekutionsordnung zu erfolgen habe. Das Nächstliegende war,
daß die Befugnisse und Verpflichtungen der Kreise vermehrt
1 Der persönliche Anteil des damals sehon recht schwachen Kaisers an der
Politik wird nicht hoch zu veranschlagen sein. Dennoch sprechen wir nur von ihm,
da sich die an diesem Punkte maßgebenden Ratgeber nicht mit Sicherheit angeben
lassen. Außer Maximilian und dem Vizekanzler Johann Baptist Weber kommt
wohl vor allem Zasius in Betracht, vgl. dessen Ärger über den Verlauf des Depu-
tationstages bei Goetz S. 291. Ferner scheint der Rat des Kurfürsten von Sachsen
eine gewisse Rolle gespielt zu haben, vgl. Ortloff, Gesch. der Grumbachischen
Händel 11, S. 8.
3 Ein Deputationstag war PE A wenn entweder sich fünf Kreisoberste
dahin entschieden, daß ihre Kraft nicht ausreiche (Exekutionsordnung § 65, Neue
und vollständigere Sammlung der Reichabschiede III, S. 27), oder wenn zur Voll-
streckung eines Kammergerichtsurteils ein Feldzug nötig war (Kammergerichts-
ordnung, 2. Teil, Tit. 17, Neue Sammlung III, S. 98).
3 Ritter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation und des
Dreißigjährigen Krieges I, S. 235.
t Der Kaiser forderte am 13. Oktober 1563, also sofort auf die Nachricht vom
Vordringen Grumbachs, den Kurfürsten zur Berufung eines Deputationstages auf.
Dieser machte Einwendungen. Daraufhin ersuchte ihn der Kaiser am 6. November
nochmals ‚mit gnedigem vleiß‘‘ um Einberufung. Diese geschah dann am 29. No-
vember für den 4. Februar des nächsten Jahres. Abschriften der zwei kaiserlichen
Schreiben im St. Arch. Wzbg. Reichstagsakten Bd. 46 f. 9 u. 11.
94 C. Erdmann
würden. Da blieb aber die schwierige Frage, ob das in der bis-
herigen, ausschließlich ständischen Weise erfolgen solle, oder ob
man zugunsten der einheitlichen Wirksamkeit dem Kaiser die
nötigen Rechte in der Kreisverfassung einräumen wollte. Oder
sollte man die Kreisverfassung überhaupt als etwas Aussichts-
loses aufgeben und andere Wege suchen? Albrecht V. von
Bayern z. B. hatte den Plan, neben den Landsberger Bund noch
ein anderes Bündnis am Rhein und ein drittes in den sächsischen
Landen treten zu lassen!. Das war allerdings ein wenig zeit-
gemäßer Plan, ein Rückfall in das System von Landfriedens-
bünden früherer Jahrhunderte, der keine Aussicht auf allge-
meine Billigung besaß. Der Kaiser selbst scheint seine Pläne
einstweilen noch zurückgehalten zu haben; statt dessen ließ er
sich von verschiedenen Seiten Ratschläge erteilen °.
Die Verhandlungen des Deputationstages® begannen mit
einer Niederlage der kaiserlichen Sache. Auf früheren Deputa-
1 Goetz S.284. Auf dem Deputationstag hat der bayrische Gesandte tat-
sächlich einen dahingehenden Vorschlag gemacht, St. Arch. Wzbg. Reichstagsakten
Bd. 46, f. 312. Vorher hatte der Bischof von Würzburg schon einen ähnlichen Vor-
schlag äußern lassen (Goetz S. 274), während die Regierung zu Innsbruck dagegen
war (ebd. S. 275).
3 Goetz S.176. Ortloff II, S.8. Holtzmann, Kaiser Maximilian II. bis zu
seiner Thronbesteigung, S. 507 und 547ff. Dem Kardinal Granvella teilte Ferdinand
seine Absichten erst am 5. Februar mit, Weiss Papiers d'Etat du Cardinal Gran-
vella VII, S. 376, 380, 419.
® Die bisherige Literatur über diesen Deputationstag (s. bei Holtzmann
S. 515, dazu M. Mayer, Leben des Wiguläus Hundt, S.64; Kluckhohn, Briefe
Friedrichs des Frommen von der Pfalz I, S. 489, 494, 504; Briefe und Akten zur
Geschichte des 16. Jhdts. Bd. 6, S. 233f., 243ff. H. Weigel, Die Kriegsverfassung
des alten deutschen Reichs S. 29ff. Turba, Venetianische Depeschen vom Kaiser-
-hofe III, S. 262) ist merkwürdig einseitig. Sie geht auf die Verhandlungen über die
Achtsexekution gegen Grumbach, die Ortenburger Sache und andere Dinge mehr
oder weniger ausführlich ein, begnügt sich aber hinsichtlich der Reform der Exe-
kutionsordnung mit dem Deputationsabschied (s. diesen in der Neuen Sammlung III,
S. 201ff.). Das gilt auch von der kurzen Zusammenfassung bei Ritter I, S. 234ff.
und 431, die deshalb nicht durchweg treffend geworden ist. Die folgende Darstellung
muß sich infolgedessen fast ausschließlich auf ungedrucktes Material stützen, nämlich
die Protokolle und andere Akten des Deputationstages im St.Arch. Wzbg.(Reichs-
tagsakten Bd.46 u.47; Einzelverweise sind im folgenden auf die Hauptstellen
beschränkt). Diese Akten sind deshalb so ergiebig, weil der Bischof von Würzburg
als meistinteressierter Stand auf sorgfältige Berichterstattung großen Wert legte
und dazu seinen Kanzler Hellu, einen fähigen Kopf, nach Worms entsandt hatte.
Ferdinand I. und die Kreisverfassung 25
tionstagen hatte keine Trennung in Kurien stattgefunden. Auch
diesmal blieben die Städte im Fürstenrate; die kurfürstlichen
Gesandten aber bestanden für sich auf abgesonderter Beratung!.
Damit war die sichere kaiserliche Mehrheit zerstört. Denn im
Kurfürstenrat konnten die antikaiserlichen Tendenzen leicht die
Oberhand gewinnen; und da er gleiches Gewicht in Anspruch
nehmen konnte wie der Fürstenrat, in dem nun allerdings fast
ausschließlich die kaiserliche Partei zu Worte kam, so ließ sich
das Ergebnis nicht übersehen. Es ergab sich in der Tat das Bild,
daß die beiden Kurien am entgegengesetzten Strange zogen.
Die kaiserliche Proposition wurde am 14. Februar 1564 ver-
lesen. Sie zeigte vor allem, daß es sich nicht nur um das unmittel-
bare Vorgehen gegen Erich von Braunschweig und Wilhelm von
Grumbach, sondern auch um eine dauernde Besserung des Land-
friedens und der Exekutionsordnung, d.h. um eine Änderung
der Reichsverfassung handeln sollte. Dazu habe der Deputations-
tag das Recht. Dieser Standpunkt war juristisch zwar anfecht-
bar, setzte sich aber auch bei den Ständen durch. Damit wurde
die Bahn für die Absichten des Kaisers frei. Diese wurden be-
kannt, als am 21. Februar die österreichischen Gesandten im
Fürstenrat ihr Votum abgaben. Nach dem Würzburger Proto-
koll? fiel es folgendermaßen aus:
„Ward durch die Osterreichischen proponiert:
I. ob der landfrid oder executions-ordnung zu bessern,
II. ob nit noch ein würklich remedium zu addieren.
Uf die erste frag, so weren alle ding woll gemacht, allein wolt es an leuten
manglen, die es hielten. Dann die executions-ordnung oder landfriden zu bessern,
were eben als wann man (wie man zu sagen pflegt) das magnificat corrigieren wollt.
Aber dieweil je von besserung geredt werden solle‘, so schlügen sie vor:
1. Wer Kriegsvolk werben will, muß das zuvor nicht nur dem Kreisobersten,
sondern auch dem Kaiser anzeigen. Dieser hat dann das Recht, die Werbung zu
verbieten, nötigenfalls mit der Acht einzuschreiten und einen Deputationstag zu
berufen.
2. Der Ort der Deputationstage soll nicht ständig Frankfurt sein, sondern
jeweils vom Kaiser bestimmt werden.
3. Die Änderungen sollen in die Exekutionsordnung aufgenommen werden.
Dazu hat der Deputationstag das Recht, mindestens bis zum nächsten Reichstag,
besonders da es keine Neuerungen sind, sondern nur eine heilsame Addition zum
Alten.
ı Häberlin, Neueste Teutsche Reichsgesch. VI, S. 55.
2 St. Arch. Wzbg. Reichstagsakten Bd. 46, f. 309, 311.
26 | C. Erdmann
4. Da mit Reden und Schreiben allein nichts zu bessern ist, sollen 1000—2000
Reiter angenommen werden, die neben der ordentlichen Kreishilfe an den jeweils
gefährlichen Punkten zu verwenden sind.
5. Die Reiter leisten den Eid nicht nur dem Kreisobersten, sondern auch
dem Kaiser; dieser hat die Verfügung über ihre Verwendung.
6. Ihre Besoldung wird aus den vorhandenen Mitteln der Kreise oder auf
anderem Wege aufgebracht.
7. Truppenwerbungen ausländischer Fürsten im Reich sollen gänzlich ver-
boten werden.
8. Gegen Ungehorsame soll mit Hilfe der 2000 Reiter eingeschritten werden,
und wo das nicht genügt, durch Acht und Exekution, indem jede Obrigkeit gegen
‚ihre Untertanen vorgeht.
Der Eifer, mit dem die Gesandten die Vorschläge als harmlos
hinzustellen suchten und jeden Gegensatz gegen die hochge-
priesene Exekutionsordnung ableugneten, kann über die wahre
Natur des kaiserlichen Programms nicht hinwegtäuschen. Be-
absichtigt war — und zwar für immer — nichts anderes als die
tatsächliche Außerkraftsetzung der Kreisverfassung, Betrauung
des Kaisers mit der Exekution und Schaffung einer stehenden
kaiserlichen Truppe. Gewiß waren 1000—2000 Reiter nicht sehr
viel, aber da man daneben Fußvolk jederzeit rasch zusammen-
bringen konnte, mußte ein solches Kontingent in der Regel zur
Niederwerfung der Fehdelustigen reichlich genügen. Hatte doch
Grumbach seinen vielberedeten Zug nach Würzburg mit 500
Reitern und 800 Hakenschützen ausgeführt. Niemand sollte dem
Kaiser bei der Verwendung der auf Kosten der Stände unter-
haltenen Truppen hineinreden können. Er mußte von allen
Truppenansammlungen benachrichtigt werden und durfte dann
über den Kopf der Kreisobersten hinweg sofort eingreifen. Die
Kreishilfe sollte zwar nominell nicht abgeschafft werden. Aber
dieser umständliche Apparat mußte neben einer stehenden Truppe
jede Bedeutung verlieren. Eine wertlose Formalität war es
ferner, wenn neben dem Kaiser auch der Oberst des betreffenden
Kreises um die Erlaubnis zum Truppenwerben angegangen wer-
den sollte. Denn welche Bedeutung hatte das Verbot eines
Kreisobersten neben der Erlaubnis des Kaisers (oder umgekehrt)!
Von Wichtigkeit aber war es, daß der Kaiser Deputationstage
sollte einberufen dürfen. Diese waren gewissermaßen die Zu-
sammenfassung aller zehn Kreise, und die Exekutionsordnung
hatte ausdrücklich festgelegt, daß nicht der Kaiser, sondern der
Ferdinand I. und die Kreisverfassung i 27
Kurfürst von Mainz solche Tage auszuschreiben habe. Dieses
Recht sollte nun dem letzteren auch dadurch verkürzt werden,
daß unter allen Umständen der Kaiser den Ort der Deputations-
tage zu bestimmen hätte!. Nicht ausdrücklich, aber tatsächlich
wollte der Kaiser die Kreise unschädlich machen und dafür selbst
den entsprechenden Machtzuwachs gewinnen. Es war das genaue
Widerspiel der Exekutionsordnung von 1555. Dem entsprach,
daß bei der Charakterisierung zukünftiger Exekutionen (Punkt 8)
der Kreise überhaupt keine Erwähnung mehr geschah.
Man würde meinen, daß ein derartiger Plan nicht die mindeste
Aussicht auf Zustimmung der Reichsstände gehabt hätte. Aber
was sonst unmöglich gewesen wäre, wurde in diesem Augenblick
und vor diesem Forum wohl denkbar. Tatsächlich erhob sich
in vereinigten Fürsten- und Städterat kein sehr bedeutender
Widerspruch. Dort waren ja auch von den zehn vertretenen
Ständen nur zwei protestantisch; von diesen beiden war der eine,
die Stadt Nürnberg, als Mitglied des Landsberger Bundes schon
längst in das Interesse der kaiserlichen Partei gezogen, und der
andere, der Landgraf von Hessen, unterhielt gute Beziehungen
zu allen Gegnern Grumbachs und mochte sich auch nicht in
Gegensatz zum Kaiser stellen. Alle stimmten also im allgemeinen
zu und machten nur im einzelnen stärkere Abstriche. Man er-
klärte das runde Verbot aller Werbungen für das Ausland jetzt
genau so wie bei früheren und späteren Gelegenheiten für unver-
einbar mit der deutschen Freiheit und nachteilig für die deutsche
Wehrhaftigkeit. Auch der Einfluß des Kaisers auf die Berufung
der Deputationstage wurde gestrichen, vor allem wohl um die
Kurfürsten nicht im voraus gegen den ganzen Plan einzunehmen.
Die Hauptsache aber, die Beauftragung und Ermächtigung des
Kaisers zur direkten Exekution gegen Friedensstörer und Hal-
fung einer stehenden Truppe von 1500 Reitern zu diesem Zweck,
fand die Zustimmung des Fürstenrates.
Aber bei aller Nachgiebigkeit gegen den Kaiser konnte man
sich doch auch hier nicht entschließen, die Kreise und damit den
Ständischen Einfluß auf die Reichsexekutionen so gänzlich an
! Zur Zeit der Berufung des Deputationstages hatten in Frankfurt Seuchen
geherrscht, so daß der Kurfürst von Mainz entgegen der Exekutionsordnung einen
andern Ort (Worms) wählte. Diesen zufälligen Sachverhalt nahmen die öster-
reichischen Vertreter zum Anlaß für ihren Abänderungsvorschlag (Punkt 2).
08 C. Erdmann
die Wand drücken zu lassen. Besonders der Bischof von Würz-
burg, Friedrich von Wiersberg, von jeher ein eifriger Anhänger
der Kreisverfassung und gleichzeitig des Kaisers, war anderer
Meinung. Die Stärkung der kaiserlichen Macht lag auch in seiner
Absicht; aber sie sollte weniger gegen die Kreise als durch die
Kreise erfolgen. Der Bischof ließ deshalb in Vorschlag bringen,
die Kreishilfe nötigenfalls auf das Vierfache zu erhöhen, alle
Kreise zur Rechenschaftsablegung über ihre Einrichtungen vor
dem Kaiser zu verpflichten und den letzteren zu einer Visitation
der Kreise aufzufordern. Die Erhöhung der Kreishilfe hatte sich
als ein dringendes Erfordernis herausgestellt, wenn die Kreise
überhaupt aktionsfähig sein sollten; und gegen den andern Vor-
schlag konnten auch die Österreichischen Vertreter nichts ein-
wenden, wenn sie nicht ganz und gar den Boden der bisherigen
Verfassung verlassen wollten. So ist es begreiflich, daß auch die
würzburgischen Vorschläge vom Fürstenrat akzeptiert und zu
den österreichischen hinzugefügt wurden. Das war eine Ver-
wässerung des kaiserlichen Programms, und doch hätte Ferdinand
aufs höchste zufrieden sein müssen, wenn das Votum des Fürsten-
rats durchging. Denn zu seinen Gunsten waren auch die neu
hinzugekommenen Vorschläge ausgefallen, und seine Macht im
Reiche wäre beträchtlich gemehrt, die Gefahr der ständischen
Selbständigkeit bedeutend eingeschränkt worden.
Alles kam nur darauf an, ob sich auch der Kurfürstenrat zu
solch einer Regelung bereitfinden würde. Sein ‚Bedenken‘ auf
die kaiserliche Proposition hin! hatte jedoch folgenden Inhalt:
1. Jeder Reichsstand, der nicht pflichtgemäß Werbungen auf seinem Gebiet
verhindert, muß den entstehenden Schaden ersetzen. Über die Ausführung haben
die Kreisobersten zu wachen.
2. Jeder Kreisoberst hat in eiligen Fällen das Recht, noch vor Beratung mit
den Zugeordneten die Kreishilfe aufzubieten und vor Zusammentritt eines Depu-
tationstages die übrigen Kreise zu erfordern.
3. Die Kreishilfe wird im Notfall verdoppelt; auf Ersuchen der Kreisobersten
schickt dann auch der Kaiser seine Hilfeleistung und ermahnt die Reichsritter-
schaft zum Beistand.
4. Jeder Stand soll erfahrene Kriegsmannschaft in Wartgeld nehmen oder
sich auf andere Weise sichern.
5. Die Kreisobersten sollen die Truppen in ihren Kreisen mustern.
6. Erlaubnis zum Truppenwerben muß beim Kreisoberst nachgesucht werden.
Dieser erteilt sie auf den Nachweis, daß die Truppen nicht gegen Kaiser oder Stände
1 Relation des Kurfürstenrats 1564 Februar 24, a. a. O. f. 317—319.
Ferdinand I. und die Kreisverfassung 99
gebraucht werden, und gegen Leistung einer Kaution dafür und für rottenweisen
Abzug des Kriegsvolks.
7. Die Annahme von Reitern auf Kosten der Stände ist unnötig.
Die Bedeutung dieses Programms verhüllte sich nicht. Es
wollte die notwendige Stärkung der Exekutivgewalt nicht zu-
gunsten des Kaisers, sondern gegen ihn Wirklichkeit werden
lassen. Nicht ihm, sondern ausschließlich den Kreisobersten
sollte ein Machtzuwachs eingeräumt werden, der, wenn sich diese
Grundsätze in die Tat umsetzen ließen, beträchtlich war. Dies
war auch unumgänglich, wenn man mit den Kreisen als selb-
ständigen Gebilden überhaupt weiterkommen wollte; hatten
doch in beiden Kreisen, die zu der Tagung Anlaß gegeben
hatten, dem westfälischen und dem fränkischen, die Kreisobersten
bereits wegen Unmöglichkeit einer ersprießlichen Wirksamkeit
ihr Amt aufgekündigt!. Wenn nun jeder Kreisoberst im Notfall
sofort die Gesamtheit der Kreise erfordern durfte, wenn alle
Leistungen des Kaisers nur zur Unterstützung der Kreistruppen
in Frage kamen, wenn statt des Kaisers alle Stände selbst dauernd
mit Truppen gefaßt sein sollten, wenn an die Stelle einer kaiser-
lichen Visitation eine Musterung durch die Kreisobersten trat,
und wenn nur die letzteren die Erlaubnis zu Werbungen zu er-
teilen hatten, so war das Punkt für Punkt das Gegenteil der von
der kaiserlichen Partei gehegten Wünsche. Die entgegengesetzten
Tendenzen traten sich in Reinheit gegenüber.
Nun begann das Hin und Her der Verhandlungen zwischen
den beiden Kurien. Die kaiserlichen Kommissarien Konnten
dabei nach Lage der Dinge kaum etwas anderes tun als die Po-
sition des Fürstenrats verstärken. Dieser kam bald dahin, die
Forderungen der Kurfürsten für die Besserung des Landfriedens
als Grundlage anzunehmen, und bemühte sich nun, durch Kor-
rekturen im einzelnen das Gesicht des ganzen Entwurfs zu ver-
ändern. Heftig gestritten wurde über die Frage, ob eine kaiser-
liche Visitation oder eine Musterung durch die Kreisobersten
eintreten solle. Die Kommissare des Kaisers erklärten die
Musterung für überflüssig und kostspielig; die kurfürstlichen
Räte machten dafür allerlei Bedenklichkeiten gegen die Visitation
geltend — wozu der Würzburger Protokollator die bündige Glosse
machte: „hoc est, die churfursten wollen der Kais.Mt. nit gern
! Rode S.72f. F.C. Moser, Sammlung sämtlicher Craysabschiede I, S. 299 ff.
30 C. Erdmann
soviel einraumen!“. Noch eifriger wurde die Frage der 1500
Reiter umstritten, gegen die die Kurfürstlichen eine tiefgehende
Abneigung zeigten. Schließlich näherte man sich auf der Basis,
daß der Kurfürstenrat in den Verfassungsdingen durchweg seinen
Willen bekam, dafür aber in der Frage des Vorgehens geren
Grumbach nachgab. Denn dieser zweite Beratungsgegenstand
beschäftigte die Gemüter nicht minder als der Streit um die
Exekutionsordnung, und zum großen Ärger der kaiserlichen
Partei hatte der Kurfürstenrat sich für gütliche Unterhandlung
mit Grumbach ausgesprochen. Hiervon trat er nun schließlich
zurück, bewilligte dem Kaiser die Bestimmung über die Achts-
exekution und zu diesem Zweck die sofortige Annahme von
1500 Reitern, wenn auch nicht in vollen Sold, so doch in Wartgeld,
auf Kosten des Reichs. Auf diese Weise wurde die Annahme der
Reiter aus einer ständigen Institution zu einer einmaligen Maß-
nahme. Es wurde also vermieden, ein ‚„indefinitum‘ und somit
eine Verfassungsänderung zu schaffen, vielmehr wurde die Zeit
für die Unterhaltung der Reiter ausdrücklich auf höchstens neun
Monate begrenzt und damit die ganze Angelegenheit um ihre
erundsätzliche Bedeutung gebracht. Und das war schon genug
der Kompromisse. Bei der Änderung der Exekutionsordnung
siegte der Kurfürstenrat und die durch ihn vertretene Opposition
geren den Kaiser auf der ganzen Linie. Das einzige noch ge-
machte Zugeständnis — bei vorfallenden Truppenansammlungen
sollte auch der Kaiser benachrichtigt werden und ihm dann
„bevorstehn‘‘, die Übertreter und den betreffenden Kreis zu
mahnen — war so gut wie bedeutungslos.
Es ist beachtenswert, daß in dieser ganzen Frage die kon-
fessionellen Gegensätze keine wesentliche Bedeutung hatten.
Die Opposition hatte ihren Sitz im Kurfürstenrat, und dort
stand damals (infolge der Pläne Grumbachs) der evangelische
Sachse auf Seiten des Kaisers, der katholische Mainzer auf der
Gegenseite. Die Beobachtung, daß die Kreisverfassung zunächst
I Reichstagsakten a. a. O. f. 336.
2 Ortloff II, S.8 u.15. Holtzmann S.549. In Dresden erzählte Ende
Februar der kursächsische Rat Mordeisen dem würzburgischen Abgesandten S. von
Wiersberg, aus Worms sei die Nachricht gekommen, ‚das etliche deputierte wenig
lust, den handel nach pilliekait zu befurdern, hetten, ... sonderlich Maintz und
Pfaltz‘“. Reichstagsakten a. a. O. Bd. 47, f. 179.
Ferdinand I. und die Kreisverfassung 31
kein geeigneter Boden für die Austragung konfessionellen Streits
war, bestätigt sich von neuem. Hier war vielmehr der alte Gegen-
satz zwischen dem Kaiser und den Ständen, wie er schon in den
Zeiten der Reichsreform allem Verfassungsstreit zugrunde gelegen
hatte, noch immer einzig ausschlaggebend. Diese Antagonie war
aber seit dem Passauer Vertrag endgültig zugunsten der Stände
entschieden. Es kann deshalb nicht wundernehmen, daß die kaiser-
lichen Versuche auch zwölf Jahre später nur zu einer erneuten Nie-
derlage führten. Die Entwicklung hatte sich unabänderlich dahin
gewandt, daß aller Ausbau der Reichsverfassung in ständischem
Sinne erfolgen mußte; das galt für die Kreise noch mehr als für an-
dereOrganedesReichs. DerDeputationsabschied vom 17.März1564
war ein neuer Markstein auf einem deutlich vorgezeichnetenWege.
War nun aber mit den Paragraphen dieses Abschieds über-
haupt ein wesentlicher Schritt vorwärts getan? Soviel ist un-
bezweifelbar, daß die Stärkung der Exekutivgewalt nach den
österreichischen Vorschlägen wirksamer gewesen wäre, als sie
auf Grund des kurfürstlichen Votums festgelegt wurde. Denn für
die Einrichtung einer stehenden kaiserlichen Truppe konnte die
Verpflichtung der einzelnen Stände zur dauernden Bereitschaft
nicht nur keinen gleichwertigen Ersatz geben, sondern sie war
überhaupt annähernd illusorisch. Immerhin war aber gerade auf
dem Gebiet der Kreisverfassung die Verstärkung der Stellung
der Kreisobersten doch eine nicht ganz gleichgültige Errungen-
schaft. Es war jetzt (und erst jetzt) die Möglichkeit geschaffen,
daß ein energischer Oberst seinen Kreis zu einem einigermaßen
brauchbaren Exekutivorgan ausgestaltete. Freilich mußte alles
davon abhängen, wie die Dinge in den einzelnen Kreisen gehand-
habt wurden. Drei Jahre später bei der Belagerung Gothas ließ
sich dann die Probe aufs Exempel machen; damals zeigte sich,
daß von den vier beauftragten Kreisen einer, der fränkische, sich
im wesentlichen bewährte, während die übrigen versagten. So
klärlich das war, so war dennoch ein Fortschritt zu verzeichnen.
Ohne den Deputationstag von 1564 wäre auch in Franken nichts
zu erreichen gewesen. Es mußte als nicht aussichtslos erscheinen,
daß die Kreise bei weiterer Ausgestaltung ihrer Verfassung zu
allremein leistungsfähigen Körperschaften wurden.
Aber es hatte sich auch gezeigt, daß das in der bisherigen
Richtung nur gegen den Kaiser durchgesetzt werden konnte.
39 C. Erdmann: Ferdinand I. und die Kreisverfassung
Dieser erblickte in den Kreisen, sobald die Frage ihrer Stärkung
am Horizont erschien, in erster Linie eine Gefahr. Es mußte
damit gerechnet werden, daß er mit dem Gewicht seiner autori-
tativen Stellung auf die Dauer alle Fortschritte der Kreisver-
fassung außerordentlich hemmen, wenn nicht gänzlich unter-
binden konnte.
Es ist freilich bekannt, daß Maximilian II. im Jahre 1570
noch einmal den Versuch gemacht hat, die Kreisverfassung ZU
einem Organ der kaiserlichen Machtstellung umzugestalten. Man
weiß auch, daß diese Bestrebungen damals genau SO ergebnislos
blieben wie ähnliche Versuche bei anderen Gelegenheiten'. Wer
die Vorgänge auf dem Wormser Deputationstag kennt, wird
diesen Ausgang für unvermeidlich halten. Und es ist demgegen-
über merkwürdig, daß die Forschung das andersgeartete
Projekt Ferdinands I. so gänzlich übersehen hat; ist es doch für
die tatsächliche Lage noch weit charakteristischer als die Pläne
seines Sohnes.
ı Vgl. bei Ritter I, S.432f., sowie in verschiedenen anderen Darstellungen
der Epoche.
33
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der
deutschen Geniezeit.
Von
Arno Koselleck.
Da wir die Auflehnung einer jüngeren Generation gegen eine
ältere miterlebten, ist unser Blick für die Zeiten der deutschen
Geistesgeschichte geschärft, in denen ebenfalls mit dem Wechsel
der Altersgemeinschaften der Kampf um einen neuen Lebens-
sinn anhob. Da wir selber unserer Kultur kritisch gegenüber-
stehen, achten wir mit sehnsüchtiger Sorgfalt auf die Zeiten,
wo die ersten Keime einer großen deutschen Kultur sich regten.
Beides ist der Beurteilung der deutschen Genieperiode zugute
gekommen!, jenem Sturm und Drang der 70er und 80er Jahre
des 18. Jahrhunderts, da ein neuer Lebensstrom in wechselnden
Wellen gegen die Dämme anbrandete, durch welche die Gene-
ration der Aufklärung ihr Leben gesichert hatte. Wir sehen in
dieser Bewegung nicht mehr eine literarische Revolution, sondern
den Frühlingssturm eines neuen Geistes, der die Weltanschauung,
die Bildungsidee des deutschen Idealismus heraufführte. Eine
solche Umkehr des Geistes muß sich in allen Lebensgebieten
äußern, auch — worauf wir wieder aus der Not unserer Zeit
heraus besondersachten — in der Stellung des einzelnen zumStaat.
Gewiß haben die Genies keine neue Staatsphilosophie ent-
worfen; aber sie haben in ihren Werken und Briefen zu den
Problemen des Staates Stellung genommen. Und da sie fast
1 Vgl. Köster, Die allgemeinen Tendenzen der deutschen Genieperiode. —
Korff, Geist der Goethezeit, I. Teil, Sturm und Drang. — Stockmever, Soziale Pro-
bleme im Drama des Sturmes und Dranges. — Credner, Sturm und Drang... Eine
Auswahl aus ihren Schriften.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H.1. 3
34 Arno Koselleck
alles, was sie dachten und schrieben, aus der instinktiven Sicher-
heit eines einheitlichen Lebensgefühls heraus trieben, fügen sich
ihre verstreuten Äußerungen über den Staat mühelos zu einer
einheitlichen Auffassung vom Staate zusammen. Diese An-
schauung setzten die Genies der Gedankenwelt der Aufklärung
und den Staatstheorien der Franzosen als etwas Eigenes und
Wertvolleres entgegen. Gerade daß die Genies dabei nicht Theo-
retiker waren, sondern Künstler, ist überaus wertvoll. Denn
so sagen sie uns nicht nur, was sie denken und wollen, sondern
enthüllen uns ihre Seele und damit die tiefsten, oft unbewußten
Wurzeln dieses Denkens und Wollens. Sie zeigen uns den Zu-
sammenhang, der zwischen dem Aufkeimen einer neuen An-
schauung vom Staate und einer neuen Anschauung vom Menschen,
zwischen Staatsauffassung und Persönlichkeitsidee besteht.
Diesen Zusammenhang gilt es zu erfassen. Wir können ihn
aber nur verstehen, wenn wir zuerst Menschentum und Staats-
anschauung der älteren Generation, der Aufklärung, in ihrem
Zusammenhang begriffen haben. Denn das Neue entwickelte
sich im Kampfe gegen das Bestehende.
I. Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung
der Aufklärung.
Man kann die Aufklärung soziologisch als die allmähliche
Entfaltung bürgerlichen Geistes verstehen, welche dem wirt-
schaftlichen und politischen Erstarken des west- und mittel-
europäischen Bürgertums parallel geht. Geistesgeschichtlich steht
sie im Zusammenhang mit der Renaissance und der Antike.
Auf jene Zeiten weisen ihre individualistischen Züge ebenso wie
ihre Einordnung des Individuums in ein rational erfaßbares
Gesetz. Beide Gedankenrichtungen bestimmen wie den Men-
schen so sein Staatsbild.
Die Aufklärung verkündet die Selbstherrlichkeit des
vernünftigen Menschen. Er nimmt nicht mehr gläubig das
christliche Weltbild hin, er will die Welt aus eigener Kraft vom
Menschen aus deuten: Er verehrt in der Natur nicht mehr
demütig die unerklärbaren Wunder Gottes, er will die Gesetze
erkennen, welche die Welt regieren, und diese Erkenntnis für sich
praktisch ausnutzen. Er will nicht mehr göttlichen Sitten-
geboten gehorchen, sondern den vom Menschen selbst als ver-
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit 35
nünftig erkannten moralischen Regeln. Er will nicht mehr die
ewige Seligkeit von Gott sich schenken lassen, sondern sich die
irdische Glückseligkeit durch seine Einsicht erobern. Auf diesem
stolzen Bewußtsein, frei von den bisher gültigen Autoritäten der
Vernunft die Bahn zu brechen, beruht das Selbstvertrauen des
Aufklärers — aber nur zu einem Teile. Zum anderen auf dem
Gefühle, trotz dieser Freiheit sicher und wohlig innerhalb
unverrückbarer Gesetze zu stehen, welche Natur und
Sittlichkeit beherrschen und dem einzelnen wie der Gemeinschaft
Sinn und Halt des Lebens geben. Es kommt nur darauf an,
ihrer habhaft zu werden. Da man Gesetze erkennt, muß die
Kraft des Erkennens, die Vernunft, die Herrschaft im Menschen
gewinnen. Wenn dieser Zustand den Leidenschaften und Vor-
urteilen abgerungen ist, wenn die Vernunft des Weltganzen
durch die vernünftige Haltung der Seele den Menschen regiert,
dann ist das Ziel des Menschenlebens, die Tugend, erreicht. Je
verbreiteter diese Tugend, desto glücklicher die Menschheit.
Vernunft und Tugend, zwei Leitgedanken der Aufklärung,
erhalten ihre erwärmende Kraft erst dadurch, daß in ihnen für
den einzelnen der Zusammenhang mit der Weltvernunft ge-
geben ist!.
Die Staatsanschauung des Aufklärers ist das genaue
Abbild seiner Persönlichkeit, gleichsam sein auf die Gemeinschaft
projiziertes Bildungsideal. Der Sinn des Lebens liegt im Dies-
seits, so auch der Sinn des Staates: Er ist aus der vernünftigen
Einsicht des Menschen entstanden als eine zweckmäßige Be-
schränkung des allgemeinen Kampfes ums Dasein. Er hat die
Aufgabe, die Glückseligkeit des einzelnen, das Ziel des vernünf-
tigen Lebens, zu erhalten und zu fördern. Daraus ergeben sich
die individualistischen Züge in dem Staatsbild der Auf-
klärung: der einzelne hat um sich einen Kreis vom Staate nicht
antastbarer Rechte. Diese ‚jura connata‘' können, wie bei dem
Deutschen Wolff, sich auf einen recht engen und philiströsen
—
1 Vgl. Wieland, Das Geheimnis des Kosmopolitenordens, 1788: „Wie verborgen
uns auch der höchste Regierer des Weltalls ist, so wissen wir doch genug...
von seinen Gesetzen, d.i. von dem, was in der intellektuellen und moralischen
Welt Ordnung, Übereinstimmung und fortschreitende Vollkommenheit hervorbringt,
um unseren Willen und unsere Wirksamkeit . . . . denselben gleichförmig zu
machen. Außer dieser Subordination . . ..
3*
8&8 - Arno Koselleck
Inhalt beschränken: „Nahrung, Kleidung, Bequemlichkeit und
Schmuck des Lebens‘‘. Sie können die Forderung der Toleranz
in sich schließen, der Neutralität des Staates gegenüber allen
Konfessionen, und damit den christlichen Staat aufheben. Gerade
die deutsche Aufklärung hat in ihrer Blütezeit durch Lessing,
Moses Mendelssohn und Friedrich II. die religiöse Selbständig-
keit des einzelnen auch gegenüber dem ‚aufgeklärten‘‘ Staate
betont. Dieser hat auch die noch untervernünftigen, dogmatisch
und sakral gebundenen Konfessionen zu tolerieren; der fran-
zösische Vernunftstaat dagegen hat zeitweise, im Gegensatz zum
deutschen Individualismus, die Pflicht übernommen, die wahre,
d.h. vernünftige Religion gegen die Unvernunft des einzelnen
durchzusetzen. Die Persönlichkeitsidee des selbständigen Ver-
nunftmenschen ist auch die Wurzel für den Grundgedanken des
Aufklärungsstaates, die Idee des Rechtsstaates. Die Freiheit
des einzelnen ist nur garantiert, wennalle, auch die Regierenden,
ein Gesetz bindet. Auch die deutschen Aufklärer — wie Wieland
im „Goldenen Spiegel‘ oder Großmann in ‚Nicht mehr als
6 Schüsseln“, auch Herder in seiner Frühzeit — sehen die Unter-
ordnung des einzelnen unter den Staat als ein Rechtsverhältnis
an, dessen Bruch von seiten des Herrschers auch die Verpflichtung
der Untertanen aufhebt. Aus diesem Gedanken des Rechts-
staates sind die bekannten Konstruktionen eines Vertrages als
Ursprung des Staates ebenso erwachsen wie die Forderungen
nach einer geschriebenen Verfassung, einer Konstitution, die in
Deutschland im 19. Jahrhundert politisch wirksam wurden.
Diesen individualistischen Zügen in der Staatsanschauung
des Aufklärers treten anti-individualistische an die Seite —
auch sie verankert in seiner Persönlichkeitsidee, in ihrer Ge-
bundenheit an das allgemeine Vernunftgesetz. Der Übergang ist
fließend. Solange dem Aufklärer die zur eigenen Wohlfahrt
vernunftbestimmte Persönlichkeit als das non plus ultra der
Bildung erschien, konnte er es als Förderung individueller Frei-
heit ansehen, wenn der Staat diese Erziehung übernahm. So
wird bei K. v. Moser, v. Zedlitz, Wieland, Basedow der Staat
ein großes Erziehungsinstitut, das alle Bürger nach einem
Bildungsideal zu formen als Aufgabe übernahm. Schon ist die
Freiheit des Künstlers bedroht durch die im Interesse dieser
Erziehung geforderte ‚moralische und patriotische Aufsicht“
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezet 37
über jedes Theaterstück. Aber auch das eigentlich politische
Leben muß dem Vernunftsystem angeglichen werden. Was sich
aus dem vernunftgeklärten Interesse des einzelnen nicht deuten
läßt, wird als unvernünftiges Ergebnis zufälligen Geschehens
kritisiert. Dem Adel gegenüber ist man vorsichtig. Man sucht
ihn vernünftig aus dem Verdienste der Ahnherrn zu verstehen
oder schon radikaler als vom Staate widerruflich verliehenes
Privileg zu erklären. Man scheute wohl die für die eigene Glück-
seligkeit gefährliche Gegenwirkung der „Großen der Erde‘.
Aufklärerisch konsequent ist Salzmann 1785: „Der Adel ist in
der Nacht gezeugt und hört auf, sobald der Tag anbricht.‘‘ Die
Systematik des Vernunftstaates drängt dazu, die Mannigfaltig-
keit der scheinbar willkürlich gesetzten und unendlich verschie-
denen lokalen und ständischen Autonomien und Privilegien
zu beseitigen, die Grundherrschaften und landschaftlichen und
städtischen Souveränitäten. Man erkennt die Verwandtschaft
des aufgeklärten Staates mit der zentralistischen Demokratie
wie mit dem Absolutismus. Wenn der Staat erst einmal ver-
nünftig geordnet ist, dann spendet er seine Segnungen wie ein
gut gehendes „Uhrwerk“ an Untertanen, die sich rein rezeptiv
verhalten können. Daß der absolutistische Polizeistaat in hun-
derterlei Verfügungen für die Wohlfahrt seiner Untertanen sorgte
bis zur genauen Regelung des Wirtschaftslebens, des Wachstums
der Bevölkerung, bis zu ordnenden Eingriffen in das Familien-
leben, das war nicht nur Absolutismus, sondern auch Aufklärung:
omnia ad majorem rationis gloriam. — Das führt zum innersten
Nerv im Staatsdenken der Aufklärung: Individualismus und
Vernunftsystematik kreuzen sich; aber die Spannung wird nicht
fruchtbar, es fehlt dem Denken des Aufklärers die Kraft, lebens-
volle Gemeinschaft zu bilden. Auch das ist in seiner Persönlich-
keitsidee begründet. ‚Tugend‘ und „Vernunft“ als sittliche
Forderungen richten sich zwar auf das Zusammenleben der
Menschen. Aber, wie wir gesehen haben, empfangen sie ihre
verpflichtende Kraft nicht aus einer positiv gegebenen, lebendigen
Gemeinschaft, sondern aus der Einordnung in Verstandes-
relationen. Sie führen so den einzelnen immer wieder auf sich
selbst zurück, sie machen ihn im Tiefsten passiv: „Die Ruhe
hält der weisere Teil der Menschen für die größte irdische Glück-
seligkeit“ (Basedow). Das Ideal Wielands ist „immer ein guter
38 Arno Koselleck
und ruhiger Bürger.. ., unter welcher Staatsverfassung ein
Kosmopolit leben mag‘. So ist auch der einzelne seinem Staate
nicht gefühls- und willenmäßig verbunden, sondern durch die
vernünftige Erkenntnis seines Vorteils. Das spricht der große
Skeptiker auf dem Throne offen aus, das sagt auch ein Bürger:
„Patriotismus ist gar keine absolute, sondern bloß eine relative
Tugend, keine natürliche, sondern gemachte“ (Bahrdt). Für
Staatszwecke, in denen die individuelle Wohlfahrt nicht un-
mittelbar sichtbar ist, haben die Aufklärer meist kein Verständ-
nis: der stehende Soldat ist ihnen die Quelle alles Übels, der Krieg
das schrecklichste aller Unglücke. Dagegen fordern sie immer
wieder vom Staate, daß er seine Gesetze mit ihrer Wohlfahrts-
wirkung zweckmäßig begründe — vom einzelnen, daß er sich die
Einsicht in die Nützlichkeit des Gemeinschaftslebens erwerbe;
d.h. sie rufen nach staatsbürgerlicher Erziehung — wie jede
Zeit, welche die Spannung zwischen Individuum und Gemein-
schaft rationalistisch zu überwinden sucht.
Die individualistischen Elemente der Staatsauffassung des
Aufklärers, vor allem der Gedanke des Rechtsstaates, haben im
Liberalismus fortgewirkt, in der Demokratie und im Sozialismus
der Glaube an den absoluten Wert eines vernünftigen politischen
Systems — aber immer im Bunde mit anderen produktiven
Gedanken. Die Staatsidee der deutschen Aufklärung ist über
eine Aneinanderfügung der einzelnen zu einer Wohlfahrtsgemein-
schaft nicht hinausgekommen. Sie hat eine Legitimierung eines
überpersönlichen staatlichen Willens woanders als im Nutzen für
den einzelnen nicht gefunden. Nicht weil der Deutsche unpolitisch
dachte, sondern weil dieser Atomismus in der Persönlichkeits-
idee der Aufklärung von vornherein angelegt war. Dies haben
die Genies überwunden.
II. Die Persönlichkeitsidee der deutschen Genieperiode.
Die Genies erleben sich selber, den Menschen, die Umwelt
anders als die Aufklärer. Sie fassen diesen Gegensatz zwischen
Alter und Jugend, Vernunft und Leidenschaft, System und
Eigenwillen, Tradition und Schöpferkraft als den Kampf einer
werdenden Welt gegen eine entkräftete auf. Das Ich wird in
seinen Tiefen etwas Neues. Gegen den Menschen als Vernunft-
|
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit 939
wes>n setzen sie den Menschen als Naturwesen. Nicht die
Vernunft ist das höchste Organ des Menschen, das den einzelnen
wertsetzend mit der objektiven Welt verbindet, sondern Intellekt
und Gefühl, „Herz“, Phantasie und Sinne sind ihr gleichwertig,
vor allem die Sinne, die die Welt einsaugen. Glücklich wird der
Mensch, indem er alle diese seine Kräfte „ganz“ fühlt, sie alle
in sich als „Einheit‘‘ ursprünglich lebendig spürt, sich so in seiner
Natur, als „Natur“ begreift. Da diese „Summe unserer inneren
Stärkungskräfte‘‘ nur in ihrer Wirksamkeit erlebt wird, erfaßt
sich der Mensch als Einheit nur im Werden und im Schaffen.
Diese Leben und Persönlichkeit erzeugende schöpferische Kraft
ist das „Genie“. Diese neue im Genie- Kultus gipfelnde Persön-
lichkeitsidee ist nicht deutsches Sondergut. Die Genieiehre
ist ebenso international wie die Aufklärung. Aber sie hat in
Deutschland — ebenso wie diese — besondere Formen ange-
nommen. Vielleicht liegen gerade in ihrer deutschen Eigenart
Kräfte, welche die neue deutsche Kultur mit heraufgeführt
haben; jedenfalls haben gerade sie, wie wir später sehen werden,
die Struktur des Weltbildes und auch der Staatsanschauung der
Genies bestimmt. In den verschiedenen Formen der Genielehre
spiegelt sich die Verschiedenheit der Volkscharaktere!: In Eng-
land wird das Genie als eine Gelehrsamkeit und Regeln über-
windende künstlerische Kraft empirisch analysiert. In Frank-
reich wird das Genie als ein kombinierendes Vermögen bestimmt.
Soweit waren die Deutschen durch Lessings Wirken auch ge-
kommen, dem aber das Genie immer noch mehr Umgestalter
als Schöpfer gewesen ist. Den Stürmern und Drängern aber,
vor allem Hamann, dem großen Anreger Herders, und Herdern
selbst in einer gewissen Spanne seiner Sturm- und Drangzeit, wird
das Genie ein im Denken nicht faßbares, beglückendes und ver-
pflichtendes Mysterium: subjektive Kraft „vivida vis animi“
und doch zugleich objektiver Geist ‚Genius‘, „Freund“, „Men-
tor“; ja mehr noch: kosmische Kraft, göttlicher Geist, durch
den Gott sich selbst im Menschen spiegelt, vollendet. Hier zeigt
sich, daß bei der Erweckung des neuen deutschen Geistes die
deutsche Mystik Pate gestanden hat, wie einst bei der der Auf-
mu
mn nn ħŘħŮĖõÁ
! Vgl. für das folgende: H. Wolf. Die Genielehre des jungen Herder in Dt.
Vierteljahrschr. für Liter. u. Geistesgesch. HI, 3.
40 Arno Koselleck
klärung die Stoa. Der Gegensatz zwischen Genies und Auf-
klärer ist wirklich. nicht nur der zwischen Jugend und Alter,
Vernunft und Unvernunft, sondern der zwischen Persönlich-
keiten ganz verschiedener Struktur; verschiedenen von der
Wurzel an: der Art, wie sie den Zusammenhang zwischen dem
Ich und dem Weltganzen fühlen. Dieses Gefühl entsteht bei
der Aufklärung durch die leidenschaftslose Einfügung der sub-
jektiven Vernunft in das demonstrierbare Weltgesetz, bei den
Genies durch leidenschaftliche Vertiefung in die irrationalen
schöpferischen Kräfte des eigenen Ichs bis zum Bewußtsein der
Identität mit göttlicher Schöpferkraft.
Zur Persönlichkeitsidee gehört nicht nur die Auffassung vom
Bau und Wert der seelischen Kräfte, sondern ebensosehr die Aus-
wahl und die Form, in der die tätige Seele die Welt ergreift.
Der neue Mensch erfaßt die Welt nicht mehr wie der Aufklärer
als ein geordnetes System von Gesetzen, Natur- und Sitten-
gesetzen. Er schaut, fühlt, empfindet, durchdenkt die der An-
schauung, dem Gefühl, Denken, der Empfindung gegebene
unendlich mannigfaltige Wirklichkeit. Sie sind „Naturalisten,
die nichts auf Systemen zählen“ (Maler Müller). ‚Wahrheit‘
findet man nicht mehr, indem man das Seiende in unveränderlich
in sich ruhende Vernunftwahrheiten einordnet, sondern indem
man es als lebendige Wirklichkeit im Werden und Vergehen er-
fühlt, indem man es ‚„‚wirkend umfaßt“. Diese neue Vereinigung
des natürlichen Ichs mit der „wirklichen“ Natur vollzieht sich in
verschiedenen Stufen. Lenz und vor allem Klinger haben,
wenigstens eine Zeitlang, nur die tiefe Kluft zwischen den bisher
gültigen Vernunftideen und der Wirklichkeit gesehen und in tiefem
und zornigem Pessimismus die „Welt“ gerade in ihrem Gegen-
satz zum Bau der vernünftigen Moral erlebt. Dabei gewann der
christliche Gedanke der natürlichen Sündhaftirkeit des Menschen
im Unterschied zur optimistischen Aufklärung wieder Einfluß
(Hofmeister, Soldaten — Das leidende Weib, Prinz Seidenwurm).
Auf einer höheren Stufe verehrt enthusiastische oder demütige
Liebe in der Wirklichkeit die wechselvolle, unübersehbare Offen-
barung des zerstörenden und wieder schaffenden Lebens: , Es
echört mit zu unserem Wesen, wie die Bienen über Tal und Auen
die Schöpfung zu durchwandern, um tausend neue Schätze
zu finden, wo die Liebe mit allmächtiger Rute anschlägt; nicht
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit 41
immer mit dem Gedanken an einem Herd zu hausen... .“
(Maler Müller). Die höchste Stufe, die unmittelbare Vereinigung
des wirkenden Genius im Subjekt mit dem ‚ewigen Geiste‘‘, der
„ewigen Lebens ahndesvoll“ für den Erlebenden die Wirklichkeit
zur „wirkenden Natur" macht, entzieht sich der begrifflichen
Erkenntnis. Immer aber ist im Sturm und Drang die Verbindung
zwischen Ich und Welt unmittelbarer, aktiver, lebensvoller als
für den Aufklärer der Weg über das abstrahierte und nivellie-
rende „Gesetz“.
Deshalb ist auch das Verhältnis der Genies zum Staat, diesem
Ausschnitt aus der Welt, inniger als das der Aufklärung.
II. Auseinandersetzung der Genies mit der Staats-
anschauung der Aufklärung.
Trotzdem können die Genies einen Teil ihrer Staatsgedanken
= von der Aufklärung übernehmen: alle, welche die Freiheit des
einzelnen im Staate begründen. Klinger geißelt im „Prinzen
Seidenwurm‘‘ die Unmoral, Autorität des Staates auf die „‚see-
lige Dummheit der Seelen, die Quelle des Glaubens‘‘ zu stützen.
Der Rechtsstaat, der siegreiche Gedanke der Aufklärung, wird
als Schutz der Freiheit festgehalten: „Revera majus imperio est
submittere legibus principatum‘‘ — diese These des Straßburger
Goethe kehrt bei Herder, Klinger, Schubart mannigfach wieder.
Daß der Staat des einzelnen Bürgers Wohlfahrt zum Zwecke
habe — diesen Gedanken, welchen wir bei Schubart, Herder,
Klinger finden, Götz von Berlichingen spricht ihn aus: ‚Das wäre
ein Leben, Georg, wenn man seine Haut für die allgemeine Glück-
seliekeit setzte... Wir redeten vom Wohle des Staates.
O, sagte der Kaiser, hätt ich von jeher Räte gehabt, die meinen
unruhigen Geist mehr auf das Glück einzelner Menschen gewiesen
hätten. Und daß zu dieser Wohlfahrtspflege Staatsschulen ge-
hören, forderte Herder, ferner Lenz im ‚‚Hofmeister‘‘, Schubart in
seiner „Deutschen Chronik“. — Doch schon diese übernommenen
Gedanken erhalten von der Glut eines neuen Lebensgefühls eine
andere Farbe. Es handelt sich für die Genies nicht so sehr um
die Freiheit als stabile Rechtssicherheit jedes Durchschnitts-
bürgers, sondern um den Spielraum für den wirkenden Menschen.
Gewiß, die Rede Marquis Posas, die in den Worten eipfelt:
„Sire, geben Sie Gedankenfreiheit‘‘, hätte ihrem Gedankengut
49 Arno Koselleck
nach beinahe ein Aufklärer halten können, aber er hätte sie
nicht so halten können wie der Dichter der „Räuber“: ‚Können
Sie in Jhrer Schöpfung fremde Schöpfer dulden? Ich aber soll
zum Meißel mich erniedern, wo ich der Künstler könnte sein?...‘“
Erst die Genies empfinden den Despotismus als eine Gefahr für
den schöpferischen Menschen: ‚Ist der frei, der Flammen im
Busen führt, der wie ein Adler Jupiters gen Himmel fliegen
möchte und dem man mit der kalten Schere einer phlegmatischen
Regierungsform die Flügel stutzt... ..‘“ (Schubart). ‚Wie
jammert mich, daß so viele herrliche Kraft wegen schlechter
Regierungsformen unausgenutzt versauern muß‘ (Heinse).
Klinger empört sich dagegen, „daß es salus publica geworden sei,
es müsse und dürfe nicht anders gehen als via castrationis cordis
et naturae, daß es uns wohlbehage und keiner die Sporen empfinde,
die die Gewaltigen der Erde in die Rippen uns setzen“. Es ist
klar, daß dieses leidenschaftliche Freiheitsgefühl sich sehr bald
gegen die Staatsanschauung der Aufklärung wenden
mußte.
Der schöpferische Mensch und sein Gefühl für die Mannig-
faltigkeit der lebendigen Natur vertrug sich nicht mit dem
systematisierenden und nivellierenden Vernunftstaat. Der
geistige Führer in diesem Kampfe ist Möser, von dem die Jüngeren
zum Teil auch in der Formulierung der Gedanken abhängen:
„Der jetzige Hang zu allgemeinen Gesetzen und Verordnungen
ist der gemeinen Freiheit gefährlich.‘ ‚Wenn es nach ihren
Wünschen ginge, so sollte sich der Staat nach einer akademischen
Theorie regieren lassen... In der Tat entfernen wir uns
dadurch von dem wahren Plane der Natur.“ Herders feines
Gefühl für Individualität empört sich in Spott, Satire und zor-
nigem Eifer gegen den Schematismus einer vernünftigen Re-
gierung: „Welchen Adlersblick, welche Ansicht des Ganzen wie
auf einer Landkarte und philosophischer Tabelle Grundsätze...
nach welchen hundert verschiedene Völker und Erdreiche aus
dem Stegreif nach dem Einmaleins der Politik in zwei Augen-
blicken berechnet werden.“ Klingers „Orpheus“ ist ganz durch-
tränkt von Satire gegen die Anschauung, den Staat nach ‚ob-
jektiven Wahrheiten‘ formen zu können und den Untertan in
die vernünftige Erziehung zu dieser vernünftigen Gemeinschaft
einzuspannen: „Unddie Erziehung — wo in der weiten W elt waren
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit 43
dergleichen Anstalten zu finden! Alles erzog, bärtig und unbärtig,
gelehrt und ungelehrt. Hat sich nicht der König P. verewigt, daß
unter seiner Regierung ein Leist erfunden ward, nach welchem
alle Schuhe der Untertanen gemacht wurden, und worin ihre
Füße passen mußten, sie mochten wollen oder nicht? Und dies
war der Hauptpunkt der Erleuchtung. Darüber konnte man nicht
... Eitel Stroh die Herzen... Todkrank!“ Klinger faßt auch
den Gegensatz der neuen Persönlichkeitsidee zum Staat der Auf-
klärung in klare Begriffe: „Jeder Staat besteht durch ein Ding,
System genannt, das die Menschen zu ihrer eigenen Erhaltung
über sich erschaffen haben und das — alles zermalmt, was sich
ihm entgegenstellt; so liegt denn das Ding... wie ein Joch
auf dem Nacken aller.‘ Was hier als Gegensatz der Staats-
gedanken sich zeigt, lebt, durch die Kraft der Kunst zur An-
schauung gebracht und aus zeitlicher Bedingtheit gelöst, in
Götzens Kampf wider das heraufziehende System des römischen
Rechts und in Egmonts Verteidigung landschaftlicher Eigenart
gegen Albas wohlwollenden Polizeistaat. — Die Genies bleiben
aber nicht bei subjektiver Auflehnung gegen diesen Staat
stehen, sie spüren auch im Gemeinschaftsleben die Werte auf,
welche es gegen den Vernunftstaat zu verteidigen gilt: Gerade
diejenigen Einrichtungen, welche sich vor der Vernunft nicht
rechtfertigen ließen, die autonomen Gewalten, die ständischen
Ransstufen, die Zünfte zeugen einfach dadurch, daß sie trotz
der Vernunft in unübersehbarer Mannigfaltigkeit dasind, von
ihrem besseren Recht; sie wurzeln in der Fülle des Lebens, der
Natur. Die Genies nennen das Eigenrecht lebendiger Wirklich-
keit gegenüber nivellierender Vernunft „Würde“ und „Ehr-
barkeit“. Für sie bricht Schubart in seiner „Deutschen
Chronik‘‘ oft eine Lanze: ‚Im Grunde müssen die Leute, welche
am Ruder des Staates klimpern, kein Gefühl von der gemeinen
Ehre haben und den Rest der Menschen für einen Haufen
Gewürın ansehen‘; sie verstehen nicht ‚‚die alte Ehrbarkeit...
den wohlanständigen Ernst und Würde, womit die Handwerks-
ältesten in ihren Zusammenkünften an ihrer Bundeslade sitzen.“
Was auch den Vertretern niederer Stände in den Juzenddramen
Klingers, Lenzens, Schillers wehrhaften Stolz geben kann,
spricht Herder so aus: „Die rohen Zünfte und Freiherrlichkeiten
machten Ritter und Handwerker stolz, aber zueleich Zutrauen
44 Arno Koselleck
auf sich, Festigkeit in seinem Kreise, Mannheit auf seinem
Mittelpunkt wehrte der ärgsten Plage der Menschheit, dem '
Land- und Seelenjoche des armen polizierten Europas.“
Noch ist dieser Kampf gegen den Staat der Aufklärung nicht
zur Bildung einer neuen, eigenartigen Staatsanschauung fort-
geschritten. Aber schon der Kampf ist wertvoll: Er weist vor-
wärts in die fruchtbarste Zeit deutscher Verfassungs- und Sozial-
politik. Was die Genies als seelenloses System angriffen, be-
kämpfte der Staatsmann, Schillers Altersgenosse Stein, als
„KFormenkram und Dienstmechanismus‘‘. Und zwar aus dem
gleichen Lebens- und Weltgefühl heraus wie die Genies: Er will
das System überwinden durch einen ‚lebendigen, fest strebenden
und schaffenden Geist und einen aus der Fülle der Natur ge-
nommenen Reichtum von Ansichten und Gefühlen“. Das ist
eine Umschreibung der Persönlichkeitsidee der Geniezeit nach
ihrer auf das Subjekt wie auf das Objekt gewendeten Seite.
Vielleicht noch wertvoller ist dieser Kampf für eine andere
Erkenntnis deutscher Geistesentwicklung. Es gab gewiß eine
„deutsche“ Aufklärung, aber ihre Grundkräfte stammten aus
dem Westen. Was dagegen in Lessings Kampf auf dem
Gebiete der Kunstanschauung beginnt, wird in den Genies
bewußte Selbstbesinnung des deutschen Geistes. Mit welcher
Notwendigkeit und aus welchen Tiefen auch auf dem Gebiete
der Staatsanschauung der Gegensatz zum westeuropäischen
(reist aufbricht, zeist der Zusammenhang, welcher zwischen
dem Kampf der Stürmer und Dränger gegen den Vernunftstaat
der Aufklärung und ihrer Persönlichkeitsidee besteht, Es han-
delt sich um den Gegensatz zwischen Gesetz und irrationaler
Lebensfülle, zwischen ‚‚Scharfsinn und urteilender Vernunft‘
auf der einen und „Tiefsinn und wirkender Vernunft‘ auf
der anderen Seite, wie ihn E. Wechsler einmal formuliert hat.
Daß es sich darum handelt, kann man an der Auseinander-
setzung der Genies mit Rousseaus Staatsanschauung
erkennen.
IV. Auseinandersetzung der Genies mit der Staats-
anschauung Rousseaus.
Es ist bekannt, welche große Bedeutung Rousseaus Kultur-
kritik für die Erweckung des deutschen Geniegeistes gehabt hat.
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit 4;
Um so auffälliger ist es, daß Rousseaus Staatsanschauung von
den Genies im ganzen abgelehnt worden ist. Für Rousseau
vollendet sich die dem Menschen angeborene Freiheit nicht in
der Gleichheit vor dem Gesetz, im Rechtsstaat — wie vielen
Aufklärern —, sondern erst in dem gleichen Anteil jedes einzelnen
an der politischen Gewalt, in der Volkssouveränität; dann erst
ist „das Verhältnis für alle gleich, und... so hat niemand ein
Interesse daran, es den andern drückend zu machen‘. Dieser
Anteil des einzelnen an der oberherrlichen Gewalt ist berechenbar:
in einem Staate von 10000 Einwohnern der 10000te, in einem
von 100000 Einwohnern der 100000te Teil. Das souveräne
Volk ist an kein unveränderliches Grundgesetz gebunden und
duldet in dem streng zentralistischen Staate keine Macht eigenen
Rechtes, wie ständische oder autonome Gewalten, neben sich.
Wohl räumt Rousseau landschaftlicher Eigenart einen gewissen
Einfluß auf die Gestaltung der Regierungsform ein — immer
unter Wahrung der Volkssouveränität —; aber als allerdings
für Menschen unerreichbares Ideal schwebt ihm die „wahre
Demokratie‘ vor, in der auch ‚in bezug auf Sitten und Talente,
auf Grundsätze und Vermögensverhältnisse Gleichheit herrscht‘‘.
Es wäre wunderbar, wenn die Genies in ihrem Staatsdenken
sich von vornherein der Einwirkung ihres Rousseau entzogen
hätten. Am stärksten ist wohl Heinse von ihm darin beeinflußt.
Seine staatstheoretischen Betrachtungen im „Ardinghello‘ er-
innern in Einzelheiten an den ‚‚Contrat social‘; wie Rousseau
sind ihm die antiken Demokratien ‚Gipfel der Menschheit‘‘;
er macht auch dessen politische Rechenexempel mit: auch die
Frauen haben im idealen. Staate Stimmrecht, „doch nur zehn
pro cent im Vergleich mit den Männern‘. Auch für Schubart
ist es eine Zeitlang die höchste Ehre, ‚ein wahrer Republikaner
zu sein, dessen widerstrebender Geist sich wie ein Atlas auf-
bäumt, um die sinkende Freiheit zu tragen‘‘. Für Herder sind
„die kühnsten und göttlichsten Gedanken in Freistaaten emp-
fangen, die schönsten Entwürfe und Werke in Freistaaten voll-
endet werden.. ist die beste Geschichte, die beste Philosophie
der Menschheit und Staatskunst republikanisch“. Aber: Repu-
blik ist noch nicht zentralistische Demokratie. Ferner: Man
hört schon aus den Zustimmungen zur republikanischen Staats-
form einen anderen Geist heraus als den politischen Rousseaus.
46 | Arno Koselleck
Und vor allem: der Gegensatz zu den Grundanschauungen des
französischen Staatstheoretikers tritt allmählich immer klarer
zutage.
Die Genies finden trotz ihrem Kampf gegen den Despotismus
den Wegzur Monarchie. 1787 stellt Schubart den Gesinnungs-
wandel bei sich fest: „So sehr ich gleich mit dem ersten Glut-
gefühle der Jugend bis jetzt den Republiken zugetan war, weil
ich glaubte, nur hier wohne Freiheit und mit ihr Menschenwürde
und Volksglück, so bin ich doch geneigt, mit Montesquieu,
dem Staatenwäger, und Friedrich, dem größten Staatenlenker,
zu behaupten, daß in einer wohleingerichteten Monarchie mehr
wahres Menschenglück anzutreffen sei, als in den besten Frei-
staaten.‘ Goethe läßt seinen Götz mit dem Rufe sterben: „Es
lebe die Freiheit‘; aber sein vorletztes Wort lautete: ‚Es lebe
der Kaiser!'‘ Herder versucht schon in seinem Reisejournal
selbst den Despotismus aus militärischen Notwendigkeiten zu
verstehen und würdigt später Aristokratien und Monarchien als
die „an sich‘‘ besten Regierungsformen. Vor allem aber haben in
ihrem persönlichen Leben Herder, Goethe und Klinger den Weg
zur Monarchie gefunden. Ebenso wichtig ist, daß die Genies
das Eigenrecht ständischer Lebensformen, „dieEigenheit,
die an ihrem Boden klebt“, wie gegen den nivellierenden Auf-
klärungsstaat, so auch gegen die herrische Demokratie Rousseaus
verteidigen, die Herder im Reisejournal ‚stolz und hochmütig auf
sich‘ nennt. Sie haben fast alle wie Lenz die Anmaßung der
privilegierten Stände in ihrem Leben empfindlich kennengelernt.
Und doch warnt dieser vor dem sozialpolitischen Radikalismus:
„Auf der anderen Seite gibt es einen Stolz der niederen Stände,
der ebenso unerträglich ist [wie der Adelsstolz]. Das heißt,
wenn sie einen gewissen Stolz, der zu nichts führt, als alle Ver-
hältnisse, die unter Menschen eingerichtet sind, einzureißen,
für die notwendigste Eigenschaft eines braven Menschen halten,
der sich, wie sie sagen, nicht unterdrücken läßt.“ Adel und
Bürgertum sind „einander doch so unentbehrlich“. Hier
endet also nicht der Gedanke der Freiheit in dem der politischen
oder sozialen Gleichheit. Herder rechnet in den politischen
Reformplänen seines Tagebuches anstandslos mit der Aufrecht-
erhaltung der Stände, und Schubart begrüßt sogar die Verfügung
Friedrichs des Großen, welche den Bauern und Bürgern den
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit 47
Kauf von Rittergütern verbietet und so die ständische Sonderung
durch Staatsgesetz sanktioniert: „Recht so! Nie sollen die Stände
durcheinander gemischt werden, immer soll der Adel die Scheide-
wand zwischen demThron und dem bürgerlichen Stande bleiben!‘
So haben im ganzen die Genies auch nicht den Bürgerstand,
dem sie entstammten, idealisiert und zum alleinigen Träger des
Staatsganzen gemacht, wie es ihr französischer Gesinnungsver-
wandter Mercier tut als „l’ordre sans contredit le plus respectable
de PEtat, pour mieux dire l’ordre qui fait ’Etat‘‘. Sie sahen in
pessimistischem Realismus seine Schäden, vor allem den Mangel
an Selbstgefühl. Deswegen wollten sie nicht seine politische Herr-
schaft, die vielleicht in kurzem ärger als die alte werden würde
(Herder), sondern seinesittliche Stärkung. Nichtauf die politische
Gleichheit der Stände kam es ihnen an, sondern auf ihre gleiche
moralische Wertung, auf gleiche Würde, und sollte sie sich auch
nur so äußern, daß der Adlige sich vom Bauern und Bürger ‚auf
die Hand tupfen läßt“ (Lenz). Bis in diese Äußerlichkeit hinein
lebt ein anderer „Geist in der Staatsanschauung der Genies als
der Machtwille Rousseaus; wir werden gleich sehen, aus welchen
Wurzeln er erwachsen ist. Zunächst ist klar, daß von ihm aus
die Genies die Vorstellung des politisch souveränen Volkes
und damit den Grundgedanken in Rousseaus Staatsbau ver-
werfen müssen. So innig die Genies dem Menschentum des
Volkes in seiner Kunst, in seinem instinktsicheren Leben nach-
spüren, sobald das Volk mit politischem Machtanspruch auftritt,
wird es für Klinger die „Million Schuster‘‘, ‚elendes Lumpen-
gesindel‘‘, „Kanaillenpack‘‘, für Schiller ‚der plumpe, un-
beholfene Koloß, der mit plumpen Knochen anfangs Gepolter
macht, Hohes und Niederes, Nahes und Fernes mit gähnendem
Rachen zu verschlingen droht und zuletzt — über Zwirnsfäden
stolpert“. Und ist nicht auch bei Goethe trotz dem ‚Werther‘
das Volk in seiner politischen Aktivität entweder brutal wie im
„Götz“ oder kläglich wie im „Egmont“? Das Volk ist innerlich
nicht zur Herrschaft fähig. ‚Freiheit und Gleichheit: dann wär
ja keiner Herr! Wir wären alle gleich! — Noch besser: Alle
gleich! Ei, was für Zank und Streiten und Morden würde nicht
entstehn ? Wie oft Gewalt für Recht ergehn!“ (Schubart).
Gerade gegen die Volkssouveränität hat Klinger im „Prinzen
Seidenwurm‘“, einem moralischen „Drama zum Nutzen und
48 Arno Koselleck
Unterricht des Volkes‘, eine bissige Satire geschrieben: er
führt sie in der Darstellung einer Königswahl ad absurdum;
diese endet in einer allgemeinen Schlägerei und in der Wahl von
drei Herrschern, darunter des skrupellosen Demagogen ‚„Harle-
quin‘. — Woher kommt dieser Widerspruch zwischen der
Wertung des Volkes als Menschentum und als politischer Kraft ?
Woher stammt diese grundsätzliche Ablehnung rousseauischer
Demokratie ?
Sie bricht mit Notwendigkeit aus der Tiefe der von den
-Genies konzipierten Persönlichkeitsidee hervor. Schon gefühls-
mäßig werten die Genies den Herrscher anders als Rousseau.
Sie erfassen das Leben nicht in Systemen, sondern in wirkenden
Wirklichkeiten, und zu diesen gehörten wie der Adel auch die
großen Monarchen Peter, Katharina, Joseph, vor allem Friedrich
der Große. Sie achten wie in sich selber so gerade in den Menschen,
die Geschichte machen, die schöpferische Kraft des großen
einzelnen. Schubart spricht diesen Zusammenhang deutlich
aus, indem er auf den Großen Kurfürsten und Friedrich den
Großen hinweist: ‚So große Veränderungen können ein paar
Geniesin einem Staate hervorbringen... Ein einziger Schöpfer-
geist, der sich auf den Thron setzt, wirkt so gewaltige Ver-
änderungen.‘ Klinger würdigt in der „Neuen Arria“ und in den
„Pyrrhus‘‘-Fragmenten den gewaltigen Selbstherrscher: ‚Wie
sie alle schwinden vor ihm, er sagen kann: „Ich allein! Ich bin’s!
Ich vermag’s!‘‘ Der Entschluß, Herr über ein Land zu werden,
„kann nur in dem höchsten Selbstgefühl unserer inneren Größe
zur Welt kommen‘; solch Herrscher ist ‚erhaben über Ver-
antwortung‘‘. Daß die Stürmer und Dränger der vieldeutigen
Idee der Gleichheit widerstreben müssen, ergibt sich ebenso aus
ihrem Gefühl für schöpferische Individualität. Daß sie auch
aus diesem Zusammenhang die politische Gleichheit ab-
lehnen, zeigt Klingers Damokles. Er spricht vom ‚„‚verworrenen
Traum von Gleichheit, dem die Natur des Menschen wider-
spricht... ungleich ist der Menschen Geist und Wirken, ver-
schieden ihre Gaben; leiten und sich führen lassen, gehorchen
und herrschen, wägt die Natur auf einer unsichtbaren Wage
ab, an der alles hängt, was Leben und Bewegung hat‘. Aber der
Gegensatz zu Rousseaus Demokratie muß tiefer wurzeln; denn
auch Rousscau erkennt ja die natürlich gegebene körperliche
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit 49
und geistige Ungleichheit der Menschen an (Contr. soc. I, 9),
auch er mißtraut der „blinden Menge, die oft nicht weiß, was sie
will‘ (C.s.II,6). Der Gegensatz entspringt aus der verschiedenen
Auffassung des Freiheitsgedankens selber, dieser zentralen
Kraft der neuen Persönlichkeitsidee. Rousseau zieht aus, die
Freiheit für den einzelnen zu erobern, indem er ihn an der
Bildung des Staatswillens beteiligt, ihn zu einem Stück Souverän
macht; und er gibt doch diesem Staatswillen das Recht, den
Bürger zu allem, außer zum Selbstmorde zu zwingen. Woher
kommt diese Verbindung der Freiheitsidee mit der Idee eines
zwingenden Staates? Rousseau unterwirft beim Aufbau seines
Systemes den Menschen zunächst einer fortschreitenden Iso-
lierung: er trennt den einzelnen von der Familie (C. s. I, 2), im
einzelnen das Instinkt- vom Vernunftwesen (I, 8), in diesem den
Menschen vom Bürger (II, 4), in welchem er wieder das Privat-
interesse vom Willen zur Gemeinschaft scheidet (z. B. IV, 1).
So isoliert er den Menschen (wie Rousseau selber in betonter
Gesellschaftsferne lebte) und löst seine natürliche Einheit auf.
Aber dann stellt er in einer kraftvollen Anspannung des Geistes
und Willens auf einer höheren Stufe diese Einheit wieder her
und hebt zugleich die Isolierung des einzelnen auf: Er macht
den im Menschen lebendigen ‚allgemeinenWillen‘ zur Dominante
seines Lebens und zugleich zu einer objektiven zwingenden
geistigen Kraft; die volonté generale, welche aus dem Zusammen-
fluß der „allgemeinen Willen“ der einzelnen Subjekte entsteht,
erhebt er mit einer Art Willensverzückung über ‚eine bloße Idee‘
(I, 7) über die „volonte des tous‘‘ zur „Einheit‘‘, zum ‚Ich‘,
„Leben“, „Willen“ (I, 6) „Wesen“ (II, 1), „Körper“ (IV, 1),
zur „moralischen Person“ (I, 4), mit ‚Tat- und Willenskraft‘
(II, 6). Diese objektive geistige Kraft wird also einmal durch
den politischen Willen des Menschen konstituiert: „Wir haben
dem politischen Körper zum Dasein und Leben verholfen; jetzt
kommt es darauf an, ihn mit Tat- und Willenskraft zu erfüllen“
(II, 6). Darauf beruht das Bewußtsein der Freiheit als
geistiger Tat: „Der Gehorsam gegen das Gesetz, das man sich
selber vorgeschrieben hat, ist Freiheit“ (I, 8). Aber die volonté
generale wird eben zugleich als in der Wirklichkeit vorhandene
objektive Kraft gesetzt, so sehr, daß sie als Ursache der Sittlich-
keit (C. s. IV, 7), daß sie sogar im Unbewußten wirksam gedacht
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H.1. 4
50 Arno Koselleck
wird: „Wenn (bei der Abstimmung) meine Ansicht der ent-
gegengesetzten unterliegt (die hier als identisch mit der volonte
generale gedacht ist), so beweist das nichts anderes, als daß ich
mich geirrt habe und daß dasjenige, was ich für den allgemeinen
Willen hielt, es nicht war. Hätte meine Einzelstimme die Ober-
hand gewonnen, so hätte ich etwas ganz anderes getan als
gewollt, gerade dann wäre ich nicht frei gewesen.‘ Sie ist
„das Ganze, aus dem das Individuum gewissermaßen
erst Leben und Wesen erhält‘ (II,7). Sie wandelt die
menschliche Natur um, die nach Verlust der natürlichen Un-
schuld in egoistischer Vereinzelung lebt, indem sie ihn ‚zum
Teile eines größeren Ganzen umschafft‘“ (II,7). Freiheit
bedeutet jetzt die Erlösung aus der Vereinzelung durch die
Bindung an einen objektiven geistigen Willen. Deshalb ist diese
Freiheit durchaus vereinbar mit Zwang, der auf den einzelnen
bis zur Vorschrift eines bürgerlichen Glaubensbekenntnisses aus-
geübt wird; dieses schreibt den Glauben an das Dasein Gottes,
an ein zukünftiges Leben mit Belohnung der Gerechten und
Bestrafung der Gottlosen und an die Heiligkeit der Gesetze vor.
Ja, dieses Bewußtsein der Freiheit als Befreiung aus Vereinzelung
muß um so stärker sein, je größer die von dem objektiven Willen
ausgehende Bindung ist: „Nur die Stärke des Staates
bildet die Freiheit seiner Glieder“ (II,ı12). Freiheit
bedeutet demnach für Rousseau die Erlösung des Menschen
aus rein subjektivistischem Dasein durch Bindung an einen
objektiven Geist, der als ‚principe‘ des Staates erscheint in
der doppelten Bedeutung diese Begriffes und der mit gewaltiger
rationaler Kraft als wirkendes Wesen vom Menschen selber
gesetzt ist. In seinem Ursprung und Ziel ist dieses Wesen
diesseitig, aus den psychologischen Gegebenheiten des Men-
schen gewonnen, und doch absolut, weil diese Gegebenheiten
unveränderlich sind. Rousseau hält an dem architektonischen
Geniebegriff der Franzosen fest, nach dem der „Mensch un:
fähig ist, neue Kräfte hervorzubrineen, sondern ledig-
lich fähig, die einmal vorhandenen zu vereinigen und
zu lenken“ (I, 6).
In dieser Tiefe scheiden sich die Genies von Rousseau.
Ihnen ist das Genie einmal die Urkraft, durch welche der große
einzelne gleichsam aus dem Unendlichen heraus die Menschheit
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit 51
durch immer neue unerhörte Taten und Ideen bereichert. Und
ihnen ist, wie wir sahen, Genie zugleich Teil des objektiven
Schöpfergeistes, welcher allem Wirkenden immanent ist. Hier,
im einzelnen, liegt Freiheit und Bindung zugleich. In der un-
mittelbaren Verbundenheit des einzelnen mit dem Universum
liegt die , Quelle unseres Wesens‘‘, mit der wir uns ganz erst im
Tode vereinigen können (Klingers „Neue Arria‘‘) — und nicht
„erhält erst dadurch das Individuum Leben und Wesen‘, daß
man es ‚zu einem Teile eines größeren Ganzen umschafft‘“
(C. s. II, 7), nämlich des Staatskörpers. Freiheit gewinnt der
Mensch aus der schöpferischen Hörigkeit gegenüber dem Schöpfer-
gott — und nicht aus der bewußten und willensstarken Aufgabe
des Ichs an das selbst gesetzte, aber zur objektiven Kraft er-
höhte positive , principe“, das im Staate sichtbare Gestalt
gewinnt. Der schöpferische Geist offenbart sich nicht in der
rationalen Vereinzelung eines Prinzips, sondern in der mannig-
faltigen Wirklichkeit. Er ergreift den einzelnen Menschen nicht
in einer isolierten Funktion der Seele — dem ‚allgemeinen
Willen‘‘ im Subjekt — sondern stets als ganzes Wesen. Weil so
die Genies den letzten Sinn ihres Lebens auf einem anderen
Wege ergriffen wie Rousseau, mußten sie sich in der Staats-
anschauung nicht nur gegen den Gedanken der Gleichheit,
sondern auch gegen die gleichförmige Unterordnung
unter das Prinzip der volonté generale, welches dem
einzelnen erst ‚‚Wesen‘‘ geben soll, auflehnen. Daher ihr instinkt-
sicherer Kampf gegen Demokratie als Zwang — etwa zur bürger-
lichen Religion —, daher aber auch ihr Verzicht auf diejenige
politische Aktivität, welche durch die Demokratie garantiert
ist: Herder unterscheidet eine ‚‚feinere Freiheit“ von ‚dem
Erkühnen, selbst das Rad des Staates lenken zu wollen“. Daher
ist es vor allem auch für die Genies unmöglich, wie Rousseau
den Bürger vom Menschen zu trennen, gleichsam das politische
Element im Wesen des Menschen zu isolieren. Politische
Fragen werden ihnen immer zu Fragen des Menschentums,
der Bildung: die ständische Frage ist kein Problem der Politik,
sondern der Sittlichkeit, der menschlichen Würde; politischer
Fortschritt ist nicht eine Aufgabe politischer Reformen, sondern
individueller Bildung. Alle Genies fassen unter dem Zwange ihrer
Persönlichkeitsidee politische Fragen als ethische Probleme an,
4*
52 Arno Koselleck
dieses Zusammenhanges bewußt wird sich Klinger im ‚‚Oriantes‘“,
worauf schon Cl. Stockmeyer hingewiesen hat!: Damokles
scheitert als politischer Reformer und nützt dem Volke durch
sein Menschentum; ‚Wer Menschen bilden will, fange bei sich
selber an.‘‘ Daß der Weg von Rousseau in Frankreich zu Robes-
pierre, in Deutschland zu Pestalozzi führt, hat schon Eloesser
erkannt. Aber es genügt nicht die Zersplitterung Deutschlands,
die politische Unreife der Deutschen dafür verantwortlich zu
machen. Vielleicht führt allerdings die willens- und geistes-
kräftige Konstruktion eines im Staatskörper sich manifestieren-
den objektiven Prinzips rascher zu einem aktionsfreudigen
„Staate‘‘ — insofern ist der Vorwurf der politischen Unreife
berechtigt. Aber: Steins Gestalt und Wirksamkeit zeigt die
politische Fruchtbarkeit auch der Bildungsidee; ferner haben,
wie wir sehen werden, die Genies selber die ersten Schritte zu
einem neuen Staatsgedanken getan; und vor allem: die Genies
konnten nicht anders handeln, als die Staatskonstruktion
Rousseaus abzulehnen: aus der Tiefe ihrer Persönlichkeitsidee
heraus, der Quelle und Bindung des Lebens nur in der un-
mittelbaren metaphysischen Verbundenheit des einzelnen mit
dem Kosmos gegeben war.
V. Keime einer neuen Auffassung vom Staate
in der Geniezeit.
Die Genies scheinen mit ihrem politischen Denken und Wollen
nur zerstörend in geschlossene Systeme einzubrechen, in den
Vernunftstaat der Aufklärung, in den Staat der volonté generale.
Jedoch war schon diese Zerstörung fruchtbar, sie schaffte Raum
für das Neue, was wachsen wollte. Jedoch bedeutete, wie wir
gesehen haben, die Verneinung geltender politischer Werte
immer die Anerkennung anderer wie der Stände, der autonomen
Gewalten, der Monarchie. Es kam aber darauf an, ob die Genies
für ihre politischen Wertungen eine greifbarere Einheit finden
würden als die zwar lebensvolle, aber doch unbewußte, die in
ihrer Persönlichkeitsidee gegeben war. Nur wenn die einzelnen
Urteile zu einer Staatsanschauung verschmolzen, konnten sie
Ansatzpunkte für politisches Programm und politische Tat
1 a. a. 0. S. 208/09.
Persönlichkeitsidee und Staatsansehauung in der deutschen Geniezeit 33
werden. Auch die Anfänge dieses Kristallisierungsprozesses
liegen in den Erschütterungen der Geniezeit, und der Ansatz-
punkt war der Organismusgedanke.
Es ist bekannt, wie für Herders schmiegsames Gefühl und
überschauenden Geist die Lebensäußerungen eines Volkes in
Kunst und Sitte und auch Politik organisch erwachsene Zweige
und Blüten eines Stammes werden, die man nur von ihrer leben-
spendenden Wurzel her ganz verstehen kann; wie ebenso Möser
Verfassungen als verschiedene Kleider für verschiedene Körper
zu verstehen sucht. Es kommt hier nur darauf an, festzustellen,
daß diese Staatsauffassung aus dem Geiste der Geniezeit immer
wieder und notwendig hervorbrach. Klinger läßt in seinen
Dramen ‚Oriantes‘‘ und ‚Medea‘ die Reformen wohlmeinender
Weltverbesserer scheitern, denn man kann dem Menschen nicht
von außen bringen, „was durch ihn selber werden muß“. Ebenso
bricht im ‚„Damokles‘' eine Verfassung, die Klinger persönlich
wohl am meisten zusagte, zusammen, weil des Volkes Geist und
Sitte noch nicht in sie hineingewachsen ist. Es ist die konsti-
tutionelle Monarchie. Das Kleid paßt noch nicht auf den Körper.
Heinse stellt in großer Klarheit im „Ardinghello“ der rationalen
Auffassung vom Staate die organische entgegen: „Mit der Idee
von einem vollkommenen Staate kann man leider geschwinder
fertig werden als der Wirklichkeit; da legen Grund und Boden,
Ursprung und Geschichte des Volkes, gegenwärtige Stärke an
Leib und Seele, dessen Glauben und Meinungen und Sitten und
Nachbarn unüberwindliche Schwierigkeiten in den Weg und
kommen lauter unbezwingliche borstige Ungeheuer zum Vor-
schein... Man betrachtet eine Gesellschaft von Men-
schen, die man einen Staat nennt, am besten als ein
Tier, das von innen Kräfte, Proportion aller Teile haben und
gesund sein muß und volle Nahrung... und von außen Stärke,
Erfahrung und Klugheit, um sich gegen die Feinde zu erhalten,
denn alles von außen, wie Kindern bekannt, ist Feind.“ Der
Staat ist ein lebenerfülltes, wehrhaftes Tier, wie für Klinger die
Kultur eine wachsende Pflanze — das ist organische Staats-
auffassung. Gewiß waren auch dafür die Elemente schon von
einer älteren Generation bereitgestellt. Aber wenn man sich
erinnert, daß Heinse es als das „höchste Glück“ ansieht, ‚blind
seinem Triebe zu folgen wie ein Tier“ — so spürt man bei ihm
54 Arno Koselleck
ein innigeres Verbundensein mit dem lebenden Staate als in
Montesquieus beschreibenden und normierenden Betrachtungen.
Dieses Gefühl wird Gewißheit, wenn man die Wurzeln der orga-
nischen Staatsanschauung in der Persönlichkeitsidee der Genies
aufsucht.
Der schöpferische einzelne hat die Herrschaft des Vernunft-
systems und der volonté générale gesprengt. Aber dabei bleibt
er nicht stehen. Seine Aufgabe ist nicht „Räsonnieren‘‘, nicht
„Schreiben“, sondern „Handeln“. Er muß die lebendige Welt
„wirkend umfassen‘. So entstehen die Gestalten wie der Ritter
Hungen im ‚Otto‘, der Geheime Rat im „Leidenden Weib‘,
der alle Freuden und sein Vermögen opfert, um dem Staate
zu dienen. „Simsone Grisaldo‘‘ „arbeitet immer für andere ohne
Sold und Nutzen für sich selber . . . daran gedenket er gar nicht
in übervoller Liebe“. Das sind andere Menschen als etwa Wie-
lands ‚guter und ruhiger Bürger“, dem Vaterlandsliebe eine mit
seinen Grundbegriffen unverträgliche Leidenschaft ist. Scharf
stellt Klinger die Verkörperung seines Menschenideals auch den
Reformern gegenüber, die Weltverbesserer werden — weil sie
der Liebe entbehren. So überwindet der ganz ursprüngliche
Wille zur Tat bei den Genies den Egoismus und Atomismus
in der Staatsanschauung der Aufklärung. Aber noch könnte
dieser Wille subjektivistischer Machtwille bleiben, noch kann
das soziale Empfinden eine rein individuelle Verfeinerung des
Fühlens sein wie in der „Katharina von Siena‘ von Lenz; diese
leidet schon an dem Gedanken, daß ihr bloßes Dasein anderen
Opfer auferlegt. Daß aus der handelnsfreudigen, willens- und
gefühlsstarken Verbundenheit des Ichs mit der Gemeinschaft
ein organisches Staatsgefühl erwuchs — das bewirkte die eigen-
tümliche Auffassung gerade der deutschen Genies von der tiefsten
schöpferischen Kraft ihrer Persönlichkeit. Diese war ihnen, wie
wir wieder feststellen, zugleich objektive Wirkungskraft, die in
allem Werdenden sich entfaltete, wie in der Natur, so auch in
den inneren Kräften des Staatstieres, in der Mannigfaltigkeit
staatlicher Lebensformen. Diese Kräfte kann man nicht ver-
nünftig regulieren, man kann sie nicht in ein System einsperren.
Man kann sie nur entzückt anschauen oder ihnen in opferbereiter
Liebe dienen. Das Bewußtseindeseigenenschöpferischen
Werdens öffnete den Genies das Auge für den Staat
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit 55
als etwas Lebendiges, triebhaft Werdendes Die
Ehrfurcht vor dem schöpferischen Geist in ihnen
selber und in der ‚„Wirklichkeit‘‘' wurde zur Ehr-
furcht vor der Eigenwüchsigkeit der mannigfaltigen
Staatsformen. Mir scheint, daß der organische Staatsgedanke,
wenn auch erst in Keimen, so doch ursprünglicher aus der Per-
sönlichkeitsidee der Genies hervorbricht als bei manchem Ro-
mantiker. |
Jedenfalls haben die Genies schon mannigfache politische
Folgerungen aus ihrer Grundanschauung vom Staate gezogen,
welche zum Teil weit in die Zukunft wiesen — natürlich nicht
alle in bewußter Auswertung des Organismusgedankens. Der
einzelne muß die organischen Kräfte seines Staates in sich
lebendig spüren. So mündet das politische Denken auch hier
wieder in einer Bildungsaufgabe, aber nun in der Erziehung
zu „vaterländischer Ichheit‘, wie sie Schubart kurz und
klar bestimmt. Denn von nun an ist „Vaterlandsliebe die Haupt-
sehne und Nerve des Staates‘‘. — Daß den Kraftgenies der Krieg
an sich nicht mehr das schrecklichste aller Unglücke war, ist
sehr verständlich. Klinger ist Soldat geworden, weil sein Über-
schwang nur dort zur Ruhe kam. Schubart und Goethe verchrten
in Friedrich mehr den Feldherrn und Helden als den aufgeklärten
Staatslenker. Heinse verherrlicht geradezu den Krieg: Er
„richtet greuliche Verwüstungen an, es ist wahr, bringt aber
auch die wohltätigsten Früchte hervor. Er gleicht dem Elemente
des Feuers. Es ist nichts, was den Menschen so zur Vollkommen-
heit treibt, deren er fähig ist... Die höchste Weisheit der
Schöpfung ist vielleicht, daß alles in der Natur seine Feinde hat;
dies regt das Leben auf!... Wir sollten einander bekriegen,
weil kein höher Geschöpf es kann‘. Die Genies begreifen aber
auch den kriegerischen Machtwillen einer staatlichen
Gemeinschaft: Heinses Staatstier ist voll gespannten Miß-
trauens gegen „alles von außen‘. Schubart entwirft für Deutsch-
land ein Zukunftsbild nationaler Machtentfaltung: „Die Löwen
erwachen . .. Sie stürzen hervor, wie die Cherusker aus den
Wäldern stürzten, reißen abgerissene Länder aus den Armen der
Fremden und unser sind wieder ihre fetten Triften und Trauben-
hügel.‘‘ Wichtiger als diese etwas rauhe Phantastik ist Lenzens
Urteil über den Soldatenstand in seiner seltsamen Schrift
56 Arno Koselleck
„Von den Soldatenehen‘‘. Er stellt schon 1776 der siegreichen
friederizianischen Armee ein ungünstiges Prognostikon, das die
Geschichte bestätigt hat: die Soldaten sind ‚wie Bestien zahm
gemacht und abgerichtet‘“. ‚Das einzige Motiv, das unsere
Armeen bewegt, ... . die Seele unserer Taktik ist die Furcht.“
„Es muß aber eine Idee sein, die den Soldaten begeistern kann
zu stehen.‘‘ Daher muß die Prügelstrafe fallen. Der Soldaten-
stand muß der geachtetste im Staate werden. Die Soldaten
sollen sich wieder als Verteidiger ihres Vaterlandes fühlen. Der
Soldat muß zum Bürger des Staates werden. Eine militärische
Jugenderziehung muß wenigstens bei den Bauern eingerichtet
werden, die dann teilweise von den Abgaben zu befreien sind.
„Alle Stände, die jetzt gleichsam auseinander gerissen sind,
werden wieder in die rechten Gelenke gerichtet, und der Staats-
körper wird gesund.“ Man sieht, wieviele Gedanken auch hier
wieder in die Zeit der preußischen Reformen vorwärtsweisen.
. Man sieht auch, wie unmittelbar diese fruchtbaren Gedanken
aus der Persönlichkeitsidee der Genies herauswachsen. Aller-
dings tut Lenz, der den Soldaten zum Bürger machen will,
noch nicht den letzten Schritt, den Bürger zum Soldaten zu
machen; aber es war wahrlich nicht mehr ein großer. Und so
schließt sich denn auch schon in der Geniezeit lebendiges Mit-
erleben großer Geschichte, kriegerischer Machtwille und or-
ganisches Staatsgefühl zur ldee des nationalen Einheits-
staates zusammen. Man könnte sie in Götzens Zukunfts-
träumen angedeutet finden. Klar ausgesprochen hat sie Schubart..
Er fordert die Aufhebung aller deutschen Binnenzölle und ent-
wirft für das 20. Jahrhundert das Bild eines deutschen Einheits-
staates: „In Teutschland herrscht Kaiser Friedrich, der die
preußischen und oesterreichischen Staaten zusammen besitzt, die
Schweiz eroberte und die Türken aus Europa drang. Alle Chur-
fürstentümer, Herzogtümer, Fürstentümer, Freystaaten sind ver-
schwunden. Elsaß-Lothringen sind wieder teutsche Provinzen.“
Die Genies haben also politische Gedanken ausgesprochen,
die später, klarer gefaßt und von einem weiteren Kreise der Ge-
bildeten getragen, das Schicksal des deutschen Staates mit be-
stimmt haben. Man darf aber nicht vergessen, daß das, was hier
gesammelt erscheint, damals nach Raum und Zeit verstreut ans
Licht trat. Nicht also im Zusammenhange der politischen Willens-
Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung in der deutschen Geniezeit 57
bildung liegt die eigentliche Bedeutung der Staatsanschauung
der Geniezeit, wenn ich auch glaube, daß die Flugschriften aus
der Jahrhundertwende diesen Zusammenhang aufhellen könnten.
Die Staatsanschauung der Geniezeit wird in einem anderen
Zusammenhang bedeutungsvoller. Einmal in einem geistes-
geschichtlichen: die Staatsauffassung der Aufklärung war gewiß
im Kampf mit dem absoluten Staate erfolgreich; sie hat ihm im
Rechts- und Staatsleben manche Garantien der persönlichen
Freiheit abgerungen. Aber sie war nicht fähig, die Grundlagen
eines neuen Gemeinschaftslebens zu schaffen. Sie band den
einzelnen an das Vernunftgesetz, das eigentlich nur eine persön-
lichkeitsfeindliche Rationalisierung älterer überweltlicher Autori-
täten war. Nachdem auch Autorität der Vernunft kritisch zer-
setzt war, blieb der einzelne ohne innere Bindung an die Gemein-
schaft zurück: „Allgemeine Glückseligkeit‘ und ‚individuelle
Wohlfahrt“ verdecken nicht den unfruchtbaren Atomismus dieser
Zeit. Aus dieser Vereinzelung mußte der Mensch befreit werden.
Der eine Weg hinaus führte zu Rousseau. Er zwang gleichsam die
gesetzgebende Vernunft auf die Erde herab. Er verwandelte
ihre blasse Statik in die lebendige Kraft der volonté générale:
„Nicht durch Gesetze besteht der Staat, sondern durch die gesetz-
gebende Macht!“ Er band den einzelnen völlig an diese Gewalt
des staatsbildenden Prinzips; denn der einzelne erschuf es mit
kraft seines Anteils an der Souveränität. So konnte ein starker,
expansionsfreudiger Staat entstehen — wie die französische
Geschichte zeigt. So konnte auch ein Staat entstehen, der die
Freiheit des einzelnen absolutistisch unterdrückte — wie eben-
falls die französische Geschichte zeigt. Ja, dieser mußte ent-
stehen, denn der selbstgesetzten Bindung bleibt man nur sicher,
indem man ihre Gewalt sich und anderen demonstriert, d.h. sie
steigert. Die Genies wurden sich durch Rousseaus Kulturkritik
der Krisis auch der Staatsanschauung bewußt, in der sie standen.
Aber sie sind zum Neubau dieser Anschauung einen anderen
Weg gegangen. Sie ertrugen nicht persönlichen Absolutismus,
nicht die Bindung an das Vernunftgesetz, aber auch nicht an die
volonte generale. Auch dieses Prinzip war ihnen eine künstliche
Setzung, dem nicht aus den Tiefen Leben zuströmte, aus denen
sie lebten. Sie überwanden die Vereinzelung durch das beseli-
gende Bewußtsein des schöpferischen Menschen, mit allem Wir-
58 Arno Koselleck: Persönlichkeitsidee und Staatsanschauung usw.
kenden durch die Schöpferkraft im Seinsgrunde verbunden zu
sein. Ihnen, die ihrer Persönlichkeit in schaffender Tat bewußt
wurden und die der in der Mannigfaltigkeit wirkenden Natur
in Liebe sich nahten, wurde der Staat ein lebendiges und eigen-
wüchsiges Wesen. So keimte die organische Staatsanschauung
auf. Freilich: der Weg zur Politik, die doch immer irgendwie
Zwang für den einzelnen bedeutet, war noch weit. Die liebevolle
und opferbereite Einordnung des einzelnen in den Staat wurde
eine Angelegenheit seines ganzen Menschentums, seiner Bildung.
Sie sahen die Genies in ihrer Staatsanschauung den Weg
aus dem Atomismus der Aufklärung zwischen der Kulturkritik
Rousseaus, welche sie teilten, und seinem Staatssystem, das sie
ablehnten, den Weg zu etwas Eigenem gefunden. Nicht durch
abwägendes Denken und theoretische Konstruktionen, nicht im
klaren Bewußtsein des Zusammenhanges ihrer politischen Ideen
und Werturteile — aber von der triebhaften Kraft eines jugend-
lichen Lebens- und Weltgefühls geleitet und durch den Wert dieses
Menschentums zu Wertvollem bestimmt. Gerade die Genies als
Künder der Seele zeigen uns — und das ist die übergeschichtliche
Bedeutung ihrer Staatsanschauung — diesen unlösbaren, not-
wendigen Zusammenhang zwischen Menschentum und Staats-
anschauung. Für diese können politische und soziale Zustände
Ansatzpunkte, Motive abgeben, aber nie gestaltformende Ur-
sache werden. Diese bleibt die Persönlichkeitsidee des Menschen,
welche — Schicksal ist.
59
Kleine Mitteilungen.
Datum und Weg der langobardischen Einwanderung in Italien.
Beide Fragen sind noch immer umstritten und werden in verschiedener
Weise beantwortet !. Die Origo gentis Langobardorum gibt an als Zeit
des Aufbruchs aus Pannonien den April der ersten Indiktion (1. Sept. 567—
31. Aug. 568) a pascha, d. h. nach Ostern, ohne Nennung des Tages; sie ist
die alleinige Quelle für Paulus Diaconus hist. Lang. II, 7, der a pascha als
alio die post pascha, den 2. April, aufgefaßt, während der Bearbeiter der
Origo in dem Codex Gothanus a durch in ersetzt hat. Es liegt kein Grund vor,
die Angabe der Origo auf eine schriftliche Aufzeichnung, etwa die Konsular-
fasten, zurückzuführen; denn diese konnten keine Nachricht über jenen Vor-
gang enthalten, der den Römern völlig verborgen blieb; sie stammt viel-
mehr aus der heimischen Tradition, die bei den Langobarden in besonderer
Zuverlässigkeit die historischen Tatsachen festgehalten und auch für die Be-
merkungen König Rotharis im Eingange seines Gesetzbuches über die Zeit
des Einzuges in Jtalien als Quelle gedient hat.
Weniger deutlich als das Jahr des Abmarsches aus Pannonien ist das der
Einwanderung in Italien. Aus der Erzählung des Paulus II, 9 ergibt sich, daß
Alboin nach der Besetzung der friaulischen Mark dort längere Zeit verweilte,
um diesen wichtigen Grenzabschnitt neu einzurichten und zu besiedeln.
Auch der von Paul II,10 erwähnte harte Winter mit starkem Schneefall
mag die Langobarden daselbst festgehalten haben. Erst nachdem er sich den
Rücken gedeckt, ist der König weiter in die Ebene vorgerückt.
Die Quellen differieren in den Zeitangaben je nachdem sie die Besetzung
Friauls oder den Vormarsch in Italien als maßgebende Ereignisse im Auge
hatten. Die meisten Römer mögen überhaupt zunächst die Grenzüber-
1 Vgl. neuerdings z. B. Fedor Schneider, Die Reichsverwaltung in Toskana
(Rom 1914) S.150f. Cessi im N. Archivio Veneto 31 (1916) S. 477ff. 35 (1918)
S. 103ff.; Atti e memorie della R. accad. di Padova N. S. 38 (1922) S. 187ff. ; Archivio
Muratoriano 22 (1922) S. 615. Bertolini im Bollettino della soc. Pavese di storia
patria 21 (1920) S. 11ff. Codex pontificalis eccl. Ravennatis ed. A. Testi Rasponi
vol. I (Bologna 1924) S. 227ff. (Muratori SS. rer. Ital. ? II, 3).
60 L. Schmidt
schreitung als eine Erscheinung von untergeordneter Bedeutung, als einen
der so häufigen Übergriffe barbarischer Völker angesehen haben. Auf das
erste Betreten italienischen Bodens bezieht sich das Fragment einer Auf-
zeichnung des als besonders zuverlässig bekannten Abtes von Nano bei
Trient, Secundus!, vom Juni 580 (M.G. SS. rer. Langob., S. 25): residentibus
in Italia Langobardis ann. 12, eo quod secunda indictione in ea ingressi
sunt mense Maio.; das führt auf den Mai 568, wobei allerdings ind. II in
I zu bessern ist, nicht auf 569, wie unbegreiflicherweise Cessi, Testi Rasponi,
Bertolini wollen. Hierher gehören ferner die Worte Rotharis in der Einleitung
zum Edikt: post adventum in provincia Italiae Langobardorum ... anno 76,
d. i. November 567/68 und Gregors d. Gr. reg. TI, 21 u. XIII, 38 (27 bzw. 35
Jahre Langobardenherrschaft vom Juni 595 bzw. Juli 603 ab gerechnet), sowie
die jüngst von Bertolini edierten Annales Beneventani (Bolletino dell’
istituto storico Jtaliano 42 (1923) S. 1 ff.), die vielleicht auf eine alte nord-
italienische Überlieferung zurückgehen ?, zum Jahre 568 (ind. I): [Langobardi]
ingressi sunt Italiam XIII kal. iulii (!) (lies: iunii?) cum Alboino.
Zahlreicher sind die Zeugnisse, die auf das Vordringen der Langobarden
in die venetianische Ebene sich beziehen. Excerpta Sangall. 711/12 (Chron.
min. I, 335): Item p. c. Justiniani (lies Justini) Aug. anno Longobardi intra-
verunt in Italiam XII, kl. Apriles. Justinus II. war Konsul 566 und 568;
das erste Postkonsulat 567, das zweite (iterum; so statt item zu lesen) 569,
das dritte 570 u. s. f., also 21. März 569. — Origo c. 5: Secunda indictione
(1. Sept. 568 bis 31. Aug. 569) coeperunt praedare in Italia (Chron. Goth.:
ind. sec. incipiente, wohl willkürlicher Zusatz des Bearbeiters). — Marius
chron. a. 569: Hoc anno Alboenus . . . . in fara Italiam occupavit ?. — Auct.
! Nach F. Schneider, Rom und Romgedanke im Mittelalter, München 1926,
S. 127 hätte Secundus wie Cassiodor den Ostgoten, nur zuverlässiger, ihre Ur-
geschichte in literarische Form gebracht. Davon kann gar keine Rede sein: Secundus
hat ein annalistisches Werk zur italienischen Geschichte, vielleicht im Anschluß an
Prosper, geschrieben.
2 Vgl.Smidtim Neuen Archiv f. ält. deutsche Geschichtskunde 46 (1926) S.618.
3 Marius rechnet nach Konsulatsjahren unter Beifügung derjenigen Indiktion,
in die der 1. Januar des betr. Jahres fiel. Der Umstand, daß er, verführt durch eine
Fastenangabe für 566 p. c. Basilii XXV, die Konsulate Justins um ein Jahr zu spät
ansetzt, darf nicht zu der Annahme verführen, daß auch die zu den einzelnen Jahren
bemerkten Ereignisse ein Jahr früher anzusetzen seien. Falsch sind zu 566 die An-
gaben des Todes Justinians statt 565, der Unterwerfung Sindualds statt 567 (?),
des schneereichen Winters statt 568. Aber ab 568 ist alles in Ordnung (mit Ausnahme
des Todes Justins 579 statt 578). Die zu 568 gemeldete Abberufung des Narses
wird bestätigt durch Agnellus c.90: tertio anno Justini . . . . Narsis evocitatus. . . .
et fuit rector XVI annis (ab 552).
Datum und Weg der langobardischen Einwanderung in Italien 61
Havn. (Chron. min. I, 337): (Alboaenus) .... Italiam intravit (ohne
Jahresangabe; Marginalnote: anno V [lies IV] Justiani Longobardi Italiam
ingressi). — Agnellus c. 94 (wohl zum 4. Jahre Justins, da eine Notiz zum
5. Jahre des Kaisers folgt): Eo anno occupata Venetias a Langobardis et
est invasa, absque bello expulsi sunt [Romani]. — Anscheinend aus derselben
Quelle wie Agnellus Isidor chron. 404 a (Chron. min. II, 477), allerdings zu
einem falschen Jahre: Langobardi pulsis Romanis Italiam adeunt. (Ob
Isidor chron. 402: Narsis . . . . Langobardos... . in Italiam introducit
auf 568 oder 569 zu beziehen, ist zweifelhaft). — Annales Benevent. 569
(ind. II): Italia a Longobardis intrata est.
Auch diese Angabe der Origo geht ohne Zweifel auf einheimische Über-
lieferung zurück; von der Benutzung römisch-byzantinischer Quellen (auch
des Secundus) überhaupt ist hier keine sichere Spur vorhanden. Allerdings
meint Cessi, daß eine solche den folgenden Worten (Alboin) tertia indictione
factus est dominus Italiae zugrunde liege; in Mailand habe Alboin sich von
neuem zum Könige krönen lassen, wie einst der Ostgotenkönig Theoderich.
Aber das langobardische Königtum war nicht wie das ostgotische Theoderichs
infolge des Zuges nach Italien erloschen. Und Secundus, der uns bei Paul. II,
25 wohl vollständig vorliegt (die Benutzung desselben durch den Auct. Havn.
ist sehr zweifelhaft), weiß nichts von einer in Mailand stattgefundenen Krönung
zu berichten. Der Sinn der Stelle ist der, daß Alboin nach der Eroberung
dieser Stadt sich als Beherrscher Italiens betrachtete, wie er denn auch die
Jahre seiner Regierung danach datiert zu haben scheint; es ist hier durchaus
der langobardische Standpunkt ausgedrückt. Die Erzählung von der Berufung
der Langobarden durch Narses hat die Origo aus Isidor entnommen, der sie
wiederum einer zu seiner Zeit in Gallien (vgl. Fredegar III, 65) aufgekom-
menen Überlieferung verdankte; sie kann aber nicht, wie Mommsen wollte,
in den „Fasten’’ gestanden haben, da man damals in Byzanz von einem Hoch-
verrat des Statthalters nichts wußte.
Hiernach dürfen wir wohl annehmen, daß die Langobarden im Mai 568,
einen Monat nach ihrem Auszug aus Pannonien, die friaulische Grenzmark
besetzt haben. Die Schnelligkeit der Wanderung erklärt die widerstandslose
Überwältigung der byzantinischen Grenztruppen. Am 21. März 569 er-
folgte dann der Vormarsch in die venetianische Ebene.
Mit der Frage nach dem Datum steht die nach dem Wege, den die Lango-
barden eingeschlagen haben, in engem Zusammenhang. Denn wenn sie bereits
nach wenigen Wochen die italienische Grenze überschritten, so können sie
nicht über die beschwerlichen und auf großen Umwegen erreichbaren Hoch-
gebirgspässe, sondern nur auf der kürzesten und bequemsten Straße gekommen
62 ` L. Schmidt
sein. Als diese kommt aber allein die römische Heerstraße in Betracht, die
von Pannonien über Emona und den Birnbaumer Wald (Alpis Julia) nach
Aquileja führte und die früher von Alarich und Theoderich, später von den
Avaren (611 u. 663) benutzt worden ist. Virchow hat 1888 zu beweisen ver-
sucht, daß die Langobarden über den Predilpaß gekommen seien, und ihm
haben sich in neuerer Zeit Hartmann, Gesch. Italiens II (1900), S. 34 und
E. Stein, Studien zur Geschichte des byzantinischen Reiches (Stuttgart 1919),
S.16 angeschlossen. Aber er ist völlig in die Irre gegangen, wie Wanka
Edler von Rodlow, Der Verkehr über den Paß von Pontebba-Pontafel und
den Predil, Prag 1898 (Prager Studien a. d. Geb. d. Geschichtswissenschaft
H. 3), S.15 ff. dargelegt hat. Der Predilpaß lag in jener Jahreszeit gewöhnlich
noch völlig unter Schnee, war also für ein wanderndes Volk unpassierbar.
Von einem in dieser Gegend gelegenen Berge hätte Alboin nimmermehr,
wie Paulus II, 8 erzählt, von Italien etwas sehen können. Auf die Birnbaumer
Straße deutet auch Paulus II, 9 hin, wenn er sagt, Italien sei gegen Westen
und Norden von der Alpenkette so eingeschlossen, daß man nur durch Eng-
pässe hereinkommen könne, während von Osten her, von Pannonien, ein
breiter und ebener Zugang offen stehe. Wenn Paulus ferner berichtet, der
König habe nach Überschreitung der Grenze civitatis vel potius castri
Forojuliani terminos betreten, so ist damit offensichtlich nicht das Gebiet der
Stadt Cividale, sondern die ganze friaulische Mark gemeint. Die Langobarden
haben hier wie auch sonst das byzantinischeVerteidigungssystem übernommen.
Paul. IV, 37 zählt einige Kastelle der Mark auf, ohne jedoch vollständig zu
sein®. Daß zu derselben auch die Gegend des Birnbaumer Waldes gehörte,
ersehen wir aus Paul. V.,19, wonach Herzog Lupus von Friaul in loco qui
Flovius dieitur den Avaren Widerstand leistete; es ist die schon in der römi-
schen Kaiserzeit befestigte, aus den Itinerarien bekannte Station Frigidus
fluvius bei Heidenschaft, berühmt durch die Schlacht zwischen Theodosius und
Eugenius im Jahre 394. Wenn also auch hier ohne Zweifel byzantinische
Truppen gestanden haben, so sind sie doch sicher nur schwach gewesen, da
man von dieser Seite einen Einbruch größerer feindlicher Scharen nicht er-
wartete: die Hauptfeinde Italiens waren damals die Franken. Wie Wanka
1 Vgl. E. Stein, Studium zur Geschichte des byzant. Reiches, Stuttgart
1919, S. 15 ff.
® Verhandlungen der Berliner Gesellschaft für Anthropologie 1888 S. 508 ff.
3 Vgl. Hartmann, Iter Tridentinum in den Jahresheften des österr. archäol.
Instituts, IT, 13 (mit Karte). Egger im Archiv f. österr. Geschichte 90 (1901)
3.367, 378ff. F. Schneider, Die Entstehung von Burg und Landgemeinde in
Italien (Berlin 1924) S. 21.
63
Datum und Weg der langobardischen Einwanderung in Italien
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64 L Schmidt: Datum und Weg der langobardischen Einwanderung in Italien
S. 17 treffend vermutet, wird jener Berg, von dem Alboin Umschau hielt,
der Monte S. Michele bei Gradisca sein.
Eine erwünschte Bestätigung dieser Ergebnisse haben jetzt auch die
archäologischen Funde geliefert. In Emona (Laibach) ist neuerdings ein ger-
manisches Grab aufgedeckt worden, das man mit guten Gründen als lango-
bardisch angesprochen hat, also wahrscheinlich die Leiche eines unterwegs
verstorbenen Langobarden birgt!. Krainburg, wo ebenfalls langobardische
Gräber nachgewiesen worden sind, lag zwar nicht an jener Straße, dürfte
aber von einer Abteilung bewohnt gewesen sein, die sich in Emona von der
Hauptmasse getrennt hat, um ihre eigenen Wege zu gehen®. L. Schmidt.
Beiträge zum Posener Mischehenkonflikt?.
Aus den Papieren Metternichs wissen wir, daß der österreichische
. Staatskanzler an dem Mischehenkonflikt in Preußen lebhaften Anteil nahm.
Er befürchtete davon eine schädliche Rückwirkung auch auf die in legis-:
lativer Hinsicht sehr ungleichartige Habsburger Monarchie. Deshalb bean-
tragte er bei Kaiser Ferdinand zur Beratung des Problems die Einsetzung
eines unter seinem Vorsitz tagenden Komitees, was ihm auch gewährt wurde®.
Noch deutlicher läßt er sich in einem Schreiben an den Wiener Gesandten
in Berlin, Grafen Trauttmansdorff, vom 22. November 1838 aus®. Er verwarf
hier alle Eingriffe der Staatsgewalt in Gewissensfragen und glaubte, daß
Preußen mit dem Breve Pius’ VIII. vom 25. März 1830, das den katholischen
Seelsorgern, sofern das Versprechen der Erziehung aller Kinder in ihrer Re-
ligion nicht gegeben wurde, bei der Einsegnung gemischter Ehen nur eine
passive Assistenz gestattete, die Grenze des Möglichen erreicht habe, womit es
sich zufrieden geben sollte. Deshalb bemühte er sich überall, weitergehende
Vorurteile zu bekämpfen und konnte dies um so mehr, weil ihn eine Unter-
redung mit Friedrich Wilhelm III. in Teplitz über die Gesinnungen und Ge-
fühle des Königs vollständig unterrichtet hatte.
Hier hatte aber auch der Kabinettsrat Müller eine eingehende Aus-
sprache mit dem Fürsten, über die er gleich darauf für seinen Monarchen
eine schriftliche Wiedergabe aufsetzte (ohne Ort und Datum). Allerdings
1 Vgl. 15. Bericht der röm.-germ. Kommission, S. 204.
® 7. Bericht der röm.-germ. Kommission, S. 324.
3 Nach Rep. 77, 413, 4 adhib. 1 Bd. I und V; Rep. 89 D. I 48 und E. XVI,3 Nr. 4
im Geh. Staatsarchiv zu Berlin.
* Aus Metternichs nachgelassenen Papieren. Ilerausg. von Fürst Rich. Metter-
nich-Winneburg, Bd. IV, Wien 1883, S. 2S4ff.
5 A. a. O. S. 286ff.
Beiträge zum Posener Mischehenkonflikt 65
hatte Köln dabei im Vordergrund gestanden und nur zum Schluß konnte
Müller in wenigen Minuten auch die Posener Sache zur Sprache bringen.
Er erklärte, daß die Eröffnung der Untersuchung gegen den Erzbischof
v. Dunin unvermeidlich geworden sei und ein Erkenntnis erwarten lasse, das
die Entfernung des Prälaten im Weg des gerichtlichen Verfahrens herbei-
führen mußte, während sie bei dem Kölner Erzbischof sofort als Verwaltungs-
maßregel notwendig erschienen sei. Darauf warnte Metternich vor jedem
Gewaltstreich in dieser Angelegenheit, wenn man die Herstellung der zer-
störten Beziehungen wünschen sollte. Ein solcher gegen Dunin mußte auch
auf die Entwickelung in den westlichen Diözesen höchst nachteilig zurück-
wirken und beide Fragen konnten nur nach gleichen Grundsätzen behandelt
werden. Er riet deshalb, den römischen Hof von allen Verhältnissen in dem
Posener Sprengel genau zu unterrichten und ihm zu eröffnen, durch welches
Benehmen des Kirchenfürsten die Untersuchung veranlaßt und was als ihr
Ergebnis zu erwarten war. Der König hatte durch sein Verhalten offenbar
den Beweis größter Mäßigung und die Absicht zu erkennen gegeben, es nicht
zu Gewaltmaßregeln kommen zu lassen. Von diesem Wunsch auch noch
gegenwärtig beseelt, wollte er einen Ausweg finden, der die Vollstreckung
eines Erkenntnisses überflüssig machte, dessen Bestätigung oder Beseitigung
in seiner Hand lag, dessen Ausführung aber ganz unvermeidlich wurde, wenn
Dunin sich fortgesetzt weigern sollte, die Verstöße zurückzunehmen, die er
ohne Fug und Recht gegen die Landesgesetze begangen hatte. Zu diesem
Ausweg könne wie in der Kölner Sache nur die Kurie mitwirken, wenn sie
durch ihren Einfluß auf den Prälaten diesen auf einen Weg zu leiten versuchte,
der den des gerichtlichen Verfahrens überflüssig machen würde.
Metternich erklärte sich mit dem bisherigen Verfahren Preußens ganz ein-
verstanden und nahm Dunins Auftreten keineswegs in Schutz, erwartete aber
von Schritten der angedeuteten Art nicht allein einen sehr guten Eindruck
! Dunin hatte, obwohl in Polen die Stellung von Staat und Kirche durch die
Reichstagsbeschlüsse von 1768 festgelegt war und jeder Prälat die Aufrechterhaltung
des geltenden Zustandes in seinem Amtseid zusichern mußte, durch das Beispiel
Droste-Vischerings verleitet, in zwei Hirtenbriefen vom 30. Januar und 27. Februar
1833 seinem Klerus die Einsegnung der fraglichen Ehen ohne ausdrückliche Zu-
sicherung der katholischen Kindererziehung ebenfalls untersagt. Allen Versuchen,
ihn zu einem gütlichen Ausgleich zu bewegen, setzte er hartnäckigen Widerstand ent-
gegen. Er wurde daher schließlich vor Gericht gestellt und zur Amtsentsetzung und
sechsmonatiger Festungshaft verurteilt, aber dann nach Berlin berufen, wo ihm
Strafaufschub unter der Bedingung erteilt war, nicht nach Posen zurückkehren zu
wollen. Im Oktober 1839 brach er indessen sein Versprechen und fuhr mit den ihm
von polnischen Edelleuten gestellten Relaispferden doch in seine Residenz zurück.
wurde daselbst indessen sofort verhaftet und nach Kolberg gebracht.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H.1. 5
66 | Manfred Laubert
beim päpstlichen Stuhl, sondern versprach auch seinen ganzen Einfluß dort
geltend machen zu wollen, um die Sache auf friedlichem Weg zu beendigen.
Er versicherte, wegen eines solchen Resultats keinerlei Zweifel zu hegen.
Was Preußens Berufung auf die bisherige Praxis anbetraf, so ging er von dem
Gesichtspunkt aus, daß der Katholizismus ein abgeschlossenes System sei,
in dem größte Konsequenz herrschte, in dem nicht das geringste Glied heraus-
genommen oder verändert werden durfte. Sobald daher über Grundsätze
gestritten oder eine Abweichung von solchen verlangt wurde, mußte man
auf größte Beharrlichkeit bei der Kurie gefaßt sein, weil durch jede Nach-
giebigkeit jene Konsequenz zerrüttet und der ganze Bau erschüttert wurde.
„Da aber diese Grundsätze sehr oft mit anderen Verhältnissen, besonders m
nichtkatholischen Staaten, in Kollision gerieten, so werde oft eine Praxis ge-
stattet, ohne den Grundsatz selbst aufzuheben, welche bei heterogenen Ele-
menten im Staate durch stillschweigende Duldung ein Verfahren gestatte,
wodurch ein ruhiges Fortschreiten eines Zustandes möglich werde, welcher
durch strenges Bestehen auf dem Grundsatz, zum Nachteil des Friedens in
der Kirche nicht stattfinden würde. Die Praxis bestehe dann, solange als
von der Praxis nicht die Rede sei und der Grundsatz unangefochten bleibe.
Geschähe aber der Angriff auf letzteren, so könne von der Praxis nicht mehr
die Rede sein, weil der durch keine Verjährung zu vertilgende und zu modi-
fizierendeGrundsatzimmer derselbe bleibe,mithin hier diePraxisniemals zu einer
Rechtsquelle erhoben oder als Basis betrachtet werden könne, welche als fort-
dauernd verlangt oder als denGrundsatz abändernd angesehen werden könnet.”
Preußens Vertreter in Wien, Graf Maltzan, hatte Müller gleich darauf ver-
sichert, daß man sich auf Metternichs Versprechungen verlassen und alles
von dem vorgeschlagenen Weg erwarten könne, da dem Fürsten jetzt alles
daran gelegen sei, die erzbischöfliche Angelegenheit bald und zu Preußens
Zufriedenheit zu erledigen?. |
1 Randbemerkung des Königs: „Dieser Gesichtspunkt ist gewiß der wahre.‘
2 Desgl. bezüglich des ganzen, nach einer Aktennotiz am 14. August eingereichten
Aufsatzes: Die Ansichten des Fürsten Metternich sind in diesem Pro Memoria voll-
ständig richtig aufgefaßt und zergliedert. — In seinen Briefen an Fürstin Melanie
notiert Metternich am 23. Juli, dem Tag vor seiner Abfahrt von Teplitz: De dix &
onze heures et demie, entretien avec le Directeur du Cabinet du Roi de Prusse, wohl
mit Bezug auf obige Unterredung. Wie wenig aufrichtig Mettermichs Verhalten war
und wie aussichtslos deshalb seine Intervention sein mußte, zeigt Treitschke: Deutsche
Gesch. IV, S. 701ff. M. gönnte dem Rivalen eine Schlappe, um dadurch zugleich
Preußens führende Stellung an der Spitze des Zollvereins und der protestantischen
deutschen Mächte zu kompromittieren. Ende 1837 hatte er Maltzans Bitte um Unter-
stützung des preußischen Vorgehens in Rom rundweg abgelehnt.
Beiträge zum Posener Mischehenkonflikt 67
Der Minister des Auswärtigen, Frhr. v. Werther, glaubte nach der am
Schlusse erwähnten Bemerkung Maltzans in der Tat, daß Metternich bei seinem
damaligen Aufenthalt in Italien sich bestreben wollte, den Berliner Eröffnungen
in der ewigen Stadt eine Aufnahme zu erwirken, die dafür bürgte, daß Pius
durch kräftige Ausübung seines Einflusses eine freiwillige Resignation Drostes
und eine Leitung Dunins herbeizuführen sich bemühen werde, die den König
bestimmen könnte, von dem gerichtlichen Verfahren gegen letzteren völlig
abzustehen (Immediatbericht vom 18. August/l.
Auch Friedrich Wilhelm war, wie schon seine Randbemerkungen er-
kennen ließen, durchaus geneigt, den angebotenen Freundschaftsdienst des
Fürsten anzunehmen. Er beauftragte Werther mit der Fertigung einer für
den heiligen Vater bestimmten Depesche, die den Metternichschen Richt-
linien entsprechen sollte. Als deren wichtigsten Teil betrachtete der Freiherr
die dem päpstlichen Hof zu ınachende Mitteilung von dem ganzen Hergang
der Gnesen-Posener Angelegenheit, wobei freilich große Behutsamkeit am
Platze war. Es kam darauf an, ebenso das Recht der Regierung in ganzem
Umfang, ihre große Milde und Mäßigung wie auch Dunins Unrecht zur Geltung
zu bringen. Aber die von Metternich angeratene Vollständigkeit der Dar-
stellung wollte der Minister nur auf die Dunin unmittelbar betreffenden
Punkte, nicht z. B. auf das Vorgehen seines Offizials v. Brodziszewski und
die dagegen ergriffenen Maßnahmen, anwenden?.
Einen schicklichen Vorwand zur Anknüpfung direkter Verhandlungen
mit Rom sah Werther in der vom Kardinal Lambruschini gezeichneten päpst-
iin
2? M.’s Reise führte nicht nach Rom, sondern nur durch die österreichischen
Provinzen; vgl. Tagebuch der Fürstin Melanie a. a. O. S. 235ff.
? B. hatte eigenmächtig durch Umlaufschreiben im September 1837 den Dekanen
„die uralten, bis jetzt nicht abgeänderten Satzungen der katholischen Kirche in betreff
der sogen. gemischten Ehen“ in Erinnerung gebracht, worauf Dunin, von dem Vor-
fall unterrichtet, auf gleichem Wege die Wirkung jenes Zirkulars am 10. Oktober bis
zur Entscheidung der Sache auf dem geordneten Instanzenzug suspendierte (an den
Oberpräsidenten Flottwell 1. Februar 1838). Brodziszewskis Befehl hatte indessen
mehrfache Fälle von Verweigerung des kirchlichen Beistandes bei Einsegnung von
Mischehen durch katholische Geistliche zur Folge gehabt, die hierzu von ihren Oberen
angehalten sein wollten. Flottwell erfuhr hiervon durch Zufall auf einer Dienstreise
und erbat von dem Erzbischof Auskunft, indem er gleichzeitig die Landräte auf-
forderte, sich strenger an die wiederholte Weisung der sofortigen unmittelbaren
Anzeige jedes wichtigen politischen Ereignisses zu halten und insbesondere jede Ver-
weigerung der fraglichen Art ihm unverzüglich zu melden. Noch am 12. Dezember
mußte er mehrere Wiederholungen solcher dem Allg. Landrecht widersprechender
Fälle zur Kenntnis Dunins bringen (Oberpräsidialakten VIII B. 1 Bd. I und 3 im
Posener Staatsarchiv). .
b*
68 Manfred Laubert
lichen Note vom 25. Juli, worin dagegen protestiert wurde, daß der Kultus-
minister Frhr. v. Altenstein durch eine Verfügung vom 25. Juni! Dunins Um-
laufschreiben vom 27. Februar sistiert hatte. Dadurch war seitens des rönıi-
schen Hofes die Initiative in der Frage ergriffen worden und die Beantwortung
dieser Note gab Gelegenheit zu der von Metternich empfohlenen Eröffnung
(Immediatbericht vom 27. August mit Entwurf des für Pius bestimmten
Schreibens).
Der König ließ Werther durch den Kabinettsminister Grafen Lottum
mitteilen, daß Note und geschichtliche Darstellung vor ihrer Überreichung
in Rom durch Maltzan dem Fürsten Metternich zur Durchsicht zugestellt
werden sollten. Mitten in diese Vorbereitungen platzte aber ganz unerwartet
die päpstliche Allokution vom 13. September, worin Pius die unbeug-
same Seelenstärke Dunins lobend zur Nachahmung anpries und bitterste
Klage über die angebliche Bedrückung der katholischen Kirche in Preußen
erhob, besonders wegen des Verfahrens gegen den Gnesener Erzbischof und
Flottwells Bekanntmachung an die Landräte vom 27. April®. Der Papst be-
zeichnete die Handlungsweise der Regierung „als eine offene und unver-
kennbare Manifestation des planmäßigen Bestrebens, die Kraft und das Wesen
der göttlichen Stiftung der katholischen Kirche zugrunde zu richten”, die
Katholiken vom päpstlichen Stuhl zu trennen und erklärte es für seine Pflicht,
gegen diesen der katholischen Kirche öffentlich zugefügten Schaden ebenfalls
mit öffentlichem Widerspruch aufzutreten, ja, er rief Himmel und Erde als
Zeugen seiner Beschwerdeführung an.
Nach diesem Erguß unterlag es keinem Zweifel, daß von der Note kein
Gebrauch gemacht werden konnte. Werther hielt es jedoch trotzdem für
zweckmäßig, sie zur Kenntnis Metternichs zu bringen, unı ihm die Überzeugung
zu verschaffen, daß Friedrich Wilhelm gesonnen gewesen war, ganz nach
seinem Vorschlag die Verbindung mit Rom aufzunehmen, und um die Meinungs-
äußerung des Fürsten darüber einzuholen, wie er sich jenen Ausbruch feind-
scligster Gesinnung gegen Preußen glaube erklären zu können und ob er nach
1 Dieses Kassationsschreiben erschien in den Regierungsamıtsblättern und wurde
abgedruckt in der Augsburger Allgem. Zeitung Nr. 182. Neuerdings bei Chr. Meyer:
Gesch. des Landes Posen. Posen 1881, S. 4021.
2 Abgedruckt in: „Darlegung des Rechts- und Tatbestandes‘‘ Augsburg 1839,
Übersetzung der als Antwort auf die gegen die Allokution vom 13. September ge-
richtete preußische Regierungserklärung in der Staatszeitung vom 31. Dezember 1838
im April 1839 vom Staatssekretariat in Rom herausgegebenen Darlegung S. 104f.
Das Rundschreiben erteilt den Landräten genaue Instruktion zur Ausführung der
eine direkte Kommunikation mit dem römischen Stuhl untersagenden Kabinetts-
ordre vom 9. April. Es wird darin sofortige Verhaftung der Schuldigen anbefobhlen.
Beiträge zum Posener Mischehenkonflikt 69
der Allokution eine mit der Ehre und Würde und dem Grundprinzip der
Monarchie vereinbare Unterhandlung zwischen dem Berliner und dem rö-
mischen Hof noch für möglich halte? (Immediatbericht vom 27. September).
Der König genehmigte in der Tat die Zustellung des beigelegten Entwurfs
an den Fürsten, um ihn von Preußens versöhnlichen Absichten zu überzeugen.
Doch sollte er nur darüber befragt werden, was nach seiner Ansicht bei dem
jetzigen Stand der Dinge zu tun sei? Hiernach wurde die Instruktion für
Maltzan abgeändert (Kabinetisordre an Werther vom 30. September). Bei
Einreichung der neuen Überweisung betonte Werther nochmals, daß absolut
kein Grund vorhanden gewesen sei, um die plötzliche Eruption einer der-
artigen Feindseligkeit in Rom erwarten zu lassen. Durch den Legationsrat
v. Buch war aber der Unterstaatssekretär Monsignore Caspacini vertraulich
darüber unterrichtet worden, daß von Berlin aus eine eingehende Eröffnung
an die Kurie zum Zweck der gütlichen Verständigung über die erzbischöf-
lichen Angelegenheiten in versöhnlicher Tendenz vorbereitet wurde (Imme-
diatbericht vom 1. Oktober).
Unterdessen traten die beteiligten Ressortchefs, Altenstein, Werther und
der Minister des Innern v. Rochow, zu einer Beratung über die durch die
päpstliche Verkündigung geschaffene Lage zusammen. Die beiden letzteren
vermeinten, daß zu einer etwaigen Intervention Metternichs immer noch Zeit
bleiben werde, die preußische Regierung sich aber hiervon unabhängig über
den einzuschlagenden Weg klar werden müsse, da ihr jetzt ein ganz anderer
Standpunkt als früher aufgedrängt worden war. Sie sahen die einzige mög-
liche Antwort auf die schweren Beleidigungen in einem sofortigen Abbruch
der diplomatischen Beziehungen und baten zur Vermeidung jedes neuen Zeit-
verlustes, ohne auf weitere Mitteilungen aus Wien zu warten, die Abberufung
Buchs zu genehmigen. Altenstein hingegen wünschte jene äußerste Maßregel
bei dem eigenartigen Charakter des römischen Hofes zu vermeiden, zumal er
sich von ihr auch für die Aufrechterhaltung des Friedens in der inländischen
katholischen Kirche und für die Beruhigung der Gemüter daselbst keinen
Vorteil versprechen konnte, wenn er auch zugab, daß sich von einer förmlichen
Unterhandlung „mit Rom nach vielfacher Erfahrung kein Aufgeben eines
Grundsatzes” erhoffen ließ. Allein ebenso vielfache Erfahrungen zeigten, daß
der Papst „stillschweigend fallen und geschehen läßt”, was er aus Gründen
der Politik wenigstens für den Augenblick nicht durchsetzen kann!. „Es gibt
Gegenstände, an welchen Rom sehr viel gelegen ist, wie z. B. die Art des Ver-
1 puo i : è ; ; x :
Randbemerkung des Königs: Leider ist dies seit einem Jahre hier ganz in
Vergessenheit geraten und dadurch viel bles hervorgebracht worder.
70 Manfred Laubert
kehrs mit den Bischöfen, und welche solches, wenn demselben einige Geneigt-
heit gezeigt wird, zu einer milderen Praxis veranlassen können. Es findet
sich in Rom zu allem die Form. Dies ist der Gesichtspunkt, von welchem der
Fürst Metternich beständig ausgeht. Die Erreichung eines solchen Ziels wird
durch die Beseitigung der Einwirkung diplomatischer Kunst erschwert.”
Altenstein machte sich also trotz des bisherigen Mißerfolgs die Metternich-
sche Auffassung zu eigen und es gelang ihm, den Monarchen für seine Ansicht
zu gewinnen. In einer Ordre vom 18. November verfügte Friedrich Wilhelm,
daß von dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen abgesehen und nur
dem römischen Hof in einer deutlichen Note der Standpunkt Preußens aus-
einandergesetzt werden sollte. Hiervon war gleichzeitig allen christlichen
Höfen auf gesandtschaftlichem Wege Mitteilung zu machen und den mit
Preußen in ähnlicher Lage befindlichen deutschen Bundesstaaten eine nähere
Verständigung zwecks Beobachtung eines gemeinsamen Ganges bei der Be-
handlung der fraglichen Verhältnisse vorzuschlagen!. Am 1. Dezember über-
reichte Werther dem Monarchen den von ihm ausgearbeiteten Entwurf einer
diesbezüglichen Instruktion für die betreffenden Gesandtschaften, insbesondere
für den Geschäftsträger, Legationsrat v. Bockelberg in Wien, dem aufgegeben
werden sollte, Metternich einige Exemplare des für die Staatszeitung be-
stimmten Textes vorzulegen. Am 26. Dezember fand die Instruktion die
Billigung des Landesherrn, während dieser die Denkschrift einer Umarbeitung
und Kürzung unterziehen ließ.
Nun erfolgte abermals eine ganz unerwartete Wendung, denn Lambrus-
chini mutete Buch die Zurücknahme der Note vom 9. Januar 1839 zu, an-
geblich, weil sie die Würde des päpstlichen Hofes verletzte, während in Wahr-
heit ihr Ton ein ganz ruhiger war, und nach Vermutung der Minister nur des-
halb, weil die Kurie in Wirklichkeit wohl nur Zeit gewinnen wollte. (Buch an
Werther 15. Januar. Immediatbericht der drei Minister 5. Februar.) Der
Monarch schloß sich darauf zwar der Meinung seiner Ratgeber dahin an, daß
der verlangten Zurücknahme nicht stattgegeben werden könne, willigte
jedoch in den Austausch des Schriftstückes gegen ein solches von milderer
Fassung, da der römische Hof der Forderung des Legationsrats auf Zurück-
nahme einer von ihm ebenfalls abgelehnten Note teilweise entgegengekommen
war (Kabinettsordre vom 20. Februar). Die Minister legten am 28. Februar
zwar den abgeschwächten Text vor, äußerten dabei aber schwere Bedenken
gegen diesen Notenaustausch überhaupt und der König folgte ihnen darin,
daß das Motiv seiner Nachgiebigkeit in Rom und Wien amtlich nicht erwähnt
1 Diese Anregung stieß auf völlige Ablehnung; vgl. Treitschke a. a. O. S. 714.
Beiträge zum Posener Mischehenkonflikt 71
werden sollte. Er erachtete es nur für angebracht, Metternich darüber zu
unterrichten (Ordre vom 6. März). |
Wir sehen also, daß,wenn auch bei dem restlosen Fehlschlagen seines
Systems dem österreichischen Staatsmann keine Gelegenheit zu amtlicher
Einmischung mehr verblieb, der König doch größten Wert darauf legte, jenen
von allen in Berlin beschlossenen Schritten unterrichten zu lassen und daß
er offenbar noch immer im geheimen die Hoffnung nicht aufgeben mochte,
es werde durch Metternichs Einfluß gelingen, die Kurie zu einer versöhnlichen
Haltung umzustimmen. Ebenso versäumte der Fürst nicht, sich auf privatem
Weg eine Einwirkung in Berlin zu sichern. Hierüber gibt der interessante
Brief Grolmans an Flottwell vom 26. Dezember 1839 Aufschluß!. Danach
war der wegen der vertriebenen Zillertaler nach Wien gereiste Hofprediger
Strauß dort ganz von Metternich gefangengenommen worden, schwärmte für
ihn und bildete seither den Kanal, durch den die Hofburg ihre Insinuationen
an den gutgläubigen König gelangen ließ. Die Tatsache von einer geheimen
Mitwirkung des Staatskanzlers blieb auch Dunins Anhängern nicht verborgen.
Als der Erzbischof Anfang Oktober 1839 plötzlich wieder in Posen erschienen
war, berichtete der dortige Polizeipräsident Frhr. v. Minutoliam 5. an Rochow,
daß im Publikum allgemein das Gerücht verbreitet sei, der Papst habe dem
Prälaten durch Metternichs.Vermittelung befohlen, in seinem lobenswerten
Benehmen zu verharren und sogleich als Hirt zu seiner Herde zurückzukehren,
selbst wenn er den Weg zu Fuß zurücklegen müsse.
Jedenfalls wird der Ausgang des Konflikts, die durch Friedrich Wilhelm
HI. angebahnte und durch seinen Sohn sofort durchgeführte Begnadigung
und Wiedereinsetzung Dunins durch Publikandum vom 29. Juli 1840 gegen ein
allgemein gehaltenes, dem Klerus zwar die Forderung der katholischen Kinder-
erziehung untersagendes, seine Mitwirkung bei Mischehen aber in sein Be-
lieben stellendes, also den eigentlichen Streitpunkt in der Schwebe lassendes
! Der zugleich eine eingehende Schilderung der in Berlin handelnden Personen
enthaltonde Brief abgedruckt bei Conrady: Leben und Wirken Carl v. Grolmans.
Bd. III, Berlin 1896, S. 207ff. Flottwell sandte das Schreiben zur Kenntnisnahme
an den ihm eng befreundeten General K. F. E. Grafen Dohna in Stettin, der bei der
Rücklieferung am 3. Januar 1840 bemerkte: Der Brief gibt allerdings ‚ein sehr
trauriges Bild des Zustandes in Berlin und das schlimniste ist, daß man einräumen
muß, daß die Personen und Verhältnisse wirklich so sind, wie sie geschildert werden.
Wenn dies nun für einen jeden, dem das Wohl unseres teueren Vaterlandes am Her-
zen liegt, sehr betrübend sein muß, so kann ich ganz nachfühlen, was dieser Mangel
an Energie und Konsequenz unter den gegenwärtigen Umständen für Sie zu bedeuten
hat. Ich baue indes mit fester Zuversicht auf den, der uns bisher geholfen hat in
größeren Gefahren und bin überzeugt, sich noch erfreulicher entwickeln wird und vor-
wärts zu schreiten bestimmt ist (sic!)". (Flottwells Nachlaß.)
72 Manfred Laubert
Rundschreiben, durchaus im Sinne des Fürsten gelegen haben. Über die Art
jedoch, wie er den neuen König beurteilte, und wiedie Kapitulation der Regierung
in Posen aufgefaßt wurde, gibt uns als wertvolle Ergänzung des Grolmannschen
Briefes ein Immediatbericht Rochows vom 20. August 1840 Aufschluß.
Der Minister hatte seit der Abreise des Monarchen aus Berlin Anstand ge-
nommen, über Gegenstände der höheren Polizei Vorträge zu halten, da „Gott
sei Dank” keine erheblichen Ereignisse vorgefallen waren und die öffentliche
Meinung über die beiden wichtigsten Tageserscheinungen noch im Fluß war,
nämlich über die Freilassung Dunins und die Sprache der französischen
Presse gegen die vier Mächte der Quadrupelallianz. Bisher war darüber
nichts alarmierendes zutage getreten. Die Freilassung des Kirchenfürsten
hatte die protestantische Bevölkeruug erschreckt, die aber Ton und Inhalt
des Publikandums zufriedenstellte.
Hingegen war Maltzan ‚überschwänglich glücklich über dasEntzücken unddie
Bewunderung, welche Eure Majestät dem Fürsten Metternich eingeflößt habent.
Ich teile seine Empfindungen, nicht nur, weil es mich mit Stolz erfüllt, sondern
weil ich in einer mündlichen Verständigung Euer Kgl. Majestät mit dem Chef
des österreichischen Kabinetts den Anfang einer schönen Zukunft erblicke'”.
Maltzan hatte auch mit dem päpstlichen Nuntius eine Unterredung ge-
habt, dem König aber wohl kaum zu melden gewagt, welchen Ekel er „über
das dermalen in Königswart stattfindende bigotte Treiben” empfand?, so
daß er sogar seiner ultrapapistischen Wirtin gesagt hatte, er sei erst ein tüch-
tiger Protestant geworden, „seit er den heutigen Katholizismus in der Nähe
kennengelernt hätte”. Zum Schluß bittet Rochow, ihm diese „lose und an
Geklätsch grenzende Relation” zugute zu halten, die er mit dem Privatbrief
eines seiner Räte aus Marienbad begleitete, um zu zeigen, wie des Staates
erste Diener in Posen die Duninsche Sache auffaßten, als eine zwar betrübende,
aber beachtenswerte Tatsache?. Ebenso gewährte das Schreiben Einblick in
die Urteile der im Ausland lebenden Polen.
Der unbekannte Verfasser schildert Marienbad seit Metternichs Einzug
im Königswarter Schloß wie „eine Vorhalle des dortigen politischen Salons,
1 Friedrich Wilhelm IV. hatte Metternich nach Dresden eingeladen, wo am
13. August eine Begegnung stattfand; vgl. Tagebuch der Fürstin Melaniea. a. 0.383 f.
2 In Königswart weilte seit Mitte August das Metternichsche Paar und hatte
dort den Nuntius schon vorgefunden, „trefflich eingerichtet und sehr zufrieden“ (Tage-
bucheintragnng vom 16. August).
3 Der Schreiber wird von Rochow nicht genannt und ist auch aus den Zeitungen
nicht festzustellen. Er war offensichtlich mit der Duninschen Frage genau vertraut
und es kommen wohl nur die Geh. Räte Streckfuß oder Koehler in Betracht. Als
Datum ist etwa der 17. August anzunehmen.
Beiträge zum Posener Mischebenkonflikt 73
oder eine Vorschule der politischen Gymnastik, die dort getrieben wird”.
Die Promenade wurde zwar nicht durch gekrönte Häupter, aber durch diplo-
matische Größen bevölkert und die Quadrupelallianz war vollständig re-
präsentiert. Auch Maltzan erschien mitunter. Kaum hatte man sich über dies
Bündnis beruhigt, da erschien das Publikandum vom 29. August. Hierbei
genoß der Schreiber doppelt die Rolle des ruhigen Beobachters, denn die
Duninsche Angelegenheit hatte ihn „seit ein paar Jahren so ganz und gar
erfüllt”. Nun konnte er dem darüber erwachenden Urteil der Welt lauschen.
„Was findet es nicht alles in diesem Schritte, wie vielen ganz unerwarteten
Auslegungen ist nicht zu begegnen?” Es waren so ziemlich alle Nüancen in
Marienbad vorhanden und beieinem auf die öffentlicheMeinung berechnetenAkt
durfte keine der Beobachtung entgehen. Aber am meisten karnen die unmittel-
bar interessierten Kreise in Betracht, die durch Grolman und eine Menge Polen
vertreten wurden. Ersterer war bei des Verfassers Ankunft schon anwesend,
„aber auch wunderbarer Weise, und wahrscheinlich nur infolge Lipskischer Plau-
dereien nach Posen hin!, von dem Faktum der Unterhandlungen in Kolberg schon
unterrichtet; natürlich auf das Resultat derselben höchst gespannt. Was er aber
auch erwartet haben mochte, der Ausgang der Sache schien ihm der unerwünsch-
teste. Er verehrt die Ansicht und die Intentionen Sr. Majestät wie ein Patriot,
aber er war aufs tiefste betrübt, daß sie sich für diese Art der Beilegung der Sache
hatten bestimmen können. In ihm lebt nur eine Überzeugung, die, daß das Gou-
vernement nunmehr seine moralische Autorität im Großherzogtum verloren hat,
weil es, von allen Seiten bedrängt und bedroht, den Weg der Unterhandlung und
eine Milde, die nur eine Tochter der übel verhehlten Verlegenheit ist, der Energie,
der Kräfteentwicklung, dem exemplarischen Durchgreifen vorzog. Sein Kanon
ist: Polen kann man nie gewinnen, man kann sie nur beherrschen und deınütigen;
das letztere hat man in Berlin schon seit Jahren aufgegeben, jetzt und nach diesem
Akte wird es auch den Provinzialbehörden nicht mehr möglich sein, sich in impo-
nierender Stellung der Bevölkerung gegenüber zu halten. Man hat einen irre-
parablen Fehltritt begangen, die Folgen davon werden in kürzester Zeit sehr
schmerzlich fühlbar werden. Sie werden es zunächst durch denjenigen, den man
mit Gnade überhäuft, durch den Erzbischof. Die Aulickeschen Verhandlungen?
liegen zurzeit mit Flottwellschen Mitteilungen dem General vor. Sie überzeugen
ihn aber auch nicht im geringsten, daß der Prälat eine nur einigermaßen ausrei-
chende Garantie für sein künftiges Verhalten gegeben habe: der General findet darin
nur den betrübenden Beweis, daß man mit jeder Erklärung des Prälaten habe
zufrieden sein wollen und daß „die Hoffnung‘‘, zu der Se. Majestät Sich in dem
1 A. v. L. war als Vertreter des polnischen Adels emne Verhandlung mit Dunin
gestattet worden. Er hatte das ihm seschenkte Vertrauen schmählieh durch indiskrete
Winke über Dunins Rückkehr mißbraucht, so daß die gewünschte nnauffällige Rück-
fahrt sich zu einem Triumphzug gestaltete.
2 Geh. Rat A. war zu den Verhandlungen mit Dunin nach Kolberg entsandt
worden.
74 Manfred Laubert
Publikandum für berechtigt hält, eine beklagenswerte Täuschung sei!. Alles ist
ungenügend und ein Triumph für die fanatische Partei, die auf dem Gipfel ihrer
Hoffnungen sein wird, wenn es gar möglich sein könnte, daß der König die Gegenwart
des Prälaten bei der Krönung gestattete?, Die gnädige Weise, in der Se. Majestät
dem General von der Beendigung der Angelegenheit Selbst Eröffnung gemacht
haben, erkennt Herr v. Grolman zwar mit tiefem Danke an, vielleicht liegt ihm
auch in der Voraussetzung etwas Schmeichelhaftes, daß ein beschwichtigendes
Wort für nötig gehalten werden mußte, die Möglichkeit jedoch, für die Ausgleichung
der Verhältnisse in seiner Stellung wesentliches beizutragen, scheint dem Gene-
ral sehr fern zu liegen. Die Meinung, die er vom Erzbischof festhalten zu müssen
glaubt, ist eine so ganz und gar ungünstige — ich will es, einigermaßen auf Kosten
der Wahrheit, nicht noch schärfer bezeichnen —, daß jede Aussicht auf ein ge-
deihliches, persönliches Verhältnis beider dadurch benommen ist. Glücklicher-
weise, meint der General, liegen Schwert und Bischofsmütze nicht nahe bei-
sammen: aber den Oberpräsidenten beklagt er, weil vielfache Berührungen zwi-
schen diesem und dem Prälaten nicht ausbleiben können und Flottwell beim ern-
stesten Willen nicht imstande sein wird, den verschrobenen und jetzt noch ver-
schrobeneren Ansichten des Erzbischofs nachzugeben.
Auch Präsident v. Frankenberg? ist seit einigen Tagen hier; er teilt vollkommen
die Ansichten des Generals und des Oberpräsidenten, ja er geht noch weiter und
bedauert, daß Eure Exzellenz jene freundlichen komfidentiellen Zeilen an Ober-
präsident Flottwell gerichtet haben‘, in der (!) Sie so herzlich und wohlwollend
das Vertrauen des Enipfindlichen wieder zu beleben beabsichtigten. So groß ist die
Reizbarkeit Flottwells, daß ein rein dem Gemüt und dem Herzen entquollenes
Wort bei ihm die entgegengesetzte Wirkung hervorbringt, und so groß ist leider
die Übereinstimmung unter den Chefs der Provinzialverwaltung im Großherzog-
tum, daß sie ihm hierin alle beide, v. Frankenberg wie v. Grolman, ganz gleich
! Der König erklärte an der betreffenden Stelle: „Es gewähren Mir nämlich
die jetzt am Fuß des Thrones niedergelegten Erklärungen des Erzbischofs v. Dunin
die Hoffnung, es werde das schöne Ziel einer Verständigung, durch welche die Rechte
der Krone gewahrt und das Ansehen der Landesgesetze, wie nicht minder auch die
Wiederkehr der kirchlichen Ordnung gesichert werden, glücklich erreicht sein.“
2 Dunin wurde nicht nur nach Königsberg entboten, sondern dort auffallend
ausgezeichnet, obwohl er die für seine Begnadigung gestellte Bedingung einer Ent-
schuldigungsvisite bei Flottwell nicht erfüllt hatte.
3 Oberappellationsgerichtspräsident v. F. in Posen. Er hatte teilweise die Verhand-
lungen mit Dunin geführt, da man in Berlin Flottwell hierzu nicht für geeignet hielt.
t Rochow hatte Flottwell am 29. Juli einen Privatbrief gesandt, worin er nach
Beseitigung des nt um erneutes rückhaltloses Vertrauen bat. Der
Oberpräsident erwiderte am 2. August: „Wenn Sie bei mir ein für Wohlwollen und
Vertrauen sehr empfängliches Gemüt vorausgesetzt haben, so schmeichle ich mir
durch meine bisherige Handlungsweise und Gesinnung Thnen dazu eine gegründete
Veranlassung gegeben zu haben. Ich erkenne es daher mit aufrichtiestem Dank, daß
Sie von dieser Überzeugung ausgehend den an mich erlassenen Befehl mit Äußerungen
begleiten, die nur jene Empfindnne hervorrufend mich zu der Hoffnung berechtigen,
es werde durch die vom König befohlene gänzliche Abolition der bisherigen kirch-
Beiträge zum Posener Mischehenkonflikt 75
fühlen. Ich schreibe leider! Aber ich vermag auch in der Tat weder dem Groß-
herzogtum noch dem Gouvernement dazu Glück zu wünschen, daß die Provinzial-
Verwaltungs-Chefs in der entschiedensten Aversion gegen alles Polnische, gegen das
natürliche Lebenselement der Provinz, ganz und in allen Konsequenzen einig sind!.
Dieses seltene Einverständnis ist mir ein ebenso seltenes Unglück für die Provinz,
die nun nach keiner Seite hin sich mit vollem Vertrauen wenden kann, den Ausweg
suchen muß, Sympathien für ihre eigentümlichen Wünsche in Berlin zu erregen,
und darüber mit den Herren in der Provinz immer tiefer zerfällt. Daß Graf Stol-
berg der Nachfolger des Fürsten Wittgenstein wird und daß Flottwell ihn im
Oberpräsidium von Sachsen ersetzt, ist hier längst unter den Polen eine ausge-
machte Sache: man sieht dies als ein sehr glückliches Ereignis für das Großherzog-
tum an, wenn man auch die Freude mit der Bemerkung voiliert, daß dieses nur
geschehen werde, um Flottwell einer ihm unangenehm gewordenen Stellung zu
entheben; die Aussicht, Flottwell zu vertauschen, stellt schon so sehr zufrieden,
daß man für den Augenblick darauf, wen man für ihn eintauschen wird, kein großes
(rewicht legt; wohl aber denkt man auch hier in Marienbad an den reichen und
feinen Grafen Arnim, der der haute vol&e der Provinz jedenfalls doch die Ver-
drießlichkeit ersparen wird, die sie über die unpolierten Manieren ihres Ober-
präsidenten bisher empfunden haben will®.
Doch ich verliere mein Ziel! Ich babe noch von dem Eindrucke zu schreiben,
den das Publikandum vom 29. Juli auf die Polen hier gemacht hat, und ich komme
darauf umsolieber zurück, als dieser Eindruck vollkommen für die hypochondrische
Unzufriedenheit des Posenschen Triumvirats entschädigt. Die Polen sind ent-
rüstet und gedemütigt zugleich über die Schmach, mit der dies milde, huldvoll-
ernste Publikandum ihren Heiligen mit der Märtyrerkrone belastet. Ihre Reiz-
barkeit fühlt ganz richtig heraus, was es mit der Begnadigung, die in solchen
Worten verkündet wird, für eine Bewandtnis hat. Das Gouvernement hat nach
lichen Zerwürfnisse in dieser Provinz fortan jede Veranlassung zu einer Spannung
fortiallen, welche die unselige Angelezenheit auch auf amtliche Beziehungen der
Provinzialbehörden zu den Ministerien verbreitet hat, und von deren Einwirkung
auf mich ich mich nicht freisprechen will. Der königliche Befehl hat mir nunmehr
den bestimmten Weg für meine Handlungsweise vorgezeichnet und Sie können sich
versichert halten, daß ich ihn mit schuldigem Gehorsam und mit derjenigen Selbst-
verleugnung betreten und verfolgen werde, zu der mich meine Ehrfurcht und unbe-
schränkte Hingebung für den König unter allen Umständen bestimmt haben würde,
selbst wenn mir ihre Übung nicht auf eine so entschiedene Weise zur Pflicht gemacht
wäre.“ (Oberpräs.-Akten VIII, B. 19.)
! Dieses Urteil erscheint gänzlich schief. Man wollte in Berlin nicht erkennen, daß es
sich hier um ultramontane Antipathien handelte. Dem Polentum gegenüber war das
Verhalten aller drei Männer durchaus korrekt. Frankenberg insbesondere genoß in
dessen Kreisen volles Vertrauen und war von dem angesehensten Magnaten de Provinz,
Fürsten Sulkowski, zum Vormund seines Sohnes bestellt worden. Dunin hat durch
seine fernere Wirksamkeit das Urteil des Posener Triumvirats nur allzusehr bestätigt.
2 Alle diese Vermutungen bestätigten sich im Lauf des nächsten Jahres. Die Auf-
fassung von Flottwells bürgerlich-rauhen Formen teilte Rochow durchaus; vel.
Forschungen zur Brandenb. u. Preuß. Gesch. S. 508.
76 Manfred Laubert: Beiträge zum Posener Mischehenkonflikt
ihrer Ansicht sehr Unrecht, wenn es auf die Verständigung mit dem Prälaten das
hauptsächlichste Gewicht legt; denn das Gouvernement hat den Prälaten büßen
lassen und bestraft und sich dadurch seine Genugtuung verschafft. Wozu außer-
dem noch begnadigen und verständigen? Der Prälat hat seine Meinung nicht
- ändern können: anders wird kein Katholik glauben: wenn aber das Gouvernement
die seinige ändert, zu einer Zeit, wo es den Prälaten dreiviertel Jahr eingekerkert
hatte, warum dann noch huldvoll begnadigen, warum dann noch die künstliche
Einkleidung in einen Widerruf des Prälaten ?
Dies Raisonnenient ist obenhin sophistisch, daß man es ruhig ohne allen Versuch
der Widerlegung lassen kann; es hat aber einen vortefflichen Beigeschmack, den
näinlich eines übel verschleierten Ingrimms über die imposante Haltung des
Gouvernements. Keine Spur eines Frohlockens über einen Akt der Verlegenheit,
nur der Ärger über die Satisfaktion, die sich das Gouvernement verschafft, indem
es den gedemütigten Erzbischof nach Hause schickt, nachdem er am Fuße des
Thrones noch Gelöbnisse abgelegt hat! Ich wüßte in der Tat nicht, was sich gün-
stiger hätte bilden können als diese Auslegung und die Empfindungen dabei; sie
sind wirklich die erwünschtesten, welche hervorgerufen werden konnten. Der Ge-
neral ist zwar nicht geneigt, darauf etwas zu geben: er hält das für Redensarten
der ersten Aufwallung, die bald vorüber sein werden, sobald der Prälat seine
Freunde über den Inhalt der Aulickeschen Unterhandlungen belehrt haben wird:
aber er spricht keinen Polen, am allerwenigsten über diesen Gegenstand, und er
konstruiert sich ihre Ansichten und Empfindungen lediglich nach den seinigen.
Weil er das Gouvernement für schwach hält, müssen das über kurz oder lang alle
Leute finden, denn die Wahrheit kann nicht lange verkannt werden!
Ew. Exzellenz kennen die tiefe Verehrung, die ich für General v. Grolman
hege, aber sie hat mich nicht gehindert, die große Bitterkeit wahrzunehmen, die
über das gesamte Urteil des ehrwürdigen Veteranen über den jetzigen Gang der
Dinge in Berlin Herrin geworden ist. Er ist unzufrieden mit allem. Sich selbst viel
zu alt fühlend, um noch für Reformen leben und wirken zu wollen, verwirft er die
Gegenwart als ungeratene, wurnstichige Frucht der viel versprechenden Blüte
einer schönen Vergangenheit. Von der nächsten Zukunft hofft er gar nichts;
haben wir recht viel Glück, so wird es uns vielleicht gelingen, uns aus der Ver-
legenheit wieder herauszureißen, in die wir uns durch den Quadrupel-Traktat ge-
stürzt haben, ohne alle Not und Veranlassung; glückt es nicht, wird ein Kampf
unvermeidlich, so haben wir im ungünstigsten aller Momente alles aufs Spiel
gesetzt.‘
Dieser Brief ist ein trauriges Zeugnis für die hoffnungslose Befangenheit,
mit der man die Dinge in Berlin ansah und aus der furchtbaren Niederlage
der weltlichen Macht noch einen Erfolg herauszukonstruieren vermochte.
Die Schuld an einer derartig schiefen Auffassung geht aber zweifellos zum
nicht geringen Teil auf die Einilüsterungen Metternichs zurück, dessen zwei-
deutige Ratschläge Friedrich Wilhelm IV, gleich seinem Vater und seinen
Ministern wie die Orakelsprüche höchster politischer Weisheit zu verehren
gewohnt war. Die polnischen Aufstände waren die Quittung hierfür.
Breslau, Manfred Laubert.
77
Kritiken.
Herbert Kraus, Gedanken über Staatsethos im internationalen Verkehr.
Schriften der Königsberger Gelehrten Gesellschaft, Geisteswissensch. Klasse
(IL Jahrg., H. 3) 1925. Deutsche Verlagsgesellschaft für Politik und Geschichte,
Berlin. — Geh. 20 ZA.
I. Die erweiterte Umarbeitung eines Vortrags. Literaturauswahl, wie bei
solchem Thema überhaupt nicht anders möglich. Schon in dem von Kraus zitierten
Sehrifttum überwuchert das bloße Bekenntnis.
` Der Gedankengang: Letzte ungelöste Fragen der Staatsphilosophie: Kann der
Staat überhaupt dem Sittengesetz unterstehen und kann es für ihn eine besondere
Moral geben? Als Vorbetrachtung für die Lösungsversuche gibt Kraus eine
empirisch-induktive Untersuchung darüber, welche Vorstellungen und Auffassungen
in unserer Zeit für den internationalen Verkehr über die Existenz und den Inhalt
sittlicher Verpflichtungen des Staats bestehen (,,Staat“ = die im Staatskörper nach
der Verfassung wirksamen Kräfte, letzthin Individuen). Staatsethos ist der In-
begriff der nicht nur vorübergehenden staatlichen Vorstellungen und Auffassungen
von den dem Staat obliegenden sittlichen Pflichten und Rechten, und zwar als Ver-
schmelzung der betreffenden Teilvorstellungen der staatlichen Elemente über die
sittlichen Pflichten und Rechte des Staats auf einer Art mittlerer Linie (S. 69, 95).
Ergebnis: Heute nur Aushilfsrolle sittlicher Motive für den internationalen Ver-
kehr, soweit nicht überhaupt bloßer Lippendienst oder verschleierte Preisgabe
sittlicher Maßstäbe unter der Formel: Macht = Recht und Sittlichkeit. Im Bereich
der Diplomatie und der Völkerrechtswissenschaft viel ethisierendes Naturrecht und
Tendenz, ethische Vorstellungen zur Auffüllung, Auslegung und Geltungsabsteckung
des Rechts zu verwerten. Politische Prinzipien (Monroe-Doktrin, Nationalitäten-
prinzip usw.), Mischgebilde aus rechtlichen, sittlichen, konventionellen, Klugheits-
und ähnlichen Impulsen und Erwägungen. Bestrebungen zur Verbesserung der
internationalen Moral (Internationalpädagogik und Gesinnungspazifismus).
In den einzelnen Staaten führender Einfluß auf die Bildung des Staatsethos bei
der Diplomatie; Rechenmäßigkeit des staatsmännischen Denkens begünstigt Heraus-
bildung egoistischer Züge im Staatsethos.
Das Staatsethos, vermöge seiner Komponenten-Natur der Wandlung unter-
worfen und in jeder Phase innerlich ungleich: verschiedene Bewertung der Hand-
lungen des eigenen oder fremder Staaten und da wieder mit Differenzierungen, ver-
schiedene Bewertung je nach dem auf dem Spiel stehenden Interesse und dem zur
Debatte gestellten Mittel. Innerhalb des Ethos überwiegt der Egoismus über den
Altruismus. Nationalistisches Staatsethos (Leugnung solidarischer Interessen)
78 Kritiken
immer egoistisch; universalistisches (Staat ist Glied und Diener der Menschheit)
immer altruistisch; internationalistisches (Grundsatz des Für- und Miteinander der
Staaten) bald egoistisch, bald altruistisch.
Ethos der einzelnen Staaten voneinander verschieden. Soweit Übereinstimmung
auf Grund gemeinsamer Anschauungen nichtstaatlicher kultureller und politischer
Elemente des internationalen Verkehrs und nicht bloß parallele Gleichheit, ist
Staatenethos gegeben (Symptom etwa das europäische Gewissen). Staatenethos
wieder nur Teilerscheinung des Weltgewissens. Skepsis sehr nötig. Immerhin Er-
scheinungen wie internationales Arbeitsrecht, Kampf gegen Sklaverei. Rolle christ-
licher Lehren problematisch, jedoch heute eher fördernd als hemmend.
Staatsethos heute in weiter Übereinstimmung mit bürgerlichem Ethos und in Ab-
hängigkeit von ihm, so daß „spezifisches‘‘ Staatsethos als besonders zu rechtfertigende
Ausnahme erscheint.
UI. Der Verfasser trifft — das ist der entscheidende Wert — zunächst. Tatsachen-
feststellungen mit reichem Material; für die Bewertung der festgestellten Tatsachen
ist wesentlich, daß Kraus im ganzen optimistisch gestimmt ist, im einzelnen aber
wiederholt skeptisch. Ohne das letztere bedeutet das erste heute ein Hindernis auf
dem von Kraus mit Recht geforderten Weg nach vorwärts, wie man an dem Welt-
kriegswerk vieler Gesinnungsparifisten in ihrer Gläubigkeit gegenüber der Entente
schaudernd erleben mußte. Jenes Überaufgebot an sittlichen Erwägungen aus Paris,
Genf, Rom, Warschau, Prag, London usw. in den letzten Jahren muß schonungslos
den getroffenen Entscheidungen und Taten gegenübergestellt werden. Sehr er-
freulich, wie Kraus das moralische Mäntelchen sogar von Fachausdrücken der Diplo-
matie wegreißt. (Nicht ganz verständlich ist mir deshalb, wieso Kraus meint, die
heutige Politik sei sittlich besser als ehedem.)
Bei wissenschaftlicher Erörterung ethischer Probleme ist stets auf beiden Seiten
einige Entsagungsbereitschaft nötig. Der Vortrag des Verfassers gibt wirklich „Ge-
danken“, selten — und dann offen — bloße Bekenntnisse, Anregungen zu Problem-
stellungen und — sehr verdienstlich — immer Hinweise auf ganz konkrete offene
Fragen, so daß sich seine Ausführungen stellenweise wie das Programm für ein
Sarmmelwerk lesen.
Zum Schluß noch ein Wunsch: wäre es nicht möglich gewesen, am einen oder
anderen Staatsethos die Wandlungen einer Zeitspanne zu zeigen und für die Gegen-
wart die Eigenart des Staatsethos der wichtigsten Staaten zu skizzieren und damit
auch eine vorläufige Bilanz für den Bestand des Staatenethos aufzustellen ?
Leipzig, Februar 1926. Hermann Jahrreiß.
Otto Maull, Politische Geographie. Berlin 1925, Verlag von Gebrüder Born-
traeger. 742 S., 29 Textkarten.
Mehr als zwei Jahrzehnte vergingen seit dem Erscheinen von Ratzels „Politischer
Geographie‘ (2. Auflage 1903), bis es ein Geograph unternahm, zum erstenmale
wieder in einem groBangelegten Werke sich mit dem gleichen Stoffe zu beschäftigen
und die Vorarbeit des Meisters der politischen Geographie fortzuführen und weiter
auszubauen, bei der immer mehr wachsenden Literatur auf diesem Gebiete wahrlich
keine leichte Aufgabe. Die Weltereignisse der letzten anderthalb Jahrzehnte haben
für eine politische Geographie eine solche Fülle neuen Stoffes geliefert, daß wir heute
über manches anders denken, als Ratzel es in seinem großen Werke aussprechen
Kritiken 79 ’
konnte. Und dazu kam, zuerst durch den Schweden Kjellén, ein ganz neuer, manch-
mal etwas verschwommener Begriff, die Geopolitik, die heute soviel von sich reden
macht, wenn sie oft auch nicht viel anderes ist als das, was Ratzel Politische Geo-
graphie nannte, und sich andrerseits wieder in manchen Fällen kaum von dem unter-
scheidet, was man als Politik im Sinne von Außenpolitik bezeichnet. Maull hält
sich davon fern, und im Sachregister seines Werkes fehlt das Wort Geopolitik über-
haupt ganz. Erst im Weltkriege haben sich weitere Kreise des deutschen Volkes
pelitisch-geographischen Fragen zugewendet und noch mehr beschäftigt sich der
Deutsche mit diesem in viele andere Wissenszweige übergreifenden Teile der Geo-
graphie nach dem für uns unglücklichen Ausgange des Krieges. Es ist bezeichnend
für die deutscheGründlichkeit, daß wir, nachdem es schon viel zu spät war, begannen,
all die politisch-geographischen und geopolitischen Zusammenhänge und Gegen-
wirkungen zu studieren, deren Kenntnis uns schon längst vonnöten gewesen wäre.
Nirgends sind wohl im letzten Jahrzehnt so viele Werke und Aufsätze über diese
Probleme erschienen wie im deutschen Sprachgebiete (Supan, Dix, Sieger, Vogel,
Haushofer, Wütschke u. a.).
Unter diesen Werken nimmt das vorliegende eine besondere Stellung ein; ist es
doch nicht nur das umfangreichste, das selbst Ratzels großes Werk darin noch über-
trifft, sondern auch dadurch, daß es ein neues System der politischen Geographie
sein will, das in mehrfacher Hinsicht noch über Ratzel hinausgeht. Weit ausholend,
gibt der Verfasser zuerst eine gründliche Darstellung der Entwicklung der politischen
Geographie, sucht dann ihr Wesen und ihre Stellung in der Gesamt-Geographie und
ihre Methoden und ihre Aufgaben auseinanderzusetzen. Dieser Einleitung folgen
drei Hauptteile. Im ersten wird der Staat als geographische Erscheinung, als „Raum-
organismus‘‘ behandelt, im zweiten, der über die Hälfte des ganzen Werkes ein-
nimmt, folgt die „Analytische“ Politische Geographie und im dritten die „Synthe-
tische“: Politische Geographie. Den Schluß bildet eine Ausleitung: Der Sinn der po-
litischen Entwicklung der Erde. Wer sich so eingehend wie Maull mit diesem Stoffe
beschäftigt, ist gezwungen, die Ergebnisse vieler Nachbar- und Hilfswissenschaften
der Geographie mit heranzuziehen. Geschichte und Politik, Volkswirtschaftslehre,
Soziologie, Ethnographie, Völker- und Staatsrecht müssen Beiträge zu einer all-
gemeinen politischen Geographie liefern. Und so muß man sich ernstlich fragen,
ob es heute noch in der Macht eines einzelnen liegt, alle diese Gebiete genügend zu
überblicken und zu beherrschen, um sie als Geograph in einem solchen Werke mit
weitgespannten Aufgaben noch genügend verwerten zu können. Der Politiker und
der Historiker dürften da wohl öfters Gelegenheit zur Kritik finden.
Das, was das Buch besonders auszeichnet, ist die große Reichhaltigkeit des In-
haltes, die manchmal allerdings recht weitgehende Ausführlichkeit der Darstellung
und die Fülle von Beispielen und praktischen Anwendungen. Die politische Geo-
graphie ist die Geographie der Staaten. Aus Lage und Raum sollen die Beziehungen
der Staaten, Völker, Nationen und Rassen zueinander erklärt und begründet werden.
Mit Politik im herkömmlichen Sinne hat das allerdings wenig zu tun, und so kann
der Name Politische Geographie beim Politiker und Historiker leicht falsche Vorstel-
lungen erwecken. Diese „Geographie der Staaten“ wird nun der „Geographie als der
Lehre von der Landschaft und den Landschaftswirkungen‘‘ eingeordnet, und der
als „Raumorganismus‘‘ angesehene Staat wird in seinem Verhältnis zur Natur-
landschaft betrachtet. Aus dieser Naturlandschaft wieder ging durch ihn und mit
80 Kritiken
ihm die Kulturlandschaft hervor, deren Beziehungen zum Staatskörper gleichzeitig
betrachtet werden. In der analytischen politischen Geographie werden ‚„Morpho-
graphie“ und „Morphologie‘‘ der Staaten eingehend behandelt. Die Morphographie
hat sich mit Größe und Gestalt der Staaten, mit der politischen Grenze, der poli-
tischen Lage und der politischen Nachbarschaft zu beschäftigen. Die Morphologie
behandelt die Naturlandschaften als Staatsräume, betrachtet die geomorphologischen
Räume und ihre Verschiedenheit durch die Pflanzendecke, den Einfluß von Meer und
Land und den des Klimas. Dann folgt, reichlich spät, der Mensch als Träger des
Staatsgedankens nach Rasse, Sprache, Volk und Nation, Religion, Kulturgemein-
schaft und Bevölkerungsstruktur. Bei den Kulturlandschaften als Staatsräumen
werden die „Wohnzellen‘‘ des Staates, Verkehrsadern, Nährboden und Ernährungs-
organe, sowie die Kulturlandschaftsräume und der Staat behandelt.
In der synthetischen politischen Geographie betrachtet der Verfasser Länder
und Landschaftseinheiten als Staatsräume, harmonische und disharmonische Staats-
strukturen, Staaten als Machtgemeinschaften und als Glieder von Lebensgemein-
schaften, dann die Entwicklung des politischen Erdbildes, wobei die verschiedenen
Formenkreise und Typen der Staatsreiche von den antiken Staaten bis zum modernen
Weltreich und den Kolonialreichen der Neuzeit behandelt werden.
Das Ganze leidet unter einer gewissen Breite, und manche Wiederholungen
machen das Buch umfangreicher als es nötig gewesen wäre. Auch werden gelegent-
lich Behauptungen mit einer Sicherheit ausgesprochen, die einer schärferen Kritik
wohl nicht immer standhalten dürften. Trotzalledem ist das Werk eine hervor-
ragende Leistung, und der Versuch, es in solcher Ausführlichkeit gewagt zu haben,
muß als ein Verdienst des Verfassers bezeichnet werden. Es bietet eine solche Fülle
von Anregungen, daß es nicht so leicht veralten und neben Ratzels Politischer Geo-
graphie das grundlegende Werk dieses Teiles der Geographie bleiben wird. Schade,
daß es verhältnismäßig wenig Kartenskizzen enthält. 29 Kärtchen auf über 700
Seiten Text sind gerade bei der Behandlung eines solchen Stoffes nicht besonders viel.
Wohl manches hätte sich in einfachen Skizzen übersichtlicher und klarer darstellen
lassen, als es im Text ausführlich gesagt wird, wodurch das Buch, nicht zu seinem
Schaden, weniger umfangreich geworden wäre. Viele der Kärtchen sind ziemlich
primitiv und ihnen fehlen meist Maßstab und Gradnetz, die jede Karte haben sollte,
zumal es sich hier um Fragen der Lage und des Raumes handelt, die durch diese
beiden kartographischen Hilfsmittel klar ausgedrückt werden. H. Rudolphi.
The Cambridge ancient history, edited by J. B. Bury, S. A. Cook, F. E. Adcock.
Volume II. the Egyptian and Hittite Empires to c. 1000 B.C. Cambridge,
University Press 1924.
Dem ersten Band des vorliegenden Geschichtswerks, der bereits in einem zweiten,
bis auf die Verbesserung von kleineren Versehen und Druckfehlern aber unveränderten
Abdruck erschienen ist, ist rasch der zweite gefolgt. Er umfaßt im ganzen die zweite
Hälfte des zweiten Jahrtausends, d. h. den Zeitabschnitt, der auf dem Gebiet des
Orients, der auch jetzt durchaus die Führung hat, auf der einen Seite durch das
Erstarken Ägyptens zur Weltmacht, auf der anderen durch die Bildung des hethi-
tischen Großreiches gekennzeichnet wird. Der Stand der Quellen rückt dabei ohne
weiteres die ägyptische Geschichte in den Vordergrund. Ihre Darstellung hat
Breasted übernommen. Er lehnt sie eng an seine wohlbekannte, auch in deutscher
Kritiken 81
Übersetzung erschienene History of Egypt an. Die neueren Forschungen und Funde
sind wohl berücksichtigt, aber sie haben doch nur in Einzelzügen Anlaß zu Erweite-
rungen oder Änderungen gegeben, kaum aber in der grundsätzlichen Beurteilung.
Allenfalls mag man eine bei dem Charakter des Materials durchaus gerechtfertigte
stärkere Zurückhaltung in der Schilderung der Thronwirren der 18. Dynastie hierher
rechnen. Neben der politischen Geschichte wird die kulturelle Entwicklung gebührend
gewürdigt. Ergänzend tritt der Darstellung Breasteds nach dieser Richtung ein
Abschnitt über das religiöse und geistige Leben aus der Feder Peets zur Seite. Es
sind einige wenige Schlaglichter, die er bietet. Diese Beschränkung ist selbstverständ-
lich. Indessen wäre ein tieferes Eindringen in die Gedankenwelt Amenophis IV., die
ihre Stellung im ganzen der ägyptischen Religionsgeschichte wie ihren Eigenwert
schärfer herausarbeitete und auch etwas von dem allmählichen Ausbau der Atonlehre
andeutete, zu wünschen gewesen. Indem sie es daran fehlen läßt, wird die Darstellung
nicht nur Breasteds sondern auch Peets der Persönlichkeit des Königs und seinerVer-
kündigung nicht voll gerecht, ja sie verschiebt sogar die Grundlagen für ein rechtes
Verständnis, indem äußere, in der geschichtlichen Situation gegebene Momente, die
wohl fördernd, aber nicht treibend und bestimmend die Wendung zum solaren Mono-
theismus beeinflußt haben, durch die Zurückstellung der religiösen Triebkräfte
notwendig eine zu starke Betonung erfahren. Im einzelnen ist Peet insofern ein
bedauerlicher Irrtum unterlaufen, als er den Berliner Block mit der Darstellung des
falkenköpfigen Aton mit hohem Nachdruck als Zeugnis für die Existenz des Aton-
dienstes schon unter Amenophis III. wertet. Es ist ihm entgangen, daß eine neuerliche
Untersuchung des Steines, deren Resultat freilich an einer ziemlich entlegenen Stelle
veröffentlicht ist, dieser Auffasung den Boden entzieht.
In die Bearbeitung der Geschichte Vorderasiens teilen sich Thompson für
Assyrien, Babylonien und das Mitannireich, Hogarth für die Hethiter und Cook für
Syrien und Palästina. Ihre Aufgabe war nicht leicht, da die an Umfang geringe und
in sich vielfach wenig durchsichtige Überlieferung einer knapp zusammenfassenden
Darstellung, die, ohne sich in Einzelheiten zu verlieren, über das Gesamtbild gut
unterrichtet, schwer zugänglich ist. Die Schwierigkeiten mehren sich, wenn die
Forschung so stark im Fluß ist wie auf hethitischem Gebiet, wo die rüstig fort-
schreitende, aber immer noch in den Anfängen stehende Erschließung des Archives
von Boghasköi immer neue Gesichtspunkte eröffnet und Kombinationen zeitigt,
deren Tragfähigkeit sich im einzelnen noch kaum abschätzen läßt. Die Gefahr, durch
Berücksichtigung der neueren Forschung übereilten Schlüssen zu verfallen, liegt da
sehr nahe. Hogarth hat sie gemieden, indem er sich im ganzen auf die Tatbestände
zurückzieht, die man als gesichert betrachten darf. Bei der Lage der Dinge wird man,
wenn man auch hier und da eine Verarbeitung neueren Materiales vermissen mag,
diese Zurückhaltung verstehen.
Cook baut seine Darstellung der Geschichte Syriens und Palästinas für die ältere
Zeit im wesentlichen auf die Amarnatexte auf, die umfassend für das politische und
kulturelle Bild ihrer Zeit ausgewertet werden, später schließt er sie an das im A. T.
gebotene Material an. Es entspricht wiederum dem Charakter dieser Überlieferung,
wean Cook mehr durch ihre Kritik die hinter ihr stehenden historischen Vorgänge
aufzudecken, als sie zu einem geschlossenen Gesamtbild zu verbinden sucht.
Vom Orient führt die Darstellung hinüber nach Europa, dessen ethnographische
und linguistischen Probleme Giles in Verbindung mit denen Vorderasiens schon in
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 1. 6
82 Kritiken
dem den Band einleitenden Abschnitt beleuchtet. Die Einzeldarstellung eröffnet
Hall, indem er, dem geschichtlichen Geschehen nachgehend, das den Orient mit der
ägäischen Kulturwelt in unmittelbare Verbindung bringt, die orientalische Über-
lieferung über die Seevölker, insbesondere die Keftiu und die Philister vorlegt. In
die ägäische Welt selbst führt darauf Wace mit einer sehr ansprechenden Schilderung
ihrer Denkmäler und des sich in ihnen spiegelnden Lebens ein. Von Hypothesen über
äußere historische Ereignisse hält er sich in richtiger Würdigung der Vieldeutigkeit
des Befundes fern.
An dieser Besonnenheit in der Wertung der Überlieferung läßt es leider Bury, der
das achäische Griechenland und den trojanischen Krieg behandelt, allzusehr fehlen.
Was er bietet, ist nicht viel mehr als eine wenig kritische Umsetzung der Heldensage
in Geschichte. Die Bedeutung, die damit dem Epos als historischer Quelle zugeschoben
wird, führt den Verfasser zu einem Überblick über die homerische Frage, deren
Lösung nach einem kurzen Abriß ihrer Geschichte, der unter der Einwirkung von
während des Krieges in Frankreich laut gewordenen Stimmen die Bedeutung Wolfs
unbillig zugunsten seiner Vorgänger verschiebt, in unitarischem Sinne gesucht wird.
In die Bahnen einer besonnenen Kritik leiten Wade-Gery und Hogarth zurück, die
die dem mykenischen Zeitalter folgenden Bewegungen, die Dorer und ihre Wande-
rungen sowie die Expansion nach Osten behandeln. Den Abschnitt über das Griechen-
tum beschließt ein Kapitel Hallidays über seine Religion und Mythologie. Nach
einer allgemeinen Charakteristik und einem durch die Vorsicht des Urteils ansprechen-
den Versuch, ägäische und indoeuropäische Elemente herauszuschälen, gipfelt es in
einer Charakteristik der religiösen Vorstellungen der homerischen Welt und der
olympischen Gottheiten, um in einem knappen Ausblick auf die Stellung der Religion
im politischen Leben auszuklingen.
Wenig nur ist über die Kulturen des Westens zu sagen, da sich unser Wissen um
sie durchaus auf die im ganzen spärliche monumentale Überlieferung beschränkt.
Über diese aber unterrichten trefflich Peet, Ashby und Leeds, indem sie einen kurz
zusammenfassenden, aufschlußreichen Überblick über die archäologischen Funde von
Italien bis nach Nordafrika und Spanien im Westen und bis nach Britannien im Norden
sowie über die an sie geknüpften Theorien geben.
Daß die im Interesse der kritischen Durcharbeitung wertvolle Zusammenarbeit
so vieler Forscher auch ihre Mängel hat, hier und da Ungleichheiten und Wider-
sprüche, teilweise auch Überschneidungen zeitigt und vor allem der Geschlossenheit
des Ganzen abträglich ist, versteht sich von selbst; gelegentlich möchte man wohl
auch fragen, ob der Stoff wirklich eine so weitgehende Aufsplitterung nötig machte,
wenn auch nicht verkannt werden soll, daß zum großen Teil auf ihr die Vielseitigkeit
und die umfassende Art, in der die dem Band gestellte Aufgabe gelöst wird, beruht.
Leipzig. Hans Bonnet.
Alberto M. Candioti, Historia de la Institución Consular en la Antigüedad
yenla Edad Media. Con documentos justificativos, muchos de ellos inéditos,
y con grabados fuera del texto. Tomo primero. Editora Internacional: Madrid,
Berlin, Buenos Aires, México (1925). 851 S. Gr. 8°. [= Colección de Historia,
Tomo I].
Als argentinischer Generalkonsul — seither zum Gesandten ernannt — unternahm
der Verfasser die llerausgabe einer auf drei Bände berechneten Geschichte des Kon-
Kritiken 83
sulatswesens im Altertum und Mittelalter, von der vorläufig der erste Band vorliegt.
Ausgerüstet mit ungewöhnlicher Sprachenkenntnis, vermochte er sein Werk um-
fassender anzulegen (und in gewisser Hinsicht auch besser zu unterbauen) als wohl
alle seine Vorgänger.
Er tritt mit einer eigenen Auffassung vom Ursprung des Konsulats hervor, indem
er den Begriff so weit ausdehnt, daß auch noch die Proxenie des griechischen Alter-
tums unter ihn fällt. Im Gegensatz zu früheren Forschern, z. B. zu Adolf Schaube,
geht er also nicht vom Namen aus, sondern von der Sache, von den Bestrebungen
des Fremdenschutzes; sie entsprangen den edelsten menschlichen Gefühlen, der
Güte und Gastfreundschaft. Das Verhalten der einzelnen Völker des Altertums und
des Mittelalters in dieser Hinsicht zu untersuchen, sah er im ersten Bande als seine
Aufgabe an. Dagegen sollen die Einzelheiten der Organisation, die besonderen Eigen-
schaften der konsularen Institution während des Mittelalters, im zweiten Bande
dargestellt werden. Dem dritten Bande sind eine größere Anzahl von Aktenstücken
vorbehalten, von denen besonders solche über Barcelona und Genua noch nicht
herausgegeben sind, während überhaupt die meisten Dokumente bisher noch nicht
in spanischer Sprache dargeboten wurden.
Bei der Musterung der bekannteren Völker des Altertums ergibt sich, nach
Candioti, deutlich der Vorrang einiger indogermanischer Völker, die den Fremden
am meisten entgegengekommen sind: die alten Inder, die Perser, die Griechen und
die Römer, während die alten Ägypter, Hebräer, Phöniker und Karthager die öffent-
liche Gastfreundschaft nicht so sehr ausgebildet haben!. Die erste Stelle gebührt,
nach dem Verfasser, den Griechen, mit deren Proxenie der Anfang des Konsulats
geben war, wie denn auch noch heute bei den Hellenen die Konsuln =p>3:»:t
heißen. Mit der Einführung des Patronats richteten sich die Römer, mit gewissen
Änderungen, nach dem Vorbilde eines griechischen Staatswesens (Rhodos).
In stärkerem Maße als dem Altertum, dem nur etwa der neunte Teil des Bandes
eingeräumt ist, gilt das Interesse des Verfassers dem Mittelalter.
Der Versuch Candiotis, das Verhalten des muslimisch-arabischen Reiches in die
Darstellung einzubeziehen, setzte an einer falschen Stelle an, weil er sich auf un-
geeignete, veraltete Hilfsmittel verließ. Daher eıscheinen bei ihm Mohammed und der
Kalif Omar zu christenfreundlich. Die großen Vorrechte, die der Prophet im Jahre 4
der Hidschra den Christen eingeräumt haben soll, und die von Omar im Jahre 17
d. H. — nicht 16, wie Candioti S. 105 schreibt — bestätigt worden sein sollen, sind
eine spätere Erfindung von christlicher Seite; sie begegnen erst nach reichlich 400
Jahren [s. Leone Caetani, Annali dell’ Islam, Vol. III, 2 (1910), S. 957—959]. In
einem rechtsgeschichtlichen — nicht verfassungsgeschichtlichen — Buche „Das
islamische Fremdenrecht bis zu den islamisch-fränkischen Staatsverträgen“ ? (Han-
ı Die Übergehung einiger großer Völker Vorderasiens, wie der Sumerer, Babylonier,
Assyrer und Hethiter, deren Namen man hier erwartet hätte, erklärt sich aus der Be-
nutzung nur älterer Werke. Wenn sich Candioti an Eduard Meyer, Mommsen, Pöhlmann,
Beloch u.ä. neuere Historiker gehalten hätte, so wäre auch manche Sage und Legende
fortgeblieben, der er noch geschichtlichen Wert beimißt,
2? Als Historiker nehme ich dieses Buch freundlicher auf als Gotthelf Bergsträßer,
der es im „Islam“ (Bd. XV (1926), S.311—321) zu einseitig vom sprachlichen Standpunkt
aus beurteilt hat und daber dem sachwissenschaftlichen Zweck, den Heffening haupt-
sächlich verfolgt, nicht gerecht geworden ist.
6*
84 Kritiken
nover 1925) ist inzwischen Willi Heffening wenigstens auf eine, wenn auch nicht
die wichtigste Seite unseres Themas eingegangen.
Erst im Gefolge der Kreuzzüge ergab sich ein bedeutender Aufschwung des
Mittelmeerhandels, und im Zusammenhang mit ihm vollzogen sich Aufkommen und
Verbreitung der „Konsuln der Kaufleute‘, der „Konsuln des Meeres‘, endlich auch
noch der „Schiffskonsuln“. Die Erkenntnis ihres Entwicklungsganges verdanken
wir besonders den grundlegenden Forschungen Adolf Schaubes. Candioti folgt ihnen
im allgemeinen!, greift jedoch räumlich weiter®, da er sich nicht auf den Umkreis
des westlichen Mittelmeerbeckens beschränkt.
Bemüht, den großen geschichtlichen Zusammenhang hervortreten zu lassen, aus
dem das Konsulatswesen herauswächst, richtet der Verfasser immer wieder sein
Augenmerk auf Nachbargebiete und behandelt in zusammenfassenden Kapiteln zu-
gleich die Geschichte der Stadtverfassungen, des Seehandels, der Seehandels-Gesetz-
gebung und der großen Handelskörperschaiten?.
Am ausführlichsten verweilt Candioti bei der Frage der Verbreitung der Konsulate
im östlichen Mittelmeergebiet und im nahen Orient (S. 258—758). Die Kenntnis
slawischer Sprachen und des Armenischen, auch die Benutzung von Akten des
Genueser Staatsarchivs, ermöglichte ihm eigene Forschungen — bis zu einem ge-
wissen Grade unabhängig von den bekannten Werken von Wilhelm Heyd und
` Constantin Jireček. Die Darstellung verbreitert sich immer mehr und könnte geradezu
als Geschichte der italienischen Handelskolonien der Levante (einschließlich des
Schwarzen Meeres) gelten. Insofern haben die Italiener wohl am meisten Grund,
dem Verfasser für sein großes Werk dankbar zu sein.
Am wenigsten sind Nordafrika, Syrien, der mittlere und der ferne Osten berück-
sichtigt, offenbar weil es an Vorarbeiten fehlte und Candioti nicht mit den wichtigsten
Landessprachen vertraut war. Hierliegtnochein weites Feld für künftige Forschungen.
In ganzen genommen, verdankt Candioti das beste den gediegenen Arbeiten
deutscher Forscher, besonders eines Wilhelm Heyd und Adolf Schaube. Die Nach-
weisungen schlimmer Übersetzungsfehler in der französischen und italienischen
Ausgabe der „Geschichte des Levante-Handels“ (S. 588 Anm. und S. 730 Anm.) zeigen
die Unentbehrlichkeit des kleineren deutschen Originals®. Bei der Übersicht über
tı Zu verbessern ist S.123 u. bei Gandioti: Die Einrichtuug des Rates der Anzianen
erfolgte in Pisa erst 1254, nicht schon 1190; 8. A. Schaube, Das Konsulat des Meeres in Pisa
(Leipzig 1888), S.6f. Anm.2 — Bezüglich des Bestehens der Meereskonsuln in Montpellier
richtet sich Candioti (8.146) immer noch nach A. Germain, der sie schon nach dem ersten
Kreuzzuge ansetzt. Diesen Anachronismus hat A. Schaube, 3.8.0.5. 236, mit der Feststellung
des Jahres 1250 berichtigt.
2 Tortosa, dessen angesehene Costumbres zu nennen gewesen wären, ist wohl ver-
sebentlich übergangen; s. darüber Bienvenido Oliver, Historia del derecho en Catalufia
(Madrid 1879), tomo III, 227 ff.
3 In dem Abschnitt über die deutsche Hanse hätten statt fremder besser deutsche
Arbeiten herangezogen werden sollen (wie besonders von Dietrich Schäfer, Ernst Daenell
u.2.). — Das Gründungsjahr des Rheinischen Städtebundes im 13. Jahrhundert ist nicht
1246 (3.195), sondern 1754,
t Ein Irrtum ist. die Behauptung Candiotis (S.113 Anm.), daß Heyd das italienische
„fondaco,,aus dem arabischen fundouk erkläre; er leitet es vielmehr richtig vom griechi-
schen zardoyus Oder sardoroy (statt nardoyrior) ab (deutsche Ausgabe Bd. 1I. 430 Anm. 6),
An mehreren Stellen trägt Candioti verfehlte Etymologien vor: 8.31 Anm.? (das
phönikische sufet kann nicht aus dem latein. suf(fieg erklärt werden, sondern nur dieses
aus jenem); S.322,Anm. 2? (über Galata); S.610 Anm. 1 und S. 625 (über meyden, lies meydän;
arab. = Rennbalın, Platz); S.702 Anm. (über Adana in Lilicien).
Kritiken 85
die Seerechts - Sammlungen werden (S. 239f. und 277f.) briefliche Mitteilungen
A. Schaubes zur Geschichte des See-Amtes von Amalfi verwertet. Auf S. 414f.
beruft sich Candioti auf briefliche Angaben zweier polnischer Gelehrter über den
italienischen Handel mit Polen während des Mittelalters.
Eine ausführliche Bibliographie (S. 764-801), ein alphabetischer Sach-Index
(S. 803—828) und ein eingehendes Inhalts-Verzeichnis (S. 829—851) machen das
umfangreiche Werk bequem benutzbar. Eine Anzahl Holzschnitte, deren Herkunft
leider nicht angegeben wird, zeigen berühmte Proxenoi und Szenen aus dem kauf-
männischen und gerichtlichen Leben. Des reichen und wichtigen Inhaltes unwürdig
ist die äußere Ausstattung des Buches mit seinem minderwertigen Papier und zu
schwachen Einband. Hoffentlich lassen sich dadurch weder Fachgenossen des Ver-
fassers noch Geschichtsfreunde von der Beschäftigung mit einem Buche abschrecken,
das auf seinem Gebiete den ersten Platz einnimmt. Es verdient um so mehr gelesen
zuwerden, als es trotz dergroßen Stoff-Fülle kein trockenes Nachschlagewerk darstellt,
sondern in flüssiger und geschmackvoller Sprache klar und fesselnd geschrieben ist.
Berlin-Friedrichshagen. Karl Hadank.
Gustav Schnürer, Kirche und Kultur im Mittelalter. Erster Band 1924 (Ver-
lag von Ferdinand Schöningh, Paderborn). XVI und 426 S.
Das Problem des Verhältnisses von Kirche und Kultur in „zusammenfassender
Behandlung, ... bei der das ganze Mittelalter in Betracht gezogen und zugleich der
Entwicklung, die das Mittelalter in seinen verschiedenen Perioden durchmachte,
Rechnung getragen“ (S. V) wird, darzustellen, ist die Aufgabe, die sich G. Schnürer
in dem vorgenannten Werke gestellt hat. Anregungen zu solcher Betrachtung boten
nicht allein die umstrittenen Fragen nach der Eigenart des Mittelalters und nach
seiner Bedeutung für die geistige und kulturelle Entwicklung des Abendlandes,
auch das Suchen der Gegenwart nach einer neuen Form der „abendländischen
Völkergemeinschaft‘‘ mußte zur Besinnung auf jene frühere, durch die katholische
Kirche geschaffene hinweisen. In den gleichgerichteten Studien Frederic Ozanams
und in dem Werk von Godefroid Kurth ‚Les origines de la civilisation moderne“ sieht
Schnürer seine Vorbilder. Doch um das Problem von allen Seiten zu beleuchten, es
in seiner ganzen Bedeutung zu erfassen, genügen jene nur einzelnen Erscheinungen
gewidmeten Untersuchungen nicht, ist diese bis zur Zeit Karls des Großen führende
Darstellung unzureichend: dazu bedarf es vor allem einer Betrachtung des aus-
gehenden Mittelalters, jener Zeit, in der die durch die Kirche geschaffene Kultur ihr
zur Gefahr zu werden drohte, indem sie die Kirche von ihren wahren, den über-
irdischen Zielen ablenkte.
Der erste, bisher erschienene Band umfaßt die Zeit vom Untergang des römischen
Weltreiches bis zur ersten Blütezeit der abendländischen Kultur im Reiche Karls
des Großen. Nach einleitenden Bemerkungen über die Stellung der Christen zur
Kultur ihrerZeit, vornehmlich in der vorkonstantinischen Periode, schildert Schnürer
im ersten Buch als Grundlagen der abendländischen Kultur das Römertum und
die Kirche (S. 14—138). In vier Kapiteln behandelt er Ambrosius, dessen Darlegung
der christlichen Tugendlehre — im Anschluß an das Werk von R. Thamin! — als
~ + Saint Ambroise et la morale chrétienne au IV. siècle, Etude comparée des devoirs
de Cicéron et de St, Ambroise. Paris 1895. Hinzuweisen ist such auf die die Entwicklung
im einzelnen verfolgenden Ausführungen von Th. Zielinski in seinem Buch „Cicero im
Wandel der Jahrhunderte‘, 3. 65—118.
86 Kritiken
Weiterführung und notwendige Modifizierung der in Ciceros Schrift De officiis
niedergelegten Gedanken besonders charakterisiert wird, Paulinus von Nola, Sul-
picius Severus und Prudentius, indem Schnürer bei jenen auf die südfranzösische,
bei diesem auf die spanische Eigenart hinweist, sodann — in etwas nüchterner Aus-
führung — Augustins Kulturethik, das Papsttum Leos des Großen und nach einem
Blick auf die Anfänge des Mönchtums im Orient und seine Übertragung nach dem
Westen in vergleichender Betrachtung mit seinen Zeitgenossen Boethius und Cassio-
dor, den heiligen Benedikt von Nursia und die Bedeutung seiner Klostergründung
für die kommende Kulturentwicklung. Das zweite Buch (S. 139—402) enthält
in weiteren acht Kapiteln die Darstellung vom Werden der „abendländischen Kul-
turgemeinschaft durch die Kirche“, das seinen ersten Abschluß findet in der Epoche
Karls des Großen. Hier galt es zu schildern: die Unterwerfung der einzelnen ger-
manisch -arianischen Reiche unter die Herrschaft Roms und die für dieses Ziel
tätigen Persönlichkeiten, einen Avitus von Vienne, Martin von Braga und Leander
von Sevilla, sodann die religiöse und kirchliche Lage des Frankenreiches! vor und
nach dem religiös-belebenden Einfluß (Bußpraxis!) der irischen Missionare unter
Columban und, was nach einem Zwischenkapitel über die frühere von Irland aus-
gehende wie die spätere auf die Initiative Gregors des Großen zurückgehende Chri-
stianisierung Englands und dessen rasch erblühendes geistiges Leben (Aldhelm,
Beda, Egbert, Alcuin) geschieht, besonders das in steter Verbindung mit Rom er-
folgende missionarische und organisatorische Wirken des Bonifatius, endlich —
in einem ebenso knappen wie anregenden Abschnitt — die sich im 6. Jahrhundert
vollziehende Abwendung der päpstlichen Politik von Byzanz und ihre bedeutungs-
volle Verbindung mit den westlichen Mächten, die in der Erneuerung des abend-
ländischen Kaisertums ihren Höhepunkt fand.
Es ist von eigenem Reiz, Schnürers Werk mit den dieselbe Zeit betreffenden
Ausführungen in Fedor Schneiders Buch „Rom und Romgedanke im Mittelalter‘
(München 1926) zu vergleichen, und doch muß der Vergleich nachdenklich stimmen,
wenn man sieht, wie schwierig es ist, jenes wahre, von Ranke in der einleitenden
Worten zum 5. Buch seiner Englischen Geschichte so unvergleichlich beschriebene
Verhalten des Historikers zu seinem Stoff zu erreichen. Während nämlich Schnürer
in den Zeiten des Überganges eine „verdorbene antike Gesellschaft“ (vergl. S. 20,
138, 219, 286) sieht, ungeeignet, die Grundlage für die neuen Formen des gesell-
schaftlichen Lebens zu bilden, unfähig, der Resonanzboden zu sein für die jenes
gestaltenden Gedanken, während er in dem Wandel der Sprache die Keime zu
Neuem erblickt (S. 94, 251) und freudig die sich bereitende Herrschaft der Kirche
über alle Gebiete des Lebens und die der Verwirklichung dieser Idee sich hingebenden
Persönlichkeiten und die für sie geschaffenen Institutionen begrüßt, erblickt F.
Schneider in dem Geist des Neuen nur zu sehr Verengerung und Beschränkung,
aus den Worten der Männer der Kirche (Gregor der Große) oder der Vertreter des
Mönchtums hört er Beschränktheit und Verlogenheit, der „Simplismus‘ beginnt
zu herrschen, die Sprache hat Glanz und Leben verloren (bes. S. 126); mit Eifer und
ı Hier wieauch sonst gibt Schnürer einen Überblick über die Vorgeschichte und Chris-
tianisierungsgeschichte des betreffenden Stammes, bzw. Volkes; auch erörtert er stets die
rassenmäßige Zusammensetzung der sich bildenden abendländischen Nationen; fär Spanien
bätte das diese Fragen umfassend behandelnde Werk Adolf Schultens (..Numantia‘“, I. Band
1914) herangezogen werden müssen.
Kritiken 87
innerer Teilnahme verfolgt er dagegen, wie und wo antikes Bildungsgut lebendig
bleibt, auch wo unter fremder Hülle der Geist des Altertums spricht. Eine Einzel-
heit: hellstes Licht fällt in der Darstellung F. Schneiders auf die Gestalt Cassiodors.
Sein äußeres Leben veranschaulicht gleichsam den Übergang der Zeiten: die erste
Hälfte führt ihn auf die Höhe weltlicher Macht, er ist der wirkliche Leiter der goti-
schen Politik, Realpolitiker genug, erkennt er die Unmöglichkeit, die Forderungen
der nationalen Senatspartei zu erfüllen; ahnend, „daß die künftigen romanischen
Nationen aus dem Amalgam römischen und germanischen Wesens erwachsen würden“
(S. 86), versucht er seine Annäherungspolitik, doch zu weit eilt diese „feine, geniale
Politik ... seiner Zeit und Umwelt“ (5.88) voraus, sie scheitert. Da beginnt er sein
zweites, „mittelalterliche‘‘ Leben: in große geistige Zusammenhänge sich stellend, ver-
sucht er, der Mann, „dessen wunderbar in die Tiefen dringendes Verständnis Vergan-
genheit, Gegenwart und Zukunft in gleicher Weise umfaßte‘‘ (S.91), die Gründung einer
christlichen Universität in Rom, die kriegerischen Zeiten aber machen sie unmög-
lich; nun versucht er, seine Gedanken in der Zelle des Mönches zu verwirklichen,
sie in die Welt des „Simplismus‘ zu tragen: die Klöster sollen, so will er, das Erbe
der Antike in die Zukunft retten. Was bedeutet ihm gegenüber ein Benedikt von
Nursia, der weltliche Bildung verabscheut, dessen Regel den Mönchen „geistige
Tätigkeit nur — nebenbei‘‘ vorschreibt (S. 93)! Fast entgegengesetzt ist das Ver-
hältnis beider zu einander bei Schnürer. Gewiß, die Bemühungen Cassiodors um
die Erhaltung des antiken Bildungsgutes und daß er den Klöstern diese Aufgabe
zuwies, werden anerkannt, aber sie zu ihrem Hauptzweck zu erheben, bedeutet doch
ein arges Verkennen des Wesens und der Aufgaben des Mönchtums. Cassiodor ist
ihm keineswegs jener tiefe, gar geniale Geist, nein oberflächlich, äußerlich, selbst-
gefällig, unfähig — das beweist gerade seine Politik — ist er, die kulturpolitischen
und religiösen Probleme seiner Zeit zu erfassen!. Benedikt von Nursia und sein
Wirken dagegen werden — und das gibt ihnen einen ganz anderen, universalen
Hintergrund — als mit Notwendigkeit in den von der göttlichen Vorsehung bestimm-
ten Plan des geschichtlichen Verlaufes eingeordnet betrachtet (vgl. bes. S. 137).
Benedikt vereint „römische Regierungsweisheit mit tiefem christlichem Sinn“
(S. 122), seine Regel, die auch die Verbindung mit römisch-stoischem Gedankengut
aufweist und deren besondere Eignung für die Mission bei den germanischen Stämmen
in vielleicht geistreichen, doch nicht überzeugenden Erwägungen dargelegt wird,
zeugt vor allem auch durch die Rücksicht, die auf die Eigenart der einzelnen Mönche
genommen werden kann, von dem .‚genialen pädagogischen Talent“ (S. 122) des
„gotterleuchteten Gesetzgebers“ (S. 122). Und Theoderich? Darin, daß er hinter
Cassiodor zurücktritt, stimmen F. Schneider und Schnürer überein, doch bei jenem
ist er einfach der plumpe Barbar, der das politische System seines Ministers nicht
begreift, bei diesem ist Theoderichs Wollen zur Unfruchtbarkeit bestimmt, weil er
Arianer bleibt und mit seinem Volk nicht, wie es Chlodovech tut, den Übertritt
zum Katholizismus vollzieht.
Das Werk Schnürers, das ebenso auf der Verarbeitung des Quellenmaterials wie
einer umfangreichen Literatur, über deren Heranziehung der Anhang Auskunft gibt,
beruht, ist durchsetzt mit mannigfachen Reflexionen über geschichts- und kultur-
l ! Vgl. die Urteile S. 116, 117 in bezug auf C.'s Schrift „De nnima“, S. 120 in bezug auf
die Aufgaben der Klöster
38 Kritiken
philosophische Fragen. Zur Charakterisierung der Auffassung Schnürers von der
im vorliegenden Band behandelten Epoche sollen die folgenden Ausführungen
dienen. Der geschichtliche Verlauf, von Schnürer als Erziehung des Menschen-
geschlechtes durch Gott (S. 60) verstanden, vollzieht sich, wie schon gesagt, nach
dem Plan der göttlichen Vorsehung, dessen Sinn dem der Vergangenheit zugewandten
menschlichen Geist erkennbar ist (vgl. S.16): Aufgabe des Judentums war es,
das Christentum vorzubereiten, Aufgabe des Griechentums: „Christentum und
geistige Kultur der Antike“ zu nähern, Aufgabe des Römertums endlich: diese
beiden Mächte „vollends zu verschmelzen“ und sein Bestes (organisatorischen Geist,
männliche Geradheit, Tapferkeit, Ausdauer) herzugeben und der katholischen Kirche
als der Führerin der kommenden Weltkultur gleichsam zu übertragen (S. 20). Die
Kirche wiederum, deren Mittelpunkt Rom schon das Walten der Vorsehung dartut
(S. 85), bedurfte zur Erfüllung der ihr gestellten Aufgaben der Möglichkeit freier
Entfaltung: es mußte deshalb der Bruch mit dem vom Caesareopapismus beherrsch-
ten Byzanz erfolgen (S.9); dem Abendland mit seinen durch den entstehenden
Dualismus erzeugten Spannungen, mit den vielfachen, entgegengesetzt wirkenden
Tendenzen, mit seinen sich bildenden Nationen sollte, da diese Entwicklung jene
Entfaltung und die Herrschaft der Kirche förderte, die Zukunft gehören!. Die
katholische Kirche, die Gründung Christi (S. 72 und 85), besaß und besitzt in dem
Dogma von der Wesensgleichheit des Sohnes mit dem Vater eine eminent zivilisa-
torische Kraft. Mußte sie als Hüterin der christlichen Religion infolge ihres supra-
naturalen Charakters jeder dem Irdischen zugewandten Bestrebung menschlicher
Kultur an sich überlegen sein, so gab gerade der Glaube an jene Lehre die Möglich-
keit, daß so verdorbene sittliche Zustände, wie sie nach Salvians Schilderung die
christliche Gesellschaft des 5. Jahrhunderts kennzeichneten, überwunden wurden
(S. 157 £.), in ihm auch ruhte vor allem — außer in dem universellen Charakter und
der hierarchischen Ordnung der Kirche — die Kraft, die den germanischen Arianis-
mus nicht zu welthistorischer Wirkung kommen ließ. Jene Universalität und der
internationale, festgegliederte Aufbau der Kirche verhinderten aber, daß die fränki-
sche Kirche, obwohl, weil zu sehr mit der politischen Macht verbunden, in den all-
gemeinen sittlichen und religiösen Verfall des Reiches im 7. und beginnenden 8.
Jahrhundert verwickelt, das Schicksal der arianischen Landeskirchen teilte; denn
so schreibt Schnürer: „Durch die universelle Art des Katholizismus war es im sieb-
ten Jahrhundert möglich, daß der erstarrten fränkischen Kirche die irischen Missio-
nare neue Wärme zuführten‘“ (S. 252), während die organisatorische Kraft Roms
sich bewähren sollte bei der Missionierung der Angelsachsen und rückwirken sollte
auf das fränkische Reich und die deutschen Stämme durch die Tätigkeit vor allem
des Bonifatius.
Die eben skizzierte Auffassung Schnürers, durch Einzelkritik, weil in seiner re-
ligiösen Überzeugung verwurzelt, nicht „widerlegbar‘, hindert ihn — das wird man
aussprechen müssen, — zu einem allseitigen Verstehen aller jene Epoche beherr-
schenden Kräfte zu gelangen, ungetrübt ihr Wirken allein zu betrachten. Das
Werk, das wegen der völligen Beherrschung des Stoffes als eine große Leistung an-
erkannt werden wird, ist nicht getragen von einer großen historischen Anschauung.
Kiel. G. Ernst Hoffmann.
ı Vgl. hierzu die Ausführungen Schnürers über die Überlegenheit des Christentums
über den Islam S.331f.
Kritiken 89
Adolf Hofmeister, Die Prüfeninger Vita des Bischofs Otto von Bamberg.
Zur 800jährigen Gedenkfeier der Einführung des Christentums in Pommern.
(Denkmäler der Pommerschen Geschichte, Bd. 1.) Mit 3 Tafeln. LX, 116 S.,
8°. Greifswald, L. Bamberg, 1924.
Die Beziehungen zwischen den drei Viten Ottos von Bamberg sind durch neuere
Forschungen in einem den bisherigen Editionen völlig widersprechenden Sinne klar-
gestellt worden, so daß längst Neuausgaben nötig waren. Hofmeister hat diese Arbeit
unternommen; er legt zunächst die Prüfeninger Vita vor und verspricht eine neue
Bearbeitung des Ebo. Die Neuausgabe ist im ganzen sehr gut. Was den Text be-
trifft, so liegt der Wert hauptsächlich in der erstmaligen Benutzung einer vierten
Handschrift, eines zwar jungen, aber ausgezeichneten Melker Codex. Unter den
Literaturangaben darüber fehlt ein Hinweis auf Kropff, Bibliotheca Mellicensis,
Vindob. 1747, 317—336, wo ausführlich über Christoph Lieb und sein Legendar be-
richtet ist; in meinem Exemplar, einer Melker Dublette, ist von alter Hand als
Geburtsdatum des Lieb der 4. Juli 1403 angegeben, was auf richtiger lokaler Tradi-
tion beruhen dürfte. Die Einleitung behandelt u. a. sehr vorsichtig einige den ano-
nymen Autor betreffende Fragen; als wahrscheinlich ergibt sich, daß er seine Bildung
in der Bamberger Schule erhielt (immer wieder erweist sich die erstaunliche Be-
deutung Bambergs als Mittelpunkt historischer Interessen und Arbeiten im XII.
Jahrhundert) und daß zwischen der Vita Ottonis und der Prüfeninger Vita Theogert
doch wohl engere Zusammenhänge bestehen, als zuletzt zugegeben wurde. Die sach-
liehen Noten zum Text erweisen den hohen Quellenwert der Vita gegenüber bzw.
neben den Parallelberichten und arbeiten (fast schon zu weitgehend für den Apparat
einer Ausgabe) die historischen Neuergebnisse, besonders für die beiden Missions-
reisen, heraus. Für die Zitatennachweise ist die Mithilfe eines Kenners der mittel-
alterlichen Liturgie in Anspruch genommen worden; das sollte allgemein zur Regel
werden, denn der sprachlich-stilistische Einfluß der Liturgie auf die Literatur ist
ebenso weitgehend wie bisher unbeachtet. Hier ist freilich manches übersehen wor-
den, z. B. einige Entlehnungen aus dem Sacramentarium Gregorianum (zu 4, 14
„temporalis vitae subsidia conquisivit‘‘ vgl. Migne, P. L. 78, 192 C: „ut ... pre-
sentis nobis vite subsidia conferat"; 87,5 „quarum illi fides cognita erat et nota
devotio‘‘ stammt fast wörtlich aus der Commemoratio vivorum des Canon missae:
„quorum tibi fides cognita est et nota devotio“‘ (Migne 78, 26 B). Ebendaher, und
nicht direkt aus dem Paulusbrief, dürften die Worte 89, 17 „deo vivo et vero“ stam-
men). Bei genauerer Nachforschung würden sich noch mehr Entlehnungen aus der
Meßliturgie nachweisen lassen, so daß man jedenfalls annehmen darf, daß der Ver-
fasser Priester gewesen ist. -—
Seiner Einleitung hat der Herausgeber eine ikonographische Beilage „Bildliche
Darstellungen Ottos von Bamberg“ angefügt; darin sucht er den „Porträtwert‘‘ der
verschiedenen Darstellungen festzustellen und gegen einander abzuwägen, um so
ein Bild von der äußeren Erscheinung des Bischofs zu gewinnen. Dieses Unter-
nehmen muß als vollständig verfehlt bezeichnet werden. Nach der ziemlich ein-
helligen Ansicht der kunstgeschichtlichen Forschung gibt es in der Kunst des frühen
und hohen Mittelalters den Willen zum Poıträt im allgemeinen nicht; in den wenigen
Fällen, bei denen man eine Porträtabsicht annimmt, beruht sie auf antikem Ein-
flnß, der bewiesen werden muß und für das hier behandelte Material nicht in Frage
kommt. Außerdem aber ist dieses Material derart dürftig, daß man daraus in keinem
90 Kritiken i
Falle die von Hofmeister gezogenen Folgerungen ableiten kann. Hofmeister be-
hauptet (S. LVIII) von einem defekten Siegelbilde und einem zugestandenermaßen
im XIX. Jahrhundert vollständig übermalten Fresko: „beide genügen, um uns eine
körperliche Anschauung Ottos zu vermitteln, von der gedrungenen, wohl nicht über
mittelgroßen, eher kleineren als größeren Gestalt, mit kräftigen Schultern, dem,
wie es scheint, ziemlich runden Kopf mit dem vollen, bartlosen Gesicht und der
starken, knolligen Nase und den kräftigen Lippen, wozu vielleicht aus der Prüfe-
ninger Malerei noch die dunkeln Augen und aus den Andeutungen der Siegel nicht
allzu spärliches, etwas krauses Haar zu nehmen ist.‘“ Diese Schilderung ist durch die
vorhandenen Denkmäler nicht im geringsten zu belegen. Ernst Schulz.
Paul Piur, Petrarcas „Buch ohne Namen“ und die päpstliche Kurie. Ein
Beitrag zur Geistesgeschichte der Frührenaissance. Halle, Niemeyer 1925.
X, 416 S. M.18. (Deutsche Vierteljahrschrift für Literaturwissenschaft und
Geistesgeschichte, herausgegeben von Kluckhohn u. Rothacker. Buchreihe
Bd. 6.)
Als ich im Jahre 1921 in dieser Zeitschrift die Forschungen Konrad Burdachs
zur Geschichte der Renaissance besprach, habe ich am Schluß den Wunsch aus-
‘ gesprochen, Burdach möchte an Stelle umfangreicher Quellenpublikationen, deren
Verbindung mit dem Hauptzweck der Unternehmung — der Erforschung der Ge-
schichte der deutschen Sprache — unsicher oder fraglich ist, uns eine zusammen-
fassende Darstellung seiner Forschungen schenken. Dieser Wunsch hat sich bisher
nicht erfüllt, auch die neue Sammlung von Aufsätzen zur Reformation und Re-
naissance, die Burdach unter dem Titel: Vorspiel, 1. Band, 2. Teil, hat erscheinen
lassen, enthält nur schon Gedrucktes. Dafür geht nun das Hauptwerk erfreulicher-
weise weiter und außerdem hat uns Paul Piur, sein Mitarbeiter bei der Heraus-
gabe des Rienzobriefwechsels und des Ackermanns aus Böhmen, eine neue Gabe
beschert, die schon 1914 zum Eıscheinen bestimmt und, wie so manches andere
Wertvolle, durch den Krieg verzögert, als eine Ergänzung und unmittelbare
Fortsetzung der großen Publikation des Rienzobriefwechsels betrachtet werden
kann. Denn die 19 Briefe, die unter der Bezeichnung Liber sine nomine schon von
Petrarca selbst zusammengefaßt sind (sonst auch bekannt als liber epistolarum sine
titulo), haben ihr Gemeinsames darin, daß sie die Stimmung Petrarcas gegen das
avignonesische Babel ausdrücken, die sich seiner nach dem Scheitern des Rienzo-
traumes bemächtigt hatte. Deshalb erscheinen auch hier vier Nummern wieder,
die bereits im Rienzobriefwechsel gedruckt sind. Auch eine ganze Anzahl der Hand-
schriften, die für den Rienzobriefwechsel benutzt sind, waren hier wieder heranzuziehen,
und es ist ein erster Vorteil, den uns diese Arbeit Piurs bietet, daß wir in ihrem
dritten Teil eine genaue Beschreibung von 39 Handschriften erhalten, die uns einiger-
maßen in die sehr verwickelte Überlieferung der Briefe Petrarcas hineinblicken
läßt. Weiteres darüber stellt Piur in Aussicht. Dazu kommen die ebenfalls kritisch
kontrollierten Drucke der Sine Nominebriefe, diese besonders dadurch interessant,
daß nicht nur der erste Druck, in der Gesamtausgabe von 1496, ein deutscher ist,
sondern auch aus Deutschland die Ausgaben und Übersetzungen im Dienste der
antipäpstlichen Propaganda stammen. Auf Grund dieses Materials gibt nun Piur
einen kritisch gereinigten Text der Briefe, gegen den ernstliche Einwendungen wohl
kaum gemacht werden können (sollte S.187 2.10 nicht zu lesen sein: vtque michi
Kritiken 9]
nunc stomachus dolet?), und einen gelehrten, die gesamte neuere Forschung über
die Briefe berücksichtigenden Kommentar, der die schwierigen Fragen der Datierung
und der Adressaten behandelt. Auch hier wird man in fast allen Fällen gern zu-
stimmen, wo Zweifel bleiben, steht schließlich nur Meinung gegen Meinung. Ins-
besondere scheint mir der Nachweis erbracht zu sein, daß die Briefe die Stimmung
der Jahre 1351—59, also die von Petrarcas letztem Aufenthalt in Avignon und die der
ersten Jahre, wo er sich wieder in Italien daheim fühlt, spiegeln. Auch die Bedeutung
des Florentiner Freundeskreises, insbesondere Nellis, des Priorsvon San Apostoli, für
die Aussprache, die Petrarca sucht, tritt vortrefflich hervor. DieVermutung Piurs, daß
Petrarca ein selbständiges Werk, wohl eine Art von satirischer Divina commedia,
über die avigenonesische Kurie geplant hat, ist sehr glaublich. Den Titel der Sammlung
möchte Piur so erklären, daß Petrarca, falls die Bezeichnung von ihm selbst stammt,
nur habe sagen wollen, daß er dem Buche keinen sachlichen Titel zu geben vermöge
oder beabsichtige. Ich kann mich nicht überzeugen, daß die ältere Ansicht, wonach
es sich um Briefe handelt, bei denen alle Namen, sein eigener, die der Adressaten,
aber auch aller von ihm erwähnten Personen getilgt sind, verworfen werden muß. Daß
dabei für die Wissenden die wesentlichen Bezüge deutlich blieben, daß überhaupt
Petrarca, wie immer, auch hier höchst persönlich bleibt und sogar eine höchst per-
sönliche Vorrede zu seiner Sammlung schreibt, kann man, glaube ich, dagegen nicht
geltend machen. Es ist das eben die Petrarcasche Ansicht von der Tapferkeit,
die jedenfalls ohne einen sehr erheblichen Teil von Vorsicht für ihn aufhört Tugend
zu sein. Man braucht ja nur seine erheiternden Deklamatıonen über seine Stellung
zum Martyrium zu lesen, die er in dem großen 4. Briefe an die Römer nieder-
schreibt, demselben Brief, wo er den Römern die constantia ihrer Ahnen als ver-
pfichtendes Erbteil schildert und für sich selbst die civitas Romana in Anspruch
nimmt. Hier hat er Erasmus vorweggenommen.
Den ersten Teil des Buches füllt eine große Abhandlung über die geistige Um-
welt, aus der Petrarcas Stimmung und Tendenz, insbesondere die Anklagen gegen
die Kurie zu erklären sind. Hier geht Piur bewußt mit Burdach einig, dessen Grund-
gedanken er teilt und ausdrücklich auch gegen neuere Einwendungen billigt. Er
beginnt also mit einer Erörterung über Weltuntergangserwartung und Welterneue-
rungsglauben als Grundlage der geistigen Neugeburt Italiens und veriolgt dann
die Wirkung dieser Ideen bei Petrarca. Was ich gegen die Verwertung dieser Ideen
. fü die Erklärung der Renaissance als geistige Richtung und als Kulturform einzu-
wenden habe, hat mein Aufsatz 1921 ausgesprochen. Ich bin auch durch die neuen
Ausführungen Piurs, so gern ich ihre ruhige Sachlichkeit anerkenne, nicht über-
zeust. Was insbesondere Petrarca betriftt, so hat Piur in seinem 6. Kapitel: Pe-
trarcas Maske selbst gezeigt, wie viele Schwierigkeiten die Inkohärenz von Pe-
trarcas Charakter der Forschung bietet, und wenn er es einmal sonderbar findet,
daß man Dante und auch Rienzo ihren Kampf um eine Reinigung von Kirche und
Welt glaube, aber Petrarca nicht, so muß man dagegen fragen, ob man sich Petrarca
als einen Wanderer durch Hölle und Fegfeuer vorstellen kann wie Dante, oder als
Tribun auf dem Kapitol wie Rienzo? In beiden Fällen bleibt es bei ihm bei rheto-
risch gesteigerten Phantasien. Daß sie für Petrarca selbst Wirklichkeitswert haben,
ist sicher, seine Pathetik aus kleinlichem Ressentiment zu erklären, halte auch ich
für falsch, aber das Echte bei ihm beginnt erst da, wo er von dem Zwiespalt zwischen
Erkenntnis und Willen, der ihm jede Aktivität unmöglich macht, leben kann, bei
92 Kritiken
der Analyse des eigenen Ichs. Damit aber wird er der Ahnherr der modernen Seelen-
kämpfer und, indem er diesen Zwiespalt auf die große Folie des Altertums projiziert,
der erste Humanist. Und das ist genug. Um zu sehen, was ihn da auch von seinen
nächsten Genossen, Dante und Rienzo, unterscheidet, braucht man nur seine Stellung
zum Kaisertum zu betrachten, obgleich Petrarca, wie er selbst sagt, weder ein Volks-
wirtschaftler, noch ein Politiker war. Das Eigentümliche liegt hier doch darin, daß
Petrarca wirklich von dem altrömischen Begriff des Imperiums als einer vom Volk
ausgehenden und vom Senat erteilten Befehlsgewalt eine Vorstellung hat und die
Entwicklung historisch zu sehen versteht. Damit vergeistigt er den Begriff, ohne
ihn scholastisch einzusparnen wie Dante, oder ritterlich-mystisch umzuformen
wie Rienzo, und schafft damit die humanistische Bewußtseinsstellung, an die dann
auch im 15. Jahrhundert die Diskussion über den Imperatornamen anknüpft. —
Piur legt auch hierfür das Material vor, aber es liegt nicht in der Richtung seiner
Betrachtung, es zu werten. Und doch muß man das tun, wenn man Petrarca als
Anfänger des Humanismus würdigen will. Hier weist er in die Zukunft, mit seinen
Bußpredigten, die andere besser gemacht haben, nicht. Wir werden es also nach
wie vor ablehnen müssen, aus Petrarcas Pathetik zu entnehmen, wie es an der Kurie
von Avignon ausgesehen hat, und uns auch nicht entschließen können, seinen eigent-
lichen Charakter aus Gefühlen apokalyptischer und eschatologischer Spannung zu
erklären. Aber wir leugnen damit nicht, daß Avignon für die Bildung seiner Vor-
stellungswelt ebenso notwendig war wie Rom, und in diese Zusammenhänge gewährt
uns das Buch von Piur einen ebenso gründlichen wie dankenswerten Einblick.
München. Paul Joachimsen.
Professor Dr. Hjalmar Holmquist, Die schwedische Reformation 1623—1531.
146 S. = Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte, Jahrg. 43, Heft 2
(Nr. 139), Leipzig 1925 bei M. Heinsius Nachfolger, Eger & Sievers.
Durch die tatsächliche Führerstellung, die Erzbischof Söderblom gegenwärtig
im Protestantismus einnimmt, ist die lutherische Kirche Schwedens wieder einmal
in den Vordergrund getreten. Es ist deshalb zu begrüßen, daß der Verein für Re-
formationsgeschichte das ausgezeichnete Werk des Lunder Kirchenhistorikers Hjal-
mar Holmquist über die schwedische Reformation einem deutschen Leserkreis zu-
gänglich gemacht hat.
Obwohl Schweden der erste außerdeutsche Staat war, der sich der neuen Witten-
berger Lehre anschloß, und obwohl es von Anfang an in engerer Fühlung mit dem
deutschen Protestantismus gestanden hat als irgendein anderes Land, hat die schwe-
dische Kirche doch ihre eigenen Züge. Deren Entstehung weiß Holmquist in meister-
hafter Kürze und Schärfe zu schildern. Die Gründe für die etwas andere Entwick-
lung liegen in dem stärkeren politischen Einschlag, der sich in der schwedischen Re-
formation geltend machte, in dem Einfluß des ungewöhnlich kraftvollen Königs
Gustav Wasa, sowie darin, daß Schweden in Olaus Petri einen eigenen Reformator
größeren Stiles besaß.
Die Reformation war in Schweden nicht die Reaktion gegen unerträgliche Miß-
stände in der alten Kirche. Das Christentum war hier erst 4—500 Jahre später
durchgedrungen als in Deutschland; die alten germanischen Vorstellungen waren
nie so mit Stumpf und Stiel ausgerottet worden, und wenn das Land auch die nach-
teiligen Folgen des Coelibats zu spüren bekam und politisierende Bischöfe keine
Kritiken 93
unbekannte Erscheinung blieben, so war doch die Kirche nie in dem Maße ein
Staat im Staate geworden, wie in südlicheren Ländern, und es ist sicher richtig, wenn
Holmquist seine Arbeit mit der Feststellung einleitet, daß zu Beginn der Neuzeit
kein Land weniger einer kirchlichen Reformation bedurft hätte als Schweden.
Dafür war der politische Einschlag um so stärker. Daß die höhere schwedische
Geistlichkeit in den Unionskämpfen meist auf Seiten des dänischen Landesfeindes
stand, zog ihr den Haß der Volkspartei zu; nach deren Sieg lag das Schicksal der
Kirche in Gustav Wasas Hand. Holmquist weist nun darauf hin — und das ist das
wichtigste Ergebnis der Arbeit —, daß der König sich nicht gleich rückhaltlos
dern Luthertum in die Arme geworfen hat, sondern daß er zunächst Anhänger des
„Reformismus“‘ war, jener stark humanistisch beeinflußten Richtung, als deren
Hauptvertreter Erasmus gilt, der zwar Reformen, aber keine Kirchentrennung er-
strebte. Dem König kam es auf Gewinnung landeskirchlicher Gewalt an, und das
war, wie das englische und zahlreiche deutsche Beispiele lehren, innerhalb der ka-
tholischen Kirche ebenso möglich, wie durch den Anschluß an die neue Lehre. Auch
als er innerlich durchaus für das Luthertum gewonnen war, hat er nach außen so
lange wie möglich den Bruch vermieden, teils weil er nicht wußte, wie sich die Ver-
hältnisse in Deutschland entwickeln würden, und er sich nicht dem Zorn des mäch-
tigen Kaisers aussetzen wollte, teils weil er bei seiner noch wenig gefestigten Stellung
Religionswirren im Lande vermeiden mußte. Immer wieder hat er, sogar noch nach
dem großen Reformationsreichstag von Västaräs, erklärt, daß er gar nicht daran
denke, eine neue Lehre einzuführen, er wolle nur, daß das Wort Gottes rein gepredigt
werde. Wenn uns heute in der schwedischen Kirche gewisse an die katholische Zeit
gemahnende Äußerlichkeiten auffallen, wie die hierarchischen Titel, die Meßgewänder,
die Hochmesse, so hängt das eben damit zusammen, daß Gustav Wasa auch im
Kultus alles beibehielt, was mit der evangelischen Auffassung nicht in offenem
Widerspruch stand.
Stärkeres Interesse, als an den religiösen Fragen, nahm Gustav Wasa an der mit
der Neuordnung zusammenhängenden wirtschaftlichen Umwälzung. Seine Logik
entbehrt dabei nicht eines gewissen Humors: Wenn die Kirche das Volk ist, so ist
der Besitz der Kirche auch der Besitz des Volkes, und dessen Oberhaupt, der König,
kann darüber zum Wohle des Volkes verfügen. Mit Hilfe dieser Schlußfolgerung
und unter gleichzeitiger geschickter Ausspielung der Geldforderungen Lübecks
gelang es ihm, eine umfassende Säkularisation durchzuführen, wobei er klugerweise
auch für den Adel einen Bissen mit abfallen ließ.
Einen breiten Raum nimmt bei Holmquist der Werdegang Olaus Petris ein,
dessen Abhängigkeit von Luther er natürlich anerkennt, dessen selbständige Züge
eraber unterstreicht. Olaus Petri war weniger stark mit dem Mittelalter verbunden
wie Luther, er hatte nicht dessen innere Kämpfe durchgefochten, er war nüchterner,
weniger mystisch, deshalb verständlicher, so z. B. in seiner einfachen, klaren Abend-
mahlslehre: „Das Sakrament in Wein und Brot, in dem wir Christi Leib und Blut
annehmen, ist von Christus eingesetzt als ein gewisses Zeichen der Erinnerung... “.
Holmquist führt die Ereignisse bis zum Jahre1531. In der Wahl Laurentius Petris
zum Erzbischof und der Trauung des Königspaares durch ihn sieht er den endgültigen
Bruch mit Rom. Diese Begrenzung ist anfechtbar. Bei der erwähnten vorsichtigen
Haltung des Königs ist es überhaupt schwer, einen Endpunkt für die schwedische
ormation anzugeben, und Holmquist deutet in seinem Schlußwort ganz richtig
94 Kritiken
an, daß die schwedische Reformation eigentlich erst mit der Versammlung in Up-
sala 1593 ihren Abschluß erreicht; er nennt die schwedische Ausgabe seines Werkes
auch nur „Den svenska reformationens begynnelse‘“.
Bei der Übertragung ins Deutsche wäre der nur dem Schweden geläufige Wech-
sel der lateinischen und deutschen, der vollen und verkürzten Namensformen für
eine und dieselbe Person vielleicht besser unterblieben, zumal der deutsche Leser
leider meist nur wenig mit den Einzelheiten der nordischen Geschichte veıtraut ist.
Auf S.9, Z.22 hätte das Wort „Demokratie‘‘ mit seiner doch in erster Linie ver-
fassungsrechtlichen Bedeutung vermieden werden sollen. Was gemeint ist, zeigt der
nächste Satz: „Es war ein Schlag gegen das Volk.“ Domprobst Göran ist wohl
kaum in einem „Eichstamm‘“ auf einem See gefunden worden, sondern in einem
Flachboot (eka) S. 122. Sonst ist die Übersetzung flüssig.
Greifswald. Johannes Paul.
Ludwig Freih. v. Pastor, Geschichte der Päpste seitdem Ausgang des Mittel-
alters. Zehnter Band: Geschichte der Päpste im Zeitalter der katholischen
Reformation und Restauration Sixtus V., Urban VII., Gregor XIV. und
Innozenz IX. (1585—1591). 1.— 7. Auflage. Freiburg i. Br. 1926, Herder & Co.
XXXI, 666 S. M.20.—, geb. in Leinw. M. 24.-.
Nach einer Pause von nur drei Jahren legt v. Pastor wiederum einen stattlichen
Band seiner Geschichte der Päpste vor, den zehnten des Gesamtwerks, der nach dem
Muster seiner Vorgänger gearbeitet und mit der nämlichen Meisterung des Stoffes
durchgeführt ist, überhaupt durchaus auf der Höhe jener steht. Der neue Band
umfaßt sechs Jahre, gegen den doppelten Zeitraum des nächstvoraufgehenden, und
bringt — statt eines Pontifikats — deren vier, von denen die drei letzten — Urbans VIT.
(Castagna), Gregors XIV. (Sfondrato) und Innozenz’ IX. (Facchinetti) — eine
Gesamtdauer von nur 16 Monaten hatten. Hier bildet die Geschichte der Konklaven
den wesentlichen Teil der Darstellung; darüber hinaus liegen nur Anfänge oder
Ansätze vor, denen die Auswirkung versagt geblieben ist. Übrigens verschweigt der
Verfasser nicht, daß von jenen Päpsten zumal Gregor XIV., wenn auch als Mensch
verehrungswürdig, der Bürde seines hohen Amtes durchaus nicht gewachsen war.
Um so lichtere Farben findet v. Pastor für das Bild des ersten der von ihm behandelten
Päpste, des aus dem Franziskanerorden hervorgegangenen Sixtus V. (Felice Peretti),
dessen fünf Jahre und vier Monate währendes Pontifikat den wesentlichen Inhalt
unseres Bandes (499 von 587 Seiten Text) ausmacht. Man kann zugeben, daß Sixtus
zu den kraftvollsten und einsichtigsten Päpsten des 16. Jahrhunderts gehört hat,
ohne sich darum versucht zu fühlen, in die superlativischen Lobeserhebungen von
Pastors einzustimmen, denen zufolge die Geschichte ein Unrecht begangen habe,
Sixtus V. den Beinamen ‚des Großen“ zu versagen. Sieht man aber auch davon ab,
die Frage zu erörtern, ob denn die Stellung des römischen Papsttums damals noch eine
so bedeutsame war, daß dort eine Persönlichkeit von weltgeschichtlichen Ausmaßen
erstehen konnte, so scheint dem Referenten die eigene Darstellung v. Pastors mit
jener hohen Einstufung Sixtus’ nicht ganz in Einklang zu stehen. Der Papst ist von
Nepotismus nicht frei; er verfährt mit unruhiger, eigensinniger Hast; er zeigt sich
nicht nur gegen die Banditen, die Geißel des Kirchenstaats, sondern auch gegenüber
viel geringeren Verfehlungen von drakonischer Strenge, ja von einer erbarmungslosen
Härte, die „selbst die an furchtbare Auftritte gewöhnten Zeitgenossen schaudern
Kritiken 95
macht“. Stark geschädigt hat bekanntlich Sixtus’ Eigensinn das Ansehen des Hl.
Stuhles durch seine nur allzu sehr die Kritik herausfordernde Vulgata. Wenn anderer-
seits v. Pastor (nicht mit Unrecht) es Sixtus als Verdienst anrechnet, daB er in seiner
auswärtigen Politik nicht Frankreich den Belangen und Wünschen Spaniens auf-
geopfert hat, so hat Sixtus den richtigen Weg doch nicht ohne wiederholtes Schwanken
verfolgt, und dieser Weg ist ihm überdies erleichtert worden durch den unerträglichen
Übermut Philipps 1I. und das nur allzu deutliche Bestreben Spaniens, das Papsttum
von sich abhängig zu machen. Im übrigen sind es nur sehr bescheidene Erfolge, die
Sixtus — etwa in der Förderung der Gegenreformation in Deutschland — erreicht
hat. und ihnen stehen große entscheidende Niederlagen des Katholizismus unter der
Regierung Sixtus’, wie die Hinrichtung der Maria Stuart und der glänzende Sieg
der Engländer über die rächende spanische Flotte (ein Ereignis, das jener Zeit doch
keineswegs ohne Grund als ein Gottesurteil erschien!) gegenüber.
Trägt daher Referent Bedenken, Sixtus V. unter die wirklich großen Männer der
Geschichte zu stellen, so mindert sich dadurch der Dank natürlich nicht, der v. Pastor
für seine neue bedeutsame Gabe gebührt. Es ist wiederum nicht nur Papstgeschichte,
was Verfasser bietet, sondern er bezieht in diese auch die einschlägigen Ereignisse in
unserem Vaterlande, ip Spanien, Frankreich, England, Polen, Venedig, sowie in den
Missionsgebieten der katholischen Kirche usw. hinein. Vielleicht noch ertragreicher
sind die Kapitel 2, das den Papst als Landesfürsten schildert (Kampf gegen das
Banditentum, Fürsorge für die Hauptstadt, Bemühungen um Austrocknung der
Pontinischen Sümpfe, Verwaltung und Finanzpolitik), 3 (Innerkirchliche Tätigkeit)
und 8 über den Papst als Förderer von Kunst und Wissenschaft und als Bauherrn,
dessen Bautätigkeit vor allem der ewigen Stadt zugute gekommen ist. Kann man doch
noch heute im inneren Rom kaum eine Straße durchwandern, ohne den Spuren jener
Tätigkeit zu begegnen, um der großen Werke Sixtus’, der Acqua Felice, des Laterans,
der Vatikanischen Bibliothek mit dem Salone Sistino zu geschweigen.
Der Darstellung folgt, wie in den voraufgehenden Bänden, eine reichhaltige
Dokumentensammlung, vorwiegend aus den Arvisi di Roma und den Gonzagaschen
Gesandtschaftsberichten, dazwischen eine Würdigung der zeitgenössischen und
späteren Lebensbeschreibungen Sixtus’ V. usw. Dankenswert ist auch die Übersicht
über das benutzte Schrifttum und die handschriftlichen Quellen sowie das Personen-
register am Schluß.
Wernigerode. Walter Friedensbureg.
Conyers Read, Mr. Secretary Walsingham and the policy of Queen Eliza-
beth. 3 Bände. Oxtord, Clarendon Press, 1925. XI u. 443, 433, 505 S. 8°.
Karl Stählin hatte in dem ersten und einzigen Bande seiner Biographie Sir
Francis Walsinghams 1908 die Darstellung nur bis zum Ende von Walsinghams
Gesandtschaft in Frankreich gefördert. Bereits damals hatte (3, 450f.) der ameri-
kanische Verfasser des vorliegenden Werkes seine Arbeit daran begonnen. Es handelt
sich also um ein weit ausholendes und in der Tat grundlegendes und abschließendes
Buch. Seine Grundauffassung, die mit der der Schule von Erich Marcks wohl über-
einstimmt, geht dahin, daß Walsingham das Haupt der „puritanischen“, d. h. der
entschieden protestantischen Partei in der englischen Politik war gegenüber der
Partei Burghleys, die eine mehr nationalistische und opportunistische Richtung
vertrat. Aber diese Grundauffassung wird glücklich frei von aller protestantischen
96 Kritiken
Ideologie gehalten. Vielmehr tritt: der eigentlich staatspolitische Charakter der
Kämpfe im „Zeitalter der Elisabeth‘ scharf heraus: Die Verflechtung des englischen
Nationalstaats und seiner katholisch-schottischen Opposition mit seinen Gegenbildern,
der französischen, von den Hugenotten, und der spanischen, von den Niederländern
angegriffenen Monarchie. Und es entfalten sich hinter dem wechselnden Vordergrund-
spiel der typisch renaissancehaften höfischen und diplomatischen Kämpfe überall
die großen sozialen Hintergründe. Read räumt mit bewundernswerter Unparteilich-
keit ein, daß die Zauderpolitik Elisabeths in den Niederlanden, entgegen der Ansicht
ihres Gesandten Walsingham, möglicherweise einer richtigen Einschätzung der
Einmischung Frankreichs entsprang (1, 421f.). Er teilt mit Recht (sogar gegen
F. W. Maitland) die Meinung Arnold Oskar Meyers, daß die ganze Kirchen- und
Religionspolitik der Königin im wesentlichen eine gefühlskalte Anwendung des zeit-
genössischen Cuius regio eius religio gewesen sei. Seine scharfsinnige und leidenschafts-
lose Analyse der Babington-Verschwörung (Kap.12) dürfte selbst die katholische Apo-
logetik von Maria Stuarts rechtlicher Schuld überzeugen. Er widmet auch dem
wirtschaftlichen Fundament der Elisabethanischen Weltpolitik, der ersten englischen
Handels- und Kolonialausbreitung, ein Kapitel (17) voll von guter Kenntnis der
wirtschaftsgeschichtlichen Forschung (dazu jetzt, von Read natürlich noch nicht
benützt, A. L. Rowland und G. B. Manhart, Studies in English commerce and ex-
ploration in the reign of Elizabeth, Philadelphia 1924, und J. R. Marcus, Die handels-
politischen Beziehungen zwischen England und Deutschland 1676—1585, Berlin
1925), wenn er auch die naheliegende Frage unerörtert läßt, ob nicht aus Walsinghams
Doppelbeziehung zum Puritanertum einerseits, zum kaufmännischen Unternehmer-
tum andererseits eine weitgehende Einerleiheit der beiden gesellschaftlichen Kreise
zu schließen ist. Bei der erschöpfenden Gründlichkeit, mit der Read neben den
gedruckten Aktenpublikationen auch das ungedruckte Material des Public Record
Office, des British Museum u. a. englischer Archive und Bibliotheken herangezogen
hat, ist überhaupt nur das eine zu bedauern, daß die Darstellung sich nicht öfter zu
allgemeinen Zustandsschilderungen ausweitet. Den Verfassungshistoriker möchte
ich daher noch besonders darauf hinweisen, daß das Buch neben ausgezeichneten
Bildniswiedergaben und Faksimiles sowie einer kritischen Bibliographie in einem
Anhang (1, 423ff.) auch den Abdruck einer höchst bemerkenswerten Staatsschrift
aus den Yelverton Mss. der Lady Calthorpe bringt, nämlich des von Walsinghams
Schwager, dem Staatsratssekretär Robert Beale verfaßten „Treatise of the Office of
a Councellor and Principall Secretarie to her Majestic“.
Heidelberg. Carl Brinkmann.
Martin Hürlimann, Die Aufklärung in Zürich. Die Entwicklung des zürche-
rischen Protestantismus im 18. Jahrhundert. Leipzig, Alfred Kröner, 1924.
243 S. 8°, geb. &— AA.
Das Buch sucht die gesamte geistige und kulturelle Entwicklung Zürichs im
18. Jahrhundert zusammenzufassen, ein Unternehmen, das bei der Flut von anti-
quarisch interessierten Spezialarbeiten, die gerade dieses Gebiet übeıschwemmt,
sehr zu begrüßen ist. Auch nachdem Wernles Gesamtgeschichte des Schweizerischen
Protestantismus im 18. Jahrhundert nun zum großen Teil erschienen ist — schade,
dab Hürlimann sie erst nach Abschluß seiner Arbeit benutzen konnte —, behält der
besondere Entwicklungsgang Zürichs als des schweizerischen Zentrums der Auf-
Kritiken 97
klärung hohes Interesse. Neben der Verarbeitung der Spezialliteıatur hat Hürli-
mann seiner Darstellung durch eingehendes Studium der Zürcher Synodalakten
eine quellenmäßige Basis gelegt.
Nach einleitender Skizzierung der alten Orthodoxie behandelt der Verfasser die
ersten religiösen Oppositionsbewegungen gegen das altreformierte Staatskirchen-
tum: Pietismus, Separatismus, Herrnhutertum auf Zürcher Gebiet, sucht dann die
Quellen der Aufklärung in den ausländischen Einflüssen und den nichttheologischen
Interessen der Zürcher Geistlichen zu fassen und verfolgt das Einströmen der Auf-
klärungsideen in die offizielle Theologie und ihre Ausbreitung im Verlauf einer bei-
nahe konfliktlosen Entwicklung über das gesamte kulturelle Leben der Stadt, ihr
Eindringen in Sittlichkeit, Allgemeinbildung und in das staatliche und gesellschaft-
liche Leben überhaupt. Besondere Aufmerksamkeit ist der zürcherischen Schul-
reform gewidmet, die mit den gleichzeitig aufkommenden deutschen Bestrebungen,
2. B. Basedows rivalisierte. Die Folgen der Aufklärung für die Stellung der Laien,
besonders des Staates, zu Religion und Kirche werden in vielseitig interessierter
Fragestellung verfolgt. Die Darstellung schließt ihren Kreis wieder bei den Gegen-
kräften, die der Aufklärung entgegengewirkt haben, beim Pietismus und endlich bei
der großartigsten Reaktion aut Zürcher Boder, bei Hans Kaspar Lavater. Ein
Anhang enthält dankenswerte Übersichten über vorkommende Personen und Ge-
sellschaften, die in der damaligen Zürcher Geschichte immer wieder leicht verwechselt
werden, über Zeitschriften und Bücher und endlich eine chronologische Tabelle.
Wenn man da: Thema so weit fassen wollte, wie der Verfasser es getan hat, so
ergab sich bei dem einzigartigen geistigen Reichtum des damaligen Zürich und bei
dem geplanten Umfang des Buches von vornherein die Unmöglichkeit, in irgend-
einem Sinn realistische Vollständigkeit auch nur zu erstreben. Möglich war, eine
durch weitgehende Abstraktion und Konzentration des Stoffs zu gewinnende
Gesamtkurve der Entwicklung zu zeichnen. Und es war von großem Reiz, zu
verfolgen, wie aus der Knospe des alten Protestantismus, der am Anfang des
Jahrhunderts fast alle Lebensgebiete der Stadt dominierte, im Laufe der Jahrzehnte
sich die volle Blüte der zärcherischen Aufklärungskultur nach allen Seiten ent-
faltete, und festzustellen, wie es derselbe Protestantismus war, der in J. J. Zimmer-
mapn, in Bodmer und Breitinger und schließlich in Lavater so verschiedene Ge-
stalt annehmen konnte. In einzelnen Kapiteln, wie dem über Staat und Kirche, hat
der Verfasser sein Ziel in hohem Maß erreicht. In andern Partien aber behalten die
verwendeten Einzelzüge einen stark zuiälligen und fragmentarischen Charakter,
ohne die Bedeutung des Typischen zu erreichen. Die historische Notwendigkeit und
der Zusammenhang mit dem Grundthema des Zürcher Protestantismus bleibt
gerade hei der Behandlung von Separatismus, Pietismus, Heırnhutertum unklar.
Am stärksten vermißt man die „Gresamtkurve‘‘ in den letzten Kapiteln, besonders
in der bei dem Maßstab des Buches ganz unproportionierten Darstellung des Send-
schreibenstreites. Gerade bei Lavater wäre es äußerst reizvoll gewesen, ihn als
Sammelpunkt der verschiedensten Kräfte, die sich gesondert in der vorausgehenden
Zärcher Entwicklung schon gezeigt hatten, zu verstehen und deutlich zu machen,
wie sich in ihm pietistische und herrnhutische Tendenzen mit den neuen Erscheinungs-
formen ähnlicher Kräfte im deutschen Sturm und Drang vereinigten und von seiner
Person in neuer Verbindung ausstrahlten. Die Frage, ob sich mit diesem Mann
leicht verkehren ließ, der das lange Kapitel über den Sendschreibenstreit im wesent-
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24. H. 1. 7
98 Kritiken
lichen gewidmet ist, scheint mir für das Hauptthema und für die Bedeutung Lavateıs
von sehr untergeordneter Wichtigkeit,
Die Vorzüge des Buchs liegen in der leicht fließendenDarstellung, der Stil grenzt
an geistreichen Plauderton, und in der weiten Spannung des Rahmens. Als erste
Einführung in das Thema ist es höchst dankenswert. Seine wissenschaftliche Be-
deutung ist neben den angedauteten Mängeln auch durch die Weglassung der meisten
Quellenbelege und durch das Fehlen eines Registers beeinträchtigt. Das Buch hat
neben Wernles grundlegendem Werk auf seinem speziellen Gebiet bereits eine wert-
volle Ergänzung erfahren durch die Schrift Herbert Schöfflers: Das literarische
Zürich, 1700—1750, Leipzig 1925.
Basel. W. Kaeggi.
Acta Borussiea, Denkmäler der preußischen Staatsverwaltungim 18. Jahr-
hundert, hrsg. v.d. Preußischen Akademie der Wissenschaften. Die
Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung im
18. Jahrhundert. 11. Bd. Akten vom August 1756 bis Ende des Jahres 1758.
Bearbeitet von Martin Haß, Wolfgang Peters und Ernst Posner. Berlin,
Verlagsbuchhandlung Paul Parey, 1922 und 1925.
Ein Zeichen deutscher Lebenskraft und deutschen Lebenswillens ist es, wenn
unsere großen Publikationsinstitute selbst während der Zeit des Währungsverfalls
den Versuch machten, ihre Quellenausgaben erscheinen zu lassen, und wenn sie
nunmehr im zweiten Jahre der Festmark neue Bände herausbringen. Ein solches
Zeichen ist der mir vorliegende Band der Acta Borussica. Sein Vorwort berichtet
schlicht und erschütternd von der Geschichte des Bandes und damit von derGeschichte
Deutschlands in den letzten zwölf gewaltigen Jahren des großen Krieges. So besteht
ein eigenartiger innerer Zusammenhang zwischen der Entstehung und dem Inhalt
des Bandes, gekennzeichnet im Wort „Krieg“.
Die Akten zur Geschichte der preußischen Behördenorganisation und der all-
gemeinen Staatsverwaltung während der drei ersten Jahre des Siebenjährigen
Krieges bilden den Inhalt.
Der König stellt sich nur eine Aufgabe: die militärische und politische Führung
des Krieges; vom Kleinkram der Verwaltung will er nichts wissen; auch seine Beamten
sollen sich von allen Friedensanschauungen losmachen und nur eines im Auge haben,
für eines arbeiten, für eines opfern: für den Sieg. Jede Friedensarbeit — Bauten,
Meliorationen, Maßnahmen der Handels- und Gewerbepolitik — wird eingestellt;
die Reformen, besonders auf dem Gebiete der Justiz, werden unterbrochen; Ände-
rungen und Neuordnungen im Behördenwesen, gering an Zahl, sind rein verwaltungs-
technischer Natur. Allein die Fürsorge für den Bauern bleibt lebendig. Sonst ver-
einigt und verengert sich die Arbeit der Behörden auf einen Punkt: die Beschaffung
der zur Kriegführung notwendigen Geldmittel.
Aus dem eroberten Sachsen möglichst viel Geld zu ziehen, ist die Hauptaufgabe
des Feldoberkriegsdirektoriums in Torgau, dessen wichtigste Akten in unserm Bande
enthalten sind. Ihm sind untergeordnet die Feldkomniissariate in Sachsen, Schle-
sien usw. In der preußischen Monarchie selbst ist an eine Steigerung der Einkünfte
nicht zu denken. Eine Anleihe bei den Provinzen 1757 hat wohl Erfolg, aber die
Entwicklung der Kriegs- und Wirtschaftslage verbietet die Wiederholung dieses Ver-
fahrens von Geldbeschaffung. So wird Sparsamkeit das Leitmotiv der Finanzverwal-
Kritiken 99
tung, eine Sparsamkeit, die soweit getrieben wird, daß 1757 jede Auszahlung von
Pensionen und Gehältern des Ziviletats eingestellt wird. Und diese Maßnahme wird
1758 auch auf die Beamten in den Provinzen ausgedehnt, die eben von der feindlichen
Besetzung befreit worden sind.
Eine Reihe von Akten unterrichtet uns über die Maßnahmen, die zuerst in den
rheinisch-westfälischen Provinzen, Ostpreußen und Schlesien, dann in Pommern,
Magdeburg und Halberstadt, endlich auch in der Kurmark im Hinblick auf einen
feindlichen Einfall getroffen werden: Abtransport der Akten und Kassen, Aufstellung
von Deputationen aus Mitgliedern der Regierungen, der Kammern und der Land-
stände zu Verhandlungen mit den feindlichen Machthabern, Errichtung der Land-
miliz usw. Der Einfall der Österreicher und Franzosen im Westen, die Errichtung
einer österreichischen Administration unter Graf v. Pergen, die finanziellen Er-
pressungen der Franzosen, besonders in Halberstadt, der Versuch der Regierungen,
die Rechtspflege im Gang zu halten, das Verhalten der preußischen Untertanen und
Beamten, besonders in Kleve und Ostfriesland, die Befreiung des Westens 1758 und
die darauffolgenden ersten Maßnahmen der preußischen Regierung, die Ausscheidung
Östpreußens aus dem Geschäftsbereich des Generaldirektoriums, die Unterstellung
der Provinz unter den Feldmarschall Lehwaldt, der Russeneinfall von 1757 und die
russische Besetzung seit 1758, die Bedrängnis Pommerns durch die Schweden, die
Zerstörung Küstrins und die ersten Anfänge zum Wiederaufbau der Neumark und
Pommerns, das Vordringen der Österreicher nach Schlesien 1757, die ständige Be-
unruhigung der schlesischen Grenze durch Streiftrupps, die mit Vorliebe die preußi-
schen Beamten verschleppen, die Reibungen zwischen Militär- und Zivilbehörde in
diesem Grenzland, all das tritt uns plastisch und anschaulich aus den Akten des 11.
Bandes entgegen.
Lebendig wird das preußische Beamtentum, die Persönlichkeiten und die Typen:
der König, Schlabrendorff in Schlesien, Lentz in Ostfriesland, die ostpreußischen
Staatsminister, die Regierung und Kammer von Kleve, die stark durch das religiöse
Bekenntnis bedingte Haltung der schlesischen Lokalbeamten usw. Der alte typisch
preußische Widerstreit zwischen Regierung und Kammer, der ewige Kampf zwischen
Militär- und Zivilbehörde, die Kompetenzkonflikte der Justizbehörden, das Be-
streben der Stände in Kleve, Ostfriesland und Ostpreußen, ihre politische Stellung
zu verbessern: auch dafür bringt unser Band manch interessantes Stück bei.
Endlich, um nur noch auf eines zu verweisen, erhalten wir neues Material zur
Geschichte einzelner Behörden und Einrichtungen in verschiedenen Instruktionen,
Dienstanweisungen, Entscheiden, Ordnungen für den inneren Dienst (bes. Nr. 168,
199, 224, 248). Es sei nur verwiesen auf die Akten zur Geschichte des Landrats-
amtes, der Hofgerichte, des Forstwesens, sowie auf die Tatsache, daß der Krieg, ins-
besondere die feindliche Invasion, gemeinsame Beratungen der dirigierenden Mi-
nister der drei Zentralstellen, also einen Ministerrat, notwendig machte (Nr. 156,
Anm. 1; Nr. 191; Nr. 236, S. 524: vgl. auch Nr. 381: in sessione status).
Zusammenfassend: eine Fülle von Material, deren Auswertung im einzelnen,
öfters unter Heranziehung der nur summarisch erwähnten sonstigen Akten, unsere
Kenntnis vom Staat Friedrichs des Großen bereichern und vertiefen wird.
Zuletzt noch ein Wort zur Edition. Eine Quellenausgabe, die nun schon ins
4. Jahrzehnt geht, muß und darf an ihren Grundsätzen festhalten. Die starke Zu-
Sammendrängung des Materials ist notwendig; sie verlangt zur Ergänzung eine voll-
7°
100 Kritiken
ständige und genaue Angabe des nicht völlig erschöpften Materials. Auch von der
chronologischen Anordnung kann man nicht mehr’abgehen, obwohl dieses Prinzip
durch die Zusammenfassungen ‚Aus verschiedenen Schriftstücken‘ zugunsten eines
bequemeren Sachprinzips durchbrochen ist. Dabei dürfen Doppelabdrucke S. 514
und S. 540 oder S. 515 und 542 nicht vorkommen. In zwei Punkten aber muß im
Interesse des Benützers eine Bitte gestellt werden: 1. Die Anmerkungen betr. der
in den Akten vorkommenden Persönlichkeiten dürften am besten bei der erstmaligen
Erwähnung gegeben werden; (die Anm. zu Graf Pergen S. 227 gehört auf S. 207).
2. Bei Erwähnung von Aktenstücken im Text empfiehlt sich eine Anmerkung, ob
und gegebenenfalls wo in unserer Sammlung dieses Aktenstück abgedruckt oder
inhaltlich mitgeteilt ist. Ansätze in dieser Richtung sind da; sie brauchten nur syste-
_ matisch ausgebaut werden. So hätte in Nr. 155 bei Erwähnung des Reverses der
preußischen Beamten auf dessen Abdruck S.380 verwiesen werden müssen. Eine
mißratene Satzkonstruktion (S. 338 oben), einige nicht berichtigte Druckfehler
(z. B. S. 352 dürfte es statt Schreitlandken wohl Schreitlaugken heißen) möchte
ich nur als störende Schönheitsfehler ansehen.
Denn das bleibt doch das Letzte, was zu sagen ist: wer selbst ediert, kann die
Unsumme Arbeit, die in diesen ca. 750 Seiten steckt, wohl ermessen. Und deshalb
gebührt allen denen, die zu dem Zustandekommen des 11. Bandes beigetragen haben,
unser aufrichtigster Dank.
Erlangen. Helmut Weigel.
Max Braubach, Max Franz von Österreich, letzter Kurfürst von Köln und
Fürstbischof von Münster. Versuch einerBiographieaufGrund ungedruckter
Quellen. Münster i. W., Aschendorff’sche Verlagsbuchhandlung, 1925. 486 S. 8°.
Es ist fast verwunderlich, daß die Persönlichkeit und das Schicksal des letzten
Kölner Kurfürsten nicht schon längst einen Historiker gereizt hatte, diesem Manne
eine eingehende Biographie zu widmen. Denn wenn es auch H. Hüffer infolge seiner
mannigfachen Studien über die Revolutionskriege gelungen war, in einem Artikel
der Allgemeinen Deutschen Biographie dem Kurfürsten gerecht zu werden, so hatte
er hier doch nur das andeuten können, was weiterer Ausführungen bedurfte. So ist
es denn dankbar zu begrüßen, daß der junge Bonner Dozent den gesamten großen
Quellenstoff, den vor allem die Staatsarchive zu Düsseldorf und Münster, wie das
Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv darboten, auszuschöpfen unternahm. Und
wenn er sein umfangreiches Werk, das er dem Nestor der rheinischen Historiker
Aloys Schulte zueignete, bescheiden als Versuch einer Biographie bezeichnet, so
darf doch gesagt werden, daß es ihm in hohem Maße gelungen ist, den umfangreichen
Quellenstoff zu meistern und ein lebensvolles Bild der beachtenswerten Persönlichkeit
und ihres tragischen Greschicks zu zeichnen.
Die Tragik des Schicksals dieses Fürsten liegt darin, daß durch die französische
Revolution und deren Folgen für das Rheinland alle die guten Pläne und Absichten
seines landesväterlichen Wirkens vernichtet wurden, und daß es ihm versagt blieb,
auch nur einen Teil seiner einstigen Macht aus dem Zusammenbruch zu retten.
Bıaubach hat, bevor er in eingehender Weise die Wirksamkeit von Max Franz als
Landesfürst, seine Stellung zu den kulturpolitischen, wirtschaftlichen und kirch-
lichen Fragen schildert, zunächst in den ersten Abschnitten das Werden und Wachsen
der Persönlichkeit behandelt. Wir lernen aus ihnen diesen ‚üngsten Sohn der Kaiserin
Kritiken 101
Maria Theresia als einen zwar scharf beobachtenden, aber doch äußerst verschlossenen
Charakter kennen. Die militärische Dienstleistung unter seinem Bruder Kaiser
Joseph hatte zwar zunächst einen günstigen Einfluß auf sein ganzes Wesen gehabt,
dann aber doch zu einem körperlichen Zusammenbruch geführt, der es geraten er-
scheinen ließ, den jungen Eızherzog auf einer hohen geistlichen Stelle zu verwenden.
Der habsburgischen Politik gelang es, ihm die Koadjutorschaft in Kurköln und damit
auch in dem mit diesem durch Personalunion verbundenen Bistum Münster zu ver-
schaffen und hierdurch das Ansehen Österreichs in Nordwesten des Reichs zu
befestigen und zu erhöhen.
Mit 28 Jahren trat Max Franz sein hohes Amt als Erzbischof und Bischof an,
nachdem er sich darauf während der Zeit seiner Koadjutorschaft gründlich vorbereitet
hatte. Er stand durchaus auf dem Boden der friderizianischen Staatsauffassung und
suchte nach Kräften die moralische und materielle Lage seiner Untertanen zu heben.
Während im Stift Münster durch den Minister Freih. v. Fürstenberg in dieser Richtung
schon viel geschehen war, hatten in Kurköln unter dem Minister Graf Belderbusch
vielfach trostlose Verhältnisse geherrscht. In dem Freih. von Waldenfels konnte
Max Franz ihm einen Nachfolger geben, der wie er von den Idealen der Aufklärung
erfüllt war. Braubach schildert nun in einzelnen Kapiteln die Fortschritte, die
beide Männer auf den Gebieten der allgemeinen Landesverwaltung, der Justiz, der
Wirtschafts- und Wohlfahrtspolitik und des Erziehungs- und Bildungswesens in die
Wege leiteten. Wie vorsichtig und gründlich der Kurfürst dabei verfuhr, zeigte sich
z. B. in seinem Unterrichtsprogramm: er strebte vor allem die Reform der Volks-
schule an und erblickte in einem soliden Unterbau die beste Gewähr für die Zukunft
des Bildungswesens. Besondere Kapitel sind ferner dem Verhältnis des Kurfürsten
zur religiösen Aufklärung, dem Nuntiaturstreit, der Expedition gegen Lüttich und
der Bonner Hofhaltung gewidmet. Es ist bekannt, welche bedeutsame Rolle in dem
Leben des Kurfürsten die Musik spielte. Auf diesem Gebiet stand ihm besonders
Graf Waldstein, der große Förderer des jungen Beethoven, verständnisvoll zur Seite.
Die politischen Verhältnisse warfen bald ihre Schatten in dieses Bonner Idyll.
Der so ganz auf die ruhige Arbeit des Friedens eingestellte Fürst wurde nur zu bald
in ein kriegerisches Gewirre verwickelt, das die Früchte seiner Tätigkeit zerstörte.
So hat Braubach den dritten und umfangreichsten Teil seines Buches „Schicksal“
überschrieben. In elf Kapiteln behandelt er die Zeitspanne vom Ausbruch der fran-
zösischen Revolution bis zum Frieden von Luneville, dem der Tod des Kurfürsten fast
unmittelbar folgte. Auch in dieser schweren und unruhigen Zeit, da er seine Resi-
denz preisgeben mußte und bald hier- bald dorthin verschlagen wurde, hat ihn der
kategorische Imperativ der Pflicht geleitet. Gerade in diesen letzten Jahren ist er
eifrig bemüht, das Los seiner Lande zu bessern und sie möglichst unbeschädigt aus
dem allgemeinen Chaos herauszubringen. Das war um so schwieriger, als schon die
Gnanzielle Lage durch die Verminderung der Einnahmen und Vermehrung der Aus-
gaben außerordentlich kompliziert war. Um den Etat einigermaßen ins Gleichgewicht
zu bringen, schritt der Kurfürst unbedenklich zur Preisgabe von Kostbarkeiten aller
Art, um die Lande nicht in allzu große Verschuldung geraten zu lassen.
Unter allen Sorgen des Augenblicks denkt er an das künftige Glück seiner
Untertanen, an die Durchführung und Beendigung seiner Reformen. Aber die meisten
Pläne des Kurfürsten blieben schließlich unausgeführt. Überblickt man das Leben
dieses mit dem Wesen seiner Mutter vielfach am meisten übereinstimmenden Fürsten
102 Kritiken
an der Hand der Ausführungen des Verfassers, so wird man dessen Urteil zweifellos
beistimmen können, wenn er sagt: „Es ist kein Grund vorhanden, ihn übermäßig
zu bewundern, gewiß aber besaß er höhere Regententugenden, als irgendeiner der
geistlichen Kurfürsten seiner Zeit“.
‚Ein Verzeichnis der benutzten umfangreichen Literatur und ein zuverlässiges
Orts- und‘ Personenregister schließt den gut ausgestatteten Band ab. Mancherlei
Zitate aus den Schreiben des Kurfürsten, die Braubach in den Anmerkungen ver-
wertet, lassen den Wunsch offen, daß dem Verfasser einmal Gelegenheit gegeben
würde, das Wichtigste aus den Korrespondenzen des Kurfürsten und seiner Ver-
trauten zu veröffentlichen. Otto R. Redlich.
Ch. Seignobos, Histoire politique de l’Europe contemporaine 1814—1914.
7. éd. 2 Bde. Paris 1924/26, Armand Colin. XIV u. 1231 S.
Als das Werk von Seignobos vor 25 Jahren zum ersten Male erschien, wurde es
gerade in deutschen Historikerkreisen ob seiner prägnanten Darstellung und seinerSach-
lichkeit mit besonderer Wärme aufgenommen. H. Ulmann hat damals im ersten Bande
dieser Zeitschrift (1898) den „ebenso unterrichteten wie verständigen Mann“ begrüßt,
dessen ehrliches Streben nach Wahrheit dem Buche einen hohen Grad von wissen-
schaftlicher Unparteilichkeit gesichert habe. Auch Georg Kaufmann sprach — in
der Deutschen Literaturzeitung (1897, Nr. 36) — von dem „bewunderungswürdigen‘*
Buche, dessen Autor den ungeheuren und umfangreichen Stoff trefflich ausgewählt
und zusammengedrängt habe und doch ‚fernbleibt von dem niedrigen Niveau des
Kompilators‘‘. Auf solche Weise von den hervorragendsten deutschen Historikern
eingeführt, hat das Werk von Seignobos gerade in Deutschland eine sehr weite
Verbreitung gefunden, und es ist die denkwürdige Tatsache zu verzeichnen, daß wir
uns gewöhnt hatten, gerade nach einem französischen Werke zu greifen, wenn wir
uns kurz und sicher über die politische Geschichte der neuesten Zeit unterrichten
wollten — einer Zeit also und eines Jahrhunderts, das gewiß reich genug an deutsch-
französischen Spannungen gewesen ist. Dies war nur möglich, weil das Buch neben
seinen anderen Vorzügen ein ruhiges, zurückhaltendes und doch festes Urteil seines
Verfassers erkennen ließ.
Heute, wo das Buch in neuer Bearbeitung bis zum Ausbruch des Weltkrieges
fortgeführt ist und eine Vermehrung fast um das Doppelte erfahren hat, ist die Frage
berechtigt, ob der Verfasser auch über die Wirren des letzten Jahrzehnts hinweg seine
Ruhe und Objektivität bewahrt hat und ob wir auch seine Darstellung der nach-
bismarckischen Zeit anzunehmen in der Lage sind. Er nennt diese Zeit in bezeich-
nender Weise „le rétablissement de l’&quilibre européen“, und in dieser Überschrift
steckt seine ganze Auffassung der Geschichte des 19. Jahrhunderts: das europäische
Gleichgewicht war vollendet verwirklicht in dem Stabilitätssystem Metternichs mit
seinem „friedlichen Dualismus‘ in Mitteleuropa, es wurde vorübergehend erschüttert
durch die Revolution von 1848 und es wurde dauernd gestört durch die nationalen
Einigungskriege in der Epoche von 1859 bis 1871. Die Wiederherstellung des Gleich-
gewichtes war also nur möglich durch Beseitigung der deutschen Hegemonie! Diese
aber wurde eingeleitet beim Abschluß des französisch-russischen Zweibundes, der
den Frieden sicherte, wenn freilich es nur eine „paix armée“ sein konnte. Der Ab-
schluß der großen Entente hat alsdann die Wiederherstellung des Gleichgewichtes
vollendet, aber doch nur unter so starken Spannungen und mit so künstlichen Siche-
Kritiken 103
rangen, daß diese Art des Gleichgewichtes unmöglich von Dauer sein konnte, ohne zu
kriegerischer Entladung zu führen. Eine kühle Distanz gegenüber dem vielgerühmten
Prinzip vom europäischen Gleichgewicht kennzeichnet die Haltung des Autors, denn
er weiß, daß dieses Prinzip im Laufe der Zeit Europa ebensoviel Blut gekostet hat,
wie das Streben der Mächte nach Hegemonie; und wie schon bisher die demokratische
und antimilitaristische Grundstimmung des Verfassers, welcher innerlich über den
Gegensatz der nationalen Parteien hinausgewachsen ist, das gerechte Abwägen des
Urteils ermöglicht hat, so hält sich Seignobos auch bei der Darstellung der Vorkriegs-
jahre doch von jener oft geübten Methode des westeuropäischen Demokratismus fern,
der eine Herrschaft der Militärpartei nur in Preußen-Deutschland sehen wollte.
Harte Urteile werden nirgends gefällt, auch nicht Wilhelm II. gegenüber; aber in
fein gespitzten Wendungen, in der Gruppierung oder in der Überschrift ist zu er-
kennen, wie der Verfasser die Ursachen jener unentrinnbaren Notwendigkeit, die
in die Katastrophe hineinführte, nicht nur im deutschen Lager findet. Wie er in den
früheren Teilen des Buches — schon die Disposition des Gedankenganges läßt es
erkennen — auch in Napoleon III, einen Störer des Gleichgewichtes sah, so ist jetzt
von der „politique personnelle“ Delcasses die Rede: nur mit einem einzigen Satze
freilich wird ihr Inhalt gekennzeichnet. Auch bei der Darstellung des Kriegsaus-
bruches, die übrigens zu kurz und zu gedrängt das ganze Werk beschließt, wird die
Rolle der &tats-majors in allen Ländern als verhängnisvoll bezeichnet. Freilich will
der Verfasser nun andererseits von seinem überstaatlichen Standpunkte aus, von
welchem herab er eine Darstellung der politischen Entwicklung Europas gibt, die
Gefühlsmomente in den Beziehungen der Völker sehr stark betont wissen; eine
Gedankenrichtung, die besonders in Westeuropa geläufig ist, will die Stimmungen
der Solidarität oder der Abneigung unter den Völkern mehr von der Gemeinschaft
oder dem Unterschiede der Staats- und Gesellschaftsformen als von Macht und
Interesse abhängig sehen, und daher kommt es auch, daß Seignobos den innerpoli-
tischen Wandlungen der einzelnen Staaten eine erhöhte Bedeutung für das Schicksal
Europas zuschreibt. Die französisch-deutsche Antipathie und die französisch-englische
Sympathie werden auf diese Wurzel zurückgeführt, wie andererseits Deutschlands
Stellung durch die persönlichen Beziehungen seines Herrschers zu den Höfen von
Wien, Petersburg und auch von London erleichtert worden sein soll. Und wenn die
Macht der Generalstäbe erwähnt wird, so wird doch im Hinblick auf die historische
Wirkung dieser Macht sehr sorgsam geschieden zwischen den Etats - Parlementaires
und den „trois Empereurs‘‘, die ganz anders als die Parlamente von London und
Paris in den Händen ihrer Generale sich befanden. Es ist unnötig zu sagen, daß der
Verfasser hier einem liberalen oder demokratischen Dogmatismus Westeuropas sehr
nahekommt, der natürlich zu ebenso großen Mißverständnissen führen kann wie
ein militärischer — wie denn auch als das wesentlichste Resultat des Weltkrieges der
Sieg des liberalen und demokratischen Gedankens in ganz Europa bezeichnet wird.
Karlsruhe i. B. Franz Schnabel.
Frast Baasch, Geschichte Hamburgs, 1814—1918. Gotha (Verlag Friedrich
Andreas Perthes A.-G.) 1924. 2 Bände. I. Bd.: 1814—1867; I. Bd.: 1868
bis 1918.
Zwei Seiten der inneren Entwicklung Hamburgs sind es vor allem, die der bekannte
Hamburger Geschichtsforscher auf Grund eingehender Archivstudien und gründ-
104 Kritiken
licher Literaturkenntnis in teilweise neuer Beleuchtung darstellt: Die allmähliche
Demokratisierung derHamburgerVerfassung und das Hineinwachsen des selbständigen
Stadtstaates in die größere Gemeinschaft des Deutschen Bundes, des Norddeutschen
Bundes und schließlich des Deutschen Reiches. Ein etwas weniger allgemein ge-
haltener Titel, etwa: Sozial- und Verfassungsgeschichte Hamburgs, wäre freilich am
Platze gewesen; denn von dem, was man in einer „Geschichte Hamburgs“ in erster
Linie sucht, von dem Verhältnis Hamburgs zu den außerdeutschen Staaten, von dem
stolzen Aufstieg der Stadt zu einem der ersten Welthandelsplätze, sowie von dem welt-
wirtschaftlichen und allgemeinpolitischen Gründen dafür, erfahren wir so gut wie
nichts. Kaum, daß die Handelsverträge und die Gründung der Hamburg-Amerika-
Linie im ersten Band erwähnt werden.
Der Raum für derartige Ausführungen hätte unschwer duıch Kürzung anderer
Teile gewonnen werden können. War es z. B. notwendig, den Kampf um den Re-
gieiungsratstitel oder die Vorortbahnen mit ähnlicher Ausführlichkeit zu schildern,
wie das Ringen um den Anschluß an Preußen 1866 oder die Freihafenfrage? Dafür
würde man an anderen Stellen gern einen kurzen historischen Rückblick sehen, so
bei der Erwähnung der Aufhebung des englischen Court (1, 25) oder der Elbzölle
(1, 211ff.).
Die Versuche, das Hamburger Geistesleben zu schildern, sind nicht immer glück-
lich. Einen Detlev v. Lilieneron einfach abzutun als ‚den reichlich liederlichen
Junker, der nur Sinn hatte für die materiellen und nächtlichen Seiten deı Hanse-
stadt“ (II, 334), soweit durfte selbst gekränkter Lokalpatriotismus nicht gehen.
Hier und da fällt der Ausdruck auf, z. B. I, 190 „es wurden Mittel eingeworben‘“.
Auf der anderen Seite weiß der Verfasser als Kenner Hamburger Sonderart den
scheinbaren Widerwillen, mit dem Hamburg sich in den Norddeutschen Bund und
das Deutsche Reich hineinziehen ließ, fein zu kennzeichnen. Er deckt die geschicht-
lichen Gründe für den Hamburger „Kosmopolitismus‘‘ auf, er hebt hervor, daß die
Abneigung gegen den Zollverein nicht nur auf wirtschaftlichen Erwägungen beruhte,
bekennt sich aber schließlich zu dem schönen Worte des Bürgermeisters Versmann:
„Ein wahrer Reichspatriotismus ist nicht denkbar ohne warmes Gefühl für die
engere Heimat“. Gut gelungen sind auch die Darstellungen der Bismarckischen
Politik 1866 sowie der Verfassungskämpfe des Jahres 1918, wobei der Verfasser sich
das bittere Urteil abringt: „Der Abschluß dieser Periode Hamburgischer Geschichte
entbehrt jeder großen Linie, jedes erhebenden Momentes“.
Greifswald. Johannes Paul.
Kaiser Wilhelms I. Weimarer Briefe. Bearbeitet von Johannes Schultze,
2 Bde., 8°, XXXIX u. 302 bzw. 240 S. Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart,
Berlin u. Leipzig 1924.
Die von P. Bailleu begonnene und nach seinem Tod von J. Schultze vollendete
Sammlung enthält die Briefe, die Wilhelm I. von 1828—1887 an seine Weimarer
Verwandten gerichtet hat, aber nicht deren Gegenbriefe, aus denen nur einzelne,
zum Verständnis notwendige Stücke in den Anmerkungen wiedergegeben werden.
Diese Anordnung ist wohl im Plan der Sammlung begründet; aber der Historiker,
der die Briefe nicht nur zur Charakteristik Wilhelms I.. sondern auch für die Geschichte
seiner Zeit auswerten will, wird diese ZerreiBung bedauern — auch dann, wenn die
Gregenbriefe einmal vollständig veröffentlicht sein sollten.
Kritiken 105
Die Sammlung beginnt mit dem Schreiben, in denen Prinz Wilhelm am 29. August
1828 bei dem Großherzog und der Großherzogin von Weimar um ihre Tochter Auguste
wirbt. Während er mit Karl Friedrich auch späterhin nur seltene, förmliche und
imhaltslose Briefe wechselte, hat er mit seiner Schwiegermutter Maria Pawlowna bis
zu deren Tod (1859) eine rege und intime Korrespondenz unterhalten, in der neben
persönlichen und Familienangelegenheiten auch politische Fragen, namentlich die
Ereignisse in Rußland zur Sprache kommen. Mit den Jahren spann sich auch mit
seinem Schwager, dem nachmaligen Großherzog Karl Alexander, ein vertraulicher
Gedankenaustausch an, der bis zum Tode des Kaisers nicht abriß.
Natürlich ist die Sammlung eine höchst wertvolle Quelle für die Persönlichkeit
Wilhelms I., die sich in den Briefen schlicht und ungeschminkt widerspiegelt. Mit
Recht hebt der Herausgeber hervor, daß nicht bei einem Wort dieser 60 jährigen
Korrespondenz der Gedanke an eine Unterdrückung auftauchen konnte. Der Gegen-
satz zu den Briefen Friedrich Wilhelms IV. oder Wilhelms II. tut sich schon darin
kund. Auf das Verhältnis Wilhelms zu seiner Gattin fällt manches neue Licht, aber
auch über seinen Bruder Friedrich Wilhelm IV., über die Krisen der Revolution und
Reaktion, sowie über die eigene Politik spricht er sich Schwiegermutter und Schwager
gegenüber unumwunden aus. Das Vertrauensverhältnis zu Karl Alexander hat sich
auch politisch ausgewirkt. Wie er 1860 die Teplitzer Zusammenkunft zwischen dem
Regenten und Kaiser Franz Joseph zustande brachte, so unternahm er Ende Mai 1866
auf Bitten seines Schwagers einen letzten, freilich erfolglosen Vermittlungsversuch
m Wien. Vor allem aber haben sich der König und auch Bismarck seiner für die
Beziehungen zu Rußland bedient. Aus dem Jahr 1870, wo die regelmäßige Korre-
spondenz Karl Alexanders mit dem Zaren nach Bismarcks Ausspruch für die preußische
Politik sehr wertvoll war, liegen keine Briefe vor, da der Großherzog mit dem König
im Hauptquartier zusammen war. 1879 wurde er herangezogen, um Alexander I].
das deutsch-österreichische Bündnis als notwendig und auch im russischen Interesse
liegend hinzustellen. Vor Abschluß des Dreikaiserbündnisses von 1881 regte der Zar
einen Besuch des Giroßherzogs in Wien an, um die Abneigung Kaiser Franz Josephs
gegen eine Abmachung mit Rußland zu überwinden; die Bereitwilligkeit des Habs-
burgers machte dann die auch von Bismarck gewünschte Mission unnötig. In der
Krisis von 1887 griff der Kanzler im Januar den von Giers stammenden Gedanken
auf, durch eine Reise Karl Alexanders nach Petersburg das Mißtrauen Alexanders Ill.
gegen die deutsche Politik zu beseitigen. Da der Zar die Einladung erst für einen
späteren Termin ergehen ließ, wurde das Projekt hinfällig. So ist die Sammlung auch
für die Bismarcksche Politik von nicht zu übersehender Bedeutung und bildet in
mancher Beziehung eine Ergänzung zu der großen Aktenpublikation.
Frankfurt a.M. Walter Platzhofft.
Konrad Bechstein, Feodor Streit, Ein Kämpfer für Einheit und Freiheit
1848/1859/1866. Coburg (Druck und Verlag von A. Roßteutscher) 1925.
62 Seiten. Soeben erschienen.
Der Mann aus Südthüringen, dessen Werden und Wirken in dieser Schrift ge-
schildert wird, lebte von 1820 bis 1904. Seine politische Tätigkeit fiel in die Zeit von
1948 bis 1867. Über Herkunft, Charakterlage, Bildungsgang erhalten wir Aufschluß,
die weltanschaulichen Grundlagen seiner politischen Gesinnung werden dargelegt,
106 Kritiken
seine Verstandes- und sittliche Schulung zu ihrer Bewährung verfolgt. 1848 beginnt
Streit hervorzutreten: als Journalist, als Delegierter des Verbandes der Märzvereine
Thüringens, im folgenden Jahr begründet er als Verleger das Coburger Tageblatt.
Ziele sind ihm: die wirtschaftliche und geistige Hebung des Vierten Standes und die
Schaffung eines freien deutschen Volksstaates; also wird er durch politische Prozesse
unschädlich gemacht, was 1851 gelingt.
Er muß neu anfangen. Über die anders meinende Regierung hinweg läßt ihn
Herzog Ernst II. von Coburg als Anwalt zu. Als solcher ist er bald gesucht und beliebt.
1854 wird er zur Gründung des Nationalvereins eingeladen, der durch den Zusammen-
schluß der liberalen und demokratischen Kreise auf die Einigung Deutschlands
hinarbeiten soll. Streit erwirbt sich als reger, pflichteifriger, opferwilliger Geschäfts-
führer Ansehen und Einfluß in ganz Deutschland und darüber hinaus: in Beziehungen
zum Ausland-Deutschtum. 1857 wird er Abgeordneter des Coburger Landtages.
In ihm tritt er als Führer der Demokraten in Erscheinung. Von 1861 ab ist er als
Journalist, Schriftleiter, Verleger für den Nationalverein tätig, desgleichen für die
Wehrvereine, die eine volkstümliche Heeresverfassung erstreben. Außerdem wirkt
er seit 1862 durch seine „Allgemeine Deutsche Arbeiterzeitung‘‘ auf die Arbeiter-
bildungsvereine zu einer politischen Verbindung zwischen Arbeiterschaft und Bürger-
tum in demokratisch - freiheitlichem Sinn. Er steht auf der Höhe seines
Schaffens.
Das Jahr 1864 bringt die Krise. Er gibt nun auch „Die Wehrzeitung‘‘ heraus,
und das Coburger Tageblatt erscheint wieder neu. Aber wie er hier den Ton „Volk
gegen Klassen- und Pfaffenherrschaft‘‘ anschlägt, so zeigt sich auch im National-
verein klaffender Zwiespalt: er führt im nächsten Jahr zu dessen endgültigem Zerfall
in seine ursprünglichen zwei Lager. Daß dies eng mit den großen militärischen und
politischen Zeitereignissen zusammenhängt, zeigt sich bald im Lande, bei den poli-
tischen Freunden, in der Tätigkeit und der Person Streits: er strebt 1865 zur demo-
kratischen Volkspartei, sein Tageblatt wird Organ der thüringischen Demokratie,
das Ziel: Deutscher Bundesstaat ohne Zentralisation und Militärdespotismus.
Die Rückwirkung bleibt nicht aus. Politische und buchhändlerische Gegnerschaft,
Bismarcks Verbot in Preußen bringt die ‚Allgemeine Deutsche Arbeiterzeitung‘‘ im
nächsten Jahr zum Erliegen. Die politischen Ereignisse von 1866, mehr noch der
allgemeine Umfall um ihn her vor dem Erfolg, machen Streit zum bewußten Republi-
kaner und Anhänger bundesstaatlichen (nicht einheitsstaatlichen) Zusammenschlusses
der deutschen Länder (Föderalismus gegen Zentralismus). Das Fürstentum galt ihm
nach den Erfahrungen dieser Jahre als Hindernis der nationalen Einheit und Freiheit.
Und der Süddeutsche erhob sich gegen Preußen, der Kleinstaatler gegen den Groß-
staat und seinen Zentralismus, innere Überzeugung gegen Zurückweichen vor der
Macht der „Realpolitik“. Auch eine innerliche Mainlinie war nun festgelegt. Manches
„Warum“ deutschen Daseins kann an solchem Manne klar werden.
Als trotz allem zum Krieg gegen den Frbfeind 1870 die äußere Staatseinheit
gewonnen wurde, galt ihm das als Genugtuung für eigenes Wirken, Opfern, Leiden.
Als er es erfuhr, saß er wieder im (refängnis. Denn freilich: so stirnhart wie er sich
den Ereignissen entgegenzustemmen, war den lieben Mitbürgern zu viel. Sie sorgten,
Freund wie Feind, dafür, daß er zur Strecke kam, indem sie seinen wirtschaftlichen
Kıedit zerstörten. Als Streit 1871 wiedeı freigelassen wurde, war seine Existenz
vernichtet. Von da an verrann sein Leben in Dürftigkeit und Stille.
Kritiken 107
Die in schlichter ausführlicher Darstellung verlaufende recht fleißige Arbeit wirkt
bei ruhiger wissenschaftlicher Sachlichkeit sehr belehrend. Sie wirbt für Erkenntnis
der von ihrem Helden und seiner Zeit umkämpften Probleme mehr als ein für ihn
wütig dahertrompetender politischer Heißsporn je vermöchte.
Weimar. F. P.
Joh. Hönig, Ferdinand Gregorovius, der Geschichtsschreiber der Stadt
Rom. Stuttgart u. Berlin (Cotta’sche Buchhandlung Nachf.) 1921.
Dieses umfangreiche Werk von 551 Seiten zerfällt in eine Lebensbeschreibung
und in einen zweiten längeren Teil von Briefen, die Gregorovius an einzelne Freunde,
vor allem an Franz Rühl in Königsberg, dann aber an den Cotta’schen Verlag in den
Jahren 1829—1890 gerichtet hat. Es ist kein Zweifel, daß Gregorovius eine Biographie
verdient hat, denn sein Name gehört, wenn nicht der deutschen Wissenschalt, so
doch der deutschen Literatur dauernd an. Seine Stellung als Geschichtsforscher war
und ist bestritten, er selber hat sich zeitlebens als von der Zunft der deutschen Histo-
riker ausgeschlossen empfunden, und höchstens in München fand er bei Döllinger,
Giesebrecht und Heigel Anerkennung und Freundschaft, und die Wahl zum Mitglied
der Akademie derWissenschaften war wohl die einzige wissenschaftliche Auszeichnung,
die ihm in Deutschland je zuteil geworden ist. Man erkannte den Schriftsteller
Gregorovius, den Verfasser der italienischen Wanderjahre und der römischen Tage-
bücher gern an, aber nicht den Historiker. Die gebildeten Kreise der Nation waren
ihm dankbarer, denn die Geschichte der Stadt Rom mit ihren acht Bänden brachte
es noch zu Lebzeiten des Verfassers auf vier Auflagen: Übersetzungen ins Italienische,
Französische, Russische, Ungarische gewährten ihm zudem eine europäische Stellung
und eine Anerkennung des Äuslandes, die ihm die Ignorierung durch die deutsche
Wissenschaft einigeımaßen verschmeızen ließ. Er sah den Unterschied zwischen sich
und der deutschen Geschichtsforschung in dem grundsätzlichen Bestreben, Forschung
und schöne Darstellung miteinander zu vereinen; er unterschätzte dabei wohl die
Verdienste unserer besten Geschichtsschreiber um die äußere Form und überschätzte
die Methode seiner eigenen Forschung, die trotz weit ausgedehnten archivalischen
und bibliothekarischen Studien sich nicht überall zu sicherer Methode und nach Mög-
lichkeit objektiver Auffassung zu erheben vermochte. Seine Geschichte der Stadt
Rom wird trotz einer unzureichenden Beurteilung des Papsttums noch so lange die
Grundlage stadtrömischer Geschichtsschreibung bleiben, bis ein tiefer bohrendes
Werk geschrieben ist, wozu bisher noch keine Möglichkeit zu bestehen scheinen.
Das Buch von Hönig hätte wohl die Aufgabe gehabt, ein zuverlässig abwägendes
Wort über den Geschichtsschreiber Gregorovius zu sprechen und ihn vielleicht
doch etwas höher zu setzen, als es im allgemeinen in der geschichtlichen Wissenschaft
geschieht. Aber diese kritische Aufgabe hat der Verfasser nicht erfüllt; er schreibt
diese Biographie, wie etwa ihr Held sich selber gewertet hätte, nicht übertreibend,
aber doch auch nicht einordnend und vergleichend. Der Wert des Buches liegt in der
Biographie an sich und in der Wiedergabe eines umfangreichen Briefwechsels, auf
dem die Darstellung zum guten Teil beruht. Aber dieser Briefwechsel würde sicherlich
an Wert gewonnen haben, wenn er stärker gesichtet worden wäre — er ist mit so viel
Unwesentlichem belastet, daß er stellenweise ermüdet. Auch hat der Herausgeber
diese in zeitlicher Folge dargebotenen Briefe nicht so sorgfältig wiedergegeben, wie
man wünschen müßte; man ist öfters über den Empfänger eines Briefes im unklaren,
108 Kritiken
und die Anmerkungen des Herausgebers enthalten oft recht belanglose Dinge. Trotz-
dem ist aber der größere Teil dieser Briefe nicht nur für Gregorovius, sondern auch
für die Geschichtswissenschaft von Wert. Man erfährt aus ihnen, daß Gregorovius —
im Auftrag der Familie Humboldt — der Herausgeber des Briefwechsels Alexanders
v. Humboldt mit seinem Bruder Wilhelm war, ohne daß er als solcher genannt sein
wollte; man erfährt, daß Gregorovius die Herausgabe der Acta nationis Germanicae
der Universität Bologna vermittelt hat, und ferner, daß er die „Bibliothek deutscher
Geschichte“, die später v. Zwiedineck-Südenhorst durchführte, 1879 beim Cotta’schen
Verlage angeregt hat, und zwar im Gegensatz zur späteren Ausführung in einem kul-
turgeschichtlichen Sinne (s. darüber meinen Aufsatz im Arch. f. Kulturgesch.,
Bd. 18, S. 61ff.).
Hönigs Biographie arbeitet einer gerechten Einschätzung des Schriftstellers
und des Geschichtsschreibers Gregorovius vor, ohne das Ziel zu erreichen. Aber auf
das Material dieses Buches wird man sich fortan bei jeder Beurteilung zu stützen
haben. Walter Goetz.
Freiherr Ludwig Rüdt von Collenberg, Die deutsche Armee von 1871 bis 1914.
(Forschungen und Darstellungen aus dem Reichsarchiv, 4. Heft.) Berlin
(E. S. Mittler & Sohn) 1922. VIII u. 123 S.
Eine große Reihe von wertvollen Werken, die sich mit dem Weltkriege, seinen
Ursachen und seinen Folgen beschäftigen, verdanken ihre Entstehung dem Reichs-
archiv, das sein Material den Verfassern zugänglich gemacht hat. Rüdt von Collenberg
schreibt, daß er ohne eine vorgefaßte Meinung an seine Arbeit herangetreten ist und
daß er im Verlaufe seiner Studien zu seiner Überraschung festgestellt, „daB Deutsch-
land weit weniger für seine Sicherheit getan hat, als seine geographische Lage in-
mitten Europas und eingerahmt von feindlichen Mächten erfordert hatte“ (S. V.).
Er schließt daraus, daß dem deutschen Volke und der deutschen Regierung jede
Angriffslust ferngelegen habe. Der Verfasser gibt einen Überblick über die Heeres-
vermehrungen, die seit dem Frankfurter Frieden von 1871 bis zum Ausbruch des
Weltkrieges stattgefunden haben. Anfangs waren die Forderungen nur unbedeutend,
sie betrafen hauptsächlich die Artillerie, Pioniere, Train- und Verkehrstruppen.
Die erste große Verstärkung, die auch die Infanterie vermehrte, aber die Kavallerie
ganz unberücksichtigt ließ, brachte erst das Jahr 1881, eine weitere das Jahr 1887.
Die zweite war nicht ohne Kampf durchgeführt, der Reichstag hatte aufgelöst werden
müssen, aber die Neuwahlen brachten eine Mehrheit, die nicht nur die Forderungen
bewilligte, sondern im folgenden Jahre durch Verlängerung der Landwehr- und
Landsturmpflicht die Kriegsstärke beträchtlich erhöhte. Aber schon 1893 war
abermals eine Reichstagsauflösung nötig. Wieder entschied die Volksstimme zu-
gunsten eineı Heeresvermehrung. Aber dann stockten lange Zeit die Fortschritte.
Obwohl die Gefahr immer größer wurde, obwohl drei Großmächte, Frankreich,
Rußland und England. sich immer enger zusammenschlossen, obwohl unser einer
Bundesgenosse, Österreich, sein Heer vernachlässigte, der andere, Italien, allen ein-
sichtigen Militärs und Politikern als sehr unzuverlässig galt, blieben wir hinter den
Rüstungen unserer Feinde in erschreckender Weise zurück. Erst als es zu spät war,
1913, wurde ein Anlauf zur Besserung gemacht, der aber, da schon im folgenden Jahre
der Krieg ausbrach, nur in geringem Maße, nur für einen Jahrgang zur Geltung kam.
So geschah es. daß Dentschland, das 65 Millionen Einwohner zählte, bei Kriegsbeginn
Nachrichten und Notizen 109
nur 2 Millionen Ausgebildete aufstellen konnte, genau soviel wie Frankreich, das
kaum 40 Millionen Einwohner hatte. Hätte man in Deutschland ähnliche finanzielle
Opfer gebracht wie in Frankreich, so würde die deutsche Armee 3 Millionen Soldaten
gezählt haben und der Krieg würde schon 1914 eine ganz andere Wendung genommen
haben. Serbien, dessen Bevölkerung 4%, Millionen umfaßte, stellte 285000 Mann
auf, obgleich es durch den Balkankrieg schwer gelitten hatte. Österreich-Ungarn,
eine Macht von 51 Millionen Einwohnern, hätte nach serbischem Muster 3 Millionen
aufstellen müssen, es rückte mit 1470000 Mann, also mit kaum der Hälfte des Mög-
lichen, ins Feld und sah sich den 3%, Millionen Russen gegenüber. Wir dürfen freilich
Österreich keinen Vorwurf machen, da wir ja auch nur 2 Millionen ausgebildet hatten.
Die Zahl der Fehler, die den Verlust des Weltkrieges verursacht haben, ist eine große,
und es ist töricht, wenn jetzt Kritiker irgendwelche bestimmte Maßnahmen als allein
entscheidend für das Unglück ansehen. Aber das ist richtig, daß unsere ungenügende
Heeresstärke zu denjenigen Sünden gehört, für die die deutsche Regierung und das
deutsche Volk die Schuld trägt, die sie jetzt büßen muß.
Berlin-Charlottenburg. Richard Schmitt.
Nachrichten und Notizen.
Festschrift zu Ehren Emil von Ottenthals (= Schlern-Schriften. Veröffent-
lichungen zur Landeskunde von Südtirol, herausgegeben von R. v. Klebels-
berg,Bd. 9). Innsbruck, Universitätsverlag Wagner, 1925. XVI und 496 S.
Auf nahezu 500 Seiten werden Forschungen aus mannigfaltigen Wissensgebieten
dargeboten. Aus vielen Gründen ist es unmöglich, den Inhalt aller 29 Beiträge hier
wiederzugeben und dazu Stellung zu nehmen. Doch sei auf die umfangreichsten
und stofflich das allgemeinste historische Interesse erweckenden näher hingewiesen.
Dies scheinen mir folgende zu sein: A. Helbok, Der germanische Ursprung des
oberdeutschen Bauernhauses (20 S. mit 12 Abb.). Gegen die früher allgemein ver-
breitete Annahme vom römischen und Otto Lauffers (Meitzens Lehre fortsetzende)
Theorie vom keltischen Ursprung wird gerade das oberdeutsche Haus als altgerma-
nisch erwiesen, während beim niederdeutschen eher an einen fremden (illyrischen ?)
Einduß gedacht werden könnte. H. Wopfner, Die Reise des Venantius Fortunatus
durch die Ostalpen (56 S.) zeichnet sich wie manch anderer Beitrag des vorliegenden
Werkes aus durch glückliche Vereinigung von Quellen- und Literaturstudium mit
der auf eigener Anschauung beruhenden und durch Mitteilung Ortsansässiger be-
reicherten Landeskenntnis. Sie scheint mir die bisherigen Vorstellungen von den
Mmittelalterlichen Alpenstraßen wesentlich zu erweitern und zu berichtigen und ver-
dient auch wegen ihrer allgemeinen Gesichtspunkte (5. 831—384) Beachtung.
0. Stolz liefert eine sehr gründliche Studie über Begriff, Titel und Name des Tiroler
Landesfürstentums in ihrer geschichtlichen Entstehung (73 S.). Ihr läßt sich an-
reihen A. v. Wretschkos Beitrag: Zur Geschichte der Tiroler Landesfreiheiten
(26 S.). Die übrigen seien wenigstens mit ihren Titeln aufgeführt und in lose Gruppen
geordnet. Mit tirolischer Geschichte beschäftigen sich noch: E. Klebel, Das Hohen-
staufenerbe im Oberinntal und am Lech (naturgemäß über Tirol hinausgreifend),
H. v. Voltelini, Die Bozner Eisackbrücke (nach Quellen des 13. Jahrhunderts),
C.Fischnaler, Sterzing am Ausgang des Mittelalters (39 S. mit Stadtplanskizze
110 Nachrichten und Notizen
und 7 Abb.), J. Weingartner, Tiroler Edelsitze, H. Hammer, Eine unveröffent-
lichte Stadtansicht Innsbrucks von 1552. Die Geschichte tirolischer Familien be-
handeln L. Santifaller, Ein Zinsverzeichnis der Herren von Wanga in Bozen aus
der Zeit um 1300, O. Brunner, Zur älteren Geschichte der Khuen von Belasi,
F. Huter, Die Herren von Schnals, K. Ausserer, Die Halbsleben (Mediavita)
von Brixen und ihr Urbar (von etwa 1463). Es versteht sich von selbst, daß im Kreise
der Schüler und Freunde von Ottenthals Urkundenlehre und archivalische Forschung
eifrig gepflegt werden. Daher knüpfen denn auch (außer einigen schon genannten)
noch mehrere Beiträge an Urkunden und archivalische Funde an. Bis auf zwei
(Hans Hirsch, Erläuterungen zu den Kaiserurkunden für Stadt und Kathedralkirche
zu Lucca und für die Bewohner von S. Giovanni in Persiceto; J. Hollnsteiner, Ein
neues Dokument zur Hussitengeschichte) betreffen sie entweder die Geschichte Tirols,
so 0. Redlich, Eine unbekannte Brixner Tradition aus dem Jahre 1067, A. Sparber,
Über Neustifter Geschichtsquellen, R. Heuberger, Anweisungen für Gesandte der
Söhne Meinhards II. von Tirol, F.v. Reinöhl, Ein tirolisch-venetianischer Aus-
lieferungsvertrag vom Jahre 1465, F. Popelka, Tirol 1809—1812 oder andere
Länder der ehemaligen Donaumonarchie, so R. Geyer, Die Silberbergwerke in den
niederösterreichischen Ländern unter Maximilian I. und J. Kraft, Aus der Ver-
gangenheit des Bauernstandes im Marchfelde, Niederösterreich (17. und 18. Jahrh.).
Ein kleiner Beitrag A. v. Löhrs (Rechenwesen im 16. Jahrhundert) knüpft an
die Geschichte des Rechnens an, die, wie der Verfasser sagt, so wenig vernachlässigt
werden dürfte wie die Geschichte der Sehrift. Handschriften, Kunstgeschichte,
Münzwesen werden behandelt von C. Wessely, Catalogus librorum saeculi V.
VI p. Ch. n., O. Smital, Zur Provenienzgeschichte der Wiener Genesis, F. Dwor-
schak, Leonhard Posch, ein Tiroler Medailleur, K. Moeser, Die Entstehung und
Verbreitung des Namens ‚Kreuzer‘ für den Meraner Zwainziger Grossus. Endlich
führen in andere Fachgebiete hinüber P. Puntschart, Zur rechtsgeschichtlichen
Auslegung des Hildebrandsliedes und K.v. Ettmayer, Der Ortsname Bozen
(Bedeutung: Dornhecke — zum Schutze gegen Feinde). Das Ganze ist eine rühmens-
werte Leistung der österreichischen Geschichtsforschung, die ihren alten Ruhm auf
dem Gebiet der Urkundenforschung und Verfassungsgeschichte wahrend auch in
den mehr neuerdings gepflegten Disziplinen der historischen Geographie, Volkskunde
u. a. sich bewährt, und auf die der Crefeierte stolz sein darf. Uns Reichsdeutschen
führen diese Arbeiten außerdem mit manchen neuen Tatsachen und Gesichtspunkten
vor Augen, wie unnatürlich die gewaltsame Zerreißung des deutschen Landes Tirol
durch die sogenannten Friedensverträge war und ist (vgl. S. 200, 384 und andere mehr).
Leipzig. Paul Kirn.
W. F. Otto, Die altgriechische Gottesidee. Vortrag, gehalten vor der Vereinigung
der Freunde des humanistischen Gymnasiums. Berlin 1925. Weidmannsche
Buchhandlung. 26 S.
Die schön geschriebene Arbeit stellt den Versuch dar, den griechischen, insbe-
sondere den Homerischen Götterglauben als Ausdruck einer Religiosität besonderen
Charakters ernst zu nehmen und aus seinem tieferen Wesen heraus zu verstehen.
Er wird nicht als primitive Naturreligion, sondern als eine Religion des Geistes
verstanden, wenn man den Begriff in seinem eigentlichen Sinne nimmt: „Wo Geist
ist, da herrschen Klarheit und Gestalt. Ihm ist das magische Erlebnis einer gestalt-
Nachrichten und Notizen 111
losen, unaussprechlichen Ur- und Allkraft fremd, so scharfsinnig die von diesem
Grunde ausgehenden Spekulationen auch immer sein mögen . . . Der Geist gehört
zur Natur. Er lebt in ihr und sie in ihm. Den Griechen hat er sein Wesen offenbart,
und so wurden sie die Lehrmeister Europas und sind es noch.“ Die Götter erscheinen
als klare, plastische Offenbarungen geistigen Wesens und ins Göttliche emporgehobener
Menschlichkeit: „Diese Götter tragen die Reiche der irdischen Welt in sich, aber sie
selbst gehören einer himmlischen an. Sie gleichen nicht den Kräften und Mächten der
Natur, die mit dunkler Gewalt über alles Leben herrschen. Ihre Augen sind klar, ihre
Stirne frei, ihr Mund voll Geist.“ Dies wird im einzelnen an für den Zweck gut aus-
gewählten Beispielen gezeigt. Für Homer und die hochentwickelte griechische Kunst
mag das richtig sein, aus anderen Quellen ließe sich leicht das Gegenteil beweisen.
Leipzig. Hans Leisegang.
Carl Mirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums und des römischen Katholizis-
mus. 4. verbesserte und wesentlich verm. Auflage. Tübingen, J. C. B. Mohr
(Paul Siebeck) 1924. XXXII, 650 S. gr. 8°.
Die Mirbtsche Quellensammlung hat sich im akademischen Unterricht ein solches
Ansehen erworben, daß sich jedes Wort des Lobes erübrigt. Die vorliegende 4. Auf-
lage hat noch an Umfang und Wert gewonnen. Die Zahl der zum Abdruck gebrachten
Nummern ist von 584 auf 802, dementsprechend derUmfang um 136 Seiten gewachsen.
Bis auf die neueste Zeit, der die weitaus meisten Erweiterungen zugute kommen,
sind die einzelnen Perioden etwa in gleicher Weise mit Zusätzen bedacht. Aus den
frühesten Zeiten der Kirche sind dem bisher einzig vertretenen Stücke der Didache,
der ältesten, erst seit 1883 wieder bekannt gewordenen Kirchenordnung, fünf weitere
Proben hinzugefügt. Die Mönchsregel des Benedikt von Nursia ist um 4 Nummern
erweitert, die Klosterregel des Franz von Assisi neu hinzugefügt. Die den Jesuiten-
orden betreffenden Stücke sind von zwei auf sieben gebracht, die in die Organisation
des Ordens, die Exerzitien und seine Arbeitsweise einführen. Neu bedacht ist die
Zeit seit 1914, und hier erscheinen als das Erfreulichste und Wichtigste die als 1. Beilage
abgedruckten Abschnitte aus dem Codex iuris canonici. Ausgewählt sind diejenigen
Partien, die dem von außen Kommenden die beste Einführung in das Wesen der
katholischen Kirche vermitteln: die Bestimmungen über den Charakter und die
Stellung des Papstes, der Kardinäle und der Bischöfe, den Unterschied zwischen
Klerus und Laien, die Sakramente, das kanonische Eherecht, Lehramt, Kirchen-
vermögen, Strafen und Ablässe. Ergänzend sind die das religiöse Leben und die
Religionsgesellschaften berührenden Artikel der deutschen Reichsverfassung vom
11. August 1919 zum Abdruck gebracht. Eine der wertvollsten Beigaben ist ein
chronologisches Verzeichnis der römischen Päpste durch korrespondierenden Ab-
druck der amtlichen Liste im Annuario Pontificio und des Verzeichnisses der römischen
Päpste von F. X. Funk. W.
inscriptiones Latinae Christianae veteres ed. Ernestus Diehl. I, 6.
II, 1. Berlin 1925, Weidmann. 5,25 und 3,75 RM.
Mit Lieferung 6 ist der erste Band des ausgezeichneten Werkes vollendet. Sie
bringt die Vorrede, in der Diehl die großen Schwierigkeiten auseinandersetzt, die
sich der Ausgabe entgegenstellten, aber glücklich überwunden wurden, außerdem
wird über die Quellen Bericht erstattet. Ihre Fortsetzung erhalten hier die Inschriften
112 Nachrichten und Notizen
durch die Abschnitte XII—XIV, nämlich Grabinschriften von Märtyrern oder aus
sonstigen Heiligtümern, christliche Anrufungen und Gebetsformeln, Inschriften aus
Bibelstellen. Das erste Heft des zweiten Bandes setzt mit zwei Abteilungen ein,
die sehr reich an Inschriften sind. Nämlich XV enthält die Stücke mit „in pace“
und dergleichen und XVI umfaßt die Grabschriften, die vom Leben in der Welt
und vom Tode handeln. Die zwei Hefte enthalten die Stücke Nr. 2029—2890. Zum
Lobe des vortrefflichen Werkes noch etwas beizutragen, ist nicht nötig, da esinnerlich
wie äußerlich mustergültig ist. M. Manitius.
Alfred Hessel, Geschichte derBibliotheken. Ein Überblick von ihren Anfängen bis
zur Gegenwart. Göttingen (Pellens& Co.) 1925. VII, 147 S. 16 Tafeln. 9.— RM.
Zahlreiche einzelne Bibliotheken haben ihren Historiker gefunden wie Bonn,
‘München, Wolfenbüttel u. a. Aber „Die Geschichte der Bibliothek ist noch zu
schreiben‘ (Milkau in Kultur der Gegenwart, 2. Aufl. I, 1, S. 587). Dies nun wird ver-
sucht in dem oben angezeigten Werk. Die Aufgabe bestand darin, die allgemeinen
Entwicklungslinien herauszuarbeiten, den Zusammenhang und die Stellung der
Bibliothek zu dem übrigen Kulturleben im Laufe der Jahrhunderte darzustellen.
Milkaus oben erwähnter Abriß bot dazu eine gute Vorarbeit. Hessel ist seiner Aufgabe
im ganzen gerecht geworden. Und das Bild, das er gibt, ist kaum in Einzelheiten ver-
zeichnet. Wenn noch einige Wünsche vorzubringen sind, so sollen diese dennoch
nicht als Ausstellungen an dem Buche gelten. Man kann vielleicht ein kurzes Ein-
gehen auf die Klosterbibliotheken des ostdeutschen Kolonisationsgebietes für wün-
schenswert halten, um zu zeigen, daß die wirtschaftlichen Tendenzen hier nicht allein
herrschten. Ein schönes Beispiel bietet Altzella. Aus der Reformationszeit kann wohl
neben den sächsischen Kurfürsten auch der Anhalter Hof (Herzog Georg) genannt
werden, zumalim Anhang Haeblers Buch darüber zitiert ist. Eine derinteressantesten
Erscheinungen unter den Büchersammlern der späteren Zeit, Flacius Illyrikus, habe
ich nicht erwähnt gefunden. Neben den Wittenberger Buchbindern (S. 66) —
welche? — möchte vielleicht der Dresdner Hof mit einem Jakob Krause genannt
werden. Über W. Hofmanns Bestrebungen unterrichtet auch treffend ein Aufsatz
von ihm in „Bibliothekleven‘‘ Jg. 1920. Auch das Werk von Bogeng, Die großen
Bibliophilen, wünscht man wohl zitiert. Diese kleinen Ausstellungen sollen nur be-
scheidene Hinweise sein. Sie mindern den Wert des Buches nicht. H. Herbst.
Dr. Walther Hadornt, Professor und Prorektor an der Höheren Töchterschule in
Zürich, Geschichte des frühen und hohen Mittelalters. Im Auftrag des Vereins
Schweizerischer Geschichtslehrer aus dem Nachlaß herausgegeben von Dr.
Th. Pestalozzi-Kutter. IV. 189 Seiten. Verlag H. R. Sauerländer u. Co.,
Aarau 1925.
Das Buch ist als Lehrmittel für den weltgeschichtlichen Unterricht an Mittel-
schulen zu werten und darf da als eine glückliche Lösung der Lehrbuchfrage an-
gesprochen werden. Freilich verrät es besonders hinsichtlich des Stilesseinen Zweck all-
zusehr. Auch die Kunst der persönlichen Charakteristik ist dem Verfasser nicht ge-
geben. Man hat den Eindruck, daß das Tatsachenmaterial gut beherrscht wird, aber
die Träger der geschichtlichen und kulturellen Entwicklung oft mit wenigen Worten
in anschaulichster Weise geschildert werden müßten, um dem Schüler einen Begriff
davon zu geben, worin sich Männer und Zeiten unterscheiden.
Nachrichten und Notizen 113
Die Darstellung beginnt mit dem römischen Reich am Ausgang der Antike.
Die absolute Monarchie, das Christentum und die Germanen werden in zahlreichen
Unterabschnitten geschildert. Die Umgestaltung der römisch-abendländischen Welt
durch die germanische Völkerwanderung und die Umgestaltung der griechisch-
orientalischen Welt durch die slawische und arabische Invasion führt zum letzten
Überblick, der Vorherrschaft der universalen Mächte des Kaisertums und des Papst-
tums. Der Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit ist nur eben, wie er dem Verfasser
vorschwebte, angedeutet.
Die Frage, die so viele reife Schüler bewegt: woher wissen wir denn das alles’?
ist gar nicht gestreift: weder die Quellen noch die Geschichtsschreibung und ihre
Überlieferung sind irgendwie herangezogen.
Jena. Friedrich Schneider.
0.v.Dungern, Mutterstämme. Neue Wege für Vererbungs-und Familienforschung.
Graz (Leuschner und Lubensky) 1924. 356 S. 8°,
Der bekannte Grazer Genealoge sucht hier auf einem neuen Wege durch die
Erforschung der Mutterstämme den Vererbungsproblemen näherzukommen. Er
geht davon aus, daß die Mutterlinien bedeutend zuverlässiger sind und schließt:
„Gelänge es also, durch Feststellung von Mutterlinien irgendwelchen allgemeinen
Erscheinungen auf die Spur zu kommen, so hätten Schlüsse, die man etwa daraus
ziehen könnte, wesentlich kräftigeren Gehalt als Folgerungen, die man auf Grund
irgendeiner anderen Art von Ahnenforschung versuchen mag.“ Darin muß ihm ohne
weiteres recht gegeben werden. Die Arbeit gibt nun einen ersten Versuch in dieser
Richtung. Er hat zuerst 25 Herrscherfamilien Europas mit ihren 51 jetzigen Trägern
untersucht und leitet daraus 13 verschiedene Mutterlinien ab, deren bedeutenste,
die unseres ehemaligen Kaisers und des Königs Victor Emanuel II. von Italien sind.
Er untersucht sodann die Zeit bis 1500, die uns 241 neue Herrscher bringt, von denen
sich über die Hälfte den alten Linien einordnen, während 100 Personen in 28 neuen
Mutterstämmen vertretensind. Allerdings arbeitet er hier mit Vermutungen, die wohl
besser vermieden worden wären. Der Wert gerade dieser Arbeit beruht doch darin, daB
mit mathematischer Sicherheit die Blutabstammung angegeben werden soll. Bis 1400
kommen 55 neue Personen und 5 neue Familien hinzu, die sich auf 12 neue Mutter-
stäimme verteilen. Werden die Frauen hinzugerechnet, so vermehrt sich die Zahl der
Personen um 385, die derFamilien um 53, während 21 neue Mutterstämme erscheinen.
D. zieht aus seinen Untersuchungen die Folgerung, daß viel Mutterstämme in den
niederen Adel verlaufen und damit aus dem behandelten Gesellschaftskreis heraus-
fallen. Es ist aber Tatsache, daß sich die Mutterlinien, wenn sie einmal in die dy-
nastischen Schichten gelangt sind, sich dort halten und nicht wieder in den niederen
Adel zurückfallen. Es ist eine äußerst lehrreiche Untersuchung; ob sich auf diesem
Wege neue Gesetze für die Vererbung ergeben, kann erst die Zukunft lehren, wenn
die Mutterstämme der verschiedenen Volksschichten auf diese Weise untersucht sind.
Neuruppin. Lampe.
Die Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit Bd. 44: Adam von Bremen,
Hamburgische Kirchengeschichte, in dritter Auflage unter Mitarbeit von Bern-
hard Schmeidler neubearbeitet von Sigfrid Steinberg. Mit einer Karte.
Leipzig 1926, Verlag der Dykschen Buchhandlung. XXXVII und 271 S. 9°.
Histor, Vierteljahrschrift. Bd. 24, H.1. i
114 Nachrichten und Notizen
Die Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit sind leider bei den geschichtlich
interessierten Laien nicht annähernd so bekannt, wie sie es sein sollten. Der wissen-
schaftliche Historiker nimmt naturgemäß an den deutschen Übersetzungen ein ge-
ringeres Interesse. Die deutsche Neuausgabe des Adam von Bremen jedoch, die
Sigfrid Steinberg besorgte, sollten auch die Fachleute nicht übersehen. Sie macht
u. a. die von Axel Anthon Bjernbo entworfene Karte: Nordeuropa nach der Vor-
stellung Adams von Bremen zugänglich. Vor allem aber hat zu ihr Bernhard
Schmeidler eine Einleitung geschrieben, die die bekannten, auf sorgfältigste kri-
tische Analyse des Codex Udalrici aufgebauten Forschungen des Verfassers ein ganz
erhebliches Stück weiterführt. Er zeichnet das Lebensbild des „Adalbero A“, der
unter Bischof Gunther von Bamberg in dessen Kanzlei, seit ca. 1066 in der Umgebung
Adalberts von Bremen, seit 1069 in der Reichskanzlei Dienst tut, als Fälscher von
DK 245 und wohl auch einiger Bremer Spuria zu erkennen ist und in nahen Be-
ziehungen zu Adam von Bremen stand. Die knappen Andeutungen sind geeignet,
die Erwartungen auf Schmeidlers im Druck befindliches Buch ‚Heinrich IV. und seine
Helfer im Investiturstreit‘‘ aufs höchste zu steigern. Erst wenn es fertig vorliegt, wird
man auch zu diesen vorläufigen Mitteilungen Stellung nehmen können. Inzwischen
sei gesagt, daß Schmeidler zwar einzelne unwesentlicheAngaben seines Aufsatzes über
den wahren Verfasser der Vita Heinrici IV. (in der Kehr-Festschrift „Papsttum und
Kaisertum‘‘) berichtigt. Dies beeinträchtigt aber m. E. die Zuverlässigkeit der an-
gewandten Methode weniger, als mancher annehmen könnte. Denn der bestimmten
Zuweisung an einzelne Diktatoren werden sich gewisse kurze und wenig charakte-
ristische Schreiben stets bis zu einem gewissen Grade entziehen. Indessen kommt es
ja nicht darauf an, den gesamten Inhalt des Codex restlos unter die verschiedenen
Diktatoren aufzuteilen. Die Hauptergebnisse, insbesondere die These, daß der Codex
Udalriei nicht aus Einzelstücken, sondern aus Briefbüchern zusammengestellt
wurde!, scheint mir völlig gesichert, und auch die ermittelte Persönlichkeit des Bam-
berger Diktators (= Adalbero A) ist mir um so glaubhafter, als ich hoffe, die Tätigkeit
dieses Mannes auf Grund eigener Studien noch durch neue, in das Gesamtbild aufs
beste passende Züge bereichern zu können.
Leipzig. P. Kirn.
Emil Seckel, Paläographie der juristischen Handschriften des 12. bis 15. und der
juristischen Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts (Sonderabdruck der Zeit-
schrift der Savignystiftung. Rom. Abt. Bd. 40 [1925], 16 S.).
Die von E. Genzmer aus dem Nachlaß von Seckel veröffentlichte kurze Paläo-
graphie, die für den Gebrauch in juristischen Seminarübungen bestimmt war, stellt
eine knappe Auswahl der wichtigsten Buchstabenformen, Abkürzungszeichen und
Abkürzungen der juristischen Handschriften und Drucke des 12. bis 16. Jahrhunderts
dar. DaB auf so engem Raume keine Vollständigkeit erzielt werden konnte, ist klar.
Trotzdem wird die praktische und übersichtliche Spezialpaläographie für den An-
fänger von Nutzen sein; der Fortgeschrittene wird vor allem die Zusammenstellung
der Siglen der Glossatoren begrüßen.
Leipzig. Manfred Stimming.
! Vgl. dazu auch Bernhard Schmeidler, Über Briefsammlungen des früheren Mittel-
alters in Deutschland und ihre kritische Verwertung. Vetenskaps-Societeten i. Lund, Ärsbok
1926. 2798. 8°,
Nachrichten und Notizen 115
Gerhard, Zur Geschichte der rheinischen Adelsfamilien. Zugleich Beiträge zur
Heimatkunde der Kreise Waldbröl und Sieg.
Der Titel verspricht mehr als er hält. Es ist eine äußerst fleißig zusammen-
getragene Materialsammlung, dje mir reichlich unkritisch erscheint. Die ver-
schiedensten Nachrichten hätten erst auf ihren quellenkritischen Wert. hin unter-
sucht werden müssen. Auch sind die einzelnen Geschlechter viel zu ungleich be-
handelt. Bei den Stammtafel-Skizzen hätten die Jahreszahlen noch mehr zur An-
wendung kommen müssen. Wenn auch das Buch trotz der vielen Anmerkungen
keinen hohen wissenschaftlichen Anspruch erheben kann, so wird es aber fraglos
im Siegerland für die Ausbreitung der Heimatkunde sehr gute Dienste tun und
in manchem wieder die Liebe zur Heimatscholle erwecken.
Neuruppin. Lampe.
Bettelorden und Weltgeistlichkeit an der Universität Paris. Texte
und Untersuchungen zum literarischen Armuts- und Exemtionsstreit des
13. Jahrhunderts (1255—1272) von Dr. Max Bierbaum. Münster i. W.,
Aschendorff, 1920. (Franziskanische Studien, Beiheft 2.) XVI, 406 S.
2 Handschriftentafeln.
Die zwischen den Bettelorden und den Pariser Professoren ausgefochtene Fehde
um das Armutsideal der neuen Orden und die Frage der Seelsorge, an der die be-
deutendsten Gelehrten des 13. Jahrhunderts, wie Thomas von Aquin, Bonaventura,
Pecham und Wilhelm von St. Amour teilnahmen, konnte von F. X. Seppelt mangels
ungedruckter Quellen in den bisher erschienenen zwei Bänden noch nicht restlos
bearbeitet werden. Verfasser veröffentlicht nunmehr den Traktat des Franziskaners
Bertrand von Bayonne und drei weniger umfangreiche Schriften des Gerhard vonAbbe-
ville und Nikolaus von Lisieux, die auf der Gegenseite der Minderbrüder stehen, in sorg-
fältiger, mancherlei Schwierigkeiten meisternder Ausgabe. Das Hauptergebnis der
sich anschließenden Untersuchungen ist die Feststellung, daß Bertrand (auch Strabo
genannt) unter den ersten die Rechte der Bettelorden gegen die Universität Paris
verteidigt hat. Er starb um die Wende des Jahres 1256 in Limoges. Sein Traktat
„Manus, que contra Omnipotentem tenditur“ ist wahrscheinlich die Frucht einer
mit Wilhelm von St. Amour im Oktober 1256 zu Anagni veranstalteten Disputation.
Er behandelt in 18 Kapiteln folgende drei Thesen: a) die Vollkommenheit des Standes
der völligen Armut ‚in proprio et communi", b) die Erlaubtheit des Bettels ohne
Handarbeit, c) die Berechtigung zur öffentlichen, allgemeinen Predigttätigkeit auf
Grund päpstlicher Vollmachten. Einzelheiten der breit ausgesponnenen, gründlichen
Untersuchungen hier anzuführen, ist nicht der Raum. K. Wenck hat in der Theolo-
gischen Literaturzeitung, Jg. 1921, S. 179—181 eine bemerkenswerte, ausführliche
Anzeige veröffentlicht.
Marburg a. d. L. W. Dersch.
Der Sentenzenkommentar Peters von Candia, des Pisaner Papstes Ale-
xanders V. Ein Beitrag zur Scheidung der Schulen in der Scholastik des
14. Jahrhunderts und zur Geschichte des Wegestreites von Franz Kard.
Ehrle. S.J. Münster i. W., Aschendorff, 1925. (Franziskanische Studien,
Beiheft 9.) XII, 363 S. 14 RM.
8°
116 Nachrichten und Notizen
` Das Vorwort dieser Arbeit ist Weihnachten 1921 geschrieben, aber der Druck
zog sich unter der Ungunst der Zeitverhältnisse bis 1923 hinaus. Erst 1925, als der
Verfasser sein 80. Lebensjahr vollendete, konnte das Buch ausgegeben werden, das
an ältere Studien des Verfassers in der Zeitschrift für katholische Theologie (1883)
und anderen Orten anknüpft. Neuere Arbeiten auf demselben Gebiete, namentlich
von G. Ritter und A. Birkenmayer konnten leider nicht mehr verwertet werden.
Peter von Candia ist der 1409 in Pisa gewählte Papst Alexander V., der noch nicht
ein Jahr dje Tiara trug. Die in seinem „Sentenzenkommentar“ überlieferten ‚„Schau-
disputationen‘‘ geben ein Bild von dem auf den Universitäten herrschenden Lehr-
betrieb und den mit größter Leidenschaft geführten Kämpfen zwischen den einzelnen
Schulen: den Thomisten, Skotisten und Nominalisten. Letzteren, insbesondere ihrer
Ausbreitung nach Ockhams Vorbild (via moderna) auf den Universitäten des 14.
und 15. Jahrhunderts widmet der Verfasser sehr ausgedehnte Untersuchungen, die
auf Grund eines außerordentlich umfangreichen, ungedruckten wie gedruckten Quel-
lenstoffes aufgebaut sind. Wien und Erfurt waren ausschließlich nominalistisch ge-
richtet. Heidelberg, ursprünglich nominalistisch, ließ erst 1452 die Realisten zu.
In einem Schreiben der Kurfürsten an die Universität Köln (1425) wird der Nominalis-
mus gepriesen gegenüber dem Realismus, der schädlich sei. Hundert Jahre später
hielten die Ingolstädter Realisten die Nominalisten geradezu für Ketzer. Es war
die Zeit der skotistisch-realistischen Reaktion (via antiqua) gegen Ockhams Nomi-
nalismus. Wenn auch die literarhistorische Seite in dem Buch überwiegt, so
darf es doch wegen seiner Bedeutung für die scholastische Lehrmethode hier nicht
übergangen werden. Eine neuerdings von den Professoren des Ignatiuskollegs in
Valkenburg herausgegebene Zeitschrift „Scholastik‘‘ (Freiburg, Herder) zeugt von
dem neu erwachten Interesse auf diesem Gebiete.
Marburg. W.Dersch.
Erich Klibansky, Die topographische Entwicklung der kurinainzischen Ämter
in Hessen. Marburger Studien zur älteren deutschen Geschichte. Herausge-
geben von E. Stengel. I. H. 1. Mit Taf. und 1 Karte. Marburg (Elwerth’sche
Verlagsbuchhandlung) 1925. M. 6,—.
Das Gebiet der historischen Geographie, das so lange von der Forschung stief-
mütterlich behandelt worden war, ist infolge der rührigen Arbeit der historischen
Kommissionen auf dem besten Wege, aus seiner Vernachlässigung befreit zu werden.
Neben den Rheinlanden und Hannover rüstet man sich auch in Hessen, unter der
Leitung von E. Stengel, einen geschichtlichen Atlas zu schaffen. Eine Vorarbeit des
kartographischen Werkes stellt das vorliegende Buch dar, das zugleich die von Stengel
begründete Sammlung der Marburger Studien zur älteren deutschen Geschichte
eröffnet. Kin kleiner Ausschnitt der Landeskunde der Provinz Hessen-Nassau ist
hier historisch und kartographisch behandelt und dargestellt, nämlich die topo-
graphische Entwicklung der vier kurmainzischen Ämter, die bis zum Untergange
des alten Reiches im Besitz des Erzstifts waren. Die der Mainzer Kirche wieder
verlorengegangenen Gebietsteile sind nicht berücksichtigt worden. Die Aufgabe
war, von der festen Grundlage der Karten des 16. und 17. Jahrhunderts aus die
Grenzen der Ämter Amöneburg, Neustadt, Fritzlar und Naumburg mit Hilfe der
schriftlichen Überlieferung bis in das 13. Jahrhundert, in die Zeit der Entstehung
der Gebietsherrschaften, zurückzuverfolgen und zu rekonstruieren. Dieser Aufgabe
Nachrichten und Notizen 117
hat sich der Verfasser mit gutem Erfolge unterzogen. Er hat nicht nur das weit-
schichtige gedruckte Material verwertet, sondern auch zehn Archive benutzt und
dabei in den Amöneburger Kellereiakten aus dem 14. Jahrhundert, die bisher un-
beachtet in Würzburg ruhten, einen glücklichen Fund gemacht. Von Interesse ist
es, zu erfahren, daß sich die heutigen Gemarkungsgrenzen fast durchweg mit den
alten Amtsgrenzen decken. Die gründliche Arbeit Klibanskys ist nicht nur ein solider
Baustein für den künftigen historischen Atlas von Hessen, sondern auch ein dankens-
werter Beitrag zur Territorialgeschichte des Erzstifts Mainz seit dem 13. Jahrhundert,
für die außer der Arbeit von Humpert über die territoriale Entwicklung von Kur-
mainz zwischen Main und Neckar bisher noch wenig getan ist.
Leipzig. Manfred Stimming.
Hans v. Hentig, Machiavelli, Studien zur Psychologie des Staatsstreichs und
der Staatsgründung. Heidelberg (Carl Winkler) 1924. 62 S. 8°.
-Es ist äußerst glücklich, daß Machiavellis Lehren auch einmal vom Standpunkt
des Kriminal-Psychologen aus untersucht worden sind. Durch die Jahıhunderte
hindurch sind sie angegriffen und meist verurteilt worden. Hentig unterscheidet die
Bürgerpflicht von der Führeraufgabe. Er entwickelt die Lehren des Renaissance-
menschen Machiavelli aus seinem Leben und seiner Zeit heraus. Als klar denkender
Kopf spricht Machiavelli aus, was die Menschen tun sollen, um einen guten Staat zu
errichten und zu erhalten. Er gibt aber keine Systeme, sondern zieht nur Schlüsse
aus seinen geschichtlichen Stellungen. Er schreibt auch nicht für angestammte Ge-
schlechter, sondern es gilt ‚‚aus dem Chaos wieder einen Staat zu schaffen, der Krimi-
nalpolitik zu treiben vermag, weil er Macht darstellt und Recht durchzusetzen ver-
mag“. Es kommt nicht auf das kleine Unrecht an, das der starke Mann tut, sondern
auf das große Gute, das dadurch bewirkt wird, „nur wer Revolutionär ist, um zu zer-
stören, nicht wer-es ist um aufzubauen, verdient Tadel‘. Die Macher der Revolution
sind meist die Großen und nicht diejenigen, die etwas erwerben wollen. Die Menge ist
nicht undankbar, es muß nur ihr Negativismus überwunden werden, d. h. sie müssen
zur Arbeit mit herangezogen werden. ‚Nur eigene Erfahrung hilft der Masse.“
Machiavelli ist nicht unmoralisch, spricht aber dem Führer die Aufgabe zu, auf jede
Weise das ruhige staatliche Zusammenleben der Bürger zu ermöglichen selbst mit
Mitteln, die für den einzelnen Bürger unmoralisch wären. Da sich H. nicht nur auf
den „Fürsten“ beschränkt, sondern alle Äußerungen Machiavellis heranzieht, bietet
er einen ganz vorzüglichen Beitrag zu seiner Staatsanschauung.
Neuruppin. Lampe.
Gutenberg-Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens des Guten-
berg-Museums in Mainz 1925. Herausgegeben von A. Ruppel. Verlag
der Gutenberg-Gesellschaft in Mainz. Lexikonformat. 4488. Mit vielen
- Proben und Bildbeigaben.
Zur Mitarbeit an der typographisch glänzend ausgestatteten Festschrift haben
sich Freunde des Gutenberg-Museums zu Mainz aus allen Kulturländern vereinigt.
Die Deutschen sind naturgemäß am stärksten vertreten (36 Beiträge). An Vertretern
des Auslands zählt man 8 aus England, je 4 aus den Vereinigten Staaten und Jtalien,
je 3 aus Deutsch-Österreich und Ungarn, je 2 aus Holland, Spanien, Schweden,
Dänemark und Rußland, je 1 aus Norwegen, der Schweiz, Brasilien, Mexiko, der
118 Nachrichten und Notizen
Tschechoslowakei, Monaco, Frankreich und Belgien. Die Mehrzahl der Arbeiten
ist deutsch geschrieben, einige in fremden Sprachen. Nach dem wissenschaftlichen
Wert sind nicht alle gleich. Neben hochwertigen Fachleistungen stehen Beiträge,
die nur als Gelegenheitsarbeiten fast feuilletonistischen Charakters angesprochen
werden können. Als behandelte Gebiete sind u. a. zu nennen: Gutenberg, Inkunabeln-
kunde, Entwicklung des Druckwesens, Bibliophilie, Buchwirtschaftliches, Buchtech-
nik. Auf Einzelheiten näher einzugehen, verbietet sich mit Rücksicht auf den zur
Verfügung stehenden Raum. Für den Historiker dürfte am interessantesten der Bei-
trag von Ruppel sein, der die Frage aufwirft, in welchem Jahr das 500 jährige Jubi-
läum der Erfindung Gutenbergs gefeiert werden solle. Das Ergebnis der neuesten
Forschung ist nämlich, daß sichere Beweise dafür, daß die Erfindung genau im Jahre
1440 erfolgt sei, nicht beigebracht werden können. Gleichwohl tritt Ruppel aus
Rücksichten der 'lradition dafür ein, die 500-Jahrfeier doch 1940 zu veranstalten.
Sehr beachtlich ist seine Anregung, rechtzeitig auch von wissenschaftlicher Seite an
die Vorbereitung einer würdigen Ehrung des (iedenktages heranzutreten. Er macht
eine Reihe von Aufgaben namhaft, die bis dahin gelöst werden sollten (u. a. lokale
Druckergeschichten, Bibliographie deı Druckkunst). Allgemeines Interesse verdient
auch der Beitrag von Fr. Bonaventura Kruitwagen O. F.M. Woerden (Holland)
über „die Ansprüche Hollands auf die Erfindung der Buchdruckerkunst‘, der zu-
gleich ein schönes Beispiel gesunder kritisch-historischer Methode ist. Iın allgemeinen
wird vorwiegend der Bibliothekar und der. Buchgewerbler an dem gesamten Inhalt
der Festschrift interessiert sein, darin aber auch mancherlei Anregungen finden
können.
Leipzig. G. Mentz.
Karl Schellhass, Gegenreformation im Bistum Konstanz im Pontifikat Gregors
XII. (1572—1585). Personalunion von Petershausen und St. Georgen zu
Stein a. Rh. Die Absetzung der Äbte Christoph Funck und Martin Gyger.
Der Konstanzische Statthalter Stephan Wolgmhuett. Karlsruhe (G. Brauns
Verlag) 1925. XIX und 3595.
In Verfolg seiner durch die Bearbeitung der Nuntiaturberichte angeregten
Studien über die Geschichte der Gregenreformation in Süd- und Westdeutschland
gibt der Verfasser uns einen wertvollen Einblick in die Verhältnisse im Bistum
Konstanz zur Zeit Gregors XIII. Die ersten fünf Kapitel sind schon im Jahrgang
1917 und 1918 der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins gedruckt worden,
die Verlagsbuchhandlung hat sich abeı dankenswerter Weise entschlossen, sie auch
gesondert erscheinen zu lassen und dureh ein 6. hier zuerst erscheinendes abschließen-
des Kapitel zu ergänzen. Im Mittelpunkte des Ganzen steht das Schicksal der Äbte
Funck von Petershausen und Gyger von St. Georgen zu Stein a. Rh., die beide durch
ihren Lebenswandel bei dem Nuntius Ninguarda Anstoß erregt hatten und durch
den Widerstand, den sie der Reform entgegensetzten, ihre eigene Absetzung bewirk-
ten. Mancherlei andere Gegensätze teils persönlicher, teils sachlicher Art, die Lehns-
ansprüche des Bistums Bamberg auf das Kloster Stein. das Streben Zürichs nach
Erweiterung seines Besitzes und sein Gegensatz zu den Habsburgern spielen hinein.
Die Vereinigung der beiden Klöster unter dem Abte Oechsli, für die vor allem der
Konstanzische Statthalter Wolgmhuett wirkt, ist das schließliche Ergebnis. Der Ver-
fasser verfolgt diese Vorgänge mit gewohnter Akribie bis ins äußerste Detail. Man
Nachrichten und Notizen 119
wird vielleicht zweifeln können, ob sie eine so ausführliche Darstellung verdienen.
Findet man sich aber damit ab, so wird man die Genauigkeit, mit der allen Wand-
lungen nachgegangen wird, und die Zuverlässigkeit der Forschung, die auch nie
einen Zweifel darüber läßt, wo der Boden des sicher Bezeugten verlassen wird, be-
wundern. Man liest das Buch, ohne daß das Interesse an dem Schicksal der beteiligten _
Persönlichkeiten erlahmt. Für das aus finanziellen Gründen mangelnde Register
hat der Verfasser in eigenartiger Weise durch ein sehr genaues Inhaltsverzeichnis,
das alle Namen nennt, Ersatz geschaffen.
Jena. G. Mentz.
Victor Loewe, Ein Diplomat und Gelehrter Ezechiel Spanheim (1629—1710).
Mit Anhang: Aus dem Briefwechsel zwischen Spanheim und Leibniz. (Histori-
sche Studien Heft 160.) Berlin (Emil Ebering) 1924, XI und 204 S.
Max Hein, Johann von Hoverbeck. Ein Diplomatenleben aus der Zeit des Großen
Kurfürsten. Königsberg i. Pr. (Bruno Meyer & Co.) 1925. 261 S.
Die große Einsamkeit, in der einst der Große Kurfürst in der Erinnerung der
Menschen über allen seinen Zeitgenossen schwebte, die zuerst durch Erdmanns-
dörfiers Waldeck ein wenig gemildert wurde, hat in den letzten Jahrzehnten einige
weitere Abschwächungen erfahren. Von Salpius hat im Jahre 1877 seinen Paul von
Fuchs geliefert. Auch Otto von Schwerin und Franz von Meinders haben Biographen
gefunden. Die letzten beiden Jahre haben uns zwei weitere Monographien über diplo-
matische Helfer des Kurfürsten gebracht: Victor Loewe hat Ezechiel Spanheim,
Max Hein Johann von Hoverbeck eine eingehendere Untersuchung gewidmet.
Ezechiel Spanheim ist vor allem bekannt als Verfasser der ausgezeichneten
„Relation de la cour de France“, der so überaus wertvollen Schilderung des Hofes
Ludwigs XIV. Als Quelle für sein Leben kommen außerdem seine diplomatischen
Berichte in Betracht, von denen wenigstens die nach Berlin gerichteten vollständig
erhalten sind, die aus seiner pfälzischen Zeit allerdings nur lückenhaft. Vorhanden
sind ferner große Teile seines Briefwechsels mit den namhaftesten Gelehrten und ver-
schiedenen Fürstlichkeiten seiner Zeit, wenn auch sein privater Nachlaß leider ver-
schollen ist. Loewe versteht es, auf Grund dieses Materiales ein recht fesselndes Bild
vom Leben Spanheins zu entwerfen. Wir folgen diesem durch seine Tätigkeit in kur-
pfälzischen Diensten, bis er zum geachteten Diplomaten des brandenburgischen
Staates wird. Nebenher geht seine wissenschaftliche Arbeit und sein freundschaft-
licher Verkehr, der ihn in Paris, wie in Berlin, wie in London zum Mittelpunkte eines
reichen geistigen Lebens macht. Als Gesandter erfüllt er seine Pflicht, ohne grade
Gelegenheit und Fähigkeit zu entscheidenden politischen Aktionen zu haben. Er
erfreut sich eines großen Ansehens in der ganzen Welt. Die Zahl seiner Freunde ist
groß, die seiner Feinde gering. Ein Teil seines Briefwechsels mit Leibniz und die
Instruktion, die er bei seiner zweiten Sendung nach Paris im Jahre 1697 erhielt,
werden im Anhang abgedruckt.
Die Aufgabe, die Hein sich gestellt hat, war entschieden weniger dankbar.
War Spanheim zwar als Diplomat von keiner selbständigen Bedeutung, aber eine
vielseitig gebildete Persönlichkeit, die mannigfaltige Interessen erregt, so beschränkte
sich die Tätigkeit von Johann von Hoverbeck so gut wie ausschließlich auf das Gebiet
der Diplomatie. Daneben finden wir ihn nur noch mit seinen eignen Vermögensan-
120 Nachrichten und Notizen
gelegenheiten beschäftigt, so daß der Verfasser nur seinem Güterbesitz ein besonderes
Kapitel widmen kann. Dafür war nun allerdings Hoverbeck eine Autorität in allen
polnischen Angelegenheiten und kann unbedingt als der Hauptratgeber des Großen
Kurfürsten in allen Dingen, die sich hierauf bezogen, bezeichnet werden. Das Buch
Heins wird daher auch zu einer Darstellung der brandenburgisch-polnischen Be-
ziehungen von 1632—1682. Er verfolgt sie mit etwas ermüdender Gründlichkeit,
stützt sich dabei natürlich in erster Linie auf die „Urkunden und Aktenstücke‘‘ und
auf die „Protokolle und Relationen des brandenburgischen Geheimen Rates“, war
daneben aber in der Lage, die Auszüge Arnheims aus dem Stockholmer Reichsarchive
und besonders für die persönlichen Verhältnisse Hoverbecks Archivalien aus Berlin
und Königsberg zu benutzen. Jeder, der die Politik des Großen Kurfürsten Polen
gegenüber studieren will, wird an Hein einen sicheren Führer besitzen, denn auch die
Literatur ist mit großer Vollständigkeit herangezogen. Derjenige, dem es darauf
ankommt, ein Urteil darüber zu gewinnen, wie stark der Kurfürst durch einzelne
seiner Räte beeinflußt wurde, wie groß speziell der Anteil Hoverbecks an den MaB-
regeln der brandenburgischen Regierung war u. dgl., wird sich allerdings die Antwort
auf solche Fragen etwas mühsam aus den Heinschen Darlegungen herausarbeiten
müssen. Im ganzen gewinnt man bei der Lektüre den Eindruck, daB der Kurfürst
sich stets die Selbständigkeit der Entschließung wahrte, daß er wohl zuweilen den
Ratschlägen Hoverbecks folgte, daß er unter Umständen aber auch andere Wege ging,
als dieser für richtig hielt. Es wäre aber erwünscht gewesen, wenn der Verfasser seine
eigenen Eindrücke in dieser Beziehung am Schlusse zusammengefaßt hätte und
wenn er hier auch abschließend sein Urteil über die diplomatische und politische
Bedeutung Hoverbecks ausgesprochen hätte. Die wenigen Sätze, die er S. 226
bringt, genügen dafür doch nicht.
Jena. G. Mentz.
Robert Royal Russel, Economic aspets of southern sectionalism 1840—1861. Uni-
versity of Illinois studies in the social sciences. Vol. XI, 1—2. Urbana 1923.
Robert Russel untersucht in dieser auf sorgfältigen Quellenstudien beruhenden
Schrift die wirtschaftlichen Ursachen, die außer der Sklavereifrage, die natürlich
von überragender Bedeutung war, den Konflikt zwischen dem Norden und dem
Süden der Union in der Zeit von 1840 bis 1861 verschärften. Verfasser schildert,
wie weite Kreise des Südens — im einzelnen gab es viele Abweichungen — der
Auffassung huldigten, daß der Süden durch die Handelspolitik des Bundes vom
Norden ausgebeutet werde. Daher denn die Bestrebungen, sich wirtschaftlich vom
Norden unabhängig zu machen. Als dazu geeignete Mittel betrachtete man die
Fürderung der Hafenstädte des Südens durch den Bau von Bahnen und die
Einrichtung direkter Schiffahrtslinien nach Europa, und namentlich die In-
dustrialisierung des Südens. Später kam man mehr und mehr zu der Überzeugung,
daß der Süden nur bei voller politischer Unabhängigkeit sich frei zu entwickeln
imstande sein würde, eine Auffassung, die freilich im Süden selbst auf vielfachen
Widerspruch stieß. Die lehrreiche Abhandlung zeigt, in wie schweren Selbst-
täuschungen die Männer befangen waren, die die Sezession der Südstaaten
durchgesetzt haben.
Paul Darmstädter.
Nachrichten und Notizen 121
Die Handelskammer Breslau 1849—1924. Festschrift der Industrie- und Han-
delskammer Breslau 1924. Kommissionsverlag von Th. Schatzky A.G.
(Sach- und Personenregister). 368 S. 4°.
Der erste Beitrag aus der Feder des ersten Syndikus der Kantine Dr. Hermann
Freymark gibt auf 218 Seiten einen Abriß der Geschichte der Kammer in der üb-
lichen Form. Es folgen zwei Beiträge, die in allgemeinerer und speziellerer Form
die wirtschaftlichen Verhältnisse, in deren Rahmen sich die Arbeit der Kammer
abzuspielen hat, behandeln: „Die deutsche Wirtschaft nach dem Kriege“ von
Reichsminister a. D. Dr. ing. E.h. Georg Gothein (S. 219—246) und „Schlesien
im Rahmen der wirtschaftsgeographischen Lage Deutschlands“ von Geheimrat
Prof. Dr. Wilhelm Volz (S. 247—323). Nach dem Wirtschaftspolitiker und dem
Geographen nimmt als vierter noch ein Historiker das Wort. Der Direktor des
Stadtarchivs Prof. Dr. jur. h. c. Dr. phil. Heinrich Wendt schildert „Die kaufmän-
nische Handelsvertretung in Breslau vor Begründung der Handelskammer“ (S. 325
bis 349). Er stützt sich dabei zum Teil auf das hinterlassene Werk eines 1918 ge-
fallenen jungen Forschers Dr. Otto Scholz, der die Geschichte der Korporation
der Kaufmannschaft zu Breslau von 1339—1810 zu schreiben unternommen hatte.
Für den Historiker ist naturgemäß dieser letzte Beitrag der interessanteste. Das
„Statut für die Cumpanei der Kaufleute“ vom 5. Februar 1339, das der Darstellung
der ältesten Verhältnisse in der Hauptsache zugrunde liest, war schon im Band 22
der Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Altertum Schlesiens (S. 277ff.) von
H. Markgraf veröffentlicht. Im weiteren Verlauf wird insbesondere das Privileg
Kaiser Josephs I. von 1708 interpretiert. Den Abschluß bildet die Schilderung der
preußischen Zeit von 1741 bis 1824. gn.
Zeitschriftenschau.
Aus der skandinavischen Zeitschriftenliteratur 1925.
Mehr als zulässig ist bisher von deutscher Seite die Zusammenarbeit mit der
skandinavischen Geschichtswissenschaft vernachlässigt worden, und doch hat gerade
sie bei ihrem hohen Stande und den zahlreichen Fäden, die unsere Geschichte vor
allem mit der Schwedens und Dänemarks verbinden, uns viel zu bieten. Um diesem
Mangel wenigstens ein klein wenig abzuhelfen, soll an dieser Stelle versucht werden,
fortan in größeren Zeitabschnitten über die wichtigsten periodischen Veröffent-
liehungen des Nordens kurz zu berichten.
Jedes der nordischen Länder besitzt eine Historisk Förening, die eine Historisk
Tidskrift herausgibt. Sie sollen im Folgenden der Unterscheidung halber als Svensk
(schwedische), Dansk (dänische), Norsk (norwegische) und Finsk (Finnische) Historisk
Tidskrift bezeichnet werden.
DieSvensk Historisk Tidskrift gleicht in ihrer Einteilung der Historischen
Vierteljahrschrift. Neben Aufsätzen, in denen Ergebnisse selbständiger Forschungen
zur Darstellung gebracht werden, enthalten die Vierteljahrshefte „‚Verstreute Mit-
tellungen und Aktenstücke“, „Übersichten und Kritiken“, darunter eine Zeit-
schriftenschau, sowie eine ausgezeichnete von Kr. Setterwall bearbeitete Biblio-
graphie.
Von den Aufsätzen des Jahrganges 1925 verdient besonders Lars Sjödins scharf-
sinnige Untersuchung über den Bischof Thomas hervorgehoben zu werden, dessen
122 Nachrichten und Notizen
poetische Werke, vor allem das bekannte Lied auf die Freiheit, als die älteste litera-
rische Urkunde schwedischen Nationalgefühls gefeiert werden. Nachdem Sjödin
einleitend in vielleicht etwas einseitiger Weise den Freiheitskampf Engelbrecht
Engelbrechtssons als einen Ausfluß hussitischen Geistes hingestellt hat, weist er
den Hauptliedern des Bischofs Thomas ihren Platz in dessen Kampfe gegen den
Thronforderer und Führer der nationalen Partei, Karl Knutsson, an. Sie sind also
nicht Freiheitslieder schlechthin, sondern haben zum mindesten einen stark partei-
politischen Beigeschmack. Lars Tingsten greift anknüpfend an J. Feuks „C. A.
Löwenhjelms Lefvernesbeskrivning“ eine Äußerung C. Löwenhjelms auf, des schwedi-
schen Gesandten bei Alexander I., wonach die Niederlage Vandammes bei Kulm
durch einen reinen Zufall, einer Unpäßlichkeit Napoleons, zu erklären sei. Tingsten
verwirft diese Deutung und findet die Ursache statt dessen in einer Reihe für den
Kaiser besonders ungünstiger taktischer Umstände.
Aus den „Verstreuten Mitteilungen“ sei ein Beitrag von Ake Holmbäck erwähnt,
der die im schwedischen Stadtrechte Magnus Erikssons vorkommende Vorschrift,
wonach in den schwedischen Städten die Hälfte des Rates immer von Deutschen be-
setzt sein sollte, auf eine entsprechende Bestimmung der Stadt Söderköping zurück-
führt. Yngve Lorents teilt einige Briefe Wilhelms II. an Alexander III. aus den
Jahren 1884/85 nach der russischen Zeitschrift Krasnyj Archiv (Rotes Archiv) mit.
Helge Granfelt und M. Hein berichten über neuere Bismarckliteratur. Gottfrid
Carlsson, der neuernannte Lunder Professor, wendet sich eingehend gegen die An-
griffe, die wegen seiner Behauptung Gustaf Wasa sei anfänglich als Vorkämpfer der
Stures aufgetreten, gegen ihn gerichtet worden sind.
Welche Rolle die schleswig-holsteinische Frage in den letzten hundert Jahren für
Dänemark gespielt hat, zeigt allein schon die Fülle der mit ihr sich beschäftigenden
Literatur. Von dem Inhalte der vorliegenden Hefte der Dansk Historisk Tidskrift
(9. Raekke 2. Binds 3. Hefte — 4. Binds 2. Hefte) steht fast die Hälfte zu ihr in
irgendeiner Beziehung. So untersucht z. B. H. Hjeholt die schleswigsche Ständever-
sammlung von 1860, A. Tuxen behandelt drei militärische Führer aus den 1848er
Kämpfen: Tscherning, Hedemann und Laessoe, der 1921 verstorbene P. Lauridsen
schleswigsche Dänenführer aus den Oer Jahren.
Stärker vertreten ist auch die Zeit des Absolutismus. K. C. Rockstrohs Aufsatz
über die Güterpolitik Friedrichs IV. beleuchtet die von der dänischen Forschung
bisher wenig beachteten königlichen Bemühungen, eine Neuordnung der Domänen-
verwaltung durchzuführen, Versuche, die stark an die ungefähr gleichzeitigen preu-
Bischen Einrichtungen erinnern. Allerdings kam es in Dänemark zu keiner so straffen
Verwaltungsordnung wie im Hohenzollernstaate.
Die zahlreichen kleineren Beiträge sind mehr für einen rein dänisch interessierten
Leserkreis berechnet. Wertvoller ist dagegen ein ausführlicher Bericht über die
Jüngsten skandinavischen Vatikanforschungen von Arup. Von den Nachrufen seien
außer denen für P. Lauridsen und Hans Olrik vor allem der für den schon 1921 ver-
schiedenen Troels-Lund erwähnt, dessen Hauptwerk „Dagligt Liv i Norden i det 16.
Aarhundrede‘* (Teile davon auch deutsch „Das tägliche Leben in Skandinavien
während des 16. Jahrhunderts“) zu den am weitesten verbreiteten Geschichts-
büchern seines Vaterlandes gehört, und das den Anlaß zu einer Fehde mit D. Schäfer
über den Begriff Kulturgeschichte gegeben hat. (Die Literaturhefte sind von
A. Krarup, dem Herausgeber der Dansk Ilistorisk Bibliografi, bearbeitet.)
Nachrichten und Notizen 123
Am wenigsten bekannt in Deutschland ist dieNorsk Historisk Tidskrift,und
doch ist gerade ihr Gebrauch für den der nordischen Sprache Unkundigen am leich-
testen, da den meisten Aufsätzen eine kurze englische Inhaltsangabe beigefügt ist.
Die große Zeit der norwegischen Geschichte ist die der Wikingerzüge und des
frühen Mittelalters. Dann folgte die Union mit Schweden unter den Folkungern und
schließlich die „ö00 jährige Nacht“, die Vereinigung mit Dänemark, die 1815 von einer
neuen Personalunion mit Schweden und erst 1905 von der vollen Freiheit abgelöst
wurde. Die Gebiete, mit denen die norwegischen Historiker sich vorzugsweise be-
schäftigen, sind infolgedessen die „Sagazeit‘‘ und die Fragen, die sich an die Ent-
stehung und Auflösung der letzten schwedisch-norwegischen Union knüpfen.
Das vorliegende Heft (1925, 4) ist fast ausschließlich der Sagazeit gewidmet.
G. Schütte und A. Jensen untersuchen den Zusammenhang der deutschen und
dänischen Fassungen der Hildesage, E. Bull die Abhängigkeitsverhältnisse zwischen
Magnus Lagaböters Landesgesetz und den älteren Gesetzen des östlichen Norwegen.
J. Schreiner beleuchtet kritisch die reiche Überlieferung über Norwegens National-
heiligen, König Olav. Die verschiedene Einstellung der einzelnen Landschaften zu
ihm und zum Christentum erklärt er in überzeugender Weise aus ihrer ungleichen,
wirtschaftlichen Gestaltung.
Besonders interessant ist ein kleiner Aufsatz von Poul Nörlind, „Kirkegaarden
paa Herjolfsnaes‘‘ (Der Kirchhof auf H.). Der Verfasser verteidigt seine schon früher
vertretene Ansicht von einer starken Klimaverschlechterung in Grönland um das
Ende des Mittelalters und den angeblich dadurch verursachten Untergang der nor-
wezischen Wikingeransiedlung gegen keinen geringeren als Fr. Nansen. Nansen
leugnet größere Klimaschwankungen und erklärt das Verschwinden der grönländi-
schen Norweger einfach durch Vermischung mit Eskimos. Dem widersprechen aber
die Sagen der Eskimos, die deutlich von einer gewaltsamen Ausrottung der Norweger
erzählen, sowie das Fehlen von Funden, die auf eine Kulturmischung schließen
ließen. Dagegen wird die Auffassung Nörlinds durch die Forschungen von Prof.
Pettersson gestützt, der auf Grund kosmischer Vorgänge eine Klimaverschlechterung
errechnet hat, deren Tiefpunkt um 1433 liegt, und der versucht, auch das in der
Hansegeschichte oft erörterte Verschwinden des Herings an der Küste von Schonen
um dieselbe Zeit mit der grönländischen Klimakatastrophe in Verbindung zu bringen.
Es fragt sich indessen, ob nicht die Entdeckung blonder Eskimos durch Knud Ras-
mussen im äußersten Nordamerika zum mindesten zu einer vermittelnden Lösung der
Streitfrage führt. Es scheint, als ob wenigstens ein Teil der norwegischen Siedler —
vielleicht durch die Klimaveränderung gezwungen — die Kolonie auf Herjolfsnaes
verlassen hat, um das alte Vinland wieder aufzusuchen, dabei zu den Eskimos des
amerikanischen Nordens gekommen ist und sich mit ihnen vermischt hat, während
den zurückgebliebenen Rest das aus den grönländischen Sagen bekannte Schicksal
BEIN. Greifswald. Johannes Paul.
Neneste Zeit 1871—1918.1 Die Beschäftigung mit der Bismarckzeit von
1871—1890 ist in dem zu behandelnden Jahre wesentlich von den großen Problemen
! Die vorliegende Zeitschriftenschau ist durch Wechsel des Bearbeiters verzögert worden.
Sie beschränkt sich auf die Literatur des Jahres 1925, umm zunächst wieder eine geschlossene
Grundlage herzustellen, von der aus eine beschleunigte Fortführung der Berichterstattung
angestrebt werden wird.
124 Nachrichten uud Notizen
der Außenpolitik beherrscht worden, deren Bearbeitung an die Aktenpublikation
des Auswärtigen Amtes anschließt.
Felix Rachfahl? hat kurz vor seinem vorzeitigen Tode im Weltwirtschaftlichen
Archiv gegen die Kritik von Rothfels, Otto Becker, Gerhard Ritter und Trützschler
von Falkenstein die Auffassungen seines großen Buches über: „Deutschland und die
Weltpolitik“ zu verteidigen gesucht. Er hielt fest an der These, daß 1875, 1876,
1878, 1879 und 1889 englische Bündnisfühler und -anträge Bismarcks vorgelegen
haben, die aus dem prinzipiellen Streben entsprungen seien, von der Tradition der
deutsch-russischen Freundschaft zu einer Bündniskombination England—-Deutsch-
land—Österreich hinüberzuwechseln. In engem Zusammenhange damit sah er in
der Stellungnahme Bismarcks von 1876 bereits den Entschluß zur Option für Öster-
reich, deren Linie er über den Zweibund von 1879 zur Politik des Krisenjahres 1887
fortführte. Die Bedeutung des Rückversicherungsvertrages beurteilt er im höchsten
Grade skeptisch. Stark unter dem Einfluß der Eckardsteinschen Erinnerungen
stehend, suchte er die Einwände seiner Gegner durch den Vorwurf zu radikaler Kritik
der Quellen zu entkräften. — Die Entgegnung von Hans Rothfels („Zum Problem
der deutsch-englischen Bündnispolitik in der Epoche Bismarcks“) ist mit Rücksicht
auf das jähe Hinscheiden Rachfahls nur als Privatdruck erschienen. Er geht über
die Erörterung der Einzeldifferenzen zu einer Skizze des Gesamtcharakters der
Bismarckschen Außenpolitik in unserer Epoche über. Gegen Bedenken, die Rachfahl
den Schlußausführungen des Rothfelsschen Buches über: „Bismarcks englische
Bündnispolitik‘“ entgegengestellt hatte, erweiterte Rothfels seine dort gegebenen
Ausführungen über die Verwurzelung der Bismarckschen Bündnispolitik in den
konstanten geographischen Gegebenheiten der europäischen Staaten und setzte
die Baechtholdschen Gedankengänge, die ihn angeregt hatten, mit Rankeschen
Ideen in Verbindung. |
Eine eingehendere Diskussion hat sich an das Erscheinen der von Platzhoff
und Rheindorf herausgegebenen amtlichen Publikation über: „Bismarck und die
nordschleswigsche Frage 1864—1879“ geknüpft; Platzhofi? hatte im Archiv für
Politik und Geschichte bereits darauf hingewiesen, daß die in der historischen Ein-
leitung der Ausgabe unterlassene Auswertung der dänischen Publikation von Aage
Friis einer späteren Arbeit vorbehalten sein solle. In der Kritik seiner Arbeit (Vol-
quart Pauls: Historische Zeitschrift Bd. 33, S. 94ff., Karl Alsnor: Zeitschrift der
Gesellschaft für schleswig-holsteinsche Geschichte Bd. 55 (1926) S. 531ff., Johann
Paul: Deutsche literarische Zeitung 1926, Spalte 1355ft.) ist diese Unterlassung
trotzdem zum (regenstand scharfer Angriffe gemacht und vor allem die Einleitung
Platzhoffs als ungenügend bemängelt worden. Außer der Nichtberücksichtigung
der dänischen Literatur wurde auch die Beschränkung der deutschen Publikativn
auf das Material des Auswärtigen Amtes gerügt und Ergänzung durch die Akten
anderer beteiligter Behörden, Ministerium des Innern, des Oberpräsidiums von
Schleswig-Helstein und des Generalstabes gefordert. Die weitere Beanstandung,
daß Platzhoff dem dänischen Standpunkt nicht genügend gerecht geworden sei,
wird in ihrer Bedentung doch dadurch eingeschränkt, daB insbesondere Alsnor in
seiner eingehenden Untersuchung der deutsch-dänischen Verhandlungen von 1867/68
1 Rachfahl, F., Zur auswärtigen Politik Bismarcks. Weltwirtsch. Arch. XXI, 76fl.
2 Platzhoff, W., Die deutsche Aktenpublikation über den Artikel V des Prager Friedens.
APG. IV, 1925, Doff.
Nachrichten und Notizen 125
(Erörterung der Garantiefrage) im wesentlichen mit dem Standpunkte Platzhoffs
übereinstimmt, daß das Scheitern des Bismarckschen Ausgleichsstrebens durch die
zähe festgehaltene Ausdehnung der dänischen Ansprüche veranlaßt sei. Platzhoff
hat in erster Linie die Grundlinien seiner Auffassung im Archfv für Politik und Ge-
schichte! verteidigt. Er hielt daran fest, daB der Mißerfolg der Ausgleichsbemühungen
trotz ehrlichen Willens Bismarcks durch Dänemark veranlaßt sei, kam aber seinen
Kritikern darin entgegen, daß eine Lösung des Problems unter den besonderen zeit-
historischen Bedingungen jener Epoche nicht erreichbar gewesen sei. Eine ausführ-
lichere Publikation des deutschen amtlichen Materials ist nach der Angabe Alsnors
zu erwarten.
Hajo Holborn: „Deutschland und die Türkei 1373—1890°% beleuchtet
auf Grund der Radowitz-Papiere und unbekannten Aktenmaterials aus dem Archiv
des Auswärtigen Amtes die Bismarcksche Behandlung der Beziehungen zur Türkei
als Teilstück seiner (resamtpolitik. An der wechselnden Stellung, die Bismarck
189) — 1882 zur Frage der Entsendung deutscher Instruktionsoffiziere in die
Türkei eingenommen hat, weiter an dem Verhalten Bismarcks zur ägyptischen
Frage in den Jahren 1882/83 wird eindrucksvoll gezeigt, mit welcher Strenge er seine
Haltung von der Entwicklung der deutschen Beziehungen zu England und Rußland
abhängig machte.
Eduard von Wertheimer hat im Archiv für Politik und Geschichte® die
durch Szceps bekannte Tatsache der französischen Sympathien des österreichischen
Thronfolgers auf Grund ungedruckten deutschen Aktenmaterials weiterbeleuchtet.
Der Aufsatz ist wertvoll durch den Nachweis, mit welcher Sorgsamkeit Bismarck
seit 1883 die Gefahren ins Auge faßte, die jene Neigungen des Erzherzogs für die
Zukunft des Zweibundes in sich bargen. Wertheimers Versuch, die Bedeutung dieser
Einstellung des 'Thronfolgers abzuschwächen, erscheint nicht recht überzeugend.
Dreikaiserbündnis und Orientfrage behandelt William A. Gauld in der English
Historical Revie:o*. — In der American Historical Review behandelt George H. Rupp’
besonnen und kritisch die Widersprüche der russischen und österreichischen Über-
lieferung über die Reichsstadter Vereinbarung. — Wertvoll durch ruhiges Urteil,
umfassende Quellenbenutzung. Erschließung neuen Aktenmaterials aus dem Haus-
Hof- und Staatsarchiv Wien und gleichmäßige Berücksichtigung aller beteiligten
europäischen Staaten ist in der gleichen Zeitschrift der Aufsatz von William L.
Langer® über die französische Okkupation von Tunis und die Stellungnahme der
europäischen Mächte zu ihr.
An die wertvolle Erweiterung unseres Wissens durch Holborns Veröffentlichung
aus dem Radowitz-Nachlasse knüpfen zwei eingehendere Besprechungen von
H. O. Meisner und Rothfels’ an. Meisner hebt vornehmlich die einzelnen Sach-
1 Platzhoff, W.: Die deutsche und die dänische Aktenpublikatiun über Artikel V des
Prager Friedens. APG. V, 1925, 661ff.
: Holborn, H.: Deutschland und die Türkei 1878—1890. APG. V, 1925, 8. 111ff.
3 v, Wertheimer, E.: Kronprinz Erzherzog Rudolph und Fürst Bismarck. Nach unge-
druckten Akten. APG. IV, 1925, 349ff.
* Gauld, W. A.: E H R. XL 207ff.
® Rupp, G. H.: The Reichstadt Agreement. AHR. XXX S. 503ff.
® Langer, W. L.: The European Powers and the French Occupation of Tunis. Ebda.
XXXI, 55fl., 251ff.
7 Meisner, H. O.: Die Erinnerungen des Botschafters von Radowitz. Preuß. Jbb. CCI,
List. — Rothfels, H.: Die Erinnerungen des Botschafters von Radowitz. APG IV, 359ff.
126 Nachrichten und Notizen
erweiterungen unserer Kenntnis hervor. Rothfels erörtert in Anknüpfung an die
Radowitz-Memoiren das Problem der Bismarckschen Frziehung zur politischen
Nachfolge, indem er scharf die Bedeutung der diplomatischen Mitarbeiter Bismarcks
hervorhebt und den Nachweis führt, daß ihr Verhältnis zu dem Kanzler durchaus
nicht einfach mit dem Diktum vom Einschwenken der Unteroffiziere zu umschreiben
ist, vielmehr in weitem Maße ein Verhältnis freiwillig bewundernder Gefolgschaft
und echter Gemeinschaftsarbeit gewesen ist. Ohne das Geheinnis des Genius ver-
erben zu können, hat Bismarck in dem Kreis der Botschafter sich doch Gefolgsleute
von hohem Rang erzogen
Als Beitrag zum gleichen Problem wertvoll ist Holborns Aufsatz über Bismarck
und Freiherr Georg v. Werthern!. Die geistvollen von ihm publizierten Briefe eines
„kleinen Propheten“ aus den Reihen der Bismarckschen Diplomatie geben wertvolle
Beiträge eines warmen Bismarckbewunderers zur inneren (reschichte des Reiches
seit 1866 ınit sehr scharfer Beurteilung der bayrischen Verhältnisse. Als Korrektur
zu den Hallerschen Arbeiten sind seit 1885 Wertherns Urteile über den ihm als
Iegationssekretär zugeteilten Philipp Eulenburg von Interesse.
Die Forschungstätigkeit zur inneren Politik Bismarcks tritt hinter der Arbeit
zur Geschichte seiner Diplomatie begreiflicherweise noch immer zurück.
Hans Rosenberg hat in den Preuß. Jahrbb. über: „Die Maximen von Bismarcks
innerer Politik“ 2? gehandelt, die er vor allem für die Periode nach 1871 auf Grund
der „Gedanken und Erinnerungen“ erörtert. Durch diese Begrenzung der Quellen-
grundlage treten wichtige Fragen der Bismarckschen Innenpolitik wie Kulturkampf
und Kanıpf gegen die Sozialdemokratie verhältnismäßig zu sehr zurück. Der im
übrigen gediegene Aufsatz mündet in derselben Richtung wie später Rothfels. Ein-
leitung zu seiner Bismarck-Auswahl im „Deutschen Staatsgedanken“. Auch Rosen-
berg lehnt die überspitzte Auffassung Bismarcks als eines reinen Opportunisten ab
und zeichnet einen Zusammenhang fundamentaler Gedanken, in denen die Einheit
seiner inneren Politik zu finden ist.
Weniger ertragreich ist der Aufsatz von E. Schwartze: „Bismarck als Pro-
phet“3, der Max Lenz’ Ausführungen in den Kleinen historischen Schriften III, S.197 ff.
vor alleın für den Zusammenhang von Bismarcks äußerer und innerer Politik und
für die innere Politik ergänzen will.
Im Zlsaß-Lothringischen Jahrbuch für 1925 behandelt Ernst Hochschild*®
den „Diktaturparagraphen in Elsaß-Lothringen“, dessen Schaffung unmittelbar
nach der Einverleibung der Reichslande er tür gerechtfertigt: erachtet, während
danu seine Aufhebung (erst 1902) viel zu lange verzögert worden sei. Der Paragraph,
ein Lamm in Wolfsgestalt, hat praktisch so gut wie keine Anwendung gefunden,
während die an seine Existenz geknüpfte deutsche und französische Agitation eine
Quelle steter Beunruhigung bedeutete.
Ein document politique et humaine Bismarcekscher Kunst in der Behandlung
seines Herrschers ist der Dank für die Schenkung des Sachsenwaldes (11. Juni 1371),
den H. ©. Meisner in den Preuß. Jahrbb®. veröffentlicht hat.
u ! Holborn, H.: „Bismarck und Freiherr Georg von Werthern. Auf Grund unbekannter
Briefe und Aktenstücke. APG VY, 1925, 4691.
2 Rosenberg, H.: Die Maximen von Bismarcks innerer Politik. Preuß. Jbb. CCII, 193 ff.
® Schwartze, E.: Bismarck als Prophet. APG. IV, 1925, 313ff.
€ Hochschild, E.: Der Diktaturparagraph in Elsaß-Lothringen. E.-L. Jb. IV, 1925,149 ff.
$ Meisner, H. O.: Bismarcks Dank für den Sachsenwald. Ein unbekannter Brief des
Fürsten an Kaiser Wilhelm I. Preuß. Jbb. CCII, 11 ff.
Nachrichten und Notizen 127
Zur Geschichte des letzten Abschnittes Bismarckscher Amtsführung hat Karl
Stählin! eine wertvolle Analyse der Endphase seiner Bündnispolitik gegeben.
Im Mittelpunkte steht die Erörterung der Beziehungen zu Rußland und der Bündnis-
anfrage an England von 1889. Stählin stimmt mit: den Urteilen O. Beckers und
Rothfels’ überein, daB Bismarck hier nicht einen Ersatz, sondern eine Ergänzung
des Rückversicherungsvertrages durch eine nur gegen Frankreich gerichtete deutsch-
englische Allianz erstrebt habe, wobei er die Frage der möglichen Rückwirkung dieser
neuen Bindung auf die zukünftige Gestaltung des Verhältnisses zu Rußland offen
lassen will.
Hans Delbrück: ‚Von der Bismarcklegende‘‘* wendet sich temperaientvoll
dagegen, daß Emil Ludwig in seinem Bismarckbuch die Legende von der „Treue“
Bismarcks gegen Wilhelm 1. wieder aufgenommen habe und vertritt gegen Haake,
Mommsen, Schüßler, Thimme und Gradenwitz erneut seine Staatsstreichtheorie
als eigentlichen und genügenden Grund der Entlassung Bismarcks, ohne neues Material
zur Stützung seiner Ansicht beizubringen. Bemerkenswert. ist der Nachdruck, mit
dem er zwar Intrigen Holsteins, Waldersees und vielleicht Miquels gegen den Kanzler
zugeben will, aber Eulenburg als besonnenen Ratgeber Wilhelnis II. in Schutz nimmt.
Der Schluß des Aufsatzes verknüpft die Entlassung Bismarcks mit der Entlassung,
die Ludendorff im Weltkriege nicht rechtzeitig getroffen habe.
Material von mehr illustrativer, andere Quellen ergänzender Bedeutung zur
Geschichte der Jahre 1880—1895 bringt in den Preußischen Jahrbüchern aus dem
Nachlaß des österreichischen Militärbevollmächtigten in Berlin, Steininger, Eduard
von Wertheimer?. Steiningers Aufzeichnungen sind durch die Bearbeitung öster-
reichischer Gesandtschaftsberichte aus Berlin ergänzt worden. — In reicherem Maße
bringt neues Material aus dem Archiv des Berliner Auswärtigen Anıtes, den Akten
des Zivilkabinettes in Dahlem, sowie österreichischen Akten ein Aufsatz des gleichen
Verfassers: „Neues zur Geschichte der letzten Jahre Bismarcks. 1890—98' 4. Er
behandelt die einzelnen Phasen der politischen Tätigkeit Bismarcks nach seiner
Entlassung; der Schwerpunkt des sehr stoffreichen Aufsatzes liegt in den Mitteilungen
über die Vorgänge der Jahre 1892—1894.
Eine Gesamtskizze der Politik des neuen Kurses versucht Paul Haake in
den Forschungen zur brandenburgischen Geschichte. Die Abhandlung erstrebt
eine erste Auswertung der zweiten Reihe der großen deutschen Aktenpublikation
und ist seit ihrem Erscheinen im einzelnen durch den zweiten Teil von Otto Becker:
„Bismarck und die Einkreisung Deutschlands‘ vielfach überholt worden. Haake
übt an den Anfängen des neuen Kurses, sowohl an der Kündigung des Rückversiche-
rungsvertrages wie am Abschluß des Helgolandvertrages, scharfe Kritik. Er illu-
striert an der Entwicklung bis 1898, wie der gute Wille der neuen Männer, die große
linie der Bismarckschen Friedenspolitik fortzusetzen, seit 1894 (Hohenlohe) auch
! Stählin, K.: Aus den diplomatischen Akten des Auswärtigen Amtes. IX. Die 99 Taxe.
X. Von der Thronbesteigung Wilhelms IL. bis zum Sturz Bismarcks. Zeitschr. f. Pol. XLV, 19ff
? Delbrück, H.: Von der Bismarcklegende. Hist. Zschr. CXXXIII, 69t.
® v, Wertheimer, Ed.; Ein k.u.k. Militärattach& über das politische Leben in Berlin
1880—95. Preuß. Jbb. CCI, 264ff.
« v, Wertheimer, Ed.: Neues zur Geschichte der letzten Jahre Bismarcks. 1890—98.
Hist. Zschr. CXXXIII, 220ff.
® Haake, P.: Die deutsche Außenpolitik von 1890 bis 1898. Forsch. zur brand.-preuß.
Gesch. XXXVII, 77ff.
128 Nachrichten und Notizen
mit dem Willen gepaart, formal wieder stärker in die Bahnen des Reichsgründers
zurückzulenken, durch vorgefaßte Meinungen, Aufwallungen, Prestigebedürfnis,
verletstes Rechtsgefühl und persönliche Empfindlichkeit tatsächlich zur Quelle
europäischer Beunruhigung geworden ist.
Die englische Seite des Abschlusses des Helgolandvertrages beleuchtet auf
Grund der englischen Parlamentsverhandlungen in wertvoller Weise Adolf Hasen-
clever! im Archiv für Politik und Geschichte. Er schließt aus dem Schweigen, das
die Opposition über die strategische Bedeutung Helgolands in der Debatte wahrte,
daß auch sie das Zustandekommen des Vertrages gewünscht habe, und weist auf
den Zusammenhang des englischen Entgegenkommens in der Helgolandfrage mit
Salesburrys Projekt der Wiedereroberung des Sudan hin. Hasenclever beurteilt
den Vertrag als „weltpolitisch kein schlechtes Geschäft“ für Deutschland.
An Hallers Eulenburg-Buch knüpft A. Mendelssohn-Bartholdy Betrach-
tungen über: „Persönliches Regiment in der Auswärtigen Politik“?. Er erhebt quellen-
kritische Bedenken gegen Hallers Verwendung von Konzepten ohne Kontrolle durch
die Originale der tatsächlich abgegangenen Briefe und kritisiert scharf den träumenden
Politiker Eulenburg, der in den Jahren seines stärksten Einflusses widerstandslos
das Bismarcksche Bündnissystem zerschlagen ließ, sowie die Tätigkeit Eulenburps
als Botschafter in Wien. Er weist ferner auf Widersprüche zwischen Eulenburgs
amtlicher Wiederberichterstattung und Hallers Darstellung hin. — Zur Kritik des
Hallerschen Buches vergleiche auch die Waldersee-Eulenburg-Rezension des Refe-
renten in Deutscher Literaturzeitung 1925, Spalte 1114ff.
„Das Wesen des russisch-französischen Zweibundes“ hat in Entgegnung gegen
einen Aufsatz Hugo Prellers Hans Rothfels zum Gegenstand einer eindringlichen
Studie gemacht®. Er weist überzeugend Prellers Ansicht zurück, daß die Spitze des
Zweibundes sich in erster Linie gegen England gerichtet und daß die Kurie eine aus-
schlaggebende Vermittlerrolle bei seinem Zustandekommen gespielt habe. Er betont,
daß Preller durch Nichtkenntnis des französischen Gelbbuches (L’Alliance franco-
russe 1918) auf Seitenwege geraten ist. und schließt mit der Analyse der Militär-
konvention von 1892, die entscheidend die Wendung des Verhältnisses gegen Deutsch-
land beweist. — Im Juliheft des Archivs für Politik und Geschichte® sucht Preller
wenigstens seine eine Ansicht vom Vorwiegen des Gegensatzes zu England als Ent-
stehungsmotiv des Zweibundes zu verteidigen, ohne gegen Rothfels’ Entgegnung
sich behanpten zu können. — Von ausländischer Seite behandelt das gleiche Thema
William L. Langer: „The franco-russian alliance‘®. Vergleiche die Bemerkungen
von 0. Becker in der Historischen Zeitschrift Bd. 134, S. 450/51.
„Die Vorgeschichte der Krügerdepesche" behandelt Konrad Lehmann® im
Anschluß an die älteren Arbeiten von ©. Hamann, Fr. Thimme und A. O. Meyer.
Er versucht hypothetisch und ohne eigentliches Ergebnis zu ergründen, wie Inhalt
2 Hasenelever, Ad.: Zur Geschichte des Helgulandvertrages vom 1 Juli 1890. APG. V,
1925, 507 f.
® Mendelssohn- Bartholdy, A.: Persönliches Regiment in der Auswärtigen Politik. Europ.
Gespr. IHI, 1711F.
3 Rothfels. H.: Das Wesen des missisch-französischen Zweibundes. APG. IV 1925, 149.
° Preller. H.: Der russisch-französische Zweibund. APG. V, 1925, 65ff. Ebda. 8. 78fl.
Rothfels, H.: Entgegnung
> Langer, W. A.: The franco-russian alliance. Slavonic Review März/Juni 1925, vgl.
O. Becker: Hist. Zschr. COXXXIV. 450.
t Lehmann, K.: Die Vorgeschichte der Krügerdepesche. APG. V, 1925, 159f.
Nachrichten und Notizen 129
und Absicht des kaiserlichen Telegrammes gewesen seien, daß faktisch durch den
Entwurf Marschalls ersetzt wurde.
Die Forschung zur engeren Vorgeschichte des Weltkrieges steht noch immer
quantitativ überwiegend unter der historisch-wissenschaftlich nicht unbedenklichen
Fragestellung der Schuldanklage. Indessen hat sich im Berichtsjahre das Streben
nach selbständiger methodischer Besinnung in starkem Maße gesteigert.
Justus Hashagen hat in verschiedenen Aufsätzen die prinzipielle Klärung der
Aufgaben, die die Vorgeschichte des Weltkrieges stellt, gefördert. In den
Europäischen Gesprächen! betont er die Notwendigkeit, unter Zurückdrängung
des Werturteils zunächst streng quellenmäßige, kritische Tatsachenforschung zu
leisten und weist auf die innere Verwandtschaft des hier der Wissenschaft gestellten
Problems mit den Aufgaben der Vorgeschichte älterer großer historischer Ereignis-
komplexe wie der französischen Revolution hin. — Ein Aufastz: „Probleme der Vor-
geschichte des Weltkrieges‘? gibt eine kritische Übersicht und Gruppierung der bis-
her verfügbaren Quellenbestände und warnt vor der Gefahr, angesichts des relativen
Übergewichts von deutschem Material die Aktion anderer Mächte, insbesondere Eng-
lands, nicht scharf genug aus den Voraussetzungen ihrer eigenen Interessenkreise
zu erarbeiten. — Ein dritter Aufsatz des gleichen Verfassers (‚Der Wendepunkt in
der Vorgeschichte des Weltkrieges‘‘)? will als eigentlichen Wendepunkt der zum Kriege
führenden Entwicklung das Jahr 1905, das Ende des Russisch-Japanischen Krieges
feststellen, durch das Rußland nach zehnjähriger Ablenkung (1895—1905) wieder
auf den Balkan und in den Gegensatz zu Österreich-Ungarn geführt wurde.
Die Jahre von 1898 bis 1904 sind in der Zeitschriftenliteratur des Jahres im
Verhältnis zu ihrer Bedeutung nur dürftig bearbeitet worden. Der Aufsatz von
Alfred Vogts: „Der Spanisch-Amerikanische Krieg‘? behandelt diesen Konflikt
nur als Ausdruck eines säkularen amerikanischen Expansionsdranges. Die Richtung
des Aufsatzes ist damit bezeichnet, daß der Verfasser den Krieg als überflüssig
bezeichnet, weil Spanien nahezu reif zum friedlichen Verzicht auf die Inseln gewesen
sei — Lester B. Shippee: „Germany and the spanish american War“ behandelt
auf Grund der deutschen Aktenpublikation die deutsche Neutralitätspolitik während
des Krieges, sowie den Manilakonflikt und erkennt die strenge Wahrung der deutschen
Neutralität trotz spanischer Sympathie unserer öffentlichen Meinung, sowie die be-
sonnene Vorsicht unserer amtlichen Politik während der Spannungsperiode an.
Otto Hamann: „Aufzeichnungen“ ® gibt Ergänzungen zu einzelnen Momenten
(1900—1906—1908— 1911), die in seinen zahlreichen Büchern: bereits behandelt
waren, und verstärkt das Bedauern des Historikers, daß der Autor an Stelle seiner
in die Breite gegangenen literarischen Tätigkeit nicht lieber die von ihm gemachten
gleichzeitigen Aufzeichnungen aus seiner früheren Dienstzeit veröffentlicht hat.
® Hashagen, .J,: Methodische Schwierigkeiten bei Be PANAMBI der A des
Weltkrieges. Europ. .Gespr. III, .294fl..
? Hashagen, J.: Probleme der Vorgeschichte des Weltkrieges. Nie J abe für Wissen-
schaft und Jugendbildung I, 387ff.
® Hashagen, J.: Der Wendepunkt in der Vorgeschichte ie Weltkrieges. APG. IV, 504ff.
« Vogts, A.: Der Spanisch-Amerikanische Krieg. (Der Krieg. Ursachen und Anlässe,
Ziele und Folgen.) Europ.. Gespr. III, 1718. Da .
® Shippee, L. B.: Germany and the Spanisch-American war. Amer. Hist. Review
XXX, 754f. En
° Hamann, O.: Aufzeichnungen. APG. IV, 1925, 541 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 1. 9
130 Nachrichten und Notizen
„Theodore Roosevelt and the Prelude to 1914“ von Simon Strunsky! betont
den ganz persönlichen Charakter der Rooseveltschen Politik während des Russisch- Ja-
panischen Krieges von 1904/1906 und behandelt sein Eingreifen in den erstenMarokko-
konflikt im Januar 1905 auf Grund neuer amerikanischer Publikationen von Cabot-
Lodge und Dennet. |
A. Mendelssohn-Bartholdy: „Alte Diplomatie. Der Sturz Delcasses‘‘?
kommt in Abwägung der englischen Ableugnungen und französischen Behauptungen
zu dem Schluß, daB das von Delcasse behauptete englische Bündnisangebot von
Anfang Juni 1905 im Kern Realität besessen haben müsse. — Vgl. ebenda S. 349ff.
gegen ihn polemisierend Heinrich David: „Noch einmal: Alte Diplomatie und der
Sturz Delcasses‘.
- Ein Aufsatz von Admiral Hollweg: „Zur deutschen Flottenpolitik‘‘?, in dem
Einspruch gegen Montgelas’ These, daß der deutsche Flottenbau politisch unklug
gewesen sei, erhoben wurde, hat den Anstoß zu einer eingehenden Diskussion über
die politisch-historische Wertung der Tirpitzschen Lebensarbeit gegeben. Hans
Delbrück* wandte sich zunächst gegen Hollweg und vor allem gegen Erwägungen,
die Rothfels in einem Aufsatz über die englisch-französische Marinekonvention
von 1912 (siehe unten) diesem Problem gewidmet hatte. Delbrück bestreitet gegen
Rothfels die Ansicht, daß die Flotte für Tirpitz zugleich Risikogewicht und poli-
tisches Kompensationsobjekt für eine eventuelle Verständigung mit England gewesen
sei, und macht Tirpitz‘ Widerstand für das Scheitern der Haldane-Mission 1912 ent-
scheidend verantwortlich. Der deutsche Flottenbau hat nach ihm nicht die Ent-
stehung, wohl aber die spätere Festigung der Entente durch Grey in erster Linie
veranlaßt. — Rothfels’ „Entgegnung‘‘® hält daran fest, daß der Flottenbau für
Tirpitz nicht nur militärischer Selbstzweck, sondern Gegenstand einer politischen
Gesamtkonzeption gewesen ist, die letzten Endes mit anderen Mitteln als Bethmann
.doch auch das Ziel der friedlichen Regelung des deutsch-englischen Verhältnisses
erstrebt hat. Zur Geschichte des Jahres 1912 kritisiert er die Kürzung der deutschen
Flottennovelle durch Bethmann vor Beginn der Verhandlungen mit England, in
denen sie als Kompensationsobjekt dienen sollte, und weist vor allem nach, daß gegen-
über dem prinzipiellen Willen Greys, an der. Entente festzuhalten, die Höhe der
deutschen Novelle nur sekundäre Bedeutung für das Scheitern der Verhandlungen
hatte. Für Anfang und Abschluß der Entente (1901 und 1912) ist nicht der deutsche
Flottenbau, sondern das System der Gleichgewichtspolitik primäres Motiv der eng-
lischen Diplomatie. — Die Diskussion hat sich fortgesetzt in einer Reihe von Artikeln ®
des Vizeadmirals von Hopmann, Delbrücks und Rothfels‘, der auch die Frage der
Einwirkung des deutsch-englischen Wirtschaftsgegensatzes streifte und ihn als
? Strunsky, S.: Theodore Roosevelt and the Prelude to 1914. Foreign Affairs IV, Okt,
1925, 141ff.
t Mendelssohn-Bartholdy, A.: Alte Diplomatie. Der Sturge Delcassés. Wissen und Leben,
Neue Schweizer Rundschau. XVIII, 133ff. — Ebda. S. 439ff. David, H.: „Noch einmal: Alte
Diplomatie und der Sturz Delcase6s.
® Hollweg, Admiral a. D.: Zur deutschen Flottenpolitik. Kriegsschuldfrage III, 177.
t Delbrück, H.: Zur Flottenfrage. Kriegsschuldfrage, III, 228ff. — Ders.: England und
der Weltkrieg. Ebda, III, 410fl. l :
® Rothfels, H.: Entgegnung. Kricgsschuldfrage III, 4183f#.
€ v. Hopmann, Vizeadmiral a. D.: Zur deutschen Flottenpolitik, eine andere Ansicht.
Kriegsschuklfrage III, S. 539tf. — Delbrück, H.: Der deutsche Flottenbau und der Weltkricg.
Ebda. S. 552ff. — Rothfels, H.: „Entgegnung‘. Ebda. 8. 554ff.
Nachrichten und Notizen 131
Kausalmotiv der Gegnerschaft im Gesamtrahmen des englischen Imperialismus
nicht wie Delbrück einfach übergehen will. |
Neues Material in Ergänzung zu Band I der politischen Dokumente von Tirpitz
brachte das Novemberheft 1925 der Süddeutschen Monatshefte!. Es enthält S. 96ff.
22 neue Dokumente aus den Jahren 1909—1912, auf Grund deren S. 126ff. Hans Hall-
mann den Nachweis antritt, daß Tirpitz dem Kanzler in den Jahren 1909 und 1910
wiederholt formulierte Vorschläge für ein vertragsmäßig festzulegendes Stärkeverhält-
nis der deutschen und englischen Flotte, zunächst im Verhältnis 3: 4, dann aber
2:3 unterbreitet hat.
Studien zur englischen Seite der Entwicklungsgeschichte der Entente liegen
vor in einem Aufsatz von A. Mendelssohn-Bartholdy: ‚Die Thronfolgerzeit
König Eduards VII., Skizze zu seiner Biographie‘“?, der auf Grund des Lee’schen
Werkes die politische Psychologie Eduards VII. in seiner Werdezeit umreißt und
den Zusammenbruch der Vorstellung von seinem politischen Dilettantismus fest-
stellt. — Der gleiche Verfasser hat nach dem Erscheinen von Greys Memoiren diesom
Staatsmann eine Studie gewidmet?, in der er näher die Politik Greys im ersten Jahre
seiner Amtsführung (1906) untersucht, den Staatsınann Grey einer sehr ernsten
Kritik unterwirft, aber an der Ehrlichkeit des „schlafwandelnden‘“ Politikers fest-
hält. — Die Europäischen Gespräche? brachten ein wertvolles Dokument: Die Auf-
zeichnungen Hardinges über die Unterredungen gelegentlich der Cronberger Entrevue
von 1908, die im Vergleich mit den deutschen Akten die Unentbehrlichkeit zwei-
seitiger Quellenbeleuchtung illustrieren. — Die aufCronberg folgende Zusammenkunft
Eduards VII. und Kaiser Franz Josephs in Ischl hat Freiherr von Werkmann im
Archiv fir Politik und Geschichte® einer neuen Untersuchung unterzogen. Er lehnt
Musulins Ansicht ab, daß in Ischl kein englischer Versuch gemacht sei, Österreich
von Deutschland abzuziehen. Nach dem Ergebnis von Cronberg habe der Versuch
Eduards VII., den österreiehischen Kaiser gegen den deutschen Flottenbau mobil
zu machen, politisch die gleiche Bedeutung wie ein direkter Vorstoß gegen das Bundes-
verhältnis gehabt.
E. Jaekhs Buch über Kiderlen-Wächter als Staatsmann und Minister hat
Veranlassung zu einer eingehenden kritischen Studie von W. Andreas gegeben®,
die Herres Kritik (D. A. Z. vom 16. März 1925) an den formalen und technischen
Mängeln der Publikation durchaus bestätigt und eine scharfe Kritik des Menschen
und Politikers Kiderlen gibt, der im Bereiche des diplomatischen Routiniers stecken
geblieben sei. Kiderlens Mitarbeit (1909) an der Aufgabe der deutsch-englischen
Verständigung wird als seine feinste und durchdachteste Leistung anerkannt. Die
für seine historische Beurteilung entscheidende Agadir-Politik von 1911 wird dagegen
~ 1 Süddeutsche Monatshefte: XXIII, 96ff. „Dokumente. — Ebda. S. 126ff. Hallmann,
H.: „Der Kanzler brauchte nur zuzugreifen ... Aktenmäßiges zur Frage der Flottenverständi-
gung mit England“.
3 Mendelssohn-Bartholdy, A.: Die Thronfolgerzeit König Eduards VII. Skizze zu sciner
Biographie. Europ. Gespr. III, 2731.
® Mendelssohn-Bartholdy, A.: Staatsmänner und Diplomaten IV. Sir Edward Grey.
Europ. Gespr. III, 05ff,
* Europ. Geapr. III, 76ff. ‚Die Entrevue von Cronberg."
s y. Werkmann, Frhr. K.: Die Ischler Monarchenbegegnung im Sommer 1908. APG.
V, 5351.
e Andrcas, W.: Kiderlen-Wächter., Randglossen zu scinem Nachlaß. Histor. Zeitschr.
CXXXII, 2478.
Qe
132 Nachrichten und Notizen
herbe als scheiternd durch Fehlgriffe in der Wahl der Mittel zur Erreichung an sich
berechtigter Ziele abgelehnt. In der Frage der Ionina-Briefe kommt auch Andreas
mit Recht zu scharfer Verurteilung des burschikosen Leichtsinnes der Kiderlenschen
Korrespondenz und der Taktlosigkeit seines Besuches in Chamounix. — Die Studie:
„Kiderlen-Wächter. Der Staatsmann und Mensch‘? im Hochland besitzt keinen
wissensthaftlichen Eigenwert.
Die Geschichte des Jahres 1912, dessen Bedeutung Rothfels’ Prägung von der
Zeit der „Aktivierung der Entente“ glücklich unterstrichen hat, ist von diesem Autor
in der Kriegsschuldfrage® in einer bedeutsamen Studie behandelt worden. In ein-
dringlicher Untersuchung über die Gründe des Scheiterns der Haldane-Mission
kommt er zu dem Ergebnis, daß Bethmanns Verständigungspolitik auch unabhängig
von der Frage der Flottennovelle an dem primären Willen Englands, die französische
Entente unter keinen [Imständen abschwächen zu lassen (Anfrage Greys an Poincaré),
habe scheitern müssen. Die anschließende englisch-französische Marinekonvention
vom September 1912 (vgl. Churchills Warnung vom 23. August) bedeutet dann die
endgültige Bindung Englands an die Entente und die tatsächliche Preisgabe der seit
1906 formell noch gewahrten Bewegungsfreiheit. — Die Vorgeschichte dieser Marine-
konvention in den seit 1905 stattfindenden militärischen Besprechungen zwischen
Fingland und Frankreich behandelt eingehend August Bach in der Kriegsschuldfruge
vom April 1926.
Die französisch-russischen Beziehungen seit dem Beginn der Ära Poincaré
beschäftigen Friedrich Stieve in einem Aufsatz über „Ernest Judet: George Louis‘ *,
der auf Grund der Iswolski-Papiere und des neuen Judetschen Materials die Geschichte
der Abbernfung Louis‘ aus Petersburg untersucht. — Eine erste Auswertung der
Stieveschen Publikation über den „Diplomatischen Schriftwechsel Iswolskis““ gibt
Karl Schwendemann: „Die Dokumente Iswolskis und die Kriegsschuldfrage‘“ ®
im Archiv für Politik und Geschichte. — Wieder die Kriegsschuldfrage® bringt unter
dem Titel: „Aus russischen Quellen“ Teilübersetzungen von Studien Pokrovkis in
schwer erreichbaren russischen Zeitschriften, die insbesondere den wirtschaftlichen
Hintergrund der Kriegsentstehung beleuchten sollen und außerdem neues Material
zur Verhandlungsgeschichte der russisch-englischen Marinekonvention, zum Ver-
halten Paleologues gegen Österreich-Ungarn und einen Bericht des Wiener Bot-
schafters Schebeko vom 13./26. Juli 1914 bringen, der den friedlichen Charakter
der Begegnung von Konopischt als der russischen Diplomatie bekannt nachweist. —
Die gleiche Zeitschrift? bringt- wertvolles. neues Aktenmaterial zur Entstehungs-
geschichte. des serbisch-bulgarischen Bündnisses von 1912 in deutscher Übersetzung
nach dem Krasny-Archiv. Die skrupellos und erfolgreich treibende Rolle Hartwigs
gegenüber Petersburger Bedenklichkeiten, seine Ziele: Förderung des Balkan-Slawen-
tums und russische Festsetzung am Bosporus treten scharf hervor. Wichtig ist der
Hinweis, daß sich Hartwig zur Förderung seiner Politik auf Ermutigungen beruft,
1 Speeulator: Kiderlen-Wächter. Der Staatsmann und Mensch. Hochland 1925. I1, 450 ff.
2 Rothfels, H.: England und die Aktivierung der Entente. Kriegsschuldfrage II, 2011.
® Bach, Aug.: Die Entstehung der englisch-französischen Marinekonvention. Kriegs-
schuldfrage IlI, 2311.
« Stieve, Fr.: Ernest Judet: George Louis. Kriegsschuldfrage III, 133ff.
5 Schwendemann, K.: Die Dokumente Iswolskis und die Kriegsschuldfrage. APG. TV, sat.
° „Aus russischen Quellen“. Kriegsschuldfrage LIL, 159.
„Neue“ Dokumente über das serbisch-bulgarische Bündnis von 19. s K riegvachukd:
f rage ni’ sg.
Nachrichten und Notizen 133
die Serbien in Paris gefunden hat. Der schließliche Vertrag bedeutet einen klaren
Sieg der Hartwigschen Aktionslust. Die in Petersburg zunächst angefochtenen
Artikel des Entwurfes über die Aufteilung Mazedoniens sind nur aus dem Vertrage
in die Geheimanlage überwiesen worden. Die Akten beleuchten noch schärfer, als
dies bei Siebert geschah, die führende Rolle RuBlands beim Zustandekommen des
serbisch-bulgarischen Angriffsbündnisses.
Wolfgang Windelband: „Der amerikanische Vermittlungsversuch im Mai
1914"! stellt auf Grund des von Hendrick publizierten Page-Buches fest, daß diese
Vermittlung nicht an Deutschland gescheitert ist, während Grey den Amerikanern
die schwebenden Verhandlungen über eine Marinekonvention mit Rußland sorg-
fältie verheimlichte., Über die Genesis der amerikanischen Aktion ist seitdem reicheres
Licht durch das Erscheinen der Intimate Papers of Colonel House verbreitet worden
(vgl. Richard Fester: „Verantwortlichkeiten VIII“, Deutsche Rundschau 1926,
S. 211ff.). — Die Europäischen Gespräche? geben eine Zuschrift T. W. Gregorys,
ehemaligen Mitgliedes des Wilsonschen Kabinettes, an die New York Times vom
23. Januar 1925 wieder, der auf Grund seiner Erinnerungen an die Kabinettsberatun-
gen betont, daß Wilson den Krieg zwar nicht gewollt habe, wohl aber — teilweise
im Gegensatz zu seinen Mitarbeitern — jederzeit gesucht habe, der Entente von Ame-
rika her den Rücken unbedingt frei zu halten.
Über die Frage der Mobilmachungen des Jahres 1914 handelt ein Aufsatz
von Hermann Lutz: „Greys Mitverantwortung für die russische Mobilmachung‘“ ?.
Lutz unterstreicht Greys Telegramm an Buchanan vom 25. Juli und seine münd-
liche Äußerung an Benckendorff über die eventuelle Unvermeidlichkeit einer russischen
Mobilmachung. Trotzdem Lutz Greys Friedensliebe nicht bezweifeln will, macht
er den Staatssekretär doch dafür verantwortlich, daß die russische Mobilmachung
somit unter seiner ausdrücklichen Genehmigung zustande kommen konnte. — Lutz
hat auch Churchills Befehl vom 30. Juli 1914* nach Corbett und Churchills Welt-
krises behandelt. Er kritisiert dessen Zweideutigkeit als gewollt und stellt fest,
daß Churchill schon am 30. Juli für den Fall der Störung französischer Transport-
bewegungen im Mittelmeer durch deutsche Streitkräfte Befehl zum Eingreifen der
englischen Mittelmeerflotte erteilt habe. Lutz sieht darin die logische Folge der Be-
deutung, die Churchill (vgl. seinen Brief vom 23. August 1912) dem Sinngehalt der
französisch-englischen Marinekonvention zuschrieb.
Die Beiträge von Lord Berties Tagebüchern zur Kriegsschuldfrage erörtert
A.Mendelssohn-Bartholdy°. Er weist auf den Gegensatz hin, in dem Berties
eigene Tagebucheintragungen vom Juli 1914 zu seiner späteren Ansicht von der
deutschen Schuld an der Kriegseröffnung stehen. Bertie wünschte das Eingreifen
Englands in den Krieg und ist ein klassischer Zeuge dafür, daß nicht der deutsche
Einmarsch in Belgien, sondern das Netz der Ententeverpflichtungen England in ihn
hineinführte, ein Vorgehen, das ihm nach Mendelssohn-Bartholdy allerdings durch
den deutschen Einmarsch verhängnisvoll erleichtert wurde.
1 Windelband, W.: Der amerikanische Vermittlungsversuch im Mai 1914. APG. IV, 483ff.
2? „Wilson und der Kricg“. Europ. Gespr. III, 447ff.
® Lutz, Herm.: Greys Mitverantwortung für die russische Mobilmachung. Kriegsschuld-
frage III, 315ff.
t Lutz, Herm.: Churchills Befehl vom 30. Juli 1914. Kriegsschuldfrage. III, 608tf.
® Mendelssohn-Bartholdy, A.: Lord Bertie über die Kriegsursachen. Kriegsschuldfrage
II, 808.
134 Nachrichten und Notisen
Den einschneidendsten neuen Beitrag zur Schuldfrage und engsten Vorgeschichte
des Weltkrieges bedeutet im Berichtsjahre der Aufsatz des ehemaligen serbischen
Unterrichtsministers im Kabinett Pasitsch Ljuba Iovanowitsch: „Nach dem Veitstage
des Jahres 1914“, den die Kriegsschuldfrage im Februar 1925? in deutscher Sprache
veröffentlichte. Er brachte das Geständnis, daß die serbische Regierung von dem
Mordplan gegen den österreichischen Thronfolger gewußt und den Dingen ihren Lauf
gelassen hat. Der österreichische Verdacht vom Jahre 1914 ist damit bewiesen. —
Über die ersten Auswirkungen dieser Publikation siehe im Aprilheft der gleichen
Zeitschrift: „Die Belastung der serbischen Regierung mit dem Verbrechen von
Sarajewo‘‘2, — Gegen Verteidigungsversuche von lovanowitsch ebenda, Mai 19253. —
Seton- Watson, der sich im Gegensatz zu Edith Durham durch das neue Material
nicht zur Ansicht von der Mitschuld des serbischen Kabinettes bewegen ließ, ver-
suchte in den Foreign Affairs! die serbische Regierung von der Tätigkeit der Schwar-
zen Hand zu trennen und die Initiative des Mordes auf bosnischem Boden zu be-
weisen. Auch er hielt jedoch eine serbische Aufklärung über die Angaben lovano-
witsch für erforderlich, die bisher nicht erfolgt ist. — Gegen ihn Alfred von
Wegerer: „Der ungläubige Seton Watson‘“®. — Durch denselben Verfasser erfolgte
eine erneute Widerlegung der serbischen Behauptung, daß in Wien von amtlicher
Seite eine rechtzeitige und genügende Warnung erfolgt sei. — Wegerer hat
schließlich das Gesamtbild der Geschichte des Mordes, wie es sich uns jetzt darstellt,
im Juniheft der Kriegsschuldfrage” einer eingehenden Zusammenfassung unterzogen.
Er betont, daß durch die Enthüllung von Iovanowitsch die Mitwisserschaft und
Mitverantwortlichkeit der serbischen Regierung zum „Archimedischen Punkt der
Kriegsschuldfrage‘‘ geworden sei. — Weitere Beiträge siehe im Juli- und Oktoberheft
Kriegsschuldfrage von Boghitschewitsch, Hermann Lutz und Friedrich von Wiesner.
Der Aufsatz: „Weitere Ausschnitte zum Attentat von Sarajewo" im Oktoberheft
bringt neues serbisches Material über die Atmosphäre der nachträglichen Ver-
herrlichung des Attentats und weitere Beweise für den unlösbaren Zusammenhang
der Agitation in Bosnien und Serbien.
Die wissenschaftliche Wirkung der Schuldfrageforschung im Auslande be-
leuchten wertvolle Beiträge ausländischer Mitarbeiter in der ÄKriegsschuldfrage. So
im Februar Sidney B. Fay: „Herrn Morgenthaus Legende vom Potsdamer Kriegs-
rat“ 8. — Im Mai: „Amerikanische Schuldfrage-Diskussion‘? über Auseinandersetzung
von Barnes und Davis. — Barnes hat im Augustheft1° das Buch des kanadischen
1 Iovanowitsch, Ljuba: Nach dem Veitstage des Jahres 1914. Kricegsschuldfrage III, 68ff,
t Dic Belastung der serbischen Regierung mit dem Verbrechen von Sarajewo. Kriegs-
schuldfrage 111, 2111tf.
® Dic vergeblichen Rechtfertigungsversuche des chemaligen serbischen Unterrichtsmini-
sters Ljuba Iovanowitsch. Kriegsschuldirage LI, 269ff.
* Seton-Watson, R. W.: The Murder of Serajevo. Forcign Affairs Vol. UI, 3, 487f,
5 Wegerer, Alfr.: Der ungläubige Seten-Watson. Kriegsschuldfrage III, 269f.
e Wegerer, Alfr.: Der Anlaß zum Weltkrieg. Ausschnitte zum Attentat von Sarajewo.
Kriegsachuldfrage ILI, 35317.
? Boghitschewitsch: Weitere Einzelheiten über das Attentat von Serajewo. Kriegsschuld-
trage Ill, 43715. — Lutz, Herm.: Zum Mord von Serajewo. Ebda. III, 446ff. — v. Wiesner,
Fr.: Der verfälschte und der echte Text des „Dokument Wiesner‘. Ebda. IILI, 641ff. — Weitere
Ausschnitte zum Attentat von Sarajewo. Ebda. L1, 6571.
° Fay, S. B.: Herrn Morgenthaus Legende vom Potsdamer Kriegsrat. Kriegsschuldfrage
ILL, &2tf.
° „Amerikanische Schuldfragendiskussion“. Kriegsschuldtrage III, 299ff.
ie Barnes, H. E.: The Causes and Roots of the War 1914—1915 by John Sh. Ewart.
Kriegsschuldfrage LIL, 5271.
Nachrichten und Notizen 135
Juristen Ewart: „The Causes and Roots of the War“, New York 1925, Bd. I/II,
einer eingehenden und im wesentlichen zustimmenden Besprechung unterzogen. —
Im Archw für Politik und Geschichte! berichtet Hermann Lutz über das Echo, das
die Verteilung der Flugschrift: An Appeal to British Fair Play in den verschiedensten
Kreisen der englischen Gesellschaft hervorgerufen hat. — Von leitenden Staats-
männern der Entente haben sich Masaryk und Poincaré zur Schuldfrage geäußert.
Masaryk®: „Reflections on the Question of War-Guilt‘‘ bedeutet den Versuch,
die Diskussion in das Gebiet geistesgeschichtlicher Konstruktionen abzuleiten,
nach denen der preußisch-alldeutsche Imperialismus und Militarismus, die wahre
moralische Ursache des Weltkrieges, eine Verzweiflungsrettung vor dem marbiden
Subjektivismus des modernen deutschen Geistes gewesen wäre. — Poincaré?
polemisiert unter Berufung auf Lichnowsky, Grelling und Maximilian Harden gegen
amerikanische Kriegsschuldforscher wie Bausman, Sidney Fay und Robert Owen.
Er wagt nicht, die Authentizität der Iswolski-Dokumente unumwunden abzuleugnen
und hat die Behauptung aufgegeben, daß die Mittelmächte vom Beginn des Juli
1914 an systematisch den Krieg gewollt hätten. Seine Formulierung der Schuld-
anklage beschränkt sich auf die sehr abgeschwächte Anklage, daß Deutschland
Österreich nicht am Kriege gegen Serbien gehindert und aus unzutreffenden mili-
tärischen Gründen einen sinnlosen Krieg gegen Rußland begonnen hätte. —
Barnes stellt in der Kriegsschuld/rage vom November 19254 fest, daß dieser Auf-
satz eine schwere internationale Niederlage im Ringen um die Schuldfrage
bedeutet, und weist Poincares Versuche, die deutschen und russischen Dokumenten-
sanımlungen zu entwerten, scharf zurück.
Vorgeschichte und Durchführung des Schlieffen- Planes, sowie Gesamtwertung
der deutschen Strategie im Weltkriege sind Gegenstand lebhafter Diskussion ge-
blieben. In der Kriegsschuldfrage® hat sich Wolfgang Foerster ablehnend mit der
Angabe der Erinnerungen des jüngeren Moltke beschäftigt, daß Schlieffen entschlossen
gewesen sei, im Kriegsfalle auch den Durchmarsch durch holländisches Gebiet zu
erzwingen; Schlieffens Entwurf beruhte vielmehr auf der Hypothese, daß die deutsche
Diplomatie Holland zu einem entsprechenden Abkommen gewinnen könne. — Re-
ferent erörtert in einer Auseinandersetzung mit General Zwehl die Frage der Ver-
antwortlichkeit des preußischen Kriegsministeriums an der Begrenzung der deutschen
Heeresvorlage von 19136. — „Die weltwirtschaftliche Abhängigkeit Deutschlands
vor dem Kriege. Ein Beitrag zur Behandlung der Auffassung von der kurzen Kriegs-
dauer“ von Otto Korfes und Wilhelm Dieckmann’ gibt die näheren Grundlagen
zu den entsprechenden Abschnitten in Band I der Weltkriegsgeschichte des Reichs-
archives. — Der Tod Conrad von Hötzendorffs hat Wilhelm Schüßler? Anlaß zu einer
I Lutz, Herm.: Die Schuldfrage in der öffentlichen Meinung Englands. APG. IV, 249ff.
á er Masaryk, Th. G.: Reflections on the Question of War-Guilt. Foreign Affairs III, Heft 4,
® Polncar6, R.: The Responsibilities for the War. Foreign Affairs IV, Heft 1, S. 1ff.
' Barnes, H. E.: Eine Erwiderung an Herm Poincaré. Kriegsschuldfrage ILI, 725ff.
$ Focrster, Wolfg.: Wollte Graf Schlieffen Holland im Kriegsfalle vergewaltigen? Kriegs-
schuldfrage III, 228.
° Herzfeld, H.: Kriegsministerlum und ungenügende Rüstung im Jahre 1914. Deutsche
Rundsch. CCII, 96ff.
" Korfes, O. und Dieckmann, W.: Dice weltwirtschaftliche Abhängigkeit Deutschlands
we Kriege. Ein Beitrag zur Begründung der Auffassung von der kurzen Kriegsdauer,
. V, 18. À
® Schüßler, W.: Conrad v. Hötzendorff. APG. V, 524ff.
136 Nachrichten und Notizen
brillant geschriebenen Charakterskizze des „letzten Österreichers‘‘ gegeben, die mit
Kritik seiner politischen Konzeptionen ausgeprägtes Verständnis für den Soldaten
verbindet. — „Conrad von Hötzendorff und der Weltkrieg“! bringt aus der Feder
von Fritz Kern und Ludwig Herz Studien über die zum Krieg drängenden Elemente
‘in Wien auf Grund der Conrad-Erinnerungen. Die wichtigere Abhandlung Kerns
behandelt auch das Verhältnis Moltkes zu Conrad und die Bedeutung des wesentlich
von Conrad ausgehenden österreichischen Druckes auf Deutschland für das Hilfs-
versprechen vom 5. Juli 1914.
Generalleutnant Groe ner: „Das Testament des Grafen Schlieffen“? übt Kritik
an der Durchführung des Planes im Jahre 1914 und sucht hypothetisch zu veran-
schaulichen, wie eine deutsche Heeresführung in Schlieffenschem Sinne in den be-
deutungsvollen Tagen vom 21. bis 24. August 1914 hätte handeln müssen. — Der
gleiche Verfasser („Das Kriegsgeschichtswerk des Reichsarchivs‘‘?) bespricht ein-
gehend und bestätigend die beiden ersten Bände der Reichsarchivpublikation und
ihre Kritik vornehmlich an der Heerführung Bülows. — Die Abänderungen, die in
der Zeit des jüngeren Moltke am Schlieffen-Plan vorgenommen wurden, fanden
dagegen einen Verteidiger in Generalmajor Wetzell®, der Moltke zuungunsten
des Kronprinzen Rupprecht und Bülow gegen Kluck stark zu entlasten sucht.
Der holländische Lieut.-generaal W. G. F. Snijders® kommt dagegen unter
Berufung auf Clausewitz’ Lehre vom Primat der Politik über die Strategie zu einer
scharfen Kritik des deutschen Operationsplanes von 1914, der eine Überspannung
der deutschen Kräfte bedeutet und durch den Einmarsch in Belgien zu schwerstem
politischen Prestigeverlust geführt habe. Snijders ist Vertreter der Defensive im
Westen und Offensive gegen Rußland. — Karl Mayr (Major a. D. und Generalstabs-
. offizier beim deutschen Alpenkorps): „Kriegsplan und staatsmännische Voraussicht‘‘®
bewegt sich in Gedankengängen gleicher Richtung und vertritt mit bedenklich
apodiktischer Entschiedenheit, die sich auch auf Studien des sowjetistischen Militär-
schriftstellers Wazetis beruft, die Ansicht, daß zu Beginn des Krieges entscheidende
Erfolge im Osten bis zum 60. Mobilmachungstage zu erringen gewesen wären. Mayr
hält für wahrscheinlich, daß ohne den Einmarsch in Belgien die englische Neutralität
erhalten geblieben wäre. — Der gleiche Verfasser: ',Clausewitz und der Zusammen-
bruch 1918. Kriegstheoretische Betrachtungen zum Werk des Untersuchungsaus-
schusses‘? kritisiert die Oberste Heeresleitung von 1918 temperamentvoll im Sinne
Delbrückscher Anschauungen bis zur AULSSung Vi von der inneren Unwahrhaftigkeit
Ludendorfis.
! Conrad von Hötzendorff und der Weltkrieg. Zschr. f. Pol. XIV, S.50f. Kern, F.:
Deutschlands Friedenspolitik und die Wiener Kriegspartei. S. 60ff. Herz, L.: In den Erinner-
ungen des Feldmarschalls Conrad. R
= ? Groener, W.: Das Testament des Grafen Schlieffen. Wissen u. Wehr 1925, 4. Heft,
S. 195ff.
® Groener, W.: Das Kriegsgeschichtswerk des Reichsarchivs. Preuß. Jbb. CIC, 47fi.
€ Wetzell, Gen.-Major: Das Kricgswerk des Rcichsarchivs: ‚‚Der Weltkrieg 1914/18‘.
Krit. Betrachtungen zum 1. Bande. Waffen und Wehr. Jg. 1925, S. 1f.
t Snijders, W. G. F.: Staatskunst und Strategie. Deutsch von Franz Schily nach Mili-
taire Spectator Mai/Juni 1925. APG. V, 363ff.
a e Mayr, K.: Kriegsplan und staatsmännische Voraussicht. Zeitschr. f. Politik XIV,
" Mayr, K.: Clausewitz und der Zusammenbruch 1918. Kriegstheoretische Betrach-
tungen zum Werk des Untersuchungsausschusses. APG. V, 389ff.
Nachrichten und Notizen 137
Als Vorläufer zum Erscheinen der Goltzschen Erinnerungen publizierte Fried-
rich Freiherr v. d. Goltz in der Deutschen Rundschau! einen Aufsatz: „General-
feldmarschall Freiherr von der Goltz als Generalgouverneur in Belgien“, der
interessante Kritik des Marschalls an den Maßnahmen der Moltkeschen Heeres-
führung bringt und zeigt, wie stark die Anfänge der deutschen Verwaltung in Belgien
von dringenden militärischen Augenblicksnotwendigkeiten beherrscht wurden.
Hans Oehler?: ‚Die schweizerische Neutralität in den Berechnungen der krieg-
führenden Parteien im Winter 1916/17‘ weist entstellende Auslegungen der demo-
kratischen Schweizer Presse über den Sinn des Protokolls des deutschen Kronrates
vom 9. Januar 1917 zurück und wertet eine französische Publikation von Kuntz:
La Psychologie du grand quartier general italien sous le General Cadorna, Paris 1923
aus, nach der auf französischer Seite im Winter 1916/17 weitgehende Vorarbeiten
für den Plan einer französischen Offensive durch die Schweiz über Basel—Schaff-
hausen als Entlastungsofiensive für Italien durchgeführt wurden. Die Ausführung
des Planes ist ernsthaft nicht in Frage gekommen, da sich sowohl das italienische
wie das englische Oberkommando ablehnend verhielten.
Eine besondere, im Reichsarchiv in reicher Fülle vorhandene Kategorie von
Quellen der Weltkriegsgeschichte behandelt Ernst Otto: „Die Kriegstagebücher
im Weltkriege®“. Er betont die Notwendigkeit, die besonderen Voraussetzungen
ihrer Entstehung im einzelnen klarzustellen und sie einer sorgfältigen Kontrolle
durch die Kriegsakten als unmittelbaren Niederschlag der Ereignisse zu unterwerfen.
Karl Demeter*: „Die Filmpropaganda der Entente im Weltkriege‘“ und „Die
Entwicklung des deutschen Films zu einem Faktor der Weltpolitik und Welt-
wirtschaft“ behandelt einen wichtigen Ausschnitt zur Geschichte der öffentlichen
Meinungsbildung im Weltkriege. — Eine Übersicht über die Verluste der am Kriege
beteiligten Nationen sucht auf Grund der vorhandenen Literatur zu geben Karl
Oldenberg: „Der Bevölkerungsverlust im Weltkriege. Ein Literaturbericht“®.
Zur Vorgeschichte der bolschewistischen Revolution handelt Johannes Oeh-
quist: „Rasputin“, der auf Grund neuer Literatur (Taube, Almasow, Bjeletzki)
die unheilvolle Bedeutung dieses seltsamen Bauernheiligen zeichnet und vor allem
bestätigt, daß Rasputin bei aller niedrigen Geriebenheit politisch nur unselbständiges
Werkzeug in der Hand überlegener Persönlichkeiten gewesen ist. — Ebenfalls die
Preußischen Jahrbücher” veröffentlichen Auszüge aus einem umfassenderen Werke
des russischen Menschewiken Michael Smily-Benario („Die Abdankung des Zaren‘“).
Die Auszüge zeigen, daß die Arbeit trotz parteimäßiger Einseitigkeit durch ihre
andersartige Beleuchtung eine lohnende Korrektur zu den Schriften des bürgerlichen
! v, d. Goltz, Fr. Frhr.: Generalfeldmarschall Frhr. v.d. Goltz als Gencralgouverneur
In Belgien. Deutsche Rdsch. CCIV, 103ff.
3 Ochler, H.: Die schweizerische Neutralität in den Berechnungen der kriegführenden
Parteien im Winter 1916/17. Schweizerische Monatshefte f. Pol. u. Kultur. Jg. V (1925/26),
1458.
3? Otto, E.: Die Kriegstagebücher Im Weltkriege. APG. V, 647fl.
* Demeter, Karl: Die Filmpropaganda der Entente im Weltkriege. APG. IV, 214ff. —
Ders., Die Entwicklung des deutschen Films zu einem Faktor der Weltpolitik und Weltwirtschaft.
APG. V, 606fl.
® Oldenberg, K.: Der Bevölkerungsverlust im Weltkriege. Ein Literaturbericht. Schmol-
lere Jahrb. f. Ges. V. V. LIX. Jg., Bd. I, 5x9ff.
* Oehquist, Joh.: Rasputin. Preuß. Jbb. CC, 237.
' Smily-Benario, M.: Die Abdankung des Zaren. Preuß. Jbb. CIC, 1ff., 125ff.
138 Nachrichten und Notizen
Liberalen Miljukow bedeutet. Benario übt scharfe Kritik an der Politik der Liberalen,
die mit der Fortsetzung des Krieges die eigentliche Volksstimmung des erschöpften
Rußlands vollständig verkannt hätten. Er betont, daß die Kriegsfolgen die eigent-
liche Revolutionsursache gewesen sind, und hebt hervor, daß der Zar in dieser ent-
scheidenden Kriegsfrage nicht die Politik der reaktionären Kreise, sondern die der
liberalen Dumaopposition getrieben habe. — J. Lewin: „Die Ermordung der Zaren-
familie‘! bringt Mitteilungen über das Drama von Jekaterinenburg nach den Fest-
stellungen des Untersuchungsrichters der Weißen Armee Koltschak. Volle Aufklärung
wäre auch hiernach nur durch die Akten der Moskauer Sowjets zu erlangen.
Kritische Betrachtungen zur Geschichte des österreichischen Parlaments seit
1866, eingehender seit. 1873, gibt Karl Hugelmann: „Das österreichische Parlament
bis zur Staatskatastrophe und Österreichs Zukunft‘. Hugelmann sieht gegen Plener
im Versagen des österreichischen Parlamentes und Staates doch eine notwendige
und unvermeidliche Folge des Siegeszuges der nationalen Idee. — Gründlich und
lehrreich hat Ludwig Bittner: ‚Die zwischenstaatlichen Verhandlungen über das
Schicksal der österreichischen Archive nach dem Zusammenbruch Österreich-
Ungarns‘? das zähe Ringen dargestellt, durch das trotz schmerzlicher Einbuße
schließlich doch die Erhaltung der politisch-historisch wichtigsten Bestände, vor
allem des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, gegen die Ansprüche der Nachfolge-
staaten erreicht wurde.
Fritz Hartung: „Die geschichtlichen Grundlagen der Weimarer Reichsver-
fassung‘‘* gibt eine klare Darstellung des Werdeganges der Weimarer Verfassung
vom ersten Preuß’schen Entwurf an, sowie eine besonnene Kritik des Ergebnisses,
die in der Verstärkung der Reichseinheit die Kontinuität mit der seit 1871 im Gange
befindlichen Entwicklung hervorhebt, von der Einführung des Verhältniswahlrechts
politisch lähmende Wirkungen befürchtet und als voraussichtlich wichtigste und
nächste Zukunftsaufgaben die Entwicklung der Stellung von Reichspräsident und
Reichskanzler ansieht.
Für den Historiker von Interesse ist der Aufsatz von Wolfgang Ludwig Stein
über „Geschichte und Wesen der italienischen Presse‘? ein Seitenstück zu Joachim
Kühns früherer wertvoller Studie über die französische Presse.
Otto Grautoff: „Das geistige Leben in den französischen Provinzen“ ist
ein eindringlicher und kenntnisreicher Hinweis auf die Lebendigkeit des Regionalisınus
im modernen Frankreich ohne dessen Bedeutung als Gegenkraft gegen die Energie
der überlieferten politischen Zentralisation zu überschätzen.
Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Institute. Die 16. Ver-
sammlung Deutscher Historiker und Geschichtslehrer, sowie die Kon-
ferenz Landesgeschichtlicher Publikationsinstitute findet vom 19. bis
23. September in Graz statt. Es sind folgende Vorträge in Aussicht ge-
! Lewin, J.: Die Ermordung der Zarenfamilie. APG. IV, 330ff.
t? Hugelmann, K.: Das österreichische Parlament bis zur Staatskatastrophe und Öster-
reichs Zukunft. APG. V, 229ff.
3? Bittner, L.: Dle zwischenstaatlichen Verhandlungen über das Schicksal der österrei-
chischen Archive nach dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns. APG. 1Y, 5öff.
4 Hartung, F.: Die geschichtlichen Grundlagen der Weimarer Verfassung. Neue Jahrbb.
Wiss. u. Jugendbildung 1. 502t7., 620ff.
t Stein, L.: Geschichte und Wesen der italienischen Presse. Preuß. Jbb. CC, 168ffl., 287 ff.
® Grautoff, O.: Das geistige Leben in den französischen Provinzen. Preuß. Jbb. CIC, 145ff.
Nachrichten und Notizen 139
nommen: Alte Geschichte: Prof. Dr. Ed. Meyer-Berlin (Thema noch unbestimmt),
Pref. Dr. Münzer-Münster: Gesichtspunkte zur Beurteilung antiker Geschichts-
schreibung; Prof. Dr. L. Wenger- Wien: die rechtshistorische Papyrusforschung,
Ergebnisse und Aufgaben. Mittlere Geschichte: Prof. Dr. Häpke-Marburg a. L.:
Die Anfänge des Merkantilismus, Priv.-Doz. Dr. W. Mommsen-Göttingen: Zur
Beurteilung der deutschen Einheitsbewegung des 19. Jahrhunderts; Min.-Rat a. D.
Dr. Schwab-Iglau: Sudetendeutsche Städtechroniken. Kirchengeschichte: Prof.
Dr. G. Loesche-Königssee: Diplomatische Verhandlungen über die Salzburger
Protestanten-Auswanderung 1731/32,; Prof. Dr. J. Loserth-Graz: Zur Geschichte
der Wiedertäufer, Arch.-Rat Dr. J. Lulvès- Berlin: Bismarck und die Römische
Frage. — Auf der Konferenz der Landesgeschichtlichen Publikationsinstitute werden
sprechen: Prof. Dr. O. Redlich- Wien über den Historischen Atlas der österreichi-
schen Alpenländer und verwandte Unternehmungen in Österreich; Dr. B. Seuffert-
Graz über die Veröffentlichung von Landtagsakten und Staats-Archivar Dr. W.
Schmidt-Hannover über die Notwendigkeit einer verkehrsgeschichtlichen Er-
forschung des Mittelalters. — Die Tagung des Verbandes Deutscher Geschichts-
lehrer sieht an Vorträgen vor: Stud.-Dir. Dr. Cauer-Berlin: Politik und Geschichts-
unterricht (Korref.: Dr. Struntz, Dozent an der Hochschule für Politik, Berlin);
Ober-Stud.-Dir. Dr. Friedrich-Leipzig: Der Sinn des Geschichtsunterrichts;
Prof. Dr. K. Krause-Leipzig: Das Grenz- und Auslanddeutschtum im Geschichts-
unterricht. (Korref.: Prof. Dr. F. Friedrich-Leipzig); Prof. Dr. Lukas- Graz:
Die deutsche Südostecke; Prof. Dr. H. Meyersahm-Kiel: Die Fortbildung des
Volksschülers und die Frage der Volkshochschule (Korref.: Stud.-Dir. Noack-
Striegau); Gymn.-Dir. Dr. Montzka- Wien: Der gegenwärtige Stand des Geschichts-
unterrichts an den österreichischen Mittelschulen; Prof. Dr. H. Steinacker-Inns-
bruck: Die historische Sendung Österreichs; Prof. Dr. Übersberger- Wien: Die
Außenpolitik Österreich-Ungarns von 1908 bis 1914 und die Kriegsschuldfrage. —
An sonstigen Veranstaltungen sind vorgesehen: Ein Empfang durch den Herrn
Landeshauptmann von Steiermark und den Herrn Bürgermeister von Graz, eine
Festvorstellung im Theater, ein gemeinschaftliches Essen, Führungen durch die
Kunstdenkmäler von Graz und Umgebung. Im Anschluß an die Tagung finden
Ausflüge nach St. Lambrecht, Pettau (dem alten Poetovia) oder Leibnitz (dem
alten Flavia Solva) statt. Ferner ist den Teilnehmern der Tagung Gelegenheit ge-
boten, auf der Fahrt das Stift Admont zu besuchen.
Die reichsdeutschen Mitglieder des Verbandes Deutscher Historiker werden ge-
beten, den Beitrag in Höhe von 5,— ÆA auf das Postscheckkonto Breslau Nr. 47600
des Herrn Prof. Dr. Reincke-Bloch in Breslau zu überweisen (Teilnehmerkarte
für Nichtmitglieder 6,— ZÆ). Die übrigen Mitglieder werden gebeten, den Beitrag
(für Österreicher in Höhe von 5 Schilling) auf das österr. Postsparkassen-Konto
Nr. 56484 des Herrn Prof. Dr. Fr. Oertel-Graz zu überweisen, oder mit Postan-
weisung an Herrn Dr. Franz Schehl-Graz, Universität, Hauptgebäude, Seminar
für Alte Geschichte, einzusenden. Zimmer sind in der Preislage von 3—8 Schilling
pro Bett in Privatwohnungen, Fremdenheimen oder Großgasthöfen zu haben. (Mit
Bad oder fließBendem Wasser entsprechend teurer.) Gegen Vorzeigung der Teil-
nehmerkarte wird auf den österreichischen Bundesbahnen eine Fahrpreisermäßigung
von 25%, gewährt, desgl. wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Leben in Öster-
reich gegenüber dem im Deutschen Reich um mehr als 25% billiger ist. Nähere
140 Nachrichten und Notizen
Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle der 16. Versammlung Deutscher Historiker,
Graz, Universität, Hauptgebäude, Seminar für Alte Geschichte. Baldige Anmeldung
wird dringend erbeten.
Eine Bibliographie der Zeitungen und Zeitschriften des 17. und 18. Jahrhunderts
wird vom Reichsverband der Deutschen Presse aus Anlaß der für 1928 angekündigten
internationalen Presseausstellung in Köln vorbereitet. Die Mitglieder des Reichs-
verbandes der Deutschen Presse sind aufgefordert, in öffentlichen und privaten Biblio-
theken und Archiven eventuell auch Antiquariaten nachzuforschen, ob und welche
Bestände an periodischen, gedruckten Zeitungen und Zeitschriften aus
dem 17. und 18. Jahrhundert vorhanden sind. Für die Aufzeichnung dieser
Bestände ist ein Vordruck verbreitet worden. Nicht periodische und geschriebene
Zeitungen, Flugschriften und Einblattdrucke sollen nicht aufgenommen werden;
dagegen ist es gleichgültig, ob die Periodizität kurz- oder langfristig ist. Die Zeit-
schriften des 17. und 18. Jahrhunderts sollen schon wegen der schwierigen Unter-
scheidung von Zeitschrift und Zeitung in älterer Zeit einbezogen werden.
Räumlich und zeitlich begrenzt werden soll die Bibliographie nicht durch die
früheren oder jetzigen Grenzen Deutschlands, sondern durch das deutsche Sprach-
gebiet; auch Zeitungen, die in fremder Sprache in diesem erschienen sind, sollen also
verzeichnet werden. Die Mitwirkung der fachlich geschulten Bibliothekare und
Archivare wird von den Mitgliedern des Reichsverbandes vielfach in Anspruch ge-
nommen werden; es wäre aber besonders wertvoll, wenn eine solche Mitarbeit
aus Interesse an der bedeutsamen Publikation auch freiwillig erfolgte und
zwar durch Archivare und Bibliothekare ebenso wie durch andere sachlich interessierte
Persönlichkeiten.
Die bloße Übernahme der Titel aus alten Katalogen ist nicht erwünscht, falls
diese nicht nachweislich einwandfrei sind. Grundsätzlich sollen die Aufzeichnungen
nach den Objekten selbst angefertigt werden. Die Bearbeitung der Zettel zwecks
Drucklegung wird in einem der Institute für Zeitungsforschung vorgenommen werden.
Etwaige Vordrucke für die Bihliographie können von Professor Dr. Alfred Herr-
mann, Hamburg, Hamburger Fremdenblatt, angefordert werden. Ausgefüllte Zettel
sind möglichst umgehend an dieselbe Adresse zurückzusenden.
Preisarbeit: Die Philosophische Fakultät der Universität Leipzig stellt folgende
Preisaufgabe der Knust-Stiftung:
„Läßt sich ein Einfluß der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutsch-
land und England von 1871 bis 1914 auf das politische Verhältnis der beiden
Länder zueinander nachweisen ?“
Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache abgefaßt und bis zum 24. Juni 1930
bei dem Dekanat der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig eingereicht
sein. Bewerben kann sich nur, wer an der Universität Leipzig studiert oder studiert
hat. Jede Arbeit muß mit einem Kennwort versehen sein, das wiederum als Auf-
schrift einem versiegelten Umschlage dient, der den Namen und die Adresse des
Verfassers enthält. Der Preis beträgt 1000 ZA.
Findet sich unter den zur Bewerbung eingelieferten Arbeiten keine vollkommen
genügende, so kann der vergleichsweise besten nach Ermessen der Fakultät eine
Anerkennung bis zur Höhe der Hälfte des ursprünglich ausgesetzten Preises zugeteilt
werden. Das Eigentumsrecht an den Preisschriften bleibt den Verfassern. Doch
Nachrichten und Notizen 144
‚haben diese im Falle der Veröffentlichung auf dem Titelblatt den Vermerk:
„Gekrönte Preisschrift der Knust-Stiftung‘‘ anzubringen und 5 Exemplare der
Druckschrift an die Fakultät abzuliefern.
Personalien: Ernennungen, Beförderungen: Universitäten und Technische Hoch-
schulen: Es habilitierten sich: Dr. Fr. Bilabel in Heidelberg für alte Geschichte
und historische Hilfswissenschaften; in Frankfurt a. M. Dr. Wilhelm Finster-
walder für mittlere und neuere Geschichte und historische Hilfswissenschaften ;
in Halle a. S. Dr. M. Lintzel für mittlere und neuere Geschichte, in Freiburg
i. Br. Dr. Amold Berney für neuere Geschichte.
Der Pdz. für Geschichte Dr. Johannes Kühn in Leipzig wurde zum a. o. Pro-
fessor, der Pdz. Dr. Adolf Rein in Hamburg zum a. o. Professor der Kolonial- und
Überseegeschichte daselbst, der a.o. Professor Dr. Fr. Baethgen in Heidelberg
zum 2. Sekretär am Preußischen Historischen Institut in Rom und zum Honorar-
professor an der Universität Berlin ernannt.
Der a. o. Professor der m.a. Geschichte in Erlangen Dr. Bernhard Schmeidler
wurde zum o. Professor ernannt, der Pdz. an der Universität Berlin Dr. O. Becker
als Nachfolger Festers nach Halle a. S., der Pdz. Dr. Hellmut Berve in München
als Ordinarius nach Leipzig, Professor Dr. Gerhard Kallen als Nachfolger Schultes
nach Köln, der a. o. Profesors Dr. Joseph Keil in Wien als o. Professor der alten
Geschichte nach Greifswald berufen.
Todesfälle: Ende Januar starb in München im Alter von 83 Jahren der em. o.
Prof. der bayrischen Landesgeschichte Dr. Siegmund von Riezler. Er studierte
in München, war am Reichsarchiv tätig, habilitierte sich 1869 in München und war
im Fürst]. Fürstenbergischen und bayrischen Archivdienst bis 1898 tätig, in welchem
Jahre er zum o. Prof. der bayrischen Geschichte an der Universität München ernannt
wurde. Im Jahre 1901 wurde ihm der persönliche Adel verliehen. Er war o. Mitglied
der Bayrischen Akademie der Wissenschaften und Sekretär ihrer Historischen Kom-
mission. Die Kenntnis seines Arbeitsgebietes hat er durch zahlreiche Schriften
erweitert, unter denen am bekanntesten seine sechsbändige Geschichte Bayerns
in Heeren-Uckerts Allgem. Staatengeschichte ist.
Am 25. März starb in Bad Nauheim der o. Prof. der Kirchengeschichte an
der Universität Leipzig D. Heinrich Boehmer im Alter von 58 Jahren.
Wir werden des verdienten Gelehrten in einem besonderen Nachruf gedenken.
Karl Wild.
In Heidelberg starb am 27. September 1926 Karl Wild als ordentlicher Honorar-
professor der Universität, mit der ihn langjährige, bis in seine Studienzeit zurück-
reichende Bande verknüpften. Geboren am 13. August 1866 als Sohn eines pro-
testantischen Pfarrers in Neckargerach (Amt Eberbach), wandte er sich dem Studium
der Theologie zu. Daneben betrieb er philologische Studien. Nach kurzer Tätigkeit
als Vikar trat er in den Schuldienst über, dem er dreißig Jahre lang, zuletzt als wirk-
samer und beliebter Lehrer an der Oberrealschule in Heidelberg, bis zu seinem Ende
angehört hat. Mit der Universität hat er bald nach seiner staatlichen Anstellung
wieder Fühlung gesucht. Als Schüler Bernhard Erdmannsdörffers, mit dem
er die Vorliebe für das siebzehnte und achtzehnte Jahrhundert teilte, promovierte er
mif einer 1896 erschienenen Arbeit über Johann Philipp vom Schoenborn. Auch von
Erich Marcks hat er entscheidende Einflüsse empfangen.
142 Nachrichten und Notizen
1906 habilitierte sich Wild an der Ruperto Carola. Namentlich für die Ein-
führung in das geschichtliche Studium hat er Ersprießliches geleistet, indem er den
Nachwuchs, besonders gern an verfassungsgeschichtlichen Quellen, schulte. 1913
wurde er zum außerordentlichen, 1926 zum ordentlichen Honorarprofessor ernannt.
Wild hatte mit seiner Dissertation ein Forschungsgebiet in Angriff genommen,
dem er später noch verschiedene aufschlußreiche Arbeiten gewidmet hat („Lothar
Franz von Schoenborn‘‘ 1904 und „Staat und Wirtschaft in den Bistümern Würz-
burg und Bamberg“ 1906). Gerade die beiden letztgenannten Arbeiten wurden in
sorgfältiger Quellenforschung und behutsamem Urteil, den positiven Leistungen der
geistlichen Fürstentümer im achtzehnten Jahrhundert gerecht. Diese Studien ge-
hören in den allgemeinen Zusammenhang und Aufstieg der Verwaltungs- und Wirt-
schaftsgeschichte heinein, indem sie mitteldeutsche kleinterritoriale Gegenstücke
zu den umfassenderen Arbeiten von Schmoller und Hintze über die innere Ent-
wicklung des preußischen Staates lieferten.
Wilds Bilderatlas zur badisch-pfälzischen Geschichte leistete besonders den
badischen Schulmännern vorzügliche Dienste, da er die oberrheinische Entwicklung
von der Germanenzeit bis zur Schwelle der Gegenwart in sicher ausgewählten und
anschaulichen Beispielen zu überblicken erlaubt.
Das Hauptwerk Wilds, „Karl Theodor Welcker, ein Vorkämpfer des älteren
Liberalismus“ ist 1913 erschienen (vgl. meine Besprechung in der Historischen .
Zeitschrift 1920, Bd. 122). Eine unbefangenere Betrachtung der vormärzlichen Ge-
dankenwelt und ihrer Führer hatte sich ja bereits in den letzten Jahren vor dem
Kriege angebahnt; die Treitschkeschen Urteile erfuhren die notwendigen Berichti-
gungen. Auch bei Wild zeigte sich eine größere Aufgeschlossenheit für die geistigen
und politischen Vorbereiter der späteren Reichsgründung. Er hat seine Aufgabe
streng historisch angefaßt, und seine Betrachtungsweise ist in den Einzelergebnissen
wie im Gelingen des Ganzen fruchtbar gewesen. Mit psychologischem Takt ist das
Porträt Welckers entworfen; dem Stil der Biographie fehlt es bei aller anspruchs-
losen Schlichtheit nicht an Wärme. Aufbau und Gliederung des Stoffes wuchsen
ohne Zwang aus der Lebensentwicklung Welckers hervor.
Unter Wilds späteren Aufsätzen sei noch besonders hervorgehoben sein wert-
voller Beitrag zu der Festschrift für Erich Marcks (1921) ‚Die freundschaftlichen
Beziehungen Englands zur Türkei“. Auch in seinen Vorlesungen hat er die Ent-
wicklung der orientalischen Frage mit besonderer Vorliebe behandelt.
In seinen politischen Anschauungen vertrat Wild einen milden, bodenständigen
Konservatismus von süddeutscher und badischer Färbung, der Andersdenkende
vornehm gelten ließ. Die christlich-protestantische Wurzel dieser Überzeugungen
war unverkennbar; der Einfluß des evangelischen Pfarrhauses ist in ihm stets lebendig
geblieben.
Menschlich flößte Wild in seiner warmherzigen, schlichten und lauteren Art
allen, die ihm nähertreten durften, unbedingtes Vertrauen ein. Das historische Se-
minar der Universität wird ihm ein treues und dankbares Andenken bewahren.
Heidelberg. W. Andreas.
Harry Bresslau }.
Am 27. Oktober 1926 ist Harry Bresslau im 79. Lebensjahre gestorben. Wer
ihm persönlich nahegestanden, seine bis ins hohe Alter jugendfrisch bewahrte geistige
Nachrichten und Notizen 143
Beweglichkeit und sein unermüdliches Schaffensbedürfnis gekannt hat, wird es als
eine gnädige Fügung ansehen, daB der Tod den schweren Leiden, die ihn in den
letzten Monaten quälten, ein rasches Ende gesetzt und ihm ein längeres Siechtum
erspart hat. So daß man nun, am Abend dieses reicherfüllten Daseins, auf ihn wohl
das Bibelwort anwenden möchte: „Unser Leben währet siebenzig Jahre, und wenn
es hoch kommt, so sind es achtzig Jahre, und wenn es köstlich gewesen ist, so ist
œ Mühe und Arbeit gewesen.“
Die Grundlinien seines Lebensganges hat er in einer ein Jahr vor seinem Tode
geschriebenen autobiographischen Skizze (Die Geschichtswissenschaft der Gegenwart
in Selbstdarstellungen Band II, S. 29ff.) selbst gezogen. Was dort gesagt ist über
seinen Studiengang, der unter dem Zeichen Rankes, Köpkes und vor allem I. G.
Droysens stand, über seine akademische Wirksamkeit in Berlin (1872 bis 1890)
und Straßburg (1890 bis 1913), über seine vielseitige Tätigkeit im Dienste der Monu-
menta Germaniae, deren Zentraldirektion er von 1888 bis zu seinem Tode angehörte,
und anderer gelehrter Körperschaften, das alles braucht hier im einzelnen nicht wieder-
holt zu werden. Und ebenso wenig kann es die Aufgabe dieser kurzen Zeilen sein,
über seine gelehrte Arbeit, von der er an der gleichen Stelle Rechenschaft gegeben
hat, ihrem ganzen Umfange nach eingehender zu berichten; umfaßt doch das ab-
gekürzte Verzeichnis seiner Schriften, das der Selbstbiographie beigegeben ist, nicht
weniger als 133 Nummern, darunter so umfangreiche Werke wie die Jahrbücher
Konrads II., das Handbuch der Urkundenlehre und die Geschichte der Monumenta
Germaniae. Sondern es soll nur der Versuch gemacht werden, seine Stellung innerhalb
der Gesamtentwicklung der deutschen Geschichtswissenschaft, wie sie dem so viel
Jüngeren heute erscheint, mit ein paar Worten andeutend zu charakterisieren.
Was Bresslaus wissenschaftlicher Persönlichkeit ihre eigenste Note verlieh
und seinem Namen einen dauernden Ruhmesplatz in der großen Reihe der Geschichts-
forscher aller Zeiten sichern wird, ist seine geradezu souveräne Stellung auf dem Ge-
biet der Urkundenlehre. Es berührt demgegenüber eigentümlich, aus seiner Selbst-
biographie zu ersehen, wie er auf dieses Gebiet ursprünglich durch den Vorwurf
mangelnder Berücksichtigung des urkundlichen Materials, den man seiner Erstlings-
arbeit, einer Preisarbeit über Konrad IL, machte, hingewiesen wurde. Aber im Grunde
war das doch nur der äußere Anstoß, durch den er sich seiner ursprünglichen Neigung
und Begabung bewußt wurde. Er hat es oft betont, daß es solcher naturgegebener An-
lagen für dies dornige Gebiet in ganz besonderem Maße bedürfe — ihm selbst waren
sie in so hohem Grade verliehen, daß er sich durch seine umfassende Beherrschung
des theoretischen Gesamtgebietes und durch seine Meisterschaft in der praktischen
Handhabung der diplomatischen Methode, von der vor allem seine Diplomata-Bände
zeugen und die sich auch bei schwierigen Fragen der neueren Geschichte bewährte,
ein, wie man mit Recht gesagt hat, schlechthin europäisches Ansehen erwarb.
Von den Urkunden in engerem Sinne aber schritt er fort zu den sonstigen un-
mittelbaren Zeugnissen der Überlieferung, im besonderen den chronikalischen Quellen.
Zuweilen stand beides im engsten Zusammenhang, wie etwa seine bekannten Bam-
berger Studien über Eckehard und Frutolf aus seiner Beschäftigung mit den Bam-
berger Diplomen Heinrichs IL erwachsen sind. Aber je länger, je mehr und im höchsten
Maße, seitdem er 1912 als Nachfolger Holder-Eggers die Leitung der Abteilung
Scriptores bei der Monumenta Germaniae übernommen hatte, wandte er auch diesen
Fragen ein selbständiges Interesse zu und erwarb sich auch hier eine nahezu alle Jahr-
144 Nachrichten und Notizen
hunderte gleichmäßig umfassende, vielfach wirklich staunenswerte Kenntnis des
Materials, die in seinen zahlreichen Untersuchungen über historiographische Pro-
bleme die reichsten Früchte trug und bei seiner großzügigen Art den Editionen seiner
Mitarbeiter nicht weniger zugute kam, als seinen eigenen. Es wird, um nur ein ein-
zelnes Beispiel herauszugreifen, heute nicht mehr viele Gelehrte geben, denen wie ihm
bei der Lektüre der neu entdeckten Annales Juvavenses maximi sogleich die Ver-
wandtschaft mit den von Giesebrecht im Apparat der Annales Altahenses abgedruck-
ten Excerpten Aventins aufgefallen wäre und die dann durch umfassende Heran-
ziehung von Aventins Nachlaß unserm Wissen über die quellenarme Zeit des 9. und
10. Jahrhunderts so viel Neuland hätten gewinnen können, wie das in seiner Abhand-
lung über die ältere Salzburger Annalistik (1923) geschehen ist.
Bresslau hat es selbst oft bedauert, daß seine in erster Linie dem Bestande der
Überlieferung gewidmeten Arbeiten ihn zur eigentlichen Darstellung seit seinen
Jahrbüchern Konrads II. nur noch in seiner Geschichte der Monumenta Germaniae
haben kommen lassen. Sicherlich war es doch auch eine innere Neigung, die ihn
zu den „Aufgaben mittelalterlicher Quellenkritik‘‘, wie er sie in seiner Straßburger
Rektoratsrede (1904) skizziert hat, hinzog, und ihn im übrigen bei der Behandlung
von Sonderfragen festhielt. Mit dieser „Andacht zum Kleinen‘ wurzelte er in dem
glücklichen Zeitalter der Reichsgründung und gehörte damit einer Epoche an, in der
die volle Möglichkeit gegeben war, sich vom sicheren Boden eines äußerlich und
innerlich gefestigten Daseins der Einzelforschung mit ungeteilter Liebe und
Aufmerksamkeit zuzuwenden. Wenn heute eine Generation, der das eigene Erleben
und darum auch das Verhältnis zur Vergangenheit wieder in stärkerem Maße zum
Problem geworden ist, darum ringt, in zusammenfassender Betrachtung über drän-
gende Fragen von Geschichte und Gegenwart Klarheit zu gewinnen, so könnte sie
doch nur zu ihrem schwersten Schaden vergessen, daß alle solche Arbeit eben nur auf
den von der älteren Generation gelegten Fundamenten möglich ist, und daß eine
fortdauernde enge Fühlung mit der kritischen Einzelforschung im Sinne Bresslaus
nie verloren gehen darf, wenn überhaupt die Geschichtschreibung ihre Stellung als
Wissenschaft behaupten soll.
Diejenigen aber, die als Studenten oder später als Monumentisten noch das
Glück gehabt haben, durch seine Schule zu gehen, werden neben dieser Lehre auch
den menschlichen Eindruck seiner Persönlichkeit nicht vergessen. Bresslau war
eine jeneı heute schon selten gewordenen ursprünglich gelehrten Naturen, denen die
wissenschaftliche Arbeit vor allem andern Gegenstand innersten Bedürfnisses ist.
Die Wissenschaft war, mit so lebhafter Anteilnahme er auch andere Fragen des
Daseins, vor allem die vaterländischen Geschicke, verfolgte, doch das innerste Zen-
trum seines Lebens; ein Dasein ohne gelehrte Forschung wäre für ihn sinnlos gewesen.
Auf dieser ehrfurchtgebietenden Geschlossenheit und Ungeteiltheit seines Wesens
beruhte zum nicht geringen Grade die menschlich erzieherische Wirkung seiner
Unterweisung. Aber so streng seine Schule in ihrer ganzen Sachlichkeit und Akribie
deshalb auch war, von so lebendigem Wohlwollen war sie zugleich durchwaltet und
getragen. Und so wird neben dem großen Gelehrten auch der gütige, zu jeder Hilfe-
leistung stets bereite, auf das Wohl seiner Schüler und Mitarbeiter immer bedachte
väterliche Freund im dankbaren Andenken aller derer, die ihm nahegestanden,
über das Grab hinaus fortleben.
Heidelberg. Friedrich Baethgen.
Paul Piur, Petrarcas „Buch ohne Namen“ und die päpstliche Kurie. Von Univ.-
Troe DR, P.Joschimsen mM München... 4. 4 7 a Lan ner 90
Hjalmar Holmquist, Die schwedische Reformation. Von Priv.-Doz. Dr. Johs.
RT EEE 2 ee a ee Y2
Ludwig Frh. v. Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittel-
aiters. Bd. X (1585—1591) Von Arch.-Dir. em. Dr. Walter Friedensburg
OON a oa are ara ae A a ee ee er a 94
Compers Read, Mr. Secretary Walsingham and the policy of Queen Elizabeth.
Von Univ.-Prof. Dr. C. Brinkmann in Heidelberg . . . . . o.a 22.2.0. 95
Martin Hürlimann, Die Aufklärung in Zürich. Von Dr. W. Kaegi in Basel 96
Actä Borussica. Denkmäler der preußischen Staatsverwaltung, die Behörden-
organisation und die allgemeine Staatsverwaltung im 18. Jahrb. 11. Bd.
(August 1756 bis Ende 1758), Von Priv.-Doz. Dr. H Weigel in Erlangen 98
Max Braubach, Max Franz von Osterreich, letzter Kurfürst von Köln und Fürst-
bischof von Münster. Von Arch -Dir. Dr. O. R. Redlich in Düsseldorf . . 10
Ch. Seignobos, Histoire politique de l’Europe contemporaine 1814—1914. 7. éd.
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d
Von Dr. Frz. Schnabel, Prof. an der T, H. in Karlsruhe. ........ 102
Ernst Baasch, Geschichte Hamburgs 1814—1918. Von Priv.-Doz. lIr. Johs.
Foal m OMDENE arne ar aa n A E E a A a 103
Kaiser Wilhelms I. Weimarer Briefe. Von Univ.-Prof. Dr. W. Platzhoff
R slonia T E E E E E A a a a e TR a De 104
Konrad Bechstein, Feodor Streit, ein Kämpfer für Einheit und Freiheit.
NET. TNR T a T AA N 105
Joh. Hönig, Ferdinand Gregorovius, der Geschichtsschreiber der Stadt Rom.
Von UEIN- Fror US W Gonta: In DEDE a: a 0 we 107
Frhr. Ludwig Rüdt von Collenberg. Die deutsche Armee von 1871—1914.
Von Univ.-Prof. Dr, R. Schmidt in Berlin Charlottenburg . . . ..... 108
Nachrichten und Notizen:
-Festschrift zu Ehren Emil v. Öttenthals (Kirn) S. 109. — W. F. Otto, Die
altgriechische Gottesidee (Leisegang) S. 110. — Mirbt, Quellen zur Geschichte
des Papsttums und des römischen Katholizismus. 4 Aufl. S. 111. — Inscrip-
tiones Latinae Christianae veteres ed. Diehl. Liefg. I,6, IJ, 1 (M. Ma-
nitius) 8. 111. — A. Hessel, Geschichte der Bibliotheken (E. Hoffmann) S. 112.
— W. Hadorn, Geschichte des frühen und hohen Mittelalters (Fr. Schneider)
S.112. — O.Dungern, Mutterstämme (Lampe) 8. 113. — Die Geschicht-
schreiber der deutschen Vorzeit. Bd. 44: Adam von Bremen, Hamburgische
Kirchengeschichte. 3. Aufl. Einleitung von Bernhard Schneider (Kirn)
"8.113 — E. Seckel, Paläographie der jurist. Handschriften des 12. bis
15. Jahrh. (M. Stimming) S. 114. — Gerhard, Zur Geschichte der rheinischen
Adelsfamilien (Lampe) S. 115. — M. Bierbaum, Bettelorden und Weltgeist-
lichkeit an der Universität Paris (Dersch) S. 115. — F. K. Ehrle, Der Sen-
teuzenkommentar Peters von Candia, des Pisaner Papstes Alexanders V.
(Ders) S.115&. — Klibansky, Die topographische Entwicklung der kur-
mainzischen Amter in Hessen (M. Stimming) S. 116. — Hans v. Hentig,
Machiavelli (Lampe) S. 117. — Gutenberg-Festschrift zur Feier des 25 jähr,
Bestehens des Gutenberg Museums in Mainz 1925 (Mentz) S. 117. — Schell-
haß, Gegenreformation im Bistum Konstanz im Pontifikat Gregors XIII.
(1572—1585) (Mentz) S. 118. — V. Loewe, Ein Diplomat und Gelehrter
Ezechiel Sponheim (1629—1710) (Ders.) S. 119. — M. Hein, Johann von Hover-
beck (Ders ) S. 119. — R. R. Russel, Economic aspects of southern sectionalism
1840—1861 (Darmstädter) S. 120. — Die Handelskammer Breslau (1849
bis 1924) S. 121.
Zeitschriftenschan:
Aus der skandinavischen Zeitschriftenliteratur. Von Priv.-Doz. Dr. Johannes
PAUL iR BWIBWEN a a aa rn rate ee ce ren 121
Die neuste Zeit 1871—1918. Von Priv.-Doz. Dr. Herzfeld in Halle a. S.. 123
Wissenschaftliche Gesellschaften und (Bublikations-) Institute. . . 138
2%. VeIsammlang detachet Historiker... u. & 5.3 0% Ka a 138
A a a A ATE ee a ee E T er See 140
Personalien: Ernennungen, Beförderungen . os p 2 soea nennen 141
EIER TER EEE ERTEILT 141
Karl Wild. Von Univ.-Prof. Dr. Willy Andreas in Heidelberg . ..... 1-41
Harry Breßlau. Von Univ.-Prof. Dr. Fr. Baethgen inRom........ 143
Bibliographie der deutschen Geschichte, bearbeitet von Dr. Helmut Hör in Leipzig *I—
Berlin W 10% und
Berlin NW 7 Nr. 59533
| Walter de Crustes &DCo.
nn Poftihek-Konto: :
Kürfhners Hners Deutf her Siteratur-R
auf das Jahr 1926
Unter redaftioneller Leitung von Dr. Hang Strodel
Herausgegeben von Dr. Gerhard Lüdtfe
a rd Jahrgang / Ditav / 262u.1257 Spalten / Mit 4 Bildntifen da ‚In Seinen geb.
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Deutfche Literatur eitung
Für Kritif der internationalen Wifjenfchaft
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Herausgegeben vom Verbande der Deutichen Akademien der Wilfenfchaften DER Hört
Heidelberg, Leipzig, Münhen und Wien a « p |
Redaktionsausfhuß: Adolf v. Harnad, Arrien Yohnfen, Paul Kehr, Heinrih L ‚ Heinrich
Mater, Eduard Meper, Walter Nernft, Albrecht end, Mar Blang, Ulrich Sun Ss 2. Wile
mowi- Moellendorff unter Vorih von Julius Beterfen — 5
Säriftleiter: Prof. Dr. Paul Hinneberg, Berlin
Wöcentlih 1 Heft / Bro Heft RM. 1.25, monatlid RM. 4.50, Shih RM.
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JOSEF REDLICH
Das österreichische Staats- uı nd
Reidhsproblem
Geschichtliche Darstellung der inneren Politik der habsburg isch
Monarchie von 1848 bis zum Untergang des Reiches a N |
I. Band: Der dynastische Reichsgedanke und die ee des Problems bis zur Ver
der Reichsverfassung von 18061. — 1. Teil: Darstellung. 1920, XVI, 816 a
2. Teil: Exkurse und Anmerkung. 1920, 258 Seiten, Lex. 8%. — 1. und 2.T
sammen RM..30.—
I. Band: Der Kampf um die zentralistische Reichsverfassung bis zum Abschluß des. len
Ungarn im Jahre 1867. 1926, 847 Seiten, Lex. 8”, brosdı. RM. 38.— ; '
Beide Bände zusammen RM. 60.—
Redlichs unvergleichlidhes Buch läßt mich noch immer nicht los: welch PEER EE Glück, w
alten heiligen Österreich da noch einmal in sein brechendes Auge zu schen. Die Bede It u
erstaunlichen Werkes, das sich aus vergilbten Akten, Protokollen, Entwürfen einen N
Roman holt... die Lülle von ungestalten Einzelheiten zum Bilde meisternde Darstellung
den Verfasser, immer nur die Dinge selbst reden läßt . Hermann Bahr in Preuß iahe
. glänzend geschrieben und beruht auf der umfasse ride n und tiefen Kenntnis der et -
Ve rhältnisse, die sich V. durch seine Tätigkeit als Abgeordneter und Minister, Kl ci
früheren Studien zum österreichischen Problem angeeignet hat. Literarische Wo ‚chen
Redlich behandelt trefflich die Entwicklung des Staats- und dynastischen Gedankens und, d
einem sehr gehaltvollen Querschnitt die zur Lösung bereitste ‘Denden Kräfte. Die geist eich: TE
wertvollen Ausführungen zeigen uns den Geschichte schreibenden Politiker und har dadurch
nod besonderen Reiz. Mitteilungen des Institutes für österreichische Geschidh I ==
DER NEUE GEIST VERLAG / LEIPZIG E
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2. HEFT
AUSGEGEBEN AM 15. FEBRUAR 1928
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SI DER: WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG
2.2 DRESDEN 1928
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HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIF?
Herausgegeben von Prof. Dr. Erich Brandenburg in Leipzig.
Verlag und Druck: Bnchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden
Der Preis für das-Heft im Umfange von 11 Bogen beträgt 6 Reichsmar
Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue li
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem pe
sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.
Die darin enthaltene „Zeitschriftenschau“ hat die Aufgabe, ‚ein
systematische Übersicht über die in deutschen Zeitschriften niedergel :
Forschungsergebnisse zu geben. Diejenigen Herausgeber, welche Wert au
Berücksichtigung ihrer Zeitschrift legen, werden um Einsendung von Sondet
abzügen der aufzunehmenden Arbeiten an die Schriftleitung (Leipzig, Unive
sität, Bornerianum I) gebeten.
Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird vo
Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Erich Brandenburg geführt, der von Herr
Dr. H. Wendorf in Leipzig (Universität, Bornerianum I) als Sekretär unter
stützt wird. |
Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig- Gohlis, Poeter
weg 21) zu richten. Aufsätze, Kleine Mitteilungen und Kritiken werden mi
40 Reichsmark je Bogen honoriert. Bei Notizen gilt das Besprechungs
exemplar als Honorar. |
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitun
der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum |
erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht:
erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleiner
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzet
usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspr uch machen, sogleich bein
Erscheinen der Schriftleitung zugehen zu lassen.
INHALT DES 2. HEFTES
Aufsätze: Sei
Cäsar und Taeitus als Quellen für die altgermanische Verfassung. Von Dr. Fried-
rich Frahbm in Altona-Bahrenfeld > x a su za 2 2 a i Eu 1
Die Beziehungen zwischen Flandern und England am Ende des 14. Jahrhunderts.
Von Dr. Walther Söchting in Braunschweig ee ee E 18
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege. Von Oberstleutnant a. D.
DE. WORD U DME aa n ea a a a A y ii
Kleine Mitteilungen:
Nachricht über Rankes Bibliothek Von Univ.-Prof. Dr. Adolf Rein iu Hamburg 253
Kritiken: |
The Cambridge ancient history. Vol. IIL Von Priv.-Doz. Dr. Hans Bonnet |
NEE nn ta a ee EEE FR BEER
Fedor Schneider, Rom und Romgedanke im Mittelalter. Von Univ.-Prof. Dr.
Alfred Doren in LOWER 0% un te er er ee He Te he a
Aubin-Frings-Müller, Kulturströmungen und Kulturprovinzen in den Rhein-
landen. Von Univ. Prof. Dr. Adolf Helbok in Immsbruck . sasadu
Otto H. Stowasser, Das Land und der Herzog. Von Univ.-Prof. Dr. Otto
DIORE N: IORSDERCH 7 u, 5. a N er
A.J. Macdonald, M. A. Lanfranc. Von Priv.-Doz. Dr. Paul Kirn in Leipzig
Rudolf Reichsfreiherr von Thüngen, Das reichsritterliche Geschlecht der
Freiherrn von Thüngen. Von Dr. Karl H. L ampe in Neuruppin. ....
145
Cäsar und Tacitus
als Quellen für die altgermanische Verfassung
(ein Beitrag zur Kritik ihres Sprachgebrauchs).
Von
Friedrich Frahm.
Die Einschätzung der römischen Quellen.
Wer sich rasch und gründlich über die altgermanische Ver-
fassung unterrichten will, findet in Schröders Lehrbuch der
Rechtsgeschichte (neueste Auflage 1919/22) eine ausführliche,
klar umreißende Darstellung, die den Stand der Wissenschaft
wiedergeben soll und sich fast ausschließlich auf Cäsars und
Tacitus Angaben über die Germanen aufbaut. Die Bemerkung,
es sei „nicht erlaubt, Cäsar als einen Schriftsteller zu behandeln,
der sich kritiklos alles Mögliche habe aufbinden lassen!“ und die
Abfertigung von Rachfahls Bezeichnung des Tacitus als ‚eines
oberflächlichen und kritiklosen Kompilators‘‘ durch den einfachen
Hinweis auf den größten „Geschichtsschreiber Germaniens?‘,
sind die einzigen Anzeichen einer Berücksichtigung der quellen-
kritischen Probleme, die sich an die römische Überlieferung
knüpfen. Schröder wich also nicht wesentlich von dem Stand-
punkt ab, den für die Germania des Tacitus einst Müllenhoff in
die Sätze zusammenfaßte?: ‚Alle Einzelheiten stimmen zum
Ganzen und untereinander überein, fast nirgends zeigt sich ein
Widerspruch, ein Schwanken in der Bezeichnung oder Unsicher-
heit und Ungleichheit der Kunde. Die Terminologie, z. B. der
politischen Dinge ist konsequent ausgebildet und steht fest,
soweit das überhaupt bei der Verschiedenheit der Sprache und
der römischen und deutschen Anschauung möglich war.“
1 Schröder, S. 21. 2 Schröder, S.59 Anm. 7.
3 Müllenhoff, Deutsche Altertumskunde IV, Germania, S. 227.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 2. 10
a
146 Friedrich Frahm
Von dieser fast dogmatischen Überschätzung des Quellen-
werts der Germania, besonders für die altgermanische Ver-
fassunzsgeschichte, machte Müllenhoff im einzelnen doch starke
Abstriche, wenn er z. B. gestand, daß Tacitus „gelegentlich dem
Zeitgeschmack erliegt und der Rhetorik auf Kosten der Wirklich-
keit zum Opfer fällt!“‘. In vollem Gegensatz zu Müllenhoffs
Urteil steht aber das eines kritischen Historikers von der Er-
fahrung und dem Range Theodor Mommsens, der seinem Pessi-
mismus mit den Sätzen Luft machte?: „.. . über den ger-
manischen Anfängen liegt ein Dunkel, mit dem verglichen die
Anfänge von Rom und Hellas lichte Klarheit sind... Die
Anfänge der staatlichen Entwicklung der Germanen schildert
uns teils die schillernde und in der Gedankenschablone des
sinkenden Altertums befangene, die eigentlich entscheidenden
Momente nur zu oft auslassende Darstellung des Tacitus .... Wie
die germanischen Worte hier überall fehlen und wir fast aus-
schließlich auf lateinische, notwendig inadäquate Bezeichnungen
angewiesen sind, so versagen auch durchgängig die scharfen
Grundanschauungen, deren unsere Kunde des klassischen Alter-
tums nicht entbehrt.‘ Da ein einfacher Verzicht auf die Erkennt-
nis altgermanischer Verhältnisse aber nicht befriedigen konnte,
blieben Cäsar und Tacitus im wesentlichen die Grundlage, auf
der von der Rechtsgeschichte ein sorgsam differenziertes Gebäude
von staatsrechtlichen Begriffen und aufeinander sich aufbauenden
Verfassungseinrichtungen konstruiert wurde.
Am entschiedensten hat sich die Wirtschaftsgeschichte von
dieser trügerischen Quellengrundlage freizumachen versucht. So
erklärte der Germanist Fischer? über die Siedlung der Germanen,
Tacitus „menge mitunter Verschiedenes durcheinander‘‘, über
die Ackerverteilung?, Tacitus Angabe „enthält in sich unaus-
gleichbare Widersprüche und ist vermutlich nichts anderes als
eine Zusammenschweißung der... Stelle Cäsars über die
Sueben und einer unverstandenen Angabe über die Gewann-
anteile‘‘. Vor allem aber lehnt Alfons Dopsch, dessen ‚Wirtschaft-
liche und soziale Grundlagen der europäischen Kulturent-
! Müllenhoff, S. 306, vgl. auch S. 291 u. a. m.
2 Mommsen, Römische Geschichte V* (1894), S. 154.
® Deutsche Altertumskunde (20.), S. 13.
t Deutsche Altertumskunde (20.), S. 26.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 147
wicklung“ mancherlei Widerspruch erregt, sicher aber der For-
schung durch die Unbefangenheit überlieferten Anschauungen
gegenüber starke Antriebe gegeben haben, es entschieden ab, die
römischen Angaben bei der Erforschung altgermanischen Wirt-
schaftslebens zugrunde zu legen! und sucht von der römisch-
germanischen Bodenforschung aus einen neuen, festeren Stand-
punkt zu gewinnen. Er betont als Verdienst von Denmann Roß?,
daß er „die generelle Unsicherheit dieser gesamten Forschung
treffend hervorgehoben, die Dürftigkeit der Überlieferung, die
Unklarheit der Quellenbelege, welche durchaus geeignet sei,
auch eine andere, ja die entgegengesetzte Interpretation zu er-
möglichen‘‘; er schließt sich ‚im allgemeinen jener Gruppe von
Forschern an, die einmal die Zuverlässigkeit dieser [römischen]
Darstellungen, besonders jene Cäsars bezweifelt haben und
letzterer eine allgemeine und uneingeschränkte Gültigkeit ab-
sprechen?“‘. An anderer Stelle bemerkt Dopsch®: „Die rund
150 Jahre jüngere Schilderung in der Germania hat man, so gut
es eben ging, mit jener Cäsars zu vereinigen gesucht. Die Unter-
schiede wurden entweder als jüngere Fortbildung oder aber als Miß-
verständnisse oder Berichtigungen des Vorgängers hingestellt.“
„Der wenig klare Wortlaut [von Germ. cp. 26] lud gewissermaßen
dazu ein, aus der späteren Entwicklung das hineinzuinterpre-
tieren, was zu ihr zu passen schien, oder — noch fehlte.‘
Diese kritischen Bedenken und Gesichtspunkte ließen sich
fast ohne weiteres auch auf Cäsar und Tacitus als Quelle für
germanisches Verfassungsleben übertragen°; nur fehlt es hier an
einer von der literarischen Überlieferung unabhängigen Quellen-
grundlage. Den Weg zu einem neuen Standpunkt, von dem aus
der sachliche Gehalt der römischen Überlieferung unbefangener
gewürdigt und kritisch bearbeitet werden könnte, scheint
Gustav Neckel in seinem Büchlein über die ‚„Altgermanische
Kultur‘‘ (1925) zu weisen. Er macht zwar zunächst seine Ver-
beugung vor Tacitus’ Germania, die er die „Hauptquelle für die
1 Dopsch (2A, 1923) I, 53, 60, 76 u. 89. 3 Dopsch I, 46.
3 Dopsch I, 60. t Dopsch, I 65.
5 Vgl. Ludwig Schmidt, Hist. Vierteljahrschrift VI, 579 (1903): „Meine Dar-
legung hatte den Zweck, hauptsächlich den zweifelhaften Wert, der der geogra-
phischen Literatur der Griechen und Römer als Quelle für die deutsche Urgeschichte
zum großen Teile zukommt, nachzuweisen.‘
10*
148 Friedrich Frahm
Erkenntnis der altgermanischen Literatur nennt‘‘, „unschätzbar
als vielseitige, stoffreiche, tief eindringende Schilderung des
Germanentums . . . entworfen von der Hand eines Meisters der
Geschichtschreibung!“. Bald aber entfährt ihm der Satz?,
„Tacitus ist Künstler, auf Exaktheit kommt es ihm nicht an‘,
und entschlossen rückt er dann als Grundlage seiner Darstellung
die zeitgenössischen römischen Quellen an die zweite Stelle
hinter die nordgermanischen Schilderungen späterer Jahr-
hunderte, die „uns die bodenständigen Lebensverhältnisse der
Bevölkerung von innen her zeigen“. So lebenswahr die vom
fachkundigen Verfasser ausgewählten Beispiele zu ‚Gesellschaft
und Staat‘‘ der Germanen wirken, so bedeutungsvoll eine Reihe
von Bemerkungen über die germanischen Stände als „Ausdruck
der Lebensverhältnisse des Einzelnen®‘, über die Wahl des
„mächtigsten Mannes“: zum Herzog, die ‚nur selten ein wirk-
liches Wählen, meist nur ein Ernennen und Beauftragen bedeu-
tete, über die „Hauskerle‘‘ „als Berufskrieger im Fürstendienst®“*
für die Deutung der römischen Darstellungen sind, so verrät es
doch die Grenzen der skandinavischen Epik als Geschichtsquelle,
daß die ‚„Hundertschaft‘‘, das eigentliche Kernstück unserer
Forschungsergebnisse, bei Neckel überhaupt nicht erwähnt wird.
Wir werden daher auf Versuche, die römischen Quellen zur alt-
germanischen Verfassung durch kritische Nachprüfung nutzbar
zu machen und auch dort heranzuziehen, wo ihre Angaben sich
nicht aus der späteren Literatur belegen lassen, kaum jemals
ganz verzichten können.
DenWeg zu einer kritischen Benutzung derrömischen Quellen
ist uns in Eduard Nordens Untersuchungen zur „Germanischen
Urgeschichte in Tacitus Germania‘ dadurch gewiesen worden,
daß er die traditionsgeschichtlichen Zusammenhänge und Pro-
bleme aufdeckte. Er selbst steht freilich, wie das Vorwort zum
zweiten Abdruck verriet, noch mitten in dem inneren Kampf
der Wissenschaft zwischen kritischer Ablehnung und traditioneller
Überschätzung der römischen Quellen, deren rhetorisch wirksame
Schilderung ihren Reiz auch heute noch nicht eingebüßt hat und
deren Angaben unersetzlich sind. Auch ihm ist noch die Ger-
1 Neckel, 5.2. 2 Neckel, 8.14. 3 Neckel, S. 3.
4 Neckel, S. 50. 5 Neckel, S. 78. 6 Neckel, S. 61.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 149
mania! „neben der ethnographischen Skizze in Cäsars gallischen
Memoiren die Primärquelle für germanische Religions- und
Rechtsgeschichte, Siedelungs- und Wirtschaftsgeschichte, Kriegs-
und Sprachwissenschaft‘‘, freilich ein ‚mit allerlei Gehbeim-
schlössern versehenes Kästchen‘, das geöffnet werden muß,
„damit sich uns sein Reichtum erschließe‘“.
Nachdem Norden nachgewiesen hatte, daß Tacitus in den
ersten drei Kapiteln ‚im wesentlichen nur ältere Überlieferung
weitergab‘‘, daß Plinius sein ‚jüngster Gewährsmann war“,
weicht er der naheliegenden Vermutung, daß die ganze Germania
aus Bestandteilen literarischer Überlieferung zusammengestellt
sei, durch die Annahme des Schlußkapitels aus, daß ‚‚die vier
letzten Kapitel der Taciteischen Germania Angaben enthalten,
die nur durch kaufmännische Vermittlung zu erklären sind®“.
Den Beweis aber, daß die Angaben dieser letzten Kapitel dem
Verfasser ohne den Umwege über die Literatur unmittelbar zu-
geflossen seien, hat auch Norden nicht führen können. Der
Beobachtung von Reisenden aber entstammen schließlich wohl
die meisten Nachrichten der ethnographischen Literatur, als
deren lateinischen Ausläufer Norden uns die Germania verstehen
gelehrt hat. Durch die Feststellungen aber, daß die Nachrichten
der Germania vielfach der griechischen Ethnographie entstammen,
aus einer Feder in die andere übergingen, ohne daß wir das
Quellenverhältnis zuverlässig prüfen könnten, dadurch daß das
eigentliche Beobachtungsmaterial überlieferten Fragestellungen
anzepaßt, berichtigt, verknüpft, verallgemeinert und selbst-
verständlich auch durch Mißverständnisse gebrochen wurde, daß
es teilweise aus dem Griechischen ins Lateinische umstilisiert,
mit Vorliebe rhetorisch zugespitzt wurde, verliert die Germania
für den Historiker den Wert einer „Primärquelle‘‘.
Wenn daher Norden in dem Vorwort zum zweiten Abdruck
vor Überschätzung der kritischen Bedeutung seiner Ergebnisse
mit der Behauptung warnt?: „Jede Angabe, die der seine Worte
genau wägende Schriftsteller auf Grund besten Quellenmaterials
Macht, verträgt die Goldwage‘“, und sich gegen den Gedanken
verwahrt?, als „sei der quellenmäßige Wert dieser taciteischen
! Norden, S.5. 2 Norden, S. 429. 3 Norden, S. 445.
$ Norden, S. X. 5 Norden, S. IX.
150 Friedrich Frahm
Schrift für die Erkenntnis des spezifisch Germanischen verringert
worden‘, so können wir darin nur einen Rückfall in die über-
lieferte Überschätzung des Tacitus sehen. Das Quellenmaterial
ist im Durchsehnitt gewiß nicht schlecht, aber sicher von ver-
schiedenem Werte, den wir nur sehr schwer nachprüfen können.
Ich erinnere daran, daß der Suebenbegriff der Germania allgemein
abgelehnt wird. Wie kann aber Norden von dem Historiker Ver-
trauen in die — wie allgemein anerkannt — einseitig rhetorische
Verarbeitung von uns sonst nicht zugänglichem Material beieinem
Schriftsteller erwarten, von dessen „Rückständigkeit‘ und „Un-
wissenheit‘‘ er selbst gelegentlich spricht, dem ‚selbst dieses
bescheidene Maß der [ethnographischen] Forschung durchaus
nicht lag!?‘‘ Die Art, wie Tacitus ‚seine Worte wägt‘‘, mindert
seinen Wert als Geschichtsquelle, weil sie den sachlichen Inhalt
seiner Darstellung, von deren bleibendem Quellenwert wir über-
zeugt sind, verschleiert und verwischt. Auf dem Gebiet aber,
auf dem wir von dem „größten Geschichtschreiber Germaniens‘‘
ein sorgsames Abwägen der Worte erwarten und fordern dürfen,
auf dem der staatsrechtlichen Terminologie, versagt er durchaus.
Luschin von Ebengreuth hat seiner Darstellung der alt-
germanischen Verfassungsgeschichte in der Kultur der Gegenwart
(1911)? einleitend den Satz vorausgeschickt: „So manches, was
bei Cäsar und Tacitus als strenger Fachausdruck klingt, wie
civitas, rex, princeps, ist daher in Wirklichkeit nur ein mehr oder
minder zutreffender Vergleich, der als solcher gewertet werden
muß.“ Das deckt sich teilweise mit der von Dopsch? als Fehler-
quelle festgestellten Tatsache, daß wenigstens Tacitus „bei
seinen Schilderungen stets den Vergleich mit den römischen Zu-
ständen im Auge hat“. Noch viel bedenklicher mußte es natürlich
erscheinen, wenn durch die traditionsgeschichtlichen Zusammen-
hänge, denen Norden mit Erfolg nachging, eine Uneinheitlichkeit
des Sprachgebrauchs in die Darstellung der römischen Schrift-
steller eingedrungen wäre, weil es eine gefestigte Terminologie
insbesondere in der lateinischen Literatur für ethnographische
Erscheinungen noch nicht gab. Die „Genauigkeit und Konse-
1 Norden, S. 39f (nämlich über das, welches Seneca in seinem Werk über
Indien gezeigt haben soll, dessen „wissenschaftlicher Horizont, bei aller Rhetorik,
über den des Tacitus ganz erheblich hinausging‘“.)
2 Kultur der Gegenwart, Teil 2, Abt. II, 1 S. 198 (1911). 3 Dopsch, I, 66.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 151
quenz des Sprachgebrauchs bei Tacitus“ hat schon Keutgen!
in Zweifel gezogen und die germanischen ‚‚principes‘“ bei Tacitus
und Cäsar teils als politische Führer teils als Richter gedeutet.
Während Nordens Untersuchungsergebnisse für die Ger-
mania unmöglich anders denn als dringende Mahnung zu kri-
tischer Nachprüfung von Tacitus’ Darstellung gedeutet werden
können?, wäre seine Auffassung von dem Ursprung und Quellen-
wert von Cäsars Mitteilungen eher geeignet, das etwa aufkeimende
Mißtrauen zu unterdrücken. Während bisher zumeist ange-
nommen wurde, daß ein beträchtlicher Teil des Materials der
wie Fremdkörper lose eingeschobenen ethnographischen Skizzen
über die Kelten, Germanen, Britannier auf die von Cäsar beim
Herzynischen Wald ausdrücklich zitierte griechische Ethno-
graphie, insbesondere auf Poseidonios, zurückzuführen sei, spricht
Norden von einem ‚fast nur in eigenem Glanze leuchtenden
Primärbericht°‘‘ und bekämpft die Philologenfrage, „aus welchen
schriftlichen ‚Quellen‘ er in seiner Gesamtheit ‚geschöpft‘ sei”.
„Cäsar war der Mann dazu, .. . auch in die ethnographische
Forschung selbsttätig einzugreifen®‘‘. „Ergänzung und Wider-
spruch schließt Benutzung im einzelnen nicht aus; insbesondere
den ethnographischen Stil übernahm Cäsar als gegebene Größe?‘‘.
Nun stellt aber Norden selbst fest, daß der Satz „deorum maxime
Mercurium colunt“ bei Herodot, Cäsar und Tacitus (auf 3 ver-
schiedene Völker angewendet!) wörtlich übereinstimmt, daß®
„Cäsars Nachrichten über die Druiden mit den entsprechenden
bei Strabo, Diodor in einer Weise übereinstimmen, die zugleich
die Annahme direkter Zusammenhänge notwendig . . . macht“,
so daß „nur die Annahme übrig bleibt, daß sie ihr Wissen alle von
einer gemeinsamen Quelle bezogen, und diese nur das Geschichts-
werk des Poseidonios gewesen sein kann‘; ferner gibt Norden
an, „die Schilderung der dı@ysgovr« von Ländern und Völkern“
bei Cäsar „ein altüberlieferter Gemeinplatz ethnographischer
Literatur ist?, daß Cäsar seine Übersicht über die drei keltischen
! Keutgen „Der deutsche Staat des Mittelalters“ S. 83.
3 Vgl. dazu de Boer in Teubners Neuen Jahrbüchern 1927, Heft 3.
3 Norden, S. 97. 4 Norden, S. 99. 5 Norden, S. 53.
* Norden, S. 100, Anm. 2.
? Norden, S. 100.
152 Friedrich Frahm
Völkergruppen I, 1 aus Poseidonios übernommen hat!. Daraus
ergibt sich für die historische Kritik mit Notwendigkeit die
Forderung, auch Cäsar, soviel eigene Beobachtung und soviel
kritische Auslese seine Darstellung enthalten mag, ebenso wie
Tacitus als Ausläufer der ethnographischen Literatur zu behan-
deln?, deren Ergebnisse ihm bei der literarischen Verarbeitung
seiner Senatsberichte vorlagen, die zur Ausschmückung zu ver-
werten, ihn der Zeitgeschmack drängte und kein Urheberrecht
und keine kritischen Bedenken hinderten!:
Dazu kommt, daß sich die Parallelen zwischen Cäsar und
Tacitus, die sich nie durch ‚„unvorsichtire Entlehnung‘‘ aus Cäsar,
sondern nur durch Benutzung desselben Überlieferungsstromes
zwanglos erklären lassen, beträchtlich vermehren ließen, und daß
die früher übliche Methode, alle einer literarischen Vergangenheit
dringend verdächtigen ethnographischen Stücke als Interpola-
tionen auszuschalten, gescheitert zu sein scheint. Norden
selbst hält zwar an der Annahme fest, daß die Kapitel VI, 25—28
„fast noch unter Cäsars Augen‘ (!) von einem Erweiterer hinzu-
gefügt seien®. Dagegen hat in der Nordens Buch angefügten
Untersuchung über die Wohnsitze der Helvetier Hans Philipp*
„nicht mit Klotz den Timagenes als posteäsarischen Interpolator
bemühen wollen, vielmehr an Cäsarischer Entstehung dieser und
der anderen geographischen Einlagen festgehalten‘. Auch unab-
hängig von diesem ‚„Verzicht‘‘ vermochte er wahrscheinlich zu
machen, daß die Abschnitte über die durchaus unklare und irrige
Geographie des Oberrheins und der Helvetier von Cäsar aus
Artemidor oder einer anderen ethnographischen Quelle entlehnt
sind®. Dann aber erklären sich doch auch die von Norden her-
vorgehobenen starken Anklänge der „Suebenskizze“ an den
„‚Germanenexkurs‘“® ganz zwanglos daraus, daß Cäsar in beiden
Büchern dasselbe oder eng verwandtes ethnographisches Material
herangezogen und von seinem Standpunkt aus ausgewählt und
bearbeitet hat.
1 Norden, S. 364; S.38 sagt Norden in einer Anmerkung, C. habe „die helle-
nische Wissenschaft zu Rate gezogen‘ und nennt Poseidonios Cäsars „Gewährsmann“.
2 Rachfahl hatte (Conrads Jahrbücher 1900, S.181) erkannt, daß zwischen
Cäsar und Tacitus „lediglich ein Problem quellenkritischer Natur vorliegt“, aber
auf direkte Abhängigkeit geschlossen.
‘3 Norden, S.97. * Norden, S.474. 5 Norden, S. 482. *® Norden, 'S. 484f.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 153
Es ist selbstverständlich, daß wir der Benutzung ethno-
graphischer Überlieferung durch Cäsar, den großen Staatsmann
und Germanenbekämpfer, an sich größeres Vertrauen entgegen-
bringen würden als der Verarbeitung durch Tacitus. Aber schon
Mommsen? und viel schärfer noch Delbrück? haben die Zahlen-
angaben Cäsars mit Erfolg beanstandet und Norden hat auf die
Thetorische Ausnutzung des Germanenschreckens als auf einen
„Kunstgriff‘‘ Cäsars hingewiesen®. Die Vorliebe, mit der Cäsar
das Kimbernmotiv wiederholt, läßt argwöhnen, daß eine Anzahl
eingestreuter Angaben über die Germanen einer Schilderung der
Kimbernwanderung entnommen sind; Cäsar war eben auch als
Schriftsteller Politiker. Norden will mit einem kühnen Schluß
. exsilentio die ganze Germanenschilderung des Poseidionios auf die
auch bei Plutarch nachweisbaren Angaben beschränken und stellt
ihr den Eigenwert von Cäsars Berichten gegenüber°®: „Cäsars
Kenntnis von dem Innern Germaniens, über das ihn Kundschafter
unterrichteten (VI, 10, 4), reichte ja auch nicht weit, aber statt
gelehrter Allgemeinheiten weiß er Namen von wirklichen Völker-
schaften und einem Waldgebirge (Bacenis) anzuführen.‘ In
Wirklichkeit nennt aber Cäsar außer den Stämmen unmittelbar
am Rhein, mit denen er selbst in Berührung gekommen war,
nur die Sueben, über deren Bedeutung als ‚wirkliche Völker-
schaft“ an anderer Stelle zu sprechen sein wird, und die Cherusker.
Die beiden Namen Bacenis und Cherusci ergeben aber an der
betreffenden Stelle mit den Sueben zusammen eine so unmög-
liche geographische Vorstellung, daß die Wissenschaft besser
täte, auf alle Deutungsversuche zu verzichten und eine Benutzung
unklarer ethnographischer Notizen durch Cäsar anzunehmen.
Aus Quellen, in denen Cäsar den Herzynischen Wald vorfand,
kann er auch die Bacenis und die Cherusker übernommen haben.
Sobald wir uns darüber im klaren sind, was auch Norden
im einzelnen nicht bestreitet, sondern eher bestätigt, daß ein
Teil des von Cäsar gebotenen Materials aus demselben Über-
lieferungsstrom wie das des Tacitus stammt, so müssen wir uns
dazu entschließen, inhaltlich und stilistisch verwandte Berichte
der beiden Römer nicht als Doppelzeugnisse aufzufassen, deren
! Hermes XIX, 319, Anm.2. 2 Delbrück, Geschichte der Kriegskunst II.
3 Norden, S.36°._ * Ähnlich auch Norden, 364, Anm. 2. 5 Norden, S. 99.
154 Friedrich Frahm
Übereinstimmung ihren Inhalt stützt, deren Differenz auf Ver-
schiebungen in der inzwischen verflossenen Periode schließen
läßt; sondern als Varianten eines Berichts, auf den beide Schrift-
steller zurückgehen und dessen Differenz daher als Zeugnis für
die literarische Brechung der Nachricht, für die zwischen Beo-
bachtung und letzter Aufzeichnung liegende Überlieferungs-
spanne verdächtig ist. Das gilt z.B. für so bedeutungsvolle
Angaben wie die der Landnahme, der Rechtspflege der principes
und der gemischten Truppe. Was für zweideutige Schilderungen
selbst einem Cäsar unterliefen, wo ihm die anschauliche Vor-
stellung ebenso fehlte wie der Boden gesicherter Überlieferung,
scheint mir die auch sonst wenig greifbare Darstellung zu zeigen,
die er seinen Kundschaftern IV, 19 in den Mund legt: Die Sueben
hätten ein concilium abgehalten und nach allen Richtungen die
Aufforderung geschickt, „uti de oppidis (sic!) demigrarent‘‘ und
alle Wehrfähigen an einem Ort ungefähr in der Mitte der von
den Sueben besetzten Gebiete versammelten. Ebenso wie De
b. G. VI, 10 bei den Übiern und Tac. hist. V, 19 bei den Batavern
bedeuten oppida hier einfach unbefestigte Dörfer’.
„Civitas.“
So dürfen wir die Forderung erheben, daß sowohl bei Cäsar
wie bei Tacitus der staatsrechtliche Sprachgebrauch einer Prü-
fung unterzogen wird. Die Annahme, daß beide wertvolle Nach-
richten aus demselben Überlieferungsstrom aufgenommen haben,
berechtigt uns dazu, trotz des zeitlichen Abstandes beide zu-
sammen zu behandeln. Als Eckpfeiler der staatlichen Organi-
sation der Germanen stehen einerseits der gewöhnlich als Völker-
schaft (civitas)‘‘ bezeichnete Stamm, andererseits die „Hundert-
schaft‘ als Gerichts- und Wehrverband unerschütterlich fest; der
Stamm als umfassendster Verband — von losen Bündnissen
und Kultverbänden abgesehen —, die Hundertschaft nach der
Familie als kleinster Kreis von verfassungsgeschichtlicher Be-
deutung. Wir werden also gut tun, die römischen Quellen darauf
zu prüfen, was sie von diesen beiden Organisationsformen zu
berichten wissen und wie sie sie bezeichnen. Dabei ergibt sich
1 De b. G. V, 21, dagegen Schutzburgen im Walde: oppidum autem Britanni [?]
vocant, cum silvas impeditas vallo atque fossa munierant.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 155
sofort, daß Cäsar in De b. G. das Wort civitas als Fachausdruck
für den als politische Einheit organisierten Stamm gebraucht.
Über Umfang und Verfassung des Stammes ist damit freilich
noch nichts gesagt und die konsequente Anwendung auf alle
Keltenstämme ohne irgendeinen Unterschied beweist nicht deren
übereinstimmende Organisation, sondern die Armut des Begriffs
civitas an wesentlichen Merkmalen. Nur vereinzelt braucht Cäsar
statt „civitas‘‘ ohne erkennbaren Unterschied ‚‚natio‘“.
Es lag also sehr nahe, daß in dem Werk, das die Unterwer-
fung der Keltenstämme behandelte, auch die auftauchenden
Germanenstämme als civitates bezeichnet wurden?!; aber nur
ein einziges Mal wird ein bestimmter Germanenstamm als civitas
bezeichnet, nämlich die den Kelten am nächsten stehenden
Ubier. Wenn auch die Zahl der Cäsar namentlich bekannten
Germanenstämme nicht sehr groß ist, könnte doch eine gewisse
Zurückhaltung in der Anwendung des Wortes civitas auf die
in ihrer Organisation hinter den Kelten zurückstehenden Ger-
manen (VI, 23 in pace nullus est communis magistratus) ver-
mutet werden; denn gerade bei den Ubiern erwähnt Cäsar IV, 11
„principes ac senatus“, also eine vielköpfige Staatsleitung, was
doch zu dem Satz VI, 23 in einem gewissen Gegensatz steht.
Aber auch für einzelne Germanenstämme braucht Cäsar zweimal
das Wort natio, mit dem er andererseits auch die Gallier als
völkische Einheit zusammenfaßt, ferner Gallier und Germanen
einander gegenüberstellt.e Wenn er schließlich die eine Frau
des Ariovist als Sueba natione, die andere als Norica bestimmt,
denkt er bei dem Worte natio vielleicht weder an einen Stamm,
noch an eine Nationalität, sondern allgemein an die „Abstam-
mung‘‘. Die Sueben werden sonst nur einmal als gens bezeichnet,
ebenso wie die Stammesgruppe der linksrheinischen Germanen,
andererseits heißen auch ausländische Völker gentes. Staats-
rechtliche Erkenntnisse lassen sich demnach aus Cäsars Termino-
logie für keltische und germanische Stämme oder Völkerschaften
nicht gewinnen, sie kann nur Verwirrung stiften, wenn sie als
Grundlage für juristische Konstruktionen benutzt wird.
1 In diesem Sinne nur ist Brunners Auffassung anzuerkennen, daß die römische
Terminologie für germanische Verhältnisse an den Kelten entwickelt worden sei.
Auch an die Kelten ist sie vorher nur von außen und äußerlich herangebracht worden.
156 Friedrich Frahm
Ebensowenig Spuren begrifflicher Differenzierung zeigt der
Sprachgebrauch des Tacitus, der außerdem andere Ausdrücke
bevorzugt. Obwohl gerade die Aufzählung zahlreicher Stämme
in der zweiten Hälfte der Germania eine planlose Abwechslung
der Begriffe erzwingt, taucht dort civitas nur viermal auf, in
den theoretischen Kapiteln der ersten Hälfte dagegen zehnmal.
Das muß auf verschiedenem Sprachgebrauch der Quellen beruhen.
Der Lieblingsausdruck ist aber gens, der 23mal für Einzelstämme
und etwa zehnmal für das ganze Volk gebraucht wird, achtmal
werden Einzelstämme als populus bezeichnet. Ein ganz ähnliches
Bild geben die historischen Schriften: civitas wird für die Kelten-
stämme mit Vorliebe gebraucht, sonst nur für die linksrheinischen
Ubier und die civitates (Pl.!) Batavorum, so daß auch hier der
Eindruck entstehen könnte, als würde civitas nur für Germanen-
stämme gebraucht, deren Organisation nach des Schriftstellers
Eindruck den Kelten besonders verwandt war. Denn sonst
werden germanische Einzelstämme 26mal gens, achtmal po-
pulus und achtmal natio genannt. Im Gegensatz dazu bezeichnet
dreimal gens und einmal natio das ganze Volk der Germanen.
Alle diese Umgrenzungen lassen sich nur aus dem Zusammen-
hang gewinnen; die Begriffe selbst sind unklar, doppeldeutig und
daher für die Forschung an sich wertlos. Über Umfang, Organi-
sationsform und geschichtliche Grundlage der unter einem
Namen zusammengefaßten Stämme geben sie keinerlei Aus-
kunft; höchstens läßt sich aus der Vorliebe für gens vermuten,
daß Tacitus’ Quellen die staatliche Organisation der Germanen
nicht hoch eingeschätzt haben.
Spuren der „Hundertschaft‘‘.
Ein erstaunliches und bedenkliches Zeichen für die römische
Berichterstattung ist es aber, daß sie von der germanischen
Hundertschaft nur in dunklen Andeutungen spricht. Als Zeugnis
für die Hundertschaft ist bisher lediglich die Angabe der Germania
(cp. 12) anerkannt, daß jedem princeps bei der Rechtsprechung
100 Beisitzer ‚ex plebe‘‘ als „consilium simul et auctoritas‘‘ zur
Seite stehen. Nur mit Hilfe unserer gesicherten Kenntnis der Hun-
dertschaft als wichtigster Einrichtung der germanischen Stämme
in späteren Jahrhunderten können wir in dieser Wendung das
Hundertschaftsgericht erkennen. Unter plebs ist die Gesamtheit
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 157
der freien Männer im Gegensatz zu den principes zu verstehen,
und die 100 Beisitzer stellen die Gesamtheit der Dingpflichtigen
jeder Hundertschaft am Gerichtstage dar. „Consilium simul et
auctoritas‘‘ kennzeichnet vorsichtig, aber treffend die Mitwirkung
des Umstandes bei der Urteilsfindung als eigentliche Grundlage
einer rechtsgültigen Entscheidung. Wir haben hier also eine vor-
zügliche Beobachtung in mißverständlicher Wiedergabe vor uns.
Die nach Nordens Untersuchungen naheliegende Vermutung,
daß Tacitus hier aus den in der griechischen Ethnographie ge-
sammelten Beobachtungen geschöpft hat, läßt sich durch einen
Vergleich des vorhergehenden Satzes mit der entsprechenden
Angabe Cäsar VI, 23 stützen; dort heißt es: in pace „nulus
communis magistratus, sed principes regionum atque pa-
gorum inter suos ius dicunt controversiasque minuunt“ und
Tac. Germ. 12 „eliguntur in iisdem conciliis et principes, qui
iura per pagos vicosque reddunt; centeni singulis ex plebe
comites consilium simul et auctoritas adsunt.‘‘ Sobald wir bereit
sind, Cäsars Exkurse über die Kelten und Germanen ganz oder
teilweise auf die ethnographische Literatur zurückzuführen, er-
kennen wir, daß die beiden Sätze über die Rechtsprechung der
Fürsten stilistisch eng verwandt sind und als Varianten derselben
griechischen Vorlage aufgefaßt werden können. In Schröders
„Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte‘ wird eingeräumt!,
daß die „principes regionum atque pagorum‘ bei Cäsar „noch eine
gewisse Unsicherheit des Ausdrucks verraten‘‘. Die pagi vicique
aber werden von Tacitus auch ann. I, 56 gebraucht; dort ver-
lassen die Chatten pagos vicosque und flüchten in die Wälder.
An pagi in irgendeinem staatsrechtlichen Sinn wird hier niemand
zu denken wagen; der Doppelausdruck umschreibt bier deutlich
unbestimmte räumliche Bezirke?, so daß Cäsars „regiones atque
pagi‘‘ und Tacitus’ „pagi vicique“ dieselbe Unsicherheit des Aus-
drucks und Unklarheit der Vorstellung verraten, weil die zu-
grunde liegende Erscheinung, das Hundertschaftsgericht, den
1 Schröder, S. 22, Anm. 9.
2 H. Delbrück, Preußische Jahrbücher 1895, S.494, deutete den Domani
auf die gedehnten Germanendörfer, setzt damit aber wieder eine klare begriffliche
Vorstellung voraus, die schwerlich vorhanden war. Keutgen (S. 85) vertritt schon
die Auffassung: „Wahrscheinlich ist das ,per pagos vicosque“ überhaupt mehr
formelhaft gebraucht, wie ann. I, 56.“
158 Friedrich Frahm
Römern fremd und nicht anschaulich bekannt war. Das ver-
deckt auch die Deutung bei Schröder nur unvollkommen!:
„Hiernach hielt der (sic!) Fürst das Gericht ... an den für die
verschiedenen Gerichtsgemeinden bestimmten Dingstätten inner-
halb seines Gaues, die er wie später der Graf (sic!) ... bereiste.
Die Gerichtsgemeinden fielen mit den militärischen Hundert-
schaften zusammen, sie waren also rein persönliche Verbände
und noch nicht räumlich festgelegt, wenn sie auch überwiegend
(sic!) mit den Dorfgemeinden zusammengefallen sein mögen.‘
Während zu Cäsars „principes regionum atque pagorum“
bemerkt wird®: „Mit Unrecht hat man dabei an verschiedene
Fürsten mit verschiedenen Wirkungskreisen (pr. regionum und
pr. pagorum) gedacht‘‘, wird der entsprechende Doppelausdruck
pagi vicique durch eine Auslegung im Sinne staatsrechtlicher
Begriffe zerrissen und die vici nur dieser Auslegung zuliebe
„überwiegend‘‘ mit den Hundertschaften gleichgesetzt, die pagi
aber hier wie sonst als ‚‚Gaue‘‘ im staatsrechtlichen Sinn gefaßt,
an deren Spitze je ein princeps als „Gaufürst‘‘ steht. Diese
Gaufürsten müssen dann als Vorläufer der fränkischen Grafen
erscheinen, obwohl feststeht, daß diese erst allmählich die von
der Hundertschaft aus deren Mitte gewählten Gerichtsvorsitzen-
den beiseiteschoben?, wir also von der fränkischen Zeit aus in
jeder Hundertschaft einen bodenständigen princeps erschließen
müßten. Entscheidend für die Beurteilung dieser Deutung wird
die spätere Untersuchung des Begriffs pagus bei Cäsar und
Tacitus sein.
Während sich vom Hundertschaftsgericht immerhin be-
achtenswerte Spuren bei Tacitus finden, die durch Vergleich der
verwandten Wendungen vielleicht auch zur Deutung von Cäsars
Angaben herangezogen werden können, findet sich von der
Hundertschaft als Wehrverband nach der üblichen Auffassung
bei beiden keine Spur*. Daher heißt es bei Schröder°: ‚für die
Heeresverfassung der Westgermanen fallen besonders die An-
gaben Cäsars über die hundert Gaue des Suebenbundes ins Ge-
wicht, wonach jeder Gau jeweils tausend Mann ins Feld gestellt
habe ... Die Nachricht von der regelmäßigen Ablösung mag irrig
1 Schröder, $.44. 2 Schröder, S. 44, Anm. 1.
3 Ähnlich ablehnend auch v. Schwerin, „Altgermanische Hundertschaft‘“‘, S. 85 ff.
4 Schröder, S. 23. 5 Schröder, S. 21.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 159
sein, im übrigen ist es nicht erlaubt, einen Cäsar als einen Schrift-
steller zu behandeln, der sich kritiklos alles mögliche habe
aufbinden lassen‘. Daß die Angabe Cäsars, jeder Gau habe
jährlich tausend Mann ins Feld gestellt, zu der für dieOstgermanen
mit einiger Wahrscheinlichkeit erschlossenen militärischen „Tau-
sendschaft‘‘ in Beziehung gesetzt werden darf, erscheint durchaus
einleuchtend. Der Frage, ob alle Germanenstämme die Ein-
teilung in Tausendschaften gekannt haben, wäre damit nur dann
näherzukommen, wenn wir wüßten, daß Cäsar diese wertvolle
Angabe nicht aus der Literatur gewonnen hat. Da sie in einem
Exkurs, der sogenannten „Suebenskizze‘‘ steht, ist das minde-
stens fraglich. Da wir auch hier auf den Begriff pagus stoßen,
werden wir uns die Entscheidung über den Fragenkomplex bis
zur Untersuchung dieses Begriffs aufsparen müssen. Schon jetzt
dürfen wir aussprechen, daß auch diese Angabe Cäsars auf eine
Tausendschaft als einheitlichen militärischen Verband nur mit
Hilfe von Vorstellungen gedeutet werden kann, die nicht aus
Cäsar und Tacitus gewonnen sind.
Ein stilistisch verwandter Bericht über eine militärische
Organisationsform der Germanen findet sich aber noch bei
Cäsar und Tacitus in der Schilderung der „sogenannten ‚Hundert‘,
die sich aus einer gewissen (sic!) Zahl von Rotten zu je einem
Reiter und einem ihm zugeteilten, besonders gewandten Fenden
zusammensetzte‘‘!. Daß wenigstens bei Tacitus eine derartige
Kampfesweise bereits zu einem literarischen Motiv geworden ist,
scheint hist. III, 18 die Schilderung aus den Kämpfen um
Cremona im Jahre 68 zu verraten: ‚Messala tribunus cum Moe-
sieis auxiliaribus adsequitur, quos multi e legionariis quamquam
raptim ductos aequabant: ita mixtus pedes equesque
rupere legionum agmen.‘ Cäsar und Tacitus schildern nun ger-
manische Mischtruppen so, daß wir trotz der verschiedenen
Stilisierung und Verflechtung eine ursprüngliche Verwandtschaft
der Nachricht herauszuhören meinen, wie wir sie an zahlreichen
Stellen antreffen, die aus der ethnographischen Literatur stam-
men könnten. Es heißt bei Cäsar De b. G. I, 49 „equitum milia
erant sex, totidem numero pedites velocissimi ac fortissimi,
quos ex omni copia singuli singulos suae salutis causa dele-
1 Schröder, S. 42.
160 Friedrich Frahm
gerant, cum his in proeliis versabantur ... tanta erat
horum exercitatione celeritas, ut iubis sublevati equorum
cursum adaequarent.* Tac. Germ. 6: „eoque mixti proeli-
antur, apta et congruentead equestrem pugnam velocitate
peditum, quos ex omni iuventute delectos ante aciem
locant.‘‘ |
Diese Angabe über eine bei den Germanen vorkommende
gemischte Truppe ist nun, wie der Zusammenhang bei Tacitus
das nahelegt, mit dem anschließenden Satz „definitur et numerus:
centeni ex singulis pagis sunt‘‘ usw. verknüpft und in dieser Ver-
knüpfung gedeutet worden. Das führte zu der Annahme einer
gemischten Elitetruppe, der sogenannten „Hundert“; folge-
richtig müßten sich dann Cäsars Reiter in jenem Treffen der
Elitetruppe von etwa 60 verschiedenen Gauen gegenüber be-
funden haben. Nachdem man sich aber entschlossen hat, in
den centeni comites eine durch die Überlieferung gebrochene
Nachricht über das Hundertschaftsgericht zu erkennen, dürfte
sich doch der schon früher gemachte Versuch lohnen, in dieser
„ Hundert‘ die militärische Hundertschaft der Germanen wieder-
zufinden!. Die Bemerkung des Tacitus ‚et quod primo numerus
fuit, iam nomen et honor est‘‘, d. h. aus dem Zahlbegriff ist ein
Ehrenname geworden, würde sich aus der naheliegenden An-
nahme leicht erklären, daß die Germanen selbst, ebenso wie wir
heute, die Hundertschaft als ehrenvollen Fachausdruck für die
Mannschaft des Hundertschaftverbandes gebrauchten. Ein Miß-
verständnis des Tacitus nahm hier auch Delbrück? an, der sich
aber von der Elitetruppe nicht trennen konnte. Wir gelangen
zur militärischen Hundertschaft als Organisationsform des ger-
manischen Fußvolks ohne weiteres, wenn wir die auch von
Cäsar übernommene Angabe von der gemischten Truppe durch
eine Gedankenzäsur von dem Schluß des Kapitels trennen oder
einfacher als von Tacitus eingeschobenen Übergang von den eben
behandelten Künsten der Reiterei zu den Angaben über das
1 Vgl. Waitz I, 220 („Es ist bestritten, ob die Angabe sich auf die kriegerische
Mannschaft überhaupt bezog . . . . oder auf eine besondere Art der Streiter . . .“‘)
und Luschin v. E., in Kultur d. Gegenwart, Teil 2, Abt. II, 1, S. 201 („Als solche
Abteilungen [des Heeres] nennt uns Tacitus die Hundertschaften‘.). Vgl. auch Rach-
fahl, Conrads Jahrbücher 1900, S. 198 u. 202, der zweifelhaft blieb.
3 Preuß. Jahrbücher 1895, S. 484f.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 161
Fußvolk in der zweiten Hälfte des Kapitels in Klammern setzen.
Das ist eine Interpunktionsänderung, gegen die sich textkritisch
nichts einwenden läßt. Dann erhalten wir als zweite Hälfte des
Abschnitts: ‚in universum aestimantiplus penes peditem roboris
(eoque mixti proeliantur, apta et congruente ad equestrem
pugnam velocitate peditum, quos ex omni iuventute delectos
ante aciem locant). definitur et numerus: centeni ex singulis
pagis sunt, idque ipsum inter suos vocantur, et quod primo
numerus fuit, iam nomen et honor est. acies per cuneos com-
ponitur“ usw. Daß die cunei sich auf das Fußvolk beziehen,
scheint mir klar zu sein, unmittelbar vor der Mischtruppe wird
vom Fußvolk gesprochen, und die Schilderung der Mischtruppe
selbst ist so stilisiert, daß die pedites logisches Subjekt sind. Es
hindert uns also nichts mehr, auch die centeni auf das Fußvolk
oder aber auf die germanischen Truppen überhaupt zu beziehen
und in ihnen die militärische Hundertschaft wiederzuerkennen.
Das eigentliche Hindernis sind auch hier die pagi, deren begriff-
lichen Wert wir im Zusammenhang nachprüfen müssen. Deuten
wir sie als Tausendschaften, so erhalten wir die gemischte Elite-
truppe, deuten wir sie als Hundertschaften, so enthält der Satz
ein wertvolles Zeugnis für die militärische Hundertschaft der
Germanen.
Bevor wir diesem Begriff näherzukommen suchen, der, wie
unsere Untersuchung schon gezeigt haben dürfte, im Brennpunkt
der wichtigsten Fragen altgermanischer Verfassungsgeschichte
steht!, dürfen wir einen Seitenblick auf die technische Bedeutung
des Wortes cuneus werfen. Schon Hans Delbrück hat vom
kriegsgeschichtlichen Standpunkt aus entschieden dagegen Ein-
Spruch erhoben?, daß die Germanen in keilförmigen Kolonnen
angegriffen hätten. Trotzdem heißt es bei Schröder?: ‚Der Auf-
stellung der Kolonnen in Form eines abgestumpften (!) Keils
entsprach ihre Benennung als cuneus oder Schweinskopf‘‘. Diese
Deutung des Wortes cuneus ist ethymologisch begreiflich, wird
aber von den römischen Quellen in keiner Weise unterstützt.
Cäsar spricht von einem cuneus nur bei seinen eigenen Troß-
knechten (VI, 40), die unbewaffnet in geschlossenem Haufen
1 Ähnlich v. Schwerin „Altgermanische Hundertschaft“, S. 85.
* H. Delbrück, Gesch. der Kriegskunst I. 3 Schröder, S. 42.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 2 11
162 Friedrich Frahm
durchbrechen. Daß das die wahre Bedeutung des cuneus ist,
zeigt eine Zusammenstellung rasch. Cäsar spricht VII, 80 von
den confertae turmae der von ihm angeworbenen germanischen
Reiter, berichtet aber I, 52, die Germanen Ariovists hätten den
römischen Angriff „ex consuetudine phalange facta“ abzuwehren
gesucht. Sonst weiß er — gewiß aus der Literatur —, daß sie sich
generatim aufstellten; denn dazu erscheint wie eine Variante die
Angabe Germania cp. 7 „non casus nec fortuita conglobatio tur-
mam ant cuneum facit, sed familiae et propinquitates‘‘. Das ist
mit Recht so gedeutet worden, daß die Hundertschaften ihrem
Ursprung und wesentlichen Charakter nach Geschlechtsverbände
gewesen seien!. Solche in sich geschlossene, miteinander aber
organisatorisch nicht verbundene Kolonnen müssen die germa-
nischen cunei gewesen sein.
So erscheinen in den historischen Schriften des Tacitus neben
cunei auch catervae, proprii cunei der Friesen und Bataver,
catervae densae und tumultuariae, unter Otho und Vitellius
catervae et cunei, ein Bructerorum cuneus wird schwimmend
vorgeführt (ein cuneus Frisiorum ist sogar inschriftlich be-
zeugt), eine römische Legion bricht bei Tacitus velut cuneo aus,
und er erwähnt einen cuneus equestris ordinis. Daraus ergibt
sich mit voller Sicherheit, daß cuneus mit Keilform und Angriffs-
methoden nichts zu tun hat, daß er einfach die scheinbar un-
geordnete, tief gestaffelte, taktisch völlig selbständige Kolonne
bezeichnet, wie hist. V, 16 die Gegenüberstellung ‚haud porrecto
agmine, sed cuneis‘‘ bestätigt. Da diese Kolonne aber als Hun-
dertschaft eine in sich gefestigte Einheit war, wurde cuneus
allmählich zu einem Fachausdruck für die germanische Truppen-
abteilung überhaupt. Eine abschließende Bestätigung für diese
Einschätzung des cuneus geben die althochdeutschen Glossen,
die ihn mit folch, herigenözscan und drupo wiedergeben?.
„Pagus“.
Auch diese Zusammenstellung zeigte, wie wenig wir bei Cäsar
und Tacitus mit einer ausgebildeten, unmißverständlichen Ter-
minologie rechnen können und wie notwendig es ist, den ganzen
1 H. Delbrück spricht „Preußische Jahrbücher“ 1895, S. 490, kurz von der
„Identität von Gau, Hundertschaft, Markgenossenschaft, Geschlecht“.
2 Nach Schröder, S. 19, Anm. 1.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 163
Sprachgebrauch zu prüfen, bevor wir einen lateinischen Ausdruck
in bestimmtem Sinne zu verwerten wagen. Bei der erfolgreichen
Widerlegung älterer Versuche, den pagus im Anschluß an die
berüchtigten 100 pagi Sueborum bei Cäsar als Tausendschaft zu
deuten, haben sowohl Delbrück wie Rietschel sich zu einer ein-
seitigen Deutung des Wortes pagus verleiten lassen: Delbrück
erklärte schon 1895!: „Es steht fest: Der Gau (pagus) ist die
Hundertschaft.‘‘ Schon die Hereinziehung des deutschen Wortes
„Gau“ als Übersetzung des lateinischen pagus kann oder muß
Mißverständnisse herbeiführen. Bei Schröder wird ausdrücklich
eingestanden?, daß ‚das dem lateinischen pagus entsprechende
deutsche Wort ‚Gau‘ ... für Landbezirke verschiedenster Art
und Größe gebraucht werden konnte‘.‘ Die Behauptung, daß
dem pagus ein deutscher „Gau“ entspreche, hat aber überhaupt
nur Berechtigung für die Quellen der fränkischen Zeit, mit
denen wir es für die altgermanische Zeit nicht zu tun haben.
Daher betont Luschin v. Ebengreuth mit Recht®: „Der Ausdruck
‚Gau‘, so häufig er auch vorkommt, ist vor allem ein geographi-
scher Begriff, der sehr verschiedenen Inhalt haben konnte, und
bald eine örtliche Hundertschaft, bald einen aus mehreren
Hundertschaften zusammengesetzten Verwaltungsbezirk um-
faßte. Nur bei den Sachsen wurde er später zum festen Rechts-
ausdruck‘‘ (und zwar für die Hundertschaft?). Von dem „Gau“
der fränkischen Zeit müssen wir also, um die terminologischen
Schwierigkeiten zu mindern, den „pagus“ der römischen Schrift-
steller sorgsam getrennt halten.
In demselben Sinne äußert sich Rietschel°: ‚Daß ein halbes
Jahrtausend später lateinisch schreibende Deutsche ‚Gau‘ mit
pagus wiedergaben, ist kein Grund, auch den Römern Tacitus
und Cäsar denselben Sprachgebrauch zuzuschreiben.“ Aber auch
er vereinfacht das Problem willkürlich, wenn er behauptet°:
„Der pagus der antiken Schriftsteller ist vielmehr die Hundert-
schaft.“ Denn Cäsars Sprachgebrauch steht dazu in klarem
—
! Preuß. Jahrbücher 1895, S. 485. 2 Schröder, S. 22.
® Kultur der Gegenwart, Teil 2, Abt. II, 1, S. 201.
t Vgl. Schröder, S. 135.
® Hoops Realenzyklopädie (1913/15) unter „Gaue“, v. Schwerin erkennt in der
„"Altgermanischen Hundertschaft“, daß pagus = Hundertschaft sein kann, aber
nicht zu sein braucht.
11*
164 Friedrich Frahm
Gegensatz und bei Schröder heißt es infolgedessen: „Nach
Cäsar und Tacitus steht fest, daB, wie die gallische, so auch jede
größere germanische civitas (Völkerschaft) in eine größere oder
geringere Zahl von pagi zerfiel, deren jeder seinen eigenen, von
der Landesgemeinde (concilium) erwählten Fürsten (princeps)
hatte ...!“ Die letzte Angabe beruht auf einer ebenso ver-
trauensvollen wie oberflächlichen Deutung des Satzes Germ. 12:
„eliguntur in iisdem (!) conciliis et principes, qui iura per pagos (!)
vicosque reddunt.‘‘' Sie setzt voraus, daß pagus hier nur eine
Zwischenstufe zwischen civitas und Hundertschaft, aber nicht
diese selbst bedeuten kann, und daß Tacitus ebenso wie seine
Quellen und die ursprünglichen Beobachter germanischer Ver-
hältnisse nur von einer einzigen Art concilium, nämlich von der
„Landesgemeinde‘ wußten. Trotzdem wird aber bei Schröder
wiederum angenommen, daß es „innerhalb der einzelnen Gaue
wohl auch (sic!) besondere Gaudinge gab‘, und daß die Hundert-
schaftsversammlung sich in ganz derselben Weise vollzog wie die
„Landesgemeinde‘“. Einerseits wird also die Wendung des
Tacitus ‚in iisdem coneiliis“‘, die andere Versammlungen als
die Landesgemeinde ausschließt, ernst genommen, andererseits
werden aber neben dieser Landesgemeinde noch zwei andere Ver-
sammlungsarten angenommen‘. Einfacher wäre doch wohl die
Vermutung, daß Tacitus Angaben über eine Stammesversammlung
und über die Hundertschaftsversammlungen ahnungslos zu-
sammengestellt habe.
Diese ganze Konstruktion des germanischen pagus als
staatsrechtlicher Einrichtung baut sich im Grunde auf der Tat-
sache auf, daß Cäsar das Wort in solchem technischen Sinne ge-
legentlich gebraucht, so De b. G. VI, 11 in der allgemeinen
Wendung ‚non solum in omnibus civitatibus atque in omnibus
pagis partibusque, sed paene in singulis domibus ...““ Der er-
läuternde Zusatz von pars läßt schon erkennen, daß pagus als
Fachausdruck für Unterabteilungen eines Volksstammes be-
sonders gekennzeichnet werden mußte. Mommsen hat sich durch
1 Schröder, S. 27. 2 Schröder, S. 27.
3 Schröder, S. 45.
4 v. Schwerin, S. 68, hält es „für ausgeschlossen, daß im germanischen Staat
außer dem concilium und dem Hundertschaftsgericht eine dritte Gerichtsversammlung
bestanden hat“.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 165
diese Redewendung und eine Reihe bestimmter Anhaltspunkte
verleiten lassen, eine Gauverfassung der Kelten überhaupt zu
konstruieren. Dabei ist ihm entgangen, daß alle Zeugnisse ohne
Ausnahme sich auf die Helvetier beziehen. Cäsar selbst kennt
unter seinen zahlreichen Völkerschaftsnamen als pagi lediglich
die der Helvetier im 1. Buch, sonst weder Kelten noch Germanen,
weder in bestimmten Angaben noch in allgemeinen Wendungen,
abgesehen von den eben erwähnten pagi partesque in VI, 11.
Denselben vorsichtig erläuternden Doppelausdruck braucht er
I, 12: „nam omnis civitas Helvetiorum in quattuor partes vel
pagos divisa est“, um den aus den Kimbernkämpfen in Rom
berüchtigten pagus Tigurinus als Glanzstück seiner Schilderung
vorzuführen unter Führung desselben Divico, der den Römern
vor fast 50 Jahren (!!) eine Schlappe beigebracht hatte. Derselbe
pagus Tigurinus taucht noch zweimal als Zeugnis für die gallische
Gauverfassung auf: Livius erzählt in der Schilderung des Kim-
bernkrieges „a Tigurinis Gallis pago Helvetiorum, quia civitate
secesserant ...1“4 Die Wissenschaft von einem pagus Tigurinus
stammt aber bei beiden ohne Zweifel von Poseidonios?, dessen
Kimbernschilderung Cäsar im ersten Buch mehrfach rhetorisch
ausgebeutet hat und ist wohl eine unglückliche Übersetzung von
gřiov. Außer den Tigurinern nennt Cäsar noch den pagus
Verbigenus; da Poseidonios drei solcher „Gaue‘‘ kannte, dürfen
wir annehmen, daß Cäsar dadurch auf vier pagi der Helvetier
kam, daß er die neu auftauchenden Verbigeni zu den drei pagi
des Poseidonios hinzufügte.
Mommsen beruft sich dafür, „daß die uns unbekannte kel-
tische Bezeichnung des Gaues im Gegensatz zu der Völkerschaft
schon früh bei den Römern technisch durch pagus im Gegensatz
zu civitas wiedergegeben wurde“, außer auf Livius auch auf
„die Inschriften‘‘, muß aber gestehen?: „Auch hier trifft es sich,
daß zwei helvetische Inschriften vielleicht die einzigen sind,
die sich auf dieselben [auf die pagi als Volksteile] beziehen; denn
wo wir sonst in den gallischen Inschriften pagi begegnen, scheint
das Wort in dem eigentlich italischen von jenem gallischen wesent-
1 Vgl. Mommsen im Hermes XII, 449.
2 Vgl. Mommsen im Hermes und Philipps bei Norden, S. 475 u. Anm. 6.
3 Vgl. Mommsen im Hermes XVI, 449.
4 Vgl. Mommsen im Hermes XII, 450.
166 Friedrich Frahm
lich verschiedenen Sinn gesetzt zu sein.‘‘ Die eine Inschrift lautet:
Genio pag(i) Tigor(ini), in der zweiten heißt es: civitas Helvet
(iorum) qua pagatim qua publice statuas decrevit. Wir verzichten
auf den Versuch, die eigenartige Erscheinung zu deuten, stellen
aber fest, daß der pagus als technischer Ausdruck für einen Volks-
teil, aus dem Griechischen des Poseidonios übersetzt, sich lediglich
bei den Helvetiern festgesetzt hat. Von einer Gaueinteilung der
Gallier finden wir nicht eine Spur. Die allgemeine Wendung De b.
G. VI, 11 greift nur flüchtig die pagi der Helvetier wieder auf.
Auch bei Stammesverbänden, wie z. B. den Germani cisrhenani,
braucht Cäsar das Wort pagus nicht. Eine Ausnahme besonderer
Art bilden nur noch die ‚„centum pagi Sueborum‘“.
Über die Glaubwürdigkeit dieser Notiz hat schon Waitz!
sich entschieden und erschöpfend geäußert. Vergleicht man die
doppelte, inhaltlich recht verschiedenartige Ausnutzung bei
Cäsar mit der Anwendung auf die Semnonen bei Tacitus und mit
den 500 pagi der Hellevionen bei Plinius IV, 13, 27, so ergibt
sich mit völliger Sicherheit, daß 100 pagi eine feste Formel der
Ethnographie war, die Cäsar in einem später auf die Semnonen
angewandten Bericht über die Sueben? vorgefunden hatte und
rhetorisch verarbeitete. Müllenhoff sprach schon von einem
„sagenhaften Anschlag‘. Es käme also zunächst darauf an,
welches griechische Wort hier mit pagus wiedergegeben worden
ist. Mit der germanischen Hundertschaft könnten wir diesen
pagus nur in Zusammenhang bringen, wenn wir durch ein grobes
Mißverständnis centum pagi entstanden denken aus „Hundert-
schaftsbezirken‘‘. Gegen die Nachricht von einem nach Tausen-
den gegliederten Aufgebot ist umso weniger einzuwenden, wenn
wir uns die Möglichkeit vor Augen halten, daß sie sich ursprüng-
lich auf die sogenannten Donausueben? bezog und von Cäsar
auf die Sueben, mit denen er in Berührung kam, einfach über-
tragen wurde. Selbst wenn wir hier geneigt wären, pagus mit
„Tausendschaft‘‘ gleichzusetzen, was doch auch schon eine leichte
Verzerrung der Nachricht voraussetzt, geraten wir doch in schärf-
sten Gegensatz zu den pagi der Helvetier, die nach Cäsar im
Durchschnitt etwa 65 000 Wehrfähige gezählt haben®. Wenn
1 Deutsche Verfassungsgeschichte I, 223f.
2 Auf das Suebenproblem hoffe ich an anderer Stelle zurückzukommen.
3 Ähnlich v. Schwerin in d. „Altgerın. Hundertschaft“.
Cäsar und Tacitus als Quellen tür die altgermanische Verfassung 167
wir auch bereit sind, diese Ziffern beträchtlich herabzusetzen},
so können wir damit aus methodischen und sachlichen Gründen
niemals so weit gehen, daß wir auch hier pagus mit Tausendschaft
gleichsetzen dürften. Der Helvetier- und der Suebenpagus bei
Cäsar decken sich nicht, obwohl beide aus der ethnographischen
Literatur stammen müssen, und es erhebt sich die Frage, warum
denn überhaupt Cäsar und Tacitus das Wort pagus, das an sich
Bezirke unbestimmter und beliebiger Größe bezeichnet, als
staatsrechtlichen Fachausdruck gebraucht haben sollen?, während
in zahlreichen Rechtsaufzeichnungen der nächsten Periode, in
denen wir doch am ehesten Fachausdrücke erwarten müssen,
das deutsche Wort „Gau“, wie allgemein anerkannt, „eine
eigentlich technische Bedeutung nicht besessen hat°“.
Während der pagus bei den Helvetiern einen auf dem Marsch
befindlichen Volksteil bezeichnete, bei den Sueben, die am Rhein
lagern, ganz ähnlich, im Suebenexkurs zweideutig gebraucht
wird, hat es in der Wendung ‚‚principes regionum atque pagorum“
unbedingt räumliche Bedeutung und zwar, wie der Kenner des
lateinischen Sprachgebrauchs einräumen wird, in an sich ebenso
unbestimmtem Umfang wie das Wort regio; das schließt aber
natürlich nicht aus, daß der ‚„Bezirk‘‘, der gemeint ist, in Wirk-
lichkeit fest umgrenzt war, und zwar als Personalverband. Da
die regiones atque pagi mit den pagi vicique des Tacitus an der
entsprechenden Stelle zusammengehören, suchen wir vorher den
Sprachgebrauch des Tacitus zu überblicken. Ein pagus im Sin-
gular, d.h. ein bestimmter Bezirk, den sich der Verfasser an-
schaulich vorstellt, kommt überhaupt nicht vor, ann. III, 74
werden pagi Cirtensium erwähnt, die doch nur als das Landgebiet
um die Stadt Cirta aufgefaßt werden können. Sonst kommen,
abgesehen von dem erwähnten Doppelausdruck pagi vieique nur
proximi pagi in dem Sinne von dem „anschließenden Gebiet‘
vor, ann. II, 61 proximi Aeduorum pagi, IV, 26 proximi Ouger-
norum pagi, IV,15 proximi Nerviorum Tungrorumque pagi,
IV, 45 aber auch in Spanien allgemein proximi pagi. Daß Tacitus
dabei an staatsrechtliche, organisierte Volksteile gedacht haben
1 Vgl. Delbrück, Gesch. d. Kriegskunst II.
3? Ähnlich Keutgen S. 83 über das Wort princeps, das man als Terminus
technicus statt als Appellativum aufgefaßt habe.
3 Schröder, S. 129.
168 Friedrich Frahm
könnte, ist ausgeschlossen; in Betracht käme diese Deutung nur
III, 45 für „pagi Sequanorum, qui finium extremi et Aeduis conter-
mini sociique in armis erant.“ Da wir aber von pagi bei den
Sequanern und überhaupt den Kelten — außer bei den Hel-
vetiern — ebensowenig wissen wie in Spanien und Afrika,
dürfen wir auch aus dieser unbestimmten Wendung nur heraus-
lesen, daß ein benachbarter Teil der Sequaner — nicht näher
zu bestimmenden Umfangs — zu den Häduern übergegangen
sei (vgl. die Stellung des Cheruskers Jnguiomerus zwischen
Arminius und Marbod). Der Gesamteindruck ist, daß Tacitus
in den historischen Büchern das Wort pagus frei stilisierend
dann gebraucht, wenn er ein Gebiet bezeichnen will, über dessen
Umfang und Verfassung er keine Auskunft geben kann.
In der Germania dagegen ist eine Einwirkung ethnographi-
schen Sprachgebrauchs zu erwarten, der für die 100 pagi der
Semnonen kaum zu bestreiten ist. In der Verbindung mit habitare
können die pagi hier aber ebenso wie die 500 pagi der Hillevonen
bei Plinius IV, 96 im Gegensatz zu Cäsars Sprachgebrauch bei
den Helvetiern und den Sueben am Rhein, nur räumliche Be-
zirke sein. Außer dieser ,„fabelhaften“, jedenfalls formelhaften
Angabe braucht Tacitus in der Germania das Wort pagus nur
zweimal, in cp. 6 und 12, beide Male in unmittelbarer Ver-
knüpfung mit centeni, was die Vermutung aufdrängt, daß er
hier ein griechisches Wort mit pagus wiedergibt, das die Hundert-
schaft bezeichnen sollte; Tacitus selbst war sich dieser technischen
Bedeutung seiner Worte nicht mehr bewußt — das ist quellen-
kritisch wesentlich —, für ihn ist der pagus ein räumlicher Bezirk
unbestimmten Umfangs, sind pagi vicique ein Siedelungsgebiet
unbestimmter Begrenzung wie für Cäsar regiones atque pagi. Die
„principes regionum atque pagorum‘‘, die ‚inter suos ius dicunt‘*
bei Cäsar dürfen also unbedenklich mit den principes des Tacitus
gleichgesetzt werden, ‚qui iura per pagos vicosque reddunt“, die
durch die anschließende Bemerkung über die 100 Beisitzer ein-
wandfrei als Hundertschaftsvorsteher bestimmt werden.
„Rex vel princeps“ und „dux“.
Wenn wir außerdem in cp. 6 „‚centeni ex singulis pagis sunt“
auf die Hundertschaft als natürliche Gliederung des germanischen
Aufgebots beziehen, wie sie Cäsar durch generatim, Tacitus
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 169
durch cuneus, caterva hervorheben, so erscheint uns die ger-
manische Hundertschaft auch in der ethnographischen Über-
lieferung als tragende Säule der Organisation der Germanen.
Cäsars Angabe, die Germanen hätten außer den Hundertschafts-
vorstehern, die Recht sprachen und ‚‚die Streitigkeiten minder-
ten‘‘, in Friedenszeiten keinen communis magistratus, d. h. über-
haupt keine staatliche Organisation des Stammes, gehabt,
stimmt vollkommen mit den Angaben überein, die er auf Grund
eigener Erfahrung macht. Außer Ariovist, der doch eine Sonder-
stellung einnimmt, hat er führende Einzelpersönlichkeiten, wie
sie bei den Kelten einzeln und in Gruppen eine bedeutende
Rolle spielten, bei den Germanen nicht kennen gelernt. Die
Usipeter und Tenkterer kommen zu Verhandlungen ins Römer-
lager „frequentes omnibus principibus maioribusque natu
adhibitis.‘ Das mutet uns eigenartig an, erlaubt aber den Schluß,
daß eine ganze Schar von Hundertschaftsführern den Stamm
vertrat. Wenn wir daran denken, daß senatus von senex abzu-
leiten ist, deckt sich auch stilistisch damit, daß Cäsar IV, 11
principes ac senatus für den Stamm der UÜbier eidliche
Verträge mit den benachbarten ‚„Sueben‘‘ schließen läßt!. Nur
als bedeutungslose Variante muß daher der dritte Doppelaus-
druck Cäsars für germanische Behörden gelten, magistratus ac
principes, die er VI, 22 die Ackerverteilung vornehmen läßt.
Hier kann es sich nur um Zusammenfassung der Einzelvorgänge
handeln, die sich nur innerhalb kleinster Bezirke vollzogen
haben können.
Daß unter den principes Alter und Erfahrung besonders ver-
treten war, wie Cäsars unbestimmte Formeln erkennen lassen,
stimmt vorzüglich zu der Ausnahmeerscheinung bei Tacitus
Germ. 13, daß ‚besonders vornehme Abstammung oder große
Verdienste der Vorfahren auch recht jungen Leuten (adules-
centulis) die Würde eines Fürsten verleihen konnten‘, und zu
der Angabe cp. 11, daß bei der Aussprache im Ding ‚Alter,
vornehme Abstammung, Leistungen im Kriege, Redegewandtheit“
den Anspruch verliehen, gehört zu werden. Auch der Satz ‚de
1 Schon Waitz hat I, 225, Anm. 1 darauf hingewiesen, daß bei den an sich will-
kürlichen Zahlen, die Cäsar für die Nervier ansetzt, auf je 100 Mann gerade ein senator
kommt. Ähnliche Berechnungen haben Mommsen und Delbrück Cäsar auch sonst
nachgewiesen.
170 Friedrich Frahm
minoribus rebus principes consultant, de maioribus omnes, ita
tamen, ut ea quoque, quorum penes plebem arbitrium est,
apud principes praetractentur‘‘ (Germ. 11) würde am einfachsten
so verstanden werden, daß die Hundertschaftsführer nicht als
„Fürstenrat‘‘ mit umgrenzten Kompetenzen, sondern wie bei
den Usipetern und Tenkterern oder Ubiern Cäsars als vielköpfige
Vertretung des Stammes, d.h. der sich als Einheit fühlenden
und als Einheit handelnden Hundertschaften aufgefaßt werden.
Dazu steht aber in schärfstem Widerspruch, daß Tacitus in
der Germania — im Gegensatz zu Cäsar — eine einheitliche
Spitze des ganzen Stammes kennt oder zu kennen angibt. In
cp. 7 werden reges und duces als staatsrechtliche Spitzen nicht
bezeichneter organisatorischer Einheiten gegenübergestellt, wird
von der „nicht unbeschränkten‘“‘ Macht des Königs und von dem
„Beispiel“ als Grundlage der Macht des dux gesprochen im
Gegensatz zu der Strafgewalt, die nur den sacerdotes zusteht.
Ob jedem dux etwa ein einzelner sacerdos gegenübergestellt wird,
ist nicht erkennbar, ebensowenig gibt der Text eine Antwort auf
die Frage, ob rex und dux nebeneinander in derselben Völker-
schaft möglich waren. — In cp. 10 tritt dann, „si publice consul-
tetur‘‘, ein „sacerdos civitatis“ auf, bald darauf in Begleitung
des Staatsoberhauptes: „sacerdosacrex vel princeps“; dann
werden in dem einhellig überlieferten Text, den die Ausgaben
willkürlich geändert haben, der plebs ‚‚proceres, sacerdotes‘ gegen-
übergestellt. — In cp. 11 erscheinen zunächst die principes (der
vermeintliche ‚Fürstenrat‘‘) als Gesamtheit; beim concilium,
über das noch zu sprechen ist, zunächst sacerdotes, die Schwei-
gen gebieten und Strafgewalt üben, dann wieder rex vel prin-
ceps; aber mit dem schon bekannten Zusatz prout aetas cuique,
prout nobilitas, prout decus bellorum, prout facundia est, der
statt eines princeps eine beträchtliche Zahl voraussetzt. Incp. 12
wird schließlich der eine Teil der Buße regivel civitatigezahlt.
Ziehen wir noch gentes ac reges aus cp. 1 in der üblichen
Deutung auf Volks- und Königsstaaten heran, so ergibt sich, daß
Tacitus summarisch Völkerschaften mit einem König und ohne
König zusammenfaßt und nach dem gleichen Schema behandelt.
Das bisher allgemein übliche Vertrauen in die Darstellung des
„größten Geschichtschreibers Germaniens‘“ nötigte dazu, das
Schema des Tacitus zu übernehmen, d.h. Völkerschaften zu
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 171
unterscheiden, die unter einem König, und solche, die ohne .
persönliche Spitze waren, gleichzeitig aber festzustellen, daß sie
sich staatsrechtlich nicht wesentlich unterschieden‘. Dabei sind
der sacerdos civitatis und der princeps civitatis aber stark
beiseitegeschoben worden. Nachdem der pagus als Zwischenstufe
zwischen Hundertschaft und Völkerschaft endgültig gefallen ist?
und „Gaufürsten‘‘ nicht mehr abwechselnd den Vorsitz in ‚„Volks-
staaten‘‘ geführt haben können, bleibt uns nichts anderes übrig,
als den Ausdruck princeps civitatis als schematisches Gegenstück
zum rex entschieden zu beanstanden oder zu erklären, daß
zwischen rex und princeps kein grundsätzlicher Unterschied,
sondern nur eine Abstufung der Machtstellung bestanden habe.
Auf die entscheidende staatsrechtliche Stellung, die dem sacerdos
civitatis zugestanden werden müßte, wenn er allein die Straf-
gewalt auch im Kriege besessen hat, oder wenn er etwa allein
die Einheit des Stammes dargestellt und in der Landesgemeinde
vertreten haben sollte, kann hier nur hingedeutet werden.
Sicherlich verdient er mehr Vertrauen als der princeps civitatis,
vielleicht könnte er mit ihm gleichgesetzt werden (vgl. Germ. 43,
wo „praesidet sacerdos‘‘ doch nicht auf den ‚‚antiquae religionis
lucus‘‘, sondern überhaupt auf die Nahanarvalen gedeutet werden
muß, weil sonst ‚ea vis numini‘‘ unverständlich bleibt).
Ein bezeichnendes Seitenstück zu dem Schema ‚‚sacerdos ac
rex vel princeps“ bildet die Abstufung der Königsgewalt in der
Germania. Nachdem in cp. 7 betont worden war, daß die Könige
keine infinita aut libera potestas, die duces keine Strafgewalt
besaßen, wird cp. 42 erzählt: Marcomanis Quadisque usque ad
nostram memoriam reges manserunt ex gente ipsorum.....
sed vis et potentia regibus ex auctoritate Romana. In
cp. 44: Trans Lugios Gotones regnantur, paulo iam adductius
quam ceterae gentes, nondum tamen supra libertatem. Bei
den folgenden Rugiern und Lemoviern deutet der Ausdruck
„omnium harum gentium insigne... erga reges obsequium‘“
1 Vgl. Schröder, 26: „Dieser Gegensatz hatte aber nur eine untergeordnete Be-
deutung“; u. Luschin v. E., S.200. Keutgen (S. 25) lehnt es ab, „die Staaten
der germanischen Frühzeit in Monarchien und Republiken förmlich einzuteilen.“
3 Vgl. v. Schwerin, S.76 u. v. Below: „Der deutsche Staat im Mittelalter“,
S. 136: „Die einzige Unterabteilung, die der altgermanische Staat kannte, war die
Hundertschaft. . .“ 3 Schröder, S. 28.
172 F Hiedräch Frahm
. schon auf Beeinträchtigung der Freiheit. Bei den Suionen aber
„est... opibus honos, eoque unus imperitat, nullis iam excep-
tionibus, non precario iure parendi.“ Ende 45 aber weiß
Tacitus von den Sitonen nur das zu berichten, daß bei ihnen
femina dominaäatur, in tantem non modo a libertate, sed
etiam a servitute degenerant. Dies rhetorische Ballspiel mit
den Begriffen rex und libertas mag den Römern reizvoll erschienen
sein, als Unterlage für die wissenschaftliche Forschung ist es
gänzlich wertlos. Auch ließe sich aus den skandinavischen
Quellen leicht nachweisen, daß dies Schema grundfalsch ist.
Ebensowenig wie die Wissenschaft diese Abstufung jemals
ernstgenommen hat, darf sie es wagen, dasin der Formel ‚sacerdos
ac rex vel princeps‘‘ zusammengefaßte Schema zu übernehmen,
nach dem in der civitas ein Priester und ein Staatsmann neben-
einander an der Spitze gestanden hätten, und zwar entweder der
König oder in einer Republik ein princeps mit unbestimmter
Stellung und Aufgabe; ein solcher princeps civitatis steht neben-
bei auch in unüberbrückbarem Gegensatz zu Cäsars Angabe, daß
die Germanenstämme in Friedenszeiten keinen communis
magistratus gehabt hätten, ebenso wie Tacitus’ Angabe, der dux
hätte keine Strafgewalt besessen, in schroffstem Gegensatz zu
Cäsars Behauptung steht, ihm habe „Gewalt über Leben und
Tod“ zugestanden. Die dringendste Forderung an die Wissen-
schaft dürfte daher einstweilen darauf zu richten sein, die völlige
Unzulänglichkeit der römischen Quellen auf dem Gebiet staats-
rechtlicher Begriffe anzuerkennen und auch die Ausdrücke
princeps — rex — dux einer Nachprüfung zu unterziehen, um
festzustellen, wie sie gegeneinander abzugrenzen sind und welche
Erkenntnisse dem Gebrauch dieser Worte für die altgermanische
Verfassung zu entnehmen sind.
Gehen wir von Cäsars Sprachgebrauch bei den Kelten aus,
mit denen er doch lange Jahre in engster Berührung gestanden
hat, so ergibt sich ohne weiteres, daß im allgemeinen princeps
eine verfassungsmäßige Führerstellung im Staat, die zeitlich
begrenzt war, bezeichnet, rex dagegen in der Regel eine usurpierte
Machtstellung, die keineswegs etwa als erblich erscheint. Nach
einem festen rhetorischen Schema wird der gefährlich erschei-
nende Ehrgeiz eines Einzelnen darauf zurückgeführt, daß sein
Vater oder seine Vorfahren ‚‚regnum obtinuerant‘‘. Andererseits
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 173
finden sich vereinzelt reges, deren Stellung staatsrechtlich ge-
festigt erscheint, und Cäsar selbst setzt Männer aus vornehmer
Familie als „Könige“ ein. Es gab also auch in Gallien wie in
Germanien Familien, deren wirtschaftliche und soziale Vorzugs-
stellung ihnen einen besonderen Anspruch auf die politische
Führung gab oder sie zu solchem Anspruch ermutigte, wenn die
Vertreter dieser Familien durch mehrere Generationen sich auch
persönlich hervortaten. Der Vergleich mit der formelhaften
stirps regia bei Tacitus mahnt allerdings auch hier zur Vorsicht.
Für den Gegensatz der Begriffe princeps und rex bei Cäsar ist
bezeichnend, daß ein Fürst, dem principatus totius Galliae zu-
gesprochen wird, darüber gestürzt sein soll, daß er nach Königs-
herrschaft strebte und daß z. B. Vercingetorix, zunächst selbst
verjagt, seine Gegner aus dem Stamm vertreibt und dann von
seinen Anhängern (a suis) „König‘‘ genannt wird. Andererseits
wird bei den Häduern der princeps „verfassungsmäßig erwählt‘‘
(leeibus creatus), aber nicht durch das Volk, sondern per sacer-
dotes, er ist also der Exponent einer aristokratischen Schicht,
innerhalb deren sich Parteien bekämpfen.
Das Wort dux bedarf besonders vorsichtiger Prüfung, weil
es von Cäsar ebenso wie von Tacitus oft prädikativ gebraucht
wird und auch sonst die betreffende Persönlichkeit nur als Führer
eines militärischen oder politischen Unternehmens, z. B. einer
Gesandtschaft, bezeichnet, über seine staatsrechtliche Stellung
also damit gar nichts aussagt. Doch ist mehrfach erkennbar,
daß Cäsar den Heerführer eines Stammes mit dux bezeichnet
(dux Bellovacorum, Andicum). Daß der dux deshalb aber keines-
wegs nur für ein bestimmtes Kriegsunternehmen ernannt zu sein
braucht, scheint sich doch daraus zu ergeben, daß dux et princeps,
principatus atque imperium mehrfach kombiniert vorkommen,
also vermuten lassen, daß der princeps als für bestimmte Zeit
im Frieden erwählter Leiter des Stammes auch die Heerführung
übernommen habe. Wenn wir also im dux mehr den Heerführer
ohne Rücksicht auf seine staatsrechtliche Stellung, im princeps
(eivitatis) mehr den von der Aristokratie für kürzere Zeit mit
politischer Leitung betrauten Beamten, im rex mehr die vermöge
seiner Machtmittel die tatsächliche Gewalt an sich reißende
Persönlichkeit bei Cäsar zu erkennen glauben, müssen wir doch
festhalten, daß eine klare begriffliche Abgrenzung von Cäsar kaum
174 Friedrich Frahm
empfunden, sicher nicht durchgeführt ist. Die drei Fachausdrücke
sind nur ein unzureichender Versuch, die undurchsichtigen und
sehr mannigfaltigen Verhältnisse mit sehr einfachen sprachlichen
Mitteln annähernd zu kennzeichnen.
Wie wertlos die Terminologie rex — princeps — dux im
Grunde ist, läßt sich am schnellsten aus einer kurzen Übersicht
über Cäsars und Tacitus’ Sprachgebrauch bei den Britanniern
zeigen. Seinem Hauptgegner Cassivelaunus gibt Cäsar überhaupt
keine derartige Bezeichnung, sondern berichtet nur, daß ihm
„Summa imperii bellique administrandi‘ übertragen wird. Ihn als
dux zu bezeichnen, wäre aber wohl deshalb unmöglich, weil ihm
auch vier „Könige“ in Kent unterstellt sind; andererseits würde
die Angabe für einen König sprechen, daß er den Vater des
Mandubracius, der bei den Trinovanten ‚regnum obtinuerat‘‘ er-
schlagen, d. h. doch wohl sich an dessen Stelle gebracht hatte. —
Bei Tacitus aber haben sich die vorsichtig unklaren Bezeich-
nungen Cäsars in ein bequemes Schema verwandelt: olim regibus
parebant, nunc per principes factionibus et studiis trahuntur. Als
dies Schema dann durch die Überlieferung von einer Königin
durchbrochen wird, muß Tacitus sich, um den Widerspruch zu
verdecken, ‘gewunden ausdrücken: Bondicca generis regii
femina duce (neque enim sexum in imperiis discernunt). Cäsars
Sprachgebrauch läßt die Diskrepanz zwischen den römischen
Fachausdrücken und den tatsächlichen Verhältnissen noch deut-
lich erkennen; Tacitus dagegen vergewaltigt sie durch ein Schema,
das zu übernehmen wir ablehnen müssen.
Während Cäsar von einer einheitlichen Spitze im Frieden bei
den Germanenstämmen, also von einem rex vel princeps civitatis,
überhaupt nichts wissen will, erklärt er VI, 23 „magistratus,
qui ei bello praesint et vitae necisque habeant potestatem, deli-
guntur‘. Seine Darstellung der Germanenstämme, mit denen er
selbst zu tun gehabt hat, gibt aber keine Belege für die Stellung
eines solchen dux. Die sagenhaften 100 Suebengaue am Rhein
werden von zwei Brüdern geführt (praeesse); damit sind Vermu-
tungen jeder Art die Tür geöffnet. Wäre die Nachricht nicht
überhaupt so problematisch, würde man doch wohl auf eine nach
germanischem „Geblütsrecht‘herrschende Königsfamilieschließen
müssen. Die Usipeter und Tenkterer haben offenbar, obwohl
sie sich nach Cäsars Schilderung auf dem Kriegspfade befanden,
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 175
keinen dux gehabt ; sonst müßte er neben den „principes maioresque
natu“ erwähnt sein. Ariovist wird nicht als dux bezeichnet; sein
Unternehmen als politische Handlung eines Stammes unter seinem
dux hinzustellen, wäre gewiß ganz irreführend. Cäsar nennt ihn rex
Germanorum, nicht rex Sueborum und läßt mit diesem unerwar-
teten Zusatz das Singuläre, rein Persönliche seiner Machtstellung,
das auch aus seinem berittenen Gefolge spricht, fühlbar werden.
Eine andere Bezeichnung als rex war aber schon dadurch
‚ausgeschlossen, daß der römische Senat ihn bei den politischen
Verhandlungen mit den in Gallien führenden Sequanern offiziell
als rex bezeichnet, d.h. versucht hatte, ihn als römischen
Klientelkönig seiner Politik einzuordnen. Für eine Verfassungs-
geschichte der Germanen ist dieser rex natürlich wertlos. Ähnlich
liegen die Verhältnisse aber auch bei den meisten der Germanen-
könige, die Tacitus namentlich aufführt. Von den Beziehungen
Marbods zu den Römern wissen wir zwar nichts Genaues; darum
ist es aber sichert, daß sein Emporkommen von ihnen zu-
nächst ebenso begünstigt oder zugelassen worden ist, etwa als
Gegengewicht gegen Arminius, wie das des Ariovist. Von seinen
Nachfolgern heißt es Germ. 42 deutlich genug: ‚„Marcomanis
Quadisque. . . reges manserunt ex gente ipsorum, nobile
Marobodui et Tudri genus (iam et externos patiuntur), sed vis et
potentia regibus ex auctoritate Romana.‘‘ Ebenso wie die Sueben-
fürsten Vannius und Sido verdankt auch der Cherusker Italicus
seine Stellung römischen Machtmitteln. Seine „Berufung“ durch
den Stamm ist selbstverständlich römische Fiktion. Anknüpfend
an die Autorität der bekannten Fürstenfamilie hatten die Römer
den Zweig zur Herrschaft gebracht, der schon unter Flavus zu
Rom hielt. Stellung und Titel eines Königs haben ihm ohne
Zweifel die Römer verliehen, die mit rückwirkender Kraft hier
wie an anderen Stellen die Familie des führenden Namens sogar
mit dem völlig unbegründeten Ausdruck regia stirps bezeichneten
(vgl. Caesar: cuius pater (maiores) regnum obtinuerat(ant); für die
Erkenntnis germanischen Staatsrechts haben diese „Könige“
schwerlich Quellenwert; römische Geschichtschreiber hätten
gewiß auch den demokratischen „Strategen‘‘ Perikles als rex
bezeichnet, wenn die Weltmacht Rom mit ihm politische Verhand-
lungen zu führen gehabt hätte.
1 Vgl. Strabo VII, 290.
176 Friedrich Frahm
Sowohl das „Königtum‘ Ariovists und Marbods, ebenso wie
das mit römischen Machtmitteln gestützte der jüngeren Sueben-
fürsten und des Italicus, kann unmöglich ‚mehr Ehren- als
Hoheitsrechte‘‘ umfaßt! haben, seinem Ursprung und inneren
Wesen nach auf einem Wahlvorgang beruht haben, wenn wir
natürlich auch nicht bestreiten können, daß irgendein solches
Verfahren stattgefunden hat. Tacitus’ Schema, das Volks- und
Königsstaaten auf gleicher Stufe behandelt, läßt sich aber auch
mit Hilfe seiner eigenen Darstellungsweise anfechten. Wenn
Tacitus seine These von dem beschränkten Königtum der Ger-
manen, ann. 13, 54, bei den Friesen mit dem Satz wieder aufnimmt
„qui eam nationem regebant, in quantum Germani regnantur‘‘,
so werden wir hier weniger eine staatsrechtlich begrenzte Macht-
stellung, als eine geschichtliche Vorstufe des Königtums an-
nehmen, also eine Familie, die durch ihr Ansehen und die per-
sönliche Bedeutung ihrer Mitglieder diese aus der Menge der
Hundertschaftsführer heraushob; denn Tacitus vermeidet offen-
sichtlich das Wort rex hier ebenso wie bei Boudicca®.
Am deutlichsten erscheint die Hohlheit der römischen
Begriffe in ihrer Anwendung auf germanische Verhältnisse in
der Gegenüberstellung des Königs Marbod mit dem ‚‚liberator
Germaniae“ Arminius, von dem Tacitus an anderer Stelle be-
richtet, daß er „duodecim annos potentiae explevit“. Es heißt
ann. II, 44 „sed Maroboduum regis nomen(!) invisum apud po-
pulares, Arminium pro libertate bellantem favor habebat‘. Das
ist zweifellos eine rhetorische Konstruktion und die Variante
pro recenti libertate (II, 46) zeigt deutlich, daß die nationale
und staatsrechtliche Freiheit dieser Antithese zuliebe unbedenk-
lich verwechselt werden. Wenn es dann aber, ann. II, 88
heißt: „Arminius pulso Maroboduo regnum adfectans libertatem
popularium adversam habuit‘‘, so können wir darin nur eine Fort-
setzung des rhetorischen Schemas sehen und fragen uns vergeb-
lich, wie wir denn die 12 Jahre geübte persönliche Machtstellung
des Arminius staatsrechtlich umreißen sollen. Der Unterschied
zwischen ihm und Marbod hat doch nach der Überlieferung nur
darin bestanden, daß seine Herrschaft auf stärkere Widerstände
2 Vgl. Schröder.
2 Vgl. auch hist. IV, 12: Batavorum cohortes, quas vetere instituto nobilissimi
popularium regebant.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 177
bei ebenso ehrgeizigen Verwandten stieß. Nur deshalb vermeidet
Tacitus für ihn die Bezeichnung rex, die er dem weniger mächtigen
Italicus zubilligt; denn sein staatsrechtliches Grundschema lautet
ann. IV,33 ‚nam cunctas nationes et urbes populus aut primores
aut singuli regunt‘“.
In der berühmten Formulierung des Tacitus Germ. 7: „reges
ex nobilitate, duces ex virtute sumunt‘‘ rückt das gemeinsame
„sumunt‘‘ die Könige in ihrer staatsrechtlichen Stellung eng an
die duces heran und deutet auf ein Wahlkönigtum nach dem
Geblütsrecht. Aber auch diese verführerische Formel verliert,
sobald man fragt, worin denn eigentlich der Unterschied zwischen
den nach Geblütsrecht gewählten Königen und den nach ihrer
Tüchtigkeit erwählten Anführern bestanden habe. Daß die Heer-
führer nur aus bevorzugten Familien gewählt wurden, ist doch
selbstverständlich; da Erblichkeit des Königtums auch höchstens
in dem weiteren Sinne des Geblütsrechts angenommen wird, so
muß auch diese geistreiche Antithese die Verhältnisse stark zu-
gespitzt haben. Ein Königtum, das erst inseinen Anfängen stand,
kann sich von der durch dux bezeichneten militärischen Führung
überhaupt nicht wesentlich unterschieden haben!. Bezeichnend
ist doch, daß die für einen Heerführer von Tacitus berichtete
Sitte der Schilderhebung später für die Königswahl bezeugt ist.
Überhaupt können wir uns ein germanisches Königtum,
dessen Grundlage’ nicht mehr in persönlicher Bedeutung (virtus),
sondern einer erblichen Stellung (nobilitas) bestand, nur bei
Stämmen vorstellen, wo es sich schon völlig gefestigt hatte. Für
die gilt aber wieder der Satz Germ. 25, wo die libertini den servi
gleichgestellt werden „exceptis dumtaxat iis genibus quiregnan-
tur. ibi enim et super ingenuos et super nobiles ascendunt.‘ Die
überragende Stellung Unfreier im Köniesdienst müßte aber als
Beweis dafür angesehen werden, daß diesen Königen eben nicht
nur Ehren-, sondern auch Hoheitsrechte zukamen. Da das aber
von Tacitus wenigstens für die Suionen und Sitonen ausdrücklich
behauptet wird, könnten wir seiner Quelle, wenn wir wollten,
sorar die Auffassung zuschieben, daß bei denselben germanischen
Stämmen ein durch Abstammung gefestigtes Königtum durch
einen beamteten, nach seiner Tüchtiekeit ausgewählten Heer-
1 Vgl. Schröder, S. 31 über die Entstehung des Königtums aus der „herzog-
lichen (?) Gewalt“.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 2. 12
178 Friedrich Frahm
führer seine Kriege führen ließ. Da aber des Tacitus Angaben
über die Verfassung der Ost- und Nordgermanen, von wenigen
Einzelheiten abgesehen, ebenso dürftig wie unwahrscheinlich
sind, sind solche Versuche, seine Schemata und Antithesen aus-
zudeuten, für gewissenhafte historische Kritik wert- und zwecklos.
„Concilium.“
Nun gibt Cäsar neben seiner dürftigen Notiz, daß im Kriege
ein magistratus mit Gewalt über Leben und Tod gewählt werde,
eine überaus wertvolle Schilderung solcher Wahl, die sich etwas
mit Tacitus’ Angaben über die rein persönliche Autorität des dux
berührt: ‚Ein Fürst erklärt im concilium, er übernehme die
Führung, und fragt, wer mitmachen wolle. Darauf erhebt sich,
wer mit Unternehmen und Führer einverstanden ist, und ver-
spricht unter dem Beifall der Menge seinen Beistand. Wer sich
aber nachträglich der Heeresfolge entzieht, gilt als abtrünniger
Verräter, dem in allen Dingen das Vertrauen entzogen wird
(fides derogatur).‘‘ Hier erfassen wir die Wurzel des germanischen
Heerführertums eines Ariovist, Marbod, Arminius und Civilis.
Die persönliche Initiative und das Anschen des Geschlechts
heben einen der Fürsten aus dem Kreis der übrigen heraus;
die Wahl besteht einfach in der Zustimmung und Heeresfolge
aller derer, die „Unternehmen und Führer billigen“. Die Treu-
verpflichtung knüpft ein Rechtsband, dessen Festigkeit von der
Person des Führers abhing und aus dem sich die Bestrafung
wegen Fahnenflucht durch die Heeresversammlung entwickeltet,
Von großem Wert wäre es natürlich, zu wissen, in was für
einem concilium sich der von Cäsar geschilderte Vorgang vollzog.
Der „Beifall der Menge‘ (multitudo) verführt den Leser dazu,
sich eine Stammesversammlung vorzustellen; nötig ist das
keineswegs, denn auch der Sprachgebrauch von concilium bei
Cäsar und Tacitus ist so verworren, daß dem Wort jeder tech-
nische Wert bestritten werden muß. Cäsar braucht es meistens
1 Keutgen (S. 29) deutet Cäsars Bericht auf die Gefolgschaft.e. Das Band
zwischen princeps und Gefolge würde aber doch wohl zu sehr gelockert, wollte
man annehmen, daß es auf einer Stammesversammlung oder sonst in einem wej-
teren Kreise aufgeboten worden wäre. Sicher aber bildete das persönliche Gefolge
wie bei Ariovist den Kern des Aufgebots, auf dem die Machtstellung des Führers
zum großen Teil beruhte.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 179
für eine Notabelnversammlung, aber auch für eine Stammes-
versammlung unbekannter Grundlage und für Heeresversamm-
lungen im engeren und weiteren Kreise. Solche Abweichungen
der Bedeutung sind auch dann oft bestimmt erkennbar, wenn das
concilium sorglos ohne nähere Bestimmung gebraucht wird. Von
dem germanischen concilium kann Cäsar zuverlässige Nachrichten
kaum gehabt haben; er erwähnt es nur IV, 19, wo die Sueben
„nach ihrer Sitte ein concilium abhalten‘, die Städte (sic!)
räumen und alle Wehrfähigen „ungefähr in der Mitte ihres
Gebiets‘ sammeln. Das ist nicht einfach eine sorglose Schilderung,
sondern eine rhetorische Spekulation auf die Ahnungslosigkeit
des Lesers, der Cäsars Unkenntnis nicht nachprüfen kann. Der
Zusatz „nach ihrer Sitte“ läßt vermuten, daß Cäsar hier eine
Lesefrucht eingeflochten hat.
Auch Tacitus bezeichnet es ausdrücklich (hist. IV, 56) als
concilium, wenn im Kapitel vorher die Führer des Aufstandes
vom Jahre 70 mit einigen Ubiern und Tungrern ‚‚in colonia
Agrippinensi in domum privatam" zusammenkommen. Eine
ähnliche Versammlung schildert er hist. IV, 14: „Civilis primores
gentis et promptissimos vulgi specie epularum sacrum in nemus
vocatos, ubi nocte et laetitia incaluisse videt“. .. Das ist das
Motiv von Germ. 22, für einen konkreten Fall ausgenutzt; die
Zuziehung von Leuten des vulgus soll nur die Einheitlichkeit
der Bewegung veranschaulichen und begründen. Wie wir die mit
vulgus oder plebs gekennzeichnete große Menge der Germanen
nach oben und unten abzugrenzen haben, darüber geben auch
diese staatsrechtlichen Besriffe keinerlei Aufschluß, da sie durch
ein ganz rohes Verfahren auf germanische Verhältnisse angewandt.
sind. Vor allem in den Gegensatz principes — plebs kommt
durch die unvermeidliche Beziehung auf die soziale und Standes-
gliederung in Rom ein falscher Klang. Die Annahme, daß es eine
ganze Klasse von „‚Fürstengenossen‘‘ gegeben habe, steht in einem
gewissen Widerspruch zu der mehr vertikalen Gliederung, die
Hundertschaft und Gefolgschaft sonst vermuten lassen. Danach
wäre als princeps von den Römern bezeichnet worden, wer eine
Hundertschaft vertrat oder über Gefolge verfügte. Eine breitere
wirtschaftliche Grundlage wird für diese principes vorauszu-
setzen sein, ihre ganzen Familien werden sich ceben vermöge
dieser Stellung und Tradition aus der Masse herausgchoben haben;
12 *
180 Friedrich Frahm
aber dafür, daß sie sich der Masse gegenüber als einheitliche
Schicht fühlten, daß der sogenannte ‚„Fürstenrat‘‘ eine ständische
Grundlage gehabt hätte, dafür fehlen alle Anzeichen. Die sum-
marische Unbestimmtheit der Taciteischen Bezeichnungen prin-
cipes, primores, proceres, nobilissimi darf nicht zu der Annahme
verführen, sie zeigt nur, daß der Schriftsteller die eigentliche
Grundlage dieses Fürstentums selbst nicht überblickte.
Die allgemeine Auffassung ist nun, daß Germ. 11—13 mit
concilium die „Landsgemeinde‘“ gemeint ist, da der größte Teil
der Angaben nur auf eine umfangreiche Versammlung bezogen
werden kann und Tacitus die rechtsprechenden Hundertschafts-
vorsteher Ende cp. 12 ausdrücklich in iisdem conciliis gewählt
werden läßt. Schon diese Angabe muß Bedenken erregen. Der
verführerische Gedanke, daß der fränkische König die Sou-
veränität der Landsgemeinde an sich zog und daß wie seine Gra-
fen schon die „principes, qui iura per pagos vicosque reddunt‘“,
Beamte des ganzen Stammes waren’, steht im Widerspruch dazu,
daß der Graf die alteingesessenen Hundertschaftsbeamten erst
schrittweise verdrängen mußte? Für die Nordgermanen ist eine
ähnliche Erscheinung wohl überhaupt nicht nachweisbar®. Auch
die Angabe des Tacitus, ein Teil der Buße sei regi vel civitati be-
zahlt worden, ist wenig glaubwürdig; sie beweist, daß Tacitus,
was sonst nicht deutlich wird, auch die niedere Gerichtsbarkeit
mit der Verhängung von Bußen dem concilium als der Versamm-
lung des ganzen Stammes zuweisen will. Ebenso steht es mit
der Angabe in cp. 11 ‚‚coeunt, nisi quid fortuitum et subitum
incidit, certis diebus, cum aut inchoatur luna aut impletur.‘‘ Sie
wird mit Recht gewöhnlich auf regelmäßige Zusammenkünfte in
kürzeren Zwischenräumen gedeutet, wie sie für das Völker-
schaftsding aus technischen Gründen ganz ausgeschlossen ist,
für die Hundertschaftsversammlungen aber in der fränkischen
Zeit üblich sind®. Der Gedanke liegt also doch sehr nahe, daß
Tacitus unter dem Stichwort concilium, das ebenso wie pagus
ganz verschiedenen Umfang und Inhalt haben konnte, auch An-
gaben über das Ilundertschaftsgericht gesammelt und in seiner
Weise geschickt mit denen über die Landsgemeinde verwoben
1 Vgl. Schröder. ? Siehe oben!
3 Vgl. v. Schwerin in den Gött. Gel. Anzeigen 1900, S. 779 ff.
4 Vgl. Schröder, S. 177f.
Cäsar und Tacitus als Quellen für die altgermanische Verfassung 181
hat, die für discrimen capitis und Landesverrat zuständig war.
Auch die Wehrhaftmachung des jungen Germanen könnte man
versucht sein, der Hundertschaftsversammlung zuzuweisen, ob-
wohl gerade auf den staatlichen Charakter dieses Vorganges so viel
Wert gelegt wird!. Die Anerkennung, daß in Germ. cp.11- 13 außer-
ordentlich wertvolle Nachrichten über die altgermanische Verfas-
sung aufbewahrt sind, schließt nicht aus, daß Tacitus sie zwar rhe-
torisch geschickt, aber sachlich unrichtig zusammengestellt hat,
wenn ihm selbst das „bescheidene Maß der Forschung durchaus
nicht lag?‘‘, das sich für Senecas Schrift über Indien vermuten läßt.
Wenn Norden sich bemüht?, Mommsens scharfe Kritik an
Tacitus zunächst auf „das Verwaltungstechnische, das Mili-
tärische‘‘ usw. zu beziehen und zu beschränken, dagegen dessen
„Gewissenhaftigkeit‘‘ in der Wiedergabe des Volkskundlichen
rühmt, so dürfen wir feststellen, daß die von Mommsen erhobenen
Vorwürfe sich besonders auf dem für uns entscheidenden Gebiet
der germanischen Verfassung als berechtigt erwiesen haben. Aber
vielleicht können wir neben dem von Mommsen beanstandeten
rhetorischen Schema, das Tacitus selbst in das überlieferte Mate-
rial zu dessen Schaden hineinträgt, auch den Umstand verant-
wortlich machen, daß die Römer eine eindeutige, ausreichend
differenzierte Terminologie, die auf andere als die römische Ver-
fassung angewandt werden konnte, überhaupt nicht besaßen.
Cäsars Darstellung ist rhetorischer Kunstgriffe vielfach verdäch-
tig; was er selbst beobachtet hat, gibt er aber sonst unmittelbar
wieder, wenn seine Darstellung auch unseren Ansprüchen an
Klarheit der Terminologie nicht genügt. Tacitus aber arbeitet
ausschließlich mit einem Material, das von einer Federin dieandere
geflossen und z. T. Jahrhunderte alt war, benützte sicher mehrere
Quellen mit meist wertvollen Angaben nebeneinander. Dadurch,
daß er das Überlieferte zusammenstellte, gewiß auch zusammen-
drängte und wirksam stilisierte, legte sich ein Schleier von Un-
klarheiten, Mißverständnissen, Begriffsverwechslungen und rhe-
torischen Pointen über die Forschungsergebnisse von Genera-
tionen, den wir zu heben uns bemühen müssen, um zur geschicht-
lichen Wahrheit und sehr bald auch zu den Grenzen unseres
Erkennens zu gelangen.
1 Vgl. v. Below, Der deutsche Staat des Mittelalters, S. 229f.
2 Norden, S. 39. 3 Norden, S. 41.
182
Die Beziehungen zwischen Flandern und England
am Ende des 14. Jahrhunderts.
Von
Walther Söchting.
Die Geschichte eines Landes ist in hohem Maße abhängig
von den geographischen und den damit aufs engste zusammen-
hängenden volkswirtschaftlichen Bedingungen. Gestaltung der
Erdoberfläche und Beschaffenheit des Bodens, geographische
Breite, Lage zum Meer, Temperatur und Feuchtigkeit, Wind und
Wetter, alle jene Faktoren, die wir unter dem Begriff „Klima“
zusammenfassen, haben einen entscheidenden Einfluß auf das
Leben und die Geschichte eines Volkes.
Betrachten wir einmal von diesem Gesichtspunkte aus
Flandern.
1 Der vorliegende Aufsatz ist nur ein kleiner Auszug aus einer größeren Arbeit
über „die diplomatischen Beziehungen zwischen Flandern und England 1384—1407““,
die auf Anregung meines verehrten Lehrers, des Universitäts-Professors Dr. Otto
Cartellieri-Heidelberg, entstanden ist. Diese Arbeit war das Ergebnis eines längeren
Archivstudiums in dem Archives Döpartementales du Nord zu Lille im Jahre 1911
und der Durchforschung der wichtigsten belgischen Archive. Im August 1914
sollte die letzte Überarbeitung für den Druck des ungeheuer reichen und ergiebigen
Archivmaterials vorgenommen werden, da rief mich der Krieg zu den Fahnen. Nach
dem Kriege hinderte die Einarbeitung in den Lehrberuf die wissenschaftliche Arbeit.
Vielleicht aber hat die Ruhepause ihr gut getan; man gewinnt mehr den Abstand zu
den Dingen und sieht die großen Zusammenhänge. Daß die einschlägige Literatur,
soweit sie nur irgendwie erreichbar war, benutzt ist, ist m. E. für eine deutsche
wissenschaftliche Arbeit selbstverständlich. Die wichtigste Literatur dieser Zeit
findet sich bei Otto Cartellieri, Geschichte der Herzöge von Burgund. I. Philipp der
Kühne, Herzog von Burgund, Leipzig 1910 und bei Henri Pirenne, Geschichte
Belgiens. Übersetzung des französischen Manuskripts von Fritz Unheim. Bd. II
(1319—1477), Gotha 1902. Eine Veröffentlichung der ganzen Arbeit, besonders des
interessanten Urkundenmaterials, verbietet sich durch die jetzige wirtschaftliche
Die Beziehungen zwischen Flandern u. England am Ende des 14. Jahrh. 183
Geographisch ist Flandern nur ein kleiner Teil des großen
nordeuropäischen Tieflandes, ethnographisch ein Teil des ger-
manischen Volksstammes, historisch war es zeitweise ein Klein-
staat, dessen Grenzen aber weder geographisch, noch ethno-
graphisch zusammenfielen. Die weite Tiefebene mit ihren nie-
drigen Bodenwellen bot keine trennenden Schranken; reißende
Flüsse bildeten keine Hindernisse; breite, ruhig dahinfließende
Ströme förderten eher den Verkehr. Die Völker traten in engste
Berührung mit einander, vermischten sich und verwischten so
die ethnographische Einheit. Im Laufe der Zeit ist wohl eine
starre sprachliche Grenze zwischen Flamen und Wallonen ent-
standen, die jedoch jeder geographischen wie ethnographischen
Grundlage entbehrt.
Flanderns Kultur war zunächst rein strom- und tiefländisch.
Was die Menschen brauchten, lieferte der Fluß und die weite
Ebene. Von der Küste aus wurde bald der Verkehr mit der
nahen englischen Gegenküste aufgenommen, der immer reger
wurde, je mehr die Kunst des Schiffbaues sich entwickelte. Die
Bewohner beider Länder traten miteinander in Beziehung und
tauschten ihre Erzeugnisse aus. England lieferte gute Wolle;
Lage; finanzielle Unterstützungen, wie sie vor dem Kriege auch von ausländischer
Seite für derartige Veröffentlichungen von Urkunden zur Verfügung gestellt wurden,
sind in dem nächsten Jahrzehnt nicht zu erwarten, so müssen denn kleine Aufsätze
die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeiten ersetzen.
Zu Anmerkung 1: Als ich bereits die Vorarbeiten begonnen hatte (1909),
erschien eine Arbeit von V. D. Owen: The connection between England and Burgundy
during the first half of the fifteenth century (London 1909). Diese ist von 1400 an nur,
soweit die Einleitung von Hingeston zu der Ausgabe der „Royaland Historical Letters
during the reign of Henry the Fourth“ (London 1860) reicht, von Wert, nachher
versagt sie vollständig. Selbst die einschlägige Literatur, wie z. B. Wylic, History
of England under Henry the Fourth, 4 Bde., London 1884ff., ist nicht benutzt,
ebenso sind die Veröffentlichungen von L. Gilliodts van Severen aus dem Archiv
von Brügge und dem British Museum (Cotton Manuscrit Galba BT), flandrische
Chroniken, Unterschied zwischen altem und neuem Stil, dem Verfasser nicht bekannt.
Die wichtigen ungedruckten Urkunden aus dem Liller Archiv sind nicht herangezogen,
obwohl sie leicht selbst in London zugänglich gewesen wären, da die wichtigsten
derselben in Abschrift in den „Transcripts of the Foreign Records“ im Britischen
Museum vorhanden sind.
Auch ein Aufsatz von V. D. Owen in der English Historical Review 1913, A.
XXVIIL p. 13—33, England and the Law countries 1405—1413 zeigt zwar Fort-
schritte in der Benutzung der einschlägigen Literatur, dringt aber in den eigentlichen
Kern der Sache nicht ein.
184 Walther Söchting
das fast salpeterfreie Wasser der flandrischen Flüsse begünstigte
die Herstellung feiner, weicher Tuche. Flandrische Tuche kamen
nicht nur als Austauschprodukte nach England, sondern wurden
auf dem Rhein nach Köln, Mainz und Straßburg verfrachtet und
von dort in die anderen deutschen Lande gebracht, sie gelangten
schließlich auf den Straßen in das Hinterland der Tiefebene nach
Frankreich, ja bis nach Italien. Infolge der guten Beschaffen-
heit der Tuche stieg die Nachfrage nach ihnen, steigerte sich
der Bedarf. So entwickelte sich die flandrische Tuchindustrie,
und mit deren Aufschwung ging Hand in Hand die Zunahme
des Handels und Verkehrs.
Wichtig für Flanderns Emporblühen im ausgehenden Mittel-
alter war das Ergebnis der Kreuzzüge. Im Süden, im Becken
des Mittelmeeres, beherrschten Venedig und Genua den Handel;
im Norden entstand ein neues Kulturzentrum an der Nord- und
Ostsee: die deutschen Städte vom Rhein bis zur Narowa schlossen
sich zum Schutz ihrer Handelsinteressen zur deutschen Hanse
zusammen; im Kampf für das Christentum entstand das große
Reich der deutschen ÖOrdensritter. Die beiden Kulturen, die
romanische im Süden und die germanische im Norden, mußten
einen Austausch und Ausgleich herbeizuführen suchen. Dies
konnte nur dort geschehen, wo sich die Kulturen der romanischen
und germanischen Welt am innigsten berührten: in Flandern.
Was Sizilien und Karthago einst für die mediterrane Kultur
bedeutet hatten, das wurde Flandern für die beginnende ozea-
nische Kultur. Flandern wurde der Umschlageplatz für den
Weltverkehr des Mittelalters, Brügge der Weltmarkt. Noch
heute sind die Straßennamen und die prächtigen Bauten der
Steinstraße in dem fast toten Brügge Zeugen der früheren Größe
und Bedeutung. Tuchindustrie und Handel hatten Flandern zu
hoher Blüte gebracht. Da aber die Rohstoffe fehlten, mußte
Flandern die Wolle aus England und Spanien einführen und war
so allmählich in ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis zu seinen
Lieferanten, besonders zu England, geraten. Das erkannten
auch die Zeitgenossen, so Walsingham!, wenn er sagt, daß all
1 Thomae Walsingham, quondam monachi S. Albani, Historia Anglicana, edited
by H. T. Riley, London 1864. Bd. I, 221. „Hunchenses plus saccos quam Anglicos
venerabantur“. — L. Vanderkindere, Le siècle des Artevelde. Bruxelles 1907, 2me
édition. S. 43.
Die Beziehungen zwischen Flandern u. England am Ende des 14. Jahrh. 185
die höflichen Verbeugungen der Flandrer mehr den englischen
Wollsäcken als den Engländern selbst gälten. Und noch deutlicher
sprach dies der Verfasser des „Büchleins von der englischen
Staatsklugheit‘‘ (Libell of English Policye, herausgegeben im
Jahre 1436) aus:
„.... Denn unserer Wol? allein
„verdanken Flanderns Städte ihr Gedeihn.
„Wenn England seine Wolle drum von dort
„Zurückhält, muß der Fleming, auf mein Wort,
„Dies folgt von selbst, um Frieden bei uns werben,
„Wo nicht, so müßt er zweifellos verderben‘“!.
Dieses wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnis Flanderns zu
England bedingte in gewisser Weise auch politische Rücksicht-
nahme, zumal Flandern, das zu einem Industriestaat geworden
war und infolgedessen eine starke Übervölkerung aufwies, auch
auf die Einfuhr von Lebensmitteln angewiesen war, konnte es
doch aus den Erzeugnissen des eigenen Bodens seine Bevölkerung
nur einen einzigen Monat ernähren.
„Denn sicherlich dies kleine Ländchen Flandern
„Ist doch ein Stapelplatz nur für die andern,
„Da, was an Korn das Land erzeugt,
„Noch nicht zum Brot für einen Monat reicht.‘‘?
Dazu kam noch eine weitere Gefahr für die flandrische Tuch-
industrie: der englische Wettbewerb auf dem Tuchmarkte.
Denn auch in England begann die Tuchindustrie emporzublühen.
Und zwar war die Tuchindustrie in England im 14. Jahrhundert
durch jene flandrischen Weber eingeführt worden, die infolge
politischer Vergehen aus ihrem Vaterlande hatten fliehen müssen.
Sie hatten in England eine Zufluchtstätte gefunden, und ihr Ge-
werbe war in kluger Voraussicht von den englischen Königen
durch Verleihung günstiger Privilegien gefördert worden. Die
junge englische Tuchindustrie arbeitete unter viel günstigeren
Bedingungen als die flandrische. Die Lebenshaltung in dem da-
mals noch durchaus landwirtschaftlichen England war bedeutend
billiger als in dem industriellen Flandern, das in weitestem Maße
auf die Einfuhr von Lebensmitteln angewiesen war. Infolge-
1 The Libell of English Policye (1436), her. von Paul Hertzberg und Reinhold
Pauli, Leipzig 1878; Vers 1080—1085.
3 The Libell of English Policye, V. 116—119.
186 Walther Söchting
dessen waren die Weberlöhne in England niedriger als in Flan-
dern. Ein weiterer großer Vorteil für England war der, daß die
englische Tuchindustrie die Rohstoffe an Ort und Stelle bezog,
sodaß die Kosten des Wolltransportes fortfielen, und daß die
Wolle wohl meist auch direkt vom Produzenten ohne Zwischen-
händler gekauft wurde, während in Flandern der Verkauf nur
durch Makler erfolgte. So bildete denn die junge emporblühende
englische Tuchindustrie eine schwere wirtschaftliche Gefahr für
Flandern. Diese trat zunächst nicht sofort umstürzend in Er-
scheinung. Wenn auch die Qualität der Rohstoffe für beide
Industrien die gleiche war, so verfügte doch die flandrische
Tuchindustrie über längere Erfahrung und über Arbeitskräfte,
die, durch viele Generationen hindurch geschult, ihr Handwerk
ausübten, und hatte außerdem noch den günstigen Einfluß des
Wassers auf die Beschaffenheit der Tuche!. Um aber der eng-
lischen Konkurrenz auf dem flandrischen Markte wirksam be-
gegnen zu können, mußte Flandern Schutzmaßnahmen ergreifen.
Flandern wählte das Einfuhrverbot für englische Tuche, da
dieses Mittel wirksamer als der Schutzzoll die Konkurrenz im
eigenen Lande ausschalten konnte.
Die englischen Staatsmänner erkannten scharfsinnig die
Schwäche der flandrischen Stellung, sie wußten, wie sehr die
flandrische Tuchindustrie auf die englische Wollieferung an-
gewiesen war, und welche Macht England besaß, wenn es die
Zufuhr an Wolle sperrte oder durch seine Flotte den flandrischen
Handel lahmlegte. Mit rücksichtsloser, fast naiver Offenheit
spricht dies der Verfasser des „Büchleins von der englischen
Staatsklugheit‘‘ aus:
V.120 „Was hat der Flemming denn, wie er auch fluche,
„Als etwas wen’ges Krapp und schlechte Tuche ?
„Durch unsere Wolle nur, die sie verweben,
„Können die Städte dort bestehen und leben.
„Sie müßten sonst von ihrem Wohlstand scheiden,
„verhungern — oder Händel mit uns meiden!“
V.108 ‚Drum, wenn die See ihr schließt (habt ihr’s vernommen)
„Daß die zwei Länder nicht zusammenkommen,
„Und laßt ihr nicht die flämschen Flotten ein
„Durch’s enge Meer, daß sie den starken Wein
1 The Libell of English Policye V. 120—126; 108—115.
Die Beziehungen zwischen Flandern u. England am Ende des 14. Jahrh. 187
„Nicht holen von Rochelle, noch aus der Bai
„Bretagnes schaffen feines Salz herbei,
„Wo kommt denn Flandern und Hispanien hin?
„Nicht wahr, zu nichts? Recht! Fort ist ihr Gewinn!“!
So verflechten sich denn schon in damaliger Zeit wirtschaft-
liche und politische Momente aufs engste. Die Geschichte Flan-
derns im ausgehenden Mittelalter wird ferner besonders stark von
dengroßen politischen Kämpfen zwischen England und Frankreich
beeinflußt; daneben spielen die inneren Kämpfe in Flandern oft
eine unheilvolle Rolle. In den Städten kämpft der Arbeiter gegen
den Arbeitgeber, ringen die entrechteten unteren Volksschichten,
das Proletariat des Industriestaates, gegen die bevormundende
Gewalt des Rates, gegen die Geschlechter; die großen Industrie-
städte Gent, Brügge und Ypern, die sich zu dem Bunde der Lede
(die Arie lede van Vlaendren) zusammengeschlossen haben?,
suchen ihre Macht über das platte Land auszudehnen; die Städte
wieder streiten gegen die zentralisierenden Bestrebungen der gräf-
lichen Gewalt. Von England aus breitete sich unter der Führung
von Walther dem Ziegelbrenner die große soziale Welle aus,
welche die soziale Gliederung der damaligen Welt auf dem Wege
der Revolution umstürzen wollte; die Welle schlug hinüber nach
Flandern und brandete weiter durch ganz Norddeutschland.
Überall erklang in den Städten das Lied der Revolution:
„Als Adam grub und Eva spann,
„Wer war denn da der Edelmann?“
So kündete sich denn die neue Zeit an durch schwere soziale
Erschütterungen und Kämpfe, durch das Auftreten kommu-
nistischer Ideen. In diesem Kampfe blieben die alten Gewalten,
Stände und Landesherr, Sieger.
Die schwersten Erschütterungen für Flandern aber brachte
der Kampf zwischen Frankreich und England, da er den Wohl-
stand des Landes zu vernichten drohte, der auf dem Blühen
der Tuchindustrie und der ruhigen Abwicklung des Handels
beruhte. Beide Mächte strebten nach dem Besitz von Flandern,
hofften hier einen Stützpunkt für die Verwirklichung ihrer Pläne
zu finden. Frankreich glaubte, von dort aus England nieder-
tn,
1 Zu der Geschichte der Lede siehe Cartellieri 10; Pirenne I, 190f.
? Foissart: (Euvres. Publiées par le baron Kewyn de Lettenhove. Bruxelles
1867—77, Bd. XI, 357.
188 Walther Söchting
halten zu können; England wollte von Flandern aus seinen
französischen Besitz sichern und erweitern. Eigentümlich war
bei diesen Kämpfen die Stellung der Grafen von Flandern, die
Lehnsleute der deutschen wie der französischen Krone waren.
Der Einfluß des deutschen Reiches war in jenen Randgebieten
äußerst gering, so daß die Oberlehnsherrlichkeit des deutschen
Kaisers nur der Form nach bestand. Dagegen suchten die fran-
zösischen Könige mit allen Mitteln ihren Einfluß durchzusetzen,
hatte doch Philipp II. Augustus einst bei allen Heiligen geschwo-
ren: „Entweder muß Frankreich flandrisch oder Flandern fran-
zösisch werden‘. Die Rücksichten auf die wirtschaftlichen Ver-
hältnisse wiesen aber Flandern auf England, von dessen Woll-
lieferung es abhängig war. Ein Bündnis mit England aber brachte
dem Lande nicht den Frieden, den es zur ruhigen Entwicklung
der Industrie und zur sicheren Abwicklung des Handels ge-
brauchte. Deshalb erstrebten die großen Tuchstädte Flanderns,
Gent, Brügge und Ypern, die Neutralität des Landes in dem
großen Kampfe zwischen Frankreich und England. Diese Politik
fand ihre größten Vertreter in den Gentern Jacob und Philipp
van Artevelde, deren politisches Programm in den Worten „up
Astic van der neutraliteit“ gipfelte.e Der Graf von Flandern
geriet dabei in eine eigentümliche Lage. Erfüllte er seine Pflicht
als Lehnsmann der französischen Krone, so sah er sich in einen
Kampf mit seinen Städten verwickelt, die bei England einen
Rückhalt fanden und diese Gelegenheit benutzten, ihre stän-
dische Macht zu erweitern. Ein Anschluß an England aber
brachte den Grafen mit Frankreich in einen schweren Kampf,
der ihm seinen Besitz kosten konnte, und entzog ihm die natür-
liche Stütze gegen die Macht der Städte. So war denn die
Politik der Grafen von Flandern in jener Zeit außerordentlich
schwankend und wechselvoll. Durch die Vermählung Philipps
des Kühnen von Burgund mit Margarete, der Erbtochter von
Flandern (19. Juni 1369), schien der französische Einfluß für
immer begründet zu sein, war es doch ein Valois, der künftig in
Flandern herrschen würde. Das politische Programm Philipps II.
Augustus ging an jenem Tage scheinbar in Erfüllung. Der
Sieg, den die französischen Ritterheere unter Philipps des Kühnen
Führung bei Roosebeke (27. November 1382) errangen, vernich+
tete die Wehrkraft der flandrischen Städte. Mit jenem Tage
Die Beziehungen zwischen Flandern u. England am Ende des 14. Jahrh. 189
begann auch der Rückgang der demokratischen Entwicklung
Flanderns. Als Ludwig von Male, der letzte Graf von Flandern
aus dem Hause der Dampierre, starb (28. Januar 1384), da fiel
dem Herzoge von Burgund ein reiches Erbe zu: Flandern,
Rethel, Nevers, Artois und die Freigrafschaft Burgund.
Es fragte sich nun, wie würden sich die Grafen-Herzöge ihren
neuen Untertanen gegenüber verhalten ? Würden sie als Mitglieder
des französischen Königshauses in den Bahnen der französischen
Politik wandeln, oder würden sie sich ganz den Interessen ihrer
neuen Lande widmen? Die wichtigste Frage für Flandern war
naturgemäß die Stellung der neuen Grafen-Herzöge zu England.
Der neue Herrscher, Herzog Philipp der Kühne von Bur-
gund, verfolgte zunächst streng die Grundsätze der französischen
Politik und vertrat mit aller Entschiedenheit die Ansicht, den
Entscheidungskampf gegen England mit allen Mitteln durch-
zuführen. So war er gerade der Urheber des Gedankens, in
England zu landen und in London den Frieden zu diktieren!.
Aber dies Unternehmen scheiterte kläglich (Herbst 1386). Mit
aller Schroffheit wurde nun der Handelskrieg gegen England
durchgeführt?, obwohl der Herzog in dem Frieden von Tournai
(18. Dezember 1385)°, in dem auch Gent die Herrschaft des
Burgunders endgültig anerkannte, ausdrücklich den freien Han-
del in Flandern bei Bezahlung der gewohnten Abgaben gestattet
hatte. Die Engländer antworteten in gleicher Weise. Sie brand-
schatzten die Küsten Flanderns, brachten Schiffe mit Ladungen
für Flandern auf und führten sie in englische Häfen. Handel
und Wandel lagen in Flandern infolgedessen arg darnieder.
Herzog Philipp war zwar eifrig bemüht, den Wohlstand
seines Landes wieder zu heben, und bemühte sich, die Klagen
1 Das Handelsverbot gegen England wurde am 15. Januar 1387 von Herzog
Philipp erlassen. Gedruckt: Inventaire des archives de la ville de Bruges Section
premiere. Inventaire des chartes par L. Gilliodts van Severen. Premiere serie,
A. III (1875), Seite 95; Nr. 686; E. Varenbergh, Histoire des relations diplomatiques
entre le comté de Flandres et l’Angleterre au moyen âge. Bruxelles 1874, Seite 478.
Inhalt: Hansisches Urkundenbuch, Bd. IV (Leipzig 1596), Seite 370, Nr. 8S4.
2 (silliodts van Severen: Contume du Franc de Bruges. (Burges 1879—$0)
129—136, Nr. 25. „Item, sur ce qu'ils nous ont supplie du fait de la marchandise,
avons voulu et consenti que la marchandise ait cours francement et licitement par
tout notre dit pays de Flandres en payant les devoirs acconstumez‘.
3 Hansisches Urkundenbuch, Bd. IV, Nr. 883, 893; Hanserezesse (1. Abteilung).
Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256—1430. 334, 340, 312— 34.
190 Walther Söchting
des deutschen Kaufmanns abzustellen; ja er versuchte sogar,
die Hanse zu bewegen, ihr Stapel von Dordrecht wieder nach
Flandern zu verlegen!. Aber unversöhnlich blieb der Herzog
gegen England, das mit ähnlichen Handels- und Ausfuhrverboten
geantwortet hatte. Um die flandrische Tuchindustrie lahmzu-
legen, sperrte England die Wollausfuhr nach Flandern und ver-
suchte den Wollhandel zu zentralisieren und zu monopolisieren.
Dadurch hoffte man zugleich, den Verkehr und den Handel
nach jenen Wollstapelplätzen zu leiten und den Wollpreis zu
erhöhen. Der erhoffte Erfolg trat aber nicht ein, vielmehr ruhte
der Wollhandel mehrere Jahre fast vollständig. Die Folge war
daher eine Verknappung am englischen Geldmarkte. Als dann
in England infolge einer großen Trockenheit (1390) eine Miß-
ernte eintrat, war England auf die Einfuhr von ausländischem
Getreide angewiesen. Deshalb war man gezwungen, die Wolle
zu billigem Preise zu verkaufen, um flüssiges Geld zu bekommen‘.
All die Mißerfolge zwangen schließlich beide Parteien, über den
Abschluß eines Handelsvertrages zu verhandeln.
Der Rückgang von Handel und Wandel in Flandern hatte
daher die Lede veranlaßt, insgeheim trotz des herzoglichen
Handelsverbotes mit den Engländern zu verhandeln’. Diese
zunächst noch unverbindlichen Besprechungen führten schließ-
lich zu regelrechten Verhandlungen der Lede mit England und
zum Abschluß eines Handelsvertrages®. Durch diese Maßnahmen
der Lede entstand die Gefahr, daß die Gewalt des Landesherrn
bei den Verhandlungen vollständig ausgeschaltet wurde und die
1 Henry Knighton, Chronicon, ed... J. R. Lumby. Rolls Series. Bd. H
L(ondon 1895) Seite 314.
2 1387. Oktober 22. Calais. Archives départementales du Nord. (Lille);
Série B, 517; Trésor des Chartes, Nr. 11679.
3 1387 November 28., Calais. Nord B 517, Tr. d. Ch. Nr. 11685bis; kurze
Inhaltsangabe bei Varenbergh 493; E. van den Bossche: Inventaire des cartulaires
conservées dans les dépots des archives de l'État en Belgique. Bd. I (Bruxelles
1895), S. 99, Nr. 255; L. Gilliodts van Severen: Cartulaire de l'ancienne estaple
de Bruges; Bd. III, 1 (Bruges 1905), Seite 361, Nr. 429.
4 Die Verhandlungen des Herzogs mit England finden sich in Nord B 517, 518,
519, für die Jahre 1388—89, für die Zeit 1403—1404 in den Serien Nord B 528, 533
286, 542, 517, 532, 535, 546. 522, 540. Abschriften der in Betracht kommenden
Urkunden und Briefe habe ich 1911 in Lille angefertigt. Außerdem kommen die
Aktenpublikationen von E. Scott und Gilliodts van Severen: Le Cotton Manuserit
Galba Bd. I. (Bruxelles 1896) und von Hingeston: Royal and Historical Letters during
the reign of Henry the Fourth, Bd. I—1404 (London 1860) in Betracht.
Die Beziehungen zwischen Flandern u. England am Ende des 14. Jahrh. 191
Lede stolzer als früher ihr Haupt erhob. Diesen dezentralisieren-
den, partikularistischen Bestrebungen der ständischen Gewalt
trat der Herzog klug entgegen. Genau wie die französischen
Könige versuchte auch er, in seinen Landen dem monarchischen,
zentralisierenden Prinzip den Sieg zu verschaffen. Wollte er
aber diese Politik im Innern verfolgen, so mußte ein Wechsel
in der äußeren Politik erfolgen. Gar bald zeigte es sich, daß
der neue Herr von Flandern keineswegs das gefügige Werkzeug
war, wie es wohl Frankreich erhofft hatte. Die Grafen-Herzüge
zeigten gar bald offen ihre Absicht, Flandern dem französischen
wie englischen Einflusse zu entziehen, dadurch daß sie dem
Arteveldeschen Gedanken von der Neutralität Flanderns in dem
Kampfe zwischen England und Frankreich wieder Geltung zu
verschaffen suchten. Dieses Ziel haben die Herzöge von Burgund
durch ihre klugen Diplomaten trotz aller Widerstände und In-
trigen von Seiten der französischen Diplomatie erreicht.
Friedliche Zeiten, die während der großen Auseinander-
setzung zwischen Frankreich und England nur die Neutralität
gewährleisten konnte, waren die Voraussetzung für eine neue
Belebung von Industrie und Handel. Solche Zustände zu
schaffen, war die Aufgabe eines umsichtigen Landesherrn. So
mußte denn der Herzog als Repräsentant der landesherrlichen
(Gewalt Handelsverträge für Flandern abschließen und nicht die
Lede. Während der Regierung Herzogs Philipps des Kühnen in
Flandern (1384—1404) können wir in der Handelspolitik gegen-
über England zwei analoge Entwicklungen feststellen, nämlich
in den Jahren 1387—1390 und 1403—1404!. Zunächst ver-
handelte, getrieben durch die Not, den Rückgang von Handel
und Industrie im Lande, die Lede mit England und schloß ein
Handels- und Neutralitätsabkommen, so am 28. November 1387
zu Calais® und am 7. März 1403 zu Westminster?. Darauf setzte
2 1387, November 28., Calais. Archives Départementales du Nord, Serie B 517,
Tresor des Chartes, Nr. 11685®is. (Siehe Anm. 3 5S. 190.)
2 1403 (neuer Stil), März 7., Westminster Archives Départementales du Nord B.
528, Tresor des Chartes, Nr. 14994bi®, Original auf Pergament. Der Vertrag auch
erwähnt und im Auszuge enthalten in „Foedera, conventiones, litterae et...
acta publica inter reges Angliae . . . accurante Th. Rymer. Editio tertia. Bd. IV,
1,49 unter 1403, Juni, 14., Westminster.
3 Solche Verhandlungen fanden 1388—1390 statt. Die ungedruckten Urkunden
liegen in Lille Nord B, Série 281, 518, 519 u. 533. Wenn man dem Berichte Sanders
192 Walther Söchting
stets eine rückläufige Bewegung ein: die gräfliche Gewalt er-
kannte die Abmachungen der Lede nicht an und unterhandelte
von neuem mit England!. Unter der Gräfin-Herzogin Margarete
(1404—1405), die nach dem Tode ihres Gemahls in ihren Erb-
landen kraft ihres Erbrechts die Regierung führte, wurde die
Lede als gleichberechtigter Faktor neben der gräflichen Gewalt
auch von England nicht mehr anerkannt; denn vom Januar
1405 an forderten die englischen Bevollmächtigten nicht mehr
die Teilnahme der Lede an den Verhandlungen. Die Lede fand
sich in der Folgezeit mit den veränderten Tatsachen ab und
suchte durch kluge Vermittlung die Gegensätze zwischen Eng-
(Antonius Sandeeus: Flandria illustrata Coloniae Agrippinae — 1641 — Bd. II,
Seite 6, Spalte 2) Glauben schenken darf, wurde im Jahre 1390 ein Handelsvertrag
zwischen Flandern und England abgeschlossen. Wenn wirklich ein Vertrag abge-
schlossen wurde, so könnte nur der undatierte Vertrag zwischen Flandern und Eng-
land aus der Zeit Philipps des Kühnen in Betracht kommen, den E. de Sagher in
seinem Werke: Notice sur les archives communales d’Ypres (Ypres 1898), Seite 288
erwähnt. Der Vertrag war mir leider nicht zugänglich. Als ich im Jahre 1911 in
Ypern war, traf ıch Herrn E. de Sagher nicht an; auf eine briefliche Anfrage teilte
er mir mit, daß er mir den Vertrag nicht zur Verfügung stellen könne, da er ihn selbst
zu veröffentlichen gedenke. Bis zum Kriegsausbruch ist die Absicht allerdings nicht
zur Tat geworden. Ich vermute allerdings, daB die flandrisch-englischen Verhand-
lungen genau wie 1403 in den Verhandlungen Frankreichs mit England aufgingen. —
Die Verhandlungen des Herzogs mit England 1403—1404 befinden sich ebenfalls in
Lille: Nord B, Ser. 517, 522, 528, 532, 533, 535, 540, 542, 546 (alles ungedrucktes
Material).
1 Im „Débat des heraulx de France et d'Angleterre“ (ed. Henry Pyne: England
and France in the fifteenth century, London 1870, Soc. des anc. textes VIII, p.
35—45), als dessen Verfasser der Herzog Karl von Orleans gilt, der 1415—1440 in
England als Gefangener lebte, preist der englische Herold mehrfach die Qualität der
englischen Wolle; hierauf erwidert der französische Herold, daß die französischen
Tuche aber teurer als die englischen Tuche bezahlt würden, und fragt ironisch,
wodurch denn dieser Preisunterschied bedingt sei, ob durch die bessere französische
Wolle oder durch die Unkenntnis der Engländer in der Herstellung der Tuche (si
fault dire que nous avons meillieures laines ou que vous estez si peu savans que ne
savez faire vos draps). — Ranulphus Higden: Polychronicon I c. XXVIII (ed.
Lumby I 288), erkennt die bessere Qualität der englischen Wolle an, gibt aber auch
die Minderwertigkeit der englischen Tuche gegenüber den flandrischen zu und führt
dies auf die Beschaffenheit des Wassers zurück.
Über die Auswanderung flandrischer Weber nach England, besonders nach dem
Frieden von Tournai (1355), und über die Bedeutung des englischen Wettbewerbes
auf dem Tuchmarkte berichtet Viktor Fries, Histoire de Gand, Bruxelles 1913,
Seite 100/101.
Die Beziehungen zwischen Flandern u. England am Ende des 14. Jahrh. 193
land und der gräflichen Gewalt Flanderns auszugleichen. Mit
dem Neutralitätsvertrage von Calais (30. November 1406) fand
die Neutralitätsfrage ihren vorläufigen Abschluß!.
Verträge.
1387. November 28.
Nord B517. Trésor des Chartes nr. 11 685.
Abschrift auf Papier.
Nord B 517. Tresor des Chartes nr. 11 685 bis
Original; Pergament; Siegel fehlt.
Bericht über die Verhandlungen, die im November 1387 zu Calais zwischen den
Bevollmächtigten des englischen Königs und der Lede von Flandern ın Sachen eines
Handelsvertrags statifanden. Die Besprechungen wurden von Seiten des Brügger Bürgers
Hubert Sootelare eröffnet; sie führten schließlich zu regelrechten Verhandlungen zwischen
Bevollmächtigten des englischen Königs und der Lede. Solche Verhandlungen fanden
im Oktober und November 1387 im Karmeliterkloster zu Calais statt. Beide Parteien
wünschten die Wiederaufnahme der alten Handelsbeziehungen. Der Vertrag soll fol-
gende Punkte enthalten:
1. Freier und sicherer Handelsverkehr zwischen den Ländern beider Parteien.
2. Der Kapitän von Calais soll beim englischen König Geleitbriefe für die
flandrischen Kaufleute erwirken, die nach England reisen wollen; die Bevollmächtigten
der Lede sollen Geleitbriefe für die englischen Kaufleute. die nach Flandern kommen
wollen, beim Herzoge vom Burgund und dem Könige von Frankreich besorgen.
3. Die englischen Kaufleute sollen in Flandern ebenso freundlich aufgenommen
werden, wie es sonst im Frieden der Fall war; sie sollen die gewohnten Abgaben dafür
entrichten. Sie dürfen aber keine Waffen mit sich führen oder gar kriegerische
Handlungen in den Häfen und Gewässern von Flandern erregen, auch im Lande keine
Allianzen gegen den Herzog von Burgund und den König von Frankreich schließen.
4. Die Bevollmächtigten der Lede sollen dafür sorgen, daß die Festungen von
Sluis und Gardingen keinen Schaden den englischen Kaufleuten verursachen.
5. Die „drei guten Städte von Flandern‘ und das .‚Freiamt‘ sollen den Vertrag,
den Sicherheilspakt und alle Abmachungen mit ihren Siegeln versehen.
Ceste endenture faicte entre honnore et puissant seigneur monseigneur Guillaume
de Beauchamp, capitaine de Calois et gouvernour de la marche, estans en sa com-
1 1406 Nov. 30. Calais. — Nord B 543, Trésor des Chartes nr. 15 075°; Original
auf Pergament, neun Siegel erhalten; von dem 10. Siegel nur Spuren vorhanden.
Der Vertrag wurde von dem Herzoge Johann von Burgund am 10. Januar 1407
(neuen Stils) zu Paris ratifiziert. Nord B 546, Trésor des Chartes nr. 15082 bis;
Original auf Pergament, kleines Siegel Johanns; gedruckt Varenbergh 551—562;
Inventaire des archives de la ville de Bruges. Teil III S. 551—562. König Heinrich IV
von England gab am 10. März 1407 die Ratifikation des Vertrages bekannt. Rynier
Foedera ete. IV, 1, S. 109.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 2. 13
194 Walther Söchting
paignie monseigneur Esmon de la Pole, frere du conte de Suffolk, monseigneur Jehan
de Say, baron de Wemme, monseigneur Robert de Whittenay, monseigneur Jehan
Wichmalle et monseigneur Jehan de Bradefort, chevaliers, sire Roger Walden, tresorer
dela dicte ville de Calois, Richard Wodehalle, maire dicelluy lieu, Jehan Ultyng,
lieutenant du maire de lestaple, Guillaume Ellarton, mareschall dudit lieu, Jehan
de Louetost et Perrin de Loharenc, escuiers, dune partie et XII personnes deputes
par les III bonnes villes de Flandres Gand, Bruges et Ypre, ensemble avec III per-
sonnes deput&s depar le pays du Franc dautre partie de tous lesquels les noms sen-
suient: c'est assavoir de la ville de Gand: Soyer Everwijn, Jehan del Eeke, Jehan
Slove et Clays huten hove; de Bruges: Soyer de Lang[h]emersch, Jehan de le Lecke,
Jehan Honyn, Francois le Cupere et Lubrecht le Scotellax; d’Ypre: Michiel le
Boom, Jehan de Marcheem et Jehan le Hurtre; du pais de Franc: monseigneur de
Gessene, chevalier, Damars des Shates et George Guidence, tesmoigne comme
certaines paroles de commencement de traittié aient esté mues par Lubrecht
Scuetellare comme de soy mesmes à Guilliem Ellarton, escuier, mareschal de
Calois, à Jehan Ultyng, merchant, pour et à lentente de nourir bonne paix entre
les pays du roy d’Engleterre et de ses soubgéz et alliés dune partie et les pays
et conté de Flandres dautre, afinque pour le proufit commun des deux parties le
cours de marchandise soit relevé et sustenu parentre eulz, les quelles paroles ainsi
parlées par ledit Lubrecht par plusours fois furent recitées et especial le XIX® jour
doctobre? en la dicte ville de Calois as freres Carmes en la presence dudit capitaine
et de plusours autres chevaliers et gens destat estans en sa compagnie et en la pre-
sence du dit Lubrecht accompaigniés de trois personnes de Flandres comme plusad-
plain puet apparoir par certaines lettres endentées et seellées du seel dudit capitaine
et dudit Lubrecht, lesqueles lettres dudit Lubrecht et les dictes III personnes aient
rapporté pardevers les dictes troiz bonnes villes de Flandres et pays du Franc et
avec ce ledit Lubrecht enla presence des dictes villes et pays du Franc que ceste
chose il avoit meue de soy mesmes al entente dessus declaré en leur requerant à
grant instance que eulz voulsissent à ce entendre et sur ce ordonner une certaine
journée competente, àlaquelle fussent presens ledit capitaine et certaines personnes,
deputes des dictes villes et pais du Franc, afin de parler des choses dessus dictes
pour et al entente dessus exprimée. sur quoy àla requeste dudit Lubrecht les dictes
villes et pays du Franc eurent conseil et advis ainsi que pour lavanchement dudit
fait et pour le commun proufit de chascune des dictes parties eulz accorderent de
venir à certaine journée qui seroit ordené par ledit capitaine et Lubrecht enla dicte
ville de Calois sur le saufconduit dicellui capitaine, pour plus àplain parler dela dicte
matiere et ycelle metre en voie de traittie àla correccion des seigneurs et souverains
de chascune partie, laquele journée eust este ordenée en la dicte ville de Calois au
mercardy XX® jour de novembre à estre as hostelz et à ycelle est ainsi que les diz
deputes vindrent et le jouedy XXIe jour du dit mois assemblerent as dis Carmes
avvec le dit capitaine et pluseurs aultres en sa compaignie, comme dit est, et illec-
ques declara ledit Lubrecht, comment et sur quoy la dicte journée estoit fondée.
et lors disrent les diz deputes que il leur sembloit consideré que chascune partie
desire bonne paix et transquillité estre nourrie entre les diz pais, et ledit cours de
1 Über die Verhandlungen im Oktober 1387 berichtet das Abkommen vom 22. Oktober
1378 zu Calois; Nord B 517, Tresor de Chartes Nr. 11679; Abschrift auf Pergament.
Die Beziehungen zwischen Flandern u. England am Ende des 14. Jahrh. 195
marchandise estre avanci6, relevé et soustenu que le dit traitti& tenoit à II poins,
cest assavoir premierement comme les gens des dietes deux parties pourront entre-
communer, converser, habiter et compaignier lun avvec lautre paisiblement, fran-
chement et amiablement sans fraude et malengin faisans leurs negoces, proufis,
marchandises, besoignes et necessites chascun selon son estat tant par terre comme
par mer selon ce que necessaire leur seroit, en quel cas pour mener ledit fait a bon
effect et conclusion deuement et loyaument al honneur et proufit des dietes deux
parties pluseurs journées ont esté tenues audit lieu par les dessus diz tant que au
derrenier se sont advisez comme en la conclusion de leurs dictes paroles que. àla
eorrexion des dis souverains des dictes II parties, le dit capitaine pour oevre de
charité, de misericorde et pour le bien dela dicte paix et relevement dudit cours
dela marchandise et au prouffit des dictes deux parties sest chargi& de rapporter les
paroles et choses dessus dictes pardevers le roy d’Engleterre, son souverain seigneur,
et son noble conseil et de faire diligentement son poroir que le roy, son dit seigneur,
veulle baillier pour lui et pour ses hoirs et successours bon, seur et sauf conduit à
tous les gens dudit pais de Flandres, non estans annemys de lui, ne de son dit royaume
et autres pais et alliés tant les seigneurs et tous leurs subg&z, obeissans et alliés,
comme seigneurs, chevaliers, escuiers, marchans, meistres de neifs, marins et toutes
autres manieres de gens quelconques, non estans banniz, ne anemys de lui, des diz
pays, ne de lautre pour sauvement venir en son dit royaume d’Engleterre et en
ses dis pais et de ses subgez et illecques demourer, seiourner, converser, vendre,
achater et paisiblement retourner sans fraude ne malengin. et aussi se sont lesdis
deputés de Flandres chargiez les paroles et choses dessusdictes rapporter au Toy
de France, leur souverain seigneur, et à leur treschier et tresredoubt& seigneur le
duc de Bourgoigne, conte de Flandres et d’Artois et de Bourgoigne, et diligentement
faire leur povoir que il plaise au roy, comme seigneur souverain, et & leur dit droit
seigneur duc de Bourgoingne, comme leur droit seigneur, pour eulz et pour leur
hoirs et successeurs octroier et donner bon et seur saufconduit à tous les gens dudit
royaume d’Engleterre et des autres pais a ce appartenans tant les seigneurs que
tous leurs subges, obeissans et alliés comme seigneurs, chevaliers, escuiers, marchans,
maistres de neifs, marins et tous aultres manieres de gens quelconques non banniz,
ne anemiz de lune costé, ne de lautre, pour sauvement venir oudit pays de Flandres,
et illocques demourer, seiourner, converser, vendre, achater et apporter ou faire
apporter et amener franchement et paisiblement leurs biens et les biens de quelz-
conques autres non bannis, ne ennemiz, comme dit est, soient marchans ou autres
quelzconques tout aussi amiablement, franchement et paisiblement, comme faire
le souloient en temps de bonne et ferme paix, paians de ca et dela les devoirs et
coustumes pourveu touteffois que se aucuns de gens dudit royaume et pays du roy
d’Engleterre vienent oudit pays de Flandres ce sera amiablement sans estre armés,
ne porter guerre oudit pays de Flandres, ne as havenes, ne marée dycellui, ne aussi
à quiconque personne estant oudit pays durant le temps que eulx y seront ne meis-
mement le feront nulles aliances dedens ledit pays de Flandres contraires aux dis
roy de France et duc de Bourgoingne ne aux dis pais de Flandres, ne ne passeront
hors dudit pays de Flandres ne en ycellui as gens ne pays dudit roy d’Engleterre
par terre ne par mer ne aussi hors desdiz royaume et pays ne en yceulx as dictes
gens des dictes bonnes villes et pays de Flandres en nulle maniere. et aussi se sont
chargiéz lesdiz deputéz de faix leur povoir diligentement au roy, leur seigneur sou-
13*
196 Walther Söchting
verain, et à leur dit seigneur de Bourgoingne que ilz bailleront leur lettres de seurte
que des forteresses du chastel de l’Escluse, ne dela ville de Gravelinghes, ne de nulle
aultre forteresse estant oudit pays et conte de Flandres ne sera porté guerre grief
ne dammage as dessusdiz par terre ne par mer en nulle maniere quelconques sans
fraude ne malengin. et aussi quilz ferront leur povoir que les bonnes villes de Flandres
et le pays du Franc seelleront ledit traittié et seurté et toutes ces endentures, le dit
capitaine et les les diz deputéz, cest assavoir pour ceulx de la ville de Gand Jehan
del Eeke, pour ceulx de la ville de Bruges Soyer de Langhemersch, pour ceulx
de la ville d’Ypre Michiel le Boom et pour ceulx du Franc monseigneur Monferrand
de Gessene, chevalier. ceste endenture demourante vers lesdis deputes faicte en
lan de graic MCCCIII XX et sept le XXVIII? jour du moys de novembre.
1403 (neuer Stil) März 7.. Westminster.
Archives départementales du Nord (Lille);
Série B 528, Trésor des Chartes nr. 14 994 bis;
Original auf Pergament.
Handelsabkommen zu Westminster zwischen dem Rat Heinrichs (IV.) von Eng-
land und den Bevollmächtigten der Lede von Flandern Simon von Fromelles und Nikolaus
Skoorkyn.
In der Frage des gegenseitigen Schadenersatzes soll am 1. Juli 1403 zu Calais
in Gegenwart der Bevollmächtigten des englischen Königs und der Lede von Flandern
verhandelt werden; inzwischen sollen die nötigen Erkundigungen eingezogen werden.
Die flandrischen Kaufleute dürfen mit ihren Gütern und Waren nach England
kommen und dort Handel treiben, wenn sie die gewohnten Abgaben entrichten; sie dürfen
aber keine Waren französischen Ursprungs oder Besitzes unter dem Vorwande, sie seien
ihr Eigentum, einführen.
Memorandum quod anno domini millesimo CCCC™O secundo mensis marcii
die septima apud Westmonasterium concordatum et appunctuatum est inter consilium
serenissimi in Christo prinzipis et domini Henrici dei gracia regis Anglie et Ffrancie
ex una parte et honorabiles magistros Simonem de Ffremellys! et Nicholaum Scoor-
kyn?, nuncios ex parte Fflandrie ad regnum Anglie destinatos, parte ex altera,
quod propter absenciam certarum personarum, de quibus prefati ambassiatores in
quibusdam articulis prefato consilio alias projectis conquesti sunt pro dampnis et
capcionibus bonorum per personas predictas Fflandrensibus illatis restitucionem et
satisfaccionem condignam petentes volunt et concedunt partes predicte, quod
hujusmodi usque in primum diem mensis Julii proxime futuri apud Cales prorogetur
ita quod consilium regis Anglie predictum de et super veritate premissorum se in-
formet ac quod persone predicte legitime aut personaliter seu aliis viis et modis
l Simon von Fromelles, Herr von Fromelles und Oostkerke, war Rat des Herzogs
(1405), später Präsident des Rats von Flandern (1409): er legte sein Amt nieder, blieb aber
trotzdem weiter Rat des Herzogs: er starb am 8 März 1446 und wurde in der Kirche
St. Michel zu Gent beigesetzt neben seiner Frau Katharina von Lovendegheni. (J. F. Föppens,
Histoire du Consul de Flandres. Bruxelles, Malines 1869, Seite 52/53.)
2 Nikolaus Scoorkin war Kanonikus von St. Donation zu Brügge; als Vertreter
der Lede ist er von 1402—1406 außerordentlich tätig für den Abschluß des Handelsvertrages
mit England.
u A
Die Beziehungen zwischen Flandern u. England am Ende des 14. Jahrh. 197
aut per edictum citentur ad comparendum tunc ibidem coram certis commissariis
per regem Anglie illustrem et partes Flandrie ad hoc deputandis de et super con-
questionibus predictis responsive ulteriusque receptur, quod est iustum, et eodem
modo faciant ambassiatores predicti de et super certis articulis eis traditis querelas
Anglicorum contra Flandrenses continentibus.
Item appunctuatum est inter partes predictas quod fiet generalis proclamatio
per totam Flandriam quod nullus Flandrensis bona seu mercimonia Gallicorum sub
colore ficto tanquam sua palliabit seu affirmabit cessantibus dolo, collusione seu
fraude in hacparte quibuscumque.
Item appunctuatum est inter partes predictas quod Fflandrenses quicumque
cum mercibus et bonis suis poterunt libere ad regnum Anglie per terram et per
mare et alibi ubicumque ire et redire solvendo custumas, subsidia et alia deveria
inde debita absque impedimento regnicolarum Anglie quocumque eciam si bona
hujusmodi in navibus Gallicorum contigent captari ac quod mercatores et alii ligei
regis Anglie existentes in Flandria seu illuc accedentes in futurum aut bona eorundem
vigore marque seu reprisalie citra predictum primum diem minime arrestentur seu
molestentur.
In omnium testimonium partes predicte cedulas indentatus inter se susceperunt;
datur anno, die et loco supradictis.
1387 nach November 28. Calais.
Nord B 517. Tresor des Chartes nr. 11710 auf Papier.
Bericht über die Verhandlungen, die zu Calais zwischen Vertretern der Lede
Flanderns und dem Hauptmann von Calais (Wilhelm Beauchamp) und einigen Eng-
lāndern stattfanden. |
Extrait de la denture pourparl&e à Calais lan mil CCC IIIIXX et sept. entre les
deputez du pais de Flandres dune part et le capitaine de Calais et plusieurs autres
Anglois dautre part pour rapporter par chascune des parties à son seigneur pour
y ordoner par eulx et conclure ainsi quil leur plairoit. |
Primo, que le roy d’Engleterre pour lui, ses hoirs et successeurs vueille donner
bon saufeonduit à toutes les gens dudit pais de Flandres non estans ennemis de lui,
de son royaume ou aliéz, tant les seigneurs, leur subgés, obeissans et aliéz comme
chevaliers, escuiers, marchans, maistres de neifs, maronniers et toute autre maniere
de gens, non bannis, ne ennemis de lun des diz pays, ne de lautre, pour aler en Eng-
leterre et es diz pays y demourer marchander et paisiblement retourner sans malengin.
Item, les deputez de Flandres doivent rapporter au roy et à monseigneur quil
leur plaise pour eulx, leurs hoirs et successeurs donner bon saufconduit à toutes
les gens du royaume d’Engleterre et des pays à ce appartenans, tant les seigneurs
comme leurs subgiéz et aliéz, chevaliers, escuiers, marchans, maronniers et toute
àutre maniere de gens, non bannis, ne ennemis de lune partie, ne de lautre, pour
venir oudit pays y demourer, marchander, y porter franchement leurs biens et les
biens de quelconques autres non bannis, non ennemis, comme dessus, tout aussi
amiablement comme faire le souloient en temps de bonne et ferme paix, paians deça
et dela les devoirs et coustumes.
198 Walther Söchting
Item, que se aucuns d’Engleterre viennent en Flandres, ce sera sans estre arm£z,
ne porter guerre oudit pays de Flandres, ne es havres dicellui, ne à quelconque per-
sonne estant oudit pays, et quilz ne feront aliances dedens ledit pays de Flandres
contre le roy monseigneur, ne le pays et ne passeront par icellui pays pour grever
le roy monseigneur ne leurs subgez.
Item, que guerre ou dommage ne seront portéz ou pais de Flandres ne dehors
aux gens, ne pais d’Engleterre par terre, ne par mer, et pareillement ne sera port&
dommage en Engleterre, ne dehors aux gens du pais de Flandres.
Item, que des forteresses, ne de Gravelingues, ne dautres estans ou pais de
Flandres, ne sera fait, ne porté dommage par terre ne par mer aux Anglois.
Item, que ıes bonnes villes de Flandres et le pays du Franc celeront le traictie.
Soit advisi6 que ceulx de Guelre et plusieurs autres sont aliéz des Anglois et
par ce traitti& pourroient venir en Flandres.
Item que ceulx dela Rochelle, de Bretaigne. de Normandie et de France qui
vendront à l’Escluse seront espiez par les Anglois qui feront savoir le partement des
Francois en Engleterre et à Calais.
Soit advisié que les Flamens ou Anglois ne meinent en Engleterre harnois.
Item quilz ne meinent à Calais vivres, harnois, ne autres denrées.
Item que les Anglois qui sont à Calais et en autres forteresses d’Artois, ne
puissent marchander avec les Flamens, ne les Flamens avec eulx.
Soit advisié quele seureté feront les Anglois qui venront en Flandres.
Soit prins aucuns des poins qui sont es lettres du roy Phelippe.
Auf der Rückseite:
Item soit advertì se le roy ballera presentement aucunes lettres jusques à ce
que les Flamens aient les lettres du roy d’Engleterre.
Les lettres qui furent données en ceste matiere par le roy Charles ne parlent
point des Anglois, et si exceptent harnois etc.
199
OttokarCzernin und dieWestmächte imWeltkriege!.
Von
K. Wortmann.
I.
Graf Ottokar Czernin, von Ende Dezember 1916 bis Mitte
April 1918 österreichisch-ungarischer Minister des Äußeren, hat
bereits 1919 ein Buch mit dem Titel ‚Im Weltkriege‘‘? ver-
öffentlicht. Das Buch gehört in die Kategorie der Memoiren-
literatur. Der Verfasser war kein Beliebiger, Unbekannter,
sondern ein Mann, der während seiner /,jährigen Minister-
tätigkeit in kritischer Zeit die Geschicke nicht nur seines eigenen
Landes, sondern auch die der Mittelmächte in seiner Hand ge-
halten hat. Es war daher nur natürlich, daß das Buch bei seinem
Erscheinen hohe Beachtung fand, wenn es auch überraschen
mußte, daß es so bald nach dem Kriege und ohne nennens-
werten Abstand von den Ereignissen geschrieben worden war.
Aus dem Inhalt des Buches werden im folgenden nur diejenigen
Teile berücksichtigt, welche die Westmächte betreffen. Hierbei
wird zu untersuchen sein, welchen Wert das Buch als historische
Quelle beanspruchen darf, nicht nur für die Ereignisse an sich,
sondern auch für die Beurteilung des Autors als Staatsmann,
soweit er sich in den Aufzeichnungen vor die Außenwelt hinstellt
1 Vorliegende Arbeit war bereits in der Druckerei, als mehrere reichs-
deutsche Zeitungen durch Vermittelung der United Press Association of America
eine Anzahl politischer Aufsätze brachten, die mit Graf Ottokar Czernin ge-
zeichnet waren. Soweit sie in Betracht kommen, erfolgt Citierung in den An-
merkungen.
2 Czernin, Ottokar: Im Weltkriege, 1919. Ullstein u. Co., Berlin und Wien.
(Zitiert Czernin, Seitenzahl.)
200 K. Wortmann
Graf Ottokar Czernin ist am 26. September 1872 zu Dimokur
in Böhmen geboren, war also bei Abfassung des Buches 47 Jahre
alt. Er studierte in Prag Jura, stand zuerst im auswärtigen
Dienst, trat aber bald zurück, um sich der Verwaltung seiner
Güter in Böhmen zu widmen. 1903 kam er in den Böhmischen
Landtag, 1912 ins Österreichische Herrenhaus als lebensläng-
liches Mitglied. Von 1913 bis August 1916 befand er sich als
Gesandter in Bukarest. Am 22. Dezember 1916 wurde er zum
Minister des Äußeren und des Kaiserlichen Hauses ernannt.
Er gehörte zum ‚„Belvederekreis‘‘; so nannte man den Erz-
herzog Franz Ferdinand mit seinen Vertrauten. Die Ungarn
mochte er nicht und war auch bei ihnen nicht beliebt, da er eine
Broschüre verfaßt hatte, in welcher die ungarische Politik heftig
angegriffen wurde. Franz Ferdinand wollte ihn zu seinem Mi-
nister des Äußeren machen, was auch dem alten Kaiser Franz
Josef bekannt war. Czernin war kein Freund der Reichsdeutschen.
Für den Gesandtenposten in Bukarest hatte ihn Franz Ferdinand
vorgeschlagen. Die beiden ersten Kriegsjahre verblieb er in
Rumänien und kehrte erst im September 1916 nach Wien zurück.
Zwei volle Jahre war er Zuschauer des Spieles von Bratianu!.
Dieser hatte gezeigt, wie man lavieren muß und kann, indem man
durch Ergreifen der Neutralität einerseits sich seinen Bündnis-
verpflichtungen entzieht, andererseits mit beiden kriegführenden
Parteien die Verbindung hält, um sich schließlich auf die Seite
des voraussichtlichen Siegers zu schlagen und seinen Vorteil
einzuheimsen.
So lange Franz Joseph noch lebte, trat Czernin nach seiner
Rückkehr aus Bukarest nicht öffentlich hervor. Auch der Thron-
wechsel — 21. November 1916 — brachte zunächst keine Ver-
änderung. Erst am 22. Dezember 1916 übernahm er das Mini-
sterium des Äußeren. Als Gründe für seine Ernennung führt er
selbst an die Entlassung Burians, Mangel an sonstigen geeignet
scheinenden Kandidaten, seine rumänischen, im österreichischen
Rotbuch veröffentlichten Berichte. Prinz Sixtus? behauptet,
Karl hätte Czernin gewählt, weil er nicht einen Augenblick den
1 In Rumänien seit Januar 1914 liberales Kabinett Bratianu, deutschfeindlich.
2 Prinz Sixtus v. Bourbon, Sohn des Herzogs Robert v. Parma aus dessen
zweiter Ehe mit der portugiesischen Infantin Maria Antonia, geboren 1. August 1886,
‚Dr. jur., Bruder der Kaiserin Zita, bekannt durch seine diplomatische Mission 1917.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 201
Gedanken an Frieden außer acht gelassen habe. Das Vertrauen
des Erzherzog Karl hatte Czernin niemals besessen. Um so
überraschender kam ihm seine Berufung.
Was brachte Czernin in seine neue Stellung mit? Seine feste
Ansicht war, daß die Mittelmächte den Krieg nicht gewinnen
könnten. Daher fehlte bei ihm auch schon jeder Wille zum Sieg.
Schon als Gesandter in Rumänien hatte er in einem Bericht an
den ihm vorgesetzten Minister diese Auffassung vertreten, und
zwar zu einer Zeit, als die militärische Lage der Mittelmächte
günstig war und die Ernährungsverhältnisse in Österreich noch
keine zu großen Schwierigkeiten boten!. Auch Andrassy be-
richtet, daß Czernin die Zukunft sehr trübe sah; noch während
seiner Gesandtenzeit hätte er den Frieden ‚„urgiert‘‘. Man ist
geneigt zu glauben, daß der ständige Verkehr mit Bratianu un-
günstig auf ihn eingewirkt hatte. In der Erhaltung des status
quo sah er für die Donaumonarchie das Höchste, was zu er-
reichen war. Der damals zwar nur mangelhaft bekannte Londoner
Pakt vom 26. April 1915 ließ aber doch erkennen, daß eine Zer-
stückelung des Habsburger Reiches drohte. Er war daher der
Ansicht, daß sobald als möglich ein „Verständigungsfriede‘
zustande gebracht werden müßte; aber noch eine andere Quelle
hatte der Friedenswunsch, nämlich die Sorge vor revolutio-
nären Bewegungen im eigenen Lande.
Die Freunde Czernins aus dem Belvederekreis, nach Franz
Ferdinands Tode auch die Herren des „Deutschen Hauses“
genannt, schildert Karolyi in ihrer Einstellung folgendermaßen:
„Im Weltkrieg wollte das Deutsche Haus vor allem Frieden,
wenn nötig einen Sonderfrieden. Zu diesem Zweck suchte es
eine Annäherung an Frankreich“. Außer Czernin traten nach
Franz Josefs Tod noch andere „Leute des Belvedere“ in den
Vordergrund. „Tisza sah das mit großer Nervosität. Er fühlte
e8, wie alle anderen es fühlten, daß der neue Kurs (pazifizistischer
! Demblin, August: Czernin und die Sixtus-Affaire, 1920. Drei Masken-Verlag,
München, S. 48.
? Andrassy, Graf Julius: Diplomatie und Weltkrieg, 1920. Ullstein u. Co.,
Berlin und Wien, S. 204.
3 Karolyi, Graf Michael: Gegen eine ganze Welt. Mein Kampf um den Frieden,
1924. München, Verlag für Kulturpolitik, S. 196.
202 K. Wortmann
Richtung) die Erschütterung seiner Macht bedeutete‘. Das
Austreten aus dem deutschen: Bündnis wurde als Möglichkeit
näher gerückt.
Ob Czernin die Gefahr, welche die Damen des Hauses Parma
mit ihrer Nebenregierung boten, sogleich in vollem Umfang er-
kannt hat, steht dahin. Der treibende Geist war Zita, die Kaiserin.
Zweifellos war sie ihrem Gemahl geistig weit überlegen. Diese
Gruppe berührte sich mit dem Belvederekreis vor allem in der
Deutschfeindlichkeit und dem Streben nach dem Sonderfrieden.
Die gleiche Richtung — mit pazifizistischem Anstrich —
vertrat die Karolyi-Partei in Ungarn. Sie hatte sich im Sommer
1916 von der Unabhängigkeitspartei abgetrennt. Ihr schlossen
sich die Kriegsmüden, die den Krieg hassenden Massen an.
Die Mehrzahl im ungarischen Reichstage war deutschfreund-
lich. An erster Stelle steht hier Tisza, ungarischer Ministerpräsi-
dent, Führer der Arbeitspartei. Mit ihm ging außenpolitisch An-
drassy, Führer der 67 er Partei, dem wiederum Apponyi, der Führer
der Unabhängigkeitspartei ‚blindlings‘ folgte, da er „die deutsche
Sache als Sache des ungarischen Volkes“ betrachtete?.
Der österreichische Reichsrat war zur Zeit von Czernins Er-
nennung nicht einberufen.
Die Zivil- und Militärbehörden — mit geringen Ausnahmen —
gingen in vollem Einverständnis mit Deutschland.
In der folgenden Darstellung ist der Stoff derart gegliedert,
daß die einzelnen Ereignisse, periodenweise zusammengefaßt,
eine kurze Schilderung erfahren, um beurteilen zu können, wel-
chen Wert die anschließend besprochene und teilweise sehr
lückenhafte Berichterstattung Czernins besitzt. Am Schluß
wird ein Bild Czernins als Staatsmann gebracht, wie es sich aus
der Gesamtdarstellung ergibt.
II.
In die Periode vom Dezember 1916 bis Anfang April 1917
fallen die Auswirkung des Friedensangebots der Mittelmächte
(12. Dezember 1916) und des Friedensappells Wilsons (21. [18.]
Dezember 1916), der Bruch zwischen Deutschland und den
1 Karolyi a. a. O. S. 179. ? Karolyi a.a. O. S. 169.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 203
U.S.A. und schließlich die Sonderverhandlungen Österreich-
Ungarns—U.S.A. bis zum Abbruch der diplomatischen Be-
ziehungen. Czernin läßt erkennen, daß er die politische Führung
der Mittelmächte nach Wien verlegen und in der Friedensfrage
die Hauptrolle spielen will. (Die Sixtus-Mission siehe unten.)
Während die Mittelmächte die Note vom 12. Dezember 1916
mit dem allgemeinen Friedensangebot gemeinsam überreicht -
hatten, beginnt jetzt Österreich-Ungarn, seine eigenen Noten
neben denen Deutschlands zu übergeben. Die erste Gelegenheit
bot die Antwort auf den Wilsonschen Friedensappell vom 21.
(18.) Dezember 1916. Die von Deutschland vorgeschlagene Ant-
wort brachte zum Ausdruck, daß die Mittelmächte mit den
Gegnern direkt zu verhandeln wünschten, damit solle einer
Einmischung des Präsidenten Wilson vorgebeugt werden!. Die
Wiener Rückäußerung ließ eine andere Auffassung erkennen
und zwang das Deutsche Auswärtige Amt, den Botschafter in
Wien anzuweisen, daß Berlin eine Beteiligung Wilsons unter
allen Umständen vermieden wissen wolle. Deutschland sei zwar
damit einverstanden, daß die österreichische Regierung ihre
Note in andere Worte kleide; der Botschafter solle sich aber
vergewissern, daß der gewählte Wortlaut klar zum Ausdruck
brächte, daß die Mittelmächte mit ihren Gegnern direkt zu ver- -
handeln wünschten. Die deutsche und die österreichische Note
vom 26. Dezember 1916 waren denn auch in der Form zwar
verschieden, aber im Inhalt gleich.
Im Januar 1917 erfolgte von ungarischer Seite zweimal eine
Durchkreuzung der offiziellen Außenpolitik der Mittelmächte.
Am 1. Januar benutzte Graf Andrassy die Gelegenheit, in einer
öffentlichen Kundgebung zur allgemeinen Lage am Jahres-
wechsel auszuführen: ‚Wenn sie (Regierungen der Entente) des-
halb sich mit uns in keine Verhandlungen einlassen können,
weil wir unsere Bedingungen nicht mitgeteilt haben, dann wird
es schwer sein, die Vermittlung Amerikas zurückzuweisen, da
dieses in der Lage sein wird, ihnen unsere Bedingungen für den
Fall mitzuteilen, als sie geneigt sind, dasselbe zu tun‘ (Pester
! Beilagen zu den stenographischen Berichten über die öffentlichen Verhand-
lungen des Untersuchungsausschusses der Verfassunggebenden Deutschen National-
versammlung. 2. Unterausschuß, Berlin 1919. Nordd. Verlagsanstalt, Nr. 1—6.
(Zitiert „U. B.“ und Nr. des Schriftstückes.) — U. B. 105.
204 K. Wortmann
Lloyd, 2. Januar 1917, Morgenausgabe S.6). Damit würde
Wilson als „clearing house‘“ für weitere Schritte zum Frieden
gedient haben, was gerade das Gegenteil von dem war, was die
Mittelmächte wollten. Trotzdem ließ Czernin diese Auffassung
ohne Erwiderung und erst von deutscher Seite wurde am 7. Ja-
nuar 1917 in der Abendausgabe der ‚„Nordd. Allgem. Zeitung‘‘
. ein offizielles Dementi gebracht.
„Die wirkliche Sachlage‘.
„Aus einer Äußerung des Grafen Andrassy, deren Wortlaut
uns nicht vorliegt, wird in der Presse mehrfach geschlossen, daß
die deutschen Friedensbedingungen dem Präsidenten Wilson
bekannt gegeben worden seien. Die ‚Köln. Volksztg.‘ gibt dazu
eine Meldung wieder, nach der die Mitteilung unserer Friedens-
bedingungen an den Präsidenten tatsächlich erfolgt sei. Das
Blatt ist falsch unterrichtet. Die wirkliche Sachlage ergibt sich
aus unserer Antwortnote auf die amerikanische Anregung.“
Über die in diesen Tagen in Ungarn herrschende Stimmung
sind wir auch durch einen Brief des Botschafters Gerard! an
Oberst House? unterrichtet. Die Gemahlin des Botschafters
befand sich in Ungarn zu Besuch bei ihrer Schwester, der Gräfin
Sigray. Die Dame beobachtete dort eine starke Friedenssehn-
sucht und bemerkte, daß Personen, die vor einem Jahr nichts
von einer Einmischung Wilsons in Friedensverhandlungen
wissen wollten, jetzt sagten, er sei der einzige mögliche Ver-
mittler. Dies sei die Auffassung in hohen ungarischen Regie-
rungskreisen (House II, S. 427 vom 16. Januar 1917).
Auf obiges Dementi gab Andrassy im „Magyar Hirlap“ vom
13. Januar 1917 eine Erklärung ab.
Die zweite ungarische Entgleisung gab es am 24. Januar 1917.
Wilsons Friedensappell war am 12. Januar 1917 von der Entente
beantwortetet worden. Danach ließ Deutschland am 19. Ja-
nuar 1917 durch die „Associated Press“ in den Vereinigten
Staaten von Nordamerika verbreiten, daß hierdurch für
1 Gerard, amerikanischer Botschafter (U.S.A.) in Berlin.
2 Oberst House, geb. 1858 in Texas, Freund und Mitarbeiter des Präsidenten
Wilson „the power behind the throne* (House I, S. 249), trotz des Titels kein
Militär. — House, Colonel: The Intimate Papers of, 1926. Ernest Benn Limited.
London, Vol. I und 11. (Zitiert „House“ mit Angabe des Bandes und der Seitenzahl.)
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 205
Deutschland die Einleitung weiterer Friedensschritte unmög-
lich gemacht werde. (,Nordd. Allgem. Zeitung“ vom 19. Ja-
nuar 1917, 2. Ausgabe.) Nun löste die Wilsonsche Senatsbot-_
schaft vom 22. Januar 1917 im ungarischen Reichstag eine Inter-
pellation des Mitgliedes der Karolvi-Partei Lovaszy aus. ‚Ist
die königlich ungarische Regierung geneigt, dahin zu wirken,
daß die Zentralmächte auch ihrerseits erklären, daß sie jene
Prinzipien und Vorschläge, die der Präsident der Vereinigten
Staaten von Amerika in seiner Botschaft an den Senat be-
schrieben hat, als Grundlage der Friedensverhandlungen an-
zunehmen gedenken.“ (,Pester Lloyd“ vom 25. Januar 1917,
S.4.) Tisza wies den Abgeordneten nicht damit zurück, daß zu-
nächst alles durch die Ententeantwort unmöglich gemacht werde,
sondern erwiderte, man sei — weil mit Sympathie jede Wieder-
herstellung des Friedens begrüßend — geneigt, „den Gedanken-
austausch über den Frieden mit der Regierung der Vereinigten
Staaten weiter fortzusetzen. Dieser Gedankenaustausch muß
aber, der Natur der Sache nach, im Einklang mit unseren Ver-,
bündeten geschehen.“ In Deutschland wurde Tiszas Antwort
unangenehm empfunden. Um weiterem vorzubeugen, erschien
in der „Nordd. Allgem. Zeitung“ vom 27. Januar 1917 ein
offiziöser Artikel. Zur Botschaft Wilsons. Wien, 26. Ja-
nuar. Die österreichische ‚Volkszeitung‘ erfährt von beson-
derer Seite, daß man aus der Äußerung des Grafen Tisza über
die Botschaft des Präsidenten Wilson, die österreichisch-
ungarische Regierung sei geneigt, den Gedankenaustausch über
den Frieden mit der Regierung der Vereinigten Staaten fort-
zusetzen, nicht den Schluß ziehen dürfe, daß Österreich-Ungarn
beabsichtige, die Botschaft Wilsons an den Senat mit einem
bestimmten diplomatischen Schritt, etwa mit einer Note, zu
beantworten. Derartiges sci nicht beabsichtigt. Die Botschaft
Wilsons biete hierzu schon deswegen keinen Anlaß, weil sie
bloß an den amerikanischen Senat gerichtet sei; aber auch ganz
abgesehen davon, sei sie viel zu allgemein gehalten, als daß
man konkrete Verhandlungen daran knüpfen könne.‘ Unter
der „besonderen Seite“ ist ohne Zweifel Czernin gemeint. Wie
ein ‚Scheinwerferlicht auf die spätere Entwicklung der diplo-
matischen Beziehungen Englands zur Donaumonarchie im
Weltkriege wirkt ein Artikel John Grahams im ‚Manchester
206 K. Wortmann
Guardian‘‘!'. Er sucht einen Keil in die Zentralmächte zu
treiben, wenn er ausführt, Deutschland stehe Wilsons Plänen
anscheinend nicht sehr wohlwollend gegenüber, dagegen er- .
öffne Tiszas Erklärung über Ungarns Bereitwilligkeit zur Prüfung
der Wilsonschen Vorschläge eine bessere Aussicht. Schon damals
konnte daran gezweifelt werden, ob Czernin bedingungslos auf
der deutschen Seite stand. Jetzt weiß man — von ihm selber —
daß er sogar schon einige Tage früher die Idee des Abfalls vom
Zweibunde erwogen hat (siehe unten).
Nochmals zurückkommend auf den 1. Januar 1917 soll der
Vollständigkeit halber erwähnt werden, daß der Minister Graf
Czernin es für denkbar hielt, die Mittelmächte könnten — nach
der Absage der Entente vom 30. Dezember 1916 — sogleich
ein neues Friedensangebot machen. Wenn seine Äußerung zu
dem deutschen Botschafter in Wien, der Ton der Antwortnote
sei impertinent, die „Möglichkeit, den Faden nicht abreißen
zu lassen, sei gegeben, worauf er großes Gewicht lege‘‘?, noch
nicht ganz einwandfrei seine wahre Meinung zu erkennen gibt,
so tut es die am 2. Januar von Kaiser Karl mit Wissen und
Willen Czernins durch General v. Cramon an Kaiser Wilhelm II.
geschickte Depesche, worin vom Nähren der Friedensstimmung
und einem nochmaligen diplomatischen Versuch die Rede ist?.
In dem gleichen Sinne hat Czernin am 5. Januar 1917 auch auf
den Deutschen Kaiser einzuwirken versucht, indem er ihm zu-
redete, kein Opfer zu scheuen, um den Krieg zu beenden. Kaiser
Wilhelm ließ ihn mit Recht abfallen‘®.
Am 7. Januar 1917 wurde zwischen Bethmann-Hollweg und
Czernin in Berlin verabredet, daß auf die Ententenote vom
30. Dezember 1916 eine Antwort an die Neutralen gerichtet
werden sollte, bei allen vier Verbündeten inhaltlich gleich, aber
nicht textlich identisch?®.
Im Zusammenhang mit der Wiener Konferenz vom 20. Ja-
nuar 1917 in Sachen des U-Bootkrieges (Mission Holtzendorff)
1 R. Fester. Die ungarische Gefahr und Wilson, nebst Anhang. Als Manuskript
gedruckt im Februar 1917. Kriegssammlung d. histor. Seminars d. Univ. Halle.
2 U. B. 113.
3 U. B. 116 Schluß; Cramon, A. v., Genlt. a. D.: Unser Österreichisch-Ung#-
rischer Bundesgenosse im Weltkriege, Berlin 1920. Mittler u. Sohn, S. 94.
t Czernin a. a. O. S. 92 und 162. 5 U. B. 121.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 207
gestattet uns Czernin einen Einblick in sein Inneres, nicht aus
reiner Objektivität, sondern weil er ja auch für österreichische
Leser schreibt, die von ihm den Bruch des Zweibundes, den
Sonderfrieden, verlangt haben. Er hat ‚eine Weile die Idee
ventiliert, dem Kaiser vorzuschlagen, uns in dieser Frage von
Deutschland zu trennen, obwohl ich mir klar war, daß eine
solche Trennung sehr leicht der Anfang des Bündnisendes über-
haupt sein könnte‘‘!. Für die Entscheidung, den U-Bootkrieg
mitzumachen, war maßgebend, daß Österreich-Ungarn ihn doch
nicht verhindern konnte,. und daß ‚„Nichtmitmachen‘ ihm
keinen Vorteil bringen werde?. Einen Bruch mit Deutschland
„wollte niemand aus der damaligen Regierung‘“®.
Am 31. Januar 1917 überreichten Deutschland und Öster-
reich-Ungarn in Washington je eine Note mit der Ankündigung
des uneingeschränkten U-Bootkrieges, worauf am 1. Februar
1917 die U.S.A. die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland
abbrachen. Die entscheidende Besprechung hatte Wilson mit
Lansing‘ und House®. Alle drei stimmten aber darin überein,
den Wiener Botschafter, Grafen Tarnowski, zurückzubehalten,
um den Versuch zu machen, auf dem Umweg über Österreich
zu Friedensverhandlungen zu gelangen.
Zur Durchführung dieses Planes mußte die österreichische
U-Bootpote vom 31. Januar 1917 verheimlicht werden. Tar-
nowski erhielt die Mitteilung vom Abbruch der diplomatischen
Beziehungen mit Deutschland und vom Wunsche des Präsi-
denten, mit der Monarchie im diplomatischen Verkehr zubleiben;
anschließend wurde ihm bedeutet, es sei erwünscht, daß die
überbrachte Note im Sinne von Modifikationen des U-Boot-
krieges verändert würde®. Vermutlich am 5. Februar 1917
war Czernin im Besitz dieser Nachrichten. Seine Tätigkeit
setzte — ohne Vorwissen Deutschlands — mit einer ganz selb-
Ständigen Antwortnote an Lansing ein. Diese enthielt eingangs
die freudige Erklärung der Bereitwilligkeit, die diplomatischen
Beziehungen zwischen beiden Staaten aufrechtzuerhalten. Öster-
reich sei auch jetzt zu einem Frieden bereit „ohne Sieger und
1 Czernin a. a. O. S. 167. 2 Czernin a. a. 0. S. 178.
3 Czernin a. a. O. S. 168. * Lansing, Staatssekretär der U.S.A.
® House a. a. O. II, 452. © U.B. S. 215.
PR
208 K. Wortmann
Besiegte‘‘. Das Ententeprogramm der Aufteilung der Monarchie
sei für Österreich ausgeschlossen, vielmehr müßten sich die
Gegner ebenfalls auf den amerikanischen Standpunkt stellen,
was zu erreichen in der Macht des Präsidenten stünde. Wenn
Wilson die allseitige Annahme des Grundsatzes, wonach es keinen
Sieger und keinen Besiegten gibt und der Friede für beide Par-
teien ein ehrenvoller werde, durchsetzen würde, dann fänden mit
dem Krieg überhaupt auch die Schrecken des U-Bootkrieges
ein plötzliches Ende. Eine technische Modifikation des letzteren,
welche Verhandlungen mit den eigenen Verbündeten zur Vor-
aussetzung hätten, sei z. Z. unmöglich. Der U-Bootkrieg
würde eingestellt, „wenn Wilson Friedenskonferenz garantiere‘‘!.
Nach Abgang der Note erhielt Graf Wedel von ihr Kenntnis.
Deutschlands Stellungnahme zu der Czerninschen Note konnte
keine zustimmende sein?. Es wurde betont, daß eine zu freund-
liche Haltung der österreichischen Regierung für bedenklich
gehalten werden müßte, daß Deutschland sich nicht zu einem
Frieden ‚ohne Sieger und Besiegte‘‘ bekannt habe und daß die
Note dem Geiste der deutschen Note vom 29. Januar 1917 (an
Bernstorff auf Grund des scheinbaren Entgegenkommens von
Wilson) nicht entspreche. Letztere hatte von der Einstellung
des U-Bootkrieges gesprochen ‚sobald volle Sicherheit dafür
geboten sei, daß die Bemühungen des Präsidenten zu einem für
uns annehmbaren Frieden führen würden‘?. Die Czerninsche
Note brachte einen ganz anderen Wortlaut.
Später ist der Entente von österreichischer Seite mitgeteilt
worden, daß Kaiser Karl trotz der bei dem Besuch Wilhelms II.
in Wien am 12. Februar 1917 ausgetauschten Trinksprüche und
Komplimente sich geweigert habe, mit Amerika zu brechen, so
daß der Deutsche Kaiser recht unzufrieden abgereist seit.
Am 12. Februar 1917 versagte sich die österreichische Re-
gierung noch in einem anderen Fal) den deutschen Wünschen,
weil dadurch die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu Amerika
vielleicht eine schwierigere geworden wäre; nur wenn eine
1 U. B. 215. 2 U. B. 217. tUB T2:
4 Sixte de Bourbon, Prince: L’Offre de paix séparée de l’Autriche (5. Dezem-
ber 1916 — 12. Oktober 1917), Paris. Plon o. J. (Vorrede vom November 1919).
Zitiert „Sixtus“ und Seitenzahl. — S. 60 und Fester, Richard: Die Politik Kaiser
Karls und der Wendepunkt des Weltkrieges, 1925. München, J. F. Lehmann, S. 251.
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Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 209
amerikanische Kriegserklärung an Deutschland erginge, sollten
auch von der Donaumonarchie die diplomatischen Beziehungen
mit den U.S.A. abgebrochen werden.
Die Regierung in Washington bemühte sich seit dem 4. Fe-
bruar 1917 nach Kräften, den österreichischen Botschafter Graf
Tarnowski von dem deutschen Botschafter Graf Bernstorff
fernzuhalten und die diplomatischen Beziehungen zu Österreich
zu pflegen, wie Staatsrat Frank Polk an House telephonierte!.
Am 8. Februar 1917 war der Sekretär Cardeza der Wiener
amerikanischen Botschaft in New York eingetroffen und be-
richtete über den ganz allgemeinen Ruf nach Frieden in Öster-
reich®. Im übrigen hörte man offiziell von der Donaumonarchie
nichts mehr. Man entschloß sich daher, am 18. Februar 1917
eine Note abzusenden, welche um endgültige Stellungnahme
Österreich-Ungarns in der Frage des U-Bootkrieges ersuchte.
Über die Entstehungsgeschichte der österreichischen Ant-
wortnote gibt Czernin einige Einzelheiten? Die Note wurde
am 5. März 1917 dem amerikanischen Botschafter Penfield in
Wien übergeben. Sie enthielt die Angabe, daß die österreichi-
schen Tauchboote nur in der Adria und im Mittelmeer operieren
würden, amerikanische Interessen sonach kaum gefährdet seien.
Ob Deutschland hiervon vor Abgang der Note Kenntnis hatte,
ist zweifelhaft. Vielleicht bezieht sich der Satz in Üzernins
1 House a. a. O. II, 463. 2 House a. a. O. II, 451.
3 Czernin a. a. O. S. 172 ff. ¢ Czernin a. a. O. S. 381 ff.
5 Czernin a. a. O. S. 177. — In diesem Zusammenhang wird auf den im Berliner
l.okalanzeiger vom 8. Mai 1927 gebrachten Artikel „Präsident Wilson und der
Frieden. Ein Schritt des Botschafters Penfield“, aus der Feder C’zernins, verwiesen.
Letzterer hatte in seinem Buch „Im Weltkriege“ S. 192 erzählt, daß am
26. Februar 1917 bei ihm eine Persönlichkeit erschienen sei „welche sich als der
berufene Vertreter einer neutralen Macht zu legitimieren im Stande war“. Diese
teilte mit, daß „die Gegner oder einer von ihnen bereit seien, Frieden mit uns zu
schließen...“ Dem genannten Artikel entnehmen wir folgende beiden Text-
stellen: „Da trat am 26. Februar ein merkwürdiges Freignis ein. Der amerikanische
Mr. Penfield telefonierte mich an und teilte mir mit, er habe ein sehr wichtiges
Telegramm vom Staatssekretär Lansing erhalten . . .“ und „der Inhalt der Depesche
war merkwürdig genug — er war ein verzweifelter Hilferuf aus Petersburg, mit
welchem in Wien angefragt wurde, ob wir bereit seien, Frieden zu schließen.‘
Im übrigen vergl. dazu „Im Weltkriege“ S. 192 f. Die russische Revolution machte
allem ein Ende.
Histor. Vierteljabrschrift. Bd. 24, H. 2. 14
210 K. Wortmann
Brief an Tisza (5. März 1917), „auch die Deutschen mußten für
den gewissen Passus gewonnen werden‘, darauf.
Auf diese Note hin hielten die Vereinigten Staaten vorläufig
noch die Verbindung mit Österreich aufrecht. Erst am 9. April
löste letzteres die diplomatischen Beziehungen.
Was berichtet Czernin über diese Periode? Die ausführliche
Berichterstattung setzt erst mit den Verhandlungen ein, die
vor der Erklärung des unbeschränkten U-Bootkrieges inner-
halb des Zweibundes stattfanden. Kapitel V behandelt diesen
Zeitraum und bringt Aktenmaterial, das solange als historische
Quelle gelten kann, als Abweichungen von den Originalen nicht
nachgewiesen sind. Das Londoner Protokoll vom 26. April1915
und die österreichisch-ungarische U-Bootnote vom 5. März 1917
sind im Anhang abgedruckt.
xX N -K
Von Anfang an hatte die französische Regierung Kenntnis
von der Sixtus-Mission und billigte sie. Ihr Zweck war lediglich
die Herbeiführung eines von Kaiser Karl gewünschten Separat-
friedens mit der Entente. Die Verhandlungen wurden zunächst
zwischen dem Prinzen Sixtus und dem Kaiserpaar, bzw. der
Herzogin von Parma geführt. Österreichische Minister hatten
keine Kenntnis davon. Erst am 17. Februar 1917 wurde Czernin
nur unvollständig eingeweiht und zur Mitarbeit herangezogen.
Vom Beginn bis zum 17. Februar 1917.
Prinz Sixtus hatte mit seiner Mutter, der Herzogin von
Parma, deren Briefe vom 5. und 14. Dezember 1916 eine Aus-
sprache im Interesse Kaiser Karls anregten, in Neuchâtel-
Schweiz am 29. Januar 1917 eine Zusammenkunft, bei welcher
er ihr die Mindestforderungen entwickelte, denen seiner persön-
lichen Ansicht nach Kaiser Karl zustimmen müßte, um über-
haupt die Einleitung von Friedensbesprechungen zu ermög-
lichen. Sie lauteten: 1. Bedingungslose Herausgabe Elsaß-
Lothringens in den Grenzen von 1814 an Frankreich; 2. Wieder-
herstellung Belgiens einschl. Congo; 3. Wiederherstellung Ser-
biens, evtl. um Albanien vergrößert; 4. Überlassung Konstan-
tinopels an Rußland; ein geheimer Waffenstillstand auf dieser
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 211
Basis mit Rußland wäre eine gute Einleitung zu dem gewünsch-
ten Frieden.
Am 13. Februar 1917 empfing Sixtus, der in der Zwischen-
zeit bei der französischen Regierung gewesen war, in Neuchätel
durch den Grafen Erdödy! die Antwort Kaiser Karls. Dem
Vorschlag gemäß wurden zugestanden: 1. Desinteressement an
Konstantinopel, geheimer Waffenstillstand mit Rußland; 2. Her-
ausgabe Elsaß-Lothringens; 3. Wiederherstellung Belgiens.
Wegen Serbien erfolgte ein Gegenvorschlag, den der Prinz aber
zurückwies. Er verlangte vielmehr jetzt Zuweisung Albaniens
und eines Adriahafens an Serbien. Alsdann stellt er dem Kaiser
anheim, entweder offen von Deutschland abzufallen und der
Entente auf Grund obiger Bedingungen den Sonderfrieden an-
zubieten oder im geheimen über einen diplomatischen Frieden
mit der Entente zu verhandeln. Für den ersten Fall wurde der
Entwurf einer Proklamation, für den zweiten der Entwurf einer
Konvention übersandt.
Die Lage war damit für Kaiser Karl erheblich schwieriger
geworden, und er entschloß sich, den Minister Graf Czernin zur
Mitarbeit heranzuziehen.
Vom 17. Februar 1917 bis zum 23. März 1917.
Der Minister bekam nur zu hören, daß der Kaiser einen Weg
gefunden zu haben glaube, um Verhandlungen mit Frankreich
einzuleiten. Offenbar ganz unter dem frischen Eindruck dieser
Mitteilung schrieb er am 17. Februar 1917 an die Kaiserin Zita:
„...Bei genauer Überlegung der Argumente Eurer Majestät
in meiner heutigen Audienz würde ich den größten Wert darauf
legen, wenn der Prinz Sixtus selbst zu Eurer Majestät käme.
Wenn Eure Majestät Selbst mit ihm sprechen könnten, würde
unsere Sache bedeutend weiterkommen. Ich erfahre aus sehr guter
Quelle, daß das Ministerium Caillaux am Horizont erscheint.
Das wäre ein ‚Friedensministerium‘; vielleicht hängen die beiden
Aktionen zusammen‘.
Der Minister ist also auf ganz falscher Fährte. Die zweite
Zusammenkunft des Prinzen Sixtus mit Erdödy am 21. und
$ Thomas Graf Erdödy, Vermittler zwischen Sixtus und Kaiser Karl.
? Nowak, Karl Friedrich: Der Sturz der Mittelmächte, 1921. München, Verlag
für Kulturpolitik, S. 419.
14*
212 K. Wortmann
22. Februar 1917 in Neuchätel läßt die Mitarbeit Czernins bereits
erkennen. Hier erscheinen schriftliche Aufzeichnungen, von Six-
tus „Note“ genannt, deren Urheber Czernin ist. Vielleicht waren
es Richtlinien, die der Minister für den Kaiser entworfen hatte!.
Sie lauteten folgendermaßen (aus dem französischen zurück-
übersetzt, da das deutsche Original verbrannt wurde)?:
1. Das Bündnis zwischen Österreich-Ungarn, Deutschland,
der Türkei und Bulgarien ist absolut unauflöslich. Ein Sonder-
friede eines dieser Staaten ist für immer ausgeschlossen.
2. Betrifft Serbien.
3. Wenn Deutschland auf Elsaß-Lothringen verzichten wollte,
würde Österreich-Ungarn natürlich nichts in den Weg legen.
4. Belgien muß wiederhergestellt und durch alle Krieg-
führende entschädigt werden.
5. Es ist ein großer Irrtum, zu glauben, daß sich Österreich-
Ungarn unter der politischen Vormundschaft Deutschlands befin-
det. In Österreich-Ungarn ist dagegen die Meinung verbreitet,
daß Frankreich völlig unter dem Drucke Englands handelt.
6. Betrifft Rumänien.
7. Österreich-Ungarn hat öffentlich erklärt, daß es nur einen
Verteidigungskrieg führt, und daß sein Zweck erreicht ist, so-
bald es die freie Entwicklung der Monarchie gesichert haben wird.
8. Betrifft die Slawen in Österreich-Ungarn.
Für Czernin wird in Anspruch genommen, daß er zu dieser Zeit
von einem Sonderfrieden noch nichts gewußt habe, sondern der
Meinung gewesen sei, daß es sich um einen allgemeinen Frieden
handele®. Wenn man die vorstehenden Notizen mit dem ver-
gleicht, was seither von Sixtus gefordert und von Kaiser Karl
bereits zugestanden war, so fallen sie vollständig aus dem Rah-
men heraus und man wird obigem Anspruch die Berechtigung
nicht versagen können. Die Aufzeichnungen bekamen aber für
Sixtus insofern doch einen Wert, als durch Anmerkungen,
welche Kaiser Karl zu den einzelnen Punkten auf einen beson-
deren Zettel niedergeschrieben hatte, das Niveau der bisherigen
Verhandlungen annähernd wieder erreicht wurde. Außerdem
wurde Sixtus gebeten, nach Wien zu kommen, was auch der
Wunsch Czernins sei.
1 Fester a. a. O. S. 51. 2 Fester a. a. O. S. 52. 3 Demblin a. a. O. S. 40 £.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 213
Bis zu diesem Zeitpunkt liegt sonach scheinbar nichts Be-
lastendes gegen den Minister vor. Ein Licht auf seine wahre
Denkweise werfen aber nachstehende Einzelheiten. Gegen
Bethmann-Hollweg schaffte er sich Deckung durch die Mit-
teilung, daß er „Gelegenheit zu nicht aussichtslosen Friedens-
besprechungen mit Frankreich zu haben glaube“ und Graf
Mensdorff in der Schweiz Vermittler sein könnte (Mitte März
1917)1. Graf Michael Karolyi gibt in seinem Buch ‚Gegen eine
ganze Welt“ zwei weitere Anhaltspunkte. Czernin hatte am
9. März 1917 Karolyi aufgesucht und dessen Auseinander-
setzungen über seine (Karolyis) auf Frieden gerichtete anti-
deutsche Politik angehört. Darauf antwortete Czernin: „Ich
muß Ihnen leider ganz recht geben. Wir haben jetzt nur eine
Gefahr und das sind die Deutschen; ich werde alles, was in
meiner Macht liegt, tun, um uns wirtschaftlich, politisch und
militärisch freie Hand zu bewahren, es geht aber leider sehr
schwer.‘‘ Das hinderte aber nicht, daß Czernin in denselben
Tagen mit Andrassy und Apponyi in stark deutschfreundlichem
Sinne sprach”. Am 22. März 1917 (einen Tag vor dem Sixtus-
Besuch) hatte Karolyi eine Audienz bei Kaiser Karl. Hier ent-
wickelte er ebenfalls seine Auffassung über die deutsche Gefahr
und die Vorteile eines Sonderfriedens. Karl meinte, Karolyi
möge nur ruhig sein. Solange er durch Czernin die auswärtige
Politik leiten lasse, solange „werde sich die Monarchie nicht zum
Vasallen Deutschlands erniedrigen, sie zwei würden es nicht
zugeben‘“?.
Eine besonders freundliche Neigung zu Deutschland läßt
Czernin jedenfalls hiernach nicht erkennen.
Inzwischen war Prinz Sixtus nach Paris zurückgekehrt, um
mit der französischen Regierung alles im einzelnen zu besprechen.
Zweimal, am 5. und 8. März, traf er mit Poincaré zusammen.
Letzterer betonte, niemals würde Friede mit Deutschland
geschlossen werden.* Zur dritten Begegnung mit Erdödy kam es
am 19. März 1917. Hier wurde die Weiterreise nach Wien be-
! Fester a.a.0.S.57 und 59. * Karolyi a. a. O. S. 185.
3 Karolyi a. a. O. S. 186.
* L’Opinion, Journal de la semaine 1920. Akten der Mission des Prinzen Six-
tus. Januar Nr. 1—3. Akten über die Armand-Revertera-Verhandlungen. Juli
Nr. 28, 30, 31. (Zitiert „Lopin.“ mit Monat und Seitenzahl). — Januar S. 7.
214 K. Wortmann
schlossen. Der Gesandte des Kaisers gab auf Wunsch des Prinzen
eine Charakteristik Czernins!. Die Person des Ministers sei
gerade einer der Gründe, welche die persönliche Anwesenheit des
Prinzen in Wien notwendig machten. Czernin wäre sicherlich
von aufrichtigem Friedenswunsche beseelt, aber es fehle ihm der
Sinn für Wirklichkeit und Entschlossenheit. Da er Minister des
Auswärtigen sei und die verfassungsmäßige Verantwortung zu
tragen habe, könne man ihn nicht ausschalten, zumal die sozu-
sagen technische Durchführung zu seinem Ressort gehöre. Sein
Zögern könne großen Schaden verursachen. Z.Z. sähen tat-
sächlich nur Kaiser und Kaiserin die Notwendigkeit ein, zum
Frieden zu kommen, dessen Tragweite sie vollständig über-
blickten. Sie wären es, die den Anstoß gäben; aber der Kaiser
bedürfe seiner vielseitigen Inanspruchnahme wegen der Mit-
arbeit seines Ministers.
Am 22. März abends in Wien eingetroffen, steigt Sixtus bei
Erdödy ab. Letzterer überbringt noch in der Nacht dem Kaiser
einen Brief des Prinzen, den dieser einige Tage vor der Abreise
noch in Paris (16. März 1917) geschrieben hatte. Aus dem In-
halt folgt, daß die am 29. Januar 1917 genannten vier Punkte
auch nach Ansicht der französischen Regierung den Ausgangs-
punkt eines möglichen Vergleiches bilden? Triest wird nicht
gefordert. Eile ist mit Rücksicht auf einen etwaigen Minister-
wechsel in Frankreich geboten. Mit Deutschland ist jeder Friede
ausgeschlossen, ehe es geschlagen ist. Auf die Schwierigkeit für
einen Sonderfrieden, die sich aus der Vermischung der öster-
reichischen und deutschen Truppen ergibt, wird hingewiesen.
Der Entwurf eines Antwortschreibens mit unzweideutiger An-
erkennung der vier Punkte ist für Kaiser Karl beigefügt. Nie-
mals würde sich die Gelegenheit zu einem solchen Frieden ohne
Verlust für den Kaiser wieder bieten.
Vom 23. März 1917 bis Ende Juni 1917.
Am 23. März 1917 war die erste Besprechung des Prinzen
Sixtus mit dem Kaiserpaar in Laxenburg. Das Thema bildete
der Inhalt des vorgenannten Briefes vom 16. März 1917. Czernin
1 Sixtus a. a. O. S. 82.
23 Sie sind die conditio sine qua non für einen Frieden mit Österreich, aber nicht
gegenüber Deutschland, sagte Poincaré am 8. März 1917. (L’opin, Januar S. 8.)
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 215
nahm etwa 20 Minuten (nach Nowak °/, Stunden!) daran teil.
Sixtus war darüber vom Kaiser Karl unterrichtet, daß man mit
dem Minister völlig frei reden könne; er äußert sich in seinem
Bericht, der Minister habe eine so weiche (floue) Art sich aus-
zudrücken gehabt, daß es unmöglich sei, dahinter zu kommen,
was er habe sagen wollen (saisir le fond). Czernin erfährt aus
Sixtus Munde, daß es sich keineswegs um einen allgemeinen
Frieden, sondern um einen Sonderfrieden mit Österreich han-
dele. Über Elsaß-Lothringen ist selbstredend auch gesprochen
worden, da dies einer der vier Punkte war, welche nach den
Worten Poincares® die conditio sine qua non für den Separat-
frieden mit Österreich-Ungarn bildeten. Österreich hatte die
Berechtigung der französischen Forderung auf Herausgabe
dieser Reichslande zuzugestehen und sich außerdem zu aktiver
Unterstützung dieser Forderung bereitzuerklären (wie es in dem
„Sixtusbrief‘ vom 24. März 1917 geschah). Die Rolle, die
Czernin hierbei spielte, ist umstritten. Nach Demblin? hätte
er auf die Unmöglichkeit der Abtretung deutschen Gebietes
hingewiesen. Damit würde er aber von vornherein den Separat-
frieden Österreich-Ungarns sabotiert haben. Viel glaubhafter
ist der Bericht von Sixtus, der Czernins Auffassung mit den
Worten wiedergibt, man müsse um jeden Preis Frieden schließen
und die nötigen Opfer bringen, aber es sei recht schwer, sie genau
festzulegen. Er könne bestimmt versichern, daß ein guter Friede
sofort angenommen werden würde. Was die Deutschen an-
belange, so glaube er nicht, daß sie Elsaß-Lothringen heraus-
gäben; es würde daher wohl nötig werden, sich über kurz oder
lang von ihnen zu trennen. Nowak, dessen Manuskript vor der
Drucklegung vermutlich Czernin vorgelegen hat, sagt zutreffend,
daß ein Sonderfriede mit der Monarchie nur in Frage kam, wenn
Kaiser Karl ‚an eine Unterstützung der französischen Auffassung
über Elsaß-Lothringen sich gebunden hätte“. Dann stellt er
die sachliche Übereinstimmung des Kaisers mit seinem Minister
fest, um fortzufahren: ‚Nicht einig waren Kaiser und Minister
über das taktischeVorgehen; Kaiser Karl wollte sich entschließen,
die Unterstützung Frankreichs sofort zuzusagen, um zu den
1 Nowak a. a. O. S. 84. ® L’opin. Januar S. 8.
3 Demblin a. a. O. S. 88. Anm.
216 K. Wortmann
gewünschten Verhandlungen zu kommen, — Minister Graf
Czernin stimmte für eine dilatorische Zusage. Er wünschte
erst das Einsetzen der Verhandlungen: dann könnte man über
Elsaß - Lothringen sprechen!.‘‘ Wahrscheinlich wäre Frank-
reich hierauf nie eingegangen.
Etwas Endgültiges kam aus dieser Besprechung am 23. März
nicht heraus. Kaiser Karl zeigte sich unangenehm berührt, daß
die Verhandlung nicht den von ihm gewünschten Verlauf ge-
nommen hatte.
Am 24. März 1917 fand eine zweite Besprechung zwischen
Sixtus und Czernin in der Wohnung von Erdödy statt. Sixtus
berichtet, daß dem Minister das Höchste der Opfer zu sein
scheine, sich das Ansehen zu geben, als ob er den ersten Schritt
tun wolle. Er möchte am liebsten, daß alle miteinander den
ersten Schritt gleichzeitig täten. Über Deutschland sprechend,
wurde seine Ausdrucksweise bestimmter. Das Bündnis, meinte
er, würde an dem Tage aufhören zu bestehen, an dem Deutsch-
land es Österreich unmöglich mache, einen vernünftigen Frieden
zu schließen®. — Er bat um strengste Geheimhaltung.
Abends machte Sixtus seinen Abschiedsbesuch in Laxen-
burg und erhielt von Kaiser Karl das als ‚„Sixtusbrief‘‘ be-
kannte Schreiben, vom 24. März 1917 datiert. Damit war die
Basis für die Sonderfriedensverhandlungen geschaffen. Sein
Minister hatte weder von der Tatsache, daß ein Brief übergeben
wurde, noch von dessen Inhalt Kenntnis.
Aus beiden Besprechungen konnte Czernin auch für den un-
wahrscheinlichen Fall, daß ihm das ausführliche Schreiben des
Prinzen vom 16. März vorenthalten worden sein sollte, ent-
nehmen, daß der Sonderfriede ohne Verlust für die Monarchie
zu haben war. Das bedeutete aber, daß der Beschluß der Lon-
doner Konferenz eine wesentliche Abänderung erfahren haben
mußte.
War nun Czernin für den Sonderfrieden oder nicht?
Die Darstellung in seinem Buche erweckt den Anschein, daß
er diese Frage verneint. Es liegen aber zwei Beweise vor, welche
die gegentellige Auffassung voll rechtfertigen. Dabei kann
völlig davon abgesehen werden, daß er am 26. und 27. März
1 Nowak a. a. O. S. 85. 2 5, S. 232,
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 217
1917 in Berlin allein, am 3. April 1917 in Homburg zusammen
mit Kaiser Karl der französischen Bedingung, aktiv für die Ab-
tretung Elsaß-Lothringens an Frankreich zu wirken, nach-
gekommen ist, allerdings ohne Erfolg, wenn man darüber hin-
wegsieht, daß Bethmann-Hollweg am 26. März ‚eine kleine
Grenzverschiebung im Austausch gegen Briey zuzugestehen‘ be-
reit war. In diesem Zusammenhang dürfte aber nochmals darauf
hinzuweisen sein, daß die Herausgabe der Reichslande Deutsch-
land gar nichts genutzt hätte; denn zum Frieden konnte es
nicht kommen. Ludendorff hatte Czernin am 3. April 1917 in
Verlegenheit gesetzt durch die Frage, ob sich die Entente denn
wirklich mit der Abgabe Elsaß-Lothringens bescheiden würde.
Hierauf vermochte der Minister keine bestimmte Antwort zu
geben!.
Die beiden oben genannten Beweise sind der Bericht vom
12. April 1917 mit der Unterschrift Czernins und die Wieder-
aufnahme der Beziehungen zu Frankreich am 4. Mai 1917 via
Sixtus. |
Von dem Bericht heißt es in einem Artikel des Dr. Schager:
„In gemeinsamer Arbeit (von Kaiser und Minister) entstand das
bekannte Mémoire Czernins vom 12. April 1917, das neuer-
dings ad majorem Czernini gloriam als Beweis ausschließlich
Czerninscher Voraussicht ausgeschrien worden ist‘. In dem
Schriftstück ist mit keinem Wort Elsaß-Lothringen erwähnt.
Es hat daher offenbar weder den gleichen Zweck wie die münd-
lichen Versuche von Ende März und Anfang April 1917, noch
konnte es dazu dienen, „Deutschland in eine Stimmung zu
bringen, den Frieden zu machen‘‘?, denn der Gegenspieler Frank-
reich wollte ja nicht, wie der Monarchie bekannt war.
Für das Folgende ist eine kurze Angabe des Berichtsinhaltes
unerläßlich.
Im ersten Teil wird die Lage Österreichs in den schwärzesten
Farben wissentlich zu ungünstig geschildert*. Bis jetzt — so
1 Ludendorff, Erich: Meine Kriegserinnerungen 1914—1918, Berlin 1919.
Mittler u. Sohn. — S. 352.
2 Demblin a. a. O. 5.90. 3 Czernin a. a. O. S. 197.
* Etwa sechs Monate später, am 2. Oktober 1917, erklärte Czernin in einer
Rede: „Ich bin felsenfest überzeugt, daß wir in einem Jahre noch unvergleich-
lich günstiger dastehen werden als heute.“ (Fester a. a. O. S. 206.)
218 K. Wortmann
wird weiter ausgeführt — hat die Monarchie allen Angeboten
eines Sonderfriedens aus Bundestreue widerstanden. Über den
Spätsommer 1917 hinaus kann sie indes nicht mehr mitmachen.
Daher müssen die Mittelmächte in 2—3 Monaten einen weiter-
gehenden detaillierten Friedensvorschlag machen und eventuell
zu schweren, großen Opfern bereit sein. (Österreich wußte seit
dem 24. März 1917, daß ein Sonderfriede ohne Verluste zu
haben war.) Dem deutschen Bundesgenossen wird kein Opfer
zugemutet, was Kaiser Karl nicht selbst zu tragen bereit wäre.
„Mehr kann man nicht verlangen. Gott und Ihren Völkern
aber sind Eure Majestät schuldig, alles zu versuchen, um die
Katastrophe eines Zusammenbruches der Monarchie zu ver-
hindern.“ (Kommt noch ein kurzer Schlußsatz.) Diese Aus-
führungen stehen im engsten Zusammenhang mit dem Inhalt
des Gesprächs zwischen Kaiser Karl und Sixtus am 23. März
1917 und können nur.im Vergleich damit voll gewertet werden.
Sixtus läßt Karl sagen, seine Bündnispflicht zwinge ihn, das
Unmögliche zu versuchen, nämlich die Deutschen dazu zu bringen,
einen gerechten Frieden zu schließen. Gelänge dies nicht, so
schlösse er einen Sonderfrieden, da er die Monarchie nicht der
Unvernunft seines Nachbarn opfern könne. Jetzt handele es
sich darum, mit Frankreich, England und Rußland (!) zu völli-
gem Einverständnis zu gelangen; dann könne Österreich den
Deutschen sagen, falls sie aus Eigensinn nichts von einem solchen
Frieden hören wollten: „Wir können uns nicht länger pour le
roi de Prusse schlagen, wir bringen die nötigen Opfer und unter-
zeichnen den Frieden.‘ Etwas später wies er nochmals darauf
hin, daß er seiner Verpflichtung gegenüber dem Bundesgenossen
ledig sei, sobald auf eine dringende Aufforderung Österreichs hin,
in Verhandlungen auf einer vernunftsemäßen Basis einzutreten,
Deutschland mit einer glatten Weigerung antworten würde!.
Der Bericht hatte daher, wenn man ihn des überflüssigen
Beiwerks entkleidet, nur den Zweck, Deutschland mit dem
Abfall Österreichs und dem Abschluß eines Sonderfriedens zu
drohen; für Österreich ist er ein schriftliches Dokument, welches
die moralische Rechtsbasis für einen Sonderfrieden schafft. Der
gesunde Trieb der Selbsterhaltung ist es, der dazu zwingt. Schon
1 Sixtus S. 85.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 219
Sixtus hatte am 16. März 1917 nicht vergessen, auf die Not-
wendigkeit einer moralischen Begründung des Abrückens von
Deutschland hinzuweisen!.
Der Bericht wurde an den deutschen Kaiser gesandt. Ver-
schwiegen wurden: die Zugeständnisse, welche Kaiser Karl
bereits am 24. März 1917 schriftlich an Frankreich gemacht
hatte, die Unmöglichkeit eines Friedens für Deutschland und
die Zwecklosigkeit der Preisgabe Elsaß-Lothringens. — Kaiser
Karl hat sein Exemplar des Berichtes Ende April (23.?) dem
Abgeordneten Erzberger in die Hände gespielt, wovon Czernin
allerdings nichts wußte.
Die Wiederaufnahme der Beziehungen zu Frankreich zwingt
zu kurzer Darstellung der Ereignisse nach dem 24. März 1917.
Briand war gestürzt und Ribot an seine Stelle getreten. Am
19. April 1917 hatte die Konferenz zwischen Ribot, Lloyd
George und Sonnino in St. Jean de Maurienne mit dem Er-
gebnis stattgefunden, daß Italien restlos auf Erfüllung des
Londoner Paktes bestand. Sixtus empfing am 22. April 1917
die offizielle Antwort der Entente auf Karls Brief vom 24. März.
Friedensverhandlungen ohne Italien seien undenkbar; letzteres
verlange Triest und das Trentino. In einem gewissen Gegen-
satz hierzu stand das Ergebnis der persönlichen Besprechung
Lloyd Georges mit Sixtus. Hieraus konnte letzterer entnehmen,
daß die Verbindung mit England weiter bestehen blieb. Lloyd
George hatte sich erboten, bei etwaiger Bereitwilligkeit der Mo-
narchie, teilweise Zugeständnisse an Italien zu machen, zwischen
beiden Staaten vermitteln zu wollen. Sixtus hatte das Er-
gebnis seiner Bemühungen in einem vom 22. April 1917 da-
tierten Brief niedergelegt und Karl zu bestimmen versucht,
die Verbindung mit der Entente aufrechtzuerhalten. Erdödy
erhielt am 25. April in Zug den Brief zur Weitergabe an den
Kaiser eingehändigt und außerdem noch die mündliche An-
weisung®, den Rat des Prinzen zu übermitteln, Österreich möchte
auf Grund der von Lloyd George geschaffenen Sachlage weitere
Verhandlungen führen.
Dies geschah tatsächlich in der Weise, daB Erdödy, der den
Prinzen Sixtus am 4. Mai 1917 in Neuchätel wiederfand, die
1 Sixtus S. 77. 2 Sixtus S. 147. 3 Sixtus S. 157.
220 K. Wortmann
Nachricht von einem überraschenden italienischen Friedens-
fühler brachte, der Österreich nur das Opfer des Trentino ita-
lienischer Zunge zumutete. „Die Mitteilungen Erdödys... waren
nachweislich irreführend und es bleibt nur fraglich, ob sie der
Phantasie des Kaiserpaares oder Czernins entsprungen sind‘‘!.
U. a. ließ der Kaiser noch sagen, daß er zum Sonderfrieden
mit der Entente entschlossen sei; er möchte aber nicht gezwungen
sein, gegen Deutschland eine Handlung des offenen Verrats zu
begehen, z. B. es anzugreifen. Czernin ließ für den Fall des
Sonderfriedens die Bitte aussprechen, die dem russischen Heere
zugeteilten französischen Offiziere möchten nur auf den Deutsch-
land gegenüberliegenden Frontabschnitten Verwendung finden.
Am 8. und 9. Mai traf Sixtus erneut mit dem Kaiserpaar in
Laxenburg zusammen. An der Besprechung am 8. Mai nahm
auch Czernin teil. Er betonte, daß Österreich nicht eher Ge-
bietsabtretungen vornehmen könne, ehe ihm die Entente den
status quo (einschließlich eines evtl. Gebietsaustausches) garan-
tiere. Grundsätzlich dürfe nur Italien selbst für Kompensa-
tionen in Betracht kommen. Der Frage des Prinzen, welche
Haltung Deutschland gegenüber einem österreichischen Separat-
frieden einnehmen werde, weicht er mit der Bemerkung aus, es
sei eine französische Marotte, zu glauben, daß Österreich ganz
in den Klauen Deutschlands wäre. U.a. bat Czernin, daß bei
der nächsten, die endgültige Entscheidung bringenden Zu-
sammenkunft zwei Berufsdiplomaten die Geschäfte führen
möchten, einer für Österreich und einer für die gesamte Entente.
Beim Abschied äußert er, er sei glücklich, daß die Dinge so gut
liefen und hoffe, daß sie in Bälde keine Feinde mehr sein würden.
(Die Beteiligten glaubten, daß der Sonderfriede um den 15. Juni
1917 unterzeichnet werden würde.) Außer der Darstellung des
Prinzen liegt ein Schriftstück von Czernins Hand vor, was nach
Sixtus zusammenfassend? die mündlichen Ausführungen des
Ministers vom 8. Mai wiedergibt. Es lautet:
„I. Eine einseitice Gebietsabtretung Österreich-Ungarns ist
ausgeschlossen; bei einer Kompensation durch anderes Gebiet
wäre der Gedanke ventilierbar, falls in Betracht gezogen wird,
daß der heldenhaft verteidiete, mit dem Blut unserer Soldaten
1 Fester a. a. O. S. 101. 2 Sixtus a.a. 0. S. 174.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 221
getränkte Boden einen für uns unvergleichlich höheren Wert
hat, als irgendein neues Gebiet.“
„II. Welches sind die Garantien, die uns geboten werden,
daß bei einer Friedenskonferenz die Integrität der Monarchie
(mit den eventuell jetzt beschlossenen Grenzrektifikationen)
bestehen bleibt ?“‘
„III. Eine definitive Antwort kann erst nach Beantwortung
der vorstehenden zwei Punkte gegeben werden, da Österreich-
Ungarn erst dann mit seinen Verbündeten in Besprechungen
eintreten kann.“
„IV. Immerhin ist Österreich-Ungarn bereit, die Besprechun-
gen fortzusetzen und nach wie vor geneigt, für einen ehren-
vollen Frieden zu arbeiten, um damit auch den allgemeinen
Weltfrieden anzubahnen.“
Sixtus übersetzte das Schriftstück und gab dabei der Ziffer
III folgende Fassungt: f
„Aussitôt que les deux conditions sus-mentionnées (com-
pensation à la rectification de frontière et garantie de lintégrité
de la Monarchie) auront été acceptées par ľ Entente, l Autriche-
Hongrie pourra conclure sa paix separée avec Entente. Alors
seulement elle mettra ses alliés actuels au courant de la situation‘.
Demblin nennt es eine Fälschung?. Fester hält es für eine diplo-
matische Deutung der noch verschleierten Absichten Czernins,
die aber über die Grenzen des Zulässigen weit hinausgehe. Der
weitere Verlauf beweise, daß Czernin unter endgültiger Antwort
tatsächlich die Entscheidung über die Frage des Sonderfriedens
verstanden hat?. Geht man davon aus, daß Prinz Sixtus? den
deutschen und den französischen Text gibt, also jeden Vergleich
jederzeit ermöglicht, ja geradezu herausfordert, ferner daß er
und sein Herausgeber sich klar sein mußten über die Folgen,
wenn sie wissentlich eine grobe Unrichtigrkeit berichten, so
wird man kaum eine Fälschung, wie Czernins Freund Demblin
sagt, annehmen können. Vielmehr scheint es, als ob Czernins
Punkt III doch nicht den tatsächlichen Gang der mündlichen
Besprechung wiedergibt, sondern daß das Resultat derselben
dem Sinne nach mehr der Darstellung von Sixtus entspricht.
Nowak ist hierfür nicht verwendbar‘.
—
1 Sixtus a. a. O. S. 180. 2 Demblin a. a. O. S. 41 f. Anm.
3 Fester a. a. O. S. 106. * Sixtus a. a.O. S. 178 ff. 5 Nowak a.a. O. S. 90 f.
222 K. Wortmann
Sixtus sprach den Grafen Erdödy am 12. Mai 1917 in Neu-
chätel zum letzten Male. Die nächste Zusammenkunft sollte um
den 15. Juni 1917 stattfinden. Nach Paris zurückgekehrt, be-
richtete der Prinz am 20. Mai 1917 dem Präsidenten Poincaré
in Gegenwart Ribots. Das Ergebnis war negativ, damanan den
italienischen Friedensfühler nicht glaubte. Zwei Tage später,
am 22. Mai 1917, deutete Ribot in einer Kammerrede das Frie-
densangebot an und bezeichnete es als „heuchlerisch und ab-
wegig‘‘. Eine andere Antwort erhielt Kaiser Karl auf seinen
Brief vom 9. Mai, dem die Czerninschen Notizen als Anlage
beigefügt waren, nicht. Nach verschiedenen Schritten bei der
französischen und englischen Regierung gab Sixtus am 23. Juni,
nach einer letzten Besprechung mit Jules Cambon in Paris,
seine Mission verloren.
Betrachten wir nun Czernins Berichterstattung.
Ohne den Namen des Prinzen Sixtus zu erwähnen, wird der
Vorgang S. 221 in sieben Zeilen dargestellt: „Im Frühjahr 1917
knüpften sich Fäden mit Paris und London an. Die ersten
Gespräche erweckten den Eindruck, daß die Westmächte bereit
seien, uns als Brücke zu Deutschland und zu einem allgemeinen
Frieden zu benützen. In einem etwas späteren Stadium drehte
sich der Wind, und die Entente strebte einem Separatfrieden
mit uns zu.“ Tatsächlich hat die Entente nie etwas anderes
als einen Separatfrieden mit Österreich gewollt. Der oben ge-
nannte Eindruck entstand allein bei Czernin und wurde nicht
durch die Westmächte hervorgerufen, sondern bestenfalls durch
die Art und Weise der Darstellung des Sachverhalts von seiten
Kaiser Karls. |
Wenn auch Czernin sich im Vorwort seines Buches, sagen
wir, mildernde Umstände gesichert hat, so berühren doch nach-
stehende Stellen, die sich offenbar auf die Sixtus-Mission be-
ziehen sollen, den Leser ganz eigenartig, wenn er sich der Vor-
gänge erinnert. Fast wie Hohn klingt das S. 220 Gesagte: , Fak-
tum ist, daß im Frühjahr oder Frühsommer 1917 bei maß-
gebenden Faktoren in den Ländern der Bundesgenossen und
der Entente der Eindruck erweckt wurde, daß der Bestand des
Vierbundes erschüttert sei. In dem Augenblicke, in welchem
die denkbar größte Betonung der Geschlossenheit unseres
Bundesverhältnisses notwendiger als jemals gewesen wäre,
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 223
wurde der entgegengesetzte Eindruck hervorgerufen und selbst-
verständlich begrüßte die Entente die ersten Anzeichen der
Zersetzung im Vierbund.“ —
Czernin beansprucht Glauben dafür, daß er auf einen all-
gemeinen Frieden hingearbeitet habe; es liegen aber schwer-
wiegende Beweise dafür vor, daß er an der Herbeiführung des
Sonderfriedens für die Donaumonarchie mitgearbeitet hat.
S. 224 heißt es: ‚‚Selbstverständlich lag es aber nicht im Interesse
der Entente, uns an einer Trennung von Deutschland zu hin-
dern, und als von inoffizieller Seite der Eindruck in London
und Paris erweckt wurde, daß wir Deutschland preisgeben,
sabotierten wir selbst damit das Streben nach einem allgemeinen
Frieden, denn natürlich wäre es der Entente sympathisch ge-
wesen, Deutschland, welches als ‚„Hauptfeind‘ galt, zu iso-
lieren.‘‘ — Seine, die Preisgabe Deutschlands betreffenden und
von Sixtus mitgeteilten Äußerungen sind von Demblin!, der
über die Enthüllungen in der ‚„Opinion‘‘ spricht, nicht bean-
standet worden.
Daß die Sixtus-Mission den Aprilbericht ausgelöst hat,
wird nicht erwähnt. Die Kaiserzusammenkunft — 8.198 —
war in Homburg, und zwar am 3. April 1917. Aprilbericht und
deutsche Antwort S. 198 ff.
Wir kommen zu dem über „Separatfrieden‘‘ Gesagten.
Was die sogenannte ‚moralische Berechtigung‘ dazu an-
belangt, über die — scheinbar abschließend — S. 25 gehandelt
wird, so hat Czernin tatsächlich in der ersten Hälfte 1917 einen
ganz anderen Standpunkt eingenommen, als man dort lesen
kann. Er leitete die Berechtigung nicht aus der Voraussetzung
her, daß Deutschland eventuell einen Frieden auf dem status
quo als ungenügend zurückweisen würde, sondern daraus, daß
Deutschland sich weigern könnte, große, schwere Opfer zu bringen.
Vgl. das unten Ausgeführte.
Die Hinweise auf die physische Unmöglichkeit eines Sonder-
friedens S. 26—39 sollen diejenigen Österreichischen Stimmen
beschwichtigen, die es Czernin zumVorwurf machten und machen,
daß er den Zweibund nicht gesprengt habe. Summarisch gibt
er an (S. 34) „Auflösung der Front — der Kampf aller gegen alle
1 Demblin a. a. O. S. 40.
224 K. Wortmann
in derselben, die Monarchie zum Kriegsschauplatz geworden,
der Bürgerkrieg im Innern... Und alles das, um zum Schlusse
die Durchführung der Londoner Beschlüsse an unserem Leibe
zu ermöglichen.“
Czernin zeigt durch diese Ausführungen, daß er diese Gegen-
gründe in den Augenblicken, wo es zu handeln galt, nicht zur
Hand gehabt oder in den Wind geschlagen hat, sonst hätte er
vom ersten Tage seines Amtsantritts an der überzeugteste An-
hänger und Verteidiger des Zweibundes gewesen sein müssen.
Er hat eben diese Angelegenheit vorher nicht richtig bis zu
Ende durchgedacht. Nachträgliche Erkenntnis war wohl auch
der Anlaß zu folgenden Sätzen: ‚Der furchtbare Irrtum in dem
mit dem Separatfrieden kokettierenden Gedankengang war
ein doppelter: Erstens befreite uns auch diese Eventualität
nicht von den Beschlüssen des Londoner Paktes ... Zweitens
aber mußte diese separatistische Taktik die Kraft unserer
Gruppe zersetzen und hat sie zersetzt!.‘
Wir kommen zu dem Ergebnis, daß Czernins Buch für die
Sixtus-Mission ‘keine historische Quelle darstellt. Der S. 198 ff.
beigegebene Bericht vom 12. April 1917 stimmt nicht wörtlich
mit der bei Ludendorff, Urkunden der Obersten Heeresleitung,
S. 375 ff. abgedruckten Fassung überein. Auch fehlt bei Czernin
das wichtige Schreiben Kaiser Karls an Kaiser Wilhelm II.
Die deutsche Antwort vom 4. Mai 1917 ist zwar S. 204 ff. von
Czernin veröffentlicht — einschl. der Darlegungen des Staats-
sekretärs Helfirich über die Wirkungen des U-Bootkrieges auf
England (S. 388 ff.) — doch fehlt auch hier das Anschreiben
Kaiser Wilhelms. Als Quellenmaterial wird man daher besser
die „Urkunden der Obersten Heeresleitung‘‘ S. 374 ff. und
379 ff. benutzen.
* x
x
Die Friedensresolution vom 19. Juli 1917 untergrub die
deutsche Widerstandskraft. Czernin rühmt sich, diesen Beschluß
des Deutschen Reichstages veranlaßt zu haben. Die Resolution
ist als eine unmittelbare Folge des Aprilberichtes anzusehen.
Dort war gesagt, daß in zwei bis drei Monaten ein erneuter
Friedensvorschlag gemacht werden müsse.
1 Czernin a.a. 0. S. 224.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 225
Von ausschlaggebender Bedeutung ist die Einstellung Czer-
nins zu diesem Zeitpunkt. Um sie kennen zu lernen, überblicken
wir im folgenden die Ereignisse, die sich nach der Abreise des
Prinzen Sixtus aus Laxenburg-Wien abgespielt haben.
Bereits am 13. Mai 1917 sehen wir Bethmann-Hollweg in
Wien; daselbst und am 17.—18. Mai in Kreuznach wurden die
gleichen Dinge verhandelt. Czernin überraschte den deutschen
Verbündeten mit der Nachricht, daß Frankreich, England und
Italien der Monarchie ein Angebot zu einem Sonderfrieden ge-
macht hätten. Die Gegenleistung Österreichs sollte in Heraus-
gabe des Trentino und einiger Inseln Dalmatiens bestehen.
Wir wissen, daß diese Darstellung falsch ist. Czernin verlangte
erundsätzliche Anerkennung der Integrität der Monarchie und
Rumänien als Ersatz für das Trentino. Deutschland gestand
dies unter gewissen Bedingungen zu!. Man wird nicht fehl-
gehen, auch in diesem Manöver einen Ausflug des Aprilberichtes
zu erblicken. Deutschland sollte wieder gezeigt bekommen,
wie sehr sein Verbündeter umworben wurde.
Um dieselbe Zeit hielt es Tisza für.nötig, Czernin darauf
hinzuweisen, daß jetzt alles darauf ankomme, keinen Zweifel
an der Festigkeit des Vierbundes aufkommen zu lassen?.
Auch Karolyi teilt aus der Zeit Ende Mai 1917 Wichtiges
mit. Man verhandelte damals u.a. über die Vertiefung des
deutschen Bündnisses und über einen 20jährigen Auseleich mit
Ungarn als Vorbedingung dazu. Die Herren vom „Deutschen
Haus“ waren gegen die Vertiefung des Bündnisses. Am 24. Mai
1917 konnte Karolyi feststellen, daß sie mißtrauisch gegen Czer-
nin zu werden begannen, sie wußten nicht, „wie weit er noch
zu ihnen gehörte und wie weit nicht. Sie fürchteten, daß Czernin
dem deutschen Druck nachgeben werde‘. Am 26. Mai ist
Karolyi Zeuge, wie Czernin mit Andrassy und dem österreichi-
schen Minister Dr. Urban über den Ausgleich verhandelt, und
zwar in dem Sinne, daß er um jeden Preis durchgesetzt werden
müsse. Am Abend, in einem Gespräch mit Czernin unter vier
Augen, wünscht dieser den Ausgleich nicht und will ihn nie
Wirklichkeit werden lassen. Karolyi weiß nicht, ob der Minister
1 Fester a. a. O. S. 107 ff. S.117f. 2 Czernin a. a. 0. S. 210.
3 Karolyi a. a. O. $. 197 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 2. 15
226 K. Wortmann
nicht auch ihn irreführt, doch Czernin beteuert dasselbe. „Er
bat mich, alles, was er jetzt sage, möge unser Geheimnis bleiben;
aber er sei entschlossen, diesen 20jährigen Ausgleich mit den
Deutschen keinesfalls durchzuführen. Er bat mich, ich möchte
ihm vertrauen. Diesen Entschluß, den er mir jetzt mitgeteilt
habe, könne er öffentlich nicht aussprechen, sonst würden ihm
die Deutschen, die auf der Vertiefung des Bündnisses bestünden,
den Kragen brechen. Er wisse, daß Deutschland nicht siegen
könne und daß es sehr geschwächt aus dem Kriege hervorgehen
würde — was für die Monarchie nur von Vorteil wäre.“
Ein Freund der Deutschen ist Czernin, wie man sieht, nicht.
Ob der in den letzten Maitagen in einem Brief an Tisza ge-
schriebene Satz: ‚Dieses Mit-Verrat-Kokettieren, ohne ihn zu
machen, ist das Allerdümmste‘‘ ehrlich gemeint ist, dürfte
zweifelhaft sein. Denn wenn er jetzt scheinbar in Bündnistreue
glänzt, wechselt das Bild bald wieder völlig. Am 9. (oder 10.)
Juni 1917! ist Karolyi als ungarischer Ministerkandidat (Mi-
nisterium Esterhazy) wieder bei Czernin. Er wollte wissen, ob
er noch mit ihm übereinstimme, d.h. ob auch die ‚offizielle
auswärtige Politik der Monarchie nach der Entente hin orientiert
würde“. Czernin begründete in der darauf folgenden Antwort
seine Auffassung, daß die Deutschen den Krieg nicht gewinnen
könnten. Seine Bestrebungen gingen also dahin, wohin auch
die Karolyischen gingen, daß nämlich Österreich seine Selb-
ständigkeit von den Deutschen sobald als möglich zurück-
gewinnen und baldigste Beendigung des Krieges erzwingen
müsse. Auf welche Art er dies erreichen wollte, dafür gab er
kein bestimmtes Programm. ‚Er sagte nur soviel, daß Ver-
handlungen mit den Franzosen schon im Zuge seien und daß er,
‚wenn alle Stricke reißen‘, auch zum Sonderfrieden entschlossen
sei.‘ Karolyi, obgleich mit Czernin übereinstimmend, gewann
doch von ihm den nachstehenden Eindruck: ‚Er arbeitete
daran, die Deutschen zu betrügen, wollte ... die Vertiefung
des Bündnisses durch ein Provisorium hinausschieben und
wollte überhaupt die Deutschen so lange an der Nase herum-
führen, bis er mit der Entente zu irgendeiner Verständigung ge-
kommen wäre. Während er einen offenen Bruch vermied, wollte
1 Karolyi a. a. O. S. 212.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 227
er sich bei der Entente dadurch Verdienste erwerben, daß er
durch die auswärtige Politik der Monarchie die Deutschen zu
Friedensverhandlungen drängte!.“
Am 25. (oder 26.) Juni ist Karolyi wieder bei Czernin. Sie
sprachen über des ersteren Rede in Felegyhaza (24. Juni 1917),
die ein leidenschaftliches Bekenntnis gegen den Krieg und den
Militarismus war?. Czernin war sehr pessimistisch gestimmt.
„Die Hoffnung auf den Sieg wäre geschwunden, Deutschland
sei geschlagen, der verschärfte U-Bootkrieg nur ein Bluff, im
Frühjahr kämen die Amerikaner — wir stünden so schlecht,
daß uns jetzt vielleicht nicht einmal der Sonderfriede mehr viel
helfen könne?.‘‘ (Gleichzeitig meuterte ein großer Teil des fran-
zösischen Heeres®.) Damals wurde, besonders seitens Andrassys,
viel gegen Czernin intrigiert.
Dieser Zustand der Resignation machte einige Tage später
auffallender Entschlossenheit Platz. Noch vor dem 29. Juni
(vielleicht am 28.) besucht Karolyi wieder Czernin. Beide sind
in ihren Auffassungen ganz konform. Der Außenminister hatte
als parlamentarische Tribüne für seine außenpolitische Tätig-
keit die Tagung der Delegationen benutzen wollen. Ihre Ein-
berufung hatte aber verschoben werden müssen. Er bedauerte
dies, weil „er und ich ... uns so schön hätten in die Hände ar-
beiten können....‘‘ Er und ich hätten uns geradezu ‚.das Stich-
wort geben können“. Da das nun nicht mehr möglich sei,
müsse das Terrain für den Erfolg der neuen Richtung (in der
Politik) anderweit vorbereitet werden. Er bat Karolyi, den
hauptsächlichsten Forderungen des neuen Kurses bei günstiger
Gelerenheit vor der Öffentlichkeit Ausdruck zu verleihen. ‚Ich
möge betonen, die Zeit sei endlich gekommen, in der die Deut-
schen ihre Kriegsziele offen nennen müßten. Ich möge sagen,
daß wir, als die Verbündeten der Deutschen, nicht geneigt
seien, auch nur einen Tag länger für fremde Ziele und Interessen
zu kämpfen, und endlich möge ich im Interesse des Friedens
und der Demokratie — ohne Demokratie gäbe es keinen dauern-
den Frieden — die Parlamentarisierung Deutschlands fordern,
denn deren Mangel, das Überwuchern der kaiserlichen Macht
! Karolyi a. a. O. S. 213. 2? Karolyi a. a. O. S. 222,
> Karolyi a. a. O. S. 223. 4 Fester a.a. O. S. 124.
* Karolyi a. a. O. S. 225 f.
228 K. Wortmann
in Deutschland sowie die imperialistische Politik der Junker
seien das größte Friedenshindernis!“‘ Karolyi, der Czernins
Denkweise bezüglich der Deutschen teilte, notierte in dessen
Gegenwart die Punkte, die als wichtig betont werden sollten,
versprach den durchgesprochenen Gedankengang vor einer
Volksversammlung zu erörtern und tat dies am 29. Juni 1917
in Komärom in einer Wählerversammlung, die von der Karolyi-
Partei einberufen worden war. „Ich war so vorsichtig, daß ich
mich entschloß, in dieser Volksversammlung die mit Czernin
besprochenen Punkte von einem Blatt Papier abzulesen!‘‘. Dieser
Rede folgten Widerhall und Angriffe. „Tisza und Andrassy
brandmarkten gerade jene Teile meiner Rede, die ich auf Czer-
nins Bitte eingefügt hatte, als unreif und unüberlegt, ja als
hochverräterisch.‘ An der Darstellung Karolyis zu zweifeln,
liegt kein Grund vor. Der ‚Pester Lloyd‘‘ hatte am 30. Juni 1917
über den Verlauf der Versammlung in Komärom berichtet.
Wir sind mit diesen Vorgängen mitten in der Intrige, die
Czernin unter Beihilfe von Erzberger und Südekum — zwei
deutschen Abgeordneten — im Reichstag veranstaltet hat,
da er in demselben ‚einen dauernden und kräftigen Verbünde-
ten gegen die Eroberungspläne des Militärs zu finden‘ hoffte?.
Czernin verspürte zur Fortsetzung des Krieges keine Lust mehr
(ebenso wie sein Monarch); die deutsche Widerstandskraft war
ihm im Wege, deshalb unterminierte er sie. „Die im Deutschen
Reichstage beschlossene berühmte Resolution war das Erzeugnis
einer Panikstimmung und machte den Eindruck der zunehmen-
den Schwäche.“ So urteilt ein Ungar, Graf Andrassy°.
Die Darstellung, die Czernin S.212f. der Angelegenheit
widmet, ist kaum zutreffend. Denn schon Mitte Juli äußerte
der Minister seine Unzufriedenheit mit dem Wortlaut der Re-
solution gegen den Grafen Wedel. Wertvoll ist die Angabe der
Namen der beteilisten Abgeordneten (S. 212). Die betreffende
Stelle der Czerninschen Rede vom 11. Dezember 1918 findet
dadurch eine Bestätigung. Auch ist die Anmerkung zu S. 220
von Bedeutung. Erzberger hatte den Aprilbericht Czernins
! Karolvi a.a. 0. S. 227.
? Czernin, Ottokar: Politik während des Weltkrieges. Rede gehalten den 11. De-
zember 1918. Wien, Moritz Perles. S. 16.
3 Andrassy a.a. 0. S. 197.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 229
(vgl. oben) gelegentlich der Versammlung des Reichsausschusses
der Zentrumspartei am 23. und 24. Juli 1917 in Frankfurt
a. M. vorgelesen. In der genannten Anmerkung betont Czernin,
daß Erzberger „bona fide“ vorgegangen sei.
* *
x
Wir kommen zu den Freiburger Gesprächen Armand— Rever-
tera. Graf Armand gehörte während der Krieges der Nach-
richtenabteilung des französischen Generalstabes an. Graf
Revertera war Legationsrat a. D., Freund Kaiser Karls und
Vertrauensmann Czernins. Er erhielt daher von beiden Auf-
träge für die diplomatischen Gespräche, die in der Schweiz,
im Sanatorium eines Freiburger Arztes, eines französischen
Agenten, stattfanden. Ende Mai 1917 hat Revertera im Auf-
trage Kaiser Karls für einen Separatfrieden Österreichs ge-
arbeitet. Ob Czernin ebenfalls Auftraggeber war, ist zweifel-
haft, da seine Einstellung Ende Mai zu undurchsichtig ist. Da-
gegen arbeitet Revertera seit Ende Juni 1917 sicherlich in Czer-
nins Auftrag für einen allgemeinen Frieden, da angeblich Beth-
mann-Hollweg Abrüstung, Schiedsgericht und die Herausgabe
Lothringens nebst einem Teil des Elsaß zugesagt hatte. Die
Bitte Reverteras vom 12. Juli 1917 an den Freiburger Arzt,
wenn irgend möglich nach Wien zu kommen, um über die Ribot-
schen Kriegszielreden Auskunft zu geben, sowie ein zweiter
österreichischer Friedensfühler boten der Nachrichtenabteilung
des französischen Generalstabes Anlaß zur Berichterstattung
an Foch? und Painleve?. Foch gab am 24. Juli Anweisung, den
Faden nicht abreißen zu lassen. Hierzu lagen gute Gründe vor.
Am 13. Juli 1917 war Bethmann-Hollweg entlassen worden.
Nach Meldung Reverteras hatte Österreich wiederum seine An-
sicht gewechselt und sollte jetzt — Mitte Juli — erneut auf
einen Sonderfrieden ausgehen. Hier war offenbar Kaiser Karl
der Auftraggeber. Jedenfalls glaubte der französische General-
stab an einen Sonderfrieden und richtete sich demgemäß ein.
Die Entente konnte nur den dringenden Wunsch haben, den
Block der Mittelmächte zu sprengen. Die durch die Meutereien
im französischen Heere heraufbeschworene Gefahr war noch
1 Foch war damals Chef des Generalstabes.
? Painlev& war damals Kriegsminister.
230 K. Wortmann
nicht vorüber. Italien hatte durch die 10. Isonzoschlacht nichts
Entscheidendes erreicht, die russische Kerenski-Offensive teilte
dasselbe Schicksal und gleiches war von der Flandernschlacht
zu sagen.
Im Juni 1917 hatte man in Rom mit dem Einsturz der ganzen
Kriegsfront der -Entente gerechnet!. Nichts konnte ihr lieber
sein, als jetzt Österreich zu sich herüberzuziehen. Hierin liegt
der charakteristische Unterschied zwischen der Sixtus-Mission
und den ersten Freiburger Gesprächen. Im vollen Einver-
ständnis der französischen und englischen Regierung (Londoner
Konferenz vom 6. August 1917) begannen die Verhandlungen
Armand—Revertera in Freiburg, nach französischer Auffassung
zunächst nur auf einen Sonderfrieden hinzielend. Auf öster-
reichischer Seite dachte man, wie der Verlauf der ersten Ge-
spräche beweist, nicht mehr ausschließlich an einen Sonder-
frieden. Für diese Zeit liegt ein Zeugnis Karolyis vor. Ende
Juli 1917 war dieser nach Wien zu Czernin gefahren. In der
Gesellschaft des ‚Deutschen Hauses‘‘ gewann er den Eindruck,
daß Czernin von Kaiser Wilhelm gelegentlich des Besuches in
Wien (6. Juli 1917) eine Art Rüge bekommen habe. Man
hielt es dort für möglich, daß Czernin sich fürchte, von Berlin
aus gestürzt zu werden?. Nach dem Kaiserbesuch „gab Czernin
der Regierung eine andere Wendung und auch mir gegenüber
änderte sich sein Verhalten. ... Ich ging zu Czernin und erbat
einen Paß, um in die Schweiz fahren zu können (zum Zwecke
antideutscher Friedensverhandlungen). Czernin erwiderte, er
könne mich jetzt (Ende Juli) zu seinem größten Bedauern nicht
hinausschicken; denn die Lage habe sich in der letzten Zeit
völlig verändert. Er könne mich über diese Angelegenheit nicht
aufklären, aber meine Einmischung könne jetzt verhängnisvoll
werden. Es sei ihm jetzt sehr unangenehm, daß die Zeitungen
immer darüber schrieben, so oft ich bei ihm sei“. Karolyi glaubte,
daß aus Czernin jetzt Berlin spräche und bat ihn, sich nicht zu
wundern, wenn sein Vertrauen zu ihm sehr erschüttert sei. ‚Ich
fühle — sagte ich — daß unsere Wege sich jetzt trennen, und ich
würde meine deutschfeindliche Politik auch gegen Czernin fort-
setzen.“ Dieser gab zur Antwort, daß ihn Karolyi stürzen könne,
1 Fester a. a. O. 5. 136. 2 Karolyi a.a. 0. S. 237.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 231
wenn er Lust hätte; er klammere sich überhaupt nicht an seinen
Posten. Tatsächlich haben sich von da an die Wege beider ge-
trennt. Karolyi hätte auch anführen können, daß die Nieder-
werfung der Kerenski-Offensive nur durch ausgiebigste deutsche
Hilfe möglich und damit die alte Abhängigkeit der Donau-
monarchie von Deutschland erneut jedermann klar gemacht
worden war. Auf Grund dieser Vorgänge erklärt es sich, daß
Revertera nicht nur Aufträge für einen Sonderfrieden, sondern
auch für einen allgemeinen Frieden mitbekommen hat.
Die ersten Gespräche fanden am 7. und 8. August 1917 statt.
Österreich bekam für die Einstellung der Feindseligkeiten und
Garantie der Neutralität zugesagt Polen (in den Grenzen von
1772), Bayern, Schlesien. An Italien hätte es dafür das Trentino
und Triest abzugeben gehabt; letzteres hätte evtl. auch Frei-
hafen werden können.
In Armands Angebot kommt die ungünstige Gesamtlage
der Entente zum Ausdruck. Trotzdem hat Österreich den Lon-
doner Pakt teilweise zu honorieren. Deutlich zeigte sich, daß die
Entente ihren italienischen Bundesgenossen nicht fallen lassen
würde. Im Bericht des Grafen Armand ist unter VI,4 ver-
merkt: „Der Gedanke, den Kaiser von Österreich zum Über-
mittler von drakonischen aber logischen Friedensbedingungen
der Entente für Deutschland zu machen, fand günstige Auf-
nahme.‘‘ Prinz Sixtus wundert sich, wie dieser Punkt in Armands
Bericht kommt, da es sich doch nur um einen Sonderfrieden han-
dele. Veranlassung dazu war der Auftrag Czernins an Revertera.
Der Minister glaubte, die Lage derart beurteilen zu sollen,
daß er den Verbündeten wiederum zur Abgabe von Elsaß-
Lothringen drängte. Er befand sich am 14. und 15. August beim
Reichskanzler, bereiste anschließend die Westfront, wo er den
Kronprinzen besuchte. Nach seiner Rückkehr veranlaßt er den
Kaiser Karl, am 20. August 1917 an den Kronprinzen zu schrei-
ben, dieser möge auf seinen Vater im Sinne der Herausgabe der
Reichslande einwirken. Polen mit Galizien wird als Gegen-
leistung zugesagt, obgleich dieser Punkt durch Armands Vor-
schlag gegenstandslos geworden war. Also wiederum Unauf-
Tichtigkeit gegenüber dem Bundesgenossen! Ob sich überhaupt
Czernin wirklich um diese Zeit von dem Gedanken an einen
etwaigen Sonderfrieden völlig freigemacht hatte, bedarf der
232 K. Wortmann
Untersuchung. Es liegen zwei erhebliche Gründe vor, welche
diese Frage mit Nein beantworten lassen. Armand hatte in
seinem Bericht unter II ausgeführt: Wenn Deutschland harte
Friedensbedingungen verwerfe, so würde Kaiser Karl drohen,
daraus die Folgen zu ziehen und bei fortgesetzter Weigerung
die Drohung wahrmachen. Das waren Äußerungen Rever-
teras. Inhaltlich ganz genau dasselbe besagt ein Satz in dem
von Czernin verfaßten Brief Kaiser Karls vom 20. August!.
„Wenn Deutschland auf seinem ablehnenden Standpunkte (bzgl.
Elsaß-Lothringens) verharrt und einen möglichen Frieden
zerstört, so ist die Situation in Österreich-Ungarn sehr kritisch.“
Der Sinn dieser Bemerkung wird aber ganz klar, wenn man den
Sixtus-Bericht vom 23. und 24. März 1917 heranzieht und sieht,
was der Prinz den österreichischen Minister sagen läßt: 23. März.
Ein guter Friede werde von Österreich sofort angenommen
werden; da die Deutschen Elsaß-Lothringen nicht herausgeben
würden, so wäre es nötig, sich über kurz oder lang von ihnen zu
trennen. 24. März. Das Bündnis werde an dem Tage aufhören
zu bestehen, an dem Deutschland es Österreich unmöglich mache,
einen vernünftigen Frieden zu schließen?. Diese Äußerungen
decken sich inhaltlich mit dem Satz in dem Briefe vom 20. Au-
gust. Daraus folgt, daß Sixtus völlig zutreffend berichtet hat .
und daß Czernin die Idee des Abfalls nicht völlig aufgegeben
haben kann. Ein zweiter Beweis liegt darin, daß er ganz genau
weiß, daß die Herausgabe der Reichslande dem Deutschen Reich
den Frieden nicht bringt. Er sagt S. 97: „Und dann ist es ja
nicht Elsaß-Lothringen allein. Die Vernichtung des deutschen
Militarismus heißt an der Themse doch die einseitige Entwaff-
nung Deutschlands. Kann eine Armee, die weit im Feindes-
lande steht, und deren Generale vom Endsieg überzeugt sind,
kann ein Volk, das nicht geschlagen ist, das ertragen?“
Das sind keine nachträglichen Erwägungen, wie die unmittel-
bare Fortsetzung beweist: „Ich redete dem Kronprinzen den-
noch zu, mit seinem Vater über die Abtretung zu sprechen.“
Czernins Spiel wird dann klar, wenn man daran denkt, daß er
im stillen vielleicht doch die Hoffnung hatte, auch von der For-
derung des Freihafens Triest loszukommen. Es erübrigt sich
1 Czernin a.a. 0. S. 98. 2 5. oben 8. 210.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 233
die Frage, was er getan hätte, wenn ihm das gelungen wäre. Das Er-
gebnis der Untersuchung ist, daB Czernin den Gedanken an einen
Sonderfrieden noch nicht fallen gelassen hatte. Die Einwirkung
auf den Verbündeten wegen Elsaß-Lothringen blieb ohne Erfolg.
Am 22. August 1917 nahmen die beiden Vermittler in Frei-
burg das Gespräch wieder auf. Die besondere Mitteilung für
Österreich enthielt den Plan der Umwandlung der Monarchie in `
einen Föderativstaat mit Einschluß Polens und einer Allianz
mit Frankreich-Erigland. Österreich sollte Schlesien, Bayern
und evtl. Süddeutschland bis zum Main erhalten. Mit Monte-
negro sollten Grenzberichtigungen erfolgen. Aber die Monarchie
mußte sich von dem Trentino und Triest trennen. Letzteres
sollte nicht einmal mehr Freihafen werden.
Die Friedensbedingungen für Deutschland bestanden in der
Herausgabe von Elsaß-Lothringen in den Grenzen von 1814,
Neutralisierung des linken Rheinufers, völlige Freiheit Luxem-
burgs, Abtretung von Helgoland. — Wiederherstellung Bel-
giens und Frankreichs, weitgehendster Schadenersatz. Als
Entschädigung für die Reichslande war an Indochina oder Mada-
gaskar gedacht worden. Revertera hatte auch auf den belgischen
Congo oder das Baltikum hingewiesen. Rumänien wird in den
Grenzen des Bukarester Friedens von 1913 wiederhergestellt,
Serbien mit Montenegro vereinigt.
Die Bekanntgabe obiger Bedingungen an Deutschland wurde
nicht gewünscht, vielmehr zunächst eine Äußerung Kaiser Karls
verlangt, ob er sie zur Weitergabe an Deutschland für geeignet
halte.
Revertera regte eine geheime Konferenz zwischen Österreich
und Frankreich an; für Österreich werde Czernin kommen. Als
Treffpunkt schlug er Vaduz oder evtl. Freiburg (Schweiz) vor.
Auf die Frage, ob Österreich für immer darauf verzichtet
habe, sich von Deutschland zu trennen und ob es den Krieg
fortsetzen würde, antwortete Revertera: „Der Kaiser will keinen
Verrat begehen, aber er wird auch Berlin nicht folgen, wenn
es törichterweise übertriebene Forderungen durchsetzen will.
Es handelt sich darum, die richtige Grenze zu finden; über sie
hinaus würde Österreich nicht weiter am Kriege an Deutsch-
lands Seite teilnehmen!.“ Am 23. August verläßt Revertera
ı Kopin. Juli S. 93.
234 K. Wortmann
Freiburg. — Die erneute Forderung von Triest bringt alles zum
Scheitern!
Ende August 1917 bekommt die Entente Kenntnis von dem
Aprilbericht Czernins und läßt nichts weiter von sich hören.
Am 12. Oktober schneidet Ribot endgültig in einer Kammer-
rede den Faden durch. Am 23. Oktober erhielt der Freiburger
Arzt ein Telegramm von Revertera, angeblich wegen Schließung
des österreichisch-schweizerischen Grenzverkehrs um drei Wochen
verspätet, daß die Bedingungen zu hart gewesen wären.
Um dem Verbündeten wieder einmal zu zeigen, wie sehr Öster-
reich von der Entente umworben würde, erzählte Czernin dem
Staatssekretär v. Kühlmann am 1. September 1917, es liege
ein neues Angebot der Entente für einen Sonderfrieden vor.
Der Monarchie sei versprochen worden Bayern, Sachsen, Schle-
sien, die Vorherrschaft in Polen und Rumänien. Die einzige
Gegenleistung sei die Abtretung des Trentino italienischer
Zungel.
Czernin hielt am 2. Oktober 1917 in Budapest die bekannte
Rede?. Sie ist als Friedensangebot in Frankreich aufgefaßt
worden? und enthielt den Satz: „Der Krieg als Mittel der Politik
muß bekämpft werden?.‘‘ Einige Tage nachher hatte er eine
Besprechung mit Karolyi, der Andrassy als Ohrenzeuge bei-
wohnte. Karolyi erzählt®: „Mit der größten Ungeniertheit,
ohne Erröten, mit echter Diplomatenleichtigkeit, sprach er zu
mir von seiner absoluten Anhänglichkeit an die Deutschen und
stellte so, indem er auf meine Loyalität rechnete, seiner eigenen
Deutschenfreundschaft vor Andrassy das beste Zeugnis aus.
Man konnte ohne besondere Schlauheit leicht erraten, weshalb
er dies vor Andrassy tun mußte, nachdem er das Wesentliche
seiner Bitte mit den Worten eingeleitet hatte, ich wisse doch,
nicht wahr, daß er immer ein Freund des deutschen Bündnisses
gewesen sei. Ich hatte seit Wochen bemerkt, ... daß Czernin
zum Rückzug blase, auf dies aber war ich doch nicht gefaßt.“
Karolyi wollte danach in die Schweiz reisen. Kurz vor seiner
Abreise erhielt er noch einen längeren Brief, in dem ‚‚er (Czernin)
! Fester a. a. O. S. 183.
2? Vergl. auch die Ausführungen am Schluß dieser Arbeit.
3 Sixtus a. a. O. S. 303. 4 Czernin a. a. 0. S. 239.
5 Karolyi a. a. O. S. 241 f.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 235
wieder seinen veränderten Standpunkt erörterte, mich mit
wohlgemeinten Ratschlägen versah und mir besonders ans
Herz legte, ich möge in der Schweiz keinesfalls Erklärungen ab-
geben, aus denen man folgern könne, daß unser Festhalten am
deutschen Bündnis oder unsere Lust und Fähigkeit zur Fort-
führung des Krieges nachgelassen hätten.“
Trotz der Erfolge auf dem italienischen Kriegsschauplatz
(24. Oktober 1917, Tolmein) nahm überraschenderweise Kaiser
Karl die abgebrochenen Verhandlungen mit der Entente wieder
auf. Der Freiburger Arzt meldete darüber am 10. November
an den französischen Generalstab. Frankreich nahm das An-
erbieten an unter der Richtlinie Clemenceaus! vom 18. Novem-
ber 1917 „Écouter, ne rien dire“. Gräfin Armand gab dem
Arzte am 20. November schriftlichen Bescheid zur Weitergabe
an Revertera. Der jetzige Augenblick sei weniger günstig wie
vor drei Monaten. Ihre Freunde wären aber nicht taub, wenn
der Kaiser einen seinen Interessen entsprechenden Entschluß
fasse. Revertera antwortete Ende November, daß sich seine
Reise etwas verzögere, wenn ihm nicht von der Gegenseite Ge-
legenheit gegeben würde, früher zu kommen. Czernin hatte
sich von den Westmächten abgewandt und die Schwenkung
nach Deutschland hin gemacht. Seine Bemerkung in einem
Brief an Tisza vom 17. November 1917 (S. 296 ff.), wo er erzählt,
daß er vor Kaiser Karl gegen den Sonderfrieden gesprochen
habe, ist als aufrichtig anzusehen. In jenem Brief steht auch der
Satz: „Wenn man zum Feinde übergehen will, so möge man es
machen .... aber fortwährend Verrat zu posieren, ohne ihn
durchzuführen, kann ich nicht für eine kluge Politik halten.“ -
Am 6. Dezember erklärte Czernin, daß es für ihn keinen Unter-
schied zwischen Triest und Straßburg gäbe. Der 7. Dezember
1917 brachte die Kriegserklärung der U.S.A. an Österreich.
England versuchte durch Smuts am 18. und 19. Dezember mit
dem Grafen Mensdorff in Genf doch einen Sonderfrieden zu-
stande zu bringen. Österreich lehnte ab.
Armand und Revertera trafen sich wieder am 1. Februar
1918. Aus Armands Bericht kann man entnehmen, daß Zitas
Auftrag für Revertera lautete, erneut auf einen Sonderfrieden
1 Clémenceau seit Mitte November 1917 Ministerpräsident.
236 K. Wortmann
hinzuweisen. Czernin hatte offenbar nur den Auftrag erteilt,
die verlorene Verbindung wieder herzustellen. Ein brauch-
bares Ergebnis lieferte die Zusammenkunft am 1. und 3. Fe-
bruar nicht. Doch gab es eine Fortsetzung, da Revertera den
Minister Czernin als den einzigen Staatsmann und eigentlichen
Lenker der Außenpolitik des Zweibundes bezeichnete, dessen
Kränklichkeit einen evtl. unwillkommenen Nachfolger bedingen
könnte.
Bevor es zu den letzten Besprechungen vom 23. bis 25. Fe-
bruar 1918 kam, hatte Österreich gleichzeitig Verhandlungen
mit Wilson anzeknüpft. Als Revertera die Rückkehr Armands
erfuhr, erbat er sich telegraphisch Instruktionen von Kaiser
Karl und Czernin. Anscheinend ging nur von letzterem eine
Anweisung ein. Revertera übergab an Armand eine im Ein-
verständnis mit Deutschland abzefaßte Erklärung, daß Czernin
bereit wäre, auf der Grundlage des status quo über einen all-
gemeinen Frieden mit Frankreich zu verhandeln!. Revertera
ließ sich verleiten, auszuplaudern, daß die deutsche Offensive
wegen des schlechten Wetters verschoben werden könne.
Die Verbindung wurde durch eine schriftliche Mitteilung
Armands vom 28. Februar 1918 endgültig abgebrochen. —
Czernins Buch erwähnt die Verhandlungen in allerknappster
Form. Er stellt Revertera das Zeugnis aus, sich ‚als ebenso
korrekter wie geschickter Unterhändler‘‘ erwiesen zu haben,
der genau nach seinen — Czernins — Instruktionen vorging
(S.223f.). „Unsere verschiedenen Versuche, Friedensfäden an-
zuknüpfen, galten, soweit sie ihren Ausgangspunkt am
Ballplatz hatten, stets unserer ganzen Mächtegruppe.“
Damit ist nun nicht gesagt, was geschehen wäre, wenn nach
Überwindung des Versuchsstadiums endgültige Entschließungen
zu fassen waren; andererseits weist Czernin durch diese Fassung
des Satzes daraufhin, daß von Karl und Zita Versuche in Szene
gesetzt wurden, von denen gesagt werden konnte, daß sie nicht
der ganzen Mächtegruppe galten. Eine S. 222 gemachte Be-
merkung bestätigt, daß er beabsichtigte, persönlich zu Ver-
handlungen in die Schweiz zu reisen. Wenn er im Jahre 1919
noch nicht von den Verhandlungen sprechen wollte, so über-
1 Fester a. a. O. S. 235.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 237
raschte ihn 1920 im Januar die Opinion mit ihren Enthüllungen.
Für den S. 214 ff. mitgeteilten Brief aus der Feder des Reichs-
kanzlers Michaelis (d. d. 17. August 1917), welcher die Folge
von Czernins Besuch war, kann das Buch als Quelle dienen,
da er vollständiger ist, als die von Michaelis (a. a. O. S. 333 ff.)
mitgeteilte Fassung!. Dagegen gibt Czernin den Brief Kaiser
Karls an den Kronprinzen vom 20. August 1917 nicht voll-
ständig wieder. Für diesen wird man daher besser Nowak (a.
a. O. S. 429) als Quelle benutzen.
* x
*
Den von Zita Anfang November 1917 in Richtung Frank-
reich ausgestreckten Friedensfühler ergriff England, um Öster-
reich-Ungarn von Deutschland abzusprengen. Die Verhand-
lungen wurden von General Smuts und Graf Mensdorff in Genf
geführt. Einen Frieden mit Deutschland wies der englische
Unterhändler kurz ab. Österreich wollte indes auf einen Sonder-
frieden nicht eingehen. Hierbei hat Czernin die entscheidende
Rolle gespielt. Trotzdem Geheimhaltung gegenseitig ausbe-
dungen war, hat die englische Regierung im Parlament die
Tatsache zugegeben. Einen englischen Friedensfühler im März
1918 hat Czernin ebenfalls zurückzewiesen?.
Czernin erwähnt kurz die Tatsache S. 231. Was er in seinem
Buch bringt, ist mehr als dürftig. Etwas ausführlicher wird
seine Darstellung, wenn er den Willen Englands schildert,
Deutschland zu zerschmettern (S. 39, 225, 235, 250). Die Schil-
derung erscheint zutreffend.
x n 3
Eine erneute Verbindung zwischen Österreich-Ungarn und
Wilson ist in den Monaten Februar-März 1918 nachweisbar.
Nachdem am 8. Januar 1918 Wilson seine 14 Punkte ver-
kündet hatte, stellte Czernin in einer Rede vom 24. Januar
1918 vor den Delegationen Übereinstimmung zwischen Wien
und Washington in so vielen Punkten fest, daß eine Fortsetzung
! Michaelis, Gg. Für Staat und Volk 1922 Berlin. Furche-Verlag.
2 Fester a. a. O. S. 212 ff. Vergl. ferner den Artikel ‚Meine Friedensverhand-
lungen mit Loyd George“ von Gf. Czernin in der „Magdeburgischen Zeitung“ vom
3. Juli 1997.
238 K. Wortmann
des Gedankenaustausches erwünscht erscheine!. Der Präsident
nahm den Faden auf, stellte Czernin in seiner Erwiderung vom
12. Februar 1918 das Zeugnis aus, daß er die Grundlagen des
Friedens mit klarem Auge anzusehen scheine und brachte —
als Extrakt der 14 Punkte — vier Grundprinzipien. Auf diese
zweite Kundgebung hin entschlossen sich Kaiser Karl und
Czernin, praktische Arbeit zu leisten. Durch Vermittlung eines
neutralen Staatsoberhauptes suchten sie Verbindung mit dem
Präsidenten. Am 17. Februar 1918 ließ Kaiser Karl eine schrift-
liche Meinungsäußerung an Wilson übermitteln, in welcher er
die vier Grundprinzipien als geeignete Basis für einen Frieden
anerkannte und mündliche Verhandlungen anregte. Letztere
lehnte der Präsident in seiner Antwort vom 8. März 1918 ab,
bat aber den Kaiser um ein eingehendes schriftliches Programm,
namentlich hinsichtlich des Balkans und der Adria. Kaiser
«Karl entsprach dem Wunsche Wilsons, das Programm gelangte
aber infolge von Beförderungsschwierigkeiten nicht an den
Empfänger. Nach Nowak wußte Deutschland über die Dialoge
mit Amerika nur Ungenaues.
Czernin bestätigt? unter Angabe einer Reihe von Einzel-
heiten den Tatbestand und die Beendigung des Gedanken-
austausches infolge seines Ausscheidens. Er sagt nichts darüber,
ob Deutschland von den Vorgängen unterrichtet war. In vielen
Punkten ist die nachträgliche Kenntnis der Ereignisse für die
Darstellung bestimmend gewesen. Seine Rede vom 24. Januar
1918 ist im Anhang abgedruckt.
* x
æ
Czernin hat die Unklugheit begangen, am 2. April 1918 in
einer öffentlichen Rede zu sagen: „Herr Clémenceau hat einige
Zeit vor Beginn der Westoffensive bei mir angefragt, ob ich zu
Verhandlungen bereit sei und auf welcher Basis. Ich habe sofortim
Einvernehmen mit Berlin geantwortet, daß ich hierzu bereit sei
und gegenüber Frankreich kein Friedenshindernis erblicken könne,
als den Wunsch Frankreichs nach Elsaß-Lothringen. Es wurde
aus Paris erwidert, auf dieser Basis sei nicht zu verhandeln.“
1 Schwarte, M.: Der große Krieg 1914—1918, Band V. Der österreichisch-unga-
rische Krieg, 1922. J. A. Barth, Leipzig. — S. 472 f.; Nowak a. a. O. S. 96 f. und
S. 431 ff. ® Czernin a. a. 0. S. 256 ff. 3 Demblin a. a. O. S. 59.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 239
Die postwendende Antwort Clemenceaus lautete: „Graf
Czernin hat gelogen!.“
Hieran schloß sich eine Zeitungsfehde, die, nicht streng
beim Thema bleibend, schließlich zum Abdruck des „Sixtus-
briefes vom 24. März 1917“ führte, den Kaiser Karl abgeleugnet
hatte.
Czernin kannte diesen Brief nicht. Die weitere Behandlung
des Falles brachte die Entlassung des Ministers am 14. April
1918.
In seinem Buch deutet Czernin ganz kurz und in verschleier-
ten Worten auf den Tatbestand hin und betont, daß er „von
diesen Vorgängen nicht nur nichts gewußt hatte, sondern gar
nichts wissen konnte.“ Daß er den Brief vom 24. März 1917
nicht kannte, muß als erwiesen gelten. (S. 221, 223 und 262.)
x x
*
Den Schluß des Abschnittes ‚Friedensversuche‘ leitet
Czernin mit dem Satze ein: „Zusammenfassend ist die histo-
rische Wahrheit der Friedensbewegung während meiner Amts-
zeit die, daß im allgemeinen weder die Entente, noch die in
Deutschland herrschende allmächtige Militärpartei einen Ver-
ständigungsfrieden wollten.‘ (S. 251.)
Hiergegen ist darauf hinzuweisen, daß Bethmann-Hollweg,
der am 23. April 1917 mit Zimmermann und v. d. Lancken zu
einer Besprechung in Kreuznach war, „wider Erwarten‘ fest-
gestellt hatte, daß „die Oberste Heeresleitung nach jeder Friedens-
möglichkeit mit beiden Händen griff. Ganz erfüllt von dem
Wunsche, die (in Wahrheit nicht vorhandenen) Friedensfäden
fortgesponnen zu sehen, hat Ludendorff zu Lancken noch bei
der Verabschiedung gesagt: „Alles was Sie an Pässen für Mittels-
leute benötigen, brauchen Sie nur hier anzufordern, es wird
Ihnen schleunigst bewilligt werden?“
%* x
*
! Sixtus a. a. O. S. 336.
2 Fester a. a. O. S. 113. Legationsrat Freiherr v. d. Lancken war in Brüssel
stationiert. — Prinz Max von Baden (Erinn. u. Dokum. 1927) bestätigt ebenfalls
8.160, daß gerade Ludendorff im August 1917 in die Erklärung über Belgien ge-
willigt hätte, um den Verständigungsfrieden herbeizuführen. (S. auch S. 118, 125,
135, 143 ff.)
240 K. Wortmann
III.
Die äußere Politik der Monarchie konnte nur im Einver-
ständnis zwischen dem jeweiligen Minister des Äußeren und dem
ungarischen Ministerpräsidenten geführt werden. So geriet
Czernin auf verfassungsmäßigem Wege in ein gewisses Ab-
hängigkeitsverhältnis zu Tisza, aus welchem ihn nur dessen
Abgang völlig befreite. Unter Burian hatte dieser sofort alle,
auch die geheimsten Telegramme und Nachrichten mitgeteilt
bekommen. Auf alle Entschließungen und ‚taktischen‘ Vor-
gänge übte er seinen Einfluß aus. So schrieb er — offenbar aus
alter Gewohnheit — am 26. Dezember 1916, vier Tage nach
Czernins Ernennung, an diesen einen langen Brief betreffend das
Verhalten der österreichisch-ungarischen Gesandten bei den Neu-
tralen in der Kriesszielfrage. Absichtlich hatten die Mittel-
mächte bei ihrem Friedensangebot vom 12. Dezember 1916 die
Angaben von Kriegszielen unterlassen. Czernin empfand eine
fortzesetzte Überwachung und Einsprache als äußerst lästig.
Bald nach seinem Amtsantritt hatte er die erste lange — als
sehr ernst bezeichnete — Unterredung mit Tisza über die ‚‚deut-
sche und die Friedensfrage“, um die Richtlinien der einzu-
schlaeenden Taktik bindend festzulegen. Hierüber liegt ein
Bericht von Czernin vort. Daß es für den Minister des Äußeren
überhaupt eine „deutsche Frage“ gab, ist gegen Franz Josephs
Zeit bereits ein Novum. Vielleicht unabsichtlich, läßt er doch
durch die Forin seiner Darstellung erkennen, was er Tisza gegen-
über vertreten hat. Er wünscht Klarheit darüber, was zu tun
wäre, wenn sie „durch deutsche Eroberungswünsche weiter
fortzeschleppt würden‘. Die nicht mitgeteilte Fortsetzung
lautete, auf Deutschland müsse der stärkste Druck ausgeübt
werden, wie sich weiter unten ergibt. Czernin war der personi-
fizierte Friedenswunsch. Von Tisza hat er wahrscheinlich die
Antwort hören wollen, daß Deutschland preiszugeben wäre.
Diesen Gefallen tat ihm aber der ungarische Ministerpräsident
nicht. Entgegen der von Czernin gesehenen nur passiven Rolle
des Miteeschlepptwerdens betont er das Aktive. Österreich-
Ungarn muß den Vernichtuneswillen der Entente mit Gewalt
brechen, sonst läßt der Feind nicht vom Londoner Pakt, der
1 Czernin a.a. 0. S5. 35 ff.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 241
Ungarn zerstückelt. Die Monarchie ist allein zu schwach, sie
braucht die Deutschen. Deshalb muß sie unter allen Umständen
an Deutschlands Seite ausharren. Die Unterhaltung wurde
heftiger. Czernin kommt mit Vorwürfen und sieht in den Ein-
wänden Tiszas die Betrachtung der Politik nur vom ungarischen
Standpunkt aus. Hierdurch gereizt, entgegnete der Ungar,
daß von Österreich noch viel weniger übrig bleiben werde; Czer-
nin solle zuerst sehen, unter welchen Bedingungen er Friede
bekäme, dann werde sich zeigen, „ob der äußerste Druck auf
Deutschland anzuraten sei oder nicht.“ Deutschland kämpfe
ja vor allem für die Integrität der Monarchie. Von den verein-
barten Richtlinien sollen Punkt 1 und 3 genannt werden.
1. Solange der Beschluß der Londoner Konferenz, d.h. die
Zertrümmerung der Monarchie, für die Entente maßgebend
bleibt, muß gekämpft werden, in der sicheren Hoffnung, diesen
Vernichtungswillen zu brechen.
3. Jeder Schein der Schwächung unseres Bundesverhält-
nisses ist zu vermeiden.
Der Bericht ist äußerst wertvoll. Zeigt er uns doch, wie
unrichtig das in Österreich ausgesprochene Urteil ist, Czernin
sei in wurmstichige Verhältnisse geraten und habe dabei argen
Schaden gelitten. Er war von vornherein nicht mehr intakt.
Tisza vertritt die Bündnisverpflichtung, gleichgültig aus welchem
Grunde. Aus Czernin sprach die entgegengesetzte politische
Richtung. Tisza hat sich durch Czernin in dem Sinne festlegen
lassen, daß er nach Beseitigung des Londoner Paktes mit sich
reden lassen werde. Wie sehr Czernin in den folgenden Monaten
gegen Punkt 3 verstoßen hat, ist erwiesen. Aus dem Bericht
gewinnt man aber auch den Eindruck, als ob Tisza dem Minister
die Gefahr des Londoner Paktes erst in ihrer ganzen Größe
vor Augen geführt hat. (Erst Februar 1917 wurde der authen-
tische Text bekannt!.) Wie dem aber auch sei — sicher ist, daß
Czernin von jetzt ab gegen den Londoner Pakt angeht. Auch
hat er sich von der Fessel Tisza im gewissen Sinne freizumachen
verstanden. Denn der ungarische Ministerpräsident bedauert
in einem Brief vom 3. März 1917, daß er keine Gelegenheit er-
hielt, die endgültige Fassung der U-Bootnote an Amerika vor
deren Übergabe zu lesen. (Letztere erfolgte am 5. März 1917.)
! Czernin a. a. O. S. 27.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. ?. 16
242 K. Wortmann
Die politische Richtlinie für Czernin ist während der nächsten
acht Monate „Los vom Londoner Pakt‘. Dies führt ihn zu
Karolyi und läßt ihn auf einer Seite mit Zita kämpfen. Dies
mußte ihn in einen gewissen Gegensatz zu Tisza bringen. Denn
der Gedanke, welcher den Vereinbarungen zugrunde lag, war
die Bündnistreue. Karolyi und Zita waren aber antideutsch
eingestellt. Vielleicht war es Czernin nicht unangenehm, als am
23. Mai 1917 das Tisza-Kabinett demissionierte. Wie weit er
sich schließlich von Tisza entfernt hatte, zeigen die Vorgänge
nach den Reden Karolyis in Felegyhaza und Komärom (Ende
Juni 1917). Karolyi hatte das ausgesprochen, worin er mit
Czernin übereinstimmte. Als er im Sitzungssaale des Abgeord.-
netenhauses erschien, rief ihm die Tisza-Partei ‚„Vaterlands-
verräter!‘‘ zu und Tiszas „Leiborgan‘‘ brandmarkte jene Teile
der Rede in Komárom als „unreif und unüberlegt, ja als hoch-
verräterisch!“‘. Auf Tisza war das Ministerium Esterhazy ge-
folgt. Dieser ungarische Ministerpräsident erhob keine Ein-
wendungen gegen Czernins Politik”. Karolyi behauptet, daß
Esterhazy die politischen Ziele Czernins gar nicht kannte.
Erst als die Freiburger Augustgespräche Klarheit geschafft
hatten, daß der Londoner Pakt bestehen blieb, und die Kenntnis
des Aprilberichtes seitens der Entente offenkundig geworden
war, wandte sich Czernin wieder Tisza zu. Ende August war in
Ungarn an die Stelle Esterhazys der deutschfreundliche Wekerle
getreten.
x *
*
Zu Zeiten Franz Josephs genügte der österreichischen Außen-
politik ein Eisen im Feuer: das der Bündnistreue. Czernin hielt
darauf, mehrere Eisen im Feuer zu haben. Der Grundgedanke
seiner Politik war ein baldiger Friede für die Donaumonarchie,
zunächst auf dem status quo ante bellum. Für diesen Frieden
Konnte es zwei Formen geben. Entweder wurde er von den
Mittelmächten in ihrer Gesamtheit als allgemeiner Friede ge-
schlossen, oder Österreich-Ungarn schloß einen Sonderfrieden
ohne seine Bundesgenossen, insbesondere ohne Deutschland.
Es verrät nachträgliche Erkenntnis, wenn Czernin‘ seine Ein-
stellung zu diesen beiden Ausführungsarten von der Haltung
! Karolyi a. a. 0. S. 227 f. 2 Czernin a. a. 0. S. 186.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 243
Deutschlands insofern abhängig gemacht haben will, als er
argumentiert: Hätte Deutschland damals den Frieden auf dem
status quo zurückgewiesen oder Forderungen erhoben, an denen.
ein allgemeiner Friede scheitern mußte, so wäre Österreich-
Ungarn moralisch seinen Bündnispflichten enthoben gewesen.
Es konnte dann seinerseits einen Sonderfrieden schließen; in
jedem anderen Falle aber hätte letzterer Verrat an Deutschland
bedeutet.
Die Wirklichkeit ist aber damit nicht dargestellt. Denn es ist
übersehen, daß der Czernin aus der ersten Hälfte seiner Minister-
schaft ein ganz anderer war, als der Czernin der zweiten Hälfte.
Der Czernin des ersten Zeitabschnitts machte die Berechti-
gung zum Sonderfrieden davon abhängig, ob Deutschland große,
schwere Opfer zu bringen sich weigere und ob der Sonderfriede
ohne wesentliche Einbuße für die Monarchie erreicht werden
konnte. Ersteres war zudem ein Bluff; denn der Minister wußte
ganz genau, daß Deutschland gar keinen Frieden von der
Entente erhielt, ehe es zerschmettert war. Freiwillige Opfer, die
nicht dem Eingeständnis der Niederlage gleichkamen, ent-
behrten jeglichen Zwecks.
Was die Integrität der Monarchie anbetrifft, so traten im
Lauf der Zeit zwei Momente hervor, die den Eindruck erweckten,
als ob diese erlangt werden könne. Die Versuchung war für
Czernin zu groß, um ihr nicht zu erliegen.
Czernins Politik dieses ersten Zeitabschnitts war daher eine
zwiespältige. Die offizielle Politik mußte die Bundestreue be-
tonen und hochhalten; sie war das eine Eisen im Feuer, wie
früher auch. Die geheime Politik richtete sich gegen den deut-
schen Bundesgenossen, war also antideutsch und stellte das
zweite Eisen im Feuer dar.
Zu Beginn von Czernins Tätigkeit kam beides noch nicht
gleich so scharf zum Ausdruck. Bei der Vorbereitung der Ant-
wortnoten auf den Friedensappell Wilsons und die Ablehnung
des deutschen Angebots durch die Entente schien es das Bc-
streben von österreichischer Seite zu sein, stärker als bisher in
den Vordergrund treten zu wollen. Die beiden ungarischen
Extratouren wurden sehr milde beurteilt. Ernster war es schon,
daß Czernin — nach seinem eigenen Geständnis! — gelegentlich
1 Czernin a. a. 0. S. 167.
16*
244 K. Wortmann
der gemeinsamen Verhandlungen über den U-Bootkrieg den
Gedanken erwog, sich in der U-Bootfrage von Deutschland
ganz zu trennen. Freie Bahn schufen ihm aber unerwarteter-
weise die Amerikaner, indem Graf Tarnowski berichtete, die
U.S.A. wollten, im Gegensatz zu Deutschland, den Verkehr mit
Österreich-Ungarn aufrecht erhalten. Jetzt stand Czernin da,
wo er sein wollte. Die Note vom 5. Februar 1917 beweist, daß
Österreich mit beiden Händen die Gelegenheit ergriff, das zweite
Eisen ins Feuer zu legen. Czernin glaubte, vom Londoner
Pakt loszukommen, wenn er sich dem von Wilson verkündeten
Pazifizismus in die Arme warf und den Präsidenten zu veran-
lassen suchte, die Entente zu seinem Standpunkt hinüberzu-
ziehen. Es dauerte aber nicht lange, am 9. April 1917 wurden
die diplomatischen Beziehungen zu den U.S.A. abgebrochen.
Ehe es aber so weit kam, hatte Czernin wieder ein neues Eisen
ins Feuer gebracht. Seit dem 23. März 1917 wußte er, daß die
Sixtus-Mission lediglich einen Sonderfrieden ohne Verluste für
Österreich bezweckte, daß aber andererseits ein Friede für
Deutschland nicht zu haben war. Es gelang Czernin, dieses
zweite Eisen über die Klippe des 22. April 1917 im Feuer zu
halten, bis sich im Lauf des Juni zeigte, daß es gegenstandslos
geworden war. Mit dem Plan der Unterminierung der deutschen
Widerstandskraft und der Verbindung Armand—-Revertera legte
er zwar erneut das antideutsche Eisen ins Feuer, gab aber end-
lich einige Wochen nach Abschluß der Freiburger August-
gespräche die Idee des Verrats am Bundesgenossen ganz auf.
Damit erscheint der Czernin der zweiten Periode auf der
Bildfläche. Der Brief an Tisza vom 17. November 1917 kenn-
zeichnet die Lage in gleicher Weise, wie später die erfolglose
Besprechung Smuts—Mensdorff und der Verlauf der Freiburger
Februargespräche. Aber auf die Dauer konnte Czernin seine
Natur nicht verleugnen. Gelegentlich der Brester und Buka-
rester Verhandlungen kam es wieder zu kleineren Treulosig-
keiten (etwaiger Sonderfriede Österreichs mit Rußland, Mission
Randa). Bei der im Februar—März 1918 mit Wilson erneut
aufgenommenen Verbindung tritt dagegen keine antideutsche
Spitze hervor.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 245
War Czernin Staatsmann? Seine Vorbereitung bestand im
Studium der Rechte und in zeitweiser Betätigung im auswärtigen
Dienst; literarisch trat er durch seine Broschüre über Ungarn
hervor. Franz Ferdinand hatte für seinen Günstling eine inten-
sivere Schulung auf dem Gebiete der äußeren Politik gewünscht.
Deshalb kam Czernin 1912 ins Herrenhaus, um in die Dele-
gation entsendet zu werden. Die österreichisch-ungarischen Dele-
gationen übten die Kontrolle über die äußere Politik der Mo-
narchie. Czernin soll seine Amtsgenossen intellektuell überragt
haben. (Politisches Handwörterbuch, 1923. Artikel Czernin.)
Zweifellos bediente er sich auch im gewöhnlichen Verkehr aus-
giebig der Bildersprache, die andernfalls gewiß nicht so häufig
in seinem Buch anzutreffen wäre. Vielleicht hat sie dazu bei-
getragen, ihm den Ruf der Überlegenheit zu verschaffen. Daß
er gar keine richtige Anleitung für den diplomatischen Dienst,
besonders für den Dienst als Gesandter gehabt hat, gibt er selbst
unabsichtlich zu. Er hält es nämlich für eine ungebührliche
Forderung, von einem Vertreter im Auslande ‚zu verlangen, daß
er die Politik des Staates, bei welchem er akkreditiert ist. leitend
beeinflusse‘‘. Unmöglich kann ‚ein Vertreter, und wer er immer
sei, eine solche Macht über den fremden Staat gewinnen, daß er
dessen Politik in dem von ihm gewünschten Sinne dirigiert‘.
(Czernin 143.) Diese Auffassung ist falsch. Man sehe Pal&ologue!
und Buchanan? in Petersburg bei der Arbeit, ferner Iswolski?
in Paris oder Grey in seiner Anweisung für Spring Rice* in
Washington, wie House über England denken muß°. Das setzt
allerdings viel Arbeit, Willensstärke und Einfluß auf fremde
Menschen voraus, ist also wohl recht mühsam. Die Methode
Czernins, als Gesandter zu arbeiten, war erheblich leichter und
bequemer. Er sah seine Aufgabe darin, die Situation richtig
einzuschätzen, die richtige Diagnose zu stellen dafür, was die
——
1 Pal&ologue war französischer Botschafter in Petersburg; er arbeitete in dem-
selben Sinne wie sein Vorgänger Delcasse.
? Buchanan war englischer Botschafter in Petersburg.
3 Iswolski war russischer Botschafter in Paris.
$ Spring Rice war englischer Botschafter in Washington.
° House a. a. O. I, S.353. Vergl. auch .‚Denkwürdigkeiten des Botschafters
Gen. v. Schweinitz 1927 Berlin-Hobbing“, wo S. 216f. von Bismarcks analoger
Auffassung berichtet wird.
246 K. Wortmann
Regierung des Staates, bei welchem er war, machen würde.
Diese Auffassung entspricht mangelnder Ausbildung. Er hat
etwas Passives an sich im Gegensatz zu z.B. Tisza, den Andrassy
mit den Worten „politischer Athlet“ kennzeichnet!. Gegen
Tisza ist er schwächlich in seinen Plänen und vor allem in deren
Durchführung. Hierauf ist es auch gewiß zurückzuführen, daß
er mit einer so pessimistischen Einstellung von Bukarest zurück-
kehrte. Ganz zweifellos ist Bratianu hieran mit schuld. Dazu
kommt, daß Czernin hochgradig nervös war, ein Neurastheniker,
dem die Nerven noch manchen Streich spielten. In Wien im
September 1917 angekommen, trat Czernin zunächst nicht her-
vor, um dann ganz plötzlich auf den schwierigsten Posten in
der ganzen Monarchie gestellt zu werden. Mochte er für seine
frühere Stellung noch einigermaßen vorbereitet gewesen sein —
als Minister des Äußeren bezog er seinen Posten, ohne vorher
sozusagen ausreichende geistige Toilette gemacht zu haben. Sein
Pessimismus, dem der starke Friedenswunsch entsprang, hatte
ihm die Stelle verschafft, also ebenfalls ein Ausfluß der Passivität.
Ohne Vertrauen zu der österreichischen obersten Heer-
führung, hat er andererseits zunächst auch kein Zutrauen zu
der deutschen Obersten Heeresleitung, die er ja, wie alles Reichs-
deutsche, nicht mag. „Die Deutschen können den Krieg nicht
gewinnen‘, ist eine von ihm öfter gebrauchte Redensart. Nun
setzt der eigene Gedanke ein, er will Österreich möglichst bald
und ohne Verluste aus dem Kriege herausbringen. Selbster-
haltungstrieb! Das ist nur denkbar durch Loskommen von dem
schicksalhaften Londoner Pakt. Nach kurzer, erfolgloser,
eigener Idee entsprungener pazifizistischer Einleitung unter
bemerkbarem Abrücken von Deutschland sind die weiteren
Etappen durch Doppelzüngigkeit gegenüber dem Bundes-
genossen und die Absicht, bei passender Gelegenheit vom Bünd-
nis abzufallen, charakterisiert. Sixtus-Mission einschl. April-
bericht; der Minister hat ein fabelhaftes Glück, es kommt tat-
sächlich nicht zum Verrat, da die Entente streikt. Friedens-
resolution, Unterminierung der deutschen Wehrkraft. Einen
unerwarteten Stop bringt der Juli 1917 mit der Gefahr der
Kerenski-Offensive und ihrer durch deutsche Truppen erfolgten
Beseitigung. Die Erkenntnis dämmert bei Czernin, daß der
1 Andrassy a. a. O. S. 244.
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 247
Selbsterhaltungstrieb der Monarchie in dem Schwert des Bundes-
genossen seine Stütze finden könnte. Aber es handelt sich nur
um eine vorübergehende Anwandlung. Wiederum erfolgt die
Hinneigung nach Frankreich, bis ihm das zweite Freiburger
Augustgespräch die Augen Öffnet: von der Entente kommt die
Rettung Österreichs nicht, Triest müßte geopfert werden. Nun
scheint der kühle Verstand bei Czernin die Oberhand zu gewinnen.
Anfang Oktober erfolgt vor Karolyi und Andrassy die scharfe
Wendung zu Deutschland und dem Bündnis! Die Auffassung
hat sich durchgerungen, welche eine spätere Formulierung in
den Worten fand: „Ehre, Bundespflicht und Selbsterhaltungs-
trieb zwingen uns, an der Seite Deutschlands zu fechten.‘‘ Die
deutsche Armee war der Schild, „welcher uns die letzte und
einzige Möglichkeit bot, dem Los der Zerstückelung zu ent-
gehen!“. Der Durchbruch von Tolmein festigte diese Erkenntnis.
Nach ungefähr °/, Jahren gefährlichsten Experimentierens fand
sich der führende Außenminister wieder genau an demselben
Punkt, den er zu Beginn seiner Tätigkeit mit Tisza festgelegt
hatte, Kampf an Deutschlands Seite, um den Vernichtungs-
willen der Entente zu brechen. Schon Kaiser Wilhelm hatte
ihm im Januar 1917 dasselbe gesagt®.
Kann man Czernin einen Staatsmann nennen? Wenn man,
wie üblich, unter einem solchen den Lenker der Geschicke
eines Staates versteht, so verlangt man von ihm klare, den
Verhältnissen angepaßte Ziele, Wahl der richtigen Mittel und
Wege dahin, sorgfältiges Durchdenken bis ans Ende, dabei
aber auch Arbeiten mit so weitem Blick, daß bei denkbaren
Änderungen der Lage keine Möglichkeiten verbaut werden.
Schließlich muß die energisch durchgeführte Tat das Ganze
krönen. In Kriegszeiten kommen noch dazu Wahrung und
Erhaltung der eigenen Schlagkraft, Erhaltung und wenn
nötig Vergrößerung der Schlagkraft etwaiger Bundesgenossen,
nach außen hin sichtbare Geschlossenheit und Festigkeit
des Bundesverhältnisses, Vermeidung alles dessen, was die
Zuversicht des Gegners auf den schließlichen Sieg hervorrufen
oder steigern kann. Czernin hatte mit Tisza ein Programm ver-
abredet, dessen wichtigste Punkte der Kampf an Deutschlands
I Czernin a. a. O. S. 248. 2 Czernin a. a. O. S. 92 und 152.
248 K. Wortmann
Seite um den Vernichtungswillen der Entente zu brechen, und
die Vermeidung jeglichen Scheins einer Lockerung des Bundes-
verhältnisses enthielt. Hiervon wich Czernin sehr bald ganz
bewußt ab und begann sein Hasardspiel mit gefährlichem po-
litischen Experimentieren, im Hinblick auf die gewandten und
von jeder Art Hemmung freien Politiker der Gegenseite in den
schwierigen Kriegslagen an den Mittelmächten und an seinem
= Vaterland ein Verbrechen! Er erwartete die Rettung Öster-
reich-Ungarns von den Westmächten.
Sucht man nach Gründen für seine Handlungsweise, so wird
man zunächst an Czernins mangelndes Vertrauen zu einem sieg-
reichen Ausgang des Krieges und an seine Ungeeignetheit für
eine starke Politik denken. Als Charakter war er das gerade
Gegenteil von Lloyd George, Ribot, Clémenceau, Sonnino!.
In seiner Abneigung gegen die Reichsdeutschen trieb er
Gefühlspolitik, die kühle Verstandestätigkeit? trat zurück.
Anfangs stand er unter dem Einfluß Zitas.
Seine Eitelkeit gefiel sich darin, der Friedensbringer für die
Monarchie zu sein. Der Gedanke schmeichelte ihm, den Schwer-
punkt der Politik der Mittelmächte nach Wien zu verlegen.
Daß Czernin unendlichen Schaden anrichtete, kann nicht
wundernehmen. Durch die pazifizistischen Verhandlungen mit
Amerika, durch die Sixtus-Mission und die Freiburger August-
gespräche hat er sein Möglichstes getan, um die Kampfkraft
Österreichs zu diskreditieren und die Risse und Sprünge im
Vierbund dem Feinde zu zeigen. Seinen Aprilbericht von 1917
vermochte er in den Nebenexemplaren nicht derart hinter Schloß
und Riegel zu halten, daß der Inhalt Geheimnis der Mittel-
mächte blieb. Die mittelbar durch ihn ‚‚erzeugte militärische
Unfähigkeit des Armee-Oberkommandos lähmte das öster-
reichisch-ungarische Heer“, sagt ein Österreicher, der dabei
war, der General der Infanterie Alfred Krauß’. Die deutsche
Widerstandskraft unterminierte er durch die Friedensresolution
vom 19. Juli 1917. Daß schließlich Czernin in seine Stellung
hineinwuchs und seinen Verstand an erster Stelle sprechen ließ,
1 Sonnino italienischer Außenminister.
2 Die Unmöglichkeit des Separatfriedens ist spätere Erkenntnis.
3 Krauß, Alfred, General der Infanterie: Die Ursachen unserer Niederlage,
1920. J. F. Lehmann, München. — S. 299.
TE p -a -
Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 249
war die Folge seiner Erfahrungen mit den Westmächten und der
Waffenhilfe der Deutschen. Frei von Treulosigkeiten kleineren
Kalibers blieb er aber trotzdem nicht. |
Das scharfe Durchdenken einer Sache bis zum Schluß
bildete ebensowenig wie früher, z. B. hinsichtlich eines Sonder-
friedens, so auch nach der Wendung seine starke Seite. Sonst
hätte er z. B. darauf gefaßt sein müssen, daß Clémenceau auf
den Angriff vom 2. April 1918 in irgendeiner Form eingehen
würde. Czernin handelte eben nicht nach dem Grundsatz:
erst wägen, dann wagen.
Czernin hätte seinem Vaterlande erheblich besser gedient,
wenn er den Kaiser Karl aufgerichtet und in ihm den Willen zum
Sieg erweckt hätte, statt daß er ihn, den ‚von seinem Beruf
als Friedensbringer träumenden Monarchen‘ zum Frieden um
jeden Preis trieb. Daß diese Aufgabe zu schwer gewesen sein
sollte, scheint schon durch Margutti entkräftet. Dieser schreibt
aus der Zeit unmittelbar vor dem Regierungsantritt Kaiser
Karls: „Erzherzog Karl war durchaus kein Säbelraßler, aber
er erschien mir auch kein Anhänger der Idee eines Verständi-
gungsfriedens zu sein. Wenigstens soweit seine Äußerungen
auch zu Franz Josephs Umgebung hinüberdrangen!. Cramon
hatte den Eindruck gewonnen, als würde „Czernin von der
Sorge um revolutionäre Bewegungen im Lande derart stark-
beeinflußt, daß er sie auf den Kaiser übertrug und ihn in seiner
Friedenssehnsucht bestärkte‘‘?.
Im übrigen hätte der Minister erzwingen müssen, daß die
gesamten Kräfte des Staates für den Widerstand voll eingesetzt
wurden, daß vor allem die Ernährungsfrage eine vernunft-
gemäße Lösung erfuhr.
Ein Mißgeschick für Czernin lag darin, daß die Nebenregierung
der Damen Parma und ihres Anhangs existierte. Schon daß er
seit Mitte Februar 1917 gezwungen war, täglich der Kaiserin
Zita einen Bericht über die äußere Lage vorzulegen?, ist ein
Unikum. Wo kamen diese Schriftstücke hin? Zita wird sie,
wenn sie nur einigermaßen Wichtiges enthielten, sicherlich
Dicht für sich allein behalten haben. Man kann sich sehr wohl
— on
! Margutti, Albert, Freiherr v., Genlt.: Vom alten Kaiser, 1921. Leonhardt-
Verlag, Leipzig und Wien. — S. 172.
? Cramon a. a. O. S. 95. 3 Nowak a. a. O. S. 419.
250 K. Wortmann
denken, daß andere Minister sofort die Kabinettsfrage gestellt
hätten. Czernin tat es nicht, weil er die Zumutung nicht als
solche empfand, vielmehr anfangs auf Zitas Seite stand. Die
Gefahr in ihrem vollen Umfange erkannte der Minister erst am
2. September 1917, als die Abgabe des Aprilberichtes an Erz-
berger herauskam. Am 1. September trug er sich mit Rück-
trittsgedanken, falls keine völlige Aufklärung des Tatbestandes
erfolge. Nach diesem Ereignis hat Czernin sich noch volle
sieben Monate gegen die Nebenregierung als Minister gehalten,
ja, den Kabinettsdirektor Graf Polzer-Hoditz vermochte er im
November 1917 zu stürzen?; beides beweist, daß er bei gleicher
Rührigkeit und Einstellung bereits zu Anfang seiner Minister-
tätigkeit dem Überwuchern der Nebeneinflüsse hätte Einhalt
gebieten können. So wurde er das Opfer dieser Nebenregierung
Zitas.
Czernin war nicht zum Staatsmann geboren. Trotzdem
hätte er bei besserer Vorbereitung und Schulung für sein Amt,
bei größerer Erfahrung, bei aufrichtigerem, aktiverem Charakter
seinem Lande und den Mittelmächten wertvollere Dienste leisten
können, - als geschah. In der Führung der Politik muß er
vor allem als Österreicher beurteilt werden, der die Interessen
des Doppelstaates wahrzunehmen hatte. Die Kardinalfrage
bestand darin, ob die Bindung an Deutschland den Untergang
der Donaumonarchie herbeizuführen drohte und ob die Schwen-
kung zu den Westmächten den Staat rettete. Die Tatsachen
sprechen meines Erachtens dafür, daß Czernin während des
ersten Zeitraums seiner Ministertätickeit bereit war, diese Frage
zu bejahen. Hier liegt der entscheidende Mißgriff. Denn ?/, Jahre
verstrichen so ohne richtige Ausnutzung, eine Zeit, die bei festem
Zusammenstehen der Mittelmächte und Anspannung ihrer
gesamten Kräfte noch die Rettung bringen konnte. Im Früh-
jahr 1917 mußte sich ein wirklicher Staatsmann dafür einsetzen,
daß die Mittelmächte, wenn auch unter Opfern, den Frieden mit
Rußland suchten und durchsetzten, um die Ostfront frei zu be-
1 Demblin a. a. O. S. 49. Fester a. a. O. S. 182.
2 Kaiser Franz Joseph I. und sein Hof. Erinnerungen und Schilderungen aus
den nachgel. Papieren eines persönlichen Ratgebers. Übersetzt und herausgegeben
von Dr. Josef Schneider, 1920. Wien, Leonhardt-Verlag. — S. 295. Schwarte a.
a. O. S. 4718. — Demblin a. a. O. S. 51.
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Ottokar Czernin und die Westmächte im Weltkriege 251
kommen. Ein weiteres günstiges Moment hätte für die Zentral-
mächte darin gelegen, daß in dieser Periode Frankreich die
großen Meutereien in der Armee erlebte. Als bei Czernin im
Herbst 1917 die Erkenntnis aufdämmerte, daß die Rettung
Österreich-Ungarns nur im engsten Anschluß an Deutschland
liegen konnte, war eine Reihe wertvoller Aktivposten verwirt-
schaftet. Die Westmächte schätzten die Widerstandskraft der
Donaumonarchie nur noch gering ein und erwarteten den bal-
digen Zusammenbruch der Mittelmächte. Ihre Zuversicht auf
den endlichen Sieg erfuhr eine gefährliche Steigerung. Dem
unparteiischen Beurteiler wird sich die Frage aufdrängen,
warum Deutschland, der bisher bestimmende Faktor des Zwei-
bundes, der bei weitem stärkere, opferbereitere und militärisch
besser geführte Bundesgenosse, nicht sofort dem österreichisch-
ungarischen Außenminister Grafen Czernin bei seinen verderb-
lichen Bestrebungen in den Arm gefallen ist. Leider aber lag
die deutsche politische Leitung nicht in den Händen einer über-
tragenden Persönlichkeit, und Czernin — der doppelzüngige
Neurastheniker, wie ihn auch H. v. Srbik nennt! — hat es ver-
standen, dem Bundesgenossen den Einblick in seine politischen
Experimente zu verwehren.
Der österreichische General Krauß gibt folgendes Urteil ab:
„Wäre Graf Czernin ... nicht erst Ende 1917, als er sein ganzes
Hoffen auf den Durchbruch im Westen setzte, sondern gleich
anfangs dazu gekommen, daß ‚sein Denken blos kämpfen, seine
Seele Sieg war‘, hätte er den Kaiser Karl gleich anfangs ‚auf-
gepumpt‘, statt ihn ‚schlapp zu machen‘, bei Gott, wir hätten
noch 1917 trotz aller vorherigen Sünden den Krieg siegreich
beendet‘‘?.
Zum Schluß noch ein Wort darüber, ob Czernin überzeugter
Pazifizist war. Die Antwort kann nur verneinend ausfallen. Czer-
nin gab sich diesen Anschein, solange der Pazifizismus als aus-
sichtsvolles politisches Mittel erschien, um Österreich vom
Londoner Pakt zu befreien. Daß es ihm mit seiner Rede vom
2. Oktober 1917 nicht ernst war, beweist der Umstand, daß er
kurz danach Karolyi vor seiner Abreise in die Schweiz schrift-
1 Heinrich Ritter v. Srbik in „Deutsche Literaturzeitung‘‘, 1926. Heft 50.
Sp. 2489. 2 Krauß a. a. O. S. 300.
252 K. Wortmann: Ottomar Czernin und die Westmächte im Weltkriege
lich bat, er möge ‚keinesfalls Erklärungen abgeben, aus denen
man folgern könne, daß .... unsere Lust und Fähigkeit zur
Fortführung des Krieges nachgelassen hätten‘‘!. Im Zusammen-
hang hiermit sei auf die Bemerkung Glaise-Horstenaus? hin-
gewiesen, Czernin solle nach der Rede in vertraulichen Kreisen
geäußert haben, „es sei ihm mit der Sache gar nicht so ernst
gewesen, als es ausgesehen habe. Er habe nur den Engländern
und dem amerikanischen Präsidenten bei ihrer Besorgnis vor
dem deutschen Militarismus den Wind aus den Segeln nehmen
wollen“. Das Wiederumlegen des pazifizistischen Mantels im
Februar-März 1918 hatte den Hauptzweck, die Entente — dies-
mal über Wilson — zum Verhandlungstisch zu bringen. War
der Pazifizismus im Wege, z. B. bei dem Hunger auf das Milli-
ardenobjekt Rumänien, so wurde der Mantel stillschweigend
abgelegt’.
1 Karolyi a. a. O. S. 242. 2 Schwarte a. a. O. S. 353.
3 Vgl. Andrassy a. a. O. S. 195.
253
Kleine Mitteilungen.
Nachricht über Rankes Bibliothek.
Nur sehr wenigen in Deutschland, und auch außerhalb Deutschlands, ist
es wohl bekannt, daß Rankes Bibliothek unverschrt, fast möchte man sagen,
unberührt, so wie sie von dem Meister hinterlassen worden ist, sich in der
nordamerikanischen Stadt Syracuse im Staate New-York befindet. Da es
Rankes Wunsch gewesen ist, seine Bibliothek ungeteilt zu erhalten, hat seiner
Zeit die Königliche Bibliothek in Berlin den Ankauf abgelehnt, obwohl
das Ranke eigentlich erhofft hatte. Durch Vermittlung eines Schülers
von Ranke aus den Vereinigten Staaten ist dann die Bibliothek von ameri-
kanischer Seite aus angekauft worden, und Professor Bennet (dieses ist der
Name des Rankeschülers) konnte sich glücklich schätzen, diese große deutsche
Privatsammlung seinem College, der damals methodistischen Universität in
Syracuse, zuzubringen. Hier hat die Bibliothek in einem besonderen Saal eine
würdige Aufstellung gefunden. Auch der Schreibtisch und der Arbeitsstuhl
Rankes wird hier neben einigen anderen Reliquien aufbewahrt. Unter den
Papieren, die ich dort durchgesehen habe, fand ich die Nachricht, daß der
Schreibtisch einst dem Turnvater Jahn gehört hat.
Das wichtigste Dokument unter den in der Bibliothek vorhandenen Pa-
pieren ist ein, freilich nicht mehr ganz vollständig erhaltener Bericht von
Theodor Wiedemann. In diesem wird der wesentliche Bestand der Bibliothek
gekennzeichnet; der „Report of the American Historical Association“ für das
Jahr 1889 (S. 131) enthält einen Hinweis darauf. Der dort angekündigte
amerikanische Bericht über die Bibliothek ist niemals gegeben worden, denn
Prof. Bennet kam von Syracuse fort und starb schon 1891.
Den wertvollsten Teil der Bibliothek bildet wohl die recht umfangreiche
Handschriftensammlung. Es ist bedauerlich, daß die von Wiedemann be-
gonnene Arbeit einer sorgfältigen Katalogisierung der Manuskripte bisher
nicht hat fortgesetzt werden können. Syracuse University gehört nicht zu den
reichdotierten Unterrichts-Anstalten der Vereinigten Staaten, auch ist die
eigentliche Forschungsarbeit in Syracuse noch nicht vollständig ausgebildet
worden, so daß die Ranke-Bibliothek so gut wie gar nicht benutzt wird. Es
254 Adolf Rein: Nachricht über Rankes Bibliothek
war ein Ereignis, als ich kam und den Staub von Büchern und Manuskripten
aufwirbelte.
Die Bibliothek besteht aus 16—-20000 Bänden; sie ist katalogisiert. Die
Manuskripte sind unter 430 Nummern in 99 Bänden zusammengefaßt. Es
handelt sich in der Mehrzahl um italienische Handschriften, vornehmlich des
16.—18. Jahrhunderts zur europäischen diplomatischen Geschichte: Chro-
niken, Berichte, Briefe, Abschriften, beglaubigte Kopien und Übertragungen ;
es finden sich auch einige ältere Stücke. Manche dieser Handschriften sind
veröffentlicht worden, mehrere erklärt der Wiedemannsche Bericht über die
Handschriften aus den achtziger Jahren für publikationswürdig. Es wäre
Aufgabe eines Gelehrten, die Sammlung der Manuskripte zu prüfen. In-
zwischen könnte wohl viel gewonnen werden, wenn ein Titel-Verzeichnis der
Handschriften veröffentlicht würde, so daß man sich überall über den Bestand
der Sammlung unterrichten könnte. Die sorgfältige Aufnahme und Katalo-
gisierung, die von Wiedemann in bezug auf Herkunft, Verfasser, historischen
Wert, Inhalt, Editionen u. a. für einen Teil der Handschriften begonnen oder
durchgeführt worden ist, steht für die ganze Sammlung noch aus.
Handschriftliches von Ranke selbst ist außer einem Brief nicht vorhanden.
Freilich finden sich mancherlei Notizen von seiner Hand bei den Transkrip-
tionen in der Manuskriptensammlung, die zum größten Teil von den vene-
zianischen Relationen genommen sind. Einige wenige Bemerkungen fand ich
auch in Büchern: Wiedemann macht auf einen Band von Meusel aufmerksam,
eine Reihe kritischer Eintragungen befinden sich in dem Handbuch von
Heeren: Geschichte der Staaten im Altertum.
Es ist zu hoffen, daß in Amerika die erforderlichen Geldmittel gewonnen
werden, um die Arbeiten an der Bibliothek, die ein Monument der europäischen
Historiographie bildet, und zumal auch an den Handschriften durchzuführen
und zu beenden.
Hamburg. Adolf Rein.
255
Kritiken.
The Cambridge Ancient History, edited by J. B. Bury, S. A. Cook, F. E. Adcock.
Volume III. The Assyrian Empire, Cambridge, University Press 1925.
Der vorliegende Band wird namentlich von den an der Geschichte des alten
Orients interessierten Kreisen mit großer Freude begrüßt werden. Hat doch der in
ihm behandelte Abschnitt, d. h. die Zeit von der Wende zum ersten Jahrtausend bis
zum Sturz des neubabylonischen Reiches seit Masperos weitblickender, aber nun
doch längst überholter Darstellung nicht mehr die groß angelegte, zusammenfassende
Behandlung gefunden, deren gerade er so dringend bedarf. Im ganzen wird man
auch urteilen dürfen, daß die Erwartungen, zu denen die ersten Bände berechtigten,
von diesem dritten erfüllt sind. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß in ihm neben
den Vorzügen auch die Schwächen, die der Darstellungsform der Ancient History
eignen, besonders fühlbar werden. Es liegt ja auf der Hand, daß die Verteilung des
Stoffes auf eine verhältnismäßig große Zahl von Mitarbeitern einem geschichtlichen
Ablauf nicht voll gerecht werden kann, der bei der Enge der zwischenstaatlichen
Beziehungen allenthalben von einer Fülle ineinander wirkender Faktoren bestimmt
wird. Wohl sind Mitarbeiter und Herausgeber nach Kräften bemüht, ihre Arbeit
unter den Gesichtspunkt des Ganzen zu stellen und durch Verweise eine Verbindung
zwischen den einzelnen Teilen herzustellen. Aber dieser Wille vermag doch nicht zu
hindern, daß die Verfolgung der jeweiligen Einzelinteressen eine scharfe Heraus-
stellung der großen Entwicklungslinien hemmt und Wiederholungen sowie Ab-
weichungen im Urteil die innere Einheit gefährden. Ob unter den gegebenen Um-
ständen nicht doch ein stärkerer Ausgleich erreichbar gewesen wäre, wird ein billiges
Urteil, das sich die Schwierigkeiten jeder Zusammenarbeit vieler bewußt hält,
immerhin dahingestellt sein lassen. Im übrigen mag die gelegentliche Zwiespältigkeit
der Auffassung insofern auch ein Gutes haben, als sie den kritischen Leser auf ver-
schiedene Möglichkeiten des Verständnisses hinweist.
Kann man so dem Ganzen den Vorwurf mangelnder Straffheit und Ausge-
glichenheit nicht völlig ersparen, so verdient die Durchführung im einzelnen volle
Anerkennung. In ihr bewährt sich die Arbeitsteilung aufs beste. Denn letztlich
ermöglicht doch nur sie die tiefe Durchdrinzung und klare Darbietung des oft so
spröden Stoffes, die alle Einzeldarstellungen auszeichnet. Das gilt, um die größeren
Abschnitte herauszuheben, von der trotz der Fülle von Einzelheiten ungemein klaren
Behandlung der assyrischen Geschichte durch Smith, zu der die ebenfalls sehr an-
schauliche Darstellung des neubabylonischen Reiches durch Thompson in ihrer
kritischeren Einstellung zu der Politik der Assvrerkönige eine gute Ergänzung
bietet, wie von der Art, in der Hall aus der sehr spröden Überlieferung über das späte
Ägypten den gesicherten Tatbestand herauszustellen weiß. Daß sein Urteil über das
innere Leben der Zeit manche Bedenken auslösen wird mag man unserer noch immer
256 Kritiken
sehr geringen Kenntnis der geistigen Struktur des späten Ägyptertums zugute halten.
Sehr weit, ja man wird sagen müssen allzu weit, hat Cook. der die Geschichte Israels
übernommen hat, seine Aufgabe gefaßt. Er beschränkt sich nicht auf die politische
Geschichte, er schildert auch die religiöse Entwicklung. Das hat gewiß sein Recht,
aber Cook rückt sie zugleich in den Vordergrund, indem er in zwei groß angelegten
Kapiteln (Israel before the prophets p. 416—457 und The Prophets p. 458—500)
ihre Grundlagen wie ihre Wege und Triebkräfte aufzudecken sucht. Auch da sind
seine Ausführungen in der gründlichen, an Aufschluß reichen Art der Darstellung
gewiß wertvoll, aber sie greifen doch entschieden über den Rahmen, der dem Gesamt-
werk gestellt ist, hinaus. Es bedeutet ohne Frage eine ungerechtfertigte, nicht nur
der Geschlossenheit des Werkes, sondern letztlich auch dem Gesamtbild, das es
vermittelt, abträgliche Verschiebung des Interesses, wenn der Geschichte Israels
mehr Raum gewährt wird als der der Großmächte, deren Politik doch das Ge-
schehen der Zeit bestimmt. Ebenso wird man über das Recht eines besonderen
Kapitels über die Topographie Jerusalems, das Macalister beisteuert, streiten können.
Von den kleineren Staaten und Völkergruppen werden die Skythen und nörd-
lichen Nomaden, das Reich von Van und die syrischen Hettiter von Minns, Sayce
und Hogarth in besonderen Kapiteln behandelt. Von ihnen verdient das von Hogarth
beigesteuerte entschiedene Beachtung. Es bietet in seinen wohldurchdachten und
geschickt begründeten Ausführungen viel Eigenes, das auch dann beachtlich bleibt,
wenn man sich nicht ohne weiteres von der Richtigkeit des Vorgetragenen überzeugen
zu lassen vermag. So wird Hogarth’s Versuch, die ältesten Bildwerke von Send-
schirli bis in das 11. Jahrhundert herabzurücken, wie vor allem seine, freilich mit aller
Zurückhaltung vorgetragene Annahme eines längeren Aufenthaltes der Hettiter in
Babylonien und einer dadurch vermittelten Befruchtung der hettitischen Kultur
durch die sumerische noch ernster Nachprüfung bedürfen.
Ein Abschnitt über Lydien und Jonien, der ebenfalls Hogarth zum Verfasser hat,
leitet hinüber in den griechischen Kreis, dessen Geschichte in den letzten fünf Kapiteln
des Bandes bis etwa in den Anfang des 6. Jahrhunderts weitergeführt wird. Auch sie
sind auf verschiedene Mitarbeiter verteilt, und zwar behandeln Wade-Gery die Staaten
des Peloponnes, Gardner und Cary das frühe Athen sowie Nord- und Mittelgriechen-
land, Myres die koloniale Expansion. Im dem Schlußkapitel zeichnet Adcock Grund-
lagen und Struktur des griechischen Stadtstaates.
Dankbare Anerkennung verdienen endlich nicht zum wenigsten die trefflichen,
von Ortsregistern begleiteten Karten sowie die sorgfältigen Indices und Tabellen, die
die Benutzung des Bandes ungemein erleichtern.
Leipzig. Hans Bonnet.
Fedor Schneider. Rom und Romgedanke im Mittelalter. München (Drei
Masken-Verlag) 1926. XI, 309 S. 9,50, geb. 12,50.
Seitdem Konrad Burdachs tiefschürfende Forschungen uns das Rom des Mittel-
alters, das wir seit Gregorovius als melancholische Stätte des Verfalls, als die leere und
gramdurchwehte äußere Hülle der ungeheuren Machtentwicklung des Papsttums
kannten, in einem fast völlig neuen Lichte gezeigt haben, seitdem wir alle die Keime
kennen, die hier aus den Ruinen neues Leben springen ließen und uns die ewige Stadt
— neben Florenz und anders als dieses — vom Frühlicht der werdenden Renaissance
umstrahlt zeigen, als die Trägerin der lateinischen Zukunftsidee, von Petrarca ge-
Kritiken | 257
feiert, von Rienzis überschäumendem Wagemut zu flüchtiger Eigenmacht aufge-
peitscht — seitdem ist unser Interesse an den Schicksalen des mittelalterlichen Rom
über das an einer rein romantisch-sentimentalen Elegie weit hinausgewachsen. So
darf das Unternehmen Fedor Schneiders, uns die Geschichte Roms und des Rom-
gedankens im Mittelalter zu schildern, schon seinem Stoffe nach das lebhafteste
Interesse nicht nur der engeren Fachkreise beanspruchen; und es wächst dies selbst-
verständlich, wenn wir wissen, daß hier der nach Ludo Hartmanns Tode beste heute
in Deutschland lebende Kenner der Geschichte Italiens im früheren Mittelalter zu uns
spricht, dem wir allerdings bisher nur gewohnt waren auf dem Gebiet exakter Er-
forschung der „Realien“, der Staats-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte zu be-
genen und der hier seine Kräfte zum ersten Male an einer wesentlich anderen Auf-
gabe erprobt. Auch hier erweist er die Vorzüge, die wir aus seinen früheren Arbeiten
kennen: eine weitausgebreitete, oft verblüffende Kenntnis der Quellen und der
Literatur; erstaunliche Stoffbeherrschung verbunden mit der Fähigkeit, die Massen
zu bändigen und in Form zu zwingen; eine klare, eindringliche Schreibart, die niemals
langweilt und reich ist an glücklichen, knappen, zum Teil allerdings auch etwas
gewagten Formulierungen. —
Wie der „Romgedanke‘‘ vor allem in den Kreisen der senatorischen Aristokratie
entstand, getragen von ihr wie eine dekorative Erinnerung an eine große Vergangen-
heit; wie unter dem als „Modesache‘“‘ äußerlich angenommenen Christentum lange
Zeiten über der altheidnisch-polytheistische Geist sich erhielt, ebenso wie die großen
Überlieferungen des gewaltig entfalteten römischen Verwaltungsmechanismus; wie der
ungeheure Synkretismus des spätrömischen Götterhimmels zu einer Welt von feind-
lichen Dämonen oder auch freundlichen Heiligen umgedeutet, wie das christliche
Festwesen aus antik-heidnischen Elementen gespeist wurde, antike Heroen zu mittel-
alterlichen Märtyrern werden, aus Ceres, Venus, Kybele oder Astarte Maria wurde,
das wird in einem besonders lebendig gestalteten Eingangskapitel eindrucksvoll
dargestellt. — Politisch erfolgt die große Wandlung, nachdem gotische und byzan-
tinische Herrschaft Episoden geblieben waren, dadurch, daß sich das Papsttum in
die klaffende Lücke einschiebt: zwischen Langobardenreich, Byzanz und Franken-
tum zwängt sich bald, allerdings unter fränkischer Schutzherrschaft, der ducatus
Romanus, der werdende Kirchenstaat, die „res publica Romanorum“ unter einem
geistlich-weltlichen Oberhaupt, ein Staatsgebilde, dessen „Charte“ die konstanti-
nische Schenkung wird. Dem seit Karl dem Großen rasch sinkenden fränkischen
Einfluß hält bald eine — nur scheinbar auf Byzanz sich stützende — Reaktion aristo-
kratisch-kultivierter Elemente die Wage. Durch alle Wandlungen des politisch-
kirchlichen Regiments hindurch aber erhält sich der aus der Antike überkommene
christlich umgewertete Gedanke der Ewigkeit Roms als des Sitzes und des Trägers
des — wie man nun glaubte — letzten Weltreichs, das bis an das Ende aller Zeiten
zu dauern berufen war: Rom, das Zentrum aller Kultur und des Friedens der
Welt; Rom, die goldne Stadt, siegreich thronend über aller Zerstörung und allem
unaufhaltsamen Verfall der Jahrhunderte mit seinem Wahrzeichen, dem Colosseum,
das noch immer vielen als eins der sieben Wunder der Welt galt, selbst unzerstörbar,
solange Rom und damit die Welt besteht. — Für das Kulturleben aber wird bedeut-
sam, daß, seitdem die starre, unduldsame Bildungsfeindschaft der alten Kirche und
des frühen Mönchtums überwunden und ein weltkluger Konproniß das antike
Bildungsgut vor allem als formales Bildungsmittel in den Dienst des katholischen
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H.2. 17
958 Kritiken
Glaubens gestellt hatte, in Rom — im Gegensatz zu fast der ganzen übrigen Welt —
jene Kreise Luft und stärkere Möglichkeit zu aktivem Wirken gewannen, die ganz
in den alten Traditionen lebten und in romantisch-donquichotischen Träumen sie
zurücksehnen. Grammatiker und Rhetorenschulen blühen auf, die Siebenzahl der
Schulwissenschaften erhält normative Geltung, eine humanistische Philologie rettet
vieles aus dem antiken Bestand und erhält es der Nachwelt; aber alles hat nur kurze
Dauer, die römische Hochschule verschwindet und mit ihr auch die Rechtsschule,
während an anderen Orten dürftige Reste in das 11. Jahrhundert hinübergerettet
werden, an die die mit Irnerius einsetzende Renaissance des römischen Rechts an-
knüpfen kann. Die Literatur, zu schöpferischem Tun nicht mehr fähig, ergeht sich
in Nachahmungen und Übersetzungen aus dem Griechischen, in patriotischer Selbst-
berauschung. Unter allen denen, die aus den Trümmern zu retten suchten, was
irgend noch zu retten war, ragt Cassiodor um Haupteslänge heraus: der „letzte
Römer“, der Vertreter der Ausgleichspolitik unter Theodorich, ist er zugleich der
Verfechter jenes großen Gedankens der völkischen Arbeits- und Berufsteilung, dessen
Verdienst die Nachwelt fälschlich — so meint Sch. — bisher dem großen Gotenkönig
zugeschrieben hat, zugleich aber auch der „erste mittelalterliche Mensch“, der den
Rest der antiken Bildung an die einzig noch sichere Stätte, ins Kloster, rettete, diesem
damit seinem ursprünglich orientalisch-asketischen Wesen fremde Aufgaben stellte
und eg so jetzt erst in den geistigen Mittelpunkt aller mittelalterlichen Bildungs-
tätigkeit rückte — ein Verdienst, das bisher fälschlich Benedikt von Nursia zuge-
schrieben wurde. Demgegenüber tritt auch das oft allzu hoch gepriesene Verdienst
Gregors des Großen einigermaßen zurück: nicht erneuert hat er die Studien in Rom,
sondern sie völlig ins Geistliche umgebogen und damit ihre wesentlichen Akzente
verschoben; seitdem sind die freien Künste Mägde einer auf ganz andere Ziele
gerichteten Bildung, die eben dadurch einen unheilbaren inneren Bruch, eine tiefe
Unwahrhaftigkeit mit auf den Weg bekommt: die Allegorie hält ihren Einzug, um
bald ihre antilogische, antirationale, alle Klarheit des Denkens überwuchernde
Wirkung auszuüben; es bleibt die Gründung der römischen Sängerschule, die zwar
auch nur die Pflege einer mißverstandenen antiken Choristik und ihre Anpassung an
die Erfordernisse des Gottesdienstes bedeutete, aber doch bald ins breite wirkte und
überall in der christlichen Welt Nachahmung fand.
Der nach Gregor einsetzende Verfall ist allerdings nach Schneider bisher ein-
seitig geschildert und überschätzt worden; die „simplistische“ Askese und Bildungs-
freundlichkeit, die aus den Klöstern in die Reihen des Weltklerus eindringt, wird
einigermaßen wettgemacht und gemildert durch die Existenz einiger Adelsschulen,
aus denen die hohen Verwaltungsbeamten und auch einige Päpste hervorgingen,
ferner durch den Einfluß der zahlreich in Rom lebenden Griechen, der zwar
nicht allzu hoch bewertet werden darf, der aber doch einige neue Stoffe, orien-
talisch-moralisierende Heiligenlegenden, in den langsam versiechenden Strom der
Überlieferung warf und ihm so ein — allerdings romfremdes — Leben zuführte.
So zeigte Rom doch weniestens eine gewisse Kontinuität der literarischen Über-
lieferung, während in den westlichen Provinzen, wohin wir blicken — im spanischen
Westzotenreich, in Gallien, in Britannien — vom „sermo scholastieus“, der innerlich
hohlen pathetischen Deklamation, abgesehen, literarisch das Leben langsam erstirbt
und in Byzanz auch das dort gepflegte „Kunstlatein‘“ am mangelnden Rückhalt
eines lateinischen Volkstums in der Osthauptstadt zugrunde gehen muß.
Kritiken 959
Aber auch im byzantinischen Italien lebt einstweilen das antike Traditionsgut
fort, trotz aller aufgestülpten Simplifizierung: die Historiographie vor allem erhebt
sich zuerst in der vita Stephani II, dann wieder in den Papstviten der zweiten Hälfte
des 9. Jahrhunderts und vor allem in denen, die Anastasius Bibliothecarius zum Autor
haben, zu außergewöhnlicher Höhe und selbständiger innerer Freiheit; Anekdote und
Parodistik werden durch Anastasius’ Zeitgenossen Johannes Diaconus aus jahr-
hundertelangem Schlaf zu frischem, zeitgemäßem Leben erweckt, ganz von national-
römischer Gesinnung erfüllt. Während dann Roms Kultur im 10. Jahrhundert in
einem entsetzlichen Chaos unterzugehen droht, — nur der Biograph des heiligen
Adalbert Johannes Canaparius ragt aus der allgemeinen Verflachung empor —,
während Sprach- und Formgefühl auf einen selbst in der Merowingerzeit kaum er-
reichten Tiefstand hinabsinkt, tritt das langobardische Norditalien in die Bresche;
in Neapel regt es sich, wie in der ganzen südlichen Provinz; in Ravenna wird
römisches Recht und Medizin gepflegt; die ganz originelle Literatengestalt des
Agnellus taucht auf; Petrus Damiani ist hier in die Schule gegangen. Petrus Crassus
leitet dann mit seinem Eintreten für die imperiale Gerechtsame gegenüber dem
Papsttum die Renaissance des römischen Staatsrechts ein, das später den Staufen
ihre Hauptwaffen in ihrem Lebenskampf gegen die Kurie liefern sollte; während in
Venedig die Historiographie schüchtern sich regt und von Verona wie von Neapel aus
um die Wende des ersten nachchristlichen Jahrtausends dem alten sterbenden Rom
ergreifende elegische Verse, nur dürftig zum Teil in christliches Gewand gehüllt, ins
Grab mitgegeben werden.
Die Zukunft gehörte allerdings zunächst dem „simplistisch‘ gerichteten Clunia-
censertum, das die letzten Spuren antik-klassischer Tradition bannt: Rom erstarrt
mit der intransigenten Wendung im Papsttum, die alle Zukunft abschneidet, wird
„Statisch“, während die Zukunft der „Dynamik“ der schöpferkräftigen lombardischen
Städte gehört. Einsam ragt Gerberts von außen kommende blühende Gestalt im
verödeten Garten Roms am Ausgang des ersten Jahrtausends. Bei Petrus Damiani
wird seine grammatikalische in Ravenna gewonnene Bildung bald völlig von clunia-
censisch-simplistischem Unkraut überwuchert: als Führer der älteren, unpolitischen
Reformpartei eröffnet er die Reihe, die mit Abt Joachim, den Franziskaner-Spiri-
tualen und Dante geschlossen wird. Rom aber „verstumpft‘‘, und das im Dugento
auf allen Gebieten neu erwachende kulturelle Leben stürmt zunächst an Rom vor-
über, ohne es wecken zu können.
So flüchtet sich das, was noch vom alten großen Rom Kunde geben will, in die
unterirdischen Regionen der Sage: Rom als die Wunderstadt und selbst das siebente
Weltwunder, das Kapitol als die Retterin Roms und so fast alle ragenden oder zer-
trimmerten Reste der alten Welthauptstadt werden vom Gespinst der Sage um-
rankt, die — oft in typologischer Form — christlich-legendarische Züge in das
antike Urgut einflicht; Ursprungslegenden, vielfach etymologischer Herkunft, häufen
sich; alle ergänzt durch eine gelehrt-literarische Fabrikation unechter Sagen, wie z.
B. die um Gerberts unheimliche Gelehrsamkeit oder um den Zauberer Virgil sich
Tankenden. Der Kern des bekannten Sammelwerks, der „graphia urbis Romae“, der
einen großen Teil dieser Sagen überliefert, vertritt „die nationalrömische Färbung“
der „italienischen Richtung der Kaiseridee, wie sie dann unter den Staufern zu der
politisch treibenden Kraft wird“. Benedikt von St. Peter, dem auch die Mirabilia
Romae zuzuschreiben sind, faßt dann die romantische Sehnsucht nach der verschwun-
17?
260 Kritiken
denen Größe Roms in der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts in seiner antiken
Topographie Roms gewiß völlig unkritisch, willkürlich, phantastisch zusammen:
trotz allem die Grundlage aller späteren archäologischen Rekonstruktionsversuche,
er selbst, „der letzte Träger der alten Grammatikertradition‘‘ und zugleich einer der
frühesten Humanistentypen.
Mitten durch die staatliche und sittliche Wirrnis des zehnten Jahrhunderts aber
bahnt sich der ,‚Romgedanke‘‘ damals seinen Weg, erlebt sein „heroisches“ Jahr-
hundert und wird damit zum Kern eines italienischen Nationalgefühls, seit dem Auf-
treten Theophylakts, des Senators der Römer, des Hauptes eines antifränkischen,
später antideutschen Adels, der in den Trümmern antiker Gebäude sich festnistet
und sie zu mittelalterlichen Burgen ausbaut. Wehrhaft nach allen Seiten, gegen den
immer wieder drohenden Ansturm der Sarazenen, wie gegen die nach mannigfachen
Schicksalen in die Hände des Sachsenkönigs übergehende imperiale Gewalt, hat
Alberich, der Sohn der Marozia, als „Fürst und Senator der Römer“, wohl anfangs
dem Papst als Herrn des Kirchenstaats sich scheinbar unterordnend, im übrigen aber
souverän, mit seinem Sohn Oktavian zeitweise das Papsttum selbst besetzt und sich
dienstbar gemacht, unfähig indessen, auf die Dauer gegenüber der überlegenen
Macht von jenseits der Alpen die Träume von der Größe Roms, die zugleich die einer -
nationalen Wiedergeburt waren, zu verwirklichen. Der Kampf der nationalen Partei
aber gegen die Fremdherrschaft geht weiter; gegen jenes in einer „„Pseudomorphose“
entstandene Imperium, das von Anfang an an einem unheilbaren inneren Wider-
spruch zwischen den von ihm übernommenen Herrschaftsformen und seinen eigenen,
zerstückelten, naturalwirtschaftlich gebundenen Kräften krankt; ihre gemeinsame
Gegnerschaft gegen die eluniacensische Reformidee vermag beide Gewalten auf die
Dauer nicht zusammenzuführen: vielmehr wird der ‚„Romgedanke‘“, indem er nun
von der nationalen Opposition in der Lombardei übernommen wird, zum „Fer-
ment des italienischen Nationalzefühls und der neuen nationalen Kulturbewegung“.
— Daß die Macht in Rom bald vom Geschlecht des Theophylakt auf das der Cres-
centier übergeht, hat wenig zu bedeuten: sie wandeln durchaus auf den von jenen
vorgezeichneten Bahnen. Ottos III. phantastischer Traum, der das bisher einzig
auf Macht gestellte ‚ideenlose‘“ deutsche Kaisertum durch Aufnahme wesentlicher
Elemente des Romgedankens. des „Romzaubers‘, unter dem Einfluß byzantinischer
Kräfte und Gerberts machtvoller Persönlichkeit erst zur Kaiseridee umformt, blieb
ebenso Episode wie zunächst die Versuche Leos v. Vercelli und seines Kreises,
das Kaisertum in ein nationallombardisches und damit dann auch in ein national-
italienisches umzuwandeln. Die Fahne, die der sinkenden Macht der Crescentier
entfällt, wird von den Tuskulaner Grafen aufgenommen, die die Union des römischen
Stadtregziments mit dem Papsttum erneuern und ein Menschenalter lang frei über die
Papstwahl verfügen: bis das Schandleben des Tuskulaners Johann XII. die große
Wendung von 1046 heraufführt.
Indem Heinrich IHI. zugleich die Macht des deutschen Kaisertums über Rom
und das Papsttum zu erneuern und dieses selbst im eluniacensischen Sinne zu reinigen
unternahm, hat er es in Wahrheit „der mittelalterlichen Universalkirche ausgeliefert“.
In Gregors Papsttum klingt der altrömische, nun ins nationalitalienische gewandte
antibarbarsiche Gedanke hörbar mit; aber die Wendung von „stadtrömischer zu
universaler Macht‘ ist nicht mehr aufzuhalten: der fortdauernde Gegensatz gegen
die universale Macht des deutschen Kaisertums treibt dann die Kurie unaufhaltsam in
Kritiken 261
die Abhängigkeit von der neu aufkommenden nationalen Macht Frankreichs, da die
in Italien ihr zur Verfügung stehenden Kräfte zur siegreichen Durchführung jenes
Kampfes nicht genügen. Das Bündnis des römischen Stadtadels mit der „lombardisch-
nationalitalienischen Strömung“ (1061) und für kurze Zeit sogar mit dem deutschen
Kaisertum, als es unter Heinrich IV. den Entscheidungskampf gegen die Kurie
führte, war zu unnatürlich und zu sehr nur aus äußerster Gegenwartsnot erklärlich,
um auf die Dauer sich durchsetzen zu können. Seitdem verliert die römische Eman-
zipationsidee ihren alten Charakter; sie wird durchtränkt von der neuen bürgerlichen
Freiheitsbewegung, wie sie in Norditalien sich siegreich durchsetzt, in Rom aber, wo
ein Stadtbürgertum gleichen Stils nicht existiert, nur ein schwaches Echo findet,
während zugleich das universale Reformpapsttum wieder stadtrömischen Adels-
interessen dienstbar gemacht und in die Niederungen der Kämpfe von Adelscliquen
um die Macht hinabgezogen wird. Die Versuche des Papsttums, durch Reorganisation
des Kirchenstaats sich eine festere Position zu schaffen, bringen es notwendigerweise
in Konflikt mit einem Teil der Feudalherrschaften desrömischen Adelsin Romselbst und
in der Campagna: zum andern Teil allerdings stellen diese sich nun ganz dem Reform-
papsttum zur Verfügung, indem sie zugleich auf den säkularen Ehrgeiz als selbständige
Vertreter und Verfechter des Romgedankens definitiv Verzicht leisten und diesen
zur „Fassade der Papstpolitik‘‘ herabwürdigen. Das Erbe der Aristokratie übernimmt
dann das Volk von Rom, dessen Aufstieg zur Macht (1144) allerdings aus wesentlich
anderen Motiven erfolgte — ein Nachklang nur jener großen Emanzipations-
bewegung der lombardischen Bürgerschaften, die den Geist der Zukunft, der Re-
naissance, in sich tragen und den — im letzten Grunde antifeudalen — Romgedanken
tatsächlich zum Siege führen, während in Rom das Ereignis von 1144 Episode
blieb, ebenfalls nur eine „‚Pseudomorphos«“. Der Lombarde Arnold von Brescia wie
sein Anhänger Wezel prägen dem Gedanken der Weltbeherrscherin Rom, die das
Kaisertum zu vergeben hat, den Stempel der modernen, mit der mittelalterlichen
Fiktion der konstantinischen Fälschung aufräumenden, schöpferischen Geistes-
kultur auf. Und so klingt der Romgedanke aus in die politische und in die Geistes-
welt des späteren Mittelalters: zeitweise wohl, wie. in den Entscheidungskämpfen
Friedrichs II., nutzbar gemacht im Dienste der universalen Kaiseridee; bald, wie in den
Zeiten des Interregnums, wieder unter Führung eines Lombarden, des Senators
Brancaleone, vergeblich die Freiheitsideen der nördlichen Städte übernehmend, bald
in dem jubelnd begrüßten Konradin den Retter schend — immer in illusionistischem
Widerspruch mit den tatsächlichen Machtverhältnissen; zuletzt am klarsten in der
romantischen Phantastik in die Erscheinung tretend, die Cola Rienzi, den „nach-
gemachten Arnold von Brescia“, für kurze Jahre zum Herrn von Rom macht: bis
dann erst nach einem halben Jahrtausend Macht und Gedanke hinter der Bresche der
Porta Pia sich die Hand zur Aufrichtung der nationalen Einheit reichen. Seit Dante
und Petrarca, bei denen universaler Kaisergedanke und nationales Einheitsstreben
noch in unausgeglichenem Gegensatz miteinander ringen, neigt sich der Sieg auf die
Seite der Idee, die die zukuniftsträchtigen Kräfte birgt. Auch der Romkult streift
die Schale der „Märchen und Dämonen“ ab und „erblüht in zarter Liebe zu den
Ruinen leidenschaftlich verehrter Vorzeit“. In Literatur und Kunst wird Rom zum
Schauplatz des Wirkens norditalienisch-lombardischer Genien, seine Ruinen zum
Tummelplatz der wissenschaftlichen Archäologie toskanischer Humanisten, seitdem
Petrarca zuerst die träumerischen Schönheiten der antiken Ruinenwelt entdeckt hatte.
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Der ungewöhnliche Reichtum des Inhalts hat zu einer ungewöhnlich breit ge-
ratenen Analyse Anlaß gegeben: nur so konnte er, wie ich glaube, einigermaßen aus-
geschöpft werden. Und doch wird auch sie, fürchte ich, der tieferen Bedeutung des
Buches nicht voll gerecht. Es ist und will sein eine Bekenntnisschrift, und dies
in doppeltem Sinne: ein Bekenntnis glühender Liebe zu der ewigen Stadt, die dem
Verfasser zur zweiten Heimat geworden ist, und ein Bekenntnis zu einer Gesinnung
und Lebensauffassung, die in heller Erkenntnis, in klarer Erfassung und Beherrschung
der Welt letzte eindeutige Ziele alles menschlichen Strebens sieht ; der der antike dies-
seits gewandte Monismus ein unvergängliches Gut, ein unter allen Mühen und Lasten
liebevoll zu pflegendes Erbe, der dagegen alles dualistische Verankern menschlicher
Werte in einer jenseitigen Sphäre Abkehr vom vorgeschriebenen Erkenntniswege
bedeutet. Der neuromantischen Modetorheit einer blinden Verehrung des Mittel-
alters gegenüber greift er auf Rankes Lehre zurück, daß die einzige positive Leistung
der tausendjährigen Entwicklung des Mittelalters und ihr „tieferer Sinn“ die , Idee
des romanisch-germanischen Staaten- und Kultursystems gewesen sei“ und damit
„die organische Verbindung der antiken Kulturtrümmer zu einer universalen Kultur“.
Da aber stutzen wir bei kulturhistorischer Betrachtungsweise, wie Schneiders Buch sie
als selbstverständlich voraussetzt, doch und fragen: Wirklich nur das? Kann man
die Dome von Reims und Köln, kann man die Straßburger Synagoge und den Bam-
berger Reiter, kann man Dante und Wolfram, kann man die Edda und den Artussagen-
kreis unter dieser Rubrik unterbringen? Oder will Schneider sie aus den „positiven
Leistungen des Mittelalters‘ ausschalten? Soll wirklich nun auch die glücklich über-
wundene Mär vom „dunklen“ Mittelalter wieder Boden gewinnen, nur weil romantische
Gegenwartsflucht und ein aus „tiefster seelischer Not geborenes“ drängendes Be-
dürfnis nach einer fest geordneten, überzeitlich-objektiven Wertskala jene Zeit mit
allzu hellem Lichte überstrahlt hat? Die Zeichen für einen derartigen radikalen Ex-
tremismus mehren sich leider, nach der einen wie nach der anderen Seite, nicht
zum Vorteil der wissenschaftlichen Forschung, der bescheiden zu dienen Schneider
selbst am Schlusse der Einleitung in schönen Worten verspricht. — Wie weit aller-
dings im Mittelalter Individualitäten im Sinne der Renaissance schon existierten
(Schneider glaubt solche, im Anschluß an bekannte Worte Jakob Burckhardts,
höchstens in Italien festlegen zu können), darüber wird man wohl erst dann sich
einigen können, wenn der jetzt noch schwankende und flirrende Begriff der Individua-
lität von der Forschung einigermaßen eindeutig festgelegt sein wird.
Diese Verachtung des Mittelalters und des ihm innewohnenden Geistes, diese —
man darf den Ausdruck gebrauchen — antichristliche Gesinnung, diese gefühlsmäßige
Ablehnung alles dessen, was nach dualistischer Weltanschauung, nach orientalisch-
„magischem“ Empfinden, nach Askese und Weltverachtung schmeckt, steht auch da,
wo nicht in ausdrücklichen Worten davon gesprochen wird, deutlich lesbar hinter den
Zeilen. Mißdeutungen, Schiefheiten, Verzerrungen müssen sich bei solcher Ge-
sinnung einstellen. Ich gebe nur einige Beispiele. Da wird den Franken, die seit Karl
dem Großen sich in Italien niederließen, „‚abstoßende Unkultur“ vorgeworfen (S. 53).
Die „klare Luft Italiens, die klaren Linien seiner Berge, die klaren Köpfe seiner
Menschen“ sollen es (S. 125) bewirkt haben, daß die „magische Weltanschauung der
Asketen, der Simplismus der Mönche‘ hier nicht so verderblich wurde wie in den
Provinzen. Die mittelalterlichen literarischen Gebilde sind „magisch, abstrus“ (S.
126). Der „Simplismus“ ist als das Kulturprogramm von Cluni (S. 142) wohl doch
Kritiken 963
zu eng und einseitig, ich möchte fast sagen zu „simplistisch‘‘ gefaßt; neben dem leb-
los-konventionellen Kirchenlatein gab es auch bei „uns“ d. h. im Norden, nicht nur
im Süden (Amalfi), ein „lebendes Vulgärlatein‘“‘ — sonst wären die schönsten unter
den Vagantenliedern, die Burckhardt eben wegen der formalen Schönheit dieses La-
teins sich nur in Italien entstanden denken konnte, und die, wie wir heute wissen,
größtenteils aus den Barbarenländern nördlich der Alpen stammten, z. B. niemals
geschrieben worden. Daß die eschatologische Tradition in Italien weniger deutlich
zu verfolgen ist als im Norden der Alpen, ist zuzugeben; fraglich aber muß es bleiben,
wie weit vor allem in Süditalien nur der Mangel an Quellen an diesem Schein eines
Abbrechens der Tradition die Schuld trägt: der eine heilige Joachim, dessen Wirkung
auf die folgenden Jahrhunderte mir noch immer nicht in ihrer vollen kulturgeschicht-
lichen Bedeutung erkannt zu sein scheint, wiegt da eine Fülle kleinerer Erscheinungen
auf: seitdem ist die Kette eschatologischer Tradition gerade in Unteritalien kaum
loser als irgendwo sonst; für Oberitalien aber braucht man nur Salimbenes Chronik
an irgendeiner Stelle aufzuschlagen, um das Durchsetztsein der dortigen Atmo-
sphäre mit eschatologisch-prophetischer Weisheit zu erkennen. — Den statischen
Mächten des Mittelalters (S. 180) „die ‚Dynamik‘ des aus der Welt des Geistes heraus-
tretenden, Macht gewordenen Romgedankens gegenübersetzen‘, heißt doch dies kom-
plizierte Netz der gesamten geistigen Entwicklung zugunsten einer nur scheinbar
präzisen Formel allzusehr vereinfachen; das abendländische Imperium in den Händen
des deutschen Königs als eine besonders naturwidrige (!),, Pseudomorphose‘‘ bezeich-
nen, heißt aus der Bahn historischer Kausalerklärung wertbetonter Vorgänge auf
die gefährlich-schlüpfrige der Bewertung historischer Ereignisse mit ihnen selbst frem-
den Maßstäben hinüberwechseln und den Sinn einer an sich gewiß bedeutsamen
Beobachtung und Formulierung Spenglers allzusehr pressen und verengern.
Die Gefährlichkeit dieser Betrachtungsart zeigt sich denn auch in der ganzen Auf-
fassung des Imperiums im Mittelalter: denn daß erst der Romgedanke ‚das Kaiser-
tum zur Kaiseridee‘‘ gewandelt habe, wird nur der behaupten können, der seine Augen
gegen das latente Weiterleben der Kaiseridee im frühen Mittelalter, wie sie die For-
schungen von Kampers vor allem uns gezeigt haben, gewaltsam verschließt; der nicht
sehen will, wie diese Idee als Vorstellung von einem Friedenskreis christlicher Völker
unter der einheitlichen Leitung eines Weltkaisers zum eisernen Bestand der früh-
mittelalterlichen Weltanschauung gehört und als „Idee“, wenigstens dunkel im Unter-
bewußtsein gehegt, in den breitesten Volksschichten lebte. Die Tragik des deutschen
Kaisertums besteht — hierin gebe ich Schneider völlig recht — darin, daß zwischen
den Kräften aller Art, vor allem der wirtschaftlichen Potenz, über die es verfügte,
und dem Umfang der Aufgaben, die es seiner Idee nach zu erfüllen hatte, eine un-
heilbare Diskrepanz bestand, — die gleiche Diskrepanz, die Schneider selbst in über-
aus feinsinnigen Betrachtungen (S. 180 ff.) als Ursache des tragischen Scheiterns der
Erlösungsheroen Roms seit dem elften Jahrhundert betont hat. Aber selbstver-
ständlich ist das Problem der imperialen Weltgestaltung im Mittelalter mit dieser
Feststellung nicht gelöst; vielmehr öffnet sich dahinter erst die Welt der Fragen, die
indie Kausalerklärung der immenanten Notwendigkeit der Erneuerung und des
lahrhundertelangen Bestandes einer imperialen Gewalt unter den Völkern des mitt-
jeren und westlichen Europas hineinführen und auch heute noch, zwei Generationen
nach dem Sybel—Ficker-Streit keineswegs eindeutig gelöst sind. Auch die Erscheinung
Ottos TII., die einmal gleichsam mit positiven Vorzeichen gewertet zu sehen, gegen-
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über der landläufigen, nur die deutschen Belange wertenden Auffassung seiner Re-
gierung als eines unglückseligen romantischen Abenteuers an sich von großem Inter-
esse ist, wird doch nun wieder mit grell-einseitigem Scheinlicht beleuchtet: zugegeben,
daß durch ihn „der Romgedanke weltpolitische Macht geworden ist“ (S. 197), so ist
doch nicht verständlich, wie erst durch ihn ‚‚das Kaisertum, bisher Ausdruck deutscher
Macht und Werkzeug deutscher Machtpolitik, zur Kaiseridee‘‘ geworden sein soll
(S. 196). — Vielmehr hat damals die immer lebendige, immer als notwendig empfun-
dene Kaiseridee eine ihrer antiken oder besser gesagt antikisch-byzantinischen Form
zwar adäquate, aller praktischen Aktualität aber bare und deshalb für die Dauer
lebensunfähige Verwirklichung gefunden. —
Während Männer wie Cassiodor, als der angeblich alleinige Inspirator und
geistige Beherrscher des Barbaren Theodorich, als der letzte Römer, der aber zugleich
aus sich selbst den „ersten mittelalterlichen Menschen‘ gemacht haben soll, indem er
die Bildung ins Kloster rettete; während Leo von Vercelli, dem sogar das Epitheton
„genial“ nicht versagt wird, als bedenklich überwertet erscheinen (wobei zugegeben
werden mag, daß man sie in der deutschen Forschung bisher ebenso einseitig unter-
wertet hatte), werden die großen geistlichen Führer des Mittelalters, soweit sie nicht
völlig einem unerbittlichen persönlichen Anathema zum Opfer fallen, wenigstens als
Vertreter spezifisch „mittelalterlicher‘‘ Ideen in eine ungeistige, kulturfeindliche
Sphäre versetzt und noch dazu mit dem Makel notwendiger innerer Unwahrhaftigkeit
versehen (S. 99): „die geistige Kultur“ erliegt dem energisch-simplistischen Ideal von
Cluny. Man wird romanische und gotische Dome schwerlich aus der „geistigen Kultur“
mit einem Machtwort ausschalten können, selbst wenn man geistreiche, aber durchaus
aufklärerisch eingestellte Worte Herders (S. 206) als Kronzeugen aufführt, die ein-
seitig das literarische Leben, nicht das Gesamtgebiet geistiger Kultur ins Auge fassen.
Allerdings: was den universalen Gewalten in ihrer mittelalterlichen Ausprägung
als kulturfördernden Faktoren genommen wird, wird nun um so freigebiger einer
partikularistisch-völkischen Kraft gegeben: aus der Vereinigung von Romgedanken
und unverbrauchter Barbarenkraft des Lombardenstammes ist — so klingt das Buch
in seiner in schnellem Flug die späteren Jahrhunderte überfliegenden Schlußbetrach-
tung aus — die nationale Einigung Italiens herausgewachsen; wie denn auch — in
einer jener lapidaren Formulierungen, die der Verfasser liebt — die Renaissance
(ïS. 215) eine „Synthese von Romgedanken und bürgerlicher Kultur‘ der lombar-
dischen Landesteile bedeutet. Hier ist in der Tat, wie mir scheint und wie auch schon
von anderer Seite hervorgehoben wurde, ein fruchtbarer Gedanke, wenn auch wieder
zu einseitig und spitz gefaßt, in die immer noch gärenden Streitigkeiten über die
Wurzeln der Renaissancekultur geworfen; immerhin sei darauf hingewiesen, daB ver-
wandte Töne schon in meinen Florentiner Studien angeschlagen und dann von dem
Norweger Halvdan Koht in seinem auf dem internationalen Historikerkongreß zu
Brüssel gehaltenen Vortrag über das Werden der Renaissance wieder aufgenommen
worden sind. Das ganze Problem der Entstehung der Renaissance in diesem Zu-
sammenhang noch aufznrollen, darf ich mir um so eher versagen, als Alfred v. Martin
in einer ausführlichen Besprechung von Schneiders Buch in der Wissenschaftlichen
Beilage der „Frankfurter Zeitung“ in durchaus überzeuzender Weise gegen Schneiders
allzu intellektualistische, auf das Werden des Humanismus, nicht das der Renaissance
als Gesamterscheinung gerichtete These Stellung genommen hat. Nur darauf sei
deshalb kurz hingewiesen, daß nur eine scharfe Trennung zweier Entwicklungslinien,
Kritiken 965
wie sie vor allem von Warburg und den um seine Bibliothek sich scharenden Forschern
vertreten wird, zur weiteren Klärung der komplexen hier vorliegenden Zusammen-
hänge beitragen kann: das „unterirdische Weiterleben der dämonischen‘“ Antike und
ihre mystische Umgestaltung und Neuformung in Legende und Sage, wie sie vor allem
Burdachs Forschungen uns für Rom gezeigt haben, auf der einen Seite, die sinn- und
zielbewußte Wiedererweckung der olympischen Gedanken- und Kulturwerte der
klassischen Antike auf der anderen Seite. —
Da hier die zahlreichen Angriffspunkte, die das Schneidersche Buch bietet, be-
sonders betont wurden, mag zum Schluß noch einmal der Möglichkeit begegnet werden,
daß damit etwa eine Ablehnung des gesamten Inhalts gemeint sein könnte. Der
Verfasser selbst wird sich bei der Abfassung seines Werkes schwerlich darüber im
Zweifel gewesen sein, daß seine klare und eindeutige, ehrlich zur Schau getragene
Subjektivität des Urteils — bei aller kritischen Zuverlässigkeit und Vorsicht in
Sammlung, Ordnung und Sichtung des verwerteten Materials — den Widerspruch
anders zu Mittelalter und Renaissance eingestellter Forscher herausfordern mußte.
Daß sein Buch, das zum erstenmal ein überaus schwieriges und komplexes Problem
tapfer und mit ungewöhnlicher Energie in Angriff nimmt, Anlaß zu solchen Dis-
kussionen gegeben hat und vermutlich noch weiter geben wird, die weit über die
Grenzen des Einzelproblems hinaus zur Klärung und vertieften Auffassung weiter
geschichtlicher Zusammenhänge beitragen werden, wird ihm, so denke ich, ein
besserer Lohn seiner gewaltigen Arbeit sein, als es unkritische Zustimmung und
Lobhudelei je sein könnten!
Leipzig. Alfred Doren.
Aubin - Frings - Müller, Kulturströmungen und Kulturprovinzen in den
Rheinlanden. Geschichte, Sprache und Volkskunde. Bonn XII, 232 S.,
1926. (L. Röhrscheid.)
Aus den natürlichen Voraussetzungen von Morphologie, Bodenart, Klima, Boden-
bedeckung zeichnet Aubin zunächst das Bild der Abhängigkeit des rheinischen
Menschen von seiner Umwelt, die weder an sich konstant ist, noch einen allzeit gleich
eingestellten Menschen sich gegenüber hat. Vor diesem Hintergrunde baut er dann
das aus der Verwendung der historischen Faktoren gewinnbare Bild im Wege der von
ihm erweiterten kartographischen Methode auf. Sie hilft deutlicher als bisher das
Problem der Kulturgrenzen zu erfassen, so wenn erörtert wird, wie der Rhein in der
Römerzeit eine scharfe Grenzscheide wurde, die das Lebensgebiet germanischer und
germanisch-keltischer Völker durchschnitt. Gleichwohl lebten in der römischen
Verwaltungsorganisation die Gebiete der eingeborenen Stammesverbände fort, wenn
auch ihre Umbildung in den Charakter römischer Stadtterritorien (civitates) bald ein-
geleitet wurde und über den Civitates die Provinzen größere Räume zusammen-
taßten. Diese Welt verschieden gestalteter Kulturräume fand durch die Umlagerung
der Rheinlande in den germanisch-deutschen Kulturkreis in der Vülkerwanderungs-
zeit in den Einzelheiten bald eine Akzentuierung der Grenzen, bald eine Verwischung
durch Schaffung neuer Räume. Auf jeden Fallaber ergibt sich als erste große Erkennt-
nis, daß man in der Zurückführung kultureller Eigenheiten auf die angeborene
Stammesart der Einwohner größte Vorsicht walten lassen müsse, vor allem, daß es
einen Frankenstamm weder als Ausgangspunkt, noch als Ergebnis der Entwicklung
gibt und daß „Franken“ nichts als ein Sammelname für westgermanische Völker-
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schaften ist. Die Ausdrücke Moselfranken, Rheinfranken haben keinen Bezug auf alte
Stammeszusammenhänge, da es sich um junge Bildungen handelt, die das Ergebnis
geographischer und organisatorischer Scheidung sind.
Die stärkste Fortführung römischer Kulturlandschaften hinsichtlich der Grenz-
bildung zeigt sich in den rheinischen Kirchenprovinzen, weil sie sich an die Civitates-
grenzen hielten, die Gau- oder Dukatgrenzen schlossen sich gelegentlich an jene der
Bistümer an, und alle durchzieht auch diegestaltende Kraft der natürlichen Landschaft.
Ganz besonders bezeichnend für das Rheinland ist der Vorgang der Auflösung der
lothringischen Herzogtümer von der unabhängigen Stellung der rheinischen Erz-
bischöfe aus, wodurch es zur nationalen Auseinanderlegung eines großen Restgebietes
engerer deutsch-romanischer Lebensgemeinschaft kam. Hier greifen im grundsätz-
lichen die sprachlichen Ausführungen Frings’ und die volkskundlichen Müllers am
selben Problem an und damit zeigt sich ganz besonders die Fruchtbarkeit der in
diesem Buche aufgezeigten Forschungen am Bonner Institute für geschichtliche
Landeskunde. Die Ausgestaltung der Territorien gibt weitere Möglichkeiten, in tiefere
Lebenszusammenhänge zu schauen. Ihre zentralisierende Autarkie, der die Stände
als weiterer Faktor in Bildung des Gemeinschaftsbewußtseins der Territorialinsassen,
wenn auch oft mit anderer Grundeinstellung, an die Seite traten, fand an den Ein-
wirkungen des Bodens einen anders gerichteten Mitspieler. Denn hier trat die Ge-
birgsbarriere durch Schaffung eines oberrheinischen und niederrheinischen Abschnittes
hervor, die beide solange nicht den Weg zu staatlichem Zusammenwachsen den
Rhein entlang über den Gebirgsriegel hinaus fanden, als die Rheinlande sich selbst
überlassen waren, also ohne stärkere Willenseinwirkung und mehr in pflanzenhaftem
Wachstum verharrten. Genau so blieben die Vogesen eine Scheide, solange bis die
vollkommene Überlegenheit der französischen Macht über die deutsche den Gebirgs-
wall überwand.
Ein vorzügliches Mittel, im Wege der Kartographie in alte Kulturräume zu
schauen, schuf Aubin durch die Darstellung genealogischer Lebensräume. Sie zeigen,
aus welchenGebieten die einzelnen Dynastenfamilien jeweils ihre Frauen holtenresp. an
welche sie Töchter und Söhne abgaben (genealog. Einzugs- und Ablagerungsgebiet).
Hieraus vermag man die räumliche Politik der Häuser zu erfassen, politische Inter-
essengruppierungen und gesellschaftliche Verbindungen treten als Grundlagen der
Territorialpolitik in deutlichem Lichte hervor. Ein Gegenstück dazu sind Karten
der politischen und Landfriedensbünde, wo trotz allen Wechsels der Bündnisteil-
nehmer immer wiederkehrende Kombinationen auffallen. Dem Reichtum dieser und
anderer Erkenntnisse fügt Frings seine sprachwissenschaftlichen Ergebnisse an, das
Bild da und dort zu plastischer Wirkung heute schon vertiefend, obwohl noch weiter-
gehende Schritte zum Zusammenbau beider Arbeitsrichtungen nicht gemacht werden
konnten. Das durchlaufende Ergebnis seiner Arbeiten ist zunächst die von Süd nach
Nord gerichtete Wanderung der Spracherscheinungen, womit sich der Rhein als
lebendige Blutader der Rheinlande erweist. Dabei zeigt er Barrieren auf, die immer
wieder gewisse Kulturformen aufstauen und festhalten, so die Hunsrückbarriere, die
Eifelbarriere und Erftbarriere, während die raumbildende Kraft der Trierer und
Kölner Landschaft eindrucksvoll erwiesen wird. Neben dem alles verheerenden
Südnordstrom an der Strecke Mainz-Kleve wirkt noch, bedeutend weniger stob-
kräftig, ein Nordsüdstrom an der Strecke Amsterdam-Kleve, der in Kleve am
ersteren zerschellte.
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Auch Frings tritt von der Stammestheorie abseits, Fälle wie jener des Wortes
„trocken“, das eine Trennung in eine nordwestliche ingowäonische und südöstliche
deutsche Hälfte aufweist, stehen ganz vereinzelt da, und die Feststellung, daß die
Sprachlandschaften ihre besondere Ausbildung und Formung im ausgehenden
Mittelalter erst erfahren haben, — die Territorien kamen zur selben Zeit zur Ent-
faltung — zeigen Ausblicke und Beschränkung der Forschung in obigem Zusammen-
hange.
Daß damit der Blick in die tiefere Vergangenheit nicht gehemmt bleibt, zeigt
die Feststellung, daß in der Zeit nach 1000 und vor Ausgang des Mittelalters Huns-
rückbündel und Hunsrückbarriere ihre charakteristische Gestalt erhielten und daß
ingowäonische und niederdeutsche Grundstoffe, mittelfränkische Neubildungen
zurück-, hochdeutsche Grundstoffe und hochdeutsche, auch alemannische Neu-
bildungen vorgeschoben wurden. Trotz aller Verschiebungen seit Beginn der Neuzeit
blieben die geographischen Formen des Linienverlaufs.
Wrede hat übrigens schon darauf hingewiesen, daß das Rheingebiet bis in die
Schweiz alte westgermanische Grundstrukturen beherbergt, die dem Bayrischen un-
bekannt sind. Und auch im Eifelgebiet zeigt sich eine nord-süddeutsche Scheidung,
die in der Zeit der Klosterkultur der Karolingerperiode angebahnt wurde. Kenn-
zeichnend ist, daß der kirchliche Rahmen nicht die gleiche Kraft wie der territoriale
für die Sprachgestaltung hat.
Müller verfolgt an volkskundlichen Karten dasselbe Ziel der Ermittlung alter
Kulturlandschaften. Hier sind insbesondere die Jahresfeuer interessant. Die Fasten-
feuer ergeben sich in ihrer Ausbreitung als eine romanische Kulturströmung, die
Osterfeuer hingegen erscheinen Müller als eine von Osten kommende sächsische,
während ihm die Martinsfeuer eine Kulturform der rheinischen Franken sind. In
einem zusammenfassenden Überblick stellt Müller Bohnenkuchen und Fastenfeuer
als Kulturreste der römischen Kolonisationsperiode hin.
Wer dieses höchst interessante Buch liest, gewinnt den Eindruck, daß allenthalben
die Anfänge eines neuen, höchst fruchtbaren Zusammenarbeitens verschiedener
Wissenschaften auf der einheitlichen Basis der kartographischen Methode aufblühen
und daß damit alte Bahnen unfruchtbarer Isoliertheit verlassen werden.
Die verdienstvollen Gründer und Betreuer des Bonner Institutes haben ihre
Wirksamkeit inzwischen allerdings anderwärts aufgenommen, was sie angebahnt, ist
aber zukunftsreiches Gut der Wissenschaft geworden, ein Gut heute noch unbe-
rechenbarer, jedenfalls aber bedeutender Möglichkeiten.
Innsbruck. A. Helbok.
Otto H. Stowasser, Das Land und der Herzog, Untersuchungen zur bayerisch-
österreichischen Verfassungsgeschichte. Mit einer historischen Karte von
W. Boguth. Berlin, Verlag für Kulturpolitik, 1925. 8%, 147 S.
Der Verfasser gibt eingangs, gestützt auf Riezler und Döberl, einen kurzen
Überblick über die verfassungsrechtliche Stellung des Herzogs von Baiern in seinem
Lande bis zur vollen Auflösung des Stammesherzogtuns, d.i. bis zur Mitte des
13. Jahrhunderts. Insbesondere bespricht der Verfasser das Verhältnis der Großen
des Landes, der principes Bavarie zum Herzog. Die Grafschaften, in die das Herzog-
tum räumlich gegliedert war, waren damals zumeist Lehen vom Deutschen Reiche,
dem Herzog also nicht lebenrechtlich, wohl aber landrechtlich untergeordnet. Die
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Wittelsbacher haben sich dann nach der Erlangung der Herzogswürde (1180) bemüht,
die zu Lehen gewordenen Grafschaften von sich abhängig zu machen, und dadurch
einen eigentlich neuen Territorialstaat Baiern errichtet. Dann geht der Verfasser
auf Österreich, das im Jahre 1156 aus einer bairischen Markgrafschaft zum selb-
ständigen Herzogtum erhoben worden ist, über und bebandelt in der Hauptsache
eigentlich nur die Grafen und Grafschaften, die es in diesem Österreich gegeben hat,
und deren Verhältnis zum Landesfürsten, dem Herzoge von Österreieh. Demgemäß
hätte wohl auch der Titel der Schrift — etwas bescheidener allerdings — lauten
müssen, wenn er wirklich deren Inhalt bezeichnen wollte; in der vorliegenden Fassung
ist er wohl reichlich zu weit gewählt. Der Verfasser verweist nun auf die Erwähnung
von „comites“, ja „principes terre‘, für Österreich in Urkunden des 12. und 13. Jahr-
hunderts, ferner auf die Erwähnung von Grafen und Grafschaften in der zweiten
Fassung des österreichischen Landrechtes, die jedoch erst in der zweiten Hälfte des
13. Jahrhunderts, nach den verschiedenen Ansichten nach 1260, 1280 oder 1290
angefertigt worden ist. Hieraus gewinnt Stowasser dann die Voraussetzungen für
seine Hauptthese (S. 35): „Auch in Österreich (wie in Baiern) gab es neben den Her-
zögen wirkliche Grafen mit Grafschaften.‘“ Zum vollen Beweis dieses Satzes legt nun
Stowasser im letzten Teile seiner Arbeit die Geschichte einzelner dieser Grafschaften
in Österreich dar, aber die Urkunden, die er bierfür anführt, stammen zum aller-
größten Teil aus der Zeit nach der Mitte des 13., aus dem 14. und 15. Jahrhundert.
Diese Grafschaften waren, wie Stowasser S. 69 betont und mittels Tabellen und
einer Karte näher darlegt, nicht geschlossene Räume, sondern aus verstreuten Be-
sitzungen ganz verschiedener Qualität, von Hochgerichten bis zu unbedeutenden
Nutzungsrechten, zusammengesetzt. Im ganzen will Stowasser damit „die herr-
schende Lehre“ berichtigen, nach der die Mark und das Herzogtum Österreich vom
Anfange an eine territoriale Einheit dargestellt habe, die Gewalt des Markgrafen
und Herzogs nicht durch die anderer Grafen beeinträchtigt und daher für die
Entwicklung zum neueren (spätmittelalterlichen) Landesfürstentum hier viel günsti-
gere Voraussetzungen vorhanden gewesen seien, als in den Stammesherzogtümern.
Nach Stowasser hätten vielmehr auch in Österreich, ähnlich wie in Baiern, die Her-
zöge allmählich die Grafschaften an sich ziehen müssen und hierzu habe das Recht
des Herzogs auf den Nachlaß erblos ausgestorbener Grafengeschlechter den vor-
nehmsten Hebel gebildet.
Es erhebt sich gegenüber einer Abhandlung wie der vorliegenden, die schon in
ihrem ganzen Tone stark polemisch eingestellt ist, mit besonderer Schärfe die be-
kannte Frage: Was ist an ihrem Inhalt neu und was ist hiervon richtig, d. h. in der
methodischen Erkenntnis gesichert. Am Beginne seiner Ausführungen über die
Geschichte einzelner Grafschaften in Österreich sagt Stowasser (S. 35): „er habe
nicht die Absicht, eine vollständige Geographie Altösterreichs zu schreiben.“ Hier
hätte er wohl den Leser darauf verweisen sollen, daß für Österreich unter der Enns,
abgeschen vom Viertel unter dem Wiener Wald, die Landgerichtskarte des histo-
rischen Atlas der österreichischen Alpenländer bereits (im Jahre 1910) er-
schienen ist. Die Erläuterungen, die diesen Teile des Atlas beigegeben sind, enthalten
eine ziemlich eingehende Darstellung der Geschichte der einzelnen Landgerichte
jenes Gebietes, und auch die von Stowasser angeführten Grafschaften sind mit dabei.
Von den beiden Verfassern dieses Teiles des Atlasses, Gianoni und Grund, hat über-
dies letzterer die Einzeltatsachen zu einer allgemeinen Übersicht der Entwicklung
Kritiken. 269
zusammenzufassen gesucht und diese unter dem Titel „Beiträge zur Geschichte
der hohen Gerichtsbarkeit in Niederösterreich‘ im 99. Bande des Archivs
für österreichische Geschichte, S. 397 ff., veröffentlicht. Mit dem Inhalte dieser Ab-
handlung muß sich jeder auseinandersetzen, der die Frage der Grafschaften in Nieder-
österreich neuerdings aufwerfen will, auch für Stowasser wäre dies nur von Vorteil
gewesen. Zum mindesten hätte sich ergeben, daß die bisherige Forschung an dem
Bestand und der Bedeutung der Grafschaften in Niederösterreich nicht so achtlos
vorbeigesehen hat, wie der Leser nach den Worten Stowassers wohl annehmen muß.
Freilich auf die Handbücher der Rechtsgeschichte haben die Darlegungen Grunds
noch kaum eingewirkt. Das einzige Handbuch der österreichischen Reichsgeschichte,
das in neuer Auflage nachher erschiener ist, nämlich jenes von Luschin (1914),
führt an der zuständigen Stelle (S. 269) wohl die Arbeit Grunds im Literaturver-
zeichnisse an, aber berücksichtigt ihre Ergebnisse in der Darstellung nicht, wie ja
auch andere jüngere Arbeiten zur Geschichte der Gerichtsverfassung der öster-
reichischen Länder hier kaum einen Niederschlag zurückgelassen haben. Auch die
letzte (6.) Auflage von R. Schröders Lehrbuch der Deutschen Rechtsgeschichte
(bearbeitet von Künssberg 1922) hat weder im Literaturverzeichnis, noch in der Dar-
stellung (a.a.O. S.616) von Grunds Darlegungen Kenntnis genommen, was bei diesem
sonst vortrefflichen Führer durch die „herrschende Lehre“ und deren Kontroversen
einigermaßen wundernimmt und wahrscheinlich auf ein — an sich leicht begreif-
liches — Versehen zurückzuführen ist. Bei Stowasser ist ein solches freilich nicht
anzunehmen, er ignoriert den historischen Atlas und Grunds Arbeit offenbar mit
Absicht. Wie weit dies wissenschaftlich irrig war, werde ich gleich zeigen. Ich halte
es aber auch aus rein menschlichen Gründen für angebracht, hier darauf zu ver-
weisen. Denn Alfred Grund kann sich selbst nicht meh; melden, er ist, nachdem er
die Lehrkanzel der Geographie auf der deutschen Universität Prag erreicht hatte,
im Jahre 1914 auf dem serbischen Kriegsschauplatze, wenn ich recht unterrichtet
bin, unter besonders tragischen Umständen ums Leben gekommen.
A. Grund ist von der historischen Geographie her zur Arbeit am historischen
Atlas der österreichischen Alpenländer herangezogen worden, er hat sich aber, gleich
Ed. Richter, in die rechtsgeschichtlichen Probleme desselben gut eingearbeitet und
diese mit bemerkenswert klarem Verständnis in seiner oben angeführten Arbeit
dargestellt. In einem eigenen Kapitel „die Grafschaften Niederösterreichs‘‘ (Archiv
für österreichische Geschichte 99, 420 f.) sagt er hierüber in der Hauptsache: Bis
zum Jahre 1156, d. i. bis zur Erhebung der Markgrafschaft Österreich zum Herzog-
tum, wird niemals der Ausdruck „comitatus“ für irgendeine Grafschaft innerhalb
der Mark gebraucht, sondern diese selbst als Ganzes stets nur mit dem Ausdruck
„marchia et comitatus N. marchionis“ bezeichnet. Bis zum Ende des 12. Jahrhunderts
ist nur ein einziges Mal, und zwar in einer annalistischen, also nicht streng gleich-
zeitigen Quelle, nicht in einer Urkunde, für ganz Österreich von einer Grafschaft die
Rede, die nur ein Teil der Mark gewesen sein kann, nämlich der comicia und dem
comitatus Persenbeug. „Comites“‘ kommen allerdings seit dieser Zeit in Österreich
genug vor (Grund führt sie einzeln nach ihren Geschlechternamen auf), seit der Zeit
derletzten BabenbergerHerzöge (d.i. dem Anfang des 13. Jahrhunderts) auch einzelne
Grafschaften, die aber stets als „comeciae“, nicht als „comitatus‘ bezeichnet werden.
Dieser Ausdruck bedeutet aber damals, im 13. Jahrhundert, in Österreich unter der
Enns nach Grunds Erklärung nie das Landgericht, d. h. die Gewalt der hohen Ge-
270 | Kritiken
richtsbarkeit in einem geschlossenen Raume, sondern nur den in Streulage befind-
lichen Urbarialbesitz des betreffenden gräflichen Hauses. Über diese Landgerichte
(iudicia provincialia), die die eigentliche verwaltungsrechtliche Raumgliederung der
Markgrafschaft und späteren Herzogtums Österreich darstellen, sagt Grund in den
Erläuterungen zum historischen Atlas S.24: Für die Ostmark, abgesehen vom
Waldviertel, lassen sich zwölf landesfürstliche Landgerichte bis in die Zeit der beiden
letzten Babenberger zurückverfolgen, für die frühere Zeit, d.i. also beiläufig vor
1200, haben wir keine Nachrichten, daß damals diese oder eine andere Gerichts-
einteilung bestanden hat. Seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts tritt nun,
wie Grund a. zuerst a. O. fortfährt, eine Erweiterung im Gebrauche des Wortes
comicia oder Grafschaft in dem Sinne ein, daß es nun auch für das Landgericht ge-
braucht wird, besonders wenn die hochgerichtliche Gewalt (der Blutbann) durch
Verleihung seitens des Landesfürsten oder gelegentlich auch des deutschen Königs
an ein Grafengeschlecht gelangt ist. Nur im Waldviertel, d. i. im nordwestlichen und
auch im nordöstlichen Teile von Niederösterreich hat schon früher ein enger Zu-
sammenhang zwischen der Grafschaft (comicia) und dem Landgericht bestanden;
dieses Gebiet einer etwas jüngeren (im 12. Jahrhundert) erst einsetzenden Koloni-
sation unterschied sich eben auch verwaltungsrechtlich vom alten Gebiete der Ost-
mark, dort war die Kolonisation nicht so sehr direkt von den Markgrafen geleitet,
sondern von ihm untergeordneten Adelsgeschlechtern, die mit überragendem Grund-
besitz auch die Landgerichtsbarkeit und die anhangenden Befugnisse erhielten.
Diese Sonderstellung des Waldviertels führt Grund näher aus im 5. Kapitel seiner
zitierten Abhandlung ‚die Landgerichte des Waldviertels“. Er erörtert hier auch
die Möglichkeit, daß die rätselhaften ‚‚tres comitatus“ im Berichte des Otto von Frei-
sing sich auf diese Gegend beziehen. Vielleicht hat aber Grund hierbei zu wenig den
Unterschied betont, der zwischen seinen Forschungsergebnissen und der bisherigen
Lehre von der gerichtlichen Einheit der Mark besteht. Die Geschichte der von Sto-
wasser näher angeführten Grafschaften Litschau, Hardegg, Retz, Seefeld, diese alle
am Nordrande der Mark gelegen, dann der Grafschaften Ort und Rehberg, letztere
wohl ein Ausbruch der Grafschaft Persenbeug-Weitenegg, ist in den betreffenden
Abschnitten der Erläuterungen des historischen Atlasses weit übersichtlicher be-
handelt als in der Abhandlung Stowassers. Wer diese Abschnitte durchliest, wird
auch sofort den Eindruck bekommen, daß jene Grafschaften die hohe Gerichtsbar-
keit meist erst nach der Mitte des 13. Jahrhunderts und infolge besonderer Um-
stände erlangt haben.
Ich glaube nun durchaus nicht, daß jene Aufstellungen Grunds über jede Nach-
prüfung erhaben oder gänzlich abschließend sind, insbesondere hätte er das nähere
Verhältnis zwischen dem Landesfürsten und den Landgerichten bzw. ihren In-
habern. soweit es die Urkunden gestatten, darstellen sollen. Ich bin auch weit davon
entfernt, hier das eine oder das andere versuchen zu wollen. Allein von Stowasser
war es zu fordern, daß er an Grunds Ergebnisse irgendwie anknüpfe, sie entweder
bestätige oder ablehne. Denn zweifellos hat hier Grund die entscheidenden Um-
stände schärfer gesehen und klarer gefaßt als nach ihm Stowasser. Vor allem scheidet
dieser viel zu wenig die großen zeitlichen Epochen. Wenn wir das Herzogtum Baiern
in seinem Zustande vom 10. bis 13. Jahrhundert betrachten, so sehen wir das Land
in Grafschaften eingeteilt, die meist durch Teilung der alten Gaue entstanden sind,
aber selbst immer noch einen erheblichen Umfang haben. Diese Grafschaften zer-
Kritiken 271
fallen dann selbst wieder in Dingstattsprengel, alsbald Landgerichte genannt.
Zwischen dem Herzog und den Landgerichten steht in Baiern der Graf, der seine Ge-
walt als erbliches Lehen meist anscheinend vom Reiche innehatte und die Richter
an den Dingstätten einsetzte. Nur wo der Herzog zugleich die Grafschaftsgewalt
selbst innehatte, ist das Verhältnis ein unmittelbares. Die Ausschaltung der selb-
ständigen Grafengeschlechter durch die Herzöge seit dem Regierungsantritt der
Wittelsbacher (1180) bedeutete daher in Baiern die Herstellung des jüngeren Landes-
fürstentums und des Territorialstaates. Die Ostmark war als Gesamtgebiet viel
kleiner als der baierische Stammesstaat gewesen, der südliche Teil des heutigen
Niederösterreich hatte ja zu Karentanien bzw. zur Steiermark gehört und im Norden
ward das Land auch erst seit dem 12. Jahrhundert gesichert. Hier standen die Land-
gerichte direkt unter dem Markgrafen und wenn auch die Inhaber der Landgerichte
später den Titel Grafen führten und ihre Gebiete Grafschaften hießen, so stehen
diese in ihrer verfassungsrechtlichen Qualität den früher erwähnten Grafschaften in
Baiern westlich der Enns nicht gleich. Mit der Erhebung des Markgrafen von Öster-
reich zum Herzog blieb dessen Stellung zu den Landgerichten offenbar dieselbe und
zugleich eine andere als die des Herzogs von Baiern in dessen Lande. Freilich wäre
es wichtig zu wissen, wie der Markgraf und spätere Herzog von Österreich bis zur
Mitte des 13. Jahrhunderts über die Leitung der Landgerichte zu verfügen hatte,
ob diese von ihm zu Lehen gingen oder Eigentum in gewissen Adelsgeschlechtern
waren. Hierüber besitzen wir erst seit der Besprechung, die E. Mayer über die Arbeit
Stowassers geliefert hat (s. unten), eine etwas genauere, auf dem Urkundenstoff auf-
gebaute Übersicht, Stowasser hat sie uns nicht geliefert, obwohl es im Rahmen
seiner Arbeit gelegen gewesen wäre.
Die Beweisführung für seine Hauptthese, die völlige Gleichartigkeit der ver-
fassungsrechtlichen Entwicklung in der Ostmark und in Baiern gründet Stowasser
auf folgende Erwägung: Weil im 13. Jahrhundert in Österreich unter der Enns ,,co-
meciae‘‘, Grafschaften, erscheinen, ist auch vorher die Mark gleich dem Herzogtum
Baiern in „comitatus‘‘, Grafschaften, eingeteilt gewesen, deren Inhaber dem Mark-
graf bzw. Herzog nur amtsrechtlich untergeben waren. Allein dieser Analogie-
schluß von der späteren auf die frühere Zeit erweist sich bei näherer Betrachtung
nicht als bindend. Das Wort „cometia“ bezeichnet im bairischen Stammesgebiet
im 13. Jahrhundert die grafschaftliche, d. i. hochgerichtliche Gewalt in den Unter-
teilen der alten Grafschaften oder comitatus. So erscheinen z. B. im Raume des
alten Comitatus Norital (Eisacktal) um das Jahr 1230 die comeciae Gufidaun und
Raas, die späteren Landgerichte Gufidaun und Rodeneck. Ähnliches finden wir
in den Grafschaften im Inntal und Pustertal, auch das Sarntal wird als eigene Graf-
schaft bezeichnet. Auch innerhalb des Herzogtums der Mark oder der Grafschaft
Trient, welche Titel bei diesem aus dem Langobardenreiche hervorgegangenen Ge-
biete gleichbedeutend sind, bilden sich seit dem 13. Jahrhundert kleinere Graf-
schaften, wie Eppan, Königsberg, Arz, Flavon am Nonsberge, Lizzana (Rovereto)
heraus. (Näheres bei Voltelini in den Erläuterungen zum historischen Atlas von
Tirol, S. 130, 142 und 157 ff. Stolz, im Archiv für österreichische Geschichte, 102,
155.) Deshalb hat aber noch niemand behauptet, daß die Gewalt der alten Gau-
grafen im Norital oder Inntal oder die Gewalt des Hochstiftes Trient als Inhabers
der Mark oder Grafschaft Trient schon vor dem 12. Jahrhundert durch selbständige
Untergrafschaften zergliedert, nicht eine einheitliche Grafschaftsgewalt, sondern
272 | Kritiken
eine dem Herzogtum ähnliche Obergewalt über Grafschaften unteren Ranges dar-
gestellt habe. So wie in diesen letzteren Fällen der Analogieschluß von der Zeit
nach dem Anfang des 13. Jahrhunderts auf die frühere Zeit nicht zutrifft, so scheint
er mir auch für die Ostmark nicht statthaft zu sein, so lange die Angaben von Grund
nicht widerlegt sind. Vielmehr dürfen wir unter dieser Voraussetzung annehmen:
So wie innerhalb der alten Gaugrafschaften des bairischen Stammesgebietes (im
weitesten Sinne) sich seit dem 12. Jahrhundert neue kleinere „‚comeciae‘“ bildeten,
so sind auch in der Ostmark die comeciae, wie sie seit dem 13. Jahrhundert erscheinen,
eine erst damals aufkommende Neubildung, die Mark kannte gleich den Gaugraf-
schaften ursprünglich nur die Untergliederung in Dingsprengel und Landgerichte.
Dann kann man aber den Markgraf und späteren Herzog von Österreich in seiner
rechtlichen Stellung zum Lande nicht dem Herzog von Baiern gleichstellen, vor
der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert nämlich. Nachher gleicht sich natürlich
die Stellung des Herzogs in beiden Gebieten immer mehr gegenseitig an, verfassungs-
rechtlich entsteht nun hier wie dort der einheitliche Typus des deutschen Landes-
fürstentums (Territorialstaates), auch politisch wird Österreich Baiern gleichwertig,
infolge der Länderzuwächse dort, und der verderblichen Teilungen hier. Aber
das, was seit dem 13. Jahrhundert in dem einen und anderen Belange geschah, kommt
ja für die ganze These Stowassers gar nicht in Frage; das ganze Problem, ob die
Markgrafschaft der werdenden Landeshoheit eine andere Grundlage geboten hat
als das Stammesherzogtum, ist geschichtlich mit der ersten Hälfte des 13. Jahr-
hunderts erschöpft, nachdem das neue Landesfürstentum hier wie dort zur gleich-
artigen Tatsache geworden war. Daß aber diese wichtigen Stufen der verfassungs-
rechtlichen Entwicklung in der Darstellung Stowassers sich verwischen, erscheint
mir als das schwerste Bedenken, das gegen diese zu erheben ist.
Ein besonderes Wort erfordern auch die von Stowasser S. 98 ff. beigegebenen
Verzeichnisse der zu einzelnen Herrschaften, welche den Titel Grafschaften führten,
gehörigen Orte und die Übersichtskarte zu denselben. Stowasser scheidet hierbei
in gar keiner Weise zwischen der Eigenschaft der Rechte, die diesen Grafschaften in
den einzelnen Orten zustanden, ob es sich um hohe Gerichtsbarkeit oder irgend-
einen Besitz an Grund und Gülten handelte, und gelangt dadurch zu der Annahme
einer ausgesprochenen Streulage jener Grafschaften. In der Karte des historischen
Atlasses der österreichischen Alpenländer sind die Landgerichte, welche qualitativ
den eigentlichen Kern jener sogenannten Grafschaften bildeten, aber als geschlossene
Räume aufgefaßt und eingezeichnet und die Verfasser berufen sich hierbei ebenfalls
auf urkundliche Belege. Wer hat hier Recht? Es macht mir den Eindruck, daß
Stowassers Vorgehen, die Gerichtsgewalt und den Urbarbesitz jener „Grafschaften“
als eine Einheit zu betrachten, ein unrichtiges Bild der räumlichen Gestaltung des
Gerichtswesens verursachte und daß er auch in dieser Hinsicht an den Ergebnissen
des historischen Atlasses nicht zum Vorteile der richtigen Erkenntnis vorüber-
gegangen Ist.
In dem Abschnitte „die Landeshoheit in Niederösterreich‘ behandelte A. Grund
auch die Beziehungen zwischen der hohen Gerichtsbarkeit (dem Blutbann) und dem
Landesfürstentum, auch hierin scheint mir durch Grund die Entwicklung klarer
dargestellt als durch Stowasser. Grund führt alle Einzeldaten an, wonach die Landes-
fürsten in Österreich bis tief in die habsburgische Zeit hinein sich bemühten, die
Landgerichte und sogenannten Grafschaften, die vom Reiche oder Reichskirchen
Kritiken 973
zu Lehen gingen, von sich unmittelbar abhängig zu machen. Allein das bedeutete
nieht Herstellung der Landeshoheit, sondern nur Ausbau und Sicherung derselben.
Jene Bildungen erregen gewiß das rechtsgeschichtliche Interesse, aber entwicklungs-
geschichtlich waren sie schon lange zum Abbau reif und politisch haben sie nicht im
entfernten die Bedeutung ihrer Form. So ist — um den äußersten Fall in dieser
Richtung zu erwähnen — der Kurfürst von Brandenburg und König von Preußen,
bis zum Jahre 1792, also über das Zeitalter Friedrichs des Großen hinweg, Lehens-
herr der im Stammlande der habsburgischen Monarchie gelegenen Herrschaft oder
Grafschaft Seefeld gewesen. Das mutet gewiß höchst merkwürdig an, es ist aber doch
nur eine staatsrechtliche Bizarrerie, die für die politische Wirklichkeit unwesentlich
war. Aber auch hiervon abgesehen, birgt die ganze Darstellung, die Stowasser von
diesem späten Ausbau der Landeshoheit in Niederösterreich entwirft, besonders für
Leser, die wissenschaftlich nicht mit eigenen Augen zu sehen vermögen, die Gefahr
in sich, daß sie kleine Seitenarme und tote Gewässer mit dem Hauptstrome der ge-
schichtlichen Entwicklung verwechseln.
So komme ich zum Gesamturteile: Die Schrift Stowassers gibt in manchem die
Ergebnisse der Arbeiten Grunds und des historischen Atlas der österreichischen Alpen-
länder wieder; wo sie davon abweicht, fehlt meist die nähere urkundliche Begrün-
dung. Die allgemeinen Entwicklungen sind nicht mit der wünschenswerten Schärfe
und Klarheit gezeichnet. Das fällt um so mehr ins Gewicht, als die Schriit zur Ver-
breitung in weiteren Kreisen bestimmt zu sein scheint. Daß ein derartiger Versuch
gerade mit diesem Thema gemacht wurde, war gewiß zu begrüßen.
Die Abhandlung Stowassers hat u.a. eine sehr ausführliche Besprechung von
E.Mayer (Würzburg) in der Savignyzeitschrift für Rechtsgeschichte, german.
Abtl. 1926, S. 440 ff., erfahren; diese stellt eigentlich eine ganz neue Bearbeitung des
Gegenstandes, nämlich der Anfänge der hohen Gerichtsbarkeit und der Grafschaften
in Niederösterreich, dar. Sie zieht auch bedeutend mehr urkundlichen Belegstoff
heran als das Buch Stowassers. Es wäre wohl richtiger gewesen, sie als selbständige
Abhandlung unter einem entsprechenden Titel zu veröffentlichen; denn unter einer
Buchbesprechung wird niemand ihren stoff- und ergebnisreichen Inhalt vermuten.
Daher sei auch hier darauf verwiesen. Mayer findet in der Ilauptsache, daß die hohe
Gerichtsbarkeit, die in Österreich manche Edelgeschlechter innehaben, vom Anfange
an ihr Eigentum gewesen sei. In diesem Verhältnisse seien die Landgerichte und die
Comecie, wie sie seit dem 13. Jahrhundert zum Teil genannt werden, ursprünglich
gestanden und auch eine Reihe der Inhaber derselben hätten den Titel „Comites“
angenommen; diese seien aber doch nicht mit den Comites im Herzogtum Baiern
in früherer Zeit — vor dem 12. Jahrhundert — auf eine Stufe zu stellen. Der Mark-
graf und spätere Herzog von Österreich habe über diese Landgerichte nur eine amts-
rechtliche, keine lehenherrliche Gewalt gehabt, habe sich dann aber mit Erfolg be-
müht, sie unmittelbar von sich abhängig zu machen. Mayer findet jene Erscheinung,
daß die Landgerichte Eigentum von Edelgeschlechtern waren, weit im bairischen,
alemannischen und fränkischen Gebiet verbreitet. Für die bairischen Grafschaften
im Gebirge, im späteren Tirol, vermag ich auf Grund eines genauen Überblicks über
die gesicherte urkundliche Überlieferung in dieser Hinsicht zu sagen (vgl. meine
Geschichte der Gerichte Deutschtirols, Archiv für österreichische Geschichte, 102,
26 f.): Die großen Unterabteilungen der frühmittelalterlichen Grafschaften, die
Landgerichte, auch hier mitunter Comecie genannt, zeigen sich seit dem 13. Jahr-
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 2. 18
274 Kritiken
hundert vielfach im dauernden Besitze von adeligen Geschlechtern, die zu den Grafen
von Andechs und Tirol im Verhältnisse der Ministerialität stehen, seltener von solchen
edelfreier Stellung. Aber es ist immerhin möglich, daß auch jene ersteren Geschlech-
ter erst allmählich aus edelfreiem Stande in das Dienstmannenverhältnis zu jenen
Grafen getreten sind, die eben damals selbst die Entwicklung zur Landeshoheit und
zum Landesfürstentum mitmachten. Ob dieses Besitzrecht der Adeligen an der land-
gerichtlichen Gewalt nun Eigentum, Lehenrecht oder erblich gewordenes Dienst-
recht war, läßt sich allerdings nicht mit Sicherheit unterscheiden. Jedenfalls haben
sich aber auch die Grafen, nunmehr Landesfürsten von Tirol, seit dem letztenViertel
des 13. Jahrbunderts mit Erfolg bemüht, diese dauernden und tatsächlich ziemlich
selbständig gewordenen. Besitzrechte der Adeligen an den Landgerichten abzulösen
und diese von sich zu reinem Amtsrecht abhängig zu machen.
Innsbruck. Otto Stolz.
A. J. Macdonald, M. A., Lanfranc. A study of his life, work and writing. Oxford
University Press, London Humphrey Milford 1926. VII u. 307 S. 8°.
Macdonald liefert eine gut lesbare, nicht ausschließlich für Gelehrte bestimmte
Geschichte Lanfranks. Wie nicht anders zu erwarten, nimmt die erste Hälfte von
Lanfranks Leben darin nur einen kleinen Raum ein: die Quellen sind hier recht
dürftig. Auf rund 200 Seiten wird dann Lanfrank als Erzbischof von Canterbury
und sozusagen Premierminister unter Wilhelm dem Eroberer geschildert, wie er in
Abwesenheit seines königlichen Herrn die Reichsverwaltung führt, mit diploma-
tischem Geschick des Aufstandes der normannischen Großen im Jahre 1075 Herr
wird, mit Papst Alexander II. eng befreundet ist, Gregor VII. klug behandelt, aber
dessen Anspruch auf den Lehenseid des englischen Königs zurückweist, an der
Thronbesteigung des „roten Königs“ Wilhelms II. entscheidend mitwirkt, aber unter
diesem doch nicht mehr die alte Vertrauensstellung behauptet. Sein Einfluß auf
andere Bistümer, ja über England hinaus auf Teile Irlands und Schottlands, sein
Wirken für die Klöster, die Wiederbelebung der Synoden u. a. m. werden lebendig
dargestellt, — meist an der Hand der 63 Briefe Lanfranks, die wir noch haben, und der
Statuten für das Domkloster.
Wesentlich neu ist der Versuch des Verfassers, jene 10 gefälschten Papsturkunden,
deren Text sich bei Wilhelm von Malmesbury und bei Eadmer findet, nicht als ein
Werk Lanfranks aus dem Jahre 1072, sondern als Erzeugnis eines unbekannten
Mönchs aus Canterbury (Iadmers?) von rund 1120 hinzustellen. Der Beweis scheint
mir nicht geglückt. Macdonalds Satz: The forgeries are the work of an histo-
ricalscholar, nota man of affairs trifft sicher nicht das Richtige. Mag man noch
so viel Gewicht darauf legen, daß Eadmer die Dokumente erst zu den Ereignissen
von 1120 anführt, so bleiben doch die Fragen: Warum entschloß man sich 1120 zu
Fälschungen, wenn — nach Macdonald — 1072 ihre echten, erst vom Fälscher ver-
nichteten Vorlagen der Sache Canterburvs einen glänzenden Sieg einbrachten?
Weshalb erklärt Thomas von York auf der Versammlung von Windsor se antea
ignorasse Dorobernensemecelesiamtottantisqueauctoritatibustamque
perspicuis rationibus esse munitam? Warum brachte Lanfrank nicht zu
Ostern 1072 in Winchester die entscheidenden Dokumente vor, wenn sie damals
schon existierten? Die Übereinstimmung der Papstbriefe, auf die Lanfrank in seinem
Schreiben an Alexander Il. anspielt, mit denen, die Wilhelm von Malmesbury und
' Kritiken 275
Eadmer im Wortlaut geben, läßt die scharfsinnigen Darlegungen Böhmers in seiner
Schrift „Die Fälschungen Erzbischofs Lanfrank von Canterbury, Leipzig 1902“ auch
heute noch als die einleuchtendste Erklärung des Sachverhaltes erscheinen.
Versehen, die mir aufgefallen sind, betreffen vorwiegend deutsche Verhältnisse.
Der Siegbert of Magdeburg, von dem S. 293 die Rede ist, ist einfach Sigebert
von Gembloux; die einschlägige Stelle steht De script. eccles. c. 155 = Migne tom.
160 col. 583. Ein Versehen scheint auch vorzuliegen bei William of Merseburg
(S.26). Von der Bedeutung der auf S. 4 gestreiften Anordnung Konrads II. über die
Geltung des römischen Rechts in Rom an Stelle des langobardischen erführe man
gern Genaueres; mindestens wäre auf Ficker, Forschungen zur Reichs- und Rechts-
gesch. Italiens III, 92 und auf den Textabdruck in MG DDIV 381 n. 275 zu ver-
weisen, statt auf Gregorovius. |
Die Oxford University Press pflegt ihren Büchern eine vorzügliche Ausstattung
zu geben, und das ist auch hier geschehen. Doch bleibt ein wichtiger Wunsch un-
erfüllt: Von sehr hohem Werte wären Faksimiles von Brit. Mus. Cotton Claudius A III
und Cambridge Trinity College 405, da deren paläographische Beurteilung, in der
Macdonald von Böhmer abweicht, ausschlaggebende Bedeutung hat. Nachdem das
Buch ohne solche Tafeln ausgegeben worden ist, würde die New Palaeographical
Society, der die historische Wissenschaft aller Länder zu großem Danke verpflichtet
ist, sich noch ein neues, nicht geringes Verdienst erwerben, wenn sie die entscheiden-
den Seiten in ihrer prächtigen Sammlung wiedergeben würde.
Leipzig. Paul Kirn.
Rudolf Reichsfreiherr von Thüngen, Das reichsritterliche Geschlecht der
Freiherrn von Thüngen. Forschungen zu seiner Familiengeschichte.
Lutzische Linie. 1. Band. Mit 9 Tafeln, 8 Abbildungen im Text und 1 Stamm-
baum mit Inhaltsverzeichnis, sowie 2 Übersichten. XII und 516 SS.— 2.Band.
Mit 12 Tafeln, 15 Ahnentafeln, 1 Stammtafel im Text und 19 Ahnentafeln im
Anhang. 692 SS. Würzburg. Kabitzsch u. Mönnich. 1926.
Der erste Teil einer Lebensarbeit liegt hier vor: Die Forschungen, wie der
Verfasser sein Werk nennt, über den Zweig des Geschlechtes, dem er selbst angehört.
Er stellt uns in Aussicht, daß noch ein zweiter Teil, der sich mit der älteren (Andreas-)
Linie befaßt, und ein dritter Teil, die Orts- und Gütergeschichte der Freiherrn von
Thüngen, erscheinen wird. Nach den vorliegenden Bänden können wir nur wünschen,
daß der Verfasser trotz seines hohen Alters diese beiden andern Teile vollenden möge.
Das Werk will keine eigentliche Familiengeschichte sein, sondern vorerst nur eine
Materialsammlung, allerdings eine, zu der namentlich in der älteren Zeit wohl nicht
mehr viel Ergänzungen kommen werden. Sorgfältig ist alles aufgezeichnet, was über
die einzelnen Mitglieder der Familie bekannt geworden ist, kürzere und längere Re-
gesten, wohl auch manchmal eine Urkunde, einige Briefe, ein Aktenstück im Wortlaut.
Dann wird versucht, von jeder Person ein Lebensbild herauszuschälen. Selbstver-
ständlich konnte dies besonders in den früheren Jahrhunderten nur bei wenigen ge-
lingen.. Da jede Generation fortlaufend für sich behandelt wird und bei den einzelnen
Personen der Hinweis auf die Eltern fehlt, so ist es nur an Hand der beizegebenen
Stammtafel (nicht Stammbaum)! möglich, sich die genealogische Stellung von jedem
Namensträger klar zu machen. Auch die vielen Wiederholungen und Hinweise auf
Teil II besonders stören, wenn man nicht immer daran denkt, daß es nur eine Material-
18*
276 Kritiken
sammlung sein soll. Als solche ist sie hervorragend, und ich glaube nicht, daß das
Thüngensche Geschlecht in Bälde auf Grund dieser sorgfältigen Sammlung eine
Familiengeschichte bekommt. Denn die Arbeit ist mehr als eine Sammlung, wie der
Untertitel richtig andeutet, es sind Forschungen. Die einzelnen Quellen werden auf
ihren historischen Wert hin untersucht und danach bewertet. Leider vermißt man
aber eine zusammenhängende Studie über den Wert der recht zahlreichen Quellen-
Sammlungen. Nur ziemlich verstreut und oft nebenbei erfahren wir darüber. Viel-
leicht ließe sich das im zweiten Bande nachholen. Nicht nur die in Betracht kommen-
den Quellen, sondern auch die einschlägige Literatur ist eingehend durchgearbeitet
und gut verwertet, wie z. B. aus den Ausführungen über die liberi und ihre Ent-
wicklung zum niederen Adel hervorgeht, wo sich der Verfasser allerdings oft eng an
die Untersuchungen von V. Ernst anschließt (1, 9—22). Er kommt dabei zu dem
Ergebnis, das seine Vorfahren als freie Franken bezeugt sind. Wie aber die ältesten
beglaubigtenVorfahren des13. Jahrhunderts mit den Namıensträgern des 12.zusammen-
hängen, hat sich nicht nachweisen lassen. (Eine Nebenbemerkung: Es geht wohl
nicht, alle Thüngens, die bis zur lückenlosen Stammfolge bekannt werden, in die erste
Generation zu setzen.) Also hier wird wohl noch manches zu tun sein, wie auch der
Versuch, den Namen des ältesten Vorfahren (Dietz oder Fritz) festzustellen.
Da es ausgeschlossen ist, ein solches Werk, in dem teilweise so hervorragende
Männer behandelt werden, in einer Besprechung völlig auszuschöpfen, so kann im
allgemeinen nur zusammenfassend darüber gehandelt werden, wobei ich versuchen
werde, auf die bedeutendsten Persönlichkeiten aufmerksam zu machen. Die Familie
hat die Kondominatsverfassung, die oft zu ernsten Erbstreitigkeiten und schweren
Prozessen führt. Dadurch werden sie manchmal gezwungen, wertvollen Familien-
besitz zu veräußern oder so zu belasten, daß die Nachfahren noch daran zu tragen
haben. Im allgemeinen muß aber gesagt werden, daß das Geschlecht, von einigen
Ausnahmen abgesehen, stets auf die Vermehrung des Besitzes bedacht war, wozu
auch teilweise die Heiraten beitrugen. Sie gelten sogar in manchen. Generationen als
‚reich und übernehmen dann große Bürgschaften, die nicht immer zum besten ab-
laufen. Fast alle haben sich aber, ganz gleich in welcher Stellung sie sich befanden,
sorgfältig um eine gute Bewirtschaftung der Güter bemüht. Die Angaben über den
Besitz und dessen Bewirtschaftung, Vermehrung und Verminderung nimmt deshalb
auch eine breite Stelle ein. Es war nicht immer einfach für sie, bei den vielen Herren,
von denen sie Lehen hatten, den Mutungsbrief zu bekommen. Würzburg, Mainz und
Böhmen kommen für das Haupthaus besonders in Betracht, ferner sind Fulda, Bran-
denburg-Ansbach, Hanau, Sachsen und Trier Lehnsherren (also acht und nicht sieben,
wie der Verfasser anführt). Besonders eng ist die Bindung mit Würzburg, wo ver-
schiedene Mitglieder Domherren werden; auch zwei Bischöfe stellt das Geschlecht:
Conrad V. (als Bischof IV.) (1466—1540) und Neidhard III. (als Bischof I.) (1545 bis
1595); der eine Bischof in den Zeiten des Bauernkrieges, der andere ein eifriger
Kämpfer für die Gegenreformation, obwohl sonst im allgemeinen die Mitglieder des
Geschlechtes schon lutherisch sind. Bei diesem wird hauptsächlich sein Wirken als
Bischof geschildert, da die anderen Quellen noch nicht erschöpfend durchgearbeitet
sind, während die Tätigkeit jenes mitten in die Wirren des Bauernkrieges hinein-
gestellt wird. Da erfahren wir manchen kleinen ansprechenden Zug aus jener Be-
wegung, die das ganze Land erschütterte. Selbstverständlich nahmen auch andere
Mitglieder der Familie an diesen Kämpfen teil. Mit Stolz teilt der Verfasser mit, dad
Kritiken 277
der Verteidiger der Sodenberges, der sich gegen die Bauern halten konnte, gleichfalls
ein Thüngen war. Auch Götz von Berlichingen, dessen Mutter eine Thüngen war,
taucht auf. Besonders nahe steht ihm sein Onkel Fritz (L. L. 8, 19), der sich aller-
dings nicht den Bauern anschloß, sondern höchstwahrscheinlich der Verteidiger des
Sadenberges war. Wenn der Verfasser bei ihm sagt: „Offenbar gehörte er zu jenen,
die sich den Bestimmungen des Landfriedens nur so weit fügten, als sie dazu ge-
zwungen werden konnten‘ (I., 190), und sein ganzes Leben a. a. St. noch schärfer
verurteilt, wie kann er dann noch vom „biederen Götz‘ sprechen (I., 231), der diese
Hemmungen noch weniger kannte. Weiteres über den Kampf des Rittertums gegen
die beginnende Landesherrschaft verspricht uns der Verfasser in einem besonderen
Abschnitt des III. Teiles zu bringen. Wie Götz war auch Fritz eine ungebändigte
Kraftnatur, die an rechter Stelle eingesetzt (Verteidigung des Sodenberges), Vor-
treffliches zu leisten verstand, genau wie sein Bruder Neidhard und seine Vettern,
besonders der Würzburger Bischof, der in ganz hervorragendem Maße für seine
Familie sorgte und ihr u. a. in seiner Eigenschaft als Herzog von Franken die Erb-
küchenmeisterwürde des Herzogtums verschaffte, mit der stets der Geschlechts-
älteste belehnt wurde.
War diese Generation (die achte nach der Stammtafel) ausnehmend tüchtig, so
macht sich in der nächsten eine Erschlaffung bemerkbar. Dann steigt der Anarksche
Zweig zu hohen Ehrenstellen empor. Neidhard II. ist der zweite Bischof von Würz-
burg und Herzog von Franken in der Familie (11, 1). Conrad Friedrich I. (12, 8) wird
Dompropst daselbst, während sein Bruder Neidhart IV. (12, 9), der zweimal in der
Reichsacht war, es trotzdem bis zum Oberstleutnant in der kaiserlichen Armee
bringt, obwohl er Lutheraner war. Das unruhige Blut seines Vaters lastet auf ihm.
Er verkauft viel Familiengut und belastet das übrige ganz erheblich.
Den höchsten Glanz erlebt aber die Familie in Hans Karl I., der als Feldmarschall
vom Kaiser in den erblichen Grafenstand erhoben wird, nachdem er seinen Glauben
gewechselt hatte. Sein Leben wird eingehend geschildert. Kann sich doch der Ver-
fasser bei diesem ausnehmend tüchtigen Vertreter seines Geschlechtes auf einen Aus-
spruch Moltkes über ihn berufen: „General Thüngen, ein Mann, den die vaterländische
Geschichte ebenfalls undankbar vergessen hat“. Aber schon in der nächsten Gene-
ration stirbt dieser Zweig mit seinem Neffen, Hans Karl IT., dem Stolzen, ruhmlos aus.
Aus dem andern Zweige ist in diesen Generationen hauptsächlich Wolf Heinrich
zu erwähnen (12, 20), der uns als äußerst tatkräftig geschildert wird. Er kämpft
besonders gegen die Anmaßungen des Würzburger Domkapitels, die seit dem 30jäh-
rigen Kriege immer größer geworden waren, und führt zur Erhaltung bzw. Wieder-
gewinnung seines Familiengutes viele schwere Prozesse. Sein Leben war ein fort-
währender Kampf, der nicht immer von Frfolg gekrönt war. Überhaupt ist festzu-
stellen, daß fast alle Thüngen in Prozesse verwickelt waren, so daß selbst der Ver-
fasser von einer förmlichen Prozeßwut. bis ins 18. Jahrhundert hinein spricht. Doch
ändert sich dies nach dem Aussterben des Anark-Zweiges, dessen Erbe der andere
(Daniel-) Zweig antritt. Die Erben einigen sich darüber, daß der Besitz unveräußer-
lich sein soll, daß kein Prozeß innerhalb der Familie geführt werden darf und daß die
lutherische Religion zu schützen sei. Es ist dies das Familiengesetz vom 19. Juli 1725,
das in jeder Beziehung sehr seeensreich für die ganze Familie gewirkt hat. Diese drei
Brüder, zwei Soldaten, Adam Sieemund (14.5) und Karl Friedrich I. (14, 7) und ein
Jurist, Philipp Christof Dietrich (14, 9) sind zugleich tüchtige Verwalter ihrer Besitz-
278 Kritiken
tümer. Der jüngste ist, wie auch schon verschiedene seiner Vorfahren es waren, seit
1747 Ritterhauptmann des Kantons Rhön-Werra und führt als solcher den Kampf
der Reichsritterschaft gegen die Fürsten bei Kaiser, Reichshofrat und Reichstag, ein
ungleicher Kampf, bei dem für das absterbende Reichsrittertum nicht mehr viel
herauskam. Ihm verdankt es auch sein Zweig, daß er in den erblichen Reichsfreiherrn-
stand erhoben wird. Durch seine eifrige Verwaltungstätigkeit gelingt es ihm, fast den
ganzen alt-thüngenschen Besitz (Lutzischer Linie) wieder zu vereinigen und noch
zu vermehren. Er ist der leibliche Stammvater aller jetzt lebenden Thüngen Lutzi-
scher Linie und bedeutet eine „Epoche“ in der Geschlechtsgeschichte. Er hatte
nicht nur den Besitz vergrößert, sondern auch für eine treffliche Erziehung seiner
Nachkommen gesorgt. Sein ältester Sohn Johann Sigmund Karl (15, 5) bringt es
bis zum ersten Präsidenten des Reichsgerichts in Wetzlar. Anschauliche Bilder aus
dieser Stadt ziehen an unserem Auge vorüber und runden das Bild dieses ausgezeich-
neten, im Alter allerdings sehr verknöcherten Juristen. Er bildet gleichsam den Ab-
schluß der alten Zeit. „Er ist Reichsritter und die Reichsritterschaft geht 1806 nach
einigen schwächlichen Anstrengungen, sich als Körperschaft zu erhalten, zugrunde.
Und das Trauergeläute für ihn war das letzte, das im Thüngenschen Gebiete die
‚Landestrauer‘ verkündete und nicht nur den Tod des ‚Patronatsherr‘ verbliebenen
bayrischen Untertanen und ‚Gutsbesitzers‘. Er ist Präsident des obersten Gerichts,
das im gleichen Jahre 1806 verschwindet und zuletzt an unheilbarer Altersschwäche
gelitten hatte.“
Sein jüngster Bruder Philipp Volpert (15, 10) unterschreibt noch nach langen
Kämpfen und Zögern den bayrischen Untertaneneid im Jahre 1808. Sechs lange
Jahre hatten die Kämpfe gedauert, die der Verfasser an Hand der Quellen ganz aus.
gezeichnet zu schildern versteht. Erläßt uns aber auch keinen Augenblick im Zweifel,
daß das Schicksal, dem die Reichsritterschaft erliegt, diese sich selbst durch ihre
Zersplitterung zuzuschreiben hat. Was war eine Reichsritterschaft ohne den Kaiser?
So mußte sie fallen, der letzte Rest des alten deutschen Reiches. In diesem Ringen
der Reichsritterschaft haben die Thüngen oft an hervorragender Stelle gestanden. So
ist es nicht das Bild des einen Geschlechts, das sich uns abrollt, sondern wir erleben
das allmähliche Absterben dieses einst so bedeutenden Standes mit. Weiteres wird
uns hoffentlich der III. Teil noch bringen.
Die Thüngen ziehen sich aber nun nicht grollend zurück, sondern widmen jetzt
neben der Verwaltung ihrer Besitzungen dem neuen Landesherrn ihre Dienste, wie
sie früher treue Diener des Kaisers gewesen sind, obwohl sie auch hier ihre fränkische
Art nicht verleugnen. Karl VI. (16, 3) kämpft schon in reiferen Jahren als Frei-
williger in den Freiheitskriegen mit. Seine Söhne Hans Karl V., Wilhelm VIII. und
Wolfgang VI. sind hervorragende Juristen im bayrischen Staatsdienst. Wilhelm als
2. Präsident des bayrischen Landtages arbeitet auch besonders im Zollverein. Seine
parlamentarische Tätigkeit wird eingehend gewürdigt. Er vertritt zwar die Reichs-
einheit, doch sucht er den bayrischen Standpunkt immer durchzudrücken. Der
jüngste Bruder Wolfgang VI., der Vater des Verfassers, wirkt als Gesandter Bayerns
in Athen, Kassel und schließlich in Darmstadt, 1864 vertritt er einige Zeit sein Land
auch auf dem Frankfurter Bundestage.
Die Generation des Verfassers und die beiden folgenden werden nur ganz kurz
behandelt. Es ist wohl anzunehmen, daß das Material auch schon völlig vorliegt,
doch sollten über die Lebenden nur kurz die Tatsachen gebracht werden.
Kritiken 279
Diese beiden Bände bieten eine so reichhaltige Sammlung von Material mit teil-
weise schon eingehenden Würdigungen, daß sie weit über den Rahmen einer gewöhn-
lichen Familiengeschichte hinaus, besonders für Franken und— für die neuere Zeit —
auch für Bayern große Bedeutung haben. Jede Person ist in ihre Zeit hineingestellt
und wird aus ihrer Zeit heraus erklärt. Die reichen Quellen- und Literaturkenntnisse
verbunden mit einem flüssigen Stil trotz der manchmaligen Spröde des Stoffes er-
möglichen es dem Verfasser, etwas sehr Gutes zu leisten. Dabei ist er weit davon ent-
fernt, etwa die Verdienste seines Geschlechtes besonders hervorzuheben, Eine stolze
Bescheidenheit spricht aus allem. Er zeigt offen die Mängel der einzelnen Personen
und scheint auch die wenigen Außenseiter in ihrer nackten Dürftigkeit richtig zu
schildern, wobei er es allerdings an harten Worten nicht fehlen läßt. Er übt auch
Selbstkritik und sagt offen, wo noch etwas zu tun ist. Deshalb wäre es Unrecht,
wollte man einzelne Kleinigkeiten beanstanden. Mich hat an dem Buch nur gestört,
daß man dauernd die Stammtafeln zur Hand haben mußte, um die Verwandtschaft
der einzelnen festzustellen. Wie es bei einer Materialsammlung, die für jede Person
das gesamte Material bringt, nicht anders sein kann, liest sich das Werk, schon wegen
der nicht zu umgehenden häufigen Wiederholungen, etwas schwierig. Wenn man
sich aber einmal hineingelesen hat, so vergißt man ganz, daß es eben nur eine Material-
sammlung, eine Vorarbeit für eine Familiengeschichte sein soll. Aber doch möchte
ich es vom praktischen Standpunkte aus gesehen für ratsamer halten, wenn aus dem
Regesten- und Urkundenwerk der darstellende Teil völlig fortbliebe, da nicht immer
klar geschieden werden kann, was Quellen sind und was der Verfasser aus ihnen
herausgearbeitet hat. Aber trotzdem: Ich wünschte, daß wir mehr solche ausgezeich-
nete Werke über die alten adligen Geschlechter hätten, die nicht nur mit dem feinen
Einfühlen und der großen eigentlich selbstverständlichen Liebe für das eigene Ge-
schlecht geschrieben sind, sondern auch mit so großer Kenntnis der Zeitverhältnisse.
Neuruppin. Lampe.
F. Bünger, Studentenverzeichnisse der Dominikanerprovinz Saxonia
(ca. 1377). Zeitschrift für Kirchengeschichte Bd. 44, N. F.7, Gotha 1925,
S. 489—504.
Den schon oft empfundenen Mangel an Quellen zur Geschichte des Domini-
kanerordens, insbesondere seiner Provinz Saxonia, behebt F. Bünger durch
vorliegende Veröffentlichung in erwünschter Weise. Nachdem er bereits ein
dankenswertes, sehr sorgfältig gearbeitetes Register über alle bisher in den
zerstreuten Schriften genannten Namen von Deminikanern nebst einer Zu-
sammenfassung seiner eigenen früheren Studien (in der Ztschr. für Kirchen-
geschichte) als „Beiträge zur Geschichte der Provinzialkapitel und Provinziale
des Dominikanerordens“ in den Quellen und Forschungen zur Geschichte des
Dominikanerordens in Deutschland, Heft 14, Leipzig 1919 herausgegeben hatte,
bietet er hier aus dem Wolfenbütteler Codex Gud. Lat. 179 weit über 150 Studenten-
namen mit wertvollen Nachweisen zur Geschichte des Studienwesens. Es geht aus
ihnen hervor, daß der Studiengang der Dominikaner in nicht wenigen Fällen von den
allgemeinen Ordensbestimmungen abwich und ganz von der Befähigung des Stu-
denten abhing. Trotzdem bleiben noch viele Fragen ungeklärt, insbesondere die
Stellung der magistri studentium, solange nicht reicheres Material erschlossen wird;
bisher besitzen wir ja lediglich für die siebziger Jahre des 14. Jahrhunderts einiger-
280 Kritiken
maßen zusammenhängende Akten von Provinzialkapiteln der Saxonia. Wenn man die
Herkunft der meisten dieser Fragmente für einen Wahrscheinlichkeitsbeweis heran-
ziehen will, dann müssen noch weitere Protokolle mit Studienanweisungen und
Studentennamen in Bucheinbänden verarbeitet sein und werden vielleicht mit der
fortschreitenden Untersuchung alter Handschriften und ihrer Einbände ans Tages-
licht kommen.
Auch das von Bünger neuerdings veröffentlichte Verzeichnis verdankt seine
Erhaltung der Gnade der Buchbinder; es bildet die Spiegel und Vorsatzblätter
(Bl. I und II) der Einbanddeckel einer älteren theologischen Handschrift. Es sei mir
gestattet, einige Ergänzungen zum Büngerschen Aufsatz nachzutragen, da ich die
H. S. selbst benutzt habe. (Der Wolfenbütteler Bibliotheksdirektion war meine
Absicht, die Matrikel zu drucken, nicht unbekannt, sie versäumte aber, mich von der
vorhergegangenen Benutzung der H.S. und der bevorstehenden Veröffentlichung der
Fragmente von Herrn Prof. Bünger zu unterrichten.)
Die genauere Untersuchung des Einbandes bestätigt den Nachweis, den Bünger
auf Grund der Schriftvergleichung fand, daß von den 3 beschriebenen und zum Ein-
binden benutzten Pergamentstreifen (— in Wahrheit sind es 2, wie wir sehen werden
—) der von B. a. a. O. 489 als III bezeichnete Stıeifen den oberen Rand von Blatt I
bildet, und — was nicht beachtet wurde — als Umbug hinter Bl. 169 erscheint; wir
nennen ihn hier IIa. Die ganze Höhe des Streifens beträgt 5 cm und bietet damit
Raum genug für die Ergänzung von Namen der Kontrate Saxonia in den Rubriken
studentes theologie und philosophie für Bl. I a. u. b. Ferner zeigt sich, daß der von
Bünger als IV bezeichnete Streifen vor Bl. 169 durch Umbug zusammengehört
mit dem dritten von ihm nicht bezeichneten Streifen vor Bl.165, wir nennen ihn IVa;
ihre Verwandtschaft nahm B. a. a. O. 490 auf Grund des Schriftduktus an. In Wahr-
heit bilden also die vermeintlichen 4 Streifen IIF, HIa, IV, IV a nur 2 zusammen-
hängende Pergamentstücke, deren genaue Untersuchung von sachkundiger Hand,
ebenso wie die Lösung der Spiegel, und vorsichtige Behandlung mit Reagenzien mir
noch weitere Ergebnisse zu versprechen scheinen, zumal ich verschiedene Spuwen
von Rasur zu bemerken glaube.
Was die Lesung der Namen nun anbelangt, so wird sich in einigen Fällen schwer-
lich Übereinstimmung erzielen lassen, da fast alle Namen stark durchstrichen sind.
Außerdem wird man wie so oft bei der Entscheidung zwischen e und t kaum über
ein „non liquet“ hinauskommen. Zu den einzelnen von Bünger zweckmäßig nume-
rierten Namen seien mir folgende Anmerkungen gestattet: l
3. Lese ich Meteler statt Metelen.
26. Glaube ich hinter Emekinus statt Erph. die Studienjahre, duobus (?) zu
erkennen, was auch zu der Notiz bei Bünger 497, Anm. 3, paßt, daß er mit
dem 1353—1369 im Hamburger Konvent nachweisbaren Emekinus obne
Vaternamen identisch sein möchte.
37. Lies Sibrandus de Pilsum statt Pilsinn; gemeint ist Pilsum in Ostfriesland.
Der Name Pilsum kommt 1362 in derselben Form vor in E. Friedländers
Ostfries. UB. 1, 87 no. 96. — Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß der
im Register von Büngers oben erwähnten Buch S.162 aus Hofmeister
übernommene Name Dihrandus de Loppirsum zweifellos in Sibrandus zu
verbessern ist, da es sich nm einen friesischen Namen handelt und die Form
Dibrandus nicht belegt ist.
a E r
Kritiken 281
38. Der Name Yrpolfus ist. zwar nicht belegt, doch zeigt die Herkunft (von
Rüstringen), daß es ein seltener friesischer Name ist. An der Identität
mit dem Hyrpolfus bei Finke besteht darum kein Zweifel; er wurde eben
von Norden nach Lübeck versetzt.
53—05. Dahinter glaube ich ein T als Rest des Konventsnamens zu erkennen,
= [Tremonien.]?
88. Möchte ich Bentzingerot statt Benezingerot: lesen.
107. und 108. Sind wohl beide mit Klammer zu verbinden und dem conv.
Tremon. zuzuweisen.
109. Lies Bernewater (= Wasser der Berne, eines Flüßchens bei Bremen) statt
Bernewate.
112. Lies Wendeman statt Wendona.
126. Würde ich Seltzer statt Selczer lesen.
129. Lese ich mit der in Anm. b gebotenen Möglichkeit Rumptehusen.
133ff. (Schluß von Bl. Ila) gehören nach der normalen Reihenfolge der Kontraten
oder Nationen zu Misna, welches sonst regelmäßig auf Thüringen folgt.
Statt des fraglichen Harlem? hinter 134 lese ich Lipzen.
151. Lies Mechterstede statt des seltsamen Oxchterstede.
157. Ob richt lieber mit der in Anm. a angedeuteten Möglichkeit Scab oder
Stal statt Frol zu lesen ist?
159. Statt provincia et extra scheint mir prov. externa einen besseren Sinn zu
ergeben; obwohl die Spur eines Buchstabens vorhanden ist, braucht es
nicht unbedingt ein et zu sein.
Oldenburg in Old. H. Lübbing.
Arno Kunze, Die nordböhmisch - sächsische Leinwand und der Nürn-
berger Großhandel, mit besonderer Berücksichtigung des Fried-
land-Reichenberger Gebietes. Anstalt für sudetendeutsche Heimat-
forschung der Deutschen Wissenschaftlichen Gesellschaft in Reichenberg:
Forschungen zur sudetendeutschen Heimatkunde herausgeg. von Erich
Gierach, Heft 1, Reichenberg i. B. (Stiepel), 1926. Gr. 8%, 102 5.
Der Arbeit, die auf Anregungen G. Aubins zurückgeht, liegt ein sehr bemerkens-
werter, richtiger Gedanke zugrunde, obwohl er in der Arbeit selbst nicht ausgesprochen
wurde, daß Mitteldeutschland, genauer Ostmitteldeutschland eine Einheit darstellt,
die sich nicht nur im kulturellen, besonders literarischen Leben, sondern auch
auf wirtschaftlichem Gebiete ausgewirkt hat. Nordböhmen— Sachsen — Nürnberg,
Land diesseits und jenseits der sonst. als trennende Hindernisse hingestellten Gebirge,
wird hier durch das Organisationstalent und den Geschäftssinn der Nürnberger in
großartiger Weise durch ein weitmaschiges Netz von Handelsfäden zusammen-
gefesselt, mit Faktoreien übersät. denen tausende Webermeister dienstbar sind. In
aller Deutlichkeit sind die frühkapitalistischen Organisationsformen ausgeprägt.
Sachsen gehört im 15., 16. und zum Großteil im 17. Jahrh. durchaus in die Eintluß-
sphäre Nürnbergs, bis es an den niederdeutschen, besonders Hamburger Handelskreis
angeschlossen wird. Eine ganz ähnliche Wandlung macht das nordböhmische Lein-
wanderzeugungsgebiet durch. Von diesem zieht der Verfasser besonders Friedland-
Reichenberg (Isergebirge) in den Kreis seiner Betrachtungen, wobei er der Entstehung
282 Kritiken
des Leinengewerbes in Stadt und Land, dann der allmählichen Gleichstellung der
Dorfleinweber mit den städtischen Meistern sein besonderes Augenmerk schenkt.
Nürnberg verstand in diesen Gegenden wie in der Lausitz und in den weiteren Strecken
des ostmitteldeutschen Koloniallandes ein Monopolrecht für den Leinwandeinkauf
zu erlangen. Dabei bediente es sich des kollektiven Lieferungsvertrages und des
Verlages in weitestem Maße. Die Menge der Leinwand, welche gerade im Friedländer
Gebiete erzeugt wurde, stand bei weitem hinter der der anderen nord- und ostböhmi-
schen Leinengewerbsmittelpunkte zurück. Bei der Erzeugung standen die billigen
Massen waren im Vordergrunde, unter denen dem ‚Schetter‘‘ eine beherrschende
Rolle zukam. Es war dies eine grobe, weitmaschige (,schüttere‘‘) Leinwand, die dann
durch Leimen, Gummieren und Glätten zu einer steifen Glanzleinwand weiter ver-
arbeitet werden konnte. Eine führende Stellung erlangte im Nürnberger Handel das
Haus Viatis und Peller, das sich des damals üblichen Geldüberweisungssystems zur
Abwicklung seiner Geschäfte bediente, mit den Grafen Gallas in engen Beziehungen
stand und ihnen manches Mal aus der Not half. In der zweiten Hälfte des 17. Jahr-
hunderts lösen sich diese Fäden, wie ja überhaupt der Merkantilismus Handels-
gebieten, wie es das Nürnberger Einflußgebiet darstellte, das Leben auszublasen
bemüht war.
Der Verfasser ist seiner Fragestellung nicht völlig gerecht geworden. Zunächst
hätte ein viel umfangreicherer archivalischer Unterbau geschaffen werden müssen —
das Prager Archiv des Ministeriums des Innern (ehem. Statthaltereiarchiv), ebenso
Nürnberg hätten Bemerkenswertes bereitgestellt —, was für eine Anfängerarbeit
kaum recht zu verlangen ist. Daher wäre eine räumliche Beschränkung des weit-
gesteckten Themas erwünscht gewesen. Notgedrungen bleiben so die Ausführungen
an der Oberfläche stecken. Die Geschlossenheit fehlt, da der Verfasser den ihm zu-
fällig zugänglichen Archivalien ohne weiteres auf Nebenpfade folgt. Dabei spricht
viel mehr das Material als der Verfasser. Fast die Hälfte des Buches besteht aus
übrigens beachtenswerten Urkunden und Aktenstücken, deren 14 in einem Anhange
in dankenswerter Weise mitgeteilt werden. Andere unterbrechen, ob der Art der Ver-
wendung unangenehn, den Gang der Darstellung. Die historische Schulung des Ver-
fassers läßt manches zu wünschen übrig, was sich bis auf das Lesen von Akten und
Urkunden — S. 17 ist doch wohl statt ,„.geweyen (!)“ zeweyen zu lesen — und auf die
Wiedergabe der Schreibung dieser Akten des 16. und 17. Jahrh. — es bestehen doch
längst allgemein eingebürgerte Richtlinien für die Herausgabe neuzeitlicher Urkunden
und Aktenstücke — erstreckt. Eine sorgfältigere Drucklegung wäre erwünscht ge-
wesen. N. 10: Hellmann, S. 56: 1681, S. 58: „‚schütter”, 5. 65: Sinapius, S. 67: 1680,
S. 72: Anm. 2 fehlt trotz des schon gedruckten 8. die Zahl usw. Warum S. 19 Anm.,
21 Anm. plötzlich der Frakturdruck aufgegeben wird. ist nicht einzusehen. Abge-
griftene Worte wie 8.64: „Sein Name verdient in den Annalen der deutschen Ge-
schichte mit goldenen Buchstaben eingezeichnet zu werden“ oder S. 51: „das A und
O aller Verlagsbeziehungen‘“ sind’ doch wohl besser zu vermeiden.
Dennoch sei zum Schlusse nochmals gern anerkannt, daB der Verfasser Richtiges
geahnt hat, das bei Anwendung des gesamten wissenschaftlichen Rüstzeuges und bei
möglichst breiter und tiefer archivalischer Arbeit — Schlesien wird hierzu durch Prof.
Wendt gern die Hand reichen — ein wirklichkeitsgetreues, volles Gesicht bekommen
wird.
Prag. Josef Pfitzner.
Kritiken 283
Wilhelm Stolze, Bauernkrieg und Reformation. Schriften des Vereins für Re-
formationsgeschichte, Jahrgang 44, Heft 2 (Nr. 141). Leipzig 1926. M. Heinsius
Nachfolger Eger & Sievers. 127 S. 8°.
Die wissenschaftliche Literatur über den Bauernkrieg ist bei weitem nicht so
umfangreich, wie man erwarten müßte nach dem lebhaften Interesse, das der Gegen-
stand allezeit erweckt hat. Daher ist eine neue, der Klärung der Probleme dienende
Schrift zu begrüßen.
Stolze geht aus von dem Gesichtspunkt: Es ist nicht nötig, erst noch eine Unzahl
weiterer lokaler Untersuchungen abzuwarten. Die ganze Bewegung hat einheitlichen
Geist (S. 56).
Die bekannten Unruhen auf dem Lande und in den Städten, die das 15. Jahr-
hundert durchziehen, setzen sich zwar im Bauernkrieg fort, ihren eigentlichen Cha-
rakter aber empfängt diese Bewegung (die erst das 19. Jahrhundert Bauernkrieg
nannte) durch den Einfluß der Reformation. Daher sind die geistlichen Fürsten und
Herren in erster Linie den Angriffen ausgesetzt. Weltliche Fürsten werden nur mit
hineinverwickelt, soweit sie die Ausbreitung des Evangeliums hindern,und vor allem
soweit sie im Regensburger Konvent sich zu diesem Zwecke zusammengetan haben.
Gegen die Schlösser des Adels geht man erst vor, nachdem die Bauern durch Gegen-
wehr, zum Teil auch durch Gewalttaten gereizt sind. Im fränkischen Gebiet ist die
Säkularisation das Hauptziel der Erhebung (S. 93). In Thüringen ist Münzers Einfluß
nicht allzu groß. Der Verlauf des Bauernkrieges bedeutet nicht die große Katastrophe
in der Stellung der Massen zur Reformation.
Dies sind etwa die Hauptthesen des Verfassers. Sie haben sehr verschiedene
Überzeugungskraft. Schon der Ausgangspunkt, die Meinung, es handle sich im großen
und ganzen überall um ein und dieselben Ursachen, ist trotz dem Hinweis auf die
12 Artikel (die doch auch sehr Verschiedenartiges enthalten) nicht völlig gesichert.
Erleben wir es nicht auch bei modernen Umsturzbewegungen, daß von außen mehr
oder weniger nur das Signal zu einer Umgestaltung kommt, daß aber die örtlichen
Führer Maßnahmen treffen, die ebensosehr ihren privaten Meinungen und Wünschen
wie der treibenden Ursache der Gesamtbewegung entsprechen? Sollte dies in Zeiten,
die weder den modernen Nachrichtenverkehr kannten noch durch die moderne Ver-
waltungsorganisation geschult waren, nicht noch viel mehr so gewesen sein? Auch
Städte und Landschaften (namentlich am Rhein), in denen die evangelische Lehre
sehr wenig Fuß gefaßt hatte, beteiligten sich ja am Aufstande.
Ist nicht ferner die ganze Bewegung in Kursachsen und Thüringen in vieler
Hinsicht ein Beweis, daß die von Stolze angeführten Ursachen nicht überall ausschlag-
gebend waren? Ist nicht das U[msichgreifen des Aufstandes in hohem Maße abhängig
von der Nähe der Ansteckungsherde und von der Stärke oder Schwäche der obrig-
keitlichen Gewalt, die z. B. in Bavern die Aufstandsgelüste niederhalten konnte?
Richtig ist freilich die Tatsache, daß in Kursachsen nur wenige Klöster zerstört
worden sind; wenn sie heute sämtlich im besten Falle nur noch als Ruinen existieren,
ist das vielfach eine Folge späterer Vernachlässigung, der Verschleppung der Steine
als Baumaterial. Den älteren Darstellungen, die meist den Bauernkrieg dafür ver-
antwortlich machen, darf man hierin nicht trauen (wie ich es selbst in meinem Buche
Friedrich der Weise und die Kirche, Leipzig 1926, S. 162 getan habe). Z. B. bei
Janssen, Geschichte des deutschen Volkes usw. 1117. u.18. Aufl. 5.561 N2 findet man ein
Verzeichnis aller thüringischen Klöster. die damals zerstört sein sollen, wobei Janssen
284 Kritiken
der Zusammenstellung Hermanns in ZThG. VII folgt. Sicher stehen nicht wenige
zu Unrecht darin. Aber Stolzes Satz, daB „wenigstens in kursächsischen Landen
Klöster und Schlösser verschont wurden“ (S. 105), geht zu weit; mindestens Allen-
dorf, Georgenthal, Ichtershausen, Nägelstedt, Naundorf bei Allstedt, erst recht manche
Klöster in den Städten haben damals gelitten, während allerdings Bürgel und wohl
auch das schwarzburgische Paulinzella nicht durch den Bauernkrieg Ruinen geworden
sind. In Reinhardsbrunn wurde das Kloster, die Begräbnisstätte wettinischer Fürsten,
geplündert, die Altäre und die höchst wertvolle Bücherei vernichtet, obwohl zur
Warnung für die Aufständischen herzoglich sächsische Fahnen auf Turm und Tor
aufgezogen waren.
Es fehlt also nicht an Vorbehalten, die man gegen viele Formulierungen des Ver-
fassers erheben möchte. Doch bleibt es sehr verdienstvoll, daß er uns aus seiner um-
fassenden Belesenheit heraus ein Gesamtbild gegeben hat, das unsere Auffassungen
klären und vertiefen hilft, auch wo ihm Widerspruch nicht erspart bleibt. Und soviel
sollte ohne weiteres zugestanden werden, daß in der Tat ohne die durch Luthers Auf-
treten hervorgerufene Überzeugung, daß die gesamte bisherige Kirchen- und Gesell-
schaftsverfassung ins Wanken geraten sei, der Aufstand der Bauern nie solchen
Umfang und solche Kraft gewonnen hätte.
Leipzig. Paul Kirn.
Georg Friederiei, Der Charakter der Entdeckung und Eroberung Amerikas
durch die Europäer. Einleitung zur Geschichte der Besiedlung Amerikas
durch die Völker der alten Welt. I. Band. [= Allgemeine Staatengeschichte,
hrsg. von Hermann Oncken, Il. Abt., 2. Werk, I. Band.] Gotha, 1925, F. A.
Perthes. 579 S. gr. 8°.
Das Buch gehört den Grenzgebieten der Geographie, Ethnographie und Ge-
schichte an. Die beiden erstgenannten sind Hilfs- und Nachbarwissenschaften der
Geschichte, deren Kenntnis für den Historiker besonders zu vergleichenden Dar-
legungen über Erfolge von Entdeckern, Eroberern und Kolonisatoren unerläßlich
ist, namentlich wenn Eigenschaften und Leistungen verschiedener Völker gegen-
einander abgewogen werden sollen. Die Scheidung dessen, was als Gewohnheit,
Brauch und Regel zu gelten hat, von bloßen Ausnahmen erfordert ausgebreitete und
tiefdringende Quellen-Untersuchungen. Denn es sind Fragen und Aufgaben, die zu
den letzten und schwierigsten der Geschichtsforschung rechnen und die Arbeit eines
langen Menschenlebens, aber auch persönliche Kenntnis der betreffenden Länder und
Völker voraussetzen. Alle diese Vorbedingungen erfüllt Friederici in hervorragendem
Maße. Seine wissenschaftliche Ausrüstung ist von erstaunlicher Vielseitigkeit.
Die Wahl des Ausdruckes Charakter -— nicht etwa Geschichte — im Titel des
Buches deutet an, daß keine fortlaufende Entwicklung, sondern Schilderungen und
Beurteilungen geboten werden. Wie der Untertitel zeigt, weiß der Verfasser wohl,
daß er damit nicht etwa die übliche Art des entwicklungsgeschichtlichen Aufbaues
historischer Darstellungen ersetzen, sondern nur einen vorbereitenden und ergänzen-
den Unterbau bieten kann.
Der I. Hauptteil („Abschnitt“) ist wesentlich geographisch (auch klimatologisch,
botanisch, zoologiseh), der Il. ethnographisch, der TH. entdeckungs- und eroberungs-
eeschichtlich.
Unter der Überschrift: „Die Schauplätze der Kolonisation“ erhalten wir
eine genaue Beschreibung des Landschaftsbildes Amerikas zur Zeit der Konquista,
Kritiken 285
unter Hervorhebung seines Gegensatzes zum heutigen. Friederici bietet also ein gut
Teil historischer Geographie Amerikas, mit wichtigen Bemerkungen zur Geschichte
der beschreibenden Naturwissenschaften, die von den Spaniern sehr bereichert
wurden.
Im II. Hauptteil „Die Eingeborenen“ kommt der längst als Meister der
Völkerkunde bekannte Verfasser auf seinem eigensten Gebiete zu Worte. Die Kennt-
nis dieses Faches als einer Urteilsgrundlage wird (S. 199) mit Recht vom Historiker
gefordert. Erst die Feststellung der Tatsache, daß die Europäer fast überall von
harmlosen, friedfertigen Eingeborenen freundlich aufgenommen wurden, ermöglicht
uns ein gerechtes Urteil über die Auseinandersetzung zwischen den neuen und den
alten Herren des Landes. Die Europäer wirkten wesentlich demoralisierend auf die
Indianer. Die heidnische Religion und die in der Regel mit dem Kultus zusammen-
hängende Menschenfresserei und Päderastie gaben den Spaniern, bei denen letzteres
Laster entschieden mehr verbreitet war, Vorwände zum Bekämpfen und Versklaven
der Indianer. Für den Gang der Entdeckung, Eroberung und Besiedelung Amerikas
durch die Europäer waren die Eingeborenen von größter Bedeutung. Ohne den
weitverbreiteten Anbau der Indianer wäre den Spaniern die rasche Kolonisation
nicht möglich gewesen. Daher muß der Geschichtsforscher wissen, welche Wirt-
schaftsformen bei den in Frage kommenden Indianervölkern vorherrschten.
Am umfangreichsten ist der III. Hauptteil „Die Spanier“. Auf den ersten
Seiten seines kurz vorher veröffentlichten Buches über „Alvaro de Mendaña; die Ent-
deckung der Inseln des „Salomo“ (Stuttgart 1925) hatte Friederici eine vortreffliche
Übersicht über die Leistungen der Spanier und Portugiesen auf dem Felde der geo-
graphischen Entdeckungen gegeben und die arg überschätzte Rolle der Engländer
auf das ihnen zukommende Maß zurückgeführt. Die portugiesischen Entdeckungs-
fahrten an der Küste Westafrikas waren das Vorbild für die spanischen Amerika-
fahrten. Eine Reihe verschiedener Antriebe traf, wie Friederici im einzelnen ausführt,
bei den Westreisen der Spanier zusammen. Wiederholt wird der Gedanke betont,
das Unternehmen des Columbus sei die unmittelbare Nachfolge der Maurenkriege!.
Trotz der knappen Darstellungsweise, zu der Friederici genötigt ist, treten die
Persönlichkeiten der Haupt-Entdecker deutlich hervor. Columbus? wird an mehreren
Stellen durch Vergleich mit Magalhães sehr geschickt charakterisiert.
! Ergänzend wäre hinzuweisen auf Rankes Auffassung von den Entdeckungsfahrten als
dem Ausdruck der immer noch nachwirkenden Kreuzzugsstimmung [.‚Geschichten der roman.
und german. Völker“, Einleitung, S. XXIX f.], wieder aufgenommen von Adolf Rein, „Der Kampf
Weateuropas um Nordamerika im 15. und 16. Jahrhundert“ (Gotha 1925), S. IL f., 36. —
Zu S. 162 könnte man der Deutlichkeit halber bemerken, daß die adalides (von arab. ad-dalil
„der Führer)‘‘ und die almogavares (von arab. al-moghävar „der Streifzügler‘‘) viel älter sind als
der letzte Krieg um Granada ; sie werden schon in den „Siete Partidas“, und zwar Partida segunda,
titulo 22 des großen Gesetzbuches Alfonsos X. erwähnt [tomo II, 219-224 der Ausgabe der R.
Academia de la Historia, Madrid 1307].
2 von Friederici immer in der hispanisierten Namensform (Cristöbal) Colön angeführt.
Der Versuch einer Begründung dafür (S. 314) erscheint mir nicht geglückt: denn schon bei Ma-
falhäea weicht der Verfasser von seinen Grundsätzen ab, indem er ihn nach seiner portugiesischen
Herkunft benennt, nicht ‚‚Magallanes‘‘ nach der Weise der Spanier, denen er sich später anschloß.
Meiner Meinung nach hat das lange Herkonımen, das sich in Befolgung eines bestimmten Vorbildes
bei der Nachwelt einbürgert — so z. B. bei der Bevorzugung der Namensform Wal'enstein —
ebenfalls seine Berechtigung. Die Form Columbus hat für sich, daß sie gleich auf den Humanis-
mus hinweist, dem auch der Entdecker nahestand. Auch in dieser Frage ist das individualisierende
Verfahren das einzig richtige.
286 | Kritiken
Der zweite Unter-Abschnitt des III. Hauptteiles hat es mit der Eroberung und
Durehdringung Amerikas durch die Spanier zu tun. Das Verfahren bei den Verträgen
der Krone mit den Unternehmern läßt keinen Zweifel zu, daß die Regierung die Haupt-
schuld an der Mißhandlung und weitgetriebenen Vernichtung der Eingeborenen
trägt, denn die Erzielung materiellen Gewinnes ging ihr über alles; so schöne Worte
sie auch zugunsten der Indianer fand, die Taten blieben aus. Wie zur Krone war
das Verhältnis der Unternehmer zu den Angeworbenen ein geschäftliches; schon daraus
und aus der Zusammensetzung der Expeditionen (hauptsächlich entlassene und unzu-
friedene Soldaten, Abenteurer und Verbrecher) ergaben sich die entsetzlichen Greuel
bei der Erforschung und Eroberung Amerikas. Dazu kam allerdings noch das be-
sondere Erbteil der Masse der Spanier aus ihrer Vergangenheit: die unausgeglichene
Mischung meist häßlicher mit vereinzelten anziehenden Eigenschaften, überhaupt
die Vereinigung einander widerstreitender Neigungen und Gefühle. All diese Züge
werden von Friederici bei den drei Klassen von Teilnehmern an den Konquistazügen
aufgezeigt: an den Kapitänen und Statthaltern, an den einfachen Soldaten und an
den Geistlichen. Rühmliche Ausnahmen werden genannt, deren Glanz aus der sonst
vorherrschenden Verderbnis um so stärker hervorleuchtet. Als Fachmann in der
kolonialen Kriegführung weiß Friederici die hervorragenden militärischen Leistungen
der Spanier zu würdigen.
Im dritten Unter-Abschnitt des III. Hauptteiles lernen wir die Technik der
Konquista kennen, die üblichen Methoden der Spanier bei ihrem Vordringen: Fest-
nahme des Herrschers inmitten seines Volkes, Spaltung der Eingeborenen durch
Gewinnung heimischer Verräter und Bundesgenossen, Verleumden und Ehrlosmachen,
Ausrauben usw.
Von großem Wert für den Forscher sind die allenthalben verstreuten, aber auch
in einem besonderen Abschnitt zusammengefaßten Charakterisierungen der Quellen-
schriften, besonders der spanischen (S. 202—205). Der erfahrene Kritiker spricht aus
der Warnung vor dem „amerikanischen Superlativ“ (S. 140); sie bezieht sich (nach
S. 144) wesentlich auf die angloamerikanische Literatur, während die Spanier meist
nüchterner zu schildern pflegten. Die Kennzeichnung der Plagiate in Chateaubriand’s
zweifelhafter Reiseschilderung Amerikas (S. 10, Anm. 1, und S. 80, Anm. 2) ergänzt
E. Dick, Plagiat, Nachahmung und Orginalität bei Chateaubriand, „Germanisch-
romanische Monatsschrift“‘ 1911, 5. 394-410.
Zu S. 288 (in Yucatán und sonst brachten Indianer den Spaniern gemästete
Hunde zu essen) ist wohl der Hinweis angebracht, daß diese Sitte in früherer Zeit
auch an der Nordwestseite Afrikas nachweisbar ist. Marquart’ erklärt die Canarüi
des Suetonius Paulinus bei Plinius V, 15 als „„Hunde-Esser‘‘: nach el-Bekri bestand
noch im XI. Jahrhundert in der Oase Tafilelt der Brauch, Hunde zu mästen und
zu essen. |
Zu S. 551. bes. Anm. 2 ist nachzutragen: Die Sage von der heldenhaften Ver-
brennung der Schiffe dureh Cortés ist zuerst von C. Fernández Duro kritisch unter-
sucht worden: „Las jovas de Isabel la Catòlica, las naves de Cortés y el salto de
Alvarado“ (Madrid 1882. M. G. Hernández), S. 27 -45:; neu in den „Tradiciones
infundadas“ (Madrid 1558). 8. 384—392, 409—414. Dagegen wird im „Boletin de
la R. Acad. de la Historia" tomo X (1887), 337 eine Stelle im Bericht des Juan
1 Die Benin-Sammlung des Reichsmuseums für Völkerkunde in Leiden‘ (1913). S. 167
(römische Ziffer) und Anin. 4.
Kritiken 287
Martinez (1566) über Cortés zu Unrecht als Zeugnis für die Richtigkeit der Sage
angesehen.
Auf weitere Einzelfragen einzugehen muß ich mir wegen des geringen mir zu-
gemessenen Raumes versagen.
Friederici hat eine gewaltige Stoffmasse in gedrängter Kürze verarbeitet. Die
reichhaltigen Fußnoten dienen gleichzeitig der Begründung des Textes und der
Anleitung des Lesers zu selbständiger Weiterarbeit. Das Buch ist eine Fundgrube
von Themen und Anregungen für die künftige Forschung. Es wäre zu wünschen,
daß dieses Werk, besonders der II. und III. Hauptteil, von Freunden der Geschichts-
wissenschaft immer wieder gelesen würde; dann wäre zu hoffen, daß die um sich grei-
fende Salon-Geschichtschreibung, die den Zusammenhang mit dem Leben verloren
hat und uns die Seifenblasen der „Ideengeschichte‘‘ vorführt, aus ihrer angemaßten
Stellung verdrängt wird.
Berlin-Friedrichshagen. : Karl Hadank.
Maria Faßbinder, Der ‚‚Jesuitenstaat‘ in Paraguay. Studien über Amerika und
Spanien, hrsg. von KarlSapper, Arthur Franz, Adalbert Hämel, Völker-
kundlich-geschichtliche Reihe, Nr.2. Halle (Saale), Max Niemeyer, 1926.
161 S. 2 Karten. 1 Plan.
Hauptsächlich im Anschluß an die „Organización Social de las Doctrinas Guara-
nies de la Compañía de Jesús“ (Barcelona 1913) des spanischen Jesuiten Pablo
Hernändez entwirft die Verfasserin ein Bild der Guarani-Reduktionen, das, ihrer
Behauptung nach, Richtigkeit und Anschaulichkeit mit gerechter Beurteilung ver-
binden soll. An die Darstellung Eberhard Gotheins (1883), gegen die sich M. Faß-
binder vor allem wendet, wird sich heute kein Kundiger mehr halten, nachdem ihre
Unzulänglichkeit längst dargetan ist. Trotz der Dürftigkeit seiner Quellen hat er
jedoch in manchen Schlußfolgerungen und Beurteilungen nicht so unrecht, wie es
die Verfasserin hinstellt. Sie hat sich in dem Jesuiten-Pater P. Hernändez einen
etwas verdächtigen Gewährsmann gewählt. Beim Zitieren eines Jesuitenbriefes aus
dem Jahre 1689 hat er — nach der Feststellung von M. Serrano y Sanz! — eigen-
mächtig eine sinnverfälschende Änderung vorgenommen, zur Verschleierung einer
für den Jesuiten-Orden unangenehmen Tatsache.
Unter der Führung eines solchen Beraters gelangt die Verfasserin in wesentlichen
Fragen zu unwahrscheinlichen und unhistorischen Ergebnissen. Ihre Schilderung
läuft darauf hinaus, die Guarani-Reduktionen der Jesuiten wären eine Art kirchlichen
und weltlichen Idylls, ein Betätigungsfeld frommer und zugleich praktisch gerichteter
Idealisten gewesen, die in der Förderung des geistlichen und leiblichen Wohles ihrer
Schützlinge ihr höchstes Ziel sahen. Die Vorwürfe der Ierrschsucht und der Aus-
beutung, die gegen die Kompanie Jesu erhoben worden sind, weist sie zurück.
Eine Äußerung des Ordens-Provinziales P. Gregorio Horozeo aufnehmend hat
dagegen Blas Garay mit Recht zwei verschiedene Entwiekelungs-Perioden unter-
ein Der eifrigen Tätigkeit beim Aufbau der Reduktionen. gewissermaßen der
„Revista de Archivos“, Dez. 1902, S. 459, Anm. 2. Danach steht der von P. Pablo Her-
nandez angegritfene Blas Garay gerechtfertigt da, und der Vorwurf der Fälschung fällt auf den
Jesuiten-Pater zurück.
2 El Comunismo de las Misiones de la Compañia de Jesús en el Paraguay (Madrid 1597),
8.8, Annn. 2, 8. 9 f., Anm. 3, S. 12. Der betreffende Brief des Ordens-Provineiales ist vollständig
288 Kritiken
Heldenzeit der Missionierung, folgt eine Periode der Erschlaffung, des allmählichen
Hinübergleitens in eine Kolonie mit wirtschaftspolitischem Endzweck.
Wohl den größten Gewinn zogen die Jesuiten (seit der Mitte des 17. Jhdts.)
aus dem Verkauf der hierba mate. Sie zwangen die Guaranis zum Sammeln der
hierba, obgleich ihnen bekannt war, daß hierbei viele Indianer Leben und Gesundheit
einbüßten — allerdings ein Beweis für die skrupellose Ausbeutung der Indianer
durch die Jesuiten. — Wie u. a. aus einem Briefe des Jesuiten-Paters Barreda vom
19. Sept. 1754 hervorgeht (bei Blas Garay, S. 57, Z. 2 der Anm.), hielten die Jesuiten
auf ihren Landgütern Sklaven; so sehr gingen der Kompanie Jesu finanzielle Rück-
sichten allen anderen — auch dem päpstlichen Verbot — voran. Der späterhin
eingeschränkte „Kommunismus“ in den Guarani-Reduktionen wurde von oben her
von den Jesuiten eingeführt, während sie sich selbst davon ausnahmen. Die Indianer
„waren bei der ganzen Angelegenheit nur passiv beteiligt“ (M. Faßbinder, S. 127).
Weil sie unter strenger Aufsicht regelmäßigen Frondienst für die Kompanie Jesu
zu leisten hatten und nur geringe Ansprüche stellen durften, blieben dem Jesuiten-
Orden bedeutende Überschüsse. Die Aufrechnung der Verfasserin, nach der der
Ertrag der Indianer-Arbeit zum Besten der Reduktionen und der spanischen Regierung
draufgegangen sein soll, widerspricht den Quellen. Die Leistungen der Guarani-
Kolonie an die spanische Regierung waren sehr gering. Von einer „schweren Last
der Tributpflicht‘, die (nach S. 49 bei M. Faßbinder) auf den Schultern der Jesuiten
geruht haben soll, kann keine Rede sein; denn trotz der starken Zunahme der Be-
völkerung während ihrer Herrschaft wurde die Zahl der tributpflichtigen Indianer
erst sehr spät und dann auch nicht bedeutend erhöht (s. Blas Garay, a. a. O.,
S. 61—63, 52, Anm. 1). Offenbar hatten die Jesuiten dem spanischen Gouverneur die
Zahl ihrer Schäflein wesentlich geringer angegeben, als sie war. Von den großen
Steuerprivilegien der Jesuiten, die ihnen gestatteten, in den Städten ihre Erzeugnisse
billiger und auch in größerer Menge zu verkaufen, als es Privatleuten möglich war,
so daß sie jeden Wettbewerb aus dem Felde schlugen (s. Blas Garay, S. 65), erfährt
man in dem vorliegenden Buche nichts. Die Jesuiten entzogen sich, wie einmal der
Bischof von Buenos Aires in einem Briefe an den conde de Aranda klagte, beständig
der Zahlung des Zehnten, trotz ihres großen Reichtums an Herden und Früchten
(s. F. J. Brabo, Colección de documentos relativos á la expulsión de los Jesuítas
(Madrid 1872, S. 112). Die von der Verfasserin geleugneten großen Einnahmen und
Geldsendungen aus der Jesuiten-Kolonie nach Europa stehen aktenmäßig fest;
vgl. F. J. Brabo, a. a. O., S. 73—79; danach Blas Garay, S. 46, und Miguel Mir,
Historia interna documentada de la Compañía de Jesús, tomo II (Madrid 1913),
S. 227— 232; dazu kommt der Brief des P. Nectoux, Ordens-Provinziales von
Aquitanien, vom 16. Nov. 1765, bei François Rousseau, Règne de Charles III
d’Espagne (Paris 1907), t. I, 130.
ès ist vergebliche Mühe, den Jesuiten-Orden von der Schuld am Sieben-Reduk-
tionen-Kriege (1752—1757) reinwaschen zu wollen, nachdem Manuel F. Miguélez
auf Grund des Briefwechsels von Jesuiten — darunter des P. Räbago, Beichtvaters
des Königs Ferdinand VI. — in Bestätigung der Darstellung von William Coxe
wiedergegehen in der ‚Revista de Archivos“, Dez. 1902, S. 458 ff. Die daselbst S. 385—388 und
S. 448—464 veröffentlichten Briefe über die Organisation und Regierung der Reduktionen des
Paraguay sind von M. Faßbinder ebenso wenig berücksichtigt worden wie das Buch von Blas
Garay.
Kritiken | 289
gezeigt hat, daß die Jesuiten die Urheber des Indianer-Aufstandes gewesen sind
(son autores de su rebelión: S. 229, in „„Jansenismo y regalismo en España“, Valla-
dolid 1895, überhaupt S. 224—236 daselbst); vgl. auch Blas Garay, S. 68ff., bes. 74f.,
38, Anm. 1. In Verfolgung seiner Herrschgelüste ging der Jesuiten-Orden über un-
gezählte Leichen.
Schwerlich ist es ein Zufall, daß die Verfasserin kein einziges der hier benutzten
Werke nennt, weder F. J. Brabo, noch Blas Garay, noch Miguel Mir, noch Francois
Rousseau, noch Manuel F. Miguélez. Nur Lobschriften auf den Jesuiten-Orden
gelten ihr als Quellen. Die Erwähnung von Tatsachen, die geeignet wären, einen
Schatten auf ihn zu werfen, vermeidet sie und erweist sich somit als eine gelehrige
Schülerin dieses Ordens mit seinem Dissimulations-System, wie es Johann Friedrich
so treffend geschildert hat (‚Beiträge zur Geschichte des Jesuiten-Ordens‘‘, München
1881, Abhdl. d. bayr. Akad. d. Wiss., III. KI., Bd. XV], 1. Abt., S. 7 des S. A., und
in dem Vortrag „Über die Geschichtschreibung unter dem Kurfürsten Maximilian I.“
(München 1872), S.6—8, 17, 21, 32—43). Zur Berichtigung der auf Schritt und Tritt
gefärbten, irreführenden Darstellung der Verfasserin wäre eine lange Abhandlung
nötig. Es ist bedauerlich, daß eine so ausgesprochen apologetisch gehaltene, an die
Scholastik erinnernde Schrift in einer Sammlung wissenschaftlicher Untersuchungen
Unterkunft gefunden hat.
Berlin-Friedrichshagen. Karl Hadank.
Raimund Friedrich Kaindl, Österreich, Preußen, Deutschland. Deutsche Ge-
schichte in großdeutscher Beleuchtung. W. Braumüller, Wien, 1926. 321 S.
Es ist ein Unglück für die nationale Gestaltung des deutschen Volkes, daß unsere
wirrenreiche, von Problemen und Gegensätzen überlastete Geschichte die Heraus-
arbeitung einer einzigen Geschichtsauffassung nicht ermöglicht. Es gibt eine pro-
testantische und katholische, eine konservative und demokratische, bürgerliche und
sozialistische, großdeutsche und kleindeutsche Geschichtschreibung. Das deutsche
Volk hat keinen gemeinsamen Helden: Luther, Friedrich der Große und Bismarck
sind es nur für etwa die Hälfte der Nation. Deshalb ist es eine besondere Aufgabe,
die Gegensätze, wo sie bestehen, möglichst zu überbrücken, das Trennende zurück-
zustellen und das Gemeinsame zu betonen. Sehr schmerzlich ist es, daß jetzt nach
dem Zusammenbruch von 1918 — obwohl über die Gegenwart und nächste Zukunft,
nämlich den Anschluß Österreichs, weitgehende Übereinstimmung der Ansichten
besteht und also für die praktische Politik der alte Gegensatz von großdeutsch und
kleindeutsch überwunden ist — durch die sich „großdeutsch‘“ nennende Geschicht-
schreibung Kaindls der alte Gegensatz wieder aufgerissen wird, indem die Vergangen-
heit unter falscher historischer Perspektive betrachtet wird.
Es ist aus der Schroffheit, polemischen Einseitigkeit und Ungerechtigkeit be-
: sonders Treitschkes gegenüber Österreich zu erklären, daß Kaindl, der für gerechtere
und richtigere Beurteilung seiner Heimat eintritt, das Geschichtsbild, das er entrollt,
nun seinerseits nicht anders begründen zu können glaubt, als indem er in denselben
Fehler seiner Gegner verfällt und die Helden Preußens und Kleindeutschlands,
besonders aber Friedrich den Großen, in ungerechtester Weise angreift. (Bismarck
wird dagegen merklich verschont, ja er wird gänzlich unrichtigerweise als Groß-
deutscher angesprochen.) Kurz, das was Treitschke gesündigt hat, ein unhistorisches
Aburteilen über den Gegner, wird von Kaindl weit überboten. Es sind aber bei Be-
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 2. 19
290 Kritiken
urteilung dieser Dinge die Maßstäbe der Gegenwart ganz unangebracht. Es ist ganz
unhistorisch, von Friedrich dem Großen die Arbeit für ein starkes Deutschland zu
verlangen; denn das lag völlig außerhalb des Gesichtskreises seiner Zeit; man könnte
dann etwa Karl dem Großen vorwerfen, daß er das parlamentarische System nicht
eingeführt habe.
Mir scheint, daß gerade eine unbefangene, echt historische Würdigung der preu-
ßischen sowohl wie der österreichischen Politik in den letzten Jahrhunderten eine
Einigung der streitenden Parteien ermöglicht. Man braucht nur von der Tatsache
auszugehen, daß die deutsche Nation, im Gegensatz zu allen übrigen Völkern, gerade
wegen ihrer Mittellage eine beispiellos schwere Doppelaufgabe durchzuführen hatte,
nämlich einmal, den mitteleuropäischen Raum zu erfüllen, zu organisieren und zu
beherrschen (ein Raum, der vom Rhein bis nach Siebenbürgen reicht); und zweitens
einen nationalen Staat zu bilden, wie die Westmächte ihn schon längst sich geschaffen
haben. Aus dieser heroischen Doppelaufgabe geht unser Schicksal im Guten wie im
Bösen hervor. Man kann nun, ohne den Dingen Zwang anzutun, in Österreich und
seiner Dynastie den Führer zur Bewältigung des mitteleuropäischen Raumproblenss,
in Preußen und seinen großen Staatsmännern die Vertreter der Aufgabe erblicken,
aus der deutschen Nation einen Staat zu machen. So gesehen ist jeder Vorteil, den
Österreich oder Preußen erlangte, ein Gewinn zugleich der Gesamtnation. So ist die
Befreiung Ungarns von der Türkenherrschaft, seine Kolonisierung mit Deutschen,
die Erwerbung Galiziens, der Bukowina, ja selbst noch Bosniens, ein Gewinn des
ganzen deutschen Volkes, nämlich vom Standpunkt des mitteleuropäischen Raum-
problems aus betrachtet. So ist aber gleichzeitig das Werden und Wachsen des
preußischen Staates, seine Ausdehnung über immer größere Gebiete Deutschlands,
ein Schritt weiter zu dem nationalen Endziel: schließlich aus allen Gliedern der
Nation einen festen Staat zu machen. Wer könnte leugnen, daß Friedrich der Große
und Bismarck auf diesem Wege die heroischen Lehrmeister und Zwingherren der
Nation gewesen sind?
Aus dieser Doppelaufgabe entstammen nun aber trotz aller Nachteile auch fort-
währende heilsame Spannungen innerhalb des deutschen Volkes und seiner Seele.
Ohne den Kern der Nation, den preußischen Staat, wäre Deutschlands Behauptung
in den letzten beiden Jahrhunderten kaum denkbar gewesen; und das ist und bleibt
die tiefste Rechtfertigung des preußischen Werkes in Deutschland von 1740 bis 1866.
Andererseits verhindert die „österreichische“ Aufgabe, nämlich den mitteleuropä-
ischen Raum zu erfüllen und zu organisieren, immer von neuem das Erstarren, das
Sichbegnügen; denn die zu einseitige Verfolgung des einen Zieles führt leicht zur
Katastrophe. Insofern, aber nur insofern, hat Kaindl sich ein Verdienst erworben,
daß er gerade diese auch nationale Aufgabe des deutschen Volkes, dem Raumproblem
gerecht zu werden, betont und auf diese Weise einen von Seiten der preußischen
Geschichtschreibung viel zu wenig bemerkten Zusammenhang aufdeckt. Diese °
Verdienste aber werden aufs äußerste geschmälert durch die unhistorische
Auffassung Preußens und Kleindeutschlands. Es geht auch nicht an, noch jetzt zu
behaupten, das Österreich des jungen Kaisers Franz Joseph sei imstande gewesen,
der deutschen Nation den notwendigen Staat zu schaffen; ebensowenig ist es angängig,
das Werk Preußens in Deutschland als unnational zu schmähen oder eine solche
deutsche Geschichte unter völliger Vernachlässigung der Probleme der Außenpolitik
zu schreiben. Im ganzen gesehen scheint mir, daß Kaindl, dieser höchst verdienst-
Kritiken 291
volle Geschichtschreiber der Karpathendeutschen, sich selbst und der von ihm ver-
tretenen Sache durch sein neuestes Buch weit mehr geschadet als genützt hat.
Rostock. W. Schüssler.
Karl Siegmar von Galera, Voltaire und der Antimachiavell Friedrichs
des Großen. Hallische Forschungen zur neueren Geschichte, herausgegeben
von Richard Fester, Halle a. d. S., 1926. Mitteldeutsche Verlags-A.-G.
Die erste Niederschrift von Friedrichs des Großen Antimachiavell ruht im
Preußischen Staatsarchiv und ist als Ganzes noch nicht veröffentlicht, doch hat
Gottlieb Friedländer im Jahre 1834 einige Stellen daraus. die ihm zufällig in die Hände
gekommen waren, drucken lassen, eine Seite sogar faksimiliert. Das ist dem oben-
genannten Verfasser entgangen. Denn sonst würde er nicht die Vermutung aussprechen
(S. 16), die Röfutation du Prince de Machiavel, wie Friedrich selbst die Umarbeitung
nennt, wäre nur eine Abschrift der Urfassung, die Abweichungen sind doch nicht
unerheblich. Im Literaturverzeichnis, das Galeras Schrift vorausgeht, fehlt denn auch
das Buch von Friedländer, während einer seiner Vorläufer, Erich Madsack, in seinem
„Beitrag zur Entstehungsgeschichte und Kritik des Antimachiavell“, Berlin 1920,
es nennt. Auch er gibt ein Literaturverzeichnis, und zwar ein viel umfassenderes als
Galera. Dafür erwähnt dieser manches wichtige Buch, das wieder bei Madsack fehlt.
Bei beiden vermisse ich die kleine, aber bedeutsame Schrift von Fichte: „Inwiefern
Machiavellis Politik auch noch auf unsere Zeiten Anwendung habe.“
Sehr dankenswert ist die nun folgende Bibliographie, eine Liste von 21 Drucken
und Nachdrucken des Antimachiavell in französischer, deutscher, holländischer
und sogar lateinischer Sprache. Dabei fällt es auf, daß Galéra zwar Exemplare
verzeichnet, die auf der Berliner Universitätsbibliothek zu finden sind, aber keines
der dortigen Staatsbibliothek, die doch wohl unter allen preußischen Büchereien
die meisten Drucke besitzen wird.
Der Hauptteil der Abhandlung geht aus von der Geschichte des Antimachiavell
bis 1745, schildert seine Entstehung, Voltaires Redaktionstätigkeit und wie die
ersten Drucke zustande kommen. Dabei führt der Verfasser den Vergleich zwischen
der refutation Friedrichs und dem, was Voltaire daraus gemacht hat, so gründlich
und bis ins kleinste genau durch, wie es bisher wohl niemand vor ihm, selbst
Madsack nicht, getan hat; und in dem, was sich aus dieser Vergleichung ergibt,
liest der Hauptwert der Arbeit. Daß Voltaire mit Friedrichs Manuskript unerhört
eigenmächtig und selbstherrlich verfahren ist, war längst bekannt. Aber Galéra
weist nach, daß der Franzose dabei eine ganz bestimmte Absicht verfolgt. An zahl-
reichen Stellen seiner Briefe an den Kronprinzen findet er kaum Worte genug der
Bewunderung, ja Begeisterung für die edlen Anschauungen des Autors. Trotzdem
scheut er sich nicht, den Inhalt nach den seinigen „umzubieren‘“ und so der Schrift
ein ganz anderes Gepräge zu geben. Friedrich, der zunächst nicht einmal die Veröffent-
liehung seiner Gedanken gewünscht hat, will im Grunde nur, indem er Machiavells
politische Ratschläge als verderblich hinstellt, mit sich selbst über seine künftigen
Herrscherpflichten einig werden, sich schon jetzt eine Richtschnur für sein späteres
Wirken geben. Sein Standpunkt ist der fürstliche. Der Redaktor vertritt den des
Untertanen und Bürgers und zugleich des Geschichtschreibers und Philosophen.
Zwar traute sich Voltaire diplomatische Fähigkeiten zu und hätte gern eine politische
Rolle gespielt; dennoch urteilt und schreibt er hier als Theoretiker, während der
19*
292 Kritiken
Kronprinz erwägt, wie sich sittliches Handeln für den Fürsten praktisch ermöglichen
lasse. Was die Zeitgenossen aus dem gedruckten Werke erfuhren, war Friedrichs
eigentliche Meinung nicht, sondern die des „rationalistischen Aufklärers‘‘ Voltaire.
‚Bezeichnend dafür ist schon das eine, daß er die Stelle, wo der preußische Königs-
sohn mit Wärme von kriegerischem Ruhme spricht, einfach verschwinden läßt, da
er Kriege überhaupt verabscheut.
Über diesen Unterschied zwischen dem ursprünglichen Werke und der Redaktion
hat Galéra helles Licht verbreitet. Nur sollte nicht im weiteren Verlaufe seiner Arbeit
von einem Kampfe zwischen beiden Persönlichkeiten die Rede sein. Dazu ist es nicht
gekommen. Denn für ein Einstellen der Drucklegung, die ungefähr gleichzeitig mit
Friedrichs Thronbesteigung begonnen hatte und gegen die Voltaire in seinem Auftrage
einzuschreiten versuchte, war es zu spät, und für eine neue Schrift, die an Stelle der
inzwischen erschienenen treten sollte, fehlte es dem Könige an Zeit, da Kaiser Karl VI.
starb und er daran gehen mußte, seine Ansprüche auf Schlesien geltend zu machen.
So gab er zwarVoltaire seinen Unwillen deutlich zu erkennen, verzichtete aber dar-
auf, zu ändern, was nicht mehr zu ändern war.
Mit dem wichtigsten Ergebnisse seiner Untersuchung begnügt sich der Verfasser
nicht, sondern verfolgt Voltaires Propagandatätigkeit für Friedrichs und seine Schrift
bis zu dem Zeitpunkte, wo er durch den Einmarsch der preußischen Truppen in
Schlesien schwer enttäuscht, am liebsten seine Mitarbeit verleugnet hätte.
Im Schlußkapitel hat Galera mit erfolgreichem Spürsinn gefundene Stimmen
der Zeitgenossen zum Antimachiavell zusammengestellt und so hierdurch wie durch
sein ganzes Buch unsere Kenntnis in mühsamer Forschung wesentlich bereichert.
Im Vorwort stört ein Druckfehler: der statt des Prineipe. Die Giftmischerin
zur Zeit Ludwigs XIV. heißt Marquise von Brinvilliers (S. 57).
Viktor Heydemann.
Witschi, Rudolf, Friedrich der Große und Bern. (Bern, Paul Haupt. 1926.
XVI u. 266 S.)
Wir haben es hier anscheinend mit einer Erstlingsarbeit zu tun. Ihre Ent-
stehung verdankt sie dem Buche Richard Fellers: Die Schweiz und das Ausland
im spanischen Erbfolgekrieg. Sie gibt sich als Versuch, dieses Buch für die Zeit
Friedrichs des Großen — allerdings unter Beschränkung auf eine Seite — fortzu-
setzen. Man darf sagen: der Versuch ist geglückt. Mit großem Fleiß hat der Ver-
fasser ein weitverstreutes Material aus Berner und Berliner Archiven zusammen-
getragen. Mit Geschick hat er es zu einer Bilderreihe gestaltet, die in ihrer Gesamt-
heit die verschiedenartigen Beziehungen zwischen Bern und Friedrich dem Großen
wiedergibt. Die Literaturzusammenstellung weiß gerade der reichsdeutsche Histo-
riker zu schätzen.
Trotzdem darf auf einige technische Mängel hingewiesen werden, die, für Erst-
lingsarbeiten charakteristisch, auch bei der vorliegenden Arbeit sich bemerkbar
machen.
Zuerst die Schwierigkeit der Fassung des Titels. Der Titel „Friedrich der Große
und Bern‘ ist unzutrefiend. Richtiger, allerdings auch schwerfälliger wäre: Bern,
Neuenburg, Preußen und Friedrich der Große. Die vier Faktoren, deren Gegen-
und Zusammenspiel den Inhalt von W.s Buch bildet, der Kanton Bern, das Fürsten-
tum Neuenburg, der preußische Staat und die Persönlichkeit Friedrichs des Großen,
sind damit gekennzeichnet. Der Standpunkt, von dem aus die Beziehungen dieser
Kritiken 293
vier Elemente geschaut und dargestellt werden, ist Bern, nicht Friedrich der Große.
Somit ist, wenn man auf Kürze Wert legt, nur der Titel „Bern und Friedrich der
Große“ berechtigt.
W’s Arbeit gehört somit in erster Linie zum Schrifttum zur Schweizer Geschichte.
Sie berührt aber auch die preußische Geschichte. Deshalb darf der Verfasser eine
intime Kenntnis des bernischen Staatswesens, der Rechtsverhältnisse Neuenburgs,
der politischen und religiösen Zustände in den Kantonen nicht ohne weiteres voraus-
setzen. Der nicht-schweizer Leser, in dessen Lage W. sich nicht versetzt hat, bedarf
unbedingt eines einführenden Abschnittes. Er ist sonst gezwungen, ständig
die Lesung zu unterbrechen, um sich bald über das „Burgrecht‘‘, bald den „Aus-
burger“, bald über „den Welschseckelmeister‘ zu unterrichten.
Die Lesung ist kein ganz reiner Genuß, und zwar nicht nur infolge einer gewissen
Hinneigung zum „lateinischen Stil“, als besonders durch die Unübersichtlichkeit
der Stoffanordnung. Das Inhaltsverzeichnis gibt lediglich die Kapitelüberschriften,
keine Untergliederung. Sie ist im Text teilweise, aber ungenügend durchgeführt,
indem größere Abschnitte durch Zwischenraum und Striche voneinander getrennt
sind. Aber von den anderen wirkungsvolleren Mitteln, Sperrdruck, Randnotizen,
Seitenüberschriften, ist kein Gebrauch gemacht worden. Es wäre eine solche Unter-
gliederung um so nötiger gewesen, da die innere Verschiedenartigkeit des Stoffes
nur farblose, chronologisch gerichteteKapitelüberschriften zuließ. Ein Personen-, Orts-
und Sachregister, welch letzteres gerade hier nötig wäre, fehlt.
Deshalb hat die Besprechung die Pflicht, wenigstens schlagwortartig den Inhalt
der einzelnen Kapitel anzuzeigen. Kap. I. Die Zeit des österreichischen Erbfolge-
Krieges: Werbungsversuche Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs II.; Berns Politik
gegenüber Österreich und Frankreich; Stellungnahme zu Friedrich; der Weinstreit
zwischen Bern und Neuenburg. Kap. Il. Friedensjahre: Friedrich der Große und
Albrecht Haller; Friedrichs Anschauungen über die Schweiz und die Schweizer;
der Streit zwischen Maupertuis und König; Berns Politik: Vertrag mit Frankreich
betr. Stellung des Regiments Jenner; Ablehnung eines preußischen Bündnisses.
Kap. III. Die Zeit des siebenjährigen Krieges: Die öffentliche Meinung in Bern
und der Krieg; französisch-bernische Spannung wegen Verwendung des Regiments
Jenner in Deutschland; die sächsischen Anleihen Berns und der Krieg; Lentulus
als preußischer General. Kap. IV. Bern als Richter im Neuenburger Konflikt
1766—68. Kap. V. Der alte König und die alte Schweiz: Choiseuls Maßnahmen
gegen Genf; Unruhe in Bern wegen angeblicher Teilungspläne und wegen der Ver-
größerungsabsichten Josefs II.; Neuenburger Sachen; Revolution in Genf. Kap. VI.
Friedrich der Große und Bern, Aufklärung und Staat: Geistige Strömungen in Bern;
Friedrichs Wünsche nach Kolonisten. Diese knappe Aufzählung rechtfertigt allein
schon das oben ansgedrückte Verlangen, die Stoffanordnung möglichst. sinnenfällig
werden zu lassen.
Technisch nicht einwandfrei ist die Gestaltung der Anmerkungen, die trotz
scheinbarer Übersichtlichkeit schwer zu lesen sind. Auch die Trennung der An-
merkungen vom Text ist für den Benutzer des Buches unbequem. Die Gliederung
des Quellen- und Literaturnachweises ist nicht in Ordnung: „Te. Darstellungen“
Müßte bezeichnet werden als „II. Darstellungen“.
Diese Ausstellungen zur technischen Seite berühren den inneren Wert des
Buches nicht. Denn es bleibt immer eine Bereicherung unserer Kenntnis von der
294 | Kritiken
Schweizer Geschichte; es vervollständigt unser Bild von dem friderizianischen
Europa. Endlich erweckt es in uns den Wunsch, daß bald auch die Beziehungen
Berns zu Österreich und Frankreich auf Grund des archivalischen Materials
dargestellt würden.
Erlangen. Helmut Weigel.
Fürst Schtseherbatow, Über die Sittenverderbnisin Rußland. Herausgegeben
von K. Stählin. Aus dem Russischen übertragen und bearbeitet von Ina
Friedländer unter Mitwirkung von Sergjej Jacobsohn (Quellen und Auf:
sätze zur russischen Geschichte. Herausgegeben von K. Stählin, Heft 5). Newa-
Verlag. Berlin 1925. XXXIX u. 1895.
Nach längerem Zwischenraum setzt Karl Stählin in diesem 5. Heft. seine be-
kannte Reihe mit einem Werk fort, das — wie kaum ein anderes — uns mit der Zwie-
spältigkeit russischer Kultur im XVIII. Jahrhundert vertraut macht. Der Ver-
fasser, der bekannte Publizist und Historiker Michael Scerbatov, für seine Zeit
selten tief europäisch geschult, ist einer der wenigen gewesen, die früh die Gefahren
erkannten, die von einer oberflächlichen Nachahmung Westeuropas für Rußland
drohten. Sicherlich verleugnet er nie, daß er ein überzeugter Anhänger derjenigen
Schicht geblieben ist, der er selbst entstammt.: des russischen Adels. In der Schwä-
chung gerade dieser Schicht sieht er die Hauptursache des Verfalls der russischen
Kultur. Sein Ideal ist rückwärts gewendet: er baut sich einen russischen Idealstaat
der Vergangenheit auf, dem sich das zukünftige Rußland annähern soll. Eine Be-
schränkung des schrankenlosen Despotismus aber nicht durch eine demokratische
Volksvertretung, sondern durch einen Adelsrat ist sein Ziel. Kein Wunder, daß des-
halb der Versuch des Adels, bei Regierungsantritt der Kaiserin Anna die Selbst-
herrschaft zu beschränken, sein höchstes Lob findet, ein Versuch, der, wie die Ein-
leitung richtig hervorhebt, in dem Reformprojekt Loris-Melikovs am Ende Alexan-
ders Il. wieder auftaucht.
Aber über den Standpunkt des Verfassers hinaus bleibt das Werk eins der
ersten Dokumente für die Erkenntnis, daß schon einsichtigen Zeitgenossen offenbar
war, daß die vielgepriesene Europäisierung Rußlands in den meisten Fällen ein
loser, gefährlicher Firnis war, der stets sein Ideal, das Westeuropa des Sonnenkönigs,
nachzuahmen suchte. Von der Einfachheit der früheren Zaren, von der Schlichtheit,
die der Verfasser Peter dem Großen persönlich noch zuschreibt, geht der Weg rasend
abwärts. Gerade dieser Fürst ist der Hauptschuldige, da durch die Einführung der
Frauen in die Geselligkeit in ihnen Eitelkeit, Putzsucht, Hang zum Luxus und zum
erotischen Abenteuer aufkeimte. Unter Katharina I., deren „Moral auf der Grund-
lage der neuen Philosophen“ steht, kommt — schlimmer noch als unter Elisabeth —
das Laster zur Vollendung, da sie durch ihr maßloses Leben ein furchtbares Beispiel
gibt. Der Verfall ist grenzenlos. Und doch gibt es in zwölfter Stunde eine Rettung:
Zurück zur Religion, weg mit dem unbeschränkten Despotismus durch Einführung
von Grundgesetzen und einem maßeebenden Einfluß des Adels in den Ämtern.
Scerbatov entrollt ein — wenn auch zu einseitig-schwarzes — Bild jener Jahr-
zehnte, in denen sich der Raskol der Gesellschaft vollzog, d. h. jene nicht wieder
gutzumachende Spaltung zwischen dünner Oberschicht und breiter Volksmasse,
die — durch ein Fehlen eines kräftigen Bürgertums gefördert — im XIX. Jahrhundert
und bis in die Tage des Zusammenbruchs von 1917 sich entscheidend auswirken sollte.
Kritiken 295
Die Loslösung einer französisierenden, westeuropäisierenden — selten wirklich west-
europäisch durchgebildeten — Oberschicht, die von westeuropäischen Ideen von
einem Extrem in das andere geworfen wurde, von einer in weitem Abstand darunter-
liegenden ungeheuren Bauernschicht, die, abergläubisch, mißtrauisch gegen das
Fremde, in schwerer Arbeit frohnend den Herren ein leichtes Leben in der Stadt,
inder Residenz ermöglichte. In die Geburtsstunde dieser folgenschweren Entzweiung
führt uns hier ein wirklich gebildeter Russe ein, der früh die dem Staate drohenden
Gefahren ahnte.
Die vorliegende deutsche Ausgabe, mit einer sehr instruktiven Einleitung von
S. Jacobsohn, ist außerordentlich sorgfältig gearbeitet und mit einem fast lückenlosen
Kommentar versehen, der auch den der russischen Geschichte Fernerstehenden
mit allen berührten Fragen bekannt macht.
Wenn ich zum Schluß einige Kleinigkeiten ergänze, soll damit der Wert der
Herausgabe nicht geschmälert werden. Zunächst sehe ich keinen Grund, den
Name Sergej, wie es auf dem Titelblact geschieht, mit ,j‘, also Sergjej zu
schreiben. Der S. 18 erwähnte Fürst Simskoj-Chabarov könnte vielleicht mit dem
von Kurbskij (vgl. So&in. knjazja Kurbskago, Bd. I, 1914, S. 297) erwähnten
Chabarov identisch sein, wenn auch die übrige Erzählung nicht übereinstimmt,
so dad man wohl mit dem Herausgeber eine Vermischung verschiedener Erzählungen
annehmen muß. Bei der Anm. 20 zu Kap. III darf vielleicht bemerkt werden,
daß das dort erwähnte Palais Mensikov als ein Bau Schedels bei Grabar (Istorija
russk.iskusstva, Bd. III, S. 99) abgebildet ist und heute noch steht. Wenn bei Be-
ginn des VII. Kapitels eine Anmerkung 5 besagt, daß hier ein bestimmtes Exemplar
des „Nichthandgemalten Erlösers‘‘ in der Uspenskijkathedrale in Moskau gemeint
sei, so widerspricht dem, daß Elisabeth sich damals in Petersburg befand, also vor
irgendeinem dort befindlichen Exemplar dieses Bildthemas betete. Bekanntlich
gibt es ja von jedem Ikonenthema Hunderte von Tafeln aus verschiedensten Zeiten,
so daß hier keine Schwierigkeit besteht. Zum Schluß sei erwähnt, daß Fürst Michael
Scerbatov der Großvater Peter Jakovlevic Caadaevs ist, des Verfassers der bekannten
„Philosophischen Briefe‘, des ersten russischen Geschichtsphilosophen im XIX. Jahr-
hundert, der den Gegensatz zwischen Westeuropa und Rußland geschichtsphiloso-
phisch zu fassen suchte.
Der Newa-Verlag hat der auf gutem Papier sauber gedruckten Ausgabe das
bekannte Bildnis des Verfassers von Levicki, einem der berühmtesten russischen
Porträtisten des XVIII. Jahrhunderts, vorangestellt. = Martin Winkler.
Dr. Paul Molisch, Geschichte der deutschnationalen Bewegung in Öster-
reich vonihren Anfängen bis zum Zerfallder Monarchie. Mit einem
Beitrage: Das Wesen der deutschnationalen Bewegung. Von Professor Dr.
Kurt Knoll. Jena, Verlag von Gustav Fischer, 1926.
Die deutschnationale Bewegung in Österreich bezeichnet bis zum Zerfall der Mo-
narchie auf der einen Seite eine Strömung, die nach endlichem Bewußtwerden deut-
schen Nationalgefühls das Recht und den Anspruch der Deutschen Österreichs auf
die Führung im Habsburgerstaat verficht und unter Betonung des österreichischen
Staatsgedankens ein inniges Bündnis mit dem Deutschen Reich fordert, auf der andern
Seite erscheint diese Bewegung als eine Richtung, die in erster Linie den deutschen
Einheitsgedanken zu verwirklichen bestrebt ist und in ihren radikalsten Ausläufern
296 Kritiken
bis zur. Verneinung der österreichischen Staatsidee schreitet. Die Bewegung, in ihrem
Beginn zur Zeit der Napoleonischen Kriege und ebenso noch im Vormärz von der
Masse der Deutschösterreicher unklar erfaßt, wuchs in der zweiten Hälfte des 19.
Jahrhunderts und besonders in unserer Zeit zu einem machtbedeutenden Faktor an,
dem die Zertrümmerung der Monarchie nur noch mehr Dynamik geben konnte, wenn
. auch durch die veränderten Verhältnisse neue Ziele auftauchten, alte fallen gelassen
werden mußten.
Die Geschichte der deutschnationalen Bewegung von ihren Anfängen bis zum
Zerfall der Monarchie dargestellt zu haben, wird ein beachtenswertes Verdienst des
Wiener Universitätsbibliothekars Paul Molisch bleiben, der bereits in verschiedenen
anderen Schriften Beiträge zu diesem Problem lieferte. -Das vorliegende Buch will
weder die Geschichte der Deutschen Österreichs im 19. und 20. Jahrhundert bringen,
noch die des deutschen Parteilebens in Österreich in seiner Gesamtheit, es will viel-
mehr eine Darstellung geben von dem Erwachen eines Teils der Deutschösterreicher
zu Deutschtum und Nation, von dem Ringen und Kämpfen dieser anfangs noch klei-
nen Schar um die noch abseits stehende Bevölkerung und um die stets lavierende, weil
von allen Seiten des großen Völkerstaates um „Gerechtigkeit‘‘ bestürmte Regierung
und Krone, von dem Anwachsen des deutschnationalen Elements zu einer macht-
vollen politischen Partei und von den im Gefolge der Bewegung auftretenden radikalen
Auswüchsen. Ähnliche Versuche sind bisher noch nicht unternommen worden.
R. D. Charmatz läßt wohl in seiner „„Deutschösterreichischen Politik“! bedeutsame
Streiflichter auf das deutsche Problem in Österreich fallen und auch C. G. Kummer,
J. Patzelt®, E. Pferche*, W. Schüssler® — um nur einige zu nennen — haben sich
mit dieser Frage mehr oder weniger intensiv befasst, aber sie sind auf diesem Gebiet
nur als Wegweiser zu betrachten.
Ein glücklicher Gedanke war es, der eigentlichen Darstellung eine Einleitung
über „ Das Wesen der deutschnationalen Bewegung‘ vorangehen zu lassen, die Kurt
Knoll in ruhig-sachlicher, wenn auch warm-national empfindender Weise zu Molischs
` Buch schrieb. Denn obgleich’ schon in einer schier unübersehbaren Fülle von
Varianten erörtert, mußte das Problem in Hinblick auf die Verhältnisse im alten Öster-
reich und auf den Verzweiflungskampf, den die Deutschösterreicher auszufechten
hatten, hier besondere Bedeutung gewinnen.
In tiefschürfender, die einschlägige Literatur voll durchdringender Unter-
suchung gelangt Knoll zu der Auffassung, daß Nation oder Volk ‚die Gesamtheit der
durch Wesensartgemeinschaft einander verbundenen Menschen“ ist, wobei er in der
Wesensartgemeinschaft des Volkes zugleich Rassengemeinschaft, Schicksalsgemein-
schaft und Kulturgemeinschaft sieht. Aus der Definition ‚Nation‘ ergeben sich ihm
dann die verwandten Begriffe wie Nationalität, dentschnational, nationale Bewegung.
Diese hat zum Ziele, in „planmäßigem Zusammenwirken“ „die Erhaltung und natur-
gemäße Weiterentwicklung der Wesensart‘‘ des gesamten Volkes zu sichern und
findet ihre Förderer in den nationalen politischen Parteien. Von diesem Komplex
wesensähnlicher Begriffe geht Knoll gleichsam zur Geschichte der nationalen und
l! Berlin, 1007.
2 Deutsehnationale Politik in Österreich. Graz, 1885.
3 Deutsche Politik in Österreich. Wien, 1912.
4 Die Parteien der Deutschen in Österreich vor und nach dem Weltkrieg. München, 1915.
5 Das Verfassungsproblem im HabsburgerTreich. Stuttgart, 1918.
Kritiken 297
vor allem der deutschnationalen Idee in Österreich über, die sich für ihn im steten
Kampfe mit ihrem Antipoden, dem Menschheitsgedanken, entwickelt. Das Bündnis,
das diese beiden doch so heterogenen Weltanschauungen zur Durchsetzung nationaler
und freiheitlicher Forderungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts in Österreich ein-
gehen, bringt, da es keine Dauer hat, auch keine Lösung in dem ewigen Streit zwischen
Individualismus und Universalismus, zwischen Nationalismus und Internationalis-
mus. Und doch — so beschließt Knoll seine gehaltvollen Ausführungen über dasWesen
der deutschnationalen Bewegung — ist nur ‚in der organischen Verknüpfung beider
Gedanken“ das Heil zu suchen. ‚Ob es in der Macht des Menschen überhaupt ge-
legen ist, diese ungeheure Aufgabe zu lösen ....?“
Molisch beginnt seine Darstellung mit einer Charakterisierung der Anfänge des
deutschen Nationalgedankens im vormärzlichen Österreich und behandelt dann
dessen Entwicklung während der österreichischen Revolutionen von 1848 und zur
Zeit der Vormachtstellung der Deutschen in Österreich. Die Charakterisierung der
deutschnationalen Bewegung zur Zeit des Abwehrkampfes der Deutschen in Öster-
reich nimmt den breitesten Raum in Molischs Darstellung ein, wie ja auch die Ent-
wicklung des deutschen Nationalismus von dem Auftreten des berüchtigten öster-
reichischen Ministerpräsidenten Taaffe an (1879) einen immer größeren Aufschwung
in Österreich nahm.
Das Aufkommen einer deutschnationalen Strömung, die sich schon bald nach
Ausbruch des ersten Koalitionskrieges bemerkbar machte, eine Tatsache, auf die auch
R. F. Kaindl in seinem Buch „Österreich, Preußen, Deutschland‘ (Wien, 1926)
verweist, wird auffallenderweise von Molisch übergangen. Auch in den beiden
ersten Dezennien des vorigen Jahrhunderts will er noch keine greifbaren Äußerungen
deutschen Nationalgefühls in seiner Heimat sehen. Die Zeit der Befreiungskriege
und selbst das Jahr 1809 fördern für ihn in nationaler Hinsicht nur „zur Schau ge-
tragene Anschauungen der Machthaber‘ hervor, und von der zeitgenössischen
Kriegsdichtung heißt es, daß keinÖsterreicher von Bedeutung einen national deutschen
Ton anschlug. Das mag für die Jahre 1813—1815 gelten, und daß auch das Jahr 1809,
„das schönste der österreichischen Geschichte‘‘, dem damals achtzehnjährigen Grill-
parzer keine deutschen Klänge entlockte, trifft zu, aber vom nationalen wie auch vom
diehterischen Standpunkt wertvoll erscheinen doch manche der 1809 entstandenen
Wehrmannslieder Heinrichs v. Collin, und auch Castelli, Perinet, Fellinger haben in
. Vielen ihrer Lieder echt deutsche Töne angeschlagen, die sogar in der Nachwelt fort-
zuleben verdienten. Desgleichen hätte Molisch die Bedeutung Hormayrs und Erz-
herzog Johanns in nationaler Hinsicht nicht unerwähnt lassen sollen. In der Zeit der
preußisch-deutschen Befreiungskriege machten sich in Österreich allerdings, von
einer allzu ängstlichen Regierung heraufbeschworen, bereits die Vorboten nationalen
Erstarrens bemerkbar, und wenige Jahre nach dem Wiener Kongreß, als die Regie-
rung zur offenen Bekämpfung nationaler Regungen schritt, die mit freiheitlichen ver-
knüpft, noch allenthalben aufflackerten, schien die nationale Idee völlig erstorben.
Der deutsche Einheitsgedanke — so führt Molisch weiter aus — und zu ihm führte
ja die nationale Idee in gerader Linie hin, wurde als Feind der legitimistischen
Kleinstaaterei für revolutionär und damit für verfemt erklärt. Die wenigen Schrift-
steller Deutschösterreichs, die ihrem Volke den Gedanken an die Zugehörigkeit
Österreichs zum übrigen Deutschland lebendig erhalten wollten, mußten ihre Schriften
im außerösterreichischen Deutschland drucken lassen, was allerdings ihrer Verbrei-
298 Kritiken
tung in Österreich nur förderlich sein konnte. Sie fanden besonders in studentischen
Kreisen einen guten Boden. Das sollte sich auch beim Ausbruch der Wiener März-
. Revolution zeigen. Zweifellos stand aber ein wesentlicher Teil der politisch inter-
essierten Kreise damals noch auf dem streng österreichischen Standpunkt.
Das Erstarken der deutschnationalen Bewegung während der österreichischen
Revolutionen, die Stellungnahme ihrer Träger zur deutschen Frage im ‘Frankfurter
Parlament und zu dem beginnenden Nationalitätenstreit im eigenen Haus auf dem
Reichstag zu Kremsier, die Einstellung der österreichischen Regierung, die zur Er-
haltung Gesamtösterreichs sowohl dem deutschen Einheitsstreben als dem nationalen
Föderalismus erfolgreich entgegentrat, werden von Molisch in eingehender, das
Problem scharf herausarbeitender Weise geschildert.
In der Zeit des Neuabsolutismus erfährt der deutsche Gedanke in Österreich
schwerste Rückschläge. Die Olmützer Punktation begräbt viele deutsche Hoffnungen,
aber die Niederlagen in Italien, die einen innerpolitischen Umschwung in der Mo-
narchie zur Folge haben, lassen sie von neuem aufflammen. Deutschnational gesinnte
'Kreise begehen die Schillerfeier des Jahres 1859 in festlicher Weise. Studentische
Körperschaften und Turnvereine entstehen, die deutsche und freiheitliche Ideen
pflegen und trotz aller Wachsamkeit der österreichischen Regierung Beziehungen zu
ähnlich eingestellten Vereinen im außerösterreichischen deutschen Gebiet unter-
halten. Politische Niederschläge, wie sie bei Beginn des Verfassungslebens zu er-
warten wären, zeitigen diese nationalen Äußerungen indessen zunächst noch nicht.
Man überläßt es der Regierung, für die deutsche Frage eine Lösung zu finden. Auch
zum Nationalitätenproblem in Österreich wird — wie Molisch erklärt — noch keine
Stellung genommen. Hätte er aber eine solche nicht aus den Wirkungen ableiten
können, die das Oktoberdiplom, diese „magna charta des Föderalismus“, und das
zentralistisch gefärbte Februarpatent Schmerlings bei den Deutschen Österreichs
auslösten? Der Frankfurter Fürstentag bringt keine Entscheidung in der deutschen
Frage, und Königgrätz begräbt den Deutschen Bund. Die Masse in Österreich be-
gleitet dieses Geschehen mit erstaunlicher Teilnahmlosigkeit, nur eine verhältnis-
mäßig kleine Schar erfaßt den Frieden von Prag in seiner Bedeutung für die Deutschen
Österreichs. Aber diese wenigen geben ihrem deutschen Streben nun auch eine festere
Stütze durch Gründung von politischen Vereinen und Aufstellung nationalpolitischer
Programme. Sehr interessant sind im Hinblick auf gleichlaufende jüngste Bestrebun-
gen im Reich wie in Österreich Molischs Ausführungen über das erste deutschnationale
Programm, in dem bis zur Wiedervereinigung der ehemaligen deutschen Bundesländer
Österreichs mit den übrigen deutschen Ländern Angleichung auf den Gebieten von Ge-
setzeebung. Volkswirtschaft. Erziehungs- und Unterrichtswesen an jene des auBeröster-
reichischen Deutschlands gefordert wird. Auf dem 1870 abgehaltenen Parteitage der
Deutschen in Wien bleiben indessen die deutschnational Eingestellten in der Minderheit.
Sie wie alle nichtklerikalen Deutschen sind in der Verfassungspartei, der Hochburg des
Liberalismus und Stütze der Regierung, vereinigt, die in ihrer Mehrheit nicht gern
nationale Töne anschlägt, sich aber doch bereit findet, das Ministerium Hohenwart,
das als Reaktion auf die Gründung des Deutschen Reichs den Schwerpunkt der öster-
reichischen Regierung ins Lager der Slaven verschiebt, zu Fall zu bringen. Trotzdem
geraten die Deutschen in Böhmen, wo Hohenwarts berüchtigte Konzessionen an die
Tschechen höchste Entrüstung hervorgerufen haben, und wo auch, nachdem die Ver-
fassungspartei wieder am Ruder ist, der Ruf nach einer entschieden deutschen Politik
Kritiken 299
zum Zwecke nationaler Sicherungen ertönt, in schärfsten Gegensatz zu den Liberalen,
weil diese die Stellung der Deutschen nunmehr wieder für gesichert halten und zu
keinen besonderen Schutzmaßnahmen bereit sind. In Böhmen wie in den Alpen-
ländern, von wo diese Bewegung eigentlich ausgeht, vollzieht sich die innerfraktionelle
Spaltung in „Alte“ und „Junge“. Die Auseinandersetzung zwischen Liberalismus
und Nationalismus nimmt ihren Anfang. Noch stärker als im Parteileben tritt das
Erstarken der deutschnationalen Bewegung in der Studentenschaft zutage, die mehr
und mehr von einer alldeutschen Stimmung erfaßt wird, in die sich auch später
Georg von Schönerer, damals Mitglied des Fortschrittsklubs, den die „Jungen“
bilden, hineinziehen läßt. Von hier nimmt der Gedanke des Anschlusses der ehemaligen
deutschen Bundesländer an das Deutsche Reich, um welchen Preis es auch sei, seinen
Ausgang. Die Regierung steht der deutschnationalen Bewegung besonders seit 1866
ausgesprochen feindlich gegenüber, selbst die Militärbehörden beginnen sich gegen
sie zu wenden, als infolge der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht nun auch die
Studenten zum Militärdienst herangezogen werden müssen, deren in politischer Hin-
sicht „zersetzender‘‘ Einfluß befürchtet wird. Ein Frieden zwischen Deutschnatio-
nalen und Militär tritt erst bei Abschluß des Bündnisses mit dem Deutschen Reich
ein, da die österreichisch-ungarische Monarchie nunmehr auch eine deutsche Aufgabe
zu erfüllen hat.
Gibt Molisch so in seinen drei ersten Abschnitten einen Überblick über das Ent-
stehen und die Anfänge der deutschnationalen Bewegung in Österreich, so stellt er im
letzten Kapitel, dem Hauptabschnitte seines Buches, die Entwicklung des Problems
im Rahmen des von ihm Gewollten bis zu ihrem Höhepunkt dar. Der Abschnitt
gliedert sich in drei Teile. Die Aera Taaffe bedeutet wohl im alten Österreich eine der
traurigsten Epochen für die Deutschen. Der „eiserne Ring“, bestehend aus Slaven
und Klerikalen, beherrscht Österreich. Die Tschechen erringen bedeutende Kon-
zessionen in Böhmen und Mähren. Die Deutschen sind von der Regierung aus-
geschaltet. Trotz dieser für die Deutschen unheilvollen Lage ist die Mehrheit der Ver-
fassungspartei für eine ausgesprochen deutsche Politik nicht zu gewinnen, die sie
mit ihrer staatspolitischen Gesinnung nicht in Einklang bringen kann, doch kehrt sie
sich, wenn auch vergeblich, gegen die das Deutschtum in Böhmen und Mähren ge-
fährdenden Sprachenverordnungen. Ihre den Deutschnationalen zu lau erscheinende
National politik — wenn man von einer solchen überhaupt sprechen kann — wird
von die sen mit dem Versuch beantwortet, eine große deutsche Partei auf nationaler
Bais zar schaffen. Aber erst 1896 kann diese gegründet werden. Doch fordern die
Deutschnationalen bereits im Linzer Programm, als deren Urheber Schönerer und
Heinrich Friedjung zu bezeichnen sind, in nationaler Hinsicht die Sonderstellung der
deutschen Gebiete Österreichs zum Zwecke einer machtvollen deutschen Politik und
eine Befestigung des Bündnisses der Monarchie mit dem Deutschen Reich. Das
Linzer Programm vertieft den Gegensatz zwischen den Deutschen. Der Anhang
Schönerers nimmt eine immer selbständiger werdende Haltung ein, und auch die an-
deren Deutschnationalen, die sich in der „Deutschnationalen Vereinigung‘ zusammen-
finden, emanzipieren sich allmählich von der Verfassungspartei. Als in Böhmen
endlich ein deutsch-tschechischer Ausgleich zustande kommt, wird er von den
Liberalen, allerdings auch von den Deutschnationalen in Böhmen angenommen, von
den alpenländischen Deutschnationalen und den Schönerianern abgelehnt. Ge-
meinsam gehen die Deutschen im Schutzvereinswesen vor, das die Schaffung günsti-
300 Kritiken
gerer nationaler Verhältnisse für die Deutschen zum Ziele hat wie auch die Wahrung
des nationalen Gedankens und seine Ausbreitung in allen Volkskreisen. Doch ent-
stehen auch hier bald Dissonanzen, die aus der Stellung zur Judenfrage erwachsen
und auch die einzelnen Parteigruppen in Mitleidenschaft reißen. Die Liberalen
lehnen den Antisemitismus ab, die „Deutschnationale Vereinigung" gibt ihren Mit-
gliedern in dieser Frage die Stellungnahme frei, die Schönerianer bekämpfen allen
jüdischen Einfluß und finden Gefolgschaft bei den zum Teil aus den Klerikalen
hervorgegangenen Christlichsozialen, die indessen später ihren radikalen Standpunkt
in der Judenfrage wieder aufgeben. Diese nähern sich zu Anfang in ihrer nationalen
Stellung überhaupt den Deutschnationalen im scharfen Gegensatz zu den Klerikalen,
die den Staatsgedanken über den nationalen stellen und vielfach so weit gehen, den
Nichtdeutschen ein großes Entgegenkommen zu beweisen. Aber von Schönerer
trennt sie schließlich dessen immer augenscheinlicher werdendes Hinneigen zum
Preußisch-Hohenzollermschen, und auch mit den übrigen Deutschnationalen ist auf
die Dauer ein innigerer Bund nicht zu erzielen, zumal diese bald noch radikalere Töne
anstimmen. Denn aus der „Deutschnationalen Vereinigung“ geht nun die „Deutsche
Nationalpartei‘ hervor, die noch stärker von den dem Klub der ‚Vereinigten deutschen
Linken“ angehörenden Liberalen abrückt und betonte Hinneigung zu den Schöne-
rianern zeigt. Beide Gruppen der Deutschnationalen erstreben im Zuge der Zeit die
Gewinnung der Arbeiter durch soziale Reformen, die Schönerer in Anpassung an die
vorbildliche Sozialpolitik des von ihm so heiß verehrten Bismarck auch ehrlich vor-
bereitet. Aber eine umfassende Organisation der Arbeitermassen auf nationaler
Grundlage unterbleibt und wird später von Viktor Adler auf internationaler durch-
geführt. In die Aera Taaffe fällt schließlich noch der Versuch der Deutschnationalen,
zur Wahrung der nationalen Interessen eine Erweiterung des Wahlrechts anzu-
streben, erhofften sie sich doch davon die Gewinnung der unteren Volksschichten für
ihre nationale Politik. Aber das Ministerium stürzt über seine eigene Wahlvorlage,
die gleichfalls die Gewinnung der Arbeiterklasse, freilich nicht aus nationalen Gründen,
zum Zwecke hat, und der sich Klerikale, Polen und Liberale widersetzen, und die
Deutschnationalen müssen die Frage der Wahlreform fürs erste fallen lassen.
Die Zeit „vom Koalitionsministerium Windischgrätz bis zum Ausgang des
Kampfes gegen die Badenischen Sprachenverordnungen‘“ bildet den zweiten Teil
in Molischs Entwicklungsgeschichte der deutschen Bewegung zur Zeit des Abwehr-
kampfes der Deutschen in Österreich. Die „Vereinigte deutsche Linke“ tritt in die
Regierung ein, die „Deutsche Nationalpartei‘‘, zur Mitarbeit bereit, muß sie doch
versagen, da ihre nationale Einstellung im Wege steht und sie sich zu Konzessionen
in nationaler Hinsicht nicht entschließen kann, die Schönerianer verharren in
Opposition. Die Regierung endlich, mit Ausnahme der Deutschliberalen, ist nicht
gesonnen, mit den Traditionen Taaffes gründlich zu brechen. Dieser erneuten Be-
drohung gegenüber entsteht zuerst in und für Böhmen die „Deutsche Volkspartei‘,
die zur Beendigung des deutsch-tschechischen Streites, der erneut ausgebrochen ist,
in erster Linie die Zweiteillung des Landes Böhmen fordert. Hierbei gerät sie sofort
in Konflikt zu den Schönerianern, die in Verkennung der Lage ganz Böhmen in ein
deutsches (Gebiet umwandeln wollen und deshalb der Zweiteilung entgegentreten.
Das Programm der reichsrätlichen „Deutschen Volkspartei“ wird 1896 in Wien auf-
gestellt und trägt unverkennbare Züge des Linzer Programms. Eines Sinnes ist aber
auch diese Partei nicht. Es gibt Gegensätze zwischen den Alpen- und Sudeten-
Kritiken 301
deutschen, man unterscheidet einen radikalen und einen gemäßigten Flügel, und
ersterer, der in der Partei überwiegt, steht den Schönerianern näher als der eigenen
Partei. Der gemäßigte Flügel neigt wieder zu den Christlichsozialen. Zu einer ein-
heitlichen Front, wenn auch nicht Partei, schweißen die Deutschnationalen und nun
auch die Liberalen, die sich in der Folge mehr und mehr zu einer deutschen Politik
bekehren lassen, erst die Provokationen des Ministeriums Badeni zusammen, dessen
verderbliche Sprachenverordnungen, die die Einführung der völligen Zweisprachig-
keit auch im geschlossenen deutschen Gebiete Böhmens verkünden, die deutsch-
nationalen Wogen hochgehen lassen und zu einem Anwachsen der deutschnationalen
Wählerschaft führen. Schönerianer, „Deutsche Volkspartei“, die aus der „Ver-
einigten deutschen Linken“ hervorgegangene „Deutsche Fortschrittspartei“ und den
„Verfassungstreuen Großgrundbesitz‘‘, der in dem Kurienparlament als besondere
Partei auftritt, eint zum erstenmal die Idee der „deutschen Gemeinbürgschaft“.
Die Obstruktion der Deutschen setzt ein und Badeni muß schließlich weichen.
Auf relıgiösem Gebiet löst die deutschfeindliche Regierung Badenis, die von den
Klerikalen unterstützt wird, die „Los-von-Rom‘“‘-Bewegung aus, die indessen nur
Schönerianer in ihren Bann zieht, obgleich auch sonst noch manche Deutsche in
Österreich den Protestantismus als eine dem deutschen Wesen mehr adaequate Reli-
gion empfinden.
Unter den folgenden Ministerien hält die Mehrheit der Deutschen den Kampf
gegen die Sprachenverordnungen aufrecht. Die Christlichsozialen stehen nun auch
in ihren Reihen, während die Schönerianer, die im Gegensatz zu den anderen Deutsch-
nationalen den Kampf gegen die Regierung unter Verneinung des österreichischen
Staatsgedankens führen, wieder eigene Wege gehen. Auch ihre radikalere Stellung
zur Sprachenfrage trennt sie von den übrigen Deutschen, die im Gegensatz zu ihnen
zu Verhandlungen mit der Regierung bereit sind. Im Pfingstprogramm legen die
geeinten deutschen Parteien ihre Forderungen vor: Anerkennung des Deutschen
als allgemeine Vermittlungssprache, Aufhebung aller ergangenen Sprachenver-
ordnungen und gesetzliche Regelung strittiger Fragen auf dem sonstigen Sprachen-
gebiet, ferner nationale Abgrenzung in Böhmen, Mähren und Tirol. Indessen beharren
sie nicht auf der Erfüllung aller Forderungen und geben sich schließlich mit der Auf-
_hebung der Gautsch’schen Sprachenverordnungen, die die Badenis ablösten, zufrieden.
In dem dritten Teil seiner Ausführungen über den Kampf der Deutschöster-
reicher um ihr so arg bedrängtes Deutschtum behandelt Molisch die letzte Phase
der deutschnationalen Bewegung vor dem Zerfall der Monarchie, die sich weiterhin
in steigender Kurve vollzieht. Dem neuen Ministerium Koerber tritt die „Deutsche
Volkspartei“ nicht feindlich gegenüber, während die Schönerianer, deren Anhang
noch mehr gewachsen ist, abseits stehen und dadurch wie besonders durch ihre exor-
bitanten Forderungen die Kluft unter den Deutschnationalen vergrößern, fordern sie
doch nun ein bundesrechtliches Verhältnis der ehemaligen deutschen Bundesländer
Österreichs mit dem Deutschen Reich. Auch die Aufnahme der „Los-von-Rom“-Be-
wegung in das Schönerianische Programm stößt die anderen Deutschnationalen
ab, die davon ein Abfallen weiter Kreise von der deutschnationalen Bewegung be-
fürchten. Schönerers Radikalismus führt schließlich zur Spaltung im eigenen Lager.
Von den „Alldeutschen‘“‘, wie sich seine Anhänger nun nennen, sondern sich die
„Freialldeutschen‘‘ ab und nähern sich der „Deutschen Volkspartei‘, bereit, mit ihr
auf dem Boden des österreichischen Staatsgedankens zu arbeiten. Weitere Ab-
30% Kritiken
bröckelungen im alldeutschen Lager haben das Entstehen der „Deutschen Agrar-
partei“ und der „Deutschen Arbeiterpartei“ zur Folge, die allerdings auch zum
Zwecke stärkerer Betonung der Klasseninteressen begründet werden. In nationaler
Hinsicht stehen diese Parteien auf dem Boden des Linzer Programms. An Versuchen,
die nichtklerikalen Deutschen wenigstens in ihren nationalen Bestrebungen fester zu
vereinigen, fehlt es nicht, aber die deutsche Zwietracht siegt über alles ehrliche
Wollen. An Böhmen, wo die Regierung wiederum zur Schaffung eines deutsch-
tschechischen Ausgleichs schreiten will, entzündet sich der Hader aufs neue. Trotz-
dem kommt es doch auch wieder zu gemeinsamen Aktionen, wie sie die Gründungen
von „Deutschen Volksräten‘‘ darstellen, nationalpolitische Arbeitsstellen einer außer-
parlamentarischen Kirperschaft, die besonders in den gemischtsprachigen Ländern
große Bedeutung erlangen. Sie sind als eine Ergänzung zu den Schutzvereinen zu
betrachten und beschäftigen sich hauptsächlich mit Sprachen- und Beamtenfragen,
arbeiten sie doch besonders in Böhmen der Entdeutschung der Ämter entgegen. Die
neue Wahlreform, die das allgemeine und gleiche Wahlrecht einführt, und die den
Deutschen schwere Einbußen bringt, schafft einen, wenn auch lockeren Zusammen-
schluß der deutschen Parteien. 1910 wird der ‚Deutsche Nationalverband‘‘ begründet,
in dem sich die „Deutsche Volkspartei“ und die ..Deutsche Fortschrittspartei‘ zu-
sammenfinden. Die „Deutsche Agrarpartei‘“ und die „Freialldeutschen‘“, die sich nach
den neuen Wahlen ‚„Deutschradikale“ nennen, treten dem Verband wohl auch bei,
behalten sich aber Selbständigkeit vor. Gekräftigt geht indessen der Verband aus den
Wahlen von 1911 hervor, und seine Mitglieder stellen sich nunmehr einstimmig auf den
Boden einer nationalen Politik, die im Einklang mit dem österreichischen Staats-
gedanken betrieben werden soll. Der Verband unterstützt fortan die Regierung, und
die Krone wünscht keine Regierung ohne ihn. Die Schönerianer, auf ein kleines Häuf-
lein zusammengeschmolzen, bekämpfen den Verband in gleicher Weise wie die Sozial-
demokraten, und die Christlichsozialen gehen in den meisten Fragen wieder eigene
Wege. In der Stellungnahme zum österreichischen Verfassungsproblem, das bereits
auf dem Reichstag von Kremsier eine große Rolle spielte, finden sich nun wohl diver-
gierende Auffassungen im „Deutschen Nationalverband‘“, die aber, da der Verband
— wenn man von Böhmen absicht — eine Änderung nationalpolitischer Verhältnisse
nicht erstrebt, lange Zeit Parteisache bleiben. Die deutschen Zentralisten fordern zur
Abhilfe gegen die nationalen Wirren die Einführung des Deutschen als Staatssprache,
die nationalen Autonomisten verlangen in erster Reihe staatspolitische Macht im
deutschen Siedlungsgebiet, müssen aber das gleiche Recht den Nichtdeutschen in
ihrem Gebiete zugestehen. Nach Molischs Ansicht hätte die Durchführung der
nationalen Autonomie, zu deren Wortführer sich in Anlehnung an einen im Sturmjahr
vorgebrachten Vorschlag seines Landsmannes von Löhner besonders der deutsch-
böhmische Abgeordnete Lodeman machte, eine Lösung des Verfassungsproblems
zu bringen vermocht, doch verkennt Molisch nicht, daß das Verhältnis zum
Deutschen Reich dadurch eine Änderung hätte erfahren können. Eine solche wäre
aber wohl kaum im Sinne der Zentralisten gewesen. Sie behalten auch entschieden
die Oberhand, und in Böhmen bequemen sie sich wie auch die Autonomisten zu
weiteren Ausgleichsverhandlungen, die jedoch keine entscheidenden Resultate
zeitiren.
Der Weltkrieg zeigt die deutschnationale Bewegung anf ihrem Höhepunkt. Der
„Deutsche Nationalverband‘ unterstützt sowohl aus nationalen als aus staats-
Kritiken 303
politischen Gründen den Willen der Krone. Die Schönerianer sind zum Krieg bereit,
als dieser auch von Berlin aus den Slaven erklärt wird. Der Verband bemüht sich
darüber hinaus um eine Ausgestaltung der Beziehungen zu Deutschland und wünscht
besonders, ein Wirtschaftsbündnis ins Leben zu rufen. Auch andere nationalpolitische
Wünsche werden laut, und selbst Nichtparlamentarier suchen die Gemeinschaft mit
dem Reiche auszubauen. Am stärksten kommen diese Forderungen im Osterprogramm
von 1916 zum Ausdruck, das von dem Verband Nahestehenden aufgestellt wird und
starke Ähnlichkeiten mit dem Linzer Programm aufweist. Die deutsche Vorherr-
schaft in den ehemaligen deutschen Bundesländern Österreichs wird neuerdings
gefordert, desgleichen die Sonderstellung der übrigen Gebiete, die zunächst mili-
tärisch festgehalten werden, aber keinen politischen Einfluß auf die Monarchie haben
sollen. Im übrigen wird die nationale Selbstverwaltung für die deutschen Minder-
heiten verlangt, eine solche aber nichtdeutschen Minderheiten versagt. Im ganzen
ist das Programm durchaus zentralistisch-germanisierend gehalten. Der „Deutsche
Nationalverband‘‘ geht in seinem der Regierung im Frühjahr 1915 vorgelegten
Begehren nicht so weit, wenn er sich auch die Lösung des nationalen Problems in
ähnlicher Weise denkt wie die Urheber des Osterprogramms und diese durch ein
Oktroi herbeizuführen bestrebt ist. Indessen gestattet die allgemeine Lage keinen
derartigen Eingriff, zu dem die Krone vielleicht nicht einmal geneigt gewesen wäre,
und unter der Wucht der Ereignisse muß sich der Verband mit dem Gedanken der
nationalen Autonomie befreunden, obwohl diese nunmehr als mit dem von der Entente
geforderten Selbstbestimmungsrecht identisch erscheint. Die deutschen Volksräte,
denen besonders nach Gründung des „Deutschen Volksrats für Österreich“ ein ge-
wisser Einfluß im parlamentarischen Leben eingeräumt wird, bekämpfen diesen Plan
aufs heftigste. Doch um Wilson zu gewinnen, schreitet die Regierung zur Gewährung
des Selbstbestimmungsrechts, dem auch die Deutschnationalen zustimmen müssen.
Die Errichtung eines Nationalitätenbundesstaates wird erwogen, ein Gedanke, den
die Deutschnationalen bekämpfen, da sie in einem solchen in der Minderheit bleiben
würden, und in akademischen Kreisen werden alle föderativen Pläne deshalb ab-
gelehnt, weil dadurch Österreich jede Hoffnung auf einen Anschluß an Deutschland
benommen werden würde. Der Sonderfrieden löst bei den Deutschnationalen
tiefste Entrüstung aus, sehen sie doch in ihm eine schwere Verletzung des Bündnisses
mit dem Deutschen Reich.
Die deutschnationale Bewegung in Österreich — und damit beschließt Molisch
seine Ausführungen — hat zwar bis zum Zerfall der Monarchie anf staatspolitischem
Gebiete keine nennenswerten Erfolge zu verzeichnen gehabt, weil sie so recht erst ein-
setzte, als die Deutschen ihren Abwehrkampf begannen, aber in ihrer Überwindung
des national farblosen Liberalismus. in ihrer Einwirkung auf die klerikal eingestellten
Christlichsozialen erwies sie sich als bedeutender Faktor im Leben Österreichs, und
die nationalen Forderungen der Deutschen in der Monarchie fanden zum Schluß auch
in regierenden Kreisen Gehör. Der Zerfall des Habsburgerstaates und der Vertrag
von St. Germain haben die deutschnationale Bewegung vor weitere Aufgaben
gestellt, denn durch den Machtwillen der Entente, der Millionen von Deutschen
anderen Nationen eingliederte, wurde in den Sukzessionsstaaten eine deutsche Irre-
denta geschaffen. Aber diese Aufgaben wird — wie Molisch in seinem Vorwort sagt —
die deutschnationale Bewegung erst aufgreifen können, wenn „das ganze Deutsch-
land“ seine staatliche Einigung gefunden haben wird. © P. Geist-Länyi.
304 Kritiken
Oncken, Hermann, Die Rheinlandpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis
1870 und der Ursprung des Krieges von 1870/71. Nach den Staats-
akten von Österreich, Preußen und den süddeutschen Mittelstaaten. Deutsche
Verlagsanstalt Stuttgart. Berlin und Leipzig 1926, 1. Bd. 1863—1866, XIV
und 121 und 382 S.; 2. Bd. 1866—1868, 591 S.; 3. Bd. 1868 bis August 1870,
549 S.
So unwissenschaftlich auch — von ihrer für uns Deutsche unerträglichen poli-
tischen Bedeutung abgesehen — die Kriegsschuldfrage gestellt ist, sie ist doch
historisch fruchtbar geworden, indem sie zu erweiterter historischer Forschung
zwang. Wenn die große Aktenpublikation des deutschen Auswärtigen Amtes mit
Energie das Schwergewicht von der eigentlichen Kriegsschuldfrage, den Vorgängen
des Juli 1914, auf die Vorkriegsgeschichte verlegt hat, so ist sie freilich auch darin der
feindlichen Fragestellung gefolgt, die schon im französischen Senatsbericht von 1919
die deutsche Politik seit dem Juli 1870 als Störenfried gebrandmarkt hatte. Und wie
tief sich die Ansicht festgesetzt hat, daß Deutschland im Jahre 1870 das friedliche
Frankreich brutal und hinterrücks überfallen und seither ununterbrochen durch
Streben nach Alleinherrschaft den europäischen Frieden bedroht habe, konnte man
noch vor kurzem in Greys Memoiren sehen.
Um so dankenswerter ist es, daß H. Oncken, nachdem er bereits in der Zeit des
brennenden Kampfes um das Rheinland in einer kurzen eindringlichen Schrift die
historische Rheinpolitik der Franzosen als das wahre Element europäischer Be-
unruhigung gekennzeichnet hatte, Forschungsgebiet und Fragestellung selbständig
erweitert hat und der Legende vom friedliebenden Frankreich und dem angriffs-
lustigen Deutschland energisch zu Leibe gerückt ist. Gleichsam als Vermächtnis
der letzten, im Zeichen der Sorge um das deutsche Rheinland stehenden Jahre seiner
Heidelberger Wirksamkeit legt er in den drei stattlichen Bänden, die ich hier anzu-
zeigen habe, für den historisch wie politisch gleich bedeutsamen Abschnitt von 1863
bis 1870 den aktenmäßigen Beweis dafür vor, daB Frankreich mit seiner Begehr-
lichkeit, seinem Streben nach Landgewinn auf deutsche Kosten, mit der anmaßlichen
Forderung der Aufrechterhaltung der deutschen Uneinigkeit der Störenfried Europas
gewesen ist und die Katastrophe von 1870 selbst herausgefordert hat.
Die politische Absicht der- Publikation ist in Einzelheiten noch erkennbar. Um
das gesamte einschlägige Material bequem zusammenzubringen, druckt O. mehrfach
bereits bekannte Stücke wieder ab. Vor allem aber sucht er in Fußnoten den Leser
auf das Wesentliche und auf die richtige Auslegung des Textes hinzuweisen. Ich
gestehe offen, daß O. mir darin zu weit geht. Die Aufgabe des Herausgebers von
Akten — ich könnte diese Bemerkung auch an die letzten Bände der „Großen Politik
der europäischen Kabinette‘ anknüpfen — ist m. E. mit der sachlichen Erläuterung
des Textes erfüllt; den Text auszulegen und Folgerungen daraus zu ziehen, muß er
dem Leser überlassen. Politischen Nutzen kann ich mir von O.s Verfahren auch nicht
versprechen; denn ich glaube nicht, daß viele Politiker sich die Mühe machen werden,
die drei dicken Bände durchzuarbeiten. Dazu ist die Publikation — das möchte ich
nach dieser Kritik an ihrem politischen Einschlag ausdrücklich und dankbar betonen
— viel zu sehr ein Werk gelehrter Gründlichkeit. Fast 1000 Aktenstücke aus den
Archiven von Wien, Berlin, München, Stuttgart und Karlsruhe werden uns vorgelegt,
alle unter dem einheitlichen Gesichtspunkt ausgewählt, die deutsche Politik Napo-
leons III. seit 1863 zu veranschaulichen. Das methodische Bedenken, daß man diese
Kritiken 305
Politik aus den Originalquellen und nicht aus Berichten anderer zu rekonstruieren
habe, liegt auf der Hand, und O. hat sich selbstverständlich damit auseinandergesetzt.
Daß er sich dadurch nicht von seiner Absicht hat abbringen lassen, ist wohl begründet.
Denn einmal gehört die Wirkung eines Politikers auf andere und die Gegenwirkung,
die sie hervorruft, zu dem Gesamtbild; und dann kann gerade die persönliche Politik
Napoleons, le secret de l’empereur, wie auf deutscher Seite gleich nach dem Erscheinen
der ersten Bände der „origines diplomatiques“ betont worden ist, nicht auf Grund
der amtlichen französischen Akten erkannt werden, weil sie in diesen Akten keinen
Niederschlag gefunden hat.
Die wichtigsten Ergebnisse der Publikation hat O. in einer lebendig und ein-
dringlich geschriebenen Einleitung zusammengefaßt. Wenn ich meinen Eindruck
von der Einleitung und von der Lektüre einer großen Zahl der Aktenstücke wieder-
geben darf, so möchte ich vor allem auf die Unruhe der napoleonischen Politik ver-
weisen; sie strebt nach einem sichtbaren Erfolg und greift überall zu, wo sich ein
solcher zu bieten scheint, verhandelt bald mit Preußen, bald mit Österreich über
Konzessionen und sucht daneben sich die alte mittelstaatliche Bundesgenossenschaft
warm zu halten. Aber es wäre falsch, die Begehrlichkeit der französischen Politik
allein auf die Unsicherheit der durch Staatsstreich begründeten und allmählich ihre
Basis verlierenden Regierung Napoleons III. zu schieben. Denn das Treibende dabei
sind die französischen Parteien; sie sind die Träger des Gedankens von den soge-
nannten natürlichen Grenzen Frankreichs, in ihrem Namen erklärt Thiers in seiner
bekannten Rede vom 3. Mai 1866, „que le plus grande principe de la politique euro-
peenne est que l’Allemagne soit composée d’Etats indépendants, liés entre eux par un
simple lien fédératif“, ja er steigert seine Ausführungen bis zur Behauptung „que
cest là un des grands principes du droit public européen“. Um diese volkstümlichen
Stimmungen nicht gegen sich aufzubringen, war Napoleon genötigt, den Fortschritt
der deutschen Einigung von Kompensationen für Frankreich abhängig zu machen.
Und Kompensationsobjekt ist — das ist der ruhende Pol der ganzen Verhandlungen —
das linke Rheinufer.
Im einzelnen wechseln die Ziele natürlich sehr. Von dem „petit Rhin“, den
Grenzen von 1814 über den Pufferstaat innerhalb oder außerhalb des Deutschen
Bundes oder unter französischem Schutz bis zur weitgehenden Annexion sind alle
Nuancen vertreten. Auch in den Mitteln findet sich, namentlich in den ersten Jahren,
in denen es noch möglich ist, Preußen und Österreich gegeneinander auszuspielen,
große Beweglichkeit. Den Auftakt gibt 1863 die polnische Krise; auch die schleswig-
holsteinische Frage gibt 1864 Anlaß zu Tastversuchen. Vom Februar 1864 bis zum
April 1865 befindet sich in der Veröffentlichung eine nicht ganz erklärte Lücke. Der
beginnende Konflikt zwischen Preußen und Österreich bringt dann das Intrigenspiel
auf die Höhe. Es ist scheinbar der Höhepunkt der napoleonischen Politik, während
sie zwei Eisen im Feuer zu haben glaubt. Dankenswert ist es, daß wir durch die Ver-
öffentlichung des Briefwechsels zwischen Bismarck und R. Goltz auch in das Gegen-
spiel Einblick erhalten. Besonders charakteristisch ist im Jahre 1866 die Umschmeiche-
lung der Mittelstaaten, deren Interessen und Länder in den Verhandlungen mit den
beiden deutschen Großmächten rücksichtslos preisgegeben werden.
Seit Königgrätz, genauer gesagt seit dem Scheitern der Kompensationsversuche
und des Luxemburger Handels treten die Verhandlungen zwischen Frankreich und
Preußen zurück. Die österreichischen Akten dominieren. Auf beiden Seiten, in Paris
Histor. Vierteljabrschrift. Bd. 21, H. 2. 20
306 Kritiken
und Wien, sehen wir eine seltsame Verbindung von leichtfertigem, mit dem Kriege
spielendem Revanchestreben und zaudernder Unschlüssigkeit. Auch ein Abrüstungs-
plan taucht auf mit so unverkennbarer Tendenz gegen Preußen, daß er sogleich fallen
gelassen wird, als England sich seiner annimmt. In vielem erinnern die französisch-
österreichischen Bündnisverhandlungen, in die seit Anfang 1869 auch Italien ein-
bezogen wird, an die Einkreisungspolitik Englands gegen Deutschland 1904-1914;
auch der nicht förmliche, aber im Grunde doch bindende Abschluß in einem Austausch
von Briefen findet sich in beiden Perioden, nur daß die Korrespondenten einmal die
Monarchen, das zweitemal die Staatsmänner sind. Erst auf der Grundlage dieser
Bündnispolitik wird Bismarcks Politik seit 1866 verständlich; sie ist, darin darf man
O. beistimmen, durchaus defensiv, wenn sie auch mit vollem Recht jedes Opfer des
deutschen Lebensraumes verweigerte und gegen den Druck der großen Mächte Gegen-
gewichte suchte. Von hier aus fällt auch neues Licht auf die Entstehung des Krieges
von 1870/71 und auf die Emser Depesche. Eine Depesche des österreichischen Militär-
attaches aus der Nacht vom 11. zum 12. Juli kennzeichnet die von Frankreich
geschaffene Lage am besten (Bd. 3 Nr. 873): „Man will hier absolut den Krieg......
Graf Bismarck hat nur mehr die Wahl zwischen Krieg und einem neuen Olmütz.“
Ich breche ab. Denn den reichen Inhalt der drei Bände kann ich nicht erschöpfen.
So darf ich mich mit diesen Hinweisen begnügen und mit dem Dank an den Heraus-
geber schließen.
Berlin- Wilmersdorf. Fritz Hartung.
Aufzeichnungen und Erinnerungen aus dem Leben des Botschafters Joseph Maria
von Radowitz. Herausgegeben von Hajo Holborn. Bd. I: 1839—1877,
Bd. II: 1878—1890. Berlin-Leipzig, Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart, 1925.
VII u. 372 S.; 339 S.
Radowitz, Joseph Maria von, „Briefe aus Ostasien‘, herausgegeben von Hajo Hol-
born (Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt) 1926. VII und 124 S.
Unter den unmittelbaren politischen Mitarbeitern Bismarcks während der 70er
Jahre des vorigen Jahrhunderts hat Joseph Maria von Radowitz, der Sohn des
Freundes und Ministers Friedrich Wilhelms IV., in erster Reihe gestanden; nach
außen hin hervorgetreten als Politiker in besonders bedeutsamer Mission ist er zum
ersten Male zu Beginn des Jahres 1875, als er als außerordentlicher Gesandter nach
St. Petersburg geschickt wurde, um dort gegenüber der Überhebung Gortschakows
die deutsch-russischen Beziehungen wieder auf den Fuß gegenseitiger Gleichberech-
tigung zu bringen!. Die Legende, welche diese Mission umgeben hat, oder richtiger,
von der sie durch bewußt falsche Angaben der russischen Diplomatie umgeben wurde,
hat in den politischen Kanzleien und in der öffentlichen Meinung Europas eine ge-
wichtige Rolle gespielt, zum Schadender deutschen Politik und besonders zum Schaden
von Radowitz. Sonst war yon R.s Leben über seinen engsten Verwandten- und
Bekanntenkreis hinaus nur wenig bekannt; diese Lücke wird jetzt, wenigstens bis
zum Jahre 1890, ausgefüllt durch seine Lebenserinnerungen??. Es sind Aufzeichnungen,
? Über diese Mission haben wir jetzt eine besondere Studie von Hajo Holborn : Bismarcks
europäische Politik zu Beginn der siebziger Jahre und die Mission Radowitz. Mit ungedruckten
Urkunden aus dem Archiv des Auswärtigen Amtes. Berlin 1925.
2 Wie Holborn Bd. I pag. VImitteilt, bereitet er eine historische Biographie von Radowits
vor, die 1925 erscheinen soll (bis Ende 1927 aber noch nicht erschienen ist).
Kritiken 307
die der Verfasser begonnen hat niederzuschreiben als Botschafter in Madrid seit 1900,
die er jedoch besonders gefördert hat seit seinem Rücktritt im Jahre 1908 bis zu
seinem Tode 1912. Sie lagen, als R. starb, vollendet vor bis zum April 1890, bis zu
Bismarcks Entlassung, enthalten mithin den interessantesten Teilseiner Erinnerungen,
denn zwei Jahre nach diesem Ereignis wurde er von dem so wichtigen Botschafter-
posten in Konstantinopel plötzlich „ohne eine Ahnung davon“ abberufen! und in dem
politisch ruhigen Madrid regelrecht kaltgestellt; es war das Werk Baron Holsteins,
seines alten unversöhnlichen Feindes seit dem Berliner Kongreß, und vielleicht auch
dasjenige Wilhelms II. ; denn die offene und ehrliche Antwort, die R. am 20. März 1890
dem Kaiser auf seinen mehr als einstündigen Vortrag über die Gründe zu Bismarcks
Entlassung auf die Frage: „Nun, was sagen Sie jetzt dazu?“ erteilte: „Majestät, ich
beklage das Ganze und halte es für ein nationales Unglück“, zeigte dem Kaiser, daß
erin R. niemals einen unbedingten Anhänger seiner Politik finden werde, obwohl der
einstige Mitarbeiter Bismarcks sich damals schon Caprivi gegenüber für die Nicht-
Erneuerung des Rückversicherungsvertrages mit Rußland ausgesprochen hatte.
Die Aufzeichnungen beruhen auf R.s Briefen, besonders an seine Mutter, sowie
auf Tagebucheintragungen; jedoch in diesen hat er sich aus Furcht vor von seinem
Willen unabhängigen vorzeitigen Indiskretionen eine gewisse Zurückhaltung auf-
erlegt (vgl. Bd. I S. 252f.), nicht alles, was er dienstlich erfuhr, für die Nachwelt fest-
gehalten. Amtliches Material, soweit er sich nicht Abschriften von wichtigen Akten-
stücken zurückbehalten hatte, hat er nicht benutzt.
Zwei Männer sind nach seiner eigenen Versicherung R.s Ideale gewesen, denen
er sich jederzeit freiwillig untergeordnet habe: sein Vater und Bismarck. War es bei
seinem Vater selbstverständlich, zumal er ihn im Alter von nur 14 Jahren verlor,
mithin eine sachliche Stellungnahme zu dessen politischen Anschauungen ausge-
schlossen war, so ist er für Bismarck erst langsam gewonnen worden; freilich nicht,
wie Kurd von Schlözer, in persönlichstem aufreibenden Kampf mit dem Gewaltigen
selbst, sondern als mitwirkender Beobachter des politischen Ringens zwischen seinem
hochverehrten Chef, dem Pariser Gesandten Robert von der Goltz, und Bismarck,
und es ehrt R., daß er je länger, je mehr auf die Seite Bismarcks getreten ist, da er in
dessen Politik das großzügig Geniale erkannte, während sein Antipode bei aller
Begabung niemals seine politische Vergangenheit völlig hat abstreifen können. Die
große Wandlung in R. hat Bismarcks auf den Krieg von 1866 kühn und entschlossen
hinzielende Politik gebracht.
Er war damals Legationssekretär bei der preußischen Gesandtschaft in Paris,
hatte bis dahin eine glänzende Laufbahn hinter sich, gefördert in ihr durch die frei-
willige Beteiligung an einer mehrjährigen Gesandtschaftsreise (1862—1864) nach
China und Japan zur Anbahnung politischer Beziehungen mit diesen Staaten, über
die die Aufzeichnungen recht interessante Mitteilungen enthalten; hinzuweisen wäre
auf sein Urteil über das im System verfehlte christliche Missionswesen in China, be-
sonders von seiten der protestantischen Missionare [Bd. I. S. 55 ff.], sowie auf die
sich ihm immer wieder aufdrängende Beobachtung des Konkurrenzneides, mit dem
damals schon die Engländer im starken Gegensatz zu der Haltung der Franzosen den
Handel, aber auch den politischen Einfluß der Deutschen in ganz Ostasien bekämpf-
-—— |
I vgl. Graf Waldersee: Denkwürdigkeiten, Bd. II (1922). Š. 260: (14. VIII. 1592)
„Dieser läßt sich die Reduzierung gefallen weil er nicht vermögend genug ist, um abgehen zu
können.“
20*
308 Kritiken
ten (Bd. I, 5. 61). 1867 kommt Radowitz an die Gesandtschaft nach München mit
Baron v. Werthern als Vorgesetzten, wo er sich mit der Tochter desdortigen russischen
Gesandten v. Ozerow verheiratete!, 1869 erhält er, der im Jahre 1861 seine diploma-
tische Laufbahn in Konstantinopel begonnen hatte, und dem seitdem der Charakter
eines Orientspezialisten anhaftete, seinen ersten selbständigen Posten als General-
konsul in Bukarest, auf dem er sich in der schwierigen Zeit des deutsch-französischen
Krieges so gut bewährte, daB Bismarck ihn nach einem kurzen Intermezzo als Ge-
schäftsträger in Konstantinopel im Jahre 1872 zur Bearbeitung der orientalischen
Angelegenheiten ins Auswärtige Amt berief; bis zum Jahre 1880 hat Radowitz hier
nahezu ununterbrochen gewirkt, denn wenn er auch seit 1874 zum Gesandten in
Athen ernannt worden war, aus finanziellen Gründen, um ihm bei seiner wachsenden
Familie das höhere Gehalt eines Gesandten zukommen lassen zu können, so hat er
bis zum Jahre 1880 doch stets nur vorübergehend am griechischen Hof ge-
weilt, in jedem Augenblick gewärtig, telegraphisch nach Berlin zurückgerufen zu
werden.
Die sieben Jahre von 1872—1879 sind die interessantesten seines Lebens, der
Bericht über sie ist denn auch der Glanzpunkt seiner Erinnerungen; zu den In-
timsten des Bismarckschen Hauses scheint er nicht gehört zu haben; in Varzin hat
er immer nur ganz kurz geweilt; vielleicht hat das der Gegensatz zu Lothar Bucher
bewirkt, gegen den er von Anfang an eine gewisse persönliche Abneigung gehabt zu
haben scheint, so sehr er auch seine geschäftliche Tüchtigkeit besonders in der Re-
produzierung Bismarckscher Gedanken immer wieder anerkennt; der Gegensatz zu
Holstein tritt erst seit 1878 zutage: wie weit er bestimmend geworden ist für Bis-
marcks Verhältnis zu Radowitz nach dem Abschluß des deutsch-österreichischen
Bündnisses vom 7. Oktober 1879, wie weit eigene Schuld, ein gewisses Strebertum
das Radowitz nicht fremd war, mitgewirkt hat, ist schwer festzustellen; Radowitz
selbst scheint den ihm schädlichen Einfluß der Holsteinschen Intriguen beim Reichs-
kanzler sehr hoch eingeschätzt zu haben?.
Auf das einzelne dieser seiner Tätigkeit im Auswärtigen Amt gehe ich nicht ein;
wirklich neue historische Tatsachen über politische Ereignisse erfahren wir, zumal
nach dem Erscheinen der großen Aktenpublikation des Auswärtigen Amtes und
den durch sie hervorgerufenen zahlreichen Sonderstudien, nur wenige; um so mehr
Einzelzüge über Bismarck und seine Mitarbeiter, bei letzteren nicht stets erfreulicher
Natur, besonders das Vertrauen des Fürsten zu einem Manne wie Moritz Busch er-
scheint Radowitz völlig unverständlich. Den Höhepunkt bildet die Schilderung des
Berliner Kongresses, auf dem Radowitz als Leiter des Sekretariats fungierte, mithin
1 Frau v. Radowitz war mithin zwar Russin, jedoch nicht, wie Graf Waldersee a.a. O.
Bd. II, S. 52 (20. V. 1839) meint, die Schwester des russischen Botschafters in Konstantinopel,
Nelidow; vgl. Radowitz: Bd. II. S. 217; damit fällt die dort geäußerte ‚Befürchtung, daß
Nelidow mehr von unseren Absichten erfährt, als gut ist‘, in sich zusammen.
2 Zu Bd. I, S. 324, betreffend die Blumschen Enthüllungen vom 5. November 1892, möchte
ich darauf hinweisen, daß Bismarck schon am 26. XI. 1850 sich absprechend über Radowitz’ Auf-
treten im Jahre 1575 gegenüber Fürst Hohenlohe ausgesprochen hat: ‚„‚Bismarck sagte, der ganze
Kriegslärm von 1875 sel durch die unvorsichtigen Äußerungen veranlaßt worden, die Radowitz
gegenüber von Gontaut getan habe‘; vgl. Hohenlohe: Denkwürdigkeiten, Bd. II (1907), S. 306.
— In einer Unterredung mit Graf Waldersee vom 6. 11. 1880 (Denkwürdigkeiten, Bd. I, 8. 201)
schiebt Bismarck die Schuld an der Nicht-Ernennung von Radowitz zum Staatssekretär dem
Kaiser zu: „Radowitz, der wohl Fähigkeiten habe, (sei) dem Kaiser zu jung und zu heftig."
Kritiken 309
mit allen Kongreßteilnehmern in stete, unmittelbarste Berührung kam, sowie die Ver-
handlungen, die zu dem deutsch-österreichischen Bündnis von 1879 geführt haben;
und hier weiß er über das bisher Bekannte hinaus manches Neue zu bieten: eine
Aufzeichnung des alten Kaisers, die seine Gewissensnöte über den „Verrat‘‘ am Zaren
in ergreifender Weise wiedergibt, und deren Niederschrift geradezu befreiend auf
ihn gewirkt habe; eine mehr als deutliche Abfertigung der Kaiserin Augusta,
als diese sich in die noch schwebenden Verhandlungen einmischen wollte, und ein
selbständiges Eingreifen Radowitz’s, als er entgegen einem ausdrücklichen Befehl
des Kaisers die Absendung eines wichtigen Aktenstückes an Bismarck hinauszögerte
und dadurch einem sonst unvermeidlichen schweren Konflikt zwischen Wilhelm I
und seinem Kanzler vorbeugte, und schließlich sei auf ein Wort Bismarcks hingewiesen,
das unzweideutig beweist, daß der Zweibund keineswegs eine einseitige Option für
Österreich, gegen Rußland gewesen ist: „Da habe ich die beste Quittung für meine
Wiener Politik‘, äußerte Bismarck zu Radowitz, als die Russen bald nach Abschluß
des Vertrages freundlichere Saiten aufzogen; „ich wußte es, der Russe würde uns
kommen, wenn wir erst Österreich festgelegt haben“. (Bd. II, S. 102.) Merkwürldig
ist, daß wir bei Radowitz gar nichts über Bismarcks Bündnissondierung bei England
vom September 1879 erfahren, obwohl er es doch gewesen ist, durch den die Instru-
ierung Graf Münsters in London erfolgte: hielt er diese politische Aktion für so hoch
bedeutsam, daß er nicht gewagt hat, etwas darüber mitzuteilen ? oder betrachtete er
sie als so bedeutungslos, daß er ihre spätere Erwähnung nicht für nötig hielt? Ich
möchte das letztere annehmen, denn für Radowitz war diese Sondierung lediglich
eine schnell vorübergehende Episode ohne dauernde Nachwirkung, da er von der
späteren deutsch-englischen Bündnispolitik Bismarcks während der 80er Jahre kaum
etwas Näheres erfahren haben wird.
Seit. 1880 ist Radowitz wieder in erster Linie Orientspezialist, zunächst in Athen,
wo er als Doyen des diplomatischen Corps recht schwierige, bei der politischen An-
maßung und territorialen Begehrlichkeit der Griechen höchst unerquickliche Ver-
handlungen über die Ausführung des Berliner Vertrages zu leiten hatte, wo ihm neben-
her freilich auch die dankbare Aufgabe zufiel, über den Fortgang der Ausgrabungen
in Olympia zu wachen; seit 1882 war er Botschafter in Konstantinopel, wo er es in
steigendem Maße verstanden hat, sich selbst und der von ihm vertretenen Regierung
das Vertrauen Abdul Hamids zu erwerben. Auf das einzelne dieser Verhandlungen
gehe ich nicht ein!; es ist die ägyptische, besonders aber die bulgarische Frage, welche
in steigendem Maße die Aufmerksamkeit der Diplomaten in Anspruch nimmt, freilich
die eigentliche Arbeit wird in der Zentrale selbst geleistet; was wir durch Radowitz
darüber erfahren, würde uns niemals ein wirkliches Bild von Bismarcks großzügiger
Bündnispolitik während der 80er Jahre bieten können. Recht bezeichnend ist Rado-
witz" starke Abneigung gegen den Battenberger, der allerdings unter Niehtachtung
eines Rates von Radowitz den Sultan unmittelbar nach einem Besuch in Konstanti-
nopel durch die Verleihung seines Alexander-Ordens an griechische Würdenträger
aufs schwerste beleidigt hatte, um so mehr eine Herausforderung des Suzeräns, als
nn E a
! Über Bismarcks Orientpolitik seit dem Berliner Kongreß vgl. den auf den Akten des
Berliner Auswärtigen Amtes beruhenden Aufsatz von H. Holborn: „Deutschland und die Türkei
1873/90" in: Archiv für Politik u. Geschichte, Bd. IIL (1925), S. 111 — 159: — seitdem in
erweiterter Form als Einzelschrift erschienen.
310 Kritiken
der politische Ertrag der Athener Reise infolge der maßlosen Forderungen der
Griechen gleich Null war!, ein Anlaß zu Dekorierungen mithin nicht vorlag.
Eins ist charakteristisch für diese Epoche deutsch-türkischer Politik: von seiner
Geringschätzung des Gesandtenpostens in Konstantinopel ist Bismarck seit dem
Berliner Kongreß abgekommen; seine tüchtigsten Mitarbeiter, Graf Hatzfeldt und
Radowitz, sendet er nunmehr als Botschafter ans Goldene Horn, es bahnt sich seit
Beginn der 80er Jahre schon langsam die politische Konstellation an, die alsdann unter
der Regierung Wilhelms II. den deutsch-türkischen Beziehungen bis zum Bündnis
vom 2. August 1914 das charakteristische Gepräge gegeben hat; freilich ob Bismarck
dieses den türkischen Besitzstand garantierende Bündnis, das ein für alle Male einen
Sonderfrieden mit Rußland unmöglich machte, abgeschlossen hätte, ist billig zu be-
zweifeln; auch hier wie beim deutsch-österreichischen Vertrag haben die Epigonen
aus seinen Taten Schlußfolgerungen gezogen, zu denen unter seiner sicheren und
klugen Leitung Deutschland wohl niemals gelangt wäre.
Mit zwei Legenden räumt Radowitz gründlich auf: mit der Vorstellung, als ob
Bismarck seine Untergebenen durch bewußt schroffes und rücksichtsloses Wesen in
steter Furcht gehalten habe: „Ich habe oft von ihm ein heftiges und strenges, aber
nie ein unhöfliches Wort gegen seine Untergebenen gehört, auch nicht bei nervöser
und berechtigter Verstimmung über vorgefallene Versehen‘‘, urteilt er (Bd. I, S. 265),
und weiterhin teilt er einen Erlaß des Reichskanzlers mit, der beweist, daß er auch in
der Politik, wenn kein Zwang vorlag, verbindliches und höfliches Vorgehen für rich-
tiger hielt, daß das Bild von dem bei jeder Gelegenheit mit dem Kürassierstiefel
aufstampfenden Bismarck, das heute bei uns in weitesten Kreisen eine so große Rolle
spielt, durchaus legendär ist. Als Radowitz im November 1885 in ein amtliches
Aktenstück eine für Bulgarien verletzende Wendung hatte einfließen lassen, erhielt
er in einem Privatschreiben von Bismarck folgende Belehrung: (Bd. II, S. 257):
„Unser Urteil und unser Votum hat vor Europa um so mehr Gewicht, je ruhiger und
leidenschaftsloser es abgegeben wird. Eine Ausdrucksweise wie die erwähnte schwächt
den Eindruck durch die Vermutung ab, daß unsere Politik nicht ausschließlich das
Produkt kühler Erwägung, sondern das irgendwelcher gereizten Stimmung bilde.
So sehr ich auch die Ansicht teile, welche diesem kritischen Zusatz Ihrer Abstimmung
zugrunde liegt, so halte ich es doch nicht für nützlich, ihr in amtlichen Aktenstücken
Ausdruck zu geben. Toute vérité n'est pas bonne à dire. Je mehr ich mit Eurer Ex-
zellenz Auffassung und Behandlung der Situation politisch einverstanden bin, um so
mehr möchte ich, daß auch die Form, in der sie zutage tritt, die Färbung der Sanft-
mut und des Wohlwollens trägt, die wir nicht innerlich empfinden, aber deren äußerer
Schein die Wirkung des Öles in der Maschine hat und den Ärger anderer nicht über
das unvermeidliche Maß steigert. Verzeihen Sie diese Vorlesung, deren Inhalt auch
bei mir nicht Ergebnis des Temperaments, sondern der Erfahrung ist.“
. Vom Briefschreiber selbst für die Veröffentlichung zusammengestellt, bieten die
Briefe von seinen Reiseerlebnissen nur das, was Radowitz für richtig hielt, der Nach-
welt mitzuteilen. Erörterungen über die damalige politische Lage in Deutschland sind
unterdrückt worden, obwohl die Briefe nach Radowitz’ Versicherung in seinen „Auf-
! Vergl. E. C. Corti: Alexander von Battenberg (Wien 1920), S. 130; im September 1886
klagte der deutsche Kronprinz gegenüber Fürst Hohenlohe, „Radowitz habe eifrig gegen den
Fursten gearbeitet‘ (Hohenlohe: Denkwürdigkeiten, Bd. H, S. 393).
Kritiken 311
zeichnungen und Erinnerungen“ (S. 48) sein Sehnen nach Deutschlands Einigung
unter Preußens Führung ‚in allen Tonarten der Ungeduld“ widerspiegelten; hier und
da hat man den Eindruck, daß die Briefe weniger mitteilsam sind als die außerdem
noch auf Tagebucheintragungen beruhenden Aufzeichnungen, vielleicht aus Furcht
vor Indiskretionen, während, allerdings nur in nebeasächlichen Dingen, die späteren
Aufzeichnungen auf Grund der Briefe korrigiert werden können. Überraschende
Neuigkeiten erfährt man aus dieser Veröffentlichung nicht mehr: Radowitz ist ein
scharfer Beobachter und guter Schilderer alles Merkwürdigen, das ihm auf seiner
Reise in das damals so unbekannte Ostasien begegnet ist; interessant sind seine Be-
merkungen über die Jesuiten als Missionare Chinas, die in den Aufzeichnungen zu
2. T. berechtigten, recht abfälligen Urteilen über christliches Missionswesen in China
überhaupt erweitert werden. Im ganzen gewinnt man den Eindruck, daß Radowitz
in seinem westeuropäischen Dünkel das alte Kulturvolk der Chinesen nicht recht
ernst nimmt, während die rührige Intelligenz der Japaner trotz ihrer überlebten Ver-
fassungseinrichtungen einen starken Eindruck auf ihn gemacht hat. Hingewiesen
sei auf die Radowitz’ Tagebuch entnommene eingehende Schilderung der in den Auf-
zeichnungen nur ganz kurz angedeuteten systematischen und sinnlosen Zerstörung
des berühmten Sommerpalastes Jueng-min-Jueng durch die Engländer, ‚‚die kolossalste
Zerstörung, von 2000 englischen Soldaten in siebentägiger Tätigkeit ausgeführt“
(S. 111), die gegenüber den modernen Anklagen Albions über deutsche Barbarei selt-
same Gedanken erweckt; gerade diese eingestreute Tagebuchaufzeichnung läßt be-
dauern, daß der Herausgeber aus dem ihm doch zugänglichen handschriftlichen Nach-
laß nicht mehr ergänzende Mitteilungen beigefügt hat. Nach dem Erscheinen von
Radowitz’ Aufzeichnungen hat die Veröffentlichung seiner Briefe in diesem Umfang
in der heutigen Zeit vom wissenschaftlichen Standpunkt aus kaum noch Daseins-
berechtigung.
Halle/S. | Adolf Hasenclever.
J. A. Farrer, Die Europäische Politik unter Eduard VII. Mit einer Einleitung
von Georg Karo. XXIII u. 327 S. München, F. Bruckmann A.-G.
Das Buch bringt sachlich nichts Neues, ist vielmehr in manchen Einzelheiten
schon veraltet, da es nur die bis 1922 erschlossenen Quellen benutzt hat. Sein Wert
liegt in der Beurteilung, die die Politik Eduards VII., so wie sie sich den Zeitgenossen
darstellte, bei einem ruhig abwägenden Engländer findet. Deshalb legt er das Haupt-
gewicht nicht auf die Erforschung ihrer Motive und Ziele, sondern auf die Wirkung,
die sie auf die Stimmung und Meinung der Völker ausgeübt hat. „Die wichtigste
Frage für die Beurteilung der Regierung des Königs lautet, inwieweit die von ihm ge-
schaffene geistige Atmosphäre dazu beigetragen hat, den Frieden zu erhalten oder zu
stören. Da solche Atmosphäre hauptsächlich das Produkt der Reden leitender
Staatsmänner und der Auslassungen einflußreicher Presseorgane ist, so ist zuvörderst
bei diesen dem Ursprung darauffolgender Ereignisse nachzuspüren.“
Darum zieht Farrer in umfangreichem Maße die Pressestimmen, namentlich in
England und Deutschland, sowie die parlamentarischen Reden, deutscherseits be-
sonders des Fürsten Bülow, heran. Eine Hauptquelle ist für ihn ferner Schiemanns
„Deutschland und die große Politik“. Seine Objektivität tritt schon darin hervor,
daß er Schiemanns Aufsätze als durchaus maßvoll anerkennt und den Reden Bülows
eine wohl übertriebene Bewunderung zollt. Wenn er freilich meint, die Geschichts-
312 Kritiken
forschung habe ‚nur dann einen Wert, wenn sie über das Vorurteil der Nationalität
sich erhebt und die Ereignisse der Welt mit derselben Gleichgültigkeit betrachtet,
wie die der Beobachter von einem anderen Planeten aus uns entgegenbringen
würde‘, so ist eine solche Forderung für einen Menschen von Fleisch und Blut un-
möglich. Er selbst beweist aber ein überraschend weitgehendes Verständnis nicht
allein für die Schwierigkeiten der deutschen Politik, sondern auch für ihre Friedens-
liebe und für die Reaktion, die die Ententepolitik Eduards in Deutschland hervor-
rufen mußte. Auch die im Ausland so maßlos überschätzten Alldeutschen schränkt
er auf ihre tatsächliche geringe Bedeutung ein. Seineh Aussetzungen und Vorwürfen
gegen Wilhelm II. und seine Berater kann man bis zu einem gewissen Grade bei-
pflichten. Sein Gesamturteil über die europäische Politik von 1901 bis 1910 faßt er
. am Schluß dahin zusammen, daß während der Regierung Eduards VII. die Welt
fast immer am Rande des Krieges gestanden habe. Er bezeichnet seine Regierung
geradezu als eine Vorbereitung und eine Erziehung für den als unvermeidlich an-
gesehenen Krieg. Er hält es auch für höchst wahrscheinlich, daß ohne den franzö-
sischen Rückhalt an England 1914 kein europäischer Krieg ausgebrochen wäre.
Allerdings glaubt er, daß der Krieg, wie er sich dann auswirkte, nicht den Wünschen
Eduards entsprochen haben würde. Über diese auch bei uns umstrittene Frage wird
wohl die Fortsetzung von Sidney Lee’s Biographie Eduards VII. Aufschluß bringen.
Ihr erster bis zur Thronbesteigung reichender Band hat bereits den Nachweis dafür
erbracht, daß die deutschen Zeitgenossen des Königs durchaus im Recht waren,
wenn sie in ihm einen überaus aktiven Politiker und zugleich einen Gegner Deutsch-
lands vermuteten. In Übereinstimmung mit ihnen betrachtet auch Farrer die Entente
cordiale als ein Werk Eduards und erblickt darin keine Sicherung, sondern eine Ge-
fährdung des Friedens. Auf die Kreditseite der königlichen Politik bucht er die
Aussöhnung mit Frankreich und Rußland, auf die andere Seite die Feindschaft
gegen Deutschland, „die sichere Saat späterer Kriege“. Und so beantwortet er die
anfangs gestellte Frage dahin, daß das Gegenüberstellen von zwei Mächtegruppen
in tödlicher Feindschaft den Frieden der Welt nicht erhält, sondern zerstört.
Frankfurt a. M. Walter Platzhoff.
N achrichten nnd Notizen.
Papsttum und Kaisertum. Forschungen zur politischen Geschichte und Geistes-
kultur des Mittelalters. Paul Kehr zum 65. Geburtstag dargebracht. Her-
ausgegeben von Albert Brackmann. München (Verlag der Münchner Drucke).
1926. VIII und 707 8.
Papsttum und Kaisertum: den verschiedensten Fragen zur Geschichte dieser
beiden universalen Mächte, die die Geschicke der romanisch-germanischen Völker
während des Mittelalters bestimmten, sind die Forschungen gewidmet, die am 28. De-
zember 1925 Paul Kehr als Gabe dareebracht wurden, dargebracht von Schülern
und Freunden aus Deutschland, Deutsch-Österreich, aus der Schweiz, Italien und
Spanien, die in ihm den Meister verehren, der in reicher, rastloser Arbeit durch
eigene Forschung wie durch die Leitung großer wissenschaftlicher Unternehmungen
sich vor allem der Erschließung, Sammlung und Bearbeitung der historischen Quellen
jener großen geschichtlichen Erscheinungen hingegeben hat und sie in reicher Fülle
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Nachrichten und Notizen 313
immer von neuem der Forschung erschließt. Doch außer dem Gegenstand eint diese
Abhandlungen, wie es auch das Vorwort betont, eine gleiche wissenschaftliche Auf-
fassung, die in ihnen zum Ausdruck kommt: die Einsicht, daß als bestes Erbteil
einer vergangenen Generation großer historischer Forscher bei aller Anerkennung
der Notwendigkeit neuer Fragestellung die von jenen erarbeitete und erprobte
kritische Methode gewahrt werden muß.
Der folgende Überblick soll Inhalt und Ergebnisse der einzelnen Beiträge (hier
etwas anders angeordnet) kurz andeuten, und er möge zugleich eine Vorstellung
vermitteln von der Reichhaltigkeit des stattlichen Bandes. `
Kirchen- und im besonderen papstgeschichtliche Themen sind Gegenstand einer
ersten Gruppe von Abhandlungen. In die älteren römisch-christlichen Jahrhunderte
führen die Untersuchungen von Erich Caspar, Karl Silva-Tarouca (Rom) und Bruno
Krusch. — „Die älteste römische Bischofsliste‘“ deutet Caspar als Sukzessionsliste
und erörtert die Bedeutung dieser neuen Auffassung für die Erkenntnis vor allem der
frühesten kirchlichen Verfassungsgeschichte!. — Silva-Tarouca gelangt in seiner
Arbeit über die „Quellen der Briefsammlungen Papst Leos des Großen“, die sich
auf die Briefe Leos aus den Jahren 448—460 zum Eutychianischen Streit erstreckt,
zu dem Ergebnis, daß die im Cod. Mon. lat. 14540 (R) vorliegende Teilsammlung
unmittelbar, die im Cod. Grimanicus (G) außer aus anderen Quellen auch mittelbar
aus dem Register Leos geschöpft haben, und daß die in den frühen Kanonessamm-
lungen überlieferten Briefe auf Eintragungen der Papstbriefe in die Gesta einzelner
Kirchen, besonders Italiens, Galliens und Spaniens, zurückgehen. — Krusch ver-
öffentlicht einen „Bericht der päpstlichen Kanzlei an Papst Johannes I. von 526“
'de ratione paschali’ und bespricht die Chronologica enthaltende Hs. Digby 63, aus
der 3 Seiten in Reproduktion beigegeben sind. Der italienischen Kirchengeschichte
gehört die Abhandlung von Enrico Carusi (Rom) an, der in seinem „Briciole
archivistiche“ von 6 in den Urkunden des 8.—12. Jahrh. vorkommenden, dem
hl. Stephanus geweihten und in den Abruzzen bei Chieti gelegenen Klöstern handelt,
die er auf 3 zurückführen zu können glaubt. — Wilh. Levison beschreibt in seinen
„Analecta pontificia“ zunächst ein 4 Blatt umfassendes, in der Düsseldorfer Landes-
und Stadtbibliothek befindliches Handschriftenfragment des Colleetio Quesnelliana,
das Teile von Briefen der Päpste Innocenz I., Zosimus’, Bonifaz II. und Celestins I.
enthält, und weist in einer 2. Untersuchung nach, wie die Legende von der Weihe der
Kirche in Hohen-Syburg (a. d. Ruhr) durch Papst Leo III. von der in Aachen hei-
mischen Tradition der Weihe des Marienmünsters durch Papst Leo übernommen
worden ist. — Einen Beitrag zum Pontifikat Nikolaus’ I. liefert Ernst Perels
„Papst Nikolaus I. im Streit zwischen Le Mans und St. Calais“. Er behandelt den
Brief des Papstes an Hinkmar von Reims von 863 (J.-E. 2746, M.G. Epist. VI626n.
111), dessen Echtheit er E. Lesne (Moven-äge 2. ser. 15, 277 ff.) gegenüber verteidigt,
und das Privileg Nikolaus I. für St. Calais (J.-E.2735, M. G. Epist. VI 680 n.159),
dessen Zusammenhang mit dem Privileg für Corbie (J.-E. 2717) er feststellt und dessen
Echtheit er darlegt: er glaubt in ihm — was ein «liplomatisches Novum für jene
Zeit wäre — eine Empfängereingabe erkennen zu müssen, deren Ausfertigung von
der Kurie nicht vollzogen worden sei, die aber auf diese Weise in die in Rom entstan-
dene, auf die päpstlichen Register als Quelle weisende, im Cod. Paris. 1557 (s. X in.;
1 Vgl seine inzwischen erschienene ausführliche Darlegung in Heft 4 der Schriften der
Königsberger Gelehr. Ges. 2. Jahrg. (1927) Geistesw. Kl.
314 Nachrichten und Notizen
vgl. N. A. 37, 566ff.) enthaltene Sammlung von Nikolausbriefen gekommen sei. —
„Aus San Giorgio in Braida zu Verona“, einer Gründung Bischof Cadalus’ von
Parma, des späteren Gegenpapstes Alexanders II., aus dem Jahre 1046, dessen be-
deutendes Archiv, seit 1875 im Vatik. Archiv und nun von Mons. P. Cenci geordnet,
jetzt der Forschung in vollem Umfang zugänglich ist (vgl. N. A. 46, 538 n. 665),
macht Fedor Schneider wertvolle Mitteilungen zur Geschichte der Familie des
Cadalus, namentlich ihrer Besitzungen, gibt vielfache Berichtigungen zu gleichen
Arbeiten des P. Cenci ynd bespricht und publiziert 8 Urkunden, von denen 5, unter
ihnen eine für die welfische Geschichte wertvolle Urkunde Herzog Heinrichs des
Schwarzen und ein Mandat Friedrichs I. für Bischof Ognibene von Verona von 1184,
bisher unbekannt waren, während er von anderen, von St. 2988a, 3709a und 4393a,
bessere Texte geben kann. — In einer interessanten Studie über die „Anfänge
von Hirsau“ untersucht Albert Brackmann durch gegenseitigen Vergleich der
Urkunden Gregors VII. (J.-L. 5279 zu 1075—83) und Heinrichs IV. vom 9. Okt. 1075
(St. 2785) für Hirsau, diese als eine im Kloster zwischen 1080—1090 entstandene
Fälschung erweisend, und den sie betreffenden Angaben der Vita Wilhelmi die unter
dem Einfluß des päpstlichen Legaten Abt Bernhards von Marseille und des Mönches
Udalrich von Cluny sich um 1080 vollziehende Umwandlung Hirsaus in ein Reform-
kloster. — Der staufischen Epoche gelten die folgenden 4 Beiträge. Über die Be-
schlüsse eines bisher unbekannten, am 1. Mai 1155 in Lérida stattgefundenen Konzils
berichtet nach Ms. 193 der Biblioteca de Catalunya F. Valls-Taberner (Barcelona).
5 Urkunden aus dem Fonds von S. Giorgio in Braida, unter ihnen eine Urbans III.
vom 3. Sept. 1186 und eine Celestins HI. vom 10. Sept. 1192, kommentiert und
veröffentlicht Walther Holtzmann in seinen „Anecdota Veronensia“. Ferd.
Güterbock „Zum Schisma unter Alexander III.‘“ behandelt zunächst eine in der
Faentiner Chronik des Tolosanus enthaltene Notiz zum Jahre 1167 über die Sendung
des Bischofs von Lüttich und des Abtes von Stablo nach Faenza, um den dem Kaiser
schuldigen Gehorsamseid entgegenzunehmen. Giesebrecht, dem Scheffer-Boichorst
und Simonsfeld folgten, hatte dieses Ereignis wegen Nichtübereinstimmung der
Jahres- und Indiktionsangabe zum Jahr 1161 oder 1162 gesetzt, während Güterbock
darlegt, daB es aus stil- und sachkritischen Gründen ins Jahr 1167 gehört. In einem
2. Teil verfolgt er im einzelnen die Stellung der Bistümer der Romagna und Emilia
während des großen Schismas. — Einen den Umfang der übrigen weit überschreiten-
den, bedeutenden Beitrag über die „römischen Päpste zwischen Alexander III. und
Innocenz IIl. und den Designationsversuch Weihnachten 1197“ hat Karl Wenck
beigesteuert. Er betrachtet diese Periode vom Standpunkt der Kurie aus (S. 416, 1).
Namentlich durch Verwertung bisher vernachlässigten Quellenmaterials, der Episto-
lae Cantuarienses, einer Sammlung von 557 Schreiben aus den Jahren 1185—1200,
die während des Streites des Erzbischofs von Canterbury mit dem Mönchskapitel
der Christehurch von den an der Kurie weilenden Abgesandten beider Parteien mit
Berichten über die hier herrschenden Verhältnisse nach Hause gesandt worden sind,
vermag er ein in vielem klareres und schärfer umrissenes Bild von den einzelnen
Päpsten, Lucius HI., Urban Il.. Gregor VII., Clemens II. und Celestin IIL!, zu
1 Über seine Legatentätiekeit in Spanien haben die Forschungen P. Kehrs in Katalanlen
neues wertvolles Material gebracht: vgl. Papsturk. in Spanien. I. Katalanien, II. Urk. und Re-
gesten. n. 66, 155, 157, 158, 160 und (als Zeugnisse seines päpstlichen Wirkens) n. 2378. (in:
Abh. der Ges. d. Wiss. zu Göttingen. N.F. XVIII, 2 [1926)).
Nachrichten und Notizen 315
geben, vermag er deutlicher als bisher die verschiedenen Richtungen innerhalb des
Kardinalkollegiums aufzuweisen, wie sie sich etwa bei den Papstwahlen geltend
machen: z. B. in dem Eingreifen Heinrichs von Albano zugunsten Alberts von Morra
(des späteren Gregors VIII.) oder bei der Wahl Clemens III., dessen Eigenschaft als
geborener Römer und Weltgeistlicher neben seiner Skrupellosigkeit in finanziellen
Dingen, die seit Lucius III. unterbrochene Verbindung des Papsttums mit der Stadt
Rom leichter wiederherzustellen Aussicht gewährten oder endlich in der Ablehnung des
Designationsversuchs Celestins Weihnachten 1197. Dem Manne, dem dieser Versuch
galt, dem Kardinal Johann von St. Paul aus dem Hause Colonna, sind die letzten
Seiten der Untersuchung gewidmet. Sie zeigen ihn (nicht Lothar von Segni, den spä-
teren Innocenz III.) als den wirklichen Leiter der päpstlichen Politik in der letzten
Zeit Celestins III., zeigen ihn dann unter Innocenz III. auf zwei schwierigen Missionen
in Frankreich und erweisen ihn als ernsten, religiös-sittlichen Charakter, tätig in
der päpstlichen Bußverwaltung, der späteren Poenitentiarie, und als Fürsprecher der
Bestrebungen des hl. Franz von Assisi. — Beiträge zur Papstgeschichte des späteren
Mittelalters bieten Pietro Guidi (Rom), Richard Scholz und Emil Göller, während
derjenige von Karl Schellhaß der neueren Zeit angehört. Guidi „La coronazione
d'Innocenzo VI“ gibt eine sehr anschauliche Schilderung der prunkhaften Festlich-
keiten bei des Papstes Krönung am 30. Dezember 1352 in Avignon und veröffentlicht
im Anhang aus dem Vatik. Archiv verschiedene Übersichten über deren Kosten.
Scholz analysiert einen anonym überlieferten ’Liber dialogorum hierarchie subce-
lestis’, eine „Geschichte und Kritik der Kirchenverfassung von 1406“, deren Eigenart
darin besteht, daß der Verfasser eine kirchliche Einigung des Abend- und Morgen-
landes erstrebt, die nach Vernichtung der universalen Vormachtstellung des Papst-
tums nach dem Vorbild der frühen, wahren Verfassung der Kirche sich gliedern soll
in eine Reihe gleichberechtigter Patriarchate, denen die Metropolitan- und Bistums-
bezirke untergeordnet sind; Synoden sollen in den einzelnen Bezirken das kirchliche
Leben ordnen, das im Konzil der Primate, nicht im Papsttum seine letzte Zusammen-
fassung findet. — Einen Überblick über die Geschichte der an Bedeutung stetig zu-
nehmenden Stellung, z. B. durch Verwendung im päpstlichen Supplikenwesen, der
„Kubikulare im Dienste der päpstlichen Hofverwaltung vom 12.—15. Jahrh.“, bietet
Göller und fügt zur Erläuterung mehrere Dokumente bei. Schellhaß schildert die
durch die Neuausgabe des Gratianischen Dekrets veranlaßten und auf sie bezüglichen
„wissenschaftlichen Forschungen unter Gregor XIII.“ (1572—85), vornehmlich in
Belgien, Frankreich und Spanien. |
Problemen der Rechts-, Verfassungs- und politischen Geschichte des Mittelalter
und ihrer erzählenden Quellen sind die folgenden Beiträge gewidmet. Ernst Hey-
mann „Zur Textkritik der Lex Bajuwariorum‘ sucht die von E. von Schwind
besorgte Ausgabe der L. B. auch nach der Kritik B. Kruschs (Die L. B. Text-
geschichte, Handschriftenkritik und Entstehung. Berl. 1924) bei Anerkennung der
verfehlten hsl. Grundlage, auf der die Edition beruht, zu rechtfertigen und sie, wie
dies schon P. Kehr in seinem Nachruf auf E. Seckel (N. A. 46, 60ff.) getan hat, als
Dokument einer bestimmten, von Brunner und Zeumer namentlich vertretenen
Techtsgeschichtlichen Auffassung zu betrachten. — Edm. E. Stengel untersucht
an der Hand von vor dem 11. Jahrh. liegenden Zeugnissen den „Ursprung der Mi-
nisterialität‘“, für deren Anfänge die Verbindung von Hof- und Kriegsdienst kenn-
zeichnend ist, und die hervorgegangen ist aus Personen, die in ständischer Hinsicht
316 Nachrichten und Notizen
durch eine gewisse (territorial verschiedene) grundherrliche Abhängigkeit charak-
terisiert sind. — Zwei zusammengehörende „Frammenti in papiro di un diploma
imperiale a favore della chiesa Romana“ (dazu Reproduktion vor S. 57) bespricht
Angelo Mercati (Rom). Sie gehören nach dem Schriftcharakter ins Ende des
9. Jahrh., und M. möchte in ihnen das Paktum der Kaiser Wido und Lambert vom
Jahre 892 mit Papst Formosus erblicken!. — In seinem Beitrag über die „Örtlichkeit
der Königsbegegnung im Ruodlieb“ gibt Karl Strecker eine neue Interpretation
der Verse V 1ff., die sich auf die von ihm vorgeschlagene Lesung von V 1: (etwa)
‘Hic regis lata curtis fuit amphiprehensa‘ stützt, den Ausfall von etwa 64 Versen
zwischen dem 4. und 5. Fragment betont und zu dem Ergebnis führt, daß V 1ff. das
Lager des großen Königs schildern, daß der kleine König an anderem Ort ein eigenes
Lager hat und daß die Begegnung der Könige auf einer Brücke zwischen den Lagern
stattfindet. An Wiederspiegelung historischer Ereignisse in jenen Versen möchte
Strecker nicht glauben. — Ergebnisse umfangreicher stilkritischer Untersuchungen
vornehmlich an Briefen, Urkunden und Aktenstücken der Zeit Heinrichs IV. legt
Bernh. Schmeidler in seinem Beitrag „Über den wahren Verfasser der Vita”
Heinriei IV. imperatoris“ vor”. Diese ermöglichen es ihm, nicht nur kritische Fragen
wie etwa die nach Entstehung und Zusammensetzung des Codex Udalrici oder
anderer großer Briefsammlungen weitgehend zu lösen (vgl. S. 241), sondern auch der
Tätigkeit einzelner hervorragender Männer in der Kanzlei und Politik Heinrichs nach-
zugehen. Im vorliegenden Beitrag schildert er diejenige des „Mainzer Diktators“,
seine Schicksale und persönliche Eigenart, sein politisches Wirken in der Kanzlei
zuerst des Erzbischofs Siegfried von Mainz und seit 1076 in der Heinrichs IV., und
weist. seine Verfasserschaft der Vita Heinrici IV. imperatoris im einzelnen nach. —
Herm. Krabbo stellt an der Hand der Darstellungen der Slaven vom 10.—12. Jahrh.
die Richtigkeit der „Schilderung der Elbslaven“ in dem 1108 verfaßten Aufruf
gegen die Slaven fest. — In eindringender Untersuchung „über den Verfasser der
drei letzten Redaktionen der Chronik Leos von Monte Cassino“ legt Wilh. Smidt
dar, wie die Redaktionen 2—4 der Chronik, die von dem Herausgeber W. Wattenbach
(M. G. SS. 7, 5ölff.) für Umarbeitungen Leos gehalten wurden, von Petrus Diaconus
weitgehend umgestaltet worden sind, der in das Werk auch Excerpte aus der "Historia
Normannorum’ des Amatus einarbeitete, und betont, wie hoch deshalb die im Auto-
graph erhaltene 1. Redaktion (Cod. Mon. lat. 4623) zu werten ist. — „Zum Verständnis
der mittelalterlichen Altersbezeichnungen“ bietet Adolf Hofmeister eine äußerst
stoffreiche Untersuchung (.,‚Puer, iuvenis, senex“). Das Alter des 'puer’ kann danach
bis zum 28. Jahr reichen, das des ‘adolescens’ liegt zwischen dem 12. (14.) und 28.,
das des ‘iuvenis’ schwankt zwischen dem 21. und 49. (50.) Jahr, vom 50. Jahr ab
beginnt die ‘actas gravior’, die ’seneetus’ oder das "senium’. — Wilh. Erben „Die
erzählenden Sätze der Gelnhäuser Urkunde (St. 4501)“ tritt für die von Haller
(A. f. U. F.3, 404) vorgeschlagene, von F. Güterbock (Die G. U. und der Prozeß
Heinrichs des Löwen. Lpz. 1920) abzelehnte Lesung ‘trina’ statt 'quia’ in Zeile 4 der
Urkunde auf Grund paläographischer Erwägungen und Untersuchung der Silbenzahl
1 Vgl. dazu jetzt E. E. Stengel, Die Entwiekhing des Kajserprivilegs für die Röm. Kirche
817— 962 in: Hist. Zs. 134, 21617, wo er S. 217, 3: „lieber an Wido oder Lambert allein, allenfalls
auch an Arnulf oder Ludwig den Blinden denken‘ möchte.
2 Vgl. jetzt: B. Schmeidler, Kaiser Heinrich IV. und seine Helfer im Investiturstreit
(Leipz. 1927).
Nachrichten und Notizen 317
der einzelnen Zeilen ein und will durch Vergleich mit anderen Urkunden Friedrichs I.
und einem Brief des Kanzlers Gottfried, des vermutlichen Verfassers der Urkunde,
wahrscheinlich machen, wie es Schambach (H. Vj. 13, 87ff.) vertreten hat, daß die
Narratio zweisätzig sei,wasauch für die Lesung trina’ sprechen würde. — Im Mittelpunkt
der Arbeit von Joh. Halle: über „Innocenz III. und Otto IV.“ steht die Urkunde
Ottos (B.F. 217, M.G. Const. II. n. 16 u. n. 23, K.U. i. A. X, 21°), durch die er sich
rückhaltlos dem Papst unterwirft. Sie ist in undatierter Originalausfertigung im
Vatik. Archiv und in der datierten (1201 Juni 8) Eintragung im 'Regestum super
negotio imperii’, die auf ein zweites verlorenes Original zurückgeht, überliefert.
Das Original aber weicht von jener Eintragung durch wichtige Bestimmungen, die
es nicht enthält, ab. Daß die beiden Urkunden nicht zu ganz verschiedenen Zeit-
punkten, nämlich 1198 und 1201, entstanden seien, lehnt H. mit Krabbo (N.A. 27,
515ff.), Waitz und Ficker darin folgend, ab, hält aber die Erklärung Krabbos für die
verkürzte Form des Originals: der Schreiber habe während des Schreibens die Raum-
knappheit auf dem Pergament bemerkt und deshalb gekürzt, für unmöglich. Er
sieht vielmehr aus dem von ihm eingehend dargelegten gesamten Zusammenhang
der Beziehungen zwischen Innocenz und Otto bis 1201 in der verkürzten Fassung eine
politische List der Kanzlei Ottos, die jedoch von den päpstlichen Legaten entdeckt
wurde. Sie veranlaßten nun jene zweite, im ’Regestum’ überlieferte Ausfertigung,
ohne aber die erste zurückzugeben. [S. 476 Z. 8 statt 1210: 1208.) — Eduard
Sthamer behandelt die „Vatikanischen Handschriften der Konstitutionen Fried-
richs II. für das Königreich Sizilien‘ unter steter Berücksichtigung ihrer sonstigen hsl.
Überlieferung, um durch Scheidung des allen Hss. gemeinsamen oder nur einzelnen
Hss. oder Hss.-Gruppen angehörenden Gutes die Entstehungsgeschichte der Gesetz-
gebung Friedrichs II. aufzuhellen. — Über „die neueste Forschung über die Ent-
stehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft‘‘ berichtet, eingehend die ver-
schiedenen Studien Karl Mayers behandelnd, Hans Nabholz (Zürich) und hebt in
einigen allgemein-methodischen Bemerkungen die Notwendigkeit hervor, die poli-
tischen Gestaltungen der Eidgenossenschaft und ihre gesetzgeberischen Akte nicht
losgelöst von dem allgemeinen zeitgeschichtlichen Zusammenhang zu betrachten.
Er selbst bietet Interpretationen zweier Bestimmungen der Bundesurkunde vom
1. Aug. 1291 in der von ihm geforderten Weise. — Harry Breßlau „Die Sendung
des Dominikaners Nikolaus von Ligny, später Bischof von Butrinto, an den päpst-
lichen Hof und die Promissionsurkunden Heinrichs VII. von Hagenau und Lau-
sanne“ (M. G. Const. IV n. 393 u. n. 454) klärt die zu jener Mission und zur Aus-
stellung dieser Urkunden führenden Begebenheiten auf und bestimmt für verschiedene
im vierten Band der ’Constitutiones’ gedruckten, falsch eingeordneten Schreiben den
ihnen zukommenden Platz. — Das „Bruchstück einer unbekannten deutschen
Chronik des 14. Jahrh.“ — Cod. germ. 5250/54 der Münch. Staatsbibl. — veröffent-
licht Georg Leidinger. — In die Welt des Humanismus führt die Studie Karl
Schottenlohers „Kaiserliche Dichterkrönungen im Heiligen Römischen Reich
deutscher Nation“. Er verfolgt diese Sitte von den Tagen Petrarcas, von der Blüte-
zeit des deutschen Humanismus unter Maximilian I., wo sie lebendiger Ausdruck
eines neuen Lebensgefühls war, bis zur Zeit, in der sie, nur noch als Tradition fort-
lebend, von Pfalzgrafen ausgeübt, jede höhere Bedeutung und größeren Glanz verlor.
Eine dritte Gruppe bilden die rein diplomatischen Untersuchungen von Luigi
Schiaparelli (Florenz), Emil v. Öttenthal, Hans Hirsch und Melle Klinkenborg.
318 Nachrichten und Notizen
Schiaparelli erweist in seinen „Note diplomatiche sui piu antichi documenti
Cremonesi (Csec. VII—VIII)" aufs neue gegen Ernst Mayer die Fälschertätigkeit
des Cremoneser Kanonikus A. Dragoni. — Um über den Charakter der Urkunde
Lothars III. für das Kloster Hillersleben vom 9. April 1135 (St. 3306) Klarheit zu
gewinnen, untersucht v. Ottenthal die im ersten Bande des U.B. des Hochstifts
Halberstadt (ed. G. Schmidt 1883) herausgegebenen und bei Potthast, Reg. pont. n.
5562 verzeichneten Urkunden für Hillersleben und stellt ihren Zusammenhang unter-
einander und den Grad der Verfälschtheit fest. — Hirsch „Die gefälschten Diplome
für die Bracciforte und Rizzoli in Piacenza. Zur Entstehungsgeschichte der unechten
Kaiserurkunden des Klosters Bobbio“ geht der Überlieferungsgeschichte der Ur-
kunden Ottos III. (St. 929) und Lothars III. (St. 3305) für die Bracciforte und der
Konrads III. (St. 3462) für die Rizzoli nach und gelangt zu dem Ergebnis, daß die Ur-
kunde Konrads III. zwischen 1329 und 1341 gefälscht ist und wie die angeblich 1172
und 1313 beglaubigten und nicht, wie H. zeigt, zwischen 1160—1170, sondern wohl
auch in der ersten Hälfte des 14. Jahrh. gefälschten Kaiserurkunden für Bobbio zu
den Fälschungen des von Scheffer-Boichorst erkannten, im Interesse des Hauses
Venerosi handelnden Fälscherkreises angehört, und daß sie wahrscheinlich für die
beiden anderen im 14. oder 15. Jahrh. gefälschten Urkunden (Ottos III. und
Lothars III.) die Vorlage bildete. — Die ins letzte Drittel des 14. Jahrh. fallende
Fälschung mehrerer ‚Urkunden des Domkapitels zu Brandenburg über seine Rechte
an der Havel“ weist Klinkenborg nach und eıklärt sie aus der allgemeinen
Tendenz nach Erwerb von Gütern und Einkünften, die die Zeit des Propstes
Hentzke von Gersdorf (1375—1400) kennzeichnet. — Dieser Gruppe zugefügt
sei noch, daß Joseph Müller (St. Gallen) über „Neugarts Briefwechsel mit St.
Gallen“ über die Herausgabe der Traditiones Sangallenses im Codex dipl. Ale-
manniae et Burgundiae Trans Juranae berichtet.
Kiel. G. E. Hoffmann
Tausend Jahre deutscher Geschichte und deutscher Kultur am Rhein,
im Auftrage des Provinzialausschusses der Rheinprovinz bearbeitet von Max
Braubach, Paul Clemen, Wilhelm Poethen, Aloys Schulte, Franz Steinbach
und Alexander Wirminghaus, herausgegeben von Aloys Schulte. Düssel-
dorf (Druck und Verlag von L. Schwann) 1925. 527 S.
Neben die dramatisch bewegte Schilderung des Kampfes der Herrscher und
Völker, der Heere und Diplomaten um den Rhein, die Hermann Stegemann gegeben
hat. neben den ersten Band von Paul Wentzkes Rheinkampf, der in einheitlicher
Darstellung politische und kulturelle Wandlungen auf geopolitischer Grundlage schil-
dert, ist nun das von Alovs Schulte gemeinsam mit Max Braubach (Zeit der Franzosen-
herrschaft), Paul Clemen, Wilhelm Poethen (Literatur), Franz Steinbach (Land-
wirtschaft) und Alexander Wirminghaus (Wirtschaftsgeschichte seit etwa 1750)
geschriebene Werk „Tausend Jahre deutscher Geschichte und deutscher Kultur am
Rhein“ getreten. Es hat neben den genannten Büchern selbständigen Wert und
selbständiges Recht. Mit seinen vier wertvollen bunten Karten und 31 vorzüglichen
anzseitigen Abbildungen vermittelt es dem Leser gleich ein eindrucksvolles Bild
der politischen und kirchlichen Geographie und vor allem der rheinischen Kunst.
Es enthält in den kunstgeschiehtlichen Abschnitten, die Paul Clemen beisteuerte,
nach A. Schultes Worten die Gesamtsumme von dessen bisheriger rheinischer Lebens-
Nachrichten und Notizen 319
arbeit. Und es zeigt die Verfasser, in erster Linie Schulte selbst, dem weitaus die
meiste Arbeit zufiel — von 90 Abschnitten 64 —, überall bestrebt, neue Gesichts-
punkte der historischen Spezialwissenschaften auf die rheinische Geschichte anzu-
wenden, hergebrachte Anschauungen den neueren Ansichten anzupassen, ohne des-
wegen vorschnell stets dem Neuesten beizupflichten. Das vorliegende Werk ist un-
gleich vielseitiger als die von Stegemann und Wentzke. Es fordert mehr beschauliche
Aufmerksamkeit für das Einzelne, das hier viel bunter vor dem Leser ausgebreitet,
aber doch bei dem großen Reichtum des Ganzen hie und da mit knappstem Ausdruck
gegeben wird. Allerbeste Dienste wird es denen tun, die, selbst schon im geschicht-
lichen Denken geschult, berufen sind, anderen von ihrem Wissen mitzuteilen. Schulte
und seine Mitarbeiter haben das Opfer gebracht, die Aufgabe, die ihnen „ein Jahr
zu spät gestellt wurde‘‘ (siehe das Vorwort), mit großer Hingabe unter Verzicht auf
manchen Wunsch, der ihnen vorschwebte, zu lösen. Die schon aus diesem Grunde
unvermeidlichen kleinen Unvollkommenheiten ändern nichts an der Tatsache, daB
wir hier den reichhaltigsten und zuverlässigsten Überblick über die Kulturgeschichte
der Rheinlande erhalten haben. Es sei noch bemerkt, daß die vornehme Behandlung
konfessioneller Fragen durch Schulte wohltuend berührt.
Leipzig. Paul Kirn.
Elsaß-Lothringisches Jahrbuch. Herausgegeben vom Wissenschaftlichen
Institut der Elsaß-Lothringer im Reich an der Universität Frankfurt a. Main.
Bd. 5. Mit 1 Bildnis, 11 Tafeln u. 1 Karte. Berlin (Walter de Gruyter & Co.)
1926. 262 S. 4°, |
Drei Namen von gutem Klang eröffnen diesen ő. Band des E.-L. Jb.: Hans
von Schubert, Albert Brackmann und Justus Hashagen. H. v. Schubert behandelt
den Entwicklungsgang der Kirche am Rhein und zeigt, wie das Rheinland und das
Elsaß, mit ihm in engverbundener Einheit stehend, einen nicht wegzudenkenden
Bestandteil des deutschen geistigen und religiösen Lebens bildet. Selbst in der Zeit
der politischen Lostrennung hat das deutsche Geistesleben auf religiösem Gebiet
noch wertvolle Anregungen aus dem Elsaß erhalten, so daß jeder Versuch, die Seele
des rheinischen oder elsässischen Volkes für Frankreich zu beanspruchen, aus der
Geschichte des religiösen Lebens entschiedenen Widerspruch erfährt. — Brackmann |
untersucht das Elsaß als politisch-deutsches Binnenland, das es im alten Reich nicht
nur im geographischen, sondern auch im politischen Sinne war, da es Verfassungs-
einrichtungen der Grenzmark nicht gekannt hat. In der Stauferzeit war es sogar
Kernprovinz des Reiches. Nicht durch Auflösung in kleinere Hoheitsgebiete nach
dem Ende der staufischen Herrschaft hat das Elsaß seinen Binnenlandcharakter
verloren, sondern durch die zielbewußte französische Angriffspolitik, die seit dem
Zuge Karls d. Kahlen von 876 mit unbeirrbarer Zähiekeit und Folgerichtigkeit auf
die Rheingrenze gerichtet ist. — Die Methoden der Philologie des Mittelalters sind
noch nicht so weit ausgebildet, daß es möglich wäre, der Geschichtsschreibung des
staufischen Elsaß ihre Stelle in der lateinischen Literatur des Mittelalters anzuweisen.
Darum verzichtet Hashagen auf eine abschließende Charakterisierung und be-
gnügt sich mit der Herausarbeitung ihrer Problematik. Diese sieht er nicht auf
nationalem Gebiet, sondern durch die kirchenpolitische Lage gegeben. Trotz der
engen Verbundenheit mit dem stanfischen Herrscherhaus findet sich keine unzwei-
deutige Parteinahme zugunsten der Dynastie, sondern sie nehmen bei allen Abwei-
320 Nachrichten und Notizen
chungen im einzelnen, in gemeinsamer Grundstimmung eine vermittelnde Haltung
ein. Das wird an den drei führenden Geschichtswerken, dem Ligurinus, der Historia
Constantinopolitana des Mönchs Gunther und an den Marbacher Annalen gezeigt. —
Auf dem Hintergrund der allgemeinen humanistischen Stimmung und des beginnen-
den nationalpolitischen Gegensatzes gegen Frankreich im Elsaß behandelt Walter
Friedensburg Jacob Wimpfeling als Verfasser der ältesten deutschen Geschichte.
Auf dessen Anregung hin trug der Kolmarer Domherr Seb. Murrho nach Art: der
Zeit aus den Kompilationen der letzten Jahrhunderte ein reiches Material zusammen,
aus dem W. nach dessen frühzeitigen Tode die Epitome rerum Germanicarum formte,
mit dem Ziel, aus der Geschichte den Nachweis zu erbringen, daß die Deutschen das
erste Volk der Erde seien. Daneben suchte er die französische Ausdehnungspolitik
zu bekämpfen, die W. bereits klar durchschaute. — Fritz Grimme warnt vor der
Benützung der im 3. Band von „Kunst und Altertum in Elsaß-Lothringen‘“ ge-
machten Mitteilungen zur Baugeschichte des Metzer Domes wegen ihrer geringen
Zuverlässigkeit. Eine ausführliche Ausgabe der für die Baugeschichte in Frage
kommenden Beschlüsse aus den seit 1342 fast lückenlos erhaltenen Protokollen des
Metzer Domkapitels sich für späteı vorbehaltend, gibt G. eine Reihe von Protokoll-
eintragungen im Wortlaut wieder, um die gravierendsten Irrtümer über die Geschichte
des Metzer Domes und seiner Baumeister zu berichtigen. — Den Streit zwischen
den Straßburger Jesuiten und den Bischöfen von Speyer um die Abtei St. Walburg
behandelt E. C. Scherer. Als die ehemalige, Benediktinerabtei durch Urteil der
Reunionskammer dem Bischof von Speyer abgesprochen worden war, wurde sie
1684 von Ludwig XIV. dem Straßburger Jesuitenseminar verliehen. Die Speyerer
Bischöfe fochten jedoch den Entscheid der Reunionskammer an und hatten in bezug
auf die Erhebung des Zehnten aus 9 Dörfern der Grafschaft Hanau auch einen Teil-
erfolg, doch wurde ihr Hauptanspruch 1754 nach 7Ojährigem Streit abgewiesen.
Eine große Zahl von Urkunden und Akten sind als Beilage abgedruckt. — In den
Dichterkreis um die Brüder Stöber fühıt G.Fittbogen mit seinem Beitrag über
Gustav Mühl und Freiligrath. Die gemeinsame Begeisterung für die Sache der
Freiheit führte die beiden Männer zusamınen, doch gelang es Mühl nicht, Freiligraths
Interesse für den Kampf der Elsässer um die Bewahrung ihrer völkischen Eigenart
zu wecken. 6 Briefe Freiligraths aus dem Nachlasse Mühls sind beigegeben. — Aus
seiner in der höheren Schulverwaltung des Reichslandes erworbenen genauen Kennt-
nis der Personen- und Sachfragen heraus gibt Arnold Sachse einen wertvollen
Beitrag zur Kirchenpolitik Manteuffels. Diese, auf Versöhnung des katholischen
Klerus mit Deutschland gerichtet, war im Ganzen richtig, doch hatte M. die Hart-
näckigkeit des Widerstandes unterschätzt, und seine Lebenszeit reichte nicht hin,
Erfolge zu zeitigen. Zwei Fragen werden genauer verfolgt: die Bestrebungen zur
Hebung der Vorbildung der katholischen Geistlichkeit und zur Einführung des Kaiser-
gebets. Diplomatisch kluges Vorgehen, gepaart mit Takt und Verständnis, haben in
beiden Fragen zu einem Erfolg geführt. — Auf das sehr schwierige und viel umstrittene
Gebiet der germanischen Gemeinen Mark begibt sich Ph. Hammer und sucht ihre
Verbreitung im Elsaß nachzuweisen. Nach allgemeinen Ausführungen, auf die näher
einzugehen hier nicht der Ort ist, gibt H. eine Zusammenstellung von 22 in der
Literatur erwähnten sicheren, und stellt Vermutungen auf für weitere ehemals im
Elsaß vorhandene Gemeine Varken. — In Ergänzung seiner Arbeit im IV. Band
[ 5. 106f#.] gibt der inzwischen verstorbene Ernst Marckwald einen Nachtrag zur Lebens
anm a a a a, a
Bah, l inn j O
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Nachrichten und Notizen 321
geschichte Joh. Fr. Luces, in dem er eine von dessen Verdeutschungen der Mar-
seillaise zum Abdruck bringt. — Den Beschluß des textlichen Teiles bildet eine
Schilderung von elsässischen Fayencen in deutschen Sammlungen durch Ernst
Polaczek unter Beigabe von 11 prächtigen Illustrationstafeln. — Die Elsaß-
Lothringische Bibliographie, diesmal für das Jahr 1924, hat in der bewährten Weise
Wilhelm Poewe bearbeitet, Bücherbesprechungen und der Bericht über die Tätigkeit
des Wissenschaftlichen Instituts von G. Wolfram, aus dem wohl als wichtigstes Er-
eignis der Einzug in das neue Heim hervorgehoben zu werden verdient, bilden den
Abschluß des inhaltreichen Bandes, der wie seine Vorgänger Zeugnis ablegt von
der verdienstvollen wissenschaftlichen Arbeit, die vom Institut der Elsaß-Lothringer
geleistet wird. W.
W.Cohn, Das Zeitalter der Hohenstaufen in Sizilien. Ein Beitrag zur Entstehung
_ des modernen Beamtenstaates (Untersuchungen zur deutschen Staats- und
Rechtsgeschichte, Heft 134). Breslau 1925.
Cohn stellt sich zur Aufgabe, „das vorhandene Wissen zusammenzufassen‘“ und
zielt daher nicht in erster Linie auf neue Ergebnisse ab. Immerhin setzt er doch hier
und da den eigenen Spaten ein und liefert manch wertvollen Beitrag zur Geschichte
des normannisch-sizilischen Staates. Wir bedauern, daß C. das sizilische Flottenwesen,
das er doch aufs beste kennt, hier so kurz abmacht. Das Literaturverzeichnis, so
reich es ist, zeigt doch noch manche Lücken. jInzwischen erschien: W. Cohn,
Die Geschichte der sizilischen Flotte unter der Regierung Friedrichs II.;
Breslau 1926). O. C.
Die Anfänge des franziskanischen Dritten Ordens. Vorgeschichte — Ent-
wicklung der Regel. Ein Beitrag zur Geschichte des Ordens- und Bruder-
schaftswesens im Mittelalter. Von P. Dr. Fidentius van den Borne O. F. M.
Münster i. W., Verl. Aschendorff 1925. VIII, 184 S. 7,20 A. (Franzis-
kanische Studien, Beiheft 8.)
Der Verfasser greift in dieser Arbeit nochmals Fragen auf, die er bereits in seinen
Untersuchungen „Die Franziskus-Forschung in ihrer Entwicklung dargestellt“
(Veröffentlichungen aus dem Kirchenhistorischen Seminar München, IV. Reihe,
Nr. 6, 1917) gestreift hat. Dementsprechend bringt das erste Kapitel die Geschichts-
schreibung über die Anfänge des Drittens Ordens vom 15. Jahrhundert an über
L. Wadding bis zur Fragestellung K. Müllers, der „Tertiarier-Hypothese“ von
Sabatier-Mandonnet und den Ansichten von A. v. d. Wyngaert (1920). Zum weiteren
Verständnis bahnt das folgende Kapitel über das vorfranziskanische Bruderschafts-
wesen den Weg, das die „Umwelt“ des entstehenden Dritten Ordens gut beleuchtet
und bis zu den Gebetsverbrüderungen des frühen Mittelalters zurückgeht. Die
Musterung der einschlägigen Quellen im 3. Kapitel ergibt, „daß der hl. Franziskus
die Stiftung einer Genossenschaft veranlaßt hat für Weltleute beiderlei Geschlechts,
ohne Unterschied des Standes oder des Alters, um nach einer bestimmten Lebens-
regel dem franziskanischen Ordensideal in der Welt nachzustreben“ (5.102). Die
offizielle Regel stammt aus dem Jahre 1221, ist aber nur in einer späteren Fassung
überliefert. Die Rekonstruktionsversuche von Mandonnet, Cuthbert und v. d.
Wyngaert werden kritisch geprüft mit dem Ergebnis, daß die sog. Capistrano-Regel
als die Regel zu betrachten ist, wie sie 1228 vorlag, und daß deren Grundstock schon
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 2. 2l
322 Nachrichten und Notizen
1221 vorhanden war. Als Entstehungsort der Regel kommt in erster Linie Faenza,
in zweiter Linie Florenz in Frage. Die dem Humiliaten-Dritten-Orden nachgebildete
Regel bedeutet durchaus eine Neuschöpfung. Ihr Redaktor, Kardinal Hugolin,
erblickte in ihr eine wirksame Abwehr gegen das Waldensertum. Die Grundgedanken
der ursprünglichen Regel lebten auch in den späteren Fassungen des 13. Jahrhunderts
fort. Im Zusammenhang mit den Zeitereignissen hebt sich der franziskanische
Dritte Orden als eine religiöse Volksbewegung ab, die auch noch in der Neuzeit
lebendig wirkt. Vgl. dazu die Angaben im „Kirchlichen Handbuch‘, hsg. von
Krose und Sauren, 12 (1925), 155ff.
Breslau. W. Dersch.
Otto Brandt, Geschichte Schleswig-Holsteins. Ein Grundriß. XII u. 197 S. Mit
einer Stammtafel und zwei Karten. 2. Aufl. W. Mühlau, Kiel 1926.
Otto Brandt, Siesvig-Holstens Historie i Grundrids. Autoriseret ÖOversaettelse
ved Ebba Brandt f. Bartholin. XII u. 183 S. W. Mühlaus Forlag Kiel. I
Kommisiom hos G. E. C. Gad København 1926.
Es ist erfreulich, daß ein Buch wie Brandts kurze und übersichtliche Geschichte
Schleswig-Holsteins nicht nur bei den Fachgenossen, sondern offenbar auch in einer
breiteren Öffentlichkeit Anklang gefunden hat. Da sich die zweite Auflage von der
ersten nur wenig unterscheidet, mag ein Hinweis auf deren frühere Besprechung
an dieser Stelle (23. Jahrg. 1926, S. 417f.) genügen. Was hinzugekommen ist —
vermehrtes Eingehen auf Streitfragen, wie Haithabu—Schleswig und die Herrschaft
der schwedischen Wikingerdynastie Olafs in Jütland, Ergänzungen der Literatur-
angaben, gelegentliche Schärfung des Ausdrucks und Berichtigungen kleiner Irrtümer
— wird man durchgehends als Verbesserungen ansprechen können. Besonders zu
begrüßen ist, daß gleichzeitig mit der zweiten Auflage und deren Text folgend,
auch eine dänische Übersetzung von Ebba Brandt erschienen ist; denn der Wirkung
der ruhig gehaltenen und wissenschaftlich fest begründeten Darstellung wird sich
auch ein Leser, der an sich vielleicht auf anderem Standpunkte steht, nicht ent-
ziehen können.
Greifswald. Johannes Paul.
H. Reincke, Hamburg, ein kurzer Abriß der Stadtgeschichte von den Anfängen
bis zur Gegenwart. Friesen-Verlag. Bremen 1925. 289 5. geb.
Die Geschichte Hamburgs ist in der letzten Zeit. wieder besonders der Gegenstand
von mancherlei Untersuchungen und Darstellungen geworden. Nach den bedeuten-
den Werken von A. Wohlwill und E. Baasch, die Hamburgs Schicksale und Zu-
stände für die Jahre 1780 bis 1920 behandeln, fehlte ein knapper Überblick, der
in gemeinverständlicher Sprache, aber durchaus auf wissenschaftlicher Grundlage,
die Entwicklung dieser größten deutschen Handelsstadt von ihren Anfängen bis zur
Gegenwart schildert. Diese Lücke füllt zweifellos das vorliegende schön geschriebene
Buch ans. Insbesondere verdient hervorgehoben zu werden, daß der Verfasser die
territorial- und lokalhistorischen Vorgänge — z.B. auch die fortwährende Aus-
dehnung des Stadtgebietes — darunter Verfassungs- und Kirchenwesen, stets im
Zusammenhang mit den großen Ereignissen der deutschen und europäischen Geschichte
lebendig und fesselnd dargestellt hat. Eine Fülle nicht nur von Tatsachen, sondern,
was äußerst wertvoll ist, auch von eigenen Beobachtungen und Forschungs-
Nachrichten und Notizen 323
ergebnissen ist in diesem nicht ganz 300 Seiten starken, vorzüglich (auch durch ein
Bild von Hamburg aus dem Jahre 1619) ausgestatteten Buche enthalten. Und mit
Recht hat der Verfasser — ähnlich wie dies auch durch Baasch für die Neuzeit ge-
schehen ist — die Handelsbeziehungen Hamburgs schon von den frühesten Jahrhun-
derten an kräftig herausgearbeitet. Für die Zeit vor dem Weltkrieg ist besonders
eindrucksvoll der Handelsverkehr mit dem amerikanischen Kontinent, die Heraus-
bildung der Schiffahrtslinien und Schiffahrtsgesellschaften, das Entstehen und
Wachsen der hamburgischen Industrie berücksichtigt. Und andererseits zieht
auch das rege geistige Leben der Hansestadt, namentlich im 18. Jahrhundert, Lite-
ratur, Presse, Unterricht, Theater, bildende Kunst, an uns vorüber.
Man bedauert jedoch, daß Reincke seine an und für sich klare Darstellung nicht
durch einzelne scharfe Abschnitte mit bestimmten Überschriften gegliedert, daß er
nicht etwa auch durch Seitenüberschriften, Jahreszahlen am Rande und dergleichen
sein Buch für die ‚Benutzung übersichtlicher gestaltet hat. Nur durch drei Sternchen
sind ganz vereinzelt Absätze angedeutet. Dieser Mangel einer auch äußerlich in
die Augen fallenden Einteilung wird dem ‚Zweck des Buches als eines zu rascher
Orientierung dienenden „Abrisses‘‘ leider einen gewissen Eintrag tun. Das Fehlen
eines Registers ist gleichfalls hemmend. Auch vermißt man für das weitere Selbst-
studium ein kurzes, die wesentliche Literatur enthaltendes Verzeichnis.
Kiel. Otto Brandt.
Johannes Paul, Nordische Geschichte. Breslau 1925. (Jedermannsbücherei,
Abt. Geschichte.)
Das vorliegende Werkchen gewährt dem Freunde skandinavischer Geschichte
die Möglichkeit, die Geschichte der drei Länder einmal im Zusammenhang zu sehen,
und gestattet auch dem Nichtfachmann einen schnellen Überblick über die
verwickelte Geschichte des Nordens. Besonders dankbar muß man die zusammen-
fassende Darstellung der Wikingerzeit hervorheben, welche in den sonstigen deutschen
Darstellungen meist ungegliedert und ohne tiefere Begründung für Beginn und nament-
lich für Aufhören dieser großen Bewegung bleibt. Daß in der Darstellung der Völker-
wanderungszeit vieles Hypothese sein muß, ist in der Natur des Stoffes gegeben.
Aber auch hier gibt die gegensätzliche Charakterisierung der nord- und südgerma-
nischen Bewegung auch dem Fachmann manche Anregung.
Das Büchlein ist sehr lesbar geschrieben, die beigegebenen Kartenskizzen sind
besonders klar und übersichtlich.
Berlin. Jürgens.
Württembergische Regesten von 1301—1500. Urkunden und Akten des
Württembergischen Staatsarchivs. Erste Abteilung: Württembergische
Regesten von 1301—1500. Herausgegeben von dem Württembergischen
Staatsarchiv in Stuttgart: I. Altwürttemberg. Zweiter Teil. Lieferung 1—4.
Stuttgart, Kohlhammer 1922—1925.
Die Ungunst der Zeiten hat dieses dankenswerte, wichtige Unternehmen des
Württembergischen Staatsarchivs, dessen erster Teil in dieser Zeitschrift, Bd. 20,
S. 344 ff. eingehend gewürdigt wurde, erfreulicherweise nicht zum Erliegen gebracht,
sondern nur ein verlangsamtes Erscheinen in der Form dünner Lieferungen zur Folge
gehabt. Der zweite Teil der Abteilung Altwürttemberg. der wieder von Gebhard
21”
324 Nachrichten und Notizen
Mehring mustergültig bearbeitet worden ist, umfaßt die Bestände der ‚„Weltlichen
und Geistlichen Ämter“ aus den Jahren 1301—1500; die Ämter folgen einander in
alphabetischer Reihenfolge. Die Grundsätze für die Bearbeitung sind die gleichen
geblieben wie im ersten Teil; nur sind jetzt auch Verweise auf die im „Kaiserselekt“
enthaltenen Originalien und die in den „Lagerbüchern‘“ aufgespürten Urkunden-
abschriften in die einzelnen Bestände in Regestenform hineingearbeitet worden.
Eine eingehendere Besprechung muß bis zum Erscheinen der Schlußlieferung des
vorliegenden zweiten Teiles zurückgestellt werden. K. St.
Heinrich Kelleter, Geschichte der Familie J. A. Henckels in Verbindung mit
einer Geschichte der Solinger Industrie. Solingen 1925.
Karlhans Grüninger, Das älteste deutsche Schmiedehandwerk auf dem
Lande. i
Es war ursprünglich beabsichtigt, das Werk auf einer viel breiteren Grundlage
erscheinen zu lassen. Leider hat dies die Ungunst der Zeit verhindert, aber auch so
sind wir der Familie dankbar, daß sie das Erscheinen dieser Arbeit ermöglicht hat.
Es wird uns nicht nur die Geschichte der Henckels geboten, sondern auch die Ent-
wicklung der Solinger Industrie, die zu den ältesten Industrien Deutschlands gehört.
Allerdings mutet die Beweisführung etwas eigenartig an. Ich sehe es als besonders
beachtenswert an, daß der Aufstieg eines Geschlechtes eng in den Zusammenhang
mit der ganzen Zunftentwicklung beschrieben ist. So kann das Werk gleichsam
als eine (reschichte der Waffenschmiedekunst des bergischen Landes betrachtet
werden. Ungefähr um die Mitte des 15. Jahrhunderts tauchen dort die ältesten
Henckels auf. Allerdings ist ein Zusammenhang mit den jetzt lebenden nicht fest-
gestellt worden. Der älteste Stammherr dieser ist Statius Henckel, der 1620 stirbt.
Von da an wird die Geschichte der Familie in engster Verbindung mit der Entwick-
lung der Industrie bis zur jüngsten Generation durchgeführt. Aber es fehlt auch ın
diesem sorgfältig gearbeiteten Werke nicht an Personen, über deren Verbleib nichts
weiter bekannt ist, allerdings hätte die beigegebene Stammtafel noch etwas mehr
durchgearbeitet werden können. Besondere Bedeutung haben wohl die letzten Ab-
schnitte, die über das Werden der Weltfirma im 19. Jahrhundert sprechen. Reich-
haltige Urkunden sind als Beigabe und als Ergänzungen im Anhang beigefügt.
Ein gutes Register ermöglicht bequemes Nachschlagen. Auffallend ist, daß das
Geheime Staatsarchiv in Berlin nicht herangezogen worden ist. Sicherlich würden
sich dort noch verschiedene Ergänzungen finden.
Viel loser ist die Arbeit von Karlhans Grüninger, die, so viel ich sehen
kann, alle Quellen sorgfältig verwendet. Verfasser hat aber mehr die Quellen
aneinander gereiht, als sie zu einer flüssigen Darstellung verarbeitet.
Neuruppin. Lampe.
Dr. Martin Luthers Briefe. Ausgewählt von Dr. Georg Buchwald. Mit einem
Bildnis und einer Handschrift. Leipzig und Berlin. B. G. Teubner o. J.
IV, 337 5. 8°,
Das lebhafte Interesse, das in den religiösen Strömungen unserer Tage Luther
entzegengebracht wird, weckt das Bedürfnis nach Schriften, die die Persönlichkeit
des Reformators weiteren Kreisen näherzubringen vermögen. Es war daher zweifel-
los ein glücklicher Gedanke des in der Lutherliteratur wohlbekannten Herausgebers,
Nachrichten und Notizen 325
diesen selber reden zu lassen, indem er aus der Fülle der Briefe eine Auswahl vorlegte,
die Luthers Leben von der Primiz bis in die letzten Eislebener Tage dem Leser vor-
führt. Wie immer bei solchen Auswahlsammlungen, wird jeder, der die Briefe
Luthers kennt, manches ihm besonders werte Stück vermissen, anderes, das auf-
genommen ist, für entbehrlich halten. Aber im Ganzen muß der Sammlung zuge-
standen werden, daß sie ein abgerundetes und lebensvolles Bild des Reformators
gibt, auch wenn, und zwar mit vollem Recht, alles rein Theologische und alles, was
in seiner Art unserer Zeit nicht mehr recht verständlich erscheint, weggelassen ist.
Die Briefe in lateinischer Sprache sind, so weit ich mich überzeugen konnte, in recht
guter und flüssiger Übersetzung geboten und als solche kenntlich gemacht; die
deutschen sind — leider — sprachlich so gut wie völlig modernisiert, wodurch sie
vieles von ihrem ursprünglichen Reiz verloren haben. Beigegeben sind neben einem
die wichtigsten biographischen Angaben enthaltenden Verzeichnis der Briefempfänger
sachliche Erläuterungen zu den Briefen, die vielleicht ein wenig reichlicher sein
könnten. So bleibt von den den brieflichen Mitteilungen zugrunde liegenden Ver-
hältnissen und Vorgängen manches im Dunkeln, was oft durch einen kurzen Hinweis
auch für den mit der Zeit Luthers weniger Vertrauten zu einem größeren Verständnis
dieser Briefe führen könnte. Das sollen aber weniger Ausstellungen sein als vielmehr
Wünsche für eine hoffentlich bald notwendige neue Auflage. Der Wert des Büchleins
steht auch so fest und es ist ihm im Interesse der Kenntnis von der großen Persönlich-
keit Luthers die weiteste Verbreitung zu wünschen. W.
Georg Fink, Geschichte des Hessischen Staatsarchivs zu Darmstadt. 201 S. C. F.
Wintersche Buchdruckerei, Darmstadt 1925.
In stetem Zusammenhang mit der Geschichte der territorialen Veränderungen
des jetzigen Freistaats Hessen schildert F. die Geschichte seiner archivalischen Über-
lieferung: das Entstehen eines selbständigen Archivs aus der Registratur der 1567
beertindeten Darmstädter Kanzlei, während die älteren, das Land betreffenden
Archivalien in dem „Samtarchiv“ in Ziegenhain (bis 1855) und diejenigen für das
Oberfürstentum im Archiv der Regierungskanzlei in Gießen (bis 1838) verblieben,
sodann das allmähliche Wachsen der Bestände bis zur napoleonischen Zeit (Erwerb
der Arch. der Grafsch. Isenburg, der Herrsch. Frankenstein sowie der Grafsch.
Hanau-Lichtenberg und Herrsch. Babenhausen), die mannigfachen Veränderungen
in jener Epoche (z. B. kurmainzische und kurpfälzische Erwerbungen, Erwerb des
Wormser Bistumarch., des Arch. der Abtei Seligenstadt, dessen ältere Urkunden der
Amtsverwalter Dittmann z. T. hatte verbrennen lassen, der Burggrafsch. Friedberg,
von Teilen des Arch. der mittel- und oberrheinischen Ritterschaft und von Teilen
der Johanniter- und Deutschordensarchive zu Heiteısheim, Mosheim, Aschaffenburg,
Mergentheim und Marburg), sowie die wieder langsamere Entwicklung im 19. Jahr-
hundert (Austauschhandlungen nach dem Frankfurter Staatsvertrag von 1816
und dem Friedensschluß 1866) bis zu den das Schicksal des großherzoglichen Haus-
archive betreffenden Abmachungen im Jahre 1919. Jedoch nicht den Prozeß des
Werdens spiegelt der gegenwärtige Aufbau des Staatsarchivs wieder, er zeigt vielmehr
nach seiner in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vollzogenen Umordnung eine
die Provenienz nicht berücksichtigende systematische Gliederung seiner Bestände
(vgl. S. 160—162). — Dem geschichtlichen Teil fügt F. noch eine Zusammenstellung
der Archivare, eine Beschreibung der Räumlichkeiten, die durch mehrere Abbildungen
326 Nachrichten und Notizen
veranschaulicht wird, und einen Überblick über die Pflege und Inventarisation der
hessischen Gemeinde- und Pfarrarchive an.
Der Historiker hätte sich anstatt der oft unwesentliche Einzelheiten mitteilenden
Erzählung eine bedeutend ausführlichere Übersicht über die Bestände gewünscht.
Kiel. G. E. Hoffmann.
Max Braubach, Die Politik des Kurfürsten Josef Clemens von Köln bei Ausbruch
des spanischen Erbfolgekrieges und die Vertreibung der Franzosen vom
Niederrhein (1701—1703). (Rheinisches Archiv, Band VL)‘8%. 240 8. Kurt
Schroeder, Bonn u. Leipzig 1925.
Die Schrift hellt nicht nur ein wichtiges Kapitel der rheinischen Geschichte auf,
sie liefert zugleich einen wertvollen Beitrag zur europäischen Geschichte im Anfang
des spanischen Erbfolgekrieges. Auf Grund der im Münchener Staatsarchiv ge-
fundenen Briefe Josef Clemens’ an seinen Bruder Max Emanuel von Bayern hat
Braubach die bisher ungelöste und umstrittene Frage entscheiden können, weshalb
Josef Clemens als erster deutscher Fürst und noch vor Max Emanuel das für ihn und
sein Land so verhängnisvoll gewordene Bündnis mit Ludwig X1V. abgeschlossen hat.
Während man bisher die Ursache in seinem Konflikt mit dem Domkapitel, in den
französischen Subsidien oder in dem Einfluß seines Oberstkanzlers Karg gesucht hat,
weist Braubach überzeugend nach, daß der ausschlaggebende Faktor die Einwirkung
Max Emanuels war, der seinen schwachen Bruder völlig beherrschte. In einem, im
Anhang abgedruckten Schreiben vom 13. Juli 1702 erinnert Josef Clemens den Bayern
daran, daß er es war, „der mir zu dieserAllianz nicht allein geraten, sondern sogar mich
deswegen nach Brüssel beschrieben, solche alldort zu tractieren“. Als Max Emanuel
im Sommer 1702 einen völligen Kurswechsel ins Auge faßte und sich dem Kaiser
anschließen wollte, suchte er den schon an Ludwig XIV. gefesselten Bruder mit sich
zu ziehen, und dieser war auch nicht abgeneigt, wie immer sich dem älteren Bruder
unterzuordnen.
Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Schrift. An Hand der gedruckten
Quellen sowie von Münchener und Düsseldorfer Akten schildert sie im einzelnen,
hier und da etwas breit und umständlich, die Verhandlungen des Erzbischofs mit
Ludwig XIV., den Einmarsch der Franzosen, die ersten Feindseligkeiten, Josef
Clemens’ Flucht und die Vertreibung der Franzosen vom Niederrhein. Das bisher
schon sehr ungünstige Urteil über den Wittelsbacher, von dem Braubach eingangs eine
nur kurze Charakteristik gibt, wird durch seine Arbeit vollauf bestätigt. Als bezeich-
nender Zug sei noch angemerkt, daß dieser geistliche Fürst auch nach Feldherrn-
lorbeeren trachtete; in den Verhandlungen mit Frankreich beanspruchte er, natürlich
vergebens, für sich den Oberbefehl über eine größere Streitmacht!
Frankfurt a. M. Walter Platzhoff.
Rohmer, Dietrich, Vom Werdegang Friedrichs des Großen. Die politische Ent-
wicklung des Kronprinzen. Greifswald, Verlag Ratsbuchhandlung L. Bamberg
1924. 132 S.
Der Verfasser legt in sorgfältigen und scharfsinnigen Untersuchungen und in
beständiger Auseinandersetzung mit Volz (Hist. Zeitschr. Bd. 118), Meinecke (Hist.
Zeitschr. 117) und Lavisse dar, wie sich das angeborene politische Genie Friedrichs
unter dem Anstoß äußerer Erlebnisse immer reicher und voller entfaltet; er weist nach,
Nachrichten und Notizen 327
wie die politische Theorie des Kronprinzen mit der politischen Praxis des Königs
wesensverwandt ist. Als die wichtigsten Marksteine dieser Entwicklung erscheinen
die Katastrophe von 1730, die Ereignisse der Jahre 1734 und 1735 (Erkrankung und
Genesung Friedrich Wilhelms und der Wiener Präliminarfriede), der Jahresbeginn
1737 (Aufgabe der jülich-klevischen Pläne zugunsten der Absicht auf Schlesien).
Die „Considerations“ von 1737 sind die theoretische Grundlage der Politik von
1740—45. Auch den ‚Antimacchiavell‘ bewertet der Verf. als Zeugnis der politischen
Entwicklung Friedrichs neu und eigenartig; er sieht in ihm die beiden Ideale
des Kronprinzen, den Menschen, d. h. den Philosophen und den König, noch
undifferenziert nebeneinander liegen. Helmut Weigel.
Guido v.Salis-Seewis, Ein bündnerischer Geschichtsforscher vor hundert
Jahren. Johann Ulrich v. Salis-Seewis 1777—1817. Verlag H. R. Sauerländer,
Aarau 1926. VI, 207 S.
Dies Buch ist in erster Linie ein Werk des Familiensinnes, in dem ein gegen-
wärtiges Greschlechtsmitglied eines aus früheren Generationen, das vor Erlangung
einer in allgemeinerem Sinne nennenswerten Tätigkeit und Bedeutung gestorben
ist, mit einer Ausführlichkeit behandelt, die unter einem anderen als dem rein familien-
geschichtlichen Interesse kaum hinreichend begründet werden kann. Es ist in zweiter
Linie ein Quellenwerk zur Zeitgeschichte des Helden, in dem aus Briefen und Tage-
büchern für die Zeit um 1800 mancherlei mitgeteilt ist. Und es ist in letzter Linie
ein Werk zur Geschichte der Geschichtschreibung, nämlich derjenigen, die sich in
den Landschaften und Territorien entfaltet hat und für die v. Salis-Seewis in der
Schweiz ein Vorläufer und Anreger gewesen ist, nachdem er zuvor, ehe die Krankheit
ihn bewegungsunfähig machte, mehr den Erscheinungen der Natur sein Interesse
und seine Aufmerksamkeit zugewendet hatte. Als einen nicht sehr erheblichen
Beitrag zur Geschichte der Geschichts- und Altertumsvereine im Anfang des 19. Jahr-
hunderts wird der Historiker so das Buch am ersten heranzuziehen Veranlassung
haben können.
Erlangen. B. Schmeidler.
Gerhard Masur, Rankes Begriff der Weltgeschichte. (Beiheft 6 der Historischen
Zeitschrift.) München u. Berlin 1926, Verlag von R. Oldenbourg. 133 S.
In dem großen Ringen der Gegenwart um eine allgemein geisteswissenschaftliche
Begründung einer wahrhaften Geschichtswissenschaft dürften es hauptsächlich drei
Gedanken oder Kerne von Gedankenmassen sein, die immer wieder hervortreten und
mannigfach miteinander ringen: 1. daß jeder Geschichtsforschung, -darstellung,
-anschauung ein System von allgemeinen Sätzen über menschlich-geschichtliche
Dinge, eine Geschichtsphilosophie, notwendig zugrunde liege und ihre funktionelle
Voraussetzung bilde; 2. daß diese Geschichtsphilosophie in einem jeden irdischen
Geist besonders bedingt und gestaltet sei durch eine wertende Stellungnahme, die
ihm teils aus seiner eigensten, persönlichen Beschaffenheit, teils aus den allgemeineren
Ideen und Zusammenhängen der Zeit zukommt; und 3. daß diese konstitutiven
Elemente der Geschichtsbetrachtung sehr gefördert und geklärt werden an der
Geschichte der Geschichtschreibung durch Analyse der Gedankengebilde früherer
Historiker. Auf der Grundlage solcher Problemstellung sucht Masur sich der Erschei-
nung Rankes in noch tieferem Sinne als die bisherige Literatur über ihn zu be-
328 Nachrichten und Notizen
mächtigen. Er erkennt in ihm den protestantischen Historiker der Restaurations-
epoche, der von der inneren Problematik (den inneren Antinomien) der von ihm
dargestellten, universalen Kulturwelt und der persönlich bedingten Wertung seiner
Betrachtungsweise noch nichts ahnte. Er verfolgt die Entwicklung seiner welt-
geschichtlichen Betrachtungsweise durch sein ganzes Leben und seine Werke hin und
analysiert sie schließlich besonders in der W. G. Ich meine, daß man, um den Begriff
zu erkennen, den R. mit seinen weltgeschichtlichen Studien verbinden zu können
glaubte, die Worte: „durch seine eigene Kraft“ (W.G. Bd. VIII, S.5) stärker betonen
und ihre Konsequenzen herausholen müsse. R. sieht doch danach auch in der Welt-
geschichte mehr einen in sich selbst beruhenden, anschaubaren, plastisch ausheb-
baren Prozeß, sie ist ihm noch mehr etwas objektiv Eigenexistierendes als bei M. zum
Ausdruck kommt. Manches ließe sich m. E. kürzer und einfacher ausdrücken, als
es M. gelingt, im ganzen möchte ich gern anerkennen, daß M. den schwierigen Gegen-
stand in scharfsinniger und unsere Einsicht in manchen Punkten fördernder Weise
behandelt hat. Der fast vollständigen Ablehnung der M.schen Gedankengänge durch
O. Westphal, D. Z.Z. 1927, Sp. 146lff., vermag ich mich nicht anzuschließen.
Erlangen. B. Schmeidler.
Theodor Sickel. Denkwürdigkeiten aus der Werdezeit eines deutschen Geschichts-
forschers. Bearbeitet von Wilhelm Erben. (Verlag von R. Oldenbourg,
München u. Berlin 1926.) VII u. 323 S.
Zu Th. Sickels 100. Geburtstag erschien von seinem letzten persönlichen Schüler
W. Erben aus dem überreichen hs. Nachlaß eine Quellenauswahl zu Sickels Werde-
gang, abgegrenzt durch den Zeitpunkt von Sickels Berufung auf die ordentliche
Professur der Geschichte in Wien (1867). Der stattliche Band ist nicht nur eine
willkommene Fundgrube für den, der sich in den erlebnismäßigen Zusammenhang
dieses bedeutenden Gelehrtendaseins vertiefen will, sondern ist darüber hinaus
„bei der Stellung, die Sickel einnahm, auch eine wertvolle Quelle für die Geschichte
des geschichtlichen und des damit eng verschwisterten politischen Denkens“. Neben
einer feinsinnigen Einleitung des Herausgebers umfaßt er Versuche und Veröffent-
lichungen Sickels aus seiner Frühzeit (Jugendgedichte, Zeitungsaufsätze, Reisebriefe
aus Frankreich), sodann — mit Ausnahme des curriculum vitae — noch unbekannte
Autobiographica Sickels und schließlich 100 Briefe aus den Jahren 1850—67, teils
von Sickel selbst herrührend (14), teils an ihn gerichtet, die Erben mit der ganzen
Akribie des erfahrenen Urkundeneditors wiedergibt.
Das Ganze ist mit einem Schatz von erklärenden Anmerkungen und Beigaben
ausgestattet, wie ihn nur der zu bieten vermag, der sich — wie Erben — schon seit
Jahren mit dem Plane und den Vorarbeiten einer umfassenden Sickelbiographie
beschäftigt hat, und man hat den lebhaften Wunsch, es möchte, allen Schwierigkeiten
und Hindernissen zum Trotz, Erben noch vergönnt sein, uns diese Vita seines ver-
ehrten Meisters als ein Denkmal aere perennius zu schreiben.
Leipzig. W. Stach.
Zeitsehriftensehau.
Genealogische Zeitschriften. Die Familiengeschichtlichen Blätter, Monatsschrift für
die gesamte deutsche wissenschaftliche Genealogie bringen in ihrem 24. Jahrgang
eine große Anzahl sehr wertvoller Aufsätze, daneben aber auch manche Veröffent-
Nachrichten und Notizen 329
lichungen, die nur Namen enthalten. William Meyer zeigt für das Geschlecht
von Werne, wie auch Kaufmannsbücher als familiengeschichtliche Quellen
verwendet werden können. Neue Forschungen über die Vorfahren bekannter
Persönlichkeiten werden veröffentlicht. Bismarcks süddeutsche Ahnen werden
von E. Eggel nach der Stammtafel der Familie Fels ergänzt. Kekule
v. Stradonitz beschäftigt sich mit der Mär von der französischen Ab-
stammung der Rockefeller auf Grund einer Zeitungsveröffentlichung und
spricht sie als Abkömmlinge eines alten Bauerngeschlechtes aus der Neuwieder
Gegend an. Derselben Meinung ist auch Glasmeier. — Derselbe bringt auch Er-
gänzungen zur Ahnentafel der Charlotte von Stein, ebenso handelt. er in einem weiteren
Artikel über die Ahnentafel der ersten Grafen von Fugger. — Die Vorfahren des
verstorbenen Archivdirektors A. Sperl gibt uns W. C. v. Arnswaldt. — Von anderen
Aufsätzen wären zu erwähnen: G. Roesler, Die Ahnentafel als Forschungsmittel
der Geschlechterkunde. Die Ahnentafel rückt für den Genealogen immer mehr in
den Vordergrund. Aus ihrem bunten Bilde ist das Gesetzmäßige für Art und Ab-
stammung herauszuschälen. H. Schultheß bringt Beiträge zur Geschichte der Ent-
wicklung des Ständewesens in der alten Eidgenossenschaft vor 1798, die im wesent-
lichen dem Historiker nichts Neues bieten. Interessant ist der Vergleich von H.
v. Gebhardt, Vererbungslehre und Seelenwanderungsglaube. H. Wendt gibt ein
Verzeichnis der Breslauer personen- und familiengeschichtlichen Quellen, während
Th. O. Achelis die Kirchenbücher Nordschleswigs und in einem späteren Aufsatz
die Quellen und Bearbeitungen der Prediger-Statistik des Herzogtums Schleswig
zusammenstellt. In einer größeren Arbeit untersucht E. Freiherr v. Guttenberg
Titel und Standesbezeichnungen des oberfränkischen Adels seit dem 11. Jahrhundert.
Die Bezeichnungen miles, nobilis, edel, Edelleute, gestreng, ehrbar u. a. werden auf
ihre ursprüngliche Bedeutung hin und in ihren Abwandlungen untersucht. Franz
J. Prohaska-Hotze weist in seinem Prager Archivbericht auf die für den Familien-
forscher wichtigen Quellen hin. Die Arbeit von K. Brandner, Über Volksgenealogie
enthält mehr als der Titel verrät. Er beabsichtigt zuerst für die Steiermark alle
Pfarrmatrikeln mit Hilfe der Pfarrer zu bearbeiten nach folgenden Gesichtspunkten:
erstens eine möglichst lückenlose Genealogie der gesamten Bevölkerung und zweitens
eine Zusammenstellung des statistischen, wirtschaftlichen und sonstigen Materials,
das sich in den Büchern findet. Wenn auch die Anregungen und der Weg nicht neu
sind, so ist es doch wertvoll, immer wieder darauf hinzuweisen, daß sich die Pfarrer
mehr als bisher mit den ihnen anvertrauten Akten beschäftigen müssen, um endlich
das oft wertvolle, nicht nur familiengeschichtliche Material, das oft in diesen Kirchen-
akten steckt, der Allgemeinheit zugänglich zu machen. — Zum Schluß sei noch auf
die Kleinen Mitteilungen, die häufig kurze wertvolle Nachrichten enthalten, sowie
auf die von J. Hohlfeld und Fr. Wecken sehr sorgfältig zusammengestellten
Neuerscheinungen auf dem Gebiete der Genealogie und verwandter Wissenschaften
im Jahre 1926 hingewiesen.
An zweiter Stelle seien die Milleilungen des „Roland“, Vereins zur Förderung
der Stamm-, Wappen- und Siegelkunde, Dresden, genannt, die ihren 11. Jahrgang
abgeschlossen haben. O. Sartorius, der bekannte Forscher über die Luthernach-
kommen stellt kurz diejenigen in Sachsen zusammen. F. Moeschler bringt Er-
gänzungen und Berichtigungen zur Genealogie Ludendorff in Band 40 des Deutschen
Geschlechterbuches und W.Marr bespricht die mittelalterlichen Vorfahren L.'s.
330 Nachrichten und Notizen
M. Sachsenröderregt die Einführung biologischer Aufzeichnungen bei den Standes-
ämtern durch Gesundheitspässe und -bogen an und gibt Muster hierfür. Kultur-
geschichtlich lehrreich ist der Aufsatz von H. Fr. Macco über einen Wirtshausstreit.
um den Namen Schoeler (Schöller) im Jahre 1603. — H. Butte berichtet über die
Leichenaushebungen aus dem Eliaskirchhof in Dresden und bringt eine Probe aus
den Ratsakten in Tabellenform.
Die Heraldischen Mitteilungen, Zeitschrift für Wappenkunde, Wappenkunst
und verwandte Gebiete, herausgegeben vom Heraldischen Verein „Zum Kleeblatt“
in Hannover, bringen in ihrem 35. Jahrgang durchweg gute Arbeiten. Kekule
v. Stradonitz beschreibt die Wappen des Deutschen Reiches und der Länder,
wozu O. Roick die Zeichnungen geliefert hat. — A. Zappe setzt seine Arbeit über
die Steinmetzzeichen fort und behandelt die des Mittelalters und der Neuzeit. Wert-
voll sind besonders die zahlreichen Auszüge aus den Steinmetzordnungen. H. Fie-
kers Beschreibung der ostfriesischen Familienwappen wird beschlossen. Aus dem
Aufsatz von L. J. Pfau über das Wappen der Zollern ist besonders seine Folgerung
hervorzuheben, daß die Zollern im Jahre 1317 das Bıackenhaupt von dem Edeln
Leutold v. Regensberg kauften, weil mit dem Besitz dieser Helmzier jedenfalls das
Münzrecht verbunden war.
Der 57. Jahrgang von ‚Der Deutsche Herold‘, Zeitschrift für Wıppen-, Siegel-
und Familienkunde bringt eine Abhandlung von A.Cloß: Ist Schwarz-Rot-Gold als
alte Reichsfarbe zu betrachten? Auf Grund der Wappenvergleichungen kommt der
bekannte Heraldiker zu dem Schluß, ‚daß die Farben Schwarz-Rot-Gold auf einer
mißverständlichen Übertragung der Farben des alten Reichswappens in Landes-
farben beruhen, daß sie ferner niemals für das Reich, auch nicht in seiner Eigenschaft
als Bundesstaat eingeführt: worden sind, sondern nur als die Farben derjenigen poli-
tischen Partei, die ein neues Reich auf der alten Grundlage gründen wollte, gelten
können“. Über die Goslarer Familienwappen spricht Friedrich Bonhoff, wohl
jetzt der beste Kenner der Goslarer Bürgerfamilien. Sehr interessante Ausführungen
macht Botho Ernst Graf zu Eulenburg über Verwandtschaftsbezeichnungen
in Urkunden. Dazu kommen verschiedene Aufsätze, die über einzelne adlige
Familien handeln. — Die Vrerteljahrsschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde
bringt als wesentlichsten Beitrag in ihrem 52. Jahrgang eine systematische Inhalts-
übersicht der Jahrgänge 1—51.
Als letzte der allgemeinen Zeitschriften sei „Der Deutsche Roland“ genannt, der
allerdings rein völkisch eingestellt und so vielfachen Angriffen ausgesetzt ist, be-
sonders auf dem (rebiete der Wappenkunde und der Namenforschung. Von beson-
derer Bedeutung ist die Abhandlung von B. Koerner über Doppelnamen, ihre Be-
rechtieung und die Veranlassung zu ihrer Annahme, Auch der Aufsatz von Vanse-
low über Perleberg und die Gans zu Putlitz dürfte einen weiteren Kreis interessieren,
schon wegen der Übersicht der verwandtschaftlichen Beziehungen des älteren Hauses
Gans zu Putlitz zu den Askaniern, Welfen und zu den Schweriner Grafen. Seit
Juli 1926 erscheint diese Zeitschrift monatlich.
In der Nachkriegszeit sind nun viele landschaftliche Familienverbände ent-
standen, die gleichfalls eigene Zeitschriften herausgeben. Von den zur Besprechung
vorliegenden sei zuerst die Zeitschrift der Zentralstelle für niedersächsische Familien-
geschichte genannt, die ihren 8. Jahrgang abgeschlossen hat und von Jahr zu Jahr
wertvoller wird. In Verfolg einer Besprechung zeigt Ernst Reinstorf, wie man
Nachrichten und Notizen 331
Familienforschung nicht treiben soll. Wichtig sind die Aufsätze von Friedrich
Meggendorfer: Die Langlebigkeit der Frauen und die Kurzlebigkeit der Männer
und von Peter Hanssen: Die Bedeutung der Familiengeschichte für die Seuchen-
forschung. Beide Untersuchungen sind auf reichhaltigem Material aufgebaut.
Theodor Gustav Wer ner bringt eine Studie über die Familie des niedersächsischen
Geschichtsschreibers Albert Krantz, ihre Ahnen und Nachfahren und beschäftigt
sich besonders mit der Frage der Vererbung geistiger Veranlagung in der Aszendenz
und Deszendenz. Er kommt zu dem Schluß, ‚daß geistige Begabung eine Erbeigen-
schaft ist, die sich unter günstigen Umständen viele Generationen, ja Jahrhunderte
hindurch entweder erhalten oder zur Neubildung' von Talent beitragen kann.“
Schließlich sei aus dem sehr reichen Inhalt noch die Abhandlung von Friedrich
Ewald: Aus dem Leben eines alten Holsteinischen Offiziers, des Oberstleutnants
Johann v. Ewald, wegen der historischen Streiflichter erwähnt.
Kurz vor Kriegsausbruch begann die Frankfurter genealogische Gesellschaft mit
ihren Veröffentlichungen, die also im wesentlichen als Fortsetzung der früher von
K. Kiefer herausgegebenen Frankfurter Blätter für Familiengeschichte angesehen
werden können. Fast alle Arbeiten sind dem rührigen Fleiße von Hans Majer-
Leonhard zu verdanken. Sie bringen im allgemeinen gutes, einwandfreies, teil-
weise schon an anderer Stelle gedrucktes Material. Die ersten fünf Hefte enthalten
Stamm-, Vorfahren- und Verwandtschaftstafeln, die durch kurze Hinweise ergänzt
werden. Das erste Heft beschäftigt sich eingehend mit den Frankfurter Vorfahren
des früheren Reichskanzlers von Bethmann-Hollweg, während das zweite Heft
anderen Männern gewidmet ist. Vorfahren des Kriegsministers v. Roon waren
Frankfurter Bürger. Der vor Belgrad gefallene Kommandeur des Regiments Hoch-
und Deutschmeister entstammte einer Frankfurter Patrizierfamilie, wie sich Vorfahren
des Hauses Solm-Braunfels unter den Frankfurter Bürgern befinden, ja selbst die
Königin von Spanien stammt von den jetzt dort noch lebenden Schweppen-
häusern ab. DieVerwandtschaft der Frankfurter Familie Bu nsen mit dem englischen
Botschafter Bunsen, der auch deutscher Geburt ist, wird allerau.gs nicht bewiesen.
Etwas aus dem Rahmen fallen die Stammreihen von Churchill und Grey, sowie
der Nachweis der Blutsverwandtschaft der Herrscher Deutschlands, Englands
und Rußlands, war aber wohl durch die Zeitverhältnisse bedingt (Dezember 1914).
Die nächsten beiden Hefte bringen Stammreihen gefallener Frankfurter.
Das letzte dieser vorliegenden Hefte ist wieder der Abstammung bekannter Männer
von Frankfurter Familien gewidmet. Alles in allem ein prächtiges Buch der stolzen
Stadt Frankfurt. Wenn etwas daran auszusetzen ist, so dies, daß die Abstammungs-
reihen manches Mal doch zulückenhaft sind. Für den Forscher sind selbstverständlich
die anderen Vorfahren auch unerläßlich. Seit 1919 erscheinen nun die Veröffent-
lichungen in einem neuen Gewande: Mitteilungen der Genealogischen Gesellschaft zu
Frankfurt a. M., die bedeutend weniger anspruchsvoll sind. Sie bringen nicht mehr
so viele Stammreihen als kleinere Aufsätze aus Frankfurts Geschichte und Familien-
geschichte, zumeist unveröffentlichtes Quellenmaterial. Hervorheben möchte ich
die Abhandlung über Frankfurter Firmen und ihre Geschichte. Sehr lehr-
reich sind die Ausführungen über den Uradel der Freiherren von Holzhausen
mit dem beigefügten Briefwechsel. Schließlich seien noch die Aufzeichnungen
aus dem Leben des Schöffen und Senators C. A. Bansa 1788—1845 erwähnt.
So bieten uns die vorliegenden Mitteilungen ein Bild von dem kulturellen und wirt-
4
332 Nachrichten und Notizen
schaftlichen Leben der Stadt Frankfurt, das sich im Laufe der Jahre noch vervoll-
kommnen wird, so daß diese Hefte für denjenigen, der über Frankfurt arbeitet, un-
entbehrlich sind.
Die Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck gibt seit September
1925 eigene Nachrichten heraus, die bis dahin im „Hessenland‘ veröffentlicht wurden.
Aus dem Inhalte, der von Heft zu Heft reichhaltiger wird, seien erwähnt: Wernen
Paulmann, Das Stadtarchiv von Neunkirchen im Kreise Ziegenhain, dessen älteste
Urkunden aus dem 14. Jahrhundert stammen. Kulturgeschichtlich interessant ist
die kleine Arbeit von Wilhelm Paulmann: Unsichere Waldecker Militärpflichtige im
Jahre 1812. Hermann Gelder, der seit Jahren über die Apotheken arbeitet, bringt
hier einen Beitrag über die Apotheken zu Rothenburg a. d. Fulda. August Wo-
ringer untersucht die Flurnamen in ihrer Beziehung zu den Familiennamen, während
Eduard Grimmell die evangelischen Pfarrer in Waldburg behandelt. Daneben
finden wir noch eine Reihe von Abhandlungen über einzelne Männer und Familien.
Die Maus, Gesellschaft für Familienforschung in Bremen gibt seit November 1925
Blätter der „Maus“ heraus. Aus dem Inhalt der zwei Hefte notiere ich: Das Be-
gräbnisbuch der St.-Petri-Domgemeinde zu Bremen 1728—1811, ferner Abhand-
lungen über einzelne Familien. Als Ergänzungsheft ist von Hans Ueltzen das
Bremer Bürgerbuch von 1700 erschienen mit einer kurzen Einleitung über Bürger-
bücher im allgemeinen und über das Bremer Bürgerbuch im besonderen, woraus wir
entnehmen, daß die Bürgerbücher der Altstadt 1289 beginnen, also sicher eine Fülle
von kulturhistorischem Material enthalten.
Von verschiedenen genealogischen Abenden gemeinsam wird der Eckehard, ur-
sprünglich das Mitteilungsblatt des hallischen genealogischen Abends, herausgegeben.
Eigentlich als reines Mitteilungsblatt gedacht, entwickelte es sich immer mehr
zu einer genealogischen Zeitschrift, über die wir hoffentlich bald Günstiges berichten
können. — Die Blätter des Bayerischen Landesvereins für Familienkunde erscheinen
bereits im 4. Jahrgang. Es seien erwähnt: Gg. Buchner, Bayerische Familien-
namen aus ehemaligen Berufsbezeichnungen. Wirtschaftsgeschichtlich lehrreich ist
die Arbeit von Ludwig Rothenfelder, Almosenrechnungen der Stadt Oettingen
in Schwaben vom Jahre 1648—1660, sowie diejenige von Le Suire, Streifzüge durch
das älteste Trauungsbuch der Pfarrei U.L.Fr. in München. Was Freytag über das
Regensburger Wappenbuch aus dem 16. Jahrhundert berichtet, ist kurz, doch inhalts-
reich. In die Schrecken des 30 jährigen Krieges führt uns die Arbeit von Schorn-
baum, Aus den Sterbematrikeln von Hersbruck im 30jährigen Kriege. — Auch der
Braunschweiger genealogische Abend hat mit der Herausgabe eigener Blätter be-
. gohnen. Die Braunschweiger genealogischen Blätter bringen in der kurzen Zeit ihres
Bestehens sehr reichhaltiges Material. H. Mack berichtet über die familiengeschicht-
lichen Quellen des Stadtarchives, während K. Steinacker das personen- und
familiengeschichtliche Material im vaterländischen Museum behandelt. R. Borch,
der rührige Herausgeber, bringt eine ausgedehnte Übersicht über die Kirchenbücher
der Stadt Braunschweig. — Auch Familie und Heimat, Zeitschrift für oberschlesische
‘ Familienkunde, gehört zu den Neuerscheinungen der genealogischen Literatur.
Beiträge zur Literatur der oberschlesischen Familiengeschichte bringt Lena Vogt,
die vorher schon eine ähnliche Arbeit in den Famtliengeschichtlichen Blättern vei-
öffentlicht hatte. Walter Krause behandelt die oberschlesischen Familiennnamen
slawischer Sprachform, während die übrigen Abhandlungen einzelne Personen- und
Nachrichten und Notizen 333
Familien betreffen, wie auch der S. A. a. „Der Oberschlesier‘‘ Beiträge zur Ge-
schichte und Genealogie derer von Foglar und Kaltwasser von Walther M. Slawik
bringt. — Schließlich sei von den vorliegenden Neuerscheinungen noch die Ali-
preußische Geschlechterkunde, Blätter des Vereins für Familienforschung in Ost- und
Westpreußen erwähnt. C. Krollmann behandelt das Wappen von Königsberg,
H. Gollub die preußische Salzburger-Forschung und in einem weiteren Aufsatz
Amtsrechnungen und Prästationstabellen. Johannes Zachau spricht über die
Bevölkerung der Stadt Johannisburg um 1750, und E. J. Guttzeit über die Ein-
wohner der Städte Heiligenbeil und Zinten in den Jahren 1539 und 1540. Wenn sich
diese Zeitschrift so weiter entwickelt, so verspricht sie die beste der rein örtlichen
genealogischen Zeitschriften zu werden.
Die badische Familiengeschichtsforschung veröffentlicht ihre Abhandlungen in
Mein Heimatland, Badische Blätter für Volkskunde, Familienforschung, Heimalschutz
und Denkmalspflege, im Auftrage des Landesvereins Badische Heimat herausgegeben
von Hermann Eris Busse. Der Vielseitigkeit der bekannten Zeitschrift ent-
sprechend, kann der Genealogie nur ein beschränkter Platz eingeräumt werden, doch
bringen fast alle Hefte eine Familiengeschichtliche Ecke, in der Anfragen gestellt
und Antworten gegeben werden. Aus dem sonst sehr reichen und auch für den
Sippenforscher sehr beachtenswerten Inhalt notieren wir unter Fortlassung der per-
sonengeschichtlichen Aufsätze: die Geschichte einer altbadischen bürgerlichen
Familie (Groos) durch drei Jahrhunderte und mehr zurück von Wilh. Groos. Das
1. Heft 1927 ist ganz der Familiengeschichte gewidmet. Ludwig Finckh behandelt
die Familienforschung in Baden. Wichtig ist die Arbeit von Hans F. K. Günther,
Die Familienforschung in ihren Beziehungen zur Vererbungslehre und Rasserkunde,
wie die Haus- und Familiennamen auf dem Lande von A. E. Kraus, während die
anderen Arbeiten meist nur allgemeine Fragen mehr wohl zur Einführung in die
Forschung behandeln. ,
Ähnlich wie die vorgenannte Zeitschrift ist der Thüringer Bauernspiegel, Monats-
blätter für bäuerliche Kultur und vaterländisches Denken, herausgegeben von Walther
Tröge, seit Juni 1925 Thüringer Heimatspiegel, Monatsblätter für Heimatkultur und
vaterländisches Denken. Es seien daraus erwähnt: Weimarisches Militär in Spanien
im Jahre 1810, Armin Möller, Ein Beitrag zur Geschichte der Mühle und der alt-
thüringischen Müllerin; die Eckardsburg, eine altthüringische Dynastenfeste;
0. W. Jmhoff, Material zur Thüringischen Familienforschung aus dem Vieselbacher
Bezirk (1362); Paul Egert, Slawische Siedlungen im Blankenhainer Bezirk; E.
Wagner, Waidbau und Waidhandel in Thüringen, ein wirtschaftsgeschichtlicher
Überblick, und vom Herausgeber selbst, Geschichte und Deutung des Geschlechter-
namens Tröge (Dröge), (ostfälisch-thüringischer Abstammung). — Auch nicht rein
genealogisch eingestellt ist die Zeitschrift Kultur und Leben, Monatsschrift für kultur-
geschichtliche und biologische Familienkunde. Nach den vorliegenden wenigen Heften
zu urteilen, gibt sie sich Mühe, das gesamte Leben familienkundlich auszuwerten.
Neben allgemeinen Heften erscheinen auch Sonderhefte über einzelne Gebiete.
Alles in allem sehen wir, daß es mit der Genealogie vorwärts geht. Gerade solche
Veröffentlichungen kleiner und kleinster Vereine sind oft wertvoll durch die Bau-
steine, die sie für die Erkenntnis der Sozial-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte bei-
tragen, wenn sie auch nicht immer alle auf der Höhe der Forschung stehen. Des-
wegen möchte ich auch noch einige Aufsätze aus den Zeitschriften der Familienver-
334 Nachrichten und Notizen
bände erwähnen, die für die allgemeine Geschichte von Interesse sind. So aus dem
Verbandsblatt der Familien Couard, Stein, Weymann 1925, S. 12ff. einen längeren
Brief von 1809 über den Zug der „Schwarzen Schar“ durch Deutschland von einem
Teilnehmer, wie überhaupt das abgedruckte Tagebuch des Stillen im Lande starkes
kulturhistorisches Interesse beansprucht. — Ferner bringt das Verbandsblat der
Familien Glafey, Hasenclever, Mentzel und Gerstmann in seinem reichen Inhalt (der
III. Band ist 1926 abgeschlossen) für die schlesische Geschichte viel verwendbares
Material. — Auch der Familienverband der Delius, dem namhafte Männer angehören
und angehört haben, veröffentlicht jährlich kritisch einwandfreie Forschungen, die
für Westfalen zu beachten sind.
Neuruppin. Lampe.
Frühes Mittelalter. Die nachstehende Übersicht behandelt die Zeitschriften-
literatur zum frühen Mittelalter (bis ca. 1250), soweit sie in das Berichtsjahr
1925 fällt.
Was zunächst die Vor- und Frühgeschichte in diesem Zeitraum anlangt, so
seien folgende Aufsätze dazu verzeichnet. In den Altpreußischen Forschungen weist W.
La Baumet?die vonder polnischen Vorgeschichtsforschung und besonders durch Kostr-
zewski verfochtene Behauptung zurück, die bronzezeitlichen Urnenfelder Ostdeutsch-
lands wären slawisch gewesen und diese „Lausitzer Kultur“ hätte eine ostgermanische
Invasion in der unterdrückten slawischen Unterschicht überdauert, um nach Abzug
der Germanen in der Völkerwanderungszeit wieder frei zu werden. — In der Zei-
schrift für deutsches Altertum beantwortet E.Maver- Würzburg? an der Hand
älterer wertvoller Literatur (insbesondere A. Riese: Die Idealisierung der Naturvölker
des Nordens in der griechischen und römischen Literatur; Programm d.städt. Gymn.
zu Frankfurt a. M. 1875)-die durch E. Norden in Fluß gebrachte Frage nach.der Zu-
verlässigrkeit der Angaben des Caesar und Tacitus über die Germanen dahin, daß beide
Gewährsmänner durch das ‚„Idealschema der Moralisten‘‘ nirgends gehemmt, sondern
sich ihm gegenüber bewußt selbständig verhalten hätten, so daß man ihren Angaben
unbedingt trauen dürfe. — In den Beiträgen zur Geschichte der deutschen Sprache und
Literatur geht E. Sievers? dem vielerörterten ‚„Namenssatz‘“ in Tac. Germ. c. 2
schallanalytisch zu Leibe und kommt zu dem — wenigstens mich — überzeugenden
Resultat, daß zwischen vocatisint und Ita nationis nomen eine erhebliche Lücke
klafft, die nach Sievers’ Meinung außer dem verlorenen Schlusse des Ceterum-Satzes
noch zwei weitere volle Sätze des ursprünglichen Contextes umspanne. Ferner müsse
— und zwar ebenfalls aus klanglichen Gründen — an der Stelle invento nomine das
invenire als „erfinden“ und weiterhin ob metum als „um Furcht zu erregen“ ver-
standen werden. Übrigens komnrt in den kurzen, aber inhaltreichen Ausführungen
noch beilänfig zum Ausdruck, daß nach Sievers’ Ansicht Germani am ehesten noch
(vgl. Strabos urzt2:) als Übersetzung eines wirklich germanischen Namens ety-
mologisch zu erklären sei. — Im Archiv für Frankfurter Geschichte und Kunst finden
sich zwei instruktive Aufsätze zur Kulturgeschichte Germaniens in römischer Zeit:
der eine von G. Wolff", worin dieser das Forumkapitel seines Buches über „Die
I La Baume, W.: Germanen und Altslawen in Ostdeutschland. APF. 2, S. 5—14.
2 Mayer, E.: Das antike Idealbild von den Naturvölkern und die Nachrichten des Caesar
und Tacitus. ZdA. 62, N. 226 -232.
3 Sievers, E.: Germaniae vocabulum. BGDS. 49, 8. 429—433.
4 Woltf, G.: Das Forum von Nida. AFGK. 1V. Folge I, 5. 31—103.
Nachrichten und Notizen 335
Römerstadt Nida bei Heddernheim“ auf Grund neuerer (1913) Grabungen weiter
ausbaut; der andere von K. Woelcke?, worin dieser der irrtümlichen Vorstellung
entgegentritt, daß während der römischen Okkupation eine durchgreifende und nach-
haltige Romanisierung der besetzten Gebiete Germaniens erfolgt wäre. — In dem
MA-Heft der Deutschen Vierteljahrsschrift für Lileraturwissenschaft und Geistes-
geschichte gibt H. Naumann? einen Bericht über die letzten Jahre altgermanistischer
Forschung, worin er darlegt, wie sich um die sog. gothische Hypothese (daß
das bosporanische Gotenreich der ersten Völkerwanderungszeit der germanischen
Welt kulturelle Güter und Anregungen jeglicher Art zugeführt habe) als den eigent-
lichen Kernpunkt allmählich ein einheitliches und neues Bild vom frühgermanischen
Altertum zu kristallisieren beginne, dessen Umrisse N. skizziert: ein kühner und auch
für den Historiker belangvoller Versuch wissenschaftlich gezügelter „Zusammen-
schau.“ — Im Archiv für Kulturgeschichte handelt A. Dopsch* nach einem Vortrag,
den er im Berichtsjahre auf der Philologenversammlung zu Erlangen gehalten hat,
über sein Lieblingsthema: das Kontinuitätsproblem. — In den Ungarischen Jahr-
büchern bespricht L. Schmidt? die Mannus-Studie von Diculescu über die Wandalen
und die Goton in Ungarn und Rumänien und erhebt beträchtliche Einwände gegen
dessen Quellenverwertung. — In der Zeitschrift Denkmalpflege und Heimatschutz
spricht W. Jänecke® populär über die mutmaßliche Unterschriftsweise Theoderichs
des Großen. — In der English Historical Review versucht N. H. Baynes® durch eine
einleuchtende Interpretation der Procopstelle B.G. I, 3, 14—15 die umstrittene Zeit-
folge der Verhandlungen zwischen Ostrom und den Ostgoten in den Jahren 533 und
534 aufzuhellen. — In seiner Entgegnung auf die Widsith-Studie von Grienberger
gibt R. Much? in der Zeitschrift für deutsches Altertum einen eigenen Kommentar zu
diesem altenglischen Gedicht (vgl. Hoops Reallexikon IV 520ff.), der durch die ein-
gestreuten Ausführungen zur germanischen Stammeskunde auch die Beachtung der
Historiker verdient. — Anläßlich der Neuausgabe des bayerischen Volksrechtes in
der Leges- Quartserie der MG. ist sodann zwischen Much und Krusch, dem Strecker
zur Seite getreten ist, eine zum Teil etwas verfahrene Kontroverse um die latinisierte
Gestalt des Bayernnamens entbrannt: „Baiwarii“ contra „Bajuvarios“, zu der hier
auf die Ausführungen von R. Much® im Neuen Archiv der(resellschaft für ältere deutsche
Geschichtskunde verwiesen sei, in denen Much für die Schreibung Baiwarii (neben Baio-
varii oder Baioarii) eintritt. — In den Mitteilungen des Vereins für Geschichte und
Landeskunde von Osnabrück (Historischer Verein) sucht H. Hungerland? mit
l Woelcke, K.: Die Frankfurter in der römischen Zeit. Ebd. S. 111—119.
? Naumann, H.: Die neue Perspektive. Ein Literaturbericht zum frühgermanischen Alter-
tum. DVLG.3, S. 642—657.
3 Dopsch, A.: Vom Altertum zum Mittelalter. AKuG. 16, 8.159 182.
4 Schmidt, L.: Die Wandalen und die Goten in Ungarn und Rumänien. UJbb.5. S. 113—115.
8 Jänecke, W.: Die Unterschrift Theoderichs des Großen. DH. 27. Jg., 8. 75—79.
6 Baynes, N.: Justinian and Amalasuntha. EHR. 40, S. 71—73.
4 Much, R.: Widsith. Beiträge zu einem Kommentar. ZA. 862, S. 113—150.
8 Ders.: Baiwarii. NA. 46, 5. 335—394. — Vorausgeht Strecker, K.: Bajuvaren. Ebd.
8. 132—134 (betrifft die zwei — bzw. dreisilbige Aussprache des Namensstammes. — Ebd. S. 513
bis 515: Baioarla Lex (die Erwiderung Streckers auf Muchs Angriff). Vgl. ferner im nächsten Be-
fichtejahre den ergebnisreichen Aufsatz von B. Krusch: Der Bayernname,. Der Kosmograph
von Ravenna und die Fränkische Völkertafel. Ebd. 47, 8. 31 76.
’ Hungerland, H.: Uber Spuren altgermanischen Götterdienstes in und um Osnabrück.
Sprachen- und völkervergleichende Forschungen zur Vor- und Frühgeschichte Altniedersachsens,
vornehmlich der Stadt Osnabrück. MV GL. Osnabrück. 46, S. 151—353.
336 Nachriehten und Notizen
„Hilfe der entwicklungsgeschichtlichen und ethnopsychologischen Methode“ das
Dunkel zu lichten, das über der Vor- und Frühgeschichte Altniedersachsens ruht:
eine kenntnisreiche Studie, deren Ergebnisse leider noch hypothetischer sind, als nötig
gewesen wäre, wenn der Verfasser nicht infolge seiner Begeisterung für die Wissen-
schaft des Spatens und seiner etwas stürmischen Liebe zum „alten, heiligen Land der
Götter unserer Urväter“ jegliche Rücksicht auf die methodische ars ignorandi beiseite
geschoben hätte. —
Was ferner die allgemeine deutsche Geschichte bis zum Inter-
regnum anbetrifft, so sind mir folgende Aufsätze bekannt geworden. In den Mil-
teilungen des österreichischen Instituts für Geschichtsforschung bespricht L. Haupt-
mann? den auf lange Zeit grundlegenden ersten Band einer Geschichte der Kroaten
(ca. 800—1102) von Šišić (1917), indem er sich mit den überaus dornigen Streitfragen
der Überlieferungaltkroatischer Geschichte in eigener quellenkritischer Forschung aus-
einandersetzt und — Šišić ergänzend — die Hauptzüge der frühkroatischen Ge-
schichte nachzeichnet, wobei auch deren Beziehungen zu Byzanz und dem Reiche
ausführlich zur Erörterung kommen. — In der Zeitschrift für Schweizerische Kirchen
geschichte erhärtet E. Schlumpf? die Datierung des Ungarneinfalles in St. Gallen
auf den 1. Mai 926, ein Jahr, das schon Waitz gegen die Überlieferung von 925 ge-
sichert hatte. — Wie eine minutiöse Detailuntersuchung zur Aufhellung eines allge-
meingeschichtlichen Problemes beitragen kann, verdeutlicht in vorbildlicher Weise die
Studie von P. E. Schramm? im Archiv für Urkundenforschung über die Datierung der
Briefe Ottos III. und Gerberts, indem es auf diesem Wege gelingt, über den Rahmen
der Kaiserurkunden hinaus ein festes Zeitgerüst zu gewinnen und über die Anfänge der
politisch so bedeutungsvollen Freundschaft der beiden Briefschreiber größere Klar-
heit zu schaffen. — In der Byzantinischen Zeitschrift gibt P. E. Schram mt weiterhin
den Text von neun Briefen des byzantinischen Gesandten Leo von seiner Reise zu
Otto III. wieder, die die Beziehungen der beiden Kaiserreiche berühren und — wie
Schramm in größerem Zusammenhang schon ausgeführt hat (HZ. 129, S. 424415)
— dazu beitragen, das Verhältnis zwischen Kaiser, Basileus und Papst und vor allem
die Stellung des angeblich so stark unter byzantinischem Einfluß stehenden Otto IIL
in einem neuen Lichte erscheinen zu lassen. — In der Zeitschrift Sachsen und Anhalt
(dem I. Bande des neuen Jahrbuches der Historischen Kommission für die Provinz
Sachsen und für Anhalt) untersucht. R. Holtzmann? in einer vorzüglichen textkri-
tischen Studie die bekannten Annales Quedlinburgenses. Ausgehend von einer auf-
schlußreichen Neuuntersuchung des Msc. Dresd. Q 133 spricht H. über die Quellen
und die eigenen Nachrichten dieser Annalen, sodann über ihren mutmaßlichen Ver-
fasser (einen entschiedenen Anhänger Ottos II., der über die Jahre 985—1030 aus
eigenen Erinnerungen und Erlebnissen berichtet) und erweist dabei u. a. den Thideric
de Berne de quo cantabant rustici olim (MG. SS. IITp.31) als zu tilgende späte Glosse,
1 Hauptmann, L.: Die bestimmenden Kräfte der kroatischen Geschichte im Zeitalter der
nationalen Herrscher. MÖJG. 40, S. 1—36.
2 Schlumpf, E.: Datierung des Ungarneinufalles in St. Gallen und des Märtyrertodes der
hl. Wiborada. ZSChwKG. 19. S. 230 —234.
3 Schramm, P. E.: Die Briefe Kaiser Ottos III. und Gerberts von Reims aus dem Jahre
997. AfU. 9, S. 87—122.
4 Ders.: Neun Briefe des byzantinischen Gesandten Leo von seiner Reise zu Otto IIL aus
den Jahren 097 -998. BZ.25. 8. 58—105.
5 Holtzmann, R.: Die Quedlinburger Annalen. SA. 1, S. 64—125.
Nachrichten und Notizen 337
mit der zugleich der vielberufene ‚Heldensang im Munde der Bauern‘“ausder deutschen
Literaturgeschichte gestrichen werden muß. — In der Zeitschrift Byzantion, der auf
dem Kongreß von Bukarest 1924 begründeten Revue internationale des Etudes Byzan-
tines, behandelt J. Laurent?! die äußere und innere Geschichte von Edessa in den
Jahren 1071—1098. — Im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichts-
kunde bespricht E.Ott mar? das von Monaci entdeckte und herausgegebene Gedicht
eines Bergamasken über die Taten Barbarossas in seinen ersten Regierungsjahren, vor-
nehmlich in Italien; der Verfasser widerlegt durch eine eingehende Quellenanalyse
die bekannte These R. Holtzmanns, daß dieses carmen gemeinsam mit Otto-Rahe-
wins Gesta Friderici, Gunthers Ligurinus und Burchard von Ursbergs Chronik letztlich
auf einer offiziösen Darstellung der in Frage stehenden Ereignisse fuße, die der kaiser-
lichen Kanzlei unter Reinald von Dassel entstammen sollte, den man danach als
den Urheber einer staufischen Hofhistoriographie hätte ansehen dürfen. — Im Nieder-
sächsischen Jahrbuch zeichnet P. J. Meier® — zum Teil vermöge von m. E. etwas
kühn durchgeführten Folgerungen — ein münzgeschichtlich fundiertes Bild der
Städtepolitik Heinrichs des Löwen, indem er insonderheit darlegt, wie Heinrich „den
Begriff der Landeshoheit von dem Kolonisationsgebiet auf sein Stammesland zu über-
tragen versucht.“ — Über den Einfluß der oberitalienischen Schulen auf dem Gebiete
der Briefschreibekunst seit dem Ende des 11. Jahrhunderts, der für Deutschland
bereits nachgewiesen ist, handelt W. Holtzmann? im Neuen Archiv der Gesellschaft
für ältere deutsche Geschichtskunde auf Grund einer oberitalienischen ars dietandi,
vielleicht einem dritten Erzeugnis der bekannten Bologneser Schule, und legt deren
Einwirkung auf Frankreich dar. — Als Vorstufe einer erschöpfenden Monographie
untersucht ebd. E. Schulz?, einer Anregung B. Schmeidlers folgend, die hs.
Grundlagen (allerdings — wie damals zeitbedingt — unter Ausschluß der auslän-
dischen Hss.) und die Entstehungsgeschichte der literaturgeschichtlich und historisch
bedeutungsvollen Werke Gotfrids von Viterbo; insbesondere gelingt es ihm, die Ver-
fasserschaft Gotfrids an den Gesta Henrici VI. gegen Scheffer-Boichorst und die
diesem angeschlossene herrschende Meinung in höchstem Maße wahrscheinlich zu
machen. — In den Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte
glaubt W. Spielberg“ auf Grund einer genaueren Untersuchung des bekannten Tra-
ditionsvermerkes v. 1204 (vgl. Österreichische Urbare I. Abt. Landesfürstliche Urbare
I. Bd. hrsg. A. Dopsch S. 39) die ältere Genealogie des Hauses Zollern in wesentlichen
Punkten revidieren zu können. indem er die Schenkung von angeblich 1204 in die
Jahre 1220—30 verlegt, wie das schon Dopsch vermutet hatte. — Überaus anschaulich
schildert B. Schmeidler? in der Zeitschrift Fränkische Heimat die Stellung Frankens
I Laurent, J.: Des Grecs aux Croisés. Byzantion 1, S. 367—449.
23 Ottmar, E.: Das Carmen de Friderico L. imperatore aus Bergamo und seine Beziehungen
zu Otto-Rahewins Gesta Friderici, Gunthers Ligurinus und Burchard von Ursbergs Chronik.
NA. 46, 8. 430—489.
3 Meier, P. J.: Die Münz- und Städtepolitik Heinrichs des Löwen. NsJb. 2, S. 125—144.
ê Holtzmann, W.: Eine oberitalienische ars dietandi und die Briefsammlung des Priors
Peter von St. Jean in Sens. NA. 46, S. 34—52.
5 Schulz, E.: Die Entstehungsgeschichte der Werke Gotfrids von Viterbo. Ebd. S. 86 bis
131, —Auch als Erlanger Diss. 1925.
6 Spielberg, W.: Zur älteren Genealogie der Burggrafen von Nürnberg. FBPG. 37, S. 136
his 145.
7 Schmeidler, B.: Die Stellung Frankens unter dem mittelalterlichen deutschen Kaisertum
bis ins 13. Jh. FH. 4. Jg., S. 135—140.
Histor, Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 2. 22
338 Nachrichten und Notizen.
im Gefüge des alten deutschen Reiches und seine Bedeutung für ein starkes zentrales
Königtum: ein wertvoller und anregender Aufsatz, der vorbildlich zeigt, wie durch
die Verbindung von politischer und stammesmäßiger Heimatgeschichte und durch
die Beziehung des Staates auf den Boden, auf dem er erwachsen ist, auch in bereits
gut bekannten Abschnitten der Geschichte unter neuen Gesichtspunkten neue Tat-
sachenbeziehungen gewonnen werden können. — In der Zeitschrift Vergangenheit
und Gegenwart ist der Habilitationsvortrag abgedruckt, den M. Braubach! über die
Frage der mittelalterlichen Kaiserpolitik vor der philosophischen Fakultät der Uni-
versität Bonn gehalten hat. — In der Revue belge de philologie et d'histoire untersucht
J.Nothomb? die Reimchronik des Philipp Mousket, die die Geschichte der Franken
und der Könige von Frankreich (bis 1242) im Legendenstil des 13. Jh. erzählt. N.
kommt zu dem Ergebnis, daß sie um 1260 entstanden sein muß und von dem Chronicon
Albrici Triumfontium weitgehend abhängig ist. — In der Zeitschrift Sachsen und Anhalt
behandelt E. Heinze® die Entwicklung der Pfalzgrafschaft Sachsen bis ins 14. Jh.
mit dem Ergebnis, daß von den zwei Reichsfürstentümern namens Sachsen nur das
eine, dessen Geschichte lange vor der Einsetzung sächsischer Pfalzgrafen unter Otto I.
beginnt und das sich kurz nach 1350 auflöst, nämlich Sachsen-Lauchstädt, auf das
alte Pfalzgrafenamt zurückgeht, während die zweite territoriale Pfalzgrafschaft
Sachsen-Allstedt sich als eine Neuschöpfung des 14. Jh. erweist.
In der Zeitschrift des Vereins für Geschichte Schlesiens würdigt E. Maetschke‘
das Chronicon Polono-Silesiacum (MG. SS. XIX 553ff.) textkritisch und vertritt
u. a. die Ansicht, daß die Königsberger Hs. nicht die älteste sei und daß die Chronik
aus einer polnischen zu einer engeren schlesischen Geschichte dadurch verengert
worden sei, daß ein Fortsetzer, wahrscheinlich ein Deutscher, um 1300 die Nachrichten
über Schlesien ausgezogen und von Wladislaw II. ab nochmals erzählt habe. — In der
Monatsschrift Hessenland gibt B. Jacob einen knappen Überblick über die 1200-
jährige Geschichte der Stadt Fritzlar ob der Eder.
Was nun die einzelnen Zweige des geschichtlichen Lebens angeht, so verzeichnen
wir zunächst zur älteren Rechts- und Verfassungsgeschichte folgendes
Aufsatzmaterial. In der Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sucht
E.Mayer- Würzburg®für die Begründung seiner bekanntenTheorie des germanischen
Geschlechterstaates (vgl. zuletzt ZSRG.; Germ. Abt. 44, 30—113) die Vorgeschichte
einzuspannen, indem er das Ausgrabungsergebnis des bronzezeitlichen Dorfes Buch
bei Berlin als eine der „wichtigsten Urkunden der Rechtsgeschichte‘ verwertet; es
sei daraus zu entnehmen, wie der Anteil der Mittelklasse in das Hufenland des ger-
manischen Urdorfes genauer einzugliedern sei und wie sich umgekehrt diese Mittel-
klasse bodenrechtlich gegen die „Kerle“ abgegrenzt habe, die danach auf Pflanzen-
anban und Kleinviehhaltung beschränkt gewesen sein müßten, bevor der späterhin
I Braubach, M.: Zur Beurteilung der mittelalterlichen Kaiserpolitik. VG. 15, S. 322—336.
23 Nothomb, J.: La date de la Chronique rimée de Philippe Mousket. RBPhH. 4, S. 77—59.
3 Heinze, E.: Die Entwicklung der Pfalzgrufschaft Sachsen bis ins 14. Jh. SA. 1, 5.20
bis 63. — Es handelt sieh bei dieser Untersuchung um eine vorzügliche Leipziger Diss. (Sceliger).
von der ein weiterer Teil in der HV. 22, 8. 1—27 unter dem Titel „Das kursächsische Reichs-
vikariatsrecht vor der Goldnen Bulle‘ gedruckt ist.
4 Maetschke, E.: Das Chronicon Polono-Silesiacum. ZVGSch. 59, 8. 137—152.
5 Jacob, B.: 1200 Jahre Fritzlar. Hessenland. 37. Jg., S. 129—134.
6 Mayer, B.: Die Prähistorie und die Lehre von den Geschlechtsverbänden. VSWG. 18,
S. 340—344.
Nachrichten und Notizen 339
erweiterte Ackerbau die ursprüngliche Siedlungsform umgebildet habe. — Gegen
E. Schröder (herizoge sei eine bewußt geschaffene Kontrafaktur zu orpamyos, -zogo
habe nie die Bedeutung des wurzelverwandten ducere in: exercitum ducere besessen)
wendet sich in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Germ. Abt.)
R.Much! und legt mit durchschlagender Begründung dar, daß dieses Rechtswort,
von allgemeiner Bedeutung zur Amtsbezeichnung verengert, tatsächlich und ur-
sprünglich den „Führer des Heeres“ ausdrücke und schon der dux bei Tac. Germ. 7
wahrscheinlich *harjatogan (,‚Herzog‘‘) geheißen habe. — Einen Beitrag zur ost-
gotischen Verfassungsgeschichte, der über Mommsen und Hartmann hinaus die
Stellung der comites Gothorum aufzuhellen versucht, gibt L. Schmidt? in den
Mitteilungen des österreichischen Instituts für Geschichtsforschung; zum Schluß wird die
Datierungsfrage der Varien gestreift: Cassiodor müsse die Quästur schon vor 507 an-
getreten oder nicht von ihm verfaßte Stücke in seine Sammlung aufgenommen
haben. — In der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Germ. Abt.)
veröffentlicht Franz Beyerle eine Anzeige des bahnbrechenden Buches von B.
Krusch über die Lex Bajuvariorum, und zwar in Form einer umfänglichen Abhandlung,
die den wuchtigen Angriff Kruschs auf die germanistische Schulmeinung von der
Entstehung des bayerischen, alemannischen und ribuarischen Stammesrechtes durch
einen temperamentvollen Gegenstoß zu parieren versucht, jedoch ohne damit die
Thesen Kruschs, wie ich glaube, wirklich entkräftet zu haben. Da hier nicht der
Ort ist, in die Diskussion einzugreifen, sei wenigstens unten der bisherige Gang dieser
überaus wichtigen Kontroverse zusammengestellt. — Die ganz besondere Beachtung
der Fachwelt verdient sodann das 1924 ins Leben gerufene Anuario de Historia del
Derecho Español, das Publikationsorgan der rechtshistorischen Schule E. v. Hino-
josas, das sich zum Ziele gesetzt hat, unter Mitarbeit auch außerspanischer Fachleute®
die für die Cresamtentwicklung europäischen Rechtes so bedeutsame Geschichte des
spanischen Rechtes (im weitesten Umfange) durch größere Abhandlungen und wich-
I Much, R.: „Herzog“, ein altgermanischer Name des dux. ZSRG. (Germ. Abt.) 44,
S. 1—12. — Nachtrag ebd. 8. 406f.
2 Schmidt, L.: Die comites Gothorum, MJ ÖG. 40, S. 127—134; Noch einmal die comites
Gothorum. Ebd. S. 272.
3 Heymann, E.: Zur Textkritik des Bayerischen Volksrechts. SB. d. Preuß. Akad. d. Wiss.
Berlfn 1922, 8. 39. — Krusch, B.: Die Lex Bajuvariorum. Textgeschichte, Handschriftenkritik
und Entstehung. Mit zwci Anhängen: Lex Alamannorum und Lex Ribuaria. 1924. — Beyerle,
F.: ZSRG. (Germ. Abt.) 45, S. 416—457. — Heymann, E.: Zur Textkritik der Lex Bajuva-
riorum. Papsttum und Kalsertum, Paul Kehr dargebracht (1926), S. 116—137. — Kchr, P., in
dem Nachruf auf Seckel, NA. 46, S. 160ff. — Maycr-Würzburg, B.: Die fränkische Währung und
die Entstehung der Lex Salica. Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis VII, 2 (1926), 5. 1471f. —
Heymann, E.: Praefatio zur Ausgabe: Lex Baiwarlorum, MG. LL. sectio I, tom. V, pars. II. p.
V—VII. — Beyerle,K.: Lex Baiuvariorum. Lichtdruckwiedergabe der Ingolstädter Hs. des baye-
rischen Volksrechtes usw. 1926. — Krusch, B.: Neuc Forschungen über die drei oberdeutschen
Leges: Bajuvariorum, Alamannorum, Ribuariorum. Abhh.d. Ges. d.Wiss.zu Göttingen. Phil. —
Hist. Kl. N. F. 20, 1 (1927). — Eckhardt, K. A.: Die Lex Baiuvariorum. Eine textkritische
Studie. 138. Heft der Untersuchungen zur Deutschen Staats- u. Rechtsgeschichte. 1927.
ê Anuario de Historia del Derecho Espanol. Tomo I, Madrid 1924, Tomo II, ebd. 1925
(Junta para ampliacion de estudios e investigaciones cientificas; centro de estudios historicos, —
Vgl. zu diesem auf unseren Bibliotheken leider schwer zugänglichen Werk die ausführliche An-
zeige durch E. Heymann: ZSRG. (Germ. Abt.) 46, S. 393—401.
5 Vgl. die bisherigen Beiträge: v. Schwerins über das älteste spanische Recht (Anuario I,
27f.), E. Mayers (ebd. I, 86ff.) und Dopschs (ebd. II, 27ff.) über das Capitulare de villis.
22”
340 Nachrichten und Notizen
tige Texteditionen zu klären!. Angesichts der vielfach noch unerschlossenen spanischen
Urkundenschätze, auf deren Wert namentlich für die Zeit vor der Verfassung der ent-
wickelteren Fueros und Coutumes kein Geringerer als v. Hinojosa selbst verwiesen
hatte, und in Anbetracht der noch keineswegs ausgeschöpften Tatsache, daß auch
nach 711 in den christlichen Staaten der iberischen Halbinsel germanische Rechts-
elemente lebendig blieben, die sogar ursprünglicheres Gepräge tragen als die stark
romanisierten Leges Visigothorum, wird man von der Verwirklichung dieses Pro-
grammes noch manches überraschende Ergebnis erwarten dürfen. Namentlich scheint
mir nach dieser Richtung die Arbeitsgemeinschaft mit der deutschen Forschung ver-
heißungsvoll, die ja auch ihrerseits, wie neuerdings wieder die energischen Vorarbeiten
P. Kehrs zur Hispania pontificia dartun, ein gesteigertes Interesse für die Erschließung
des spanischen Mittelalters an den Tag legt. Nur möchte gerade deshalb vermieden
werden, daß bei uns eine derart unzulängliche Arbeit zum Abdruck gelangt, wie der
in der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft publizierte Versuch von A. Hart-
wig?, den „politisch-juristischen Werdegang‘ der spanischen Rechtsgeschichte dar-
zustellen, ein Elaborat, das neben der gediegenen Skizze v. Rauchhaupts?, die ein
seinerzeit zuerst von Hinojosa behandeltes Thema unter neue Gesichtspunkte rückt,
einigermaßen befremdet. — Im Historischen Jahrbuch (Görresgesellschaft) setzt E.
Eichmann? seine Studien zur Geschichte der Kaiserkrönung fort (vgl. ebd. Bd. 39
S. 714ff.), indem er in einem überaus stoffreichen Aufsatz den topographischen Mo-
menten der Kaiserkrönung von 800 an nachgeht: dem Einzug des Königs in Rom
und in die St. Peterskirche, den Vorgängen in der alten St. Petersbasilika selbst und
dem Krönungszug zum Lateran. — Derselbe5 behandelt ebd. unter ausführlicher
Wiedergabe einer wesentlich breiteren Hss.-Grundlage, als sie seinerzeit Waitz besaß,
die sog. Römische Königskrönungsformel (R), aus der nach Waitz die deutsche (D)
hervorgegangen sein soll. E. stellt fest, daß Ottobon. lat. 256 und das Pontifikale von
Arles den ältesten Text der heutigen römischen Formel der Königskränung enthalten
und daß sich R. ausschließlich in Pontifikalien deutschen Ursprungs, aber nirgends
in den zahlreichen Pontifikalien römischer Herkunft nachweisen läßt, daß sich ferner
D als eine alte deutsche Formel aus dem Ende des 10. Jh. erweist, neben deren Über-
lieferung die von R bis ins 13. Jh. einhergeht, wobei R in den späteren Hss. sichtlich
unter dem Einflusse von D fortgebildet worden ist, während eine außerordentlich
schwierige Frage bleibt, ob R oder D die ursprünglich ältere (d. h. vor 983 gebrauchte)
Formel sei. E. neigt dazu, schon für 911 und 936 eine kürzere Redaktion von R als
Formular zu vermuten, so daß R die Vorlage für das 983 erstmalig verwendete D ge-
wesen sein müßte. — An Hand der Fragenkomplexe: inwieweit das deutsche Köln
römisch-städtische Traditionen aufweist oder eine mittelalterliche Neugründung ist,
inwieweit das Bürgerrecht in Köln bis ca. 1355 durch bloße Ansässigkeit erworben wurde
und nicht als Recht verleihbar war und ob es in Köln bis 1300 keine autoritative
I Vgl. aus dem Berichtsjahre z. B. den Aufsatz von Valls Taberner über den Liber
iudicum popularis des Homobonus von Barcelona (Anuario LI, 200ff.) und den über das Problem
der Eigenkirche von Manuel Torres López (ebd. II. 402ff.).
2 Hartwig, A.: Studien zur spanischen Rechtsgeschichte. ZVR.41, S. 241—268.
3 y, Rauchhaupt: Vergleichspunkte in der Entwicklung des spanischen und deutschen
Rechts. Ebd. S. 383—422,
4 Richmann, E.: Studien zur Geschichte der abendländischen Kaiserkrönung. U. Tell:
Zur Topographie der Kaiserkrönung. H Jb. 45, S. 21—56.
5 Ders.: Die sog. Römische Königskrönungsformel. Ebd., S. 516—555.
Nachrichten und Notizen 341
Stadtbehörde gegeben habe, bespricht in der Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirt-
schaftsgeschichte L. v. Winterfeld! das bekannte, groß angelegte Werk Koebners
über Köln (1922), das die herrschende Lehre von der Entwicklung des deutschen
Bürgertums und Städtewesens in wesentlichen Punkten umzustürzen versucht hatte.
Die Verfasserin kommt teils zu einem non liquet, teils zu einer runden Ablehnung;
es sei Koebner im großen und ganzen nicht gelungen. das herkömmliche Bild der
Kölner Verfassungsentwickelung (bei Lau, Keussen, v. Below, Seeliger, Beyerle)
durch ein neues Gebilde „strengster, rechtsbegrifflicher Systematik‘ zu ersetzen. —
Im Gegensatz zu dieser mit methodisch geschulter Sachkenntnis geschriebenen
Rezensions-Abhandlung enthält dieselbe Zeitschrift einen Aufsatz des Freiherrn
v. Danckelman? über das rheinische Städtewesen unter Heinrich IV. Der Ver-
fasser ist den Schwierigkeiten verfassungsgeschichtlicher Probleme des Mittelalters
in keiner Weise gewachsen und hat sich so eine scharfe und berechtigte Ableh-
nung durch F. Keutgen? zugezogen.
Was nun ferner die Aufsätze zur Wirtschafts- und Siedlungs-
geschichte des frühen Mittelalters anlangt, so ist die Ausbeute
des Berichtsjahres nicht besonders reich. In Schmollers Jahrbuch bringt H. Aubin t
einen überaus instruktiven Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte Galliens und Germa-
niens in der römischen Kaiserzeit, der die von M. Weber aufgestellte Antithese der
Küsten- und Binnenkultur typologisch klärt und historisch vertieft und zugleich
auf die gesamte verkehrswirtschaftliche Entwicklung des Mittelalters bis zu den An-
fängen des Frühkapitalismus geistvolle Schlaglichter wirft.
Im Elsaß-Lothringischen Jahrbuch gibt J.Cahn® einen Abriß der wirtschaft-
lichen Beziehungen Straßburgs zum deutschen Osten; erwähnenswert scheint mir
die Tatsache, daß Straßburger Münzen — wie überhaupt solche des 10. und 11. Jh. `
aus rheinischen und mitteldeutschen Städten — fast ausschließlich in den damaligen
Slawenländern jenseits der Elbe gehoben worden sind. -- In den Westdeutschen
Monatsheften liefert A. Brand? einen Beitrag zur Wirtschafts- und Verkehrsgeschichte
Westfalens im Mittelalter, indem er — auf Grund einer Korweyer Hs. s. XII — die
Reiseroute behandelt, auf der das Kloster alljährlich seinen Weinbedarf vom Rheine
her deckte. — In dem Jahresbericht des historischen Vereins für Straubing und Um-
gebung ist ein Vortrag abgedruckt, den W. Fink? auf dem Heimattag in Straubing
über die mittelalterliche Besiedlungszeschichte des oberen bayerischen Waldes
gehalten hat.
In der Zeitschrift Ulm und Oberschwaben ( Mitteilungen des Vereins für Kunst und
Altertum in Ulm und Oberschwaben) deutet L. Traub® den Ortsnamen Ulm als ulma
I y, Winterfeld, L.: Neue Untersuchungen über die Anfänge des Gemeinwesens der Stadt
Köln VSWG. 18, 8. 1—25.
2 Frhr. v. Danckelman, E.: Der kriegerische Geist in den rheinischen Bischofsstädten und
die Ministerialität zu Zeiten Heinrichs IV. Ebd. S. 62— 94.
3 Keutgen, F.: Bürgertum und Ministerialität im 11. Jh. Ebd. S. 394—396.
4 Aubin, H.: Küsten- und Binnenkultur im Altertum. Schmollers Jb. 49, S. 407—430.
5 Cahn, J.: Straßburgs wirtschaftliche Beziehungen zum deutschen Osten im MA. ELJb.
4, 8. 35—44.
ê Brand, A.: Der westfälische Hellweg und die Weinstraße der Benediktiner von Korwey.
WM, 1. Jg., S. 669—678.
7 Fink, W.: Die Besiedlung des westlichen Teiles des bayerischen Waldes bis 1200. Jb.
EV Straubing. 27. Jg., S. 24—35.
8 Traub, L.: Zur Entstehungsgeschichte des Ortsnamens Ulm. UO. 24, S. 23—283.
342 Nachrichten und Notizen
keltisch lima (idg. Wurzel li = „fließen, gießen“) = „Fluß, Strom“; die Alemannen
hätten diesen vorgefundenen Namen lima zu ulma verändert und von dem Fluß habe
dann die Siedlung den Namen übernommen. — In den Würtiembergischen Viertel-
jahrsheften für Landesgeschichte handelt K. Bohnenberger! unter siedlungsge-
schichtlichem Gesichtspunkt über die alemannischen Ortsnamen auf -heim, -weiler
und -ingen. — In der Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde
gibt C. Laufköter? eine erneute (vgl. Wutschke, ebd. 52, S. 68 ff.), und zwar
geographisch angeordnete Zusammenstellung der Ortsnamen auf -ingerode,
die sich im Harz und innerhalb des Dreieckes Hannover—Eisleben— Eschwege
finden.
In den Beiträgen zur Geschichte der Stadt Rostock findet sich ein Aufsatz von
L. Krause? über die Entstehung und die älteste topographische Entwicklung Ro-
stocks; beigegeben sind zwei wertvolle Pläne zu der frühmittelalterlichen Siedlung,
aus der die Stadt erwachsen ist. l
In den Jahrbüchern des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertums-
kunde macht J. v. Weltzien wahrscheinlich, daß die bald nach der Eroberung des
Landes durch Heinrich den Löwen urkundlich nachweisbaren Geschlechter von
Brüsewitz, von Brüsehaver, von Weltzien und von Wolkow trotz ihres wendischen
Namens dem westfälischen Uradel entstammen, und zwar auf Grund ihrer besonderen
Wappenfigur (Pferdebremse).
Besonders reichhaltig und ergiebig ist im Gegensatz zum wirtschafts- und sied-
Iungsgeschichtlichen Ausschnitt die Zeitschriftenliteratur von 1925 für die Kir-
chen- und Kirchenverfassungsgeschichte. In der Zeitschnfl
für Kirchengeschichte legt F. Laun? eine textkritische Arbeit über die beiden
Regeln des Basilius vor, die bei dessen Bedeutung auch für die abendländische
Kirche hier nicht unerwähnt bleiben soll. Laun operiert im wesentlichen mit der
Rufinschen Übersetzung, jedoch ohne Untersuchung der Hss., ein bedenklicher
Umstand, der m. E. den Ergebnissen des Verfassers trotz allem aufgewandten
Scharfsinn bestenfalls den Charakter des Vorläufigen gibt.
In den Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und sener
Zweige untersucht P. Albers® Anklänge der Regula monachorum S. Benedicti an
Cassians De institutis coenobiorum libri XII, um so an seinem Teile zur Lösung der
weitschichtigen Aufgabe beizutragen, die Eigenart der Benediktinerregel und die
dahinter stehende Persönlichkeit durch Textvergleiche mit den andern Klosterregeln
vor und neben Benedikt herauszuarbeiten.
Im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde stellt
B. Krusch” in einer textkritischen Studie zur Mönchsregel Columbans fest, daß trotz
der verdienten Vorarbeiten von O. Seebaß und dessen Ausgabe für die philologische
Kritik dieser Regeltexte fast noch alles zu tun sei; insbesondere weist er die sonst
1 Bohnenberger, K.: Die heim- und weiler-Nainen Alemanniens. WVLG. (NF.) 31. Jg.
8. 1—28.
3 Laufköter, C.: Die Ortsnamen auf -ingerode. ZHGA. 58. Jg., 8. 3—17.
3 Krause, L.: Zur Rostocker Topographie. BGStR. 13, S. 12—82.
4 x. Weltzien, J.: Ein Beitrag zur Einwanderungsfrage. Jb VMGAK. 89. Jg., 8. 3231.
Š Laun, F.: Die beiden Regeln des Basilius, ihre Echtheit und Entstehung. ZKG. 44,
8. 1—67.
6 Albers, P.: Cassians Einfluß auf die Regel des hl. Benedikt. StMB. 43 (NF. 12), 8. 32—53.
7 Krusch, B.: Zur Mönchsregel Columbans. NA. 46, S. 148—157.
Nachrichten und Notizen 343
unbestrittene Entdeckung des angeblich verlorenen Schlusses der Regel Columbans
d. J. durch Seebaß (vgl. ZKG. 16, 465 ff.; ebd. 40, 132 ff.) zurück, indem er durch
gründlichen Textvergleich nachweist, daß nicht das von Seebaß edierte anonyme
Nonnenregelfragment (X) die Quelle von Donat (D) sei, wie Seebaß behauptet hatte,
sondern umgekehrt X Ableitung von D ist.
Im Archiv für Urkundenforschung stellt P. Schroeder! die hs. Überlieferung,
den Text und die Geschichte der Einführung der Augustinerchorherrenregel, für die
es eine kritische Ausgabe und eine eingehende Untersuchung über ihre Entstehung
und Entwicklung bislang noch nicht gab, auf eine gesicherte Grundlage und legt im
besonderen dar, daß sich die Auffassung der regula Augustini als einer Kompilation
des 11. Jahrhunderts nur auf die sog. regula secunda beziehen könne und daß ferner
die Zusammenstellung dieser regula secunda mit dem Statut Augustins bereits in
einer Hs. des 7./8. Jahrhunderts begründet liege.
In den Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern versucht
F. Poxrucker? auf quellenkritischem Wege . einen Lebensabriß des hl. Maxi-
milian, der in der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts als Prediger in Noricum auf-
trat, zu rekonstruieren.
Im Moyen Age behandelt P.Cloch&? die Bischofswahlen unter den Merovingern,
indem er die Quellen in chronologischer Abfolge von den Anfängen des Episkopats an
verfolgt und insbesondere den Einfluß des Königtums, das mit Chlodowech zu den
beiden Wahlfaktoren Volk und Klerus hinzutritt, durch die einzelnen Phasen der Ent-
wicklung bis nach 614 untersucht; er setzt sich dabei mit Hauck, Vacandard und
Fustel de Coulanges auseinander und sucht zu erweisen, daß die Thesen des letzten
im allgemeinen Zustimmung verdienen.
Dem Kampfe Ludwigs III. von Westfranken mit seinem ersten Erzbischof
Hinkmar von Reims gilt die kirchenrechtliche Untersuchung G. Ehrenforths?
in der Zeitschrift für Kirchengeschichte; der Verfasser kommt zu dem kanonistisch be-
deutsamen Ergebnis, daß es Hinkmar in diesem Kampfe gelungen sei, für Nordfrank-
reich in weitgehendem Maße durchzusetzen, was Nikolaus I. und Pseudoisidor, seine
einstigen Gegner, angestrebt haben (Ernennung der Bischöfe, Bischofsgut, Synode,
Gerichtsbarkeit).
Die Studien und Mitteilungen des Benediktinerordens und seiner Zweige bringen
eine eindringliche Studie von R. Bauerreiß° über das Beiwort vocatus (vocitatus),
das in den Urkunden des Hochstiftes Freising aus dem 8. und 9. Jh. bisweilen
zu abbas hinzutritt. B. knüpft an die Arbeit Pöschls über den „vocatus
episcopus“' der Karolingerzeit (AKKR.97,S.1ff.) an und vertritt die Ansicht, daß der
südbayerische „abbas vocatus“ wahrscheinlich der Ausdruck für einen nicht durch
die Wahl des Konvents, sondern durch eine außerklösterliche Instanz (Bischof oder
Krone) berufenen Abt gewesen sei.
I Schroeder, P.: Die Augustinerchorherrenregel. Entstehung, kritischer Text und Ein
führung der Regel. AfU.9, 8. 271—306.
2 Poxrucker, F.: Der hl. Maximilian. Eine Studie über die Maximiliansquellen. VHV.
Niederbayern 58, S. 167—201.
3 Cloché P.: Les élections episcopaler sous les Merovingiens. MA. 35, S. 203—254.
$ Ehrenforth, G.: Hinkmar von Rheims und Ludwig ILI. von Westfranken. ZEG. 44,
S. 65—98 (Teildruck der Lizentiatendiss. des Verf.).
Š Bauerreiß, R.: Der „abbas vocatus" in Freisinger Urkunden des 9. Jh. StMB. 43 (NF.
12), 8. 193—199.
344 Nachrichten und Notizen
In der Monatsschrift Hessenland erörtert Msgre. Jestädt! die u.a. von Flas-
kamp vertretene Vermutung, daß die Stelle, an der sich der Petersdom in Fritzlar
erhebt, die historische Stätte der Donareiche sei, durch deren Fällung Bonifatius 123
die Hessen bekehrte, und verteidigt. dagegen mit gutem Grunde die Überlieferung in
Willibalds Bonifatius-Vita, mit deren Angaben er eine seit 1500 nachweisbare Fritz-
larer Lokaltradition, die an den dortigen Ziegenberg anknüpft, in Einklang zu bringen
geneigt ist.
In der Zeitschrift für Kirchengeschichte wendet sich F. Flaskamp? gegen die
in jüngster Zeit viel berufene Hypothese des spanischen Benediktiners Pérez (Boletin
de la Real Academia de la Historia 77, S. 132 ff.), daß der „Alemannenapostel“ und
Abtbischof Pirmin ein gebürtiger Spanier gewesen sei; noch weniger vermag ich dem
zweiten Teil der Flaskampschen Ausführungen beizupflichten, wonach Pirmin ein
Ire gewesen sein soll (vgl. sein Verhältnis zur Regel Benedikts). Im übrigen ist zu dem
Pirminproblem neben den einschlägigen Beiträgen in der prachtvollen Erinnerungs-
schrift „Die Kultur der Abtei Reichenau‘ (1925) auch die Auseinandersetzung von
G. Jecker mit K. Künstle in der Zeitschrift für Schweizerische Kirchengeschichte
(19, S. 317—319) insbesondere über die Frage zu vergleichen, ob der nur im (od.
Einsidlensis 199 erhaltene ‚Scarapsus‘ (Dicta abbatis Pirminii) wirklich von Pirmin,
dem Gründer der Reichenau, stamme. — Außerdem äußert sich Flaskamp? in der
. Zeitschrift für Kirchengeschichte über die bevorstehende kritische Ausgabe von „Eigilis
Vita Sancti Sturmi“ als die Voraussetzung für eine dringend erwünschte Monographie
über den Bonifatiusschüler Sturm, den Gründer und ersten Abt von Fulda.
In den Beiträgen zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur hat sich
G. Baesecke? der dornenvollen Aufgabe unterzogen, die altdeutschen Beichten
philologisch-literarisch zu behandeln, und zwar mit dem Ziele, die eine deutsche
Beichte aus den Abwandlungen des altdeutschen Textes zu rekonstruieren: eine ver-
dienstvolle Arbeit, die dringend der Vervollständigung bedürfte nach der Seite des
dem deutschen vorausliegenden lateinischen Textes, seiner Genealogie und seiner
eigenen Weiterentwicklung.
In der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Kan. Abt.) ediert
W. Finsterwalder® zwei bisher unbekannte Bischofskapitularien des 9. Jahr-
hunderts, das eine von E. Seckel in der Hs. Rom, Bibl. Vat., Regin. Lat. 612 bereits
1914 entdeckt, das andere von Finsterwalder selbst in der Hs. Sanct Gallen, Stifts-
bibliothek 679 bei seinen Vorarbeiten zum HI. Konzilienband der MG. aufgefunden,
beide inhaltlich und — namentlich das erste — zugleich sprachlich interessant und
für die künftige Veröffentlichung in den Capp. Episcoporum vorgesehen.
Das für die mittelalterliche Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Kirche
zentrale Problem der Kirchengutsveräußerung und des kirchlichen Veräußerungsver-
botes behandelt im Archiv für Katholisches Kirchenrecht A. Pöschl® an der Hand der
folgenden Abschnitte: 1. Die fränkischen Kirchengutseinziehungen. 2. Die Ver-
I Jestädt: Aus Fritzlars chattischer Vorzeit. Hessenland, 37. Jg., 8. 135—140.
2 Flaskamp, F.: Zur Pirminforschung. ZKG. 44, 8. 199—202.
3 Ders: Zum Leben Sturms vom Fulda. Ebd., S. 436—4838.
4 Baesecke, G.: Die altdeutschen Beichten. BGDS. 49, 8. 268—355.
5 Finsterwalder, W.: Zwei Bischofskapitularien der Karolingerzeit. Ein Beitrag zur
Kenntnis der bischöflichen Gesetzgebung des 9. Jh. ZSRG. (Kan. Abt.) 14, S. 336—383.
6 Pöschl, A.: Kirchengutsveräußerungen und das kirchliche Veräußerungsverbot im frühen
MA. AKKR. 105, 5. 3—96; S. 349—4483.
Nachrichten und Notizen / 345
äußerungsfrage im Hinblicke auf die nachfränkischen Einziehungen. 3. Die kirch-
licherseits selbst vorgenommenen Benefizialleihen und sonstigen Veräußerungs-
geschäfte und ihre Einwirkung auf das Veräußerungsverbot. 4. Sonstige laikale
Herrschaftsverhältnisse über Kirchen und Kirchengüter und die dagegen erlassenen
Verbote. Die umfassende und bis in die Zeit des Investiturstreites geführte Unter-
suchung tritt in eine fühlbare Lücke der bisherigen Literatur (Löning, Grashof,
Pfannmüller, Knecht, Kormann und die bekannte germanistische Literatur zum
Säkularisationsproblem), die sich im wesentlichen auf die älteste Zeit (bis
zum 7. Jh.) beschränkt hatte oder von da sogleich ins höhere Mittelalter ge-
sprungen war.
In der Zeitschrift Ulm und Oberschwaben (Mitteilungen des Vereins für Kunst
und Altertum in Ulm und Oberschwaben) bespricht J. Zeller! das älteste bemerkens-
werte Ereignis in der kirchlichen Geschichte Ulms: die Übertragung von Reliquien des
Bischofs Zeno von Verona i. J. 1052 von Verona nach Ulm (MG. SS. 5, 131).
A. Fliche?, der Verfasser des Buches „La réforme gregorienne. Il.: Grégoire
VH.“ (Paris 1925), untersucht in der Zeitschrift Le Moyen Age Vorgänge und Um-
stände der Wahl Gregors VII., und zwar mit dem Ergebnis, daß zunächst das Volk
Hildebrand als Papst forderte und dann die Kardinäle ihn wählten. In der Frage
nach Heinrichs IV. Bestätigung der Wahl entscheidet sich F. für Lambert von
Hersfeld und kommt zu dem Schlusse, daß Gregor zwar die königliche Bestätigung
fehlte, da er seine Wahl dem deutschen König nicht ausdrücklich angezeigt habe, daß
aber ein Ersatz der förmlichen Bestätigung insofern vorliege. als bei seiner Weihe
ein Vertreter Heinrichs IV. zugegen gewesen sei.
Streiflichter auf das griechisch-normannische Unteritalien und den Kampf der
kirchlichen Parteien am Ende des 11. Jh. werfen die in der Historischen
Vierteljahrschrift veröffentlichten und auf eine vertiefte (uellenauswertung ge-
gründeten Studien W. Holtzmanns® über den Orientplan Gregors VII. (Wieder-
herstellung der Glaubensunion der lateinischen und griechischen Kirche), über die
Beziehungen Klemens III. zu Kiew und Konstantinopel und die ähnlich gerichtete
ÖOrientpolitik Urbans 1I., jedoch mit dem Ergebnis, daß für die Entstehung des
ersten Kreuzzuges der Gedanke der Glaubenseinheit ohne ausschlaggebende Bedeu-
tung gewesen ist.
Im Neuen Archiv der (Gesellschaft für ältere deutsche (Geschichtskunde ediert
P. Kehr' als Auftakt seiner Herausgabe spanischer Papsturkunden aus dem Nach-
laß des Finkeschülers Rohde ein sekretes Schreiben Victors IV., des kaiserlichen
Gegenpapstes gegen Alexander III., aus der zweiten Hälfte des Jahres 1161, einen
bisher unbekannten Brief, den Kehr mit gewohnter Meisterschaft interpretiert und
der für die Geschichte des Kaisertums und des Papsttums im 12. Jahrhundert von
beträchtlicher Bedeutung ist.
I Zeller, J.: Die Übertragung von Reliquien des hl. Zeno vonVerona nach Ulm. UO.24,
S. 113—119.
2 Fliche, A.: L'élection de Grégoire VIT. MA. 35, S. 71-90.
3 Holtzman»s, W.: Studien zur Orientpolitik des Reformpapsttums und zur Entstehung
des ersten Kreuzzuges. HV. 22, S. 167—19%.
4 Kehr, P.: Zur Geschichte Victors IV. (Octavian von Monticelli). NA. 46, S 53—85.
Ebd., 8. 339, ein Nachtrag, in dem Kehr eine bisher falsch gedeutete Stelle des Liber pontificalis
auf den Vater Victors IV. bezieht.
346 Nachrichten und Notizen
Eine bedeutsame Quellenbereicherung für die Zeit Kaiser Friedrichs Il. ver-
danken wir K. Hampe!, der in der Pommersfelder Formularsammlung eine Denk-
schrift Montelongos, des ehemaligen päpstlichen Legaten in der Lombardei und
Friedrichs militärischen Hauptgegners, entdeckt und mit ausführlicher Einleitung in
den Mitteilungen des österreichischen Instituts für Geschichtsforschung herausgegeben
hat. Die Liste der von Berliöre zusammengestellten Generalkapitel O.S.B. (vgl.
Berlières Mélanges d’histoire Bénédictine, 4. Serie, 1902, S. 52 ff.) ergänzt J. Zeller?
in den Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner
Zweige durch den Nachweis von drei weiteren Kapiteln aus dem Pontifikat Honorius
III., die abgehalten wurden, nachdem auf der IV. Lateransynode allen Mönchsorden,
“die wie die Benediktiner keine Kapitel hatten, deren regelmäßige Abhaltung von
drei zu drei Jahren zur Pflicht gemacht worden war.
In den Mitteilungen des österreichischen Instituts für Geschichtsforschung ana-
lysiert B. Hirsch? unter dem Gesichtspunkt der Verfasserfrage das in den Hss.
der Noticia saeculi angehängte und am Schluß dieser demselben Autor zugewiesene
satirische Gedicht auf das erste Konzil von Lyon (1245), den sog. Pavo; beachtliche
Gründe ergeben, daß der Verfasser der Satire ein unbekannter Weltgeistlicher oder
kirchlich gebildeter Laie gewesen sein müsse und keinesfalls mit dem der Noticia
saeculi identisch sein könne; im übrigen erweise sich der Pavo als eine textlich ein-
heitliche ca. 1282—88 verfaßte politische Tendenzschrift, ohne eigentlichen histo-
rischen Gehalt für die Vorgänge von 1245.
Im Elsaß-Lothringischen Jahrbuch erörtert F. Grimme? die Bedingungen, unter
denen man im Mittelalter Metzer Domherr wurde.
In den Württembergischen Vierteljahrsheften für Landesgeschichte ediert K.
O. Müller? auf Grund einer Abschrift von 1578 die Gründungsurkunde Maulbronns
vom Jahre 1147 und zeigt, daß die bisher für die Gründungsurkunde gehaltene Ur-
kunde vom Jahre 1148 (Wirt. Urkundenbuch, Bd. II, 1858, S. 43 ff.) nur durch ihr
unrichtiges Regest zu dieser falschen Einschätzung gekommen ist.
Unter Beidruck von Urkunden untersucht K. Stenzel® in der Zeitschrift
für die Geschichte des Oberrheins die Geschichte des Priorats Alspach bei Kaysersberg,
eine lokalhistorische Studie, die für die Anfänge der Hirsauer Klosterreform im Elsad
(vor Beginn des 12. Jh.) nicht ohne Belang ist.
In der Zeitschrift Sachsen und Anhalt verfolgt H. Kunze” die Baugewohnheiten
des 12. Jahrhunderts, wie sie an den Kirchen auf sächsischem Boden zutage treten,
I Hampe, K.: Eine Denkschrift Gregors von Montelongo an das Kardinalskollegium über
die finanzielle Zerrüttung seines Patriarchats Aquileia aus dem Jahre 1252. MÖIG. 40, S. 189
bis 204.
3 Zeller, J.: Drei Provinzialkapitel O.S.B. in der Kirchenprovinz Mainz aus den Tagen des
Papstes Honorius II. Mit einem Nachtrag über die Anfänge der Benediktinerkapitel in Deutach-
land. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Klosters Hirsau im 13. Jh. StMBO. 43 (NF. 12),
S. 73—97.
3 Hirsch, B.: Zur „Noticia sacculi“ und zum „Pavo“. MÖIG. 40, 8. 317—335.
% Grimme, F.: Die Bedingungen für die Wahl der Metzer Domherren im MA. ELJb. 4,
S. 45—54.
5 “Müller, K.O.: Die unbekannte Gründungsurkunde Maulbronns v. J. 1147. WVL.
(NF.) 31. Jg., S. 29—44.
6 Stenzel, K.: Hirsau und Alspach. Ein Beitrag zur Geschichte der Hirsauer Reform im
Elsaß. ZGORh. 78 (NF. Bd. 39), 8.25 — 02.
? Kunze, H.: Die kirchliche Reformbewegung des 12. Jh. im Gebiet der mittleren Elbe
und ihr EinfluB auf die Baukunst. SA.1, S. 383—476.
Nachrichten und Notizen 347
indem er — von den Bauten in Hirsau und Cluny ausgehend — deren Verhältnis zur
Mutterkirche in Hirsau und zu verwandten Bauten in Südwestdeutschland und Bur-
gund festzustellen versucht: eine im wesentlichen architekturgeschichtliche Studie,
die aber zugleich ein wertvoller Beitrag zur Geschichte der kirchlichen Reform-
bewegung überhaupt ist.
In der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Kan. Abt.) schreibt
K. H. Schäfer! über den Pfarrcharakter solcher Gotteshäuser, bei denen regulierte
Augustiner- oder Prämonstratenser-Chorherren angesiedelt waren. Diese Studie
erscheint in einem recht eigentümlichen Licht, wenn man liest, was W. Möllenberg
inder Zeitschrift Sachsen und Anhalt 2.Bd. (1926), S. 399—401 darüber und dagegen zu
sagen weiß. Insbesondere berührt es eigenartig, an wissenschaftlich so hervorragender
Stelle, einen Autor mit dem Begriff mansus „Hufe“ in geradezu laienhafter Weise
als „eingerichtetem Bauernhof“ argumentieren zu sehen (vgl. Schäfer a. a. O. S.169).
In den Altpreußischen Forschungen besprichtt E. Keyser? die Begründung
eigener Kirchgemeinden durch den Deutschen Ritterorden und deren rechtliche und
finanzielle Freiheiten.
Von dem Gesichtspunkt aus, daß am ehesten durch Einzeluntersuchungen
gerade auf diesem Gebiet eine tragfähige Grundlage unserer Kenntnis zu schaffen sei,
verfolgt J. Hollnsteiner®? in den Mitteilungen des österreichischen Instituts für
Geschichtsforschung an einer einzigen Institution, am Chorherrenstift St. Florian
in Oberösterreich, die Entwicklung seiner Rechtsverhältnisse (Stellung zwischen
Stift, Hochstift und der Kurie, Immunität und Vogtei und schließlich Maut,
Zoll und Zehent) vom 9. Jh. ab, wo die ersten sicheren Berichte und Urkunden vor-
liegen, bis gegen das Ende des 13. Jh.
Das Archiv für Urkundenforschung druckt die inhaltsreiche Göttinger Disser-
tation (1925) von K. Hörger* über die reichsrechtliche Stellung der Fürstäbtissinnen
von den Anfängen dieser Abteien in vorkarolingischer Zeit bis ins 13. Jh.
Besonders zu erwähnen sind die sorgfältig gearbeiteten Beilagen: I. Verzeichnis der
Reichsfrauenabteien (nach ihrer Verteilung auf die alten Herzogtümer und Diözesen);
II. Chronologische Übersicht über die Aufnahme von Frauenabteien in das Reichs-
recht und ihr Ausscheiden aus ihm (bis ins 19. Jh.).
Ausgehend von der Überzeugung, daß die Zusammensetzung der aus der Bolog-
neser Schule stammenden Summen zu Gratians Dekret ein grundlegendes quellen-
kritisches Problem in sich birgt, spricht J. JunckerS in der Zeitschrift der Savigny-
Stiftung für Rechtsgeschichte (Kan. Abt.) über das prinzipielle Verhältnis zwischen
Summen und Glossen, indem er die Glossen mit Wortlaut und Inhalt der Summen
vergleicht und so der seit Maaßen und v. Schulte fast zum Stillstand gekommenen
Beschäftigung mit der kanonistischen Glossenliteratur eine neue Anregung gibt. —
1 Schäfer, K. H.: Die Pfarreigenschaft der regulierten Stiftskirchen. ZSRG. (Kan. Abt.)
14, S. 161—173.
2 Keyser, E.: Die kirchenrechtliche Stellung der Deutschordensgeimeinden. APF. 2,
8. 15—38.
3 Hollnsteiner, J.: Die Rechtsstellung des Stiftes St. Florian in Österreich bis in die Zeiten
Rudolfs v. Habsburg. MÖIG. 40, S. 37—108 (mit einem Anhang: Urkunde Ludwigs v. Bayern
für St. Florian aus dem Florianer Kopialbuch des 13. Jh.).
% Hörger, K.: Die reichsrechtliche Stellung der Fürstäbtissinnen. AfU.9, S. 195—270.
5 Juncker, J.: Summen und Glossen. Beiträge zur Literaturgeschichte des kanonischen
Rechts im 12. Jb. ZSRG. (Kan. Abt.) 14, 3. 334—474.
348 Nachrichten und Notizen
Was schlieBlich die Kulturgeschichte des frühen Mittelalters und
seine ideengeschichtliche Erforschung anbetrifft, so mögen folgende Auf-
sätze Erwähnung finden. Durch seine Philoforschung dazu geführt, geht H. Leise-
gang!im Archiv für Kulturgeschichte der Frage nach, wie Augustin darauf gekommen
ist, u.a. an der Stelle des Galaterbriefes 4, 21 ff., der wichtigsten neutestament-
lichen Ausführung über den Unterschied des himmlischen und irdischen Jerusalem,
einer Stelle, an der nichts auf eine derartige Bezogenheit der Begriffe hindeutet,
die einfache Antithese des Paulus in platonisierender Weise dreifach zu gliedern,
so daß sich die Begriffe zueinander verhalten, wie Abbild und Urbild im platonischen
Sinne (vgl. umbra = cxa, imago = e?xwv), und dieses platonische System aus
dieser Stelle herauszulesen oder es vielmehr in die Allegorie von Sarah und Agar
hineinzudeuten. Leisegang findet gerade für diese allegorische Auslegung des Ver-
hältnisses von Sarah zu Agar den Vorgänger Augustins in Philon und sucht den
inneren Zusammenhang der augustinischen Auffassung der civitas Dei mit der philo-
nischen Gedankenwelt im einzelnen nachzuweisen.
In den Mitteilungen der Schlesischen (resellschaft für Volkskunde findet sich die
Festrede, die G. Hoenicke? bei der Reichsgründungsfeier der Universität Breslau
1925 über die Gottesreichsidee in der Antike und ihre Nachwirkung in der germanisch-
romanischen Kulturwelt gehalten hat. — Ebd. verfolgt F. Kampers?, der dieses
Thema noch in einem größeren Zusammenhang zu erörtern gedenkt, den Gedanken
des Gottesgenadentums nach seinem geistesgeschichtlichen Wandel, und zwar von
der Urkonzeption des Ostens her: der Idee vom friedebringenden König-Heiland
durch das Mittelalter hindurch. — In verwandten Bahnen bewegt sich Kampers*,
wenn erim Historischen Jahrbuch (Görresgesellschaft) an die Ausführungen von J. Kaerst
(Weltgeschichte. Antikes und deutsches Volkstum. 1925) über die zentrale Bedeu-
tung des antiken Begriffes der Ökumene für die Kulturentwicklung des Abendlandes
anknüpft und dem Doppelgedanken karolingischer Theokratie (höchstmögliche Stei-
gerung der fränkischen Königswürde einerseits und Beziehung dieser Würde auf Europa
einschließlich der „aurea Roma“ andrerseits) nachzeht, um so einen geistesgeschicht-
lichen Beitrag zu dem frühmittelalterlichen Ideal des Königspriestertums zu geben.
Im Archiv für das Studium der neueren Sprachen und Literaturen liefert L.Jordan?®
einen interessanten Beitrag zu einer ideengeschichtlich vertieften Lexikographie des
Merovingerlateins, indem er den Bedeutungs- und Formenwandel von Ausdrücken
der Wirtschafts- und Ilandelssprache (Geldwirtschaftliches, Leihe, Borggeschäft,
Zins und Wucher, Pfand- und Bürgennehmen) vom Standort des Romanisten aus
untersucht.
In der (ermanisch- Romanischen Monatsschrift entwirft der Germanist S. Sin-
ger® in stark modernisierenden Farben ein Bild des wissenschaftlich-künstlerischen
l Leisegang. H.: Der Ursprung der Lehre Augustins von der civitas Dei. AKuG. 16,
S. 127—155. i
2 Hoenicke, G.: Die Gottesreichsidee in der Antike und ihre Nachwirkungen in der ger-
manisch-romanischen Kulturwelt. MSchGVK. 26, S. 1—24.
3 Kampers, F.: Vom Gottessmadentum. Ebd., S. 23—59. Der Verf. knüpft an das be-
kannte Buch von F. Kem an; dagegen habe ich eine Bezugnahme auf Carlyles „History of Me-
diaeval political theory in the west“ vermißt.
4 Ders.! Rex et sacerdos. H.Jb. 45. S. 495—515.
5 Jordan, L.: Beiträge zur Wirtschafts- und Handelssprachgeschichte zur Zeit der Mero-
vinger. ASNS., S0. Jg., 149, S. 65-76: S. 246 —257.
6 Singer, S.: Karolingische Renaissance. GRM. 13, S. 187—201; S. 243—258.
Nachrichten und Notizen 349
Lebens und des Persönlichkeitsgefühles merovingisch-karolingischer Zeit, indem er
an Quellenstellen so ziemlich alles vereinigt, was sich nach dieser Richtung — zum
Teil in recht gewagter Weise — lebendig machen läßt.
In der Revue d'histoire ecclesiastique (Löwen) bringt G. Théry! in Fortsetzung
früherer areopagitischer Studien eine eingehende Untersuchung zu den Übersetzungen
areopagitischer Schriften durch Hilduin von St. Denis, und zwar mit dem auch für
die Schriftstellerei des Hinkmar von Reims und des Johannes Scotus aufschluß-
reichen Nachweis, daß in der Brüsseler Hs. 903 (s. XV) Hilduinsche Übersetzungen
der Hierarchia celestis und der Hierarchia ecclesiastica und in der Pariser Hs. 15 645
(s. XIT) solche des gesamten Corpus Dionysiacum vorliegen.
In den Beiträgen zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur unterbaut
P. Pietsch?, ausgehend von den Versen In laudem Pippini regis 1, 141—160 (MG.
Poetae lat. II, 84), aufs sorgsamste seine ansprechende Vermutung, daß der Straß-
burger Bischof Bernolt (geb. ca. 790) der Anreger oder Hauptförderer der Heliand-
dichtung gewesen sein könne und somit einen Ehrenplatz in der deutschen Literatur-
geschichte verdiene.
In der Theologischen Quarlalschrift untersucht J. Geiselmann? die sog. con-
fessio fidei Alkuins, pars.IV, mit dem Resultat, daß es sich um eine Schrift des11.Jh.
handle, deren Verfasser auf der expositio missae des Florus von Lyon fuße und nach
den von ihm selbst beigefügten Zusätzen ein Gegner Berengars gewesen sein müsse.
Im Neuen Archiw der Giesclischaft für ältere deutsche Geschichtskunde unter-
wirft B. Schmeidler* die von Strecker in den MG. Epp. selectae edierte Tegernseer
Briefsammlung (Froumund) einer Stilanalyse, die die Arbeit des Herausgebers
wesentlich ergänzt und über den Rahmen der Spezialuntersuchung hinaus zu
allgemeinen überlieferungsgeschichtlich wertvollen Einsichten vordringt. Entgegen
den Zweifeln, die Strecker gegen das authentische Zeugnis Froumunds hegt,
weist Schmeidler zunächst nach, daß tatsächlich der eigentliche Froumund-
codex, seiner Stileinheit gemäß, toto corpore aus dessen Feder stammt, und stellt als
Ergebnis weiterer Untersuchungen in Aussicht, daß der II. und IHI. Teil der Samm-
lung z. T. von Schülern Froumunds herrührt, die sich an seinem Stil gebildet haben
und denen z. T. vielleicht sogar der eigentliche Froumundeodex zum Vorbild gedient
hat.
In der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins verbreitet sich A. Hof-
meister? über die Möglichkeit literargeschichtlicher Zusammenhänge zwischen der
Erzählung des Saxo Grammaticus (MG. SS. 29, 63) von dem Gefolgsmann Toko
und der Geschichte von Tells Apfelschuß, ohne damit die tatsächliche Einwirkung
auf die Tellgeschichte behaupten zu wollen.
In der Historischen Zeitschrift unterbreitet H. Delbrück® den Germanisten die
Hypothese, daß der Verfasser des Nibelungenliedes mit Walther von der Vogelweide
I Théry, P. G.: Le texte integral de la traduction du Pseuco-Denis par Hilduin. RHE. 21
8. 33—50; S. 197—214.
3 Pietsch, P.: Bischof Bernolt von Straßburg. BGDS. 49, S. 132-141.
3 Gciselmann, J.: Alkuins confessio fidei pars IV. de corpore et sanguine Domini vine
antiberengarianische Übersetzung der expositio missae des Florus von Lyon ThQ. 105, 8. 272
bis 295.
4 Schmeidler, B.: Über die Tegernscer Briefsammlung (Froumund). NA. 46, S. 395—429.
5 Hofmeister, A.: Zu Tells und Tokos Apfelschuß. ZGORh. 78. (NF. Bd. 39), S. 470—473.
6 Delbrück, H.: Das Werden des Nibelungenliedes. HZ. 131, 8. 409—420.
350 Nachrichten und Notizen
identisch sei, und sucht diese Vermutung durch eine Reihe indirekt beweisender
Momente zu stützen.
In den Neuen Heidelberger Jahrbüchern trägt M. Mackensen? Einzelzüge aus
der mhd. Dichtung des 11. und 12. Jh. zu einem lehrreichen Bilde der damaligen
Anschauungen von Besitz und Stand zusammen, indem sie insbesondere der
Stellung der Dichter zu den Besitzenden und den Besitzlosen und zu den ver-
schiedenen Ständen und Berufen nachspürt.
Die drei Bücher de vita sus, um 1115 von dem Abte Wibert von S. Maria in
Nogent verfaßt, unterwirft G. Misch? in der Deutschen Vierteljahrsschrift für
Literafurwissenschaft und Geistesgeschichle einer eingehenden Analyse, indem er diese
Schrift als Übergangstypus von der früheren an die kirchliche Praxis der Beichte
angeglichenen Form der Konfession zu der neu sich bildenden Memoirenliteratur
behandelt, die er in ihren beiden Hauptrichtungen: Seelengeschichte und Tatbericht,
zuerst in „Abälards Leidensgeschichte‘‘ und seinem Briefwechsel mit Heloise (ca.
1130) und in der Autobiographie des Waliser Erzdiakons Girald de Barri (de gestis
suis; ca. 1200) verkörpert findet.
In der Germanisch- Romanischen Monatsschrift begeistert sich H. Brinkmann?
für die literarische Persönlichkeit des Archipoeta und hofft ihr endlich einmal durch
eine Gesamtdeutung gerecht zu werden. Obschon ich ohne weiteres zugebe, daß
W. Meyers bekannte Abhandlung, gegen die er polemisiert, noch mancherlei Wünsche
unerfüllt ließ, so fühle ich doch umgekehrt den Boden unter den Füßen wanken,
wenn nun B. seinen Helden — der „aus innerem Drang die Bewegung seines Ich
im Vers enthüllt“ — als den vornehmsten Vertreter des Typus der Bekenntnisdichter
feiert und als ein Genie preist, das „das Gegenständliche Rustebuefs, die persönliche
Farbe des Archilochos und Francois Villon, das heiße Blut Catulls und dazu die
Reife des innerlich überlegenen Künstlers“ in sich vereinigt. — In den Studien
und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige veröffentlicht
P. Lehmann? eine Ergänzungsstudie zu Theeles Buch über die Hss. des Bene-
diktinerordens St. Petri zu Erfurt (1920), die zugleich methodische Winke und
Anregungen für die bibliotheksgeschichtliche Forschung überhaupt gibt, deren
Bedeutung im Rahmen der mittelalterlichen Geistesgeschichte L. mit Recht her-
vorkehrt.
Wohl auf keinem Geistesgebiet ist der Gegensatz von Mittelalter und Neuzeit
ausgeprägter als auf dem des musikalischen Empfindens, und für das historische
Verständnis gerade der mittelalterlichen Musik mangelte bis vor wenigen Jahr-
zehnten noch jede Voraussetzung. Vor allem die Ursprünge der im Mittelalter ge-
schaffenen abendländischen Mehrstimmigkeit schienen für immer im Dunkel zuliegen.
Welcher Wandel nach dieser Richtung in der musikgeschichtlichen Forschung in-
zwischen eingetreten ist und welche Aufschlüsse auch für die allgemeine Geistes-
geschichte die jüngste musikgeschichtliche Stilforschung verspricht, darüber belehrt —
soweitichals Nichtfachmann das zu beurteilen vermag — in ausgezeichneter Weise der
1 Mackensen, M.: Soziale Forderungen und Anschauungen der frühmittelhochdeutsche
Dichter. NHJbb.. N.F., Jb. 1925. S. 133—171.
3 Misch, G.: Die Autobiographie des Abtes Wibert von Nogent. DVLG. 3, S. 566—6814.
3 Brinkmann, H.: Die Dichterpersönlichkeit des Archipocta. GRM. 13, S.102—119.
4 Lelumana, P.: Hss. des Erfurter Benediktinerklosters St. Petri. StMBO. 43 (N.F.12),
S. 14—31.
ı Nachrichten und Notizen 85l
Aufsatz von R. Ficker? in der Deutschen Vierleljahrsschrift für Lateraturwissenschaft
und Geislesgeschichte. — In derselben Zeitschrift findet sich auch ein erster Versuch von
J.Müller-Blattau?, sogar bis zur Musik der altgermanischen Zeit vorzustoßen,
für deren rekonstruktive Aufhellung wir auf die vorgeschichtlichen Instramenten-
funde und die Überreste der alten Sprache angewiesen sind. Der Verfasser glaubt,
sich insbesondere von der rhythmischen Seite der altgermanischen Dichtung her dem
eigentlich melodischen Moment der ältesten Sprache nähern zu können, indem er
dabei (neben denen von Mosers Musikgeschichte) den Anregungen von -Heuslers
„Altgermanischer Dichtung“ nachgeht.
Über das in der Nachkriegszeit so aktuell gewordene Problem mittelalter-
licher Kultur und Weltanschauung im allgemeinen handeln in anregender
Weise J. Hashagen? in der Zeitwende und A. v. Martin! in der Deutschen Viertel-
jahrsschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte. Jener stellt eindrucksvoll
eine Reihe von Momenten zusammen (Ständegegensätze, Glaubenskämpfe, Spannung
zwischen Kirche und Laienwelt), die dartun, daß die Kultur des Mittelalters keineswegs
durchgängig „harmonisch“ gewesen ist; dieser behandelt das Problem der mittelalter-
lichen Weltanschauung vor allem im Zusammenhang mit der Problematik und Ent-
wicklung ihrer geschichtswissenschaftlichen Auffassung. Dazu tritt noch die Rezensions-
abhandlung von W. Stach5, der im Archiv für Kulturgeschichte auf das brüch ige
Buch von Hoffmann über den mittelalterlichen Menschen (Notker der Deutsche)
erwidert, indem er über die Einzelkritik hinaus die ‚neue Vorliebe für das Mittel-
alter als die Vorbedingungeiner neuen Schau“ in grundsätzlicher Weise erörtert, um so
einen fachwissenschaftlich möglichen und dabei geschichts-philosophisch vertieften
Standort ideengeschichtlicher Betrachtungsweise des Mittelalter von der bloßen
Schwarmgeisterei Hoffmannschen Schlages abzuheben. — In diesen Zusammenhang
gehört schließlich noch der Aufsatz von H. Brinkmann® in der Deutschen Viertel-
tahrsschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte, worin dieser den deutschen
Minnesang der mittelalterlichen Weltanschauung geistesgeschichtlich einzugliedern
bemüht ist?.
Leipzig. W. Stach.
mn a
I Ficker, R.: Die Musik des MA. und ihre Beziehungen zum Geistesleben. DVLG. 3,
S. 501—535.
2 Müller-Blattau, J.: Musikalische Studien zur altgerınanischen Dichtung. Ebd., S. 536
bis 565.
3 Hashagen, J.: Risse im MA. Zeitwende 1, S. 337—348.
4 v. Martin, A.: Das Problem der ma. Weltanschauung. DVLG. 3, S. 485—500.
5 Stach, W.: „Der ma. Mensch“. AKuG. 16, S. 2—40.
é Brinkmann, H.: Zur geistesgeschichtlichen Stellung des deutschen Minnesangs. DVLG.
3. Jg., S. 615—641.
7 Abgesehen von einigen Aufsätzen, die der Zeitschriftenschau des späteren MA. vor-
behalten geblieben sind, weil sich ihr Inhalt wesentlich bis in diese Zeitspanne erstreckt, sind mir
mehrere Aufsätze nicht zugänglichgewesen. Ich nenne darunter: 1. Aibrecht, Chr.: Die Slawen in
Thüringen. Ein Beitr. zur Festlegg. d. westl. slaw, Kulturgrenze des frühen MA. (Jahresschrift
f. d. Vorgesch. d. sächs.-thür. Länder; 12). 2. Brandi, K.: Das deutsche Land und dic deutsche
Geschichte (Lüneburger Museumsblätter; 11). 3. Buchner, F.: Bildungsmöglichkeiten und
Bildungsstreben im MA. (Sammelblatt d. Hist. Ver. Eichstätt; 39). 4. Fischer, H.: The belief
in the continuity of the roman empire among the Franks of the fifth and sixth centuries (The
tathol. hist. rev.; 4). 5. Frölig: Zur Verfassungstopographie von Köln und Lübeck im MA.
(Zeitschr. d. Ver. f. Lübeckische Geschichte und Altertumskunde: 22). 6. La Baume: Zur
Kenntnis der frühesten Besiedelung Nordostdeutschlands (Elbinger Jb.: 1925). 7. Larsen, S.:
352 Nachrichten und Notizen
Wissenschaftliehe Gesellschaften und (Publikations-) Institute. 16. Versamm-
lung Deutscher Historiker. Vom 19. bis zum 23. September fand in Graz
die 16. Versammlung des Verbandes Deutscher Historiker statt, zusammen
mit der Tagung des Verbandes Deutscher Geschichtslehrer und der Kon-
ferenz Landesgeschichtlicher Publikations-Institute. Schon am Tage
vorher hatte sich eine stattliche Zahl der Teilnehmer in Admont versammelt und
unter der sachkundigen Führung durch den Pater bibliothecarius das dortige alte
und reiche Benediktinerstift besichtigt, das lehrreiche Einblicke in die kulturhistorische
Bedeutung seines Ordens vermittelte. In Graz begann die Tagung nach einer zwang-
losen Begrüßung am Abend des 18. September am 19. früh mit der feierlichen Er-
öffnungssitzung in der Aula, begrüßt vom Rektor der Universität, Prof. Köck, von
Prof. Erben für den Verband Deutscher Historiker, vom Sektionschef des österreichi-
schen Unterrichtsministeriums, dem Landeshauptmann von Steiermark, dem Ober-
bürgermeister der Landeshauptstadt Graz, dem Präsidenten der Wiener Akademie
der Wissenschaften Hofrat Redlich und dem Vorsitzenden des Verbandes Deutscher
Geschichtslehrer, Ob.-Stud.-Dir. Reimann. Prof. Windelband überbrachte die
Grüße des Preußischen Unterrichtsministeriums. Hofrat Luschin von Ebengreuth
wurde zum Ehrenvorsitzenden gewählt: in die Leitung der Versammlung teilten
sich Prof. Oertel für alte Geschichte, Prof. Erben für mittlere und Prof. von Srbik
für neuere (reschichte. In unmittelbarem Anschluß begannen die wissenschaftlichen
Vorträge.
Prof. Münzer-Münster! gab einen Überblick über die Entwieklung der antiken
Greschichtschreibung von den Anfängen bis in die nachtaeciteische Zeit. Greschichts-
schreibung im Sinne Rankes hat es bei den Alten nicht gegeben, sie suchten ihre
Gegenwart aus der Vergangenheit zu verstehen, daher war ihre Geschichtschreibung
Zeitgeschichte, erwachsen aus den Bedürfnissen der Gegenwart. Anders als der in
erster Linie für Formprobleme interessierte Philologe hat der Historiker die Frage
an sie zu richten, mit welcher Sicherheit sie ihre Fakta überliefert und welche kritische
Maßstäbe sie an den ihr gebotenen Stoff anlegt. Die antike Geschichtschreibung
muß studiert werden im Zusammenhang mit dem Ganzen der alten Geschichte.
Prof. Wenger- Wien (München)? bot dem Fernerstehenden eine treffliche Ein-
führung, dem Fachmann eine Übersicht über den Stand der Papyrusforschung und
die noch zu lösenden Probleme unter gleichzeitiger Andeutung des Weges dazu.
Die Papyri haben die Anschauung von der Einzigartigkeit des römischen Rechtes
erschüttert und erst den (redanken an eine über die römische Zeit hinausgehende
ältere Rechtsgeschichte ermöglicht. Von ihnen aus stellt sich die Rechtsordnung der
Antike dar als eine Einheit, deren Teile in sich wunderbar verschlungen sind. Aufgabe
der antiken Rechtsgeschichte ist, diese einzelnen Teile herauszuheben und in ihrer
geschichtlichen Entwicklung zu verfolgen, wie es der Redner am Beispiel der ägyp-
tischen Rechtsgeschichte erläutert.
Saxo Grammaticus, hans verk og person (Aaarboger for nord. oldkyndighed og historie ;.3. R. 12).
8. Mandonnet. P.: Thomas d’ Aquin, norice Pröcheur (1244—46) (Rev. Thom.:9). 9. Nerman,
B.: Die Herkunft u. d. frühesten Auswandergn. der Germanen (K. Vitterh. Hist. och. Ant. Akad.
Handl.: 34. Del. 3 F. 1. Del. Häfte 5). 10. Novák, J.: L'idée de l'empire romain et la pens
politique tscheque au moyen áge (Le monde slave; Nouv. ser. 2). 11. Rivière, J.: ‚In parten
sollicitudinis“. Evolution d'une formule pontificale (Rev. des scienc. relig.; 5). 12. Withney.
J. P.: Peter Damiani and Humbert (Cambridge Historical Journal; 1).
2? Gesichtspunkte zur Beurteilung antiker Geschichtschreibung.
3 Die rechtslustorische Papyrusforschung, Ergebnisse und Aufgaben.
Nachrichten und Notizen 353
Im ersten Teil seiner Ausführungen behandelte E. Meyer-Berlin! die letzte
entscheidende Krisis der ägyptischen Geschichte, die zu der völligen Erstarrung (er
ägyptischen Kultur führte. Im 3. Reich hatte sich unter den alten Formen ein neuer
Geist entwickelt, der in der Religion die Vorstellung hervorbrachte, daß alle Götter
nur Formen des einen sich manifestierenden Gottes sind, während jedoch das Volk
an dem alten Glauben festhielt. Eine gewaltsame Reform auf allen Gebieten des
Kulturlebens setzte ein, als der Sohn des Amenophis, der sich als Prophet fühlte,
zur Herrschaft kam. Nach seinen Tode erfolgt, begünstigt durch die Vernachlässigung
der äußeren Politik, der Zusammenbruch, weil er keinen Sohn hat, der sein Nach-
folger als Prophet des neuen Gottes werden könnte. Die eintretende Reaktion ist
so gründlich, daß sie zu einer völligen Erstarrung alles kulturellen Lebens führt.
An zweiter Stelle behandelt der Redner die verhängnisvollen Folgen, die die Über-
tragung des privatrechtlichen Erbrechtes auf die staatliche Erbfolge durch die frän-
kischen Herrscher für die Gesamtheit der abendländischen Fragen gehabt hat.
Die Reihe der mittelalterlichen Vorträge eröffnete Prof. O. Stolz-Innsbruck?
mit Ausführungen über die Völkerscheide in Südtirol in Beschränkung auf das obere
Etschgebiet südlich des Brenners, das sich durch seine geographischen Eigentümlich-
keiten deutlich von den übrigen durch natürliche Grenzen zusammengehaltenen
italienischen Gebieten abhebt und wies in sehr gründlichen, auf gediegener quellen-
kritischer Forschung beruhenden Untersuchungen über die geschichtliche Entwick-
lung der politischen. Sprach- und ethnologischen Grenzen die Unhaltbarkeit der
offiziellen Auffassung von der künstlichen Germanisierung Südtirols nach.
Eine sehr interessante Frage über das Verhältnis von Kaiser und Papst im
Mittelalter behandelte Holtzmann-Halle®. Er untersuchte die vier überlieferten
Fälle, in denen vor 1155 der Kaiser dem Papst Marschall- oder Stratordienst geleistet
hat und erklärte sie aus der zugrunde liegenden politischen Situation. Da die beiden
letzten Fälle sich in Formen vollzogen hatten, die als Zeichen vasallitischer Abhängig-
keit gedeutet werden konnten, ließ sich Barbarossa erst nach langen Unterhandlungen
dazu bereit finden, nachdem zugestanden worden war, daß es sich nur um eine
leere Form ohne rechtliche Folgen handle. Als harmlose Ehrenerweisung fand der
Marschalldienst des Kaisers dann Eingang in das bei der Krönung verwandte Zere-
moniell.
In die Entstehungszeit der mittelalterlichen Urkunde führte Heuberger-
Innsbruck*. Sie ist ein Ableger der spätrömischen und war in der Ausgangszeit der
Antike, in der eine weitgehende landschaftliche Zersplitterung auf dem Gebiet des
Urkundenwesens notdürftig durch die Ähnlichkeit der Form verdeckt wurde, unter
der Oberfläche, wenn auch sehr primitiv, bereits fertig vorgebildet.
Häpke-Marburg? setzte sich für den viel zu wenig beachteten Frühmerkantilis-
mus ein, der mit dem paränierenden Wirtschaftswillen des Staates bereits im 14.
Jahrhundert einsetzt, den ersten Ausdruck in Münzreformen und auf ein besseres
sittliches Verhalten abzielenden Verordnungen findet und seine Stütze in dem neuen
! Zwei weltgeschichtliche Probleme.
? Die geschichtliche Entwicklung der deutsch-romanischen Sprachen-, Völker- und Staaten-
scheide in Südtirol.
° Der Kaiser als Marschall des Papstes.
4 Ans der Werdezeit de: mittelalterlichen Urkunde.
5 Die Anfänge des Merkantilismus.
254 Nachrichten und Notizen
Beamtentum hat. Abgewandelt durch die Konstellationen der Weltpolitik tritt er
in wechselnden Erscheinungsformen auf. Prototyp ist Gustav Wasa durch Plan-
. mäßigkeit im Vorgehen und in der Zurückdrängung der hansischen Kaufleute; ähn-
lich die Niederlande, wo Karls V. Wirtschaftspolitik von den Nachfolgern, selbst den
Generalstaaten, fortgesetzt wird. Um 1600 war der M. praktisch da, es fehlte nur
noch die Schematisierung und begriffliche Fassung durch die Denker.
An der Hand eines reichen Vergleichsmaterials aus anderer Gegend beleuchtete
Min.-Rat a. D. Schwab-Iglau! die Bedeutung der Sudetendeutschen Städte-
Chroniken für die Geschichtsforschung unter fruchtbarer Hervorhebung methodischer
Gesichtspunkte. ,
Einen Höhepunkt der Tagung bedeutete der Savonarola-Vortrag von Merkle-
Würzburg?. Der archimedische Punkt, von dem aus S. zu verstehen ist, ist sein am
Alten Testament geschultes prophetisches Bewußtsein. Die Medici und Borgia
bekämpfte er, weil er in ihnen das Haupthindernis für die Besserung der Zustände
sah, Karl VHT. und die Franzosen begünstigte er als die von Gott gesandten Re-
former der Kirche. Sein Prophetentum trieb ihn zu scharfer Geißelung der MißBbräuche
Alexanders und der Kurie, es zwang ihn auch zum Ungehorsam gegen das Gebot des
Papstes. Ein zweifelhaftes Prozeßverfahren, dessen Durchführung nur durch die
Gleichgültigkeit seines Ordens ermöglicht und dessen Rechtmäßigkeit auch von
Männern von streng kirchlicher Gesinnung in Zweifel gezogen worden ist, führte
zu seiner Verurteilung, die das dunkelste Blatt in der Geschichte Alexanders VI.
darstellt.
An der Hand von Lichtbildern charakterisierte Egger-Graz? die Eigentümlich-
keiten der steirischen Barockkunst, die getragen ist von gegenreformatorischer
Stimmung und den deutlichen Willen zum Ausdruck bringt, sich so scharf wie nur
möglich von der als protestantisch empfundenen vorangegangenen Stilwelle ab-
zuheben.
Mommsen-Göttinzen* löste die Begriffe Großdeutsch und Kleindeutsch aus ihrer
verabsolutierenden Isolierung und rückte das beide Richtungen Verbindende in den
Vordergrund. Beide wollten ein starkes deutsches Mitteleuropa, das den Zweifronten-
druck Frankreich - Rußland hätte aushalten können, die eine unter Österreichs
Führung, die andere unter der Preußens, weil sie den Zerfall der Donaumonarchie
für unabwendbar hielt, wobei keine von beiden Richtungen von der Volksgrundlage
ausging. Da der Sinn für den Machteharakter des Staates fehlte, kam man zu einer
Überschätzung der moralischen Mittel. Trotzdem wurde die Einheitsbewegung eine
Macht durch die Angst. die sie den Mittelstaaten einflößte. So wurde sie zum Bundes-
genossen Bismarcks, auf den sie anch in der Fassung des Endzieles seiner Politik
einen nicht unbedeutenden Einfluß ausübte. 5
Die Wandlungen der Politik Bismarcks der Kurie gegenüber verfolgte Archivrat
Lulves-Berlin®. Er zeigte, daB auch hier B. nicht in dogmatischer Enge ein Ziel
verfolgte, sondern daß er stets das Erreichbare zu erstreben bemüht war und daß die
Mittel in Übereinstimmung mit seiner Auffassung von der politischen Gesamtlag®
Europas gewählt wurden.
! Sudetendeutache Städte-Chroniken.
t Der Streit um Savonarola.
3 Denkmäler der Barockkunst in Steiermark.
4 Zur Beurteilung der deutschen Einheitsbewegung des 19. Jahrhunderte.
r »\ Bisıparck und die römische Fıiage.
Nachrichten und Notizen 355
Einen interessanten Beitrag zur Vorgeschichte der Salzburger Protestanten-
ausweisung von 1731/32 gab Loesche-Königsee!. Er verfolgte an Hand archi-
valischer Quellen die einzelnen Phasen der Verhandlungen, die zwischen Salzburg
und Rom gepflogen wurden und die dann zur Austreibung von 1732 führten.
Als Abschluß der Tagung des Historikerverbandes gab Loserth-Graz? einen
Überblick über die Entwicklung der Wiedertäuferforschung und arbeitete dann die
bisher viel zu wenig beachtete Bedeutung des Pilgram Marbeck und seiner Schriften
für die Bewegung heraus.
Die Konferenz Landesgeschichtlicher Publikations-Institute hatte
praktische Aufgaben aus dem Aufgabenkreis der Institute zur Behandlung gestellt.
Vorausgegangen war eine Zusammenkunft von Vertretern landesgeschichtlicher
Institute zugleich mit der Tagung des Gesamtvereins der Geschichtsvereine in
Speyer (30. Aug. bis 1. Sept.). Dort war über den neu in Angriff genommenen bay-
rischen Geschichtsatlas durch Dr. Hefele-Stuttgart, sowie im Anschluß daran
über den Plan eines geschichtlichen Heimatatlas der Pfalz durch Oberstudiendirektor
Schreibmüller-Ansbach und die Anlage eines historischen Kartenwerks für Elsaß-
Lothringen durch Geheimrat Prof. Wolfram-Frankfurt Bericht erstattet worden.
Nunmehr sprach O. Redlich-Wien unter Rückblicken auf die Entwicklung des
Unternehmens über den Stand der Arbeiten am Historischen Atlas der österreichischen
Alpenländer und verwandter Unternehmungen in Österreich. Unterarchivar Seuf-
fert-Graz® verbreitete sich über methodische Fragen bei Veröffentlichung von Land-
tagsakten und Staatsarchivar Smidt-Hannover trat für eine stärkere Berücksich-
tigung der verkehrsgeschichtlichen Probleme in der mittelalterlichen Geschichts-
forschung ein. An die einzelnen Vorträge schloß sich jedesmal eine lebhafte Aus-
sprache über die behandelten Probleme an, die im einzelnen wertvolle Ergänzung
boten und die anderwärts gewonnenen Erfahrungen zur Geltung brachten.
Im Jahre 1928 soll eine Zusammenkunft in Danzig für Fragen des Ostens, 1929
wieder eine Tagung gemeinsam mit dem Historikertag stattfinden.
Auf der Tagung des Verbandes Deutscher Geschichtslehrer® standen
naturgemäß Fragen des Geschichtsunterrichts im Vordergrunde. Peinlichstes Streben
nach Objektivität und Fernhalten jeder politischen Tendenz forderte Oberstudien-
direktor Friedrich-Leipzig. In ähnlicher Weise bestimmte Studiendirektor Cauer-
Berlin das Verhältnis von Politik und Geschichtsunterricht, aufs wertvollste ergänzt
durch die Ausführungen von Studienrat Struntz von der Hochschule für Politik
in Berlin. Über Möglichkeit und Art der Behandlung des Grenz- und Ausland-
deutschtums sprach Studiendirektor Krause-Leipzig mit ergänzenden Ausführungen
von Oberstudiendirektor Friedrich- Leipzig. Mit diesem Vortrage in engstem Zu-
sammenhang standen die Ausführungen von Studienrat Lukas-Graz, der einen
Einbliek gab in die Problematik des Grenzlanddeutschtums im Südosten.
Über die Möglichkeit, durch Aufnahme des Geschichtsunterrichts in den Lehr-
plan der Fortbildungsschule und durch Ausbau des Volkshochschulwesens den
Volksschüler weiteızubilden und ihn zur Staatsgesinnung zu erziehen, sprachen
! Diplomatische Verhandlungen über die Salzburger Protestanten-Auswanderung 1731/32.
3 Zur Geschichte der Wiedertäufer.
3 Wird in dieser Zeitschrift zum Abdıuck kommen.
å Die hier gehaltenen Vorträge sind, teils im Wortlaut, teils auszugsweise gedruckt im
t. Ergänzungsheft der Zeitschriit Vergangenheit und Gegenwart.
356 \ Nachrichten und Notizen
Prof. Meyersahm-Kiel als Haupt- und Stud.-Dir. Noack-Striegau als Korreferent.
Den Beschluß der Tagung bildeten zwei Vorträge allgemeinen Inhalts. Uebers-
berger-Wien behandelte die Außenpolitik Österreich-Ungarns von 1908— 1914. Sie
war völlig beherrscht von dem Gegensatz gegen Rußland und Serbien. Das treibende
Element in allen Konflikten war Rußland, das die inneren Spannungen der Doppel-
monarchie geschickt auszunutzen verstand. Das Schema für den Frieden von St.
Germain und Trianon ist von russischer Seite bereits im Winter 1870/71 aufgestellt
worden; Rußland war auch die treibende Kraft, die schließlich den Krieg herbeiführte.
In längeren einleitenden Ausführungen stellte Steinacker-Innsbruck zunächst
der bisher fast ausschließlich gepflegten Staatsgeschichte die Forderung der volk-
lichen Einstellung der Geschichtsauffassung entgegen. Dann begründete er die Be-
deutung der staatlichen Einigung eines Volkes für die Entwicklung eines Gesamt-
national- und Staatsgefühls und beleuchtete die tiefe Tragik der Geschichte Öster-
reichs vom Standpunkte der Volksgeschichte aus. Gewiß war die kleindeutsche
Lösung die einzig mögliche, aber sie war mit. schweren Opfern erkauft. Des Zu-
sammenhanges mit dem Deutschtum beraubt, hatte die Dynastie nicht mehr die
Macht. eine Gesamtstaatspolitik mit einer Autonomie der acht Nationen unter
deutscher Führung zu treiben, die allein dem Staat die Festigkeit hätte geben können,
sich unter den schwersten Umständen zu behaupten.
Die Vorträge und Beratungen wurden umrahmt von Fü gen durch das
schöne alte Graz mit seinen Kirchen, Schlössern, Höfen und malerischen Winkeln
und von geselligen Veranstaltungen, von denen besonders hervorzuheben sind der
Empfang durch den Landeshauptmann von Steiermark und den Oberbürgermeister
von Graz in den Festräumen der Burg und die Festvorstellung im Opernhaus, zu
der die Stadt Graz eingeladen hatte und durch Darbietung von Beethovens 5. Sym-
phonie und Aufführung von Hauptmanns „Helga“ eine feierliche Feststimmung zu
schaffen wußte. Den Abschluß bildeten Ausflüge nach Pettau (dem alten Poetovia)
und dem Stift St.Lambrecht, wo unter sachkundiger Führung ein Stück der reichen
Vergangenheit dieser alten Kulturstätten wieder lebendig wurde. W.
Personalien: Ernennungen, Beförderungen : Universitäten und Technische Hoch-
schulen: Es habilitierten sich in Berlin Dr. Konrad Schünemann (für mittlere
und neuere Geschichte) und Dr. P. R. Rhoden (für neuere Geschichte) und in
Breslau Dr. P. Rassow (für ma. Geschichte).
Der Pdz. der alten Geschichte in Marburg Dr. Wilhelm Enslin wurde zum
ao. Professor daselbst ernannt.
Berufen wurde: Der Hon.-Prof. der mittleren und neueren Geschichte Dr.
Adolf Gottlob in Münster i. W. in gleicher Eigenschaft nach Breslau, der ao. Prof.
der ma. Geschichte Dr. Anton Eitel in Freiburg i. Br. als o. Prof. nach Münster
i. W. und der o. Prof. der neueren Geschichte Dr. Johs. Ziekursch als Nachfolger
J. Hashagens nach Köln.
Todesfälle: Am 20. Oktober starb im Alter von 70 Jahren der o. Prof. der
mittleren Geschichte an der Universität in Freiburg i. Br. Dr. Georg von Below.
Wir werden seiner in einem besonderen Nachrufe gedenken.
Am 26. Oktober starb der ao. Prof. der ma. und neueren Geschichte in Gießen
Dr. Wilhelm Varges. Fr hat sich besonders um die Erforschung der mittelalter-
lichen Stadtgeschichte verdient gemacht, die er in Monographien und zahlreichen
Zeitschriftenaufsätzen gefördert hat.
F. Hunger, Studentenverzeichnisse der Dominikanerprovinz Saxonia. Von Dr,
BUBEN IE OD o a aaa na eh
Arno Kunze, Die nordböhmisch-sächsische Leinwand und der Nürnberger Groß-
handel, mit besonderer Berücksichtigung des Friedland -Reichenberger Ge-
bietes. Via Priv.-Doz. Dr. Josef Pfitzner in Pag s as ereraa
Wilhelm Stolze, Bauernkrieg und Reformation. Von Priv.-Doz. Dr. Paul
ir DDR 3 2.0.8 ee ee ae te ee a
Georg Friederici, Der Charakter der Entdeckung und Eroberung Amerikas
durch- die Europäer. Von Dr. Karl Hadank in Berlin-Friedrichshagen . .
Maria Faßbinder, Der „Jesuitenstaat“ in Paraguay. Von Dr. Karl Hadank
IB DOREEN gaT T an a te a a a ee ra
Raimund Friedrich Kaindl, Österreich, Preußen, Deutschland. Von Univ.-
Prof. Dr. Wilhelm Schüßler in Rostock . > s s m m u er rn
Karl Siegmar von Gal&ra, Voltaire und der Antimachiavell Friedrichs des
Großen. Von Prof. Dr. Viktor Heydemann in Berlin . . 222.2...
Rudolf Witschi, Friedrich der Große und Bern. Von Priv.-Doz. Dr. Helmut
WEIS RE DE Eee 0 a ee ee tar ne
Fürst Scehtscherbatow, Über die Sittenverderbnis in Rußland. Von Priv.-Doz.
De. Martin Winkler in Königsberg. s 2 5 #55 2 2 2A.
Dr. Paul Molisch, Geschichte der deutschnationalen Bewegung in Österreich
von ihren Anfängen bis zum Zerfall der Monarchie. Von
GET TE T u 4 2 a er ee Ele Ai
Hermann Oncken, Die Rheinlandpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis
1870 und der Ursprung des Krieges von 1870/71. Von Univ.-Prof. Dr. Fritz
Hariung 35 Dorin- Wimorsdori o s s porok a an
Aufzeichnungen und Erinnerungen aus dem Leben des Botschafters Joseph
Maria von Radowitz. Von Univ.-Prof. Dr. Adolf Hasenclever in Halle
Joseph Maria von Radowitz, Briefe aus Ostasien. Von demselben .. ..
J. å. Farrer, Die Europäische Politik unter Eduard VII. Von Univ.-Prof. Dr.
Waiter PIREERDOTTE m Frant M 7: 5 5 rien
Nachrichten und Notizen:
Papsttnm und Kaisertum (G. E. Hoffmann) S. 312. — Tausend Jahre deut-
scher Kultur am Rhein (P. Kirn) S. 318. — Elsaß-Lothringisches
Jahrbuch Bd.5 S.819. — W Cohn, Das Zeitalter der Hohenstaufen in
Sizilien S.321.— Die Anfänge des franziskanischen Dritten Ordens
(W. Dersch) S. 321. — Otto Brandt, Geschichte Schleswig-Holsteins (J. Paul)
S 322. — H. Reincke, Hamburg, ein kurzer Abriß der Stadtgeschichte von
den Anfängen bis zur Gegenwart (O. Brandt) S. 322. — Johannes Paul,
Nordische Geschichte (Jürgens) S. 823. — Württembergische Regesten
von 1301—1500 S. 823. — Heinrich Kelleter, Geschichte der Familie
J. A. Henckels in Verbindung mit einer Geschichte der Solinger Industrie
(Lampe) S. 324. — Karlhaus Grüninger, Das älteste deutsche Schmiede-
handwerk auf dem Lande (Ders.) S. 324. — Dr. Martin Luthers Briefe
8.324. — Georg Fink, Geschichte des Hessischen Stantsarchivs zu Darm-
stadt (G. E. Hofmann) S, 325. — Max Braubach, Die Politik des Kurfürsten
Josef Clemens von Köln bei Ausbruch des spanischen Erbtolgekrieges und die
Vertreibung der Franzosen vom Niederrhein (W. Platzhott) S. 326. — Diet-
rich Rohmer, Vom Werdegang Friedrichs des Großen (H. Weigel) S. 326.
— (snido v. Salis-Seewis, Ein bündnerischer (reschichtsforscher vor hun-
dert Jahren (B. Schmeidler) 8. 327. — Gerhard Masur, Rankes Begriff der
Weltgeschichte (Ders.) S. 327. — Theodor Sickel, Denkwürldigkeiten aus
der Werdezeit eines deutschen Geschichtsforschers (W. Stach) S. 328.
Zeitschriftenschan:
Genealogische Zeitschriften. Von Dr. Karl H. Lampe in Neuruppin... .
Frühes Mittelalter. Von Dr. Walter Stach in Leipzig . . 2 2 2 2.2...
Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-)Institute. . .
16. Versammlung deutscher Historiker. . . 2 2 22 2 0 nenn
Personalien: Ernennungen, Beförderungen . 2 2 2 2: 2 m m m m nn
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Bibliographie der deutschen Geschichte, bearbeitet von Dr. Helmut Hör in Leipzig *33—*64
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HISTORISCHE
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DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE ZWEIUNDDREISSIGSTER JAHRGANG `
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AUSGEGEBEN AM 1, SEPTEMBER. 1928
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DER GANZEN FOLGE ZWEIUNDDREISSIGSTER JAHRGANG `
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
Herausgegeben von Prof. Dr. Erich Brandenburg in Leipzig.
Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1.
Der Preis für das Heft im Umfange von 13 Bogen beträgt 7 Reichsmark.
Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ br ingt Notizen über neue lite-)
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem peni
sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens. !
Die darin enthaltene „Zeitschriftenschau“ hat die Aufgabe, akel
systematische Übersicht über die in deutschen Zeitschriften niedergelegten.
Forschungsergebnisse zu geben. Diejenigen Herausgeber, welche Wert auf)
Berücksichtigung ihrer Zeitschrift legen, werden um Einsendung von Sonder-
abzügen der aufzunehmenden Arbeiten an die Schriftleitung (Leipzig, Univer-
sität, Bornerianum I) gebeten.
Die Herausgabe und die Leitung der Bedaktionsgenchäfte wird von
Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Erich Brandenburg geführt, der von Herrn
Priv.-Doz. Dr. H. Wendorf in Leipzig (Universität, Bornerianum I) als Se-
kretär unterstützt wird. | |
Beiträge aller Art bitten wir an den CE TA (Leipzig - Goblis, Poeten-
weg 21) zu richten. Aufsätze, Kleine Mitteilungen und Kritiken werden mit
40 Reichsmark je Bogen honoriert. - Bei Notizen: gilt das Besprechungs-
exemplar als Honorar.
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung
der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum I)
erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht-
erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen
USW., die nicht auf ein. besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim
Erscheinen der Schriftleitung zugehen zu lassen.
I
—
s E E E E ESS T ONT,
857
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“
oder — Fälschung?
Eine Entgegnuns zur Frage der Echtheit der „Clausula“.
Von
Max Buchner.
Auch Fälschungen haben ihre Fata: je geschickter sie an-
gefertigt sind, je näher ihre tatsächliche Entstehungszeit und
ihre vorgebliche Datierung beieinander liegen, schließlich: je
weiter beides zurückliegt, desto länger wird es im allgemeinen
währen, bis die Forschung ihrem wahren Charakter auf die Spur
kommt, bis sich dann, wenn solches erst einmal geschehen ist,
diese Erkenntnis auch durchsetzt.
Man denke nur an das „Privilegium Majus“ und seine Ge-
schichte in der gelehrten Forschung! Die bedeutendsten Paläo-
graphen haben an ihm keinen Anstoß genommen, obgleich schon
vereinzelte ältere Historiker und Publizisten seine Echtheit an-
gezweifelt hatten. Als der gelehrte frühere Benediktiner Joseph
Moritz in einer besonderen Abhandlung die Unechtheit des
„„Majus“ aus äußeren wie aus inneren Gründen scharfsinnig
verfocht, erwuchs ihm in dem bekannten Herrn von Hormayr
ein ebenso gelehrter wie schroffer Gegner. Herr von Hormavr
fand bei seiner Verteidigung des ‚Majus‘ gegen Moritz die Zu-
stimmung der berühmtesten Gelehrten seiner Zeit, den Beifall
eines Eichhorn, eines Zöpfl, eines Gengler. Vor allem: Ge. H.
Pertz nahm das ‚„Privilegium Majus“ als echte Quelle (,,vere
authenticam agnovi‘‘) in die Sammlung der „Monumenta Ger-
maniae‘“ t auf; damit hatte die berühmte Fälschung das Indigenat
erlangt in dem gewaltigen Sammelwerk unserer deutschen Ge-
1 Leges II, 998.
r. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H.3. 23
358 Max Buchner
schichtsquellen — die Streitfrage schien ein für allemal erledigt
zu sein.
Aber es schien nur so. Der damals noch jugendliche Georg
Waitz erlaubte sich die Bemerkung, daß er bei aller Anerkennung
der Autorität des um die ‚Monumenta‘ höchst verdienten
Gg. H. Pertz dennoch eine entgegengesetzte Überzeugung habe.
Diese Stimme wurde zunächst überhört. Als dann einige Jahr-
zehnte später der bereits zur Berühmtheit auf dem Gebiete
mittelalterlicher Quellenforschung gewordene Joh. Friedr. Boeh-
mer das „Majus‘‘ als ein Machwerk des 14. Jahrhunderts er-
klärte, fand dies weit stärkere Beachtung. Wieder einige Jahre
hernach sprach sich auch der hochverdiente Historiker von
Chmel für die Unechtheit des „Majus‘‘ aus. Aber erst als Wilhelm
Wattenbach seine grundlegende Untersuchung über die öster-
reichischen Freiheitsbriefe und damit auch über das „Majus‘“
veröffentlichte, als er darin die mehr apodiktisch geäußerte
Ansicht Waitz’und vor allem Boehmers eingehend begründete, als
dann Julius Ficker diese Beweisführung noch vervollständigte!,
war die Geltung des ,„Majus‘‘ als Fälschung entschieden.
So war also das „Privilegium Majus‘ trotz seiner Aufnahme
in die „Monumenta Germaniae‘‘, trotz seiner Verteidigung
durch sehr berühmte Forscher von der fortschreitenden Kritik
doch schließlich als das dargetan, was es in Wirklichkeit war:
als Fälschung.
Ob nicht vielleicht auch der „Clausula de unctione Pippini“
ein ähnliches Geschick beschieden ist? — Als ich vor rund
anderthalb Jahrzehnten durch andere Studien über Fälschungen -
der Karlingerzeit allmählich zu der Überzeugung gekommen
war, daß die „Clausula‘‘ keinesfalls im 8. Jahrhundert ent-
standen sein könne, daß sie erst dem 9. oder 10. Jahrhundert
angehören müsse, als ich dann allmählich durch weitere Studien
zu ihrer Datierung ins Jahr 880 gelangte, hatte ich zunächst
keine Ahnung davon gehabt, daß schon fast zwei Jahrhunderte
vorher der Historiograph des Würzburger Bischofs Franz von
Hutten, Johann Georg Eckhart, ein aus der Schule Leibniz’
hervorgegangener Gelehrter ersten Ranges, die Unechtheit der
1 Vgl. die Übersicht über den Gang dieser Forschung bei Berchtold, Die Landes-
hoheit Österreichs nach den echten und unechten Freiheitsbriefen (München 1862),
S. 15ff.
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“ oder — Fälschung? 359
„Clausula“: mit gesundem Instinkt gefühlt hatte; in seinem 1729
erschienenen Kommentar zur Geschichte Ostfrankens und des
Bistums Würzburg! hat Eckhart wenigstens seinem Zweifel
darüber Ausdruck gegeben, daß die „Clausula“ der Zeit an-
gehöre, in welche sie ihr Verfasser verlege (767); und er begrün-
dete diesen Zweifel durch die mehr gefühlsmäßige Bemerkung,
daß ihr ein so hoher Grad von Gesuchtem und von Pedanterei
innewohne, daß man sie als Fälschung ansehen dürfe.
Auch später wurden, wenn auch nur vereinzelt und unter
verfehlten Gesichtspunkten, Zweifel an der Echtheit der ‚„Clau-
sula‘‘ geltend gemacht?. Angesichts des fast einmütigen Lobes,
das sie seitens der verschiedensten Forscher, seitens deutscher
und französischer Gelehrter, fand, blieben diese indes fast un-
beachtet — insofern mit gutem Grunde, als diese Bedenken
meist wenig stichhaltig waren. Erst recht schien die Echtheit der
„Clausula“ für die Forschung gesichert zu sein, als dieses erst-
mals 1668 in den „Acta Sanctorum‘‘? der Bollandisten veröffent-
lichte Schriftstück in unser fundamentales Quellenwerk, in die
„Monumenta Germaniae‘“, aufgenommen und von seinem Heraus-
geber, Bruno Krusch, als ein ‚pretiosissimum historiae Pipi-
nianae monumentum‘ charakterisiert wurde, als dann der Alt-
meister der deutschen Verfassungsgeschichte, Georg Waitz,
im 15. Band der „Scriptores“ diese Ausgabe und zugleich das
der ‚Clausula‘ von Krusch gespendete Lob wiederholte und
sie als Quelle, nicht als Vorlage, eines anderen, von Hilduin von
St. Denis in seinen „Areopagitica‘‘ überlieferten und von diesem
Autor selber fingierten Schriftstückes, der an die „Revelatio‘
des Pseudo-Stephan angehängten „Gesta‘‘®, ansah. Damit hatte
die „Clausula‘‘ die Approbation der bewährten höchsten In-
stanzen mittelalterlicher Quellenforschung in Deutschland er-
halten; der Glaube an ihre Echtheit und ihren Wert gehörte
= 1 Commentarii de rebus Franciae orientalis et episcopatus Wirceburgensis I,
ö14.
2 Vgl. die Übersicht darüber in meiner Studie „Die Clausula de unctione
Pippini — eine Fälschung aus dem Jahre 880“ [= Quellenfälschungen aus dem Ge-
biete der Geschichte I] Paderborn (Schöningh) 1926, S. 4f.
3 AA. SS. Martii III p. XXII.
4 SS. rer. Mer. I, 465.
5 XV 1,S.1.
€ Ebd. 2f.
23*
360 Max Buchner p
gewissermaßen zum „Depositum fidei‘ mittelalterlicher Ge-
schichtsforschung.
Unter diesen Umständen den Nachweis der Unechtheit
dieser Quelle zu versuchen, war ein wenig verlockendes Unter-
nehmen. Aber Aussicht auf Erfolg oder Mißerfolg, auf An-
erkennung oder Verdikt seitens der gelehrten „communis opinio“
wird für keinen Forscher maßgebend sein, wenn es für ihn gilt,
das, was er in ehrlicher Arbeit erschlossen hat, der Öffentlichkeit
zu unterbreiten.
Der Widerspruch, auf den ich gefaßt sein mußte und gefaßt
war, blieb nicht aus. Bruno Krusch selber sprach in der ,Zeit-
schrift für Rechtsgeschichte“! sein Verdikt über meine Ab-
handlung, deren Ergebnisse er als „schwere Verirrung auf dem
Gebiete der deutschen Quellenforschung‘‘ charakterisierte; er
ließ meine Studie zwar als eine „sehr gelehrte Untersuchung“
gelten, hielt sie aber doch für verfehlt „von Anfang bis zu Ende“;
durch die mehr als 12 Seiten in Kleindruck umfassende Be-
sprechung, die er ihr widmete — freilich behandelt nur ein kleiner
Bruchteil meine Studie selber, während der weitaus größte Teil
der Ausführungen Kruschs meine Studie nur indirekt berührt
und ich diesen Darlegungen Kruschs rückhaltlos beipflichten
kann —, glaubte er ‚die Fachgenossen‘‘ warnen zu müssen, um
so „weiteres Unheil zu verhüten“.
Bei aller entschiedenen und auch scharfen Ablehnung blieb
indes die Kritik des um die Herausgabe wichtiger merowingischer
Geschichtsquellen in den „Monumenta Germaniae‘ wie über-
haupt um die Förderung dieses Unternehmens hochverdienten
greisen Forschers durchaus sachlich und unterschied sich in
ihrem Ton vorteilhaft von der Art, wie ein anderer bekannter
Mitarbeiter an den „Monumenta‘“ in der „Historischen Zeit-
schrift"? mein Buch anzuzeigen für richtig fand; durch die
wegwerfende Geringschätzune, mit welcher hier über meine von
der „besonnenen Forschung“ ,rundweg“ abzulehnenden „Ver-
mutungen“ abgcurteilt wird, wird hier jeder auch nur leise Ver-
such zur Begründung eines solchen Urteils ersetzt; merkwürdiger-
weise fand sich trotz dieser rückhaltlosen Verwerfung meines
1 XLVII Kan. Abt. XVI, 542ff.
2 CXXXV. Bd., S. 515.
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription‘“ oder — Fälschung? 361
Ergebnisses doch das Zugeständnis, daß bei der „bekannten
Gelehrsamkeit des Verfassers’ immerhin einiges für die For-
schung abfalle.. — Es würde mich interessieren, worin dieses
„einige‘‘ besteht; denn wie man auch zu meinen Forschungen
stehen mag: ihre Glieder und ihre Einzelergebnisse — natürlich
nicht die einzelnen Argumente für sie! — hängen in der Haupt-
sache innerlich so miteinander zusammen, daß man sie entweder
zusammen annehmen oder aber ablehnen wird müssen.
Ähnlich wie der Rezensent der „Historischen Zeitschrift“
hat auch Adolf Hessel! zwar nicht einen einzigen sachlichen
Grund gegen meine Beweisführung angeführt, aber dennoch
erklärt, „daß ihm der Nachweis der Fälschung nicht geglückt zu
sein scheint“; und mit dieser Erklärung konnte Hessel scinen
Lesern auch gleich die Versicherung geben, daß ‚die neue These‘
sicherlich „von kompetenter Seite eine eingehende Würdigung
finden‘‘ werde.
Eine in der Hauptsache eher ablehnende als zustimmende
Haltung zu meinen Ergebnissen nahm auch M. Coens in dem
Organ der Bollandisten ?, in deren „Acta Sanctorum‘‘ 1668 die
„Clausula‘“‘ erstmals als echtes, zeitgenössisches Zeugnis für die
Salbung Pippins veröffentlicht worden war, ein; wenigstens
insofern, als er meint, daß die „Clausula“ ‚en dépit des savants
travaux d’investissement menés contre elle, ne nous semble pas
encore à la veille de capituler‘“.
Wohl die eingehendste und selbständigste Kritik hat meine
Studie seitens Ernst Schulz’ in der „Historischen Vierteljahr-
schrift‘? gefunden. Schon der Titel seines Aufsatzes belehrt den
Leser über die Ansicht des Verfassers: „Die Clausula de Pippino ê
! Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur LXV, 138.
2 Analecta Bollandiana XLV (1927), S. 182ff.
3 XXIII, 446ff.
4 So nennt Schulz ungenau die „Clausula de unctione Pippini“, obgleich er als
Kritiker großen Wert auf Genauigkeit zu legen scheint (S. 449, Anm. 1). Daß es
Herr Schulz in diesem Zusammenhange als geschmackvoll findet, einen Druckfehler,
der mir in meinem Vorwort unterlaufen ist, indem es hier statt „Fälschungen“ na-
türlich „Forschungen“ heißen sollte, zu einem „guten Witz“ zu benützen und dabei
Wendungen beliebt, die dem Leser meine Forschungen als „Fälschungen“ hinstellen,
könnte die Koncroverse zwischen ihm und mir auf ein Niveau herabdrücken, das
ebensowenig Herrn Schulz wie mir sympathisch sein würde, wie ich auf Grund seiner
im großen Ganzen sachlichen, wenn auch mit einem sehr hohen Grad von Selbstgefühl
362 Max Buchner
keine Fälschung‘. Die eingehende Berücksichtigung meines
Buches glaubt Schulz angesichts dessen ‚„unmethodischer
und unkritischer Haltung‘‘ gewissermaßen rechtfertigen zu
müssen; meine Untersuchung ist ja nach seinem Urteil „ein
sonderbares Gemisch von teils zweifellos scharfsinnigen, teils
völlig aus der Luft gegriffenen Konstruktionen‘; es ist in seinen
Ergebnissen ‚„rundweg‘ abzulehnen.
Ehe ich im folgenden den Gründen nachgehe, die meine
Kritiker, namentlich Schulz und Krusch, zu ihrem Urteil ver-
anlassen, sei mir gestattet, in aller Kürze darauf hinzuweisen,
daß mein Buch doch auch ‚„rundweg‘‘ Zustimmung gefunden hat,
und zwar in Kreisen, die nach keiner Richtung ‚untereinander
zusammenhängen, bei Rezensenten der verschiedentlichsten
wissenschaftlichen Organe des In- und Auslandes. So spricht
in der „Zeitschrift für bayrische Kirchengeschichte‘! Lic. Clauß
von der ‚„Entlarvung‘‘ der Clausula“, die in meinem Buch,
das er als ‚tief eindringende und alle in Betracht kommende Mo-
mente gewissenhaft würdigende Untersuchung‘ charakterisiert,
„mit der Sonde kritischen Scharfsinns‘‘ untersucht worden sei,
so daß nun die ‚„Clausula‘‘ und ihr Inhalt in einem neuen Lichte
erscheine. ‚Die Beweisführung Buchners macht den Eindruck
großer Geschlossenheit und starker Durchschlagskraft.‘“ — In
den ,„Monatsheften für Rheinische Kirchengeschichte‘‘? heißt
es, daß durch meine Studie überzeugend der Nachweis für die
Unechtheit der allgemein als echt gehaltenen ‚Olausula‘ erbracht
werde. Im „Literarischen Zentralblatt‘‘? wird von Lic. Dr. Alfred
Römer gleichfalls meiner Feststellung von der Unechtheit der
„Clausula“ beigepflichtet. Ebenso stimmt K. Guggenberger im
„Historischen Jahrbuch‘‘* meinem Nachweis durchaus bei.
Dr. Heribert Scheeben faßt seine Meinung dahin zusammen, daß
vielleicht meine Beweisführung „nicht sofort und auf der ganzen
Linie“ sich durchsetzen werde, daß aber die von mir formulierte
geschriebenen Ausführungen zu seinen Gunsten annehmen will. Ich begnüge mich
daher mit der Feststellung, daß ich keinem anderen Forscher gegenüber das Wort
„Fälschung“ für dessen ehrliche Arbeit anzuwenden mich entschließen würde und
nehme an, daß mein Gegner in dem in wissenschaftlichen Kontroversen üblichen
Sprachgebrauch eben noch unerfahren ist.
ı Jahrgang I (1926), S. 156f. 2 1926, Heft 2/3. 3 LXXVII (1926), 555.
4 1926, S. 427f.
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription‘‘ oder — Fälschung? 363
These sich nicht so leicht widerlegen ließe. In der „Revue
historique“ wird von Louis Halphen gesagt, daß man nicht zu
behaupten wagen möchte, es sei meine Beweisführung in allen
Punkten unfehlbar, manche Argumente schienen schwach zu
sein; aber im Grunde werde man mir recht geben müssen. Und
schließlich: „Le document nous a toujours paru indigne de la con-
fiance que tropd’historiens lui ont accordée. La réserve s’imposera
à présent plus que jamais“ ?. Der Professor für mittelalterliche
Geschichte an der Sorbonne E. Jordan hat in der „Revue
d'histoire &cclesiastique‘‘? meine „‚Clausula“-Studie durchaus zu-
stimmend besprochen und sein Urteil dahin zusammengefaßt,
daß mein Nachweis für ihre Unechtheit auf einer „Reihe von
Einzelbeobachtungen und sehr geistvollen Schlüssen beruhe,
von denen vielleicht keiner für sich allein entscheidend wäre, die
aber zusammen Eindruck machen“ würden 4. Freilich muß sich
dafür Jordan von dem besagten Rezensenten der „Historischen
Zeitschrift‘‘ den Vorhalt machen lassen: daß meine Studie bei
ihm Anklang zu finden scheine (!), sei „ein ernstes Zeichen der
Zeit‘‘®. Aber auch in der niederländischen ‚Historisch Tijd-
schrift‘‘® findet seitens Professor W. Muldners, des derzeitigen
Rektors der Universität Nymwegen, meine Beweisführung volle
Anerkennung: ‚Maar wanneer afbraak zóó overtuigend wordt
geeischt, als de Münchener hooglecraar Buchner hier doet, moeten
alle bedenkingen van conservatieve zijde wel zwijgen“. Und
Muldner fährt fort: ‚De S(chrijver) heeft namelijk den moed
gehad, tegen den stroom van de allgemeene overtuiging op te
Toein en hij doet het met succes“. — Dadurch, daß auch Alexan-
der Cartellieri in seiner „Weltgeschichte als Machteeschichte‘‘ ?
meine Ergebnisse berücksichtigte und auf Grund derselben von
1 Literar. Blätter der Kölnischen Volkszeitung 1926, Nr. 43, S. 170.
2 Revue historique CLII (1926), 208f.
3 XXII (1926), 8591.
$ s.. par une serie de remarques minutieuses et de raisonnements très ingenienx,
dont aucun peut-être ne serait décisif à lui seul, mais dont la réunion est impressio-
nante“.
5 Der Ausdruck ist so dunkel, daß der Rezensent A[dolf] Hf[ofmeister) in der
Hist. Zeitschrift CXXXV, 515 ihn schon hätte kommentieren müssen!
° 1927, S.71f. — Von anderen zustimmenden Besprechungen führe ich an:
„Theologie und Glaube“ XVIII, 1926, S. 727; Bayer. Blätter f. d. Gymnasialschul-
wesen, 62. Bd. (1926), S. 356. 7? München 1927, 5. 161 mit: Anm. 6.
364 Max Buchner
der Verwertung der ‚„Clausula‘‘ Abstand nahm, ist auch bereits
in einer weltgeschichtlichen Darstellung eine BeRUNZIEEUNE der
herrschenden Lehre eingetreten.
Ganz beseitigt wird also wohl der ‚schwere Schaden‘ nicht
mehr werden können, den nach Ansicht eines meiner wissen-
schaftlichen Gegner meine ‚„Clausula‘-Abhandlung der „metho-
dischen Quellenkritik‘ zugefügt haben soll; solange diese nicht
als die Domäne irgendeines, wenn auch noch so verdienten
Kreises gilt, werden eben doch auch Forschungsergebnisse, die
nicht auf dem von diesem Kreise bestellten Boden gewachsen
sind, Anspruch auf Beachtung erheben dürfen und trotz aller
Widerstände sich allmählich durchsetzen können.
Daß dem so ist, beweist mir gerade der Umstand, daß auch
E. Schulz, trotz seiner „rundweg‘‘ erklärten Ablehnung meiner
Ergebnisse, doch nach deren Veröffentlichung die ‚Clausula“
mit ganz anderen Augen anzusehen sich entschlossen hat, als
man dies bisher getan hatte. Schulz gibt zu, daß die „Clausula“,
sofern man in ihr (wie dies bisher allgemein geschehen) einen „in
sich selbständigen Text‘‘ sehen wolle, „ein unmögliches Gebilde“
seit. Und wenn Schulz ebenso richtig wie breit das Ungewöhn-
liche hervorhebt, das ein Text bedeute, „der bei 15 Zeilen sach-
licher Erzählung elf Zeilen redaktionellen Beiwerkes aufweist,
darunter eine vorangestellte, ausführliche Datierung von einem
Gewicht, das in gar keinem Verhältnis zu der Menge des Tat-
sacheninhaltes steht‘‘, so ist das doch wohl nichts anderes, als was
schon vor fast 200 Jahren einen Eckhart und was nunmehr auch
mich dazu veranlaßt hat, an diesem gekünstelten, gezwungenen
Charakter unseres Schriftstückes Anstoß zu nehmen. Die
„Clausula‘ erscheint also auch Schulz in einem anderen Lichte
als ihren bisherigen Laudatoren: Schulz betont den „hagiogra-
plhischen Reklamecharakter“ dieser Notiz? und macht heute,
nach der Veröffentlichung meiner von ihm „rundweg‘ abgelehn-
ten Untersuchung, das bemerkenswerte Zueeständnis, daß die
„Ssingulären Nachrichten“ der „Clausula‘‘ jetzt doch in einem
„etwas zweifelhaften Lichte“ erschienen, daß ihr Autor das für
St. Denis ruhmvolle Ereignis der Salbung Pippins „in etwas
1 A. a. 0. 452.
2? Ebd. 454.
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“ oder — Fälschung? 365
übertreibender Weise“! geschildert habe, daß man die ganze
Darstellung ‚mit etwas mehr Vorbehalt‘ ‚als das bisher im all-
gemeinen geschah‘‘, werde aufnehmen müssen; „völlig undeut-
lich“ bleibe ‚die Art der Patriziuserhebung‘‘ Pippins, ‚‚unsicher‘
bleibe auch ‚die Bedeutung der Benediktion Bertradas‘‘. — Man
sieht: der Wert des ‚einzigartigen Zeugnisses‘‘, an dem Krusch?
noch festhält, schrumpft selbst nach der Darstellung meines
anderen Gegners wesentlich zusammen. Freilich: trotz allem
bleibt auch nach Schulz die ‚„Clausula‘‘ ‚nach wie vor ein echtes
und wichtiges Dokument“.
Dürfte so meine Studie selbst auf das Urteil und die Auffassung
eines Verteidigers der Echtheit der ‚Clausula“ nicht ohne
wesentlichen Einfluß geblieben sein, so gebe ich gerne zu, daß
die selbständige Untersuchung Schulz’ die Forschung zweifellos
gefördert hat. Wenn die ‚Clausula‘‘ mit den Worten beginnt:
„Si nosse vis lector, quibus hic libellus temporibus videatur esse
conscriptus ...“ und wenn sie dann mit der Bemerkung endet,
daß „in novissima paginula libelli ^... huius“ diese Auf-
zeichnung gemacht worden sei, so konnte bisher es als fraglich er-
scheinen, ob unser Schriftstück, also die „Clausula‘‘ selber, unter
dem an der ersten Stelle erwähnten ‚libellus‘‘ zu verstehen sei
oder aber, ob man darunter den Band, in welchen man sie ein-
getragen hatte, begreifen müsse. Während meiner langjährigen
Beschäftigung mit diesem Schriftstück hatte ich mir natürlich
diese naheliegende Frage gestellt, habe sie wiederholt auch in
meinem Münchener Seminar besprochen und mich über sie mit
einem Münchener Kolleren und Fachmann unterhalten. Trotz
allen Bedenken hatte ich aber — hier in Übereinstimmung
mit der herkömmlichen Auffassung — schließlich angenommen,
daß sich der „libellus“ zu Anfang der „Clausula“ auf diese selbst
beziehe, also mit „Schriftstück“, „Aufzeichnung“ übersetzt
werden müsse, während mit dem ‚„libellus“‘ an der zweiten Stelle
die Handschrift gemeint sei, in welche dieses Schriftstück ein-
getragen worden war. Demgegenüber scheint nun Schulz? über-
2 Was will das heißen? — Ich kann mir nichts Klares darunter vorstellen. —
Entweder hat Stephan II. die Bertrada geweiht oder nicht, entweder hat er die frän-
kischen Großen auf das pippinische Geschlecht verpflichtet oder nicht, entweder hat
er eine Salbung zum Patricius vorgenommen oder nicht.
2 A. a. O. 542. 3 451f.
366 Max Buchner
zeugend dargetan zu haben, daß sich „libellus“ sowohl zu Be-
ginn der „Clausula‘‘ wie auch an ihrem Ende auf das literarische
Werk bezieht, mit welchem die „Clausula‘“ anfänglich
verbunden war. Dabei ist die Frage von nebensächlicher
Bedeutung, welches Werk dies war: Schulz denkt hierbei an
die „Miracula‘‘ des Gregor von Tourst, da zwei Bücher derselben
in der uns heute überkommenen, aber erst aus dem 10. Jahr-
hundert herrührenden handschriftlichen Überlieferung der
„Clausula“ dieser unmittelbar vorangehen; dagegen möchte ich
lieber an einen ,, libellus“ denken, der zum Ruhm jener Märtyrer
geschrieben war?, von deren Kirche die ‚Clausula‘ selber han-
delt: der Heiligen Dionysius, Rustikus und Eleutherius; solches
aber war der Fall im sog. „Libellus passionis‘‘ der genannten
Heiligen? ; im Unterschied von Schulz möchte ich also vermuten
— um mehr handelt es sich natürlich nicht —, daß die „Clau-
sula‘‘ ursprünglich diesem ‚‚Libellus passionis‘‘ des hl. Dionysius,
nicht dem Werke des Gregor von Tours, angefügt war*.
Doch das ist eine Nebensächlichkeit. Der Auffassung von
Schulz, daß die ‚‚Clausula‘‘ ihrem Wesen nach als eine ‚„‚datierende
Subskription mit sachlichem Nachtrag zu dem subskribierten
Werke“ ë zu betrachten sei, stimme ich grundsätzlich bei, möchte
aber in Parenthese dabei doch die Frage aufwerfen, ob nicht
damit das Jahr 767 für die Datierung der ‚„Clausula‘‘ selber
verloren geht! Denn wenn man unter dem ‚libellus‘‘, den die
„Olausula‘“‘ in das Jahr 767 datiert, nicht diese selbst, sondern
das Werk, dem sie subskribiert wurde, versteht, wie ich dies mit
— m m nn
1 Es ist doch wohl nicht im Ernste als ein Argument für diese Hypothese auf-
zufassen, wenn Schulz (S. 452) darauf hinweist, daß die Worte „inserere“ und „Li-
bellus“ in der „Clausula“ und auch im Prolog zum letzten Buch des Gregor von Tours
vorkommen.
2 Denn es heißt ja in der „Clausula“ ausdrücklich von jenem „libellus“, daß er
„ad sacrorum martirum pretiosam editum laudem“, wobei im folgenden Dionysius,
Rustikus und Eleutherius genannt werden.
3 Jener „Libellus passionis* wird erwähnt in der Kundgebung Ludwigs des
Frommen an Hilduin (MG. EE. V, 327); er ist gedruckt in den MG. Auct. antiquis-
simi IV pars post., 101ff.; zu seiner Abfassungszeit vgl. nunmehr Levillain, Études sur
l’abbaye de St. Denis à l'époque Merovingienne, in der Bibliothèque de l'école des
chartes LXXXII (1921), 6if., 22, 25.
* In dieser Hinsicht deckt sich meine Auffassung mit der von Krusch
a. a. 0.551 geäußerten.
5 A. a. Q. 453.
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“ oder — Fälschung? 367
Schulz tue, so haben wir damit ein bestimmtes Datum zwar für
die Niederschrift dieses Werkes, nicht aber mehr ein unbedingtes
Datum für die Subskription selbst, da diese doch wohl nicht
unbedingt gleichzeitig mit dem subskribierten Werke erfolgt sein
muß, vielmehr auch kürzere oder längere Zeit nach demselben
gemacht sein Könnte.
Indes will ich auf diese Möglichkeit gar keinen Wert legen
und auch nicht weiter darauf eingehen, weil ich auch heute noch
die „Clausula“ nicht als echte Buchsubskription ansehe,
die wirklich den Zweck hätte erfüllen wollen, eine Datierung
eines literarischen Werkes zu geben, sondern vielmehr meine, daß
sie diesen Zweck nur vorschützte, um etwas ganz anderes zu
beweisen: die Tatsache, daß die Salbung Pippins in St.
Denis vorgenommen worden ist; ich werde später noch auf
diesen wahren Zweck der ‚Clausula‘ zurückkommen. Hier
möchte ich zunächst nur hervorheben, daß dieser meiner eigenen
Auffassung vom Charakter der „Clausula‘‘ es gar nicht so fern
steht, wenn auch Schulz von ihrem ‚hagiographischen Reklame-
charakter“ spricht, also aus ihr eine Tendenz heraushört, die
zu einer naiven, echten Buchsubskription doch ungefähr so passen
würde wie die Faust aufs Auge! Man beachte doch nur diekrampf-
hafte Bemühung des Schreibers dieser „Buchsubskription‘‘, dem
Leser klarzumachen, daß der fraeliche „libellus“ im Jahre 767
nach Christi Geburt, im 16. Jahre der Regierung Pippins, in der
5. Indiktion, im 13. Jahr der Söhne Pippins! geschrieben sei;
man beachte, daß er, nur um diese Datierung noch mehr zu
sichern, den derzeitigen Abt von St. Denis, den „Erz-
1 Ich hatte die Zählung der „Regierungsjahre‘‘ der Söhne Pippins als ein Kri-
terium gegen die Echtheit der „Clausula“ im Sinne eines Anachronismus angeführt.
Krusch a. a. O. 553 sagt: von Regierungsjahren sei bei den Söhnen gar nicht die
Rede. — Das ist formell völlig richtig; der Verfasser muß sich aber doch bei der Zäh-
lung dieser 13 Jahre („filiorum eius ... anno tertio decimo“) etwas gedacht haben,
meine ich; die Lebensjahre hat er natürlich nicht gemeint, sondern die Jahre von der
Salbung von 754 an, die er also als epochemachend für die Söhne ansieht; und daher
zählt er ganz parallel zu den Regierungsjahren Pippins, die er von 751 an rechnet,
auch die Jahre seiner Söhne, beginnend mit 754. Dadurch, daß er der Salbung der
Söhne durch den Papst ebenso eine epochemachende Bedeutung beilegt, wie schon der
Salbung des Vaters im Jahre 751, verrät er die Auffassung einer späteren Zeit. Tat-
sächlich haben die Söhne Pippins ihre Regierungsjahre erst von 768 (d. h. vom Tode
des Vaters) an gerechnet.
368 Max Buchner
priester‘‘ !Fulrad nennt. Man nenne dochirgendeineandere , Buch-
subskription‘‘, deren Autor soviel Sorge darauf verwendet hätte,
den Leser seiner Zeilen von der Richtigkeit der gebrachten Da-
tierung zu überzeugen! Dem Verfasser der ‚„Clausula‘‘ kommt
alles darauf an, dem lieben „Leser“ die Überzeugung einzu-
hämmern, daß in einer angeblich zeitgenössischen Quelle die
Salbung Pippins wie auch Bertradas anno 754 in St. Denis und
nirgends sonst vollzogen worden sei (‚in beatorum praedictorum
martirum Dionisii, Rustici et Eleutherii aecclesia“, besonders:
„in ipsa namque beatorum martyrum aecclesia uno eodemque
die ... Berteradam benedixit ...‘‘). Nun ist aber doch wohl
die Tatsache zu berücksichtigen, auf die ich in meiner Studie mit
Nachdruck hingewiesen habe, ohne daß einer meiner Kritiker
diesen Hinweis zu beachten für notwendig gehalten hätte: die
Tatsache, daß die Salbung Pippins in St. Denis gelegentlich
wirklich zugunsten von Ferrières geleugnet, daß die Salbung des
ersten Karlingers durch Stephan II. aus kirchenpolitischen
Gründen nach Ferrières statt nach St. Denis verlegt worden ist ?.
Die Behauptung von der Salbung Pippins in Ferrières hat den
Anlaß und Anstoß zu der in Form einer Buchsubskription mit
„hagiographischem Reklamecharakter‘‘? gemachten Fiktion der
„Clausula“ gegeben. Als Salbungsstätte Pippins nannte man
m. E. Ferrières im Jahre 880 — damals, als hier tatsächlich eine
1 Ich hatte an der Bezeichnung Fulrads als „archipresbyter“ Anstoß genommen
und darauf verwiesen, daß noch in einem Schreiben des Papstes Hadrian I. an Karl
d. Gr. von 779/80 (Cod. Car. Nr. 65, in den MG. EE. III, 593) Fulrad bloß „pres-
byter“ genannt werde, also damals noch nicht „archipresbyter“ war. Krusch über-
geht diesen Hinweis auf das Schreiben des Papstes völlig und bemüht sich statt dessen,
die Echtheit der Zessionsurkunde Pippins vom 23. September 768 gegen mich zu
verteidigen, ohne indes aueh nur einen Beleg dafür beibringen zu können, daß Fulrad
auch anderweitig mit dem in diesem Diplom von ihm geführten Titel eines „archi-
presbyter“ sowie eines „capellanus noster“ vorkommt. — Schulz aber macht sich die
Widerlegung meines Hinweises auf die Hadriansbulle sehr leicht: der römische Kanz-
leibeamte, der diese Zeilen geschrieben habe, habe eben nicht Bescheid gewußt; der
Verfasser der „Clausula“ habe doch jedenfalls besser Bescheid gewußt. — Als ob nicht
eben die Richtigkeit der Angabe der „Clausula“ in Frage stünde! Da hat es schon
einen gewissen Reiz, daß im nämlichen Zusammenhang Schulz (a. a. O. 448) mir
vorhält, ich sei gegen die „Clausula“ voreingenommen. Das sind ihre Verteidiger
gewiß nicht!
2 Diese Behauptung ist uns überliefert einmal durch Abbo von Fleury sowie dann
auch, unabhängig davon, in einem Zusatz zur „Vita Hludowici“; s. dazu Buchner,
Clausula, 56ff. 3 Ich behalte diesen Ausdruck meines Gegners bei.
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription‘“ oder — Fälschung? 369
Königssalbung erfolgte, die Salbung der Söhne Ludwigs des
Stammlers, die durch die fingierte Angabe von der Salbung ihres
Ahns Pippin gleichfalls in Ferrières ein geschichtliches Relief,
einen historischen Untergrund, eine Basis im Erdreich des Ge-
wohnheitsrechtes erhalten sollte!. Als Gegenschlag gegen diese
Lüge fälschte man in St. Denis, dessen damaliger Abt Gauzlin
eben das geistige Haupt der Gegenpartei der Söhne des Stamm-
lers war, die ‚Clausula‘, um durch dieses „zeitgenössische“
Zeugnis den eigenen Thronkandidaten des Abtes von St. Denis,
den Östfrankenherrscher Ludwig den Jüngeren, sowie dessen
tatkräftige Gemahlin Liutgarde davon zu überzeugen, daß sein
Ahnherr Pippin nicht in Ferrieres, wie man dies auf der Gegen-
seite vorgab, gesalbt worden war, sondern in St. Denis, dessen
erneute Wahl zur Salbungsstätte natürlich ganz im Interessen-
kreise Gauzlins, des Nachfolgers Fulrads, gelegen war?.
1 Darüber bei Buchner, Clausula, 56ff., 62f.
2? So ungefähr sind die Grundzüge meiner Auffassung vom politischen Zweck
der „Clausula“. — Wenn Schulz a. a. O. 446 sie dahin wiedergibt: sie sei (nach Buch-
ner) gefälscht worden, um durch sie eine angeblich von Gauzlin „geplante Krönung
Ludwigs IIT. und Liutgards in St. Denis zu legalisieren“, so wird dabei gerade der
Kern meiner Ansicht, nämlich dienachgewiesene Existenz der Behauptung von
einer Salbung in Ferrieres und der Zwang zu ihrer Widerlegung seitens St. Denis’,
übergangen. So bekommt der Leser des Schulz’schen Aufsatzes ein sehr schiefes Bild
von meiner Studie und meinen Gedankengängen. Zu diesen unbeabsichtigten Ent-
stellungen gehört es auch, wenn Schulz 454 mit Anm. 2 es so darstellt, als sei ich
„allen Ernstes“ der Meinung, Gauzlin habe am Schluß des Schriftstückes den als
Interessenten von mir vermuteten Ludwig den Jüngeren mit „vestra caritas“ an-
geredet; solch’ eine Annahme aber sei eine Beleidigung eines Falsarius! — Mag sein,
daß ich mich auf S. 38 nicht klar genug ausgedrückt habe; aber wenn Schulz bei der
Lektüre meiner Studie bis S. 73, Anm. 240 vorgedrungen ist, mußte er doch wohl
sehen, daß ich nicht etwa Gauzlin die Naivität zugemutet habe, in seiner Fälschung
seinen Thronkandidaten wirklich ‚„anzureden‘“ ; sondern nach meiner Auffassung hatte
Gauzlin allerdings den genannten Herrscher als Leserim Auge, verschleierte aber dies
durch die allgemeine Wendung „lector“ zu Beginn, während er am Schluß unwill-
kürlich konkreter wird und sich an „caritas vestra“ wandte. Daß dies keine direkte
Anrede des Ostfrankenkönigs war, ist selbstverständlich und es kann daher auch
keinesfalls von einer „Vertraulichkeit“ die Rede sein, deren sich Gauzlin, wie Krusch
a. a. 0. 556 gegen mich meint, schuldig gemacht haben müßte. Denn wenn Krusch,
meine Arbeit ironisierend, sagt, daB Gauzlin (nach meiner Auffassung) den König
„Ew. Liebden tituliert‘ (sic!) habe, so wird man in meinem Buche nirgends eine Stelle
finden, die zur Behauptung berechtigte, daß ich von einer Titulatur gesprochen hätte;
auch das „caritas vestra“ bezieht sich scheinbar auf einen beliebigen Leser, wenn
auchtatsächlichseitensGauzlinsan den ostfränkischen’Thronkandidaten gedacht war.
370 Max Buchner
Wir haben es also m. E. bei der,‚Clausula‘‘ mit einer erst im
9. Jahrhundert entstandenen und als Gegenschlag gegen die 879
aufgekommene Version von einer Salbung in Ferrières gedachten
Buchsubskription zu tun; sie hatte die Tendenz, als Salbungs-
stätte Pippins St. Denis nachzuweisen, zur Erhöhung der Glaub-
würdigkeit ihrer eigenen Angaben aber sich selber als ein noch
aus der Zeit des Abtes und ‚Erzpriesters‘‘ Fulrad herrührendes
Schriftstück (,,ubi ... vir Folradus archipresbiter et abbas esse
cognoscitur‘) auszugeben; also um keine naive, echte Buchunter-
schrift, sondern um eine fingierte Subskription? handelt es sich
bei der „Clausula‘“.
Daß die „Clausula‘‘ keinesfalls aus der Zeit Fulrads stammt,
sondern frühestens erst aus dem zweiten Drittel des 9. Jahrhun-
derts herrühren kann, zeigt das Verhältnis dieses Schrift-
stückes zu der in Zusammenhang mit Hilduins von St. Denis
„Areopagitica‘‘ überlieferten „Revelatio“ und der dieser
„Revelatio‘“ angehängten Notiz, den sog. „Gesta“
oder, wie eine Handschrift? sie bezeichnet, der „Dedicatio
altaris‘‘.
Ernst Schulz erkennt meinen Nachweis, daß die „Revelatio‘‘?
nach dem Muster des „Constitutum Constantini“ entstanden
1 DaB man gerade „in einer Zeit raffiniertester Fälscherkünste‘ nicht auch eine
Buchsubskription als Rahmen zu einer Fiktion verwendet habe, wie Schulz a. a. O.
454 meint, kann ich nicht finden.
2 Nämlich die Münchener Handschrift, während sowohl die Handschrift von
St. Omer wie die Petersburger Handschrift (bei A. Staerk O. S. B., Les manuscrits
latins de Saint-Petersbourg I [1910] S. 216), die Waitz in seiner Ausgabe in den
MG. SS. XV 1, p. 2 noch nicht herangezogen hatte, diesen Titel nicht hat. — Nach
Schulz a.a. 0.447 Anm. 1, könnte der Leser meinen, die Bezeichnung , Gesta“
stamme von mir. Er scheint nicht zu wissen, daB dieses Schriftstück bereits in einer
unter dem Namen Kaiser Ludwigs des Frommen an Hilduin ergangenen Kundgebung,
die in den Sommer 834 gehört (s. nun Buchner, Vizepapsttum des Abtes von St.
Denis, Anm. 2 zu S. 4, S. 162), so bezeichnet wird (,gesta, quae eidem [scil. ‚reve-
lationi ostensae beato papae Stephano‘] subnexa [so hat die Oxforder Handschrift
der Bibl. Bodleiana 1276 saec. X, was m. E. dem vom Herausgeber in den MG. auf-
genommen subnixa’ vorzuziehen ist] sunt.“). MG. EE. V, 327.
® Eigentlich müßte Schulz sagen: die beiden Schriftstücke bei Hilduin: „Reve-
latio™ und „Gesta“ (oder „Dedicatio‘‘); denn gerade die Anlage und Gliederung
dieser Doppelfälschung entspricht ja dem ‚Constitutum“, indem die „Revelatio‘“ der
„Narratio“ des „Constitutum‘‘ nachgebildet ist, die „Dedicatio“ aber der „Donatio“
oder der „Constitutio“ desselben, also seinem zweiten Teile, entspricht (s. Buchner,
Clausula, 4ff.).
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“ oder — Fälschung? 371
oder vielmehr gefälscht ist, rückhaltlos an!. Er weiß auch eben-
sogut wie ich, daß die „Clausula“ und der ‚Anhang‘ der ‚„Reve-
latio‘‘ (die „‚Gesta‘‘) aufs engste miteinander verwandt sind. Aber
er kann, da er an der Entstehung der ‚Clausula‘“ im Jahre 767
festzuhalten entschlossen ist, und da er ferner ebenso, wie dies
schon die frühere Forschung angenommen hatte und ich nunmehr
in meinem soeben erschienenen Buche über ‚, Das Vizepapsttum des
Abtes von St. Denis‘‘? nachgewiesen habe, weiß, daß die „Reve-
latio‘ samt ihrem Anhang ein Werk Hilduins aus den dreißiger
Jahren des 9. Jahrhunderts ist, natürlich nicht die von mir be-
hauptete Abhängigkeit der „Clausula“ von der „Reve-
latio“ undihrem Anhang (den „Gesta‘‘) zugeben. Er nimmt
also ebenso, wie dies schon Waitz? getan hatte, an, daß die
„Revelatio‘ bzw. die „Gesta‘‘ aus der „Clausula“ geschöpft
hätten.
Diese Möglichkeit bestreite ich und glaube hier durch eine
Analyse der „Revelatio“ und der „Gesta‘ einerseits
und der „Clausula“ anderseits es veranschaulichen zu
können, warum unmöglich die „Clausula“ als Quelle der Schrift-
stücke bei Hilduin gelten kann.
Man hat bisher den Einfluß noch nicht klar erkannt, welchen
der „Liber pontificalis“ und die in ihm überlieferten
Biographien der Päpste Stephans II. und Pauls I. auf
die „Revelatio“ und die „Gesta“ ausgeübt haben“.
Man vergleiche nur, was die „Vita Stephani“ von der Be-
drückung der römischen Kirche durch die Langobarden und
durch ihren König Aistulf sagt, der wiederholt® als ‚‚(rex) atro-
1 Über diesen wesentlichen Punkt des Problems hat sich eigentümlicherweise
Krusch mit keinem Worte geäußert.
2 Quellenfälschungen aus dem Gebiete der Geschichte II, Paderborn 1928,
S. 113ff. 3 MG. SS. XV, 1, S. 2.
t Daß die „Vita Stephani“ dem Autor der „Revelatio* bekannt gewesen sei,
und daß die hier erzählte plötzliche Genesung Stephans den Anstoß gegeben hat zur
Wundererzählung der „Revelatio‘‘, hat zwar schon der gelehrte Launoi, Responsionis
ad dissertationem de duobus Dionysiis discussio, ed. altera 1660 (Opera omnia II,
p. I 1731, S. 633f.) erkannt; vgl. Waitz in den MG. SS. XV, 1, S. 2, Anm. 4; nun
auch Krusch a. a. O. 552.
5 Cap. Vff. bei L. Duchesne, Le Liber pontificalis I (Paris 1886), S. 441ff.; ins-
besondere 442, 445, 448—454.
* Cap. X, XXXII, XLVI, a. a. O. 442, 449, 453.
372 Max Buchner
cissimus“‘, der auch als ‚„blasphemus rex‘‘!, der gleichfalls als
„nec dicendus Haistulphus? charakterisiert wird, mit dem, was
in der „Revelatio‘‘ von der „oppressio sanctae aecclesiae a rege
atrocissimo et blasphemo et nec dicendo Haistulfo‘‘ 3 steht. Und
man lese weiter die Schilderung der „Vita Stephani“ von der
Flucht des Papstes zu Pippin, der hier als ‚‚beati Petri fidelis“ 4
und als „christianissimus rex‘ ë gerühmt wird, und vergleiche dies
wieder mit der Darstellung der Reise Stephans ins Frankenreich
zu Pippin in der ,„Revelatio‘‘, der auch hier als ‚sancti Petri
fidelis‘‘ und als „‚christianissimus rex‘‘ gepriesen wird®. Gleich-
wie es in der „Vita Stephani“? von dem Papste heißt, daß er von
Ponthion aus ‚in Parisio apud venerabilem monasterium beati
Dionisii“ gezogen sei, so sagt der Pseudo-Stephan der „Reve-
latio" von sich, daß er „apud pagum Parisiacum in venerabili
monasterio sancti martyris Christi Dionysii‘‘® sich aufgehalten
habe. In der Papstbiographie wie auch in der „Revelatio‘‘ wird
dann die schwere Erkrankung Stephans erwähnt, die — so heißt
es hier wie dort — keine Hoffnung auf das Wiederaufkommen des
Papstes mehr gelassen habe®.
Aber der Papst wird gesund — wird plötzlich gesund, wie
sowohl der Bericht der „Vita Stephani‘!® wie auch der der „Reve-
latio‘‘ es darstellt; während aber die erstere Quelle ganz wahr-
heitseetreu und schlicht diese Gesundung der Milde Gottes zu-
schreibt, weiß die „Revelatio‘“‘ des Psceudo-Stephan von einer
Vision und von einem Wunder zu berichten, das sich ihr wirk-
licher Verfasser auf Grund der im ‚„Constitutum Constantini“
berichteten Vision und der hier geschilderten wunderbaren
1 Cap. XVII, a. a. 0.445. 2 Cap. XXX, a. a. 0.448,
3 MG. SS. XY, 1, S. 2. 1 Cap. XXXI, a. a. 0. 449,
5 Cap. XXVI£., XXXI, XXXVIIf., XLH ff., XLVII a.a. 0. 447f., 449, 450f..
452, 454. e€ MG. S5. XV 1, 8.2. 7 Cap. XXVII, a. a. O. 448.
8 Es ist sehr bezeichnend für die Provenienz der ,Revelatio“ aus St. Denis, dab
ihr Autor (Hilduin, der sie ja auch in seine Areopaeitica“ aufgenommen hat) da, wo
seine Vorlage einfach vom „beatus Dionysius“ gesprochen hatte, vom „sanctus
martyr Christi Dvonisius‘ redet.
? Vita Stephani cap. XXVIII a.a. 0.448: „fortiter infirmavit, ut etiam omnes
... homines eum desperarent“. — „Revelatio“: „egrotavi usque ad mortem ...
cum jam me medici desperarent“.
10 V, Stephani cap. XXVIIla. a. 0. 448: „subito alio die sanus repertus est“. —
Revelatio: „moxque sanus factus“.
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“ oder — Fälschung? 373
Heilung Konstantins zurechtgelegt hat. Denn wie dem Kon-
stantin des „Constitutum‘‘ die Apostelfürsten Peter und Paul
erscheinen, wie hier der hl. Silvester der Mittler zwischen ihnen
und dem erkrankten Konstantin ist und die Heilung an diesem
vollzieht, genau so treten auch in der „Revelatio‘“ die beiden
Apostelfürsten samt einem Mittler, dem hl. Dionysius, auf, der
geradeso den erkrankten Papst heilt wie St. Silvester den aus-
sätzigen Kaiser gesund macht!. — Erfolgt also nach der Papst-
biographie die Genesung Stephans einfach durch die Gnade
Gottes (Dei ... clementia)?, so läßt der Anhang zur „Revelatio‘
(„Gesta‘‘) die Gesundung Stephans zwar auch durch die göttliche
Gnade (divina clementia) erfolgen, fügt aber bei: „mit Hilfe der
heiligen Apostel Peter und Paul, durch den heiligsten Märtyrer
Dionysius‘“ 3.
Wie in der „Vita Stephani‘, so ist im zweiten Teil der Doppel-
fälschung bei Hilduin, in den ,„Gesta‘“‘, auch die „Vita Pauli“
benützt und — entstellt: wird hier von Papst Paul I. berichtet,
daß er Translationen von Heiligenleibern ausgeführt habe, so
hebt dasselbe der Anhang zur „Revelatio‘‘ von Paul I. hervor®.
In beiden Schriftstücken, in der „Vita Pauli‘ wie in den ‚‚Gesta“,
ist ferner von einem in Rom auf päpstlichem Eigenbesitz errich-
teten Klosterbau die Rede. Während aber dieser Klosterbau in
der Biographie Pauls I. wahrheitseetreu diesem Papste zuge-
schrieben, während er hier nicht minder wahrheitseetreu als zu
Ehren von St. Stephan und St. Silvester erfolet hinzestellt
wird®, heißt es in den „Gesta bezüglich des fraglichen römischen
Klosters statt von Paul I. bereits von Papst Stephan II., daß er
es zu bauen begonnen habe, während es Paul I. nach dieser Dar-
1 Diesen ja auch von Schulz a. a. O. 449 anerkannten Nachweis habe ich in
meiner Studie über die Clausula, S. 4öf. erbracht.
2 V. Stephani cap. XXVIII, a. a. O. 448.
3 Inden MG. SS. XV 1, S. 3.
* Vita Pauli cap. V bei Duchesne I, 464: „illieque multitudinem venerabilium
[so der Text der B-Klasse; über deren Existenz am fränkischen Hofe s. nun Buchner,
Zur Überlieferungsgeschichte des Liber pontificalis, in der Römischen Quartalschrift
XXXIV 1926, S. 50ff.] sanctorum corpora ... condidit“.
5 Gesta: „Convecta ... plurima sanctorum martirum corpora“.
* Vita Pauli cap. V a. a. O. 464: Paul I. habe „in sua propria domu monasterium
... in honore sancti Stephani ... necnon et beati Silvestri ...“ errichtet.
Histor. Vierteljanrschrift. Bd. 24, H. 3. 24
374 Max Buchner
stellung nur vollendet hättel. Dagegen wird übereinstimmend
wieder in den „Gesta‘‘ und in der „Vita Pauli“ von der Besied-
lung dieses Klosters gesprochen ?.
Nur in aller Kürze bemerke ich an dieser Stelle, daß die Ab-
weichungen, welche die ‚„Gesta‘‘ gegenüber der „Vita Pauli‘,
bzw. der „Vita Stephani“ aufweisen, auf Entstellungen beruhen,
die eben mit der Tendenz der „Revelatio‘ und der ihr angehäng-
ten „Gesta‘‘ zusammenhängen; diese Tendenz aber bestand in
nichts Geringerem als in dem Versuch nachzuweisen, daß St.
Denis durch Stephan II. zu einem zweiten Rom erhoben worden
sei, daß demnach der Abt von St. Denis die Rechte eines Vize-
papstes genießen könne.
Der Autor der „Revelatio‘“ und der na hat außer dem
„Liber pontificalis“ auch ein Annalenwerk wie die fränkischen
Reichsannalen oder eine Ableitung derselben als Vorlage be-
nützt.
Jedenfalls ist die erwähnte Doppelfälschung bei Hilduin,
„Revelatio“ und „Gesta“, aus verschiedenen Vorlagen
zusammengestoppelt. Ich führe zur Veranschaulichung
dieses Charakters unserer Doppelfälschung folgende Stellen an:
2 Von Stephan: „monasterium in honore ipsius [d. h. des hl. Dionysius) aedifi-
care in proprio suo coepit, quod frater ejus Paulus (vgl. V. Pauli I. bei Duchesne a. a.
0.463) ... nobiliter consummavit“
2 Vita Pauli cap. V a.a. O. 465: „monachorum congregationem constituens,
grece modulationis psalmodie cynovium esse decrevit“. — „Gesta“: „famulatores
Domini natione Grecos inibi constituit“.
3 Darüber in meinem Buche über das „Vizepapsttum des Abtes von St. Denis“,
S. 45ff., 60ff.; ebenso habe ich hier (S. 35ff.) den Nachweis erbracht, daß es in Rom
zunächst überhaupt kein Dionvsiuskloster gegeben hat, sondern daß erst später, im
9. Jahrhundert, unter dem Eintluß der „Areopagitica‘ und des durch sie beförderten
Dionysinskultes eine teilweise Umnennung des dortigen Stephan- und Silvester-
klosters eingetreten ist.
4 Näheres in meinem Buche „Das Vizepapsttum des Abtes von St. Denis“,
S. 24. — Ich setze hier folgende Stellen einander gegenüber:
Annales regni Francorum: „Revelatio“ bezw. „Gesta“:
„Stephanus papa venit in Franciam“ [Stephanus] veni in Franciam“
„confirmavit Pippinum unctione sancta [Stephanus papa] unxit in reges ..
in regem et cum ceo inunxit duos Pippinum et duos filios eius Karolum
filios eius domnum Carolum et Karlo- et Karlomannum“.
mannum in regibus“.
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“‘ oder — Fälschung? 375 .
Der Pseudo-Stephan Hilduins sagt: „in Franciam veni, ubi egrotavi
usque ad mortem, et mansi aliquot tempus apud pagum Parisiacum in
venerabili monasterio sancti martyris Christi Dyonisii. Quo cum jam me
medici desperarent . .*
Die Nähte sind hier noch recht gut sichtbar: es wäre doch das
Natürliche gewesen, daß sich die Worte ‚et mansi aliquot tempus
apud pagum Parisiacum in venerabili monasterio sancti martyris
Christi Dyonisii‘‘angeschlossen hätten an das ‚in Franciam veni‘,
ebenso auch, daß sich das „quo cum jam me medici desperarent‘“
angereiht hätte an das „exrotavi usque ad mortem‘“. Dadurch
nun, daß der Autor in die doppelte Grundlage, von welcher seine
Darstellung ausgeht, einmal in den Bericht der Reichsannalen
(„veni in Franciam‘‘) und dann in die Darstellung der „Vita
Stephani“ (Aufenthalt in St. Denis) die gleichfalls hier vor-
gefundene Nachricht von der Erkrankung des Papstes einschiebt,
auf die es ihm ja deshalb besonders ankommt, weil sie ihm die
Motivierung abgeben muß für die dann in den „‚Gesta‘‘ berichtete
ungewöhnlich große Privilegierung von St. Denis, sieht sich der
Verfasser veranlaßt, die verschiedenen Stücke seiner Vorlage
zusammenzukleistern. So kommt er zu folgender unnatürlicher
Reihenfolge: Ankunft im Frankenreiche; tödliche Erkrankung;
Aufenthalt in St. Denis; Verzweiflung der Ärzte — statt: Ankunft
im Frankenreiche und Aufenthalt in St. Denis; tödliche Er-
krankung und Verzweiflung der Ärzte.
Und ebenso ist gleich wenige Zeilen hernach wieder erkennbar,
wie wenig originell das Ganze ist: wenn Pseudo-Stephan sagt:
„Vidi ante altare bonum pastorem domnum Petrum et magistrum
gentium domnum Paulum; et nota mente illos recognovi de
illorum surcariis et ter beatum domnum Dyonisium ad dexteram
domni Petri“, so wundert man sich baß darüber, daß die Nennung
der dreidem Papste erschienenen Heiligen, Petrus, Paulus und
Dionysius, nicht unmittelbar aufeinander folgt, sondern durch
die Erklärung unterbrochen wird, wie Papst Stephan St. Peter
und St. Paul erkannt habe; man wundert sich, daß diese Er-
kennungsszene nicht auch auf St. Dionysius sich erstreckt,
wundert sich darüber um so mehr, als dieses Identifizierungs-
motiv, wenn ich so sagen darf, beim hl. Dionysius doch viel mehr
angebracht gewesen wäre; denn die Patrone Roms hätten doch
dem Papst weit eher bekannt sein müssen, als der Schutzherr des
24*
376 Max Buchner
fernen St. Denis. Aber auch hier erklärt sich dieses Befremdliche,
sobald man sich daran erinnert, daß ja das ‚„Constitutum‘‘ die
Vorlage war, die dieser Visionsschilderung zugrunde lag, und
daß hier im „Constitutum‘“‘ allerdings eine innere Notwendigkeit
zur Erklärung gegeben war, wie der Heide Konstantin zur Iden-
tifizierung der ihm erschienenen Gestalten mit St. Peter und Paul
gekommen seit. Der Verfasser der „Revelatio‘‘ folgte seiner
Vorlage hier allzu sklavisch und kam so zu der angedeuteten
gezwungenen Darstellung, deren wenig originelle Provenienz man
ihr ansieht. | | |
Bis hierher glaube ich auch bei Ernst Schulz und vermutlich
auch bei Krusch keinem Widerspruch zu. begegnen. Anders aber,
wenn ich nun den weiteren Nachweis zu erbringen suche, daß zu
den Vorlagen, welche in den Schriftstückenbei Hilduin
benützt sind, die „Clausula‘“ nicht gehört, sondern daß
umgekehrt diese ihrerseits die ‚Gesta‘ ausgeschrieben hat.
Die Benützung des „Constitutum Constantini“ seitens des
Verfassers der Schriftstücke bei Hilduin hält zwar auch Schulz
für erwiesen. Angesichts dieses Zugeständnisses wird nun aber
Schulz es doch auch unmöglich in Abrede stellen können, daß diese
anerkannte Verwandtschaft u. a. auch darin in Erscheinung tritt,
daß die beiden Quellen in unmittelbarem Zusammenhang mit
der Erwähnung der Segnung durch den siebenfältigen Hl. Geist
auch der Gewandung der gesesneten Person gedenken, und
zwar mit ganz ähnlichen Worten gedenken: im „Constitutum“
sagt nämlich Konstantin mit Bezug auf Silvester: „indutus ve-
stibus candidis, septemformis sancti Spiritus in me con-
sienatione adhibuit ... unctionem ... dicens: ‚Signat te
Deus... innomine Päatris...‘ “. Ganz ähnlich heißt es in den
„Gesta“ von Bertrada: „indutam cicladibus regiis, gratia
septiformis Spiritus sanctiin Deinomine consignavit.“
Nicht nur inhaltlich haben wir also hier eine für sich allein schon
beweiskräftige Übereinstimmung, indem aus dem ganzen in
Frage stehenden Tatsachenkomplex hier wie dort sowohl die
Seenung mit dem siebenfältigen Hl. Geist wie zugleich auch die
Gewandung des Geseeneten? herausgegriffen wird; aber auch der
Wortlaut stimmt an beiden Stellen in hohem Grade überein.
1 S. Buchner, Clausula 47.
2 Bez. des Segnenden.
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“ oder — Fälschung? 377
Nun ist aber gleichfalls völlig evident und auch allseits an-
erkannt, daß die soeben zitierte Stelle der ‚Gesta‘ aufs engste
zusammenhängt mit einer Stelle der „Clausula‘‘; denn auch hier
wird von der Segnung der Bertrada mit dem siebenfältigen Geist
gesprochen, auch hier wird wieder die Gewandung der geweihten
Bertrada erwähnt; es heißt von ihr: „regalibus indutam
cicladibus gratia septiformis Spiritus benedixit“. Es
wäre doch eine mehr als gezwungene, ja es wäre eine völlig un-
haltbare Annahme, wollte man diese Übereinstimmung etwa
dadurch erklären, daß der Verfasser der „Gesta‘, obgleich er
doch sonst das ‚„Constitutum‘‘ verwertet hat, gerade hier nicht
dieses als Vorlage benützt habe, sondern die „Clausula‘“‘*, und
daß die Übereinstimmung dieser Stelle der „Gesta“ mit der
entsprechenden Stelle des ‚„Constitutum‘ rein „zufällig“ sei;
solches anzunehmen wäre angesichts der anerkannten Verwandt-
schaft der Schriftstücke bei Hilduin mit dem „Constitutum‘“
höchst unmethodisch, und erst recht wäre es unmethodisch, die
unwahrscheinliche Annahme zu vertreten, die „Clausula‘“‘ habe
unabhängig von den „Gesta das ‚Constitutum‘‘ benützt,
während doch in Wahrheit an keiner Stelle der „Clausula‘‘, an
welcher nicht auch ihre Verwandtschaft mit den „Gesta“ zu
konstatieren ist, eine Verwandtschaft zwischen ihr und dem
„Constitutum‘‘ festzustellen ist.
Aber noch mehr: es erweist sich die berührte Auffassung,
daß an der fraglichen Stelle seitens des Verfassers der „Gesta‘“
die „Clausula“, nicht aber das „Constitutum‘‘ benützt worden
sei, völlig unhaltbar, wenn man berücksichtigt, daß die be-
treffende Stelle in den „Gesta“ weit stärker als die
entsprechende Stelle in der „Clausula“ mit dem frag-
lichen Passus im „Constitutum“ zusammenstimmt:
wie im „Constitutum‘‘, so ist auch in den „Gesta‘‘ das Partizipium
„indutus“ sowohl dem Substantiv wie dem Adjektiv (,vestibus
candidis“ bzw. „‚cicladibus regiis‘‘) vorausgesetzt,.in der „Clau-
sula“ dagegen zwischen Adjektiv (regalibus) und Substantiv
(tieladibus) gestellt; auch sprechen die „Gesta‘ geradeso wie
das „Constitutum“, im Gegensatz aber zur ,Cłausula“, die bloß
_ * Ich muß darauf. hier eingehen, weil Schulz a. a. O. 449 meine Darlegungen in
einer Weise wiedergibt, die dem Leser unmöglich ein richtiges Bild von meinen Aus-
ngen vermittelt.
378 Max Buchner
vom „septiformis Spiritus‘‘ redet, vom siebenfältigen heiligen
Geist (,Constitutum‘‘:;: „septemformis sancti spiritus“ —
„Gesta‘‘: „septiformis spiritus sancti“). — Auch die ‚consig-
natio“, von der im „Constitutum‘“ die Rede ist, klingt in den
„Gesta“ im Verbum ‚‚consignare‘‘ noch nach, nicht mehr aber
in der „Clausula‘‘; und dasselbe gilt davon, daß die Benediktion
nach dem ‚„Constitutum‘‘ ‚in nomine Patris“, ebenso nach den
„Gesta“ „in Dei nomine‘ erfolgt, während von dieser Erwähnung
des göttlichen Namens in der „Clausula“ keine Rede mehr ist.
Wollte man also annehmen, daß die ‚„Clausula‘‘ nicht aus den
„Gesta“ geschöpft habe, sondern daß das umgekehrte Quellen-
verhältnis vorliege, so bliebe die Tatsache ganz ungewöhnlich
und unwahrscheinlich, ja unerklärlich, daß die „Gesta‘‘, obgleich
sie die fragliche Stelle aus der ‚„‚Clausula‘‘ genommen haben sollen,
sich in ihrem Wortlaut stets enger an das ‚„Constitutum‘‘ an-
geschlossen haben, als es die „Clausula‘ tut, die in diesem Fall
gleichfalls das ‚‚Constitutum‘‘ unabhängig von den „Gesta“
benützt haben müßte. Eine solche Annahme kann keinesfalls
der anderen Möglichkeit vorgezogen werden, daß die „Clausula‘
direkt und nur aus den „Gesta‘‘ geschöpft hat und daß die
schwachen Anklänge, welche sie an das ‚„Constitutum‘ noch auf-
weist, inihr nur noch leise nachhallen, weil diese Worte eben
durch die .‚Gesta‘‘ hındurchgegangen sind. |
Dieselbe Erscheinung zeigt sich auch noch an einer anderen
Stelie: wie wir wissen, haben die „Revelatio‘“ und ihr Anhang,
die „Gesta“, die Heilung, von der sie berichten, der Erzählung
des „Constitutums“ von der wunderbaren Heilung des aus-
sätzieen Konstantin nachzebildet. Ganz ähnlich, wie das „Con-
stitutum‘, das die Heilung des Kaisers von Christus durch seine
hl. Apostel Peter und Paul auf Vermittlung des hl. Sylvester (,,per
sanctos apostolos Petrum et Paulum interveniente
Silvestrio‘‘) vollzogen werden läßt, sehen auch die „Gesta“ als
den Urgrund der Genesung des Papstes die göttliche Gnade
(divina clementia) an, sprechen aber gleichfalls von der Mit-
wirkung der heiligen Apostel Peter und Paul (adjuvantibus
sanctis apostolis Petro et Paulo) und fügen als drittes Glied den
(dem hl. Silvester entsprechenden) hl. Dionysius ein. Die ‚Clau-
sula“ dagegen weiß nichts mehr von diesem dritten Glied, weiß
ebensowenig etwas von einer wunderbaren Heilung; aber das
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“ oder — Fälschung? 379
Ereignis, das im Mittelpunkt ihrer Erzählung steht, die Salbung
Pippins, erfolgt auch bei ihr, ganz ähnlich wie in den „Gesta‘“,
nicht nur „Dei providentia“, sondern auch „sanctorum apo-
stolorum Petri et Pauli intercessionibus‘‘, obgleich hier gar kein
innerer Grund für die Hereinziehung der Apostelfürsten, wie er
durch den Inhalt der „Revelatio‘ für die „Gesta‘“ allerdings
gegeben war, vorlag.
Also: auch hier stehen die „Gesta‘ als Zwischenglied
zwischen „Constitutum‘“ und „Clausula“; auch hier
findet sich in diesem letzteren Schriftstück nur noch ein schwacher
Nachhall der primären Darstellung.
Nun hat Krusch? zugunsten der Priorität der „Gesta‘
folgenden Umstand angeführt: in den „Gesta‘‘ wird Pippin bei
Erwähnung seiner Salbung als „florentissimus rex‘‘, unmittelbar
darauf als Gemahl der Bertrada als ‚inclitus rex‘‘ bezeichnet;
in der „Clausula‘‘ werde nun aber Pippin nicht nur an der ersten
Stelle, sondern auch in seiner Eigenschaft als Gemahl Bertradas
mit ‚„florentissimus‘‘ bezeichnet. Daraus zieht Krusch den Schluß:
„Hilduin hat also die Wiederholung vermieden und ein anderes
lobendes Prädikat gewählt.“ Und er fügt dieser Behauptung —
offenbar zu ihrer Begründung — bei: „Nach meiner kritischen
Methode, die sich in der jahrelangen Beschäftigung mit dem
merovingischen Heiligenleben ausgebildet hat, ist damit der
unumstößliche Beweis geliefert, daß die Umkehrung des Quellen-
verhältnisses ein schwerer Irrtum ist.‘“
Bei aller Hochachtung vor der kritischen Methode Kruschs
und bei aller Anerkennung seiner autoritativen Geltung: von
einem ‚„unumstößlichen Beweis‘ kann hier m. E. aber auch nicht
im entferntesten gesprochen werden. Denn einmal entspricht jene
Stelle der „Clausula‘‘, an welcher hier ‚‚florentissimus‘“ erstmals
begegnet, inhaltlich gar nicht der Stelle in den „Gesta“, an der
hier zuerst ‚Norentissimus‘‘ vorkommt, da hier von der Salbung
von 754, an der betreffenden Stelle der „Clausula“ aber von der
Salbung von 751 die Rede ist! — Aber darauf lege ich gar keinen
Wert. Was ich dagegen aufs entschiedenste bestreite, ist, daß
man anzunehmen gezwungen sei, es habe der Autor der „Gesta“
„inclitus“ statt „florentissimus‘‘ gesetzt, es sei die umgekehrte
1 A. a. O. 555.
380 Max Buchner
Annahme ausgeschlossen, die Annahme nämlich, daß der Autor
der „Clausula‘‘ ‚inclitus‘‘ durch ‚florentissimus‘‘ ersetzt habe. —
Warum soll das unmöglich sein? Vielleicht, weil damit der
Verfasser der „Clausula‘‘ zu einer stilistisch wenig wünschens-
werten Wiederholung gekommen wäre? — Das kümmerte den
Verfasser der „Clausula‘‘ herzlich wenig. Man vergleiche nur
die Tatsache, daß er kurz vorher innerhalb weniger Zeilen
wiederholt auch das Wort ‚„felicissimus‘‘ gebraucht hat. Der
Verfasser der ‚„Clausula‘‘ sucht absichtlich seinem Schriftstück
die Patina altertümlicher Worte aufzudrücken. Er kann gerade-
sogut „florentissimus‘ statt „inclitus“ gewählt haben, wie — an
sich betrachtet — gewiß auch der Verfasser der ‚„„Gesta‘ „floren-
tissimus‘‘ mit ‚„inclitus‘‘ ersetzt haben könnte. Daß indes die
letztere Möglichkeit nicht anzunehmen ist, sondern daß die
„Gesta“ primär sind, hat der Vergleich zwischen ‚„Constitutum‘',
„Gesta“ und „Clausula‘‘ ergeben. —
Mit dieser Erkenntnis ist also die Entstehung der ‚Clausula“
nach den „Gesta“, also auch nach 834!, und somit ihre Un-
echtheit gesichert.
Damit aber erklärt sich jetzt gar manches, was der bisherigen
Forschung Schwierigkeiten machte, was ihr unerklärlich sein
mußte, solange man die „Clausula“ als echte Quelle zu be-
trachten gezwungen war. Man vergleiche nur in dem Aufsatz
Schulz’ Wendungen, die diesen Zwang zu gesuchten Er-
klärungen deutlich fühlen lassen: in der ‚Clausula‘' heißt es
mit Bezug auf Pippin: „in regem et patricium... unctus et
benedictus est“. Manche Forscher waren ehrlich genug, diese
Stelle dem ganz klaren Wortlaut nach dahin zu interpretieren,
daß sie eine Salbung und Weihe zum König und zum Patricius
behaupte; so erklärte Albert Hauck? ausdrücklich, daß nach
der „Clausula“ ‚die Salbung zum Patricius und König eine
einheitliche Handlung“ darstelle. Daraus ergab sich aber auch
sogleich eine Unstimmigkeit dieser Nachricht: Pippin ist, wie
Hauck betont, keineswegs durch die Salbung Patricius geworden.
Ähnlich bemerkt auch L. M. Hartmann ?, daß in der Form, in
1 Vgl. zur Entstehung der „Gesta“ gelegentlich der Wiedereinsetzung Ludwigs
d. Fr. in St. Denis Buchner, Das Vizepapsttum des Abtes von St. Denis, S. 86ff.
2 Kirchengeschichte Deutschlands II, 3. u. 4. Aufl., S. 21, Anm. 2; vgl. S. 22f.
3 Geschichte Italiens im Mittelalter II, 2. Hälfte (Gotha 1903), S. 187.
a elle a
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“ oder — Fälschung? 381
welcher die ‚„‚Clausula‘‘ die Nachricht von der Patricius-Salbung
Pippins bringe, diese „nicht richtig“ sein könne.
Ernst Schulz aber sucht über diese offenkundige Unstimmig-
keit auf eine Weise hinwegzukommen, die schon gar bei einem
Kritiker, der einem andern Forscher mangelnde Methode vor-
werfen zu sollen glaubt, recht wenig methodisch anmutet: die
besagten Worte „nötigen nicht, das ‚unctus‘ unbedingt auch
auf ‚patricius‘ zu beziehen‘‘!. Vermeide man aber diese Deutung,
so verliere diese Nachricht einigermaßen ihren verdächtigen
Charakter. — Ich hatte bisher geglaubt, die Interpretation einer
Quelle dürfe sich nicht von dem Bestreben bestimmen lassen,
einer Quelle ihren verdächtigen Charakter zu nehmen oder ihr
einen solchen aufzudrücken. — Schulz meint weiter: auch wenn
die fragliche Nachricht ‚unglaubhaft oder gar falsch“ sei, so
sei doch die „‚Clausula‘‘ als „eine private Aufzeichnung von 767“
deshalb noch keine spätere Fälschung, weil sie etwas Falsches
berichte. — Nicht darum, weil sie etwas Falsches berichtet, habe
ich die Datierung der ‚Clausula‘ in das Jahr 767 abgelehnt;
wohl aber habe ich gegen ihre Echtheit u.a. den Umstand an-
geführt, daß sie eine Vorstellung wiedergibt, die tatsächlich erst
im 9. Jahrhundert, da die Kaisersalbung gleichzeitig die Über-
tragung des Patriciats bedeutet hat, erklärlich ist: erst seit
800, da mit der Aufnahme des Kaisertitels Karl d. Gr. den Pa-
triciustitelnach dem ausdrücklichen Berichte des Reichsannalisten
abgelegt, die Pflichten des Patriciates aber beibehalten hatte
und diese nun aus der Kaiserwürde und aus der Kaiserkrönung
abgeleitet wurden, erst jetzt konnte es einem Rückwärtsschauen-
den so scheinen, als sei schon ehedem, vor der Erneuerung des
Kaisertums, durch den Vollzug der Salbung, nämlich der Königs-
salbung, auch die Kreierung zum Patricius erfolgt?. Die mit der
Königssalbung nach dem Verfasser der ‚„Clausula‘“‘ identische
Salbung zum Patricius ist also für 767 ein Anachronismus. Und
zudem gab es im Jahre 767 überhaupt noch kein Amt eines
Patricius mit festumgrenzten Pflichten. Das sicht man schon
allein daraus, daß die Ansprüche, welche die Päpste gegenüber
1 A. a. O. 448; vgl. dazu die gezwungene Erklärung, die schon W. Martens,
Die römische Frage unter Pippin und Karl dem Großen (Stuttgart 1881), S. 82 zu
geben suchte.
2 S. Buchner, Clausula 22.
382 | Max Buchner
den fränkischen Herrschern erhoben, in der unmittelbar auf
754 folgenden Zeit keineswegs mit der Würde des fränkischen
Herrschers als Patricius begründet werden, sondern vielmehr
stets mit der ihm vom Papst zuteilgewordenen Salbung zum
König. Nicht aus der Patricius-Würde des Frankenkönigs, wohl
aber aus dessen Schutz-Versprechen sowie aus der päpstlichen
Salbung von 754 pflegten die Päpste ihre Wünsche und For-
derungen an die fränkischen Herrscher zu begründen! Der
Patriciustitel, mit dem die Päpste den Frankenherrscher seit
754 auszeichneten, war zunächst ein bloßer Ehrentitel, „ein
Titel ohne Amtsbefugnis‘‘?; seine Verleihung war ja ursprüng-
lich keineswegs auf den Frankenherrscher beschränkt gewesen,
sie konnte genau so gut an den Exarchen von Ravenna oder den
„dux‘ von Rom oder an Kommandanten von Themen im byzan-
tinischen Reiche, ebenso an nichtrömische Fürsten erfolgen®.
Der Titel Patricius, mit welchem in den päpstlichen Schreiben
die Frankenherrscher seit 754 ausgezeichnet wurden, weil sich
eben seit Ponthion und Quiercy, erst recht dann seit den beiden
ersten Langobardenkriegen, Pippin in der Tat als Beschützer
Roms erwiesen hatte, erhielt einen konkreten Inhalt erst seit
der Zerstörung des Langobardenreiches durch Karl d. Gr.,
seit der Eingliederung Roms in die Machtsphäre des Franken-
königs. Das sieht man in aller Deutlichkeit daraus, daß erst mit
diesem Faktum Karl d. Gr. den Titel Patricius selber aufnimmt,
während ihn sein Vater wie auch er selbst bis dahin niemals
geführt hatten.
1 Vgl. Martens, Die römische Frage, S3ff.; H. Lilienfein, Die Anschauungen von
Staat und Kirche im Reich der Karolinger [Heidelberger Abhandlungen zur mittleren
und neueren Geschichte, Heidelberg 1902], S. 9ff., 12f.; Ch. Diehl, Etudes sur l'ad-
ministration Byzantine dans l’exarchat de Ravenne [Bibliothèque des écoles Fran-
çaises d’Athene et de Rome LII, Paris 1885] 224f., Anm. 2; Bayet, Remarques sur
le caractère et les conséquences du voyage d'Etienne Ill, in der Revue historique XX
(1882), p. 96.
2 Hartmann a. a. O. 185.— Ich stimme hinsichtlich des Wesens des Patriciates
ganz Diehl bei, wenn er a. a. O. sagt, daß der Patriciustitel nach Auffassung Pippins
wie der Päpste zunächst nichts war als „une dignité purement honorifique, nullement
diĦérante du patriciat byzantin. S’il se fût agi d'une dignité nouvelle, créée tout exprès
pour Pepin, le pape y eñt .. attaché des privileges plus éffectives“. Der neue Patricius
habe einfach die alte byzantinische Würde erhalten. Erst 774, nach dem Verschwinden
des Exarchates und auf Grund einer natürlichen Verwischung im Sprachgebrauch,
habe der Titel eine andere Bedeutung angenommen. 3 Hartmann a. a. 0. 181.
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription“ oder — Fälschung? 383
Wie Schulz! angesichts dieser Sachlage behaupten kann:
„in irgendwelchen kirchlichen Formen wird sich die notorische
Erhebung zum Patricius wohl vollzogen haben‘, ist mir uner-
findlich. Mit dem gleichen Grunde müßte man ja dann auch von
Karl Martell, da doch auch dieser schon gelegentlich vom Papste
als „Patricius‘‘ bezeichnet ward?, behaupten, daß die ‚noto-
rische Erhebung Karl Martells zum Patricius“ wohl in irgend-
welchen kirchlichen Formen vollzogen worden sein werde. Eine
solche Behauptung fällt freilich niemandem bei; und warum
nicht? — Weil eben keine Quelle von einer Erhebung Karl Mar-
tells zum Patricius berichtet. Bei Pippin geschieht dies gleich-
falls nur in einer angeblichen Quelle des 8. Jahrhunderts, die
in Wahrheit erst reichlich hundert Jahre später entstanden ist:
in der „Clausula‘‘. Das Schweigen aller übrigen zeitgenössischen
Quellen ist da doch beachtenswert; für die fränkischen Reichs-
annalen kann es nicht mit dem wenig wahrscheinlich anmutenden
Grunde erklärt werden, daß Pippin ‚über diese Würde ... un-
möglich seine Freude haben konnte‘‘?; denn ganz abgesehen
davon, daß da die Frage naheläge, warum denn der Franken-
könie, zu dem doch der Papst damals als schutzflehender Flücht-
ling gekommen war, nicht diese ,„Würde‘‘— um diesen m. E. etwas
schiefen Ausdruck zu gebrauchen — einfach abgelehnt habe,
spricht gegen diese Erklärung doch schon der Umstand, daß,
wenn man auf solche Weise das Schweigen der Reichsannalen
vielleicht zur Not rechtfertigen könnte, es dann erst recht un-
begreiflich sein müßte, warum auch der Verfasser der „Vita
Stephani“ sich in Schweigen hüllt, so eingehend er doch sonst
über die Vorgänge berichtet und so sehr (nach dieser Auffassung)
die Verleihung des Patriciates im päpstlichen Interessenkreise
gelegen wäre.
Man sieht: es würden sich Widersprüche: hier wie dort
ergeben, wenn man an der Echtheit und Glaubwürdigkeit der
„Clausula‘‘ festhalten wollte. — Ich darf in diesem Zusammen-
hange wohl auch erwähnen, zu welch’ verschiedener Charakte-
ristik der „Clausula“ Krusch und Schulz, trotzdem sie beide
15.448.
3 Brief des Papstes Gregor II. an den hl. Bonifatius vom 4. Dezember 724:
„Carolo excellentissimo filio nostro patricio“; in den MG. EE. HI, 274.
3 So Krusch a. a. O. 547.
384 . Max Buchner
ihren Schild über ihre Echtheit halten, gekommen sind: Krusch!
betont, „wie vorsichtig und genau der Mönch von St. Denis in
der Clausula die technischen Ausdrücke für die grundrer-
schiedenen Handlungen? gewählt hat‘. Dagegen meint Schulz,
daß ‚die Art der Patriciuserhebung‘‘ „völlig undeutlich‘‘ bleibe,
daß „ebenfalls unsicher ... die Bedeutung der Benediktion
Bertradas‘‘ bleibe?; ja er sagt*, daß die Worte-der ‚„Clausula“
bezüglich Bertradas ‚so undeutlich‘‘ seien, „daß mit gleichem
Recht an eine Weihe zur Königin, einen gewöhnlichen Ponti-
fikatssegen, vielleicht sogar an eine Firmung gedacht werden“
könne. Das scheint mir auch; und es scheint mir weiter, daß der
Verfasser der ‚Clausula‘‘ selber sich für keine dieser Möglich-
keiten entschieden hat, weil es ihm eben nicht darauf ankam
und er nur recht und schlecht das, was er in den ‚Gesta‘ las,
nachgeschrieben und variiert hat.
Damit habe ich bereits die Weihe der Bertrada berührt.
"Auch sie findet sich für 754 in keiner echten Quelle des 8. Jahr-
hunderts bezeugt. Auch hier ist es eben so, daß die „Clausula“
diese Nachricht aus den bei Hilduin überlieferten und von diesem
fingierten „„Gesta‘‘ übernommen hat, daß Hilduin selbst aber in
seinen Quellen, den fränkischen Reichsannalen wie auch in der
1 A. a. O. 549.
2 Nämlich für den ,Staatsakt von 751“ und ‚die bloßen Weihen von 754“.
3 A. a. O. 454. 1 Ebd. 449.
5 Wenn Coens in den Analecta Boll. XLV 184 mich auf die „Continuatio“ des
sog. Fredegar (MG. SS.;rer. Mer. II 182) verweist, wo es von dem Vorgang von 751
heißt: „... Pippinus ...in sedem regni cum consecratione episcoporum et subiectione
principum una cum regina Bertradane, ut antiquitus ordo deposcit, sublimatur in
regno“, so darf ich ihm die Versicherung geben, daß ich diese Stelle auch vor diesem
Hinweis schon sehr wohl gekannt habe. Aber es schien mir einmal zweifelhaft, ob
aus diesen Worten auch nur ein Wahrscheinlichkeitsgrund für die Salbung der Ber-
trada im Jahre 754 abgeleitet werden könne: einmal beziehen sie sich, wie Coens ja
selbst weiß, auf die frühere Salbung von 751; es ist also doch etwas kühn, daraus
einfach auch auf eine päpstliche Salbung der Königin i. J. 754 zu schließen. Aber
ganz abgesehen davon: es scheint mir nicht über allen Zweifel erhaben zu sein, ob
sich die angegebenen Worte „una cum regina Bertradane‘‘ wirklich auch auf die
„consecratio episcoporum“, nicht nur auf das „sublimatur in regno“ beziehen.
Man kann zugunsten der ersteren Auffassung zwar auf die Wendung „ut antiquitus
ordo deposcit“ hinweisen. Aber gerade dazu sagt Krusch a. a. O. 544: „Wenn Hilde-
bald [als der Fortsetzer des Fredegar] seiner Beschreibung der Königserhebung am
Schlusse die Worte zusetzte: ‚ut antiquitus ordo deposcit‘, so stimmte das nur für
die electio, und der kleine Betrug sollte von weiterem Nachdenken ablenken.“
„Einzigartiges Zeugnis“, „Buchsubskription‘‘ oder — Fälschung? 385
„Vita Stephani‘‘, noch nichts davon vorgefunden hatte und daher
unwillkürlich gerade die von ihm willkürlich berichtete Salbung
auch der Königin besonders betont hat: „Sed et Bertradam...“
Ich wüßte keinen besseren Beleg dafür, daß dies eine willkürliche,
gerade durch die besondere Betonung (,,sed et‘) sich verratende
Erweiterung seiner Vorlage ist, als den Hinweis auf eine andere
Quelle, welche nur ein Jahrzehnt später als die ‚Gesta‘ ent-
standen ist und welche diese selber hier anfangs fast wortwörtlich
auszeschrieben hat, aber dann zum Ruhm des Metzer Bischofs
Chrodegang dem Ganzen eine Wendung zu geben suchte: der
Verfasser dieser letzteren Quelle, der „Vita Chroderangi‘‘!, las
in seiner Vorlage, den ‚„Gesta‘‘ Hilduins, kein Wort von der
Privilegierung des Chrodegang, von seiner Erhebung zum
päpstlichen Vikar; er wollte aber von einer solchen berichten
und tat das mit den Worten: „Set et sanctum Chrodegangum..‘“?
Und ähnlich steht es auch mit der Verpflichtung der
fränkischen Großen auf das Geschlecht Pippins: auth
diese Nachricht hat der Verfasser der ,„Gesta‘“ nicht aus der
„Clausula‘‘ übernommen, sondern umgekehrt. Das zeigt sich
schon allein darin, daß der Autor der „Clausula‘‘ das von den
„Gesta“ berichtete Gebot des Papstes noch unter die Strafe von
Interdikt und Exkommunikation stellt (interdietu et excom-
municationis lege). Daß der Bericht in den „Gesta“ das Primäre
ist, sieht man auch hier daraus, wie deren Verfasser nachweislich
zu seiner Darstellung gekommen ist: in seiner schon erwähnten
Quelle, der „Vita Stephani“, war in Zusammenhang mit der
Darstellung der fränkischen Reichsversammlung in Quierey
und unter Erwähnung der hier als anwesend genannten sämtlichen
fränkischen Großen gleichfalls von einer Art von Proklamation
des Papstes die Rede gewesen 3. Diese Worte hatten den Ver-
I Vgl. M. Buchner, Die Vita Chrodegangi — eine kirchenpolitische Tendenz-
schrift aus der Mitte des 9. Jahrhunderts, in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte
XLVII Kan. Abt. XV11927 S. 1f. 2 MG. SS. X 568.
> Es hatte hier von Pippin geheißen, daß er „cum admonitione, gratia et oratione
[vgl. damit das „apostolica benedictione sanctificans ... obligavit et obtestatus
est“ in den „„Gresta‘“] ipsius venerabilis pontificis absolutus... congregans eunctos
proceres regiae potestatis [Francorum proceres“ in den ,„Gesta“] et eos tanti patris
ammonitione imbuens“, um die zwischen ihm und dem Papste (zum Schutze des
apostolischen Stuhles) getroffene Vereinbarung mit den fränkischen Großen zum
Vollzug zu bringen.
386 Max Buchner
fasser der „Gesta‘‘, die inmitten der Thronwirren im Franken-
reiche im Jahre 834 gelegentlich der Wiedereinsetzung Ludwigs
des Frommen entstanden sind!, dazu angeregt, eine angebliche
Weisung und Beschwörung der fränkischen Großen seitens des
Papstes des Inhalts zu ersinnen, nie einen anderen zum König
zu erwählen, als einen Angehörigen des Geschlechtes Pippins?;
der Autor der ‚„Clausula‘‘ erst baut diese Weisung und Beschwö-
rung weiter aus zu einem unter Androhung von ‚‚Interdikt und
Exkommunikation“ erfolgten strengen Gebot.
Also auch hier die Klimax: „Vita Stephani“ — „Gesta“ —
- „Clausula“; und daher kommen wir auch auf diesem Wege zu
der Erkenntnis, daß die Nachricht von der Verpflichtung der
fränkischen Großen durch Papst Stephan nicht zuerst in der
„Clausula“, sondern ursprünglich in der Fiktion Hilduins vor-
kommt, daß sie somit auch in keiner zeitgenössischen Quelle
sich findet, daß sie auf einer bloß willkürlichen Angabe des Ver-
fassers der ‚‚Gesta‘‘ beruht, daß damit aber zugleich die Schwierig-
keiten von selber wegfallen, die bestünden, wenn man diese
Nachricht mit den tatsächlichen Verhältnissen vereinen müßte.
Felix Dahn? hat bereits offen bekannt, wie unklar die hier be-
richtete Sachlage sei, und gefragt, wie Stephan zu seinem angeb-
lichen Vorhaben, den fränkischen Großen einen Verfassungssatz
zu diktieren, gekommen sei; ähnlich hat Friedrich Maaßen? das
vermeintliche Verbot des Papstes nur im Sinne eines „ganz neuen
Gebrauches‘‘, den der Papst hier von seiner geistigen Gewalt
gemacht habe, verstehen zu können geglaubt. Und ein so be-
deutender Kenner der fränkischen Verfassungszustände wie
1 Darüber in meinem Buche über „Das Vizepapsttum des Abtes von St. Denis“
5. 86ff.
2 „numquam de altera stirpe“ heißt es in den „Gesta“; in der „Clausula“: „num-
quam de alterius lumbis. — Krusch a. a. O. 555 wird durch diesen einen Ausdruck
„lumbis“ an die Verheißung in Gen. 35, 11: „reges de lumbis tuis egredientur“ er-
innert. Vielleicht, daß auch der Verfasser der „Clausula“ sich daran erinnert hat.
Aber daß dies für die Priorität der „Clausula“ spricht, indem es eben die genauere
Wiedergabe der päpstlichen Verpflichtung, die dadurch ‚eine ganz andere Wucht“
erhalten würde, darstellte, vermag ich nicht einzusehen. Der Autor der „Clausula“
kann doch geradesogut wie der echte oder fingierte Stephan die „Genesis“ gekannt
haben!
3 Urgeschichte der germanischen und romanischen Völker Ill [Allgemeine Ge-
schichte, herausgeg. von W. Oncken II 2, 3, Berlin 1883] S. 881.
t Neun Kapitel über freie Kirche und Gewissensfreiheit (Gratz 1876) S. 114ff.
„Einzigartiges Zeugnis‘, „Buchsubskription‘ oder — Fälschung? 387
Fustel de Coulanges! konnte schon gar nicht an ein derartiges
formelles Gebot des Papstes glauben, wenn auch er an der Nach-
richt der „‚Clausula‘“‘ nicht rütteln zu dürfen meinte und so dazu
kam, ihren tatsächlichen Wortlaut möglichst zu verflüchtigen,
um sich über die Tatsächlichkeit des päpstlichen Gebotes hinweg-
setzen zu können: der Verfasser der „Clausula‘‘, wahrscheinlich
auch viele seiner Zeitgenossen, hätten an jenes strikte Gebot des
Papstes geglaubt, während tatsächlich doch die Weihe Pippins
durch den Papst in dessen Sinn keine so weittragende Bedeutung
gehabt habe, wie ihr dje Zeitgenossen hätten zuerkennen wollen.
All diese gezwungenen Erklärungsversuche können
nunmehr, da der Charakter der „Clausula“ als Fälschung er-
wiesen ist, unter den Tisch fallen.
Jetzt, da dieser Nachweis doch wohl voll erbracht ist, ist die
Frage ziemlich gleichgültig, ob wirklich in einem „literarischen
Text“ des 8. Jahrhunderts bereits alle jene chronologischen An-
gaben denkbar sind, die sich in der ‚‚Clausula‘‘ finden (Angabe
der Regierungsjahre Pippins; Angabe der [Regierungs-] Jahre
der Söhne des Königs, die in Wirklichkeit erst von dem Tode des
Vaters, also erst von 768 an, gezählt werden; Angabe der In-
diktion; Angabe der Inkarnationsjahre), ob es weiter denkbar
ist, daß ein Literat des 8. Jahrhunderts alle diese Angaben zu-
sammen, in unnatürlicher Häufung, bringt, um nur ja seinem
lieben „Leser“, unter dem er tatsächlich doch eine bestimmte
Person im Auge hat, die Überzeugung einzuhämmern, daß er
Zeitgenosse ist und ein Ereignis seiner Zeit darstellt und bezeugt.
Die „Clausula“ hat, auch wenn sie sich in Form einer Buchsub-
skription und also eines literarischen Textes gibt, eben doch eine
Art urkundlicher Fassung — eine Erscheinung, die sich dadurch
erklärt, daß ihr tatsächlicher Verfasser, Gauzlin, lange Jahre eben
an der Spitze der königlichen Kanzlei gestanden und die Atmo-
sphäre des Urkundenwesens eingeatmet hatte?. Und daher war
es auch keineswegs so verfehlt, wenn ich bei der Kritik dieser
Jahresangaben auf das zeitgenössische Urkundenwesen hinwies
und zu zeigen suchte, daß für das 8. Jahrhundert in einer im
Frankenreich entstandenen Quelle die Zählung nach Inkar-
1 Jes transformations de la royauté pendant l’époque Carolingienne [= Histoire
des institutions politiques de l'ancienne France VI. Paris 1892] p. 263.
? Darüber Buchner, Clausula 71.
388 Max Buchner
nationsjahren und die Angabe der Indiktionsjahre, die Angabe
auch der Jahre der Söhne des Herrschers, die doch erst seit 825
aufkam, ungewöhnlich anmuten müsse!. Vielleicht, daß ich
diese Dinge zu sehr in den Vordergrund gerückt hatte und der
Versuchung erlegen bin, zuviel beweisen zu wollen; ich nehme
für meine Forschungen durchaus keine Unfehlbarkeit in An-
spruch, aber ich bitte meine verehrten Kritiker, nicht durch
Betonung von Nebensächlichkeiten die Hauptlinienführung
meiner Argumentation zu verwischen und dem Leser ein schiefes
Bild von dieser zu geben ?. An die Vertreter unvoreingenommener
Forschung aber richte ich die noch dringendere Bitte, ehe sie ein
Urteil über diese weit über den Rahmen von Spezialfragen
hinausgehenden Probleme fällen, nicht nur einige Zeilen zustim-
mender oder ablehnender Kritik, sondern die in meiner Sammlung
„Quellenfälschungen aus dem Gebiete der Geschichte‘ erschiene-
nen Untersuchungen selber heranzuziehen und zu studieren.
1 Buchner, Clausula 10ff. — Als ungewöhnlich anmutend bezeichne ich auch
heute noch diese Umstände. Irgendeinen entscheidenden Beweis gegen die Echtheit
der „Clausula‘‘ aber sche ich nicht darin und habe auch keinen darin gesehen. Es
ähnelt daher doch etwas einem Kampfe gegen Windmühlen, wenn man meine Exem-
plifizierung auf das gleichzeitige Urkundenwesen angreift (Schulz a.a. O. 450;
Coens a. a. 0.183; vgl. Krusch a. a. 0.553 mit Anm. 2).
2 Dahin gehört es, wenn Schulz a. a. O. 449 sagt, daß ich „offensichtlich“ — es
wäre mir wertvoll, einen Beleg für diese „Oftensichtlichkeit‘ zu erhalten — meine,
„daß eine singuläre Nachricht eo ipso falsch und eine Quelle mit falschen Nach-
richten eo ipso Fälschung sei‘, und wenn er dann dem vom hohen Koturn herab
beifügt: „außer ihm wird kaum jemand auf diese argumenta ex silentio Gewicht
legen. — Ich darf demgegenüber bemerken, daß ich auch ohne die Belehrung des
Ilerrn Schulz eine Fälschung von einer unrichtigen Nachricht zu unterscheiden weiß
und diesen Unterschied vielleicht längst vor Herrn Schulz kannte. Im übrigen meine
ich, daß es doch ein anderes argumentum ex silentio als das, was Herr Schulz als die
von mir beliebten Beweise hinstellt, ist, wenn ich darauf hinwies, daß beispielsweise
die Nachricht von der Verpflichtung der fränkischen Großen anf das Geschlecht
Pippins, die doch in einer offiziösen Quelle wie den Reichsannalen unbedingt erwartet
werden müßte, da natürlich die pippinische Dynastie das größte Interesse daran
gehabt hätte, eine solche päpstliche Verpflichtung dem Gedächtnis der Nachwelt
zu überliefern, in diesem Geschichtswerk fehlt; der Reichsannalist schweigt ebensogut
davon wie auch der Papstbiograph. — Das heißt doch etwas anderes als „eine sin-
guläre Nachricht eo ipso“ für falsch halten. — Und wenn mir Schulz weiter imputiert,
daß ich eine „Quelle mit falschen Nachrichten eo ipso“ für eine Fälschung ansehe,
so bitte ich nur um einen Beleg hierfür. Es kann doch wahrhaftig nicht als solcher
gelten, wenn ich auf diese falschen Nachrichten verweise; denn natürlich tıägt
eine Iläufung von falschen Nachrichten zur Erkenntnis der Quelle als Fiktion bei,
beweist sie aber für sich allein noch nicht.
a nr ar ENC,
889
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704).
Von
Arnold Berney.
Inhalt: Vorbemerkung. Bedeutung der späten Reichsgeschichte. I. Die Re-
ligionsgegensätze. Kurbayerns Abfall. Aufgaben des Reichstags. II. Bemühungen
um Sicherheit von Stadt und Konvent. IIL Unzulänglichkeit aller Bemühungen.
Kurbayerische Besetzung des Brückenkopfes Regensburg. IV. Hemmung der Be-
ratung der „Kriegsmaterie‘“‘ durch die Religionsgegensätze. Plan der Reichstags-
verlegung. Evangelischer Widerstand. Rolle Preußens. V. Kurbayerische Besetzung
des Stadtgebietes. Preußischer Kompromißvorschlag in der Verlegungsfrage. Un-
zureichende Neutralitätserklärung des Kaisers. VI. Neue Hemmungen der Beratung
der ,„Kriegsmaterie“. Preußens Nachgiebigkeit. Verständnisvollere Haltung des
corpus evangelicorum. Schlußberatung der „Kriegsmaterie“‘. Vorläufige Regelung
des Religionsstreites. VII. Weiteres Verbleiben der Bayern. Wirkungsloser Neu-
tralitätsbeschluß des Reichstags. Abzug der Bayern durch Änderung der militärischen
Lage. VIII. Vergebliche evangelische Bemühungen zur Aufrechterhaltung der Neu-
tralität. Kaiserliche Besetzung der Stadt. IX. Geschichte und Persönlichkeit des
kurbrandenburgischen Gesandten Henniges. X. Das „aufrührerische‘‘ Votum des
Henniges. Desavouierung des Gesandten. Erledigung der Religionsgravamina.
Schluß. Gründe für die Schwäche des Reichstags. Kaiserlicher, katholischer und
evangelischer Traditionalismus.
Vorbemerkung.
Der Westfälische Friede, der Reichsabschied von 1654, die
Wahlkapitulation Leopolds I.t hatten die reichsrechtliche Stel-
lung des Kaisers in wachsendem Maße verengt, die Libertät der
Reichsstände erklärt und erhärtet und damit eine historische
Entwicklung staatsrechtlich besiegelt, deren Grundlagen nicht erst
im 17. Jahrhundert vorgebildet worden sind. Wenn man trotzdem
die Epoche des eigentlichen Reichszerfalls erst mit der Beendigung
1 Vgl. Fritz Hartung, D. Wahlkapitulationen d. dtsch. Kaiser und Könige
in: Hist. Zeitschr. Bd. 107 (1911) S. 333#. sowie desselben Verfassers Deutsche Ver-
fassungsgeschichte.
Histor, Vierteljahrschrift. Bd. 24, H.3. 25
390 Arnold Berney
des Dreißigjährigen Krieges beginnen ließ, so war man zu dieser
Periodisierung weniger infolge der wachsenden Erstarrung der
Reichsverfassung als vielmehr durch die Tatsache berechtigt, daß
die größeren Reichsstände erst seit der zweiten Hälfte des 17.
Jahrhunderts die Ansätze eines eigenmächtigen staatbildenden
Willens systematisch und erfolgreich blicken ließen. Diese Ent-
wicklung der Reichsterritorien zu staatsähnlichen Hausmächten
hat den Historiker vielfach dazu verführt, die außenpolitische
Geltung einzelner Reichsstände — besonders Brandenburgs —
zu über- und diejenige des Reiches zu unterschätzen. Der inner-
staatliche Fortschritt und das territoriale Wachstum der größeren
Reichsstände darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, daß ihre
außenpolitische Eigenmacht wenigstens vor dem Jahre 1740
zu einer vollkommenen Entschlußfreiheit nicht tauglich war.
Die letzte Geschichtepoche des Hlg. Römischen Reiches Teut-
scher Nation ist besonders dadurch gekennzeichnet, daß die dem
Kaiser feindlichen Reichsstände (ob isoliert oder verbündet) sich
am Ende immer wieder zu einem Anschluß an die in Deutsch-
land stärkste Macht, an das Haus Habsburg, und damit an den
Inhaber der kaiserlichen Würde genötigt sehen.
Dieser Anschluß schloß eine Bejahung der Reichsidee und die
Anerkennung der, wenn auch spärlichen, reichsständischen Pflich-
ten in sich. Solange sich das Haus Habsburg als gültige deutsche
Direktorialmacht zu behaupten wußte, solange bestand auch das
alte Reich als außenpolitisch notwendige Existenzform der Deut-
schen. Vorgänge aus der Spätgeschichte des Reiches und seiner
Institutionen müssen also nicht minder eine Erkenntnis des
politischen Geistes der Deutschen gestatten, als die Regierungs-
handlungen König Friedrichs I. oder Kurfürst Max Emanuels
von Bayern. Man sollte endlich auch in weiteren Kreisen er-
kennen, daß die noch immer vernachlässigte späte Reichs-
geschichte — wie jeder andere Geschichtabschnitt — nur dann
fruchtbar zu machen ist für die Erkenntnis unserer historisch-
politischen Gesamtentwicklung, wenn man den Gedanken an
die Zukunft, welche ihr folgte, ‚einklammert‘“ und ihre Gegeben-
heiten jeweils als gewesene Gegenwart erfaßt.
Dies gilt besonders für die Reichspolitik zu Beginn des spa-
nischen Erbfoleekrieges. Einevon Reichswegen nicht zu hindernde
kaiserliche Politik entfaltete sich, deren Gegner militärisch-
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 391
geographisch zu einem Vorgehen imstande waren, welches
Reichsgebiet bedrohte. Das europäische Staatensystem hatte
sich in einer Weise entwickelt, welche dieser Politik und der
Willensrichtung der meisten Stände so entgegenkam, daß beide
in ein großes Allianzsystem einbezogen werden konnten. Es
ergab sich somit der Wille fast aller deutschen Stände, über die
Form der Allianzen und Kreisassoziationen hinaus die diplo-
matische Einigung auch reichsgesetzlich zu fixieren. Auch hier
sind also die Entschlüsse des Reichstags den bereits vorliegenden
zwischenständischen und zwischenstaatlichen Verknüpfungen
„nachgehinkt‘‘!. Trotzdem scheint uns die bisher versäumte
Erforschung und Darstellung eines der wichtigsten Abschnitte
Regensburger Reichspolitik notwendig. Aus ihr läßt sich zwar
keine „Ehrenrettung‘“‘, aber jene vertieftere Erfassung deutschen
politischen Geistes gewinnen, die wir erstreben °.
I.
Am 17. August 1702 entschied sich Kurfürst Max II. Emanuel
von Bayern, im spanischen Erbfolgekriege die Partei Frankreichs
zu erwählen. An seinen ehrgeizigen und maßlosen Forderungen
und besonders an der stolzen und unnachgiebigen Haltung des
kaiserlichen Hofes scheiterten die Einigungsversuche® des
1 Fch. Meinecke, D. Regensburger Reichstag u. d. Devolutionskrieg in: Hist.
Zeitschr. Bd. 60 (1888) S. 196.
2? Die vorliegende Abhandlung gilt dem Verf. als Vorarbeit zu seiner i. J. 1927
bei R. Oldenbourg erschienenen Monographie „König Friedrich I. u. d. Haus Habs-
burg“. Den Herren Beamten der Staats- bzw. Kriegsarchive in Berlin und Wien
sei auch hier freundlichst Dank gesagt für ihre unermüdliche Unterstützung und
Hilfsbereitschaft. Die benutzten Akten werden nur dort besonders aufgeführt,
wo sie in den folgenden Reposituren nicht enthalten sind.
Preuß. Geh. Staatsarchiv in Berlin-Dahlem (B. St. A.).
R1, 43, n. 1, n. 2; 4 B; 45 A1.
R10, 66b; 68; 68a; 68b; 69a.
R50, 47.
Haus-, Hof- u. Staatsarchiv in Wien (W. St. A.).
RK. Weisgg. n. Bln. fasc. 2c.
RK. Berr. a. Bln. fasc. 7c.
Berr. d. Prinz.-Kommission a. Regensburg, fasc. 35.
Berr. d. österreich. Gesandtschaft a. Regensburg, fasc. 48.
l * Vgl. M. Braubach: Die Politik d. Kurf. Max Em. v. Bayern i. J. 1702 in:
Hist. Jahrb. Bd. 43 (1923).
25*
392 Arnold Berney
Sommers 1702. Habsburg und Wittelsbach wurden Feinde, aller
späteren Anknüpfungsversuche ungeachtet.
Zunächst waren die kurbayerischen Lande eine Enklave in-
mitten einer geschlossenen Masse von Territorien, in denen zum
Kriege gegen Frankreich gerüstet ward. Die Direktoren u.a.
des schwäbischen, fränkischen und österreichischen Kreises
waren zum Verteidigungskriege gegen Frankreich entschlossen !,
der Kaiser hatte den Krieg erklärt ? und die Reichskriegserklärung
stand zu erwarten. Frankreichs Truppen waren noch fern; sie
kämpften in Oberitalien, standen im Rheinland, sammelten sich
im Elsaß: der kriegstüchtige Bayer mußte den Ring, der ihn
umgab, aus eigener Kraft durchbrechen; vorher war an größere
Operationen nicht zu denken. Eine französische Hilfsarmee,
welche durch die südlichen Täler des Schwarzwaldes nach Osten
vordrang, mußte durch die schwäbischen Festungen aufgehalten
werden. Ihnen galten die ersten Bewegungen Max Emanuels.
Ulm, die wichtigste Feste des schwäbischen Kreises, nahm er am
8. September 1702 durch listigen Überfall, am 1. Oktober fiel
Memmingen in seine Hand’. Damit sprengte er Kurbayerns
Absperrung gegen Westen“, beschränkte die Operationsfreiheit
der schwäbischen Kreistruppen ®, gab dem französischen Marschall
Villars für die Zukunft freie Bahn und eröffnete somit den vierten
Kriegsschauplatz des spanischen Erbfolgekrieges®.
Regensburg lag ihm zunächst noch fern. Aber man spürte
den Wind, der durch die schwäbische Bresche fuhr”. Die
Stellungnahme der Reichsstände beleuchtet aufs schärfste jene
Umstände, welche bei der Darstellung der Reichsgeschichte des
18. Jahrhunderts oftmals zu gering bewertet werden: die Hand-
lunesfähigkeit des Konvents war in jenen Jahren nicht nur durch
1 Nördlinger Traktat der fünf „Vorderen‘‘ Kreise v. 20. März 1702; vgl. S.
Riezler, Geschichte Bayerns, Bd. 7, Gotha 1913, S. 523 (Gesch. d. Europ. Staaten 20,
7); Cassander Thücelius, Des Heil. Röm. Reichs-Staats Acta usw., Bd. 2, Fit. u.
Lpzg. 1716, S. 644ff.
2 15. Mai 1702.
3 Riezler 7, 546.
4 K. Staudinger, Gesch. d. Kurbayer. Heeres unter Kurf. Max II. Em. 1680 bis
1726, Bd. II, 2, Mch. 1905, S. 874.
5 A. Buchner, Gesch. v. Bayern, IX. Buch, Mch. 1853, S. 72,
6 Vgl. Riezler, 7, 524ff., 537 ff.
7 Vgl. für das Folgende: Theatrum Europaeum XVI, 1703, S. 573ff.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 393
die Schwerfälligkeit seiner Ordnung! und die interkollegialen
Streitigkeiten, sondern noch mehr durch die Fortwirkung der
konfessionellen Gegensätze gehemmt.
Die sog. Klausel? des Art. IV des Rijswijker Friedensvertrages
von 1697 hatte vor allem“ dem katholischen Kurfürsten von der
Pfalz den nunmehr rechtgemäßen Anlaß gegeben, die durch den
westfälischen Frieden festgesetzten Rechte seiner reformierten
Untertanen auch weiterhin zu schmälern und zu verdrängen.
Den Streit, welcher hierdurch zwischen den Konfessionen aufs
neuezum Ausbruch kam unddurch die Gravamina allgäuischer und
schlesischer, aber auch ungarischer Nichtkatholiken verstärkt
wurde, dämpfte der Präliminarvergleich vom 4. Dezember 16985.
Das corpus evangelicorum war jedoch keineswegs zufrieden-
gestellt und beschloB am 16. Dezember, vor Erledigung der
Gravamina nur zu jenen „Reichsdeliberationen‘‘ zu „konkur-
rieren‘‘, welche die Armierung der neuen Reichsfestungen Kehl
und Philippsburg betrafen. Nach zahlreichen weiteren Ver-
handlungen? wurde im Jahre 1699 beschlossen, die Streitig-
keiten durch eine aus sechs Mitgliedern bestehende gemischte
Deputation untersuchen und entscheiden zu lassen. Ihr Zu-
1 F. Hartung, Dtsch. Verfassungsgesch. v. 15. Jhdt. b. z. Gegenwart?, Lpzg.
Bin. 1922, S. 95f.
% Vgl. den Überblick bei F. Feldmeier in: Oberbayer. Arch. Bd. 58, S. 5f.; für
die spätere Zeit: A. Brabant, Das H. R. Reich Ttsch. Nation im Kampf mit Friedrich
d. Gr., I. Bd., Bln. 1904, S. 6ff.
3 Die nachfolgende Entwicklung (1697—1702) ist ausführlich dargestellt bei
Joh. Jac. Moser, Vollst. Bericht v. d. so berühmt — als fatalen Claus. Art. IV Pac.
Ryswic., Fft. 1732, S. 121ff.; vgl. auch V. Löwe, Preußens Staatsverträge a. d. Re-
gierungszeit Kg. Friedrichs I. (Publ. a. d. Preuß. Staatsarchiven, 92. Bd.) Leipzig
1923, 8.73. Außer der compilatorischen Inauguraldissertation von C. C. v. Pidoll
(Trier 1762) liegen von katholischer Seite keine Arbeiten zur Geschichte der
usel vor.
* J. J. Moser, Vollst. Bericht S. 161ff.; vgl. auch B. G. Struve, Die Religions-
beschwerden zwischen denen Römisch-Katholischen und Evangelischen im Teutschen
Reich ... Anderer Teil, Lpz. 1722, S. 172.
$ E. Ch. W. v. Schauroth, Vollst. Sammlg. aller Konklusorum ... des... cor-
poris evangelicorum, III. Teil, Regensburg 1751, S. 230f.; vgl. für das Folgende:
J. J. Moser, Von denen Teutschen Reichs-Tags-Geschäfften ... Fft. 1768, S. 366ff.
(Vollst. Bericht, S. 158.)
* Schauroth, III, 231.
” Vgl. Hans v. Hymmen, D. erste preuß. König u. d. Gegenreformation i. d.
Pfalz, phil. Diss. Göttingen 1904, S. 7ff., 21ff.; Berney, Kg. Friedrich I., S. 209.
394 Arnold Berney
sammentritt scheiterte jedoch daran, daß über den Inhalt ihrer
Bevollmächtigung eine Einigung nicht zu erzielen war. Die
Katholischen wünschten, daß die Friedensschlüsse schlechthin
als Verhandlungsgrundlage Erwähnung fänden. Die Evange-
lischen, welche ja vor allem eine Beseitigung der ‚„Klausel‘‘ und
somit eine Revision des Rijswijker Friedensvertrages erstrebten,
verlangten, daß schon in der Vollmacht ausschließlich auf den
westfälischen Friedensvertrag! Bezug genommen werde. Die
Verhandlungen wurden auf diese Weise verschleppt und führten
zu keinem Ergebnis. Mittlerweile wurde der spanische Erbfolge-
krieg unvermeidlich. Ein Reichskrieg stand zu erwarten. Um
auf die Katholischen einen Druck auszuüben, wurde bereits im
Oktober 1701 innerhalb des corpus evangelicorum (c. e.) erklärt,
man werde sich angesichts der Mißachtung gerechter evange-
lischer Forderungen im Falle einer Reichskriegserklärung die
Hände frei zu halten wissen?. Die außenpolitischen Pflichten,
welche im Laufe des Jahres 1702, betont durch vielfache kaiser-
liche und alliierte Mahnschreiben, an die Reichsversammlung
herantraten, fanden also zunächst eine verbissene Uneinigkeit.
1 Art. 17, §$ 4—7; vgl. K. Zeumer, Quellensammlung z. Gesch. d. dtsch. Reichs-
verfassg. in Mittelalter und Neuzeit?, Tübingen 1913, S. 432f., 442. (Quellensammig.
z. Staats-, Verwaltgs.- u. Völkerrecht, hrsg. v. H. Triepel, Bd. II.)
2 Heinrich (von) Henniges, Comitiologia, S. 4974 (B. St. A. R. 92, Nachlaß
Henniges Nr. 1, vol. VII). Henniges war 1679—1711 kurbrandenburgischer Gesandter
am Reichstag und vertrat Magdeburg im Fürstenrat. Über ihn vgl. unten S. 429 ff.
Obwohl R. Koser bereits in H. Z. 97 (1906) S. 152 auf die große Nutzbarkeit der
umfangreichen annalistischen Darstellung hingewiesen hat, scheint ihre Verwertung
bis heute unterblieben zu sein. Schon ein zeitgenössischer Beurteiler hielt das Werk,
welches die Jahre 1663—1711 umfaßt, für außerordentlich und zweifelte, „daß etwas
Besseres und Vollständigeres in hac materia jemals zum Vorschein kommen dürfte“
(vgl. R. Koser in: H. Z. 96 [1906] S. 205 Anm. 2); vgl. für das Folgende Thücelius II,
5#. — Es verdient, angemerkt zu werden, daß Frankreich im Dezember 1701 den
vergeblichen Versuch unternahm, das c. e. auf Grund der Fortdauer der Gravanina
gegen den Kaiser aufzuhetzen. Henniges war der Ansicht, daß die pfälzischen Be-
schwerden schon vor Jahr und Tag beseitigt worden wären, wenn Ludwig XIV. sich
in einem „scripto promemoria von dreien Zeilen“ dafür eingesetzt hätte. „Anjetzo“
jedoch sehe man die guten Worte Ludwig XIV. „anders an und glaubte, daß solche
nur zu dem Ende ausgestreut würden, um hierdurch unter Evangelischen und Ka-
tholischen im Reich noch mehr Jalousie und Uneinigkeit zu stiften“. (Comitiologia
S. 4986.) Hieraus erhellt, daß der Vorsatz, die Reichskriegserklärung nicht zu fördern,
lediglich innenpolitischen Beweggründen entstammte; vgl. auch J. J. Moser, Vollst.
Bericht S. 179f.,; anderer Ansicht: Hymmen, S. 27f.
|
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 395
Am 9. September 1702 — Ulms Fall war noch nicht bekannt
geworden — erklärte das c. e. noch einmal seine Verhandlungs-
unwilligkeit. Die Nachricht vom Handstreich des bayerischen
Kurfürsten veränderte die Lage vollständig. Bereitsam 11. Sep-
tember einigte sich der Reichstag zum Erlaß eines Schreibens!
an Max Emanuel, in welchem die sofortige Räumung Ulms ver-
langt und gedroht wurde, den Landfriedensbruch in den Text
der Reichskriegserklärung aufzunehmen. Am 13. wurde der
kaiserliche Prinzipal-Kommissar, Kardinal Johann Philipp von
Lamberg, Bischof zu Passau, durch Reichsschluß? ersucht, die
kaiserliche Majestät zu einem Vorgehen gegen Max Emanuel zu
veranlassen. Die Einmütigkeit der Reichsversammlung, welche
in diesen Maßnahmen hervorzutreten schien, stand jedoch auf
schwachen Füßen. Am 12. September war das c. e. im kursächsi-
schen? Quartier zusammengetreten. Ohne Widerspruch wurde
geargwöhnt $, die Besetzung der evangelischen Reichsstadt Ulm
sei dem Kaiser sowie den Katholischen nicht unwillkommen,
das evangelische Regensburg sei nicht minder gefährdet, die Stadt
müsse im bevorstehenden Feldzug kurbayerischer oder kaiser-
licher Waffenplatz werden, die „libertas votandi‘‘ des Reichs-
konvents sei somit bedroht. Der österreichische Gesandte beim :
Reichsfürstenrat beeilte sich, die Vorwürfe gegen den Kaiser zu
entkräften, ein Dementi des römischen Königs schloß sich an °.
Als dann endlich am 17. und 18. September sowohl der kaiser-
1 J. J. Pachner v. Eggenstorff, Vollst. Sammig. aller ... Reichsschlüsse, III
Teil, Regensburg 1776, S. 28f. 7
2 Ebenda S. 29f.
3 Comitiologia S. 5034. Die kursächsische Direktion wurde trotz der Konversion
des Kurfürsten geduldet und bewährte sich (vgl. A. Frantz, Das kath. Direktorium
des c. e. Marburg 1880, S. 44 Anm. 1, 47f., 51). Preußen trat, wie nachzuweisen sein
wird, als evangelische Vormacht im Reich im Laufe der folgenden Jahre immer
schärfer in Erscheinung.
* Am 11. September begannen die unten erwähnten Verhandlungen zwischen
dem kurbayerischen Gesandten, Baron von Zündt und v. Lamberg, welche aufs neue
einen Parteiwechsel Max Emanuels herbeizuführen trachteten. Die Evangelischen
bezogen diese Zusammenkunft fälschlich auf die Ulmer Angelegenheit. Comitiologia
S. 5029.
5 Vgl. auch G. Vogl, Aasführl. Historie d. jetzig. bayer. Krieges von Cäsar
Aquilinus. Quellenkrit. Untersuchg. z. Gesch. d. spanischen Erbfolgekrieges in:
Überbayer. Arch. Bd. 54, S. 44.
® König Joseph I. an Kard. v. Lamberg, 21. Sept. 1702, Thücelius II, 722.
396 Arnold Berney
liche Prinzipal-Kommissar als auch das corpus catholicorum!
versichern? ließen, daß die Religions-Gravamina „sogleich vor
die Hand genommen und pari passu mit jetzt tractirenden
Reichs-Geschäfften denen Reichs-Gesetzen gemäß erörtert wer-
. den“ sollten, ließen die Evangelischen ihren Widerstand fallen.
Henniges jedoch setzte am 20. September im Fürstenrat durch,
daß die Forderungen des c.e. als ,„Beilage‘‘ des Conclusums,
welches die Reichskriegserklärung aussprechen sollte, dem Kaiser
zur Kenntnis gebracht würden 3. So geschah es, daß die Reichs-
kriegserklärung, welche durch die Ausbreitung des oranischen
Allianzsystems vorbereitet und unvermeidlich geworden war,
durch das kurbayerische Vorgehen beschleunigt wurde und
„Schon“ am 30. September zustande kam®. Die evangelische
„Beilage‘‘ jedoch verkündete die schwerste Belastung einer
künftigen Reichskriegspolitik.
In nächster Zukunft lagen der Reichsvertretung drei gewich-
tige č Aufgaben vor.
Zunächst mußten Schritte unternommen werden, die kon-
fessionelle Uneinigkeit der Reichsstände zu beheben und eine
ungehemmte Verhandlungs- und Beschlußfähigkeit herzustellen.
Ferner galt es, von Kurbayern die nötigen Kautelen für die
bedrohte Freiheit des Reichskonventes zu erlangen.
Solange diese beiden Fragen einer mindestens vorläufigen
Lösung nicht nahegebracht waren, war es zwecklos, den dritten
und wichtigsten Verhandlungsgegenstand zur ‚Ansage‘ zu brin-
gen. Diese wichtigste Angelegenheit war die „Ausmachung‘“
der „Kriegsmaterie‘‘®. Die Aufstellung der Reichsarmee wurde
zwar frühzeitig?’ Reichsgesetz, ihre Zusammenziehung mußte
2 Über seinen korporativen Charakter sind die Meinungen geteilt; vgl. Pastor in:
Herders Staats-Lexikon?, Bd. 1, Freiburg 1911, Sp. 1150ff.; O. Gierke, Das Dtsch.
Genossenschaftsrecht, Bd. I, Bln. 1868, S. 837f.
23 J. J. Moser, Vollst. Ber. 5. 182; Schauroth III, 239.
8 J. J. Moser, Vollst. Ber. S. 183f.; Schauroth III, 240.
% Kaiser]. Ratifikation v. 6. Okt. 1702, Pachner, III, 31f.
5 Eine Reihe kleinerer Verhandlungsgegenstände aus der Zeit von 1702—1704
kann hier außer Betracht bleiben.
® Die Darstellung, welche H. Zwingnıann in seiner Schrift (Der Kaiser in Reich
und Christenheit im Jahrhdt. nach dem westfälischen Frieden, Lpzg. 1913, S. 19£.)
diesem Gegenstand widmet, ist nicht zureichend.
? Conclusum trium collegiorum vom 17. Nov., kaiserl. Ratifikation vom 4. Dez.
1702, Thücelius, IJ, 740ff.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 397
jedoch den schwersten Hemmungen unterworfen sein, solange
der Konvent mit dem Erlaß von Ausführungsbestimmungen
zurückhielt, welche für die Ordnung des Marsch-, Genie-, Ver-
pflegungs- und Ausrüstungswesens, ferner für die Armierung der
neuen Reichsfestungen Kehl und Philippsburg unentbehrlich
waren. Jene drei Verhandlungsgegenstände wurden, wie wir
sehen’ werden, in der unerquicklichsten Weise miteinander ver-
koppelt und gegenseitig bedingt. Ihre Darstellung darf vor er-
müdenden Einzelheiten nicht zurückschrecken und kann nur
durch Aufzeigung der zeitlichen Aufeinanderfolge der Verhand-
lungen zur Klarheit führen.
II.
Max Emanuel stand indes im schwäbischen Kreis, armierte
die eroberten Festungen! und ließ sich durch die „Dehorta-
torien“ und ‚„‚Avocatorien“?, Gutachten und „Pro memoria‘,
welche Kaiser und Reichskonvent an ihn, bzw. an den kur-
bayerischen Gesandten in Regensburg, Baron v. Zündt, erließen?,
nicht beirren. Die Antwort, welche der Kurfürst am 22. Sep-
tember* dem Reichsgutachten vom 11. zuteil werden ließ, war
feindselig genug. Max Emanuel machte die Sicherheit Regens-
burgs von der künftigen Gestaltung der Reichspolitik abhängig
und ließ jedes Entgegenkommen vermissen. Schon am 20. Sep-
tember hatte der ungeduldige Reichskonvent den Kurfürsten
aufs neue um eindeutige Aufklärung über das Schicksal Regens-
burgs ersucht und zugleich eine Verlegung des Reichstags an-
gedroht. Man hatte damit einen Plan berührt, dessen Verwirk-
lichung Max Emanuel verhindern mußte. Der bayerische Kur-
fürst fürchtete, daß ein Reichstag, welcher nicht mehr im Be-
reiche seiner Waffen tagte, imstande sein könnte, eine kaiserliche
Achtung der Wittelsbacher widerstandslos geschehen zu lassen.
Er wußte ferner, daß eine solche Verlegung Anlaß geben konnte,
seinen Gesandten® von den Beratungen und überhaupt vom
t Buchner, IX, 75. |
? Vgl. M. Jähns, Z. Gesch. d. Kriegsverfg. d. Dtsch. Reiches in: Preuß. Jahrbb.
Bd. 39 (1877) S. 444.
® Vgl: Pachner III, Thücelius II passim. 4 Thücelius, III, 449.
$ Baron v. Zündt, ein tüchtiger Diplomat und Horcher, galt seit längerer Zeit
als persönlicher Franzosenfreund: Riezler, VII, 522.
398 Arnold Berney
neuen Tagungsorte fernzuhalten oder auszuschließen. Abzu-
warten und dem Reichskonvent zunächst keine weitere
Antwort zu geben, erschien als die vorteilhafteste Verhaltens-
weise. Überdies verhandelte! v. Zündt, wenn auch ergebnislos,
noch immer mit dem kaiserlichen Prinzipal-Kommissar über die
Möglichkeit des kurbayerischen Übertritts.
Unterdessen bemühte sich die Wiener Regierung, dem
Reichstag beruhigende Versicherungen zu geben; v. Lamberg
erklärte am 23. Oktober, der Kaiser sei bereit, „auf Verlangen
ein Regiment“? nach Regensburg zu verlegen. Die Nachricht
von der vorläufigen Beendigung der bayerischen Operationen
dürfte in Regensburg beruhigender gewirkt 3 haben als die kaiser-
lichen Erklärungen: noch war der kaiserliche Hofkriegsrat in
überalterter und untüchtiger Hand, noch kämpfte Prinz Eugen
in Italien. Die Aufstellung der kaiserlichen Kontingente schritt
nur langsam voran. Ob sie im Oktober 1702 zum erfolgreichen
Schutze Regensburgs imstande gewesen wären, erscheint fraglich.
Erst im Laufe des Winters 1702/03 kam eine Sicherung der
österreichisch-kurbayerischen Grenze zustande, und zwar auch
jetzt nur auf Kosten von Ersatzmannschaften, welche für
den oberitalienischen Kriegsschauplatz bestimmt waren‘.
Max Emanuel beantwortete ° das Schreiben des Reichs-
konvents vom 22. September Mitte November 1702 und adres-
sierte seine Antwort mit kluger Berechnung an den Rat der Stadt.
v. Zündt erklärte im Namen seines Herrn, Regensburg bleibe
unangetastet, wenn der Rat verspreche, keinerlei fremde Truppen
in die Stadt aufzunehmen. Werde diese Erklärung nicht ab-
gegeben, so müsse der Kurfürst gegen die Stadt andere ‚‚mesures‘“
ergreifen. Regensburg, erwiderte der Rat, sei freie Reichsstadt,
stände in Pflicht von Kaiser und Reich und sei nicht imstande,
selbständige Versprechungen zu geben. Man müsse dem Kaiser
und dem Reichskonvent Verhandlung und Entscheidung über-
lassen. Die beiden höheren Kollegien hielten diese Anregung für
diskutabel. Der Rat der Stadt wurde durch conclusum trium
2 Ebenda, S. 547f.
® Gomitiologia, S. 5104.
3 Ebenda, S. 5101.
* Feldzüge d. Prinzen Eugen, I, 4, S. 522; I, 5, 8.10, 383f.
5 Comitiologia, S. 5124#f.; Thücelius, III, 450 (ohne Datum).
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 399
collegiorum zu einer selbständigen Neutralitätserklärung ver-
anlaßt und der kaiserliche Prinzipal-Kommissar ersucht, die
kaiserliche Ratifikation dieses Konklusums herbeizuführen.
Nur die österreichische Gesandtschaft hatte dem Konklusum
widersprochen. Sie zeigte jene Gesinnung, welche Leopold I.!
und seine Politik überhaupt kennzeichnet. Wo dieser Kaiser
rechtlich ererbte oder erworbene Machtpositionen zu verteidigen
hatte, war seine Haltung stark und zäh. Er beugte sich nur der
äußersten Not. So auch hier. Der österreichische Gesandte
hatte kurz erklärt, daß eine Verhandlung mit Kurbayern, welche
die Sicherheit Regensburgs betreffe, nur die Neutralität dieser
Reichsstadt bezwecken könne. Diese aber sei durch die erst
jüngst verkündigte Reichskriegserklärung allen Ständen gleich-
mäßig verboten. Man hatte eingewandt, daß das Verbot der
Neutralität nur gegenüber den auswärtigen Reichsfeinden und
nicht für innere Wirren gültig sei. Der österreichische Gesandte
hatte diese Kasuistik ? keiner Antwort gewürdigt. Ende Novem-
ber 1702 wurde den Kollegien durch den Vertreter des Reichs-
direktors (Kurmainz) kundgegeben, daß v. Lamberg das Gesuch
der Stadt samt den Gutachten der Stände befürwortend nach
Wien geleitet habe. Die kaiserliche Approbation wurde erhofft,
aber sie war nicht zu erwarten. Erst am Ende des nächsten
Monats traf eine Antwort des Wiener Hofes ein. Mittlerweile
(Anfang Dezember) wiederholte der kurbayerische Gesandte —
immer im Verkehr mit dem Rate der Stadt — seine Anträge
in drohender Form. Er hatte die Unverfrorenheit?, sich darüber
zu beschweren, daß die zum bayerischen Kreis gehörige Stadt
Werbungen Max Emanuels verboten habe. Die Bewegung der
kurbayerischen Truppen hatte aufs neue begonnen, sie rückten
langsam auf Donauwörth. Max Emanuels Pläne enthüllten sich.
Er gedachte, die Donaulinie zu sichern und sämtliche Brücken-
? Der Verfasser hofft, Persönlichkeit und Staatsauffassung der letzten Habs-
burger an anderer Stelle würdigen zu können. Vgl. für Leopold I. die Studie Hch.
v. Srbiks in: Festschr. d. histor. Vereins dtsch. Historiker, Wien 1914, wo die neuere
Literatur angeführt ist. Über Joseph I. vgl. Berney, Kg. Friedrich I. usw. passim.
2 J. J. Moser (Von denen Teutschen Reichs-Tags-Geschäfften Fft. 1768, S. 1009)
läßt an der Eindeutigkeit dieses Neutralitätsverbots keinen Zweifel aufkommen.
® Sein Protest (vom 13. Dez. 1702) gegen alle ohne sein Zutun zustandegekomme-
nen Reichsschlüsse wurde selbst von dem Reichsfürstenrat verworfen. Vgl. Thücelius
I, 639f.
400 Arnold Berney
köpfe in seine Hand zu bekommen. Der schwäbische Kreis
unterlag weiter ,exorbitanten Exaktionen“!, Der Kaiser
schwieg, die Unruhe des Reichskonvents wuchs, die Beratungen
über die Reichskriegsverfassung stockten.‘. Am 4. Dezember
17022 wurde durch Reichsschluß beschlossen, den kaiserlichen
Prinzipal-Kommissar zu veranlassen, durch Stafette dem Wiener
Hof die gefährdete Lage Regensburgs aufs neue vorzustellen
und um Bestätigung der erwünschten Neutralität zu ersuchen.
Der kurbayerische Gesandte wurde zudringlicher. Er behauptete,
Nachricht zu haben, daß Leopold I. das jüngst überschickte
Gutachten der drei Kollegien nicht approbieren werde; der
Kaiser habe vielmehr die Absicht, Regensburg zu besetzen und
zu einem starken Stützpunkt der kaiserlichen Armee zu machen.
Max Emanuel — er stand nur wenige Tagesmärsche von Regens-
burg entfernt — sei zum äußersten bereit und lehne jede
Verantwortung für Beeinträchtigung des Reichskonventes ab.
III.
Nunmehr entschloß sich der Reichstag, den Rat der Stadt
zur Ausstellung der Neutralitätserklärung „ex tacita et prae-
sumpta mente voluntate et approbatione Ihrer kaiserl. Maje-
stät““3 anzuweisen. Durch „expressen Boten“ wurde die
Majestät von diesem Vorgehen unterrichtet $. Nun erst entschloß
sich Leopold I. zu einer Antwort ®. Er ließ am 29. Dezember
1702 durch Kommissionsdekret erklären, Regensburg werde
wie bisher so auch künftig von kaiserlicher oder alliierter Be-
setzung frei bleiben und in jeder Weise im status quo ante be-
lassen werden. Am Schlusse wurde betont, der Kaiser lasse es
„im Übrigen... bei den Reichs-Conclusis ungeändert ver-
bleiben‘.
Wir sehen: ohne offen gegen die Conclusa zu verstoßen, gab
die kaiserliche Regierung der Stadt Regensburg die verschleierte
Möglichkeit, eine Neutralitätserklärung gegenüber Max Emanuel
auszusprechen. War es also dem Kurfürsten, wie die November-
erklärung verhieß, wirklich nur um ein städtisches Assecuratorium
l Comitiologia, S. 5135. 2 Pachner III, 53.
® Reichsschluß vom 21. Dez. 1702 bei Pachner IIJ, 56f.
t Comitiologia, S. 5156. 5 Ebenda S. 5102. è Pachner III, 57.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 401
zu tun, bezweckte er nichts als dieses, so mußte die Sicherheit
von Stadt und Reichskonvent durch das kaiserliche Kommis-
sionsdekret vom 29. Dezember 1702 gewährleistet erscheinen.
In der Tat glaubten die Gesandten, aufatmen zu dürfen!. Am
30. Dezember 1702 wurde beschlossen, Max Emanuel’um eine
ähnliche, an die Adresse des Reichskonvents und der Stadt
zu richtende Erklärung zu ersuchen?. Die kurfürstliche Ant-
wort — der kurbayerische Gesandte teilte sie am 12. Januar 1703
dem Vertreter des Reichsdirektors mit — zeigte Max Emanuels
wahre Meinung. Der Kurfürst hatte den Inhalt seiner No-
vember-Erklärung gleichsam vergessen; er ließ zwar die für
Stadt und Reichskonvent bestimmten Assekuratorien? aus-
fertigen, verlangte aber, daß die Neutralität der Stadt aus-
drücklich von Reichswegen — also auch durch den Kaiser —
garantiert werde. Leopold I., der noch immer einer prinzipiellen
Einigung mit dem Schwiegersohn von ehedem nicht abgeneigt
war, ging indessen allen Einzel-Konzessionen aus dem Wege;
die Hartnäckigkeit seiner Haltung mußte mit der Zeit eine vor-
bildiiche Wirkung tun. Seit der Einnahme Ulms hatte der
Reichskonvent manches Zeichen der Übereilung und der Ängst-
lichkeit gegeben. Die Nähe wirklicher Gefahr ließ ihn beweisen,
daß der Sinn für politische Würde nicht ganz erloschen war.
Als Max Emanuel am 31. Januar das überraschende Angebot
machen ließ, „gütlichen Vorschlägen Gehör [zu] geben und sich
mit dem Reich in Traktate ein[zu]lassen‘, sofern die Reichs-
versammlung imstande und entschlossen sei, den Kaiser von
jedem Angriff auf kurbayerisches Gebiet abzuhal-
ten‘, kamen die Kollegien in außerordentlicher Sitzung zu
einem Schluß, welcher Achtung verdient® Ohne Rücksicht
l „Es ist nicht zu sagen, was diese kaiserliche Erklärung bei dem Reichskonvent
vor Vergnügen und Consolation erwecket.‘“ Comitiologia, S. 5163.
? Die Ausstellung des städtischen Assekuratoriums wurde am 2. Jan. 1703 durch
Reichsschluß veranlaßt und am 4. Jan. vollzogen. Pachner III, S. 59f.
3 Ebenda, S. 60f.; Thücelius III, 452f.
` 4 Comitiologia S. 5171f.; Thücelius III, 374f.; Riezler 7, 556.
5 Reichsschluß vom 1. Febr. 1703, Pachner III, 61f.
® Die Darstellung in den „Feldzügen des Prinzen Eugen“ I, 5, S. 7ff. entbehrt
der Richtigkeit; hier wird behauptet, der Reichstag sei, beherrscht vom Walten einer
durch Münster und Kurtrier geführten, von dem Kaiser und den Seemächten beein-
Außten „optimistischen Partei“ zu klaren Entscheidungen unfähig gewesen. Münster
402 Arnold Berney
auf die Frage der Sicherheit des Reichskonventes wurde ein-
stimmig erklärt, Verhandlungen könnten nicht stattfinden,
solange Max Emanuel sämtliche bisherige Eroberungen be-
haupte und seine Truppen nicht hinter die kurbayerische Grenze
zurückziehe. Nur unter dieser Bedingung glaubte man, den
Kaiser zur Einstellung der Feindseligkeiten bewegen zu können.
Die Beharrlichkeit dieser Forderung ließ alle Verhandlungen
scheitern, welche im Februar 1703 stattfanden. Am Ende der
vierzehntägigen Frist, welche der Reichskonvent zur Beant-
wortung seines Beschlusses dem Kurfürsten gestellt hatte, er-
klärte! Max Emanuel, an Restitution sei nicht zu denken,
solange er keine reichsgesetzmäßige Sicherheit für die Neu-
tralität Regensburgs erhalte. Noch einmal versuchte der Kaiser
den Kurfürsten auf seine Seite zu ziehen, aber die Sendung des
Grafen Schlick, welche in diesem Februar erfolgte, blieb ohne
Erfolg?. Schon Anfang des Monats war in Regensburg bekannt-
geworden®, daß Max Emanuel Neuburg a.D. einzunehmen
plane. Sobald der Kaiser in Bayern einfalle — so berichtete eine
in Augsburg herauskommende Monatsschrift * —, werde sich
Max Emanuel auf Regensburg stürzen. Mancher Einwohner
habe bereits seinen besten Besitz in Sicherheit gebracht.
Tatsächlich wurde in jenen Wochen der Plan eines kon-
zentrischen Angrifis® auf Kurbayernerwogen. Das Projektstammte
von König Joseph’, Prinz Eugen hatte es kräftig unterstützt,
Leopold fügte sich und die allzu Bedächtigen um Mansfeld und
Buccelini mußten nachgeben. Drei Korps sollten im Feldzug1703
gegen Max Emanuel vorgehen. Graf Schlick hatte die Aufgabe,
sich im Hochstift Passau zu entfalten und gegen Westen und
Südwesten vorzubrechen. Styrum, der mit einem Fähnlein
kaiserlicher Truppen in der Oberpfalz stand, sollte durch West-
böhmen ziehen und sich mit Schlick vereinigen; ein weiteres
hatte in der Tat Ende Dez. 1702 den Antrag eingebracht (Comitiologia S. 5158;
Thücelius III, 376f., Theatrum Europaeum XVI, 1703, S. 10f.), eine Reichs-Depu-
tation zu ernennen und (voraussetzungslos!) Verhandlungen mit Max Emanuel ein-
zuleiten. Die obige Darstellung beweist, daß dieser Antrag nicht durchdrang. Vgl.
auch Vogl, S. 53f.
1 Thücelius III, 392f. 2 Feldzüge I, 5, 8. 10. 3 Comitiologia S. 5189.
4 Monatlicher Staats-Spiegel... aui den Monat Januarii 1703, Augsburg 1708,
S. 18. 5 Ebenda. ° Vgl. Riezler, VII, 557 ff. ?” Feldzüge I, 5, S. 58f.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 1 403
Korps sollte von Tirol gegen Norden vorstoßen. Die Ausführung
dieses Planes wurde durch den Mangel an Truppen und Kriegs-
material gehemmt und überdies durch die Kriegsführung Max
Emanuels, welcher die Korps Styrum und Schlick in Einzel-
gefechten schlug, durchkreuzt.
Bereits Ende Februar wurde es deutlich!, daß Max Emanuel
zur Wegnahme Regensburgs entschlossen war, sofern sich Kaiser
und Reich? nicht zu gütlichen Vereinbarungen herbeiließen.
Bald danach, am 6. März 1703, erklärte v. Zündt, der kaiserliche
Angriff mache alle nur irgend möglichen Verteidigungsmaß-
nahmen notwendig. Der Reichskonvent blieb vorläufig fest. Er
erklärte sich außerstande, selbständige Zugeständnisse zu machen.
Brächten kriegerische Notwendigkeiten die Tagung in Gefahr,
so möge Max Emanuel den Gesandtschaften einen Generalpaß
erteilen, auf daß sie sich in Sicherheit begeben könnten. Jedoch
—am 10. März wurde die Annäherung der kurbayerischen Vor-
hut in Regensburg bekannt und v. Zündt stellte dem Rat der
Stadt anheim, binnen 24 Stunden die Neutralität unter reichs-
gesetzmäßiger Garantie zu erklären. Auch jetzt bewahrte die
Reichsstadt eine loyale, den Reichsgesetzen entsprechende Hal-
tung*. Sie schob dem Reichskonvent die Entscheidung zu; das
kurbayerische Ultimatum kam vor die drei Kollegien. Hier
fürchtete man ein Bombardement der gering bemannten Stadt ë
und wollte keinen Kampf. Indem man nachträglich das kaiser-
liche Kommissionsdekret vom 29. Dezember 1702 gleichsam als
Anregung zu einer auszustellenden reichsschlußmäßigen Neu-
tralitätserklärung interpretierte®, schritt man zum Conclusum’”,
1 Kurbayerisches Reskript vom 21. Febr. 1703, Thücelius III, 394. Am 5. März
ließ Max Emanuel noch einmal in Regensburg erklären, er werde alle bisherigen Er-
oberungen herausgeben und sei zu Verhandlungen bereit, sofern der Kaiser ihm und
seinen Landen zuvor vollkommene Sicherheit verspreche. Thücelins III, 395f.
2 Vgl.hierzu Thücelius III, 394f. 3 Comitiologia S. 5224f.; Thücelius III, 3961.
* Sie wurde durch den Reichsschluß vom 12. April 1703 besonders belobt.
Pachner III, 79%.
5 Die alten Befestigungen waren im Jahre 1702 notdürftig ausgebessert worden:
Christian Gottl. Gumpelzhaimer, Regensburgs Geschichte, Sagen und Merkwürdig-
keiten usw. III. Abtlg. Regensburg 1838, S. 1463, 1477.
ê Selbst der österreichische Gesandte mußte zugeben, die „kaiserliche Majestät
hätten durch Approbation gedachten Gutachtens der Stadt dieses mit kurfürstlicher
Durchlaucht zu stipulieren tacite (!) erlaubt“. Comitiologia 8.5229; vgl. auch
Theatr. Europ. XVI, 1708, S. 28f. ? 10. März 1703, Pachner III, S. 67f.
404 Arnold Berney
welches (ohne Rücksicht auf die Reichskriegserklärung) die
Besetzung des Brückenkopfes Regensburg jeder Kriegspartei
verbot. Das Conclusum wurde zur Kenntnis des kurbayerischen
Gesandten gebracht, man beschied den Rat zur Nachgiebigkeit
und war zur Auswechslung der Assekuratorien entschlossen.
Man besaß jedoch Haltung und Rechtsbewußtsein genug, dem
v. Zündt zu erklären, alle Abmachungen müßten unter der Vor-
aussetzung erfolgen, daß der Kaiser durch den Prinzipal-Kommis-
sar keine Einwendungen machen werde. Der Kardinal v. Lam-
berg sandte das Conclusum nach Wien und erklärte zur all-
‚seitigen Beruhigung, daß er an der baldigen kaiserlichen Rati-
fikation nicht zweifle!. Natürlich war an eine Nachgiebigkeit
des Kaisers nicht zu denken. Da man Max Emanuel auch weiter-
hin mißtraute, wurde um die Ausstellung eines Generalpasses
aufs neue ersucht. Am 20. März 1703 meldete v. Zündt, er sei
im Besitze der Assekuratorien für Stadt und Reichskonvent,
am 26. beschwerte er sich darüber, daß die kaiserliche Rati-
fikation des Reichs-Conclusums vom 10. auf sich warten lasse ?.
Am 30. ließ er vernehmen, man wisse, daß Styrum im Begriffe
stehe, Regensburg zu besetzen. Max Emanuel müsse verlangen,
daß ihm ein reichsschlußmäßiges, vom Kaiser ratifiziertes Asse-
kuratorium überreicht werde, er müsse fordern, daß Styrum und
die fränkische Kreisgeneralität in eindeutiger Form von der
Neutralität Regensburgs Kenntnis erhalte. Am folgenden Tage
traten die Kollegien zusammen. Der Fürstenrat riet zur Nach-
eiebiekeit, das Kurfürstenkolleg wünschte die Auflösung des
Reichstags und die Ausstellung eines Generalpasses: eine Einigung
wurde nicht erzielt.
Am 5. April langte Max Emanuel vor der Stadt an und
schlug sein Lager bei Schloß Weichs links der Donau auf. Er
wiederholte seine Forderungen, während der Reichskonvent
noch immer nicht wagte, die Assekuratorien ohne kaiserliche
Ratifikation auszuliefern. Man konnte nun einmal für die Ent-
schließungen des Kaisers und seiner Generale keine Gewähr
übernehmen?. Hatte doch Styrum bereits Dietfurt genommen
1 Comitiologia S. 5230f. 2 Vgl. hierzu Pachner III, 75.
3 Man fürchtete in Regensburg, Max Emanuel werde sich bei einem Bruch der
vom Reichskonvent gegebenen Garantien an den Gütern gewisser Reichstags-Ge-
sandten schadlos halten! Comitiologia S. 5258.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 405
und stand bei Kehlheim, ohne daß man seine Absichten und
seine Stärke kannte! — war doch Graf Schlick von Passau her
mit raschem Vorstoß durch den Neuburger Wald vorgedrungen
und in das kurbayerische Vilshofen (freilich nur für kurze Zeit)
eingerückt. Was sollte der Reichskonvent unternehmen? Der
Reichsfürstenrat, in welchem derreichsständische Partikularismus
vorwog, wünschte die Freiheit von Stadt und Konvent, er drängte
daher auf Verständigung, auf gültige Neutralitätserklärung. Das
überwiegend katholische und kaiserlich gesinnte Kurfürsten-
kolleg verlangte die Auflösung des Reichstags, es wollte keine
Verhandlungen. Mochte Regensburg immerhin genommen wer-
den! Die Ereignisse folgten einander mit größerer Schnelle,
Erregung und Verwirrung mehrten sich. Der Rat der Stadt
wußte keinen Ausweg. Von Wien kam keine Entscheidung, die
Bürgerschaft, bayernfeindlich und freiheitsbewußt, bewaffnete
sich und begehrte, dem Angriff zu widerstehen. ‚An allen diesen
Verdrießlichkeiten und was ferner hierauf erfolgt, trug einzig
und allein der kaiserliche Hof schuld, welcher mit der Ratifika-
tion auf das den 10. März erstattete Gutachten bisher verzogen
und daher Kurbayern Anlaß gegeben, zu subgonnieren, daß
hiermit was anderes intendiert werde‘ ?, so schreibt Henniges in
diesen Tagen. Die Haltung des kaiserlichen Hofes entbehrte
jedoch der Schuldhaftigkeit, welche ihr der evangelisch-reichs-
ständische Gesandte unterstellte. Der Kaiser war zur bewaffneten
Abwehr des kurbayerischen Angriffs vorläufig nicht imstande.
Da er nicht gesonnen war, mit Max Emanuel in diesem Punkte
zu paktieren, mußte er Regensburg sich selbst überlassen. Was
im Sinne des Henniges Schuld und Nichtachtung der Vertretung
des Reichs bedeutete, war für Leopold I. die Konsequenz einer
unnachgiebigen Gesinnung.
Am 6. April 1703 ließ Max Emanuel mitteilen, er sei zur Aus-
wechslung der Assekuratorien bereit, auch ohne daß die Rati-
fikation des Kaisers erfolge; er verlange jedoch die Abschickung
eines Kuriers an Styrum; der kaiserliche Generalfeldmarschall
1 Feldzüge I, 5, S. 402f.
2 Comitiologia S. 5261f.; Henniges zeigt an dieser Stelle seiner Aufzeichnungen
zum ersten Male eindeutig die persönliche Animosität, welche ihn gegenüber dem
kaiserlichen Hofe erfüllt, und die sich langsam verdichtet, um eines Tages zum öffent-
lichen Zusammenstoß mit dem kaiserlichen Vertreter zu führen. Vgl. unten $.429ff.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 8- 26
406 Arnold Berney
solle alle Versicherungen, welche der Reichskonvent dem Kur-
fürsten gegeben habe, anerkennen. Sei bis zum 7. abends diese
Anerkennung nicht eingetroffen, so müsse er Donaubrücke und
Donautor solange besetzen, bis der Kaiser seine Truppen zur
Beobachtung der Assekuratorien angewiesen habe.
Zwei Tage später wurden Brücke und Tor besetzt!; zwei
Bataillone kurbayerischer Infanterie bezogen städtisches Quar-
tier. Die näheren Umstände, unter welchen die Besetzung er-
folgte?, die späte und vergebliche Nachgiebigkeit des Reichs-
konvents, die Absendung eines Kuriers an Styrum 12 Stunden
vor Einmarsch der Bayern — dies alles bedarf der besonderen
Darstellung nicht: Der Regensburger Brückenkopf war und blieb
besetzt, das Vorgehen eines katholischen Reichsfürsten gegen
die evangelische Reichsstadt wurde zu einem Streitgegenstand,
welcher die Religionsparteien aufs neue gegeneinander trieb
und die Beratung der Kriegsverfassung auch weiter unterband.
IV.
Das katholische Versprechen vom 17. und 18. September
. 1702, über die Religionsbeschwerden künftig ,pari passu‘‘ mit
den Reichsgeschäften zu verhandeln, war nicht gehalten worden.
Trotzdem kam das Conclusum vom 17. November, welches die
Aufstellung einer Reichsarmee anordnete, noch ohne nennens-
werten Widerstand der Evangelischen zustande. Zunächst blieb
das c. e. geduldig; man wandte sich lediglich hilfesuchend an die
2 Das Betreten der inneren Stadt war den Truppen verboten; ihre gänzliche
Zurückziehung sollte erfolgen, sobald die kaiserliche Ratifikation der reichsschluß-
mäßigen Neutralitätserklärung vom 10. März erfolgt sei; Staudinger (II, 2, S. 915,
Anm. 1 und ders., D. kgl. bayer. 2. Inf.-Regt. „Kronprinz“ usw., Mch. 1885, I., 1,
S. 397, Anm. 1) hat überzeugend nachgewiesen, daß Max Emanuel zur Räumung der
Stadt ernstlich gewillt war.
2 Thücelius III, 461ff.; vgl. ferner: Monatlicher Staatsspiegel ... auf den
Monat Aprilis 1703, Augsburg 1703, S.16ff.; Faber, Europ. Staats-Canzley VIIL
Teil, 1704, S. 143ff.; Pachner III, 7öft.; Gumpelzhaimer III, 1477f.; Feldzüge I,
` 5,11; M. Ruith, Kurfürst Max Emanuel v. B. und die Donaustädte, Ingolstadt 1889,
B. 151f.; v. Landmann, Die Kriesführung des Kurfürsten Max Emanuel v. B. i. d.
J. 1703 u. 1704, Mch. 1898, 8.12; Vogl’s (S. 61) vergleichende, sonst verläßliche
Darstellung ist an dieser Stelle teilweise unrichtig.
3 Vgl. für das Folgende auch J. J. Moser, Vollst. Ber., S. 186ff.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 407
britische Königin!. Ein Bittschreiben sämtlicher in Wien ver-
tretener evangelischer Mächte, welches den bedrängten Zustand
der Nichtkatholiken in Schlesien, Ungarn und anderwärts betraf
und durch den preußischen Envoyé am Wiener Hofe überreicht ?
wurde, schloß sich an. Der preußische König bemühte sich in
einem Handschreiben vom 12. Januar 1703, den Kaiser zu einem
entsprechenden Vorgehen zu veranlassen. Die Wiener Regierung
war zu sehr überbürdet, um allen diesen Vorstellungen ernst-
liches Gehör zu geben. Anders verhielt es sich bei den katho-
lischen Reichsständen. Der neue Beschluß* der Evangelischen
vom 20. Januar 1703, an keinen Beratungen teilzunehmen, so-
lange die Religionsbeschwerden nicht behoben seien, erwuchs aus
der richtigen Erkenntnis, daß das corpus catholicorum zu keinen
Zugeständnissen gewillt sei und die Frage zu verschleppen ge-
denke. Der bald danach ergangene Vorschlag des Prinzipal-
Kommissars 5, die Beschwerden an Ort und Stelle durch besondere
Kommissionen untersuchen zu lassen, fand nicht ihren Beifall.
Er wurde am 31. Januar 1703 vor allem deshalb abgelehnt,
weil man von dem katholischen Vorschlag von 1699, die An-
gelegenheit durch eine einzige Deputation regeln zu lassen, nicht
abstehen wollte und weil man.der entfernten, unkontrollierbaren
Wirksamkeit und fragwürdigen Zusammensetzung der Lokal-
kommissionen mißtraute. Der Entschluß, vorläufig an keiner
„Reichsdeliberation‘‘ teilzunehmen, wurde aufrechterhalten.
Gemäß dem Entschluß vom 16. Dezember 1698 ermöglichte man
jedoch die Verhandlungen, welche die Armierung von Kehl und
Philippsburg betrafen. Das entsprechende Conclusum, durch
mannigfache kaiserliche Mahnungen betrieben, kam am 16. März
1703 zustande’. Alle übrigen Mahnschreiben des Kaisers blieben
ohne Erfolg. Das Vertrauen der evangelischen Stände war,-
nicht zuletzt durch die Besetzung Regensburgs, viel zu sehr er-
schüttert, um eine Einigung auf ‚reichspatriotischer‘‘ Grundlage
1 18. Nov. 1702: Schauroth II, 534ff.; die britische Antwort erging erst am
15. März 1703; ebenda 536f.
3 Thücelius II, 17£f.
3 Ebenda 36fʻ.
* Kardinal v. Lamberg a. d. Kaiser 19. u. 30. Jan. 1703 W. St. A.
6 Kardinal v. Lamberg a. d. Kaiser 30. Jan. 1703 W. St. A. k
6 Schauroth III, 242ff.
7T Pachner III, 71ff., 83£.
26*
408 Arnold Berney
ermöglichen zu können. Nach Monaten (16. Juli 1703) erfolgte
eine sachliche Einigung über die „Kriegsmaterie‘‘, aber sie stand
als Gutachten auf dem Papier: erst am 11. März 1704 war die
politisch-konfessionelle Lage soweit geklärt, daß die Beratungen
in einem Conclusum trium collegiorum ihren Abschluß finden
konnten. Unnötig zu sagen, wie oft der Kaiser in diesem Jahre !
mahnte und schalt, die Seemächte drängten, die Katholischen
eine Reichstagsverlegung erstrebten, die Evangelischen sich mit
dem Hinweis auf die prekäre Lage des Konvents entschuldigten
oder auf der Vornahme der Gravamina grollend bestanden.
Wenden wir uns nach dieser notwendigen Vorwegnahme zum
Verlauf der Reichstagsverhandlungen zurück.
Die Besetzung Regensburgs wurde von den Evangelischen
als gegenreformatorischer Akt betrachtet?. Kurz vor dem Ein-
marsch der Bayern war das c. e. zusammengetreten 3}. Für die
kaiserliche Haltung zeigte man kein Verständnis. Man be-
zichtigte die katholischen Reichsstände der vorsätzlichen Be-
günstigung des kurbayerischen Unternehmens. Man war ent-
schlossen, sich der Reichstagsauflösung zu widersetzen, zeigte
aber den einmütigen Willen, keine Verhandlungen zu fördern,
solange die kaiserliche Ratifikation nicht eingetroffen war. Man
fühlte sich zu diesem Widerstand berechtigt; die Evangelischen,
so wurde geäußert, seien diejenigen Stände, welche der kaiser-
lichen Majestät am kräftigsten zur Seite ständen, ‚„ohnerachtet
sie das spanische Successionswesen eben nicht anginge‘“.
Am 17. April? traf von Wien die Nachricht ein, der Kaiser
werde die verlangten Bürgschaften verweigern und jede Unter-
handlung mit dem Störer des Reichsfriedens ablehnen, solange
der status quo ante in Regensburg nicht hergestellt sei. Gesandte
am Reichskonvent, welche den Wiener preußischen Gesandten
besuchten und um Hilfe drängten, konnten keine andere Aus-
1 Vgl. hierzu J. J. Moser, Von denen Tisch. Reichs-Tags-Geschäfften usw.,
S. 803; M. Jähns, S. 462#f.
2 Doch hatte sich der Reichstag erst jüngst zu einem Konklusum geeint, welches
dem gegenwärtigen Krieg jeden religionskriegerischen Charakter absprach! Vgl.
Theatrum Europaeum, XVI, 1703, S. 46f.
3 Comitiologia, S. 5263.
t Ebenda, S. 5267; vgl. Vogl, S. 62f.
5 Theatrum Europaeum, XVI, 1703, S. 47f.; Feldzüge I, 5, S. 11f.
-e p
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 409
kunft nach Hause bringen!. Das kaiserliche Kommissionsdekret
vom 22. April? lehnte in ungemein scharfer Form alle weiteren
Verhandlungen ab und erklärte alle Vereinbarungen, welche der
Reichskonvent vor erfolgter Räumung mit Kurbayern treffen
werde, im voraus für null und nichtig. Die Wiener Regierung
erkannte, daß eine gedeihliche Fortarbeit des Reichskonvents in
der vom Feinde bedrohten Stadt unmöglich sei. Schon am 9.April
hatte der Kaiser ein Handschreiben an König Friedrich I. ge-
richtet, in welchem er eine Verlegung des Reichstages nach
Nürnberg oder Erfurt in Vorschlag brachte. Am 17. wiederholte
er sein Ansuchen. Am Berliner Hofe widerstrebte? man diesen
Vorschlägen. Zunächst gab Ilgen vor, eine Verlegung des Reichs-
tages gefährde das ‚‚Prestige‘‘ dieser Institution. Dann aber ließ
er deutlich durchblicken, daß man eine kaiserliche Ratifikation
des Conclusums vom 10. März für notwendig halte: hierdurch
würde den evangelischen Ständen der Verdacht benommen, der
Kaiser wolle Regensburg, wie auch Ulm und Memmingen dem
Kurfürsten überlassen, um ihn dadurch auf seine Seite zu ziehen.
In einem Handschreiben vom 28. April 1703 4 — das kaiserliche
Kommissionsdekret vom 22. April war in Berlin noch nicht be-
kannt — bat Friedrich den Kaiser, die Majestät möge ihren Stolz
überwinden, die Neutralitätserklärung ratifizieren und dadurch
dem Reichstag die Freiheit geben, deren er zur Beratung und
Beschließung der Reichskriegsverfassung bedürfe. Verschiedene
Reichsstände, besonders die Evangelischen, seien mit Preußen
einer Meinung. Wenn Max Emanuel nach Austausch der Asse-
kuratorien die Stadt auch weiterhin nicht räume, sei es immer
noch Zeit, sich über einen neuen Tagungsort des Reichstages
zu einigen.
Bald danach ê wurde die kurbrandenburgische Gesandtschaft
instruiert, einer Verlegung des Reichstages zumal auf erblän-
dischen Boden ê in keiner Weise zuzustimmen. Die Gesandtschaft
1 Chr. Fch. v. Bartholdi an Kg. Fch. 21. April 1703 B. St. A.
1 Faber, VIII, 172.
3 Heems a. d. Kaiser, 21. u. 28. April, 1. Mai 1703 W. St. A. Heems war bis zum
Jahre 1707 kaiserlicher Resident am preußischen Hofe.
1 W. St. A.
5 Kardinal v. Lamberg a. d. Kaiser 18. Mai 1703 W. St. A.
© Diese Befürchtung war unbegründet: Heems a. d. Kaiser 10. Juli 1703 W. St.A.
410 | Arnold Berney
wurde ferner beauftragt, die übrigen evangelischen Gesandten
zu „animieren‘‘, so lange als möglich in Regensburg zu bleiben.
Aber auch der Kaiser beharrte bei seinem Entschluß, den Reichs-
tag zu verlegen. Nichts spricht deutlicher als die Rückkehr des
kaiserlichen Prinzipal-Kommissars in sein Bistum Passau. Am
19. Mai erklärte v. Lamberg den Kollegien noch einmal die Hal-
tung seines Herrn. Am 23. Mai verließ er die Stadt mit kleinem
Gefolge, „damit es nicht das Ansehen habe, ob wolle er den
Reichskonvent ganz und gar verlassen‘‘. Er kehrte jedoch nicht
zurück; im September ließ er seine Bedienten und seinen Hausrat
nachkommen. Der Kaiser wurde nunmehr auf dem zunächst
verlorenen Posten von dem alten österreichischen Gesandten
Freiherrn v. Paderskirchen vertreten®. Mainz, Trier und Pfalz
wären dem Beispiel v. Lambergs nur zu gern gefolgt®. Aber
Max Emanuel machte die Ausstellung der Pässe ganz ebenso wie
die Räumung des Brückenkopfes von der kaiserlichen Ratifikation
des Conclusums vom 10. März abhängig 4.
Auch im Juni und Juli 1703 kamen fast? keine Verhand-
lungsergebnisse zustande, weil die Evangelischen immer wieder
verlangten, die Beratung der Kriegsverfassung müsse mit der
versprochenen Behandlung der Religionsgravamina Zug um Zug
erfolgen. Sie erkannten die bisherige Vernachlässigung der
pfälzischen, schlesischen und allgäuischen Beschwerden nicht
als Fahrlässigkeit der schlecht beratenen, sachlich überbürdeten
kaiserlichen Regierung, sondern als bewußte und planvolle
Feindseligkeit Leopolds I. Die Verschleppungstaktik der ka-
tholischen Reichsstände wurde nicht als selbständiges Vorgehen
gewertet. Das c. e. erkannte hinter dem Wunsch, den Reichstag
zu verlegen, nicht das Streben des Kaisers, unnachgiebig zu sein
gegenüber dem reichsfeindlichen Wittelsbacher und trotzdem
die Reichskriegsverfassung zum Schluß zu bringen: man witterte
vielmehr katholische Umtriebe einer heimlichen wittelsbachisch-
habsburgischen Liga und ein zweites Donauwörth®, man befürch-
I Kg. Fch. a. d. kurbr. Gesandtsch. i. Regensbe. 2. Juni 1703 B. St. A.
2 Comitiologia, S. 5324, 5326, 5364. 3 Faber, VIII, 187£.
4 Kurbr. Gesaniltsch. i. Regensbg. an Kg. Feh. 1. Juni 1703 B. St. A.
5 Auf das Conclusum der beiden höheren Kollegien v. 16. Juli 1703, welches
lediglich den Charakter eines Gutachtens trug, haben wir bereits hingewiesen.
° Heems a. d. Kaiser 10. Juli 1703 W. St. A.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 411
tete, Leopold wolle den Reichskonvent am neuen Tagungsort
knebeln und gänzlich in seine Gewalt bringen.
Selbst Friedrich I., welcher damals noch zum kaiserlichen
Hofe leidliche Beziehungen unterhielt und den Charakter Leo-
polds I. persönlich achtete, war von dem konfessionellen MiB-
trauen so sehr erfüllt, daß er seine Regensburger Gesandtschaft
anwies, bei wirklich unumgänglicher Reichstagsverlegung vor
allem die freie Religionsübung der evangelischen Gesandtschaften
auszubedingen !.
Der Unmut der Evangelischen, welcher seit dem 7. April1703
in den Sessionen des c. e. hervortrat, wurde in der Öffentlichkeit
bekannt ?; Feinde Preußens, welche in Regensburg nicht fehlten,
verbreiteten die Fälschung eines kurbrandenburgischen Votums?,
die die gegenkaiserliche Atmosphäre der Sitzungen gröblich über-
trieb und ausschlachtete. Der Berliner Hof wandte sich aufs
schärfste 4 gegen diese Verleumdungen.
V.
Mittlerweile 5 hatte sich die strategische Lage Max Emanuels .
ständig verbessert. Die Operationen, welche von den kaiser-
lichen Einheiten zum Entsatze Regensburgs unternommen wur-
den, brachten — auch infolge der zögernden Haltung des Mark-
grafen von Baden — keinen Erfolg®. Um der Gefahr einer
kaiserlichen Besetzung Regensburgs vorzubeugen”, bemächtigte
sich Max Emanuel am 28. August 1703 ‚unvermutet‘‘® des
Stadtgebietes. Das Zeughaus und sämtliche Tore wurden besetzt,
die Bürgerschaft, welche aufs neue zum Widerstand entschlossen
gewesen war, entwaffnet. Als die Gesandten am Morgen des 29.
in die Kollegien gingen, trat die kurbayerische Wache höflich ins
1 B. St. A.: er nannte bei dieser Gelegenheit Frankfurt a. M., welchen Vorschlag
Leopold I. später aufgriff.
? Heems a. d. Kaiser 10. Juli 1703 W. St. A.
3 Vgl. Thücelius III, 476f.; Faber, VIII, S. 197ff.
t Heems a. d. Kaiser 10. Juli 1703; Jigen a. Heems 13. Aug. 1703 W. St. A.
® Vgl. über die minder wichtigen Einzelheiten der Reichstagsverhandlungen
des Sommers: Theatr. Europ. XVI, 1703, S. 6öff.
° Staudinger II, 2, 963ff.; Vogl, S. 71.
’ Vgl. auch Riezler VII, 584.
8 Comitiologia, S. 5351; vgl. jedoch Feldzüge I, 5, S. 13.
412 ` Arnold Berney
Gewehr. Max Emanuel indes wußte sich von nun an? frei von
allen reichsständischen Rücksichten. Seine weiteren Maßnahmen
sind lediglich politisch-militärischer Natur. In den Kollegien
wurde — gegen die Stimmen von Kurmainz, Kurtrier, Kurpfalz
und Österreich — erneut zur Nachgiebigkeit gemahnt: der baye-
rische Kurfürst sollte noch einmal befragt werden, ob er zur
Räumung der Stadt gewillt sei, wenn der Kaiser ihre Neutralität
reichsgesetzlich garantiere. Beschlüsse kamen nicht zustande.
Die Sitzungen des 7. September 1703 waren wiederum vom un-
gemilderten Gegensatz der Religionsparteien beherrscht. Der
Fürstenrat, geführt von Kurbrandenburg und Kursachsen,
wollte Max Emanuel eine neues verhandlungswilliges Prome-
moria vorlegen. Auch dieser Vorschlag kam nicht zur Ausführung.
Kleinmut bemächtigte sich der Reichsstände, besonders im hart
bedrängten schwäbischen und fränkischen Kreise ®.,
Der Kaiser, besonders von den Seemächten zu energischerer
Zusammenfassung der Reichskräfte gedrängt, versuchte nun-
mehr, die Verlegung des Reichstags nach Frankfurt a. M. ins
Werk zu setzen®. Da jedoch Max Emanuel, um die Wahrung
seines Einflusses besorgt, unter der Hand am Reichskonvent
versichern ließ, er werde eine französische Besetzung Regensburgs
nicht dulden‘, ließen die Evangelischen von ihrem Widerstand
nicht ab, so daß die Verlegung nicht zustande kam.
Am 21. September 1703 erklärte v. Zündt vor beiden Kol-
legien®, sein Herr könne über die Reichstagssicherheit keine
Auslassungen machen, solange der Kaiser eine ausdrückliche
Ratifikation der Regensburgischen Neutralität verweigere. Max
1 Es war vor allem das Kriegsglück des Jahres 1703, welches ihn eine völlige
Wiedergewinnung Regensburgs ernsthaft planen ließ; ein früherer Zeitpunkt dieser
Zielsetzung, welchen Riezler VII, S. 477 annimmt, kann schon durch die Feststellung
Staudingers (vgl. oben S. 406, Anm. 1) nicht aufrechterhalten werden.
2 Feldzüge I, 5, S. 13f.
® Leopold I. an Heems 10. Sept. 1703 W. St. A.; Leopold I. war nach wie vor
entschlossen, die Neutralität der Stadt gemäß dem gutachtlichen Conclusum vom
10. März zu garantieren, sofern eine Räumung zuvor erfolge. Zur Frage der Reichs-
tagsverlegung nach Frankfurt a. M. vgl. auch 'Thücelius III, 478.
4 Schon Ende Mai 1703 war eine französische Besetzung der Stadt durch kur-
bayerischen Einspruch vermieden worden. Vgl. Thücelius III, 475f.
5 Ergebnislose Verhandlungen waren vorangegangen und folgten. Vgl. Thüce-
lius III, 4798.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 413
Emanuel befand sich auf der Höhe seiner Erfolge. Am 20. glückte
den Franko-Bavaren der wirkungsvolle Sieg bei Höchstädt; die
Zersprengung des Styrumschen Korps gelang so vollkommen,
da8 Truppenzahl und Angriffslust des Reichsfeldmarschalls,
Markgrafen Ludwig von Baden, entscheidend beeinträchtigt
wurden. Die letzten Hoffnungen, Max Emanuel zur Räumung
Regensburgs gezwungen zu sehen, schwanden. Auch bei den
Vertretern der evangelischen Stände wuchs der Wunsch, den
Reichskonvent nach einem anderen Ort zu verlegen. Der Rat
der Stadt — die Nöte der winterlichen Besetzung vor Augen,
ohne den Schutz von Kaiser und Reich, den seine loyale Haltung
verdient hätte — wandte sich hilfeflehend an den König in
Preußen 2. |
In der Tat beeinflußte König Friedrich I. die nachfolgenden
Ereignisse in nachhaltigster Weise. Am 25. September 1703
erklärte er? in einer für den kaiserlichen Residenten bestimmten
Resolution, er sei bereit, mit Max Emanuel über die Assekura-
torien und über die Räumung der Stadt zu verhandeln. Bliebe
auch diese Vermittlung? ohne Erfolg, so müsse der Reichstag
verlegt werden. Die folgenden Ereignisse lassen erkennen, daß
der kaiserliche Hof keine Macht .besaß, die preußische Unter-
nehmung zu verhindern. Noch bewahrte der Kaiser seine hart-
näckig ablehnende* Haltung. "Jedoch: Die kriegerischen Er-
eignisse unterhöhlten seine Position. Der entscheidenden Nieder-
lage bei Höchstädt folgten weitere Schläge. Im Laufe des No-
vember ging Alt-Breisach, ging das kaum eroberte Landau ver-
loren. Die Franzosen standen mitten im Reich, die franko-bava-
rische Macht bedrohte die erbländischen Grenzen.
Schon am 17. Oktober hatte v. Zündt den brandenburgischen
Vertreter im Kurfürsten-Kolleg, den Grafen Metternich, auf-
sesucht®; er hatte ihm in schmeichelhafter Form erklärt, Max
1 Verschiedene Schreiben aus dem Herbst 1703: B. St. A. 2 B. St. A.
3 Vgl. hierzu die unten erwähnte Schrift von G. F. Preuß sowie Berney, König
Friedrich I., S. 70. 4 Vgl. auch Vogl, S. 75f.
5 Es ist zu vermuten, daß dieser Besuch mit dem preußischen Vermittlungs-
entschluß, welchen wir oben geschildert haben, zusammenhängt. In Wien machte
man dem preußischen Envoyé die ernstlichsten Vorwürfe wegen der Metternich-
v. Zündtschen Verhandlungen. Ein weiteres Verweilen des Reichstages streite
„mit des Kaisers und des Reiches Ehre und Nutzen‘; es sei unerträglich, daß in
Regensburg „ein kurbayerischer (Gesandter) triumphiere..., nachdem sein Herr
414 Arnold Berney
Emanuel sei „zu Ehren des Königs‘ gewillt, die Stadt zu räumen
und ihre Neutralität zu gewährleisten, sofern der Kaiser die
entsprechenden Beschlüsse des Reichskonvents ratifiziere. Auf
Wunsch Metternichs ließ v. Zündt die Willensmeinung seines
Herrn vor versammeltem Reichstag zur Verlesung bringen
(22. Oktober). Die folgenden Verhandlungen zeigten eine un-
veränderte Sachlage: die Wiener Regierung zum Widerstand
scheinbar beharrlich entschlossen, Kurmainz, Kurtrier und Kur-
pfalz zu ihrer Unterstützung und zur Verlegung des Reichstags
bereit, Kursachsen, Kurbrandenburg sowie der Fürstenrat mit
großer Mehrheit gewillt, das evangelische und freie Regensburg
durch Belassung des Reichskonvents zu schützen ! und die Tagung
selbst durch Verhinderung der Verlegung vor unbekannten Ge-
fahren zu bewahren. Die Pläne der Katholischen drangen nicht
durch ê, der Widerstand der Evangelischen versteifte sich?. Da
brachte der preußische König auf Anregung Iigens* einen Plan
zum Vorschlag°, welcher geeignet war, dem kaiserlichen Stand-
punkt gerecht zu werden® und doch eine Wandlung der Wiener
Politik herbeizuführen, die den evangelischen Forderungen’
entsprach. Der Kaiser sollte die die Neutralität der Stadt be-
treffenden Beschlüsse in gültiger Form ratifizieren, auf daß
Regensburg geräumt werde und die evangelischen Belange ein-
wandfrei gesichert würden. Alsdann solle — wenn möglich in
Frankfurt a. M. — ein Reichstag oder eine noch zu ernennende
zu der Verheerung seines Vaterlandes und zu der Umstürzung der deutschen
Freiheit soviel beigetragen“. Chr. Friedr. v. Bartholdi a. d. König 14. Nov. 1703
B. St. A.
1 Vgl. auch Feldzüge I, 6, 15.
2 Vgl. J. J. Moser, Von teutschen Reichs-Tägen (Neues teutsches Staatsrecht
Bd. 6, 2) II. Teil S. 534f.
3 Vgl. den Novemberbeschluß des c.e. bei Schauroth I, 362f.
4 Heems a.d. Kaiser 29. Okt. 1703. W. St.A.
$ König Friedr. I. a. Chr. Friedr. v. Bartholdi 16. Nov. 1708 B. St.A.
© Am 24. Nov. 1703 ließ Friedrich I. in einer Sitzung des c. e. erklären, es komme
darauf an, das Heil der evangelischen Religion nicht weniger zu vernachlässigen als
des „Reichs und werten Vaterlandes Konstitution“. Conitiologia S. 5379f.
? Ilgen drängte zugleich den kaiserlichen Residenten, in Wien eine baldige
Behandlung der Religions-Gravamına zu veranlassen: der Kaiser besitze bei den
katholischen Ständen einen solchen Einfluß, daß er „ihnen diese Materie (nur)
ernst- und nachdrücklich rekommandieren (zu) lassen brauche“, um dieBehandlung
der Religionsbeschwerden zu eıwirken. Heems a. d. Kaiser 29. Okt. 1703 W. St.A.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 415
ordentliche Deputation heimlich zusammentreten und ohne
Beisein einer kurbayerischen Gesandtschaft über die Kriegs-
verfassung, über die Religions-Gravamina, vielleicht auch schon
über die Achts-Erklärung verhandeln. Im.c. e. wußte man, wie
die Sitzung vom 24. November 1703 bewies, nichts von den
preußischen Vorschlägen und mußte die reichsfreundlichen Be-
merkungen des Henniges als Redensarten auffassen!. Das Votum,
welches Kursachsen bei dieser Gelegenheit abgab, erhellte noch
einmal aufs deutlichste die Gründe der evangelisch-reichsstän-
dischen Politik: Kursachsen ermahnte, fest zu bleiben; gebe man
jetzt nach, so schwände der Kredit, welchen sich das c. e. durch
seine Festigkeit erworben habe und jede gehörige Behandlung
der Religions-Gravamina werde unterbleiben. Man blieb also
bei dem Entschluß, die kaiserliche Ratifikation der Neutralität
zu fordern? und unter allen Umständen Regensburg nicht zu
verlassen. . |
Dem kurmainzischen Gesandten scheint diese Beharrlichkeit
der evangelischen Stände verborgen geblieben zu sein. Er mußte
glauben, daß der preußische Kompromiß-Vorschlag, welcher den
Wünschen beider Religionsparteien entgegenkam, den Beschlüs-
sen des c.e. entspreche. Vermutlich haben seine Berichte den
Kurfürsten von Mainz veranlaßt, das preußische Projekt anzu-
nehmen. So kam es, daß der Reichsdirektor seinen Neffen und
Wiener Gesandten, den Grafen Schönborn, anwies, um Audienz
beim Kaiser nachzusuchen und Leopold I. umzustimmen. Am
12. Dezember 1703 konnte der Wiener preußische Envoyé seinem
Herrn berichten ?, Graf Schönborn habe sich den Plan Friedrichsl.
zu eigen gemacht und den Kaiser zu überreden vermocht. Leo-
pold sei der Neutralitätserklärung nicht gerade abgeneist, wenn
er völlig versichert werde, daß die Reichstagsverlegung erfolge;
von dieser Forderung werde man nicht ablassen.
Diese Antwort schien eine neue kaiserliche Politik einzuleiten.
Leopold wich der Waffenmacht Max Emanuels. Er hatte lange
gezögert, seine Haltung, welche mehr einer stolzen Auffassung
kaiserlicher Autorität als politischen Notwendigkeiten genügte,
1 Comitiologia S. 5379f.
? Dem entsprach — nach wie vor — die einmütige Auffassung des Reichstags,
welche in dem Conclusum trium collegiorum vom 3. Dez. 1703 zutage trat: Faber,
VII, Ss.212#. 3 B. St.A.
416 Arnold Berney
der Notlage anzupassen. Nun endlich wurde Regensburg auf-
gegeben, die Politik des Wiener Hofes, die Politik des Gefühls
und der Ehre schien sich in eine reale Reichspolitik verwandeln zu
sollen, welche einst allein imstande gewesen wäre, Regensburg
zu retten und nun allein imstande war, das wichtigste Ziel: die
abschließende Beratung der Reichskriegsverfassung! zu erreichen.
Aber auch diese Politik unterlag den schwersten Hemmungen.
Kaiser Leopold I. konnte sich nicht entschließen, seinen Willen
in jener Form kundzugeben, welche den Reichskonstitutionen
entsprach und von Kurbayern erwartet und gefordert wurde.
Schon das kaiserliche Kommissionsdekret vom 29. Dezember
1702, welches die Freiheit Regensburgs versprach, ohne, wie
erfordert, die Neutralität von Stadt und Konvent in gesetzlicher
Form garantieren zu wollen, schon jenes Kommissionsdekret
hatte Max Emanuels Mißtrauen erweckt und für die Besetzung
der Stadt erwünschten Vorwand geliefert. Auch jetzt hätte Leo-
pold I., um Max Emanuel zu beschwichtigen, dem conclusum
trium collegiorum vom 10. März 1703 durch kaiserliches Kom-
missionsdekret einwandfreie Gesetzeskraft verleihen müssen.
Statt dessen erging am 23. Dezember 1703? ein kaiserliches
Reskript? an Kurmainz. Es enthielt die durch seine lediglich
diplomatische Form anzweifelbare* Neutralitätserklärung®.
1 Auch die Katholischen sahen nunmehr ein, daß die Herstellung der reichs-
politischen Einigkeit unumgänglich sei; sie erklärten sich am 12. Dez. 1703 bereit,
soweit es an ihnen liege, die für die Behandlung der Religions-Gravamina zu be-
stimmende Deputation zusammentreten zu lassen und zunächst mit der Beratung
der allgäuischen Beschwerden zu beginnen. Die Evangelischen, eingedenk des
Streites um die Vollmacht, verlangten zunächst die Behandlung der „Clausular-
Sache“. Eine Einigung wurde wiederum nicht erzielt. Vgl. Schauroth II, 74ff.;
M. Lehmann, Preußen und die katholische Kirche seit 1640 I. Teil Leipzig 1878
S. 388 (Publ. a. d. kgl. preuß. Staatsarchiven Bd. I).
2 Die Darstellung in Feldzüge I. 5, S. 15 entspricht nicht den Tatsachen, wird
aber durch I. 6, S. 21 e silentio widerlegt. 3 Comitiologia S. 5411; Pachner III, 98f.
4 Leopold I. begründete später dieses Vorgehen mit dem Hinweis darauf, daß
der Prinzipal-Kommissar nicht mehr in Regensburg gewesen sei. Comitiologia S. 5486.
5 K. Leopold I. a. Heems, 26. Dez. 1703 W. St.A. Man sei, so wurde kommen-
tiert, keineswegs vom Nutzen der Neutralitätserklärung überzeugt, der Kaiser werde
das die Neutralität Regensburgs betreffende Assekuratorium nur dann ratifizieren,
wenn Max Emanuel die Räumung und Neutralität Regensburgs zuvor verspreche
und alles „wider die Kapitulation (vom 8. April 1703) Entnommene“ zurückerstatte.
Der Kaiser betonte übrigens gegenüber seinem Berliner Residenten ausdrücklich,
er hoffe, durch sein Vorgehen das Verlangen Friedrichs I. befriedigt zu haben!
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 417
Sie erfolgte unter der ausdrücklichen Voraussetzung der
Räumung Regensburgs durch Max Emanuel. Gleichzeitig wurde
Kurmainz aufgefordert, auf „die Verlegung des Reichstages nach
Linz oder seine Auflösung!“ hinzuwirken. Ferner enthielt das
Reskript die bündige Aufforderung, den Zusammentritt der
Deputation zu fördern, welche die Religionsbeschwerden be-
handeln und zu diesem Zwecke ausreichend bevollmächtigt
werden sollte; zuletzt folgten Anweisungen für die Verhandlungen,
welche die Reichsfestung Philippsburg betrafen. Wenige Tage
später trat eine abermalige Änderung der kaiserlichen Willens-
meinung ein. In dem bereits erwähnten kaiserlichen Reskript
an Heems vom 26. Dezember 1703 erklärte Leopold, eine Ver-
legung des Reichstages könne nun doch nicht in Frage kommen,
da sie zuviel Zeit beanspruche. Der Kaiser wünschte lediglich
den Zusammentritt einer stellvertretenden (ordentlichen) Reichs-
deputation und veranlaßte den Reichsdirektor, dieselbe zu einem
Januartermin nach Frankfurt a. M. einzuberufen. In Berlin
hielt man diesen Entschluß für zwecklos und gefährlich ?. Er-
folgte die Einberufung der Deputation vor Eintreffen der kur-
bayerischen Neutralitätserklärung, so mußte sie Max Emanuel
stutzig machen. Auch versprach man sich von ihrer Arbeit
wenig Erfolg und viel Aufsehen.
VI.
In Regensburg wurde die kaiserliche Entscheidung erst am
14. Januar 1704, und zwar nur auszugsweise durch den kur-
mainzischen Gesandten bekanntgegeben. Am nächsten Tage
bereits beriet das c. e. 3; die Frage stand zur Beratung, ob durch
das kaiserliche Vorgehen die evangelischen, die Reichstags-
sicherheit und die Religions-Gravamina betreffenden Forderungen
so befriedigt seien, daß der Widerstand gegen die Beratung der
„Kriegsmaterie‘‘ aufgegeben werden könne. Die Schwäche der
kaiserlichen Entschlüsse wurde gebrandmarkt, Adressierung an
den Prinzipal-Kommissar, Form des Kommissionsdekrets, Er-
1 Vgl. K. Wild, Joh. Phil. v. Schönborn, Hdlbg. 1896, S. 145.
2 Heems a. d. Kaiser 8. Januar 1704 W. St.A.
3 Comitiologia S. 5413; vgl. für das Folgende: Theatrum Europaeum XVII,
S. 1#.
418 Arnold Berney
wähnung des hohen Konvents und seines Conclusums vom 10.
März 1703 vermißt. Man war so unzufrieden, daß man sich
entschloß, die Beratung der Kriegsverfassung auch weiter zu
verweigern und diese Haltung mit dem Hinweis auf die Not-
wendigkeit neuen „Heimbringens‘‘ zu entschuldigen!! In der
Tat, „die Sicherstellung des Reichskonvents‘‘ und die „Aus-
machung der Kriegsmaterie‘‘ beschäftigten die Versammlung in
einer solchen Weise, daß immer die eine Angelegenheit das
Hindernis für die Erledigung der anderen war.
Als der Kurmainzer erfuhr, daß die Evangelischen noch immer
bei ihrem Beschluß verharrten und sich durch die Entschließun-
gen des Kaisers zu keiner anderen Haltung bewegen ließen,
änderte auch er seine Politik. Die katholische Vormacht wider-
setzte sich von nın an monatelang dem Versuch, den Konvent
aufzulösen oder zu verlegen, ja, sie wußte auch den Zusammen-
tritt der ordentlichen Deputation zu verhindern? Kurmainz
befürchtete, die evangelischen Fürsten würden ihre Gesandten
unter allen Umständen in Regensburg belassen, man werde ver-
suchen, „mit Beseitigung. des Mainzer Direktoriums eine neue
protestantische Leitung am Reichstag anzubahnen‘‘*. Die Be-
fürchtungen des Kurmainzers waren grundlos.
- König Friedrich I., welcher allerdings wegen der Schwierig-
keiten ihrer konfessionellen Zusammensetzung, aber auch wegen
ihrer offensichtlichen kriegspolitischen Zwecklosigkeit dem Zu-
sammentritt der ordentlichen Deputation entgegenarbeitete?,
betrachtete den Inhalt des kaiserlichen Reskriptes als vollgültig
und ausreichend®. Die Zuversicht des Königs und sein Vertrauen
auf Max Emanuel wurden vermutlich von den Erwartungen
genährt, welche er an die gerade von ihm begonnene Mediation
zwischen Kurbayern und dem Kaiser knüpfte.
Jedoch: das corpus evangelicorum schloß sich der preußischen
Meinung zunächst nicht an.
1 Ein Hinweis auf die Mißachtung der Religions-Gravamina war ja zunächst
nicht mehr am Platze! 2 Feldzüge I, 6, 8.20.
3 Die Darstellung in Feldzüge I, 6, S. 23 ist ungenau. 4 K. Wild, S. 145.
5 Heems a. d. Kaiser 29. Januar 1704 W.St.A.
® Schon am 8. Januar 1704 konnte Heems a. d. Kaiser referieren, der ausdrück-
liche Wunsch der Majestät, die für die Behandlung der Religions-Gravamina be-
stimmte Deputation baldigst und entscheidend an der Arbeit zu sehen, habe den
König besonders befriedigt. (W.St.A.)
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 419
Als man nach einer, durch den Fasching veranlaßten drei-
wöchigen Pause (!)! in Regensburg aufs neue gemächlich zu
„deliberieren‘‘ begann und auch das c. e. (am 11. Februar 1704)
zusammentrat, verkündete Graf Metternich im Namen des
Königs, die Frage der Sicherheit des Reichstags befinde sich
nunmehr in einem Stadium, welches die Beratung der Kriegs-
verfassung nicht mehr hemmen dürfe. Kursachsen, welches der
wohl gerüchtweise bekannt gewordenen preußischen Mediation
mit Recht ? mißtraute, riet, eine Entscheidung vor Eintreffen der
kurbayerischen Antwort zu unterlassen. Heinrich Henniges, der
Mitgesandte Metternichs trat in dieser Sitzung zum ersten Male
mit seiner selbständigen Meinung ans Licht. Wie er selbst be-
richtet 3, erklärte er als Vertreter Magdeburgs mit unverminderter
Beharrlichkeit, er habe gewiß keine Instruktion, sich von den
bisherigen Beschlüssen des c.e. zu entfernen; die Kriegsver-
fassung könne wohl beraten werden, doch müßten vor allem die
Katholischen in der Behandlung der Religions-Gravamina den
Forderungen der Evangelischen entgegenkommen. Bei dieser
Unterschiedlichkeit selbst der kurbrandenburgischen Voten
nimmt es nicht wunder, daß trotz Metternichs Erklärung be-
schlossen wurde, die Einwilligung zur Beratung der Kriegs-
verfassung auch weiter zurückzuhalten.
Endlich wurde am 13. Februar 1704 die kurbayerische Re-
solution in Regensburg übergeben®, am 16. verlas v. Zündt die
Forderungen Max Emanuels®. Die Stadt Regensburg sollte
geräumt werden, Brücke und Donautor jedoch solange besetzt
bleiben, bis sich der Kaiser ‚in gebührender Form“ und ohne
Vorbehalt geäußert habe, die vollkommene Freiheit der Donau-
schiffahrt gewährleistet und die Neutralität Regensburgs dadurch
gesichert sei, daß die Stadt durch bayerische Kreistruppen
besetzt werde. Gegenüber dieser Verschleppungstaktik® des
Verbündeten Frankreichs wußte man keinen Ausweg. Be-
sonders das kurfürstliche Kolleg’? hielt die kaiserliche Erklärung,
1 Comitiologia S. 5421.
2 Vgl. G. F. Preuß, Die preußische Mediation zwisehen Bayern und Österreich
1704, Mch. 1897, S. 36. 3 Comitiologia S. 5424.
t Ebenda S. 5428f.; Thücelius IV, 90f.
5 Comitiologia S. 5432; Metternich-Henniges a. d. König 22. u. 29. Februar 1704
B.St.A. ® Vogl, S.78. 7 Conclusum vom 18. Februar 1704 bei Thücelius IV, 91.
420 Arnold Berney
welche in der Tat nach formalem Recht ungültig, politisch jedoch
verläßlich schien, für sufficient“! In einem an Max Emanuel
gerichteten Promemoria vom 22. Februar 1704 erklärte sich der
Reichskonvent außerstande, weitere Zugeständnisse zu machen
oder den Kaiser zu solchen zu bewegen; man hofite auf eine
gewisse Nachgiebigkeit des Kurfürsten und auf den Erfolg
weiterer Unterhandlungen mit v. Zündt. Das c.e. beschloß
jedoch, den kaiserlichen Prinzipal-Kommissar, welcher als Pri-
vatperson für wenige Tage von Passau herübergekommen war,
um die Erwirkung eines kaiserlichen Kommissionsdekrets an-
zusuchen!. Ehe der Beschluß schriftliche Form gewinnen konnte,
war Lamberg abgereist. Darauf wandte sich der kurbranden-
burgische Gesandte im Auftrag des c. e.? an Kurmainz. Metter-
nich faßte alle Beschwerden noch einmal zusammen und machte
besonders den Vorwurf, daß die Katholischen zum Zusammen-
tritt der Deputation entgegen aller scheinbaren Gutwilligkeit
gar nicht imstande seien, da ja ein katholischer Städtevertreter
fehle. Er unterstellte den Katholischen die Absicht, nach Durch-
beratung der Kriegsverfassung den Konvent und damit das c. e.
aufzulösen. Schließlich wies er auf die Gerüchte hin, welche
behaupteten, Leopold habe als Kaufpreis einer wittelsbachisch-
habsburgischen Einigung die Überlassung evangelischer Reichs-
städte in Schwaben angeboten’. Diese Beschwerdeführung ver-
anlaßte den Zusammentritt des corpus catholicorum am 29. Fe-
bruar 1704; die Auskunft, welche Kurmainz dem c. e. auf Grund
der hier gefaßten Beschlüsse erteilte, war geeignet, sämtliche
mißtrauischen Vorwürfe der Evangelischen zunichte zu machen.
Als am nächsten Tage die Evangelischen sich aufs neue ver-
sammelten, gelang es dem Grafen Metternich, die Mitstände zur
Nachgiebigkeit zu bringen. Württemberg machte zwar den Vor-
1 Comitiologia 5. 5434.
2 Ebenda S.5436ff.; vgl.für das Folgende: Schauroth I, 458ff.; Thücelius III, 5ff.
3 Metternich wußte nicht, daß gerade sein Herr, König Friedrich I., Max
Emanuel Hoffnungen auf die evangelischen Städte Ulm und Memmingen machte
(vgl. Preuß a. a. O.), während er, sein Gesandter zu Regensburg, in Front mit dem
c. e. eine gesinnungstreue Haltung bewahrte. Der preußische König, dessen
Charakter ohne Berücksichtigung seiner persönlichen Religiosität unverständlich
bleibt, war also durchaus zu kleineren konfessionellen Treulosigkeiten fähig, wenn
er damit größere Vorteile für sein Haus erlangen zu können glaubte. Vgl. Berney,
König Friedrich I., S. 107ff.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 421
schlag!, nur unter der Bedingung zur Beratung der Kriegsver-
fassung zu schreiten, daß die Libertät der evangelischen Reichs-
städte unter Garantie der Seemächte von den Katholischen
gewährleistet werde, aber die preußische Meinung drang bei der
Abstimmung durch: Graf Metternich errang mit seinem Schluß-
wort die Zustimmung der Mehrheit der Versammlung. Dem
König in Preußen, so sprach der kurbrandenburgische Gesandte ?,
gehe es gar sehr ‚zu Gemüt, daß es im Römischen Reich derzeit
so schlecht stehe und dasselbige in der größten Gefahr schwebe,
von Frankreich gar über einen Haufen geworfen zu werden.“
Das c. e. habe die Pflicht, bei den Verhandlungen zur Herstellung
der Reichskriegsverfassung künftig mitzuarbeiten. Den evan-
gelischen Reichsständen werde durch einen Sieg Ludwigs XIV.,
welcher durch Aufhebung des Ediktes von Nantes und durch
andere Handlungen seine Gesinnung deutlich offenbart habe,
in keiner Weise gedient. So kam denn, lange gehemmt durch die
kaiserliche Hartnäckigkeit und durch die eigene unpolitische
Einstellung, im c. e. jene Politik zum Durchbruch, welche Preußen
schon vor Jahren bewogen hatte, über die Unterstützung des
Kaisers hinaus ein Glied des oranischen Allianz-Systems zu
werden. Bereits in den Sitzungen der Kollegien vom 7. März
17043 wurde über die Kriegsverfassung sowie über die Grava-
mina-Deputation ‚‚pari passu‘‘ beraten. Am 11. März 1704 kam
jenes conclusum trium collegiorum zustande, welches der Aus-
rüstung der Reichsarmee erst die rechtliche Grundlage gab und
den Reichsständen einen gern gebrauchten Vorwand zur Säumig-
keit benahm. Am gleichen Tage wurde die Einsetzung der Gra-
vamina-Deputation reichsgesetzlich beschlossen 4.
VII.
Nun trat die Frage der vollständigen Räumung Regensburgs
in den Vordergrund. Max Emanuel hielt mit außerordentlicher
1 Comitiologia S. 5443. 2 Ebenda S. 5449.
3 Henniges faßte in der Sitzung des Fürstenrates vom 7. März alle bisherigen
evangelischen Forderungen zusammen und betonte, daB man die folgenden Be-
schlüsse als unverbindlich betrachten müsse, wenn eine Behebung der Religions-
Gravamina nicht erfolge. Reichsfürstenratsprotokoll. W.St.A.
t J. J. Moser, Von denen Teutschen Reichs-Tags-Geschäfften usw. Frankfurt
1768, S. 3678.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 3, 27
422 Arnold Berney
Beharrlichkeit an seinen Forderungen fest; seine Regensburger
Politik bewies die Konsequenz eines tatkräftigen Kriegsfürsten,
welcher, jeder reichsgesetzlichen Bindung enthoben, lediglich
nach Sicherung und Erweiterung seiner militärisch-politischen
Machtsphäre trachtete. Das Promemoria des Reichskonvents
vom 22. Februar 1704 beantwortete er nicht!. Zwar wurde das
Stadtgebiet geräumt und am 19. März? das Zeughaus zurück-
gegeben; nichts deutete jedoch darauf hin, daß Max Emanuel
seine neuen Forderungen vermindern werde. König Friedrich
machte vergeblich weitere Versuche, den Kurfürsten umzu-
stimmen. Am 4. April gab v.Zündt die kurbayerische Antwort ®
bekannt: Max Emanuel stand zwar von der Forderung ab,
Leopolds I. Zugeständnisse vom 23. Dezember 1703 in einem
kaiserlichen Kommissionsdekret wiederholt zu sehen, er be-
anspruchte jedoch nach wie vor als „Real-Garantie‘‘, daß der
Brückenkopf Regensburgs von bayerischen Kreistruppen besetzt
werde; von den kurbayerischen Söldnern, welche eine solche
Kreismannschaft unzweifelhaft enthalten hätte, war allerdings
keine Rede.
Die Forderung der „Real-Garantie‘‘ brachte jede Einigung
zum Scheitern und verhinderte dieRäumung des Brückenkopfes,
welche erst durch den Sieg der Alliierten am Schellenberg
(2. Juli 1704) erzwungen ward. Die Verhandlungen des Reichs-
konvents während des letzten Vierteljahres der kurbayerischen
Besetzung können daher zusammenfassend geschildert werden.
Am 10. April 1704 wurde die kurbayerische Antwort durch
das Kurfürsten-Kolleg abgelehnt; dem Baron v. Zündt wurde
überdies in mündlicher und grober Form erwidert, eine Aus-
folgung der Assekuratorien könne erst eintreten, wenn Max
Emanuel den Brückenkopf geräumt habe. Die Belegung der
1 v, Zündt wagte es, das Schweigen seines Herrn mit dem Hinweis auf die
„heiligen Osterferien“ zu entschuldigen; die kurfürstliche Durchlaucht sei „mit
Ihrer Devotion also occupirt gewesen, daB Sie an nicht anderes denken mögen...“
Comitiologia S. 5457,
2 Metternich-Henniges an König Friedrich I. 21. März 1704 B.St.A.; die Pulver-
vorräte und Flinten, welche entnommen worden waren (Gumpelzhaimer IIJ, 1483f.),
wurden nicht zurückerstattet.
3 König Friedrich I. an Metternich-Henniges 25. März 1704 B.St.A.
t Thücelius 1V, 92f.; Theatrum Europaeum XVII, S. 11ff.
5 'Fhücelius IV, S. 94.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 423
Stadt mit bayerischen Kreistruppen komme nicht in Frage,
jede Einigung könne nur im Sinne des kaiserlichen Reskripts
vom 23. Dezember 1703 erfolgen. Durch dieses entschiedene
Vorgehen wurde allen weiteren Verständigungsversuchen der
evangelischen Stände! der Boden entzogen. Im Laufe des April
. einigten sich die Kollegien auf den Text der Assekuratorien;
die Entwürfe wurden am 25. April angenommen und durch
Stafette nach München abgesandt?. Max Emanuel erteilte keine
Antwort. Er wartete® auf die Entscheidung der Waffen und war
entschlossen, den Brückenkopf nicht herauszugeben und wenn
möglich zu behalten®. Die Kollegien hielten im Mai fast keine
Sitzungen ab®. Um so heftiger drängten die Katholischen auf
eine Verlegung des Reichstags; Kursachsen und Kurbrandenburg
begegneten diesen Versuchen mit der beliebten Ausrede, nicht
‚instruiert zu sein. Im Juni fanden zahlreiche Deliberationen
statt; doch handelte es sich um Verhandlungsgegenstände, welche
wie die Frage einer künftigen Kammergerichtsvisitation ’, den
Kriegsereignissen fern standen. Die Einsetzung der Deputation,
welche die Religions-Gravamina behandeln sollte, wurde noch
immer durch das Fehlen eines geeigneten Städtevertreters hint-
angehalten. Immerhin ruhte das konfessionelle Gezänk für eine
Weile: ein kaiserliches Reskript®, welches mit „gnädigen und
1 König Friedrich hielt es nach einigem Zögern für besser, Kurbayern die , Real-
Garantie‘ zu erteilen, als den Reichstag zu verlegen und die Stadt dem katholischen
Kurfürsten gänzlich preiszugeben. König Friedrich I. an Metternich-Henniges
19. u. 26. April 1704 B.St.A.; vgl. Faber, IX, S. 388f.
3 Comitiologia S. 5473f.; Thücelius IV, 95.
3 Metternich-Henniges an König Friedrich I. 30. Mai 1704 B.St.A.
* Noch am 15. Juni 1704 forderte er in den Unterhandlungen mit dem preußi-
schen Mittler als Aequivalent für einen Parteiwechsel u. a. die Stadt Regensburg.
Preuß, S. 5if. 5 Comitiologia S. 5476.
ê Metternich-Henniges an König Friedrich I. 9. Mai 1704 B.St.A.; auch Kur-
mainz hatte nunmehr seinen Widerstand gegen eine Verlegung des Reichstags auf-
gegeben. Im Juni unternahm „Moguntinus‘ einen weiteren vergeblichen Versuch,
über die Verlegung oder über die Einberufung einer ordentlichen Deputation nach
Frankfurt Beratungen einzuleiten. Comitiologia S. 5486ff.
7? Vgl. R. Smend, Das Reichskammergericht, I. Teil, Weimar 1911, S. 218f.
(Qu. u. Stud. z. Verfassungsgesch. d. dtsch. Reiches in MA. u. NZ. herausg. v. K.
Zeumer, Bd. IV, H.3).
8 Es gelangte am 10. Juni 1704 durch Kurmainz ‚ad dictaturam“. Comitiologia
S. 541868.
27*
424 Arnold Berney
favorabeln terminis“ bewies, daß Leopold I. den Zusammentritt
der Deputation ernstlich wünschte!, wirkte beruhigend. In der
Tat war der Zusammentritt der Deputation nur dadurch in Frage
gestellt, daß die Stadt Köln den von ihr zu stellenden Vertreter
der katholischen Städte wegen der Besetzung Regensburgs nicht
zu entsenden wagte. Mit Recht drang endlich in der Sitzung
des c. e. vom 28. Juni 1704 die Meinung durch, die Frage der
Religions-Gravamina könne und werde erst dann eine zureichende
Behandlung erfahren, wenn die Räumung Regensburgs erfolgt sei.
Dieses Ereignis stand dicht bevor. Am 2. Juli wurde die
Schlacht bei Donauwörth geschlagen; die Franko-Bavaren er-
lagen am Schellenberg dem Angriff der Verbündeten, welchen
durch das Eintreffen Marlboroughs und seiner Truppen mächtige
Verstärkung zuteil geworden war. Max Emanuel? mußte nun-
mehr seine Kräfte konzentrieren, um der drohenden Offensive
begegnen zu können. Regensburg wurde aufgegeben: ohne auf
seinen letzten Forderungen zu beharren, nahm der bayerische
Kurfürst die Entwürfe des Reichskonvents vom 25. April 1704
an ?; Regensburg sollte demgemäß vollständig geräumt und von
300 Mann städtischer Truppen, welche für Kaiser und Reich
zu vereidigen waren, besetzt werden.
Am 11. Juli wurden, ehe noch die Sitzungen der Kollegien
begannen, die Schlüssel des Donautors dem Stadtrat zurück-
gegeben, die Bayern standen marschfertig auf den Plätzen der
Stadt und warteten auf die Auswechslung der Assekuratorien ®.
Da trat der Zwiespalt des Reichskonvents aufs neue hervor.
Während Fürsten und Städte der Annahme des kurbayerischen
Assekuratoriums® zustimmten, blieben Kurtrier und Kurpfalz
der Sitzung zunächst fern. Die Gesandten wurden mit Mühe
herangeholt und erhoben bei der Abstimmung die heftigsten
Einwände. Die Lage habe sich völlig geändert, erklärten die
kaiserlichen Parteigänger. Die Stadt werde auch ohne die Aus-
wechslung der Assekuratorien geräumt werden; man habe die
Pflicht, zunächst den Kaiser und die „Prinzipale‘‘ zu bören, es
! Metternich-Henniges sandten am 13. Juni beruhigende Versicherungen nach
Berlin. B.St.A. 1 Vgl. Feldzüge 1, 6, 8.425.
3 Kurbayer. Erklärg. „super puncto securitatis comitiorum“ 6. Juli 1704.
W.St.A. 4 Comitiologia S. 5öllf. u
5 Die beiderseitigen Assekuratorien sind u.a. gedruckt bei Thücelius IV, 9f.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 425
komme darauf an, „daß man nicht sogleich aufhupfe und tanze,
wenn andere pfiffen‘‘!. Kursachsen und Kurbrandenburg jedoch
wollten „der Sache ein Ende machen‘, zumal man nicht wisse,
wie sich die strategische Lage entwickle. Kurmainz hielt sich
„entre deux‘ und wagte kein Conclusum. Als jedoch die Evan-
gelischen alle Verantwortung für die Zukunft von sich wiesen
und Miene machten, den Saal zu verlassen, gaben die Katholi-
schen nach. Beschluß sowie Auswechslung der Assekuratorien
erfolgten, und die Bayern zogen noch am Nachmittag desselben
Tages davon. i
VIII.
Am 14. Juli wurde Kurmainz beauftragt, den Kaiser von der
Räumung zu benachrichtigen, „damit etwa nicht inzwischen
durch die alliierten Waffen das Werk alteriert werde“ ?. Der
Reichskonvent wurde seiner Freiheit nicht froh. Die Unsicherheit
der militärischen Lage, die Gefahr einer kaiserlichen Besetzung
der: Stadt war den Gesandten, besonders aber den Vertretern
der evangelischen Reichsstände, nur allzusehr bewußt. Die
gefürchtete Verlegung des Reichstags und die vermutete baye-
rische Katholisierung der freien Reichsstadt waren zunächst ver-
mieden worden. Wer aber schützte die Freiheit des Reichs-
konvents und die Libertät der evangelischen Stadt vor den
kaiserlichen Plänen, wer schützte sie vor den Nachkommen
Kaiser Ferdinand II.?® Schon am 11. Juli erließ König Fried-
rich I. an seine Gesandtschaft die Weisung: man habe ‚unter
der Hand“ mit der kaiserlichen und alliierten Generalität in
Verbindung zu treten und in Erfahrung zu bringen, was von
dieser Seite zur künftigen Sicherheit von Stadt und Reichs-
konvent unternommen werden solle. Nicht umsonst war am
14. Juli auch dem Bevollmächtigten Baden-Badens ans Herz
gelegt worden, den Reichsfeldmarschall Markgrafen Ludwig
von Baden zu unterrichten, unter welchen Bedingungen die
Räumung Regensburgs erfolgt sei. Der Monat Juli verstrich,
von Kurmainz kam keine Antwort, keine Bestätigung. Die
1 Comitiologia S 5513; Protokoll u. Relation vom 11. Juli 1704. B.St.A.
2 Comitiologia S. 5516.
3 Vgl. hierzu die kennzeichnende Stelle bei Fr. Meinecke in: HZ. 60 (1888)
S. 222, * B.St.A.
426 | Arnold Berney
(übrigens unvollständige) Garnison! wurde nicht vereidigt,
da der kurmainzische Gesandte sich weigerte, den für diese
Handlung notwendigen Beratungen und Beschlüssen ohne In-
struktion beizutreten. Wir können nicht schildern, welch ein
Gezeter sich unter den Gesandtschaften erhob und in welch un-
erquicklicher Weise ‚Moguntinus‘ bedrängt und beschimpft
wurde?. Die Kaiserlichen rückten näher. Am 16. Juli 1704
richtete der kaiserliche Feldmarschall Graf Herbeville von Neu-
burg a. D. an den Rat der Stadt Regensburg die höfliche An-
frage, ob die Stadt einer Schutzbesatzung bedürfe®. Der Ma-
gistrat brachte das Ansinnen vor den Reichskonvent, wo man
„tumultuarie‘‘ zu beraten begann. Die Stadt wurde angewiesen,
auf die mit Kurbayern ausgewechselten Assekuratorien bzw.
Neutralitätsversicherungen hinzuweisen und das Angebot des
kaiserlichen Generals dementsprechend abzulehnen.
Von Kurmainz fehlte jede Nachricht. Über die Haltung des
Kaisers verlautete nichts, doch war aus Gerüchten mancherlei
zu entnehmen. Bayerische Flüchtlinge, erste Boten der nahenden
Kriegsereignisse, strömten in die Stadt. Endlich, am 6. August,
mehr als 3 Wochen nach Absendung seines Reskripts, ver-
kündete* der kurmainzische Gesandte, sein Herr habe am
28. Juliden Kaiser von der neuen Lage Regensburgs unterrichtet.
Von der Vereidigung der Garnison war keine Rede: es wurde
deutlich, daß der Reichsdirektor die strikte Einhaltung der
Neutralität zu verhindern wünschte®. Das allgemeine GezänK
erhob sich mit neuer Kraft. Die wichtige Nachricht, daß die
Ernennung des kölnischen Deputierten bevorstehe, der Zu-
sarmentritt der für die Behandlung der Religions-Gravamına
bestimmten Deputation also gesichert sei®, verhallte in der all-
1 Metternich-Henniges an König Friedrich I. 18. Juli 1704 B.St.A.; vgl. auch
Riezler VII, 544. 2 Comitiologia S. 5520ff.
3 Für das Folgende: Protokolle u. Relationen v. 23., 24., 25. u. 28. Juli 1704,
B.St.A.; W.St.A.; Comitiologia S. 5521ff.; Hist. u. pol. Mercurius.... von dem
Monat Augusto 1704, Nürnberg o. J. S. 875f.; Faber, IX. 454f.; Thücelius IV, 981.;
Feldzüge I., 6, S. 619#f.
4 Comitiologia S. 5528f.; Metternich-Henniges an König Friedrich 1. 4. August
1704 B.St.A.
5 Kurmainz hatte sich am 2. August 1704 mit der kaiserlichen Besetzung
Regensburgs einverstanden erklärt. Vgl. Feldzüge I., 6, S. 619.
® Comitiologia S. 5532.
- nn O EEE am
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 427
gemeinen Erregung des c. e. Der Fürstenrat beschloß einmütig!,
selbständig den Rat anzuweisen, die Vereidigung der Garnison
zu vollziehen. Jedoch: für alle Vorschläge und Beratungen,
welche in jenen Tagen rechts der Donau vor sich gingen, war es
schon zu spät. Links der Donau rückten die Kaiserlichen heran.
Am 10. August standen sie vor der von den Bayern besetzten,
Regensburg gegenüber gelegenen Ortschaft Stadtamhof und
bereiteten sich zum Sturm vor. Der Platz wurde am 12. August
erobert, die Besatzung mit besonderer Erbitterung und Grau-
samkeit behandelt. Am folgenden Tage ersuchte Herbeville
den Rat, seinen Truppen, entsprechend der bisher der bayeri-
schen Besatzung von Stadtamhof erteilten Erlaubnis, Einkäufe
in der Stadt zu gestatten. Zugleich beanspruchte er die Be-
schlagnahme der am Regensburger Ufer liegenden bayerischen
Proviantboote®. Man ließ ihn ohne Antwort. Durch den Mark-
grafen von Baden längst befehligt, jedoch ohne besondere
Wiener Weisungen? beschloß Herbeville, Regensburg mit List
in seinen Besitz zu bringen.
1 Der Vertreter Österreichs, der alte Frhr. v. Paderskirchen, ließ sich schon hier,
zum Vergnügen des Henniges, überrumpeln. Ebenda S. 5531.
3 Staudinger II, 2, S. 1070; vgl. jedoch Feldzüge I., 6, S. 621.
3 Comitiologia S. 5541; Feldzüge I., 6, S. 622.
* In Feldzüge I., 6, S.621 wird ohne nähere Begründung das Gegenteil be-
hauptet. Wir sind der Ansicht, daß die Einnahme Regensburgs allein auf die Initi-
ative Ludwigs von Baden zurückzuführen ist und erst nachträglich vom Kaiser
gebilligt wurde. Diese Behauptung wird durch ein Protokoll des Hofkriegsrats,
Wien, den 20. August 1704 gestützt, welches den Abgang eines Reskripts an Herbe-
ville wie folgt vermerkt: „An Herbeville. Antwort wegen Eroberung der Bayer.
Stadt Im Hof und dadurch behaubten passes über die Regenspurg Brückhen, solle
gegen die Stadt Regens Purg nichts vornemben.“ (Wiener Kriegsarchiv, Reg. 1704,
pag. 850; vgl. auch ebenda Exp. Aug. 1704 pag. 986; die beiden Akte sind It. frdl.
Auskunft des Wiener Kriegsarchivs vom 13. Januar 1926 nicht mehr vorhanden.)
Das kaiserliche Reskript vom 30. August 1704 an Kurmainz (gedruckt u.a. bei
Thücelius IV, 108ff.) verteidigt in rechtlich einleuchtender Weise das Vorgehen
Herbevilles und wendet sich gegen Henniges; aus der Tatsache jedoch, daß man in
Wien von der vollzogenen Räumung der Stadt „fast zu gleicher Zeit‘ erfuhr wie von
deren Besetzung durch Herbeville, geht klar hervor, daß der Befehl zur Besetzung
nicht von Wien ausgegangen ist, sondern von dem Markgrafen, mit dessen Instruk-
tion sich Herbeville ja auch vor dem Regensburger Stadtrat legitimierte. Überdies
bestätigen die einschlägigen Protokolle der Wiener Geh. Konferenz (lt. frdl. Auskunft
d. W.St.A. vom 25. Januar 1926) die Wahrscheinlichkeit der obigen Annahme.
Vgl. auch die „Kaiserliche Vorstellung‘ vom 19. September 1704 bei Faber IX, 455ff.
5 Die Schilderung der Einnahme u.a. in: Monatl. Staatsspiegel.... auf den
Monat Augusto, gedruckt anno 1704, S. 54ff.
428 Arnold Berney
IX.
„Duc de Marlbourg hat sich plötzlich mit dem Prinzen Eugene
conjungirt und ist dieser sogleich auff den Tallard loßgangen,
hat ihn völlig geschlagen und ist Tallard selbst gefangen.‘ !
Durch dieses Billett des kurpfälzischen Gesandten wurde Heinrieh
Henniges über den Sieg von Höchstädt unterrichtet.
Es war in der Morgenfrühe des 15. August, ein Tag voll
Wirrnis und Erregung begann. Im Laufe des Vormittags? kam
Herbeville im sechsspännigen Wagen harmlos über die Donau-
brücke gefahren; im Tor hielt er an, seine Dragoner sprengten
hinter ihm drein und drängten gewaltsam in die Stadt?. Regens-
burg kam in die Hand der Kaiserlichen. Henniges eilte ins kur-
sächsische Quartier. Die Evangelischen einten sich, gegen das
kaiserliche Unternehmen aufs energischste vorzugehen. Am
Nachmittag kam Baron v. Zündt, der alte kurbayerische Ge-
sandte, mit seinem Sohn ins kurbrandenburgische Quartier‘.
Er kam als Flüchtling und ersuchte inständigst, unter kur-
brandenburgischem Schutz vor den Nachstellungen Herbevilles
gesichert zu bleiben. Er verließ das Haus erst nach Tagen‘.
Schutzversicherungen des kaiserlichen Feldmarschalls blieben
zunächst erfolglos.
In der Verwirrung dieses Nachmittages mußte Henniges
seinen gesandtschaftlichen Pflichten genügen. Zunächst be-
richtete er, ruhig und ohne Umschweife, in gemeinsamer Arbeit
mit Metternich nach Berlin. Dann galt es, das Votum zu for-
mulieren, welches in der nächsten Sitzung des Fürstenrates —
sie sollte am folgenden Tage stattfinden — zur Verlesung kom-
men mußte. Vor ihm lag ein königliches Reskript vom 2. August
17048: „Wegen Sicherheit der Stadt Regensburg‘‘ — so lautete
die Berliner Weisung — „sind wir der gänzlichen Meinung, daß,
nachdem die bekannten assecuratoria mit dem Kurfürsten von
Bayern ausgewechselt seien, nunmehr auch über dieselben ge-
halten..., es sei mit Einnehmung einer kaiserlichen Garnison
1 B.St.A.
2 Comitiologia S. 5542; Metternich-Henniges an König Friedrich I. 15. August
1704. B.St.A. 3 Feldzüge 1, 6, S. 622.
* B.St.A.; Monatl. Staatsspiegel.... auf den Monat Augusto 1704, gedruckt
anno 1704, S. 60ff.; Thücelius IV, 102f. :
5 Vgl. Pachner II], 121f. e B.St.A.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 429
in die Stadt noch auf eine andere Weise dawider vorgenommen
werden müsse — solches habt Ihr auch bei allen gelegenheiten
öffentlich zu declariren...‘. Öffentlich zu deklarieren! —
Verweilen wir bei diesem Augenblick! Henniges war keiner
von denen, welche, wie der junge Berliner Christian Friedrich
v. Bartholdi drüben in Wien die preußische Politik einer größeren
Zukunft vertrat und seinen König mit wachsendem Erfolge von
der Seite des Kaisers zu drängen verstand. Er war Franke, und
überdies, er war ein älterer Mann. Am 5. September 1645 war
er in der freien Reichsstadt Weißenburg im Nordgau zur Welt
gekommen!. Mit 25 Jahren wurde er, nach längeren Studien
zu Jena, zum Dr.jur. utr. in Altorf promoviert. Drei Jahre
später war er mit einem Kommentar zu dem berühmten Werk
des Hugo Grotius hervorgetreten. Im Jahre 1677 hatte er sein
Werk ‚de summa imperatoris romani potestate circa sacra‘
herausgebracht, „worin er dem Reichsoberhaupte Rechte zu-
gestand, die wenigstens zweifelhaft erschienen‘. Als er im
Herbst 1677 bei der juristischen Fakultät in Frankfurt a. O.
immatrikuliert wurde, war man dem kaisertreuen Lizentiatus®
nicht sehr günstig begegnet. Und siehe: der reichsständische,
übertrieben reichsfeindliche Geist der brandenburgischen Ju-
risten-Fakultät® hatte seine Wirkung auf ihn ausgeübt. Über-
dies: man war bereits 32 Jahre alt. Der Dank des Wiener Hofes,
den man für seine Apologie beanspruchen zu können glaubte,
war ausgeblieben. Alle Hoffnungen, in kaiserliche Dienste treten
zu können, hatten sich zerschlagen. Henniges war zu ehrgeizig,
um in Onolzbach Prinzen zu erziehen wie der Vater und sein
1 Joh. Heinr. Zedlers Universal-Lexikon, Halle u. Leipzig 1735, Bd. 12, S. 140;
Joh. Friedr. Jugler, Beyträge zur juristischen Biographie, Bd.6, Leipzig 1780,
S. 225ff.; Ersch u. Gruber, Allg. Encyklopädie d. Wissensch. u. Künste, II. Sekt.,
V. Teil, Leipzig 1829, S.335f.; E. Friedländer, Aeltere Universitäts-Matrikeln,
I. Universität Frankfurt a. O., Bd. 2, Leipzig 1888 (Publ. a. d. preuß. Staatsarchiven
Bd. 36) S. 156b, 35. Das Buch von Joh. Sam. Strebelius, De vita et elogio viri
quondam illustris Henrici ab Hennigis Ansbach 1756 war It. frdl. Mitteilg. d. Aus-
kunftsbüros d. dtsch. Bibliotheken nicht auffindbar.
2 Ob er Vorlesungen abhielt und welche akademischen Grade ihm zuteil ge-
worden sind, habe ich nicht mit. Sicherheit ermitteln können. Vgl. jedoch Stintzing-
Landsberg, Gesch. d. dtsch. Rechtswissenschaft Bd. IH, 1, 2, München u. Leipzig
1898 S. 38 (Gesch. d. Wiss. in Dtschld. NZ. 18. Bd.). H. wird hier als Doktor und
Professor d. Rechte zu Frankfurt a. O. bezeichnet.
3 Vgl. Koser in: HZ. 96 (1906), S. 206.
430 Arnold Berney
Leben als Wülzburger Festungs-Kommandant zu beschließen.
Für den jungen Wissenschaftler, der über alle Forschung hinaus
in die Praxis des öffentlichen Rechtes strebte, gab es nur noch
die Möglichkeit, in einem der aufstrebenden Territorien des
Reichs in fürstliche Dienste zu gelangen. Es war besser, in kur-
brandenburgischem Dienst langsam emporzusteigen, als franzö-
sisches Geld zu nehmen wie Conring.
In den Jahren 1677/78 hatte er sein Glück gemacht: damals
wurde er kurbrandenburgischer Geheimsekretär in Berlin und
heiratete die Nichte Gottfrieds von Jena. Kurbrandenburgs
damaliger Reichstagsgesandter! ward bald danach sein Vor-
gesetzter. Am 7. Februar 1679 wurde Henniges Geh. Legations-
sekretär in Regensburg. Mit Freude und innerer Anteilnahme
übernahm er seinen Dienst. Die juristische Produktion trat für
eine Weile zurück, historische und politische Interessen be-
herrschten ihn ganz. Im Jahre 1685 begann er mit der Nieder-
schrift seiner Comitiologia; unter den Händen entstand ihm
im Laufe der Jahre das umfang- und stoffreichste Werk zur
Reichsgeschichte nach dem Westfälischen Frieden. Manch andere
historische Pläne? hatte er aufgenommen, vollendet oder fallen
lassen: zur Comitiologia war er stets zurückgekehrt. Im Jahre
1690 war er Hofrat geworden und seitdem zur Teilnahme an den
Sitzungen des Kurfürsten-Kollegs, seit 1692 auch für den Fürsten-
rat akkreditiert. Aus dem unberühmten licentiatus juris war ein
namhafter „brandenburgischer Kathederdiplomat‘‘? geworden.
Nicht weniger berüchtigt und mißliebig* wie einst Gottfried
v. Jena galt er als scharfer Gegner kaiserlicher Prätentionen.
Das Reich und seine Institutionen hatte er stets verteidigt.
Pufendorfs Kritik und gedankenreiche Betrachterweise waren
ihm nicht unverwandt, Reinkings Idealisierung des Reichs,
Hippoliths schneidend-einseitige Bekämpfung Habsburgs lagen
ihm fern. Seine Bejahung des Reichs wurzelte zunächst in der
1 Vgl. Hans Prutz, Gottfr. v. Jena als brandenburg. Reichstagsgesandter
1679—87 in: Forschg. z. br. u. pr. Gesch. Bd. 18 [1905], S. 387ff.
2 Vgl. Kosers Überblick über den Nachlaß des Henniges in: HZ. 97 (1906) S. 152.
3 R. Fester, Die Abberufung Gottfrieds von Jena vom Regensburger Reichstage
in: Forschungen zur brandenb. u. preuß. Gesch. 15 (1902) S. 473.
4 B. Auerbach, La France et le Saint Empire Romain Germanique (Bibl. de
‘&cole des hautes etudes.... fasc. 196) Paris 1912, p. LV.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 431
reichsständischen Stellung seines Herrn; er nahm sie jedoch
ernster als dieser, weil seine Bildung und Gesinnung mit der
Geschichte des Reichsrechtes lebendiger verknüpft waren als
mit dem Werdegang Brandenburgs. Ihm galt es, die Reichs-
institutionen materiell und formell im alten Stande zu bewahren;
sie waren der einzige Damm gegen den traditionell gefürchteten
Absolutismus Habsburgs und für die konfessionelle und staat-
liche Sicherheit der Reichsstände. Ihre bzw. Preußens politische
Zukunft fand in ihm keinen Seher. Seine Staatsanschauung
war weder von dem unitaristischen Geiste der ‚natürlichen‘
Staatstheorien beeinflußt, noch durch rasche Erfassung der
jeweiligen Mächtegruppierung politisch labil. Sein Denken,
traditionalistisch und repetierend wie die Geschichtsauffassung
der Maskow und Bünau, war dogmatisch, das instrumentum pacis
westfalicae sein unwandelbares Dogma. Er wußte: das Reich
zu erneuern, bedurfte es der Stärke und der Seele des Herkules ?,
die er nicht besaß. So galt es denn, aufzustehen und sich zu
wehren für die Würde und den Bestand der alten Institutionen.
Aus dieser Gesinnung, und nicht durch die „rivalité de la Prusse
et de P’Autriche‘‘® ist seine wissenschaftliche und dienstliche
Haltung zu verstehen, aus solcher Gesinnung erwuchs auch jenes
Votum*® vom 16. August 1704, in welchem die brandenburgische,
protestantisch-wehrhafte Reichsstandschaft des XVII. Jahr-
hunderts noch einmal zum Ausdruck kam. '
X.
Die Besetzung Regensburgs, erklärte Henniges, sei eine un-
verantwortliche Tat“. Die „blâme“, welche dadurch dem
1 Sein berühmtestes und umfangreichstes juristisches Werk: Meditatio ad in-
strumentum Pacis Caesareo-Sueciae IX Specimina, Halle 1706—1712, wurde gerade
darum am stärksten angegriffen. H. kritisierte in diesem Werke besonders die Politik
Josephs I., welche eine Verstärkung des Kaiserlichen Einflusses im Reichshofrat
herbeizuführen trachtete. Vgl. Koser in: HZ. 96 (1906) S. 205; Recueil des
instructions données aux ambassadeurs.. de France ... t. XVIII. Diète germa-
nique ...par B. Auerbach, Paris 1912 p. VIIIs.. n. 2, XXV.
? Recueil p. LXII. 3 B. Auerbach, La France ete. p. XXVI.
* Reichsfürstenratsprotokoll W.St.A.; B.St.A.; mit geringen Abweichungen
abgedruckt in: Hist. u. pol. Mercurius... von d. Monat Augusto 1704, Nürnberg
0. J. 5. 882f., Thücelius IV, 100ff; Zwiedineck-Südenhorst hat das Votum in un-
genauer Weise erwähnt. Vgl. seine Dtsch. Gesch. usw. II, 425. -
432 Arnold Berney
Reichskonvent zugefügt werde, sei in keiner Weise zu entschul-
digen. Er müsse ausdrücklich erklären, daß sein Herr nicht teil-
habe an diesem Unternehmen. Er stehe hier und rede um so
„beständiger und beherzter“, als er im Namen seines Königs
handele, dessen Reskript vom 2. August hiermit verlesen werde.
Er müsse es als „Indignität‘‘ bezeichnen, „daß der kaiserliche
General Graf Herbeville der Stadt habe sollen! sagen lassen,
er hätte von des.Herrn Generalleutnants [Markgrafen von Baden]
Durchlaucht Ordre, sich des Orts quovis modo zu bemächtigen,
und daß er selbigen mit Kriegsgewalt hätte müßen angreifen
und bezwingen, wenn ihm nicht gutwillig die Tore wären geöffnet
worden‘. Es sei den Pflichten eines Reichsfeldmarschalls un-
gemäß, die erst jüngst mit kaiserlicher Zustimmung [!] aus-
gewechselten Assekuratorien außer acht zu lassen. Einer der
Hauptpunkte jener Abmachungen sei die Vereidigung der städti-
schen Garnison gewesen. Man habe dieselbe mit „allerhand un-
erheblichen, nichtigen Praetexten verhindert und die Stände
in dieser Sache hintergangen und Iudificiert‘. Max Emanuel
sci durch Höchstädt so geschwächt, daß er „nicht mehr empor-
kommen‘ könne, es sei unnötig gewesen, zu der Zeit, da man
gleichsam am Ende des Kriegs... ]sei] [!], den hiesigen Konvent
in einen solchen Stand zu setzen“. Denjenigen, welche diese
Besetzung veranlaßt hätten, sei es eben darauf angekommen,
die „einmal gefaßten Concepte und Veües [voeux!] durch[zul-
treiben, obschon hierdurch abermals eine evangelische Reichs-
stadt sacrıfieiert werden müßte“.
Die Forderungen, welche Henniges am Schlusse seiner Rede
dem Fürstenrat zur Annahme empfahl, können übergangen
werden. Genug, daß er die Einstellung aller Beratungen ver-
langte, solange nicht neue Instruktionen von den Prinzipalen
angelangt seien.
Das Votum des Henniges rief eine Wirkung hervor, die wir
nur verstehen, wenn wir uns an das jähzornige, hitzige Tem-
perament ? dieses Mannes erinnern, der nach der ersten, erregten
1 Dieser Vorwurf war unbegründet. Herbeville nahm die Stadt ohne derartige
Drohung.
? Ersch u. Gruber a. a. O.: Er vergaß „in der Hitze den Staatsmann und gab
dann Blüßen, die seine Gegner zu benutzen verstanden‘. Vgl. auch die Schilderung,
welche Graf Christoph v. Dohna, sein Frankfurter Mitgesandter, in seinen Memoiren
(Berlin 1833, 5. 315f.) von ihm entwirft.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 433
Wahlsitzung in Frankfurt a. M. im Jahre 1711 am Schlagfluß
verstarb. Im Fürstenrat herrschte eine außerordentliche Er-
regung. Eine solche Sprache war man in den Räumen des alten
Rathauses, wo man sonst nur „vorsichtig abgetönt‘‘! zu reden
pflegte, nicht gewöhnt. Bekanntlich war der Kaiser in jener Zeit
nur durch den österreichischen Gesandten vertreten. Der Frei-
herr v. Paderskirchen, nach seinen eigenen Worten? ein „bau-
fälliger, ausgearbeiteter 77jähriger Mann‘, ließ sich völlig über-
rumpeln® und fand keine schlagende Antwort. Es sei nicht
denkbar, meinte er, daß man Regensburg ohne Vorwissen des
Kaisers oder der Reichsgeneralität besetzt habe; er werde un-
verzürlich nach Wien reskribieren. Außer Baden-Baden und
Salzburg votierte der gesamte Fürstenrat im Sinne des Henniges,
ohne jedoch wie dieser seiner Willensmeinung in allzu deutlicher
und allzu ehrlicher* Form Ausdruck zu geben. Die gleichzeitige
Sitzung des Kurfürstenrates® trug einen ruhigeren Charakter.
Die katholischen Kurfürsten, darunter Kursachsen, erkannten
die Änderung der strategischen Lage und nahmen die Besetzung
als vollzogene Tatsache hin; Kurbrandenburgs ernstlicher, aber
formal einwandfreier Protest fand keinen Beifall.
Wie sehr der Süden des Reiches von Max Emanuel im außen-
politischen Sinne bedrängt war, blieb den Evangelischen ver-
schlossen. Sie sahen in dem bayerischen Kurfürsten wie einst
den Glaubensgenossen und damit den Verbündeten des Kaisers.
Ulm oder Regensburg wurden in ihren Augen nicht aus strate-
1 Vgl. F. Meinecke in: HZ. 60 (1888) S. 197.
2 27. Januar 1705. W.St.A.
3 Mit „alleruntertänigscer, fußfälliger Deprecation" bat er den Kaiser um Ver-
zeihung. Er schrieb: ich war über das Votum „dergestalt erstaunt, daß mich gleich-
sam aus mir selbst befunden und nicht sogleich aus großer Perturbation entschließen. .
(konnte), da bevorab ich bei dessen beschehener properanter Verablassung die sämt-
lichen untereinander gemischten contenta so eigentlich nicht habe assequieren
können...“.
1 Inder Relation vom 17. August 1704 (B.St.A.) schildern Henniges und Metter-
nich ihr Vorgehen und weisen darauf hin, „daß nicht allein die mehreren Katholischen
wegen dieses Unternehmens gegen die Stadt das Maul fast nicht auftun dürfen,
sondern daß auch die Evangelischen selbst im Fürstenrat das magdeburgische Votum
ziemlich schlecht secundiert, ungeachtet die meisten des tags vorher, als wir mit
ihnen zusammen gewesen, uns, daB wir mit vigueur sprechen möchten, animiert,
auch teils materialia selbst an die Hand gegeben“.
š Kurfürstenratsprotokoll 16. August 1704. B.St.A.
434 Arnold Berney
. gisch-politischen Gründen besetzt; sie befürchteten vielmehr
wie einst ein Donauwörth. Für die Gefährdung und Überlastung
des Kaisers hatten sie keinen Blick: mit Vorsatz und planvoller
Überlegung, so glaubten sie, wolle man ihnen wie einst ihre
konfessionellen Rechte kränken und streitig machen. Regensburg
war eine vom Feinde besetzte Stadt. Schon hatte man kaiser-
liche Kuriere abgefangen. Der Reichstag sollte verlegt werden.
Man versagte sich dem Plan, weil man dem Kaiser, diesem allseits
bedrängten, allseits auf evangelische Hilfe angewiesenen Kaiser
zutraute, er könne die Evangelischen am neuen Tagungsorte
‚Ihrer konfessionellen Rechte berauben oder gar von der Ausübung
ihrer repräsentativen Rechte ausschließen. Das c.e. hatte in
seiner Gesamtheit keine anderen politischen und kriegerischen
Vorstellungen als die des 30jährigen Krieges, es fand die Maß-
stäbe seiner politischen Haltung in den Paragraphen des Ar-
tikels 17 des Osnabrücker Friedens. Die Rijswijker Klausel, die
unzweifelhafte Gefährdung evangelischer Rechte weckte die
unselige Erinnerung aufs neue und führte die Evangelischen zur
Überschätzung der inneren Gegensätze und zu einer verhängnis-
vollen Verkennung der großen, von außen drohenden militärisch-
politischen Gefahren. Auf diese Weise muß die Verschleppung
und politische Wirkungslosigkeit der Reichsschlüsse verstanden
werden. |
Eine ähnliche Haltung tritt bei den katholischen Ständen
zutage. Sie ist schwerer faßbar als bei den Evangelischen, weil
ihre Wurzeln in eine zeitlich größere Tiefe zurückreichen. Die
Katholische Reichspolitik ist von einem überall fortwirkenden,
stummen Widerstand gegen den Westfälischen Frieden getragen.
Sie ist nirgends frei von vorreformatorischen Vorstellungen und
unterscheidet sich nur dadurch von der politischen Haltung der
Evangelischen, daß sie ihre Beweggründe nicht in wortreicher
Verteidigung verrät. Ihre lokal-aggressive Haltung kann uns
nicht darüber hinwegtäuschen, daß auch das corpus catholicorum
sich ständig im Verteidigungszustand fühlt und behauptet.
Beide Konfessionen verteidigen sich noch immer gegeneinander,
ohne daß wie einst eine reale Gefährdung der politischen Formen
ihrer Existenz vorläge. Die katholische Vormacht Mainz ver-
hindert die Reichstagsverlerung, weil sie eine verfassungswidrige
Sezession der Evangelischen befürchtet. Die Evangelischen
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 435
wiederum befürchten, wie wir sahen, die verfassungswidrige
Katholisierung des Konvents. Beide sind von vergangenen
Ereignissen geblendet, beide überschätzen die inneren Friktionen,
beide verkennen die Wucht der säkularisierten Weltpolitik und
beide veranlassen in gleicher Weise die Unfruchtbarkeit und
Schwäche des Konvents.
Henniges jedoch fühlte sich sicher. Dem Tedeum, welches
Herbeville für Höchstädt veranstaltete, blieb er mit der Mehrzahl
der evangelischen Gesandten fern!. Er zog einen deutlichen
Trennungsstrich zwischen sich und der kaiserlich-katholischen
Partei. Mußte er es nicht? Verließ doch noch an diesem Tage
ein königliches Reskript die preußische Residenz, welches aus-
drücklich -die weitere Wahrung der Neutralität Regensburgs
empfahl®. Aber die Desavouierung? des brandenburgischen
Gesandten erfolgte dennoch. Sie begann mit strengem Verweis,
sie endete mit dem strikten Befehl, Abbitte zu leisten. Die Lage,
die sie erzwang, war gewiß nicht unbeeinflußt vom Stolz der
kaiserlichen Sieger des Sommers 1704, doch tritt mit ihr die hohe
politische Geltung habsburgischer Kaisermacht hervor, welche
in den Jahren 1704—1711* besonders zum Ausdruck kam.
König Friedrichs erster Verweis vom 23. August, veranlaßt
durch die scharfe mündliche Beschwerde des kaiserlichen Re-
sidenten, bekundete unverhohlen das preußische Mißbehagen
an der kaiserlichen Besetzung, tadelte jedoch die ‚so gar große
Vehemenz‘“ des Henniges. Der König erklärte sich bereit, den
Gesandten zur Abbitte zu veranlassen, veranlaßte ihn jedoch
zunächst nicht! Zugleich bat er den kaiserlichen Residenten,
1 Frhr. v. Paderskirchen a. d. Kaiser 21. August 1704 W.St.A.; auch war man
darüber verstimmt, daß Herbeville zur gleichzeitigen Festtafel nur die kurfürstlichen
Vertreter geladen hatte! Metternich-Henniges an König Friedrich I. 21. August
1704 B.St.A. 2 König Friedrich I. an Metternich-Henniges 21. August 1704. B.St.A.
® Vgl. König Friedrich I. an Metternich-Henniges 23., 29. August, 9., 13. u. 24.
September, 4. Oktober 1704. Metternich-Henniges an König Friedrich I. 4., 19. u.
22. September, 10. Oktober 1704. König Friedrich I. an Chr. Fr. v. Bartholdi 9. u.
13. September 1704. Chr. Fr. v. Bartholdi an König Friedrich I. 27. u. 30. August,
3., 10., 17., 20. u. 24. September, 1. Oktober 1704. B.St.A. Arnold Heems a. d.
Kaiser 23. u. 30. August, 13. u. 26. September 1704. Kaiser Leopold I. an A. Heems
15. September 1704. W.St.A.
t Zwischen Englands entscheidender Hilfeleistung und Englands entscheidendem
Abfall von der Allianz!
436 Arnold Berney
einen Zwang zur Abberufung des Henniges nicht heraufzu-
beschwören. Er, der König, könne sich zu einer Avokation des
Gesandten nur dann entschließen, wenn die kaiserliche Majestät
„absolut“ darauf bestehe. Die Wiener Regierung schien in der
Tat zunächst eine Abberufung zu verlangen; das ‚fast aufrühre-
rische“ Votum des Gesandten, welches, als Flugblatt gedruckt!,
hinaus ins Reich gegangen war, rief eine außerordentliche Wir-
.kung hervor; man erwartete — in kennzeichnender Unter-
schätzung des weit gediehenen preußischen Selbstgefühls —
eine freiwillige und öffentliche Desavouierung durch den König.
Erst der Wirksamkeit des Wiener Envoye v. Bartholdi zelang
es, die Hetzer und Verleumder allmählich zurückzudrängen und
zu erreichen, daß Kaiser Leopold eine mildere Satisfaktion ent-
gexennahm. Am 13. September wurde dem Gesandten emp-
fohlen, sich in eindeutiger Form bei der österreichischen Gesandt-
schaft zu entschuldigen. Zugleich wurde Graf Metternich an-
gewiesen, das Vorgehen seines Kollegen öffentlich zu mißbilligen.
Henniges hatte bis zuletzt seine Haltung auch gegenüber seinem
König verteidigt. Er wich auf höheren Befehl, doch ohne von
seinem Unrecht? überzeugt zu sein. Während Bartholdi noch
am 20. September von Wien berichtete, die Forderung der Ab-
berufung seji noch immer nicht zurückgenommen, während
Heems (am 2. September) von Berlin referierte, die königliche
Regierung, die zwischen der „Libertät des Suffragii und der
Licenz zu schmälen und zu lästern‘‘ nicht unterscheide, ver-
weigere nunmehr die Avokation — in dieser Zeit entschuldigte
sich? Henniges feierlich beim österreichischen Gesandten zu
Regensburg. Er erklärte unter Eid, ohne den Vorsatz, die
Majestät zu beleidigen, votiert zu haben. Über die Besetzung
Regensburgs, so beteuerte er u. a., würde er kein Wort ge-
sprochen haben, wenn er gewußt hätte, daß dieselbe „auf ihrer
1 Henniges erklärte in der Relation vom 19. September, die Drucklegung sei
ohne seine Einwilligung und ohne sein Wissen ertolgt.
2 Aus der reichhaltigen Korrespondenz zwischen Berlin und Regensburg verdient
angemerkt zu werden, daß König Friedrich I. besonders H.’s Verdacht einer kaiser-
lichen Beeinträchtigung evangelischer Städte verwarf: ein Beweis für die Selb-
ständirkeit des Henniges’schen Vorgehens, ein Zeugnis seiner gesinnungsmäßigen
Rückständirkeit!
3 Henniges an Frhrn. v. Paderskirchen 21. September 1704. W.St.A.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 437
kaiserlichen Majestät expresse Ordre und Befehl geschehen‘!.
Am Schlusse erbat er inständigst die Verzeihung des Kaisers.
Dieser Vorgang war geeignet, die Atmosphäre vor allem in
Wien zu bessern. Nach dieser umfassenden Zurücknahme konnte
nicht mehr wie vordem behauptet werden, Henniges habe ‚‚das
ganze Reich wider den Kaiser zu verhetzen gesucht‘ oder er sei
„ein öffentlicher Feind vom Hause Österreich‘. Überdies blieb
er in der Zeit vom 22. September bis 13. Oktober allen Sitzungen
des Reichsfürstenrats fern. Sein Entschuldigungsschreiben
wurde vermutlich nicht beantwortet; man ließ, nachdem Frei-
herr v. Seilern, der grimmigste Verteidiger kaiserlicher Autori-
tät? Wien mit diplomatischem Auftrag verlassen hatte, die
Sache aufsich beruhen und bekundete dadurchseine Zufriedenheit.
Die Stadt Regensburg, welche im September aufs neue durch
kurbayerischen Überfall und Vergeltungsdrohung gefährdet
wars, blieb zunächst in kaiserlicher Hand *. Am Anfang des
Jahres 1705 zog die Besatzung ab; ein Schreiben Herbevilles
vom 15. Februar überließ die Bewachung von Brücke und Tor
den städtischen Truppen. Stadtamhof blieb auch weiterhin von
den Kaiserlichen besetzt.
Durch das kaiserliche Reskript vom 23. Dezember 1703 war
es, wie wir sahen, dem Reichskonvent aufs neue nahegelest
worden, eine Gravamina-Deputation zu bilden, welche als über-
geordnete und letzte Spruchinstanz zu gelten und zu wirken
fähig war.
Diese Deputation trat nie zusammen. Jetzt wie einst wurde
ihr Zusammentritt dadurch verhindert, daß sich die Parteien
über den Text der Vollmacht nicht einigen konnten. Der kur-
mainzische Entwurf vom 22. August 1704° kam der Forderung
1 Dieser schmeichelhafte Passus entsprach, wie wir sahen, nicht den Tatsachen.
2 „„... der den puncto d'Onore... immer hoch treibt. ..“*. Bartholdi an König
Friedrich I. 28. November 1703. B.St.A.
3 Vgl. u.a. Monatl. Staatsspiegel... auf den Monat September 1704, gedruckt
anno 1704, S. 76ff.; Faber IX, 483; Thücelius IV, 111ff.; Pachner III, 132f.; Feld-
züge I, 6, 624f.
t Auch König Friedrich I. hatte die taktische Notwendigkeit der kaiserlichen
Besetzung schließlich eingesehen. König Friedrich I. an Metternich-Henniges 9. Sep-
tember 1704. B.St.A. 5 Gumpelzhaimer III, 1499.
o Theatrum Europaeum XVII, 1705, S. 1#f.; Pachner III, 122; vgl. auch
J. J. Moser, Vollst. Ber., S. 206#f.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 3, 28
438 Arnold Berney
der Evangelischen, ausschließlich den einschlägigen Text des
Westfälischen Friedensvertrages als Verhandlungsgrundlage an-
zunehmen, nicht entgegen. Überdies enthielt das Projekt die
Bestimmung, daß die beiderseitigen! Religions-Gravamina vor-
genommen werden sollten. Diese Bestimmung war für die Evan-
gelischen schon deshalb unannehmbar, weil die beiderseitigen
Beschwerden sich weder zahlenmäßig noch inhaltlich die Wage
hielten®. Man stritt sich über die Vollmacht-Frage bis zum
16. September 17058. Dann ging man erbittert auseinander.
Anläßlich der Friedens-Vorverhandlungen des Jahres 1709 sowie
bei der Kaiserwahl Karls VI. kam man auf den alten Streit aufs
neue zurück. Der Artikel III des Badener Friedens*® hielt
ihn für die Dauer des Reiches wach.
In der Zwischenzeit hatten die wichtigsten Gravamina unter
Umgehung der Reichskompetenz ihre meist vorläufige Er-
ledigung gefunden. Die Beschwerden pfälzischer -Reformierter
wurden durch das selbständige Vorgehen Preußens, welches
durch machtpolitische Möglichkeiten® veranlaßt wurde, aber
auch durch die Zustimmung des c. e. legitimiert war, beseitigt:
unmittelbare Verhandlungen führten den Abschluß des preußisch-
kurpfälzischen Religions-Rezesses vom 21. November 1705 her-
bei. Auch die Beschwerden® der Allgäuer wurden durch die
Androhung und vorübergehende Ausführung preußischer Re-
pressalien im Winter 1706/07 behoben. Die schlesischen Religions-
Gravamina beseitigte bekanntlich die Konvention von Altran-
städt vom 11./22. August 1707.
1 Es handeltesich hierbei vornehmlich um Religions-Gravamina der katholischen
Geistlichkeit im Clevischen. Die Klagen des clevischen Klerus, welche schon in der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts vorlagen, richteten sich gegen ungerechte und
rechtswidrige Besteuerung und erstrebten Erleichterungen bzw. Exemtionen. Trotz
des von König Friedrich I. im Art. sep. IV, Z. 6 des sogenannten Krontraktates vom
16. November 1700 (vgl. Mörner, Kurbrandenburgs Staatsverträge S. 673f., 810f.)
gegebenen Versprechens dauerten die katholischen Gravamina weiter fort. Vgl. auch
Pastor in Herders Staats-Lexikon®, Bd. I, Freiburg 1911, Sp. 1154.
2 Übrigens sind die katholischen Gravamina bei den interkorporativen Ver-
handlungen zu Regensburg in der von uns behandelten Zeit niemals hervorgetreten.
3 Vgl. J. J. Moser, Von den Ttsch. Reichs-Tags-Geschäfften usw. Fft. 1768,
S. 368ff. 4 Struve a. a. O. S. 378ff.
5 Vgl. M. Lehmann, a. a. O. I, 387; V. Löwe, Preußens Staatsverträge a. d. Re-
gierungszeit König Friedrichs I., Leipzig 1923, S.73f. (Publ. a. d. Preuß. Staats-
archiven Bd. 92). 6 Lehmann I, 380f., Urk. Nr. 430ff.
Tepe prame y ee e o r e E
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 439
Alle diese Vereinbarungen führten nicht zur Milderung der
deutschen Religionsgegensätze. Im Gegenteil: das 18. Jahr-
hundert blieb bis in die Aufklärung hinein von ihnen erfüllt.
Religionskriegerische Verwicklungen wurden zwar vermieden !,
der Dualismus jedoch wurde unüberbrückbar im kulturellen
und gesellschaftlichen Leben der Nation. Seinen politischen
Auswirkungen blieb für allzulange Zeit Tür und Tor geöffnet.
Schluß.
Im Jahre 1768 schrieb der entschieden protestantische und
trotzdem aufrichtig reichspatriotische J. J. Moser: „Warum ist
bey dem Reichs-Convent fast in nichts fortzukommen ? Wegen
des sich überall mit einmengenden verschidenen Religions-
Interesse.‘‘?® Dieses Urteil kann zwar auch auf die von uns be-
handelte Zeit Anwendung? finden, doch wird damit eine ein-
dringliche Erklärung der Zustände nicht gegeben.
Werfen wir noch .einen Blick auf einige jüngere Meinungen.
Von der Übung, die Zeit nach 1648 lediglich territorialgeschicht-
lich zu erfassen und ihren reichsgeschichtlichen Gehalt gleichsam
vergessen zu machen, waren die Jüngeren, nach ihrer Herkunft
kleindeutschen Geschichtschreiber schon im ersten Jahrzehnt
dieses Jahrhunderts abgekommen. Zwingmann hat also mit
seiner durchdachten und fesselnden Polemik manche offene
Türe eingerannt, aber er hat sich durch seine von Pufendorfs
und Hegels Reichsauffassung beeinflußte Schrift* ein unzweifel-
haftes Verdienst erworben. Zwingmann hat ebensosehr die
` Unfähigkeit des Reichs zur Machtbildung wie seine ideologische
Fortwirksamkeit betont, ohne deshalb ins großdeutsche Extrem
zu geraten oder wie etwa Auerbach den Reichstag als „noyau
de la cristallisation de l’idee nationale‘ zu betrachten. Aber auch
Zwingmann hat mit der Erfassung des Gegensatzes zwischen
partikularistischem Absolutismus und zentralistischem, nur
1 J. J. Moser (V. d. Ttsch. Reichs-Tags-Geschäfften, S. 447) hält sie (i. J. 17681)
noch immer für nicht ganz unmöglich. Noch der reichspatriotische Eichhorn (Dtsch.
Staats- u. Rechtsgesch. IV. Teil, 1823, S. 612f.) dankte es dem Reichstag, daß nach
1648 weitere Religionskriege vermieden wurden. 23 J.J. Moser a.a. 0. S. 445.
3 Vgl. u. a. Feldzüge I., 6, 23; M. Ritter, Dtsch. Gesch. i. ZA. d. Gegenrefor-
mation u. d. 30jährigen Krieges, 3. Bd., Stuttgart u. Berlin 1908, S. 643.
t Vgl. oben S. 396, Anm. 6. 5 Vgl. oben S. 430, Anm. 4.
28*
440 Arnold Berney
noch nominalistisch existentem Konstitutionalismus nicht die
letzte Erklärung für die Machtlosigkeit des Reichs und seiner
Institutionen gegeben. |
Wir müssen uns vor Augen halten, daß eine politische Hand-
lung (also auch die „Reichstagshandlungen‘‘) meist nur dann
verstanden werden kann, wenn wir die Geschichtauffassung
kennen, welche ihr zugrunde liegt. Wie das Reich als solches ein
„in den Formen früherer Zeiten erstarrter Staat‘! gewesen ist,
so waren auch die in ihm wirksamen Personen und Personen-
gruppen in einer der Vergangenheit angehörenden Staats- bzw.
Staatsgeschichtauffassung befangen.
Prüfen wir noch einmal die dargestellten Vorgänge und be-
trachten wir zunächst das Votum des Henniges. Die Rede des
kurbrandenburgischen Gesandten entsprach keineswegs der zu-
nächst noch kaiser- und reichsfreundlichen Haltung seines Herrn.
Die Berliner Staatsmänner handelten töricht und unvorsichtig,
indem sie der Regensburger Gesandtschaft diese Grundhaltung
verbargen. Die Instruktionen ließen infolgedessen der Gesandt-
schaft eine allzu weitgehende Freiheit, welche einmal zur Des-
avouierung des Bevollmächtigten und damit zu einer preußischen
Niederlage führen mußte. Vergleichen wir die Rede des Henniges
mit der Weisung,welche ihr zugrunde lag,so müssen wir erkennen,
daß der Gesandte in formaler Hinsicht sehr selbständig vor-
gegangen ist und daß er jene Gesinnung zum Ausdruck bringen
konnte, welche ihm aus seinem Bildungsgang erwuchs. Diese
Gesinnung jedoch deckt sich mit der gemäßigt evangelisch-
ständischen Reichsauffassung der zweiten Hälfte des 17. Jahr- .
hunderts. Für die Evangelischen, Kurbrandenburg an ihrer
Spitze, war der Reichstag wohl ein Organ, welches notgedrungen
und meist nachträglich Maßnahmen zur Sicherheit des Reiches
beschließen konnte. Im wesentlichen war er jedoch für sie nicht
der Ort, an dem eine einhellig-machtwillige, der Reichsräson
entsprechende Politik entstehen sollte, sondern an welchem es
die (angeblich) planvolle Gegenreformationspolitik des Kaisers
und der Katholischen zu überwachen galt.
Die evangelische Auffassung des Reichs und der politischen
Ereignisse der Zeit war durch die Erinnerung an den 30 jährigen
Krieg vollständig verzerrt. Dieser Krieg hatte die Fähigkeit,
a Haıtung, Dtsch. Verfgs.-Gesch., S. 96.
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704) 441
zwischen dem inneren konfessionellen Gegner und dem äußeren
Reichsfeind zu unterscheiden, auf die verhängnisvollste Weise
aufgehoben!. Es handelte sich hierbei um politisch-psycho-
logische Vorgänge, welche sich dem Gedächtnis der Nachkommen
schärfer einprägten als materielle Verluste.
Die Unmächtigkeit des alten Reichstages ist also aus einem
Partikularismus zu erklären, als dessen Ursache keineswegs nur
unsere berüchtigte, konstante Nationaleigenschaft bzw. der
„Freiheits‘‘-Drang der Fürsten, sondern — konkret und histo-
risch — das historisch-denkerische Gebundensein des deutschen
Zoon politikon, soweit es im Geltungsbereich der Reichsidee
denkt und handelt, zu bezeichnen ist. Diese Gebundenheit,
welche keineswegs immer eine gegenwartspolitische Unfrucht-
barkeit zu veranlassen braucht ?, bezeichne ich mit dem Begriff
des Traditionalismus. Es handelt sich hierbei um jene Fähigkeit,
die politische Lage nicht unter dem Aspekt jeweils gegenwärtiger
Möglichkeiten (Gefahren oder Vorteile), sondern überwiegend
mit Hilfe derjenigen Maßstäbe zu betrachten, abzuwehren oder
zu nutzen, welche in der Entwicklung einer vergangenen Epoche
wirksam gewesen sind.
Traditionalistisch war also die evangelische Einstellung zu
der militärisch-politischen Haltung, welche der Kaiser und der
bayerische Kurfürst gegenüber Stadt und Konvent bekundeten.
Traditionalistisch war die katholische Politik in der Sache der
Reichstagsverlegung. Überall sah man nicht das, was geschah,
sondern das, was einmal geschehen war oder einmal hätte ge-
schehen können. Traditionalistisch war endlich die Haltung der’
kaiserlichen Regierung, welche — wie aus der Behandlung der
Frage der Gravamina-Deputation zu ersehen war — keineswegs
mit der Politik der katholischen Reichsstände verwechselt werden
darf 3,
Kaiser Leopold I. sah nicht in Max Emanuel Frankreichs
verlängerte Hand, die zu ergreifen die Not der Stadt und des
Konvents zeitweise gebot, er sah nicht in Bayern die gleichsaın
vorübergehend auswärtige Macht, welche sich gegen die südlichen
1 Vgl. M. Ritter III, 616f.
2 Vgl. meinen demnächst in der Hist. Ztschr. erscheinenden Aufsatz ,„ Reichs-
tradition und Nationalstaatsidee 1799—1815".
° Auch anderwärts! Vgl. Smend, 5. 219°.
442 Arnold Berney: Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704)
Territorien des Reichs und die Erblande erhob —er sah in ihm
den aufrührerischen Vasallen, für den es keine Konzessionen gab,
nachdem alle Verhandlungen gescheitert waren. Der uralte,
autoritäre Stolz habsburgischen Herrschertums war wirksamer
als alle praktisch-politische Erwägung; er enthielt übrigens in
unserem Falle mehr innere Kraft und Daseinsberechtigung als
der Traditionalismus der Stände. Er hatte die Demütigungen
von 1648 und 1684 vergessen, er wurzelte in den erneuerten
Vorstellungen der Universal-Monarchie Karls V. In den letzten
Jahren der Regierung Leopolds I. trat das katholisch-politische
Element seiner Staatsauffassung zurück, unter Kaiser Joseph I.,
welcher gewaltsam gegen den Papst vorging, trat es überhaupt
nicht hervor. Der absolute Universalismus der kaiserlichen
Ansprüche reckte sich um so mehrempor. Der Reichstag war
schon für Leopold I. ein notwendiges Übel. Schrieb er doch in
jenem an Kurmainz gerichteten Reskript vom 30. August 1704,
in welchem er die Besetzung Regensburgs verteidigte: er müsse
sehr wohl zwischen „Licenz und Libertät des suffragii“ unter-
. scheiden. Zum Schutze der Libertät sei er gewillt. Er habe dies
während 40 Jahren bewiesen. Seit 40 Jahren continuiere der
Reichstag, ohne daß der Kaiser dazu verpflichtet sei.
Kaiser Joseph I. hat diese heimliche Drohung des Vaters,
welcher durch die Allianzen seines Reiches sicherer war als je,
nicht wahrgemacht. Aber auch dieser Römische Kaiser machte
ernstliche Versuche, die Reichsinstitutionen zu den seinen ZU
machen. Er hat noch einmal versucht, den vielfachen Traditio-
nalismus des Reichstags aus eigener Macht zu brechen. Wie sehr
er dabei dem Traditionalismus seiner eigenen Staatsauffassung
und der Wandlung der internationalen Politik verfiel und schließ-
lich scheiterte, muß an anderer Stelle dargestellt werden.
443
Metternichs politische Grundanschauungen.
Von
E. Kittel.
Die Gestalt Metternichs ist in der letzten Zeit mehr in den
Vordergrund der historischen Betrachtung gerückt worden. Vor
allem hat Heinrich Ritter von Srbik in einer Reihe von Auf-
sätzen und dann in einem weitangelegten doppelbändigen Werk:
„Metternich der Staatsmann und der Mensch‘, München 1925,
die Bedeutung dieser Persönlichkeit, von der man mit Recht
sagen kann, daß sie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
eine ähnlich überragende Stellung einnimmt wie Bismarck in
der zweiten, in das rechte Licht zu rücken unternommen. Man
faßt die Wandlung, die das Bild Metternichs in der Geschichts-
auffassung durchgemacht hat, wenn man etwa die Äußerungen
Treitschkes und Srbiks nebeneinander hält. Für Treitschke
(Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, Bd. 1, 3. Aufl. 1882)
ist Metternich nur „Der Adonis der Salons, der vielgewandte
Minister aller kleinen Mittel und Schliche‘“ (S. 349). ‚Die
Haltung Metternichs‘‘, so heißt es in bezug auf die nationalen
deutschen Einheitspläne, ‚ergab sich nicht bloß aus der natür-
lichen Ruheseligkeit und Gedankenarmut seines Geistes, der
bei aller Schlauheit völlig unfruchtbar die Idee eines großen
schöpferischen Verfassungsplanes niemals hätte fassen Können,
sondern aus einer richtigen Würdigung der Leistungsfähigkeit
seines Staates... Er erkannte richtig, daß sein Österreich
eine Macht des Beharrens war und alle verwegenen Neuerungen
von sich weisen mußte‘ (S. 492). Bitter spottet er über den
Menschen Metternich: „Niemand verstand wie er in der Pause
zwischen Diner und Maskenball eine diplomatische Intrigue ein-
zufädeln, vor der Fahrt zum Stelldichein noch rasch eine De-
pesche abzutun oder mit dem Ausdrucke wärmster Zärtlichkeit
444 E. Kittel
in den schönen blauen Augen einen Herzensfreund recht
gründlich anzulügen“ (8.604). Sein Hohn über die fünf
Metaphern ist bekannt. Das ‚Metternichsche System‘ schließlich
ist für Treitschke nur ein ‚System der Seelenangst, die Aus-
geburt eines ideenlosen Kopfes, der von den treibenden Kräften
der Geschichte nicht das Mindeste ahnte‘‘ (S. 606). Wie anders
sieht dagegen der Metternich Srbiks aus! Er ist ihm „ein Staats-
mann vo größter Kunst der Menschenbehandlung, von un-
gewöhnlicher Schärfe und Feinheit des Verstandes, von Klügster
Vorsicht und kühler, leidenschaftsloser Berechnung der Lagen
und Möglichkeiten, ein geborener Staatenlenker‘‘, allerdings
„keine starke Persönlichkeit, kein Richelieu und kein Mazarin“
(S. 319). „Der erfolgreiche Führer des Universalismus der
Staatengesellschaft, der zum Fall des großen Genius des Macht-
universalismus so viel beigetragen hatte und nun sein Erbe im
Geist des vergangenen Jahrhunderts ordnete, entbehrte in seiner
Politik des prometheischen Funkens wahrhaft schöpferischer
Kraft“ (S. 229). Jedoch muß ‚zwischen den politischen Grund-
sätzen und der Taktik Metternichs geschieden werden. Nur die
letztere darf... der Tadel des Intrigierens und Finassierens.
des „Mvstifizierens bis zur Verzweiflung der Menschen‘ und der
Doppelzüngiekeit treffen“ (S. 187). Und die Bedeutung dieser
Grundsätze betont Srbik auf das entschiedenste. Es können
nicht nur Folgerungen der Lage Österreichs sein. „Kein einzelner
Mensch konnte nur dureh List, Geschnieidierkeit und Verführung
entscheidender Persönlichkeiten Maximen eines einzelnen Staates
anfangs fast der ganzen Kulturwelt und dann einem engeren
System von Staaten einflößen. Die Anschauung ist denn doch
allzu bequem, daß Metternich die Todesangst vor dem Einheits-
drang der Nationen und dem Freiheitsdrangz der Gesellschaft
sein Prinzip oder sein System nannte.“ „Wenngleich die Ein-
wirkung der spezifischen Lebensbedingungen Österreichs nie zu
leuenen sein wird, müssen jene Ideen doch über den eignen
Staat hinaus gereicht haben und es muß eine mächtige Tendenz
in den andern Machtkörpern mit ihnen übereingestimmt und
sie als bereiter Boden aufeenommen haben“ (S. 319). „Die
tiefste Erklärung der europäischen Geltung Metternichs kann
nur in seinen politischen Ideen liegen.“ ,Metternichs System,
dieses bedeutsame geschichtliche Phänomen, dessen Gedanken-
nn — _—— — —
Metternichs politische Grundanschauungen 445
gängen nachzugehen die Geschichtswissenschaft bis heute ver-
schmäht hat, muß weit mehr gewesen sein als bloße Diplomaten-
phraseologie‘‘ (S. 320). Und Srbik findet schließlich im System
Metternichs „eine dem neuen Jahrhundert und seiner Dynamik
als Feind gegenübertretende Weltlehre, ein Haupterbe des über-
nationalen Denkens der vorrevolutionären Zeit und den klassi-
schen Ausdruck des hochkonservativen Denkens der Restau-
Tationsepoche, ein Credo, das in der Geschichte der Staats- und
Gesellschaftsideen, in dem grandiosen Ringen geistiger Kräfte
der jüngeren Geschichte immer seinen Platz beanspruchen darf“
(Bd. II, S.566). Metternich selbst ist für Srbik der „letzte
europäisch denkende Systempolitiker großen Formats“ (Bd. II,
S. 530).
Das grimmige Bild Treitschkes, das wir diesem leidenschaft-
lichen Geist und „begeisterten Apostel und Mitstreiter der
deutschen Einheit‘‘ — nach Srbiks eignen Worten — gern nach-
sehen, weil wir es als aus seiner Persönlichkeit und seiner Zeit
‚heraus entstanden verstehen, hat auch schon vor Srbik die
Geschichtsforschung korrigieren müssen. Ottokar Lorenz, Max
Lenz, August Fournier, Heinrich Friedjung, dann Otto Westphal
und Arnold Oskar Meyer, um nur einige zu nennen, haben es
versucht, dem Charakter, der Staatskunst und den politischen
Grundsätzen Metternichs zu einer zerechteren Beurteilung zu
verhelfen. Srbik selbst gibt in seiner Einleitung einen Über-
blick über die Metternich-Literatur und bildet dann mit seiner
weit über tausend Seiten starken, tief schürfenden Biographie
den Abschluß. Auf breitester Grundlage ist hier erstrebt, den
Menschen und sein Werk nach Sonderart und Bedeutung zu er-
fassen. Metternichs Stellung in der großen Politik seiner Zeit
ist in bisher unerreichter Weise in fesselnder Darstellung klar-
gelegt. Gegen Metternich als einen „Meister der Politik" dürfte
in Zukunft kaum mehr ein Einwand möglich sein. Bedenken
lassen sich vielleicht zum Teil gegen die Beurteilung von Metter-
nichs Innenpolitik erheben. Die Reformvorschläre Metternichs
hätten, auch wenn sie zur Durchführung gelangt wären, kaum
die Bedeutung für die künftige Entwicklung Österreichs gehabt,
die Srbik geneigt ist, ihnen beizumessen. Hier sei ein anderes
Problem in den Vordergrund gestellt: die Bewertung des
Menschen und seines Systems. Die entscheidenden Darlegungen
446 E. Kittel
finden sich vor allem im ersten Buch: ‚Jugend und frühes
Mannesalter. Das Werden des Weltbildes‘‘, im dritten Buch:
„Der Mensch und sein System auf der Höhe und im Herbst des
Lebens“, und im Schluß, der in einem Vergleich mit Bismarck
die Persönlichkeit Metternichs noch tiefer verständlich machen
will. Eine Fülle wertvollster Einzelbeobachtungen ist zusammen-
getragen, um das Wesen dieser eigenartig komplizierten und
blendenden Persönlichkeit zu erfassen. Srbik eignet in hohem
Maße die Kunst der Geistesanalyse, die Fähigkeit, einzelne
Äußerungen in ihrem geistigen Grundgehalt zu erkennen und
die Beziehungen aufzudecken, die zwischen den einzelnen Ge-
dankengruppen bestehen. Aus vielen einzelnen Splittern wird
so das Gesamtgebäude errichtet, Charakter und System rekon-
struiert. Allerdings liegt auch eine Gefahr in dieser Methode.
Ein lebendiger Mensch ist nicht mosaikartig aus Charakterstücken
zusammensetzbar. Ein letztes Unteilbares, eine Kraft, welche
alle Teilchen nach einem bestimmten Ziele hin richtet und zur
lebendigen Einheit, zur Individualität lückenlos zusammenfügt,
ist nur durch unmittelbaren seelischen Kontakt erfaßbar. Und
manchmal will es scheinen, als ob diese letzte Erkenntnis noch
nicht erreicht sei, wenn etwa Lob und Tadel, Licht und Schatten
zu unerklärt und ungedeutet hart nebeneinander stehen. Eine
andere Gefahr droht für die „Rekonstruktion‘‘ des Systems.
Gewiß ist es notwendig, die überall zerstreuten Äußerungen
systematisch zu ordnen, den verbindenden Gedanken nachzu-
gehen, von der Vielheit der Äußerungen zur Einheit der geistigen
Grundlage vorzudringen. Man muß sich dann nur hüten, bereits
von einem völlig durchdachten philosophischen System zu
sprechen. Der Begriff ‚‚Metternichsches System‘‘ war politisches
Schlagwort. Man hat die Bezeichnung mit gutem Recht für die
politischen Prinzipien Metternichs beibehalten. Aber es handelt
sich stets nur um eine Summe von durchs ganze Leben hindurch
in stark doktrinärer Form geprägten politischen Grundanschau-
ungen, aber um kein System im eigentlichen Sinne. Metternichs
Art, sich auszudrücken, seine Neigung zur Reflexion und ab-
strakten Erörterung können leicht zu der Annahme verführen.
Und Srbik neiet nun zum Teil dazu, die Synthese der einzelnen
Gedanken zu einem geschlossenen, völlig durchdachten System
zu treiben. Er rechtfertigt sich selber folgendermaßen: „Wenn
Metternichs politische Grundanschauungen 447
wir unter „System den philosophischen Versuch verstehen,
den gesamten Gehalt der geistigen und natürlichen Phänomene
mit Hilfe der logischen Gesetze auf allgemeine Prinzipien zu
reduzieren und aus diesen hinwiederum zu erklären, dann darf
füglich auch von einem Metternichschen System gesprochen
werden‘ (S. 322). Der Ton ist zu legen auf ‚den gesamten Gehalt
der geistigen und natürlichen Phänomene‘, und man muß dann
doch feststellen, daß Metternich zwar in unendlich vielen Einzel-
bemerkungen die hinter einzelnen Erscheinungen liegenden Prin-
zipien festzustellen sich bemüht hat, aber noch weit davon ent-
fernt war, die Welt auf ein geschlossenes philosophisches System
zuspannen. Trotz der so oft mit Recht betonten systematisieren-
den Denkweise Metternichs gilt es eindeutig festzustellen, daß
Metternich wohl ein stark systematisierender und theoretisieren-
der Staatsmann war, aber kein politischer Systematiker. In der
Darstellung Srbiks ist diese Grenze m. E. etwas verwischt worden.
Vor der eigentlichen Darstellung des Systems gibt Srbik eine
Erörterung über die Quellen der politischen Ideen Metternichs.
Er zeigt, wie die systematisierende Denkweise in der persönlichen
Eigenart Metternichs wurzelte, zugleich aber auch ein Kenn-
zeichen des rationalistischen 18. Jahrhunderts war. Er weist
neben dem Einfluß der französischen Staatsphilosophie vor allem
auf die Bedeutung hin, die die Lehren der deutschen Gelehrten
Koch und Vogt, dann auch die Ideen Burkes auf Metternichs
Gedankengänge hatten. Auch die naturwissenschaftlichen und
medizinischen Studien Metternichs gaben einen Ertrag für seine
Staatsauffassung ab. Die Einflüsse der Romantik sind daneben
nur geringer einzuschätzen. Friedrich von Gentz hat Metternich
in langem Zusammenwirken manche Anregung gegeben. Aufs
nachhaltigste haben dann auf Metternich auch die eignen Er-
lebnisse gewirkt: Die Regierungspraxis Kaiser Franz’, die fran-
zösische Revolution, das Vorbild Napoleons in der inneren
Politik, schließlich sein Kampf gegen ihn und gegen die Massen-
bewegungen der Völker. Der Sorge vor den Mächten der Tiefe
weist Srbik schließlich die entscheidende Bedeutung zu. „Nicht
der Absolutismus, das Legitimitätsprinzip, das politische Gleich-
gewicht und andere Teil- und Zweckgedanken, sondern der
sozialkonservative Gedanke bildet das eigentliche Rückgrat des
vollentwickelten Metternichschen Systems‘ (S. 350). Und damit
448 E. Kittel
kommt Srbik zum Ideengehalt des Systems selbst. In 30 Punkten
wird der Gehalt erörtert. Ausgangspunkt bilden ganz allgemein
die Kräfte innerhalb des sozialen Körpers. Er kommt dann zum
Verhältnis der Staaten untereinander und spricht weiter von der
inneren Ordnung der Staaten, von den Bewegungen in der Tiefe
der Völker und ihrer Bekämpfung, vom Verhältnis der Prin-
zipien zur politischen Praxis und schließlich von großen po-
litischen europäischen Problemen. Die Gedanken sind in nur
loser Anlehnung an Aussprüche Metternichs frei vorgetragen und
sinnvoll untereinander verknüpft. Besonders charakteristisch
ist der Vergleich der Metternichschen Gedankengänge mit Ideen
früherer und nachfolgender Denker, der Versuch, Metternich
ideengeschichtlich in die Staatsphilosophie einzugliedern. Srbik
spricht vom System als einem ‚der größten geistigen Gegenzüge
gegen die Revolution‘ (S. 416), bezeichnet es als „das wirkungs-
vollste sozialkonservative Weltsystem‘‘ (S. 420). Und das kann
m. E. hinsichtlich der Bedeutung Metternichs und seiner poli-
tischen Anschauungen zu Mißverständnissen führen. An solche
Stelle gehört das Metternichsche System nicht. Jede Dar-
stellung des Metternichschen ‚Systems‘ darf die Tatsache nicht
verwischen, daß es sich nur um eine allerdings beträchtliche
Anzahl theoretisch fixierter politischer Grundanschauungen
handelt, um Aussprüche eines zu starker Reflexion neigenden
handelnden Staatsmannes, der als Gegner ebenfalls stark
philosophisch fundierte Gerenbestrebungen sich gegenüber sieht.
Es sind eine Unzahl verstreuter Bemerkungen mehr oder auch
wenieer geistvollen Charakters, zwar stets hervorgegangen aus
einer konstanten Grundhaltung, aber doch nicht frei von, zum
Teil beträchtlichen, Widersprüchen. Srbiks Ansicht von ‚einem
fest geschlossenen, dogmatisch mathematischen Gebäude, von
welchem man keinen Satz fallen lassen darf“ (S. 415) erscheint
mir nicht haltbar. Eine „Synthese der vielen Bruchteile des
Metternichschen Systems muß den historischen Tatbestand
berücksichtigen und darf sich nicht zu zuweitgehender Systema-
tisierung verführen lassen. Meine Aufgabe soll es im folgenden
sein, einen Versuch zu einer Darstellung der Metternichschen
politischen Grundanschauungen nach diesen Gesichtspunkten zu
unternehmen, die im einzelnen selbstverständlich mit Srbik sich
weithin decken muß, als Ganzes aber doch einen anderen Ge-
Metternichs politische Grundanschauungen 449
samteindruck vermittelt!. Ich lasse Metternich möglichst selber
sprechen, um ganz unmittelbar und unverarbeitet seine Per-
sönlichkeit und sein System zur Darstellung kommen zu lassen.
Denn was sonst mit Recht verpönt ist, scheint mir hier ein-
mal notwendig zu Sein, ganz schlicht die Quellen selbst sprechen
zu lassen, um klar zu stellen, was wir überhaupt als Grund-
lage einer Deutung Metternichscher Gedankengänge haben.
Sonst droht Gefahr, daß der tatsächlich überlieferte gedank-
liche Stoff, dessen Darstellung historische Hauptaufgabe bleibt,
vor der philosophischen .Erörterung der Darsteller verschwindet.
Das „System“ ist locker gegliedert nach den Begriffen ,,Gesell-
schaft“, „Revolution“ und ‚Staat‘, um die sich am unge-
zwungensten die Aussprüche Metternichs gruppieren lassen?.
* *
x
Das reichhaltige Quellenmaterial zur Geschichte Metternichs
liegt vor allem in den acht Bänden: „Aus Metternichs nach-
gelassenen Papieren‘, herausgegeben vom Fürsten Richard
Metternich, dem Sohne des Staatskanzlers, in den Jahren
t Ich konnte hier auf Studien zurückgreifen, die auf Anregung von Herrn
Geheimrat Marcks vor Erscheinen des Srbikschen Buches entstanden sind.
2 „Diese Arbeit hat überaus lange auf ihre Einreinung warten müssen. In-
zwischen ist verschiedentlich zu dem Werk Stellung genommen worden. Abge-
sehen von den wenig glücklichen Angriffen v. Wertheimers in den Forschungen
z. brandenb. preuß. Gesch. 1926/7 überwiegen, wie nur natürlich, lobende Aner-
kennungen, deren Kritik auf das Einzelne beschränkt bleibt. Bezeichnenderweise
haben sich an dem ‚‚Ineffabile‘“ inbezug auf das Verhältnis von Staatsräson und
System die meisten, an der Erhebung Mettereichs zum Staatsphilosophen viele
gestoßen. Gegen die Verarbeitung Metternichscher Anschauungen zum geschlossenen,
philosophischen System, an deren Ablehnung mir auch vor allem gelegen war,
hat eindringlich Picavet in der Revue historique t. 154 Bedenken erhoben.
H. Christern macht in seiner ruhigen Besprechung in den Jahresberichten f.
deutsche Gesch., 1. Jahrg. 1925 $ 22 3.273 ff. ebenfalls gegen die nachträgliche
„Rekonstruktion“ Front. Gern und feinsinnig sind Srbik in den Gedankengängen
des Metternichschen Systems nachgefolgt C. Brinkmann in der Historischen Zeit-
schrift 1926 und vor allem H. Rothfels in der Deutschen Literaturzeitung 46. Jahr-
gang 2193 ff. und 2398 ff., aber auch er betont wie die oben genannten und wie
auch Ch. Dietrich 1926 in dieser Zeitschrift Einschränkungen gegenüber der ab-
soluten Waffenstreckung vor der Frage nach der Priorität der Triebkräfte in der
Metternichschen Politik. G. Sante schließt sich im 47. Band des Historischen
Jahrbuches dem an und versucht zugleich. der inneren Entwicklung durch
schärfere zeitliche Sonderung der Belegstellen des Systems näher zu kommen,
ohne daß sich jedoch dem in dieser Beziehung überaus zähen Stoffe dabei we-
sentliche Erkenninisse abgewinnen ließen.
450 Ä E. Kittel
1880—1884. Dazu kommen noch eine Reihe von Sonderaus-
gaben Metternichscher Briefe, so des Briefwechsels mit der
Gräfin Lieven, mit Kübeck, Gentz, Prokesch-Osten usw. Ich
habe zur Hauptsache zugrunde gelegt seine Autobiographie, die
sich aus vier Einzelstücken zusammensetzt, den „Materialien
zur Geschichte meines öffentlichen Lebens‘‘ (Nachgel. Papiere I
S. 3ff.), geschrieben 1844, dem „Leitfaden zur Erklärung meiner
Denk- und Handlungsweise während des Verlaufes meines Mi-
nisteriums von 1809—1848° (N. P. I S.110 ff., 205 ff.), 1852 ent-
standen, dem Aufsatz: ‚Zur Geschichte der Allianzen 1813—
1815“ (N. P. I S. 138 ff.), geschrieben 1829, und seiner „Auto-
biographischen Denkschrift‘‘ über seinen Rücktritt 1848, die
im Zusammenhang mit dem „Leitfaden‘‘ 1852 entstand (N.
P. III S. 617 ff.). Metternichs Autobiographie hat als historische
Quelle nur sehr geringen Wert, wimmelt von chronologischen
Irrtümern, tendenziösen Darstellungen. Paul Bailleu hat in der
Historischen Zeitschrift, Bd.44, 1880, für eine Reihe von Einzel-
fällen den Nachweis geführt und kommt zu dem Resultat, „daß
eine große Unzuverlässigkeit des Gedächtnisses, verbunden mit
srenzenloser Eitelkeit und gewissen politischen Tendenzen, die
Glaubwürdigkeit der Aufzeichnungen auf nichts herabdrücken“.
Das ist schr hart ausgedrückt, der Tatbestand aber unbestreit-
bar. Wer über die Metternichsche Eitelkeit sich zu orientieren
wünscht, greift am besten zu Groos „Metternich, eine Studie
zur Psychologie der Eitelkeit“. Die Mängel der Autobiographie
sind für unsern Zweck belanglos, die Fülle der eingestreuten all-
gemeinpolitischen Erörterungen ließ diese Schriften in erster
Linie geeignet erscheinen. Unbedingt heranzuziehen waren weiter
die beiden wichtigen politischen Bekenntnisschriften, das „poli-
tische Glaubensbekenntnis‘‘ vom Jahre 1820 (N. P. III S. 400ff.)
und Metternichs ‚Politisches Testament‘‘ aus den Jahren 1849—
1855 (N. P.VIIS.633ff.).. Der Briefwechsel ferner mit Gentz
und Kübeck, sonstige Erlasse, Denkschriften, Notizen usw. sind
ergänzend verwertet worden. Einen besonderen Hinweis ver-
dienen vielleicht noch unter dem Titel ‚Miscellanea‘“‘ in den
‚Nachgelassenen Papieren‘ (VIII S. 536ff.) aufgeführte gelegent-
liche Aufzeichnungen Metternichs aus .den Jahren 1850—1858
über die verschiedensten Probleme der Zeit. Es überwiegen s0-
mit als Grundlagen des ‚Systems‘ Schriften des alternden,
Metternichs politische Grundanschauungen 451
entthronten Metternich, eine Tatsache, die zur Beurteilung des
handelnden Politikers Metternich immerhin von einiger Be-
deutung ist. Ich bezeichne und zitiere im folgenden von den
aufgeführten größeren Stücken der „Nachgelassenen Papiere“
„in einer durch den Charakter einer Zeitschrift bedingten etwas
summarischen, doch, wie ich hoffe, zur Nachprüfung genügen-
den Form“ die autobiographischen Schriften durch A.B., das
politische Glaubensbekenntnis durch P.G. und das politische
Testament durch P.T.
* *
*
Der umfassendste politische Begriff ist bei Metternich der
der Gesellschaft. Eine Definition gibt er nirgends, er verwendet
ihn häufig und in der etwas verschwommenen, unklaren Weise,
in der ihn das 18. Jahrhundert zu gebrauchen pflegte, und will
mit ihm die soziale Gemeinschaft der Menschen schlechthin
bezeichnen, ohne Rücksicht auf irgend eine engere Form. Lebens-
inhalt dieser Gesellschaft ist ihm ein ewiger Kampf zweier Ge-
walten. „Zwei Elemente‘, sagt er im P. T., „sind und werden
zu allen Zeiten in der menschlichen Gesellschaft im Kampf
gegeneinander stehen: das Positive und das Negative, das
Erhaltende und das Zerstörende. Als die wichtigste Aufgabe für
einen Staatsmann habe ich stets die Sorge betrachtet, die sich
aus sich selbst heraus bildenden und die im Verlauf der Zeiten
durch Parteigeist eingeschobenen Dinge streng ins Auge zu fassen
und unter sich getrennt zu halten.‘‘ Dieser Satz zeigt uns gleich
eine wichtige Seite Metternichschen Denkens. Er kennt kein
Neuschaffen. Es gibt erhaltende und zerstörende Kräfte, da-
zwischen aber liegt das Nichts. Einen Fortschritt gibt es nur
durch ruhiges Weiterwachsen dessen, was einmal vorhanden ist.
Darauf soll der Staatsmann seine Sorge richten, alles andere ist
Blendwerk, sind ‚durch Parteigeist eingeschobene Dinge“. Von
der Entwicklung sagt er an anderer Stelle des P. T.: ‚Eine
Erwägung, welche der liberale Geist gewöhnlich außer acht läßt
und die in ihren Folgen dennoch zu den gewichtigsten gehört,
ist die des Unterschiedes, welcher sich praktisch in Staaten wie
im Leben der Individuen zwischen dem Vorschreiten der Dinge
in gemessenem Gange und in Sprüngen ergibt. Im ersteren
entwickeln sich die Bedingungen in einer logischen naturgerechten
Konsequenz, während letztere den Zusammenhang unter diesen
452 E. Kittel
Bedingungen zerreißen. Alles in der Natur verfolgt den Weg
der Entwicklung, des Aneinanderreihens der Sachen, bei solchem
Gange allein ist das Ausscheiden der schlechten Rasse und die
Ausbildung der guten denkbar. Sprungweise Übergänge be-
dingen stets neue Schöpfungen, und schaffen können die Menschen
nichts.“ Man muß sich dieses „und schaffen können die Menschen
nichts‘ merken. Es ist der Schlüssel zum Stabilitätsprinzip, in
dem, wie er im P. G. auseinandersetzt, die Entwicklung des
Guten einbeschlossen ist. ‚La stabilité mest pas ’immobilite.“
Festhalten an dem, was ist, ist die einzige Rettung vor den zer-
störenden Kräften der Gegenwart. ‚Die Zeit rückt unter Stürmen
vorwärts, ihr Ungestüm aufhalten zu wollen, würde vergebliches
Bemühen sein... Das Ziel ist leicht zu bestimmen; in unseren
Zeiten ist es nichts mehr und nichts weniger als die Aufrecht-
erhaltung dessen, was vorhanden ist.“ So schreibt Metternich
im Juli 1824 an Kaiser Franz. Daß das Erhalten jedoch kein
untätiges Zuschauen ist, sondern energisches Handeln verlangt,
spricht er in einem Brief an Kübeck vom Dezember 1849 aus:
„Das frühere Gebäude ist eingestürzt, ein neues muß also auf-
geführt werden. Zur Erhaltung des alten war das Regieren die
erste und unerläßlichste Bedingung... Man kann nur durchs
Handeln erhalten; das Erhalten ruht auf aktiven Bedingungen;
das Geschehenlassen ist dessen gefährlichster Feind.“ Man darf
nur nicht nach irgendwelchen phantastischen Zielen Jagen. Sie
sind, wenn außerhalb der Entwicklung liegend, unerreichbar.
„Nicht in dem Ringen der Gesellschaft nach Fortschritten‘,
heißt es im P. T., „sondern im Fortschreiten nach der Richtung
der wahren Güter... habe ich die Pflicht der Regierung und das
wahre Heil für die Regierten erkannt. Und er ist sich bewußt,
stets nach dieser Regel gehandelt zu haben. „Strenger. und
zugleich ruhiger Beobachter der Ereignisse, habe ich sie in ihren
Auszrangspunkten und in ihrer naturgemäßen wie in ihrer er-
künstelten Entfaltung stets aufzefaßt und verfolgt“ (P.T.).
Und nicht naturgemäß und erkünstelt und als durch den Partei-
geist eingeschoben erschienen ihm eben die liberalen Ideale
eines nationalen Einheitsstaates und einer Gesamtstaatsver-
fassung. „Einen Schritt über das Gebiet hinaus zu tun‘, sagt
er weiter im P. T., „auf dem die Prinzipien Geltung haben, und
überzutreten auf das Feld gewagter Theorien habe ich stets als
Metternichs politische Grundanschauungen 453 .
einen Fehler betrachtet, dessen Folgen sich jeder Berechnung
entziehen.“ Fußen Regierungen wie Parteien auf Theorien,
so stehen sie auf einem „Abhang‘‘ und haben nicht mehr die
Gewalt, die Dinge „im rechten Moment‘ aufzuhalten. Ewig
sicher und fest sind dagegen die Grundgesetze und die wahren
Güter und Bedürfnisse der Gesellschaft. Im P. G. hat er sich
verschiedentlich darüber ausgesprochen: Die Natur der Menschen
und die sozialen Grundbedürfnisse bleiben stets dieselben.
Unterschiede in der Erscheinung erklären sich durch Einflüsse
des Klimas und der Bodenverhältnisse, die bis in Gesetzgebung
und Religion reichen können. Die einzelnen Institutionen
wachsen und verfallen überhaupt mit den Menschen. Uner-
schüttert aber bleiben die Forderungen von Ordnung und öffent-
licher Ruhe, die Vorschriften der Moral für das Leben des
einzelnen wie für das der Gesamtheit und die Erfüllung der
Bedürfnisse, die sich aus den örtlichen Verhältnissen ergeben.
Ein Abweichen von diesen Grundforderung®n bedeutet allemal
eine Erschütterung der Gesellschaft. Das Volk muß sicher mit
dem Morgen rechnen können. Sicherheit der Person, der Familie,
des Eigentums sind ihm höchstes Gut. Das Volk verlangt eine
kraftvolle Regierung. „Le monde veut être gouverné par des
faits et selon la justice et non avec des phrases et des théories;
le premier besoin de la société, c'est d’être maintenue par une
autorité forte (toute autorité sans force reelle n’en mérite pas le
nom) et non de se gouverner elle même.“ Die Majorität wünscht
Festigkeit und Dauer der Gesetze, nicht ihre Veränderung.
Frieden, Ruhe, Festigkeit der Prinzipien gilt es stets zu wahren.
Die Stabilität der politischen Institutionen muß jeder Bewegung
entgegengesetzt werden, die Festigkeit der Prinzipien der Inter-
pretationsmanie. Alles Bestehende muß geachtet werden, vor
allem die Autorität. Unabhängigkeit von jeglicher Autorität
ist eine absurde und mit dem Wesen des Menschen unvereinbare
Idee, unverträglich auch mit den Bedürfnissen der menschlichen
Gesellschaft. Denn sie muß unerschüttert ruhen auf der Kraft
und Geltung von Religion, öffentlicher Moral, Gesetz, Gewohn-
heit, Recht, Pflichten (P. G.). — Was dabei herauskommt, wenn
hiergegen verstoßen wird, hat Metternich selbst erlebt. In seiner
A.B. berichtet er von Mainz: „Gleichzeitig belehrten mich die
Ereignisse, die jeder Tag brachte, über die Absurditäten und
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H.3. 29
454 E. Kittel
Verbrechen, denen eine Nation unvermeidlich verfällt, wenn sie
die Grundlagen des gesellschaftlichen Baues untergräbt.“
Alle Ziele und Programme müssen richtig verstanden werden.
So spricht Metternich im P. T. von der Freiheit „als dem unaus-
bleiblichen Ergebnisse der Ordnung‘‘, von der Gleichheit „im
allein anwendbaren Ausmaße der Gleichheit vor dem Gesetze“.
Er erklärt den Wohlstand als „nicht denkbar ohne die Grundlage
der moralischen und materiellen Ruhe“ und den Kredit als nur
ruhend ‚auf der Basis des Vertrauens“. An derselben Stelle
äußert er sich weiter noch ausführlicher: „Das Wort ‚Freiheit‘
hat für mich nicht den Wert eines Ausgangs-, sondern den eines
tatsächlichen Ankunftspunktes. Den Ausgangspunkt bezeichnet
das Wort Ordnung. Nur auf dem Begriff von Ordnung kann jener
der Freiheit ruhen. Ohne die Grundlage der Ordnung ist der Ruf
nach Freiheit nichts weiter als das Streben irgendeiner Partei
nach einem ihr vorschwebenden Zweck.“ „Grundlage für die
Ordnung“, zu der er sich sein ganzes Leben bekannt hat — ‚ich
bin stets ein Mann der Ordnung gewesen‘: — „ist ihm die Gesetz-
gebung.‘‘ Ordnung ist wichtiger als Ruhm. Vom Frankreich des
Jahres 1806/7 ist er überzeugt (A.B.): „Mit geringen Ausnahmen
hätte die Nation gerne den Ruhm für die Sicherheit hingegzben.‘“
Ebenso bezeichnet er als Zweck der großen Koalition gegen
Napoleon: „Der Zweck, welchen wir vor Augen hatten, findet
seinen Ausdruck in der Wiederherstellung eines Zustandes auf
Ordnung gegründeter Ruhe.“ Ruhe und Ordnung sind ihm die
Wertmesser für den Zustand der Gesellschaft und bezeichnen ihm
den Stand des Kampfes zwischen den erhaltenden und zer-
störenden Kräften, zwischen Leben und Tod. Unter seinen
Miszellen heißt es: „Der Kampf, in dem die Gesellschaft der-
malen steht, ist ein alter, ein in seinen Elementen unvertilgbarer
und derselbe, welcher sich in den Individuen zwischen den Be-
dingungen des Lebens und des Todes in der Form von Gesundheit
und von Krankheit ausspricht. Gesundheit und Gleichgewicht
sind identische Begriffe wie die Begriffe Ruhe und Ordnung.“
Und Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung ist ihm vor allem
die Anerkennung des Christentums. Unter seinen Miszellen
finden wir wieder die Notiz: „Die christliche Lehre erkennt kein
Recht ohne eine Pflicht; sie bietet deshalb dem Befehlenden
wie dem Gcehorchenden gleichmäßige Garantien. Dem Be-
Metternichs politische Grundanschauungen 455
fehlenden in der Pflicht des Gehorsams der ihm Untergebenen;
den Gehorchenden in der Pflicht des Befehlenden, seine Macht
nicht zu mißbrauchen —, das eine wie das andere unter der Ver-
antwortlichkeit gegen Gott. Liegt in diesem einzigen Satz nicht
die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung, dieser allein
möglichen Grundlage der wahren Freiheit?‘ Mit deren Sturz -
fällt auch das andere zusammen. An derselben Stelle heißt es:
„Der Glaube kann in einer Nation nicht abnehmen, ohne deren
Schwächung nach sich zu ziehen.“
Das wären in großen Zügen Metternichs Anschauungen vom
Wesen der Gesellschaft und den wahren Gütern, die in ihr der
Menschheit erreichbar sind. Damit ist seine Stellung zum ge-
waltsamen Umsturz auch bereits gegeben.
* x
*
Das zusammenhängendste Bild von der Revolution, wie er
sie sah, hat Metternich in seinem P. G. gegeben. Mit einem
Begriff will er das Wesen der Revolution erfassen: Presomption,
Anmaßung. Sie ist ihm eine Folge der überschnellen Emanzi-
pation des menschlichen Geistes während der letzten drei Jahr-
hunderte, wobei Leidenschaft und Irrtum nicht durch Weisheit
gebändigt werden konnten und schließlich zur französischen
Revolution führten. Die Grundlagen der Gesellschaft sind
durch sie erschüttert, Religion, Moral, Gesetzgebung, Wirtschaft,
Politik, Verwaltung: alles erscheint jetzt dem einzelnen zu-
gänglich, seiner Willkür überliefert. Die Gesetze erkennt der
moderne Mensch nicht an, weil er sie sich nicht gegeben hat,
fühlt er sich doch als Ausgangspunkt jeglicher Macht. Gesetze
der Moral erkennt er nur insoweit an, als sie ihn selbst vor den
gröbsten Vergewaltigungen durch die anderen schützen. Schran-
kenloser Individualismus droht die Gesellschaft, überhaupt
jede Gemeinschaft zu zersprengen. Altehrwürdige Institutionen,
durch Tradition geheiligt, werden zerstört, man leugnet die
Vergangenheit und will die Zukunft aus sich selbst, das heißt, aus
dem Nichtsstampfen. Man verkündet Ungehorsam gegenüber den
Gesetzen der Religion und des Staates und predigt Mord. Un-
klarheit und Verschwommenheit herrschen in allen Begriffen,
Interpretation und Kritik erschüttern alle festen Prinzipien und
Glaubenssätze. Die Pressefreiheit ermöglicht besonders ein
rasches Wachsen der zersetzenden Kräfte Nivelleurs und
29*
456 E. Kittel
doctrinaires reichen sich zum gemeinsamen Zerstörungswerk die
Hand. Getragen wird die Revolution nicht vom wahren Volk,
das bei harter Arbeit von solchen Phantastereien verschont
bleibt, sondern von den mittleren Gesellschaftsschichten und
ehrgeizigen verblendeten Elementen der höheren Stände. Ent-
stehen aber kann das Übel nur durch Schwäche und Trägheit
der Regierungen. Das 18. Jahrhundert ließ den Dingen freien
Lauf. Die Anfänge sind klein. Allein die Verhöhnung des Namens
Gottes und der von ihm eingesetzten Gewalten ist eine Vorstufe
zur Revolution. Spricht man gar von einem contrat social, so
ist sie bereits gemacht. So kann es kommen, daß die Revo-
lution in den Palästen, Salons und Boudoirs einiger Städte bereits
vollendet ist, während sie in der Masse des Volkes erst beginnt. —
Dieses allgemeine Bild der Revolution kann durch einige weitere
Bemerkungen noch ergänzt werden. Im Schlußkapitel der A.B.
heißt es: „Revolutionen brechen niemals ohne lange Vorberei-
tung über Reiche herein. Elemente, aus denen sich der Um-
sturz herausbildet, sind stets und unter allen Verhältnissen vor-
handen. Zum Ausbruch reifen sie nur durch Schuld der obersten
schirmenden Macht, möge sich diese im Mißbrauch oder im
Nichtgebrauch der Gewalt aussprechen. Revolten gehen von
unten, Revolutionen gehen von oben aus.‘‘ In unruhigen Zeiten
ist doppelte Vorsicht geboten. „Mit Schlagworten werden in
Zeiten krankhafter Aufregung Funken leicht zum Brand ge-
steigert, wenn die Löschanstalten nicht im Ausmaß der Gefahr
zur unverweilten Disposition vorhanden sind.“ Mit voller Über-
zeugung macht sich Metternich weiter die Worte de la Hoddes
zu eigen: „L’auteur véritable de la République, c’est la Monarchie,
qui s’est retirée et qui lui a fait place.“ Und bei seinem Rücktritt
1848 will er, um einem Vorwurf vorzubeugen, die Worte gesprochen
haben: ,Wederich, noch irgend jemand hat Schultern stark genug,
um eine Monarchie davon zu tragen. Verschwinden Monarchien, so
geschieht es, weil sie sich selbst aufgeben.‘ Die innere Un-
walırheit jeder Revolution charakterisiert Metternich in einem
Brief an Kübeck vom 15. März 1850 folgendermaßen: „Alle
Revolutionen sind Lügen oder dermaßen mit diesem elenden
Element gespickt, daß es der Mühe, das dem einen oder dem
anderen getrennt Anzehörende zu scheiden, nicht lohnt. Noch
nie hat eine Revolution ihre Ausgangspunkte im Sinne der
Metternichs politische Grundanschauungen 457
Wahrheit bezeichnet, noch ihrem Versprechen Folge geleistet.
Sie zerstören, schaffen aber nichts; es sind nur die Stätten, auf
denen aus den Ruinen, welche ihr Werk sind, ordnende Gewalten
neue Gebäude aufzuführen berufen sind.‘ Und etwas weiter
spezialisiert er: „Zu den Lügen der Revolutionen gehört das
Verheißen der wohlfeilen Regierung.“ Über die weitreichenden
Hoffnungen der aufgepeitschten Massen findet sich die Notiz in
einem Brief an seine Tochter Leontine Gräfin Sandor vom 28. Juni
1858: „Jene, die etwas besitzen, zugrunde richten, heißt nicht,
denen zu Hilfe kommen, die nichts besitzen, sondern das Elend
allgemein machen.‘‘ — Das Empordringen der Mächte der Tiefe,
das Zerstörenwollen aller alten Ordnung ist ihm unheimlich.
Er sträubt sich vor der Öffentlichen Laufbahn ‚durchdrungen
vom Bewußtsein der unermeßlichen Schwierigkeiten des Unter-
nehmens, eine Gesellschaft, die von allen Seiten in Auflösung
begriffen war, wirksam zu unterstützen; auf der anderen Seite...
fast alle Maßregeln mißbilligend, die ich zur Rettung des durch
die Irrtümer des 18. Jahrhunderts tief unterwühlten sozialen
Körpers ergreifen sah“ (A. B.). Und als er doch dem öffentlichen
Leben sich nicht entziehen konnte, klagt er rückblickend: ‚Ich
habe den Mangel an Unterstützung von jener Seite, wo mir Hilfe
geboten werden sollte, und den Andrang der unteren Gewalten
in ihrem vollen Umfang gefühlt.“ Die Revolution war der
Gegner, dessen Bekämpfung seinen Lebensinhalt ausmachte.
Diese allgemeinen Äußerungen über die Revolution genügen
jedoch nicht, um einen vollen Eindruck zu verschaffen, welche
Rolle diese Macht in seinem Leben gespielt hat. Dazu bedarf es
noch einer kurzen Charakterisierung seiner Haltung gegenüber
der französischen Revolution, unter deren Einfluß er Zeit seines
Lebens gestanden hat, gegenüber den revolutionären Gewalten,
die er während seiner Amtszeit bekämpft hat, und schließlich
gegenüber der Revolution von 1848, deren Opfer er ja selbst
wurde. — Der französischen Revolution hat Metternich in seiner
A.B. eine, vielleicht doch über die tatsächliche, nicht zu unter-
schätzende Bedeutung hinausgehende Zentralstellung ange-
wiesen. Er beginnt mit den Worten: „Geboren zu Koblenz im
Jahre 1773, fiel meine Jugend in die letzte Periode, welche der
sozialen Revolution in Frankreich voranging und ihr zur Ein-
leitung diente.‘ Fast genau so heißt es im P. T.: ‚Geboren und
458 E. Kittel
erzogen unter gesellschaftlichen Zuständen, welche die im Jahre
1789 in Frankreich ausgebrochene soziale Revolution vorbe-
reiteten, sind mir diese Zustände wohl bekannt.“ In der Ein-
leitung zur A. B. erklärt er stolz: „Zeuge der Ordnung der Dinge
vor der sozialen französischen Revolution, und Zeuge oder Teil-
nehmer aller Ereignisse, welche den Umsturz dieser Ordnung
begleiteten und ihm folgten, stehe ich heute unter allen Zeit-
genossen allein auf der ragenden Bühne.“ Gerade weil er die
Zustände vor der Revolution noch erlebte, fühlt er sich als
Kenner der Revolution und besonders berufen, über sie zu
urteilen. Und sein Urteil über die Revolution hat nie geschwankt.
In der A. B. heißt es: ‚Die französische Revolution nahm ihren
Anfang. Von diesem Augenblick an war ich ihr steter Zeuge,
dann ihr Gegner, und bin es immer geblieben, ohne daß ich
jemals durch ihren Strudel mich habe fortreißen lassen. Ich
kannte genug Menschen, die in der Anlage ihres Charakters
nicht hinlängliche Widerstandskraft gegen den verführerischen
Schein von Neuerungen und Theorien besaßen, die mein Verstand
und mein Gewissen als nicht haltbar vor dem Richterstuhle der
Vernunft und des guten Rechtes beständig verworfen haben.‘
„Ich hege die Überzeugung, daß ich auch in der niedrigsten
Stellung und zu welcher Epoche immer, den Versuchungen,
denen ich eine so große Zahl meiner Zeitgenossen unterliegen sah,
niemals zugänglich gewesen wäre.‘‘ Metternich sah rückblickend
in der Revolution sein Schicksal und legte diese Erkenntnis in
die ersten Anfänge zurück. ‚Ich fühlte‘, schildert er von Mainz
(A. B.), „die Revolution würde der Gegner sein, den ich fürder
zu bekämpfen hätte, und so verlegte ich mich darauf, den Feind
zu studieren und mich in seinem Lager zu orientieren.“ Als die
Revolutionsereignisse vollends seine eigenen Pläne kreuzen,
sieht er sich immer mehr erfüllt „von Bitterkeit gegen eine
Revolution..., deren Folgen den gesamten sozialen Körper
bedrohten.“ Der ganze Kampf gegen Napoleon bedeutet für
Metternich auch nichts anderes als der fortgesetzte Kampf
gegen die Revolution. Napoleon ist ihm Überwinder und Fort-
setzer der Revolution zugleich. So äußert er sich über die Zeit,
in der er Gesandter in Paris war (A. B.): „Napoleon erschien
mir als die Fleisch gewordene Revolution, während ich in der
Macht, die ich bei ilım zu vertreten hatte, die sicherste Hüterin
Metternichs politische Grundanschauungen 459
der Grundlagen erblickte, welche allein die allgemeine Ruhe
und das politische Gleichgewicht verbürgen.“ Etwas weiter
nennt er ihn das „personifizierte Produkt der Revolution‘.
Bei Übernahme des Außenministeriums 1809 resümiert er über
die allgemeine Lage folgendermaßen (A. B.): „Als den Ausgangs-
punkt der auf Europa lastenden Übel erblicke ich die soziale
Revolution, wie sie im Jahre 1789 sich in Frankreich Bahn
gebrochen hatte. Als deren schulgerechte Folge erkannte ich
den militärischen Despotismus mit seinem höchsten Ausdrucke
in Napoleon. Hatten die Kriege, von der Revolution herbei-
geführt, Deutschland und Österreich vor der Ansteckung der
sozialen Theorien während der verflossenen 20 Jahre (1789 bis
1809) bewahrt —, denn die Völker nehmen nicht gern die ihnen
durch die Waffen gebotenen Lehren als Wohltaten an —, so
erkannte ich zugleich infolge der Lage, in welcher Napoleon
sich befand, in dem Manne selbst einen Damm gegen die Be-
strebungen der anarchischen Theorien in Frankreich und in
jenen Ländern, auf welchen sein eiserner Arm lastete. Die so-
zialen Fragen stellte ich sonach in den Hintergrund, in die erste
Linie meiner Beobachtung aber die Erhaltung des Kernes,
welcher nach den unglücklichen Feldzügen annoch das öster-
reichische Kaiserreich bildete. Daß Napoleon durch seine Gelüste
nach bleibender Beherrschung des europäischen Kontinents
die Schranken des Möglichen bereits überschritten habe, dies
unterlag in meinen Augen keinem Zweifel.“ Er hat es noch öfter
ausgesprochen, daß 1815 einen besonderen Einschnitt seines
Lebens darstellt, daß vorher der politische Kampf gegen die
Revolution, d.h. gegen Napoleon, den Inhalt seines Lebens
bildete, während nach seinem Sturz der soziale Kampf wieder
in den Vordergrund trat. In der Einleitung zur A.B. heißt es:
„Den Zeitraum zwischen den Jahren 1810 und 1815 habe ich
als den wichtigsten bezeichnet, weil er die Epoche umfaßt, in
welcher die Versuche Napoleons zur Gründung einer neuen
gesellschaftlichen Ordnung scheiterten, wodurch Europa in die
natürlichen Folgen der französischen sozialen Revolution ver-
fiel, Folgen, welche heute erst in ihrer Entwicklung begriffen
sind.“ Über den Gesamtverlauf der Revolution äußert er sich
an anderer Stelle der A.B.: „Frankreich hat in einem verhältnis-
mäßig sehr kurzen Zeitraum die Phasen der gesellschaftlichen
460 E. Kittel
Umwälzung durchgemacht. Man kann diese Phasen zwischen
den Jahren 1789 und 1814 in drei Epochen teilen: die erste von
1789 bis 1792 war die des Sturzes Jahrhunderte alter Insti-
tutionen und der Schöpfung eines nach den Wahnideen des 18.
Jahrhunderts gemodelten Freistaates; die zweite von 1792 bis
1804 war der Versuch einer republikanischen Regierung; das
Kaiserreich endlich hat zwischen den Jahren 1804 und 1814 den
Zweck erfüllt, den das umfassende Genie Napoleons sich vor-
gesetzt hatte, Frankreich wieder auf monarchische Grundlagen
zu stellen.“ Als er in seiner A.B. bis zu dem, von ihm selbst so
bezeichneten Wendepunkt seines Lebens gelangt ist, zum Ab-
schluß des Wiener Kongresses, hält er Rückblick und Ausschau
zugleich und bemerkt: ‚Der der französischen Revolution eigen-
tümliche Charakter ist seit ihrem Anbeginn vor allem der soziale
gewesen. Der politische Charakter derselben, welcher in Napoleon
zu seinem höchsten Ausdrucke gelangte, war ihr in ihrem Ent-
stehen fremd. Während Napoleon sich bemühte, Frankreich
wieder zur inneren Ordnung zurückzuführen, kannte seine
Herrschsucht keine Grenzen.‘‘ Er schildert dann kurz das not-
wendige Scheitern solcher Pläne und schließt: „Daß nach dem
Sturze Napoleons der politische Wiederaufbau ein schweres
Unternehmen sein würde, war eine naheliegende Erwägung für
den Kaiser wie für mich, und in unseren Ansichten und Gefühlen
hatte eine zu tief begründete Verwerfung aller aus bloßer Ge-
mütsbewegung hervorgehenden Unternehmungen Wurzel gefaßt,
um dem Werke, dessen Vorläufer die Siege der Allianz und dessen
Ergebnis der Pariser Friede war, nicht dasselbe Gepräge ruhiger
Überlegung aufzudrücken, welches unsern Gang in der vorbe-
reitenden Epoche bezeichnet hatte.‘
Die folgende Zeit war jedoch eher dazu bereit, sich von
„bloßer Gemütsbewegung‘‘ leiten zu lassen, als das Werk des
Wiener Kongresses mit dem „Gepräge ruhiger Überlegung“ als
unabänderlich hinzunehmen. Es vollzieht sich die Tragik in
Metternichs Leben, daß er alle neuen Gedanken und Strömungen
der Zeit unter keinem anderen Gesichtspunkt als dem der Re-
volution betrachten kann. Im P.T. heißt es: „Ich habe mein
54jähriges Geschäftsleben zuerst als ein auf einem hohen gesell-
schaftlichen Standpunkte stehender Zeuge der ersten franzö-
sischen Revolution und später als handelnde Person in deren
Metternichs politische Grundanschauungen 461
Ausgeburten verbracht.“ Der Liberalismus ist ihm mit der
Revolution aufs engste verbunden. An Colloredo schreibt er
im Januar 1848 von seiner Überzeugung, „qu’& la suite des
revolutions le liberalisme n’ est qu’une vaine formule, tandis
qu’avant une révolution il est le bélier avec lequel le radicalisme
bat en brèche Pordre de choses légalement existant ... .“.
Metternich hat sich in der bewegten Zeit im tiefsten Grunde nie
mehr sicher gefühlt. Er lebte in Katastrophenstimmung, da er
sah, daß die Haupterfordernisse staatlichen Lebens, innere Ruhe
und Ordnung, nicht wiederkehren wollten. In der Einleitung zur
A.B. heißt es: „Mein Leben gehört zu den bewegtesten in einer
an ungeregelter Bewegung erkrankten Zeit.“ ‚Mein Leben gehört
der Zeit, in welcher es verlaufen ist. Diese Zeit bildet ihrerseits
einen Abschnitt der Weltgeschichte; sie war eine Periode des
Übergangs.“ Er selbst kam sich wohl vor wie der Fels der
Ordnung, an dem die Unruhe der Zeit zerschellen sollte. ‚Wir
haben uns niemals von dem Wege entfernt, der uns durch das
gute Recht vorgezeichnet schien. Unberührt von den Verirrungen
unserer Zeit, Verirrungen, die stets die Gesellschaft dem Abgrunde
zuführen werden, haben wir die Befriedigung gehabt, in einer
Epoche voll von Gefahren der Sache des Friedens und der Wohl-
fahrt der Nationen zu dienen, die niemals durch politische
Umwälzung gefördert wird“ (A.B.). Er war überzeugt, den
Kern aller Übel erkannt zu haben und die Rezepte für die Hei-
lung zu besitzen und schreibt 1825 befriedigt aus Paris an
Gentz (11. April): „Die Leute sehen mich wie eine Art Laterne
an, der sie sich nähern, um Licht in einer mehr oder weniger
finsteren Nacht zu erhalten.“ Aber oft war es mehr Todesmut
als Siegeshoffnung, was ihn beseelte. Am 1. September 1830
schreibt er an den Grafen Nesselrode: „Ma pensée la plus secrète
au reste est celle, que la vieille Europe est au commencement
de la fin. Decide à périr avec elle, je saurai faire mon devoir,
et ce mot n’ est pas seulement le mien; c’ est également celui de
Empereur. La nouvelle Europe west d’un autre côté pas encore
à son commencement; entre la fin et le commencement se
trouvera le chaos“. In einem Brief an Kübeck vom Juli 1848
klagt er: „Diese Zeit habe ich längst wie eine schwere Gewitter-
wolke über Europa und recht eigentlich über Österreich und
Deutschland im Anzug gesehen. Ich konnte sie allein nicht ab-
462 E. Kittel
wenden.‘ Als Vorboten des Sturmes und des Chaos erschien
ihm schlechterdings alles, was nur irgendwie von den Massen,
den Völkern leidenschaftlich verfochten und gefordert wurde.
Das Nationalitätsgefühl, so setzt er im P.G. auseinander, ist an
sich eins der natürlichsten, dient jetzt jedoch nur zum Vorwand,
die Regierungen zu hemmen und den Umsturz zu begünstigen.
Als Napoleons Eroberungen die alten Formen zerbrachen, da
versteckte sich der revolutionäre Geist in Deutschland, Italien
und in Spanien hinter Vaterlandsliebe. Am stärksten war die
Bewegung in Preußen. Der Haß gegen Frankreich, der den Allianz-
kriegen so zugute kam, war nichts weiter als der. Haß gegen
die Militärdespotie Napoleons und ebenso gegen die legitime
Gewalt ihrer eigenen Herren. — Ist ihm so das erwachende
Nationalbewußtsein in seltsamer Täuschung nichts anderes als
revolutionäre Wallung, so ganz selbstverständlich das Streben
der Völker nach Verfassungen. — Seit 1815 hat, so setzt er weiter
im P.G. auseinander, die Revolution überall ein gemeinsames
neues Feldgeschrei. Es lautet: Verfassung. Gemeint ist damit
überall Verschiedenes. In reinen Monarchien fordert man Volks-
vertretung. Ist sie vorhanden, so will man sie ausbauen, erwei-
tern oder erstrebt sonstige Reformen. Die Grundtendenz aber
ist stets die gleiche: Umsturz der Besitz- und Machtverhältnisse.
— Preußen ist ihm vor allem der Hort des revolutionären
Geistes. In der A.B. heißt es: ‚„Der revolutionäre Geist, der im
Jahre 1807 den Mantel preußischen Patriotismus und später
die teutonischen Farben angenommen hatte, wurde in den Jahren
1812 und 1813 durch den Freiherrn v. Stein, den General Gnei-
senau und durch andere preußische und deutsche Flüchtlinge
in den Rat des Kaisers von Rußland übertragen.‘ Metternich
spricht weiter von den „vielen Verkehrtheiten des Geistes des
Baron Steins‘‘, „eines Mannes. . ., der selbst unter der un-
mittelbaren Einwirkung der revolutionären Partei stand“. Als
Gegner des österreichischen Planes eines deutschen Bundes
nennt er wieder dieselben Mächte, ‚welche teils in ausgesprochen
demokratischer Richtung sich bewegten, teils nur durch die
Benennung deutschtümelnder Gelüste bezeichnet werden konnten.
In den Kampfe, der sich entspann, spielte die aristokratisch-
demokratische Richtung im Geiste des Freiherrn vom Stein eine
eigene und hervorragende Rolle“, Zusammenfassend urteilt
Metternichs politische Grundanschauungen 463
Metternich über die preußische Bewegung, wie er sie sah, in
einem Aufsatz „Die deutschen Zustände im Anfang des Jahres
1850“, den er einem Brief an Kübeck vom 9. Januar 1850
beilegte. Darin heißt es: „Zwischen den Jahren 1808 und 1812
kehrte die preußische Regierung zur deutschen Hilfe zurück;
sie ließ sich durch Männer aus der revolutionären Schule in der
Richtung des Deutschtums einführen. Die neue Gestaltung der
preußischen Politik sprach sich im Tugendbund aus.“ Revo-
lutionäre und preußisch-egoistische Kräfte sind am Werk, er-
örtert er weiter. „Zwischen den beiden Richtungen erhob der
Teutonismus sein Haupt und ward von dessen Beförderern als
Zweck und als Mittel zum Zweck benutzt.‘‘ So hatte Deutsch-
land, zu diesem Resultat kommt Metternich, zum Vertreter
seiner wahren politischen Interessen nur das kaiserliche Kabinett,
„auf dem Gebiete der revolutionären Umtriebe (aber) die Männer,
welche in einem phantastischen Deutschtum das Mittel zur Be-
förderung der materiellen Vergrößerung des preußischen Reichs
oder der moralischen Revolution im Mittelpunkte des europä-
ischen Kontinents suchten‘‘. Aus dieser Grundeinstellung heraus
erklärt sich Metternichs Haltung den einzelnen politischen Tat-
sachen gegenüber. Die Ermordung Kotzebues (Brief an Gentz,
9. April 1819) geht ihm zurück auf das Treiben der Geheim-
bünde, die er im P.G. als das gefährlichste Instrument der
Revolutionäre bezeichnet, und auf eine Jenenser Feme. Die
Gelegenheit, jetzt durchzugreifen, ist ihm sehr willkommen.
„Meine Sorge geht dahin‘‘, so schreibt er an Gentz, „der Sache
die beste Folge zu geben, die möglichste Partie aus ihr zu ziehen,
und in dieser Sorge werde ich nicht lau vorgehen.‘ Von den
Karlsbader Beschlüssen spricht er als von einer „Vereinigung
der Regierungen zu heilsamen legislativen Zwecken‘ (Brief an
Nesselrode, September 1830). Auch das Turnwesen ist ihm
höchst verdächtig. ‚Die Turnanstalt ist die eigentliche Vor-
bereitungsschule zu dem Universitätsunfug‘“, schreibt er an den.
Fürsten Wittgenstein im November 1818, und dann weiter:
„Was die deutsche Burschenschaft bedeutet, weiß die königlich
preußische Regierung. Daß dem Unwesen nicht bald genug
gesteuert werden könne, steht außer jedem Zweifel.“ Die Preß-
freiheit schließlich ist ihm unter allem der schwierigste Punkt,
der nur von allen Regierungen gemeinsam ins Reine gebracht
464 E. Kittel
werden kann, wenn das überhaupt ganz möglich ist. Im P.G.
bezweifelt er, daß die Gesellschaft mit der Geißel der Freiheit
der Presse existieren kann, vor der die früheren Zeiten verschont
geblieben sind. Denn er ist überzeugt, daß die Presse nur zer-
störend wirkt. An Gentz schreibt er im Juni 1819: „Die sämt-
lichen deutschen Regierungen haben die Überzeugung geschöpft,
daß die Presse heute einer alle bestehenden Regierungen
untergrabenden Partei dient.‘ Unter den Miszellen findet sich
die Notiz: ‚Die Presse ist eine so gefährliche Gewalt, weil sie
einerseits in sich das sucht, was außer ihr liegt, und weil sie an-
dererseits außer sich etwas zu finden glaubt, was doch nur in
ihr selber liegt... Jene Anbeter beehren die Presse mit der
Benennung ‚‚Vertreterin des öffentlichen Meinung“, während
jede Schrift nur der Ausdruck desjenigen ist, der sie verfaßt hat.“
Am klassischsten hat Metternich jedoch seine Ansicht über die
Freiheit der Presse in einem Brief an den Freiherrn von Kanitz
aus dem April 1846 formuliert. Im Lapidarstil heißt es da: ‚Die
Presse ist eine Gewalt, und Gewalten bedürfen der Regelung.‘' —
So sah sich Metternich eingesponnen von revolutionären Ge-
walten, die er in einer Art Verfolgungswahnsinn überall dort
erblickte, wo die mündig gewordenen Völker von den Re-
gierungen eine Abkehr von dem Grundsatz der Bevormundung,
des Lenkens von oben her, wie der Absolutismus ihn auf-
gestellt hatte, forderten, selbst mitraten wollten über ihr Schick-
sal und mit Leidenschaft Wünsche äußerten und Kritik übten.
Er hat sie bekämpft mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln,
die Revolution kam doch. 1848 ist für Metternich nie etwas
anderes gewesen, als die Ernte der Saat, die die französische
Revolution aussäte. Nur die Form der Wirkung ist eine andere.
Im Schlußkapitel der A.B. schreibt er: „Es gibt drei Arten von
Revolutionen. Die unter der Benennung révolutions du palais
bekannten beziehen sich auf Personen. Politische Revolutionen
sind gegen die Staatsformen gerichtet. Die soziale Revolution
greift die Grundlagen der Gesellschaft an. Der Ausgangspunkt
der Umwälzung, welche heute so hart auf dem österreichischen
Reiche lastet, war der einer politischen Revolution.‘ Er selbst
hat das Unheil kommen schen, war aber zu schwach, es allein
aufzuhalten. ‚Den Ausgangspunkt zum Umsturz‘, heißt es in
der A.B., „bot die Verseichtung der moralischen Gewalten im
Metternichs politische Grundanschauungen 465
Umkreise wie im Innern des Reiches; das Nichtregieren im
höchsten Mittelpunkte und das Liebäugeln in demselben mit
Gelüsten, welche sich, in das Gewand des Zeitgeistes gehüllt,
als gefährliches Spielzeug geltend zu machen wußten in einem
Staate, den die oberste Gewalt durch feste Mauern vor dem
Umsturz gesichert glaubte.‘ Und noch schärfer: „Mein Wahr-
heitsgefühl zwingt mich . . ., die Schuld unserer Regierung als
eine größere im Vergleich mit jener der französischen Schein-
monarchie zu bezeichnen.‘ Die Revolution siegte, und damit
war Metternichs Bleiben unmöglich gemacht. ‚Warum habe
ich mich sonach im Jahre 1848 von dem Kampfplatz zurück-
gezogen?‘ fragt er im Schlußkapitel der A.B. und gibt die Ant-
wort: „Die Ursache kann nur in meiner Überzeugung gesucht
werden, daß mir die Mittel nicht zu Gebote standen, der herein-
brechenden Revolution persönlich die Stirn zu bieten, dann in
meiner Unfähigkeit, mit dem Übel in Verbindung zu treten.“
Seine Lebensarbeit war die des Erhaltens gewesen, jetzt mußte
die Revolution neu bauen. Ein Pakt war unmöglich. An Kübeck
schreibt er am 29. Juli 1848: „Ich finde heute — ich kann die
Dinge wenden und drehen wie immer — kein österreichisches
Reich mehr. Es ist erloschen. Die Aufgabe ist demnach nicht
mehr die des Erhaltens, sondern die des Aufbauens! Wo sind
die Baumeister? Sollen die Nationalversammlung, die Klubs,
die Volksvereine, die Presse das Geschäft besorgen? Mein
innigster Wunsch ist, daß diesen Elementen der Unordnung das
Unternehmen im Widerspruch mit ihrer Natur gelinge. Glauben
kann ich es nicht!‘ Sein Platz war demnach außerhalb. In
seiner A.B. hat er tönende Worte dafür gefunden: „Ich ziehe
eine Linie zwischen dem, was war und dem, was ist. Diese Linie
fällt in die elfte Stunde der Nacht vom 13. zum 14. März 1848.
Ich stehe in dem, was war!“
x x
*
Im engsten Zusammenhang mit Metternichs Auffassung von
der Gesellschaft und ihren Kräften und seiner Stellung zur
Revolution steht, damit kommen wir zum dritten Abschnitt
unserer Betrachtung, seine Anschauung vom Staate. — Staaten
sind für Metternich Wesen, die durchaus ein Eizenleben führen,
nach ganz bestimmten Gesetzen und in engster Abhängigkeit
von ihren natürlichen Grundlaren. In einem Brief an Kübeck
466 E. Kittel
vom 3. Juli 1851 heißt es: ‚Die Staaten haben mit den Individuen
gemein, daß sie nur unter den Grundbedingungen des Lebens
leben und unter deren richtigen Anwendung gedeihen können.“
Und in einem Brief vom 24. Februar 1850 schreibt er: ‚Eine
andre Wahrheit bildet der Satz, daß Staaten nur aus den Bestand-
teilen, welche den Boden bedecken, aufgeführt werden können.
Meubles und Luxusartikel lassen sich aus der Ferne herbei-
schaffen. Mit den Materialien für den Bau steht es anders.“
Staaten sind ihm Individualitäten, durchaus einander nicht
gleich. An Kübeck schreibt er am 17. August 1842: „Es gibt
Staaten und Staaten sowie Verhältnisse, welche sich nicht
gleichen. Unser Staat hat alles das an sich, was in alten aristo-
kratischen Gestaltungen, welche ihrer Natur treu geblieben
sind, vorkommt...“ Für Österreich ist ihm die ‚von der
Natur der Dinge gestellte und keineswegs willkürliche‘‘ Aufgabe:
„Einheit des Reiches und Gleichberechtigung der in demselben
lebenden und dasselbe bildenden Nationalitäten‘‘ (an Kübeck,
24. Februar 1850). Wesen des Staates ist ihm Machtkonzen-
tration. — In der A. B. heißt es: „Dem Begriffe eines Staates muß
der Begriff der einheitlichen Souveränität zugrunde liegen; sei
es des persönlichen Souveräns, sei es der Volkssouveränität.“
Staat ist Macht, aber innerhalb der Grenzen von Gesetz und
Recht. Unter den Miszellen finden sich die Bemerkungen:
L’Etat ne peut faire que ce que la loi lui permet, tandis que la
famille peut faire tout ce que la loi ne lui défend pas.“ Und:
„Recht ohne Gewalt ist ein Hirngespinst, und Gewalt ohne
Recht ist ein Mißbrauch. Dort, wo die beiden Bedingungen sich
vereinigen, ruht die Souveränität und ihr Ausfluß heißt re-
gieren.“ Wesentlich für den Staat ist seine Einheit. In der
A.B. sagt er in bezug auf österreichische Verhältnisse: „Die
Mittel und die Form für die kräftigere Auffassung des Gedankens
der Reichseinheit“, den er kurz vorher als einen ‚von dem
Bestehen des Reiches unzertrennlichen Begriff“ bezeichnet,
„liegen in dem Dasein eines moralischen Körpers, der berufen
sein muß, dem gemeinsamen Oberhaupte des Reiches die Einheit
der Regierungsgewalt zu sichern, ohne den Länderteilen die
Aufrechterhältung der ihnen zustehenden Einzelrechte zu be-
schränken“. Ein solcher Körper ist ihm ein Staatsrat. Eine
Gesamtvolksvertretung würde nur das Gegenteil erreichen. So
Metternichs politische Grundanschauungen 467
schreibt er an den Fürsten Wittgenstein am 14. November 1818:
„Die Zentralrepräsentation durch Volksdeputierte: ist die Auf-
lösung des preußischen Staates. Sie ist es, weil sich eine ähnliche
Nenerung in keinem großen Staate ohne Revolution einführen
läßt, oder zur Revolution führt, weil der preußische Staat
vernöge seiner geographischen Lage und seiner Zusammen-
setzung keiner Zentralrepräsentation.. .. . fähig ist, weil der-
selbe vor allem einer freien und gediegenen militärischen Kraft
bedarf, und diese nie neben einem reinen Repräsentativsystem
bestehen kann und wird... Unter den bestehenden Ver-
hältnissen der beiden Monarchien würde das sicherste Resultat
des Unternehmens, sie durch ein reines Repräsentativsystem
zentralisieren zu wollen, ihr Zerfallen in einzelne Teile sein.‘
Im gleichen Sinne will er (A.B.) Zar Alexander widersprochen
haben, der 1814 das französische Volk selbst über die Art
seiner künftigen "Regierung entscheiden lassen wollte: „Der
Plan, die Nation zur Beratung über die Grundfragen des gesell-
schaftlichen Baues von Frankreich zu berufen und dadurch
gleichsam eine zweite Auflage des Konvents zu veranlassen,
würde die Revolution von neuem entfesseln.‘‘ ‚Was wird erst
aus Europa werden schon durch das bloße Anrufen des Prinzips,
auf welchem die Idee ruht.‘‘ Unter dem Druck der Ereignisse
hat Metternich auch seine Anschauung modifiziert, allerdings
erst, als es zu spät war. Im Schlußkapitel der A.B. bekennt er:
„Die immer drghender werdenden Gefahren hatten notgedrungen
die Frage einer Vertretung der Teile im Zentrum zur Sprache
gebracht. Unter einer veränderten Form trat das Gefühl der
Notwendigkeit ein, daß etwas in der Sache geschehen müsse.
Das Herbeiziehen von Abgeordneten der ständischen Korpo-
rationen war im Prinzip beschlossen, als der Orkan vom März
1848 das gesamte Staatsgebäude umwarf.‘‘ — Daß Metternich
die französischen Verfassungstheorien verwarf, ist selbstver-
ständlich. So spottet er in einer Bemerkung der Miszellen über
die Erklärung von Menschenrechten in Gesetzen. Dann könne
man ebensogut dort eine Anerkennung der Gesetze der Schwer-
kraft verankern. Und in bezug auf die Lehre von der Gewalten-
teilung sagt er im P. T.: „Der Begriff der Ponderation der Ge-
walten (von Montesquieu aufgestellt) ist mir immer nur als
eine irrtümliche Vorstellung der englischen Verfassung erschienen,
468 E. Kittel
unpraktisch in seiner Anwendung, weil der Begriff einer der-
artigen Ponderation in der Unterstellung des ewigen Kampfes
wurzelt, statt in jener der Ruhe, dieses ersten Bedürfnisses für
das Leben und Gedeihen der Staaten.‘ Eine gewisse Verfassung,
d. h. bestimmte Struktur, innere Ordnung und Abgrenzung der
Rechte und Pflichten, muß natürlich jeder Staat haben. An
derselben Stelle heißt es: „Einen Staat ohne eine Verfassung
halte ich für eine Abstraktion, gleich wie die Annahme eines
Individuums ohne eine ihm angehörige Konstitution. Denselben
Begriff bietet mir die Anwendung eines gleichförmigen Ver-
fassungsleistens auf alle Staaten.“ ‚Die beste Verfassung für
jeden Staat wird stets die sein, welche auf die Eigentümlichkeiten,
die jeder politische Körper an sich trägt, am besten paßt.‘
Haupterfordernis für ein geordnetes staatliches Leben ist
eine starke Regierung. In der A. B. schildert er seinen Kampf
um eine geregelte Regierungstätigkeit. ‚Ich wollte, daß die
Regierung regiere... Ich wollte, daß die Regierung in ge-
messenem Gang gehe. An Kübeck schreibt er am 14. Januar
1850: „Sie haben mich jahrelang rufen gehört: es muß regiert
werden, sonst geht der Staat zugrunde.‘ Das Versagen schiebt
er auf eine „nicht gehörige Trennung der Geschäfte der Admi-
nistration von jenen der Regierung‘, so daß eine Überbelastung
eintreten mußte. Der Satz des P. T.: „Die Pflege des inneren
Lebens der Staaten hat für mich stets den Wert der wichtigsten
Aufgabe für die Regierungen gehabt‘ ist der äußere Rahmen
zu dem Bilde einer Regierungstätigkeit, das er “m P. G. mit
weiteren Farben füllt. Die Regierungen haben, setzt er da aus-
einander, Ruhe und Sicherheit aufrechtzuerhalten, „die erste
aller Bedingungen des Staatslebens, .. . unter deren Schirm
berechenbare Fortschritte im echten Sinne des Begriffes allein
denkbar sind‘, wie er in einer Bemerkung der Miszellen erklärt.
Die Regierungen haben entsprechende Maßnahmen zu treffen,
um das Wohlergehen der Völker zu heben. Parteien darf man
keinerlei Konzessionen machen. Jedes wirkliche, mögliche Gut
soll erreicht werden, aber die nötigen Schritte haben nur die zu
unternehmen, die dazu berufen sind. Die Regierungen müssen
stets unzehindert und frei sein, über ihre Völker zu wachen. In
unruhigen Zeiten tun sie gut daran, lieber aufrechtzuerhalten,
als zu reformieren. Von ihren Prinzipien sollen sie nie abweichen,
Metternichs politische Grundanschauungen 469
vielmehr sie laut den Völkern verkünden. Sie sollen niemals
irrend, schwankend, versuchend erscheinen, sondern stets fest,
klar, unnachgiebig. Reformen dürfen dann nicht erfolgen, wenn
es den Anschein erwecken kann, als habe die Furcht die Maß-
nahmen diktiert. Gerechtigkeit und Stärke, Wohlwollen und
Strenge müssen einander ergänzen. Aufrechterhaltung von
Glaube und Dogma muß auch stets Regierungsaufgabe sein. —
Dementsprechend muß das Verhältnis der Regierung zur Kirche
sich gestalten. Unter den Miszellen bemerkt er: „Kirche und
Staat lassen sich ebensowenig im Begriff des Lebens trennen
als in diesem Begriffe die Seele und der Körper.“ Und an den
Freiherrn v. Zedlitz schreibt er am 28. Mai 1854: „Vereinigter im
Zweck lassen sich keine Gewalten denken als die kirchliche und
die Staatsgewalt . . . Zerfallen sie untereinander in Streit, so
tritt ein Unterschied im Ausgang des Übels ein, die kirchliche
Gewalt wird Märtyrer und die Regierungen werden Revolutionen
ernten.‘‘ — Innerhalb der Staaten sollen die Stände ihre unver-
änderte Stellung beibehalten. Unter den Miszellen bemerkt er:
„In die Reihe der Symptome einer krank daniederliegenden Zeit
gehört die gänzlich verfehlte Stellung, welche der Adel nur zu
häufig einnimmt.“ Der Adelsbegriff soll, so führt er weiter aus,
nicht vom Standpunkt des großen Besitzes entfernt werden.
Nur so ist er in der Lage, das notwendige Mittelglied zwischen
Thron und Volk zu sein (Pairie). Fehlt das Mittelglied, so führt
der Dualismus notwendig zum Kampf zwischen den Gewalten.
„Ein neues Mittelglied, die Bourgeoisie, hat in Frankreich die
verlassene Position einnehmen zu können geglaubt.“ Das hat
jedoch den Kampf nur verschärft und ‚‚die unterste Schicht der
Bevölkerung zum Begriffe aufgestachelt, als sei sie allein das
Volk“. Ähnlich schilt er auch im P. G. über die Furcht der
Regierungen vor jener Mittelklasse — Geldleute, Beamte,
Schriftsteller, Advokaten, Lehrer rechnet er besonders dazu—,
die sich zwischen Könige und Völker gedrängt hat, jenen das
Zepter zerbrach und sich der Stimmen dieser bemächtigte,
und die es wert wäre, mit einem Schlage vernichtet zu werden.
In einer Bemerkung der A. B. wendet er sich ausdrücklich gegen
einen falschen Gebrauch des Wortes Volk. „Von einer Masse
stumpfer Zuschauer, die sich das Volk betitelten, umgeben,
hatte ich eben der Plünderung des Stadthauses zu Straßburg
Histor. Vierteljahrschrift. Bd.24, H. 3. 30
470 E. Kittel
beigewohnt, die von einem trunkenen Pöbel, welcher ebenfalls
sich als Volk betrachtete, verübt worden war.“ — Es steht für
Metternich fest, daß eine Regierung ihre Aufgaben am besten
erfüllen kann nur in der Form der Monarchie. Im P.T. heißt
es: „Monarchie und Republik sind mir zugängliche Begriffe.
Monarchien auf republikanische und Republiken auf mon-
archische Grundlagen gestellt, sind Gestaltungen mit sich selbst
im Widerspruch stehend, die ich nicht begreife. Beide, Monarchien
und Republiken, können nur auf den die einen wie die anderen
bedingenden Grundlagen gedeihen... Daß die monarchische
Form in großen Reichen die längere Dauer zu ihren Gunsten hat,
ruht auf geschichtlicher Erfahrung. Als Minister eines monar-
chisch gegliederten Reiches hatte ich mich mit Kontroversfragen
nur in der Richtung der monarchischen zu beschäftigen. Daß
ich die republikanischen ausschloß, bedarf nach obiger Andeu-
tung nicht der Erwähnung.“ Und schärfer unter den Miszellen:
„Kann das Volk regieren? Zum Regieren gehört dessen Gegen-
satz, das Gehorchen. Wer soll gehorchen, dort wo die Masse
regiert?“ Auch praktische Erwägungen führen ihn zu diesem
Ergebnisse: „Der persönliche Souverän kann über mehrere
auch in ihren Landesgesetzen und in ihrer lokalen inneren Ver-
waltung unter sich verschiedene Länder regieren; eine Volks-
souveränität kann nicht über einer anderen Volkssouveränität
stehen‘ (A. B.). Nur die Monarchie verbürgt ihm auch die Festig-
keit der höchsten Gewalt, die sonst nicht zu erreichen ist. Sie
überdauert alles. Vom Sturz Napoleons sagt er: „Das ist das
Los der faktischen Gewalten, wenn es zu einer Krisis kommt.
Am Tage des Sturzes des Kaiserreichs sind nur die Bourbons da,
um von ihrem unverjährbaren Rechte wieder Besitz zu ergreifen.“
Jede weitere Diskussion der Nachfolgefrage lehnt er ab: ‚Der
legitime König ist da.“ Das Wesen der Obrigkeit überhaupt
scheint ihm letzten Endes ihre Verkörperung durch eine Person
zu fordern. Eins muß man, sast er in den Miszellen, anerkennen
und festhalten: „Die Wahrheit, daß jede Obrigkeit ihre Gewalt
von oben hat, dieselbe weder aus dem Willen eines einzelnen
noch des großen Haufen entspringt, folelich nur die Stellver-
treterin eines höheren Willens ist. Darauf ruht die Macht jed-
weder weltlichen Autorität. In dem hier aufgestellten Begriffe
ruht die wahre Lehre der Rechte in den Wortlauten ‚Sou-
nn agana
Metternichs politische Grundanschauungen 471
veränität‘‘ und „von Gottes Gnaden‘, neben welchen als Kari-
katuren die Begriffe Volkssouveränität und du droit divin in dem
Sinne vieler französischer Legitimisten erscheinen. Den Begriff...
habe ich im ganzen Verlaufe meines Lebens gegen die natura-
listischen Auffassungen der Parteien der äußersten Linken oder
Rechten verteidigt. In ihm liegt neben der Wahrung des Aus-
gangspunktes alles Rechtes die Verbindlichkeit der Pflicht-
erfüllung für die Machthaber und sonach die beste Garantie
gegen den von Haus aus schiefen Begriff des Absolutismus,
dieses Popanzes der faselnden Parteigänger.‘‘ Dieses Bekenntnis
zur Monarchie enthält also auch zugleich eine scharfe Absage
gegen ihre Überspannung, den Absolutismus. In den Miszellen
redet er vom „Mißbegriffe Ludwigs XIV.: La France c’est moi‘‘,
und im P.T. heißt es: „Despotismus jeder Art habe ich als ein
Symptom der Schwäche angesehen. Wo er sich Luft schafft,
ist er ein sich selbst strafendes Übel, am unleidlichsten dann,
wenn er sich hinter die Larve der Beförderung der Freiheit
stellt.“ Metternichs Auffassung vom Königtum ist eine andere.
Im P.G. setzt er auseinander: ‚Die Monarchen müssen ihre Pfiicht
erfüllen dem gegenüber, der ihnen Macht gab und sie zu Hütern
der Gerechtigkeit, der Wahrheit, der wohlerworbenen Rechte
machte. Besonders in unruhigen Zeiten müssen sie Entschlossen-
heit zeigen, ihre Völker fest in der Hand halten und sie nicht der
Verirrung und dem Spiel der Parteien überlassen.“ — In seiner
A.B. preist er Kaiser Franz: „Ein wahrer Vater seiner Unter-
tanen, alle Tugenden des Privatmannes in sich vereinend.... .
Rein von Sitten, einfach in seinem Benehmen, jeder Art von
Prunk abhold und selbst jene Vornehmheit verschmähend,
welche immer die Menge besticht und oft die Fürsten scheinen
läßt, was sie nicht sind, in allen Dingen nur die Wahrheit liebend
und suchend, unerschütterlich in seinen Grundsätzen und immer
gerade in seinem Urteil.‘ Die Zustimmung zur Heirat seiner
Tochter mit Napoleon läßt er ihn geben mit den Worten: „Meine
Zustimmung zur Heirat wird der Monarchie einige Jahre poli-
tischen Friedens sichern, die ich zur Heilung ihrer Wunden werde
verwenden können; der Wohlfahrt meiner Völker sind alle meine
Kräfte geweiht, ich kann daher in meiner Entscheidung nicht
schwanken.“ Und von Napoleon sagt er: „Der Kaiser erfreute
sich in Frankreich jener Popularität, die immer einem Staats-
30*
472 E. Kittel
oberhaupte zuteil wird, welches mit gleichzeitig fester und ge-
wandter Hand die Zügel der Gewalt zu halten versteht“ (A. B.).
Es bleibt nunmehr noch die Aufgabe, Metternichs Ansicht
vom Verhalten der Staaten untereinander und ihrer Kraftent-
faltung in der Welt, von der Politik also im engeren Sinne kennen
zu lernen. Da finden sich in seiner A.B. interessante, einige Seiten
umspannende Ausführungen, die er „Grundsätze, auf welchen die
Taten meines politischen Lebens beruhten‘ betitelt hat, und deren
wichtigste Sätze ich hierher setzen muß (N. P. I S.32ff.). „Hier
mögen‘, beginnt er, „diesehreinfachen Grundsätze, auf die ich zu
allen Zeiten die gemeinhin mit dem Namen Politik und Diplomatie
bezeichnete Wissenschaft zurückgeführt habe, ihren Platz finden.
Die Politik ist die Wissenschaft der Lebensinteressen der Staaten
in der höchsten Sphäre. Da jedoch ein isolierter Staat nicht mehr
existiert und nur in den Annalen der heidnischen Welt sich findet
oder auch in den Abstraktionen sogenannter Philosophen, 30
hat man immer die Gesellschaft der Staaten, diese wesentliche
Bedingung der gegenwärtigen Welt, im Auge zu behalten. So
hat denn jeder Staat außer seinen Sonderinteressen auch solche,
die ihm mit anderen Staaten, sei es in ihrer Gesamtheit, sei es
mit einzelnen Gruppen derselben, gemein sind. Die großen
Axiome der politischen Wissenschaft gehen hervor aus der Er-
kenntnis der wahrhaften politischen Interessen aller Staaten;
in diesen Generalinteressen ruht die Bürgschaft ihrer Existenz,
wogegen die Einzelinteressen, denen die tägliche oder vorüber-
gehende politische Bewegung zuweilen eine große Wichtigkeit
verleiht und deren Pflege in den Augen einer unruhigen und
kurzsichtigen Politik die politische Weisheit ausmacht, nur einen
relativen und sekundären Wert besitzen. Die Geschichte lehrt
uns, daß jedesmal, wenn die Sonderinteressen eines Staates mit
den allgemeinen in Widerspruch geraten und die letzteren in
der eifrigen und ausschließlichen Verfolgung der ersteren ver-
nachlässigt oder verkannt werden, diese Tatsache als ein Aus-
nahmsfall, als ein Krankheitsfall zu betrachten sei, dessen Ent-
wicklung oder rasche Heilung in letzter Linie über das Geschick
dieses Staates entscheidet, d. h. über seinen nahen Verfall oder
seine wiedererstehende Blüte. Was die moderne Welt charak-
terisiert, was sie wesentlich von der alten unterscheidet, das ist
die Tendenz der Staaten, einander sich zu nähern und in irgend-
Metternichs politische Grundanschanungen 473
einer Weise in einen Gesellschaftsverband zu treten, der mit der,
im Schoße des Christentums entwickelten, großen menschlichen
Gesellschaft auf derselben Grundlage ruhe. Diese Grundlage
besteht in der Vorschrift des Buches der Bücher: „Tue dem
andern nicht, was du nicht willst, daß dir getan
. werde.“ Diese Grundregeljedes menschlichen Ver-
bandes auf den Staat angewendet, heißt in der
politischen Welt Reziprozität, und ihre Wirkung
ist, was man in der Sprache der Diplomaten bons procédés
nennt, mit anderen Worten: gegenseitige Zuvorkommen-
heit und ehrliches Vorgehen. In deralten Welt verschloß
sich die Politik in die Isolierung und übte die absoluteste Selbst-
sucht ohne einen anderen Zügel als die menschliche Klugheit. Das
Gesetz der Wiedervergeltung errichtete ewige Schranken und
stiftete ewige Feindschaften zwischen den verschiedenen Ver-
bänden, und auf jedem Blatte der alten Geschichte findet sich
die Gegenseitigkeit des Übels, das man sich antat. Die moderne
Geschichte hingegen zeigt uns die Anwendung des Prinzips der
Solidarität und des Gleichgewichtes zwischen den Staaten und
bietet uns das Schauspiel der vereinten Anstrengungen mehrerer
Staaten gegen die jeweilige Übermacht eines einzelnen, um die
Ausbreitung seines Einflusses zu hemmen und ihn zur Rückkehr
in das gemeine Recht zu zwingen. Die Herstellung internationaler
Beziehungen auf der Grundlage der Reziprozität unter der Bürg-
schaft der Achtung vor den erworbenen Rechten und der ge-
wissenhaften Erhaltung des beschworenen Wortes bildet heut-
zutage das Wesen der Politik, von der die Diplomatie nur die
tägliche Anwendung ist. Zwischen beiden besteht meiner Ansicht
nach derselbe Unterschied wie zwischen Wissenschaft und Kunst.“
„Nach diesem Glaubensbekenntnisse mag man ermessen, was
für eine Bedeutung ich Politikern von dem Schlage, oder wenn
man will, von der Geltung eines Richelieu, Mazarin, Talleyrand,
Canning, Kapodistria, Haugwitz und so vieler mehr oder minder
berühmter Namen immer beigelegt habe.“ Er ist daher ent-
schlossen, sich nicht in die großen politischen Angelegenheiten
zu stürzen, in denen er doch materiell unterliegen würde, ‚ich
sage materiell, denn moralisch zu unterliegen‘, fährt er selbst-
bewußt fort, „habe ich nie gefürchtet. Der Mann der Öffentlich-
keit bewahrt immer ein sicheres Hilfsmittel gegen diese Gefahr,
474 Ä E. Kittel
das ist — der Rücktritt.“ — Völlig im selben Sinne heißt es
im P.T.: „Als die Grundlagen für die Politik erkenne ich die Be-
griffe des Rechtes und der Billigkeit und nicht die alleinigen
Berechnungen des Nutzens, während ich die launenhafte Politik
als eine sich stets selbst strafende Verwirrung des Geistes be-
trachte.‘‘ In diesem Sinne gibt er zur Erklärung der politischen
Haltung Österreichs des öfteren an, allein die Rücksichtnahme
auf den Frieden und das Interesse der ganzen Welt sei ent-
scheidend für die Maßnahmen gewesen. So bemerkt er zum
1. Pariser Frieden (A. B.): „Der Friedensschluß selbst trug
das Gepräge der Mäßigung der Monarchen und ihrer Kabinette,
einer Mäßigung, die nicht aus Schwäche entsprang, sondern aus
dem Vorsatze, Europa einen dauernden Frieden zu sichern.
Die Lage war eine von jenen, wo das Zuviel der Erreichung des
Zweckes größere Gefahren bereitet als das Zuwenig.' — Der Ge-
danke der Solidarität mußte besondere Bedeutung erlangen
durch die Erkenntnis, daß alle Regierungen einen gemeinsamen
Feind hatten: die Revolution. So schreibt Metternich an Apponvi
am 8. Mai 1835: „Tous les gouvernants ont les mêmes ennemis
a combattre; ces ennemis ce sont les hommes qui voudraient
gouverner à leur place; car en analysant la tendance véritable
des oppositions, la vérité se réduit à ce fait.‘‘ Und an Legations-
rat Werner schreibt er am 31. Juli 1831: „Die revolutionäre
Partei steht auf das innigste verbunden; sie nimmt keine Rück-
sicht weder auf politische Grenzen, noch auf die Verschiedenheit
der Volksstämme “ Und noch in einem Brief an Kübeck
vom 14. Januar 1850 versichert er, „daß die Lage unseres
Reiches im Einklange mit der aller westlich und in der Mitte des
europäischen Kontinents liegenden kleinen und großen Körper
steht; in einer Lage, welche sich in einem Kampf zwischen dem
Leben und dem Tode zeigt.“ Den offenen Aufruf zu gemeinsamem
Handeln gegen die Revolution enthält dann das einem Brief
vom 15. Dezember 1820 an Zar Alexander beigefügte P.G. Da
heißt es etwa: Eine Rettung der Gesellschaft ist nur möglich
durch eine Union aller Monarchien. Nur die großen Monarchien
verbürgen noch, wenn sie zusammenstehen, Frieden, Ruhe.
Festirkeit der Prinzipien zum Schutz aller Guten und zur Be-
drohung der Umstürzler. Es wird fernerhin gut sein, wenn die
Regierungen zweiten Ranges sich in ähnlicher Union zusammen-
a= ar SE nn, O i u a
j
Metternichs politische Grundanschauungen | 475
schließen und dann an die der Großmächte anlehnen. Nur so
kann eine Zeit heraufkommen, in der die Völker wieder Vertrauen
und Mut fassen, alle inneren Unruhen unmöglich gemacht
werden und die Revolution überwunden wird. — So sieht die
eine Seite der Metternichschen ‚„Metapolitik“ aus. Es gibt
aber auch noch eine zweite, nüchternere, praktischere, die mit
seinem eigenen Verhalten in besserem Einklang steht. Wenn er
an Kübeck am 12: Juli 1854 schreibt: „Die geographische Lage
der Staaten bietet eine Hauptbedingung ihrer Betragensweise.
In einem Kampfe zwischen dem westlichen Europa und dem
östlichen nehmen Österreich, Preußen und das gesamte Gebiet,
welches im Deutschen Bunde vereint steht, die Stellung in der
Mitte ein; diese Lage bietet neben Erschwernissen nicht minder
eine große Kraft; ihr gehört das Amt des Schiedsrichtermachens‘“
— so klingt doch hier schon ein realistischer und egoistischer
Ton mit, wenn er auch dann weiter als Haupterfordernisse zur
Ausübung dieses Amtes ‚‚Unparteilichkeit, Ruhe und Bewahrung
der Freiheit der Bewegung‘ bezeichnet. Er denkt nicht daran,
auf Grund einer Idee die Dinge zu vergewaltigen. Am 10. März
1850 schreibt er an Kübeck: ,Es gibt eine Gewalt, gegen welche
niemand aufzukommen vermag, es ist die der Dinge. Die natur-
gemäßen Bedingungen, unter denen Sachen stehen, lassen sich
nicht wegraisonnieren.‘‘ Ebenso ist er sich der Fäden wohl be-
wußt, die die Gegenwart mit der Vergangenheit verknüpfen und
deren Kenntnis erst auch die Gegenwart recht verstehen läßt.
In einem Brief an Kübeck vom 14. Januar 1850 nennt er die
Geschichte die beste Grundlage zur Prüfung: irgendeiner politi-
schen Lage. Auch unterscheidet Metternich sehr wohl zwischen
unfaßbaren Gefühlsmomenten und Gesinnungseemeinschaft und
politisch ausnutzbarer Interessengemeinschaft. Schr bezeichnend
ist da seine Stellungnahme zur heiligen Allianz des Zaren. Von
dem Vorschlag sagt er in seiner A.B.: „Es bedurfte meinerseits
keiner strengen Prüfung, um dem Aufsatze den Wert und
alleinigen Sinn einer in relieiöses Gewand eingekleideten philan-
tropischen Aspiration beizuleeen, welche nicht den Stoff zu einem
zwischen den Monarchen abzuschließenden Vertrage darbot und
manche Sätze enthielt, die selbst zu religiösen Mißdeutungen
Anlaß geben könnten.“ Er erklärt weiter, daß sie selbst in den
Augen ihres Urhebens nur eine „moralische Manifestation‘, in
476 | E. Kittel
den Augen der übrigen Aussteller nicht einmal das war. ‚Die
heilige Allianz war nicht eine Stiftung zur Niederhaltung der
Volksrechte, zur Beförderung des Absolutismus und irgendeiner
Tyrannei. Sie war lediglich der Ausfluß einer pietistischen Stim-
mung des Kaisers Alexander und die Anwendung der Grundlagen
des Christentums auf die Politik.“ Etwas später nennt er sie
dann sogar „dieses lJauttönende Nichts“. — Ganz den Mann der
Praxis hören wir endlich, wenn Metternich in der A.B. von der
Kritik spricht, „die in keinem Zweige des öffentlichen Dienstes
notwendiger ist, als in der diplomatischen Laufbahn‘, oder wenn
er in einer Notiz der Miszellen die diplomatische Laufbahn als
diejenige bezeichnet, welche gleichzeitig am meisten die Kenntnis
der Menschen in Anspruch nimmt und die Mittel, diese Kenntnis
zu erlangen, darbietet. Und nichts als nüchterne Staatsräson,
ohne Rücksichtnahme auf die andern, die er vorher so ent-
schieden forderte, spricht aus dem Satze, der sich am gleichen
Orte findet (N. P.VIII S.549): „Auf dem Felde der Diplomatie
stehen die Sachen anders; die Rechte stoßen aufeinander, die
Kräfte messen sich; vom Befehlen und folglich auch vom Ge-
horchen ist auf diesem Felde nicht die Rede (wie in der Admi-
nistration). Die Rechtestehen sich gleich; der Kampf
besteht in der Diskussion zwischen den Vertretern
der Interessen. Der offene Streit soll vermieden und
der Zweck erreicht werden. Hier treten sonach die In-
dividualitäten mit ihren Tugenden und Fehlern auf. Die Re-
sultate ergibt die Kontroverse. Auf dem Gebiete der Theo-
logie steht der Richter außerhalb der materiellen
Welt; auf jenem der Rechtspflege heißt er das Ge-
richt; auf dem der Politik ist der Erfolg der allei-
nige Richter!“ — Wo bleibt da der Grundsatz des: Tue dem
andern nicht, was du nicht willst, daß dir getan werde?
Zum Schluß sei kurz noch betrachtet, wie Metternich selbst
sich zur Gesamtheit seiner Grundsätze geäußert hat. Seine Mit-
welt hat sehr bald von einem „System Metternich‘ gesprochen,
meist in wenig schmeichelhafter Weise für den Urheber. Nament-
lich die dem Nationalismus und Liberalismus feindliche Tendenz
der Metternichschen Innenpolitik verstand man unter diesem
politischen Schlagwort. Für Metternich war das der Anlaß, sich
selbst über sein sogenanntes „Svstem‘‘ zu äußern. Mit Ent-
Metternichs politische Grundanschauungen 477
schiedenheit wendet er sich gegen Vorwürfe und Mißverständ-
nisse, am hoheitsvollsten in dem Satz der A.B.: „Unser Name
hat eine stehende Bedeutung in den Berichten und den Schmäh-
schriften unserer Epoche erlangt. Wir haben in diesen Schil-
derungen uns nicht wieder erkennen können. An Kübeck
schreibt er am 29. Juli 1848: ‚Der Parteigeist ist mir ganz
fremd; ich bin ein Mann der Wahrheit und das Wort ‚das
Metternichsche System‘ ist ein leerer Wortschall, den die heute
das Feld verheerenden Parteimenschen brauchen, um den Um-
sturz des Reiches zu bemänteln.‘“‘ Ebenso wehrt er im Schluß-
kapitel der A.B. ab und verlangt Anerkennung, ‚daß die Be-
schuldigungen, welche im Gebrauche der Worte Obskurantismus,
Absolutismus, abstraktes Stabilitätssystem liegen, und welche
die Gegner zum Feldgeschrei wider meinen politischen Gang
erhoben hatten, nicht auf mich passen“. Dann äußert er sich
aber auch positiv: „Das ‚Metternichsche System’ habe ich in
dem kurzen Satze ‚Kraft im Recht‘, den ich als meinen und
meiner Nachkommen Wahlspruch gewählt, vor aller Welt laut
verkündet. Treu demselben in allen Lagen des öffentlichen wie
meines Privatlebens erwarte ich mit vollständiger Gewissens-
ruhe die Aufstellung eines Beweises, daß ich dem Ausspruch
meines Gewissens in der Anwendung untreu geworden wäre.
In der Anwendung auf das Reich hat er auf dem festen Grund
seiner Geschichte beruht.‘‘ Das ganze P.T. bezeichnet er als
lediglich entstanden wegen der Mißdeutung eines angeblichen
Systems unter der Firma seines Namens. Er wollte seine Maxi-
men und Grundsätze nicht abgetan sehen mit der Bezeichnung
eines Systems. Er glaubte, die Kräfte erschaut zu haben, die
die Welt zusammenhalten, und hat in diesem Bewußtsein die
stolzen Worte gefunden: „Revolutionen ruhen auf Systemen,
ewige Gesetze stehen außer und über dem, was mit Recht den
Wert eines Systems hat.“ ‚Das sogenannte Metternichsche
System war kein System, sondern eine Weltordnung.“
x x
*
Man kann die Fülle der erörterten Probleme, das immer
wirkende Bestreben, die Beurteilung eines politischen Einzel-
falles in einen größeren Zusammenhang einzuordnen, und die
dominierenden Tendenzen seiner Grundanschauung zum Aus-
druck zu bringen, bewundern: von einem geschlossenen po-
478 E. Kittel
litischen System kann keine Rede sein. Es handelt sich — diesen
Eindruck habe ich — um eine letzten Endes lückenhafte und
zufällige Menge von Äußerungen und Gedanken, denen jedoch
die Gleichheit des Milieus, in dem sie entstanden, den Auf-
gaben, vor denen die österreichische Politik stand, und aller-
dings gewisse Grundlagen des Metternichschen Denkens ent-
sprechenden Gleichklang und Ähnlichkeit verleihen. Auch steht
nicht immer der ideelle Gehalt der Äußerungen mit der stets glän-
zenden und eleganten Form in Einklang. Metternich, der Meister
der eleganten Salonunterhaltung und weltmännischen Beredsam-
keit,derumständlich dozierendeVielsprecherderspäteren Zeit, gibt
sichmanchmal eher zu erkennen als Metternich der Staatsdenker
Der dominierende Akkord seiner politischen Grundanschauungen
klingt immer wieder durch: die Notwendigkeit des Erhaltens des
Bestehenden, die Bekämpfung der Revolution in jeder Form
und der gegenseitigen Rücksicht und dauernden Verbindung der
Staaten. Diese Grundtendenz ist allerdings auf das konsequen-
teste durchgeführt worden. Für Metternich gibt es keinen Fort-
schritt, kein Glück für die Menschen, wenn man die Bahnen der
Ordnung düurchbricht und die Mächte der Zerstörung, der Re-
volution sich zu Dienste machen möchte. Man kann die Zukunft
nicht herbeizwingen, man kann nichts absolut Neues schaffen.
Man kann nur wachsen lassen und pflegen und Hindernisse aus
dem Wege räumen. So teilen sich ihm die Mächte der Welt
in zwei große Lager, in solche der Ordnung und solche der Un-
ordnung, in erhaltende und zerstörende; denn aus’der Ablehnung
des Gewaltsam-Neuen folgt konsequent die Bejahung des Vor-
handenen, der Gegenwart. Das soll nicht heißen, daß die Gegen-
wart vollkommen ist. Erhalten ist ihm nicht tatenloses Zusehen,
sondern Handeln. Metternich bejaht Reformen, wenn sie nur
folgerichtig an das Vorhandene anknüpfen und die Grundlagen
des Alten nicht anfassen. Die Regierungsgrundsätze des ancien
régime, des aufgeklärten Absolutismus, die wohl Herrscher-
pflichten kennen, aber verlangen, daß die Völker in Ruhe und
Ordnung ihr Leben führen, dem Staate geben, was er verlangen
muß, aber im übrigen Regierung und Sorge für das Allgemein-
wohl denen überlassen, die dazu berufen sind: diese Grundsätze
dürfen nicht anzetastet werden. So wurden für Metternich alle
jene Mächte, die an diesem Grundsatz rüttelten, die Bestre-
Metternichs politische Grundanschauungen 479
bungen der zum Selbstbewußtsein erwachten Völker, über ihr
Schicksal und Wohl und Wehe selbst mit zu reden und zu ent-
scheiden, nur zu Ausgeburten der Revolution. Es war für ihn
entscheidend, daß da an Grundsätzen gerüttelt wurde, die die
alte Welt trugen, und daß da Forderungen aufgestellt wurden,
die nie und nimmer an das Alte organisch geknüpft werden
konnten. Und an deren Zukunft konnte er nicht glauben. Sah
er doch auch nur die Schattenseiten der Volksbewegung, das
Aufpeitschen der Masseninstinkte, die blinde Zerstörung des
erprobten Alten, das Wirken von Heuchelei, Lüge, Täuschung,
Betrug. Er hatte die entfesselten Volkskräfte in Frankreich
wirken sehen und suchte der Menschheit eine Wiederholung zu
ersparen. So hielt er sich an seinen Grundsatz der Stabilität,
d.h. der folgerechten, legalen Weiterentwicklung des guten
Alten. Nur so schien es ihm möglich, die Ordnung zu gewähr-
leisten, dieses Lebenseesetz aller sozialen Gemeinschaften, ohne
dessen Innehaltung die Menschheit dem Verderben überliefert
ist. Deshalb stützte er den Hauptpfeiler dieser gesellschaftlichen
Ordnung, die Anerkennung der christlichen Religion und ihrer
Sittengebote, deshalb suchte er das Band möglichst eng zu
schlingen um Staat und Kirche, und deshalb forderte er vom
Staat höchste Festigkeit und rücksichtslose Maßnahmen gegen
jede keimende Unordnung. Ebenfalls scheint ihm die Ordnung
und Festigkeit der Regierung am ehesten verbürgt durch die
Staatsform der Monarchie. Der Monarch soll herrschen, aber sich
dabei stets der Pflichten seines Amtes bewußt bleiben. Und
ebenso soll der Adel seine vermittelnde Stellung behalten
zwischen Thron und Volk; denn diese Regelung ist für reibungs-
loses geordnetes Staatsleben die beste. So schließt sich aufs
engste der Bund zwischen dem Grundsatz der Ablehnung jeder
gewaltsamen Veränderung der Dinge und den Grundsätzen der
alten Staatenordnung. In gleicher Weise führt die Forderung
von Oränung als höchstem Grundsatz der Gesellschaft zur An-
erkennung des absolutistischen Grundsatzes der Staatenfamilie,
ja, darüber hinaus. Die alte Zeit hatte keine bewußten, politisch
wirksamen Nationalzerensätze der Völker gekannt. Die ab-
soluten Fürsten der Zeit bildeten eine Gemeinschaft mit eigenen
Gesetzen, Rangordnuneen, Verhältnissen. Die Interessen der
Kabinette gliederten die Staaten in Gruppen, Bündnissysteme,
480 E. Kittel
die einander das Gleichgewicht hielten. So beweglich war das
ganze Getriebe, daß bei ungeheurer Machtentfaltung auf der
einen Seite beinahe automatisch auf der andern Seite sich der
gesamte Rest als Gegengewicht zusammenfand. In der Stellung
der Koalition zu Napoleon hatte Metternich selbst ein Schul-
beispiel zu diesem Gesetz gesehen und zum Teil mit geliefert.
Dieser Gedanke der Interessengemeinschaft der Welt, d.h. der
Regierungen der noch auf altem System beruhenden Staaten,
ist bei Metternich noch bedeutend erweitert worden durch die
bewiesene gemeinsame Gegnerschaft gegen die Revolution. Die
Feindschaft gegen Napoleon hatte ihren Ausdruck gefunden in
der großen Koalition, der gemeinsame Kampf gegen die Mächte
der Revolution fand ihn in dem Kongreß zu Aachen und den
Erklärungen des Interventionsprinzips in Troppau, Münchengrätz,
Teplitz. So mißt er dem Gedanken der Solidarität der Staaten-
gesellschaft eine geradezu maßgebende Bedeutung bei. Dachte
er konsequent weiter, so mußte er zu den seltsamsten Schlüssen
kommen. Die Gleichgewichtsgruppen alten Schlages vertrugen
eine skrupellose Vertretung der eigenen Staatsinteressen und
sahen Politiker an ihrer Spitze wie Richelieu, Mazarin, Kaunitz,
Friedrich den Großen. Das war nicht mehr möglich, wenn die
Regierungen, um sich überhaupt halten zu können, unter sich
um jeden Preis einig sein mußten und gegenseitig auf die Hilfe,
die Intervention der andern gegen die Feinde im Innern ange-
wiesen waren. So kommt Metternich zur Vertretung seiner selt-
samen Reziprozitätspolitik, der Forderung der absoluten Ehr-
lichkeit und des unbedingten Worthaltens in der Politik, der
weisen Selbstbeschränkung zugunsten des andern, gerade er,
der in seiner politischen Praxis das Hinhalten, Täuschen und
Intrigieren wie kein zweiter verstanden und geübt hat und das
Wohl seines Staates stets als alleinige Richtschnur seines Han-
delns betrachtete. Nun, wir sahen, wie äußerst interessant in
der Beurteilung der Diplomatie zwei diametral entgegengesetzte
Ansichten einander gegenüberstehen. Dem ‚Tue dem andern
nicht, was du nicht willst, daß dir getan werde‘ steht der Satz
gegenüber, in dem er erklärt, daß es in dem Kampf, in dem die
Rechte wohl gleich sind, aber die Interessen einander gegen-
überstehen, keinen anderen Richter gibt, als den Erfolg. Der
erste Gedanke ist eine konsequente Weiterentwicklung des
. e VERENRIEEEPEEEEHGE
O l a a Fe min nn rn
Metternichs politische Grundanschauungen 481
Grundgedankens, ein organisches Stück des Gesamtgedanken-
gebäudes, der zweite eine Widerspiegelung der Praxis, der
Wirklichkeit. Der erste ist gekünstelt und steht im Wider-
spruch zu Zeit und Wirklichkeit, ist aber konsequent, der andere
ist harte Lebenswahrheit, aber ruht wie ein Felsblock in dem
Meer der übrigen Anschauungen und Gedanken und ist nicht
einzugliedern. Das ganze Gedankengebäude hat damit seine
Unhaltbarkeit bewiesen, es führt zu Konsequenzen, die undurch-
führbar sind. Die Wirklichkeit erweist sich stärker als die Theorie,
die jungen aufstrebenden Kräfte mächtiger als die alten. In
diesem Festklammern an dem zum Sterben verurteilten Alten
liegt die Tragik Metternichs. Metternich konnte seinen nach altem
Muster konstruierten Staat nur aufrecht erhalten unter der Vor-
aussetzung einer Interessengemeinschaft mit den übrigen Staaten,
unter Wahrung der Solidarität. Das hätte geschehen können bei
gegenseitiger Anwendung einer Reziprozitätspolitik. Das wie-
derum war nicht möglich, weil es der harten Welt der Bedürfnisse
und Entwicklungsgesetze der Staaten ins Gesicht schlug. Die
europäische Staatengesellschaft krachte endgültig auseinander
in der griechischen Frage. Die Solidarität war unhaltbar, die
Revolution siegte, fegte Metternich hinweg und bewies zu
gleicher Zeit die Richtigkeit der Folgerungen wie die Verkehrt-
heit des Ausgangspunktes in Metternichs politischen Grund-
anschauungen.
Wie ist Metternich zu seinen Anschauungen gekommen?
Wo packen wir die Keimzelle dieser Gedankenwelt? Srbik
äußert sich zu diesem Problem (S. 415): ‚(Metternich) war beides
- in einer bedeutenden Einheit: Mann der ethisch-intellektuellen
Prinzipien, des geistig-moralischen Absoluten und Mann der
Staatsräson, der Interessen Österreichs, und doppelter Art
waren die Triebkräfte seines Handelns. Welche von beiden
objektiv das Primäre war, — das gehört zum Gebiet des Rätsel-
haften, des Ineffabile, das der Historiker nicht eindeutig zu
beantworten wagt. In dem subjektiven Weltbilde des Staats-
mannes waren unzweifelhaft die universalen Prinzipien das
Übergeordnete und Herrschende, das partikulare Staatsinteresse
das Untergeordnete und Dienende, beide aber schienen sich
ihm harmonisch vereinigen zu lassen.“ Ich glaube, man kann,
ohne sich dem Vorwurf allzu leichtfertigen Urteils auszusetzen,
482 E. Kittel
die Wirkung der eigenen politischen Erlebnisse und der Be
dürfnisse des österreichischen Staates auf das Zustandekommen
des politischen Weltbildes doch bedeutend höher veranschlagen.
Trotz der bei Metternich unzweifelhaft vorhandenen starken Ver-
anlagung zu deduktiver Normsetzung und weitgehender Fixierung
von Prinzipien und Grundsätzen wird man den einzelnen Ge
danken zum Teil doch näherkommen, wenn man, anstatt die
Möglichkeiten philosophischer Abhängigkeit zu prüfen, ihre Ent-
stehung aus der politischen Konstellation der Zeit ins Auge faßt.
Systematische Eingliederung eines Satzes in ein sinnvolles Ganzes
besagt zunächst noch nichts von dessen Entstehung. Und der
dominierende Grundsatz der Feindschaft gegen die Revolution
in jeder Form erscheint unmittelbar herausgeboren aus der Zeit
der Erschütterungen um die Wende des 18./19. Jahrhunderts.
Neben den Metternich der Stabilität, der Staatengesellschaft,
der Reziprozität ist Metternich als Augenzeuge der französischen
Revolution, als politischer Führer der Koalition gegen Napoleon,
als Haupt der großen Kongresse zu halten. Nichts hindert an
der Annahme, die entscheidenden Anstöße aus der politischen
Praxis zu entnehmen. Die Staats- und Gesellschaftslehre der
Zeit, seine cigne rationalistisch - logische systematisierende
Geistesanlaee kommen nur verstärkend hinzu. Namentlich die
Bedürfnisse des österreichischen Staates schrieben Gesetze des
Handelns und Denkens vor. Österreich war es gewesen, das die
Niederwerfung Napoleons, des Fortsetzers der französischen
Revolution, der Europa sich bezwungen hatte, politisch in erster
Linie bewirkt hatte. In seiner Struktur durch die Bewerungen
des Volkes aufs höchste gefährdet, wurde es zum stärksten Hort
gegen dierevolutionären Bestrebungen der Zeit. Die Bekämpfung
der nationalen und liberalen Bewegung war für den habsbur-
gischen Nationalitätenstaat eine Existenzbedingung. Nicht so
für die andern Staaten. Gleichwohl sah auch diese Metternich
auf seiner Seite in seinem Kampf. Das besagt nun nicht, daß
er den übrigen Staaten seine Maximen aufgeredet hätte, mit nur
für die innere Lage Österreichs passenden Grundsätzen die
übrige Welt betrogen hätte — diese Kampfstellung ist falsch.
Vielmehr vertrat er das gemeinsame Alte, das zu verteidigen sich
auch die andern Regierungen gegenüber den bis dahin unbe-
kannten und gefährlichen Volkswünschen veranlaßt sahen. Nur,
Metternichs politische Grundanschauungen 483
daß den neuen Kräften die Zukunft gehörte, daß sie für die
übrigen Staaten eine Quelle neuer Kraft bildeten, für Österreich
jedoch das Todesurteil. So ist Metternich der letzte große Ver-
teidiger der alten Staatenordnung, und es ist kein Zufall, daß
er zugleich der Kanzler des Habsburgerreiches ist. Für dieses
bildet er den Wendepunkt der Entwicklung. Die Idee des
Nationalstaates siegte in Europa; Österreich ist daran zugrunde
gegangen. Metternich bedeutet den grandiosen Versuch, den
Gang der Entwicklung aufzuhalten. In diesem Kampf liest
Metternichs Bedeutung, und hier sind auch die Wurzeln des
„Systems“! zu suchen. Sein Bild möchten wir in der so reich
bewegten Zeit des Beginns des vergangenen Jahrhunderts mit
den so verschieden nuancierten Übergängen von den universalen,
rationalen Gedankengängen des 18. Jahrhunderts zu den natio-
nalen, freiheitlichen Ideen der neuen Zeit nicht missen. Metter-
nich verkörpert den Gegensatz zu jener gewaltigen Zeitströmung,
die die Männer der Romantik, der preußischen Reformen, der
süddeutschen Staatsumformungen erfüllte. Und an die Spitze
eines Staatsgebildes gestellt, für den aus der Vermählung von
Geist und Staat nur Verderben entsprossen wäre, hat er seine
Stelle ausgefüllt wie nur einer, nur daß die Aufgabe und die
Persönlichkeit behaftet waren mit den Schlacken einer erstor-
benen Welt, deren Grundprinzipien in einer neuen keine Berech-
tigung mehr hatten. Gebunden durch seine Aufgabe, der er sich
ganz verschrieb und deren Forderungen er, bestimmt durch
seine geistige Struktur, zu absoluten erhob, hat dieser theore-
tisierende Realpolitiker durch Hinaustragung seiner Grundsätze
in die Welt eine für die Zukunft bedeutungsvolle Entwicklung
gehemmt. Und damit ist das Urteil der Geschichte gesprochen.
Größe und Ruhm erfordern nicht nur hervorragende Führung
des Amtes, sondern auch in die Zukunft weisende Bedeutung
der Aufgabe. Das Schicksal entscheidet neben dem Verdienst.
Es ist nicht Schuld Metternichs, daß er gekettet war an ein Schiff,
das keine Zukunft mehr hatte.
484
Kleine Mitteilungen.
Zur Beurteilung Florian Geyers.
Die Schwierigkeit, einen festen Maßstab zur Beurteilung der Persönlichkeit
des Bauernführers Florian Geyer, der Beweggründe, aus denen heraus er sich
der Bauernsache angeschlossen, sein Leben für sie geopfert hat, zu gewinnen,
beruhte bisher vor allem darin, daß man so viel wie nichts von seinem
Vorleben wußte. Und doch mußte es für seine Beurteilung entscheidend
sein, ob er schon vor 1525 ein Verdorbener vom Adel!, wie Thomas von
Absberg oder trotz allem doch auch Götz von Berlichingen, war oder nicht.
Einzig eine kurze Notiz in Götz von Berlichingens Lebensbeschreibung? gab
uns Kunde davon, daß er 1519 als Landsknechtsführer im Dienste des Schwä-
bischen Bundes an dem Kriege gegen Herzog Ulrich vonWürttemberg und im
besonderen an der Belagerung des von Götz verteidigten Schlosses Meckmühl
teilnahm. Doch dann verschwindet seine Spur. Und erst 1523 finden wir ihn
wieder als Teilnehmer an dem großen fränkischen Adelstag, neben Götz und
manchen anderen als Abgeordneten der odenwäldischen Ritterschaft, freilich
ohne sonderlich hervorzutreten®. Ein weiteres Zeugnis hat erst jüngst Solleder*
in der Urkundenmasse des Münchener Hauptstaatsarchivs durch Zufall ge-
funden. 1522 leiht Geyer zweien seiner Standesgenossen 1000 fi., für damalige
Zeit eine beträchtliche Summe, die uns zum mindesten schon zeigt, daß der
spätere Bauernführer keineswegs in schlechten Vermögensumständen war.
Dies dürftige und lückenhafte Material hat nun eine unerwartete Ergänzung
aus dem Königsberger Staatsarchiv gefunden 5. Einiges davon hat sogar schon
1 Dies bekanntlich Lenz’ Ansicht, Kl. hist. Schriften I, 1922, S. 192.
2 Ausgabe von A.Bieling (Quellenschriften zur neueren deutschen Litteratur II),
Halle 1886, S. 61. l
3 Fellner, Die fränkische Ritterschaft von 1495/1524 (Historische Studien 50),
Berlin 1905, S. 247.
4 F. Solleder, Eine neue Quelle über Florian Geyer, Das Bayerland, 37, 1926,
S. 25ff.
5 Ich verdanke den Hinweis auf dies Material ebenso wie den allergrößten Teil
der Abschriften der Liebenswürdigkeit einer Göttinger Doktorandin, Frl. Elisabeth
Zur Beurteilung Florian Geyers 485
Joachim vor Jahrzehnten in seinem Werk über die Politik des letzten
Hochmeisters! verwertet und publiziert, ohne sich scheinbar der Identität des
hier genannten Florian Geyer mit dem Helden des Bauernkrieges bewußt zu
werden. Den späteren Forschern, so vor allem auch noch Geyers letztem
Biographen Barge?, ist diese entlegene Quelle erklärlicherweise entgangen.
Ich will zunächst in aller Kürze die Tatsachen sprechen lassen und erst zum
Schluß die Folgerungen für die biographische Wertung Florian Geyers ziehen.
Nach Beendigung des württembergischen Zuges im August 1519 sendet
Markgraf Casimir von Brandenburg seinem Bruder, dem Hochmeister Albrecht
von Preußen, eben Florian Geyer, der sich als Hauptmann im Dienste des
Schwäbischen Bundes hervorgetan hat, mit einem Empfehlungsschreiben zu.
Er sei zu Roß und zu Fuß wohl zu gebrauchen und habe viel in Kriegszeiten
unter dem Fußvolk gelegen. Er bittet ihn zu einem Diener zu Roß oder als
Fußknechtshauptmann anzunehmen, Casimir wußte, daß sein Bruder sich
eifrig zum Kriege gegen Polen rüstete und so gewiß einen tüchtigen Mann gut
gebrauchen konnte, war wohl auch froh, ihm auf diese Weise gefällig sein zu
können, da er im übrigen Albrechts Werbungen um Geld und Truppen sehr
zurückhaltend gegenüberstand.
So finden wir Florian gar bald in des Hochmeisters Diensten. Um die
Jahreswende 1519/1520 hatteder Krieg mit Polen,der „Reiterkrieg‘ ‚begonnen
der, ohne zu einer klaren Entscheidung zu führen, binnen fünfviertel Jahren
einen großen Teil Preußens zu einer Wüste machen sollte. Am 15. Februar
ameme e m Um nn
Wilke, die eine Darstellung des preußischen Bauernaufstandes im Herbst 1525 vor-
bereitet. Das geheime Staatsarchiv in Berlin, das vormals kgl. Hausarchiv in Char-
lottenburg und das Staatsarchiv Bamberg enthalten lt. Anfrage kein ergänzendes
Material. Auch die Acta Tomiciana erwähnen Geyer nicht.
2? E. Joachim, Die Politik des letzten Hochmeisters in Preußen, II (Publikationen
a.d. preuß. Staatsarchiven 58) 1894. Die zur Erläuterung nötigen Tatsachen der
preußischen Geschichte dieser Jahre habe ich, wenn nicht anders angegeben, Joachims
Einleitungen entnommen. Ich verzichte daher auf Einzelhinweise.
2 H. Barge, Florian Geyer (Beitr. z. Kulturgesch. des Mittelalters und der
Renaissance, 26), 1920.
3 0. B. A. (— Ordensbriefarchiv) B. 533, Casimir an Albrecht, Ansbach, 8. Au-
gust 1519: „sich fugt izo zu e. h. unser lieber getreuer Florian Geyer, des willens sich
in e. h. handlungen und sachen zu ros oder fues gebrauchen zelassen und dieweil wir
inen aber dermas bisherr erkend haben, das er in kriegsleufen zu ros und fues zuge-
brauchen, ab er dann auch darbei gewesen und vil under den fuesknechten in kriegen
gelegen, demnach so ist an e. h. unser freuntlich bruderlich bet, die wollen gemelten
Florian Geyer also zu diener annemen und in e. h. sachen zu ros oder zu ainem fues-
knechthaubtman, darzu wir ine fur tuglich und geschickt (a)chten, gebrauchen und
sich gegen ime dermas mit gnaden erzaigen, damit er dieser unser furschrift, die wir
ime gnediglich mainen, genossen zu haben befinde.“
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 3. öl
486 Günther Franz
hören wir das erstemal von Geyer, der mit 200 Mark Geld zum Pfleger von
Ortelsburg gesandt wird!. Doch bald wird er zu wichtigeren Missionen ver-
wandt. Das Kriegsglück ist dem Hochmeister, der von seinen deutschen
fürstlichen Kollegen im Stich gelassen wird, nicht hold. So ist er binnen
kurzem, vor allem unter dem Druck seiner Stände, zu Verhandlungen über
einen Waffenstillstand gezwungen. Am 27. Mai wird Geyer zusammen mit
Balzar Gerlich zu den Hauptleuten im polnischen Heere gesandt, um wegen
Abschluß eines Stillstandes zu verhandeln®. Als sich Albrecht im Juni ent-
schließt, sich selbst zur Führung der Verhandlungen an den königlichen Hof
nach Thorn zu begeben, ist Geyer wieder an den Vorverhandlungen beteiligt.
Vom 8. Juni finden sich die Entwürfe zweier Instruktionen für ihn vor, die
eine an den getreuen Bischof Job von Riesenburg betrifft die Reise des Hoch-
meisters, auf der er ihn begleiten sollte, und die Verlängerung des königlichen
Geleites dafür. Die andere ist an König Sigismund selbst gerichtet, auch sie
betrifft die Verlängerung des Geleites, daneben den Abschluß eines Waffen-
stillstandes*. Die Antwort des Königs ist vom 12. Juni datiert. So sehen
wir, daß der fränkische Fußknechtshauptmann nicht nur im Kriegsdienst,
sondern vor allem als Rat in den zahlreichen Verhandlungen Verwendung
findet. |
Schnell hat er sich scheinbar des Hochmeisters Vertrauen gewonnen.
Denn schon im Sommer 1520 wird er zu einer entscheidenden Sendung, von
der bei der Lage des Hochmeisters das Äußerste abhängen mußte, verwandt.
Am 29. Juli entwirft Albrecht mit eigener Hand die Instruktion für Geyer$,
der zu des Hochmeisters Bruder Markgraf Johann, der als Gatte einer spani-
schen Prinzeß am Hofe Karls V. lebte, gesandt werden soll. Dringend soll er
um Hilfe für den bedrängten Orden werben, ja ein Zettel von des Sekretärs
Gattenhofer Hand”? gibt noch weitere Aufträge. Falls keine weitere Hilfe
zu erlangen, soll er dem Kaiser gegenüber sich erbieten, daß der Hochmeister
ihm in eigener Person in seinem Kampfe gegen Frankreich mit Truppen zu-
ziehen wolle. Falls aber auch dies fehlschlägt, soll er das gleiche im tiefsten
Geheimnis (nicht einmal des Hochmeisters Bruder soll etwas davon erfahren)
auch am englischen oder französischen Hofe werben. Über den Verlauf der
Gesandtschaft ist uns nichts berichtet. Der kaiserliche Hof befand sich seit
1 Ordensfoliant 46 Allerley Missiven und Hendel 1520,25, fol. 9.
2 0. B. A. 0. S. (Gedächtniszettel).
3 O. B. A. D 643, vgl. Joachim II, S. 105 und 107.
4 0. B. A. D 644 und Joachim ebenda. 5 Ebenda.
° 0. B. A. C 198, Druck bei Joachim H, S. 342f., vgl. Einleitung S. 121.
? Druck ebenda II, S. 343.
Zur Beurteilung Florian Geyers 487
Anfang Juni in den Niederlanden‘. So kürzte sich Geyers Reiseweg. Ob er
auch noch nach England oder Frankreich zog, wissen wir nicht?. Nach gut
zwei Monaten, Anfang Oktober, ist er bereits wieder in Berlin. Kurfürst Joa- .
chim sendet ihn in des Hochmeisters Interesse mit Briefen und Aufträgen an
den Dänenkönig, nachdem er ihn bestimmt, in Albrechts Dienst zu bleiben
und sich nicht dem Kriegsvolk, das damals Christian von Dänemark gegen
die aufständischen Schweden anwarb, anzuschließen’. Erst zu Beginn des
neuen Jahres, Anfang Januar 1521, trifft Geyer aus Dänemark über Livland
in Königsberg wieder ein mit Briefen von der brandenburgischen Kurfürstin.
Über das,was er in Dänemark ausgerichtet,will er dem Hochmeister persönlich
berichten. Doch der Sekretär Gattenhofer, der dies dem Hochmeister mit-
teilt, ist skeptisch, es sei „eitel verlegene war“. Aber Albrecht antwortet
umgehend aus Braunsberg, Gattenhofer solle ihm Geyer „auf das eilentz
zufertigen, den ich in sunderlich auf den zug gern pey mir wissen wil‘®. Zwei
Tage später macht sich Geyer auf den Weg®.
Dann verlieren sich für einige Zeit Florians Spuren. Im Frühjahr 1521
schließt der Hochmeister einen vierjährigen Stillstand mit Polen. Ein Jahr
‘ später begibt sich er selbst nach Deutschland, um dort bei seinen fürstlichen
Vettern, beim Reichsregiment und auf den Reichstagen seine Sache persönlich
zu vertreten und um Hilfe gegen Polen zu werben. Geyer finden wir schon
kurz vorher wieder im Reich. Vom 23. Februar 1522 ist die Schuldverschrei-
bung datiert, die Kunz und Philipp von Rosenberg ihrem lieben Vetter Florian
Geyer ausstellen”. Damals also war er sicher in Franken. Und ein Jahr später
begegnet er uns, wie erwähnt, als einer der Vertreter der odenwäldischen
Ritterschaft auf dem fränkischen Adelstag in Schweinfurt. Von seiner Be-
teiligung an den Arbeiten des Tages wissen wir nichts. In den großen vor-
bereitenden Ausschuß, dem Götz von Berlichingen z. B. angehörte, wurde er
nicht gewählt®. Doch ist wohl zu vermuten, daß er seinen Einfluß für die
1 Joachim II, S. 120,
% Der Dichter Wilhelm Weigand schreibt in einem Aufsatz „Der historische
Florian Geyer‘, Deutsche Allg. Ztg. 22. III. 1925: „Er (Geyer) soll eine sorgfältige
Erziehung im Waffenhandwerk erhalten und eine Reise an den englischen Königshof
gemacht haben.“ Wie mir Herr Prof. Weigand liebenswürdigerweise auf Anfrage mit-
teilt, beruht diese Angabe vermutlich auf Gesprächen mit dem verstorbenen Geyer-
Biographen Staatspräsident Wilhelm Blos. Ich habe keinen Beleg finden können,
3 Kurfürst Joachim an Albrecht, Kölln 6. Okt. 1520, O. B. A. C. 206.
4 Gattenhofer an Albrecht, Königsberg 7. Jan. 1521, O. B. A. C. 213.
5 Albrecht an Gattenhofer, Braunsberg 8. Jan. 1521, O. B. A. C 90.
© Gattenhofer an Albrecht, 10. Jan. 1521, O.-B. A. C 91. .
7 Solleder a. a. O. 8 Vgl. die Mitgliederliste bei Fellner a. a. O. S. 251.
31*
488 | Günther Franz
Bittschrift geltend gemacht hat, die damals die fränkischen Adligen für den
Hochmeister beim Reichsregiment einreichten!.
Im Sommer 1523 verbindet sich Albrecht mit dem vertriebenen König
Christian von Dänemark und verspricht ihm zur Wiedereinsetzung zu ver-
helfen. Schnell begeistert wirbt er zahlreiche Kriegsknechte und Reisige in
Franken an, ohne zu ahnen, daß der König, der über keinerlei Geldmittel
verfügt, ihm seine Unkosten nicht ersetzen kann. So muß er gar bald das
Kriegsvolk unter starken persönlichen Opfern wieder entlassen. Sein Hof-
gesinde läßt er am 10. Oktober nach Berlin, wohin er sich inzwischen, um
wenigstens einen Teil des geliehenen Geldes von König Christian einzutreiben,
begeben hatte, nachkommen. Den Oberbefehl über das Gesinde aber übergibt
er Florian Geyer, den er jetzt als seinen Marschall bezeichnet?. Doch vor dem
Aufbruch aus dem Lager zu Arnstadt muß „Florian Geyer marschalk‘‘ zu-
sammen mit Eck von Reppichau und dem Hofschenk® Engel Stach erst noch
der Stadt Arnstadt, in der sie zuletzt lagen, eine Zahlungsverschreibung für
ihre Zehrungskosten ausstellen‘, da bares Geld bei dem Hochmeister und
seinen Leuten immer rar war.
Ende November reist Albrecht von Berlin nach Nürnberg zurück. Am '
1. Adventssonntag, dem 29. November, macht er in Wittenberg Station, um
seine erste denkwürdige Unterredung mit Luther zu haben®. Ein Bild ein-
drucksvoll und bedeutsam steigt vor uns auf. Florian Geyer, der spätere
Bauernführer, der den Hochmeister sicherlich auf der Rückreise nach Franken
begleitet haben wird, wird gleichfalls hier zum ersten Male den Reformator
persönlich gesehen haben®. Mit der neuen Lehre wird auch er wie Albrecht
selbst schon vorher in Franken, vor allem in Nürnberg, in Berührung gekommen
sein. Im Bauernkrieg tritt er uns auf jeden Fall, das hat uns gerade Barges
1 Fellner S. 250 und Deutsche Reichstagsakten jüngere Reihe IH, S. 735.
2 Albrecht an Friedrich v. Heydeck, Berlin 10. Okt. 1523, O. B. A. C161.
Der Marschall ist ein weltliches Amt und nicht zu verwechseln mit dem Ordens-
marschall, welchen Posten Georg von Eltz innehatte.
3 Engel Stach von Golzheim und Eicke von Reppichau finden mehrfach zu
Gesandtschaften Verwendung, vgl. Joachim II, 8, 67, 109, 160 etc.
4 Arnstadt 17. Okt. 1523, O. B. A. E 212. In der Rechnung über die Ausgaben
des Hochmeisters auf seineı Reise von Nürnberg nach Berlin (O. B. A. E 258) findet
sich nur der auf den Berliner Aufenthalt bezügliche Vermerk (fol. 5b): „in des
marschalks herberg mit S pferden verzert. 12 fl.“
5 P. Tschakert, Urkundenbuch zur Reformationsgeschichte des Herzogtums
Preußen I (Publ. a. d. preuß. Staatsarchiven 43), 1890, S. 25f.
° Eine Predigt Luthers von diesem Tage ist uns nicht erhalten, vgl. Weimarer
Ausgabe XI, S. 8.
Zur Beurteilung Florian Geyers 489
Studie gezeigt, als ein überzeugter und unbedingter Anhänger des neuen
Evangeliums gegenüber.
Der Hochmeister wird späterhin bald den Marschall, für den er in fried-
licheren Zeiten keine Verwendung mehr hatte, entlassen haben. Noch einmal
verbürgt sich Geyer 1524 neben anderen fränkischen Adligen für eine Schuld-
verschreibung, die des Hochmeisters Rat Georg von Klingenbeck dem Grafen
Günther von Schwarzburg, bei dessen Bauern die für den dänischen Zug be-
stimmten Söldner in Quartier lagen, hatte ausstellen müssen!. Das nächste
Zeugnis führt uns schon mitten in die Zeit des Bauernkrieges. Onno Klopp
hat es in seiner Geschichte des Unterganges des Ordensstaates bereits publi-
ziert?, doch ist es bisher von der Forschung unbeachtet geblieben. Albrechts
Marschall, Melchior von Rabenstein, schreibt aus Ansbach am 21. April 1525
an seinen „‚freundlichen lieben schwager‘‘ Florian Geyer, daß er seinen Einfluß
bei der Bauernschaft dafür einsetzen solle, daß an Stelle des gerüchtweise ver-
storbenen Deutschmeisters Dietrich von Cleen der Hochmeister auch zum
Deutschmeister gewählt werde, „meinem gnädigsten herrn zum besten, samt
euren verwandten und zugethanen bei den teutschen herren“. Die von den
Bauern eingenommenen Ordenshäuser und Flecken möchten Albrecht ein-
geräumt werden, der sicherlich alle billigen Beschwerden abstellen würde.
Geyers Antwort ist uns nicht erhalten. Zugleich wird aber durch dies in mehr-
facher Beziehung interessante Schreiben, falls es überhaupt noch nötig ist,
in erwünschtester Weise die Identität des Bauernführers mit dem Diener
Hochmeisters Albrechts erwiesen.
Die Folgerungen für Geyers biographische Wertung liegen meines Er-
achtens auf der Hand. Der wohlhabende, im Kriegsdienst erfahrene, im
Fürstendienst hochgekommene fränkische Adlige darf nicht mehr, wie es
Fellner? noch tut, auf eine Stufe mit Götz von Berlichingen gestellt werden
als ein einfacher Ritter, für den Krieg und Fehde noch immer das Lebens-
element gewesen seien, aus deren Anführerschaft man daher keine Rück-
schlüsse auf ihre Gesinnung ziehen dürfe. Er war auch gewiß kein herunter-
gekommener, verarmter Ritter, der sich aus Verzweiflung der Bauernsache
anschließen mußte. Wenn er in das Lager der Bauern übertrat, sich ihre Sache
zu eigen machte, dann tat er es — und dies können wir jetzt wohl mit ziem-
licher Bestimmtheit sagen — aus Überzeugung und Idealismus. Er hatte,
1 Nürnberg 1524 April 26, O. B. A. Va 60.
2 J. Vota (= Onno Klopp), Der Untergang des Ordensstaates Preußen, Mainz
1911, S. 344 ff. Vorlage im Deutschordensarchiv in Wien, in dem sich, wie ich aus
eigenen Nachforschungen bezeugen kann, kein weiteres Material über Geyer findet.
3 A. a. O. S. 294.
490 Günther Franz: Zur Beurteilung Florian Geyers
wie Markgraf Casimir schon 1519 schreibt „vil under den fusknechten in
kriegen gelegen‘! und war hier sicherlich mit des armen Mannes Klagen und
auch Hoffnungen vertraut geworden. Diese Eindrücke werden sich in Preußen,
wo unter dem Zusammenbruch der landesfürstlichen Gewalt, dem Steuerdruck
des verarmten Herrschers, den Schrecken des Krieges die Leiden des Bauern-
standes besonders groß waren, nur verstärkt haben. Und durch die Zustände
seiner fränkischen Heimat, in denen er sich vermutlich vornehmlich in den
letzten Jahren vor der Empörung aufgehalten hat, konnten solche Anschau-
ungen nur bestätigt werden.
Es kann nicht die Aufgabe dieser kurzen Miscelle sein, noch einmal eine
Gesamtwürdigung Florian Geyers zu geben, das werde ich in einem größeren
Zusammenhange nachzuholen haben, hier wollte ich nur von einigem neuen
Material Kunde geben. Daß uns diese neuen Quellen eine überkommene
volkstümliche Vorstellung, das Bild eines Dichters wissenschaftlich zu unter-
bauen gestatten, wird dem Historiker, der so manchen Mythos, manche lieb-
gewordene Anschauung mit kritischer Hand zerstören muß, eine besondere
Freude sein.
1 5. o. 8.485 Ann. 3.
Göttingen. | Günther Franz.
491
Kritiken.
Erich Weniger, Die Grundlagen des Geschichtsunterrichts. Untersuchungen
zur geisteswissenschaftlichen Didaktik. Leipzig (B. G. Teubner) 1926. VI,
243 S.
Aus der Fülle pädagogischer Tagesliteratur, in der man die Nöte und Fragen
der geisteswissenschaftlichen Schulfächer zumeist bloß symptomatisch behandelt,
hebt sich das vorliegende Buch von E. Weniger, einem Schüler Herman Nohls, als
ein markanter Versuch heraus, die heute viel beredeten Probleme des Geschichts-
unterrichtes ätiologisch zu packen. Der Verfasser, im Geiste Diltheys kulturphilo-
sophisch geschult und ausgestattet mit dem Rüstzeug der modernen geisteswissen-
schaftlichen Psychologie, ist bemüht, am Musterbeispiel der Geschichte als der
Geisteswissenschaft xar&äcynv die unterrichtliche Problematik aller geistes-
wissenschaftlichen Bildung in ihrem Kern aufzuzeigen, und zwar auf dem Wege einer
grundsätzlichen pädagogischen Besinnung, die sich bewußt von jeder verfrühten
methodologischen Konkretisierung der Probleme fernhält. Damit scheint mir zu-
gleich eine Klärung geschaffen, die erst die Bahn freimacht für eine ersprießliche Aus-
einandersetzung über Einzelmomente des Geschichtsunterrichtes, wie etwa Arbeits-
schulgedanke, Quellen- und Lehrbuchfrage, Stofiverteilung und dergleichen: Fragen
sekundärer Natur, um die man sich gemeinhin ausschließlich streitet.
Der Gang der Untersuchung ist folgender. Im ersten Teile erörtert W. im Hin-
blick auf die Stufenfolge der geschichtlichen Unterweisung die Frage der geschicht-
lichen Bildsamkeit, mit dem Ergebnis, daß sich das innere Verhältnis des Schülers
zur Geschichte erst in dem und durch den geistigen Umgang mit den Inhalten des
Geschichtsunterrichtes entwickelt. . Im zweiten Teile geht W. sodann diesen Inhalten
nach, anknüpfend an den Streit um den Vorrang der politischen Geschichte oder der
Kulturgeschichte für die Bildung, einen Gegensatz, den W. durch eine fördernde
Untersuchung des Begriffes der Geistesgeschichte in höherer Einheit aufzuheben ver-
sucht. Im letzten Teile behandelt W. schließlich die Fragen der inneren Form des
Gesthichtslehrers, dessen Haltung gegenüber Schüler und Stoff Schwierigkeiten unter-
liegt, die infolge der weltanschaulichen und sozialen Bindungen der Persönlichkeit des
Lehrenden unausweichlich sind.
Gerade diesen dritten Teil und namentlich das Kapitel über die technische Seite
des Auswahlproblems (S. 212ff.) rechne ich W. als besonderes Verdienst an, obschon
ich den darin angedeuteten programmatischen Folgerungen zum größten Teile nicht
beizutreten vermag. Aber man erkennt, worum es bei den modernen deutschkund-
lichen und geisteswissenschaftlichen Reformforderungen im höheren Schulwesen
eigentlich geht. Vielfach glaubt man die Schule mit der Verwirklichung dieses neuen
kulturpädagogischen Ideals belasten zu können, ohne dabei ihren bisherigen Charakter
492 . Kritiken
als tauglicher Vorbereitungsstätte zur Universitätsreife preisgeben zu müssen. Statt
dessen geht aus den Ausführungen des Verfassers deutlich hervor, daß die höhere
Schule in Wahrheit vor ein folgenschweres Entweder—Oder gestellt wird. Entweder
sie organisiert Ziel und Wege der Allgemeinbildung im Hinblick auf die Bedürfnisse
der Hochschule und bescheidet sich, nichts anderes zu sein als eine Lernschule im
guten Sinne, d. h. eine Schule, der die ältere Generation nach meiner Überzeugung das
Beste verdankt: den Grundstock der Kenntnisse und die Entfaltung ihres Könnens.
Oder aber sie emanzipiert sich von ihrer historischen Verpflichtung, eine bloße Durch-
gangsstufe zu den akademischen Berufen zu bilden, und sucht auf neuen Wegen im
Schüler den inneren Menschen (wie man so gern sagt: den „Deutschen“ Menschen) zu
bilden, wie das W. in voller Verantwortungsbewußtheit vorschlägt; dann kann erst
die Zukunft über ihren Wert oder Unwert entscheiden. Für die Hochschule aber
bedeutete eine solche Entwicklung, und wenn sie in noch so besonnene Bahnen ge-
lenkt wird, ein Doppeltes: Auf der einen Seite — das deutet auch W. an — eine
durchgreifende Änderung des Studienganges und der Prüfungsordnung für die Stu-
dierenden des Deutschen und der Geschichte, die diese Fächer an einer solchen
Schule der Zukunft vertreten sollen, und auf der anderen Seite, daß die Universität
den Abschluß der fachlichen Vorbereitung auf ihren Studienbetrieb, womöglich mit
Einführung einer Aufnahmeprüfung, selbst in die Hand nehmen müßte. Statt dessen
wie W. (S. 217) zu hoffen, daß sich die Universität ‚ihreıseits einmal dieser sinnvollen
Neuordnung‘ der Schulfächer anschließen werde, halte ich für eine Verkennung der
Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft und der hochschulpädagogischen Aufgaben
überhaupt. Weit eher glaube ich an ein Trivium redivivum, zu dem wir ja ohnehin
schon auf dem besten Wege sind. |
Leipzig. W. Stach.
Meiche, Alfred, Historisch-topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft
Pirna. Dresden, Verlag der W. und B. v. Baensch Stiftung, 1927. VIII,
397 8.
In diesem stattlichen Bande, der einem geschichtlich bedeutsamen Stück
sächsischen, an Böhmen grenzenden Landes gewidmet ist, liegt ein wesentliches
Stück des Lebenswerkes eines tiefschürfenden deutschen Gelehrten vor. Man kann
es dem Verfasser nachfühlen, daß es bei dieser wissenschaftlichen Rodearbeit galt,
„Wacken und Klötze aus dem Wege zu räumen“. Die landesgeschichtliche For-
schung wird dessen eingedenk bleiben müssen, daß auf dem hier bearbeiteten Gebiet
nunmehr „gut pflügen ist, wenn der Acker gereinigt ist“.
Der vornehmlichste Eindruck, den das Buch erweckt, ist der eines ganz
erstaunlichen Gelehrtenfleißes, einer unendlich mühsamen, entsagungsvollen Ar-
beitsleistung, eines großen, mikroskopisch beobachtenden Forscherspürsinns, dazu
einer Fülle historischer. germanistischer, gelegentlich auch slawistischer, sowie landes-
und ortskundlicher Kenntnisse. Das Buch erschließt ein ungeheures Quellen-
material, ist auf das sorgfältigste ausgeführt und durchaus zuverlässig, so daß es
für die künftige Sachforschung eine dauernd wertvolle Grundlage gewährt; es bringt
nicht nur gesammelten und gesichteten Stoff, sondern vielfach neue Ergebnisse
eirener kritischer Einzeluntersuchung und dient somit in mannigfachster Hinsicht
dem Erkennen und Verstehen geschichtlicher Wirklichkeit. — Ein kurzes Wort muB
Kritiken 493
noch über die Entstehung des Buches hinzugefügt werden. Nachdem H. Beschorner
die Grundzüge eines Planes für ein „Historisches Ortsverzeichnis für das Königreich
Sachsen‘ in einer Denkschrift entworfen hatte, beauftragte die Sächsische Kom-
mission für Geschichte den Verfasser 1904 mit der Bearbeitung des gewünschten
Ortsverzeichnisses. Die vorbereitenden Sammelarbeiten wurden in umfassendster
Weise an archivalischem Stoff und gedruckter Literatur durchgeführt; die Samm-
lungen, zettelmäßig angelegt, beruhen auf dem Hauptstaatsarchiv in Dresden, so
daß sie auch künftig zugänglich bleiben. Sodann wurde, vorerst als eine Probe,
die Ausarbeitung für die unter mannigfachem Gesichtspunkt wichtige, dem Ver-
fasser auch persönlich gut bekannte Amtshauptmannschaft Pirna — mit dem Gebiet
der Sächsischen Schweiz — durchgeführt; bei dem beträchtlichen Umfang, den
diese Arbeit annahm, kam sie als Sonderveröffentlichung, um die sich die Dresdner
Baensch-Stiftung verdient machte, heraus, wobei die Unterstützung der Kommission
bei der Entstehung des Werks gebührend zum Ausdruck gebracht wird.
Das Buch Meiches hat größte Bedeutung für die Förderung der Heimatkunde
der schönen und eigenartigen Landschaft, deren Geschichte hier eine neue Grund-
legung erfährt. Aber sie darf auch Anspruch auf eine Stellung in der allgemeinen
deutschen Greschichtswissenschaft erheben. Von diesem Gesichtspunkt aus seien
hier einige Bemerkungen dazu gemacht. Unter den bisher unternommenen Sammel-
werken zur Geschichtskunde der Ortschaften im Rahmen deutscher Landesge-
schichte gibt es zwei Typen, von denen der eine durch das Topographische Wörter-
buch für Baden (A. Krieger) und das Historische Ortsverzeichnis für Hessen (H.
Reimer), der andere durch die Topographie von Niederösterreich vertreten ist.
In jenen Ortsverzeichnissen werden, aufgereiht nach den Namen der Orte, knapp
zusammengestellt: die frühesten Erwähnungen nebst den wichtigsten der nach-
folgenden Zeiten, so daß insbesondere die Entwicklung der Namensformen ersichtlich
wird, dazu kurze Angaben in bezug auf die gerichtliche, territorialstaatliche, kirch-
liche Zugehörigkeit, die Namen ansässiger Adelsfamilien, wichtigste Vorgänge am
Ort, auch einiges zur Bevölkerungsstatistik und dergl. Das Ganze hält sich im Rah-
men eines Nachschlagewerks, das rasch orientieren will, vornehmlich für allgemeinere
Zwecke des Historikers, der sich mit Fragen der Landesgeschichte oder der ganzen
deutschen Geschichte befaßt. Die niederösterreichische Topographie ist viel breiter
und tiefer angelegt; sie dehnt die Stoffbeschaffung und Untersuchung auf Landes-
kunde, Vorgeschichte, alle Zweige der Erforschung geschichtlicher Zustände, auf
sprachliche Erscheinungen und Volkskunde aus und bietet die Ergebnisse der an-
gestellten Ermittlungen nicht in rein lexikalischer Form dar, sondern trägt sie im
wesentlichen als Darstellung den Lesern vor. A. Meiches Werk hält zwischen beiden
Formen die Mitte und prägt damit einen neuen Typ aus. Darauf beruht seine all-
gemeinere Bedeutung für die Entwicklung historisch-geographischer Methode;
darin wird sich auch das Schicksal seiner Wirksamkeit entscheiden: die Möglichkeit,
ob es vorbildlich werden kann für die künftige Art, solche Aufgaben anzufassen.
Vorerst sei eines hervorgehoben: die Arbeit Meiches ist in ganz anderer Weise
als die bisherigen Ortsverzeichnisse auf Quellenerschließung eingestellt. Das
Dresdner Hauptstaatsarchiv ist unter bestimmten näher bezeichneten Gesichts-
punkten, man darf wohl annehmen, ausgeschöpft; auch andere Archive (die der
` Amtsgerichte, des Domstifts u. a.) sind benutzt, die kleineren Ortsarchive aller-
494 Kritiken
dings nicht: das würde viel zu weit führen. Auch Qellennachweise sind beigefügt,
freilich mit gewisser Einschränkung. In sachlicher Hinsicht bringt schon der Titel
„Historisch-topographische Beschreibung“ zum Ausdruck, daß das Buch mehr als
ein Ortsverzeichnis sein will. Nicht wenige Artikel sind darin, die in das Gebiet der
Landeskunde führen: über das Elbsandsteingebirge, die Sächsische Schweiz, über
Ämter und Herrschaften wird gehandelt. Bei den auf die einzelnen Orte bezüglichen
Artikeln ist die Stofimitteilung so ausgedehnt, daß alle wichtigen Momente der Orts-
geschichte berücksichtigt werden. Nach der Lagebestimmung folgen Angaben der
Ortsform und Flureinteilung (nach Bestimmung tA. Hennigs, nicht mehr ganz mit
jetzt erwünschter Klassifikation der Siedlungstypen). Ausführlich sind die Nach-
weise für die Entwicklung der Namensform gehalten (bisweilen wohl etwas reichlich).
Mitteilungen über die Burgen und Schlösser, die Adelsfamilien und den herrschaft-
lichen Besitz sind ausgiebig (in besitzgeschichtlicher Hinsicht doch wohl kürzbar)
eingefügt, mit gründlicher Quellenwiedergabe, nicht selten sogar mit wörtlicher An-
führung; der Besitzwechsel wird zwar nicht lückenlos dargelegt, aber doch in seinen
verfassungsgeschichtlich belangreichsten , Vorgängen (z. B. Schriftsässigkeits-
erklärung, Allodifikation). Über die Herrengüter, Vorwerke, Schäfereien, Mühlen,
Hammerwerke und dergl. werden besondere Ausführungen geboten. Die Verhält-
nisse des Gerichts, der Kirche und Schule werden behandelt. Statistische Angaben
über die bäuerliche Bevölkerung, ihre soziale Gruppierung seit dem 15./16. Jahr-
hundert, über die Einwohnerzahl der jüngsten Vergangenheit schließen sich an.
Handel und Industrie, naturkundliche Merkwürdigkeiten, erwähnenswerte ge-
schichtliche Ereignisse finden Berücksichtigung; überhaupt werden allerlei Besonder-
heiten, wo sie beachtlich sind, aufgenommen. Dies alles wird meist in knappster,
registrierender Form, gleichsam „im Depeschenstil“ dem Benutzer dargeboten.
Aber auch ausführliche Erörterungen und Berichte fehlen nicht; ja bisweilen sind
kritische Auseinandersetzungen und kleine Untersuchungen eingeflochten. Bei der
Fülle und Güte des Gebotenen ist es schwer, noch Wünsche vorzubringen; dennoch
sei auf zweierlei hingewiesen. Nötig scheint mir bei einem solchen Werk eine all-
gemein einführende Einleitung zu sein, die das Wichtigste zur Überschau des Gebiets
- bringt und den Benutzern, die keineswegs nur vorgebildete Historiker sein werden,
das Verstehen, zumal in verfassungsgeschichtlicher Hinsicht, erleichtert; zugleich
würde darin der allgemeine Ertrag der Studien in eindrucksvoller, darstellender
Form niedergelegt sein! Das Weglassen einer Kartenbeigabe hat der Verfasser
selbst bedauert; sie wäre bei solcher Beschreibung eines Gebiets sehr förderlich,
ja dringlich und gewiß mit nicht allzu hohen Kosten herstellbar gewesen.
Es ist klar, daß dies Werk Meiches an Gehalt und wissenschaftlichem Sachwert
über die früher unternommenen historischen Ortsverzeichnisse entschieden hinaus-
geht, während es sich freilich auf einen engeren Landschaftsraum beschränkt. Die
Frage ist nun, ob topographische Beschreibungen von diesem Typ allgemeiner durch-
geführt werden können und sollen. Ihre wissenschaftliche Bedeutung steht außer
Zweifel; aber die Rätlichkeit praktischer Durchführung bedarf der Erörterung.
Mir scheint, daß der ältere, an sich verdienstliche Typ historischer Ortsverzeichnisse
künftig wohl als nicht mehr voll zulänglich wird gelten müssen. Fraglich ist nur,
ob man Beschreibungen für Einzelbezirke wie Pirna anstreben soll oder, wie bisher,
wenn auch in mäßig gesteigertem Umfange, historisch-topographische Werke für
a un ia
Kritiken 495
Einzelländer bzw. Provinzen oder größere Verwaltungsbezirke herausgibt. So un-
verkennbar die Vorzüge der Arbeit Meiches, namentlich auch bei ihrem Wert für die
Heimatkunde, sind, möchte ich das letztere Verfahren für empfehlenswerter halten,
nicht etwa nur in Verzichtsstimmung, weil das Bessere des Guten Feind ist, sondern
aus Erwägungen nüchtern sachlicher Art. Die vorbereitende Stoffsammlung muß
bei der Verstreutheit der Quellenfunde ohnehin für größere Gebiete angelegt werden;
die Einheitlichkeit der Durchführung wird auf größerem Raum besser bewahrt,
ebenso die Übersicht der umfassenderen, historisch bedeutsamen Gebiete — ganz
abgesehen davon, daß die verfügbaren finanziellen Mittel und die Beschaffung der
höchst vielseitig geschulten wissenschaftlichen Arbeitskräfte wahrscheinlich das
zusammengedrängtere Verfahren bei der Veröffentlichung aufnötigen werden. Auch
die Genugtuung der Mitarbeiter an der größeren Tragweite ihrer Ergebnisse empfiehlt
diesen Weg. In dem Fall der einzigartigen Landschaft um Pirna war das ausführlich
bis ins einzelnste gehende Verfahren Meiches vollberechtigt; wir verdanken dem
unermüdlichen Verfasser ein vortrefiliches Buch, das zu den Dauerwerken geschichi-
licher und landeskundlicher Wissenschaft gehören wird.
Leipzig. R. Kötzschke.
E. Saxer, Das Zollwesen der Stadt Basel bis zum Anfang des 16. Jahr-
hunderts. (Beihefte zur Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschafts-
geschichte, 1.) Stuttgart, Kohlhammer 1923 [24]. VIII, 169 S.
Es ist nicht von ungefähr, daß Referent sich seiner Anzeigepflicht gegenüber dem
vorliegenden Buche erst verhältnismäßig spät entledigt. Der Verfasser selbst hat dem
Außenstehenden den Weg zu einer gerechten Würdigung seiner Arbeit durch eine
etwas unglückliche äußere Formgebung erheblich erschwert. Eine auf Grund ein-
dringender Quellenforschung viel Neues bietende Einzelstudie ist hier derart in den
Gedankengang einer allgemeinen theoretischen Untersuchung hineingezwängt worden,
daß sich nur mühselig und allmählich ein Bild von den für den behandelten Einzel-
fall wichtigen neuen Feststellungen und Erkenntnissen des Verfassers gewinnen läßt,
indem man diese erst aus dem sie einklemmenden Rahmen der theoretischen Dis-
kussion heraus löst und unter sich in Zusammenhang bringt. Unglücklicherweise ist
der Verfasser zudem im Gebrauche der Fachterminologie, die das sichere Leitseil durch
eine derartige Untersuchung theoretischen Charakters bilden muß, nicht immer
klar und folgerichtig verfahren; die Nachprüfung seiner Behauptungen ist überdies
nicht eben leicht, da — ganz abgesehen von ärgerlichen Verstößen in den Zitaten der
Anmerkungen — der Verfasser sich nicht zum Abdruck der wichtigsten unter den
bisher unveröffentlichten Quellen (z. B. des von ihm ermittelten ältesten Zollrodels)
hat entschließen können. Nun soll gewiß mit diesen Einwänden keineswegs eine rein
deskriptive Behandlung des örtlichen Befundes als die einzig richtige Norm hingestellt
werden, vielmehr ist sich Referent durchaus der Notwendigkeit bewußt, daB eine
derartige Einzelstudie, um vollen Anspruch auf wissenschaftliche Geltung erheben
zu können, sich unbedingt mit den allgemeinen wissenschaftlichen Probfemen und
Streitfragen des Arbeitsgebietes auseinandersetzen muß und nie die Fühlung zu ihnen
verlieren darf. Aber man wird doch verlangen dürfen, daß uns eine in ihrem Thema
örtlich beschränkte Studie, wie die vorliegende, zuvörderst ein klares, zusammen-
hängendes Bild der örtlichen Verhältnisse und der sie bestimmenden örtlichen Be-
496 Kritiken
dingungen bietet — schon im Interesse der allgemeinen theoretischen Darlegungen,
die auf diese Weise allein eine überzeugende und tragfähige Grundlage erhalten; diese
Forderung hat aber der Verfasser über der ihm mehr am Herzen gelegenen theoreti-
schen Diskussion allzu sehr vernachlässigt. Daher fällt es einem auch schwer, wenn
man von einem lebensvollen und starke Eindrücke übermittelnden Buche wieGeerings
Handel und Industrie der Stadt Basel herkommt, anzuerkennen, daß Saxer tatsäch-
lich in einer Reihe wesentlicher Punkte über die Darstellung der Basler Zollgeschichte
bei Geering hinausgekommen ist. Das ist aber wirklich der Fall; trotz aller eben an-
gedeuteten Vorbehalte muß anerkannt werden, daß wir es mit einer tüchtigen wissen-
schaftlichen Leistung zu tun haben, die nicht zuletzt auch an den Schwierigkeiten
gemessen sein will, qie sie zu überwinden hatte.
Die Quellen zur Basler Zollgeschichte beginnen erst vom Ende des 14. Jahr-
hunderts an reichlicher zu fließen, d. h. zu einem Zeitpunkte, da die verschiedenen
Zölle, sowohl der alte Bischofszoll wie die später während des Wettbewerbkampfes
zwischen Bischof und Stadt durch die beiden miteinander ringenden Gewalten ent-
wickelten Zölle, tatsächlich bereits in einer Hand, nämlich in der der Stadt, vereinigt
sind. Infolgedessen lassen sich die grundsätzlich zwischen den einzelnen Zollarten
bestehenden Unterschiede aus den spätmittelalterlichen, an sich zumeist unvoll-
ständigen und das Wesentliche nur teilweise zum Ausdruck bringenden Kodifika-
tionen nicht ohne weiteres mit der nötigen Schärfe erfassen; die Grenzen beginnen zu
verfließen und sich mindestens im Bewußtsein der Gesetzgeber zu verwischen. Immer-
hin ist es dem Verfasser gelungen, unsern Bestand an Quellen, die den unmittelbar
auf die Verpfändung der bischöflichen Rechte an die Stadt (1372) folgenden Jahr-
zehnten, also einem Zeitraum, in dem die altenVerhältnisse den maßgebenden Stellen
noch völlig bewußt waren, angehören, durch Ermittlung eines bisher nicht verwerteten
Zollrodels, der zwischen 1372 und 1377 entstanden sein muß, zu vermehren.
Im übrigen hat Saxer sein möglichstes getan, um den dürftigen Quellen und
Zeugnissen, die uns für die Zeit vor 1372 zur Verfügung stehen, durch reichliche
Heranziehung von Vergleichsmaterial neue Aufschlüsse abzuzwingen und die
verschiedenen Arten der nebeneinander bestehenden Zölle scharf voneinander
zu scheiden.
Bei seiner Untersuchung der ältesten Zollgeschichte Basels wagt es Saxer nicht,
sich in ausgesprochener Form unbedingt zu der Rietschelschen Auffassung zu beken-
nen, daß ein allgemeines und ausschließliches königliches Zollregal nicht von Anfang
an im früheren Mittelalter bestanden habe, sondern das Ergebnis einer allmählichen,
bis zur Stauferzeit sich vollziehenden Entwicklung sei. Tatsächlich legt er sie aber
seinen Ausführungen zugrunde. In diesem Widerspruch offenbart sich doch wohl eine
gewisse innere Unklarheit, die auch in einzelnen Stellen seiner Arbeit zum Ausdruck
kommt, in denen er — sich selbst wohl unbewußt — für die ältere, von Rietschel be-
kämpite Auffassung des Zollregals eintritt. Immerhin wird Saxers Stellungnahme
dureh die Tatsache bestimmt, daß sieh für den alten Basler Bischofszoll zunächst
keine königliche Privilegierung nachweisen oder wenigstens wahrscheinlich machen
läßt, ebensowenig wie auch die von der Stadt entwiekelten Zölle in ihrer Gesamtheit
sich auf eine kaiserliche Verleihung gründen dürften. Es ınag gerne zugegeben werden,
daß, von ungesetzlichen Usurpationen einmal ganz abgesehen, vielfach als Entgelt
für Leistungen, die an sich Sache bzw. Austluß der staatlichen Gewalt gewesen wären
Kritiken 497
(Straßen- und Brückenbau, Marktschutz u. dgl.), sich zolläbnliche Abgaben durch-
gesetzt haben können, die, ohne daß eine ausdrückliche königliche Verleihung vor-
läge, sich in den Händen privater örtlicher Gewalten befinden. Es dürfte aber doch
gewagt sein, auf Grund solcher Einzelerscheinungen die durch andere Zeugnisse
genügend belegte Ursprünglichkeit des königlichen Zollregals zu bestreiten; es
scheint nicht ausgeschlossen, daß letzten Endes alle diese Sonderentwicklungen
sich irgendwie aus der königlichen Zentralgewalt ableiten und als ihr Ausfluß
deuten lassen. Ob nicht bei Basel die bevorrechtigte Stellung der Königsholzdörfer
auf die gleiche Spur weist?
Nach Saxers Darlegungen hatte der alte Zoll des Bischofsrechtes, ein regelrechter
Marktzoll (von ihm nicht ganz glücklich als „alter Marktzoll‘ bezeichnet), die Form
eines Eingangszolles, der nach den Transportmitteln veranlagt wurde; daneben steht
von früher Zeit an ein Passierzoll, zu dem auch der Rheinzoll gehört. Die Entstehung
des bischöflichen „Pfundzolles“, eines vom nichtbaslerischen Großhandel erhobenen
Umsatzzolles, dem man früher den alten Marktzoll zurechnete, verlegt Saxer — und
darin liegt wohl eines der wichtigeren Ergebnisse seiner Untersuchung —in den Anfang
des 13. Jahrhunderts. Der Pfundzoll ist nach Saxer aus der gleichen Wurzel erwachsen
wie das „Ungeld‘‘, um das schon zu Anfang des 13. Jahrhunderts der Kampf zwischen
Bischof und der auf Erwerbung eigener Zölle bedachten Bürgerschaft entbrannt ist:
beide wurzeln im Gedanken einer allgemeinen Abgabe vom Marktverkauf und Markt-
umsatz, vor allem auch das Ungeld, wie der Verfasser in nicht immer ganz klaren
Ausführungen im Gegensatz. zu Below betont. Das Eingreifen Kaiser Friedrichs Il.,
der dem Bischof das ‚„Ungeld‘ allgemein und grundsätzlich zuspricht, hat zunächst
ein Zurückweichen der Stadt zur Folge. Der Bischof gesteht ihr zwar unter Vorbehalt
seiner: Genehmigung die Erhebung von Ungeld tatsächlich zu, beschränkt ihr aber
dies Recht auf bestimmte, vom Pfundzoll nicht erfaßte Waren und auf die eigene
Bürgerschaft. Mit letzterer Beschränkung verliert das „Ungeld‘“ den eigentlichen
Zollcharakter und wird mehr und mehr zur Konsumabgabe. Die Stadt sucht aber
bei jeder Gelegenheit die hinderlichen Fesseln abzuschütteln und ihren Ungeld-
abgaben durch Ausdehnung auf die Fremden wieder den Charakter von Zöllen
zu verschaffen. Als der Bischof endlich nach jahrzehntelangem Ringen 1372 der
Stadt seine gesamten Zollrechte in Basel verpfändete, bekam diese freie Hand;
nach vergeblichen Versuchen der Bischöfe, ihre Zölle zurückzuerwerben, gingen
1452 die gesamten bischöflichen Rechte in den dauernden Besitz der Stadt über.
Nur der 1368 von Karl IV. errichtete Reichspassierzoll behielt weiterhin den
Charakter eines Pfandbesitzes.
Wir müssen uns auf das Herausgreifen einiger der wesentlichsten Ergebnisse
Saxers beschränken; auf seine Ausführungen über Zollpolitik und Zollverwaltung,
die im einzelnen viel Beachtliches enthalten, kann nur hingewiesen werden. Manchen
Punkt wird noch die künftige Forschung nachzuprüfen haben. Immerhin werden
diese kurzen Andeutungen genügen, um den Eindruck zu verstärken, daB mit Saxers
Arbeit die nicht allzugroße Schar von guten und fördernden Studien zur mittel-
alterlichen Zollgeschichte einen wertvollen Zuwachs erhalten hat. Freilich, die Basler
Zollgeschichte, wie wir sie uns gerne wünschen würden, ist sie nicht; aber sie bietet
wichtigeund unerläßlicheProlezomena zu einersolchen, auf denensich weiterbauen läßt.
Stuttgart. K. Stenzel.
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498 Kritiken
Nuntiaturberichte aus Deutschland mit ergänzenden Aktenstücken. 2. Abteilung:
1560—1572. Bd. 1: Die Nuntien Hosius und Delfino,1560—1561. Bd. 3 und 4:
Nuntius Delfino 1562—1563. 1564—1565 im Auftrage der hist. Kommission
der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften ed. S. Steinherz. Wien 1897.
1903. 1914. CVII 452. LVIII 552. CXXV 552.
Von dieser Abteilung erschien 1926 der 5. von Jgnaz Philipp Dengel heraus-
gegebene Band (Nuntius Biglia 1565—1566. Commendone als Legat auf dem Reichs-
tag zu Augsburg 1566). Die Unmöglichkeit, bis 1907 das Archiv der Graziani in Città
di Castello besuchen zu können, das den von Bickel aufgespürten Nachlaß von
Commendones Sekretär Graziani und Teile der offiziellen Korrespondenz Commen-
dones birgt, verzögerte nicht zuletzt die Herausgabe dieses 5. Bandes. Wie denn aus
dem nämlichen Grunde noch heute der 2. Band der Abteilung auf sich warten läßt,
der die Schritte Commendones bei den deutschen Fürsten im Jahre 1561/62 wegen
Beschickung des Tridentiner Konzils klarlegen soll. Vor einer näheren Ankündigung
der Dengelschen Forschungen soll hier einstweilen nur auf die obengenannten Bände
hingewiesen werden. Sie stellen das Lebenswerk eines verdienten Forschers dar,
haben aber in dieser Zeitschrift durch Schuld des Rezensenten noch keine eingehende
Beachtung gefunden.
Nach den Akten für diese Nuntiaturen mußte lange genug geforscht werden.
Die Weisungen des im März1560 an den Kaiserhof gesandten Bischofs von Ermland,
des aus Krakau stammenden Hosius, hatten sich im Archiv der Ermländischen
Bischöfe zu Heilsberg befunden, waren aber im Jahre 1704 bei der Eroberung von
Heilsberg durch Karl XII. von diesem dem Generalsuperintendenten von Schwedisch-
Pommern Johann Friedrich Mayer geschenkt worden. Aus dessen Nachlaß kam die
Sammlung, die einige Lücken aufweist, im Jahre 1722 nach Gotha in den Besitz des
Herzogs Friedrich II. von Sachsen-Gotha. Mit den Antworten des Hosius steht es so.
Die Konzepte aus der Zeit seiner Nuntiatur sind fast vollständig in der Krakauer
Universitätsbibliothek, von den Originalen liegen aber nur die von 1560 April 6 bis
Dezember 28, und zwar in Germ. Vol. 64 des vatikanischen Archivs vor.
Die Hauptmasse des Materials fand sich also außerhalb des Vatikans. Nieder-
drückend war dabei für den Herausgeber die Feststellung, daß die Weisungen fast
alle schon von Cyprianus im Jahre 1743 in seinem Tabularium ecclesiae Romanae
vortrefflich veröffentlicht worden waren. Und von den Antworten hatte Theiner
schon mehr als ein Drittel aus Germ. Vol. 64 im 2. Bande seiner Vetera monumenta
Poloniae abgedruckt. Aber das hinderte nicht eine kritische Verarbeitung unter
Heranziehung aller erreichbaren Quellen in dem 1. Bande.
Mit den Delfino-Berichten war es noch ungünstiger bestellt. Seine eigentlichen
Papiere, die Kardinal Borromeo sehr behütet hatte, sind verloren. Denn von den
Amtsakten Borromeos kam nur ein Teil und erst unter Gregor XIII. an die Kurie,
um am Ende des 16. Jahrh. geplündert und verschleppt zu werden. Doch fanden
sich neben anderen hier und dort aufgespürten Originalbriefen Delfinos auch in Germ.
Vol. 65 und 66! Originalbriefe des Nuntius, und zwar zwei von 1564 Mai in Germ.
Vol. 65, in Germ. Vol. 66 aber verschiedene von 1562—1563 an Borromeo, die Kon-
t Diese beiden Bände warden unter Paul V. durch Kardinal Cesi dem vatikanischen Archiv
geschenkt.
Kritiken 499
zilslegaten und Commendone (an diesen auch einer von 1565 Mai 27) und 51 Berichte
von 1564 Januar 5 bis August 30 an Borromeo.
Fast vollständig sind in nicht ganz gleichzeitiger Abschrift Borromeos Weisungen
an Delfino von 1560—1565 in Germ. Vol. 10 und 4, einem nach dem verlorenen Kon-
zept angefertigten Register des vatikanischen Archivs.
Der Mangel an Delfino-Briefen konnte im 1. Bande nur durch 16 Berichte
insbesondere aus dem Staatsarchiv von Modena behoben werden. Günstiger gestaltete
sich die Überlieferung im 2. Bande. Neben der Sammlung der Auszüge (Estratti) —
sie berücksichtigten 24 Schreiben des Nuntius aus der Konzilszeit, lieferten aber für
den 3. Band (1564—1565) nur geringe Ausbeute — war es im vatikanischen Archiv die
Korrespondenz der Legaten des Tridentiner Konzils (1562. 1563), die, unter Heran-.
ziehung der nicht offiziellen Sammlung von Kardinal Seripandos Vertrautem Filippo
Musotti, Sickels und des österreichischen Jnstituts Aufmerksamkeit fesselte.
Auf diese Weise ließ sich eine ganze Anzahl Berichte Delfinos an die Legaten im
Original und in Abschrift auch an Borromeo gewinnen. Ausbeute lieferte auch das
Gonzaga-Archiv in Mantua, wo sich spärliche Reste von Delfinos Briefwechsel mit dem
Kardinal von Mantua fanden,der vor Morone und bis zu seinem Tod im März 1563 das
Tridentiner Konzil leitete.
Auf die anderen Funde in anderen Archiven einzugehen, würde zu weit führen.
Sickels Kleinarbeit bei der Erforschung der Legatenkorrespondenz hat den Unter-
suchungen von Steinherz sehr vorgearbeitet, aber es gewährt einen großen Genuß,
zu verfolgen, wie er Sickels Methode für seine Zwecke mit großem Erfolg dienstbar
zu machen verstand. Das zeigt er insbesondere auch gegenüber den Schriftstücken
des Florentiner Staatsarchivs, die ihn ganz unerwartet seine Quellen für die Jahre
1662—1565 aufs wertvollste ergänzen halfen. In Florenz fanden sich nämlich zahl-
reiche Briefe Delfinos an Cosimo I., dem er Abschriften von seinen Berichten an
Borromeo und dieLegaten zugehen ließ. Das Verfahren ist ungeheuerlich. Aber davor
schreckte selbst ein Kardinal von Mantua nicht zurück, der dem Herzog vom Oktober
1561 bis Januar 1563 Nachrichten aus Deutschland, vom kaiserlichen Hof und aus
anderen Ländern zugehen ließ und ihm Auszüge, manchmal sogar Abschriften von
Briefen Delfinos übermittelte.
Doch viel wichtiger ist Delfinos Korrespondenz mit Cosimo. Sie müßte, wie
Steinherz anregt, noch für Delfinos erste und zweite Nuntiatur in Deutschland, d. h.
für die Jahre 1553—1555 und 1555 — 1556, nutzbar gemacht werden, zumal ein Zurück-
gehen auf das Jahr 1561 noch nachträglich, nach dem Erscheinen von Bd. 1, unbe-
kannte Berichte aus dem September und Oktober dieses Jahres finden ließ. Anders
wie Mantua, der aus der Korrespondenz mit der Kurie nichts verriet, trug Delfino
keine Scheu, dem Herzog vor Borromeo geheimzuhaltende vertrauliche Mitteilungen
zu machen und ihm schließlich vollständige Abschriften der eigentlichen Nuntiatur-
berichte, und zwar vermutlich von allen, zu übermitteln. Manche von ihnen
Sind zwar nur als Briefe an Cosimo stilisiert, aber in Wahrheit sind sie eine Wieder-
holung der amtlichen Depeschen an Borromeo. Auch die als „Copia“ oder „Avvisi
di Germania‘ bezeichneten Stücke sind eigentliche Nuntiaturberichte. Am 5. Ok-
tober 1564 schrieb Delfino an Francesco Medici, er werde in Zukunft dem floren-
tinischen Gesandten Ricasoli nicht nur alle Tagesereignisse mitteilen, sondern ihm
auch die Abschriften seiner Berichte an Borromeo zur Verfügung stellen. Weiteres
500 Kritiken
kann hier nicht mitgeteilt werden. Die Sache steht so, daß sich mit Hilfe der Floren-
tiner Papiere für 1562 —1563 16 neue Nuntiaturberichte und aus dem Zeitraum von
September 1564 bis Oktober 1565, aus dem sonst nur 8 Berichte Delfinos vorliegen,
41 neue gewinnen ließen. Alles in allem: Delfino handelte völlig wie ein Gesandter
und Agent Cosimos, natürlich ohne Wissen des Papstes und Borromeos und gegen
Bezahlung und in der Hoffnung auf Unterstützung bei seinen Bewerbungen um das
Bistum Verona, um den Kardinalat und in seinen sonstigen persönlichen Angelegen-
heiten.
Der Inhalt der drei Bände verdient alle Beachtung!. Der von 1560 und 1561
zeigt insbesondere, wie es Pius IV. bis zum Dezember 1561 gelang, den zum Prote-
stantismus hinneigenden Maximilian zu einer Ergebenheitsgesandtschaft nach Rom
zu veranlassen, die für ihn persönlich um die Bewilligung des Kelches bitten sollte.
Und man sieht, wie es schließlich der Kurie gelang, beim Kaiser Ferdinand die An-
erkennung der Konzilsbulle und des neu zusammentretenden Tridentiner Konzils
als einer Fortsetzung des alten durchzusetzen. In beiden Dingen hatte sich vornehm-
lich Hosius, in der Konzilsfrage Hand in Hand mit Zacharias Delfino, betätigt. Ehr-
lich, fanatisch ®und hochgelehrt in Fragen des Dogmas und kanonischen Rechts wirkte
er zwecks einer religiösen Wandlung Maximilians auf diesen und den Vater Kaiser
Ferdinand rücksichtslos offen ein. Maximilian, der seinen Prediger Pfauser auf
Hosius’ Drängen aus Österreich abziehen lassen mußte und anders wie früher sich
nicht mehr völlig von der Teilnahme an katholischen Zeremonien fernhielt, schied
von nun an Religion und Politik. Immer mehr erkannte er, daß er zwischen Katho-
liken und Protestanten eine ausgleichende Stellung einnehmen müsse (über seine
innere Wandlung bringen die Akten leider nichts Neues?. -
Angenehm machte sich Hosius bei diesen Eröterungen nicht. Er erregte auch
sonst durch rigorose Forderungen bei Besetzung von Pfarreien und in Visitations-
und Universitätsfragen Anstoß und schrofien Widerstand. Ferdinand und Maxi-
milian konnte sein Gebaren nicht gefallen. Ersteren kanzelte er gelegentlich ab,
diesem traute er ganz offen das Schlechteste zu. Je länger desto antipathischer wurde
er Ferdinand, der ihm manchmal Unkenntnis der deutschen Verhältnisse vorwarf
(darin stimmte ihm Pius IV. zu). Und es war sicherlich eine Freude für den Herrscher,
am 29. Juli 1561 Hosius als einen der Legaten des Konzils nach Trient abziehen zu
sehen. Da war Delfino, der dem Kaiser und Maximilian, diesem schon seit seinem
ersten Erscheinen im Jahre 1553 (N.B. 14 5.CXXYV 2.13 v.u. f.), nahestand, ein
1 Die Edition als solche ist gut. Störend wirkt aber doch, daß die Anmerkungen nicht
unter dem Text der Briefe an den in Betracht kommenden Stellen, sondern am Schluß der Num-
mern stehen. Und oft findet man da nicht die Erläuterung dunkler Äußerungen in den Briefen.
Mich darüber des Jängeren zu verbreiten, würde zu weit führen. In den Einleitungen hätten Ver-
weisungen auf die Akten und die vielen in den Bänden zerstreuten Einzehintersuchungen dem
Benutzer eine Nachprüfung der Ergebnisse sehr erleichtert. Die Daten sind oft nicht verifiziert.
Allzu leicht findet man sich, selbst mit Hilfe des Registers, in den Bänden nicht Immer zurecht.
2 Yon Luther sagt er, kaum einer sei hochfahrender (superbior) und mehr den Begierden
untertan gewesen (libidinosior) als dieser: II 1 8.118 2.5.
3 Doch erfährt man aus einem Briefe des Hosius vom 31. Oktober 1560 von einer Äußerung
Maximilians, einer seiner Diener pflege zu sagen, daß Luther fraglos zum Papsttum zurückkehren
würde, falls er wieder aufleben und die Uneinigkeit seiner Schüler und den Abfall vieler zu Zwing-
lis und Calvins Ketzerei schen könnte (NBI 1 S. 152f. n. 30).
Kritiken 501
anderer Mann. Seine Geschicklichkeit kam auch Hosius bei den Kämpfen um die
Fortsetzung des Tridentiner Konzils zugute. Dadurch gelang es, mit Ferdinand auch
Frankreich auf die Seite Spaniens und der Kurie zu ziehen, die nur von einer Fortset-
zung des alten, aber nicht von der Berufung eines neuen Konzils hatten wissen wollen.
Seit dem 18. Juni 1561 war Delfino in Wien als ordentlicher Nuntius, nachdem
er in Sachen des Konzils schon von 1560 September bis Mitte Januar 1561 als außer-
ordentlicher Nuntius dort geweilt hatte, um sich darauf nach Besuch des Naumburger
Tages ebenso wie Commendone, dieser in Nieder-, er in Süddeutschland, beide als
Nuntien, ohne Erfolg wegen einer Besendung des Konzils abzumühen. Im Mai hatte
er auch Gespräche mit dem abtrünnigen Vergerio und den protestantischen Theologen
Zanchi und Sturm und Anfang Juni mit Herzog Albrecht IV. von Bayern gehabt (die
im Anhang von Band 1 wiedergegebenen Berichte und die Vergeriobriefe aus jenen
Tagen sind von hervorragendem Interesse).
Delfinos Tätigkeit wurde in den Jahren 1562 und 1563 durch die Wahl Maximilians
zum römischen König, dessen Krönung und Approbation durch den Papst sehr in
Anspruch genommen. Aufs genaueste läßt sich nun verfolgen, wie die Kurie mit der
Approbation zurückbielt, um erst einmal über die wirklich katholische Gesinnung des
' Elekten ins klare zu kommen. Ihr Versuch aber, ihn auf gewisse weitgehende For-
meln — über die früher üblichen und die historische Entwicklung war man völlig im
unklaren — und die Obedienzleistung festzulegen, mißlang. Delfino vertrat die An-
sicht, daß der Papst die Approbation in der von Kaiser Ferdinand und König Maxi-
milian gewollten Form erteile, und daß dafür der Kaiser dem Papst in den Konzils-
sachen gefällig sei, will sagen, seine Zustimmung zum Schluß des Konzils gebe. Denn
dieses drohte immer mehr unter den Einfluß Spaniens zu kommen und die Reform dem
Papst vällig aus der Hand nehmen zu wollen. In dieser Richtung bemühte sich der
Nuntius im August 1562 in den nach Rom übermittelten Schriftstücken und im Be-
richt über seine Verhandlungen so stark, daß Maximilian und seine Räte sich ver-
wundert fragten, ob er nicht etwa andere als die ihnen gezeigten Mitteilungen nach
Rom gesandt habe! Delfino setzte das, was er wollte, an der Kurie durch; die Appro-
bation wurde bewilligt, wenn der Kaiser dem Schluß des Konzils zustimme. Allem
Anschein nach hielt sich wie so oft Delfino nicht ganz an seine Instruktionen, erregte
vielmehr in Ferdinand — das läßt sich erst dem letzten Bande von Steinherz ent-
nehmen — gleichzeitig offenbar die Hofinung auf Bewilligung des vom Konzil ab-
gelehnten Kelches und der Priesterehe, die einer eingehenden Erörterung weder von
Hosius noch Delfino gewürdigt worden waren. Ferdinand stimmte darauf am 2. Ok-
tober 1563 dem Schluß des Konzils zu und verzichtete damit auf eine großzügige
Reform durch das Konzil, um nach erfolgter Approbation nunmehr im Sinne seines
Reformationslibells vom Mai 1562 auf die Forderung wegen des Kelches und der
Priesterehe zurückzukommen. Die darauf bezüglichen Verhandlungen bringt der
letzte Band (14).
Von Kelch und Priesterehe erhofften Ferdinand und Maximilian das Heil für ihre
Länder. Und in diesem Kampf stand ihm Zacharias Delfino im ganzen und großen
getreulich zur Seite. Er hatte eben, wie seine vorhin berührten Beziehungen zu Flo-
renz zeigen, ein weites Gewissen und hielt es mit seiner Stellung als Nuntius vereinbar,
den Bestrebungen der Kurie geradezu entgegenzuarbeiten, wenn er dadurch unter
Förderung auch seiner privaten Interessen Kaiser und König vornehmlich in reli-
giösen Fragen zu Willen sein konnte. Vielleicht darf man sagen, daß er auf solche
Histor. Vierteljahrschrift. Bd.?ı, H.3. 32
502 Kritiken
Weise eine gesundere Entwicklung der Verhältnisse in den kaiserlichen und erzherzog-
lichen Ländern herbeizuführen hoffte. Nimmt man das an, so erscheint es etwas ent-
schuldbar, wenn die Schriftstücke, in denen sich Kaiser Ferdinand und seine Regie-
rung um die Bewilligung des Kelches bemühten (sie fallen durch die vortreffliche
Hervorhebung der in Betracht kommenden Punkte auf), von ihm entworfen wurden.
Es war nicht zum wenigsten sein Verdienst, wenn daraufhin Pius IV. am 16. April
1564 den zehn vom Kaiser gewünschten Erzbischöfen und Bischöfen unter gewissen
Bedingungen in zehn Breven den Taienkelch bewilligte (im August folgten fünf weitere
Breven für andere fünf Bischöfe). Vermengung kirchlicher und weltlicher Motive
und der Hinweis des Nuntius, daß man durch Entgegenkommen auf religiösem Ge-
biet an Deutschland ein Gegengewicht gegen Spanien haben werde, hatten in Rom
Eindruck gemacht.
Keinen Erfolg hatte nach des Vaters Tod (Ferdinand starb am 25. Juli 1564)
Kaiser Maximilian mit der Priesterehe. Die Bewilligung scheiterte an dem Wider-
stande Spaniens, das nach zeitweiligem Bruch mit dem Papst wieder Annäherung an
diesen suchte, nach zweijähriger Pause wieder einen Gesandten an den Kaiserhof,
Thomas Perrenot Chantonay, schickte und dadurch der für die Priesterehe günstigen
Entwicklung einen Riegel vorschob. Steinherz’ Darstellung in der Einleitung zu Band
4 bedarf, scheint mir, hier einer Nachprüfung. Er traut schließlich Delfino bei dessen
moralischen Eigenschaften alles Böse zu, übersieht aber, daß die Instruktion, die am
21. Mai 1565 den päpstlichen Gesandten Marini und Giucciardini für ihre Verhand-
lungen mit dem Kaiser in Sachen der Priesterehe ausgestellt wurde, die Lage in
Österreich im Grunde genommen doch wohl ähnlich beurteilte, wie sie am 4. Mai 1565
von Delfino dem in Madrid befindlichen Nuntius Crivelli geschildert wurde!. Da ist
nun beachtenswert, daß der Papst kurz vor dem 26. Mai diese ihm von Delfino in
Abschrift übermittelten Mitteilungen für Crivelli lobte, sie jedenfalls ohne ein Wort
der Kritik zur Kenntnis nahm. Delfinos Bericht mag der Kurie bei Ausarbeitung der
Instruktion also von Wert gewesen sein; aut alle Fälle gingen Kurie und Nuntius in
diesem Falle Hand in Hand.
Wie verhält es sich aber mit dem italienischen Schriftstück, das man im Juli
1565 dem Kaiser als die Auffassung König Philipps hinsichtlich der Ehe wider-
spiegelnd überreichte? War das wirklich, wie Chantonnay empört behauptete?, ein
offenbar von Delfino gefälschter italienisch gefaßter Brief König Philipps an Kaiser
Maximilian? Nein! Es war vielmehr (daran ist kaum zu zweifeln) die italienische
Übersetzung der Zeilen Philipps vom 12. März 1565 an den spanischen Kardinal
Pacheco, die der vorhin genannten Instruktion zwecks Mitteilung an Maximilian bei-
gelegt worden war3. Delfino hatte ja des öfteren Briefe gefälscht, aber diesmal ist er
unschuldig. Er hoffte bis zuletzt aufBewilligung derPriesterehe für die österreichischen
Gebiete, und das wollte auch der Kaiser, der von einer Ausdehnung der Vergünstigung
für Deutschland längst abgekommen war. Beiden erschien es vielleicht naturgemäß,
daB die Kurie sich schließlich, wie vormals in der Kelchfrage, zu Zugeständnissen
herbeilassen würde. Jene Instruktion widerstreitet einer solchen Auffassung nicht;
eine rücksichtslose Bekämpfung der Priesterehe, wie Steinherz anzunehmen scheint,
I 4 8.346. n.94 zu vgl. mit S. 3621. S. 365.
2 N.B.I4 3.409 Z.1ff. 17ff.
3 A.a. O. S. 368 Z. 11f. und S. 335 Anm. 3, S. 336; wegen der italienischen Übersetzung
S. 336 Z. l4f.
Kritiken 503
läßt sich aus ihr kaum entnehmen. Delfinos Abberufung machte dieser Entwicklung
für den Augenblick ein Ende. '
Daß er in Ungnade vom Kaiser schied, daß die hämischen Bemerkungen Chan-
tonnays demnach großen Eindruck gemacht hätten, damit behauptet Steinherz
entschieden zu viel. Die reichen Geschenke und Auszeichnungen, deren der Nuntius
vor und nach seiner Abreise vom Habsburger gewürdigt wurde, sollten nicht für den
neuen Nuntius Biglia ein Ansporn sein, auf daß er wie Delfino enge Beziehungen zum
Kaiserhofe suche; sie waren nur der Ausfluß einer aufrichtigen Anerkennung.
Zur Beurteilung Delfinos mag daran erinnert werden, daß er auch in den Jahren
1574 und 1575 in reger Korrespondenz mit Maximilian stand, und daß man ihn im
Verdacht hatte, wenn der Kaiser in jenen Monaten auch über die geheimsten Vor-
gänge in den Sitzungen der im Jahre 1573 geschaffenen deutschen Kardinalskongre-
gation unterrichtet war!. Zacharias hatte sich augenscheinlich seit den Tagen seiner
Nuntiaturen nicht geändert. Und wie wohl früher, so suchte er sich auch damals
vermutlich von allen Seiten Nachrichten zu verschaffen, beispielsweise im Jahre 1576
von dem ihm vertrauten Kanzler Erzherzog Karls Cobenzl bei dessen Reise nach
Rußland über die dortigen Vorgänge und Zustände?. l
München. Karl Schellhaß.
Artur Brabant, Generaloberst Max Freiherr von Hausen. Mit zwei Skizzen
Hausens, zwölf Abbildungen und einer Handschriftenprobe. Dresden, Wil-
helm und Bertha v. Baensch Stiftung, 1926. 350 S. 8°.
Artur Brabant hat sich durch Veröffentlichung dieses Buches ein großes Ver-
dienst erworben. Er hat uns das Leben eines Mannes geschildert, dem nicht nur
seine engere sächsische Heimat, sondern das ganze deutsche Vaterland viel Dank
schuldet, der aber am Ende seines Lebens schnöden Undank geerntet hat.
Schon als junger Jägerleutnant hatte Hausen 1866 den Krieg kennengelernt,
der Sachsen auf Österreichs Seite und zur Niederlage führte. In Wien scheint man
sich sehr schnell über das Unglück getröstet zu haben, wir staunen, wenn wir erfahren,
wie vergnügt man in der Kaiserstadt lebte, während die Preußen vor den Toren
standen.
Ernster war der Krieg von 1870. Wir, die wir den Zusammenbruch nach vier-
jährigem heißen Ringen erlebt, sehen nicht ohne Interesse, wie kriegsmüde man
1870 schon nach vier Monaten war. „Wir suchen und suchen die ersehnte Friedens-
botschaft und finden nichts als Krieg bis zum Messer“, schreibt Hausen am 21. Ok-
tober an seine Eltern. (S. 85.) Am 30. Dezember spricht er die Hoffnung aus, daß
„das von aller Welt erbetene und ersehnte Ende näher, als wir glauben,“ ist (S. 96).
1871 wurde Hausen nach Berlin zur Kriegsakademie, 1875 zym Königlich Preu-
ßischen Großen Generalstab kommandiert. Dadurch wurde sein Blick erweitert,
er gewann Verständnis für die Aufgabe Preußens und die Notwendigkeit, daß die
alten Rivalen, Preußen und Sachsen, einträchtig für das Wohl des neuen Deutschen
Reiches wirkten.
1 Siehe meine Ausführungen N. B. III 4 8. 412 Anm. 4, besonders S. 413 Z. 15ff. S. 414
Z. 10ff.; vgl. S. 277 Anm. 2.
2 Siehe meine Abhandlung: Zur Legation Morones. 1. Rom und die Kirchenunion mit
Moskau (Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken XIII) 8. 27
Anm. 5, 3.326 Anm. 1, 323 Anm.1 und 3.
82 *
604 Kritiken
Eine Folge seines Berliner Aufenthaltes war seine Heirat mit einer Tochter des
preußischen Geheimen Oberregierungsrates von Salviati. Hierdurch trat er nun auch
in verwandtschaftliche Beziehungen zu angesehenen preußischen Familien.
Die nächsten Jahre verbrachte er teils im Generalstabe, teils im Frontdienst.
Erwähnenswert ist eine Dienstreise im Jahre 1882, an der auch Treitschke, der spätere
Kommandierende General, ein Vetter des Historikers, teilnahm. Sie führte nach
Böhmen, Schlesien, Posen, Galizien, Ungarn und Wien. Da trat Hausen wieder mit
dem österreichischen Heere, an dessen Seite er 1866 gekämpft, in Berührung. In-
teressant ist, wie absprechend er über die österreichische Armee urteilt, die Offiziere
nur immer „kommod“, die Soldaten, die er in Krakau exerzieren sah, machten ihm
einen kläglichen Eindruck, die dortigen Fortifikationen zeigten, daß bei „der öster-
reichischen Lodderei nichts fertig wird“ (S. 147). Hausen gelangt zu der Überzeugung,
daß der Kräftezuwachs, den das Deutsche Reich durch das Bündnis mit Österreich-
Ungarn gewonnen, ganz illusorisch ist, daß er Rußland höchstens zwingt, etwas zu
detachieren. Die österreichische Heerführung von 1866 sei vernagelt dumm gewesen
(S. 142), auch das sächsische Korpskommando habe Böcke geschossen, die unbegreif-
lich und unverantwortlich gewesen seien, die 1882, also nur 16 Jahre später, jedem
Truppenführer den Hals brechen würden. Ich glaube, daß Hausen hier vom ein-
seitigen militärischen Standpunkt aus urteilt, ob beeinflußt durch den Vortrag, den
der Oberstleutnant von Treitschke an Ort und Stelle hielt, läßt sich nicht erkennen.
Es ist der alte Gegensatz zwischen dem militärisch Richtigen und dem politisch
Notwendigen. Ich kann es verstenen, daß der damalige Korpskommandeur der
Sachsen, Kronprinz Albert, nicht unnütz seine zukünftigen Landeskinder für die
verfahrene und bald darauf verlorene Sache der Österreicher bluten lassen wollte.
1895 mußte Hausen wieder nach Berlin übersiedeln, da er Oberquartiermeister
in dem Königlich Preußischen Großen Generalstabe wurde, an dessen Spitze damals
Graf Schlieffen stand. 1897 kehrte Hausen als Kommandeur der 32. Division nach
Dresden zurück, 1900 wurde er zum Kommandierenden General des 12. Armeekorps
ernannt. Fühlte er sich hier wohl in einer ihm zusagenden Stellung, so wurde es
ihm desto schwerer, aus ihr zu scheiden, um dem ehrenvollen Rufe an die Spitze des
sächsischen Kriegsministeriums 1902 zu folgen. Er hatte große Bedenken, ob er
diesem Amte gewachsen sei. Er war stets befangen gewesen, wenn er Reden halten
mußte, nun sollte er im Landtage sein Ressort vertreten. Er sollte die Truppe mit
dem Schreibtisch vertauschen. Er sagte auch als Kriegsminister, er sei Soldat und
nicht Beamter. Wiederholt hatte er Konflikte mit anderen Ministern, deren eng-
herzigen sächsischen Partikularismus er bekämpfte. Er war überzeugt, daß Sachsen
seine Stellung im Reiche nur durch ein Zusammengehen mit Preußen erreichen
könne und daß es nicht vergessen dürfe, der kleinere Genosse zu sein. Man warf
ihm deshalb vor, er sei nicht richtig weiß-grün, er sei ein Preuße. Seine Vergangen-
heit im Preußischen Generalstab und seine preußische Frau konnten dieses Vorurteil
bestärken. So mußte er manchen bitteren Kampf durchfechten, auch im Landtage
wurde er angegriffen. Dazu kam, daß er schon damals oft von den Qualen der Gicht
heimgesucht wurde.
Allen Anfeindungen gegenüber war es ihm ein Trost, daß er das Vertrauen de
Königs Georg behielt und auch dessen Nachfolger, Friedrich August III., hielt ihn.
Wie hoch ihn aber Kaiser Wilhelm II. schätzte, davon sind die S. 237—242 mit-
geteilten Gespräche mit dem Kaiser ein Zeugnis. Wir sehen hieraus, wie erbittert
Kritiken 505
der-Kaiser auf den Reichskanzler Fürsten Bülow war, und daß dieser nicht der
Reichsfinanzreform wegen, sondern wegen seines Verhaltens im November 1908 in
der Daily Telegraph-Angelegenheit gestürzt worden ist. Das ist ja freilich sehr bald
bekannt geworden, aus parteipolitischen Gründen aber hartnäckig geleugnet worden.
Da der Kaiser Hausen sehr hoch schätzte, wurde dieser für den Mobilmachungs-
fall als Führer einer Armee in Aussicht genommen, Diese Bestimmung blieb auch
bestehen, als Hausen im Mai 1914 seinen Abschied nahm. Drei Monate später war er
wieder im Dienst und stand an der Spitze der III.deutschen Armee, die er von Sieg
zu Sieg führte. Er hoffte, Anfang September den Franzosen ein zweites Sedan be-
reiten zu können. Noch am 2. September schreibt er, daß in einem Monat Eıfolge
errungen sind, wie sie niemand vorher zu erhoffen wagte.
Da kam an der Marne der Rückschlag. Es ist bekannt, daß man im Volksmunde
anfangs Kluck und noch mehr Hausen als die Schuldigen bezeichnete. Da Kluck
bis zu seiner Verwundung an der Spitze der I. Armee blieb, während Hausen von seiner
Stellung wegen schwerer Krankheit scheiden mußte, gewöhnte man sich daran,
diesen als den Hauptscnuldigen anzusehen. Es ist und bleibt unentschuldbar, daß
die Oberste Heeresleitung diesen Verleumdungen nicht rechtzeitig entgegentrat.
Schon politische Gründe heischten das unbedingt. Wenn man den höchsten säch-
sischen General nicht gegen unverdiente üble Nachrede schützte, so mußte das in
Sachsen naturgemäß erbitteın. Es ist begreiflich, daß man später, als man von der
unglücklichen Rolle des sächsischen Oberstleutnants Hentsch erfuhr, mit Eifer
betonte, daß dieser aus Preußen stamme.
Hausen war wirklich sehr schwer krank, er litt am Typhus. Er hatte sich
Anfang September in Thugny angesteckt, wo er in einem Schlosse einquartiert
wurde, in dem vorher kranke Franzosen gelegen hatten.
Aber nach einiger Zeit wurde er wieder hergestellt und hoffte, abermals ins Feld
ziehen zu dürfen. Das wurde ihm verwehrt, ebenso wie es Kluck und wie es lange
Zeit von der Goltz verwehrt wurde, bis dieser in Asien seinen Wirkungskreis und
seinen Tod fand. Das einzige, was Hausen erreichte, war, daß man ihm Aussicht auf
einen General-Gouverneur-Posten machte. Aber selbst diese Hoffnung wurde nicht
erfüllt. Nur einmal durfte er als vornehmer Besucher nach dem Kriegsschauplatz
auf dem Balkan ıeisen, aber seine Tätigkeit beschränkte sich darauf, Medaillen aus-
zuteilen und Ehrenbezeugungen zu empfangen.
Der letzte große Schmerz, den Hausen noch erleben mußte, war der Zusammen-
bruch im November 1918. Er hatte bis zum Schluß an die unbedingte Treue des
Heeres geglaubt, darum traf ihn die Katastrophe sehr schwer.
Ich wiederhole, daß Brabants Buch eine wertvolle Bereicherung unserer Literatur
über die Geschichte der letzten sechzig Jahre ist. Es ist sorgfältig gearbeitet; mir
ist nur ein Druckfehler aufgefallen Seite 144, wo das 2. Sächsische Grenadier-Regi-
ment die Nummer 106 statt 101 bekommen hat.
Charlottenburg. Richard Schmitt.
Hugo Hassinger, Die Tschechoslowakei. Ein geographisches, politisches und
wirtschaftliches Handbuch. Wien, Leipzig, München (Rikola), 1925. Gr. 8°,
IX u. 619 S. u. 2 Karten.
Daß ein Buch, das sich in erster Linie als geographisches Handbuch ausweist
-und auch von dem bekannten Basler Geographen geschrieben ist, in einer historischen
506 Kritiken
Zeitschritt eingehender gewürdigt wird, bedarf einer Begründung, die sich sofort
einstellt, wenn der zweite Titel: Politisches Handbuch beachtet wird. Es handelt
sich um ein geopolitisches Werk, welches sich eines der jüngsten europäischen Staaten-
gebilde, die Tschechoslowakei, herausgewählt hat, da diese gerade vom geopolitischen
Standpunkte aus zu einem fragenreichen Forschungsgegenstande wird. Die Geo-
politik aber hat, wie die letzten gewaltigen Ereignisse so eindringlich gelehrt haben,
nicht nur dem Politiker, sondern ebenso dem Historiker ungemein viel zu sagen,
da die mannigfaltigsten geschichtlichen Fragen gerade dadurch, daß die Erde, der
geographische Raum in Rechnung gestellt wird, durchsichtiger und verständlicher
erscheinen. Geht es doch dabei um Naturgegebenheiten, um Raumtatsachen, die
sich in der Politik immer wieder geltend machen und daher vom Historiker, der geräde
bei der entwicklungsgeschichtlichen Betrachtung eines sozialen Körpers von ein-
facheren Formen zu höher entwickelteren Stufen, wenn schon nicht auf die gleichen
so doch auf ähnliche Erscheinungen in zeitlich weit auseinanderliegenden Punkten
stößt, wohl beachtet sein wollen.
Der politischen Geographie ist der Staat ein erdgewachsenes Gebilde. Die geo-
graphische Methode will zeigen, „wie Naturausstattung und Lagebeziehungen von
Staatsräumen das Völker- und Staatsleben beeinflussen“. Die politischen Ideen
müssen mit dem Raume in Einklang stehen. Sieg der rationalistisch erdharmonischen
Politik über die instinktive, allein gefühlsmäßig bestimmte ist erforderlich. Gerade `
in Mittel- und Osteuropa, wo die einzelnen geographischen Räume nicht so eindeutig
zutage liegen wie etwa in Spanien oder Frankreich, ist derlei ungemein schwer, da
hier Geographie und nationaler Gedanke in hartem Streite liegen. Vor allem ist dies
bei der Tschechoslowakei, wie überhaupt bei allen Nachfolgestaaten Österreich-
Ungarns der Fall. „Zur wissenschaftlichen Grundlegung einer rationalistischen
mitteleuropäischen Politik“ etwas beizutragen, ist daher ein Hauptzweck des Buches.
Von dieser Seite wendet essich auch vor allem an die Wissenschaft. Hier ist Hassinger
in seinem eigensten Arbeitsgebiet. Daneben beherbergt das Buch eine Reihe von
Abschnitten, in denen H. die Ergebnisse anderer Wissenschaften übernimmt, da er
mit seiner Arbeit ja auch die „Bedürfnisse des im praktischen Leben stehenden
Kaufmannes, Politikers und des großen Kreises der gebildeten Leser, welche an
Gegenwartsfragen Anteil nehmen“, befriedigen will. H. will demnach den Staats-
körper Tschechoslowakei geographisch und historisch begreifen, beurteilen, darüber
hinaus aber auch den gegenwärtigen (1925) Zustand der Tschechoslowakei in ihrem
gesamten politischen, sozialen und wirtschaftlichen Aufbau untersuchen. Dabei ist
er aus wissenschaftlichem Drange nach Wahrheit gewillt, auch an den Mängeln
nicht vorbeizugehen, Vorschläge zu ihrer Besserung zu machen, und unablässig zu
mahnen, Gerechtigkeit vor Gewalt gehen zu lassen und den erdharmonischen Er-
fordernissen im Staatsgebäude schleunigst Rechnung zu tragen. Denn sein Grund-
satz ist: „Wer die wahren Tatsachen kennt und dazu schweigt, wie geschichtliche
Wahrheit verfälscht, wie Zustände und Vorgänge der Gegenwart im schiefen Lichte
gezeigt werden, macht sich mitschuldig an solchen Versuchen. Es ist moralische
und wissenschaftliche Pflicht der Wissenden, aufmerksam zu machen, um auf diese
Weise auch Hindernisse beseitigen zu helfen, welche der Verwirklichung der Minder-
heitenrechte derzeit noch entgegenstehen“ (S. 530). Dadurch aber, daß H. überall
rücksichtslos in die Wunden des tschechoslowakischen Staates greift und vor allem
gegen das herrschende System zu Felde zieht, wird man veranlaßt, das Buch trotz
na Aeniingffinglin Fr)
Kritiken 507
seines Umfanges mit einer politischen Streitschrift (Broschüre) im besten Sinne des
Wortes zu vergleichen, wie deren der Vormärz einige berühmt gewordene — auch
umfangreiche Bücher — aufweist.. Hinzuzufügen ist, daß H. das wissenschaftliche
Rüstzeug glänzend meistert und so seinen Behauptungen und Foiderungen den
nötigen wissenschaftlichen Nachdruck zu geben vermag. Sein Buch wird zu einer
großangelegten, wissenschaftlichen Anklage gegen das noch 1925 herrschende Re-
gierungssystem in der Tschechoslowakei, welche H. mit großem Geschick und mit
überraschender Sachkenntnis vom deutschen Standpunkte aus geschrieben und da-
mit dem sudetendeutschen Volke eine brauchbare Waffe in die Hand gedrückt hat.
Einige sehr wertvolle allgemeine Abschnitte gehen der besonderen Darstellung
der tschechoslowakischen Verhältnisse voraus. Darin faßt H. knapp die Tatsachen
der geographischen Methode und Betrachtungsweise zusammen, welche die durch
die verschiedenen Wissenschaften „atomisierte Natur" wieder zu „Landschafts-
bildern“ vereinen will. Sodann setzt sich H. mit dem Begriffe und Worte Nation
auseinander, das in West- und Osteuropa im verschiedensten Sinne gebraucht werde.
Gerade in seinem Schweizer Standorte hat' H., der der österreichischen Welt ent-
stammt, ein scharfes Auge für die Unterschiede gewonnen. Er unterscheidet drei
Staatstypen: 1. Nationalstaaten, bei denen Landschaft, Volk und Staat zusammen-
fallen wie etwa in Frankreich; 2. Staaten, welche von verschiedenen Völkern gleicher
Kulturhöhe bewohnt werden, die sich durch Willensgemeinschaft zu einer Staats-
nation entwickeln, z. B. Schweiz; 3. Nationalitätenstaaten, für welche Österreich
ein sprechendes Beispiel war und einige seiner Nachfolgestaaten geworden sind.
Man versteht daher unter österreichischer, schweizerischer und französischer Nation
begrifflich nicht das gleiche, obwohl jedesmal das gleiche Wort gebraucht wird, so
daß es dann besonders im internationalen Verkehr zu einem bedauerlichen „an-
einander Vorbeireden und Vorbeileben der Völker“ kommt. Ja es kann diese Begriffs-
verwirrung dann absichtlich mißbraucht werden.
Gleich trefflich zeichnet H. die Weltlage und das Wesen Ostmitteleuropas, in
dem kontinentale und atlantische Kräfte miteinander ringen, wobei der atlantische
Mensch dem kontinentalen gegenübergestellt wird, zwischen die vermittelnd der
mitteleuropäische Mensch tritt, der sich in bester Reinkultur im „österreichischen
Menschen“ gezeigt habe. Dieser war nun nach H. ein wertvoller Faktor Mitteleuropas,
der geborene Vermittler, entstanden aus der Hingabe an den österreichischen Staats-
begriff, an eine Pseudonation, die mit einer wahren Nation wenig gemein hat. H. be-
dauert den Untergang dieses österreichischen Menschen im Interesse Mitteleuropas.
Freilich werden gerade diese Ausführungen H.s viel Widerspruch — und nicht mit
Unrecht — erregen.
Nach diesen einleitenden Abschnitten wendet sich H. seiner besonderen Aufgabe
zu und läßt in raschem Fluge das geographische Wesen der Sudeten- und Karpathen-
länder unter anschaulicher Darstellung von Bau, Gliederung, Klima und Pflanzen-
decke vorüberziehen, woran sich eine Herauszeichnung der einzelnen Landschaften,
ihrer geographischen Bedingtheit und ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, anreiht,
woraus bereits erhellt, aus wie so völlig verschiedenen Teilen die Tschechoslowakei
zusammengesetzt ist, welche neben den hochentwickelten böhmischen Landschaften
auch die Wurmfortsatzspitze Karpathorußland ihr eigen nennt.
Gegensätzlich und verschiedenartig, wie die Landschaften aneinandergereiht
sind, ist auch das Völkermosaik und die kulturelle Schichtung in der Tschechoslowakei
508 Kritiken
beschaffen. Bereits die bloße Nennung des zahlenmäßigen Verhältnisses der einzelnen
Völker und Volkssplitter gestattet einen tiefen Blick in die verwickelten Verhältnisse
dieser gerade darin echten Nachfolgerin des zerfallenen Donaureichs. Gleichen die
Sudetendeutschen den Tschechen auch darin, daß sie stammestümlich keine Einheit
bilden, so unterscheiden sich um so deutlicher beide Volksseelen. H. sucht die phy-
sischen und psychischen Unterschiede möglichst scharf zu fassen, wobei er als Be-
sonderheit der Tschechen unterstreicht, daß sie national viel bewußter als die Deut-
schen seien, daß sie vor allem auch die demokratische Idee stets national zu färben
wüßten. Ein wahres Völkerchaos enthüllt sich in der Slowakei und in Karpathoruß-
land, wobei religiöse Zersplitterung und Sektenbildung gleichläufig sekundieren.
Viel trägt H. zur Berichtigung bisheriger Anschauungen im Abschnitte „Statistik
und nationale Rechte“ bei, wo es vornehmlich um die Beurteilung der Volkszählungen
geht, wie sie im alten Österreich und jetzt in der Tschechoslowakei durchgeführt
wurden. Als Ergebnis der österreichischen Volkszählungen stellt H. fest, daß sie
von 1880 bis 1910 nicht Germanisierung, sondern fortschreitende Slawisierung
zeigen. „In Österreich wurde während der letzten 50 Jahre nicht germanisiert,
sondern das Deutschtum war im Rückgange zugunsten der Slawen, in Ungarn aber
wurde kräftig magyarisiert und alle Nationalitäten erlitten Verluste zugunsten der
Magyaren“ (S. 134). Für die tschechoslowakische Volkszählung von 1921 aber er-
bringt H. den Beweis, daß sie nach der nationalen Seite hin unrichtig, und zwar
zugunsten der Tschechen und Slowaken, zum Schaden der nationalen Minderheiten
durchgeführt worden ist. Eingehend verweilt H. bei der Ausbreitung des tschechischen
Elementes nach dem Zusammenbruche, wobei er stets zahlenmäßige Belege für die
nationale Durchmischung der einzelnen Bezirke beibringt. Von selbst springt dabei
die Tatsache eines geschlossenen deutschen Siedlungsgebietes in die Augen, für
welches H. die Selbstverwaltung verlangt.
Am wichtigsten bleibt an dieser Stelle der historische Teil, überschrieben , Wur-
zeln und Werden von Volk und Staat‘, dem der stattliche Umfang von 150 Seiten
gewidmet ist. Obwohl H. nur nebenbei Historiker ist — seine Studie über die mäh-
rische Pforte (1914) zeigt einen starken historischen Einschlag — und obwohl er sich
daher bei diesen Ausführungen mehr empfangend und nehmend verhalten muß,
so sucht er sich doch aus dem vorhandenen Schrifttum überall ein selbständiges Urteil
zu bilden, wozu er sich besonders jener Seiten der sudetenländischen Geschichte
annimmt, die heute am meisten umstritten sind. Vorzüglich geht er darauf aus, die
sonst nicht in den wissenschaftlichen Streit hineingezogenen Flug- und Propaganda-
schriften der tschechoslowakischen Regierung auf den Boden historischer Wahrheit
zurückzuführen, was ja bei dem genügend fortgeschrittenen Stande der sudeten-
ländischen Geschichtswissenschaft — Deutsche und Tschechen haben in gleicher
Weise daran teil — sehr erleichtert wird. Beachtung verdient H.s Stellungnahme zum
Besiedlungsproblem. Seine Ansichten lassen sich ungefähr dahin zusammenfassen,
daß er mit Bretholz eine beträchtliche Zahl zurückgebliebener und bis ins 12. Jahr-
hundert sich hindurch erhaltender Germanen in den Sudetenländern annimmt — die
Sprachwissenschaft läßt er dabei in weitem Maße zu Worte kommen —, daß er jedoch
zum Unterschiede von Bretholz auch die Kolonisation des 12. und 13. Jahrhunderts
für unbezweifelbar hält, womit er dem Standpunkt, wie er von den Bretholz-Gegnern
verfochten wurde und wird, erheblich nahekommt. Die Resteforschung, in deren
Gebiet ja auch die Frage Germanen—Slawen gehört, hat sich heute besonders mit
Kritiken 509
den spätmittelalterlichen, greifbareren Fragen nach dem Zurückbleiben slawischer
Reste im deutschen Koloniallande befaßt und Beachtliches zutage gefördert. Seiten-
stückschlüsse von hier und anderen Ländern werden immerhin die germanisch-
slawische Frühzeit wenn schon nicht durch Sicherheiten, so doch durch Wahrschein-
lichkeiten so weit aufhellen lassen, daß mit zurückgebliebenen Germanen in den
Sudeten- und Karpathenländern zu rechnen ist, die sich aber verschieden lang in
der sie umspülenden slawischen Flut erhalten haben, wobei an manchen Stellen diese
Germanen bis in die Zeit des 12. Jahrhunderts emporgeragt haben werden, wenngleich
die Herausschälung dieser Teile wissenschaftlich noch nicht recht gelungen ist. In
der ostdeutschen Kolonisation sieht H. „den natürlichen Ausdruck für das Wachs-
tum und den kulturellen Betätigungstrieb eines Volkes, das in der Mitte des Erdteiles
sitzend, in der Richtung des geringsten Widerstandes, in der Richtung des Kultur-
gefälles in ein Gebiet hineinwuchs, das dünn bevölkert und entwicklungsfähig war‘
(S. 207).
Bei der Darstellung der Jahrhunderte nach dem großen Siedeln folgt H., sich
stets in Abwehrstellung haltend, den allgemeinen Werken von Bretholz, Denis u. a.,
führt die Entwicklung in großen Zügen bis ins 19. Jahrhundert, in welchem die
Nationalitätenkämpfe bereits in vollen Gang kommen. In diesen entwickelten die
Tschechen als die Angreifer eine ungemein große Stoßkraft, wodurch der Weg für
einen selbständigen Staat geebnet wurde, der 1918 in die Welt trat. Eingehend
berichtet H. über Österreichs Zusammenbruch und über die Gründung des jungen
Staates. Bei dieser Gelegenheit nimmt er nochmals zusammenfassend Stellung gegen
die tschechische Auslandspropaganda, gegen das berüchtigte Memoire III, sowie
gegen Masaryks „Das neue Europa“ und gegen Bene?s Dissertation von 1908.
Damit ist H. beim gegenwärtigen tschechoslowakischen Staate angelangt, dessen
Verfassung und Verwaltung, öffentliche Zustände und Einrichtungen, Wirtschaft
und Wirtschaftspolitik, aber auch politische Fragen er eingehend beurteilt. Unter
diesen letzten nimmt nach ihm die deutsch-tschechische Frage den breitesten Raum
ein, die unbedingt einer Lösung zugeführt werden müsse, solle der Staat sich innerlich
festigen. Sehr lehrreich ist, was H. über die Veröstlichung der Tschechoslowakei
sagt, eine Folgeerscheinung des Erwerbes der ganz dem östlichen Kulturkreis an-
gehörenden Karpathenländer. In einem Schlußworte zählt H. die vier Lösungsmög-
lichkeiten auf, welche für die deutsch-tschechische Frage in den Sudetenländern
überhaupt in Betracht kommen: die großdeutsche, die großösterreichische, die groß-
tschechische und die mitteleuropäische, wobei er sich allein von dieser letzten eine
genügende Befriedung des durch die Friedensverträge so unheilvoll zerfleischten
Mitteleuropas verspricht.
In einem Anhange verzeichnet H. die wichtigsten tschechischen Ortsnamen samt
Aussprache, dann folgt eine Übersicht der öffentlichen Einrichtungen der Tschecho-
slowakei, des weiteren das der Friedenskonferenz vorgelegte Memoire III, das er
scharf Punkt für Punkt kommentiert. Den Schluß bildet eine umfangreiche Zusam-
menstellung des Schrifttums, das den verschiedensten Wissensgebieten angehört.
Mag sie auch Lücken aufweisen, so gibt sie doch dem, der zum ersten Male an ein
Problem aus dem Gebiete der Tschechoslowakei herantritt, brauchbare Fingerzeige.
Die tschechische Wissenschaft hat inzwischen das Buch scharf angegriffen, der
beste Beweis dafür, daß sie dem Buche eine nachdrückliche Wirkungskraft zuschreibt.
H. hat im „Sudetendeutschen Jahrbuch“ 1926 bereits umfänglich geantwortet,
510 Kritiken
Nicht unewähnt bleibe, daß das Buch in vielen Teilen rasch zur historischen
Quelle, von den Tagesereignissen überholt wird. Hatte H. 1925 noch unausgesetzt
gegen die Fixion eines tschechischen Nationalstaates zu kämpfen, so ist jetzt, Anfang
1927, durch die Bildung einer tschechisch-deutsch-slowakischen Regierung diese
Fixion für immer begraben worden. Wieviel wohl das Buch H.s zu dieser Entwicklung
beigetragen haben mag?
Wer nicht nur die gesicherten Tetsachen, sondern noch mehr die streitigen
Fragen, die sich in der Tschechoslowakei bergen, kennenlernen will, der sei auf
dieses Buch verwiesen. |
Prag. l Josef Pfitzner.
Nachrichten und Notizen.
Bibliographia Hungariae. II. Geographica. Politico œconomica. Verzeichnis
der 1861—1921 erschienenen, Ungarn betreffenden Schriften in nichtungarischer
Sprache. Zusammengestellt vom Ungarischen Institut an der Universität
Berlin. Walter de Gruyter & Co. 1926. Berlin und Leipzig. XI—XLVII,
319—710. Spalten, 8°.
Wir begrüßen die Erscheinung des II. Teiles von dem oben angeführten Werke
mit. Freude, da auf den 392 Spalten ein sehr wertvolles Material mit einem großen
Fleiße gesammelt wurde und obgleich es in vielen Beziehungen noch einer Ergänzung
bedarf — wie ein jedesWerk in diesem Fache —, kann man sein Verdienst, nach Über-
windung der Anfangsschwierigkeiten die beständigen Grundfesten gelegt zu haben,
nicht bestreiten.
Da man bei diesem II. Bande — wie auch beim I. — der Tatsache gegenüber-
steht — pnd das muß hiermit nachdrücklichst betont werden —, daß nämlich diese
Bibliographie bei weitem kein genügend treues Bild von der diesbezüglichen unga-
rischen wissenschaftlichen Tätigkeit darstellt, da sehr viele Werke von Wichtigkeit
nur in ungarischer Sprache erschienen, fühlte sich Robert Gragger, der unlängst
verstorbene hervorragende Leiter des Ungarischen Instituts in Berlin, veranlaßt,
eine ausführliche Einleitung zum Werke zu schreiben. In diesem Vorworte wird mit
gedrängter Kürze all das meisterhaft zusammengefaßt, was von einer übersichtlichen
Skizze unbedingt erwartet wird. Keiner der Leser kann auf diese Einleitung verzich-
ten, der diese Bibliographie aus was für immer einem Standpunkte benützen will.
Die Gruppierung des Materials ist übersichtlich und man kann sich in jeder
Richtung ohne Mühe darin zurechtfinden.
Es wäre zu wünschen, daß das Ungarische Institut in Berlin seine heilsame
literarische Tätigkeit im Geiste seines ersten Leiters fortsetzen möchte.
Sopron (Ungarn). ' Házi.
Alfons Dopsch, Die deutsche Kulturwelt des Mittelalters. Wien, Österreichischer
Schulbücherverlag 1924. 108 §. 8°.
Das kleine Buch ist ein Band aus der Sammlung „Deutsche Hausbücherei”
und ist für weitere Kreise bestimmt. Diese Bestimmung sowie der geringe Umfang
legen es nahe, zu einer übersichtlichen und verständlichen Darstellung des Gegen-
standes nur die großen Linien herauszuarbeiten. Mir scheint, als ob der Verfasser
dem nicht in allem gerecht geworden ist. Das spätere Mittelalter kommt unverhältnis-
mäßig kurz weg. Dazu kommt, daß der Schilderung der Wirtschafts-, Verfassungs-
t
Nachrichten und Notizen 511
verhältnisse u. ä. weit mehr Raum geschenkt wird als der der geistigen Verhältnisse.
Aus Verfassung, Ständewesen, Wirtschaft, Handel, Münzwesen, Lebensführung er-
fährt der Leser zahlreiche Einzelheiten, während über Literatur, Kunst, Religion
u. à. oft nur grobe Umrißlinien gegeben werden. Sätze wie „Zu Ende des 13. und am
Beginn des 14. Jahrhunderts wimmelt es in Deutschland von ketzerischen Sekten“
(S. 95), oder „... so wurden im 14. Jahrhundert die Visionen und Verzückungen
Mode“ (S. 96) möchten dem Laien doch leicht zu falschen Vorstellungen verhelfen.
Davon abgesehen ist das Buch klar geschrieben und bietet eine hübsch abgerundete
Darstellung, namentlich der nicht geistigen Verhältnisse. Von besonderem Wert,
sind die beigefügten Bildtafeln. H. Herbst.
Robert Kohlrausch, Deutsche Denkstätten in Italien. III. Band. 318 S.
Stuttgart o. J. (1925), Robert Lutz, G. m. b. H.
In 18 Abschnitten führt das Buch durch Italien vom Südhang der Alpen bis
Monte Cassino und Salerno, durch Italiens Geschichte von Alarich bis zu Karl IV.
Der greise Verfasser ist im Lande im wahren Sinne des Wortes „bewandert“ und
wählt mit Geschick die Menschen und Szenen, mit denen er die geschilderten Stätten
belebt. Seine Absicht, dem deutschen Italienreisenden einen weiter als üblich be-
messenen Ausschnitt aus der Geschichte der deutsch-italienischen Beziehungen zu
erschließen, erkennen wir vollan, doch empfinden wir einen weiten Abstand zwischen
seinem Werke und den großen Namen Goethe und Gregorovius, die das empfehlende
Schriftband allzu wuchtig daneben stellt. P.K.
Ernst Kantorowicz, Kaiser Friedrich der Zweite. Berlin 1927, G. Bondi. 651 S. 8°.
Der Verfasser dieser gelehrten und sehr ausführlichen Monographie -über den
großen Hohenstaufenkaiser hatte in erster Linie das Bestreben, ein lesbares Buch
zu schreiben. Und das ist ihm gelungen. In gewählter, oft dithyrambischer Sprache.
spannt er die Gestalt seines Helden ein in ein Zeitbild; er beherrscht die Geistes-
kultur jener großen Zeit des frühen Dugento, vielseitig interessiert wie er ist, und
zwingt sie darstellerisch. Im einzelnen, namentlich gegenüber generalisierenden
Urteilen, wird man häufig Vorbehalte machen müssen. Da alle Quellen- und Literatur-
nachweise fehlen, für die „binnen kurzem“ ein zweiter Band „Untersuchungen und
Forschungen zur Geschichte Kaiser Friedrichs Il.“ Ersatz bieten soll (S. 651), wird
nach dessen Erscheinen eine ausführliche Besprechung beider Bände erfolgen.
Frankfurt a. M. Fedor Schneider.
Macchiavelli, Niccolo, der Fürst (Il Principe) von Dr. Ferdinand Blaschke, Verlag
von Felix Meiner. Leipzig. 1924.
Die vorliegende Übersetzung ist als Band 188 der Philosophischen Bücherei
erschienen. Blaschke legt darauf Wert „den bei Macchiavelli stark latinisierten Satz-
bau und seine trotz ihrer Klarheit oft schwerfälligen Wiederholungen nicht zu ver-
tuschen“. Ich halte das nicht für gut, da darunter die Lesbarkeit des Werkes leidet.
In seiner Einleitung gibt er ein Weltbild Macchiavellis vom philosophischen Stand-
punkt aus, da es von dieser Seite noch nicht betrachtet worden ist. So dient die
Einleitung fraglos zur Klärung der philosophischen Grundlage des großen Italieners.
Vor allen Dingen wird seinWeltgefühl, der Kampf zwischen virtu und fortuna, gut
herausgebracht.
Neuruppin. Lampe.
512 ` Nachrichten und Notizen
Urkundenbuch der Universität Wittenberg. Bearbeitet von Walter Frie-
densburg. Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und des Freistaates An-
halt. Neue Reihe B. III. Magdeburg (Selbstverlag der Kommission). B. 1,
1926 IX, 729 S. B.2 1927, 669 S. 8°,
Seiner verdienstvollen Geschichte der Universität Wittenberg läßt W. Friedens-
burg jetzt ein die Darstellung unterbauendes Urkundenbuch folgen. Wie nicht
anders möglich, bietet dieses Urkundenbuch nur eine Auswahl der wichtigsten im
Wittenberger Universitätsarchiv zu Halle, im Thüringischen Staatsarchiv zu Weimar,
‚im Hauptstaatsarchiv Dresden, im Staatsarchiv Magdeburg, im Stadtarchiv Witten-
berg u. a. vorhandenen Akten zur Geschichte der Universität Wittenberg. Im
wesentlichen sind Urkunden und Akten berücksichtigt, die die Organisation und den
Unterrichtsbetrieb der Universität, ihre wirtschaftliche Lage und die Lebensverbält-
nisse der Professoren, die Universitätsinstitute, die soziale und wirtschaftliche Lage der
© Studentenschaft, endlich das Verhältnis der Hochschule zur Stadt Wittenberg be-
treffen. So findet man die Gründungsurkunde und die verschiedenen Satzungen der
gesamten Universität und der einzelnen Fakultäten, den Schriftwechsel zwischen
Universität und Landesobrigkeit und Stadt Wittenberg, die wichtigsten Erlasse der
vorgesetzten Behörden, die Visitationsregesten, die verschiedenartigen Wünsche und
Beschwerden der Universität und ihrer Glieder, alles also, was über Organisation
und Unterrichtsbetrieb der Hochschule und die Lebensverhältnisse der Universitäts-
angehörigen Aufschluß gibt. Die wichtigsten Stücke, vor allem die Satzungen sind
im Wortlaut gegeben, bei den übrigen sind in reichem Maße Regesten verwandt,
soweit ich sehen konnte, in durchaus anzuerkennender Weise. Sehr zu billigen ist
es, daß sich der Herausgeber nicht in allen Fällen, wo ein Stück bereits gedruckt war,
mit einem bloßen Hinweise begnügte. Doch hätte er in der Mitteilung von schon
Gedrucktem sehr viel weiter gehen und eine Reihe Briefen und Aktenstücken, die
wegen ihrer Bedeutsamkeit für die Reformationsgeschichte von allgemeinerem
Interesse sind, noch einmal geben dürfen; denn die Walchsche Lutherausgabe, das
Album academiae Vitembergensis von Förstemann und Bauchs „Einführung der
Melanchthonischen Deklamationen ... an der Universität zu Wittenberg‘, auf die
wiederholt verwiesen wird, dürfte wohl den wenigsten ohne weiteres zugänglich sein.
Sehr verdienstvoll sind die beigegebenen Anmerkungen, die die notwendigen Er-
klärungen und Verweisungen geben, Zitate aus der Bibel und den klassischen Autoren
nachweisen und ergänzendes handschriftliches Material beibringen. Angefügt ist
ein, wie eine größere Zahl von Stichproben zeigt, sorgfältig gearbeitetes Personen-
und Ortsregister, das die Benützung des Werkes wesentlich fördert und erleichtert.
Sehr zu begrüßen wäre es gewesen, wenn sich der Herausgeber zur Beigabe eines
Schlagwortregisters hätte entschließen können. Aber auch so ist das Werk ein treff-
licher Beitrag zur Erforschung der Geschichte des gelehrten Unterrichtswesens in
Deutschland. H. W.
Friedrich Wolters, Der Donauübergang und der Einbruch in Serbien durch das
IV. Reservekorps im Herbst 1915. Breslau, Verlag von Ferdinand Hirt, 1925.
114 S.
Das Buch zeigt in klarer, anschaulicher Weise die großen Schwierigkeiten, die
der Donauübergang bot. Aber sie sind überwunden worden trotz des Hochwassers
und trotz der Kosova, des gefürchteten Südoststurmes. An die Pioniere sind schwere
Nachrichten und Notizen 513
Aufgaben herangetreten, aber sie haben sie gelöst, obgleich die Transportmittel
ganz unzulänglich waren. War es doch eine Zeitlang kaum möglich, Munition
und Lebensmittel für die bereits auf das rechte Donauufer vorgegangenen Truppen
nachzuschaffen, der Nachschub von Menschen war einige Tage lang gehemmt, weil
es an Booten fehlte, die dem Sturm und dem Hochwasser trotzen konnten. Aber
der Tapferkeit und Zähigkeit der deutschen Truppen gelang es, alle Widerstände zu
überwinden, Poscharewatz, das alte historische Passarowitz, zu nehmen und dann
den siegreichen Vormarsch nach dem Innern Serbiens fortzusetzen.
Auch dieses Buch zeigt wieder, wie falsche Vorstellungen bei den Truppen er-
weckt worden sind. Mansschilderteihnen die Serben als eingrausames, tückisches Volk,
das mit hinterlistiger Freundlichkeit die Einmarschierenden begrüßen, in Fallen
locken und dann meuchlings ermorden würde. Das Land sei ausgesogen und arm.
Die deutschen Soldaten waren dann sehr erstaunt, als die Zivilbevölkerung sich durch-
aus friedfertig verhielt und wie das Land reich an Schlachtvieh, Obst, Gemüse und
Getreide war. Richard Schmitt.
Auf dem Gebiet der Familiengeschichtsforschung ist zu berichten:
Paul Dinnies-Dinse. Aus der Arbeit des Familienforschers. Beiträge zur
Geschichte der vorpommerschen Familien Dinse. 1924, bringt in gefälliger Form
eine Arbeit über den sehr ausgebreiteten Dinsenamen und schneidet am Schluß
kurz auch naturwissenschaftliche Probleme der Familienforschung an.
Im Praktikum fürFamilienforscher, Leipzig, Degener & Co., Heft 8 (1925)
gibt W. Weidler (Wie gelangt man zur Kenntnis von Familienbildnissen ? Praktische
Winke für Anfänger) ausführliche Nachweise über Porträt- und andere Sammlungen
mit Berücksichtigung der Literatur und der Antiquariatsverzeichnisse.
In Heft 4 (1925) faßt Friedrich Wecken, der Herausgeber der Familien-
geschichtlichen Bibliographie, dit wichtigste familiengeschichtliche Literatur für
die Anfänger zusammen.
Zum 50. Geburtstag des eben genannten haben sich drei Familiengeschichts-
forscher vereinigt und bringen als erstes Heft der Bibliothek familiengeschichtlicher
Arbeiten Beiträge zur Ahnentafel des Fürsten Bismarck. Kekule v. Stradonitz
spricht kurz über das Wappen der Menken, v. Gebhard veröffentlicht seine Unter-
suchungen über die Familie Böckel, die über die bis jetzt bekannten Vorfahren des
Kanzlers hinausgehen, v. Arnswald endlich teilt das mit, was er weiter über die
Ahnen mütterlicher Linie des Fürsten in Gandersheim und Braunschweig festgestellt
hat (Witten, Büttner, Geitel, Löhneisen).
Neuruppin. Lampe.
Zeitschriftenschau.
Späteres Mittelalter: In dem Historischen Jahrbuch veröffentlicht Willemsen!
einen Teil einer größeren Arbeit über den Kardinal Napoleon Orsini, die mittlerweile
im Druck erschienen ist. Er schildert in diesem Abschnitt den Kardinal als Politiker
und gibt eine Darstellung des Verhältnisses dieser gewaltigen Persönlichkeit zu den
Mächten jener Zeit: Philipp dem Schönen, Jakob von Aragonien und Ludwig dem
Bayern.
1 Carl A. Willemsen, Kardinal Napoleon Orsini. In: Historisches Jahrbuch. Bd. 45
(1825), S. 178—188.
514 Nachrichten und Notizen
\
In der gleichen Zeitschrift behandelt Otto! ein Problem aus derselben Zeit, den
Defensor pacis und seinen Verfasser Marsilius von Padua. Als Zeit der Abfassung
galten nach Riezler die Jahre zwischen Sommer 1324 und Herbst 1326, nach Sullivan
kam auf Grund der Wiener Handschrift des Defensor der Sommer 1324 in Frage; nur
Ritter hatte vermutungsweise eine spätere Datierung (1327) vorgeschlagen. Die
Richtigkeit dieser Vermutung sucht Otto zu beweisen und zugleich den Gang der
Entstehung dieser Schrift klarzustellen. Otto weist zunächst nach, daß Marsilius die
Bulle vom 11. Juli1324 gekannt haben muß, und will wahrscheinlich machen, daß die
Abfassung des Defensor in der größeren Gestalt zwischen Frühjahr und Sommer 1327
erfolgte. Sie besorgte, zu Mailand vielleicht, Marsilius allein, und zwar als eine er-
weiterte Überarbeitung eines etwas älteren Werkes, das Marsilius zusammen mit
Jean du Jandun verfaßt hatte. Übernommen sind so I, 2—18, die in den neuen Rah-
men I, 1 und 29 eingespannt sind, ebenso der größte Teil von Buch II bis auf die
Kapitel 23, 24, 26, die neu sind; neu ist auch Buch HI. Die ältere Fassung wurde am
23. Oktober 1327 von Johannes XXII. verdammt, auf sie bezieht sich das in der
Wiener Handschrift vorkommende Abfassungsdatum; sie ist das gemeinsame Werk
der beiden Freunde, von denen der große Aristoteleskenner Jean du Jandun den
staatsrechtlichen Teil geschrieben hat, während Marsilius der Verfasser der kirchen-
politischen Abschnitte sein wird und der darin enthaltenen neuen Thesen: der Lehre
von der Volkssouveränität und der von der Einheit und Unteilbarkeit der obersten
Gewalt, des Königtums, dem das Priestertun untertan sein soll.
Noch ein dritter Aufsatz aus dem Historischen Jahrbuch muß hier genannt werden.
Er ist von E. Laslowski? und bringt eine Zusammenstellung und Auswertung
der geringen Nachweise von religions- und kulturgeschichtlichen Einflüssen der
römischen Jubelablässe auf Schlesien. Recht aufschlußreich ist die Aufzählung der
Zeugnisse von Pilgerfahrten von Schlesien nach Rom zum Jubeljahr aus den mannig-
faltigen Anlässen heraus, wie sie die Bußordnungen vorschreiben. Am Ende folgt
eine Übersicht über die zeitgenössische Literatur aus schlesischen Bibliotheken, so-
weit sie die römischen Jubelablässe behandelt.
In der Historischen Zeitschrift gelangt ein von F. Rörig? gehaltener Vortrag zum
Abdruck. Er behandelt die weitere Entwicklung der Hanse seit dem Stralsunder
Frieden, dem Höhepunkt der politischen Erfolge der Hansestädte nach außen hin.
Von da an datiert der zwar langsame, aber sichere Verfall und die innere Auflösung
der Hanse. Die einzelnen Strömungen und Einflüsse, die diesen Niedergang herbei-
geführt haben, sucht Rörig in dieser Übersicht in großen Zügen aufzudecken und klar-
zulegen. Der Zustrom von Kolonisten aus dem Mutterland ebbt ab; die neuen Grün-
dungen im Osten wie Riga u. a. werden selbständig und lösen sich von ihren Mutter-
städten; dazu kommt die zunehmende Konkurrenz ausländischer Kaufleute u. a.
In der gleichen Zeitschrift vereinigt F. Baethgen* unter dem Titel „Franz s-
kanische Studien“ mehrere Abhandlungen literaturgeschichtlicher Art über die
l Heinrich Otto, Marsilius von Padua und der Defensor pacis. Ebenda $. 189—218
Vgl. hierzu eine jüngere Arbeit von R. Scholz im Neuen Archiv d. Ges. f. ältere deutsche Ge
schiechtskunde (1926).
2 Ernst Laslowski, Die römischen Jubeljahre in ihren Beziehungen zu Schlesien. Ebenda
S. 219 — 240,
3 Fritz Rörig, Außenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem
Stralsunder Frieden (1370). In: Historische Zeitschrift Bd. 131 (1925), S. 1—18.
4 Friedrich Baethgen, Franziskanısche Studien. A. a. O. S. 421—471.
Nachrichten und Notizen 515
franziskanische Geschichtschreibung. Als Objekt dienen vor allem Salimbene und
Johann von Winterthur. Gehandelt wird einmal über die Quellen dieser Geschicht-
schreiber (schriftliche Vorlagen, Berichte von Ordensbrüdern und andere mündliche
Tradition), zum andern über den engen Zusammenhang dieser Geschichtschreibung
mit der Predigt und den dadurch bedingten veränderten Charakter der Geschichts-
werke, und schließlich folgt noch eine vergleichende Betrachtung der beiden genannten
Hauptschriftsteller. Nicht unwichtig für die Kenntnis der wissenschaftlichen Studien
im Franziskanerorden, geben diese Beiträge doch nur einen Ausschnitt. Das Heran-
ziehen weiterer (seschichtswerke, zu denen auch die Schriften eines Piano Carpini, des
vom Verfasser nicht erwähnten Rubruk u. a. gehören, wird sicherlich das Bild von der
franziskanischen Geschichtschreibung noch etwas anders gestalten im Sinne einer
stärker betonten Wissenschaftlichkeit.
Über die Textgeschichte der bekannten Reformschrift Reformatio Sigismundi
handelt K. Beer! in den Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Geschichts-
forschung. Seine Ausführungen über die handschriftliche Überlieferung dieser Schrift
unterscheiden sich wesentlich im Ergebnis von denen Hallers, der als letzter über
diesen Gegenstand gearbeitet hat. Im wesentlichen sind drei Fassungen der Reform-
schrift zu unterscheiden: die von Haller sogenannte Vulgata, deren Text aus zahl-
reichen Drucken bekannt ist, eine zweite Fassung, der die Stuttgarter Handschrift
(G) zugrunde liegt, und eine dritte Fassung auf Grund der Handschrift der Luzerner
Bibliothek (K). Entgegen älterer Ansicht ist nach Haller in G und K der ursprüng-
liche Entwurf der Schrift zu sehen, während die Vulgata eine jüngere Neubearbeitung
darstellt. Nach Beer gehen G und K auf eine gemeinsame, nicht erhaltene Vorlage y
zurück. Dieses Mittelglied y ist eine Bearbeitung der ursprünglichen Fassung nach
einem guten Text, während dieVulgata nach Beer eine schlechte Abschrift der ursprüng-
lichen Fassung darstellt, mithin als dem Original am nächsten stehend anzusehen ist.
Ein Studentenverzeichnis der sächsischen Dominikanerprovinz veröffentlicht
F. Bünger? in der Zeitschrift für Kırchengeschichte aus den Vorsatzblättern einer
Wolfenbüttler Handschrift. Und ebenda gibt J. Pusino? in einem größeren Aufsatz
Ausführungen über die neue Auffassung des Christentums zur Zeit der Renaissance als
einer „eigenartigen optimistischen Religion“, die Himmel und Erde als eine harmoni-
sche Einheit auffaßt. An zwei Hauptdenkern, Ficino und Pico, wird dies ausgewiesen.
Marsilio Ficino, das Haupt der Platonischen Akademie zu Florenz, kennt die eine
beherrschende Idee einer allgemeinen natürlichen Religion, von der das Christentum
nur eine Form ist. Diese religiösen Gedanken werden aus seinen Hauptschriften
herausgestellt. Ficinos gesamte Übersetzertätigkeit steht unter diesem Gesichts-
punkt. Er ist durchaus als ein neuartiger, selbständiger Denker aufzufassen. Pico
della Mirandola ist ein Synkretist, wie die Darstellung seiner Hauptlehren zeigt, und
weit unruhiger in seiner geistigen Entwicklung, die ihn aus einem Anhänger des reinen
Lebensgenusses zu einer religiösen Lebensbejahung führt und ihn am Ende zu
einem asketischen Eiferer macht. Das Bild vervollständigt ein Überblick über das
Nachwirken dieser beiden Männer namentlich in den Ländern jenseits der Alpen.
l Karl Beer, Zur Überlieferung der sogenannten Reformation Kaiser Siegmunds. A. a. O.
Bd. 40 (1925), 8. 205—233.
% Fritz Bünger, Studentenverzeichnisse der Dominikanerprovinz Saxonla (zirka 1377).
In: Zeitschrift für Kirchengeschichte. Bd. 44 (N. F.7) 1925. S. 489—504.
3 Ivan Pusino, Ficinos und Picos religiös-philosophische Anschauungen. Ebenda, S. 504
bis 543.
?
. 516 Nachrichten und Notizen
Die Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins enthält mehrere das spätere Mittel-
alter angehende Arbeiten. Über die Grundherrschaft Erkelenz handelt A.Huyskensl.,
Aus dem Besitz des Grafen Immo geht Erkelenz 966 in den des Aachener Münster-
stiftes über. Ein Privilegienbuch vom Ende des 12. Jahrhunderts läßt sogar den
Umfang der Besitzungen dieses Stiftes in Erkelenz erkennen, und zwar den propstei-
lichen Besitz. Den Kapitelbesitz in Erkelenz teilt uns eine weitere Quelle mit, das
Totenbuch des Aachener Münsters aus dem beginnenden 13. Jahrhundert. Der
Kapitelbesitz ist geringer als der propsteiliche. Die Wende des 12. und 13. Jahr-
hunderts ist die Blütezeit der Stiftsrechte in Erkelenz, damit in Verbindung steht ein
Aufschwung des dortigen Lebens, begünstigt durch den Grundherrn, den Propst des
Aachener Münsterstiftes. Erkelenz ist schon spätestens im 12. Jahrhundert Marktort
geworden. Vor 1326 fällt die Gründung des Markt- oder Kaufhauses durch den
Grundherrn. Die eigentliche Stadtgründung erfolgte durch die Vogtei, die Inhaberin
der höheren Gerichtsbarkeit. Der Stiftsbesitz in Erkelenz erscheint im 13. Jahrhun-
dert ziemlich unsicher, z. T. schon infolge der damaligen Besitzstreitigkeiten zwischen
Propst und Kapitel, die durch den Vergleich von 1326 beigelegt werden. In das gleiche
Jahr fällt die Erhebung von Erkelenz zur Stadt durch den Vogt Reinold von Geldern.
In zwei weiteren kleinen Aufsätzen? kommen die verschiedenen Auffassungen
über die Abfassungszeit des ältesten Nekrologiums des Aachener Münsters zu Wort.
Eine kurze Übersicht über die Geschichte des Benediktinerklosters Zurzach gibt
A. Schüle® in dem Taschenbuch des Kantons Aargau. Das Gründungsjahr von Zur-
zach ist unbekannt. 881 wird es erstmalig urkundlich erwähnt als Eigenkloster des
Kaisers Karl des Dicken, 1265 geht es aus dem Besitz der Reichenau in den des Bi-
schofs von Konstanz über. 1279 wird es nach einer Zeit völliger Auflösung ein welt-
liches Chorherrenstift.
Im Fleimatlichen Jahrbuch für Anhalt berichtet K. Müller* kurz über das Kloster
Thankmarsfelde-Nienburg. Es ist 970 zu Thankmarsfelde im Harz gegründet, konnte
sich aber im rauhen Gebirge nicht lange halten und ist bald darauf nach Nienburg
(Saale) verlegt worden, wo es eine umfassende Kolonisationstätigkeit entfaltet hat.
Vier Tochtergründungen sind von ihm ins Leben gerufen worden, und auch geistig
ist das Kloster (Nienburger Annalen) auf stolzer Höhe gestanden.
Eine kunstgeschichtliche Betrachtung des Baseler Figurenzyklus der klugen und
törichten Jungfrauen gibt A. Rieder in der Basler Zeitschrift für Geschichte. Das
Motiv taucht zuerst in Südfrankreich (Toulouse) auf, wandert nach dem Norden und
findet in erweiterter Form durch Hinzunahme der Gestalt des „Fürsten der Welt“
gegen 1280 am Südwestportal des Straßburger Münster die bekannte meisterhafte
Darstellung. Um die Wende des 13 und 14. Jahrhunderts müssen die Künstler der
Straßburger lütte diesen Zyklus auch an den Münstern zu Freiburg und Basel aus-
-
1 Albert Huyskens, Der Anteil des Aachener Münsterstifts an der Entwicklung der Grund:
herrschaft Erkelenz zur Stadt. In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. Bd. #
Jg. 1925 (1927), 5. 160—178.
2 Aufsätze von A. Huyskens (S. 285—293) und Teichmann (S. 293—295).
3 Armin Schüle, Aus Zurzachs ältester Kirchengeschichte. In: Taschenbuch der
Historischen Geselischaft des Kantons Aargau für das Jahr 1925. S. 35—58.
4 Kurt Müller, Die Anfänge des Klosters Thankmarsfelde-Nienburg. In: Heimatlichts
Jahrbuch für Anhalt. 1925. S. 13—18.
5 Albert Rieder. Der Basler Figurenzyklus der klugen und der törichten Jungfrau.
In: Basler Zeitschriftfür Geschichteund Altertumskunde. Bd. 24 (1925), S. 312—319.
Nachrichten und Notizen 617
geführt haben. Rieder gibt eine genaue Beschreibung der Baseler Gruppe, von der
leider nur sehr wenig erhalten ist.
In der Revue Bénédictine veröffentlicht D. G. Morin! eine Todesanzeige des
Propstes Heinrich von Helfta durch die Äbtissin Jutta dieses Klosters, der 1367
daselbst ermordet worden war. Das Dokument ist enthalten in einer Handschrift der
Universitätsbibliothek Basel.
In derselben Zeitschrift gibt De Bruyne? eine Zusammenstellung einiger bisher
bekannt gewordener Handschriften aus der Bibliothek der Benediktinerabtei St.
Andre bei Brügge; darunter ist auch ein Codex, der jetzt in der Vaticana sich befindet
und auf Bl.3" ein Verzeichnis der Klosterbibliothek enthält, das 20 Nummern auf-
führt und noch aus dem 12. Jahrhundert stammt.
Eine Untersuchung der einzelnen Wahlen zum Kölner Erzbistum ist der Inhalt
einer Arbeit von H. Förster? in der Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins. Er
unterscheidet eine Zeit des freien Wahlrechts, eine Zeit des königlichen Ernennungs-
rechts und seit 1274 ungefähr eine Zeit des ausschließlichen Wahlrechts des Dom-
kapitels.
Die Geschichte des Tachauer Kreises an der Westgrenze Böhmens behandelt
K. Beert in den J/itteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen.
Nach einleitenden Ausführungen über die Sonderstellung des Tachauer Kreises in
bezug auf seine lehnsrechtlichen und militärischen Einrichtungen, über die Befugnisse
des Burggrafenamts, gelangen einzelne Fragen zur Erörterung. Zunächst das Alter
Tachaus: Es besteht zu Beginn des 12. Jahrhunderts aus einem Dorf und einer Burg,
um 1250 erscheint Tachau als Stadt. Diese ist eine deutsche Schöpfung. Eine Zu-
sammenstellung der ältesten Tachauer Bürgernamen erweist deren deutschen Cha-
rakter. Von der Stadt aus sind dann zahlreiche Dorfschaften in nächster Nähe ge-
gründet worden, die ebenfalls zum großen Teil deutsche Namen haben. Dieser Sied-
lungsprozeß ist in drei Stufen vor sich gegangen. Die Zuwanderung der Kolonisten
erfolgte zumeist aus den benachbarten deutschen Gebieten Oberpfalz und Ober-
franken. Dies wird gefolgert aus der ganz ähnlichen, aber jüngeren Kolonisations-
bewegung des 16. und 17. Jahrhunderts, und auch andere allgemeine Gründe be-
festigen diese Vermutung. „Der alte Tachauer Kreis stellt also in der Hauptsache
einen einheitlichen deutschen Rodebezirk dar, der Jahrhunderte hindurch auf allen
Gebieten des Lebens mit dem Mutterlande in engster Beziehung stand.“ (S. 40.)
In der gleichen Zeitschrift gibt K. Sieg]? Ausführungen über den ersten Bürger-
meister von Eger, der dem Namen nach bekannt ist. Er heißt Franz von Hof, ist
erstmalig 1283 urkundlich nachweisbar und gehört einer angesehenen Familie an,
über die eine Stammtafel näher unterrichtet.
l D. G. Morin, Un rouleau mortuaire des moniales de Sainte-Marie d’Helfta. In: Revue
Bénédictine. Jg. 37 (1925), 5. 100—103.
3 De Bruyne, Un ancien catalogue des manuscrits de l'abbaye de Saint-André Lez-Bruges.
Ebd. S. 273--275.
3 Hans Förster, Die Kölner Bischofswahlen von der Zugehörigkeit Kölns zum Deutschen
Reiche ab bis zur Ausbildung des ausschließlichen Wahlrechta des Domkapitels. In: Zeitschrift
des Bergischen Geschichtsvereines. Bd. 54 (N. F. 44). Jg. 1923/24.
% Karl Beer, Aus der Geschichte des ehemaligen Tachauer Kreises. Zugleich ein Beitrag
zur Frage der Deutschen in Böhmen. A.a.0O. Jg. 63 (1925), S.1—40.
5 Karl Siegl, Der erste, dem Namen nach bekannte Bürgermeister von Eger. A.a.0.
8.41—45.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd.24, H.3. 33
518 Nachrichten und Notizen
In den Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte gibt H. Hall-
mann! „eine gedrängte Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts“ einer Bonner
Dissertation von 1923 betitelt: „Geschichte der letztwilligen Verfügung im Hause
Brandenburg während der Zeit der patrimonialen Staatsauffassung.‘
Über den Aufsatz von Hans Kretzschmar in derselben Zeitschrift „Die Be-
ziehungen zwischen Brandenburg und den wettinischen Landen unter den Kurfürsten
Albrecht Achilles und Ernst.“ 1464—1486. Vgl. Historische Vierleljahrschrift.
Bd. 23, S. 275.
Zahlreiche bisher ungedruckt gebliebene Urkunden aus dem Chemnitzer Rais-
archiv veröffentlicht P. Uhle? in den Mitteilungen des Vereins für Chemnitzer Ge-
schichte. Sie betreffen eine Reihe von großen Industriewerken, die dem mächtigen
Unternehmer Ulrich Schütz zu Chemnitz gehörten: eine Saigerhütte, ein Hammer-
werk, eine Walkmühle u. a., alles aus dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts.
In den Mitteilungen des Geschichts- und Altertumsvereins zu Eisenberg i. Thür.
bringt M.Schneider? eine ältere Arbeit über die Wüstungen im Eisenberger Bezirk
zu Ende. Nach Aufzählung der Wüstungen in alphabetischer Folge gibt er Schluß-
ausführungen über die Gründe der Entstehung dieser Wüstungen.
In den Beiträgen zur Geschichte Dortmunds behandelt L. von Winterfeldt
die Geschichte des Reichshofes Körne, der seit dem 13. Jahrhundert im Besitz des
Erzbistums Köln ist, sich also schon früh aus dem Reichsgut herausgelöst hat. Wir
werden unterrichtet über den Umfang des Hofes mit dem in Streulage weit verteilten
übrigen Besitz, über die Einkünfte, Verpachtungen, Pächterfamilien u. a.
Die gleiche Verfasserin® gibt in derselben Zeitschrift einige mehr zufällig gesam-
melte Notizen über Dortmunder Künstler und Kunstgewerbler aus dem späteren
Mittelalter bekannt, von denen Konrad von Soest am bekanntesten ist.
Aus der Baugeschichte des Metzer Domes sucht E. Weis® in dem Elsaß-Lotk-
ringischen Jahrbuch die Einflüsse deutscher und französischer Kunst herauszustellen.
Konrad von Scharfeneck, der Metzer Bischof und Reichskanzler Friedrichs IL, hat
den Bau veranlaßt, dessen Architektur rein französische Einflüsse verrät. Rein
deutsche Kunst verrät die Ausschmückung des Domes. Die Glasmalerei der West-
front schaffte der Westfale Hermann aus Münster in den letzten Jahrzehnten des 14.
Jahrhunderts. Die Glasmalereien des weit bedeutenderen Valentin Busch gehören
bereits dem 16. Jahrhundert an.
Einen Beitrag zur Geschichte der Stadt Buchhorn (jetzt Friedrichshafen) liefert
L. Baur? im Freiburger Diözesen-Archiv. Im Rahmen der Geschichte der Pfarrei
Buchhorn wird eine Geschichte der kirchlichen Benefizien daselbst gegeben, unter
l Hans Halimann, Die letztwillige Verfügung im Hause Brandenburg 1415—1740.
A.a.0. Bd. 37 (1925), S. 1—30.
2 Paul Uhle, Die Schützschen Unternehmungen im mittelalterlichen Chemnitz. A. a. 0.
Bd. 24 (1925), S. 12—23.
3 Martin Schneider, Wüstungen im Amtsgerichtsbezirk Eisenberg i. Thür. A.a.0.
Heft 37 (1925), S. 5—45.
% Luise von Winterfeld, Der Reichshof Körne. A.a.0. Bd. 32 (1925), S. 117—140.
5 L.v. Winterfeld, Meister Konrad von Soest, ein geborener Dortmunder Bürger und
andere Dortmunder Maler. A.a. 0O. S. 141—145.
6 Ernst Weis, Französische und deutsche Kunst am Metzer Dom. A.a.0O. Bd. 4 (1925),
S. 55—77.
? Ludwig Baur. Geschichte des kirchlichen Pfründewesens in der Reichsstadt Buchhort.
A.a.0. N. F. Bd. 26 (1925). 8. 145 —242.
Nachrichten und Notizen 519
Ausschluß der karitativen kirchlichen Stiftungen Buchhorns, des Spitals und des
Leprosenhauses. Es sind die Andreaskirche (Abgrenzung des Pfarrbezirks, Einkünfte,
Besetzungsrecht), das Pantaleonskloster, die Nikolauskirche.
Ebenda befindet sich eine Fortsetzung einer schon früher gemeldeten Arbeit von
J.Clauß’, die Grabinschriften der Stadt Schlettstadt i. E. behandelt.
Auch aus der Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Alter-
tums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften
ist hier ein Aufsatz zur Geschichte des späteren Mittelalters zu verzeichnen. Er ist von
F.Schaub? und behandelt den Magister Konrad Arnolt aus Schorndorf (1485),
einen der ersten Professoren der neu gegründeten Universität in Freiburg. Er kommt
von Wien und trägt seit 1460 wesentlich zum Ausbau der neuen Alma mater bei.
Bis 1472 gehört er ihr vornehmlich als Lehrer an. Danach ist er Inhaber eines Ka-
nonikats in Waldkirch, und in diese Zeit fällt sein Wirken in Rom zum Vorteil der
Universität bis 1478. In einem dritten Abschnitt steht er wieder im Dienste der
Hochschule, aber ohne Lehrverpflichtung. Als Wissenschaftler ist Arnolt nicht
hervorgetreten. Aus seinem Nachlaß stiftete er ein Haus für sechs Magister, das
sogenannte Kartäuserhaus. Ein Katalog der Alumnen dieses Hauses reicht bis 1626.
Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges ist die Stiftung eingegangen.
Über die Beteiligung Hamburgs am sog. Lüneburger Prälatenkrieg berichtet
H. Feldtmann? in der Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. Der
wenig blutige Prälatenkrieg umfaßt Streitigkeiten zwischen dem Lüneburger Rat
und den aus der Lüneburger Saline Einkünfte beziehenden Geistlichen, seien es
einzelne Kapitel, Klöster, Kirchen usw., die über die Höhe der ihnen vom Rat der
Stadt auferlegten Steuer protestierten, woraus sich die Streitigkeiten entwickelten.
Hamburg ist insofern beteiligt, als beide Parteien daselbst ihre Vertreter hatten.
Das Hamburger Domkapitel gehört zu den Besitzern der Salzanteile und ist in den
Kampf verwickelt durch seine tonangebende kirchliche Stellung in Niedersachsen.
„Hamburg ist das Hauptquartier der gegen Lüneburg verbündeten Prälaten.“ Die
entgegengesetzte Stellung nimmt der Hamburger Rat ein, dem wirtschaftliche Be-
ziehungen mit Lüneburg verknüpfen. Die einzelnen Abschnitte des wechselvollen
Kampfes werden von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet.
Wie der Stadtplan für die frühe Geschichte der Stadt Einbeck auszuwerten ist,
sucht W. Spieß im Hannoverschen Magazin zu zeigen.
In der. Hansischen Geschichtsblättern veröffentlicht F. Rörig? nach einer Hand-
schrift des Lübecker Archivs ein deutsches Kaufmannsbüchlein. Voran geht eine
größere Einleitung, die diese Quelle und den Verfasser näher behandelt. Es sind
zwei Lübecker Kaufleute aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts namens Hermann
Warendorp und Johann Clingenberg, deren Persönlichkeit Rörigausführlich beschreibt.
2 Joseph Clauß, Nekrologium und Grabinschriften der Stadt Schlettstadt i. Els. A.
8.0 S. 243—291.
3 Friedrich Schaub, Die älteste Stipendienstiftung an der Universität Freiburg i. Br.
und ihr Stifter Konrad Arnolt von Schorndorf. A.a.0. Bd. 38 (1925), S. 53—88.
3 Hans Feldtmann, Hamburg im Lüneburger Prälatenkriege und der zweite Rezeß vom
Jahre 1458. A.a.0O. Bd. 26 (1925), S. 1—106.
€ Werner Spieß, Die topographische Entwicklung der Stadt Einbeck. A.a.O. Jg.1
(1925), S. 3—12.
5 Fritz Rörig, Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein. A.a.0. Jg. 50
(Bd. 30) 1925, S. 12—66.
33*
520 Nachrichten und Notizen
Ein Aufsatz von J. Meyer! in der Zeitschrift des Harzvereins behandelt einen
Gegenstand aus der Geschichte der Grafen von Stolberg. Graf Heinrich XVI. zu
Stolberg (t 1402) aus der jüngeren, der Vockstedter Linie, die mit ihm zur Regierung
gelangt, ist nach älterer Ansicht zweimal verheiratet gewesen, einmal mit Helene
von Querfurt, zum anderen mit Elisabeth von Wernigerode. Die neue Untersuchung
gelangt zu dem Ergebnis, daB 1. eine Elisabeth von Querfurt 1391 sicher als Ge-
mahlin nachweisbar ist, daß 2. eind vorhergehende Ehe mit einer dem Namen nach
vorläufig unbekannten Gräfin von Wernigerode nicht nachzuweisen ist. Elisabeth
von Querfurt bleibt mithin die einzige Gemahlin des Grafen Heinrich XVL
In dem Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde gibt G. J. Schorn?
eine kurzen Abriß der Geschichte des St. Peterstiftes zu Mainz, dessen Gründung
in die erste Hälfte des 10. Jahrhunderts fällt und über dessen ältere Geschichte bis
zu Anfang des 13. Jahrhunderts nur wenig Nachrichten vorliegen. Wir bekommen
eine ausführlichere Darstellung der inneren Verhältnisse des Stiftes über die Stellung
des Propstes, des Dekans, über die einzelnen Ämter, Einkünfte u. a.
Ebenda liefert L. Clemm? eine Fortsetzung der Urkundenregesten der Prämon-
stratenserstifter Ober- und Nieder-DIbenstadt, die Jahre 1400 bis 1449 umfassend.
In den Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins versucht J. Eck* eine
Ausschöpfung der gedruckt vorliegenden Universitätsmatrikeln auf Studierende aus
Butzbach und dem benachbarten Lich.
In den Mitteilungen des historischen Vereins der fünf Orte Luzern, Uri, Schwyz,
Unterwalden und Zug beschreibt A. Müller? in ausführlicher Weise die kirchlichen
und weltlichen Rechte der Zisterzienserabtei Kappel. In einem ersten Abschnitt be-
handelt Müller die kirchlichen Rechte, von denen als die wichtigsten zu nennen sind
die Patronatsrechte (Kirche zu Baar seit 1228, Kirche zu Neuheim seit 1363, Kirche
zu Wiprechtswil seit 1368) und die Inkorporation dieser wie noch anderer Pfarr-
kirchen, ferneı das Visitationsrecht in dem Zisterzienser-Nonnenkloster Frauenthal.
Weitere Abschnitte behandeln das Zehntrecht, die dem Kloster zustehenden Gerichts-
herrschaften (niedere Gerichtsbarkeit), den Grundbesitz des Klosters. Zahlreiche
Urkunden sind zum Schluß im Abdruck beigegeben.
Ebenfalls in dieser Zeitschrift bespricht K. Lütolf® im Anschluß an einige seiner
anderen Arbeiten über diesen Gegenstand das innere Leben im Stifte Beromünster
seit 1223, nach dem vom Bischof von Konstanz vermittelten Vergleich zwischen dem
Stift und dem Grafen von Kyburg. Wir erfahren Näheres über Ämter, Rechte und
Pflichten der Chorherren, über Stiftungen, Einkommen u. a.
+
1 J.Mcyer. Name und Herkunft der Gemahlin(nen) Heinrichs XVL., Grafen zu Stolberg.
A.a. O. Jg.58 (1025), S. 34—46.
2 Gcorg Julius Schorn, St. Peter extra Muros, das erste und älteste Mainzer Kollegiat-
stift. A.a. O. N.F. Bd. 14 (1925), S. 496—520.
3 Ludwig Clemm, Die Urkunden der Prämonstratenserstifter Ober- und Nieder-Ilber
stadt. A. a. 0. S. 617—666.
% Johannes Eck, Butzbacher und Licher Studenten vom Ausgange des 14. bis zur Mitte
des 17. Jahrhunderts. A.a. 0. N. F. Bd.26 (1925), 5. 1—39.
5 Alois Müller, Das ehemalige Zisterzienser-Kloster Kappel in seinen Beziehungen ZU
Stadt und Land Zug. Bd.80 (1925), S. 1—67.
ê Konrad Lütolf, Vom inneren Leben am Stifte Beromünster (1223—1420). A. a. 0.
S. 275—312.
Nachrichten und Notizen 521
In den Geschichts-Blättern für Stadt und. Land Magdeburg setzt M. Pahnkel
eine frühere Veröffentlichung der Stadtbücher von Neuhaldensleben, die 1923 erschien
und den Zeitraum von zirka 1255 bis 1463 umfaßt, fort.
In den Jahrbüchern des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertums-
kunde gibt W. Burmeister? einen Ausschnitt aus der Geschichte der mittelalter-
lichen Wandmalerei des Ostseegebietes mit Beschränkung in territorialer Hinsicht
auf Mecklenburg und zeitlich bis zirka 1400. Eine westliche Hälfte des Landes —
Linie Wismarsche Bucht - Schweriner See — steht vorwiegend unter Lübeckischem
Einfluß und bleibt ohne ausgeprägten selbständigen Charakter. An Denkmälern
kommen nur städtische wie klösterliche Kirchen in Frage. Wir erhalten eine Be-
schreibung der erhaltenen Überreste zu Mölln und Lübeck und der von ihnen be-
einflußten mecklenburgischen Denkmäler in Schwerin, Rehna, Wismar u. a.
Weit-selbständiger ist der östliche Landesteil mit dem Doberaner Beinhaus aus
der Frühzeit als schönstem Beispiel und den Chorgewölben zu Hohen-Sprenz, Lüders-
hagen und Gnoien. Diese Denkmäler stehen in engem Zusammenhang zur nieder-
sächsischen und westfälischen Kunst. Die spätere Periode, frühe und hohe Gotik
bis 1400, zeigt ganz besonders eine selbständige Entwicklung (Denkmäler in Stern-
berg, Bernitt, Röbel, Teterow, Petschow, Toitenwinkel, Rostock u. a.). Gute Tafeln
sind dem Aufsatz beigegeben.
Eine kurze Übersicht über die Geschichte des Gubener Stadtarchivs, dessen
geregelte Verwaltung erst aus neuerer Zeit stammt, bekommen wir in den Nieder-
lausitzer Mitteilungen®. Aus dem Verzeichnis der vorhandenen Bestände ersieht man,
daß u. a. sich dort vier Urkunden des 13. Jahrhunderts, zugleich die ältesten, 36 Ur-
kunden aus dem 14., 93 aus dem 15. Jahrhundert, befinden.
Aus den Analecta Praemonstratensia sind mehrere Aufsätze hier zu nennen.
H. Heijmann* berichtet über die der Circaria Frisiae angehörenden Prämonstratenser-
klöster. Es sind Aland, Barthe, Langen und Palmar. Die auf ihre Geschichte bezüg-
lichen Dokumente, deren Zahl wenig groß ist, sind fleißig zusammengestellt für eine
spätere Ausnützung. Einige Urkunden sind am Ende abgedruckt. l
Von H. Kissel’ sind in der gleichen Zeitschrift zwei kleinere Beiträge zur Ge-
schichte der beiden Prämonstratenserklöster Ilbenstadt in der Wetterau und Cappen-
berg in Westfalen.
In dem Neuen Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde betrachtet
R. Kötzschke® die Anfänge des sächsischen Städtewesens im Rahmen der politischen
Landesgeschichte, besonders unter dem Markgrafen Dietrich, den Kötzschke geradezu
als den Städtebauer bezeichnen möchte. Zunächst als Graf zu Weißenfels ist Dietrich
1 Max Pahnke, Die Stadtbücher von Neuhaldensleben von 1471—1486. A.a.0O. Jg. 60
(1925), 8. 91—116.
2 Werner Burmeister, Wandmalerei in Mecklenburg bis 1400. A.a. O. Jg.89 (1925),
8. 229—320.
3 Rudolf Lehmann, Das Stadtarchiv in Guben, seine Geschichte und seine Bestände,
In: Niederlausitzer Mitt. Bd. 17 (1925/26) S. 1—12. |
4 Hugo Heijmann, Der Friesische Kreis der Präinonstratenserklöster. A.a.0. Tomus
1(1925), S. 20—48.
5 H. Kissel, Das ehemalige Stift Caprenberg in Westfalen und seine heutigen Zu-
stände. A. a. O. S. 291—297. — id., Die ehemalige Abtei Ilbenstadt in der Wetterau. A. a. O.
8. 373—380.
6 Rudolf Kötzschke, Markgraf Dietrich von Meißen als Förderer des Städtebaucs.
A.a.0. Bd. 45 (1924), S. 7—46.
522 Nachrichten und Notizen
der Begründer der eigentlichen Stadt Weißenfels. Dann wendet er seine Fürsorge
der von ihm erworbenen Mark Meißen zu. Hier dient die Anlage von Städten zur
Sicherung des neuen unruhigen Besitzes und zur Festigung der landesfürstlichen
Herrschaft. Der Hauptort Meißen erlebt seinen Ausbau und die Erhebung zur Stadt.
Dann folgt Freiberg, wo eine Stadterweiterung vor sich geht. Ebenso erfolgt die
Gründung Dresdens als Stadt. Diesen ziemlich sicheren Beispielen folgen solche Fälle
mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie Dippoldiswalde, Döbeln, Oschatz, Großenhain,
Zwickau, Grimma, Borna, Rochlitz, Groitzsch u. a. Während über diese Anregungen
durch den Markgrafen kaum ein Zweifel besteht, ist äußerst undurchsichtig, wie im
einzelnen die Gründungen vor sich gingen. Die Mithilfe der markgräflichen Beamten
ist sicher, auch ein Unternehmertum ist festzustellen. Die neuen Bürger kommen
zumeist aus Mitteldeutschland und vor allem aus der ländlichen Umgebung der
neuen Gründungen. Diese vereinen Wehrhaftigkeit und Wirtschaftskraft. In dem
neuen Gefüge der Landesverwaltung, der Vogteiverwaltung an Stelle der früheren
_ Burgbezirksverwaltung, werden sie die Sitze der vogteilichen Behörden.
In derselben Zeitschrift erschließt H. Ermisch! zur Geschichte der Kurfürstin
Katharina, der Gemahlin des Markgrafen Friedrich von Meißen, der Tochter Herzogs
Heinrich von Braunschweig-Lüneburg (t 28. Dez. 1442 zu Grimma), neue Quellen,
die bisher zu wenig benutzt sind: das sind die Rechnungen der landesherrlichen Be-
amten. Sie geben reiche Aufschlüsse über das private Leben der Fürstin, ihren Hof-
halt, ihr tägliches Leben usw.
In Sachsen und Anhalt untersucht E. Heinze? die Entwicklung der Pfalzgraf-
schaft Sachsen nach ihrem territorialen Umfang und ihrem verfassungsrechtlichen
Charakter. An zwei Reichsfürstentümer ist der Titel geknüpft. Die alte sächsische
Provinzialpfalzgrafschaft ist in längerer Reihe zuerst an die Grafen von Goseck
geknüpft (seit 1003 bezeugt), dann geht sie an die Grafen von Sommerschenburg
(1088) über und seit deren Aussterben 1179 an die Landgrafen von Thüringen und
schließlich an die Markgrafen von Meißen, unter denen 1352 die Pfalzgrafschaft er-
loschen ist, nachdem die territoriale Grundlage (Sachsen-Lauchstädt) aufgelöst
worden war. Kurze Zeit nach dem Erlöschen dieser ersten Pfalzgrafschaft taucht
eine zweite territoriale Pfalz auf: Sachsen-Allstedt. Sie ist eine Neugründung des
14. Jahrhunderts duıch Kaiser Karl IV. Ihre territoriale Grundlage ist eine ehemalige.
Königspfalz, Allstedt, die Reichslehen geworden und zwischen 1348—54 durch
Karl IV. zur Pfalzgrafschaft und danach unter den Herzögen von Sachsen zum
Reichsfürstentum erhoben worden war.
Ebenfalls in dieser Zeitschrift veröffentlicht K. Gründler? einen Abschnitt aus
einer ungedruckten Berliner Dissertation von 1924 über die „Sozialen Verhältnisse
des Augustiner-Nonnenklosters Diesdorf“ in der Altmark, eine der zahlreichen Ar-
beiten, die im Sinne von Al. Schulte den Einfluß des Adels in den deutschen Kirchen
und Klöstern untersuchen. Für das ostdeutsche Kolonialgebiet ist Gründlers Arbeit
nicht die erste, wie er annimmt. Ilinzuweisen ist z. B. auf eine ganz ähnliche ältere
l Hubert Ermisch, Kurfürstin Katharina und ihre Hofhaltung. A.a.0. 3. 47—19.
2 Erich Heinze, Die Entwicklung der Pfalzgrafschaft Sachsen bis ins 14. Jahrhundert.
In: Sachsen und Anhalt. Jahrbuch der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen
und für Anhalt. Bd. 1 (1925), S5. 20—63. .
3 Konrad Gründler, Das altmärkische Augustiner-Nonnenkloster Diesdorf und seine
Insassen. A.a.0. 3. 126—158.
Nachrichten und Notizen 523
Arbeit von Burck über die Klöster in der Mark Meißen. Gründler gelangt zu ganz
ähnlichen Ergebnissen wie Burck: „Die Leitung des Klosters lag vorwiegend in den
Händen Ritterbürtiger. Der Konvent war gemischt ritterbürtig-bürgerlich. Unter
den bürgerlichen Nonnen befanden sich zahlreiche Patriziertöchter.“ Auf Grund
eines reichen Materials folgt eine Untersuchung der Familien der einzelnen Insassinnen.
In den Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde erfährt eine
ältere und schon früher berichtete Arbeit von J. K. Mayr! über die Geschichte der
salzburgischen Zentralbehörden eine Fortsetzung. Der erste Teil reichte bis 1495,
dem Antrittsjahr des Erzbischofs Leonhard, die Fortsetzung reicht bis 1540, dem
Todesjahr des Erzbischofs Matthäus Lang. Der Stoff ist ziemlich in gleicher Reihen-
folge behandelt: Regierungsstellung des Erzbischofs, dann der Rat und dessen einzelne
Mitglieder sowie deren Kompetenzen, die Kanzlei und schließlich die übrigen Zentral-
stellen (Hauptleute, Hofmarschall u. a.).
Ebendort befindet sich eine Arbeit von M. Schellhorn? zur Geschichte des
Frauenkonventes bei St. Peter in Salzburg. Nach nicht unwichtigen allgemeinen
Ausführungen über Doppelklöster verlegt Schellhorn in Abweisung älterer Ansichten
die Gründung dieses Frauenklosters in die Zeit um 1125—1135. Es ist hervorgegangen
aus einer schon längere Zeit bei St. Peter bestehenden losen Frauenvereinigung.
Wir werden unterrichtet über die materiellen Grundlagen der Neugründung, über die
ihr gemachten Stiftungen und Schenkungen und über die Baugeschichte. Der größte
Abschnitt umfaßt eine Schilderung des klösterlichen Lebens; Verfassung, Aufnahme
und Eintritt ins Kloster, gemeinsames Leben, Beschäftigung der Nonnen u. a., be-
schrieben nach den Ordensvorschriften, wie also das Leben im Kloster hätte sein
sollen. Aus erhaltenen Visitationsrezessen erhalten wir als kleine Ergänzung ein Bild
von dem tatsächlichen Leben im Kloster. Der Verfasser handelt weiter über Be-
ziehungen zu anderen Frauenklöstern, über den Niedergang des Klosters und über
sein Ende unter Abt Andreas Graser (1577—84) im Jahre 1583.
K. Sulzberger? berichtet über Ausgrabungen im Kloster Allerheiligen. Dieses
ist 1050 gestiftet von Eberhard von Stellenburg und seiner Gemahlin Ita und wurde
von deren Sohn Burkhard erneuert. Das Ehrengrab dieser Personen wurde um 1537
gänzlich beseitigt und war seitdem verschollen. Durch neuerliche Ausgrabungen inner-
-halb des Münster ist es wieder aufgefunden worden. Dabei entdeckte man zwei voll-
ständige Grabsteinplatten, die von Eberhard und Burkhard, von der dritten, der Itas,
kamen nur bescheidene Reste zum Vorschein. Diese Platten stellen die frühesten Denk-
mäler romanischer Plastik aus Allerheiligen dar, die kurz nach 1200 angefertigt sind.
In der Zeitschrift des Vereins für Geschichte Schlesiens besorgt K. H. Rother
den Abdruck eines bisher unveröffentlichten Verzeichnisses von Handschriften der
Grünberger Pfarrkirche von 1423, als diese um die Zeit den Augustinerchorherren von
Sagan übergeben wurde. Das Verzeichnis ist veranlaßt durch den Abt Johannes
ı Josef Karl Mayr, Geschichte der salzburgischen Zentralbehörden von der Mitte des
13. bis ans Ende des 16. Jahrhunderts. A.a. O. Jg. 65 (1925) S. 1—72.
s Maurus Schellhorn, Die Petersfrauen. Geschichte des ehemaligen Frauenkonvents
bei S. Peter in Salzburg (ca. 1130—1583). A.a.0. 3 113—208.
3 Karl Sulzberger, Die Gräber der Stifter des Klosters Allerheiligen. In: Beiträge zur
Vaterländischen Geschichte, herausg. vom Historisch-antiquarischen Verein des Kantons Schaff-
hausen. Heft 10 (1925), S. 114—123.
% Karl Heinrich Rother, Das Handschriftenverzeichnis der Augustiner-Propstei Grün-
berg (i. Schles.) vom Jahre 1423. A.a. O. Bd.59 (1925), S. 102—124.
524 Nachrichten und Notizen
von Haynau und findet sich in einer jetzt der Breslauer Staats- und Universităts-
bibliothek gehörenden Handschrift. Als den Verfasser des Katalogs weist Rother
einen Heinrich Sommerfeld nach. Die heute noch erhaltenen Handschriften dieses
Verzeichnisses beschreibt Rother in ausführlicher Weise.
In der gleichen Zeitschrift findet sich ein erneuter Abdruck der Lokationsurkunde
von Nieder-Frauenwaldau von 1340, ausgestellt von der Äbtissin Hedwig zu Trebnitz,
von der E. Randt} nachzuweisen sucht, daß diese Urkunde eine Fälschung ist, deren
Abfassung in Wirklichkeit in die Zeit der Äbtissin Katharina fällt.
Noch ein dritter Aufsatz aus dieser Zeitschrift ist zu erwähnen. Darin veröffent-
licht A. Müller? in wortgetreuem Abdruck sieben Urkunden zur Geschichte der
Stadt Bolkenhain aus den Jahren 1298 bis 1532.
In den Schlesischen Jahrbüchern für Geistes- und Naturwissenschaften beschreibt
O. Günther? zwei Handschriften der Breslauer Universitätsbibliothek. Sie stammen
aus der Bibliothek der Saganer Augustinerchorherren und sind von einem Insassen
dieses Stiftes in den Jahren 1434 und 1435 geschrieben, der als Schreiber noch weiterer
Handschriften nachzuweisen ist. Es ist der Prior Bernhard Fabri, der 1442 und 1443
als Propst in der Grünberger Filiale des Saganer Stifts bezeugt ist. Er war Teil-
nehmer am Baseler Konzil, über das die beiden genannten Handschriften allgemeine
Nachrichten bringen. Des weiteren enthalten sie z. T. die auf dem Konzil gehaltenen
Predigten.
Unter reichlicher Beigabe von Urkundenabdrücken behandelt H. Pennings
in der Vestischen Zeitschrift in einem ersten Teil eines noch weiter erscheinenden Auf-
satzes über die Beziehungen zwischen Recklinghausen und Strünkede die Zeit bis
zum Ende des 15. Jahrhunderts. Urkundlich sind die meist recht feindlichen Be-
ziehungen zwischen der Stadt und dem Geschlecht der Strünkede, einem Lehns-
geschlecht der Grafen von Kleve, nicht vor dem Anfang des 15. Jahrhunderts zu
verfolgen, aber seitdem setzen sie in verstärktem Maße ein. Sie erwachsen zumeist
aus den Ansprüchen der Herren von Strünkede auf,die Recklinghäuser Mark. Die
Stadt erweist sich auf die Dauer als die stärkere Partei.
Zur westfälischen Geschichte liefert J. Bauermann? einen Beitrag in der
Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde. Er behandelt in einem
ersten Abschnitt die Anfänge des Archidiakonats Lippstadt in Polemik gegen einen
Aufsatz von Clemens Laumanns über „Propstei und Archidiakonat Lippstadt“
(in Heimatbuch des Kreises Lippstadt‘“ Bd. 1 (1925). Nach Laumanns sei dies Amt
um 1300 im wesentlichen ausgebildet, nach Bauermann dagegen haben wir es mit
einer wesentlich jüngeren Schöpfung zu tun. In einem zweiten Abschnitt wird ein
Einkünfteregister des Archidiakonats Horhusen aus dem Staatsarchiv Münster ver-
öffentlicht und behandelt.
l Erich Randt, Die Aussetzungsurkunde von Nicder-Frauenwaldau, Kreis Trebnitz, zu
Neumarkter Recht. Ein Beitrag zur Urkundenfälschung im Mittelalter. A.a.O. 8. 125—136.
2 August Müller, Urkunden zur Geschichte von Bolkenhain und seines Weichbildes.
A.a.0. S. 153—157.
3 Otto Günther, Zwei Breslauer Handschriften vom Baseler Konzil und ihr Schreiber.
A.a. O. Je.3 (1924), S. 10—20.
4% Heinrich Pennings, Die Beziehungen zwischen Recklinghausen und Strünkede im
15. und 16. Jahrhundert. A.a. 0O. Bd. 32. Jg. 1925, S. 1—45.
5 Johannes Bauermann, Westfälische Archidiakonatstudien. A. a. O. Bd. 83 (1925),
Abt. 1, S. 265—2968.
Nachrichten und Notizen 525
In den Württembergischen Vierteljahrsheften für Landesgeschichte veröffentlicht
K. O. Müller! einen Abdruck der aus dem 15. Jahrhundert stammenden Über-
setzung der für Weltleute geltenden Regel des Dritten Ordens des hl. Franziskus nach
einer von dem Herausgeber neu gefundenen Handschrift aus dem Archiv der ehe-
maligen Propstei Ellwangen, mit Anführung der Lesarten der anderen bisher be-
kannten Handschrift aus der Münchner Staatsbibliothek. Voran gehen eine genaue
Beschreibung der neuen Handschrift, eine Vergleichung der beiden Handschriften
miteinander und eine Untersuchung über das Verhältnis der deutschen Texte zur
lateinischen Regel und zur Prima regula tertii ordinis.
Aus der gleichen Zeitschrift ist ein Beitrag von J. Zeller? zur Geschichte des
Klosters Urspring anzuführen. Er enthält die erstmalige Veröffentlichung der Toten-
bücher dieses Klosters: 1. Bruchstücke des ältesten Nekrologiums aus dem ersten
Drittel des 13. Jahrhunderts nach dem Original im katholischen Stadtpfarramt
Ebingen. Es sind zwei Pergamentblätter aus dem 2. und 3. Jahrzehnt des 13. Jahr-
hunderts mit jüngeren Nachträgen. Sie stammen aus Urspring. 2. das jüngere Toten-
buch aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts nach einer Handschrift aus dem katho-
lischen Dekanatsamt Ehingen. Es ist ein Pergamentcodex, dessen ausführliche Be-
schreibung wir bekommen. Ein Namensregister beschließt die Arbeit.
Wolfenbüttel. H. Herbst.
Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Institute. DeutscheReichs-
tagsakten (ältere Reihe). Bitte an die Fachgenossen: Das erste Heft der „Supple-
menta“ soll jetzt bald in Druck gehen. Es ist natürlich dringend erwünscht, daß,
wenn wir jetzt, gut 60 Jahre nach dem Erscheinen des ersten Bandes, zur Ver-
öffentlichung eines Ergänzungsbandes für die Regierungen Wenzels und Ruprechts
schreiten, wirklich alles Erreichbare herangezogen wird. Ich bitte deshalb, mich
auf noch nicht benutzte handschriftliche Quellen und entiegene Veröffentlichungen,
die leicht überseben werden könnten, aufmerksam zu machen. Mit mir wird die
Historische Kommission dafür dankbar sein. L. Quidde.
Georg von Below°.
19. Januar 1858—20. Oktober 1927.
Ein früh geprüfter zäher Lebenswille; eine außerordentliche religiöse Zuver-
sicht; ein leidenschaftlicher, kampflustiger Drang zur Erkenntnis; ein herrenhafter
Wille zum sichtbaren Werk und Wirken: diese Grundeigenschaften ergreifen den Be-
trachter dieses Lebens zuerst. Die traditionellen Lebensformen seiner Herkunft sind
von ihnen durchwirkt. Das Gesinnungserbe, das Georg v. Below aus ostpreußischem
Adelsgeschlecht überkommt, wird, über die konfessionelle und ständische Prägung
hinaus, in der Entwicklung dieses Lebens zu besonderer Geschlossenheit und Wir-
1 Karl Otto Müller, Die deutsche weltliche Drittordensregel des hl. Franz von Assisi im
15. Jahrhundert. A.a.0. N.F. Jg. 32 (1925/26), S. 90—116.
2 Josef Zeller, Die ältesten Totenbücher des Benediktinerinnenklosters Urspring bei
Schelklingen. A. a. 0O. S. 117—187.
3 Der knapp bemessene Raum erzwingt die annähernde Vermeidung kritischer Nach-
Tede. Für die bibliographischen Daten vgl. Ludwig Klaiber, Verzcichn. d. Schr. G. v. B.8
= Aus Sozial- u. Wirtschaftsgesch. Gedächtnisschrift für G. v. B., 1928, S. 343 ff., für dle bio-
graphischen: D. Geschichtswissenschaft in Selbstdarstellungen, hrsg. v. S. Steinberg, 1925, S.1 ff.
626 Nachrichten und Notizen
kungskraft gesteigert. Die Fülle praktischer Wirksamkeit, deren Erinnerung das
Gedächtnis dieses Geschlechtes von Offizieren, Beamten und Gutsherren überliefert,
scheint sich in diesem Geiste auf sich selbst zu besinnen.
Frühzeitig drängt der Erkenntniswille des Knaben zu den theologischen und
besonders zu den historischen Grundlagen der Umwelt hin. Diese erfaßt er ganz
ursprünglich, unmittelbar, sogleich mit der spezifisch romantischen Freude am Ein-
zelnen um seiner selbst willen. Und ferner: die Reichsgründung und die beiden
ersten Jahrzehnte der neuen Einheit fallen mit den wichtigsten Entwicklungsjahren
zusammen. Begeisterndes Miterleben nationaler Erfüllung formt das frühzeitig
geweckte Nationalgefühl des Jünglings und umkleidet es mit dem unverrückbaren
Panzer preußisch-deutscher Staatsgesinnung. Treitschke, der nationale Treitschke
wird Vorbild und Symbol, Einflüsse vom Kreise Lagardes treten später hinzu. Jene
starke und unkomplizierte Bejahung nationalstaatlicher Einheit, welche das Bekennt-
nis zum Föderalismus und besonders zur Vormacht des preußischen Klassenstaats
in sich schließt, befruchtet den Drang zur Staatsgeschichte in entscheidender Weise.
Sie bestimmt — nächst anderen Erwägungen — seine Stellungnahme zu den kultur-
geschichtlichen Postulaten der 90er Jahre. Auch die Ablehnung der italienischen
Kaiserpolitik des Mittelalters, welche im „deutschen Staat des Mittelalters“ und
besonders in Schriften der letzten Lebensjahre zutage tritt, wird noch von der poli-
tischen Erziehung mitbestimmt, die v. Below durch das Erleben der beiden letzten
Jahrzehnte Bismarckscher Politik zuteil geworden war.
So entfaltet sich — getrieben also von romantischer Geschichtsfreude, geklärt
durch gegenwartspolitische Erweckung, begleitet von theologischen, juristischen,
germanistischen und nationalökonomischen Interessen — eine Studienentwicklung
von besonderer Breite und Tiefe. Das gemeine Wesen des Mittelalters steht in ihrer
Mitte. In Forschung und Darstellung wird Ranke zum bleibenden Vorbild;
M. Ritter und Brunner leiten den ordnungswilligen Geist zu methodischer Zucht;
spätere Einflüsse R. Sohms verstärken die ursprüngliche Wirkungsrichtung; Rickerts
kulturwissenschaftliche Begriffsklärung bringt v. Below romantischem Idealismus
die philosophische Legitimation.
Bereits die von Ritter angeregte Dissertation „Die Entstehung des ausschließ-
lichen Wahlrechts der Domkapitel“ zeigt im Keime jenes Zugleich von rechts-
und geschichtswissenschaftlicher Methodik, welches von nun an als besonderes
Kennzeichen von Belowschen Schaffens hervortritt. Ehrfurcht vor dem Einzelnen
und Kleinen, gezügelt von scharfer rationaler Energie; ein peinlich induktives
Fortschreiten zur Bildung historischer Rechtsbegriffe: diese Eigenschaften zeigen
seine methodologische Verwandtschaft mit der historischen Rechtsschule, welcher
späterhin sein besonderes Interesse gilt. Bei der Erschließung der Landtags-
akten von Jülich-Berg — eine Editionsarbeit, welche die Blütejahre seines
Schaffens begleitet und vielfach trägt —, hat sich von Belows verfassungs- und
wirtschaftsgeschichtliche Meisterschaft entfaltet: Die Mehrzahl und die wichtigsten
seiner späteren Fragestellungen strömen ihm aus der Fülle dieser territorialgeschicht-
lichen Quellen zu. Das Wachstum seiner Mitarbeit an den staats- und sozialwissen-
schaftlichen Wörterbüchern des ausgehenden Jahrhunderts veranschaulicht die
systematische Ausbreitung seiner Fähigkeiten und seines geistigen Besitzstandes.
Die Frage nach dem öffentlich-rechtlichen Charakter des gemeinen Wesens im Mittel-
alter wird zum Rückgrat seiner Forschungen. Der Nachweis der Bede als einer
Nachrichten und Notizen 527
bereits vom Grafen erhobenen öffentlich-rechtlichen Abgabe steht im Mittelpunkt
der Beweisführung. Von hier erfolgt der Vorstoß zur weiteren Erkenntnis mittel-
alterlichen Staatslebens. Die Entstehung der Landeshoheit aus der gräflichen
Gewalt; die Herkunft der Landstände aus dem territorial bestimmten Kreis der
Geistlichkeit und Bauern; die Entstehung der deutschen Stadtgemeinde aus der
Landgemeinde; die Herkunft der städtischen Bürgerschaft aus der Vielheit jeweils
verschiedenartig bestimmter Einwanderung; die Entstehung der Zünfte aus freier,
vom Stadtherrn bloß sanktionierter Einung der Handwerker; der Zusammenhang
von Stadt- und Staatsbürgerschaft, mittelalterlicher Stadtwirtschaft und territorial-
staatlichem Merkantilismus, Stadt- und Territorialverwaltungsrecht; die zusammen-
fassende Erkenntnis der Bedeutung der Rezeption römischen Rechts für die territoriale
Rechtsentwicklung; die Verknüpfung des modernen deutschen Staates mit dem
Territorialstaat des 15. und 16. Jahrhunderts: Die keineswegs vollständige Aufzählung
dieser Problemstellungen bzw. -lösungen möge den sachlichen Umkreis von Below-
schen Schaffens veranschaulichen, ohne darum die Tatsache vergessen zu machen,
daß ein Teil der berührten Fragen weiterer Klärung bedarf, ein Teil der Lösungen
heftig umstritten ist. Dies gilt insbesondere für die Probleme, welche mit der hof-
rechtlichen Theorie und ihren Folgerungen zusammenhängen. Hier wie innerhalb
einer weitschichtigen kritischen Tätigkeit zeigt von Below das Bestreben, alle nach
Gesetzmäßigkeit trachtenden Erklärungen durch eine Forschung zu ersetzen, welche
der Mannigfaltigkeit des Geschehens gerecht wird. von Below, der die Berechtigung
von „Jdealtypen‘‘ und von historischen „Tendenzen“ durchaus anerkennt und sich
infolge scharfer rechtsbegrifflicher Formulierung manchen Widerspruch gefallen
lassen muß, tritt dem Bestreben, Strecken und Breiten der Geschichte stufen-
theoretisch, also in nachweisbar gesetzmäßiger Abfolge, einzufangen, mit großer
Schärfe entgegen. So entstehen zahlreiche Kontroversen, welche mit den Namen
Lamprecht, Breysig, Bücher, Sombart und Schmoller nur eben bezeichnet werden
können. Auch seine leidenschaftliche Ablehnung der Soziologie, soweit sie nicht
im Rahmen historischer Wissenschaften, sondern als selbständige, als Gesell-
schafts-Gesetzeswissenschaft zu wirken trachtet, hängt mit der romantischen Be-
stimmtheit seines Geistes, aber auch mit der politischen Ausrichtung seiner Persön-
lichkeit zusammen. Seine Feindschaft gegen positivistische und materialistische
Gesehichtstheorien ist überdies von dem Konservativismus seiner konfessionellen
Haltung mitbeeinflußt. Diese Haltung macht sich ferner in Periodisierungsfragen
geltend (Tröltsch!), sie führt schließlich zu der die „Ursachen der Reformation“
behandelnden Schrift, in der sich Erkenntnis- und Bekenntnisfreudigkeit in kenn-
zeichnender Weise durchdringen.
Drei ineinander greifende Kreise seines Schaffens sind also zu unterscheiden.
Der erste schließt die Ergebnisse seiner rein verfassungs-und wirtschaftsgeschichtlichen
Tätigkeit in sich. Hier finden sich seine bedeutendsten Leistungen. von Below
bedient sich mit Vorliebe der Form kleiner Monographien, die sich vielfach durch
eine erstaunliche Beherrschung der Quellen und besonders der Literatur auszeichnen
und welche später in Sammelbänden (Territorium und Stadt; Probleme der Wirt-
schaftsgeschichte) wieder erscheinen. In diesem Bereiche hat von Below seinen
Scharfsinn und seine Gedankenklarheit oftmals in schlechthin mustergültiger Weise
exemplifiziert. Zu einer Zusammenfassung seiner Ergebnisse nn er in dem
fragmentarischen „deutschen Staat des Mittelalters“.
528 Nachrichten und Notizen
Der zweite Kreis seines Schaffens ist durch eine eigentümliche Überschneidung
gesinnungs- und erkenntnismäßiger Antriebe gekennzeichnet. Jene entstammen
einer Grundhaltung, die nicht durch politische und gewiß nicht durch parteiliche
Einordnung, sondern schlechthin nativistisch zu begreifen ist. Wo von Below inner-
halb der Forschung weltanschauliche Positionen verteidigt wie in seinen Schriften
zur Geschichte oder gegenwärtigen Wirklichkeit der Geschichtstheorien, in den
das Duell behandelnden Einzelschriften, in konfessionsgeschichtlichen oder in
historisch-reichspolitischen Fragen, finden sich Überschneidungen der genannten
Art. Hier begegnen Sätze, welche eher den Eindruck des Dogmas als den des ge-
sicherten Forschungsergebnisses erwecken. Ein Beispiel: Wie sich von Below der
Bedeutung der eigenen rationalen Kräfte, die seine Erfolge und unsere Bewunderung
vornehmlich erzwingt, niemals vollständig bewußt geworden ist, so hat er es auch
gegenüber der Geschichtschreibung des 19. Jahrhunderts an der genügenden Be-
rücksichtigung der rationalistischen Voraussetzungen und fortdauernden Grund-
lagen fehlen lassen und dadurch vielfach den Eindruck bekenntnishafter Selbst-
verständigung statt den der gültigen Gestaltung erweckt. |
Der dritte Kreis umfaßt die politisch-publizistische Tätigkeit des konservativen
Parteipolitikers, welche besonders durch Krieg und Revolution an Ausdehnung
gewinnt. Ihre Kennzeichnung gehört nicht zu unserer Aufgabe. Auch der-
jenige, der seinen politischen Bekundungen nicht zuzustimmen vermag, sieht
sich zu dem Bekenntnis genötigt, daß hier wie überall die Entschiedenheit und Kraft
eines Charakters und die Willensrichtung eines schlechthin heroischen Patriotismus
zu bewundern bleibt. Jene starke politisch-publizistische Tätigkeit hat — nächst
der wachsenden Neigung zur Rezension und zum hartnäckigen, wissenschaftlichen
Kleinkampf — das Fehlen weiterer zusammenfassender Darstellungen mitveranlaßt.
Auch ist hierbei von Belows fruchtbarer Herausgebertätigkeit (Deutsche Städte-
chroniken; Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte; Vierteljahr-
schrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte) zu gedenken.
Durch seine Lehrtätigkeit jedoch, die ihn von Marburg über Königsberg, Münster,
Marburg, Tübingen nach Freiburg führte, hat er seiner wissenschaftlichen Wirk-
samkeit besondere Rundung und Tragweite zu verleihen vermocht. von Below
gehörte zu jenen Dozenten, bei denen selbst großgegliederte Vorlesungen Druckreife
besitzen, ohne zu veralten. Auch er hat auf diesem Wege eine Wirkung erzielt, die
die des gedruckten Wortes an Intensität überstieg. Nicht nur durch die Sachlich-
keit seiner Interpretationsübungen, sondern auch durch die vorbildliche Gewissen-
haftiekeit: und ständige Läuterung, die er seinen Vorlesungen angedeihen ließ, sind
seine Lehrerfolge, ist die Gründung und starke Ausbreitung einer Below-Schule zu
begreifen. Mit berechtigter Dankbarkeit gedenken seine Schüler der schlichten
und verschwiegenen Güte des Menschen und der auf weitgreifende Beziehungen
und erstaunliche Personalkenntnis sich stützenden Fürsorglichkeit des Lehrers.
Freiburg i. B. Arnold Berney.
` f
| INHALT DES 3. HEFTES
Aufsätze:
= „Einzigartiges Zeugnis“, Geige oder — Fälschung? Eine Entgeg-
zu nung zur Frage der Echtheit der „Clausula“. Von Univ.-Prof, Dr. Max
f askua a a ae ar een URPr
Der Reichstag zu Regensburg (1702—1704): Von Privatdozent Dr. Arnold
Borner m PMA EB. 5 3 rl er
Metternichs politische Grundanschauungen. Von Dr. E. Kittel in Berlin-Lichter-
M gee e a a aa aaa a a a a a aaae Be
leine Mitteilungen:
Zur Beurteilung Florian Geyers. Von Dr. Günther Frantz in Göttingen
wo.
'ritiken:
Erich Weniger, Die Grundlagen des MNGRICHIARDEREEINNEN: Von Dr. Walter
BOREE II LED u ar ec ee ee N
Alfred Meiche, Historisch-topographische Beschreibung der Amtslauptmanu-
schaft Pirna. Von Univ.-Prof. Dr. Rudolf Kötzschke in Leipzig . . ..
E. Saxer, Das Zollwesen der Stadt Basel bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts.
Von Bibliothekar Dr. K. Stenzel in Stuttgart. . . 2:2 2 2 2 m nn.
Nuntiaturberichte aus Deutschland mit ergänzenden Aktenstücken. 2. Abt.
Bd. 1, 3 u. 4 ed. S. Steinherz. Von Prof. Dr. Karl Schellhaß in München
Artur Brabant, Generaloberst Max Freiherr von Hausen. Von Univ.-Prof.
j Dr. Richard Sohmitt ia Bern : i co 2 sa 2a ae aan a TE
: Hugo Hassinger, Die Tschechoslowakei. Von Privatdozent Dr. Josef Pfitzner
MEE s ir ER T E a a a e OA
‘Nachrichten und Notizen :
' Bibliographie Hungariae II (Hazi) S.510. — Alphons Dopsch, Die deutsche
| Kulturwelt des Mittelalters (H. Herbst) S.510. — Rob.Kohlrausch, Deutsche
Denkstätten in Italien. Ill. 8.511. — Ernst Kantorowicz, Kaiser Fried-
i rich der Zweite (F. Schneider) S. 511. — Macchiavelli, Der Fürst, über-
i setzt von F. Blaschke (Lampe) S. 511. — Urkundenbuch der Universität
Wittenberg, bearbeitet von Walter Friedensburg, S. 512. — Friedrich
Wolters, Der Donauübergang und der Einbruch in Serbien durch das IV. Re-
servekorps im Herbst 1915 (R. Schmitt) S. 512. — Paul Dinnies-Dinse,
Aus der Arbeit des Familienforschers (Lampe) S. 513.
: Zeitschriftenschau: Das spätere Mittelalter. Von Dr. Hermann Herbst in
: WoO. = 5 wa: a aE re ae a a
| Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-)Institute. . .
f Georg von Below. Von Privatdozent Dr. Arnold Berney in Freiburg i. Br.
Bibliographie der deutschen Geschichte, bearbeitet von Bibliothekar Dr. Helmut Hör
1
|
Seite
503
505
513
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525
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VIERTELJ AHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. ERICH BRANDENBURG
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
XXIV. JAHRGANG
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE ZWEIUNDDREISSIGSTER JAHRGANG
4. HEFT
AUSGEGEBEN AM 1. MÄRZ 1929
VERLAG UND DRUCK
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG
DRESDEN 1929
?
Digitized by Google
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
Herausgegeben von Prof. Dr. Erich Brandenburg in Leipzig.
Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1.
Der Preis für das Heft im Umfange von 13 Bogen beträgt 7 Reichsmark.
Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite-
rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem per-
sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.
Die darin enthaltene „Zeitschriftenschau* hat die Aufgabe, eine
systematische Übersicht über die in deutschen Zeitschriften niedergelegten
Forschungsergebnisse zu geben. Diejenigen Herausgeber, welche Wert auf
Berücksichtigung ihrer Zeitschrift legen, werden um Einsendung von Sonder-
abzügen der aufzunehmenden Arbeiten an die Schriftleitung (Leipzig, Univer-
sität, Bornerianum I) gebeten.
Die Herausgabe und die Leitung der AOE P wird von
Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Erich Brandenburg geführt, der von Herm
Priv.-Doz. Dr. H. Wendorf in Leipzig (Universität, Bornerianum I) als Se-
kretär unterstützt wird. |
Beiträge aller Art bitten wir an den IR: NORI A (Leipzig- Gohlis, Poeten-
weg 21) zu richten. Aufsätze, Kleine Mitteilungen und Kritiken werden mit
40 Reichsmark je Bogen honoriert. Bei Notizen gilt das Besprechungs-
exemplar als Honorar.
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung
der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum ])
erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht-
erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere
Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen
usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim
Erscheinen der Schriftleitung zugelien zu lassen.
529
Die Gründe
von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland
im Jahre 53 v. Chr.
Von
Carl Koehne.
Bei Gelegenheit einer Untersuchung über ein wichtiges
Problem der Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte! kam ich
zu Ergebnissen, welche auf die Ursachen für einen politischen
Vorgang neues Licht zu werfen vermögen, der für die Geschichte
der gesamten Entwicklung sowohl des römischen wie des deutschen
Volkes weitgehenden Einfluß geübt hat. Ich hoffe, für dies schon
viel erörterte, aber meines Erachtens nicht genügend geklärte
Ereignis, nämlich das Aufgeben der Angriffe Cäsars auf das
rechtsrheinische (rebiet im Jahre 53 v. Ch., die für den großen
Staatsmann maßgebenden Motive besser feststellen zu können,
als es bisher geschehen ist.
§ 1. Einleitung.
Im sechsten Buche der Kommentarien über den gallischen
Krieg unterbricht Cäsar bekanntlich deh mit dem zweiten Rhein-
übergang beginnenden Zug nach Germanien durch eine ausführ-
liche Schilderung ‚‚der gallischen und germanischen Sitten, sowie
der zwischen ihnen bestehenden Verschiedenheiten‘‘?. Dieser offen-
1 Es handelt sich um die Frage des Bestehens agrarischen Gesamteigentums
in der germanischen Urzeit. Einen Teil der einschlägigen Ergebnisse enthalten mein
Aufsatz „Zur Geschichte des deutschen Grundeigentums‘ in der Zt. f. die gesamten
Staatswissenschaften (1927, Hfc. L S. 142—153) und meine Schrift: „Die Streit-
fragen über den Agrarkommunismus der agrarischen Urzeit“ (Berlin 1928),
2 VIc 11,1: ‚quoniam ad hune locum perventum est, non alienum esse
videtur de Galliae Germaniaeque moribus et quo differant hac nationes inter se
Proponere.‘
Histor. Vierteljahrschrift. Bd.24, H. I. 34
530 Carl Koehne
bar den Zusammenhang störende Exkurs, von dem mindestensdir
Erörterungen über die keltische Kultur! an dieser Stelle für ganz
unangebracht betrachtet werden müssen, hat modernen Forschern?
die Annahme nahegelegt, daß dort eine spätere Einschiebung,
sei es aus Privatbriefen, sei es aus einer Sonderschrift, vorliege.
Diese Hypothese würde aber nur dann einigermaßen berechtigt
sein, wenn die Kommentarien als einheitliches und als wissen-
schaftliches Werk zu betrachten wären. Doch ist grade das
Gegenteil der Fall. Schon der 1884 gestorbene berühmte Kenner
des Altertums Müllenhoff? sprach sich dahin aus, und später
ist durch Wilh. Hecker, A. Köhler, Christian Ebert®
und Otto Theodor Schulz’, denen sich auch Norden? an-
geschlossen hatte, nachgewiesen, daß die Kommentarien , Be-
richte“ bilden, ‚die Cäsar von Jahr zu Jahr an den Senat, wo
sie verlesen wurden“, oder wenigstens in die Heimat schickte.
Sie sollten seine Eroberung Galliens rechtfertigen und durch die
Schilderung seiner Siege ihm Ruhm und Anhänger gewinnen.
Zum Nachweise des Charakters dieser Berichte und der
Kritik, die bei jedem Vorgange notwendig ist, den sie mitteilen.
seien hier nur drei Tatsachen hervorgehoben:
1. Schon die erste der von Cäsar in Gallien vorgenommenen
Maßnahmen, nämlich sein Kampf mit den Helvetiern, entspricht
in keiner Weise den wirklichen Vorgängen. Denn die Absicht
jenes Volkes, ein großes gallisches Reich zu gründen, war lediglich
1 e 11—20. |
3 Teuffel, Gesch. d. röm. Literatur I 1916 S. 449, Wilh. Hecker, Quae-
stiones de commentariis Caesaris de b. Gall. Groningen 1888 p. 63.
3 Deutsche Altertumsk. 1V (£t) 1920 S. 32.
4 A.a.0. p. 9—52, insbes. p. 26—52.
5 Blätter f. d. bayer. Gymnasialwesen 27, München 1891 S. 170—175.
6 Siehe Christian Ebert, Über die Entstehung von Cäsars B. G., Nürnberg
1900 S. 65, 69, 70.
? Klio XI 1911 S. 48, 49, 61, 62.
| 8 Die germanische Urgeschichte in Tacitus Germania 1920 S. 90—96, sowie
in Gercke u. Norden Einleit. i. d. Altertumsw. T 1910 S. 486. Allerdings hat
Norden später (Agnostos Theos 1913 S. 318 Note 1 u. Urgesch. 2. Aufl. 1922 S. 8,
88 u. 4854—88) den Exkurs in Buch VI als bei Gelegenheit einer späteren Bear-
beitung der alljährlichen Berichte eingeschaltet erklärt, die von Cäsar selbst im
Jahre 52 oder 51 vorgenommen wurde (S. 87). Doch hat dies für die hier in Betracht
kommenden Fragen keine Bedeutung.
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 531
eine Erfindung der Äduer, und in der Schlacht bei Bibracte war
nicht Cäsar, wie er in seinem Berichte meldete, sondern der
Führer der Helvetier, Divico, Sieger. Denn dieser setzte ruhig
seinen Marsch fort und erhielt günstige Friedensbedingungen.
Bei ihnen kann von einem „Siegfrieden‘‘ der Römer keine Rede
sein, namentlich da die Boier, welche allein von Divicos Mann-
schaften nicht mehr in die Heimat zurückkehren wollten, in
Gallien Land erhielten!. Ä
2. Um Stimmung gegen seine Gegner in der Aristokratie zu
machen, hebt Cäsar, als es zum Kampfe gegen Ariovist kommt,
das feige Benehmen der jungen Adligen hervor, welche sich
seinem Heere angeschlossen hatten. Nach einer unparteiischen
Quelle? war aber die Lage nur deshalb schwierig, weil unter den
Soldaten eine Panik ausbrach, die auch infolge des wenig
glücklichen Verlaufs der Schlacht bei Bibracte leicht verständ-
lich ist?.
3. Während Cäsar in den Kommentarien selbst „überall der
Held ist und alles, was seine Unterfeldherren Glückliches und
Großes ausführen, entweder als das Werk seiner Befehle oder
als die Folge seines Einflusses erscheint, den er auch abwesend
auf die Seinigen äußerte‘‘®, weiß er doch auch solche Männer,
deren politische Stellungnahme für ihn nützlich sein konnte, in
jenen Berichten für sich günstig zu stimmen. Besonders? tritt
dies Cicero gegenüber hervor, dem er anfangs 54 mit einem
erheblichen Darlehen in pekuniären Schwierigkeiten ausgeholfen
und dessen Bruder Quintus er im Sommer dieses Jahres als
1 Vgl. die klare Darstellung dieser Vorgänge bei Ferrero, Größe und Nieder-
gang Roms, übers. von Pannwitz 1908 S.7, 8, 17—20 und die überzeugenden Er-
örterungen Delbrücks, Gesch. d. Kriegskunst I (3) 1920 S. 495, 496, 511— 517,
sowie über den Inhalt des Friedensvertrages Mommsen in Hermes 16 (1881) S. 447
bis 449. Die neuerdings unternommene „Rettung‘‘ der einschlägigen Berichte
Cäsars in Täubler, Bellum Helveticum, Zürich 1924, bes. S. 159—165 kann in
keiner Weise als Widerlegung jener Ausführungen betrachtec werden.
2 Dio Cassius 38 c. 35.
® Ferrero S.30 Note 47, vgl. auch Ebert S. 27, 28.
4 So schon I. E. Chr. Schneider in Wachler Philomathie I Frankfurt 1818
S. 198.
5 Vgl. auch die dem jungen Publius Crassus, dem Sohne des Triumvirn, in
1 52, 7 gewidmete lobende Erwähnung.
34*
532 Carl Koehne
Legaten in seinen Dienst genommen hattet. Diesem spendet er
im Jahre 54 auffallendes Lob (bes. V 50, 7 u. 52, 2—4), und bei
der Niederlage desselben Mannes im Jahre 53 verschweigt er
seinen Namen (VI 41, 3 u. 42, 1)2.
Jedenfalls zeigen schon diese Tatsachen, daß wir die Kom-
mentarien nicht als streng wissenschaftliches Werk, sondern als
eine Sammlung periodischer Berichte zu werten haben, in denen
ein General sein von der heimischen Regierung gar nicht ge-
wünschtes Unternehmen vor ihr und der öffentlichen Meinung
zu rechtfertigen sucht?; ebenso daß alle Mitteilungen jenes
Buches strengster Kritik zu unterwerfen sind. Dies gilt sowohl
für die Angaben ethnologischen® wie für diejenigen politisch-
militärischen Inhalts.
82. Bisherige Behandlung des Themas.
Gehen wir nun zu den Motiven über, welche für Cäsars Ein-
fälle in das rechtsrheinische Deutschland und für das schnelle
Aufgeben dieser Expeditionen maßgebend waren, und betrachten
zunächst die Behandlung dieser Frage in der bisherigen Literatur!
Manche Forscher folgen völlig den Angaben Cäsars. So sagt
T. Rice Holmes?°: Da die Sueben sich an die äußerste Grenze
ihres Gebietes zurückgezogen hatten, so hätte „ihnen dorthin
durch ein wildes Land zu folgen, in dem wenig oder gar kein
Getreide zu finden war, nichts anderes als sichere Vernichtung
bedeutet. Es war da nichts zu machen als zurückzukehren‘.
Ähnlich meint auch Dahn® 1883, daß Cäsar nach Gallien zurück-
! Vgl. Gelzer, Cäsar 1921 N. 106 über diese und andere dem berühmten Redner
erwiesene Aufmerksamkeiten, sowie über die Dienste, die dieser damals Cäsar
erwies, Eduard Meyer, Cäsars Monarchie 1919 N. 144- -149.
2 Vgl. Mezger, Die Abtassungszeit von Cäsars Comm. Landau (1875) S. 1
bis 16 und Ebert S. 252, 6.
3 Vgl. Friedr. Leo in Hinneberg, Kultur der Gegenwart I 8 (3) 1924 3.87,
Gundolf, Cäsar 1924 8.9: ‚‚Cäsars Schriften wollten wirken“ und Schanz
Gesch. d. röm, Literatur 12 (3) 1909 S. 134: „Für die Frage nach der Glaubwärdig-
keit muß man sich stets vor Augen halten, daß Caesar mit seinen Memoiren nicht
literarische, sondern politische Zwecke verfolgte.“
4 Über diese siehe meine in S. 529 Note 1 angeführte Schrift 5. 20.
5 Übers.u.bearb.von Wilh. Schott. Cäsars Feldzüge, Leipz. u. Berl.1913 3.162.
€ Gesch. d. d. Urzeit I 1883 8. 385.
>
àn
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 533
kehrte, nachdem ‚er vergeblich versucht, die Waldleute durch
Entziehung der Nahrung... zum Aufgeben ihrer Stellung...
zu zwingen, vielmehr er selbst Mangel zu leiden begann‘.
Indessen hatte schon 1880 ein hervorragender militärischer
(reschichtsforscher, von Göler!, Zweifel darüber ausgesprochen,
daß lediglich die „Nachricht. daß sich die Bewohner des
Suebenlandes in die Wälder zurückgezogen hätten, sowie die
Besorgnis, Cäsar möchte in dem am Feldbau so armen Ger-
manien zu wenig Subsistenzmittel finden, ihn veranlaßt‘‘ habe,
„nicht weiter vorzudringen“. Denn „jene Sitte der Germanen,
sich in die Wälder zu bergen, sowie die Hilfsmittel Germaniens
hatte er ja schon früher kennengelernt und konnte daher davon
nicht überrascht sein“. So bezeichnete auch 1894 Gutsche?
mit Recht die Begründung Cäsars, ‚es könnte ihm doch gar zu
leicht das Getreide für seine Soldaten ausgehen“, als,, Vorwand“.
In dieser Auffassung, daß Cäsar trotz seiner eigenen Angaben
über den Verzicht auf weiteres Vordringen ein solches überhaupt
nicht beabsichtigt hatte, stimmen auch die Mehrzahl der
modernen Forscher «durchaus überein. Denn namentlich
Mommsen?, Köchly*!, Kaufmann, von Mess®, Gutsche?
und (Grelzer® erklären, daß der Rheinübergang von Anfang nur
als „Demonstration“ geplant sei. Wie es von dem be-
deutendsten Kenner der römischen Geschichte im 19. Jahr-
hundert ausdrücklich ausgesprochen wird, „schien es“ bei den
beiden Expeditionen in das linksrheinische Land von Anfang
an für Cäsar „zweckmäßig, um das Erscheinen der germanischen
Waffen diesseits des Rheins zu verhindern, die römischen jenseits
desselben wenigstens zu zeigen“.
Von dieser durch den EinfluB Mommsens herrschend ge-
wordenen Meinung finden wir in einigen während der letzten
25 Jahre veröffentlichten Schriften, während sie mit ihr in bezug
I Cäsars Grallischer Krieg IS. 217. E
2 und Walther Schuttze, Deutsche Gesch.. Stuttgart 1894 S. 65.
3 Röm. Gesch. ILT (7) 1882 8.268 (Erste Aufl. 1856).
4 Cäsar u. die Gallier 1871 S. 40.
> Dt. Gesch. I 1880 8. 32.
6 Cäsar 1913 S. 121.
"&.a0. 8.03. 65.
8 Aa. O. 8.100. Vgl. auch C. Veith Gesch. der Feldzüge J.C., Wien 1906
S.123, 160, Niese Grundriß der römischen (reschiehte (5) 1923 S. 239.
534 Carl Koehne
auf die Unglaubwürdigkeit der eigenen Mitteilungen des großen
Feldherren übereinstimmen, eine durchaus abweichende Auf-
fassung. So macht nach Eduard Meyer? Cäsar „den freilich
gescheiterten Versuch, auch Deutschland und die britischen
Inseln seinem Reiche einzuverleiben‘‘, ein Gedanke, der in
Beschränkung auf die ‚Eroberung des rechten Rheinufers“
auch von Bang? als möglich betrachtet wird. Dieselbe Be-
urteilung von Cäsars Absichten liegt auch den einschlägigen
Ausführungen Birts? zugrunde.
83. Die von Cäsar selbst angeführten Ursachen.
In der Tat kann bei den Einfällen in das rechtsrheinische
Land von einer bloßen ‚Demonstration‘‘ nicht die Rede sein.
Denn eine ergebnislose Offensive eines Heeres wird von feind-
licher Seite immer als Zeichen der Schwäche, nicht der Stärke
angesehen werden. Grade für Cäsars Einfall im Jahre 53 v. Chr.
trifft die Behauptung eines der Anhänger der herrschenden
Ansicht? gar nicht zu, sie sei „eine sehr wirksame Demonstration
gewesen‘, weil „die Germanen seitdem durch Jahrhunderte
hindurch Ruhe hielten“. Denn schon im Jahre 53 gingen
berittene Sugambern wieder über den Rhein und griffen die
Zitadelle zu Aduatuca an, in der eine auf Cäsar wartende Legion
stand. Sie vernichteten auch einen Teil der zumm Fouragieren
ausgeschickten Kohorten und wären fast in die Zitadelle ein-
vedrungen®. Vorher aber hatten diese sugambrischen Scharen
im Lande der Eburonen, gegen welche Cäsar grade damals
einen Vernichtungsfeldzug unternahm, Menschen und Rinder
veraubt und diese, ehe sie sich gegen das römische Heer in
Aduatuca wandten, in den Wäldern verborgen. Sie brachten
auch die dort gemachte Beute, als sie von der Eroberung der
römischen Feste abstehen mußten, unversehrt über den Rhein®.
Wenn Cäsar in seinem Berichte der Verwunderung Ausdruck
sab, daß jene Germanen, die, um das Land seiner Feinde zu
! Cäsars Monarchie 1919 5. 174.
2 Die Germanen im röm. Dienst 1906 S. 6.
3 Röm. Charakterbilder (7) 1926 S. 151.
4 Von Meß a.a.0. S.61.
5 Siehe über diesen Plünderungszug der Sugambern Bell. Gal. VI 35.
ë ibid. e. 41.
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 535
verheeren, den Rhein überschritten hatten, später diesen Unter-
stützung gewährten!, so war ihm jedenfalls klar geworden, daß
es sich bei derartigen Einfällen in Gallien nur um Beutezüge,
nicht um politische Unternehmungen, wie bei den Eroberungen
Ariovists, handelte. Lediglich bevor der berühmte Feldherr
und Staatsmann die rechtsrheinischen Landschaften kennen-
gelernt, hat er selbst als den ‚„schwerwiegendsten Grund für
seine Expedition‘ bezeichnet, daß er den Germanen Furcht
einflößen wollte; denn sobald sie erkannt hätten, daß die Römer
den Mut und die Kraft besaßen, den Rhein zu überschreiten,
würden sie, um nicht Angriffe auf ihr eigenes Gebiet hervor-
zurufen, sich nicht mehr so leicht zu Einfällen in Gallien bereit-
finden lassen®. Im Jahre 53 aber wußte jener große Real-
politiker, daß damals die staatliche Organisation und politische
Einsicht jenseits des Rheins noch so wenig entwickelt waren,
daß nicht irgendwelche Gefühlsbeeinflussung, sondern nur starke
Grenzbewachung Plünderungszüce der Germanen verhüten
konnte?” 4.
So kann man denn die Gründe, welche Cäsar selbst als maß-
sebend für seinen zweiten Rheinübergang bezeichnet, nicht als
1..0,.42,
2 IV 16, 1: multis de causis Caesar statuit sibi Rhenum esse transeundum ;
quarum illa fuit iustissima, quod, cum videret Germanos tam facile impelli, ut in
Galliam venirent, suis quoque rebus eos timere voluit, cum intellegerent et posse
et audere populi Romani exercitum Rhenum transire.
3 Zu diesem Zwecke brach er auch nach seiner Rückkehr über die zweite Rhein-
brücke diese nicht — den Maßnahmen vom Jahre 55 entsprechend — völlig ab,
sondern zerstörte nur den auf der deutschen Seite befindlichen Teil und errichtete --
dort oder auf einer Rheininsel — einen vier Stockwerke hohen Turm. Vor allem
aber schuf er am gallischen Ufer starke Befestigungen und ließ dort 12 Kohorten zu-
rück, „ne omnino metum reditus sui barbaris tolleret atque ut eorum auxilia (den
Galliern zu gewährenden Hilfstruppen) tardaret“ (V1 29, 2). Vgl. Veith S. 160.
Allerdings konnten diese Vorkehrungen den oben erwähnten Plünderungszug der
sugambrischen Reiter nicht verhüten, da sie an einer etwa 45 Kilometer entfernten
Stelle (VI 35, 6) den Fluß überschritten. Vgl. die Bemerkung in der unten S. 536
Note 1 genannten Ausgabe des B. G. S. 215.
4 Übrigens zeigt auch diese Verschiedenheit der Motive, die in Buch IV und VI
(s. S. 535 Note 2 und S. 536 Note 2) als bestimmend für den Rheinübergang
genannt werden, neben anderen Tatsachen, daß die Berichte über die einzelnen Jahre
nicht gleichzeitig entstanden sind und daß von einer weitgehenden Überarbeitung
bei der zusammenfassenden Redaktion in der Wende von 52 zu 51 (vgl. oben S. 530
Note 8) nicht die Rede sein kann.
536 i Carl Koehne
unzutreffend ansehen!. Er erwähnt nämlich als solche die
Unterstützung, welche die Germanen den ihm feindlichen
Treverern geschickt hatten, und die Absicht, dem damaligen
Führer der im Aufstande befindlichen Gallier Ambiorix die
Möglichkeit zum Rückzuge zu versperren?®. Nur muß man dies
in der Art interpretieren, daß Cäsar beabsichtigte, den Zu-
sammenhang zwischen den Sueven?®, welche sich im Kriege mit
Rom befanden, und Ambiorix zu beseitigen, da die Chancen
dieses so gefährlichen Gegners durch Verstärkung seiner Streit-
kräfte und Erweiterung seines Operationseebietes sehr gefährlich
werden konnten. Der Feldherr teilt auch selbst den Plan? mit.
vor der Vernichtung der den Kern der Aufstandsbewegung
bildenden Eburonen? jedes Eingreifen ihrer wichtigsten Bundes-
genossen zu verhüten, der Menapier, der Treverer und der
linksrheinischen Germanen. Zunächst schickt er deshalb seinen
Legaten Labienus in das Gebiet der Treverer und eilt selbst in
das Land der Menapier® Da diese bald zur Unterwerfung
gezwungen und gleichzeitig die Treverer von dem Leraten besiegt
t Wie es von Kraner, Dittenberger und Meusel in ihrer Ausgabe der Comm.
de b. G. II (171 1920 S. 145 geschieht.
2 VT 9,2: Caesar ... duabus de causis Rhenum transire constituit; quarum
una erat, quod auxilia contra se Treveris miserant, altera. ne ad eos Ambiorix re-
ceptum haberet.
3 Viele Forscher haben angenommen, daß Cäsar an dieser Stelle mit den Sueven
die Chatten meint. So Zeuß, Die Deutschen 1837, S. 94, T. Grimm, Gesch. d. d.
Sprache 1848, S. 569, Ritter in Jahrbb. d. V. von Altertumsfr. im Rheinlande 3°
(1864) S. 24, Dahn a.a. O. 1 8.337, Riese im Rhein. Museum f. Philol. N. F. 44
(1889) S. 333 und Kossina in Westd. Zt. f. Gesch. 9 (1890) S. 201; die beiden letzten
halten die Chatten freilich nicht für die eigentlichen Sueven, sondern für einen von
ihnen unterworfenen Stamm. Doch haben Bremer in Pauls Grndr. der germ.
Philol. TIT 1897 S. 912 Anm. und Much in Hoops Reallex. d. Germ. Altertumsk.
1911. I S. 370, IH S. 172 und IV S. 297 gezeigt, daß die Gegner Cäsars die Sueven
und zwar die Mainsueven waren. wie sie Much zum Unterschiede von anderen Sueven
treffend nennt.
1 B.G.V15.1 9. Dieser Feldzugsplan ist von Veith (übrigens einem öster-
reichischen Offizier) S. 158 richtig erkannt, der aber nicht einsieht, daß auch mit
der IHerbeiführung des Rückzuges der Sueven an ihre Gallien entfernteste Grenze
das von Cäsar Gewollte erreicht war.
5 Nie hatten im Jahre 5t ein römisches lleer durch Verrat vernichtet (B. G.
V 31-36 vel. Mommsen a. a. O. S. 273—275) und vermieden seitdem einen Kampt
anßerhalhb ihres Gebietes. |
6 BG VES und 6.
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 537
werden, so daß die ihnen zu Hilfe eilenden Germanen umkehren!,
beschließt Cäsar den zweiten Rheinübergang.
Die in den Kommentarien angegebenen Zwecke jenes Unter-
nehmens wurden auch voll erreicht. Da die von den Ubiern
ausgesandten Späher berichteten, daß die Sueven sich mit ihrer
gesamten Mannschaft auf die äußerste Osterenze ihres Gebietes
zurückgezogen hatten, konnte Cäsar ein Zusammenwirken jener
Germanen mit der gallischen Insurektion als verhütet ansehen.
Der überraschende Einfall der sueambrischen Reiter zur
Plünderung der Eburonen und ihr beinahe erfolgreicher Angriff
auf die Römer in Aduatuca hätte freilich sehr leicht eine große
Erhebung aller Gallier und eine Vernichtung sämtlicher bis-
herigen Erfolge Cäsars herbeigeführt. Indessen wurden die
wefährlichsten Feinde des römischen Feldherren, die Sueven,
infolge seines Rheinüberganes in der kritischen Zeit an jader
Unterstützung der Eburonen gehindert.
§ 4. Die von Cäsarabsichtlich versehwiegenen Ursachen.
Neben den unmittelbar mit der Unterwerfung Galliens
zusammenhängenden Ursachen für die Einfälle in das rechts-
rheinische Gebiet, die Cäsar selbst mitteilt und als in kurzer Zeit
erlediet ansehen konnte, stehen aber noch andere Absichten,
die zu verschweigen er gute Gründe hatte. Unter diesen Motiven
für die germanischen Expeditionen war eines schon mit dem
Übergang über den Fluß erreicht; ein zweites stellte sich als
unausführbar heraus und das dritte, das, soweit ich sehe, bisher
noch nirgends erwähnt ist, bedurfte keines längeren Aufenthalts
in jenen Landschaften. Zum Nachweis dieser Behauptung
müssen wir auf die Aufgabe näher eingehen, welche für Cäsars
gesamte Tätigkeit jenseits der Alpen maßgebend waren.
Die im neunzehnten Jahrhundert in dieser Hinsicht
herrschende Auffassung ist neuerdings mit Recht angefochten
worden. Z. B. meinte damals der bedeutendste und eintluß-
1 BG VIe 8 $68.
2 So sagt denn Cäsar selbst VI 42, 1 und 2: „multum fortunam in repentino
hostium adventu potuisse iudicavit, multo etiam amplius, quod paene ab ipso vallo
portisque castrorum barbaros avertisset. Quarum omnium rerum maxime admiran-
dum videbatur, quod Germani, qui eo consilio Rhenum transierant, ut Ambiorigis
fines depopularentur. ad castra Romanorum delati optatissimum Ambiorigi bene-
ficium obtulerunt.“
538 Carl Koehne
reichste Kenner der römischen Geschichte!, daß Cäsar, als er
zwecks Begründung seiner ‚späteren Machtstellung‘‘ nach
(Gallien ging, „sich der Aufgabe unterzogen‘ habe, „jenseits der
Alpen zugleich das römische Gebiet gegen Nord und West
abzuschließen und der hellenischen Zivilisation der noch keines-
wegs gebrochenen Kraft des italischen Stammes hier einen
neuen jungfräulichen Boden zu gewinnen“. Mit Recht wandte
sich Klotz? 1910 gegen solche Ansichten mit den Worten:
„Nicht die planmäßige Vorausbestimmung der Ereignisse auf
viele Jahre macht Cäsar zum großen Staatsmann — für der-
artige Gedanken würde er als Realpolitiker nur ein ironisches
Lächeln gehabt haben —, sondern die geniale Ausnutzung jeder
sich ihm bietenden Gelegenheit.“ So hob auch Gelzer? 1921
folgendes hervor: „Daß Cäsar in Gallien große Taten vollbringt,
ist keine Sache des Ehrgeizes, sondern eine Frage der Selbst-
behauptung. Auf dem von ihm betretenen Wege wäre Stillstand
Untergang“ gewesen. Ferrero? aber sagt ausdrücklich, daß
„die Absichten, die Mommsen in der angeführten Stelle Cäsar
zuschreibt, auf Rechnung seiner fanatischen Bewunderung für
den Triumvirn zu kommen scheinen und zu tief sind". Der
italienische Forscher? meint, daß ‚die Art, wie Cäsar den Krieg
gegen die Gallier führte, beweist, daß er in seinen Beweggründen
stets unmittelbaren Antrieben folgte‘. Ja, Ferrero erklärt es für
„wahrscheinlich“, „daß Cäsar nur deshalb Gallien wählte, weil
im Orient nichts zu machen war und die drei Häupter der
herrschenden Vereinigung auf die Eroberung Ägyptens verzichtet
hatten, nachdem König Ptolemaeus kraft seiner klingenden
Talente ihr Freund geworden war‘®.
Indessen wäre es naiv, anzunehmen, daß der große Politiker
und Feldherr, indem er einzelne gallische Völkerschaften angrift,
1 Mommsen, I 222. Vel. auch Köchly und Rüstow, Einleitung zu C's
Com. ü. d. gall. Krieg, Gotha 1857 8.8 (‚von frühester Jugend diente ihm alles nur
als Mittel zu dem einen Zweck“) u. S. 36 (‚Spanien betrachtet er offenbar nur als
Übung und Vorbereitung zur Verwaltung der Provinz Gallien‘), sowie Ihne, Rö
mische Gesch. 6 (1886) S. 218. 219, 407.
2 A.a.0). S. 4 Note3.
3 A. a. 0. N. 79.
4 1904. Vgl. die 3.536 Note 1 zitierte Übersetzung 1 S. 389 Note 26.
5 ibid. ;
6 So Ferrero, Julius Cäsar. Wien u. Leipzig 1925 S. 39.
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 539
für welche Gründe oder wenigstens Vorwände zum Kriege vor-
lagen, zur Unterwerfung Galliens ohne feste Absicht und nur
durch Ehrgeiz oder gar durch Habgier angetrieben sei. Schon
daß er sich die Statthalterschaft des diesseitigen Galliens und
die Regelung der Verhältnisse in der Gallia transalpina erteilen
ließ!, wo für Rom nach Ansicht der Zeitgenossen sich ernste
Gefahren entwickeln konnten?, zeigt die überlegte Absicht des
Patrioten und Staatsmannes, der freilich zugleich mit den
Interessen seines Vaterlandes, wie dies hervorragende Staats-
männer aller Völker und Zeiten getan haben, auch die eigenen
vertrat. Außerdem sei nur auf die Begründung der zweimal
jährlich stattfindenden Provinziallandtage für Gallien? seit dem
Jahre 55 hingewiesen‘, aus der sich ergibt, daß wenigstens seit
dieser Zeit völlige Unterwerfung des Gebietes zwischen den
P vrenäen,der See, den Alpen und dem Rhein von Cäsar geplant war.
So trifit auch grade auf das Verhalten gegenüber Gallien —
wie wir sehen werden, ist in bezug auf das rechtsrheinische Land
entsprechendes der Fall — für Cäsars Pläne die Auffassung zu,
welche Eduard Meyer? bezüglich der gesamten politischen
Tätigkeit jenes Mannes im Gegensatze zu derjenigen Ferreros,
aber auch zu der Mommsens 1919 vertreten hat. Cäsar war
weder, wie der geistvolle Italiener meint, ‚ein Glücksritter‘
-und „ein Spielball der Ereignisse‘‘, noch hat er, wie der berühmte
deutsche Gelehrte® behauptet, sein Hauptziel, „die Gewinnung
ı Vgl. Eduard Meyer, Cäsars Monarchie und das Principat des Pompejus (2)
1919 S. 92, 93.
2 Vgl. Cicero ad Atticum 119, 2: „in re publica ... maxime Gallici belli versatur
metus. Nam Haedui, fratres nostri, pugnam nuper malam (gegen Ariovist) pugna-
runt, et Helvetii sine dubio sunt in armis excursionesque in provinciam faciunt.“
3 Vgl. über sie Fustel de Coulanges, Hist. des inst. pol. de lane. France. Ia
Gaule Romaine 1891 p. 4, 314—319.
4 B.G. IV, 6 $5, VI38&4 (concilio Galliae primo vere. ut instituerat, indicto),
VI4g6.
5 328—330 und 327, 328.
€ An der oben S. 538 Note 6 zitierten Stelle S. 38.
7 Ebenso urteilt Birt Römische Charakterköpfe (7) 1926 N. 140. „C. ist wie
ieder natürliche Mensch durch die Umstände getragen worden. Die Umstände führten
ihn zunächst zur Schaffung der Dreimännerherrschaft, die seinem Ehrgeiz zunächst
durchaus genügte. Der Tod der beiden anderen Männer machte ihn zum alleinigen
Befehlshaber der Legionen und Inhaber der Macht.“
8 RG IIT S. 465. 468, vgl. Meyer S. 327, 328.
540 Carl Koehne
der unumschränkten Alleinherrschaft und den Neubau der
demokratischen Ideale“, „dreißig Jahre lang“ verfolgt, „wenn
er auch, durch die Erfahrung belehrt, die Wege wechselt“, und
„Gallien“ zwecks Verbreitung der ..‚hellenischen Zivilisation"
erobert!.
Sowohl um den römischen Staat vor den aus dem Norden
drohenden Gefahren zu sichern?, wie um sich selbst vor seinen
erbitterten Feinden in Rom zu retten? und seine Machtstellung
zu erweitern, eine Cäsar über die Alpen.
Dort erkannte er allmählich, daß jene Ziele nur durch die
völlige Unterwerfung Galliens zu erreichen waren,. während
weiteres Vordrineen nach den Gebieten jenseits des Rheins
lediglich die in Gallien schon erzielten Ergebnisse gefährden
konnte. Denn zur Verwirklichung der erwähnten Absichten
brauchte Cäsar drei Arten von Hilfsmitteln, die ihm durch die
Niederwerfung Galliens im reichen Maße zuteil wurden, bei der
Eroberung rechtsrheinischen Gebiets aber nicht zu erwarten
waren. Jene Mittel bestanden im Erwerb gewaltiger Geldsummen,
in Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch glanzvolle Siege
und in Sammlung zahlreicher und zuverlässiger Truppen. Auf
diese Mittel müssen wir hier eingehen:
1. Schon als Cäsar 61 seine spanische Statthalterschaft
antreten wollte, konnte er nur durch eine Bürgschaft, die ihm
Crassus gewährte, verhüten, daß seine Gläubiger ihn an der
Abreise hinderten?, kehrte aber mit vollen Taschen zurück. Sie
verdankte er teils der Plünderung erst damals unterworfener
ttebiresbewohner, teils mehr oder minder freiwillie gegebenen
l Vgl. oben 8.5535 im Text zu Note 1.
2 Vol. die oben S. 539 Note 1 angeführten @Quellenstelle. Zweifellos irrtüm-
lich ist die Behauptung Ferreros a. a. O. S. 38. daß Cäsar, als er nach Gallien ging,
„sich nie im Krieeshandwerk versucht” habe. Siehe’über seine Teilnahme bei der
Eroberung von Mytilene im Jahre 79 von Mess S. 11 und über seine Tätigkeit in
Spanien im Jahre 61 ibid. N.74, 75. Klotz S. 4 Note 3, Meyer 8.56.
3 Nur mit eroßer Mühe konnten die Anhänger der Triumvinn im Senat verbüten.
dab er Cäsar wegen Gesetzesverletzungen in seinem Uonsulatsjahre zu Verantwortung
ziehe, und gegen eine Anklage des Tribuns L. Antistius konnte Cäsar sich nur da-
dureh retten, daß et Rom schleuniest verließ und nun einwandte, daß er im Staats-
dienst abwesend sei. S. Mever S. 93, 94. Vgl. auch die oben 8.538 angelührten Worte
Gelzers sowie Sihler, C.. Julmis Cäsar 1912 N. 231-233.
1 Mever S. 56, von Mess Nuat.
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 541
treschenken der Provinzialen!. Daß der römische Staatsmann
ebenso, aber in noch viel weitergehendem Maße bei dem gallischen
Unternehmen die pekuniären Mittel für seine politische Wirk-
samkeit zu erlangen hoffte, und daß diese Hoffnung in Erfüllung
ving, bedarf kaum des Nachweises. Ergibt er sich doch schon
genügend aus den reichen Handsalben — um diesen mittel-
alterlichen Ausdruck anzuwenden —-, die Cäsar während seiner
Statthalterschaft in Gallien an einflußreiche Politiker gab?,
und aus den Unterstützungen, die erdamalsan die verschiedensten
Personen, an ‚„Scheinreiche mit zerrütteten Finanzen, an ver-
schuldete junge Adlige, bedrängte Kaufleute und Bankiers‘®?
in reichem Maße gewährte. Dazu kamen noch „die ungeheuren
Bauten, die Cäsar für seine Rechnung in der Hauptstadt aus-
führen ließ und bei denen eine Unzahl von Menschen Gelegenheit
fand, zu verdienen, sowie die unermeßlichen für öffentliche
Lustbarkeiten aufgewandten Summen‘‘*. So groß war die Masse
des während Cäsars Aufenthalt im Keltenlande von dort nach
Italien und den Provinzen gebrachten Goldes, daß daselbst der
Wert dieses Metalls gegenüber dem des Silbers um 25% fiel°.
Während der Verfasser der Kommentärien über die von ibm
durch Plünderung oder Erpressung gewonnenen Sachgüter
schweigt®, gibt er wenigstens bei der Eroberung von Aduatuca
im Jahre 57 eine Angabe über die Zahl der Köpfe, welche an die
stets das Heer begleitenden Händler als Sklaven verkauft
wurden; diese berichteten, daß sie 53000 Menschen erworben
hatten”, eine Zahl. deren Richtigkeit wir hier nicht zu unter-
suchen haben.
it Mommsen, Ill 207, von Mess S. 76, 77, Meyer 8. 56, 5i.
2 Vgl. das oben S. 531 im Text bezüglich Ciceros Bemerkte. auch Ferrero,
Cäsar S. 54.
3 Vgl. Mommsen III 313.
1 Mommsen, ibid., Drumann-Groebe. Gesch. Roms II (2) 5. 286, 28%.
5 Sueton Caesar 54. Vgl. Mommsen Gesch. d. röm. Münzwesens 1860 S. 403 bis
404 und RG. III S. 296.
® In der Regel erwähnt er nur die Fälle, in denen er Beute an seine Soldaten
verschenkt. Vgl. BG VI3 $2, VIEL 1199 u. 85.
7? BG 1133 $7. Auch die Veneter, die sich nach tapferem Kampfe den Römern
ergeben hatten, wurden, von ihrem Senate abgesehen, der wegen angeblicher Ver-
letzung des Völkerrechts hingerichtet war, sämtlich als Sklaven verkauft (BG HI
16, 4).
542 Carl Koehne
2. Aber der Mann, welcher sich durch seine Teilnahme an
dem Triumvirat und durch viele Gesetzesverletzungen während
seines konsularischen Amtsjahres allgemeinen Haß zugezogen
hatte!, begnügte sich nicht damit, zahlreiche Anhänger zu
gewinnen, indem er die materiellen Interessen von Personen aus
den verschiedensten . Schichten der römischen Bürgerschaft
förderte. Was er in Gallien leistete, sollte ihm auch den Ruf des
hervorragendsten Feldherrn seiner Zeit und des bedeutendsten
Vorkämpfers für Sicherung und Vermehrung des römischen
Reiches verschaffen.
Noch im reifen Mannesalter fehlte Cäsar trotz der mili-
tärischen Erfolge, welche er in Spanien erzielt hatte, der Lorbeer.
der seinem Schwiegersohne und sogar Crassus durch Kriegstaten
schon in jungen Jahren zuteil geworden war. Denn dieser hatte
sich schon unter Sulla den Ruf eines hervorragenden Offiziers
erworben. Übertrux der Senat doch ihm den Oberbefehl gegen
Spartacus, als im Jahre 72 die Consuln zur Niederwerfung des
Sklavenaufstandes nicht die nötige Erfahrung gezeigt und man,
während Metellus, Pompeius, Marcus und Lucius Lucullus auf
anderen Krieesschauplätzen beschäftigt waren, nur durch so-
fortige Ernennung eines bewährten Feldherrn eine Panik
verhüten Konnte. Crassus erfüllte auch die in ihn gesetzten
Hoffnungen?. Pompeius aber war bekanntlich schon zu 23 Jahren.
als er mit drei selbstzeworbenen Legionen Sulla im Kampfe
gegen die Popularpartei eine unentbehrliche Hilfe geleistet hatte,
von ihm als „Imperator“ und gleichberechtigter Führer begrüßt
worden. Vier Jahre später hatte er Sullas Gegner in Afrika
besiegt und von ihm einen Triumph ertrotzt?. Vor allem war
ihm aber die Niederwerfung des Mithridates und Tigranes
gelungen, er hatte die bisher formell selbständigen Gebiete
Bithynien, Pontus und Syrien mit dem römischen vereinigt und
das den Parthern gehörige Land zwischen dem Euphrat und der
U So schreibt Cicero an Atticus (119, 2). daß niemals der Senat so verhaßt ge-
wesen sei, wie die Triumvirn, und Varro verfalte gegen sie unter Anspielung auf den
dreiköpfigen Höllenhundeine Flugsehrift, „Das dreiköpfisre Ungeheuer“. (Siehe Appian,
Bürgerkriege II 9). Vgl. über die Stimmung gegen die Triumvirn und speziell gegen
Casar auch die übrigen Quellenstellen bei Meyer S. 79—87, sowie Gelzer S. 62, 63.
2 Vel. Gelzer in Paulys Real-Ene. 25 (1926) S. 296, 297, 308.
3 Siehe Mever N. 6. Mommsen II 320323, 333.
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 543
syrisch-mesopotanischen Wüste für den römischen Machtkreis
gewonnen!.
Nur durch gewaltige Taten konnte Cäsar demnach gleiches An-
sehen als Feldherr wie die beiden übrigen Triumvirn zu erringen
hoffen, und esist ihm gelungen. Für ihn galt es nicht nur, Italien
vor den Gefahren zu sichern, die ihm durch die Helvetier und
Ariovist drohten?, sondern spätestens nach Beseitigung jener Ge-
fahren stellte Cäsar sich auch die Aufgabe, das gesamte trans-
alpinische Gallien dauernd zu unterwerfen. Daran kann deshalb
nicht gezweifelt werden, weil der berühmte Staatsmann nach dem
Siege über jene Feinde seine Legionen nicht in dem schon bisher
den Römern gehörigen Lande, sondern in dem der Sequaner zu
Besançon überwintern ließ?, das er schon in dem früheren Feld-
zuge besetzt, befestigt und mit einer Garnison belegt hatte® 5.
Im Sommer und Herbst des folgenden Jahres unterwarf
Cäsar selbst das Gebiet zwischen Marne, Ozean, Schelde und
Rhein und durch seinen Legaten Servius Galba die heute in der
französischen Schweiz, durch einen anderen Legaten Publius
Crassus in der Bretagne und Normandie wohnenden Stämme®.
So glaubte der Feldherr am Schlusse jenes Jahres (57 v. Chr.)
nach Rom berichten zu können, daß ganz Gallien unterworfen
sei’ und daß sich die Macht des Reiches bald auch auf das Land
jenseits des Rheines erstrecken werde, da auch von dort einzelne
Völkerschaften sich zur Stellung von Geiseln und zum Gehorsam
bereit erklärten®. Wie gewaltig diese Nachrichten in Rom wirkten
l ibid. III 126—160, 206, Meyer N. 42---44.
2 Vgl. oben S. 539 Note 2.
3 BG I 54, 2.
1 BG I 38 § 7, vgl. Holmes ïS. 47 Note 1.
= 5 Diese Wahl für das Winterquartier zeigt, daB Cäsar nicht erst am Ende des
Jahres 57, wie Ferrero S. 48 Note 13 meint, den Plan der Annexion Galliens faßte.
Siehe auch oben S. 539 Note 4 über die Einführung der Provinziallandtage.
6 Vgl. Mommsen II 259—266, Ferrero Größe IT S. 38-48.
? BG II 35, 1: „omni Gallia pacata“. Bezeichnend für die Bedeutung dieses
„Befriedens‘‘ als „Unterwerfung“ ist die nach ibid. II 1, 2 von den Belgiern schon
in der Wende von 58/57 ausgesprochene Befürchtung, daß, wenn das gesamte
keltische Gallien ‚‚betriedet‘‘ sei, das römische Heer auch ihr Gebiet betreten werde.
Vgl. Holmes S. 50 Note 1.
® BG 1135, 1. Daß die Stellung von Geiseln nach damaligem Völkerrecht als
Unterwerfung galt, kommt in den Worten der Helvetier zum Ausdruck: „a maioribus
suis institutos esse. nt obsides accipere, non dare consuerint” (BG T 14. 7).
544 Carl Koehne
geht aus dem damals angeordneten Dankfeste hervor!. Denn,
während nach den Siegen über die Helvetier und Ariovist weder
vom Volke noch vom Senate irgendwelche Kundgebungen
veranstaltet wurden?, beschloß dieser im Jahre 57 den von
Cäsar errungenen Erfolgen ein 15 Tage lang währendes Fest zu
widmen. Eine so lange Ausdehnung solcher Feier war bisher
keinem Feldherrn gewährt worden; sogar bei dem Siege des
Pompeius über die asiatischen Könige hatte man sich mit
12 Tagen begnügt’. So kam in jenem Beschlusse die allgemeine
Ansicht zum Ausdruck, daß Cäsar unter den Zeitgenossen der
erste Rang als Feldherr gebühre. Hatte er doch die Feinde
unterworfen, die unter Brennus Rom eingeäschert, erst viel
später durch zahllose Schlachten auf dem von ihnen besetzten
Boden Italiens unschädlich gemacht und erst vor zwei Menschen-
altern zur Zeit des ‚„„‚Cimbernschrecks’ — denn erst durch Cäsars
eigene Mitteilungen lernte man allmählich Kelten und Germanen
unterscheiden? — an der Plünderung und Zerstörung des Römer-
reichs gehindert waren.
Wohl war die Befriedung und Unterwerfung Galliens, die
am Ende des Jahres 57 gefeiert wurde, nicht von langer Dauer.
Denn bereits im Frühling 56 nahmen im Westen Galliens
wohnende Völkerschaften von einen: römischen Lewaten ab-
vesandte Offiziere gefangen, welche für seine Legion Lebens-
mittel eintreiben sollten, schlossen ein Bündnis mit ihren Nach-
barn und konnten nur durch einen neuen Feldzug wieder zur
Anerkennung der römischen Herrschaft gezwungen werden®.
1 1135 $4.
2 Darauf weist auch Ferrero II 5. 48 hin.
3 Cicero de prov. consul. c. 25: „U. Caesari supplicationes decrevistis, numero
ut nemini uno ex bello, honore ut omnino nemini”, u. BG a. a. 0.: „dierum quindecim
supplicatio deereta est, quod ante id tempus accidit nulli.“
4 Siehe weiter unten S. 548 Note 4. Hier sei nur erwähnt, daß noch im ersten
Viertel des 3. Jahrhunderts nach Cbr. Dio Cassius 39¢ 47 $ 1 germanische Völker-
schalten als Kelten bezeichnet. Vgl. die in der nächsten Note zitierte Schrift von
K. u. R. 8.40, Müllenhoff IV S. 36, Al. Riese, Forsch. z. Gesch. d. Rheinlande.
Frkf.a.M. 18809 8.14 Note 4.
5 Vol. namentlich die erwähnte Rede Cieeros ec. 13 $ 32 („Bellum Gallicum
C. Caesare imperatore gestum est, antea tantummodo repulsum‘*; sowie Köchlv
u. Rüstow, Einl. zu Caesars Com. ü. d. x. Kr., Gotha 1857 S. 40.
e BG HI? 1.
Die Gründe von Läsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 545
Am Ende des dritten Kriegsjahres ıneldete dann Cäsar wieder
die Unterwerfung ganz Galliens, wenn auch mit Ausnahme eines
kleinen im Nordwesten gelegenen Landstrichs!, da die dort
wohnenden Stämme sich dem römischen Angriffe durch Flucht
in ihre unzugänglichen Wälder entzogen? Ihre Unterwerfung
relang erst im nächsten Jahre, und nun wurde, nachdem noch
die Usipeter und Tencterer besiegt waren, im Senate von Cäsars
Anhängern ein noch längeres Dankfest, ein solches von 20 Tagen
durchgesetzt?. Offenbar hielt man damals die Herrschaft Roms
in der neuen Provinz für völlig gesichert®.
Indessen brachen bekanntlich in den folgenden Jahren fort-
während, bald in dieser, bald in jener Gegend des Landes, neue
Unruhen aus, bis sich zuletzt der größte Teil Galliens gegen die
Unterdrückung der nationalen Unabhängigkeit und die römische
Ausbeutung erhob. Jedoch stieg grade noch durch diese Kämpfe
Cäsars Ansehen als Feldherr, da man in Rom erkannte, daß nur
er sie glücklich beenden könne. Ihm ist dies auch in der Tat
so gut gelungen, daß, als der Krieg zwischen ihm und Pompeius
ausbrach und Gallien von römischen Truppen fast völlig ver-
lassen wurde, es doch zu keinem neuen Aufstande kaın®. Außer
an Cäsars Siegen lag dies auch an seinen Maßrereln nach der
21 BG III 28 $ 1: „omni Gallia pacata Morini Menapiique supererant.
2 ibid. 28, 29.
3 ibid. IV 38 $ 5.
t DaB manche modernen Forscher (z. B. die Verfasser der oben 5. 536 Note 1
zitierten Ausgabe S. 316 Note 5 und Holmes S. 107) jenes Fest dem Zuge iber den
Rhein und dem nach Britannien zuschreiben, geht jedesfalls aus Cäsars Bericht nicht
hervor. Auch nach diesem wurden praktische Ergebnisse bei jenen Expeditionen
nicht erzielt. Dagegen läßt sich aus der Tatsache, daß Cato dem Antrage auf das
Dankfest einen solchen auf Auslieferung Cäsars an die Usipeter wegen Völkerrechts-
bruch entgegenstellte (Plutarch Cäsar c. 22, Cato e. 51), schließen, daß jener Antrag
sich auf die Befriedung und Unterwerfung (pacatio) Gralliens stützte, ja daB grade
auch der Sieg über jene Völkerschaften den Anlaß zur Feier gab. Vgl. auch Sihler
S. 107.
5 Vgl. Ciceros im Jahre 56 gehaltene Rede De prov. cons. e. 14 8.33: „Wenn
das Werk des Proconsuls nicht von ihm selbst zu Ende geführt wird, so werden die
Völkerschaften Galliens ihre Kraft fühlen und den Kampf von neuem beginnen“,
sowie in Ciceros 54 geschriebenem Briefe an Lentulus (Fam. I 9 318, Epist. rec.
Wesenberg I 1872 p. 26): „nunc (Cäsar) in tanta felieitate tantisque victoriis,
etiam si in nos non is esset, qui est“ (Anspielung auf die ihm und seinem Bruder ge-
leisteten Dienste, vgl. oben S. 531, 532), „tamen ornandus videretur“.
¢ Desjardins, Géographie de la Gaule Romaine II 18% p. 48—50.
`
\
Histor. Vierteljahrschrift. Bd.21. H. 4. 35
546 Carl Koehne
letzten Erhebung, die den römischen Grundsatz „‚‚parcere
subiectis et debellare superbum‘ in kluger Politik verwirklichten!.
3. Noch weit mehr Einfluß als auf die Massen übten Cäsarı
militärische Leistungen auf seine eigenen Truppen aus.
Durch jene Erfolge und zugleich auch durch die Art der Be- '
handlung seiner Soldaten, namentlich vor gefahrvollen Unter-
nehmungen?, konnte er es im Jahre 49 wagen, den Kampf gegen
die legitime Obrigkeit aufzunehmen‘.
So schuf Cäsar mittelst der Eroberung Galliens die Armee,
die das Senatsregiment definitiv stürzen solltet. Seit der Zeit
der Gracchen war es ja den Römern offenbar geworden, daß bei
ihnen die Gewalt leicht über das Recht triumphieren konnte.
und seit der Zeit des Marius und Sulla, daß ‚die Gewalt des
Knittels nichts ist gegen die Gewalt des Schwertes‘®.
Cäsar gelang es allmählich, zu den vier Legionen, die er bei
Beginn des gallischen Unternehmens vom Senat erhalten hatte,
sich noch sieben weitere zu verschaffen®. Bezeichnend ist, daß
eine Legion ausschließlich aus transalpinischen Galliern gebildet
wurde, deren Mitglieder später insgesamt das römische Bürger-
1 Vgl. von Mess S. 133, Holmes S. 240, 241 und über die Einzelheiten der zum
Teil einander widersprechenden (uellenberichte in Holmes englischer Ausg. (2)
Oxford 1911, p. 837, 838.
2 S. Cäsars Rede an die Centurionen vor dem Feldzuge gegen Ariovist (BG 140)
und an die zehnte Legion vor der Schlacht an der Sambre (II 21), sowie auch seine
persönliche Beteiligung in jenem Kampfe (TI 25); auch die Rede an die Soldaten zu
Tergeste vor Ausbruch des Bürgerkrieges (Bellum civile 17). Vgl. auch über den von
Cäsar hervorgerufenen Corpsgeist Franz Fröhlich, Das Kriegswesen C’s, Zürich
1890 S. 114, 115, sowie über sein sonstiges Verhalten zu den Truppen ibid. S. 116—120.
3 Siehe das Gespräch eines gefangenen Centurio, den man vergeblich von Cäsar
abspenstig zu machen sucht und der deshalb den Tod erleidet, im Bellum Africum
c. 35 und den leichten Übergang gefangener Soldaten der Gegner in Cäsars Heer
(von Domaszewski in Neue Heidelberger Jahrbb. IV 1804 S. 15%), Vgl. Meyer
S. 346, 347 über die Haltung der Soldaten und Offiziere Cäsars bei Beginn des Bürger-
kriezes. Von Bedeutung war auch, daß ein großer Teil der Legionäre Cäsars aus der
Gallia cisalpina stammten, deren Bewohnern er selbst das ihnen von der Regierung
versagte Bürgerrecht in revolutionärer Weise verliehen hatte und die fürchten
mußten, es bei seinem Sturze wieder zu verlieren. Vel. Mommsen Ill S. 324, 373.
Holmes 8.160, 161.
4 Klotz S.4 Note 5.
5 Vgl. Mommsen II S. 25%.
€ Vegl. von Domaszewski a. a. 0. N. 158. 102.
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 547
recht empfingen!. Außerdem veranstaltete der Feldherrim Herbst
50 als Statthalter des transpadanischen Gebietes, als sich der
Bürgerkrieg schon zu entwickeln begann, daselbst weitere Aus-
hebungen, so daß die gesammelten Mannschaften schon Mitte
Februar 49 zu seinem Heere stoßen konnten?.
Durch die allmähliche Unterwerfung Galliens erlangte Cäsar
auch die Verfügung über zahlreiche Reiterscharen. Schon vor
seiner Zeit hatte Rom auf die italische Kavallerie ganz ver-
zichtet und ersetzte sie durch die Kontingente der Bundes- .
genossen und geworbene Söldner?. In der Hauptsache wurde diese
Kavailerie durch die gallischen Aufgebote gebildet, welche
man nach der Beendigung der Sommerfeldzüge wieder entließ®.
Diese Aufgebote dienten für den römischen Feldherrn auch
dazu, die unruhigen gallischen Adligen, die Urheber® und Führer
bei den Aufständen, zu beschäftigen und in seiner Nähe zu haben‘.
Die Tatsache, daß Cäsar in seinem Heere das wichtigste
Werkzeug zur Erweiterung seiner Macht, sowie auch zu seiner
persönlichen Sicherheit besaß, geht auch aus dem Wunsche
seiner erbitterten römischen Feinde hervor, ihm, als seine Ver-
bindung mit Pompeius aufgehört hatte, die Verfügung über seine
Truppen zu entziehen”. Darauf konnte Cäsar gar nicht eingehen,
1 Sueton, Divus Julius 24 c. 2; vgl. über jene „legio Alauda“, die später als
5. bezeichnet wurde, von Domaszewski S. 161, von Mess S. 122.
2 Von Domaszewski S. 163.
3 Vgl. Marquardt, Römische Staatsverwaltung II 1881 S. 47, Fröhlich >.
38—40, Schambach, Die Reiterei bei Cäsar, Mühlhausen i. Thür. 1891, S.5.
4 Fröhlich S. 39.
5 C. in der Schilderung der Kelten: „plebes nihil audet per se“ (VI 13 $ 1).
6 Bei der zweiten Expedition nach Britannien teilt C. ausdrücklich seinen
Entschluß mit, ‚‚perpaucos, quorum in se fidem perspexerat, relinquere in Gallia,
reliquos obsidum loco secum ducere decreverat. quod, cum ipse abesset, motum
Galliae verebatur“ (IV 5 § 4).
7 Vgl. Mever S. 254, 235.
8 S. Sueton a. a. O. c. 30, wonach Cato wiederholt erklärte, „gegen Cäsar Klage
zu erheben, sobald dieser das Heer entlassen habe“, und man allgemein voraussah,
daß, wenn der Feldherr „als Privatmann zurückkehre, er das Schicksal Milos er-
leiden werde“, dessen Verurteilung durch Einwirkung von Bewaffneten stattgefunden
hatte (vgl. über Milos Schicksal Klebs in Pauly-Wissowa, Reallex. I 1894 S. 2775).
Siehe auch Cäsars Worte nach der Schlacht bei Pharsalus: „tantis rebus gestis Gaius
Caesar condemnatus essem, nisi ab exercitu auxilium petissem“. Vgl. auch den
auf Asinius Pollio zurückgehenden Bericht bei Plutarch e. 46.
35*
548 Carl Koehne
sondern mußte, wenn er sich nicht kampflos der Rache seiner
Feinde preisgeben wollte, die Entscheidung des Kriegsglücks
anrufen, der „Fortuna‘‘, die sich ihm so oft schon günstig gezeigt
hatte!. Wenigstens die Statthalterschaft im cisalpinischen
Gallien und wenigstens eine Legion erklärte er bis zur Er-
langung seines Konsulats unter allen Umständen behalten zu
müssen?, da gegen ihn in seiner Amtszeit kein Prozeß angestrengt
werden konnte®.
Während die erwähnten Hilfsmittel dem großen Feldherrn
durch die Eroberung Galliens in immer steigendem Maße zuteil
wurden, war dies in dem Gebiete, das er als ‚„Germanien“
bezeichnete*, und auch in Britannien, wie er selbst einsehen
mußte, als er jene Länder kennengelernt hatte, nicht der Fall:
1. Die dort zu gewinnende Beute war gering. Schon der
Feldzug gegen Britannien enttäuschte die Hofinungen zahlreicher
Römer, welche erwartet hatten, sich durch Beteiligung bei dieser
Expedition leicht bereichern zu können?, und so auch diejenigen
Cäsars. Denn ‚es gab“, wie eine Qucelle® berichtet, „bei den
verkümmerten und armseligen Bewohnern nichts, was sich
mitzunehmen verlohnt hätte‘. Ganz dasselbe galt aber vom
1 Vgl. BG VI30 92,35 §2 und die oben S. 537 Note 2 zitierte Stelle, sowie über
Cäsars eigenen Glauben und den seiner Zeitgenossen an „Cäsars Glück‘, Gelzer
S. 230, 231, Meyer 5. 338.
? Sueton c. 29: „ut dimissis octo legionibus Transalpinaque Gallia duae sibi
legiones vel etiam vel una legio cum Illyrico concederetur, quoad consul fieret.“
3 Vgl. Sihler S. 154.
4 Diese erst durch Cäsar eingeführte Bezeichnung des rechtsrheinischen Ge-
bietes (eine angeblich ältere Erwähnung ist irrtümlich, vgl. Much in Hoops Reallex.
IV S. 182) entsprach seinem Wunsche, die Unterwerfung auf Gallien zu beschränken,
aber nicht den wirklichen Verhältnissen. Denn Cäsar selbst erzählt 11 4 $ 10, daß
vier in und an den Ardennen wohnende Stämme „Germanen“ genannt wurden.
und bezeichnet noch eine fünite in VI 32 $ 1 als zu ihnen gehörig. Vgl. Much ibid.
N. 183, 184.
5 Vgl. die Erwähnungen in Catull (ed. Friedrich 1908) S. 13 Nr. 29 und S. 21
Nr.45, Vers 21,22, die nach Riese, Die Gedichte des C. 1884 5.89, im Jahre 55 ent-
standen sind. Die Annahme großen Reichtums in Britannien mochte dadurch ent-
standen sein, daß von dort ein bedeutender Zinnhandel nach den Ländern des Mittel.
meeres stattfand. Vgl. O. Schrader Reallex. d. indogerm. Altertumsk. 1901 S. 90n
bis 992, Holmes Ancient Britain Oxford 1907 p. 499—514.
° Plutarch Cäsar c. 28: cúðtv yap Tt zu) hagel nv aaLovar. AVIPWTUY XAXC-
Bioy xal revirwu, ouy otoy ZBorders to modue tern 2ndSyxev. Vgl. auch Cicero
ad Atticum 1V 18 (nulla praeda). |
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 549
rechtsrheinischen Gebiete. Auch bier fehlten die reichen Gold-
schätze in Tempeln und anderen geweihten Orten, die in Gallien
dem Eroberer bei der Plünderung der Städte! und auch bei dem
Freikauf von der vollständigen Vernichtung besiegter Völker-
schaften? zufielen. Immerhin hatte Cäsar aus Britannien zahl-
reiche Gefangene mitgebracht?, die als Sklaven verkauft werden
konnten. Bei der Unterwerfung ‚„Germaniens“ hätte er vielleicht
auch darauf verzichten müssen, da nicht nur die germanischen
Männer den Tod der Sklaverei vorzogen, sondern auch von den
Frauen zu erwarten war, daß sie, wie einst diejenigen der Cimbern
und Teutonen?, sich und ihre Kinder selbst töten würden, um
nicht in die Hände der Römer zu fallen.
2. Wie wir gesehen haben’, konnte durch die beiden Feldzüge
in das rechtsrheinische Gebiet nur eine günstige Einwirkung
auf den augenblicklichen Stand des gallischen Unternehmens
erzielt werden, während auf jene Weise die Verhütung neuer
Einfälle der Germanen in Gallien zwecks Plünderung oder
zwecks Unterstützung von Aufständen nicht zu erreichen war.
Nicht nur fand noch in dem Jahre des zweiten Rheinübergangs
ein solcher Einfall statt®, sondern auch bei der letzten großen
Insurrektion Galliens konnten sich die Aufständischen wieder
germanische Hilfe verschaffen?. Dagegen ist zweifellos, daß die
Rheinübergänge Cäsars bei seinen Landsleuten den Ruhm des
Feldherrn erhöhten und die Hoffnung auf Erweiterung des
römischen Gebietes verstärkten®. Berichtete er doch im Jahre 57
nach Rom, daß sich bei ihm Gesandte aller Völkerschaften
jenseits des Rheins einfanden, die ihm Stellung von Geiseln und
I Dies hebt Sueton c.54 $ 2 hervor: „in Gallia fana templaque deum donis
referta expilavit.‘‘
2 Die Tempelschätze wurden im Altertum vielfach als staatliche Reservefonds
für Notfälle behandelt. Vgl. Eduard Mever im Hndwrtb. d. Staatsw. IV (3) S.139.
3 Vgl. BG V 23, 2: „captivorum magnum numerum habebat.“
4 Plutarch Marius c. 19 u. 27, Florus IJI 3, Orosius V 16.
5 Vgl. oben S.536. Drumann, Gesch. Roms IJI 1837 S.329 meint, daß der
Feldzug zur Widerlegung von Gerüchten unternommen wurde, indem Cäsar durch
„das Verlassen seiner Provinz‘ zeigte, daß „er sie beherrschte“. Indessen kann dies
den unmittelbar durch die Kriegslage geforderten Maßnahmen gegenüber keine
große Rolle gespielt haben.
° Vgl. die oben S. 534 u. 537 zitierten Quellenstellen.
? BG? $5, 10§4, 21 $1. Vgl. Holmes S. 234.
8 Vgl. die Erwähnung des Rheins bei Catull a.a. O. p. 6 Nr.11.
550 Carl Koehne
Gehorsam versprachen!. Aber jedenfalls ist es dazu, von den
Ubiern abgesehen, welche römischer Unterstützung gegen die
Sueven bedurften?, zu Cäsars Lebzeiten nicht gekommen. So
wenig wie Beute brachte er von beiden Expeditionen? Geiseln
mit, in denen die Unterwerfung weiterer Völkerschaften zum
Ausdrucke kam, und nach Lage der Dinge mußte er überzeugt
sein, daß dasselbe auch bei längerem Aufenthalte in dem rechts-
rheinischen Lande nicht der Fall sein werde. Wohl mochte
Cäsar später gelegentlich bei Zuhörern oder Lesern die Ansicht
verbreiten, auch Germanien unterworfen zu haben®; als er von
dort zum zweiten Male nach Gallien zurückkehrte, hatte er auch
für sein Prestige als Feldherr alles erreicht, was dort ohne
Gefährdung seiner Absichten in Gallien und in Rom zu ge-
winnen war.
3. Ebenso konnte Cäsar rechts vom Rhein auch nicht wie
in Gallien sein Heer durch Anwachsen von Kontingenten ver-
stärken, die von unterworfenen Stämmen gestellt werden mußten.
Auch in dieser Hinsicht kamen jedenfalls noch für längere Zeit
nur die Ubier in Betracht. Dagegen bot sich dem Feldherrn in
der Anwerbung germanischer Söldner ein vorzügliches Material
zur Verstärkung seines Heeres, namentlich der Reiterei.
1! BG I135 $1. In der Wendung „ab iis nationibus, quae trans Rhenum in-
colerent“ liegt, wie Bang (in der unten S.552 Notel genannten Schrift) S.3 hervorhebt,
daß Cäsar den Anschein erwecken wollte, daß ihm alle rechtsrheinischen Stämme
solche Gesandtschaften geschickt hätten. Bezeichnend ist auch, daß C. später in der
Rede an seine Soldaten im Jahre 49 sagt, daß sie „totam Galliam et Germaniam“
unterworfen hätten (Bellum civile I 7 $6).
3 Diese wurden schon lange von den Sueven bedrängt und waren im Jahre 55
ihnen tributpflichtig (BG IV 3 § 4, 16 § 5—8).
3 Cäsar befahl den erwähnten Gesandten, da er sich damals nach Italien und
Ilyrien begab, im nächsten Sommer wiederzukehren (BG II 35 $ 2); später werden
aber die Ubier als die einzigen Germanen bezeichnet, welche mit den Römern einen
Vertrag gemacht und ihnen Geiseln gestellt hatten (IV 16 35).
4 Vgl. oben S. 543 Note 8.
6 Die S.550 Note 1 wiedergegebene Stelle aus der Ansprache vom Jahre 49 mag
„als Äußerung einer unter dem Höchstdruck einer gewaltigen Krise stehenden
Empfindung“ (so Holmes S. 166) zu erklären sein, die Aufnahme in das bellum
civile beabsichtigt aber Einwirkung auf die öffentliche Meinung. Vgl. über den
Zweck dieser Schrift Holmes S. 238, 239. Auf falsche Bewertung von Cäsars Er-
folgen geht vielleicht auch die Nachricht Suetons c. 25 § 2 zurück, daß Cäsar den
dort wohnenden Germanen „sehr große Niederlagen zugefügt‘ habe.
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 551
Schon seit dem zweiten Punischen Kriege hatte die römische:
und italische Kavallerie an militärischem Werte verloren und
war allmählich, da dieser immer mehr abnahm, ganz ein-
wegangen!. An ihre Stelle traten im wesentlichen die von den
verbündeten Völkerschaften gestellten Reiter. In den ersten
Jahren der gallischen Statthalterschaft Cäsars dürfte sich der
Dienst zu Pferde sogar ganz auf die keltischen Adligen be-
schränkt haben?. Da sie dem Heere des Eroberers nur gezwungen
folgten, so versagten sie grade in entscheidenden Momenten.
Z. B. führten sie ihre Aufklärungsdienste in der Schlacht an
der Sambre schlecht aus, daß den Belgiern ein gefährlicher
Überfall ermöglicht wurde; in derselben Schlacht kehrte sogar
die von den Treverern gestellte Reiterei, als die Legionen von
den Feinden hart bedrängt wurden und die Leichtbewaffneten'
zu fliehen begannen, in ihre Heimat zurück und verkündete
dort, daß die Römer geschlagen seient.
Daß Cäsar außer über die unzuverlässisen Kelten schon vor
dem zweiten Rheinübergang auch über germanische Reiter
! Vgl. oben 5.547 Note3, sowie Fröhlich, Die Bedeutung des zweiten Punischen
Krieges f. d. Entwickl. d. römischen Heerwesens, Leipzig 1884 S. 17 und Kriegsw.
Cäsars S. 37, 38. Dieser hebt aber nicht genügend hervor, wenn er, S. 38 Scham-
hach S. 9—15 folgend, in späterer Zeit Legionsreiterei in Cäsars Heere findet, daß
es sich bei dieser lediglich um organisatorisch-taktische Gesichtspunkte handelte.
Die „equites‘‘ der früheren Zeit waren aus Großbauern hervorgegangen. Da an deren
Stelle Latifundienbesitzer und Großkapitalisten getreten waren, welche nun „equites‘
genannt wurden, sind die mit den Legionssoldaten verbundenen „equites“ als Söldner
zu betrachten. Diejenigen, welche in bezug auf die Ständeverhältnisse die
Nachfolger der früheren equites“ geworden waren, nahmen seitdem, soweit
sie sich überhaupt militärisch betätigten, höhere Dienststellungen ein. Vgl.
Schambach S. 6, 7.
2 Fröhlich S.39, Schambach 8.7, 8.
3 BG. II 17—19.
* ibid. II 24 § 4, 5. Andere Beispiele für Versagen dieser gallischen Reiterei
und Mißtrauen Cäsars in ihre Treue s. bei Schambach S. 6, 7.
5 Nicht in Betracht kommen auch als Reiter die in BG II 781,10 81,24 34
erwähnten Numider. Sie dienten Cäsar als leichtes Fußvolk und zwar als Wurt-
speerschützen, wie sich in den angegebenen Stellen aus der Erwähnung mit kretischen
Bogenschützen und Schleuderern von den Balearen sowie aus ihrer Verwendung
zur Stadtverteidigung und zur Verhinderung eines Flußüberganges ergibt. Vgl.
Schambach S. 15. Spanische Reiter im Dienste Cäsars werden erst im Jahre 54
(BG. V 26 $ 3) erwähnt.
552 Carl Koehne
verfügen konnte!, muß bestritten werden. Allerdings ließ der
Feldherr nach dem Siege über Ariovist den von diesen am
Mittelrhein angesiedelten germanischen Stämmen, den Tribokern,
Vangionen und Nemetern, ihre neuen Sitze, indem er ihnen die
Bewachung der Rheingrenze anvertraute®. Eben deshalb dürften
aber keine besonderen Aufgebote zu den Feldzügen von ihnen
verlangt sein. Man? hat auch daran gedacht, daß die zweifelhaft:
Ehre, in das römische Heer als erste germanische Söldner auf-
genommen zu werden, den Häuptlingeen der Usipeter und
Tencterer zugefallen sei, welche, von Cäsar vor dem Angriff auf
ihre Landsleute verräterisch zefangen genommen, nach deren
Niederlage erklärten, bei dem römischen Feldherrn bleiben zu
wollen, da sie sonst grausamer Verfolgung durch die Gallier
ausgesetzt seient. Jedenfalls kann cs sich aber bei diesen Häupt -
lingen, wenn auch die aus ihnen bestehende Gesandtschaft
verhältnismäßig stark war®, nach ihrer Freilassung® und ihren
etwaigen Eintritte als Söldner in das römische Heer? nicht um
eine für dieses auch nur irgendwie in Betracht kommende Zahl
gehandelt haben. |
Ganz andere Verhältnisse aber finden wir unter den be-
rittenen Truppen Cäsars zur Zeit, der letzten Aufstände. Zum
Jahre 52 berichten die Kommentarien über 400 germanische
Reiter, welche der Feldherr ‚von Anfang an in seiner unmittel-
baren Umgebung verwendete‘. Sie entschieden die bei No-
viodunum im Lande der Bituriger stattfindende Schlacht zu-
»vunsten der Römer®?. Da aber Cäsar einsah, daß bei dieser
t Wie Bang, Germanen im römischen Dienst (Berlin 1906) S. 25, und andere
behaupten. Siehe dagegen unten im Text S. 555 zu Note 1ff.
3 Vgl. von Sybel in Jahrbb. d. V. von Altertunisfr. im Rheinl. IV (Bonn
1844) S. 17, Mommsen II 257, 258, Much in Paulv-Wissowa IV 1918- 19 S.
337, 388.
3 Köchlv und Rüstow S. 83.
BG IV 15 $4,5.
$ BG IV 13 $4: frequentes, omnibus principibus maioribusque natu adhibitis,
. in castra venerunt.
e ibid. 15 §5: discedendi potestatem fecit. .... remanere se apud eum dixerunt.
. Hoc iis Caesar liberaliter concessit.
7? In den Quellen nicht ausdrücklich erwáhnt, aber anzunehmen.
8 BG VILI3 ļ 1: equites eireiteı CCCC submittit, quos ab initio secum habere
instituerat.
” ibid. $2.
Die Gründe von Cäsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 553
geringen Zahl die Feinde ihm in bezug auf die Kavallerie über-
legen waren, ließ er weitere Reiter aus den jenseits des Rheines
gelegenen Landschaften kommen; zugleich auch leicht bewaffnete
Fußgänger, welche gemeinsam mit den Berittenen zu kämpfen
verstanden}: ?. Da die von den Reitern mitgebrachten Rosse an
Schnelligkeit und Kraft nicht mit den gallischen verglichen
werden konnten’, verschaffte der große Organisator den Ger-
manen, die unter seinem Befehle standen, bessere Pferde, indem
die Militärtribunen und andere Offiziere sowie die wieder in das
Heer eingetretenen Veteranen ihnen ihre Dienstpferde überlassen
mußten. $
So ausgestattet, haben die germanischen Reiter dann in den
wichtigsten Schlachten den Sieg der Römer bei der Nieder-
werfung der Aufständischen entschieden. Ebenso haben sie,
durch weitere Anwerbungen vermehrt, Cäsar im Bürgerkriege
sehr wertvolle Dienste geleistet. Aber auch in den Heeren des
Pompeius und seiner Anhänger finden wir nicht wenige Ger-
manen”.
Diese Germanen im römischen Dienste waren Söldner.
Absichtlich hat es Cäsar im Bellum Gallicum verschleiert, indem
er VII 65 § 4 erzählt, daß er sie aus den Stämmen bezogen habe,
ı BG VU 65 § 4: Caesar .... trans Rhenum in Germaniam mittit ad eas
“ivitaies, qnas superioribus annis pacaverat, equitesque ab his arcessit et levis
armaturae pedites, qui inter eos pıoeliari consuerant.
2 Über die mıt den Reitern kämpfenden Fuligänger bei den Germanen s. auch
BG. 148 § 4—7, VIII 36 § 2 u. Tacitus Germania VI, vgl. Müllenhoff Altertunısk.
IV 173, 174, Zöchlbauer in Wiener Studien, Ztschr. !. klass. Philol. 24 (11:2)
S. 231, 232 und zugleich auch über ähnliche Einrichtungen bei anderen Völkern
Schambach S. 24--27.
3 Vgl. BG IV 2 $2, wo unter „iumenta” Pferde zu verstehen sind, vgl. die Note
in der erwähnten Ausgabe.
4 BG VII 65 & 5: quod minus idoneis equis utebantur, a tribunis militum
reliquisque equitibus Romanis atque evocatis eqnos sumit Germanisque distribuit.
Über die „evocati“ s. Johannes Schmidt in Hermes 14 (1879) S. 321- 353.
5 BG VII 67 §4, 70 §2, $0 $6, VIII 13 82,36 $2, vgl. Holmes S. 215, 217,
223, Mommsen IJI 289, 290. Siehe auch BG VIE? $3 über die vorzägliche Auf-
klärung durch die Reiterei und 16 $2 über die Kühnheit einzelner Reiter. Sicher
hat man hieı in erster Linie an die damals im Heere Cäsars eine stattliche Zahl
'vel. von Mess S. 134 Note 152) bildenden Germanen zu denken.
° Bang S. 26—28.
1 Diese Tatsache ist durch den Übergang des Labienns zur Senatspartei zu
erklären. Vel. Bang ibid.
554 Carl Koehne
zu denen er in früheren Jahren in freundschaftlichen Verkehr
getreten war (quos pacaverat); denn der Leser konnte dies so
auffassen, daß es sich um Kontingente unterworfener germani-
scher Völkerschaften handelte. Offenbar wollte der große Staats-
mann den Eindruck vermeiden, daß er selbst Ausländer, und
zwar besonders gefährliche Ausländer, in das römische Gebiet
vsebracht und mit Waffen versehen habe!. Doch waren damals
höchstens die Ubier zur Stellung von Kontingenten an das rö-
mische Heer verpflichtet?, und von den Germanen, die an dem
Bürgerkriege teilnahmen, sagt Cäsar selbst im Bellum Africa-
num ?®, daß sie sich auf Grund von Handgeld und Versprechungen
zu den Führern der Römer begeben hatten. Wie die an-
eworbenen Soldaten im Dreißigjährigen Kriege zeigten sich
auch die damaligen, wenn sie gefangengenommen waren,
bereit, sich durch Treueid zum Dienste für bisherige Gegner
zu verpflichten.
Stimmen alle modernen Forscher darin überein, daß es sich
hier um Söldner handelt, so vertreten sie in bezug auf die Zeit,
in der Cäsar mit der Anwerbung von Germanen begann, ver-
schiedene Ansichten. Manche® meinen, daß Cäsar schon seit
Beginn seiner Kämpfe in Gallien germanische Reiter angeworben,
andere® daß dies erst während der letzten Jahre der Fall war.
Indessen spricht eine Mitteilung der Tagebücher eher gegen als
1 Siehe zu der oben S. 553 Note 1 wiedergegebenen Stelle von Mess S. 129
Köchlv und Rüstow S. 83 sowie auch Dio Cassius 41c. 54 $2, wonach es die öffent-
liche Meinung Cäsar zum Vorwuife machte, Fremde gegen seine Landsleute ins
Feld geführt zu haben (zous Odvzlous Er) Toussuopvaous ayavıı). Vgl. Delbrück
I 515.
2 Vgl. oben S. 550 Note 2. l
3 c. 40 über Gallier und Germanen, die im Heere des Labienus gefallen waren:
qui partim eius auctoritatem erant ex Gallia secuti, partim pretio pollicitationi-
busque ad eum se contulerant. Ersteres dürfte vorrehmhch die gallischen, letzteres
die germanischen Kriegsteilnehmer betreffen.
4 Die Stelle im B. Afr. fährt fort: nonnulli, qui ex Curionis (des Anbängers
Cäsars) proelio capti conservatique parem gratiam (Labieno) in fide praebenda
praestare voluerant.
5 Bang S. 25 und die Ilerausgeber des B. Gall. S. 269.
ê Köchly-Rüstow 8.83, von Mess S. 129 und 183 Note 150, vgl. auch
Napoléon I., Gesch. Cäsars, in deutscher Sprache, Wien, Berlin ete. 1867 I
(2) S. 245, Sihler S. 112. |
Die Gründe von (’äsars schnellem Rückzug aus Deutschland usw. 555
für frühere Anwerbung!. Ferner werden Germanen im römi-
schen Dienst vorher nie erwähnt, obwohl, wenn es solche schon
gereben hätte, dazu Anlaß genug gewesen wäre. Auch wird der
große Feldherr und Staatsmann sich zu ihrer Aufnahme in sein
Heer aus demselben Grunde, aus dem er diese später verschleiert?,
nicht entschlossen haben, bevor es unbedingt notwendig war.
Dies trat aber erst in der Wende der Jahre 53 und 52 ein, als sich
die Vorzeichen der drohenden allgemeinen Insurrektion in Gallien.
und des Bürgerkrieges so vermehrten, daß Cäsar sich bewußt
wurde, bald um die Früchte der bisherigen Siege und um die
eigene Existenz kämpfen zu müssen. Damals konnte er sich in
bezug auf die Kavallerie unter keinen Umständen länger auf die
gallischen Kontingente beschränken, die noch dazu bei einem
alleemeinen Aufstande fortfallen würden. Endlich erscheint es
als ganz ausgeschlossen, daß Cäsar schon im vierten Kriegsjahre
«ermanische Reiter zur Verfügung standen, da damals seine aus
5000 Mann bestehende Kavallerie von 800 Reitern der Usipeter
und Tencterer geschlagen wurde.
Die Anwerbung germanischer Reiter, welche Cäsar gewöhn-
lich in seiner Umgebung hielt, war also kurz vordem Sommer
52 geschehen, in dem die Kommentarien davon berichten. Ein
Jahr vorher hatte aber der zweite Rheinübergang stattgefunden.
Es liegt außerordentlich nahe, beides in enge Verbindung zu
bringen. Da der römischeFeldherr auf der rechten Rheinseite die
Unterstützung der Ubier fand und sich von ihnen über die Maß-
regeln der Sueven Aufklärung verschaffen ließ?, hat er auch mit
ihrer Hilfe die nötigen Maßnahmen getroffen, sich 800 berittene
Söldner probeweise als Leibwache zu beschaffen und dann bei
Bedarf andere Germanen in noch weit größerer Zahl „gegen Hand-
geld und Soldversprechungen‘‘? für sein Heer zu gewinnen.
U BGVII 13 $1 (oben S.559 Notel). Wenn die Worte „ab initio“ so zu verstehen
wären, daß Cäsar schon von „Beginn seiner Tätigkeit in Gallien“ an (so Bang
S. 25) germanische Reiter in seiner Umgebung gehabt habe, so müßte dies schon
im Jahre 58, also auch im Kampfe gegen Ariovist, der Fall gewesen sein. Das ist
doch vollkommen ausgeschlossen.
? Siehe oben S. 553, 554.
® BG IV 12.
.+BGVIe.9%8c10$1,3, 40.29 1.
$ Vgl. die oben S. 553 Note 1 und S. 554 Note 3 gegebenen Stellen aus BG
VII 65 84 und B. Afric. 40.
056 Carl Koehne
§ 5. Schluß.
So hatte Cäsar Wichtiges erreicht, als er zum zweiten Male
das rechtsrheinische Land verließ. Nicht nur war, was er selbst
früher als Zweck jener Expedition bezeichnet hatte, die Ver-
hütung jedes Zusammenwirkens seiner im Moment gefährlichsten
Feinde, der Eburonen und Sueven, für die nächste Zeit ver-
wirklicht?!, sondern nun war auch eine Quelle zu dauernder Ver-
stärkung seines Heeres in der Waffengattung erschlossen, in der
es ihm an Quantität und Qualität am meisten mangelte, in der
Reiterei. Freilich entsprach es dem Charakter der Kommen-
tarien, für die Gründe des Rückzuges andere Tatsachen anzu-
führen und die Germanen in Cäsars Heer erst zu erwähnen, als
ihm unbestreitbarer Nutzen durch sie erwachsen war.
1 BG VI9Ì $1, 2.
Monarchie,
Einung und Territorium im späteren Mittelalter.
Ein Beitrag zur deutschen Verfassungsgeschichte. l
Von
Ernst Bock.
Jeder Versuch einer zusammenhängenden Darstellung der
deutschen Geschichte hat mit der eigentümlichen, aber überaus
bezeichnenden Schwierigkeit zu kämpfen, daß die Entwicklung
unseres Volkes nicht geradlinig verläuft, vielmehr bis zu einem
zewissen Grade einer höheren Foleerichtigkeit zu entbehren
scheint. Bedingt sind die zahlreichen Hindernisse, die sich der
Beantwortung der Frage nach dem „Sinn“ der deutschen Ge-
schichte in den Weg stellen, letzten Endes durch das eigenartige
Verhältnis der treibenden Kräfte. Denn das ist doch nicht zu
leugnen, daß sie sich bei uns weit seltener als bei allen anderen
sroßen Nationen harmonisch vereinigt, weit häufiger dagegen
nebeneinander, wenn nicht gar im Gegensatz zueinander ent-
wickelt und ausgewirkt haben. Nur so erklärt sich die Proble-
matik und der seltsame Rhythmus unserer Geschichte, die neben
einigen, jedesmal mit einer Katastrophe endenden großen und
“lanzvollen Augenblicken lange, anscheinend leerlaufende Zeiten
aufweist. Zu diesen so leicht vernachlässieten, weil dem all-
vemeinen Verständnis nur schwer sich erschließenden Phasen
unserer Entwicklung gehört vor allem das ausgehende Mittel-
alter, also die Zeit vom Interreenum bis zur Reformation. Nur
zu gern ist man geneigt, in ihm ausschließlich eine Zeit des Nieder-
gangs und des Verfalls der früheren Kaiserhertlichkeit zu er-
blicken, die schließlich, ganz gleich in welchem Sinne, in die
Reformation mündet. Dem tieferblickenden Betrachter kann es
freilich nicht entgehen, daß eine befriedigende Erklärung oder
558 Ernst Bock
var Ableitung der Reformation aus dem ‚„vorreformatorischen"
Mittelalter sowohl in geistiger wie in religiöser Beziehung auf
erhebliche Schwierigkeiten stößt. Zum mindesten sollte die
Auseinandersetzung Luthers mit dem Humanismus und der
Mystik der Sekten nachdenklich stimmen. Anders dagegen steht
es auf dem politischen und verfassuneseeschichtlichen Gebiete;
hier haben die Ergebnisse der mittelalterlichen Entwicklung
zweifellos entscheidenden Einfluß auf den Verlauf der Refor-
mation und des ganzen 16. Jahrhunderts ausgeübt.
Bei dem vielseitigen Interesse verade für diesen Abschnitt
der deutschen Geschichte muß es um so mehr befremden, daß die
verfassungspolitische Vorgeschichte der Reformation noch keines-
wegs die ihr zukommende Beachtung und Würdigung erfahren
hat. Unsere Verfassungs- und Rechtsereschichten lassen uns hier
vielmehr fast ausnahmslos im Stich und suchen uns mit mehr
oder weniger Geschick über die Lückenhaftigkeit unseres Wissens
hinwerzutäuschen. Nimmt man eine von ihnen zur Hand, so
scheint die Entwicklung im großen und ganzen doch recht
einfach verlaufen zu sein. Danach ist das eindeutige verfassungs-
geschichtliche Ergebnis des ausgehenden Mittelalters die Auf-
lösung des alten Reichsverbandes in eine Anzahl in sich geschlos-
sener Territorien und der Übergang der früher im Besitz der
Krone befindlichen Hoheitsrechte auf jene. Problematisch bleibt
freilich die Stellung der Gewalten, die wie die Reichsstädte, der
reichsfreie Adel und teilweise das Bauerntum nicht in der
Territorialentwicklung aufgerangen waren; desgleichen, wieso
der alte Reichsverband den Westfälischen Frieden, der im all-
gemeinen jene Entwicklung abschloß, noch volle 150 Jahre
überdauern konnte. Merkwürdie muß schließlich auch die
Schnelliekeit anmuten, mit der das Verlangen nach einem
dentschen Nationalstaat alle Gemüter ergriff, um schon zwei
Generationen nach dem Zerfall des alten Reiches in dem Reiche
Bismarcks ereifbare Gestalt anzunehmen. Sieht man, so stutzie
geworden, näher zu, so wird man freilich auch schon in der
Zeit vor 1648 gar manches finden, was in das traditionell ge-
wordene Bild nicht so recht hineinpaßt. Vor allem gilt das von
den auf die Schaffung einer ständischen Zentralgewalt im Gegen-
satz zur Krone gerichteten Bestrebungen, die sich schon in der
Zeit des Investiturstreites deutlich bemerkbarmachen und schlieb-
Monarchie, Einung und Territorium im späteren Mittelalter 559
lich in der Reichsreformbewerunz des 15. und beginnenden
16. Jahrhunderts gipfeln.
So einmal darauf aufmerksam gemacht, begann man, dem
Einungswesen zumal im späteren Mittelalter einiges Interesse
zuzuwenden. Jedoch erst Otto von Gierke hat in seinem
großen vierbändigen Werk „Das deutsche Genossenschaftsrecht
die Bedeutung des Einungsprinzips richtig erkannt und cs in
erößere Zusammenhänge gebracht. Freilich konnte seine Dar-
stellung der Nachprüfung durch die moderne Kritik nicht immer
standhalten: kein Zweifel, daß Gierke in seiner Entdecker-
freude auch da den Einfluß der Einungsidee wahrzunehmen
rlaubte, wo in Wirklichkeit ganz andere Kräfte am Werk waren.
Diese Überschätzung der Einung äußerte sich vor allem darin,
daß er in ihr ‚das herrschende Prinzip“ der Zeit von 1200 bis
1525 erblickte. Es hat stets etwas Mißliches, ein charakteri-
stisches Prinzip für eine ganze Epoche in Anspruch nehmen zu
wollen, weil man sich dabei stets der Gefahr aussetzt, in Kürze
eines Besseren belehrt zu werden, ganz abgesehen davon, daß
sich mit einer solchen Formulierung zu leicht der fatale ‚Fort-
schritts‘‘-Begriff verbindet. Dieses hat denn auch Georg von
Below in seinem Buch ‚Der deutsche Staat des Mittelalters‘‘,
in dem er sich eingehend mit Gierke auseinandersetzt, getan!.
Soweit Below die ausschließliche Geltung der Einung für den
von Gierke festgesetzten Zeitraum bestreitet, andererseits ihre
Wirksamkeit auch in früheren Jahrhunderten — zum mindesten
bis in das 11. zurück — nachweist, ist er sicherlich im Recht.
Es geht nicht an, in der Einung nur das den Übergang vom
Feudalstaat des Hochmittelalters zu der territorialen Landes-
hoheit des 16.—18. Jahrhunderts vermittelnde Prinzip zu er-
blicken. Wenn Below aber dann offenbar in Sorge, den von
ihm verfochtenen öffentlich-rechtlichen Charakter des mittel-
alterlichen Staates durch die Anerkennune der von Gierke
vertretenen Beeinflussung der Verfassunesentwieklung des Rei-
ches und der Territorien durch die Einung wiederum zu gefährden,
jede tiefergehende Wirkung der Einung auf diese leugnet, so
schießt er weit über das Ziel hinaus. Selbst Hartung, der an
sich durchaus auf die Seite Belows neiet? und wie dieser in
1 I. Leipzig 1914, 5. 31ff., 56ff., 137ff., 152ff., 2618.
? Geschichte des fränkischen Kreises I. Leipzig 1910, S. 10, 18.
560 Ernst Bock
der Einungsbewegung „überwiegend ein Mittel der Lockerung
der Verfassung und der Bewahrung der Sonderrechte‘“ sieht,
mußte in seiner Auseinandersetzung mit Smend über den
Charakter der Reichsreform die weitgehende Bedeutung des
kinungsgedankens zugeben!. Daß die genannten Forscher zu so
weit auseinandergehenden und schwerlich miteinander zu ver-
einbarenden Anschauungen gelangen konnten, ist doch offenbar
nur dadurch zu erklären, daß sie unter der Einung etwas ganz
Verschiedenes verstanden. An dieser Unklarheit über die prin-
zipiellen Grundlagen, vor allem eben den Einungsbegriff, ist
Gierke selbst freilich nicht ohne Schuld, denn seine Definition
der freien .Einung, die er der freien und herrschaftlichen Ge-
nossenschaft früherer Zeiten gegenüberstellte, ist, wie wir gleich
schen werden, alles andere als historisch eindeutig.
Die freie Einung hat nach Gierke „den letzten Grund ihres
Verbundenseins im freien Willen der Verbundenen‘; etwas ge-
nauer bezeichnet er an einer anderen Stelle als „deren Grund-
lage einzig und allein den durch einen Eidschwur bekräftigten
freien Willen der Verbundenen‘“?. In der Tat, wäre dieses das
einzige Kennzeichen der Einung, so hätte Below vollkommen
Recht, wenn er eine Abgrenzung des Einungsbeeriffs gegen
ähnliche Kategorien. zumal das völkerrechtliche Bündnis, für
kaum möglich hält? Allein Gierke mag so etwas selbst be-
fürchtet haben, und so hat er, um einer Ausweitung des Einungs-
. beeriffes ins Uferlose zu begegnen, diesen auf eine sehr bezeich-
nende Weise einzuschränken versucht. Es geschah das freilich
an einer weniger beachteten Stelle? und, was noch merkwürdiger
ist, Gierke hat selbst versäumt, an den entscheidenden Stellen
entsprechend darauf aufmerksam zu machen. Dieses Merkmal
der Einung ist der in der Tat höchst eigenartige Dualismus der
von der Einune erfaßten Bundessphäre und der bundesfreien
Sphäre, innerhalb der jedes Mitglied weitzehendste Bewegungs-
freiheit besitzt. Damit hängt es zusammen, daß die an sich
schon meist zeitlich beschränkte und vertraglich begrenzte
Einungsgewalt in der Ausübung Ihrer Befugnisse nicht souverän,
H. Vtjschr. XVR (1913) S. 39: s.a. 208,
1. 221, 49273.
I. 261 mit Anm. 5.
IH. R35ff.
l
2
3
4
Monarchie, Einung und Territorium im späteren Mittelalter 561
sondern delegiert ist. Daß im einzelnen die größte Mannig-
faltigkeit herrschte, die Herausbildung einer Gesamtpersönlich -
keit sehr verschieden weit fortgeschritten war, ist nur natürlich.
Trotz allem ist auch dieser Einungsbegriff noch immer so um-
fassend, daß die verschiedenartigsten Vereinigungen unter ihn
fallen. Auch wenn wir von den mehr privatrechtlichen Bildungen
der geistlichen, der gelehrten und der Berufsgenossenschaften,
den Gilden und selbst den Zünften absehen und uns lediglich
auf die politischen Einungen beschränken, läßt sich eine ein-
heitliche und charakteristische Tendenz unter ihnen nicht fest-
stellen. So müssen wir uns denn schließlich fragen, ob alle diese
Ritter- und Städtebünde, die Fürsten- und Tandfriedens-
vereinigungen, der große Rheinische Bund von 1254, die Reichs-
reformbewegung, der Schwäbische und Schmalkaldische Bund,
außer einer gewissen formalen Ähnlichkeit, überhaupt etwas
gemeinsam haben. Indem wir dieses schlechterdings verneinen,
müssen wir uns notgedrungen mit dem Gierkesehen Einungs-
begrifl auseinandersetzen.
Gierke hat als Jurist zweifellos in der Einung im wesent-
lichen eine bestimmte Erscheinungsform gewisser staatsrecht-
licher Ideen gesehen, und hierin sind ihm nicht nur seine engeren
Fachgenossen, sondern merkwürdigerweise auch die meisten
Historiker, vor allem Below, gefolet. Indem Gierke aber nun
in dem Bestreben, den formalen Einungsbegriff gedanklich zu
unterbauen, dazu überging, die Einung auch als Idee zu fixieren,
ließ er sich verleiten, diese in der Hauptsache aus ihrer äußeren
Form abzuleiten. Ja, sein Einungsbegriff in der endgültigen
Prägung setzt die völlige Übereinstimmung der Einung als Idee
und Erscheinungsform geradezu voraus. Damit aber verstieß
Gierke aufs schwerste gegen die Normen historischer Begriffs-
bildung, denn er übersah völlig, daß in der Geschichte Ideen wohl
als Maßstäbe für den Grad ihrer faktischen Auswirkung und
Umsetzung in die einzelnen Institutionen dienen können, nicht
aber ohne weiteres ihnen gleichgesetzt oder aus ihnen ent-
wickelt. werden dürfen. So kam es in Verkennung des problema-
tischen Verhältnisses von Institution und Idee zu einer Begriffs-
bildung, die alles andere als eindeutig bestimmbar ist. Hieraus
erklärt sich nun auch die oben geschilderte Unstimmigkeit der
einzelnen Forscher über die Bedeutung der Einung, weil sie in
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. +. 36
562 Ernst Bock
ihr bald ein Formprinzip, bald eine historische Idee erblickten,
ohne sich über den Unterschied im klaren zu sein.
Die Geschichte des Gierkeschen Einungsbegriffes ist nicht
nur an Sich, sondern auch prinzipiell von Bedeutung, denn sie
: läßt einmal die beiden Seiten der Verfassungsgeschichte erkennen,
andererseits aber auch die Schwierigkeiten, die einer beide
gleichmäßig berücksichtigenden Betrachtungsweise entgegen-
stehen. Trotzdem müssen wir unbedingt auf der Verbindung
der juristischen und der historischen Methode bei der Unter- .
suchung verfassungsgeschichtlicher Probleme bestehen, worauf
zuerst mit Nachdruck J. Hashagen hingewiesen hat!. Daß
unsere bisherigen verfassungsgeschichtlichen Darstellungen dieser
Forderung überhaupt nicht oder doch nur ungenügend nachge-
kommen sind, ist fast ausnahmslos ihr größter Fehler und
Mangel. So ist es auch zu erklären, daß sie sich so wenig mit der
höchst problematischen Entwicklung des Spätmittelalters be-
schäftigt haben; denn was sie davon abhielt, war nicht so sehr
‚Interesselosigkeit, als vielmehr das deutliche Gefühl, mit den
üblichen, unzureichenden Methoden der notwendigerweise sich
einstellenden Schwierigkeiten nicht völlig Herı werden zu können.
Was dieses bedeutet, mag ein Beispiel erläutern. Eines der wich-
tigsten Probleme der spätmittelalterlichen Verfassungsgeschichte
bis tief in das 16. Jahrhundert hinein ist die Handhabung von
Friede und Recht. Nun besitzen wir zwar eine ganze Reihe von
Arbeiten, die sich mit den Landfrieden unter den einzelnen Herr-
schern beschäftigen, aber was sie geben, ist fast immer nur eine
trockene Aufzählung der einzelnen Bestimmungen. Selbst die
weitaus beste Arbeit, die von Schwalm , bietet kaum mehr. Diese
rein formal-beschreibende: Darstellungsweise ist typisch für die
ganze Art, wie man an derartige Fragen heranzugehen pflegte.
Notwendigerweise aber muß bei cinem solchen Verfahren das hists-
risch vor allem interessierende Moment derEntwicklung zu kurz
kommen. Zudem hat man fast völlig übersehen, daß das Land-
friedensproblem in hervorragendem Maße auch ein politisches ist?,
1 H. Vtjschr. XX. (1923) 187ff. Vgl. auch F. Keutgen: „Der deutsche Staat
des Mittelalters‘, Jena 1918, 8. 1f.
2 Ich habe dies für Westfalen, wo der Kampf um die Landfriedenshoheit be-
sonders interessant verläuft, im einzelnen zu zeigen versucht. Z. d. Sav. St. f. Rechts-
gesch. Germ. Abt. Bd. 48 (1928) S. 379 ff.
Monarchie, Einung und Territorium im späteren Mittelalter 563
wie denn überhaupt jedes Ereignis von verfassungsgeschicht-
licher Bedeutung, ganz gleich ob im Mittelalter oder in der Neu-
zeit, eine politische Seite hat. Es geht aber nicht an, derartige
Vorgänge aus ihrem natürlichen Zusammenhang herauszureißen
und somit gleichsam im luftleeren Raume sich abspielen zu lassen.
Nur unter ständigem Hinblick auf die gleichzeitigen politischen
Ereienisse dürfen wir hoffen, zu einer völlig befriedigenden Er-
klärung der unserer Betrachtung zugrundeliegenden verfassungs-
geschichtlichen Vorgänge zu gelangen. Erst dann können wir es
wagen, ihren tieferen Zusammenhängen nachzuforschen und die
inihnen wie in jeder Institution wirksamen Ideen aufzuzeigen.
Indem wir nunmehr im folgenden versuchen, uns über das
Einungsprinzip als historisch wirksame Idee klar zu werden,
müssen wir uns nochmals vergegenwärtigen, daß der Gierkesche
Einungsbegriff deswegen problematisch war, weil er irrtümlicher-
weise die Einung als Form und als Idee einander gleichsetzte.
Tatsächlich haben sich aber, wie schon angedeutet, auch ganz
andere Kräfte zur Erreichung ihrer Zwecke der Form der Einung
bedient. Wir dürfen daher nicht von dem Gierkeschen Einungs-
begriff, den wir als Erscheinungsform durchaus als zu Recht
bestehend anerkennen, ausgehen, müssen vielmehr zu einem
anderen Verfahren greifen, um zu einer Definition der Einungs-
idee zu gelangen.
Wie bei jeder historisch wirksamen Idee müssen sich auch
bei der Einung in ihren unmittelbaren Auswirkungen gewisse,
nur ihr eigentümliche Tendenzen nachweisen lassen. Dieses
unser Ziel läßt sich am ehesten vielleicht auf die Weise erreichen,
daß wir die Kundgebungen der Einungsidee denen der anderen
Kräfte, die mit ihr für die Entwicklung der deutschen Verfassung
maßgebend geworden sind, des monarchischen und des terri-
torialen Prinzips, gerenüberstellen, um uns so über die grund-
sätzlichen Unterschiede klar zu werden. Eine deutliche Vor-
stellung von ersterem zu vermitteln, ist freilich nicht leicht, weil
esim Verlauf des Mittelalters niemals bis zur letzten Konsequenz
ausgebildet, und selbst, soweit es der Fall war, nie allgemein
anerkannt worden ist. Der deutsche Staat des Mittelalters ist
vielmehr von seinen altgermanischen Anfängen an dualistisch
gewesen und stets geblieben, d. h. die Macht des Königtums hat
immer mehr oder weniger an den angeborenen Rechten des
36*
564 Ernst Bock
einzelnen Individuums eine gewisse Schranke eefunden!. Der
größeren Deutlichkeit halber empfiehlt es sich jedoch, sich nicht
an die Stellung zu halten, die die Krone tatsächlich eingenommen
hat, sondern an die, die sie im Gegensatz hierzu, wie mit Recht
hervorgehoben worden ist, in der Theorie für sich in Anspruch
genommen hat. Und da ist denn zum mindesten bei den extremen
Verfechtern des monarchischen Prinzips nicht zu leuenen, daß
dieses in seiner mittelalterlich-theokratischen Prägung in der
Person des Herrschers, wenn auch nicht gerade die alleinige
Verkörperung der Staatsgewalt, so doch den im wesentlichen
souveränen Stellvertreter Gottes auf Erden erblickt hat. Diesem
letzten Endes absolutistisch-unitarischen Element unserer Ver-
fassungsentwicklung steht gleichsam als Gegenpol das territoriale
Prinzip gegenüber. Sein Ziel ist, wenn man so sagen darf, die
Individualisierung der bei der Reichsgewalt vereinten Hoheits-
rechte; mit anderen Worten: die Auflösung des Reiches als eines
einheitlichen Ganzen in eine Anzahl selbständiger, in sich ge-
schlossener Herrschaftsgebiete. Nun erwies sich freilich dessen
völlige Territorialisierung sehr bald als undurchführbar, weil sich
einer solchen, in erster Linie von dem weltlichen Fürstentum
angestrebten Entwicklung nicht nur das Könietum, sondern
auch die Reichsstädte, der reichsfreie Adel und das freie Bauern-
tum widersetzten. Die Vorteile, die die Landesherren in diesem
Kampfe dank ihrer Zielbewußtheit, Einmütigkeit und besseren
Ausnützung ihrer Machtmittel besaßen, suchten sie durch um
so festeren Zusammenhalt wieder einigermaßen auszugleichen.
In den aus diesem Anlaß entstandenen ständischen Zusammen-
schlüssen begegnen uns nun ganz zweifellos deutliche Aus-
wirkungen der Einungsidee.
Der nächste und eigentliche Zweck einer Einung war, wie
schon der Name und die geschilderten Zusammenhänge besagen.
die Vereinigung mehrerer an sich gleichberechtigter politischer
Machteinheiten zu einen bestimmten Zwecke. Eine solche
Zusammenfassung ward jedoch nur dadurch möglich, daß man
über den einzelnen Miteliedern eine Zentralgewalt errichtete, die
je nach Lage der Dinge mit mehr oder weniger umfassenden
1 Vgl. hierüber am besten die grundsätzlichen Erörterungen Keutgens, S. 4f.
und besonders S. 22ff.
Monarchie, Einung und Territorium im späteren Mittelalter 565
Befurnissen ausgestattet wurde. Das Nächstliegende wäre nun
rewesen, diese von denen der einzelnen Mitglieder abzuzweigen.
Wenn dies trotzdem nur in verhältnismäßig geringem Maße ge-
schalı, so lag das sowohl in dem politischen Egoismus des einzel-
nen begründet — denn hierin gaben weder die Städte noch der
Adel den Landesherren etwas nach -- als in dem Umstande,
daß die Krone im Prinzip auch nach dem Interregnum mit
unverminderter Zähilekeit an ihren alten Rechten, vor allem der
Landfriedenshoheit, festhielt. Da es jedoch den Einungen natur-
gemäß, schon um nicht ins Hintertreffen zu geraten, gerade auf
diese ankommen mußte, zudem das Bestreben, die Kosten der
Entwicklung nach Möglichkeit auf außerhalb Stehende abzu-
wälzen, bei ihnen nicht zu verkennen ist, so waren Konflikte
mit dem in dem Könige verkörperten monarchischen Prinzip die
unausbleibliche Folge. Damit schienen die Einungen in eine
Reihe mit den Territorien treten zu wollen. Allein das ist nur
die eine Seite der in ihnen wirksamen Idee, und wider alles
Erwarten trat sie zunächst hinter einer anderen zurück, die
zumal von Karl IV. sehr geschickt hervorgehoben und gepflegt
wirde. Bei allen derartigen Zusammenschlüssen handelt es sich
nämlich stets um die Errichtung umfassenderer Verbände, in
denen die Sonderinteressen den allgemeinen an Bedeutung nach-
stehen!. Dieser Tendenz entspricht die mehr oder weniger
weitxehende Beschränkung der einzelnen Mitglieder durch die
Einungzsgewalt und die alleinige Ausübung aller Befugnisse
innerhalb der Bundessphäre durch diese. Auf welcher Stufe der
Entwicklung von der Vielheit zur Einheit die Einung auch
stehen mag, ausschlaggebend ist stets, daß die Einungsgewalt
sich als Repräsentation (der Gesamtheit fühlt und gibt. Damit
tritt die Einung nun freilich in diametralen Gegensatz zu den
territorialen Bestrebungen. So versteht man, daß die deutschen
Herrscher diese und die etwa ähnlichen Tendenzen verfolgenden
Standeseinungen immer wieder mittelst der landschaftlich ge-
schlossenen Friedenseinungzen zu bekämpfen suchten, anderer-
seits, daß die Reichsreformbewerung in steter Auseinandersetzung
mit dem Landesfürstentum verlaufen mußte. Bei dieser wird
—— -
1 Auf diesen Grundzug des Einungswesens hat schon Gierke I. 298 mit Recht
hingewiesen.
566 | Ernst Bock
jedoch zugleich auch der kritische Punkt deutlich, an dem der
Umschlag erfolgen und die Einungsidee neuerdings sich gegen
das monarchische Prinzip wenden sollte.
Daß es an Konfliktsmomenten zwischen beiden nie gefehlt
hat, sahen wir schon. Aber in dem Maße, als die Schwäche
und Unfähigkeit der Krone, den Übergriffen des Landesfürsten-
tums zu steuern, offenbar wurde, wuchs die Gefahr, daß die
Einung, um ihren zentralistischen Tendenzen genügen zu können,
an Stelle des Königtums sich die Leitung des Reiches anmaß.
Nachdem sie schon früher in dem Kurfürstenkoller ein repräsen-
tatives Organ erhalten hatte, bedurfte es nur noch eines Durch-
hrechens der bestehenden landschaftlichen Schranken, um die
einzelnen Sonderentwicklungen zu einer einheitlichen, das ganze
Reich umfassenden Bewegung zusammenzuschließen. Mit dem
Aufkommen der Reichsrefofmbestrebungen ist die schon längere
Zeit drohende Krise der deutschen Reichsverfassung bekanntlich
akut geworden; freilich handelte es sich hierbei im Gegensatz
zu den territorialen Tendenzen nicht um eine Lockerung des
Reichszusammenhanges, eine Machterweiterung des einzelnen auf
Kosten des Reiches, denn nichts lag der Einungsbewegung ferner
als das. Was sie erstrebte, war vielmehr eine Stärkung der
Reichsgewalt!, nur daß sie die bisher der Krone zustehenden
Hoheitsrechte nunmehr für eine ständische Zentralgewalt in
Anspruch nahm. Die stillschweigende Voraussetzung dabei war,
daß diese auch tatsächlich den Willen der Gesamtheit verkörperte,
in deren Namen und Auftrag handelte, diese Reichseinung folg-
lich alle Stände ohne Ausnahme umfaßte. Daß diese Annahme
eine Fiktion war und noteedrunzen bleiben mußte, hat, obwohl
sie den Reichsreformern niemals vollkommen zu Bewußtsein
gekommen ist, sie doch letzten Endes um einen entscheidenden
Erfolg ihrer Bemühungen gebracht.
So ergab sich für das Einungsprinzip die Notwendigkeit
eines Kampfes nach zwei Fronten, was um so bedeutsamer war,
als ihın damit die Möglichkeit einer einheitlichen und geradlinigen
Entwicklung außerordentlich erschwert, ja geradezu genommen
wurde. Seine Interessengemeinschaft und -gegensätze zu dem
1 Ganz richtig hat dies v. Below I. 189 hervorgehoben; in völliger Verkennung
des Wesens der Einung läßt er freilich die Keichsreformbewegung im Gegensatz
zu dieser sich vollziehen. Ähnlich auch Hartung I. 10f.
Monarchie, Einung und Territorium im späteren Mittelalter 567
deutschen Königtum wie den Territorien führte denn auch zu
einer Beeinflussung bald von der einen, bald von der anderen
Seite, woraus sich die doppelpoligen Tendenzen der Einungs-
bewegung und die Schwierigkeiten einer klaren Begriffsbildung
erklären. Dabei bleibt zu beachten, daß in dem Augenblick,
we in einer solchen „Einung‘“ die territorialen bzw. königlichen
Interessen und Zwecke überwiegen, sie nicht mehr als unmittel-
barer und reiner Ausdruck der Einunesidee gelten kann. Wir
haben es in solchen Fällen vielmehr nur noch mit formalen
oder Scheineinungen zu tun, bei denen der Ideengehalt nicht
mehr der äußeren Form entspricht. Hier wird die Unzulänglich-
keit des Gierkeschen Einungsbegriffes einmal ganz offenbar. Für
uns aber ist eine derartige Scheidung bzw. Einschränkung, wie ein
Blick auf die bisherigen Darstellungen zeigt, unerläßlich ; denn erst,
Jetzt dürfen wir hoffen, zu einem eindeutigen und damit historisch
brauchbaren Einungsbegriff zu gelangen, olıne ihm etwas von der
reizvollen Vielseitigkeit seiner Erscheinungsformen zu nehmen.
Man könnte nach dem bisher Gesagten die Eigenart des
Einungsprinzips vornehmlich in einem Doppelten sehen. Während
es einerseits das Reich aus einer im wesentlichen theokratischen
Monarchie ungefähr in das, was man eine oligokratische Republik
genannt bat!, umzuwandeln suchte, vertrat es gegenüber dem
Partikularismus der Territorien die Reichseinheit, verkörpert in
einem ständischen Reichsreeiment. Trotzdem bliebe eine solche
Charakteristik noch lückenhaft und zu Mißverständnissen ge-
eienet; um sie zu vervollständigen, knüpfen wir am besten an
das an, was früher über den formalen Einungsbegriff Gierkes
und den für diesen so charakteristischen Dualismus zwischen
der Bundessphäre und der bundesfreien Sphäre ausgeführt
wurde?. Denn diese eigenartige Orwanisationsform ist doch
zweifellos mehr, als eben nur eine äußerliche Form, ist vielmehr
selbst wiederum die Auswirkung einer ganz bestimmten Geistes-
haltung. Daß wie erwähnt die Einungesgewalt in der Ausübung
ihrer Befugnisse nicht souverän, sondern jeweils von der Ent-
schließung jedes einzelnen abhängig, also nur delegiert war,
zeigt mit aller wünschenswerten Deutlichkeit, daß die freie
3 Jellinek „Allgemeine Staatslehre‘ 3. Aufl. (3. Neudruck) Berlin 1921, 8.715/6.
2 Vgl. S. 560.
568 Ernst Bock
Willensbetätigung der Mitglieder zu den wesentlichen Grund-
lagen der Einung gehörte. Dementsprechend mußte ihnen
diese innerhalb des Einungsverbandes verfassungsmäßig bis zu
„einem gewissen Grade gewährleistet sein, was eben nur bei einer
OÖrganisationsforin möglich war, die sich wie die Einung im Sinne
(tierkes von unten her stufenartig erhob und nicht auf die Aus-
schaltung der intermediären Gewalten ausging. Damit aber gibt
sich die Einung als den Ausdruck der auf den mittelalterlichen
Reichsbegriff bezogenen individualistischen Staatsidee zu er-
kennen, von der schon audeutungsweise die Rede war, und auf
deren permanenten (Gegensatz sowohl zum imonarchischen
Obrigkeits- als auch dem subjektivistischen Territorialstaat vor
allem der eigentümliche Charakter der deutschen Reichsverfas-
sung im Mittelalter und ihre Entwicklung beruht.
Woranf es bei diesen Ausführungen ankam, war zu Zeigen,
daß wir im späteren Mittelalter nicht mehr mit den traditionellen
Begriffen von Monarchie und Territorium allein auskommen
können, daß wir vielmehr neben diesen mit der Einung als drittem
selbständigen, nieht weniger wichtigen Prinzip rechnen müssen.
Es verbleibt uns die Aufgabe, diese Begriffe auf den uns über-
lieferten Verlauf der Dinge zu übertragen und ihre Richtigkeit
und Brauchbarkeit an Hand des Tatsachenbestandes nachzu-
prüfen. Dabei wird es sich vor allem darum handeln, jeweils
das Maß ihrer Auswirkung in der deutschen Verfassung und ihren
einzelnen Institutionen nachzuweisen, zu bewerten und in ihrer
Entwicklung darzustellen. Zunächst schien der von den Karo-
linzern in seine theokratische Form gebrachte fränkische Königs-
gedanke allein die Gestaltung des Reiches und seiner Verfassung
bestimmen zu wollen. Aber schon unter den späteren Karolingern
und Ottonen machte sich gegen diesen immer stärker werdender
Widerstand bemerkbar. bis es im Verlauf des Investiturstreites
zum offenen Kampf kam. Schien die 1077 erfolgte Wahl Rudolfs
von Rheinfelden zum deutschen König bereits den Sieg des
Einungesprinzips zu bedeuten, so gelang es der zähen Energie
Heinrichs IV. und V. noch einmal, den monarchischen Gedanken
dureh diese Krise zu retten und zu behaupten. Die glanzvolle
Zeit der großen Hohenstaufen als den Erben der Salier darf
freilich nieht darüber hinwestäuschen. daß die Machtstellungs
der Krone immer mehr untereraben und ausgehöhlt wurde.
Monarchie, Einung und Territorium im späteren Mittelalter 569
Sah sich schon Friedrich II. genötigt, den neuen Tendenzen
durch die Erteilung der großen Privilegien von 1220 und 1231/32
weitgehende Zugeständnisse zu machen, so schien mit dem Unter-
gang der Hohenstaufen vollends die Stunde der bisher mit Mühe
niedergehaltenen Kräfte gekommen zu sein. Die Zersplitterung
des Reiches, die Gegensätze und Streitigkeiten der Stände
untereinander sowie das Aufkommen der Territorien haben nun
freilich das klare Bild der weiteren Entwicklung durch eine
geradezu phantastische Fülle der Erscheinungen bedenklich zu
trüben vermocht. Das Ganze schien in eine Reihe von Einzel-
entwicklungen zu zerfallen, die wohl für den Spezialisten und
Lokalforscher von Interesse waren, jeder weitergehenden Be-
deutung aber entbehrten. In der Tat haben wir lange in dem
späteren Mittelalter kaum etwas anderes als ein plan- und ziel-
loses Durcheinander gesehen, das erst mit der Reformation sich
wieder zu klären begann. Halten wir jedoch an dem doppelten
Gegensatz von Monarchie, Territorium und Einung fest, so ordnet
sich ganz von selbst, was bisher so unübersichtlich schien, und
das Ganze erhält Sinn und Zweck. Das gesamte ausgehende
Mittelalter erscheint alsdann als ein einziger groBer Kampf um
die Gestaltung des Reiches und seiner Verfassung.
Diesen in seinen einzelnen Phasen zu verfolgen, kann hier
nicht unsere Aufgabe sein!; es muß genügen, kurz auf die ent-
scheidenden Momente hinzuweisen. Als unter Ludwig d. B.
die Reichslandfriedensgesetzgebung fürs erste ein Ende fand.
da schien der Sieg des Territorialprinzips, das, von kurzen
Rückschlägen unter den beiden Habsburgern Rudolf und
Albrecht I. abgesehen, stetig und unaufhaltsam vorgedrungen
war, bereits unmittelbar bevorzustehen, schienen auch die
letzten rechtlichen Bande, die das Reich noch zusammenbielten,
sich lösen zu wollen. In diesem Augenblick höchster Gefahr
rief Karl 1V. die Einunegsidee, die im Renser Kurverein von
1338 zum ersten Male aus ihrem bisherigen Dämmerzustand
hervorgetreten war, gegen die landesherrlichen Bestrebungen
zu Hilfe, und dank dieses Bündnisses hat er mit Geschick und
Tatkraft die Stellung des deutschen Königtums zu behaupten
1 Eine ausführliche Darstellung dieses Kampfes an Hand des Landfriedens-
problemes, das durchaus im Mittelpunkt dieser Entwicklung steht, zunächst bis
1389, hoffe ich in absehbarer Zeit geben zu können.
570 Ernst Bock
vermocht. Hierin liegt die gar nicht zu überschätzende Bedeutung
.der Goldenen Bulle, daß sie die bis dahin partikularen Einungs-
bewegungen zusammenschloß und sie, die in dem Kurfürsten-
kolleg ihre politische Gesamtrepräsentation gefunden hatten,
für ewige Zeiten an das Reich kettete. Die Unfähigkeit Wenzels
hat das so neu errichtete Staatseebäude zwar schwer zu er-
schüttern, aber nicht zum Einsturz zu bringen vermocht. Mit
dem großen Städtekrieg und seinem Abschluß, dem Egerer
Reichslandfrieden von 1389, stand die Unmöglichkeit einer
völligen Territorialisierung des Reiches auf Jahrhunderte hinaus
fest. Daß dies der Fall war, daß somit der Reichsverband ge-
wahrt blieb, war freilich weit mehr dem Einungsprinzip, als dem
ohnmächtigen Königtum zu verdanken?, und hierin liegt seine
eigentliche historische Bedeutung. Die Hussitenkriege, die mit
dem Eingeständnis der Krone von ihrem völligen Unvermögen
einen neuen Aufschwung dieser auf einen festeren Reichszu-
sammenhang hinzielenden Bestrebungen zeitigten, lassen dies
ganz deutlich werden. Es beginnt die eigentliche Zeit der Reichs-
reform. Bezeichnend genug sind es gerade die Städte und der
Adel, d. h. die nunmehr von der Territorialbewegrung aus-
geschlossenen Stände, die ihr weitere Kräfte zuführen, und bei
denen, wie zumal die schwäbische Entwicklung des 15. Jahr-
hunderts zeigt, das Bedürfnis nach einer überständischen Or-
eanisation immer stärker wird. Und schon fühlte sich die stän-
dische Reformbewerunge stark genug, um ohne, ja wenn nötig
sogar vegen das Köniztum vorzugehen. Als Kaiser Sigismund
nochmals einen Versuch unternahm, die Reichsverfassung in
seinem Sinne den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen,
mußte er sich sehr bald von der völligen Aussichtslosigkeit seiner
Pläne überzeugen; verärgert wandte er sich schließlich seinen
Erblanden und der großen europäischen Politik zu.
2 Dieses ist die Ansicht von Hartung I. 10ff., der in diesem Zusammenhang
sogar von „zersplitternden Tendenzen“ der Einung spricht. Andererseits sagt er
selbst gleich darauf ganz richtig, daß die Reichsreformbewegung an die Ausbildung
der Landfriedensverfassung anseknüpft habe, in der sich ja, wie noch zu zeigen
sein wird, vor allem die Einungsidee auswirkt. Viel zu wenig beachtet ist auch, daß
das Königtum z. T. selbst ausgesprochene Territorial-, das ist Hausmachtspolitik,
trieb, wenn auch anzuerkennen ist, daß es dazu durch die Lage der Dinge genötigt
wurde. Daß ich die Ansichten v. Belows über die Reichsreform 1. 137f., 188f. und
anderswo, zum größten Teil erst recht ablehne, bedarf keiner weiteren Begründung.
Monarchie, Einung und Territorium im späteren Mittelalter 571
Um diese gleiche Zeit wurden nun auch die leitenden Ge-
danken des Einungsprinzips erstmals in ein staatsrechtliches
System gebracht. Kein geringerer als Nikolaus von Cues war cs,
der in seiner Katholischen Konkordanz die Einung, wenn auch
noch nicht gänzlich losgelöst von den universalen Vorstellungen
des Mittelalters und dementsprechend keineswegs bis zur letzten
Konsequenz ausgebildet, zur theoretischen Grundlage seiner
Reformvorschläge erhob. Wie weit der unmittelbare oder mittel-
bare Einfluß seiner Formulierungen auf die späteren Reichs-
und Kirchenreformschriften, sowie den tatsächlichen Verlauf
der Reformbewegung bis unter Maximilian I. und Karl V.
reicht, mag dahingestellt bleiben; für uns genügt die Tatsache,
daß die Einungsidee den Zeitgenossen überhaupt zum Bewußt-
sein kam und nahegebracht wurde. Auf Einzelheiten der Reichs-
reform einzugehen, erübrigt sich wiederum; ihr Ergebnis war
jedenfalls trotz des dramatischen Verlaufes, den sie infolge der
persönlichen Zuspitzung der Gegensätze in Maximilian I. und
Berthold von Mainz nahm, ein ebenso bezeichnender wie folgen-
schwerer Kompromiß, der am besten durch den Bedeutungs-
wandel der Formel „Kaiser und Reich“ gekennzeichnet wirdt.
Zu Beginn der Reformation lagen die Dinge tatsächlich so, daB
Kaiser und Reich, d.i. die Gesamtheit der Reichsstände, ‚zwei
verschiedene Faktoren waren. deren höhere Einheit durch die
ganze Formel gedeckt“ ward. Dabei ist es denn auch im wesent-
lichen geblieben. Selbst die von Karl V. mit dem Aufwand aller
Machtmittel seines weiten Reiches eingeleitete Reaktion zu-
gunsten einer Wiederbelebung des mittelalterlichen Kaiser-
staates hat an der Verfassung des deutschen Reiches nichts
Nennenswertes mehr zu ändern vermocht, und die verfassungs-
geschichtlichen Einwirkungen der Reformation vollends gehen
nach einer ganz anderen Richtung. Denn nachdem ihr eben
durch Karl V. der Weg ins Reich versperrt worden war, wandte
sie sich notzedrungen den Territorien zu. So Ist es zu erklären,
daß das ganze politische Leben mit der Zeit sich in diese flüchtete,
während das Reich erstarrte und schon geraume Zeit, che es
unter den Schlägen der französischen Revolution und Napoleons
auseinanderbrach, seine frühere Bedeutung größtenteils ein-
1 Vgl. hierzu die Ausführungen v. Belows I. 182ff.
572 Ernst Bock
sebüßt hatte. Und doch hat: sich damit, wie gerade die Ent-
wicklung des 19. Jahrhunderts zeigt, durchaus keine so ent-
scheidende und einschneidende Veränderung in den Bedingungen
unserer staatlichen Entwicklung vollzogen, wie man auf den
ersten Blick glanben möchte. Gewiß hat sich der politische
Machtgedanke schließlich fast völlig in dem brandenburgisch-
preußischen Territorialstaate des Großen Kurfürsten und
Friedrichs des Großen verkörpert und erschöpft. Aber daneben
hat. sich noch, zum mindesten bis 1866, das alte monarchische
Prinzip in der habsbureischen Reichsidee behaupten können.
Erst nach einer Auseinandersetzung mit dem kaiserlichen Öster-
reich vermochte Bismarck den neuen deutschen, den nationalen
Staat zu schaffen, der selbst. wiederum keineswegs so ausschließ-
lich aus dem preußischen Staatsgedanken hervorgegangen ist,
wie oberflächliche Beobachter wohl gemeint haben. Täuscht
nicht alles, so ist in der nationalen Staatsidee das alte Einungs-
prinzip, das nur scheinbar in Verfall und Vergessenheit geraten
war, wieder auferstanden!: seine Vereinigung mit dem preußi-
schen Machtstaat, die wiedernm das höchst persönliche Werk
Bismarcks ist, hat sich denn auch nur unter den schwierigsten
Verhältnissen, die dureh die beiderseitiren Widerstände bedinet
und zu erklären sind, vollzogen, und, wie wir zumal seit 1918 und
dem Zerfall des alten Habsburgerreiches immer wieder feststellen
‚können, alles andere als bis zur völligen Verschmelzung. So sind die
Kräfte, deren Widerspiel wir durch den Lauf der Jahrhunderte
verfolgt haben, auch heute noch lebendig; noch immer steht
ihr Ausgleich ans, wenn auch die Namen «gewechselt haben.
Denn was wir mit einer kleinen Verschiebung heute unter den
abstrakten Schlaeworten Unitarismus, Föderalismus und Par-
tikularisnus, monarchische oder republikanische Staatsform
verstehen, was sind das im Grunde anderes als die beiden Pro-
bleme unserer Verfassungsgeschichte, die auf der doppelten Aus-
einandersetzune der Kräfte beruhen, die wir in Anpassung an
die dem Mittelalter eigenen Neigung zum Konkreten als die
Prinzipien der Monarchie, der Einunz und des Territoriums
bezeichnet und kennengelernt haben?
I Eine eingehendere Untersuchung dieser Zusammenhänge muß ich mir für
später vorbehalten.
Über die Veröffentlichung von Landtagsakten.
Von
Burkhard Seuffert.
Die Historische Landeskommission für Steiermark zählt seit ihrer Gründung
die Herausgabe der steirischen Landtagsakten zu ihren Aufgaben!. Nach manchen
Vorarbeiten hierzu, an denen hervorragend A. Luschin v. Ebengreuth und der
unermüdliche Sekretär A. Mell teil hatten (auch ich schulde ihnen Dank für viel-
fache Förderung), hat sie über Vorschlag W. Erbens® in der Nachkriegszeit zuerst
Udo Jllig?, dann mich mit Teilabschnitten betraut. Seit dem März 1924 sammle
ich reiches Material für die Zeit 1397—-1520. Auf Grund dieser notwendig auf die
verbundenen Nachbarländer ausgedehnten Forschungen wurde ich aufgefordert,
vor der Konferenz landesgescehichtlicher Publikationsinstitute am 22. September
1927 über die Veröffentlichung von Tandtagsakten zu berichten. Gemäß dem
Wunsch des Herrn Vorsitzenden der Konferenz R. Kötzschke sprach ich vorerst.
mit. Rücksicht auf die Lage des Büchermarktes über Absatzfragen‘. Hauptsäch-
lich versuchte ich die anch für sparsame Veröffentlichung nötigen Aufgaben
jeder Ausgabe zu umreißen. den Anteil der Institute und den der Herausgeber
an ihrer Einrichtung zu bestimmen. Dabei bin ich von meinen bisherigen Er-
fahrungen geleitet. Mit Unterstützung der Akademie der Wissenschaften in Wien
bereiste ich die Archive in Bamberg, St. Florian, Heiligenkreuz, Innsbruck,
Klosterneuburg, Kremsmünster, Linz, Melk, München, Nikolsburg, Salzburg und
Wien, konnte sie aber in 24 Wochen nicht völlig für meinen Zweck ausschöpfen,
nieht einmal alles Vorhandene für die hiesige Bearbeitung sichten.
Eine Taandtagsaktenausgabe ist ein Bibliothekswerk, ein
Werk für Seminare und Forscher. Ihren Anforderungen muß
sie also genügen. Berücksichtiet müssen werden die Gebiete:
21 Histor. Landes-Comni. f. Steiermark. 1. Bericht.
? Für stets bereiten Rat und helfende Leihe aus seiner Bibliothek bleibe ich
ihm dankbarst verpflichtet.
3 Illig mußte 1923 seine Arbeit unterbrechen.
% Hansen (Deutsche Geschichtsbll., Bd. 6, 1905, S. 255) berechnete ihn auf
ea. 100 Stück für Quellenwerke. Diese Lage dürfte sich eher verschlechtert haben.
So ist der finanzielle Zuschuß der Institute für die Drucklegung wesentlich. Ob
sich der Absatz durch die Kaufkraft des Heimatlandes, durch Werbung der Heimat-
forschung hebt, ist mir unbekannt.
574 Burkhard Seuffert
die politische Geschichte, die mannigfachen Schicksale des
Landes; seine gemeingültige oder seine Sonderentwicklung im
Reiche wird sich durch Vergleiche mit anderen Editionen
ergeben. Die Rechtsgeschichte führt von der eigenen Ent-
wicklung der Verfassung und Verwaltung ebenso zur vergleichen-
den Rechtsgeschichte deutscher Territorien. Nationalökonomie
und Statistik werden Tabellen über Höhe und Umschlag land-
schaftlicher Schatzungen, über die Entwicklung der Landes-
. finanzen usw. benützen; die Wirtschaftsgeschichte die Ent-
“ wicklung von Handel und Gewerbe, Bergbau und Fabrikwesen
ersehen; die Soziologie den Wandel der Gesellschaft, der Macht
der Stände untereinander, den Wandel ihrer Grenzen ablesen.
Doch auch für das Völkerleben ist die Landtagsaktenedition
von Wert: die Wehrhaftiekeit spiegelt sie wider, Landtags-
beschlüsse zeigen die Heeresentwicklung. Von Below!, Burk-
hardt? und Isaacsohn? haben dies für Jülich-Berg, Thüringen
und die Mark Brandenburg erkannt.
Zahlreiche Interessen also häufen den Stoff. Seine Ab-
erenzung ist für die Ausgabe notwendige und grundlegend.
Das Abgrenzen darf jedoch nicht beim Sammeln beginnen.
Für umfängliches Sammeln treten mit Recht nach van Haeften
(Cleve-Mark)*, Isaacsohn (Brandenburg)? neuerlich OBßBwald®
und Goldschmidt? ein. Außer den, Archiven, die landesfürst-
lichen Empfang und Ausgang erhalten, außer den ständischen
Registraturen sind Stifts-, Stadt-, Markt- und Privatarchive
in reichsten Maße einzubeziehen. Denn der Herausgeber mub
sic überschauen, sonst schränkt er vielleicht in falscher Rich-
tung ein.
Häufige Brände haben, wie Friedensburg für Brandenburg
ausführt®, viele Privat- und Stadtarchive zerstört. Ich habe in
! Landtagsakten von Jülich-Berg Bd.1 1895, Bd. 2 1907 = Below.
2 Ernestinische Landtagsakten Bd. 1 1902 = Burkhardt.
3 Urkunden und Aktenstücke z. Gesch. d. Kurf. Friedr. Wilh. v. Brandenburg
Bd. 10 1850 = Isaacsohn.
4 Ebenda Bd. 5 S. Vif. 1569 = v. Haeften.
5 Isaaesohn S. V ff.
6 Histor. Vierteljahrschrift Bd. 17 1916 S. 405ff. = OBwald.
? Vierteljahrschrift f. Sozial- u. Wirtschaftseesch. Bd. 13 1916 S. 195 u. 197 =
Goldschmidt.
® Kurmärkische Ständeakten Bd. 2 1916 5. V = Friedensburg.
Über die Veröffentlichung von Landtagsakten 575
meinem Sammelgebiet selbst für Stifter ähnliche Erfahrungen
gemacht. Um so notwendiger ist die Beachtung des Gebliebenen.
Diese außerständische und nicht landesfürstliche Überlieferung
gibt manche formelle Erkenntnis über Einladungsform, Tagung,
Ausschußrechte usw. Sie bewahrt in Briefen Sitzungsberichte;
Stimmungsbilder.
Die Sammlung muß also örtlich weit sein. Für zeitliche
Dehnung des Gebietes eines Bearbeiters tritt Paul Oßwald! ein.
Ich selbst kann dem insofern beipflichten, als ich an meiner
Sammelarbeit erfuhr, wie befruchtend die verschiedene Quellen-
lage von 120 Jahren ältesten Landtagswesens auf weiteres
Suchen und auf die Stoffauffassung bei mir wirkte.
Für die Ausgabe aber muß der gesammelte Stoff begrenzt
werden. Nicht immer taten dies die Herausgeber. Um einige
Beispiele anzuführen: v. Below verwendet im 1. Band sogar
einzelne Akten der Außenpolitik ohne Landtagszusammenhang,
bewußt nur zur Illustration?; oder er gibt eine Rentmeister-
rechnung an den Ilerzog über eine Stadtbefestigung? Adam
publiziert eine Webertanzordnung*, Burkhardt teilt in Regesten
Aufgebote ohne Landtagsbezug mitë. Ohr gibt in Abschnitt II
und III mehr Ständisches als Landtägliches®. Es sind Versuche,
die vielfältige Ergiebigkeit des Materials herauszustellen.
In diesem Reichtum verliert sich nun freilich leicht die Ein-
heitlichkeit. Das haben schon van Haeften und Isaacsohn bei
ihren Arbeiten gespürt und in der Hauptsache ‘Akten, die sich
auf Steuerbewilligungen bezogen, abgedruckt; sie wählten
bewußt Einseitigkeit. Davon kam Breysig ab, er gab mit vollem
Recht Akten aus der Verfassungs-, Verwaltungs-, Wirtschafts-
und Kirchengeschichte?”. Sein Nachfolger Spahn betonte .die
1 OBwald S. 406.
? Below Bd. 1 S. VII.
? Below Bd. 1 S. 269.
t Adam, Württembergische Landtagsakten II. Reihe Bd. 2 S. 62, Bd. 1—3
(1910, 1911, 1919) = Adam.
® Burkhardt a. a. O.
® Ohr-Kober, Württemberg. Landtagsakten I. Reihe Bd. 1 1913 8. 67—102 ==
Ohr-Kober.
” Urkunden u. Aktenstücke z. Gesch. d. Kurf. Friedr. Wilh. Bd. 15 S. VI
1894 = Breysig (vgl. auch OBwald S. 4081.)
>16 Burkhard Senftert
Notwendigkeit einer gleichmäßigen Beschränkung!. Oßwald?
aber legte in die Bearbeitung der Sammlung durch die Scheidung
des Materials Tiefe: es sollen, wie ich sagen möchte, alle Funk-
tionen des Landtags in der Ausgabe erkannt und kenntlich
werden. So ist ein Kristall gefunden; von seinen Flächen gleitet
der Übertluß.
Zu den Funktionen des Landtags gehört jedoch nicht das
ganze ständische Leben. In die Ausgabe gehören nur auf das
Landtagswesen bezügliche Akten? Ständische Privi-
legien, landesfürstliche Verschreibungen sind nur zu edjeren,
wenn der Landtag sie erzwingt oder behandelt. Ohr hat mit
Recht die Ritterschaftsbewegung des 15. Jahrhunderts im
Württemberg lediglich in der Einleitung geschildeit?, aber nicht
die Akten dazu veröffentlicht. Von dieser Seite her ist auch
sehr zu überlegen, ob für die älteste Zeit ein Huldigungsakt,
später Huldigungslandtag genannt, in die Ausgabe gehört.
Denn nicht alle Stände nahmen in ältester Zeit z. B. in Steier-
mark daran teil. Allgemeine Huldigung wurde hier zuerst im
Kampf gegen Ungarn erzwungen.
Die Funktionen des Landtages sind weiterhin Prüfstein:
eine Landtagsausgabe soll nicht mit orts-, familien-, wirtschafts-
eeschichtlichem Randstoff überhäuft werden. Denn sie kann
nicht alle Hinweise, die dazu dienen, bringen, selbst wenn der
Bearbeiter sie in jahrelanger Arbeit sammeln sollte. OBßwald
tadelt mit Fur die langen biographischen Anmerkungen in
Adams Kditiond®. Und so möchte ich hierfür vorschlagen:
Beschränkung, Entlastung. Ich denke dabei an ein steirisches
Beispiel: Mit dem Landtag ist hier im 15./16. Jahrhundert
manchmal verknüpft das Landrecht. So wurden auch in Land-
tagen, wo keine Landrechtstagung mir bekannt ist, Bittgesuche
an den Kaiser in strittiren Rechtsfällen befürwortet. Von der
Zeit Ferdinands I. an haben wir die „Ratschläge“ erhalten, in
denen solche und andere Begehren behandelt wurden; sie bilden
1 Ebenda Bd. 16,2 5. Vf. 1899 = Spahn.
2 QBwald S. 407.
3 Anderer Ansicht ist Kaphahn. Deutsche Geschichtsbll. Bd. 20 1920 8.9 =
Kaphahn.
4 Ohr-Kober a.a. O.
5 OBwald S. 408 Anm. 1.
Über die Veröffentlichung von Landtagsakten , 577
eine wichtige Fundgrube für die Heimatforschung!. Ihre volle
Aufnahme in die Landtagsaktenveröffentlichung würde bedeuten,
viele Kommentare aus anderen Archivbeständen hinzufügen
zu müssen und ein Orts-, Namens- und Berufsverzeichnis, wie
es in Graz handschriftlich für unsere landschaftlichen Ein-
nahmen- und Ausgabenbüchei bis 1600 besteht. anzulegen und
zu drucken. Damit würde die Edition stark anschwellen. Ich
schlage für solche Fälle vor, eine summarische Inhaltsangabe
von Zweck, sachlichem Aufgabenkreis, Ort und Länge solcher
Tagungen obne einzelne Personal- und Ortsangaben des be-
handelten Stoffes zu bieten. Das Institut, das bei Ausgabe der
Landtagsakten dabei archivalische Verzeichnisse sich versagt,
mag ihre Anlegung und ihren Druck getrennt fördern, sie haben
Ja einen anderen Abnehmerkreis. Ihre Unterstützung stand im
Trogramm mancher Kommission und viele Verzeichnisse wnrden
dadurch gedruckt.
Ferner kann die Frage aufgeworfen werden: gibt es noch
andere Programmpunkte, die eine Landtagsausgabe entlasten
können?
Jedes Institut wird bei Prüfung zu anderen Ergebnissen
kommen. Der Rahmen der Aufgaben der Institute ist sehr ver-
schieden. Es seien Erwägungen gestattet, die da und dort wohl
zutreffen.
Außer Archivregistern können Quellenveröffentlichungen
allgemeiner Art, wie 7.B. Regesten der landesfürstlichen Ver-
ordnungen, entlasten. Aber auch Gesetzesveröffentlichungen
eines bestimmten Wirtschaftskreises, wie die Quellen zur
steirischen Jagdgeschichte von Bachofen van Echt und Hoffer
mit Anton Mells wichtigem Register? sind erwünscht. Sonder-
studien, wie Kurt Kaser sie zur steirischen Waldeesetzgebung
vorbereitet, können ebenso helfen, wie ähnliche Arbeiten über
1 Dabei ist auch an die Werlassung aller Petitionen usw. dieser Art gedacht,
ohne Rücksicht auf ihre Überlieferungsart. Solche Stücke hat noch kürzlich Küch,
Jandtagsakten von Jülich-Berg IH. Reihe Bd. 1 1925 (= Küch) seiner sorgsamen
Ausgabe in Verfolgung der vorbildlichen Bestrebungen v. Belows (Bd.2 S. VHI)
beigefügt: z. B. S. 45f. die Bitte einer Witwe an den Pfalzerafen (Wildbann). ihr
Streit wegen einer Kapelle zu Eller: die Bitte von Untertanen an einen Amtmann
wegen freier Flößerei und ähnliches.
2 Quellen zur Verfassungs- u. Verwaltungsgesch. d. Steiermark hrsg. v. d.
Histor. Landeskomm. f. Steiermark Bd. 2 1927.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 4. 37
578 Burkhard Seuffert
das militärische Aufgebot und über Verwaltungskörper nützlich
sind. Eine Monographie der Akzise würde ein erleichterndes
Seitenstück zu Mensi von Klarbachs Geschichte der direkten
Steuern in Steiermark! bieten. Diese leitet schon zu den großen
Übersichtswerken über, die den Bearbeiter der Landtagsakten
stützen. Ich verweise z. B. auf Gustav Croons Landständische
Verfassung von Schweidnitz-Jauer (19132), die auf ungedruckten
Material ruht und einer Ausgabe vorarbeitet. Ich begrüße es
daher, daß unsere Kommission 1927 beschlossen hat, soweit
ihre kärglichen Mittel es erlauben, Anton Mells Grundriß der
steiermärkischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte zu
fördern. Wenn wir Johann Loserths Akten und Korrespondenzen
zur Geschichte der Gegenreformation in Innerösterreich? an-
sehen, wird für diese Zeit des Landtages manches Regest den
Volldruck ersetzen. |
So ist die Abgrenzung nicht für jedes Institut gleich. sein
allgemeines Programm spielt mit hinein in die Möglichkeit der
Druckentlastung.
Aber auch die Bedeutung des Akteninhaltes selbst ist örtlich
und zeitlich verschieden und beeinflußt naturgemäß das Sonder-
programm für die Landtagsveröffentlichung.
Die äußere Machtposition des Landes, seines Herrschers,
die Eingliederung des Territoriums in Nachbarstaaten, seine
Größe, sein Reichtum, seine Armut, die Stärke der Bevölkerungs-
dichte, die Schichtung der Stände, das Machtstreben von Nach-
barn ist zu verschiedenen Zeiten und örtlich unterschieden.
Da nimmt es nicht wunder, daB die Ausgabe und ihr Umfang
Zeiten und Ländern angepaßt werden muß. Dies im einzelnen
zu entscheiden, ist Sache des publizierenden Instituts. Ich will
nur aus eigener Erfahrung Goldschmidt? gegen v. Belows Vorbild,
dem Glagau folgte! und «das OBwald® empfahl, zustimmen,
wenn er zu möglichst frühem Einsetzen der Edition rät®.
I Forschungen zur Verfassungs- u. Verwaltungsgesch. d. Steiermark hrsg. v.
d. Histor. Landeskomm. f. Steiermark Bd. VIE IX. X 1 u. 2 (1910, 1912, 1921 f.).
2 Fontes rerum Austriacarum 2, Reihe Bd. 50, 58, 60 (1898, 1906, 1907).
3 Goldschmidt S. 195.
4 Hessische Landtagsakten Bd. 1 1901 = Glagan.
5 OBwald S. 406.
6 Für das Albertinische Sachsen bringt Görlitz nach emer Mitteilung R. Kötzsch-
kes eime Darstellung zum Druck.
f
Über die Veröffentlichung von Landtagsakten 579
Für das 16. Jahrhundert gilt, soviel ich sehe, allgemein die
Üterzeugung der Editionspilicht, für das 17. Jahrhundert ist
Hötzsch bei Cleve und Mark an der Ausgabe gescheitert? und gab
nur cine Darstellung. Küch lehnt die Edition für die Zeit fremder
Besatzung (1611—23) ab, weil die Landtage dieser Zeit von der
althergebrachten, gesetzmäßigen Form abwichen?, und läßt
daher nach einer durch Beilagen vermehrten Einleitung seine
Edition erst 1624 beginnen; er wirft ferner bei seinem reichen
Aktenmaterial für das 17. Jahrhundert die Frage auf, ob nicht
eine kritische Darstellung die Quellenpublikation ersetzen könne.
Auch Goldschmidt zweifelt an der allgemein gültigen Not-
wendigkeit einer Ausgabe für die 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts*.
Ich halte, wie OBwald5, es des Versuches doch wert, besonders
nach den großen Ausgaben von van Haeften, Breysig, Spahn,
Isaacsohn, damit die Einzelstruktur deutscher Territorien und
ihre Bedeutung erkannt werden kann. Aber auch für das 18. Jahr-
hundert sind wohl Ausgaben zu überlegen. Goldschmidt fordert
genauere Untersuchung, ob es für die Zeit des Absolutismus
sich lohnt‘.
Drängend dürfte die Entscheidung dieser Frage nur sein,
wenn ein Institut in mehreren Reihen gleichzeitig die Akten
herausgibt. In dem Fall ist es wünschenswert, zu der 2. Reihe
mit einer besonderen allgemeinen Einleitung über die nicht.
edierte Lücke eine Brücke zu schlagen. Denn sonst vermißt
man, wie in der württembergischen Ausgabe, die Voraussetzungen
1 OBwald S. 404. Kaphahn >. 681.
2 Küch S. V. In der behandelten Zeit aber bringt er bewußt und mit Fug
eine eigenmächtige Tagung der jülichschen Unterherren; vgl. S. 648. Ich trete dafür
ein, solche Perioden politischen Druckes und eigener landständischer Entwicklung.
Jandtage ohne landesfürstliche Einberufung voll zu berücksichtigen, weil wohl
daraus die typische Entwicklung des Parlamentarismus im allen Territorien verfolgt
werden kann.
3 Küch S. VI. Dies zu Unrecht. Denn es sind in seiner Ausgabe kurze An-
gaben und Auszug zur Kürzung trefflich verwendet. Nur läßt das Vorbild der 1. Reihe
(S. VI) im 17. Jahrhundert den dargebotenen Stoff für sieben Jahre auf über 500
Nummern anschwellen. Über mögliche Eingrenzung vgl. S.577 Anm. 1. Kaphahn
S. 69 betont richtig, daß eine Darstellung wohl klaffende Erkenntnis füllen, nicht
aber die außerordentliche Vielgestaltirkeit des Inhaltes in sich aufzunehmen vermag.
4 Goldschmidt S. 196.
5 OBwald S. 404.
€ (Goldschmidt S. 196f.
37*
580 Burkhard Seuffert
der 2.Reihel. Den Beweis, daß solche späten zeitlichen Anfänge
gewählt werden können, haben die Landtagsveröffentlichungen
der Akten und Urkunden zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich
Wilhelm erbracht.
Ungleich schwieriger ist die Behandlungsart des Stoffes.
Goldschmidt fordert von allen Instituten dreierlei?: strenge
Chronologie; Regest neben Abdruck oder Auszug; Normalisierung
der Orthographie.
Chronologisch will jeder Herausgeber ordnen. Auch Udo
Mig reiht in seinem interessanten ungedruckten steirischen
Ansatz für das Jahr 1537 chronologisch; doch nur innerhalb
von Gruppen, in die er die Akten teilt: die kgl. Urkunden zuerst,
dann Instruktionen usw. | |
. OBwald? möchte die einzelnen Stücke nach ihrer Behandlung
im Landtag darbieten, den Einlauf also unter dem Präsenz-
datum. Goldschmidt? hält diese Folge nach der Chronologie
des Ereienisses für verfehlt, jeder Akt müsse nach seinem Aus-
laufdatum, nicht unter jenem der Verlautbarung vor dem Land-
tax zu finden sein, denn es gelte eine Quellenedition, Keine
Darstellung. So verfährt z.B. SiSic® bei seinen kroatischen
Landtagen, die aber keine Übersicht zeigen. Ich gebe OBwald
den Vorzug vor Goldschmidt auch theoretisch; denn eine Land-
tagsauseabe ist keine moderne Urkundenedition und es handelt
sich nicht um den Auslauf aus der Kanzlei eines Ausstellers,
sondern um die Gruppen: Einlauf, Beratungsakten und Auslauf.
So sind auch für jede Einzeltarung getrennt zu reihen: Präsenz-
datum, Beratungsdatum, Auslaufdatum.
1 Die politischen Zustände von 1611—23 schaffen für Jülich-Beig einen so
tiefen Einschnitt in die Entwicklung (von v. Below meisterhaft erkannt), daß nur
durch Küchs Einleitung über diese Jahre die Lücke bis zu seinem Reihenbeginn
mit 1624 weniger empfindlich wird.
2 Goldschmidt S. 200.
3 OBwald S. 412.
4 Goldschmidt S. 199. — Dagegen ist zu weisen auf v. Sickels Vorschlag,
Korrespondenzen zum Trienter Konzil nach dem Einlaufsdatum zu reihen (Sitzungs-
berr. d. Wiener Akad. Bd. 141, Röm. Studien III S. 140f.), den Susta, Die Römische
Curie u. das Concil v. Trient, Wien 1904 erfolgreich durchführt.
5 Acta eomitialia regni Croatiae, Dalmatiae et Slavoniae. Vol. I Hrvatski
Saborski Spisi. Uredio Ferdo SiSie, Pravi član jugoslavenske akademije. Knyiga
prva: od godine 1526 do godine 1536. U Zagrebu 1912. Na prodaju u knjižari dio-
nieke tiskare (Gjuro Tipinac). Die Fortsetzung 1537—56 erschien 1915.
Über die Veröffentlichung von Landtagsakten Sl
Das wäre ein allgemeiner Grundsatz für die Institute. Seine
Durchführung kann in der Form kleine Abweichungen bedingen.
Z. B. der Entwurf und die endgültige Fassung eines Stückes,
an verschiedenen Tagen beraten, werden wohl am besten an
einer Stelle zusammengefaßt. Und ein Hinweis an dem Be-
ratungstag der nur aus den Textvarianten abzulesenden Fassung
genügt. Adam! gibt einmal Paralleldruck. Dadurch würde aber
z. B. bei einem Abschied das Bewußtsein der Beratungsdauer
‘und ihrer Unterbrechung dem Leser nicht fühlbar.
Überhaupt, die Unterbrechung der Verhandlungen über
bestimmte Beschwerden, die Notwendigkeit von Sonderverhand-
lungen mit einzelnen Ständen können sogar zu örtlicher Trennung
dieser vom Landtagsort führen. Dann ist wohl das richtige,
jede Sonderverhandlung einzeln nach der Chronologie des
Ereignisses zusammenzufassen und diese Gruppen danach
einzureihen. Dabei können sich in der allgemeinen Linie kleine
Überschneidungen wie bei Ohr-Kober? oder Glagau? ergeben.
Goldschmidts zweite Forderung wählt den ersten Weg von
Stieves 11. These auf der 2. Versammlung deutscher Historiker‘,
nämlich den Inhalt der Aktenstücke durch kurze Angaben
an ihrem Kopfe ersichtlich zu machen. Adam?® wählte den
zweiten Weg, den gesperrten Druck bezeichnender Wörter:
Friedensburg ist gegen jedes Regest, weil ihm, wie er in einer
Polemik gegen v. Below erklärte, der Versuch, zahlreichen
Einzelbeschwerden verschiedener in einem Regest gerecht zu
werden, aussichtslos erscheint. Darin hat Friedensburg recht,
aber in den meisten Ausgaben wird nicht ein Regest im fach-
technischen Sinn geboten, sondern oft sind nur schlagwortartige
kurze Angaben gemacht. Deren Nützlichkeit in Verbindung
mit dem Sperrdruck, wie z. B. Breysig? es handhabte, be-
tone ich gern.
1 Adam Bd. 2 S.3ff. (Prager Vertrag 1599).
2 Ohr-Kober Abschn. IV u. V.
3 Glagau Abschn. II u. II.
4 Bericht über die 2. Versammlung deutscher Historiker 1594 5. Sitzung S. 33.
— Für das Regest tritt auch Kaphahn 8.29 ein.
5 Adam a. a. O.
€ Friedensburg S. VI Anm. 2.
? Breysig S. VII.
>82 ‚ Burkhard Seuffert
Drittens: Vereinheitlichung der Schreibung ist be-
vrüßenswert. (Goldschmidt! findet, daß Weizsäckers Methode
mehr für die ältere Zeit, Höhlbaums Vorschläge für das 16./17.
Jahrhundert taugen. Ich möchte aussprechen, daß ich Wechsel
in der Normalisierung innerhalb einer Ausgabe für möglich halte,
daß mir aber vor allem wichtig scheint, den spezifischen
Vokalismus und die dialektisch bedeutsame Konsonanten-
gebung beizubehalten, wie Croon es für Schweidnitz-Jauer
wetan hat? und Glagau für Hessen sich von Edward Schröder
beraten ließ3.
Außer (Goldschmidts Punkten scheinen mir für alle Institute
noch einige Erwägungen von Wert. So über Vorwort und
Einleitung, deren Inhalt nicht überall gleich verteilt ist.
Anlage des Unternehmens, Archivalienbenützung, ausgaben-
technische Fragen, bei Ohr-Kober und Croon auch allgemeine
Ausführungen über Ständewesen, werden im Vorwort behandelt.
Zugleich mit dem Dank an die Archive gaben van Haeften und
Isaacsohn Umrisse der einzelnen Archivbestände, Burkhardt
machte glücklich auf Archivgeschichte aufmerksam, Friedens-
burg sonderte die erhaltenen Bestände der Regierung und der
Stände. Das sind Anfänge, die ich auszubilden strebe: von der
Einzelwürdigung der Archivalien zur mutmaßlichen Größe der
Empfänger- und Ausstellerkanzleien, zu einem Abriß ihreı
Tätigkeit und Schicksale, um dem Benutzer die Mängel der
Überlieferung anschaulich zu machen und ihn vor Irrschlüssen
aus dem gebotenen Material zu bewahren. l
Von Below? widmet ein Kapitel den Quellen, er bespricht die
Privilegien, die Landtagsabschiede historisch und achtet auf
Formales bei deren Datumzeile. Küch? wendet in zweien seiner
Kinzeleinleitungen der Leitung und Organisation des Landtages,
den Gravamina und dem Kampf um die Fassung des Abschiedes
seine Aufmerksamkeit mit Fug zu. Auch hier möchte ich ohne
Scheu vor Umfanemehrung ausbauen: wie sieht eine Einberufung,
I (roldschmidt S. 200.
2 Croon vgl. oben 8.578. Vorwort III. >
3 Glagau N. XII
4 Below Bd. 1.
5 Küch S. 2—4., 104.
Über die Veröffentlichung von Landtagsakten 383
eine Instruktion, eine Beschwerde, ein Abschied usw. aus?! Was
gehört zur Rechtskraft derselben ? Das beleuchtet die Landtags-
funktionen. Aber auch zur Datierung vieler undatierter Ent-
würfe können Einleitunesformelsammlunren, wie Adam leider
ohne Datum zu einem anderen Zweck sie versücht?. nützlich sein.
Eine verfassungseeschichtliche allgemeine Einleitung in die
Gesamtedition wird überall gewünscht, oft auch geschichtlich
umfassender ausgestaltet. Kinzeleinleitungen zu den einzelnen
Abschnitten sind dem Material stets angepaßt, wo sie gegeben
werden. Sie bringen richtig bald äußere, bald innere Politik,
zeitzeschichbtlichen Umgrund usw. Ihre Einzelgestaltung ist
dem Bearbeiter zu überlassen.
Für die Anmerkungen möchte ich empfehlen: Wort-
erklärungen, Texterklärungen, Textvarianten getrennt von den
geschichtlichen, biogeraphischen Erläuterungen zu bieten. Da-
durch gewinnen beide Gruppen an Einheitlichkeit und Übersicht.
Quellenangaben, Archivvermerke, Siegelbeschreibung, Da-
tierungesbegründungen gehören an den Kopf oder Schluß des
Stückes gedruckt, ebendahin, aber «esondert, der etwaige
Literaturnachwen. |
In der Einrichtung des Anhanes scheinen mir Adam und
Spahn mit ihren Tabellen über die einzelnen Landstände bahn-
brechend, ersterer auch mit seinen Zusammenstellungen über
Tagungsdauer, Landesfinanzen und zur Steuergeschichte. Ein
Anhang soll das für die Gesamtforschung Wertvolle bieten
und doch nicht durch Länge die Ausgabe belasten.
Der Druckersparnis dient OBwalds® Anregung, der Gold-
schmidt* und Kaphahn? beipflichten: was an gut erreichbarer
Stelle gedruckt ist, soll nurim Regest wiedergegeben werden.
1 Ich denke an Erfassung mit diplomatischer Methode und verweise hier nur
auf den richtigen Versuch in der Tiroler Kanzlei des XV. Jahrhunderts, nach ihren
Formularien dem Embieten die Einladung. dem Memoriale die Instruktion, den
Bekennen Schadlosbriefe und Schuldverschreibungen einzureihen, wie mich ein
kurzes Studium im Innsbrucker Staatsarchiv lehrte.
2? Adam Bd. 1 S. IX.
3 OBwald S. 409. A
4 (roldschmidt S. 205 Anm. 1.
5 Kaphahn S. 30. Der S. 13 Anm. 2 verheißene Aufsatz über Aktenausgabe
ist nicht erschienen.
984 Burkhard Seuffert
Friedensburg lehnt diese Kürzung ab!. Die Einzelentscheidung
muß hier das Institut dem Bearbeiter überlassen. |
Wohl aber wird fast jedes Institut im allgemeinen als Haupt -.
drucknorm: kurze Angaben verbunden mit Aktenauszug emp-
fehlen, oder solche Angaben mit vollem Abdruck oder alleinige
Angaben verwenden. Zeit und Machtposition werden bald das
erste, bald das andere oder das dritte besonders ratsam er-
scheinen lassen. i
An einem möchte ich nicht zu sparen vorschlagen: das ist
der freilich teure Registerdruck. Dem Personenregister hat
schon van Haeften die bestimmende Note gegeben: Standes-,
Berufs- und Beschäftigungsangaben aus der Zeit der Nennung
in den Akten. Das Ortsregister darf nicht wie bei Adam? z. B.
Orte anderer Territorien nicht voll berücksichtigen. Dadurch
leidet der Überblick über die auswärtigen politischen und
wirtschaftlichen Beziehungen. Ein Sachregister sollte, als
Ideal vorgestellt, stets auf die Verwendungsart von Termini in
der neuesten fachlichen Literatur Rücksicht nehmen. Hierfür
gibt es also Kein festes Schema.
In all diesen Belangen können die Institute allgemeine
Richtlinien aufstellen, die Art der Durchführung liegt dem
Bearbeiter ob, der allein die Kenntnis des Stoffes, des Materials
erlangt.
Der Bearbeiter entscheidet auch über Einzelheiten der
Stoffauswahl. Das gibt persönliche Farbe und belebt. Ich denke
da z. B. an das politische Lied, mit dem Glagau illustriert’.
Je mehr Beiwerk, desto schwieriger ist die Gesamtordnune.
der Aufbau. So werden Teile der Ausgabe manchem zur
Darstellung mit wörtlichen Zitaten, so z. B. Isaacsohn der Anfang
des Landtages 1643; oder Adams 1. Band setzt erzählend ein.
Darunter leidet die Gruppierung, die Form der Ausgabe.
Es ist doch, wie Oßwald? es verlangt und Illig? es getan hat,
die Gliederung am natürlichsten nach Landtagen. Aber daran
halten sich z.B. Ohr-Kober und Glarau nicht immer. Bei
à Friedensburg Bd. 2 S. VIILf. u. Kurmärkische Ständeakten Bd. 11913 S. VII.
? Adam Bd. 2 fehlt im Register das 5.708 genannte Bergwerk Radmer.
3? Glagau S. 571.
4 OBwald S. 413.
5 Vel. oben S. 573.
Über. die Veröffentlichung von Landtagsakten 585
diesem ist es der Ständekampf, um den er gruppiert. Hiernach
gliedert er, sich vom Landtag abkehrend, dreimal nach Schieds-
tagen logisch. Oder ist es besser, nach Hauptinhalten zu gliedern
(z. B. nach Steuern mehrmals bei v. Below, Isaacsohn, Spahn),
als nach Landtagen? Das führt immer vom Landtag weg.
Von Belows 2. Abschnitt! umfaßt überhaupt keinen Landtag,
sondern eine Huldigungsreise, und auch. Adams? erste Nummern
erfassen keinen Landtag in seinem Gehalt. `
Es steht natürlich dem Bearbeiter frei, mehrere Landtags-
abschnitte noch unter einem Sammelbegriff zu einen. So zieht
Breysig die „beiden Jahrzehnte bis 1657“ zusammen, die nun
freilich als Überschrift inhaltsleer anmuten. Sachliche Über-
schriften versuchte am besten v. Below. Doch leidet, wie
OBßBwald? richtig bemerkt, die sinnfällige Vielfältigkeit des Land-
tags bei Heraushebung eines oder zweier Gesichtspunkte. Die
Übung, die beherrachende Frage jeweils in der Überschrift
hervorzuheben, kann die falsche Vorstellung wecken, es sei diese
Frage nur damals zur Sprache gekommen, auch wenn sie erst
in einem der folgenden Landtage gelöst wurde. Zwangsüber-
schriften, wie Oßwald? sie mit Fug in Abschn. IV ‚Die Türken-
hilfe von 1542 und der Einfall Rossems in die Niederlande“
erblickt, zeigen die Schwierigkeiten in v. Belows System.
Offenbart die Gesamtanlage der Bearbeitung schon ver-
schiedene Richtungen, so ist die Stofferuppierung innerhalb
eines Abschnittes noch verschiedener. Friedensburg? betont,
daß wohl jeder Herausgeber sich mit ähnlichen Überlegungen
wie Paul OßBwald getragen hat. Das zeigt, wie ich von mir aus
bestätigen darf, eine Allgemeingültigkeit von OßBwalds Ziel,
auch wenn Friedensburg auf Grund seiner Aktenlage davon
abwich.
Oßwald® will prinzipiell zwischen Hauptinhalt und ergänzen-
dem Material scheiden. Diesen Gedanken finde ich sehr glücklich.
Es sollen doch bestimmte Akten eines Landtages in gleicher
1 OßBwald S. 411.
2 Ebenda.
3 Friedensburg Bd.2 S. VIII.
4 OBwald S. 407.
5 Below Bd. 1.
¢ Adam Bd. 1.
5386 Burkhard Seuffert
Schrift, abgehoben von anderen Teilen, wiederkehren. Damit
gewinnt die Ausgabe, auch wenn voller Abdruck, Auszug und
ledigliche Angaben wechseln, an erkennbarer Gestalt. Ich möchte
aber nicht eine feste Gruppierung a, b, ec usw. für Vorverhand-
lungen, Einladungsausschreiben, Vorbereitungen der Stände,
Verhandlungen, Durchführung der Beschlüsse, Landtaeskosten
vorschlagen und dann, wenn z. B. Einladungsschreiben fehlen,
b auslassen und nach den mit a bezifferten Vorverhandlunren
die ständischen Vorbereitungen doch mit e bezeichnen. Ich
kann nach meiner Erfahrung sagen: jedes Schema bricht, wenn
es stair ist, und auch Oßwald hat nur theoretisch dieses Schema
entworfen, dem man im allgemeinen immerhin folgen kann.
Daß er die Verhandlungen in Anwesenheitslisten, Entschuldi-
gungen, Volmachten; in die Proposition, in die Antwort der
Stände; in Verhandlungen der Stände untereinander, Replik
bis zum Abschied und Revers untergliedert und für die Trennung
des Protokolls nach Tagen eintritt, überzeugt. Alle diese Glieder
sind nach Oßwald bis auf das Protokoll?! gleichwertig und ge-
hören also gleichwertig gedruckt. Durch Tabellen können nach
Adams Muster die einzelnen Anwesenheitslisten und wohl auch
die einzelnen Kostenabschnitte gespart werden. Die Ent-
schuldigungen und Volhnachten dürften in Regesten oft zu-
sammenfaßbar sein. Die Landtagsproposition aber muß ihre
Stellung wahren und darf nicht auch noch die Antwortrede
eines Delegierten umfassen? Die Antworten der Stände, die Ver-
handlungen der Stände untereinander, ihrer Ausschüsse müssen
zeitgerecht eingereiht werden. Oßwald ordnet deshalb seine Akten
nach dem Protokoll, was beim Einlauf richtig ist. Aber schon
der Auslauf ist nach meinen Beobachtungen verzögert, ge-
schieht meist erst nach Landtagesschluß. Dadurch gewinnt das
Protokoll an Eigenart. Darum schlage ich auch mit Goldschmidt?
vor, dem Protokoll selbst das Aufnahnisrecht zuzubilligen.
Dagegen möchte ich mit Oßwald* gegen Goldschmidt? die
zerichte von Gesandten und Agenten fremder Fürsten oder von
1 OBwald 5. 412.
2 Adam Bd.3 Nr.8.
3 Goldschmidt S. 199.
4 OBwald S. 407.
5 Goldschmidt S. 198.
Über die Veröffentlichung von Landtagsakten 587
Urivatpersonen über Landtage nicht als gleichberechtigt in
das Schema einreiken und dieses somit durchbrechen lassen.
Zwar: Goldschmidt hat recht, daB man in diesen Berichten erst
die Motive der Handlungen und der Beschlüsse, die Parteiungen
deutlicher erfaßt. Aber diese Berichte sind eine Gruppe für sich:
bei jedem müßten erst der Sonderstandpunkt des Verfassers
und des Adressaten, die Einstellung zu den einzelnen ständischen
Gruppen, die Beziehungen geprüft werden. Diese Berichte sind
wertvolle Außenseiter, gehören als Erläuterungen an eine Neben-
stelle der Ausgabe, doch mit dem Landtag als Begriff haben sie
nichts zu tun. Wenn Goldschmidt einwendet: es sei für eine
solche Anmerkung kein passendes Aktenstück vorhanden, so
kann ich einen solchen Bericht auch in die Akten nicht einreihen,
wohl aber in der Einzeleinleitunge auf mutmaßliche Vorgänge
hinweisen und in dieser auszues- oder anmerkunesweise den
Bericht als Beleg anführen. —
Das Kriterium: die Funktionen des Landtages in der
Ausgabe zur Geltung zu bringen und alles Beiwerk zu kürzen,
empfehle ich. Solche Ersparnis schafft Einheitlichkeit und
Übersicht.
588
Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1876.
Von
Heinrich Prösch.
Am 30. September 1876 lehnte die Türkei die englischen
Friedensvorschläge ab, die dem Blutvergießen auf dem Balkan
Einhalt tun sollten!. Daraufhin forderten die Großmächte An-
fang Oktober die Pforte auf, einen sechswöchigen Waffenstill-
stand zu gewähren? Die Türkei erwiderte am 12. Oktober,
sie könne angesichts des nahenden Winters nur einen sechs-
monatigen Waffenstillstand bewilligen, und veröffentlichte zu
gleicher Zeit die Grundzüge einer türkischen Verfassung? Die
russische Regierung weigerte sich, einen Druck auf Serbien und
Montenegro auszuüben, um diese Staaten zur Zustimmung zu
einer derartigen Verlängerung ihrer ungewissen und schwierigen
Lage zu bewegen®. Und in der Tat legte die Aufrechterhaltung
der Mobilisation während eines halben Jahres den aufständischen
Balkanvölkern gewaltige Lasten auf. Andererseits konnte die
Türkei hoffen, durch die im Laufe des Winters allgemein einzu-
führenden Reformen den von den Großmächten für das Auf-
standsgebiet gestellten Forderungen womöglich ganz zu ent-
gehen. Gleich Rußland heste Italien Bedenken gegen die An-
nahme der türkischen Bedingungen’. England, Österreich und
Krankreich waren mit der von der Pforte vorgeschlagenen Frist
der Waffenruhe einverstanden. Von englischer Seite aus erging
an Deutschland die Aufforderung, die jüngsten türkischen Vor-
Staatsarchiv 31. Nr. 5839, S. 149/150.
A.a.0. Nr. 5849. S.159. Gr. Pol. II, S. 64 Anm.
3 Staatsarchiv 31, Nr. 5562 und 5863, S. 171ff.
“ A.a.0. Nr. 5807, S. 176.
5 A.a. O. Nr. 5569, S. 176/177 und Nr. 5572, S. 180.
1
2
Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1576 589
schläge unabhängig von Rußlands Beistimmung zu befür-
worten!.
Als Odo Russell, der englische Botschafter in Berlin, am
13. Oktober diesen Antrag übermittelte?, wußte er bereits, daß
Deutschland der serbischen Regierung die Annahme des Waffen-
stillstandes empfohlen hatte. Der Staatssekretär von Bülow
bestätigte Russell diese Nachricht noch einmal und fügte dann
hinzu, wahrscheinlich würden in Wien und Petersburg Ein-
wendungen erhoben werden gegen den vorgeschlagenen Zeit-
raum. Die -Berliner Regierung beabsichtire nicht, Einspruch
zu erheben, wolle auch nicht die bestehenden Schwierigkeiten
vermehren und behalte sich daher ihre Meinungsäußerung so
lange vor, bis sie genauere Berichte aus Konstantinopel und die
Ansichten der anderen Garantiemächte kennen gelernt habe.
Der Botschafter sowohl wie auch die leitenden Kreise in London
glaubten aus diesen Worten das grundsätzliche Einverständnis
Deutschlands mit dem türkischen Vorschlage heraushören zu
können?. |
Inzwischen war Beaconsfield zu dem Entschlusse gekommen,
in Gemeinschaft mit Deutschland die bestehenden politischen
Schwierigkeiten zu beseitigen. Täuschte er sich dabei einmal,
wie wir noch sehen werden, über die Haltung der deutschen
Regierung in der Frage des Waffenstillstandes, so irrte er ferner,
wenn er bei Bismarck Neigungen für seine Bündnispläne voraus-
setzte. „Der wiederholte Wunsch und das freiwillige Angebot,
Bismarcks an Lord Odo Russell im Februar und März“, um mit
den Worten der Königin Viktoria zu reden,* müssen wohl bei
I Gr. Pol. II, S. 65.
3 Irrtümlicherweise glaubte man zuerst, die Türkei sei zu einem Waffenstillstand
von fünf, nicht von sechs Monaten bereit. Staatsarchiv 31, S. 165 und Nr. 5880, S. 186.
3 A.a.0. Nr. 5880, S. 186/187; vgl. Nr. 5875, S. 182.
t The Letters of Queen Victoria. Second Series. Herausg. von G. E. Buckle.
London 1926. Bd. 2, S. 489. Zitiert: Letters Il. Vgl. Gr. Pol. II, S. 29ff. Buckle,
Disraeli VI, S.20ff. London 1920. Newton, Lord Lyons II, 5. 96. London 1913.
Zur Beurteilung: H. Rothtels, Bismarcks engl. Bündnispolitik, S. 26ff. Stuttgart,
Berlin u. Leipzig 1924. G. Ritter, Bismarcks Verhältnis zu England und die Politik
des „Neuen Kurses“, S. 17fi. Berlin 1924. F. Rachfahl, Deutschland und die Welt-
politik. 1871—1914. Bd.1. Die Bismarcksche Aera, S.87fl. Stuttgart 1923.
O. Becker, Bismareks Bündnispolitik. S. 11ff. Berlin 1923. Frahm, England und
Rußland in Bismarcks Bündnispolitik, S. 376ff. Archiv f. Pol. u. Gesch. 1927, Heft 4.
590 Heinrich Prösch
Beaconsfield die Empfindung zurückgelassen haben, daß Bis-
marck verhältnismäßig leicht für ein deutsch-engrlisches Zu-
sammeneehen zu gewinnen sei. Die berechnende Liebens-
würdigkeit Bismarcks gegenüber Russell? haben dann den eng-
lischen Premierminister in seinen Ansichten nur bestärkt. An-
fang September 1876 erörterte er in einem Briefe an seinen
Kollegen Derby die Lösung der orientalischen Frage unter
Englands Leitung und erwor dabei Bismarcks Unterstützung?;
Ende September schrieb er an Derby: „Jetzt oder nie
ist es Zeit, mit Bismarck zusammenzueehen, wenn er wirk-
lich den Frieden will"?; und Mitte Oktober schlug Beaconsfield
dann Derby geradezu ein englisches Bündnis mit Deutschland
vor, das den status quo im allgemeinen erhalten sollte. Ein der-
artiger Vertrag, so meinte Beaconsfield, werde die englische
Regierung über Konstantinopel beruhigen und Bismarck von
seinem schlimmsten Schreckenseespenst befreien, der even-
tuellen Allianz Enelands mit Frankreich und dem Verlust der
beiden eroberten Provinzen. Denselben Bündnisvorschlag
machte Beaconsfield in Briefen, die er an die Königin Viktoria
und an Lord Salisburv richtete, der zu jener Zeit bekanntlich
Staatssekretär für Indien wart.
Beaconsfield scheint nun versucht zu haben, schon auf eigene
Hand die Verwirklichung seiner Gedanken einzuleiten, zum
wenigsten den deutschen Boden zu erkunden, denn am 16. Ok-
tober erschien nachfolgender Leitartikel in der Times:
Prince Bismarek bas more than once been able to determine
whether there should be peace or war in Europe; but we doubt
whether he ever before held in his hand so much power for good
or evil as he does at this moment. Russia, Austria, and Turkey
seem all to be drifting towards the contest which has haunted
the mind of statesmen for a century. If-peace should be broken,
the battle may convulse half the world. Not a single Great
1 Sommer 1876. Schweinitz, Denkwäürdirkeiten I, 8.339, Berlin 1927. Vgl.
Letters 11, S. 472 nnd 489.
2 Buckle, Disraeli VL, N. 52/53.
3 Aa. O. N. TD.
*A.a.0. 8.81. Nach einer hebenswürdigen Mitteilung des Verfassers der
Disraeli-Biographie, Herrn G. E. Buckle, M. A. Hon. LL. D., stimmten die drei
Schreiben inhaltlich überein.
sin englischer Bündnisfühler im Jahre 1876 591
Power can be certain that it may not be sucked into the whirlpool,
and there are few institutions which may not be shaken by the
time that the storm shall have passed. Something like a parallel
case may be found in the consequences of a misdeed which has
vitally affected the fortunes of Prince Bismarck’s own country,
and which was perpetrated by a man whose character has some
likeness to his own. The effects of the seizure of Silesia have been
described by a great writer in a famous passage: “"-— The whole
world sprang to arms. On the head of Frederick is all the blood
which raged during many years and in every quarter of the
globe, — the blood of the column of Fontenoy, the blood of the
brave mountaneers who were slaughtered at Culloden. The
evils produced by his wickedness were felt in lands where the
name of Prussia was unknown, and, in order that he might rob
a neighbour whom he had promised to defend, black men fought
on the coast of Coromandel and red men scalped each other by
the Great Lakes of North America.’’* Prince Bismarck’s position
is very different from that of the Great Frederick; he is guiltless
of any design to disturb the peace of Europe, but, outside the
ring of combatants, he is perhaps the one man who can avert a
catastrophe as awful as that pictured in Macaulay’s rhetoric.
The rulers of Turkey have, we fear, made np their minds not to
vield much more, and the Russian Court may soon be at the
mercy of the storm which it has helped to raise. But it is not
too late to keep back Russia, and if any country can thus save
the world from a tremendous war, it is Germany. She has the
power to compel the acceptance of at least a truce, and it depends
on Prince Bismarck whether that power will be used. One plain
word from him would stop Russia even on the brink of the abyss
into which a verv little more pressure would make her plunge.
Let him only say that Germany will not permit Russia to plant
herself on the Danube, and the Czar will find some means, In
the vast resources of his despotic power. to stop the rush of
Slavonic enthusiasın which is carrying him and the whole world
to war. Let Prince Bismarck only speak, and there will be an
end of Russian resolutions to oceupv Bulgaria.
There would be no need to address Russia In offensive
tones. The Courts of Berlin and of St. Petersburg are bound
1 Macanlav, Biographical Essays, N. 22. Leipzig 1857.
592 Heinrich Prösch
together by so ınany friendly ties that the German Emperor
could give advice to the Czar which would be perfectly intelli-
gible without being dictatorial ... There is one danger which
we ınay be excused for mentioning, because she herself has
said so much about it. Her military men proposed last year
to go to strange lengths from a dread that France might be
soon as formidable and as aggressive as ever. In ordinary
eircumstances, we believe, such a fear ınay be dismissed from
the calculation of statesmen for a long time to come. France
was never in a more peaceful mood than she is to-day. She
betrays an almost nervous dread of any outbreak. But if a
great war were to shake the Continent, if it were to touch in-
terests which France has always been accustomed to value, if
it should threaten to make a new and serious distribution of politi-
cal power, and if it should bring, as it certainly would, the offer of
creat alliances, France might be tempted to risk much for the re-
covery of her lost Provinces ... Even, however should the fear
of her hostility be put aside, there would remain the essential
German interests which Russia would imperil by crossing the
Danube ... But to keep the navigation of that river free is almost
as much a necessity for Germany as it is for Austria
... What England pre-eminently seeks is Peace, and she
sheeks it for the general interests of Europe even more than
for her own. The best security for Peace is, in the first instance,
the firm attitude of a great military Power like Germany, and,
in the next, a cordial alliance between her and England for the
purpose of making the requisite changes in Turkey. To effect
these reforms will, we admit, be very difficult, and the work
may have left to be incomplete for a time. But to stop the
headlong progress of Russia towards war might still be easy.
Prince Bismarck’s political genius, and the military triumphs of
his country, have given him an influence inferior only to that
whieh Napoleon exercised on the morrow of Austerlitz and Jena.
By a single word he may save Europe from calamities compared
with which those of all his own wars would seem sieht: and
his responsibility is as vast as his powerl.
Am Tage nach dem Erscheinen des eben mitgeteilten Auf-
satzes, der nieht bloß in England sroßes Aufsehen erregte,
I Die Times am 19. 10. 18706.
Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1876 593
schrieb Beaconsfield jene Briefe an die Königin, an Derby und
Salisburv, in denen er den Abschluß eines deutsch-englischen
Bündnisses vorschlug, ohne auch nur des in der Times bereits
erörterten Planes zu gedenken. Hätte Beaconsfield nicht die
Veröffentlichung des fraglichen Artikels veranlaßt, so würde er
das sicher in seinen Briefen festgestellt haben. Sein Schweigen
über den Leitartikel bedeutet fraglos ein Eingeständnis. Von
den Antwortschreiben ist bisher nur der Brief der Königin ver-
öffentlicht, der lediglich auf Beaconsfields Zuschrift Bezug
nimmt, obwohl die Königin am 18. Oktober, als sie antwortete,
sanz sicher schon Kenntnis von dem durch die Times verbreiteten
Vorschlage haben mußte. Da Beaconsfield sich nicht ausdrück-
lich zu dem Zeitungsartikel bekannte, durfte natürlich die Köni-
ein keinen Zusammenhang herstellen. Aber mittelbar ließ sie
Beaconsfield doch wissen, daß sie ihn in Verbindung mit dem
Plane der Times brachte. Seltsamerweise habe sie, so erwiderte
die Königin ihrem Ministerpräsidenten, vor Ankunft seines
Briefes schon jemand den Auftrag gegeben, er solle Beaconsfield
sagen, daß die Königin ein Einverständnis mit Deutschland für
sehr wichtig halte!. Diese ursprünglich beabsichtigte formlose
Mitteilung hätte ganz der unverbindlichen Art entsprochen, in
der der deutsch-englische Bündnisgedanke zuerst in der Öffent-
lichkeit aufgetaucht war. Anscheinend wollte die Königin also in
dem Augenblick, als sie den Aufsatz der Times gelesen hatte, Bea-
consfield in den dort dargelegten Absichten ermuntern?. Nach
dem Empfang des Beaconsfieldschen Briefes erteilte sie dann
ihre Zustimmung in einem ausführlichen Schreiben, wobei sie
noch einmal die von Bismarck im Laufe des Jalıres 1876
seäußerten Wünsche nach einem Zusammengehen mit England
wiederholte®.
1 Letters II, S. 489.
2 Da Derby — nach der Auffassung der Königin — bisher das durch Bismarck
nahegelegte deutsch-englische Bündnis vereitelt hatte, so konnte nur Beaconsfield
jene Pläne wieder aufgegriffen haben, der schon früher mit Bismarcks Anregungen
einverstanden gewesen war.
3 In dem Schreiben der Königin fehlt allerdings der Hinweis auf Bismarcks
Unterredung mit Russell am 3. Januar 1876. Vgl. Gr. Pol. II, S.29ff. Newton,
Lord Lyons II, S. 96. Fitzmaurice, Granville II, S. 209ff. London 1905. Im übrigen
kann man dem Briefe natürlich nur die Auffassung der englischen Königin, nicht
aber die des deutschen Kanzlers entnehmen.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 4; 38
394 Heinrich Prösch
Der Leitartikel der Times war indessen wenig geeignet.
einen Meinungsaustausch mit Deutschland über ein gemeinsames
Vorgehen einzuleiten. Denn, abgesehen von der Anspielung auf
die Vorgänge des Jahres 1875, bedeutete es doch eine arge Takt-
losigkeit, bei einem Vergleich Bismarcks mit Friedrich dem
Großen gerade jene Stelle aus Macaulay zu zitieren. Wenn
ferner zum Schluß als beste Friedenssicherung in erster Linie
die feste Haltung einer großen Militärmacht und in zweiter
a cordial alliance zwischen Deutschland und England gefordert
wurdet, so ergab sich dazu aus den ganzen Ausführungen, daß
dem Verfasser des Artikels vor allem daran lag, Bismarck zu
einer antirussischen Politik zu überreden. die ihn naturgemäß
an die Seite Englands führen mußte. Die angeführten Gründe
für einen deutschen Kurswechsel konnten vollends nicht über-
zeugen, so daß die angetragene Verbindung Deutschland keine
Vorteile bot. Vor allem schwieg man vollständig über die
Rückendeckung, die England gewähren werde, falls Deutschland
durch sein Vorgehen die russische Feindschaft auf sich zöge.
Unter diesen Umständen war es kein Wunder, wenn die Berliner
Regierung den Vorschlag der Times kurzerhand ablehnen ließ.
Die Norddeutsche Alleemeine Zeitung brachte am 17. Oktober
einen knappen Auszug aus dem Aufsatze der Times, an den sie
die foleenden Ausführungen schloß:
„Hätte die ‚Times‘ sich nicht in der ersten Äußerung selbst
daran erinneIt, so würden wir es ihr in das Gedächtnis zurück-
rufen müssen, daß an der Spree und an der Donau auch noch
Leute wohnen, welche ihr Urteil, ob Rußland als Freund oder
Feind zu betrachten ist, nicht von der täglich wechselnden An-
schauung der ‚Times‘ abhängig machen. Was das dem Deut-
schen Reiche proponierte Bündnis mit England anbelangt, so
scheint die ‚Times‘ das Bestehen des Dreikaiserbündnisses zu
ixnorieren, welchem beizutreten England jeden Tag freisteht.
Wir wissen natürlich nicht, wie Fürst Bismarck über die augen-
scheinlich von großer Furcht diktierte Einladung der ‚Times'
denkt, und wissen noeh weniger, ob die ‚Times‘ damit den
1 Über den damaligen Gebrauch der Begriffe Bündnis und’ Entente siehe
H. Plehn, Bismarcks auswärtige Politik nach der Reichsgründung, S. 164/166.
München und Berlin 1920. sowie Lee. King Edward VII.. Bd. 1. S. 346/347. London
1925.
Ein englischer Bündnisfühier im Jahre 1876 395
Anschauungen der englischen Regierung Ausdruck gibt. Aber
das eine wissen wir, daß Fürst Bismarck bei seiner auswärtigen
Politik mit dem innersten Gefühl des deutschen Volkes zu rechnen
pflegt, welches nach der Haltung, die England und die Engländer
im Jahre 1870 und später gegen Deutschland eingenommen, ein
Bündnis mit England gegen Rußland nicht befürwortet.
Im deutschen Volke leben nichts weniger als Empfindungen,
welche die deutsche Politik ermutigen könnten, für England die
Kastanien aus dem Feuer zu holen, und wenn die ‚Times‘
‚Änderungen in der Türkei für notwendig‘ hält, so hat sie sich
behufs deren Durchführung in Berlin sicherlich an eine unrichtige
Adresse gewandt. Deutschland hat kein Interesse daran,
in der Orientfraee Opfer an Gut und Blut zu bringen.
Wir haben im Jahre 1870 -— ungeachtet aller Erschwerungen —
das Geschäft allein gemacht und allerdings auch nachher die
Rechnung allein geschrieben; England kann mithin in Deutsch-
land keinen (reschäftseenossen finden wollen, der das Gewinn-
und Verlustkonto der englischen Orientpolitik zu teilen ge-
neigt ist‘‘1.
Es leuchtet ein, daß die Times nach einer derartigen Ab-
lehnung vorläufig nicht wieder auf ihren Vorschlag zurückkam.
Der nicht eben höfliche Ton, in dem die Norddeutsche Allgemeine
Zeitung die Antwort erteilte, geht wahrscheinlich zu Lasten der
um die Mitte Oktober von dem deutschen halbamtlichen Blatt«
eingenommenen russenfreundlichen Haltung. Auf die einzelnen
Ausführungen der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung braucht
hier wohl nicht weiter eingegangen zu werden. Ebenso ist es
nicht von Bedeutung, zu wissen, ob die Zustimmung Bismarcks.
der in Varzin weilte, zu der Ablehnung des englischen Planes
eingeholt wurde oder nicht; denn die Antwort enthielt auf alle
Fälle Bismarcks damalige Ansicht über eine Annäherung Deutsch-
lands an England. Wir werden das gleich genauer sehen. Viel-
leicht hatte das Auswärtige Amt ohne Rückfrare in Varzin den
Vorschlag der Times zurückweisen lassen, da es am 15. Oktober
ein Diktat des Kanzlers erhielt? das sich mit der oben erwähnten
1 Norddeutsche Allgemeine Zeitung Nr. 243 vom 17. 10.1876. Ein Hinweis
auf diesen Artikel sowie den der Times findet sich bei Lowe. Prince Bismarck II,
S.82. London 1885.
2 Gr. Pol. I1, Nr. 247, N. 67.
38*
596 Heinrich Prösch
amtlichen Aufforderung Englands beschäftigte, Deutschland
möge die türkischen Waffenstillstandsvorschläge ohne Rücksicht
auf Rußlands Zustimmung befürworten. Für Bismarck lag das
Hauptinteresse, wie er dem Auswärtigen Amte mitteilen ließ,
nicht in dieser oder jener Gestaltung der Verhältnisse des tür-
kischen Reiches, sondern in der Stellung, in die die befreundeten
Großmächte zu Deutschland und zueinander gebracht wurden!.
Die Frage, ob Deutschland über die orientalischen Wirren mit
England, mehr noch mit Österreich, am meisten aber mit Ruß-
land in dauernde Verstimmung gerate, war ihm viel wichtiger
als alle Verhältnisse der Türkei zu ihren Untertanen und zu den
europäischen Mächten. Aus diesem Grunde wollte Bismarck
den englischen Antrag dahin beantwortet wissen, daB Deutsch-
land zwar die Annahme des Waffenstillstandes durch Rußland
wünsche, aber zunächst eine Verständigung mit Rußland er-
strebe, bevor es sich erkläre; jedenfalls müsse das Deutsche
Reich es ablehnen, einen Druck auf die Entschließungen der
Petersburger Regierung auszuüben‘?.
Der wesentliche Inhalt des eben skizzierten Aktenstückes,
das zugleich die tieferen Gründe für die Zurückweisung des
Vorschlages der Times enthielt, wurde auf Bismarcks Anweisung
erst dann der englischen Regierung mitgeteilt, als in Berlin die
russische Ansicht über die Dauer der Waffenruhe bekannt war‘.
Die Ablehnung des englischen Antrages rechtfertirte das Aus-
wärticee Amt vor Odo Russell mit den folgenden Ausführungen:
Bismarck habe ursprünglich nichts gegen die Verlängerung des
Waffenstillstandes auf sechs Monate einzuwenden gehabt?. Doch
sei Kaiser Wilhelm, nachdem er die russischen Bedenken kennen-
velernt habe, nicht zeneigt gewesen, in dieser Angelegenheit
! Bezeichnend ist es, wenn Schweinitz denselben (redanken gelegentlich so
ausdrückt: „... weil ich nu zu schnell erkannte, daß meine Regierung die türkischen
Wirren nicht sachlich, d. h. nicht vom Standpunkte humaner und wirtschaftlicher
Zweckmäßigkeit ansah, sondern dieselben rein politisch ausnutzen wollte, nämlich
um eine Gruppierung der Großmächte beziehungsweise eine Beschäftigung derselben
herbeizuführen, durch welche uns feindliche Koalitionen für lange Zeit unmöglich
werden sollten.“ Schweinitz I, S. 318.
2 (ir. Pol. II, Nr. 246, S. 64.
3 Staatsarchiv 31, Nr. 5878, 5. 184/185.
4 Aus den veröffentlichten Akten geht nicht hervor, warum anfangs auch
Deutschland die Annahme der türkischen Bedingungen in Belgrad empfohlen hatte.
Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1876 597
vegen den Wunsch des Zaren zu handeln. Wegen der zwischen
Baden-Baden, Varzin und Berlin zu führenden Verhandlungen
habe sich die Beantwortung der englischen Anregung verzögert.
Am 18. Oktober habe der Botschafter von Schweinitz die Ent-
scheidung des Kaisers nach Berlin überbracht, und nun sei
sofort die Instruktion für den deutschen Botschafter in London
abgesandt worden?. Wenn wir diese Darstellung prüfen, so ergibt
sich nur die Richtigkeit der Behauptung, daß Schweinitz am
18. Oktober in Berlin eingetroffen sei’. Die verzögerte und ab-
lehnende Antwort Deutschlands aber war, wie wir schon erfahren
haben, nicht durch den Kaiser, sondern durch den Kanzler ver-
anlaßt worden. Kaiser Wilhelm wollte im Gegenteil sogar einen
Druck auf Rußland ausüben, um die Annahme der sechsmonati-
sen Waffenruhe zu erreichen®, so daß Bismarck schon den Ver-
treter des Auswärtigen Amtes am kaiserlichen Hoflager beauf-
tragte, den Rücktritt des Kanzlers in Aussicht zu stellen, falls
der Kaiser auf seiner Ansicht beharre®. Doch bedurfte es dieser
Drohung nicht mehr, da der Kaiser sich inzwischen mit. den Vor-
schlägen einverstanden erklärt hatte, die das uns schon bekannte
Diktat Bismarcks enthielt®. Wir wissen nicht gewiß, von welcher
Seite Wilhelm I. damals für die englische Auffassung gewonnen
wurde. Aber die Vermutung liegt nahe, daß seine Gemahlin,
die kurz vorher aus England zurückgekehrt war”, ihn in russen-
feindlichem Sinne beeinflußt hatte®.
Infolge eines Irrtunis, so sahen wir, über Bismarcks Ab-
sichten ließ Beaconsfield die Anregungen zu einem deutsch-
englischen Zusammengehen in der Times veröffentlichen. Die
Ablehnung durch die Norddeutsche Allgemeine Zeitung hätte
ihn entmutigen können. Aber noch war die Verhandlung ın
unverbindlicher Weise geführt worden, und das Ministerium
Beaconsfield konnte hoffen, auf dem üblichen amtlichen Wege
ı Wilhelm I. weilte in Baden-Baden.
2 Staatsarchiv 31, Nr. 5880, S. 186/187.
3 Schweinitz I, S. 306.
t A.a. ©. S. 356. Gr. Pol. II, Nr. 247. 8. 67.
5 A.a. O. Nr. 248, S. 67/68.
® A.a. O. Nr. 249, 5. 68.
7 Letters Il, S. 484ff.
® Vgl. Goriainow, Le Bosphore et les Dardanelles, S. 337/338. Paris 1910;
sowie Lucius S. 91. Stuttgart und Berlin 1920.
`
598 Heinrich Prösch
mehr zu erreichen und damit zugleich die inneren Schwierig-
keiten durch außenpolitische Erfolge zu überwinden. So mußte
denn Russell am 20. Oktober anfragen, cb Bismarck, wenn er
einen Kongreß oder eine Konferenz für unerwünscht halte.
„Dicht eine andere Lösung im Interesse des Friedens vorschlagen
könne und wolle“. Zur Kennzeichnung der englischen Wünsche
wies der Botschafter im Laufe des Gesprächs auf frühere ver-
trauliche Eröffnungen hin, die der Kanzler ihm gemacht hatte!.
Rothfels läßt es dahingestellt sein, ob Russells Anfrage in cinem
ursächlichen Zusammenhang mit dem in Beaconsfields Briefen
ausgesprochenen Bündnisvorschlag steht?. Nach den oben ge-
schilderten Vorgängen kann jedoch wohl kein Zweifel mehr be-
stehen, daß nach englischer Auffassung Russell die Besprechung
eines mehr oder weniger festen Übereinkommens zwischen
Deutschland und England einleiten sollte. Sicherlich wurden
Russells Andeutungen auch von dem Kanzler in diesem Sinne
verstanden. Wenn er nicht wußte, wie er dem Staatssekretär
von Bülow antworten ließ, an welche vertraulichen Eröffnungen
der englische Botschafter gedacht habe?, so beweist dasim Grunde
nur, daß Bismarck zu jener Zeit recht wenig an einem deutsch-
englischen Bündnis lag. Für ihn bedeutete ein deutsch -englisches
Abkommen in jenem kritischen Augenblick eine ausgesprochen
russenfeindliche Politik, zu der Deutschland keine genügende
Veranlassung durch Rußland gegeben war; ferner bedeutete
damals jeder Vertrag mit England eine Übernahme der eng-
lischen Gefahren und eine Entlastung Englands, für die Deutsch-
land keine entsprechende Entschädigung zeboten werden kennte®.
Wäre es allerdings im Oktober 1876 Bismarck Ernst gewesen,
mit England abzuschließen, „wenn England nicht nur auf dem
Balkan, sondern auch für eine Garantie Elsaß-Lothringens seine
Macht einzusetzen sich verpflichtete”? dann hätte der Kanzler
1 Gr. Pol. II, S. 69, Anm., und S.71. Siehe ferner die englische Darstellung
im Staatsarchiv 31, S. 200/201, die natürlich nichts über die englischen Neben-
absichten verrät.
2 Rothfels S. 34.
3 Gr. Pol. 11, 8.71.
4 Über die Größe des deutschen, russischen und englischen Heeres im Jahre
1876 vgl. Rüdt von Collenberg, Die deutsche Armee von 1871-1914, S. 20ff. Ber-
lin 1922.
5 Frahm S. 373.
Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1876 599
vewiß nicht von vornherein alle englischen Änerbietungen da-
durch verhindert, daß er die Andeutungen Russells unbeachtet
ließ, die er nach alleın, was vorangegangen war, nicht miß-
verstehen konnte. Wie ganz anders wäre z. B. 1889 eine derartige
englische Suondierung beantwortet worden!
Von hier aus fällt nun auch wieder Licht auf jene schon
erwähnten Unterredungen, die Bismarck im Laufe des Jahres
1876 mit Russell über ein deutsch-englisches Zusammengehen
hatte. Damals kann der Kanzler schwerlich ernste Bündnis-
neigungen vehegt haben, wenn er im Herbst desselben Jahres,
als sich ihm die Engländer zu nähern suchten, nicht einmal
nach der Größe des englischen Angebotes forschte, sondern
durch sein angebliches Nichtverstehen jedes weitere Gespräch
über den angeregten Gegenstand vereitelte. Vielmehr muß
Bismarck in den Gesprächen mit Russell nur beabsichtigt haben,
ein für ihn immerhin neues Gelände aufzuklären und vor allem
die Londoner Regierung durch die Aussicht auf die deutsche
Hilfe aus ihrer politischen Isolierung herauszubringen!.
Am 21. Oktober, also zu einer Zeit. wo die englische Königin
nur wissen konnte, daß Bismarck den Bündnisvorschlag der
Times wie Russells Antrag auf Unterstützung der englischen
Diplomatie auf dem Balkan abgelehnt hatte, schrieb sie an ihre
Tochter, die deutsche Kronprinzessin: „Deutschland geht mit
Rußland: was hat das zu bedeuten nach Fürst Bismarcks An-
seboten, Mitteilungen und Versprechungen Y“? Bevor die Kron-
prinzessin antwortete, war dann in London die deutsche Weige-
rung, die Annahme (les Waffenstillstandes zu befürworten, durch
(len Hinweis auf einen ausdrücklichen Befehl des Kaisers be-
gründet worden?. Wahrscheinlich hatte inzwischen Russell auch
schon berichtet, daß der deutsche Kanzler keine Neigung zeige,
auf den englischen Wunsch nach einem Zusammenarbeiten mit
Deutschland einzugehen. Unter diesen Umständen sind die
Gründe doppelt bemerkenswert, mit denen die Kronprinzessin
Bismarcks Haltung zu rechtfertigen suchte. Die Kronprinzessin,
die im Auftrage ihres (Gemahls schrieb, leugnete nicht, daß
Deutschland sich mehr und mehr an Rußland lehne Doch
l Ritter S. 21.
3 Letters II, S. 491.
3 Staatsarchiv 31, Nr. 5880, N. 186.
600 Heinrich Prösch
erklärte sie, es geschehe durchaus gegen Bismarcks Willen und
Neigung?. Sicherlich gebe der Kanzler nicht viel auf eine russi-
sche Allianz; aber irgendeine Allianz müsse er haben, weil ihm
die unangenehme Pflicht obliege, stets auf der Hut gegen Frank-
reich zu sein. Was hätte er nicht im Frühling für eine herzhafte
Erwiderung auf seine Eröffnungen gegeben! Er wollte damals
wissen, welche Absichten die englische Politik verfolge, und
würde sie unterstützt haben. Aber er empfing keine oder doch
nur eine so unbestimmte Antwort, daß er dasselbe, wie ganz
Deutschland sage: „Es hat keinen Zweck, auf England zu
rechnen oder mit ihm zu gehen. England hat keine bestimmte
Politik; es wird nichts unternehmen und sich immer drücken.
So hilft es nichts, man muß sich an Rußland wenden, obgleich
das nur ein Notbehelf ist für eine bessere und angemessenere
Allianz, die zugleich mehr unseren Interessen entsprechen
würde. Österreich ist zu schwach ... Die einzige kraftvolle
Macht, die Deutschland in der Not unterstützen würde, ist
Rußland. Darum müssen wir, ob wir wollen oder nicht, die
besten Beziehungen zu diesem Lande unterhalten und ihm ge-
fällig sein, so daß es uns wiederum helfen wird wie einst 1870.‘
Die Kronprinzessin fand nichts zu tadeln an diesen An-
sichten. Wenn Lord Derby im Frühling geredet hätte, so fuhr
sie fort, und wenn das Berliner Memorandum von England
unterzeichnet wäre, so würden sich die Dinge ganz anders ent-
wickelt haben. Denn Bismarck wünsche, daß England allein
die Balkanfrage entscheide, die erste Geige spiele und die Vor-
machtstellung einnehine, die zum lebhaften Bedauern der Kron-
prinzessin nun Rußland besitze. Doch war es nach der Meinung
der Briefschreiberin noch nicht zu spät, um zu einem befriedigen-
den und enren Einverständnis mit Bismarck zu kommen, weil
Rußland jeden Augenblick weitergehen könne, als die deutschen
Interessen erlaubten. Nachdem die Kronprinzessin dann für den
Fall einer Festsetzung Rußlands auf der Balkanhalbinsel die
Okkupation weiterer Teile der europäischen Türkei. durch Eng-
land und Österreich empfohlen hatte, schloß sie mit der Auf-
forderung, man möge sich wegen einer Verständigung an Bis-
marck wenden’.
t Vel. Buckle, Disraeli VI, S. 487.
® Letters II, S. 491 ff.
Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1876 601
Es mag auffällig erscheinen, daß Ende Oktober 1876 die
Kronprinzessin den eben erwähnten Vorschlag an ihre Mutter
richtete, da doch kurz vorher der deutsche Kanzler die englischen
Anregungen zu einer Übereinkommen abgelehnt hatte. Um zu
einem richtigen Urteile über den Briefschluß zu kommen, ist,
es nötig, sich an die übrigen Ausführungen der Kronprinzessin
zu erinnern, die offenbar Bismarcks Politik vor den Engländern
verteidigen sollten. Bismarck ist nach wie vor bereit, so darf
man etwa den Inhalt kurz zusammenfassen, sich mit England
zu verständigen, aber er weiß nicht, was England will. An diese
Verteidigung schloß sich dann ganz ungezwungen die Mahnung,
man möge sich doch mit Bismarck ins Einvernehmen setzen.
Dabei blieben der Kronprinzessin die letzten politischen Vorgänge
wahrscheinlich verborgen, auch alınte sie wohl nicht, in welchem
Grade sie sich zum Werkzeug des Kanzlers gemacht hatte!.
Daß Bismarck sich bemühte, durch den Brief die Engländer zu
einer aktiveren Balkanpolitik zu bewegen und auf diese Weise
den österreichisch-russischen Gegensatz zu mildern, sei hier nur
nebenbei erwähnt.
Der Kanzler wird schwerlich gehofft haben, das darf man
wohl sagen, ein neues Angebot der englischen Regierung hervor-
zulocken. Aber vielleicht wünschte er, daß die Engländer trotz
der jüngst erfahrenen deutschen Ablehnung doch die Erwartung
nicht aufgaben, eines Tages Deutschland von Rußland abzu-
ziehen. Mit anderen Worten: ihm genügte es durchaus, wenn
die deutsch-englische Freundschaft. wieder in jenen labilen Zu-
stand zurückkehrte, in dem sie sich vor der englischen Sondierung
befunden hatte. Entsprach die Wirklichkeit diesen Hoffnungen
Bismarcks? Wir sind in der Lage, uns ungefähr ein Bild von
dem Eindruck machen zu können, den die oben besprochenen
deutsch-englischen Verhandlungen bei der Londoner Regierung
hinterließen. Gathorne Hardy, der Kriegsminister im Ministe-
rium Beaconsfield, schrieb schon am 20. Oktober: „Rußland ist
vollständig treulos gewesen. Deutschland wird nicht ... oppo-
nieren‘‘'?. Während dieser Staatsmann, wahrscheinlich infolge
der Ablehnung der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung, sich
nichts mehr von der Hilfe Deutschlands versprach, äußerte
1 Vgl. a.a. O. S. 54688.
2 Gathorne Hardy. First Earl of Crombrook, A Memoir 11, 8. 376. London 1910.
602 l Heinrich Prösch:
Beaconsħeld drei Tage später die entgegengesetzte Ansicht.
Einer seiner politischen Freunde schrieb nach einer Unter-
redung, die am 23. Oktober stattfand: „Er scheint. mir keinen
Zweifel zu hegen, daß trotz aller gegenwärtigen Anzeichen
Deutschland eventuell gegen Rußland gehen wird.‘‘t Ungefähr
acht Tage später äußerte dann Beaconsfield zu Derby: „Und
nun muß ich Ihnen wieder, wenn wir den Frieden lange erhalten
wollen, die Wichtigkeit eines Einvernehmens nit irgendeiner
europäischen Macht ans Herz legen. Die Schwierigkeit, cin
Befriedigung gewährendes Einvernehmen mit Deutschland zu-
stande zu bringen, mag groß sein, aber Odo Russell sollte in-
struiert werden, keine Gelegenheit zu versäumen, mit Bismarck
über die Sache zu reden.“? Nach diesen Worten war also Bea-
eonsfield überzeugt, daß der Widerstand gegen eine deutsch-
englische Verständigung nicht von Bismarck ausgehe. Anschei-
nend hat die Königin die entgegengesetzte Empfindung gehabt.
Während sie in bezug auf den vorhin besprochenen Brief der
Kronprinzessin zunächst an Beaconsfield schrieb: „Wir sollten
es uns nicht sagen lassen, ... daß sie nicht genau wissen, was
wir wollen und wie wir denken; dies mag abeeschmackt genug
sein, aber die Königin denki doch, ein wenig mehr Aufklärung
würde euttun, da es ihnen alle Ausflüchte unmöglich macht‘,
meinte sie etwa eine Woche später: „Lord Odo zeigt nur zu klar.
wie unmöglich es ist, zu irgendeiner Verabredung mit Fürst
Pismarck zu kommen. Die Königin muß gestehen, sie denkt
schlechter von ihm als von Gortschakow.‘‘'? In ähnlichem Sinn
scheint die Königin Viktoria auch an ihre Tochter geschrieben
zu haben, denn die deutsche Kronprinzessin erwiderte ihr: „Ich
rlaube wirklich nicht, daß es recht ist zu sagen: ‚Der große
Mann’ hat sich sehr schlecht benommen. Wenigstens sehe ich
keine Beweise davon oder von einer unbegeründeten oder un-
redlichen Begünstieung der Russen; und ich erblicke in ihm kein
Hindernis für ein enelisch-deutsches Zusammengehen, sicherlich
wird er auch kein Hindernis wünschen.“ Die englische Königin
1 Buckle, Disraeli VI. N. 84.
2 A.a. O. 5.88.
3 Letters II. S. 493.
4 A.a.0. S. 495/496,
5 1.2.0. S. 499,
Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1876 603
kann, nach dem Verhalten Beaconsfields zu urteilen, keine wirk-
lichen Beweise für ein unredliches Spiel Bismarcks in den Händen
sehabt haben. Sie wird aber auch die eigentlichen Beweggründe
Bismarcks nicht erkannt und darum die Ursache des Wider-
spruches zwischen dem, was der Kanzler früher gesagt, und dem.
was er jetzt getan hatte, wohl in irgendeiner bösen Absicht
vesucht haben. Vielleicht schwand damals überhaupt das Ver-
trauen der Königin zu Bismarck. Denn zu Anfang des Jahres
1877 nannte sie ihn in ihrem Tagebuche den gräßlichen Bismarck!
und war nach einem Schreiben an Beaconsfield davon überzeugt,
daß er viel Unheil anrichte?®.
Lord Derby, nicht eben tatkräftig, aber durch sein MiB-
trauen gegen Bismarck doch von größtem Einflusse auf die
Gestaltung des deutsch -englischen Verhältnisses, ist einer
der wenigen Engländer jener Zeit, die mit dem deutschen Kanzler
zu verhandeln hatten und nichts von dem Zauber seiner Persön-
lichkeit: verspürten. Als Derby den Brief der Kronprinzessin an
die englische Königin zurücksandte, führte er in dem Begleit-
schreiben aus, er fürente, daß der Wunsch Bismarcks, mit Eng-
land zusammenzuarbeiten, in Wirklichkeit nicht bestehe. Der
Kanzler sei höflich und freundlich genug gewesen, aber er habe
kein Anzeichen eines Verlangens gegeben, den angedeuteten
Weg einzuschlagen. „Fürst. Bismarck‘, meinte Derby, .,-- - sieht
für Deutschland kein Ziel, das es erreichen kann, indem es sich
am Streit beteiligt, aber es würde ihm wahrscheinlich nicht. leid
tun, wenn England und Rußland sich zanken.‘‘? Und Ende
November, vor Beginn der in Konstantinopel stattfindenden
Botschafterkonferenz, sagte Derbv zu der Königin, er glaube,
die Konferenz werde sehr wenig ausrichten. Von Bismarck sei
nichts zu erwarten; aber er kenne .,‚seinen Preis“, nämlich die
Garantie Elsaß-Lothringens®.
Aus diesen Äußerungen Derbys und Beaconsfields geht
hervor, daß die Ereignisse im Oktober 1876 die Ansichten der
1 A a.0. S. 516. 1875 hielt sie ihn allerdings schon einmal für einen schreck-
lichen Mann. Lee I, S. 351.
2 Buckle, Disraeli VI, S. 123.
3 Letters II, S. 490. Derbys Brief sowie das Schreiben der Kronprinzessin
tragen irrtümlicherweise beide das Datum des 25. Oktober.
4 A.a. O. S. 502/503.
604 Heinrich Prösch
beiden englischen Staatsmänner, denen vorzugsweise die Füh-
rung der auswärtigen Politik zufiel, nicht wesentlich geändert
hatten, soweit es sich um die Diplomatie Bismarcks handelte.
Jeder von ihnen fand im Grunde nur die schon früher gefaßte
Meinung über Bismarck bestätist.
Kehren wir nun noch einmal zu dem oben besprochenen
Aufsatz der Times zurück! Er erschien zu einer Zeit, als Bismarck
die Instruktion für Schweinitz fertigstellte, der die im Zu-
sammenhange mit der Reise Manteuffels an Deutschland ge-
richteten Fragen des Zaren beantworten solite!. Sicher kam in
jenem Augenblick das englische Angebot dem Kanzler sehr ge-
legen. Zwar wird es Bismarcks Entscheidungen nicht beeinflußt
haben; aber jedes Werben Englands um die deutsche Gunst
stärkte doch das Ansehen Deutschlands in der Welt und machte
das Deutsche Reich unabhängiger von Rußland.
Der Stolz Englands litt unter der kühlen Ablehnung des
englischen Antrages seitens der Norddeutschen Allgemeinen
Zeitune. Außer dem konservativen Globe rückten die englischen
Blätter von der Times ab?. Manch bitteres Wort mußte die
Times wegen ihres Vorschlages hören. So sagte man z. B.:
„The Times is no longer a leader, but a misleader of public
opinion‘. Am schärfsten urteilten wohl die oppositionellen
Daily News, die schrieben: „Wir haben letzthin mehr als zuviel
echört über die wunderbare Macht ‚eines schlichten Wortes‘,
vesprochen von einer großen Persönlichkeit im Auslande, um
uns aus aller Gefahr zu retten. Es schickt sich nicht für England,
zu den Füßen eines fremden Staatsmannes zu winseln und ihn
zu bitten, zwischen uns und den Krieg zu treten; und England
ist nicht im geringsten geneiet, es zu tun -.. Fürst Bismarck
soll drei oder vier Jahre früher bemerkt haben, England zähle
in der europäischen Politik nicht mehr mit. Fürst Bismarck
ist wahrscheinlich nicht mehr derselben Ansicht, obschon er
selbst von einem englischen Blatte anzefleht wurde, so freund-
1 (ir. Pol. IT, S. 38t.
3 Becker S.6. Die deutsche Aktenpublikation enthält zwar einen Hinweis
auf die Veröffentlichung der Times — Gr. Pol. II, S. 109 —, sagt im übrigen aber
nicht, ob Bismarck Rußland gegenüber auf jenen Vorfall hingewiesen hat.
3 Hamburger Nachrichten Nr. 250 vom 20. 10. 1876.
4 A.a.0. Nr.251 vom 21. 10. 1876.
Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1876 605
lich zu sein und die Geschicke Europas zu diktieren. Wir sind
keineswegs betrübt darüber, daß der Ruf einer kalten und kurzen
Zurückweisung seitens des halboffiziellen Berliner Journals be-
gegnete. ... Es ist weder das Recht, noch die Pflicht Deutsch-
lands, seinen eigenen Fiieden zugunsten anderer aufs Spiel zu
setzen. Augenscheinlich läßt es sich nicht durch die etwas grobe
Schmeichelei aus der Fassung bringen, welche versuchen wellte,
es zu überreden, daß sein Minister das Schiedsrichteramt über
Krieg und Frieden in Europa in der Hand hält‘!.
Und doch sollte die Times bald darauf einen ähnlichen
Vorschlag veröffentlichen. Bismarck hatte in seiner sogenannten
Tischrede vom 1. Dezember 1876, die er vor dem Reichstags-
präsidium hielt, Bezug genommen auf einen Satz der Thronrede
vom 30. Oktober 1876, der lautete: .‚Das angelegentliche Be-
streben Sr. Majestät ist unabänderlich darauf gerichtet, gute
Beziehungen mit allen Mächten und insbesondere mit den
Deutschland nachbarlich und geschichtlich näherstehenden zu
pflegen und auch unter ihnen den Frieden, soweit er bedrobt
werden sollte, durch freundschaftliche Vermittlung zu erhalten‘‘?.
Der Kanzler erklärte seinen Gästen, diese Worte bezögen sich
nicht nur auf Rußland und Österreich, sondern auch auf England?.
Eine solche nachträgliche Interpretation®, die absprechende Art,
in der Bismarck über Rußland redete, sowie andererseits die
österreichfreundlichen Äußerungen? — auch auf dem parla-
ınentarischen Bierabend am 2. Dezember — ermutirten die
Times zu dem Vorschlag, England möge auf die Türkei und
Deutschland auf Rußland einwirken. Vereint könnten die beiden
Völker nahezu einen Ring um die Kämpfer schließen und den
1 Nordd. Allg. Zeitung Nr. 247 vom 21. 10. 1876.
2 Bismarcks Reden, herausg. von H. Kohl, Bd. VI, 3.444. Stuttgart 1893:
auch Staatsarchiv 31, S. 62. Vgl. H. Prösch, Bismarcks Reichstagsreden zur
auswärtigen Politik, S. 12 ff. Diss. Hamburg 1028.
3 Schultheß, Europ. Geschichtskalender 1876, S. 203. Nördlingen 1877.
4 Es ist bezeichnend für die ursprüngliche Auffassung, daß die Nordd. Allg.
Zeitung die nachfolgenden Äußerungen des der russischen Regierung nahestehenden
Brüsseler Nord wiedergab, der schrieb, die Thronrede sei die feierliche Bestätigung
des Dreikaiserbündnisses, dem Europa die Erhaltung des Friedens verdanke; die
auf die Auflösung dieses Bündnisses gerichteten Bestrebungen seien fruchcdlos ge-
blieben. Nordd. Allg. Zeitung Nr. 256 vom 1. 11. 1816.
5 Schultheß 1876, S. 203tf.
606 Heinrich Prösch
Ausbruch eines allgemeinen Krieges verhindern!. Die Antwort
gab die Norddeutsche Allgemeine Zeitung, indem sie in einer
Entgegnung gegen das Frankfurter Journal noch einmal auf das
Bündnisangebot. vom 16. Oktober 1876 zu sprechen kam, und
erklärte, die Ablehnung Deutschlands sei nur aus dem Grund»
erfolgt, .,‚weil dieses Bündris eine gegen Rußland gerichtete
Spitze haben sollte und weil das Anerbieten auf der irrtümlichen
Voraussetzung oder dem deutscherseits nicht zu teilenden
Wunsche einer Zertrümmerung des Dreikaiserbündnisses be-
ruhte.‘‘® Damit war zum zweiten Male ein englischer Plan, der
auf ein Zusainmenarbeiten Englands mit Deutschland zielt«.
von deutscher Seite zurückrewiesen worden.
Hatte auch diesmal Beaconsfield die Veröffentlichung der
Times veranlaßt > Wir wissen es nieht. Nur soviel dürfen wir
sagen: war die Times im Dezember 1876 wirklich durch ein
Mitglied der englischen Regierung zu ihrem Vorgehen er-
muntert, dann wird es wie im Oktober durch Beaconsfield
geschehen sein.
Ohne im weiteren ein großes Gewicht auf die Urheberschaft
des von der Times wiederholten Vorschlages zu legen, mag zum
Schluß doch noch darauf hingewiesen werden, daß die politische
Lage im Dezember 1876 große Ähnlichkeit mit der im Oktober
besaß. Wieder konnte man an der Themse darüber im Zweifel
sein, ob Bismarck nicht einen Kurs einschlagen wolle, der ıhn
von der Seite Rußlands wegrführen mußte. Unter diesen Um-
ständen mochte schon der Wunseh in London auftauchen, jede.
wenn auch noch so geringe Neigung Bismarcks zu einem Front-
wechsel zu ermutigen, indem man die Willfährigkeit Englands
zeigte, mit Deutschland zu gehen. Insbesondere könnten wir
ein «derartiges Verhalten von Beaconsfield erwarten, der wohl
stets gehofft hat, einmal das Dreikaiserbündnis zu zerstüren?.
Für Beaconsfield kam außerdem hinzu, daß seit dem Hoch-
sommer 1876 die öffentliche Meinung Englands in hohem Grade
gegen die englische Balkanpolitik eingenommen war infolge der
Schilderungen, die Gladstone von den dureh die Türken beganıg« -
! Die Times vom 4. 12. 1576.
2 Nordd. Alle. Zeitung Nr. 287 vom 7. 12. 1876,
3? Vgl. Buekle, Disraeli VI. 8.31.
Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1876 607
nen bulgarischen Greueln entworfen hatte!. Ein großer außen-
politischer Erfolg, eine deutsch-englische Verständigung und
weiterhin die gemeinsame, unblutige Erreichung der für die
Christen im nahen Osten nötigen Reformen würde am sichersten
das gefährdete Ansehen des konservativen englischen Mini-
steriums wieder hergestellt haben. Die eben angedeuteten
innenpolitischen Schwierigkeiten des Kabinetts Beaconsfield be-
standen im Dezember 1876 fast unvermindert fort? und legten
immer wieder den Gedanken einer Annäherung an Deutschland
nahe?. Vergessen wir endlich auch nicht Beaconsfields ehrliche
Soree um die Erhaltung des Friedens, die cerade den Wunsch
nach der Hilfe Bismarcks weckte. Denn Beaconsfield hat wohl
unter den englischen Staatsmännern am unbefangensten Bis-
marcks Tätigkeit zu würdigen gewußt und — leider nur zeit-
weilie -— auch an dessen Friedensliebe geglaubt.
Zurückschauend können wir heute nur mit Bedauern fest-
stellen, daß es zu keiner bleibenden Verständigung zwischen
Bismarck und Peaconstield, zwischen Deutschland und England
gekommen ist. Dabei bleibe jedoch die Frage unbeantwortet.
ob ein deutsch-enelisches Bündnis eine größere Friedenssicherung
bedeutet hätte als die Verträge, die Bismarck zur Vermeidung
eines Krieges wirklich geschlossen hat.
! Morley, Gladstone II, S. 551/552. London 1903. Buckle, Disraeli VI, S. +1 ff.
Letters II, S. 435ff., 470ff. und 483ff. Vgl. Staatsarchiv 31. S. 191.
2 Letters II, S. 504. Buckle, Disraeli VI, S. 98ff.
3 Für das Stillschweigen der englischen Regierung über die Vorgänge im
Oktober 1876 ist ein Ausspruch Salisburys kennzeichnend, der später einmal in bezug
auf einen anderen englischen Vorschlag schrieb: Wir haben bisher die Sache geheinı
gehalten, denn es ist sehr wünschenswert. daß der Plan im Falle des Mißlingens
nnbekannt bleibt. Letters II, S. 614.
608
Kleine Mitteilungen.
Nochmals die Clausula de Pippino.
Zu meiner Ablehnung seiner Quellenfälschungen I in dieser Zeitschrift
XXIII, 446—455 hat Max Buchner bisher an drei verschiedenen Orten
Stellung genommen, erstens hier (oben S. 357-—388), zweitens in seiner
Erwiderung an Krusch (Zeitschr. d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte,
Kanon. Abt. XVII, 697—705), drittens in seinen Quellenfälschungen II,
246—249 (Exkurs VII). Neue sachliche Argumente für seine These hat
Buchner dabei nirgends vorgebracht; von seinen sonstigen Ausführungen
ist vieles unrichtig und anfechtbar. Nur zu einer kleinen Auswahl solcher
Punkte glaube ich hier noch kurz einiges sagen zu sollen; da Buchner an allen
drei Stellen im wesentlichen dasselbe vorbringt, kann ich mich dabei auf
seine Darbietungen in dieser Zeitschrift beschränken.
Nach seitenlangen Vorbereitungen endlich zur Sache kommend, hält
Buchner S. 364f. mir vor, ich hätte zwar seine Studie rundweg abgelehnt,
aber doch einen so nachhaltigen Eindruck davon gehabt, daß ich die Clausula
jetzt, auf Grund seiner Arbeit, mit ganz anderen Augen ansähe, als ihre
bisherigen Verteidiger das taten. In Wahrheit. habe ich zunächst Buchners
These ablehnen müssen, dann eine eigene, neue Deutung der Clausula vor-
getragen und schließlich in Erwägung gezogen, ob und wieweit diese meine
neue Auffassung der Clausula auf ihre Bewertung als Geschichtsquelle von
Kinfluß sei. Das war notwendig, nachdem ich die vorher als Haupt- und
Staatsdokument behandelte Clausula als simple Buchsubskription erwiesen
hatte, und Buchner irrt sehr, wenn er seinen Darlezungen irgendwelchen
Kinfluß darauf zuschreibt.
Daß die Clausula eine Buchsubskription ist, gibt Buchner jetzt zu. Er
hält es aber für nebensächlich, welcher „libellus“ durch sie subskribiert
wurde, lehnt meinen Nachweis, daß es Gregors Miracula waren, ab und
„möchte lieber“ an den Libellus passionis ss. Dionysii, Rustici et Eleutherii
denken. Es kommt jedoch nicht darauf an, was Buchner lieber möchte,
sondern auf das, was sich beweisen oder wenigstens mit zureichenden Gründen
Nochmals die Clausula de Pippino 609
wahrscheinlich machen läßt. Wenn Buchner S. 366 N. 2 meint, in der Clausula
sei ja ausdrücklich gesagt, daß der vorhergehende libellus zum Lobe jener
drei Heiligen geschrieben sei, so steht das ganz einfach nicht da, sondern der
Schreiber sagt im ersten Satze nur, der von ihm geschriebene und subskri-
bierte Text sei „ad sacrorum martirum preciosam editum laudem“; er spricht
also von Märtyrern schlechthin. Wenn man aus diesen Worten überhaupt
. etwas auf den subskribierten Text schließen will, muß man sie doch wohl
dahin verstehen, daß der Schreiber ein allgemeines und umfangreiches
Märtyrerbuch und nicht eine einzelne Legende oder Passio gemeint hat.
Später zwar führt der Schreiber die erwähnten drei Heiligen namentlich auf
und gebraucht dabei die Worte „beatorum praedictorum martirum‘‘, obwohl
sie vorher noch nicht genannt sind; aber das berechtigt doch nicht zu der
Annahme, daß er sie schon im ersten Satze gemeint haben müsse. Denn
erstens sind sie ja dort eben nicht namentlich genannt, und zweitens verwendet
der Schreiber das Wort „praedictus“ so häufig, daß es ihm hier auch einmal
an falscher Stelle in die Feder gekommen sein kann. Man mag dieses letzte
annehmen oder bezweifeln, jedenfalls läßt sich für den von Buchner ver-
muteten Zusammenhang der Clausula mit dem Libellus passionis nichts
Tatsächliches anführen. Dagegen glaube ich doch einiges vorgebracht zu
haben, was für einen ursprünglichen Zusanımenhang der Clausula mit Gregors
Miracula spricht; ich will das hier nicht wiederholen, sondern nur betonen,
daß das stärkste Argument dafür die überlieferungsmäßige Vereinigung
beider Texte bleibt, die nicht aus der Welt zu schaffen ist. Ich bin der Meinung,
daß die Umstände der Überlieferung stets sorgfältig zu beachten sind, be-
sonders bei mittelalterlicher Kleinliteratur; was die Überlieferung zusanımen-
gefügt hat, darf der Kritiker nicht trennen, sobald auch nur eine Spur einer
Möglichkeit dafür besteht, daß die Überlieferungseinheit Ausdruck einer
Inneren Zusammengehöriekeit ist. Und solche Spuren inneren Zusammen-
hanges glaube ich für die beiden Texte aufgezeigt zu haben.
Auf seinen weiteren Einwand S.366f., ob nicht die Datierung der
Clausula, wenn sie sich auf das Vorhergehende bezieht, für die Clausula selbst
verlorengehe (da eine Subskription nicht unbedingt gleichzeitig mit dem
subskribierten Text geschrieben sein müsse, sondern später gemacht sein
könne), will Buchner selbst „gar keinen Wert legen“, und ich schließe mich
ihm hierin völlig an.
Was aber soll man zu folgendem sagen? Buchner spricht S. 361 über
die Rezension, mit der M. Coens in den Analecta Bollandiana XLV,
182ff. seine Quellenfälschungen I abgelehnt hat. Dort hatte Coens zum
Beweise dafür, daß die Datierung der Clausula nichts Unmögliches sei, eine
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 21, Hede 39
610 Ernst Schulz
Buchsubskription aus dem 14. Jahrhundert genannt, die an Datenhäufung
die Clausula noch erheblich übertrifft. Nichtsdestoweniger erklärt Buchner
S. 367f. ihre Datierung wiederum für „krampfhaft‘‘ und verlangt, „man
nenze doch irgendeine andere Buchsubskription‘‘ mit ähnlich sorgfältiger
Datierung. Hat Buchner nun den Nachweis von Coens bereits wieder ver-
gessen oder will er ihn nicht zur Kenntnis nehmen? Ich habe mir aus Hand-
schriften derartige Fälle bisher nicht notiert (obwohl sie mir schon begegnet
sind), kann aber aus einem Druck des 15. Jahrhunderts eine weitere Parallele
zur Clausuladatierung beibringen. Ein Frühdruck von Justinians Institu-
tionen (Hain 9496) hat folgende Subskription: „Institutorum (!) presens
opus insigne... Joannes de Paderborne in Westfalia alma in universitate
Lovaniensi residens... feliciter consummavit Anno incarnationis dominice
1475., mensis Novembris die 21.; sanctissimi in Christo patris et domini domini
Sixti divina providentia pape quarti anno pontificatus quinto; divi Friderici
tertii Imperatoris semper Augusti imperii anno vicesimoquarto, regni sui
Romani tricesimosexto et Hungarie decimoseptimo; illustrissimi denique
principis Karoli dei gratia ducis Burgundie, Brabantie etc. principatus anno
octavo; generosi insuper antistitis Ludovici de Borboen Leodiensis dei gratia
presulis anno 19.“ Derartig überdatierte Subskriptionen kommen tatsächlich
im ganzen Mittelalter gelegentlich vor und sind völlig harmloser Natur.
Ohne ein Wort der Beanstandung hatte ich S. 447 N. 1 beiläufig ange-
merkt, daß Buchner die sog. „Dedicatio altaris" seinerseits als „Gesta‘
bezeichne; das schien mir eine überflüssige Neuerung, aber schließlich recht
gleichgültig zu sein. Buchner S. 370 N. 2 wehrt den Ruhm, den neuen Titel
eingeführt zu haben, ab und hält mir vor, ich schiene nicht zu wissen, daß die
Dedicatio bereits von Ludwig d. Fr. bzw. Hildvin (Böhner-Mühlbacher 951)
als „gesta“ bezeichnet wurde. Davon weiß ich in der Tat nichts, und die
Sache verhält sich folgendermaßen. Ir jenem Briefe (MG., Epist. V, 327,
Zeile 17—20) erteilt der Kaiser dem Hildvin (bzw. dieser sich selbst) den
Auftrag: „His ita contextis volumus, ut revelationem ostensam beato papae
Stephano in ecclesia eiusdem sanctissimi Dionisii, sicut ab eo dictata est, et
gesta quae eideın subnixa sunt... subiungas.“ Hildvin soll also zu seinem
sonstigen Stoff auch hinzufügen die dem Papst Stephan zuteilgewordene
Vision „und die auf ihr beruhenden Handlungen“ des Papstes. Das Wort
„subnixa“ (im Mittelalter oft mit dem Dativ gebraucht) ist dureh die besten
Handschriften beglaubigt und hat vollen Sinn; in der Vision war dem Papste
eine Altarweihe anbefohlen, ler Vollzug dieser Weihe und die damit zu-
saımmenhängenden sonstigen Taten sind die auf der Vision beruhenden
Handlungen: sie sollte Hildvin in seine Darstellung aufnehmen. Buchner
Nochmals die Clausula de Pippino 61l
entnimmt Dümnilers Apparat die Oxforder Variante „subnexa” und erhält
dann: Hildvin solle die Vision des Papstes und die ihr angehängten „Gesta“
beifügen. Da die Oxforder Handschrift sich durch zahlreiche willkürliche
Änderungen und Umstellungen als minderwertig charakterisiert, ist die
Übernahme dieser. Lesart in den Text methodisch verfehlt und indiskutabel,
ganz abgesehen davon, daß das Wort „Gesta‘‘ ohne jede nähere Bestimmung
m. E. als Titel von vornherein unmöglich ist. Buchner bleibt also der Erfinder
dieses Titels, und sein Protest dagegen war wenig angebracht.
Für recht sonderbar halte ich auch folgendes Verfahren Buchners. Er
meint S. 376, ich würde „es doch auch unmöglich in Abrede stellen können‘‘,
daß das Constitutum Constantini und die Dedicatio „auch der Gewandung
der gesegneten Person gedenken“. Unmittelbar danach führt Buchner dann
den Wortlaut der beiden Stellen an, und da kann sich jedermann davon
überzeugen, daß im Constitutum von den Gewändern der segnenden und
nur in der Dedicatio von denen der gesegneten Person die Rede ist. Die
Verschiedenheit der Personen geht aus den beiden Stellen so deutlich hervor, °
daß Buchner selbst nicht umhin kann, sie einige Zeilen später zu bemerken.
Er hilft sich damit, daß er, ohne das Vorhergehende zu berichtigen, bei der
nächsten Erwähnung der „Gewandung des Gesegneten‘“‘ die Anmerkung
„bzw. des Segnenden“ hinzufügt, zieht also selbst die Behauptung zurück,
die ich nach seiner Ansicht nicht würde in Abrede stellen können.
Im übrigen sind jene Worte eine der beiden Stellen der Dedicatio, auf
deren Kritik sich nunmehr die ganze Clausula-Kontroverse zugespitzt hat.
Denn bezüglich seiner verschiedenen Argumente gegen die Echtheit der
Clausula hat Buchner eine beachtenswerte Umwertung vorgenommen.
Während er früher (Quellenfälschungen I, 13ff.) die inneren sachlichen Gründe
in den Vordergrund geschoben hatte, erklärt er jetzt (Quellenfälschungen II,
248f.), das wichtigste Argument sei das ‚, Quellenverhältnis‘‘ zwischen Clausula
und Dedicatio, wobei er immer noch der Meinung ist, Benutzung der von
Hildvin gefälschten Dedicatio durch den Autor der Clausula nachgewiesen
zu haben. „Erst wenn dieser Nachweis widerlegt sein sollte, verlohnt es sich,
darüber eine Entscheidung zu treffen, ob nicht allein schon die anderen
Argumente... stichhaltig sind oder nicht.“ Man sieht, Buchner hat zu diesen
anderen Argumenten kein großes Vertrauen mehr; daher bezeichnet er das,
1 Durch das Ausgraben unmöglicher Lesarten liebt Buchner seine Leser auch
sonst zu verblüffen. Man vergleiche das noch weit schlimmere Beispiel in Buchners
Aufsatz über das Aachener Karlsprivileg (Zeitschr. d. Aachener Geschichtsvereins
XLVII, 202), wo einer über jeden Zweifel erhabenen Lesung eine offensichtliche
Korruptel vorgezogen wird.
39 *
612 Ernst Schulz
was er früher ‚innere sachliche Gründe für die Unechtheit der Clausula‘
nannte, in seiner Entgegnung S. 380 nur noch bescheiden als „gar manches,
was der bisherigen Forschung Schwierigkeiten machte, was ihr unerklärlich
sein mußte“. Buchner hat sich also doch wohl davon überzeugen lassen,
daß die von ihm inkriminierten Nachrichten keine durchschlagenden Fäl-
schungsargumente darstellen, und zieht sich jetzt sozusagen probeweise und
unter Vorbehalt auf das „Quellenverhältnis‘‘ zurück.
Bekanntlich glaubt Buchner, daß der Autor der Clausula an zwei Stellen
das Constitutum benutzt habe, aber nicht direkt, sondern durch Vermittlung
der im Jahre 834 gefälschten Dedicatio. Buchner hat diese Stellen durch
wortreiche, konfuse und teilweise (vgl. die Gewandung des Gesegneten)
falsche Erklärungen mit einem dichten künstlichen Nebel umgeben, so daß
man aus seinen Darlegungen den wirklichen Tatbestand kaum noch erkennen
kann. Hält man den reinen Wortlaut der drei Texte unbefangen neben-
einander, so kann man nur zu dem Ergebnis kommen, daß die Clausula mit
‘ dem Constitutum gar nichts zu tun hat und daß der Fälscher der Revelatio-
Dedicatio neben dem Constitutum die Clausula benutzte. Die von Buchner
herausgehobenen Übereinstimmungen zwischen Clausula und Constitutum
beweisen nichts; denn die Erwähnung des siebenfältigen hl. Geistes einerseits
bei der Chrismation bzw. Firmung Konstantins, andererseits bei der Weihe
der Bertrada stammt höchstwahrscheinlich aus den in den beiden Fällen
angewendeten liturgischen Benediktionsfornieln, und die Interzession der
Apostelfürsten Petrus und Paulus bei wichtigen Handlungen eines Papstes
ist ständiges Requisit des ecelesiastischen Stils. Bleibt das Wort „indutus“,
das doch wohl nicht so ungewöhnlich ist, daß es der Autor der Clausula
notwendigerweise irgendwo abgeschrieben haben muß. Weitere Parallelen
lassen sich beim besten Willen nicht feststellen, und wie man aus den er-
wähnten Berührungen einen Zusammenhang zwischen den beiden Texten
konstruieren kann, ist mir unverständlich.
Meines Erachtens hat der Autor der Clausula schriftliche Vorlagen
überhaupt nicht benutzt; das scheint mir aus der Entstehung der Clausula
hervorzugehen, die mir erst neuerdings vollständig klar geworden ist und
die ich in Ergänzung meiner früheren Darlegungen hier kurz skizzieren will.
Nach meiner Meinung ist die ganze Clausula auf folgende einfache und harm-
lose Weise zustandegekommen. Im Jahre 767 verfertiste ein ungenannter
Mönch in St. Denis im Auftrage oder zum Gebrauch einer bestimmten Persön-
lichkeit eine Abschrift von Gregors Miracula. An den Schluß setzte er eine
datierende Subskription. Er gab an, geschrieben zu haben im Jahre des
Herrn 767, als Pippin König der Franken und Patrizius der Römer war,
Nochmals die Clausula de Pippino 613
im 16. Jahre seiner Regierung, in der 5. Indiktion, im 13. Jahre des König-
tums seiner Söhne Karl und Karlmann, die Papst Stephan ‚una cum predicto
patre‘‘ zu Königen geweiht hatte. Als der Schreiber die letzten Worte dieses
langen Satzes: „(filiorum...) anno tertio decimo“ niedergeschrieben hatte,
stutzte er; denn was hatte er da gesagt? Die Söhne seien gleichzeitig mit
dem Vater zu Königen geweiht worden und trotzdem befanden sich der
Vater im 16. und die Söhne im 13. Jahre ihres Königtums? Der Erklärung
dieser unbedingt anstößigen, wenn auch nur scheinbar sich widersprechenden
Angaben dienen die beiden folgenden, mit „nam“ an das Vorhergehende
angeknüpften Sätze. Der Vater sei nämlich schon drei Jahre früher auf
Veranlassung des Papstes Zacharias zum Könige erhoben und von fränkischen
Bischöfen gesalbt worden; später aber habe ihn Papst Stepban nochmals,
und zwar diesmal zusammen mit seinen Söhnen in St. Denis gesalbt und
geweiht. Mit diesen Worten hatte der Schreiber die anscheinend wider-
spruchsvollen Jahresdaten hinreichend erklärt, und damit hätte er schließen
können. Er tat es nicht, sondern nachdem er einmal auf diese Salbung in
St. Denis zu sprechen gekommen war, erzählte er zum Ruhme seiner Kirche
ihren Verlauf zu Ende und berichtete in einem weiteren Satze noch von der
Weihe der Königin und der Segnung und Verpflichtung der Großen. Und
dann machte er aus der Not eine Tugend und erklärte in einem kurzen Schluß-
satze, er habe das alles hier ausgeführt, uin die Kunde davon der Nachwelt
zu erhalten. In Wahrheit ist die ganze Darstellung in erster Linie durch die
anstößige und unüberlegte Formulierung des ersten (datierenden) Satzes
veranlaßt worden. Bei diesem Hergang der Sache, der sich aus dein Wortlaut
mit Deutlichkeit ergibt, ist es nicht sehr wahrscheinlich, daß der Schreiber
zwischen dem ersten und zweiten Satze aufgestanden ist und sich für die
berichtigende Erläuterung seiner Datierung erst noch irgendwelche Literatur
herangeholt hat; sondern man muß doch wohl annehmen, daß er auch das
Folgende in freier Formulierung nach eigener Kenntnis niedergeschrieben
hat. — So erklärt sich dann auch zwanglos die gewiß auffällige Form dieser
Buchsubskription und ihr sachlicher Gehalt; es ergibt sich außerdem nunmehr
mit völliger Bestimmtheit die Unmöglichkeit, daß der Schreiber bei den
Märtyrern des ersten Satzes bereits an die erst im dritten Satz namentlich
genannten Heiligen gedacht hat.
Vermutlich wird Buchner diese Erklärung der Entstehung der Clausula
aufgreifen und als Stütze seiner Fälschungshypothese verwenden wollen.
In der Tat könnte man folgendes als möglich in Erwägung ziehen: Die ur-
sprüngliche Subskription bestand nur aus dem ersten Satze; die Anstößigkeit
der Datierung hat nicht der Schreiber selbst, sondern erst später ein anderer
614 Ernst Schulz
bemerkt; dieser hat die folgenden Sätze mit bewußt falschen Angaben hinzu-
gefügt und damit die ursprüngliche Subskription verfälscht. Diese Möglichkeit
ließe sich jedoch nur dann beweisen, wenn die späteren Sätze schlagende
Argumente gegen die Abfassung im Jahre 767 böten, und daß sie das nicht
tun, hat Buchner ja nun unterdessen selbst wohl eingesehen. —
Zum Schluß bedauere ich, gegenüber Buchners Worten 8.361 N.4
feststellen zu müssen, daB er selbst seine Forschungen mehrfach und dauernd
fettgedruckt als Fälschungen bezeichnet. Denn die Sammlung „Quellen-
fälschungen aus dem Gebiete der Geschichte, herausgegeben von Max
Buchner“ enthält nicht Ausgaben gefälschter Quellen, sondern eben seine
eigenen Forschungen, so daß es doch wohl kein ganz gewöhnlicher Druck-
fehler war, wenn Buchner im ersten Hefte seine „übrigen Fälschungen“
ankündigte. Jedenfalls verwahre ich mich gegen Buchners Behauptung, daß
ich einen Witz gemacht und dabei dem Leser seine Forschungen als Fäl-
schungen hingestellt hätte: beides hatte Buchner bereits selbst getan. :
Ernst Schulz.
615
Kritiken.
Beschreibende Verzeichnisse der Miniaturen - Handschriften der Preufischen Staats-
bib.iothek zu Berlin. 1. Band: Beschreibendes Verzeichnis der Miniaturen und
des Initialenschmuckes in den Phillipps-Handschriften von Joachim Kirchner.
Mit 131 Abbildungen und 6 farbigen Tafeln. Leipzig, J. J. Weber, 1926.
140 S. 4°.
Die Preußische Staatsbibliothek in Berlin beginnt mit dem vorliegenden Bande
eine neue Serie von Katalogen, nicht der Handschriften selbst, sondern ihres Bild-
schmuckes, ein Unternehmen, das in erster Linie der Kunstgeschichte zugute kommt.
Aber neben der Kunstgeschichte hat doch auch der kritische Historiker einen Vorteil
von derartigen Arbeiten und es ist vielleicht nicht ganz unangebracht, einmal mit
Nachdruck darauf hinzuweisen, [welchen Nutzen der an Handschriften arbeitende
Historiker aus der Kunstgeschichte als einer historischen Hilfswissenschaft ziehen
kann. Wir haben ja in Deutschland leider noch immer kein Zentrum für die fach-
wissenschaftliche Ausbildung unserer jungen Historiker; wo ein solches besteht wie
in Paris und Wien, da ist auch die Kunstgeschichte Lehrgegenstand und wird mit
dem Unterricht in der Palaeographie eng verbunden. Die Palaeographie kann
sich nicht darin erschöpfen, eine mehr oder minder große Sicherheit und Fertigkeit
im Lesen von Schriften beizubringen; auch nicht das Datieren undatierter
Schriftstücke allein aus dem Schriftcharakter kann das letzte Ziel der wissenschaft-
lichen Palaeographie sein, sondern nur die möglichst genaue Kenntnis der zahl-
reichen Schreibschulen, in deren anscheinend so starren typischen Erzeugnissen sich
bei näherem Zusehen eine unendliche Mannigfaltigkeit verbirgt. Auf diesem Wege
stecken wir noch ziemlich in den Anfängen; mit der Schriftvergleichung allein ist
es hier nicht getan. Gerade für diese Forschungen bietet die Untersuchung der auf-
fälligeren Formen des Buchschmucks und der Miniaturen eine oft sicherere Hand-
habe dar als die Buchstaben allein. Aus diesen Erwägungen heraus hat Franz Wick-
hoff am Institut für österreichische Geschichtsforschung in Wien das „Beschreibende
Verzeichnis der illuminierten Handschriften in Österreich" ins Leben gerufen. Dem
Wiener Vorbild folgt im großen und ganzen auch dieser erste Berliner Band. Man
weiß, daß die Meermanhandschriften des Sir Thomas Phillipps, abgesehen von einer
Gruppe aus Metz, vorzugsweise aus Frankreich stammen; praktischen Nutzen aus
dem Studium des Bandes -— in palaeographischer Hinsicht! — wird also vor allem
derjenige haben, der Gelegenheit hat, andere französische Handschriftenfonds
durchzuarbeiten. Der Katalog ist so angelegt, daß er zunächst die Literatur über
jede einzelne beschriebene Handschrift zusammenstellt, ohne auf ihren Inhalt näher
einzugehen. Dann folgt eine genaue Beschreibung aller Miniaturen, Initialen usw.,
von denen eine große Anzahl, mindestens eine Probe für jede Handschrift, abgebildet
wird. mehrere in prächtigen mehrfarbigen Tafeln. Die Initialproben sind dankens -
616 | Kritiken
werterweise so ausgewählt, daB meistens auch ein nicht unbeträchtlicher Teil der
Buchschrift mit abgebildet ist, so daß wir also auch darüber höchst erwünschte Auf-
klärung erhalten. Einige Bemerkungen, vorwiegend bibliographische Ergänzungen.
seien mir gestattet: S.19: der Vorbesitzer der Handschrift 1668 war das Jesuiten-
kolleg in Bourges (Bituric., nicht Berry). S. 34: über n. 1683 vgl. auch W. Levison
in Mon. Germ. Script. rer. Merov.V1] 558 n. 42. 5.63 zu n.1742: daß die Handschrift
aus Italien stammt, macht auch die an das Dekret Gratians angeschlossene Dekretalen-
sammlung wahrscheinlich, für die J. Juncker, Die Collectio Berolinensis, Zeitschr. f.
Rechtsgesch., Kan. Abt. XIII (1924) 284ff. italienischen Ursprung nachgewiesen
hat. In der Beschreibung von Abbildung 74 ist statt ‚Bischof‘ — Erzbischof zu lesen,
denn der abgebildete Prälat trägt offenbar ein Pallium. Neben den Handschriften,
auf die Kirchner in der Vorrede aufmerksam gemacht hat (bes. das Speculum vir-
ginum n. 1701) möchte ich besonders hinweisen auf den prächtigen Phil. 1877 (S. 13ff.
Gesta S. Martini). Sehr schön tritt auch in den Handschriften aus Metz S. 36ff.
in den Abbildungen die Stilverwandtschaft heraus. — Dem Ausdruck der Freude
und des Dankes an den Bearbeiter für das schöne und nützliche und hoffentlich auch
bald fortgesetzte Werk möchten wir — unbescheidenerweise! l'appétit vient en
mangeant — den Wunsch anschließen, die Leitung der Staatsbibliothek, die durch
die vorliegende Publikation ihr Interesse an ihren Handschriftenschätzen erneut
gezeigt hat, möge nun auch bald ihr altes Versprechen einlösen und uns einen Katalog
der immer noch sehr zahlreichen nichtbeschriebenen lateinischen Handschriften
schenken, die — ich erinnere nur an die Hamiltonsammlung —- in Berlin ihren Dorn-
röschenschlaf schlafen.
Berlin-Lichterfelde. W. Holtzmann.
Ceschichtlicher Handatlas der Rheinprovinz. Herausgegeben von H. Aubin, be-
arbeitet von Jos. NieBen. Köln-Bonn 1926. l
Auf Grund des umfangreichen Atlasses der Rheinlande von Fabricius und nener
Karten ist hier zum ersten Male der Versuch gemacht, historische, sprachliche und
volkskundliche Karten zur Erforschung und belehrenden Darstellung der Kultur-
landschaft zu verwenden. Am Bonner Institut Fir geschichtliche Landeskunde der
Rheinlande schuf man neben den Karten des Marburger Sprachatlasses solche der
geschichtlichen Entwicklung, welche die Struktur der Kulturlandschaft zu erfassen
suchen, sich also nicht mit den bisher üblichen historisch-politischen begnügen.
So versuchte man an Hand der historischen Waldkaıte (©. Schlüters) und Fund-
karten die Kulturlandschaft der Steinzeit, der Bronze- und Eisenzeit zu erarbeiten.
Zeigt sich hier eine starke Naturbedingtheit, erst die eisenzeitlichen Siedlungen
stehen auf Rodeland, die früheren auf waldfreiem Boden, so ergab die vergleichende
Betrachtung der römischen (eivitates) und frühmittelalterlichen (Gaue, Bistümer
usw.) Organisationsräume hinsichtlich ihrer Grenzgestaltung eine starke Abhängig-
keit der letzteren von ersteren. Diese Beobachtung kann man übrigens auch in
Süddeutschland machen, nur ein Teil von Niederösterreich und die Steiermark
sowie das Bistum Augsburg zeigen eine volle Divergenz der Grenzlinien vor allem
jener der Gaue, Gerichte einerseits und der kirchlichen Verwaltung (Bistümer,
Archidiakonate, Pfarreien) anderseits. Vom Elsaß bis Salzburg--Kärnten läuft das
Zusammenstimmen oft in Einzelheiten, und zwar von der vorrömischen Zeit bis
ins 19. Jahrhundert, vielfach sogar bis in die Gegenwart.
Kritiken 617
Es ist sehr anregend, nach den beiden Arten von Bedingtheit die rheinische
Kulturlandschaft in diesem Atlas zu betrachten. So zeigt eine Karte der im Früh-
mittelalter in bestimmten Gauen genannten Orte, wie diese im waldfreien Lande
stehen und breite Waldgürtel Grenzzonen waren. Daneben gibt es Gaue, deren
Orte z. T. im Walde liegen, so der Nahegau, ein Zustand, der offenbar sehon in der
Eisenzeit geschaffen wurde, während andere, wie der Ardahagau, Bitgau, und übrigens
der Nahegau auch, so im Walde liegen, daß nicht FluBläufe, sondern offenbar Straßen
(der Römerzeit) die Verbindung herstellen. Ein fruchtbarer Versuch, vor allem
für die Siedlungsgeschichte nutzbar, ist die Karte der Wirtschaftszentren (6a) der
Römerzeit, man müßte nur den Versuch machen, die Gruppierung der frühmittel-
alterlichen Siedlungen, soweit sie in frühen Urkunden genannt sind oder in Orts-
namengrundwöıtern entgegentreten, um solche Zentren zu betrachten. Übrigens
erlaubt der Atlas selbst einen ähnlichen Vergleich. Die Karte des karolingischen
Königsgutes (8a) zeigt im Moseltal ein auffallendes Zusammentreffen des kgl. Gutes
und der römischen Wirtschaftszentren. Trier und Sinzig sind auf beiden Karten
genannt. Diese Beobachtungsweise wäre im Interesse der noch immer umstrittenen
Fragen nach dem Grundeigentum, der Grundherrschaft, dem Ursprung des kgl.
Gutes, des Adels usw. zu vertiefen und geographisch zu verbreitern. Wie rasch
das große Königsgut nur im Kampfe um die kgl. Machtstellung dahinging, zeigt
übrigens der Vergleich mit dem nächsten Blatt der staufischen Zeit (8b).
Während die bisher genannten Karten sich mit der Darstellung des alten Lebens-
raumes oder seiner Kraftfelder befaßten, führen uns die Karten der städtischen
und ländlichen Siedlungsbilder in das örtliche Leben mit seinen verschiedenartigen
Bedingtheiten. Da erregt der Kölner Stadtplan vor allem Interesse, denn man
sieht auf den eısten Blick an den rechtwinkligen Straßenkreuzungen ihre Herkunft
von der römischen Kastellanlage. Das zeigt der Vergleich mit der rot untergedruckten
römischen Stadtanlage in lebendiger Anschaulichkeit. Man sieht, wie sich die früh-
mittelalterliche Bischofstadt in die Römerstadt einnistete und nur die Hälfte dieser
umfaßte, bis das Köln von 1180 über sie um ein doppelt so großes Gebiet hinaus-
wuchs. Bei gleicher Standortskontinuität zeigt die andere rheinische Bischofstadt
(Trier) neben der Veranschaulichung der alten Rietschelschen These (Die Civitas
auf deutschem Boden 1894) nicht annähernd dasselbe Wachstum wie Köln, es er-
reicht im 13. Jahrhundert nicht den vollen Umľang der Römerstadt. Das Einst
und Jetzt wird uns in seinen Gründen aus dem Vergleiche der Stellung beider Städte
in der römischen Straßenkarte (5) klar, wo Trier eine zentrale Stellung und Köln
die schwächere der Randlage einnahm (vgl. die Wirtschaftslage in ba). Anderseits
zeigt sich die ganz veränderte Lage im MA. und ihre Auswirkungen bis in die Gegen-
wart in der Karte des Eisenbahnnetzes (51). Andere rheinische Städte, wie Kreuz-
nach und Bonn, haben keine Standortskontinnität mit der römischen Siedlung,
demnach ist auch die Struktur ihres Siedlungsbildes eine andere geworden. Die
besonderen Gründe der deutschen Neuschöpfung tun die erläuternden Textworte dar.
Karte 38 zeigt die typisch regellose Entwicklung vieler rheinischer Städte.
Die in Kempen allmäblich ausgebildete Type (wehrhafte Stadt mit Landesburg)
machte im Zeitalter bewußter Städtegründung Schule, so in Zons (40), wo die ratio-
nelle Ausbildung des Stadtplanes zu erkennen ist. Es ist schließlich derselbe Vor-
gang, der im ländlichen Flurbild zu erkennen ist, wo aus der alten Reeellosigkeit
das Svstem der Dreifelderwirtschaft des (Grewanndorfes und in Reaktion gegen
618 Kritiken
dessen lästigen Flurzwang das rationalisierte Flurbild der Waldhufe, der Reibenflur
usw. der Zeit des Landesausbaus (Hochmittelalter) entstand. Die römische Sied-
lungstechnik ist bekanntlich im Zustande des rationalisierten Flurbildes in unser
Jand gekommen. Sie hatte in der Berührung mit der etruskischen Kultur (die Zeit
der Tarquinier brachte ja die limitation) die Fähigkeit gewonnen, an die Stelle
der alten Regellosigkeit eine von Agrimensoren wohl ausgemessene (auf das Quadrat
aufgebaute) Fluranlage zu schaffen. Dieser Vorgang ist bezeichnend für alle Ent-
wicklung. Zuerst wächst eine Type unbewußt aus verschiedenen Umständen hervor,
dann wird ihr Wesen bewußt und nun hebt eine Ausbreitungszeit nach ihrem Schema an.
Die agraren Siedlungs- und Flurbilder der Karten 42— 15 zeigen verschiedene
Typen und geben Blicke in die landschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des
allmählichen stillen Ausbauwerkes. Bekanntlich liegen in neuesten Studien aus
dem, Rheinlande sich anbahnende Erkenntnisse über den Ursprung des Gewann-
dorfes vor, die sich gegen die alten Ansichten Mätzens wenden (Steinbach, Beiträge
zur bergischen Agrargeschichte und vor allem in der Festschrift für Schulte).
Die Karte des Weinbaues (16a) von der merovingischen Zeit bis ins 13. Jahrhun-
dert und später scheint trotz ihres skizzenhaften Charakters zu zeigen, daß im
13. Jahrhundert vielfach neue Räume in Anbau genommen wurden, während alle
Vorperioden zusamnıen auf denselben alten Räumen blieben. Man denkt da unwill-
kärlich an die Theorie der gehäufien Trockenperioden ab dem 13. Jahrhundert
Gams- und Nordhagens im Zuge der postglazialen Klimaschwankungen, die zwar
gerade in diesem spätzeitlichen Teile angezweifelt werden.
Sehr interessant und die politische Geschichte der Rheinlande bereichernd
sind die Blätter 19, 22/23. 25, 27. 29, welche die territoriale Entwicklung von Köln,
Trier, Jülich, Kleve und Berg dartun, wobei insbesondere die von Berg erkennen
läßt, wie die Territorialherren es verstanden, den Besitz zu arrondieren. Mit den
Erwerbungen bis 1150 hatte Berg einen schönen geschlossenen Besitz, der sich
aus dem alten Allod und Kirchenvogteien und der später erworbenen Grafschafts-
gewalt zusamımensetzte, also vielfach aus Hoheitsrechten, die Grundlagen zu späterem
Ausbau einer Territorialmacht waren. wie sich dies bei allen damaligen Fürsten
sehen läßt. Bis 1360 folgte dann vor allem eine. Ausbreitung im Norden und im
südöstlichen Nachbarlande, während spätere Erwerbungen wieder die Arrondierung
brachten. Man erinnert sich dla übrigens an Aubins Skizzen in den Kulturströmungen
und Kulturprovinzen der Rheinlande (1926 S. 70ff.), wo er Berg als das Schulbeispiel
vom Hineinwachsen des Kleinterritoriums aus dem landschaftlich gebundenen in
einen alleemeindeutschen Lebenskreis an der Heiratspolitik dartat (S. 68f.).
Die wirtschaftlich führende Stellung der Zisterzienser im Zeitalter des Zuges
nach dem Osten zeigt Karte 15. Diese Klöster griffen unglaublich großzügig ent-
weder selbst in den fernsten Osten wie Altenburg, das 1143 Wongrowitz und 1144
lad gründete, oder sie schufen Filialen. z. B. im Weser-- -Elbegebiet, die dann, sich
ebenso vermehrend, nach dem Osten griffen. Altenkamp ist das klassische Beispiel
dafür: Amelungsborn (1135), Michelstein (1146). Walkenried (11249), Volkenrode
(1131) und Hardehausen (1140) ist seine erste Filiation. Von Walkenried geht über
Pforta (1132) der breite Filiationsstrom mit Stolpe (1308). Dinamünde (1305),
Falkenau, Leubus (1175) nach dem Osten, von Volkenrode über Walsassen-Sedlec
(1143) nach Köniessaal. Man hat bisher in der Siedlungsgeschichte derartige Dar-
stellungen klösterlicher Ausbreitung gar nicht ausgewertet und doch enthielten
Kritiken 619
sie Leitlinien der Erschließung des Neulandes. Zu diesem Bilde der Ausbreitung
einer herrschenden Wirtschaftsmacht nach dem Osten stelle man übrigens jene der
modernen (Karten 46b- -51), die nach dem Norden geht. Das zeigt das Blatt 48a
vor allem in der Wanderung der rheinischen Industrie im bergischen Lande. Diese
neue Richtung ist um 1500 eingeschlagen worden. Welche wirtschaftsgeschichtlichen
Reminiszenzen, aber auch Perspektiven eröffnen sich da bei diesen fruchtbaren
Bildern! Kaıte 49 zeigt uns die Gründe im Rohstoftbedarf, ein solcher, an land, .
führte aber einst die Klöster nach dem Osten.
Tritt man in den Bereich der mehr der Erdenschwere entrückten Kulturland-
schaft des Rechts-, Sprach- und Volkslebens. so bietet auch hier der Atlas anschau-
lichste Anregung. Dies gilt vor allem von deı Darstellung des Rechtszuges der
land- und Stadtgerichte (26) im Herzogtum Berg, woraus man sieht, in welch
umständlichem Prozesse die mittelalterliche Rechtslandschaft sich zur Rechts-
gleichheit durchringen mußte. Eine ganz neue Welt von Fragen eısteht aber aus
den Sprachkarten (52-- 55). Sie zeigen neben der bekannten den Rhein abwärts-
verlaufenden Bewegung der Spracherscheinungen (vgl. die Arbeiten von Frings)
eine von Südosten kommende, das Main-Moselgebiet in ihren verschiedenen Er-
scheinungen verschieden stark erfassende Bewegung, die wie ein Einbruch aus bai-
rischem Gebiete erscheint. Besonders deutlich zeigen dies die Linien von „Haus’'
und „aus“ (Karte 53a). Im Niederdeutschen ist hüss, dann folgt in südlicher Rich-
tung hus oder üt, ut, us. Das Einbruchsgebiet hat haus, aus. Das alemannische
hingegen huss, uss, hus, us. An der Ahr sagt man spicher, an der Mosel speicher,
im Alemannischen spicher. Offenbar handelt es sich hier um die Auswirkungen
der sog. bairisch-österreichischen Diphtongierung am Rhein, die sich etwa 1100
entfaltete und wohl später am Rhein geltend machte. Ich verweise da auf die Karte
des Rechtsterminus , Bestand“ bei Künßberg (Rechtssprachgeographie in Sitzungs-
berichte der Heidelberger Akademie 1926), wo sich zeigt, daß dieses Wort in allen
seinen begriftlichen Abarten im Rheinlande und in Wien (Üsterreich) herrscht, einzelne
aber gerade nur das Mündungsgebiet des Mains mit Wien verbinden. Inwieweit
in den sprachlichen Erscheinungen die Landschaft der mittelalterlichen Reichs-
hauptstadt jene Triebkräfte enthielt, die diese Einbruchszone schufen, möge zur
Erörterung gestellt sein. Man kann sich vorstellen, daß hier Tausende von Kräften
im Spiele waren, denn wie tief ins Volk die Stellung Wiens eingriff, das sieht man
ja z. B. aus dem Brauche, daß jeder Handwerker des Südwestens in seiner Wander-
zeit auch in Wien gewesen sein mußte. First nach 1566 gelangte dieser Brauch zum
Absterben.
Die volkskundlichen Karten (56) zeigen die (resindetermine, die durch ein
Referat von Tille (Teuthonista IT, S. 6ff.) bekannt wurden, und die Feuerbräuche.
In letzterem Falle sind die Fastenfeuer durch ihr Vorherrschen im Westen, an das
Ostufer des Rheins dringen sie gar nicht vor, die Martinsfeuer zwischen Koblenz
und Maas, die Osterfeuer im nördlichen Teile, die ‚Johannisfeuer im südöstlichen
bemerkenswert. Man fühlt hier, daß alte Zustände ein großes Beharıungsvermögen
besitzen und sieht die Möglichkeiten, alte Kulturlandschaften zu fassen.
Was schon bei der Lektüre der obengenannten Kulturströmungen und Kultur-
provinzen der Rheinlande deutlich wurde, wiederholt sich hier: die abstrakte Fächer-
trennung muß in Zukunft durch planmäßige Zusammenarbeit vor allem der Philo-
logen und Historiker überwunden werden. Daß sie die Forschung auf das lebhafteste
620 Kritiken
befruchten kann. darüber ist kein Wort zu verlieren und dafür sind die Bonner
Forschungen das schönste Beispiel.
Innsbruck. A. Helbok.
Schleswig-Holsteinische Siegel des Mittelalters. Herausgegeben von der Gesellschaft
für Schlesw.-Holst. Geschichte. III. Abt. 1. Heft: Landschaft Dithmar-
schen. Bearbeitet von Sanitätsrat Dr. Karl Boie. Kiel (Ges. f. Schlesw.-
Holst. Gesch.) Gartenstr. 1. 1926.
Als erste Veröffentlichung der von der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische
Geschichte geplanten Herausgabe der „Schleswig-Holsteinischen Siegel des Mittel-
alters“, die in 6 Abteilungen die Dynastensiegel, die Siegel der geistlichen Institu-
tionen, der Landschaften, der Städte, die adligen und die bürgerlichen Siegel umfassen
soll, ist das 1. Heft der III. Abteilung. die Siegel der Landschaft Dithmarschen, be-
arbeitet von K. Boie, erschienen. B. hat das vorhandene, zum größten Teil außer in
den Archiven des Landes in denen von Hamburg, Lübeck und Kopenhagen ruhende
Material nicht nur registriert und kurz beschrieben, sondern er betrachtet es in steten
Zusammenhang mit den geschichtlichen Entwicklungsreihen, denen es angehört.
Gilt dies in besonderem Maße für die Behandlung der Landessiegel, deren dritter
Stempel von 1500 ein Meisterwerk der Stempelschneidekunst darstellt (vgl. Taf. 1 n.
3 und 4), und des Siegels der 48 Regenten, der höchsten Gerichtsinstanz, so doch auch
für die der Städte-, Kloster- und Kalandssiegel von Meldorf und Lunden und der Siegel
der 21 Kirchspiele, d. h. der kleineren Verwaltungsbezirke, des Landes. Die Ent-
wicklung dieser mit einer Ausnahme Heiligensiegel, von B. kurz skizziert, läßt sich
an Hand der auf 5 Tafeln gegebenen 61 Abbildungen gut verfolgen. Hierauf folgt die
Darstellung der Geschlechter- und Privatriegel, deren — allerdings sehr mühevolle —
Bearbeitung zunächst noch einzelne Fragen offen gelassen hat. Ihre Beantwortung
wird wohl zum Teil erst die von B. geplante Bearbeitung dieser Siegel in den folgenden
Jahrhunderten ermöglichen. Die Siegelbeschreibungen, meisterhaft knapp, erfassen
alle Einzelheiten des Bildes. Angaben über Befestigungsart und den jetzigen Er-
haltungszustand der Siegel fehlen. Die dem Text beigegebenen Reproduktionen sind,
von wenigen Ausnahmen abgesehen, leider nicht so scharf, wie es erwünscht und wie
es. wie der Vergleich mit den Tafeln des Rheinischen Siegelwerkes zeigt. möglich wäre.
Drei Anlagen gewähren eine gute Übersicht über das Vorkommen der einzelnen Siegel.
Im folgenden seien, ohne daß auf die von W. Carstens (Forsch. z. Brand. u.
Preuß. Gesch. 39, 426£.) und G. Fink (Zs. d. Ver. f. Lübeckische Gesch. u. Altertumsk.
24, 22411.) genannten Versehen nochmals eingegangen wird, noch einige Ungenauig-
keiten notiert und einzelne Ergänzungen geboten. die die Durchsicht der im Staats-
archiv Kiel beruhenden einschlägigen Akten aus dem Gottorfischen Archiv (A XX)
und aus dem der Deutschen Kanzlei in Kopenhagen vor 1730 (A XVII) gewährten.
Berichtigungen: N. 20 Z.12 lautet die innere Unischrift (vel.Taf. 4,23): SANCT(V 5);
das erste, kleinere s’ steht heraldisch-rechts von der Krone des h. Remigius, nach dem
T ist das Abkürzungszeichen ? deutlich zu erkennen. N. 29 Z. 11 lies: MELDORDPE.
N.31 Z.11 v.u. sind € und R in BERTTEDE durch Ligatur verbunden, statt.
5:3. 8332.15 (vel. Taf. 8. 50): der h. Bartholomeus trägt schon auf diesem Siegel
statt des Messers ein Schwert geschultert, wie ein guter Papierabdruck auf einem
Aktenstück vom 6.12.1661 (A NXN, 2233) zeigt. 8.33 2.8 v.u. lies: SANCT-I
(vel. Taf. 5, 52). 8.35 2.6 lies: HETWISSUEER: Z 14 muß IN in INGE-
Kritiken 621
SCHREWEN wegfallen, Z. 15 lies: SCHVLPPE. 3.36 2.4 v.u. muß es wohl
Crispiniani heißen. Im Text sind bei verschiedenen Angaben der Unischrift die
zwischen den Worten stehenden Zeichen weggelassen, vgl. S.22 2.3 v.u., 8.23
Z.16 v.u. und Z. 1 v. u., S. 24 2.16, S. 26 2.5 v. u., S. 27 2.14, S. 28 2. 12, S. 29
Z.2 v.u., S. 31 Z. 4 v.u., 5.33 2.8 v.u., S. 35 2.13. — Ergänzungen: Zu S. 7
Z. 10 v. u.: das Siegel der Landschaft Norderdithmarschen (Taf. 1, 7) läßt sich in den
Akten des Gottorfer Archivs über 1629 hinaus bis 1681 (A XX, 2249) nachweisen. Zu
S. 27, letzter Absatz: das von Joh. A. Bolten, Dithmarsische Geschichte, 2. Teil (1782),
Taf. 6 U abgebildete Siegel des Kirchspiels Lunden liegt in zwei, allerdings nicht guten
Papierabdrücken (51 mm) auf Aktenstücken vom 4.1.1675 und vom 4. 1. 1676
(AXX, 2247) vor und zeigt, soweit es erkennbar ist, das gleiche Siegelbild wie Boie,
Taf. 6, 60, hat aber die von Bolten angegebene längere Umschrift. Zu S. 28 2.15
v.u.: Abdrücke des 2. Marner Kirchspielsiegels kommen auf 2 Aktenstücken des
17. Jahrh. vor (A XVII, 1179 und 1211). Zu S. 30 Z. 23ff.: auf das von Boie behandelte
2. Siegel des Kirchspiels Neuenkirchen folgt nicht unmittelbar das von 1730, sondern
zwischen sie fügt sich ein anderes ein, das auf einem Aktenstück vom 12. 5. 1677
(AXX, 2230) und in einem jetzt abgefallenen, papierbelegten Exemplar vorliegt.
Das Siegelbild ähnelt dem von 1730 (vgl. Taf. 7, 68). Der h. Jacobus, einen glocken-
förmigen Hut auf dem Haupt, auf einem Sessel sitzend, hält in der Rechten — je-
doch nicht geschultert — ein Schwert, in der Linken die Pilgermuschel. Im Siegel-
bild, das durch doppelte Perlenschnur abgeschlossen wird, lassen sich rechts, parallel
zur Umschrift laufend, die Buchstaben: TACOP, links aber: (SA)NCT erkennen.
Zu S.32 Z. 11: das bei Westphalen, Mon. ined. rer. Germ. praecique Cimbricarum
... 4, Taf. 27 n. 10 abgebildete Siegel, von dem sich 2 Papierabdrücke auf Akten-
sticken vom 4. 12. 1645 und vom 1. 12. 1693 (A XX, 2249) befinden, gibt im Siegel-
bild Martinus als Soldat, daher ohne Nimbus, mit dem halbierten Mantel wieder. Die
Umschrift, ein Kuriosum, beginnt heraldisch -rechts oben, ohne daß aber die
Buchstaben entsprechend gewendet wären, und lautet: PIT. SCAFT.DES.
KARSPELS. TELINGSTE : (34 mm).
Trotz der Versehen im einzelnen stellt der Band doch eine große, auf Heißigem
Sammeln und umsichtiger Verarbeitung des Materials beruhende Leistung dar.
Kiel. G. E. Hoffmann.
Erich Caspar, Primatus Petri. Eine philologisch-historische Untersuchung über die
Ursprünge der Primatslehre. Sonderabdruck aus der Zeitschrift. der Savigny-
Stiftung für Rechtsgeschichte, Band XLVII, Kan. Abt. 54 S. Brosch.
AA 3—. Hermann Böhlaus Nachf., Weimar.
Zu den schwierigsten Forschungsaufgaben, an deren Weiterführung — wenn
schon auf eine volle Lösung nicht gehofft werden darf — ungemein viel gelegen ist.
zählt die Frage nach dem Entstehen des römischen Primats. Schien noch bis vor
kurzem — wenigstens in der protestantischen Forschung — ein Einverständnis
darüber erzielt, daß die berühmte Stelle Matth. 16, 18 im Laufe des 2. Jahrhunderts
in Rom interpoliert worden sei, um Ansprüche des werdenden Papsttuns zu stützen.
und daß Papst Kallist um 220 zum erstenmal in diesem Sinne von ihr Gebrauch
gemacht habe, so kommt Caspars scharfsinnizge Untersuchung zu folgenden Er-
gebnissen: 1. Der Rückschluß aus Tertullian, De pudicitia c. 21, daß Papst Kallıst
sich auf Matth. 16, 18 berufen habe, ist hinfällig. Denn es läßt sich aus der polemischen
622 Kritiken
Schriftstellerei Tertullians beweisen, daß dieser gelegentlich dem Gegner selbster-
dachte Argumente unterlegt, um sie dann entkräften zu können. 2. In Wahrheit hat
Zyprian zuerst Matth. 16, 18 auf Rom bezogen und in der zweiten Fassung von De
ecclesiae unitate c. 4 den Ausdruck primatus Petri, den er im Anschluß an biblischen
Sprachgebrauch prägte, verwendet. Er wollte nur einen Ehrenvorrang damit be-
zeichnen. Aber er hat der Römischen Kirche ein Stichwort geliefert, das sie sofort
aufgriff und nie mehr fallen ließ. So ist er der „Wegbereiter wider Willen für den
Primat geworden“. 3. Hieraus folgt. daß Matth. 16. 18 nicht in Rom interpoliert
sein kann.
Zu einem Teil der methodisch wie inhaltlich gleich fesselnden Darlegungen
Caspars hat bereits A.v.Harnack Stellung genommen (Ecclesia Petri propinqua.
SB. d. Preuß. Ak. Phil.-hist. Kl. 1927, Nr. 18, S. 139—152). Er entgegnet: Man muß
zugeben, daß Tertullian mitunter eigenmächtig dem Gegner Gedanken in den Mund
legt. Aber an der fraglichen Stelle spricht vieles gegen eine solche Annahme. Har-
nack geht noch weiter und schlägt vor, die Worte ad omnem ecclesiam Petri
propinquam zu emendieren: ad Romanam ecclesiam Petri propinquam.
Die ungewöhnlich schlechte Überlieferung des Textes, der auf jeder Seite der Emen-
dation bedarf, gibt ein Recht zu starken Eingriffen. Zu der Frage, ob die Lesart
omnem ecclesiam auf alle Fälle unhaltbar sei, die Harnack bejaht, mögen andere
Tertulliankenner sich äußern. Endlich betont Harnack, daß ihn Caspars Darlegungen,
soweit sie eine begriffliche Verbindung zwischen Matth. 16, 18 und der römischen
Vorrangstellung in der Zeit Kallists als ideengeschichtlich unmöglich bezeichnen.
nicht überzeugt hätten, daß man auch den lückenhaften und zufälligen Charakter
der Überlieferung stärker in Rechnung stellen müsse.
Neuestens hat P. Galtier diese Fragen behandelt (Revue d’histoire ecclésiastique
XXIV. Jan. 1928 8.41 --51). Ei tritt gegen Harnack für den überlieferten Wort-
lauc omnem ecclesiam ete. ein. denn er sieht darin den für den Montanisten
Tertullian charakteı istischen Einwurf: Die dem Petrus verliehene Gewalt vererbt.
sich nicht in der Hierarchie, sie ist überall, wo der Geist wirkt. Außerden
wiederholt (altier seine vor einem Jahre an gleicher Stelle vorgetragene Über-
zeugung. daß das Edikt, gegen das Tertullian schreibt, nicht von Kallist herrühre.
Wie man sieht, hat Caspars Arbeit in kürzester Zeit ein Echo gefunden. das
ihrem methodischen und sachlichen Wert entspricht.
Leipzig. Paul Kirn.
William Martin, Histoire de la Suisse. Essai sur la formation d'une confédération
d’etats. (Bibliothèque historique.) Paris, Payot 1926. 319 S.
Sucht man das vorliegende Buch gerecht zu beurteilen, so muB man sich zuerst
des Zieles bewußt werden, das dem Verfasser bei der Abfassung seiner Schrift vor
Augen schwebte. Er wollte für die breitere Öffentlichkeit, und zwar in erster Linie
für die schweizerische, einen gut lesbaren Überblick über die Schweizer Geschichte
schreiben, der in steter Fählung mit der neueren Forschung und mit dem großen (rang
der europäischen Geschichte sowie in weiser Beschränkung auf das für die Erkenntnis
des Geschichtsablaufes wesentliche Tatsachenmaterial auch den der Wissenschaft
ferner stehenden Lesern durch eine die äußeren Ereignisse innerlich verknüpfende und
erklärende Darstellung das tiefere Verständnis für den geschichtlichen Werdegang
der heutigen Eidgenossenschaft im Rahmen der gesamtenropäischen, insbesondere
Kritiken 623
aber der deutschen Geschichtsentwicklung erschließen sollte. Auf die Heraus-
arbeitung der innigen Verflochtenheit der Schweizer Geschichte mit der der Nachbar-
länder, vor allem mit der deutschen, legt dabei der Verfasser besonderen Nachdruck.
Er willauf diesem Wege gegen den Grundfehler der in der breiten Schweizer Öffent-
lichkeit dank einer verfehlten Ausgestaltung des Schulgeschichtsunterrichtes zur
Herrschaft gelangten Geschichtsanffassung ankämpfen, die diese Zusammenhänge
verleugnet und sich dadurch den Weg zu einem über den Kirchturmhorizont hinaus-
reichenden wirklichen Verständnis der vaterländischen Geschichte verbaut. Be-
sonders unerfreulich liegen in dieser Hinsicht nach Martins Ansicht die Verhältnisse
in seiner engeren Heimat, der romanischen Schweiz; die in den dortigen Schulen ge-
lehrte französische Geschichtsauffassung, die um Frankreich als Mittelpunkt kreist,
schafft nicht den zur Erfassung der Schweizergeschichte unerläßlichen geschichtlichen
Rahmen, den auch nach desVerfassers Ansicht, mindestens bis zum Jahre 1648, allein
die deutsche Geschichte abgeben kann. Diese besonderen Bedürfnisse seiner welsch-
schweizerischen Heimat mögen den ersten Ausgangspunkt für Martins Unternehmen
gebildet haben. Aber auch im Rahmen der schweizerischen Geschichtswissenschaft
und Geschichtsschreibung will der Verfasser seiner Arbeit besondere Geltung ver-
schaffen. Mit Recht hebt er hervor, daß dem Schweizer Geist schon infolge der eigen-
artigen politischen Verhältnisse im allgemeinen mehr der Zug zur Analyse denn zur
Synthese eigne und daß dieser Zug auch der Geschichtschreibung des Landes den
Stempel aufgedrückt habe. Es überwiegen die gründliche wissenschaftliche Mono-
graphie und die Arbeit im Dienste der Geschichte der einzelnen Kantone und Orte.
der es zumeist an der nötigen Weite des Horizontes fehlt. Allgemeine Bearbeitungen
der Landesgeschichte gibt es nur in Gestalt umfangreicher gelehrter Werke, die sich
nicht leicht lesbar geben und über der Fülle des darin ausgebreiteten Materials die
großen inneren Zusammenhänge nicht genügend zum Bewußtsein bringen -—- oder in
Form kurzer zusammengepreßter Handbücher für Schule und Unterricht, die mehr
ein überfülltes Tatsachengerippe als eine Darstellung bieten. Die zwischen diesen bei-
den Gattungen offengelassene Lücke will der Verfasser in dem zu Anfang dargelegten
Sinne mit seinem Werke ausfüllen; als Vorbild schwebte ihm dabei die der französi-
schen Schule der ‚‚synthöse historique“ entstammte „Histoire de France‘ von J.Bain-
ville vor Augen.
Es muß anerkannt werden, daß W. Martin, der kein Historiker von Fach, sondern
ein Mann der Presse ist, sich der gestellten Aufgabe mit großem Geschick entledigt
hat und ihr in weitem Umfange gerecht geworden ist. Besonders gilt das für die älteren
Perioden; hier mag dem Verfasser nicht zuletzt seine Stellung als Außenseiter und den
Ereignissen durch örtliche Tradition nicht verbundener Westschweizer zugute kom-
men und ihm, ungehemnit durch örtlich oder gemütlich bestimmte Vorurteile, die
Erfassung des Wesentlichen und die Beurteilung der Ereignisse nach ihrer politischen
Tragweite und nicht lediglich nach ihrem äußeren Glanze wesentlich erleichtern.
Da der Verfasser im übrigen ein kluger und unterrichteter Mann ist, dem ein aus.
gesprochener politischer Sinn und soziale wie wirtschaftliche Einsichten zur Ver-
fügung stehen, wird zweifellos neben dem Laien auch der Fachhistoriker seine Dar-
lesungen mit Nutzen und Gewinn lesen und ihnen manche Anregung entnehmen-
Es wird dabei allerdings niemand gerechterweise neue wissenschaftliche Offenbarun-
gen und Verwertung bisher unbekannten Materials erwarten dürfen, wohl aber gute
Zusammenfassung der neuesten Ergebnisse und Probleme der wissenschaftlichen
624 Kritiken
Forschung. In diesem Punkte hat der Verfasser auch sein möglichstes getan, wenn
sich auch hier und da Anlaß zu Beanstandungen der von ihm vorgetragenen Auf-
fassungen ergibt. Besonders gut geglückt sind ihm die wirtschafts- und gesellschafts-
geschichtlichen Teile seines Buches. denen er offenbar seine besondere Vorliebe hat
zuteil werden lassen.
Der Aufbau und die Gliederung des Buches in 12 Hauptkapitel ist ungezwungen
und übersichtlich. Es sei aus ihrer Reihe zunächst das den Ursprüngen der Eid-
genossenschaft und dem ältesten Bunde gewidmete Kapitel hervorgehoben, das
sich durch seine knappe Klarheit auszeichnet, dabei allerdings stärker als wünschens-
wert dem Einfluß der Untersuchungen Karl Meyers unterliegt. Recht wohl gelungen
erscheint auch die Darstellung des Höhepunktes der Schweizer Geschichte, die Zeit
der sogenannten Großmachtstellung der Fidgenossenschaft (1400—1516). Das be-
sonnene und nüchterne Urteil Martins über die politischen Ergebnisse der glor-
reichen Burgunderkänpfe war für den Referenten, der aus Anlaß des 450 jährigen
Gredächtnistages der Schlacht von Nancy (1477) in den ‚Rheinischen Heimatblättern“
(Januar/Februarheft 1927) einen kritischen Überblick über den Burgunderkrieg
vom oberrheinischen Standpunkt aus gegeben hat, von besonderem Interesse, da
es sich, obschon von anderem Gesichtswinkel aus gegeben, mit dem seinigen völlig
deckt. Ähnlich verdienen Martins Ausführungen über die Reformation, ihre tieferen
Ursachen und ihre weitgreifenden politischen Auswirkungen, ferner die ausgezeich-
neten Kapitel über die inneren, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zustände
in der Schweiz unter der Herrschaft des Patriziats im 17./15. Jahrhundert, über
das Eindringen der revolutionären Gedanken, die durch sie begünstigte französi-
sche Fremdherrschait und über die Wiederherstellung der verlorenen Freiheit nach
dem Sturze Napoleons besondere Beachtung. Zur Schilderung der überaus lang-
wierigen und schwierigen Verhandlungen über die künftigen Grenzen der Schweiz
in den Tagen des Wiener Kongresses hat Martin ausnahmsweise auch bisher un-
verwertetes Material aus den Londoner und Wiener Archiven herangezogen.
Je mehr sich die Darstellung der Gegenwart nähert, macht sich trotz aller
vrundsätzlicher Zurückhaltung bei Martin die eigentümliche politische Mentalität
(les Westschweizers, die in den früheren Teilen nur selten fühlbar wird, in zunehmen-
der Weise geltend. Besonders lehrreich in dieser Ilinsicht sind am Schlusse seine
Schilderungen der Zeit des Weltkrieges 1914/19 und der darauffolgenden Jahre des
„après-guerre“, die bei allem Bemühen um Sachlichkeit in Form und Inhalt in dem,
was sie verschweigen, wie in dem, was sie berichten, in dem, was sie nachdrücklich
hervorheben, wie in dem, was sie möglichst unbeachtet in den Hintergrund zu schie-
ben suchen, klug berechnet und abgewogen sind und mit dem Literatenschlagwort
„‚verteulelt gescheit“ am besten gekennzeichnet werden. Martin, dem die Entente
für sein deutschfeindliches Wirken in Presse und Publizistik während des Krieges zu
großem Danke verpflichtet ist. hat gewiß die löbliche Absicht, Äußerungen, die den
im Weltkrieg zwischen Welseh- und Deutschschweiz aufgeworfenen Graben ver-
breitern könnten, zu vermeiden, aber er kann es sich doch nicht versagen, den Stand-
punkt der Westschweizer. ihre „moralische“ Parteinahme „für die Sache der Gerech-
tigkeit“ gegen die der Schweiz gefährliche drohende Hegemonie Deutschlands, im
Gegensatz zu der strengeren „fürchterliehen“ Neutralität der Deutschschweizer, die
doch lediglich einen negativen Wert dargestellt und keine aufrichtende Parole ge-
boten habe, rühmend hervorzuheben. Gelegentliche Äußerungen über Kriegs-
Kritiken 625
schuld, die Belgische Frage, die Kriegsgreuel usw. genügen, um seine Stellung zu
Deutschland klar festzulegen, obschon er die ausdrückliche Nennung der Deutschen
in Verbindung mit polemischen Ausführungen möglichst zu meiden sucht. Auch
seine Beurteilung des Verhaltens der Bundesregierung, des schweizerischen Ge-
neralstabes weisen in die gleiche Richtung. Und doch muß er auf der anderen Seite
wieder zugeben, daß letztlich dank des Umstands, daß auch während des Kıieges
Deutschland ein für die Versorgungspolitik der Schweiz wichtiger Faktor (Kohle,
Kartoffeln) blieb und die Schweiz nicht restlos auf die Ententeländer angewiesen war,
die Hineinziehung der Schweiz in die Wirbel des Krieges vermieden worden sei;
fügen wir noch hinzu, was Maitin wohl einsieht, aber völlig deutlich auszusprechen
nicht übers Herz bringt: nicht minder dank der von ihm getadelten ‚fürchterlichen“
Neutralität der deutschen Schweiz, die dem zügellos dahinschießenden Gespann der
welschschweizerischen „moralischen“ Parteinahme die nötigen Hemmschuhe an-
legte. Immerhin sieht der Verlasser ein ganz besonderes Verdienst der welschschweize-
rischen Stellungnahme darin, daß allein der gewaltige moralische Schwung, den die
Westschweizer aus der Freude über den endgültigen Sieg der Entente, den sie als den
ihren betrachteten, gewannen, die Zurückdämmung der bolschewistischen Welle, die
1918 das Land zu überfluten begann, ermöglichte, während die deutsche Schweiz der
roten Propaganda nur müde Resignation entgegenzustellen gewußt habe. Dieschweren
Eingriffe, die sich die Entente vor und nach dem Kriege in das wirtschaftliche und
politische Leben der Schweiz gestattete, die gefährliche Propaganda, die sie z. T.
mit westschweizerischer Hilfe betrieb, die für die Schweiz so überaus gefährliche Hal-
tung, die Frankreich nach dem Kriege einnahn, finden in ihm einen auffällig milden
Richter; sie werden — vielleicht z. T. unbewußt — beschönigt, mit Stillschweigen
übergzangen oder als selbstverständlich hingenommen oder wieder mit schmerzlichem
Bedauern und leichtem Tadel abgefunden. Wer die welschschweizerische Geistes-
verfassung und Einstellung zu den großen politischen Fragen an der Quelle studieren
will, dem sei eine eindringliche Untersuchung dieser Schlußkapitel des Martinschen
Buches empfohlen, gerade weil sie keine Propagandaliteratur darstellen wollen,
sondern sich sichtlich um sachliche Einsicht und Abwägung und um sachliche For-
mulierung bemühen.
- Es ist hier auf diese im Buche Martins angeschnittenen Gegenwartsprobleme
näher eingegangen worden, weil der Deutsche zumeist nur allzu leicht geneigt ist,
sich über derartige für ihn unangenehme Feststellungen hinwegzutäuschen oder sie
über der wissenschaftlichen Leistung im ganzen zu übersehen. Es sollte aber mit
diesen Vorbehalten dem oben ausgesprochenen günstigen (Gesamturteil kein Ab-
bruch geschehen. Dem Buche kommt zweifellos neben den bekannten Werken
Dieraners, Gagliardis und anderer seine besondere Bedeutung zu: es ist ein frischer,
kühner, flott durcheeführter Wurf, der über die Kreise des schweizerischen und son-
stigen breiten Publikums hinaus auch in den Kreisen der Fachwissenschaft besondere
Beachtung verdient.
Stuttgart. K. Stenzel.
Monumenta (Germaniae historica, Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser.
5. Bd.. 1. Teil. Die Urkunden Heinrichs III 1039- --1047. In Gemeinschaft
mit H. Wibel + bearbeitet und unter Mitwirkung von P. E. Schramm
Histor, Vierteljahrschrift. Bed. 24. H. 4. 40
626 Kritiken
herausgegeben von H. Bresslau. Berlin, Weidmannsche Buchhandlung,
1926, IV, 267 S. Quart, geb. AA 30,—.
Es ist das letzte Werk eines Meisters, das hier, noch von ihm selber in allen
Teilen fertiggestellt, geboten wird; da ist es wohl angebracht, mit ein paar Worten
der Vorzüge und Besonderheiten seiner Arbeitsweise zu gedenken!. Hervorragende
Merkmale sind die nüchterneVorsicht des Urteils, die jeder neuen These, die irgend
eine schwache, nicht völlig gesicherte Stelle zu haben schien. nicht bis aufs letzte
durchgearbeitet war, eine stets reges MiBtrauen entgegenbrachte, und eine umfas-
sende methodische Umsicht, die, von leidenschaftlichem Arbeitswillen getragen,
stets die Gesamtheit des Tatbestandes zusammenbrachte und oft mit bisher un-
beachtet gebliebenen Teilumständen die Aufklärung und Entscheidung brachte.
Wer Bresslau im einzelnen nachzuarbeiten hatte, konnte manchmal finden, dab es
trotzdem an Irrtümern, z. B. selbst in der Bestimmung der Schreiber, auch bei ihm
nicht ganz gefehlt hat und daB für die Diktatuntersuchungen und Stilkritik, wovon
nachher noch zu reden sein wird, das letzte Wort in allem wohl noch nicht gesprochen ist.
Aber im ganzen sind die Bresslauschen Diplomatabände der MG. von Heinrich I.
bis zu Heinrich III., deren letzter Halbband hier anzuzeigen ist, ein imponierend
mächtiges und geschlossenes Werk. Unter anderem möchte ich die Ausgestaltung
der Register ausdrücklich als ein großes Verdienst hervorheben, das hoffentlich
auch weiterhin dauernd bei den MG. Nachahmung findet. Muß einmal der
Editor im Zusammenhange der gesamten Tatsächlichkeiten seines Bandes darin
sein und ganz darin leben, so ist nur zu wünschen und von Vorteil, daß er das nach
Möglichkeit auch im Druck festlegt und damit späteren Benutzern und weiter-
arbeitenden Forschern unendliche, mühevolle Arbeit zum Teil erleichtert, zum Teil
ganz abnimmt. Überhaupt liegt ja eine der wichtigsten Eigentümlichkeiten gerade
der Diplomatabände der MG. in der Arbeitsorganisation, die hier seit Sickel in einer
für geisteswissenschaftliche Arbeiten vorbildlichen Weise durchgeführt ist. Bresslau
hat das in dem vorliegenden Heft und bei den DD. Konrads II. schon im Titel zum
Ausdruck gebracht, aber es scheint kein glücklicher Stern über dieser Organisation zu
walten. Den Tod seines ihm nächststehenden Mitarbeiters Wibel mußte noch Bresslau
selber beklagen, und dessen jüngerer Nachfolger P. E. Schramm ist bald nach Bress-
laus Tode aus seiner Mitarbeiterschaft ausgeschieden. Der Gelehrte, dem gegen-
wärtig die Fertigstellung des Bandes übertragen ist. hat sich ganz neu einzuarbeiten.
Das ist gerade für die D D., deren Bearbeitung in besonders hohem Maße Kenntnis
und Wahrung der Tradition erfordert und voraussetzt, sicherlich eine ungünstige
Wendung der Dinge, aber es liegt hier auch ein allgenıeineres Problem für die MG.
überhaupt vor. Für editorische Arbeiten des Ranges, wie er von den MG. verlangt
wird, bedeuten Tradition und Kontinuität, allerdings nur unter der Leitung be-
deutender Gelehrter, ungeheuer viel. Wer es in der älteren Zeit unter Holder-Egger,
Tangl und Zeumer — so gewiß da auch selbst große Mißgriffe vorgekommen sind —
arbeitend mit erlebt hat, weiß immerhin, was es bedeutete, wenn eine Persönlichkeit
wie Holder-Egger alle Ausgaben eines gewissen Bereiches mit durcharbeitete, seine
Erfahrung dafür zu Verfügung stellte und jüngere Kräfte ausbildete. Dieser Ge-
l! Vgl, die Würdigungen von F. Baetligen in dieser Zeitschrift. Jahrg. 24, S. 142--144,
von P. Kebr im Neuen Archiv, Bd. 37, 5. 25L 266, H. Reincke-Bloch, Histor. Zeitsehr..
Bd 136. 8.58 -66, und A. Hessel, Archiv für Urkundenforschung X, 145—149.
Kritiken l 627
danke des dauernden Einflusses von besonders geeigneten Gelehrten auf ganze
Arbeitsbereiche bei den MG. (Abteilungsleiter nannte man es früher, wo sich auch
Nachteile aus dem System ergeben haben) ist auch heute noch fruchtbar und keines-
wegs ganz überwunden. Heute sind die MG. unter der Leitung von Kehr, der sie
durch den Krieg und die ersten Nachkriegsjahre gerettet hat, in frischem Aufschwung
und Ausbau begriffen, neue Kräfte sind in die Zentraldirektion eingetreten. Möchte
sich da eine geeignete Persönlichkeit zur Betreuung der salischen Diplome bis 1125
finden, als Ersatz für H. Bresslau kann nur eine höchstgeeignete, in jeder Beziehung
vollwertige Kraft in Frage kommen.
Der vorliegende Halbband bietet 204 Diplome für die Zeit bis zum 11. Mai 1047,
beim Abzug Heinrichs aus Italien vom Ronızug. Wer jemals versucht hat, die DD.
eines Herrschers, die noch nicht in den MG. gesammelt und bearbeitet waren, wissen-
schaftlich zu verwerten, weiß, welch ungeheurer Wert und welche Riesenarbeit in
dem bloßen Dasein eines Diplomatabandes steckt. Die Überlieferungsverhältnisse
liegen hier wohl ziemlich günstig; ich zähle, mit einigen beschädigten und verstümmel-
ten Stücken (n. 31, 125, 202), auch eine Urkunde in Diplomform (142) und ein D.
zweifelhafter Originalität (161) mitgerechnet, 119 Originale gegen 85 abschriftlich
überlieferte bzw. (einige) nicht voll ausgefertigte, irgendwie nicht als vollgültige
Originale zu bezeichnende Stücke (vgl. n. 17, 27—-29, 198a). Bemerkenswert ist,
wieviele Originale oder älteste Textüberlieferungen in neuerer und neuester Zeit,
d. h. etwa im 18. und 19. Jahrh., aus wissenschaftlich geleiteter archivalischer Obhut
verschwunden oder darin erheblich beschädigt worden sind; man vergleiche etwa die
Vorbemerkungen zu den DD. 42, 58, 63, 184, 189, 198b, 202. An alten Fälschungen,
die in die Ausgabe aufzunehmen waren, finde ich nur „die phantastische Fälschung“
n. 111, dazu an verfälschten, interpolierten, verunechteten Stücken n. 20, 53, 80, 93,
104, 105,110, 124, 139, 154. Nur in Auszügen oder Regesten überliefert sind n. 40, 95,
Ein (Gresichtspunkt, dem Bresslau mit den Jahren eine immer wachsende Aufmerk-
samkeit zugewendet und dem er die schönsten Ergebnisse abgewonnen hat, betrifft
die Archivgeschichte der Diplome. Ich verweise hier etwa auf die Vorbemerkungen
zu D. 68, 91, 98, 102, 120, 146, 147, 195, 196. Besonders schön sind die Ergebnisse
bei n. 151, wo aus Dorsualnotizen Wesentliches für die Empfänger einer Anzahl
salischer Diplome erschlossen wird und diese als Vorfahren der späteren Falken-
steiner wahrscheinlich gemacht werden: und bei n. 160, wo aus mehreren Tatsachen
für eine Anzahl von Diplomen ein besonderer Archivfonds von Urkunden in Speyer
erschlossen wird, die dem salischen Königshause im 11. Jahrh. gehörten und vielleicht
irgendwo im Dom gesondert aufbewahrt waren. Scharfsinnige Lösungen von Da-
tierungs- und gesamten Ansstellungsfragen bieten die Vorbemerkungen etwa zu D. 36,
63, 85, (88), 185.
Betrefien die bisherigen Bemerkungen äußere Überlieferungsfragen, so ist der
zweite große Aufgabenkreis eines Herausgebers von DD. etwa durch die Worte
Diktatuntersuchung, Feststellung von Diktatoren, Kanzleigeschichte gekennzeichnet.
Abschließend lassen sich die Ansichten eines Herausgebers darüber natürlich erst
nach Vorlegung seines gesamten Materials im ganzen Bande einschließlich der Ein-
leitung übersehen, so kann ich hier nur einige vorläufige Bemerkungen unter allem
Vorbehalt vortragen. Ich habe ja in meinem Buche über Kaiser Tleinrich IV. usw.
versucht, gerade die Fragen der Diktatuntersuchung etwas, wie ich glaube, zu ver-
tiefen und systematischer auszugestalten. Ich zlanbe, von Tag zu Tage mit größerer
40*
28 Kritiken
Sicherheit behaupten zu dürfen, daB diese Fragen der Diktatuntersuchung und
Stilvergleichung für alleQuellen des früheren Mittelalters bisher allzusehr und unge-
bührlich vernachlässigt worden sind. Wo immer ich aus irgendeinem Grunde Veran-
lassung habe, mich mit einer umfangreicheren Quelle, einer kritisch umstrittenen
Frage näher zu beschäftigen, ergeben sich mir die wesentlichsten neuen Aufschlüsse
aus stilistischen Beobachtungen, die bis jetzt völlig unterlassen worden sind.
Selbst ob diese bei den MG. DD., die durch und seit Sickel diese Methode überhaupt
erst aufgebracht haben, in genügend systematischer Weise (mit vollständiger Ver-
zettelung!) betrieben worden sind, ist mir zweifelhaft; ich glaube, daß für das ganze
Gebiet der Kanzleigeschichte von 911 an da zur Nachholung und Ergänzung, evtl.
auch Berichtigung noch erhebliche Aufgaben liegen. Was nun die DD. H. III. be-
trifft, so ist unverkennbar, daB der gesamte Stil imVergleich mit denen Heintichs IV.,
die ich von ca. 1070 an genauer kenne, sehr viel starrer und unindividueller ist. Es
findet sich da nicht ein einziges Stück von so hemmungslos subjektiver Erzählung,
wie sie z. T. die Erzeugnisse der vier großen Diktatoren Heinrichs IV., die ich fest-
zustellen suchte, bieten. Unter lleinrich IV. ist etwa Herimannus A ein Mann, der
im älteren Stil geblieben ist. Gleiehwohl läßt sich m. E. auch an einem solchen
starreren Stil bei genügender Systematik der Untersuchung noch sehr viel ermitteln.
Ich weiß nicht. ob es für immer den letzten möglichen Stand der Erkenntnis bedeuten
muß, wenn es zu D. S1 anf S. 106 heißt: „Das Diktat kann von dem einen wie von dem
anderen dieser beiden Notare (EA oder UB) herrühren‘; vgl. zu D. 88 auf 5. 115:
„verfaßt von EA oder UBS; D 152 8. 193: „verfaßt von einem der in dieser Zeit in
der Kanzlei tätigen Notare, deren Diktat sich nicht immer bestimmt auseinander-
halten läßt“ (vgl. dazu D 153 8. 194; D 164 8. 206). Wenn zu D 52 auf S. 66f. manches
aufgezählt wird, was dafür spricht, „dab die Kanzlei auch an der Fassung des Kon-
textes Anteil gehabt hat: vielleicht hat sie den im Kloster hergestellten Entwurf
umgearbeitet“, so kann man dafür vielleicht auch auf N. 67, Z. 38 hinweisen: Reddi-
mus itaque virgini, quod est snum, non ex nostro damus, vgl. St. 2358 vom 1. De-
zember 1045: licet non nostra Deo demus. sed sua reddimus. D 52 ist für das Nonnen-
kloster Nivelles gegeben, St. 2359 für das Bistum Speyer: der genannteGedanke mit
diesen Worten (wiederholt im DH. IV. St. 2587) ist mir sonst in DD. des 11. Jahrh.
nicht vorgekommen. Ein sehr besonderes Stück ist D 108 mit seiner Wiedergabe
einer Grerichtsverhandlung in einem Diplom; eine Seltenheit in einer Königsurkunde
möchten auch die Hexameter im Eingang von D 177 (aus DO. HI. 423, wo aber nicht
auf sie hingewiesen ist) sein, die Bresslau erstmalig als solche gedruckt hat. Im ganzen
gewinnt man aus den DD. IT. TIL. und Bresslaus Vorbemerkungen den Eindruck. daB
die gesamten Verhältnisse in der Kanzlei recht ruhig und gleichmäßig geregelt waren:
man erkennt gerade von dieser Seite der Untersuchung der DD. her, wie revolutionär
und tiefrreifene der Investiturstreit auf den gesamten Zustand und die Organisation
des salischen Königtums eingewirkt hat. Außerhalb der Kanzlei sind nach Bresslau
nur verhältnismäßig wenige DD. verfaßt. ich verweise n. a. auf n. 51, 52? 80? 134,
175, 203. Unbekannte Hände zeigen z. B. 140, 142. Bemerkungen zur Geschichte
der Kanzleibeamten finden sieh z. B. zu D 89, 97. Auch das ist ein Gebiet, das des
Ansbaues noch sehr fähir sein dürfte.
Für etwaige (Druckfehler-) Berichtieungen im zweiten Halbbande möchte ich
(wobei ich von Kleinigkeiten wie z. B. S. 88, Z. 39: 130, Z. 4; 182. Z. 8 ganz absehe),
hinweisen auf 8. 78, Z. 30: kamare idies hätte wohl, wenn so im Ur. steht, eine Note:
Kritiken 629
A, verdient); S. 146, Z. 6: wenn statt man; Z. 23: Lesart von B (statt vor B); S. 149,
2.23: v. Mitis; S. 189, Z. 44: ct statt et.
Hinweise auf die Einleitung finden sich zu D 33, S. 43; D 87, S. 114; eine künf-
tige eingehende Untersuchung wird in Aussicht gestellt zu D 39, S. 50. Man muß
hoffen, daß sowohl für die Einleitung als für diese Sonderuntersuchung (über die
älteren Urkunden für Granfelden und S. Ursitz) recht viel Material in Bresslaus
Papieren vorhanden sein möge, daß die von ihm bereits erarbeiteten Ergebnisse für
die Wissenschaft nicht verloren sein mögen. Möchte überhaupt auch in den folgenden
DD.-Bänden für Heinrich IV. und V. die Nachwirkung der Persönlichkeit und ge-
samten Arbeit von Bresslau noch lange lebendig zutage treten.
Erlangen. B. Schmeidler.
Paul Schmid, Der Begriff der kanonischen Wahl in den Anfängen des
Investiturstreits. Stuttgart, W. Kohlhammer, 1926, 215. S.
Ein Schüler IHallers beschenkt uns mit einem Buch über den Begriff der kano-
nischen Wahl und seine Entwicklung insbesondere von 1046 bis 1085. Seine Haupt-
these ist, daß der Begriff kanonische Wahl nicht von jeher als ‚die unbeeinflußte
Wahlhandlung eines fest umgrenzten Kreises von Einzelwählern, die den Kandidaten
in freier Abstimmung findet und erhebt‘ gefaßt werden darf. Dieser Begrift ist erst
das Ergebnis einer Entwicklung. Ist dies hinsichtlich der festen Umgrenzung des
Wählerkreises schon längst eine Selbstverständlichkeit, so fügt Schmid dem als neu
hinzu: Bis tief ins 11. Jahrhundert hinein verstand man unter canonica electio
lediglich eine Wahl, bei der Klerus und Volk um ihre Zustimmung gefragt wurden
und sie erteilten. Wahlprivilegien sichern nur dagegen, daß der Kirche jemand,
womöglich gar ein Fremder, ungefragt aufgedrungen wird.
Der neue strengere Wahlbegrifi entsteht im Kloster: sein Ausgangspunkt ist
die klare Abgrenzung der Wahlberechtigten, das sind hier die Mönche. Die Consuetu-
dines der Kluniazenser (Migne 149, Sp. 731) und Hirsaner (Migne 150, Sp. 1037)
schärfen das ein.
Die Papstwahlen lassen das Vordringen der neuen Anschauung erkennen. Dem
angeblichen Vorbehalt, den Leo IX. bei seiner Erhebung gemacht habe, legt Schmid
(mit Martens und Hauck) keinen Wert bei. Ebensowenig hat Leo IX. kanonische
Bischofswahl im nenen Sinne geboten. „Was Gregor bekämpfte, hat Leo noch
gefördert.“ In der Literatur wird die neue Forderung zuerst erhoben von dem
Auctor Gallicus deordinando pontifice. Klerus und Volk von Rom erscheinen
zum erstenmal als ITandelnde bei der Wahl Stephans IX. Das Wahldekret von 1059
verschafft den Kardinälen den Anspruch auf die Vorwahl. Gregor VII. kämpft für
den neuen kanonischen Wahlbegriff, aber in der Praxis gilt: „Die Wahlen sollten
nicht frei, sondern römisch werden“ (S. 19S). Päpstliche Legaten beaufsichtigen
den Wahlvorgang. Als 1080 positive Vorschriften im neuen Sinne erlassen werden,
wird darin ein Devolutionsrecht für den Apostolischen Stuhl oder den Metropoliten
vorbehalten.
So etwa erscheint der wesentliche Gedankengang. Die Ausführung im einzelnen
wirft noch eine große Anzahl von Bemerkungen ab, die alle die gründliche Quellen-
kenntnis und das selbständige Urteil des Verfassers verraten. Es seien wenigstens
noch die zwei angehängten Eixkurse angemerkt: 1. Wiberts Vita Leonis IX. ist um
1060 geschrieben, nur der Prolog trägt noch Spuren davon, daß er ursprünrlich
630 Kritiken
eine Fortsetzung der Touler Bistunisgeschichte eingeleitet hatte. 2. Gregor VII. er-
ließ 1075 noch kein allgemeines Investiturverbot.
Mit Recht hebt der Verfasser hervor, daß ein System des kanonischen Rechts
im 11. Jahrhundert noch nicht existiert, wenn man es auch sehr energisch vorbereitet.
Dementsprechend — so wird man ihn ergänzend sagen müssen — begegnen noch die
mannigfaltigsten Begriffe der kanonischen Wahl. Das eine Extrem haben wir etwa
vor uns, wenn wir die Worte lesen, die der (allerdings viel früher schreibende) Mo-
nachus Sangallensis Karl den Großen anläßlich einer durch Angenblickslaune ein-
gegebenen Bischofsernennung sprechen läßt: Tu illum [episcopatum] Deo donante
et me concedente iuxta canonicam et apostolicam auctoritatem regere curato!
(Jaffé, Bibl. IV, 6371). Daß das Erzählte Legende ist, tut nichts zur Sache; die Haupt-
sache ist, daß der Erzähler nichts Arges dabei findet. Das andere Extrem bilden
Äußerungen, aus denen hervorgeht, daß Schmids „neuer Begriff der kanonischen
Wahl“ doch auch unter Heinrich II. und Heinrich III. keineswegs ganz unbekannt
war. Auf Vorgänge, die das erweisen, hat Anton Scharnagl in seiner Besprechung
(ZRG 47 Kan. Abt. S. 443) aufmerksam gemacht. Schnuds Theorie löst also manche,
doch längst nicht alle Schwierigkeiten. Man wird sich entschließen müssen, das
Nebeneinander widerspruchsvoller Begriffe so bunt hinzunehmen, wie es die Quellen
zeigen. Trotzdem bedeutet das vorliegende Buch einen erheblichen Fortschritt und
verrät nicht geringes Können. Man wird kaum gewohr, daß es eine Erstlingsarbeit ist.
Leipzig. Paul Kirn.
The Cambridge Medieval History. Planned by J. B. Bury, edited by J. R. Taner,
C. W. Previté-Orton, 7. N. Brooke. Vol. V. Contest of empire and papacy.
Cambridge, At the University Press, 1926. XLIV, 1005 N. 50 sh. net.
Dieser fünfte Band der großen englischen Weltgeschichte behandelt die Zeit
von ca. 1000—1200 in folgenden Abschnitten. Eine Einleitung, von Z. N. Brooke,
S. VII —NXXI. Kap. 1: Die Reform der Kirche, von J. P. Whitney, S. 1—50. Kap. 2:
Gregor VII. und der erste Streit zwischen Kaisertum und Papsttum, von Z. N.
Brooke, S. 51—111. Kap. 3: Deutschland unter Heinrich IV. und Heinrich V.,
von demselben, S. 112—166. Kap. 4: a) Die Eroberung von Süditalien und Sizilien
dureh die Normannen, von F. Chalandon, S. 167--—-184; b) Das Normannische König-
reich von Sizilien, von demselben, 8. 184-207. Kap. 5: Die italienisehen Städte
bis ea. 1200, von C. W. Previt&-Orton, S. 208—241. Kap. 6: Der Islam in Syrien
und Ägypten von 750—1100, von William B. Stevensen, S. 242—264. Kap. :
Der erste Kreuzzug, von demselben, S. 265—299. Kap. 8: Das Königreich Jerusalem
von 10069-—1291, von Charles Lethbridge Kingsford, S. 300—319. Kap. 9: Die
Wirkungen der Kreuzzüge auf Westeuropa, von E. J. Passant, 5. 320 —333. Kap. 10:
Deutschland von 1125 -1152, von Augustine Lane Poole, S. 334—359. Kap. 11:
Italien von 1125—-1152, von Ugo Balzani, S. 360—350. Kap. 12: Friedrich Barbarossa
und Deutschland, von Augustine Lane Poole, 8.381—412. Nap.13: Friedrich Barbarossa
und der Lombardenbund, von Ugo Balzani, S. 413--453. Kap. 14: Kaiser Hein-
! Es wäre möglich, die Worte iuxta can. et ap. auct. als nähere Bestimmung zu regere
aufzufassen. Doch liegt es näher, anzunehmen, daß der Verfasser Karl d. Gr. die auffallende
Ernennung als höchst kanonisch und legitim bezeichnen lüßt, als daß er ilin so nebenbei eine Mah-
nung an den Ernannten für seine Amtsführung aussprechen ließe.
Kritiken 631
rich VI., von Augustine Lane Poole, S. 454—480. Kap. 15: Die Entwicklung des
Herzogtums der Normandie und die normannische Eroberung von England, von
William John Corbett, S. 481—520. Kap. 16: England von 1087—1154, von dem-
selben. S. 521—553. Kap. 17: England unter Heinrich II., von Mrs. Doris M. Stenton,
S. 554—591. Kap. 18: Frankreich unter Ludwig VI. und Ludwig VII. von 1108—
1180, 5. 592--623. Kap. 19: Die Entwicklung der Gemeinden (the Communal
. Movement), besonders in Frankreich, von Miss Eleanor Constance Lodge, S. 624--657.
Kap. 20: Die Mönchsorden, von Alexander Hamilton Thompson, 5. 658—696.
Kap. 21: Römisches und Kanonisches Recht im Mittelalter, von Harold Dexter
Hazeltine, S. 697—764. Kap. 22: Mittelalterliche Schulen bis ca. 1300. von Miss
Margaret Deanesly, S. 765—779. Kap. 23: Philosophie im Mittelalter, von W. H. V.
Reade, S. 780—829. Dazu kommt eine Liste der Abkürzungen von Titeln von Zeit-
schriften, Gesellschaften usw., und Bibliographie von S. 834--939, eine chronolo-
gische Tabelle über die wichtigsten im Bande erwähnten Ereignisse (von 325—1495)
auf S. 940—946 und das Register auf S. 947—1005.
Der Band behandelt also, wie auch die Einleitung feststellt, in den angegebenen
Zeitgrenzen in Europa die Länder Deutschland, Italien, England und Frankreich;
dagegen Spanien, die skandinavischen Länder, Polen, Böhmen und Ungarn (Ruß-
land wird nicht erwähnt) sollen im nächsten Bande behandelt werden. Außerdem
haben wir hier die Kapitel über den Islam und die Kreuzzüge, und die allgemeinen
Kapitel über die Entwicklung der Kirche im ganzen, des Kirchenrechts, der Orden,
des Studiums, der Philosophie. l
Es ist allgemein bekannt, daB man es bei der Cambridge History mit einer
hochstehenden Leistung wissenschaftlicher Organisation und allgemeiner Darstellung
zu tun hat; und unmöglich für einen Einzelnen, alle diese 23 Kapitel, wenn zu an-
gemessener Zeit darüber Bericht erstattet werden soll, genau zu prüfen und durch-
zuarbeiten. Ich beschränke mich auf eine etwas genauere Analyse der ersten drei
Kapitel, um daran ein paar allgemeinere Folgerungen zu knüpfen. Sie behandeln die
allgemeine Geschichte der Kirche und deutsche Geschichte im 11. Jahrhundert; als
Deutscher hätte ich ja z. B. auch die Kapitel 10—14 mit Nutzen besonders vor-
nehmen können, doch wird man bei mir ein näheres Eingehen gerade auf die salische
Zeit vielleicht begreiflich und angebracht finden.
Die Geschichtsauffassung aller Völker soll Wissenschaft, wissenschaftlich be-,
gründet sein, und ist bei einem jeden Volk zum Teil der Ausdruck seines National-
charakters, vielfach von zufälligen Überlieferungen und Umständen abhängig. Es
fragt sich, wie weit ist über die wichtigsten geschichtlichen Ereignisse eines Zeit-
raums Übereinstimmung der Auffassung bei verschiedenen Völkern zu erzielen,
wie weit sind die gleichen Tatsachen bekannt. werden gleichmäßig beachtet, wie steht
es mit der Gleichheit der benutzten wissenschaftlichen Literatur? Schon in diesen
Beziehungen können Darstellungen derselben Sache durch Angehörige verschiedener
Volker sehr verschieden, aber gerade dadurch für die Völker sehr anregend sein und
aufsie wirken, wieviel mehr dann erst die national bedingten, wirklichen Auffassungs-
unterschiede.
Unsere ersten drei Kapitel weisen viele Übereinstimmungen mit der ent-
sprechenden deutschen Literatur, aber auch Unterschiede von ihr auf, Es ist von
den Dingen, Menschen und Ereignissen, die Rede, von denen die entsprechenden
deutschen Werke auch reden und reden müssen. Es werden viel deutsche Arbeiten
632 Kritiken
genannt, große Bücher und einzelne Aufsätze (zumal die letzteren sehr mit Auswahl
und wohl etwas zufällig), daneben fremde (englische und französische), die bei uns
zum Teil wohl weniger bekannt sind. Die Auffassung ist nur zum Teil diejenige, die
bei uns vorwiegend oder herrschend ist. Im ersten Kapitel von Whitney ist von der
Verderbnis und Reform der Kirche die Rede, von Simonie und Priesterehe, mancher-
lei vom Eigenkirchenwesen und Stutzschen Forschungen. Wenig bekannt ist in
Deutschland wohl das von Wh. viel zitierte und sehr gelobte Buch von L. Saltet,
Les R£ordinations, Paris 1907, und neueren Datums sind einige nach Deutschland
bisher kaum gedrungene Arbeiten von R. L. Poole: Benedict IX. and Gregory VI.;
Lectures on the history of the Papal Chancery down to the time of Innocent III.
(vgl. NA. 45, S. 427, n. 385, 386); The names and numbers of Medieval Popes. Engl.
hist. Rev. 1917. Etwas auffallend ist mir die Beurteilung Viktors II. (S. 32), der,
wie mir scheint, als etwas subaltern, und zusammenfassend als „an official of many
merits“ geschildert wird. Der Mann, der 1052 die Italienpolitik von Kaiser und Papst
durchkreuzte und die Rückberufung des deutschen Heeres bewirkte, ist doch wohl
mehr als nur ein tüchtiger und zuverlässiger Beamter gewesen. Und zu günstig
scheint mir Wh. (S. 49f.; vgl. auch Brooke S. 52f.: Hildebrand sei die rechte Hand
seines Vorgängers gewesen, nicht sein Meister; er habe ihn beeinflußt, nicht be-
berrscht) Alexander II. zu beurteilen. Der unbehilfliche Stotterer ist doch wohl
mehr Werkzeug in der Hand Hildebrands gewesen als selbständiger Leiter der Po-
litik. Von Interesse ist, was Wh. S. 49, N. 2 nach Poole über das Urkundenwesen
unter Alexander II. andeutet. Für das, was er 5. 30 mit N. 2 über die Umgestaltung
der Kanzlei unter Leo IX. sagt, beruft er sich gleichfalls auf Poole; ein deutscher
Forscher würde Kehr, Serinium und Palatium nennen (diese Untersuchung bedarf
zwar nach Kehr: Die ältesten Papsturkunden in Spanien, Abhandl. der Preuß.
Akademie der Wissensch. 1926, phil. hist. Kl. n. 2, Sonderausgabe S. 27, N. 3, „nicht
nur für die erste Hälfte einer durchgreifenden Umarbeitung‘“, aber sehr vieles und
Wesentliches dürfte doch auch bestehen bleiben). Kehrs Arbeiten sind in England an-
scheinend bei weitem nicht genügend bekannt geworden (vgl. noch weiter unten), die
auf Poole gegründete, sehr kurze Schilderung des weltgeschichtlichen Vorgangs der
Ausbildung des notwendigsten päpstlichen Behördenwesens bei Wh. erscheint mir
als recht larblos und wenig plastisch. Im ganzen bietet dieses Kapitel, was man so
durchschnittlich in der Darstellung dieses Stückes Weltgeschichte im allgemeinen
Stile sagen kann; es weicht nichts wesentlich ab von dem lHerkömmlichen und
fehlt nichts Wesentliches, wird aber auch nichts Hervorstechenderes, Besonderes
geboten. Viel exponierter ist die Lage des Verfassers der beiden folgenden Kapitel
über den Investiturstreit, der in Kap. 2 Gregor VII. und den Investiturstreit bis
1122, in Kap. 3 Deutschland unter Heinrich IV. und Heinrich V. behandelt.
Es werden also in diesem Kapitel zweimal ziemlich dieselben Dinge erörtert,
einmal im Zusammenhang der päpstlichen, das andere Mal in dem der kaiserlichen
Politik. Brooke hat ein sichtliches Bestreben, jedesmal dem eigenen Zusammen-
hang der Dinge, erst in der Kirche, dann im Staat, erst Gregor V11., dann Hein-
rich IV. gerecht zu werden. Er gibt eine ausführliche, stark von Sympathie ge-
traxene Charakteristik von Gregor VII. Er ist ihm ein stürmisch temperament-
voller, willensstarker Mann. erfüllt von kriegerischem Geiste des alten Testaments.
Er täuscht sich leicht über die Mensehen, muß in der Einzelausführung der Politik
oft seine Ideale preiszeben, er leidet unter empfindlichen Stimmungsrückschlägen.
Kritiken 033
Aber mit starkem Willen, der durch Selbstbeherrschung und Erfahrung gezügelt
ist, hält er sich aufrecht. Er fühlt sich als Geschöpf und Organ des hl. Petrus, als
unmittelbar inspiriert von ihm bis zu Prophezeiungen. Aber er weiß, daß er selbst
dem Gesetz gehorchen muß, er will nichts Neues, Willkürliches einführen, nur das
alte Gesetz in der Kirche der neuen Zeitlage anpassen, mit neuen Verordnungen
durchführen. Er geht aus von der Überzeugung der Gleichberechtigung der welt-
lichen und der geistlichen Gewalt, wie sie Gelasius I. formuliert habe (bei dem aber
in Wahrheit die priesterliche Gewalt schon als die höhere erscheint), und endet
durch seine tatsächlichen Erlebnisse, hauptsächlich durch den Widerstand, den er
in Deutschland und Norditalien gefunden hat, bei dem Anspruch der absoluten Über-
legenheit der geistlichen Gewalt (S. 51—58). Daran wird dann die Schilderung der
Entwicklung der einzelnen Ereignisse angeschlossen, die schon gelegentlich mit sehr
wichtigen Bemerkungen über Heinrich IV. und seine Politik durchsetzt ist (5. 65,
67 usw.). — Mir erscheint diese Charakteristik doch als ziemlich stark idealisiert,
gefärbt zugunsten Gregors. Sie bringt das Starr-Dogmatische in seinem Wesen, das
Primitive. wie es E. Caspar, Tlistor. Zeitschr., Bd. 130, S. 1--30, genannt hat, wohl
nicht ganz zum Ausdruck, macht ihn liebenswürdiger als er war; auch seine scharf
und kalt berechnete Politik wird nicht genug gewürdigt, von den Normannen und
ihrer Hilfe und Bedeutung für ihn ist erst auf X. 76, nach Brixen, die Rede. Gregors
Lage bei seinem Tode wird, im Hinblick auf Heinrichs IV. künftige Niederlage. als
günstiger geschildert als sie war, als er selber sie sehen und empfinden konnte. Das
alles ist aber keineswegs einseitige, bewußte oder unbewußte Schönfärberei zu Gregors
Gunsten, denn nachher kommt Kap. 3. l
Heinrich IV. findet, wie bemerkt, schon in Kap. 2 gelegentlich gute Charak-
teristik. Die MaBlosigkeit und Überhebung im Glück wird auf S. 65 oben, die hitzige
Gewalttätigkeit und die phantastischen Beschuldigungen gegen den Papst in den
Wormser Schreiben von 1076 werden S. 67 richtig gekennzeichnet. Die Haupt-
stelle über ihn findet sich im 3. Kap., S. 125—127. Er wird geschildert als ein listiger
und überlegter Staatsmann, kein Krieger; der Verlust all seiner großen Schlachten
(außer Homburg, wo Rudolf von Rheinfelden. nicht der König, gewann) wird richtig
hervorgehoben; sein Mangel an Mäßigung im Erfolg, seine Unfähigkeit zur richtigen
Schätzung der gegnerischen Kräfte (vgl. S. 134) finden sachentsprechende Schil-
derung. Aber er zeigte auch gute Menschenkenntnis und starke innere Widerstands-
kraft, warmes und lebendig menschliches Mitempfinden, als ein guter Vater und
gütieer Herr, besonders für die unteren Klassen seines Volkes, die ihn leidenschaftlich
liebten und nach seinem Tode betrauerten. — Da ist ernstes Bemühen, auch dem
König und seiner ganzen Lage gerecht zu werden, wenn auch der Hauptton der
Sympathie ersichtlich beim Papste und seinen Bestrebungen liest. Aber es ist doch
seltsam, wenn dieses Mitfühlen mit beiden Seiten so weit führt, daB Heinrichs Briet
von 1073 (Reg. Greg. I., 29a) auf S. 60 und 69 im Kapitel über Gregor als „abject”,
verworfen, gemein, gekennzeichnet wird und auf S. 131 im Kapitel über Heinrich als
„a wise decision“! Wenn auf S. 94 der Verrat von Heinrichs Sohn Konrad und seine
Ausnutzung durch Urban II. beschönigt wird (it is juster to attribute his welcome
as given to the penitent seeking absolution and refuge from an evilanexcommuni-
cated father), und es von diesem üblen Vater auf S. 126 heißt: he was naturally
of an affectionate and sympathetie disposition, a devoted father and a kind
master, — —. Jlier scheint es doch nieht nur an dem notwendigen Ausgleiche,
634 Kritiken
sondern überhaupt an der Einheit des Standpunktes zu fehlen, bei einem Ver-
fasser. Im übrigen sind diese Charakteristiken recht durchdacht und wohlüberlegt,
es besteht manche Veranlassung auch für die deutsche Forschung, sie mit den bei uns
üblichen Bildern, mit unserer Auffassung genau zu vergleichen. Die Charakteristik
Heinrichs IV. ist in vielen Punkten der neuerdings von mir gegebenen so ähnlich,
daß man glauben könnte, ich hätte in meinem 1927 erschienenen Buch die 1926 ver-
öffentlichte Cambridge Ilistory stillschweigend benutzt. Ich habe aber erst nach
Fertigstellung meines Buches an die Lektüre der Cambridge History gehen können,
die Auffassungen sind unabhängig voneinander in manchem gleich. Es ist hier nicht
möglich, auf dem verfügbaren Raume diesen Gesichtspunkt der Vergleichung der
Auffassungen über die wichtigsten Dinge in der Cambridge History einerseits.deutscher
Forschung andererseits voll auszuführen.
An Einzelheiten, die zum Teil zeigen, daß der Fremde das deutsche Material
doch nicht voll beherschen kann, möchte ich folgendes nennen. In Kap. 2 hätte auf
Ss. 62 wohl auf NA. 37, S. 804—800 Bezug genommen werden können, den Nach-
weis, daß Liemar von Bremen 1075 doch nach Rom gegangen ist. S. 68 bleiben
zum Reichstag von Tribur die Auffassungen von Dietrich Schäfer und A. Brackınann
völlig unerwähnt, auch wer sie nicht teilt, muß sich doch damit auseinandersetzen,
muß sie kennen. Von der „Fälschung“ von Oppenheim, wie man auch darüber
denken möge, ist mit keinem Worte die Rede. Auf S. 86 heißt es über Clemens II.:
„Nirgends (in Europa außerhalb von Heinrichs direktem Machtbereich) war Heinrichs
Kandidat anerkannt”, die Forschungen von Kehr über Wibert von Ravenna und
anscheinend Kehrs ganzes Papsturkundenwerk sind auch Brooke, wie Whitney,
unbekannt geblieben. Und gerade über Clemens II. und England hat Kehr
Wichtiges, Neues, gebracht, SBA. 1921, XIX, S. 356ff. In Kap. 3 sind auf S. 114
Brackmanns und seiner Schüler neuere Arbeiten über Siegfried von Mainz unberück-
sichtiet, an allgemeineren Gesichtspunkten und Kenntnissen fehlt das Buch von
Schwartz über die deutschen Bischöfe in Reichsitalien (etwa auf S. 121—124). Die
zweite Regierung Adalberts von 1069—1072 und ihre Bedeutung für Heinrich IV.
ist Br. fast ganz entgangen, nur auf S. 130 oben ist sie viel zu spät, nur für 1072,
viel zu kurz gestreift. S. 128, N. 1 lehnt Br. Hallers Theorie über das königliche
Tafelgüterverzeichnis von 1065 wohl mit Recht ab. S. 13Öff. sieht er im Sommer
1076 einen vollen Abfall von Tleinrich sich vollziehen. In Canossa erblickt er (5. 13%)
keine große Demütigung des Königs, hält es aber ebenso für „absurd“, seine Ab-
solution als einen großen Sieg für ihn in Anspruch zu nehmen. 8. 137, N. 1 stellt er
als Möglichkeit (deren ausführliche Untersuchung und Begründung sehr wünschens-
wert wäre!) hin. daß St. n. 2787 (Const. I.. n. 60, b1) nicht zu 1076, sondern zu 1080
gehören! N. 139 mit N. 2 mißversteht den Ausdruck regnum Saxoniae, als ob damit
das Könietum Rudolfs von Rheinfelden als ein auf Sachsen beschränktes hätte be-
zeichnet werden sollen. Das Wort regnum für die Herzogtümer ist häufig in Deutsch-
land im 10. und 11., noch 12. Jahrh., in Heinrichs IV. eigener Urkunde St. 2893
kommt der Ausdruck amtlich vor, Waitz hat gelegentlich in seiner VG. über diesen
Sprachgebrauch gehandelt. Auf N. 150 unten läßt Br. wieder noch Heinrich IV
1106 zu Ingelheim seine Schuld bekennen, mein Aufsatz in ZRG. kan. 12 (1922),
N. 168-221 ist ihm unbekannt geblieben. Ich glaube überhaupt zu dem Wunsche
berechtigt zu sein, daB dieser Aufsatz mehr beachtet werden, daß mindestens dieses
Hanptresultat (dab der Kaiser nicht bekannt hat) entweder akzeptiert oder aber
Kritiken | 635
widerlegt werden möge t. Vgl. jetzt meinen Heinrich IV. S. 326---330; meine ganze
Kritik des Briefes im Cod. Ud. bei J. n. 129, die in diesem meinem Aufsatz doch schon
recht. weit geführt ist. ist Br. unbekannt geblieben.
Vieles andere an deutscher Literatur, auch aus neuerer und neuester Zeit,
würdigt und verwertet Br. So z. B. erfreulicherweise die Arbeit von Heusinger über
Servitium regis usw., wenn auch wohl nicht ganz ausreichend; ebenso Stimming über
das deutsche Königsgut. Die ganzen verfassungsgeschichtlichen Ausführungen von
Br. auf S. 117—-127 sind ganz gut, aber etwas blaß. Das Buch von Schulte über den
Adel und die deutsche Kirche im Mittelalter wird genannt, aber kaum. soweit ich
sehe, im Text verwertet. Im Literaturverzeichnis- zu Kap. 2 und 3 sind auf S. 854
nachträglich noch ein paar deutsche Erscheinungen von 1924 aufgezählt.
Was kann man nun aus alledem schließen? Ich glaube dies, daß immerhin
Veranlassung besteht, daß auch deutsche Greschichtsforscher wieder einmal die
Auffassungen der anderen europäischen Völker sorgfältig erwägen und durch-
denken. In diesem Bande bieten die Charakteristiken Gregors VII und Heinrichs IV.,
wie ich zu zeigen suchte, ernstlichen Anlaß zu unbefangener Nachprüfung herrschend
gewordener Meinungen. Aus den anderen Kapiteln, die nicht gerade Vorgänge
deutscher Geschichte behandeln. wird die deutsche Forschung unzweifelhaft vieles
und Wertvolles lernen können. Aber man sieht, daB auch die Fremden nicht voll-
kommen sind. Ein so großes Werk wie das Kehrs und die Ergebnisse daraus. die er
z. T. schon vorgelegt hat, scheinen im Auslande so wenig vollständig wie in Deutsch-
land verarbeitet zu werden, manchmal ganz unbekannt zu bleiben, um von kleineren
hier ganz zu schweigen.
Eine einheitliche gesicherte Auffassung der Vergangenheit zu gewinnen, ist
unendlich schwer, fast unmöglich. Schon in einem Lande unter den Volksgenossen
stehen sich die Meinungen oft schroff gegenüber, ist es unmöglich, dab alle alles
kennen, gleich ansehen, verwerten. Noch viel schwieriger ist das für die Forscher
aus verschiedenen Völkern. Aber gerade da gibt die unwillkürliche, ursprüngliche
Verschiedenheit vielleicht die stärksten Antriebe zur Nachprüfung, zum Ausgleich
der Meinungen. Möge auch der nene Band der ©. H. in diesem Sinne in Dentsch-
land wirken!
Erlangen. B. Schmeidler.
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Herausgegeben auf Veranstaltung des
Schweizerischen Juristenvereins mit Unterstützung des Bundes nnd der
Kantone. IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg. Erster
Teil: Stadtrechte. Erster Band: Das Stadtrecht von Murten. Bearbeitet
und herausgegeben von Friedrich Emil Welti. Aarau, Sanerländer 1925.
XXIV, 6528.
Um die eroßangelerte Sammlung der „Rechtsquellen” darf man füglich die
Schweiz beneiden: es gibt nur wenige Länder, die ein ähnlich umfassendes Unter-
nehmen dieser Art aufzuweisen haben. Der vorliegende Band eröffnet die Reihe
der Stadtrechte des Kantons Freiburg. Die Stadt Murten, weiteren Kreisen fast
nur durch den glorreichen Sieg der Kidgenossen und ihren Verbündeten über Karl
1 Neuerdings hat K. Hampe, Herrschergestalten des deutschen Mittelalters S. 176f. und
Histor. Zeitschr. Bd. 133, S. Lil dieses Hauptergebnis des Aufsatzes angenommen.
636 Kritiken
den Kühnen (1476) bekannt, hat eine alte, nach verschiedener Hinsicht beachtens-
werte Geschichte. Ursprünglich eine an der Straße Aosta—Gr. St. Bernhard —
Martigny — Windisch gelegene Römersiedlung, läßt sie sich mit einiger. Wahrschein-
lichkeit schon im 6. Jahrhundert als Besitz des Klosters St. Maurice nachweisen,
an das sie durch Schenkung des Burgunderkönigs Sigismund gefallen sein soll. Im
Kampfe zwischen Konrad Il. und Graf Odo von Champagne um die burgundische
Krone hart umstritten, fällt sie 1034 der Zerstörung anheim, von deren Folgen sich
der Ort lange Zeit nicht mehr erholen kann. Durch Schenkung Heinrichs IV. (1079)
wird zunächst der Bischof von Lausanne hier mächtigster Grundherr, an dessen
Stelle dann aber die Grafen von Zähringen treten. Berthold IV. (oder V.)aus diesem
Hause hat in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts nach durchaus glaubhafter
Überlieferung Murten in der Nähe der alten Ansiedlung als Stadt neu angelegt.
Nach dem Aussterben der Zähringer (1218) erscheinen die staufischen Kaiser als
Herren des Ortes; nach dem Tode Konrads IV. erkennt dann die Stadt den Grafen
Peter von Savoyen als ihren Herrn und Beschützer an (1255). Die savoyische Schutz-
herrschaft wird erst im Jahre 1475 durch den Übergang Murtens an die Eidgenossen-
schaft beseitigt: bis zum Untergang der alten Schweiz in den Revoluvionsstürmen
bleibt es gemeine Vogtei der Städte Bern und Freiburg, wobei Bern das Übergewicht
erringt und mit der Durchführung der Reformation sich den entscheidenden Einfluß
in Kirche und Schule sichert. Mit diesen politischen Geschicken wird auch die über-
aus interessante völkische Entwicklung bestimmt: ursprünglich wohl unbestritten
romanischer Volksboden und Bestandteil des romanischen Teils der Lausanner
Diözese, hat Murten schon seit seiner Erhebung zur Stadt im ausgehenden Mittel-
alter einen wesentlichen deutschen Bevölkerungsbestandteil aufzuweisen. Mit der
Loslösung von Savoyen und dem Anschluß an die Eidgenossenschaft wird die Amts-
sprache deutsch und verstärkt sich der deutsche Einschlag in der Bevölkerung
zusehends; die Reformation und die von Bern bestimmte Schulpolitik beschleunigen
die Entwicklung. Obwohl Murten lange zweisprachig bleibt, gewinnt schließlich
das deutsche Element die Überhand: heute muß die Stadt mit ihrer Umgebung
unbestritten dem deutschen Sprachgebiet zugerechnet werden. Für die Wirtschafts-
geschichte schließlich hat Murten seine besondere Bedeutung als Zollstätte an der
eroßen Handelsstraße Geni—Basel, die namentlich in der Zeit der Blüte der Genter
Messe nicht ohne Bedeutung war.
Wenn wir uns kurz diese geschichtlichen Tatsachen vergegenwärtigen, treten
wir an die schon aus sich heraus dankenswerte Publikation mit besonderem Interesse
heran. Der Herausgeber hat sein Möglichstes getan, um allen Ansprüchen gerecht
zu werden, und das von ihm in mühseliger Arbeit im Murtener Archiv gesammelte
Material durch Nachsuchungen in den einschlägigen Beständen in den Archiven
von Bern und Freiburg nach Krälten ergänzt. Die schon früher gedruckten Urkunden
sind soweit möglich an der Hand der Originale neu bearbeitet worden; ein um-
Yassendes, Sach- wie Namenverzeichnis vereinigendes Register, das auch sprachliche
und sachliche Erklärungen enthält, erleichtert die Benutzung, während ein verhältnis-
mäßig kurzes Vorwort zur ergänzenden Einführung in die Sammlıng eine knapp-
sclaßte Erörterung der ältesten Daten und Überlieferungen zur Geschichte Murtens
bis zur Stadtgründung bietet. Die Überlieferung ist im allgemeinen als verhältnis-
mäßig reich und gut zu bezeichnen; aus den 414 Nummern, von denen ein kleiner
Bruchteil nur in Regestenform aufgenommen worden ist, gehören 18 dem 13., 66
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Kritiken 637
dem 14., 198, also nahezu die Hälfte, dem 15. Jahrhundert an. Trotz alledem bleibt
das Material immer noch zu lückenhaft, als daß es alle unsere Erwartungen erfüllen
und auf alle Fragen befriedigende Antwort geben könnte — eine alltägliche Erfahrung
bei mittelalterlichen sechts- und wirtschaftsgeschichtlichen Veröffentlichungen.
Die Verschiebung der sprachlichen und völkischen Verhältnisse spiegelt sich
— allerdings nur unvollständig — in der Sprache der Urkunden wider. Bis 1474
herrscht einseitig und ausschließlich das Latein vor, von 1475 an überwiegt im weite-
sten Maße das Dentsche; nur gelegentlich erinnern einige französisch abgefaßte Stücke
sowie die öfter angeführten französischen Übersetzungen deutscher Originale daran,
daB die tatsächliche lage doch etwas komplizierter ist, als der amtliche Sprach-
gebrauch dies in Erscheinnng bringt. Zahlreiche Familien- und Gewannamen sowie
Sachbezeichnungen bieten weitere Anhaltspunkte zur Ergänzung und Berichtigung
des so gewonnenen Bildes. Wichtige. auch durch ihren größeren Umfang hervol-
tretende Bestandteile der Sammlung bilden die eigentlichen Stadtrechtkodifikationen
Stadtrotel, Stadtsatzungen). Sie beginnen bereits um das Jahr 1245 mit dem alten
Stadtrotel, der im sieh, deuclich erkennbar. noch Teile einer älteren, wohl aus der
Zeit der Neugründung der Stadt.dureh den Zahringer Herzog stammenden Ordnung
birgt. Es folgt dann ein vom Grafen Amadeus von Savoven erteiltes Stadtrecht-
privileg aus dem Jahre 1377. Diese beiden Stücke sind schon längere Zeit bekannt
und haben auch in der bekannten Gauppschen Sammlung Aufnahme cefunden.
Eine große, umfassende Koditikation erfolgte dann in zwei Etappen am Ende des
14. Jahrhunderts in den „Statuta“ von 139} und den mehr privat- und gewohnheits-
rechtlichen „Consuetudines“ aus der Zeit um 1100, die beide die Grundlagen für
alle späteren, unter der Bernisch - Freiburgischen Vogteiherrschaft abzefaßten
Rechtssatzungen, so für die ernenerten Murtensatzungen von 1566 und von
1715, bilden.
Merkwürdig ärınlich ist das Material über den in fremden Quellen im 15. Jahr-
hundert oft genug erwähnten Murtener Zoll; allerdings war dieser nicht im Besitze
der Stadt, sondern ihrer Vogteiherren. Von wesentlicher Bedeutung ist lediglich
ein Zolltarif des Jahres 1507: sonst hören wir gelegentlich nur von Zellbefreiungen
und Zollerleichterungen für die Stadt nnd ihre Umwohner. Reicher tließen die Quellen
für.das Fischerei- und das Wasserrecht, was sich unschwer aus der geographischen
Lage der Stadt an einem größeren See nnd in wasserreicher Umgebung ergibt. Auch
über Weide und Waldwirtschaft. Gewerbewesen. Lebensmittelpolitik, Gerichts-
barkeit u. del. findet sich manches Interessante.
Diese nur probeweise herausgegriffenen Andeutungen mögen zur Kennzeich-
nung des überaus reichen und verschieeenartigen Inhalts der Sammlung genügen,
der sieh in Form einer Besprechung natürlich nicht erschöpfend würdigen läßt.
Es sei zum Schluß nur noch auf den Wiederabedruek von vier, bereits bekannten.
Königsurkunden aus dem 13. Jahrhundert (Konrad 1238, Wilhelm 1251. Rudolf
1283) hingewiesen. Die Editionsarbeit hält, soweit sich das bei einer raschen Durch-
sieht feststellen läßt, allen Ansprüchen stand; nur Kleinigkeiten sind anzumerken,
so z. B. wenn beim Abdruck der Satzung von 1566 nieht immer erkannt worden ist,
daß eine Reihe der darin in deutscher Übersetzung aufzenommenen älteren Einzel-
statuten bereits in vorhergehenden Nummern im Originaltext abgedruckt worden
sind (z. B. 8.373 von den .schwvbögen“ = Nr. 182 (5. 199); 8.957 d (citation) =
Nr. 8? (S. 147.
_—
638 Kritiken
Die Veröffentlichung der Stadtrechte des Kantons Freiburg haben mit dem
vorliegenden Bande verheißungsvoll eingesetzt: möge sein Gelingen für die künftigen
Bände als gutes Vorzeichen gelten! |
Stuttgart. K. Stenzel.
poua
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Leo Santifaller, Calendarium Wintheri. Tl più antico calendario necrologio ed
urbario del capitolo della cattedrale di Bressanone (S. A. aus dem Archivio
per PAlto Adige XVII 1923). 1926. 8°. 647 S. mit 11 Tafeln.
-= Eine interessante und wertvolle Quelle zur Geschichte des Domstiftes Brixen,
bisher nur schwer erreichbar, wurde durch die vorliegende mustergültige Ausgabe
weiterer Forschung zugänglich gemacht. Es ist dies der sogenannte Winthersche Ka-
lender, der von dem Brixner Dompropst Winther: von Neuenburg (1218 1235) ver-
faßt wurde, aber in seiner ursprünglichen Gestalt nicht mehr vorliegt. Wir besitzen
nur zwei erweiterte Fassungen, die, zum Altbestand des Domkapitelarchivs gehörig,
das Original immerhin noch erkennen lassen. Eine derselben, 1254—1268 geschrieben,
liegt heute im bayrischen Hauptstaatsaıchiv zu München, die zweite kam nach
der Säkularisation des Hochstiftes nach Wien in das Haus-, Hof- und Staatsarchiv,
wurde 1582 in das Statthalterei- heute Landesregierungsarchiv in Innsbruck über-
tragen, mußte aber im Zuge der Anforderung von Archivalien 1921 an das italienische
Staatsarchiv in Bozen ausgefolgt werden. In den Jahren 1306—1318 verfaßt, ent-
hält sie nach einer Einleitung, welche Über die verlorene Urschrift einigermaßen
_ aufklärt, ein auf dem römischen Kalender auigebautes, nur mit bescheidenen An-
gaben aus dem ma. Heiligenverzeichnis ausgestattetes Kalendarium, dem ein Nekro-
logium und ein Urbar des Domkapitels eingegliedert sind. Anschließend folgt ein
„weites einschlägiges Urbar, das nach geographischen (resichtspunkten angelegt ist.
Der Münchner Kodex enthält nur diese letztere Fassung des Urbars in älterer Ge-
stalt. Schließlich finden sich in einem Kodex der Innsbrucker Universitätsbibliothek
(Nı. 912) aus dem späteren 13. Jahrhundert einige kurze Bruchstücke des Urbars.
Der hohe Wert der Quelle ergibt sich schon aus der Tatsache, daß das aus ihr
durch L. Baumann 1905 in den Nekrologien der MG. veröffentlichte Totenbuch
im Alter für Deutschsüdtirol an siebenter, nach der Reichhaltigkeit des Inhalts und
der Genauigkeit der Angaben über die darin namhaft gemachten Persönlichkeiten
— nur Wohltäter des Kapitels fanden Aufnahme -- an erster Stelle steht, daß das
Urbar in seiner ursprünglichen Fassung überhaupt das älteste dieser Landschaft
ist. Bis in die Zeit des Brixener Bischofs Kardinal Nikolaus Cusanus wurde der
erößere Kodex noch benützt, dann wanderte er vermutlich in das Archiv des Kapitels.
Erst der angesehene Brixener (Greschichtsforscher Josef Resch (t 1782) ging an die
Herausgabe dieses Werkes, dem er einen reichen Kommentar beigab. Doch wurde
- der Druck vom Domkapitel schon nach dem dritten Bogen eingestellt. Die Abschrift,
die er anfertigte, liegt in der Brixener Seminarbibliothek. Auch die ersten Druck-
bogen (‚Jänner bis März) sind nur mehr in zwei Exemplaren erhalten. So hat sich
S. ohne Zweifel ein neues Verdienst um die Veröftentlichung und Erklärung der Ge-
schichtsquellen des alten Domstiftes am Eisack erworben, das um so höher zu bewerten
ist, weil die Ausgabe ein weitausgreifender wissenschaftlicher Apparat begleitet,
der reiche Aufschlüsse und mancherlei neue Anregungen bringt.
Der Text selbst reicht von S. 159—353. Er wird durch zahllose orts- und per-
sonengeschichtliche Angaben erläutert. Voran geht eine umfangreiche Einleitung,
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Kritiken 639
die über die handschriftlichen Grundlagen und ihr Verhältnis zum Urtext belehrt,
Inhalt und Bedeutung der Quelle bespricht und unter Beigabe zahlreicher Tabellen
eine eingehende wirtschaftsstatistische Analyse des Urbars bringt, welche die Be-
nützung desselben wesentlich erleichtert. Dem Text folgen neben einem reich-
gegliederten Personen-, ( )rts- und Sachregister (S. 537—-643) noch andere wertvolle
Anhänge: so eine Übersicht der Heiligenfeste des Kalendariums unter Anführung
von Brixener Kirchenpatrozinien: eine versuchsweise Wiederherstellung der Urfassung
des Nekrologiums; ein Verzeichnis der noch nachweisbaren ma. Kalendare, Toten-
bücher, Jahrtagsverzeiohnisse und Urbare aus Deutsch-Südtirol unter Wiedergabe
des Textes von fünf Nekrologien und von elf solchen Kalendern, deren vier noch
dem 12. Jahrhundert angehören. Hieran reihen sich Brixener Urkunden (1174 bis
1464). unter ihnen elf Inedita des 13. Jahrhunderts und vier bisher unbekannte
urbariale Quellen dieser Landschaft, schließlich in trefflicher Ausführung Proben
aus dem Bozener und Münchener Kodex und Faksimilien von 7 der abgedruckten
Brixener Urkunden.
In der Zeitschrift „Schlern‘ (1926, Heft 10) gab S. eine ausführliche Selbst-
anzeige seiner Arbeit in deutscher Sprache. Auf sie sei hier besonders hingewiesen.
Sie bringt auch, worin er eine von mir in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für
Rechtsgeschichte (1926, Kanon. Abt. S. 585) gegebene Anregung beachtet und aus-
führt, eine übersichtliche Vergleichung der Jahrtagsverzeichnisse unseres Kalendars
mit von ihm früher schon veröffentlichten Präsenzrechnungen des Domkapitels
aus den Jahren 1463--14%3 (Archivio per l’Alto Adige XVII. 118ff.). Eine Gegen-
überstellung beider Quellen zeitigte das überraschende Ergebnis, daß von den
144 Eintragungen des Kalendars in der jüngeren Quelle nur mehr fünf noch nament-
lich benannte Jahrtage aufscheinen. Alle übrigen Jahrtage der Domherren, Kleriker
und Adeligen usw. waren damals schon spurlos verschwunden, die der meisten älteren
Bischöfe kumuliert worden.
Innsbruck. A. v. Wreischko.
Robert Davidsohn, Geschichte von Florenz. Bd. IV, Die Frühzeit der Florentiner
Kultur. Teil 2: Gewerbe, Zünfte, Welthandel und Bankwesen. Teil 3: Kirch-
liches und geistiges Leben, Kunst, öffentliches und hänsliches Dasein. Berlin,
E. S. Mittler u. Sohn 1925 u. 1927.
Mit dem dritten Teil des der Kultur der Dantezeit gewidmeten Bandes, der
die geistig-künstlerische Kultur der Zeit behandelt, hat Robert Davidsohn sein
Lebenswerk zum Abschluß gebracht. Überblicken wir von diesem Gipfel aus den
Weg, den er gegangen, so ist das vorwaltende Gefühl das der Dankbarkeit und der
Bewunderung für eine in ihrer Art innerhalb der deutschen Literatur fast einzig-
artige Leistung. Sicherlich ist sie in erster Linie bedingt durch die nur wenigen
deutschen Gelehrten gegebene Möglichkeit, ohne Belastung mit Lehrtätigkeit und
Amtsverpflichtungen die ganze Arbeitskraft in letzter Konzentration einer wissen-
schaftlichen Aufgabe zuteil werden zu lassen. Sicherlich aber setzt sie auch eine
ungewöhnliche Festigkeit des Forscherwillens voraus, eine ganz der Sache hingegebene
ünermüdliche Arbeitskraft, eine bis ins kleinste geregelte Lebensführung, einen
gerade unter den gegebenen Umständen recht schweren Verzicht auf das Abschweifen
in lockende Seitenwege, einen tiefen amor fati als die Liebe zu einer als schweres
und reiches Schicksal ihm gewordenen Tehensaufgabe. —
| 640 Kritiken
Es ist in der deutschen Kritik heute, leider!, vielfach Sitte geworden.
vom Birndaum Äpfel zu verlangen. Wer nicht gewillt ist, diese Mode mit-
zumachen, und es vorzieht, jeden in seinem Sattel gelten zu lassen, wenn er
nur ordentlich reiten kann, wird auch nicht damit rechten, daß eine Forscher-
natur, wie die Davidsohns, nicht in erster Linie die großen Linien der Ent-
wicklung zu ziehen gewillt ist, weil das nicht in der Richtung der einmal ge-
stellten Aufgabe und der ihm eigenen Begabung liegt; daß er mehr nach der Breite
als nach der oft recht dunklen und zweitelhaften Tiefe hin zeichnet; daß er ferner
im Banne einer -- sagen wir etwas lapidarisch — bürgerlich-illusionsfreien Welt-
anschauung diein Florenz zutage tretenden zukunftsträchtigen Werte einer rein bürger-
lichen Kultur stark positiv deutet und für die unzeitgemäße Romantik des sinkenden
Imperiums und eine in Italien doch immer leicht karikierten Ritterkultur kein auf-
nehmendes Organ hat; man wird das, wenn es nur auf festem Grunde ruht und inner-
lieh geschlossen ist, auch dann gelten lassen müssen, wenn man, wie der Schreiber
dieser Zeilen, selbst diesen Standpunkt nicht durchweg teilt. Man wird sich vielmehr
freuen dürfen, daß die unendliche, entsagungsvolle Liebe zum Detail, der nichts
an sich unbedeutend erscheint, weil es, riehtig in das große Mosaikbild eingefügt,
sich an seiner Stelle als unentbehrlich erweist, uns ein so farbenreich-lebensvolles,
so breit hingelagertes, so unmittelbar anschauliches und umfassendes Tebensbild
einer mittelalterlich-städtischen Kultur gegeben hat, wie es nur mit diesem Material.
nur an dieser Stelle und nur von einem Forscher von der spezifischen Eigenart David-
sohns gegeben werden konnte. Und man wird es endlich ruhig abwarten können,
ob auf Grund des Davidsohnsehen Werkes und des hier gegebenen breiten Unterbaues
nun er selbst oder ein anderer, dem er die Wege geebnet hat, die weniger entsagungs-
volle und in mancher Hinsicht dankbarere Aufgabe lösen werde, nns eine straff
zusammengefaßte, die großen Linien schärfer herausarbeitende (reschichte von
Florenz zu geben, die zugleich wiederum ein notwendiger Baustein zu der uns heute
-— und wohl für absehbare Zeit noch — fehlenden italienischen (reschichte im Hoch-
mittelalter und in der Renaissance werden könnte.
Fine auch nur einigermaßen die unerschöpfliche Fülle des Inhalts wiedergebende
Darstellung würde weit mehr Ranm beanspruchen, als mir hier zur Verfügung
steht; ist doch von den trivialsten Betätizungen des täglichen Daseins bis zu den
in die Ewigkeit ragenden Schöpfergestalten Dantes und Giottos nichts vernachlässigt,
über das die mit unsäglicher Mühe und Entsagung zusammengetragenen Quellen
eine einigermaßen gesicherte Aussage gestatten. Ich darf mich deshalb damit be-
genügen, einige mir besonders wichtig scheinende Punkte herauszugreifen, und darf
von vornherein um Verzeihung bitten. wenn ich dabei manches besonders berühre,
was mit meiner eigenen Forschungsarbeit enger zusammenhängt. Beginnen wir
mit dem wirtschaftlichen Aufbau der Bevölkerung, so überrascht zunächst der
ungehenre Reichtum berufsteiliger Gliederung, dem gegenüber der von
Bücher und anderen in Deutschland nachgewiesene uns relativ bescheiden und ein-
fach vorkommen mar. Wenn da 2. B. nieht nur im Waffenhandwerk, wie wir es schon
etwa aus Frankfurt wissen, eine Fülle von Spezialitäten auftaucht, sondern auch
von den eigentlichen Schustern, die sogar Waren zum Export herstellen, nicht nur
die Pantoffel- und lolzschuhmacher. sondern auch die unterschieden werden, die
das Oberleder, und andere wieder, die die Sohlen zuschnitten, so wird hier selbst
im Rahmen des eigentlichen „Handwerks“ im Bücherschen und Sombartschen
Kritiken 64]
Sinne schon die mittelalterliche Form der Arbeitsteilung zugunsten einer in die
Zukunft weisenden Arbeitszerlegung und eines vertikalen Aufbaus des Gesamt-
betriebs gesprengt.
Der vielgespaltenen Differenziertheit der Gewerbe selbst entspricht der Reich-
tum und die Mannigfaltigkeit dergewerblichen Organisationen: ein wimmelndes
Nebeneinander großer, kleiner und kleinster genossenschaftlicher Bildungen, deren
Davidsohn eine weit größere Zahl hat urkundlich nachweisen können, als es mir
seinerzeit mit meinem viel beschränkteren Material möglich gewesen war. Nurscheint
es mir nach wie vor richtig. diese kleinen. zum Teil nur ad hoc, etwa zur gemein-
samen Aufbringung einer bestimmten Gewerbesteuer, gebildeten, bald wieder ver-
schwindenden labilen, lockren ‚Verbände‘, trotzdem das Wort „ars“ auch für sie
gebraucht wird, auch durch den Namen scharf von den großen, gefestigten politischen
Zünften zu scheiden, die seit 1293 das feste Gerüst des gesamten staatlichen Auf-
baus bilden; von einer „Zunft der Lehrlinge und Gesellen‘ zu sprechen - -- nicht
etwa eines (rewerbes, sondern ganz im allgemeinen — hieße doch die Grenze des
Zunftbegrifis so ins vage und unfaBbare dehnen. daß er jeder entwieklungsgeschicht-
lichen Bedeutung verlustig gehen müßte.
Ungemein farbig und aufschlußreich sind die Schilderungen desienigen Industrie-
zweigs, der den Nerv des gewerblichen Lebens in Florenz bildet und dem ich seinerzeit
eine ausführliche Monographie gewidmet habe, der Wollentuchindustrie. Indem
D. sich im ganzen bei manchem Widerspruch im einzelnen der von mir im Anschluß
an Pöhlmann vertretenen Auffassung anschloß, daß wir es in ihr mit der am frühesten
entwickelten kapitalistischen (Grroßindustrie zu tun haben, hat er sich damit den
Zorn W. Lenels dafür zugezogen!, daß er die überzeugenden Ausführungen von
Gertrud Hermes’, die diesem Gewerbe den Charakter der Großindustrie absprechen,
nicht angeschlossen habe. Nun handelt es sich zunächst dabei um eine petitio prin-
cipii. Gibt man nämlich den von Frau H. zu Anfang ihre Untersuchung formulierten -
Begriff der Großindustrie, der drei Merkmale als konstituierend voraussetzt: 1. einen
„gewissen“ (sesamtumfang, dessen Ausmaße von denen des Handwerks wesentlich
verschieden sind, 2. eine „gewisse“ Größe der Einzelunternehmungen, 3. starke
soziale Gegensätze nicht zu —- und man hat manchen Grund, dies zu tun —, so
steht ihre ganze Beweisführung von vornherein auf sehr schwankendem Boden
und man mag billig den großen Fleiß und die Fülle scharfsinniger Kombinationen
bedauern, die Frau Hermes, zum großen Teil mit Hilfe eines von mir selbst ihr ge-
lieferten Materials, mich so mit meinen eigenen Waffen schlagend, auf ein in seinen
Grundlagen so unsicheres Beweisthema verwendet hat. Ohne an dieser Stelle den
(regenbeweis im einzelnen bringen zu wollen, sei nur so viel bemerkt: zunächst, daß
die Zahlen, die sie aus meinen und anderen Werken anführt, um den Beweis für
die quantitative Überschätzung des Umfangs der Florentiner Wollenindustrie zu
1 Besprechung des 1. und 2. Teils des 4. Bandes von Davidsolm in der Histor. Ztschr.
Bi 134. S. 403—111.
"6, Hermes, Der Kapitalismus in der Florentiner Wollentuchindustrie (Ztschr. für
die ges. Staatswisseuschaft, 72. S. 367— 100. Der Anfsatz, der sich scharf gegen meine
Arbeit über die Florentiner Wollentuchindustrie richtet, ist mir. da ich zur Zeit seines
Erscheinens nicht in Deutschland weilte, leider erst sehr spät zu Gesicht gekommen. leh
gedenke michin meiner „italienischen Wirtschaftsgeschichte“ mit den in mancher Beziehung
sehr beachtlichen Ausführungen von Frau H. eingehender. als es hier mesrlich ist, zu
befassen.
Histor. Vierteljahrsetrift. Bd. 21, H. 4. 4
642 Kritiken
bringen, durchweg der Zeit nach 1370 angehören, d. h. einer Zeit, in der durch den
furchtbaren Aderlaß der großen Pest, durch den Krieg der otto santi, dann durch den
Ciompiaufstand und seine katastrophalen Folgen die Leistungsfähigkeit der Floren-
tiner Tuchindustrie bereits beträchtlich herabgesetzt war, während sie im 15. Jahr-
hundert vor allem dank der immer mehr aufkommenden Konkurrenz anderer ita-
lischer Städte noch weiter zurückging, worüber alle Versuche, ihr durch Einbürgerung
neuer Fabı ikationsmethoden aufzuhelfen und auch ein gelegentlicher, vorübergehender
Aufschwung nicht hinwegtäuschen können. Nimmt man hinzu, daß die von mir
gegebenen und von Frau H. benutzten statistischen Angaben nur Solldaten, d. h.
in diesem Falle Minimalzahlen darstellen, so ergibt sich aus all dem, daß sie alle
für eine Kontrolle der bekannten Villani-Statistik von 1338, die vor allem als irre-
führend erwiesen werden soll, nicht zu brauchen sind. Gewiß mag man dessen
Ziffern als Maximalzahlen, d. h. nach obenhin abgerundet, werten; darüber hinaus
bis zu völliger Verwerfung seiner bekanntlich sehr ins einzelne gehenden statistischen
Mitteilungen zu gehen, heißt die Beobachtungsgabe dieses bekanntlich mitten im
praktischen und öffentlichen Leben stehenden Chronisten da, wo es sich um Vorgänge
in seiner nächsten Nähe handelt, doch allzu kritisch bewerten, heißt ihm das Wag-
nis zuschreiben, seinen äußerst skeptischen Landsleuten wilde Übertreibungen,
die sie leicht kontrollieren konnten, vorzusetzen. Neuere gründliche und — so weit
ich sehen kann — im ganzen auch ınethodisch zuverlässige lokale Untersuchungen
haben im übrigen Villanis bevölkerungsstatistische Angaben aus anderen Quellen
materiell durchaus bestätigt!; so liegt kein zureichender Grund dafür vor. die
Zahlen für die Wollenindustrie im allgemeinen zu bezweifeln.
Weit bedeutsamer aber für die Frage, ob die Bezeichnung „kapitalistische
Großindustrie‘ für das Florentiner Textilgewerbe falsch am Platze ist, scheint mir
das qualitative Moment, d. h. die Entscheidung der Frage, ob strukturell diese
Industrie, und insbesondere deren Hauptvertreterin, das Wollentuchgewerbe, sich
von dem mittelalterlichen Handwerk so stark in ihren Grundlinien unterscheidet,
daß wir berechtigt sind, sie entwicklungsgeschichtlich einer höheren Schicht, als dieses
ist, zuzusprechen —- was die strenge Kritikerin bestreitet. Nun willich gerne zugeben,
daß ich selbst vor nun mehr als 20 Jahren, verblüfft von der kapitalistischen Grund-
struktur der Florentiner Industrie, die zum erstenmal zu analysieren ich mir zur Auf-
gabe gesetzt hatte, die auch vorhandenen kleinbürgerlichen Elemente innerhalb
des Gewerbes nicht genügend hervorgehoben und gelegentlich etwas großspurige
Ausdrücke gebraucht habe. Davidsohn jedenfalls hat. auch diesen in seiner mehr
breit illustrierenden als entwicklungsgeschichtlich analysierenden Art volle Gerech-
tigkeit zuteil werden lassen und meine Ergebnisse nach mancher Richtung hin er-
gänzt und berichtirt. Im übrigen aber heißt es wiederum, wie mir scheint, alle
Grundsätze historischer Wertung verkennen, wenn man solche Einsprenklungen und
Residuen aus älteren Entwicklungsschichten in eine strukturell höhere Schicht
so stark akzentuiert, daß man deren Wesenheit dadurch verkennt und zerstört,
daß man nur „Übergänge“ schen will (letzten Endes ist alles in der Geschichte
„Übergang‘“), wo tatsächlich etwas Nenes geboren wird, wo ein — entwicklungs-
1 Ich verweise aui Rodolico, La democrazia fiorentina nel suo tramonto, cap I
und vor allem Pardi: Disegno della storia demografica di Firenze (Arch. stor. ital, Bd. 74.
8.10 ff.).
Kritiken 643
geschichtlich betrachtet — neues Zeitalter begonnen hat, so schmal auch einst-
weilen noch die Basis der neuen Stufe sein mag. —- Weil heute etwa in der Manchester-
Baumwollindustrie, wie in manchen anderen typischen Großindustrien, noch eine
Fülle kleiner und kleinster Betriebe fortexistieren — soll man ihr deshalb den Charak-
ter der Großindustrie versagen? Und das Problem ins allgemein Terminologische
erweitert: soll man nicht mehr von einem Zeitalter der Renaissance sprechen dürfen,
nur weil, wie wir immer klarer erkennen, ein sehr beträchtlicher Teil der Bevölkerung
von den geistigen Strömungen, die das Wesen der Renaissance ausmachen, so gut
wie gar nicht berührt wurde?
Ein auch nur flüchtiger Blick in die Akten der Florentiner Wollenzunft zeigt
das eine zur Evidenz: für die Ordnung des Gewerbewesens, wie sie hier in genossen-
schaftlicher Selbstverwaltung der allein berechtigten Unternehmer vorgenommen
wird, kommt im wesentlichen nur das mit unselbständigen, proletarischen Arbeitern
wirkende, kapitalbesitzende Verlegertum in Betracht; es waltet und herrscht mit
souveräner Gewalt; von handwerklichen Existenzen, von selbständigen Webern,
Spinnern, Wollschlägern usw. ist so gut wie gar nicht die Rede. Die Färberei aller-
dings, und daneben die Tuchspannerei, wächst hier und da, in einigen wenigen Be-
trieben, zu kapitalistischer Betriebsform empor; aber diese Betriebe sind in der Regel
für die Calimala, nicht für die Wollenzunft tätig. Hier ergibt sich in der Tat eine
gewisse Störung, eine Art Fremdkörper in dem sonst einheitlichen Aufbau der ge-
samten Industrie: keineswegs ist er stark und wirksam genug, um deren Grund-
charakter zu ändern. Hätten die Färber sich wohl 1347 und 1378 an den Erhebungen
der Arbeiter der Wollenzunft beteiligt, wenn bei ihnen in der Tat handwerks-
mäßige oder gar gesättigt-bürgerliche Lebenshaltung herrschend gewesen wären?
Sie sind in ihrer Masse „gelernte Arbeiter“ höheren Giades und unterscheiden sich
von dem ‚‚ciompi“, wie heute die Oberschicht der Arbeiterschaft von deren untersten
Schichten: zum Proletariat zählen sie im allgemeinen so gut wie diese. — Seit
der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts ist, daran halte ich mit Davidsohn fest,
der Charakter des Florentiner Wollengewerbes der einer ihrem Wesen nach kapi-
talistischen, zum größten Teil hausindustriell betriebenen Industrie, in der der kapital-
besitzende Unternehmer allein über den Rohstoff und meist auch über Arbeitsmittel
und -instrumente verfügt, in der der Arbeitsstoff vom ersten Stadium an bis zur
verkaufsbereiten Vollreife, obwohl er durch viele Hände geht. seinen Eigentümer nicht
wechselt, inderproletarische Arbeiterals Klasse und klassenbewußt um bessere Lebens-
und Arbeitsbedingungen kämpfen und in mehreren revolutionären Erhebungen,
zuletzt im Ciompiaufstand von 1378 zu vorübergehenden Erfolgen, vor allem zu ge-
nossenschaftlich-politischer Aktivität gelangt sind. Demgegenüber besagt es wirklich
nicht viel, daß die größten Vermögen, die umfassendsten Betriebe. die höchsten
Einkommen in Florenz der Bankiers- und der Calimala, d.h. Großhandelszunft
angehören, daß ferner vielfach der Import der Rohstoffe für die Tuchindustrie und
der Export des fertigen Produkts anf weite Strecken in den Händen der großen
Florentiner Kaufleute und nicht in denen der Tucher selbst lag. Dafür zeigt die
Wollenindustrie wiederum das höhere Maß durchgeführter Arbeitszerlegung und
eine Zusammenfassung proletarisierter Arbeitermassen zu Zwecken mögliehst ein-
träglicher Verwertung industriellen Nutzkapitals. Wenn für sie der Ausdruck
„Großindustrie“ gebrancht wurde, so geschah das selbstverständlich nieht im Sinn
einer quantitativ-absoluten Maßbestimmung, sondern nur in dem einer möglichst
41*
644 ; Kritiken
eindrucksvollen qualitativen Abgliederung gegen gleichzeitige kleingewerblich-
handwerksmäßize Gebildd.
Überraschend. auch nach allem, was man durch die schon vor längerer Zeit
von D. selbst publizierten Handelsregesten schon wußte, durch Maße und Farbigkeit
ist das Bild, das er von dem Handel von Florenz entwirft; von Florenz, das, auf
diesem Gebiete erst spät im Gefolge Pisas emporgekommen, seit der zweiten Hälfte
des 13. Jahrhunderts der alten Rivalin allmählich den Rang ablief, das sich — einst-
weilen allerdings mehr auf dem Gebiet des (reldverkehrs und des inneritalienischen
Handels, als auf dem des länderverbindenden Welthandels - - Genua und Venedig
gleichberechtigt an die Seite stellte, sie auf dem des süditalienischen Getreidehandels
bald völlig überflügelnd. Eben dieser aber darf nicht nur deshalb unser besonderes
Interesse beanspruchen, weil er alle unsere Vorstellungen von mittelalterlicher
autarkischer Städtewirtschaft (Bücher!) über den Haufen wirft, sondern auch weil
er Politik und Wirtschaft in so inniger. unauflöslicher Verquiekung zeigt, wie wir
sie sonst nicht oft mit gleicher Deutliehkeit beobachten können. Die Abhängigkeit
der neapolitanischen Anious von dem Florentiner Kapital, das ihnen ihre Macht-
stellung in Süditalien sichern und immer mehr erweitern hilft, zwingt sie, wenigstens
zeitweise, den großen Florentiner Bank- und Handelsfirmen ein Monopol der Getreide-
ausfuhr zu gewähren, das ihnen neben gewaltigem finanziellem Gewinn auch noch
ein bedeutsames politisches Übergewicht gewährt. In Rom aber hat Florenz ebenfalls,
ältere Konkmirenten siegreich verdrängend, sich zum unentbehrlichen Mittler des
immer straffer und zielbewußter ausgebauten, die gesamte christliche Welt umfassen-
den Finanzsystems der Kurie und damit zum Beherrscher eines immer mehr sich
verzweigenden internationalen Geld- und Kreditverkehrs gemacht: als die wich-
tigsten Elemente dieser Machtstellung dienen der seit 1252 in bis dahin ungekannter
Reinheit und Vollwertigkeit vom primo popolo geprägte Goldeulden und eine mühe-
lose Beherrschung aller Techniken und Praktiken des Kredit- und Münzwesens,
die die Florentiner als Münz- und Geldverwalter, als Hofbankiers und Finanzbeanıte
bald „als fünftes Element" über die ganze Welt verbreitete -— wie sie einer genannt
haben soll. der es wissen konnte (Bonifaz VIH.) Vereinzelte Exemplare dieser Gat-
tung. vor allem die berüchtigten Brüder Mouche und Biehe, Musciatto und Biccio
Franzesi, am französischen Hof zur Dantezeit und von Dante gebrandmarkt,
von Davidsohn in scharfen Konturen gezeichnet. wachsen zu verhänenisvoller Größe
empor, bis endlich — ein Jahrhundert nach der von Davidsohn geschilderten Epoche —
das beeabteste und raffinierteste der Florentiner Kaufmannsgeschlechter Herrscher-
kronen zuerst in lokaler Enge, dann in territorialer Weite sich zu erobern versteht. —
Aus den Niederungen des täglichen Daseins im Beruf, in Handel und Wandel
führen uns dann die Darstellungen des dritten Teils auf die Höhen religiösen, geistigen
und künstlerischen Wesens. Auch hier beschränkt sieh Davidsohn, seiner ganzen
Art gemäß, darauf. das Leben in seinen Einzelzügen gewissenhaft und sorgfältig nach-
zuzeichnen, ohne den Versuch zu machen, es gleichsam symbolisch zu fassen und
den hinter den Ereignissen und Entwicklungen hiegenden historischen Sinn zu
entschleiern. -- Wer etwa von dem Gedanken an die mittelalterliche Einheitskultur,
I Unterdessen hat D. selbst in einem längeren Autsatz: , Blüte und Niedergang der
Florentiner Tuchindustrie‘ (Ztschr. für die ges. Staatswissenschäaft 85, S. 225—255) in völlig
überzeugenden Ausführungen gegen Lenel und Frau Hermes Stellung genommen.
Kıitiken , 645
um ein jetzt besonders häufig gebrauchtes Schlagwort heranzuziehen, zu Davidsobns
Schilderung des religiösen Lebens kommt, oder wer Troeltschs große Tlaupt-
typen der offiziellen Kirche und der Sekten zum Maßstab der Entwicklung alles
‚religiösen Daseins wählt. der wird verblüfft sein über den in Florenz lebendigen,
schwer in solche Kategorien zu fassenden Reichtum, über diese unerhört mannig-
faltige und zerfließende, wimmelnde Lebendigkeit von Nuancen und Stufen, wie sie
hier zutage treten: von freigeistig-blasphemischer Ketzerei, die allerdings allmählich
dank den Schrecken der Inquisition und der Ausbreitung der Laienbrüderschaften.
vor allem in ihrer populärsten Form, der der Laudesi, zurückeine; von einem Skep- '
tizismus, der auch vor dem Heiligsten nicht haltmacht, bis zu den wildesten Aus-
wüchsen fanatischer Gläubigkeit, ekstatischer Grefühlsraserei, astrologisehen Wahns
und tollsten Aberglaubens führt eine lange Reihe von Stufen: neben vielen Bei-
spielen echter und tiefer Frömmigkeit auch solche wüstester Verderbtheit hinter
Klostermauern, wie etwa jenes Don Chello, eines Mönches der Badia von Fiesole, der
mit seiner nächtlich entführten Konkubine im Kloster hauste, in Tabernen trank,
würfelte und die Glocken abhängiger Kirchen verkaufte: wir hören von ekligem
Streit von Kloster gegen Kloster wie zwischen Welt- und Säkulargeistlichkeit,
von endlosen Prozessen um irdisches llab und Gut. Daneben werfen die großen
geistigen Bewegungen der Zeit, wie vor allem die der spiritualen Richtung des
Franziskanertums, oder weltgeschichtliche Katastrophen, wie die des Templerordens,
ihre Wellen in die immer bewegliche, alles Neue gierig erfassende Stadt am Arno;
in den Reden des Fra Giordano von Rivalto, der der Fabulierungskunst der Novel-
listen verfiel, einem Mann, der die antiken Meister gut kannte, aber nur um sie als
gefährliche Häretiker vor der Menge zu brandmarken, der hebräisch leınt. um das
alte Testament im Urtext zu lesen, „dessen Kanzelreden uns ein treffendes Bild
von der Gesellschaft des beginnenden Trecento geben", hören wir schon dunkel die
Töne anklingen, die fast zwei Jahrhunderte später, aus dem Munde eines Größeren
erklingend, den Prunkbau der Florentiner Renaissancekultur bis in die Grundfesien
erschüttern sollien. |
Was wir ans Villanis bekannter Statistik über Blementarunterrieht und
höhere Bildung in Florenz schon wissen, wird — auch hier wieder gegenüber
hvpeiskeptischen Zweifeln — gesichert und mit reichstem Leben gefüllt: nur müssen
wir Deutschen uns auch hier gewöhnen, alte, tief eingerostere Vorstellungen über
deutsche Verhältnisse an der Grenze der Laienkultur italienischer Bürgerstäcdte
zurückzulassen: städtische Lateinlehrer gab es zu Anfang des 1. Jahrhunderts
sogar in kleinen toskanischen Landstädten: für höheres Wissen standen allerdings
noch immer in Florenz, ehe die städtische Universität geeründet wurde, die General-
studien der großen Orden im Vordergrund., auf denen auch Dante den Grund zu seiner
wissenschaftlichen Bildung legte, die er dann in Bologna nnd Paris vollendete.
Unter dem gelehrten Schrifttum der Zeit sind neben Dantes oft bespro-
chenen Werken -- die Monarchia setzt Davidsohn bekanntlich in die Zeit an,
da Heinrich VIT. sieh anschiekte, sudwärts geeen Neapel zu marschieren - -
die vielen Reiseberichte von besonderem Interesse: Berichte von Florentiner
Missionaren vor allem. die zur „Entdeckung der Welt” ein gut Teil beitrugen. Zu
der Schar der großen Juristen, die damals in Bologna lehrten, hat die Arnostadt
ein sehr beträchtliches Kontingent beigetragen: frühe Lehrbücher der Makrobjotik
und liygiene stehen mit der gehobenen äußeren Lebenskultur der Florentiner
646 Kritiken
Großbourgeoisie ebenso in engstem Zusammenhang wie die poetischen Ver-
suche von Notaren und Kaufleuten. die zu verfassen zum guten Ton gesell-
schaftlicher Erziehung gehörte. Für die Biographie der Großen, die heute noch leben-
dig sind, wird mancher wertvolle Beitrag geliefert, die des Größten an vielen Stellen
chronologisch festgelegt und mit unbekannten Einzelheiten über sein Leben und das
seiner Familie bereichert: darüber hinaus aber wird man auch nach allem, was über
den größten religiösen Dichterheros der Menschheit gesagt ist, diese aus der Fülle
des Wissens und einer klaren Weltanschauung geborene Charakterisierung nicht
missen wollen, selbst wenn man im einzelnen anderer Ansicht ist und z. B. die in
die Zukunft weisenden Züge seiner Dichtung nicht ganz so gering einzuschätzen ge-
willt isc, wie es Davidsobn tut. Der Mensch Dante erscheint in seiner Darstellung
in seiner ganzen Fülle und mit all seinem Widerspruch. mit seinen starken, unver-
hüllten menschlichen Schwächen, vor allem der ungebändigten, auch vor dem Hinab-
steigen in dunkelste Tiefen nicht zurückscheuenden Sinnlichkeit seiner Jugend,
ohne jene pseudo-idealische Bemäntelung, die aus ihm ein übermenschliches Schemen-
gebilde machen möchte: feinsinnig und tiefdringend wird die Art seiner aus strenger
Dogmenglauben und verstiegener Mystik gemischten Frömmigkeit analysiert. - -
Ob allerdings das Sinken der dichterischen und künstlerischen Kraft im 14. Jahr-
hundert mit dem „Siege des Kapitalismus“ in einen ursächlichen Zusammenhang
zu bringen ist, wie es Davidsohn haben will, ob hier nicht vielmehr das Phänomen
eines Sinkens der allgemeinen produktiven Kraft eines nationalen Genius nach höch-
ster Anstrengung vorliegt, dürfte mindestens der Erwägung wert sein. Mit dem
Ausblick auf Petrarca und Boccaccio, mit dem Hinweis auf Florenz als den Heimats-
boden der gesamten modernen Novellistik schließt das Diehtungskapitel reizvoll ab.
Noch zurückhaltender im Urteil und in den Versuchen der Einstufung in ästhe-
tische oder entwicklungsgeschiehtliche Kategorien, dafür aber wieder ungemein
reich in der kulturgeschichtlichen Verflechtung der künstlerischen Phänomene ist
Davidsohn in dem Kapitel über die bildende Kunst. Als besonders wertvoll sei
hier gleich zu Beginn die Betrachtung der Loslösung der Malerei aus der byzan-
tinischen Grebundenheit hervorgehoben, für die die Malerei nur die bildliche Aus-
führung einer von Anbeginn an in festen Formen gesetzmäßig umgrenzten Tradition
bedeutete. Dann die Erörterungen über die Erscheinung, wie langsam, aber dem
genauen Beobachter deutlich erkennbar, der Sinn für individuelle Schönheit und
für die charakteristischen Züge der Persönlichkeit wie der Landschaft erwacht; die
über die Bedeutung der Schilder-, Fahnen- und Schandimalerei für die Entfaltung des
realistischen Sinnes; über die Ausschmückung der Kuppel des Battistero mit Mosaiken
als einer ersten großen staatlichen Aufgabe auf dem Gebiete der bildenden Kunst; über
den Zusammenhang der Wandlung in der typischen Darstellung der Madonna mit dem
Übergang von ritterlicher zu bürgerlicher Kultur, über das wachsende Interesse
des Bürgertums an künstlerischen Problemen. Überall tritt die Einspannung der
Einzelerscheinung in ästhetische Kategorien hinter deren Einbettung in die kultur-
geschichtlichen Zusammenhänge zurück. In Cimabues und vor allem Giottos Leben
und Wirken gelingt es durch urkundliche Nachweise manche Zweifel zu klären.
vor allem Giottos Florentiner Fresken in den Chorkapellen von Santa Croce in die
Frühzeit des Künstlers (um 1300) einwandfrei festzulegen und für die Neapel!
Werke seiner Spätzeit (133111.) die Mitwirkung zahlreicher Gehilfen nachzuweisen;
seine eigene vielnmstrittene Mitarbeit in Assisi wird, ohne daß stilkritische oder
—
une A En.
Kritiken 647
andere Beweise beigebracht werden, doch aus allgemeinen Gründen zum mindesten
sehr wahrscheinlich gemacht. Dem Menschen Giotto allerdings wird durch den
Nachweis, daß er sich an recht bedenklichen, aber in Florenz damals allgemein
üblichen wucherischen Praktiken — Verleihung von Webstühlen an arme prole-
tarische Weber — eifrig beteiligte, manches von seiner menschlichen Glorie genommen.
Endlich wird Buffalmacco, der lang Verkannte, zeitweise ins Legendarische Entrückte,
als „überragender Zeitgenosse Giottos, als Schöpfer der leider nur sehr fragmen-
tarısch erhaltenen Badiafresken wieder in das hellere Licht der Geschichte gerückt.
Die Schilderung der toskanischen Spezialkunst der Marmorintarsia bildet dann
den Übergang zu der Darstellung der Bildhauerei, in der allerdings Florenz
bis zur Mitte des Trecento und bis zu Orcagnas Tabernakel keine eigene produktive
Kraft entwickelte, sondern von Pisas und Sienas früh entfalteter klassizistischer
Virtuosität völlig abhängig blieb -— wenn wir von Arnolfo di Cambio absehen, der
aber in Florenz auch fast nur auf seinem Hauptgebiet, der Architektur, wirksam
gewesen ist. Die Annahme, daß ihm der Entwurf zweier heute z. T. in Berlin, z. T.
im Bargello befindlichen Gruppen zuzuschreiben sei, wird durch den Nachweis, daB
sie nicht für (Giottos) erste, sondern für die zweite Domfassade bestimmt waren,
ad absurdum geführt. —
Von den Gipfelpunkten des künstlerischen Wesens gleitet dann Davidsohns
Blick in den drei letzten Kapiteln langsam wieder in die Breite des allgemeinen
öffentlichen Daseins zurück. Den Übergang bildet die Betrachtung der Wandlungen
des architektonischen Stadtbildes. Wird die mühsame Detailarbeit, die auch
hier geleistet werden mußte, um ein wiederum ungemein farben- und lebenreiches
Gemälde schaffen zu können — es sei etwa auf die lebensprühende Schilderung
des Straßenverkehrs hingewiesen —, hier in erster Linie dem Lokalhistoriker zugute
kommen, so findet doch auch dabei der auf weitere Sicht eingestellte Kulturhistoriker
durchaus sein Recht: die Schilderung der Paläste der Florentiner großen Geschlechter
z. B., wie sie z. T. heute noch erhalten sind, mag denjenigen zu denken geben, die
ohne Blick für Qualität und Differenzierung Florenz in der Zeit seiner größten inneren
Stärke und Gesundheit gern etwa auf das Niveau einer deutschen Stadt des späteren
Mittelalters herabdrücken möchten. —- Neuere Forschungen erst haben es deutlich
gemacht, welch weit über den Rahmen der Erkenntnis des äußeren öffentlichen
Daseins hinausreichende Bedeutung eine genaue Untersuchung des Festwesens
der Völker auf die in ihm spielenden gedanklichen Elemente hin zuzusprechen ist:
für solche Untersuchungen wird in dem 7. Kapitel. das der Darstellung des öffent-
lichen Daseins gewidmet ist, eine Fülle wertvollen Materials ausgebreitet. Von
höchstem Reiz ist die Schilderung jener „Pseudomorphose“ der Bourgeoisie, die sie in
sklavischer, oft zur Karikatur ausartender Nachahmung ritterlicher Sitte und Spiele
eine Steigerung des eigenen Wesens zu suchen veranlaßte: während das Spiel des
„Alten vom Berge“ die tiefe Einwurzelung orientalischer Mythen in dem scheinbar
für solche Verptlanzung so ungeeigneten Florentiner Boden aufweist. Die Geschichte
der bis in die Feudalzeit zurückreichenden „Vergenürungseesellschaften‘, unter denen
die brigata d’amore von 1283 eine besondere Berühmtheit erlangt hat, bildet dann
eine der nicht allzu seltenen Brücken, die das ritterlich-weltzugewandte Wesen. über
die relative Nüchternheit der bourgeoisen Kultur hinweg. mit dem Feierglanz der
Renaissance verbinden; das Johannisfest aber zeigt noch heute, aller politischen
Ingredienzien — als eines Symbols der Macht der Stadt über das unterworfene
648 Kritiken
Territorium --- selbstverständlich entkleidet, mancherlei Zeichen der alten Herrlich
keit, wenn auch ein Hauptvergnügen, die P’ferderennen, sich nicht. wie im benach-
barten Siena, durch allen Wandel der Zeiten hat hindurchretten können. —
Die Musikgeschichte, für deren mittelalterlichen Teil noch so viel zu tun ist,
mag ebenfalls aus Davidsohns Nachweisen miancherlei profitieren: so etwa ans der
Darstellung der alten Instrumente. aus den Erörterungen über Komponisten, Sänger
und Sangessitten, längst ehe Florenz führend in der Musikgeschichte im medizaeischen
Zeitalter in den Vordergrund trat. läßt man es gelten —- und man darf es wohl
mit einiger Vorsicht tun -- daß im Gribellinenwesen ein ritterliches, im (Gruelfentum
ein bürgerliches Element überwog und „wesentlich war, so stimmt dazu gut D.s
Bemerkung, daß das Gauklertum der giullari gerade hei gibellinisch gesinnten
Höfen und Städten einen besonders günstigen Nährboden fand, während in Florenz
amtlich wenigstens Mißtrauen und Abneigung überwogen, ohne daß man ihrer doch
ganz entbehren mochte: niederste (raukler- und Zauberkünste, Zotenvortrag und
Coupletgesang, Kuppeldienst und derber Spott, Clownspäße und Wortwitze, aber
auch der Vortrag der allbeliebten Lieder von König Artus und der Tafelrunde waren
ihre Domäne; sie konnten den dummen August wie den Doktor Eisenbart spielen.
aber auch die Maske des ernsten Mannes mit Glück vornehmen: einige Hofgaukler
brachten es zu internationalem Ansehen. —- Daß Talar und Kutte nicht gegen die
Spielleidenschaft sehützten, daB alle staatlichen Verbote an ihrer Urgewalt
abprallten, darf nicht wundernehmen: vier Jahrhunderte vor dem Venetianer
Casanova hat der Florentiner Bonaccorso Pitti als internationaler Aventurier jahr-
zehntelang in Westeuropa eine zweifelhafte Spielerrolle gespielt, bis er, reifer geworden,
in aktiver Teilnahme am politischen Leben seiner Heimat ein Ventil für die drängende
innere Unruhe fand. Fine Betrachtung der von Novellisten und Satirikern immer
aufs neue gegeißelten, aber natürlich unausrottbaren sinnlich-sittlichen Auswüchse
und Verirrungen, wie sie eine materiell reicher und froher, aber auch laxer und
weichlicher gewordene Zeit mit sich zu bringen pflegt, bildet den natürlichen Über-
gang zu dem letzten Kapitel, das einer wiederum breit ausladenden Schilderung
des öffentlichen Daseins des Bürgertums gewidmet ist, wie es aus der puri-
tanischen Strenge und Enge der Cacciaguidazeit allmählich der Behäbigkeit und
dem Luxus der Renaissance entgerenstrebte. Ob man allerdings der Eingangsthese
des Verfassers, dab Reichtum, Zivilisation und Kultur stets Hand in Hand gegangen
seien, zustimmen soll. das wird jeder letzten Endes mit seiner Weltanschauung
abzumachen haben, und die Zahl derer, die mit Lamprecht, Spengler u. A. Kultur
und Zivilisation nicht in parallelem Rhythmus. sondern in einer gewissen Gegen-
sätzlichkeit sich entfalten sehen. dürfte gerade angesichts der Erfahrungen der
Jüngsten Gegenwart eher im Wachsen sein. - - Im übrigen ist auch dieses Kapitel wieder
überreich an kulturgeschichtlich bedeutsamen Skizzen: von Haus und Hof, von
Essen und Trinken, von Bädern und Badereisen, vom Verkehr mit der Fremde,
von der Tracht, von internationaler Mode und dem donquichotischen Kampf der
öffentlichen Gewalt gegen ihre Auswüchse, von Haar- und Barttracht. von Schminke
und Puder und noch raffinierteren Cosmeticis, von künstlichen Zähnen und hohen
Absätzen, vom Bubikopf und von falschen Locken, von Geburt, Verlobung und Hoch-
zeit --- die Mischung alelangobardischer und altrömischer Bräuche ist hier besonders
interessant —, von der Ehe und ihren Fährnissen, von Scheidung und Trennung,
von echten und Kebskindern. von Tod und Begräbnissitten, von Selbstmord und
Kritiken 649
Vendetta, von vielem anderen ist die Rede — ein Teppich von ungeheure: Buntheit
und dicht gewebten Fäden, der noch einmal die Kunst des Verfassers zeigt, aus einer
Unzahl disparater Einzelheiten ein anschauliches Ganze zu gestalten.
Und dennoch kann, wie mir scheint, gerade der etwas melancholisch-düstere
Ausklang dieses Bandes als Abschluß eines solchen Werkes von monumentalen Maßen
im Leser keine volle Befriedigung auslösen — schon deshalb nichi, weil der Blick
unwillkürlich den Weg in den Höhenglanz und die lebensvolle, lebenszugewandte
Weltlichkeit des Renaissancezeitalters sucht und ihn aus den düsteren Niederungen
dieser letzten Betrachtungen über Tod und Begräbnissitten nur schwer finden kann.
Man möchte an Stelle der Anordnung der letzten Kapitel eine andere, wie mir scheint,
organischere wünschen, die von dem Alltagsleben des einzelnen und der Allgemein-
heit zu den Höhen von Kunst, Dichtung. Wissenschaft und religiöser Spekulation
führen würde und uns, zuletzt von Giotto und Dante aus, den Fernblick in das ge-
lobte Land der werdenden Renaissance freigäbe. Ein kleiner Schönheitsfehler, der
selbstverständlich die Freude an dem hier Geleisteten, an «dieser Großtat deutscher
Forschung, nicht trüben kann. Und so soll diese Besprechung mit dem Wunsche
schließen, der der Wunsch einer großen und dankbaren Gemeinde sein dürfte, dab
es dem greisen Forscher noch vergönnt sein möge, allen denen, die in der Florentiner
Kultur der klassischen Zeit eines der wertvollsten Besitztümer der Menschheit er-
kennen und die nicht imstande sind, den ganzen weiten Weg durch zum großen Teil
neuentdecktes, wissenschaftlich erst von ihm erschlossenes Land mit ihm zu wandern,
in konzentrierter Forın — etwa im Umfang eines mäßig starken Bandes — die
Quintessenz der Ergebnisse seines ungewöhnlichen Forscherlebens darzubieten.
Leipzig. Alfred Doren.
Caston Zeller, La Reunion de Metz à la France (1592---1648). 1ère Partie,
l/’Oceupation, 2 me Partie, La Protection. Publications de la Faculté des
Lettres de l'Université de Strasbourg. Fase. 35 und 36. Paris 1926, 502
u. 402 5.
Das hier vorgelegte umfangreiche Werk behandelt ein Thema, das weit mehr
als lokal-historische Bedeutung hat, und mit dem sich zugleich Fragen verbinden,
bei deren Beurteilung die national-policischen Anschauungen und Gegensätze zwi-
schen Frankreich und Deutschland nicht leicht auszuschalten sind. Zeller hat das
Buch schon vor dem Weltkrieg begonnen nnd widmet es jetzt dem Gedächtnis
seines Bruders und ,de tous mes camarades tombés avec lui pour le définitif retour
de Metz à la France‘. Das ist ein gutes Recht des Verfassers, aber diese Widmung
zeigt schon, daß bei dem Buch politische Töne mitschwingen. Zeller selbst glaubt.
freilich völlig unparteiisch sein zu können, und man darf sagen, daß das Streben
nach Unparteilichkeit vielfach. freilich fast nur bei Behandlung von Einzelfragen.
zutage tritt. — Aber wenn Zeller schreibt „Un étranger, füt-ce un Allemand, pourra
me lire sans renifler a chaque page ma nationalité. Du moins j'en ai la ferme con-
viction* — , so darf man sagen, daß er hier reeht erheblich irrt. Man soll ihm des-
halb gewiß nicht den guten Glauben absprechen, wie dies gelegentlich von deutscher
Seite geschehen ist, um so weniger, als der Verfasser aus seinen politischen Gefühlen
keinerlei Hehl macht. Er gesteht sehr offen, daß er den Plan schon vor 1914 nicht
nar um des wissenschaftlichen Interesses willen faßte; er spricht selbst von den poli-
tischen Beweggründen, «die ihn zu diesem Stoff geführt hätten. „Elle (Metz) fut,
650 Kritiken
avec ses sæurs d’Alsace, Pune de nos raisons de vivre.“ Und so spricht denn im
Gegensatz zu dem Glauben des Verfassers aus jeder Zeile, die über die rein spezielle
Darstellung hinausgreift, und vielfach auch in dieser, nicht nur der objektive Histo-
riker, sondern sehr ausgesprochen der politische Standpunkt des Franzosen.
Das nimmt dem umfangreichen, mit einem riesigen Anmerkungsapparat und
reichhaltigen Quellenanhang ausgestatteten Werk freilich nicht den großen wissen-
schaftlichen Wert, den, soweit ich sehe. auch die bisherigen deutschen Kritiken
anerkannt haben. Man darf dankbar die höchst achtbare wissenschaftliche Leistung
feststellen, die hier vorliegt. Das gedruckte und noch mehr das ungedruckte Mate-
rial, das Zeller verwertet, ist ebenso umfangreich wie sorgfältig verarbeitet. Auch
wer die Auffassung des Verfassers nicht teilt, gewinnt daraus für den behandelten
Gegenstand und fär manches allgemeinere Problem reichliche Belehrung.
Der eigentlichen Darstellung, die die Geschichte der Vereinigung der Stadt
und auch des Bistums Metz mit Frankreich von 1552—1648 behandelt, ist eine
ziemlich umfangreiche Einleitung vorausgeschickt, die die französische Politik gegen-
über der Nord-Ost-Grenze Frankreichs bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts behandelt.
Sie bekämpft die Anschauung, daß Frankreich schon in den Jahren des Mittelalters,
vor allem seit Philipp dem Schönen, bewußt das Streben nach der Rheingrenze
zum obersten Ziele seiner Politik gemacht und daß die „Rheingrenzentheorie“
schon damals geherrscht habe. Über Einzelheiten kann man dabei streiten. Im
ganzen rennt diese Auffassung offene Türen ein, denn ernsthafte deutsche Forscher
haben dergleichen nicht behauptet, sondern nur von dem ständigen Vordringen
Frankreichs nach Osten gesprochen. Im übrigen gibt der erste Band eine sehr spezielle
Darstellung der Vorgeschichte und Geschichte der Besetzung der drei Städte Metz,
Tonl und Verdun im Jahre 1552 durch die Franzosen, einsetzend etwa mit dem
Jahre 1542. Der Verfasser, für den natürlich Metz stets im Vordergrund steht,
erweitert hier sein Thema auf die beiden anderen Städte, und vor allenı stellt er das
Einzelerzebnis hinein in den Zusammenhang der allgemeinen europäischen Politik
jener Jahre. Is ist hier, wie überhaupt bei dem umfangreichen Buch, unmöglich,
irgendwie auf Kinzelfragen einzugehen, ohne selbst mindestens einen eigenen Aufsatz
zu schreiben. Die Grundthese dieses ersten Bandes ist, daB die Besetzung der drei
Städte kein lange vorbereitetes und vorbedachtes Ziel der französischen Ausdehnungs-
politik war, daß für den Zeitraum, in dem diese Besetzung erfolgte, die italienische
Frage im Mittelpunkt der französischen Politik stand und daß die so folgenschwere
Besetzung mehr ein Nebenprodukt der allgemeinen politischen und vor allem der
militärischen Lage war, ein „accident“, wie es Zeller ausdrückt. Wir möchten
meinen — auch Paul Wentzcke hat das in einer Besprechung in der Zeitschrift
für Geschichte des Oberrheins betont —, daß dieser Nachweis dem Verfasser geglückt
ist. Wir stimmen ihm auch darin zu. daß die sehr wenig präzise und verschiedener
Deutung fähize Formulierung des Vertrages von Chambord noch nicht beweist,
daB Frankreich die Absicht hatte, sieh in den drei Städten dauernd festzusetzen.
Freilich hätte Zeller nachdrücklich darauf verweisen müssen, daß die unterzeichnen-
den Fürsten gar nicht über diese diei Städte zu bestimmen hatten; gewiß betont
Zeller. wie gesagt, sehr entschieden, wie vieldeutig die Bestimmungen waren, aber
er spricht trotzdem später mehrfach von dem Recht, daß der Vertrag von Cham-
bord Frankreich gegeben habe. Die ausführliche Schilderung, die Zeller von den
Zuständen in Metz vor 1592 gibt. und vor allem die Ausführungen über das Verhältnis
Kritiken 651
der Stadt zum Reich sind zugleich ein interessanter Beitrag für den Auflösungs-
prozeß des „Heiligen Römischen Reiches“. Zeller verfällt hier nicht dem von fran-
zösischer Seite sonst in ähnlichen Fällen gern gemachten Fehler, den Kampf der
„freien Reichsstadt“ um ihre Selbständigkeit im Rahmen des Reiches dahin auf-
zufassen, daß sie eine Loslösung vom Reiche damit angestrebt habe; er formuliert
einmal sehr treffend, daß die Metzer um so mehr sich zu dem Reich hingezogen fühlten,
je schwächer es war, da dadurch ihre selbständige Stellung am besten gesichert
wurde (S. 217). Und ähnlich sagt er am Schluß des ersten Bandes, daß trotz der
kulturellen und sprachlichen Verbindung mit Frankreich die Stadt, wenn sie 1552
überhaupt die Wahl zwischen dem lockeren Bande des Reiches und der absoluten
Monarchie Frankreich gehabt hätte, sich im Interesse ihrer Unabhängigkeit
zweifellos für das Reich entschieden haben würde (S. 418). Bei der Schilderung
der Vorgänge der Besetzung selbst legt Zeller überzeugend dar, daß im Gegensatz
zu den sehr schnell entstandenen Legenden weder von „Verrat noch „List“ die
Kede sein kann, daß die Stadt zum Widerstand unfähig war, ja, daß man einen
Widerstand schon deshalb nicht für nötig hielt, weil man nur an eine vorübergehende
Besetzung glaubte. Gerade deshalb freilich scheint uns die Formulierung ‚demi
par amour, demi par force“ (S. 356) nicht recht zutreffend zu sein. Ebenso möchten
wir bezweifeln, daß erst der vergebliche Angriff Karls V. auf Metz für Frankreich
das Festhalten an der Besetzung zur Ehrensache machte. (rewiß, das mag mit ge-
sprochen haben, aber wenn man Zeller durchaus darin zustimmen kann, daß die
Besetzung nicht das Ergebnis lange vorbereiteter Politik gewesen sei, so darf man
doch meinen, daß, nachdem Metz und die anderen Städte in die Hände des franzö-
sischen Königs gekommen waren, man auch ohne den Angriff Karls V. nicht so leicht
hinausgegangen wäre, zum mindesten nicht ohne Entschädigung an anderer Stelle.
Auf der anderen Seite scheint uns Zeller überzeugend nachzuweisen, wie stark das Er-
eignis von 1552 die Tendenzen in Frankreich belebte, die für eine Fortsetzung der
Ausdehnungspolitik nach Osten und in Richtung auf den Rhein eintraten. Er for-
muliert sogar „que dans V’histoire de Vidée du Rhin le voyage d’Allemagne et ses
suites furent cause et non effet” (S. 424). Diese Formulierung ist gewiß überscharf,
aber es ist durchaus zuzugeben und auch sonst zu beobachten, daß die theoretische
Begründung einer Grenztorderung der Politik und ihrem Bedürfnis vielfach nicht
vorausgeht, sondern folgt.
Der zweite Band schildert — im ganzen wesentlich spezieller gehalten — die
Entwicklung der französischen „Schutzherrschaft‘“ bis zur tatsächlichen und schließ-
lich 1648 auch rechtlichen Einverleibung der Stadt und des Bistums Metz in Frank-
reich. Auch hier müssen wir uns versagen. auf Einzelheiten einzugehen, schon des-
halb, weil die territorialen Verhältnisse in diesen Gebieten höchst kompliziert: waren
und deshalb auch höchst komplizierte Verhältnisse zwischen Stadt und Bistum Metz
und dem Herzogtum Lothringen die Grundlage der Darstellung Zellers bilden.
Auch hier erfahren wir vielerlei wertvolle Einzelzüge, wie etwa, daß unmittelbar
nach 1552 eine Neubegründung der bischöflichen Macht über die Stadt der späteren
französischen Machtstellung den Weg bereitete. Im ganzen zeigt dieser Band, daß
die tatsächliche Einverleibung der Stadt und auch des Bistums in das Gefüge des
französischen Staates wesentlich langsamer erfolgte, daB auch die Stadt selbst länger
für die Behauptung ihrer alten Rechte kämpfte, als man im allgemeinen annahm.
Freilich, die Folgerungen. die Zeller daraus für den zurückhaltenden Charakter der
652 Kritiken
französischen Politik zieht, scheinen uns nicht zutrefiend zu sein. In den jahrzehnte-
langen Bürgerkriegen. die sehr bald der Besetzung der Städte folgten und in die
ja die lothringischen Gebiete stark hineingezogen wurden, verbot sich für Frankreich
eine aggressive Politik von vornherein. Dazu kommt, daß man überhaupt in jenen
Zeiten das Bedürfnis nach klarer Abgrenzung der staatlichen Befugnisse und nach
eindeutigen Grenzen noch nicht hatte. Man beenügte sich mit der militärisch-
politischen Machtstellung, und erst im Rahmen der Entwicklung des absoluten Staates
machte sich das Streben nach Herstellung klarer Souveränitätsverhältnisse und zu-
gleich nach Übertragung der innenpolitischen Institutionen des eigenen Staates
auf solche besetzten Gebiete wirklich bemerkbar. Dafür ist die spezielle Schilderung
der Vorgänge in Stadt und Bistum Metz durch Zeller höchst charakteristisch, wenn
es auch nicht der einzige Grund für diese Vorgänge ist. Klar tritt auch hervor,
wie wenig sich Kaiser und Reich um die verlorene Stadt kümmerten, wie sie sie
ihrem Schicksal überließen und sich im allgemeinen mit papierenen Protesten be-
snügten, während man auf der anderen Seite in Frankreich selbst noch lange Zeit
die formelle Zugehörigkeit der Stadt zum Reich nicht bestritt.
Wir verziehten hier auf Erwähnung weiterer Einzelheiten, auch da, wo wir
gegen die Auffassung Zellers Bedenken erheben könnten, und versuchen noch kurz
zu seiner (resamtanschauung Stellung zu nehmen. Zuvor sei freilich bemerkt, dab
in der ganzen historischen Darstellung dieses Buches auch da, wo man dem sachlichen
Ergebnis zustimmen kann, der Ton der Schilderung und die Art der Verwendung
des Materials doch an vielen Stellen im Gegensatz zu den von uns zitierten Worten
der Einleitung sehr deutlich zeigt, dab hier eben doch nicht nur der Wissenschaftler,
sondern auch der politische Standpunkt des Franzosen spricht. So wird etwa, obwohl
Zeller selbst gelegentlich Material verwendet, das zu anderen Schlüssen berechtigt,
die politische Zuneigung der Metzer zu Frankreich stark unterstrichen. Freilich,
eine Tendenzschrift, die mit dem historischen Material aus politischen Gründen be-
ddenkenlos umspringt. ist dieses Werk einer profunden Gelehisamkeit nicht. Und
auch die Gesamtauffassung von Zeller würde man weniger tendenziös finden, wenn
nicht gelegentlich aus ihr Nurzanwendungen gezogen würden, die der Politik, nicht
der Wissenschaft entspringen. Zunächst scheint uns das methodische Verfahren
des Verfassers doch durchaus beachtenswert. Er sucht die Motive der handelnden
Personen aus den Quellen und Akten jener Zeiten zu erklären und stellt diese Hand-
lungen in den Zusammenhang der europäischen Lage jener Jahre und vermeidet
jede Rückwärtsdeutune vom Erfolg her. jede Betrachtung. die die Tendenzen einer
jahrhundertelangen Entwicklung schon in die Motive der handelnden Personen
früherer Zeiten zurückverlegt. Von diesem Standpunkt aus widerspricht er der üb-
lichen Auffassung, die man bisher in Deutschland, wie auch in Frankreich vertrat,
daß schon die Besetzung der drei Städte das Ergebnis einer bewußt auf das Ziel
der Rheingrenze gerichteten Politik war. Man kann ihm darin ohne Zweifel zustim-
men, obwohl nun Zeller in seinem Schlußkapitel leider das Wort .‚defensiv" gebraucht,
das weder für das Jahr 1552 noch für die weitere Entwicklung zutrifft, jedenfalls
nicht in dem Sinne, wie Zeller es verwendet. Man kann gewiß mit Zeller meinen,
daß das Ereignis von 1552 nieht einem bewußten und lange vorbereiteten aggressiven
Ausdehnungsbestreben auf weite Sieht entsprang. aber man kann trotzdem nicht
leugnen, daß der Grundeharakter dieser Politik Frankreichs gegen Metz im besonderen,
in den lothringischen Gebieten im alleemeinen agressiv und nicht defensiv war.
Kritiken 653
Zeller selbst hat ja gelegentlich sehr nachdrücklich ausgeführt, wie sehr seit dem Jahre
1552 diese aggressiven Tendenzen der französischen Politik wuchsen. Gewiß hat
er damit recht, daB die Linie der französischen Politik, die man als „‚Rheingrenzen-
politik” zu bezeichnen pflegt, in den früheren Zeiten und auch noch nach dem von
Zeller behandelten Zeitraum nicht die einzige Linie der französischen Politik gewesen
ist. Aber auf der anderen Seite wird sie es seit 1552 in wachsendem Maße, was auch
Zeller kaum leugnen wird. Je mehr Frankreich seine „natürlichen“ Grenzen im
Süden, Westen und Norden erreichte, und je mehr auf der anderen Seite die Schwäche
des alten deutschen Staates die Gebiete westlich des Rheins wehrlos machte, um so-
mehr wandte sieh das Streben nach Machtvergrößerung Frankreichs gerade gegen
diese (Gebiete. Und sehr im Gegensatz zu der These von Zeller, daß es sich hier
im Grunde um eine defensive Politik handle, erwies sich gerade die Festsetzung
Frankreichs in den lothringischen Grebieten als eine starke Förderung dieser aggressiven
Tendenzen. Aus Gründen, die bier nicht zu erörtern sind, bildeten gerade die lothrin-
gischen Gebiete die Zone des geringsten Widerstandes im alten Machtgebiet des
Deutschen Reichs. und in der Hand der Franzosen erwies sich die Festsetzung in
den lothrirgischen Städten und Bistümern als der nach Osten vorgeschobene Keil,
von dem hernach die Front westlich des Rheins bedroht oder aufgerollt werden konnte.
Gerade wenn man der Auffassung von Zeller zustimm.. daß man aus dem weiteren
Verlauf der Entwicklung nicht schließen dürfe, daß die handelnden Politiker früherer
Zeiten schon das Endziel vor Augen hatten, und daß es ein entscheidendes Motiv
für ihr Handeln bildete, muß man doch sagen, «laß gerade dann die immanente Kraft
des französischen Ausdehnungsstrebens anf Kosten des Reiches und in Richtung
auf den Rhein besonders deutlich wird. Und bestätigt das Zeller nicht selbst. wenn
er sein Buch — in sehr einseitiger Deutung eines Kinzelvorganges — mit den Worcen
schließt ?: „Metz, devenue française, vantant son sort à Strasbourg et l'engageant
a suivre son exemple. n'est-ce pas un tonehant appel? I nous plaît de finir sur ce
geste, qui crée entre les deux villes, plus de einqnante ans a l'avance, comme un
premier lien de solidarité française.”
Göttingen. Wilhelm Mommsen.
Johannes Paul, Gustaf Adolf. 1. Bd.: Schwedens Aufstieg zur Großmachtstellung.
Leipzig. Quelle & Meyer 1927.
s sind zwei Menschenalter verflossen, seit Gustaf Drovsen seinen zweibändigen
Gustaf Adolf geschrieben hat. Viel ist seitdem über den Dreißigjährigen Krieg gv-
forscht, veröffentlicht und dargestellt worden, Gustaf Adolf ist zum wenigsten in
den Jahren seiner Anwesenheit in Deutschland scharf studiert und es sind auch
knappe Lebensbilder und Charakteristiken über ihn gegeben worden. Aber .lohannes
Paul tut recht daran, das Bild des Schwedenkönies von Grund aus neu zu gestalten.
Mehr als seine Vorgänger — soweit sie ihre Studien veröffentlicht haben — greift
er in die Vergangenheit Schwedens zurück, um den Boden aufzuzeigen, auf dem
Gustaf Adolf erwachsen ist. So bietet sich ihm eine Dreiteilung seines Werkes:
Der erste Band gibt die Vorgeschichte bis zum ersten Erscheinen des Königs in
Preußen, denn damit, nieht erst bei der Landung in Pommern, greift er zum ersten
Male in die deutschen Geschicke ein. Der zweite Band soll bis zum Niege bei Breiten-
feld führen — ein naheliegender Abschluß. Die Vorrede läßt hoffen. daß der Ver-
fasser der weltgeschichtlichen Bedeutung seines Helden gerecht werden wird. „Wir
654 Kritiken
genießen die Früchte seiner Siege“, sagt er; wir sind frei in unseren religiösen Be-
kenntnissen, das heißt frei zum Kampf, zum geistigen Kampf, zum Kampfe Christi
gegen die Kirchen, besonders ‚die‘ Kirche, die sich an seine Stelle gesetzt hat.
Möge sich die ihm dienende Kirche gestalten.
Mehr als die Hälfte des ersten Bandes ist der Zeit vor Gustaf Adolfs Regierungs-
antritt gewidmet. Eingehender, als es sonst geschehen, ist die Lage Schwedens ge-
schildert, die Gestaltung seiner inneren und äußeren Politik, seine kirchliche Stellung
seit Gustaf Wasa. Paul stützt sich auf die vorhandenen schwedischen Werke und
eigene Aufsätze, in beträchtlichem Maße aber auch auf eigene Durcharbeitung
unveröffentlichter Archivalien. Klar und durchsichtig legt er das Geflecht der poli-
tischen Beziehungen dar. Es ist keine Kleinigkeit, der Geschichte der Ostsee und
ihrer Staaten, des Einflusses Rußlands wie der Niederlande, ja sogar der Einwirkung
der spanischen Politik in diesen Gebieten darstellend in Knappheit gerecht zu werden.
Um so verständlicher wird es, wie Schweden allmählich in die europäische Politik
hineinwächst, wie hinter den Kämpfen mit den nächsten Nachbarn Dänemark,
Polen und Rußland die großen Züge der damaligen Weltpolitik deutlich werden.
Diese Kapitel bilden eine gut durchgegliederte Ouvertüre, die in Kommendes ein-
führt und darauf vorbereitet. Innerer und äußerer Politik wird dabei in gleicher
Weise Rechnung getragen und die Persönlichkeiten werden deutlich genug gezeigt.
Mehr als bisher dargestellt war, wird ersichtlich, daß Karls IX. Tätigkeit im Innern
und im Außern der Politik seines Sohnes die Richtung vorgezeigt und gewiesen hat.
Aber es bedurfte des Genies, um die verschiedenen Fäden zusammenzufassen und
einer großen Politik dienen zu lassen.
Die ersten Regierungsjahre des Königs sind erfüllt von der Auseinandersetzung
mit Dänemark und Rußland. Unter Opfern macht er sich den Weg frei. Der Kampf
mit Polen beherrscht sein politisches Denken, hinter Polen stehen die katholischen
Mächte bis hin zum fernen Spanien. Letzteres kämpft gegen die Niederlande, die
große Front wird deutlich. In immer wiederholten Verhandlungen versucht Gustaf
Adolf Klarheit zu erlangen und zu bringen. Aber die antihabsburgischen und anti-
katholischen Mächte ziehen den anderen nordischen König, den Dänen, vor und
stellen ihn heraus, nicht den Schweden. Gustaf Adolf hält sich zurück, er kämpft
auf dem Ostflügel, den die Andern noch nicht in die Rechnung einbezogen haben.
Wallenstein schickt ihm kaiserliche Truppen in Preußen entgegen — der große Kampf
hat begonnen. — Wir warten der zwei kommenden Bände.
Leipzig. Hans Schulz.
Otto Brandt, Heinrich Rantzau und seine Relationen an die dänischen
Könige. Eine Studie zur Geschichte des 16. Jahrhunderts. München und
Berlin (Verlag von R. Oldenbourg) 1927. V und 106 N.
Es ist eigenartig, daB Heinrich Rantzau trotz der hohen Schätzung, die er in
Schleswig-Holstein erfährt, noch keinen Biographen gefunden hat, ja daß es noch
keine unter größere Gesichtspunkte gestellte, seine Schriften oder seine nach vielen
Richtungen hin bedeutsame Tätigkeit nicht isoliert, sondern vergleichend-kritisch
betrachtende Untersuchung gibt. Hatte Paul Hasse einst (Zs. d. Ges. f. Schl.-Holst.
Gesch. 8) eine Kurze, treftende Würdigung der Persönlichkeit Heinrich Rantzaus ge-
boten, hatten die Untersuchungen Friedr. Bertheaus (a. a. 0. 18,21, 22) dem Gelehrten
und Humanisten gerolten, und hatte neuerdings Rich. Haupt: (a. a. O. 56) — mit
innerer Wärme, aber zu wenig Kritik — das Verhältnis H. Rantzaus zu den Künsten
Kritiken 655
zu zeichnen und die Eigenart dieses Mannes zu schildern versucht, so fehlte eine ein-
gehendere Untersuchung der politischen und Verwaltungstätigkeit H. Rantzaus, des
langjährigen Statthalters im königlichen Anteil der Herzogtümer, bisher vollkommen.
Hierzu anzuregen und durch Erschließung eines bisher wenig beachteten, aber
umfang- und tatsachenreichen Quellenmaterials die Grundlage zu schaffen, hat sich
Otto Brandt in seiner oben genannten Studie zur Aufgabe gestellt.
Sie vermittelt nach einleitenden Ausführungen über die politische Lage Nord-
europas im 16. Jahrhundert und nach knapper Charakterisierung Johann Rantzaus,
des großen Feldherm und Staatsmannes, und seines Sohnes, Heinrich Rantzaus,
einen Überblick über den reichen Inhalt seiner zum größten Teil im Reichsarchiv in
Kopenhagen beruhenden Relationen aus der Zeit von 1555—1598. Sie schildern durch
Mitteilung der mannigfachsten Einzelheiten aufs anschaulichste des Statthalters Ver-
hältnis zu den drei dänischen Königen, denen er diente, zu Christian III., Friedrich II.,
dessen, wie es scheint, einflußreicher Berater er war, und Christian IV., sowie zur
Königin-Mutter Sophie, deren Familienpolitik er im Interesse der Herzogtümer ent-
gegentrat, seine Beziehungen zu den anderen schleswig-holsteinischen Fürsten und
den politisch bestimmenden Persönlichkeiten, seine Stellung zu den Ständen, deren
Interes:en er klug zu wahren verstand, und seine Stellungnahme zu wichtigeren
Verwaltungsfragen, wie der Neuordnung Dithmarschens nach seiner Unterwerfung
1559, aber sie zeigen ihn auch als aufmerksamen Beobachter der enropäischen Politik.
Durch ausgedehnten Briefwechsel mit den Gliedern seines Familien- und Verwandten-
kreises, mit seinen humanistischen Freunden, vor allem mit Justus Lipsius in Leyden
wie mit David Chyträus und Matth. Dresserus, die ihn über die osteuropäischen Ver-
hältnisse unterrichteten, aber auch durch Agenten, die er an den politisch wichtigen
Orten unterhielt, erhielt er über die politischen Vorgänge wie in Polen, Rußland und
in der Türkei, so vor allem in Westeuropa, in Frankreich, Spanien und in den Nieder-
landen, über die Glaubenskämpfe, die er mit gespannter Aufmerksamkeit und leben-
diger Teilnahme verfolgte, eingehende und wohl meist auch zuverlässige Nachrichten.
In seinen Relationen gab er sie mit eigenen Erwägungen weiter.
Eine Beurteilung der staatsmännischen Fähigkeiten, der politisch-historischen
Bedeutung Heinrich Rantzaus ist auf Grund des allein aus seinen Relationen geschöpf-
ten, in der vorliegenden Studie dargebotenen Materials nicht möglich. Zu ihr kann
nur eine seine politische Wirksamkeit im einzelnen verfolgende Untersuchung
führen. Aus den Berichten spricht zwar eine große diplomatische Begabung, eine
zur Vermittlung neigende, irenische Natur, ein allseitig interessierter, klug und scharf
beobachtender Geist, aber: ob sie „Zeugnisse eines unbedingt hervorragenden staats-
männischen Kopfes“ (S. 99) sind?
Zum Schluß noch das Bedauern, daß der trotz der stofflichen Überfülle so leben-
dig wirkenden und anregenden Studie nicht eine oder mehrere der bedeutenderen
Relationen in ungekürzter Wiedergabe beigegeben sind, damit aus ihnen ein unmittel-
barer Eindruck von Heinrieh Rantzaus Art hätte gewonnen werden können.
Kiel. G. E. Hoffmann.
The Embassy of Sir Thomas Rce to India 1615—19, as narrated in his Journal
and Correspondence. Edited by Sir William Foster, Oxford, University
Press. 1926, LXXIX u. 532 N. 8%. 21sh.
Roes Tagebücher und Briefe über seinen Aufenthalt in Indien sind zum ersten
Male vollstindig von der Haklyut Society — ebenfalls von W. Foster — im Jahre
656 Kritiken
1594 veröffentlicht worden. Da die damalige, nur in einer beschränkten Anzahl
herausgegebene Auflage längst vergriffen ist. hat sich die Oxford Universicy Press,
mithin die Universität, welcher Roe einst als Student angehört hatte, zu einer Neu-
ausgabe entschlossen unter Hinzuziehung alles neuen Materials, dessen der Heraus-
geber habhaft werden konnte, darunter allein 30 bisher unbekannte Briefe: so ist
unter erneuter Vergleichung der alten Handschriften von Roes Tagebüchern und
Korrespondenz, unter Hinzufügung einer vortreftlich in alles Wissenswerte einführen-
den Einleitung und eines gelehrten Apparates sowie recht dankenswerter Register
diese Veröffentlichung entstanden. welche allen Anforderungen moderner Publika-
tionen in jeder Beziehung gerecht wird.
Der Zweck von Roes Sendung nach Indien an den Hof des Kaisers Jahangir,
des Sohnes und Nachfolgers Akbars des Großen, war „to establish a favre and secure
trade and residence for mv countrymen“ (S. 128f.), im Gegensatz zu den Ränken
der Portugiesen, die alles daran setzten, die englisch-ostindische Compagnie aus
Indien wieder zu verdrängen, und zu den Holländern, die damals versuchten. auch
im Reich des Moguls Boden zu gewinnen.
Mehr als drei Jahre, vom September 1615 bis Februar 1619, blieb Roe in Indien;
eı hat während dieser Zeit in oft täglichen Aufzeichnungen alles, was auf den Zweck
seiner Sendung Bezug hatte, besonders aber was ihm an dem für Europäer damals
noch so unbekannten Land merkwürdig erschien, getreulich überliefert: für den
Indologen wenn auch keine in jeder Hinsicht durchweg unmittelbare Quelle, da
Roe der Landessprache nieht mächtig. mithin auf Mitteilungen anderer vielfach
angewiesen war, aber als Vergleichs- und lEirgänzungsmaterial für volkskundliche
Forschungen von ganz unschätzbarer Bedeutung: besonders aber für den Historiker,
denn in alle Einzelheiten der inneren Geschichte des Mogulreiches wird er eingeführt,
das Tagebuch enthält lebensvolle Sehilderungen der leitenden Männer des Hofes
und ihres olt recht zähen Interessenkampfes um die Macht.
Roe ist dem mit der politischen Geschichte Europas im 17. Jahrhundert Ver-
trauten keine unbekannte Persönlichkeit, Der einstige Jugendgespiele der später
so unglücklichen englischen Prinzessin Elisabeth, der Winterkönigin -- „Honest
Tom“, wie er bei ihr hieß -, hat sieh als Diplomat in den schwierigsten Lagen.
in Konstantinopel. an den skandinavischen Höfen. in Deutschland während des
Dreißigjährigen Krieges glänzend bewährt: gewissermaßen seine Sporen verdient
hat er sich aber ungeachtet des geringen praktischen Erfolges seiner Sendung in
Indien gelegentlich seiner ersten politischen Gresandtschaft. Alle die Eigenschaften,
welche ihn später ausgezeichnet haben. traten hier schon in Erseheinung: neben
einer starken, unersehrockenen Persönlichkeit, der in nichts den Rechten seines
königlichen Herrn zu nahe treten läßt. der sogar einmal dem Großmeogul gegenüber
bei einem Überschreiten seiner Befugnisse mit seiner Mißbilligung nicht zurückhält
(N. 346f.), ein glänzender Schilderer der Sitten und Gebräuche fremder Tänder.
besonders auch ein scharfer Beobachter kultureller Verhältnisse. Erwähnt sei seine
Charakterisierung des Kaffees, des cohu, den er noch während seiner Ausreise nach
Indien zum ersten Male zu kosten bekommt: „Blake liquor taken as hotte as may
be endured“ (NS. 22): der ganze Stolz des Eingländers offenbart sich uns gleich nach
seiner Landung aus seinem schroffen Verhalten gegenübe, dem Gouverneur von
Surat, der Roe nieht die ihm seiner Meinung nach zustehenden völkerrechtlichen.
Vorrechte eines Gesandten einräumen wollte, und es gehörte angesichts seiner da-
Kritiken 657
maligen Lage ein großer Mut, freilich auch die ganze unbekümmerte Unverfrorenheit
des Engländers dazu, wenn er einen offiziellen Brief an den portugiesischen Vize-
könig von Goa mit den hochmütigen Worten unterzeichnete: „Your frend or enenye
at your own choyce“ (S. 58); andererseits ist Roe keineswegs ein wilder Drauf-
sänger, er hat vielmehr bald erkannt, daß in Indien nur diplomatische Mittel, nicht
der rohe Appell an die Waffen zum Ziele führen. ‚Krieg und Handel sind unverein-
bar“, schrieb er an seine Auftraggeber in London. „Lett this bee received as a rule
that if you will profitt, seeke it at sea, and in quiett trade; for without controversy
it is an error to affect garrisons and land waırs in India“ (S. 304: 24. XI. 1616).
Auf Einzelheiten einzugehen verbietet der Raum; gestattet sei jedoch noch eine
kurze Bemerkung mehr allgemeinen Charakters: man begegnet oft in freilich nicht
stets durchweg streng wissenschaftlichen Werken dem Hinweis, daß erst der Dienst
in Indien England jenes stolze, unnahbare Beaimntentum geschaffen habe, das seine
großen kolonialen Erfolge gesichert habe, daß die Anfänge dieses Beanıtentums
nicht über die Mitte des 18. Jahrhunderts zurückreichen. Wer Roes Tagebücher
gelesen hat, wird zugeben müssen, daß Indien diese trefflichen Eigenschaften der
britischen Beamten vielleicht noch weiter ausgebildet hat, daß aber die Keime zu
ihnen ganz unverkennbar bereits um die Wende des 16. und 17. Jahrhunderts vor-
handen gewesen sind: sollte es nicht viel mehr, wenn man überhaupt auf diesem
schwierigen Gebiet nach letzten Ursachen forschen will, der alte unbändige Nor-
mannentıotz gewesen sein, dem wir hier wieder begegnen, der dann wie einst in
England gegenüber den unterworfenen Angelsachsen so in Indien gegenüber den
dortigen Ureinwohnern eine neue Schule rücksichtsloser Betätigung gefunden hat?
Halle a. S. Adolf Hasenclever.
Georg Ellinger, Angelus Silesius. Ein Lebensbild. Mit 6 Bildern. Breslau 1927.
Verlag von Wilh. Gottl. Korn. XII u. 2608.
Mit diesem schönen Buche hat E. die Ernte seiner langjährigen Angelus-Silesius-
Forschungen in die Scheuer gebracht. Nach Aufsätzen, Ausgaben in den Neudrucken
deutscher Literaturwerke und in der zweibändigen Gesamtausgabe des Propyläen-
Verlages, als deren Einleitung die vorliegende Biographie bereits einmal in stark
verkürzter Form erschienen ist, schenkt er uns nun das wohlgelungene Gesamtbild.
Noch vor wenigen Jahren hätte man es kaum für möglich gehalten, daB eine Bio-
graphie Schefflers verhältnismäßig so reich aussehen könnte. Das meiste, was an
lebendigen Einzelzügen heute berichtet werden kann, ist E.s Spürsinn zu danken.
Er hat die wenigen Notizen über Schefflers Eltern und Jugend gesammelt und bringt
sie mit glücklicher Kombinationsgabe zum Reden, weiß neue Einzelheiten über
Studium und Anstellung und über den Anlaß zur Konversion. Mit Sorgfalt werden
die Daten über die Beteiligung an den Pıozessionen und eine Reihe anderer Einzel-
heiten zurechtgerückt (S. 164ff., 21S#f.). Diese liebevolle Kleinarbeit gibt der Dar-
stellung einen eigenen Reiz, ist aber zugleich wohl ausgeglichen mit der breiten
Zeichnung der Umwelt. Wertvoll ist namentlich die Schilderung des schlesischen
Mystikerkreises um Franckenberg, die zwar das Bild etwas zu sehr vereinfacht,
aber dafür der wenig späteren stoffreicheren Darstellung bei W. E. Peuckert, Die
Rosenkreutzer, 1928, S. 243 ff., durch straffere Linienführung überlegen ist. Dagegen
leidet das Bild der Orthodoxie unter der groben Pinselführung, von der freilich auch
die Kirchengeschichte sich kaum erst freizumachen beginnt. Auch der Nachwirkung
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 24, H. 4. 4%
658 Kritiken
Schefflers hat E. seine Aufmerksamkeit gewidmet. Doch erscheinen mir seine Parallelen
mit Molinos und Spinoza und der Spinoza- Renaissance Jakobis, Goethes u.a. (S.110ff.)
unfıuchtbar. Man könnte in dem zähen Strom der Mystik Hunderte solcher Be-
rührungen aufweisen. Eine Nachwirkung hat Scheffler doch nur im Pietismus und
bei wenigen romantischen und modernen Literaten gehabt. — Für das Wichtigste,
die Analyse von Schefflers Schriften, standen E. vor allem seine eigenen Forschungen
über die zahlreichen Benutzungen von Tauler, Weigel, Böhme u. a. und Helds Nach-
weise zur „Sinnlichen Beschreibung der vier letzten Dinge‘ zur Verfägung. Den
Versuch Richstätters S. J., aus seinen glücklichen Funden katholischer Mystiker-
texte aus Schefflers Bibliothek mit zahlreichen Eintragungen zu schließen, daß die
kirchlich-katholische Mystik das tragende Element schon des Cherub. Wanders-
mannes sei, lehnt E. mit vollem Recht ab. (Vgl. dazu inzwischen auch seinen aus-
führlicheren Aufsatz in der Zeitschrift für deutsche Philologie 52. 1927, S. 127 ff.,
vgl. auch Vietors Urteil, Schlesische Lebensbilder Bd. IlI (1928) S. 86f. Auch
gegenüber der jüngsten Aussprache, Zeitschr. f. deutsche Bildung 1928 5.10 wird
es im wesentlichen bei E.s Auffassung bleiben.)
Ein besonderer Vorzug des Buches ist es, daß auch die Kontroversschriftstellerei
und die kirchliche Tätigkeit des Konvertiten zum ersten Male eine ausreichende
Darstellung erfahren. So tragisch es ist, wie dieser geschärfte Geist als Polemiker
in ungewöhnliche gedankliche DPürftigkeit versinkt, so tief die Widersprüche sind,
die dieses Leben durchziehen, so ergeben Biographie und literarische Analyse doch
jetzt ein letztlich völlig in sich einheitliches Bild: eine Natur gleichermaßen von
verzehrender Leidenschaft wie tiefer Schwäche, die ohne den Halt eines führenden
Willens nicht sein kann und nach dem Verlust des einen schon nach wenigen Monaten
den nächsten kräftigen Geist (Franckenberg, Seb. v. Rostock, Bernh. Rosa) gefunden
hat, dem sie sich bedingungslos unterordnet; die die geschliffenen Zweizeiler von
Czepko, die lyrische Form von der Schäferpoesie, ihre kühnsten Gedanken Eckhart
und Weigel, den Gehalt ihrer Lieder den mannigfachsten Vorlagen entnimmt; die
aber allem erst die schärfsten Lichter aufsetzt, der Mystik die keckste und radikalste
Form gibt und die Ketzerbekämpfung mit einer Maßlosigkeit betreibt, die selbst
im eigenen Lager (wie es scheint, sogar Rostock) abstieß. Selbst die heiden. erst 1924
gefundenen, Altersbilder, die beigegeben sind, zeigen mit dem schwächlichen Körper,
den nervösen lländen, dem dünnen Bart, den großen, starren Augen und den hohen,
phantastischen Augenbrauen denselben Typ. Daß alle diese Züge jetzt so scharf
herausgehoben werden können, ist das Verdienst von E.s Buche. das in Material
und Urteil gleich zuverlässig ist. Darüber hinaus wird vielleicht nur die Feder eines
großen Künstlers der immer wieder fesselnden nnd abstoßenden Gestalt noch einmal
neue Seiten abgewinnen können.
Gießen. Heinrich Boınkamm.
Nachrichten und Notizen.
Festschrift zu Ehren Konrad Fischnalers. Scehlern-Schriften. Veröttentlichungen
zur Landeskunde von Südtirol, hrsg. von R. v. Klebelsberg. 12. Bd. Universi-
tätsverlage Wagner, Innsbruck. 1927. VI u. 2225.
Am 10.Dezember 1925 feierte eine der sympathischesten Gestalten der tirolischen
(relehrtenwelt, der am 10. Dezember 1555 in Sterzing geborene Konrad Fischnaler.
Nachrichten und Notizen 659
seinen 70. Geburtstag. Unter den Historikern, die im letzten halben Jahrhundert
sich mit der Geschichte Tirols nach irgendeiner Richtung hin beschäftigt haben,
wird es nicht leicht einen geben, der Konrad Fischnaler als Geschichtsforscher und
als Kustos des Museums Ferdinandeum in Innsbruck (1885— 1912) nicht reiche An-
regung und vielfache Unterstützung verdankt. Insbesondere seine Vaterstadt
Sterzing schuldet Fischnaler als ihrem Erforscher und Förderer großen Dank.
Freunde und Verehrer des Jubilars haben sich zusammengetan, um durch eine
allerdings erst 1927 erschienene von R. v. Klebelsberg redigierte Festschrift „ein
Menschenalter bedeutenden heimischen Forschertums, unermüdlichen Fleißes,
rastloser, gemeinnütziger Arbeit“ zu ehren. Alle Beiträge stammen aus der Feder
namhafter Gelehrter und befassen sich ausschließlich mit irgendeiner Seite der
tirolischen Geschichte. Viele Aufsätze knüpfen an Arbeiten Fischnalers an, andere
behandeln Fischnalers engere Heimat, wieder andere schürfen auf von Fischnaler
mit Vorliebe bebauten Arbeitsgebieten.
Ein Sterzingensis, in engerer Landsmann und alter Freund des Jubilars,
zeichnet mit knappen Strichen Fischnalers ungemein arbeitsreichen und fruchtbaren
Lebensgang und würdigt kurz dessen markanteste Arbeiten. Als Ergänzung dazu
gibt Karl Schadelbaner, der Anreger der Festschrift, ein systematisch ge-
ordnetes, 123 Nummern umfassendes Verzeichnis von Fischnalers Arbeiten. Aus
Hermann Wopfners Feder stammt ein Aufsatz „Über Hausformen des Wip-
tales“ (mit 6 Abbildungen). Der verdiente Innsbrucker Chronist Hans Hörtnagl
schreibt, veranlaßt durch die Forschungsergebnisse Fischnalers über Niclas Türing.
über ‚Die Steinmetzwerkstätte der Türing in Innsbruck" (mit einer Abbildung)
und geht dem bürgerlichen Leben und Treiben der Türing und den aus deren Werk-
stätte stammenden Spuren an Innsbrucker Gebäuden nach. Wiederum auf For-
schungen Fischnalers über Jörg Kölderer fußend, weist Heinrich Hammer „Ein
unbekanntes Wandgemälde Jörg Kölderers“ (mit 4 Abbildungen) in der St. Leonhards-
kirche bei Kundl nach. Leo Santifaller veröffentlicht aus einer Münchner Hand-
schrift „Ein Verzeichnis der Urkunden der Bozener Pfandleihanstalt aus der Mitte
des 14. Jahrhunderts”. Wiederum angeregt durch Fischnalers Veröffentlichungen
aus dem von ihm geordneten und registrierten Sterzinger Stadtarchiv ediert Karl
Schadelbauer, auch selbst ein Sterzinger, ..Die (7) ältesten Urkunden des Sterzinger
Stadtarchivs‘‘ (mit 2 Faksimilen). Josef Weingartner weist in seinem Aufsatz
„Die frühgotische Wanddekoration auf Sprechenstein” im Dachraum der heutigen
Burgkapelle von Sprechenstein eine zwar einfache, aber vollständig erhaltene
Bemalung eines ebemaligen Wohnzimmers aus dem frühen 14. Jahrhundert nach,
also aus einer Zeit, aus der sich sonst nur noch in zwei tirolischen Burgen Reste
profaner Wandgemälde erhalten haben. C. v. Inama-Sternegg geht in dem Anf-
satz „Zur Genealogie des Sterzinger Bürgergeschlechtes Köchl“ (mit einer Ab-
bildung und einer Stammtafel) den Spuren eines namhaften, längst schon erloschen
geglaubten tiroler (reschlechtes nach, das nach Jahrhunderten außer Landes. ins-
besondere auch in Nordamerika, heute noch als blühend erwiesen wurde. Ludwig
Steinberger verfolgt in einer ebenso geistreichen wie gelehrten „onomatologischen
Belustigung‘ „Der Name Fischnaler‘ die Namensformen des Jubilars. wobei auch
noch wertvolle Nebenfrüchte abfallen. Josef Garber erbringt in ...Jörg Kölderers
Zeichnungen des Innsbrucker Zeurhauses’” (mit 4 Abbildungen) den Nachweis,
daß zwei Zeichnungen des von Maximilian im Jahre 150% erbanten und heute noch
| 42*
660 Nachrichten und Notizen
im wesentlichen erhaltenen Zeughauses von Maximilians vielbeschäftigten und
vielseitigen Hofmaler Jörg Kölderer herrühren. Von Otto Stolz rührt der kultur-
geschichtlich höchst wertvolle Aufsatz über die „Verkehrsgeschichte des Jaufen“
her. Anselm Sparber behandelt die älteste und wichtigste Urkunde zur Geschichte
der Sterzinger Gegend „Die Quartinusurkunde von 827/28“ (mit einem Faksimile).
Karl Moeser knüpft wieder an eine Arbeit Fischnalers über den aus Sterzing
stammenden Universalkünstler der Frührenaissance Vigil Raber an und verfolgt
in bekannt gründlicher Weise die Meraner Linie der Malerfamilie Raber in ihrer
künstlerischen und familiengeschichtlichen Beziehungen und entwirft ein geschlossenes
Bild ihres künstlerischen Schaffens (mit 2 Abbildungen).
Alles in allem stellt die vorliegende Festschrift, die Fischnalers markanter
Charakterkopf ziert, eine würdige Ehrung eines Mannes dar, ‚‚der sein ganzes Leben
dem Heimatland gewidmet hat“. ‘
Innsbruck. Ferd. Kogler.
Jacob Burckhardt, Weltgeschichtliche Betrachtungen. Mit einem Nachwort
und Anmerkungen von Rudolf Marx. Kröners Taschenausgabe Bd. 55.
Leipzig (Alfred Kröner) [1928]. 393 S. 8°. Pr. 3.-- M.
Nichts zeigt deutlicher die noch heute von J. Burckhardt ausgehende starke
Wirkung als die Tatsache, daB die 1922 von Walter Goetz wieder hergestellte ur-
sprüngliche Fassung der „Kultur der Rengissance‘‘ jetzt bereits wieder in der 6. Auf-
lage vorliegt. Das dürfte wohl ebensosehr der Persönlichkeit ihres Verfassers zuzu-
schreiben sein als dem Interesse an dem behandelten (Gegenstande. In keiner seiner
Schriften tritt aber die Eigenart Burckhardts so faBbar hervor,wie in den nach seinem
Tode von J. Qeri unter dem Titel ‚„Weltgeschichtliche Betrachtungen‘ heraus-
gegebenen Vorlesungen ‚Über das Studium der Geschichte“, die Burckhardt in den
Jahren 1868 und 1870/71 an der Universität Basel gehalten hat. Sie in einer wohl-
feilen Ausgabe allgemein zugänglich gemacht zu haben, ist zweifellos ein Verdienst. des
sehr rührigen und um Burckhardt sehr bemühten Verlags. Dabei begnügt er sich
keineswegs mit einem bloßen nenen Textabdruck, sondern von seiten des Heraus-
gebers ist alles getan worden, um die Eigenart der Burckhardtschen Persönlichkeit
zu erschließen und dem Verständnis des Lesers nahe zu bringen. Dieser Aufgabe
dient vor allem eine im Nachwort gegebene umfangreichere Würdigung Burckhardts,
die mit großer Sachkunde und lebendigem Einfühlungsvermögen die Persönlichkeit
unreißt, die Eigentümlichkeit seiner Geschichtsauffassung und -schreibung be-
stimmt und ihr ihre Stellung in der Entwieklung der Geschichtswissenschaft an-
weist. Sehr dankenswert sind die reichhaltigen Anmerkungen, die, neben einer gut
ausgewählten Bibliographie, Material zur Erläuterung und zum besseren Verständnis
des Wesens und Schaffens J. Burckhardts beibringen und aus den Werken, die auf
ihn Einfluß gewonnen haben, die verwandte (redankengänge enthaltenden Stellen
in größerer Ausführlichkeit wiedergeben. Ein Register veryollständigt die Möglich-
keiten, Zugang zu der Gedankenwelt Burekhardts zu gewinnen. In jeder Hin-
sicht also eine Ausgabe, die geeignet ist, dem Werk des großen Schweizers neue
Freunde zu werben und seinem Nachleben zu dienen. W.
Ebert, Max, Reallexikon der Vorgeschichte. Berlin und Leipzig, Walter de Gruyter
& Co. 2. Band. Beschwörung—Dynastie. 476 S. 229 Taf. geb. 65,50 RM.
3. Band. Ebenalphöhle—Franken. 408 S. 159 Taf. geb. 44,— RM. 4. Band.
Na“hriehten und Notizen 661
1. Hälfte. Frankreich—Gezer. 3308. 132 Taf. geb. 41,50 RM. 4. Band.
2. Hälfte. Ghirla—Gynokratie. 2518. 141 Taf. geb. 41,50 RM. 5. Band.
Haag—Hyksos. 4165. 135 Taf. geb. 47,— RM. 6. Band. Iberer—Kleidung.
394 S. 106 Taf. geb. 45,— RM.
Das Ebertsche Reallexikon wächst sich zu einem Monumentalwerk ersten Ranges
aus. Außer dem an dieser Stelle schon besprochenen ersten Bande liegen weitere
fünf (der vierte davon in zwei Halbbänden) abgeschlossen vor, und regelmäßig
erscheinen monatlich zwei neue Lieferungen.
Von der morphologischen Behandlung einzelner Kulturelemente seien hier nur
der Bogen und die Fibel als Beispiele aufgeführt. Die Erfindung von Bogen und Pfeil
ist eine der Großtaten des jüngeren Paläolithikums, ohne diese Fernwaffe ist ja bis
zur Erfindung des Schießpulvers das menschliche Leben bei Jagd und Krieg nicht
zu denken. Ob schon einzelne kleine Spitzen der Moustierstufe als Pfeilspitzen zu
deuten sind, sei dahingestellt, sicher treten sie dann in der Aurignacstufe und, in
besonders eleganten Formen, in der Solutrestufe auf. Zu den Funden gesellen sich
dann künstlerische Darstellungen von Bogenschützen auf den jungpaläolithischen
Felsmalereien der iberischen Halbinsel. Die zum Teil übermannsgroßen Bogen
weisen durch ihre Form auf den „zusammengesetzten“ Typus hin, der in der Mitte
aus zwei Teilen zusammengefügt war. Später, in der Bronze- und vorrömischen
Eisenzeit, scheint der zusammengesetzte Bogen in den östlichen Gebieten Europas
seine Hauptverbreitung gefunden zu haben, wo er wohl in Zusammenhang mit den
gleichgestalteten Bogen Vorderasiens zu bringen ist, während in Westeuropa der
einfache Bogen vorherrschte. der von den Pfahlbauten der Steinzeit bis zu den Moor-
funden der Wikingerzeit belegt ist. Neben den europäischen Formen werden die
Ägyptens (vor allem zusammengesetzte Hornbogen), Palästina-Syriens (Bogen
zusammengesetzt aus Holz, Horn und Sehnen) und Vorderasiens (llolz, Horn und
Metall) behandelt. — Eine besonders umfangreiche Darstellung ist der Fibel gewidmet,
sie ist Ja auch wie kaum ein anderes Kulturelement das geeignetste Leitfossil der
urgeschichtlichen Systematik, da es auf weiten Gebieten in den verschiedensten
Perioden erscheint, ungemein variabel ist und so einen sehr empfindlichen Messer
für chronologische Stufen und kulturelle Gebiete abgibt. Beltz behandelt die euro-
päischen Formen (mit Ausnahme der italienischen) und entwickelt sie von der
nordischen Urfibel ausgehend bis in die Spätlatenezeit. Den Streit, ob die zwei-
gliedrige Fibel aus der eingliedrigen Peschierafibel (Montelius) oder ob die eingliedrige
Spiralfibel aus der nordischen Fibel herzuleiten sei(Kossinna), entscheidet er dahin,
daß die beiden Grundformen der zweigliedrigen Fibel (im Norden) und der ein-
gliedrigen Fibel (Süd- und Südosteuropa) von einander unabhängig sind. Die Formen
Italiens schildert v. Duhn von der Violinbogenfibel über die Bogenfibel (Fibula ad
arco semplice), Schlangenfibel, Certosafibeln bis zur (gallischen) Latenetibel. Fürden
ägäischen Kreis weist Karo darauf hin, daß die Fibel ihm allein schon wegen der
genähten Kleider an sich fremd ist, und erst in jungmykenischer Zeit. vereinzelte
Formen eindringen. Auch in Palästina - Syrien treten die Fibeln etst gegen Ende
der Bronzezeit auf, offenbar als aus dem W. eingeführte Ware. In Vorderasien
lassen sich Fibeln zuerst im Zweistromland seit neubabylonischer Zeit nachweisen.
Von den für die Chronologie wichtigen Artikeln heben wir zunächst den über
die Bronzezeit, verfaßt von Oskar Montelius, hervor. Montelius war ja einer der
Bahnbrecher auf dem Gebiete der chronologischen Untersuchungen, er konnte das
662 Nachrichten und Notizen
Alter der verschiedenen bronzezeitlichen Perioden, deren Gliederung er ebenfalls
schuf, feststellen, weil viele italienische Arbeiten nördlich der Alpen mit einheimischen
zusammen auftraten, weil dann in Italien die dortigen Arbeiten sich mit solchen
aus dem ägäischen Kreise gemischt vorfanden und sich durch die ägäische Chrono-
logie zeitlich festlegen ließen. Nach Montelius dauert im südöstlichen Mittelmeer-
gebiet die Bronzezeit von 2500—1200 v. Chr., in Italien vom 19. Jahrh. v. Chr.
bis um das Jahr 1100 v. Chr., in Schweden von 1800 v. Chr. bis 800 v. Chr. — Die
Geschichte des Dreiperiodensystems, das ja mit seiner Teilung in Stein-, Bronze-
und Eisenzeit die Grundlage der urgeschichtlichen Chronologie bildet, wird von
Robert Beltz dargestellt und von der griechisch-römischen Literatur bis zu dem
Jahre 1836, wo es gleichzeitig von Thomsen in Kopenhagen, Danneil in Salzwedel
und Lisch in Schwerin aufgestellt wurde, verfolgt. Es ist nach ihm „ein Erzeugnis
jener für das europäische Geistesleben so bedeutungsvollen 30 er Jahre, wo ein frischer
kritischer Wirklichkeitssinn einer hohen systematischen Geistigkeit neue Richtlinien
gab. Die Angriffe, die es erfahren hat, sind längst überwunden; sie waren möglich
und konnten eine Zeitlang starken Eindruck machen, weil dem System die tiefere
Begründung durch Darlegung der Entwicklung noch fehlte. Erst mit der Einführung
des naturwissenschaftlichen Entwicklungsgedankens, welcher der im Geiste der
Cuvierschen Katastrophentheorie stehenden Zeit seiner Entstehung noch fern lag,
konnten die Glieder des starren Schemas die Beweglichkeit erhalten, welche den
Gang der Kulturgeschichte begreiflich macht.“
Unter den geographisch behandelten Gebieten ragt, schon seiner Bedeutung nach,
Frankreich hervor, das für das Paläolithikum von Obermaier, für das Neolithikum
von Bosch Gimpera, für die Bronze- und frühe Eisenzeit von Rademacher behandelt
ist. Besonders die ausführliche Behandlung des Neolithikums bietet außerordentlich
viel neues, da diese Stufe in der französischen Literatur selbst stets hinter dem
beliebteren Paläolithikum zurücktritt. Wir erkennen hier die Entwicklung jener
jungsteinzeitlichen Formenkreise, die ja für die Ausbreitung der neolithischen
Kultur, auch der angrenzenden Gebiete, von Wichtigkeit ist. „Man kommt zı dem
Resultat, daß es zwei Hauptkulturgebiete gibt: die nordfranzösische Ebene, wo sich
die Silexkultur entwickelt hat, und Südfrankreich, wo im Osten zuerst die Grotten-
kultur, dann die pyrenäisch-katalanische Megalithkultur sich ausbreiten, während im
Westen sich eine Megalithkultur autonom entwickelt hat. — In den Artikel „Italien“
teilen sich Obermaier für das Paläolithikum und v. Duhn für die jüngeren Perioden.
Trotz zahlreicher Funde aus der älteren Steinzeit ist das italienische Paläolithikum
verhältnismäßig noch wenig durchgearbeitet, zeigt aber trotzdem schon in großen Um-
rissen, daß auch die Apennin-Halbinsel durch sämtliche Perioden hindurch besiedelt
war. „Die Frühzeit Italiens läßt sich“ nach v. Duhn ‚nicht nach dem Schema nord-
alpiner Länder (Steinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit) gliedern. Tief ins Mittelmeer hinab
streckt sich die schöne Halbinsel, früh verlangend nach jener Lebensbereicherung,
welche schon im Morgengrauen menschlichen Erinnerns, die um die Osthälfte des
Mittelmeeres verteilten Länder sich errangen. Erwies sich bereits die vorgriechische
Bevölkerung der Gebiete um das Ägäische Meer ungemein befähigt zur Aufnahme
fremder Anregungen und zu selbständigem Ausbau eines starken Kulturlebens,
so hat ihre glückliche Verbindung mit den hochbegabten Griechenstämmen, die
sich Achäer nannten oder so genannt wurden, welche im Laufe des 2. Jahrhunderts
erst die südlichen Teile der Balkanhalbinsel, dann, im 14. Jahrhundert, auch Kreta,
et Fe aja Fe
Nachrichten und Notizen 663
Rhodos, Cypern und Südteile Kleinasiens sowie die ägäischen Meergebiete besetzten,
Kulturbedürfnisse und -äußerungen erzeugt, welche sich sehr bald dem Lande
mitteilen mußten, das vor dem Blick des Bewohners der akrokeraunischen Höhen
sich ausbreitete und von den Schiffen der meereskundigen Bewohner der grie-
chischen Küsten und Inseln in kurzer, immer in Sicht des Festlandes gehender
Fahrt leicht erreicht ward.“
K. H. Jacob- Friesen.
Carl Weymann, Beiträge zur Geschichte der christlich-lateinischen
Poesie. München, Max Hueber Verlag, 1926. XII, 308 S.
Das Buch stellt eine Sammlung von kleineren und kleinsten Einzelforschungen
dar, deren Titel grundsätzlich auf die Form: Zu —- — — zugeschnitten sind. „Zum
Carmen de passione Domini‘, „Zu Juvencus“, „Zu den Hymnen des Hilarius von
Poitiers, „Zu Ambrosius“ usw. usw., zusammen 36 Beiträge, nicht wenige davon
aus mehreren Unterteilen und Einzelnummern bestehend. Nur sehr ausnahmsweise
hat der eine oder andere Beitrag einen anders geformten Titel: „Die Zeit Kommo-
dians“, „Die tituli zu den Gemälden der Mailänder Basilika‘, „Ambrosius und das
Christentum‘, „Das Gedicht des Severus Sanctus Endelechius De mortibus boum‘““,
„Paulinus von Perigueux und Catull“ und einige andere. Überwiegend tragen also
die Untersuchungen einen ganz fragnıentarischen Charakter, von Anmerkungen,
Exkursen größerer oder kleinerer Art zu allerhand christlich-lateinischen Gedichten
vom 3. bis ins 13. Jahrhundert. Von zeitlich allgemeinerem Charakter ist der letzte
Beitrag: Randbemerkungen zu den lateinischen Sprichwörtern und Sinnsprüchen
des Mittelalters, n. 36. Alle Beiträge ohne Ausnahme sind schon vorher an ver-
schiedenen zerstreuten Stellen veröffentlicht gewesen, der Autor faßt einen Teil
seiner Lebensarbeit mit. dieser Vereinigung zu einem Buch zusammen.
Die Arbeitsweise betrifft Nachweise von Entlehnungen und Abhängigkeiten
aller Art, Wandern von Worten und Versteilen in dieser Art Literatur, Abhängig-
keiten von klassisch-heidnischer Poesie, Bemerkungen zur Überlieferung, textkritische
Konjekturen, Feststellung von Wortbedeutungen, Zeitbestimmung von Autoren
auf Grund aller möglicher solcher kritischer Argumente usw. usw. Eine Fülle von
hymnologischer, christlich-kultischer, literar- und kulturgeschichtlicher Literatur
ist zu den Untersuchungen verwertet und darin genannt. Die Beiträge sind durch-
schnittlich 1—4 oder 5 Seiten lang, seltener 7, 10, 12 oder 16 Seiten.
Man würde sehr irren, wenn man danach glauben würde, hier nur eine Fülle von
Notizenkram und kleinen Abfällen zu finden. Das Buch ist ein hervorragendes
Arbeitsinstrument, das alle Methoden auf diesem Gebiete in feinster Anwendung
und Ausbildung zeigt und in dem Zusammenhang und zeitlichen Fortschreiten seiner
Untersuchungsobjekte eine große innere Einheit zur Darstellung bringt. Wer die
hier gebotenen Untersuchungen wirklich durcharbeitet, erhält nicht nur einen großen
Überblick über die Entwicklung der christlich-lateinischen Poesie, sondern zugleich
eine ausgezeichnete Anleitung zur Forschung mit bestimmten Methoden, die bei
_ dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaft auf diesem Gebiet ihre große Bedeutung
haben. Es ist Vorbereitung zu einer Literaturwissenschaft auf diesem Gebiet,
die hier geboten wird, aber unentbehrliche Vorbereitung. Sehr eindrucksvoll eröffnet
-der Verfasser den Band mit einem Hauptergebnis seiner Studien über: ‚Die Zeit
Kommodians“. Ich kann mich seinem Ansatz (K. gehört in das 3., nicht in das
664 Nachrichten und Notizen
5. Jahrhundert) nach eigenem Studium, das ich vor Jahren einmal dieser Frage
gewidmet habe, nur vollauf anschließen.
Man kann es dem Verfasser nur danken, daß er sich zur Zusammenfassung
der in der Zerstreuung so leicht verlorengehenden Früchte seiner Arbeit entschlossen
hat, und dem Verlag, daß er der wissenschaftlichen Welt ein solches ernstes Arbeits-
buch in würdiger Ausstattung vorgelegt hat. Eine bestimmte Seite mittellateinischer
Philologie hat dadurch eine erwünschte und begrüßenswerte Darstellung gefunden.
Erlangen. B. Schmeidler.
Martin Grabmann, Mittelalterliches Geistesleben. Abhandlungen zur Geschichte
der Scholastik und Mystik. München 1926. Max Hueber-Verlag. XII. 5858.
Der mächtige Band enthält folgende, bisher in verschiedenen Zeitschriften und
Sammelwerken zerstreuten Arbeiten Grabmanns: Das Bonaventurakolleg zu Qua-
racchi ın seiner Bedeutung für die Methode der Erforschung der mittelalterlichen
Scholastik. — Das Naturrecht der Scholastik von Gratian bis Thomas von Aquin. —
Die Entwicklung der mittelalterlichen Sprachlogik (Tractatus de modis significandi).
— Studien über Ulrich von Straßburg. Bilder wissenschaftlichen Lebens und Stre-
bens aus der Schule Alberts des Großen. — Die logischen Schriften des Nikolaus
von Paris und ihre Stellung in der aristotelischen Bewegung des XIII. Jahrhunderts.
‚— Magister Petrus von Hiberna, der Jugendlehrer des Heiligen Thomas von Aquin.
Seine Disputation vor König Manfred und seine Aristoteleskommentare. — Die
Aristoteleskommentare des Heiligen Thomas von Aquin (ursprünglich französisch
erschienen in den Annales de l'Institut Supérieur de Philosophie 1914, hier deutsch
und in erweiterter Fassung). — Die Schrift ‚De Ente et essentia und die Seins-
Metaphysik des Heiligen Thomas von Aquin. — Die italienische Thomistenschule
des XIII. und beginnenden XIV. Jahrhunderts. — Forschungen zur Geschichte der
ältesten deutschen Thomistenschule des Dominikanerordens (ursprünglich lateinisch
in den Xenia Thomistica IHI Rom 1925, jetzt deutsch in ergänzter Fassung). —-
Eine ungedruckte Verteidigungsschrift der scholastischen Übersetzung der Niko-
machischen Ethik gegenüber dem Humanisten Lionardo Bruni. — Die mittelalter-
lichen lateinischen Übersetzungen der Schriften des Pseudo-Dionysius Areopagita.
— Die deutsche Frauenmvstik des Mittelalters. Dazu kommen zwei neue, bisher
nicht veröffentlichte Aufsätze: ‚„Forschungsziele und Forschungswege auf dem
Gebiet der mittelalterlichen Scholastik und Mystik“ und: „Eine mittelhochdeutsche
Übersetzung der Summa Theologiae des Heiligen Thomas von Aquin“. Ein Verzeich-
nis der benützten und der angeführten Handschriften, eine genaue Inhaltsangabe
«der einzelnen Aphandlungen, die das rasche Auffinden von Einzelheiten indem großen
Werke ermöglicht, und ein Personenverzeichnis vervollständigen das Ganze.
Da die früheren Arbeiten den Mitforschern bekannt sein dürften, beschränke
ich mich hier auf die Besprechung der beiden neuen Aufsätze. Der erste gibt einen
tiefen Einblick in die Forschungsmethoden und den gegenwärtigen Stand der Ar-
beiten auf dem ganzen Gebiete der mittelalterlichen Philosophie. Die Fülle aus der
Praxis stammender Ratschläge und Winke ist ebenso wertvoll wie die hier zu er-
langende Kenntnis der augenblicklichen Arbeitsverteilung. Man erfährt vor allem.
wer zurzeit noch ungedruckte Handschriften bearbeitet, welche Ausgaben vorbe-
reitet werden und welche Werke in nächster Zeit zu erwarten sind. Die zweite neue
Abhandlung unterrichtet über eine mittelhochdeutsche Übersetzung der Summa
a m — =a u e D a i A” E]
o EEE EEE EEE EEE E O O — E a EESE Eee
Nachrichten und Notizen 665
Theologiae des Thomas von Aquin, die der Codex H. B. III 32 der Landesbibliothek
in Stuttgart enthält. Es ist eine Pergamenthandschrift von 211 Blättern, die aus
dem Benediktinerkloster Weingarten stammt und ins 14. Jahrhundert zu setzen ist.
Grabmann gibt eine Inhaltsübersicht. und eine Anzahl von Textproben, aus denen
die sprachschöpferische Tätigkeit des Übersetzers ebenso hervorgeht wie die nahe
Verwandtschaft dieser deutschen Terminologie mit der der sogenannten deutschen
Mystiker, eine wichtige Stütze für Grabmanns auch sonst berechtigte These, „daß
zwischen deutscher Mystik und Scholastik kein eigentlicher Gegensatz besteht‘“.
Die Drucklegung der Handschrift wird auch von den Germanisten mit Spannung
zu erwarten sein. — Meist gehen die in diesem Bande vereinten Arbeiten über eine
Beschreibung und Aneinanderreihung der Quellen sowie für die Weiterarbeit oft
ungenügende Inhaltsangaben nicht hinaus. Man findet selten den Versuch histori-
scher und philosophischer Durchdringung wenigstens einiger Teile des gewaltigen
- Stoffes, dafür um so mehr Berufungen auf das Urteil anderer Gelehrten und in der
katholischen Geisteswelt anerkannter Autoritäten. Doch bleibt Grabmann das große
Verdienst, das Material bereitgestellt und in diesem Buche bequem zugänglich ge-
macht zu haben, das zusammen mit den vielen Anregungen, die er der Forschung
allenthalben gibt, einen unschätzbaren Gewinn bedeutet.
Leipzig. Hans Leisegang.
Heinrich Reiner, Historisches Ortslexikon für Kurhessen, Marburg (Hessen)
Elwertsche Verlagsbuchhandlung, G. Braun [1923—]1926. 8%. XII, 547 S.
(Veröffentlichung der historischen Kommission für Hessen und Waldeck.)
br. ZA 30,—, geb. AH 34,—.
Ein seit langem gehegter Wunsch aller landesgeschichtlichen Forscher ist. die
Herausgabe historischer Ortslexika — aber erfüllt ist er bis jetzt nur für ganz wenige
(rebiete, in der Hauptsache nur für einzelne Teile Süd- und Westdeutschlands.
Im Jahre 1895 begann Clauss’ Historisch-topographisches Wörterbuch des Elsaß
zu erscheinen (Zabern, A. Fuchs), Albert Krieger folgte 1898 mit. seinem Topo-
graphischen Wörterbuch des Großherzostums Baden (Heidelberg, Winter) und
konnte bereits 1903—1904 eine zweite, stark vermehrte Auflage hinausgehen lassen.
Für Rheinhessen liegt seit 1905 eine Art Ersatz eines Wörterbuches vor in Karl
Johann Brilmayer, Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart (Gießen, Emil
Roth), das die Geschichte der Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster
und Burgen der Provinz Rheinhessen, einschließlich der ausgegangenen Orte in
alphabetischer Reihenfolge behandelt und einen großen Teil dessen bietet, was von
einem Ortslexikon verlangt wird. Nun folgt in der Reihe der Veröffentlichungen
der genannten Historischen Kommission das Werk des 1922 verstorbenen Geheimen
Archivrats Heinrich Reimer, der die Drucklezung seiner Arbeit leider nicht mehr
hat erleben dürfen. Statt seiner haben die Staatsarchivare Dr. Dersch (jetzt
Direktor des Staatsarchivs in Breslau) und Dr. Gutbier den Druck besorgt und
Ergänzungen und Verbesserungen im Anhang verarbeitet.
Nach vieljähriger mühevoller Arbeit ist eine lang und schmerzlich empfundene
Lücke in der hessischen historischen Literatur geschlossen und der Erforschung
der Landesgeschichte ein unentbehrliches Hilfsmittel geschenkt worden. Das Orts-
lexikon umfaßt im wesentlichen das Gebiet des ehemaligen Kurfürstentums Hessen,
den zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörigen Kreis Biedenkopf. der von 1624
666 Nachrichten und Notizen
bis 1866 darmstädtisch war, ehedem jedoch einen Teil des Vberfürstentums bildete,
das 1866 von Bayern an Preußen abgetretene, mit dem Regierungsbezirk Kassel
verbundene Landgericht Orb und das Amt Gersfeld. Bedauerlich bleibt, daß der
andere Teil des Oberfürstentunis. die darmstädtische Provinz Oberhessen, nicht
mit einbezogen worden ist. Sie wird in dem von der Historischen Kommission für
den Freistaat Hessen herauszugebenden Parall Iwerk behandelt, und so ein geschicht-
lich und landschaftlich zusammengehöriges Gebiet zerrissen werden -— auch eine
Folge falscher dynastischer Politik vergangener Zeiten. Das Ortslexikon will „für
jeden einzelnen. noch bestehenden oder wüst gewordenen Wohnort feststellen: die
Entwicklung des Namens, das erste Vorkommen, die Zugehörigkeit zu Amt und
Herrschaft, zu Pfarrei und kirchlicher Oberbehörde, endlich Bevölkerungszahlen‘“,
alles natürlich nur, soweit es die Quellen zulassen. Unberücksichtigt geblieben ist
die politische Einteilung nach 1815. Von Höfen und Mühlen wurden diejenigen
aufgenommen, die aus früheren Zeiten bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts
nachgewiesen werden konnten, und aus Nützlichkeitsgründen solche nicht nach-
gewiesenen neueren, die vielleicht den Namen eines ausgegangenen Ortes bewahren.
Ein umfangreiches Quellenmaterial liegt dem Werk zugrunde. Die gedruckten
Quellen und die Literatur sind vollständig herangezogen, aber die Hauptmasse
lieferten die Archive, unter diesen vór allem das überaus reichhaltige Staatsarchiv
Marburg. Behindert wurde ihre Benutzung durch den Krieg, der Verfasser mußte
sich häufig auf die Durchsicht der Repertorien beschränken. Es liegt auf der Hand,
daß hierdurch für Ergänzungen und Nachträge ein großer Spielraum bleibt. Reimer
hat sich an die vom Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine
aufgestellten Grundsätze (Korr.-Bl. 1900, S. 178f.) angelehnt, aber die Berg-, Bach-
und Flurnamen nicht mit aufgenommen, weil ihre Sammlung. wie er in der Einleitung
erklärt, „Dauer und Umfang der Arbeit wesentlich erhöht hätte“. Man muß diese
Beschränkung, was die Berg- und Bachnamen betrifft. lebhaft bedauern,die Schwierig-
keiten hätten sich doch vielleicht überwinden lassen. In bezug auf die Flurnamen
hätte man sich bescheiden müssen, denn ihre Sammlung beansprucht eine große
Zahl Mitarbeiter, soll nur einigermaßen Vollständigkeit erreicht werden. Erst wenn
die Volkskunde ihre im Gange befindlichen Aufnahmen beendet haben wird, kann
einmal an eine Mitverarbeitung des von ihr gewonnenen Materials in einem Orts-
lexikon gedacht werden. Dem Verfasser aber, der mit Hingabe jahrzehntelang an
seinem Werk gearbeitet und innerhalb der von ihm selbst und von den Verhältnissen
eesteckten Grenzen Mustergültiges geleistet hat. gebührt unser aufrichtiger Dank.
Ebenso danken wir den beiden Gelehrten, die in selbstloser und entsagungsvoller
Arbeit den Druck geleitet und die sieben Seiten umfassenden Nachträge beigebracht
haben.
Gieben. K. Ebel.
Karl Heinl, Fürst Witold von Litanen in seinem Verhältnis zum Deutschen Orden
in Preußen während der Zeit seines Kampfes um sein litauisches Erbe: 1382
bis 1401. Sn. 200 SS. Berlin 1925. = Historische Studien hsg. v. F. Ebering,
Heft 169.
Die Arbeit zerfällt in zwei Teile: Zuerst wird das Verhältnis Witolds zum
Deutschen Orden während seines Kampfes um sein väterliches Erbherzogtum Troki
(1382—1392) untersucht und dann seine Stellung während des Kampfes um die
m u a St. m m à
Nachrichten und Notizen 667
Wiederaufrichtung eines litauischen Reiches unter seiner Führung (1392—1401)
behandelt. Das zielbewußte Streben des skrupellosen Litauers wird gut heraus-
gearbeitet. Doch schneidet der Orden nicht gut bei der Beurteilung seines Handelns
ab. Seine Politik wird als zu vertrauensselig geschildert. Dem widerspricht dann
aber, wenn Verf. häufiger betont, daß zu der damaligen Zeit Treubrüche nicht üblich
waren. Ich glaube, daß sich Verf. zu sehr auf Witold eingestellt hat und dabei die
Ziele, dieder D.O. verfolgte, nicht genügend beachtete. So gutgläubig und ahnungslos
sind die Hochmeister nicht gewesen. Doch sie fanden in dem ränkevollen Jagiello
und in seinem noch gewandteren Vetter Witold ihre Meister. Dem Orden fehlte
aber auch die so notwendige Unterstützung aus dem Deutschen Reiche, ohne die
es ihm nicht möglich war, militärische Erfolge gegen Litauen-Polen zu erreichen.
Dazu kamen die Sorgen im eigenen Lande, teilweise hervorgerufen durch das Ver-
halten Konrads von Wallenrod.
Dagegen werden die Ziele Witolds, wie er sich bemühte, sein väterliches Erbe
wieder zu erhalten, klar herausgearbeitet. Wir folgen darin gern den Ausführungen
des Verfassers, der uns ein anschauliches Bild des Litauerfürsten entwirft. Zeigte
er doch nicht nur im Ränkespiel um die Erreichung seines Erbes seine Meisterschaft,
sondern bewies sein staatsmännisches Können auch in der späteren Zeit, als er, Groß-
fürst geworden, sein Land zur höchsten je erreichten Blüte führte. Und diese Kampf-
jahre entwickeln seine Fähigkeiten, stählen seine Kräfte.
Auf einige Unebenheiten möchte ich noch aufmerksam machen: Der D.O.-Staat
ist nicht erst nach der Unterwerfung der Preußen ein Territorialstaat geworden,
sondern ist gleich als solcher von Hermann von Salza geschaffen worden. — Es
kann wohl kaum von einem Bruch der Dubissaverträge (S. 21) gesprochen werden;
denn sie waren doch noch nicht ratifiziert. — Auf Seite 9 steht einmal Krewoer und
dann Krewöer. — Auch S. 177 Z. 8 v.o. Worsla statt Worska. Doch sollen diese
Ausstellungen den Wert der fleißigen Arbeit nicht beeinträchtigen.
Neuruppin. Lampe.
Stern, Alfred, Abhandlungen und Aktenstücke zur Geschichte der Schweiz.
Verlag H. R. Sauerländer & Co., Aarau. 1925.
-Alfred Stern ist während seiner Arbeiten in den Archiven und Bibliotheken
nicht ganz selten auf Briefe und Akten gestoßen, die auch einzelne Teile der schweize-
rischen Geschichte aufhellen: er hatte seine Studien in Aufsätzen niedergelegt. die
bis jetzt recht zerstreut veröffentlicht waren, nun aber in einem Bande gesammelt
sind. Eine wertvolle Abhandlung ist neu dazugekommen, zwei der früheren sind
völlig umgearbeitet worden. Die Aufsätze zerfallen in zwei Hälften, von denen die
eine die Zeit vom Schwabenkrieg bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, die zweite
die Jahre der französischen Revolution und einen Teil des 19. Jahrhunderts umfaßt
und zugleich zur Erläuterung für des Verfassers ‚„‚Greschichte Europas 1815—1871“
dienen kann. Nr.1 behandelt die Sage vom Herkommen der Schweizer nach der
Reimehronik Haintz’ von Bechwinden; dies ist ein Decekname offenbar für den
Humanisten Heinrich Bebel in Tübingen: den Schweizern soll aus der Abstammung
von den Schweden ein Vorwurf gemacht werden. Nr.2 Der Zusammenhang politischer
Ideen in der Schweiz und in Oberdeutschland am Ende des 15. und im ersten Drittel
des 16. Jahrhunderts: es ist in Süddeutschland ein Gemeingefühl mit den Schweizern
vorhanden, was besonders in der Vorgeschichte des großen Bauernkrieges zutage
668 Nachrichten und Notizen
tritt; wir haben Kenntnis davon aus den historischen Volksliedern. Nr.3 Zürich
und Schertlin von Burtenbach: nach dem Schmalkaldischen Krieg flüchtete sich
der berühmte Oberst in die Schweiz und verhandelte viel mit den Zürichern, teils
um sie zu einem Eintreten für ihn aufzufordern, teils um sie ins französische Interesse
gegen Karl V. zu ziehen. Nr. 4 „Comoedia von Zweytracht und Eynigkeit‘, ein Bei-
trag zur Kulturgeschichte der Schweiz aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges:
der Verfasser ist Dr. Johannes Schnyder, Pfarrer und Propst zu Baden, der sie vor
den Schweizer Abgesandcen in Aarau 1631 zur Aufführung brachte; sie ist voll
patriotischer Wünsche, Hoffnungen und Mahnungen. Nr. 5 Oliver Cromwell und die
evangelischen Kantone der Schweiz: hier wird die Tätigkeit zweier Gesandtschaften
geschildert, einmal der der evangelischen Schweizer zur Vermittlung im Kriege
Englands mit der Republik der Vereinigten Niederlande, dann der Gesandtschaft
Cromwells in der Schweiz, um die evangelischen Kantone zu einem kriegerischen
Vorgehen gegen Savoyen wegen der Bedrängnis der Waldenser zu bewegen. Nr.6
Der Klub der Schweizer Patrioten in Paris 1790—1791: er suchte damals vergeblich
auch die Schweizer in der Heimat zu revolutionieren. Nr. 7 Der Züricherische Hilfs-
verein für die Griechen 1821—1828: dieser war außerordentlich rührig und bald
auch der Zentralverein für alle Griechenvereine der Schweiz. Nr. 8 General Dufour
und der Savoyer Putsch von 1834 erweist, daß Dufour in den Aufzeichnungen
Mazzinis fälschlich mit diesem Putsch in Verbindung gebracht worden ist. Nr. 9
Aus deutschen Flüchtlingskreisen im Jahre 1835: Die Zeitung „Das Nordlicht‘,
die früh sozialdemokratische Gedanken verbreitete, ist von zwei in der Schweiz
studierenden Deutschen Erhard und Craz verfaßt; Druckorte waren Wädenswil
und Glarus. Nr. 10 Mitteilungen über den General Dufour aus dem Archiv des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten in Paris: Dufour war als Leiter der
Kriegsschule in Thun Lehrer des späteren Kaisers Napoleon IlI., mit dem er in
Briefwechsel blieb; übrigens ist ein angeblicher Brief Napoleons aus dem Jahre 1844
von Stern als Fälschung erwiesen. Nr. 11 Der Briefwechsel Friedrich Wilhelms IV.
und Napoleons III. über die Neuenburger Angelegenheit 1856—1857 wird im Wort-
laut veröffentlicht und bildet ein wichtiges Zeugnis für die Geschichte der Lösung
Neuenburgs von Preußen. Sämtliche elf Aufsätze sind schätzenswerte Gaben, für
die man dem greisen Verfasser Dank wissen muß.
Stuttgart. | Karl Weller.
Kurd von Strantz, Dynastische Forschungen am Beispiel der Strantz-
schen Geschlechtskunde. In: Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel-
und Familienkunde, 40.—50. Jahrgang (1920—25).
Der Verein Herold hat in seiner Vierteljahrsschrift faßt nur wissenschaftlich
wertvolle Arbeiten erscheinen lassen. Um so verwunderlicher ist es, daß er seine
Spalten einer solchen Arbeit wie der vorliegenden geöffnet hat. Es ist wirklich er-
staunlich, was in diesen „Forschungen“ geboten wird. Wenn man sie benutzen will,
so fehlt meistens ein genauer Hinweis, wo die Urkunde liegt oder schon gedruckt
ist. Eine Bemerkung: Geheimes Staatsarchiv Berlin genügt genau so wenig wie:
Abgedruckt im Erfurter Urkundenbuch u. ä.
Viele Stichproben ergaben, daß die Urkunden wissenschaftlich wertlos sind.
Auch auf die Zitate ist kein Verlaß, wie zahlreiche Vergleichungen ergaben. Vor
allenı müssen selbstverständlich bei Arbeiten aus dem Thüringer Gebiet stets Doben-
n U a
O a Wani ammini o O ii
Nachrichten und Notizen 669
eckers Regesten zitiert werden, soweit sie erschienen sind. Wenn Verfasser in der
Datierung anderer Meinung als Dobenecker ist, so muß er dies doch begründen
und nicht schreiben z. B. Urk. 19 (nach Dobenecker Nr. 1813 a.a. O. erst 1218),
zumal nicht, wenn dann doch zu 1218 genau das gleiche Regest, nur mit anderen
Fehlern steht. Für die Art der Arbeit sei folgendes nur angeführt: In der Stammtafel
erscheint 1348 ein Ritter Wilkin v. Str. als Sohn Hermanns V. Sucht man ihn im
Urkundenbuch, so findet man unter Urk. 230: „1348 nach alten Chroniken von
Willibald Alexis (Hering) in seinem geschichtlichen Roman ‚Der falsche Woldemar“
als Anhänger Ludwigs des Älteren zur Zeit des Aufstandes des falschen Woldemar
erwähnt. Ausgabe des Verlages Hesse und Becker, Leipzig, S. 332 u. 335.“ Es
ist schr bedauerlich, wenn Familienforscher, die die Herausgabe von Familien-
urkunden unternommen haben, dies ohne die geringste Sachkenntnis tun. Wenigstens
nach der vorliegenden Arbeit muß es Verfasser abgesprochen. werden, daß er sich
auch nur irgendwie mit der Technik der Urkundenbearbeitung und -herausgabe
beschäftigt hat. Es ist besonders bedauerlich, daß solch eine Arbeit durch die Auf-
nahme in die Vierteljahrsschrift in weitere Kreise gelangen konnte.
Ich möchte der wissenschaftlichen Kommission des Herolds raten, falls wieder
einmal kleine Urkundenbücher in der Vierteljahrsschrift, wohin sie meines Erachtens
gar nicht gehören, veröffentlicht werden sollten, sich doch erst eingehend ber den
Wert der Arbeit zu unterrichten. Denn solch ein Beispiel für „dynastische For-
schungen‘ ist wirklich nicht erhebend und gäbe, wenn dies Beispiel anerkannt würde,
nur einen Anreiz zu weiteren derartigen flüchtigen Arbeiten.
Neuruppin. Lampe.
Analecta Praemonstratensia. Tomus I (Tongerloae, typis abbatiae 1925).
416 u. 140 u. 72 8.
Die „Commissio historica ordinis Praemonstratensis“ unter dem Vorsitz des
Abtes von Tongerloo Dr. Hugo Lamy und der Geschäftsführung des P.E.Valvekens
in Averbode gibt seit Jahresfrist eine stattliche Vierteljahrschrift heraus, die be-
rufen ist, für den Prämonstratenserorden die bisher vermißte Zentrale aller wissen-
schaftlichen Bestrebungen auf dem Gebiete der Ordensgeschichte zu werden. Was
etwa die „Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und
seiner Zweige“, die „Revue Bénédictine“, die „Benediktinische Monatsschrift“
(Beuron) und die „Cistereienserehronik“ für die Geschichte der Klöster mit der Regel
des hl. Benedikt und die „‚Franziskanischen Studien“ für die Geschichte des Fran-
ziskanertums bedeuten, wollen die „Analecta Praemonstratensia“ für die Stiftung
des hl. Norbert sein. Die Hefte bringen ordensgeschichtliche Aufsätze, chronikalische
Nachrichten über die Tätigkeit der einzelnen Klöster (für das Deutsche Reich kommen
nur Speinshart in der Oberpfalz und Windberg in Niederbayern in Frage), Bücher-
besprechungen nebst bibliographischen Angaben und „Texte“, d. h. Ausgaben um-
fangreicher, älterer Quellen. Wenn auch die lateinische Sprache das übliche Aus-
drucksmittel dieser internationalen Zeitschrift sein soll, so ist es doch den Mitarbeitern
freigestellt, in ihrer Muttersprache zu schreiben. Der Bezugspreis beträgt für Deutsch-
land jährlich 6,50 Goldmark.
H. Lamy weist in einem Begleitwort des ersten Heftes darauf hin, daß nach
lem Eingehen der „Analectes de l’Ordre de Prémontré“ (1905—1914) die Achthundert-
jahrfeier des Ordens (1920) die Veranlassung zur Gründung der neuen Zeitschrift
670 Nachrichten und Notizen
gewesen sei und würdigt die Bedeutung des Ordensgeschichtschreibers Karl Ludwig
Hugo (1667—1739), dessen zwei Bände „Annales‘ (1734 u. 1736) heute noch unent-
behrlich sind (L'abbé Hugo d’Etival et la cooperation des abbayes belges a son
oeuvre historique, S. 174—186 und 261—285). L. Goovaert’s Beitrag über Hugo
in den „Ecrivains, artistes et savants de l'Ordre de Prémontré“ 3 (Bruxelles 1907),
110—129 (S.114ff. Hugos Schriften) kann in wesentlichen Punkten ergänzt werden.
Der Aufsatz von J. J. Evers, Stoffelijke inrichting te Prémontré voor de Generaal-
Kapittels tijden de XIII® eeuw (S. 10—19) beschäftigt sich mit der Frage der Unter-
kunft für die alljährlich am 9. Oktober zum Generalkapitel erschienenen Äbte. Zur
Geschichte der Prämonstratenserklöster in Holland und Belgien seien folgende Bei-
träge genannt: A. Erens, Thierry van Tuldel et la commende en Brabant
[1470—1490] (S. 321—356); J. Lavalleye, La reconstruction de l’ église abbatiale
d’ Heylissem en 1616--1648 (5. 286—290; vgl. dazu die von demselben Ver-
fasser veröffentlichten chronikalischen Aufzeichnungen über die Leiden der
Abtei Heylissem in den Jahren 1689—1709, S. 380-—393); J. Lefèvre, Une
question internationale relative à l'abbaye de Postel (S. 49—69); P. Schepens,
Een ongedrukt Inventaris van Hulsterloo in 1573 (S. 357—372, auch Bücher)
und E. Valvekens, De Sint-Michielsabdij te Antwerpen vanaf 1564 tot 1596
(S. 145—173 u. 242—260). Letztgenannte, auf gründlichen Quellenstudien be-
ruhende Arbeit ist noch nicht abgeschlossen und behandelt zunächst den
Prälaten Willem Greve. Fünf Beiträge sind hervorzuheben für die Geschichte
deutscher Prämonstratenserklöster: 1.W.Dersch, Neuere Veröffentlichungen zur
Geschichte der Prämonstratenser in Hessen 1915—1924 (S. 69- -76); 2. H. Heijman,
Der friesische Kreis der Prämonstratenserklöster (S. 20- 48); 3. Th. Paas. Das
Seminarium Norbertinum in Cöln (N. 113--144 u. 225—241); 4. H. Kissel, Das
ehemalige Stift Cappenberg in Westfalen und seine heutigen Zustände (5. 291—297);
ö. H. Kissel, Die ehemalige Abtei Ilbenstadt i. d. W. (5. 373---380). Die Schwierig-
keiten. mit denen die des Deutschen unkundigen Setzer in der Abtei Tongerloo noch
zu kämpfen haben, äußern sich in störenden Druckfehlern. Bei den friesischen
Klöstern vermißt man H. Hoogewegs Verzeichnis der Stifter und Klöster Nieder-
sachsens unter den Quellen. Heijmans wertvolle Angaben über Archivalien zur
Geschichte der ostfriesischen Klöster ergänzen aber Hoogewegs Mitteilungen. Das
von Steinfeld aus 1614 in Köln gegründete Seminar bestand bis 1802. Zur Literatur
über Cappenberg S. 291 sei vor allem auf L. Schmitz-Kallenberg. Monasticon West-
faliae (Münster 1909), 16 und Frz. Schöne in der Zeitschrift für vaterländische
Geschichte [Westfalens] 71 (Münster 1913). zum Aufsatz über Ilbenstadt auf W.
Dersch, Hessisches Klosterbuch (Marburg 1915), 74f. hingewiesen. Verf. kennt auch
nicht die Forschungen von L. Clemm und L. Kraft über Ilbenstadt, sonst hätte er
seine gutgemeinte Miszelle in manchen Angaben berichtigt. Der Abdruck der Re-
gesten des Ibenstädter Klosterarchives dureh Clemm hat im Archiv für hessische
Geschichte und Altertumskunde, neue Folge 14 (1925), begonnen. — J. J. Evers ver-
öffentlicht unter den „Texten“ den zweiten Teil der Soissonser Handschrift des
„Obituaire de Tabbaye de Prémontré“ aus dem 12. Jahrhundert mit den Namen der
„benefactores“ (vgl. den ersten Teil in den Analectes de l’Ordre de Pr. 5—8). E.
Valvekens druckt die „Capitula provincialia eircariae Sueviae‘“ aus den Jahren
1578—1688 ab bis zum Jahre 1617. Der Nekrolog bietet für deutsche Klöster kaum
Ausbeute. Unter „Weser“ im Register ist Veßra bei Schleusingen gemeint, wie es
Nachrichten und Notizen 671
auch im Text S. 62 richtig erkannt ist. Dort hätte J. Meisenzahls Arbeit in den
„Neuen Beiträgen zur Geschichte deutschen Altertums 26 (Meiningen 1914) genannt
werden können.
Breslau. W. Dersch.
Niccolo Machiavelli, Gesammelte Schriften in fünf Bänden. Heraus-
gegeben und mit Einleitung versehen von Hanns Floerke, München. 1925.
Verlag von Georg Müller.
Die Bedeutung Machiavellis für die Entwicklung unserer Staatswissenschaft
wird immer noch nicht genügend gewürdigt. Durch den Fürsten, dieses viel an-
gegriffene und geschmähte Buch, ist sein Name berühmt geworden, obwohl es nicht
sein wichtigstes Werk ist. So bedarf eine brauchbare Herausgabe seiner gesammelten
Werke keiner weiteren Rechtfertigung. Um den Mann in seiner vollen Bedeutung
zu erfassen, muB man sein ganzes Schaffen kennen. Denn all sein Denken ist darauf
gerichtet: wie kann ich meinem Vaterlande helfen, wie kann die Einheit. Italiens
wieder hergestellt werden? Aus diesen Gründen heraus ist M. zum Schriftsteller
geworden. Die Vaterlandsliebe hat ihm nach reicher praktischer Erfahrung die Feder
in die Hand gedrückt. Floerke hat mit Benutzung der Übersetzungen von Ziegler
und Bauer eine ganz flüssige Übertragung geliefert, in die sich jeder gern hineinlesen
wird. Im Gegensatz zu Blaschke vermeidet er, den bei Machiavelli oft schwerfälligen
Stil auch in der Übersetzung wiederzugeben. Er beginnt nicht mit dem Fürsten,
sondern mit den Discorsi, deren Titel er ganz glücklich mit „Vom Staate“ überträgt.
In dieser Schrift legt M. in der Hauptsache seine Ansichten über den Staat nieder.
Ergänzt werden sie einerseits durch den Fürsten und andererseits durch das Buch
über die Kriegskunst, das leider in die vorliegende Ausgabe nicht mit aufgenommen
ist. Auch die (resandtschaftsberichte und die Geschichte von Florenz, ja selbst
seine Komödien sind unter diesem Gesichtspunkt geschrieben. Uns interessieren
natürlich auch die Ansichten, die M. über das Deutschland seiner Zeit hat. Ver-
schiedene kleinere Schriften unterrichten uns darüber. Am Schluß des 5. Bandes
stehen 79 Briefe aus seinem immer noch nicht gesichteten sehr reichhaltigen Brief-
wechsel, die gleichfalls über Staatsangelegenheiten handeln, uns aber auch einen
Einblick in die persönlichen Verhältnisse «des Staatsmannes geben.
Neuruppin. Lampe.
A.Britsch, La Jeunesse de Philippe-Egalite. Paris, Payot 1926. XXX u. 4808.
Es ist unmöglich, über das Buch ein abschließendes Urteil zu gewinnen, da es
das Leben des Philippe-Egalite nur bis 1785 beschreibt. also gerade die entscheidenden
Jahre der Teilnahme an den Ereignissen der französischen Revolution wegläßt.
Britsch plant eine umfassende Darstellung der Geschichte des Hauses Orléans
unter dem Titel „Autour du Palais-Royal. Études sur Ja Maison d'Orléans au 18e
siécle“. Die Fortsetzung der Lebensgeschichte Lonis Philippes wird in dem Band
„La Maison d'Orléans et la Revolution, Philippe-Egalite (1785--93)" vorbereitet;
endlich soll „L-Orlcanisme et la Revolution. Louis-Philippe. due d’Orleans (1793
bis 1830)“ die Geschichte des späteren Bürgerkönigs behandeln. Also. ein groß ange-
legtes Werk, das der Parole untersteht „Rettung der Orléans, besonders des Égalité“.
Die bisherige französische Forschung folgte den Darstellungen, die unter dem
Einfluß der Bourbons geschaffen waren; sie nahmen das Votum gegen Ludwig XVL
zum Ausgangspunkt und entstellten danach das menschliche und historische Bild
672 Nachrichten und Notizen
des „Königsmörders‘‘. Britsch macht sich von dieser Tradition frei und gründet
seine Auffassung auf ein eingehendes Quellenstudium. Allerdings geht er in der
Zeichnung der Einzelheiten viel zu weit; er hält es für nötig: „Pour restituer la
physionomie de Louis Philippe-Joseph, mon premier soin a été de dresser son itinéraire,
jour par jour, avec le plus d’exactitude possible, dans un esprit libre de soupcons“ ;
und doch war es für die Glaubwürdigkeit seiner Darstellung nicht nötig, Tag und
Stunde vieler nebensächlicher Unternehmungen des Philippe zu geben, den ungeheuren
Apparat der höfischen Feierlichkeiten wiederholt bis ins einzelne zu beschreiben.
Dadurch gewinnt vielleicht der Kulturhistoriker ein Beispiel, wie es in jener Epoche
zugegangen ist, aber für die Geschichte selbst wird durch solche Fülle des Neben-
sächlichen das historisch Wichtige überwuchert.
Die Legende von der illegitimen Herkunft des Louis-Philippe wird entkräftet.
Britsch gibt die Charakterschwächen der Orléans zu, er spricht es auch deutlich
aus, daß die „Prinzen von Blut“ zur regierenden Linie in begreifliche Opposition
gebracht wurden, weil sie sich imSchatten fühlten, weil sie, statt auf der großen Bühne
der Geschichte zu agieren, auf Liebhabereien und Äußerlichkeiten angewiesen waren
und höchstens der Kunst Förderung gewähren konnten. Aber er zerstört die Tradi-
tion, als seien bei ihnen alle Fäden der Intrige und Opposition gegen die Bourbons
zusammengelaufen. Der indirekte Beweis dafür steht zwischen den Zeilen: die
Orléans waren im allgemeinen unbedeutende Köpfe, oft haltlos, meist verschwenderisch.
So wird auch die Geschichte der Reform der Parlamente unter Maupeou 1770
bis 1774 dahin geklärt, daß die Orleans eine vermittelnde Stellung einnahmen,
keineswegs aber die konsequenten Zerstörer des königlichen Prestiges waren: die
französische Öffentlichkeit, bei der sie als Frondeure gegen Ludwig XV. und XVI.
beliebt waren, wandte sich in späteren Jahren von ihnen ab, als sie mit den Königen
paktierten. |
Die Ansicht, daB Louis-Philippe Schuld trug an dem Mißerfolg der französischen
Flotte im Kanal im Kanıpf gegen englische Schiffe während des amerikanischen
Freiheitskrieges, wird bestritten; auf die französisch-englischen Verhandlungen der
Ser Jahre fallen neue Streiflichter; es scheint, als wenn Louis-Philippe — einer
der vielen Anglomanen jener Jahre - - an der Friedensvermittlung zwischen Paris
und London Anteil zu bekommen versuchte, aber durch den mißtrauischen Lud-
wig XVI. daran, ebenso wie an militärischen Erfolgen, gehindert wurde.
Obgleich die psychologischen Folgerungen, die Britsch aus seiner Darstellung
des Lebens Louis-Philippes als Herzog von Chartres, also bis zum Tode seines Vaters
ım Jahre 1785, ziehen dürfte, noch nicht deutlich erkennbar sind, so muß schon jetzt
der umfassenden Aktenarbeit und dem Streben nach selbständigen Ergebnissen
Anerkennung gezollt werden. Johannes MiBlack.
Günther Franz, Bismarcks Nationalgefühl. Leipzig-Berlin, 1926, B.G.
Teubner. 1248. 5.40 IM.
Die wertvolle Schrift füllt eine Lücke in der Bismarck-Literatur aus. Denn die
so wichtige Frage nach Bismarcks Nationalgefühl ist zwar in den Biographien und
anderen Arbeiten immer wieder erörtert, aber noch nicht zusammenhängend unter-
sucht worden. Mit Recht packt Franz sein Thema nicht systematisch, sondern
biographisch an. Nur auf diesem Wege läßt sich die so verschieden beantwortete
Kontroverse, welche Wandlungen Bismarcks Nationalgefühl durchgemacht hat,
Nachrichten und Notizen 673
ob und wann er vom Preußen zum Deutschen geworden ist, wirklich entscheiden.
Und das überraschende, aber überzeugende Ergebnis ist, daß diese vielbehandelte
Frage nicht richtig gestellt ist, „daß sie in erster Linie nicht lauten muß: Preußen
oder Deutschland, sondern Staat oder Nation“.
Für die Kulturnation hat der große Kanzler kein Verständnis gehabt, was
besonders deutlich sein Verhältnis zum Auslandsdeutschtum erweist. Sein Denken
war staatlich, nicht national orientiert und ging vom preußischen Staat aus. Die
Quellen, aus denen dies preußische Staatsgefühl floß und stets aufs neue gespeist
wurde, waren Bismarcks christlich-protestantischer Glaube, seine Heimatsliebe,
sein Royalismus sowie seine Öffiziers- und Edelmannsgesinnung. Gewiß hat er
daneben von Jugend auf einen urwüchsigen nationalen Stolz besessen, aber wenn
preußische und nationaldeutsche Interessen nach 1848 auseinandergingen oder sich
widerstritten, dann nahm er seit 1850 ohne Überlegung und ohne Bedenken seine
Stellung auf preußischer Seite ein. Zumal die Erfahrungen am Frankfurter Bundestag
drängten die deutsche Gesinnung fast ganz zurück. Der staatliche Egoismus bildete
das Leitmotiv seiner Politik, der Staat stand für ihn über der Nation. In Deutschland
erblickte er, wie er 1853 an Gerlach schrieb, den „‚Exerzierplatz‘‘ der preußischen
Politik. Weil aber sein Preußentum preußisches Staatsgefühl, nicht preußischer
Nationalismus war, konnte es sich nach der Ausweitung seines Staates ohne Bruch
auf ein größeres Ganze ausdehnen, zuerst auf Norddeutschland und dann seit 1870
auf das Reich. Weder Biarritz und Gastein, noch das Jahr 1866 bedeuten eine innere
Wandlung. Seit 1866 war Bismarck Preuße und Deutscher zugleich, indes das
Preußentum behauptete auch jetzt den Primat. Bund und Reich waren für den
Kanzler ein „verlängertes Preußen“, oder, wie Franz fast sagen möchte, „ein Preußi-
sches Reich deutscher Nation“.
Das ist in des Verfassers Formulierung wiedergegeben der Hauptinhalt und das
wichtigste Resultat der Schrift. Sie stützt sich in erster Linie auf Bismarcks eigene
schriftliche oder mündliche Äußerungen, die mit großer Sorgfalt zusammengetragen
sind. Zur Aufhellung der mannigfachen darin enthaltenen Widersprüche war eine
vorsichtige (Juellenkritik vonnöten, mit Recht berücksichtigt Franz bei den ge-
schriebenen oder gesprochenen Worten neben den jeweiligen Zweck auch die Adresse,
an die sie gerichtet sind. Die gelegentlich gemachte Bemerkung, daß auch der Ärger
über die Opposition eine Bismarcksche Rede beeinflußt hat, läßt sich meines Erachtens
auch auf andere Fälle anwenden. Ein weiterer Vorzug der Arbeit scheint mir darin
zu liegen, daß sie überspitzte Behauptungen und Formulierungen vermeidet. Die
Problemstellung erfordert es, noch auf andere mit dem Thema zusammenhängende
Fragen einzugehen, wie auf Bismarcks Haltung zu den Auslandsdeutschen und
Auswanderern, seinen Nationalstolz und seine Rassentheorie, sein Verhältnis zu
Unitarismus und Föderalismus. Auch wer dem Verfasser nicht in allen Einzelheiten
zustimmt, wird aus seinen klaren, gründlich fundierten und umsichtig abgewogenen
Ausführungen reiche Anregung schöpfen. Der gerade heutzutage naheliegenden
Gefahr, daß die Schrift für den Partikularismus ausgeschlachtet und Bismarck mit
Dalwigk und anderen Partikularisten auf eine Stufe gestellt wird, tritt Franz mit der
kurzen treffenden Bemerkung entgegen, daB von einem preußischen Partikularismus
im volksverräterischen Sinne schon deshalb nicht die Rede sein kann, weil das
preußische Interesse notwendigerweise mit dem des Ganzen zusammenfiel.
Frankfurt a.M. Walter Platzhoff.
Histor. Vierteljahrschrift. Bd. 21, H. 4. 43
674 Nachrichten und Notizen
Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Institute. Der 6. Inter-
nationale Historikertag in Oslo. Im zehnten Jahre nach dem Kriege hat end-
lich wieder ein „Internationaler‘‘ HistorikerkongreB zusammentreten können.
Er tagte vom 14.—20. August in Norwegens schön gelegener Hauptstadt Oslo. Der
ruhigen und geschickten Leitung der gastfreien Norweger, Prof. Halodan Kohts
vor allem und des Generalsekretärs Haakon Vigander, ist es sicher zum großen
Teile zuzuschreiben, wenn sich auch die Vertreter der einst feindlichen Nationen
hier auf dem Boden sachlicher, wissenschaftlicher Arbeit zusammenfinden konnten.
Angesichts dieses erfreulichen Fortschritts braucht man die kleinen Stacheln, die
besonders die französischen Gefolgschaftsstaaten glaubten zeigen zu müssen, nicht
weiter tragisch zu nehmen. Wer, obwohl er gut Deutsch kann, lieber schlecht Fran-
zösisch spricht, macht sich selbst zum Gespött, und daß die Franzosen, da die Nor-
weger klugerweise grundsätzlich nur die eigenen Landesfarben zeigten, neben der
Universität zwei Trikoloren aufzogen, um auf eine in einer ganz anderen Straße
gelegene französische Kunstausstellung hinzuweisen, das wurde selbst von angel-
sächsischen Besuchern verständnisvoll belächelt. Als politische Überraschung wirkte
die Anerkennung Algiers als selbständiger Staat. Möge sich der internationale Einsatz
der tapferen Bewohner des Atlas in Zukunft nicht darauf beschränken, an Stelle von
„Allemagne‘‘ an der Spitze der alphabetischen Verzeichnisse marschieren zu müssen!
Etwas bedenklicher war, daß einzelne Staaten die allgemeine Aufmerksamkeit
mehr durch die Quantität der Leistungen statt durch deren Güte auf sich zu ziehen
suchten. Unter lockender Ankündigung bekam man bisweilen Vorträge zu hören,
deren Niveau sich nur wenig über das der Ploetzschen Geschichtstabellen erhob.
Eine auffallend große Anzahl von Vorträgen fiel aus. Der Verdacht liegt nahe,
daß sie von vornherein nur zur Füllung des gedruckten Programms bestimmt waren.
Das eifrige Bemühen vor allem der Franzosen und Polen, die innige Verflechtung
ihrer Geschichte mit der der nordischen Völker nachzuweisen, führte teilweise zur
Behandlung von so nebensächlichen Dingen, daß man sich nicht zu wundern braucht,
wenn die Vorträge manchmal nur von drei bis vier Mann besucht waren. Einem
internationalen WissenschaftlerkongreB Reden über die Uniformen der dänisch-
norwegischen Armee im Jahre 1728 oder über die Konzertreise eines französischen
Pianisten nach Skandinavien zuzumuten, heißt diese Einrichtung mißbrauchen.
Neben vereinzeltem Minderwertigen wurde natürlich sehr viel Wertvolles geboten.
Einzelne Namen herauszugreifen, würde eine Ungerechtigkeit gegenüber den vielen
sein, die sich in ähnlicher Weise ausgezeichnet haben. Ohne Übertreibung darf
man wohl behaupten, daß deutscherseits durch die Herren Brandi und Reinke-Bloch
eine sorgfältige Auswahl stattgefunden hatte, so daß alle deutschen Leistungen
geeignet waren, deutsche Wissenschaft im Auslande würdig zu vertreten‘ Im all-
gemeinen liti die Tagung unter der Überfülle der Darbietungen. In fünfzehn Sek-
tionen und einigen allgemeinen Sitzungen wurden über dreihundert Vorträge ge-
halten. Auch beim besten Willen ist es da dem einzelnen nicht möglich, über sie
einen einigermaßen zuverlässigen Bericht zu geben; hier muß auf die von der Kon-
greBleitung bearbeiteten Referate über sämtliche gehaltene Vorträge einschließlich
der Diskussionen verwiesen werden.
Wenn, wie gesagt, hier und da die Nachwehen der Haßstimmung noch zu spüren
waren, so verdient doch anerkannt zu werden, daß in Vorträgen und Diskussionen
mit ganz wenigen Ausnahmen — mir sind nur zwei taktlose Vorstöße von polnischer
Nachrichten und Notizen 675
Seite bekannt geworden — eine wohltuende Sachlichkeit herrschte, mochte man nun
nach Onckens Vortrag über die Ursprünge des Nationalismus diskutieren oder mochte
man die noch heiklere Frage des Geschichtsunterrichtes in den einzelnen Ländern
erörtern. Für das zuletzt genannt Thema lag ein zweibändiger Bericht über den
Nationalismus in den Geschichtsbüchern vor, den ein schwedisches Komitee mit
Unterstützung von Fachgenossen aus allen Ländern bearbeitet hatte. Hierbei
zeigte sich die deutsche Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit darin, daß der zweite
Band, bearbeitet von A. Reimann, nur von Deutschland handelte.
Die Erörterung der Kriegsschuldfrage war durch gegenseitige Übereinkunft
vom Kongreß ausgeschlossen worden. Dadurch war von vornherein die Möglich-
keit zu Zusammenstößen stark vermindert. An diese Vereinbarung haben sich auch
alle Redner gehalten, wenngleich bei Themen aus der Geschichte des 19. Jahrhunderts
natürlich bisweilen Dinge gestreift werden mußten, die in die Vorgeschichte des Welt-
krieges hineinreichten. Wo das der Fall war, ist es jedoch — soweit ich feststellen
konnte — in ruhigem Tone geschehen.
Mehr vielleicht als bei den offiziellen Diskussionen sind im persönlichen Verkehr
der Gelehrten bei Ausflügen und Mahlzeiten wissenschaftliche Fragen und gegen-
sätzliche Meinungen erörtert worden, und in dieser persönlichen Fühlungnahme
dürfte der Hauptwert des Kongresses für die Zukunit liegen; denn die meisten
werden dabei erkannt haben, daß wir alle voneinander lernen können. Es ist nicht
wahr, was unserer Wissenschaft bisweilen vorgeworfen wird, daß sie notwendiger-
weise den Chauvinismus befördere; denn die Aufgabe des Historikers ist ja nicht nur,
auf das Trennende hinzuweisen, sondern ebenso auch auf das Gemeinsame, und je
mehr wir uns in die Geschichte anderer Völker vertiefen, um so ruhiger und leiden-
schaftsloser werden wir deren politische Gegenwartsforderungen beurteilen können.
Solch fruchtbringende persönliche Fühlungnahme in weitgehendem Maße ermöglicht
zu haben, dafür gebührt der norwegischen Leitung des Kongresses ein wohlverdienter
Dank. Den stimmungsvollen Empfang in der alten Festung Akershus, die Vorfüh-
rungen auf Bygdö sowie Maihaugen bei Lillehammer wird keiner der Teilnehmer
vergessen. Für alle, die es noch nicht kannten, werden auch die Einblicke in nor-
wegisches Volks- und Geistesleben, die man bisweilen bekam, eine wertvolle Be-
reicherung gewesen sein. Mancher war vielleicht erstaunt über die alte, hohe, boden-
ständige Kultur, auf die der Besucher überall stieß, und die die ruhige Selbstsicher-
heit und Vorurteilslosigkeit der Norweger einigermaßen erklärt. ?
Greifswald. Johannes Paul.
Die russische Historiker-Woche in Berlin. Die Deutsche Gesellschaft zam Stu-
dium Osteuropas hatte, wie schon im vorigen Jahr, eine Gruppe von russischen
Gelehrten zu einer wissenschaftlichen Tagung nach Berlin geladen. Waren im
letzten Jahr die Naturwissenschaftler in der Reichshauptstadt gewesen, so konnten
diesmal die russischen Historiker ihre Ansichten vertreten. In der Zeit vom 7. bis
zum 14. Juli 1928 wickelte sich das reichhaltige Programm der „Russischen Histo-
riker- Woche" ab. Die anwesenden russischen Gelehrten trennten sich deutlich in
zwei Gruppen: die alte und die neue Schule. Erstere vertritt den uns in Westeuropa
geläufigen Begriff der möglichst objektiven Forschung auf quellenmäßiger Grund-
lage. Letztere geht an das historische Geschehen mit einer großen Anzahl von fertigen
Begriffen heran und versucht alle Tatsachen in diese „Begriffskartothek‘“ einzu-
ordnen. Das Wort Klasse spielt dabei eine große Rolle. Diese Art historische Be-
676 Nachrichten und Notizen
trachtung bietet teilweise viel Neuartiges, kann aber doch im letzten Grunde nicht
befriedigen. Die Wissenschaft der neuen Schule ist — und will es ja auch sein —
nur ein Hilfsmittel der Politik, in diesem Falle also der Sowjetpolitik. Auf die ein-
zelnen Vorträge hier einzugehen, ist leider aus Platzmangel nicht möglich. Bemerkt
sei, daß die Gesellschaft zum Studium Osteuropas die Absicht hat, die gehaltenen
Vorträge zu veröffentlichen. Neben diesen Vorträgen fand noch eine Ausstellung:
„Die Geschichtswissenschaft in Sowjet-Rußland 1917—1927“ in den Räumen der
Preußischen Staatsbibliothek statt. In mehreren tausend Bänden sah man deutlich,
wie stark die Anteilnahme am historischen Geschehen im heutigen Rußland ist.
Besonders reichhaltig war natürlich die Abteilung über die beiden letzten russischen
Revolutionen. Als wissenschaftliche Arbeiten in unserem Sinne kann jedoch nur
ein Teil dieser Veröffentlichungen angesprochen werden. Eine solche große Aus-
stellung zusammenzubringen, war nur möglich durch eine großzügige Unterstützung
von Seiten der Regierungsstellen der U. d. S. S. R., im besonderen des Volksbildungs-
kommissars der R. S. F. S. R. Lunatscharski. Der Staatsverlag allein hatte 1000
Bände unentgeltlich überlassen; aus Tiflis waren 191 Gegenstände für die georgische
Abteilung eingetroffen; selbst die sibirischen Universitäten in Tomsk und Irkutsk
fehlten nicht mit ihren wissenschaftlichen Veröffentlichungen Die deutsche Gesell-
schafc zum Studium Osteuropas hat in begrüßenswerter Weise einen „Bibliographi-
schen Katalog“ unter dem Titel „Die Geschbichtswissenschaft in Sowjet-Rußland
1917—1927“ herausgegeben, der die erste Aufstellung über dieses umfangreiche
Gebiet bringt. Im Anhang befindet sich eine kurze Übersicht über die russische
Emigrantenliteratur. (Osteuropa Verlag Berlin W 35. Preis ZÆ 3,—.)
Leipzig. Raimund Foerster.
Zur Neubearbeitung der Quellenkunde der Deutschen Geschichte von Dahlmann-
Waitz. Der unterzeichnete Verlag, unterstützt durch das Kuratorium der „Jahres-
berichte für deutsche Geschichte“, beabsichtigt, mit möglichster Beschleunigung eine
Neubearbeitung dieses notwendigen bibliographischen Hilfsmittels herauszugeben.
Er und die Bearbeiter des Bandes sind deshalb für alle Hinweise und Wünsche für
die Verbesserung von Lücken und Mängeln der 8. Auflage (1912) und überhaupt
für jede, auch die kleinste Förderung aus den Kreisen der Fachhistoriker, der Biblio-
thekare und Bibliographen äußerst dankbar und bitten, alle Zuschriften in dieser
Angelegenheit baldmöglichst an den Herausgeber, Oberbibliothekar Dr. Haering,
Tübingen, Universitätsbibliothek, gelangen lassen zu wollen.
Im Taufe des Januar werden den historischen Seminaren. Kommissionen,
Vereinen, Bibliotheken usw. Einzeichnungslisten zugehen. Jeder an der Neuauflage
Interessierte wird gebeten, für deren Verbreitung Sorge zu tragen, denn der Verlag
kann das Risiko nur dann übernehmen, wenn bis zum 31. März 1929 wenigstens
800 Bestellungen eingegangen sind.
K. F. Koehler Verlag Oberbibliothekar Dr. Haering.
Leipzig, Täubehenweg 19. Tübingen, Universitätsbibliothek.
Die 17. Versammlung Deutscher Historiker wird in der Osterwoche des Jahres
1930 in Halle an der Saale unter der Leitung von Robert Holtzmann statt-
finden. Der Beschluß des Verbands Deutscher Historiker auf der Grazer Tagung
im September 1927, die nächste Versammlung zu Ostern 1929 in Koblenz ab-
zuhalten, hat sich als undurchführbar erwiesen, worauf R. Holtzmann in Halle
in den Ausschuß gewählt und mit dem Vorsitz des Verbands betraut worden ist.
INHALT DES 4. HEFTES p,®
Aufsätze: Seite
Die Gründe von Cäsars schnellen Rückzug aus Deutschland im Jahre 53 v. Chr. Von
Uamv.>Proi. Dr, Carl Koechne mn Bein s sst a ss u anna 0
Monarchie, Einung und Territorium im späteren Mittelalter. Von Dr. Ernst Bock in
ee O a FR dao:
Über die Veröffentlichung von Landtagsakten. Von Dr. Bernh. Seuffert in Graz . 573
Ein englischer Bündnisfühler im Jahre 1876. Von Dr. H. Prösch in Hamburg . . . . 588
Kleine Mitteilungen:
Nochmals die Clausula de Pippino. Von Dr. Ernst Schulz in ‚München ....... 608
Kritiken:
Beschreibende Verzeichnisse der Miniaturen-Handschriften der Preußischen Staats-
bibliothek zu Berlin. Von Priv.-Doz. Dr. W. Holtzmann in Berlin ..... 615
Geschichtlicher Handatlas der Rheinprovinz. Von Univ.-Prof. Dr. A. Helbok in Innsbruck 616
Schleswig-Holsteinische Siegel des Mittelalters. Von Dr. G. E. Hoffmann in Kiel . . 620
Erich Caspar, Primatus Petri. Von Priv.-Doz. Dr. Paul Kirn in Leipzig . . . 621
William Martin, Historie de la Suisse. Von Archivdirektor Dr. K. Stenzelin Stuttgart 622
Monumenta (rermaniae historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser.
5. Bd., 1. Teil. Von Univ.-Prof. Dr. B. Schmeidler in Erlangen ....... 625
Paul Schmid, Der Begriff der kanonischen Wahl in den Anfängen des Investiturstreits.
Von Priv.-Doz. Dr. Paul Kirn in Tea u 4 4040 ETENEE, 629
The Cambridge Medieval History. Von Univ.-Prof. Dr. B. Schmeidler in Erlangen 630
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. Von Archivdirektor Dr. K. Stenzel in Statt-
DE u T E an Ne E EEE E ee en er 635
Leo Santifaller, Calendarium Wintheri. Von Univ.-Prof. Dr. A. Wretschko in Inns-
E aa o e aae a aa a E E a a a a an a E E 638
Robert Davidsohn, Geschichte von Florenz. Bd. IV. Von Univ.-Prof. Dr. A. Doren
ER EREFERERET ER ERTELEL ERLEIDEN 639
Gaston Zeller, La Reunion de Metz à la France (1552—1648). Von Priv.-Doz. Dr. W.
Mommsen in GOTE: aSa EEE NE NE BE 649
Johannes Paul, Gustav Adolf. 1. Bd. Von Reichsgerichts-Direktor Dr. H. Schulz
BEN EEE TER ET DET EEE SEEN EEE 653
Otto Brandt, Heinrich Rantzau und seine Relationen an die dänischen Könige. Von
EAA E OA rE i S E a ea a 654
The Embassy of Sir Thomas Roe to India 1615—19. Von Univ.-Prof. Dr. A. Hasen-
clevor m DUIE oo ta en a a a a ne r O 655
(reorg Ellinger, Angelius Silesius. Von Univ.-Prof. Lie. H. Bornkamm in Gießen 657
Nachrichten und Notizen:
Festschrift zu Ehren Konrad Fischnalers (Kogler) S. 658. — Burckhardt,
Weltgeschichtliche Betrachtungen (Wendorf) S. 660. — Max Ebert, Reallexikon
der Vorgeschichte, Bd. 2--5 (‚Jacob-Friesen) S. 660. -- Carl Weymann, Beiträge
zur Geschichte der christlich-lateinischen Poesie (Schmeidler) S. 663. — Martin
(rabmann, Mittelalterliches Geistesleben (Leisegang) S. 664. — Reimer, Histori-
sches Ortslexikon für Kurhessen (Ebel) S. 665. — Karl Heinl, Fürst Witold von Li-
tauen in seinem Verhältnis zum deutschen Orden in Preußen während der Zeit
seines Kampfes um sein litauisches Erbe 1382—1401 (Lampe) S. 666. — Alfred
Stern, Abhandlungen und Aktenstücke zur Geschichte der Schweiz (Weller)
S. 667. — Kurd von Strantz, Dvnastische Forschungen am Beispiel der Strantz-
schen (reschlechtskunde (Lampe) S. 668. — Analecta Praemonstratensia Tom. I
(Dersch) S. 669. - - Machiavelli, Gesammelte Schriften in fünf Bände (Lampe)
S.671. — A. Britsch, La Jeunesse de Philippe-Egalite (Misslack) S. 671. —
Günther Franz. Bismarcks Nationalrefühl (Platzhoft) S. 672.
Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Institute . .... 674
Zur Neubearbeitung der (Juellenkunde. Von Dahlmann-Waitz ...... 676
Die 17. Versammlung deutscher Historiker (Voranzeige) sasis aaaeeeaa 676
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HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON PRor. Dr. ERICH BRANDENBURG IN LEIPZIG
BIBLIOGRAPHIE
LUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
1926
BEARBEITET VON
Dr. HELLMUT HÖR
UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEKAR IN LEIPZIG
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= EEE EEE EEEE, EEEIEE io. SEE REF E E
| VERLAG UND DRUCK
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG
| DRESDEN 1929
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HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON PROF. Dr. ERICH BRANDENBURG IN LEIPZIG
BIBLIOGRAPHIE
AUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
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1926
BEARBEITET VON
Dr. HELLMUT HÖR
UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEKAR IN LEIPZIG
VERLAG UND DRUCK
BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG
DRESDEN 1929
Inhalt.
A. Allgemeine Werke. Seite
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. ... *
JI. Hilfswissenschaften:
1. Bibliographien und Literaturberichte . . . . 2.2... 0. 8
2. Geographie. ....... re *l
B. Bprachkunde . 2. > > 3° tie "16
4. ERREUR APIID iplomatik, Chronologie . . .. asna’. *18
5. S hragistik und rad oa aa T an "1
6. Numismatik . . re u hr 22
7. Genealogie, Familiengeschichte und "Biographie Bee drei *4
lII. Quellen: ,
1. Allgemeine Sammlungen. .....: 2.220 8
2. Geschichtsschreiber . - > 2: : 20 m m on rn 9
3. Urkunden und Akten . . . ee a age far sen “al
4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler. . . 2222... *83
IV. Bearbeitungen:
1. Allgemeine deutsche Geschichte . . ... 2.222000. *37
2. Territorialgesebichte . . . . Br a ed fe Ne +39
3. Geschichte einzelner Verhältnisse. 0
a) Verfassung und Verwaltung. b) Wirtschafts- und Sozialı eschichte. c) Recht
und Gericht. d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. Bildung, Literatur
und Kunst. g) Volksleben.
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge
der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum bis ca. 500. .. 88
a) Germanische Urzeit und erstes Auftreten der Deutschen in der Geschichte.
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung ger-
manischer Reiche. d) Innere Verhältnisse.
2. Fränkische Zeit bis 918 . BE ine rer +90
a) Merovingische Zeit. b) Karolingische "Zeit. ce) Innere Verhältnisse.
3. Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser 919—1254. *98
a) Sächsische und fränkische Kaiser 919—1125. b) Staufische Zeit 1125—1254.
c) Innere Verhältnisse.
4. Vom Interregnum bis zur Reformation 1254—1517 nn *y6
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV. 124—1378. b) Von Wenzel bis zur
Reformation 1378—1517. ce) Innere Verhältnisse. a) Verfassungsgeschichte,
Rechtsgeschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 3) Religion und Kirche.
y) Bildung, Literatur, Kunst, Volksleben.
5. Zeit der Reformation, BEREIT UN und des 80 jährigen Krieges
1517—1648... . *100
a) Reformationszeit 1517—1555. b) Gegenreformation und 30 jähri er Krieg
1555— 1048. ce) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß von Religion und Kirche).
6. Vom Westfälischen Frieden bis zum Tode Karis VI. und Friedrich
Wilhelms I. 1648—1740 . . . Baar . *108
7. Zeitalter Friedrichs des Großen 1740—1789 . a . "110
8. Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons 1789-1815. . "Ill
9. 1815—1871... Se ea een ee fr ar o l o PLG
10. 1871-1919. le en En. a re Beer era RO
11. 1919 bis zur Gegenwart . u a ER ER. Er aaa ie LO
Alphabetisches Register. . . . 2 22 2 m Er ren . 138
Alle Rechte, einschließlich des Übersetzungsrechts, vorbehalten.
A. Allgemeine Werke.
I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
» 1. Januar 1926 bis 81. Dezember 1926.
Abhandlungen aus der Berliner juristischen
Fakultät. 4 = Festgabe für Emil a
1927. 1
Cimbria. Beiträge zur Geschichte, Alter-
tumskunde, Kunst- u. Erziehungslehre. Fest-
schrift d. phil.-hist. Verbindg. Cimbria-Heidel.
berg zu ihrem 50jähr. Bestehen. Dortmund:
Fr. Wilh. Ruhfus 1926. (VIII, 226 S. mit AR
mehr. Taf.). gr. 8°.
Der Deutsche und das Rhein ebiet.
Von G. Aubin, G. Baeseke, J. Ficker,
M. Fleischmann, P. Franke, H. Hahne,
R. Holtzmann, O. Schlüter, F. J. Schnei-
der, K. Voretzsch, Professoren der m
versität Halle - Wittenberg. Halle a. S.
Buchhandl. d. Waisenhauses. 1926. 221 S.
Rez.: Zs. ft. d. G.d. Oberrh. N. F. Bd. 40,
8. 174. [3
Festschrift für Michael Haberlandt. Zum
dreißigjähr. Bestand d. Zeitschrift für öster-
reichische Volkskunde hrsg. vom Verein für
Volkskunde in Wien. Mit 7 Bildtaf., 2 [farb.]
Ktn., 8 Textbildern u. 9 Planskizzen. Wien
[VIII. Laudongasse 17]: Verein für Volkskunde
1925. (116 S.) gr. 8°. Aus: Wiener Zeitschrift
für Volkskunde. Jg. 30 u. 31. [4
Festsehrift zum 60. Geburtstag von Dr.
Theodor Hampe, II. Direktor des germanischen
Nationalmuseums. (= Anzeiger des germa-
nischen Nationalmuseums. Jg. 1924 u. 1925.)
Nürnberg 1926, Verlagreigentum des germa-
nischen Nationalmuseums. 176 8. [5
Festgabe zum .diamantenen Priesterjubiläum
1866 — 8. April — 1926 des hochw. Herrn
P. Gregor Müller O. Cist., d. hochverdienten
Begründers u. Schriftl.d. CistercienserChronik.
In dankbarer Verehrung gewidmet von d.
Mehrerauern Mitbrüdern. Bregenz (1926):
E. Russ [; 1t. Mitteilg.: Bregenz-Meheerau:
un d. Cistercienser Chronik). (126 N.)
A 6
Festschrift der Nationalbibliothek in Wien.
Hrsg. zur Feler d. 200jähr. Bestehens d. Ge-
bäudes. (Vorw.: Josef Bick.) Mit 45 Textabb.,
34 Taf., 18 S. Musiknoten u. 1 farb. Kt. Wien:
Staatsdruckerei [österr. Verlag] 1926. e
870 S.) 4°.
Papsttum und Kaisertum. Forschun-
gen zur polit. Geschichte u. Geisteskultur
3 Mittelalters. Paul Kehr zum 65. Ge-
urts ebr. H von Albert
B München: Verlag hu
Münchner Drucke 1926. (VIII, 707 S
1 in ) £,
Rez.: Zs. f. Kirch.-Gesch. 1926, Bd. 45,
S. 123ff. G.G.A. Jg. 188, 1926, S. 224. Mitt.
a.d. hist. Lit. Bd. 54, S. 193. Zs.d. Sav. Stift.
Bd. 46, Kan. Abt. 8. 598. [8
Festschrift August Sauer. Zum 70. Ge-
burtstage d. Gelehrten am 12. Okt. 1925.
Dargebracht von s. Freunden u. Schülern
R(einhold) Backmann, Alnton]) Bettel-
heim, K(onrad) Burdach [u.a.]. Stuttgart:
J. L. Metzler (1925). (VII, 402 S., 1 Titelb.)
4°, [9
Schlern-Schriften. 12: Festschrift zu Ehren
Konrad Fischnalers. Innsbruck: Wagner
1927. [10
Beritti storiciin onore di Camillo Manfroni
nel XL anno d'insegnamento. Padova
A.DraghidiG.B. Randi e fo.,1925.p. ae
456. Con ritratto. [11
Siivae Monacenses. Festschrift zur 50 jähr.
Gründungsfeier d. Philologisch-Historischen
Vereins an d. Universität München. (Hrsg.:
Alfred Gudeman.) München: R. Oldenbourg
1926. (III, 111 8.) gr. 8°. [12
Vorträge der Bibliothek Warburg. 1923/24
(1926). [13
v. Wilamowltz-Moellendorf:
Vorträge. I. 4. Aufl. Berlin: Weidmann 1926.
(III, 298 S.). Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134,
S. 159. [14
Power, Eileen and Rhoda: Boys and girls
of history. Book 1: A. D. 300—1600. Book 2:
A. D. 1600—1837. pp.171. 209, ea. 2s. 6d.
Cambr. Univ. Pr. 1926. [15
Ranke, Leopold von. — Leopold von Ranke.
Eine Ausw. aus 8. Schriften von Paul Joa-
ehimsen. München: R. Oldenbourg 1925.
(165 S., 1 Titelb.) 8°. = Dreiturmbücherei.
Nr. 17/18. (16
Spiero, Heinrich: Deutsche Köpfe. Bau-
steine zur Geistes- u. Literaturgeschichte.
Darmstadt: Ernst Hofmann & Co. 1927 [Ausg.
1926]. (VHI, 394 5.) 8°. [17
Frisch, Hans v.: Politische Porträts aus
allen Jahrhunderten. Leipzig: Wolkenwanderer
Verl. 1925. (185 5., 6 Taf.) 8°. [18
Marcu, Valerian: Schatten der Geschichte.
15 europäische Profile. Berlin-Hamburg:
Hoffmann & Campe 1926. Rez.: Gesellschaft.
1928, II, 8. 384. [19
Rossier, Eimond: Profils de reines. Isabelle
de Castille, Catharine de Médicis, Elisabeth
d'Angleterre, Anne d’Autriche, Marie-Thérèse,
Catherine II., Lonise de Prusse, Victoria.
224 pp. 20 fr. Payot. [20
Täubler, Eugen: Tyche. Histor. Studien.
Leipzig: Teubner 1926. (IY, 240 5.) 8°. [21
Castle, Eduard: In Goethes Geist. Vor-
träge u. Aufsätze. Wien: Österr. Bundesverlag
Reden und
1
*2
f. Unterr., Wiss. u. Kunst 1926. (XVI,
22
mit Abb., 1 Taf.) gr. 8°.
Göttingische gelehrte Anzeigen. Jg. 188
(1926). [23
Das geistige Europa. Ein internationales
Jahrbuch der Kultur. Hrsg. von Friedrich
Muüuckermann u. H. van de Mark. Jg. 2. Pader-
born: Schöningh 1926. 308 S [24
Forschungen zur deutschen Landes- und
Volkskunde. Bd. 24, H. 5 (1926). [25
Geographisches Jahrbuch. Bd. 41 sh
26
Petermanns Mitteilungen aus Justus Per-
thes’ geographischer Anstalt. Jg. 72 (1926). [27
Bulletin Du Cange. Archivum latinitatis
medii aevi. 1926. [28
Beiträge zur Geschichte der deutschen
Sprache und Literatur. Bd.50 (1925/20),
H. 1.2. [29
Beiträge zur Kenntnis sudetendeutscher
Mundarten. (Forts. d. Beiträge zur Kenntnis
deutsch-böhmischer Mundarten.) 3. [30
Niederdeutsches Jahrbuch. Jahrbuch des
Vereins für niederdeutsche Sprachforschung.
(Sehriftl.: C. Borchling.) Jg.5l. 1925.
Norden: H. Soltau 1926. (III, 128 S.) N‘
31
Korrespondenzblatt des Vereins f. nieder-
deutsche Sprachforschung. Jg. 1926. 132
Revue germanique. Année 17 (1926). [33
Zeitschrift für deutsches Altertum und
deutsche Literatur. Bd. 63, H. 1—3 (1926). [34
Zeitschrift für Deutschkunde. 1926. [35
Zeitschrift für Ortsnamenforschung, hrsg.
v. Joseph Sehnetz. Bd.1. 2. München:
Oldenbourg, 1925. 1926:27. [36
Archivalische Zeitschrift. Bd. 36 (III. F.
Bd. 3) (1926). [37
Archiv für Urkundenforschung. DBd.9
(1926). 10, H. 1 (1926). [38
Bibliothèque de l'école des chartes. Vol. 87
(1926). [39
Der Deutsche Herold. Zeitschrift f.
Wappen-, Siegel- u. Familienkunde. 1926. [40
Hallischer genealogischer Abend. Mittel-
lungsblatt. 1926. [41
Monatsblatt der heraldischen Gesellschaft
Adler‘. Wien. 1926. [42
Vierteljahrssehrift für Wappen-, Siegel- u.
Farmilienkunde. Berlin: Carl Heymann. Jg. 52
10920. [43
Basler Wappenkalender. 5. Jg. 1027. Basel
Helbing & Liehtenhahn [1926]. (20 S. mit farb.
AbD.) 4°, [+4
Blätter für Miünzfreunde. Zeitschrift. für
Münz- u. Medaillenkunde. Bd.16. Jg. 61.
1926. Halle a.d. Saale 1927. [45
Jaarboek van het Koninklijk Nederlandseh
Genootsehap voor munt-en penningkunde...
13. 1926. Amsterdam: Müller 1926. 127 N. [46
Berliner Münzblätter. Jg. 46 (1926). [47
Revue belge de numismatique et de sigillo-
graphie. Année 78 (1920). [45
Zeitschrift für Numismatik. Bd. 36 (1926).
[49
Bd. 59 (1926).
[50
Deutsehes Adelsblatt. Zeitschrift der
Deutschen Adelsgenossenschaft f. d. Aufgaben
d. ehristl, Adels, Festschrift zum 50 jährigen
Jubiläum der Deutschen Adelsgenossenschaft.
Berlin W [35], Kurtürstenstr. 33 [vielm. 48]:
Nurmismatische Zeitschrift.
. 84 (1926), Disp. 1—3.
Bibliographie Nr. 22—139
Verlag Deutsches Adelsblatt [1926]. (29 5. 2
Abb.) 4°,
Blätter für Fränkische imiennie
Hrsg. von der Gesellschaft für Familien-
forschung in Franken <E. V.). (Schriftl.: Gg.
Kolbmann.) Jg. 1. 1926. [4 Hefte.) H. 1/2.
April. (56 S.) (Nürnberg: L. Spindler 1926.)
gr. 8°. [52
Braunschweiger Genealogische Blätter. Hra.
vom Braunschweiger Genealog. Abend. [Jg. 1.]
1926. gr. 8°. [53
Familiengeschichtliche Blätter. Jg. 24
(1926). [54
Mitteilung der westdeutschen Gesellschaft
für Familienkunde. Bd. 4, H. 1—10 (1924 bis
1926). [55
Mitteilungen der Zentralstelle für Deutsche
Personen- und Familiengeschichte. H. 33
(1926). [56
Nachrichten der Zentralstelle für deutsche
Personen- und Familiengeschichte. 1926. [57
Pommern-Adel. XNachrichtenblatt f. d.
Mitgl. d. Landesabt. Pommern d. Deutschen
Adelsgenossenschaft. Jg.1. 1925[/1926]. [58
Familiengeschichtliche Quellen. Zeitschrift
familiengeschichtl. Quellennachweise. 1926
59
Familiengeschichtliches Such- und An-
zelgenblatt. Leipzig 1926. [60
Zeitschrift der Zentralstelle für nieder-
sächsische Familiengeschichte. Hamburg 1926.
[61
Neues Archiv der Gesellschaft für ältere
deutsche Geschichtskunde. Bd. 46 (1925/26)
[62
Mittellungen des österreichischen Instituts
für Geschichtsforschung. Bd. 41 (1926). [63
Quellen und Forschungen aus italienischen
Archiven und Bibliotheken. Bd. 18 (1926). [64
Archivio storico italiano. Anno 83 (1025).
[65
Mededeelingen van het nederlandsch histo-
risch Instituut te Rome. 's-Gravenhage. D.5
(1925). 6 (1926). [66
Gelbe Hefte. München. Jg. 2 (1926). [67
Historischer Jahrbuch i. A. d. Görres-
Gesellschaft. Bd. 46 (1926). [68
Vergangenheit und Gegenwart. Je. 16
(1926) u. Ergänzungsheft 5 (Vorträge der
4. Hauptversammlung des Verbandes Deutsch.
Geschichtslehrer zu Breslau am 3./4. Okt. 1926)
und 6 (Vorträge der Osteuropa-Tagung des
Verbandes Deutscher Geschichtslehrer zu
Breslau am 5. Okt. 1926). 1926. 1927. [69
Historische Vierteljahrschrilt. Jg. 23
(1926). [70
Historische Zeitschrift. Bd. 134. 135,
H. 1.2. [71
Revue des études historiques. Année 92
(1926). [72
Revue des questions historiques. Année 54
(19226). [73
Revue historique. Année 51 (1926). T. =
153. [74
Transactions of the R. historical society.
London. Vol. 9 (1926). [75
Rivista STONES HR: Anno 43 (1926). [76
Historisk Tidskrift. Arg. 46 (1926). [77
Korrespondenzblatt des Gesamtvereins d.
deutschen Geschichts- und Altertumsvereine.
Jg. 74 (1926). [78
Archiv für österreichische Geschichte.
Bd. 107 (Hälfte 1: 1923, 2: 1926). 110 a
79
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften
Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-
Karbitzer Bezirkes. Jg.6 (1926). [80
Blätter für Heimatkunde. Hrsg. v. Histo.
rischen Verein für Steiermark. Jg. 4 (1926). [®1
Carinthia I. Mitteilungen des Geschichts-
vereins für Kärnten. Jg. 116, H. 1—-6. ne
RI
Unser Egeriand. Monatsschrifr für Heimat-
erkundung und Heimatptege. Jg. 30 E
83
Forschungen zur Verfassungs- u. Verwal-
tungsgeschichte der Steiermark. Bd. 10, H. 3.
[84
Heimat. Volkstüml. Beitr. zur Kultur u.
Naturkunde Vorarlbergs. Schriftl.: Adolf
Helbok. Jg. 7. 1926. [85
Heimatgaue. Zeitschrift für oberöster-
reichisehe Geschichte, Landes- u. Volkskunde.
Jg. 7 (1928). (86
Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte
des Protestantismus im ehemaligen und im
neuen Österreich. Hrsg. von Georg Loesche.
Jg. 45/46. [87
Jahrbuch des oberösterreichischen Museal-
vereins. Bd. 81 (1926). [88
Jahrbuch des Vereins für Geschichte der
Deutschen in Böhmen. Jg. 1, 1926.
Selbstverl. d. Ver. f. Gesch. d. Deutschen in
Böhmen. [89
Deutsches Jahrbuch für Böhmen, Mähren
und Schlesien. Jg. 17. 1926. [90
Österreichisches Jahrbuch. Folge 7. 1925.
Wien: Bundespressedienst. [91
Ungarische Jahrbücher. Bd. 6 (1926). [92
Kuhländchen. Geschichts- und Kultur-
bilder aus alter u. neuer Zeit. Wien-Leipzig.
192 6. [93
Mitteilungen des Deutschen Kulturver-
bandes. (Verantw.: Franz Breiner.) Je.1.
19286. [94
Mitteilungen des Vereins für Geschichte der
Deutschen in Böhmen. Jg. 64, H. 1—3 (1920).
Mit Beilage für Archiv- und Musealwesen und
für Denkmalpflege. [95
Mittellungen des Vereins für Geschichte der
Stadt Wien. 6 (1926). [96
Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde
des Jeschken-Isergaues. Jø. 20 (1926). [97
Monatsblatt des Vereins für Geschichte der
Stadt Wien. 1926. [98
Monatsblatt des Vereins für Landeskunde
und Heimatschutz von Niederösterreich und
Wien. (Schriftl.: Max Vanesa.) Jg. 1. oh
99
Quellen und Forschungen zur Geschichte
sterreichs und der angrenzenden Gebiete. 13
(1927.) [100
Sudeta. Zeitschrift für Vor- und Früh-
geschichte. Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S.425.
[101
Vierteljabrsschrift für Geschichte und
Landeskunde Vorarlbergs. Jg.9 (1925). 10,
122, [102
Zeitschrift des deutschen Vereins für die
Geschichte Mährens und Schlesiens. Brünn.
Jg. 28 (1928). [103
Zeitsehrift des historischen Vereines für
Steiermark. Jg. 22 (1926). (= Festschr. z.
80. Geburtat. v. Joh. Loserth). [104
Zeitschrift für Geschichte und Kultur-
geschichte Schlesiens. Jg. 18 (1924/25). [104a
Arehiv d. historischen Vereins von Unter-
franken und Aschaffenburg. Bd. 65 (1926).[105
Archiv für Geschichte und Altertumskunde
v. Oberfranken. Bd. 29. [106
Prag 1926. >`
+3
Bayerland. Illustrierte Halbmonatsschrift
für Bayerns Land und Volk. München:
Bayerland-Verlag. Jg. 37 (1926). [107
Achtundsiebzigster Bericht und Jahrbuch
1922:23/24 des Historischen Vereins für die
Pflege der Geschichte des ehemaligen Fürst-
bistums Bamberg zu Bamberg. [108
Allgäuer Geschlehtsfreund.. N.F. H.25
(1926). [109
Bamberger Hefte für fränkische Kunst und
Geschichte, hrsg. von H. Burkard u. J(oseph)
M(aria) Ritz. [1.] 2. Bamberg: [Görres-
Buchh.] St.-Otto-Verlag 1925. 8°. [110
Heimatblätter. Hrsg. vom Hist. Verein
Bamberg. Jg. 5. 1926. [111
Fränkische Heimat. Monatsblätter für
fränkische Natur und Kultur. 1928. [112
Bayerischer Heimatsehutz. Jg.21. 1925.
(y
Jabrbueh des historischen Vereins Dillingen
a. D. Jg. 38 (1925). [114
Jahrbuch für die evangelisch-lutherische
Landeskirche Bayerns. Jg. 20, 1925/26; 21,
115
Historischer Verein für Nördlingen und
Umgebung. Jahrbuch. 10. 1925 u. 1926. [116
Jahresbericht des historischen Vereins für
Straubing und Umgebung. Jg.29 (1926). [117
Mitteilungen des Vereins für Geschichte der
Stadt Nürnberg. Bd. 26. 1926. [118
Altbayerische Monatsschrift. Bd. 15, H.3
(1926). [119
Oberpfalz. Monatsschr. f. Gesch., Schrift-
tum...Kallmünz. 1926. [120
Sammelblatt des Historischen Vereins Eich-
| stätt. Jg. 39 (1924). (Ersch. 1925). [121
Sammelblatt des historischen Vereins
Ingolstadt. Jg. 45 (1926). [122
Verhandlungen des histor. Ver. f. Nieder-
bayem. Bd. 59 (1926). [123
Verhandlungen des historischen Vereins von
Oberpfalz und Regensburg. Bd. 76 (1926). [124
Der bayerische Vorgeschichtsfreund. H.5.
1925. [125
Zeitschrift des Historischen Vereins für
Schwaben und Neuburg. Bd. 46 (1926). [126
Zeitschrift für bayrische Kirchengeschichte.
Jg. 1. 1926. (Nürnberg:) Verein f. baver.
Kirchengeschichte ([; L.Spindler in Konm.].
[127
Historischer Verein Heilbronn. Bericht.
HA. 15. 1925. [128
Blätter für württembergische Kirchen-
geschichte. N.F. Jg. 30 (1926). [129
Tübinger Blätter. Jg. 18 (1925/26). [130
Fundberichte aus Schwaben 1924—1926.
N.F. 3. Stuttgart: E. Schweizerbart 1926. [131
Ludwigsburger Geschichtsblätter. 10. [132
Württembergische Jahrbücher für Statistik
und Landeskunde. Hrsg. von d. Statist.
Landesamt. Jg. 1923/24. Stuttgart: W. Kohl-
hammer in Komm. 1926. [133
Württembergische WVierteljahrshefte für
Landesgrschichte. N.F. Jg. 32 (1925 26). [134
Anzeiger für Schweizerische Altertums-
kunde. Zürich. 1926. [135
Archiv des historischen Verelna des Kantons
Bern. Bd. 28 (1926). [136
Archivio storivo della Svizzera italiana.
Milano. Vol.1 (1926). [137
Argovia. Jahresschrift der historischen
Gesellschaft des Kantons Aargau. Bd.4l.
Aarau: H. R. Suuerländer & Co. 1926. [138
Thurgauische Beiträge zur vaterländischen
Geschichte. H. 63. [139
1%
*4
Freiburger Geschichtsblätter. Bd. 28 [140
Der Geschichtsfreund. Mitteilungen des
hist. Vereins der fünf Orte... Bd. 81. [141
Jahrbuch des Historischen Vereins des
Kantons Glarus. H. 44. 1925. [142
.Basler Jahrbuch. Hrsg. v. Aug. Huber u.
Ernst Jenny. Jg.1027. Basel: Helbing
& Lichtenhahn 1927. [143
Schaffhauser Jahrbuch. Zeitschrift für
Geschichte, Landes- und Volkskunde des
Kantons Schaffhausen und seiner Umgebung.
Bd. 1 (1926). [144
Jahresbericht der Schweiz. Gesellschaft für
Urgeschichte. 17. [145
Mitteilungen der antiquarischen Gesell-
schaft in Zürich. Bd. 30, H. 1. 2. 3. (1926). [146
Mittellungen des histor. Vereins d. Kantons
Schwyz. H. 33 (1926). [147
Zuger Neujshreblatt 1927. Hrsg. von der
Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Zug.
Zug: Selbstverl. 1926. 148
Schriften der schweizerischen Gesellschaft
f. Volkskunde. Basel. 17. 18. (1926). [149
Neues Berner Taschenbuch. Jg. 31 tt
150
Zeitschrift für schweizerische Geschichte.
Zürich. Jg. 6 (1926). [151
Zeitschrift für schweizerische Kirchen-
geschichte. Jg. 20 (1926). [152
Basler Zeitschrift für Geschichte und Alter-
tumskunde. Bd. 25 (1926). [158
Badische geographische Abhandlungen.
Hrsg. von Alfred Hettner u. Robert Krebs.
Schriftl.: Friedrich Metz. H.1.2. Karlsruhe:
C. F. Müller 1926. gr. 8°. [154
Zeltschrift für die Geschichte des u
rheins. N.F. Bd. 40 (1926/27). [155
Ekkhart. Jahrbuch für das Badner Land.
Jg.8 (1927). [156
Neues Arehiv für die Geschichte der Stadt
Heidelberg und der Kurpfalz. Bd. 13 un
157
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung
der Geschichts-, Altertunw- und Volkskunde
von Freiburg, dem Breisgau und den an-
grenzenden Landschaften. Freiburg i. Br.:
J. Bielefelds Verl. Bd. 39/40 (1927 1 en
158
Freiburger Diözesan-Archiv. N.F. Bd. 27
(= A.F. 54). [159
Badische Pundberichte. Amt!. Nachrichten-
blatt für die ur- und frühgeschichtliche For-
schung, hrsg. v. Ausschuß für Ur- und Früh-
geschichte Badens. H. 4 (April 1926)—6 (Nov.
1926). Heidelberg: Buchdruckerei Karl Braus.
[100
Mannheimer Geschichtsblätter. Jg. 27
(1926). [161
Weinheimer Geschichtsblatt. Nr. 15 (Jahr
1925, erschienen Dez. 1926). [162
Sehriften des Vereins für Geschichte und
Naturgeschichte der Baar... in Donau-
eschingen. H. 16 (1926). (163
Mein Heimatland. Badische Blätter für
Volkskunde... Jg. 13 (1926). [164
Historischer Verein Alt-Wertheim e.V. zur
Ptiege der Geschichte Wertheims und seiner
Grafschaft, zur Erhaltung heimischer Alter-
tümer und Baudenkmäler. Jahrbuch. er
165
Mitteilungen des historischen
H. 12 (1925). 13
[166
Revue d'Alsace. T. [167
Elsaß-Lothringischer Jahrbuch. Hrsg. v.
Wissenschaftlichen Institut der Elsaß-Loth-
Ortenau.
Vereins fiir Mittelbaden.
(1926).
73 (196).
Bibliographie Nr. 140—254
ringer im Reich an der Universität Frank-
furt a. M. Bd.56. Berlin: De Gruyter 1926,
62 pp. tea
Elsaß-Lothringen. Heimatstimmen. Jg. 4
(1926). [169
Cahiers d'archéologie et d'histoire d'Alsace.
Strasbourg: Palais des Rohan. 1925. eo
117
Archiv für elsässische Kirchengeschichte
Hreg. von Joseph Brauner. Jg.1. 1926.
Bonn: L. Röhrscheid in Komm. (1926). (XI,
448 S. mit Abb., zahlr. Taf.) 4°. Rez.: Hoch-
land. Jg. 24, nr. 3, S. 365fl. (171
aan Fi Wormsgau. Vierteljahrshefte. Jg. 1.
[172
Pfälzisches Museum... Zs. d. Verb. pfäl-
zischer Geschichts- u. Altertumsvereine. s5
1926. [173
Monatsschrift des Frankenthaler Alter-
tumsvereins. 1926. [174
Heimat-Biätter für Ludwigshafen am en
und Umgebung. Jg. 14. 1925.
Unsere Saar. Heimatblätter f. d. Bun
landschaft. [Jg. 1.] 1926[/27)]. [176
Jahrbuch der rheinischen Denkmalpflege.
Hrsg. Provinzlialkonservator der Rheinprovinz.
(Verantw.: [Edmund] Renard.) Jg.1.2.
Düsseldorf: L. Schwann (1925, 1926). gr. 8°.
1. 1925. (127 S. mit Abb., mehr. Taf.). —
2. 1926. (87 S. mit Abb., mehr. Taf.). Früher
u. d. T.: Berichte über d. Tätigkeit d.
Provinzialkommission f. d. Denkmalpfiege in
d. Rheinprovinz. [177
Niederrheinischer Helmatfreund. Blätter f.
Geschichte, Kultur u. Natur zwischen Rhein
u. Maas. Jg. 1. 1025. [178
Rheinischer Beobachter. Jg. 5 (1926).[179
Zeitschrift des Vereins für rheinische und
westfälische Volkskunde. Jg. 23 (1926). [180
Monatshefte für rhelnische Kirchenge-
schichte. Jg. 20 (1926). [181
Mainzer Zeitschrift. Jg. 20/21 a
182
Kurmainzer Bilder. Ein Almanach. Jg.1
(1926). [183
Land und Leute im Oberlahnkreis. Blätter
für Heimatpfl. u. Volksk. Monatl. Beil. z.
Kreiszeitung f. d. Oberlahnkreis. Jg. 2 Ft
184
Wetzlarer Heimsthefte. Folge 1. 2 des
Heimatbuches f. Stadt u. Kreis Wetzlar. Hrsg.
von Hleinrich]) Neuhaus. [185
Trierer Zeitschrift. Vierteljahrehefte f.
Gesch. u. Kunst d. Trierer Landes. Jg.1,
H.1 (1926). [186
Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von
Köln, begr. von Konstantin Höhlbaum,
fortges. von Joseph Hansen. H. 38. [187
Alt-Köln-Kalender. 1927. Jg. 14. Hrsg.
v. Verein „Alt-Köln“. Köln. Verlag des
Vereins. 1926. [188
Alt-Köln. Jg. 15 (1926). [189
Bonner Jahrbücher. H. 131 (1926). [190
Bergische Geschichtsblätter. 1926. [191
Zeitschrift des Bergischen Geschichts-
vereins. Bd.55. (N.F. Bd. 45.) Jg. 1925/26.
Elberfeld: Selbstverl. 1926. [192
Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins.
Bd. 46, Jg. 1924. (1926). [193
Beiträge zur Geschichte von Stadt und
Stift Essen. H. 42—44. [194
Académie royale de Belgique. Bulletin de
la commission royale d’histoire. T. 89 (1925 eo)
90 (1926). | [195
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften
Revue belge de philologie et d'histoire.
T. 5 (1926). [196
Rijks geschiedkundige Publikatiën. ’s-Gra-
venhage. 61. 62. [197
Verslagen omtrent ’s rijks oude archieven.
48 (1925), D.1.2. ’s-Gravenhage, Algem.
landsdrukkerij, 1926. [198
Publications de l’historisch Genootschap —
établi à Utrecht —. Serie 3, Nr. 47 (1925). [199
Publications de la Société historique et
archéologique dans le Limbourg à Maestricht.
T. 62. Sér. 6. T. 7. Maestricht 1926. [200
Vereeniging tot uitgaaf der bronnen van het
oudvaderlandsche recht. Verslagen en mede-
deelingen. ’s-Gravenhage. Deel 8, Nr.1
(1925). [201
Archiv für Frankfurts Geschichte und
Kunst. Folge 4, Bd. 1. [202
Nassovla. Zeitschrift für nassauische Ge-
schichte und Heimatkunde. 1926. [203
Nassauische Annalen. Jahrbuch des Verein
für nassauische Altertumskunde u. Geschichts-
forschung. Wiesbaden: Selbstverlag des
Vereins. Bd. 47 (1926). [204
Nassauische Helmatblätter. Jg. 27 U
05
Archiv für hessische Geschichte und Alter-
tumskunde. N.F. Bd. 15, H. 1 (1926). [206
Hessische Blätter für Volkskunde. Pr 24.
207
Hessische Chronik. Monatsschrift f. Fa-
milien- und Ortsgeschichte in Hessen und
Hessen-Nassau. 1926. [208
Fuldaer Geschlehtsblätter. Jg. 19 (1926).
[209
Hessenland. Jll. Monatsblätter f. Heimat-
forschung, Kunst u. Literatur. 1926. [210
Mitteilungen des oberhessischen Geschichts-
vereins. N.F. Bd. 27 (1926). [211
Nachrichten der Gesellschaft für Familien-
kunde in Kurhessen und Waldeck. 1926. [212
Quellen und Forschungen zur hessischen
Geschichte. 7. [213
Volk und Scholle. Heimatbll. f. beide
Hessen, Nassau u. Frankfurt a.M. Darm-
stadt. 1926. [214
Zeitschrift des Vereins für hessische Ge-
schichte und Landeskunde. Bd. 55 (N.F. 45).
1926. [215
Hanauer Geschichtsblätter. Nr.6 (1926).
[216
Mitteldeutsche Blätter für Volkskunde.
Jg. 1 (1926). [217
Neue Beiträge zur Geschichte deutschen
Altertums. Hrsg. v. d. Hennebergischen
altertumsforschenden Verein i. Meiningen.
(Vereinigt m. Zs. d. Ver. f. hennebergische
Gesch.) Lfg. 32 (1920). [218
Mühlhäuser Geschlehtsblätter. Jg. 25/26
(1924/26). [?19
Thüringer Jahrbuch. 1027. [220
Mitteilungen des Eisenacher Geschichts-
verein. H.1. Eisenach: Heimatbuchh.
H. H. Bickhardt 1925 [Ausg. 1026]. 221
Mitteilungen des Vereins für deutsche Ge-
schichte u. Altertumskunde in Sonderhausen.
H.3 (1924). H. 4 (1926). 222
Mittellungen des Vereins für die Geschichte
und Altertumskunde von Erfurt. H.+43
(1925/26). [223
Mitteilungen des Vereins f. Gothaische Ge-
schichte u. Altertumsforschung. Jg. 1925. [224
Schriften des Vereins f. Sachsen-Meinin-
gische Geschichte und Landeskunde. H.>4
(1926). [225
3
Pa U m i
*5
Zeitschrift des Vereins für thüringische
Geschichte und Altertumskunde. Bd. 35,
.1. [226
Thüringisch-sächsische Zeitschrift für Ge-
schichte und Kunst. Hrsg. von Theo Som-
merlad. Bd. 14. «Jg. 1925.) Bd. 15 (1926).
[227
Unser Elebsfeld. Jil. Monatsschrift f. eichs-
feldische Heimatkunde. 1926. [228
Mein Eichsfeld. Heimat-Jahrbuch. Jg.3
(1927). Duderstadt: [1926). [229
Belträge zur Geschichte Dortmunds und
der Grafschaft Mark. Bd. 33 (1926). 34 (1927).
33: Rez.: Zs. d. Sav. St. Bd. 46, Kan. or
S. 575. [23
Heimat-Blätter. Hrsg. vom Heimat-Veroin
Dülmen. (Verantw.: L. Bielefeld.) Jg.2.
1926. (12 Hefte.) H.6. Juni. (S. 61—72 mit
Abb.) Dülmen i. W.: Verlag d. Heimatblätter
(1926). 4°. [231
Heimatblätter der Roten Erde. Zeitschrift
des westfälischen Heimatbundes. Bd. 5 (1926).
[232
Die Heimat. Zeitschrift des westfälischen
Heimatbundes. Jg. 8 (1926). [233
Die Heimat. Jahrb. d. Heimatbundes
Emsdetten. Jg.6 = N.F. Bd. 2 (1925). [234
Heimatjahrbuch des Kreises Tecklenburg.
[Jg. 3.] 1925. [235
Jahrbuch des Vereins für Orts- und Heimat-
kunde in der Grafschaft Mark. Jg. 39. [236
Jahrbuch des Evang. Vereins für west-
fälische Kirchengeschichte. Jg.27 (1926).
28 (1927). [237
Dortmunder Jahrbuch. Jg. 2 [238
Jahresbericht des histor. Vereins für die
Grafschaft Ravensberg. 40 (1926). [239
Zeitschrift des Vereins für die Geschichte
von Soest und der Börde. H. 41. Soest 1926.
[240
Alt-Hildesheim. H.7 (Nov. 1926). [241
Hannoversche Geschichtsblätter. Jg. 29
(1926). [242
Jahrbuch des Provinzial-Museums zu
Hannover. Hannover: Culemannsche Buch-
druckerei. N.F. Bd. 1 (1926). 1926. [243
Mitteilungen des Vereins für Geschichte u.
Landeskunde von Osnabrück. Bd. 47 (1925).
48 (1926). [244
Niedersächsisches Jahrbuch. N.F. der
„Zeitschrift d. hist. Ver. f. Niedersachsen‘,
Bd. 3 (1926). [245
Nachrichtenblatt für Niedersachsens Vor-
geschichte. N.F. Nr. 3 (1926). (Angebunden
an: Niedersächsisches Jahrbuch. Bd. 3). [246
Niedersachsen. Norddeutsche Monatshefte
f. Heimat, Kunst u. Leben. Bremen. 1926.
[247
Niedersachsenbueh 1927.
niederdeutsche Art. Hrsg. v. Rich. Hermes.
Jg. 11. Hamburg: Richard Hermes. [248
Quellen und Darstellungen zur Geschichte
Niedersachsens. Bd. 34 (1926). [249
Zeitsehrift der Gesellschaft f. niedersäch-
sische Kirchengeschichte. Jg. 31 (1926). [250
Geschichtsblätter für Waldeck und Pyr-
mont. Bd. 23. [251
Mitteilungen aus der Lippischen Geschichte
und Landeskunde. Bd. 12 (1926). [252
Mitteilungen des Vereins fir schaumburg-
lippische Geschichte, Altertümer u. Landes-
kunde. H. 4 (1926). [253
Männer von Morgenstern. Heimatbund an
Elb- u. Wesermündung. E.V. Jahrbuch.
Jg. 22. [254
Ein Jahrbuch für
+6
. Oldenburger Jahrbuch des Vereins für
Altertumnskunde und Landesgeschichte. 30
(der Schriften 49. Bd.) Oldenburg i. O.: Gerh.
Stalling 1926. 187 8. [255
Blätter des Vereins für Heimatschutz und
Heimatsgeschichte Leer i. Ostfriesland. è 4.
256
Upstalsboomblätter für ostfriesische Ge-
schichte, Heimatschutz und Heimatkunde.
Jg. 13 (1925/26), Nr. 1.2. [257
Bremisches Jahrbuch. Bd. 30. = Festgabe
für Dietrich Schäfer zum 80. Geburtstag.
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 353.
Hansische Geschichtsblätter. Jg. 51 (1926).
[259
Hamburgische Gesebichts- und Heimat-
blätter. Jg.1. 1826. (4 Nrn.)
W. Mauke Söhne (1926). gr. 8°. Mit-
teilungen des Vereins f. Hamburgische Ge-
schichte. Jg. 46 (Bd. 15,1). [260
Püngstblätter des Hansischen Geschichts-
vereins. 17 (1926). [261
Zeitschrift des Vereins für Hamburgische
Geschichte. (Red.-Ausschuß: Kurt Ferber,
Alex Heskel, Herm. Joachim [u.a.).) Bd.
27. Hamburg: W. Mauke Söhne 1926. (IlI.
235 8.) gr. 8°. (262
Zeitschrift des Vereins für Lübeckische
Geschichte und Altertumskunde. Bd. 23
( 1926). (Zur Siebenhundertjahrfeier der Reichs-
freiheit Lübecks.) Rez.: Hist. Zs. Bd. 135,
5. 352. . [263
Jahrbuch des Nordfriesischen Vereins für
Heimatkunde und Heimatliebe (H.13 =)
Jg. 1926. Husum (1926). [264
Quellen und Forschungen zur Geschichte
Schleswig-Holsteins. Bd. 11 (1926). [265
Zeitschrift der Gesellschaft f. schleswig-
holst. Geschichte. Bd. 55 (1926). 56, H. l
(1926). 266
Mee klenburg-Strelitzer Geschichtsblätter.
Jg.2 (1926). [267
Mecklenburg-Strelitzer Heimatblätter. Jg.
2 (1920), H. 1—83. [268
“ Jahrbücher des Vereins für meeklenbur-
gische Geschichte u. Altertumskunde. Jg. W.
Schwerin 1926. [269
Mitteilungen des Heimatbundes für das
Fürstentum Ratzeburg. Schönberg (Mleckl.):
Jg. ð (1926). [270
=
Neues Archiv für SächsischeGeschichteund
Altertumskunde. Bd. 47 (19206). [271
Mansfelder Blätter. Mitteilungen des
Vereins für Gesehichte. . . Jg. 34u. 35. [272
Geschichts-Blätter für Stadt und Land
Magdeburg. Jg. 61 (1926). [273
Anlialtische G@eschichtsblätter. (Fortsetze.
der
Geschichte und Altertumskunde‘“.) Dessau:
Diuck von C. Dünnhaupt. H.1 (1925) 2
(1926). 1274
Zittauer Geschichtsblätter. 1926. Io
Heimat-Jahrbuch fur den Regierungs
Lezirk Magdeburg. 1926, 276
Oberlausitzer Heimatstudien 6--3. 9 (=
Festschr. z.
[258 -
Bibliographie Nr. 255—378
Vogtländisches Jahrbuch.
Plauen i. V.: Franz Neupert. [
Jahressehrift für die Vorgeschichte der
sächsisch-thüringischen Länder. Bd. 11, H. 1.
Jg. 5 (1927).
230
Bd. 12, H.1.2. Bd. 13. [281
Neues Lausitzisches Magazin. Bd. 101
(1925). [282
Die Mark Zeltz. Zeitschrift des Geschichts-
u. Altertumsvereins für Zeitz u. Umgegend.
Beilage z. d. Zeitzer Neuesten Nachrichten.
Nr. 77—B8l. [233
Mittellungen des Altertumsvereins für
Zwickau und Umgegend. H.13 (1926). [284
Mittellungen des Vereins für Chemnitzer
Geschichte. 25. Jahrb. f. 1926. [285
Mittellungen des Vereins für Geschichte
' und Naturwissenschaft in Sangerhausen und
Hamburg:
© brandenb.
„Mitteihingen des Vereins füranhaltische |
25-Jahrleier der Gesellschaft für '
Voryesch. u. Gesch. d. Oberlausitz ze Bautzen) :
I--
(1926). 1277
Ot eılausitzer Heimat- Zeitung. Hallımonats-
sebr. f. Heimatforschung u. Heimatpttege.
1926. [273
Jahrbuch Sachsen. Politik u. Wirtschaft,
Kunst u. Wissenschaft i. Fıeistaat Sachsen.
Leipzig. 1927. [279
t
Umgegend. H. 15 (1925). 16 (1926). [286
Mitteilungen des Vereins für vogtländische
Geschichte und Altertumskunde zu Plauen i.V.
Jahresschrift 35. 1926. [287
Niederlausitzer Wittellungen. Zs. d.niederl.
Ges. f. Anthropologie u. Altertumsk. Bd. 17
(1925/26). [288
Sachsen und Anhalt. Jahrb. d. Histor.
Kommission f. d. Prov. Sachsen u. f. Anhalt,
hreg. von Rlobert] Holtzmann u. W][alter]
Möllenberg. Bd.2. Magdeburg: Histor.
Kommission; [Evang. Buchh.) E. Holtermann
in Komm. 1926. (ILl,4118.,3 Taf.) 4%. Bd.l:
Rez.: Hist. Z. Bd. 134, 1926, S. 184. Bd. 1.2.:
Rez.: Gesch.-Bll.f. St.u. L. Magdeburg. Jg.6l,
S.158Stf. N. A. f. Sächs. Gesch. Bd. 47,
S. 329tf. Mühlhäuser Gesch.-Bll. Jg. 25/26,
S. 350. - [289
Veröflentlichungen der Gesellschaft für
Vorgeschichte und Heimatkunde des Kreises
Calbe. H.1. Schönebeck a.d. Bibe: O.Senfla
Nachf. J. Hartung in Komm. 1925. 4°. [2%
Zeltschritt des Harzvereins für Geschichte
und Altertumskunde. Jg. 59 (1926). [291
Zeitschrift des Vereins f. Kirchengeschichte
der Provinz Sachsen. Jg. 22 (1926). [292
Belträge zur Geschichte, Landes- u. Volks-
kunde der Altmark. Bd. 5, H. 2 (1926). [293
Brandenburgia. Monatsblatt der Gesell-
schaft für Heimatkunde und Hejmatschutz in
der Mark Brandenburg. Jg. 34 (1925). 35
(1926). [294
Forschungen zur brandenburgischen und
preußischen Geschichte. Bd. 38. 39. [295
Jahrbuch für brandenburgische Kirchen-
geschichte. Jg. 21 (1926). [296
Kr: indenburgisches Jahrbuch. [Bd. 1).1926.
Bd. 2 (1027). Bd. 1: Rez.: Mitt. d. Ver. f. d.
Gesc h. Berlins. Jg. 43, 1926, S. 24. — Nieder-
laus. Mitt. Bd.17. 11, 8.3531. — Jahrb. í.
Kirch.-Geseh. Jg. 21, S. 204. [297
Jahresbericht des Altmärkischen Vereins
für vaterländische Geschichte zu Salzwedel.
44 (1926) [298
Jahresbericht des Historischen Vereins zu
Brande nburg (Havel). Hrsg. von Otto Tschirch
5557. [299
Mitteilungen des Vereins für die Geschichte
Berlins. Jg. 43 (1926). [300
Die Neumark. Jabrbuch des Vereins für
Geschichte der Neumark. N. F. der Schriften.
H. 3 (19206). [301
Neumark. Mitteilungen des Vereins für
Geschichte der Neumark. Jg. 3 (1926). [302
Veröffentlichungen der histor. Komm. f. d.
Provinz Brandenburg u. d. Reichshauptstadt
Berlin. 1 (Quellen u. Forseh. z. Gesch. Berlins.
Bd. 1 (1927). [303
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften
Altschlesien. Bd. 1, H. 3/4 (1926). [304
Altschlesische Blätter. [Jg. 1.) 1926. [305
Schlesische Geschlichtsblätter. 1926, nr.
1—3. [306
Glatzer Heimatblätter. Jg. 12 (1926). [307
Heimatblätter a deutschen Heimatbundes
Danzig. Jg.3, H. [308
Ae A Heimatblätter. Jg. 2.1926.
[309
Pommersche Jahrbücher. Bd. 23. [310
Jahresbericht der Altertumsgesellschaft
Insterburg. Ver.-Jahr 1924 u. 1925 (1926). [311
Jahres-Bericht der Schiesischen Gesellschaft
für vaterländische Cultur. 98. [312
Jahresbericht des Neisser Kunst- u. Alter-
tume-Vereins. 30 (1926). [313
Mitteilungen der literarischen Gesellschaft
Masovia. H. 31 (1926). [314
Mitteilungen der Schlesischen Gesellschaft
für Volkskunde. Bd. 27. [315
Mittellungen des Coppernicus-Vereins für
Wissenschaft und Kunst zu Thorn. H. 34
(1926). [316
Mittellungen des Geschichts- und Alter-
tums-Vereins zu Liegnitz. Bd. 10. [317
Mitteilungen des Vereins für die Geschichte
von Ost- und Westpreußen. Königsberg.
Jg. 1 (1926). [318
Mitteilungen des westpreußischen Ge-
schichtsvereins. Jg. 25 (1926). [319
Historische Gesellschaft für Posen.
teilungen. 1925.
Monatsblätter der Gesellschaft. für Pom-
mersche Geschichte und Altertumskunde.
1926. [321
Schlesische Monatshefte. Jg. 3 (1926). [322
Unser Pommerland. Monatsschrift für das
Kulturleben der Heimat. 1926. [323
Pommern-Jahrbuch. Stettin: Dünen-Verl.
1926—1927. [324
Prussla. Zeitschrift der Altertumsgesell-
schaft Prussia. H. 26 (1926). [325
Quellen und Darstellungen zur Geschichte
Westpreußens. Hrsg. v. Westpr. Geschichtsv.
11 (1926). 12 (1926). [326
Baltische Studien. Hrsg. v. d. Ges. f.
pommersche Gesch. u. Altert. K. N. F. Bd.
23 (1926). [327
Zeitschrift des Vereins für Geschichte
Schlesiens. Bd. 60 (1926). [328
Zeitschrift des west preußischen Geschichts-
vereins. H. 66 (1926). [329
Zeitschrift für die Geschichte und Alter-
tumskunde Ermlands. H.68 (= Bd. 22, H. 3)
(1926). [330
Deutsche wissenschaftliche Zeitschrift für
Polen. H.7 (1926). [331
Mittellungen aus der livländischen Ge-
schichte. Bd. 23 (1924—1926). [332
Zeitschrift für die gesamte Staatswissen-
schaft. Bd. 80 (1925/26). 81 (1926). [333
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozial-
politik. Bd. 56 (1926). [334
Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung.
Verwaltung und Volkswirtschaft iin Deutschen
Reiche. Jg. 30 (1926). [335
Kölner söozialpolitische Vierteljahressehrift.
Jg. 5 (1926). [336
Jahrbuch für jüdische Geschichte und
Literatur. Bd. 27 (1926). [337
Mitteilungen des Gesamtarchivs der deut-
schen Juden. Hrsg. von Jacob
Jg. 6. Berlin 1926: Gutenberg. 122 8. [338
Wonatsschrilt für Geschichte u. Wissen-
schaft des Judentums. 1926. [339
Jacobson. ı
*7
Zeitschrift der Savieny-Stiftung für Rechts-
geschichte. Bd. 46 (1926). (Germanist.,roman.
u. kanon. Abt.) - [340
Kirchenrechtliche Abhandlungen. Hrsg. v.
Ulr. Stutz. H. 102. 103. (1926). [341
Zeltschritt für historische Waffen- und
Kostümkunde. N.F. Bd. 2 (1926). [342
Analecta Bollandiana. T. 44 (1926). T. 45,
fasc. 1. 2. (1927). [343
Analecta Pracmonstratensia. Tongerloo.
T. 2 (1926). [344
Analecta sacri ordinis fratrum praedica-
torum. Roma. Annus 34 (1926). [345
Nederlandseh Arechief voor kerkgeschiedenis.
N. S. D. 19 (1926). [346
Etudes franciscaines. Année 22 (T. 38)
(1926). [347
Römische Quartalschrift. Jg. 34 (1926).
Mit Supplementheft 22. [348
Quellen und Forschungen zur Geschichte
des Dominikanerordensin Deutschland. H. 21.
22. (1926. 1927). [349
Revue de théologie et de philosophie. T. 14
(1926). (350
Revue d’histoire de l’eglise de France.
T. 12 (1926). [351
Revue d'histoire et de philosophie reli-
gieuses. Annee 6 (1928). [352
Revue Mabillon. Année 16 (1926). [353
Studien und Mitteilungen zur Geschichte
des Benediktiner-Ordens und seiner Zweige.
Hrsg. von d. Bayer. Benediktinerakademie.
N.F., Bd. 12. Erg.-H. 1 (1926). [354
Zeitschrift für Kirchengeschichte. 1926.
H.1.2. [355
Archiv für Kulturgeschichte. Bd. 17, H.1
(1926). [356
Archiv für Politik und Geschichte. 1926.
H. 1—6. [357
Burgwart. Zeitung für Wehrbau, Wohnbau
und Städtebau. Zeitung der Vereinigung zur
Erhaltung deutscher Burgen. Berlin-Grune-
wald: Burgverlag. Jg. 27 (1926). [358
Denkmalpflege und Heimatschutz. Jg. 28
(1926). 1359
Deutschlands Erneuerung. München. ern
350
Euphorion. Bd. 27 (1926). [361
Die Gesellschaft. Jg. 3 (1926). [362
Hochland. München u. Kempten. Jg. 23
(1925/26). 24 (1926. 27), Bd. 1, me. 1—5. [363
Jahrbuch des Freien Deutschen Hoch-
stifts. 1926. [364
Deutschösterreichisches Jahrbuch. Von
Sepp Glabischnig. Jg. 5 (1926). [365
Deutsch-nordisches Jahrbueh für Kultur-
austausch und Volkskunde. [7.] 1926. [366
Nene Jahrbücher für Wissenschaft und
Jugendbildung. Jg. 2 (1926). [367
Neue Heidelberger Jahrbücher. 1926. [368
Preußische Jahrbücher. Bd. 203—206
(1926.) [369
Schweizerische Monatshefte für Politik und
Kultur. Jg. 6 (April 1926, März 1927). [370
Sozialistische Monatshefte. Jg. 32 (1926).
[371
Süddeutsche Monatshefte. Jg. 23 (1925,26
24 (1926,27). [372
Allgemeine Rundschau. Wochenschrift für
Politik und Kultur. Jg. 23 (1926). [375
Deutsche Rundschau. Jg. 52 (1926), Bd.
206- 209. [376
Die nene Rundschau. 1926. [377
Neue Schweizer Rundschau. 1926. [378
)
8
Stimmen der Zeit. Bd. 110 (Okt. 1925) bis
112 (März 1927). [379
Zeitwende. Jg. 2, Hälfte 1. 2(1926). [380
Internationales Arehiv für BASED:
Bd. 27 (1926).
Jahrbuch für historische Volkskunde. N
v. W. Fraenger. Bd. 2: Vom Wesen der Volks-
kunst. Mit 92 Abb. Berlin: Herbert Stuben-
rauch. 1926. 216 S. [382
Mittellungen der anthropologischen Ge-
sellschaft in Wien. Bd. 56 (1926). [383
des Vereins für Volkskunde.
Zeitschrift
Jg. 35 (1925/26). [384
Zeitschrift für Ethnologie. Jg. 58 (1926).
Nr. 1—4. [385
Niederdeutsche Zeitschrift für Volkskunde.
Bremen: Schünemann. Jg.4, H.1. Rez.:
Zs. d. Ver. f. Hamb. Gesch. Bd. 27, 8. er
386
Blätter für deutsche Vorgeschichte. Zeit-
schrift d. Danziger Gesellschaft f. deutsche
Vorgeschichte. H.3. [387
Vorgeschichtliches Jahrbuch. Für d. Ge-
sellschaft f. vorgeschichtliche Forschung hrsg.
von Max Ebert. Bd. 1. Berlin: W. de Gruyter
& Co. 1926. gr.8°. 1. Bibliographie d. J.
1924. Mit 1 [Titel-]bildn. u. 5 {4 eingedr.) Taf.
(VI, 157 8.). Rez.: Anz. f. Schweiz. A.K.
1926, S. 131. Mitt. d. österr. Instit. f. Ge-
schichtsf. Bd.41, 8.467. Sudeta. Jg. a
S. 121f. [388
Praehistorische Zeitsebrift. Bd. 16 (1925).
(389
Deutsches Archäologisches Institut. Röm.-
german. Kommission. 15. Bericht 1923/24.
Frankfurt a. M.: J. Baer, 1926. VIII, 216 SS.
(390
Bibliographie Nr. 879—489
Germania. Korrespondenzblatt der römisch-
germanischen Kommission des Deutschen
Archäologischen Instituts. 1926. [391
Le Moyen Age. Sér. II, T. 27 (1926). [392
Speculum. A journal of mediaeval studies.
Vol. 1 (1926). 2 (1927), nr. 1. Boston, 248
Bolyston Street. Rez.: Zs. f. Kirch.-Gesch.
1926, Bd. 45, S. 133. Hist. Ze. Bd. 135, S.862.
Académie roy. d. Belgique. Bull. d. 1. classe d.
lettres. 1926, S. 129. {393
Archiv für Reformationsgeschichte. Jg. 23
(1926 27), H.1.2. [394
Luther. Vierteljahreschrift der Luther-
gesellschaft. 1926. München: Chr. a
395
Lutber-Jahrbuch. Jahrbuch der Luther-
Gesellschaft. München: Chr. Kaiser. Jg.8
(1926). [396
Schriften des Verelns f. Reformations-
geschichte. Jg. 44 (1926). [397
La Revelution francaise. T. 79 (1926). [398
Napoléon. La revue du XIXe slècle. Année
15 (1926), T. 1.2. [399
Die Kriegsschuldfrage. Jg. 4 (1926). [400
Jahrbücher für Kultur und Geschichte der
Siaven. (Ost-Europa-Institutin Breslau.) N.F.
Bd. 2, H. 1—3 (1926). [401
Der Auslianddeutsche. Stuttgart. Jg.9
(1926). [402
Quellen und Studien zur Kunde des Grenz-
und Auslanddeutschtums. Hrsg. von Hugo
Grothe. A. Wissenschaftliche Reihe, Bd. 1.
Crimmitschau: Rohland & Berthold 1926. 8°.
[403
Deutsch-amerikanische Geschichtsblätter.
Jahrbuch der deutsch-amerikanischen histo-
rischen Gesellschaft von Jlilinolse. Mallers
Building, Chicago, Jll. Jg. 1924—1925 (1925).
II. Hilfswissenschatten.
1. Bibliographien
und Literuturberichte.
Schnelder, Grorg: Handbuch der Biblio-
graphie. 3.,unveränd. Aufl. Manuldr. [1924].
Leipzig: K. W. Hiersemann 1926. (AVI,
544 N.). [405
Jahresberichte des Literarischen Zentral-
blattes über die wichtigsten wissenschaftlichen
Neuerscheinungen des gesamten deutschen
Sprachgebietes. Jg.2, 1925 mit Anh.: Wichtige
wissenschaitl. Nenerscheinen. d. Auslandes.
Zugl. Reg. zu Jg. 76 d. Zeitschrift.
Wilhelm Frels. Leipzig: Börsenverein der
deutschen Buchhändler 1926. (IV 5., 744 Sp..
4
© v. Gustav Fock. Leipzig.
Hrsg. von ı
1 Bi.) [406 |
Internationale Bibliographle der Zeit-
schriftenliteratiur mit Einschluß von Sarmmel-
werken u. Zeitungen. Abt. A. Bd. 56. Jan.—
Juni 1925. Bd.57. Juli--Dez. 1925. Lfg.
1—8. Grautzsch b. Leipzig: F. Dietrich 1926.
[407
Internationale Bibliographie der Zeit-
schriftenliteratur mit Kinschluß von NSanurel-
werken und Zeitungen. Abt. C. Suppl. Bd. +40.
Bibliographie d. Rezensionen. 1923. Suppl.
Bd. 41. Bibliographie d. Rezensionen. 1024.
Lfe. 1.2 Gautzseh b. Leipzig: E. Dietrich
1926. 4°. [405
Jahresverzeichnis der an den deutschen
Universitaten und Hochschulen erschienenen
‘in Frankreich.
[104
Schriften. 40. 1924. Berlin: Preußische
Staatsbibliothek. Leipzig: O. Harrassowitz
1926. (V, 1200 S.) 409
Jahresverzeichnis der Schweizerischen
Hochschulschriften; Catalogue des écrits
académiques suisses. 1925. Berm-Bümpliz
1926: Buchdr. Benteli. (1V, 99 S.) . [310
Bibliogiaybischer Monatsbericht über neu
erschienene Schul-, Universitäte- urd Hoch-
schulschriften. (Dissertationen — Pıogiıam.ın-
abhandlungen — Habilitationsschriften.) Hrsg.
1826. [411]
Positions des thesen soutenues par les
élèves de L'Ecole des Charter de la promotion
de 1926. 141 p. 10 fr. A. Picard. [412
Mitteilungen aus der historischen Literatur.
Bd. 54 (1926). [413
Kampers, Franz: Geschichtswissen:
schaft und Greschichtsschreibung in
Deutschland 1925/26. (Das geistige
Europa. Jg. 2. N. 28.) [413a
Vathaire, J. de: Die Geschichtsforschung
(Das geistige Europa. Jg. z2-
S. 164.) [414
Die Fortschritte der Länderkunde von
Europa. Schlüter, Otto: Deutsches Reich.
(1912—1926). 1. Gesamtgebiet. II. Einzel-
- werke des Eichstätter Gebietes.
Bibliographien und Literaturberichte A
landschaften.. (Geogr. Jahrbuch. Bd. 41,
1926. S. 212—253.) [415
Geographischer Jahresbericht aus Öster-
reich. Hreg. von Ed. Brückner. Bd. 18.
In Verb. mit d. Berichten über d. 48.—50.
Vereinsj. (1921/22—1923]24) erstattet vom
Verein d. Geographen an d. Univ. Wien. Wien:
i; Deuticke 1926. (X, 170 8. mit Abb., 3 m:
A 416
Jahresbericht über die Erscheinungen auf
dem Gebiete der germanischen Philologie.
Hreg. von d. Gesellschaft f. deutsche Philologie
in Berlin. (Jg.45 =) N.F. Bd.3. Biblio-
graphie 1923. Berlin: W. de Gruyter & Co.
1926. (VIII, 176 S.) gr. 8°. [417
Groß, Lothar: Literaturberichte (Die
archivalische Literatur Deutschlands seit 1907).
(Arch. Zs. Bd. 36, S. 285.) [418
Magistris (De), Luigi Filippo: Biobibliografla
(1872—1926). Bergamo, ist. ital. d’Arti graf.
p. 76. [419
Dörrer, Anton: Deutsche Biographien.
(Allg. Rdsch. 1926, H. 18.) „[420
Wecken, Friedrich: Familien-
geschichtliche Bibliographie. Jge.1923/24.
Mit Nachtr. zu d. Jgn. 1921 u. 1922.
Leipzig. Zentralstelle f. dtsche. Personen-
u. Familiengeschichte 1926. (97 S.)
= Mitteilungen d. Zentralstelle f. dtsche
Personen- u. Familiengeschichte. H. 33.
[421
Hohlfeld, Johannes, und Friedrich
Wecken: Neuerscheinungen auf dem Ge-
biete der Genealogie und verwandter
Wissenschaften im Jahre 1926. (Fami-
liengesch.Bll. 1926, Sp. 25. 59. 91. 123.
157. 189. 221. 251. 283. 315. 347. 379.)
[422
Wecken, Friedrich: V. f. Q. Verzeichnis
familiengeschichtlicher Quellen. Lfg. 1—4
Leipzig: Degener & Co. 1926. (50 Bl.) 10 >15
em. [423
Meißner, Paul: Verzeichnis der im Jahr-
gang 1926 der Familiengeschichtlichen Blätter
vorkommenden Personennan‘en. (Familien-
gesch.Bll. 1926, XI—XXXV].) [424
Hitzig, Wilhelm: Katalog des Archivs von
Breitkopf & Härtel, Leipzig. 2. Leipzig: Breit-
kopf & Härtel 1926. gr. 8°. 2. Brief: Auto-
graphie von Persönlichkeiten, die vor 1770
geboren sind. A. Musikrr u. Musikschrift-
steller. B. Andere. (VI. 50 8.) [425
Winkelmann, Fr.: Eichstätt, Sammlung d. '
Historischen Vereine. Mit einem Britrag von
Fr. Wagner. Frankfurt a.M.: Baer 1928.
Mit 37 Textabb., 1 Fundkt. u. 2 Beil. (VIl,
282 8.) 8°. Kataloge West- u. Süddt.
Altertumssamnlungen Bd. 6. 1. Zur Geschichte
der Sammlung. II. Siedelungsgeschichte des
Bezirkes Eichstätt. TIL. Orttskunde. IV. In-
ventar der Sammlung. V. Die römischen Bild-
Rez.: Anz. f.
Schw. A. K. 1926, S. 261. 1426
Kutseb, Ferdinand: Hanan. (Museum des
Hanauer Geschichtsvereins. Vorw.: F.Drexel.)
Tl.2. Frankfurt a. M.: J. Baer & Co. 1926.
gr.8°. = Kataloge west- u.
Altertumssammilen. 5. TI.2. 2. Mit 16 Taf. u.
16 Beil. (VII $., S5. 25—159.) [427
süddeutscher l
‚von Helen Wild.
*9
Kataloge des bayerischen Nationalmuseums.
Bd. 13. [428
Katalog der Gemăldesammlung der Uni-
versität Göttingen. (Bearb. von Wolfgang
Stechow. [Vorw.: Georg Graf] Vitzthum.)
Göttingen: Turm-Verlag (1926). (XVI, 71 S.,
21 [19 doppelseit.) Taf.) 8°. [429
Außerer, Karl: Die Porträtsammlung der
Nationalbibliothek In Wien. (Familicngesch.-
B1}. 1926, S. 295.) [430
Jahresberichte der deutschen Ge-
schichte. Hrsg. von V[iktor] Loewe u.
Mlanfred un Jg. 6. 1923.
Breslau: Priebatschs [Buchh.] 1925. (IV,
191 S.) gr. 8°. [431
Römische Forschung in Österreich 1912—
1924: I. E. Nowotny: Die Donaugegenden;
II. Schmid, W.: Die südlichen Ostalpenländer.
(Deutsch. arch. Inst. Röm.-german. Komm.
15. Bericht.) [432
Plitzner, Josef: Das Erwachen der
Sudetendeutschen im Spiegel ihres
Schrifttums bis zum Jahre 1848.
Rez.: Zs. d. dt. Ver. f. d. Gesch. Mährensu.
Schlesiens. Jg. 29, 1927, H. 1, S. 40ff. Zs. f.
Gesch. u. Kult.-Gesch. Schlesiens.
1924/25, 8. 77.
‘ Margreiter, Hans: Die Literatur über
Südtirol seit der Lostrennung von Öster-
reich. Zsgest. Innsbruck: Universitäts-
Verlag Wagner 1926. (92 S.) gr. =
Schriften d. Inst. f. Sozialforschg. in d.
Alpenländern an d. Univ. Innsbruck.
Folge 2. [434
Bibliographie Hungariae. Zsgest. vom
Ungar. Inst. an d. Univ. Berlin. 2. Berlin:
W. de Gmiyter & Co. 1926. 4%. = Ungarische
Bibliothek. Reihe 3, 2. 2. Geographica.
Politico-oeeconomica. Verz. d. 1861—1921
erschien. Ungaın betr. Schriften innichtungar,
Sprache. (XLVII S., Sp. 319—710.) [435
Krieg: Neuerscheinungen zur Ge-
schichte Regensburgs und der Oberpfalz
im Jahre 1925. (Unter Mitarbeit v. Frey-
tag.) (Verh. d. hist. V. v. Oberpf. 76,
Anh., S. 8.) [436
Merkt, Otto: Neuere Allgäuer Lite-
ratur. Folge 9. Kempten 1925: J. Kösel
& F. Pustet (; Histor. Verein Allgäu).
8°. 9. Nr. 1458—2062. (S. Fe
437
Württembergische archäologische Li-
teratur Mitte 1924— Mitte 1926. (Fund-
berichte aus Schwaben. N. F. 3, S. 202ff.)
[438
Bibliographie der Württembergischen
Geschichte. Beer. von Wilhelm Heyd.
Bd. 5. 6. Stuttgart: W. Kohlhammer
1926. g. 50,
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F.
Bd. 40. 85. 652. — Hist. Z. Bd. 134, 8. 623. [439
Bibliographie der Schweizergeschichte,
Jg. 1924. Zürich:
+10
Bibliographie
Nr. 440—498
Gebr. Leemann & Co. 1926. (IV, 153 S.) | Aufsätze zur Mansfelder Heimatkunde
| und Geschichte. (= Mansfelder Blätter
g: 8%, (= Zeitschrift f. Schweizerische
eschichte. Jg. 1925. Beilage.) [440
Katalog der schwelzerischen Landes-
bibliothek Bern. Systematisches Verzeichnis .
der schweizerischen oder die Schweiz betreffen-
den Verötfentli hungen. 1901—1920. 9: Ge-
schichte und Geographie. Bern: Ernst Bircher
1926. [441
Heusler, Fritz: Basler Bibliographie 1926.
(Basler Jahrbuch 1927, S. 207ff.) [442
Greyerz, Th.: Thurgauische Literatur 1925.
(Thurgauische Beiträge zur vaterl. Gesch.
H. 63, 1926, S. 83—96.) 1443
Schaub, Friedrich: Rundschau über
die neueste Literatur der Geschichte Frei-
burgs 1925/26. (Zs. d. Ges. f. Beförd. d.
Geschichts-, Altert.- u. Volksk. v. Frei-
E Bd. 39/40, 1927, S. 343—350.) [444
ibliographie alsacienne. Revue criti-
w des publications concernant l’Alsace.
.2 (1921 —1924). Paris, Les belles
lettres, 1926. XII, 460 S.
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F.
Bd. 40, S. 667. [445
Paquet, René: Bibliographie analytique de
Phistoire de Metz pendant la révolution (1799
bıs 1800). lmprimés et manuscrits. 2 vol.
1623 pp. 200 fr. i [446
Poewe, W.: Elsaß-Lothringische Bi-
bliographie für das Jahr 1924. (Els.-
Lothr. Jahrb. Bd. 5.) [447
Bersu, G.: Die archäologische Forschung
in Belgien von 1919—1924. (Deutsch. archäol.
Inst. Röm.-german. Komm. 15. Bericht.) [448
Literatur der Jahre 1917—1925 zur
nassauischen Geschichte, Volkskunde
und lleimatpflege. In Verbindung mit
Lili Bach, Chr. Kappus, Ferd. Kutsch,
Heinr. Schlosser, Aloys Schmidt und
Paul Wagner bearh. v. Wilh. Hofmann.
(Nassauische Annalen. Bd. 47, S. 165 bis
208.) [449
Israel: Bücher- und Zeitschriftenum-
schau [vornehmlich zur hess. (resch.]
(Zs. d. Ver. t. hess. Gesch. u. L. K. Bd. 55,
5. 351—431.) [450
Gummei, Hans: Hannoversche Urgeschichte
im Schrifttum der Jahre 1893—1923. Han-
nover [Osterstr. 54): Culemannsche Buchdr.
1927 (Ausg. 1926]. (136 5.) 4°. (Auch in:
Jahrbuch d. Provinzial-Museums z. Hannover.
N. F. Bd. 1, 1926, 5. 591f.) [451
Pauls, Volquart: Literaturbericht
(zur schlesw.-holst. Gesch.) für 1924/25.
(Zs. d. Ges. f. schlesw.-holst. Gesch. Bd.
59. 8.583.) [452
Stuhr, Friedrich: Die geschichtliche
u. Jandeskundliche Literatur Mecklen-
bures 1924/25, 1925/1926. (Jahrbücher
d. Ver. f. meckl. Gesch. u. A. K. Jg. S/W
; 1453
Hoell, Kurt: Übersicht über die im
Jahre 1924 erschienenen Schriften und
Jg. 34 u. 35.) [454
Laue, Max: Schriftenschau für die
Geschichte der Provinz Sachsen. (=
Thüringisch-Sächsische Zeitschrift f. Ge-
schichte u. Kunst. Bd. 15. S. 204). [455
Gander, Karl: Niederlausitzer Literatur-
Bericht über ausfühlliche und kürzere Mit-
teilungen, betr. Altertümer und Geschichte,
Landes- und Volkskunde der Niederlausitz
vom 1. April 1921 bis 30. Sept. 1925. (Nieder-
iausitz. Mitt. Bd. 17,1, S. 103ff.) Fortsetzung
8.8.0. Bd. 17, II, 1926, s. 330ff. , [456
Winter, Karl: Literaturübersicht zur
schlesischen Geschichte von Anfang 1924
bis Mitte 1926. (Zs. f. Gesch. u. Kult.
Gesch. Schlesiens, Jg. 2, 1924/25, S. 79ff.)
[457
Kaisig, Karl: Oberschlesische Bibliographie.
In: Der Oberschlesier. Jg.8. 6. 5.477. —
Mitt., daß der Druck begonnen hat u. die
Bibliogr. mit 8000 Titeln Ende des Jahres
erscheinen wird. Vgl. dazu ebda. H.8.
3. 605. [458
Kaisig, Karl: Oberschlesisches Schrifttum.
Vortrag. Gleiwitz: Oberschlesirche Heimat-
verlags- u. Versandbuchh. 1926. (14 8.)
gr. 8°. [459
Führer durch oberschlesisches Heimat-
schrifttum. Hrsg. vom Verbande d. Ober-
schlesischen Borromäusvereine Gleiwitz-Rich-
tersdorf. Gleiwitz: Oberschler. Volksstimme
1926. (70 8.) 8°, [460
Clasen, K.-N.: Bücher zur Kunst des
Deutschordensstaates. (Prussia. H.26, 85.
360.) [461
Östeuropa-Institut in Breslau. Ost-
europäische Bibliographie. Jg. 3f. d. J.
1922. Breslau: Priebatsch’s Buchh. 1926.
| (XXXV, 406 5.) 8, [462
Bibllografia della provincia [di Ales-
sandria] (Rivista di storia, arte e archeologia
per la provincia, di Alessandria. Casale Monf.:
Cassone. Anno X, 1926, 5. 265—2607. 459—
464). [463
Bibliografa Romana. Bolletinone metodico
eritico delle pubblicazioni italiane e stre nicie
riguardanti Roma. Direttore C. G. Paluzzi.
Firenze, Olschki. Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d.
Görres-Ges. Bd. 46. 1926, 8. 484f. (164
Orsi, Paolo: Bibliografia siciliana storica
areheologica, numismatica ed artistica per
il 1924 e 1925 con supplementi del 1919—1923.
Siracusa, tip. Santoro. p. 183—201. [485
Setterwall, Kristian: Svensk historisk
bibliograf 1925. 56 S. Fritzes bokf. 2.00. [466
Herse, Wilhelm: Sehriften zur Geschichte
der Staatstheorie. (Mitt.a.d. hist. Lit. Bd. 54,
S. 170.) [467
Bibliographie der Sozialwissenschaften.
Monatshefte der Buch- und Zeitschriften-
literatur des In- und Auslandes über Ge-
sellschaft, Politik, Wirtschaft, Finanzen,
Statistik. He. v. Stat. Reichsamt. Ber-
lin: R. Hobbing. Jg. 22 (1926.) [468
Grandin, A.: Bibliographie generale des
© sciences juridiques, politiques, économiques
Cand
—
2a rg
-
wò -o da E
Bibliographien und Literaturberichte — Geographie
et sociales de 1800 à 1925/26. Paris: Soc.
anon. du recueil Sirey, 22 rue Soufflot. T. 1.2.
794. 854 S. [469
Bleich, Erich: Bemerkungen über neuere
Schriften zur Literatur-, Kultur- und Kunst-
geschichte. (Mitt. a. d. hist. Lit. Bd.54,
S. 173.) [470
(Wolfstieg, August): Bibliographie
der freimaurerischen Literatur Erg. Bd. 1
Leipzig: Verein Deutscher Freimaurer
(; K. W. Hiersemann) 1926. 4. Erg.
Bd 1. Hrsg. von Bernhard Beyer.
(XVI, 598 S.) [471
Theologischer Literaturbericht. Jg. 49
(1926). 1472
Rathgeber, Alphons M.: YFranziskanische
Literatur. (Allg. Rdsch. 1926, H. 31. 32.) [473
Charvin, G.: Chronique bibliographique.
(Revue Mabillon. A. 16, S. 1°—50*®. 262.) [474
Ubald, P.: Bulletin franciscain. (Etudes
franc. T.38, p.429.) Bulletin d'histoire
franciscaine. (Et. franc. T. 38, 5. 543.) [475
Overzicht van geschriften betreffende
de nederlandsche kerkgeschiedenis, ver-
schenen sedert de vorige opgave (in deel
18). (Nederl. Ach. v. kerkgesch. D. 19,
S. 290.) [476
Lavalleye, J.: Les études d'histoire cister-
cienne en Belgique de 1924 à 1926. (Revue
belge de phil. et d’hist. T. 5, 5. 1249.) [477
Laurent, Henri: Le travail d’histoire
du moyen âge en Belgique pendant la
décade 1915—1925. (Moyen Age 1926,
S. 265.) [478
Berger, Arnold E.: Literaturbericht
über die in den Jahren 1921—1924 er-
schienene Schriftenfolge zu 14—16. Jahr-
hdt. (Zschr. f. Deutschkunde, 40, 1926.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, 8. 327. [479
Wolf, Gustav: Neuere reformations-
geschichtliche Forschungen. I. II. (Mitt.
a. d. hist. Lit. Bd. 54, S. 16, 70.) [480
Rückert, Hans: Luther-Bibliographie
1925. (Luther-Jahrbuch. Jg.8, 1926,
S. 201f.) [481
Strohl, H., et J. Lecerf: Publications
récentes sur Calvin et la théologie cal-
vinienne. (Rev. d’hist. et de phil. rel.
1926, S. 544—557.) [482
- Berichte der Weltkriegsbücherei.
Stuttgart. 1926. [483
Schuster, Georg: Zur Literatur über den
Weltkrieg. VIII. (Mitt. a.d. hist. Lit. Bd. 54,
3.24.) | +84
Combe, Ed.: Nouvelles publications alle-
mandes concernant la guerre. (N. Schweiz.
Rdsch. 1926, 5. 827.) [455
Barengo, U. e Blatto, O.: Saggio biblio-
grafico sulla guerra mondiale. Volumi, opu-
scoli, articoli sulla guerra 1914—1918 pulbli-
cati a tutto il dieewbre 1925. Torino, ed. di
Alere flammam, senoläa di guerra (K. Schioppo),
1926. p. LXXX, 14 (Supplemento al no. 1,
anno 4, Alere flammam). [486
nn
*11
Bloch, Camille: Bibliographie méthodique
de l’histoire économique et sociale de la France
pendant la guerre. Paris: Presses universi-
taires de la France. XXXVI, 920 p. IR fr.
’ 487
Schreiber: Bücherkunde aus der Bayerisch.
Volkspartei und der Deutschen Demokra-
tischen Partei. (Pol. Jahrbuch 1926, S. I
483
Das Deutschtum im Ausland. Eine
systemat. Zusammenstllg. der im Gesamt-
katalog d. preuß. wissenschaftl. Biblio-
theken verzeichneten Schriften 1900 bis
1923. (Vorw.: Christoph Weber.) Ber-
lin: Preuß. Staatsbibliothek [; It. Mit-
teilg.: Leipzig: O. Harrassowitzin Komm.
1925. (X, 168 S.) 4°. [489
Bibliographie des Auslanddeutschtums
und der Auslandkunde. (Der Ausland-
deutsche. Jg. 9, S. 75. 107. 169. 234.
297. 368. 432. 500. 566. 631. 703. 765.)
[490
Deutsche Volkskaiender im Grenz- und
Ausland. (Der Auslanddeutsche. Jg. 9, S. 58.
571.770.) [491
Führer durch die deutsche Auswanderungs-
literatur. Beilage zu Nr.58 von ‚Wilssen-
schaft, Kunst, Volkstum“. Bibliographisch-
kritische Beiblätter zur Zeitschrift ‚Deutsche
Kultur in der Welt“. Hrsg. v. „Institut für
Auslandskunde, Grenz- und Auslanddeutsch-
tum“, Leipzig. Leipzig: Rohland & Berthold.
15. SS. | [192
Wätjen, H.: Stand und Aufgaben der
kolonialgeschichtlichen Forschung in
Deutschland. (Hans. Geschichtsbll. Jg.
50, 210ff ).
Rez. Hist. Z. Bd. 135, H. 2, S. 307. [493
2. Geographie.
Penck, A.: Geographie und Geschich-
te. (N. Jahrbücher f. Wiss. u. Jugend-
bild. Jg. 2, S. 47.) [494
Graf, Otto: Vom Begriff der Geo-
graphie im Verhältnis zu (reschichte und
Naturwissenschaft. München: R. Olden-
bourg 1925. (X, 150 S.) gr. 8%. [495
Braun, Gustav: Deutschland. Dar-
est. auf Grund eigener Beobachtg,,d.
Karten u. d. Literatur. 2., umgearb. Aufl.
H.1. Berlin: Gebr. Borntraeger 1920.
| or. 8°. 1. Norddeutschland. Mit 3 Taf. u.
25 Abb. im Text. (VII, 136 S.) [496
Penck, A.: Deutschland als geogra-
phische Gestalt. (Leopoldina I, 1926.)
[497
Müller, Friedrich: Müllers Großes
Deutsches Ortsbuch (vollständiges Ge-
meindelexikon). 2. vollst. umgearb. u.
erw, Aufl. Barmen-Nächstebreck: Post-
u. Ortsbuchverlag 1926. (1120, VIII S.)
[498
*12
Die Gemeinden mit 2000 und mehr Ein-
wohnern im Deutschen Reich nach der Volks-
zählung vom 16. Juni 1925, nebst e. Darst.
über d. Verteilg. d. Bevölkerg. auf Stadt u.
Land... Bearb. im Statist. Reichsamt.
Berlin: Reimar Hobbing 1926. (79 S.) 4°.
(= Wirtschaft u. Statistik. Jg. 6. a A
49
Ortschaftsverzeiehnis für alle vom
Deutschen Reich auf Grund des Versailler
Vertrages vom 28. Juni 1919 abgetrete-
nen Gebiete (einschließlich Elsaß-Loth-
ringen.) Bearb. in d. Plankammer d.
Preuß. Statist. Landesamts. Berlin: Ver-
lag des Statist. Landesamts 1926.
(V, 576 S.) Ä [500
Ortsverzeichnis von Wien und Nieder-
österreich. Bearb. auf Grund d. Ergeb-
nisse d. Volkszählg. vom 7. März 1923,
(Mit 1 [farb.] Kt. d. Bez. Einteilg. Öster-
reichs.) Hrsg. vom Bundesamt f. Sta-
tistik. Wien: Staatsdruckerei [Österr.
Verlag] 1926. (VIII, 106, 31, 68 S.)
= Ortsverzeichnis von Österreich. TI 1.
[501
Reimer, Heinrich: Historisches Orts-
lexikon für Kurhessen. Lfg. 5 (Schluß).
(S. 385—547.) Marburg: N. G. Elwert-
sche Verlh. 1926. gr. 8° — Veröffent-
lichungen der Histor. Kommission f.
Hessen u. Waldeck. 14, Lfg. 5.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S. 622. Zs. f.
d. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 40, S. 344. [502
Ortschaftsverzeichnis des Freistaates Olden-
burg. Hrsg. vom Statist. Landesamt. Olden-
burg, Rosenstr. 42/43: Ad. Littmann 1926.
(III, 290 S.) 8°, {503
Thomassek, R.: Alphabetisches Orts-
verzeichnis der Wojwodschaft Posen. Zsgest.
u. bearb. TI.1: Deutsch-Polnisch, T.2:
Polnisch-Deutsch. Schneidemühl: Grenzwacht
(-Buchh.) 1925 (Umschlagt.: 1926). (264 S.) 8°,
[Umschlagt.:) Thomassek: Spis abecadlowy
wczystkich miejscowosci... [504
Hellpach, Willy: Rasse und Stämme im
deutschen Volkstum. (Neue Rundschau. 1926,
1, 8.113.) [505
Lehmacher, G.: Der Rassenstoff im deutsch.
Volke. (Gelte H. 1926, S. 812ff.) [506
Günther, Hans F. K.: Rassenkunde
des deutschen Volkes. Mit 27 [eingedr.]
Kt. u. 541 Abb. 10. Aufl. (Unveränd.
Abdr. d. 9. verb. Aufl.) München: J. F.
Lehmanns Verl. 1926. (VIIE, 504 S.)
gr. 8, [507
Giinther, Hans F. K.: Deutsche Rassen-
bilder. Eine Tafel mit 32 Bildern u. e. vergleich.
Übersicht körperl. Merkmale d. 5 in Deutsch-
land vorkommenden europ. Rassen nach d.
Rassenkunde des deutschen Volkes. 2. Aufl.
München: J. F. Lehtnanns Verl. 1926. (1 Taf.)
64, 45.5 em. gr. x°, [508
Scheidt, Walter: Die Verteilung körper-
eher Rassenmerkmale im Gebiet deutscher
Sprache und Kultur. (Deutschlands Er-
nenerung. Volk und Rasse. 1926, H. ll,
5. 229.) [509
!
Bibliographie Nr. 499—555
G R.: Volkstum und Rasse
in Süddeutschland. Erlanger Rektorats-
rede. (Volk u. Rasse. Jll. Vierteljahres-
schrift f. dt. Volkstum, Jg. 1, H. 3, S.
135—148.)
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F.
Bd. 40, S. 542. [510
- Rassenkundliche Erhebungen in Nordwest-
deutschland. (Deutschlands Erneuerung. Volk
und Rasse. 1926, H.8, S. 178.) [511
Der ostdeutsche Volksboden. Aufsätze
zu d. Fragen d. Ostens. Erweiterte
Hrsg. von Wilhelm Volz. Breslau: Ferd.
Hirt 1926. (388 S.) 8.
Rez.: Dt. Rdsch. Bd. 209, 8. 322. [512
Pessier, Wilhelm: Grundbegriffe volks-
tumskundlicher Landkarten. (Deutschlands
Erneuerung. Volk u. Rasse. 1926, H. is E
Wirtb, Albrecht: Das Geheimnis der Ur-
worte. Rassenkunde und Rassenphilorophie.
Berber in Deutschland. Zeitz: Sis-V erlag
(1926). (63 S., 1 Taf.) 8°. [514
Pessler, Wilh.: Grundzüge zu einer Sach-
Geographie der deutschen Valkskunst. (Jb. 1.
hist. Volksk. Rd. 2, 8. 44—76.) i [515
Merk, Walther: Wege und Ziele uer
geschichtlichen Rechtsgeographie. Ber-
lin: G. Stilke 1926. (55 S.) 80. Aus Fest-
schrift f. Prof. Traeger. [516
Pessier, Wilhelm: Hausgeographie von
Niedersachsen. (Deutschlands Erneuerung.
Volk u. Rasse. 1926, H.8, S. 149.) [517
Mielke, Robert: Deutsche Siedlungskunde,
(Deutschlands Erneuerung. Volk u. Rasse.
1926. H.5, S.84.) [518
Mielke, Robert: Die Siedlungsformen und
ihre Beziehungen zumVolkscha rakter.(Deutsch-
lands Erneuerung. Volk u. Rasse. 1926, H. 11.
S. 223.) , [519
Besehorner: 10. Flurnamenliteratur-
bericht. (Korr. Bl. d. Ges.Ver. Jg. 74,
Nr. 7/9.) [520
Mentz, Ferdinand: Deutsche Orts-
namenkunde. 2. Aufl. Leipzig: Quelle &
Meyer 1927 [Ausg. 1926]. (74 S.) 80
= Deutschkundliche Bücherei. [521
Jangen, Georg: Was uns Orts- und Flur-
namen erzählen. H.5. Oldenburg i. O.: Ad.
Littmann 1925. 8°, 5. Mit 4 Ktakizzen.
(III, 120 8.)
Lipser, Heinr.: Die Flurnamen des unteren
Bielatals. (Beitr. z. Heimatk. d. Aussig-Karb.
Bez. Jg. 6, S. 17.) [523
Kießling, Franz: Die Bedeutung der Orts-
namenforschung für deutsches Volkstum. Ein
Beitr. zur Ortsnamenkunde d. Homer- vu.
Kremser-Ganes. (Krems a.D.: Josef Faber
1925. (20 8.) [524
Schwarz, Ernst: Die Ortsnamen des öst-
lichen Oberösterreich. (= Prager Deutsche
Studien. H. 42. 1926.) [525
Voralberger Namenkunde mit bes. Berücks.
d. benachbarten Gebiete Tirols, Bayerns u. d.
Schweiz. In Verb. mit Ambros. Gau u.
Auglust])] Gächter, hrsg. von Albert Drexel.
Bregenz a. B.: Leogesellschaft f. Vorarlberg
[; it. Mitteilg.: J. N. Teutsch, 1926). (32 5.) 4°
[522 -
Geographie
[ Umschlagt.] = Veröffentlichungen d. öster-
reich. Leogesellschaft, Sektion Vorarlberg.
Bd. 1, H.1. [526
Bohinec: Der Wohnplatz Laibach und seine
anthropogeographische Grenze. (Geografski
Vestnik 1926, nr. 1.) [527
Schmid, J.: Die Filur des Bosentales.
(Carinthia. Jg. 116, 1926, S. 64—74.) [528
Braumüller, H.: Die Flur des Rosentales.
(Carinthia I, Jg. 116, H. 1—6.) [529
Steinberger, L.: Beiträge zur Ortsnamen-
kunde Deutschsüdtirols. I. In: Zs. f. Orts-
namenforschung. Jg. 1,3. S. 208—222. [530
Battisti, Carlo: Die Erforschung der Orts-
namen in Oberetsch während der Jahre
1914—1924. In: Zs. f. Ortsnamenforschung.
Bd. 1, 2. 8. 140—155; 3. 8. 223—231. [531
Tarneller, Josef: Die Hofnamen im
Untern Eisacktal. 3. Das rechte Eisack-
ufer von Velturns bis Wangen. (= Archiv
für österreichische Geschichte. Bd. 110.
S. 209.) [532
Schwarz, E.: Flurnamenforschung in den
Sudetenländern. (Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. d.
Deutschen i. Böhmen. Jg. 64, H.2.3.) [533
Liewehr, Ferdinand: Die Ortsnamen des
Kuhländchens. Reichenberg: Gebr. Stiepel
1926. (89 3.) gr. 8°. = Veröffentlichungen der
Slavist. Arbeitsgemeinschaft an d. Deutschen
Univ. ín Prag. Reihe 1, H.1. [534
Schünemann, Konr.: Siebenbürgische Orts-
namen. In: Ungarische Jahrbücher. Bd. 6
(1926), H. 3, S5. 331—333. [535
Eberl, B.: Die bayerischen Ortsnamen
als Grundlage der Siedelungsgeschichte
[2 Tle.) T11.2. München: Knorr & Hirth
1926. 4° = Bayerische Heimatbücher.
Bd. 2. 1. Ortsnamenbildung u. Siede-
LE CNLN, Zusammenhänge. (112
S.) 2. Grund- u. Bestimmungswörter.
(S. 113—278.)
Rez.: Arch. f. Kult.-Gesch. Bd. 17, Tao
Baumgartner, J.: Die Straubinger Flur-
namen. (Jahresber. d. hist. Ver. f. Straubing.
Jg. 29, S. 61ff.) [537
Bachmann, Margarete: Die Verbrei-
tung der slavischen Siedlungen in Nord-
bayern. Mit 1 [farb.] Kt. Erlangen: M.
Mencke 1926. (87 S.) gr. 8°. Erscheint
zugleich in d. Sitzungsberichten d. Phy-
sik.-med. Sozietät zu Erlangen, Bd. 56/57
(1924/25.) [538
Weber, Elisabeth: Die Besiedlung der
Fränkischen Alb im Spiegel der Orts-
namen. Mit 2 Kt. Nürnberg 1926: Stich.
(47 S.) 8° =Mittn. u. JB. d. Geogr. Ges.
in Nürnberg. Jg. 4, 1925/26. [539
Wolffi, Georg: Ortsnamen als Hilfsmittel
der Besiedelungsforschung im nördlichen
Limesgebiete. (Archiv f. hess. Gesch. N.F
XV, H.1, 8. ff.) [540
Beck, Christoph: Die Ortsnamen des
Aischtales und der Nachbartäler nebst
Proben von Flurnamen u. e. Verzeichnis
d. Wüstungen. Mit 4 Kt. aus d. 17. u. 18.
Jh. Neustadt a. Aisch: Ph. C. W.
+13
Schmidtsche Buchdr. 1926. (VIII, 103 S.)
8 541
Koch, Max: Die Flurnamen der Gemarkung
Thayngen im Kanton Schaffhausen. Ein Beitr.
zur Flurnamenkunde u. zur Dialektgeographie.
Bern: P. Haupt 1926. (203 S., 1 Kt.) gr. 8°.
= Sprache u. Dichtung. H. 35. [542
Kübler, August: Die romanischen und
deutschen Örtlichkeitsnamen des Kantons
Graubünden. Heidelberg: Carl Winter [Verl.]
1926. (XII, 252 S.) 8. = Sammlung roma-
nischer Elementar- u. Handbücher. Reihe 3.
Wörterbücher. 4. , i [543
Metz, Friedrich: Die ländlichen Sied-
nern Badens. 1. Karlsruhe: C. F.
Müller 1926. gr. 8° = Badische geograph.
Abhandlgn. H. 1. 1. Das Unterland.
Mit 63 Abb. (170 S.)
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F.
Bd. 40, 8. 542. 1544
Becker, Albert: Zum Namen des Gollen-
steins bei Blieskastel (Saargebiet). (Zschr.
d. V.f.rhein. u. westf. Volksk. 23, S. 137.) [545
Gotzen, Joseph: Die Ortsnamen des Kreises
Geilenkirchen im Zusammenhang mit der
Siedelungsgeschichte. Geilenkirchen: C. van
Gils in Komm. 1926. (IV, 103 S., 1 eingedr.
Kt.) 8°. Aus: Beiträge zur Heimatgeschichte
d. Kreises Geilenkirchen. e [546
Bach, Adolf: Die alten Namen der
Gemarkungen von Bad Ems und Kem-
menau. Wiesbaden: Verein f. nass. Al-
tertumskunde u. Geschichtsforschg. 1925.
(III, 94 S., 1 Kt. Skizze.) 4%, Aus:
Nassauische Annalen Bd. XLVI, 2 (1925).
547
Beck: Der Ortsname ‚‚Berlach“. Bl
Ullrieh, Hermann: Erwiderung. (Zs.d. Ver. f.
thür. Gesch. u. A.-K. Bd.35, H.1, S. Ka
Martiny, Rudolf: Hof und Dorf in
Altwestfalen. Das westfälische Streu-
siedlungsproblem. M. 1 Taf. u. 9 Abb.
i. Text. Stuttgart, Engelhorn 1926.
(Forschungen z. dt. Landes- u. V. K.
Bd. 24, H. 5.) [549
Martiny: Die Grundrißgestaltung der
Städte u. Flecken im Gebiete d. alten
Sachsenstammes. (Mitt. d. Ver. f. Gesch.
u. L. K. v. Osnabrück. Bd. 47.) [550
Deppe, H.: Die Verbreitung der Steppon-
triften und Steppenhaine im ostfäl. Berg- und
Hügellande in ihrer Beziehung zu urgeschicht-
lichen Siedelungen. (Nachrichtenblatt f.Nieder-
sachsens Vorgesch. Nr. 3.) [551
Strunk: Die Flurnamen der Ortschaft
Apeler. (Jahrb. d. Männer v. Morgenstern. 22.
1924/26, S. 1191.) [552
Staak, G.: Flurnamen. (Mitt. d. Heimat-
bundes f. d. Fürstentum Ratzeburg. Jg. 8,
S. 53f.) 1553
Allerding, Friedrich: Die Flurmamen und
die Besiedlung des Landes Ratzeburg. (Mitt.
d. Heimatb. f. d. Fürstent. Ratzeburg. Jg. 8,
Nr. 1, 5. 2ff.) (Fortsetzung Nr. 2, S. 21 ff.) [554
Flurnamen von Blüssen, Hof und Dorf
Menzendorf, Lübseerhagen. (Mitt. d. Heimat-
bundes f. d. Fürstentum Ratzeburg. Jg.8,
S. 50f.) [555
+14
Sehmidt-Petersen, J[ürgen]: Die Orts-
und Flurnamen Nordfrieslands. Husum:
C. F. Delff in Komm. 1925. (IV, 207 S.,
11 Kt.) 8°. [556
Krause, Ludwig: Die Rostocker Heide im
Spiegel ihrer Orts-, Forst- und Flurnamen.
Rostock: Carl Hinstorftf 1926. (Beitr. z. Gesch.
d. St. Rostock. Bd.14, Jg. 1925.) Rez.:
Hans. Geschbll. Jg. 51, 5. 253. [557
Reischel, Gustav: Die Wüstungen der
Provinz Sachsen und des Freistaates An-
halt. Mit bes. Berücks. d. Kreise Bitter-
` feld u. Delitzsch. In: Sachsen u. Anhalt.
Bd. 2. S. 222—379.
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 358. Vgl.
auch: N. A. f. Süchs. Gesch. Bd. 47, 5. 33211.
[558
Reischel, Gustav: Wüstungskunde
der Kreise Bitterfeld und Delitzsch.
Nach d. Sammlgn. W. Bode bearb. Mag-
deburg: Histor. Komn.; Auslieferg. durch
re: Buchh.] E. Holtermann 1926.
XVI, 448 S., 1 farb. Kt.) gr. 9 = Ge-
schichtsquellen d. Prov. Sachsen u. d.
Freistaates Anhalt. Neue Reihe, Bd. 2.
Rez.: N. A. f. Sächs. Gesch. Bd. 47,
S. 332ff. [559
Albreeht, Chr.: Über slawische Siedlungen
im germanisch-slawischen Grenzgebiet. In:
Tuagungsberiehte der Dt. Anthropolog. Ges.,
Augsburg. 1926. N. 39—40. [560
Naumann, 1.[ouis|: Umschau unter den
Flurnamen östlich der Saale, Naumburg 1925:
H. Sieling. (36 S.) 8°. Aus: Heimatbeilage des
Hamburger Tagueblatten. [561
Stöbe, P.: Die Flur- u. Ortsnamen von
Jonsdorf und Umgebung. (Zittauer Geschbil.
1926.) [3562
Langer, Johannes: Siedlungsgeographische
Studie über Großschönaun-Spitzkunnersdorf,
In: Zittaner Heimatbl. Jg. 3.8. [563
Gilow, Martin: Zur Bedeutung der Orts-
namen in der Lausitz, Grundsätzliches und
Beiläutigees. (Niederlaus. Mitt. Bd.17, Il,
10206, 5. 314ff.) [564
Schumacher: Alte Flurnamen in der Stadt-
feldinark Arnswalde. (Neumark. Mitt. Jg. 3,
N. 97.) [565
Patzig, Hermann: Alte Ortsnamen im
Westen Groß-Berlins. Ihr Ursprung u. ihre
Bedeute. Berlin: K. Curtius (1926). (48 S.) 8°.
Rez.: Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins. Jg. 43,
1926, N. 114. [566
Rink. Joseph: Die Orts- u. Flurnamen der
Koschneiderei. Koschneider-Bücher hrsg. von
J. Rink. 5. Sonderverotfentlichungen des
Westpreuß. Gesch.-Ver. Danzig. 195 8. Komm.
Verl. der Danziger Verl.-Ges, 1926. Kez.:
Zs. f. d. Gesch. u. A.-K. Ermlands, Bd. 22,
S. 526. [567
Becker. Anton: Die Lage von Ybbs ala
Grundlage des Werdeganges der Stadt. (Mo-
natsblatt d. Ver. f. Landesk. u. Heimatsch. v.
Niederösterreich u. Wien. Jg. 1, Nr. 7,9.) [568
Haas, Hugo: Die Entwicklung der Stadt
Thun. Beiträge zur Siedlungs- u. Wirtschafts-
geographie d. Stadt Thun. Thun: W. Stämpfli
& Cie. L. Krebser 1926. (103 S. mit Fig., Li Pl.,
1 farb. Kte.) gr. 8°. [569
Mader, Karl: Freiburg im Breisgau. Ein
Beitr. zur Stadtgeographie. Karlsruhe i. B.:
Bibliographie
Ä
|
Nr. 556—611
C. F. Müller 1926. (75 S. mit eingedr. Kt.) gr.$*
= Badische geograph. Abhandlg. H.2. [570
Prümper, Marianne: Aachen. Geograph.
Betrachtg. e. rhein. Stadt. Aachen: Max
Berger [|Mayersche Buchh.] in Komm. 1926.
(IV, 84 8. mit Fig. u. z. T. eingedr. Kt.) gr. 8’.
Aachener Beiträge zur Heimatkunde. 1.
[571
Asche, Alibert]: Heimat-Atlas der Stadt
Hannover und Umgegend. Bearb. u. hrsg.
4., verb. Aufl. Hannover: Hahnsche Buchh.
[1926]. (IV S.,9 farb. Kt., 8 S. Abb.) 4°. [572
Cariberg: Gotha: Stadtgeographie. (Geo-
graphischer Anzeiger. 1926, H. 7/8.) [573
Reiche, Frida: Greifswald. Eine Stadt-
monographie auf geogr. Grundlage. Mit 5 Taf.
Greifswald: Bruncken & Co. 1925. (93 S.)
gr. 8°. Greifswald, philos. Diss. von 1924. [574
Pipenberg, E.: Einestädtemorphograplhische
Skizze der estnischen Hafenstadt Pärmu
IPernau]. Dorpat: [lt. Mitteilg.: J. G. Krüger]
1926. (19 8. mit Fig., 1 eingedr. Kt., 1 eingedr.
Pl.) gr.8%. = Publicationes Instituti Uni-
versitatis Dorpatensis Geographici. Nr. 15.
(575
Schumacher, Gl[eorg]: Die Weser in Ge-
schichte und Sage. Mit 30 jeingedr.] Feder-
zeichn. 2. Aufl., neubearb. Holzminden:
Hüpke & Sohn 1925. (142 5.) (576
Guttenberg, Franz Karl Frhr. v.: Der FlußB-
name Main. Bamberg: [Görres-Buchh.) St.-
Otto-Verlag 1925. (26 N.) 8%. = Bamberger
Hefte f. fränkische Kunst u. Geschichte. H. 2.
[577
Gamillscheg, E.: Zum Donaunamen. Zs.f.
slav. Phil. Bd. 3, S. 149.) 1578
Herrmann: Von alten Elbläufen im Jeri-
chower Land. (Heimat-Jahrbuch f. d. Reg.-
Bez. Magdeburg. 1926.) (579
Tilger, Fr.: Der Rotheseer Busch, ein ver-
schwundenes Waldgebiet Magdeburgs. (BHei-
mat-Jahrbuch f. d. Reg.-Bez. Magdeburg.
1926.) [550
Wunschik, A.: Die geologischen Gnind-
lagen der mitteldeutschen Kulturen in Vorzeit
und Gegenwart. (Petermanns Mitt. 1926,
8.70.) [581
Gropengießer, Herm.: Zum Landschafts-
bilde am unteren Neckar in vor- und früh-
geschichtlicher Zeit. (Cimbria. 5. 8—30.) [582
Tacke, Bruno, u. Bernhard Lehmann:
Die norddeutschen Moore. Mit 169 Abb., 7
[5 eingedr., 2 farb.] Einzelktn. u. 1 (farb.)
Übersichtskt. 2. Aufl. Bielefeld: Velhagen
& Klasing 1926. (Y, 154 S.) 4. = Mono-
graphien zur Erdkunde. 27. [5883
Die HFlächeninhalte der Flußgebiete in
Hessen. Tl.2. Darmstadt 1925: C. W. Leske
(; Hess. Landesanstalt f. Wetter- u. Gewässer-
kunde). 4°. Sonderveröffentlichungen d.
Hess. Landesanstalt f. Wetter- u. Gewässer-
kunde in Darmstadt. H.4. 2. Oberhessen.
Mit 1 [farb.] Kt. 1:200000 [u. 1 Deckblatt).
(IV, 15 8.) [584
Beiträge zur Geographie der Almen in
Österreich. Hrsg. von Robert Sieger. Mit 5
[z. T. farb.) Taf. u. 8 Fig. im Text. Graz:
U. Moser 1925. (VII, 175 S.) gr.8°%. = Ver-
öffentlichungen aus d. Geograph. Institut d.
Univ. Graz. 1. [585
Haushofer, M[ax]: Tirol und Vorarlberg.
Neu bearb. von Allfred) Steinitzer. 5. durch-
ges. u. erg. Aufl. Mit 185 Abb., darunter
6 Farbendrucke nach Gemälden von Peter
Geographie
Paul Müller, 3 farb. Taf. u. 1 Kt. Bielefeld:
Velhagen & Klasing 1026. (VII, 203 S.) 4°.
= Monographien z. Erdkunde. 4. [586
Walser, Hermann: Landeskunde d.Schweiz.
3., verb. Aufl. Besorgt von Otto Flückiger.
Mit 16 Abb. [auf 8 Taf.]. Berlin: W. de Gruyter
& Co. 1926. (140 8.) kl. 8°. Sammlung
Göschen. 398. [587
Hessel, Alfr.: Friaul ale Grenzland. (Hist.
Zeitschr. 1926, Bd. 134, S. 1.) [588
Muckle, Ph[ilipp]: Badische Landes-
kunde. 2. verb. Aufl. Heidelberg: Carl
Winter [Verl.] 1926. (VII, 136 S. mit
Abb.. XVI Taf.) 8°, [589
Rheinlandkunde. Ein heimatkundl.
Ratgeber f. d. deutschen Länder am
Rhein. Hrsg. von R[ichard] N
Keller. Bd. 2. (Düsseldorf: A. Bage
1926.) 80 2. (386 S., 3 Kt.).
Rez.: Zs. d. Ges. f. Beförd. d. Geschichts-,
Altert.- u. Volksk. v. Freiburg. Bd. 39/40
(1927). S.331—333. Zs. f. d. Gesch. d.
Oberrh. N. F. Bd. 40, S. 540. 1590
Das Moselland von Richard Wirtz.
(Mitarb.: Gymn. Dir. Dr. Bast [u. a.].
2. veränd. u. verb. Aufl. 6.—9. Tsd.)
Trier: Paulinus-Druckerei (1925). (359 `
S.) £. [591
Kappe, Gustav: Wesenszüge im Land- .
haftsbilde Niedersachsens. (Niedersachsen.
Jg. 31, 1926, S. 749.) [592
Westfalenland. Eine Landes- u. Volks-
kunde Westfalens. Hrsg. von Thfeodor]
Wegner. Bd. 1.2. Paderborn: F. Schöningh
1926. gr. 8°. [593
Stocks, Theodor: Das Flußgebiet der
Pinnau.: Eine landschaftskundl. Untersuchg.
aus Südholstein. Mit 6 Taf. u. 6 Abb. im Text.
Stuttgart: J. Engelhorns Nachf. 1926. (62 8.)
gr.8%. = Forschungen zur deutschen Landes-
u. Volkskunde. 24,1. 1594
Bobzin, Ernst: Die Landschaften der Nord-
seeinsel Sylt. Mit bes. Berücks. ihrer Natur- u.
Kultur-Arbeitsformen. Beobachtungen und
Studien. Mit 8 Taf., 3 Abb. im Text u. I Kt.
Stuttgart: J. Engelhorns Nachf. 1926. (31 S.)
gr.8°. = Forschungen zur deutschen Landes-
u. Volkskunde. Bd. 24, H.3. [595
Kalle, Friedrich: Beiträge zur historischen
Landschaftskunde des unteren Saaletales
zwischen der Rothenburger Gebirgsbrücke
und der Nienburger Enge. (Cöthen-Anhalt
[Langestr. 12: Heimatmuseum]) 1926. (48 8.
mit 5 Kt., davon 4 eingedr.) 8°. = Schriften-
reihe des Cöthener Heimatinuseunis. H. 3. [596
Kalle, Friedrich: Das Landschaftsbild um
Cöthen, eine palacogeograyphische u. histo-
rische Landschaftskunde.Cöthen-Anhalt| Lange
Str. 12:] Heimatmuseum 1926. (60 N. mit
Abb., 1 Kt., 1 Tab.) 8%. = Schriftenreihe d.
Cöthener Heimatmuseuins. H. 2. [597
Landeskunde des Freistaates Sachsen.
Hg. v. Univ.Prof. Dr. Scheu, Leipzig, u.
© Abb.) gr. 8°.
Stud.R. Weicker, Dresden. Bd. 35, Teil |
1 der Bibliotheca cosmographica. Leip- `
‚ deutung der Ostsee für Deutschland. (Deutsch-
zig, E. A. Seemann 1926.
Rez.: Vogtl. Jahrbuch 1927, S. 130.
Unger: Der Rummelsburger See. (Mitt. d.
Ver. f. d. Gesch. Berlins. Jg. 43, 1926, S. 15tf.)
[599
[508 `
*15
Hartnack, Wilhelm: Die Küste Hinter-
pommerns unt. bes. Berücks. der Morphologie.
Mit 50 Fig., 83 Abb. u. 2 Taf. Greifswald:
Geographische Gesellschaft 1926. (XI, 324,
42 5.) gr. 8°. = Jahrbuch der Geographischen
Gesellschaft Greifswald. 43/44, Beiheft 2.
[600
Mortensen, Hans: Litauen. Grundzüge e.
Landeskunde. Osteuropa-Institut in Bıeslau.
Mit 24 Abb. [auf Taf.), 8 [z. T. farb.) Kt. u.
19 Kt. Skizzen u. Zeichngn. im Text. Hamburg:
L. Friederichsen & Co. 1926. (XVII, 321 $.)
gr. 8°. Quellen u. Studien. Abt. 5. H.1.
[601
Mieler, A.: Ein Beitrag zur Frage des Vor-
rückens des Peipus an der Embachmündung
und auf der Peipusinsel Pirisaar in dem Zeit-
raum von 1682— 1900. Dorpat [:lt. Mitteilg.:
J. G. Krüger) 1926. (20 S. mit Abb., 1 Protil-
taf., eingedr. Kt.) gr. 8°. Publicationes
Instituti Universitatis DorpatensisGeographicı.
Nr. 11. [602
Haltenberger, Michael: Landeskunde von
Eesti. Dorpat [: It. Mitteilg.: J. G. Krüger]
1926. (204 S. mit Abb. u. eingedr. Kt.) gr. 8°.
= Publieationes Instituti Universitatis Dor-
patensis Geographici. Nr. 6—10. [603
König, Fritz], u. H[einrich] Pflug:
Wirtschaftskunde und Wirtschaftsgeo-
graphie des Deutschen Reiches. Leit-
aden. Berlin: E. S. Mittler & Sohn 1927
[Ausg. 1926]. (63 S. mit 7 eingedr.
Skizzen.) 8°. [604
Migge, Leberecht: Deutsche Binnen-
Kolonisation. Sachgiundlagen d. Siedlungs-
wesens. Hrsg.: Deutsche Gartenstadt-Gesell-
schaft Berlin- Grünau. Berlin - Friedenau:
Deutscher Komnninal-Verlag 1926. (197 8.
mit 97 Abb.) gr. 8°. [605
Frey, Jean Richard: Die Rheinschiff-
| fahrt nach Basel. Kurzgefaßte Geschichte d.
Bestreben. zum Anschluß d. Schwriz an das
internat. Wasserstraßennetz u. zur Schaffung
ce. Wasserweges von d. Schweiz zum Meere.
Zürich: (Art. Institut) Orell Füßli (1926).
(64 S. mit [eingedr.) Kt. u. Fig., 44 S. mit
[Umschlagt.:] Die Entwick-
lung d. Rheinschiffahrt nach Basel. [606
Der linke Niederrhein. Sein Verkehr u. s.
Industrie. Hrsg. von [Otto] Blum, Dr.rer.
pol. Baumann, Reg.-Banrat Dr.-Ing.Heister
bergk. (Berlin: G. Hackebeil [1926].) (62 S.
mit Abb.) 4° Verkehrstechn. Woche.
Sonderausg. [607
Kuske, Bruno: Der Stichkanal vom Rhein
nach Aachen. Volkswirtschaftl. Betrachten.
Köln: 0. Müller 1926. (38 S.) 8°. [608
Quelle, Otto: Industriegeographie der
Rheinlande. Mit 1 Übersichtskt. Bonn:
K. Schroeder [; It Mitteilg.: F. Klopp]
1926. (V, 106 5.) 8° = Rheinische Neu-
jahrsblätter. H.5. [609
Bär, A.: Der Mittellandkanal. Eine wirt-
schafts- 11. verkehrsgeographische Betrachtung.
In: Geogr. Anz. Jg.27, 7/8. 8. 173—175.
[610
Timm, Ernst: Die wirtschaftliche Be-
nord. Jahrbuch. X. 122.) [611
Cartellieri, Walther: Die römischen
Alpenstraßen über den Brenner, Reschen-
+16
Scheideck und Plöckenpaß mit ihren
Nebenlinien. Leipzig: Dieterich’sche
Verlh. 1926. (186 S., 8 Taf.) gr. 8
= Philologus. Suppl. Bd 18, H. 1. [612
Cassinone, Heinrich: Die geschicht-
liche und technische Entwicklung des
Straßenwesens in Baden 1810—1920.
[Karlsruhe, Vorholzstr. 20:] Selbstverl
(1925). (VIII, 154 S., 26 Taf., 1 Kt.
gr. 80 Karlsruhe, Diss. [613
Lepp, Ernst: Das badische Straßenwesen.
AbrißB d. Größen- u. Verkehrsentwickig.
Leipzig: A. Teichert 1926. (X, 87 S5.) gr. 8°.
Wirtechafts- u. Verwaltungsstudien mit
Berücks. Bayerns. 71. [614
Herbst, Albert: Die alten Heer- und
Handelsstraßen Südhannovers und an-
grenzender Gebiete, nach archival. Ma-
terial auf geograph. Grundlage dargest.
Mit 1 farb] Kt. Göttingen: Vanden-
hoeck & Ruprecht 1926. (10, 165 S.)
g: 8° = Landeskundliche Arbeiten d.
eogr. Seminars d. Universität Göttin-
gen. H.2. [615
Stolz, Otto: Verkehrsgeschichte des Jaufen.
(Schlern-Schr. 12, S. 127.) [616
Boese, Der Grenzpaß von Hochzeit an der
Drage. (Neumark. Mitt. Jg. 3, 8.77.) [617
Abhandlungen zum Historischen Atlas
der österreichischen Alpenländer. 15.
Wien: Hölder-Pichler-Tempsky A. G.
[Abt.] Akad. d. Wiss. in Komm. 1926.
. 8° = Archiv f. österreich. Geschichte.
d 107, Hälfte 2. 15. Politisch-hist. Lan-
desbeschreibung von Tirol. Tl.1. Nord-
tirol. (Hälfte 2.) von Otto Stolz.
(XXII S., S. 395—885). [618
- Geschichtlicher Handatlas der Rhein-
rovinz. Hrsg. von Hermann Aubin.
earb. von Josef Niessen. Köln: J. P.
Bachem 1926. (XVII S., 56 z. T. farb.
Kt. S.) 4°.
Rez.: Histor. Z. Bd. 135, H.1, $. 162.
Arch. f. hess. Gesch. N.F. Bd.15, B.1,
5.232. Arch. f. Kult.-Gesch. Bd. 17, 8.98.
: [619
Topographische Landesaufnahme des
Ku:fürstentums Hannover von 1764—86
(1:21 3331/4). Lichtdruckwiedergabe
hrsg. von d. Histor. Kommission f.
Niedersachsen. 1: 40000. Lig. 2 enth.:
Südhannover od. d. Fürstentümer Gru-
benhagen u. Göttingen ete. (21 Kt.)
Hannover:Selbstverlag d. Histor. Komm.:
(Göttingen [Prinzenstr. 1]:) Geogr. Sem.
d. Univ. Göttingen 1926. 42x 58,5 cm.
[620
Geschiedkundige Atlas van Nederland.
’s-Gravenhage: Mart. Nijhoff. Kaart. 13:
De Fransche tijd. Biad 1—10. (1926)
Tekst. Portfenille. (1926) Kaart 16: De
E S,
Bibliographie Nr. 612—669
Roomsch-katholieke kerkin het konink-
rijk der Nederlanden in 1853. (1926).
Tekst (1926). [621
Oeimann, F.: Über die zweckmäßige An-
lage archäologischer Karten, insbesondere
einer archäologischen Karte der Rhein-
provinz. (Bonner Jahrbücher. H.131, 1926,
S. 285 ff.) (622
Gallois, L.: La cartographie du moyen
àge et la carte attribuée à Christophe Colomb.
(Revue historique. 1926, Juli. Oct.) [623
Caraci, Giuseppe: Vijf oude hollandsche
Zeekaarten onlangs te Florence ontdekt.
(Mededeelingen van het nederlandsch hist.
Instituut te Rome. Deel 6, 1926, S. 133ff.) [624
Oberhummer, Eugen: Die Brixener Globen
von 1522 der Sammlung Hauslab-Liechten-
stein. In Verb. mit Arnold Feuerstein hrsg.
Mit 4 Lichtdr.-Taf. Wien: Hölder-Pichler-
Tempsky A. G., [Abt.:]) Akademie d. Wiss. in
Komm. 1926. (15 S.) 4°. = Akademie d.
Wissenschaften in Wien. Phil.-Kl. Denk-
schriften. Bd. 67. Abh. 3. [625
Frisius, Laurentius: Carta marina univer-
salis 1530. Nach dem einzig bekannten
Exemplar in der Bayer. Staatsbibliothek in
München neu hrsg. München: L. Rosenthals
Antiquariat [1926). (12 Kartenbl.) 46 x 59,5 cm
[Umchlagt.]. [626
Merian, Matthaeus. — Topographia West-
phaliae. [Faks. Neu-Ausg. d. Ausg. von 1647.
Frankfurt a. M., Junghofstr. 8: Frankfurter
Kunstverein 1926.] (99 S., 1 Kt., 50 Kupfer-
taf.) 4°. [627
Merian, Matthäus. — Topographia Supe-
rioris Saxoniae, Thüringiae, Misniae, Lusatiae
etc. [Faks. Neudr. Frankfurt a. M., Junghof-
str. 8: Frankfurter Kunstverein 1926.] (223 S.,
zahlr. Taf.) 4°. [6283
Bieder, Theobald: Das Weltbild hambur-
gischer Kalender vor und um 1700. (Nieder-
sachsen. Jg. 31, 1926, 8. 717.) [629
Hirsch, Hars: Zur Entwicklung der
böhmisch-österreichisch-deutschen Gren-
ze. (Jbnch d. Ver. f. Gesch. d. Deutschen
i. Böhmen. Jg. 1, 1926, S. 7fl.).. [630
Prygalski, Erich von: Die neuen Staaten-
grenzen Europas. (Zeitwende. Jg.2, II,
S. 337.) [631
Adkins, Francis James: Europe’s new
map. 96 p. S('25) N. Y., People's Inst. Pub.
Co. . [632
Riss, Franz: Die Grenzen der deutschen
Länder. (Allg. Rdsch. 1926, H. 10.) [633
3. Sprachkunde.
Ogle, Marbury Bladen: Some aspects
of mediaeval latin style. (Speculum. Vol.
1, p. 170ff.) [634
Hofmeister, Ad.: Puer, juvenis, senex.
Zum Verständnis der mittelalterlichen
Altersbezeichnungen. (Papsttum u. Kai-
sertum. S. 287—316.) [635
Thompson, J. W.: The romance text of the
Straßbourg oaths. Was it written in the minth
century? (Speculum. Vol.1, p.410f.) [636
Sperber, Hans: Geschichte der deutschen
Sprache. Berlin: W. de Gruyter & Co. 1926.
(134 5.) kl.8°. = Sammlung Göschen. 915. [637
Geographie — Sprachkunde”
Grundriß der germanischen Philologie.
Begr. von Hermann Paul. 1,1. Berlin: W. de
Gruyter & Co. 1926. gr. 8°. [638
Bergmann, Karl: Deutsches Leben
im Lichtkreis der Sprache. Frankfurt
a. M.: M. Diesterweg 1926. (XVI, 229
S.) gr. 8°, [639
Grimm, Jacob u. Wilhelm Grimm:
Deutsches Wörterbuch. Bd 11, Abt. 3,
Lig 10. Untadel—Unterhalten. Bearb.
von K. Euling. (Sp. 1441— 1600.) Bd.
12, Abt. 2, Lfg. 3. Viertel-Volksgefühl.
Bearb. v. R. Meiszner. (Sp. 321—480).
Leipzig: S. Hirzel 1926. 4, [640
cheller, Will: Nachfolge Jacob Grimms.
(Die Tat. 1926, S. 550.) [641
Deutscher Sprachatlas auf Grund des
von Georg Wenker begründeten Sprach-
atlas des Deutschen Reichs u. mit Ein-
schluß von Luxembu.g... bearb....
unter leitung von Ferdinand Wrede.
Lig. 1.[nebst]Text. Marburg: Elwert 1926.
[642
Holthausen, Flerdinand]): Altfriesisches
Wörterbuch. Heidelberg: Karl Winter [Verl.]
1925. (XVIII, 152 S.) 8. = Germanische
Bibliothek. 1, Reihe 4, Bd. 5. [643
Lexer, Matthias: Mittelhochdeutsches Ta-
schenwörterbuch. 17. Aufl. Leipzig: 8.Hirzel
1926. (VII, 413 S.) kl. 8°. [644
Verwijs, E., J. Verdam en F.A. Stoett:
Middelnederlandsch Woordenboek. ’s-Graven-
hage. Nijhoff. Deel 9, Afl.21 (1926). [645
Fischer, Hermann: Schwäbisches
Wörterbuch. Weitergeführt von Wil-
helm Pfleiderer. Lfg. 74. Nachtr.:
Fleischen—Gundi. (Bd. 6, Sp. 1921 bis
2080.) Tübingen: H. Laupp 1926. 4°
[646
Badisches Wörterbuch. Bearb. von
Ernst Ochs. Lfg. 2. Auffassen — be-
setzen. (S. 81—160) Lahr: M. Schauen-
burg 1926. 4°,
Rez.: Ortenau, H. 13, S. 131. [647
Hofmann, Fritz: Niederhessisches
Wörterbuch, zsgest. auf Grund d. Mund-
art von Öberellenbach, Kreis Rotenburg
(Fulda). Marburg: N. G. Elwertsche
Verlh. 1926. (V, 278 S.) gr. 8° = Deut-
sche Dialektgeographie. H. 19. [648
Mensing, Otto: Schleswig-holstei-
nisches Wörterbuch. (Volksausg.) Bd 1,
Lig. 6. da bis doon. (Sp. 641— 168.) —
Lig. 8. Duels — Ei (Sp. &97— 1024).
Neumünster: K. Wachholtz 1926. 4°
LABELS ENGE BEE ES a i a HESS 2-3 i A SER ER SREER RR EESPSERRERREN Kar a e a ae ln mn
[649
Kreizschmar, Hugo: Unnere Sprooch.
Volkstümliche Beiträge zu einem Wörter- |
buche der vogtländischen Mundart. 3. Nach-
trag zu den Wörtern im Jahrbuch 1923.
(Vogtl. Jahrbuch. 1927, S. 112tf.)
*17
Hammer, Karl: Bausteine zu einem Nieder-
lausitzer Landechaftswärterbuch (Idiotikon).
(Niederlaus. Mitt. Bd. 17, II, 1926, S. a
; 651
Streeker, Karl: Baioaria lex. (N. A.
Bd. 46, 1925/26, S. 513—515.) [652
Streeker, Karl: Bajuvaren. (N. A.
Bd. 46, 1925/26, S. 132—134.) [653
Much, Rudolf: Baiwarii. (N. A. Bd.
46, 1925/26, S. 385—394.) [654
Widemann, Josef: I. Baiwaren.
(Altbayer. Monatsschr. Bd. 15, H. 3.)
[655
Loewenthal, J.: Fricco. (Beitr. z. Gesch. d.
dt. Sp. u. Lit. Bå. 50, H. 2, S5. 287.) [656
Friedrichsen, G. W. S.: The Gothic version
of the gospels. 21 S. Oxf. Univ. Preß. an
657
Baesecke, Georg: Die altdeutschen Beichten
(Beiträge zur Gesch. d. dt. Sp. u. Lit. 49,
S. 268—355.) Rez.: Zs. f. Kirch.-Gesch. 1926,
Bd. 45, S. 135. - [658
Schröter, Ernst: Walahfrids deutsche
Glossierung zu den biblischen Büchern Genesis
bis Regum II und der althochdeutsche Tatian,
204 S. Halle: Niemeyer, 1926. (Hermaea.
Ausgewählte Arbeiten aus dem deutschen
Seminar zu Halle. 16.) [659
Polhelm, K.: Schlägler Bruchstücke alt-
deutscher Predigten. (Beitr. z. Gesch. d. dt.
Sp. u. Lit. Bd. 50, H.1, S. 18.) [660
Mitzka, W.: Zur mnd. Liebesdichtung aus
Livland. (Niederdt. Jahrbuch. 51, 8. sl
66
Prause, Alban Julius: Die Laute der
Braunauer Mundart. 63., 64., 65. Jahresber.
d. öffentl. Stifts-Obergymnasiums der Bene-
diktiner m Braunau íi. Böhmen. 1924—1926.
Rez.: Glatzer Heimatbil. Jg. 12, 5. 96. [662
Dittrich, Hans: Die Mundart des Bezirkes
Friedland. (= Die Friedländer Volkskunde 1.)
(Heimatkunde der Bezirkes Friedland i. Böhm.
Algem. Teil. II.) Friedland 1926. 58 SS. [663
Hiller, Franz: Die Mundart der Deutschen-
insel vor Brünn, ihr Bau und die wicutigsten
Lautgesetze. Brünn: C. Winkler 1926. (15 5.)
[664
Festa, Friedrich: Die schlesische Mundart
Ostböhmens. 1. Prag: Verein f. Geschichte
d. Deutschen in Böhmen 1926. 4%. = Beiträge
2. Kenntnis sudetendeutscher Mundarten. 3.
1. Die Lautlehre. (V111,104 S.,1 Kt.) [665
Szadrowsky, M.: Beiträge aus dem Walser-
deutschen. (Beitr. z. Gesch. d. dt. Sp. u. Lit.
Bd. 50, H.1, 8.71.) [866
Beck, Ernst: Lautlehre der oberen Mark-
gräfler Mundart. Mit 1 [farb.] Kt. Halle
(Saale): Buchh. d. Waisenhauses 1926. (XX,
282 5.) gr.8%. = Sammlung kurzer Gram-
matiken deutscher Mundarten. Bd. 10. [667
Urf, Hans: Mundart und Schriftsprache
im Hanauischen. Hanau: Verlag d. Hanauer
Geschichtsvereins; [aufgest.:] G.M. Alberti
1926. (VHI, 45 N.) gr.8°. = Hanauer Ge-
schichtshlätter. N. F. d. Veröffentlichungen
d. Hanauer Geschiehtsvereins. Nr.6. Um-
‚ arbeitg. u. Erweiterg. e. Frankfurter philos.
Diss. [668
[650 .
kob, J.: Phonvtik d. Lauschaer Mundart.
(Schr. d. Ver. f. S.-Meining. Gesch. u. L.-K.
H. 34.) [669
+18
Schulte-Kemminghausen: Über die Sprache
Dortmunds im 16. Jahrhundert. (Heimat.
Jg. 8, S. 49.) [670
Holthausen, F.: Ostfriesische Studien.
I. II. (Beitr. z. Gesch. d. dt. Sp. u. Lit. Bd. 50,
H. 1, S. 60; H. 2, 8. 317.) [671
Varges, Helene: Sterbendes Friesisch.
(Dt. Volkstum. 1926, S. 512.) [672
Teuehert, H.: Bausteine zu einer mär-
kischen Wortgeographie. (Brandenburgia.
Jg. 34, S. 176ff.) [673
Steller, Walter: Schlesische Mundart-
forschung. (Zs. f. Deutschk. 1926, S. 114.) [674
Graebiseh, Friedrich: Das Verhältnis der
Glatzer Mundart zu ihren Nachbarmundarten.
S.-A. aus Mitt.d.schles. Ges. f. Volksk. Bd. 17,
1926. Rez.: Glatzer Heimatbil. Jg.12,
8. 94. [675
Masing, Oskar: Deutsch-baltische Gemein-
schaftsschelten. Aus der Arbeit am Deutsch-
baltischen Wörterbuch. (Mitt. a. d.livl. Gesch.
Bd. 23.) [676
Barleben, R.: Bardeleben-Barleben. (Jahres
ber. d. Altmärk. Ver. f. vaterl. Gesch. z. Salz-
wedel. 44.) [677
Hartwig, H.: Plattdeutsche Tier- und
Pflanzennamen aus Minden-Ravensberg. (Jah-
resber. d. hist. Ver. f. d. Grafsch. Ravensberg.
40.) [678
Krause, Wolfgang: Die Frau in der Sprache
der altisländischen Familiengeschichten. Göt-
tingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1926. (X,
247 S.) gr. 8r, Zeitschrift f. vergleich.
Sprachforschg. auf d. Gebiete d. indogerman.
Sprachen. Erg.-H., Nr. 4. [679
Vilmar, Alugust] Flriedrich] C[hristian]:
Deutsches Namenbüchlein. Die Entstehg. u.
Bedeutg.d. deutschen Familiennamen. 8. Aufl.
Neu hrag. von Rudolf Homburg. Marburg:
N. G. Elwertsche Verih. 1926. (V, 101 N.) 8°.
[680
Wasserzieher, Ernst: Hans und Grete.
1200 Vornamen erklärt. 4., verb. u. verm.
Aufl. (12. 16. Tsd.) Berlin: F. Dümmmlers
Verlagsbuchh. 1926. (56 8.) x°, [681
Buechner, (Georg: Baverische Familien- >
namen aus ehemaligen Benifstezeichnungen.
In: Silvae Monacenses. München 1926.
S. 10—15. [682
Kapf, Rudolf: Schwäbische Geschlechts-
namen. Geschichtl. u. sprachl. erläutert.
1.—-3. Tsd. Stuttgart: Verlag Silberburg 1927
[ Ausg. 1926]. (145 8.) kl. 8°. Schwäbische
Volkskunde. Buch 3. [683
Zimmerimanu: Beiträge zur Familien- und
Flurnamenkunde Friesenheiin. (Ortenau, H.
12. 8. 1561F.) { [684
Jungandreas. Wolfgang: Die Entstehung
sonderbarer Familiennamen aus der Gedanken-
welt des Mittelalters. (Famili ngesch. BH.
1926. N. 198.) [E85
Blume., Rudolf: Deutungen und Erläute-
rungen der wichtiesten Kivennanmen in den
ältesten Überlieferungen u. Volkshüchern von
Faust. In: Zs. od. Gesch. d. Oheitheirs.
N. F. 40.2. S,.271 30]. [6x6
Steinberger, Ludwig: Fisch-
naler. (achlern-Schr. 12, [687
Volckmann, Erwin: Die
Stadt im Spiegel alter Gassennamen.
Rultur- u. Wortkuntdliehes, 2. wesentl.
verm. u. verb. Aufl. von „Straßennamen
Der Name
N, x9.)
deutsche
i T atel:
Bibliographie Nr. 670—780
und Städtetum“. Würzburg: Gebr.
Memminger 1926. (VIII, 236 S.) [688
Baader, Th.: Niederdeutsche Straßen-
namen in Münster. (Heimatbil. d. rot. ge
1926, 8. 29.)
Kötzsehke, R.: Die Quellen zur A
vischen Namenforschung in Thüringen
und dem Freistaat Sachsen. (Zs. f.
slav. Phil. Bd. 3, S. 438.) [690
Mucke, Ernst: Die wendischen Örts-
namen der Niederlausitz nach Entste-
hung und Bedeutung. (Niederlausitz.
Mitt. Bd. 17, 1, S. 61ff.) [691
Brückner, A.: Zur slavisch-deutschen
Namenkunde. (Zs. f. slav. Phil. Bd. 3,
S. 1.) [692
Behneider, Joh.: Ein Beitrag zur Deutung
d. wendischen Flurnamen. (Oberlaus. Heimat-
stud. 9, 5. 155.) [693
Brückner, A.: Breslau-Preßburg. (Zs. f.
slav. Phil. Bd. 3, 8. 312.) [694
Mutterspraehen in der Schweiz 1920.
(Petermanns Mitt. 1926, S. 76.) [695
Auerhan, Jan: Die sprachlichen Min-
derheiten in Europa. Deutsch v. Jan
Langner. Hensel u. Co., Berlin-Friede-
nau (1926). 155 S.
Rez.: Jahrbücher f. Kult. u. Gesch. d.
Slaven. N.F. Bd. 2, H. 3, S. 116ff.) [696
4. Palaeographie; Diplomatik ;
Chronologie.
Sethe, Kurt: Der Ursprung des Alphabets.
Die neuentdeckte Sinaischrift. 2 Abhanulg.
zur Entstehungsgeschiehte unserer Schrift.
Berlin: Weidmann 1926. (S. 88-161, 437 —
475.) gr. X°% Aus: Nachrichten von d. Gesell-
schaft d. Wissenschaften zu Göttingen 1916: 17.
[697
Seaby, Allen W.: The Roman alphabet and
its derivatives; a reproduction of the lettering
on the Trajan column engraved on wood.
75 p. Q C25). N.Y., Scribner., ‚1698
The new Palaeographical Societv.
Faesimiles of ancient mannscripts.
Ser. 2. parts 10, 11. London: Oxford
Univ. Press 1926, [699
Roth, Carl. u. Ph. Schmidt: Hand-
schriftenproben zur Basler (reisterze-
schichte des 15. u. 16. Jahrhunderts.
Basel 1926. Verl. v. Rudolf Geering. [700
Bretholz, Berthold: Lateinische Pa-
läographie. 3.Aufl. (Photomechan. Gum-
midruckverfahren.) Leipzig: Teubner
1926. (V 112 8) 49 = Grundriß d.
Geschichtswissenschaft. Reihe 1. Abt. 1
[701
Hessel, Alfred: Neue Forschunes-
probleme der Palacographie. Mit einer
Reklameblatt des Schreibmeisters
Johann v. Hagen. (Arch. f. Urk.Forsch.
34.0. 8.161) [702
Palaeographie; Diplomatik; Chronologie
Schiaparelli, Luigi: Note paleogra-
fiche. A propsito di un recente articolo
sull’origine della minuscola carolina.
(Arch. stor. ital. Anno 84, Vol. 5, S. 3.)
[703
SchiaparelliÄ, Luigi: Note paleogra-
fiche e diplomatiche. I. Sulla scrittura
dei diplomi dei re Longobardi. — 2.
Sottoscrizione visigotica in una carta
dell’anno 774? — 3. Diplomi e bolle
originali. per Fiesole. (Arch. stor. ital.
Anno 84, Vol. 5, S. 161.) [704
Sehiaparelli, Luigi: Avviamento allo
studio delle abbreviature latine nel
Medioevo. Firenze: L. S. Olschki. p. 99
con 4 tav.
Rez.: Speculum. Vol. 2, p. 1051. [705
Rand, E. K.: An uncial fragment of
the letters of the vounger Pliny. (Spe-
culum. Vol. 1, p. 343). [706
Oldtather, W. A.: An angular form
of a rare abbreviation for -s. (Speculum
Vol. 1, p. 443.) [707
Rand, E. K.: The symbols of the
abbreviations for -tur. (Speculum. Vol.
2, nr. 1, Jan. 1927.) [708
Rand, E. K.: A manuscript of Tours,
No. 286. (Speculum. Vol. 1, p. 344.) [709
Brunel, C.: Remarques sur la paléo-
graphie des chartes provencales du XII
siècle. (= Bibliothèque de Iècole des
chartes. Vol. 87. Livr. 4/6 S. 347.) [710
Löffler, Karl: Romanische Zierbuch-
staben und ihre Vorläufer. Mit einführ.
Text u. Handschriftenbeschreibung. Lfg.
2,3. (Je9 farb. Taf.) Stuttgart: H. Mat-
thaes 1926. 2°. Der Text wird d. letzten
Lfg. beigelegt werden. [711
Plummer, Charles: On the colophons and
marginalia of Irish seribes. 34 8. British
Academy) Oxford Univ. Press, Mai 26. [712
Sunyol, G.: Introduccio a la palcographia
gregoriana. 400 p. 110 fr. H. Champion. [713
Cherp, Manuel Barona: Historia de
Escritura y de la Caligrafia Española. 2. ed.
Jll. c.98 Grabados. Gerona: Gusiüe 1926.
205 SS. [714
Wörsching. Joseph: Neunhundert Jahre
Notenschrift. (Musik. Jg. 18, II, 8. 384.)
[715
Koch, Rudolf: Das Zeichenbuch,
welches alle Arten von Zeichen enthält,
wie sie schon gebraucht worden sind in
den früheren Zeiten, bei d. Völkern d.
Altertums, im frühen Christentum und
im Mittelalter. Mit Hilfe von Freunden
gesamm., gezeichnet u. erl. (Die Abb.
wurden in Holz geschnitten von Fritz
Kredel.) 2., bedeut. erw. Aufl. Offen-
bach a. M.: W. Gerstung (1926). (104 5.)
gr. 8°,
*19
Rez.: Zs. f. Kirch.-Gesch. 1926, Bd. 45,
S. 284. Zs. d. Ges. f. ndsächs. K.-G. 1926,
S. 147. ; (716
List, Guido (von): Die Bilderschrift der
Ario-Germanen <Ario-germanische Hiero-
glyphik). Mit über 1000 Fig., mehreren Text-
abb., 3 Taf. u. e. Bildn. [Taf.). [Neudr. 1910.)
(Berlin-Lichterfelde: Guido von List-Verlag
[Komm.: L. A. Kittler, Leipzig, 1926].) (IV,
416 S.) 8°, [717
Thompson, D.V.: Liber de coloribus
illuminatorum sive pictorum from Sloane ms.
no. 1754. (Speculum. Vol. 1, p. 280. 448.) [718
Coudere, Camille: Les Enluminures des
manuscrits du moyen äge. 120 p. Prix en
souscription 325 fr. Gazette des er
719
Löfller, K.: Ottonische Buchmalerei in der
(württemb.) Landesbibliothek. (Bes. Bell. z.
(württemb.) Staataanzeiger 1926, 4.) Rez.:
Bil. f. württemb. Kirch.-Gesch. N. F. Jg. 30,
S. 117. 720
Lauer, Ph.: La miniature romane. D'après
les manuscrits de la Bibliothèque nationale.
120 pp. 84 pl. Gazette des Beaux-Arts. [721
Oursel, C.: La miniature du XIIe siècle à
l'abbaye de Citeaux d’après les manuscripts de
la bibliothèque de Dijon. Dijon: L. Venot
1926. 83 S. u. III Taf. [722
Durrieu, Paul: La miniature flamande au
temps de la cour de Bourgogne (1415—1530).
2e édit. 106 pp. 103 pl. G. Vanoest. [723
Millar, Eric G.: English Jiluminated
Manuscripts from the tenth to the thirteenth
century. Paris et Bruxelles: G. van Oest,
1926. XII, 146 pp. 100 pl. Rez.: Anal. Boll.
T. 45, p. 144ff. 724
Reichenauer Sehule 1. (Msc. Bibl. 76:
Jaises. — Bibl. 22: Hohes Lied. Daniel.) Mit
e. Einl. von Hans Fischer. Bamberg:
C.C. Buchners Verl. in Komm. 1926. (VIII,
15 S., 7 Taf. in Gold u. Farben.) 4°. = Mittel-
alterliche Miniaturen aus der Staatl. Biblio-
thek Bamberg. H.1. [725
Olschki, Leo S.: Le livre illustré au XVe
siecle. Avec 344 figures sur 220 planches dont
une en couleurs et 3 en bistre, plus 15 figures
dans le texte dont 2 en couleurs. Florence:
Olschki 1926.
Die Manessesche Handsehrift.
Ausg. Lfg. 2.3. (Je 140 faks. farb. S.,
in 4°.) Leipzig: Insel-Verlag [1926]. 2°.
Le Pontifieai de l'église de Sens.
[727
Repro-
‚ duction intégrale des 2] pages enluminées du
la
ms. 9215 de la Bibliothèque royale de Brv-
xelles, avec une étude de Camille Gaspar.
Bruxelles, Oeuvre national pour la repro-
duction des manuscrits à miniatures de
Belgique, 1926. 48 pp., pl. [728
Todolini, Armando: Elementi di di-
plomatica, la scienza ausiliaria della
storia; con cenni sull’ araldica, la crono-
logia e la sťragistica. Milano: Hoepli. p.
(NIV, 230. L. 12.— Manuali Hoepli. [729
Erben, Wilhelm: Anwendung neuer
Lichtbildverfahren tür die Herausgabe
der Kaiserurkunden. (N. A. Bd. 46,
1925/26, S. 11—33.) [730
Garufi, C. å.: TI più antico diploma pnr-
pureo von serittura greca ad oro della Can-
eelleria Normanna di Sicilia per il proto-
nobilissimo Cristodulo [1094—1131 (?)]. (Estr.
9%
-~
*20
dell’Arch. Stor. Sic. Ann. 47—48.) Rez.:
Arch. stor. p.la Sicilia orient. 1926, S. 209. [731
Reinhardsbrunner Fälschungen aus dem
Thüringischen Staatsarchiv in Gotha (Aus-
wahl). Hrsg. von Walter Schmidt-Ewald
u. Friedrich Schneider. In Manuldruck-
verfahren hergest. Greiz, Oberes Schloß:
Thür. Staatsarchiv; Gotha, Schloß: Thür.
Staatsarchiv (1926). (5 Taf. versch. Formats,
16 S. Text.) 2° u. 8°, = Veröffentlichungen d.
Thür. Staatsarchivs in Greiz. [8.} Der bei-
gegebene lat. Text ist der Naudés in seinen
Beilagen. [732
Erben, Wilh.: Die erzählenden Sätze
der Gelnhäuser Urkunde (Stumpf 4301).
(Papsttum und Kaisertum. S. 398 bis.
414.) [733
Bauerreiss, Romuald: Der „abbas
vocatus“ in Freisinger Urkunden des
IX. Jahrhunderts. (Studien u. Mitt. z.
Gesch. d. Bened.Ordens, 43, S. 193 bis
198.) [734
Mercati, Angelo: Frammenti in pa-
piro di un diploma imperiale a favore
della chiesa Romana. (Papsttum und
Kaisertum. S. 163—167.)
Rez.: N. A. Bd.46, 1925/26, 8. 645.
Nr. 1062. [735
Reymond, Maxime: La charte de
Saint Sigismond pour Saint-Maurice
d’Agaune 515. Zeitschrift für
Schweizerische Geschichte Jg. 6. S. 1.)
736
Holtzmann, Walter: Eine PL
zweier päpstlicher Legaten für SS. Trinità di
Mileto v. 1166. (Quell. u. Forsch. a. ital.
Arch. u. Bibl. XVIII, 1 (1926), 8. 333f.)
Rez.: Hist. Z. Rd. 135, 1927, S. 321. [737
Hirsch, Hans: Die Urkunden Kon-
rads III. aus der Zeit seines italienischen
Gegenkönigtums. (MIöG. Bd. 41, 1926,
S. 80—-92.) [738
Hirsch, Hans: Die gefälschten Diplo-
me fir die Bracciforte und Rizzoli in
Piacenza, zur Entstehungszeit der un-
echten Kaiserurkunden des Klosters
Bobbio. (Papsttum u. Kaisertum. S.
83471—363.) [739
Heuberger, Richard: Fränkisches
Pfalzgiafenzeugnis und Gerichtsschrei-
—
—
= cellerie et la diplomatique des lagides.
bertum. (M1öG. Bd. 41, 1926, S. 46--69.) |
[740
Schneider, Fedor: Über eine lango-
bardische Königsurkunde. (N. A. Bd. 46,
1925/26, S. 1—10.)
Rez.: Arch. stor. ital.
S. 149. [741
Schiaparelli, Luigi: Note diploma-
tische sui più antichi documenti Cre-
monesi. (Sec, VII—-VHI.) (Papsttum
u. Kaisertum. S, 59—101.)
Rez: N. A. Bd. 46, 1925/28,
nr. 1129,
Anno 84, Vol.6,
S. 662,
[742
l
Bibliographie Nr. 731—791
Redlieh, Oswald: Fortschritte der
Urkundenlehre. (MIöG. Bd. 41, 1926,
S. 1ff.) [743
Ottenthal, Em. v.: Die Urkunden-
fälschungen von Hillersleben. (Papsttum
u. Kaisertum. S. 317—346.)
Rez.: Gesch.-BIl. f. St. u. L. Magdeburg.
Jg. 61, 3.169. Sachsen u. Anhalt. Bd. 2,
S. 393f. [744
Zatschek, Heinz: Über Formular-
behelfe in der Kanzlei der älteren Staufer.
(MIöG. Bd. 41, 1926, S. 983—107). [745
Brockmann, Harald: Zweikölnische minlierte
Urkunden aus der Mitte des 13. Jhds. (Wall-
raf-Richartz Jahrhuch. Bd. 3/4, S. 113.) [746
Deschamps, Paul: Les lettıes closes
au début du XIVe siècle. (Moyen Age.
1926, S. 333). [747
Handelsman, Marceli: Le soi-disant pré-
cepte de 614. (Moyen Age. 1926, S. 121.) [748
Holtzmann, W.: Eine Legatenurkunde aus
Unteritalien. (1166, Nov. 6.) (Qu. u. Forsch.
a. ital. Arch. u. Bibl. Bd. 18, S. 333.) [749
Bittner, Ludwig: Die Lehre von den
völkerrechtlichen Vertragsurkunden.
(Arch. f. Urk.Forsch. Bd.9, S. 154.) [750
Reinöhl, Fritz von: Die gefälschten
Königsurkunden des Klosters Druebeck.
(Arch. f. Urk. Forschg. Bd. 9, S. 123.)
[751
Kirn, Paul: Die Nebenregie des
Domkapitels im Kurfürstentum Mainz
und ihr Ausdruck im Urkundenwesen
des 15. Jahrhunderts. (Arch. f. Urk.
Forsch. Bd. 9, S. 141.) [752
Wonisch, Othmar: Über das Urkun-
denwesen der Traungauer. Eine diplo-
matische Untersuchung. (Zs. d. hist. Ver.
f. Steiermark. Jg. 22, S. 52—147.) [753
Fabricius, Clara: Die Litterae For-
matae im Frühmittelalter. (Arch. f. Urk.
Forsch. Bd. 9, S. 39.) [754
Brandi, Karl: Ravenna und Rom.
Neue Beiträge zur Kenntnis der römisch-
byzantinischen Urkunde. (Arch. f. Urk.
Forsch. Bd. 9, S. 1.) [755
Collomb, Panl: Recherches sur la chan-
Les
Belles Lettres. [756
Chaume, M.: Oberservations sur la chrono-
logie des chartes de l'abbaye de Cluny. (Rev.
Mabillon. A. 16, 3.44.) , [757
Clemm, Ludwig: Die Urkunden der
Praemonstratenserstifter Ober- und Nie-
der-Tlbenstadt. (Fortsetzung.) (Arch. f.
hess. Gesch. u. Altertumsk. N. F. Bd. 15,
H. 1, S. 147.)
Rolland, Paul: Le diplôme dit „de Chil-
peric" a la cathédrale do Tournai.
comm. r. d'hist. T. 90, S. 143.) [759
Sparber, Anselm: Die Quartinusurkunde
von 827'28. (Mit Facsimile.) (Schlern-Schr.
12, S. 176.) [760
Palaeograpbie; Diplomatik; Chronologie — Sphragistik und Heraldik 21
Graefe,
Privilegs Ottos des Kindes für Münden vom
7. März 1247. (Hannov. Magazin. Jg.2,
Nr. 1.) [761
Mengozel, G.: L'origine del diploma di
laurea e dell’universitä. (Contributi alla
storia dell'università di Pavia. 1925.) [762
Practica quaedam ad formulam scribendi:
paradigmata informationum et formulae
variae. Ed. nova recognita. Romae, apud
curiam praepositi generalis (Grafia, S. A. I.
Industrie grafcche), 1925, p. 82. [763
2 A
Sehroeter, I. Fr.: Haandbog i krono-
logi. II. Tidsregningen hos graekerne,
romerne, i Makedonien, Lilleasien, Syrien
i Europa i middelalderen od den nyere
tid, hos russerne, germaner og kelter
(skandinaver). 479 + 45 S. Cammer-
meyer. 24.00. Kplt. I—-II 210 + 479
+ 45 S. 34.00. [764
Grotefend: Chronologisches. (Korr.
Bl. d. Ges. Ver. Jg. 74, Nr. 4/6.) [765
Wüstenfeld [, Ferdinand,) — (Eduard)
Mahler: Vergleichungs-Tabellen der moham-
medanischen und christlichen Zeitrechnung.
2. Aufl. Im Auftr.d. DMG. neu red. sowie mit
e. Anh.: „Das türkische Sonnenjahr“ erw. u.
auf deren Kosten hrsg. von Eduard Mahler.
Leipzig: Deutsche Morgenländ. Gesellschaft;
F. A. Brockhaus in Komm. 1926. (41 4°.
766
Colson, F. H.: The Week. An essay on the
origin and development of the Seven-Day
cycle. VIII, 126 pp. Cambridge Univ. Press.
Rez.: Times. Lit. Suppl. Nr. 1305, p. 71. [767
Fliche, A.: La réforme grögorienne.
T. 2. 460 p. 47 fr. H. Champion. [768
Yeldham, Florence A.: The story of reckon-
ing in the middle ages. pp. 96. Harrap en
769
Marot, Pierre: De l’usage de Toul.
Remarques sur lo style chronologique
employé à Toul au moyen âge. (= bi-
bliothèque de l’école des chartes. Vol. 87.
S. 359.)
Vineent, A.:
mesures locales dans les incunables.
belge de phil. et d’hist. T. 5, S. 955.)
Notes de métrologie. Les
(Revue
[771
5. Sphragistik und Heraldik.
Michaöl-Schweder, Ilse-Maria: Die
Schrift auf den päpstlichen Siegeln des
Mittelalters. Eingel. von Wilhelm Erben.
Graz: Leuschner & Lubenskv 1926. (51
S., 4 Taf.) gr. 8° = Veröttentlichungen
d. histor. Seminars d. Univ. Graz. 3.
Rez.: Lit. Wochenschr. 1926, Nr. 40.
Hist. Z. Bd. 135, 1927, 5. 3191. 772
Schleswig-Holsteinische Siegel des
Mittelalters. Hrsg. von d. Gesellschaft f.
Schleswig-Holst. Geschichte. Abt. 3,
H. 1. Kiel, Gartenstr. 1: Gesellschaft f.
Schleswig-Holst. Geschichte 1926. 4°,
3, 1. Die mittelalterl. Siegel Dithmar-
[770 |
H.: Die Echtheit der großen !
— c< SORE en
schens. Bearb. von Karl Boie. (VIII,
39 S., 3. B1., 11 Taf.) [773
Phillppsen, H{[einrich]: Siegel und Wappen
der Stadt Schleswig und der Schleswiger
Knudsgilde. Eine herald. Studie mit 4, z. T.
farb. Taf. Schleswig: J. Bergas 1926. (14 8.)
4°. [774
Patetta, Federigo: Sigillum ospiecii illorum
de Braida. (Atti d. r. acc. d. scienze d. Torino.
Vol. 61, S. 444ff.) [775
Ein lehrreiches Siegel der Overstolz. (Mitt.
d. westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [776
Les Sceaux ad conditiones de Diest. (Rev.
belge de numism. 78, 103.) [777
Les Seeaux de l’avou& d'Ypres. (Revue
belge de numism. 78, 104.) [778
Wutke, K.: Eine rätselhafte Siegelumschrift
v. J. 1300. (Schles. Gesch.-Bll. 1926, Nr. 2.)
[779
Fox-Davies, Arthur Charles: A com-
plete guide to heraldry; rev. ed. 847p. il.
O ’26. N. Y., Nelson. [780
Koerner, Bernhard: Handbuch der
Heroldskunst. Bd. 2, Lfg. 6. Bd. 3,
Lig 1. Görlitz: C. A. Starke 1926. 4°,
[781
Rietstap, J. B. de: Armorial général.
Supplément par V. H. Rolland. Série 2,
fasc. 35, 36. La Haye: Mart. Nijhoff 1926,
182
Spohr, Oswald: Wappenbilder- Bogen. La
lagen f. Heraldiker u. Familienforscher, für
Kunst, Kunstgewerbe u. verwandte Gebiete.
Lfg. 1. Mit 62 Abb. (31 S.) Leipzig: Degener
& Co. 1926. gr. 8°. [783
Wappenbuch der Stadt Basel. Unter
d. Auspizien d. histor. u. antiquar. Ge-
sellschaft Basel hrsg., genealog. TI:
Alugust]| Burckhardt, herald. TI:
Wf[ilhelm] a Staehelin. Zeichn.:
C[arl] Roschet u. F. Gschwind. Tl 2,
Folge 3. Basel: Helbing & Lichtenhahn
[1926]. 4%, T1 2, Folge 3. (52 z. T. farb.
Bl. mit Text auf d. Rücks.) [784
De Ridder, A., et De Schaetzen: Devises
et ceris de guerre de la noblesse belge. (La
Noblesse belge. Annuaire de 1924, Bruxelles,
Dewit, 1926, pp. 138- -156.) Rez.: Revue
belge Je numism. 1926, S$. 116. [785
Schauerte, Heinrich: Das Wappen des
knrkölnischen Sauerlandes. (Heimatbll. d.
rot. Erde. Bd. 5, 5. 19.) [786
v. Diepenbroick-Grüter: TecklenburgerWap-
pen im Laufe der Zeiten. (Heimatjahrbuch
des Kr. Tecklenburg f. d. J. 1926, S. 28—29.)
[737
Nissen, Karl: Über Familienwappen. (Nie-
dersachsen. Jg. 31, 1926, S5. 193.) [788
Wappen derer von Promnitz an der Marien-
kirche zu Landsberg a.d. W. (Niederlausitz.
Mitt. Bd. 17, I, S. 102.) [789
Eine heraldisch-genealogische Gedenktafel
mit bisher unbekanntenAnsichten derSchlösser
Horn u. Moers um 1466. (Mitt. d. westdt. Ges.
f. Familienk. Bd. 4.) [790
Die klevische Wappengruppe Schildchen
im Schild. (Mitt. d. westdt. Ges. f. Familienk.
Bd. 4.) (791
22
Wappen und ältere Genealogie der Herren
von Vlatten. (Mitt. d. westdt. Ges. f. Familien-
kunde. Bd. 4.) [792
Eine ortsgeschichtlich bemerkenswerte
Wappengrabplatte (Kell bei Burgbrohl). (Mitt.
d. westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [793
6. Numisınatik.
Loehr, August v.: Die Bedeutung der
Numismatik. (Cimbria. S. 183—187.) [794
Corpus nummorum italicorum: primo
tentativo di un catalogo generale delle
monete medioevali e moderne coniate in
Italia o da italiani in altri paesi. Vol. 8:
Veneto (Venezia, parte II: Da Leonardo
Dona alla chiusura della zecca). Vol. 9:
Emilia (parte 1: Parma e Piacenza —
Modena e Reggio). Roma, tip. r. acca-
demia dei Lincei. 1925. 2 voll. p. 686;
792. 45 e 44 tavole.
Friedensburg, Ferdinand: Die Münze
in der Kulturgeschichte. 2. Aufl. Berlin:
Weidmann 1926. (VIII, 244 S. mit Abb.)
8, [795
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S. 427. Ze. f.
Num. Bd.36, S.153f. Num. Zs. Bd. 59,
S. 168. [796
Luschin von Ebengreuth, A[rnold]:
Allgemeine Münzkunde und Geldge-
schichte des Mittelalters und der neueren
Zeit. 2. stark verm. Aufl. Mit 107 Abb.
München: R. Oldenbourg 1926. (XIX,
333 S.) gr. 8 = Handbuch d. mittel-
alterl. u. neueren Geschichte. Abt. 4:
Hilfswissenschaften u. Altertümer.
Rez.: Berliner Münzbll. Nr. 286. Zs. d. dt.
Ver. f.d. Gesch. Mährens u. Schlesiens. Jg. 28,
H. 3/4, N. 64f. Num. Zs. Bd. 59, 8. 167.
Revur belge d. numism. 1926, S. 112. Arch. f.
Kult.-Gesch. Bd. 17, 8. 102. [7
97.
Friedensburg, Ferdinand: Münzkunde
und Geldgeschichte der Einzelstaaten des
Mittelalters und der neueren Zeit. Mit
230 Abb. auf 19 Taf. München: R. Olden-
bourg 1926. (VIII, 196 5.) gr. 89 =
Handbuch d. mittelalterl. u. neueren Ge-
schichte. Abt. 4: Hiliswissenschaften u.
Altertümer.
Rez.: Num. Zs. Bd.59, 8.167. Revue
belge d. mumism. 1926, 5. 113. Arch. f. Kult.-
Gesch. Bd. 17, 5. 103. [798
Täubert, Georg: Merkwürdige Münzbilder
auf mittelalterlichen und neueren Münzen.
( Berliner Munzbll. Jg. 46, Nr. 286.) 1799
Täubert, Georg: Christogramın und Kreuz
auf Munzen. Hrsg. v. Numism Ver. Dresden.
1926. (C. G. Thieme.) Rez.: BH. fi. Münz-
freunde. Jg. 61, Nr. 559, 8. 528. [S00
Kraus, F.: Die Münzen Odovacars
und der Ostgothen in Italien. (= Blätter
für Münzfreunde. Jg. 61. 1926. Bd 16.
S. 401.) [801
i
1
+
Bibliographie Nr. 792—858
Dworsehak, Friedrich: Studien zum
österreichischen Münzwesen des Mittel-
alters. II. (Num. Zs. Bd. 59, S. 75.) [802
Friedinger-Pranter, Robert: Eine öster-
reichisch-mährische Streitfrage. (Num. Zs.
Bd. 59, 8.71.) [803
Huyer, Reinhold: Die Münzstätte in Bud-
weis und der Rudolfstädter Bergbau. (Num.
Zs. Bd. 59, S. 123.) [804
Loehr, Aug. O. v.: Die Münzreihen der
Münzstätten Budweis und Prag. (Num. Zs.
Bd. 59, S. 137.) [805
Buchenau, H.: Die Regensburger
Münze von Ludwig dem Frommen bis
Heinrich dem Löwen. (Bayerland. Jg.
37, S. 138.) [806
Bernhart, Max: Die Münzen der
Reichsstadt Kempten. Halle a. S.:
A. Riechmann & Co. 1926. (168 S.,
8 Taf.) gr. 8°, [807
Berohart, M.: Ulmer Halbtaler von 1546.
(= Blätter f. Münzfreunde. Jg.6l, 1926,
Bd. 16, S. 477.) [808
Luthiger, Viktor: Die Münzen und Münz-
meister von Zug. (= Zuger Neujahrsblatt
1927. 8.5.) [809
Stumm, Gustav Braun von: Die
Münzen der Abtei Hornbach nebst Bei-
ma zur Münzkunde vom penan
und Elsaß im 12.—14. Jahrhundert. Mit
einem Anhang v. H. Buchenay. Mit 6
Taf. u. 1 Karte. Halle 1926, A. Riech-
mann u. Co. Dasselbe auch: Bll. f.
Münzfr. Jg. 61, Bd. 16, S. 439. 465. 481.
497. [810
Schaeffler, F.A.: La dernière monnaie
française frappée à Strasbourg en 1870.
(Cahiers d’arch. et d’hist. d'Alsace. Nr. 61/68.
1925/26.) [811
Forrer, R.: A propos des frappes mero-
vingiennes au nom V. Stradeburgo. (Cahiers
d’arch. et d’hist. d'Alsace. Nr. 61/68. 1925/26.)
[812
Will, L.-Ch.: Eine Münzstätte im XVI. Jh.
zu Weinburg. (Cahiers d’arch. et d’hist.
d’Alsace. Nr. 61/68. 1925/26.) [813
Barth: Das Münzwesen in der Grafschaft
Fürstenberg (Landgrafschaft Baar) und in der
Herrschaft Kinzigtal um das Jahr 1500.
(Ortenau. H. 12, 5. 113ff.) [814
Noss, Alfred: Die Münzen der Erz-
bischöfe von Köln 1547—1794. Mit 32
Lichtdrucktaf. Köln: Selbstverlag d.
Stadt Köln [; It Mittlg: Köln: P. Neub-
ner. 1925. (XV, 432 S. mit 1 Kt.) 4°
= Die Münzen u. Medaillen von Köln.
Bd 3.
Rez.: G. G. A. Jg.188, 1926, 8. 326.
Num. Zr. Rd. 59, 8. 169. [815
Noss, Alfred: Die Münzen der Städte
Köln und Neuss. 1474—1794. Mit 24
Lichtdrucktaf. Köln: Selbstverlag der
Stadt Köln [; lt Mitteilg: Koln: P.
Neubner] 1926. (XIII, 333, 54 S.) 49
= Die Münzen u. Medaillen von Köln.
Bd. 4.
'Numismatik
Rez.: G. G. A. Jg. 188, 1926, S. 326.
Num. Zs. Bd. 59, S. 169. [816
Michel, ...: Kurtrierische Münz- und
Stempelschneider. (= Blätter f. Münz-
freunde. Jg. 61, 1926, Bd. 16, S. 387.) [817
Hilliger, Benno: Die angebliche Kölnische
Mark von 229,456 g. (= Blätter f. Münz-
freunde. Jg. 61, 1926, Bd. 16, S. 534.) [818
Schröder, Edward: Niederländische Münzen
und Münznamen in Deutschland und England.
(Hans. Geschbll. Jg. 51, 5. 185.) 1819
Visart de Bocarmé: Recherches sur les
sceaux du Franc de Bruges. (Rev. belge de
num. 78, 57.) [820
La Toison d’or de Charles Quint. (Rev.
belge de numismat. 78, 94.) [821
Le Monnayage de Philippe II. en Flandre.
(Rev. belge de numism. 78, 95.) [822
Dieudonné, A.: Le sou de 12 deniers.
Considérations additionelles. (Rev. belge de
numism. 78, p. 7.) 1823
Gilleman, Ch.: Victor Gaillard et les
ateliers monétaires de Louis de Nevers. (Rev.
belge de numism. 78, p. 11.) [824
Mableu: Une monnaie namuroise du Xle
siécle. (Rev. belge de numism. 78, 91.) [825
Le Mereau de la fondation Adolphe de
Cleves en l’eglise des Dominicains A Bruxelles
(Rev. belge de numism. 78, 100.) [826
Les Monnales contremarquees A Ypres en
1582—1583. (Rev. belge de numism. 78, 95.)
Hoc, M.: L’ordonnance monétaire du 19
septembre 1749 et le commerce aux Pays-Bas.
(Rev. belge de numism. 78, 19.)
Bahrfeidt, M. von:
heimische Münzstätte Peine 1611. Mit 8 Text-
abb. Halle [Saale]: A. Riechmann & Co. 1925.
(8 S.) 4°. [Umschlagt.]) Erw. aus: Festschrift.
zum 4. deutschen Münzforschertage 1925 zu
Halle [Saale].
Engelke: Die beiden hannoverschen Pien-
nige der Grafen von Roden. (Hannov. Gesch.-
bil. Jg. 29, S. 139ff.) [830
Engelke: Hannover, eine Münzstätte Hein-
richs des Löwen. (Hannov. Geschbll. Jg. 29
S. 1341.) [831
Bahrfeldt, M. von: Lüneburg. Goldgulden-
prägung. 1568—1617. (= Blätter f. Münz-
freunde. Jg. 61, 1926, Bd. 16, S. 488.) [832
Bahrfeldt, M. von: Die e eN auf
[828 :
Die bischöflich-hildes- '
"23
Friedland, Otto, u. Reinhard Müller
Zittauer Münzen und Medaillen (Schluß).
(Zittauer Geschbll. 126.) [840
Fischer, Hugo: Die Fahrbüchse der vor-
maligen Dresdner Münze (= Blätter 1.
Münzfreunde. Jg. 61, 1926, Bd. 16, S. 434.)
[841
Hofimann, Tassilo: Hohnsteiner Marien-
groschen 1672. (= Blätter f. Münzfreunde.
Jg. 61, 1926, Bd. 16, 8. 487.) [842
Tornau: Von den Münzen des Harzgaues
im Mittelalter. (Helmat-Jahrb.f.d. Reg.-Bez.
Magdeburg. 1926.) [843
Tornau, Kippermünzstätten der
mansfeldischen Vorderortlinie Arten. (=
Blätter f. Münzfreunde. Jg. 61, 1926, Bd. 16,
S. 417.) [844
Boraemann, VY.: Kelbra, eine Münzstätte
des Kurfürsten von Sachsen. (= Blätter f.
Münzfreunde. Jg. 61, 1926, Bd. 16, S. 557.)
[845
Gerhardt, Alfred: Die Münzen der Edilen
Herren von Querfurt. Querfurt: R. Jaeckel,
1926. (15 S. mit l eingedr. Stammtaf.) 8°. [846
Bahrieldt, Emil: Zur Münzkunde der
Niederlausitz im 13. Jahrhundert. (XNieder-
laus. Mitt. Bd. 17, II, 1926, S. 137 ff.) [847
Hofimann, Tassilo: Ein fürstbischöflicher
Dreier von Cammin. (= Blätter f. Münz-
freunde. Jg. 61, 1926, Bd. 16, S. 459.) [848
Knapke, W.: Preußisches Münzwesen
1569—1640. II: Die Münzverhandlungen
des Herzogtums Preußen unter dem Ad-
ministrator Georg Friedrich (1578 bis
1603), (Zs. f. Numism. Bd. 36, S. 209.)
[849
Schrötter, Friedrich Frh. von: Das
[829 preußische Münzwesen 1806 bis 1873.
Münzgeschichtl. T1., [2 Bde.] Bd 1. 2.
Beschreibender Tl. Berlin: P. Parey
1925. 1926.
der kgl. Hannoverschen Münzstätte Clausthal |
in den Jahren von 1818—1849.
Münzfreunde. Jg.6l,
[833
Kennepohl, Karl:
(= Blätter f.
1926, Bd. 16, 8.474.)
Die Münzen der Graf- |
schaften Bentheim und Tecklenburg sowie der -
Herrschaft Rheda. Mit 1 Kt. u. 5 Lichtdruck-
taf. Frankfurt a.M.: Jos. Hamburger, 1927.
TTS. [834
f Kennepohl: Über Hammer-Münzen. (Hei-
mat. Jg. 8, 8. 212.) [835
Buchenau, H.: Ein Höxterer Unikum.
(= Blätter f. Münzfreunde. Jg. 61, 1926,
Bd. 16, S. 396.) [836
Hofimann, Tassilo: Braunschweigische
Nachprägung der ‚ora et labora'”-Groschen
von Stolberg. (= Blätter f. Münzfreunde.
Jg. 61, Bd. 16, 1926, 8. 494.) (837
Jesse, W.: Das Hamburgische Münz-
und Geldwesen im Mittelalter. (Hamb.
Gesch.- u. Heimatbll. Jg. 1, Nr. 1.) [838
Sack, J.: Zur Guschichte der Goldschlägerei
in der Kreishauptmannschaft Bautzen. (Zit-
taner Geschbil. 1926.) [339
Rez.: Numism. Zs. Bd. 59, S. 163. Mitt.
a. d. hist. Lit. Bd. 54, S. 201. [850
Schrötter, F. v.: Ein bisher vermißter
Entwurf zu einem Friedrichsdor. (Ze. f. Num.,
Bd. 36, S. 110.) [851
Die Glatzer Aann 1807/09. (Glatzer
Heimatbll. Jg. 12, 5. 126f.) [852
Bulmerincg, August von: Das Münzwesen
der Stadt Riga am Ausgang des 15. Jahr-
hunderts. (Mitt.a.d.livi. Gesch. Bd. 23.) [853
Buchenau, H.: Mitteilungen zur Braktreaten-
kunde. [Forts. von Jg. 24, S. 164.] (— Blätter
f. Münzireunde. Jg. 61. ’26, Bd. 16, 8. 521.
41. 546. 561.) [854
Schrötter, F. Frhr. v.: Knappkuchen. (Zs.
f. Numism. Bd. 36, S. 249.) [855
Dworschak, Fritz: Die Renaissancemedaille
in Österreich. (Jahrbuch d. kunsthist. Samm-
lungen in Wien. N.F. Wien 1926, Bd.Ll,
213—244.) Rez.: Num. Zs. Bd. 59, 5. 160.)
[856
Bahrfeldt. Mlax] v.: Die Schaumünzen der
Universitat Halle-Wittenberg 1694—1925. Mit
3 Tai. Halle (Saale): A. Riechmann & Co.
1926. (23 8.) 4°. Rez.: Berliner Münzbll.
Nr. 286, [857
Bahrfeldt, M. v.: Schaumünzen auf die
Gründung der Universität Halle (Bl. f.
Münzfreunde. Jg. 61, Nr. 559.) [858
+24
7. Genealogie, Fumilien-
geschichte und Biographir.
Spohr, Oswald: Wie beginnt man familien-
geschichtliche Forschungen? Ratschläge. 3.
erw. Aufl. Leipzig: Degener & Co. 1926.
(16 $S.) gr.8°. = Praktikum f. Familien-
forscher. H. 1. [859
Arnswaldt, Werner Konstantin von: For-
schungsmethoden. Der tote Punkt beim
Forschen u. s. Überwindung. Leipzig: Degener
& Co. 1926. (25 8.) gr. 8°. = Praktikum f.
Familienforscher. H. 13. (860
Isenburg, Wilhelm Karl Prinz von: Über
Ahnentafelforschung. Leipzig: Degener & Co.
1926. (25 S.) gr. 8°. = Praktikum í. Familien-
forscher. H. 14. [861
Roesler, Gottfried: Die Ahnentafel als
Forschungsmittel der Geschlechterkunde. (Fa-
millengesch.Bll. 1926, S. 263.) [862
Der heutige Stand der
genealogischen Unterlagenbehandlung. (Fa-
miliengesch.Bll. 1926, S. 257.) [863
Brandner, Konrad: Über Volkagenealogie.
(Familiengesch.Bll. 1926, S. 225. 293.) [864
Deutsche Stammitafeln in l.stenform.
Hrsg. durch d. Zentralstelle f. deutsche
Personen- u. Famillengeschichte E.V. Bd. 1.
Bearb. von Peter von Gebhardt. H.1.
Leipzig: Zentralstelle f. deutsche Personen- u.
Familiengeschichte, 1926. 4°. 1, 1, (YI S.,
128 Sp.) [865
Wecken, Friedrich: Deutsche Ahnentafeln
in Listenform. Bd. 1, Lfg. 3. [Schluß d. 1. Bde.)
(8 S., Sp. 359—538.) Leipzig: Zentralstelle f.
deutsche Personen- u. Familiengeschichte E.V
Breymann, Hans:
[Auslieferg. durch H. A. L. Degener] ar A
866
Rheinische Ahnentafeln. (Mitt. d. westdt.
Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [867
Förster, Karl: Ahnenlistenaustausch. (Fa-
miliengesch.Bll. Jg. 24. S. 39.) [868
Norbisrathb, W.: Kanulientafeln. (Mitt. d.
westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) 869
Arnswaldt, Werner Konstantin von: Uber
Leipzig: Degener & Co.
= Praktikum f. Familien-
Leichenpredigten.
19208. (17 N.) gr. 8°.
forscher. H. 15.
Gebhardt, Peter von: Nachweisung
und Inhalt der Werke des Regensburger
Genealogen Johann Seifert. (Familıen-
gesch. BIL Jg. 24, S. 2. 42.). (Auch ge-
sondert Se Flueschriften d. Zentr. st. f.
dt. Pers. u. Fam. Gesch. H. 4, 1926.)
[871]
Leskien, Elfriede: Der Leipziger Ge-
schichtsschreiber und Familienforscher
Johann Jakob Vogel und seine hand-
schriftliceben Sammlungen zur Leipziger
Familiengeschichte. (Familiengesch. BI.
1920, S. 1.71. 199. 331.) [872
Hans F.K.: Adel und Rasse,
München: J. F. Lehmann, 1926.
[873
Günther,
Mit lv Abb.
(104 S.) gr. 5°.
Gothaischer Hofkalender. Jg. 163. 1926.
Mit 2 Bilibeig. [Taf.). Gotha: Justus Perthes
(1925). (XX, 623 8.) 16°. [874
Gothaisches Jahrbuch für Diplomatie,
Verwaltung und Wirtschaft. (Bisher als
[870 |
|
m La nn DU DD a a L — ——— —— —, a
Görlitz: C. A. Starke 1926.
Bibliographie Nr. 859—925
Diplomatisches Jahrbuch des Gothaischen
Kalenders 2.Tl.) Jg. 163. 1926. Gotha:
Justus Perthes (1926). (XXXII, 934 S.,
2 Taf., mehr. z. Tl. farb. Kt.) kl. 8°. [875
Gothaisches genealogisches Taschenbuch
der gräflichen Häuser. Zugl. Adelsmatrikel d.
deutschen Ar uossenschaft. Gereder Jg.
Deutscher ı. Jg.99. 1926. Gotha:
Justus Per. .925). (VIII, 661 S.) 16°. [876
Gothaisch. genealogisches Taschenbuch
der freiherrlichen Häuser. Zugl. Adelsmatrikel
d. deutschen Adelsgenossenschaft. Gerader
Jg. Deutscher Uradel. Jg. 76. 1926. Gotha:
Justus Perthes (1925). (VIII, 820 S.). [877
Gothaisches genealogisches Taschenbuch
der adeliren Häuser. Deutscher Uradel. Zugl.
Adelsmatrikel d. Deutschen Adelsgenossen-
sclaft Jg. 26, 1926. Gotha: Justus Perthes
(1925). (VIII, 816 8.) [878
Gesamtverzeichnis der im Hofkalender und
in den Taschenbüchern behandelten Ge-
schlechter [nach dem Stande von 1928).
(Gotha 1926: Justus Perthes.) (52 S.) [879
Ausgewähite Ahnentafeln der Edda
(Eisernes Buch deutschen Adels deutscher
Art. Gotha: Justus Perthes 1925.
(XXVI, 382 S.) Vgl. hierzu: Familien-
gesch. Bl. Jg. 24, S. 71. [880
Württemberg- u. Hohenzoliern-Nummer
des Dt. Adelsblattes. [Geschichte W. u. d.
Geschl. d. Hohenzollern.) (Dt. Adelsblatt.
Jg. 44, HR. 12.) [881
Nederland’s Adelsboek. Jg.24 (1926).
W. P. van Stockum en Zoon. ’s-Gravenhage.
[882
Deutsch-Schweizer ischesGeschlechter-
buch, Bd. 2. Görlitz: C. A. Starke 1926.
= Deutsches Geschlechterbuch. Bd. 48.
[883
Alte Mannheimer Familien. Hrrg. von
Florian Waldeck. Tl.6 Mannheim: Selbst-
verlag d. Familiengeschichtl. Vereinigung
1925. = Schriften d. Familiengeschichtl.
Vereinigung Mannheim. [854
Die ältesten blühenden #6eschlechter der
Rheinprovinz. (Mitt. d. westdt. Ges. f. Fa-
milienk. Bd. 4.) [885
Gerhard, Oswald: Zur Geschichte der
rheinischen Adelsfamilien. Die adeligen Sitze
im Amte Windeck. Zugl. Beiträge zur Heimat-
kunde d. Kreise Waldbröl u. Sieg. Düsseldorf:
L. Schwann 1925. (175 S. mit 1 Abb., 12 Taf.,
1 Pl) 4°. [886
Weyersberg, A.: Alte Solinger Familien.
(Mitt. d. westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [887
Hessisches Gesehlechterbuch, Bd. 2.
Görlitz: C. A. Starke 1926. = Deutsches
Geschlechterbuch. Bd. 47. [888
Nassauisches Gesehlechterbuch. Bd. 1.
16° = Deut-
sches (reschlechterbuch. Bd. 49. [889
Oidtman. E. v.: Bitburger Geschlechter.
(Mitt. d. westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [890
Groth, Hugo: Familien- und Personen-
namen aus dem XIV. Jahrhundert. Ein
Beitrag zur Geschichte der Mühlhäuser
Familien. (Fortsetzung und Schluß.) (Mühl-
häuser Gesch.-Bll. Jg. 25/26, 5. 152.) [891
Niedersächsisches Gesehleehterbuch.
Bd.1. 1926. Görlitz: C. A. Starke (1926).
Genealogie, Familiengeschichte und Biographie
(XXXII, 549 S., zahlr. z. T. farb. Taf.)
= Deutsches Geschlechterbuch. Bd. 46.
[892
Gallandi, J.: Altpreußisches Adelslexikon.
(Prussia. H.26, S. 275.) [893
Beiträge zur schlesischen Familienkunde.
29: Zur Lebensgeschichte des Friedrich
v.Kreckwitz, ł 1503. 30: Die Taufe des
Friedrich August von der Streithorst, 1709.
931: Zur Familiengrschichte Friediichs von
Logau. t 1615. (Schles. Gesch.-Bll. 1926.
Nr. 2.3.) [894
Kellinghusen, Hans: Weitere Hofpfalz-
grafen. Ein Nachtrag zu dem „Verzeichnie‘
in den Familiengesch.Bll. Je. 23, 1925
Sp. 229—232. (Familiengesch.Bll. Je. 24,
8.14.) [895
Deuerleln, Ernst: Das älteste Erlanger
Bürgerverzeichnis vom Jahre 1528. (Familien-
gesch. Bil. Jg. 24, 5. 7.) i ER [896
Hafiner, Erwin: Die familienge-
schichtlichen Quellen des Stadtaıchivs
Eßlingen für die Zeit vor Anlegung der
Kirchenbücher. (Familiengesch. Bil.
1926, S. 321.) [897
Federle, Siegfried: Aus den Bürger-
büchern der Stadt Bruchsal 1689 — 1750.
In: Faniliengesch. BIL. Je. 24, 8. Sp. 235
bis 240. [898
Langen, W. J.: Amtslisten von Remagen.
(Mitt. d. westdt. Ges. f. Fnmilienk. Bd. 4.) [599
Vogeler, F.: Die Mittwegschen Familien-
akten des Essener Stadtarchivs. (Beitiäge zZ.
Gesch. v. Stadt u. Stift Essen. H. 43.) [900
Bamler, Friedrich: Das Bürgerbuch von
Bevergern (Westfalen) bis 1608. (Familien-
gesch.Bll. Jg. 24, Sp. 115. 146.) [901
De Lorme, Ed.: Verzeichnis der Nort-
heimer Knochenhauergilde-Genossen [1600—
1710]. Fortsetzung. (Vjschr. f. Wappen-,
Siegel- u. Fam.-K. H.52, 1926, S. 28—35.)
[902
Triebel, Lothar: Die Saalfelder Kirchen-
bücher. (Mühlbäuser Gesch.-Bll. Jg. 25/26.
S. 287.) [903
Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453
bis 1700. Hg. v. Peter v. Gebhardt.
Berlin, Gsellius 1927. (Veröffentlichun-
gen der historischen Kommission für die
Provinz Brandenburg und die Reichs-
hauptstadt Berlin. I. Quellen und For-
schungen zur Geschichte Berlins. Bd. 1.)
904
Meyerding de Ahna, Kurt: Die A
briefe im Märkischen Muscum zu Berlin.
(Familiengeschichtl. BI. Jg. 24, Sp. 77.) [905
Gebhardt, Peter von: Ein Verzeichnis
der in Preußen von 1740—1746 ange-
setzten fremden Gewerbetreibenden. (Fa-
miliengesch. Bll. 1926, Sp. 177.) [906
, Arndt: Matrikel der Kirche Genninsch-
Warthebruch 1729. (Neumark. Mitt. Ja. 3,
8. 24.) [907
Vogt, Lena: Literatur zur oberschlesischen
Familiengeschichte. (Familiengesch. BII. 1926,
8S. 167. 357.) [908
|
|
Schlund, Erhard:
*25
Thuleweit, Hermann: Vogtländei auf
der Universität Altdorf 1578 (1623) bis
1809. (Mitt. d. Ver. f. vogtl. Gesch. u.
A. K. 35, 1926, S. 23ff.). [909
Esser, J.: Die Drover St.-Mathias-Bruder-
schaft. (Mitt. d. westdt. Ges. f. Familienk.
Bd. 4.) [910
Müllers. H.: Rheinische Studenten auf der
hohen Laändesschule zu Hanau. (Mitt. d.
westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [911
Rotseheidt, W.: Rheinländer an der Uni-
versität GieLen. (Mitt. d. westdt. Ges. Í.
Familienk. Bd. 4.) [912
Zschaeck, F.: Die Schüler des Norbertino-
Laurentianum in Arnsberg. I. Teil. (Mitt. d.
westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) {913
Rotseheldt, W.: Wo haben die Ravens-
berger studiert ? (Jahresber. d. hist. Ver. f. d.
Graisch. Ravensberg. 40.) [914
Sauppe, ©.: Alte Schüler des Gymnasiums.
(Zittaner Geschbll. 1926.) [915
Stieda, Wilhelm: Baltische Studenten
in Leipzig und Wittenberg. (Mitt. a. d.
livl. Gesch. Bd. 23.) [916
Diem, Franz: Die ersten Nachrichten über
Schrie und Lehrer in Lengefeld und ein
Register der Lehrer seit der Reformationszeit.
(MühlhäuserGesch.Bil. Jg. 25/26, S. 309.) [917
Triebel, Lothar: Verzeichnis der Lehrer in
Sollstedt. (Mühlhäuser Gesch.-Bll. Jg. 25/26,
S. 295.) [918
Triebel, Lothar: Verzeichnis der Lehrer in
Saalfeld. (Mühlhäuser Gesch.-Bll. Jg. 25/26,
s. 292.) [919
Genealogische Beziehungen zwischen west-
fälischem Patriziat und livländischer Ritter-
‘ schaft. (Heimat. Jg. 8, S. 12.) [920
|
i
Neue Österreichische Biographie 1815
|
bis 1918. Gel. von Anton Bettelheim.
Abt. 1. Biographien, Bd. 3. Wien:
Amalthea-Verlag 1926. gr. 8°. 3. Mit d.
! Bildn. von Adler [u.a.]. (210 S., 10 Taf.)
[921
6ronieh. Ieiu: Un album al Cernautului.
Album von Czernowitz. (Czernowitz 1925
o [hrsg. 1926): Luceafarul [; aufgest. u. hreg.:]
` B. Schallys Nachf. in Komm.) (51, 23, 30,
28, 32, 8, 14, 18, 40, 42, 10, 8 S. mit Abb.,
1 Titelb.) 4° Biographien bedeutender
Czermnowitzer. [922
Bescheidene Männer.
Lebensbilder aus d. Weinberg d. Herm. Dem
alten Archiv d. bayer. Franziskaneıprovinz
entnommen u. hrsg. München: Dr. F. A. Pfeif-
fer 1926. (VIII, 134 S.) kl. 8°. [923
Traumann, Ernst: Von großen und kleinen
© Männern in Heidelberg. Aufsätze. Hrsg. von
Herbert Levin. Heidelberg: J. Hörning 1926.
(195 S., 1 Titelb.) 8%. Rez.: Ze. f.d. Gesch. d.
ÖOberrh. N. F. Bd. 40, S. 657.) [924
Historisch-Biographisches Lexikon der
Schweiz. Fasz. 26. Glarus (New)-Grau-
bünden. ([Bd,]3: S. 561—640 mit Abb.,
| 1 farb. Taf... Fasz. 30. Hartmut-
Helvetische Republik. ([Bd.] 4: S. 81 bis
160 mit Abb.) Neuenburg [Schweiz], 7,
Place Piaget: Administration [1926]. 4°.
' Das Werk ersch. auch in franz. Ausg.
[925
*26
Bie, J. P. de, en J. Loosjes: Biogra-
phisch Woordenboek van protestantsche
Godgeleerden in Nederland. ’s-Graven-
hage: Mart. Nijhoff. Afi. 15: Hogius-
Hortensius. [926
Hessische Biographien. In Verb. mit
Karl Esselborn u. Georg Lehnert hrsg.
von Hermann Haupt. Bd 2, Lfg. 4 (Der
anzen Folge Lig. 8). (S. 289—384.)
armstadt: ie d.] Hessische[n]
Staatsverlag[s] 1926. gr. 8°. = Arbeiten
d. histor. Kommission f. d. Volksstaat
Hessen.
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d. Oburrh. N.F.
Bd. 40, 5. 345. [927
Mitteldeutsche Lebensbilder. Hrsg.
von d. Historischen Kommission f.
Prov. Sachsen u. f. Anhalt. Bd. 1. Mag-
deburg: Histor. Kommission (; [Evange-
lische Buchhdig,] E. Holtermann in
Komm.) 1926. gr. 8°, 1. Lebensbilder des
19. Jahrhunderts. (VIII, 453 S., zahir.
Taf.).
ve Gesch. BIH. f. St. u. L. Magdeburg.
Jg. 61, S. 163. Mühlhäuser Gesch.Bll. Jg.
25,26, 8.330. [928
; von Ditfurth. 1926, Nr. 2.)
Sehlesier des 18. u. 19. Jahrhunderts. `
Namens d. Histor. Kommission f. Schle-
sien hrsg. von Friedrich Andreae, Max
Hippe, Paul Knötel, Otfried Schwar-
zer. Breslau: W. G. Korn 1926. (XI,
399 S., zahlr. Taf.) gr. 8° = Schlesische
Lebensbilder. Bd. 2. [929
Wininger, S.: Große jüdische Natio-
nalbiographie. Bd. 1 (Abrabanel-Ezobi.)
Czernowitz: Druck „Orient“ (1925/26).
638 8.
Rez.: Monatsschr. f. Gesch. u. Wiss. d.
Judent. 1926, 5. 432. [930
Auweiler, Edwin: Viten von Franzis-
kanern des XII. Jahrhunderts aus der
Hs. X E 37a der Bibliothek der Nicolai-
kirche in Greifswald. (Arch. Francisc.
hist. Bd. 19, 1926, 8. 46—62). (Vgl. N. A.
Bd. 46, 1925/26, S. 623, nr. 985.) [931
v. Loevmenfeld: Die Leichpredigten für die
neuinärkischen Kanzler Albinus und Birckholz.
(Neumark. Mitt. Jg. 3, S. 105.) [932
Albrecht, W.: Wildesheimische Bürger-
meister unter meinen Vorfahren. (Alt-Hildes-
heim. H.7, 8.34.) [933
Boctticher, W. v.: Die alte Bautzener
Familie Behr. (Bautzener Geschichtshrfte.
1926, H. 3.) [934
Berner, Hans: Stammfolge des Greschlechtes
Berner Il aus Keßlar in Thüringen. 2. Aufl.
Goldap: Selbstverlag 1926. (111,31 8.) [935
Brandt, Gu=-tav: Stammtafel der Familie
Brandt-Cracau bei Magdeburg (richtig: Brandt
aus Cracan bei Magdeburg). Gedr. b. Friedr.
Bornstedt, Magdeburg-S. 1926. Rez.: Gesch.-
BIL fi. St. u. L. Magdeburg. Jg. 61, 5. 188.
[936
Bibliographie Nr. 926—996
Hoflsümmer, K.: Ahnentafel des Sanitäts-
rats Dr. Peter Damian Brementhal. (Mitt. d.
westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [937
Burckhardt, Aug[ust]: Herkommen und
Heimat der Familie Burckhardt in Basel und
ihre soziale Stellung in den ersten Generationen
Basel: Frobenius A. G. 1925. (38 S. mit Abb.,
21 Taf.) gr. 8°. [938
Stammreihe der Freiherren von Cler nebst
Angaben über verwandte Familien derselben.
(Mitt. d. westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [939
Ditfurtb, Hans Kurt v.: Nachfahrenliste
Nr. 28 der Sophie (II) Elisabeth von Ditfurth.
(Nachrichtenblatt der Freiherren und a
939a
Ditturtb, Hans Kurt v.: V. Ditfurthsche
Tochterstämme. (Nachrichtenblatt der Frei-
herren und Herren von Ditfurth. 1926, R 2.)
940
Dauch, Alfred, u. Peter von Gebhardt:
Genealogische Geschichte des Geschlechts
Doelling aus Röttingen an der Tauber, unter
bes. Berücks. s. Entwickig. im 16. Leipzig: Jh.
Zentralstelle f. deutsche Personen- u. Fami-
liengesch. 1926. (108 S., 6 S. Abb., 1 Taf.)
4°. Beiträge zur deutschen Familienge-
schichte. 5. [941
Dübi, Heinrich: Zur Genealogie der Familie
Dübi. (Arch. d. hist. Ver. d. Kant. Bern. 28,
S. 102.) [942
Krönke: Die von Elme. (Jahrb. d. Männer
v. Morgenstern. 22, 1924/26, S. 53tf.) [9483
Burckhardt, Aung.: Die Herkunft der Grafen
von Froburg. (Basler Zeitschr. f. Gesch. u.
Altertumsk. Bd. 25, 1926, 8. 10ff.) (944
Eggel, Eberhard: Zur Ahnentafel der
ersten Grafen von Fugger. (Familiengesch.
Bll. 1926, 8. 267.) [945
Gärtner: Geschichte einer alten Zittauer
Familie (Gerber). (Zittauer Geschbll. 1926.)
[946
Tumböült, Georg: Die Geyer von Geyersberg
Mit einer Stammtafel und drei Wappen-
bildern. (Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F.
40, 5. 302.) [947
Stammtafel des Geschlechtes Giebel-
hausen aus Welbsleben. ([Tatel 1.] Zerbst
1925: F. Kauffmann [: lt. Mitteilg.: F. Gast
in Komm.)) [943
De Grafienried, Thomas P.: History of the
de Graffenried family from 1191 A. D. to 1925.
282 p. (6 p. bibl.) il. (pt. col.) O C25) N. Y.,
Author, 42 B’way. [949
Gravenborst, G. J. å.: Stamtavle over den
danske Linie af Slaugten „Gravenhorst, der
tilhorer en udbredt gammel tysk Familie fra
Brunsvig. 1 Tvl. Udg., Assistent G., (Brande-
salle 7). [950
Groos, Wilhelm: Geschichte einer alt-
badischen bürgerlichen Familie durch drei
Jahrhunderte und mehr zurück. (Il. Der alt-
badische Zweig.) (Mein Heimatland. Jg. 13,
Ss. 57tf.) [951
Stammbaum der Familie Guggenheim aus
' Worms. Frankfurta. M.: J. Kauffmann. Rez.:
Monatsschr. f. Gesch. u. Wiss. d. Judent. 1926,
3.432, . [952
Goebel von Harrant, Rudolf: Eine badische
Beamten- und Oftfiziersfamilie des 18. Jahr-
hunderts. (Ortenau. H. 13, 3. 53ff.) [953
Blaser, Fritz: Les Hautt. Histoire d'une
familie d’imprimieurs, d'editeurs et de relicurs
des XVJle et XVIlle siceles. Luzern 1925:
Keller & Co. (Diss. Neuchatel.) [954
Jünecke: Zur Geschichte der Familie
Henderson. (Mitt. d. Ver. f. Gesch. u. L.-K. v.
Osnabrück. Bu. 48.) [955
Genealogie, Familiengeschichte und Biographie
Schnchardt, Hans: Die von Hoff. (Mitt. d.
ver. f. d. Gesch. u. A.-K. v. Erfurt. H. 43,
S. 163 fl.) [956
Beischner, Christian: Die verschiedenen
Linien und Zweige des Hauses Hohenlohe selt
1153. (Ludwigsburg [1926]: Ungeheuer & Ulmer
(12 Taf. in Schwarz- u. Rotdr.) [957
Isenburg, Wilhelm Karl Prinz von: Meine
Ahnen. Ahnentaf. nebst Reg. u. Quellen-
nachweisen. Leipzig: Degener & Co. 1925.
(VIII S., 129 Ahnentaf., 46 8.) [958
Kalben, R. von: Zur Geschichte der Familie
von Kaiben. (Jahresber. d. Altmärk. Ver.’f.
vaterl. Gesch. z. Salzwedel. 44.) [959
Kieckebusch, Werner v.: Nachrichten zur
Geschichte der Familie Kieckebusch [v.Klecke-
busch}. Als Ms. gedr. [Nebst] 1 Stammtaf.
Leipzig: Degener & Co. 1926. [980
Winter, Eduard: Ferdinand Kindermann,
Ritter von Schulstein. Ein Lebensbild. Rez.:
Zs. d. dt. Ver. f. d. Gesch. Mährens u. Schles.
Jg. 29, 1927, H.1, S. 42f.) [961
Schönleldt, Ernst von: Die Nachkommen
der Geschwister Heinrich von Kleists. Nach-
trag. (= Jahrbuch der Kleistgesellschaft.
1925 u. 1926. 38.159.) [962
Inama-Sternegg, C. von: Zur Genealogie
des Sterzinger Bürgergeschlechtes Köchl.
( Schlern-Schr. 12, 8. 79.) [963
Wentz, G.: Die Familie Krautt in
Berlin und Magdeburg: Beamte und
Offiziere des preußischen ancien régime.
(Forsch. z. brand. u. preuß. Gesch. 38,
1926.)
Rez.: Gesch.-Bll. f. St. u. L. Magdeburg.
Jg. 61, S. 185f. [964
Haupt, Wolfgang: Stammbaum der Familie
Kröhne vom Jahre 1750 bis zum Jahre 1926.
Zsgest. u. hrsg. Leipzig: EmilRohnkopf [in
Komm. [1926. (141 Bl.) [965
Gebhardt, P. v.: Zur Geschichte der Familie
Kügelgen. (Mitt. d. westdt. Ges. f. Familienk.
Bd. 4.) [966
Anhuth [Pfarrer]: Stammtafel der Familie
von Laczinki. (Zs. f. d. Gesch. u. A.-K. Erm-
lands. Bd. 22, S. 516.) . [967
Lancelle, F.: Eine niederrheinische Familie.
(Lancelle.) (Mitt. d. westdt. (res. f. Familienk.
Bd. 4.) [968
Wotsehke, Theodor: Zur Studiengeschichte
der Labischiner Grafen Latalski. (Jahrbücher
f. Kult. u. Gesch. d. Slaven. N.F. Bd.2,
8.1, S. 19ff.) [969
Beiträge zur Geschichte der Burg Conrads-
heim und der Herren von Löwenberg. (Mitt. d.
westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [970
Sartorius, Otto: Die Nachkommenschaft
D. Martin Luthers in vier Jahrhunderten,
nebst Anh. über Nachkommen s. Seitenver-
wandten u. vieler anderer Luther. Mit 39
Stammtaf., 1 Nachkomimentaf. u. 1 Über-
sichtstaf. [Eisenach:] Verlag d. Lutheriden-
Vereinigung. 1926. (XIl, 196, 86, 2 S. mit
l farb. Abb., 88. Abb., 1 Stammtaf.) [971
Sarotius, Otto: Nachkommentafel D. Martin
Luthers. Dankelshausen(Kreis Hann. -Münden?: |
Selbstverl. 1926. (1 Taf.) [972
Hanicke, Richard: Die Herkunft der Mühl-
häuser Familie Merkbach. (Mühlhäuser Gesch.
Bil. Jg. 25:26, S. 141.) [973
Mirus, Leon: Geschichte des Geschlechtes
Mirus Altenburger Abstammung für d., Minis-
bund“ verf. Leipzig [Straße d. 18. Okt. 89):
Zentralstelle f. deutsche Personen- u.Familien-
geschichte 1925. (1283 5., 24 Taf., Schreibpap.)
i
*27
gr. 8°. = Beiträge zur deutschen Familien-
geschichte. 4 [974
Heibok, A.: Genealogie der Grafen von
Montfort-Werdenberg in ihrer Frühzeit. (Yj-
schr. f. Gesch. u. L.K. Vorarlbergs. Jg. 9,
8. 12ff.) [975
Trotter, Kamilio: Ergänzungen zu dem
Aufsatz über die Grafen von Moosburg. (V. N.
Bd. 53.) (Arch. d. hist. Ver. f. Niederbayern.
Bd. 59, S. 65—68.) [976
Stadie, K.: Die Perkuhner, ein altpreu-
Bisches Freiengeschlecht. (Prussia. 26, 8.1.)
[977
Buchner, F. X.: Die Herren von Rohren-
stadt. (Oberpfalz. 1926, S. 28.) [978
Spohr, Oswald: Die Nachfahren des Rats-
baders und Chirurgus Christoph Spohr in
Alfeld an der Leine [1604— 1679). Eine Nach-
fahrentafel mit soziol. u. biolog. Betrachtgn.
Leipzig: Degener & Co. 1926. (72 5., 4 geneal.
Taf.) gr.8°%. = Bibliothek familiengeschichtl.
Arbeiten. H.2. [979
Ältere Stammreihen der Schall von Bell.
(Mitt. d. westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [980
Ter Meer, P.: Die Crefelder Familie Scheu-
ten und ihre Deszendenz. (Mitt. d. westdt.
Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [981
Fuchs, Wilhelm: Zur Geschichte der Mainzer
Familie Schick. (Mainzer Zeitschr. Jg. 20/21
S. 1917.) [982
Ritgen, O.: Die Schmittmann aus Frönden-
berg und ihnen verwandte Familien. (Mitt. d.
westdt. Ges. t. Familienk. Bd. +.) [983
Anhuth [Pfarrer]: Stammtafel der Familie
Schorn-Braunaberg. (Zs. fí. d. Gesch. u. A.K.
Ermlands. Bd. 22, S. 513.) [984
Stadie, K.: Das Geschlecht der Stadie auf
Stadienberg und in Allenau a.d. Alle, Kreis
Friedland. (Prussia. H. 26, S. 191.) [985
Raithelhuber [, Heinrich]: Geschichte der
Familie Steinbeis mit Ahnenlisten der Familien
Kerner, Klumpp, Umrath, Köstlin, Lerch,
Commerell. (Vaihingen [1926]: C.Carle.)
(32 5., 4 Stammtaf.) 8°. [986
Rothert: Geschichte der Familie von
Stempel in Rieste. (Mitt. d. Ver. f. Gesch. u.
L.K. v. Osnabrück. Bd. 47.) [987
Hauptmann, F.: Die von Sturm zu Veh-
lingen. (Mitt. d. westdt. Ges. f. Familienk.
Bd. 4.) [988
Meininghaus, August: Die Abstammung
des westfälischen Zweiges der Familie von
Sydow von Karl d. Gr. (Familiengesch. BIL.
1926, 8.297. 373.) [989
Taenzl, Antonie Freiin v.: Die Taenzl in
der Oberpfalz. (Oberpfalz. 1926, 5. 207.) [890
Thüngen, Rudolf Frhr. von: Das reichs-
ritterliche Geschlecht der Freiherrn von
Thüngen. Forschen. zu s. Familiengrschichte.
Tutzische Linie. Bd. 1. Würzburg: Kabitzsch
& Mounnich 1926. 4°. [991
Solleder, Fridolin: Die Grafen von Törring.
(Bayerland. Jg. 37, 8.367.) [992
Lanjus, Friedrich: Die Herren von Waydek.
(Bl. f. Heimatk. Jg. 4, 8.12.) [993
Meyer, William: Revaler Kaufmanns-
bücher als familiengeschichtliche Quelle. Ein
Beitrag zur Genealogie des Geschlechts von
Werne. (Familiengesch. BI. Jg. 2, 8. 10.)
[99%
Wessel, Max: Gedenkbuch der Familie
Wessel. Ein Beitr. zur Geschichte d. Danziger
Werders. Danzig: Danziger Verlagsgesellschäft
1926. (VI, 395 8.) [995
Haensch, L., u. B. A. Seliger: Die Familie
Wicke in Zittau und auf Niederleutersdorf.
(Zittauer Geschbll. 1926.) [996
*28
Lenders, J.: Ahnentafel des Pastors
Andreas Wiesen in Bedburdyck. (Mitt. d.
westdt. Ges. f. Familienk. Bd. 4.) [997
Knoop, Ernst: Die Mollersche Genealogie
Wilckens. In: Zs. d. Zentralstelle f. nieder-
sächs. Familiengesch. Jg.8 8. 8.124— 134.
[998
Dachne, Paul: Das Kirchberger U rgeschlecht
Wolf. (Daehne, Paul: Die Jubiläumsschrift
der Firma J. G. Wolf sen., Kirchberg, Sa.,
Druck v. A. Paul, Leipzig, Kreuzstr. 14,
S. 39—56.) 1999
Bibliographie Nr. 997—1047
Wrangell, Georges von: Geschichte der
Wrangel zur dänischen und Ordenszeit.
(Vjschr. f. Wappen-, Siegel- u. Fam.K. 52,
1926, S. 65ff.) [1000
Zehmen, Moritz Bastian von: Allianzen des
Geschlechts von Zehmen. (Vjschr. f. Wappen-,
Siegel- u. Fam.-K. 52, 1926, 5. 36ff. 49 ff.) [1001
Zeller, D. K. Hermann, u. Martin Leube:
Die Zellersche Familie. Bebenhauser (Sulz-
bacher) Linie. 4. Aufl. nach d. Stand vom
15. Juni 1926. Stuttgart 1926: Chr. Scheufele.
(84 S.) 8°. [1002
III. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Hager: Die Erhaltung d. Geschichts- und
Kunstdenkmale u. d. nationale Gedanke.
(Korr.-Bl. d. Ges. Ver. Jg. 74, Nr.'4/6.) [1003
Heiberg, J. L.: Wie die Schriften des Alter-
tums an unsgelangt sind. Teill: Das klassische
Altertum. — Teil 2: Das Mittelalter. (Scientia.
Vol. 39, $. 81. 153.) [1004
Gesamtverzeichnis der erschienenen
Bände der Monumenta Germaniae Histo-
rica. (N. A., Bd. 46, 1925/26, S. 709 bis
719). [1005
Hiersemann, K.W.: Monumenta Germaniae
Historica. Leipzig [1926]. [Ausführl. Prospekt.
mit. Inhaltsangaben der einzelnen Bde.) [1006
Kehr, Paul: Bericht über die Heraus-
gabe der Monumenta Germaniae Histo- :
rica 1924. (N. A., Bd. 46, 1925/26, S.
I—XI.) Dass. 1925. a. a. O. S. *I bis
"VII.
Breitliug, Richard: Das hundertjährige
Bestehen der Monumenta Germaniae Historica.
Zum 95. Todestag d. Frhr. von Stein. (Allg.
Rdsch. 1926, H. 26.) [1008
Hoppe, Willy: Von Urkunden, Chroniken
und alten Drucken der Mark Brandenburg.
(Brandenburgisches Jahrbuch. Bd.2, 1927,
S.3.) 11009
Hermann, Hermann Julius: Die
deutschen romanischen Handschriften.
Mit 44 Taf., davon 1 Farbenlichtdr. u.
2 Heliogr. u. '236 Abb. im Texte. Leipzig:
K. W. Hiersemann 1926. (VIII, 467 S.)
2° = Die illum. Handschriften und In-
kunabeln d. Nationalbibliothek in Wien.
TI 2 = Beschreibendes Verzeichnis der
llinmierten Handschriften inÖsterreich.
Bd 8 = N. F. Bd. 2 = Publikationen d.
2. kunsthist. Instituts d. Universität
Wien in Verb. mit d. Österr. Institut f.
Geschichtsforschung.
Rez.: Anal. Boll. T. 44, S. 420ff. [1010
Hermann, Hermann Julius: Die ro-
manischen Handschriften des Abend-
landes mit Ausnahme der deutschen
Handschriften. M. 2 Tafeln u. 149 Abb.
i. Texte. Leipzig, K. W. Hiersemann
1927. 162 SS. (= Publikationen des
2. kunsthistorischen Instituts der Uni-
|
versität Wien in Verbindung mit dem
österr. Inst. f. Geschichtsforsch. Be-
schreibendes Verzeichnis der illuminier-
ten Handschriften in Österreich. N. F.
Bd. 3. Der ganzen Reihe 8. Bd.: Die
illuminierten Handschriften u. Inku-
nabeln der Nationalbibl. in Wien 3. Teil.)
[1011
Lehmann, Paul: Handschriften des
Erfurter Benediktiner-Klosters St. Petri.
(Studien u. Mitt. z. G. d. Benedikt.-
Ordens. 43, S. 14-31.) [1012
Süss, Carl: Kirchliche Musikhandschriften
des 17. u. 18. Jahrhunderts. Katalog. Bearb.
u. hrsg. von Peter Epstein. Berlin: Frank-
furter Verlags-Anstalt (1926). (XIV, 224 8.,
4 Faks. [Taf.].) [1013
Verzeichnis der handschriftlichen Chroniken
bis zum Ausgang des 17. Jh. (Vorw.: F[ried-
rich) Schwarz.) Danzig: Danziger Verlags-
Ges. 1926. (16 S.). = Kleine Führer d. Stadt-
bibliothek Danzig. (6.) [1014
Bibliotheca medii acvl manuscripta. P.1.
München: Jacques Rosenthal [1925]. [1015
Liebisch, Brrnhlard]: Bibliotheca historica.
(Leipzig: B. Liebisch 1926.) (II, 110, 162, 100,
102, 118 S.) 8°. [Rückent.] [1016
Das XVI. Jahrhundert. Sekt. A, TI. 1/2;
Sekt. B, Tl. 1.2.3; Sekt. C,TI. 1 = Kata-
log, 5—8 = Lfg. 1—4. München: Verlag J.
Kösel & F. Pustet [1926]. A. Jil. Werke,
Holzschnittbücher u. Kupferstichwerke.
Über 1500 Orig.-Dr. Tl. 1/2 = Katalog
7. (44 S. mit 17 eingedr. Taf.) — B. Refor-
mation u. Gegenreformation. Über 1000 Orig.-
Dr. Tl.ı = Katalog 5. (32 S. mit 8 eingedr.
Taf.) TI.2 = Katalog 6: Luther-Autotypen.
'(8.33—72 mit eingedr. Taf. 9—19) TI.3
= Katalog 9. — C. Humanisten u. Neulateiner.
Nahezu 2000 Orig.-Dr. Tl.ı = Katalog 8.
(40 S. mit 7 eingedr. Taf.) [1017
Catalogue of Irish manuscripts in the
British Museum. Vol.1 by Standish Hayes
O'Grady. Vol.2 by Robin Flower. London,
Brit. Museum, 1926. 2 vol. IX, 706. XXXVI,
634 pp. Rez.: Anal. Boll. T. 45, P. 125f. [1018
O’Rahilly, Thomas F.: Catalogue of Irish
manuscripts in the Royal Irish Academy.
Fasc. 1, Dublin, Royal Ir. Academy, 1926,
130 pp. Rez.: Anal. Boll. T. 45, p. 125f. [1019
Les Trésors des bibliothèques de France.
Fasc. 2. 48 p. et 16 pl. G. Vanoest. [1020
Sorbelli, Albano: Inventari dei ma-
noscritti delle biblioteche d’Italia. Vol.
34: Veroli, Urbania, Domodossola. Fi-
Allgemeine Sammlungen — Geschichtsschreiber
renze, Olschki, 1926. p. 211, L. 60. —
Vol. 35: Pesaro. p. 315. — Vol. 36: Bo-
logna. p. 279. — [1021
Madare, Luigi: Inventario dei mano-
scritti della biblioteca civica di Alessandria.
Alessandria: Balocco e C. p. 68. [1022
Jargensen, Ellen: Catalogus codicum
latinorum medii aevi Bibliothecae regiae
Hafniensis. Fasc. 2. Hafniae 1926, Gyl- |
dendal. S. 241—536.
Paul, Volquart: Katalog der Schleswig-
Holsteinischen Landesbibliothek. Nachtrag 2.
für die Jahre 1907—1924. Kiel 1927. 0
1024
2. Gechichtsschreiber.
Jacob, Karl: Quellenkunde der deutschen
Geschichte im Mittelalter. Bd.2. Berlin:
W. de Gruyter & Co. 1926. kl. 8°. = Samm-
lung Göschen. 280. 2. Die salische u. atauflsche
Zeit (1024—1250.) 2., umgearb. Aufl. (111 S.)
[1025
Poole, Reginald L.: Chronicles and
annals;
and | growth. 80p. D ’26 N. Y., Oxford.
Speculum. Vol.1, p. 243. {1026
Erben, Wilhelm: Über die Erwäh-
nung eigener Erlebnisse bei Geschichts-
schreibern des Mittelalters. (MIöG. Bd.
Monumenta Germaniae historica.
Scriptorum t. 30p. 2, fasc. 1. (S. 727 bis
957.) Leipzig: K. W. Hiersemann 1926.
[1028
Rand, E. K.: Suetonius in the middle ages.
(Harvard Studies in classical philology. Vol.
37. Cambridge, Mass. Harv. Univ. Press.
London, Milford.) [1029
Rüekert, 0O.: Ottonische Renaissance.
Ausgew, Stücke aus Widukind von Corvey,
Ruotger, Liudprand von Cremona; Hrotsvit
von Gandersheim, Ekkehard IV. von St.
Gallen. Hrsg. Leipzig: B. G. Teubner 1926.
(32 S.) = Eclogae graecolatinae. Fasc. 23.
[1030
Hashagen, Justus: Geschichtschrei-
bung im staufischen Elsaß. In: Elsaß-
Lothringisches Jb. Bd. 5
5. 33—50.
[1031
Deutsch, Josef: Pommersche Ge-
schichtsschreibung bis zum Dreißig-
jährigen Krieg. = Pommersche Jahı-
bücher. Bd 23. S. 1.) [1032
Kirchner, Joachim: Die Heimat des
Eginocodex. (Arch. f. Urk.Forsch. Bd.
10, S. 111). [1033
Adam v. Bremen: Ilamburgische
Kirchengeschichte. Nach der Ausgabe
der „Scriptores rerum Germanicarum"
in 3. Aufl. unter Mitarbeit von Bernhard
Schmeidler neu bearbeitet von Sigfried
Steinberg. Mit 1 Karte. (= Geschichts-
schreiber der deutschen Vorzeit, Bd. 44.)
1926, Leipzig, Dyksche Buchh.
|
|
|
+29
Rez.: Jahrbücher f. Kult.
Slaven. N. F. Bd. 2, H. 3, 8S. 871. [1034
Einhard: Das Leben Karls des Großen
[Vita Caroli Magni]. Übers. u. erl. von Her-
mann Althof. Berlin: O. Hendel [1925).
(74 S.) kl.8°. = Hendel-Bücher. 723. (1035
Esselborn, Karl: Einhards Leben und
Werke. Einführung in die Verdeutschung
seiner Schrift: Übertragung und Wunder
der Heiligen Marzellinus und Petrus.
(Arch. f. hess. Gesch. u. Altertumsk. N.
2 Bd. 15, H. 1, S. 24.) [1036
Jaksch, August: Fredegar und die
Conversio Carantanorum. (Ingo.) (MIöG.
Bd. 41, 1926, S. 44f.) [1037
Schulz, Ernst: Die Entstehungs-
eschichte der Werke Gotfrids von
'iterbo. (N. A. Bd. 46, 1925/26, S. 86 bis
131.) [1039
Smidt, Wilh.: Über den Verfasser der
drei letzten Redaktionen der Chronik
u. Gesch. d.
a brief outline of their origin | Leos von Montecassino. (Papsttum u.
Kaisertum. S. 263—286.)
Rez.: Archivio storico ital. Anno 84,
Vol. 6, S. 125. [1040
Levison, Wilh.: Zur Würdigung von
Rimberts Vita Anskarii. Ausz. aus:
Schriften des Ver. f. Schlesw.-Holst.
Kirch.G. T. VIII, 1926, p. 163—185.
[1041
Johannes Saresberiensis: Historiae
pontificalis quae supersunt. Ed. by Re-
inald L. Poole. 128 pp. Oxford: Claren-
on Press. London: Milford. 15s.
Rez.: Times, Lit. Suppl. nr. 1311, le
Ottmar, E.: Das Carmen de Friderico
I. imperatore aus Bergamo und seine Be-
ziehungen zu Ütto-Rahewins Gesta
Friderici, Gunthers Ligurinus und Bur-
chard von Ursbergs Chronik. (N. A.
Bd. 46, 1925/26, S. 430—489.) [1043
Zimmert, Karl: Zur Tageno-Ansbert-
frage. (Mitt. d. öst. Inst. f. Geschichtsf.
Bd. 41, S. 389.) [1044
Holtzmann, Robert: Die Aufhebung
und Wiederherstellung des Bistums Mer-
seburg. Ein Beitrag zur Kritik Thiet-
mars. (Sachsen u. Anhalt. Bd. 2, S.
35—75.) [1045
Stahl, G. M.: Die mittelalterliche
Weltanschauung in Wipos Gesta Chuon-
radi 11. imperatoris.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, 8. 435. [1046
Marot, Marthe: La chronique dite du
doyen de Saint-Thiébaut de Metz ou
„Histoire de Metz véritable (1231 bis
1445), edition précédée d’une introduc-
tion critique. (Thèse pres. à l’école d. ch.
1926.) [1047
*30
Brittaln, F.: The lyfe of Saynt Radegunde.
From the copy in Jesus College Library.
pp. 76. 38. 6d. Camb. Univ. Pr. 1926. [1048
Widemann, Josef: II. Zur Vita Cor-
biniani. (Altbayer. Monatsschr. Bd. 15,
H. 3.) [1049
Sehmeidler, Bernh.: Über den wahren
Verfasser der Vita Heinrici IV. (Papst-
tum und Kaisertum. S. 233—249.)[1050
Waterhouse, G.: St. Patricks Purgatory:
a a account. (Hermathena Nr. 44, 1926,
S. 39ff [1051
Schlumpf, E.: Die Biographen der
heiligen Wiborada. (Zs. f. schweiz. Kir-
chengesch. 1926, S. 161.) [1052
Stolle, F.: Das Polonicum miliare
(schles. Meile) in der vita s. Hedwigis und
seine Bedeutung. (Schles. Gesch. BN.
1926, H. 1.) [1053
Goens, M.: La vie ancienne de Sainte .
Godilive de Chistelles par Drogon de
Bergues. (Analecta “Bollandiana. 44,
Fasc. 1. 2., p. 102—137.)
Rez.: Zschr. f. Kirch.-G. 1926. Bd. 45
S. 280. [1054
Die Kaiserehronik [Der Keiser und der
kunige buoch, Ausz.]. Hreg. von Walther
Bulst. (1. — 1. Tsd. Mit 6 alten [eingedr.]
Holzschn.) Jena: E. Diederichs 1926. (100 8.)
8%. = Deutsche Volkheit. [18.] [1055
Leidinger, Georg: Ein Bruchstück
einer unbekannten deutschen Chronik des
XIV. Jahrhunderts. (Papsttum u. Kai-
sertum. S. 591—594.) [1056
Zedler, Gottfried: Die Quellen der
Limburger Chronik. (Hist. Vjhrschr.
23, 3.)
Rez.: Hist. Z. Bd.135, 1927, 3.324. [1047a
Zedler, Gottfried: Die Hessenchronik,
Bibliographie Nr. 1048—1080
stituts d. Elsaß-Lothringer i. R. an d.
Universität Frankfurt a. M.
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görrer-Ges.,
Bd. 46, 1926, 8. 692f. [10528
Schmidt, H.: Die Bunzlauer Chronika.
(Schles. Gusch.-Bll. 1926, Nr. 3.) [10538
Heimreich, Anton. — Nord-fresische
Chronick, darin von denen dem SchleB-
wigischen Hertzogthum incorporirten
fresischen Landschafften wird berichtet.
Mit Fleiß zusammen geschrieben durch
M. Antonium Heimreich. Gedr. zu
Schleßwich durch Johann Holwein,
Fürstl. Buchdr. An. M. DC. LXVI.
(Nachdr.) (München H. Jessen 1926.)
(16, 548, 16 S.) kl. 8°. [10542
Sierk, Hartich. — Die Bauernchronik
des Hartich Sierk aus Wrohm (1615 bis
1664). Mit Einl., Anm. u. Wörterver-
zeichn. von Otto Mensing. Flens-
burg: (Kunstgewerbemuseum) 1925.
(332 S.). [10558
Delhoven, Johann Peter. — Die rhei-
nische Dorfchronik des Joan Peter Del-
hoven aus Dormagen (1783—1823).
Hrsg. v. Hermann Cardauns u. Reiner
Müller. Neuß: Gesellschaft f. Buch-
druckerei 1926. (260 S., mehrere Taf.).
[1056a
Chronicon Ardennense, saec. XIII. —
XIV. XV. (Analecta Praemonstrat. T. 2
S. 168—174.) [1057
Moreau, E. de: Etude critique sur
la plus ancienne biographie de St. Amand.
S. 1. n. d. 43 pp. (Extr. de la Revue
' d'histoire ecclésiastique de Louvain, no.
ihr Umfang und Inhalt, sowie ihr Ver- -
fasser. (Zs. d. Ver. f. hess. Gesch. u. L.- `
K. Bd. 55, S. 176—228.) [1048a
Steinack er, Harold: Zu Aventin und
den Quellen des 3. Kreuzzugs. (M1öG.
Bd. +41. 1926, S. 159—184.) [1049a
Aventinus, Johannes (d. i. Johann :
Turmair von Abensberg): Baierische
Chronik. Im Auszug bearb. u. mit Ein-
leiter. von Georg Leidinger. (1. u. 2. Tsd.
Mit 5 Taf. u. 2 Abb. im Text.) Jena: E.
Diederichs 1926. (XVI, 210 S.) [1050a
Friedensburg, W.: Jakob Wimpfeling
als Verfasser der ältesten «deutschen
Geschichte. (Els.-Lothr. Jahrb. Bd. 5.)
[1051a
Gebwiler, llieronymus. — Die Straß-
burger Chronik des elsässischen Huma-
nisten Hieronymus Gebwiler. Unter-
sucht u. hrse. von Karl Stenzel. Berlin:
W. de Gruyter & Co. 1926. (N,
= Nehriften d. Wissenschaftlichen In-
198.)4%
Vol. 3.)
du ler janvier 1926.)
Rez.: Biblioth. d. l'école d. ch. 87, p. 174.
N. A. Bd. 46, 1925/26, 8. 611. [1053
Gaiftier d’Bestroy, B. de: L’hagiographie
dans le marquisat de Flandre et le duche de
Basse-Lotharingie au XIe siècle. (These pres.
à l’ecole d. ch. 1926.) [1059
Unger, W. S.: Bronnen tot de geschiedenis
van Middelburg in den landsheerlijken tijd.
Deel 2. "s-Gravenhage: Nijhoff. 731 8. (Rijks
geschiedkundige Publicatön. 61.) [10650
Mierlo, J. van: Eene reeks valsche
kronieken van Christophorus Butkens.
T. 1. (Analecta Praemonstr. 2, 1926,
60—81. X
Rez.: N. A. Bd. 46, 1925/26, S. 626, nr. 998.
(1o61
Ozerio Pane e Marehisio Seriba: Anna-
li di Ogerio Pane 1197—1219. Annali di
Marchisio Scriba 1220—1224. Tradu-
zione di Giovanni Monłeone. Genova, a
cura del municipio. (Tip. fratelli Pagano)
1925. p. 213 con 6 tav. L. 12. — (Annali
genovesi di Caffaro e dei suoi continuatori,
[1062
Geschichtsschreiber —
Annali Genovesi di Caffaro e de’ suoi
continuatori dal MCCLIal MCCLX XIX.
Nuova ed. a cura di Cesare Imperiale di
Sant’ Angelo. Vol. 4. Roma: Tipografia
delsenato 1926. (Istituto storico italiano.
Fonti per la storia d’Italia). CXII, 187 S.
Vgl. auch N. A. Bd. 46, 1925/26, S. 622,
nr. 980. [1063
Bernini, Ferdinando: La bizzarra cronaca
di Frate Salimbene. (Riv. d'Italia. oc
Vol. 1, p. 345—366.)
Giovanni (Monaco): Chronicon yal:
turnense a cura di Vincenzo Federici.
Voll. I e II. Roma, tip. del Senato di G.
Bardi, 1925. 2 voll. p. VIII, 383, 362. L.
70. 80. (Istituti stor. ital. Fonti per la
storia d’Italia, ri. 58. 59.) [1065
Deeembrio, Pietro Candido: Opuscula
historica; a cura di Attilio Butti, Felice
Foscati, Giuseppe Petraglione. Bologna,
N. Zanichelli, 1925. p. 176 con tavola.
L. 60. (Rerum italicarum scriptores...
ordinata da L. A. Muratori. N. ed., fasc.
203/204 = Tom. 20, p. 1.) [1066
Ravn, Rasmus Pedersen: Borring-
holms Kronike 1671. Ved. Johannes
Knudsen. Med Understottelse af Carls-
berg Fondet udg. af Bornholms historiske
Samfund. 232 5. Ronne, Colberg. 3. 75.
[1067
3. Urkunden und Akten.
Dölger, Franz: Regesten der Kaiser-
urkunden des oströmischen Reiches von
565—1453. T12. München: R. Olden-
bourg 1925. 4°. = Corpus d. griech. Ur-
kunden d. Mittelalters u. d. neueren Zeit.
Reihe A. Abt. 1. (2. Regesten von
1025—1204. [XXI, 108 S D [1068
Kehr, Pfaul]: Die ältesten Papst-
urkunden Spaniens. Erl. u. reprod. Mit
12 Taf. Berlin: Akademie d. Wissen-
schaften; W. de Gruyter & Co. in Comm.
1926. (61 S.) £. Aus: Abhandlungen d.
Pr. Akad. d. Wiss. Jg. 1926. Phil.-hist.
Kl. Nr? [1069
Kehr, Paul: Papsturkunden in Spa-
nien. Vorarbeiten zur Hispania ponti-
ficia. I. Katalonien. I. Archivberichte.
11. Urkunden u. Regesten. (Abhandlın-
gen d. Ges. d. W. z. Göttingen, phil.=
hist. KI. N. F. Bd. XVIH, 2 u. Berlin,
Weidmann. 1926).
Rez.: Zsehr. f. Kirch.-G.
1926, Bd. 45,
S. 288. G. G. A. Jg. ISR, 1926, 8.224. Anal.
Boll. T. 44, 8. 4226. [1070
Holtzmann, Walter: Unbekannte
Stauferurkunden und Reichssachen.
Urkunden und Akten *31
Quell. u. Forsch. a. ital. Arch. u. Bibl.
XVIII, 1 (1926), S. 171—190.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 321. [1071
Ries, Robert: Regesten der Kaiserin
Constanze, Königin von Sizilien, Ge-
mahlin Heinrichs VI. (Quell. u. Forsch.
a. ital. Arch. u. Bibl. XVIH, 1 (1926),
S. 30—108).
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 321. [1072
Deutsche Reichstagsakten. Hrsg.
durch d. histor. Kommission bei d. Bayer.
Akad. d. Wissenschaften. Bd. 13. Deut-
sche Reichstagsakten unter König Al-
brecht II., 1. Abt.: 1438. Hrsg. von
Gustav Beckmann. [Nur] Vorw. [u.]
Reg. Stuttgart, Gotha: Friedr. Andr.
Perthes 1925 [Ausg. 1926]. (1073
Zucker, Friedrich, u. Friedrich Schneider:
Jenaer Papyrus-UÜ rkunden und spätmittel-
alterliche Urkunden nebst den ersten Universi-
tätsordnungen und Statuten vom Jahre 1548.
Im Manuldr.-Verfahren hergest. Jena, Uni-
versitätsgebäude: Seminar f. klass. Philologie
(1926). (8 5., 9 Faks.-Bl., 23 S. in PS
Martin, Franz: Die Regesten der Erz-
bischöfe und des Domkapitels von Salz-
burg 1247—1343. Bd. 1: 1247—1290. H.
1. Salzburg: Gesellsch. f. Salzburger
Landeskunde 1926. 49 1,1. 1247—1270
(Burkart, Philipp, Ulrich u. Wlodizlaus.)
(75 5S., 1 Taf., 2 S. Erkl.) [1075
Santifaller, Leo: Ein Verzeichnis der Ur-
kunden der Bozner Pfandleihanstalt aus der
Mitte des 14. Jahrhunderts. (Schlern-Schr.
Bd. 12, 5. 53.) [1076
Schadelbauer, Karl: Die ältesten Urkunden
des Sterzinger Stadtarchivs. (Schlern-Schr.
12, 8.62.) [1077
Heidingsfelder, Franz: Die Regesten
der Bischöfe von Eichstätt. Lief. 5 (Bo-
gen 41—52). Würzburg: Kabitzsch u.
Mönnich. 1926. (Veröffentlichungen der
Gesellschaft für fränkische Geschichte.
Reihe 6.) [1078
Meyer, Adolf [ Dr. ing.]: Regesten der
Edelherrn von Lierheim (T. 2.). (=Hi-
storischer Verein f. Nördlingen u. Um-
1.26. 8.1.)
[1079
Ramp, K.: Betrachtungen zum ,„Co-
dex diplomatiens Falkensteinensis”. (Sil-
vae Monacenses. München, Oldenbourg.)
Rez.: Hist. Jahrb, d. Görres-Ges, Rd. 46,
1926, N, 725. [10s0
Urkunden und Akten des Württen-
bergischen Staatsarchivs. Abt.1. Württ.
Regesten von 1801—1500. Hrse. von d.
Württ. Staatsarchiv in Stuttgart: 1. Alt-
gebung Jahrbuch 10. 1925 u.
württemberg. 112. Lie. 3 u. 4. (S. 303
bis 366.) Stuttgart: W. Kohlhammer
1925;
*32
Bd. 40, S. 345
Werner, H.: Urkunden betr. den Erwerb
der vollen schaffhauserischen Landeshoheit
über den Kletgau 1650—1657. (Schaffhauser
Jahrbuch. Bd. 1, S. 31.) [1082
Wymann, Eduard: Die Urkunden der
Pfarrei Wassen. (= Der Geschichtsfreund.
Bd. 81, S. 51.) [1083
Regesta episcoporum Constantiensium.
Regesten zur Geschichte der Bischöfe von
Constanz, hg. v. d. bad. hist. Kommission
3. Bd., 1384-1436 bearb. v. Karl Rieder.
Innsbruck, Wagner, 1913—1926, 5. Lief.
424 S.
Rez.: Freib. Diöz.-Arch. Bd.54, S. 383.
[1084
Hessel und Krebs: Regesten der
Bischöfe von Straßburg. II, 1. 2. 3. 4.
Innsbruck: Wagner 1926.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S. 121. (II,
2.) [1085
Hanser, Laurentius: Eine Lorscher Bann-
bulle. (Studien u. Mitt. z. Gesch. d. Bened.-
Ordens. 43, S. 221í.) [1086
Keussen, H.:
Stadt Köln seit dem Jahre 1397. Teil 6.
(Mitt. aus dem Stadtarch. v. Köln. H.38.)
[1087
Brasse, Ernst: Urkunden und Re-
gesten zur Geschichte der Stadt und
Abtei Gladbach. Tl 2. M. Gladbach: F.
Kerlé in Komm. 1926. 2. Neuzeit.
(Vorw.: Oberbürgermstr. Gielen.) (XII,
562 S., 1 Titelb.) [1088
Urkundenbuch der Grafschaft Olden-
burg bis 1482 von Gustav Rüthning.
Oldenburg: Gerh. Stalling 1926. (V, 513
S.) 4°. = Oldenburgisches Urkundenbuch.
Bd 2. [1089
Schleswig-Holsteinische Regesten und
Urkunden. Hrsg. von Volquart Pauls.
Bd, 4 (1341— 1375), Lfg, 2. Kiel (: Gesell-
schaft f. Schleswig-Holsteinische Cre-
schichte) 1925. (XL 5., S. 111-979, 3 8.
mit Abb.) [1090
Häberlin [Karl], u. Di. Roeloffs: 4 un-
gedruckte Fohrer Urkunden nebst e. Faks. d.
Burgurkunde von 1360. Wyk: Verein für
Heimatkunde d. Insel Föhr 1926. (26 5.,
2 Taf.) 8%. = Föhrer Heimatbücher Nr. 13.
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F.
; ; [1081
1091
Hennecke, Bdg.: Die niedersächs. Urkunde-
bestäande der nordischen Archive, (Zschr. d,
Ges I. nielersächs. K.-G. 1926, S. 129 -133.)
. [1092
Urkundenbuch des Hochstifts Naum-
burg. Hrsg. von d. Histor. Kommission
f. d. Prov. Sachsen u. f. Anhalt. Tl. 1.
Magdeburg: Selbstverlag d. Histor. Kom-
mission; [ Evang. Buchh.] E. Holtermann
in Komm. 1925. gr. 5%. = Geschichts-
quellen d. Provinz Sachsen u. d. Frei-
staates Anhalt. Neue Reihe, Bd. 1.
Urkundenarchiv der |
Bibliegraphie Nr. 1081—1138
1. (967—1207.) Bearb. von Felix Rosen-
feld (t). (VII, 450 S.) [1093
Friedensburg, Walter: Urkundenbuch
der Universität Nur Hrsg. von d.
Histor. Kommission f. d. Prov. Sachsen
u. Í. Anhalt. (2 Teile.) Tl. 1. Magdeburg:
Selbstverl. d. Histor. Kommission: [Ev.
Buchh.] E. Holtermann in Komm. 1926.
. 80%, = Geschichtsquellen d. Prov.
Sachsen u. d. Freistaates Anhalt. Neue
Reihe, Bd. 3. 1. (1502—1611.) (IX,
729 S.) 1094
Klinkenborg, Melle: Die Urkunden
des Domkapitels zu Brandenburg über
seine Rechte an der Havel. (Papsttum u.
Kaisertum. S. 561—570.) [1095
Krabbo: Regesten der Markgrafen
von Brandenburg aus dem askanischen
Hause. Lfg. 8 (1926). (Veröffentlichungen
d. Ver. f. Gesch. d. Mark Brandenburg.)
[1096
Urkunden und Aktenstücke zur Ge-
schichte des Kurfürsten Friedrich Wil-
helm von Brandenburg. Veranlaßt durch
Kaiser Friedrich als Kronprinzen von
Preußen, hrsg. von d. Preuß. Kommission
bei d. Preuß. Akademie d. Wissenschaf-
ten. Bd 22 [Schluß]. Berlin: W. de
Gruyter & Co. 1926. 4°. 22. Politische
Verhandlungen. Bd 14. Hrsg. von Max
Hein. (VII, 605 S.) [1097
Gander, Karl: Zwei ungedruckte Urkunden
zur Geschichte Gubens. (Niederlaus. Mitt.
Bd. 17, II, 1926, S. 269ff.) [1098
Söhnel, H.: Berichtigung zu den Regesten
zur schlesischen Geschichte und zu Neuling:
Schlesische Kirchorte. (Schles. Gesch.-Bll.
1926, Nr. 2.) [1099
Latzke: Drei Lichtewerdener Urkunden aus
dem 13. u. 14. Jahrhundert. (Zs. f. Gesch. u.
Kult.-Gesch. Schlesiens. Jg.18, 1924/25
S. Hf.) [1100
Klapper, Joseph: Ein schlesisches Formel-
buch des 14. Jahrhunderts. (Zs. d. Ver. f.
Gesch. Sehlesiens. Bd. 60.) [)101
Hansen, G.: Katalog des Revaler
Stadtarchivs. 2. Aufl. hg. v. O. Greiffen-
hagen. Abt. II: Urkunden-Regesten
und Reeister. Reval 1926. Kommissions-
verlag der Revaler Estnischen Verlags-
gesellschaft „Paevaleht“. [1102
Sander, Paul, u. Hans Spangenberg:
Urkunden zur Geschichte der Territorial-
verfassung. H. 4. Stuttgart: W. Kohl-
hammer 1926. (V, 39 S.) gr. 8° — Aus-
gewählte Urkunden zur deutschen Ver-
fassungs- u. Wirtschaftsgeschichte. Bd 2,
ll. 4.
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, 8. 323f. [110 3
Urkunden zur Politik unserer Zeit.
Hrsg. von Gerhard Anschütz, Georg v.
Urkunden und Akten — Andere schriftliche Quellen und Denkmäler
Schanz, Max Lenz [u. a.]. Berlin-
Grunewald: Dr. W. Rothschild 1926.
(XXI, 524 S.) 4° = Handbuch d. Politik.
3. Aufl. Bd 6 (= 2. Erg.- u. Schlußbd.).
[1104
Balducei, Antonio: Regesto delle pergamene
della curia arcivescovile di Chieti. Vol.1:
1006—1400. Casalbordino, N. de Arcangelis.
p. XV, 127, L. 13.—. [1105
Carusl, Enr.: Briciole archivistiche. Di
alcuni monasteri di S Stefano nell’ Abruzzo
Chietino. (Papsttum u. Kaisertum. S. 102 bis
115.) [1106
Prevost, A.: Recueil des chartes et
bulles de Clairvaux. (Rev. Mabillon 14,
1924, 140—156. 233—242; 15, 1925,
145—167. 241—271. 308—317; 16, 1926,
49—62). | [1107
Beaurain, G: Cartulaire de l’abbaye
de Selincourt (1131—1513). Paris, Picard,
1926, VIII, 480 pp. 25 fr. — [1108
Gessler, J.: Un acte de Berthe van Goer,
mère du prince-évêgue de Groesbeeck. (Revue
belge de phil. et d’hist. T. 5, 5. 966.) [1109
Dubem, Gustave-Bernard: Catalogue des
acter des comtes supérieurs et palatins de
Bourgogne, d’Othon-Guillaume à Othon IV
(1004—1303), (Thèse prés. à l'école d. ch.
1926.) [1110
Sevenaer, E. van Nispen tot: De ‚‚Alde
Caerte‘‘ van Maastricht (1283). (Aanvulling
van: Verslagen en meded. VII pag. 623—634).
(Ver. t. uitg. d. bron. v. h. oud-vaderl. recht.
Versl. en meded. D. 8, H. 1, S. 76.) [1111
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Striedinger, Ivo: Was ist Archiv-, was Bi-
bliotheksgut? (Arch. Zs. Bd. 36, S. 151). [1112
Sussidi per la consultazione dell'archivio
vaticano a cura della direzione e degli archi-
visti. Vol. 1: Schedario Garampi— Registri
vaticani -- Registri lateranensi — Rationes
camerae — Inventario del fondo concistoriale.
Roma: Biblioteca apostolica vaticana. 1926.
223 S. 7 Tav. (Studi e Testi 45.) [1113
Bergl, J.: Das Archiv des Ministerium d.
Innern II. (Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. d. Deut-
schen i. Böhmen. Jg. 64, Beilage.) [1114
Groß, Lothar: Zur Geschichte der Gesandt-
schaftsarchive am Regensburger Reichstage.
(Arch. Zs. Bd. 36, S. 216.) [1115
Reinöhi, Fritz: Zur Geschichte der Wiener
Zentralarchive. (Arch. Zs. Bd. 36, 5. 220.)
[1116
Seidl, Jakob: Das Staatsarchiv des Innern
und der Justiz in Wien. (Arch. Zs. Bd. 36,
S. 86.) [1117
Prohaska-Hotze, Franz J.: Prager Archiv-
bericht. In: Familiengeschichtl. BI. Jg. 24,
8. Sp. 229—232, [1118
Siegl, Karl: Das Egerer Stadtarchiv.
(Arch. Zs. Bd. 36, 5. 143.) [1119
Schaus, Emil: Die Umgestaltung des
Koblenzer Staatsarchivs. (Arch. Zs. Bd. 36,
S. 63.) [1120
Fink, Georg: Geschichte des Hessi-
schen Staatsarchivs zu Darmstadt.Darm-
stadt 1925: C. F. Winter (; Darmstadt,
Staatsarchiv: Histor. Verein f. Hessen).
‘Lüneburg. (Arch. Zs. Bd. 36, S. 134.)
+33
(IV, 201 S., mehr. Taf.) 8°. Zusätze hierzu
von Ad. Müller in: Arch. f. hess. Gesch.
u. A. K. N. F. Bd. 15, H. 1, S. 230. [1121
Sehlosser, Heinrich: Das Archiv der Evan-
gelischen Landeskirche in Nassau. (Nass.
Heimatbll. Jg. 27, 1926, 5. 34—36.) [1122
Hermann, Fritz: Inventar der älteren
Registratur des evangelischen Landes-
kirchenamts. Mit den Ergänzungen aus
den Registraturen u. Kreisämtern sowie
den Archiven früherer Landesherren,
: Patrone usw. (= Inventare der nicht-
staatlichen Archive i. Volksstaat Hessen.
Hg. auf Veranlassung d. Hessischen
Staatsarchivs. Bd. 2). Darmstadt, Hess.
Staatsverl. 1926. XIV, 524 8.
Rez.: Arch. f. hess. Gesch. u. Altertumsk.
N. F. Bd. 15, H. 1, S. 236. [1123
Schmidt-Ewald, Walter: Das Staatsarchiv
zu Gotha. (Arch. Zs. Bd. 36, 5. 72.) [1124
Reinecke, Wilhelm: Das Stadtarchiv zu
[1125
Gerhard, Martin: Das Archiv des Rauhen
Hauses. (Hamburg, Geschichts- u. Heimatbll.
Jg.1, Nr.2.) [1126
Kretzschmar[, Johannes]: Das Staatsarchiv
zu Lübeck. In: Lübeck seit Mitte des 18. Jahr-
hd. (Lübeck: Borchers [1926].) S. 15— 17.
[1127
Stephan: Archivpflege und Archivinventa-
risation in Schleswig-Holstein. (Korr. Bl. d.
Ges. Ver. Jg. 74, S. 263). [1128
Richter: Die Entwicklung d. Kieler Staats-
archivs und seine Bestände. (Korr. Bl. d. Ges.
Y. Jg. 74, S. 251). [1129
Specht, Rfeinhold]: Das Stadtarchiv zu
Zerbst. Zerbst: F. Gast 1926. (38 8.) [1130
Lehmann, Rudolf: Das Stadtarchiv in
Guben, seine Geschichte und seine Bestände.
(Niederlausitz. Mitt. Bd. XVII, 1, S. nr ;
: 1131
Bruiningk, Hermann: Dasehemalige Histo-
rische Landesarchiv in Riga. (Arch. Ze. Bd. 36,
S. 119.) [1132
Graber, Erich: Das Herzogliche Archiv zu
Sagan und die Manuskripte der herzoglichen
Lehnsbibliothek. (Sagan i. Schl.) 1926: (B.
Krause [; lt. Mitteilg.: Breslau, Tiergartenstr.
13: Histor. Kommission f. Schlesien.)) (III,
64 S.) 4°. Nicht im Buchhandel. [1133
Giussani, A.: Über die italienisch-schweize-
rischen Bestände im Staatearchiv Mailand.
(Arch. stor. della Svizzera ital. H. 1, 1926.)
Ygl. N. A. Bd. 46, 1925/26, S. 585. [1134
Heins, Walter: Das spanische General-
archiv in Simancas. (Arch. Zs. Bd. 36, T 31.)
1135
Kehr, Paul: Das spanische, insbesondere
das kKatalanische Archivwesen. (Arch. Zs. Bd.
36, 8.1.) [1136
Le Blant, E.: Inscriptions chrétiennes
de la Gaule. 2 vol. 458 et G44 p. 150 fr.
H. Champion. [1137
Zwierlein, St.: Venantius Fortunatus
in seiner Abhängigkeit von Vergil-
Würzburg, Druck von Triltsch. 66. S.
[Dissertation].
Rez.: Hist. Jahrb. i. A.d. Görres-Ges. Bd.
46, 1926, 3. 712. [1138
”34
Moselgedichte der Decimus Magnus
Ausonius und des Venantius Fortunatus.
Zum 3. Male hg. u. erkl. v. Karl Hosius.
Marburg: Elwert. 1926.
Rez.: American Journal of philology. Nr.
187, 5. 295. — Hist. Jahrb.i. A.d. Görres-Ges.
Bd. 46, 1926, S. 191. [1139
Perna, Raffaele: Le fonti storiche di Velleio
Patercolo. Lucera: T. Pesce. 1925. p. 36.
[1140
Silva-Tarouea, K.: Die Quellen der
Briefsammlungen Papst Leos d. Gr., ein
Beitrag zur Frage nach den Quellen der
ältesten Papstbriefsammlungen. (Papst-
tum u. Kaisertum. 5. 23—47.) [1141
Monumenta Germaniae Historica:
Hadriani II papae Epistolae, hg. v. E.
Perels. Epistolarum Tom. 6, Karolini
aevi 4, partio alterius fasc. 2. Berlin,
Weidmann 1925.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, 8. 565. Hist.
Jahrb. i. A. d. Görres-Ges. Bd. 46, 1926, S.
684f. [1142
Buchner, Max: Zur Überlieferungs-
geschichte des „Liber pontificalis und
zu seiner Verbreitung im Frankenreich
im 9. Jahrhundert. (Röm. Quartalschr.
34, 1926, S. 141ff.) [1143
Goldschmidt, Adolph: Frühmittelalterliche
illustrierte Enzyklopädien. (Vorträge der Bi-
bliothek Warburg. 1923/24, S. 215ff.) [1144
Walahfrid von der Reichenau: Hortulus.
Gedichte über d. Kräuter s. Klostergartens
vom J. 827. Wiedergabe d. 1. Wiener Druckes
vom J. 1510. Eingel. u. medizinisch, botanisch
u. druckgeschichtlich gewürdigt von Karl
Sudhoff, H(einrich) Marzell, E(rnst) Weil,
München: Verlag d. Münchener Drucke 1926.
(XII.23 98., S5. XIII—NXAIV ınit 1 Abb.) gr. 8°.
= Münchener Beiträge zur Geschichte u. Li-
teratur d. Naturwissenschaften u. Medizin.
Sonderh. 1. [1145
Menhardt, Hermann: Ein Bruchstück
der ‚Lex \Visieothorun aus einer dem
Codex Hlolkhamensis 210 verwandten
Handschrift. (Zs. d. Sav. St. Bd. 46,
Germ. Abt. S5. 360.) [1146
Heymann, E.: Zur Textkritik der Lex
Bajuwariorum. (Papsttum u. Kaisertum.
S. 116—137.) [1147
Lex Baiuvaridrum. Liehtdruckwie-
dergabe der Ingolstädter Handschrift des
Baverischen Volksrechts mit Transkrip-
tion, Textnoten, Übersetzung, Finfüh-
rung, Literaturübersicht und Glossar.
Hg. u. bearb. v. Konrad Beverle. Mün-
chen 1925: Max Hueber. [1148
Jaekel, Hugo: Die Entstehung der
Lex Frisionum. (Zs. d. Nav. St. Bd. 46,
Germ. Abt. 8. 1.) [1149
a nn nn EEE —— —— 0
aa
Bibliographie Nr. 1189—1181
Die Summa legum brevis et utilis des
sogenannten Doctor Raymundus von
Wiener-Neustadt. . V. Alexander
Gäl. Halbbd 1.2. Weimar: H. Böhlaus
Nachf. 1926. gr. &.
Rez.: Mitt. d. österr. Inst. f. Geschichtsf.
Bd. 41, 5. 468. [1150
Keussen, H. u. E. Kuphal: Verzeich-
nis der Kölner Zivilprosesse 1364—1700.
(Mitt. aus dem Stadtarch. v. Köln. H.38.)
[1151
Büscher, Franz: Mitteilungen aus
Archiven. Ill: Die Prozeßgesetze d.
Stadt Essen. 1650. 1699. 1707. — IV:
Die Gerichtsordnungen d. Stiftes Essen.
1738. 1749. (Beitr. z. Gesch. v. Stadt u.
Stift Essen. H. 42.) [1152
Die Dresdner Bilderhandschrift des
Sachsenspiegels. Hrsg. von Karl von
Amira. Bd. 2: Erläuterungen, TI 2.
Leipzig: K. W. Hiersemann 1926. 49 =
Aus d. Schriften d. Sächs. Kommission
f. Geschichte. 2, 2. (VII, 385 S.) [1153
Künßberg, Eberhard von: Deutsche
Bauernweistümer. Ausgew. u. hrsg. (1.
bis 10. Tsd. Mit 19 Taf.). Jena: E. Die-
derichs 1926. (168 S.) 8° = Deutsche
Volksheit. [21/22].
Rez.: Jb. f. hist. Volksk. Bd. 2, 8. 183.
[1154
The Borgarthing Law of the Codex Tuns-
bergensis. C. R. 1642, 4 to. An old Norwegian
manuscript of 1320—1330. Diplomatic edition,
with an introduction on the paleography and
the orthography. Ed. b. George T. Flom.
- (University of Illinois Studies in language and
literature. Vol. X, nr. 4, November 1925.
Urbana, III.) [1155
Constitutiones et acta publica impera-
torum et regum. T. 8 (, p. 3). Hanno-
ver: Hahnsche Buchh. 1926. 4° = Monu-
menta (rermaniae historica. Legum
sectio 4, 8, 3. 8, 3: Inde ab a. 1345
usque ad a. 1348, ed. Karolus Zeumer
et Ricardus Salomon. (XXX S. S.
47-10.) [1156
Schiffmann, Konrad: Die mittelalter-
lichen Stiftsurbare des Landes ob der
önns. Tl. 4. Wien: Hölder-Pichler-
Tempsky A. G. in Komm. 1925. 4° =
Österreich. Urbare. Abt. 3. Urbare geistl.
Grundherrschaften. Bd. 2, T1.4. 4: Nach-
träge (Ranshofen u. Traunkirchen) —
Personen- u. Oıtsnamenreg. — Glossar u.
Sachree. (VIF, 430 S.) [1157
Pfitzuer, Josef: Die Tabula proscriptorum
Nizensium et provinciae. (J.buch d. Ver. f.
Gesch. d. Deutschen i. Böhmen, Jg. 1, 1926.
S. 331.) [1158
un u ii r A Sermeer | — nn
Andere schriftliche Quellen und Denkmäler
Keim, J.: Alte Urbare des Straubin-
ger Gebietes. 7. Amt Mitterfels. (Jahres-
ber. d. hist. Ver. f. Straubing. 29, S. 79ff.)
[1159
Die Jahrzeitbücher der Stadt Aarau.
TI. 2. Aarau: H. R. Sauerländer & Co.
1926. 4° = Veröffentlichungen aus d.
Stadtarchiv Aarau. 3. 2. Das neue Jahr-
zeitbuch d. Pfarrkirche u. d. Jahrzeit-
buch d. Frauenklosters, mit Namen- u.
Sachreg. hrsg. von Walther Merz. (V,
188 S.) [1160
Baumhauer, A.: Die Waldshuter Kir-
chenbücher als G.-quelle. (Zt. f. d. G. d.
Oberrheins, NF. Bd, 39, H. 4, S. 571 bis
581.) [1161
Müller, Anton, München: Die Kir-
chenbücher der baverischen Pfalz. Be-
schreibendes Verz., bearb. u. eingel.
München: Th. Ackermann 1925. (X,
130 S.) 4° = Archivalische Zeitschrift.
Beih. 1. [1162
Pöhlmann, Carl: Das Bruderschafts-
buch der Sacraments-Bruderschaft zu
Wörschweiler. Bearb. unter Mitw. von
Heinrich Ritter u. Albert Becker.
Zweibrücken: (Hist.) Verein (d. Medio-
matriker f. d. Westpfalz in Zweibrücken)
1926. (54 S.) 80 = Regesten zur Orts- u.
Familiengeschichte d. Westrichs. 2 =
matrier 1 d. Hist. Vereins d. Medio-
une d. Westptalz in Zweibrücken.
[1163
" Sehellbach, Siegfried: Die älteren
Kirchenbücher der evangelischen Ge-
meinden von Essen u. Rellinghausen.
(Beitr. z. Gesch. v. Stadt u. Stift Essen.
H. 42/44.) [1164
Stinnesbeck, Eberhard Ludwig: Die
alten Tauf-, Trau- und Sterberegister der
katholischen Kirchengemeinden i. Stifte
Essen. (Beitr. z. Gesch. v. Stadt u. Stift
Essen. H. 42/44.) [1165
Haake, Ludwig: Das Wirtschafts-
buch des Konstantin von Lyskirchen.
(Alt-Köln. Jg. 15, S. 2ff.) [1166
Weinsberg, Hermann. — Das Buch
Weinsberg. Kölner Denkwürdirkeiten
aus d. 16. Jh. Bd. 5. Bonn: P. Hanstein
1926. gr. 8° = Publikationen d. Gesell-
schaft f. Rheinische Geschichtskunde. 10.
5. Kulturhistor. E reänzen. bearb. von
Josef Stein. (XLV, 508 S., 3 Taf.) [1167
Frechen, F.: Verzeichnis der im Ar-
chiv des Landeerichts in Düsseldorf la-
gernden Kirchenbücher. (Mitt. d. westdt.
Ges. Í. Familienk. Bd. 4.) [1168
*35
Bremer, J.: Amtslisten des kurköl-
nischen Amtes Liedberg. (Mitt. d. westdt.
Ges. f. Fam. K. Bd. 4). [1169
Lavalleye, Jacques: Le ‚Liber Mortuorum“
del'abbaye de Dilighem. N ecrologium abbatiac
Diligemensis. (Analecta Praemonstrat. T. 2,
VI—74 pp.) [1170
Japikse, N.: Besolutiön der Staaten-
Generaal van 1576 tot 1609. Deel 9 (1596 bis
1597). "s-Gravenhage: Nijhoff. 1926. 777 S.
(Rijks geschiedkundige Publicatien. 62.) [1171
Schmidt, Aloys: Untersuchungen über das
Carmen satiricum occulti Erfordensis. (Sachsen
u. Anhalt. Bd. 2, S. 76—158.) [1172
Bonhofl, Friedrich: Goslarer Bürger-
buch. 1600—1647. Hamburg [Martini-
str. 41]: Selbstverlag 1925. (IV, 90 S.
mit 1 Abb.) gr. 8°. [1173
Rode, J ohannes: Registrum bonorum
et lurium ecclesiae Bremensis (Johann
Roden Bok), hrsg. von R(ichard) Cap-
pelle. Bremerhaven: Heimatbund d.
Männer vom Morgenstern 1926. (XX,
243 S.) [1174
Achelis, Thomas Otto: Die Kirchen-
bücher ! Nordschleswigs. (Familiengesch.
Bli. Jg. 24, S. 109.) [1175
Machholz, Ernst: Die Kirchenbücher
der evangelischen Kirchen in der Provinz
Sachsen. Leipzig (Straße d. 18. Okt. 89).
Zentralstelle f. deutsche Personen- u. Fa.
miliengeschichte E. V. 1925. (XVI, 75 5.)
g1. 8°. = Mitteilungen d. Zentralstelle f.
deutsche Personen- u. Familiengeschichte
E. V. zu Leipzig. H. 30. [1176
Pahncke, Max: Die Stadtbücher von
Neuhaldensleben von 1471—1486. (Fort-
setzung). (Gesch.Bll. f. St. u. L. Magde-
burg. Jg. 61, N. 105ff.) . [1177
Reichardt, Alfred: Das Stammbuch der
Schuhmacher-Innung zu Groitzsch. Leipzig:
Degener & Co. 10926. (27 8.) gr. 8°. = Biblio-
thek familiengeschichtl. Quellen. H.1. [1178
Ebeling, Robert: Das älteste Stral-
sunder Bürgerbuch (1319—1348). Bearb.
(Stettin 1925: Herrcke & Lebeling
[; überkl.]: L. Saunier 1926). (150 N.)
er. 8%. = Veröffentlichungen d. Hist.
Kommission f. Pommern. Bd 1, H.?2.
[1179
Das älteste Glatzer Stadtbuch. 1316
bis 1412. (Der stadt vorsizilt buch.)
(Glatzer Heimatbll. Jg. 12, 5. 21t.)
Vegl. hierzu auch: In eigener Sache.
(Glatzer Heimatbll. Jg. 12, S. 7Sff.)
[1180
Franz: Das antiquum Re-
Breslauer Bistums, eine der
Stolle.
gistrum des
ältesten schlesischen Geschichtsquellen.
(Zs. d. Ver. f. Gesch. Schlesiens. Bd. 60).
[1181
gt
*36
Schiller, A.: Eine alte schlesische Fassions-
tabelle. (1576.) Schles. Gesch.Bll. 1926, Br 2.)
1182
Das Reehnungsbuch der Keseischen
Kirchenvormünder 1472—1553. Hrsg.
von Paul Johansen. Reval: F. Wasser-
mann 1926. (XXVII, 64 S. mit Abb.)
gr. 8°, [1183
Guerrini, Paolo: Kirchen- und Pfründen-
verzeichnisse der Diözese Brescia aus den
Jahren 1410—1532. (Brixia sacra 15, 1924,
3—15. 117—143; 16, 1926, 36—48. 90—97.)
(Vgl. N. A. Bd. 46, 1925/26, S. 601.) [1184
Liebermann, Felix:
Arundel. (Zs. d. Sav. St. Bd. 46, Kan. Abt.
8.531.) [1185
Morin, G.: Douze lettres aei de
persoonages ecclésiastiques du XIIIme
siècle. (Zs. f. schweiz. Kirchengesch. Jg.
20, S. 127.) [1186
Auer, P. A.: Eine verschollene Denk-
schrift über das große Interdikt des XIV.
Jahrh. (Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges.
Bd. 46, 1926, S. 532ff.) [1187
Van Mierlo, J.: De visioenen van Hade-
wych. Opnieuw uitgegeven. D. 1. 2. Leuven.
Gent. Mechelen. 8. V. de Vlaamsche Boeken-
halle. 1924. S. 250. o (Leuvense Studieän
en Tekstuitgaven. 10. 11.) [1188
Caesarius von Heisterbach (Caesarius
[Heisterbacensis]): Himmeroder Wunder-
erzählungen. (Dialogus miraculorum et histo-
riarum memorabilium, Ausz. deutsch. Geleitw.:
G. W. vonder Vroneck.) Wittlich: G. Fischer
1925. (62 5.) 8°. 1189
Cäsarlus von Hoeisterbach (Caesarius
Heisterbacensis]: Wunderbare Geschichten.
(Ausgew. u. übers. von Paul Weiglin. 1.—5.
Tsd.) München: A. Langen [1925]. (180 S.)
8°, = Bücher d. Bildung. Pd. 18.
Hedwig, Herzogin in Schlesien u, Polen. —
Das mittelalterliche Reimofficium der hl. Hed-
wig, Herzoginin Schlesien u. Polen, Gräfin von
Andechs-Diessen. (Historia rhythmica sive
Officium Sanctae Hedwigis.) Aus d. Latein.
übertr. von Else Promnitz. Breslau: F.
Gocrlich 1926. (101 S. in Schwarz u. Rotdruck
mit Abb.) 8°. [Umschlagt.: Officium S. Hed-
wigis. [1191
Voltelini, Hans: Die Imbreviatur des
Johannes Scriba im Staatsarchiv zu
Genua. (MIöG. Bd. 41, 1926, S. 70—79).
[1192
Holtzmann, Walther: Eine ober-
italienische Ars dietandi und die Brief-
sammlung des Priors Peter von St. Jean
in Sens. (N. A. Bd. 46, 1925/26, S. 34
bis 52.) [1193
Bärwinkel®? Mappe monde nouvelle
papistique. Das größte und seltenste
satirische Werk des 16. Jahrhunderts im
Besitze des städt. Museums in Sonders-
hausen. (Mitt. d. Ver. f. dt. Gesch. u.
Altert.K. i. Sondershausen.
25ff.)
Zum Poenitentiale
[1194
[1190 :
‚ kultät wirkenden Professoren.
Bibliographie Nr. 1182—1225
Nuntiaturberichte aus Deutschland
nebst ergänzenden Aktenstücken. Hrsg.
von d. Hist. Komm. d. Akad. d. Wiss. in
Wien. Abt.2. 1560—1572. Bd 5. Wien:
Hölder-Pichler-Tempsky A.G. [Abt.:]
Akad. d. Wiss. in Komm. 1926. 4°. 5.
Nuntius Biglia 1565—1566 (Juni). a
| mendone als Legat auf d. Reichsta
| Augsburg 1566. "Bearb. von Ignaz
lipp Dengel. (XCIII, 277 S.)
hi.
[1195
Carmina Burana. Ausgew. von Bemhard
Lundius. 2. Aufl. Frankfurt a. M.: M. Die-
sterweg 1926. (32 8.) kl. 8° [Umschlagt.]. =
Lateinische Quellen d. deutschen Mittelalters.
[1196.
Diels, Paul: Slavische Reimprosa des Mittel-
alters. (Jahrbücher f. Kult. u. Gesch. d.
Slaven. N. F. Bd. 2, H. 2, S. 1ff.) {1197
Die Matrikel des Hochstifts Merseburg
1469 bis 1558. Hrsg. von Georg Buch-
| wald. Weimar: H. Böhlaus Nachf. 1926.
(VIII, 368 S.) 4°. [1198
Die Matrikel des Rap niche Seminars
zu Braunsberg 1578—1798. Im Namen
d. Histor. Vereins für Ermland hrsg. u.
mit biograph. Zusätzen vers. von Lühr.
Mit d. Bilde d. Seminargebäudes [Titelb.]
[Lfg 1.] (IV S., S. 1—80.) Königsberg
1. Pr.: B. Meyer & Co. in Komm. 1925.
gr. 8, [1199
Zimmermann, Paul: Album acade-
miae Helmstadiensis. Bd 1. Album
academiae Juliae. Abt. 1. Hannover:
Selbstverlag d. Hist. Kommission; f.
Deutschland: A. Lax in Komm.; f. d
Ausland: O. Harrassowitz in Komm.
1926. 4°. = Veröffentlichungen d. Hist.
Komm. f. Hannover, Oldenburg, Braun-
schweig, Schaumburg-Lippe u. Bremen.
9. 1. Studenten, Professoren etc. d. Univ.
Helmstedt von 1574—1636. Voran geht
e. Verz. d. Schüler u. Lehrer d. Pädago-
gium llustre in Gandersheim 1572—14.
(VII, XVI, 459 S.) [1200
Keil, Leonard: Die Promotionslisten
der Artisten-Fakultät von 1604—1794,
nebst e. Anh.: Verzeichnis d. an d. jur.
Fakultät von 1739—1794 immatriku-
lierten Studenten u. einiger an n Fa-
jer:
© Paulinus-Druckerei 1926. (VIII, 208 S.,
1 Titelb.) 9%. = Akten u. Urkunden d. Ge-
‚ schichte d. Trierer Universität. H. 2.
H. 4,5..
[1201
Reinöhl, F.: Politische Nachlässe des
19. Jahrhunderts in den staatlichen Ar-
Allgemeine deutsche Geschichte
chiven Österreichs. (Korı. Bl. d. Ges.
Ver. Jg. 74, S. 209.) [1202
Die Bildwerke des Bayerischen National-
museums. Abt. 4. Augsburg: Dr. B. Filser &
Co. 1926. 2°. = Kataloge d. Bayer. National-
museums. Bd. 13, 4. 4. Die Bildwerke in Rl-
fenbein, Knochen, Hirsch- u. Steinbockhorn.
Mit e. Anh.: Elfenbeinarbeiten d. staatl.
Schloßmuseen in Bayern von Rudolf Ber-
liner. (XXIX, 163 S., 336 S. Abb.) [1203
Tietze, Hans: Die deutschen Bildteppiche
des Mittelalters. (Zeitwende. Jg. 2, II, S. 183).
[1204
—— m
Die Kunstdenkmäler von Bayern.
(Bd. 3) Reg. Bez. Unterfranken. Hg. v.
Felix Mader. 23. (Bd. 4.) Reg. Bez. Nie-
derbayern. Hrsg. von Felix Mader. 14.
15. München: R Oldenbourg in Komm.
1926. 4°. (Bd. 3), 23. Bez. Amt Obern-
burg. IX, 172 S. 12 Taf. — (Bd. 4), 13.
Bez. Amt Landan. V, 224 S. 10 Taf. 14.
Bez. Amt Wilshofen. 15. Bez. Amt Viech-
tach. (V, 93 S) [1205
Die Kunst- und Altertums-Denkmale
in Württemberg. Hrsg. vom Württ.
Landesamt f. Denkmalpflege. Inventar.
*37
| Lfg. 75/80. EBlingen: P. Neff 1926. 4°.
ı 15/80. Donaukreis, Oberamt Münsingen.
(175 S. mit Abb.). [1206
Durrer, Robert: Die Kunstdenkmäler
des Kantons Unterwalden. Bogen 66 bis
67. (S. 1041—1072). Beilage zu Anz. f.
Schw. A. K. 1926, H. 3. Zürich: Verlag d.
Schweiz. Landesmuseums. [1207
Stückelberg, E[rnst] Aflfred]: Denk-
mäler des Königreichs Hochburgund vor-
nehmlich in der Westschweiz. (888 bis
1032.) Mit 9 Taf. u. 23 Abb. im Text.
Zürich 1925: Gebr. Leemann & Co.
(45 S.) 4°. = Mitteilungen d. Antiqua-
rischen Gesellschaft in Zürich. Bd. 30,
H. 1 (= Neujahrsblatt 89). [1208
Die Bau- und Kunstdenkmäler von
Westfalen. [Bd. 40.] Münster i. W.: H.
Stenderhoff in Komm. 1926. 4°. [40.]
Kreis Büren. (V, 278 S.) [1209
Meier, P[aul], u. Kfarl] Steinacker:
Die Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt
Braunschweig. 2. erw. u. mit 158 Abb.
vers. Aufl. Braunschweig: E. Appelhans
& Co. 1926. (209 S.) [1210
IV. Bearbeitungen.
1.Allgemeine deutsche
Geschichte.
Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich v.:
Weltperioden. (Reden u. Aufs. Bd. 2. 4.
Aufl. 1926, S. 1—18.) [1211
Schuster, Mauriz: Altertum und
deutsche Kultur. Wien: Hölder-Pichler-
Tempsky 1926. (656 S.) 80,
Rez.: Hist. Jahrb, i. A. d. Görres-Ges. Bd.
46, 1926, S. 444f. [1212
Wilamowitz-Moellendorff, Ulr. v.:
Griechen und Germanen. (Reden u. Aufs.
Bd. 2. 4. Aufl. 1926, S. 95—110.)
[1213
Kirn, Paul: Zum Problem der Kon-
tinuität zwischen Altertum und Mittel-
alter. (Arch. f. Urk. Forsch. Bd. 10,
S. 128.) [1214
Staat und Volkstum.
Schutzbund hrsg. von K(arl) Cf[ristian] v.
Loesch in Zusammenarbeit mit Alrnold]
Hillen Ziegfeld. Berlin W. 30, Motzstr. 22:
Deutscher Schutzbund-Verlag 1926. (VII,
789 S. mit eingedr. Kt., 3 Tab.) 4°. = Bücher
d. Deutschtums. Bd. 2. [1215
‚ Hayes, Carlton J. H.: Essays on nationa-
lism, The Macmillan Company. 12s. 6d. Rez.:
Times, Lit. Suppl. 1926, 12. Aug., S. 530. [1216
Wilamowitz-Moellendorf, Ulrich v.:
Für d. Deutschen
Volk, Staat, Sprache. (Reden und Aufs. '
Bd. 2. 4. Aufl. 1926, S. 18—34.) [1217
Lavisse, Ernest, et Rambaud, A.: Histoire
generale du de siècle à nos jours. 8 vol. Chaque
vol. 80 fr. A. Colin. [1218
Aulneau, G.: Histoire de l’Europe centrale
depuis les origines jusqu’à nos jours. 656 pp.
45 fr. Payot. [1219
Seignobos, Ch.: Histoire politique de
L'Europe contemporaine. T. 2. 606 pp. 60
fr. A. Colin. [1220
Serventi, Gaetano Nino: Ascesa della demo-
cTazia europea e prime reazioni storiche,
1774—1924. Roma. Le Sorgenti (Borgo S.
Donnino, A. Bonatti) 1925. p. 379. L. 10. (Mo-
narehia: biblioteca del nuovo pensiero politico
italiano, nr. 2.) [1221
Muir, Ramsay: The expansion of Europe.
4th ed. XII, 380 pp. Constable. 12 ».
Bourgeols, E.: Manuel historique de poli-
tique etrangere, T. 1:Les origines (1610—1789).
T. 2: Les révolutions. (1789—1830). T. 3:
L’Ere des nations; L' Eveil du monde (1830 bis
1878). T. 4: La Politique mondiale. Chaque
ea. 20fr. P. Belin. [1223
L’Enropa nel secolo XIX. Pubblicazione
diretta dal prof. Donato Donati e dal prof.
Filippo Carli. Vol. 1 (Storia politica). (Istitu-
to superiore di perfezionamento per gli studi
politieosoeialiecommereialiin Brescia). Pado-
va, A. Milani. 1925, p. 626. L. 45. [1224
Wirth, Albrecht: Männer, Völker und
Zeiten. Eine Weltgesehichte in einem Bande.
Mit 16 Bildertafeln und 10 Kartenskizzen i.
Text. 1926, Georg Westermann, Braun-
schweig u. Hamburg.
Rez.: Jahrbücher f. Kult. u.
Slaven, N. F. Bd. 2, H. 3, S. 119f.
Gesch. d.
[1225
+38
Thompson, J.M.: Lectures on foreign
history, 1494—1789. 446p. (7p. bibl.) D’26
N. Y. Macmillan. — London, Blackwell. i 6d.
1226
Pollard, Alb. Frederick: Factors in modem
history. 300p. D (c.'26) N. Y., Knopf. Lon-
don: Constable. 78. 6d. [1227
Renard, G., and Wentersse, G.: Life and
work in modern Europe, 15th to 18th century;
introd. by Dr. Eileen Power. 404p. il. O (Hist.
of civilization) °26 N. Y., Knopf. — London,
Kegan, Paul. 168. (1228
Robinson, Jaimes Harvey: An introduction
to the history of western Europe; II, The
emergence of existing conditions and ways of
thinking: rev. and enl. ed. various p. (8p.
bibl.) maps (pt. col.) O (c.’26). Bost. Tor
1229
Schevill, Ferdinand: A history of Europe:
from the reformation to our own day. 728 S.
10s. 6d. Harrap, June '26. [1230
Lindner, Theodor: Weltgeschichte in 10
Bden. Bd. 9. 10. Stuttgart: Cotta Nf. 1926.
gr. 8°. [1231
Duruy, Victor: General history of the world.
Revised and continued to 1901 by Edwin A. G.
Grosvenor. With supplemental chapters to
1925 by Mabell 5. C. Smith and J. Walker
McSpadden. XL, 931 pp. Allen and Unwin.
188. [1232
Erläuterungen zu Lichtbildern für den Ge-
schichtsunterricht. Unter Mitw. von Th.
Drück, Edlfuard] Heyek u.H. Klaiber hrsg.
von Glotthilf] Bader u. Ilmmanuel] Benzin-
ger. [3 Bde.) Bd. 1—3. Stuttgart: Th. Ben-
zinger 1926. [1233
Luigi, Guiseppe de’: Il mediterraneo nella
politica europea. Napoli: N. Jovene & Cie. 506
S. gr. 8°,
Rez.: Lit. Wochenschrift. 1926, nr. 40.
[1234
Du Moultn-Eckart, Richard: Vom
alten Germanien zum neuen Reich. 2
Jahrtausende deutscher Geschichte. Mit
304 Abb. im Text u. 17 Kunstbeil. Stutt-
gart: Union (1926). (XII, 504 S.) £.
[1235
Classen, Walther: Das Werden des
deutschen Volkes. 2. durchgearb. u. erg.
Aufl. (6.—-9. Tsd.) [3 Bde.) Bd. 1—3.
Hamburg: Hanseat.Verlagsanstalt [1926.
Rez.: list. Z. Bd. 135, H.2, 8.3101.
Miiller, Karl Alexander von: Deutsche
Geschichte und deutscher Charakter.
Aufsätze u. Vorträge. Stuttgart: Deut-
sche Verlags-Anstalt 1926. (VHI, 241 S.)
Ko,
Rez.: N. Jahrbücher f. Wiss.u. Jugendbild.
Jg. 2, S. 603. [1237
Deutsche Kulturgeschichte in lebensvollen
Einzelbildern. Hrsg. von Gustav Schlipköter
u. Fritz Pferdmenges. [2 Teile]. 2.erw. Antl.
T1.1.2. Leipzig: Durt'sche Buchh. 1926. [1238
Kaindl, Raimund Friedrich: Öster-
reich, Preußen, Deutschland. Deutsche
Geschichte in Großdeutscher Beleuchte.
Wien: W. Braumüller 1926. (XXVIH,
321 5.)
|
‚, 271 5.
Bibliographie Nr. 1226—1288
Rez.: Zs. d. dt. Ver. f.d. Gesch. Mährens u.
Schles. Jg. 28, H. 3/4, S. 65ff. [1239
Haller, Johannes: Die Epochen der
deutschen Geschichte. (15.—17. Tsd.)
Stuttgart: Cotta Nf. 1926. (XII, 375 S.)
„8, [1240
Sturmhoevel, K.: Geschichte des
deutschen Volks. I. Von den Anfängen
bis zum Tode Friedrichs d. Gr. M. 4 Bil-
dern. II. Vom Tode Friedrichs d. Gi.
bis zum Ausbruch des Deutsch-Französ.
Krieges 1870. M. 4 Bildern. 261 S. u.
(Kröners Taschenbuchausgabe
Bd. 19 u. 20). 2. Aufl. Leipzig 1926.
Rez.: Gelbe H. 1926, S. 616f. [1241
Quanter, Rudolf: Kulturgeschichte
des deutschen Volkes. Mit 22 Abb. im
Text u. 8 Kunstbeil. 4. Aufl. Stuttgart:
Union [1926]. (VIII,763 S.) gr. 80. [1242
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Hannover: C. Meyer 1926. (XVI, 304 i 8°,
1244
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fünchen: [Hochschulbh.] M. Hueber
1926. (20 S.) gr. 8°. = Münchener Üni-
versitätsreden. H. 6. [1245
Heckscher, Kurt: Die volkskunde des ger-
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‚ ten Ernst Moritz Arndts u. gleichzeitl. wie
' Hamburg M. Riegel 1925.
neuerer Parallelbelege dargest. In2 Tin. Ti. 1.
gr. 8°. 1. Darstel-
. lung an Hand d. Schriften Ernst Moritz Amdts.
[1236
(589 N.) [1246
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Abt. Buchverlag 1926. (VII, 216 S.) 8°.
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25 N.) 8°, [1248
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15 fr. Plon-Nourrit. [1251
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[1252
Wesen im
(Zus. 1.
[1253
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(Schwerin i. M.: H. Dietzsch & Co. 1925.)
(80 S.) [1257
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deutsche Parteien. (Zeitwende. Jg. 2, I, S.
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Bildg. V, 2. = F. Mann’s Pädag.-Mag.
1062.) | [1260
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im Wandel d. Kriegsgeschichte. 51.— 55.
Tsd. Stuttgart: Deutsche Verlagsanstalt
1926. (XI, 664 S.) gr. 8°.
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Kapfinger, Hans: Die historische Rhein-
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von 1870/71. (Rhein. Beob. 1926, S. 306.) [1264
Linnebach, Karl: Die gerechte Grenze
im deutschen Westen — ein 1000jähriger
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Di (1926). (68 S.) 8°, [1265
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(VIII, 173 S.) gr. 8%. [= Reimanns Welt-
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user, ae en Me Aa a Te m ee a an a rl N a a
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danske Historikere. Redigeret af Aage Friis,
Axel Linvald og M. Mackesprang. 1. Haefte.
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12s. 6d.
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Heimatk. d. Aussig-Karb. Bez. Jg. 6, 5. 63.)
j [1288
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1926.) gr. 8°. 3. Bilder aus d. Geschichte d.
Stadtteiles Kleische. (56 S. mit Abb.) — 4. Bil-
der aus d. Geschichte d. Stadtteiles Schön-
priesen. (99 S. mit Abb., 1 Taf.) [1289
Gnirs, Anton: Karlsbad in seiner ältesten
Vergangenheit. Überliefergn., Denkmaleu. Ur-
kunden. Karlsbad: W. Heinisch (1925). (159
8. mit eingekl., z. T. farb. Abb.) kl. 8°. [1290
Plaschke, W.: Alte Hausnamen in Leukers-
dorf. (Beitr. z. Heimatk. d. Aussig-Karb. Bez.
Jg. 6, S. 182.) [1291
Weber, O.: Zur Geschichte des Kleinseitner
Gymnasiums. (Mitt. d. Ver. f. Gesch. d.
Deutsch. i. Böhmen. Jg. 64, H. 1.) [1292
Köhler, Rudolf: Das Teildorf Tellnitz von
1580—1850. (Beitr. z. Heimatk. d. Aussig-
Karb. Bez. Jg. 6, S. 25.) [1293
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Jg. 28, 1926, H. 1/2, 5. 631tf.) [1294
Drechsler: Neukolonisierung des Freiwal-
dauer Bezirkes. (Zs, d. dt. Ver. f. d. Gesch.
Mährens u. Schlesiens. Jg. 28, 1926, H. 1/2,
S. 8011.) [1295
Maschke, Wilhelm: Die nationale Ent-
wicklung nordmährischer Bezirke. (Der Aus-
landdeutsche. Jg. 9, S. 714.) [1296
Treichster, G.: Geschichte der Stadt Gö-
ding bis zum 18. Jahrhundert. (Zs. d. dt. Ver.
f. d. Gesch. Mährens u. Schlesiens. Jg. 28,
1926. H. 3/4, S. 9ff.) [1297
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Chronik aus dem Jahre 1727. (Zs. d. dt. Ver. f.
d. Gesch. Mährens u. Schlesiens. Jg. 29, 1927,
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Tietze, Hans: Alt-Wien in Wort und
Bild vom Ausgang des Mittelalters bis
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Hrsg. 2. verm. Aufl. Mit 230 Abb. auf
144 Taf. Wien: A. Schroll & Co. 1926.
(12 S5.. 144 Taf.) 4°. [1299
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Neustadt. H. Wiener Neustadt in der
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|
|
| Vorgeschichte.
Biblicgraphie Nr. 1284 —1338
Grenzfestung gegen Türken und Ungarn.
Wiener Neustadt 1927. Selbstverlag des
Magistrats. [1300
Weyrich, Edgar: Straße und Museum als
Geschichtsquelle. Gezeigt an d. Beispiel Wien.
Wien: Schulwiss. Verlag [A.] Haase 1926.
(XXX, 338 5.) kl. 8% . [1301
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[österr. Verl. 1926]. 34x 44 cm = Ar-
beiten d. 1. Kunsthistor. Instituts d.
Univ. Wien Eehrkanze Strzygowski).
Bd. 38. [1302
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Die Städte Krems, Stein, Mautern, Stift. Gött-
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leben [1926]. (148 S. mit z. Tl. farb. Taf.) kl. 8°.
Österreichische Bücherei. Sonderbd. 4.
Rez.: Monatsblatt d. Ver. f. Landcsk. u.
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schaftl. Verlag A. Haase [1926}. (110 S.) [1306
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öffentlichungen aus d. Geograph. Institut
d. Univ. Graz. 2.
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desbeschreibung von Tirol. Teil 1: Nord-
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Hölder-Pichler-Tempsky A.-G. 1923.
1926. (Abhandlungen zum Historischen
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schichte. Bd. 107, Hälfte 1. 2.) 885 SS.
[1309
Storia del Trentino
e dell’ Alto Adige. Trento, Monauni,
1926. 239 pp. ill. 211. [1310
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ler. Wien: F. Deuticke 1925/26. gr. 8°.
= Schriften d. Instituts f. Statistik d.
Zieger, Antonio:
Territorialgeschichte
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1. Hans Voltelini: Die Geschichte
Deutschsüdtirols. Wilhelm Winkler:
Deutschsüdtirol im Lichte d. Statistik.
(87 S. mit Fig., 1 Bl.,2 Kt. Bl.) 2. Alfred
Verdroß: Die rechtl. Lage Deutsch-
südtirols. W. Steinhausen: Die Orts-
namen als Zeugen f. d. Alter deutscher
Herrschaft u. Siedlung i. Südtirol. W.
Winkler: Noch Einiges z. Statistik
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Wagner 1926. (56 5.) gr. 8%. = Schriften
d. Instituts f. Sozialforschg. in d. Alpen-
ländern an d. Univ. Innsbruck. Folge 1.
11312
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deutsche Siedlung in Deutsch-Südtirol. (Zs. f.
Deutschkunde 1926, S. 438.) [1313
Steinhauser, Walter: Die deutsche Sprache
in Südtirol. (Zs. f. Deutschk. 1926, en
1314
Helbok, Adolf: Der Anteil der Deutschen
und der Italiener an Südtirol. (Dt. Rundsch.
Bd. 207, 8.21.) _ [1315
Rapp, Ludwig. — Topographisch-
historische Beschreibung des General-
vikariates Vorarlberg, begonnen von
Ludwig Rapp, fortges. von Andreas
Ulmer. Bd. 5. Dornbirn: Vorarlberger
Verlagsanstalt 1924. (Umschlagt.: 1926.)
. 8°, 5. Dekanat Bregenzerwald. Forts.
u. Schluß. Mit 3 einleit. Abh. (1316 S.)
[1316
Dieth, Franr: Aus der Geschichte Vorarl-
bergs. Für d. Hand d. Lehrers u. zum Selbst-
studium bearb. u. zsgest. T1. 1. Bregenz: J. N.
Teutsch 1925. gr. 8°. 1. (—1523.) (Mit 34
Lichtbildern [auf Taf.], 1 [farb. ] geschichtl. Kt.
von Vorarlberg u. 2 Stammtaf.) (61 8.) [1317
Feger, Alfons: Liechtenstein, das Fürsten-
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schlager in Komm. 1925 ([Umsehl.:] 1926).
(307 S.) 8°. [1319
Müller-Langenthal, Friedrich: Die
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Vergangenheit u. Gegenwart d. Deutschen
in Rumänien. Hermannstadt: W. Krafft
[1926]. (188 S.) 8°.
Rez.: Ung. Jbb. Bd. 6 (1926), H. 3, S. 358.
[1320
Sehullerus, Adolf: Siebenbürgisch-
sächsische Volkskunde im Umriß. Mit
zahlr. Abb. im Text u. auf 16 Taf.
Leipzig: Quelle & Meyer 1926. (XII,
179 S.)
[1321
BHoflmsun, Lco: Kurze Geschichte der
Banater Deutschen. Von 1717—1848. Temes-
var, Banater Haus: Schwäbische Verlags-
Aktiengesellsch. 1925. (124 5.) gr. 8°. [1322
t
¥
t
*4l
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Pančevo. Pančevo: K. Wittigschlager [ver-
kehrt nur direkt] in Komm. 1925. (234 S.)
. [1323
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Rez.: Times, Lit. Suppl. Oct. 14, ’26. S.
683. [1324
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Deutschland. [Bd. 3.] München: R. Ol-
denbourg 1926. gr. 8°. [3.] Bayern und das
Preußische Unionsprojekt. (VII, 175 S.)
Rez.: Hist. Jahrbuch i. A. d. Görres-Ges.,
Bd. 46, 1926, S5. 685f. [1325
Landauer, Carl: Der bavrische Partikularis-
mus. (Gesellschaft. Jg. 3, Bd. 1, 8.520.) [1326
Bayern, das Bauernland. Ein Sammelwerk
von Darstellen.d. Landwirtschaftu.d. Bauern-
tums f. d. einzelnen Gaue Bayerns. Hrsg. von
Hans Dörfler. Bd. 1. Freising: Dr. F. P.
Datterer & Cie. (1926). 8°. [1327
Lamprecht, Heinrich: Geschichtsbilder aus
dem Chiemgau. Vorträge Traunstein: E.
Leopoldseder (Umschlagt.: M. Endter in
Komm. [1926.]) (140 S.) [1328
Frigisinga. Beiträge zur Heimat- u. Volks-
kunde von Freising u. Umgebg. Hrsg. von
Rudolf Birkner. Jg. 2. 1925. (Freising
[Marienplatz]:) Verlag d. Freisinger Tagblattes `
(1925). (694 5. mit Abb.) 8°. [1329
Neumiller, Josef: Zur Orts- und Rechts-
geschichte des südlichen alten Friedhofs in
München. (Altbayer. Monatsschr. Bd. 15, H. 3)
[1330
(Wieselhuber, Joscph:) Geschichte von
Postmünster. (Pfarrkirchen: Kambli’sche
Buchh. 1926.) (160 8.) 8°. [1331
Lehner, Johann Baptist: Land und Leute
am ensall Bd. 1: Den Grenzbach entlang.
Bd. 2: Aus dem Sagenschatz des Steinwald-
gaues. Im Selbstverl. d. Verf. (Pfarramt
Krunmennaab, Oberpl.) 1926.
Rez.: Verh. d. hist. Ver. v.
Anh. S. 33.
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(Oberpfalz. 1926. S5. 184.) [1333
Holzgartner, K.: Hausnamen in Gärmers-
dorf. (Oberpfalz. 1928. 5. 60.) [1334
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Oberplalz u. Regensburg. Bd. 76
Rez.: Zs. d. Sav. Stift. Bd. 46, Kan. Abt.,
$. 573. [1335
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und Kulturgeschichte des mittelalterlichen Re-
gensburg. Hg. v. Karl Reich. Regensburg,
J. Habbel. s.a. XVI, 219 p. ill.
Rez.: Anal. Boll. T. H. 5. 412f. [1336
Heuwieser, Max: Die Entwicklung
der Stadt Regensburg im Frühmittel-
alter. (Verh. d. hist. Ver. v. Oberpf. 76,
S. 75.) [1337
Heidingsfelder, Regensburg als mittelalter-
liches Denkmal. (Korr. Bl. d. Ges. V. d. dt.
Gesch. u. A.V. Jg. 74, nr. 1—3.) [1338
Oberpf. 76
[1332
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Halensee: Dari”, Deutscher Architektur- u.
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wicklg., d. wirtschaftlich Lag., d. heutige
Verwaltg. u. d. landschaftliche Umgebg. d.
Stadt. (Jahresschau 1923/24.) Bayreuth: C.
Giessel [1926]. (205, XXXIV S. mit Abb,,
3 farb. Taf.) 4°. [1342
Coburg. Rodachgau. (Bearb. von Hermann
Knorr.) München: R. Oldenbourg [1926].
(48 S. mit Abh.) 8° [Unischiagt.]. Bavern-
heft. Nr. 22. [1343
Pöhnleinu, Johann: Alt-Dollnstein. Dar-
stellen. aus d. Vergangenheit. Eichstätt: P.
Brönner & M. Däntler 1926. kl. 8°. 1. [1344
Hof a. d. S. und Umgebung. Hrsg. vom
Stadtrat zu Hof a. d. Saale. Bearb. vom Stadt-
bauamt Hofa. d. Saale. 2. Aufl. Berlin-Halen-
see: „Dari“ 1926. (111 S5., 5 Taf., 1 Pl.) 4°.
= Deutschlands Städtebau. [1345
Bad Kissingen. Hrsg. vom Stadtrat Bad
Kissingen. Berlin-Halensce: ,‚Dari', Deutscher
Architektur- u. Industrie-Verlag 1926. (40 8.
mit Abb., 2 Taf, 4°. = Deutschlands Städte-
bau. [1346
Kulmbach. Hrsg. vom Stadtrat Kulmbach.
Berlin-Hal.nsee: „Dari“, Deutscher Archi-
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Abb. u. cingedr. Kt.,6[2Tarb.) Taf. = Deutsch-
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Kurtze Relation über die Verfassung, wo-
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Brand, Albert: Die Hellwegstadt Geseke in
ihrer ursprünglichen Namensbedeutung. Ein
Beitrag zur ältesten Geschichte „der goldenen
Mittelstraße‘‘ Westfalens. (Heimatbll. d. rot.
Erde. 1926, S. 411.) [1465
Bremer: Die Entstehung der Herrlichkeit
und Stadt Gronau. (Heimatbil. d. rot. Erde.
172.) [1466
Jesse, Otto: Geschichte der Herrschaft und
der Stadt Gronau. Gronau i. Westf. [1926]:
Joh. Schievink. (199 S., 1 Plan.) 8°. [1467
Hamm und die Grafschaft Mark. (Heimat.
Jg. 7, S. 119.) [1468
Schinkel, Wilhelm: Die wirtschaftliche
Entwicklung von Stadt und Land Herford.
Bünde i. W.: F. Schünemann 1926. (VIII,
[1469
Heimatbuch für den Stadt- und Landkreis
Iserlohn. Hrsg. von Hermann Esser und
Heinrich Kleibauer. Dortmund: Fr. Wilh.
Ruhfus 1925. (256 8.) [1470
Lamprecht, K.: 650 Jahre Stadt. (Kallen-
hardt und Warstein i. Sauerland.) (Heimat.
Jg. 8, S. 352). [1471
Benkert, Adolf: Die Villa Kelveri. [Hei-
matbl. d. r. Erde. 1926, S. 205). [1472
Delsting, Friedrich: Geschichte der Land-
und Kirchengemeinde Kierspe. Hrsg. u. erg.
von Wilhelm Meyer zu Theenhausen,
Kierspe: August Schmidt 1925. 367 8. [1473
Plaßmann, J. O.: Geschichte der Stadt
Münster in Westfalen. Von den ältesten
Zeiten bis zur Gegenwart. Münster i. Westf.:
F. Theissing (1925.) (VIII, L72 5). [1474
Schnettler, Otto: Zur Entstehung der
(nafschaft Mark. Neue Untersuchungen
über den (rüterbesitz des Hauses Altena-
Mark. (Beitr. z. Gesch. Dortmunds. 34,
S. 183#f.) [1475
Voimer, B.: Zur Baugeschichte des Sparren-
bergs im 16. Jahrh. (Jahresber. d. hist. Ver.
f. d. Grafsch. Ravensberg. 40). [1476
Feldhügel, Paul: Geschichte der Stadt
Schwerte bis 1815. (Beitr. z. Gesch. Dort-
munds. 34, 3.51.) [1477
Schloemann: Beiträge zur Geschichte
d. Besiedelung und Bevölkerung d. Ge-
bietes d. Angelbecker Mark i. 16.—18.
+46
Jahrhundert. (Mitt. d. Ver. f. Gesch. u.
L. K. V. Osnabrück. Bd. 47). [1478
Knoke: Wirtschafts- und Siedelungsver-
hältnisse unserer Heimat zur Römerzeit. (Mitt.
d. Ver. f. Gesch. u. L.K. v. Osnabrück. PRA
Rosendahl (fiüher Rosenthal), Erich
Geschichte Niedersachsens im Spiegel der
Reichsgeschichte dargest. Lfg.10. Schluß.
(S. 849—936, XV S.) Hannover: Hel-
wingsche Verlh. 1926. [1480
Zwischen Elbe, Seeve und Este. Ein Hei-
matbuch d. Landkreises Harburg. Hrsg. von
Heinrich Laue u. Heinfrich] Meyer. {2 Bde.)
Bd. 1. 2. Harburg: G. Elkan 1925. [1481
Geschichte des Regierungsbezirks Stade.
3. Bremerhaven: Hansa-Antiquariat 1926.
3. Von d. sächse. Kaisern bis zum Ausgange
d. Staufer von Richard] Cap pelle. [1482
Weltzien, Otto: Celler Geschichte. Im
Grundriß dargest. Celle: Schweiger u. Pick
1926. (288 S.) [1483
Busch, Friedrich: Gretenberg im ‚‚Großen
Freien“. Ein Beitrag zu seiner Geschichte.
(Hannov. Geschbll. Jg. 29, S. 145ff.) [1484
Alt-Hannover. Beiträge zur Kultur und
Geschichte der Stadt Hannover. Hrsg. von
Karl Friedrich Leonhardt. Bd.1. Hannover,
Culemannsche Verlagsanst. 1926. Büttner:
Kulturbilder aus d. mittelalterl. ts
1485
Engelke: Hannover und die Enger’'sche
Grafschaft der Grafen von Roden. (Hannov.
Geschbll. Jg. 29, S. 129ff.) [1486
Leonhardt, K. Fr.: Straßen und Häuser im
alten Hannover (Fortsetzung). (Hann. Ge-
schbll. Jg. 29, S. 1ff. u. 8. 209.) [1487
Hiidesheim. Berlin-Halensee: a Dr
148
Alchel, weil. Pastor: Kleine Chronik des
Fleckens Horneburg. Nebst e. Anh. von
Pratjes. Nachrichten über d. Horneburger
Pastoren u. 3 Urkunden. Stade [ Poststr. 11/13]:
‘Stader Heimatverlag K. Krause 1926. (64 S.)
8° = Stader Heimatbücher. H. 5/6. [1489
Lüneburger Helmatbuch. Hrsg. von Otto
u. Theodor Benecke-Harburg. (3 Bde.)
2. Aufl. Bd. 1: Lfg. 12 [Schluß]. Bd. 2: Lig.
1—7. Bremen: C. Schünemann [1926]. [1490
Wenzel, Clarl] I.{udwig]: Die Gründung der
Stadt Münden. Erw. Vortr. Hann. Münden:
W. Klugkist 1925. (45 S., 1 BL) [1491
Hofimeyer: Die Osnabrücker Leischaften.
(Mitt. d. ver. f. Gesch. u. L.K. v. Osnabrück.
Bd. 48.) [1492
Martiny: Lage und Gestaltung der Stadt
Osnabrück. (Mitt. d. Ver. f. Gesch. u. L.K.
v. Osnabrück. Bd. 48.) [1493
Jäneeke: D. Entstehungsgeschichte der
alten Kirche in Wallenhorst. (Mitt. d. Ver. f.
Gesch. u. L.K. v. Osnabrück. Bd. 48.) [1494
Bartels, Hermann: Geschichte der Sehul-
gemeinde Woltem-Riepe und ihrer Familien.
(Fallingbostel:) Kreisausselmß d. "Kreises
Fallingbostel 1925. (299 8. [1495
Reimers, Hfeinrich]: Ostfriesland bis
zum Aussterben seines Fürstenhauses.
Bremen: Friesen-Verlag 1925. (VI, 270
S., 8 Kt.) [1496
Weiske. K.: Die ostfriesische Weihnachts-
tut v. J. 1717, ein Beitrag zur Geschichte des
Pietisinus in Ostfriesland (Anhang: 1. Amt-
Bibliographie Nr. 1478—1544
liche Berichte über die Flut. 2. Verzeichnis
der Ostfriesen und Oldenburger, welche in den
Jahren 1692—1744 in Halle studiert. haben,
aus der noch nicht veröffentlichten hallischen
Universitätsmatrikel). (Upstalsboomblätter.
Jg. 13, Nr. 1. 2, S. 1ff.) [1497
Lehmana, Otto: Die Bevölkerung Nord-
frieslands. (Volk u. Rasse. Jg. 1, H. 1.2.) [1498
Stöpel, Richard: Geschlechter kommen und
gehen. Versuche. Geschichte Sylts. Wester-
land auf Sylt: Carl Meyer 1926. (100 3., 15
Taf., 3 Kt.) 8°. [1499
Krüger, Johann: Bilder aus der Geschichte
Bremens. 2.erw. Aufl. von Wilh[felm) Hardeg.
Bremen: Röpke & Co. 1926. (379 S.) [1500
Lehe, Erich von: Grenzen und Ämter
im Herzogtum Bremen. Altes Amt u.
Zentralverwaltg. Bremervörde, Land
Wursten u. Gogericht Achim. Mit 3 farb.
Kartenbeil. Göttingen: Vandenhoeck &
Ruprecht 1926. (X, 180 S.) 4%, = Stu-
dien u. Vorarbeiten zum histor. Atlas von
Niedersachsen. H.8. [1501
Lonke, A. Der Weg von Bremen nach
Ritterhude. (Brem. Jahrb. 30, S. 445.) [1502
Rüther, H.: Der Burgenbau im Erzstift
Bremen. (Jahrbuch d. Männer v. Morgenstern.
22, 1924/26, S. 681.) [1503
Hamburger Geschichtsatlas. Heimatkundl.
Karten u. Bilder. Hrsg. von Karl Wölfle.
Hamburg: L. Friederichsen & Co. 1926. (49 S.
mit Abb. u. farb. Kt.) 4°. Rez.: Hist. Z. Bd.
135, 1927, S. 352f. [1504
Reincke, Hleinrich]: Hamburg, e. kurzer
Abriß d. Stadtgeschichte von d. Anfängen bis
zur Gegenwart. Bremen: Friesen-Verlag 1925.
(289 S., 1 Taf.) > [1505
Schultess, C.: Hamburgs Bewaffnung bis zu
seinem Eintritt in den Norddeutschen Bund.
(Hamburg. Geschichtse- u. Heimatbil. Jg. 1,
Nr. 3/4.) [1506
Nirrnheim: H.: Hamburg und Amsterdam
im Mittelalter. (Hamburgische Geschichts- u.
Heimatbll. Jg. 1, Nr. 1.) [1507
Geschichte der freien und Hansestadt
Lübeck. Mit 46 Abb. Cel u. e. Kupfer-
tiefdruckwiedergabe d. Freibriefes vor
1226. Hrsg. von Fritz Endres. Lübeck:
U. Quitzow 1926. (306 S.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, H. 1, S. 161. [1508
Fehling, E[manuel] Fferdinapd]: Lü-
beckische Ratslinie von den Anfängen
der Stadt bis auf die Gegenwart. 1. Die
Ratslinie Nr. 1—1041. 2. Anm. 3. Reg.
Lübeck: M. Schmidt-Römhild 1925.
(235 8.) 4%, = V eröffentlichungen. zur
Geschichte d. Freien u. Hansestadt
Lübeck. Bd. 7, H. 1. [1509
Kretzschmar, Johannes: Lübecks Reiche-
freiheit 1226—1926. (Dentsch-nord. Jahrbuch.
S.131.) [1510
Kretzschmar, Johannes: Lübeck als
Reichsstadt. (Zs. d. Ver. f. lübeck.
Gesch. u. A. K. 23, S. 9ff.) [1511
Philippi, Friedrich: Lübeck und
Soest. (Zs. d. Ver. f. Lübeck. Gesch. u.
A. K. 23, S. 87ff.) [1511a
Territorialgeschichte
Fink, Georg: Die lübsche Flagge. (Zs. d.
Ver. f. Lübeckische Gesch. u. A.K. 23, 8.
133.) [1512
Lübeck seit Mitte des 18. Jahrhunderts
(1751). Lübeck: Gebr. Borchers (1926).
(XII, 364 S.) [1513
Strecker, Werner: Die Travemünder Reede,
Reedelage u. Reedegrenze. (Jahrbücher d. Ver.
f. meckl. Gesch. u. A.K. Jg. 90. S. 113.) [1514
Brandt, Otto: Geschichte Schleswig-
Holsteins. Ein Grundriß. Mit 1 [ein-
gedr.] Stammtaf. u. 2 [1 eingedr. u.
lfarb.] Kt. 2., verb. Aufl. W. G. Mühlau
1926. (XII, 198 S.)
Rez.: N. Jahrbücher f. Wiss. u. Jugendbild.
Jg.2, S. 482. [1515
Hedemann-Heespen, Paul v.: Die
Herzogtümer Schleswig-Holstein und die
Neuzeit. Kiel: W. G. Mühlau 1926.
(993 S.) [1516
Raumer, Kurt von: Schleswig-Holstein als
deutsches Grenzland. (Zeitwende. Jg. 2, II,
S. 225.) [1517
Samlinger til jydsk Historie og Topografi,
udg. af Det jydske Historisk-Topografiske
Selskab. Redig. af Hans Knudsen. 4. Raekke,
5. Binds, 2.—3. Haefte. 164 S. og 1 Tvl. Odense.
(Kbhvn., Gad). [1518
Sonderjydske Aarboger. Udg. af Historisk
Samfund for Sonderjylland. Il. Raekke. 1926.
2. Haivbind. 160 S. Aabenraa. (Kbnlivn.,
Gyldendal.) „11519
Mager, F.: Zur Kulturgeogıaphie des
Herzogtums Schleswig. (Zs. d. Ges. f.
schlesw.-holst. Gesch. Bd. 55, S. 1.) [1520
Achelis, T. O.: Haderslev i gamle
Dage. 1292—1626. Udgivet af Haders-
lev By 1926. A/S Modersmaalet’s
Trykkeri, Haderslev. [1521
Achelis, T. O.: Zur Geschichte des Schlosses
Hansburg bei Hadersleben. (Zs. d. Ges. f.
schlesw.-holst. Gesch. Bd. 55, S. 488.) [1522
Kiel. Hrsg. von [Wilhelm] Hahn. 2. Aufl.
Berlin-Halensee: „Dari“, 1926. (121 S.) [1523
Aus Kiels Vergangenheit und Gegenwart.
Ein Heimatbuch für jung und alt. Hrsg. von
Arthur Gloy. Mit 4 Bildern [Taf.) u. 3 Kt.
Kiel: R. Cordes [1926]. (368 S.) [1524
Neumünster wie cs wurde und was es ist.
Festschrift zum 800jähr. Jubiläum Neu-
münsters von Georg Helmer, Neumünster:
Magistrat der Stadt 1925. (VII, 131, 33, m S.)
1325
Bangert, Friedrich: Geschichte der Stadt
und des Kirchspiela Oldesloe. Bad Oldesloe:
J. Schüthes Buchdr. [; It. Mitteilg:] L. H.
Meyer in Komm. 1925. (559 S., zahlr. aa
1526
Haupt, Richard: Das Herrengasthaus beim
Reinfelder Kloster. (Zs. d. Ges. f. schlesw.-
holst. Gesch. Bd. 55, $S. 473.) [1527
Hesse, Stadtgeometer: Plan der Stadt
Schleswig. 1:9300. [Nebst] Erklärung der
Namen d. Straßen, Gänge, Wege v. Wohn-
plätze im Stadtgebiet Schleswig und dessen
nächster Umgebung von Hf{einrich] Philipp-
gen. Schleswig: Jul. Bergas Verl. 1926. (1 Kt.,
16 S.) 11528
Horn, Alfred: Zur Geschichte des Kirch-
spiels Selmsdorf im Fürstentum Ratzeburg.
L< LL
*47
Bd. 2. Schönberg i. Mecklb.: Lehmann &
Bernhard [1926]. 8°. (VIII, 303, 64 S.) [1529
Schwanhäuser, Catharine: Aus der Chronik
Wilhelmshaven. Wilhelmshaven: H. Mudlagk
(1926). (103 S., 12 S.) . [1530
Beste, Niklot: Mecklenburgs Verhält-
nis zu Kaiser u. Reich vom Ende d.
? jährigen Krieges bis zum u des
alten Reiches. (1763—1806). (Jahr-
bücher d. Ver. f. meckl. Gesch. u. A.K.
Je. 90. S. 211.) [1531
Krüger, Georg: Dreißig Dörfer des Fürsten-
tums Ratzeburg. Geschichte d. Bauernschaft.
2. Aufl. erweitert u. bis zur Gegenwart fortgef.
von Heinrich Ploen. Schönberg i. Meckl.:
E. Hempel 1926. (XVI, 352 S.) [1532
Das alte Röbel. Ein Gedenkbuch zur
700- Jahrfeier. Hrsg. von d. Kirchgemeinde-
räten Röbel (St. Marien), Ludorf u. Nätebow.
Rostock 1926: C. Hinstorff. (128 S.) (1533
Arfert: Von den Bergnamen des Harzes.
(Heimat-Jahrb. f. d. Reg.-Bez. Magdeburg.
1926.) [1534
Hinze, F.: Die Letzlinger Heide. (Heimat-
Jahrbuch f. d. Reg.-Bez. Magdeburg. 1926).
[1535
Kretzschmar, H.: Die Errichtung des Re-
gierungsbezirks Magdeburg und seine Ge-
schichte bis zur Gegenwart. (Die Elbe. 1926,
H. 2.3. 4.) [1536
Heimat- Jahrbuch für den Regierungsbezirk
Merseburg. (Hauptschriftl.: Hugo Bonitz.)
1. 1926. Querfurt: R. Jaeckel (1926). no S.)
1537
Halberstadt. Hrsg. vomMagistrat der Stadt
Halberstadt. Schriftleitg: [Richard] Sinning.
2. Avfl. Berlin-Halensee: „Dari“, Verlag 1926.
(123 8.) [1538 `
Schultze-Gallera, Siegmar Baron von:
Geschichte der Stadt Halle. [2.] Das
mittelalterliche Halle. Lfg. 7. (S. 97 bis
192 mit Abb.) Halle a. d. S.: Heimat-
Verlag f. Schule u. Haus [1926]. [1539
Sens, W.: Aus der Geschichte des Städt-
chens Loburg. (Heimat-Jahrbuch f. d. Reg.-
Bez. Magdeburg. 1926.) [1540
Tilger, Friedrich: Magdeburg-Rothensee im
Wandel der Jahrhunderte. Magdeburg 1926.
Selbstverl. d. Verf. 92 8. Rez.: Gesch.Bl. f.
St. u. L. Magdeburg. Jg. 61, S. 177. [1541
Schmidt, Albert: Historisch-topo-
graphische Entwicklung der Stadt San-
gerhausen im Mittelalter. (Mitt. d. Ver.
t. Gesch. n. Naturwiss. i. Sangerhausen u.
Umg. H. 15. 16.)
Rez.: Sachsen u. Anhalt. Bd. 2, $. 384.
[1542
Belträge zur Geschichte der Stadt Zahna.
Zahna: Selbst-Verlag d. Magistrats, 1926.
(VEIT. 168 8.) p . [1543
Sehroeder, Arthur: Grundzüge der
Territorialentwieklung der anhaltischen
Lande von den ältesten Zeiten bis zur
Begründung der Landesherrschaft unter
Heinrich I. [um 1250]. (Anhaltische Ge-
schichtsblätter. H. 2, N. 5ft.) [1544
Würdig [, L.} — [Bernhard] Heese: Die
Dessauer Chronik. H. 12 -14. Dass.: N.F.
*48
H. 1—-6. Dessau: B. Heese; E. H. de Rot in
Komm. 1925. 8°. l [1545
Sehulze, Robert: Verzeichnis der neuen
Bürger der Stadt Köthen in Anhalt: von 1630
bis 1729, nach d. 1. Bürgerbuche zsgest. u.
mit Anm. ausd. Kirchenbüchern von St. Jacob
in Köthen: Selbstveriag 1926. (146 S.) [1546
Graf, Friedrich: Zur ‚Vergangenheit des
Wörlitzer Winkels‘. [2.] Oranienbaum: H.
Niemitz 1925. gr.8°. (III, 75 S.) [1547
Lippert, Woldemar: Die Gründung des Ver-
bandes sächsischer Geschichts- und Altertums-
vereine. (N. A. f. Sächs. Gesch. Bd. 47, S.
124 ff.) [1548
Lippert, Woldemar: Das ‚‚Neue Archiv für
Sächs. Geschichte‘ und sein Herausgeber.
(N. A.f. Sächs. Gesch. Bd. 47, S. 1ff.) [1549
Bibliotheca cosmographica. Hrsg. von
Kfarll Leonhardt. Bd. 4. Seestern-
Lichtbildreihen zur Geschichte. Leipzig:
E. A. Seemann 1925. 4. Geschichte
Sachsens und des thüring. Osterlandes.
Bearb. von Rfudolf] Koetzschke-
I
j
Bibliographie Nr. 1546—1614
Pietseb, Ernst: Aufsätze zur Geschichte,
Landes- u. Volkskunde des Vogtlandes im
Vogtländischen Anzeiger, Plauener Sonntags-
Anzeiger und im Reichenbacher Tageblatt und
Anzeiger 1925. (Mitt. d. Ver. f. vogtl. Gesch.
u. A. K. 35, 1926, S. 91ff.) [1582
Plauen i. Vogtl. Berlin-Halensee: Dari”,
1926. (109 S.) Rez.: Vogtl. Jahrbuch 1927,
S. 119. [1563
Bautzen. 2. Aufl. Berlin-Halensee: ‚‚Dari‘‘,
1926. (94 S. mit Abb.) [1564
Schulze, Th.: Quellen zur Niederlausitzer
Heimatgeschichte. (Niederlausitz. Mitt. Bd.
17, I, S. 101.) [1565
Schulze, Th.: Ein Abschied des Nieder-
lausitzer Landvogts Bohuslav Felix von Lob-
kowitz und Hassenstein im Anhaltischen
Staatsarchiv. (Niederl.aus Mitt. Bd. 17, II,
1926, S. 2601.) [1566
Söhnel, Hermann: Urkundliches zur Ge-
‚, schichte des Kreises Guben. (Niederlaus. Mitt.
Leipzig u. Kfarl] Leonhardt-Leipzig. |
‘B-Reihe 1), mit 8 Bildtaf. (VI, 112 S.)
[1550
Sehmidt, O. E.: Kursächsische Streif-
züge. Bd. 2: Wanderungen in der Ober-
und Niederlausitz. 3. erw. Aufl. Dresden:
Baensch St. 1926.
Rez.: Niederlaus. Mitt. Bd. 17, II, 1926,
S.355f. N. A.f. Sächs. Gesch. Bd. 47, S. 167
, . [1551
Wild, Erich: Das Vogtland und das
- Egerland in ihren historischen Beziehun-
gen bis ins XVI. Jahrh. (N. A. f. Sächs.
Gesch. Bd. 47, S. 177#f.) [1552
Das Buch der Stadt Chemnitz. (Hrsg. u.
verantw. Schriftl.: Dr. Cichorius. 1926.)
Dresden: Industrie- u. Verkehfsverlag. (320 8.)
[1553
Das Buch der Stadt Dresden. Hrsg. vom
Rat d. Stadt Dresden. [2.] 1926. Dresden:
Industrie- u. Verkehrsverlag (1926). (320 S.)
Rez.: N. A.f. Sächs. Gesch. Bd. 47, 5. 163.
[1554
Die Bergstadt Freiberg i. Sa. und ihre Um-
gebung. Berlin-Halensee: „Dari“, 1926. (118
S.)
Bley, Kurt: Aus Freibergs vergangenen
Tagen. Ein Heimatb. Freiberg i. Sa.: Craz
& Gerlach 1926. (VIL, 135 5.) [1556
Staudinger: Löhaus Beziehungen zu Zittau
im 16. u. 17. Jahrhundert. (Zittauer Geschbll.
1926.) [1557
Pinder, Paul Ottokar: Geschichte der
Kirchfahrt Olbernhau. In erw, Form neu hrsg.
von Alfons Diener von Schönberg. (Olbern-
hau: Ärzgebirgs-Zweigverein 1925.) (VI,
110 5.) [1558
Merker, Oskar: Die Wüstung Rottendorf
und die Gründung von Klein-Erkmannsdorf.
(N. A.f. Sächs. Gesch. Bd. +47, S5. 237 ff.)
[1559
Zeitzer Heimatbnch. Hrsg. von Max
Wileke. Bd.1.2. Zeitz: Sis-Verlag (1925). 8°.
Voigt: Geograph. Heimatkunde (1). Wilcke:
Zeitzer Kreis (2). [1560
Clemen, Otto: Konrad Lagus, der Verfasser
des ,„.Weichbildes der Stadt Zwickau‘. (N. A.
f. Sächs. Gesch. Bd. 47, 5. 46ff.) [1561
[1555 .
Bd. 17, I, 8. 1317.) , E [1567
Schmidt, Otto Eduard: Die Wenden.
Dresden: Buchdr. d. Wilh. u. Bertha v.
Baensch Stiftung 1926. (136 S.) [1568
Storbeek, Ludwig: Quellenkunde zur
altmärkischen Geschichte. Stendal: R.
Vehse [1926]. (68 S.) [1569
Kiekebusch, Albert: Die Gründung Berlins.
(Brandenburgia. Jg. 35, 5. 32.) [1570 `
Kolbe, E.: Die Entstehung der Schwester-
städte Berlin-Kölln. In: Märk. Heimat. Jg. 4,
7. 8. 66—69. [1572
Janke, Oltto]: Yom alten zum neuen Berlin.
Spaziergänge u. Wandergn. durch d. einzelnen
Stadtteile. H. 1. 2.3—5. Berlin:L. Oehmigkes
Verlh. [1926]. 8°. 1. Alt-Berlin. (63 S.) —
2. Alt-Kölln (Schloß u. Lustgarten). (40 S.)
3. Neu-Kölln-Friedrichswerder. (23 S. m. 1
Abb.) 4. Dorotheenstadt (Unter den Linden).
(28 S. m. 1 eingedr. Kt.) 5. Friedrichstadt.
(47 S. m. 1 eingedr. Pl.) [1573
Gottwald, Franz: Berlin einst und jetzt:
Geschichte Berlins in Bildern mit begleit. Text
hrsg. Folge 1. Berlin: G. Grosser 1926. 4°. 1.
Inneres Berlin. 1. Aufl. (158 S.) Rez.: Mitt. d.
Ver. f.d. Gesch. Berlins. Jg. 43, 1926, S. 24.
[1574
Faust, Paul: Charlottenburg im Spiegel der
Geschichte. 1. Berlin: L. Oehmigkes Verlh.
(1925). 1. Von d. ersten Siedlg. bis zur städt.
Selbstverwaltg. (1808). (54 S), [1575
Gley, Werner: Die Besiedelung der
Mittelmark von der slavischen Einwan-
derung bis 1624. Histor.-geograph. Un-
tersuchg. Stuttgart: J. Engelhorns
Nachf. 1926. (168 S.) = onen
zum Deutschtum der Ostmarken. Folge
2: Quellenforschung. H. 1. [1576
Hoppe, Willy: Das Wachstum der Mark und
Provinz Brandenburg. (Brandenburgisches
Jahrbuch. 1926. 8.1.) [1577
Tschirseh, Otto: Im Schutze des Rolands.
Kulturgeschichtl. Streifzüge durch Alt-Bran-
denburg. Bd. 2. [Brandenburg:] Buchh. J.
Wiesike 1925. Rez.: Jb. f. brand. Kirch.-
Gesch. Jg. 21, 1926, S. 204. [1578
Ewald: Das märkische Dorf. (Branden-
burgia. Jg. 34, S. 39ff.) [157
Heuer, Reinhard, u. Bernhard Mätzke:
Die Uckermark. Ein Heimatbuch. Prenzlau:
A. Mieck 1926. (XII, 528 S.; 120 S. Abb.)
[1580
Territorialgeschichte
Hoppe, W.: Die Prignitz und Wittstock.
(Brandenburgia. Jg. 34, S: 70ff.) [1581
Westermann, E.: Stadt und Herrschaft
Schwedt unter den Grafen von Hohenstein
1481—-1609. (Heimatkalender f. d. Kreis
Angermünde. 1927). [1582
Chronik der Gemeinde Bergholz-Rehbrücke
1228—1925. Als Ms. gedr. (Grimmen i. P.
1925: Grimmer Kreis-Zeitg. (52 S.) [1583
Ruden, Otto: Heimatgeschichte des Dorfes
Berlin-Buckow. 5S. A. aus dem Teltower
Kreisblatt 1926. Rez.: Mitt. d. Ver. f. d.
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furter Abhandlungen zur Geschichte. i ;
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1926. Rez.: Mitt. d. westpr. Gesch. V. Jg. 25,
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„luzyckiej‘‘ na Pomorzu. ( = Beiträge zur
Kenntnis der lausitzischen Kultur in Pome-
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Rocznik towarczystwa naukowego w Torunin,
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Poméranie polonaise. Rez.: Jahrbücher f.
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suchgn. zur Geschichte d. poln.Korridoıs,
Hrsg. von Erich Keyser. Mit e. Natio-
nalitätenkt. d. Weichsellandes. Stutt-
a eg nn a nn a A an
© wspölezesna (Nauka obywatelska).
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Elbing. Berlin-Halensee: ,‚‚Dari', 1926.
(II, 186 S.) Rez.: Zs. f. d. Gesch. u. A. K.
Ermlands. Bd. 22, S. 531. - [1600
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Gräfe & Unzer (1926). (208 S.) [1603
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Zum hundertjährigen Bestehen d. Kreises
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K. S. Jakubowskiego we Lwowie. IV u. 356 N.
Rez.: Jahrbücher f. Kult. u. Gesch. d. Slaven.
N. F. Bd. 2, H. 3, S. 1081. [1612
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wie sie nicht sein sollen... Habel-
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Glätzer Kreise gelegenen Dorfes Ullersdorf aus
alten glaubwürdigen Dokumenten zusammen-
getragen. (Glatzer Heimatbll. Jg.12, S. If.)
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neuesten Besiedelungs-Literatur. (GlatzerHei-
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Braunmühl, Carol von: Geschichte der
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Rez.: Glatzer Beimatbll. Jg. 12, S. 12017. [1628
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Besiedelung von Glatz. (Glatzer Heimatbll.
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Die Stadt Glogan, Berlin-Friedenau:
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Bd. 1, Hlbhd. 1. Görlitz 1926: E. Remersehe
Buchhandlung. Rez.: Bautzener Gesehichts-
hefte. 1926. H. 2. [1631
Tschersich. K.: Die Bedeutung des Namens
Koeben a. O. (Schles. Geach.-Bl.] 1926, Nr. 2.
[1632
Nr. 1615—1679
' (Zs. f. Gesch. u. Kult.Gesch. Schlesiens.
18, 1924/25, S. 67ff.)
An EG Bee I A ae u a a an nn eh a BE re a a eh an
keitsstaat,
Knötel: Berichtigung (eines Aufaatzes in
Festschrift zur 700-Jahrfeier der Stadt Ober-
glogau). (Schles. Gesch.Bll. 1926, H. 1.) [1633
Oppeln. Berlin-Halensee: „Dari“, 1926.
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Mittelalter vom Peipus bis zur Düna. (Mitt.
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Keußler, Friedrich von: Der Greifswalder
Professor Johann Meilof und sein handschrift-
licher Nachlass über Livland aus dem 15. Jahr-
hundert. (Mitt. a. d. livi. Gesch.-Bd. 23.)
[1638
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Herrschaft 1710— 1918 und d. gegenwärtige
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& Söhne 1926. (39 S.) [1639
Löwis of Menar, K. v.: Die Wolkenburg.
(Mitt. a. d. livl. Gesch. Bd. 23.) [1640
Braunias, Karl: Die nationale Gliederung
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Meyer, Percy: Ostland Litauen. Ein Beitr.
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Jungter, Victor: Alt-Litauen. Eine Darst.
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3. Geschichte
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Freyer, Hans: Der Staat. 2.unveränd. Aufl.
Leipzig: Ernst Wiegandt 1926. gr. 8° = Staat
u. Geist. Bd. 1. [1644
Mac iver, R. M.: The modem state.
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Rez.: Nation, London, 1926. Nr. 25, 8.738.
[1645
Staat und Geist. Arbeiten im Dienste d.
Besinng. u. d. Aufbaus. Hrsg. von Hans
Freyer, Andre Jolles, GüntherIpsen. Bd. 1.
Leipzig: Ernst Wiegandt 1826. gr. 8°. [1646
Schmidt, Richard: Volksstaat und Obrig-
Ein Rückblick u. e. Ausblick.
Berlin: Carl Heymann 1925. (32 S.) gr. 8°.
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[1647
Lassalle. Ferdinand: Über Verfassunga-
wesen. (Aus e. Vortr.) Verantw.: Julius
Braunthhial. Wien: Wiener Volkabuchhdälg.
[: f. Deutschland u. Holland: Berlin: Dietz
Nacht.) 1926. (23 5.) 8°. [1643
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4. Aufl. Hrsg. von L. Elster, Ad. Weber.
Fr. Wieser. Lig. 7677 —94/95. Jena: G.
Fischer (1926). 4°. [1649
Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissen-
schaft. Hrsg. von E. Kohlrausch, W. Kas-
kel, Alrthur] Spiethoff. Abt. Reichswissen-
schaft. Hrsg. von Eduard Kohlrausch, Walter
Kaskel. 1. Abt. Öffentliches Recht. Pd. 26.
Nachtr. Berlin: J. Springer 1926. gr. 8°.
[1650
Geschichte einzelner Verhältnisse
Staatslexikon. Hrsg. von Hermann Sacher.
5., von Grund aus neubearb. Aufl. Bd. 1.
Freiburg: Herder & Co. 1926. 4°.
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[im Text u. auf Taf.) u. [z. T. farb.] Ktch.
(XII S., 1864 Sp.) [1651
Stastskunde. Unter Mitw. von G. Bäumer,
O. Baumgarten, A. Dominicus [u.a.). Bd.
2. H. 2. Leipzig: Teubner 1926. gr. 3° =
Teubners Handbuch d. Staats- u. Wirtschafts-
kunde. Abt. 1, Bd. 2. H. 2.
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u. d. Länder von Walter Jellinek. 2., nahezu
unveränd. Abdr. (138 S.) [1652
Triepel, Heinrich: Quellensammlung zum
deutschen Reichsstaaterecht. Zsgest. 4., durch-
ges. u. erg. Aufl. Tübingen: Mohr 1926. (XI,
455 8.) gr. 3° Quellensammlıngen zum
Staats-, Verwaltungs- u. Völkerrecht. Bd. 1.
i [1653
Bornhak, Conrad: Grundriß des deutschen
Staaterechts. 7., durchges. Aufl. Leipzig: A.
Deicnert 1926. (IV, 224 S.) gr. 8°. [1654
Giese, Friedrich: Grundriß des Reichs-
staatsrechts. 4., neu bearb. Aufl. Bonn: L.
Köhrscheid 1926. (VIII, 212 S$.) 8° = Der
Staatsbürger. 1. [1655
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amt]. Material Mai 1746— April 1926 vom lite-
rariscben Büro d. Verlags. [Nebst] Anh.
Berlin: Wirtschaftsverl. A. Sudan 1926. kl. 8° =
Beamten- u. Verwaltungs-Bücherei. Bd. 7.
[Hauptw.:) 3. erw. Ausg. (624 S.) Lw.:
Anh.: Literatur-Nachweis f. d. Reiehs- u.
preuß. Gesetzgebung. (133 S.) geh. (1656
Hue de Grais +. Robert. Graf: Handbuch
der Verfasaung und Verwaltung in Preußen und
dem Deutschen Reiche. 23. völlig umgearb.
Aufl., hrsg. von Graf [Guiskard] Hue de
Grais, Hans Peters, unter Mitw. von Werner
Hoche. Berlin: J. Springer 1926. (XVI, 918
S., 1 Titelb.) gr. 8°. [1657
—— nn
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deutsche Staatslehre des 17. Jahrhunderts.
(Zs. f. d. ges. Staatsw., Bd. 81. S. 128). [1658
Müller, Adam: Handschriftliche Zusätze zu
den „Elementen der Staatskunst‘ auf Grund
seines wiederaufgefundenen Handexemplares
mit. erkl. Anm. zum erstenmal hrsg. von Jakob
Baxa. Mit e. Anb.: Verschollene Schriften
Adam Miillers aus d. J. 1812—- 1818. Jena: G.
Fischer 1926. (VII, 164 S.) 8 = Die Herd-
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Z. brand.-pr. Gesch. 38, S. 147 18.). [1661
Wilfert. Hans: Philipp von Leyden. Ein
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Stuttgart: W. Kohlhammer 1925. (111. 42 S.)
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Eekardt, Hans von: Grundriß der Politik.
Breslau: Ferd. Hirt 1927. [Ausg. 1926]. (148
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führung. Berlin W. 35, Korfürstenstr. 45:
Graf W. v. Schlieffen 1926. (54 8.) 8°. [1664
Mit 74 Bildern
—m m a e nn o o e e
*51
Weber, Max: Politik als Beruf. 2. Aufl.
München: Duncker & Humblot 1926. (67 S.)
gr. 8° = Wissenschaftliche Abhandlungen vu.
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[1677
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Sav. St. Bd.46, Germ, Abt. S. 132.) [1079
4%
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und Kaisertum. S. 168—184.) [1680
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l'académie royale de Belgique. Coll. in
8°, 2e série, t. 20).
Rez.: N. A. Bd. 46, 1925/25, S. 634, nr.
1023. Speculum. Vol. 2, S. 85. [1682
Plotho, Wolfgang Edler Herr u. Frh. von:
Waren die Ministerislen von Rittersart frei
oder upfrei, und welchen Geburtsständen sind
sie entstammt? Berlin W 35 [, Kurfürsten-
str. 48]: Verlag Graf W. v. Schlicffen 1925.
(86 S.) gr. 8°.
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F.
Bd. 40, S. 178. [1683
Eckhardt, Karl Aug.: Präfekt und
Burggraf. (Zs. d. Sav. St. Bd. 46, Germ.
Abt. 5. 163). [1684
Mummenbofl, Ernst: Über die Quater-
nionen. Fin Beitrag zur Frage ihrer Ent-
stehungszeit. (Festschr. f. Theod. Hampe,
S. 70—75.) [1685
Althaus, Paul: Staatsgedanke und Reich
Gottes. 3., erw. Aufl. Langensalza: H. Beyer
& Söhne 1926. (108 5.) 8° = Schriften zur
polit. Bildung. Reihe 9, H.1 = Fr. Manns
pädag. Magazin. H. 913. [1686
Eichmann, Eduard: Kirche und Staat.
1. Paderborn: F. Schöningh 1925. 8° = Quel-
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u. zum Kirchenrecht. 1. Von 700-1122.
2., unveränd. Aufl. (VII, 128 8.) [1687
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von den Anfängen bis Luther. Göttingen:
Vandenhoeck & Ruprecht 1926. (48 8.) gr. 8°
= Arheitshefte f. d. evang. Religionsunter-
richt. H. 2. | 1688
Scherwatzky, Robert: Staat und Kirche
von Luther bis zur Gegenwart. Göttingen:
Vandenhocek & Ruprecht 1926. (48 N.) gr. 8°
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3. [1689
Geißler, W.: Staat und Kirchen in Bayern.
Zskest. Dresden-A.. Sedanstr. 1,1: Landes-
verband d. christlichen Elternvereine Sachsens
(1926). (27 5.) 8° = Schulpolitische Hand-
bücberei. H.2. [1690
Giacometti, Zaccaria: Quellen zur Geschich-
te der Trennung von Staat und Kirche. (Vorw.:!
Wfalter) Köhler) Tübingen: Mohr 1926.
(XXIV, 736 8.) gr. 8°,
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges.,
Bd. 46, 1926, N. 70IÔ. [1691
Fliass H.: L'Eglise et l'Etat au XVIe
sièele. Théories et controverses, dans les
Pavs-Bas catholiques au début du XVIIe
siecle. (Revne belge de phil. et d’hist. T. 5,
S. 453. 907.) [1692
Stolz, Otto: Über die ältesten Rechnungs-
bücher deutscher Landesverwaltungen. (Hist.
Vjschr. Ig. 23, S. 87.) [1693
Bibliographie Nr. 1680—1738
Wintterlin: Beamtentum und Verfassung
im Herzogtum Württemberg. (Württ. Vjhefte
f. Landesgeschichte. Jg. 32. S. 1ff.) [ 1694
Hörger. Karl: Die reichsrechtliche Stellung
der Fürstäbtissinnen. (Arch. f. Urk. Forsch.
IX, 8. 195—270.)
Rez.: Zs. d. Sav. St. Bd.46. Kan. Abt.,
S. 576. [1695
Hoederatb, Hans Theod.: Die Landeshoheit
der Fürstäbtissinnen von Essen, ihre Ent-
stehung und Entwicklung bis zum Ende des
XIV. Jahrh. (Beitr. z. Gesch. v. Stadt u.
Stift Essen. 1926, H. 43, S. 145—194.) [1696
Hoederath, Theodor: Die Wahlkapitulatio-
nen der Fürstäbtissinnen von Essen. 1370 bis
1726. (Beitr. z. Gesch. v. Stadt. u. Stift Essen.
H. 42/44.) { 1697
Hansen, Reimer: Behördenorganisation
und Verfassung Süderdithmarschens von 1559
bis 1867. (Zs. d. Ges. f. schlesw.-holst.Gesch.
Bd. 55, 8.184.) [1698
Carstens, Werner: Die Landeslhierrschaft der
Schauenburger und die Entstehung der land-
ständischen Verfassung in Schleswig-Holstein.
I. (Zs. d. Ges. f. schlesw.-holst. Gesch. Bd. 55,
S. 288.) [1609
Perels, Kurt: Lauenburgisch-Preußisches
Vereinigungsrecht. Ein Beitrag zur Lehre v.
d. Stastensuccession. Hamburg: Lütcke &
Wulff in Komm. 1926. (22 S.) gr. 8° = Ham-
burgische Universität. Abhandlen. u. Mit-
teilen. aus d. Seminar f. Öffentl. Recht. H. 17.
[1700
Die Behördenorgauisation und die allge-
meine Staatsverwaltung Preußeus im 18. Jahr-
hundert. Bd. 12. Berlin: P. Parey 1926. gr. 8°
= Acta Borusica. Denkmäler d. Preuß.
Staatsverwaltung im 18. Jh. 12. Akten vom
Jan. 1759 bis zum Febr. 1763. Bearb. von
Martin Haß, Wolfgang Peters, Ernst Posner.
(VII, 760 5.) [1701
Vergettini (De), Giovanni: Lineamenti sto-
rici della costituzione politica dell’ Istria du- .
rante il medio evo. Voll. I e II. Roma: Tip.
Leonardo da Vinci, 1925. 2. voll. p. a 178.
1702
Clarke, M. V.: The medieval city state. An
essay on tyranny and federation in the later
middle ages. VIII 220 pp. Methuen.
Rez.: Neott. hist. Review. Nr. 94, 1927,
Jan.. p. 139ff. [1703
Relkovic, N. v.: Aus dem Leben der sieben
„niederungarischen Bergstädte”“ im 14. bis
17. Jahrhundert. (Ung. Jbb. Bd. 6, a
1704
Simeoni, L.: La crisi decisiva della signoria
scaligera, (Archivio veneto-trid. T. 9, 1926,
p. 332.) [1705
Chiappelli, Luigi: La formazlone storica del
Commune cittadino in Italia (Territorio lom-
bardo-toseo). (Arch. stor. ital. Anno 84,
Vol.6, 8.3.) [1706
Füßlein, W.: Das Ringen um die bürger-
liche Freibeit im mittelalterlichen Würzburg
des 13. Jahrhunderts. Mit neuen Urkunden.
(Hist. Zeitschr. 1926, Bd. 134, S. 267.) [1707
Wind, Siegfried: Aus einer Stadtchronik.
o (Zs. f. schweiz. Kirchengeseh. 1926, S. 144.)
[1708
Rüscher, F.: Mitteilungen aus Archiven.
1.: Die Satzungen d. Stadt Essen, 1473, 1590,
1628. 2.: Der Berieht d. preuß. Organisations-
kommission über den Zustand u. die Neu-
ordnung der Stifter Essen u. Werden, 8. Mai
1803. (Beitr. z. Gesch. v. Stadt u. Stift Essen.
H. 43.) [1709
Geschichte einzelner Verhältnisse
Winterfeld, L. v.: Das Dortmunder Patri-
ziat bis 1400. (Mitt. d. westdt. Ges. f. Fami-
lienk. Bd. 4.) l [1710
Ganshof, Francois-L.: L'origine des con-
stitutions urbaines en Flandre. A propos d’un
livre recent. (Moyen Age. 1926, S. 349.) [1711
Kritzraedt, Jakobus: Stadtbuch Gangelt.
In diese Form u. Ordnung gebracht Anno
Christi 1644. Hrsg. von J(oseph) Cloot.
Düsseldorf [, Wülfratherstr. 6]: Verlag Manser
(1926). (IX, 955. mit [eingedr. Abb.] u.
1 Titelb.) 8° = Beiträge zur Heimatkunde d.
Selfkautes. 1. [1712
Eschenburg, G.: Geschichte der lübek-
kischen Staatsverfassung von der Mitte des
18. Jahrh. bis zur Gegenwart. In: Lübeck
seit Mitte des 18. Jahrh. (Lübeck: Borchers
[1926).) 8.3—14. [1713
Gutbier, Karl: Alte Nachrichten aus Stadt
und Stift Merseburg. BH.1. Merseburg
[, Hälterstr. 3]: Selbstverlag d. Vereins für
Heimatkunde 1926. 8°. 1.(56 S., 1 Taf.) Aus:
Merseburger Korrespondent. 1926. [1714
Die Stadtältesten von Berlin. Nachtrag.
(Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins.
1926, S. 49f.)
Bartelt, August: Geschichte der Stadt
Ueckermünde und ihrer Eigentumsortschaften.
Mit 1 Titelb., 2 ganzseit. Bildern [Taf.] u.
25 Abb. im Text. Ueckermünde: J. Schneider
1926. (XIV, 415 8.) gr. 8°. [1716
Staudinger, H. O.: Die Verfassung und Ver-
waltung der Stadt Löbau vom Pönfall bis zur
Einführung der Allgemeinen Städteordnung im
Jahre 1832. (Halle, Saale [1926]: Buchdr. d.
Waisenhauses, aufgest.:) Görlitz, H. Tzscha-
schel. (88 S.) gr. 8° [Umschlagt.) Aus: Neues
Lausitz. Magazin, Bd. 100 u. 101, 1924 u.
1925. [1717
Sieber, Siegfried: Rolandsäulen in Mittel-
deutschland. In: Sächsische Heimat. Jg. 9,
11, Aug. N. 456—459. [1718
Meicher, Kurt: Die Geschichte der Polizei.
Mit 43 Abb. [im Text u. auf 1 farb. Taf.).
Berlin: Gersbach & Sohn (1926). (119 S.) 4° =
Die Polizei in Einzeldarstellen. Bd. 2. [1719
Sontag, Ernst: Fürstenabfindungen in den
letzten 500 Jahren. Eine rechtsgeschicht!.
Studie. Halle (Saale). [Sophienstr. 32]: Ver-
lag ..Der Rechtsstaat‘ 1926. (64 S.) 8°. [1720
Rau, Heinrich: Abtindung der Landes- und
Standesherren. Enteigng. d. Fideikommisse.
Berlin: Vereinigung Internat. Verlags-Anst.
1926. (24 8.) ur. 8°. [1721
Kobte: Die vermögensrechtliche Aus-
einanderseetzung zwischen dem Prenßischen
Staate und dem vormaligen Konigshause.
(Forsch. z. brand. preuß. Gesch. Bd. 39.
S. 286.) 11722
Zechlin, Egmont: Schwarz-Rot-Gold und
Schwarz-Weiß-Rot in (Geschichte und Gegen-
wart. (1. Aufl.) Berlin: Deutsche Verlags-
gesellachaft f. Politik u. Geschichte 1926.
(vIl, 758.) gr. 8° = Einzelschriften zur Poli-
tik u. Geschichte. 15.
Rez.: Wille u. Weg. Je.2, S. 309. [1723
Valentin, Veit: Nochmals: Die schwarz-
weiß-rote Fahne. (Arch. f. Pol. u. Gesch.
Bd. 6.
a ad. O. S. 180.
zechlin— Valentin, 2.2.0. 8.610.
1926, 8.176.) Entg.: Zeehlin, Egm,
Vgl. auch: Zur Koutroverse
[1724
nn ne e
+53
Erman, Wilhelm: Schwarz-Rot-Gold im
Bauernkrieg. (Hist. Vjschr. Jg. 23, S. 89.)
[1725
Die Flaggen des Deutschen Reichs. Hrsg.
vom Reichsministerium d. Innern. Berlin:
Reichs- u. Staataverl. [; 1t. Mitteilg.: Carl
Heymann] 1926. (4 S., 58. farb. Abb.) 4°.
Enthält u.a.: Verordnung d. Beichspräsiden-
ten über d. deutschen Flaggen. Yom 11. April
1921 (Reichsgesctzbl. S. 483) in d. Fassg. d.
Verordng. vom 5. Mai 1926 (Reichsgesetzbl. I
S. 217). [1726
David, Eduard: Um die Fabne der Deut-
schen Republik. Ihre Bedeutg. in Geschichte
u. Gegenwart. Gänz]l. neu bearb. Aufl. Han-
nover: Volksbuchh. [Komm.: L. Fernau,
Leipzig] 1926. (32 S.) 8°. [1727
Sieger, Robert: Zur Flaggenfrage. (Wille
und Weg. Jg. 2, I. S. 190.) [1728
Bartels, Paul: Die deutsehen Reichsfarben.
Ein Beitr. zu d. Frage d. Einheits-Flagge.
Hannover: Gust. Jacob & Co. [; It. Mitteilg.:
Buchhdig. Hannoversche Landeszeitung) 1926.
(32 8.) 8°. [1729
Neuberker, Ottfried, u. Erik Wolf: Die
Reichseinheitsflagge. Ein Vorschlag. Mit
1 farb. Taf. Heidelberg: Carl Winter [Verl.)
1926. (8 S.) gr. 8°. [1730
b) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse, Ge-
werbe, Handel, Verkehr,
Stände, Juden.)
Heuß, Theodor: Staat und Volk. Betrach-
tungen über Wirtschaft, Politik u. Kultur.
Berlin: Deutsche Buch-Gemeinschaft (1926).
(308 S.) 82 [ = Veröffentlichungen d. Deutschen
Buch-Gemeinschaft. 149.) [1731
Scheu, Erwin: Des Reiches wirtschaftliche
Einheit. Eine Darst. d. inneren Vertlechtg. d.
Deutschen Reiches in allen s. Teilen. Mit
40 [eingedr.) Kt. u. 2 [eingedr.] graph. Darst.
Berlin: Zentralverlag 1926. (88 S.) gr. 8°.
[ 1732
Salomon, Alice: Die deutsche Volksgemein-
schaft. Wirtschaft. Staat. Soziales Leben.
Eine Einführg. 2. Aufl. 6.—10. Tsd. Leipzig:
Teubner 1926. (V, 215 8.) 8°. [1733
Teubners Handbuch der Staats- u. Wirt-
schaftskunde. Abt.1. Staatskunde. Bd. 1.
2/3. Abt. 2. Wirtscheftskunde. Bd. 1. Leip-
zig: Teubner 1926. [1734
Bolssonade, P.: Life and work in medieval
Europe. Fifth to fifteenth century. Transi.
with an introduction by Eileen Power. XIX,
395 pp. Kegan, Paul.
Rez.: Times, Lit. Suppl. nr. 13. 3, p. 226.
[1735
Evans, Joan: Life in medieval France.
(Vgl. Journ. d. Sav. 1926, nr. 1.)
Rez.: Scottish hist. Review. Nr. 90, 1926.
Jan. p. 145. [1736
Schwerin, Claudius Freiherr von: Wirt-
schaftliche und soziale Grundlagen der euro-
päischen Kultureutwieklung. (Zs. f. d. ges.
Staatsw. Bd. 50, N. 699.) [1737
Below, Georg von: Probleme der Wirt-
schaftsgeschichte. Eine Einf. in d. Studium
d. Wirtschaftsgeschichte. 2.. photomechan.
gedr. u. durch e. ausführl. Vorw. erg. Aut.
Tübingen: Mohr 1926. (XXIV, 7118) 8°
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S. 597. Arch.
f. Kult. Gesch. Bd. 17, 8.94. [1738
+54
Köhler, Julius Paul: Staat und Gesellschaft
in der deutschen Theorie der auswärtigen
Wirtschaftspolitik und des internationalen
Handels von Schlettwein bis auf Fr. List und
Prinee-Smith. Mit e. einlejt. Untersuchg. über
d. inneren geistigen Zusammenhang von Poli-
tik und Wirtschaft. Stuttgart: W. Kohl-
haınmer 1926 (VI, 1638.) gr. 8° — Viertel-
jahrsschrift f. Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte.
Beihefte. H.7. [1739
Häpke, Rudolph: Der nationalwirtschait-
liche Gedanke in Deutschland zur Reforma-
tionszeit. (Hist. Zeitschr. 1926, Bd. 134,
8.350.) . [1740
Mayer, Theodor: Die deutsche Volkswirt-
schaft vor dem Dreißigjährigen Kriege. (MIÖG.
Bd. 41, 1926, 5. 216—230.) [1741
Bauer, Clemenz: Kirche und Staat als
treibende Kräfte im Abbau der mittelalter-
licben Wirtschaftsetbik. (Hochland. Jg. 23,
Bd. 1, S.95.) [1742
Pulver, Paul: Getreidepolitik im Anf-
klämngsjabrhundert. (Schweiz. Monatsh. Jg. 6.
S. 509.) [1743
Hofmann, Viktor: Beiträge zur neueren
österreichischen Wjrtschaftsgeschichte. T. 2.
(-- Archiv für österreichische Geschichte.
Bd. 110. 8.415.) [1744
Johannsen, Hans Martin: Studien zur
Wirtschaftsgeschichte Repdsburgs. (Zr. d.
Ges. f. schlesw.-bolst. Gesch. Bd. 55, S. 32.)
[1745
Müller, Kurt: Die Entwicklung des an-
haltischen Wirtschaftslebens vom Dreißig-
jährigen Kriege bis zur Reichseründung.
(Sachsen u. Anhalt. Bd. 2, S. 19—34.) [1746
Laum, Bernhard: Entstehung der öffent-
lichen Finanzwirtschaft, Altertum und Früh-
mittelalter (€ - Gerlof@ und Meisel. Handbuch
der Finanzwissenschaft, I, 185- 209. Tü-
bingen, Mohr, 1926).
Rez.: Num. Ze. Bd. 59, 8.172. (1747
Schuemacher [, Karl): Deutsche Zoll-
geschichte. Vortr. 3. Aufl. 1926. Waldshut:
H. Zimmermann. (29 8.) gr. 8°. 11748
Schirmeyer, Helene: Geschichte der Aache-
ner Weinakzise. (Zs. d. Aachener Geschichts-
ver. Bd. 46, 8. 22317.) (1749
Jarrett, Bede: Social theories of the Middle-
Ages. 1200—1500. IN. 280 pp. Ernest Benn.
Rez.: Times. Lit. Suppl. nr. 1294, p. 810.
Nation, London. 1926, nr. 26, 8.768. Scottish
Historical Review nr. 93 (1926, Oet.) p. 71.
[1750
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medieval Hterature. (Brown University, The
Colver Leetures, 1926.) New York, Henry Holt
and Co., 1926, 167 SS. [1751
Dopsch, Alfons: Die leudes und das
Lehenswesen. (MIöG. Bd. 41, 1926, S.
35—43). 1752
Janda. Anna: Die Barschalken. Ein Beitr.
zur Sozialgeschicbhte d. Mittelalters. Mit 1 Kte.
Wien: Eligius-Verlag [Auslieferg.: Wien 1. In
der Burg: Bücherstube] 1926. (VII. 498,
gr. 8° — Veröffentlichungen d. Seminars f.
Wirtschnits- u. Kulturgeschichte an d. Univ.
Wien 2. [1753
=- nn TEL U 1 [nn
Bibliographie Nr. 1739— 1800
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Ausgang des 16. Jabrbunderts. (Beitr. z.
Heimatk. d. Aussig—Karb. Bez. Jg. 6,
S. 153.) [1754
Gaudioso, Mattco: La schiavitù domestica
in Sicilia dopo i Normanni. Legislazienr,
dottrina, formule. Catapia. C. Galätola.
p. 138. [17553
Müller, Ernst: Standesvorrechte und Adels-
name im geltenden Beecbt, zugl. e. Beitrag zur
Systematik d. Namensrechts. Leipzig | Deut-
scher Platz]: Zentralstelle f. deutsche Personen-
u. Familiengeschiebte 19826. (VIIL, 72.)
gr. 8° = Mitteilungen d. Zentralstelle f. deut-
sche Personen- u. Familiengeschichte. B. 32.
Leipzig, jur. Diss. von 1925.
Rez.: Familiengesch. BI. 1926, S. 289.
[1756
Eickstedt, Claus v.: Der soziale Beruf des
wahren Adels. Langensalza: H. Beyer &
Söhne 1926. (37 5.) 8° Schriften zur polit.
Bildung. Reihe 7. Volkstum. H. 7=Friedrichb
Mann’s Pädag. Magazin. H. 1108. 11757
Hammer, Ph.: Die germanische Gemeine
Mark und ihre Spuren im Elsaß. Mit 1 Über-
sichtskt. In: Elsaß-Lotbringisches Jb. Bd. 5.
S. 172--195. [1758
Die Bedeutung der Markenverfassung für
die rassische Beschaffenheit der Bevölkening
das sächsisch-westfälischen Siedlungsgebietes.
(Deutschlands Erneuerung. Volk u. Rasse.
1926. N. 11. N. 243.) [1759
Haff, Karl: Überbleibsel strenger Feld-
gemeinschaft auf friesischen und skandina-
vischen Inseln. (Zs. d. Nav. St. Bd. 46.
Germ. Abt. S5. 378.) [1760
Hanner, H.: Die alte Weidewirtschaft im
Spiegel der Flurnamen. (Blätt. d. Schwäb.
Albvereins, Jg. 38, H.3, S. 53—57.) [L761
Bergdolt, Wilhelm: Badische Allmenden.
Eine rechts- u. wirtschaftsgeschichtl. Unter-
suchg. über d. Allmendverhältnisse d. bad.
Rheinhardt, insbes. d. Dörfer Eggenstcin,
Liedolshcin u. Rußheim. Heidelberg: J. Hör-
ning 1926. (XT, 360 8.) gr. 8°. [1762
Weber, Max: Das Tennenbacher Güterbuch,
(Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N. F. 40, 8.34
[1763
Lamprecht, Otto: Flurnamen und Land-
nahme. (BIL f. Heimatk. Jg. 4.8.45) [1768
Vanselow, K.: Die Waldbantechnik im
Spessart. Eine historisch-kritische Unter-
suchung ihrer Epochen. Berlin: J. Springer
1926. 2338.
Rez.: Arch. d. Hist. V. v. Unterfranken u.
Aschaffenburg. Bd. 65. 8.63f.) 11765
Heuschert, C. A.: Eine wirtschaftliche Be-
trachtung der Staatsforsten im Lande Star-
gard mit besonderer Würdigung ihrer Beden-
tung für den Staatshaushalt. (Mecklenburg-
Strelitzer Geschichtshll. Jg. 2, 1926, S. 1f.)
[1766
Ernst. Victor: Die Entstehung des
deutschen Grundeigentums. 1926 Stutt-
gart, Kohlhammer. 146 S.
Rez.: Zt. d. Sav.-Stifte. Bd. 46. Germ. Abt.
S. 420-429. K. A. Eckhardt, — Hist. Jahrb.
i A. d. Görres-Ges. Bd. 46, 1926. S. 449. —
Zs. f. d. Gesch. d. Oberrb. N. F. Bd. 40.
S. 650, - - Mitt. d. österr. Inst. f. Geschichtsf.
Bd. 41. S. 425. —- Arch. f. Kult. Gesch. Bd. 17,
S. 105. (1767
Geschichte einzelner Verhältnisse
Dumas, A.: Quelques observations sur la
grande et la petite propriété a l'époque caro-
lingienne. (Revue historique de droit francais
et étr. 1926, 5. 213ff. 613ff.) [1768
Monté ver Loren, J.-Ph. de: Remarques sur
l'histoire de la propriété foncière en Frise
d'après une étude récente. (Revue historique
de droit francais et étranger. 1926, S. 2
1769
Avenel, G. d’: Histoire économique de la
propriété, des salaires, depuis l'an 1200 jus-
qu'en 1800. 474 pp. Leroux. [1770
Berg, Die Kastenordnung des Markgrafen
Hans von Kirchen-, Hospital- n. dergl. Gütern.
(Neumark. Mitt. Jg.3, S. 189.) [1771
San Martino de Spucches, Francesco: La
storia dei feudi e dei titoli nobiliari di Sicilia
dalle loro origini ai nostri giorni, 1925: Javoro
compilato su documenti e atti ufficiali e legali.
Vol. III, da quadro 280 a quadro 408. Appen-
dice: I ruoli di Bartolomeo Muscia del 1926
e 1408. Palermo, scuola tip. Boccone del
Povero, 1926. p. XIX, 421, 82. [1772
Schmid, Heinrich Felix: Die Burgbezirks-
verfassung bei den slavischen Völkern in ihrer
Bedeutung für die Geschichte ihrer Siedlung
und ihrer staatlichen Organisation. (Jahr-
bücher f. Kult. u. Gesch. d. Slaven. N.F.
Bd. 2, H.2, 5. 81ff.) [1773
@tto, Eduard: Alt-Butzbach und sein Stadt-
wald. (Mitt. d. oberhess. Geschlchtsver. N. F.
Bd. 27, 8.119.) [1774
Hörpel: Wie Obershausen zu seinem Wald
kam. (Land u. Leute i. Oberlahnkreis. a 2.)
1775
Trautmann, Otto: Die Altenberger Binge.
Urkundliches zur sächsischen und süddeutschen
Wirtschaftsgeschichte. (N. A. f. Sächs. Gesch.
Bd. 47, S. 2041f.) [1776
Liebig, M[ax Friedrich Emil}: Flurumgänge
sowie Flur- und Grenzstreitigkeiten des alten-
burgischen Städtchens Lucka. Ein Stück
heimatl. Rechtsgeschichte bearb. Leipzige-N.
[, Thümmelstr. 5]: Cl. Liebig 1926. (VII,
958., 1 farb. Kt.) kl. 8°. 11777
Gollub, H.: Ein Grenzgang im alten Lyck.
(Prussia. H. 26, S. 293.) [1778
Coulton, G. G. The medieval village. Cam-
bridge 1926 (Repr.) (Cambridge Studies in
medieval life and thought.) 603 SS. [1779
Ramsauer, Christian: Der Kampf ums Dorf.
Kritische Studie zu Dr. Otto Bauers agrar-
geschlehtl. u. agrarpolit. Broschüre ,, Der Kampf
um Wald und Weide“. Wien: C. Gerold'’s
Sohn 1926. (V, 67 8.) 8°. [1780
Lorenz, Klemens: Der Schicksalsweg des
deutschen Siedlungsdorfes in 700 jahr. Ent-
wickelung. Ein Beitr. zu Bauer u. Scholle.
Breslau: Priebatsch’s Buchh. [1926]. (80 S.)
8° Heimatbücher. [Nr. 3.] [1781
Micike, R.: Die Entstehung und Ausbrei-
tung des Straßendorfes. (Zs. f. Ethhn. Jg. 58,
S. 193.) [1782
Mielke, Robert: Das niederdeutsche Dorf.
(Niedersachsenbuch. 1927. 8. 19ff.) [1783
Reinhofer, Hugo: Geschichte des deutschen
Bauernstandes. H.98. (S. 3835—43] mit Abb.)
Graz: Heimatverlag [L. Stocker 1926]. gr. 8°.
[1784
Knapp: Einige Berichtigungen und Er-
gänzungen zu Theodor Knapp, Neue Beiträge
eV Te
*55
zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des
württ. Bauernstandes. (Bll. f. württ. Kirch.
G. Jg. 30, 8.87.) [1785
Lerch, Hans: Hessische Agrargeschichte
des 17. u. 18. Jahrhunderts, insonderheit d.
Kreises Hersfeld. Hersfeld [H.-N.]: H. Ott-
Verlag 1926. (192 5., 1 farb. Kt.) 8°. [1786
Rütber, E.: Das Bauerntum der Marschen
im Kampf um seine Freiheit zu Beginn der
Neuzeit. (Jahrb. d. Männer v. Morgenstern.
22, 1924/26, 8. 75ff.) [1787
Maybaum, Heinz: Die Entstehung der
Gutsherrschaft im nordwestlichen Mecklen-
burg. [Amt Gadebusch u. Amt Greves-
mühlen.] Stuttgart: W. Kohlhammer 1926.
(XII, 2698.) gr. 8° -= Vierteljahrsschrift f.
Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte,. Beihefte. H.6,
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges.,
Bd. 46, 1926, 8. 700f. — Arch, f. Kult. Gesch.
Bd. 17, 5. 108. [1788
Behnke, R.: Bilder aus der Zeit der Erb-
untertänigkeit in der Elb-Karthane-Niederung.
Pritzwalk: A. Tienken [1925]. (20 S.) 8% =
Prignitzer Volksbücher. H. Nr. 59. [1789
Transehe-Roseneek, Astaf v.: Die Entste-
hung der Schollenptlichtigkeit in Livland.
(Mitt. a. d. livi. Gesch. Bd. 23.) [1790
Heilermann van Heel, W.: Um den Feld-
zehnten von Hedemünden. Ein Rechtsstreit
des 16. Jahrhunderts. (Niedersächs. Jahrbuch
Bd. 3.) [1791
Liese, A.: Zehntinhaber und Zehntpflich-
tige zu Olpe i. Westf. (Mitt. d. westdt. Ges.
f. Familienk. Bd. 4.) [1792
Demileitner, J.: Grundherren und Grund-
lasten in Fristingen um 1750. (Jahrbuch d.
hist. Ver. Dillingen. Jg. 38, S. 65.) [1793
Deipenbrock, Kurt: Geschichte des Ober-
hofes Huckarde. Ein Beitrag z. westfälischen
Rechts- u. Wirtschaftsgeschichte. (Beitr. z.
Gesch. v. Stadt u. Stift Essen. H. 42/44.)
[1794
Muhl, John: Geschichte des Gutes Wartsch.
Danzig 1926. 53 N. (Quellen und Darstellun-
gen zur Geschichte Westpreußens. 11. Studien
zur westpreußischen Gütergeschichte.) [1795
Benkert, Adolf: Wie ein westfälischer
Schulzenhof zugrunde ging. (Heimatbll. d.
rot. Erde. 1926, 8.258.) [1796
Hahn, Ed.: Pferde als Pfluggespann.
(Brandenburgia. Jg. 34, S. 23ff.) [1797
Sehönberger, Matthias: Bevölkerungsstati-
stik eines Salzburger Gebirgstaler 1621—1920.
(Mitt. d. anthropol. Ges. i. Wien. Bd. 56,
S. 27I ff. [1798
Otte, Johanna: Untersuchungep über die
Bevölkerung Dortm'nds im 13. u. 14. Jahrh.
(Beitr. z. Gesch. Dortmunds u. d. Grafsch.
Mark. Bd. 33, 1928, S. 5—53).
Rez.: Hars. Geschbl. Jg. 51. 8.231. [1799
Schulte, Eduard: Die Bevölkerung des
Amtes Bochum im Jahre 1664. Wattenscheid:
Busch 1925. (XXXIV, 177 S. mit Tab.) gr.
no — Veröff. d. Arch. Wanne Bad.1. 6.—
1. Der clevisch mäiıkische Steuerkrieg 1664/65.
2, Die Bevölkerung des Amtes Bochum 1664.
3. Liste der Feuerstätten des Amtes Bochum
16%4. 4. Liste der Essener Hotgüter im Amt
Bochum. [100
Gramberg, Anneliese: Die Bevölkerung
der Stadt Könivsberg. Mit 2 graph. Darst.
im Text u. 2 Kurventaf. Jena: G. Fischer
*56
1926. (116 S.) gr. 8° = Schriften d. Instituts
f. ostdeutsche Wirtschaft an der Universität
Königsberg. H. 14. (Reihe 2, H. 3.) [1:01
Lehnert, Bernhard: Das deutsche Handwerk
in Vergangenheit und Gegenwart. Eisleben:
A.Klöppel Glockenverlag (1926). (103 S.)
gr. 8°. [1802
Hoflmeyer, L[udwig]: Geschichte des Hand-
werks im Fürstentum Osnabrück, in Lingen,
Meppen und Papenburg. (Osnabrück [1926]:
F. Obermeyer [; aufgest. u. he.:]) F. Wunsch.)
(144 S., 10 Taf.) 8°. [1803
Schmidt, F.: Neue Funde zur Süderlän-
dischen Gewerbegeschichte. (Heimat. Jg. 8,
S. 169.) [1804
Bolte, Johannes: Handwerkerleben auf
Neuruppiner Bilderbogen. (Brandenburgia,
Jg. 34, S. 43ff.) [1805
Neumann, W.: Noch einmal die Kreygesche
Schra. Zur Geschichte des rigaischen Hand-
werks im Mittelalter. (Mitt. a. d. livl. Gesch.
Bd. 23.) [1806
Hänsel, Robert: Die Bäckerinnung zu
Schleiz. Zur Feier ihres 200 jährigen Jubi-
läums. Schleiz 1926.
Rez.: Vogtl. Jahrbuch. 1927, S. sn
1807
Gerth, Paul: Beiträge zur Geschichte des
Bäckerhandwerks in Königsberg i. Pr. Fest-
schrift. Königsberg Pr. 1926: R. Lankeit
[; It. Mitteilg.: Königsberg Pr., Nachtigallen-
steig 13: Bäckerobermstr. F. Segadlo]. (III,
212 S., mehrf. Taf.) 8°. [Umschlagt.:] Chronik
> Freien Bäcker-Innung zu Königsberg i.
T. [1808
Maiwald-Braunau, V.: Das Braunauer
Bäckerprivileg vom Jahre 1478. (Glatzer
Heimatbll. Jg. 12, S. 28ff.) [1809
Kersten, Günther: Geschichte und Urkun-
den der Brieger Bäckerinnung. [Hs.:]) Bres-
lau: Koebnersche Buchh. in Komin. (1926).
(46 S. mit Abb.) gr. 8°. [1810
Lenz, Paul: Die Entwicklung d. Dortmun-
der Brauwesens. (Beitr. z. Gesch. Dortmunds
u. d. Grafsch. Mark. Bd. 33.) [1811
Zimmermann: Das Driesener Brauwcsen
im 18. Jahrhundert. (Neumark. Mitt. Jg. 3,
S5. 33.) [1812
Sailer, Leopold: Das Bierbrau- und Schank-
monopol des Wiener Bürgerspitals. (Mitt. d.
V. f. Gesch. d. St. Wien. 6, S. 1ff.) [1813
Wähler, Martin: Zum Erfurter Buchgewerbe
des 16. Jahrhunderts. (Mitt. d. Ver, f. d. Gesch.
u. A. K. v. Erfurt. H. 43, 8. 161.) [1814
Joos, Alfred: Hie Alt-Fischerzunft Laufen-
burg Narri-Narro. (Mein Heimatland. Jg. 13,
S. 26ff.) [1815
Krüger. Georg: Die Goldschmiedezunft in
Neubrandenburg. (Meckl. Strel. Heimatbll.
Jg. 2, H. 3.) [1816
Faden: Jakob Döbel, der Meisterschneider
von Landsberg a. d. Warthe. (Neumark. Mitt.
Jg. 3. S. 103.) [1817
Reckels, Hermann: Ochtruper Töpferei.
(Heimatbll. d. rot. Erde. 1926, S. 60.) [1818
Strauß, Konrad: Studien zur Alt-Triebeler
Töpferei. (Niederlansitzer Mitt. Bd.17. H,
1926, 8. 3061.) [1819
Haroska,. Joseph: Geschichte der Schuh-
marher-Innung zu Beuthen O.N. Boeuthen
[, Klosterstr. 8&1) Heimatstelle Beuthen O.-8. |
1926. (37 8.) 8° = Beiträge zur Heimatkunde
der Stadt Beuthen O.-8. 2. [1320
Holländer. Angust: Emsdettener Wannen-
macher. (Heimatbll. d. rot. Erde. 1926,
S. 64.) [1821
Bibliographie Nr. 1801—1868
Krüger, Alfred: Das Kölner Bankierge-
werbe vom Ende des 18. Jahrhunderts bis
1875. Essen: G. D. Baedeker 1925. (XVII,
231 S., 14, 2 Taf.) gr. 8° = Veröffentlichungen
des Archivs f. Rheinisch-Westfälische Wirt-
schaftsgeschichte [Rheinisch - Westfälisches
Wirtschaftsarchiv in Köln.) Bd. 10. [1822
Mesger, Viktor: Zunftstangen. (Mein
Heimat'und. Jg. 13, S. 131ff.) [1823
Winterfeld, Luise von: Brothaus, Stadt-
wage u. Wandhaus. (Beitr. z. Gesch. Dort-
munds u. d. Grafsch. Mark. Bd. 33.) [1824
Tzschaschel, Rudolf: Das eiserne Brotmaß.
(Zittauer Geschbll. 1926.) [1825
Ruthe, Wilhelm: Der deutsche Wein. Kul-
tur- u. wirtschaftsgeschichtl. Betrachtgn. Mit
104 Abb. u. [eingedr.] Kt. München: FE. Bruck-
mann [1926]. (176 S.) 4°. [1826
Genestal, R.: Le „Privilegium fori“ en
France, du décret de Gratien à la fin du XIVe
siècle. (Vgl. Revue d’hist. d. droit, 1925, 676.)
[1827
Beyerle, Franz: Marktfreiheit und Herr-
schafterechte in oberrheinischen Stadtrechts-
urkunden. (Festgabe der jurist. Fakultät der
Universität Basel für Paul Speiser; Basel:
Helbing & Lichtenhahn 1926, S. 39—82.)
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F.
Bd. 40, S. 543. [1828
—
Miskolezy, István: A középkori kereskede-
lem törtenete. (Geschichte des mittelalterl.
a Bp.: Sz. István társ. 1926. 224 S.
16°.
Rez.: Ungar. Jahrbücher. Bd. 6 (1926),
H. 3, 8. 356. [1829
Korzendorfer, Adolf: Handel und Verkehr
an der oberen Donau im Mittelalter. (Bayer-
land. Jg. 37, 8.129.) [1830
Engel-Janosi, Friedrich: Zur Geschichte
der Wiener Kaufmannschaft von der Mitte
des 15. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts.
(Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. St. Wien. 6, S. 36 ff.)
[1831
Kaser, Kurt: Der innerösterreichische
Eisenhandel in der ersten Hälfte des 19. Jahr-
hunderts. Graz u. Wien, Styria, 1927. 74 S.
(Forschungen zur Verfassimgs- und Verwal-
tungsgeschichte der Steiermark. Bd. 10, H. 3.)
[1832
See, Henri: L'activité commerciale de la
Hollande à la fin du XVIIe siècle. Extrait de
la „Revue d’histoire économique et sociale“.
54 pp. M. Rivière. [1833
Seeger, Hans-Joachim: Westfalens Handel
und Gewerbe vom 8. bis 14. Jahrhundert. Mit
3 Ktskizzen. Berlin: K. Curtius 1926 (XVI,
163 8.) 8° -- Studien zur Geschichte der Wirt-
schaft u. Geisteskultur. Bd.1. [1834
Matbies, O.: Die Kontorflaggen der Ham-
burger Reedereien. (Hamburg. Geschichts- u.
Heimatbll. Jg. 1. Nr. 3/4.) [1835
Rosenstiel. R.: Der Schiffsbau in Ham-
burges Wirtschaft. (Hamburg. Geschichts- u.
Heimatbll. Je. I, nr. 2). [18358
Müller, Johanna: Handel und Verkehr
Bremens im Mittelalter. Teil 1. (Brem. Jahrb.
30, S. 204.) (1836
Rörig. Fritz: Großhandel und Großhändler
im l.übeck des 14. Jahrhunderts. (Zs. d. Ver.
f. Lübeck. Gesch. u. A. K. 23, S. 103). [1837
Geschichte einzelner Verhältnisse
Von Lübecks Wirtschaftsieben (Bevölke-
rung, Handel, Industrie, Gewerbe, Schiffahrt,
Verkehr, Landwirtschaft). In: Lübeck seit
Mitte des 18. Jh. (1751). S. 31—78. — 6 klei-
nere Beiträge zur Wirtschaftskunde Lg. [1838
Fischer, Paul: Der Jahrmarkt zu Altena
vor 100 Jahren. (Heimatbll. d. rot. Erde. 1926,
S. 346.) — [1839
Daehne, Paul: Kirchberger Tuch'auf der
Leipziger Messe. (Daehne, P.: Die Jubiläuns-
schrift der Firma J. G. Wolf senr. Kirchberg,
Sa. Druck v. A. Paul, Leipzig, Kreuzstr. 14,
S. 33—38.) ' [1840
Kunze, Arno: Die nordböhmisch-rächsische
Leinwand und der Nürnberger Großhandel.
Mit bes. Berücks. d. Friedland-Reichenberger
Gebietes. Reichenberg: Gebr. Stiepel 1926.
(102 S.) gr. 8° = Anstalt f. Sudetendeutsche
Heimatforschg. d. deutschen Wissenschaftl.
Gesellschaft in Reichenberg. Forschungen zur
sudetendeutschen Heimatkunde. H.1. [1841
Hobls, Hermann: Der Leinwandhandel in
Norddeutschland vom Mittelalter bis zum
17. Jahrhundert. (Hans. Geschbll. Jg. 51,
S. 116.) [1842
Schulze, Wilhelm: Der Salzhandel der
Pfännerschaft von Groß Salze. (Gschbll. f. St.
u. L. Magdeburg, Jg. 61, S. 1tf.) [1843
Hofimann, A.: Unmittelbarer Verkehr
zwischen Schlesien und Venedig vor 1380.
(Schles. Gesch. Bil. 1926, H. 2.) [1844
Winterfeld, Luise von: Die Beziehungen
der Brüder Veekinchusen zu ihrer Heimatstadt
Dortmund. (Beitr. z. Gesch. Dortmunds. 34,
S. 42ff.) [1845
Goris, J.-A.: Etude sur les colonies mar-
chandes méridionales: Portugais, Espagnols,
Italiens à Anvers, 1488—1567. (Vgl. Revue
crit. d’hist. et de lit. 1926. nr. 2.) [1846
Candioti, A.: Historia de la Institucion
Consular en la Antigmedad y en la Edad
Media. Editora Internacional. 1925. XXV u.
851 5.
Rez.: Hist. Zeitschr. Bd. 135, H. 1, 8. 76.
[1847
R. F.: Les épingles en offrande au pas-
sage des rivières. (Cahiera d’arch. et d'hist.
d’Alsace. Nr. 61/68. 1925/26.) [1848
Sandkaulen, Joseph: Fäihrgerechtsame un-
ter besonderer Berücksichtigung niederrhei-
nischer Verhältnisse. Düsseldorf: Ed. Lintz
1926. (VII, 56 S. mit eingzedr. Kt. Skizzen.)
8°. Aus: Düsseldorfer Jahrbuch, 32 [192526].
[1849
Die Bergarbeiter im Wandel der Geschichte.
Hist. Betrachtg. nach Otto Hues’ Darst. nebst
Erg. (Hrsg. vom Verband d. Bergarbeiter
Deutschlands.) Bochum, Westf.: H. Hans-
mann & Co. [verkehrt nur direkt] 1926.
(143 8.) 8°. [1850
Brüning. Kurt: Der Bergbau im Harze und
im Mansfeldschen. Untersuchen. zu e. Wirt-
schaftsgeographie d. Harzer Rohstoffe. Braun-
schweig: G. Westermann 1926. (214 N. mit
eingedr. Kt. un. Kurven.) gr. 8° = Veröffent-
liehungen [der] Wirtschaftswissenschaftl. Ge-
sellschaft zum Studium Niedersachsens. Reihe
B. H.l. [1851
Karau[, Benno]: Der Kalibergbau unter der
Herrschaft des hannoverschen Sonderrechts,
Fine krit. rechts- u. wirtschäftsgeschichtl.
Betrachtg. — Braunschweig: G. Westermann
nn
*57
1926. (37 S.) gr. 8° = Wirtschaftswissen-
schaftliche Gesellschaft zum Studium Nieder-
sachsens E. V. Veröffentlichungen Reihe A:
Beiträge, H.1. [1852
Loew, M.: Der Kali- und Steinsalzbergbau
im Kreise Neuhaldensleben, (Die Elbe. 1926.
Sonderheft Neuhaldensleben.) [1853
Pieper, W.: Der Kohlenbergbau im Kreise
Neuhaldensleben. (Die Elbe. 1926. Sonder-
heft Neuhaldensleben.) [1854
Koch, Ernst: Das Hütten- und Hammer-
werk der Fugger zu Hohenkirchen bei Ge-
orgenthal in Thüringen 1495—1549. (Zs. d.
Ver. f. thür. Gesch. u. A.K. Bd. 35, H.1, 8.1.)
[1855
Stammier, Rudolf: Über Kobalt- und
Wismutbergwerke im Hasseröder Gebiet vom
dreißBigjährigen Kriege bis zum Vergleiche von
1714. (Zs. d. Harzver. 59, S. 110ff.) [1856
Brunner, Otto: Goldprämuing und Gold-
bergbau in den Ostalpen, ein Beitrag zur Ge-
schichte des Frühkapitalismus. (Numism. Zs.
Bd. 59, N. 81.) [1857
Sceupin: Zur Geschichte des Kupferberg-
baues im niederschlesischen Zechstein. (98.
Iber. d. Schles. Ges. f. vat. Kultur. S. a
1858
Freytag, Richard: Zur Geschichte des Berg-
baues im südöstlichen Vogtlande. Nach den
Akten des Freiberger Bergamtsarchivs be-
arbeitet. (Mitt. d. Ver. f. vogtl. Gesch. u. A.K.
35, 1926, 8. 60ff.) [1859
Haase, Nicolai: Das Aufkommen des ge-
werblichen Großbetriebes in Schleswig-Hol-
stein (bis zum Jahre 1845). Kiel, (Gartenstr. 1:
Gesellschaft f. Schleswig-Holstein. Geschichte)
1925 (U mschlagt.: 1926). (XX, 328 S.) gr. 8° =
Quellen u. Forschgn. zur Geschichte Schleswig-
Holsteins. Bd. 11. [1860
Thiel, V{iktor]: Geschichte der Papier-
erzeugung und des Papierhandels in Steiermark.
Mit zahlr. Abb. Graz |, Liebigg. 12]: Selbst-
verlag 1926. (III, 34 S.) 4°. [1861
Vester: Seidenbau und Seidenfabrikation in
Magdeburg. (18. Jahrh.) (Die Elbe. Jg. 1926,
H. 5.) [1862
Finckh, Karl: Die rheinische Seidenver-
edlungs-Industrie von ihren Anfängen bis zur
Gegenwart. Krefeld 1926: W. Hütter in
M. Gladbach; fit. Mitteilg.: Krefeld: J. Greven
in Konmmı.]. (91 8.) 8°.
Köln, Phil. Diss. 1926. [1863
Daehne, Paul: Die Kirchberger Tuch-
macherei im Rahmen des Sächs. Textilgewer-
bes. (Daehne, P.: Die Jubiläumsschrift der
Firma J. G. Wolf Senr. Kirchberg, Sa. Druck
v. A. Paul, Leipzig, Kreuzstr. 14 5. 21- 32.)
[1864
Daehne, Paul: Aus der Geschichte der
Tuchmacherei. (Dachne, P.: Die Jubiläums-
schrift der Firma J. G. Wolf senr. Kirchberg,
Sa. Druck v. A. Paul, Leipzig, Kreuzstr. 14.
S. 11—20.) [1865
Geschichte der bayerischen Industrie.
Hrsg. von Alfred Kuhlo. München: Baver.
Druckerei & Verlagsanstalt 1926. (927 S. mit
Abb.) 4°. [1866
Schertel, Wilhelm]: Die deutsche Por-
zellanindustrie mit 6 mehrfarb. u. 27 einfarb.
Abb. in allgemeinverständl. Darstelle. Leipzig
[Tenbnerstr. 12]: Volkstümliecher Verlag [1926].
(16 S.. 20 N. Abb.) 21x 27.5 em. [1867
Pfeiffer-Quandt, Max: Die Adorfer Pırl-
mutterindustrie. (Vogtl. Jahrbuch. 1927.
S. 4tf.) [1808
+58
Rühle, Siegfried: Die Gold- und Silber-
drahtindustrie in Danzig. (Zs. d. westpr.
Geschichtsver. 66, S. 871.) [1869
Ulrich, K.: Die Zuckerfabriken im Kreise
Neuhaldensleben. (Die Elbe. 1926. Sonder-
heft Neuhaldensleben.) [1870
Deneke, G.: Vom Eisen in der Grafschaft
Wernigerode. (Die Elbe. 1926. Sonderheft
Wernigerode.) [1571
Stephan, Brunot Nenmärkisches Hammer-
u. Hüttenwesen. (Brandenburgisches Jahr-
buch 1926. 5.35. [dazu:}] Berichtigung.)
(Brandenburgisches Jahrbuch. Bd. 2. 1927.
S. 111.) [1872
Helmer, Georg: Die Geschichte der pri-
vaten Feuerversicherung in den Herzogtümern
Schleswig und Holstcin, insbesondere die Ge-
schichte, die Entstehung und Entwiekhing
der Brandgenossenschaften oder ,„Brand-
gilden‘ in Schleswig-Holstein. [2 Bde.) Bd. 1.
2. Berlin SW 11, Bernburger Str. 14: Verband
öffentl. Feuerversicherungsanstalten 1925 bis
3926. 8°,
1. Die Genossenschaftsgeschichte d. Brand-
genossenschaften. 1925. (634 S5.. 15 N. Karten-
skizzen.) — 2. Die Rechtsgeschichte d. Brand-
kenossenschaften. 1926. (904 S.) (1873
Hartmann, W.: Hamburgs Kampf gegen
das Bettlerunwesen im 17. u. 18. Jahrhundert.
(Hamburg. Geschichts- u. Heimatbll. Jg. 1.
Nr. 3/4.) [1874
Dubnow, Simon [Semen Markovie Dub-
nov]: Weltgeschichte des jüdischen Volkes.
Von s. Uranfängen bis zur Gegenwart. In 10
Bden. Bd. 4. Berlin: Jüdischer Verlag 1926.
ar. 8°.
4. Die Geschichte d. jüd. Volkes in Europa.
Von d. Anfängen d. abendländ. Diaspora bis
zum Ende d. Kreuzzüge. Autor. Übers. aus d.
russ. Ms. von A, Steinberg. (504 NS.) [1875
Browe, P.: Die Hostienschändungen der
Juden im Mittelalter. (Röm. Quartalschr. 34,
1920, 8. 167.) [1876
Nenfeld. Siegbert: Die Vertreibung der
Juden aus Sachsen u. Thüringen. (= Thürin-
gisch-Sächsische Zeitschrift f. Gesch. u. Kunst,
Bd. 15. S. IKI. [1877
«insburger. M.: Le Rabbin de l'Empereur,
Jacob de Worms et sa famille. (Revue des
études juives. T. 82, Nr. 163/64, S. 461— 469.)
[1878
Elwenspoek, Curt: Jud Süß Oppenheimer.
Der große Finanzier u. galante Abenteurer d.
15. Jh. Mit zahlr. Bildern u. Faks. [imn Text u.
auf Taf.). Stuttgart: Süddentsches Verlags-
haus 1926. (192 8.) kl. 8° = Zeiten u. Schiek-
sale. [1879
Arras, P.: Taufe eines Juden in Budissin j.
J. 1728. (Oberlaus. Heimatstud. 9, N. 154.)
[1880
sSundheimer, Paul: Die flnanziellen Be-
ziehungen der Juden zum bayerischen Staat
im 138. Jahrhundert. (Baverland. Jg. 37, S.
602.) [1881
Hiümmert, Ludwig: Die jüdischen Bankiers
und Heereslieferanten Baverns im Zeitalter der
Napoleonischen Kriege. (Bayernland. Je. 37.
5.601.) [1882
Anehel, R.: Contribntion levée en 1813—
1814 sur les Jnifs du Haut-Rhin. (Revue des
etudes juives. T. 82, Nr. 163/64, S. 495—503.)
[1553
Bernstein, F[ritz]: Der Antisemitiemns als
Gruppenerscheinung. Versuch e. Soziologie d.
Bibliographie Nr. 1869—1943
Judenhasses. Berlin: Jüdischer Verlag 1926.
(223 8.) gr. 8°. [1884
Nathan, Paul: Das Problem der Ostjuden.
Vergangenheit — Zukunft. Berlin: Philo-Ver-
lag 1926. (38 S.) 8°. [1885
Zwei Einwanderungen in Deutschland und
ihre Folgen. (Deutschlands Erneuerung. 1926.
H.9, S. 401.) [1856
Stoekmann, A.: Das jüdische Element in
der deutschen Literaturgeschichte. (Stimmen
d. Zeit. Bd. 111. S. 57.) [I S87
Jüdische Frontsoldaten aus Württemberg
und Hohenzollern. Hg. v. d. Württemberg.
Landesverband des Centralvereins deutsch.
Staatsbürger jüdischen Glaubens. Stuttgart
1926. 60 S.: [1888
c) Recht und Gericht.
Nicolai, Helmut: Recht und Willkür.
(Deutschlands Ernuerung. 1926, H. 10, S.
486). [1889
Jenne: Rasse und Recht. (Deutschlands
Erneuerung. 1926, H. 6, 8.221). [1890
Handwörterbuch der Rechtswisaenschnft,
hrsg. von Fritz Stier-Somlo u. Alexander
Elster. Lfe. 5—10. Berlin: W. de Gruyter
& Co. [1926]. 4° 11891
Schwarz, Otto Georg: Deutsche Rechts-
geschichte. 7.—9., völlig umgearb. Aufl.
Berlin: C. Heymann 1926. (IV, 110 S.) gr. 8°.
[1892
Alfons Dopsch und die
Deutsche Rechtsgeschichte. (Zs. d. Sav. St.
Bd. 46, Germ. Abt. 8.331.) [1893
Chenon, Emile: Histoire generale du droit
français public et privé, das origines à 1815.
F. 1. Paris, Libr. de la Soc. du Recueil Sirey.
1926. 984 pp. [1894
Stutz, Ulrich:
Feine, Hans Erich: Von der weltgeschicht-
lichen Bedeutung des germanischen Rechtes.
Rede, geh. am 18. Jan. 1926 in d. Aula d. U niv.
Rostock. Rostock: C. Hinstorff Verl. (1926).
(30 N.) ger.8° = Rostocker Universitäts-
Reden. 1. [1895
Marell, B.:
Wegen und jim Walde.
Mord- und Sühnekreuze an
(Heimatbll. d. rot.
Erde. 1926, S. 486.) [1896
Große, Hermann: Von Kreuzsteinen und
Steinkreuzen. (Niederlausitz. Mitt. Bd. 17,
J, 8.778.) [1897
Zur Steinkreuzforschung. (Beitr. z. Hei-
matk. d. Aussig-Karb. Bez. Jg. 6, S. 188.)
[1598
Liersch, Karl: Ein Sühnekreuz im Kreise
Cottinis-Land. (Niederlausitz. Mitt. Bd. 17, I,
Ss. 21T.) [1899
Groß, K.: Das gefälschte Sühnekreuz in
Sabrodt (bei Trebatsch). (Brandenburg. Jahrb.
Bd. 2, 5. 95.) [1900
Rorehling, Conrad: Rechtssymbollk im
gennnanischen und römischen Recht. (Vorträge
der Bibliothek Warburg. 1923/24, S. 22717.)
{1901
Stein, S.: Lex und Capitula. Eine kritische
Studie. In: Mittn. d. österr. Inst. f. Geschichts-
forschung. Bd. 41, 3. S. 289—-301. [1902
Liebermann, Felix: Zur Teilung des Justiz-
ertrags zwischen Herrscher und Gerichtshalter.
(Zs. d. Sav. St. Bd. 468,.Germ. Abt. S. 365.)
[1903
Geschichte einzelner Verhältnisse
Mayer, Ernst: Die Hundertschaft, ins-
besondere nach ostniederländischem Recht.
Zs. d. Sav. St. Bd. 46, Germ. Abt. SN. 290.)
[1994
Desserteaux, F.: Etudes sur la formation
bistorique de la capitis diminutio. T. 2, 2e
fase. Paris, Libr. de la Soc. du Recueil Sirey,
1926, 149 pp. [1905
Scheithauer, Richard: Swigger 1. von Mühl-
hausen, der Verfasser des ältesten deutschen
Rechtsbuches. (Mühlhäuser Gesch. BH. Jg.
25/26, 5. 1). [1906
Rotermund, G.: Der Sachsenspiegel. (Land-
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farb. u. 8 einfarb. Kunstdr. Beil. (VII, Sie S.
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(Gelbe H. 1926, S. 641 ff.) [1976
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von Max Buchner. München: R. Oldenbourg
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(VIIT, 466 S., S. 466a—d, 467—471, 8 S. Abb.,
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des 19. Jahrh. (= Pommersche Jahrbücher.
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Fricker, Philipp Matth. Hahn. (Joh) Mi-
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Kleriker in Köln im 17. u. 18. Jhd. (= Pub-
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Sein Wesen, s. Arbeiten. s. Ziele. Leipzig:
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Mitt. z. Gesch. d. Bened. Ordens. 43, N.73
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Zeit des Dreißigjährigen Krieges. (Benedik-
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Uttenweiler, Justinus: Vom Zisterzienser-
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diktinische Monatsschr. Jg.8, 8.65.) [2074
Heljmann, H.: Untersuchungen über die
Praemonstratenser-Gewohnheiten. In: Ana-
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Erens, A.: L’Exhortatio de $S. Norbert.
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Lefèvre, Pl.: Documents relatifs à l'histoire
Norbertine conservés dans les Archives des
Etats de Brabant. (Analecta Praemonstrat.
T. 2, S. 404—406.) [2077
Lefèvre, J.: Les dossiers relatifs à l'histoire
norbertine dans les archives du conscil du
Gouvernement général des Pays-Bas. (Ana-
lecta Praemonstrat. T. 2, S. 192—200.) [2078
Valvekens, E.: Capitula Provincialia circa-
riae Sueviae, 1578—1688. (Analecta Prae-
monstrat. T. 2, p. 72—-136.) [2079
1132 Lietardus, episcopus Cameracensis,
abbati Pracmonstratensi concedit ut in epis-
copatu Cameracensi abbates sui ordinis corri-
gat per se vel alium aut episcopo denuntiet.
(Analecta Praemonstrat. T. 2, 5.89.) (Vegl.
N. A. Bd. 46, S. 657, Nr. 1107.) [2080
1603 3 Maii. Ernestus a Bavaria, ep.
Leodiensis, abbati Tongerloensi N. Mut-
gaerts. (Analecta Praemonstrat. T. 2, S. 409.)
[2081
1603 5 Maii. Abbas Tongerloensis N. Mut-
saerts episcopo Leodiensi. (Analecta Prae-
moustrat. T. 2, N. 409.) [2082
23 Febr. Joannes Hanegraaf archiepis-
copo Coloniensi. (Analecta Praemonstrat.
T. 2, S. 410.) [2083
(1614 Mar.) Abbas Tongerloensis archie-
piscopo Coloniensi. (Analecta Praemonstrat.
T. 2. 8.409.) [2084
1645 Documenta inquisitionis in H. Cale-
num. (Analecta Praemonstrat. T. 2, 8.202
bis 216.) [2085
1656 23 Dec. Epistola R. P. du Moustier.
0O. F. M. ad R. P. Du Hamel, suppriorem abba-
tiae Ardennensis, (Analeeta Praemonstrat.
T. 2, S. 164.) 1657 10 Febr. Idem ad cundem.
(a.a. O. 8.165.) [2086
Gennevoise, J.: Documents sur le frère
Charles Ochin, de l'abbaye de Vicoigne. (Ana-
leeta Praemonstrat. T.2, S5. 82—87.) [2087
Lamy, H.: L'oeuvre des Bollandistes à
Yabbaye de Tongerloo. (Analecta Praemonstr.
T. 2, N. 294—306, 379 --389.) [2088
Doclle, Ferdinand: Die Franziskaner in
Deutschland. Düsseldorf: L. Sehwann (1926).
(768) kl. 8° = Religiöse Quellenschriften.
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Hutton, Edward: The Franeiscans in Eng-
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Rez.: Times. Lit. Supl. nr. 1301, p. 4.
[2090
Little. A. G.: Some recently discovered
Francisean documents and their relations to
the Second Life by Colano and the Speculum
Perfectionist. 32 pp. Milford.
Rez.: Anal. Boll. T. 45, 8. 197. [2091
Müller-Ravensburg. Karl Otto: Die deut-
sche weltliche Drittordenstegel d. hl. Franz
v. Assisi im 15. Jahrhundert. (Württ. Vjhefte
f. Landesgesch. I. 32, 5. 90T.) [2092
(Blerbaum, Athanasins:) Die Sächsische
Franziskanerprovinz vom Heiligen Kreuz.
Bibliographie Nr. 2073—2146
(Werl, Westf.: Franziskus- Druckerei [Komm.:
Carl Fr. Fleischer, Leipzig 1926).) (67 S. mit
Abb.) 22x 28,5 cm. [2093
Lins, Bernardin: Geschichte der bayerischen
Franziskanerprovinz zum hl. Antonius von
Padua von ihrer Gründung bis zur Säkulari-
sation 1620—1802. München: Dr. F. A. Pfeif-
fer 1926. (XII, 339 8.) 4°. [20%
Schlund, Erhard: Handbuch für das fran-
ziskanische Deutschland. München: Dr. F. A.
Pfeiffer 1926. (XIX, 268 S.) gr. 8°. [2095
Kormann, Marcus: Der Liebling des Pap-
stes od. der 3. Orden des heiligen Franziskus.
Bamberg: [Görres-Buchhandlung] St. Otto-
verlag 1926. (V, 167 5.) 8°. [2096
Stein, Paulus: Der dritte Orden des hl.
Franziskus von Assisi. Eine kanon. Unter-
suchg. über s. Wesen, s. Leitg., s. Privilegien.
Nach d. 2., d. neuesten Kirchenrecht ange-
paßten Aufl. aus d. Latein. übertr. (von Joh.
Nep. Fried). Innsbruck: Verlagsanstalt:
Tyrolia [in Komm. 1926]. (80 S.) kl. 8° =
Ordensdirektor. Erg. H. 2. [2097
The Coming of the Friars minor to England
and Germany. Being the chronicles of brother
Thomas of Eccleston and brother Jordan of
Giano. Translated from the critical editions
of A. G. Little and H. Böhmer by E. Gurney
Salter. XXXVI, 188 pp. Dent.
Rez.: Times. Lit. Suppl. nr. 1301, p. #.
2098
McCafires, P. R.: The White Friars: an
outline of Carmelite history. pp. 527. M. H.
Gill 1926. [2099
Rivista Camaldolese, mensile, illustrata, in
preparazione al IX centenario della morte di
8. Romualdo, 1027—1927, a cura dei monaci
ed eremiti camaldolesi. Anno 1, no. 1, feb-
braio 1926. Ravenna, Arti grafiche. [2100
Wilmart, A.: La chronique des premiers
Chartreux. (Rev. Mabillon. A. 16, S. 77.)
[2101
Maillet-Guy, Luc: Les commanderies de
l’ordre de St. Antoine en Dauphiné. (Rev.
Mabillon 16, 1926, S. 1—26.)
Rez.: N. A. Bd. 46, 1925/26, S. 577.
[2102
Antonin de l'Assomption: Les origines de
l'ordre de la très sainte trinité d’apres lea
documents. Rome, S. Cajetan, 1925, p. 168.
10 tavole. [2103
Hoensbroeeh, Paul Graf von: Der Jesuiten-
orden. Eine Enzyklopädie aus d. Quellen
zsgest. u. bearb. Bd. 1. Bern: P. Haupt: 1926.
gr. 8°. — 1. A—J. (XVI, 816 8.) [2104
Schröder, Paul: Die Augustinerchorherren-
regel, Entstehung, kritischer Text und Ein-
führung der Regel. (Arch. f. Urk. Forsch.
Bd. 9, 8. 271.) [2105
Bronisch: Der Ordensgedanke in der evang.
Kirche. In: Die Hochkirche. Jg. 8, 7. 8.195
bis 198. [2106
Berliere, U.: Les confraternites monasti-
ques au moyen-Ääge. (Rev. liturgique et
monastique 11, 1926, S. 134—142.)
Rez.: N. A. Bd. 46, 1925/26, S. 563.
[2107
Breck, J.: The cloisters. New York: Me-
tropolitan Museum of Art. 1926. [2108
Levillain, Léon et R. N. Sauvage: Comment
rediger Phistoire d'un monastère (abbaye ou
prieure). (Revue d'histoire de réglise de Fran-
ce. T.12. S. 417f.) [2109
Generalschematismus der katholischen Män-
ner- und Frauenklöster Deutschlands. Bearb.
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u. hrsg. von d. amtl. Zentralstelle f. kirchl.
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Waldbauer [1926). (8, 323 8.) gr. 8°, [2110
—
veneto-tridentino. (Archivio veneto-trid. T.,
10, 1926, 8. 109ff.) [2129
Sebestyén, Jozsef: A székesfehérvari pré-
postság és káptalan egyházi kiváltságai. (Die
kirchlichen Privilegien der Propstei und des
Kapitels von Stuhlweißenburg.) Szäz 1925.
S. 376—395. 8. 462—507.
Rez.: Ungar. Jahrbücher. Bd6 (1926),
H. 3, S. 356. [2130
Strunk, Hermann: Quellenbuch zur Ge-
schichte des Erzstifts Bremen. 2, neubearb,
Aufl. 4. Bremerhaven: Hansa-Antiquariat
1925. 8° = Hansa-Heimatbücher. H. 31/33.
4. (80 8.) [2131
Prüser, Fr.: Die Güterverhältnisse des
Wilhadi-Stephanikapitels in Bremen im Mittel-
alter. (Brem. Jahrb. 30, S. 161.) [2132
agner, Peter: Die alten Amtsbezirke des
Hochstiftes Hildesheim nach ihrem Einfluß,
insbesondere auf die heutigen Religionsverhält-
nisse. (Alt-Hildesheim. H.7, S. 39 ff.) [2133
Schultz: Das Quakenbrücker Silvester-
stift. (Mitt. d. Ver. f. Gesch. u. L. K. v.
Osnabrück. Bd. 47.) [2134
Heckel, Johs.: Bilder aus der Geschichte
des Domstifts Havelberg seit der Reformation.
(Forsch. z. brand. u. preuß. Gesch. Bd. 39,
1926, S. 51—74.) Vgl. auch: Jb. f. brand.
Kirch. Gesch. Jg. 21, 1926, S. 207. [2135
Hooge weg, H[ermann]}]: Die Stifter und die
Klöster der Provinz Pommern. Bd. 2. Stettin:
L. Saunier1925, gr. 8°, — 2., Mit 2 Kt’Skizzen.
(VII, 1067 S.) — Vgl. N. A. Bd. 46, Be
2136
Hermann, E.: Andreas Sauberer, erster Abt
von Jaszo. (Analecta Praemonstrat. T. 2,
S. 357—378.) [2111
Mitterwieser, Alois: Das Dominikanerinnen-
kloster Altenhohenau am Inn [1235 bis heute].
Augsburg: [Dr.] B. Filser 1926. (80 S. mit
Abb.) gr. 8’ = Germania sacra. Serie B. 2,
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges,
Bd. 46, 1926, S. 419. [2112
Buchenau, H.: Kloster Ettal. (= Blätter
f. Münzireunde. Jg. 61, 1926, Bd. 16, S. 490.)
- [2113
Buchner, F. X.. Die Klosterwirtschaft von
Plankstetten i. J. 1601. (Oberpfalz. 1926.
S. 93. 109. 126.) [2114
Sachs: Schicksal des Klosters Allerheiligen
und Mittelbadens während der Koalitions-
kriege. (Ortenau. H. 12, S. 22ff.) [2115
Zelier, Josef: Die ältesten Totenbücher des
Benediktinerinnenklosters Urspring bei Schel-
klingen. (Württ. Vjhefte f. Ländesgesch.
Jg. 32, $. 117f.) [2116
Lehmann, Hans: Das chemalige Cister-
zienserkloster Maris Stella bei Wettingen und
scine Glasgemälde. Mit 28 IN. [Taf.] u. 1 Plän-
chen. 3. umgearb. Aufl. Aarau: H. R. Saner-
länder & Co. 1926. (VIII, 148 S.) 8°. [2117
Brevis Historia primeve fundationis ab-
batie Ardennensis, (Analecta Praenionstrat.
T. 2, S. 161—163.) [2118
Smolders, P.: Le domaine de Pabbaye
d’Beylissem au XII. siècle. (Analecta Prac-
9
Rez.: N. A. Bd. 46, 1925/26, S 572, [2119
Lefèvre, PI. F.: Textes relatifs à une pro-
vision pontificale à l'abbaye d’Averbode au
XVe siècle, (Analecta Praemonstrat. T. 2:
XII—35 pp.) [2120
Lefèvre, Pl.: Enquête par l'abbé d’Aver-
de en vue de la promotion du Janseniste,
enri van der Caelen, à l'évêché de Ruremonde
(1645). (Analecta Pracmonstrat. T. 2, S. 200
bis 216.) [2121
Evers, J.: Kamerijk en Premonstreit in
1132. (Analecta Pracmonstrat. T, 2, S. 88.)
[2122
Meyer, Georg: Geschichte des Klosters
Hecslingen-Zeven und der Kirchengemeinde
Zeven. Zeven i. Hann.: J.F. Zeller [1926].
(148 S. mit Abb., 4 Taf.) 8°,
Rez.: Zs. d. Ges. f. niedersächs, Kirch.
Gesch. 1926, S. 140. [2123
Dorner, A.: Ein Antependium aus Kloster
Wenigsen. (Berl. Museen. Jg. 47, S. 61.) [2124
Helms, Hermann: Das Praemonstratenser-
kloster Beiligenthal. Gründung, Verfassung,
Wirtschaft, Verfall. (Arch. f. Urk. Forsch.
Bd. 9, S. 307.) [2125
Medici, R.: Un centro di vita spirituale in
assonia nel secolo XIII. (Rivista storica
Benedettina. Anno 17, nr. 68, S. 17.) [2126
Riemer: Die Klöster im Kreise Neuhaldens-
leben. Althaldensleben, Hillersieben, Marien-
born. (Die Elbe. 1926. Sonderheft Neuhal-
densleben.) [2127
Keyser, Erich: Olivaer Studien. Die Grün-
dung des Klosters Oliva. Die Fälschungen des
osters Oliva. Eine Ų rk. d. Papstes Honorius
III. f. O. v. 15. Dez. 1226. Die Klosterwiesen
auf der Nehrung. Barsiza u. Olsiza. (Zs. d.
westpr. Geschichtsver. 66, S. 691F.) [2128
@uerrini, Paolo: Le proprietà fondiarie del
Monastero bresciano di S. Giulia nel territorio
Katz, Emma: Mittelalterliche Altarpfrün-
den der Diözese Bremen im Gebiet westlich
der Elbe. (Brem. Jahrb. 30, S. 1.) [2137
Pioen, Heinrich: Wie die bischöflichen
Dörfer der mecklenburgischen Pfarreien Lüb-
sce und Mummendorf vor 550 Jahren erworben
wurden. (Mitt. d. Heimatbundes f, d. Fürsten-
tum Ratzeburg. Jg. 8, S. 44ff.) [2138
Abert: Das „Heiligenholz“ bei Elbingerode.
Die Geschichte eines verlorengegangenen
kirchlichen Besitztu ms. (Zschr. d. Ges. f.
niedersächs. KG. 1926, 8. 133—140.) [2139
Reinhardt, Hans: Das Basler Münster. Die
spätromanische Bauperiode vom Ende d.
12. Jh. Mit 26 Abb. [auf 10 Taf.]. Basel:
F. Reinhardt 1926. (100 S.) 8°. [2140
Die Hofheimer Bergkapelle im Wandel der
Zeiten. Hrsg. von d. kathol. Kirchengemeinde
Hofheim am Taunus. (Wiesbaden 1926:
H. Rauch f; It. Mitteilg.:) Hofheim a. Taunus:
Katho!l. Pfarramt.) (488.1 Titelb.) 8°, [2141
Schultze, R.: Das Altmünster von Bonn.
Bonn 1926.
Rez.: Bilychpis. ` Vol. 27, S. 388. [2142
Engels, Wilhelm: Aus der Geschichte der
Remscheider Stadtkirche und ihres Kirch-
spiels. Remscheid: Evang. Kirchengemeinde
1926. (IV, 80 S.) 8°, [2143
Reverey, P.: Dorpschaft und Kerke tom
Rutenberge. Über Bildg. d. bäuerl, u. kirehl.
Verhältnisse d. Gemeinde Rautenberg. Ausz.
aus d. Geschichte von Rautenberg. Hannover
1926: G. Piepenbrink [; It. Mitteilg.: Hildes-
heim: J. Gude in Konm.] (40 S., 2 8°,
2144
Faulwasser, Tulius: Die St. Nikolai-Kirche
in Hamburg. Mit 102 Abb. im Text u. 16
Liehtdr. Taf. Hainburg: Boysen & Maasch
1926. (VII, 186 5) 4°, [2145
5
*66
Bobé, Louis: Die deutsche St. Petri-Ge-
meinde zu Kopenhagen, ihre Kircbe, Schulen
und Stiftungen. MDLXXV—MCMXXV. Ko-
penhagen: Th. Lind’s Eftf. in Komm. 1925.
(518 S. mit Abb., 1 Titelb.) 4°. — Enth. die
Sonderabschnitte: Chr. Axel Jensen: Den
middelalderlige St. Peders Kirke. H. U. Ram-
sing: St. Petri Kirke og menigbeds ejen-
dommes forhistorie. [2146
Wiederbold, W.: Die Sankt-Johanniskirche
in Bergedorf vor Goslar. (Zs. d. Harzver. 59,
8. 167ff.) [2147
Wiesenhütter, Alfred: Der evangelische
Kirchbau Schlesiens von der Reformation bis
zur Gegenwart. Breslau [2, Schbweidnitzer
Stadtgraben 29]: Evang. Presseverband 1926.
(31 S. mit Abb. u. 15 Fig., 52 S. Abb., 385.,
1 Titelb.) 4°. [2148
Holderegger, H.: Eine Domfabrikrecbnung
aus dem 14. Jahrhundert. (= Zeitscbrift für
Schweizerische Geschichte. Jg. 6, S. 234.)
[2149
Sartiaux, F.: Foi et science au moyen äge.
240 p. F. Bieder et Cie. [2150
Grabmann, M.: Mittelslterlichbes Geistes-
leben. Abhandlungen zur Geschichte der
Scholastik und Mystik. VIII, 585 S. München:
Hueber 4926.
Bez.: Philos. Jahrbuch d. Görres-Ges.
Bd. 39, S. 442. [2151
Michel, Karl: Das opus tripartitum des
Humbertus de Romanis, O. P. Ein Beitrag
zur Geschichte d. Kreuzzugsidee u. d. kircbl.
Unionsbewegungen. 2., umgearb. Aufl. Graz:
[ Universitëtsbuchdr. u. Verlbhb.],, Styria“ 1926.
(VIII, 88 5.) 8°. [2152
Volpe, G.: Movimenti religiosi et sette erc-
ticali nella società medievale italiana, secoli
XI—XIV. 2a ediz. Firenze, A. Vallecchi,
p. XII, 276. (Collana storica). [2153
Underhill, Evelyn (Mrs. Stuart Moore): The
mystics of the church. 259 p. (Bibl.) D (n. d.)
N. Y.. Doran. [2154
Mistiei: Vol. 1: Greco, orientali, latini, medi-
evali, italiani. Yol. 2: Tedeschi e Paesi Bassi,
spagnuoli, francesi, e belgi, inglesi, polacchi.
(A cura di) Arrigo Levasti. Firenze. R. Bem-
porad. 1925. 2 voll. p. 316, 319. (Collezione: I
libri necessari.) [2155
Schuck, Johannes: Deutsche Frauenmvstik
des Mittelalters. Düsseldorf: L. Schwapn
(1926). (35 S.) kl. 8° = Religiöse Quellen-
schriften. H. 33. [2156
Hampe, S.: Mittelalterliche Mystikerinnen.
(Die Tat, Jg. 17, H. 10, S. 755—759.) [2157
Karrer, Otto: Der mystische Strom. Von
Paulus bis Thomas von Aquin. München: Ver-
lag Josef Müller (1926). (452 S.. 9 Taf.) kl. 8°
[= Karrer: Textgeschichte der Mystik. Bd. 1.]
[2158
Auener, Wilhelm: Volksfrömmigkeit im
Spätmittelalter. Leipzig: Quelle& Meyer 1926.
(53 5.) 8° = Keligionskundliche Queilenbüche-
rei. [2159
Vorwahl, Hfeinrich]: Sturm und Drang im
Protestantismus. [Die Schwarmgeister.] Göt-
tingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1926. (32 S.)
8 = Arbeitslieite I. d. evang. Religionsunter-
richt. H. 15. [2160
Ruffini, Francesco: Natura e grazia, libero
arbitrio e predestinazione secondo la dottrina
giansenistica. (Atti d. r. acc. d. scienze di
Torino. Vol. 61, 5. 349ff.) 2161
Bibliographie Nr. 2146—2210
Ritschl, Otto: Die reformierte Theologie
des 16. u. 17. Jahrhunderts. Göttingen:
Vandenhoeck & Ruprecht 1926.
Rez.: Geistesksempf d. G. 1926, A 5
216
Heindel, Max: Das rosenkreuzerische
Christentum. Lfg. 4. (S. 241—320.) Leipzig:
Tbeosoph. Verlagshaus [1926]. gr. 8%. [2163
Krelimalier, J.: Die religiösen Kröfte des
Barock. (Stimmen d. Zeit. Bd. 110, la
2164
Günther, R. G.: Psychologie des deutschen
Pietlsmus. (Dt. Viertelj.schrift f. Lit. Wiss. u.
Geistesgesch. Jg. 4, 5. 144—176.)
Rez.: Zs. f. Kirch. Gesch. 1926, Bd. 45,
S. 306. [2165
Schremmer, Bruno: Der Pietismua. Leip-
zig: Quelle &, Meyer 1926. (408) 8-
Religionskundliche Quellenbücherei. [2166
Der Pietismus und die Brüdergemeinde.
Breslau: C. Dülfer 1926. (33 8.) 8% [Um-
schlagt.) = Quellensammlung zur Religions-
geschichte. H. 12. [2167
Oppermann, Wilhelm: Zinzendorf und die
Brüdergemeine. Leipzig: Quelle & Meyer 1926.
(42 S., 1 Titelb.) 8° = Beligionskundliche
Quellenbüchberei. [2168
Reichel, Gerh.: Wie Herrnbut zu einer
Brüdergemeine wurde. (Neue Christoterpe.
Jg. 48, S. 153—173.) [2169
Burkhardt +, G[uido]: Drei Fragen nach
dem Wesen der Brüdergemeine beantw. 56. Aufl.
Herrnhut: Missionsbuchh. 1926. (24 8.) $ 8°.
2170
Uttendörfer, O[tto]: Wirtschaftegeist und
Wirtschaftsorgseviestion Herrnhuts und der
Brüdergemeinde vop 1743 bis zum Ende des
Jahrhunderts. Herrnhut: Missionsbuchband-
lung 1926. (486 S.) gr. 8° = Uttendörfer: Alt-
Hermhut. Tl. 2. [2171
Riemer, Martin: Die neuzeitlichen Sekten
und Höäresen in ibrem Verhältnis zur evan-
gelischen Kirche in Deutschland. Gütersloh:
C. Bertelsmann 1926. (79 8.) gr. 8° = Studien
d. apologet. Seminars. H. 17. [2172
Soecknick, Gerda: Religiöser Sozislismus
der veueren Zeit unter bes. Berücks. Deutsch-
lands. Jena: G. Fischer 1926. (VIII, 151 S.)
gt. 8° = Königsberger sozialwissenschaftliche
Forschungen. Bd.5. [2173
Gilson et Théry: Archives d’histoire doc-
trinale et litteraire du moyen Age. 1926-1927.
350 pp. J. Vrin. [2174
Handlexikon der katholischen Dogmatik.
Hrsg. von Joseph Braun. Freiburg i. Br.:
Herder & Co. 1926. (IX, 356 8.) 8°. [2175
Gelselmann, Josef: Studien zu frühmittel-
alterlichen Abendmahlsvorschriften. Pader-
born: F. Schöningh 1926. (97 S.) 8°. [2176
Constant, G.: Concession à l’Allemsgne de
la Communion sous les deux espèces. Biblioth.
des écoles françaises d’Athenes et de Rome.
E. de Boccard. [2177
Herculano, Alexandre: History of tbe
origin and establishment of the Inquisition in
Portugal. Transl. b. J. C. Branner. Californis:
Stauf. Univ,
Rez.: Times, Lit. Suppl. 1926, Sept. 23,
8S. 024. [2178
Maycock, A. L.: The Inquisition: From
its establishment to the great schism. Cop-
stable. 12. 5.
Recz.: Nation, Londop, Vol. 40, p. 764.
[2179
Geschichte einzelner Verhältnisse
Krebs, Engelbert: Der Ablass. Seine
Entstehg., Geschichte u. Wesen. Düsseldorf:
L. Schwann (1926). (36 S.) kl. 8° = Religiöse
Quellenschriften, H.19. [2180
Fanfani, Ludovicus: De indulgentiis. Ma-
puale theorico-practicum ad normam Codicis
Juris Canonici. 2a ed. Tsurini, Marietti, 1926,
XII, 150 pp. [2181
Delebaye, Hippolyte: Les lettres d’indul-
gence collectives. (Anàl. Boll. T. 44, S. 342ff.;
T. 45, 5. 97ff.) [2182
Donelan, M. P. (t): Treasury of indul-
gences. 2. ed. rev. by Nicbolas Ryan. London:
B. Herder (; Freiburg: Herder & Co.) 1924
[Ausg. 1926). (VII, 153 S.) 16°. [2183
Laslowskl, Ernst: Der Breslauer St. Jo-
bannes Ablaß 1460—1471. (Zs. d. Ver. f.
Gesch. Scblesiens. Bd. 60.) [2184
Hosp, Eduard: Die Heiligen im Canon
Missae. Graz, A an „Styria“,
1926. XJ, 315 p
Rez.: "Anal. Boll. T. 45, S. 132. [2185
Künste, K.: Ikonographie der Heiligen
mit 284 Bildern. Freiburg. Herder. XVJ,
608 S. 1926.
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges., Rd.
46, 1926, S. 714f. Freib. Diöz.-Arch. Bd. 54.
S. '37 off. [2186
Stückelberg. E. A.: Fürsten oder Heilige ?
( Ze.f. schweiz. Kirchengesch. 1926. S. 68). [2187
Klimsch, Robert: Die Heiligen, die edelsten
Helden der Weltgeschichte. Aus d. Leben
neuerer u. neuster Heiliger dargest. (Vorw.:
Edgar Klimsch.) Innsbruck: F. Rauch 1926.
(VIII, 413 S. mit Abb., 1 Titelb.) gr. 8°. [2188
Martyrologium Romanum Gregorii papae
XIII jussu editum, Urbani VIII e Clementis
X auctoritate recognitum ac Benedicti XIV
opera ac studio emendatum et auctum. Editio
taurinensis juxta primam vaticanam a Bene-
dicto XV approbatam. Taurini-Romae, ex
off. tip. Marietti, nunc M. E. Morietti, 1925.
p. CXI, 677. [2189
Die hl. Wiborada, Jungfrau und Martyrin.
St. Fiden, J. Zehnder, 1926. 2 vol. VII, 123.
132 pp.
Rez.: Anal. Boll. T. 45, S. 172ff. [2190
Strauß und Torney, Lulu von: Das Leben
der heiligen Elisabeth. Nach d. alten Quellen
erz. (1. bis 10. Tsd. Mit 21 [eingedr.]) Nach-
bildgn. von Holzschn.) Jena: E. Diederichs
1926. (88 S.) 8° = Deutsche wu,
2191
Kiteb, F.: Zur Geschichte der Reliquien der
Heiligen Elisabeth. (Zschr. f. Kirch. G. 1926,
Bd. 45, S. 198). [2191
Promnitz, Else: Hedwig, die Beilige,
Gräßn von Avdechs-Diessen, Herzogin in
Schlesien u. Polen. Ein Zeit- u. Lebensbild.
Breslau: F. Goerlich 1926. (208 S., 16 S. Abb.,
zahlr. Taf.) 4°.
Als Anhang: Die Bilder d. Hedwigslegende
nach e. Hs. vom J. 1353 [Schlackenwerther
Kodex). [2192
Pichler, Alois: Der heilige Klemens Maria
Hofbauer. Kaldenkirchen Rhld.: Missions-
druckerei Steyl [1926]. (170 S., mehr. Taf.)
kl. 8°. [2193
Grente, Msgr., Bischof von Le Mans: Die
heilige Maris Magdalena Postel 1756—1846
Stifterin d. Genossenschaft d. Schwestern d.
christl. Schulen von d. Barnıherzigekeit....
(Deutache Bearb. von Maria Gabriele Schütte.
Kirnach-Villingen, Baden: Verlag d. Schul-
brüder 1926. (VIIT, 259 5S., 1 Titelb.) kl. 8°.
[2194
*67
Schurhammer, Georg: Der Hl. Franz Xaver
nsch seinen Briefen. Düsseldorf: L. Schwann
(1926). (63 S.) kl. 8° = Religiöse Quellen-
schriften. H. 32. [2195
Waitendorf, J. M. v. [Pseud.]: Die Retterin
Bayerns in schwerer Zeit. Kurze Lebens-
beschreibung der Dienerin Gottes Mutter
Maria Apna Josefa Lindmayr unbeschuhte
Karmeliterin, 1657—1727. Kirnacb-Villingen:
Verlag d. Schulbrüder 1926. (55 S., 1 Titelb.)
kl. 8°. [2196
Frentz-Gemmingen, G[abriele] v.: Die
gelige Louise von Marillac, Mitstifterin å. Barm-
herzigen Schwestern vom hl. Vinzenz v. Paul.
Frei nach d. Engl. Essen: Fredebeul & Koenen
1926. (141 S., 1 Titelb.) kl. 8°. [2197
Eine Sonnenblume. Leben u. Wirken d.
Mutter Maria von der Passion, Stifterin d.
Franziskanerinnen - Missionärinnen Mariens
1839—1904. Einzig berecht. deutsche Ausg.
bes. von Leo Schlegel. (1.u. 2. Tsd.) Wies-
baden: H. Rauch 1926. (376 S., 1 Be A
1
Mühlbauer, Johann: Schwester Maria
Fidelis Weiß aus d. Kloster d. Franziskanerin-
nen zu Reutberg in Oberbayern. München:
Salesianer-Verlag [Komm.: F. K. Koehler,
Leipzig] 1926. (XVI, 428 8. mit Abb., es
8°,
Collyn-Hulka, J.: Antiquissima editio
Missalis Praem. (Analecta Praemonstrat. T. 2,
S. 307—309). [2200
Gatzweiler, Odilo: Die liturgischen Hand-
schriften des Aachener Münsterstifts. (Ze. d.
Aachener Geschichtsver. Bd. 46, S. 1ff.) [2201
James, Reymund: The origin and deve-
lopment of Roman liturgical vestments. pp. 32.
ls. (Exeter) Sidny Lee 1926. [2202
Lietzmann, Hans: Messe und Herrenmahl,
Eine Studie zur Geschichte d. Liturgie. Bonn:
A. Marcus & E. Weber 1926. (XII, 263 S.)
gr. 8° = Arbeiten zur Kirchengeschichte. 8.
[2203
Kramp, J.: Opfergemeinschaft und Meß-
gebräuche im Altertum und Mittelalter.
(Stimmen der Zeit. Bd. 110, S. 283). [2204
Birnbaum, Walter: Die katholische litur-
gische Bewegung. Darstcellg. u. Kritik. Güters-
loh: C. Bertelsmann 1926. (192 S.) 8° = Bei-
träge zur Förderung christl. Theologie. Bd. 30,
H.1. [2205
Bendel, Max: Die „Horace canonlcac‘ des
Johannes Frowenlob in der Schafhauser
Ministerlalbibliothek. (Schaffhauser Jahrbuch
Bd. 1, 8. 43.) [2206
Gebler, Peter: Das Kirchenjahr. Seine
geschicht). Entwicklung u. liturg. Bedeutung.
Paderborn: F. Schöningh 1926. (47 Sa e
220
Gougand, Louis: Über kirchliche Heirats-
riten. (La vie et les arte liturgiques 12, 1926,
247—256. 310—317.) [2208
Berlière, U.: L'ancienne Media vita au
moyen-âge. (Revue liturgique et monastique
11, 1926, 125—128, 188f.)
Rez.: N. A. Bd. 46, 1925/26, S. 669, a
2209
Chevaliler, Ph.: Le cantique spirituel inter-
polé. Supplément à la Vie spirituelle. t. 14
(1926). Etudes et documents, p. 109—162.
Rez.: Anal. Boll. T. 44. 5. 451fl. [2210
Heydt, Johann Daniel von der: Geschichte
der evangelischen Kirchenmusik in Deutsch-
59
*68
land. Berlin: Trowitzsch & Sohn 1926. (238 8.
mit Abb., 1 Faks. [Taf.]) gr. 8°. [2211
Stark, Theodor: Die christliche Wohltätig-
keit im Mittelalter und in der Reformationszeit
in den ostschwäbischen Reichsstädten. Mit
12 [z. T. eingedr.) Bildnissen. [ Gunzenhausen]
Verein f. bayer. Kirchengeschichte [Pfarrer
Lic. Clauß] 1926. (XII, 124 S.) gr. 8° = Einzel-
arbeiten aus d. Kirchengeschichte Bayerns.
d. 4. [2212
Ammann, Maria: Statistik der Tätigkeit
der katholischen caritativen Genossenschaften
und Vereinigungen in der Öffentlichen und
privaten interkonfessionellen Wohlfahrtspflege
in Deutschland. Bearb unter Mitw. von Else
Peerenboom. Freiburg i. Br.: Caritasverlag
1926. (XVII, 334 S. u. Bl.) gr. 8° [2213
Caritas und Kerker. Beiträge zur kathol.
Gefangenen-Scelsorge u. -Fürsorge. Hrsg. von
Carl Boventer. Freiburg i. Br.: Caritasverlag
1926. (IV, 60 S., 1 Titelb.) gr. 8°. [2214
Die Caritas im Erzbistum Köln. Übersicht
über ihre Einrichtgn., Anstalten, Träger u. aus-
übenden Kräfte nach d. Stand vom 1. April
1926. (Köln a. Rh. [Brandenburgerstr. 15]:)
Diözesan-Caritasverband f. d. Erzbistum Köln
(1926). (VIII, 184 S.) 4°. [2215
Caritas im Trierer Land. Festschrift zum
27. Deutschen Caritastag vom 25.—29. Mai
1926 in Trier. Hrsg. vom Caritasverband d.
Diözese Trier. Trier: Paulinus-Druckerei in
Komm. (1926.) (135 S. mit Abb.) gr. 3°. [2216
Poertner, B.: Erinnerungsbilder aus der
Militärseelsorge im alten Hecre. (Gelbe H.
1926, 8. 7011.) [2217
Pohl, Heinrich: Die katholische Militär-
seelsorge Preußens 1797—1888. Studien zur
Geschichte des deutschen Militärkirchenrechts.
(Kirchenrechtl. Abh. H. 102. 103.) [2218
Nomenclator litersrius theologiae catho-
licae. Theologos exhibens aetate, natione,
disciplinis distinctos. T. 1. Ed. ct. commentaris
auxit H. Hurtert. Ed. 4. Cura Fr. Pangerl.
Innsbruck: Universitäts-Verlag Wagner 1926.
gr. 8°.
1. Theologiae catholicae actas prima. Ab
aerae christianae initii ad tbeologiae scholasti-
cae exordia. [1109.] (XV S., 1000 Sp.) [2219
Achelis, Thomas Otto: Quellen und Be-
arbeitungen der Prediger- Statistik des Herzog-
tums Schleswig. (Familiengesch. BU. 1926,
S. 241. 302.) [2220
Fischer, Otto: Märkische Pfarrergescblech-
ter. (Jb. f. brand. Kirch. Gesch. Jg. 21, 1926,
S. 22 ff.) [2221
Kammer, Carl: Memento! Gedächtnis d.
verstorbenen Priester d. Diözese Trier vom
J. 1853 an. Trier: Paulinus-Druckerei (1926).
(123 S.) kl. 8°. [2222
Schoop, Kurt: Aus alter und neuer Zeit.
Ein Beitrag zur Personalgeschichte der Pa-
storen zu Winden (Luhe) und zur Kirchen-
geschichte dieser Gemeinde. Verlag der ,Wip-
sener Ztg.‘‘ Winsen (Luhe) 1926. 74 S.
Rez.: Zachr. d. Ges. f. niedersächs. K.G.
1926, S. 150. [2223
Rudlofi, Rlichard]: Balthasar Rosen. Ein
Prignitzer Pfarrerleben aus d. großen deutschen
Kriege u. cin Blatt d. Erinnerg. an d. Jahr-
hundertfeier d. evang. Pfarrhauses 1925.
Pritzwalk: A. Tienken [1926]. (29 5.) 8° =
Prignitzer Volksbücher. H. Nr. 66/67.
Epnth. ferner: Rudloff: Johann Ludwig
Hohenstein, Der Wunderknabe von Kebrberg.
[2223
Bibliographie Nr. 2211—2271
Pickel, Gearg: Christian Krafft, Professor
der reformierten Theologie und Pfarrer in
Erlangen. Ein Beitr. zur Geschichte d. Er-
weckungsbewegung in Bayern. Nürnberg:
Verein f. bayr. Kirchengeschichte; L. Spindler
in Komm. 1925. (VIII, 140 S.) gr. 8° = Einzel-
arbeiten aus d. Kirchbengeschichte Bayerns.
Bd. 2. [2225
Engelbach, Georg: Pfarrleben in einem
Gebirgsdorfe, kulturgeschicht]l. Bilder. Darm-
stadt, C. F. Wiptersche Buchdruckecrei, 1927.
VIII, 147. S.,
Rez.: Arch. f. hess. Gesch. N. F. Bd. 15,
H. 1, S. 234f. [2226
Graeser, Erdmann: Aus alten Branden-
burgischen Pfarrhäusern. (Brandenburgisches
Jahrbuch Bd. 2. 1927. 5. 22. ; [2227
Fischer, Otto: Bilder aus der Vergangen-
heit des evangelischen Pfarrhauses. (Jb. f.
brand. Kirch. Gesch., Jg. 21, 1926, 5. 12ff.)
[2228
Riemer: Kindheitserinnerungen an das
Badeleber Pfarrhaus. (Heimat-Jahrbuch f. d.
Reg.-Bez. Magdeburg. 1926). [2229
Meentzen, Theodor: Der Klerus im Sprich-
wortu.a. Wahrheiten. Moritzburg b. Dresden:
Th. Meentzen ([; It. Mitteilg.: Leipzig: Frei-
denker-Verlag] 1925). (24 S.) kl. 8° [Um-
schlagt.] [= Kleine Agitations-Bibliothek.
H. 72.) [2230
Meentzen, Theodor: Der Hexenwahn upd
die Kirche. Moritzburg b. Dresden: Th.
Meentzen [; It. Mitteilg.: Leipzig: Freidenker-
Verlag (1925)]. (24 S.) kl. 8° [Umschlagt.) [=
Kleine Agitations-Bibliothek. B. 75.) [2231
Slawentum und Ostkirchen.
Wien 1926.
Abendland,
Drei Beiträge zur Unionsfrage.
Verl. v. Mayer. 64 S.
Rez.: Jahrbücher f. Kult. u. Gesch. der
Slaven. N. F. Bd. 2, H. 3, S. 99f. [2232
f) Bildung, Literatur und Kunst.
Ziisel, Edgar: Die Entstehung des Genie-
begriffes. Ein Beitr. zur Ideengeschichte d.
Antike u. d. Frühkapitallsmus. Tübingen:
Mohr 1926. (VIII. 346 B.) 8°. (2233
Sassen, Ferd.: De ontwikkelung der vroeg-
middeleeuwsche Wijsbegeerte. Meded. v. h.
nederlandsch hist. instituut te Rome. D. 5,
S. 6511.) [2234
Buchner, Franz: Bildungsmöglichkeiten
und Bildunpgsstreben im Mittelalter. (Sarnmel-
blatt. d. hist. Ver. Eichstätt. 39, S. 53ff.) [2235
Schneider, Fedor: Rom und Rom-
gedanke im Mittelalter, Die geistigen
Grundlagen der Renaissance. München,
Drei-Masken Verl. 1926. 309 SS. u. 32
Abb.
Rez.: -Hist. Z. Bd. 135, 1927, S.261 ff. G.
G. A. Jg. 188, 1926, 8.87. Hist. Jahrb. i. A.
d. Görtvs-GeB. Bd. 46, 1926, S. 445 ff. N.
Jahrbücher f. Wiss. u. Jugendbild., Jg. 2, S.
481. Mitt. d. österr. Tnst. f. Geschichtaf. Bl.
41, S.447. Mitt.a.d. Hist. Lit, Bd. 41, 3.198.
(2236
Burdach, Konrad: Vorspiel. Gesammelte
Schriften zur Geschichte d. deutschen Geistes.
Bd. 2. Halle/Saale: M. Niemtyer 1926. gr. 8°
= Deutsche Vierteljabrsschrift f. Literatur-
wiss, u. Geistesgeschichte. Buchreihe, Bd. 3.
Geschichte einzelner Verhältnisse
2. Goethe u. sein Zeitalter. Anhang: Kunst
u. Wissenschaft d. Gegenwart. (XII, ar S.)
2237
Selchow, Bogislav v.: Unsere geistigen
Ahnen. Ein Weltbild. Berlin: K. F. Koehler
1927 [Ausg. 1926}. (326 S., 1 farb. Taf.) 4°.
[2238
Sehultz, Franz: Die Göttin Freude. Zur
Geistes- und Stilgeschichte des 18. Jahrhun-
derts. (Jahrb. d. Fr. Dt. Hochst. 1926, ir 3fl.)
2239
Schott, Georg: Die Kulturaufgaben des
20. Jahrhunderts. Ein Grundriß zur Wieder-
aufrichtg. d. deutschen Weltanschauung.
München: H. A. Wiechmann 1926. (412 S. mit
Abb.) gr. 8°, [2240
Akademische Zeremonlen. (Tübinger BN.
Jg. 18, 8.64). [2241
Bechtold, Arthur: Eine bildliche Dar-
stellung des studentischen Landesvaters. (Zs.
f. Bücherfr. Jg. 18, S. 28.) [2242
Rizzoli, Luigi: Degli antichi scettri uni-
versitari ed in particolare di quello dell’uni-
versità degli scolari giuristi. (Scritti storici
in onore di Camillo Manfroni.) [2243
Tborndike, L.: Public reading of new
works in mediaeval universities. (Speculum.
Vol. 1, p. 101.) [2244
Mitgau, J{ohannes] H[ermann]: Der
Student. Eine Einf. in Studium u. Studenten-
leben an d. deutschen Universität d. Gegenwart.
Heidelberg: J. Hörning 1926. (246 S., 1
Titelb.) 8°, [2245
Remme, Karl: Die Hochschulen Deutsch-
lands. Ein Führer durch Gescbichte, Land-
schaft, Studium. [Ausg. f. Inländer.] Mit
2 farb. Kt. von Deutschland, 47 [eingedr.]
Stadt- u. Landschaftspl. u. 110 Abb. Berfin
C 2, Universität: Akadem. Auskunftsamt 1926.
(XI, 290 S.) gr. 8° [= Schriften d. Akadem.
Auskunftsamts an d. Univ. Berlin.]
— Dass. Ausg. f. Ausländer. [2246
Kahl, Wilhelm, Friedrich Meinecke,
Gustav Radbruch: Die deutschen Universi-
täten und der heutige Staat. Referate.
Tübingen: Mohr 1926. (39 S.) gr. 8° = Recht
u. Staatin Geschichte u. Gegenwart. 44. [2247
Weltpolitische Bildungsarbeit an Preußi-
schen Hochschulen. (Festschrift aus Anlaß d.
50. Geburtstages d. Preuß. Ministers f. Wissen-
schaft, Kunst u. Volksbldg. Herrn Prof. Dr.
C[farl] H[einrich] Becker.) Berlin: Reimar
Hobbing 1926. (X, 190 S., 1 Titelb.: a
224
Mannhardt, J[ohann] Wflilhelm]: Grenz-
und Auslanddeutschtum als Lehrgegenstand.
(Antrittsvorlesg.) Jena: G. Fischer 1926.
(17 8.) gr. 8° = Schriften d. Instituts f. Grenz-
u. Auslanddeutschtum an d. Universität
Marburg. H.4. [2249
André, Frlitz]: Professuren und Ausland-.
(17 8.)
[2250
deutschtum. Berlin: G. Stilke 1926.
8°. Aus: Festschrift f. Prof. Tracger.
Möller, Karl Alexander von: Die wissen-
schaftlichen Anstalten der Ludwig-Maximili-
ans-Universität zu München. Chronik. Mün-
chen: R. Oldenbourg u. Dr.C. Wolf & Sohn
1926. (IX, 340 S. 4° [= Universitäts-Fest-
schrift 2.) [2251
Sllverlo, Oswald: Aus den letzten Jahren
der Universität Ingolstadt. (Bayerland. Jg.
37, 8.271. [2252
Heigel, Karl Theodor von: Von Landshut
nach München. (Bayerland. Jg. 37, en
229
*69
Funk, Philipp: Bischof Sailer und die
Universität München. (Bayerland. Jg. 37,
S. 643.) [2254
Contributi alla storia dell’universitä di
Pavia, publicati nel ’XI centenario dell’
Ateneo. Pavia, tipogr. cooperativa, 1925.
p. 529. XI tavole. [2255
La Persistenza della scuola di Pavia nel
medio evo fino alla fondazione dello studio
generale (1024—1301) (Contributi alla storia
dell ’universitä di Pavia. 1925.) [2256
Bobbio, Mor. C. G.: Pavia e gli excerpta
bobiensia. (Contributi alla storia dell ’uni-
versità di Pavia. 1925.) [2257
Besta, E.: La scuola giuridica pavese nel
primo secolo dopo la istituzione dello Studio
generale. (Contributi alla storia dell ’Univer-
sità di Pavia. 1925.) [2258
Vaceari, P.: Giovanni Pietro de Ferraris
e la practica Papiensis, (Contributi alla storia
dell ’universitä di Pavia.) [2259
Viseonti, A.: L'opera del governo austriaco
nella riforma universitaria durante il ven-
tennio 1753—1773. (Coptributi alla storia
dell ’universitä di Pavia. 1925.) [2260
Zaccagnini, Guido: La vita dei maestri e
degli scolari nello Studio di Bologna nei secoli
XIII e XIV. Genève: L.S. Olschki. p. 239
con 33 tav. (Biblioteca dell’ Archivum Roma-
nicum, Ser. 1, vol. 5.) [2261
Stübler, Eberhard: Geschichte der medizi-
nischen Fakultät der Universität Heidelberg
1386—1925. Mit 28 Abb. Heidelberg: Carl
Winter [Verl.] 1926. (XVIII, 339 S.) © 8°,
2262
Wotschke, Theodor: Polnische Studenten
in Heidelberg. (Jahrbücher f. Kult. u. Gesch.
d. Slaven. N. F. Bd. 2, H. 3, S. 46ff.) [2263
Ponteil, F.: L’histoire d'Alsace A l’univer-
sité de Strasbourg. (Revue d'Alsace. T. 73,
S. 50.) [2264
Kapp, W.: Die Kaiser-Wilhelms-Universität
Straßburg und das Elsässertum. Aus Anlaß
des 54. Stiftungstages der Universität. (ElsaB-
Lothr. Jg. 4, S. 262.) [2265
Gundlach, Franz: Catalogus professorum
academiae Marburgensis. Die akadem. Lehrer
d. Philipps-Universität in Marburg von 1527
bis 1910. Bearb. Marburg [Hessen]: N. G.
Elwert’sche Verlh. 1927 [Ausg. 1926]. (XXVIIT,
607 S.) gr. 8? = Verößentlichungen d. histor.
Kommission f. Hessen u. Waldeck. 15. [2266
Heer, Georg: Marburger Studentenleben
1527—1927. Mit 25 [1 farb.] Taf. Eine Fest-
gabe zur 400 jähr. Jubelieier d. Universität
Marburg. Marburg: N. G. Elwert’sche Verln.
1927 [ Ausg. 1928]. (III, 222 S.) gr. 8°. [2267
, Löbr, Gabriel M.: Die theologischen Dis-
putationen und Promotionen an der Universi-
tät Köln im ausgehenden 15. Jahrhundert.
Nach Angaben des Servatius Fanckel. Leip-
zig: O. Harrassowitz 1926 (VII, 124 S.) gr. 8°
= Quellen u. Forschungen zur Geschichte des
Dominikanerordens in Deutschland. H. 21.
Rez.: Zs. f. Kirch. Gesch. 1926, Bd. 45,
S. 294. [2268
Bahrfeldt, M. von: Die nurmismatischen
Studien an der Universität Halle-Wittenberg.
(= Blätter f. Münzireunde. Jg. 61, 1026
Bd. 16, S. 506.) 2269
Woischke, Theodor: Polnische Studenten
in Wittenberg. (Jahrbücher f. Kult. u. Gesch.
d. Slaven. N. F. Bd.2,H. 2, S, 169ff.) [2270
Stieda, Wilhelm: Baltische Studenten in
Leipzig und Wittenberg. Riga 1926. (S.A.
aus Mitt. a. d. livl. Gesch. Bd. 23.) [2271
*70
Kröger, F.: Die Universität Greifswald in
ihrer geschichtlichen Entwicklung und in
ihrer Bedeutung für die Gegenwart. (Pommern-
Jahrbuch. 1926—1927. S.109ff.) [2272
Kuhnert, Ernst: Geschichte der Staats-
und Universitäts-Bibliothek zu Königsberg.
Von ihrer Begründg. bis zum Jahre 1810.
Leipzig: K. W. Hiersemann 1926. (IX, 319 S.
mit 1 eingekl. Titelvignette, 1 eingedr. Grundr.
4°, [2273
Stieda, Wilhelm: Alt-Dorpat, Briefe aus
den ersten Jahrzehnten der Hochschule. 38. Bd
d. Abh. d. philos. hist. Kl. d. Sächs. Ak. d.
Wiss. Verl. 8. Hirzel, Leipzig 1926, 126 S.
Rez.: Jahrbücher f. Kult. u. Gesch. d.
Slaven. N. F. Bd.2, H.3, 8. 1131. [2274
Fuchs, Friedrich: Die höheren Schulen von
Konstantinopel im Mittelalter Leipzig:
Teubner 1926. (VII, 79 S.) gr. 8°. [2275
Ciemenz, Bruno Geschichte des schlesischen
Bildungswesens im Mittelalter. Quellenmäßig
bearb. Durchges. von Lambertus Schulte.
Mit e. Vorw. von Hermann Hoffmann.
Liegnitz [Gutenbergstr. 26): Schlesierzentrale
1927 [Ausg.: 1926]. (III, 206 S 8.) = Heimat-
studien zur Heimatlehre u. Heimatkunde. H. 3.
[2276
Bäumer, Gertrud: Europäische Kultur-
politik. Berlin: F. A. Herbig 1926. (51 9.)
gr. 8°.
Rez.: Die Tat. 1926, S. 564. [2277
Schulze, Paul: Schein und Sein in der
heutigen Kulturpolitik. Mit bes. Berücksicht.
d. Ptlichten u. Rechte d. Lehrerstandes u. d.
Elternschaft. Rede. Berlin: Deutschnationale
Schriftenvertriebsstelle 1926. (8 S.) 8°
[Deutschnationale] Flugschrift. Nr. 263. [2278
(Griesinger,) [Rudolf]: Universität und
Höhere Schule. Referat. Karlsruhe: F. Gutsch
1926. (15 8.) gr. 8°. Aus: Südwestdeutsche
“ Schulblätter. Jg. 43. 1926. Nr. 4. [2279
Das deutsche Schulwesen. Jahrbuch. Hreg.
vom Reichaministerinm d. Inneren u. vom
Zentralinstitut f. Erziehung u. Unterricht.
Zugleich Jg.5 vom Jahrbuch d. Zentral-
instituts f. Erziehung u. Unterricht. (Jg. 5.)
1925. Berlin: E. S. Mittler & Sohn 1926.
(VII, 213 S.) 4°. [2280
Becker, C[arl] H[elnrich]: Die Pädagogische
Akademie im Aufbau unseres nationalen
Bildungswesens. 4.—5. Aufl. Leipzig: Quelle
& Mever 1926. (82 S.) gr. 8°. [2281
Boelitz,Utto: Die Bewegungen im deutschen
Bildungsleben und die deutsche Bildungsein-
heit. (Wiedergabe e. Vortrages.) Leipzig:
Quelle & Meyer 1926. (44 S.) gr. 8°. [2282
Seyfert, Richard: Der Streit des Herrn
Dr. Emst Boehm gegen die akademische
Lehrerbildung. Eine Abwehrschrift. Leipzig:
E. Wunderlich 1226. (70 8.) gr. 8°. [2283
Fetz, Alumist]: Der neue Weg zur Ge-
winnung des Charakterbildes und die Frzie-
hung zum deutschen Charakter. Ein Beitr.
zum literare Arbeitsunterricht. Langensalza:
H. Beyer & Söhne 1926. (888.) 8% = F.
Manns Pädag. Magazin. H. 1058. [2284
Stirner, Max [d. i. Kaspar Schmidt]: Das
unwahre Prinzip unserer Erziehung oder Der
Humanismus und Realismus [1842 in d.
Rheinischen Zeitung ersch.) Neu hrsg. mit
e. Einf. „In memoriam Max Stirner“ von
Willy Storrer. Basel [, Elisabethstr. 11—15]:
Verlag f. freies Geistesleben (3 Anslieferg. f.
Deutschland: Lörrach-Stetten, Baslerstr. 151:
Bibliographie Nr. 2272—2334
Verlag f. freies Geistesleben, Inh. W. Storrer)
1926. (47 S.) 8°. [2285
Löckel, Heinrich: Der dt. Idealismus und
die Schule. In: Die Scholle. Jg. 2, 11. Aug.
S. 778—778. [2286
Kirchner, Ernst: Das Gymnasium und die
Erziehungsaufgaben der Gegenwart. Vortrag.
Danzig: Danziger Verlagsges. m. b. H. 1926.
(28 S.) 8°. [2287
Andreesen, Alfred: Die humanistischen
Bildungsziele der deutschen Landerziehungs-
heime. Lehrziele u. Lehraufgaben, bearb. u.
hrsg. Veckenstedt a. Harz: Verlag Land-
waisenheim (1926). (IV, 76 8.) gr. 8°. [2288
Weniger, Erich: Die Grundlagen des Ge-
schichtsunterrichts. Untersuchgn. zur geistes-
wissenschaftl. Didaktik. Leipzig: B. G. Teub-
ner 1926. (VI, 243 S.) gr. 8°. [2289
Peters, U.: Vom Bildungswert und Bil-
dungsziel des Geschichtsunterrichts. (Zeitschr.
f. Dt. Bildung. Jg. 2, H. 3, S. 125—133.) [2290
Schäfer, Dietrich: Zum Geschichtsunter-
richt. Kritik d. Richtlinien u. Bemerkgn.
Berlin: Vaterländ. Verlags- u. Kunstanst.
[1926]. (21 S.) gr. 8°. Aus: Nationale Er-
ziehung, Jg. 6. 1925. [2291
Hoerdt, Philipp: Geschichte und Geschichts-
unterricht. 2. umgearb. u. erw. Aufl. Karls-
ruhe: (Bad. Druckerei u.) Verlag Boltze 1926.
(VIII, 178 S.) gr. 8°. [2292
Lehbert, Hugo: Einige Probleme aus der
Methodik des Unterrichts in der Geschichte
und Bürgerkunde. (Verg. u. Gegenw. Jg. 16.
S. 397.) [2293
Dohmann, Hubert, u. Karl Schrecken-
berg: Staatsbürgerliche Bildung. Handbuch f.
d. staatsbürgerkundl. Unterricht. Bochum:
Verlags- u. Lehrmittel- Anstalt [1926]. (271 S.
mit Abb.) gr.8° = Arbeiten u. Erleben.
Bd. 10. [2294
Lampe, Hans: Zur Geschichte des staats-
bürgerlichen Unterrichts in Deutschland.
(Verg. u. Gegenw. Jg.16, S. 74.) [2295
Wiggermann, Hermann: Heimische Volks-
kunde im Geschichtsunterricht. Ein Versuch
zur geschichtl. Erfassg. d. heimatl. Scholle.
Langensalza: J. Beltz 1927 [Ausg. 1926.)
(68 8.) gr. 8°. [2296
Hemsing, J.: Heimat- und Volkskunde im
Unterricht der höheren Schulen. (Heimatbll.
d. rot. Erde. 1926, S. 276. 321.) [2297
Voretzsch, Karl: Philologie und Kultur-
kunde im neusprachlichen Unterricht an Schule
und Universität. Vortr. Halle [Saale]: M.
Niemeyer 1926. (40 S.) gr. 8°. [2293
Rüdiger, Hermann: Das Auslanddeutsch-
tum im Unterricht. (Der Auslanddeutsche.
Jg. 9, 8. 775.) [2209
Hartig, Valtin: Stand der Volksbildung in
Deutschland. In: Die Arbeit. Jg.3, 8, 15.
Aug. 8. 515—524. [2300
Müller, Helmut: Carl Gottlieb Scheibert,
der Vorläufer Kerschensteiners und Gaudigs.
1926, Ernst Wiegandt, Leipzig. 112 8.
Rez.: N. A.f. Sächs. Gesch. Bd. 47, el
Deiters, Heinrich: Die Neuordnung des
höheren Schulwesens. (Gesellschaft, 1926,
II, S. 143.) [2302
Bachmann, Philipp: Die schulpolitische
Lage. (Zeitwende. Jg. 2, I, 8. 574.) [2304
Scherer, Heinrich: Staat und Kirche in
ihrem Verhältnis zur Schule. Ein Beitrag zur
Ausgestaltg. der Schule als Kulturschule u.
Gemeinschaftsschule. Berlin: Union Zweig-
nivderlassg. [1926]. (131 8.) gr. 8°. [2305
Geschichte einzelner Verhältnisse
Raphael, G.: La lutte contre l’école laïque
en Allemagne. (La grande Revue. 1926,
Janv.) [2306
Reform der Schulreform. Bearb. von Carl
Brackmann. 1. Die Bildungskrise in Deutsch-
land von Carl Brackmann. Eine Erwiderg.
von Oberstud. Dir. Dr. Nestle. Ein Nachw.
von Carl Brackmsnn. Schiller und die alten
Sprachen von Otto von Günther, Stuttgart.
2. Konfessionsschule — kopfessioneller Unter-
richt von Carl Brackmann. Stuttgart: Stutt-
garter Neues Tageblatt 1926. (88 S.) 8° =
Tagblatt-Schriften. Schrift 1. [2307
Kirche und Lehrer. Das vereinigte Schul-
und Kirchenamt. Magdeburg (, Domplatz 8):
Preuß. Lehrerverein (1926). (64 S.) 8° [Um-
schlagt.] = Bibliothek d. Schulrechts. H. 15% 19.
2308
Friebe [, Günther]: Reichsverfassung und
konfessionelle Gliederung der Schule. Welche
Grundsätze stellt d. Reichsverfassg. f. d. kon-
fessionelle Gliederg. d. deutschen öffentl.
Schule auf? Berlin: Kameradschaft 1926.
(61 8.) 8° = Bücher f. Recht, Verwaltg. u.
Wirtschaft. Bd.31. Erw. aus: Staats- u.
Selbstverwaltung, Jg. 1925, Nr. 12—14, 16,
17, 20. [2309
Leitsätze und Bericht der Universität Tü-
bingen über die Aufgaben der höheren Schulen
d. Schulkonferenz in Stuttgart am 27. Jan.
1926 vorgelegt. Stuttgart: W. Kohlhammer
1926. (25 S.) gr. 8°. [2310
Fisehi, Hans: Sieben Jahre Schulreform in
Österreich. Wien: Deutscher Verlag für Jugend
u. Volk (1926). (VII, 151 S.) gr. 8° = Lehrer-
bücherei. Bd. 57. [2311
Meinzolt, Hans: Bayerisches Volksschul-
recht. Ein Wegweiser durch d. Gebiet d.
Volksschule in Bayern. München: Bayer.
Kommunalschriften-Verlag 1926. (XIV, 2758.)
8°, [2312
Schmidt, Franz: Die Badische Volksschule.
Sammlig. der f. d. Gebiet d. Volksschule ein-
schließl. der Erziebung d. nichtvollsinnigen
Kinder geltenden landes- u. relchsgesetzlichen
Vorschriften u. Vollzugsbestimmungen mit
ausführl. Erl. u. e. Sachreg. Karlsruhe:
[Badische Druckerei u.) Verlag [J.] Boltze
1926. (VIII, 630 S.) 8°. [23183
Das hamburgische Sehulwesen 1914/24.
Hrsg. von d. Oberschulbehörde, Hamburg.
(Hamburg) 1925: Hamburger Buchdr. u.
Verlagsanst. Auer & Co. (808. mit Abb.,
eingedr. Kurven u. Kt. Skizzen.) gr. 8°. [2314
Essig, O.: Von den Anfängen des Ham-
burgischen Mädchenberufsschulwesens. (Ham-
burg. Gesch. u. Heimatbll. Jg. 1, Nr. 3/4.)
[2315
Köulg, Karl, u. Adolf Becker: Die Lösung
der Schulfrage in Thüringen. 2 Vortr. Nebst
e. Anh.: Dokumente d. Thüringer Schulab-
kommens. Hrsg. vom Thüringer Lehrerverein.
Weimar: R. Wagner Sohn in Komm. 1926.
(108 S.) 8°. [2316
Schnobel, Carl: Die Thüringer Schulgesetze
unter Berücks. d. reichsgesetzl. Bestimmungen.
Hrsg. u. erl. H.1. Weimar: Panses Verlag
1926. 8°. 1. TL 1: Aufbau u. Gliederung d.
öffentl. Schulwesens, Stundentäfel u. Lehrpl.
d. Volks-, Berufs- u. Mittelschulen. (VII,
62 8.) [2317
Zur Neuordnung des höheren Schulwesens
in Sachsen. Denkschrift d. Ministeriums TI.
Volksbildg. Mit 1 farb. Übersichtskt. d. höh.
Schulen. Dresden: C.C. Meinhold & Söhne
1926. (VII, 250 S.) gr. 8°. [2318
*71
Pätzold, W(ilhelm): Das Schuldirektorat in
Sachsen. Ein Beitr. zur Geschichte d. sächs,
Schulwesens. Dresden-N.: C. Heinrich 1926.
(64 S.) gr. 8°. [2319
Kühn, Walter: Schulrecht in Preußen. Ein
Handbuch f. Lehrer, Schulleiter u. Schul-
verwaltungsbeamte. Leipzig: B. G. Teubner
1926. (IX, 442 8.) gr. 8°. [2320
Biesenbürger, Walter: Die rechtlichen
Grundlagen des mittleren und höheren Schul-
wesens in Preußen seit 1918 u. die damit
zusammenhängenden Probleme der Schul-
politik. Düsseldorf [Burghofstr. 40]: J. Fremb-
gen 1926. (VIII, 303 8.) gr. 8°. [2321
Sachse, Arnold: Grundzüge des preußischen
Volksschulrechtse. Berlin: Union Zweignieder-
lassg. 1926. (XVI, 403 S.) kl. 8°. [2322
Handbuch der preußischen Unterrichts-
Verwaltung. Jg. 1926. Berlin: Weidmann
1926. (198 S.) gr. 8°. [2323
Richtlinien des Preußischen Ministeriums
für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für
die Lehrpläne der Volksschulen, mit d. er-
läuterten Bestimmgn. d. Art. 142—150 d.
Beichsverfassg. u. d. Reichs-Grundschulgesetze
sowie d. wichtigsten Bestimmungen über d.
äußeren Verhältnisse d. preuß. Volksschule.
8. erg. Aufl. Breslau: F. Hirt 1926. (63 8.)
gr. 8°. [2324
Weidel [, Karl]: Bemerkungen zum Reli-
gionslehrplan der ‚Richtlinien für die Lehr-
pläne der höheren Schulen Preußens‘. Halle
[Saale]: Buchh. d. Waisenhauses [1926].
(S. 47—55.) 8° [Kopft.] Aus: Lehrproben u.
Lehrgänge. [1926, 2.) [2325
Bork, Arnold: Die preußischen Richtlinien
und der jugendliche Mensch. (Berlin NW.7,
Georgenstr. 46a: Hensel & Co. 1926.) (28 8.)
gr.8° = Die neue Erziehung. Beihefte. Dis
2326
Conrad, Otto: Die Neuordnung des höheren
Schulwesens in Preußen. Eine Erl. d. Richt-
linien, bes. f. Eltern u. Erzieher. Anh.: Die
wichtigsten Bestimmen. über d. Elternbeiräte.
Berlin: Weidmann 1926. (IV, 97 S.) 8°. [2327
Schmidt, Ernst: Zur Neuordnung der Volks-
schullehrerbildung in Preußen. (Geisteskaınpf
d. G. 1926, S. 23.) [2328
Seefeld, Hermann von: Die Berufsschul-
pflicht in Preußen. Gesetzl. Bestimmgn. u.
Erl. 2.Aufl. Langensalza: J. Beltz 1926.
(108 S.) 8°, [2329
Das Schulwesen der Freien Stadt Danzig.
Danzig: Verlag d. Statist. Landesamtes 1926.
(32 S.) 4° [Umschlagt.] = Aus unserer
Sammelmappe. Nr. 10. [2330
Rohr, Max: Verordnungen betreffend das
Schulwesen des Regieringsbezirkes Liegnitz.
Breslau: Prießatsch’s ([Buchh.] 1926). (VII,
1067 S.) gr. 8°. [Umschlagt.:) Rohr: Verord-
nungen f. d. Reg. Bez. Liegnitz. [2331
Geschichte des Gymnasiums in Düren,
Festschrift 1928 (im Auitr. d. Lehrerkonferenz
d. Gymnasiums gedr.). (Vorw.: Ludwig van
Laak. Düren 1926: Hamel'sche Druckerei
[; It. Mitteile.: Düren, Zehnthofstr. 17: Gym-
nasium].) (XVI, 436 S. mit Abb. mehr. Taf.)
. 8°. [2332
Eberlein, Karl: Rektor Johann Georg
Schollmeyer. (Mühlhäuser Gesch. Bll. Jg. 25/26
S. 312.) [2333
Kaiser, Bruno: Die Lehrerder Naumburger
Domschule von 1542—1800. [Mit e. Anh.:
Die Scholastici u. Subinspectores d. Dom-
schule.) Naumburg a. S.) H. Sieling [verkehrt
nur direckt] 1025. (32 S.) 8°. [2334
+72
Borchert, Fritz: Gründung und Ausbau der
evangelischen Domschule zu Magdeburg, aus
der das staatliche Domgymnasium hervor-
gegangen ist. (Gesch.-Bl. f. St. u. L. Magde-
burg, Jg. 61, S.40ff.) [2335
Hartlich, Otto: Die Fürsten- und Landes-
schule St. Afra, Meißen. (Jahrbuch Sachsen.
1927. S. 120.) [2336
Fraustadt, Georg: Die Fürsten- und Landes-
schule St. Augustin, Grimma. (Jahrbuch
Sachsen. 1927. 5.112.) [2337
Müller, G[eor)g Hermfann]): Die Kreuz-
schule zu Dresden vom 13. Jahrhundert bis
1926. Leipzig: Heling’sche Verlagsanst. 1926.
(60 S., 16 S. Abb., 1 Pl.) 8° = Arbeiten aus d.
Ratsarchiv u. d. Stadtbibliotbek zu Dresden.
Bd. 4. [2338
Festschrift zur Feier des 30 jährigen Be-
stehens der Städtischen höheren Mädchen-
schule und der Mittelschule zu Senftenberg
N.-L. (1895—1925. Senftenberg N.-L., Ost-
promenade 8: Städt. höh. Mädchenschule u.
Mittelschule 1925.) (40 S.) 8°. [2339
Eberhard, Wilhelm: Zur Geschichte des
Friedrichs-Gymnasium zu Berlin von Ostern
1850 bis Ostern 1925. (Berlin 1925: R. Gahl
[; It. Mitteilg.: Berlin N 4, Gartenstr. 25: Ver-
einigtes Friedrichs- u. Humboldt-Gymnasium).)
(115 S.) gr. 8°. [2340
Denkschrift zum fünfzigjährigen Bestehen
des Askanischen Gymnasiums in Berlin. 1875
bis 1925. (Vorw.: Eugen Suhle. Berlin [S. W.
11, Halleschestr. 24—26]: Askanisches Gym-
nasium 1925.) (100 S.) gr. 8°. [Umschlagt.:)
50 Jahre Askanisches Gymnasium. [2341
Cohn, Carl: Geschichte des Berliner Hum-
boldt-Gymnasiums in den Jahren 1875—1925.
Berlin (1925): A. Scherl [; It. Mitteilg.: Berlin
N.4, Gartenstr. 25: Vereinigtes Friedrichs- u.
Humboldt-Gymnasiuın]. (64 5., 4 Taf.) gr. 8°.
[Umschlagt.:] 50 Jahre Humboldt-Gyinnasium,
Berlin. [2342
Festschrift «zur Feier des hundertjährigen
Bestehens der Knabenschule der jüdischen
Gemeinde in Berlin. (Vorbemerkg.: Joseph
Gutmann.) Berlin 1926 (: Phönix-llhıstra-
tionsdr. [; 1t. Mitteile.: Berlin: L. Lamm;
S. Jurovies; M. Poppelauer; Charlottenburg:
Buchnh. ‚„Kedem‘; Frankfurt a. M.: J. Kauff-
mann in Komm.}). (196 S., 3 Taf.) gr. 8°.
Rez.: Monatsschr. f. Gesch. u. Wiss. d.
Judent. 1926, S. 222. [2343
Rodenwaldt, G.: Cortinae. Ein Beitrag
zur Datierung der antiken Vorlage der mittel-
alterlichen Terrenzillustrationen. (Nachr v.
d. Ges. d. Wiss. i. Gött. Phil. hist. Kl. 1925.)
[2344
Winkler, Friedrich: Stadtkölnische Buch-
malerwerkstätten im 15. Jhd. (Wallraf-
Richartz Jahrbuch. Bd. 3/4, S. 123.) [2345
Schramm, Albert: Der Bilderschmuck der
Frühudrucke. 9. Leipzig: K. W. Hiersemann
1926. 43,5x34+em. 9. Die Drucker in EB-
lingen, Urach, Stuttgart, Reutlingen, Tübingen
Blaubeuren. (23 5., 131 Taf.) [2346
Kümann, Arthur: Die illustrierten deut-
schen Bücher des 19. Jahrhunderts. Stuttgart:
Jul. Hotfinann; für d. Schweiz: Akadem.
Buchh. P. Haupt, Bern, (1926). (VIII, 429 5.)
8° = Taschenbibliographien f. Büchersamm-
ler. 4. [2347
Ruppel, A.: Die Heimatstadt der Druck-
kunst. Mainz. Berlin. 1926. Verl. d. Guten-
berg-Gesellsch. 36 S. [2348
Bibliographie Nr. 2335—2399
Nijbofl, Wouter: L'art typographique dans
les Pays-Bas pendant les années 1500 à 1540.
Eeproduction en facsimile des caractères typo-
graphiques, marques d'imprimeurs, Gravures
sur bois et autres ornements employés pendant
cette période. Livr. 26—29. La Haye: Mart.
Nijhoff [1926]. [2349
Gebele, Ed.: Zwei unbekannte Drucke aus
der ehemaligen Ottobeurer Klosterdruckerei
in der Staats-, Kreis- und Stadtbibliothek in
Augsburg. (Studien u. Mitt. z. Gesch. d.
Bened. Ordens. 43, S. 205—207.) [2350
225 Jahre Buchdruckerei des Waisenhauses
Halle a. S., 28. Juni 1701—1926. 43 S.
Rez.: Gesch.-Bll.f. St. u. L. Magdeburg.
Jg. 61, S. 180. [2351
Müller, Heinrich: Die Schriftfrage und das
Auslanddeutschtum. (Der Auslanddeutsche.
Jg. 9, S. 580.) [2352
Schmidt, K.H.: Die Schriftfrage und das
Auslanddeutschtum. (Der Auslanddeutsche.
Jg. 9, S. 581.) [2353
Georgi, Arthur: Die Entwicklung des Ber-
liner Buchhandels bis zur Gründung d. Börsen-
vereins der deutschen Buchhāndler 1825.
Berlin: P. Parey 1926. (VII, 226 S.) ni 8°.
2354
Gebele, Eduard: Auf den Spuren einer ver-
schollenen Bibliothek. (Ze. d. Ges. f. schlesw.-
holst. Gesch. Bd. 56, H. 1, S. 3971.) [2355
Redlich, Virgil: Zur Fuldaer Bibliotheks-
und Geistesgeschichte. (Studien u. Mitt. z.
Gesch. ‚d. Bened. Ordens. 43, S. 199—204.)
[2356
Wagner, Adalbert: Peter Falcks Bibliothek
und humanistische Bildung. Freiburger Ge-
schichtsbll. 28. Bibliothèque du bibliophile
suisse. Ser. II, Vol. 2, Berne 1926.
Rez.: Zs. f. schweiz. Kirchengesch. 1926,
S. 316.) [2357
Mayer, Otto: Die ältesten Druckschriften
der einstigen EBlinger Stadt-, Kirchen- und
Schulbibliothek. Eine kulturgeschichtl. Stu-
die. (Württ. Vjhefte f. Landesgesch. Jg. 32,
S. 1881.) [2358
Vaubel, Hermann Otto: Die Miniaturen-
handschriften der Gießener Universitäts-
bibliothek und der Gräfl. Solmsischen Biblio-
thek zu Laubach, (Mitt. d. oberhess. Geschichte-
ver. N.F. Bad.27, S. 4ff.) [2359
Brauer, Hcinrich: Die Bücherei von St.
Gallen und das althochdeutsche Schrifttum.
Halle [Saale]: M. Niemeyer 1926. (XII,
103 S.) gr. 8° = Hermaea. 17. [2360
Hofmann, Johannes: Die Bibliothek des
Nikolaus von Ebeleben. (Zs. f. Bücherfr.
Jg. 18, S. 82.) [2361
Langenbeck, W.: Presse und auswärtige
Politik. (Arch. f. Pol. u. Gesch. Bd. 6, 1926,
S. 604.) [2362
Mommsen, Wilh.: Die Zeitung als histo-
rische Quelle. (Arch. £. Pol. u. Gesch. Bd. 6,
1926, S. 244.) [2363
D’Ester, Karl: Die Presse Westfalens bis
1848. (Heimat. Jg.8, 8.319.) [2364
Ippen, Rolf: Die Tagespresse in Westfalen
seit 1848. (Heimat. Jg. 8, S. 324.) [2365
Maser, Karl: Die westfälische Lokalpresse
von heute. (Heimat. Jg. 8, S. 332.) [2366
Jaeger, K.: Die Zeitungswissenschaft in
Westfalen. (Heimat. Jg. 8, 8.318.) [2367
Esser, W.: Moniteur westphalien. (Heimat.
Jg. 8, S. 322.) [2368
Wotschke, Theod.: Niedersächsische Mit-
arbeiter an den „‚Unschuldigen Nachrichten".
Geschichte einzelner Verhältnisse
Nach Briefen in der Hamburger Staatsbiblio-
thek. (Zschr. d. Ges. f. niedersächs. KG. 1926,
S. 73—113.) [2369
De Wulf: Histoire de la philosophie médié-
vale. T.2. (De Thomas d'Aquin jusqu’à la
fin du Moyen Age). 5e éd. 326 pp. Paris:
Alcan.
Rez.: Revue de Philos. 1926, 8.671. —
Times, Lit. Suppl. nr. 1298, p. 929. — Specu-
lum, Vol.1, p. 347. [2370
Dilthey, Wilhelm: Gesammelte Schriften.
Bd. 3.7. Leipzig: B. G. Teubner 1927. gr. 8°.
3. Studien zur Geschichte d. deutschen Geistes.
Leibniz u. s. Zeitalter. Friedrich d. Große u.
d. deutsche Aufklärung. Das 18. Jahrhundert
u. d. geshbichtl. Welt. (Vorw. d. Hrsg.: Paul
Ritter.) (XII, 279 S.) — 7. Der Aufbau d.
geschichti. Welt in d. Geisteswissenschaften.
(Vorbericht d. Hrsg.: Bernhard Groet-
huysen.) (XII, 381 8.) [2371
Kühnemann, Eugen: Aus dem Welt-
bild des deutschen Geistes. Reden und
Aufsätze. 2. Aufl. XVI,538S. München
1926. C. H. Beck.
Rez.: Geisteskampf d. G. 1926, S. 38. —
Zs. f. Kirch. Gesch. 1926, Bd. 45, S. 129. [2372
Boutroux, Emile: Etudes d'histoire de la
philosophie allemande. 260 p. J. Vrin. [2373
Wundt, Max: Die deutsche Philosophie und
ihr Schicksal. 2. Aufl. Langensalza: H. Beyer
& Söhne 1926. (42 S.) 8° = Schriften zur
polit. Bildung. Reihe 8, H.5 = Friedrich
Mann’s Pädagog. Magazin. H. 1095. [2374
Seifert, Friedrich: Disputation. Ein Pro-
zeß gegen den deutschen Idealismus. (Zeit-
wende. Jg. 2, II, S. 80.) [2375
Deutscher Geist im Osten. Hrsg. von
Carl Lange. (1.) Berlin: G. Stilke 1926. (VII,
177 S. mit Abb.) gr. 8°. — Bildet die Forts.
zum Almanach der Ostdeutschen MORA
2376
Dittrieb, Ottmar: Geschichte der Ethik.
Die Systeme d. Moral vom Altertum bis zur
Gegenwart. Bd.3. Leipzig: F. Meiner 1926.
gr. 8°. — 3. Mittelalter bis zur Kirchenrcfor-
mation. (VIII, 510 85.) [2377
Harms, Paul: Das Ich und der Staat. Eine
Philosophie d. Erziehg. zum Reichsbürger.
Leipzig: Quelle u. Meyer 1926. (XII, 128 S.)
8°, [2378
Reichwein, G.: Kulturkrise und Kultur-
philosophie. (N. Jahrbücher f. Wiss. u. Jugend-
bild. Jg. 2, S. 701.) [2379
Spengler, Oswald: Der Untergang des.
Abendlandes. Umrisse e. Morphologie d.
Weltgeschichte. [Allgem. Ansg.] [2 Bde.] Bd.1.
München: C.H. Becksche Verlh. 1927 [Ausg.
1926). gr. 8°. — 1. Gestalt u. Wirklichkeit
(60.—63. Aufl. [98.—102. Tad.]) (XV, 549 8.
3 BI.) [2380
Schröder, Karl: Geschichtsmetaphyeik.
Ein Nachwort zu Oswald Spenglers ‚„Unter-
gang des Abendlandes’. (Gesellschaft. 1926,
II, 8. 535.) [2381
Riemann, Robert: Oswald Spenglers Unter-
gang des Abendlandes im Lichte der materia-
listischen Geschichtsauffassung. Leipzig: Ver-
lagsanstalt proletarischer Freidenker [; auf-
gekl.] Freidenker-Verlag 1925. (40 8.) i 8°,
2382
Lenz, Fritz: Oswald Spenglers Untergang
des Abendlandes im Lichte der Rassenbiologie.
München: J. F. Lehmanns Verl. 1925. (21 8.)
4°. Aus: Archiv f. Rassen- u. Gesellschafts-
Biologie, Bd. 17, H. 3. [2383
*73
Goddard, E. H., and P. A. Gibbons: Civi-
lisation and civilisations. An essay in the
Spenglerian philosophy of history. With an
introduction by Ferdinand Canning Scott
Schiller. XVI, 231 pp. Constable. [2384
Macready, John: Der Aufgang des Abend-
landes. Leipzig: W. Borngräber [1926]. (667
S.) 8°. [2385
Biese, Alfrcd: Das Naturgefühl im Wandel
der Zeiten. Mit 30 Taf. Leipzig: Quelle &
Meyer 1926. (X, 276 8.) gr. 8°. [2386
Wundt, Max: Deutsche Weltanschauung.
Grundzüge völkischen Denkens. München:
J. F. Lehmanns Verl. 1926. (197 S.) gr. 8°.
(2387
Sawicki, Franz: Lebensanschauungen alter
und neuer Denker. Bd.4 Paderborn:
F. Schöningh 1926. 8°. 4. Von Kant bis zur
Gegenwart. 7., verm. Aufl. (VIII, 274 8.)
[2388
Bauch, Bruno: Der Geist von Potsdam und
der Geist von Weimar. Eine Rede. Jena:
G. Fischer 1926. (III, 30 S.) gr. 8° = Jenaer
akadem. Reden. H.1. [2389
Lindemann, Walter, u. Anna Lindemann:
Die proletarische Freidenker-Bewegung. (Pro-
gramm-Broschüre.) Leipzig: Freidenker-Ver-
lag 1926. (82 S.) gr. 8°. [2390
Die Geschichtswissenschaft der Gegenwart
in Selbstdarstellungen. Hrsg. v. Steinberg.
Bd. 2: Karl Jul. Beloch; Harry Bresslau;
V. Gardthausen; G. P. Gooch; Nicolaas Ja-
pikse; L. v. Pastor; Felix Rachfahl. Leipzig:
Felix Meiner 1926.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S.156. —
Arch. stor. ital. Anno 84, Vol. 6, S. 152. [2391
Dyrofi, Adolf: Betrachtungen über Ge-
schichte. (Festgabe d. Görres- Gesellschaft zum
70. Geburtstage ihres 1. Vors. Heinrich Finke.)
Köln: J. P. Bachem in Komm. 1926. (141 8.)
4° = Görres-Gesellschaft zur Pflege d. Wissen-
schaft im kath. Deutschland. [2392
Williams, Basil: The value of history.
(Scottish hist. Review. Nr. 90, 1926, Jan.
p. 128ff.) [2393
Forteseue, John: The writing of history.
74 pp. Williams and Norgate.
Rez.: Times. Lit. Suppl. nr. 1298, p. 921.
— Scott. hist. Review. Nr.94, 1927, Jan.,
p. 146f. [2394
The Writing of history. By Jean Jules
Jusserand, Wilbur Cortez Abbott, Charles
W.Colby, and John Spencer Bassett. 143 pp.
Scribners.
Rez.: Times. Lit. Suppl. nr. 1291, p. 749.
— Scott. Hist. Rev. Nr.94, 1927, Jan.,
p. 146f. [2395
Johnson, Allen: The historian and histo-
rical evidence. 179p. (bibl. footnotes) O c.
N. Y., Scribner.
: Scottish Hist. Review, nr. 93, 1926,
Oct., p. 73. [2396
Lieltra, Carmelo: La storiografia idealistica.
Dal ‚„programma‘‘ di B. Spaventa alla seuola
di G. Gentile. Roma, C. De Alberti. 1925.
p. 223. [2397
M'liwain, C. H., Baron Meyendorff and
J. L. Morison: Bias in historical writing.
Papers delivered to the Anglo-American con-
ference of historians in July 1926. (History.
October.)
Rez.: Scottish hist. Review. Nr. 94, 1927,
Jan., p. 155f. [12398
Hans, Wilhelm: Das Ziel der Historie.
(Verg. u. Gegenw. Jg. 16, 5. 257.) [2399
*74
See, H.: L’Idee d'évolution en histoire.
(Revue philos. d. 1. France et de l’Etr. 1926,
II, S. 161.) [2400
Hefele, Hermann: Mythus, Geschichte und
Historie. (Hochland. Jg. 23, Bd.2, o
2401
Freudenthal, H.: Anderthalb Jahrzehnte
Geschichtsmethodik. (Zeitschr. f. Dt. Bildung.
Jg. 2, H. 3, 8. 141—153.) [2402
Erslev, Kr.: Historisk Teknik. Den histo-
riske Undersøgelse fremstillet i sine Grund-
linier. 2. Udg. (Udg. med Bidrag af Universi-
tetets Fritrykskonto.) 108 8. [2403
Bleich, Erich: Geschichtaschreibung und
Geschichtsauffassung. Erwägungen und Ge-
danken zur historischen Propädeutik. (Mitt.
a. d. hist. Lit. Bd. 54, 8.1.) [2404
Hashagen, Justus: Historikerpflichten im
neuen Deutschland. (Zeitwende. Jg.2, I,
S. 383.) [2405
Weniger, E.: Heimat u. Geschichte. (Die
Erziehung. Jg. 1, H. 4, S. 208—220.) [2406
Helm, Karl: Schicksal und Heldentum.
Rede. Marburg: N. G. Elwert’sche Verlh.
1926. (288.) 8° = Marburger akademische
Reden. Nr. 42. [2407
Dittmar, Lorenz: „Den Manen von Karl
Lamprecht.‘ (Deutschlands Erneuerung. 1926,
H.10, 8.486.) (Besprechung v. Charles Ri-
chet: Allgemeine Kulturgeschichte. m
2408
Arens, Franz: Über Karl Lamprechts Ge-
schichtsauffassung und einige dringliche Auf-
gaben der Geschichtswissenschaft. (Archiv
für Politik und Gesch. Bd.6, 1926, ein
2409
Joachimsen, P.: Ranke und wir. (N. Jahr-
bücher f. Wise. u. Jugendbild. Jg. 2, en
2410
Masur, Gerhard: Rankcs Begriff der Welt-
geschichte. München: R. Oldenbourg 1926.
(VII, 1348.) 8% = Historische Zeitschrift.
Beih. 6. Wenig veränderte Berliner Diss.
Rez.: N. Jahrbücher f. Wiss. u. Jugend-
bild. Jg. 2, S. 606. — Schmollers Jahrbuch.
50, II, S. 856. [2411
Wolff, Richard: Politik und Geschichte in
ihrer Wechselwirkung, erläutert an den die
Rheinfrage behandelnden neuesten Geschichts-
werken. (Rhein. Beoh. 1926, S. 181.) [2412
Kern, Fritz: Kulturenfolge. (Arch. f. Kult.
G. Bd. 17, S. 2.) [2413
Freyer, Hans: Geschichte und Soziologie.
(Verg. u. Gegenw. Jg. 16, 8. 201.) [2414
Thyssen, Joh.: Hat. der Raum dieselbe Be-
deutung für die Geschichtswissenschaft wie
die Zeit? (Hist. Vjschr. Jg. 23, S. 472.) [2415
Hintze, Otto: Troeltsch und die Probleme
des Historismus. (Hist. Z. Bd.135, 1927,
S. 1881f.) [2416
Mehlis, Georg: Geschichts- und Kultur-
philosophie. (Jahrbücher der Philosophie.
Jg. 3, 1927, 8.217 ff.) [2417
Berdjalew, N.: Die Krisis der Kultur im
Lichte der (resch.-philosophie. (Europ. Revue.
Jg. 2, H.1, 8. 6—18.) [2418
Höcht, Hans: Unsere Erfahrung und der
göttliche Hintergrund der Geschichte u. d.
Kultur. (Alle. Rasch. 1926, H. 11.) [2419
Haase, Felix: Grundprobleme der russi-
schen Geschichtsphilusophie. (Verg. u. Ge-
genw. Erg.H.6. 8.34.) [2420
Tönnies, Ferdinand: Fortschritt und soziale
Entwicklung. Geschichtsphilosoph. Ansichten.
Karlsruhe: G. Braun 1926. (144 N.) gr. 8°. [2421
Wilhelm, B.: Gott in der Geschichte.
(Gelbe H. 1926, S. 871.) [24122
Bibliographie Nr. 2400—2477
Rotbkenbücher, Karl: Über das Wesen des
Geschichtlichen und die gesellschaftlichen Ge-
bilde. Tübingen: Mohr 1926. (VIII, 140 S.)
[2423
Iorga, N.: Essai de synthèse de l'histoire
de l'humanité. I Histoire ancienne. Paris:
J. Gamber. 1926. [2424
Mehlis, Georg: Dichtung in Philosophie
und Geschichte. (Euphorion. Bd. 27, 5. 161.)
[2425
Breysig, K.: Zeit und Begriff als Ordnunge-
formen des geschichtlichen Geschehens. (Phi-
los. Anz. Jg.1, II, S. 427ff.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, H. 2, S. 306. [2426
Aspelin, Gunnar: Historiens problem.
Utvecklingsfllosofiska studier. 238 s. Stock-
holm: Geber. (Nutid och framtid). [2427
Meister, E.: Die geschichtephilosophischen
Voraussetzungen von Droysens Historik.
(Hist. Vjschr. XXIII, 8. 25. 199.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, H. 2, S. 306. [2428
Tillieb, Paul: Das Dämonische. Ein Beltr.
zur Sinndeutg. d. Geschichte. Tübingen: Mohr
(P. Siebeck) 1926. (44 S.) gr. 8° = Sammlung
gemeinverständl. Vorträge u. Schriften aus
d. Gebiet d. Theologie u. Religionsgeschichte.
119. [2429
Hersfeld, Marianne: Die Geschichte als
Funktion der Geldbewegung. (Zum Problem
der inflationistischen Geschichtstheorie). (Arch.
f. Sozialwiss. 56, S. 654.) [2430
Rickert, Heinrich: Kulturwissenschaft a
Naturwissenschaft. 6. u. 7. durchges. u.
Aufl. Tübingen: Mohr 1926. (XV. 144 Ss
gr. 8°. [24831
Breysig, Kurt: Die Macht des Gedankens
in der Geschichte In Auseinandersetzg. mit
Marx und mit Hegel. Stuttgart: Cotta Nf.
1926. (XXVIII, 622 S.) gr. 8° = Breysig:
Vom geschichtl. Werden. Bd. 2. [2432
Hartwig, Th[codor], Historischer Monismus.
Sinn u. Bedeutg. d. materialist. Geschichts-
auffassg. Hamburg 36 [ABC-Str. 57): Ham-
burger Verlag [1925]. (48 S.) kl. 8° [Umschlagt.]
= Monistische Bibliothek. Nr. 37/37 a.
z.: N. Jahrbücher f. Wiss. u. Jugend-
bild. Jg. 2, 8. 607. [2433
Die Jahresversammlungen des deutschen
Auslandinstituts. (Der Auslanddcutsche, Jg.
9, 8.378.) [2434
18. deutscher Archivtag in Kiel. Berichte
und Vorträge. (Korr. Bl. d. Ges. Ver. d. dt.
Gesch. u. A. V. Jg. 74, Nr. 10/12.) [2435
Schumacher, Karl: Jahresberichte des
Römisch-germanischen Zentral-Museums in
Mainz für die Zeit vom 1. April 1924—1. April
1926. (Mainzer Zs. Jg. 20/21, S. 77ff.) [2436
Bericht über die 37. Plenarversammlung
der Badischen Hist. Kommission. (Ze. f. d.
Gesch. d. Oberrh. N. F. 40, S. 1.) [2437
Neeb, E.: Jahresberichte des Altertums-
museums der Stadt Mainz für die Zeit vom
1. April 1924 bis 1. April 1926. (Mainzer Zs.
Jg. 20/21, S. 92ff.) [2438
Schrader: Ein halbes Jahrhundert histo-
rischer Verein. (Darin: Inhalt d. Jahresberichte
v. 1898—1926.) (Jahresber. d. hist. Ver. f. d.
Grafsch. Ravensberg. 40.) [2439
Historische Kommission für die Provinz
Sachsen und für Anhalt. Berieht über das
Jahr 1925/26. (Sachsen u. Anhalt Bd. 2,
S. 408ff.) [2440
Möllenberg, Walter: Fünfzig Jahre Histo-
rische Kommission für die Provinz Sachsen und
für Anhalt. (Sachsen u. Anhalt. Bd. 2, 8.
1—18.) (241
Geschichte einzelner Verhältnisse
Lehmann, Rudolf: Die historische Kom-
mission für die Provinz Brandenburg und ihre
Aufgaben. (Niederlaus. Mitt. Bd. 17, II, 1026,
8. 3238.) [2442
Heimatkundliche Studienfahrten des Zen-
tralinstituts für Erziehung und Unterricht.
Berlin [W 35, Potsdamer Str. 120]: Selbst-
verlag 1926. (167 S. mit eingedr. Kt. Skizzen
u. Abb.) kl. 8°. [2443
Niedlich, Kard: Deutscher Heimatschutz
als Erziehung zu deutscher Kultur! Die Seele
deutscher Wiedergeburt. 2. Aufl. 4.—6. Tsd.
Leipzig: Dürrsche Buchh. 1926. (VIII, 180 S.
mit Fig.) 8°. [2444
Zur Heimat- und Volkskunde in Volks-
erziehung und Unterricht. Weimar: H.
Böhlaus Nachf. 1926. (34 S.) 4° = Mitteilun-
gen aus d. „Erziehungswissenschaftl. Anstalt
d. Thüring. Landesuniversität‘‘ zu a: 3.
2445
Die Reichenberger Studienwoche für Hei-
matforschung und Heimatbildung. [1.]) 1925.
Deutscher Verband f. Heimatforschung u.
Heimatbildung. Reichenberg: Sudetendeut-
scher Verlag F. Kraus 1925. (13 S.) e; 8°,
2446
Sauer, August: Literaturgeschichte und
Volkskunde. Rektoratsrede. Geh. in d. Aula
d. Deutschen Universität in Prag am 18. Nov.
1907. 2. unveränd. Ausg. mit e. Nachw. von
Georg Stefansky. Stuttgart: J. B. Metzler
1925. (48 S.) gr. 8°. [2447
Handbuch der Literaturwissenschaft. Hrsg.
von Oskar Walzel, Lfg. 64. 65. Wildpark-
Potsdam: Akadem. Verlagsgesellschaft Athe-
naion [1926]. 4°. [2448
Realexikon der deutschen Literatur-
geschichte. Hrsg. von Paul Merker u. Wolf-
gang Stammler. Bd. 1, Lfg. 6. 7. Bd. 2,
Lig. 1. 2. 3. 4. Berlin: W. de Gruyter & Co.
1925. 1926. 4°. [2449
Salzer, Anselm: Tlhıstrierte Geschichte der
deutschen Literatur von den ältesten Zeiten
bis zur Gegenwart. 2., neu bearb. Auti. Bd. 1.
Regensburg: Josef Habbel 1926, 4°.
1. Von d. ältesten Zeit bis zum dreißigjähr.
Kriege. Mit 95 Abb. im Texte u. 82 Tafel-
bildern u. Beil. (XIII, 456 S.) [24150
Leyen, Friedrich v. der: Geschichte der
deutschen Dichtung. Ein Überblick. Mün-
chen: F. Bruckmann 1926. (VII, 131 S.) 8°.
[2451
Scherer, Wilhelm: Geschichte der deut-
schen Literatur. 16. Aufl. (Nachw. von Ed-
ward Schröder.) Berlin: Weidmann 1927.
(XII, 843 S., 1 Titelb.) gr. 8°. [2452
Bouquet, G.: Influence de la litt£rature
occitane dans les divers pays d’Europe au
moyen äge et à l'époque contemporaine.
Toulouse, Occitania, 1926. 8 pp. [2453
Hettner, Hermann: Literaturgeschichte
des achtzehnten Jahrhunderts. In 3 Tin. Tl. 3:
Geschichte d .deutschen Literatur im 18. Jh.
Buch 3: Das klassische Zeitalter der deutschen
Literatur. Abschn. 1. 2. Braunschweig: F.
Vieweg & Sohn 1926. gr. 8°. 7. Aufl. [2454
Koch, Franz: Zur Begründung stammcs-
kundlicher Literaturgeschichte. (Preuß. Jahrb.
Bd. 206, S. 141.) [2455
Bluneck, Hans Friedrich: Vom Wesen
niederdeutscher Dichtung. (Die Tat. 1926,
8. 552.) [2456
Weyman, Carl: Beiträge zur Geschichte
der christlich-lateinischen Poesie: München:
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[Hochschulbuchh.] M. Hueber 1926. (XII,
308 S.) gr. 8°.
Rez.: Anal. Boll. T. 45, S. 142ff. [2457
Plenzat, Karl: Die Theophiluslegende in
den Dichtungen des Mittelalters. Berlin:
E. Ebering 1926. (263 S.) gr.8° = Germa-
nische Studien. H. 43. [2458
Sauer, Will: Konradin im deutschen Dra-
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deutsche Konradindramen. Halle (Saale):
Buchh. d. Walsenhauses 1926. (V, 132 8.) Er
459
Weisser, Hermann: Die deutsche Novelle
im Mittelalter. Auf d. Untergrunde d. geistigen
Strömungen. Freiburg: Herder 1926. (VIII,
128 S.) gr. 8°. [2480
Borcherdt, Hans Heinrich: Geschichte des
Romans und der Novelle in Deutschland. T}. 1.
Leipzig: J. J. Weber 1926. 4°.
1. Vom frühen Mittelalter bis zu Wieland.
(XV. 331 8.) [2461
Ibel, Rudolf: Vom Sinn der deutschen
Dichtung. (Die Tat. 1926, 8. 526.) [2462
Zwierzina, K.: Seckauer Bruchstücke der
Rabenschlacht. (Beitr. z. Gesch. d. dt. Sp.
u. Lit. Bd. 50, H.1, 8.1.) [2463
Kienast, Walther: Das Fortleben der alt-
germanischen Heldenlieder in den Epen des
deutschen Mittelalters. (Dt. Rundsch. Bd. 208,
S. 46. 156.) [2464
Lintzel, Martin: Zur Datierung des deut-
schen Rolandsliedes. (Zschr. f. dt. Phil. 51,
1, 1926, 8. 13—33.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 320. [2465
Ranke, Friedrich: Die Allegorie der Minne-
grotte in Gottfrieda Tristan. (Vorgetr. am
16. Febr. 1925. 1. Aufl.) Berlin: Deutsche Ver-
lagsgesellschaft f. Politik u. Geschichte 1925.
(S. 21—39.) gr. 8° = Schriften d. Königsberger
Gelehrten Gesellschaft. Geisteswissenschaft!.
Kl. 2,2. [2466
Kipp, W.: Elsässische Minnesänger. (El-
saB-Lothr. Jg. 4, S. 445.) [2467
Behrendt, L.: The ethical teaching of
Hugo of Trimberg. Diss. Washington: The
Catholle University of America, 1926. [2463
Karg, Fritz: Oswald von Wolkenstein. (Zs.
f. Deutschk. 1926, 8. 458.) [2469
Neumana, Friedrich: Ulrich von Liechten-
steins Frauendienst. Eine Untersuchung über
das Verhältnis von Leben und Dichtung. (Zs.
f. Deutschkunde. 1926. S. 373.) [2470
Nadler, Josef: Wittenweiler? (Euphorion.
Bd. 27, S. 172.) [2471
Schauer, Hans: Literarische Zeugnisse zur
Poetik und Kulturgeschichte des deutschen
Barock. Leipzig: Quelle & Meyer 1926.
(45 S.)8° = Diutschkundliche Bücherei. [2472
Ermatinger, Emil: Barock und Rokoko in
der deutschen Dichtung. Leipzig: Teubner
1926. (VII, 186 S.) gr. 8° = Gewalten u. Ge-
stalten. 4. [2473
Storkoe, F. W.: German influence in the
English romantic period, 1788 to 1818: with
special reference to Scott Coleridge, Shelley
and Byron. 216 S. Cambr. Univ. Pr. June
26.’ [2474
Reynaud, Louis: Le romantisme. Ses
origines anglo-germaniques. 288 pp. A. Colin.
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Drees, Heinr.: Die Töchter des Hauses
Stolberg in der Literaturgeschiehte. (Neue
Christoterpo. Jg. 48, S. 215—230.) [2476
Klenze, Camillo von: From Goethe to
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321 p. (bibl. notes) D. c. N. Y., Viking press.
Rez.: Dt. Rundsch. Bd. 209, S. 118. [2477
+76
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in Wilhelm Raabes Leben und Werk. (Volk
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Rez.: Gesch.-Bll. f. St. u. L. Magdeburg,
Jg. 61, 8. 184. [2478
Jenny, Ernst: Basler Dichtung und Basler
Art im 19. Jahrhundert. Basel: Helbing u.
Lichtenhahn [1926). (105. Nenjahrsblatt hg.
v. d. Gesellsch. für Beförderung d. Guten u.
Gemeinnützigen. 1927.) [2470
Klein, Karl Kurt: Ostland Dichter. 10 li-
terar. Bildnisstufen siebenbürgisch-sächsischer
Dichter d. Gegenwart entworfen. Kronstadt:
Klingsor Verlag 1926. (80 S.) gr. 8° = Sieben-
bürg. Kunstbücher. Bd. 1. [2480
Melsner, Heinrich Otto: Monarchisches
Prinzip und Theaterzensur. (Preuß. Jahrb.
Bd. 206, S. 316.) [24181
Koischwitz, Otto: Der Theaterherold im
deutschen Schauspiel des Mittelalters und der
Reformationszeit. Ein Beitr. zur deutschen
Theatergeschichte. Berlin: E. Ebering 1926.
(XII, 102 8.) gr. 8° = Germanische Studien.
H. 46. [2482
Duhr, B.: Die deutsche Unkultur des
18. Jahrhunderts auf der Jesuitenbühne.
(Stimmen d. Zeit. Bd. 110, S. 330.) [2483
Rosenthal, Friedrich: Theater in Österreich
Mit Abb. Wien: A. Hartleben [1926]. (95 S.)
kl. 8° = Österreichische Bücherei. Nr. 16.
[2484
Gregor, Joseph: Wiener azenische Kunst.
Bd. 2. Wien: Amalthea-Verlag (1925). 4°,
2. Das Bühnenkostüm in histor., ästhet. u.
psycholog. Analyse. Mit 4farb. Lichtdr. [Taf.],
21 bunten u. 234 schwarzen Abb. (147 S.,
134 Bl. u. S. Abb.) [2485
Faust, Historisches vom Pressburger Thea-
ter (1733—1798). (Der Auslanddeutsche,
Jg.9, S. 25). [2486
Alsaticus: Das deutsche Theater im Elsaß
seit dem Jahre 1918. (Elsaß-Lothr. Jg. 4,
S. 571.) [2487
Alsatieus: Die katholische Vereinsbühne
im Elsaß seit 1918. (Elsaß-Lothr. Jg. 4, S.
285.) [2488
Alsatieus: Die elsässische Dialektbühne
seit 1918. (Elsaß-Lothr. Jg. 4, S. 153. 227.)
[2489
Buchert, Raymond: Die elsässische Dialekt-
bühnenliteratur. E. Plauderei über Beobach-
tungen u. Ergebnisse in den letzten Jahren,
(Forts.) In: Elsaß-Land. Jg. 6,8. S.249—253.
[2490
Speyer, Carl: Magister Johannes Velthen
und die sächsischen Hofkomödianten am kur-
fürstlichen Hof in Heidelberg und Mannheim.
(N. Heidelb. Jahrb. 1926, S. 64.) [2491
Knudsen, Hans: Zwei unbekannte Mann-
heimer Schauspielerbriefe. (Mannh. Geschbll.
Jg. 27.) [2492
Tardel, H.: Zur bremischen Theater-
geschichte (1563—1763). (Brem. Jahrb. 30,
S. 203.) [2493
Vogeler, Adolf: Das Schanspiel in Alt-
Hildesheim. (Alt-Hildesheim. H. 1, 8. 671tF.)
[2495
Landsberg, Georg: Theater in Breslau und
Schlesien. In: Schlesien. Kultur und Arbeit
einer dt. Grenzmark. S. 52—54. [2496
Lindemann, Reinhold: Kunstgeschichte als
historische Wissenschaft. (Hochland. Jg. 24,
S, 224., H. 2.) [2497
Handbuch der Kunstwissenschaft. Begr.
von Fritz Burger t. Hrsg. von Allbert} Elrich]
Bibliographie Nr. 2478—2549
Brinckmann. Lfg. 120/121. 219—226. Wild-
park-Potsdam: Akademische Verlagsgesell-
schaft Athenaion [1926]. 4°. Dass. Erg.-Bd.
[2498
Allgemeines Lexikon der bildenden Künst-
ler von der Antike zur Gegenwart. Begr. von
Ulrich Thieme u. Felix Becker. Hrsg. von
Hans Vollmer. Bd. 19. Leipzig: E. A. See-
mann 1926. 4°.
19. Ingouville—Kauffungen. (600 S.) [2499
Dehlo, Georg: Handbuch der deutschen
Kunstdenkmäler. Deutscher Verein f. Kunst-
wissenschaft. Bd. 4. Berlin: E. Wasmuth
1926. kl. 8°,
4. Südwestdeutschland, im Anh. Elsaß-
Lothringen u. d. Deutsche Schweiz, 2. Aufl.
(VILI, 600 S.) [2500
Ciemen, P.: Gcorg Dehios Geschichte der
deutschen Kunst. (Zs. f. Denkmalpflege. J g.l,
H. 1—2), [2501
Luckenbach, H[ermann], u. Olrtwin]: Ge-
schichte der deutschen Kunst. Mit 572 Abb.,
80 Taf. in Schwarzdr. u. 6 farb. Taf. München:
R. Oldenbourg 1926. (VII, 503 S.) 4°, [2502
Kutter, Paul: Des Mathias Quad von
Kinkelbach Nachrichten von Künstlern. —
Der älteste deutsche Versuch einer Kunst-
geschichte, gedr. zu Köln 1609. (Wallraf-
Richartz Jahrbuch. Bd. 3/4. S. 227.) [2503
Wundt, M.: Deutsche Kunst und deutsche
Politik. (Altdeutache Blätter. 1026. Nr. 20.)
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Brandt, Paul: Schaffende Arbeit und bil-
dende Kunst im Altertum und Mittelalter. Mit
460 Abb. u. 2 Farbentaf. Leipzig: A. Kröner
1927 [Ausg. 1926). (XV, 324 S.) 4°. [2505
Peters, Otto: Künstler und Werkstatt im
Mittelalter. (Gesch.-Bll.f. St. u. L. Magdeburg.
Jg. 61, S. 95ff.) [2506
Haupt, Albrecht: Diealtgermanische bilden-
de Kunst, ihr Nachleben in den Jahrhunderten
der Herrschaft fremder Kunst und ihre neuer-
liche Wiederaufdeckung. Altgermanisches in
der neueren bildenden Kunst. In: Germa-
nische Wiedererstehung. Heidelberg 1926.
S. 613—700. [2507
Goliob, Hedwig: Die Entstehung der ger-
manischen Renaissance. Straßburg: J. H. Ed.
Heitz 1926. (72 S.) gr. 8° Studien zur
Deutschen Kunstgeschichte. H. 240. [2508
Lempertz, Heinrich G.: Wesen der Gotik.
Leipzig: Hiersemann, 1926. XI, 160 S. [2509
Knauss, Bernhard: Das Künstlerideal des
Klassizismus und der Romantik. Reutlingen:
Gryphius-Verlag 1025. (125 8.) 8° = Tübinger
Forschungen zur Archäologie u. Kunst-
geschichte. Bd. 4. [2510
Molsdorf, W.: Christliche Symbolik der
mittelalterlichen Kunst. Leipzig: K. W. Hier-
semann 1926. XV. 294 S. (=Hiersemanns
Handbücher Bd. 10).
Rez.: Anal. Boll. T. 44. S. 386f. [2511
Berger, Robert: Die Darstellung des thro-
nenden Christus in der romanischen Kunst.
Reutlingen: Gryphius-Verlag 1926. (232 $.
mit 126 Abb.) 4° Tübinger Forschungen zur
Archäologie u. Kunstgeschichte. Bd. 5. [2512
Kleinschmidt, Beda: Maria und Franziskus
von Assisi in Kunst und Geschichte. (1. u. 2.
Aufl.) Mit 1 Farbendr. (Taf.], 33 hz. T. eingedr.]
Taf. u. 50 Textbildern. Düsseldorf: L. Schwann
1926. (XVH, 147 S.) 4° = Franziskus u. sein
Werk in Einzeldarstellgn. 1. [2513
L'arte et va saints. Paris, Laurens, 1925 —
1926. 3 vol.-64 p. chacun.
Rez.: Anal. Boll. T. 44, S. 386ff. [2514
Geschichte einzelner Verhältnisse
Ganay, M. C. de: Comment représenter leg
saints dominicains. Autun, Dejussieu, 1926,
122 p
Rez.: Anal. Boll. T. 44, S. 386ff. [2515
Preuß, Hans: Die deutsche Frömmigkeit
im Spiegel der bildenden Kunst. Von ihren
Anfängen bis zur Gegenwart dargest. Mit 157
[1 farb.) Bildtaf. Berlin: Furche-Kunstverlag
(1926.) (XV, 324 S.) gr. 8°. [2516
Hampe, Karl: Zur Auffassung der Fortuna
im Mittelalter. (Arch. f. Kult. G. Bd. 17,
S. 20.) [2517
Frankl. Paul: Die frühmittelalterliche und
romanische Baukunst. Wildpark-Potsdam:
Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion
(1926). (VIII, 292 S. mit Abb., 7 Taf.) 4° =
Frankl: Baukunst d. Mittelalters = Handbuch
d. Kunstwissenschaft. [2518
Lavedan, Pierre: Histoire de l’architeeture
urbaine. Antiquite. Moyen äge. 525 pp. 125 fr.
H. Laurens. [2519
Stadtbaukunst alter und neuer Zeit, hrsg.
von Cornelius Gurlitt u. Bruno Möhring
und Friedhof,und Denkmal, hrsg. von Robert
B. Witte-Dresden. Schriftl.: Walter Leh-
wess. 1926. 12 Hefte. H.3. Juni. [Nebst]
Mitteilungen der Freien Deutschen Aka-
demie d. Städtebauee. 1926, Nr. 9. (5. 33—48,
33—36 mit Abb.) Berlin: Der Zirkel, Archi-
tektur-Verl. (1926). 4°. 2520
Jäkel, Martin: Lausitzer gotische Baukunst
undihre Steinmetzzeichen. Mit zahlr. Skizzenn.
Grundrissen [im Text u. auf Taf.]. Reichenau:
1. Sa.: Oberlausitzer Heimat-Zeitung (A.Marx
[verkehrt nur direkt). 1925. (102 S.) 8° =
Oberlausitzer Heimatstndien. H. 5. [2521
Knapp, Fritz: Der deutsche Stil der Spät-
gotik. (Zs. f. Deutschk. 1926, S. 229.) [2522
Die Architektur des Barock und Rokoko in
Deutschland und der Schweiz. Hsg. v. Her-
mann Popp. 2. Aufl. Stuttgart, Julius Hoff-
mann.
Rez.: Dt. Rundsch. Bd. 208, S. 276. [2523
Piantenga, J. H.: L'architecture religieuse
dans l'ancien duché de Brabant depuis le
règne des archiducs jusqu’ au gouvernement
autrichien (1598—1713). M. Ni hoff. [2524
Kania, H.: Das neue Palais von Sanssouci
als eigene Schöpfung Friedrichs des Großen.
(Denkmalpfl. u. Heimatsch. 1926, H. 1—6.)
[2525
Krieger, Bogdan: Das Palais des alten
Kaisers. ([Bielefeld:) Velhagen & Klasing
[1926].) (16 S. mit z. T. farb. Abb.) 4° [Um-
schlagt.] = Sonderdruck aus Velhagen &
Klasings Monatsheften. [16.] [2526
Kanla, Hans: Das Haus Friedrichshuld.
Ein Kleinod des deutschen Biedermeier. (Mitt.
d. Ver. f. d. Gesch. Berlins. Jg. 43, 1926, S.
90f.) [2527
Zaloziecky, W(ladimir) R(oman): Gotische
und barocke Holzkirchen in den Karpathen-
ländern. Wien: Krystall-Verlag (1926). (127
8. mit Abb. u. Skizzen, 1 Kart. Skizze.) = =
252
Badische Architektur. Berlin: Verlag f.
Politik u. Wirtschaft (1926). (43 S. mit Abb.)
4°. [Umschlagt.]) = Bausteine. 1926, Dr A
2r,
Ritz, J[oscph] Maria]: Unterfränkische
Barockschlösser. Augsburg: Dr. B. Filrer 1925
(XXI S. mit Abb., 96 S. Abb.) 4° = Alte Kunst
in Bayern. [2530
Baltzer, Johannes: Ein Beitrag zur Ent-
stehungsgeschichte der Ziegelbaukunst in
*77
Lübeck und Wagrien. (Zs. d. Ver. f. Lübeck.
Gesch. u. A. K. 23, 5. 1731.) [2531
Schmitz, Hermann: Preußische Königs-
schlösser. Mit 72Abb. München: Drei Masken-
verlag (1926). (103, 64 S.) 4° = Die Baukunst.
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, H. 1, S. 164. [2532
Ehl, Heinrich: Norddeutsche Feldstein-
kirchen. Mit 94 Abb. Braunschweig: G.
Westermann 1926. (172 S.) 4° = Hansische
Welt. Nr. 6. 12533
Lappe, Jos.: Feldkirchen und Bildstöcke.
(Heimat. Jg. 8, S. 289.) [2534
Muther, Richard: Geschichte der Malerei.
5. Aufl. Bd. 1—3. [Mit etwa 2800 Abb.]
Berlin: C. P. Chryselius 1926. gr. 8°.
1. Italien bis zu Ende der Renaissance.
(567 8.) — 2. Die Renaissance im Norden u. d.
Barockzeit. (589 S.) — 3. 18. u. 19. Jahrhun-
dert. (602 S.) [2535
Malerei der Goethezeit. 60 Abb. mit e.
Einl. von Kurt Schaner. Leipzig: Teubner
1927 [Ausg. 1926.) (8 S., 60 S. Abb.) 4° =
Marburger Kunstbücher für Jedermann. [2536
Der stille Garten. Deutsche Maler des 1. u.
2. Drittels des 19. Jh. Mit 103 Bilds. u. 4 Bell.
[Taf.]. 252.—266. Tsd. Königstein i. T.:
K. R. Langewiesche 1926. (109 S.) 4° [=
Die blauen Bücher. Sonderbd.] [2537
Suida, Wilhelm: Österreichs Malerei in der
Zeit Erzherzog Ernst des Eisernen und König
Albrecht II. Wien: Krystall-Verlag 1926.
(64 S., 20 doppelseitig bedr. Taf.) 4° = Artes
Austriae. Bd. 4. [2538
Röttger, Bernh. Hermann: Malerei in
Unterfranken. Augsburg: Dr. B. Filser 1926.
(XXIII S. mit 1 eingedr. Kt., 96 S. Abb.) 4° =
Alte Kunst in Bayern. [11.] [2539
Kurth, Betty: Von einigen Inkunabeln der
Kölner Malcrei. (Festschr. f. Jul. Schlosser.
S. 9+1f.) [2540
Friedländer, Max J.: Die altniederländische
Malerei. Bd. 4. Berlin: Paul Cassirer 1926. 4°.
4. Hugo van der Goes. (166 S., 80 Taf.)
[2541
Baker, C. H. Collins: Dutch painting of the
seventeenth century. „Studio“. May’ 26.
[2542
Van der Briele, Wolfgang: Westfälische
Malerei von den Anfängen bis auf Aldegrever.
Mit 59 Taf. Dortmund, Fr. Wilh. Ruhfuß 1926.
Rez.: Hans. Geschbll. Jg. 51, 8. 239.
[2543
Van der Briele, Wolfgang: Die Darstellung
der Geburt Christi in der altwestfälischen
Malerei. (Heimat. Jg. 8, S. 357). [2544
Weber, X.: Hans Fuchs von Luzern, Maler
und Glaser, ca. 1421 bis ca. 1446. (Anz. f.
Schw. A. K. 1926, S. 52 f.). [2545
Sitzmann, Karl: Die Lindenhardter Tafel-
bilder, cin Frühwerk von Matthias Grünewald.
Mit Umschlagb. und 20 Textbildern. Bayreuth:
C. Giebel 1926. (56 5.) 8° = Fränkische
Bücherei. 5. [2546
Förster, Otto H.: Der Linzer Altar und die
Frühwerke des Meisters des Marienlebens.
(Wallraf-Richartz Jahrbuch. Bd. 3/4. S. 152.
[2547
Peltzer, R. A.: Nicolas Neufchatel und seine
Nürnberger Bildnisse. (Münchner Jahrimeh,
1926, 8.187 1tf.) [2548
Hofstede de Groot, Cornclius u. Wilhelm
Spies: Die Rheinlandschaften von Lambert
Doomer. (Wallraf-Richartz Jahrbuch. Bu. 3/4.
S. 183.) [2549
Dreyer, Herbert: Joseph Gregor Winek.
1710—1781. Ein Beitrag zur Geschichte der
*78
Barockmalerei in Norddeutschland. Hildes-
heim u. Leipzig, Aug. Lax, 1926.
. Rez.: Alt-Hildesheim. H.7, S. 32f. [2550
Rohde, Alfred: Passionsbild und Passions-
bühne. Wechselbeziehungen zwischen Malerei
u. Dichtung im ausgehenden deutschen Mittel-
alter. Mit 32 [1 farb.] Abb. Berlin: Furche-
Kunstverlag (1926). (33 S., 31 S. Abb.) gr. 8°
= Schöpfung. Bd. 10.
Rez.: Anz. f. Schw. A. K. 1926, S. 264.
[2551
[Grünsteln, Leo:] Die Bildnpisminiatur
und ihre Meister. ([Ausg. A.) Lfg. 7/8/halbe 9
[= Bd. 2].) Wien: A. Wolf (1926). 4°.
T/8/halbe 9 [= Bd. 2]. Jean de Boür-
going: Die Wiener Bildnisminiatur. (51 S.,
63 z. T. farb. Taf.) [2552
Sauerlandt, Max: Die deutsche Plastik des
achzehnten Jahrhunderts. (Mit 108 Taf. in
Lichtdr. 1.—3. Tsd.) Florenz: Pantheon Casa
Editrice; München: Kurt Wolff (1926). (49 S.,
108 Taf. mit je 1 Textbl.) 4° [= Deutsche
Plastik in Einzeldarstellungen.) [2553
Kieslinger, Franz: Die mittelalterliche
Plastik in Österreich. Ein Umriß ihrer Ge-
schichte. (Vorw. Margarete Leisching.) Mit
46 Tafelb. u. 46 Textb. Wien: Österr. Bundes-
verlag f. Unterr., Wiss. u. Kunst 1926. (168
S., 46 Taf.) gr. 8° (= Deutsche Hausbücherei.
Bd. 207.) (2554
Futterer, I.: Zur Plastik des XIV. Jahrh. in
der Schweiz. (Anz. f. Schw. A. K. 1926, S.
170. 224.) [2555
Wescher, P.: Die Ulmische Madonna der
2. Schenkung Simon. (Berl. Museen. Jg. 47,
8.44.) [2566
Baum, Julius: Oberrheinische Bildwerke
im Zeitalter des Konrad Witz. In: Zs. f. bilden-
de Kunst. Jg. 60, 5. 8. 101—108. [2557
Polaczek, E.: Oberrheinische Plastik im
ausgehenden Mittelalter. (Elsaß-Lothr. Jg. 4,
S. 108.) [2558
Lippe, M.: Miünsterlsche Bildhauer der
Spätrenaissance. (Heimatbll. d. rot. Erde.
1926. 8.74.) [2559
Heise, Carl Georg: Lübecker Plastik. Mit
88 ganzseit. Abb. Bonn: F. Cohen 1926. (16,
88 8.) gr. 8° = Kunstbücher deutscher Land-
schaften. [2560
Paatz, W.: Der Meister der lübeckischen
Steinmadonnen. Mit 13 Abb. In: Jb. d. preng.
Kunstsammlungen. Bd. 47, 2/3. S. 168—183.
2561
Ohle, M.: Wiederherstellung der Lau-
rentius-Statue vom Altar der Andreaskirche
in Eisleben. (Ze. f. Denkmalpfl. Jg. 1, H. en
2562
Albers: De Maastrichtache Beeldhouwer
Mathieu Kessels. (= Publications de la So-
ciéte historique .... dans le Limbourg ...
T. 62. Sér. 6. T. 7. 1.) [2563
Kippenberger, A ht: Philipp Soldan
zum Frankenberg, e. hessischer Bildhauer des
Hrn Jahrhunderts, Meister der Ofenplatten.
Wetzlar [Braunfelserstr. 49]: Scharfes Drurcke-
reien 1926. (X, 142 S. mit 124 ALD., 25 Taf.)
4°, [2564
Hermann, Hermann Julius: Zwei unbe-
kannte Busten des Erzherzogs Leopold Wil-
helın von Hieronymus Duquesnoy d. J. u.
François Dusart. (Festschr. f. Jul. Schlosser.
S. 254ff.) [2565
Meier. P. J.: Die Bildhauerfamilie Wolf in
Hildesheim. (Alt-Bildesheim. H. 7, 8. 121f.)
25066
Bibliographie Nr. 2550—2618
Ploner, Theod.: Franz Xaver Nissl, ein
tirolischer Bildhauer des 18. Jahrhunderts.
(Münchner Jahrbuch, 1926, S. 143.) [2567
Popelka, Fritz: Die Herkunft des Bild-
un Josef Stammel. (Bil. f. Heimatk. Jg. 4.,
S. 6.) [2568
Feldigl, Ferdinand: Ein deutscher Meister:
Erzgießer Ferdinand von Miller. Zeit- u. Le-
bensbild, frei entworfen. 2. Aufl. München:
C. Schnell rn A. Seyfried & Comp. 1926).
(VIII, 288 S. mit Abb.) 8° = Bayernbücher.
Bd. 3. [2569
Schreiber, W[ilhelm]) L[udwig]: Handbuch
der Holz- und Mectallschnitte des 15. Jahr-
hunderte. Stark verm. u. bis zu d. neuesten
Funden erg. Umarbeitg. d. Manuel de l’ama-
teur de la gravure sur bois et sur métal au 15e
sieele. Bd. 1. 2. Leipzig. K. W. Hiersemann
1926. 4°. [2570
Geisberg (, Max): Der deutsche Einblatt-
Holzschnitt in der ersten Hälfte des XV]. Jahr-
hunderts. Lfg. 22. (VI S., 40 Taf.) München:
Hugo Schmidt [1926). 56x 44,15 cm. [2571
Zimmermann, Hildeg.: Vom deutschen
Holzschnitt der Reformationszeit. (Archiv f.
Reformationsgeschichte. Jg. 23, Heft 1/2.)[2572
Gollob, Hedwig: Der Wiener Holzschnitt
in den Jahren von 1490 bis 1550, seine Be-
deutung f. d. nordische Kunst, s. Entwicklg.,
8. Blüte u. 8. Meister zgsgest. u. beschrieben.
Mit 91 Abb. [im Text u. auf 1 Taf.]). Wien:
Krystall - Verlag 1926. (92 S.) 4° = Artes
Austriae Bd. 5. [2573
Koegier, Hans: Die Basler Gebetbuchholz-
schnitte vom Ilustrator des Narrenschiffs und
Ritters vom Turn. Mit 18 Abb. (Gutenberg-
Jahrbuch 1926, S. 117—132.) [2574
Schreiber, W[ilhelm) L[udwig]: Holz-
schnitte, Metallschnitte, Kupferstiche u. Teig-
drucke im Besitz des Bezirksarchivs und der
Universitäts- und Landesbibliothek Straßburg
und der Stadtbibliothek Trier. Mit erl. Text.
Mit 40 Abb. auf 14 Taf. Straßburg: J. H. E.
Heitz 1926. (14 S. mit 2 [1 eingekl.] Abb.,
14 Taf.) 2° = Einblattdrucke d. 15. Jh. i 6l.
2575
Schreiber, W[ilhelm] L[udwig]: Meister-
werke der Metallschneidekunst. T1. 3. Straß-
burg: J.H. E. Heitz 1926. = Einblatt-
drucke d. 15. Jh. Bd. 62. — 3. Ausgewählte
Schrotblätter aus öffentl. Sammign. u. Biblio-
theken in Berlin, Breslau, Budapest, Cam-
bridge, London, München, Paris, Wien, Würz-
burg ete. Mit erl. Text. Mit 21 Taf. [Abb. 117
bis 137] in Lichtdr. (13 8., 21 Taf.) [2576
Reichel, Anton: Die Clair-Obscur-Schnitte
des XVI., XVII. und XVIII. Jahrhunderts.
Mit 14 [eingekl.] Lichtdr. Abb. im Text u.
111 farb. Taf. in Faks. [aufgekl. auf 100 BŁ].
Wien: Amalthcea-Verlag (1926). (71 S., Taf.)
49x34 cm. 2577
Keyser, E.: Der Danziger Kupferstecher
Aegidus Diekmann. (Mitt. d. westpr. Gesch. V.
Jg. 25, S. 4114F.) [2578
Dussler, Luitpold: Die Incunabeln der
deutschen Lithographie. [1796—1821]. Ber-
lin: H. Tiedemann 1925. (315 S.) gr. 8°. [2579
Gallols, L.: Ta cartographie du moyen-Age
et la carte attribuée à Christophe Colomb.
(Revue historique. Année 51, T. 153, S. 40.)
[2580
Nischer-Falkenhof, Ernst: Die Karten-
sammlung des österreichischen Kriegsarchivs.
(Arch. Zs. Bd. 36, S. 97.) [2581
Geschichte einzelner Verhältnisse
Catalegue de l'exposition du moyen Age
à la Bibliothèque nationale. Paris. Editions
de la Gazette des beaux-arts. 1926. n pp.
5
Welixigārtaer, Arpad: Die weltliche Schatz-
kammer in Wien. [Neue Funde u. Forschun-
gen.) Mit 14 Taf. u. 23 Textabb. Wien:
A. Schroll & Co. 1926. (8S. 15—84.) 4° [Um-
schlagt.) = Jahrbuch d. kunsthist. Sammign.
in Wien. N. F. Sonderh. 2. Aus: Jahrb. d.
kunsthist. Sammlgn. N.F. Bd.1. [2583
Berchem, Marguerite van, et Etienne
Clouzot: Mosaiques chrétiennes du IVe au
Xe siècle. Genève, 1926. LXII, 254 pp. fig.
et pl.
Ber: Biblioth. de l’école d. ch. 87, p. en
2584
Simon, Karl: Figürliches Kunstgerät aus
deutscher Vergangenheit. Königstein Í. T.:
K. B. Langewiesche [1926]. (127 S. mit Abb.,
8 farb. Taf.) 8° = Die Blauen Bücher. (Nor-
malbd.] [2585
Berliner, Rudolf: Die Bildwerke in Elfen-
bein, Knochen, Hirsch- und Steinbockhorn.
Mit einem Anhange: Elfenbeinarbeiten d.
Staatl. Schloßmuseen i. Bayern. Augsburg:
B. Filser 1926. (= Kataloge d. bayerischen
Nationalmuseums. Bd.13. Die Bildwerke des
bayerischen Nationalmuseums. Abt. 4.) [2586
Forrer, R.: Bemerkungen zum Kapitel der
Olifant- und Harschhörner. (Anz. f. Schw.
A.K. 1926, S. 103.) [2587
Neugaß, Fritz: Mittelalterliches Chorgestühl
in Deutschland. II. Die Entwicklung und Ver-
schmelzung der einzelnen Typen. In: Zes. f.
bildende Kunst. Jg. 60, 5. 8. 119—124. [2588
Die frühmittelalterlichen Bronzetüren, hg.
v. Richard Hamann. Bd.1: A. Goldschmidt:
Die deutschen Bronzetüren des frühen Mittel-
alters. Marburg, Kunstgeschichtl. Seminar,
1926. 43 p. [2589
Zeppenteldt, Luise: Hildesheimer Renais-
sancetüren. (Alt-Hildesheim. H.7, S. 25ff.)
[2590
Kurth, Betty: Die deutschen Bildteppiche
des Mittelalters. [3 Bde.) Bd. 1—3. Wien:
A.Schroli & Co. 1926. 2°. — 1. Text. Mit
91 Abb. (XII, 320 S.) — 2. Tafeln. Hälfte 1:
Nr. 1—168. (VII S., z. T. farb. Taf.) — 3. Ta-
feln. Hälfte 2: Nr. 169—344. (VIIS. z.T.
farb. Taf.) [2591
Goebel, Henri: Histoire de la tapisserie.
lre partie: Les Pays-Bas. 2 vol. — 2e partie:
Les pays latins. 2 vol. Soc. du livre d’art
ancien et moderne. [2592
Walter, Friedrich: Die Wandteppiche des
Mannheimer Hofes im Jahre 1727. (Mannh.
Geschbl. Jg. 27.) [2593
Mirow, G.: Brandenburgische Zinngießer.
(Brandenburg. Jahrb. Bd. 2, S. 83.) [2594
Hintze, Erwin: Schlesische Zinngießer. Mit
1164 Abb. von Zinnmarken. Leipzig: K. W.
Hiersemann 1926. (XII, 4525.) 4° = Die
deutschen Zinngießer u. ihre Marken. 12 4.
2595
Gahlnbäck, Johannes: Eine Zinnkanne des
Burchard Waldis. (Mitt. d. a. livi. Gesch.
Bd. 23.) [2596
Zimmermann, Ernst: Meißner Porzellan.
Mit 121 Textabb. u. 62 Taf. Leipzig: K. W.
Hiersemann 1926. XII, 370 S., 62 Taf.
Rez.: N. A. f. Sächs. Gesch. Bd. 47,
8. 169.) [2597
Schmidt, Robert: 100 Jahre österreichische
Glaskunst. Lobmeyr 1823—1923. Wien: A.
Schroll & Co. [1925]. (1188. mit eingekl.
Abb., 1 Titelb., 36 Taf. mit 36 Bl. Erl.) 4°. [2598
*79
Rademacher, Franz: Gothische Gläser in
den Rheinlanden. (Wallraf-Richartz Jahrbuch.
Bd. 3/4. S. 90.) [2599
Strauß, Konrad: Alte Brandenburgische
Töpferkunst. (Brandenburgisches Jahrbuch.
1926. S. 54.) [2600
Volbach, W. F.: Ein westfälisches Ton-
relief im nassauischen Landesmuseum. (Nass.
Heimatbll. Jg. 27, 1926, S. 61/62.) [2601
Der deutsche Park vornehmlich des 18.
Jahrhunderts. Mit 125, zumeist ganzseit. Abb.
1.—24. Tsd. Königstein i. T.: K. R. Lange-
wiesche 1926. (127 8.) 4 = Die blauen
Bücher. [2602
Loubler, Hans: Der Bucheinband von seinen
Anfängen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
2. verm. Aufl. Leipzig. Klinkhardt & Bier-
mann, 1926. VII, 272 S. (Monographien des
Kunstgewerbes. 21—22.) [2603
Schmidt, Adolf: Lederschnittbände des
XIV. Jahrhunderts. (Zs. f. Bücherfr. Jg. 18,
S. 17): (2604.
Herbst, Hermann: Alte deutsche Buch-
einbände (des 15. bis 18. Jh.) Ausgew. u.
beschr. Hrsg. von d. Landesbibliothek in
Wolfenbüttel mit e. Vorrede u. Einl. von
Heinrich Schneider. [Text nebst 17 Taf. in
bes. Mappe.] Braunschweig: E. Appelhans
& Comp. in Komm. 1926. gr. 8% u.4°. [Text].
(23 S.) gr. 8%. [Tafeln.] (17 Taf. mit aufgekl.
Photographien.) 4°. [2605
Reinwald, Ignaz: Zwei weitere Einbände
von Jakob Krausse in der Gymnasialbibliothek
zu Zweibrücken. (Zs.f. Bücherfr. Jg. 18, S. 56.)
[2606
Artes Austriae. Studien zur Kunst-
geschichte Österreichs. Bd. 6. [2607
Swoboda, Karl M.: Der romanische
Epiphaniazyklus in Lambach und daa latei-
nische Magierspiel. (Festschr. f. Jul. Schlosser.
S. 82ff.) [2608
Beuroner Kunst. Katalog [1]—5. Beuron,
Hohenzollern: Kunstverlag [Verlag d. Beuroner
Kunstschule] 1926. 8°. [2609
Egill, Johannes: Die Glasgemälde des
historischen Museums in St. Gallen. Tl. 1.
St. Gallen: Fehr’sche Buchh. 1925. 4° =
[Neujahrsblatt.])] Hrsg. vom Histor. Verein d.
Kantons St. Gallen, [65,] 1925. [2610
Lehmann, Hans: Lukas Zeiner und die
spätgotische Glasmalerei in Zürich. Mit 24
Tiefdrucktafeln, 15 Abb. i. Text und einer
Stammtafel. Zürich 1926. = Mitteilungen der
Antiquarischen Gesellschaft i in Zürich, Bd. 30,
H. 2. [2611
y. Graevenltz: Vom oberrheinischen Kunst-
und Kulturkreis. (Elsaß-Lothr. Jg. 4, S. en
261
Aubert, Marcel: L’Art religieux en Rhé-
nanie. Paris: Picard 1924. (414 S.) 8°. [2613
Reiners, Heribert: Vom Werden rheinischer
Kunst. (Rhein. Bcob. 1926. Beil. "Der schöne
Rhein. S. 76.) [2614
Kaufmann: Über rheinische Buchkunst.
(Rhein. Beob. 1926. Beil. Der schöne Rhein.
S. 49). [2615
Kentenich, G.: Der Mcister des Kruzifixes
auf ne alten Moselbrücke. (Trierer Zs. J ET 1,
1.) 16
` Wof, Richard: Von rheinischer Volks-
und Bürgerkunst. (Rhein. Beob. Beil. Der
schöne Rhein, S. 19.) [2617
Clemen, Paul: Der Kölner Dom in Gefahr,
eine Mahnung. (Rhein. Beob. 1926. Beil. Der
schöne Rhein, S. 25.) [2618
*80
Braun, J.: Die Pantaleonswerkstätte zu
Köln. (Stimmen d. Zeit. Bd. 111, S. 137.)
[2619
Peltzer, R. A.: Eine niederländische
Künstler-Kolonie in Aachen im späten 16.
Jahrh. (Wallraf-Richartz Jahrbuch. Bd. 3/4.
8S. 222.) [2620
Hoogewerfi, G. J.: Prelaten en Brusselsche
tapijtwevers. (Meded. v. h. nederl. hist. in-
stituut te Rome. D. 5, S. 137 ff.) [2621
Fokker, T. H.: Noord- en Zuid-Nederland-
sche kunstwerken in kerken te Rome enin den
voormaligen Kerkelijken Staat. Proeve van
een inventaris. (Meded. v. h. nederl. hist. in-
stituret te Rome. D. 5, S. 173ff.) [1622
Plantengas, J. H.: L'architecture religieuse
du Brabant au XVlle siècle. La Hayc, 1926.
Rez.: Analecta Praemonstrat. T. 2, S5. 217.
[2623
Champier, Victor: L’Art dans les Flandres
françaises aux l7e et 18e siècles après les
conquêtes de Louis XIV. 200 pp. et 108 pl.
V. Champier. [2624
Wieschebrink, Theod.: Franz Wiesche-
brink. Ein westfälischer Heimatkünstler des
vergangenen Jahrhunderts. (Heimatbil. d.
rot. Erde. 1926, S. 400.) [2625
Lütgendorfi, v.: Lübecker Kunst und
Künstler. Jn: Lübeck seit Mitte des 18. Jahrh.
Lübeck 1926. 8. 183—212. [2626
Struck, Rudolf: Materialien zur Lübecki-
schen Kunstgeschichte. (Zs. d. Ver. f. Lübeck.
Gesch. u. A. K. 23, 5. 207.) [2627
Lutschh Hans: Bausteine zur Kunstge-
schichte im Hansegebiete. (Forts.). (Hans.
Geschbll. Jg. 51, S. 159.) [2628
Tbielsen, Wilhelm: Zeittafeln zur Kunst der
Heimat. Merseburg. Merseburg [1926]: Merse-
burger Druck- u. Verlagsanst. L. Baltz [auf-
gest. u. hs.:) Merseburg: Fr. Stollberg in Komm.
1926. 8° [Uinschlagt.)
Merseburg. (7 5.) [2629
Hentschel, Walter: Sächsische Plastik um
1500. Dresden: W. Limpert 1926. (64 S.,
100 S. Abb.) 4° = Alte Kunst in Sachsen. Bd. 1.
Rez.: Vogtl. Jahrbuch 1927, S. 120f. N. A.
f. Sächs. Gesch. Bl. 47, 8. 165. [2630
Seeliger, E. A.: Zittauer Künstler u.Kunst-
handwerker, II u. IIJ. (Zittauer Geschbll.
1926.) [2631
Hartensteln, Johs.: Eine Gruppe südvogt-
ländischer Altarwerke. (Mitt. d. Ver. £. vogtl.
Gesch. u. A. K. 35, S. 81ff.) - [2632
Simon, A.: Dic Nigürliche Plastik d. Mittel-
alters i. d. Oberlausitz. (Oberlaus. Heimatstud.
6.) [2633
israel, und Soltau: Muscen und Samm-
lungen in Berlin und in der Provinz Branden-
burg. DBerlin-Zeblendorf, BRempbrandt-Verl.
(1929).
Rez.: Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins.
Jg. 43, 1926, 8.95.) [2634
Geyer, Albert: Die bistorischen Wohn-
räume im Berliner Schluß. Berlin. Deutscher
Kunstverlag 1026. (39 5., 2 Taf., 20 S. Abb.)
gr. 8°. ]2635
Hildebrand, A.: Die Einrichtung der histo-
Tischen Wohnräume des Berliner Schlosses.
(Zs. f. Denkmalptl. Je.1, H. 1—2.) [2636
Kurth, Julius: Die Schicksale des Altar-
schreines von Berlin-Hohenschönhausen.
(Brandepburgia. Jg. 34, S. 4ötf.) [2637
Gündel, Christian: Das schlesische Tum-
bengrab im 13. Jahrhundert. Mit 28 Abb. auf
16 Taf. Straßburg: J. H. E. Heitz 1926. (59 S.)
4° = Studien zur deutschen Kunstgeschichte.
H. 237, [2638
Bibliographie Nr. 2619—2688
Die Kunst in Schlesien. Dargest. von
August Grisebach, Günther Grundmann,
Franz Landsberger, Manfred Laubert, Karl
Masner, Hans Seger, Erich Wiese. Berlin:
Deutscher Kunstverlag 1927 [Ausg. 1926].
(V. 327 S. mit Abb., 1 Kte.) 8°. [2639
Künstler Schlesiens. Hrsg. vom Künstler-
bund Schlesien. Buch 2. Schweidnitz: L.
Heege 1925. 4°.
2. (99 S. mit Abb.) [2640
Knötel, Paul: Zur Geschichte der Minkener
Altäre im Diözesanmuseum. (Zs. d. Ver. f.
Gesch. Schlesiens. Bd. 60.) [2641
Löfller, Heinz: Ein mittelalterliches
Triumphkreuz im Dommuseum in Riga.
(Mitt. a. d. livl. Gesch. Bd. 23.) [2642
Jan-Topass: L’Art et. les artistes en Pologne
De la prime-repaissance au Pr6-romentisme.
Paris: Fél. Alcan. 1926. 160 S. [2643
Arens, Eduard: Die Inschrift der Aachener
Jakobusglocke. (Zs. d. Aachener Geschichte-
ver. Bd. 46, S. 273ff.) [2644
Vercouillie, J.: A propos de cloches avec
inscriptions flas mandes àl’ étranger. (Acad.roy.
d. Belgique. Bulletin d. 1. cl. d. lettres. 1926,
8S. 338.) [2645
Ritter, F.: Der Emder Glocken- und Ge-
schützgießer Hans ter Borch. (Upstalsboom-
blätter Jg. 13, nr. 1. 2, S. 52f.) [2646
Naumann, Emil: Illustrierte Musikge-
schichte. Vollst. neu bearb. u. bis auf d. Ge-
genwart fortgeführt von Eugen Schmitz.
Einl. u. Vorgeschichte von Leopold Schmidt.
30 [z. T. farb.) Kunst- u. 32 XNotenbeil.,
274 Textabb. 8. Aufl. Stuttgart: Union (1926)
(YIII, 797 5.) gr. 8°. [2647
Deutsches Musikjahrbuch. Hg. v. R. Cunz.
Essen: Th. Reismann-Grone. Bd. 4 a
648
Moser, Hans Joachim: Geschichte der
deutschen Musik, in 3 Bdn. Bd. 1. Stuttgart:
Cotta Nf. 1926. gr. 8°.
1. Geschichte von d. deutschen Musik von
d. Anfängen bis zum Beginn d. 30jähr. Krieges.
4., völlig neugestaltete Aufl. (5. u. 6. Tsd.)
(XVI, 532 8.)
Rez.: Preuß. Jahrb. Bd. 205, S. 271. [2649
Malsch, Rudolf: Geschichte der deutschen
Musik, ihrer Formen, ihres Stils und ihrer
Stellung im deutschen Geistes- und Kultur-
leben. Mit zahlr. Notenbeisp. u. Bildern [im
Text u. auf Taf.). Berlin-Lichterfelde: Ch. F.
Vieweg 1926. (VIII, 357 8.) 8°. [2650
Wilss, Ludwig: Zur Geschichte der Musik
an den oberschwäbischen Klöstern im 18. Jahr-
hundert. Mit Notenbeilagen. Stuttgart: C. L.
Schultheiss 1925. (69, 68 S.) 8% = Veröffent-
lichungen d. Musik-Instituts d. Univerität
Tübingen. H.1. [2651
Schnoor, Hans: Musik der germanischen
Völker im XIX. und XX. Jahrhundert. (Mit
32 [eingedr.) Bildern.) Breslau: Ferd. Hirt
1928. (136. S)8° = Jedermanns Bücherei. Abt.
Musik. [2652
Wustmenn, Rudolf (u. Arnold Schering):
Musikgeschichte Leipzigs. In 3 Bden. Bd. 1.2.
Leipzig: F. Kistner & Co. F. W. Siegel 1926.
gr.8° = Geschichte d. geist. Lebensin Leipzig.
= Auns d. Schriften d. kgl. sächs. Kommission
f. Geschichte, [2653
Chop, Max: Geschichte der deutschen
Militärmusik. Mit e. Vorw. von Thl[eodor]
Grawert. Hannover: L. Oertel [1926]. (28
S.) 8°. [2654
Geschichte einzelner Verhältnisse
Das Locheimer Liederbuch nebst der Ars
Organisandi von Conrad Paumann als Do-
kumente des Deutschen Liedes sowie des
frühesten geregelten Kontrapunktes und der
ältesten Instrumentalmmisik. Aus d. Urschrift
kritisch bearb. von Friedrich Wilhelm Arnold.
Mit 2 Faksimile-Tafeln. Leipzig: Breitkopf
& Härtel 1926. (IV, 234 S.) gr. 8°. [2655
Stahl, Wilhelm: Franz Timder und Dietrich
Buxtehude. Ein biograph. Versuch. Mit 19
Abb. Leipzig: Fr. Kistner & C. F. W. Siegel
1926. (79 8.) 4°. (Vgl. auch: Archiv f. Musik-
wiss. Jg. 8, S. Lff.) [2656
Lenzewski sen., Gustav: Die Hohenzollern
in der Musikgeschichte des 18. Jahrhunderts,
Berlin-Lichterfelde: Chr. Friedr. Vichweg 1926,
46 5.
Rez.: Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins. Jg.
43, 1926, 5. 113f. [2657
Engländer, R.: Zur Vorgeschichte der
musikalischen Romantik in Dresden. (Zs. f.
Mus. 93, 473.) [2658
Doiter, Karl: Das Collegium musicum zu
Schotten. (Mitt. d. oberbess. Geschichtsver.
N. F. Bd. 27, 8. 95ff.) [2659
Biehle. Herbert: Die Berliner Sinpgakiade-
mie. Kurzer Abriß ihrer Geschichte zu Georg
Schumanns 60. Geburtstag. (25. Oktober).
(Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins. Jg. 43, 1926,
S. 861f,) [2660
Biehle. Herbert: Berlin und das deutsche
Lied. (Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins. Jg. 43,
1926, 5. 11ff.) [2661
Baur, Hans: Das Orgelbauergeschlecht
Silbermann jn Basel. (Basler Jahrbuch 1927,
5. 1921f.) [2662
Birnbach, Heinrich: Die Freimarken des
Königreichs Hannover nnter bes, Berücks. d.
Randnummern, Randverziergn. u. Randin-
schriften. Weimar [Südstr. 27]: Briefmarken-
haus K. Hennig (1926). (24 8. mit 68 ADD.,
24 [4 farb.) Taf.) gr. 8° [Kopift.) [2663
g) Volksleben.
Le Coq. A. von: Frühe Zusammenhänge
zwischen der Kultur Mittelasiens und der ger-
inanischen Staaten Europas. (Deutschlands
Ernemerung. Volk u. Rasse. 1926, H. H,
5. 247.) [2664
Die enropäischen Kulturvölker und ihr
Verhältnis zu Deutschland. Die Tat, Je. 18,5
(August). [2665
Kuttner, Max: Westeuropäische nnd deut-
sche Kultur. Berlin: E. 5. Mittler & Sohn 1927
[Ausg. 1926). (298) er. 8° = Schule u.
Leben. H. 11. [2666
Hantos, Elemér: Das Kulturproblem in
Mitteleuropa. Stuttgart: F. Enke 1926. (46 S.)
4°,
Rez.: Ungar. Bd. 6 (1026),
H. 3, 5. 340. [2667
Klemm, Gustav: Kultvrkunde auf heimat-
licher Grundlage mit Lebrpl., Lebrbeisp. u.
Abb. 5. verim. Aufl. Dresden: C. Heinrich
(1926). (280 S. mit Abb., 2 PL.) 8, [2668
Rösler, Franz: Vom Werden und Wachsen
unserer Kulturgüter, Bd.2. Leipzig: Alfred
Hahns Verl. (1926), 19x23 em. — 2.1. bis
2.Aufl. 1.—6. Tsd. (1V, 32 Taf. mit Text
anf d. Riücks.) [2669
Germanische Wiedererstehung. Ein Werk
über d. german. Grundlagen unserer Gesit-
tung. Unter Mitw. von....hrse,. von Hermann
Nollau. Heidelberg: Carl Winter [Verl] 1926,
(VII, 702 8., 10 farb. Taf.) gr. 8°. [2670
Jahrbücher,
En an nn a a a a a a
*81
Vossier, Karl: Die romanischen Kulturen
und der deutsche Geist. (Vorträge Nachw.
von Benedetto Croce. München: Verlag d.
Bremer Presse 1926.) (70 S.) gr. 8° = Neue
deutsche Beiträge. Sonderveröffentlichung.
Rez.: Times. Lit. Suppi. 1926, 19. Aug.
S. 549. [2671
Burdach, Konrad: Die Kulturbewegung
Böhmens und Schlesiens an der Schwelle des
Mittelalters. (Euphorion. Bd. 27, S. 493.)
12672
Wolfrem, Georg: Kulturelle Wechselbe-
ziehungen zwischen Elsaß und Baden. Vortr.
am 10. Sept. 1926. Freiburg i. Br. [, Röder-
str. 12/14]: Verlag „Die Rheinbrücke‘“ 1926.
(23 8.) 8°. [2673
Langbebn, Julius: Niederdeutsches. Ein
Beitr. zur Völkerpsvehologie. Von Julius
Langbehn d. Rembrandtdeutschen,. Mit e.
Nachw. von Benedikt Momme Nissen. 1. u.
2. Tsd. Buchenbach-Baden: Felsen-Verlag
1926. (80 8.) B°. [2674
Langbehn, Julius: Niederdeutsches.
(Deutschlands Ernenerung. Volk u. Rasse.
1926, H. 11, 5. 257.) [2675
Peßler, W.: Der niedersächsische Kultur-
kreis. In: Heimat (Saucrland). Jg.9, 8.
S5. 71—72. [2676
Peßier, Wilh.: Niedersächsische Volks-
kultur, ihr Kulturkreis und ihr Kernland. ( Dt.
Volkstum., 1926, N. 817.) [2677
Boeck, Christian: Niederdentsche Kultur.
(Niedersachsenbuch 1927. 5. 11tf.) [2678
Bab, Julius, Wily Handli: Wien und
Berlin. Vergleich. Kulturgeschichte d. beiden
deutschen Hauptstädte. Neue bearb. Ausg.
Mit e. (Vorw. u.) Schlußkap. von H(ermann)
Kienzl. Deutsche Buch-Gemeinschaft (1926).
(329 5.) 8° [= Veröffentlichungen d. Deut-
schen Buch-Gemeinschaft. 148.) [2679
Vehse, Eduard: Deutsche Hofgeschichten.
Miinchen: Georg Müller 1927 [Ausg. 1926].
(232 8.) kl. 8° - Georg Müllers Zwei-Mark-
Bücher. — Aus den von Heinrich Conrad u.
Joachim v. Delbrück brsg. Ausgaben d. Preuß,
Hotgesehichten, Bayer. Hofgeschichten, Bad.
u. Hessi Hotgesehichten. [2680
Redslob, Edwin: Deutsche Volkskunst.
(Heimatbll. d. rot. Erde. 1926. S. 58) [2681
Fraenger, Wilh.: Deutsche” Vorlagen zu
russischen Volksbillerbogen des 18. Jhdts.
(Jb. f. hist. Volkskunde. Bd. 2, 5. 126—172.)
[2682
Baud-Bovy, Daniel: Schweizer Bauern-
kunst. Lig. 4.5. 6.—13. 14. [Selluß]. Zürich:
[Art. Institut] Orell Füßli [1926]. 4°.
Rez.: Anz. 1. Schw. A. K. 1926, 8.260.
[2683
Mühlke, K.: Die Volkskunst des Prrmonter
Beckens. (Denkmalpfl. u. Heimatsch. 1926,
1.16.) [2654
Peßler, Wilhelm: Die Bedeutung der nieder-
deutschen Volkskunst für unsere Gegenwart.
(Niedersachsenbuch. 1927, 8.3711.) [2685
Seyffert, O.: Das Landesmnseum fiir säch-
sjsche Volkskunst in Dresden. (Jabrbuch
Sachsen. 1927, 8.05.) [2686
Meier. John: Dentsche Volkskunde. Ins-
besond. mam Gebr. d. Volksschullehrer. Berlin:
W,de Gmyter 1928. (IV. 344 5.) gr. 8%. [2687
Zachariae, Theodor: Etwas vom Binden,
Sperren und Einkreisen. (Zs. d. Ver. f. VolkskK.
Jg. 35.) [2088
6
+82
Wrede, Adam: Der Nachtgriff. (Zschr. d.
V. f. rhein. u. westf. Volksk. 23, S. 106—111.)
[2689
Weimann, H.: Die Froitmiähr. (Zschr. d.
V. f. rhein. u. westf. Volksk. 23, S. 43—47.)
[2690
Franke, E.: Zwei Spinnstubengeschichten.
In: Schwarzburgbote. 1926, 29. [2691
r
Bär, L.: Die Bestrafung einer uneben-
bürtigen Ehe. (Oberpfalz. 1926. 199.) [2692
Albiker, Walter: Alte Bräuche in Schwerzen.
(Mein Heimatland. Jg. 13, S. 28ff.) [2693
Schweltzer, A.: Der Herbst im Spiegel des
elsässischen Volkslebens. (Elsaß-Lothr. Jg. 4.
S. 646.) [2694
Müller, Joseph: Zur Biologie von Sitte und
Brauch. Nach rheinischen Beispielen. (Zschr.
d. V. f. rhein. u. westf. Volksk. 23, S. 66—81.)
[2695
Zutt: Alte Geschichten vom Hundsbach bei
Löhnberg. (Land u. Leute i. Oberlahnkreis,
Jg. 2.) [2696
Schell, O.: Das Pferd im Glauben des ber-
gischen Volkes. (Zschr. d. V. f. rhein. u. westf.
Volksk. 23, S. 33—-43.) [2697
G., W.: Einige Thüringer Sitten und Ge-
bräuche. In: Schwarzburgbote. 1926, 29.
[2698
Poeck, Wilhelm: Hellsehen im Hadler Siet-
land. (Dt. Volkstum. 1926, S. 643.) [2699
Pauls, Eilhard Erich: Der richtige Berliner
Anno 48. (Deutschlands Erneuerung. Volk u.
Rasse. 1926, H.2, S. 83.) [2700
Seholz, Hugo: Die Dörfler. Menschen und
Bräuche aus dem Schlesischen Bergland.
(1. u. 2. Aufl.) Breslau: Bergstadtverlag
(1926). (205 S.) 8°, [2701
Volkskundliches aus dem Schuhmacher-
handwerk der Beuthener Gegend. Zsgest. von
Joseph Haroska. Beuthen [, Klosterstr. 2]:
Heimatstelle Beuthen O.-S. 1926. (17 S. mit
Abb.) 8° = Beiträge zur oberschlesischen
Volkskunde. 2. [Umschlagt.:] Altertuns-
kundliches und Volkskundliches vom Schuh-
macherhandwerk der Beuthener Gegend.
[2702
Plenzat, K.: Von Feucrreitern und vom
Besprechen des Feuers in Ostpreußen. (Prus-
sia, H. 26, 5. 289.) [2703
Bibl, Viktor: Die Wiener Polizei. Eine
kulturhist. Studie. Mit 49 [1 farb.] Taf.
Wien: Stein-Verlag 1927 [Ausg. 1926]. (XI,
387 5.) 8°. [2704
Ein Stammbuch aus vier Jahrhunderten.
(Hrsg. u. mit e. Nachw. vers. von Johannes
Hofmann. Leipzig: J. J. Weber 1926.) (90
Bl. mit eingedr. Faks. u. z. T. farb. Abb.,
648.) 17x23,5 cm. [2705
Schmidt, Ferd.: Das Stammbuch der Wil-
helina v. Hövel. (Heimat. Jg. 8, 8S. 158.) [2706
Sieg: Freiherr Hannibal von Waldstein und
sein Stammbuch. (Vjhrschr. f. Wappen-,
Siegel- u. Fam. K. 52, 1926, 5.81f.) 12707
Groß, F.: Das elsässische Stammbuch.,
(Elsaß-Lothr. Jg. 4, S. 296.) 2708
Schultz-Ollendorf. Wilhelm: Der Wechsel
der Zeiten im deutschen Stammbuch. (Zeit-
wende. Jg.2, II, S. 198.) [2709
Hahne, Hans: Vom deutschen Jahreslanf
im Brauch. Ein Überblick. (1.,—10. Tsd. Mit
2 Taf.) Jena: E. Diederichs 1926. (80 8.)
8° = Deutsche Volkheit. [Bd. 30.) [2710
Bibliographie Nr. 2689—2767
Müller, Fritz: Tänze im Partnachtal. In:
Das Bayernland. Jg. 37, 16. 8. wre j
271
Helms, Anna, u. Julius Blasche: Geest-
länder Tänze. Klavicrsatz von Wilhelm
Kochler -Wümbach. 2. Aufl. Leipzig:
Teubner 1926. (22 5.) 15x21,5cm. 12712
Schönbofl, Hermann: Der Fahnentanz.
(Heimatbll. d. rot. Erde. 1926, S.314.) [2713
Boite, Johannes: Der MHallische Stiefel-
knechtgalopp, ein Tanzlied aus der Bieder-
meierzeit. (Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins.
Jg. 43, 1926, S. 102ff.) 2714
Fischer, Friderich Christoph Jonathan:
Über die Probenächte der deutschen Bauern-
mädchen. Hrsg. von Fritz Dorsch. Kandern
[ Baden]: Jul. Umbach 1926. (638) 8=
Sexualpsychologie. Dokumente zur Geschichte
der Sexualität. Bd.1. [2715
Winter, Reinhold: Heimische Hochzeits-
sitten als Dokumente zur Urgeschichte der
Ehe. (Niederlaus. Mitt. Bd.17, II, 1926.
S. 309.) [2718
Gaerte, W.: Ein seltsamer Hochzeitsbrauch
in Ostpreußen. (Prussia. H. 26, S. 287.) [2719
Schmaltz, Friedrich: Rostocker Ehen in
alter Zeit. (Jahrbücher d. Ver. f. meckl.
Gesch. u. A.-K. Jg. 90, 8.185.) [2720
Bunne, Aug.: Die Austauschheirat. (Hei-
matbll. d. rot. Erde. 1926, S. 457.) [2721
Liebeschütz, Hans: Kosmologische Motive
in der Bildungswelt der Frühscholastik. (Vor-
träge der Bibliothek Warburg 1923/24,
5. 83ff.) [2722
Reitzenstein, Richard: Die nordischen, per-
sischen und christlichen Vorstellungen vom
Weltuntergang. (Vorträge der Bibliothek
Warburg. 1923/24, S. 149ff.) [2728
Summers, Montague: The history of witch-
craft and demonology. IN. 369 pp. (History
of civilization) K. Paul. 1926. [2724
König, B. Emil: Ausgeburten des Menschen-
wahus im Spiegel der Hexenprozesse und der
Auto da fé's. Eine Geschichte d. After- u.
Aberglaubens bis auf d. Gegenwart. Ein
Volksbuch. Berlin: A. Bock [1926]. (V,
811 5., zahlr. Taf.) 8° = Freidenker-Bücher.
Bd. 3. [Umschlagt.:) König: ar
27:
Breiden, J.: Zauberwahn und Hexenprozeß.
Ausliefg.: Aachen: Creutzer’sche Sort.-Buchh.
1926. (100 S., 1 Fig.) 8°. [2726
Fehr, Hans: Gottesurteil und Folter. Eine
Studie zur Dämonologie d. Mittelalters u. d.
neucren Zeit. Berlin: W. de Gruyter & Co.
1926. (24 S., 1 Taf.) gr. 8°. Aus: Festgabe f.
Rudolf Stamniler zum 70. Geburtstage. [2727
Frochner, Reinhard: Von Hexen und Vieb-
verzauberung. Leipzig: Walter Richter 1925.
(28 5. mit Abb.) gr.8° [Umschlagt.] = Ab-
handlungen aus d. Geschichte d. YVeterinär-
medizin. H.7. [2728
Hünnerkopf, Richard: Germanischer Toten-
glaube in heidnischer u. christl. Zeit. (Cimbria.
5. 89—94.) [2729
Strach, E.: Unsere Heimat in alter Zeit.
Der Geisterglaube. In: Heimatbll. für den
Kreis Alsield. Jg.2, 4. 8.3031 (Schluß
folgt.) 2730
Hamacher, Wilhelm: Der Aberglaube in
Köln vor 100 Jahren. (Alt-Köln. Jg. 15,
S. 13ff.) . [273]
Geschichte einzelner Verhältnisse *83
Wocste, Fr.: Volksaberglauben in der Graf-
schaft Mark Mitte des 17. Jahrhunderts.
(Heimat. 1926, S. 97. 167. 231.) [2732
Irmscher, Rudolf: Aberglauben in Groß-
bothen (an der Mulde). 2. Festmachen und
Antun. In: Mitteldt. BIL f. Volkskunde.
Jg. 1, 8 S.116—118. [2733
Schulenburg, Wilibald von: Die Verehrung
des Birnbaums und anderes aus Volkssage und
Volksglauben. (Niederlausitz. Mitt. Bd. 17, I,
S. 84ff.) [2734
Kießling, Franz: Über germanische Runen
als Schrift- und Zauberzeichen. (Wien: ‚„Ro-
land“, Verein nied.-österr. Altertunsfreunde
[; It. Mitteilg.: Kubasta & Voigt in Komm.)
1925.) (7 8.) 8° [Kopft.] Aus: Bundesturn-
zeitung. [2735
Scharnweber, Robert: Zaubersprüche. (Nie-
derlaus. Mitt. Bd. 17, II, 1926, S. 319.) [2736
(Kleßling, Franz:) Siebzauber im nieder-
österreichischen Waldviertel. (Wien [1925]:
Erste Wiener Vereins-Bucbdruckerei [; It.
Mitteilg.: Kubasta & Voigt in Komımn.].)
(8 S.) kl. 8° [Kopft.) 12737
Wehrban, K.: Bannsprüche und Segen vom
Hunsrück. (Zschr. d. V. f. rhein. u. westf.
Volksk. Jg. 23, 5. 116—123.) 2738
Hirsch, Emil: Glocke als Wetterzauber
beim Friedberger Judenbad von 1260. (Cim-
bria. S. 95—103.) [2739
Hartmann, Wilbelm: Zauberrezepte und
Zaubersprüche aus Hildesheimer Hexenpro-
zessen des 16. u. 17. Jahrhunderts. (Alt-
Hildesheim. H.7, S. 3ff.) [2740
Strauß, Heinz Arthur: Der astrologische
Gedanke in der deutschen Vergangenheit.
Mit 93 Abb. [im Text u. auf Taf.]. Müvchen:
R. Oldenbourg 1926. (104 5.) 4°. 2741
Deutsche Volkslieder aus dem 14. bis
19. Jahrhundert. (Begr. von Ludwig Kugeler.)
H. 1—3. Leipzig: Carl Merseburger 1926. gr.8°.
[2742
Alte und neue Lieder mit [eingedr.] Bildern
und Weisen. (Hrsg. von Johannes Bolte,
Max Friedländer, John Meier u. Max
Rocdiger. Die Lautenbegleitungen von Paul
Kickstat. [8 Heite)) H.1—8. Leipzig:
Insel-Verl. [1926]. (425 S.) 8°. [2743
Rhau, Georg, Wittenberg 1545: Bicinia
germanica. Deutsche Volkslieder zu 2 gleichen
od. gemischten Stimmen. Die deutschen
Zwiegesänge aus d. Sammilg. „‚Bicinia gallica,
latina et germanica ex praestantissimis musi-
corum monumentis collecta et secundum seriem
tonorum disposita“. Übertr. von Hermann
Reichenbach. Wolfenbüttel: G. Kallmever
1926. (64 S.) 8° = Jöde, Fritz: Der Musikant.
Beihefte. Nr. 10. [2744
Arnim, L. Achim von, [u.] Clemens Bren-
tano: Des Knaben Wunderhorn. Alte deut-
sche Lieder. 2. Aufl. (3 Tle.) Teil 1—3. Heidel-
berg: Mohr u. Winter 1819. (Photomech.
Verfahren. Tübingen: Mohr 1926.) (481;
448; 253, 103 5., 1 Taf.) gr. 8°. [2745
Inngbauer, Gustav: Dreißig Jahre Volks-
liedarbeit. Reichenberg: Sudetendeutscher
Verlag F. Kraus [1926]. (11 S.) gr. 8°. Aus:
„Heimatbildung‘‘. [2746
Schuhmacher, Wilh.: Volkslied u. Soldat Y
lied. (Cimbria. S. 117—123.) [27
Leichsenring, H.: Zur Entstehung u. G. T
dt. Weihnachtelie der. (Neue Musikztg. Jg. 47,
H. 6, S. 113—115.) [2748
Heyden, un Liebeslyrik Im deutschen
Volkslied. (Dt. Volkstum. 1926, S. 654.) [2749
Stauda, Johannes: Geleitwort zu einer
neuen Ausgabe Egerländer Volkslieder. Eger
(: [Verlag] Unser Egerland [verkehrt nur dirckt
1926)). (8 S.) 4%. Aus: Unser Egerland.
Jg. 30, H. 2/3. [2750
Wymann, Eduard: Ein schweizerisches
Heiligland-Pilgerlied v. J. 1581. (Zs. f. schweiz.
Kirchengesch. 1926, S. 139.) [2751
Meier, John: Das Guggisberger Lied. Ein
Vortr. Basel: Helbing & Lichtenhahn 1926.
(52 S.) gr. 8°. [2752
Beyer, Valentin: Elsässische Volkslieder
mit Bildern und Weisen. Frankfurt a.M.:
M. Diesterweg 1926. (146 S. mit Abb.) kl.
8° = Landschaftliche Volkslieder mit Bildern,
Weisen u. e. Lautenbegleitg. H. 4. 2753
Köhler, Carl: Volkslieder von der Masel
und Saar mit [eingedr.) Bildern und Weisen.
Frankfurt a. M.: M. Diesterweg 1926. (111 S.
mit eingedr. Abb.) kl. 8° = Landschaftliche
Volkslieder. H.7 [2754
Becker, Karl: Mittelrheinische Volkslieder
mit Bildern und Weisen. [Eingedr.] Bilder
von Peter Trumm. (Musikal. Sätze von Max
Schneider u. Friedrich Wirth.) Frankfurt
a. M.: M. Diesterweg 1926. (139 S.) kl. 8° =
Landschaftliche Volkslieder mit Bildern, Wei-
sen u. e. Lautenbegleitung. H. 5. [2755
Kügler, Hermann: Das Rügianische Wolfs-
lied. (Brandenburgia. Jg. 34, S. 109ff.) [2756
Naumann, Hans: Germanische Spruch-
weisheit. Übers. u. ges. (1.—10. Tsd. Mit
5 [z. T. eingedr.) Taf.) Jena: E. Diederichs
1926. (71 S.) 8° = Deutsche Volkheit.
2757
Wehrhan, K.: Lippische Rätselstunde.
(Zschr. d. V. f. rhein. u. westf. Volksk. Jg. 23,
S. 20—24.) [2758
Züricher, Gertrud: Kinderlieder der Deut-
‘sehen Schweiz. Nach mündl. Überlieferg. ges.
u. hrsg. Basel, Fischmarkt 1: Schweiz. Ge-
sellschaft f. Volkskunde; Basel: Helbing &
Lichtenhahn 1926. (XVI, 5998.) gr.8 =
Schriften d. schweiz. Gesellschaft f. Volks-
kunde. 17. [2759
Groß, F.: Elsässische Volks- und Kinder-
reime. (Elsaß-Lothr. Jg. 4, 5. 508.) 2760
Gathmann, H.: Kinderreime und Rätsel
aus Gelsenkirchen. In: Die Heimat (Dort-
mund). Jg.8, 8. 8. 246—247. [2761
Schache, J.: Kinderreime (gesammelt in
Untergneus bei Stadtroda. In: Mitteldt. BI}.
f. Volkskunde. Jg.1, 8. S. 123—124. [2762
Mogk, Eugen: Deutsche Heldensage. 2.
verb. Aufl. Leipzig: Quelle & Meyer 1926.
(48 S.) 8° = Deutschkundliche Bücherei.
[2763
Bezold, Friedrich: Zur Geschichte der
Dietrichsage. (Hist. Vjschr. Jg. 23,
2764
Neckel, G.: Heuslers ‚, Nibelungensage und
Nibelungenlied‘. (N. Jahrbücher f. Wiss. u.
Jugendbild. Jg. 2, 8.217.) [2765
Lunzer, J.: Rosengartenmotive. (Beitr. z.
Gesch. d. d. Sp. u. Lit. Bd. 50, H. 2, a
2766
Abbetmeyer, Then: Das Gralsreich als
Streiter wider den Untergang des Abendlandes.
Der Lohengrin-Mythos im Anschluß an Richard
Wagners „Lohengrin‘ neu beleuchtet. Heil-
bronn: E. Kunter 1926. (159 5.) 8°. [2767
6*
ea A
+84
Die Wielandsage in Lite-
Weitere neuzeit). Bearb.
(T.4.) München: Rupprecht-Oberrealschule
[, Albreehtstr. 7]: Selbstverl. 1926. 8%
4. Ein Nachtr. u Heft 25 d. Münchener Bei-
träge zur roman. u. engl. Philolowie 1902 [M r
d. Erg. Heften 1910 [T. 1], 1911 [T. 2), IT.:
(II, 28 8.)
Maurus, Pleter]:
ratur und Kunst.
Gesta Romanorum. — Märchen und Legen-
den aus den Gesta Romanorum. Mit Holz-
schn. [Abb.] von Axel von Leskoschek.
Leipzig: Insel-Verlag [1926]. (71 8.) kl. 5° —
Insel-Bücherei. Nr. 388. 12769
Franenholz, B. v.: Imperator Octavianus
Augustus in der Geschichte und Sage des Mit-
telalters. (Hist. Jabrb. i A. d. Görres-Ges.
Bu. 46. 1926, 5. 8utf.) [2770
Van 't Hooit, B. H.: Das holländische
TVolksbuch vom Doktor Faust. Mit 20 Abb.
Haag: IN. V.] M. Nijbotf 1926. (VIL, 163 5.)
4°, [2771
Müller, Otto Aur.: Vom Wesen der Volks-
sage. (Cimbria. 8.10% --I11.) Ai
Hetileisch: Aus dem Reich der Sage, o
f. Gesch, u. Kult. Gesch. Schlesiens, Jg.
1921:25, 8. 56. a
Schieber, Anna: Der Erlösungsgedauke im
Volksmärehen. In: Die Propykien, München,
Jg. 23, Lieft. 46, 8.361 -362, 12774
Plenzat. K.: Märchen und Mundart (Prus-
sia. H. 26, 8.203.) [2775
(Zsehr.
Volkskunde. 23,
2770
Der hl. ln
d. Ver. f. Volksk. Jg. 55, 8.86.) [2777
Stock, A.: Die Bontiahrt ins Jenseits.
(Prussin. 1.26, 8.295.) [2778
Marzellk Heinrieh: Die Pibernelle
in der
Pestsawe. (Zs. d. Ver. £. Volksk. Je. 35.) [2779
Kentenich: Die Genoviefalegende.
d. V. f. rhein. u. westi.
S. 81—105.)
Schröder. Pinno:
(78.
Peschel: Beiträge zur Erklärung der Sagen-
reihe uber „NKeneslente"" und Kesselsteine,
(Zs f. Gesch. u. Kult. Gesch. Schlesiens.
Jg. 18, 1924/25, 8. 601F.) [2780
Kollihabe, Hans: Sagen und Märchen aus
dem Bohinerwald, bi nee rs ans Berzreichen-
stein und Umgebung. TI Reichenberg:
Sudetendentscher Verlag F. Kraus 1925. Ki.
8° -= ,,Die Erbtruhe d. „Heimatbildung”. —-
J]. Mit e. Vorw, von Hans Watzlik u. Leingedr.]
Federzeiehn. (IV, 1718.) [278]
Sagen der Karlsbader Landschaft. Ges. von
Josef Hofmann, Gustav Kutschera, Hans
Nürnberger u a. Hrsg. von d. Arbeitske-
meinschäft € Heimatkunde d. Bezirkes Karls-
bad. Karlsbad: W. Heiniseh in Komin, 1926.
(1718) 8° = Veröffentlichung d. Arbeits-
gemeinschnlt f. Heimatkunde d. Bezirkes
Karl-teul. 2. [27832
Graber, George: Sagen aus Kärnten. Ges.
u. hrsg. 4. unveränd. Aufl. Rodardr. Leipzig:
Dieterich’sche Veribh. 1927. (XL 45858.) er.
8e. 12783
Calliano, Carl: Niederösterreiehischer Na-
gensehatz. 11. 12. 13.--15. (5. 1—96.) Wien:
H. Kirsch M19261. 5° [3784
Ploückinzer, Hans: Sagen der Wachau. Ges.
u. verzeichn. Krems a. D.: F. Oesterreicher
(1926). (1128. mit Abb.) kl. 8°, 2755
Huber, H., n. Josfef] Zaural: Volkssigen
ans dem Bezirk Korneuburg. Graz: (Univ.
Buchdr. u.} Verlbh. Styria 1926. (147 S. mit
Abb.) kl. 8°, [2736
!
|
1
Bibliographie Nr. 2168—2841
Sagen
Stran-
Waltinger. M.: Niederbayerische
usw. Ges. u. wiedererz. 2. vern. Auti.
bing: Ortolf & Walther 1927 [Ausg. 1926].
(191 8. [init Abb.].) gr. 8°. [2787
Reichold, Andreas: Nordoberfränkische
Sagen. Ges, u. dargest. 2. Aufl. Lichtenfels:
H. 0O. Schulze 1926. (VIL, 60 S. mit Scheren-
sehn.) 8°. [2758
Müller, Josef: Sagen aus Uri. Aus d.
Volksimunde ges. Hrsg. u. mit Sachreg. u.
Anm. vers. dure h Hanns Bächtold-Stäubli.
Bd. 1. Basel, Fischmarkt 1: Schweiz. Gesell-
schaft f. Volkskunde; Basel: Melbing & Lich-
tenhahn 1026. er. 8° — Schriften d. schweizer.
Gesellschaft f. Volkskunde. 18. 1.(XV, 302 5.)
12750
Uizinger, W.: Schaffhauser Schwänke und
Sagen. (Se haffhauser Jahrbuch. bu.1,8.124)
[2790
(Stückrath-Stawitz, Olga:) Hessischer Sa-
genquell. Melsungen: Heimatschollen-Verlag
A. Bernecker 1925. (110 S. mit Abb.) kl. 8° —
Hessen-Nassauische Biicherei. H. 10/11. [2791
Albach. A.: Die Sagen von Ober-Gleen.
In: Heimatbli. für den Kreis Alsfeld. Jg. 2. 4
S. 27 HEN, 2792
Thuringens Sagenscehatz. Ludwig Bechstein
u. anderen nacherzahlt u. neu hrsg. von Arthur
Richter-Heimbach. Bd. 4. Quedlinbnrg:
H. Schwanceke (1925). 8°, [2793
Quensel, Paul: Thüringer Sagen. Mit
20 Taf. u. 54 Abb. im Text. Ges. u. brsa,
(1.—-5. Tsd.) Jena: B. Diederichs 1926. (YELL
3708.) 8° :- Dentseher Sorenschatz, [I, 8]
Rez.: Vortl. Jahrbuch 1927, 8.1271. [2704
Busch, Otto: Nordwestthurinzer Nagen.
Muhlbansen h Thür.: Urquell-Verag 1920.
(2718) 89.
Rez.: Mühlhäuser Gesch.Bll. Jg. 25:26.
S. 354. [2795
Henniger Karl: Thüringer Sage und Mir,
schwarzburger Hehnatbuech. Rudol-
stadt, Hofbuchdruekerci 1920. 0G N.
Rez.: Zs. d. Ver. i. thüring. Gesch, u. A. K.
3a, H.1, 8. 154. [2796
Hennieer, Karl: Ein Märchen aus dern
Schwarzburaischem. [Der Weidenbund.} Im:
Schwarzbnrebote. Jr. 1926. 30. [2797
Der Strudel bei der Rudelsburg. (Kine
Sage) In: Schwarzburgbote. 1026,29. [2793
Bechstein, Ludwig: Die Sagen des Kvif-
häusers. 3. Aufl. Frankenhinsen a. Kytll.:
C. Wernebnrg 1026). (AV, 121 8.) kl. 8°. 12709
Ecke, H.: Die schönsten Sagen des Bode-
tals. Hrsg. 8 -10 Tsd. Quedlinburg a. H.:
H. Schwanceke [19251 (628. mit Abb.) 8.
Fin
Bil.
[Umsehlagt.:} Bodetal-Sagen. 1280
Forstner, TE. [vielmehr Chara]: Aus der
Sagen- und Märchenwelt des Harzes. Hrsg.
von Arthur Riehter-Heimbach. [Bd.3]
Onedlinburg: H. Schwaneeke [1926] Kl. 8”,
13.) Kyfthäausersägen. 2. Aufl. (IV, 1168,
4 Taf.) [28301
Baldus, Alexander: Rheinische Volkslegen-
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Bender. Franz: Die \Weibertreu —— eine
kölnisehe Sage. (Alt-Köln. Jg. 15, 5. 507.)
[2803
Voss, Robfert]: Sagen sus Clever Landen.
Ges. n. bear. e Fr, Boss Wwe. 1926.
(127 N.) KL 8°. [2804
sagen ans Westfalen, rar. von e. Aus-
schuß d. Vereins f. rhein. n? westf. Volkskunde
(Ortseruppe Dortmund). ($4.—8. Tsd. Güters-
loh: C. Bertelsmann 1925. | (108 S. mit Abb.)
5°, [2805
Geschichte einzelner Verhältnisse
Winterfeld, Luise von: Werden und Ver-
gehen der Duenweg-Mythe. (Beitr. z. Gesch.
Dortmunds, 34, S. 28ff.) [2806
Kohl, R.: Die Sage der Marienkirche in
Herford. (Heimatbll. d. rot. Erde. 1926,
S. 552.) [2807
Hartwig, Hermann: Der Wunderbaum von
Herford. (Heimatbll. d. rot. Erde. 1926,
S. 210.) [2808
Märkisches Sauerland. Ein Heimatbuch.
(Hrsg.: A. Hennig, Wilhelm) .Kloster.)
TI.ı. (Lüdenscheid [, Schulstr. 17): Lüden-
scheider Lehrerwitwen- u. -waisenkasse | Fr.
Prange} 1926.) gr. 8°. — 1. (Sagen. Bearb.
u. hrsg. von Paul Kriegeskotten. Bebildert
von Rudi Rhein. Dazu 1 Iturb.] Heimatkt.
von Wilhelm Kloster.) (240 ï.) [2809
Pesch, Joh.: Die Sage von der Irrgelocke in
westfälischen Landen und in den angrenzenden
Gebieten. (Heimatbll. d. rot Erde. 1926,
5. 492.) [2810
Siebs, Blenno] Elide]: Die Sagen der Heimat
aus Volkes Mund. Ges. 3. Bremerhaven:
Hansa-Antiquariat 1926. 8° = Hansa-Heimat-
bücher. H. 36/39. — 3. Land Hadeln. (125 S.)
[2811
Kuckei, Max, u. Wilm Hellwig: Wagrien.
Sagen, Märchen u. Geschiehten. Neustadt
(Holst.>: H. Ehlers [1926]. (112 S.) 8°. [#812
Knoop, Otto: Volkssagen, Erzählungen und
Schwänke aus dem Kreise Lauenburg. Ges,
u. hrsg. Köslin: C. G. Hendeß 1925. (XII,
104 S.) 8° = Ostpommmnerscher Sagenschatz.,.
Bd. 2. [2814
Hecker, E.: Heimische Sagen. In: Quer-
furter Heimatblätter. F.], 24. LO814
Hansen, Albert: Zur Sage von der /ünter-
gegangenen Stadt Scelschen. (Heimsf-Jahr-
buch f. d. Reg. Bez. Magdeburg. 192%.) [2815
Sieber, Friedrich): Sächsische Magen. Von
Wittenberg bis Leitmeritz. Mit/12 Taf. u
53 Abb. im Text. Ges. u. hrsg / (1.—-5, Tsd.)
Jena: E. Diederichs 1926. 351 S.) j go ia
Deutscher Sagenschatz, [1,
Rez.: Vogtl. Jahrbuch 1 AAA 126f. [2816
Schöne, Oltto]: Sagtnbuch des Zittauer
Gebirges. Ein Beitr. zUr heimischen Sagen-
N : nn bfenau, Sa.: „Oberlau-
€ eıma H f A | ir 7o t T Tr
direkt, 1925). 028) x ER
Sehöne,, Oltto]: Joxtin-Sare og
2. Aufl. Reichenau, $, Yo ren. dr
3.: „Oberlausitzer Hei-
[verkehrt nur direckt,
iese Sagen sind auch in
d. Zittauer Gebirges"
2818
er Kottmar und seine
Reichenau i. Sa.: Ober-
tung (Alwin Marx [1926]).
[2819
den Kamenzer Sagenheften
nmeln überhaupt. In: Ober-
zig. Jg. 7, 17. 8. 253—254.
[2820
d: Sagen und Geschichten des
w-Storkow. Ges. u. hrsg. 2.
- matzeitung‘ (A. Mark
19251). (20 S.) 8°.
„Schöne: Sagenbue}
enth.
Sehöne, Otto:
Sagen. 2. Aufl.
lausitzer Heimatz
(128.) 8°.
Schütze: Von
und vom Sagen
lausitzer Heima
—
verm. Aufl ; De: r
seeskow (Mark): G. Knüppel &
Haeseler [vÆ hrt nur direkt] 1925. (19 S.)
a IRZ
E oa Iermann: Die Sagen vom Grafen
"und von Hakes Überfall auf Tetzel.
anes Spreeland: Klein-Machenow.)
. Ver. f. d. Gesch. Berlins. Jg. 43,
3.79f.) Nachtrag a.a.0. 5.112. [2822
Monke, Otto: Berliner Sagen und Erinne-
ngen. Berliner Heimatbücher. Nr.2. 2. Aufl.
Leipzig: Quelle & Meyer 1926. 69 8.
|
|
|
l
*85
Rez.: Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins.
Jg. 43, 1926, 8.95. [2823
Haas: Ncumärkische Sagen. Neumark.
Mitt. Jg.3, 8.120) [2824
Haas, Allired]: Pommersche Sagen. Ges.
u. hrsg. Mit 12 Bildtaf. 4. durchges. u. verm.
Aufl. Leipzig: H. Eichblatt 1926. (XVI,
192 8.) 8° == Eichblatts deutscher Sagen-
schatz. Bd.1. [2825
Haas, Allired]: Rügensche Sagen. Ges. u.
hrsg. 7. Aufl. Stettin: A. Schuster 1926.
(XVI: 1808... 8 Tal) 8% [2826
Strukat, Albert: Grenzmärkisches Sagen-
buch. Langensalza: J. Beltz 1927 [Ausg.
1926]. (V, 78 S. mit eingedr. Abb.) gr. 8°
[Umschlagt.:] Strukat: Grenzmark-Sagen.
[2827
Plenzat, Karl: Sage und Sitte in Deutsch-
herrenlande. Mit Holzschn. [Taf.] von Daniel
Staschus. Breslau: Ferd. Hirt 1926. (112 S.)
8°, [2828
Hohaus, W.: Die Sagen der Grafschaft
Glatz. Habelschwerdt: Frankes Buchh. 1926.
(125 8.) xl. 8°, [2829
Winderlich, Carl: Die Sagea der Stadt
Görlitz und ihrer Umgebung. Neubearb. nach
d. Sagenbuch von Karl Haupt. Görlitz:
G. Bäsold 1926, (35 8.) kl. 8°. [2530
Kühnav, Richard: Breslauer Sagen. ges. u.
hrsg. Mit 28 feingedr.] Bildern. Breslau: Ost-
deutsche Verlagsanstalt 1926. (231 8.) Si
Perlick, Alfons: Sagen des Dorfes Roßberg.
Beuthen [, Klosterstr. 2]: Heimatstelle Beu-
then O.-S. 1926. (16 8.) 8° = Beiträge zur
Heimatkunde von Roßberg O.-S. 1. [2832
Perlick, Alfons: Sagen der Stadt Beuthen.
/syıst, (Beuthen O.-S. (Museum [Kloster-
str. 2)):) Heimatstelle Beuthen O.-S. 1926.
(20 S.) 8° = Beiträge zur Heimatkunde d.
Stadt Beuthen O.-8. 1. [2833
kühnau, Richard: Oberschlesische Sagen
geschiehtlicher Art. Breslau: Ferd. Hirt
1926. (538 S.) 8° = Schlesisches Volkstuin.
Bd. 2. [2834
Chrobok, Ludwig: Sagen von Miechowitz,
zs£est, Miechowitz [b. Beuthen, Schloßstr. 22]:
Heimatkundliche Arbeitsgemeinschaft 1926.
‘32 5. mit Abb.) 8° = Beiträge zur Heimat-
kunde von Miechowitz. H. 5. [2835
Schwarzien. Otto: Memelländische Sagen,
Märchen und Schwänke. Ges. u. hrsg. Ker-
kutwethen, Kreis Pogegen: Selbstverlag 1925.
(103 8.) kl. 8°. [2836
Orel, Alfred: Die Weisen im „Wiener
Passionsspiel’‘ aus dem 13. Jahrhundert. (Mitt.
d. Ver. f. Gesch. d. St. Wien. 6, 8. 72ff.) [2837
Das Künzelsaner Fronleichnamsspiel vom
Jahr 1479 (Registrum processionis corporis
Oristi). Hrsg. von Albert Schumann. Öh-
ringen: Hohenlohesche Buchh. [1926]. (XX LIL,
232 S. mit eingedr. Faks.) gr. 8°. [2538
Berlinische Forschungen. Texte u. Unter-
suchen., hrsg. von Fritz Behrend. Bd.1.
Berlin: Reimar Hobbing (1926). gr. 8°. Drei
märkische Weihnachtsspiele des 16. Jahrh.
Gr. 15. 12539
Rosenhagen, G.: Das Redentiner Osterspiel
im Zusammenhang mit dem geistlichen Schau-
spiel seiner Zeit. (Niederdt. Jahrbuch. 5l,
S. 91ff.) [2840
Schläger, Georg: Das Dornröschenspiel.
(Zs. d. Ver. f. Volksk. Jg. 35.) [2841
Hahne, Hans: Die hallischen Jahreslauf-
spiele. Aus altem Gute d. Gegenwart hinge-
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*86 Bibliographie Nr. 2842—2923
stellt. [2 Bde.] Bd.1. 2. Jena: E. Diederichs
1926. 8° = Deutsche Volkheit. 25. 26. [2842
Bouissounouse, J.: Jeux et travaux ‚d'après
un livre d'heures du 15e sièele. Droz. [2843
Fritz, Oscar: Reiterspiele und Quadrillen in
alter und neuer Zeit, mit 75 Abb. u. 157 Figu-
ren-Zeichn. Berlin: Verlag R. Georg [1926].
(XII, 204 8.) 8°, [2844
Groß, August: Ritterlich Spielzeug. (Fest-
schr. f. Jul. Schlosser. 8. 209ff.) [2845
Schweitzer, A.: Sylvester- und Neujahrs-
gebräuche im Elsaß. (Elsaß-Lothr, Jg. 4,
S. 50.) [2846
Becker, Albert: Zur Geschichte des Oster-
hasen und seiner Eier. (Zs. f. Ver. d. Volksk.
Jg. 35.) [2847
Weimann, Heinrich: Osterbräuche und
Osterfreuden in der Börde. (Heimatbll. d. rot.
Erde. 1926, S. 146.) [2848
Chrobok, Ludwig: Der Anteil des ober-
schlesischen Kindes an der österlichen Volks-
kunde. (Deuthen, [Klosterstr. 2]:) Heimat-
stelle Beuthen 1926. (7 S.) 8° = Beiträge zur
oberschles. Volkskunde. 1. [2849
Schöne, O.: Der Tag Maria Himmelfahrt
und seine Bedeutung in der Oberlausitz. In:
Oberlausitzer Heimatztg. Jg.7, 17.- 8. 250.
RE [2850
Wilson, E.: Die Entstehung des Weiti-
nachtsbaumes. (Elsaß-Lothr. Jg. 4,
2851
Müller, Joseph: Der Gertrudentag in
rheinischem Brauch und Spruch. (Zschr. d.
V. f. rhein. u. westf. Volksk. 23, S. 24—33.)
[2852
Boyke, Gf[ustav]: Der Johannistag im
deutschen Volksglauben. Querfurt: R. Jaeckel
1926. (17 S.) gr. 8°. Aus: Die Scheuer. [2853
Schweltzer, A.: Johannistag und Feuer-
zauber im Elsaß. (Elsaß-Lothr. Jg. 4, S. 378.)
[2854
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der Fastnacht. (Mein Heimatland. Jg. 13,
s.1. [2855
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Landen. (Rhein. Beob. 1926, Beil. Der schöne
Rhein. 8.14.) [2856
[Fastnacht] [bes. in Baden] [Fastnachtsheft
von:) Mein Heimatland, Jg. 13, H. 1. 2. [Aller-
hand kulturhist. Aufs. z. Thema Fastnacht.
[2857
Heßler, Carl: Hessische Volksfeste. Cassel:
Hessische Schulbuchh. R. Röttger 1926. (II,
485.) 8° = Hessische Landes- u. Volkskunde.
rg. [2858
Wies: Rheinische Kirmes. (Rhein. Beob.
Beil. der schöne Rhein. Nr. 1.) [2859
Kohblstock, Karl: Von der Thüringer „Kärm-
se“. (Thür. Jahrbuch 1927, S. 113.) [28650
Mössner, Otto: Der Pfofelder Flurumritt.
(Bayerland. Jg. 37, S. 408.) 2361
Lorentz, A.: Der Pfeifertag von Rappolts-
weiler in der deutschen Dichtung. (Elsaß-
Lothr. Jg. 4, S. 577. [2862
Kubfahl: Die alten Schützengilden und
ihre Fest- und Ehrenscheiben. (Jahrbuch
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Ebhardt, Bodo: Deutsche Burgen als Zeu-
gen deutscher Geschichte. Berlin: F. Zillessen
(1925). (332 5. mit Abb.) gr. 8°. [2864
Mader, F.: Zur Bangeschichte der Wili-
baldsburg. (Sammelblatt d. hist. Ver. Eich-
stitt. 39, 8.852147.) [2565
Wagner, Paul: Burg Hohenstein. (Nass.
Hei bll. Jg. 27, 1926, S. 53—60.) [2866
Kutseb, F.: Der Ringwall auf der ‚.Burg‘‘
bei Rittershausen. M.5 Abb. u. 12 Tai.
(Nassauische Annalen. Bd. 47, S. 1—37.) [2867
Pöppelbaum, J[ohannes]: Die Wewelsburg.
Paderborn: Bonifacius- Druckerei 1925. (29 S.,
6 Taf.) kl. 8°. [2868
Schmid, Bernhard: Führer durch das
Schloß Marienburg in Preußen. (Amtl. Füh-
rer.) Mit 28 Abb. [im Text u. auf 1 Taf.].
Berlin: J. springer 1925. (94 S.) 8°. [2869
Heer, Abert: Aus verschiedenen Jahr-
hunderten am häuslichen Herd. ([Zürich,
Schipfe 32:] Schweizer. Lehrerverein [1926].)
(III, 80 S. mit Abb.) gr. 8° = Kleine Schriften
d. Schweizer. Lehrervereins. Nr. 4. [2870
+
Gruber, Otto: Deutsche Bauern- und Acker-
bürgerhäuser. Eine bautechn. Quellenforschg.
zur Geschichte d. deutschen Hauses. Karls-
ruhe: G. Braun 1926. (VIII, 109 S. mit Abb.)
gr. 8°. [2871
Phleps, Hermann: Unsere alte Holzbau-
kunst als Trägerin deutscher Stammescigen-
arten. (Zeitwende. Jg. 2, I, S. 617.) [2872
Das Bürgerbaus in der Schweiz. La Maison
bourgeoise en Suisse. Hrsg. vom Schweizer.
Ingenieur- u. Architcktenverein. Bd. 16. 17.
Zürich: Art. Institut Orell Füssli 1926. 4°.
— 16. Kanton Graubünden. TÌ. 3, Nördliche
un — 17. Kanton Basel-Stadt.
r\.1.
x iez.: Anz. f. Schw. A. K. 1926, y 263.
5 2873
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holländischen Grenze. (Heimatbl. d. rot.
Erde. 1926, S. 446.) [2874
Steinack €f, K.: Zur Herkupft. niedersächs.
Bürgerhäuser. (Niedersächs. Jahrbuch, Bi 3.)
‘ 2875
Lonke, A.: Kom Giebelpfahl zum Giebel-
pfeiler. (Brem. Jayırb. 30, S. 450.) [2876
Peßler, W.: Zt Kenntnis des nieder-
sächsischen Bauermtiauses. (Heimatbll. d.
rot. Erde. 1926, S. 33.) [2877
Böse: Der nieder eutsche Bauernhof in
Lippe. (Denkmalptl. W- BHeimatsch. Jg. 28,
H. 7—12.) (2878
Fani acari Dak Yiltkieler Bürger- und
Adelshaus. Eine Sammug. u. Entwicklungs-
geschichte f. Nutz- uc Kunstformen. Mit
213 Abb. Kiel: [Schl“swig-Holst.] Verlags-
anstalt W. Handorff [192°]. (160 S.) 4°. [2879
—
Schmitz, Hermann: N Möbelwerk. Die
Möbelformen vom Altertiyn bis zur Mitte
d. 19. Jh. Mit 683 Abb. Bärlin: E. Wasmuth
[1926]. (LXXV, 320 8.) 4°% [2880
Strauß, Koprad: Kache} n und Öfen der
Mark Brandenburg. Ein Beitik; Zur Geschichte
d. Kachelofens in Deutschland. Mit 265 Abb.
auf 71 Tai. u. 3 farb. Taf. sptraßburg: J. H.
Ed. Heitz 1926. (106 S.) gr. 8% = Studien zur
Deutschen Kunstgeschichte. H} 239. [2881
Sichart, Emma von: Praktise he Kostim-
kunde in 600 Bildern und Schpittek),
u. auf farb. Taf.) Nach Carl Köh
[2Halbbde.] Halbbd. 1.2. München: I
mann (1926). 8°, — 1. Vom Altertum
Mitte des 16. Jb. (V, 268 S.) — 2. Vo
Mitte d. 16. Jb. bis zum J.1870. (V S,
S. 269—546.) [2882
n ar
v e cpf inal a a a -
Geschichte einzelner Verhältnisse
Sage, Elizabeth: A study of costume. From
the days of the Egyptians to modern times.
XVII, 235 pp. Scribners. [2883
Giafferi, P. L. de: History of feminine
costume of the world: from B. C. 5318 to
present century. 2 vols. 200 col. plates.
B. F. Stevens & Brown. 1926. [2884
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Besprochen aus Anlaß ihrer Neuaufstellung
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S. 77f8.) ı [2886
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von J.A.Pieffel. (Vorw.: Julie Heierli.
Zürich: Lesezirkel Hottingen 1925.) (IV 8.
4°, 21 Bl.) 2° = [Umschlagt.] [2887
Kraus, Alfred Emil: Die St. Georgener
Tracht. (Mein Heimatland. Jg. 13, S. En
2888
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(Schr. d. Ver. f. Gesch. d. Baar. H. 16.) [2889
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trachten vom 16.—18. Jahrhundert. (Zs. d.
Ges. f. schlesw.-holst. Gesch. Bd.56, H.1,
S. 170ff.) [2890
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und Trachtenbilder, sowie andere Arbeiten
J. A. Richters 1722—1727. (N. A. d. Sächs.
Gesch. Bd. 47, S. 133ff.) [2891
Buddin, Fr.: Stargarder ee
2892
(Meckl.-Strel. Heimatbll. Jg. 2, H. 1.)
Semerau, Alfred: Die Kurtisanen der
Renaissance. Ein Beitr. zur Sittengeschichte.
(Neue Ausg.) Mit 24 Abb. [Taf.]. Wien:
K. König (1926). (210 8.) 8°. [2893
Schimpf, Robert: Vom Friedhof. (Mein
Heimatland. Jg. 13, S. 143 ff.) [2894
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einer alten Vergilausgabe. (Zschr. d. V. f.
rhein. u. westf. Volksk. 23, S. 123—126.) [2895
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Süden. (Allg. Rdsch. 1926, H.40. 42.) [2896
Junius, Wilhelm: Grabdenkimäler säch-
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(Thür. sächs. Zs. f£. Gesch. u. Kunst. Bd. 15,
S. 97.) [2897
Forrer, Robert: Technisches zur Stanser
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S. 193ff.) [2898
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Verlag 1925. gr. 8°. [2906
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kampf d. Gegenwart. 1926, S. 390.) [2907
G. D. L. G., (fr.), Haandbog i Frimureriets
Symbolik. 1 ste Symb .‘. Grad — A.*. L.‘. Gr.‘.
efter den gamle og antagne skotske blandede
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Go.-F. M. Forlag (Vilh Tryde). [2908
Mayer, Hans: Die deutsche Freimaurerei.
(Allg. Rdsch. 1926, H.9. 10.) [2909
Mayer, Hans: Freimaurerpolitik in Öster-
reich. (Alle. Rdsch. 1926, H. 12.) [2910
Copin-Albaneelli: La guerre occulte: Les
sociétés secrètes contre les nations. (Vgl.
Polybiblion, 1926, 55.) [2911
Sudhoff, Karl: Geschichte der Zahnheil”
kunde. 2. durchges. u. erg. Aufl. Mit 134 Abb-
im Text. Leipzig: Joh. Ambr. Barth 1926-
(VII, 222 8.) 4°. [2912
Nohl, Johannes: The Black Death. Trans-
lated b. C. H. Clarke. Allen and Unwin.
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p. 273. [2913
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graphische Untersuchungen. Karl Sudhoff:
Der Ulmer Stadtarzt und Schriftsteller Hein-
rich Steinhöwel. Mit Abb. im Text, 24 Taf.
u. Faks. von Steinhöwels Büchlein der Pesti-
lenz Ulm 1473. München: Verlag d. Münchner
Drucke 1926. (VII, 224, 80 8. gr. 8°. [2914
Bahlmann, P.: Der menschliche Körper und
scine Funktionen im westfälischen Glauben,
Brauch u. Sprichwort. (Zschrft. d. Ver. f.
rhein. u. westf. Volksk. Jg. 23, S. 2—19.) [2915
Sehell, O.: Volksmedizin aus einem Rechen-
buch von Johanna Maria von Dr. in Elberfeld
aus dem Jahre 1810. (Zschr. d. V. f. rhein. u.
westf. Volksk. 23, S. 111—116.) [2916
Schmidt, R.: Hauszeichen und Hofmarken
aus dem Königsberger Kreise. (Kreiskalender
f. d. Kr. Königsberg, Nm. 1927.) [2917
Uebe: Westfälische Hungertücher. (Heimat
Jg. 8, 5. 106.) [2918
Claudius, Viktor: Gaunkler. Bciträge zur
Geschichte d. Artistik. Wien 2, Praterstr. 43:
Internat. Artistenorganisation 1926. (16 S5.,
1 Titelb.) gr. 8°. [2919
Wittich, Engelbrecht: Jenische Lente.
(Volk u. Rasse. Jg. 1, H. 1.) [2920
Jenische Leute. (Deutschlauds Erneuening.
Volk u. Rasse. 1926, H.2, S. 41.) [2921
Die Bedeutung der alten Gemeinheits-
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34,5 cm. [2932
t
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1
i
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am Main bis Wimpfen am Neckar. (Nach d.
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Anthes, Karl Schumacher, Wilhelm Soldan u.
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mm m nn nn less se ——
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Uppsala: Almquist u. Wiksells Boktr. 19286.
219 S. (Arbeten utgivna med understöd av
a. Ekmans Universitetsfond, Uppsala.
33.
Rez.: Times, Lit. Suppl. nr. 1314, p. 241.
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Jørgensen, Th.: Om nogle anglo-frisiske,
heruliske og burgundiske Inskrifter med de
aeldre Runer fra Nordens tre Riger. 3. Hacfte.
72 SS. Sonderborg. 4.00. (Kpit. 220 5. al
Mehlis, C[hristian]: Claudius Ptolemaeus
über Altdeutschland. Tspuaria ueya)r,. Mit
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O. R. Reisland 1926. (16 S.) 8°. Aus: Philol.
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Ausschnitt aus d. Entdeckungsgeschichte d.
Germanenländer durch Griechen u. Römer.
Bearb. von Hans Philipp. Leipzig: F. A.
Brockhaus 1926. (159 S. mit Abb. u. eingedr.
Kt., 25 Tf.) 8° = Alte Reisen u. Abenteuer. 18.
[3006
Beaufays, Josef: Die alten und die neuen
Germanen im Lichte von Tacitus’ „Germania“.
Ein Beitrag zum Wiederaufbau. Leipzig
[Philipp-Rosenthalstr. 9]: Xenien-Verlag[1926]
(121 5). 8°. [3 007
Schulz-Halle, Walther: Kartographische
Darstellungen zur altgermanischen Religions-
geschichte. Mit 18 [eingedr.] Kt. u. 18 Bildern
[Abb.]. Halle (Saale) ([Richard-Wagner-Str.
9/10]: Landesanstaltaf. Vorgeschichte) 1926.
(35 S.) 4° Veröffentlichungen d. Laudes-
anstalt f. Vorgeschichte zu Halle. H. 5. [3008
Much, Rudolf: Der germanische Urwald.
(Sudeta. Jg. 2, 1926, S. 57ff.) [3009
Schulz, W.: Das germanische Haus in der
vorgeschichtlichen Zeit. 2. Aufl.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S. 552. [3010
Schulz, Walther: Die germanische Familie
in der Vorzeit und Staat und Gesellschaft in
germanischer Vorzeit. Bd. 3 u. 4 der Vorzeit“
hrsg. v. Prof. Hans Hahne, Leipzig 1925 u.
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Denis à l'époque mérovingienne. (Biblioth.
de l'école d. ch. 87, 8. 201tf., 245ff.) [3021
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krit. Studie, zugleich e. Beitrag zur Geschichte
d. Karolingerzeit. Paderborn: F. Schöningh
1926. (VIII, 78 S.) gr. 8° = Quellenfälschun-
gen aus d. Gebiete d. Geschichte. H. 1.
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges. Bd.
46, 1926, 8. 427f. Anal. Boll. T. 45, S. 182ff.
[3024
Schulz, Ernst: Die Clausula de Pippino
keine Fälschung. (Hist. Vjschr. Jg. 23, S. 446.)
[3025
Wilhelm, Friedrich: Karl d. Große und
seine Akademie. (Allg. Rdsch. 1926, H. 47.)
[3026
Heldmann: Wo ist die Örtlichkeit des
Kampfes der Sachsen mit Karl d. Großen bei
Theotmalli zu suchen? (Mitt. a. d. Lipp.
Gesch. u. L. K. Bd. 12.) [3027
Le Pèlerinage de Charlemagne, publié avec
un Glossaire par Anna J. Cooper. Paris,
Champion, 1926. 102 pp. ct 1 pl. 18 fr. [3028
Allgeler, A.: Psalmenzitate und die Frage
nach der Herkunft der libri Carolini. (Hist.
Jahrb. i. A. d. Görres Ges. Bd. 46, 1926. 8.
333ff.) [3029
Nithard: Histoire des fils de Lonis le Pieux.
Coll. Les Classiques de Fhistoire de France
au moyen Age. Ed. par Lauer. 12 fr. 50.
H. Champion. [3030
Solmi, A.: Sul capitolare di Lotario dell’
anno 825 relativo all'ordinamento scolastico
in Italia. (Contributi alla storia dell’ uni-
versità di Pavia. 1925.) [3031
Holtzmann, Walther: Ein neues Diplom
Kaiser Ludwigs II. für Bobbio. (N. A. Bd. 46,
1925/26, 5. 143—148.)
Rez.: Arch. stor. ital. Anno 84, Vol. 6, S.
i [3032
Schulze, Albert: Kaiserpolitik und Ein-
heitsgedanke in den karolingiachen Nachfolge-
staaten (876—962) unter besonderer Berück-
sichtirung des Urkundenmaterials. Disser-
tation. Berlin: „Reichsbote‘‘ G. m. b. H. 1926.
97 5.
Rez.: Mitt. d. österr. Instit. f. Geschichtef.
Bd. 41, 5. 436. [3033
Chaume: Les origines du duché de Bour-
gogne. 2 tomes. T. 1 (réimpression) 639 pp.
60 fr. T. 2, fasc. 1. 450 p. 50 fr. E. en
3034
149
List, Guido [v.]: Der Übergang vom Wuo-
tanismus zum Christentum. Berlin-Lichter-
felde [, Moltkestr. 46a]: Guido v. List-Verl.
1926. (113 8.) 8°. ' [3035
Flaskamp, Franz: Das hessische Missions-
werk des hl. Bonifatius. Mit 7 [z. T. eingedr.]
Kt. u. 1 [eingedr.]) Zeittaf. 2. Aufl. Duder-
stadt: A. Meckes 1926. (XXIV, 149 S.) gr. 3°
= Missionsgeschichte d. Deutschen Stämme
u. Landschaften. H.1.
Rez.: Hist. Zeitschr. 1926, Bd. 134, S. 602.
[3036
Jansen, J[oseph] M.: Die Einführung des
Christentums in Deutschland. Der hl. Boni-
facius. Paderborn: F. Schöningh (1926). (32
S.) kl. 5° = Schöninghs Sammlung kirchen-
geschichtl. Quellen u. Darstellungen. k 10.
3037
Schnürer, Gustav: Bonifatius. Düsseldorf:
L. Schwann (1926). (32 5.) kl. 8° Religiöse
Quellenschriften. H. 29. [3038
Flaskamp, Franz: Die homiletische Wirk-
samkeit des hl. Bonifatius. „Mit Karte. Hildes-
hein: 1926. Franz Borgniever. (= Geschicht-
liche Darstellungen und Quellen 7.) [3039
Schirwitz, K.: Franken und Sachsen im
Harzgau. (Heimat-Jahrb. f. d. Reg.-Bez.
Magedburg. 1926.) [30490
Perels, E.: Papst Nikolaus I. im Streit
zwisehen Le Mans und St. Calais. (Papsttum
und Kaisertum. S. 146—162.) (3041
Stachnik, Richard: Die Bildung des Welt-
klerus im Frankenreiche von Karl Martell bis
auf Ludwig den Frommen. Eine Darst. ihrer
geschichtl. Entwicklg. Paderborn: F. Schö-
ningh 1026. (X, 103 8.) gr. 8°. [3042
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-(res,
Bd. 46, 1926, 8. 6701. [3042
Rain, Holger: Ansgar. 196 S. Det danske
Missionsselskab (Lohse). [3043
Siott-Moller, Agnes: Danske historiske
Minder i Slesvig By. Udg. i Anledning af
1100 Aars Festen for Ansgars Ankomst til
Norden. 24 S. ill. Slesvigsk Forlag, (Levin &
Munksgaard). [3044
Diifurth, Moritz Freiherr v.: Die Bezichun-
gen der Abtei Fulda zu dem östlichen Teil des
Sachsengaues im IX. Jahrhundert. Ein Bci-
trag zu der Familiengeschichte der ältesten
Zeit. (Nachrichtenblatt der Freiherren u.
Herren v. Ditfurth. 1926, Nr. 2.) [3045
Lesne, Emile: Histoire de la propriété
ecelesinstione en France. T.2: La propriété
ecelesiastique et les droits regaliens à l'époque
carolingienne, fase. 2: Le droit du roi sur les
églises et les biens d'église CVITIe — Xe sieeles).
Lille, Desclée, 1926. VIIN, 512 pp. (Mémoires
*92 Bibliographie
et travaux publiés par les professeurs des
Facultés catholiques de Lille, fase. 30.) [3046
Chamson-Mazaurie, Lucie: Historie de
Vabbaye benedietine de Psalmodi, des.origines
a l'année 1099. (These prés. à l'école d. eh.
1926.) [3047
Halliday, W. R.: A note upon the Sunday
Epistle and the letter of pope Leo. (Speeulum,
Vol. 2, p. 72. [3048
c) Innere Verhältnisse (unter Ausschluß
von. Religion und Kirche).
Schröter, Ernst: Walahlfrids deutsche
Glossierung zu den biblischen Buchern Gene-
sis bis Regum II und der althochdeutsche
Tatian. Halle (Naal): M. Niemever 1926.
(X1, 204 S.) gr. 5° Herinaea. Ausgewählte
Arbeiten aus d. deutschen Seminar zu Halle.
XVI. [3049
Weigel, Martin: Zur Würdigung des W esso-
brunner Gebetes. (As. f. bayer. Kirebhengesch.
Jg. 1. 5. 401f.) [3050
Meier, P.J.: Die Ansgrabnung einer karo-
lingischen Marktansiedlung. (Braunsehw. Ma-
gazin 1926, Nr. 2, N. 25i.)
Rez.: Arch. f. Kult. G. Bd. 17, N. 109.
13051
Bett, Henry: Johannes Scotus Erigena: a
study in mediaeval philosophy. 204 p. (bibl.
footnotes D'25 (N. Y. Macmillan). [3052
Gregarovius, Ferdinand: Geschichte der
Stadt Rom im Mittelalter. (Neue, vollst.
Ausg. mit 240 Lichtdrueken nach alten Vor-
lagen, e Einl. u. Anm. hrsg. von Fritz Schill-
mann.) [2 Bde.) Bd. 1. 2. Dresden: W. dess
(1926). 5°. 1.(NA111,15248.) -2.(V.1545 8.
[3053
Solari, Arturo: Sulle origini di Faenza.
(Atti d. r. aee. d. scienze d. Forino. Vot. 6l,
S. 2311F.) 13054
Pacifici, Vincenzo: Tivoli nel medio-evo.
Parte I. Tivoli, tip. Majella di A.Chicea, 1926.
Con 45 tavole. L. 40 (Atti e memore della
societa tiburtina di storia e d'arte. Yolmni.
5 6. 1925 20). 13055
Madaro, Luigi: Le origini del Principato di
Taranto e sue vicende fendali dai Neormanni
agli. Angioini. Alessandria: O. Ferrari e C.
1920. p. ZU. (3000 |
3. Zeit der sächsischen, frän-
kischen und staufischen Kaiser
a) Sächsische und fränkische Kaiser
919- -I12..
Die Cambridser Lieder (Carmina Cänta-
brikiensian.) Hrsg. von Karl Strecker. Mit
1 Taf. Berlin: Weidmann 1926. (NXVI,
135 8.) gr. 2 = Monumenta Germaniae
historica. [3057
Brackmann. Albert: Die Ostpolitik Ottos
des Großen. (Hist. Zs. 1926, Bd. 134, S. 242.)
Rez.: Gesch. BIL f. St. u. L. Magdeburg.
Jg. 61, S. 10. [3058
Jantzen, Hans: Zur Deutung des Kaiser-
Otto-Denkinals in Magdeburg. (Repertorium
Í. Kunstwissenschatt. 46, 5. 125 -133.)
a
Rez.: Gesch.Bll. f. St. u. L. Magdeburg.
Jg. 61, S. 171. — Sachsen u. Anhalt. Bad. 2,
s.3051F. [3059
Brandi, Karl: Hrotsvit von Gandersheim.
(Dt. Rdsch. Bd. 209, 8. 247.) [3060 |
graph. Kt.
Nr. 3046—3114
Schramm, Perey Ernst: Die Briefe Kaiser
| Ottos Ill. und Gerberts von Reims aus dem
Jahre 997. (Arch. f. Urk.-Forsch. Bd. 9, S.57.)
[13061
Schmeidler, Bernhard: Über die Tegernscer
Briefsammilung. (Froumund.) (N. A. Bd. 46,
1925.20, 5. 305--429.) [3062
Strecker, K.: Die Örtlichkeit der Kimigs-
begegnung im Ruodlieb. (Papsttum u. Kaiser-
tum. S. 207-214.) [3063
Die Urkunden der Deutschen Könige und
Kaiser. Hrsg. von d. Gesellschaft f. ältere
deutsche Geschichtskunde Bd. 5, TI. 1. Ber-
lin: Weidmann 1926. 4° = Diplomatum regnum
et imperatorum Germaniae t. 5, p. 1 = Monu-
menta Germaniae historica. 3, 1. Die Ur-
kunden Heinrichs 111. 1039--1047. In Ge-
meinschaft mnit H. Wibel (t) bearb. u. unter
Mitwirkge. von P. ©. Schramm hrsg. von
H. Presslan. (267 8.) [306%
Hlelleiner. Karl: Ein Deperditum von Hein-
rich IV. «Mitt. d. öst. Inst. f. Geschichtsf.
Bd. 41. S. 412.) [3005
Schneider, Friedrich: Canossa. Mit Ltopo-
In: Zs. f. Kirehengeschichte. Dd.
45 CN.F. R), 2. S. 163—175. [3066
Sehneider, Fedor: Aus San Giorgio in
Braida zu Verona, (Papsttum und Kaiser-
tum. 8. 155--206.) [3067
The Cambridge Medieval History. Vol. 5:
Contest of Empire and Papaey. New York,
Macmillan 1926. Cambridge Univ. Press.
Rez.: Speculum. Vol 2. p. N ff. Seot.
hist. Review. Nr. 93, 1926, Oet. p. 616. [3063
Schmid. Panl: Der Begriff der kanonischen
Wahl in den Antängen des Investiturstreits.,
Stuttgart: W. Kohlhammer 1926. (IV, 215
So gr. »°. Wurde 1923 als Diss. von d. phil.
Fakultät Tübingen angenommen. [3069
Gay, ‚Jules: Les papes du Ale siecle et la
Chretiente,. Paris, I. Gaballa, 1926, NVII,
$25 pp. (-= Bibliotheque de enseignement de
Ihistoire eecelesiastigne.)
Rez.: Anal. Boll. T. 44. 8. 126 ff. 13070
Angelucci, A. G.M.: La più grande lotta
per la libertä e civilta cristiana. Per FVII
entenario della fine della questione delle
investiture tra il Papato e Fhmpero nel Medioe-
vo, Roma, tip. Pio X. p. 90. [3071
Brackmann, A.: Die Anfänge von Hirsau.
Papsttum u. Kaisertum. S. 215—232.) [3072
Ringard, E.: Les origines de Vordre de
Prémontré en Normandie. Recherches sur la
Mation des abbayes de La Luzerne et d'Ar-
dennes. (Analecta Praemonstr. T. 2, S. 159
bis 176.) [3074
Paas, Th.: Das Seminarium Norbertinum
in Coln. (Analecta Praemonstr. T. 2, S. 139
bis 158, 241—272. [3075
Heyman, H.: Untersuchungen über die
Pracinonstratenser-Gewohnheiten. Abschn.L:
Premontre und Citeaux. (Anal. Pracmonstr.
1.2,.8:9--31,) [3076
Renard, E.: Zur Wiederherstellung der
Kanzel Heinrichs II. im Aachener Münster.
(Zs. 1. Denkmalpflege. Jg. 1, H. 1—2.) [3077
Redlich, Virgili: Aus dem Tegernseer
Geistesleben um die Jahrtausendwende. Be-
nediktinische Monatsschr. Jg. 8. S. 22.) [3078
Jahn, M.: Germanische Gräber nus der
Kaiserzeit. (Altschlesien. Bd. 1, H. 3/4.)
[3079
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser 919—1254 *93
Goldschmidt, Adolph: Die Elfenbeinskulp-
turen aus der romanischen Zeit, 11--13. Jh.
Bd. 4. (Tafeln. Text.) Berlin: Bruno Cassirer
1926. 49.5 x 35 em = Denkmäler d. deutschen
Kunst. Sekt. 2: Plastik, Abt. 4. 4.4Tateln.)
(79 Lichtdr.-Tat.) (Text.) (VII. 71 N., 43
Textill.) | 3080
Mackinney, L.C.: Pre-Gothie Architec-
ture: A mirror of the sorial-religious renais-
sance oT the eleventh century. (Speculnm.
Vol. 2, nr. l, Jan. 1027.) [3051
Hanfi, Wlalter] v.:
zig: Quelle x Mever 1926.
ligiouskundliche Quellenbücherei.
La Baume,
Ostdeutschland.
Volk u. Rasse.
S. 91.) i
krabbo, Herm.: Tine Schilderung
Elhslawen aus dem Jahre 1198.
und Kaisertumn. S. 250—262.)
Rez.: Gee. BIL f. St. u L. Magdburg.
Jg. 61, S. 169f. Sachsen u. Anlualt. Bd. 2,
5. 392. i [3084
Die Kreuzzüge. Leip-
(BL S)8" = Re-
[30832
Wikinger in
Erneuerung.
5. 20. H. 5,
[3053
der
(Papsttum
Wolgang: Die
(Desutsehhlanmeds
1926, H. 1. 2,
Van der Linden, Hermann: La date de la
nomination de Godefroid de Bonillon comine
due de Lotharingie (LOST). (Bull. d. L comin.
r. d’hist. T. 90, 5. 159.) 13085
Cartellieri, Otto: Am Hofe der Herzjge
von Burunnd. Kulturhist. Bilder. vasel:
B. Schwabe & Co. 1926. (XLE 329 5., 25 Taf.,
1 Stamıntat.) gr. N°.
Rez.: Times. Lit. Suppl. 1926, 19.8., 8.
549. [3036
Grieser, R.: Das Arelat in der enropiischen
Politik von der Mitte des 10. bis zum Ausgang
des 14. Jahrhunderts. (Vgl Engl. hist. Rev.
1926, 146.) [3087
Macdonald, A. J.: Lanfranc. Oxford 1926.
Rez.: N.A. Bd. 16, 1925,26, S. 552. [3058
b) Staufische Zeit 1123—1254.
Grolman, Adolf: von Die Hohenstanfen,
(Zeitwende. Je. 2, 11.8. 105.) [3O59
Bühler, Johannes: Die Hobenstauten.
Nach Zeitgenöss. Quellen. Mit 16 Bildtaf.
Leipzig: Insel-Verlag 1925. (0893 8.) >’ =
Deutsche Vergangenheit. [3090
kohlrausch,. Robert: Herrschaft nnd Unter-
gang der Hohenstanten in Italien, Ekrzahlt.
(1.-—lt. Tsd. Mit 6 Taf.) Jena: E. Diederichs
1926. (50 S.) 3° — Deutsche Volkheit. [| Bi.
[3091
Barnick, Erna: Kaiser Friedrich Bar-
barossa in der Geschichte, Den alten Quellen
nacherz. (1. -2. Tsd. Mit 5 Fat.) Jena:
E. Diedlerichs 1920. Dintsche
Volkheit. |19.] 13002
Das Volksbneh von Parbarossa und die
Geschichten von Friedrich dem Ändern.
Jena, B. Diederichs.
Rez.: Die Tat. 1926, N. 569.
Schaufhausen, Friedrich
Leben Heinrichs des Löwen.
5 Taf) Jena: E. Diederichs 1926, (81 5.)
8° = Peutsche Volkheit, [Bd. >54.) [3094
Hofmeister. Adolf: Heinrich der Löwe und
die Anfänge Wisbys, (Zs. d. Ver. i Lübeck.
Gesch. u. A. K. 23, 8. 43 ff.) [3005
Güterbock, Ferdinand: Die Rektoren des
Lombardenbundes in einer Urkunde fur
(SS 5.) 5°
[3193
Wilhelm: Das
Erzählt. (Mit
Bd. 18. 5. 191--273.)
Chiaravalle. (Qu. u. Forsch. a. it. Arch. Bd.
18, S. 1—29.) 13096
Ottokar, Nicola: Tl commune di Firenze alla
fine del dugento. Firenze: A. Vallecchi. p.
23y. [3 97
Memorie politiche, civili e militari della
città d'Alessandria dall'anno 1165 al 1213
di G. 0O. Bissati e Veechi eronisti alessan-
drini, a cura di L. Madaro. Casale; Tip. coope-
rat. 1926.
Rez.: Bollett. stor. p. 1. Prov. di Novara.
1926. 8. 317. [3098
Schneider, Fedor: Untersuebungen zur
italien. Verfassungssteschichte. IL. Stan-
fisches aus der Formelsammlung des Petrus
de Boateriis. (Qu. u. Forsch. a. ital. Arch.
[3099
Kebr, P.: Win unbekanntes Mandat. Ottos
IV. bei Lodi 1212 Jannar 25.) (Quell. u.
Forsch. a. ital. Arch. Bd. 18, 8.335.) (3100
Sthamer, Jd.: Die vatikanischen Hand-
schritten der Konstitutionen Friedrichs IT.
für das Königreich Sizilien. (Vapsttum und
Kaisertun. N. 515-525.) [3101
Der Freiheitsbriet Kaiser Friedrichs II.
von 1226 (für Lübeck). (Faesimile.) (Zs.
d. Ver. f. Lübeck. Gesch. u. A. K. 23, 5. Lit.)
[3102
Sthamer, Eduard: Die Hanptstraßen des
Königreichs Sizilien im 13. Jahrtinndert.
(ï. A. Napoli 1026.) (Vorg. i d, 18. Ges-
Sitzg. d. Preuß. Ak. d. W. 1926.) [3103
Cohn, Willy: Die Geschichte der sizilischen
Flotte unter der Reeierung Friedrichs EL.
«1107 —12519. Breslau: Priebatsch's Buchh.
1926. (153 5., 1 Taf.) gr. 5°. [3104
sthamer, Eduardi: Dokumente zur Ge-
schichte der Kastellbanten Kaiser Friedrichs
EI. und Karls L. von Anjou. Bd. 2. Leipzig:
Karl W. Hiersemann 1926. 4° = Die Bauten
d. Hohenstaufen in Unteritäalien. brg. Bd. 3.
2. Apulienn. Basiheata, (YEH 210 8) [3105
Agnelle, Giuseppe? Niracusa medioevale:
inonnmenti inediti. Catania, Mugla. p. 126
von P3 tav. [3106
Thornton, H. H.: The poems aseribed to
King Enzio. (Speculum. Vol. 1, p. 3951F.)
13107
Vitale, Vito: Genova ed Enrico VE di
Sveyia. (Seritti storici in onore di Camillo
Manfroni.) [H ON
Mellmann, Wilh.: Ermordung des Erz-
bischofs Engelbert II. und die Gründung der
Stadt Hamm. (CHeimatbll. d. rot. Erde. 1926,
5. 99.) [3109
Plaßmann, J. O.: Erzbischof Engelbert von
Köln nud Walter von der Vogelweide. (Hei-
matbl. d. rot. Erde. 1926, N. 22 [3110
Hestermann. Ferdinand: Sankt Vizelin
Apostel der Holsten und Wagner. Dülmen
L Wa A. Laumann, 1926, 107 pp. Il. [31
Muller. K.:
Viktor. Ze. L
Zar
Kirch.-G.
Mystik Hugos von >t.
1926, Bda. 45, 5.
175.) [3112
Steinen. Wolfram von den: Vorm beiligen
Geist des Mittelalters. Anselm von Canter-
burv. Bernhard von Clairvaux. Bresku:
Ferd. Hirt t926., (N. BIN SI) gr. > [3113
Bernhard von Chiryan, -— Johannes
Schuek, der Myrrhenberg des hl. Berhard
von Clairvanx. München: Verlag Josef Mil-
ler [19206]. 232 N., Fat.) 16° = Via sacra.
Buch. 7. {3114
Williams. W. W. and B.V. R. Milis: Se-
loet treatises of S. Bernard of Clairvanx: De
diligendo dev, de gradibus humilitatis et su-
+94
perbiae (Cambridge patristic texts), Cambridge
Univ. Press. 1926. [3115
Kissel, H.: Zum 800jährigen Todestag des
hl. Gottfried von Cappenberg am 13. Jan.
1927. Tongeloo 1926: Druck. d. Praemoustra-
tenserabtei. (38 S.) gr. 8° = Analecta Prae-
monstratensia. Tom. 2, Fasc. 3, Supplemen-
tum. [3116
Callmann, Erna: Die Heilige Elisabeth
von Thüringen. Düsseldorf: L. Schwann
(1926). (31 5.) kl. 8° = Religiöse Quellen-
schriften. H. 23. [3117
Konrad von Seldenbüren, 1126—1926.
Gedenkbliätter zur 8. Jahrhundertfeier seines
Todes. HEngeiberg, Stiftsdruckerei (1926).
24 pp. [3118
Anecdota Veronensia.
S. 869—375.)
[3119
Vails-Taberner, F.: Ein Konzil zu Lerida
im J. 1155. (Papsttum u. Kaisertum. S.
304—368.) [3120
Kebr, Paul: Zur Geschichte Victors IV.
(Octavian von Monticelli.) (N.A., Bd. +46,
Ss. 53—85.)
Rez.: Zs. f. Kirch.-Gesch. 1926, Bd. 45,
S. 137.) [3121
Güterbock, Ferd.: Zum Schisma unter
Alexander Ill. Die Überlieferung des Tolo-
sanus und die Stellungnahme der Romagna
und Emilia. (Papsttum u. Kaisertum. 8.
376—397.) [312:
Holtzmann, W.: Papst Alexander III. und
Ungarn. (Ung. Jbb. Bd. 6, 5. 3971.) [3123
Hoitzmann, W.:
(Papsttum und Kaisertum.
Wenek, K.: Die römischen Päpste zwischen
Alexander IILI. u. Innocenz III. und der Desig- ;
nationsversuch Weihnachten 1197. (Papsttum
und Kaisertum. S. 415—474.) [3124
Hali, John G.: Was transsubstantiation
authorized by the fourth Lateran council?
43 pp. Letchworth Garden City: Common-
wealth Press. [3125
Peitz, W.M. : Die Entstehung des Regi-
strum super negotio Romani imperii und der
Anlaß zum Eingreifen Innocenz III. in den
deutschen Thronstreit. (Hist. Jahrb. hg. i. A.
d. Görres-Ges. Bd. 46, 1926, 5. 3547.) [3126
Haller, Joh.: Innocenz III. und Otto IVY.
(Papsttum u. Kaisertum. S. 475—507.) [3127 |
Die Aktenstücke zum Frieden von 8. Ger-
mano. (Acta pacis ad S. Germanum anno
1230. Initae.) Hrsg. von Karl Hampe.
Berlin: Weidmann 1926. (XIII, 123 8.) gr. 8°
= Epistolae selectae. T. 4. = Monumenta
Germaniae historica. [3123
Hampe, Karl: Eine unbekannte Konstitu-
tion Gregors IX. [kurz vor 1234 VIII 1] zur
Verwaltung und Finanzordnung des Kirchen-
staates. In: Ze Í. Kirch.-Gesch. Bd. 45.
(N. E. 8), 2. 8. 190—197. [3129
Wenck, Karl: Das erste Konklave der
Papstgeschiehte, Rom August-Okt. 124.
(Quell. u. Forsch, a. ital. Arch. Bd. 15, 5.
101—170.) [3139
Morin, Germain: Eine Mailänder Synodal-
rede des Abtes Ubert aus dein ATIE. Jhrt.
(Studien u. Mitt. z. Gesch. d. Benediktiner- |
Ordens. 43, S. 1—13.) [3131
Krabbo, Hermann: Regesten der Mark-
grafen von Brandenburg aus askanischem
Hause. Lie. 5. (5. 561-654.) Berlin-Dah-
lem, Archivstr. 12/14: Verein f. d. Geschichte
d. Mark Brandenburg 1926. 4° = Veroöffent-
liehungen d. Vereins f. Geschichte d. Mark
Brandenburg. (3132
Bibliographie Nr. 3115—3178
Kaeber: Die Gründung Berlins und Kölns.
(Forsch. z. brand.-preuß. Gesch. 38, S. 301f.)
[3133
Mitis, Oskar: Ein angeblicher Bruder Her-
zog Friedrichs des Streitbaren. (Mit einer
Siegeltafel.) (MIöG. Bd. 41, 1926, S. 129 bis
135.) [3134
Feldmann, M(arcus): Die Herrschaft der
Grafen von Kyburg im Aaregebiet. 1218 bis
1264. (Zürich: Gebr. Leemann & Co. 1926.)
(S. 221—410, III S.) gr. 8° = Schweizer Stu-
dien zur Geschichtswissenschaft. Bd. 14.
1926, H.3. [3135
Ostwald, Paul: Das Werk des Deutschen
Ritterordens in Preußen. Staatspolitischer
Verlag G. m. b. H., Berlin 1926.
Rez.: Jahrbücher für Kult. u. Gesch. d.
Slaven. N. F. Bd. 2, H. 3, S. 1081. [3136
Oelsnitz, A[lexander] RB(ernhard}) Elrnst]
' von der: Herkunft und Wappen der Hoch-
meister des Deutschen Ordens 1198—1525.
Königsberg i. Pr.: B. Meyer & Co. in Komm.
1926. (138 S. mit Abb.) gr., 8° = Einzelschrif-
ten d. Histor. Kommission f. ost- u. west-
preuß. Landesforschg. 1. [3137
Caspar: Hermann von Salza und die
Gründung des Deutschordensstaates in Preu-
Beu. 1924.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S. 382. G.G.
A. Jg. 88,1926, S. 191. [3133
Tidik, Erika: Beiträge zur Geschichte der
Kirchen-Patrozinien im Deutschordenslande
Preußen bis 1525. (Zs. f. d. Gesch. u. A. K.
Ermlands, Bd. 22, S. 343.) [3139
Lorentz, Friedrich: Die Bevölkerung der
Kaschubel zur Ordenszeit. (Zs. d. westpr.
Geschichtsver. 66, S. 7tf.) [3140
Huss, Richard: Von Zevenbergen bis
Siebenbürgen. Die flandrische Auswande-
rungsbewegung im 12. Jh. Ostland 1926, 3.
225—232.
Rez.: Ungar. Jahrbücher. Bd. 6 (1928),
H. 3, 8. 361. [3141
Miller, Wiliam: Trebizond. The last Greck
empire. S. P. C. K. 56. net.
Rez.: Times, Lit. Suppl. 1926, Ang. 26,
S. 566. [3142
c) Innere Verhälinisse.
Strunz, Franz: Albertus Magnus. Weisheit.
u. Naturforschg. im Mittelalter. Mit 3 Faks.
u. 35 Abb. Wien: K. König (1926). (187 8.)
8° = Menschen, Völker, Zeiten. 15. (3143
Walz, Ang.: Kölner Studienaufenthalt des
Aquinaten. Ein Beitrag aus Denifles Nach-
laß. (Röm. Qu.Schr. 34, S. 46.) [3144
Peillsube, E.: Initiation à la philosophie
de Saint Thomas. Paris, Rivière, 1926. 425
pp. (Bibliothèque de philosophie expéri-
mentale 12.) [3145
Mattiussi, Guido: Les points fondamentaux
de la philosophie thomiste, Trad. p. Jean Le-
villain. Turin, Marietti 1926, XII, e Pp,
314
Hessen, Johannes: Die Weltanschauung
des Thomas von Aquin. Stuttgart: Strecker
& Schröder 1926. (XI, 169 S., 1 Titelb.) 8°.
(Umschlagt.:) Hessen: Thomas von a
31
Oigiatl, Francisco: The key to the study
of St. Thomas: tr. by John S. Zybura. 184 P.
O‘25. St. Louis, Mo., B. Herder. [3148
Vom Interregnum bis zur
Stufler, Johann: P. R. Martin O.P. u.
seine Verteidigung des hl. Thomas u. der
Thomisten. In: Zs. f. kath. Theol. Jg. 50,
2.8. 253—272. [3149
Koch, Joseph: Durandus de S. Porciano
O. P. Forschungen zum Streit um Thomas von
Aquin zu Beginn des 14. Jahrhunderts. T. 1:
Literargeschichtliche Grundlegung. (= Bei-
träge zur Geschichte der Philosophie des
Mittelalters. Texte und Untersuchungen.
Bd. 26). 1927. [3150
Libertini, Crescenzo: Intelletto e volontà in
Tommaso d'Aquino e Duns Scoto; con pref.
di Antonio Aliotta. Napoli, F. Perella, 1926.
p. VI, 124. L. 8. (Biblioteca di Me
3151
Liebeschütz, Hans: Kosmologische Motive
ín der Bildungswelt der Frühscholastik. In:
Yorträge d. Bibl. Warburg 1923—1924. (Leip-
zig: Teubner 1926.) S. 83—148. [3152
Aubert, Anne-Marie: Historie et déve-
loppement d'une abbaye cistercienne, Belle-
vanx en Franche Comté (XIle—XV Ie siècle).
(These prés. à l'école d. ch. 1926.) [3153
Salomon, Gerhard: Das ritterliche Mittel-
alter. Hrsg. Tl. 2. Leipzig: Teubner 1926. 8°.
= Literaturkundl. Lesehefte. H. 4. 2. Hö-
sches Epos u. Versnovelle. (48 5.) (3154
Hempel, Heinrich: Nibelungenstudien. 1.
Heidelberg: Carl Winter Verl. 1926. 8° =
Germanische Bibliothek. Abt. 2, Bd. 22. 1.
Nibelungenlied, Thidrikssaga u. Balladen.
(X, 274 S., 1 Motivtab.) [3155
Roethe: Donau, Rhein und Nibelungenlied.
(Korr.Bl. d. Ges. Ver. Jg. 74, Nr. 1—3.)
[3156
Tonnelat, Ernest: La chanson des Nibe-
lungen. Etude sur la composition et la forma-
tion du poème épique. en Société d’edi-
tion „les Belles Lettres‘“. 396 p. (Publi-
cations de la faculté des A de Strasbourg,
fasc. 30.)
Rez.: Revue hist. 1926, T. CLI, S. 256.
Bibliothèque de l'école d. ch. 87, S. 192ff.
[3157
Beeker, Albert: Zur Nibelungensage. (Zs.
d. V. f. rhein. u. westf. Volksk. 23, S. 136.)
[3158
Bruchstücke einer neuen Fassung des
Eckenliedes (A), hrsg. von Clarl] von Kraus.
Tl.1. München: Bayer. Akademie d. Wissen-
schaften; R. Oldenbourg in Komm. 1926. 4° =
Abhandlungen d. Bayer. Akad. d. Wissenschaf-
ten. Philosoph.-philolog. u. hist. Kl. Bd. 32,
Abh. 3. [3159
Heim, K.: Heinrich von Morungen und
Albrecht von Halberstadt. (Beitr. z. Gesch.
d. d. Sp. u. Lit. Bd. 50, H. 1, 5. 143.) [3160
Stecheie, Karl: Ein Beitrag zur Meier-
Helmbrecht-Forschung. (Altbayer. Monats-
schr. Bd. 15, H. 3.) [3161
Wolfram von Eschenbach [: Werke]. Hrsg.
von Albert Leitzmann. H.2.5. Halle (Saale);
M. Niemeyer 1926. ° Altdeutsche Text-
bibliothek. 13. 16. 2. Parzival, buch 7—11.
2., verb. Aufl. (XI, 193 S.) 5. Willehalm,
==
buch 6—9; Titurel; lieder. 2., verb. Aufl.
(XVII, 187 S.) [3162
Wolfram von Eschenbach. Von Karl
Lachmann. 6. Ausg. (Vorreden von Moritz
Haupt, Karl Müllenhoff, Karl Weinhold,
Eduard Hartl.) Berlin: W. de Gruyter & Co.
1926. (LXXII, 640 5.) gr. 8°. [3163
Reformation, 1254—1517 *95
Kempf, Peter: Wolfram von Eschenbachs
„Parzival“ und Richard. Wagners ‚„Parsi-
fal“. In: Die Schulpflege.. Jg. 32, 34, 21.
Aug. S. 399—402. [3164
Lüders, W.: Der Harlingeberg bei Vienen-
burg. Eine welfische Burg des 13. Jahrhun-
derts. (Zs. d. Harzver. 59, 5. 46ff. 137ff.)
[3165
Schaar, L.: Die Erbauung der Burg auf
dem Harlungerberge bei Vienenburg im Win-
ter 1203—04. (Hannov. Magazin. Jg. 2, 1 nn
Duthuit, Georges: Byzance et lart du
XIIe siècle. Paris, Boutelleau et Delamain,
1926. 123 pp. (La culture moderne, I.) [3167
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254—1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254—1378.
Kaser, Kurt: Das späte Mittelalter. 2.
Aufl. Stuttgart, Gotha: Frdr. Andr. Perthes
1925. (VI, 278 8.) 4°. = Weltgeschichte in
gemeinverst. Darst. Tl. 5. [3168
Peper, Hans: Anhaltische Fürsten als Be-
werber um den deutschen Königsthron bei
den Wahlen in den Jahren 1273 und 1308.
[In Maschinenschrift:) Bernburg [, Kaiser-
str. 45]: Verein f. Geschichte u. Altertums-
kunde 1926. (12 S.) 4°. [3169
Krebs, Manfred: Ein unbekannter Vertrag
Rudolfs von Habsburg mit dem Straßb. Bisch.
Konrad III. vom Jahre 1274. (N. A. Bd. 46,
1925/26, S. 515—526.) [3170
Scholz, Richard: Zur Datierung und U ber-
lieferung des Defensor pacis von Marsilius von
Padua. (N. A. Bd. 46, 1925/26, 8. a
í
Tooley, Marian J.: The authorship of the
"Defensor Pacis. (Alexander Prize Essay.)
(In: Transactions of the Royal Historical
Society. London. Vol. 9, p. 55—107.) [3172
Zedier: Die Quellen der Limburger Chro-
nik und ihre Verwertung durch Tilemann.
(Hist. Vjschr. Jg. 23, S. 259.) [3173
Schneider, Friedrich: Kaiser Heinrich VII.
(3 Hefte.) H. 2. Greiz i. V.: H. Bredt’s Nachf.
1926. gr. 8°. 2. Der Romzug 1310—1313.
(YII S., 8. 77—217.) Vgl. N.A. Bd. 46, Sï.
221f. [3174
Schnelder, Friedrich: Die Öffnung des Grab-
males Kaiser Heinrichs VII. in Pisa 1920/21.
(M165G. Bd. 41, 1926, S. 136—140.) [3175
Steinberg, S.: Zum Fürstenspiegel Karls
IV. (Mitt. d. Ver. f. d. Geseh. d. Deutschen i.
Böhmen. Jg. 64, H. 2. 3.) (Vgl. Hist. 28.
1926, Bd. 134, 5. 168.) [3176
Hanisch, Erdmann: Der sogenannte „Pa-
triotismus“ Karls IV. (Jahrbücher f. Kult. u.
Gesch. d. Slaven. N. F. Bd. 2, H. 2, a
ti
Zum Statut von Wis-
(Jahrbücher f.
Grünenthal, Otto:
lica in polnischer Fassung.
Kult. u. Gesch. d. Slaven. N. F. Bd. 2, H. 1,
S. 76tf.) Vgl. hierzu: Schmid, H. F.: a. a. O.
S. 830tf. [3178
Finke, Heinr.: Die Seeschlacht am Kap
Orlando (1299 Juli 4). Mit Benutzung des
*96
Nachlasses v. H. E. Rhode. (Histor. Zeitschr.
1926, Bd. 134, S. 257.) [3179
Finke, H.: Arawonisch-sieilische Beziehun-
gen zum bayrisch-ptälzischen Hause im 14.
Jh. (Zs. f. d. G. d. Oberrheins, N. F., Bd. 39,
H. 4, S. 499—5L4.) [3150
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378—1517.
Hadiey, Wiliam: The fifteenth century.
222 pp. 28. (The Englishman.) Dent. [3181
Mc Grady, 5. H.: A note-book of Buropean
history 1400—1920. 235 8. 3. 5. 6. d. Met-
buen, May '26. [3182
Quicke, Fr.: Les relations diplomatiques
entre le roi des Romains Nigismond et la
maison de Bourgogne (fin 1416 —debut 1417).
(Bull. d. 1. comm. r. d’hist. T. 90, S. 193.)
[3153
Sander, Sigismund: Die Schlacht bei
Aussig (1426). (Beitr. z. Heimatk. d. Aussig-
Karb. Bez. Jg. 6. 5. 50.) [3184
Ermisch, Hubert: Zur Geschichte der
Schlacht bei Aussig. (N. A. f. Sächs. Gesch.
Bd. 47, S. 5f.) [3185
Bibra, Reinhard v.: Kaiser Friedrieh LLI.
in Würzburg 1474. (Arch. d. Hist. V. v. Unter-
franken u. Aschaffenburg. Bd. 65, S. 1---53.)
[3186
Brunetti Mario: Alla vigilia di Cambrai.
La legazione di Vincenzo Queriniallimperatore
Massimiliano (1507). (Archivio veneto-trid.
T. 10. 1926, S. 11f.) 13187
Baumhauer, Aluszust]: Die Belagermug
Waldshuts 1468. Nach d. Chronik des Michael
Stettler. Waldshut: H. Zimmermann 1920.
(8 5.) 8°. [3135
Stowasser, Otto H.: Zur inneren Politik
Herzog Albrechts ILL. von Österreich. (Milot.
Bd. 41, 1926, S. 141—149.) |3159
Mayer, Josef: Geschichte von Wiener Neu-
stadt. 1. Wiener Neustadt im Mittelalter,
Tl. 2. Wiener Neustadt: Selbstverlag d. Ma-
gistrats [: It. Mittie.: Volksbuchh. d. Druck-
u. Verlagsanst,. Gutenberg] 1926. 4°. 1, 2.
Kine Glanzperiode d. Stadt. C1140--1500)
(VL, 530 S. mit Abb., 7 [1 farb.) Taf., 1 Tit-lb.)
13190
Largiader, Anton: Geschichte der Schweiz.
Berlin: W. de Gruyter & Co. 1927 [ Ansg. 1926].
(132 X.) Kl. 8° = Sammlung Goschen. 155.
[3191
Berlepsch-Valendas, Hans v.: Kämpfe der
Schweiz mit Karl dem Kühnen. (Mit 6 Taf. u.
ı Kt. 1.—10. Tsd.) Jena: B. Dicderichs 1926.
("0 S.) »° = Deutsche Volkheit. 133.) [3192
Zweifel, Paul: Über die Schlacht von Sem-
pach zur Aufklärung der Winkelriedirage.
Ein alleemeinverständlicher geschichtlicher
Beitrag. Zürich: Verl. v. Beer & Co. o. J. 52 5.
[3193
Wattelet, H.: Die Schlacht bei Murten.
Hist,-krit. Studie. Festschriit zum 22. Juni
1926. Murten. 1028,
Rez.: Hist. Jahrb. i A. d. Görres-Ges.,
Bl. 46, 1926, 8.719. [3194
Valliere, P. E. de: Morat. Le siège et la
bataile. 1476. Avec des desseins à la plume
de Eug. Reichlen, un plan du terrain de bataille
et 3 hors texte photographiques. Lausanne,
Spes. 240. 5.
Rez.: Hist. Jahrh. I. A.
Bd. 46, 1926, 5. 715i.
der Görres-Ges.
[3195
|
Bibliographie Nr, 3179—3243
Dübi, Heinrich: Die Haltung der Berner
in dem Streite zwischen Georg Supersaxo und
Mathäus Schiner. (Arch. d. hist. Ver. d. Kant.
Bern. 28. 8.131.) [3196
Van der Essen, Leon: Un conflit entre le
due Charles le Temeraire et NVuniversite de
Lonvain a propos du pavements des impöts
en 1473. (Bull. d. 1. comin. r. d’hist. T. 90,
5. 242.) [3197
Acbischer, Paul: Liégeois, Brabancons et
Flamands s Fribourg (Suisse) au XVe siècle.
(Bull. d. 1. comm. r. d'hist. 'T. 90, 8.1.) [3198
Besnard, Joseph: Margueritte de Lorraine,
à la cour du roi René, à Aix. (Etudes frane.
T. 39, 5. 293.) (3199
Heinl, Karl: Fürst Witold von Litauen
in seinem Verhältnis zum Deutschen Orden
in Preußen wihrend der Zeit seines Kampfes
um sein litanisches Erbe 1352—1401. Berlin:
B. bering 1925. (VII, 200 8.) gr. 8° = Hist.
Studien. H. 165. [3200
Jochumsen, H.: Der vermeintliche Artig
des livländischen Ordensmeisters Heidenreich
Vinke von Overberg. 1439—1450. (Mitt. a. d.
livi. Gesch. Bd. 23.) (3201
Seraphim, Ernst: Aus Livlands Vorzeit.
Deutsche Ritter und Kauflente als Kultur-
bringer im Baltenland. Kovhler & Amelang.
Leipzig o. J. (Aus: Deutsche in aller Welt.)
2x4 5.
Rez.: Jahrb. f. Kult. u. Gesch. d. Slaven.
N. K. Bd. 2. H. 1, 8.128. [3202
Cosaeck, Harald: Livland und Rußland zur
Zeit des Ordenstneisterg Johann Freitag.
(Forts. (Hans. Geschbll. Jg. 5l, 8. 72.) [3203
«“ollnb, H.: Der Kreis Ortelsburg zur
Ordenszeit,. (Prussia. H. 26, 8. 241.) [3204
Schmauch: Erinland und der Deutschorden
wihrend der Regierung des Bischofs Hein-
rich IV. v. Heilsbere (1401—1415). (Ze. f. d.
Gesch. u. A. K. Ermlands, Bd. 22. 8.465.)
13205
c) Innere Verhältnisse.
a) Vertassungsgeschichte, +
Rechtsgeschichte, Wirtschafts-
und Sozialgeschichte
1283 Dezember 19 Stettin. Die Herzöge
Bogistaw IV., Barnim IT. u. Otto I. gewähren
den Ratsherren und allen Bürgern ihrer Stadt
Stettin zur Belohnung fürihre erwiesene Treue
die Freiheit, alle ihre erkanften Güter überall-
hin frei von Zoll und Ungeld ausiųhren zu
dürfen. Original mit dem beschäkligeten Reiter-
siegel Herzog Bogislaws IV. im Staatsarchiv
zu Stettin, Depositum der Stadt Stettin, Ur-
kunden Nr. $. Faesimilereproduktion. (Pom-
mern-Jahrb, 1926—1927. N. 4/9.) [32006
Kalkolf, Paul: Die Kaiserwabl Freidrichs
IV. und Karls V. (Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh.
N. F. 40, 8.405.) [3207
Friess, Edmund u. Jakob Seidl: Ein nieder-
üsterreichisehes Ungeldbuch aus dem Jahre
1437. (MIoG, Bd. 41, 1926, S. 201—209.) [3208
Peters: Bechtheimmer Kirchen- und Send-
weistum von 142} (Arch. f. hess. Gesch. u.
Altertumsk. N. F. Bd, 15, H.1, 8. 226.) [3209
Wollesen, E.: Zwei Auszüge aus dem Wer-
bener Sehöppenlmch (Testament des Ehe-
paares Giesenslage von 1506 und Brief des
Choriner Abts Petrus von 1523). (Beitr, z.
Gesch. L. u. V. K. der Altmark. Bd. 5, H. 2.)
[3210
Vom Interregnum bis zur Reformation. 1254—1517
Krabbo: /Zweiraden.
pr. Gesch. 38, N. 129ff.)
Reden und Predigten zur 500-Jahrfeier
der Sieben-Harden-Beliebung von 19.-—21.
Juni 1926 auf Föhr. Wyk: Verlag d. Vereins
f. Heimatkunde d. Insel Föhr 1926. (36 S.)
gr. S° = Föhrer Heimatbücher. Nr. 14. [3212
brand.-
[3211
(Forsch. z.
Denys, Jos.: Opmerkingen over de rekening
van den Amman te Gent voor de jaren 1307
—1309. (Annales de la société d’emulation
de Bruges 1926, Jan.— April.) [3213
Goris, J. A.: Zeden en criminaliteit te Ant-
werpen in de tweede helft. der XIVe eeuw naar
de rekeningen der Schouten van 1358 tot 1387.
Partiel. (Revue belge de phil. et d'histoire.
T.5, 8. 873.) [3214
Yenne, J. M.van de: Het bel g van Valken-
burg door de Luikenaren in 1465. (+ Publi-
rations de la Sociéte hist. . dans le Lim-
bourg ... T. 62. Sér. 6 T. 7. 8. 389.) [3215
Negri, Paolo: Pisa e Firenze nell'ottobre
1495 in due lettere inedite di Pandolfo Colle-
nuceio. (Scritti storiei in onore di Camillo
Manfroni.) [3216
Bignami, Luigi: Nel erepuscolo delle si-
gnorie lombarde: Gian Giacomo de Medici,
1495—1555. Milano, R. Quintieri (Parabiago,
L. Masneri), 1925. p. 215 con dieci tavole.
13217
Mab, Konrad: Die deutsche Hanse. (1.—
lv. Tsd. Mit 4 Taf. u. 6 Abb. im Text.) Jena:
E. Diederichs 1926. (37 N.) 8° — Deutsche
Volkheit. [Bd. 36.] [3218
Tügel, Ludwig: Jürgen Wullenwever, Lü-
berks großer Bürgermeister. Erzählt. (1.---10.
Trd. Mit 5 Taf. u. 1 Abb. im Text.) Jena:
E. Diederichs 1926. (67 S.) 5° -- Deutsche
Volkheit. [Bd. 37.] [3219
Bode, Wilhelm: Hausische Bundeshestre-
bungen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhun-
derts. Dritter (SchluB-) Teil. (Hans. Gesch.-
Bil. Jg. 51, S. 28.) [3220
Wählin, Hans: Wisby und Gotlands alte
Kıltur. 30 8. ill. Norstedt. 2.50 (Stockholm).
[322
Hertzberg, H.: Neue Beiträge zum Sturm
auf die Friedeburg. (Brem. Jahrb. 30. 8. 428.)
[3222
Feldtmann, Hans: Der zweite Rezeß vom
Jahre 1458 (Zs. d. Ver. f. Hamb. Gesch. Bd. 27,
N. 141—196.) 13223
Reinhardt, Efimil]: Jakob Fugger, der
Reiche aus Augsburg. Zugl. e. Beitr. zur
Klärung u. Förderung unseres Verbands-
wesens. Berlin: Struppe & Winckler 1926.
(VIL, 186 S., mehr. Taf.) gr. S°. [3224
Strieder, Jakob: Jacob Fugger, der Reiche.
Leipzig: Quelle & Meyer 1926. (XH. 171 S.,
mehr, Taf.) gr. 3°. [3225
Weidenbacher, Josef: Dic Fuggerei in
Augsburg. Die erste deutsche Kleinhaus-
Stiftung. Ein Beitr. z. Gesch. d. deutschen
Kleinhauses. Mit 26 Abb. (Augsburg:) Selbst-
verl. 1926. (XV, 126 8.,26 8. Abb.) 4°. [3226
Rein, Adolf: Der Kampf Westeuropas um
Nordamerika im 15. und 16. Jahrhundert.
Stuttgart, Gotha: Friedr. Andr. Perthes 1925.
(XI. 292 S.) =° -. Allgem. Staatengesch.
Abt. 2, Werk 3. [3227
us
2) Religion und Kirche.
Füßlein, Wilhelm: Zwei Jahrzehnte würz-
burgischer Stifts-, Stadt- nnd Landesgeschichte
*97
1254—1275. Meiningen: Brückner & Renner in
Komm. 1926. (IV, 174 S5., 1 Taf.) 4° = Neue
Beiträge zur Geschichte deutschen Alter-
tums, hrsg. v. d. Henneberg. altertunısforsch.
Verein in Meiningen, Lfg. 32. sowie von d.
Verein f. Henneberg. Gesch. u. Landeskunde
als H. 20. [3228
Pfitzner, J.: Zur Abstammung und Ver-
wandtschaft der Bischöfe Thomas l. u. Il.
von Breslau. (Schles. Gesch.Bll. 1926, Nr. 1.)
[3229
Soranze, Giovanni: Un canonico padovano
Vescovo intruso a Vicenza negli anni 12830—
1282. (Seritti storici in onore di Camillo
Manfroni.) 13230
Sevesi,. Paolo: Das Ularissenkloster 8.
Apollinare in Mailand. (Arch. Franc. hist. 17,
1924. 338-364, 520—3544; 18, 1925, 220—247,
525—358: 19, 1926, 76—99.)
Rez.: N. A. Bd. 46, 1925/26. S. 650, nr.
1077. [3231
Bauermann, Juhannes: Zur Besetzung der
Görlitzer Pfarrei unter den askınischen Mark-
grafen. (N. Lausitz. Magazin. Bd. 101, 8.
130 ff.) [3232
Beeourt, E.: L'abbaye, la ville et. la famille
WAndlau au XIVe sidcle. (Revue d’Alsace.
T. 73, 5. 401. 525.) [3233
Stenzel, Karl: Gailer von Kaysersberg und
Friedrich von Zollern. Ein Beitrag zur Gesch.
d. Straßburg. Domkapiteis am Ausg. d. XV.
Jahrh. (Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N. F. 40,
~. 61.) [3234
Breßiau. Hary: Die erste Sendung des Do-
ininikaners Nikolaus von Ligny, später Bi-
sehofs von Butrinto, an den päpstlichen Hof
und die Promissionsurkunden Heinrichs VII.
v. Hagenau u. Lausanne. (Papsttumn. Kaiser-
tum. S. 549—560.) [3235
Guidi, P.: La coronazione P Innocenzo VIL.
(Papsttum u. Kaisertum. S. 571—590.) [3236
Lewin, Louis: Der Tod des Papstes Alexan-
der VI. (Preuß. Jahrb. Bd. 206, 5. 35.) [3237
Schnitzer, Joseph: Peter Delfin, General
des Camaldulenserordens [1444—1525]. Ein
Beitr. z. Gesch. d. Kirchenreforin Alexanders
VE u. Navonarolas. Mit 5 Abb. u. e. Anh.
ungedr. Quelen. München: E. Reinhardt
1926. (VILL, 459 8.) gr. 8”.
Rez.: Anal. Boll. T. 45, S. 2076. Arch.
stor. ital. Anno S4, Vol. 6. S. 134. Mitt. a. d.
hist. Lit. Bd. 54, S. 199. 13238
Sabatini, Rafael: The life of Cesare Borgia
ioth ed.. new and revised., XXIl, 480 pp.
Stanley Paul. 12s. 6d. [3239
Hartmann, Paul: Papst Julius 11. als
Staatsmann und Mäzen. (Schriften der Hess.
Hochseh. Techn. Hochsch. Darmstadt. 1926,
nr. 2. NS. 7-27.) 13240
Scheiz, Richard: Eine Geschichte und
Kritik der Kirchenverfassung vom Jahre 1406,
nach einer ungedr. Retormschr. besproch.
(Papsttum u. Kaisertum. 8.595—621.) [3241
Acta concilii Constaneiensis. Bd. 3. Mün-
ster i W.: Regensbergsehe Buchh. 1926. 4°.
3. Die drei Päpste u. d. Konzil. Schriften zur
Papstwahl. Hrsg. in Verb. mit Johannes]
Hollnsteiner u. Hfermann] Heimpel von Hein-
rich Finke. (VIIL. 671 8.) [3242
Schönenberger. Karl: Das Bistum Kon-
stanz während des großen Schisinas 1378- -
1415. (Zs. i. schweiz. Kirchengesch. 1926, N.
1.1. 185. 241.) [3243
~
+98
Holtermann: Die kirchenpolitische Stellung
der Stadt Freiburg i. B. während des großen
Papstschismas.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S. 439. [3244
Peter, Hermann Georg: Die Informationen
Papst Johannes XXIII. und dessen Flucht
von Konstanz bis Schaffhausen. Freiburg
i. B.: Joseph Waibel in Komm. 1926. (XIX,
310 8.) gr. 8°. [3245
Poggius, Florentinus [Gian Francesco
Poggio-Braceiolini]: Todesgeschichte des Jo-
hannes Huß und des Hieronymus von Prag.
Beide um ihres Glaubens willen verbrannt zu
Konstanz am 6. Juli 1415 u. am 30. Mai 1416.
Geschildert. in Sendbriefen d. Poggius Floren-
tinus. (Diese Neuausg. folgt in den ersten
beiden Sendbriefen d. Munderschen Bearb.
Der 3., d. Tod d. Hieronymus betreffend, fußt
auf Niclasens von Weyl ‚Translation oder
Deütschungen“, Augsburg 1536.) Mit 3 Il.
[Abh.]. Konstanz [Schwedenschanze 7b]:
Johannes Huß Verlag 1926. (112 S.) gr. 8°
[3246
Holinsteiner, Johannes: König Sigismund
auf dem Konstanzer Konzil. (MlöG. Bd. 41,
1926, S. 185 — 200.) [3247
Miseiateili, Piero: Savonarola. Milano,
Alpes. 1925. p. 266. [32485
Van Wyck, William: Savonarola: a bio-
graphy in dramatic episodes. Intro. b. Horace
Fish. 303 pp. 12s. 6d Benn 1926. [3249
Cerini, Matteo: Savonarola e Machiavelli.
(Riv. d'Italia. 1926, Vol. 3, 5. 481—493.) [3250
Ferrara, Mario: Antiche poesie in memoria
del Savonarola. Kxtrait des Memorie Do-
inenicane, 1926, mai—-juin. 43 pp.
Rez.: Anal. Boll. T. 45. S. 207. [3251
Villari, Pasqmałe: La storia di Girolamo
Savonarola e de’suoi tempi. Nuova ed. con
una conferenza di Pasquale Villari su Girolamo
Savonarola e con pref. di Luigi Vilari. Fi-
renze, Le Monnier, 1926, 2 vol. LXXVI, 538.
CLXX, 261. CCCLVIL pp.
Rez.: Anal. Boll. T. 45, p. 207f. [3252
Workman, Herbert B.: John Wyclif: a
study of the English Medieval church. 2 vols.
pp. 282. 448.308. Oxf. Univ. Press, 1926. [3253
Loserth, Johann: Huß und Wielif. Zur
Genesis der hussitischen Lehre. 2. veränd.
Aufl. VI, 244 S. München u. Berlin: R. Olden-
bourg. 1925.
Rez.: Zs. f. Kirch.-Gesch. 1926, Bd. 45,
S.135£. Vgl, auch: Engl. Hist. Rev. 1926, 123.
Desgl. rez.: Z8. d. dt. Ver. f. d. Gesch. Mährens .
u. Schlesiens. Jg. 28, H. 1/2. 5.95.
Joachimsen: Wiclif und Huß über die
Kirche. (Jahrb. d. ev.-luth. Landeskirche
Bayerns. Jg. 21, N. 22—209.)
Herben, Jan: John Huß and bis followers.
214 5. London, G. Bles, Mar. 26. [3256
Beyschlag u. Clauss: Kleine Mitteilungen
zur Geschichte der Hussitenbewegung in
Franken. (Zs. i bayr. Kirch.-Gesch., Jg. 2.
1927, S. 47.) [3257
Wild, Erich: Das Vogtland in den Hussiten-
kriegen. (Mitt. d. Ver. f. vogtl. Gesch. u. A.K.
35, 1926, 5.71f.) [3255
Loserth, J.: Bemerkungen zu den Werken
Stephans von Dolein. (Zs. d. dt. Ver. f. d.
Geseh. Mährens u. Schlesiens. Jg. 28. 1920,
H. 3/4, 8. 321[.) [3259
Balić, P. Ch.: Quelsques précisions fournies
par la tradition manuserite sur la vie, les
œuvres et l'attitude doctrinale de Jean Duns
[3254
[3255
Bibliographie Nr. 3244— 3309
Scot. (Revue d'histoire ecclésiastique XXII,
Nr. 3.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 323. Scott.
hist. Review. Nr. 93, 1926, Oct., p. 79. [3260
Klein, Jos.: Die Charitaslehre des Johannes
Duns Skotus. Münster i. W.: Aschendortf
1926. = Franziskan. Studien-Beiheft 11. [3261
Ciemen, Otto: Deutsche Mystik. Hrag.
Frankfurt a. M.: M. Diesterweg 1926. (40 Sï.)
kl. 8° [Umschlagt.] = Kirchengeschicht!.
Quellenhefte. H. 8. [3262
Müller, Günther: Zur Bestimmung des
Begriffs „altdeutsche Mystik‘. (Dt. V.achr.
f. Lit. wiss. u. Geistesgesch. Jg. 4, 1. S. 97 —
126.) 13264
Karrer, Otto: Die große Glut. Textge-
schichte d. Mystik im Mittelalter [Umschlagt.:
Die Mystik im Mittelalter). München: Verlag
„Arssacra‘‘ J. Müller 1926. 532 5., 17 Taf. !°.
(= Karrer: Textgesch. d. Mystik. 2.) (3268
Eckart, Meister: Meister Eckehart spricht.
Ges. Texte mit Einl. von Otto Karrer. Mün-
chen: Verlag Josef Müller 1926. (159 S., Taf.)
16". Via saera. Bdeh. 6. [3265
Eckhart, Meister: Meister Eckehart. Das
System seiner religiösen Lehre und Lebens-
weisheit. Textbuch aus d. gedr. u. ungedr.
Quellen mit Einführung von Otto Karrer.
München: Verlag Josef Müller 1926. (379 S..
7 Yaf.: gr. x’. 13286
Karrer, Otto: Meister Eckehart. Der
Mensch u. der Wissenschaftler. (Hochland,
Jg. 23, Bd. 1, 8.535.) [3287
Karrer, Otto: Die Verurteilung Meister
Eckeharts. (Hochland 23, 1925/26, 5. 660 -
B677.) [3268
Weinhandl, Ferdinand: Meister Eckchart
im Qnellpunkt seiner Lehre. 2 Beiträge zur
Mystik Meister Eckeharts. 2., verm. Aut.
Erfurt: K. Stenger 1926. 528. 8%. = Weisheit
u. Tat. H.7. [3269
Pahncke, Max: Meister Eckceharts Lehre
von der Geburt Gottes im Gerechten. In:
Arch. f. Religionswiss. Bd. 23, 1:2 u. 3/4. N.
15—24 u. 2532—2064. [3270
Hampe, Susanne: Der Begritf der Tat bei
Meister Eekehart. Eine philosophie-geschicht!.
Untersuchung. Weimar: H. Böhlaus Nachf.
1920. (VI, 82 5.) gr. 5°. {3271
Strauch, Phil.: Zur Überlieferung Meister
Eekeharts. (Beitr. z. Gesch. d. dt. Sp. u. Lit.
Bd. 49, S. 355—402; Bd. 50, H. 2, S. 214.
Rez.: Zs. f. Kirch.-Gesch. 1926, Bd. 45,
S. 138. 13272
Seuse, Heinrich |= Heinrich Suso). Des
Mvstikers Heinrich Seuse O. Pr. deutsche
Schriften. Vollst. Ausg. auf Grund d. Hand-
gehriften. Eingel., übertr. u. erl. von Nikolaus
Heller. Regensburg: Verlagsanstalt vorm.
tr. J. Manz 1926. (LXXIII, 478 S. mit Abb.,
ı Titelb.) gr. 5°. 1327:
Denifle, Heinrich Seuse: Das geistliche
Leben. Blumenlese aus d. deutsch. Mystikern
u. Gottesfreunden d. 14. Jh. 8. Aufl. hrsg. von
Reginald M. Schultes. (Geleitsw.: Martin
Grabmann.) Graz: Ulr. Moser 1926. (XVI,
711 5.) kl. x°. [3274
De Man, D.: Heinrieh Suso en de Moderne
Devoten. (Nederl. Arch. v. kerkgesch. D. 19,
3.279.) ` [3275 `
Ochs, E.: Seuse-Bruchstück. (Beitr. z.
Gesch. d. d. Sp. u. Lit. Bd. 50, H. 1, ne,
327
Rhijn, M. van: De bekeering van Geert
de Groote. (Nederl. Arch. v. Kerkgesch. N. S.
D. 19, 8.1591.) (3277
Vom Interregnum bis zur Reformation. 1254—1517
Thomas von Kempen [Thomas a Kempis]:
Das Buch von der Nachfolge Christi [De imi-
tatione Christi]. Übers. von Joh. Mich. Sailer,
neu hrsg. von Franz Keller. Mit 56 (eingedr.)
Bildern. 15. Aufl. Freiburg: [Herder 1926].
(XXIV. 536 8.) 16°. [3278
Hnyskens, Albert: Eine thüringische Sühne-
wallfahrt nach Aachen im Jahre 1403. (Z8. d.
Aachener Geschichtsver. Bd. 46, 8. Tn
3279
Bierbaum, Athanasius: Dietrich von Mün-
ster. (1435—1515.) Münster i. W.: Westf.
Vereinsdruckerei 1926. 103 S. mit Abb. 8°.
[3280
Lloyd, Roger B.: The approach to the
reformation. 227 8.0.5. L. Parsons, Mar. 26.
3281
Koch, Ernst: Beilegung von Mißhellig-
keiten zwischen dem Pfarrer Heinrich Jahn
in Pößneck und dem Stadtrat. daselbst durch
Herzog Wilhelm IH. zu Sachsen am 3. März
1472. (Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. A.K. Bd.
35, H. 1, 8. 132.) [3282
Kalkoff, Paul: Die Reichsabtei Fulda am
Vorabend der Reformation. (Arch. f. Ref.
Gesch. Jg. 22, 1925. 3. 210—267.) [3283
Herrmann, R.: Die MeßBpriester in einer
Thüringer Kleinstadt vor der Reformation.
und ihr Verhältnis zum Bauernkrieg. S.A.
aus: Zs. f. Thür. Gesch. u. Altertumsk. Bd. 34,
H.1, S5. 1—64.
Rez.: Zs. f. Kirch.-Gesch. 1926, Bd. 45,
5N. 299. [3254
Götz, J. B.: Das Pfarrbuch des Stephan
May in Hilpoltstein vom Jahre 1511. Ein
Beitrag zum Verständnis der kirchlichen Ver-
hältnisse Deutschlands am Vorabende der
Reformation. Münster i. W.: Aschendorff, XII,
204 S. [Reformationsgeschichtliche Studien
u. Texte. H. 47 u. 45.]
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges.,
Bd. 46, 1926, S. 075f. ` [3285
Rauch, von: Jodocus Lorcher von Heil-
bronn, Kanzler in Ansbach und Ablaßkom-
missar. (Zs. f. bayr. Kirch-Gesch. Jg. 2, 1927,
5. 1ff.) [3286
Hashagen, J.: Landesherrliche Ablaß-
politik vor der Reformation. (Zs. f. Kirch.-
Gesch. 1926, Bd. 45, S. 11.) [3237
Wutke, K.: Schlesier als Mitglieder der
Heiliggeist- Bruderschaft zu Rom. 1478— 1520,
(Schles. Gesch.-Bll. 1926, Nr. 3.) ` [3288
y) Bildung, Literatur, Kunst,
Volksleben.
Bergmann, Ernst: Geschichte der deutschen
Philosophie. Bd. 1. Breslau: Ferd. Hirt 1926.
3°, = Jedermanns Bücherei. Abt. Philosophie.
L. Die deutsche Mystik. (Mit $ Abb.) (1441 5.)
[3259
Gothein, Eberhard: Schriften zur Kultur-
geschichte, der Renaissance, Reformation und
Gegenreformation.
Rez.: Holborn, Hajo: Arch. f. Pol. u. Gesch.
Bd. 6, 1926, 5. 621. [3290
Aus Renaissance und Reformation. H. 3.
Leipzig: Teubner 1927 [Ausg. 1020]. 3°. =
Eclogae Graecolatinae. Fase. 13. 3. Hrsg. von
Rludolf] Sehottlaender. (32 5.) [3291
Kalkoff, Paul: Humanismus und Refor-
mation in Erfurt (1500—1530). Halle (Saach:
Buchh. d. Waisenhauses 1926. (VIII, 93 5.) 8°.
Rez.: Hist. Jahrb. i A. d. Görres- Ges.,
Bd. 46, 1926, 8. 7051. [3292
*99
Claps, Domenico: 1} centenario di un grande
umanista. Il Pontano (1426—1926). (Riv.
d'Italia. 1926, Vol. 3, p. 137—162). [3293
Cerini, Matteo: Anticlericalismo nell'uma-
nesimo. (Riv. d'Italia. 1926, Vol. 1, p. 82—
101.) [3294
Baron, Hans: Zur Frage des Ursprungs
des deutschen Humanismus und seiner reli-
giösen Reformbestrebungen. Ein kritischer
Bericht über die neuere Literatur. (Hist. Z.,
Bd. 132, S. 413—446.)
Rez.: Zs. f. Kirch.-Gesch. 1926, Bd. 45,
S, 142. [3295
Joachimsen, Paul: Loci communes. Eine
Untersuchung zur Geistesgeschichte des Hu-
manismus und der Reformation. (Luther-
Jahrbuch, Jg. 8, 1926, S. 27ff.) [3296
Klapper, Joscph: Aus der Frühzeit des
Humanismus. Diehtungen zu Ehren des hl.
Hieronymus. In: Bausteine. Festschrift
Max Koch. S. 255— 231. [3297
Varano, Francesco Saverio: Il pensiero
filosofico di Nicolò da Cusa. Catanzaro., La
giovane Calabria, 1925, p. 55. [3295
Struik, D. J.: Paulus van Middelburg
(1445—1533). (Meded. v. h. nederl. hist. insti-
tuut te Rome. D. 5, 8. 79ff.) [3299
König, Er.: Konrad Peutinger's Brief-
wechsel. (Vgl. Am. Hist. Rev. XXXI, 115.)
| 300
Burdach, Konrad: Der Dichter des Acker-
mann aus Böhmen und seine Zeit. 1. Hälfte.
Berlin: Weidmannsche Buchh. 1926. er. 8°.
= Vom Mittelalter zur Reformation. Bd. 3,
TI. 2. 1.(IX, LXVIII, 262 S.) [3301
Bertoni, Giulio: La biblioteea di Borso
d'Este. (Atti d. reale ace. d. scienze d. Torino.
Vol. 61, 8. 705ff.) [3302
Guinigi, Paolo: Carteggio: 1400—1430,
a cura di Luigi Fumi e Eugenio Lazzareschi
(r. accad. lucchese di scienze, lettere ed arti).
Lucca. G. Giusti. 1925, p. XXVI, 518 (Tomo
XVI delle Memorie e documenti della storia
di Lucca. Vol. III dei Regesti del r. archivio
di Stato di Lucca). [3303
Friedensburg, Walter: Jakob Wimpfeling
als Verfasser der ältesten deutschen Geschichte.
In: Elsaß-Lothringisches Jb., Bd. 5, S. 51—
68. [3304
Konrad von Würzburg: Die Legenden.
Hrag. von Paul Gereke. 2. Halle (Saale): M.
Niemeyer 1926. 8°, Altıleutsche Text-
bibliothek. Nr. 20. 2. (XV, 63 S.) [3305
Kissling, Helmut: Die Ethik Franenlobs
(Heinrichs von Meißen‘. Halle (Saale: M.
Niemeyer 1926. (XI, 160 5.) gr. 5°. = Sächs.
Forschungsinstitute in Leipzig. Forschungs-
institut f. neuere Philologie, 1. Altgerman.
Abt., H.3. [3306
Spunda, Franz: Ein Philosoph nach der
deutschen Art (Paracelsus). (Die Tat. 1926,
N. 555.) [3307
Bornkamm, Heinrich: Paracelsus, (Zeit-
wende. Jg. 2, II, S. 241.) [3308
Winship, George Parker: Gutenberg to
Plantin; an outline of the early history of
printing. 56 p., il. O. e. Cambridge, Mass.,
Harv. Univ. press. London, Oxt. Univ. Press,
128. d.
Rez.: Times, Lit. Suppl. 1926, 19. Aug.
S. 502, [3309
Tronnier, Adolph: Ein „Costerfund' in
Mainz. Zugleich ein Beitrag zur Gutenberg-
~
*
*100
Costerfrage. (Gutenberg Jahrbuch 1926. S.
144—180.) [3310
(Zedier, Gottfried:) Zur Coster-Gutenberg-
frage. (Leipzig: O. Harrassowitz 1926.) (S.
357—380 mit 2 eingedr. Faks.) gr. 8° [Kopft.]
Aus: Zentralblatt für Bibliothekswesen. Jg. 43.
[1926.] [3311
Tätigkeits-Bericht der Güutenberg-Gesell-
schaft. 25. 1925/1926. Erstattet in d. 26.
ordentl. Mitglieder-Versammlg. am 27. Juni
1926 von Allois] Ruppel.
allee 3]: Gutenberg-Gesellschaft) 1926. (8x S.)
gr. Re. [3312
Gutenberg- Jahrbuch. Hrsg. von Aflois]
Ruppel. (Jg. 1.) 1926. Mainz [Rheinallce,
Stadtbibliothek]: Gutenberg - Gesellschaft.
(1926). (202 5. mit Faks., 10 Taf.) 4°. [3313
Schorbach, Karl: Neue Straßburger Guten-
bergfunde. III. (Gutenberg-Jahrhbuch 1926,
S. 14—32.) [3314
Mußgnug. Ludwig: Das Augsburger Schar-
lachrennen von 1544. (Zs. d. hist. Ver. f,
Schwaben u. Neuburg.
[3315
Gebele, Eduard: Die ‚Copia der Newen
Zeytung auss Presillg Landt‘. (Zs. d. hist.
Ver. f. Schwaben u. Neuburg. Bd.
133tf.)
Stehlin, Karl, u. Thommen, Rud.: Aus der
Reisebeschreihung des Pero Tafur, 1438 u.
1439. (Basler Zeitschr. f. Gesch. u. Altertunisk.
Bd. 25, 1926, S. 45tf.) [3317
Baumgarten, P. M.: Mirabilia urbis Romae.
(Gelbe H. 1926, S. 318 ff.) [3318
Martin, Franz: Eine Zeitung über den
Einzug Matthäus Langs in Rom. (MIöG.
Bd. 41, 1926, 8. 210 -215.) [3319
Däschlein. Theodor: Der Schwanenorden
und die sogenannte Schwanenordens- Ritter-
Kapelle in Ansbach. Ansbach: C. Brügel &
Sohn 1926. (XV, 120 S. mit Abb., 1 Titelb.) =°,
[Umsehlagt.:]) Däschlein: Die Schwanen-
ordens-Ritterkapelle. [3320
Dodgson, Campbell: Albrecht Dürer. XIL,
145 pp. Medici Society. 22 s, 6 d.
Rez.: Times, Lit. Suppl. nr. 1301, 5. 6.
13321
Gümbel, Albert: Der kursächsische Känumne-
rer Degenhart von Pfeffingen. Der Begleiter
Dürers auf d. „Marter der zehntausend Chri-
sten”. Mit 4 Taf. Straßburg: J. H. Ed. Heitz
1926. (72 8.) gr. 8°. = Studien zur Deutschen
Kunstgeschichte. H. 238. 13322
“ünbel, Albert: Dürerse Rosenkranziest
und die Fugger. Konrad Peutinger. d. Beglei-
ter Dürers. Mit $ Abb, [auf 6 Tar.). Straß-
burg: J. H. E. Heitz 1926. (56, IEE S.) 4°. =
Studien zur deutschen Kunstgeschichte. H.
234. [3323
Röttinger. Heinrieh: Dürers Doppelgänger
Mit 95 Abb, auf 74 Taf, | Text u. Tat.]. Straß-
burg: J. H. Ed. Heitz 1926. (XV]J1], 303 8.;
Taf) 4%. = Studien zur deutschen Kunst-
geschichte. H. 235.
Rez.: Times. Lit. Suppl. nr. 1303, N. 44.
[3324
Weixlgäriner, Arpad: Alberto Imro. (Fest-
sehr. f. Jul. Schlosser. 8. 162ff.) [3325
Rothes, Walter: Hans Memling und die
Renaissance in den Niederlanden. Mit 57 Abb.
1.—20. Tsd. München: Allg. Vereinigung f.
christ. Kunst ([Komm.: O, Maier. Leipzig}
1926). (64 8.) 4°. — Die Kunst dem Volke.
Nr. 5980, [3326
Mainz ([, Rhein- '
' Rivingtons. 10 8.6d.
Bad. 46, S. 141ff.)
(Zs. f syst. Theol. 3, 8. 662—677.)
© of the reformation.
Bibliographie Nr. 3310—3379
Huyskens, Albert: Ein künstlerisches An-
dachtsbuch von 1505 aus der Aachener Fa-
milie Bestoltz. (Zs. d. Aachener Geschichte-
ver. Bd. 46, S. 2781.) [3327
Säume, M.: Hinrich Brunsberg. ein spät-
gotischer Baumeister. (Baltische Studien.
N. F. Bd. 28, S. 215ff.) [3328
Gümbel, Albert: Auswärtige Baumeister
als Gutachter in Nürnberg 1487 u. 1488.
(Festschrift f. Theod. Hampe. S. 76—89.)
[3329
5. Zeit der Reformation, Gegen-
reformation und des S0jähr.
Krieges, 1517—1648.
a) Reformationszeit, 1517—1555.
Edwards, Will.: Notes on European history.
v. 2: The Reformation and the aseendancy of
France, 1494—1715. 652 p. (bibl. footnotes)
D. 1925. N. Y. Putnam. $ 4.50. London:
[3330
Ranke, L. v.: Deutsche Geschichte im
Zeitalter der Reformation. Historisch-krit.
hg. v. P. Joachinien. 6 Bde. München, Drei
Masken Verlag. 1925/26. CXVII, 8* u. 386;
VEI, 437; XIL 480; VII, 434; VITI, 418;
VIII, 655 S. Mit Bildnis u. Schriftproben.
(IL. v. Rankes Werke. Gesamtausgabe der
Deutschen Akademie: I. Reihe, 7. Werk.]
Rez.: Hist. Jahrbuch hg. i. A. d. G? rres-
Ges. Bd. 46, 1926, S. 639ff. [3331
Paul, J.: Die nordische Politik der Habs-
burger vor dem Dreißigjährigen Kriege. (Hist.
Zt. Bd. 133, H.3, S. 433—454.) [3332
Cabanès: Le mal hereditaire dans l'histoire.
(Les descendants degeneres de Charles- Quint.)
3834 pp. 15fr. A. Michel. [3333
Burdach, Konrad: Reformation, Renais-
sance, Humanismus. 2 Abhandlgn. über d.
Grundlage moderner Bildg. u. Sprachkunst.
2. Auf. Berlin: Gebr. Pactel 1926. (XILI,
207 N.) 8°. [3334
Adolph, Heinr.: Protestantismus und Re-
naissance in ihren gegenseitigen Beziehungen.
13335
Schubert, Hans von: Reformation und
Humanismus. (Luther-Jahrbuch. Jg. 8, 1926,
S. Hf.) { 3338
Schiunck. Rudfolf]: Von der soziologischen
Sendung der Reformation. In: Una Sancta.
Jg. 2, 3. N. 2533—270. [3337
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Resch. 1926, 8. 773.) [3338
Jones, Rufus Mlatthew): Geistige Refor-
matoren des sechzehnten und siċbzehnten
Jahrhunderts. (Spiritual Reformers in the
sth and 17th centuries.) Über. von E.
Charlotte] Werthenau. Berlin-Biesdorf: Quà-
kerverlag 1925. (LXIII, 449 S.) gr. 8°. [3339
Murray, H. R.: The political consequences
Studies in the sixteenth
century political thought. London. Benn
1926. 3018. [3340
Lagarde, Georges de’ BRecherches sur
esprit politique de la Réforme. 485 pp. 30 fr.
A. Picard. [3341
Franz, Günther‘ Der deutsche Bauernkrieg
1525. Hrsg. in zeitgenöss. Zeugnissen. Berlin:
Deutsche Buch-Gemeinschaft (1926). (363 8.
mit 1 Abb., 3 [eingedr.) Kt., 4 Taf.) 8° (= Ver-
ötfentlichungen d. Deutschen Buch-Gemein-
schaft. 125.] [3342
Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg
Stolse, Wilhelin: Bauernkrieg und Refor-
mation.
(127 S.) gr. 8° =
Reformationsgeschichte. [Nr.
141.] [3343
Becher, Otto: Vom Bauernkricg anno 1525.
Karlsruhe: Evang. Schriftenverein
(64 5) kl. 8°. [3345]
Thüngen, Rudolf Frh. von: Der Bauern-
krieg in Franken unte Conrad IlI., Bischof
von Würzburg. Mit 4 Taf. Würzburg:
Kabitzsch & Mönnich 1926. (55 S.) 4°. [3346
Baerwald, Robert: Die Schlacht bei Fran-
kenhausen 1525. 2. Aufl. (3. Tsd.) Mit Bildern
[Taf.] u. Kten. Mühlhausen i. Thür.: Urquell-
Verlag 1925. (145 8.) 8°. [3347
Dietz, Bernhard: Der Bauernkrieg im Ober-
maintal (Lichtenfels) 1925/26: Tagblatt Lich-
tenfels [; lt. Mitteilg.: Herzogenrauch: B.
Dietz; Lichtenfels: H. O. Schulze]. (88 S.)
x% Aus: Heimatblätter d. Lichtenfelser Tage-
hlattes. [3348
Heuser, Emil: Der Bauerukrieg 1525 in der
Jg. 44, H.2.
Pfalz rechts und links des Rheines. Mit (14
jeingedr.]) Federzeichn. Neustadt a.d. H.:
W,Marnet 1925. (47 5.) 8° [3349
Braumölier, H.: Der Bauernaufstand von
1525/26 in Kärnten. (Carinthia I, Jg. 116.
H. 1—6.) [3350
[1926]. .
!
Leipzig M. Hcinaius Nachf. 1926. :
Schriften d. Vereins f.
Honecker, Flriedrich]: Der große Bauern-
krieg im Bezirke Waldshut. Waldshut: H.
Zimmermann 1926. (28 NS. mit 1 Abb.) 3°.
[3351
Neith, Karl: Das Markgrätierland und die
Markgräfler iin Bauernkrieg des Jahres 1525.
Betrachtet im Rahmen d. Banernbewegung
d. 16. Jh. Karlsruhe i. B.: C. F. Müller 1926.
(168 S. mit Abb., 2Kt.) gr. 8° = Heimatblätter
„vom Bodensee zum Main". Nr. 25.
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F.
Bd. 40, S. 337. 13352
Rauch, Moriz von: Der Bauernführer Jäk-
© 46. Psalms.
lein Rorbach von Böckingen. (Württ. Vjhefte '
f. Landesgeschichte. Jg. 32, 5.21.) [3353
Solleder, Fridolin: Bine neue Quelle über
Florian Geyer. (Bayerland. Jg. 37. S. 25.)
13354
Nestier, Hermann: Die Wiedertäulerbewe-
gung in Regensburg. Ein Abschnitt aus der :
Regensburger Reformationsgeschichte. Regens- `
burg: Jos. Habbel, 1926, 148 8.
Rez.: Zs. f. Kirch.Gesch. 1926,
8.289. Hist. Jahrh. i. A. d
Bd. 46. 1926, 8.6771. Verh. d. hist. V. v.
Oberpf. 76. Anh. 8.31. 13355
Kirn, Paul: Friedrich der Weise und dic
Kirche. Seine Kirchenpolitik vor u. nach
Luthers Hervortreten im J. 1517. Leipzig;
Teubner 1926. (IV, 2128.) gr. »° — Beiträge
zur Kulturgeschichte d. Mittelalters u. d.
Renaissance... Pd. 30.
Wol, G.: Zur
Friedrichs des Weisen.
1926. Bd. +5. S. 22.)
GÖTTes- GCS.,
Frage des Kaisertums
(Zs. 1. Kireh.Gesch.
[3357
Latber, Martin: Werke. Krit. Gesa mtausg.
Bd. 39, Abt. 1. Weimar:
1926. 4°. 39,1. (Vorw.: Karl Drescher, Einl.:
Heinrich Hermelink.) (XII, 555 8.) [3358
Bd. 45, |
[3356
H. Böhlaus Nacht. |
Albrecht, O.: Ans der Werkstatt der Wei- '
marer Lutherausgabe. (Theol. Studien u.
Kritiken. 1926, S. s31f.) [3359
Peisker, Martin: Zum Problem von Luthers
De servo arbitrio. (Theol. Studien u. Kritiken.
1926. N. 21217.) [3360
*101
Degering, H.: Eln unbekannter Lutherbrief.
(Daheim. 1926, Okt. 2.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 330. [3361
Lather, Martin: Predigten, auf Grund von
Nachschriften Georg Rörers u. Anton Lauter-
bachs bearb. von Georg Buchwald. Bd. 2.
Gütersloh: C. Bertelsmann 1926. gr. 3°.
2. Vom 16. Okt. 1530 bis zum 14. April
1532. (YIH, 667 S.) [3362
Lather, Martin. — Aus Luthers Refor-
mationshauptschriften. Von Otto Clemen.
Frankfurt a. M.: M. Diesterweg 1926. 608.)
kl. 8° [Umschlagt.] = Kirchengeschichtliche
Quellenhefte. H. 11. [3363
Picker, Johannes: Zu Luthers Vorlesung
über den Galaterbrief 1516/17. (Theol. Studien
u. Kritiken. Jg. 1926, 5. 1ff.) 13364
Schulze, Gerhard: Die Vorlesung Luthers
über den Galaterbrief von 1531 und der ge-
druckte Kommentar von 1535. (Theol. Studien
u. Kritiken. 1926, 5. 18ff.) Bw
Albrecht, O.: Luthers Arbeiten an der Über-
setzung und Auslegung des Propheten Daniel
in den Jahren 1530 u. 1541. In: Arch. f.
Reformationsgesch. Jg. 23, 1/2. 8. 1--50.
[3366
Hermann, Rud.: Das Verhältnis von Recht-
fertigung und Gebet nach Luthers Auslegung
von Röm. 3 in der Römerbriefvorlesung. (Zs.
f. syst. Theol. 3, S. 603—647.) [3367
Schmidt, Hans: Luthers Übersetzung des
(Luther-Jahrbuch. Jg.S, 1926,
S. 98ff.) [3365
Stange, Karl: Zur Auslegung der Aussagen
Luthers über die Unsterblichkeit der Seele.
(Zs. f. syst. Theol. 3, S. 735—784.)
Rez.: Zs. f. Kirch.Gesch. 1926, B. 45,
s. 296. [3369
Ritter, Gerhard: Luther. Gestalt und
Symbol.
Bez.: Bornkamm, H.: Arch. f. Pol. u.
Gesch. Bd. 86, 1926, 8.522. Hist. Z. 1926,
Bd. 134, 8. 390. Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-
Ges. Bd. 46, 1926, 5.676. Dt. Rundseh.
Bd. 208, S. 80. [3370
Grisar, Hartmann: Martin Luthers Leben
und sein Werk, zusammenfassend dargestellt.
Freiburg 1926. Herder. XXXVI, 560 5.
Rez.: Freib. Diöz.-Arch. Bd. 54, 8.354.
Röm. Quartalschr. Bd. 34, 1926, S. 250ff.
[3371
Gabba, Bassano: Lutero: studio eritico- -
storico. Bergamo. Ist. it. d'arti graf., 1926.
p. 325. [3372
Bilancioni, Guglielmo: Un grande alu-
einato delP udito: Martin Lutero. Roma:
L. Pozzi, 1928. p.120. B. 20. [3373
Mosapp, Hermann: Doktor Martin Luther
und die Reformation. 3. neubearb. Auf.
Tübingen: R. Wunderlich 1927 [Ansg. 1926].
(VIH, 280 S., 1 Titel.) $°. [3374
Schneller, Ludwig: Lutherstätten. Ein
Gang durch Luthers Leben an Hand der
Schauplätze s. Wirkens. 9.—11. Tsd. Leipzig:
H. G. Wallımann 1925. (290 SN.) kl. 8°. [3375
Boeters, Ernst: Ein Gang durch die Luther-
halle in Wittenberg. Wittenberg: O. Härtel
1926. (42 9.) 8°, [3376
Merz, Georg: Der vorreformatorische Lu-
ther. München: Ch. Kaiser 1926. (62 N.) S°.
[3377
Nataletti. G.: Lutero musicista. (Bilychnis.
Vol. 27, 5. 33.) [3378
Funck: Wie lauteten die Worte, die Luther
bej der Verbrennung der Rannbulle sprach?
(Luther-Jahrbuch. Jg. 8, 1926, S. 196ff.)
[3379
*102
Stracke, Ernst. Luthers großes Selbst-
zeugnis 1545 über seine Entwicklung zum
Reformator. Bistor.-krit. untersucht. Leip-
zig: M. Heinsius Nachf. 1926. (136 S.) gr. 8°
Schriften d. Vereins f. BReformationsge-
schichte. Jg. 44, H.1. [Nr. 140.) [3350
Stelnlein: Luthers kirchlicher Sinn. (Jahr-
buch d. ev.-luth. Landeskirche Bayerns.
Jg. 21, S. 107—120.) [3381
Aulén, Gustaf: Lutbers gudsbild. En
konturteckning. 91s. (Acta universitatis
Lundensis. N. S. Avd. I, XXIT, 1926.) [33832
Rosenzweig, Franz: Die Schrift. und Luther.
Berlin: [Verlag] Lambert Schneider 1926.
(51 8.) gr. 8°. [3383
Hoistein, Günther: Luther und die deutsche
Stautsidee. Tübingen: Mohr 1926. (43 S.) gr.
8° = Recht u. Staat in Geschichte u. Gegen-
wart. 45. [3354
Buchwald, G.: Luther-Kalendarium 1926.
In: Luther. 1926, Heft 1, S. 24—27. [3385
Joachimsen, P.: Das Lutherbild Leopold
v. Rankes. In: Luther. 1926, H. 1, S. 2—23.
[3386
Stapel, W.: Arthur Tllies’ Lutherbild. In:
Luther. 1926, H.2, 8. 56—58. [3387
Stöwesand, R.: Käthe Luther. Eine
Porträtskizze. (Neue Christoterpe. Jg. 45,
S. 81-94.) [3388
Harnack., Ad.: Wert. der Lutherisehen Re-
form in der Religionsgeschichte. (Christl.
Welt. 1926, Nr. 1.)
Rez.; Bilyehnis. Vol. 27, S. 147. [3339
Plemming, Friedrich: Die treibenden Kräfte
in der lutherischen Gottesdienstreform. Leip-
zig; A. Deichert 1926. (V111, 196 8.) 8°. [3390
Mensching, Gustav: Glaube und Werk bei
Luther. Zugleich als Beitr. zur Wesensbestim-
murg d. Gottesdienstes. Gießen: A. Töpelmann
1926. (64 8.) gr. x°. [3391
Bornkamm, Heinrich: Mystik, Spiritualis-
mus und die Anfänge des Pietisinus im Luther-
tum. Gießen: A. Töpelmann 1926. (27 S.) gr.
s° = Vorträge d. theolog. Konferenz zu Gießen.
Folge 44.
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, 8.331. Bl.
f. württ. Kirch.tresch. Jg. 30, 8.253. [3392
Elert: Angst und Einsamkeit in der Ge-
schichte des Luthertums. (Jahrbuch d. ev.-
hith. Landeskirche Bayerns. Jg. 20, 8. 6ff.)
[3393
Melanchthon, Philipp. — Melanchthons
Briefwechsel. Hrsg. von Otto Clemen. Bd. 1.
Leipzig: M. Heinsius Nachf. 1926. 4° —
Supplementa Melipehthoniana. Abt. 6. Bd. 1.
1. [1510—1525.] (IX, 450 8.) [3394
Ciemen, Otto: Ein Brief Melanchthons an
einen Teupitzer Pfarrer aus dem Jahre 1543.
(Jb. f. brand. Kirch.Gesch. Jg. 21, 1926,
N. Str.) [3395
Vogel: Ein unbekannter Melanchthonbrief.
(Zs. f. bayer. Kirchengesch. Jg. 1, 8.3, 153.)
[3396
Needon, R.: Philipp Melanchthons Bezie-
hungen z. Bautzen nnd Bautzenern. (Oberlaus. |
Hcimatst. 9, 5.142.) [3397
Clemen, Otto: Melanehthonia in Witten-
berger Gelegenheitsgedichten zirka 1550 bis
1560. (Theol. Studien u. Kritiken. 1926,
S. 2591.) [3395
Kaegi, Werner: Hutten und Erasmus. Ihre
Freundschaft und ihr Streit. (Hist. Viertelj,-
schr. J.30, 8. 200-—275, 461—514.)
Bibliographie Nr. 3380—3447
Rez.: Zs. f. Kirch.Gcsch. 1926, Bd. 45.
S. 144. [3399
Cimen, Otto: Ulrich von Hutten — cin
Bücherdieb ? (Archiv f. Reformationsgeschich-
te. Jg. 23, Heft 1/2.) [3400
Ellinger, Gg.: Das Huttenbild in Ver-
gangenheit und Gegenwart. (Westermanns
Monatsh. 1926, Okt.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 328. [3401
Franke: Ulrich von Hutten. In: Neues
Sächs. Kirchenbl. Jg. 33, 32. Sp. 395—398. —
Zu dem Werk von Paul Kalkoff (vgl. auch:
Am. Hist. Review. 31, 123). [3402
Allen, P.S. et H.M.: Opus Epistolarum
Des. Erasmi Roterodami denuo recognitum ct
auctum. T. VI. 1525—1527. Oxonii, Claren-
don Press, 1926. XXV, 518 pp. [3403
Major, Emil: Erasmus von Rotterdam.
Basel: Frobenius A.-G. [1926]. (IIT, 90 S. mit
Abb., 32 Taf.) gr. 3° Virorum illustrium
reliquiae. ].
=
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, 8.441.
Freib. Diöz.-Arch. Bd.54, S. 3S3f. Zs. f. d.
Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 40, 8. 171. [3404
Renaudet, Augustin: Erasme: Sa pensee
religicuse et son action d'après sa correspon-
dence (1518—1521). VIII, 136. Paris: F. Alcan
1926. 10fr.
Rez.: Scottish hist. Review. Nr. 94, 1927,
‚ Jan. p. 155. Zs. f. Kirch.Geļch. 1926, Bd. 45,
S. 295. . [3405
Roerseh, Alphonse: Erasme., Bruxelles
1926. 40 p. [3406
Calvinus, Joannes: Opera selecta. Ed. Pe-
trus Barth. Vol.1. München: Ch. Kaiser
1926. 8°,
1. Scripta ab anno 1533 usque ad annum
1541 cont. (XII, 530 9., 1 Titelb.) [3407
Doumergue, E.: Jean Calvin. Les hommes
et les choses de son temps. Partie 4: L'Oeuvre,
T.6: La lutte. Neuilly-sur Seine: Editions
de „La Cause‘. 1926. (586 S.) 4°. [3403
Kalvin, Johann. — Johann Kalvin von
Hans Rust. Leipzig: Quelle & Meyer 1926.
(483 5.) 8° = KReligionskundliche Quellen-
büchecrei. [3409
Pannier, J.: Calvin et l'épiscopat. (Rev.
d'hist. et de phil. rel. 1926, S. 305. 434.) [3410
Beckmann, Joachim: Vom Sakrament bei
Calvin. Die Sakramentlehre Calvins in ihren
Beziehgn. zu Augustin. Tübingen: Mohr 1926.
(V111, 165 8.) gr. 8°. [3411
t
Zvingii, Huldreich: Sämtliche Werke. Hrsg.
von Emil Eglit, Georg Finsler t, Walther
Köhler u. Oskar Farner. Lfg. 67-—69. Leipzig:
M. Heinsius Nachf. 1926. gr.8° = Corpus
reformatorum. 97. [3412
Zwingli, Ulrich. — (Uirich) Zwingli u.
(Johlannes]) Calvin. [Werke, Ausz.)] Hreg.
von Otto Clemen, Frankfurt a. M.: M. Diester-
weg 1926. (64 8.) kl. 5° [Umschlagt.]
Kirchengeschiehtliche Quellenhefte. H. 13.
[3313
Köhler, W.: Das Buch der Reformation
Huldrych Zwinglis von ihm selbst und gleich-
zeitigen Quelen erzählt durch 372 3.
München 1926.
Rez.: Luther.
Jahrb. i. A. d. Görres-Ges.
1926, H. 2, S.64. Hist.
Bd. 46, S. 150.
[3414
Schäfer, Wilhelm: Huldreich Zwingli. Eiu
deutsches Volksbuch. München: Georg Müller
1926. (XIX, 351 5.) 8°. [3415
Reformation, (regenreformation u. 30jähr. Krieg
Köhler, W.: Aus Zwinglis Bibliothek.
(Zschr. f. Kirch.G. 1926, B. 45, S. 243.) [3416
Zwingli-Kalender. (Bed.: Adolf Maurer.)
Je.9. 1927. (Basel: F. Reinhardt [1926]). :
(108 S. mit Abb.) 8°. [34117
Braun, F.: Eine Memininger Kontrovers-
predigt von 1524. (Zs. f. bayer. Kirchengesch.
Jg. 1, 5. 146. 256.) [3418
Kalkofl, Paul: Die Reformation in der
Reichsstadt Nürnberg nach d. Flugschriften
ihres Rateschreibers Lazarus Spengler. Balle
[Saale]: Buchhandlung d. Waisenhauses 1926.
(V, 130 8.) 8°.
Rez.: Zs. f. Kirch.Gesch. 1926,
S. 29x. Hist. Jahrb. i. A. d.
Bd. 46, 1926, S. 417f.
Rotb, Friedrich: Eine noch unbekannte
reformationsgeschichtliehe Denkschrift des
Augsburger Stadtschreibers (Georg Fröhlich
Bd. 45,
Görres-Gcs.
[3419
aus den ersten Tagen des Jahres 1547. (Bei- `
träge zur bayerischen Kirchengesch. Bd. 32,
5. 70—82.)
Rez.: Zs. f. Kirch.Gesch. 1926, Bd. 45,
S. 146f. [3420
Bossert, Gustav: Brenz-Bricfe. (BIL. f.
württemberg. Kirch.Gesch., N.F. Jg. 29,
S. 236—250.)
Rez.: Zs. f. Kirch.Geseh. 1926, Bd. 45, `
S. 146. [3421
Bossert, G.: Kleine Beiträge zu Brenz‘
Leben. (Bil. f. württ. Kireh.G. Jg. 30, `
S. 114.) [3422
Bossert, Gustav: Aus der Reformations-
geschichte des Dekanatsbezirks Freudenstadt.
(BHU. f. württ. Kirch.G. Jg. 30, S. 129.) [3423
Festschrift zur Vierbundertjahrfeier der
Reformation in Schwäb. Hall 18. Juli 1926.
Schwend, Hall 1926. [3424
Voik, Julius: Das Verhör des Reutlinger
Reformators Dr. Mathäus Aiber vor dem
Reichsregiment in Eßlingen am 10.—12. Ja- '
nuar 1525. (Bill. f. württ. Kirch.G. Jg. 30,
S. 198.) [3425
Eeils, H.: The attitude of Martin Bucer
toward the bigamy of Philip of Hesse. Lon-
don: Milford 1926. V1, 253p. [3426
Latomus, Bartholomäus: Zwei Streitschrif-
ten gegen Martin Bucer (1543—-1545). Hg. v.
Leonhard Keil. (Corpus Catholicorum. 38.)
XXIII, 167 S. Münster i. W., Aschendorff.
Rez.: Zs. I. Kirch.Gesch. 1926, Bü. 45,
S. 149. Hist. Z. 1926, Bd. 134, 8.441. [3427
Schmidt-May: Die Reformation in Nassau-
Weilburg. (Land u. Leute i. Oberlahnkreis.
Jg. 2.) [3428
Dieh,L Wilhelm: Kirchenbehörden und
Kirchendiener in der Landgraischaft Hessen-
Darmstadt von der Reformation bis zum An-
fang des 19. Jahrhunderts. Darmstadt |Wald-
str. 40}: Selbstverlag 1925. (673 N.) gr. 5° =
Hassia sacra. Bd.2 = Arbeiten d. bistor.
Kommission f. d. Volksstaat Hessen. [3429
Schaefer, F. W.: Adam Kratft, der Refor-
mator Hessens. [Darmstadt, Staatsarchiv,
Schloß: Histor. Verein f. Hessen 19206.] (66 S.)
8 [= Archiv f. hess. Geschichte. N. F. S, 1.]
[3430
Schmitt, Wilhelm: Die Synode zu Homberg
und ihre Vorgeschichte. Festschrift zur 400-
Jabrfeier d. Homberger Synode. Homberg;
Evang. Kirchengemeinde: Cassel: Fr. Lometsch
in Komm. 1926. (125 N. mit Abb. u. eingedr.
Faks.) 8°. [3431
Hermelink, Heinrich: Reformation der
Kirchen Hessens von 1526. Die sogen. Hom-
berger Kirchenordug. Nach d. Übers. K. A.
*103
Credners neu hrsg. Marburg: Verein f. hess.
Kirehengeschichte; N. G. Elwert’sche Verlh.
(in Komm.) 1926. (56 5.) »°, [3432
Ebel, Karl: Zur Kirchen- und Schulge-
schichte Gießens im Reformationszeitalter.
(Mitt. d. oberhess. Geschichtsver. N.F.
Bd. 27, S. 129ff.) [3433
Schulze, R[ud.]: Das adlige Damenstift und
die Pfarre Liebfrauen [Überwasser] zu Münster
i. W. Ihre Verhältnisse u. Schicksale 1040 bis
1926. Münster i. W. [, Königstr. 59): West-
fälische Vereinsdruckerei 1926. (XI, 230 5.,
mehr. Taf.) 8°.
Rez.; Hist. Z. Bd. 135, H. 1, S. 162. [3434
Schulze, R.: Das adelige Damenstift Un-
gerer Lieben Frau zu Überwasser in Münster
i. W. während der religiösen Wirren 1524 bis
1535. (Heimatbll. d. rot. rde. 5, 8.5. 49.)
[3435
Winterfeld, Luise von: Der Durchbruch der
Reformation in Dortinund. (Beitr. z. Gesch.
Dortmunds. 34, S. 53tf.) [3436
Siee, J. C. van: De gereformeerde gemeente
van Deventer in de ecrste veertig jaren na
bıre wederoprichting in 1591. (Nederl. Arch.
v. kerkgesch. D. 19, 5.3.) [3437
Bonenfant, P.: Un aspeet du régime cal-
viniste A Bruxelles au XV1 ce siècle: la question
de la bienfaisance. (Bull. d. 1. comm. r. d’hist.
T. 89, 5. 265.) [3438
Schultze, Victor: Wie wurde Waldeck-
Pyrmont evangelisch? Zur 400 jähr. Gedenk-
feier d. Einführg. d. Reformation in Waldeck-
Pyrmont auf Veranlassg. d. Landeskirchenrats
hrsg. Mengeringhausen: Weigel’sche Hof- u.
Regierungsbuchdr. 1926. (30 S. mit 1 Abb.)
kl. 8°. [3439
Herold, Viktor: Beiträge zur ersten luthe-
rischen Kirchenvisitation in der Mark Branden-
burg 1540—1545. (Jb. f. brand. Kirch.Gresch.
Jg. 21, 1926, S. 59ff.) [3440
Zobel, Alfred: Untersuchungen über die
Anfänge der Reformation in Görlitz und der
preußischen Oberlausitz. Teil 1. (N. Lausitz.
Magazin. Bd. 101, 8. 133ff.) [3441
Karge, Paul: Die religiösen, politischen,
wirtschaftlichen u. sozialen Strömungen in
Riga 1530—1535. (Mitt. a. d. livl. Gesch.
Bd. 23.) [3442
Buchwald, Georg: Die Ablaßpredigten des
Leipziger Dominikaners Rab. 1504—1521. H.
(Arch. f. Ref.Gesch. 22, S. 161—191.) 13443
Lortz, Jos.: Die Leipziger Disputation 1519.
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1926). (156 S.) gr. 8°. [3447
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Rez.: Zs. f. Kirch.Gesch. 1926, Bd. 45,
S. 148. Hist. Zs. 1926, Bd. 134. S. 613. Hist.
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Becker, Hans: Die Flugschriften der Refor-
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Text. 1928. Heidelberg: Rich. Weißbach.
(Stachelschriften. Altere Reihe. Bd. 1.)
Rez.: Zs. f. Kirch.&esch. 1926, Bd. 45,
3. 142. 13454
Hoffmann, Melchior: Das Niclas Anısdorff
der Magdeburger Pastor ein lugenhafftiger
falscher Nasen Geist sey, offentlich bewiesen.
1528. (Faesimiledruck). (Schriften des Ver.
1. Schlesw.-holst. Kirchengesch. +. Sonder-
heft.) i [3455
Bauer, K.: Ein Vorläufer des Synkretisnnua
in Frankfurt a. M. (Zs. f. Kirch.Gesch. 1928,
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Wotschke, Theodor: Zur Geschichte des
Antitrinitarismus. In: Arch. f. Reformations-
geseh. Jg. 23, 1/2. S. 82- -100, [3457
Kalkofl, Paul: Die Crotus-Legende nnd die
deutschen Triaden. In: Arch. f. Reformations-
gesch. Jg. 23. 12. S. 113—149. [3458
Clemen, Otto: Briefe von Liborius und Hiob
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Lutherhalle. Ein Brief von Johann Mathesius.
1546. (Lutlier- Jahrbuch. Jg. x, 1926, 8. 197 tf.)
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[3460 .
Freitag, A.: Der literarische Rörer. (Theol.
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Clauss: Neue Akten zur Lebensgeschichte
Georg Schmalzings. (Zs. f. bayr. Kirch.G.
Jg. 2, 1927, H.1, N. 41t.) [3462
Hoffmann, Georg: Sigismundus Suevus
Freistadiensis. Ein schlesischer Pfarrer aus d.
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Hirt 1927 [Ausg. 1926|. (159 5., 1 Taf.) X°.
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Fischer, Ludwig: Veit Trolmann von Weni-
dibg genannt Vitus Amerpachius als Professor
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1925. (X, 215 5.) gr. S® = Studien u. Dar-
: preuß. Gesch. Bd. 39, S. 89.)
Bibliographie Nr. 3448—3516
‚ stellungen aus d. Gebiete d. Geschichte. Bd. 10.
[3448 | H.1. i
` Rez.: Zs f. Kirch.Gesch. 1926, Bd. 45,
5. 300. Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges.,
Bd. 46, 1926, 8. 706. [34164
Paulus, Nicolaus: Konrad Wimpina und
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(Zs. f. kath. Theol., 49, S. 467—474.)
Rez.: Zs. f. Kirch.Gesch. 1928; Bd. 45,
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Hager, E.: Propst Sigmund Zerer von
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Meyer: Die Begründung der Herrschaft
Ruppin. (Forsch. z. brand. preuß. Gesch.
Bd. 39, 3. 279.) [3367
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grafen Hans von Küstrin. (Forsch. z. brand.
[346s
Moilwo, Ludwig: Markgraf Hans von
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830 8.) gr. F°,
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Erdmann, Karl: Ein Nürnberger offizielles
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del. (Arch. d. Hist. V. v. Unterfranken u.
Aschaffenb. Bd. 65. S. 53—63.) [3470
Lammert, Friedrich: Graf Günther von
Schwarzburg und seine Reiter. (Mitt. d. Ver.
f. dt. Gesch. u. Altert.K. i. Sondershausen.
H.4, S. 17Hf.) [3471
Elfers-Göttingen: Die Eroberung der Burg
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Stader Heimatverlag K. Krause 1926. (55 N.)
a? = Stader Heimatbücher. H. F/R. [3472
Pirkheimer, Charitas, — Denkwürdigkeiten
der Abtissin Charitas Pirkheimer. Ein Beitrag
zur Reformationsgeschichte von Herm. Jos.
Schmidt. Düsseldorf: L. Schwann (1926).
(48 S.) kl. x° Religiöse Quellenschriften.
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Valente, Angela: La dimora in Italia di
Ð. Giovanni d'Austria. (Riv. d'Italia 1926.
Vol. 1, p. 167—150.) 13474
Correspondance française de Marguerite
d'Autriche, duchese de Parme avee Philippe 11.
Editee d'après les copies, faites par R. C. Bak-
huizen van «den Brink, par J. S. Theissen.
T. 1: Comprenant la correspondance de février
1565 jusyu’a la tin de 1567. Utrecht: Kemink
et Als. 1925. 48.
(Publications de "Historisch Gen: otschap
[établi à Utrecht]. Serie 3, nr. 47.) 13475
Zeller, Gaston: La réunion de Metz a la
France (1552 -1648%). Iere Partie. L’occu-
pation. Paris! Soe. d'édit.: Les belles Lettres.
1926. (Publications de la faculté des lettro»
de Funiversite de Strasbourg. Fasc. 35.) [3476
Schüssier: Lazarus von Schwendi. (Orte-
nau. H. 12, S. 34ff.) [3477
Enthelt, H.: Bürgermeister Detinar Kenk-
(Brem. Jahrb. 30, S. IX.) [3475
Russo, Rosario: La politica des Vaticano
nella dieta di Ratisbona de 1630. (Arch. stor.
ital. Anno 84, Vol. 5, N. 233.) [3479
Klinkenborg: Dic Entstehung der Gebeimen
Ratsordnung vom 13. Dezember 1604. (Forsch.
z. brand. preuß. Gesch. Bd. 39, S. 215.) [3480
kel.
Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg
Zoepfl, F.: Ein Tagebuch des Pfalzgrafen
Wilhelm von Pfalz-Neuburg aus dem Jahre
1600. «(Jahrbuch d. hist. Ver. Dillingen.
Jg. 38, 8.72.) [3481
Braun, Paul: Herzog Wilhelm IV. v. Sach-
sen-Weimar und die Grafen von Stolberg
1631/32. (Ze. d. Harzvcreins. 59, 8. 162ff.)
(3452
Milch, Wemer: Gustav Adolf und der
30 jährige Krieg. (Mit 4 Taf. u. 4 Bildern im
Text. 1.—10. Tsd.) Jena: E. Diederichs 1926.
(83 S.) 8° = Deutsche Volkheit. [39.] [3483
Boehn, Max von: Wallenstein. Mit 6 [ein-
gedr.] Faks. u. 45 Abb. Wien: Karl König
(1926). (185 5.) 8° - Menschen, Völker,
Zeiten. 13. [3454
Krebs f, Julius: Aus dem Leben des kaiser-
lichen Feldmarschals Grafen Melchior von
Hatzfeld 1632—1636. [Ein Beitrag zır Ge-
schichte d. 30 jähr. Krieges.] Hrsg. von Ernst
Maetschke. Breslau: W. G. Korn 1926. (8,
VILI, 2738.) »®. [3485
Pickel. W.: Gustav Adolf und Wallenstein
in der Schlacht an der Alten \este bei Nürn-
be rg 1632. Der Angriff auf e. befestigte Feld-
stellg. im 30 jähr. Krieg. Eine Studie über
Fübrerpersönlichkeiten. Nürnberg: H. Eckart
1926. (328. mit Abb.) x°. [3486
Wirsching, August: Die Alte Veste und der
24. August 1632. (Bayerland. Jg. 37, S. 325.)
[3487
Srbik, H. v.: Zur Schlacht von Lützen und
zu Gustav Adolfs Tod. (Mitt. Inst. für öst.
Geschichtsf. 41, 1926.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 3341. [3488
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während des Dreißigjährigen Krieges 1618 bis
1648. In: Altbaverische Mschr. Bd.15. 3.
S. 161m. [3459
Meister, Thomas: Oberfranken im dreißig-
jährigen Kriege. Bayreuth: C. Gießel 1926,
(48 S.) N° :- Mein Oberfranken. H.3. [3490
Fritz, F.: Die württembergischen Pfarrer
im Zeitalter des dreißigjährigen Krieges. (Fort-
setzung.) (Bill. f. württ. Kirch.G. Jg. 30,
S.42. 179.) [3491
Ellerbach, J. BR.: Der dreißigjährige Krieg
im Els#sßB [1615—1849]. Mit zahlr. zeitgenöss.
Abb. vers. [3 Bde] Bd.1. 2. Mülhausen
[Ober-Elsaß]: Buchh. „Union 1912—1925.
4®, [3492
Geyso, Franz von: Beiträge zur Politik und
Kriegsführung Hessens im Zeitalter des
30 jährigen Krieges. T. LE (Zs. d. Ver f.
hess. Gesch. u. L. K. Bd. 55, S. 1—-172.) [3493
Schmidt, H.: Die Stadt Hannover im
Dreißigjährigen Kriege. 1626—1645. (Nieder-
sächs. Jahrbuch. Bd. 3.) [3494
Ritter, Arıngard: Der Einfluß des Dreißig-
jährigen Krieges auf die Stadt Naumburg.
(Thür. sächs. Zs. f. Gesch. u. Kunst. Bd. 15,
S. If.) 13495
Zopf, Hans: Schweden und Kaiserliche in
der Mark Brandenburg 1631. (Brandenb.
Jahrb. Bd. 2. S. 30.) R 13496
Schultze: Zustand der Stadt Angermünde
nach dem Dreißigjährigen Kriege. (Heimat.-
kalender f. d. Kreis Angermünde 1927.) [3497
Richter: Königsberg (Nm) im Dreißig-
jährigen Krieg. 1638 - 1648. Forts. (Kreis
kalender f. d. Kr. Königsberg (Nm.) 1927.)
13498
Wiegand, Friedrich: Die Jesuiten. Leipzig:
Quelle & Meyer 1926. (V. 131 5S.) Kl 5°
Wissenschaft n. Bildung. 225. [3499
=- mm m M M Miaa un
*105
Kroess, Alois: Geschichte der böhmischen
Provinz der Gesellschaft Jesu. Bd. 2, Abt. 1:
Beginn der Provinz, des Upiversitätsstreites
und der katholischen Generalreformation bis
zum Frieden von Prag 1635. Wien: Mayer
u. Co. 1927. (Quellen u. Forschungen z. Gesch.
Österreichs u. d. angrenz. Gebiete. 13.) [3500
David, E.: Textverstümmelnung in einem
Kanon des Trienter Konzils. Auf Grund einer
mündl. Mitteiling v. St. Ehses. (Röm. Quar-
talschr. 34, 1926, S. 75ff.) [3501
Schelihass, Karl: Die Franziskanerobser-
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und die Gründung ihrer Ordensprovinz Tirol
im J. 1580. (Quell. u. Forsch. a. ital. Arch.
Bd. 18, 8. 274--310.) [3502
Piek, Friedel: Zur Geschichte der deutschen
Lutheraner in Prag nach der Erteilung des
Majestätsbriefes 1609. (Mitt. d. Ver. f. Gesch.
d. Deutschen i. Böhmen. Jg. 63. N. 75—96.)
[3503
Chaloupeek$, V.: Une querelle de prêtres
de l'année 1573. (Mémoires de la société rovale
des sciences de Boheme. Classe des lettres.
1925 [1926], IV. [In tschech. Spr.] 207 8.
[3504
Loy: Der Flacianische Streit in Regensburg.
(Zs. f. bayer. Kirchengeseh. Jg. 1, 8.6. #7.)
[3505
Bossert, G.: Die kirchlichen Zustände der
Grafschaft Hohenlohe-Neuenstein in Jahr
1571. (BH. f. württ. Kirch.G. 30, 8. 2ff.)
[3506
Entscheidungen des Cöllnischen Konsi-
storiums 1541—1704. Bearbeitet von Kon-
sistorialrat a. W. Dr. von Bonin.
Rez.: Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins.
Jg. 43. 1926. 8.55. [3507
Engelbert, Kurt: Kaspar von Logau, Bi-
schof von Breslau [1562—1574]. Ein Beitr.
zur schlem. Reforinationsgeschiehte. TI.1.
Breslau: Trewendt & Granier 1926. gr. S° --
Darstellungen u. Quellen zur schles. Geschichte.
Bd. 28, 1.
I. Mit 1 [Titel-] Bild. (VIII. 375 8.)[3508
Kirschfeldt, Joh.: Religiöse Strömungen in
Riga im 17. Jahrhundert. (Mitt. a. d. livl.
Gesch. Bd. 23.) [3509
Josachimsen, Panl: Johann Valentin An-
dreae und die evangelische Utopie. (Zeitwende.
Jg.2. L N. 455. 623.) 13510
Richstätter, K.: Angelus Nilesins. Mystiker
und Konvertit. (Stimmen d. Zeit. Bd. I1,
S. 361.) [3511
Merkle, S.: Grundsätzliche und metho-
dologisehe Erörteringen zur Bellarminfor-
schung. (Zs. I. Kirch. Gesch. 1926, Bd. 45,
5. 26.) [3512
Feursteln, H.: Petrus Canlsius am Hofe des
Grafe A brecht zu Fürstenberg 1579. (Schr.
d. Ver. f. Gesch. d. Baar. H. 16.) [3513
Sanetus Petrus Canisius Doctor ecelesiae.
Mit Beitr. von [Karl] Schulte, [Franz]
Ehrle, Fouck .u. a. Hrsg. von Joseph
Leufkens. Rom: Casa Eidlitriee di San
Gaetano [; aufgest.:] Notarius Sander Bücher-
stube 1925. (XVL 865 5S.. 4 Tato) + = Roma
arterna, Sonderdrnek. [3314
Höss, A.: P. Philipp Jeningen und unsere
Zeit. (Stimmen d. Zeit. Bd. 111, S. 241.)[3515
Maler, Hans: Der mystische Spiritualismus
Valentin Weigels. Gütersloh: C. Bertelsinann
1926. (111 8.) =° Beiträge zur Förderung
ehristlicher Theologie. Bd. 29 (Umschlagt.
richtig: 20), H. 4. [3516
*106
Rotscheidt: Ein Nachtrag zum Lebensbild
Georg Zeämanns. (Zs. f. bayer. Kirchengesch.
Jg.1, S. 29.) (3517
c) Innere Verhältnisse
(mit Ausschluß von Religion und Kirche).
Kühne, Ulrich: Geschichte der böhmischen
Kur in den Jahrhunderten nach der Goldenen
Bulle. (Arch. f. Urk.Forsch. Bd. 10, 8.1.)
[3518
Selith, Karl: Wesen und Bedeutung der
landständischen Einrichtung des Markgräfler-
landes am Ausgang des Mittelalters. (Basler
Jahrbuch 1927, 8. 147 ff.) [3519
Barth, Karl Franz: Die Verwaltungsorgani-
sation der Grätlich Fürstenbergischen Terri-
torien vom Anfange des XV. bis in die 2. Hälfte
des XVI. Jahrhunderts. (Diss, Schriften d.
Ver. f. Gesch. u. Naturgesch. d. Baar u. d.
angr. Landesteile. H. 16 (1926), S. 48—176.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, 8. 325. [3520
Die Peinliche Geriehtsordnung Kaiser
Karls V. von 1532 [Carolina]. Hrsg. u. erl.
von Gustav Radbruch. [Neue Ausg.]
leipzig: Reclam [1926]. (138 S.) kl 8 =
Reclams Universal- Bibliothek. NT. 2990. 2990a.
13521
Löscher, Friedrich Hermann: Schule,
Kirche und Obrigkeit im Reformations-Jahr-
hundert. Ein Beitr. zur Geschichte d. sächs.
Kirchsehnllehens. Leipzig: M. Heinsius Nachf.
1925. (175 8.) gr. 5° - Schriften d. Vereins
f. Reformationsgeschichte. Jg.43 6 H.D.
[Nr. 13=».] 13522
Umiauft, F. J.: Ein Sühnevertrag aus der
Zeit. des Dreißigjährigen Krieges in Reindlitz.
(Beitr. z. Heimatk. d. Aussig-Karlı. Bez. Jg. 6,
8.38.) [3523
Grunwald, M.: Contribution A Thistoire des
impoöts et des professions des Juifs de Boheme,
Moravie et Silesie, depuis le XV le siècle.
(Revue des études juives. F. 82, nr. L664,
S5. 439- -451.) [3524
Müller, Stefan: Zur Geschichte des spät-
mittelalterlichen Bergbaues im Montafon.
(Vjschr. f. Gesch. u. L. K. Vorarlbergs. Jg. 9,
S. 331f.) 13525
Heimpel, Hermann: Das Gewerbe der Stadt
Regensburg im Mittelalter.
Franz Bastian: Die Textilgewerbe. Stuttgart:
W. Kohlhammer 1926. (VIII, 328 S.) gr. 5° =
Vierteljahrsschrift f. Sozial- u. Wirtschafts-
geschichte. Beihefte. H. 9. [3526
Schulthess, Hans: Die politische Bedeutung
der Zünfte im Zürcherischen MStaatswesen
[1336 —1 566]. (Vortr.) Zürich: Schulthess &
Co. 1926. (228.) ~.
Rez.: Anz. f. Schw. A.K. 1926, 8.63. [3527
Müller, Karl Friedrich: Geschichte der Ge-
treidehandelspolitik des Bäcker- und Müller-
gewerbes der Stadt Freiburg i. Br. im 14., 15.
und 16. Jahrhundert. Freiburg i. Br. 1926:
Poppen & Ortmann (VHI, 111 S) 8 =
Zeitschrift d. Gesellsebhaft f. Beförderg. d.
Geschichts-, Altertuins- u. Volkskunde von
Freiburg, dem Breiszau u. d. angrenzenden
Landschaften. Beih. 2.)
Rez.: Zs. d. Sav.-Stifte. Bd. 46. Germ.
Abt., 5.457. Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh.
N. F. Bd. 40. N.17.. [3525
Mitter. Wolfgang: Die Baumeister- und
Zirkelineisterordnung des Zittauer Rates v. d.
1567. (Zittauer Geschbll. 1926.) 13529
|
|
|
|
|
|
Mit e. Beitr. von `
Bibliographie Nr. 3517—3566
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1605 bis 1925. Zsgest. von Otto Berger.
Breslau: Graß, Barth & Comp. in Komm.
1926. (200 S. m. 2 cingekl. Faks.) gr. 8°. [3530
Kaplick: Neumärkische Grenz- und Jagd-
verträge des 16. Jahrhunderts. (Nei mark.
Mitt. Jg.3. 5.85.) [3531
Kupka, Paul L. B.: Zwei Stadtrechnungen
aus Stendals schwerster Zeit. (1634 u. 1636.)
(Beitr. z. Gesch. L. u. Y. K. d. Altmark.
Bd. 5, H. 2.) (3532
Ertract aus den Privilegis Ferdinando dem
3ten Römischen Kaysee undt König in
Böheim de dato Wien den 15. January Anno
1629. Die 60 Huben betreffend. Archivalien
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der Liebestätigkeit iim Reformationszeitalter.
(Zs. f. bayer. Kirchengesch. Jg.1, 5. 202.)
13535
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Inst.) Orell Füssli 1926. (48 S. mit Abb.) gr.
»° : Zürcher medizingeschichtl. Abhandlun-
gen. Bd.?7. [3536
Bass. Karl: Gesundheitspflege im mittel-
alterlicehen Basel. Zürich: [Art. Inst.) Orell
Füssli 1926. (120 S.) gr. 5° = Zürcher medizin-
geschichtl. Abhandlungen. Bd. 6.
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N. F.
Bd: 40, N. 348. 13537
Borries t, Emil v.: Wimpfeling und Murner
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[Verk] 1926. (XI, 2728.) 4° = Schriften d.
Wissenschaftlichen Instituts d. Elsaß-L.othrin-
ger im Reich.
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Grörres-Ges.,
Bd. 46. 1926, 5. 691 f. Zs. f.d. Gesch. d. Oberrh.
N. EF. Bd. 40. N. 600. [3538
Murner, Thomas: Deutsche Schriften mit
den Holzschnitten der Erstdrucke. Hrsg. von
Franz Schultz. Bd. 2. Berlin: W. de Gruyter
& Co. 1926. gr. 8 = Kritische Gesamtaus-
gaben elsässischer Schriftsteiler d. Mittelalters
u. d. Reformationszeit.
2. Narrenbeschwörung.
Mleier]) Spanier.
Handschriftendruek,
Hrsg. von Dr.
Mit e. Briefe Murners in
(X, 507 8. mit Abb.)
[3539
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das Deutschtum des Elsaß im Ausgange des
Mittelalters. (Arch. f. Kult.Gesch. Bd. 17,
5. 38.) [3540
Wegwitz, P.: Jakob Böhme u. wir. (Die
' Tat. Jg.17, H.10, 8. 740—755.) (3541
Meyer, Gerhard: Die Entwicklung d. Straß-
burger Universität aus dem Gymnasium und
der Akademie des Johann Sturm. Ein Beitr.
zur Kirchengeschichte d. Elsaß. Frankfurt
a. M.: Selbstverl. d. Inst. (5 It. Mitteilg.:
Heidelberg: C. Winter Verl. in Komm.) 1926.
(VILL, 10238.) gr. 5° — Schriften d. Wissen-
schaftl. Inst. d. Elsaß-Lothringer im Reich an
d. Universität Frankfurt.
Phil. Diss. d. Universität Leipzig.
Reformation, Gegenreformation u.
Rez.: Zs. f. a. Gesch. d. Oberrh. N.F.
Bd. 40, S. 65x. [3542
Schulze, Arthur: Die örtliche und soziale
Herkunft der Straßburger Studenten 1621 bis
1793. (Früher: Wissenschaft!. Institut d.
Univ. Frankfurt; überkl.: Heidelberg: Carl
Winter [Verl.] 1926. (143 5.) gr. 8° —_ Schrif-
ten d. Wissenschaftl. Inst. d. Elsaß-Lothringer
i. R. an d. Univ. Frankfurt. [3.]
Leipzig. Phil. Diss.
Rez.: Hist. Jahrb.
Bd. 46, 1926, N. TOGfF.
i A. d. Görres-Ges.,
Zs. Í.d. Gesch. d. Oberrh
N. F. BL 40. $S. 658. [3543
Schaub, Friedrich: Ein Freiburger Studen-
tenstammbuch aus der 2. Hälfte des XVI.
Jahrh. (Zs. d. Ges. f. Beförd. d. Gesch.-, Altert.-
u. Volksk. v., Freiburg. Ba. 39/40, 8.117
bis 154.) [3544
30jähr. Krieg *107
Schleswig-Holsteinische Geschichte 1926. (665.,
23 Taf.) gr. se
Aus: Zeitschrift d. Gesellschaft f,
Holsteinische Geschichte, Bd. 56. [3556
Braun, Friedrich: Christoph Schorer von
Memmingen. Ein Beitr. zur Geschichte d.
dentschen Geisteslebens im 17. Jh. Mit
2 Bildn. 0.0.: Verein f. bayr. Kirchenge-
Schleswig-
schichte [; It. Mitteilg.: Memmingen: O. Zorn)
Mayer, Hermann: Die alten Freiburger _
Studentenbursen. Freiburg i. Br.: J. Biele-
feld 1926. (VIL 128 8.) KT. 8 — Zeitschrift
d. Gesellschaft zur Beförderung d. Geschichts-,
Altertums- u. Volkskunde von Freiburg, d.
Breisgau u. d. angr. Landschaften. [ Bd. 38,)
Beih. [3.}
Rez.: Freib. Diöz.-Arch. Bd. 54, S. 3TA,
[3545
Ein Tustizakt der Universi-
am Ende des 16. Jahrhunderts
Jg. IX, N. 5.) [3546
Göz, Wilhelm:
tät Tübingen
(Tübinger BI,
Ter Menten, Jacob: Concise bibliography
of Hugo Grotius. Preceded by an abridged
genealogy ...anda sketeh of Grotius‘ life ...
With illustrations. Leyden: A, W. Sijthoff’g
Publishing Cy. 1925, 888, [3547
Huizinga, J.. Grotius’ plaats in de geschie-
denis van den menschelijken geest. (Verslagen
en mededeelingen d. kon. vlaamsche academie
voor taal en letterkunde. 1925.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, N. 334. [3548
Barschak, I- Die Staatsanschaunng des
Hugo Grotins, (Bijdr. v. vaderland. Geschied.
en Oudheidkunde Vle Reeks Decl ILL, All. 3
en 4, BIz. 193 - -232,) [3549
Grimm, Melitta: Hugo Grotius’ Aufenthalt
in Hamburg in den Jahren 1632—1634.
(Zschr. d. Ver. f. Hanıb, Gesch. Bd. 2T;
S. 130—141.) [3550
Eekhof, A.: Onuitgegeven brieven van en
aan Hugo Grotius. (Nederl. Archief v, kerk-
geseh. D. 19, S, 187.) [3551
Zehrfeld, Reinold: Hermann Conrings
[1606—1681] Staatenkunde. Ihre Bedeutg. f.
d. Geschichte d. Statistik unter bes, Berücks.
d. Conringschen Bevölkerungslehre, Berlin:
. de Gruyter & Co. 1926. 164 8.) Er.
se = Sozialwissenschaftliche Forschungen.
Abt.1. H.5. 13552
Newald, R.: Beiträge zur Geschichte des
Humanismus in Oberösterreich. (Jahrb. d.
oberösterr. Musealver. Bd. 51.) [3553
Wotschke, Theodor: Johann Theobald
Blasius. Ein Lissaer Rektor des XVI. Jahr-
hunderts, (S. A. aus Dt. wissenseh, Zeitschr.
f. Polen. H. 6. 308.)
Rez.: Zs. f. Kirech. Gesch. 1926, Rd. 435.
S, 302, [3554
Roth, Friedrich: Clemens Jä ger, nacheinan-
der Schuster und Ratsherr, Stadtarehivar und
Ratsdiener, Zolleinehmer und Zolltechniker in
Augsburg
eia a a
' jahre des ermländischen Domknstos
-= der Verfasser des habsburgisch- |
österreichischen Ehrenwerkes, (Zs. d. hist,
Ver. f. Schwaben u. Neuburg. Bd. 46, S. 11)
[3555
Haupt, Richard: Heinrich Ranzau und die
Künste, Kiel, Gartenstr. 1: Gesellschaft f.
1926. (VIII, 345 S.) gr. 8° = Einzelarbeiten
aus d. Kirchengeschichte Bayerns. Bd.3.
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges,,
Bd. 46, 1926, 5, B98 f, [3557
Steiger, Hugo: Das Melanchthongynna-
sium in Nürnberg [1526—1926]. Ein Beitr,
zur Geschichte d. Humanismus. München:
R. Oldenbourg (1926), (VII, 196 S, 6 Taf.,
1 Titelb.) so, [3558
Dreihundertjahrfeier in Glogau 1626 bis
1926. Festsehrift zur Dreihundertjahrfeier
1626--1926 des Staatlichen Katholischen
Gymnasiums in Glogau. (Breslau [ 1926]:
Schlesische Volkszeitung [; lt. Mitteilg.:
Glogau: Ruchh. Hellmaun).) (232 S. mit Abb.)
gr. S°, [3539
Beyer, Bernhfard]: Das Lehrsystem des
Ordens der Gold- und Rosenkreuzer. Leipzig:
Pansophie-Verlag 1925. (268 8, init Abb.,
+ [3 farb.) Taf.) gr. S% — Das Freimaurer-
Museum. H.1. [3560
Kienast, R.: Johann Valentin Andreac und
die vier echten Rosenkreutzer-Schriften. Leip-
zig: Maver & Müller 1926. (VIII, 248 8.) Er.
8° — Pulnestra. 152. [3561
Kurtzahn, Ernst: Die Rosenkreuzer. 2. Auti.
Lorch [Württ.]: Renatus-Verlag 1926. (37 S.)
Im
gr. S°, [3562
Busbeck, O. G. v.: Vier Briefe aus der
Türkei. 227 8, Erlangen: Verl. d. philos,
Akademie. 1926,
Rez.: Hist. Zeitschr. Rad. 135, H.1.
S. 152. [3563
Siegel, K.: Paul Hentzner. Ein schlesischer
Reisender des 16. Jahrhunderts, (Schles.
Gesch.Bl. 1926, H. 2.) [3564
Odier, Jeanne: Voyage en France d'un
jeune gentilhomme morave en 1599 et 1600.
(Ecole franç. de Rome. Mélanges d'archéologie
et d'histoire Année 43. X. 140ff.) [3565
Buchholz, Franz: Die Lehr- und Wander-
Eusta-
Kultur-
jüngeren Humanismus u. d.
Braunsberg: Selbstverlag 1925.
chius von Knobelsdorff. Ein Beitr. mir
geschichte d.
Reformation.
(156 S.) 5°,
Aus: Zeitschrift f. d. Geschichte u. Alter-
tumskunde Ermlands, Bd. Rei [3566
Könnecke, Gustav: Quellen und For-
schungen zur Lebensgeschichte Grinmmels-
hausens, Hg. i. A. der Gesellschaft der Biblio-
philen v. J.H. Scholte. Bd. 1: Grimmels-
hausens Leben bis zum Schauenburgischen
Schatfnerdienst. Weimar: Gesellschaft der
Bibliophilen, 395 I. — Batzer, Ernst: Nenes
aus dem Leben Grimmmelshausens. (Zs. f. d.
Gesch. d. Oberrh. N.F, Bd. 40, S. 330.) —
Ocltering, E.: Eine weitere Quelle zu Grimmiels-
hausens „Kwigwährender Kalender“, (Eu-
phorion. Bad. 27. 8.184) — Oerftering: Joh.
Jakob Christoph von Grimmelshausen. Fest-
rede gehalten zu Renchen am 13. Juli 1924.
(Ortenau. H. 12. Anhang, S. 11tf.) — Meier,
Walther: Der Epiker des deutschen Barock.
-
*108
(N. Schweiz. Rdsch. 1926, S. 1033.) — Speter,
Max: Grimmelsahsusens Simplizissimus-,,Flug-
blätter“‘. (Zs. f. Bücherfr. Jg. 18, S. 119.) —
Scholte: Joh. Jakob Christoph von Grimmels- _
(Ortenau. A. 12, Anhang, S. 3ff.)
[3567
Sandberger, Adolf: Orlando di Lasso und
die geistigen Strömungen seiner Zeit. Festrede.
München: B. Akademie d. Wissenschaften;
R. Oldenbourg in Komm. 1926. (36 5.) 4°.
(3568
hausen.
Lilieneron., Rochus Frh. von: Deutsches
Leben im Volkslied nm 1530. Stuttgart:
Union [1926]. (LXX, 436 S. mit Noten in
Schwarz- u. Rotdr.) 8°. [3569
Nestler, Hermann: Regensimrger Kultur-
bilder aus den 16. Jahrhundert. Nach e.
ungedr. Chronik dargest. Regensburg: Gebr.
Habbel [Komm:.: L. A. Kittler. Leipzig] 1926.
(318. mit Abb., 1 Titelb.) x°. [3570
6. Vom Westfälischen Frieden
bis zum Tore Karls V1. und
Friedrich Wılhelins I.,
1648 — 1740.
Petersdorfl, Hermann von: Der Große Kur-
fürst. Mit 16 Bildbeigaben in Kupfertiefdr.
nach Orig. d. Zeit. Gotha: Der Flamberg Ver-
lag (1926). (292 8.) 8° = Die deutschen Füh-
rer, Bd. 2. [3571
Maurice, C. Edmnnd:
William the Great, Eleetor of Brandenburg.
191 5. 5 >». Allen and W. Mar. 26.
Hämpel, Walther:
der mittleren Grenzmark während des schwe-
diseh-polnischen Krieges 1655—1660. (Dar-
gest. an der Hand der Protokolle u. Relationen
des Brandenburg. Geh. Rates.) In: Grenz-
märk. Heimatbll. Jg. 2.3. 8.35 -42. [3573
Fredrich, C.: Eine plastische Darstellung
der Belagerung von Stettin im Jahre 1659.
(Baltische Studien. N. F. Bd. 25. S. 201ff.)
[3574
Speyer. Karl: Die Heransfordernng des
französischen Marschalls Turenne dureh den
Kurfürsten Karl hudwig von der Pfalz zum
Zweikampf 1674. (Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh.
N. F. Bd. 40, 8.636.) [3575
Altrichter: Eine Notiz zur Franzosen-
propaganda in den Ranbkriegen. (Zs. d. dt.
Ver. f. d. Gesch. Mährens un. Schlesiens.,
Jy.2=, 1026, H.3 + 8.6288.) [3576
Wile, Jakob: Elisabeth Charlotte Herzogin
von Orleans. [Die Prälzer Liselotte.) 4 erw.
Anti. Mit 6 Kunster. Bielefeld: Velhangen &
Klasing 1926. (N. 1758) kho N" Franen-
leben. N. 13577
Johann Wilhelm von der Pfalz und die
Schönborn. (Neues Archiv f. d. Gesch, d.
St. Heidelberg n. der Kurpfalz. 13. Heft 23.)
Rez.: Ze. f. d. Gesch. d. Oberrh. N. HF
Bd. 40. 5. 653. [3575
Schrohe, Heinrich: Zur Geschichte des
Straßburger \loratoriums vom 17. Juni 1668,
(Zs. 1. d. Gesch. d. Oberrh,. N. F. 40, 5. 230.)
13579
Speyer, Carl: Eine Titerarische Fälschung
ans dem Jahre 1693. (N. Heidelb. Jahrb.
1926, 8.7.) [3580
Danckelman. Eberhard Freiherr von: Zur
Frage der Mitwissenschaft Papst Innocenz XI.
an der oranischen Expedition. (Qu. u. Forsch,
a. ital. Areh. Bd. IS. Ss.31l 333) |3352
- H. 13, 8. 123.)
dabei erging. (Heimatbll. d. rot. Erde.
Life of Frederick .
[3572 |
Die Brandenburger in .
: Kalender 1927.
Bibliographie Nr. 3561—3631
Basler: Ein Bericht über die Kriegsdrang-
sale Oflfenburgs im Jahre 1689. (Ortenau,
[3583
Zimolo, Giulio C.: La neutralitä di Venezia
sul principio della guerre per la successione
di Spagna. (Scritti storici in onore di Camillo
Manfroni.) [3584
Selle: Zur Kritik Friedrich Wilhelms I.
(Forsch. z. brand. preuß. Gesch. 38, S. 56ff.)
[3585
Jany, Kurt: Die Kantonverfassung Fricd-
rich Wilhelns I. (Forsch. z. brand. u. preuß.
Gesch. 38, 1926.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, 5. 336. [3556
Lukinich, E.: Preußische Werbung in
Ungarn. 1722—1740. (Ung. Jbb. Bd. 6,
S. 20ff.) [3557
y. dem Knesebeck: Briefe des Markgrafen
Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Schwedt
an den Regimentskommandeur Oberstleutnant
von Rochow. (Forsch. z. brand. preuß. Gesch.
38. S. 132#f.) [3588
Birkemeier, Paul: Was ein Engeraner als
Zeitungsschreiber über den Bauzwang Fricd-
rich Wilhelms I. berichtet. und wie es ihm
1926,
S. 203.) [3559
Bruns, Raimundus. — Das Tagebuch des
Dominikanerpaters Bruns aus Halberstadt, des
Seelsorgers d. Potsdamer Riesengarde [1731
bis 1741], übers. u. eingel. von Willibald
Herrmann, Relig. Lehr. Mit 16 Ahb. Bres-
lau, Schnhbrücke 43: R. Nischkowsky 1921.
(IV, 628.) s° >
Aus: Schles. Bonifatiusvereins-Blatt. 1925.
[3590
Esselborn, Karl: Wie Köln im Jahre 1705
dem neuen Kaiser Joseph I. huldigte. Nach
alten Zeitungsberichten mitgeteilt. (Alt-Köln-
Ss. 1hff.) [3591
Neeb, Ernst: Der Einzug der Kurfürsten
Lothar Franz und Franz Ludwig in die
Residenzstadt Mainz am 25. Nov. 1727.
(Mainzer Zs. Jg. 20/21, N. 298.) [3592
Glaubitz, Frhr. v.: Der grane Held. (Dago-
bert. Sigisinund Wurmser v. Vendenhein.)
(Ortenau, H. 13, 8. 108ff.) [3593
Eines: The electress Sophia. (Cont. Re-
view. Vol. 130, N. 90.) [3594
Weitzien. Otto: Sophie Dorothea (Um-
schlagt.: Dorothee). Die „Prinzessin von
Ahlden’” u. ihr Kreis. Mit 3 [eingedr.] Bildern.
Celle: Schütting-Verlag 1926. (31 8.) kl xe -
Schütting-Bücher. 1. (35935
Lövenfeld, J. R. v.: Der Wolfsburger
a Krieg. (Gesch.-BH. f. St. u. L. Magdelurg.
Tg. 61. 8.7711.) [3596
Winkler, Wilhelm: Der Güstrower Erb-
folgestreit bis zum Ausscheiden Gutzmers
(1695- - 169m. (Meckl.-Strel, Geschbll. Jg. 2, _
1926. S. I85ff.) [3597
Sey de»itz, Thea von: Ernst Christoph Graf
Mantentfel. Kabinettsminister Augusts des
Starken. Persönlichkeit u. Wirken. Dresden:
Buchdr. d. W. u. B. v. Baensch Stifte. 1926.
(XII, 168 X.. 1 Taf.) S° = Aus Sachsens Ver-
gangenheit. H. >b.
Rez.: Sachsen u. Anhalt. Rd. 2, S5. 402f.
N. A. f. Sächs. Gesch, Bd. 47, N. 172. [3595
Duhr, B.: Die Konversion des Kurprinzen
Friedrich August von Sachsen (1712—1717).
(Stininen d. Zeit. Bd. 11, S. 104.) [3599
Walifius, W.: Studien zur Geschichte Pat-
kols und des Nordischen Kriegs. (Mitt. a. d.
livi. Gesch. Bd. 23.) [3600
Lindeberg, Hjalmar: Georg Heinrich von
Görtz. Ein deutscher Organisator in Schwe-
Vom Westfälischen Frieden
dens Kriegszeit vor 200 Jahren. (Deutsch-
nord. Jahrbuch. S. 84.) 13601
Culemaasa, Gregorio: Das mit. dreyen Fort-
setzungen vermehrte Denk-Mahl von den hohen
Wasser-Filuthen. Wie selbige insonderheit in
der Wilster-Marsch eingebrochen und in den
Jahren von 1717—1725 inclusive in derselben
unbeschreiblichen Schaden u. excessive Teich-
kosten verursacht. ... (Geleitw.: Jensen.)
Wilster 1728. Neu gedr. [Wilster 1926:
J. Schwarck.) (56 5.) 8° - Heimatverein d.
Wilstermarsch. Bd. 3.
[Unischlagt.:]) Denkmal der Wasserfluten
Iu. I. [3602
Schwartz, P.: Die Klassifikation von
1718/18. Ein Beitrag zur Familien- und Wirt-
schaftsgeschichte der nenmärklschen Land-
geineinden. T.1 (= Die Neumark. Jahrbuch
d. Ver. f. Gesch. d. Neumark. H.3, 1926.)
13603
Haug, Fl. H.: Wertheimer Schatzungs-
quittungen aus dem J. 1676. (Zs. I. d. Gesch.
d. Oberrh. N. F. 40, S. 247.) [3604
Berg: Aus rathäuslichen Reglements der
Stadt Soldin vom Jahre 1712. (Nermark.
Mitt. Jg. 3. S. 137.) [3605
Conrad, G.: Ein Bericht über den Zustand
und die Verwaltung der Stadt Neidenburg um
177%. (Mitt. d. lit. Ges. Masovia. H. 31.) [3606
Geiger, O.: Beiträge zur Kenntnis der Fisch-
waid und Weiherptlege im Stiftslande Kempten
im 17. u. 18. Jahrh. (Allgäuer Geschichtafr.
N. F. H. 25.) [3607
Ein Breslauer Schöffenspruch über das Mit-
erbrecht von Greschwisterkindern 1674. (Schles.
Gesch.Bll. 1926, H. 2.) [3608
Sellmann, Adolf: Kirchen- und Kultur-
geschichtliches der Mühlhäuser Dörfer aus der
ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. (Mühl-
häuser Gesch. BH. Jg. 25'26, 8. 282.) [3609
Wotschke: Aus Briefen des Regensburger
Superintendenten Nerpilus. (Zs. f. bayer.
Kirchengesch. Jg. 1, S. 93.) [3610
Voß, Theodor: Petrus Laurentius Wocken-
ing. Kantor an St. Nicolai in Kiel von 1708
bis 1721. Der Mann u. s. Werk im Lichte d.
Schleswig-Holstein. Kultusgeschichte. Kiel:
(: W. G. Mühlan in Komm.) 1926. (XII,
240 S., 218. Musikbeil.) 8° — Mitteilungen d. >
Gesellschaft f. Kieler Stadtgeschichte. Nr. 33
[3611
Wotschke, Theodor: CUyprians Berufung
nach Kiel 1725. (Zs. d. Ges. f. schlesw.-holst.
Gesch. Bd. 55, S. 402.) 13612
Wotschke. Theodor: Die Wittenberger
Theologen gegen die Tübinger im Unions-
streite. (Bill. f. württ. Kireh.G. Je.30, i
S.91. 149.) [3613
Wotsehke, Theod.: Briefe des Lübecker
Superintendenten Johann Gottlieb Carpzow.
(Zs. d. Ges. f. Schlesw. Holst. Gesch. Bd. 55.
1926, N. 414—449.)
Rez.: Zs. f. Kirch.Gesch. 1926, Bd. 45,
S. 307. [3614
Dubr, B.: Erziehungsgrundsätze eines säch-
sischen Hofbeichtvaters. (Stiinmen d. Zeit
Bd. 111, 8.387.) [3615
Schrohe, Heinrich: Zur (Geschichte der
oberrheinischen Jesnitenprovinz im 17. u.
18. Jahrhundert. (Freib, Dioz.-Arch. Bd. 54.
S,227 1.) [3616
Rottenkolber: Der Koadjntorstreit nnter
dem Kemptener Fürstabt Rupert von B d-
mann. (Zs. 1. bayr. Kirch... Jg.2, 1927.
8. 34.) 13617
bis zum Tode Karls VI. *109
Herderer. Kaspar Ignatius. — Tagebuch
des vom Rat verordneten Bauherrn Kaspar
Ignatius Herderer über das Gotteshaus Heilig
Kreuz Rottweil nach dem Brand von 1696.
Mitgeteilt von Eugen Mack. Rottenburga.N.:
Badersche Verlbh. (28 S.) 8°. (3618
Weudiand, Walter: Studien zum kirch-
lichen Leben in Berlin um 1700. (Jb. f. brand.
Kirch.Gesch. Jg. 21, 1926, S. 129fl.) 13619
Wotschke, Theod.: Löschers Beziehungen
zu Schlesien. (S. A. aus C'orrespondenzbl. d.
Ver. f. Gesch. d. evang. Kirche Schlesien».
Bd. 1$, A.2.) Liegnitz: Oscar Heinze 1926.
[3620
Krause, H.: Vertriebene Salzburger 1732
auf der Rast in Genthin. (Heimat-Jahrbuch
f. d. Reg.Bez. Magdeburg. 1926.) [38621
Wöblermann, A.: Joscph Schaitberger
[165x—1732]. Ein Lebensbild aus der Leidens-
zeit der evangelischen Salzburger. In: Frauen-
lob. (Stuttgart: Quel-Verl.) Jg. 24. 8.21
bis 33. {3622
Zinkgräf, Karl: Mannheimer Flüchtlinge
in Weinheim während der Jahre 1689 bis 1697.
(Schluß.) (Mannh. Geschbll. Jg. 27.) [3623
Aussaresses, F., et Gauthier-Villars, H.:
La vie privee dun prince allemand au 17e
siècle. 244 p. 9 fr. Pion-Nourrit. [3624
Pöllnitz über den Hof Carl Philippe 1730.
(Mannh. Geschbil. Jg. 27.) [3625
Arras, Paul: Beerdigungskosten bei einer
adellgen Leichenfeier in der zweiten Hälfte des
17.Jahrhunderte. (N.Lausitz. Magazin. Bd. 101,
S. 189ff.) [3626
Dittrich, H.: Ein Feuerwerk in Nei e zu
Ehren Kaiser Karls VI. am 19. u. 20. Juli 1730.
(= Jahresbericht des Neiser Kunst- u. Alter-
tums-Vereins. 30. 1926. N.19.) [3627
Diltbey. Wilhelm: Studien zur Geschichte
des deutschen Geistes. Aus s. Nachlass hrsg.
Leibniz u. s. Zeitalter. Friedrich d. Große u. d.
deutsche Aufklärung. Das 18, Jh. n. d. ge-
schichtl. Welt. (Vorw. d. Hrsg.: Paul Ritter.)
Leipzig: Teubner 1927. (XIL 270 S.) gr. x°.
Erschien auch ale: Dilthey: Ges. Schriften.
Bd. 3. [3625
Leibniz, Gottfried Wilhelm: Sämtliche
Schriften und Briefe. Hrsg. von d. Peuß.
Akademie d. Wissenschaften. (Leiter: Paul
Ritter.) Reihe 2: Philosoph. Briefwechsel,
Bd. 1. Darmstadt: O. Reichl 1926. 4°.
2,1. 1663 --1655. (Bearb.: Erich Hoch-
stetter. Wily Kabitz, Papl Ritter.)
(XXXIV, 518.) [3629
Moeller, Ernst v.: Ueber Leibniz’ Jugend-
schrift De vaticinio sapientinm. (Hist. Zeit-
schr. Bd. 135. H. L. N. 1--44.) [3630
Stieda, Wilhelm: Johann Bernoulli in seinen
Beziehungen zum preußischen Herrscherhause
und zur Akademie der Wissenschaften. Einzel-
ausg. Berlin: Akademie d. Wissenschaften;
W.de Gruyter & Co.in Komm. 1926. (64 N.) 4°.
Aus: Abhandlungen d. preuß. Akad. d.
Wiss. Jg. 1925. Phil.-hist. Kl. Nr.6. [3631
Stählin. K.: Unveröffentlichte Denkschrift
Jakob Stählins von Memmingen., (Jahrb. f.
Kult. u. Gesch. d. Slaven. N. F. Bd.1, 2.
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 336. [3632
Stählin, Karl: Aus den Papieren Jacob von
Stählins. Ein biograph. Beitr. zur dentsch-
russ. Kulturgeschichte d. 1s. Jahrh. (Königs-
berg: Ost-Europa-Verlag 1926.) (XV, 457 8.
init Abb.) [3633
Bauer, Wilhelm: Der... Ehren-Ruff Teutsch-
lands“ von Wagner von Wagenfels. (M186G.
Bd. 41, 1926, 8. 257- 272. 136234
*110
Abraham a. Santa Clara. — Die Buchge-
werbe in den Traktaten „Etwas für Alle“ des
P. Abraham a Santa Clara (d. i. Johann Ulrich
Megerie). Mit d. Kupfern [Taf.] von Chri-
stoph Weigel, eingel. von Alois Jesinger.
Berlin: H. Berthold, Abt. Privatdrucke 1926.
(XV, 89 5.) 8° = Bertholddruck. 15. [3635
Lauchert: Neues von P. Abraham a Sancta
Clara. (Gelbe H. 1926, S. 605.) [3636
Bertsche, Karl: J. Neiners Nachruf für
Abraham a 5N. Clara aus dem Jahre 1709.
(Mongtsblatt d. Ver. f. Landesk. u. Heimatsch.
v. Niederösterr. u. Wien. Jg. 1, Nr. 7/9.) [3637
Kalkschmidt, Eugen: Der Goldmacher Joh.
Fr. Böttger und die Erfindung des europäischen
Porzellans. Mit 60 Abb. 15. Aufl. Stuttgart:
Dieck & Co. (1926). (30 S.) 8° = Technische
Bücher f. Allce.
Rez.: N. A. f. Sächs. Gesch. Bd. 47, S. 334.
N. Jahrbücher f. Wiss. u. Jugendbild. Je. 2,
8. 605 [36 38
Zerkanlen, Heinrich: Der Porzellanmacher
des Königs. (Dresdner Kalender 1927, S.134ff.)
[3639
Boehlich, Ernst: Der schlesische Kammer-
präsident Horaz von Forno (gest. 1654) und
seine Nachkommen. (Ze. d. Ver. f. Gesch.
Schlesiens. Bed. 60.) [3640
7. Zeitalter Friedrichs d. @r., |
1740-1789.
Hubert, Eugene: Dissensions dans la famille
desHabsbourg à la fin duXV1Ile sièele. (Acad.
roy. d. Belgique. Bull. d. 1. classe d. lettres
1926, 8. 138.) [3641
Fleury: La Cour aux armées pendant la
guerre de suceession d'Autriche. 176pp. > fr.
Plon. [3642
Die österreichische Zentralverwaltung von
Heinrich Kretschmavr. Abt. 2. Von d. Ver-
einigung d. österr. u. böhm. Hofkanzlei bis
zur Kinriehtg. d. Ministerialverfassg. [1749 bis
Is4sj. Bd. 2. Wien: A. Holzhausen 1925. 4°
-= Veröffentlichungen d. Kommission f. neuere
Geschichte Österreichs. 15.
2. Die Zeit d. Directoriums in ymblicis et
|
‚Re
eameralibus. [Vorstadien 1743—1749. Das
Directorium 1749 —1700.) Aktenstücke. Be-
arb. von Joseph Kallbrunner u. Melitta `
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Reddav ay, W. F.: Frederick the Great and
the rise of Prussis. 350 5. 7. 5.6d. Putnam,
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Ein deutscher König d. 18. Jh. (6. Auti) Mit
79 Abb. im Text, 1 farb. [Titel-]Bildn. u.
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s®, — Günther Albr.: Friedrich d. Große.
(Deutsch. Volkstum, 1926, 8. 713.) — Frank,
Bruno: Friedrich der Große als Mensch im
Spiegel seiner Briefe, seiner Sehritten, zeit-
genössischer Berichte und Anekdoten. Berlin:
Deutsche Buch-Geimmeinschaft [1926]. (306 5.)
s [ = Verötfentlichuingen d. Deutschen Buch-
Gemeinschaft. 161.] — Volz, Gustav Berthold:
Friedrich der Große im Spiegel seiner Zeit.
3 Bde. mit zeitgen. Abb. u. 24 Lichtdrucktaf.
(Die Bilderausw. besorgte Max Kutschmann.)
Bd. 1. Berlin: Reimar Hobbing [1926]. 4°.
1. Jugend u. Schles. Kriege bis 1756. (XII,
309 8.) — Volz, Gustav Berthold: Friedrich
der Große im Bilde seiner Zeit. Berlin: K. F.
Kochler 1926. (VII, 44 S. mit 1 Abb., 40 Taf.)
4%. — Lavisse, Ernest: Die Jugend Friedrichs
d. Großen. Übers. v. Fr. v. Oppeln-Broni-
Bibliographie Nr. 3635—3678
kowski mit einer Einl. v. G. B. Volz. Berlin:
R. Hobbing. Rez.: Hist. Zeitschr. Bd. 135,
H. 1, S. 154. — Abegg, Wlilhelm]: Lehren aus
dem Entwicklungsgange Friedrichs d. Gr. u.
Napoleons I. für die heutige Zeit. (Z. T. erw.
Niederschrift e. Vortr.) Berlin: Gersbach &
Sohn; Kameradschaft 1926. (66 5.) 8° =
Schriften d. Freien Vereinigung f. Polizei- u
Kriminalwissenschaft. V. P.K. H.1 = Die
Polizei. Beil. — Catt, Heinrich Alexander de.
— Gespräche Friedrichs des GroBen mit Catt.
Übertr. von Willy Schüßler. Leipzig: Georg
Kummer [1926]. (VIII, 4708.) kl. 8%. Rez.:
Lit. Wochenschr. 1926, Nr. 40. — Letters of
Voltaire and Frederiek the Great. Sclected
and translated with an introduction by Richard
Aldington. XVIII, 386 pp. Routledge. 15 s.
z.: Times, Lit. Suppl. nr. 1313, p. 229. —
Galéra, Karl Siegmar v.: Voltaire und der
Amtimachiavell Friedrichs des Großen. Halle
(Saale [, Große Brauhausstr. 16/17)): Mittel-
deutsche Verlags-A. G. 1926. (XIV, 102 S.)
gr. 3° — Hallische Forschungen zur neueren
Geschichte. H. 2. — Beyerhaus, Gisbert: Abbe
de Psuw und Friedrich der Große. Eine Ab-
rechnung mit Voltaire. (Hist. Zeitschr. 1926,
Bd. 134, S. 465.) — Richter, Johannes: Die
Briefe Friedrichs des Großen an seinen vor-
maligen Kammerdiener Fredersdorf. Berlin-
Grunewald: Hermann Klemin. Rez.: Mitt. d.
Ver. f.d. Gesch. Berlins. Jg. 43, 19236, S. 52. —
Friedrich der Große und Wilhelmine von Bai-
reuth. Bd.2. Briefe der Königazeit 1740 bis
1758. Hg. u. eingel. v. G. B. Volz. Deutsch
von F. v. Gopo a on Leipzig:
Korhler. 461 S., ilustr. Rez.: Hist. Jahrb.
i A. d. Görres-Gesellsch. Bd. 46, 1926,
S. 6041f. — Volz: Die Romreise der Markgräfin
Wilhelmine von Bayreuth. (Forsch. z. brand.
preuß. Gesch. Bd. 39, S. 100.) — Heydemann:
Friedrichs des Großen prosaische und dichte-
rische Schriften während des Siehenjährigen
Krieger. (Hist. Vjschr. Jg. 23, 8.338.) —
Friedrich Il., König von Preußen. — Reise-
Gespräch des Königs Friedrich II. von Preu-
Ben im Jahre 1779. Mit e. Vorw. von F.v.
Goetzu. Schwaneniließ. Berlin: G. Stilke
1926. (65 8.) =°. — Thiébault, Dieudonne:
Vom Alten Fritz. [Friedrich d. Große, seine
Familie, seine Freunde u. sein Hof; oder
20 Jahre meines Aufenthaltes in Berlin, Auaz.]
Mit 11 Abb. Leipzig: R. Voigtländer [1926].
(54 8.) kl. 8° = R. Voigtländers Volksbücher.
Bd. 30. Graner: Aus den hinterlassenen Pa-
pieren des im Müller Arnoldschen Proze3 zur
Festungshaft verurteilten neumärkischen Re-
gierungsrats Bandel. (Forsch. z. brand. pr.
Gesch. 38, 8.7718.) [3644
Jany, Curt: Berlins Bedrohung durch einen
feindlichen Einfall im Herbst 1745. (Mitt. d.
Ver, f. d. Gesch. Berlins. Jg. 43, 1926, S. 20 ff.)
[3645
Höhne, Horst: Die Einstelhing der säch-
sischen Regimenter in die preußische Armee
imu Jahre 1756. Halle (Saale [Große Brauhaus-
str. 16.17: Verlag d. O. Hendel-Druckerei
[; Mitteldeutsche Verlags-A.-G., Abt. Buch-
verlag] 1026. (XL, 140 S.) gr. 5° = Hallische
Forschungen zur neueren Geschichte N.F.
H.]. [3646
Rothfels, Hans: Friedrich der Große in den
Krisen des Siebe en Krieges. (Hist.
Zeitschr. 1926, Bd. 134, S. 14.) [3647
Roterberg, Eberhard: Die Tätigkeit des
Freiberrn von Knyphausen, preuß. Gesandtor
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789
in London während des Siebenjährigen Krieges.
(Diss. Greifswald. 1924.) i
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 336f. [3643
strats über die Schlacht bei Zorndorf. (Neu-
mark. Mitt. Jg.3, 3. 192.) [3649
Strich: Die Berliner Mission des Marchese
Grisella di Rossignano und sein Schlußbericht
1778. (Forsch. z. brand. preuß. Gesch. Bd. 39,
8.1.) [ 3650
Schremmer, Wilhelm: In Kerker und
Ketten. Trencks Schicksale. Nach d. 1. Druck
bearb. u. ausgew. Breslau: Priebatsch’s Verl.
[Buchh. 1926). (162 S.) kl. 8° Heimat-
bücher. — Volz, Gustav Berthold: Friedrich
der Große und Trenck. Urkundl. Beiträge zu
Trencks ‚„Merkwürdiger Lebensgeschichte“.
Mit 8 Taf. u. zahl. Textb. Hrsg. Berlin: A. W.
Hayn’s Erben (1926). (239 89.) 8%. Rez.:
Gesch.-BU. f. St. u. L.
S. 176. — Volz, G. B.: Kritik der Denkwürdig-
keiten Trencks. (Forsch. z. brand. u. preuß.
Gesch. 38, 1926.) Rez.: Gesch.-Bll. f. St. u.
L. Magdeburg. Jg. 61, S. 176. — Wild: Wann
und wo wurde Trenck geboren ? (Magdeburg.
Ztg., Montagsblatt Nr. 34 v. 23. Aug. 1926.)
[3651
Meissner, Carl: Der Dichter Friedrich d.
Große. (Eckart. Blätter f. evang. Geistes-
kultur. 1926, H.6, S. 168.) — Tsebirch, Otto:
Der große König auf Reisen. (Brandenburgia.
Jg. 34, S. 64tf.) — Rave, P. 0O.: Ein Bau-
gedanke Friedrichs d. Gr. (Zs. f. Denkmalpfi.
Jg. 1, H. 3.) — Tersteegen (, Gerhard). — Ter-
steegen über den Philosophen von Sanssouci.
(Vorw.) von G. F. Nagel. Osterode a. Harz:
Neu-Leben-Verlag (1926). (27 S.) 8°,
Buddecke, Albert: Der König-Philosoph Fried-
rich der Große. Langensalza: H. Beyer &
Söhne 1926. (24 S) 5° = Friedrich Mann’s
pädag. Magazin. H. 1103. — Unger, Herinaoun:
Friedrichs des Großen Verhältnis zur Musik.
(Dt. Volkstum. 1926, 8. 722.) — Volz, Gustav
Berthold: Das Sans, Sonci Friedrichs des
Großen. Mite. Anh.: Das Sanssouei von heute.
Mit 21 Abb. im Text u. 76 ganzseit. Taf.
Berlin: K. F. Koehler 1926. (125 S.) gr. 3%. —
Witschi, Rudolf: Friedrich der&roße und Bern.
Bern: P. Haupt 1926. (XVI, 266 S.) gr. 3°. —
Weise, Alfred: Friedrich und seine Soldaten,
dargest. (1. bis 10. Tsd. Mit 5 Taf.) Jena:
E. Diederichs 1926. (80 8.) 8% = Deutsche
Volkheit. [24.] — Der Heilige von Sanssouci.
Ein Charakterbild, geschichtl. Rückblick u.
Weckruf, zugl. Nachruf zur Jahrtausendfeier
d. Rheinlande von e. Altgerinanen. Cöthen-
Anhalt: Sächsisches Tageblatt [1926]. (215 S.)
. 8°, [3652
Schmidt-Lötzen, K. E.: Des Reichsgrafen
E. A. H. Lehndorff Tagebücher nach seiner
Kammerherrenzeit. Forts. (Mitt. d. lit. Ges.
Masovia. H. 31.) [3653
—
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789—1815.
Gorman, Thomas K.: America and Belgium:
& study of the intluepnece of the United States
upon the Belgian revolution of L739—1790.
*ı1l
Trammer, Konstantin: Der bayerisch. Erb-
folgekrieg i. d. kurpfälzischen Staaten der
. Oberpfalz. (Oberpfalz. 1926, S. 47, 68.) [3656
Wartenberg: Bericht des Neudammer Magi-
Magdeburg. JIg.6l, `
n—__ —_— 00.
3288. 15 s. Clewin, Febr. 26. [3654
Loos, Arnold: Aus Alt-Aussig i. J. 1770.
(Beitr. z. Heimatk. d. Aussig-Karb. Bez. Jg. 6,
S. 185.) [3655
Beck, F. W.: Zur revolutionären Bewegung
im Gerichte Achern 1789. Aus dem Familien-
buche des Renchener Kaufmanns Franz Ignaz
Goegg. (Ortenau. H. 13, S. 67ff.) [3657
Baier: Das Hanauerland 1802. (Ortenau.
H. 12, S. 1411.) [3658
Rögele, Karl: Dr. Valentin von Schwab,
f. f. geheimer Rat und Hofkanzler zu Donau-
eschingen und Landvogt zu Wolfach 1732 bis
1509. (Ortenau. H. 13, S. SOff.) [3650
Bauer, Clemens: Der Ritter von Lang.
(Hochland. Jg. 23, Bd. 2, S. 633.) [3660
Jacques, Andre: L'esprit public à Metz au
temps de Napoleon. (Napoléon. Année 15,
T. 27, S. 101.) [3661
Schwartz, P.: Eine vaterländische Predigt
in besetztem Gebiet. (55.—57. Jahresber. d.
histor. Ver. z. Brandenburg.) [3662
Schulte: Soldatenleben in Hamm zur Zeit
Friedrichs d. Gr. (Heimat. Ig. 8, S. 207.) [3663
Ramsauer, D.: Der Besuch des Herzogs
Friedrich August in Landwürden 1782. (Olden-
burger Jahrbuch. 30. 8. 139ff.) [3664
Lankenau, H.: Das Polizeidragonerkorps
des Herzogtums Oldenburg (1786—1311).
(Oldenburger Jahrbuch. 30, S. 5ff.) [3665
von Ehrenkrook: Karl von Hagen, Ritt-
meister, Freicorpsführer und erster Landrat
des Kreises Mühlhausen. (Mühlhäuser Gesch.-
Bll. Jg. 25'26, S. 50.) . [3666
Eblers, Karl: Der Soldatenverkauf Karl
Wilh. Ferdinands v. Braunschweig. (Nieder-
sachsen. Jg. 31, 1926, S. 601.) [3687
Beta, F.: Unter der Regierung Friedrichs
d. Gr. (Heimat-Jahrbuch f. d. Reg.Bez.
Magdeburg. 1926.) [3668
Kayser, Walther: Der Mitteleuropäer Mar-
witz. (Arch. f. Pol. u. Gesch. Bd.6, 1926,
5.259.) — Craemer, R.: Der Junker Marwitz
(1777—1837). (Deutschlands Erneuerung. Jg.
10, H. 3, S. 73—79.) [3669
Zopf, Hans: Berliner Garnisonleben um die
Wende des 18. Jhd. (Brandenburgisches Jahr-
buch. 1926, 8.26.) [3670
Wehrmann: Berlin im Oktober 1806. Nach
einer Reisebeschreibung mitgeteilt. (Mitt. d.
Ver. f. d. Gesch. Berlins. Jg. 43, 1926, S. 441.)
[3671
Elsner von Gronow, Kurt: Aus Briefen und
Tagebuchaufzeiehnungen einer Berlinerin (1809
bis 1813). (Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins.
Jg. 43, 1926, S. 39ff.) [3672
Kretzschmar: Drei Briefe Christian W.
Dohms. (Forsch. z. brand. preuß. Gesch.
Bd. 39, S. 104.) [3673
Schüssler, Hermann: Alt-Woldegk: Bürger-
meister Burchardt und seine Zeit, 1700--1750.
(Mecklenburg-Strel. Geschbll. Jg. 2, 1926,
S. 343ff.) [3674
Wendland, J.: 1807—1x13. Aus dem Ge-
denkbuch der Diakonen und dem Memorial
der Kirchenvorsteher zu St. Johann. (Mitt. d.
westpr. Gesch. V. Jg. 25, 8.53.) [3675
Rhode, Ilise: Das Nationalitätenverhältnis
in Westpreußen und Polen zur Zeit der pol-
nischen Teilungen. (Dt. Wiss. Zs. f. Polen.
H. 7, 5. 3— 80.) [3676
v. Oertzen: Die Garnison Königsberg, Nm.
1750—1870. (Kreiskalender f. d. Kr. Königs-
berg, Nm. 1927.) [3677
Tobien, Alexander von: Die Livländer im
ersten russischen Parlament (1767—1769).
(Mitt. a. d. livl. Gesch. Bd. 23.) [3678
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18. Jahrhundert. (Mannh. Geschbl.. Je. 27.)
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der Pfalz. 1792—1814. [Departement Don-
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T. 34, 8.275, T. 85, 8.13.) [3653
Roeder, Freiin von: Das Straßburger Mün-
ster und die französische Revolution. (Elsaß-
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duché souverain de Bowillon vers 1780. (Bull.
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Terlinden, Ch.: Souvenirs d'un officier autri-
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(3685 `
[3656 `
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' will. Berlin: Trowitzsch & Sohn 1926. (301 S.,
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gr. R°, [3639
Praunbach. Max: Max Franz v. Österreich,
I tzter Kurfürst von Köln und Für tbischof
vn Münster Versuch z. Biographie auf
‘rund ung (dr. Quellen. Müns-t.r ji. W:
schen tortfsche Verlh. 1925. 456 S$., 1 Titelb.)
a“ [3690
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|: aufgest.:)) Rottenburg a. N.: Bader’sche
Verlbh. (12 S.) »° 13692
Hofer, Johann Baptist. — Die Joh. Bapt.
Hofer-Denkschrift namens der freien Reichs-
städte in Schwaben 1802 überreicht bei der
Reichsdepntätion zu Regensburg. Mitgeteilt
(V, 1828.) kl. 5 = Frauenieben. 1. -
Baillen, Paul: Königin Luise. Ein Lebensbild.
3. Aufl. besorgt von Hermann Dreyhaus.
Berlin: Haifen-Verlag 1926. (VI, 341 S. mit
Abb., mehr Taf.) -- Friedrich Wilbeim IIl.
König von Preußen. - Vom Leben und Ster-
ben der Königin Luise. Eigenhändige Auf-
zeichngn. ihres Gemahla König Friedrich Wil-
helms . TI. Mitgeteilt u. erl. von Heinrich Otto
Meisner. (Mit e. Bildn. [Taf.] u. e. Fake.
[Taf.)) Berlin: K. F. Koehler 1926. (VIII,
93 S5.) 8°., Rez.: Hist. Zs. 1926, Bd. 134,
S. 447. -- Dreyhaus, Hermann: Die Königin
Luise in der Dichtung ihrer Zeit. Volksverband
d. Bücherfreunde, Wegweiser-Verlag [1926j.
(85 S., 4 Taf., 1 Faks.) — Petrich, Hermann:
Treue um Treue. 15 Geschichten aus d. Leben
d. Königin Luise. (63., umgearh. Aufl. 316.
bis 318. Ted.) Berlin: Kronzverlag [1926].
(16 8.) 136935
Deutschland in seiner tiefen Ernledrigung.
Die von Johann Philipp Palm, Buchhändler
zu Nürnberg, (1806) verlegte anonyme Kampi-
schrift. Nach d. ursprüngl. Fassg. neu g setzt
u. gedr. Stuttgart: Union 1926. (V, 101 5.)
gr. 8°. 13696
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verst. Darst. TI 7, Hälfte 2. Dunan,
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S. 176.) — Fain (, Agathon Jean François),
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Libreria. 1925. p.332 con ventuna tavola.
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ddl, 218) =’, | 3693
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Reg. Bez. Magdeburg. 1926.) [3701
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Mit ? Kt. u. 13 Abb. Jena: Frommann’sche
Buchh. 1926. (111 5.) x°. [3702
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schichte des Dorfes Lunow. (Heimatkalender
f. d. Kreis Angermünde 1927.) [3703
Camon: La manocuvre de Wagram. 20 p.
sfr. 50. Berger-Levrault. (3704
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Johanns über die Bürgerwehren. (BI. f.
Heimatk. Jg. 4 8.31.) [3705
Granichstaedten-Czerva, Rudolf: Andreas
Hofer. Seine Familie, s, Vorfahren u. s. Nach-
Wien: Österr. Bundesverlag f.
Unt.rrieht, Wissenschaft u. Kunst 1926.
(S0 S., 1 Taf.) — Peuekert, Will-Erich: Andreas
Hofer oder Der Bauernkrieg in Tirol. Alten
u. neuen Berichten nacherz. (1. bis 10. Ted.
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons, 1789--1815 *113
Mit 7 [z. T. eingedr.)] Taf.) Jena: E. Diede-
richs 1926. (85 S.) 8° = Deutsche Volkheit.
127.) — Andress-Hofer-Festschrift. Hrsg. an-
1äßl. d. Enthüllung d. Andreas-Hofer-Denk-
mals u. d. Kriegerdenkmal-Einweihung am
11. Juli 1926 in Kufstein. Kufstein: Ed.
Lippot 1926. (20 S. mit Abb.) — Schwaig-
hofer, Hermann: Berg Isel. Kurzgef. Be-
schreibg. d. Tiroler Freiheitskämpfe u. Führer
durch d. Tiroler Kaiserjäger-Museum. Mit
19 feingedr.] Bildern. Innsbruck: Wagner’sche
Univbh. 1926. (40 8.) kl. 8°. [3706
Gradi, L.: Die Franzosen in der Umgebung
Chanıs 1809. (Oberpfalz. 1926. 8.156.) [3707
Voges, H.: Zur Geschichte des Gefechtes
bei Oelper am 1. Aug. 1809. (Niedersächs.
Jahrbuch. Bd. 3.) [3708
Stietzel, Walter: Zur Geschichte der Schill-
schen Erhelning. (Gesch.-Bll. f. St. u. L.
Magdeburg. Jg. #1, S. 55ff.)
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Wien: Vorm. Seidelsche Sortimentsbuchh.
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Avec huit photogravures hors-texte. Prais:
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Jahre 1775. (Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. d.
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weil a. Neckar 1926 (: Rottenburger Zeitg.,
Rottenburg a. N.: [; aufgest.:)) Rottenburg
a. N.: Bader'sche Verlbh. (26 S.) 8° [3734
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5.1.) [3737
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zur oberrheinischen Kirchengeschichte, er 4.
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5
*114
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Franzosenzeit. (Jahrbuch d. Männer v.
Morgenstern. 22, 1924/26, S. R3ff.) [3741
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ihr Ergebnis in den heutigen Kreisen Goslar,
Marienburg u. Hildesheim. (Hannov,. Magazin.
Jg. 1, nr. 3.) [3742
Mielek, Otfried: Die Mecklenburgische
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d. landesgrundges tzl. Erbvergleichk vom
18. April 1755 — ihr Wesen, ihre Durchfiührg.
u. ihr heut. Wert. Rostock: C. Hinstorftfs Verl.
1926. (V1, 137 ïS., 3 farb. Ktn.) »°. [3743
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um die preußische Ost mark. (Früher: Schneide-
mühl: ‚Der Gesellige“; [überkl.:] Stolp
[Pomm.]: ©. Eulitz, Verl. [1926]. (54 8.,
1 Titelh.) »°. [3744
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Jg. 25, 8. 361f.)
Kober, A.: Das Narmensregister der Kölner
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deut chen Juden. Jg. 6, S. 41.) [3746
Altmann, Ad.: Geschichte der Juden in
Stadt u. Land Salzburg IL (1803—1567) -:
Jahrbuch der jidisch-literar. Gesellschaft
XVH. Frankfurt a.M.: Kauffmann 1926.
S. 1—56. 13747
Stern, M : Der Oberlandesälteste Jacob
Moses (=: Mitt. d. Ges.-Arch. d. deutschen
Juden. Jg.6, S. 14.) [3748
Duhr, B.: Die Kaiserin Maria Theresia und
die Aufhebung der Gesellschaft Jesu. Ein
Beitrag zur Kulturgeschiehte des 18. Jahr-
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[3749
Toth, Ladislaus: Zwei Briefe des Wiener
Nuntius Garampi über die kirchlichen Ver-
höltnisse um 1776. (Rom. Qu. Schr. 34,
S. 330.) [3750
Raschl, Thiemo: Wiener Reisen des Abtes
Martin Gerbert von St. Blasien. (Ze f. d.
Gesch. d. Oberrh. N. F. 40, 8.517.) [3751
Stemmiler: Ein Dorfkirchenbau mit Pfarrei-
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Ende des 1». Jahrhunderts. (Ortenau. H. 12,
S.SStf.)
Hochstuhl, Franz Sales: Staat, Kirche u.
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Lohmann, Friedrich: Die Lösung der Frage
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in französischer Zeit. (Zs. d. Aachener Ge-
schiehtsver. Bd. 46, N. 255tf.) [3754
Rögele, Karl: Säkularisation nud Unter-
gang des Klosters Allerheiligen. (Freib. Diöz.-
Arch. Bd. 54. 8.3201.) 13759
Schuster, Georg: Der erste Kulturkampf
in Preußen. (Mitt. a. d. hist. Lit. Bda. 54,
S. 158.) (3756
Kayser, R.: Lebensbilder aus dem frommen
Rationalisınus. (Protestantenblatt. Jg. 55,
1925. br. 36-45. 52; Jg. 59, 1926. Nr.1. 4.
6. 13. 17. I5.)
Rez.: Zs. TS.
N. 1n2.
Bastgen:
Preuckschen
Kirch.Gesch. 1926. Bd. 45,
13757
A\ktenstücke zur
Rom im 19. Jhd.
Vatikanische
Stittung in
13752 |
S. 499.) [3758
Winter, Eduard: Ferdinand Kindermann,
Ritter von Schulst#ein [1740/1801], d. Organi-
sator d. Volksschule u. Volkswohlfahrt Böh-
mens. Ein Lebensbild nach archival. Quellen.
Augsburg: J. Stauda 1926. (196 S.) 8° =
Ostmitteldeutsche Bücherei. (3759
Braun: Eine Kandidatenprüfung in der
Reichsstadt Memmingen vom Jahre 1798.
(Zs. f. bayer. Kirchengesch. Jg.1, 8.205.)
[3760
Schmidgall, Georg: Die Tübinger Stittler
-© und ihrè Verbindungen zur Zeit der Befrenines-
[3745
kriege. (Tübinger BIU. Jg. 15, 8.17.) [3761
Hermes, H.: Der erste Turnplatz in Tü-
bingen. (Tübinger BIU. Jg. 18, 8.54.) [3762
Mayer, Hermann: Aus der badischen Früh-
zeit der Universität Freiburg i. Br. (Zs. d.
Ges. f. Beförd. d. Gesch. Altert.- u. Volkak.
v. Freiburg Bd. 39/40, S. 167—194.) [3763
Tschudi, Clara: Hofliv i det attende og
nittende aarhundrede. Tredje utgave. Fjerde
bind. 92 + 137 + 568. med illustr. Gyldendal.
[3764
Oppeln-Bronikowski, v.: Der Graf v. St.-
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S. 4) ff.) — Jessen, Willers: Der Nachlaß des
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zu Eckernförde am 27. Febr. 1784. (Zs. d.
Ges. f. schlesw.-holst. Gesch. Bd.56, H.1.
5. 4491f.) [3765
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Achaz von. — Die merkwürdigsten Begeben-
heiten und Abenteuer aus dem sehr bewegten
Leben des H. F.W A. von Bismarck. Von
ihm selber verf. u. treu gez. Hrsg. von Mario
Krammer. Volksverband d. Bücherfreunae.
Wegweiser-Verlag [1926].C 200 8.) kl. x°.
13766
Dübi, Heinrich: Fremdenbesuche und gei-
stiges Leben in Bern um die Wende und im
ersten Viertel des 19. Jahrhunderte Bern:
A. Francke 1926. (107 8.) gr. 8 = Neujahrs-
blätter d. Literar. Gesellschaft Bern. N.E.
H. 4.
Rez.: Anz. f. Schw. A.K. 1926, S. 63. [3767
Brandt, O.: Geistesleben und Politik in
Sehleswig-Holstein um die Wende des 15. Jahr-
hunderts.
Rez.: Hist. Z. 1926, B. 134 8.584. [3765
Zahn, Paul von: Eine Dienstreise von
Dresden nach Warschau im J. 1775. (N. A.f.
Sächs. Gesch. Bd. 47, S. 56ff.) [3769
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Halle [Saale]: Buchli. d. Waisenhauses 1926
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Hartmann, Klarl] Alugust] Martin: Turnvater
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verb. Aufl. Berlin-Dahlem [Werderstr. 16]:
Verlag „Auf der Wacht‘ 1926. (16 a; Ke,
3771
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Henche, Albert: Karl Friedrich Freiherr
von Kruse als politischer Schriftsteller. (Nass.
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an Goethe. 3 Taf. u. 30 Anlagen. Jena:
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zeit. Hrsg. von Eduard v. Bamberg. Dres-
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Pädag. Magazin. H. 1061. [37>4
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hann Ulrich v. Salis-Seewis 1777 —ISL7.
Aarau: H. R. Sauerländer & Co. 1926. (VIL,
207 S., mehr. Taf.) gr. 5° = Jahresbericht d.
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55. Jg. 1922.
Abhandlungen zur `
*115
Sonderdr. d. gleichzeitig erscheinenden
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Rez.: Hist. Z.
Bd. 135, 1927, 8.340. N.
Jahrbücher f. Wiss. u. Jugendbild. Jg. 2,
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Hallo, Rudolf: Vorarbeiten zur Lebens-
geschichte R. E. Raspes. (Zs. d. Ver. f. hess.
Gesch. u. L.K. Bd. 55, 8. 277—300.) [3787
Niebuhr, Barthold Georg: Briefe. Hrsg. von
Bd. 1.
Berlin: W. de Gruyter & Co. 1926. gr. 5° =
Das Literatur- Archiv. Bd.l.
1. 1776— 1809. (CXXXIV, 542 5., S Taf.)
3788
Brann, H. W.: Rousseaus Einfluß auf die
Hegelsche Staatsphilosophie in ihrer Ent-
wicklung und Vollendung. (Schmollers Jb.
Jg. 50, 1926, H.5. N. 1211f.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, H. 2, 5. 306f. [3739
Wallner, Nico: Fichte als politischer Den-
ker. Werden u. Wesen s. Gedanken über d.
Staat. Halle/Saale: M. Niemeyer 1926. (VH,
2S0 8.) gr. 5°. — Messer, August: Fichtes
Leben und Philosophieren. (1.—3. Tsd.) Leip-
zig: Baustein-Verlag 1926. (150 8.) kl. 5° -
Philosophie. 6. Erben, W.: Neue Fichte-
studien. (Hist. Vjschr. Jg.23, 8.372.
Fichte und Carl Christian Erhard Schmid.
Verschollene Dokumente. Herru Johannes
Geest zur Feier des 1. Oktobers 1926 über-
sandt v. Ernst Bergmann, Friedrich Mever
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Poeschelu. Trepte i. 100 Ex. [1926]. (153 5) —
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Fichte: a critical »ecount together with
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Orsi, Pietro: Dal congresso di Vienna alle
rivoluzioni del 1830, (Europa. Vol. 1.) 13705
Silva, Pietro: La questione d'oriente dal
congresso di Vienna allo scoppio della Guerra
mondiale. (L'Europa. Vol. 1.) 13796
Paleologue, Maurice: The romantie diplo-
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{~e
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J. Ziekurschs Geschichte der .
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Großdeutschen 1926. (44 8.) 8° Polit.
Sehriitenserie d. Bundes d. Großdeutschen.
H. 2. [38305
Schwahn, Fritz: Vom Werden der deutschen
Republik. Eine volkstüml. Darst. d. Ge-
schichte d. letzten 100 Jahre. (1815—1915.
Delitzsch: H. Alpers [Komm.: H. G. Wall-
mann, Leipzig] 1926.) (149 S.) gr. 5°. [3306
Srbik, Heinr. Ritter v.: Metternich, der
Stastemann und der Mensch. Rez.: Schüßler,
Wilh.: Arch. f. Pol. u. Gesch. Bd. 6, 1926,
S.525. Bist. Z. 1926, Bd. 134. 8..576. Times.
Lit. Suppl. Nr. 1254. Vgl. auch Srbik i.
Forsch. z. brand. u. preuß. Gesch. 39, Il,
S. 133—138. — 8rbik, Heinrich Ritter von:
Der Prinz von Preußen uud Metternich 1835
bis 1848. (Hist. Vjschr. JIg.23, 8.155.) —
v. Wertheimer: Gibt es einen neuen Metter-
nieh. (Forsch. z. brand. pr. Gesch. 38, S. 339 ff.
— v. Srbik: Entgeguung. (Forsch. z. brand.
preuß. Gesch. B4.39. 8.133.) — v. Wert-
heinier: Erwiderung. (Forsch. z. brand. preuß.
Gesch. Bd. 39, 5. 139.) -— Bittner, Ludwig: Ein
neues Werk über Metternich. In: Mittn. d.
österr. Just. f. Gesch. Bd. 41, 3. 5. 302—319.
— Luzio, Alessandro: Il Principe di Metter-
nich e gli ambasciatori sardi Conte Pralormo
e Conte Sambuy. (Atti d. r. Acc. d. Scienze
d. Torino. Vol. 61, p. 507tf.) -- Corti alle
Catene, E. C.: Correspondance du roi Louis
et de Louis-Napoléon interceptée par la police
de Metternich (1533—1540): Les complots de
Louis-Napoléon et VPétat d’anıe de son pere.
(Napoleon. Année 15, T. 26, S. 233.) — Corti
alle Catene, E.C.: Correspondance du roi
Louis et de Lonis-Napolcon interceptée par la
police de Metternich (1583—1540): Louis
Napoleon et son projet de marriage avee la
princesse Mathilde. (Napolion. Année 15,
T. 26. 8.156.) Corti alle Catene, E.C.:
Napoleon a St. Hélène: Lettre cnyoyvée seere-
tement de St. Hélène au prince Lucien Bona-
parte par le comte Las Casas et interceptée
par la police de Metternich (1533 --1340):
83. 500.)
o kämpfen des Jahres 1848.
-
e
Bibliographie Nr. 3197- -3548
Louis Napoléon et son projet de marriage avec
la princesse Mathilde. (Napoléon. Année 15,
T. 26, 8.79.) [3807
Schulte, Franz: Herzog Ferdinand und
Herzogin Julie von Anhalt-Cöthen. Kine
religionsgeschicht!l. u. religionspsychol. Studie.
Cöthen [Anhalt]: Sächsisches Tageblatt 1925.
(141 S., 13 [1 farb.] Taf.) 8°. [3805
Fittbogen, G.: Briefe aus dem Lager der
Unbedingten. (Euphorion. XXVII, 3, S. 362.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 343. [3809
Ulmann, Heinrich: Die Kandidatur preußi-
scher Prinzen für den souveränen griechischen
Fürstenthron im Juni 1830. (= Pommersche
Jahrbücher. Bd. 23, S. 109.) [38510
Laubert, Manfred: Die politische Korre-
spondenz des Generalkommissionspräsidenten
Frh. v. Schroetter in Marienwerder mit dem
Ministerium des Innern 1830-—31. In: Grenz-
märkische Heimatbll. Jg. 2, 3, N. 21—34.
[3811
Durst, Georg: Hessen-Darmstadt u. die
schleswig-holsteinsche Fragelx40—1850. Darm-
stadt: Hessischer Staatsverl. 1926. 1078.
(= Quellen u. Forschungen zur hessischen Ge-
schichte. 7.) [3812
Hagenahb, Hermann: 1563. Die nationale
Bewegung in Schleswig-Holstein. (Zs. d. Ges.
f. schlesw.-holst. Gesch. Bd. 56, H. 1, S. 271ff.)
[3813
Richter, Paul: Die schleswig-holst. Er-
hebung vor der dänischen Rechnungsrevision.
(Zs. d. Ges. f. schlesw.-holst. Gesch. Bd. 55.
[3814
Hauptmann, Fritz: Die staaterechtlichen
Bestrebungen der Deutschböhmen 1848/49.
Komotau: Deutsche Volksbuehhandhing 1926.
(94 5.) 8° Anstalt f. Sudetendeutsche
Heimatforschung, Zweigstelle Komotau.[3815
Molisch, Paul: Die Wiener akademische
Legion und ihr Anteil an den Verfassungs-
(= Archiv für
Bed. 110, S.1.)
[3816
Stelnsdorf, Kaspar von: Universität, Stu-
denten und Bürgerschaft im Febrnar 18438.
(Bayerland. Jg. 37, N. 853.) [3x17
Grauert, Hermann von: Die Münchener
Studentenschaft und die deutsche Einheits-
bewegung 1849. (Baverland. Jg. 37, S. 647.)
[381x
Siegfried. Paul: Basel im neuen Bund. 2.
Basel: Helbing & Lichtenhahn in Komm.
[1925]. 4° Neujahrsblatt. hreg. von d.
Gesellschaft zur Beförderung d. Guten u.
Gemeinnützigen. 104. 1926.
2, Basel u. d. 1. bad. Aufstand im April
1845. (79 5S., 1 Taf.)
Rez.: Ze. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F.
Bd. 40, 8. 544. [3s19
Leutenegger. Albert: Der Büsinger Handel.
1849. (Thurganische Beitr. z. vaterl. Gesch.
H.63, S. 1—64.) [3520
Ringwald-Steinen, Karl: Wiesentäler Klein-
bilder aus den badischen Aufständen. 1845.
1549. Aus alten Akten zsgest. Lörrach | Turm-
ringerstr. 12): Verlagsdruckerei ‚Oberländer
Bote 1925. (53 5.) gr. 8°. [3921
Traub, Hans: Die Augsburger Abendzeitung
und die Revolution im Jahre 1848. Ein Beitr.
zur bayer. Revolutionsgesehichte. München:
österreichische Geschichte.
Münchener Druck- u. Verlagshaus 1925.
(118 5S.) gr. 5°.
München, Phil. Diss. 1925. 13822
Scehultize: Prinz Wilhelm im Sommer 1848.
(Forsch. z. brand. preuß. Gesch. Bd. 39,
S. 123.) [3323
1815—1571
Schroeder, Wilhelm: Meine Erlebnisse als
schwarzburg-sondershäuser Soldat in den Jah-
ren 1848 u. 1849. (Mitt. d. Ver. f. dt. Gesch.
u. Altert.K. in Sondershausen. H. 4, S. 3ff.)
[3824
Wandsleb, Alfred: Aus dem Rapportbuch
der Mühlhäuser Bürgerwehr 1848/49. (Mühl-
häuser Gesch. BH. Jg. 25/26, 8. 324.) 13825
Wandsleb, Alfred: Mühlhausen und die
deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt
1843/49. (Mühlhäuser Gesch. BN.
S. 116.) .[3826
Jg. 25/26, `
Pometta, Eligio: Come l'Austria si asservi
il governo dei landamani (1816—1817). (=
Zeitschrift für schweizerische Geschichte.
Jg. 6, 3. 368.) [38327
De Ridder, A.: Un diplomate autrichien &
Bruxelles en 1843. Lettres du comte de Woyna.
(Bull. d. 1. comm. r. d’hist. T. 89, 8.1293.)
[3823
Die beschlagnalimte Korrespondenz von
Max Falk und Aurel v. Kecskeméthy, redig.
u. m. Binl. verschen v. Dav. Angyal. Budapest
1926. 735 SS.
Rez.: Uugar. Jahrbücher.
H. 3, S. 333—335.
Schrötter, Georg: König Ludwig I. von
Bayern. (Bayerland. Jg. 37, 8.598.) — Ma-
tbäser, Willibald: König Ludwig I. v. Bayern
und die Gründung der ersten bayerischen
Benediktinerabtei in Nordamerika. (Studien
u. Mitt. z. Gesch. d. Bened. Ordens. 43,
S. 123—182.) - - Mathäser, Willibald: König
Ludwig I. v. Bayern und die deutschen Katho-
liken in Nordamerika. (Der Auslandsdeutsche.
Jg. 9. 5.317.) -- Winkler, Wilhelm: Der
Bd. 6, (1926),
[3529
schriftliche Nachlaß Königs Ludwig I. v.
Bayern. (Arch. Zs. Bd. 36, 8.226.) —
Doeberl, M.: König Ludwig I., der zweite
Gründer der Ludwig-Maximilians-Universität.
Festschrift. München: Dr. C. Wolf & Sohn u.
R. Oldenbourg 1926. (72 8S) 4° [ Universi-
täts-Festschrift. 1.] — Nadler, Josef: Das
München König Ludwigs]. (Hochland.
Jg. 23, Bd. 1, 8.10. 225.) [3530
Oncken, Herinann: Großherzog Friedrich 1.
von Baden und die deutsche Politik von 1854\'
bis 1871.
bücher.
Briefwechsel, Denkschriften, Tage-
Stuttgart, Berlin, leipzig: Dt. Ver-
lagsanst. 1927. 2 Bde. X u. 57 u. 533 8., Tu.
424 S. -- Oncken, Hermann:
Friedrich I. von Baden. Bin fürstl. National-
politiker im Zeitalter d. Reichsgründg. Stutt-
gart: Deutsche Verlags-Austalt 1926. (VII,
878.) 4°. — Busse, Hermann Eris: Grob-
herzog Friedrich I. von Baden. (Mein Heimat-
land. Jg. 13. 8.209.) -— Mindenlang, Frie-
drich: Großherzogin Luise von Baden. Der
Lebenstag e. fürstl. Menschenfreumdin. Karts-
ruhe: G. Braun 1925. (VIH, 127 5., 4 Taf.)
8°. -- Goltz, Ed. Frhr. v.d.: Großherzogin
Luise von Baden. (Neue Christoterpe. Jg. 45,
S.44—7R.) — Tsehudi. Clara: Luise. Storher-
tuginde av Baden. 105 S. Gyldendal. 4.50.
[3531
Krieger, Albert: Ein Brief des Ministers
Bekk aus dem Januar 1547. (Zs. f. d. Gesch.
d. Oberrh. N. F. Bd. 40, 8.334.) [3332
Dirksen, Victor: Ein Jabrhundert Haim-
Großherzog .
burg 1800--1900. Zeitgenöss. Bilder u. Doku- |
mente ges. u. hrsg. München: F. Danfstaengl
1926. (XLI, 318 S. mit Abb, u. zahir. Taf.)
gr. Ro, [3533
Krusch, B.: König Ernst August von
Hannover. (Niedersächs. Jahrlmeh. Bd. 3.)
[38:34
117*
Decken, Theodor v. d. — Erinnerungen des ,
letzten Kgi. hannoverschen Garde-Husaren-
Oftiziers v, d. Decken. Hannover [, Oster-
str. 54]: Culemannsche Buchdr. u. Verlagsanst.
1926. (224 S., zahlr. Taf.) gr. 8°. [3835
Sievers, F.: Die Politik Hannovers in bezug
auf den deutsch-dänischen Krieg 1848/50.
(Niedersächs. Jahrb. Bd. 3.) [3836
Grobbecker, Hans: Mecklenburg-Strelitz in
den Jahren 1848—1851. (Mecklenb.-Strel.
Geschbll. Jg. 2, 1926, 8. 75ff.) [3837
Pagel, Karl: Mecklenburg und die deutsche
Frage von 1866 bis 1870/71. (Meckl. Strel.
Geschbll. Jg. 2, 1926, S. 250ff.) [3538
Festschrift zur Feier des 100. Geburtstages
Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen vom
2. bis 4. April 1926. Landestheater Meiningen.
(Meiningen 1926: Gebr. Marbach [ ; It. Mitteilg.:
Brückner & Renner].) (32 S. mit Abb.) gr. 8°.
[Umschlagt.] — Illustrierte Festnummer des
„Meininger Tageblatt“ zur Feier des 100. Ge-
burtstages Herzog Georg ll. von Sachsen-
Meiningen. 2. April 1826. 2. April 1926.
Meiningen 1926: Gebr. Marbach [It. Mitteilg.:
Brückner & Renner.]) (8 S. mit Abb.)
50 x 32,5 cm. [3839
Stolberg- Wernigerode, Otto Graf zu: Anton
Graf zu Stolberg-\Wernigerode, ein Freund
und Ratgeber König Friedrich Wilhelms IV.
München und Berlin: R. Oldenbourg 1920.
(Beiheft 8 der Hist. Zschr.) [3840
Schneider, Eugen: Berichte des Agenten
Klindworth und Schreiben des Königs Fried-
rich Wilhelm IV. an König Wilhelm I. v.
Württemberg. (Württ. Vjhefte f. Landesgesch.
Jg. 32, 8. 2601f.) (3841
Nass, Karl: Vom deutschen zum kur-
hessischen Verfarsungskanpf. Hassenpfllugs
Politik 1550—1851. (Zs. d. Ver. f. hess. Gesch.
u. L. K. Bd. 55, S. 301-—356.) [3542
Müller, Reinhold: Die Partei Bethmann-
Hollweg und die orientalische Krise 1853 bis
1856. Halle: Mitteldeutsche Verlagsaktienges.
1926. = Hallische Forschungen zur neueren
Gesch. 5. [3843
Schmid, Hans: Vor siebzig Jahren. Der
Nenenburgt handel 1856:/57.(Schweiz.Monatab.
Jg. 6, 8.9778) (3844
Andreas, Willi: Die russische Diplomatie
und die Politik Friedrich Wilhelms IV. von
Preußen. (Abhandlungen der preuß. Akademie
d. Wissenschaften. Jg. 1026. Phil. hist. Kl.
Nr. 6) Berlin: W. de Gruyter 1927. 64 8.
[3545
Orsi, Pietro: H secondo impero e la politica
europea dal 1552 al 18570. (L'Europa. Yol. 1.)
[3840
Oncken, Hermann: Napolcon III. und das
Rheinland. (Rhein. Beob. 1926, S. 134.) [3547
Oncken, Hermann: Napoleon III. und der
Rhein. Der Ursprung d. Krieges von 1870/71.
Stuttgart: Deutsche Verlagsanstalt 1926. (V,
121 5.) gr. 8°.
Bildet die Einleite. zu 3549. [3548
Oncken, Herinann: Die Kheinpolitik Kaiser
Napoleons ITE von 1863 bis 1870 und der Ur-
sprung des Krieges von 1870/71. Nach d.
Staatsakten von Österreich, Preußen u. d.
süddeutschen Mittelstaaten. [3 Bde] Bd. 1
bis 3. Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt
1926. gr. 8°.
1. [1563 bis Juli 1866.) (XIV, 3828.) —
2. [Juli 1866 bis Juli 1S68.] (V, 5918) —
3. [Juli 1868 bis August 1>70.] (V, 550 8.)
*118
Rez.: Gelbe H. 1926. S. 893tf., vgl. auch
a.a. O. S. 52I ff. [3549
Ritthaler, A.: Napoleon 11T. und der Rhein.
(Gelbe H. 1926, 5. 93 tf.) [3550
Merey-Argenteau, Lonise Comtesse de: The
ast love of an emperor. Reminiscences of
the Comtesse Louise de Merey-Argentcau,
deseribing her association with the emperor
Napoleon IH., and the social and political
part she played at the close of the second
empire. Ed. b. the Comtesse de Montrigand.
XV, 303 pp. Heinemann. 128. 6d.
Rez.: Times. Lit. Suppl. nr. 1291, p. 732.
[3851
Daniels, Emil: Die politische Vorgeschichte
des Krieges von 1559. (Preuß. Jahrb. Bd. 206,
S.1.) 13852
Berzevizy, A. v.: Der italienische Feldzug
von 1559 und Bachs Sturz. (Ung. Jbb. Bd. 6,
S. 201 ff.) [383533
Bilger, Ferdinand: Die italienische Ein-
heitsbewegung im Urteile Rankes, Heinrich |
Leos und Jakob Grimms. MIöG. Bd. +41,
1926, N. 27917.) [3894
Bismarck [, Otto Fürst von]: Die gesamınel-
ten Werke. 1. Aufl. (Bd. S. Gespräche. Hrsg.
u. bearb. von Willy Andreas. Bd. 2.) Berlin:
Verlag f. Politik u. Wirtschaft (1926). 4.
2. Bis zur Entlassg. Bismarcks. (XIX, 7248.)
Dass. 2. Aufl. (Bd. [Abt.] 3. Politische Schrif-
ten. Bearb. v. H.v. Petersdortf. Bd. 3.)
3, 3. Märzis59—- Sept. 1862. Dass. 3. Aufl.
(Bd. Abt.) 9. Gespräche. Hg. v. W. Andreas.
Bd. 3.2) 9. 3. Von der Entlassung bis z. Tode
Bismarcks. - Bismarck, [Otto,) Fürst: Briefe
an seine Braut und Gattin. Hrsg. vom Fürsten
Herbert Bismarck. Mit Erl. u. Reg. (Erg.
Bd.] von Horst Kohl. Stuttgart: Cotta Ni.
1926. gr. N°, [Hanptwerk.] Titelb. nach Franz
von Lenbach u. 10 Po trit- Beil. [Taf.]. (5. Autl.)
(XVI. 596 NS. mit eingedr. Grundrissen.) Erl.
u. Reg. (14, Tsd.) (153 8.) -— Bismarck, Otto
Fürst von: Gedanken und Erinnemngen.
Taschenausg. (1.- -10, Tsd) Stuttgart: J. G.
Cottasche Buchh. Nachf. 1926. (XXXIX,
906 N., 1 Titelbild.) Kl 5°. -- Ludwig, Emil:
Bismarck: Geschichte eines Kämpfers. Bertin:
Ernst Rowohlt. Rez.: Times. Lit. Supypl.
nr. 1306, p.53. - - Meyer, Alrnold] Oskar]: Bis-
marck. Mit 49 Abb.u. I farb. Titelb. [Neue Aufl.]
Bielefeld: Velhagen & Klasing 1925. (958)
RE, Velhagen & Klasings Volksbücher.
Nr. 15. -- Bismarck, Otto von. — Der Kanzler.
Otto von Bismarek in s. Briefen, Reden u.
Erinneren.,. sowie in Beriehten u. Anekdoten
8. Zeit. Mit geschichtl. Verbindsen. von Tim
Klein. 120. Tsd. Ebenhausen bei München:
W. Langewiesche-Brandt [1926]. (379 8.) 5°
Funke, Alfred: Der eiserne Kanzler. (Ein
Lebensbild Otto von Bismarcks in 6 Bech.)
Blech. 2. Halle a.d. 5.: Woehrwol-Verlag
1926). - Wehrwolf-Bücherei. 2. Von Kniep-
hof bis Petersburg. 1547-1861. (S. 125
bis 2709) — Franz, Ginther: Pismareks
Nationalgefühl. Leipzig: B. G. Teubner 1926.
(1253 8.) gr. 8°. - - Engel, Winand: Das deut-
sche Einheitsstreben von IS1I3S—1R50 im Urteil
des Volksvertreters Biswarck. Rez.: Franz,
Günther: Arch. f. Pol u. Gesch. Bd. 6, 1026,
S.625. — Petersdorfl. H.v.: Vier Briefe
Bisinsareks an den Minister Rudoll von Auers-
wald. (Dt. Rundsch. 1926. Okt) (Juli L60
bis 1. April 1861.) — Petersdorff. Hermann
von: Bismareks Briefe an Rudolf von Auers-
wald. (Dt. Rundsch. Bd. 209, 5.60.) -—
Müller: Guido von Usedom als Nachfolger
Bibliographie Nr. 3549-—3896
Bismareks am Frankfurter Bundestag. (Forsch.
z. brand. preuß. Gesch. Bd. 39. 8.286.) —
Albers, M.O.: Het ontslag van Bismarck.
Haarlem, Tjeenk Willink en Zoon. 2 Fl. We.
— Levin, J.: Bismarcks Mission in Petersburg
1859—1862. (Arch. T. Pol. u. Gesch. Bd. 6.
1926, 8.609.) — Misch, Carl: Bismarck und
die rheinischen Liberalen. Politische Bricfe
aus der Zeit des Kontliktes und der Einigungs-
kriege. (Rhein. Beob. 1926. 8.263.) -—
Mayer. Gustav: Gräfin Sofie von Hatzfeldt.
Bismarck und das Duell Lasalle--—Racowitza.
(Hist. Zeitschr. 1926, Bd.134 N.47.) —
Frahm, Friedrich: Bismarcks Briefwechsel mit
General Prim. (Hist. Vjschr. Jg. 23. 8.64.) —
Ludwig, Emil: Bismarck anno Siebzig. (Neue
Rundschau 1926, IJ, 8.351.) — Müller. Karl
Alexander v., u. Wolfgang Windelband:
Bismarck und Versailles. 2 Vortr., hrez.von
Kurt Trampler. München: F. Bruckmann
(1925). (56 8.) °, Rez.: Preuß. Jahrb. Bi.
203, 8.138. — Kunze, Otto: Bayern und
Bismarck. (Alle Rdsch. 1926. H.6) —
Jafié, Paul: Bismarck und der Antis mitismus.
(Abwehr-Blätter. 1926, Nr. 17 153.) [3855
Dehlo: D. preuß. Demokratie und der Krieg
von 1566, (Forsch. z. brand. preuß. Gesch.
39, 229.) [3856
Irmier, Joseph: Moltke und Prinz Friedrich
Karl bei Königgrätz. Berlin: E. Ehering 1926.
(653 S.) gr. »° -- Historische Studien. H. 167.
Breslau, Philos. Diss. [3857
Schmidt-Radecke: Das Kavallerie-Korps
Prinz Albrecht in der Schlacht bei Königgrätz.
(Forsch. z. brand. preuß. Gesch. Bd.39,
S. 260.) [3n58
Turblani, U.: Reminiscenze della guerra,
1566 (nel Trentino). Ferrara, tip. Taddei di
D. Franchi. p. 59. [3>59
Handel-Mazzetti, Peter von: Die Sec-
schlacht bei Lissa. (Marine-Rdseh. 31, 1926,
5. 273.) [3360
Tegetthoff, Wilhelm von. — Tegetthotfs
Briefe an seine Freundin. Mit 1 Bild [Taf.]
Tegetthotfs u. e. schrifttrenien [eingedr.| Nach-
bildge. aus s. letzt. Briefe. EKingel. von Heinz
Steinrück. Wien: Oesterr. Bundesverlag
f. Unterricht. Wissenschaft u. Kunst 1926.
(125 S. mit eingedr. Faks.) x°, [361l
Steinitz, Ritter von: Tegetthoff in seinen
Briefenan Baronin Emma Lutteroth. (Marine-
Rasch. 31, 1926, N. 295.) [3562
Höhnel. Ludwig Ritter von: Mein Leben
zur See, auf Forschungsreisen und bei Hofe.
Erinnergn. e. österr. Seeoffiziers [1857 —- 1909].
Mit e. [Titel-]Bildnis. Berlin: Reimar Hobbing
(1926). (379 N.) gr. 5°. (3863
Schuchardt, Ottomar: Sachsen vor und
nach dem Zusammenbruch von 1566. Eine
großdeutsche Mahnung. Dresden: von Zahn
u. Jaensch. 1927. 218.
Rez.: N. A. f. Sächs. Gesch. Bd. 47,
8.334. [3564
Johann Georg, Herzog zu Sachsen: König
Johann von Sachsen iim Jahre 1866. (N. A.f.
Sächs. Gesch. Bd.47, 8. 295ff.) [3365
Pfefler,. Anton: Württemberg im Jahre
1566 -— ein Hochgesang der großdeutschen
Idee. (Alle. Resch. 1926, H. 33.) [3866
Franz: Georg v. Neumaver und die Pfalz-
frage im Jahre 1x66. (Pfälzisches Museun—
Piälzische Heimatkunde. 1926, H. 5/6.) [3867
Rheindeorf: Ein amerikanisches Buch über
den Kriegsausbruch von 1870. (Forsch. z.
brand. pr. Gesch. 38, S. 117ff.) [3868
1515- -1571
Wertheimer, Eduard von: Kronprinz
Friedrich Wilhehn und die spanische Hohen-
zullern- Uhronkandidatur (186° 1870). (Preuß.
Jahrb. Bd. 205, N. 273.) [3369
Kaiser Friedrieh I: Das Kriegstagebuech
von 1570/71. Hg. v. H. O. Meisner. Berlin,
Leipzig: Koehler. 5118.
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges.
Bd. 46. 1926, S. 471f. Mitt. a. d. hist. Lit.
Bd. 54, S. 49. Times. Lit. Suppl. nr. 1305,
p.115. Nation, London. Vol. 40, p. 732,
KRothfels. Hans: Das Kriegstagebuch Kaiser
Friedrichs. (Preuß. Jahrb. Bd. 203. 8. 292.)
-— vy. Wertheimer, Fritz [0.¥}); Kaiser Fried-
richa HHI. Kriegstagebuch von 1870 71. (Arch.
f. Pol. u. Gesch. Bd. 6, 1926, 8.167.) --
Valentin, VY.: Ein fürstlicher Heerführer
Pazifist. (Kaiser Friedrich I11.) (Friedensw.
1926. S. 214.) [3870
Bapst. Edm.: Le siège de Metz en 1270.
560p. 12fr. Lahure. [3571
Springer, Max: Die deutsche Okkupation
171 73 in franzasischer Beleuchtung. (Rhein.
Beob. 1926. N. 55.) [3572
Arens, Franz: AuBenpolitisehe Bestre-
bunzen der Tschechen im Zeitalter des Sieb-
zigerkrieges, (Arch. f. Pol. n. Gesch. Bd. 6,
1926. S5. 594.) [3873
Letters of Queen Vietoria. Second Series.
A seleetion from Her Majesty's correspondence
and journal between the vears 1862 and 15753.
Publ. by authority of His Maj. The King.
Vol 1. 2. London. Murray. 1926. Dentsche
Übers. Berlin: K. Siegisinund 1926, [3574
Bernhardi, Friedrieh von: Denkwürdig-
keiten aus meinem Leben nach gleichzeit.
Aufzeichn. u. im Liehte d. Erinnerg. Berlin:
E. S. Mittler & Sohn 1927 [Ausg 1926).
(VIII 541 S5.) gr. =». [3575
Sehmitt, Carl: Politische Romantik. 2. Aufl.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, 8.373. Vel
auch: G. v. Below in: Zsehr. f. d. ges. Staatsw.
“1.1. 13x76
Dankworth, Herbert: Die Entwicklung der
großdeutschen Idee. M.-Gladbach: Volks-
vereins-Verlag 1926. (748) 8° =- Staats-
bürger-Bibliothek. H. 141 142. [3577
Bach, 4.: D. Elternhaus des Freih. v. Stein.
1927. (~ Rhein. Neujahrsbll. Hg. v. Institut
f. geechichtl. Landeskunde d. Rheinlande a. d.
Univ. Bonn. H. 6.) — Beeker, Eduard Edwin:
Die Tochter des Freiherrn vom stein. (Dt.
Rundsch. Bd. 209, 8.282) — Kalen, G.:
Der Freiherr Karl vom Stein als dentscher
Staatsmann. (N. Jahrbücher d. Wiss u.
Jugendbild. Jg. 2, 5. 155.) — Lappe, Josef:
Freiherr vom Stein und unsere Zeit. (Heimat-
bI. d. roten Erde. 1926, S. 242.) -— Schotte,
Walther: Das Erbe Steins. (Preuß. Jahrb,
Bd. 205, S. 358.) — Stern, Alfred: Der Freiherr
vom Stein nach der neueren Literatur. (Arch.
f. Pol. u. Gesch. Bd. 6, 10926. 8.262.) - -
Lambeck t, Gustav: Die
gischen Reformen. 4.Autl. von Otto Tschirch.
Leipzig: Teubner [1926]. (32 8.) se [Urmschlag-
t] = Quellensamunlung f. d. geschichtl.
Unterricht an höheren Schulen. 11, 70. -—
Botzenhart, Yrich: Freiherr vom Stein,
Staatsgedanken. Rez.: Gerhard. Dietr.: Arch.
iL Pol. u. Gesch. Bd. 6. 1926, S, 622, [357%
Laubert: Der Posener Statthalter Fürst
Radziwill über seine Stellnng an Hardenberg
1816. (Forsch. z. brand. preuß, Gesch. Bd. 30,
S. 275.) [3S7 Ra
'
|
l
|
*119
Bezzel. Oskar: Zu Sands Tod. (Mannh.
Geschbll. Jg. 27.) [379
Rediich, Josef: Das Österreichische Staats-
und Reichsproblem. Geschichtl. Darst. d.
inneren Politik d. Habsburg. Monarchie von
1545 bis zum Untergang d. Reiches. Bd. 2.
Leipzig: Der Neue-Geist Verlag 1926. gr. S°.
2. Der Kampf mm d. zentralist. Reichs-
verfassg. bis zum Abschlusse d. Ausgleiehs mit
Ungarn im J. 1867. (VHI, 847 5.) [3880
Andresen, Ludwig: Aus Tonderschen
Zensurakten 1530. (Zs. d. Ges. f. schlesw.-holst
Gesch. Bd. 55. N. 494.) [35s]
Tidemann, H.: Die Zensur in Bremen von
ihren Anfängen bis zu den Karlsbader Be-
schlüssen. (Brem. Jahrb. 30, S. 311,) [38382
Gsteu, Hermann: Ein Beitrag zur Ge-
schichte der Vorarlberger Ständeverlassung.
Die ständische Verfassung Vorarlbergs von
Is16 bis I1S48. (Vjschr. f. Gesch, u. L.K.
Vorarlbergs. Jg. 9. S. 1tf.) [3853
Tobien, Alexander von: Die livländische
Ritterschaft in ihrem Verhältnis zum Zarismus
und russischen Nationalismus. (| Volksausk.]
Bd.1.) Riga: G. Löffler 1925. 4°.
Bd.1. (XV, 5338.) [3854
Baler. Hermann: Zum Charakterbilde
Joseph Vitus Burges. (Zs. f.d. Gesch. d. Oberrh,
N. F. 40, 8.501.) [3585
Bastgen, Hubert: Ein Briefwechsel zwi-
schen Bischof Reisach und Cardinal Lam-
bruschini. [Über das „Kölner Ereignis“,
Hermesianisinus, Hüsgen, Minchener Nun-
ziatur.) (Röm. Quartälschr. 34, 1926, 8. 199ff.)
[386
Bierbaum. Max: Dompräbendar Heltferich
von Spever und der Münchener Nuntius Serra-
Cassano. Kin Beitrag zur römisch-bayerischen
Kirchenpolitik und zum Vollmmg des baye-
rischen Konkordats i. J. Isis. Paderborn,
Schöningeh. 1926. (Görresgesellschaft ... Ver-
öffentlichungen der Sektion f. Rechts- und
Sozialwissenschaft. H. 45.) « [3887
Breywisch, Walter: Uhlich und die Be-
wegung der Liehtfreunde. (Sachsen u. Anhalt.
Bd. 2. S. 159-221.) [3558
Dorneich, Julius: Briefwechsel der Frei-
| herrn Joseph v. Lassherg nnd Heinrich Bern-
|
|
Stein-Hardenber- '
|
t
hard v. Andlaw aus den Jahren Is4s—1ns5i.
(Freib. Diöz.-Arch. Bd. 54, S. 2541f.) [3559
Funk, Philipp: Daniel Bonifaz Hancberg.
(Hochland. Jg. 23, Bd. 1. N. 154.) [35390
Goebel, L.: Ans dem religiösen Leben Ber-
lins vor hundert Jahren. (Geisteskampf d. G,
1926, 5N. 226.) [3591
Hofer: Aus Löhes Jugendzeit. (Zs. f. baver.
Kirchengesch. Jg. 1, S. 2085.) [302
Kastner, Karl: Der innere Aufschwung des
Katholizismus in Deutschland am Antang des
19. Jahrhunderts. Paderborn: F. Schöninsh
(1926). (39 8.) kl. S° == Schöninghs Sammlung
kirchengeschichtl. Quellen u. Darstellungen.
1.14. 13593
Kattenbusch, Ferdinand: Die deutsche
evangelische Theologie seit Schleiermacher.
5. weiter neugestaltete Aufl. d. Schrift „Von
Schleiermacher zu Ritsehl’. Gießen: A. Töpel-
mann 1926. (VII, 160 8.) er. N°. [3>94
kücklich, R.: Gottlieb Füssle. 3. Auf.
Christi. Verlagshaus, Stuttgart 1926, 143 8.
Rez.: BH. í. wurtt. Kirch.G. N. F. Jg. 30,
$. 232. i [3595
Lanbert, Manfred: Die Wahl Martin von
Dunins zum Erzbischof von Gnesen und Posen.
(Jahrbücher f. Kult. u. Gesch. d. Slaven.
N. F. Bd.2, H.3, 8.3517.) [3596
*120 Bibliographie
Möller, Kurt Detlev:
schichte des kirchlichen und religiösen Lebens
in Hamburg in den crsten Jahrzehnten des
19. Jahrhunderts. (Zeitschrift d. Ver. f.
Hamburg. Gesch. Bd. 27, S. 1—130.)
Müller, Karl: Die religiöse Erweckung in
Württemberg anı Anfang des 19. Jahrhun-
derts. (Vortrag, mit Anm. vers.) Tübingen:
Mohr 1925. (V, 528.) 3°. [3398
Müssener, Hermann: Die finanziellen An-
sprüche der katholischen Kirche an den
preußischen Staat auf Grund der Bulle „De
salute animarum“ vom 16. Juli 1821. M.-
Gladbach: Volksvereins-Verlag 1926. (203 S.)
gr.8°= Apologetische Tagesfragen. H.20. [3899
Pfleger, Luzian: Bischof Andreas Räss und
Johann Baptist von Hirscher. (Hochland.
Jg. 23, Bd. 2, S. 654.) [3900
Schiel, Hubert Fr.: Johann Baptist von
Hirscher. Eine Lichtgestalt aus d. deutschen
Katholizismus d. 19. Jahrh. Mit 5 Bildbeig. u.
1 Brieffake. [Taf.]. Freiburg i. Br.: Caritas-
Verlag 1926. (VII, 280 8.) 8°,
Rez.: Zs. f. Kirch.Gesch. 1026, Bd. 45,
S. 307. Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges.
Bd. 46, 1926, 8. 419f.) [3901
Schnütgen, Alexander: Der kirchlich-poli-
tische Kreis um Franz Joseph Mone etc.
(Freib. Diöz.-Arch. Bd. 54, 8. 153.)
Stolze, Alfred: Der „Messias“ Friedrich
Rohmer und sein Kreis. (Zeitwende. Jg. 2,
II, S. 295.) [3903
Vigener, Fritz: Drei Gestalten aus dem
modernen Katholizismus. Möhler. Dii pen-
brock. Döllinger. München u. Bln.: Olden-
bourg 1926. 192 5. (Beiheft 7 der Histo-
rischen Zeitschrift.) ‚
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 240ff.
[3904
Weinberger, O.: Karl Ernst Jarcke.
Beitrag zu seiner Würdigung nebst unveröffent-
lichten Briefen und Aktenstü ken. (Hist.
Jahrb. i. A. d. Görtes-Ger. Bd. 46, 1926,
S. 5631f.) [3905
Wendland, Walter: Das Erwachen reli-
giösen Lebens in Berlin im ersten Drittel des
19. Jahrhunderts. Berlin-Steglitz: Evang.
Preßverband f. Deutschland [Komm.: R. Hart-
mann, Leipzig] 1925. (32 5.) gr. S°.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, 8. 177. Vgl.
auch: Jb. f. braud. Kirch.Gesch. Jg. 21,
1926, 8. 207f. [3906
Burckhardt, Rudolf: Vater Bodelschwingeh.
Erinnergn. an s. Leben u. Wirken. 4. bis
7. Tsd. St. Gallen: Buchh. d. Evang. Gesell-
schaft 1927 [Ausg. 1926]. (136 SN.. 1 Titelb.) 5°.
Erw. aus: Beth-El. 1925. [3907
Kofes [, Karl]: Geschichte des Zollvereine,
Verfassung, Einführung in d. Zolltarif, Zoll-
tarifgesetz und sonstiges über Zollerhebung,
Vorbemerkungen zum W. V.. Einfuhrschein-
‚„wsen usw. Hrsg. Mit 41 Abb. 12. Ted.
Hamburg: R. Hermes 1926. (316 S.) 8°
Edle en-Leitbücher f. Zoll- u. Verbrauchs-
steuergesetze. Bid. la. [3908
Stephenson, George M.: A history of
American immigration, 1520—1924. 322p.
0p. bibl.) (e.'26.) Boston, Ginn. $ 2.40.
[3909
Bergsträßer, L[udwig]: Geschichte der poli-
tischen Parteien in Deutschland. 4. verb. u.
bis auf d. Gegenwart fortges. Aufl. 8.—10. Tsd.
Mannheim: J. Bensheirmer, Verl. 1926. (Xil,
[3902 ;
Nr. 3897—3941
Beiträge zur Ge- |
[3897 -
172 S.) kl. 8° = S hriftenreihe d.Verwaltungs-
akademie Berlin. Bd. 4.
Rez.: Hist. J. Bd. 135, 1927, S. 351. [3910
Drahn, Ernst: Die deutsche Sozialdemo-
kratie. Werden, Wollen, Wirken. München
[Hartmannstr. 8): Milavida-Ve lag 1926. (67 S.)
gr. 8°. 13911
Bachem, Karl: Vorgescl. hte, Geschichte
und Politik der deutschen Zentru rtel.
Zugleich e. Beitr. zur Ges hichte d. kath.
Bewegung, sowie zur allgem. Geschichte d.
neueren u. ncuesten Deutschland 1815—1914.
Bd. 1. Köln: J. P. Bachem 1927 [Anag. 1926).
4°,
1. (VIH, 353 5.) [3912
Umlault, F. J.: Brand des Dorfes Böhm.-
Kahn 1842. (Beitr. z. Heimatk. d. Aussig-
Karb. Bez. Jg. 6, S. 38.) [3913
Hämmerle, Karl: Gustav von Schlör. Ein
Beitr. zur bayer. Geschichte des 19. Jh.
Leipzig: A. Deichert 1926. (VII, 124 S. mit
1 eingedr. Kt., 1 Taf.) gr. 8° = Wirtschafts-
u. Verwaltungsstudien. 68. [3914
Ibscher, Fortunat: Der große Brand in
Auerbach 1865. (Oberpfalz. 1926, S. 154.)
[3915
Schüßler, [Martin]: Der Triberger Stadt-
brand 1326. Triberg: Stadtgemeinde [Bürger-
meisteramt] 1926. (112 S., 5 Taf.) gr. 8°.
[3916
Schüßler, Martin: Der große Stadtbrand in
Triberg im Jahre 1826. (Ortenau. H. 12.
S. 41.) [3917
Kuntzemöller, Albert: Achtzig Jahre Eisen-
bahnen in der Ortenau. Ein Beitrag zur Ge-
schichte der badischen Eisenbahnen. (Ortenau.
H.13, S. 21ff.) [39818
Die Anfänge der \Weserdampfschiffahrt.
(Heimat. Jg. 5. S. 141.) [3910
Mathies, O.: Die Namen der Hamburger
Schiffe seit dem 19. Jahrhundert. (Hamb.
Gesch.- u. Heimatbll. Jg.1, Nr. 1.) [3920
Lohmeyer: Nachwirkungen der Sturmflut
von 1825. (Jahrb. d. Männer v. Morgenstern.
22, 8. 7ff.) [3921
Claes, Margarete: Das zünftige Gerber-
handwerk in Mihlhausen 1. Th. und seine
Wandlung zur ledererzengenden Industrie im
19. Jahrhundert. Mihlhausen i. Th.: Danner-
sche Buchdr. u. Verlagsanst. [1926]. (VI.
s0 N.) gr. 3°.
Jenaer (Diss.)
Rez.: Mühlhänser Gesch. Bl. Jg. 2526,
S. 360. [3922
Giesau, Hermann: Geschichte des Provin-
zialverbandes von Sachsen 1825—1925. Merse-
burg: ‚Th. Rößner, Buch- und Kunstdruckerei)
1926. (XV, 515 S. mit Fig., mehr. Taf.)
gr. x°. (3923
Plate: Der Deichbruch bei Fischbeck am
4. April 1345. (Heimat-Jahrbuch f. d. Reg.-
Bez. Magdeburg. 1926.) [3924
Berg: Verschied’ne Angelegenheiten u.
Beschwerden der Stadie in der Neumark vor
100 Jahren. (Neumark. Mitt. Jg.3, 8. 69.)
5 [3925
Wautke, Konrad: atechenschaftsberieht des
Oberpräsidenten von Merkel über den Zu-
stand Schlesiens i. J. 184. (Ze. d. Ver. f.
Gesch. Schlesiens. Bd. 60.) [3926
Laubert, Manfred: Die versuchte Begrün-
' dung eines Gewerbevereins in der Provinz
(Deutsche BU.in Polen. Jg. 3,
[3927
Posen 1541.
1926, H.S 9, N. 429—448.)
1815-1871
Berdrew, Wilhelm: Alfred Krupp. [2 Bde.] |
Bd. 1. Berlin: Reimar Hobbing [1926].
(XV1, 344 8.) [3928
Bahr, Max: Eines deutschen Bürgers Arbeit
in Wirtschaft.und Politik. Lebens-Erinnergn.
u. -Erfahrgn+-aus d. Jahren 1848 bis 1926.
- Berlin: F. A. Terbig 1926. (367 S. mit Abh.,
1 Titelb.) 8%: [3929
Fischer, Kain: In einem Handwerkerhause
um 1850. Jug: aderinnergn. d. Verf. d. „Denk-
würdigkeiten u. Erinnergn. e. Arbeiters‘,
Hrsg. von Waldemar Mühlner Halle:
Heimat-Verlag f. Schule u. Haus [1925].
(RR S.) kl. 8° =: Heimat u. Welt. [4.]
Aus: Denkwürdigkeiten u. Erinnerungen.
Große Ausg. Mit Nachw. von W. Mühlner.,
[3930
Heiss, Hilda: Requiescat Casparus Hauser.
(Hochland. Jg. 23, Bd. 1, S. 491.) — Wagler
[, Ludwig]: Die Einträtselung der oberrheini-
schen Fiaschenpost von 1516. Ein krit. Beitr.
zur Kaspar Hauser-Frage. Nürnberg: J. L.
Schrag (1926). (38 8.) 8%. — Pies, Hermann:
Kaspar Hauser. Augenzeugenberichte und
Selbstzeugnisse. Hrsg.. eingel. u. mit Fuß-
noten vers. 1. Aufl. [2 Bde.] Bd. 1. 2. Stutt-
gart: Rob. Lutz [1926]. (301; 320 S., mehr.
Taf.) — Rahner, R.: Kaspar Hauser. Des
Rätsele Lösung. Nach medizin. u. histor.
Studien. Rastatt: K. u. H. Greiser. 268 S.
Rez.: Zs. f. d. Gesch. d, Oberrh. N. F. Bd. 40,
S. 341. —— Ntratz, R.: Kaspar Hauser. Wer
er nicht war — wer er vieleicht war. Mit
20 Abb. Berlin: A.Scherl. 1138. Rez.:
Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 40:
S. 341. — Maeckel, O.Y.: Das Rätsel von
Hildburghausen. Ein hundertjähr. Geheimnis
im Lichte d. neuesten Forschgn. Hildburg-
hausen: F. W. Gadow & Sohn (1926). (156 S.,
mehr. Taf.) >°. [3931
Wohleb, Joseph Ludolf: Markgräfin Elisa-
beth Augusta von Baden-Baden in ihren Be-
ziehungen zum Breisgau, zu Freiburg und dem
Freiburger Münster. (Zs. d. Ges. f. Beförderung
à. Gesch., Altert.- u. Volksk. v. Freiburg.
Bd. 39/40, S. 155 — 166.) [3032
Kinkel, Joseph: Erinnerungen eines Alt-
Mannhelmers aus den 1860er und 1870er
Jahren. (Mannh. (Gieschbll. Jg. 27.) [3933
Mommsen, W.: Göttingen um 1848. Nieder-
sächs. Jahrbuch. Bd. 3.) [3934
Ostwald, Hans: Kultur- u. Sittengeschichte
Berlins. Mit 584 Abb., 3 farb. Beil.u.12 Doppel-
tonbildern. 2. Anfi. 86—15. Tsd. Berlin-
Grunewald: Verlagsanstalt H. Klemm [1926].
(TLE, 660 S.)
Rez.: Mitt. d. Ver.’ f. d. Gesch. Berlins.
Jg. 43, 1926, S. 24. f [3935
Kastan, J.: Berline "Erinnerungen. [Ans
der Mitte des 19. a (Jahrbuch
für Jüdische Geschichte und Literatur 1926,
S. 112 ff.) 13936
Wallich: Jugenderi nerungen eines Bpr-
liners. '(Forsch. z.` brand. preuß. Gesch.
Bd. 39, NS, 29t.) ' [3937
Parthey, Lili. - - Lo} Parthey. Tagebücher
aus d. Berliner Biedermeierzeit. Hrsg. von
Bernhard Lepsius. Berlin: Gebr. Paetel 1926,
(V1, 450 8. mit Abb.. zahlr. Taf.) gr. 5°.
Rez.: Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. Berlins.
Jg. 43, 1926, N. 114, [3035
Altenburg, 0O.: Stettiner Kulturbilder.,
(2. Teil.) Aus den Jahren 1551—1863. Nach
Briefen Dr. Carl Stahrs. (Baltische Studien.
N. F, Bd. 2ṣ, 8.327) 13039
t
4°, d
*121
Bartel, W.: Ruppin vor 100 Jahren im
Spiegel des „Ruppinischen Anzeigers“. 1825 bis
1827. Neuruppin: Verl. d. Hist. Ver. d. Graf-
schaft Ruppin, 1926. 22 Ss. = Ruppiner
Heimat H. 2. Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927,
S. 35%. [3940
Görres, Joseph von: Görres’ Briefe an
seine Braut und Familie. Ausgew. u. erl. von
Robert Stein. Mit 7 Abb. [Taf.]. M. Glad-
bach: Volksvereins-Verlag 1926. (102 S.) s®
[> Führer des Volkes. 34.] — Bianchi, Lo-
renzo: Der junge Josef Görres und Friedrich
Hölderlins Hyperion. Heidelberg: Weiss’sche
Univ.Buchh. 1926. (51 S.) kl. 8%. — Follert:
Görres und seine Tafelrunde in München.
(Allg. Rdsch. 1026, H. 36.) — Görres-Fest-
schrift. Aufsätze u. Abhandlen. zum 150. Gec-
burtstag von Joseph Görres. Hrsg. von Karl
Hoeber. Köln: J. P. Bachem in Komm. 1926.
(XVI, 271 8.) 4°. — Grisar, J.: Görres’ reli-
giöse Entwicklung: Vom Unglauben bis zur
Pforte der Kirche. (Stimmen d. Zeit. Bd. 112,
8. 254.) — Die Rückkehr zum katholischen
Glauben (a. a. O. 8.332). — Hillers, Hans Wolf-
gang: Der Herold vom Rhein. Zur Görres-
tagung in Coblenz. (Rhein. Beob. 1926, S.
296.) Hoermann, F. X.: Großdeutsche
Männer. XI Joseph von Görres. (Allg.
Rasch. 1926, H. 4.) — Kalien: Josef Görres
und der deutsche Idealismus. Festvortrag bei
der. Reichsgründungsfeier der Westfälischen
Wilhehus-Universität i. Münster a. 18. Jan.
1926. Münster. Aschendorff. 48 8. [Aschen-
dorffs zeitgemäße Schriften. 11]. Rez.: Hist.
2. 1926, Bd. 134, S5. 617. Hist. Jahrb. i. A. d.
Görres-Ges. Bd. 46. 1926, 8. 8421f. — Kanf-
mann: Ein Schicksalsgeführte von Joseph
Görres. (Rhein. Beob. 1926. Beil. Der schöne
Rhein. S. 28.) (Bespr. v. Just: Franz von
Lassaulx.) — Merkle, Sebastian: Zu Joseph
Görres’ 150. Geburtstag. (Rhein. Beob. 19206,
S. 19.) -— Müller, Karl Alexander von: Görres
in Straßburg 1519:20. Eine Episode aus d.
Beginn d. Demagogenverfolgungen. Stuttgart:
Deutsche Verlags-Anstalt 1926. (XV. 276 8.
1 Titelb.) 8% Rez.: Hist. Jahrb. i A. d.
Görres-Ges. Bd. 46, 1926, 8. 62t. Zs. f. d.
Gesch. d. Oberrh. N. F. Bd. 40, 8. 665. -—
Münster, Hans A.: Görres’ Rheinischer Mer-
kur als Geschichtaquelle. (Verg. u. Gegenw.,
Jg. 16. 8. 271.) -- Münster, Hans A.: Die
öffentliche Meinung in Johann Josef Görres’
politischer Publizistik. Mit I [Titel-]Bildn. u.
e Anh, enth. d. Neudr. d. Görres-Aufsatzes
„Die teutschen Zeiten" taus d. Rhein. Merkur.
Juli 1814. Berlin: Staatspolit. Verlag 1926.
(*7 5.) — Reisse, Roman: Die weltanschau-
tehe Entwieklung des jungen Joseph Görres
11776- -1505°, Breslan: Müller & Seitfert 1920.
(XV, 140 N.) gr. $° Breslauer Studien zur
historischen Theologie. Bd. 6. Rez.: Hist.
Jahrb. i. A. d. Görres-Ges. Bd. 46. 1026,
S. 6424f. — Schellberg, Wilhelm: Josef von
Görres. 2. verb, Aut. Köln: Gilde-Verlag
1926. (VIL, 176 S. mit 1 eingekl. Abb.) 5°.
—— sSteln, R bert: Görres. Bin Weckruf. Mit
54 Abb. Bielefeld: Velhagen & Klasing 1926.
(68 N.) N° Velhagen & Klasings Volks-
bücher. Nr. 164. - - Stein, Robert: Zu Görres’
Gedächtnis. (Verg. u. Gegenw, Jg. 16. 8.06%).
L — Stein, Robert: Görresbildnisse,. (Hochland.
Jg. 23, Bd. 2, N. 508.) Zentner, Wilhelm:
Görres und Schetfel. (Hochland. Jg. 23,
Bd. 1. N. 628.) [3041
(raßedentsche Männer. 12. A. Trabert.
13. Joh. Janssen. 14. Sächsische Föderalisten.
*122
15. Reinh. v. Dalwigk zu Lichtenfels. 16.
Friedr. List. 17. A. Reichensperger. 15. Peter
Reichensperger. (Allg. Risch. 1926.) [3942
Weidemann, Wilhelm: Friedrich Murhard
(1778—1853) und der Altliberalisinus. (Zs.
d. Ver. f. hess. Gesch. u. L.K. Bd. 55, S. 220.1.
276.) 13943
Berger, Louis: Der alte Harkort. Ein westf.
Lebens- u. Zeitbild. 5. Aut. Hrsg. von Aloys
Meister. Mit s Abb. |Taf.]. Leipzig: Friedr.
Brandstetter 1926. (LVI. 572 N) gr. $°. [3944
Warschauer, Martin: Johann Hermann Det-
mold in der Opposition. (1S838--154=.) Ein
Beitrag zur Geschichte des hannoverschen
Verfassungskampfes und des politischen
Denkens in Deutschland. (Quellen u. Darst.
Z. Gesch. Niedersachsens, Bd. 34, 1926.) |3945
Kretzschmar, Joh.: Johann Friedrich Hach,
Senator und Oberappellationsrat in Lübeck,
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Brenner-Kron. Heg. v. K. B. Hoftfivanın. Rez.:
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(Forsch. z. brand. preub. Gesch. 35, 8. N
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1925. (VH, 384 S.) gr. N° Kant-Studien.
Erg. Hefte. Nr. 59. — Chang, W. S.: Hegel's
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kin Wegweiser dureh d. große Aktenwerk d.
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Deutsche Verlagsgesellschaft f. Politik u. `
Geschichte 1925. gr. S’ [= Die große Politik
d. europ. Kabinette 1871—1914. Kommentar, ;
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21, Hälfte 2.) (1. Aufl.) (XII, 362 S.) — Dass.
TI. 5, Abt. 1. Ti. 4, Hälfte 2. Berlin: Deutsche
Verlagsgesellschaft í. Politik u. Geschichte. |
1926. 4, 2. Die Isolierung der Mittelmächte
1904—1908. Hälfte 2. :Bd. 22—25, Hälfte
2.) (1. Aufl.) (XV, 371 S.) 1. Weitpolitische
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bunds. (Preuß. Jahrb. Bd. 206, S. 269.)
[4022
Urbas, Ernest: Italiens Stellung im Drei-
bund und zum heutigen Deutschland. (Preuß.
Jahrb. Bd. 204, S. 267.) [4023
L’Heritier, Michel: Les documents diplo-
matiques allemands sur les origines de la
guerre 1871—1908. Etude critique à propos
de la politique allemande dans ses rapports
avec la Grèce. (Revue d'histoire de la guerre
mondiale. Paris. 4, 1926, 5. 97.) i
seil Manfred: Das deutsch-englische Ab-
kommen von 1890 über Helgoland und die
afrikanischen Kolonien im Lichte d. deutschen
Presse. Berlin: F. Dümmlers Verl[h.] 1926.
(112 5.) gr. x°.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S5. 181. [4025
Herkenberg, Karl Otto: The Times und
das deutsch-englische Verhältnis in Jahre
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1 Kt. Berlin: Deutsche Verlagsgesellschaft t.
Politik u. Geschichte 1925. (143 S.) gr. >°.
[4026
Die Marokkopnlitik des
(Arch. f. Pol. u. Gesch. 1926,
Hartung, Fritz:
Jahres 1911.
H. T/R.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, 5. 348. [4027
Die Zusammenkunft von Konstanza.
(Kricgsschuldfrage. 1926, S. 489.) [4028
Bourgeois, Emile: La mission de Lord
Haldane à Berlin (Février 1912). (Rev. d. d.
ınondes. 1926. T. 35, S. 881.) [4029
Herzfeld, Hans: Der deutsche Flottenbau
und die englische Politik. (Arch. f. Pol. u.
Gesch. Bd. 6, 1926, N. 97.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927. S. 346f. [4030
Metternich, Graf Paul: Meine Denkschrift
über die Flottennovelle vom 10. Jan. 1912.
(Europ. Gespräche. Jg. 4, 8.57.) [4031
Poincare, Raymond: L’Enigme allemande
en 1912. (Revue d. d. mondes. 1926, T. 31,
S. 287. 5385. 1926, Janr. 15. Berichtigung
a.a, 0., Fér. 15.) [4032
Manteußel-Katzdangen. Dr.phil. Baron:
Deutschland und der Osten. 3. Auti. [12. bis
25. Tsd.) München: J.F. Lehinanns Verl. 1926.
Aus: Deutschlands Erneuerung. Juli 1926.
Vgl. hierzu: Goltz, Graf v. d.: Erwidenmg.
Deutschlands Erneuerung. 1926, H. 9, S. 424.
[4033
Hashagen, Justus: Zur Geschichte der
amerikanisch-deutschen Beziehungen 1897 bis
1907. In: Zs. f. Politik. Bd. 16, 2. 8.122
bis 129. [4034
Brooks, Sidney: America and Germany,
1918 -1925. Pref. b. George B. Baker. 209 N.
6. 5. 6. d. Maxmillan, Mar. 26. 11035
Fester, Richard: Die Politik Kaiser Karls.
Rez.: Preller, Hugo: Arch. t. Pol. u. Gesch.
Rd. 6, 1926, S. 631. [4036
Koerlin, Kurt: Zur Vorgeschichte des
rusrisch-französischen Bünednisses 1879- -1500.
Halle [Saale], Gr. Brauhausstr. 16/17: Mittel-
deutsche Verlags-A.-@., Abt. Buchverl. 1926,
[4024 _
346pp. Methuen.
26.0. 17, 26 N. Y., Scribner. $1.75. [4039
Lutz, Hermann: Sir Edward Greys „Freie
Hand‘. (Arch. f. Pol. u. Gesch. Bd. 6, 1926,
S. 352.) [4040
Radoslavofl, Vasil: Der russisch-bulgarische
Vertragsentwurf von 1909. (Kriegsschuld-
frage. 1926, 8. 272.) [4041
Ein Brief des Obersten House an Kaiser
Wilhelm II. (Kriegsschuldfrage. 1926, S. 19.)
; [4042
Wilhelm l., Kaiser: Briefe an seine Schwe-
ster Alexandrine und deren Sohn Großherzog
Friedrich Franz II. Bearb. von Johannes
Schultze. Mit 13 Taf. Berlin: K. F. Koehler
1927. (2738.) 8° = Wilhelm I., Kaiser: Die
Briefe. [Bd.) 1. [4043
Curtius, Friedrich: Kaiser Friedrich und
das deutsche Volk. (Hochland. Jg. 23, Bd. 2,
N. 385.) [4044
Wilhelm IF., Kaiser:
Aus meinem Leben. 1859—1888. Berlin:
K. F. Koehler 1927 [Ausg. 1926). (XIV,
430 5., 36 Taf.) 8°.
Dass.: Transl. from the XIV,
30 s.
Rez.: Times. Lit. Suppl.
(früher deutscher)
German.
nr. 1293, p. 775.
[4045
Erin-
14046
Kejser-Bogen: Wilhelm den IT's
dringer. 244 S. og 15 Tv]. Pio. 8.50.
Ludwig. Emil: Wilhelm der Zweite. [Un-
gekürzte Volksausg.]) Berlin: E. Rowohlt
1926. (495 8., 208. Abb., 1 Titelb.) x°.
Rez.: Times. Lit. Suppl. nr. 1290, p. 705.
Nation. London. Vol. 40, nr.5, p. 184. N.
Schweiz. Rdsch. 1926, 8.521. Forsch. z.
brand.-preuß. @esch. 38, N. 368ff. [41047
Doehring, Bruno: Kaiser Wilhelm TI. Ge-
sehiehtl. Dokumente aus d. letzten Jahrzehnt
8. Regierg. in Stichproben aus d. „Berliner
Tageblatt‘, d. ,„Vossischen Zeitung‘, der
„Frankfurter Zeitung“ [u.a.]. nebst e. Anh.
„Das Urteil d. Auslandes über Kaiser Wil-
helm IJ. als Friedensfürst‘“ [Allgem. Zeitg.,
Chemnitz]. Berlin: Fr. Zillesaen 1926. (63 8.)
T. »°. [4048
Quidde, T.[udwig]: Caligula. Eine Studie
über römischen Cäsarenwahnsinn. 31. Autl.
erg. dureh Erinnergn. d. Verf.: Im Kampf
gegen Cäsarismus u. Byzantinismus. (Berlin-
Friedenaun. Kaiserallee 70: Hensel & Co. 1926.)
(Ili, 63 5S.) =”. [4049
Ist der Kaiser geflohen? Zeugnisse - - von
Hindenburg u. A. — Stimmen, die jeder
Deutsche kennen muß! Hrsg. von d. Zeit-
schrift „Der Aufrechte”. Berlin: (Vaterländ.
Verlags- u. Kunstanstalt [: lt. Mitteilg.:
SW.47: Möckernstr. 50: Geschäftsstelle d.
„Aufrechten‘“].) 1926. (24 8.) [4050
Schuld und Schicksal. Die Tragödie Wil-
belus H. Sonderdruck aus den Grünen
Briefen. 11.—20. Tausend. Leipzig: Fr.
Foerster. 99 5. [4051
Auguste Vietoria, Kaiserin. — Lose Blätter
‚ aus nochgelassenen Niederschriften Ihrer Maj.
d. verewigten Kaiserin u. Königin Auguste
Vietoria. Hrsg. von Ernst Pfeiffer. (Berlin
SW 47. Mörkernstr. 50, ®%. Pieitfer.) 1925.
(168. mit 1 Abb.) gr. 5°. [4052
*126 Bibliographie Nr. 4053—4116
Der deutsche Kronprinz. ([2 Bde.) 1. 2.)
Leipzig: Max Koch 1926. gr. =°,
1. Der Mensch, der Staatsmann, der Ge-
schichtsschreiber, von Georg Frh. von Epp-
stein. (428 S.. 38 Taf.) — 2. Der Soldat u.
Heerführer, von Hermann v. François.
(247 N. mit 18 eingedr. Ktn.-Skizzen, 10 Taf.)
[4053 _
Solleder. Fridolin: König Ludwigs II. letzte
Tage auf Neuschwanstein. Hinterlassene Auf-
zeichnungen eines Augenzeugen.des Ministerial-
kommissars Kopplistätter. (Baverland. Jg. 37,
S. 33.) [4054
Liertz, Rhaban: Ludwig Il. König von
Bayern. Eine seelenkund. Besprechg. Habel-
schwerdt i. Schles.: Frankes Buchh. 1925.
(120 5., 3 Taf.) x°. [4055
Heldburg, Freifrau (Helene) von [Ellen
Franz]. Gemahlin d. Herzogs Georg II. von
Sachsen-Meiningen: Fünfzig Jahre Glück und
Leid. Ein Leben in Briefen aus d. J. 1873 bis
1923. Leipzig: Koehler & Amelang (1926).
(264 S. mit Abb.. zahlr. [1 farb.) Taf.) 5°.
Rez.: Lit. Wochenschr. 1926. nr. 40. [4056
Elmer, Alexander: Aus der Geheiinmappe
des Kaiser Franz. (Wien: Steyrermühl 1926.)
(112 S.) x° Tagblatt-Bibliothek. Nr. 342/
343. [4057
Laszovy, Stephan: Neueste wahrheitsge-
treue Enthüllungen über die Liebschaft und
das tragische Ende des Kronpriuzen Rudolf
von Österreich und der Baronesse Vetsera.
Leipzig: FEulen-Verlag (1926). (45 $.) 5°.
[4058
Gravina, Manfredi: Um interessante per-
sonaggio della politica imperiale germanica --
I Barone von Holstein. (Nuova Antologia.
Vol. 247, 8.213.) [4059
Esternaux: Holstein. (Wille und Weg.
Jg. 2. 1. 5.39.) [4060
Rhodes, Thomas: Kühlmann, wie er wirk-
lich ist. [The real Kübhnann.] (Aus d. Engel.
L Tsd) Berlin: Verlag f. Kulturpolitik 1926.
(109 5.) ~’.
Rez.: Arch. f. Pol. u. Gesch. Bd. 6, 1926,
N. G34. {4061
Kiderlen Waechter intime. Bibliotheque
historique. 354p. 20fr. Payot. [4062
Bredt, Joh. Vietor: Reichskanzler Michaelis
und die päpstliche Friedensaktion. (Preuß.
Jahrb. Bd. 206. S. 150.) [4063
Hoermann, F. X.: Michaelis und der ver-
eitelte Friede. (Allg. Resch. 1926, H. 17.)
[4064
Niemann, A.: Hindenburg. Ein Lebens-
bildi. 55 Bild. n. Zeichn. v. F. PruB v. Zeli-
nicki u. 11 Schlachtenpl. Berlin: Koehler.
XIL 2295. ~,
Rez.: Gelbe H, 1926. N. 795. [4065
Zoubeltitz,. Hans-Casparv.: Hindenburg. Ein
Lebende. Pllicht. Des Feltimarschalls u. Reichs-
präsidenten Werden und Wirken. Leipzig:
H. Eiehblatt (1926). (112 S. mit Abb.) gr.
Rn [1066
Lee, Sidney: King Edward VII. A bio-
graphy. Volt: From birth to accession.
9. Nov. 141 - 22, Jan. 1901. London: Mac-
nıillan 1925.
Rez.: Brinkmann. Karl: Arch. f. Pol. u.
Gesch. Bd, 6. 1920. 8.503, 14067
Wilson, W.: Publie Papers, 2: Presilential
message addresses and other papers. 1913 17.
New York: Harper. S5. . | 4065
White, William Allen: Woodrow Wilson:
the man. his tines and hist ask. 5498. 218.
Benn. Apr. 26. 4060
. 1926.
Breuer, Karl: Wilson, Amerika und wir.
(Deutschlands Ernenening. 1926, H. 6, S. 240.)
[4070
Fester, Richard: Verantwortlichkeiten.
VIII. Wilson und House. (Dt. Rundsch.
Bd. 208, S. 211.)
Rez.: Hist. Ze. Bd. 135, 1927, S. 350. [4071
Hohenlohe: Aus dem Tagebuche des Priv-
zen Alexander von Hohenlohe. (N. Schweiz.
Rdsch. 1926, 5. 961.) [4072
Curtius, Friedrich: Ein Wort zu Alexander
von Hohenlohes Memoiren. (Hochland. Jg. 23,
Bd. 1, 5. 612.) [4073
Jäger, Eugen: Erinnerungen aus der wil-
helminischen Zeit. Augsburg: Haas & Grab-
herr 1926. (XV1,88 5.) 5° = Politik u. Kultur.
H. 3. [4074
Loebell, Artur von: Aus dem Offiziersleben
unter Kaiser Wilhelm I. BHeitere Bilder.
Berlin: E. Felber 1926. (176 S.) >°. [41075
Louise von Coburg, Prinzessin, geb. Prin-
zessin von Belgien: Throne. die ich stürzen
sah. (Übers. von Cissy [von] Klasteraky.)
Wien: Amalthea-Verlag (1926). (318 S., mehr.
Taf.) Kl. xe, [4076
Luise von Toskana, fr. Kronprinzessin von
Sachsen: Mein Lebensweg. Neue ungekürzte
Ausg. Hrsg.: Adolf Sommerfeld. Berlin-
Friedenau: Verlag Continent in Komm. 1926.
253 N., 1 Titelb.) kl. =°, [4077
Mutius, Gerhard von: Aus unveröffent-
lichten Lebenserinnerungen. (Zeitwende. Jg. 2.
1, 8.113. 302) [4078
Ohnesseit, Wilhelm: Unter der Fahne
schwarz-weiß-rot. Erinnergn. e. kaiserl. Ge-
neralkonsuls. Berlin: Gebr. Paetel 1928.
(Vli, 184 5.. 1 Titelb.) 5°. [4079
Oldofredi, Hieronymus: Zwischen Krieg und
Frieden. Erinnergn. Wien: Amalthea-Ver-
lag (1925. (203 S.. mehr. Taf., 1 Kt.) gr. x°.
[4080
Tirpitz, Allired]} von: Politische Doku-
mente 2. Hamburg: Hanseat. Verlagsanstalt
gr. me.
2. Deutsche Ohnmachtspolitik im Welt-
kriege. (XXXII, 676 S., 1 Faks.) [4051
Die Akten des Großadmirals von Tirpitz.
(Allg. Risch. 1926, H. 46.) [4052
Buchanan, Gvorge: Meine Mission in Rub-
land. (Aus d. Engl. übertr. von Else Baronin
Werkmann. Berlin: Verlag f. Kulturpolitik
1926. (257 S. gr. 5°.
Vgl. Kriegsschuldfrage 1926, 8. 160. [4053
Erbach-Schönberg. Princess Marie zu
(Princess of Battenberg): Reminiscenses,
349 p. 1 O C25) N. Y.. Brentano's. $4.50.
4054
Grey of Fallodon: Twenty-five Years. 1892
bis 1916. 2 Bde. 342 u. 329 5. London:
Hodder and Stoughton. - Deutsche Über-
setzung. München: F. Bmekmann. 1926.
Rez.: Hist. Zeitschr. Bd. 135, H. t. S.115xtf.
N. schweiz. Rundschau. 1926, S. 512. Hist.
Jahrb. i A. d. Görres-Ges. Bd. 46. 1926,
S.047 7. Preuß. Jahrb. Bd. 206, 8.2347.
Nuova Antologia vol. 245.8. 74. Allg. Bdachau
10206, H.16. Gesellschaft. 1926. II, SN. 159.
Schweiz. Monatshefte. Jg. 6, N. 445. 515,
Kriegsschuldirage. 1926., S. 151. 282. 377. 435.
Hist. Vjschr. Jg. 23. S, 222. Europäische Ge-
»präche. Je. 4. 8.21. 139. Acad. roy. de
Belgie. Wulletin d. L vlasse d. lettres.
1926, S, 163. [4055
"1871—1919
Oxford and Asquith, (Earl): Fifty years of
parliament. 2 vols. pp. 232. 250. 508.
Cassell 1926. [4036
Topham, Anne: Chronicles of the Prussian
Court. 255 pp. Hutchinson. 21s.
Rez.: Times. Lit. Suppl. nr. 1293, p. 801.
Nation, London, Vol. 40, nr. 5, p. 184. [4037
Waters, W. H. H.: „Seeret and eonflden-
tial: experiences of 8 military attaché.
pp. 402. 18s. Murray 1926. [4033
Wilekham Steed, Henry: Trente annees de
vie politique en Europe. Mes souvenirs (1592
bis 1914). 376 pp. 25fr. Plon. [40839
Poincaré, Raymond: Au service de la
France. Neuf années de souvenirs. 1. Le
lendemain d'Agadir (1912). II. Les Balkans
en feu (1912). IHL L'Europe sous les armes,
1913. Plon-Nourrit.
Rez.: Times, Lit. Supp!. 12. Aug.
S. 530. (4090
Poincaré, Raymond: Voyage en Russie,
1912. (Rev. d. deux mond. 1926, févr. 1.
T. 31, 8. 563.) [4091
Paleologue, Maurice, Am Zarenhof während
des Weltkrieges [La Russie des Tsarspendant du
grande guerre]. Tagebücher u. Betrchtgn.
(Übers. von L. Rottenberg.) Mit e. Einl. von
Benno von Siebert. 2. Aufl. [? Bde.) Bd. 1.2.
München: F. Bruckmann 1926. (XII, 47%:
506 3.) x’. | [4092
Louis, Georges: Carnets de Georges Louis.
2 vol. 500 pp. 18 fr. Rieder et Cie. Deutsche
Übers. v. M. Brahm u. E.W. Bergmann.
Berlin: Verlag f. Kulturpolitik 1926. (213 8.)
[4093
Rodzjanko, Michael) Wladimirowitsch):
1926,
Erinnerungen. (Einf.: A. L. Ksjunin.) Mit
e. Porträt [Titelb.] Berlin: R. Hobbing
[1926]. (214 8.) gr. =°.
Rez.: Times, Lit. Suppl. nr. 1311. p. 172.
[4094
Rußland auf dem Wege zur Katastrophe.
Tagebücher d. Großfürsten Andrej (Wladi-
mirowitsch) u. d. Kriegsininisters (A. A.)
Poliwanow; Briefe der Großlürsten an d.
Zaren. In deutscher Bearb. mit e. histor.
Einführg. hrsg. von Gunther Frantz. Mit
1 Kt. u. 1 Stamımtaf. d. Zarenhauses. Berlin:
Deutsche Verlagsgesellschaft f. Politik u.
Geschichte 1926. (XX1. 343 S.) gr. 5°. [4095
Nicholas, Prince of Greece: My fifty years.
328 pp. Hutchinson. 21a.
Rez.: Times. Lit. Suppl. nr. 1297, p. 895.
- [4096
Mantey (, Eberhard) v.: Deutsche Marine-
geschichte. Mit 16 Bildtaf. Charlottenburg:
verlag „Offene Worte" 1926. (336 N.) xe
14097
Yarenius, Otto: Isvolski ovh vArldskriget.
(Historisk Tidskrift utg. av Svenska Hist.
Föreningen. Arg. 46, 5. 265ff.) [14095
Stieve, Friedrich: Deutschland und Enropa
1590---1914. kin Handb. z. Vorgeschichte d.
Weltkrieges mit d. wichtigsten Dokumenten
u. 3 [2 farb.) Kt. Berlin: Verlag für Kultur-
politik 1926. (VIE, 247 8.) gr. =. [4099
Frauenbolz, BKugen von: Ueberbliek über
die Gesehichte des Weltkrieges. Mit 1 ber-
sichtsk. München: R. Oldenbourg 1926. (XII,
115 8.) »°. [4100
Boeiticher. Friedrich v.: Der Kampf gegen
die Übermacht. Berlin: E. S. Mittler & Sohn
1926. (2383 4°, [4101
Belt, J. C. van den: Das Ende des Ringens.
Die Jahre des Krieges 1917 u. 1918. Mit ce. Kt.
Berlin: E.S.Mittler & Sohn 1926. (VIE,
129 S.) gr. se’.
‚und Wirrungen des Weltkrieges.
*127
Rez.: Lit. Wochenschr. 1926, Nr. 40. Hist.
Jahrb. i. A. d. Görres-Ges. Rd. 46, 1926,
S. 473. [4102
Maurice, F.: Governments and War: a
study of the condu t of war. 171 5. 88. 6d.
Heinemann, Sept. '26.
Rez.: Times. Lit. Suppl. 1926, Sept. 16.
S. 603. [4103
Leinveber, Generalmaj. a. D.: Mit Clause-
witz durch die Rätsel und Fragen, Irrungen
Unter Be-
rücks. d. I. Bandes d. Reichsarchivs. Berlin:
B. Behrs Verl. 1926. (236 N.) x°, [4104
Seeßelberg, Friedrich: Der Stellungskrieg
1914 -—1918, auf Grund amt]. Quellen u. unter
Mitw. namhafter Fachmänner techn., takt. u.
stastswissenschaftl. dargest. Mit 268 Abb. im
Text u. auf (35) Taf. Berlin: E. S. Mittler &
Sohn 1926. (XII, 488 5.) 4°. [4105
Schnitler, Gudmund: Der Weltkrieg 1914
bis 1918. (Vom Autor durchges., erw. u. ge-.
änd. Ausg. 1. Aufl.) Aus d. Norweg. von Ernst
Guggenheim. Berlin: Verlag f. Kultur-
politik 1926. (229 S5. mit Kt. im Text u. auf
2 Taf.) gr. n’. [4106
Robertson, William (Fieldmarshal): Soldiers
and statesmen, 1914—1918». Voli: XVI,
333 pp. Vol 2: IX, 325 pp. Cassell. 50 s.
Rez.: Times. Lit. Suppl. nr. 1292, p. 755.
[4107
Der Weltkrieg im Bild. Orig.-Aufnahmen
d. Kriegs-Bild- u. Filmamtes aus d. modernen
Materialschlacht. (Geleit[w.]: George Sol-
dan.) Verlag „Der Weltkrieg im Bild’ 1926.
(350 S5. mit Abb.) 4°. [4108
Der Weltkrieg. 1914 bis 1918. Bearb. im
Reichsarehiv. Die militär. Operationen zu
Lande. Bd. 1—4. Berlin: E. S. Mittler &
Sohn 1926. 4°.
3. Der Marne-Feldzug. Von d. Sambre mr
Marne. M. 7 Yfarb.) Kt. u. 11 Skizz. [auf
4 Bl.]. (XI, 427 S.)
4. Der Marne-Feldzug. Die Schlacht. Mit
10 [farb.]) Kt. u. 6 Skizzen [auf 2 BL). (XII
976 8.) .
Rez.: Bd.1. 2: Hist. Z. 1926, Bd. 134,
S. 392, [4109
Churchili, Winston S.: The world crisis,
1916—1918. Vol 1. 292 pp. Vol. 2, 293 bis
559 pp. Thornton Butterworth. 42s.
Rez.: Times, Lit. Suppl. nr. 1309, p. 135.
[4110
Oddone, Alberto: Storia «della guerra d’Ita-
lia, 1915—1915, con un disegno storico del
Risorgimento Nazionale, 1S15—1924. Brescia,
F. Apollonio e C. 1926. XH, 1p. Con
due tav. [4111
Tosti, Amedeo: La guerra italo-austriaca
1915 -1918. Milano. Alpes. p. 350 con s tav.
L. 30. 14112
Valori, A.: La guerra dei tre imperi Austria.
termania e Russia, 1914.17. Bologna: N.
Zanichelli. 35 L. [4113
Miguel: Enseignements stratégiques et tac-
tiques de la guerre de 1914—1915. 360 pp.
16 fr. Charles-Lavantelle et Cie. (4114
Groener, Wilhehn: Das kriegsgeschichtliche
Werk des Reichsarehivs. (Preuß. Jahrh.
Bd. 205, S. 129.) [4115
Barnes, Harry Elmer: The genesis of the
World War; an introduction to the problems
of War Guilt. 777p. (27 p. bibl.) iront. Ð
e. N. Y. Knopf. $ 2.50. :
Rez.: Times. Lit. Suppl.
Kriegsschuldirage 1926, 8.602.
nr. 1287. p. 639.
[4116
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war, 1898—1914. Ed. b. G. P. Gooch and
Harold Temperley. Vol. I1. XI, 389 pp. H.M.
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[311%
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diplomatie. Iswolskis Kriegspolitik in Paris
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Ausw. Amtes verötf. Iswolski- Dokumente.
Hrag. von Friedrich Stieve. (1.
Bd. 1. 2. Berlin: Deutsche Verlagsges. f. Po-
litik u. Geschichte 1926. gr. x°.
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(XV, 275 8.) — 5. Der gemeinsame Weg- 1913.
Die Ziele / 1914. (VII, 263 8.)
Rez.: Times, Lit. Suppl. nr. 1256. [4118
Die Kriegsschuldfrage.. Material f. Vor-
träge bearb. von d. Zentralstelle f. Erforschg.
d. Kriegsursachen, Berlin. Berlin: Reichs-
zentrale f. Heimatdienst [: It. Mitteilg.:
Zentralverlag]| 1926. (IH, 1288.) 8°.
Das Material soll in bestimmten Zeit-
abschnitten ergänzt u. auf d. neuesten Stand
gebracht werden. [4119
Vermell, E.: Les origines de la guerre et
du 20. sičele d'après les documents dipl. par
le min. allem. des affaires étrangères. Paris:
Payot. 20 Fr. [4120
(House, Edward Mandell): The intimate
papers of Colonel House, arranged as a narra-
Nr. 41174170
; Weltkrieges.
Aufl.) `
Hoffmann. Max: Tannenberg wie es wirk-
lich war. Mit 2 Orig. Kt. Berlin: Verlag f.
Kulturpolitik 1926. (04 S.) gr. 8°.
Rez.: Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges.
Bd. 46. 1926, S. 657f. [4129
Die Tragödie von Verdun 1916. Bearb.:
Ludwig Gold, unter Mitw. von Martin
Reymann. (3 Tle.) TL. 1. Oldenburg i. O.:
Gerh. Stalling 1926. x®? = Schlachten dcs
Bd. 13.
l. Die deutsche Offensivschlacht. (272 8.
mit Abb.. 7 [1 farb.] Taf., 2 farb. Ktn., 1 Taf.;
11 S. mit 10 Textskizzen.)
Rez.: Times. Lit. Suppl. 1926, Aug. 26,
5. 596. [4130
Krafit von Delimensingen, [Konrad]: Der
Durchbruch am Isonzo. T). 1. Oldenburg i. O.:
Gerh. Stalling 1926. gr. 3° = Schlachten d.
Weltkrieges. Bd. 12a.
1. Die Schlacht von Tolmein u. Flitsch
[24.—-27. X. 1917]. Mit 4 {farb.)] Kt. [auf
2 Taf.], 25 Bildern [auf 9 Taf.]. 1 Anlage.
(210 S.) [1131
Karl: Die
Galster, Erfolgsinöglichkeiten
© einer entscheidenden Schlacht mit der eng-
la politique extérieure de V’Alleinagne au début `
tive by Charles Seymour; 2 v. 492 p.; 516p.
il O ce. Bost., Houghton. p 10 bxd.
Volume 1; Behind the political curtain,
1912--1915.
Volume 2:
his 1917.
Rez.: Hist. Z.
From neutrality to war, 1915
Bd. 135. 1927. 8. 291 ff.
[4121
Gooch, G. P.: The revelations of Colonel
House. (Count. Review. Vol. 120, 8.433.)
= [4122
Testament des
Groener, Wilhelm: Da»
Grafen Schlieffen. Operative Studien über d.
Weltkrieg. Mit 2 Bildertaf. u. 22 dreifarb.
Skizzen. Berlin: BE. 8. Mittler & Sohn 1927.
(Ausg. 19261. CNIR 244 S.) 4°. [4123
Herh, Constantin: Operative und taktische
Aufgaben zum Studium des Marnefeldzuges.
1914. H.1. Berlin: E S. Mittler & >olin 1927
(Ausg. 1026]. 8°.
I. Studien über die Führung der deutschen
3. Armee in den Tagen vom 27.- -29. August
1914. (VII, 328.
Hierzu e. gesondert zu beziehende, auch
f. alle folgenden Hefte gültige Operationskarte
1:300000, (4124
Wilhelm, |früher] Kronprinz [von Preußen]:
Der Marne-Feldzug 1914. Berlin (W.9, Pots-
damer Str. 221): Dob-Verlag 1926. (94 8.,
4 Kt) =.
Aus: „Deutscher Offizier-Bund Jg. >.
1926, Nr. 22- -25, [4125
War Otfice- - History of the great war. The
campaign in Mesopotamia, 914—1913. Vol 3.
15s. H.M. 5.0.. Mac. 26, [4126
Kiuck, Allexander]) v.: Der Marsch auf
Paris und die Schlacht am Oureq 1914. 2. Auti.
Mit 1 [Titel-Jbilin.. 1 vierfarb. Steindr. Kt.
u. 2 Skizzen im Text. Berlin: W. de Gruyter
& Co. 1926. (171) er. s’. [4127
Francois, Hermann von: Tannenberg. Das
Cannae d. Weltkrieges in Wort u. Bild mit
s Skizzen u. 21 Abb. [aut Taf.) Berlin (SW 48
[Friedriehstr. 235): Verlag Deutscher Jäger-
bund 1026. (73 N0) 5e, |+12s
lischen Hochsecflötte zu Beginn des Welt-
krieges. (Arch. f. Pol. u. Gesch. 1926, H. is.)
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 347. [4132
Tirpitz, Alfred von: Kriegsdauer und Sce-
strategie. (Preuß. Jahrb. Bd. 203, S. 85.)
[4133
Frotkingham, Th. G.: The naval history of
the world war; the stress of the sea power.
1915—1916. (Vgl. Am. hist. Rev. XXXI,
138.) [4134
Karo. Georg: Der geistige Krieg gegen
Deutschland. 2.. erw. Aufl. Halle [Saale]:
W. Knapp 1926. (V. 398.) gr. 8°.
Aus: Mitteilungen d. Verbandes d. deut-
schen Hochschulen. [4135
Bredt, J. V.: Der deutsche Reichstag im
Weltkrieg. Berlin: Dt. Verl. Ges. f. Pol. u.
Gesch. 4218. ©- Das Werk des Unter-
suchungsaussehusses d. verfassunggeb. dt.
Nationalvers, u. d. dt. Reichstages 1919/26.
R. 4, Bd. 8.) [4136
Pachbnicke, Hermann: Der Reichstag im
Weltkrieg. (Wille und Weg. Jg. 2, I, u
4137
Lama, Friedrich Ritter von: Der vereitelte
Friede. Meine Anklage gegen Michaelis u. d.
Evangel. Bund. 2. Auß. Augsburg: Haas &
Grabherr 1926. (VI, 104 S.) 8°. [4138
Lama, Friedrich Ritter von: Ein neuer Akt
im Drama ‚Der vereitelte Friede‘.
Rasch. 1926, H. 53.)
Appuhn, Charles: La politique allemande
pendant la ierre. 132p. 10fr. A. Costes.
[4140
Brabant, Arthur: Generaloberst Max Frei-
herr v. Hausen. Ein deutscher Soldat. Dres-
den 1926: Verlag der Wilhelm u. Bertha v.
Baensch Stiftung. 350 S.
Rez.: Hist. Zeitschr. Bd. 135, H. 1. S. 159.
Hist. Jahrb. i. A. d. Görres-Ges. Bd. 46, 1926,
S. 474. N. A. f. Sächs, Gesch. Bd. 47. S. 158.
[4141
Kunze. Otto: Die Tragik eines deutschen
Heerführers. (Generaloberst. Frbr, v. Hausen.)
(Alle. Risch. 1926, H. 35.) [4142
Zwehl, H[ans] v.: Erich v. Falkenbayn,
General der Infanterie. Eine biograph. Studie.
Berlin: E. S. Mittler & Sohn 1926. (XII,
331 S. mit eingedr. Skizzen, mehr. Taf.) 4%
a a u tl EBEN = ae
1871—1919
Rez.: Arch. f. Pol. u. Gesch. Bd. 6, 1926,
5S. 503. Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 287 ff. Hist.
Jahrb. d. Görres-Ges. Bd. 46, 1926, S. 474f.
[4143
Waldow, [Hans Georg] v.:
Leipzig: Th. Weicher [hs.:] 1926. (32 S.) gr. 8°.
[4144
Fleck, Paul: Conrad von Hötzendorf.
(Preuß. Jabrb. Bd. 203, S. 214.) [4145
Conrad (von Hötzendorf [, Franz)):
Mein Anfang. Kriegserinnergn. aus der
Jugendzeit 1878&—1S82. Mit Faks. Berlin:
Verlag f. Kulturpolitik 1925. (XI, 2758.,
1 Titelb., 4 Ktn.) gr. 8°. [4146
Conrad [von Hötzendorf, Franz]: Aus
meiner Dienstzeit 1906—1918. Bd. 5. Wien:
Rikola Verlag 1925. 4°.
5. Okt.-No ..-Dez. 1914. Die Kriegsereig-
nisse u. d. polit. Vorgänge in dieser Zeit. Mit
11 Skizzen im Text, 32 [z. T. farb.) Kt. u.
9 Anlagen in bes. Tasche. (1007 S., Anl. u. Kt.)
Rez.: v. Sosnowsky, Theod.: Arch. f. Pol.
u. Gesch. Bd.6, 1926, S. 629. Times. Lit.
Suppl. 1926, Aug. 12, S. 531. Hist. Jahrh. d.
Görres.-Ges. Bd. 46, 1926, 8.7191. [4147
Hobohm, Martin: Untersuchungsausschuß
und ‚„Dolchstoßlegende‘“. Eine Flucht in d.
Öffentlichkeit. Charlottenburg: Verləg d.
Weltbühne 1926. (52 8.) gr. 3°. (4148
Rosenberg, Alfred: Dolchstoß-Dokumente.
Zeugnisse d. Vorbereitg. zur Revolte vom
9. Nov. 1918. Ges. u. hrsg. München: Fr.
Eher Nachf. 1926. (47 S.) kl. 8°. [4149
Die Ursachen des Deutschen Zusammen-
bruches im Jahre 1918. Abt.2, der innere
Zusammenbruch. Unter Mitw. von Eugen
Fischer u. Walter Bloch hrag. von Albrecht
Philipp. Bd.8. Berlin: Deutsche Verlags-
gesellschaft f. Politik u. Geschichte 1926. gr.
8° = Das Werk d. Untersuchungsausschusses
d. Verfassunggebenden Deutschen National-
versammlung u. d. Deutschen Reichstuges
1919—1926 ... Reihe 4, Bd. 8.
8. Gutachten d. Sachverst. [Joh. Victor]
Bredt: Der Deutsche Reichstag im Weltkrieg.
(1. Aufl.) (421 5.) [4150
Valentin; Veit: Die
Waßenstillstandes 1918. (Hist. Zeitschr. 1926,
Bd. 134, S. 56.) [4151
Ludendorfi [, Erich von]. — Die Revolution
von oben. Gencral Ludendorff über das Kricgs-
ende und die Vorgänge beim Waffenstillstand.
Pressebericht über 2 Vortr. Lorch [Württ.]:
K. Rohm 1926. (36 S.) 8°. [4152
Dittmann, Wilhelm: Die Marine-Justiz-
morde von 1817 und die Admirals-Rebellion
von 1918. Dargest. nach d. amtl. Geheim-
akten. [4. Unterausschuß.] Berlin: J. H. W.
Dietz Nachf. 1926. (104 5.) 8°, [4153
Klotb, Emil: Dittmanns Epnthtüillungs-
schwindel. Nach Eingeständnissen seiner Ge-
possen. 1.—10. Tsd. Berlin: Brunnen-Verlag
1926. (64 S.) 8° = Politische Schriften. H.7.
[4154
Brüänlughaus [, Willi]: Die politische Zer-
setzung und die Tragödie der deutschen Flotte.
Erwiderg. auf d. Schrift „Die Murive-Justiz-
morde von 1917 und die Admirals-Rebellion
von 1918“ d. Reichstagsabgeordn. [Wilhelm]
Dittmann.
lagrgesellschaft f. Politik u. Geschichte 1926.
(VII, 94 S.) gr.8. [4155
Paquet: La défaite militaire de Allemagne
en 1918. L’usure des effectifs allemands. La
stratégie alleruande et la manocuvre des Alliés.
VII, 290 pp. 22 Fr. Berger-Levrault. [4156
Ludendorff.
Vorgeschichte des |
(1. Aufl.) Berlin: Deutsche Ver- |
*129
Archiv der Friedensverträge. Bd. 2. Mann-
heim: J. Bensheimer Verl. 1926. gr. 8°.
. Hrsg. von Hfans] Dorn, Hferbert)
Kraus, Allbrecht] Mendelssohn-Barthol-
dy (u.a.]. (XVI, 647 8.) 4157
Gerber, Hans: Die Beschränkung der deut-
schen Souveränität nach dem Versailler Ver-
trage. Berlin: F. Dümmlers Verlag 1927 [ Ausg.
1926]. (8+48.) 8° Völkerrechtsfragen.
H. 20. [4158
Mezger, Edmund: Die Auslegung des Ver-
sailler Vertrages. Berlin: F. Dümmilers Ver-
lagsbuchh. 1926. (49 5.) gr. 5° Völker-
rechtsfragen. H. 12. [4159
Stegemann, Hermann: Das Trugbild von
Versailles. Weltgescbichtl. Zusammenhänge
u. strateg. Perspektiven. Mit 8 l[eingedr.]
Kt. Stuttgart: Deutsche Verlags-Anstalt
1926. (VII, 360 S.) gr. 8°. [4160
Wätgen, Hermann: Die Großen Vier auf
der Pariser Friedenskonferenz v. 1919. (Arch.
f. Pol. u. Gesch. Bd. 6, 1926, S. 401.) [4161
Hoetzsch, Otto: Die weltpolitische Kräfte-
verteilung nach den Pariser Friedensschlüssen.
3. umgearb. u. erw. Aufl. mit 3 leingedr.) Kt.
Skizzen. Berlin: Zentralverlag 1925. (39 S.)
8 = Staat u. Wirtschaft, Bd. 4. [4162
—
=
Preuss, Hugo: Staat, Recht und Freiheit.
Aus 40 Jahren deutscher Politik u. Geschichte.
Mit e. Geleitw. von Theodor Heuss. (Vorw.:
Else Preuss.) Tübingen: J. C. B. Mohr 1926.
(VII, 585 5.) gr. 8°. [4163
Bröger, Karl: Deutsche Republik. Bce-
trachten. u. Bekenntnis zum Werke von
Weimar. Berlin: J. H. W. Dietz Nachf. [1926].
(45 S.) 8° = Schriften der Zeit. [4164
Bronner, Fritz: Die Verfassungsbestrebun-
gen des Landesausschusses für Elsaß-Lothrin-
gen [1575—1911]. Heidelberg: Carl Winter
[YVerl.] 1926. (YH, 262 8.) 4° Schriften d.
Wissenschaftl, Inst. d. Elsaß-Lothrinuger im
Reich.
Zs. f. N. F.
Rez.:
Bd. 40, S. 545. [4165
Gesch. d. Oberrh.
Sachse, A.: Die Kirchenpolitik des Statt-
halters Freiberrn v. Manteuffel. (Els.-Lothr.
Jahrb. Bd. 5.) [4166
Kammer, Karl: Trierer Kulturkampf-
priester. Auswahl einiger markanter Priester-
Gestalten aus d. Zeiten d. preuß. Kultur-
kampfes. Nach authent. Berichten mit e.
kurzen Leben d. sel. Bischofs Matthias Eber-
hard u. ce. Einltg. hrsg. Trier: Paulinus-
Druckerei 1926. (163 S., mehr. Taf.) gr. 8°.
[4167
Schmidt, Hfermonn] J[oscph]: Der Kultur-
kampf. Paderborn: F. Schöningh (1926).
(32 S.) kl. 8° = Scehöningha Sammlung kirchen-
geschbichtl. Quellen u. Darstellungen. H. 13.
[4168
Reinarz, Heinrich: Der Kulturkampf.
Düsseldorf: L. Schwann 1926. (52 8.) kl. 8°
= Religiöse Quellenschriften. H.11. [4169
Stutz, Ulrich: Die päpstliche Diplomatie
unter Leo XIII. Nach d. Deukwürdigkeiten
d. Kardinais Domenico Ferrata. Einzelausg.
Berlin: Akademie d. Wissenschaften; W. de
Gruster & Co. in Komm. 1926. (154 8.) 4°.
Aus: Abhandlgn. d. Preuß. Akad. d. Wiss.
Phil.-hiet. Kl. Jg. 1925, Nr. 3/4. [4170
Lama, Fricdrich Ritter von: Papst und
Kurie in ihrer Politik nach dem Weltkrieg.
Durgest. vuter bes. Berücks. d. Verhältnisses
zwischen d. Vatikan und Deutschland. Iller-
9
*130
tissen [Bayern]: Martinusbuchhandlung 1925.
Vgl. Timmermann: Allg. Rdsch. 1926, ir 39.
4171
Balomon, Felix: Die deutschen Partei-
programme. H.3: Die Anfänge d. Dt. Reiches
als Republik 1918—1925. 4. Aufl. Leipzig:
Teubner 1926. (VI, 165 S.) 8° = Quellen-
sammlung zur deutschen Geschichte.
Rez.: Hist. Z. Bd. 135, 1927, S. 350. [4172
Hirsch, Donald Frh. von: Stellungnahme
der Zentrumspartei zu den Fragen der Schutz-
zollpolitik in den Jahren von 1871 bis zu
Bismarcks Rücktritt. München: Dr.F.A.
Pfeiffer 1926. (76 S.) 8°.
Köln, wirtsch.- u. sozialwiss. Diss. [4173
Wortmann, Karl: Geschichte der Deutschen
Vaterlands-Partei 1917—1918. Halle [Saale
(Große Brauhausstr. 16/17)]: Verlag d. O.
Hendel-Druckerei [Mitteldeutsche Verlags-
A.-G., Abt. Buchverlag] 1926. (XII, 124 S.)
gr. 8° = Hallischo Forschungen zur neucren
Geschichte. N. F. H.3. [4174
Herre, Paul: Die Südtiroler Frage. Ent-
stehg. u. Entwicklig. e. europ. Problems d.
Kriegs- u. Nachkriegszeit. München: C. H.
Beck’sche Verlh. 1927. (XI, 430 S., 1 Kt.)
gr. 8". [4175
Sachse, Arnold: Die Kirchenpolitik des
Statthalters Freihertrn von Manteuffel. [Ab
1. Okt. 1879.] In: Elsaß-Lothringisches Jb.
Bd. 5, 1925. (S. 146—171. [4176
Zorn, F.: Deutsche und französische Kultur
im Elsaß. Die Verquickung der kulturclien
Frage mit der Politik in der zeit von 1871 bis
1918. (Elsaß-Lothr. Jg. 4, S. 40.) [4177
Alnor, Karl: Handbuch zur schleswigschen
Frage, in Verb. mit Otto Scheel hrsg. Bd. II.
Die schleswigsche Frage von 1914—1920. TI.1,
Lfg. 2. Neumünster i. Holst.: K. Wachholtz
[1926]. 4°.
II, 1, 2. Die Kriegszeit. Lfg.2. (S. 161
bis 342. 1 Kt.) [4178
Warschauer, Adolf: Deutsche Kulturarbeit
in der Ostmark. Erinnerungen aus 4 Jahr-
zehnten. Mit e. Porträt [Titelb.)] Berlin:
R. Hobbing 1926. (VIL, 324 8.) gr. 8°. [4179
Sachse, G.: Die Schulpolitik As Statt-
halters Frh. v. Manteuffel. (Zt. d. G. d.
Oberrheins. N. F. Bd. 39, H. 4, 2 557—5703
4180
Erklärung [preußischer Historiker zu den
Bichtlinien für die Lehrpläne der höheren
Schulen Preußens]. (Verg. u. Gegenw. Jg. 16,
S. 128.) [4181
Hampe, Karl: Harry, Bresslau. Ein Nach-
ruf. (Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. N.F. 40,
S. 631.) [4182
Bezold, G. v.: Georg Dehio. Eine Würdi-
gung seines Schaffens. (Denkmalpil.u. Heimat-
sch. Jg. 1926, H. 1—8.) [4183
Joachimsen, Paul: Alfred Dove. (Arch. f.
Pol. u. Gesch. Bd. 6, 1026, S. 157.) [4184
Kaehler, Siegfried: Alfred Doves Aufsätze
und Briefe. (Hist. Zeitschr. Bd.135, H.1,
S. 45—65.) [4135
Schadelbauer, Karl: Verzeichnis der Schrif-
ten Kourad Fischualers. (Schlern-Schr. 12,
S. 215.) [4186
Arens, Franz: Karl Lamprecht. (Preuß.
Jahrb. Bd. 203, S. 191. 306.) [4187
Erben, Wilhelm, und Anton Kern: Johann
Loserth als Geschichtsforscher. Eine Über-
Bibliographie Nr. 4171—4240
sicht seiner wissenschaftlichen Werke. (Zs. d.
hist. V. f. Steiermark. Jg. 22, 8. 5.)
Rez.: Zs. d. dt. Ver. f. d. Gesch. Mährens
u. Schlesiens. Jg. 29, H.1, 8.44. [4188
Ubilrz, M.: Zu Joh. Loserth’s 80. Geburts-
tage. (Zs. d. dt. Ver. f. d. Gesch. Mährens u.
Schlesiens. Jg. 28, 1926, H. 3/4, S. 18.) [4189
Voigt, Chr.: Robert Mielke. (Brandenbur-
gia. Jg. 34, S. 5ff.) [4190
Keller, K.: Robert Mielke, der Begründer
des deutschen und märkischen Heimatschutzes.
(Brandenburgia. Jg. 34, S. 182ff.) [4191
Kügler, Hermann: Robert Mielke Schriften.
(Brandenburgia. Jg. 34, 8. 5ff.) [4192
Ludwig von Pastor, der Geschichtsschreiber
der Päpste. Denkschrift zum 70. Geburtstag.
(Als Manuskript gedruckt.) Freiburg i.B.
1926. Herder. 55 S.
Rez.: Ze. f. schweiz. Kirchengesch. 1926,
8.319. Hist. Z. 1926, Bd. 134, 8. 627. [4193
Täubler, B.: Martin Philippson. [Nachruf.)
(= Mitt. d. Ges.-Arch. d. deutschen Juden.
Jg. 6, 8.98.) [4194
Meyer, Arnold Oskar: Felix Bachpfahl.
er d. Ges. f. schlesw.-holst. Gesch. Bd. 55,
1.) [4195
Dietrich Schäfer und sein Werk. Hg. v.
C. Jagow.
Rez.: Hist. Z. 1926, Bd. 134, S. 627. [4196
Genzmer, Erich: Emil Seckel. (Zs. d.
Sav. St. Bd. 46, Kan. Abt. S. 216.) [4197
Kehr, Paul: Emil Seckel Ein Nachruf.
(N. A. Bd. 46, 1925 26, S. 158—180.) [41983
Spemann, Franz: Von Heinrich W. Richl
bis Oswald Spengler. Ein Beitrag zum Ver-
ständnis d. Bibel in unserer Zeit. Berlin:
Furche-Verlag 1926. (127 S.) 8° = Stimmen
aus d. deutschen christl. Studentenbewegung.
H. 45. [4199
Lenz, Max: Richard Sternfeldt. An-
sprache bei der Begräbnisfeier am 24. Juni
1926 in der Pauluskirche zu Zehlendorf. (Mitt.
aus d. histor. Lit. Bd. 54, S. 129.) [4200
Hoppe: Georg Scllo, ein märkischer For-
scher. (Forsch. z. brand. preuß. Gesch.
Bd. 39, S. 300.) (42002
Meyer, Arnold Oskar: Windthorst und die
katholische Kirche in Ho'stein. (Zs. d. Ges.
f. schlesw.-holst. Gesch. Bd. 55, S. 611.) [4201
Stresemann (, Gustav): Reden und Schrif-
ten. Politik, Geschichte, Literatur 1897 bis
1926. Bd.1. 2. Dresden: C. Reissner 1926.
8° = Stresemann, Wirken u. Leben.
1. Mit biogr. Begleitw. von Rochus Frhrn.
v.Rheinbaben. (3888. 1 Titelb.) — 2.
(413 S., 1 Titelb.) [4202
Reventlow, Graf Ernst: Minister Strese-
mann als Staatsmann und Anwalt des Welt-
gewissens. 8. Aufl. München: J. F. Lehmanns
Verl. 1926. (98 S.) 8°, [4203
Eberhardt, Paul: Freundschaft im Geist.
Briefwechsel mit Walther Rathenau. Nach-
gel. Gedichte. Aufsätze. Gotha: L. Klotz
1927. (XI, 156 S., 1 Titelb.) [4204
Ebert, Friedrich. Friedrich Ebert.
Schriften, Aufzeichngn., Reden. Mit unver-
öffentl. Erinnergn. aus d. Nachlaß. (Hrsg. von
Friedrich Ebert jun. Mit c. Lebensbild von
Paul Kampffmeyer. Mit 16 Bildern [Taf.
u. 1 eingedr. Faks.].) [2 Bde.) Bd. 1. 2.
Dresden: C. Beissner 1926. (384; 357 u EE
Schnee, Heinrich: German colonization,
past and future: the truth about the German
colonies. Introd. by William H. Dawson.
1768. 5a. Allen and Anw., Apr. ’26. [4206
1871—1919
Methner, W.: Abriß der Geschichte der
deutschen Kolonien (Landschaftliches Bei-
heft zum Reimannschen Geschichtswerk für
höhere Schulen.) 60 8. Mit Abb. u. Karten.
München—Berlin 1928, Oldenbourg.
Rez.: Gelbe Hefte 1926, S. 9341f. [4207
Deutschland in den Kolonien. Ein Buch
deutscher Tat u. deutschen Rechtes. Hrsg. in
Verbindg. mit d. Deutschen Kolonialgcesell-
schaft u. d. Interfraktionellen Kolonialen Ver-
einigung d. Reichstages. Berlin: O. Stollberg
& Co. [1926]. (159 5. mit Abb.) 4°.
11. 1919 bis zur Gegenwart.
Schulthesa’ europäischer Gesehlchtska-
lender. Hrsg. von Ulrich Thürauf. N.F.
Jg.37 [= Der ganzen Reihe Bd. 62).
[2Tle.) Tl.i. 2. München: C. H. Beck’sche
Verlh. 1926. (X. 406; IV,:368 8.) 8°. [4210
Deutscher Geschichtskalender. Begr. von
Karl Wippermann. Hrsg. von Friedrich
Purlitz u. Sigfrid H. Steinberg. (Abt. A.)
Inland. Jg.41, Pd.ı1. Leipzig: F. Meiner
[1926]. 3°.
41, 1. Jan.--Juni 1925.
Abt. B. Ausl. (Jg. 40) 1924.
Dez. [4211
Egelhaufs historisch-politische Jahresüber-
sicht für 1925, fortgef. v. Hermann Haug.
Jg. 18. 416 5. Stuttgart, Erich Gussmann
1926.
Rez.: Hirt. Z. 1926, Bd. 134, S. 620. Mitt.
a. d. hist. Lit. Bd. 54, 8. 221.
Politisches Jahrbuch 1926. Hg. v. Georg
Schreiber.
Verlag.
Politischer Almanach.
Lebens, d. Wirtschaft u.
Hrsg. von Maximilian Müller-Jabusch. [4.]
(ITI, 352 S.)
[4213
Jahrb. d. öffentl.
1919 bis zur Gegenwart
[4208 |
1921. `
H. Juli bis
*131
Falk, Kurt: Das bayerische Konkordat und
die Reichsverfassung. In: Monistische Mhe.
Jg. 11, Juni. S. 201—206. [4222
Elben, Otto: Die Staatsverträge Württem-
bergs mit nichtdeutschen Staaten. Berlin:
F. Dümmnlers Verlbh. 1926. (127 S.) gr. 8° =
Völkerrechtsfragen. H.15. [4223
Wolf. Georges: Das elsässische Problem.
Grundzüge e. elsäss. Politik im Zeitalter d.
Pakts von Locarno. (Straßburg:) Selbstverl.
(Strasbourg [Rue des Juifs 15]: Librairie Istra
in Kommis ion überkl.:] Generalvertricb für
Deutschl.: Leipzig: L. Fernau 1926. (IIl,
136 8.) 8°. [4224
Schönberg, Franz: Unionismus oder Sepa-
ratismus? Die Schicksalsfrage des rheinischen
Stromgebietes u. Europas. Marburg: N.G.
Elwert’sche Verlh. 1926. (47 S.) »°. [4226
Kaden, Erich-Hans, u. Max Springer:
Der politische Charakter der französischen
Kulturpropaganda am Rhein. 3. verm. Aufl.
bearb. von E.-H. Kaden. Berlin: F. Vahlen
1926. (IV, 1128.) »°. [4227
Schröder, Ernst: Das Ringen um Schleswig.
Grenzkampfimethoden vor u. nach d. Kriege.
Ein Vortr. Flensburg [Lutherhaus]: Schleswig-
Holsteiner-Bund (1925). (448) gr. & =
' Heimatschriften d. Schleswig-Holsteiner-Bun-
' des.
[42123
M.-Gladbach 1927, Volksvereins- `
d. Organisation. .
1926. Berlin u. Leipzig: K. F. Koehler 1926. `
(XXVII, 519 5.)
x.,
[4214 |
Vogel, Walther: Das neue Europa und seine
bistorisch-geograpbischen Grundlagen. 3., bis
auf d. Gegenwart erg. Aufl. Mit 11 [eingedr.)
- Kt. Skizzen. Bonn: K. Schroeder 1925. (XV,
440 8.) gr. 8°. [3215
Wertheimer, Fr(itz): Deutschland, die
Minderheiten und der Völkerbund. Berlin:
C. Heymann 1926. (VIII, 152 5.) gr. 8%. [4216
Dachselt, Martin: Die Rechtsverhältnisse
der fremden Minderheiten in Deutschland.
(Arch. f. Pol. u. Gesch. Bd.6, 1926, 8.317.)
[4217
` Geggerle, Norbert: Kaiser Karls Sühnetod.
Rede. 3. Aufl. Wien: Vogeisang-Verlag 1926.
(16 5. mit Abb.) 5°. [4218
Klebelsberg, Graf Kuno von: Ungarische
Kulturpolitik nacb dem Kriege. Dt. Rundsch.
Bd. 206, S. 19.) [4219
Adamovich, Ludwig: Die Reform der
österreichischen Bundesverfassung. Wien:
J. Springer 1926. (53 8.) gr. 8° [Umschlagt.]
= Abhandlungen zur österreichischen Ver-
fassungs- u. Verwaltungsreforn. H.1.
Aus: Zeitschrift d. öffentl. Recht. Bd.5,
a [4220 `
Kiel, FElranz] X[aver]: Kritische Rand-
glossen zum Bayerischen Konkordat unter d.
Gesichtspunkte d. modernen Kulturideale u.
d. Trennung von Staat u. Kirche. Regensburg:
Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz 1926. (148
3.) 8°. [4221
16. [4225
Bergmann, Carl: Der Weg der Reparation.
Von: Versailles über den Dawesplan zum Ziel.
Frankfurt a.M.: Societätsdruckerei. 1920.
409 5.
Rez.: Mitt. d. Ver. z. Wahrung d. gemeins.
wirtsch. Interessen in Rbeinland u. Westf.
1926. Heft 3, 8.198. Gesellschaft. 1926,
IL, 8.83. [4229
Stachle, Hans: Die Aufbringung der Re-
parationsleistungen. Ergebnisse eines Semi-
nars. (Arch. f. Sozialwiss. 56, 8. 744.) [4230
Deutsebland unter dem Dawes-Plan. Die
Repnrationsleistgn. im 1. Planjahre. Die Be-
richte d. Generalagenten vom 30.Mai u. 30.Nov.
1925 nebst Sonderberichten d. Kommiissare
u. Treuhänder. Tl.1. Bericht vom 30. Mai
1925. TL2. Berieht vom 30.Nov. 1925.
Berlin: R. Hobbing [1926). (100, 216 S. mit
Fig., 4 Taf.) gr. 8°. [4231
Dawes, Rufus C.: Wie der Dawesplan zu-
stande kam. Mit e. Vorw. von Frank O. Low-
den. (Aus d. Engl. von Rudolf Nutt.) Stutt-
gart: Deutsche Verlags-Anstalt 1926. (VI,
203 5.) 8°. [4232
Daves, Rufus C.: The Dawes Plan in tbe
making. With foreword by Fr. O. Lowden.
Indianopolis: Bobbs-Merrill Co. 1925, 525 8.
[4233
Glasgow, George: From Dawes to Locarno;
foreword by J. Ramsay Macdonald. 201p.
O ’26. N. Y. Harper. % 2.50. [4234
Cassel, Gustav: Das erste Jahr des Dawes-
plans. Deutsch-nord. Jahrb. 8.114.) [4235
Wrochem, Alfred von: Das Dawes-Ab-
kommen. Berlin SW 48, Wilbelmstr. 143:
Esche-Verlag 1925. (1 Taf.) 35 x 54cm. gr.
8°, [4236
Baden, Karl: Der Vertrag von Locarno und
die Weltpolitik. (Arch. f. Pol. u. Gesch. Bd. 6,
1920, S. 1.) [4237
Bredt, Johann Victor: Locarno. (Preuß.
Jahrb. Bd. 203, S.1.) [4238
Guggenheim, Paul: Die Verträge von Lo-
carno. (N. Schweiz. Rdsch. 1926, S. 79.) [4239
Kienitz, Roderich von: Die Wirkungen der
Locarnopolitik. (Preuß. Jahrb. Bd. 204,
S. 162.) [4240
9*
*132
Final Protocol of the Locarno Conference,
1925, and, Treaties between France and
Poland and France and Czechoslovakia. 92 p.
(bibl.) D (Internation ’l Conciliation, no. 216)
‚26 N. ei le Endowment for intern’l
peace. [4241
ET "und der Völkerbund. Hrsg.
von d. Deutschen Liga f. Völkerbund. Berlin:
R. Hobbing 1926. (216 8.) 4°. [4242
Annalen des Deutschen Reichs für Gcsetz-
gebung, Verwaltung u.Volkswirtschaft. Staats-
wissenschaft!, Zeitschrift u. Materialiensammig.
Begr. von Georg Hirth u. Max von Seydel.
Hrsg. von Anton Dyroff. Jg. 1923/1924/1925.
München: J. Schweitzer Verl. 1926. (IV,
559 S.) gr. 8°. [4243
Ansehütz, Gerhard: Die Verfassung des
Deutschen Reichs vom 11. August 1919. Ein
Kommentar f. Wissenschaft u. Praxis. 5. un-
veränd. Auf. [18.—19. Tsd.) Berlin: G. Stilke
1926. (X, 453 8.) kl. 8° = Stilke’s Rechts-
bibliothek. Nr.1. [4244
Schmidt-Breltung, Hellmuth: Die Grund-
rechte der Weimarer Verfassung. (Verg. u.
Gegenw. Erg.H.5, S. 58.) [4245
Holacker, Wilhelm: Grundrechte und
Grundpflichten der Deutschen. Stuttgart:
W. Koblhammer 1926. (67 S.) gr. 8°. [4246
Held, Josef: Der Reichsrat, scine Ge-
schichte, seine Rechte und seine Stellung
nach der Beichsverfassung vom 11. August
1919. Dargest. unter Berücks. d. Reform-
vorschläge d. Denkschrift d. bayer. Staats-
regierg. [Abgeschlossen nach d. Stande d.
Gesetzgebg. vom 1. Juli 1925]. Regensburg:
Gebr. Habbel [Komm.: L. A. Kittler, Leipzig]
1926. (VIII, 88 S.) 8°.
Erlangen, jur. Diss. vom 8. Okt. 1925. [4247
Haller, Johannes: Partikularismus und
Nationalstaat. Vortr. Mit e. Nachw. Stutt-
gart: W. Kohlhammer 1926. (36 S5.) 8°. [4243
Ficker, Hans G.: Vertragliche Beziehungen
zwischen Gesamtstast und Einzelstaat im
Deutschen Reich. Breslau: M. & H. Marcus
1926. (VI, 2125.) gr. 8° = Abhandhıngen aus
d. Staats- u. Verwaltungsrecht mit Einschl. d.
Kolonialrechts u. d. Völkerrechte. H. 38. [4249
Behnke, Kurt: Die Gleichheit der Länder
im deutschen Bundesstaatsrecht. Eine staats-
rechtl. Studie. Berlin: Struppe & Winckler
1926. (115 5.) 8°. [4250
Müller-Meiningen, Ernst: Parlamentaris-
mus. Betrachtgn., Lehren u. Erinnergn. aus
atschen Parlamenten. Berlin: W. de Gruyter
` 1926. (216 8.) 8° [4251
'er-Franken, Herrmann: Vom deutschen
“arismus. (Gesellschaft. Jg.3 Bd.1.
[4252
rl: Dic geistesgeschicbtliche
Parlamentarismus. 2. Auð.
e Humblot 1926. (90 8.)
'iche Abhandlungen u.
Politik u. Geistes-
[4253
"Terrschaft der
tar. Lebens
Moment-
"ngedr.]
Bibliographie Nr. 4241—4271
Übersichtek. Hamburg: Hanseatische Ver-
lagsanstalt 1926. (167 8.) gr. 8°.
Dass.: Ungekürzte Volksausgabe. [4254
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche
Reich. Hrsg. vom Statist. Reichsamt. Jg. 45.
1926. Berlin: Reimar Hobbing 1926. (XLVIII,
470, 170, 30, 1 S., 25 Tab., VIII S. graph.
Darst.) gr. 8°. [4255
Koellreuter, Otto: Staat, Kirche und Schule
im heutigen Deutschland. Tübingen: Mohr
1926. (27 S.) gr. 8° = Recht u. Staat in Ge-
schichte u. Gegenwart. 43.
Bez.: Zs. f. d. ges. Staatsw. Bd.81.
S. 539. [4256
Stellungnabme d.westfälischen Geschichts-
lehrer zu den Richtlinien (für die Lebrpläne
der höheren Schulen Preußens). (Verg. u.
Jg.16, 8. 63.) [4257
Lumm, Karl von: Karl Helfferich ala
Währungspolitiker und Gelehrter. Erinnergn.
Mit e. Verz. sämtl. Werke u. Schriften von
Karl Heifferich u. 2 Abb. [Taf.}. Leipzig:
C. L. Hirschfeld 1926. (VIII, 164 S.) ar 8,
4258
Rathenau, Walther: Briefe. [2 Bde.)
Bd. 1. 2. Dresden: C. Reissner 1926. (384 S.,
4 S. Abb.. 363 S. mit eingedr. Faks.) 8°. [4259
Saenger, Samuel: Rathenau-Bricfe. (Neue
Rundschau. 1926, II, 5. 321. 432.) [4260
Darre, R. Walther: Walther Rathenau und
das Problem des nordischen Menschen.
(Deutschlands Erneuerung. 1926, H. 7, Vs
4261
Gegenw.
Amling, Ernst: Die Breslauer Tagung des
Verbandes deutscher Geschichtslehrer. (Ver-
gangenh. u. Gegenw. Jg.16, 8.450.) [4262
Bauer, Otto: Die Vorbildung d. Geschichts-
lehrers an höheren Schulen und die preuß.
Richtlinien. (Verg. u. Gegenw. trg. H.5, 8.
100.) [4263
Beltz, R.: Die 16. Tagung des nordwest-
deutschen Verbandes für Altertumsforschung
in Essen 1925. (Prachist. Zs. Bd. 16, S. 91.)
[4264
Bericht über die kiternatlonnle Vertreter-
tagung der Geschichtswissenschaft zu Genf im
Mai 1926. (Verg. u. Gegenw. Jg.16, re
4265
Friederich, Fritz: Der 15. Deutsche Histo-
rikertag zu Breslau. (Verg. u. Gegenw. Jg. 16,
S. 454.) [4266
15. Versammlung deutscher Historiker.
Breslau. 5.—9. Okt. 1926. Bericht. (Hist. Z.
Bd. 135, 1927, S. 359.) [4267
Oberndorfier, K.: Der 18. deutsche Archiv-
tag. (Mitt. d. Ver. f. d. Gesch. d. Deutschen i.
Böhmen. Jg. 64, Beilage.) [4268
Reimann, Arnoid, u. Ernst Amling: Die
Geschichte auf der Erlanger Philologenver-
sammlung. (Verg. u. Gegenw. Jg.16, S. 23.)
[4269
Reincke-Bloch, Hermann: Schule und Uni-
versität im Geschichtsunterricht. (Verg. u.
Gegenw. Jg.16, S. 321.) [4270
Weller, Karl: Die Hauptversammlung des
Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und
Altertunisvereine in Kiel. (Verg. u. Gegenw.
Jg. 16, 8. 457.) [4271
Alphabetisches Register
*133
Alphabetisches Register.
Unberücksichtigt blieb die Abteilung „Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften‘.
Aarboger 1519
Abb 3960
Abbas, T. 2084
Abegg, W. 3644
Abendland 2232
Abendroth, A. 2905
Abert 2139
Abhetmeyer, Th. 2767
Abhandlungen 618
Abraham a Santa Clara 3635
Achelis, Th. O. 1175. 1521.
‚22. 2220
Acta 1701
Adam v. Bremen 1034
Adamovich, L. 4220
Adelshoek, Nederland’s 882
Adkins, Fr. J. 632
Adler. M. 3951
Adolph, H. 3335
Adrian, K. 1949
Aebischer, P. 3198
Äußerungen 1629
Agnello, G. 3106
Ahnentafeln 867. 880
Aichel 1459
Akten 4082
Albach, A. 2792
Albers 2563
Albers, M. O. 3855
Albert, P. P. 1373
Albiker, W. 2693
Albrecht, Chr. 560
Albrecht, 0. 3359. '66
Albrecht, W. 933
Aldington, R. 3644
Alföldi, A. 2970
Allen, H. M. 3403
Allen, P. S. 3403
Allerding, F. 554
Allgeier, A. 3029
Almanach 4214
Alnor, K. 4178
Alpers, P. 3973
Alsaticus 2457. '’SN. 'R9
Altenburg, O. 3939
Alt-Hannover 1485
Althaus, P. 1686
Althof, H. 1035 .
Altmann, Ad. 3747
Altrichter 3576
Amira, K.v. 1153
Amling, E. 4262
Ammann, M. 2213
Ammerbacher, Ch. G. S. 1356
Anchel, R. 1883
Andre, Fr. 2250
Andreae, F. 929
Andreas, W. 3685. 3801. '45.
4014
Andreas-Hofer-Festschrift
3706
Andreesen, A. 2238
Andrej (Großfürst) 4095
Andresen, IL. 3881
Anfänge 3919
Angelucci, A. G. M. 3071
Angyal, D. 3929
Anhuth 967. 954
Annalen 4243
Annali 1063
Anschütz, G. 1104. 4244
Anthes, E. 2973
Antonin de l’ Assomption 2103
Appuhn, Ch. 4140
Arbusow, L. 1948
Arcari, P. 3698
Architektur 2523. ’29
Archiv 4157
Archivtag 2435
Arens, Ed. 2644. 3957
Arens, Fr. 2409. 3873. 4187
Arfert 1534
Armee 1977
Arndt 907
Arndt, E.M. 3770
Arndt, G. 1965. 2044. ’57
Arnim, L. A. v. 2745
Arnold, F. W. 2655
a a a a m a G
Arnswaldt, W. K. v 860. 870
Arras, P. 1830. 3626
Art 2514
Artes 2607
Asche, A. 572
Ashley, P. W. LL 3792
Aspelin, G. 2427
Atlas 621
Aubert, A. M. 3153
Aubert, M. 2613
Aubin, H. 619. 1408
Auener, W. 2159
Auer, P. A. 1187
Auerhan, J. 696
Auguste Victoria 4052
Aulén, G. 3382
Aulneau, G. 1219
Ausonius 1139
Aussaressea, F. 3624
Ausserer, K. 430
Auweiler, E. 931
Avenel, G.d’ 1770
Aventinus, J. 1050
A berg, N. 3003
Baader, Th. 689
Baas, K. 3537
Bab, J. 2679
Bach, A. 547. 3878
Bachem, K. 3912
Bacherler, M. 2035
Bachmann, Marg. 538
Bachmann, Ph. 2304
Baden, K. 4237
Bader, G. 1233
Bär, A. 610
Bär, L. 2692
Bacrwald, R. 3347
Bärwinkel 1194
Bavsecke, G. 658
Bäumer, G. 1652. 2277
Bahlmann, P. 2915
Bahr, M. 3929
Bahrfeldt, M. v. R29. 832. 833.
R47. 857. 858. 2289
Baier 3658. 3735. 3855
Bailleu, P. 3695
Baker, C. H. C. 2542
Balducci, A. 1105
Baldus, A, 2802
Balić, P. Ch. 3260
Baltzer, J. 2531
Bamberg 1341
Bamberg, Ed. v. 3958
Bamler, Fr. 901
Bang 3951
Bangert, Fr. 1526
Banholzer, G. 3738
Banko, J. 3023
Bapst, Edm. 3871
Baravalle, R. 3705
Barengo, O. 486
Barleben, R. 677
Barmen 1416
Barnes, H. E. 4116
Barnick, E. 3092
Barnim II. 3206
Baron, H. 3295
Barschak, L. 3549
Bartels, H. 1495
Bartels, P. 1729
Bartelt, A. 1716
Bartelt, W. 3940
Barth $14. 3520
Barth, P. 3407
Baseggio, C. 3791
Basler 3583
Bastgen 3758. 3886
Bastian, Frz. 3526
Battisti, C. 531
Batzel 1607
Batzer, E. 3567
Bauch, B. 2339
Baud-Bovy, D. 2683
Bauer, Cl. 1742. 3660
Bauer, K. 3456
Bauer, O. 4263
Bauer, W. 3634
Bauermann J. 3232
Bauerreiss, R. 734
Baum, J. 2557
Baumann 607
Bauingarten, O. 1652
Baumgarten, P. M. 3318
Baumgartner, J. 537
Banumhauer, A. 1161. 3188
Baur, H. 2662
Bautzen 1564
Bau- u. Kunstdenkmäler 1209
Baxa, J. 1659
Bayer, J. 3659
Bayern 1327
Bayreuth 1342
Beaufays, J. 3007
Beaurain, G. 1108
Beccari, A. 3949
Becher, O. 3345
Bechstein, L. 2799
Bechtold, A. 2242
Beck 548
Beck, Chr. 541
Beck, E. 667
Beck, F. W. 3657
Becker 3954
Berker. A. 2316
Becker, Alb. 545. 2847. 3158
Becker, Ant. 568
Becker, C. H. 2248. '81
Becker, Ed. Edw. 3878
* 134
H. 3453
K. 2755
Becker, P. 3744
Becker, W. 1424
Beckh, M. 1350
Beckmann, G. 1073
Beckmann, J. 3411
Becourt, E. 3233
Bedeutung 1759. 2922
Beer, M. 3951
Behnke, K. 4250
Behnke, R. 1789
Behördenorganisation 1701
Behrend, F. 2839
Behrendt, L. 2468
Becker,
Becker,
Beiträge 585. 894. 970. 1464. |
1543
Bellinghausen, H. 1428
Belloc, H. 3718
Below, G.v. 1738. 3955
Belschner, Chr. 957
Belsheim, E. 2947
Belt, J. C. van den 4102
Beltz, R. 4264
Bendel, M. 2206
Bender, Fr. 2803
Benecke, O. 1490
Benecke, Th. 1490
Benkert, Ad. 1472. 1796
Bense, J. F. 1431
Benzinger, J. 1233
Berchem, M. van 2584
Berdjajew, N. 2418
Berdrow, W. 3928
Berg 1771. 3605. 3925
Bergarbeiter 1850
Bergdolt, W. 1762
Berger, Arn. E. 479
Berger, L. 3944
Berger. 0. 3530
Berger, R. 2512
Bergkapelle 2141
Bergl, J. 1114
Bergmann, C. 4229
Berginann, E. 3239
Bergmann, K. 639
Bergsträßer, L. 3910
Bericht 2437. ’40. 4265
Berichte 483
Berlepsch-Valendas, H.v.
3192
Berliere, D. A.
2209
Berliner, R. 1203. 2586
Berner, H. 935
Bernhard von Clairvaux 3114
Bernhardi, Fr. v. 3875
Bernhart, M. 807. 808
Bernini, F. 1064
Bernstein, Ed. 3052
Bernstein, F. 1884
Bersu, G. 448
Bertoni, G. 3302
Bertram, Ad. 2037
Bertsche, K. 3037
Berzeviczy, A. v. 3553
Beschorner 520
Besnard, J. 3199
Besta, E. 2258
Beste, N. 1531
Beta, F. 3668
Bett. H. 3052
Bettelheim, A. 921
Beyer, B. 471. 3560
Beyer, V. 2753
Beyerhaus, G. 3644
Beyerle, Fr. 1364. 1828
1436. 2107.
Alphabetisches Register
Beyerle, K. 1148
Beyschlag 3257
Beziehungen 920
Bezold, Fr. 2764
Bezold, G. v. 4183
Bezzel, O. 3680. 3379
Bianchi, L. 3941
Bibl, V. 2704
Bibliografia 463. 464
Bibliographia 435
Bibliographie 407. 408. 439.
440. 445. 462. 468. 490
Bibliotheca 1015. 1550
Bibra, R. v. 3186
Bie, J. P. de 926
Biedenkapp, G. 2934
Bieder, Th. 629
Bichile, H. 2660. '61
Bielefeld, L. 1463
Bicrbaum, A. 2093. 3280
Bicrbaum, M. 1952. 3887
Bicse, A. 2386
Bignami, L. 3217
Bilancioni, G. 3373
Bilderhandschrift 1153
Bildungsarbeit 2248
Bildwerke 1203
Bilger, F. 3854
Biographie 921
Biographien 927
Birkeincier, P. 3589
Birkenhead, Earl of 1966
Birkner, R. 1329
Birnbach, H. 2663
Birnbaum, W. 2205
Bismarck, H. F. W. A. v. 3766
Bismarck, O. v. 3855
Bissati, G. 0. 3098
Bittner, L. 750. 3807
Blasche, J. 2712
Blasehka, A. 1622
Blaser, Fr. 954
Blatto, O. 486
Rleich, E. 470. 2404
Bley, K. 1556
Bloch, C. 487
Blücher, G. L. v. 3713
Blütmlein, C. 2966
Blum, O. 607
Blume, R. 686
Blumenfeldt, A. 2001
Blunck, H. Fr. 2456
Bobbio, Mor. C. G. 2257
Bobé, L. 2146
Bobzin, E. 595
Bode, W. 3220
Boeck, Chr. 2678
Boehlich, E. 3640
Böhmer, A. 3454
Boehn, M. v. 3481
Borlitz, O. 2282
Boese 617. 2878
Bocters, E. 3576
Boetticher, Fr. v. 4101
Bortticher, W. v. 934
Bogislaw IV. 3206
Bohinec 527
Boic, K. 773
Boissonade, P. 1735
Bolte, J. 1805. 2714
Bonenfant, P. 3438. 3534
Bonhoff, Fr. 1173
Bonin, Dr. v. 3507
Borcherdt, H. H. 2461
Borchert, Fr. 2335
Borchling, C. 1901
Borgarthing Law 1155
Bork, A. 2326
Bornemann, V. 845
Bornhak, C. 1654
Bornkamm, H. 3308. ’92
Borries t, E. v. 3538
Bossert, G. 3421. ’22.’23. 3506
Botzenhart, E. 3878
Bouchholtz, F. 1393
Bouissounouse, J. 2843
Bourgeois, E. 1223. 4029. '38
Bourgin, G. 3698
Boutroux, E. 2372
Boyke, G. 2853
Brabant, A. 4141
Brackmann, A. 1366. ’88.
3058. ’72
Brackmann, C. 2307
Bräuning-Oktavio, H. 3782
Brand, A. 1465
Brandenburg, E. 3996
Brandi, K. 755. 3066
Brandner, K. 864
Brandt, G. 936
Brandt, O. 1515. 3768
Brandt, P. 2505
Brann, H. W. 3789
Brasse, E. 1088
Braubach, M. 3690
Brauer, H. 2360
Braumöüller, H. 529. 3350
Braun. F. 3418. 3557. 3760
Braun, G. 4986
Braun, J. 2175. 2619
Braun, P. 3482
Braunias, K. 1641
Braunmiühl, C. 1626
Braunsberger, O. 3948
Breck, J. 2108
Bredt, V. 4018. ’63. 4136. 4238
Breiden, J. 2726
Breitenbacher, Ant. 1298
Breitling, R. 1008
Bremer 1466
Bremer, J. 1169
Brentano, C. 2745
Bresslau, H. 3064. 3235
Bretholz, B. 701. 1280
Breuer, K. 4070
Breymann, H. 863
Breysig, K. 2426. '32
Breywisch, W. 3888
Brief 4042
Brinkmann, C. 4005
Brinkmann, E. 1454
Brittain, F. 1048
Brockmann, H. 746
Bröger, K. 4164
Bronisch 2106
Bronner, Fr. 4165
Bronzet üren 2589
Brooks, S. 4045
Browe. P. 1876
Bruders, H. 2021
Brückner, A. 692. 694
Brückner, E. 416
Brüning. K. 1851
Brüninghaus, W. 4155
Bruiningk, H. 1132
Brunel, C. 710
Brıinetti, M. 3187
Brunner, O. 1857
Bruns, R. 3590
Buch 1553. '54
Buchanan, G. 4083
Buchdruckerei 2351
Buchenau, H. 806 836. 854.
2113
Buchert, R. 2400
Buchholz 1589
Buchholz, Fr. 3566
Buchner F. X. 978. 2114
Buchner Fr. 2036. 2235
Buchner, G. 682
Buchner, M. 1143. 1977. 3024
Buchwald, G. 1198. 3362. ’85.
3443
Budde, G. 3971
Buddecke, A. 3652
Buddin, Fr. 2892
Bügener, H. 2874
Bühler, J. 3090
Bünger, Fr. 2072
Bürgerbuch 904
Bürgerhaus 2873
Büscher, Fr. 1152. 1709.
1920. '21
Büttner 1485
Bujak, F. 1612
Bulmerincq, A. v. 853
Bulst, W. 1055
Bunne, Aug. 2721
Buonocore, O. 2033
Burckhardt, A. 784. 938. 944
Burkhardt t, G. 2170
Burckhardt, J. 3967
Burckhardt, R. 3907
Burdach, K. 2237. 2672.
3301. ’34
Burger, F. 2498
Busbeck, O. G. v. 3563
Busch, Fr. 1484
Busch, O. 2795
Busse, H. E. 3831
Butkens, Chr. 1061
Buttel-Reepen 1985
Cabanès 3333
Cabot, J. M. 1324
Caemmerer, E. 1449
Caesarius von Heisterbach
1189. ’90
Caffaro 1063
Caietanus, Th. de Yio 3450
Calenus, H. 2035
Calliano, C. 2784
Callmann, E. 3117
Calvinus, J. 3407
Camerer, J. B. B. v. 3734
Camon 3704
Camp, G. 2014
Campagnac, E. 3683
Candloti, A. 1847
Capelle, R. 1174. 1482
Caraci, G. 624
Cardauns, H. 1056
Caritas 2214. '15. ’16
Carlberg 573
Carli, F. 1224
Carlyle, A. J. 1958
Carmina 1196
Carpzow, J. G. 3614
Carstens, W. 1699
Cartellieri, A. 2087
Cartellieri, O. 3036
Cartellicri, W. 612
Carusi, Enr. 1106
Caspar, E. 2004. ’05. 3138
Cassel, G. 4235
Cassinone, H. 613
Castle, Ed. 3773
Catalogue 1018. 2582
Catt, H. A. de 3644
Celier, L. 2018
Cerini, M. 3250. ’94
Alphabetisches Register
Chaloupecký, V. 3504
Champier, V. 2624
Chamson-Mazauric, L. 3047
Chang, W. S. 3970
' Charvin, G. 474
Chaume 757. 3034
Chénon, E. 1894
Cherp, M.B. 714
Chevallicr, Ph. 2210
Chiapelli, L. 1706
Chop, M. 2654
Chrobok, L. 2835. ’49
Chronik 1352. 1583
Chronicon 1057
Churchill, W. S. 4110
Claes, M. 3922
Claps, D. 3293
Clarke, M. V. 1703
Clasen, K. H. 461
Classen, W. 1236
Claudius, V. 2919
Clauss 3257. 3462
Clemen, C. 1992
*135
Decken, Th. v. d. 3835
De Francisci, P. 3799
Degering, H. 3361
Dehio, G. 2500
Dehio, L. 3731. °’98. 3856. 4015
Deipenbrock, K. 1794
Deiss, F. W. 1974
Deisting, Fr. 1473
Deiters. H. 2302
Delbrück, H. 3987
Delebaye, H. 2182
Delhoven, J. P. 1056
Dellingshausen, Frhr. Ed. v
1639
De Lorme, Ed. 902
De Man, D. 3275
Demleitner, J. 1793
Deneke, G. 1871
Dengel, J. Ph. 1195
‚ Denifle 3274
Clemen, O. 1561. 3262. 3363. '
’94. ’95. ’98. 3400. '13. ’59
Clemen, P. 2501. 2618
Clemenz, Br. 2276
' Clemm, L. 758
Cioché, P. 3020
Coburg 1343
Coens, M. 1054
© Cohn, C. 2342
Cohn, W. 3104
Collomb, P. 756
Collyn-Hulka, J. 2200
Colson, G. H. 767
Combe, Ed. 485
Coming 2098
' Conrad von Hötzendorf, Fr.
4146. ’47
Conrad, G. 3606
Conrad, O. 2327
Conspectus 1439
Constant, G. 2177
Constitutiones 1156
Contributi 2255
Coolidge, A.C. 4039
" Cooper, A. J. 3028
‚ Copin-Albancelli 2911
Corpus 795
' Corti alle Catene, E. C. 3307
Corti alle Catene, F. 4006
Cosack, H. 3203
Couderc, C. 719
Coulton, G. G. 1779
Craemer, R. 3669
Cramer-Klett, Th. Frh. v.
2059
. Crump, C. G. 1269
Culeimann, Gr. 3602
Curtius, Fr. 4044. '7;
Dachselt, M. 4217
Dachne, P. 999. 1590. '64. ’65
Däschlein, Th. 3320
Däumig, E. 1997
Damaschke, A. 3951
Denkschrift 2341
Denys, Jos. 3213
Deppe, H. 551
De Ridder A. 785. 3828
Dermietzel 3703
De Schaetzen 785
Deschamps, P. 747
: Dessau, H. 2959
Danckelman, E. Frhr. v. 3582
Daniels, E. 3852
Dankworth, H. 3877
Darré, R. W. 4261
Dauch, A. 941
David, E. 1727. 3501
David, H. 4017
Dawes, R.C. 4232. ’33
Decembrio, P. C. 1066
Dechappe, Mmet L. 3793
|
)
Desserteaux, F. 1905
D’Ester, K. 2364
Deuerlein, E. 896
Deutsch, J. 1032
Deutschland 4203. '31. '42
Deutschsüdtirol 1311
Deutschtum 489
De Wulf 2370
Dickinson, G. L. 39383
Dickinson, J. 1674
Diculescu 2995. ’97
Diederichs, E. 2945
Dichl, W. 3429
Diels, P. 1197
Diem, Fr. 917
Diepenbroick-Grüter, v. 787
Dieth, Fr. 1317
Dietrich, B. 1232
Dietz, B. 3348
Dieudonné, A. 823
Dill, S. 3017
Dilthey, W. 2371. 3628
Dirksen, V. 3833
Ditiurth, H.K.v. 939. 940
Ditfurth, M. Frh. v. 3045
Dittmann, W. 4153
Dittmar, L. 2408
Dittrich, H. 663. 3627
Dittrich, O. 2377
Documenta 2085
Documents 4117
Dodgson, C. 3321
Doeberl, M. 1325. 3728. 3830
Dorhring, Br. 4048
Dölger, Fr. 1068
Dovile, Ferd. 2039
Dörfler, H. 1327
Doergens, H. 1418
Dörrer, A. 420
Dohmann, H. 2294
Dominicus, A. 1652
Dominois, F. 1237
Donati D. 1224
Donclan, M. P. 2183
Doppler 1927
Dopsch, A. 1752
Dorneich, J. 3889
Dorner, A. 2124
Dotter, K. 2659
*136
Doumergue, E. 3408
Drahn, E. 3911
Drechsler 1295
Drees, Heinr. 2476
Dreger, M. 1983
Drescher, K. 3353
Drexel, A. 526
Drexel, F. 2965
Dreyer, H. 2556
Dreyfuss, H. 1369
Dreyhaus, H. 3695
Driault, E. 3697. 3716
Drygalski, E. v. 631. 1593
Dubnow, S. 1875
Duch, A. 3964
Duchesne, L. 3019
Dübi, H. 942. 3196. 3767
Dufourcq, A. 2020
Du Fresnel, D. S. 2063
Duhem, G.-B. 1110
Duhr, B. 2483.
3749
Dumas, A. 1768
Du Moulin-Eckart, R. 1235
Du Moustier, R. P. 2086
Dunan, M. 3698
Dunkel 4118
Dupont-Ferrier, G. 1272
Durrer, R. 1207
Durricu, P. 723
Durst, G. 3812
Duruy, V. 1232
Dussler, L. 2579
Duthuit, G. 3167
Du Vinage, H. 1592
Dworschak, Fr. 802. 856
Dyroff, A. 2392
Eastman, M. 3951
Ebel, K. 3443
Ebeling. R. 1179
Eberhard, W. 2310
Eberhardt, P. 4204
Eberl, B. 536
Eberlein, K. 2333
Ebert, Fr. 4205
Ebhardt, B. 2864
Eccleston, Th. v. 2098
Eckardt, H. v. 1663
Eckart, Meister 3265. ’66
Ecke, H. 2800
Eckhardt, K. A. 1684
Edwards, W. 3330
Eekhof, A. 3551
Eells, H. 3426
Eggel, E. 945
Egli, E. 1412
Egli, J. 2610
Ebl, H. 2533
Ehlers, K. 2900. 3667
Ehrenkrook, v. 3666
Ehrle, Frz. 3514
Eichler, H. 3771
Eichmann, E. 1073. ’87
Eickstedt, Cl. v. 1757
Einhard 1035. ’36
Eisenbacher, H. 4007
Eisler, M. 1302
Elbe 1481
Elben, O. 4223
Elbing 1600
Elert 3393
Elfers-Göttingen 3472
Elias, H. 1692
Ellerbach, J. B. 3492
Ellinger, Gg. 3401
Elmer, A. 4057
3599. 3615.
Alphabetisches Register
f
Elsner von Gronow, K. 8672
Elster, A. 1891
Elster, L. 1649
Eiwenspoek, C. 1879
' Elwes 3594
Elze, W. 3721
Endres, F. 1508
Endres, J. A. 1336
Engel, W. 3855
Engel-Janosi, Fr. 1831
Engelbach, G. 2226
Engelbert, K. 3508
Engels, W. 2143
Engelke 830. 831. 1486
Engländer, R. 2658
Enklaar, D. Th. 1925. ’30
Enutholt, H. 3478
Enzyklopädie 1650
Eppstein, G. v. 4053
Erasmus, D. 3403
Erath, A. U. 1439
Erbach-Schönberg, Prinzess
Marie zu (Princess of
Battenberg) 4084
Erben, W. 730. 733. 772.
1027. 3790. 4188
Erbt, W. 2936
Erdmann, K. 3470
Erens, A. 2076
Erhebungen 511
. Erklärung 4181
Erläuterungen 1233
Erman, W. 1725
Ermatinger, E. 2473
Ermisch, H. 3185
Ernastus a Bavaria 2081
Ernst, V. 1361. 1767
Erslev, Kr. 2403
Eschenburg, G. 1713
Esselborn, K. 1036.
3591
Essen 1414
Esser, H. 1470
Esser, J. 910. 1918
Esser, W. 2368. 3737
Essig, O. 2315
Esternaux 4060
Estortf, L, v. 3714
Europa 1224
Evans, J. 1736
Evers, J. 2122
Ewald 1579
Extract 3533
Fabricius, C. 754
Fabricius, E. 2973
Facsimiles 699
Faden. 1817
Fälschungen 732
Fain, A. J. F. 3698
Falckenheiner, C. B. N.
1447
Falk, K. 4222
1445.
: Familien 854
Fanfani, L. 2181
Famer, O. 3412
Fastnacht 2557
Faulwasser, J. 2145
Faust 2486
Faust, P. 1575
Faustsplitter 2923
Favre, E. 1371
Federle, S. 893
Feger, A. 1318
Fehling, E. F. 1509
Fehr, H. 1945. 2727
Fehrle, E. 2855
emme ame m a a a a a
Fehse, W. 2478
Feine, H. E. 1895
Feldhügel, P. 1477.
Feldigl, F. 2569
Feldmann, M. 3135
Feldtmann, H. 3223
Felisch, H. 3951
Fellerer, G. K. 3785
Ferrara, M. 3251
Festa, F. 665
Festschrift 2339. ’43.
3559. 3839
Fester, R. 4036. ’71
Fetz, A. 2284
Feurstein, H. 3513
Fichte 3790
Fick, A. 2924
Ficker, H. G. 4219
Ficker, J. 3364
finckh, K. 1863
Fink, G. 1121. 1512
Finke, H. 3179. ’80. 3242
Finke, J. 1960
Finsler, G. 3412
Fischer, A. 1611
Fischer, F. C. J. 2715
Fischer, H. 646. 725. 84]
Fischer, K. 3930
Fischer, L. 3464
Fischer, O. 2221. ’28
Fischer, P. 1839
Fischl, H. 2311
Fisher, J. 3451
Fittbogen, G. 3309
Flächeninhalte 584
Flaggen 1726
Flaskamp, F. 3036. '39
Fleck, P. 4145
Flemming, F. 3390
Fleury 3642
Fliche, A. 7683
Fiom, G. T. 1155
Flurnamen 555
Förster, K. 868
Förster, 0O. H. 2547
Förstner, E. 2801
Förtner, S. 2950
Fokker, T. H. 2622
Follert 3941
Forderer, J. 1944
Forrer, R. 812. 2587. 2898
Forschung 432
Forschungen 2839
Fortescue, J. 2394
Fortschritte 415
Fouck 3514
Fox-Davies, A. C. 730
Fraenger, W. 2632
Frahm, F. 3355
Francois, H. v. 4053. 4125
Frank, B. 3644
Franke 3402
Franke, E. 2691
Frankl, P. 2518
Franz 3567
Franz, G. 3342. 3855
Frauenholz, E.v. 1975.
2770. 4100
Fraustadt, G. 2337
Frechen, F. 1168
Fredrich, C. 3574
Freiberg 1555
Freiheitsbricf 3102
Freimaurer-Museum 3906
Freitag, A. 3161
Frentz-Gemmingen, G. V.
2197
Frenzel, J. 2943
Frenzel, W. 2941. '42. 83
Freudenthal, H. 2402
Frey, J. BR. 606
Freyer, H. 1644. ’46. 2414
Freytag, R. 1859
Friebe, G. 2309
Friedensburg, F. 796. 798.
1051. ’94. 3304. 3446
Friederich, F. 4266
Friedinger-Pranter, R. 803
Friedländer, M. J. 2541
Friedland, O. 840
Friedrich II. 3644
Friedrich Wilhelm III. 3695
Friedrichsen, G. W. 8. 657
Fries, W. 2885
Frieß, E. 3208
Frigisinga 1329
Friis, A. 1278
Frings, Th. 1403
Frisius, L. 626.
Fritz, F. 3491
Fritz, K. 2907
Fritz, O. 2844
Froehner, R. 2728
Fronleichnamsspiel 2838
Frontsoldaten 1338
Frothinghaın, Th. G. 4134
Fruin, R. 1928. '29
Fuchs, F. 2275
Fuchs, W. 932
Führer 460. 492
Füßlein, W. 1707. 3228
Funck 3379
Funk, P. 2254. 3890
Funke, A. 3855
Futterer, I. 2555
G., W. 2698
Gabba, B. 3372
Gacrte, W. 1956. 2719. 2940.
2930
Gärtner. 946
Gärtner, G. 134%
Gahlnbäck, J. 2596
Gaiftier d’Hestroy, B. de
1059
Gál, A. 1150
Galbraith, G. R. 2070
Galéra, K. S. v. 3644
Gallandi, J. 893
Gallois, L. 623. 2580
Galster, K. 4132
Gamillscheg, E. 57x
Ganay, M. C. de 2515
Gander, K. 458. 1098
Ganshof, F.-L. 1682. 1711
Ganß, J. 1610
Garnisonen 19830
Garten 2537
Garufi, C. A. 731
Gaspar, C. 728
Gaspers, J. 1419
GaB, E. 3966
Gathmann, H. 2761
Gatzweiler, 0. 2201
Gaudioso, M. 1755
Gautherot, G. 3125
Gay, J. 3070
Gazley, J. G. 3304
G. D. L. G. 2908
Gebauer 1990. 3742
Gebele, E. 2350. °55. 3316
Gebhardt, P. v. $65. 871.
904. 906. 941. 966
Gebler, P. 2207
Alphabetisches Register
Gebwiler, H. 1052
Gedenktafel 790
Geggerle, N. 4218
Gehler, V. 1440
Geiger, ©. 3607
Geisberg, M. 2571
Geiselmann, J. 2176
Geißler, W. 1690
Geist 2376
Gelderland 1432
Gelzer, M. 2955
Gemeinden 499
Generalschematismus 2110
Genestal, R. 1827
(rennevoise, J. 2087
Genzmer, E. 4197
Georgi, A. 2354
Gerber, H. 4158
Gereke, P. 3305
Gerhard, M. 1126
Gerhard, O. 886
Gerhardt 1950
Gerhardt, A. 346
Gerth, P. 13083
Gesamtverzeichnis 879. 1005
Geschichte 1391. 1419. '32,
1508. 1866. 2332
Geschichtsatlas 1504
Geschichtskalender 4210.
4211
Geschiehtswissenschaft 2391
Geschlechter 885
Geschlechterbuch 883. 888. `
839, 892
Gebler, E. A. 1954
(reßler, J. 1109
Gesta 2769
Geyer, A. 2635
Geyso, F. v. 3493
Giacometti, Z. t891
Giafferri, P. L. de 2884
Giano, J. v. 2098
Gibbons, P. A. 1384
Gieren, G. 1975
(riesau, H. 3923
Giese, F. 1655
Gillemann, Ch. 324
Gilow, M. 504
Gilson 2174
Ginsburger, M. 1878
Giovanni, M. 1065
Gitti, A. 2996
Giussani, A. 1134
Glasgow, G. 4234
Glaubitz, Frhrr. v. 3593
Gley, W. 1576
Glogau 1630
Gloy, A. 1524
(zuire, A. 1290
Goddard, E. H. 2354
Gocbel, H. 2692
Goebel, L. 3591
Goebel von Harrant, R. 953
Göller, E. 2013
Göring, H. 1262
Görres, J. v. 3041
Görres-Festschrift 3941
Götz, J. B. 3255
Görtz, W. 3956
Goz, W. 3546
Gold, L. 4130
Goldschmidt, A. 1144. 3030 |
Goldschmidt, H. 4004
Gollob, H. 2508. 2573
Gollub, H. 1605. 1778. 3204
Goltz, E. Frhrr. v. d. 3881
Gooch, G. P. 3776. 3997. 4122
— a a nn a ben
*137
Gorce, D. 2956
Goris, J.-A. 1846. 3214
Gorman, T. K. 3654
Gothein, B. 3290
Gottwald, F. 1574
Gotzen, J. 546
Gougaud, L. 1957. 2208
Graber, E. 1133
Graber, G. 2783
Grabmann, M. 2151. 3274
Gradi, L. 3707
Gradmann, R. 510
Gracbisch, F. 675
Graefe, H. 761
Graeser, B. 2227
v. Graevenitz 2612
Graf, F. 1547
Graf, O. 495
Gratfenried, T. P. 949
Gramberg, A. 1801
Grandin, A. 469
Graner 9644
Graner, F. 1910
Granfelt, H. 4021
Granichstaedten-Czerva, R.
3706
Grauert. H. v. 3818
Gravenhorst, G. J. A. 950
Gravina, M. 4059
Gregor, J. 2485
Gregorovius, F. 3053
Grenier, A. 2977
Grente, M. 2194
Grey of Fallodon 4085
Greyerz, Th. 443
Grieser, R. 3087
Griesinger, R. 2279
Griewank, K. 3695
Grimm, J. 640
Grimm, M. 3550
Grimm, W. 640. 3962
Grisar, H. 3571
Grisar, J. 2050. 3941
Grobbecker, H. 3837
Groener, W. 4115. '23
Grolman, A. V. 3089
Gronisch, I. 922
Gropengicßer, H. 582
(Groos, W. 951
Groß, A. 1620
(Groß, Aug. 2545
Groß, F. 2708. "60
Groß, K. 1900
Groß, L. 418. 1115
Große, H. 1897
Großmann, R. 3951
Grotefend 765
Groth, H. X91
Gruber, O. 2571
Grünenthal, O. 3175
Grünstein, L. 2552
Grundriß 638
Grunwald, M. 3524
Gsteu, H. 3883
Gümbel, A. 3322. ’23. '20
Gündel, C. 2038
Gündel, F. 2974
Günther 1352
Günther, A. 3644
Günther, H. F. K. 507. 508.
873
Günther, R. G. 2165
Guerrini, D. 3700
Guerrini, P. 1184. 2129
Güterbock, F. 3096. 3122
Guggenheim, P. 4234
Guidi, P. 2336
um P pe (if BE
sa -e e y ‘Ů
* 138 Alphabetisches Register
Guinigi, P. 3303 Hartmann, F. 1400 Hermann, F. 1123
Gummel, H. 451. 2954 Hartmann, K. A. M. 3771 Hermann, H.J.1010.’11. 2665
Gundlach, F. 2266 Hartmann, P. 3240 Hermann, R. 3367
Gunkel, H. 1991 Hartmann, W. 1874. 2740 Hermann, Th. 1441
Gurlitt, C. 2520 ' Hartnack, W. 600
Gußmann, W. 3448 ' Hartung, F. 4027
Gutbier, A. 3777 Hartwig, H. 678. 2808
| Hermelink, H. 3358. 3432
l
|
Gutbier, K. 1714 | Hartwig, Th. 2433
|
|
Hermes, H. 3762
Herold, V. 3440
Herre, P. 3995. 4175
Herrmann 579
Herrmann, A. 1304
Herrmann, R. 3284
Herrmann, W. 3590
Guttenberg, F. K. Frh. v. 577 : Hashagen, J. 1031. 2011.
2405. 3287. 4034 -
Haake, L. 1166
' Haß, M. 1701
Haan, H. v. 3726 Hassinger, H. 1286
Haas 2824. ’25. '26 Hatzfeld, H. 1253 ' Herse, W. 467
Haas, H. 569 ' Hauff, W. v. 3082 Hertlein, F. 2969
Haase, F. 2420 ı Haug, Fl. H. 3604 Hertzberg, H. 3222
Haase, N. 1860 Haupt, A. 2507 Herzfeld, H. 4030
Haberkant 3713 ' Haupt, H. 927 Herzfeld, M. 243 »
Hadley, W. 3181 ‚ Haupt, M. 3163 Hess von Wichdorff 1609
Häberlin, K. 1091. 2890 ı Haupt, R. 1527. 3556 Hesse 1528. 1912
Hämmerle, K. 3914 ı Hauptmann, F. 988. 3815 Hessel 588. 702. 1085
Hämpel, W. 3573 Haushofer, M. 586 Hessen, J. 3147
Haensch, L. 996 Hayes, C. J. H. 1216 Heßler, C. 2858
Hänsel, R. 1807 Heck 1379 Hestermann, F. 3111
Hänseler 1587
Häpke, R. 1740
Haff. K. 1760
Haffner, E. 897
Heckel, J. 1963. ’64. 2135 | Hettleisch 2773
Hecker, E. 2814 | Hettner, H. 2554
|
Heckscher, K. 1246 Heuberger, R. 740
!
|
l
!
| Hedemann-Heespen,P.v.1516 Heuer, R. 1580
Hager 1003 | Heer, A. 2870 Heuschert, C. A. 1766
|
Hagenah, H. 3513 Hedwig 1191 Heupgen, P. 1437
Hager, E. 3466 Heer, G. 2267 ‚ Heuser, E. 3349
Hahn, Ed. 1797 | Hecse, B. 1545 ' Heusler, F. 442
Hahne, H. 2710. 2842. 3011 | Hefele, H. 2401 = Heuß, T. 1781
Halberstadt 1538 Heiberg, J. L. 1004 ı Heuwicser, M. 1337
Hall, H. 3986 ‚ Heidingsfelder 1078. 1338 Hey 3741
Hall, J. G. 3125 ; Heigel, K. Th. v. 2253 Heyd, W. 439
Halliday, W. R. 3048 Heijman, H. 2075 Heydemann 3644
|
Haller, J. 1240. 1688. 3127. ' Hellermann van Heel, W. Heyden, F. 2749
4248 1791 ‚ Heyderhofl, J. 3802
Hallo, R. 3787 Heilige 3652 ' Heydt, J. D. v. d. 2211
Haltenberger, M. 603 ° ` Heimat 1604 | Heymann, E. 1147
Hamacher, W. 2731 ‚ Heimatbuch 1413. ’27. '70. , Heymann, H. 3076
Hamann, R. 2539 ’90. 1560. 1601. ’20 Hierl, C. 4124
Bamm 1463 ı Heimat-Jahrbuch 1537 Hiersemann, K. W. 1006
Hammenstede, A. 2067 Heimat- u. Volkskunde 2445 ! Hildebrand, A. 2636
Hammer, K. 651 ı Heimpel, H. 3242. 3526 Hildesheim 1488
Hammer, Ph. 1758 ‚ Heimreich, A. 1054 ‚, Hiller, F. 664
Hampe, K. 1266. 2517.3128. | Hein, M. 1097
Hillers, H. W. 3941
29 3271. 4182 Heindel, M. 2163 . Hilliger, B. 818
Hampe, S. 2157 Heinl, K. 3200 ' Hindenlang, F. 3831
Handatlas 619 Heins, W. 1135 ‚ Hintze, E. 2595
Handbuch 1734. 2333. 2448. | Heise, C. G. 2560 Hintze, O. 2416
2493. Heiß, H. 3931 | Hinze, F. 1535
Handel-Mazzetti, P. v. 3860 | Heisterbergk 607 | Hippe, M. 929
Handelsman, M. 748 Helbok, A. 975. 1315 Hirsch, D. Frhr. v. 4173
Handl, W. 2679 Held, J. 4247 | Hirsch, E. 2739
Handlexikon 2175 Heldburg 4056 Hirsch, H. 630. 738. 739.
Handschrift 727 Heldmann 3027 Historia 2118
Handwörterbuch 1649. ’56. Helleiner, K. 3065 Historie 1278
1591 Heller, N. 3273 History 3068. 4126
Hanegraaf 2053 Hellpach, W. 505 ‚ Hitzig, W. 425
Hunicke, R. 973 Helm, K. 2407. 3160 ' Hobohm, M. 4148
Hanisch, E. 3177 Helmer, G. 1525. 1873 ' Hoc, M. 828
Hanner, H. 1761 Helms, A. 2712 Hochstetter, E. 3629
Hans, W. 2399 Helms, H. 2125 : Hochstuhl, F. S. 3752
Hansen, A. 2515 Hempel, H. 3155 I Hoeber, K. 3941
Hansen, G. 1102 Hemsing, J. 2297 ` Höcht, H. 2419 i
Hansen, M. N. 3976 Henche, A. 3691. 3770. '72 | Hoederath, H. T. 1696. '97
Hansen, R. 1698 Hennecke, E. 1092. 2030. '31 | Höhne, H. 3646
Hanser, L. 1086 Henniger, K. 2796. ’97 | Höhnel, L. Ritter v. 3863
Hantos, E. 2667 Hentschel, W. 20630 Hoell, K. 454
Harms, P. 2378 Herben, J. 3256 Hölzle, E. 1667
Harnack, A. 3339 Herbst, A. 615 Hocnsbroech, P. Graf v. 2104
Haroska, J. 1520, 2702 Herbst, H. 2605 | Hoerdt, P. 2292
Hartenstein, T. 1632 Hereulano, A. 2178 ' Hörger, K. 1695
Hartig, V. 2300 Herderer, K. J. 3618 Hocrmanu, F. X. 3941. 4064
Hartl. E. 3103 Herkenberg, K. O. 4026 Hörpel 1775
Hartlich, O. 2336 Hermann, E. 29111 Höß, A. 3515
Hötzendorf, C. v. 4146. ’47
Hoetzsch, O. 4162
Hof 1345
Hofacker, W. 4246
Hofbauer, 3. 3018
Hofer 3892
Hofer, J. B. 3693
Hoffmann, A. 1618. '25. 1844
Hoffmann, G. 3463
Hoffmann, J. 2935
Hoffmann, L. 1322
Hoffmann, M. D. 3951
Hoffmann, M. 4129
Hoffmann, Melch. 3455
Hoffmann, T. 837. 842. 848
Hoffmeyer 1492. 1803
Hoffsümmer, K. 937
Hofkalender 874
Hofmann, A. v. 1368
Hofmann, F. 648
Hofmann, J. 2361. 2705
Hofmann, Jos. 1989
Hofmann, V. 1744
Hofmann, W. 449
Hofmeister, Ad. 635. 3095
Hofstede de Groot, C. 2549
Hohaus, W. 2829
Hohenlohe 4072
Hohlfeld, J. 422. 3998
Hohls, H. 1842
Holborn, H. 4016
Holderegger, H. 2149
Holländer, A. 1821
Hollnsteiner, J. 3242. '47
Holstein, G. 3384
Holtermann 3244
Holthausen, F. 643. 671
Holtzmann, R. 1045. 1407
Holtzmann, W. 737. 749.
1071. 1193. 3032. 3119. '23
Holwerda, J. H. 1434. 2979.
3013
Holzgartncer, K. 1334
Honecker, F. 3351
Honegger, H. 3980
Hoogeweg, H. 2136
Hoogewerff, G. J. 2621
Hoppe, W. 1009. 1577.
3965. 4200a.
Horn, A. 1529
Hosius, K. 1139
Hosp, E. 2185
House 4042. 4121
Hoyer, E. 1956
Huber, H. 2788
Hubert, E. 3641
Huby, A. 1271
Huddleston, S. 1277
Hübner, H. 3745
Hue de Grais t, R. Grat 1657
Hünnerkopf, R. 2729
Huizinga, J. 3548
Humpert, T. 1383
Hunger, J. 3974
Hurter, H. 2219
Huß, R. 3141
Hutton, E. 2090. 2992
Huyer, R. 804
Huyskens, A. 3279. 3327
Huyssen, E. 1420
Ibel, R. 2462
Ibscher, F. 3915
Inama-Sternegg, C. v. 963
Torga, N. 2424
Ippen, R. 2365
Jpsen, G. 1646
'8l.
Alphabetisches Register
Irmler, J. 3357
Irmscher, R. 2733
Isenburg, W. K. Prinz v.
861. 958
Israel 450. 2634
Ist 4050
lswolski 4118
Jacob, B. 1445
Jacob, E. F. 1269
Jacob, K. 1025. 3644
Jacques, A. 3661
Jäger, E. 4074
Jaeger, K. 2367
Jaekel, H. 1149
Jäkel, M. 2521
Jänecke 955. 1494
Jaffé, P. 3855
Jagemann, K. 3778
Jagow, C. 4196
Jahn 1586. 3079
Jahrbuch 875. 4213. ’55
Jahren 1409
-= Jahresbericht 416. 417
|
l
Jahresberichte 406. 431
Jahresübersicht 4212
Jahresversammlungen 2434
Jahresverzeichnis 409. 410
Jahrhundert 1017
Jahrzeitbücher 1160
Jaksch, A. 1037
Jaincs, R. 2202
Janda, A. 1753
Janke, O. 1573
Jansen, J. M. 3037
Janssen 2056
Janßen, G. 522
Jan-Topaß 2643
Jantzen, H. 3059
Jany, K. 3556. 3645
Japikse, N. 1172
Jarrett, B. 1750
Jecht, R. 1631
Jellinek, W. 1652
Jenne 1890
Jenny, E. 2479
Jervis, W. H. 1276
Jesinger, A. 3635
Jesse, O. 1467
Jesse, W. 838
Jessen, W. 3765
Joachimsen, P. 2410. 3255.
3296. 3331. ’86. 3510. 4184
Joannes Saresberiensis 1042
Jochunsen, H. 3201
Johann Georg, Herzog zu
Sachsen 3865
Johann Wili. v. d. Pfalz 3578
Johannsen, H. M. 1745
Johansen, P. 1183
Johne, E. 2559
Johnson, A. 2396
Jolles, A. 1646
Jones, R. M. 3339
Joos, A. 1815
Jorgensen, E. 1023
Jorgensen, Th. 3004
Juhasz., K. 2053
Jullian, C. 2961
Jung, E. 1675
Jungbauer, G. 2746
Jungandreas, W. 685
Jungfer, V. 1643
Junius, W, 2897
Kabitz, W. 3629
Kaden, E.-H. 4227
mm I M o o
*139
Kaeber 3133
Kacgi, W. 3399
Kaehler, S. 4185
Kageler, L. 2742
Kahl, W. 2247
Kaindl, R. F. 1239
Kaiser, B. 2334
Kaiser Friderich III. 3870
Kaiserchronik 1055
Kairig, K. 458. 459
Kalben, R. v. 959
Kalkofl, P. 3207. ’83.
3419. ’58
Kalkschmidt, E. 3638
Kallbrunner, J. 3643
Kalle, F. 596. 597
Kallen 3878. 3941
Kalsbach, A. 2061
Kalvin, J. 3409
Kammer, C. 2222. 4167
Kampers, F. 413a
Kampf 1598
Kampffmeyer, P. 4205
Kania, H. 2525. ’27
Kantorowicz, H. 1959
Kapff, R. 683
Kapfinger, H. 1264. 3973
Kaplick 3531
Kapp, W. 2265
Kappe, G. 592
Karau, B. 1852
’92.
: Karg, F. 2469
OE EEE
— m -e
Keim,
Karge, P. 3442
Karlcskind, E. 1394
Karo, G. 4135
Karpinska, A. 2981
Karrer, O. 2158. 3264. ’65.
‚66. ’67. °68
Kaser, K. 1832, 3168
Kascrer, H. 2923
Kaskel, W. 1650
Kastan, J. 3936
Kastner, K. 3694. 3893
Katalog 429. 2609
Kataloge 428
Kattenbusch, F. 3894
Katz, E. 2137
Kauffmann, F. 2024
Kaufmann 2615. 3941
Kaufmann, K. J. 1594
Kaufmann, K. L. 1411
Kayser, R. 3757
Kayser, W. 3669
Keetman, E. 1263
Kehr, P. 1007. ’69. 70.1136.
2010. 3100. 21. 4198
Keidel, F. 1363 i
Keil, L. 1201. 3427
T. 1159
Kejser- Bogen 4046
Keller, F. 3278
Keller, K. 4191
Keller, R. A. 590. 1406
Kellinghusen, H. 895
Kempf, P. 3164
Kennepohl, K. 834. ’35
Kentenich, G. 2616. 2776
Kern, F. 2413
Kerstan, E. G. 1599
Kersten, G. 1810
Kettwig 1422
Keußen, H. 1087. 1151
Keußler, F. v. 1638
Keyser, E. 1036. 2128. 2578
Kiderlen Waechter 4062
Kieckebusch, W. v. 960
Kiefl, F. X. 4231
-
*140
Kiekebusch, A.
Kiel 1523
Kienast, R. 3561
Kienast, W. 2464
Kienitz, R.v. 4240
Kieserling 1452
1570
Kieslinger, F. 2554
Kießling, F. 524. 2735. '37
Kinkel, J. 3033
Kipp, W. 2467
Kippenberger, A. 2564
Kirche 2305
Kirchengese Di 2023
Kirchner, E. 2287
Kirchner, dJ. 1033
Kirn, P. 752. 1214. 1954.
Kirsch, J. P. 2015
Kirschfeldt, J. 3509
Kissel, H. 3116
Kissingen 1346
Kissling, H. 3306
Kiszling, R. 4020
Kittel, G. 1993
Kläge, W. 1256
Klaje, H. 3723
Klapper, J. 1101.
Klarwill, E. 3698
3297
Klebelsberg, Graf K. v. 4219
Klebs, A. C.
Kleibauer, H.
Klein, J. 3261
Klein. K. K. 2480
Klein-Schmeink, H. 3451
Kleinschmidt, B. 2513
2914
1470
Klemm, G. 2668
K lenze, C. v. 2477
Klimsch. R. 2183
Klinkenbfre, M. 1095. 3480
Kloth, E. 4154
Kluck, A. v. 4127
Knapke, W. 849
Knapp 1785. 1909
Knapp, F. 2522
Knapp, Th. 1916
Knappe, G. 1621
Knauss,*B. 2510
Kneseberk. L. G
Knocke 2954
Knörich, G. 1922
Knötle, P. 929. 1633.
Knoke 1479
Knoop, E. 9898
Knoop, Q. 2813
Knudsen, H. 1518.
Kober, A. aS
Koch, E. 1451. '55. °36.
3252
Koch, F.
Koch, J.
Koch, M.
Koch R. 716
Koegler H. 2574
Kögler, J. 1624
Köhler, C. 2754
Köhler, H. 1416
Köhler, J. P. 1739
Köhler, R. 1293
Köhler, W. 3412. ’14.
Köhrer, E. 1359. 1400
Koellreuter, O. 4256
König, B. E. 272
2492
24155
3150
542
"16.
wind)
König, E. 3300
König, F. 604
König, K. 2316
Koeniger, A. M. 1951
Königsberg 1. Pr. 1608
Könnecke, G. 3567
3356
v. dem 3715
2641
1555.
Alphabetisches Register
Koepp, F. 2963. ’64
Koerlin, K. 4037
Koerner, B. 781
Kötzschke, R. 690. 1550
Kofes, K. 3908
Kohl, R. 2807
Kohlrauch, E. 1650
Kohlrausch, R. 3091
Kohlstock, K. 2860
Kohn, E. 3949
Kohte 1722
Koischwitz, O. 2482
Kolbe, E. 1572
Kollibabe, H. 2731
Konrad, K. 2028
Konrad v. Seldenbüren 3118 |
|
Konrad v. Würzburg 3305
Kormann, M. 2096
Korrespondenz 3829
Korzendorfer, A. 1830
Kossinna, G. 2937
Krabbo 1096. 3084.3112.3211
Dellhnensingen, K.
Krafft v.
4131
Kraft, G. 2952
Krammer, M. 3706
Kramp, J. 2204
Kranzbühler, E. 1429
Kraus, A. E. 2858
Kraus, C. 3159
Kraus, F. 801
Krause, H. 3621
Krause, L. 557
Krause, W. 679
Krebs 1055
Krebs, E. 2180
Krebs t, J. 3485
Krebs, M. 3170
Kreitmaier, J. 2164
Kretschmayr, H. 3643
Kretzschmar 3673
Kretzschmar, H. 1536
Kretzuchmar, Hellm.
Kretzschmar, Hugo 650
Kretzschmar, J. 1127.
'11. 3946
Krieg 436.
Krieger, A. 1374.
Krieger, B. 2526
Kriegsschuldfrage 4119
Kritzracdt, J. 1712
Krönke 943
Kroesa, A. 3500
Krohn, R. 1939
Kronprinz 4053
Krudewig J. 1917
Krüger, A.
Krüger, F.
Krüger,
Krüger, J. 1500
Krusch, B. 2006.
Kubin 1628
Kubitzschek, W.
Kuckei, M. 2812
Knekhoff, J. 2064
Kuezvynski. J. 3051
Kübler, A. 543
Küch, F. 219]
Kücklich, R. 3895
Kiler, H. 2765. 2822.
Kühn, W. 2320
Kuhnau, R. 2531.
Kühne, U. 3518
Kühnemann, E. 2372
Künßberg, E. v. 1154. 1
Künstle, K. 2186
Künstler 2640
1979
3332
Isi6
2062.
2971
‚34
3701
1510.
3234
4192
9417
t
Kuhfahl 2863
Kuhlo, A. 1866
Kuhn, H. 1935
Kuhnert, E. 2273
Kullak, M. 2022
Kalmbach 1347
Kulturgeschichte 1235
Kulturvölker 2665
Kunst 2639
Kunstdenkmäler 1205
Kunst-
male 1206
Kuntzemüller, A. 3913
Kunze, A. 1541
Kunze, O. 3555. 4142
Kupka, P. L. B. 3532
Kuranda, P. 3977
Kurth, B. 2540. ’91
Kurth, J. 2637
Kurtzahn, E. 3562
Kuske, B. 608
Kutsch, F. 427. :
Kutter, P. 2503
Kuttner. M. 2666
Laag, H. 2046. 3770
La Baume, W. 3033
Lachmann, K. 3163.
Laehr, G. 2007
2567
3962
Lämnnerer, F. 1354
Lagarde, G. de 3341
Lama, Fr. Ritter v. 4138. '39
’71
Lambach, W. 4254
Lambeck t, G. 3878
Lammert, F. 3471
Lampe, H. 2295
Lamprecht, H. 1325
Lamprecht, K. 1471
Lamprecht, O. 1764
Lamy, H. 2088
Lancelle, F. 96%
Landauer, C. 1326
Landesaufnahtme 620
Landeskunde 598
Landsberg, G. 2496
Langbehn, J. 2674. '75
Lange, C. 2376
Langen, W.J.
Langenbeck, W.
Langer, J. 563
Lanjus, F. 993
Lankenau, H. 3665
Lappe, J. 2534. 3578
Larg, D. G. 3791
Largiader, A. 3191
Jaslowski, E. 2184
Lasalle, F. 1648. 3949
Lasson, G. 2003
Latomus, R. 3427
Latzke 1100
Laubert, M. 3811.
3927. 59. '75
Lauchert 3450. 3636
Laue, H. 1481
Laue, M. 455
Lauer, H. 1335
Lauer, Ph. 721
Lauffer, O. 3540
Laugel, A. 2951
Laum, B. 1747
Lauppert, E. 3724
Laurent, H. 473
Lavalleye, J. 477. 1170
Lavedan, P. 2519
Lavisse, E. 1218. 3644
Laszovy, St. 405%
899
2382
u. Altertums-Denk-
’T7Sa. 9.
Lebensbilder 928
Le Blant, E. 1137
Lecerf, J. 482
Le Coq, A.v. 2664
Lee, S. 4067
Le Febve de Vivy L. 3686
Lefèvre 2077. ’78. 2120. ’21
Lega, W. I. 1597
Lehbert, H. 2293
Lehe, E. v. 1501
Lehrmacher, G. 506
Lehmann, B. 583
Lehmann, H. 2117. 2611
Lehmann, O. 1498
Lehmann, P. 1012
Lehmann, R. 1131.
Lehner, J. B. 1332
Lehnert, B. 1802
Leibniz, G. W. 3629
Leichsenring, H. 2748
Leidinger, G. 1050. ’56
Leidolph, E. 3702
Leinveber 4104
Leitsätze 2310
Leitzmann, A. 3162
Lemcke, H. 1591
Lempertz, H. G. 2509
Lenders, J. 997
Lenz, F. 2353
Lenz, G. 1658
Lenz. M. 1104. 4200
Lenz, P. 1511
Lenzewski sen., G. 2657
Leo von Montecassino 1040
Leonhard, F. 2973
Leonhardt 1339
Leonhardt, K. 1550
Leonhardt, K. Fr. 1487
Lepp, E. 614
Lerch, H. 1756
Leskien, E. 872
Lesne, E. 3046
Letters 3874
Letts, M. 1433
Leufkens, J. 3514
Leute 2921
Leutenegger, A. 3520
Levillain, L. 2109. 3021
Levison, W. 1041. 1955. 2009
Lewak, A. 3979
Lewin, J. 3855
Lewin, L. 3237
Lex Baiuvariorum. 1148
Lexer, M. 644
Lexikon 925. 2499
Leyen, F.v. der 2451
L’Heritier, M. 4024
Libertini, C. 3151
Lichterfeld 1590
Licitra, C. 2397
Liebermann, F. 1185
Liebeschütz, H. 2722. 3152
Liebig, M. F. E. 1777
Liebisch, B. 1016
Lieder 2743
Liederbuch 2655
Liersch, K. 18399
Liertz, R. 4055
Liese, A. 1792
Lietardus 2080
Lietzmann, H. 2203
Liewchr, F. 534
Lilieneron, R. Frhr. v. 3569
Lindeberg, H. 3601
Lindemann, R. 2497
Lindemann, W. 2390
Lindner, Th. 1231
2442
Alphabetisches Register
Linnebach, K. 1265
Lindsay, A. D. 3951
Lins, B. 2094
Lintzel, M. 2465
Linvald, A. 1278
Lion, F. 3989
Lippe, M. 2559
Lippert, W. 1548. '49
Lipser, H. 523
List, G.v. 717. 3035
Literatur 438. 449. 1294
Literaturbericht 472
Little, A, G. 2091
Littmann, A. 3784
Littnanski, O. E. 1967
Lloyd, R. B. 3281
Lodolini, A. 729
Loebell, A.v. 4075
Löckel, H. 2286
Löffler, H. 2642
Lötfler, K. 711. 720
Loehr, A.v. 794. 805
Löhr, G. M. 2208
Loening, O. 1943
Loesch, K. Chr. v. 1215
Löscher, F. H. 3522
Loew, M. 1853
Loewe, H. 3972
Locwe, V. 431. 3730
Loewenfeld, v. 932
Löwenfeld, J. R. v. 3596
Loewenthal, J. 656
Löwis of Menar, K. v. 1640
Lohmann, F. 3754
Lohineyer 3921
Lonke, A. 1502. 1987. 2876
Loos, A. 3655
Loosjes, J. 926
Lorentz, A. 2862
Lorentz, F. 1505. 3140
Lorenz, K. 1781
Lorenz, R. 3727. ’83
Lortz, J. 3444
Loserth, J. 1349. 3254.
Loubier, H. 2603
Louis, G. 4093
Louise v. Coburg 4076
Lowis. D. W. 2019
Luckenbach, H. O. 2502
Ludendorff, E. v. 4152
Ludwig, E. 3855. 4047
Lübeck 1513
Liüders, W.
Lühr 11909
Lütgendorff, v. 2626
Luigi, G. de’ 1234
Luise v. Toskana 4077
Lukinich, E. 3557
Lumm, K. v. 4258
Lundius, B. 1196
Lunzer, J. 2766
Luschin v. Ebengreuth 797
Luther, M. 3355. '62. ’63
Lut higer, V. 809
Lutsch, H. 2828
Lutz, H. 4040
Luzio, A. 3507
’59
Macdonald, A. J. 3088
Machholz, E. 1176
Mac Iver, R.M. 1645
Mack, E. 3692. ’93. 3734. °79
Mackesprang, M. 1278
Mackinney, L. C. 3081 '
Macready, J. 2385
Madaro, L. 1022. 3056. ’98
*141
Mader, F. 1205. 2865
Mader, K. 570
Maeckel, O. V. 3931
Männer 3942 =
Mätzke, B. 1580
Mager, F. 1520
Magistris (De), L. F. 419
Mahicu 825
Mahler, E. 766
Maicr, H. 3516
Maillet-Guy, L. 2102
Maiwald 1627. 1809
Major, B. 3404
Malerei 2536
Malsch, R. 2650
Manfroni, C. 3990
Mann, H. K. 2002
Mannhardt, J. W. 2249
Mantcutfcl-Katzdangen 4033
Mantey, E. v. 4970
Marceu, V. 3953
Marell. B. 1896. 2049
Margreiter, H.
Marguerite d'Autriche 3475
Marinottan, P. 3711
Marot, M. 1047
Marot, P. 770
Marti, P. 3338
Martin, F. 1075. 3319
Martiny 549. 550. 1493
Martyrologium 2189
Marx-Engels Archiv 3951
Marzell, H. 1145. 2779. 2901
Maschke, W. 1296
Maser, K. 2366
Masing, O. 676
Maß, K. 3218
Masur, G. 2411
Mathäser, W. 38x30
Mathesius, J. 3460
Mathies, O. 1835. 3920
Matrikel 1198. ’99
Mattiussi, G. 3146
Maurer, A. 3417
Maurice, C. E. 3572
Maurice, F. 4103
Maunıis, P. 2768
Maybaum, H. 1788
Maycock, A. L. 2179
Mayer 1284
Mayer, E. 1904
Mayer, G. 3855. 3949
Mayer, H. 2909. ’10
Mayer, Herm. 3545. 3763
Mayer, J. 1300. 3190
Mayer, O. 2358
Mayer, S. 2066
Mayer, Th. 1741
Mayer-Pfannholz, A. 3014
Mayne, H. 3981
Me Bride, J. H. 2991
Mc Catfrey, P. R. 2099
Mc Grady, S. H. 3182
Medici, R. 2126
Meentzen, Th. 2230. ’31
Mehlis, G. 2417. ’25. 3005
Meier, J. 2687. 2752
Meier, P. J. 1210. 2566. 3051
Meier, W. 3567
„Meininger Tageblatt“ 3839
Meininghaus, A. 959. 1462
Meinzolt, H. 2312
Meisner, H. O. 2481. 3870
Meisner, O. 3695
Meissner, C. 3652
Meisaner, P. 424
Meister, E. 2428
*142
Meister, Th. 3420
Melanchthon, Ph. 3394
Melcher, K. 1719
Mellmann, W. 3109
Memminger, A. 2903
Mengozzi, G. 762
Menhardt, H. 1146
Menne, F. 3978
Mensching, G. 3391
Mensing, O. 649. 1055
Mentz, F. 521
Mercati, A. 735.
Mercy-Argenteau,
tesse de 3851
Mercau 826
Merian, M. 627.
Merk, W. 516
Merker, O. 1559
Merker, P. 2449
Merkle, S. 3512.
Merkt, O. 437
Merz, G. 3377
Merz, W. 1160
Messer, A. 3790
Methner, W., 1615. 4207
Mctternich, Graf P. 4031
Metz, F. 544. 1389. 1404
Meyendorff 2398
Meyer 3467
Meyer, A. 1079
Meyer, Arnold O. 3449. 3855.
4195. 4201
Meyer, G. 2123
Meyer, Gerh. 3542
Meyer, H. 1451
Meyer, K. 1372 '
Mever, P. 1642
Meyer, W. 994
Meyer- Barkhausen, W. 1446
Meyerding de Ahna, K. 905
Mezger, E. 4159
Mezger, V. 1823
Michael, E. 2047
Michael-Schweder, Ilse-M.772
Michel 817
Michel, K. 2152
Mielck, 0. 3743
Mieler, A. 602
Mielke, R. 518. 519. 1782 ’83
Mierlo, J. van 1061
Mierow, H. R. 2962
Migge, L. 605
Miksch, F. 1255
Milch, W. 3453
Milar, E. G. 724
Milleker, F. 1319. '
Miller, A. 2060
Miller, Aug. 2925
Miller, W. 3142
Mills, V. R. 3115
M'llwain, C. H. 2398
Miquel 4114
Mirow, G. 2594
Mirus, L. 974
Misch 3x535. 3969
Misciatelli, P. 3248
Miskolezy, 1. 1529
Mistiei 2155
Mistler, J. 3791
Mitgau, J. H. 2245
Mitis, O. 3134
Mitteilungen 413. 3961
Mitter, W. 3529
Mitterwieser, A. 2112. 2926
Mitzka, W. 661
Möhring, B. 2520
Moöllenberg, W. 2441
L. Com-
628
3941
Alphabetisches Register
Moeller, E. v. 3630
Möller, K. D. 3897
Moers 1412
Mössner, O. 2861
Mogk, E. 2763
Molisch, P. 1283. 3816
' Mollwo 3468. ’69
Molsdorf, W. 2511
Mommsen, W. 2363. 3934
Monatsbericht 411
Monke, O. 2823
Monnaies 827
Monnayage 822
Montanari, E. 2983
Monté ver Loren, J.-Ph., 1769 `
‚ Monumenta 1028. 1142
1
Mordacq 1251
Moreau, E. de 1058. 3016
Morin, G. 1186. 3131
Morison, J. L. 2398
Morizet, S. 1397
Morr 1635. 2040
Mortensen, H. 601
Mosapp, H. 3374
Moselgedichte 1139
Moselland 591
Moser, H. J. 2649
Motley, J. L. 1430
Much, R. 654. 2949. 3002. ’09
Mucke, E. 691
Muckle, Ph. 589
Mühlbauer, J. 2199
Mühlhausen, R. 2904
Mühike, K. 2654
Müllenhoff, K. 3163
Müller 3555
Müller, A. 1659
Müller, Anton 1162
Müller, E. 1756. 1969
Müller, F. 498
Müller, Fritz, 2711
Müller, G. H. 2338
Müller, Günther 3263
Müller, H. 2352
Müller, Helmut 2301
Müller, Herm. L. 4013
Müller, J. 1408
Müller, Johanna 1836
Müller, Joseph
2552
Müller, K. 3112
Müller, Karl 38983
Müller, Karl A. v. 1237. 2251.
3528. 3555. 3941
Müller, Karl O. 1923
Müller, Kurt 1746
Müller, O. A. 2772
Müller, R. 540. 1056. 3843
Müller, St. 3525
Müller-Franken, H. 4252
Müller-Langenthal, F. 1320
Müller-Meiningen, E. 4251
Müller-Ravensburg, K. 0O.
2092
Müllers, H. 911
Münster, H. A. 3941
Muüunzstätte 592
Müssener, H. 3599
Muhl, J. 1795
Muir, R. 1222
Mummenhotf, E. 1685
Muralt, L. v. 3445
Murner, Th. 3539
Murrav. H. R. 3340
Musikjahrbuch 2648
Mussgnug, L. 3315
Muther, R. 2535
2698. 2789. |
Mutius, G. v. 4078
Mutsaerte, N. 2082
Muttersprachen 695
Nabholz, H. 1367
Nadler, J. 2471. 3830
Näf, W. 4008
Namenkunde 526
Nass, K. 3842
Nasse, H. 2929
Nataletti, G. 3378
Nathan, P. 1888
Naumann, E. 2647
Naumann, H. 2757
Naumann, L. 561. 2029
Neckel, G. 2765
Neeb, E. 2437. 3592
Needon, R. 3397
Negri, P. 3216
Nestier, H. 3355. 3570
Neubecker, O. 1730
Neufeld, S. 1877
Neugaß, F. 2588
Neuhaus, A. 1988
Neumann, F. 2470
Neumann, K. 3967
Neumann, W. 1806
Neumiller, J. 1330
Neumünster 1525
Neuordnung 2318
Newald, R. 3553
Nicholas, P. 4096
Nicolai, H. 1889
Niebuhr, B. G. 3788
Niederrhein 607
Niedlich, K. 2444
Niemann, A. 4065
Niessen, J. 619
Nijhoff, W. 2349
Nirrnheim, H. 1507
Nischer-Falkenhof, E. 2581
Nissen, K. 783
Nithard 3030
Nohl, J. 2913
Nollau, H. 2670
Nomenclator 2219
Norbisrath, W. 869
Nosek, V. 1285
Noss, A. 825. 816
Notae 2072a
Nottebrock, H. 1405
Notz, W. 3961
Nowak, L. 3001
Nowotny, E. 482
Nuntiaturberichte 1195
Oberhummer, E. 625
Oberndorff, L. Graf v. 3679
Oberndortfer, K. 4268
Ochs, E. 647. 3276
Oddone, A. 4111
Odier, J. 3565
Oeftering, E. 3567
Oelmann, F. 622
Oelsnitz, A. B. E. v. der 3137
Oertzen, v. 3677
Ogle, M. B. 634
Ohle, M. 2562
Ohnesseit, W. 4079
Oidtmann, E. v. 890
Oldfather, W. A. 707
Oldofredi, H. 4080
Olgiati, F. 3148
Olschki, L. 8. 726
Oncken, H. 1245. 3831. '47.
’48. '49
Oppeln 1634
Alphabetisches Register *143
Oppeln-Bronikowski F. v. | Petrich, H. 3695 ' Prestel, J. 1357
2067. 3765 Peuckert, W.-E. 3706 Preuß, H. 2516
Oppermann, W. 2168 ' Pfalz 1400 Preuß, Hug. 4163
O'Rahilly, Th. F. 1019 Pfeffel, J. A. 2887 Prévost, A. 1107
Pfeffer, A. 3866
Pfeiffer, E. 4052
Probszt, G. 2931
Prohaska-Hotze, F. J. 1118
Orel, A. 2837
Orsi, P. 465 ' Pfeitfer, R. 1340 Promnitz, E. 1191. 2192
Orsi, Pietro 3795. 3346 Pfeitfer- Quandt, M. 1868 | Protocol 4241
Ortschaftsverzeichnis 500. 503 ! Pferdmenges, F. 1238 ı Prümer, K. 1461
Ortsverzeichnis 501 Pfitzner, J. 433. 1158. 3229 | Prümper, M. 571
Ostheide, A. 2895 | Pfleger, L. 3900 Prüser, Fr. 2132
Ostpreußen 1603 : Pfleiderer, W. 646 Puchner, L. 1341
Ostwald, H. 3935 ' Pfligg, G. 1940 | Pürschel, E. 4009
Ostwald, P. 3136 Pflug, H. 604 Pulver, P. 1743
Otto, J. 1799 ‚ Philipp, A. 4150
Ottenthal, E.v. 744 : Philipp, H. 1585. 3006 ' @uanter, R. 1242
Ottmar, E. 1043 | Philippi. F. 1511 Quelle, O. 609
Otto, E. 1774 ‚ Philippsen, H. 774 Quellenhefte 1993
Otto I. 3206 i Phipps, R. W. 3699 Quennel, C. H. B. 3012
Ottokar, N. 3097 ' Phleps, H. 2872 Quennell, M. 3012
Oursel, ©. 722 Pichler, A. 2193 Quensel, P. 2794
Overzicht 476 ‚ Pick, F. 8503 Quicke, Fr. 3183
Oxford and Asquith, E. 4086 Pick, H. 1417 Quidde, L. 4049
! Pickel, G. 2225
Paas, Th. 3075 Pickel, W. 3486 Radbruch, G. 3521
Paatz, W. 2561 Pieper, W. 1854 Rademacher, F. 2599
Pachnicke, H. 4137 ' Pies, H. 3931 Radoslavotf, V. 4041
Pacitlei, V. 3055 Pietismus 2167 Rafn, H. 3043
Pätzold, W. 2319 ' Pietsch, E. 1502 Rahner, R. 3931
Pagel, K. 3713. 3338 Pinder, P. ©. 1558 Raithelhuber, H. 986
Pahncke, M. 1177. 3270 Pinnow, H. 1250 Rambaud, A. 1218
Paleologue, M. 3797. 4092 ‚ Pipenberg, E. 575 Raınp, K. 1080
Palm, Ph. 3696 Pirchan, G. 2048 Ramsauer, C. 1780
Paluzzi, C. G. 464 Pirchegger, H. 1306 ‚, Ramsauer, D. 3664
Pane, 0O. 1062 Pirkheimer, C. 3473 Ramus, P. 3951
Pannier, J. 3410 ' Pirenne, H. 1435. 1924 ' Rand, E. K. 706. 708. 709.
Paquet, R. 446. 4156 Planitz, H. 1934 1029
Parisot, R. 1396 Plantenga, J. H. 2524. 2623 Ranke, F. 2466
Park 2602 Plaschke, W. 1291 ‚ Ranke, L. v. 3331
Parthey, L. 3938 j Plaßmann, J. O. 1474. 3110 | Raphael, G. 2306
Pascher, J. 2053 Plate 3424 Rapp, A. 1249. 1362
Passerin d’Entreves, A. 1666 | Plauen 1503 Rapp, L. 1316
Pastor, L. Frhr. v. 2000. 4193 | Plenzat, K. 2458. 2703. ’75. © Raschl, T. 3751
Patetta, F. 775 ; 2525 Rathe, K. 2930
Patzig, H. 566 Plöckinger, H. 2785 Rathenau, W. 4259
Paul, H. 638 - Ploen, H. 1532. 2138 Ruathgeber, A. M. 473
Paul, J. 3332 Ploner, T. 2562 Rathgen, B. 1973
Paul, R. 2821 Plotho. W. Edler Herr u. Rattachement 4019
Pauls, R. E. 2700 Frhr. v. 1653 Rau, H. 1721
Pauls, V. 452. 1024. ’90 Plummer, C. 712 s Rauch 3256
Paulus, N. 3465 Poeck, W. 2699 ‚ Rauch, M. v. 3353
Pauly, G. 2579 ' Pöhlmann, C. 1163 Raumer, K. v. 1258. ’59.
Paumann, C. 2655 . Pöhnlein, J. 1344 1399. 1517
Payer v. Thurn, R. 2932 Pöllnitz 3625 Rave, P. 0. 3652
Peillaube, E. 3145 Pöyprlbaum, J. 2868 ‘ Ravn, R. P. 1067
Peisker, M. 3360 Poertner, B. 2217 Reallexikon 2449
Peitz, W. M. 3126 Poewe, W. 447 © Recht 1937
Peltzer, R. A. 2548. 2620. Poggius Florentinus 3246 | Reehnungsbuch 1183
Penck, A. 494. 497 Pohl, H. 2218 ‘ Reeckels, H. 1818
Peper, H. 3109 Poincaré, R. 4032. '90. 91 "© Reddaway, W. F. 3644
Perels, E. 1142. 3041 Polaczek, E. 2558 ; Reden 3212
Perels, K. 1700 Polhcim, K. 660 Redlich, J. 3580
Perlick, A. 2532. 2833. Politik 3953 Redlich, 0. 743
Perna, R. 1140 Poliwanow, A. A. 4095 Redlich, O. R. 3736
Persistenza 2256 © Pollard, A. 1227 Redlich, V. 2356. 3078
Pesch, J. 2510 t Pollock, F. 3951 Redslob, E. 2051
Peschel 2750 Pometta, E. 3927 Reform 2307
Pessler, W. 513. 515. 517. | Ponteil, F. 2264 Regesta 1US4
2676. 77. '35. 2877 | Pontitical, 728 | Regesten 1090
Pestschriften 2914 Poole, R. L. ne '42 Regesti 2012
Peter, H. G. 3245 Popelka, F. 256 | Rehm, W. 3967
Peters 3209 Port, F. 3966 Reichardt, A. 1178
Peters, O. 2506 Positions 412 Reiche, F. 574
Peters, U. 2290 Posner, E. 1701 Reichel, A. 2577
Peters, W. 1701. 3712 ‚ Practica 763 Reichel, G. 2109
Petersdortf, H. v. 3571. ı Prause, A. J. 662 Reichold, A. 27538
3695. 3355 Preitz, M. 3978 Reichstagsakten 1073
*144
Reichwein, G. 2379
Reimann, A. 4269
Reimer, H. 502
Reimers, H. 1496
Rein, A. 3227
Reinarz, H. 4169
Reincke, H. 1505
Reincke-Bloch, H. 1248.
4270
Reinecke, W. 1125
Reiners. H. 2614
Reinhardt. E. 3224
Reinhardt, H. 2140
Reinhofer, H. 1784
Reinöhl, F. v. 751.
1202
Reinwald, I. 2606
Reisch, E. 2972
Reischel, G. 558. 559
Reisse, R. 3941
Reissner, H. 3729
Reitzenstein, R. 2723
Relation 1457
Religion 1991
Relkovic, N. v. 1704
Remme, K. 2246
Renard, E. 3077
Renard, G. 1228
Renanudet, A. 3405
Repertoire 3982
Reuß. P. 1976
Reuß. R. 3082. 3968
Reuter. A. 1460
Revellio. P. 1376
Reventlow, Graf E.
Reverey, P. 2144
Reymann, M. 4130
Reymond, M. 736
Reynaud, L. 2475
R. F. 1848
Rhau. G. 2744
Rheinbaben, R. v. 4202
Rheindorf 3868
Rheinlandkunde 590
Rhijn, M. v. 3277
Rhode, H. E. 3179
Rhode, I. 3676
Rhodes, T. 4C61
Richstätter. K. 3511
Richter 1129. 2495
Richter, E. 1754
Richter, J. 3644
Richter. P. 3814
Richthofen, B. Frhr. v.
2953
Richtlinien 2324
Rickert, H. 2431
Rieder, K. 1054
Riemann, R. 2392
Riemer 2127. '72.
ties, R. 1072
Rirsenbürger. W. 2321
Rietstap. J. B. de 782
Rimbert 1041
Ringard. B. 3074
Ringwald-Steinen, K. 382
Rink, J. 567
RiB. F. 633
Ritgen, 0. 953
Ritschl, O. 2162
Ritter, A. 3495
Ritter, F. 2646
Ritter, G. 3370
Ritter, P. 3628. 29
Ritterling, E. 2952
Ritthaler, A. 3550
Ritz, J. M. 2530
1116.
9.)
x an am
4203 `
|
|
|
}
|
|
\
1
en N ee T,
Alphabetisches Register
Rivista 2100
Rizzoli, L. 2243
Robertson, W. (Field-
marshal) 4107
Robinson, J. H. 1229
Rochs, H. 1970
Rock 3459
Rockwell, W. W. 2042
Rode, J. 1174
Rodeuwaldt, G. 2344
Rodzjanko M. W. 4094
Röbel 1533
Roeder, Freiin v. 3684
Rögele, K. 3659. 3755
Rorlotfs 1091
Rörig, F. 1837
Roersch, A. 3406
Rösler, F. 2669
Roesler, G. 62
Roethe 3156
Röttger, B. H. 2539
Röttinger, H. 3324 `
Rohde, A. 2551
Rohr, M. 2331
Rolland, P. 75%
Rommel, G. 1357
Rose, J. H. 3991
Rosenberg, A. 4149
Rosendahl, E. 1480
kosenfeld 1093
Rosenhagen, G. 2840
Rosenkranz, K. 3969
Rosenstiel. R. 1835a
Rosentdinl, F. 2484
Rosenzweig, F. 3383
Rost, H. 1247
Roterbherg. E. 3648
Rotermund, G. 1907
Roth, C. 700
Roth, F. 3420. 3555
Roth, P. 1614
Rothenbücher, K. 2423
Rothert 987
Rothes, W. 3226
Rothfels, H. 3647. 3370
Rotscheidt 912. 914.
Rottenkolber 3617
Rouquet, G. 2453
Roverelli, G. 2993
Ruden, O. 1554
Rudloff, R. 2224
Rudnicki, M. 1596
Rudolph, T. 2039
Se H. 4831. 1030. 1915.
3452
Rüdiger, H. 2299
Rühle, S. 1869
Rümnnmn, A. 2347
Rüschenschnmidt, A. 2041
Rüther, B. 1757
Rüther, H. 1503
Rüthning 1059
Ruftni, F. 2161
Ruperti, P. 2985
Rappel, A. 2348. 3312, '13
Rußland 4095
Russo, R. 3479
Rust, H. 3409
Ruthe, W. 1826
3517
Sabatini, R. 3239
Sacher, H. 1051
Sachs 2115
Sachse, A. 3322. 4166. °76.'80
Sack. J. 839
Saenger, S. 4260
Säume, M. 3328
= A Ei a a
Sage, E. 2883
Sagen 2782. 2805
Sagenschatz 2793
Nagittarius 1252
Sailer, J. M. 3278
Sailer, L. 1813
Salimbene 1064
Salin, E. 3961
Salis-Scewis, G. v.
Salomon, A. 1783
Salomon, B. 1616
Salomon, F. 4172
Salomon, G. 3154
Salomon, R. 1156
Salzer. A. 2450
Samlinger 1518
Sandberger, A. 3568
Sander, P. 1103
Sander, 8. 3184
Sandkaulen, J. 1849
San Martino de Spucches, F.
1772
Santifaller, L. 1076
Sartinux, F. 2150
Sartorius, O. 971. 972
Sassen, F. 2234
Sattler, W. 3960
Sauer, A. 2447
Sauer, E. 1254
Sauer, J. 1352
Sauer, W. 2459
Sauerland 2809
Sauerlandt, M. 2553
Sauppe, O. 915
Sawicki, F. 2388
Sceaux 777. 713
Schaafhausen. F. W. 3094
Schaar, L. 3166
Schache, J. 2702
Schad, v. 2896
Schadelbauer, K. 1077.
4136
Schäfer, D. 1243. ’67.
2291. 3800. 4196
Schaefer, F. W. 3430
Schäfer, K. H. 1961
Schäfer, W. 3415
Schaeffer, F. A. 811
Schatfran. E. 1303
Schanz, G. v. 110%
Scharnweber, R. 2736
Schaub, F. 444. 3544
Schauer, H. 2472
Schauerte, H. 786
Schaus, E. 1120
Scheeben, H. Ch. 2072a
Scheel, O. 3963
Scheidt, W. 509
Scheithauer, R. 1453.
Schell, O. 2697. 2916
Schellbach, S. 1164
Schellberg, W. 3941
Schellhaß, K, 3502
Scheller, E. 4010
Scheller, W. 641
Scherer, H. 2305
Scherer, W. 2452
Scherlen, A. 1392
Sch rtel, W. 1867
Scherwatzky, R. 1688. ’89
Scheu 598. 1732
Schevill, F. 1230
Schiaparelli, L. 703. 704. 705
742 i
Schieber, A. 2774
Schiel, H. F. 3901
Schiffmann, K. 1157. 1305
3786
‚79.
1906
Schilfgaardc, A. P. v. 1932
Schiller, A. 1182
Schilling, F. 1588
Schillmann, F. 3053
Schimpf, R. 2894
Schindlmayr, H. 1355
Schinkel, W. 1469
Schirmeyer, H. 1749
Schirwitz, K. 3040
Schladebach 3710
Schläger, G. 2841
Schleiermacher, F. 3960
Schlesien 1616
Schlesier 929
Schlipköter, G. 1233
Schloemann 1478
Schlosser, H. 1122
Schlüter, O. 415
Schlumpf, E. 1052
Schlunck, R. 3337
Schlund, E. 923. 2695
Schmalenbach, H. 1268
Schmaltz, F. 2720
Schmauch 3205
Schmeidler, B. 1031.
3062
Schmid, B.
Schmid, H.
Schmid, H.
Schmid, J. 528
Schmid, P. 3069
Schmid, W. 432. 2957
Schmidgall, G. 3761
Schmidt 2599
Schmidt, Ad. 2604
Schmidt, Al. 1172
Schmidt, Alb. 1542
Schmidt, E. 2323
Schmidt, F. 1804
Schmist, Ferd. 2706
Schmidt, Ferd. J. 1672
Schmidt, Franz 2313
1150.
2369
3344
F. 1773. 1962
Schmidt, H. 1053. 3368.3494 |
Schmidt, H. J. 3473. 4168
Schmidt, K. 2285
Schmidt, K. H. 2353
Schmidt, L. 2994
Schmidt, O. E. 1551. 1568
Schmidt, R. 2917
Schmidt, Rich. 1647
Schinidt, Rob. 2598
Schmidt-Breitung, H. 4245
Schmidt-Ewald,W. 732. 1124
Schmidt-Lötzen, K. E. 3653
Schmidt-May 3428
Schmicdt-Petersen, J.
Schmidt-Radecke 3858
Schmieder, L. 1401
Schmitt, A. 1677. 78
Schmitt, C. 1660. 3876. 4253
Schmitt, W. 3431
Schmitz 1621
Schmitz, H. 2532. 2880
Schinitz-Lintorf, H. 1415
Schnabel, F. 2999
Schnee, H. 4206
Schneider, A. 3000
Schneider, Ed. 2065
Schneider, Eug. 3541
Schneider, F. 732. 1074
Schneider, Fed. 714. 2236.
3067. "99
Schneider, Friedr. 3066.
3174. "75
Schneider, Q. 305
Schneider, J. 693
Schneider, W. 1968
396
Alphabetisches Register
Schneller, L. 3375
Schnettler, O. 1475
Schnitler, G. 4106
Schnitzer, J. 3238
Schnobel, C. 2317
Schnoor, H. 2652
Schnürer, G. 1994. '95. 3038
Schnütgen, A. 3902
Schnyder, W. 1370
Schöffenspruch 3608
Schoenaich, G. 1617. '19
Schönberg, F. 4226
Schönberger, M. 1798
Schöne, O. 2817. ’18. ’19. '50
Schönenberger, K. 3243
Schönfeldt, E. v. 962
Schönhoff, H. 2713
Scholte 3567
Scholz, H. 2701
Scholz, R. 3171. 3241
Schoop, K. 2223
Schorbach, K. 3314
Schornbaum, R. 3535
Schott, G. 2240
Schotte, W. 3878
Schottenloher, K. 2927
Schottlaender, R. 3291
Schrader 2439
Schramm, A. 2346
Schramm, P. E. 3061. '64
Schraudenbach, L. 1972
Schtaudner, L. 2052
Schreckenberg, K. 2294
Schreiber 488
Schreiber, W. L. 2570. ’75.
Schreibmüller, H. 1402
Schremmer, B. 2166
Schremmer, W. 3651
Schröder, Alfr. 2034
Schroeder, Arth. 1544
Schröder, B. 2777
Schröder, Edw. 819
Schröder, E. 422x
Schröder, K. 2381
Schröder, P. 2105
Schroeder, W. 3824
Schröter. E. 659. 3049
Schroeter, I. Fr. 764
Schrötter, F. Frhr. v. 850.
851. 855. 3732
Schrötter, G. 3830
Schrohe, H. 3579. 3616
Schubert, H. 1426
Schubert, H. v. 2016. 3336
Schuchardt, H. 956
Schuchardt, O. 3364
Sehnchhardt, C. 2948, ’55
Schuck, J. 2156. 3114
Schuemacher, K. 1748
Schünemann, K. 4012
Schünemann, Kon. 535
Schüßler 3477
Schüßler, H. 3674
Schüßler, M. 3916. ’17
Schüßler, W. 3644
Schütte, G. 2944
Schütze 2820
Schuhmacher, K. 1377
Schuhmacher, W. 2747
Schuld 4051
Sehule 725
Schulenburg 3967
Schulenburg, W. v. 2734
Schullerus, A. 1321
Schulte 3663
Schulte, A. 1375
Schulte, B. 1458. 3739
*145
' Schulte, E. 1800
Schulte, F. 3808
Schulte, K. 3514
Schulte-Kemminghausen 670 `
Schultes, R. M. 3274
Schultess, C. 1506
Schulthess, H. 3527
Schulthess, O. 2976
Schultz 2134
Schultz, F. 2239. 3539
Schultz-Ollendorf, W. 2709
Schultze 3497. 3823
Sch Itze, E. 3803
Schultze, J. 3780. 4043
Schultze, R. 2132
Schultze, V. 3439
Schultze-Galléra, S. Baron
v. 1539
Schulwesen 2280. 2314. ’30
Schulz, E. 1039. 3025
Schulz, W. 3010. '11
Schulz-Halle, W. 3008
Schulze. A. 3033
Schulze, Arth. 1941. 3543
Schulze, G. 3365
Schulze, P. 2278
Schulze, R. 1546
Schulze, Rud. 3434. ’35
Schulze, Th. 1565. ’66
Schulze, W. 1843
Schumacher 565
Schumacher, G. 576
. Schumacher, K. 2436. 2973
76
Schumann, A. 2838
Schurhammer, G. 2195
Schuster, G. 454. 3756
Schuster, M. 1212
Schwahn, F. 3806
Schwaighofer, H. 3706
Schwanhäuser, C. 1530
Schwantes, G. 2933. ’38
Schwartz 2045
Schwartz, P. 1981. 3603. ’62
Schwarz, B. 1381
Schwarz, E. 533
Schwarz, O. G. 1392
Schwarzien, O. 2836
Schweinfurt 1351
Sehweitzer, A. 2694. 2846.54
Schwerin, C. Frhr. v. 1737
Scehwertfeger, B. 3984
o Schwinge, E. 1911
= Seeger, H.-J.
Scriba, M. 1062
Scupin 1858
seaby, A. W.
sebestyén, dJ.
séc, H. 1833.
seefeld, H. v.
695
2130
2400
2329
1534 '
Seeliger, E. A. 2631
serbBelberg, F. 4105
Seidl, J. 1117. 3208
Seifert, F. 2375
Seignobos, Ch. 1220. 3992
Seith, K. 3352. 3519
Selchow, B. v. 2338
sell, M. 4025
scele 3585
Sellmann, A. 3609
Sels, L. 1419. '23
t Semerau, A. 2893
Semrau, A. 1942
Sens, W. 1540
Seraphim, E. 3202
Serventi, G. F. 1221
Sethe, K. 697
Setterwall, K. 406
1
*146
Seuse, H. 3273
Sevenaer, E. v. Nispen t 1111
Sevenhoven, A. H. Martens
v. 1926
Sevesi, P. 3231
Seydewitz, T. v. 3598
Seyfert, R. 2288
Seyffert, O. 2686
Seyfried, F. 1386
Sichart, E. v. 2882
Sidaritsch, M. 1307
Sieber, F. 2816
Sieber, 8. 1718
Siebe, R. E. 2811
Sieg 2707
Siegel 773. 776
Siegel, K. 3564
Sieger, R. 585. 1728
Siegfried, P. 3819
Siegl, K. 1119
Sieveking, H. 3047
Sievers, F. 3836
Sierk, H. 1055
Silva, P. 3794. ’96
Silva-Tarouca, K. 1141
Silverio, O. 2252
Simeoni, L. 1705
Simon, A. 2633
Simon, K. 2585
Sinemus, M 1459
Sitzmann, K. 2546
Slee, J. C. v. 3437
Slott-Moller, A. 3044
Smidt, W. 1040
Smit, J. 2043
Smith, L. C. 3993
Smolders, P. 2119
Soecknick, G. 2173
Söhnel, H. 1099. 1567
Solari, A. 2889. 3054
Soldan, W. 2973
Soldatenbuch 1974
Solleder, F. 992. 3354.
Solmi, A. 3031
Soltau 2634
Sommer, A. 3961
Sonnenblume 2198
Sontag, E. 1720
Soranzo, G. 3230
Sorbelli, A. 1021
Spangenberg, H. 1103.
Spanuth, G. 2025
Sparber, A. 760
Specht, R. 1130
Spemann, F. 4199
Spengler, O. 2380
Sperber, H. 637
Speter, M. 3567
Speyer, C. 2491. 3575.
Spielmann, C. 1442
Spiethoff, A. 1650
Spohr, ©. 733. 859. 979
Sprachatlaa 642
Springer, M. 3681.
4227
Sprockhoff, E. 2886
Spunda, F. 3307
Srbik, H. v. 3438. 3807
Staak, G. 553
Staat 1215. 1646
Staatskunde 1652
Staatslexikon 1651
Stachnik, R. 3042
Stadie, K. 877. 985
Stadtältesten 1715
stadtbaukunst 2320
Stadtbuch 1180
4054
1908
‘80
3372.
Alphabetisches Register
Stadtler, Ed. 3805
Stähelin, F. 2975
Stachelin, W. R. 784
Staehle, H. 4230
Stählin, K. 1890. 3632. ’33
Stahl, G.M. 1046
Stahl, W. 2656
Stammbaum 952
Stammbuch 2705
Stammler, R. 1856
Stammler, W. 2449
Stammreihe 939
Stammreihen 980
Stammtafel 948
Stammtafeln 865
Stange, K. 3369
Stapel, W. 3387
Stark, T. 2212
Starkad 1613
Stauda, J. 2750
Staudinger 1557. 1717
Stechele, K. 3161
Stechow, W. 429
Stegemann, H. 1261. 4160
Stehlin, K. 3317
Steiger, H. 3558
Stein, E. 1412. 1616
Stein, J. 1167
Stein, P. 2097
Stein, R. 3941
Stein, S. 1902
Steinacker, H. 1049
Steinacker, K. 1210. 2875
Steinbach, F. 1421. 2946
Steinberg, S. 1034. 3176
Steinberger, I.. 530. 687
Steinen, W. v.d. 3113
Steinhausen, G. 3999
Steinhauser, W. 1314
Steinitz, Ritter v. 3862
Steinlein 3381
Steinsdorf, K. v. 3817
Steller, W. 674. 1935
Stellungnahme 4257
Stemmler 3752
Stengel, E. E. 1260. 1680.
2008
Stenzel, K. 1052. 3234
Stephan 1128
Stephan, B. 1872
Stephenson, G. M. 3909
Stern, A. 1365. 3878
Stern, C. v. 1637
Stern, M. 3748
Sthanıcr, E. 1679. 3101.
03. ’05
Stieda,W. 916. 2271.’74.3631
Stier-Somlo, F. 1891
Stietzel, W. 3709
Stieve, F. 4099. 4118
Stimming, M. 431
Stinnesbeck, E. L. 1165
Stirner, M. 2285
Stock, A. 277
Stockmann, A. 1857
Stockoe, F. W. 2474
Stocks, T. 594
Stöbe, P. 562
Stöpel, R. 1499
Stoett, J. A. 645
Stöwesand, R. 3388
Stolberg-Wernigerode, O.
Graf zu 3540
Stolle, F. 1053. 1181. 1623
Stolz, ©. 616. 618. 1309. 1693
Stolze 1661 ‚
Stolze, A. 3903
Stolze, W. 3343
Storbeck, L. 1569
Stowasser, O. H. 3189
Strach, E. 2730
Stracke, E. 3380
Stratz, R. 3931
Strauch, P. 3272
Strauß, H. A. 2741
Strauß, K. 1819. 2600. 2881
Strauß u. Torney L. v. 2191
Strecker K. 652. 653. 3057.'63
Strecker, W. 1514
Stresemann, G. 4202
Strich 3650
Strieder, J. 3225
Striedinger, I. 1112
Strohl, H. 482
Struck, R. 2627
Strudel 2798
Struik, D. J. 3299
Strukat, A. 1602. 2827
Strunk 552. 2131
Strunz, F. 3143
Studien 1358
Studienfahrten 2443
Studienwoche 2446
Stübler, E. 2262
Stübler, H. 2902
Stückelberg, E. A. 1208. 2187
Stückrath, O. 2051
Stückrath-Stawitz, O. 2791
Stufler, J. 3149
Stuhlmann, F. 1982
Stuhr, F. 453
Stumm, G. B. v. 810
Sturm, A. 2069
Sturmhoevel, K. 1241
Stutz, U. 1893. 4170
Sudhoff, K. 1145. 2912.
Süss, C. 1013
Suida, W. 2538
Summa 1150
Summers, M. 2724
Sundheimer, P. 1881
Stiimmert, L. 1882
Sunyol, G. 713
Sussidi 1113
Swoboda, K. M. 2608
Sydow, E. v. 3774
Szadrowsky, M. 666
Szczepanski, M. v. 1664
Tacitus, P. C. 3006
Tacke, B. 583
| Tackenberg, K. 2939
‚ Taenzl, A. Freiin v. 990
' Täubert, G. 799. 800
Täubler, E. 2956. 4194
Tardel, H. 2493
Tarneller, J. 532
Taschenbuch 876. 877.
Tavemier, K. 1403
Tecklenburg, A. 1244
Tegetthofl, W. v. 3861
Terlinden, Ch. 3787
Ter Meer, P. 981
Ter Meulen, J. 3547
Terstcegen, G. 3652
Teuchert, H. 673
Theissen, J. S. 3475
: Théry 2174
Thiebault, D. 3644
Thiel, V. 1861
Thielsen, W. 2629
Thiermann 2055
Thomas v. Kempen 3278
; Thoınassek, R. 504
14
878
Thommen, R. 3317
Thompson, D.V. 718
Thom son, J. W. 636. 1226
Thorndike, L. 2244
Thornton, H. H. 3107
Thüngen, R. Frhr.v. 991. 3346
Thuleweit, H. 909
Thyssen, J. 2415
Tidemann, H. 33832
Tidik, E. 3139
Tictze, H. 1204. ’99
Tilger, Fr. 580. 1541
Tillich, P. 2429
Timerding, H. 3015
Timm, E. 611
Timmermann. 4171
Tirpitz, A. v. 4081. '82. 4133
Tobien, A. v. 3678. 3884
Tönnies, F. 2421
Toison 821
Tonnelat, E. 3157
Tooley, M. J. 3172
Topham, A. 4087
Torggler, K. 1308
Tornau 843. 844
Tosti, A. 4112
Toth, L. 3750
Tragödie 4130
Trammer, K. 3656
Transche-Roseneck, A.v. 1790
Traub, H. 3822
Traumann, E. 924
Trautmann, O. 1776
Treichler, A. 3536
Treichsler, G. 1297
Trésors 1020
Trevelyan, J. P. 1274
Triebel, L. 903. 918. 919
Triepel, H. 1653
Trier, J. 2032
Tronnier, A. 3310
Trotter, K. 976
Trützschler v. Falkenstein,
H. 4011
Tachersich, E. 1632
Tschirch, O. 1578. 3652
Tschudi, C. 3764. 3831
Tügel, L. 3219
Tumbült, G. 947. 1384
Tupper, F. 1751
Turba, G. 1670
Turbiani, U. 3859
Turnbull, G. H. 3790
Turquan, J. 3791
Tzschaschel, R. 1825
Ubald, P. 475
Uebe 2918
Uehle, E. 2027
Uhlirz, M. 4189
Ullrich, H. 548
Ulmann, H. 3810
Ulmer, A. 1316
Ulrich, K. 1870
Umlauft,F. J. 12838. 3523. 3913
Underhill, E. 2154
Unger 599
Unger, H. 3652
Unger, W.S. 1060
Urbas, E. 4022. '23
Urff, H. 663
Urkunden 1051. °97. 11C4
Urkandenbuch 1089. '93
Ursachen 4150
Uttendörfer, O, 2171
Uttenweiler, J. 2074
Utzinger, W. 2790
Uzureau, F. 3688
`
Alphabetisches Register
Vaccari, P. 2259
Valente, A. 3474
Valentin, V. 1724. 3870. 4151
Vallière, P. E. de 8195
Valls-Taberner, F. 3120
Valori, A. 4113
Valvekens, E. 2079
Van der Briele, W. 2544
Van der Essen, L. 3197
Van der Linden. H. 3085
Van Mierio, J. 1188
Vannerus, J. 2978
Vanselow, K. 1765
Van ’t Hooft, B. H. 2771
Van Wyck, W. 3249
Varano, F. S. 3298
Varenius, O. 4098
Varges, H. 672
Varnhagen v. Ense 3969
Vathaire, J. de 414
Vaubel, H. O. 2359
Veen, J. S. van 1931. 1933
Venantius, F. 1139
Venne, J. M. van de 3215
Vercouillie, J. 2645
Verdam, J. 645
Verdross, A. 1311
Vergangenheit 1335. 1524
Vergottini (De), G. 1702
Vermeil, E. 4002. 4120
Versammlung 4267
Verwijs, E. 645
Verzeichnis 441. 1014
Vester, X. 1862
Victoria, Queen 3874
Vigener, F. 3904
Villari, P. 3252
Villat 3717. ’19. ’20
Vilmar, A. F. Ch. 680
Vincent, A. 771
Visart de Bocarmé 820
Visconti, A. 2260
Vitale, V. 3108
Voeltzer, F. 3740
Vogel 3396
Vogel, P. 3970
Vogel, W. 4215
Vogeler, A. 2495
Vogeler, F. 900
Voges, H. 3708
Vogt, L. 908
Voigt 1560
Voigt, Ch. 4190
Voigtländer, E. 2891
Volbach, W.F. 2601
Volckmann, E. 688
Volk, J. 3425
Volksboden 512
Volksbuch 3093
Volkskalender 491
Volkskundliches 2702
Volkslieder 2742
Vollmer, B. 1476
Volpe, G. 2153
Voltelini, H. 1192. 1311.
Volz, G. 3644. '5l. ’52
Volz, H. 3460
Volz, W. 512
V. dem Knesebeck 3588
Von der Au 1444
Voretzsch, 2298
Vorländer, K. 3050
Vorwahl, H. 2160
Voss, R. 2815
Voß, Th. 3611
Vossler, K. 2671
*147
' Wachtler, H. 2868. ’90
a =
‚ Wähler, M. 1814
Wätgen, H. 4161
Wätjen H. 493
Wagler, L. 3031
Wagner, A. 2357
Wagner, E. 1289
Wagner, Paul 1438. '43. 2866
Wagner, Peter 2133
Wahl, A. 4000
Wahl, H. 3781
Walahfrid 1145
Waldeck, F. 884
Waldow, H.G. v. 4144
Wallace, W. K. 3994
Wallich 3937
Wallner, N. 3790
Walser, H. 587 :
Waltendorf, J.M. v. 2196
Walter, F. 2593
Waltinger, M. 2787
Walz, A. 3144
: Walzel, O. 2448
Wandsleb, A. 3825. ’26
Wappen 789. 792
Wappenbuch 784
Wappengrabplatte 793
Wappengruppe 791
War Office 4126
Warschauer, A. 4179
Warschauer, M. 3945
Wartenberg 3649
Wasserzieher, E. 681
Waterhouse, G. 1051
Waters, W. H. H. 4088
Wattelet, H. 3194
Wahlin, H. 3221
Weber, A. 1649
' Weber, Ch. 489
Weber, Edm. 2026
Weber, Elisabeth 539
Weber, M. 1665. 1763
Weber, O. 1292
Weber, P. 1450
Weber, X. 2445
| Wecken, F. 421. 422. 423. 866
Wegner, Th. 593
Wegwitz, P. 3541
Wehrhan, K. 2738. '58
Wehrmann 3671
' Weicker 598
Weidel, K. 2325
Weidemann, W. 3943
Weidenbacher, J. 3226
Weigand, H. 1244
Weigel, M. 3050
Weil. E. 1145
Weimann, H. 2690. 2848
Weimann, K. 1270. 1681
Weinberger, O. 3905
Weinhandl, F. 3269
Weinhold, K. 3163
Weins, W. 1425
Weinsberg, H. 1167
Weise, A. 3652
Weisheit 2054
Weiske, K.: 1427
Weiss, A. 1919
Weisser, H. 2460
Weisweiler, W. 1913
Weixlgärtner, A. 2583. 3325
Weller, K. 1360. 4271
Wellstein, G. 2073
Wels, K. H. 2998
Welschinger, H. 3722
Weltgeschichte 3995
Weltkrieg 4108. 4109
*148
Weltzien, O. 1483. 3695
Wenck, K. 3124. ’30
Wendel, H. 3950
Wendland, J. 3675
Wendland, W. 3619. 3906
Wendt, H.H. 3447
Weniger, E. 2289. 2406
Wenner, J. 1953
Wentersse, G. 1228
Wentz, G. 964. 2033
Wenzel, C. L. 1491
Werner, H. 1082
Wertheimer v. 3807. ’69. °70
Wertheimer, F. 4216
Werunsky, E. 1281. 1914
Wescher, P. 2556
Wessel, M. 995
Westermann, E. 1582
Westtfalenland 593
Weyer, W. 1410
Weyersberg, A. 837
Weymann, C. 2457
Weymann, Charles 1395
Weyrich, E. 1301
White, W. A. 4069
Wibel, H. 3064
Wiborada 2190
Wickham, St. H. 4089
Widemann, J. 655. 1049
Wiedererstehung 2670
Wiederhold, W. 2147
Wiegand, F. 3499
Wienecke, M. 1257
Wieruszowski, H. 1676
Wies 2856. 2859
Wieschebrink, Th. 2625
Wieselhuber, J. 1331
Wiesenhütter, A. 2148
Wieser, F. 1649
Wiggermann, H. 2296
Wilamowitz-Moellendorff, U.
v. 1211. 1213. 1217. 2960.
Wilcke, M. 1560
Wild 3651
Wild, E. 1552. 3258
Wild, H. 440
Wilfert, H. 1662
Wilhelm, B. 2422
Wilhelm, F. 3026
Wilhelm I. 4043
Wilhelm II. 4045
Wilhelm, früher Kronprinz
4125
will, L.-Ch. 813
Wille, J. 3577
Wiliam, M. 1273
Wiliams, B. 2393
Williams, W. W. 3115
Willoughby, L. A. 3775
Wilmart, A. 2101
Wilms, A. 2071
Alphabetisches Register
Wilson, E. 2851
Wilson, W. 4068
Wilss, L. 2651
Wind, S. 1708
Windelband, W. 3855. 400
Winderlich, C. 2830 .
Wininger, 8. 930
Winckelmann, F. 426
Winkler, F. 2345
Winkler, L. 1946
Winkler, M. 3643
Winkler, W. 1311. 3597. 3830
Winter, E. 961. 3759
Winter, K. 457
Winter, R. 2718
Winterfeld, L. v. 7101. 1824.
18345. 2806. 3436
Wintterlin 1964
Wirsching, A. 3487
Wirth, A. 514. 1225. 4000
Wirtschaftsleben 1838
Wirtz, R. 591
Wittich, E. 2920
Wittschell, L. 1606
Witschi, R. 3652
Wodiczka, J. 3733
Wöhlermann, A. 3622
Wwölfle, K. 1504
Wörsching, J. 715
Wörterbuch 647
Woeste, F. 2732
> Wohleb, J. 3932
: Wrede, A.
Wolf, G. 3357
Wolf, Georges, 4224
Wolf, Gustav 480
Wolf, S. 2071
Woltf, G. 540
Wolf, R. 2412. 2617
Wolf, W. v. 1971
Wolfram. G. 1393. 20673
Wolfstieg, A. 471
Wollesen, E. 3210
Wonisch, O. 753
Wopfner, H. 1312. 1313
Workmann, H. B. 3253
Wortmann, K. 4174
Wotschke. Th. 969. 2263. '70.
2309. 3457. 3554. 3610. ’12.
13. '14. '20.
Wrangel, G. v. 1000
2689
Wretschke, A. v. 1671
Writing 2395
Wrochem, A. v. 4236
wihr, W. 1333
Würdig, L. 1545
Württemberg 1359
Württemberg- u. Hohen-
zollern-Numimer 881
Würzburg 1333
Wüstenfeld, F. 766
. Zeumer, K.
Wulffius, W. 1636. 3600
Wundt. M. 2374. ’87. 2505
Wunschik, A. 581
Wustmann, R. 2653
Wutke, K. 779. 3258. 3926
Wymann, E. 1083. 2751
Ydier, F. 3022
Yeldham, F. 769
Zaccagnini, G. 2261
Zachariae, Th. 2688
Zahn, P. v. 3769
Zaloziekcy, W. R. 2528
Zange, F. 1999
Zatschek, H. 745
Zaural, J. 2786
Zechlin, E. 1723
Zedler, G. 1047.
3311
Zehinen, M. B. v. 1001
Zehrfeld, R. 3552
Zeiller, J. 2017
Zeiss, H. 1669
Zeller, D. K. H. 1002
Zeller, E. 1380
Zeller, G. 3476
Zeller, J. 2068. 2116
Zentner, W. 3041
Zeppenfeldt, L. 2590
Zeremonien 2241
Zerkaulen, H. 3639
1156
Lieger, A. 1310
Ziesche, K. 1906
Zilsel, E. 2233
Zimmermann 684. 1812
’48. 3173.
. Zimmermann, E. 2597
Zimmermann, H. 2572
Zimmermann, P. 1200
Zimmert, K. 1044
Zimolo, G. C. 3584
Zinkgräf, K. 3623
Zobel, A. 3441
Zobeltitz, H.-C. v. 4066
Zoepfl, F. 3481
Zopt, H. 3496. 3670
Zorn, F. 4177
Zschaeck, F. 913
Zscharnack, L. 1991
Zucker, F. 1074
Züricher, G. 2759
Zur 1898
Zusammenkunft 4028
Zutt 2696
Zwehl, H. v. 4143
Zwei 1886
Zweifel, P. 3193
Zwicrlein, St. 1138
Zwierzina, K. 2463
4wingli, H. 3412. ’13
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