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HISTORISCHE
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HERAUSGEGEBEN VON
De. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
IV. JAHRGANG 1901
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE ZWÖLFTER JAHRGANG
Ee
LEIPZIG
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER
1901
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ALLE RECHTE, TEN. | -
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHAT a
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Inhalt
des vierten Jahrgangs 1901.
Aufsätze.
Hampe, Karl, Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs H.. . . .
Bachmann, Ad., Nochmals die Wahl Maximilians I zum Deutschen
König .
Götze, Alfred, Die Artikel der Bopen 1525.
Brandenburg, Erich, Zur Entstehung des Imdeshörrlichen Kirchen:
regimentes im albertinischen Sachsen.
Otto, Eduard, Beiträge zur Geschichte des Heidelberger Hofes : zur
Zeit des Kurfürsten Friedrich IV.
Preuss, G. F., Oesterreich, Frankreich und Bayern in der ananischen
Erbfolgefrage 1685—1689 . . . . . 809.
Haarhaus, H., Ze keete an einer katholischen: Uni-
versitit .
Schiemann, Theodor: Dex Gens Grafen: v. Denniz Brief an
den General v. Fock über die Ermordung Kaiser Pauls I.
Kleine Mitteilungen.
Keutgen, F., Weizsäckers Editionsregeln .
Lohmeyer, Karl, Die Litteratur des Jahres 1900 zur Geselichte Alt-
preussens
Schilling, Hugo K., Die vermemi che Urkunde: im t Ganderheimer
Plenar .
Otto, H., Zu den Urkunden über die Absetzung Adolfs v. Nasrit,
Schr be on, M.G., Ein neuer Beitrag zur Geschichte der drei
letzten Huyenott EEN 1621—1629.
Haake, Das Jubiläum der preussischen Konte bone: in dé historischen
Liltératur Ss Sg
Hüffer, H.. Der Briefwechsel Bee im i Felak 1799 =
Dw ed aek H. v., Johann v. Wessenberg |
Daenell, EE auf die Geschichte in Sachen der getan
Flottenasitahiön
Besprechungen.
Abeken, Ein schlichtes Leben in bewegter Zeit (Schmitt).
Arneth, Biographie des Fürsten Kaunitz (Schlitter). Br td
Aus E Briefwechsel Kg. Friedrichs I. v. EN v. E. Berner
(Haake) À
Baasch, Beiträge zur Geschichte ds E EN Be hilfbaues TN um
Besser, Joh. v., Preussische Krönungsgeschichte (Hauke) .
a*
504
429
10
507
355
565
365
74
129
125
148
569
534
567
IV Inhalt.
Bernheim, (Geschichtsunterricht und Geschichtswissenschaft (Fester)
Bernoulli, Die Heiligen der Merowinger (Kurth).
Biographien, Basler, Bd. I (Thommen). . . . . .
Böhmer, Geschichte der Stadt Rügenwalde (Lange)
Boguslawski, 85 J. preuss. Regierungspolitik in Posen und West-
preussen (Oncken) . 8
Bowman, Preliminary Ben of the Péñce of Anen (Salomon).
Bridge, History of the Russian Fleet during the Reign of Peter the
Great (Daenell) . fe A oe eut e ee Ben core CN Le
Briefe und Aktenstücke z. Gesch. Preussens unter Friedrich Wil-
belm III. ed. Rühl (Roloff u. Lohmeyer) . . 128.
Briefwechsel d. Hzs. Christoph v. Wirtemberg ed. Emst rio 116.
Bruns, Die Lübecker Bergenfahrer (Stein).
Bnombergen Bevölkerungs- und Vermögensstatistik von rabak
(Doren). Sr y
Burdach, Walter von de Vo was
Busch, Die Beziehungen Frankreichs zu Galerien nd Italien
1866—1871 (Kaufmann).
Cahn, Der Rappenmünzbund (Köberlin)
Catalogue des actes de Henri de Gueldre (Hampe)
Claasen, Schweizer Bauernpolitik (Ludwig)
Corpus documentorum inquisitionis haereticae Davia Neèrlandicae
ed. Fredericq Bd. 1, 2, 4 (Müller). S
Curschmann, Hungersnöte im Mittelalter (Sieveking) . |
Davidson, Forschungen z. Geschichte v. Florenz II. (Doren).
Delbrück, Geschichte der Kriegskunst I. (Fuchs)
Dietrich, Streitfragen der Schrift- u. Quellenkunde (Caro) .
Doeberl, Bayern und Frankreich vornehmlich unter Kurfürst Ferdinand
Maria (Pribram) .
Eberstadt, Der Üderküng dés R (Rietschel) .
Ehrenberg, Die Schlosskirche zu Königsberg i. P. (Haake) .
Feret, La faculté de Théologie de Paris (Grützmacher)
Fick, Auf Deutschlands hohen Schulen (Keussen).
Förster, Das preussische Königtum und die Klassische Kunst (Haake)
Freylinghausen, 7 Tage am Hofe Friedrich Wilhelms I. (Weber)
Friedrich I. König v. Preussen von ttt (Haake). SÉ
Gelzer, Genesis der byzantinischen Themenverfassung (v. Se ge:
Gény, Schlettstadt u. s. Anteil a. d. Bewegungen 1490—1536 (Ernst)
Gloy, Beiträge z. Geschichte d Leibeigenschaft in Holstein (Knapp) .
Gobelini Person Cosmidromius ed. M. Jansen (Kaiser). spí
Gorrini, La cattura di Annibale Malvezzi (Doren) .
Greiner, Das ältere Recht der Reichsstadt Rottweil (Rietschel) .
Günther, Heerwesen und Kriegführnng in unserer Zeit (Pfister) . .
Hansen, Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess (K. Müller) .
Hauviller, Frankreich und Elsass im 17. u. 18. Jh. (v. Borries).
Heldmann, Der Kölngau (Keutgen) .
Inhalt.
“engst, Die Ritter des Schwarzen Adlerordens (Haake).
ı.eyck, Friedrich I. u. d Begründung d preuss. Königtums (Hanke).
''eydenreich, Aus der Geschichte der Reichsstadt Mühlhausen
i. Th. (Gr.). DEE
ıiessel, De regno Repas ibri XX : v. € Boni Dion) +.
:iildebrand, Johan III. och Europas Katolska Makter (Hirsch) . . .
Hötzsch, Wirtschaftliche und soziale Gliederung der Bevölkerung im
Mezssnisch: erzgeb. Kreise im 16. Jh. (Eulenburg) . i
Hoffmann, Naumburg im Zeitalter der Reformation: (Borkowsky)
Holzhausen, Der erste Konsul Bonaparte und seine deutschen Be-
BUCher (ROOMS 8 Ce 2 u ae ee Ei een ene a
Hubert, Le voyage de Joseph II. dans les Pays-Bas (Schlitter) .
Immich, Papst Innocenz XI 1676—1689 (Weber).
Kienast, Die Legion Klapka (Schlitter) .
Kleef eld, Zum 18.Jan. 1701. Hohenzollern: Testspiel, vor 2007. (Hanke)
Kötzschke, Studien zur Verwaltungsgeschichte der Grossgrundherr-
schaft Werden an der Ruhr (Knapp)
Kramer, Die Geschichte der Alamannen als Gaugesehichte L. Schmidt)
Krüger, Ursprung des Welfenhauses (0. Roller) .
Kugler, Babylonische Mondrechnung (Weissbach) .
Lamprecht, Die Entwicklung des itciatlicnen und geistigen
Horizonts unserer Nation (Daenell) . |
Lande de Calan, Ch. de la, Les Eh Er l'epopée romane
(Kurth). EECH A a ei a iu g
Lauer, Le Mee de Lonis IV. a Outre-Mer (Dümmler) .
Lea, The dead hand (Rieker). . . . . 2...
Lea, The Indian policy of Spain (Haebler) .
Lea, Zur Geschichte der mittelalterlichen Ketzerinimieition (Müller) .
Lengnich, Ius publicum civitatis Gedanensis ed. Günther (Lohmever)
Leo, Untersuchungen zur Are und en des
Thüringischen Osterlandes (Schulze).
Lorenz, Einführung der brandenb.-preuss. Dandeshokeik: in ; Quedlin-
burg (Haake) `,
Lory, Karl, Doktor der Geschichte (Volkelt). EEE
Martin, T. Byam, Letters and Papers (Salomon) . . . . . . . . .
Mathesius, Ausgewählte Werke III. ed. Lesche (Berger) .
Menck, Ein Beitrag zur Geschichte der Verhandlungen über Er-
teilig des preussischen Königstitels (Haake) . . . . . . . . .
Meyer, Das deutsche Volkstum (Brukner u. Much).
Michael, Englands Flottenpolitik und der Untergang Hollands (Daeneli)
Navez, Pourquoi Napoleon a-t-il perdu la bataille de Waterloo?
(Schmitt) .
Nippold, Oliver Cromwell: Wilhelm IM. en (Weber)
Norway. Official nobliestion (Hildebraud) i EN
Ommen, Kriegführung des Erzherzogs Karl (Roloft). ee
Otto, Das älteste Gerichtsbuch der Stadt Wiesbaden SG Voltelini)
VI Inhalt.
Peez, Wie verlor Süddeutschland seinen Anteil am Welthandel (Daenell)
Pfeilschrifter, Die authentische Ausgabe der in
Gregors d. G. (Grützmacher) Sa
Pflugk-Harttung, J.v., Der Johanniter- ind der Deutsche Ode; im
Kampfe Ludwigs des Bayern mit der Kurie (Lippert) .
Pirenne, Le soulèvement de la Flaudre maritime (Stein) .
Plehn, Geschichte des Kreises Strassburg i. W. (Lohmeyer) :
Prisatbriete, Deutsche, des Mittelalters hrsg. v. Bees
Bd. I (Brandenburg).
Privilegiebref, tech hole stadi: EI Hildehrand: L EC
Procksch, Blutrache bei den vorislamischen Arabern (Brockelmann)
Prutz, Preussische Geschichte Bd. I. II (Loewe u. Lohmever) . . . 401.
Quellen z. Geschichte der Kriege v. 1799 u. 1800 ed. Hüffer. Bd. I
(Buchholz).
Ösellenbiich zur Beer v. Geli (nommen)
Ratzel, Politische Geographie (Kirchhoff)
Redlich, Cardinal Albrecht v. Brandenburg (Neuwirth) .
Bepssta diplomatica Thuringiae ed. Dobenecker. Vol. Il (D. Schäfer)
Regesta episcoporum Constantiensium. Bd. II, L. 1—3 ed.Cartellieri
(R. Fester) SR
Rembert, Die Wisdertäuleri im Hat, Jülich (Redlich) .
Richter, E., Neue Erörterungen zum historischen Atlas der Oder
reichischen Alpenländer (Seeliger) . . .
Richter, O., Geschichte der Stadt Dresden. I (Rietschel)
Ritter, Die, des kgl. preuss. Hohen Ordens vom Schwarzen Adler
(Haake). ;
Rivoluzione, CH EE del 1799 (Schlitten) .
Rodenberg, Seemacht in der Geschichte (DaenelD .
Rosenlehner, Die Stellung der Kurfürsten Max Emanuel Ger Joseph
Klemens zur Kaiserwahl Karls VI. (Weber)
Rijswijk, Geschiedenis van het Dordtsche Speedi (Daeneli) |
Salzer, Anfünge der Signorie in Oberitulien (Doren) .
Schäfer, Deutschland zur See (Daonell) .
Schäfer, Was haben wir aus dem Untergang der Hana zu lernen?
(Daenell) .
Schäfer, Was lehrt, uns ie Geschichi2: über ie Bedeutung der Sea:
macht? (Daenell) sd Le gege Dre
Schlitter, Regierung stet IL. 1. 4 GE GC TL I. — Briefe
u. Denkschriften z. Vorgeschichte der belgischen Revolution (Weber)
Schmidt, Chr., Les seigneurs, les paysans et la rurale en
Alsace au M. A. (Schulze) .
Schmidt, Fr., Anfünge des en chen SE (Roller) .
Schmidt, Fr., Geschichte der Erziehung der Pfülzischen Wittels-
bacher Olentz) E Ne Me
Schneider, Der hl. Theodor v. REN erte, a.
Schnürer, Die Verfasser der Fredegar-Chronik (Kurth).
Inhalt.
Sıhulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen
Westdeutschland und Italien (Doren) .
“:hulte, Das Verbältnis Deutschlands zum Meere | na,
-:hwemmer, Papsttum und Kaisertum (Böhmer).
“embritzki, Geschichte der Kgl. Preuss. See- und landelsstadt Memel
(Lohmeyer) . on.
Siegel, katalog F Esa Stadtarchivs (Bretholz)
-ieveking, Genueser Finanzwesen. TL II (Doren) .
~iewert, Geschichte u. Urkunden der Rigafahrer (Daeneli) .
simson, Artushof in Danzig (Lohmeyer u. Baasch). . . . . . . . 438.
“panheim, Relation de la cour de France 1690 (Haake) .
-peck, E., Seehandel und Seemacht (Daenell) . |
-tadtbücher, Die Züricher, d. 14. u. 15. Jhs. 1. èd. Zeller-Werd-
müller (Keutyeu) .
Steenstrup, Danmark Riges Historie (Daeneli) . ;
Stettiner, Zur Geschichte des preussischen Königstitels (Haake)
“tieve, Zabern (v. Borries) . pars ER
stolze, Zur Vorgeschichte des Parmie (Knapp) poko 04 200:
tg, Die Passio sancti Floriani (Erben) .
Taube, Ludwig der Aeltere (Lippert) .
Thirria, La duchesse de Berry (Stern) .
Thoemes, Zweihundertjahrfeier der Königeihebung Preissens (Haake)
Tille, Benediktinerabtei St. Martin bei Trier (Ludwig) ;
Tille, Uebersicht über den Inhalt der kleineren Archive der Rhein-
provinz (Knipping) .
Trapp, Kriegführung ı u. Diplomatie d. Verbündeten aan;
Tzenoff, Wer hat Moskau 1812 in Brand gesteckt? (Roloff)
Urkunden z. Geschichte d. Stadt Kahla, ed. Bergner (Heydenreich).
Urkunden zur Schweizer Geschichte aus österreichischen Archiven,
ed. Thommen. II. (Caro). EEE d reg
Urkundenbuch der Stadt Basel. Bd. 4, ed. WEE Bd. 5,
ed. Haller (Al. Cartellieri) .
Urkundenbuch der Stadt BEE Bd. 6, e Fritz (Witte) |
Urkundenbuch des Klosters an ed. v. Roques. Bd. I
(Schaus) en Be
Urkundenbuch, Museen XX. nei:
Volkskunde, Sächeinche, hrsg. v. R. Wuttke (Grüssler) .
Wätjen, Die erste englische Revolution und die öffentliche Meining
in Deutschland (Mentz) ; ee:
Wahl, Studien z. Vorgeschichte d. fr Revolution (ans) |
Wanka Edler v. Rodlow, Die Brennerstrasse (Caro).
Wild, Mirabeaus geheime diplomatische Sendung ah Berlin (Wah)
Weis, J. E., Julian v. Speier (Grüt:macher) . ae
Werner, Deutschlands Ruhmestage zur See (Dacnell) e
Wirth, Geschichte Sibiriens (Milkowiez) .
vu
Seite
523
129
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438
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298
581
552
560
141
130
145
VII Inhalt.
Seite
Zondervan, Allgemeine Kartenkunde (Kötzschke). . . . . . . . . . 2x6
Zweck, Littauen. — Masuren. (Lohmeyer) . . . . . . . . . . . . . BOW
Nachrichten und Notizen.
Wissenschaftliche Unternehmungen: 131. 151. 271. 285. 421. 447.
561. 584.
Funde: 151. 302. 421.
Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute:
Archives de l'histoire religieuse de la France 584. Thüringer Archiv-
tag 423. Historical Manuscript Commission 300. Centralkommission
der Monumenta Germaniae 421. Congrès international d'histoire com-
parée 155. Badisches Generallandesarchiv 304. Düsseldorfer Geschichts-
verein 131. Hansischer Geschichtsverein 450. Deutsche Gesellschaft für
Geschichte der Medizin 584. Internationaler Historikerkongress 274.
Deutsches historisches Institut in Rom 272. Englisches archäologisches
Institut in Rom 304. Institut für Meereskunde 303. Kommission für
die Herausgabe von Akten und Korrespondenzen zur neueren Geschichte
Oesterreichs 157. 304. — zur Herausgabe Hlsässischer Geschichts-
quellen 586. Badische Hist. Kommission 132. Thüringische Hist. Kom-
mission 132. Sächsische Kommission für Geschichte 156. Historische
Kommission bei der Bayrischen Akademie 585. — für Hessen und Wal-
deck 422. — für die Provinz Sachsen 586. Historische Landeskommission
für Steiermarck 422. Navy Records Society 299.
Zeitschriften: Beitrüge zur alten Geschichte 271. Blätter für Münz-
freunde 154. Hannoversche Geschichtsblätter 272. Ludwigsburger Ge-
schichtsblätter 272. Mannheimer Geschichtsblätter 154. Mühlhäuser
Geschichtsblätter 154. Oberländische Geschichtsblütter 154. Histori-
sches Jahrbuch 585. Pommersche Jahrbücher 272. Quellen und For-
schungen zur alten Geschichte 271. English historical Review 301.
Revue de synthèse historique 153.
Preisaufgaben: 131. 304. 451. 461. 537.
Personalien: 132. 158. 274. 305. 423. 452. 562. 587.
Todesfälle: Beyschlag 160. Bickel 588. Biedermann 306. Böheim 133.
v. Borries 424. Bruns 424. Erdmannsdörffer 275. Förstemann 160.
Frosterus 307. Grimm 452. Haym 588. Hazelius 424. Heidemann 563.
v. Heinemann 275. Hidber 562. Hübner 305. Joseph 424. Kalcher 308.
Krehl 424. Langen 562. Reichel 160. v. Rottbeck 166. Sackur 308.
v. Scheel 588. Joh. Schmidt 562. Schwartz 562. Sepp 587. v. Seydel 308.
v. Sicherer 588. Susemihl 424. Tomaschek 588. Weinhold 588. Wyss
275. York v. Wartenburg 159.
Bibliographie zur deutschen Geschichte bearb. v. Masslow.
-——— Se a
— ëmgin, mn
A
Die Artikel der Bauern 1525.
Von
Alfred Götze.
Der deutsche Bauernkrieg von 1525 führt seinen Namen nur
zum Teil mit Recht, denn erstens sind es nicht nur Bauern, die
sich 1525 erheben, auch viele Städte nehmen an der Bewegung
teil und wirken tief auf sie ein, zweitens wird die sociale Revo-
lution nicht nur mit dem Schwerte durchgefochten, sondern ein-
geleitet fast immer durch Verhandlungen. Die Grundlagen dieser
Verhandlungen, die Artikel der Aufständigen, werden so zu einer
wichtigen Quelle für die Geschichte des Aufstands, um so wich-
tiger dadurch, dass sie die einzigen gleichzeitigen Aufzeichnungen
von bäurischer Seite sind, während die grossen Darstellungen des
Aufstands, Thoman, Holzwart, Zweifel u. s. w. ausnahmslos auf
Seiten der Herren stehen. Auch der bedentendste Historiker des
Bauernkriegs, Lorenz Fries, ist Parteimann, trotz seines an Ranke
gemahnenden Vorsatzes "dan mein gemüt und meinung ie gar
nit ist, yemand ichts zu lieb oder zu laid zu schreyben, sonder
die geschicht, wie die im grunt ergangen, anzuzaigen’.' Das
‘audiatur et altera pars’ weist also auf das Studium der Bauern-
artikel hin. Hier nennen die Bauern ihre Wünsche und Klagen
den Herren, uns offenbaren sie damit, richtig und vorsichtig
benutzt, die Misstände, die wirtschaftliche, sociale und politische
Not, den geistigen Druck, der sie zum Aufstand getrieben hat,
hier gewinnen wir einen zuverlässigen Massstab für die Berech-
tigung, den sittlichen und historischen Wert der Erhebung. Aber
auch für die äussere Geschichte des Bauernkriegs wird eine Be-
trachtung der Artikel fruchtbar werden: ihr Inhalt zeigt uns das
Gemeinsame und Besondere in den Absichten der verschiedenen
1 Geschichte des Bauernkrieges in Ostfranken 1, 332, vgl. 1, 2.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 1
9 Alfred Götze.
Gruppen der Aufständigen, im einzelnen Falle lässt sich aus
Uebereinstimmungen zwischen verschiedenen Artikeln der Weg
nachweisen, auf dem sich der Aufstand verbreitet hat; wo sich
die Verfasser bestimmen lassen, liefern uns die Artikel Material
zur Beurteilung bedeutender Bauernführer, zur Kenntnis ihrer
Absichten und der Grenzen ihrer Macht. In den Artikeln der
Bauern dürfen wir hoffen, die einzelnen Gründe und Anlässe, die
den Bauernkrieg erzeugten, zu finden, an ihnen können wir
beobachten, wie sie sich zu allgemeinen Ideen gestalteten, die in
ihrer Verknüpfung eine so ungemeine Kraft bewiesen haben, die
Gemüter zu entzünden und zu fesseln.
1 Die Artikel der Frühzeit.
Die Bauernbeschwerden von 1525 sind gekennzeichnet durch
die Berufung auf das göttliche Recht, d. h. auf die Summe von
Vorschriften und Ordnungen, die sich aus der Bibel ableiten
lassen. Wie tief der Einfluss des göttlichen Rechts geht, wird
später festzustellen sein, äusserlich herrscht er jedenfalls überall
in den Artikeln von 1525. Ausgenommen ist eine Reihe von
Artikeln, die, wenn wir einen Ausdruck Baumanns verallge-
meinern dürfen, ebensogut von Bauern des 15. Jhs. stammen
könnten, die nach Bucer mit der neuen Lehre des Evangelii nichts
zu thun haben wollten, sondern allein der leiblichen Beschwerden
erleichtert zu werden begehrten. Es sind Artikel aus der Früh-
zeit des Aufstands, aber auch solche von Orten, die geographisch
abseits liegend der weiteren Entwicklung des Aufstands nicht
gefolgt sind, die Artikel von Kempten, Kaufbeuren, Weicht und
Wiedergeltingen, Kislegg, die der Gotteshausleute von St. Blasien,
die Klage, die die Landgrafschaften Stühlingen und Baar erst
gemeinsam, dann als Einzelartikel der Stühlinger, Fürstenberger,
Hausener und Göschweilerer am 6. April beim Kammergericht
einreichten, in gewissem Sinne auch die Rappersweiler Artikel
vom Anfang März. Hierher würden ferner, wenn sie erhalten
wären, die Ochsenhäuser Artikel aus dem Januar und die Ober-
dorfer vom 24. Februar gehören: auf jene antwortete der Abt
mit der Zusicherung gütlichen oder rechtlichen Ausgleichs vor dem
schwäbischen Bunde. Alle gehören sie dem Allgäu, dem Schwarz-
wald und dem Gebiete des späteren Seehaufens an.
Alle diese Artikel berufen sich statt auf das göttliche, auf das
Die Artikel der Bauern 1525. 3
“alte Recht’, auf die gemeinen geschriebenen, oder die göttlichen
(d. s. die ungeschriebenen, allgemein ethischen) und geschriebenen
Rechte. Von einer Beziehung auf die Bibel ist hier nicht die Rede,
das lehrt die Peticio', in der ‘dem gar strengen rechten’, d. h. dem
Wortlaut des Gesetzes, die ‘göttliche, natürliche pilickeit, vernunft
und verstant” gegenüber gestellt wird. Die Betonung des Rechts
ist bei diesen Artikeln nicht zufällig oder unwesentlich. Sie sind
alle in der Absicht auf rechtlichen Ausgleich mit den Herren
verfasst: die Stühlinger liessen ihren Streit vor dem Kammer-
gericht entscheiden, die Gotteshausleute von St. Blasien auf einer
Tagsatzung vom 4.—14. Juli von den Eidgenossen, die Kemptner
auf einem Tage in Günzburg am 9.—14. Januar.
Die Forderungen erstrecken sich auf die Leibeigenschaft und
ihre Lasten, auf Zinse, Fronen, Fälle und auf die rechtlichen Zu-
stände. Hier haben die Bauern gegen die Tendenz der Herren
zu kämpfen, ihren Einfluss und ihre Einkünfte auf Kosten der
niederen Gerichtsbarkeit zu mehren. Die Unteramtleute oder
Untervögte, die das Dorfgericht zu leiten haben, müssen ganz
nach dem Willen der Herrschaft handeln, wenn sie nicht abge-
setzt werden wollen, bürgerliche Händel, die vor das Dorfgericht
gehören, werden vor das Untergericht gezogen, dessen Vor-
sitzenden die Herrschaft allein bestimmt, bei den Tagungen des
Landgerichts endlich wird der alte Brauch schroff durchgeführt,
dass alle Erwachsenen zu erscheinen haben: die Rücksicht auf
die Feldarbeit tritt zurück hinter das Streben, die Autorität des
von der Herrschaft abgehaltenen Gerichtes voll zu wahren. Durch
Ausdehnung der Rügepflicht auf Kinder bis zu 12 Jahren herab
suchen die Stätlinger die Zahl der Bussen zu mehren?, nicht nur
wenn das Gericht den Dieb entdeckt, nimmt die Herrschaft das
gestohlene Gut an sich, sondern auch, wenn es ihm der Bestohlene
selbst abjagt, die Hinterlassenen eines Ermordeten müssen die
Kosten des Gerichts über den Mörder tragen, auch wenn dieser
entläuft und sie nicht klagen, der Gemeinde werden die Gerichts-
bussen entzogen, aber sie muss den Richter besolden, den ihr
doch die Herrschaft setzt, sie muss das Holz liefern, wenn
1 Baumann, Akten zur Geschichte des Bauernkriegs aus Ober-
schwaben. 208.
3 Hössler, Zur Entstehungsgeschichte des Bauernkriegs in Südwest-
deutschland. (Leipz. Diss. 1895.) 44f.
18
4 Alfred Götze.
jemand mit dem Brand gerichtet wird, aber die Herrschaft nimmt
dessen Gut. Aber allen diesen Bedrückungen — nur die Geld-
not der Adlichen jener Uebergangszeit macht sie verständlich —
ist juristisch nicht beizukommen, weil die Besserung dann eine
freiwillige That derselben Herren sein müsste, die sich jetzt des
Missbrauchs freuen. Deshalb haben denn auch die Bauern früh
diesen aussichtslosen Weg verlassen.
Mitten inne zwischen weltlicher und göttlicher Gerechtigkeit,
die ja aller Bedrückung mit einem Schlag ein Ende machen
würde, stehen die Artikel des Seehaufens, die Rappersweiler
Artikel! genannt, weil in diesem Dorfe die Bauern vom Bodensee
zusammengeschworen hatten. Ihr Verfasser ist nach der an die
Bibelsprache erinnernden Doppelsetzung der Hauptbegriffe (z. B.
das gewilt ... das zu fellen und schiessen macht haben. Ob
aber yemandt dem gewilt sonst in ander weg nachraysen (welte), dz
felte oder schusse) und gelegentlichen gelehrten Konstruktionen,
wie dem Participium coniunctum im ersten Artikel (gepott vnd ver-
pott, von den bischoffen und andern gaistlichen beschehen) zu
urteilen, ein Geistlicher, vielleicht Mag. Hans von Esseratsweiler.
Die Memminger Eingabe kann ihm nicht wohl vorgelegen haben?,
denn hier kommt im ersten Artikel das Wort menschlich, im
zweiten das Wort entsetzen nicht vor, das die Rappersweiler und
die zwölf Artikel an den entsprechenden Stellen haben, auch ist
in der Memminger Eingabe der Titel abweichend, an den im
1 Sie sind im Original in einem Sammelband des Augsburger Stadt-
archivs erhalten und danach von W. Vogt in der Zeitschrift des historischen
Vereins für Schwaben und Neuburg Bd. 6 gedruckt. Ein Auszug aus den
ersten drei Artikeln ist in der Instruktion erhalten, die der Seehaufen seinen
Abgeordneten zum Memminger Bauernparlament am 6. März mitgab, end-
lich haben die Allgäuer zu den Verhandlungen in Füssen am 11. Mai die
Artikel als ihr Programm eingegeben. Beide Fassungen, die zweite nach
Knöringers Abschrift in den Annales Faucenses, hat Baumann in den
Akten zur Geschichte des deutschen Bauernkriegs abgedruckt, S. 138 f und
274f. Nach ihnen ist Vogts Text an einigen Stellen zu bessern, im
1. Artikel nach der Instruktion: das vns dz haylig evangelium, nach
Knöringers Abschrift: so dartzu taugenlich und gut seind, geprediget,
auch (statt: die prediger auch); im zweiten: mit unser cristenlich ge-
maind; im vierten: auf welche wir, so richter erwellt, haben muessen
richten; im sechsten: auch über drew jär an ain andern.
? Baumann, die zwölf Artikel der oberschwäbischen Bauern 15926.
36 Anm.
Die Artikel der Bauern 1525. 5
achten Rappersweiler Artikel die Wendung ‘dardurch vermaint be-
schwert zu sein’ erinnert. Vielmehr besteht ein enges Verhältnis
zwischen den Rappersweiler und den zwölf Artikeln. Welcher von
den beiden Texten die Vorlage ist, wage ich nicht zu entscheiden:
allgemeine Gründe lassen die Rappersweiler Artikel als Bearbei-
tung der zwölf Artikel erscheinen.
Was den Inhalt der Rappersweiler Artikel betrifft, so stehen
die rechtlichen Forderungen voran. Sie verlangen Freizügigkeit,
Beseitigung aller Satzungen für die Richter, Einsetzung der Ge-
richtsamtmänner nur auf drei Jahre und mit Befragung der Ge-
meinde, gerichtliches Verfahren ohne Gewaltthätigkeit und will-
kürliche Bussen, Beschränkung und Regelung des peinlichen
Verfahrens. Diese Wünsche werden mit einer von starkem
Rechtssinn zeugenden Sachlichkeit vorgetragen, noch erbieten sich
die Bauern am Schlusse, gütlich rechtens zu bekumen. Daneben
tauchen nun zum ersten Male religiöse Wünsche auf, doch auch
sie werden noch von der rechtlichen Seite aufgefasst: wahrhafte
Schriftgelehrte sollen ihnen den rechten Weg des wahren christ-
lichen Glaubens anzeigen, ihnen die Sakramente umsonst und
nicht ums Geld mitteilen, alle unziemlichen Gebote und Verbote
der Kirche sollen erledigt und ab sein, sie begehren das Recht,
diese Prediger zu wählen und zu entsetzen, dann wollen sie sie
auch mit gebührlicher Nahrung aus dem Gemeindezehnten ver-
sehen. Festen Tons und ohne Beiwerk werden diese Wünsche
ausgesprochen, man glaubt ein deutsches Weistum zu hören. Und
dieser sachliche Ton entspricht durchaus dem Inhalt der Artikel,
nichts steht darin, was ein unparteiischer Schiedsrichter hätte
verweigern können, nichts, was eine freilich späte Gerechtigkeit
den Bauern verweigert hat. Aber ihren Herren von 1525 gegen-
über waren diese Artikel eine Kriegserklärung, von ihnen konnten
die Bauern die Erfüllung solcher Wünsche nicht erwarten, und
dass sie das selbst recht wohl wussten, haben sie dadurch be-
wiesen, dass sie diese Artikel keiner Obrigkeit einreichten, keine
Obrigkeit darin anredeten. Ganz abstrakt ist ihre Rede: ‘ob sich
begeb, das ainer oder mer auf verbündung oder sunst fengelich
angenomen (würde), ist unser beger, dieselben peinlich nıt zu
fragen’, nicht: ‘dass ihr, die Obrigkeit, uns nicht peinlich fragt.”
Von den Herren erwarten die Bauern nur kriegerische Antwort,
das verrät der charakteristische Zusatz am Schlusse: ‘und darnach,
6 Alfred Götze.
so man uns angriff, gleichwie unser feind gehalten werden” Auch
hierin bedeuten die Artikel des Seehaufens einen Fortschritt über
die prozessierenden Stühlinger usw., mit Lotzer sind sie sich
darüber klar, dass Christus nicht immer Frieden bringt, sie sind
nicht mehr in der Selbsttäuschung des Einigkeit predigenden
und hoffenden Verfassers der Einleitung zu den 12 Artikeln be-
fangen. Darin stehen sie z. T. auch über den Artikeln des Balt-
ringer Haufens, mit denen sie doch andrerseits die bloss spora-
dische Berufung auf das göttliche Recht gemein haben.
2. Die Artikel der Baltringer Dörfer.
Am 16. Februar 1525 übergaben die Bauern des Baltringer
Haufens dem schwäbischen Bunde über 300 Beschwerdebriefe.
Erhalten sind davon 26, teils in dem genannten Sammelband des
Augsburger Stadtarchivs, teils in der Korrespondenz des Bundes-
hauptmanns Ulrich Artzt von Augsburg, und mit dieser von
W. Vogt! herausgegeben. Ferner sind zwei Beschwerdebriefe
aus den Antworten der Herren auf sie genügend bekannt. Nun
fehlt es diesen Artikeln durchaus nicht an gemeinsamen Forde-
rungen, denn die Bauern, die sie aufstellten, waren von wesent-
lich gleichen Lasten gedrückt, viele hatten dieselben Herren,
z. B. Baltringen, Beuren, Burgrieden, Bühl, Hochstetten und
Röhrwangen, Stadt und Spital Biberach, aber das Besondere in
ihren Forderungen überwiegt bei weitem. Eine Ausnahme ist
es, wenn sich die Unterthanen einer Herrschaft, wie die von
Stadion oder Ochsenhausen, zur Aufstellung gemeinsamer Forde-
rungen vereinigen, und auch wo das geschieht, zerfallen nur zu
leicht die gemeinsamen Artikel in so viel selbständige Teile, als
Dörfer an ihrer Aufstellung beteiligt sind, etwa wie die Be-
schwerden der Klettgauer gegen die Stadt Zürich, so dass in
dieser Hinsicht kein Fortschritt gegen den Herbst 1524 zu spüren
ist. Direkte Abhängigkeit lässt sich nur bei den Artikeln von
Bronnen behaupten, die die von Bussmannshausen ziemlich un-
verständig abgeschrieben haben.” Sonst bringen die nächsten
1 Zeitschrift des histor. Vereins für Schwaben und Neuburg, Bd. 6.
? Im zweiten Artikel ‘mechten’ ausgelassen; von ‘nit migen versechen
werden’ abgerückt auf “nit mügend fersechen werden’; ‘usserhalben der
seiner gietter’ gekürzt zu ‘usser seiner gietter’, während sonst ausser mit
Genetiv im 16. Jh. kaum belegt ist.
Die Artikel der Bauern 1525. 7
Nachbarn, z. B. Schemmerberg und Langenschemmern an der
Riss, die noch dazu demselben Kloster Salmannsweil gehören und
kaum 3 km von einander liegen, die verschiedensten Wünsche
vor: die einen berufen sich auf jeder Zeile auf das göttliche
Recht, die andern kennen es nicht, verlangen aber reine Predigt,
von der wieder die ersten nichts sagen; Schemmerberg bestimmt
die Höhe der Ackerzinse sehr ausführlich, Langenschemmern be-
gnügt sich mit der Bitte “umb ain zimlich gilt, dz sie (sich) der
arm man by sein gut kind und mig erneren’, es fühlt sich mit
der Weide beschwert, Schemmerberg mit dem Wasser. Bei
solcher Verchiedenheit geben die Artikel dieser 48 Dörfer, die
auf einem Raume von kaum 10 Geviertmeilen im heutigen Donau-
kreis, meist in den Oberämtern Biberach und Laupheim bei-
einander liegen, ein buntes Bild der oberschwäbischen Beschwerden.
Von ihrer Form geben schon die mitgeteilten Proben eine
Vorstellung, hier sind sie echt bäuerlich, eine überlegte Anord-
nung ist nur selten durchgeführt, am vollkommensten in den
Beschwerden von Ochsenhausen und Bach, meist schwirren all-
gemeinste und besondere, agrarische, rechtliche und kirchliche
Wünsche regellos durcheinander, häufig sind Nachträge, die sich
entweder als solche einführen, wie in den Oeffinger Artikeln:
‘man kan es noch nit also lon beliben, man musz witter darvon
schryben etlich artückel, die noch nit genugsam angezaigt noch
hervürkumen sind’, oder die man nur an anderer Tinte oder daran
erkennt, dass mitten in der Reihe der anderen Artikel einer als
der letzte bezeichnet wird.
Sachlich ist an den Artikeln der Baltringer Dörfer der über
die Leibeigenschaft handelnde Teil das Wertvollste; wir gehen
darum auf diese Beschwerden hier im Zusammenhang ein. Die
alte Freiheit der Bauern war im 14. und 15. Jh. allmählich einem
Zustand gewichen, an dessen Berechtigung sie nun, als sie sich
seiner Vollendung bewusst wurden, vergebens rüttelten: “dann
wir zu söllicher herter aigenschaft gedrungen vnd gezwungen
worden sind, vnd durch kainen rechtmäszigen tittel des angezaigt
vnd bewisen werden mag, wie recht ist’!, dessen Name schon
den Ohren des 16. Jhs. so entsetzlich klingt: “nachdem mir all
(als ich hoff) zu ainem ewigen warn gott glauben, ains tawfs
1 Baumann, Akten 54, vgl. Sachsenspiegel 3, 42, 6.
8 Alfred Götze.
getawft sein, ain ainigs, ewigs, zukünftigs leben hoffen, hat der
tewfel durch sein tawsendfündige list eingefürt ain grossen grewel
in die christenhait, das ainer des andern aigen sein soll’!, und
gegen den sich auch die Baltringer Bauern mit einziger Aus-
nahme der Warthäuser verwahren, z. T. in sehr starken Worten:
die Gotteshausleute von Ochsenhausen wollen der Leibeigenschaft
ledig gezählt und ‘nit wie die kye und kölber verkouft werden,
dieweil wir alle nur ain herren, das ist got den herrn im hymel
haben.’
Während in Ostdeutschland der grösste Druck der Leibeigen-
schaft in den persönlichen Dienstleistungen lag, drückten die
Herren Westdeutschlands, die ja meist ihre Güter nicht selbst
bewirtschafteten, mehr auf die Zinsen und Renten. Trotzdem
waren auch hier die Fronen nicht unbedeutend, namentlich aber
wirkten sie aufreizend durch die schroffe und willkürliche Art,
in der sie verlangt wurden. Die Bauern von Untersulmetingen
sind gern bereit, die Dienste nach wie vor zu leisten, nur soll
man ihnen dazu Essen und Trinken geben, wie ihnen geziemt,
und Zehrung, wenn einer über Nacht ausbleiben muss; bisher
haben sie ‘miesen holtz (und) hew garben und zeackergan und
uns nichtz darzu zu essen und trincken geben und schneder ge-
hept denn die hund und wöllends numen thun ... das hat uns zu
allen artikeln geursacht” Es ist leicht zu ermessen, wie viel
Unheil hier ein harter Ritter oder Vogt stiften konnte. Hans
von Roth verlangte z. B. von seinen Hintersassen alles, was er
zu thun hatte, schickte sie zu Besorgungen sieben Meilen weit
weg ohne Rücksicht darauf, dass dem armen Manne unterdessen
Wiese und Acker verkam, liess sich das Holz in die Küche tragen
und das Sprachhaus? räumen, dazu mussten sie ihm jährlich
5, Juchart Lein bauen und ‘bysz in sack’, d.h. bis zur fertigen
Leinwand, verarbeiten. Die Antwort des Junkers muss alle diese
Lasten zugeben. Darüber, dass sie oft die eigne Arbeit vernach-
lässigen müssen, klagen auch die Bauern der Herrschaft Stadion,
sie nennen ihre Dienste ‘täglich’, wie die von Bach und meinen
damit wohl wie die von Oepfingen, dass sie keinen Tag, wenn sie
! Quellen zur Geschichte des Bauernkriegs aus Rotenburg, hg. von
Baumann. S. 77.
2 Zeitschrift für deutsche Philologie. 27, 63.
Die Artikel der Bauern 1525. 9
aufstehen, vor schwerem Frondienst sicher sind. Auch die Söldner,
die vom Herren nur ein leeres Haus haben und beim Herren um
den dritten Teil arbeiten, müssen zu ihrem bittern Schaden der
Herrschaft ein paar Tage umsonst dienen, darüber klagen Oepfingen,
Griesingen und Untersulmetingen, auch in Bussmannshausen
herrscht die Sitte, wie Roths Antwort zeigt. Die Stadt Biberach
und das Kloster Salmannsweil haben die Dienste schon mit Geld
abgelöst, damit scheint ein Teil ihrer Unterthanen zufrieden, denn
Baltringen, Burgrieden, Bühl, Hochstetten und Röhrwangen
schweigen ganz von den Diensten, dagegen verlangen Langen-
schemmern, Warthausen und Schemmerberg die Abschaffung auch
des Geldes, die beiden letzten wollen nur noch freiwillige Dienste
leisten.
Viel drückender werden aber die Abgaben empfunden. Ge-
naues über deren Höhe erfahren wir nicht, denn, wie die
Schemmerberger sagen ‘die jaucharten sind ungleych und sind
etlich dem mesz nach kain halb jauchart”. Ihr Wunsch ist, in
Zukunft vom Jauchart 2 Scheffel Dinkel oder 1 Scheffel Hafer
oder Roggen (so ist wohl der Text nach dem zehnten Warthäuser
Artikel zu bessern) zu geben, und dieser Wunsch kehrt bei den
grundbesitzenden Bauern von Baustetten und Warthausen wieder,
während Sulmingen und Maselhain nur °/, Scheffel geben wollen,
den Füramosern (Ochsenhäuser Sonderartikel) 2 Malter Hafer zu
viel ist. Dass die Abgaben ın der Regel fixiert sind und nicht
mehr in Bruchteilen der Ernte gegeben werden, zeigen die häu-
figen Bitten um Rücksicht auf Wetterschäden, die gern in der
kräftigen Wendung vorgetragen werden: “wenn der hagel schlecht,
dasz er dem heren alsz wol schlach als den andern’. Die Söld-
ner in Langenschemmern, Oepfingen und Griesingen, den Mönch-
höfen u. a., die bisher um !, gedient haben, begehren statt dessen
‘ain zimliche gült’”. Alle aber verlangen die Abstellung der neuen
Zinssteigerungen, denn auf alle Weisen sind die Gilten in die
Höhe getrieben worden. — Zu diesen Hauszinsen und Korn-
gilten kommt das Heugeld, dessen Minderung meist auf die Hälfte
Untersulmetingen, Baustetten, Sulmingen, Risstissen und Schem-
merberg begehren, und die Zehnten. Hier wird der kleine be-
dingungslos abgeschafft, über den grossen wird die Entscheidung
entweder vertagt, eventuell mit Hinweis auf ein künftiges
Concil oder mit der Berufung auf die gemeinen Eroberuugen,
10 Alfred Götze.
die überhaupt, obgleich der Ausdruck nicht vorkommt, nicht
selten ist. !
Drückender als diese Realabgaben werden wegen ihrer mora-
lischen Bedeutung die Leibzinse empfunden, auch wenn sie ob-
jektiv viel geringere Lasten waren. Es sind viererlei, Haupt-
recht, Handlohn, Ungenossame und Kopfzinse. Diese sind gering,
sie werden in Form von Leibhennen, Fastnacht- und Herbst-
hühnern, Oel und Eiern erstattet, trotzdem fehlt der Wunsch nach
ihrer Beseitigung in den wenigsten Beschwerden. Ueber die Un-
genossame klagen die Artikel von Oepfingen und Griesingen,
Bussmannshausen, Bronnen, Ochsenhausen, Baustetten, Burgrieden
und Schemmerberg, diese drei an erster Stelle. Diese Abgabe
musste in unserm Gebiete, wo Unterthanen der verschiedensten
Klöster, Städte und Herren auf engem Raume, oft in demselben
Dorfe beieinander sassen — Langenschemmern gehörte dem Rate
von Biberach und dem Kloster Salmannsweil, Griesingen Ludwig
von Freiberg und dem Kloster Ochsenhausen — sehr drücken.
Fixiert war sie nicht: ‘so ain arman ain wyb nimpt, die nit der
herren ist, so musz er mit dem herren uszkommen nach seinem
gefallen? (Oepfingen 2). Die Ungenossame wird in denselben
Grenzen geschwankt haben, wie das Loskaufgeld, das der Rat
von Biberach in seiner Antwort auf die Burgriedener Artikel auf
höchstens 4 Fl. für die Frau, 2 Fl. für den Mann bestimmt,
während drei Rotenburger Leibeigene? zusammen 48 Fl. gegeben
haben. Durch diese Willkür wird die im deutschen Rechte wohl-
begründete Abgabe eine Quelle der Klagen. Dass übrigens die
Frau mehr giebt als der Mann, hat seinen Grund darin, dass die
Kinder nicht mehr der ärgern Hand, sondern dem Stande der
Mutter folgen’, so dass die Freigabe einer Frau für die Folge-
zeit bedeutungsvoller war, als die eines Mannes. Die aus dem
Hauptrecht folgenden Abgaben sind zunächst der Erschatz, den
der Hörige dem neu antretenden Gutsherrn zahlt: von einem
Paar Handschuhe ist sie bei Jörg Maier in Uttenweiler auf 3
oder 4 Fl. gestiegen, das Kloster Ochsenhausen verlangte den
zehnten Pfennig. Härter war der Todfall, den die Witwe beim
1 Artikel von Warthausen 15. Beuren 3. Stadion 5. Roth 6. Röhr-
wangen 15. Burgrieden 6.
3 Rotenburger Quellen 399.
3 Die Gründe zu dieser Milderung 8. Schröder, Rechtsgeschichte ® 459.
Die Artikel der Bauern 1525. 11
Tode des Hörigen zahlen musste, ‘die ermen waissen seien er-
zogen oder nit, und söllen sy bettlon gen”! Jörg Maier beklagt
sich, dass einst seiner Mutter 1500 Pfd. Heller Wert an Erbfall
gewaltiglich genommen worden seien; die Antwort des Junkers
weicht aus, wenn sie sagt, eine Anforderung oder Klage habe
die Frau an ihn oder seinen Vater nie gehabt. Den Burgriedenern
erniedrigt der Rat von Biberach den Fall auf eine Salzscheibe,
Ochsenhausen pflegt von 100 Did 5 zu nehmen, in Risstissen
nahm der Junker ! der Ernte, des Strohs und der Schweine,
sonst erhalten wir keine Angaben über die Höhe des Erbfalls.
Verletzend war der Fall dadurch, dass er immer die Bedürftigsten
traf: nirgends werden die 12 Artikel so heftig und bitter, als
wo sie die Abschaffung des Todfalls verlangen, und die Artikel
der Rotenburger Schneider führen dagegen Luc. 20 an: ‘Huet
euch vor den, die fressen die hewser der wittwen.” Diese Form
des Falles herrschte im Donauries vor. Sie verschmolz, wo der
Sohn das Gut des verstorbenen Vaters übernahm, leicht mit dem
Handlohn, das der neu antretende Hörige dem Herrn geben
musste. Dagegen wenden sich viele Artikel, namentlich eben in
dem Falle, dass das Gut vom Vater auf den Sohn ging: ‘das
man ain jeden by seim väterlichen inhaben lasz bleyben ane
hantlon’*; sehr drückend wurde die Abgabe, die den 30. bis
5. Fl. der Wertsumme betragen konnte, wenn die Inhaber kurz
hintereinander starben, wie das der 5. Bussmannshäuser Artikel
beredt schildert. Neben dem grossen Handlohn bestand ein
kleines, auch Auf- und Abzug genannt, gegen das sich die Ochsen-
häuser und Bussmannshäuser auflehnen: bei diesen war es von
5 Schillingen auf einen halben oder ganzen Gulden gewachsen,
während es sonst gewöhnlich einen Kreuzer vom Gulden betrug.
Zahlreich sind die Klagen der Baltringer über Beschränkung
der Allmende durch die Herren, am zahlreichsten in den Einzel-
artikeln der Dörfer des Klosters Ochsenhausen, denen allen fast
der Abt ihren Trieb und Tratt eingenommen oder aus den
Lehengütern Aecker genommen und sie dafür aus dem Trieb und
Tratt “entschädigt” hat. In Untersulmetingen hat die Herrschaft
ein Stück Allmende gerodet, die neuen Güter verliehen und Gilten
1 Artikel von Baustetten 1.
? Artikel von Schemmerberg 8.
12 Alfred Götze.
davon genommen; über Beschränkung der Wonne und Weide
klagen auch Sulmingen, Risstissen, Alberweiler und Schemmer-
berg. Sie u. a. sind namentlich damit beschwert, dass die Herr-
schaft unmässig viel Vieh auf die Gemeindeweide schickt: so hält
der Abt von Blaubeuern in Rottenacker 20 bis 30 Stück Rind-
vieh statt wie früher 3 oder 4, der von Ochsenhausen in Stein-
haus hunderte von Schafen, aber vom Hirtenlohne bezahlt er
fast nichts, verlangt wohl gar besondere Dienstleistungen vom
Hirten. Weiter als hier, wo der Grundherr noch als Eindringling
erscheint, ist die Entwicklung im Walde vorgeschritten: um freies
Gepirsch wagen nur noch Beuren, Burgrieden und Untersulm-
etingen zu bitten, in dem letzten Orte sowie in Bronnen und
Bussmannshausen kommt dazu die Klage, dass sie den Herren
Jagdhunde halten müssen. Fast allgemein ist dagegen die Bitte
um Brenn-, Zaun- und Zimmerholz, das die Bauern teils um-
sonst, teils um einen ziemlichen Pfennig haben wollen, denn so
weit war es stellenweise gekommen, dass, wo die Herrschaft Holz
ausgab, die Markgenossenschaft geradezu vom Kaufe ausgeschlossen
wurde.! Vielfach hatten die Herren den Gemeindewald schlagen
lassen und dann das junge ‘Gehäu” dem Vieh der Gemeinde auf
beliebig lange Zeit, 7 oder 8 Jahre, verschlossen. Hier verlangen
die Bauern Bannung nur bis ins vierte Laub, wie sie auch die
alten Weistümer kennen. Freien Fischfang in fliessenden Ge-
wässern wünschen fast alle Bisher sind sie dafür gestrafrichtet
und gearmt, an Leib und Gut gestraft worden?, den Warthäusern
hat der herrschaftliche Fischer beim Ausfischen der durch ihre
Wiesen fliessenden Bäche die Ufer verdorben (die Bäche wurden
gestaut und die Fische aus dem leeren Bette genommen), während
sie auf ihrem eigenen Grund und Boden "kan fischlin rege’, d. i.
anrühren dürfen. Die Baustetter verlangen nicht allgemeine
Nutzung des Wassers, aber dass ‘so ainer der kranck wer oder
ain schwangere frou hätt, aungefärlich ain essely visch oder
kerps fangen migen’.
Damit sind, von einigen Sonderwünschen abgesehen, die
Artikel der Baltringer Dörfer erschöpft. Für politische Be-
schwerden ist hier kein Raum, nur die Ochsenhäuser berufen
1 Artikel von Warthausen 4.
2 Artikel von Rississen 4.
Die Artikel der Bauern 1525. 13
sich einmal, für die Freiheit des Wassers, auf die gemeinen
kaiserlichen Rechte, nur sie, Langenschemmern, Bussmannshausen
und das davon abhängige Bronnen verlangen freie Predigt des
lauteren Evangeliums. Dagegen sind Berufungen auf das göttliche
Recht häufig, namentlich bei Baltringen, Ochsenhausen und Schem-
merberg, ziemlich äusserlich haben Beuren und Risstissen diese
Berufung an den Schluss ihrer Artikel gefügt, Röhrwangen,
Sulmingen und Warthausen kennen sie erst in ihrer Keimform,
dem häufigen Zusatz ‘um Gottes willen’. Sieben andere Artikel
begründen die Abschaffung der Leibeigenschaft aus der Bibel, etwa
in der Form "dasz es nendert in göttlicher geschrift erfunden wirt”.
So tritt auch das religiöse Element in den Artikeln der
Baltringer Dörfer noch zurück. Sie sind im ganzen wirtschaft-
licher und zwar agrarischer Natur, ein Ausschnitt aus dem Kampfe
der entrechteten Landbevölkerung gegen die Grundherrn, formell
zwar berechtigt, thatsächlich aber reaktionär und darum von vorn-
herein hoffnungslos. Ohne offene Feindseligkeiten und akuten
Rechtsbruch hatte sich die Entwicklung vollzogen, gegen die sich
diese Artikel auflehnen, konnten die Bauern hoffen, dass sich
ihre Reaktion ebenso friedlich durchsetzen werde in direktem
Ausgleich oder durch Schiedsspruch oder durch rechtlichen Ver-
trag? Historisch betrachtet ist diese Hoffnung thöricht, denn
Schritt vor Schritt, in jahrhundertelangem Ringen, waren die
Herren vorgedrungen, jetzt wollten die Bauern binnen heute und
vierzehn Tagen alle ihre Fortschritte beseitigen: schon das Tempo
dieser Entwicklung ist gewaltthätig. Dennoch atmen unsere Ar-
tikel Frieden und Nächstenliebe, nirgends auch nur die Spur einer
Kriegsdrohung, überall die Zuversicht friedlicher Beilegung: das
ist die Einwirkung des göttlichen Rechts, dessen Höhepunkt wir
uns auf unserem Wege von den Artikeln der Frühzeit über die
des Seehaufens zu denen der Baltringer Dörfer genähert haben.
Wir erreichen ihn in den 12 Artikeln.
3. Die 12 Artikel.
Manches in früheren Artikeln erinnert schon an sie: die
immer häufiger werdenden Berufungen auf das göttliche Recht,
die Forderung reiner Predigt am Eingang der Artikel von Lan-
genschemmern, Bussmannshausen, Bronnen und Ochsenhausen,
dazu die freie Pfarrwahl im 2. Rappersweiler Artikel, der Vor-
14 Alfred Götze.
behalt am Schlusse hier, bei Bussmannshausen und Beuren.
Sachlich lässt sich aus den Baltringer und Rappersweiler Artikeln
fast der ganze Inhalt der 12 zusammenstellen; man vergleiche
zum 1. Langenschemmern 1 und Rappersweil 1, zum 2. Baltringen 7
und Schemmerberg 11, zum 3. Elmannsweiler 3, zum 4. Beuren 4,
zum 5. Baltringen 5, zum 6. Baltringen 4, zum 8. Rottenacker 11,
zum 9. Warthausen 1, zum 11. Risstissen 7, zum Vorbehalt nament-
lich Beuren. Die Zusammenstellung kann lehren, dass man nur
cum grano salis von einem Verfasser der 12 Artikel reden darf:
das was als allgemeines Gut landauf und landab von Mund zu
Munde flog, konnte wohl einen geschickten Redaktor finden,
der dies und jenes aus eigenem dazu gab, auch wohl das Ganze
durch seine Auffassung fürbte und die äussere Form nach seiner
Art normierte, aber nach einem Verfasser, aus dessen sonstigen
Schriften sich der Ideengehalt der 12 Artikel ableiten liesse,
wird man vergebens suchen. Doch um über die Entstehung der
12 Artikel ins Klare zu kommen, gilt es zunächst eine Vorfrage
anderer Art zu beantworten.
Auf Verlangen des Memminger Rats lieferten die Bauern
dieser Stadt in der Woche nach Freitag dem 24./2. 1525 ein
Verzeichnis ihrer Wünsche ein. Diese Memminger Eingabe!
stimmt mit den 12 Artikeln grossenteils wörtlich, ja buchstäblich
überein, so dass ein nahes Verhältnis zwischen beiden bestehen
muss. Dieses Verhältnis philologisch zu untersuchen ist unsere
Aufgabe, sie ist dadurch erschwert, dass es von den 12 Artikeln
noch immer keine kritische Ausgabe giebt, dass man sich also
im einzelnen Falle zwischen den Lesarten der zwanzig und mehr
Fassungen des vielgestaltigen Bauernprogramms ohne Kenntnis
ihres kritischen Wertes entscheiden muss. Cornelius und Bau-
mann? leiten die 12 Artikel aus der M. E., Stern? und Lehnert*
1 Gedruckt bei Baumann, Akten 120ff. und nach einer Abschrift Roh-
lings mit vielen Aenderungen bei Cornelius, Studien zur Geschichte des
Bauernkrieges. Münchner Sitzungsberichte 1866, 180 ff.
? Baumann, die oberschwäbischen Bauern im März 1525 und die
12 Artikel.
D die zwölf Artikel der oberschwäbischen Bauern 1525.
* Stern, über die zwölf Artikel der Bauern.
vw die Streitfrage über den Ursprung des Artikelbriefes u. s. w.
Forschungen z. d. Geschichte 12, 477 ff.
* Lehnert, Studien zur Geschichte der zwölf Artikel.
u
Die Artikel der Bauern 1525. 15
die M. E. aus den 12 Artikeln ab. Um einen vorläufigen Stand-
punkt zu gewinnen, stellen wir die vierten Artikel beider Stücke
nebeneinander. Die Bauern wollen, dass Jagd, Vogel- und Fisch-
fang in fliessenden Gewässern, die jetzt dem armen Manne ent-
zogen sind, wieder frei werden; dann fahren die 12 Artikel fort:
‘Darumb ist vnser begeren, want ainer wasser hette, dz ers mit
gnügsamer schrifft beweysen mag das man das wasser vnwyssen-
lych also erkaufft hette, begeren wir jms nit mit gewalt zů ne-
men Sunder man müst ain Christlich eynsechen darynnen habe
vo wegen brüderlicher lieb, aber wer nit gnügsam anzaigen da-
rum kan thon, solsz ainer gemayn zymlicher weysz mittailen.”
Kürzer die M. E.: "Die ist vnser begern nit, wa aner ain wasser
hete, so erkauft were, vnd das vnwiszen, da müeste man ain
cristenlich einsehen haben von wegen briederlicher liebe etc.’
Klar ist, dass beide Texte dasselbe meinen, der Sinn der ‘christ-
lichen Erbietung” ist: wenn jemand den rechtmässigen Besitz eines
Fischwassers nachweisen kann, wollen wir es ihm nicht gewalt-
sam nehmen, während sonst alle Wässer an die Gemeinde zurück-
fallen. Nur der Zwischensatz macht Schwierigkeiten ‘das man
das wasser vnwyssenlych also erkaufft hette? in den 12 Artikeln,
‘so erkauft were, vnd das vnwiszen’ in der M. E. Stern und nach
ihm Lehnert verstehen vnwyssenlych als ‘bona fide’; das bedeutet
aber das Wort nicht und kann es als Adverb zu mhd. unwizzen
== unbekannt nicht bedeuten. Maalers deutsches Wörterbuch,
das, in Zürich 1561 erschienen, zeitlich und örtlich unsern Artikeln
am nächsten steht, übersetzt es mit inscienter, imprudenter, inscie.
Also: wenn jemand... beweisen kann, dass man das Wasser
unbekannter oder unkluger Weise oder unwissentlich so erkauft
hätte. Auch wenn man ‘erkauffen” als vendere verstehen dürfte,
würde der Sinn nicht klar: man erfährt nicht, wer das Wasser
. verkauft haben soll, vor allem überrascht es aber, dass der Kauf
gerade dann gelten soll, wenn er unwissentlich abgeschlossen ist,
während es sonst zur Giltigkeit eines Rechtsgeschäfts notwendig
ist, dass es von den Kontrahenten mit vollem Bewusstsein ab-
geschlossen ist. Gerade im 16. Jahrh. wird das in Urkunden
gern betont, vgl. “des zu warer urkund haben wir unser gemain
capitels insigil an disen brief wissentlich gehangen’ Fries, 1, 39.
‘das wir hiemit wissentlich in craft dits briefs gethan’ 2, 46 ‘undt
nehmen die auch an hiemitt wissentlih in Crafft diess brieffs’..
16 Alfred Götze.
Chroniken der deutschen Städte 18, 1, 106, vgl. 111. Das genaue
Gegenstück zu unserer Stelle steht im 2. Artikel von Sesslach:
“auch . .. ist die frümes sonderlich uns zum thayl unbewust
dermass gestift’ Fries, 2, 284. Die Besserung liegt nahe: statt
vawyssenlych ist im wyssenlych zu lesen; in einem Exemplar ist
der I-Punkt weggefallen, ein späteres hat das ım für un gelesen
und vn dafür geschrieben. Nun ist der Sinn in den 12 Artikeln
klar: wenn ein Herr beweisen kann, dass die Gemeinde ihm
wissentlich — also rechtskräftig — einen Bach verkauft hat, so
wollen wir ihm den nicht mit Gewalt nehmen. Aber für die
M.E. bringt diese Aenderung keine Klarheit, weil hier die Kon-
struktion des Nebensatzes passivisch ist und statt vnwyssenlych
vnwiszen dasteht. Ist also die Aenderung richtig, so hat, müssen
wir schliessen, die M. E. einen verderbten Text der 12 Artikel
ihrerseits weiter verändert und damit unrettbar verderbt. Es gilt
darum unsere Lesart zu stützen. Zur Empfehlung dient ihr vor
allem, dass sie schon in mindestens fünf Exemplaren der 12 Ar-
tikel steht, in den von Stern als A’, X, Z und C” bezeichneten
sowie in dem von Fries! mitgeteilten, d. h. (da die Texte X Z C”
von einander abhängig sind) dass die Lesung vnwyssenlych schon
bei drei Zeitgenossen Anstoss erregt hat.
Wir prüfen nun die beiden Texte daraufhin durch, ob die
Annahme, dass die M. E. aus den 12 Artikeln abgeleitet ist,
durch andere Stellen unterstützt wird oder ob Gegeninstanzen
auftreten, die zu der entgegengesetzten Annahme drängen. Dieser
freilich stände die schon besprochene Stelle entgegen.
Die M. E. ist höflicher, aber kürzer als die 12 Artikel, das
zeigt sich gleich am Eingang des ersten Artikels. Die M.E.
beginnt: “Fürs erst ist vnser diemütigist, höchst bit vnd beger,
das wir nun hinfüro selb ainen pfarrer erkiesen vnd erwöllen’,
man erwartet hier ein mügen oder dürfen, denn man bittet nicht
darum, dass man etwas thut oder thue. Die 12 Artikel liefern
das fehlende Glied, hier heisst es: ‘das wir nun fürohin gewalt
vnd macht wöllen haben, ain gantze gemain sol ain Pfarer selbs
Erwölen vnd kregen?
Der zweite Artikel der M.E. will den ganzen Zehnten ab-
schaffen, aber nach diesem mere negativum wird seltsamerweise
11,192 ff.
Die Artikel der Bauern 1525. 17
fortgefahren “auch wollen wir dem (aus den 12 Artikeln?)
pfarrer mit leiblicher notturft versehen’, als behielte die M. E.
mit den 12 Artikeln den Kornzehnten bei.
Der dritte Artikel heisst in der M.E.: ‘Fürs drit so ist bis-
her im brauch gehalten worden, das wir für ewer aigen, arm
leut gehalten worden seyen, welches zu erbarmen ist, angesehen,
dasz vnsz Cristus all mit seinem tewren blut erlöset vnd erkauft
hat, den hirten gleich sowol, als den kayser. Das wir aber da-
rumb dhain oberkait haben wöllen, ist enger mainung nit’.
Man sieht nicht, worauf sich das darumb bezieht, es stammt aus
den 12 Artikeln, wo es sinngemäss das in der M. E. fehlende
Zwischenglied “darum wollen wir frei sein’ einleitet. Alle diese
Fälle fügen sich aufs beste zu unserer Annahme.
Suchen wir nun festzustellen, wie die M. E. im einzelnen
gearbeitet ist, wenn sie wirklich aus den 12 Artikeln stammt.
Im 3. Artikel ist das darumb des weggelassenen Zwischensatzes
vor den Nachsatz gestellt, im oben besprochenen 4. ‘mit gewalt
zu nemen’ weggelassen, das ‘nit? davor in den anakoluthischen
Vordersatz zu ‘da müeste man ain cristenlich einsehen haben’
geraten. Beide Fälle deuten darauf hin, dass der Redactor der
M. E. wenn wir diese hypothetische Grösse in unsere Rechnung
einführen dürfen, mit dem Auge gearbeitet hat. Prüfen wir diese
Vermutung an einem dritten Falle. Im 5. Artikel bitten die
Memminger der Frondienste halber ‘das ain gnedig einsehen
hierynn gebraucht werde, wie die eltern gedienet haben, allain
nach laut des wort gotes’. Mit Recht erwartet Stern, dass der
Inhalt des gnädigen Einsehens mit einem vollen Satze angegeben
werde; zwischen werde und wie fehlt der Gedanke ‘und wir nur
soweit belastet werden’. Dieser Gedanke steht in den 12 Artikeln
zwischen den Worten ‘einsechen’ und ‘gnedig hier jnn& ansechen’.
Ist die Vermutung zu kühn, dass das Auge des Redactors von
einsechen auf ansechen abgerückt ist? Dasselbe passiert, beiläufig
gesagt, dem Abschreiber des Oberdorfer Exemplars viermal! —
Den 11. Artikel eröffnet die M. E. mit der Tautologie ‘zum be-
slusz ist vnser entliche mainung’, die wohl wieder aus dem
Streben zusammenzuziehen entstanden ist. Die 12 Artikel lesen
ohne Anstoss “Zum zwelften ist vnser beschlusz ep endtlyche
! Forschungen 12, 515. 516. 517. 518.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 2
18 Alfred Götze.
maynüg”. Missverstanden hat endlich die M. E. den zweiten
Satz dieses Artikels ‘Ob man vns schon etlich artickel yetz (yetz
von der M. E. weggelassen, dadurch verliert das folgende nach-
mals jede Beziehung) zů lyesz, vn hernach sich befendt, das vn-
recht weren’. In dem ‘das’ steckt ‘das sie’, die M. E. sieht das
nicht und kürzt wieder: “wa vns schon articel zugelaszen werden,
vnd sich nachmals durch das wort Gots clar befünde vnrecht
sein’; es hatte ein Accusativ cum Infinitivo werden sollen, doch
blieb der Singular des Hauptverbs wie in der Vorlage.
Alle diese Fälle bestätigen den oben angenommenen Stand-
punkt, würden aber dem entgegengesetzten Schwierigkeiten be-
reiten; zur Annahme eines verwickelteren Ableitungsverhältnisses
giebt der Vergleich der beiden Texte nirgends Anlass. Prüfen
wir nun, ob sich unser Standpunkt auch gegen die Gründe halten
lässt, die die Vertreter der entgegengesetzten Ansicht vorbringen
Sie finden sich jetzt am vollständigsten bei Baumann S. 113 f.
Wieder beschränken wir uns auf die konkreten Fälle, denn All-
gemeinheiten wie die, dass das Landvolk überhaupt direkte An-
reden vermeidet, oder dass kein Vernünftiger ein ‘jedenfalls nicht
ohne Mühe gefundenes” Bibelzitat wieder wegwirft, haben noch
immer wenig Ueberzeugungskraft bewiesen.
Baumann findet, am Schlusse des 1. Artikels hätten die
12 Artikel die M.E. verbessert. Hier beruft sich die M. E. dafür,
dass wir ohne Predigt des Gotteswortes nicht selig werden können,
auf den heiligen Paulus — in den 12 Artikeln steht eine genaue
Berufung auf Gal. 2 zwischen den beiden Sätzen, “dass wir, wenn
uns Gottes Gnade nicht eingebildet (d. h. doch zunächst ge-
predigt) wird, stets Fleisch und Blut bleiben, das denn nichts
nütze ist’, und ‘dass wir allein durch den wahren Glauben zu
Gott kommen können’. Von beiden Gedanken kehrt nur der
zweite Gal. 2 wieder, nämlich Vers 16: "doch weil wir wissen,
dass der Mensch durch des Gesetzes Werke nicht gerecht wird,
sondern durch den Glauben’; zu dem vorhergehenden ist zuvor
passend Joh. 6, 63 angeführt ‘das Fleisch ist kein nütze. Warum
sollen wir die Stelle nicht so auffassen können, dass die M. E.
das Zitat aus Paulus, ohne es zu kennen und durch den Doppel-
sinn der 12 Artikel verführt, fälschlich auf das vorhergehende
bezogen hat?
Aus dem Schlusse des 3. Artikels, wo die 12 Artikel aus-
Die Artikel der Bauern 1525. 19
nahmsweise eine Anrede in der zweiten Person Pluralis bringen,
hatte Cornelius die Ursprünglichkeit der M. E. gefolgert, ihm hat
Lehnert S. 51 erwidert, dass eine solche Inkonsequenz bei einem
selbständigen Arbeiter leichter als bei einem Ueberarbeiter zu er-
klären sei und damit gezeigt, dass sich mit solchen Argumenten
alles beweisen lässt. — Der Anfang dieses Artikels ‘das man vns
für jr aigen leüt gehalten haben’ bietet die Erscheinung, dass
auf ein kollektives Subjekt im Singular Prädikat und Pronomen
im Plural folgen, dem singularischen ‘man’ schiebt sich der da-
mit gemeinte Plural ‘die Herren’ unter. Das Anakoluth ist häufig,
für andere Collectiva hat Baumann, Rotenburger Quellen 650 f.
Belege gesammelt, für andere Pronomina vgl. den 6. Artikel der
M.E.: ‘das er alsdann mitsambt seinen nachkomen sollich gut
weiter unbeschwert brauchen mügen’ und den 2. der 12 Artikel:
‘wer vo kainem dorff sollichs Erkaufft hat, vn jre forfaren jnen
selbs solchs zigeaygent haben’. (Genau unserer Stelle entspricht
der auch an dritter Stelle stehende Artikel der Rappersweiler:
‘darzu man uns der leybaygenschaft halben und sunst wider alle
billichait und göttlichen rechten, als wirs achten, getrungen und
gewaltiget haben’ (Akten 274). Der Plural ir bezieht sich nicht
auf man, sondern auf das untergeschobene pluralische Subjekt,
und dass es gerade bei man, das übrigens ein alter Plural ist,
leicht war, aus der Konstruktion zu fallen, zeigen Grimm, deutsche
Grammatik 4, 220 und Wörterbuch 6, 1523 f., Vernaleken, deutsche
Syntax 1, 211, Erdmann, Grundzüge des deutschen Syntax 2
8 33—36. Ferner behalten die 12 Artikel hier die dritte Person
für die Herren bei, die M. E. hat wie öfter die Anrede in der
2. Person Pluralis, aus ihr kann also das Anakoluth nicht stam-
men. — Sachliche Schwierigkeiten, die man geltend gemacht hat,
können nicht mehr beweisen: dass in der M.E. die Bitte um
Freigabe alles Holzes und Abschaffung des Todfalls fehlt, ist
gewiss sehr auffallend, lässt aber doch verschiedene Erklärungen zu.
Wir halten also daran fest, dass die M. E. die 12 Artikel
benutzt hat. Damit wird die Zeit ihrer Entstehung beträchtlich
zurückgeschoben, mindestens vor den 3. März. Ein zweites Er-
gebnis dieses Abhängigkeitsverhältnisses ist, dass sie nicht als
Programm der christlichen Vereinigung entstanden sein können,
namentlich nicht auf Baumanns geheimnisvoller Tagung zwischen
dem 14. und 17. März. Wir werden uns gewöhnen müssen, in
2
20 Alfred Götze.
den 12 Artikeln die Privatarbeit eines oder mehrerer Männer zu
sehen, die aus Gründen, die später zu erörtern sein werden, weithin
Anklang und später auch offizielle Anerkennung fand, etwa wie der
Sachsenspiegel. Für nichts anderes giebt ja auch die Einleitung
die 12 Artikel aus, deren Verfasser doch Bescheid wissen konnte.
Wer ist nun der ‘Verfasser’ der 12 Artikel?
Es ist jetzt anerkannt, dass die Einleitung nicht von dem
Verfasser der Artikel herrührt: hier kurze Sätze, keine Spur von
Kenntnis des Lateinischen, eine volksmässige, kunstlose Beredt-
samkeit, dort lange Perioden voller Parenthesen und Partizipial-
sätze, die unmittelbar aus dem Lateinischen übersetzt sein könnten
(wie dann klar gesehen wirt — ut clare perspicitur), eine wohl-
überlegte, klar hervorgehobene und durchgeführte Disposition,
ein berechnetes, gegen den Schluss anschwellendes Pathos, kurz
gelehrter Predigtstil. Wenn also die Artikel von Lotzer stammen,
worüber später, so kann die Einleitung recht wohl Schappelers
Werk sein. Es entspräche trefflich dem aus Lotzers sonstigen
Schriften bekannten Verhältnis zwischen beiden, wenn der jüngere
Mann den verehrten Seelsorger, der zugleich sein politischer
Lehrmeister und litterarischer Gönner war, um ein Vorwort zu
seiner Arbeit gebeten hätte, ehe er sie zum Druck gab. Leider
haben wir sonst keine deutschen Schriften von Schappeler, an
denen sich sein Anrecht auf die Einleitung prüfen liesse, auf-
fällig genug ist aber die Uebereinstimmung der wenigen Aeusser-
ungen, die wir von ihm kennen, mit Worten der Einleitung.
Akten 1f. beschwert sich der bischöfliche Prokurator ın Mem-
mingen über den Prediger, er habe am 6. Dezember 1523 in der
Predigt gesagt ‘es sey dhein pfaff, der wisz, wasz euangelium in
Teutsch haisz’, und die evangelische Wahrheit sei jetzt erst an
den Tag gekommen, ‘die lange zeit durch die pfaffen von irs
nutz wegen vndertruckt vnd verhalten sey worden’. Dies stimmt
fast wörtlich zu den Worten der Einleitung ‘das das wort Gotes
. vndergetruckt vi wegkgenömen wurde’, jenes erinnert an
die Ausdeutung des Wortes Evangelium darin: ‘Züm ersten, ist
das Euangelion nit ain vrsach der Empörügen oder auffrüren,
Dye wegl es ain rede ist, von Christo, dem verhaissne Messia’.
Der Titel einer Schrift von 1529, den Strickler! mitteilt: ‘Dise
1 Neuer Versuch eines Literaturverzeichnisses zur schweizerischen Re-
Die Artikel der Bauern 1525. 21
nachgestellten artikel enbiet sich D. Christophorus Schappeler ...
klarlich zuo erhalten’, lässt sich mit der Wendung ‘dise nach-
geschribne Artickel” vergleichen, die Verteidigung Schappelers vor
dem Memminger Rate am 17./3. 1525! “dann er die baurn nicht
anders dann was zu frid ainigkeit und schuldiger billicher ge-
horsam der oberkait dienen und raichen mug gewisen und gelert’
mit den Worten: ‘das wort Gotes (liebe, fryd, vnd ainigkait
lernent)’. Diese Anklänge sind gewiss kein strikter Beweis für
Schappelers Verfasserschaft, immerhin sind sie beachtenswert,
namentlich angesichts der Kürze der verglichenen Stücke. Wich-
tiger ist, dass der ganze friedliche Ton der Einleitung, die Ab-
lehnung aller Gewalt durchaus zu Schappelers Denkart und
Handlungsweise passt, der auf dem ersten Memminger Tage die
Bauern ‘mit vil und manicherley exemplen usz nüw und alt
testament vermanet, nichts uffrürischs mitt dem schwert, sunder
mitt lieb und fründtschafft an die herren fürzenemen’?, ja die
Augen fast geflissentlich gegen das Gewaltsame an der Bauern-
bewegung verschliesst, der, als es dann doch zu Gewalt kommt,
sofort die Hände von den Bauern abzieht: ‘het ich dz gewyst,
wolt wol dar vor gewesen sein mit der hylff Gottes’.” Und ge-
wiss ist die Einleitung das Werk eines bedeutenden Mannes,
namentlich zeugt der treffliche Schluss von der singularis facundia,
die Holzwart* an seinem Gegner rühmt. Wenn endlich Schap-
peler in so nahen Beziehungen zu den 12 Artikeln stand, ver-
steht man, dass er früh für ihren Verfasser angesehen wurde,
andererseits konnte der Verfasser der Einleitung mit gutem Ge-
wissen behaupten, ihm seien ‘sômlich artickel in sin sin nie kum-
men”. — Denn auf die Einleitung ist Schappelers Autorschaft
unzweifelhaft zu beschränken. Schon dass die Glossen der Ein-
leitung von deren Verfasser herrühren, ist unwahrscheinlich.
Einl. 18 bezieht sich deutlich auf Gal. 5, 22, statt dessen wird
am Rande Roma. 1 zitiert, was ja, auf Röm. 1, 16 gedeutet,
einen leidlichen Sinn giebt, aber kaum der Absicht des Verfassers
formationsgeschichte Nr. 393. Vielleicht bietet der mir unzugängliche Druck
selbst mehr Vergleichspunkte.
1 Schwaben Neuburg 6, 370 f.
3 Sabbata 1525, Neudruck 327.
® Lotzer, Entschuldigung 5.
4 Oberschwäbische Quellen 692.
99 Alfred Götze.
der Einleitung entspricht. Dieser sagt im zweiten Satze, dass
die Artikel den Ungehorsam, ja die Empörung aller Bauern
christlich entschuldigen. Dazu steht am Rande ‘Entschuldigung
der artickell’, also ein seltsamer subjektiver Genetiv statt des
natürlichen objektiven. Ferner heisst der Genetiv von Euangelion
(diese griechische Form nur in der Einleitung!) im Texte der
Einleitung euangelij oder euangelions, am Rande tritt euangeli
auf, das dann erst im Texte der Artikel wiederkehrt. Aber nun
gar die Bibelzitate! Kann ein gelehrter Theolog, der es den
Pfaffen zum Vorwurf macht, dass sie die Etymologie von eday-
yeAıov nicht kennen, der mit Zwingli lateinische Briefe wechselt
und auf Schweizer Synoden den Vorsitz führt, der auch in diesem
für die Masse berechneten Schriftstück die fremden Eigennamen
Christus, Messias und Pharao gewissenhaft und richtig flektiert,
Roma oder Roma. 8, Gallata 2, 1. Chor. 7, Tessa 6., 1 Thim. 3,
Titon 1 zitieren? Zwar ist im 16. Jahrh. manches möglich, zitiert
doch auch der berühmte Franziskanerprediger Johann Eberlin
Math., Luce., Roma: neben Rom. und Ro:, Gala neben Gal. und
Gala:, Ephe., Tessa. Höchst auffällig ist aber, dass diese Art des
Zitierens bis auf die fehlenden und überflüssigen Abkürzungspunkte
in den Schriften des Mannes wiederkehrt, für den man auch von
anderer Seite her die 12 Artikel beansprucht hat, bei Sebastian
Lotzer.!
In seiner Auslegung über das Evangelium Matth. 22 wieder-
holt sich das Schwanken zwischen Mathei und Math, Luce. und
Luce, Roma. und Roma, 1. Chor. und Cor; Johan. Gallat. Thimo.
und Tito kehren fast unverändert wieder, ebenso in seinem christ-
lichen Sendbrief Phili., 1. Thimo., Galla., Deutro. Deutt. und
Deuttro. Mehr noch, auch in der Auswahl ihrer Zitate stimmen
diese beiden lotzerischen Schriften auffällig zu den 12 Artikeln:
überall überwiegt das neue Testament das alte, aus diesem werden
ausser den Propheten fast nur das 1. 2. und 5. Buch Mosis,
dieses sehr gern, Psalter und salomonische Schriften angeführt,
die historischen Bücher fehlen durchweg, von den Propheten steht
t! Die Form seines Namens steht nicht ganz fest, im Titel des christ-
lichen Sendbriefes nennt er sich Loytzer, was wohl als Umlaut zu deuten
ist. Jetzt kommt in Wien als Name Lötz neben Lotz vor, in Stuttgart,
Nürnberg, München dagegen nur Lotz und Lotze. Lotzer oder Lötzer habe
ich nicht gefunden.
Die Artikel der Bauern 1525. »3
Jesaias voran. Vom neuen Testament werden Evangelien und
Episteln gleich oft angeführt, also die Episteln relativ häufiger.
Von den Evangelisten tritt Marcus durchweg zurück, von den
Episteln fehlt, ganz in Luthers Sinne, der Jacobusbrief und dann
die Offenbarung, im Vordergrunde steht der Römer- und der erste
Corintherbrief. Artikel und Auslegung zeigen die Ueberein-
stimmung, dass sie vom Galaterbrief nur das 2. Kapitel an-
führen, vom 1. Tim. nur das 3. 4. und 5., vom Titusbrief nur
das 1.
Bei dem Versuch, Lotzers Autorschaft positiv zu beweisen,
wird zweierlei zu bedenken sein: erstens, dass der Vertasser der
12 Artikel an ihrem Inhalt immer nur ein beschränktes Recht
haben kann, dass er nicht eigne Gedanken aufstellte, sondern die
einer grossen Volksklasse formulierte, und wir daher nicht er-
warten dürfen, in seinen übrigen Schriften Gedanken der 12 Ar-
tikel wieder zu finden, zweitens, dass wir die 12 Artikel, wenn
sie von Lotzer sind, kaum in der Gestalt vor uns haben, wie er
sie verfasst hat, dass also bei sprachlichen Beobachtungen an
ihnen die Gefahr gross ist, dass man nicht Lotzers Sprache,
sondern die seiner Drucker untersucht und vergleicht. Beide Ge-
fahren können vermieden werden, wenn die Untersuchung nur
solche stilistische Eigenheiten ins Auge fasst, die von den Druckern
nicht verwischt und nicht hinzugethan zu werden pflegen. Zu
dieser Untersuchung müssten bei dem geringen Umfang des
Materials alle Schriften Lotzers herangezogen werden, für mich
ist sie aus diesem Grunde unmöglich. Erst wenn sie bestimmte
Ergebnisse geliefert hat, wird sich über Lotzers Verfasserschaft
endgiltig urteilen lassen.
Wir betrachten mit diesem Vorbehalt die 12 Artikel als eine
vor dem 3. März vollendete, nachträglich von Schappeler einge-
leitete Arbeit Lotzers, bestimmt, den Ungehorsam aller Bauern
christlich zu entschuldigen. In diesem Satze der Einleitung
liegt das ganze Geheimnis der 12 Artikel: weil sie im Namen
aller Bauern sprachen, konnten sie von allen angenommen werden,
wie sie waren; weil sie die Bibel zum alleinigen Massstab der
Bauernforderungen machten, schlugen sie durch, trat die allge-
meine Verbreitung wirklich ein, zu der jene erste Eigenschaft
der 12 Artikel die Möglichkeit geschaffen hatte. Im 16. Jh. ist
die religiöse Erregung stärker, die evangelische Begeisterung
24 Alfred Götze.
glühender als die soziale. Indem die 12 Artikel die Dämme
einreissen, die zwischen beiden Bewegungen stehen, lenken sie
einen Feuerstrom in das kühlere Bett der sozialen Revolution.
Das ist die Bedeutung des göttlichen Rechts. Wie steht es mit
seiner Berechtigung?
Die Zeitgenossen erkannten, soweit sie Stellung nahmen,
entweder das Prinzip, die Bibel zur Gesetzgeberin auch in welt-
lichen Dingen zu erheben, an, indem sie die 12 Artikel jubelnd
zu ihrem Programm erhoben, oder ihre Berufungen zu wider-
legen suchten, wie vor allem Melanchthon. Ihm ist die Berufung
auf die Bibel auch für weltliche Dinge durchaus geläufig, im
Unterricht der Visitatoren! leitet er drei Stücke des Gehorsanıs
gegen die Obrigkeit aus Röm. 13 ab, noch mehr nähert er sich
dem Verfahren der 12 Artikel, wenn er? sagt: “Gott hat die
Leuiten ym gesetz Mosi mit dem zehenden versorget. Im Euan-
gelio ist nicht geboten, den Priestern den zehenden zu geben,
Aber dennoch ist geboten, yhnen narung zu geben. So sagt
Christus selbs Matthei vnd Luce am zebenden, das ein yeder
taglöner seines lohns und seiner speise werd sey’. Gelegentlich?
stellte er das göttliche Recht den gemeinen Landrechten gegen-
über. So verwirft er auch, als er vom Pfalzgrafen, der doch
damit auch das Prinzip des göttlichen Rechts anerkennt, um sein
Urteil über die 12 Artikel befragt wird, die Berufung auf die
Bibel nicht prinzipiell, sondern geht darauf ein, ihnen nachzuweisen,
dass sie im einzelnen Falle die Bibel unrecht angeführt haben,
seine Schrift wider die Artikel der Bauerschaft stellt sich die
Aufgabe, “das man yhn fürhalt das Euangelium, vnd rechte
Christliche lehr’.* So geschieht es, dass der Feind der 12 Artikel
ihnen auch einmal neue Belege zu ihren Forderungen, wie zur
Pfarrwahl und zum Todfall liefert, andrerseits kann es dem ge-
lehrten Kenner der Bibel nicht schwer fallen, den Laien Lotzer
an einigen Stellen aus der Bibel zu widerlegen. Seltsam mutet
es uns an, dass er gegen die freie Jagd u. a. das römische Recht
anführt, gegen das sich ja die Tendenz der Bauernartikel gerade
wendet. Das wesentliche ist aber an Melanchthons Confutatio
1 Corpus Ref. 23, CI.
3 das. 90.
3 das. 23, CI.
* Corpus Ref. 20, 643.
Die Artikel der Bauern 1525. 25
die Anerkennung des göttlichen Rechts, auch hier ist er ganz
ein Kind seiner Zeit. In der Vermischung von Geistlichem und
Weltlichem stimmen Lutheraner, Zwinglianer, Carlstadt und die
Schwärmer! zusammen mit den Katholiken, die ja heute noch
auf dem alten Standpunkt stehen. Die Schwärmer und Carlstadt
sind durch die Vermengung geistlicher und weltlicher Dinge
geradezu charakterisiert, aber auch Bischof Konrad von Würzburg
hat prinzipiell gegen das göttliche Recht nichts einzuwenden, er
klagt nur, ‘das diser zeit schir iederman die geschrift seines
aigen gefallens auslegen und verstehen wolte.’?
Man begreift diese Harmonie der verschiedenen Geister im
göttlichen Rechte, wenn man es als das betrachtet, was es im
Grunde ist, als den Rest der einst allen gemeinsamen, mittel-
alterlichen Weltanschauung. Auch der Ausdruck ist dem Mittel-
alter geläufig, nicht nur in der geistlichen Sprache, sondern auch
in der Heldensage z. b. von Alpharts Tod 14, 1:
Witege unde Heime, die brächen gotes reht (indem
sie zu zweien Alphart überfallen)
die beiden hergesellen: hie vor dö was ez sleht.
Das müeze got erbarmen, daz ez ie geschah,
daz man an eim jungen ritter daz gotes reht ie gebrach.
Im Mittelalter umspannten geistliche Gewalt und geistliches
Recht, die sich für göttliche Gewalt und göttliches Recht aus-
gaben, alle Ordnungen in Staat und Gesellschaft, erst die Refor-
mation sprengte diese Fessel. Es ist mehr als ein Symbol, dass
der beherrschende, der einzige durchschlagende Gedanke des ge-
dankenarmen Bauernkriegs reaktionär ist.
Und nun im Kampfe mit der bunten Fülle dieser Vertreter
des zurückweisenden Prinzips des göttlichen Rechts der einzige
Luther. Schon ehe das göttliche Recht Schlagwort geworden
war, hat er sich aus dem Banne der alten Anschauung, die noch
den kleinen Sermon vom Wucher (1519) beherrscht, losgerissen
und sich Rechenschaft darüber gegeben, für welches Gebiet allein
das Gotteswort gelten kann, er weiss auch, dass manche Gebiete
1 z. B. Ranke, deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation® 2, 126.
Schade, Satiren und Pasquille aus der Reformationszeit 2, 74f. Joh. Eber-
lin, Bundesgenossen Neudr. 130.
3 Fries 1, 83.
26 Alfred Götze.
des menschlichen Lebens so gut dem christlichen wie dem welt-
lichen Rechte unterliegen können, so die Ehe, die göttliche und
rechtliche Institution zugleich ist.’ Wenn nun auch Luther in
seiner Anschauung nicht ganz bis zu Ende ging, so ist doch
sein Standpunkt gegenüber der Berufung der Artikel von vorn-
herein gegeben, von diesem Punkte aus hebt er ihre ganze Be-
weisführung aus den Angeln. Folgerecht weist seine Ermahnung
zum Frieden die Bauern auf die verlassene Bahn rechtlichen Aus-
gleichs zurück, ‘auf dass also die Sache, ob sie nicht mag in
christlicher Weise gehandelt werden, dass sie doch nach mensch-
lichen Rechten und Verträgen gestillet werde’? Freilich behält
Luther diesen Standpunkt nicht konsequent bei, stellenweise
scheint er das göttliche Recht anzuerkennen: ‘wie denn billig
und recht ist, dass niemands Gewissen weiter oder anders, denn
mit göttlicher Schrifft, unterricht und geweiset werde"? Dann
lässt er sich auch auf eine Widerlegung einzelner weltlicher Ar-
tikel aus der Bibel ein: “hat nicht Abraham und ander Patriarchen
und Propheten auch Leibeigen gehabt? Leset St. Paulen, was
er von den Knechten, wilche zu der Zeit alle leibeigen waren,
lehret.”# Darf man annehmen, dass Luther an solchen Stellen
der Seelsorger ist, der zu den Bauern in ihrer Sprache spricht,
um desto sicherer verstanden zu werden? Oder giebt er in einer
Nebensache nach, um den Bauern die grosse Hauptsache, seine
tiefere Auffassung der christlichen Freiheit, desto eindringlicher
zu predigen?
Ungerecht wird Luther gegen die Artikel, wenn er ihnen
vorwirft, die Belegstellen am Rande seien falsch’: die Belege
sind, so sehr sie natürlich Luthers Art die Bibel zu lesen und
auzuführen, zuwiderlaufen, bis auf ein paar Druckfehler richtig,
wenn auch hie und da etwas absonderlich, einzelne, wie die
Berufung auf 5. Mos. 18, 11 ‘dass nicht unter dir gefunden
werde..., der die Toten frage’ und auf Matth. 8, 22 “lass die
Toten ihre Toten begraben’ zum Todfall recht thöricht. Oft
sind die Stellen schwer zu finden, namentlich dadurch, dass
1 Kritische Ausgabe 15, 169. 1524.
? Erlanger Ausgabe 24, 299.
5 das. 272.
* das. 296.
6 das. 290. 293 f.
Die Artikel der Bauern 1525. 27
Lotzer nach der Sitte der Zeit immer nur Capitel, nie den Vers
anführt und dass sie die Drucke mit Vorliebe ein paar Zeilen
zu hoch oder zu tief setzen; nirgends aber behält Luther Recht,
wenn er sagt: “solche angezeigte Capitel, so man sie durch lieset,
sagen nicht viel von eurem Fürnehmen.” Aber darin hat er
Recht und das ist das Grosse an seiner Kritik, dass er die Be-
rufung auf das göttliche, Recht grundsätzlich verwirft. Hier
stimmt der Protestant des 19. Jh., der in der klaren Scheidung
von Geistlichem und Weltlichem den Hauptgewinn der Reformation
erkennt, dem Reformator aus vollem Herzen bei.
Anders dachte das 16. Jh.: ihren ungeheuren Erfolg ver-
danken die 12 Artikel eben der Verbindung von Geistlichem und
Weltlichem, dem göttlichen Rechte, aus dem sie die Forderungen
der Bauern herzuleiten suchen. Auch die vielgerühmte Mässigung
der 12 Artikel ist erst eine Folge ibres engen Verhältnisses zur
Schrift, z. B. werden die Zinsen und Gilten nur gemildert, nicht
abgeschafft, weil das neue Testament sie kennt. Selbständige
Milderungen sind nur die christlichen Erbietungen am Ende des
2. bis 5., 10. und 12. Artikels, aber auch für sie ist charak-
teristisch, eben dass sie christlich sein wollen. So sind die
12 Artikel durchweg von der Bibel beeinflusst, vielleicht auch
das äusserlichste an ihnen, ihre Zahl, in der sie mit den Rappers-
weiler Artikeln überein stimmen. Die Zwölf spielt von altersher
‘in der Astronomie eine wichtige Rolle: das Jahr hat 12 Monate,
der Tierkreis 12 Zeichen, der Tag 12 Stunden. Von da aus ist
die heilige Zahl in die Bibel gedrungen: Jakob hatte 12 Söhne,
Israel hatte 12 Stämme, das alte Testament 12 kleine Propheten,
Jesus 12 Jünger, mit 12 Jahren betritt er den Tempel und daher
wohl wird im salischen Rechte das Kind mit dem 12. Jahre
mündig.! Warum sonst hätten die 12 Artikel mit einer Fein-
heit der Unterscheidung, die sie sonst nicht kennen, die Dienste
bisher und hinfort auf zwei Artikel, den 6. und 7. verteilt, wenn
sie nicht die biblische Zahl erfüllen wollten?
Nach dem biblischen Element an den 12 Artikeln bleibt
uns nun das Allgemeine an ihnen, die Fähigkeit und der An-
! Eine noch grössere Rolle spielt die Zahl bei den Mystikern, die des
14. Jhs. unterscheiden 12 Kräfte der Seele, zwölferlei Früchte des Abend-
mahls, 12 Gegenwürf und 24 innerliche Leiden Jesu, 12 Früchte von den
Leiden Jesu, 12 Staffeln der Demut. Hampe, Gedichte von Hausrat 6.
98 Alfred Götze.
spruch allgemeiner Geltung, zu betrachten. Wir thun das, indem
wir verfolgen, wie sie sich, ohne grösserer Veränderungen zu be-
dürfen, als Ausdruck bäuerlicher Beschwerden fern und nahe von
ihrer Heimat bewährt haben.
4. Bäuerliche Benutzer der 12 Artikel.
Wir betrachten die hier in Betracht kommenden Artikel
ihrer geographischen Folge nach, wiederholen also mit rascheren
Schritten den Gang von Südwest nach Nordost, den wir schon
bisher hatten einschlagen müssen. Am fernsten, nicht nur räum-
lich, stehen den 12 Artikeln die auf der Tagsatzung von Basel
vom 4. bis 14. Juli verhandelten. Hier legten die Bauern, ver-
treten durch ihre Hauptleute Heinrich Wetzel und Hans Pflümlin
von Lander, 24 Artikel und Beschwerden der gemeinen Gepursam
des gemeinen Lands im Sundgau und obern Elsass vor, die im
ganzen den agrarisch-rechtlichen Charakter haben, den wir bei
den Schwarzwälder Artikeln der Frühzeit gefunden hatten. Deut-
lich zerfallen sie in zwei Teile, in gemeine Landsbeschwerden
und örtliche Klagen. Unter diesen kehren manche wieder, die
wir auch schon aus den Artikeln der Frühzeit kennen, mit denen
ja diese Artikel die Hoffnung gütlichen und rechtlichen Aus-
gleichs teilen, so die Klage über Willkür und Verschleppung in
der Rechtspflege, über die Höhe der Bussen und die Confiscation
des gestohlenen Gutes, sowie über die Besetzung der Unter-
gerichte mit Amtleuten. Andere Beschwerden scheinen dagegen
unsern Artikeln eigentümlich zu sein, so der Wunsch, die soge-
nannten Trockenzölle nur da zu geben, wo auch wirklich Wege
und Brücken davon in gutem Stande erhalten werden, der nach
Beseitigung des Schwarzmonopols und, ein Nachklang früherer
Bewegungen, der nach Vertreibung der Juden. Die gemeinen
Landsbeschwerden dagegen enthalten sachlich unverändert die
Forderungen der 12 Artikel, 1—4 entsprechen den ersten vier,
5 dem DX. 6—9 den 8.—11l., 24 dem 12. Im Wortlaut
weichen die sundgauischen Artikel vielfach ab, nie haben sie
aber die 12 Artikel missverstanden, vielfach sind sie klarer, der
Dispositionslosigkeit ihrer Vorlage suchen sie durch Verweise
wie den vom Todfall auf die Leibeigenschaft abzuhelfen. Ueber-
legung zeigen sie namentlich darin, dass sie die Berufung auf
das göttliche Recht meist streichen: sie vertrug sich schlecht mit
e e er ae
Die Artikel der Bauern 1525. 29
dem Appell an die weltliche Gerechtigkeit. Im zweiten, selbst-
ständigen Teile fehlt denn auch diese Berufung vollständig, im
ersten ist sie fünfmal stehen geblieben, doch wird sie auch hier
aus der rechtlichen Begründung mehr zur historischen: ‘der Leib-
eigenschaft halb, weil die in der heiligen Schrift nicht ergründet,
auch menklichem kund und offenbar ist, dass das löblich Hus
Oesterreich Leibeigenleut nie gehabt hat,’ oder ‘als auch Gott
der Herr im Anfang der Welt, das Thier im Wald, den Fisch im
Wag und Vogel in der Luft erschaffen, und daneben den Menschen,
das alles zu beherrschen, zu nutzen, zu geniessen gesetzt hat.’
Dass aber im 24. Artikel der Vorbehalt unverändert stehen ge-
blieben ist und so die heilige Schrift als alleinige Quelle dieser
weltlich-rechtlichen Artikel erscheint, ist eine seltsame Gedanken-
losigkeit ihrer sonst so umsichtigen Redaktoren. Für die 12 Ar-
tikel aber bezeugt nichts besser die Berechtigung und die glück-
liche Abgrenzung ihrer Forderungen, als dass sie, mindestens vier
Monate nach ihrer Abfassung, so fern von ihrer Heimat, unter
anderen politischen und sozialen Verhältnissen, von Bauern die
so ganz andere Wege zur Besserung ihrer Lage einschlugen,
sachlich unverändert zum Programm erhoben werden konnten:
sie sind in der That allgemeinen Charakters. |
Ganz anders werden die 12 Artikel in ihrer Heimat benutzt,
vor allem in der uns schon bekannten Eingabe, die zwanzig
Dörfer der Stadt Memmingen zwischen dem 24. Februar und
3. März an den Rat richteten. Im Memminger Ratsprotokoll
vom 15. Februar! ist der Inhalt der Beschwerdeschriften zweier
Memminger Dörfer, Steinheim und Pless, erhalten, die als Vor-
läufer jener gemeinsamen Eingabe zu betrachten sind. In der
Eingabe von Pless oder doch in dem Protokoll darüber ist vom
göttlichen Rechte nicht die Rede, es sind die bekannten Wünsche
nach Freigabe der Allmenderechte und Befreiung von den Lasten
der Leibeigenschaft. Für die Rechtspflege berufen sie sich auf
das kaiserliche Recht, im allgemeinen auf die Eroberungen ge-
meiner Bauerschaft. Die Steinheimer haben neben der Forderung
beschränkter Holznutzung? den Wunsch nach reiner Predigt “wie
hinnen’ und nach dem Abendmahl in beiderlei Gestalt, auf das
1 Akten 35 ff.
3 Statt pletzen holtz wohl pletz im holtz.
30 Alfred Götze.
göttliche Recht berufen auch sie sich nicht. Ganz anders die
M. E.: sie lässt in keinem Artikel die Berufung auf das gött-
liche Recht weg, wo sie der entsprechende der 12 Artikel hat,
und da sie diese sonst in der oben bezeichneten Weise kürzt,
nimmt in ihr das göttliche Recht verhältnismässig einen noch
breiteren Raum ein als in jenen. Auch in den selbständigen
Stücken, der Einleitung und den letzten Stücken des 12. Artikels
wird mit der Berufung auf das göttliche Recht nicht gespart,
die M. E., die mit einem Gebet beginnt und mit der Berufung
auf Matth. 5, 19 schliesst, ist das ‘christlichste” Stück unter allen
Artikeln von 1525. Die evangelischen Floskeln und Ausdrücke,
gewiss aufrichtig gemeint, sind für unsern Geschmack zu sehr
gehäuft, die Wörter göttlich und christlich kommen wohl ein
dutzendmal vor, im Datum wird aus Matthäus der ‘hailige zwölf-
bote sant Mathias’, der Hagel kann nicht schlagen, ohne dass
‘got der allmechtig’ ihn verhängte: wohl sicher ist der Kanzler
der M. E. der Geistliche eines der petitionierenden Dörfer, der
vor dem Memminger Rate, seinen ‘cristlichen obern’ fast zu
demütig und unterthänig auftritt. Daher vielleicht auch der vor-
sorgliche Zusatz im ersten Artikel, den Pfarrer mit ziemlicher
Auffenthaltung seiner Leibesnahrung zu versehen, dessen Inhalt
dann im zweiten Artikel, wo er in der Vorlage seine Stelle hatte,
getreulich wiederholt wird. Dass er die Bibelstellen am Rande
weglässt, darüber hätte man sich nie wundern sollen, wie passen
sie in ein auf Verlangen der Behörde eingereichtes Aktenstück?
Sachlich weicht die M. E. in einigen Punkten von den 12 Artikeln
ab: sie fordert die Abschaffung aller Zehnten ‘dieweil vnsz das
hailig new testament nit darzu verbindt’, im 8. Artikel fordert
sie nicht allgemeine Freiheit des Waldes, sondern nur Rückgabe
der etlichen Dörfer gehörenden Wälder, Aecker und Wiesen,
endlich verlangt sie nicht die Abschaffung des Todfalls, dagegen
an anderer Stelle die des Ehrschatzes. Vielleicht waren den
Memminger Bauern jene Lasten minder, diese mehr beschwerlich,
wie könnten wir aber erwarten, hier jeder Einzelheit auf den
Grund zu sehen?
Eine dritte Art von Benutzung der 12 Artikel zeigen die
16 Artikel, die die Bauern von Langenerringen bei Kaufbeuren
am 23. März der Stadt Augsburg eingaben. Hier ist von gött-
lichem Rechte zum erstenmal im Beschluss die Rede, der wört-
Die Artikel der Bauern 1525. 31
lich aus den 12 Artikeln entlehnt ist und recht schlecht zu den
andern 15 Artikeln passt, die sich aus einer nicht näher definierten
Billigkeit ableiten (zum sechsten ist unser begeren auch nit
unbillichen) und nie als berechtigte Forderungen, sondern als
Bitten an die Gunst und Gnade der Behörde auftreten. Von
den in ihrem Prinzip also unverstandnen 12 Artikeln wird immer
nur der sachliche Teil der Forderungen übernommen, die Be-
rufung auf das göttliche Recht, z. B. bei Pfarrwahl, kleinem
Zehnten, Allmenderechten und Gilten weggelassen; wo das nicht
glatt ging, wurden mehrere Artikel der zwölf in einen neuen
zusammengezogen, so der 11. und 3. zum vierten, der 4. und 5.
zum sechsten der Erringer. Fast unverändert wurde der 9. Artikel
herübergenommen, der sich ja nur auf die alten Satzungen beruft.
Ganz weggeblieben ist der 6. 7. und 10. Artikel. Die Erringer
fühlten sich also wohl mit Diensten nicht beschwert, und All-
mendeäcker waren ihnen vielleicht nicht entzogen worden. Im
2. Artikel ist die Versorgung des Pfarrers weiter ausgeführt und
zwar abweichend von den 12 Artikeln, ausserdem sind acht
Artikel neu eingefügt. Sie handeln teils von Lasten der Eigen-
schaft, teils von Mühlzwang, der vorletzte bittet um geordnetes
Rechtsverfahren. Durch diese Zusätze und durch ihre ungleiche
Behandlung der 12 Artikel bekommen die Langenerringer wieder
einen vorwiegend agrarischen Charakter, so gleichen sie etwa
den Baltringer Artikeln, nur bedeutet bei ihnen, so verständig
und zweckmässig sie an sich sind, was dort Fortschritt und
Keim einer höheren Entwicklung war, Rückbildung und Still-
stand.
Im ganzen zeigen sich so die Langenerringer für die 12 Ar-
tikel und das göttliche Recht unreif. Diese Unreife wiederholt
sich oft, wo die 12 Artikel rezipiert werden, und das geschieht
hundertfach zwischen Elsass und Thüringen. Oft wird sie sich
unserm Auge nur dadurch entziehen, dass die 12 Artikel unver-
ändert überreicht werden, selten tritt sie so rührend zu Tage,
wie in den Hohenloher Artikeln vom 4. April!, die am Eingang
erklären, “wie die zwölff artickel im drucktenn büchlin begriffen
sein, wöllen sie also vfitzurichten vnd beuesten begert haben,’
und diesen Wunsch am Schlusse für Hauptrecht, Handlohn,
1 Oechsle 258.
32 Alfred Götze. Die Artikel der Bauern 1525.
Eigenschaft und Wildbret wiederholen, in ihren eignen Artikeln
über Ungeld, Zoll, Weinzehnten und Schafzucht keine einzige Be-
rufung auf das göttliche Recht bringen, sich vielmehr darin er-
bieten ‘ob angeregter irer artikel ainer oder mer vngebürlich sein
möchten eracht werden, wöllen sich weysen lassen mit gnedigem
einsehen.” Dieser Art von Benutzung gegenüber muss man die
Verbreitung der 12 Artikel bedauern, hier fälschen sie die rein
agrarischen Tendenzen einer örtlich begrenzten Bauernerhebung
und führen ihre Benutzer dazu, ihre weltlichen und egoistischen
Absichten in einem unwahren idealen Lichte zu sehen: so wird
ihre Erhebung anspruchsvoller, ihr Sturz härter.
33
Beiträge zur Geschichte des Heidelberger Hofes
zur Zeit des Kurfürsten Friedrich IV.
Von
Eduard Otto.
Wer sich mit den Kulturverhältnissen des ausgehenden 16.
und des beginnenden 17. Jahrhunderts vertraut machen will, dem
bietet der „Thesaurus Picturarum“! der Darmstädter Hof-
bibliothek reichen Stoff. Dieser merkwürdige „Bilderschatz“ ist
gesammelt von dem kurpfälzischen Kirchenrat Dr. Markus zum
Lamb in Heidelberg. Von seinem Lebensgange ist nicht viel
bekannt. Er ist 1544 in Speier geboren und 1606 in Heidelberg
gestorben. In Poitiers hat er Rechtswissenschaft studiert. Ein
Gemälde (Nr. 354) der städtischen Kunst- und Altertümersamm-
lung in Heidelberg stammt aus seiner Studentenzeit. Ein Ein-
wohnerverzeichnis dieser Stadt aus dem Jahre 1588 nennt ihn
als Kirchenrat und Familienvater”? unter den Bewohnern der
Haspelgasse. Begraben liegt er in der Heidelberger Peterskirche,
und auf seinem Grabmale lesen wir den Spruch des Tertullian:
„Nihil nostra refert in hoc aevo nisi de eo quam celeriter exce-
dere et cum domino vivere.“ Als Schriftsteller hatte er sich in
einer 1591 erschienenen gegen die lutherische Abendmahlslehre
gerichteten Streitschrift eine heftige litterarische Fehde mit dem
Stuttgarter Propst Johann Magirus zugezogen und sich bei seinen
Glaubensgenossen den Ruhm eines Vorkämpfers des Kalvinismus
erworben.’ Markus zum Lamb war ein leidenschaftlicher Bilder-
1 Walther, Beiträge zur näheren Kenntnis der Grossh. Hofbibliothek
zu Darmstadt 1867. S. 144ff.
? Seine Frau hiess Elisabeth geb. Helbig, wie aus einem eigenhändigen
Eintrag derselben (Palatina, I f. 296) hervorgeht.
> Vgl. L. Häusser, Gesch. der rhein. Pfalz. 2. Ausg. Bd. I, S. 198.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 3
34 Eduard Otto.
summler und hat eine grosse Menge von Kupfern, Holzschnitten,
Zeichnungen und Aquarellbildern in seinem Thesaurus vereinigt.
Munche von ihnen, namentlich die farbigen Darstellungen der
Trachten, die zu seiner Zeit bei den verschiedenen Ständen deut-
scher Stüdte und Landschaften, sowie bei höfischen Würden-
trügern und Dienern in Mode waren, sind auf seine Veranlassung
und auf seine Kosten von Malern der betreffenden Orte aufge-
nommen und auf das sorgfültigste ausgeführt. !
Von nicht geringerem kulturgeschichtlichem Interesse als
diese Bilder sind die Flugblütter, Ausschnitte, Zeitungen und
chronikartigen Aufzeichnungen, die der Sammler ihnen beigegeben
hat. Von den letzteren sind natürlich diejenigen die wertvollsten,
in denen er sich über die Verhältnisse seiner engeren Heimat
und über diejenigen Zustände verbreitet, die er täglich vor
Augen hatte.
Fast vier Jahrzehnte nach seinem Tode, im Jahre 1644, kam
seine Bildersammmlung durch Vermittelung der Familie von Todten-
wart in den Besitz der für litterarische und künstlerische Dinge
eımpfünglichen Landgrüfin Sophie Eleonore, der Gemahlin
Georgs II. von Hessen-Darmstadt.
Unter den 32 noch erhaltenen Bänden des Sammelwerkes
enthalten zwei, die mit dem Sondertitel „Palatina“ versehen
sind, über das Leben und Treiben am Heidelberger Hofe unter
Johann Kasimir und unter Friedrich IV. manche lehrreiche
Nachrichten und Bemerkungen. Mit dem letztgenannten Fürsten
hut Murkus in persönlichem Verkehr gestanden, ja er scheint
neben seinem gelehrten Freunde, dem jüngeren Dr. Grynaeus,
auf die kirchliche Politik Friedrichs einen gewissen Einfluss ge-
übt zu haben. Mit hoher Befriedigung erzählt er, wie er dereinst
(1602) mit Grynaeus an der kurfürstlichen Tafel speist und dem
Fürsten den eines „geheimen Rats“ würdigen Spruch in das
Stammbuch schreibt: „Opera domini sunt celebranda; principis
autem arcana sunt celanda.“ Dies Wort, meint er, habe,
weil es ebenso religiös wie politisch sei, Friedrichs besonderen
Beifall gefunden: „Quod etiam tamquam sacrum partim et partim
politicum Celsitudini tum bene placuit.“ Den Lebensgang, die
1 Als Maler der Frankfurter Trachtenbilder nennt Dr. Marcus „Henricum
Lautensack pictorem et aurifabrum Francofortensem haud incelebrem“.
Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 35
Entwickelung und das Regiment dieses seines Fürsten verfolgt er
mit Aufmerksamkeit und Teilnahme, oft unter aufrichtiger Besorgnis,
oft auch mit dankbarer Anerkennung. Er verzeichnet u. a. die
„instruktion vnd vätterliche Christliche Erinnerung, so weilandt
der durchlauchtigst hochgeboren Pfaltzgraff Ludwig [VI], Chur-
fürst etc. seinem geliebten Sohn, pfaltzgrauen Friedrichen,
dess Nhamens dem IV. etc., ietzigem Churfürsten, wie sich nem-
lich derselb in seinem Leben, Wandel vnd Stand verhalten sol,
in desselben Jugendt mit eigener Handt in sein Stambuch ge-
schrieben hat Anno 1582:
Alle ding zergenglich ist,
Allein, o Gott, du ewig bist.
Darumb mit keckem muth veracht
Der welt Pomp, list vnd alle pracht.
Lieber sohn, bis Gottesförchtig, bett fleissig morgens vnd
abends, gedenck in allem deinem thun an Gott: Gehet dirs wol,
so dancke Ihm; gehet dirs vbel, so klags ihm; gedenck, dass alles
glückh vnd unglück von Gott kompt vnd balt ein endt nimpt.
Erkenn dich vor einen sünder; glaub, der sohn Gottes, Jesus
Christus, hab dich mit seinem todt erlöset; beharre darauff vnd
bekenne es bis ans end, so wird er dich wider bekennen vnd
sich deiner annemmen vor Gott, seinem himmlischen Vatter.
Biss nit hoffertig, halt aber deinen standt ehrlich. Sei wahr-
hafftig; halt, was du zusagest, vnd ob dir leib vnd gut darauff
ging; dan, wan du lügst im schimpff oder scherz, so bist du ein
Teüffels kindt, der ist ein Vatter der lügen. Sei auch züchtig
mit worten, geberten vnd gedancken. Schendt niemandts Weib
oder kind.
Sei kein balger, aber wen man die fenlein fliegen lest, dan
biss keckh vnd fliehe nit; dan es ist besser ehrlich gestorben dan
schendlich geflohen.
Sei nit verthünisch, sei auch kein karger filtz; zu ehren
spare nichts.
Rede niemands vbel nach; gedenk alle zeit an dich selbst,
das du auch ein armer mensch bist.
Nit handel fälschlich mit den leüthen; handel frei vnd rund,
das bestehet am letzsten; doch lerne die leüth wol erkennen; dan
gegen einem frommen must du wider fromm sein, vor einem
falschen hüte dich vnd rede mit ihme desto langsamer.
Eh
36 Eduard Otto.
Die nottürfftige armen lass dir befollen sein. Schmeichler,
Gotteslesterer vnd Schalcksnarren lass dir nit wolgefallen. Wer
dich strafft vnd dir wol räth, den hab lieb. Trewe kirchen- vnd
andere diener hab stets lieb end Vntrewe diener lass mit güte
von dir kommen vnd behalt sie nit.
Jedermans schandt hilff decken; doch wan du regierest, so
straffe das vbel; biss denen, die vnder dir seindt, ein Vatter.
Nit beschwere deine vnderthanen vber die billigkeit, dan die-
selbige Nahrung hab ich oft vbel sehen gerahten; halt aber vber
den frommen, vnd ob in bissweilen eine thorheit widerfehret, so
straffe, aber mit vernunfft, souil dir gebüret.
Hüte dich vorm Zutrincken, dan darauss (spricht Paulus)
kompt ein vnordenlich leben.“ Diese kernigen, in ihrer treu-
herzigen Schlichtheit an Luther gemahnenden Vaterworte sind
(charakteristisch genug für die litterarischen Zustände jener Zeit!)
dem Schicksale nicht entgangen, in elegantes Humanistenlatein
übersetzt zu werden. Der unter dem Namen Paulus Melissus
bekannte Heidelberger Dichter und Bibliothekar Paul Schede
hat sie in lateinische Verse übertragen! — So wenig Markus
als überzeugter und eifernder Kalvinist sonst mit dem luthe-
rischen Kurfürsten Ludwig VI. übereinstimmen mochte, diese
„väterliche Ermahnung“ war jedenfalls ganz nach seinem Sinne,
und die darin ausgesprochenen Lebensgrundsätze finden sich
häufig in seinen eignen Ausführungen. Dass nach Ludwigs
Tode der Administrator der Pfalz, Johann Kasimir, sein
Mündel, den minderjährigen Friedrich IV., im kalvinistischen
Glauben auferzog, mag unseren Markus mit besonderer Genug-
thuung erfüllt haben. Indessen spricht er sich hierüber nicht
weiter aus.
Johann Kasimir erscheint ihm als treuer Bekenner des
„reinen Glaubens“ und als Glaubensheld des höchsten Ruhmes
wert. Gleichwohl hält er ihn einer Blutthat wie der Verurtei-
lung und Hinrichtung seiner Gemahlin für fähig und spricht
davon wie von Thatsachen. Dass gerade die Erziehung des jungen
Kurfürsten im kalvinistischen Glauben dazu beigetragen hat, den
unglückseligen Ehehändeln Johann Kasimirs eine tragische Wen-
1 Die Handschrift enthält die Bemerkung: „Paternam hanc Admoni-
tionem elegantissimus poeta Paulus Melissus Latine reddidit.“
Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 37
dung zu geben!, erwähnt unser Gewährsmann nicht. Seine An-
gaben über den angeblichen Ehebruch und den Verrat der un-
glücklichen Pfalzgräfin Elisabeth, geborener Prinzessin von
Sachsen, und über ihre Bestrafung sind überhaupt nicht geeignet,
auf den rätselvollen Schlussakt der furchtbaren Familientragödie
irgend welches Licht fallen zu lassen, sie geben vielmehr nur ein
getreues Spiegelbild der „Sage“ d. h. der Ueberlieferung, wie sie
unter den an jener Katastrophe nicht unmittelbar Beteiligten um-
ging. Er schildert alle die „greulichen Vorzeichen“, die den Fall
der Pfalzgräfin und den bald nachher erfolgenden Tod Johann
Kasimirs und seines Schwagers, des Kurfürsten Christian von
Sachsen, angekündigt hätten: „Es ist gar kein Zweiffel, das des
fernigen Sommers vnd noch ietzt der trawrige himmel vndt
seltzames trübes Wetter der beiden fürnembsten seülen vndt
pfeiler des Römischen Reichs vnd Seügammen der Christlichen
kirchen, der frommen, trewen vnd gottseligen Regenten, des
Churfürsten zu Sachsen, hertzog Christians, vndt der Chur-
fürstlichen pfaltz hern Administratoris, Hertzog Johann Kasi-
mirs, Einfal endt tödtlichen abgang mitt den daruff volgenden
schweren Straffen vndt geferlichen Enderungen ahngezeigt, auch
noch verkündigen vnd beweinen.“ Markus selbst hat am
29. August 1591 „eine feuerige zweispitzige Rute“ über dem
Schlosse am Himmel stehen sehen. Ein furchtbarer Sturm hat
in der Gegend um Heidelberg, namentlich im Weiblinger Forst,
grosse Verheerungen angerichtet. „Bevorab aber ist ausser allem
zweiffel des mherhöchstgemelts hern Administratoris todt präsa-
girt worden durch Seiner Fürstlichen gnaden gemahlin selbs,
welche in irem todtbette ettlichmal gesagt, das Er, ir herr, ir
nitt lang werde nachleben“ Den deutlichsten Hinweis auf die
traurigen Ereignisse im Herrscherhause aber findet Markus in
den gleichsam vorbildlichen Vorgängen, die sich im Löwen-
zwinger des Heidelberger Schlosses sollen abgespielt haben. Der
Löwe, so raunte man sich zu, habe die Löwin totgebissen und
sei bald darauf selbst verendet. Gläubig nimmt der weltkluge
Rechtsgelehrte das Märchen auf, das die grübelnde schöpferische
Einbildungskraft des Volkes nachträglich ersinnt, um erschütternde
1 Vgl. Kluckhohn in d Abhandlungen d k. bayr. Akademie d. W. III. KL
Bd. 12. Abt. 2. S. 74, A. 1 u. S. 76 und Bezold ebendas. Bd. 14. Abt. 3. S. 6.
38 Eduard Otto.
Ereignisse als vorausbestimmt und vorher verkündigt zu erweisen.
Er zeigt bei aller Nüchternheit des religiösen Empfindens einen
auffallenden Geschmack für das Schaurige, für Spuk und Zauber,
für ungeheuerliche Erscheinungen, und hat den „prodigia et mon-
stra“ einen besonderen Band seines Sammelwerkes gewidmet.
Er erscheint auch insofern als ein echtes Kind seiner Zeit, als
ihm die Austilgung der Hexen und Zauberer als eine heilige
Christenpflicht am Herzen liegt.! Er glaubt an den in den ver-
schiedensten Truggestalten leibhaftig umgehenden Teufel, an
Werwölfe, die die Kinder zerreissen, an drohende Gespenster,
kurz, an alle die Schrecken einer unheimlichen Geisterwelt. Mit
sorgenvollem Antlitz blickt er zum Himmel auf und gewahrt in
den vielgestaltigen, ewig wechselnden Bildungen des Wetterge-
wölks, in dem manigfaltigen, bunten Farbenspiel der himmlischen
Lichter grausige Anzeichen gewaltiger Erschütterungen und
schwerer Zeit. Aengstlich beobachtet er jeden Umschlag der
Witterung, um ihn gewissenhaft in sein Wetterbuch einzutragen.
Er achtet sorgsam auf das Erscheinen der „Pestilenzvöglein“ und
nimmt all das tolle Zeug, was die Zeitungen und Flugschriften,
die er sammelt, an haarsträubenden Missgeburten und „erschröck-
lichen Chasmata“ melden, gläubig an. Die wetterschwüle, ahnungs-
volle Stimmung, die auf dem Geschlechte jener Tage zu lasten
scheint, tritt auch bei Markus an den Tag, und nirgends deut-
licher als da, wo er von reichen Ernten und anderen Segnungen
des Himmels berichtet. Selten vergisst er dabei zu klagen, wie
unwürdig er samt seinen Zeitgenossen einer solchen Gnade sei.
Der Ueberfluss gemahnt ihn an jenes reichliche Wachtelmahl in
der Wüste, das so manchem Sünder aus dem Volke Israel zum
Verderben ausschlug.
Dass Friedrich IV., der Sohn des lutherischen Vaters, auch
nach seiner Thronbesteigung am reformierten Bekenntnis fest-
ı Von fanatischer Verfolgungswut ist er freilich weit entfernt. Er ist
z. B. geneigt, dem Mainzer Kurfürsten Johann Adam von Bicken mancher-
lei unredliche Ursachen für seine Hexenverfolgung unterzuschieben, und
wirft ihm vor, dass er viele Personen „ohne genugsamen grundt jämmerlich
verbrennen lassen, da dann under solchem schein manchem armen Menschen
zu kurz geschehen, auch viel Evangelische herhalten müssen vnd sonder-
lich sehr nach den Reichen vnd habhafften gegriffen worden ist. Dero-
wegen viel seiner Vnterthanen vnd hindersässen sich uff flüchtigen Fus vnd
anders wohin begeben.“
Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. . 39
hielt, musste einen kalvinistischen Eiferer wie Markus mit inniger
Freude erfüllen. Trotzdem verfolgt er die Regierungsanfänge
des jugendlichen Kurfürsten mit Besorgnis. Ihn, den Rechtsge-
lehrten, der in dem Juristenstande den Grundpfeiler des im Auf-
bau begriffenen Beamtenstaates erblickte und daher die Vertreter
des halbüberwundenen Lehenstaates, den Adel, mit Eifersucht und
Geringschätzung ansah, musste es schmerzlich berühren, dass
Friedrich seine Huld zunächst seiner adeligen Umgebung zu-
wandte! und die Juristen zu vernachlässigen schien. „Dieser
Fürst Friedrich IV.“ schreibt er, „sonst ein frommer Förderer
der reinen Religion, rechtliebend und für sein Alter genugsam
weise, hat infolge der Verleumdung einiger übelgesinnter, müssiger
Menschen und des hieraus entspringenden unglückseligen Arg-
wohns ausdrücklich bekannt, er sei ein Feind und Widersacher
der Gelehrten, dagegen ein Freund und Begünstiger der
Edeln, und zwar mit folgenden Worten: ‘Ich bin der Doctor
vnd Schreiber Fendt, Aber der Edelleuthe Freündt” Daher er
denn auch offenbar die Gelehrten für nichts geachtet, den Adel
hoch in Ehren gehalten hat“? Erst später ist nach unseres
Gewährsmannes Meinung Friedrich zur Erkenntnis dessen ge-
kommen, was dem Staatswesen frommt, nämlich die Begünstigung
des Juristenstandes, und er fügt der obigen Bemerkung später
mit Befriedigung die berichtigenden Worte bei: „Anfangs zwar,
aber später, als er reifer geworden war, hat er die Gelehrten
1 Sehr richtig bemerkt Häusser (Gesch. d. rhein. Pfalz, Bd. 2, S. 258):
„Die alten strengen Formen einer nüchternen und patriarchalischen Lebens-
weise, wie sie Friedrich I. und Ludwig VI. gehabt, waren ohnedies von
der verfeinerten Hofkultur verdrängt worden, und universell gebildete
Weltleute, glatte und feine Diplomaten, wie Christian von Anhalt, hatten
an dem Hofe zu Heidelberg jetzt so grosse Geltung wie zu Friedrichs III.
Zeit ein wohlgerüsteter calvinistischer Theolog.“ Man braucht nur obige
väterliche Ermahnung Ludwigs VI. mit Friedrichs IV. Lebenshaltung zu
vergleichen, um sich des Umschwungs bewusst zu werden.
3 Hic Fridericus IV. princeps alioquin pius purae religionis Fautor,
Justitiae amans et pro setate sua satis prudens ex Maleuolorum et Male-
feriatorum nonnullorum detrectatione et inde Concepta sinistra suspicione
expresse professus est, se esse Hostem et osorem Doctorum et e contra
Amicum et fautorem Nobilium, his Verbis: Ich bin der Doctor vndt Schrei-
ber etc. Unde et Eruditos in nullo plane habuit pretio; Nobilibus autem
plurimum tribuit.
40 Eduard Otto.
hoch geehrt und geschätzt und sie durch Belohnungen ausge-
zeichnet, den Adel hingegen immer weniger beachtet.“!
Markus selbst hat seines Herren Gunst zeitweise in hohem
Masse genossen und weiss über die ihm gewordenen Auszeich-
nungen gar ausführlich zu berichten. Das erste Zeichen fürst-
licher Huld empfing er im Jahre 1600. Markus wird „den
15. Maii abents zwischen 5 vnd 6 Vhrn eilents ghen hoff erfor-
dert“ und in das neue kurfürstliche Zimmer, eine ziemlich grosse
Stube, „mit schönen Illuminirten Bildern von geschnittenem kalck
gezieret,“ beschieden, „allda vf ire Churfürstlich gnaden zu warten,
bis Sie zur Taffel zum Nacht-Imbs gehen würden, dan sie etwas
sonderlichs mit ihm zu reden hetten.“ Zugleich wird der Hof-
maler Barthel Braun zur Audienz beschieden. Hören wir
Markus weiter berichten: „Alda dan ihre Churfürstliche gnade,
uls sie vast vmb 7 Vhrn auss irem gemach zur Taffel durch das
gemelte Zimmer gangen vndt mich daselbst vfwartent von ferren
ansichtig worden, freuntlich gelacht vnd das vilgemelt Contre-
faict, so Sie in einer Schachtel nachtragen lassen, selbs persön-
lich mit eigener handt mit nachvolgenden verbis Formalibus, so
der vmbstandt alle gehört, gnedigst praesentieret: ‚Doctor Marx,
hiemit verehre Ich Euch Mein Schlechtes Kontrefaict, darzu Ir,
wie ich wol weis, sonderlich Lust vnd gefallen habt?, nitt als ein
köstlichs Praesent, sonder vilmher zu anzeig Meines geneigten
Freüntlichen hertzen vndt guten willens gegen Euch. Wollet
dasselb also von Meiner wegen aunemmen vndt in Ewer Kabi- `
netgen vfschlagen. Da ich Euch sonsten etwas guts vndt ahn-
genemes erzeigen kan, wil ichs iederzeit thun. Dass solt Ir Euch
gewiss zu mir versehen‘ Vndt haben zugleich auch ire Chur-
t Initio quidem, sed postea Adultior factus in summo Eruditos habuit
Honore et Pretio, Nobiles e contra minus curare coepit.
? Dr. Marx hatte nämlich den Maler zu veranlassen gesucht, ihm eine
Kopie des Porträts, das er gerade in Arbeit hatte, zu verfertigen. Dem
Kurfürsten war dies ohne des Doktors Wissen mitgeteilt worden, und es
hatte ihn angenehm berührt, dass dem Gelehrten sein Kurfürst so viel
wert sei. Freilich hatte an dem Wunsche des Kirchenrats sein Interesse
für Kunstgegenstände — er nennt sich einen „sonderlichen Liebhaber der
Malkunst“ — nicht weniger Anteil als seine Verehrung für die Person des
Fürsten. Es spricht für die ungemeine Liebenswürdigkeit Friedrichs IV.,
dass er den Herzenswunsch eines treuen Dieners so zuvorkommend erfüllte,
indem er ihm jenes Porträt zum Geschenk machte.
Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 41
fürstliche gnaden von mir begert, solch ihr Kontrefaict, welches
(wie sie sagten) ausserhalb mir sie sonsten keinem geben, Nie-
mants Kommuniciren oder Nachmalen lassen wolte, dieweil man
ire Churfürstlich gnaden dabeuor so schandlich gemalt habe, das
sie vast einem Affen ähnlicher weren vndt gleicher sehen als
einem Menschen, aber der Maler Braun müste iren Churfürstlichen
gnaden auch eines wie dieses machen, dasselb wolten sie einem
' guten kupfersticher zuschicken lassen, das es eigentlich nachge-
stochen würde vndt besser aussghen möchte als bis anhero ge-
schehen.“ Markus verspricht dem Befehle zu gehorsamen und
vergleicht den huldvollen Fürsten mit dem grossen Alexander,
der von niemand anderm als von Apelles habe gemalt sein wollen,
bedankt sich unterthänigst und verspricht, sofern sein Alter und
seine „zunehmende Leibsblödigkeit“ es gestatte, sich der hohen
Gnade würdig zu erweisen, jedenfalls aber für den Herrn und
sein fürstliches Haus fleissig zu beten. Der Künstler empfängt
hierauf in Beisein des Beschenkten durch einen kurfürstlichen
Kämmerling den Preis des Bildes, 20 Gulden weniger 7 Albus
(also 19 Gulden und 19 Albus). Dieser Maler ist offenbar kein
anderer als der Kölner Meister und Porträtmaler Barthel Bruyn
der Jüngere. Er scheint sich bis zum Juni des Jahres 1602 am
Hofe zu Heidelberg aufgehalten zu haben, fiel aber dann, wie
Markus erzählt, in Ungnade. Im April des genannten Jahres
versprach der Kurfürst, dem Dr. Marx die Bilder der Kurfürstin
und sämtlicher lebender und verstorbener kurfürstlicher Kinder
(zum Neujahr!) zu verehren. Er gab dem Maler Braun ent-
sprechenden Auftrag. Am 15. August überreicht Friedrich die
Bilder dem getreuen Kirchenrate „beineben vermeldung,“ wie
Markus berichtet, „das dieselben Contrefaicten bis her noch von
iren Churfürstlichen gnaden niemants verwilligt als irem hohenrat,
dem Edlen Volrat von Plessen, dem Landtrichter zu Amberg,
vndt ietzo mir; dan ire Churfürstliche gnaden sie Niemants wider-
faren liessen, als wem sie sonderlich mit gnaden gewogen, vndt
der ihnen vor andern lieb were. Dessen allen gegen iren Chur- `
fürstlichen gnaden ich mich zum allervnderthenigsten bedanckt
vndt gebetten, solche genadt gegen mir gnedigst zu Continuiren,
das sie dan zu thun gnedigst versprochen vndt alsbalden dem
obgemelten Braunen für iedes deroselben Contrefaicten zehen
gülden grob gelt, den gülden zu 27 alb., vndt also für dieselben
42 Eduard Otto.
Acht Contrefaictlin Achtzig gülden bayrischer wherung in grobem
gelt in Meiner gegenwart erlegen lassen.’! Bei Gelegenheit einer
späteren Audienz widerfuhr dem Dr. Marx eine dritte Auszeich-
nung, worüber er folgendermassen Bericht erstattet: „Haben sie
(ire Churfürstlichen gnaden!) vnder andern gesprechen Mich ge-
fragt, ob Sie mir ir Bildnis in golt? geben hetten, weneten
nitt anderst, dan es geschehen, zweifelten iedoch daran, weren
derowegen lengst vorhabens gewesen, mich darumb zu fragen,
vndt dans nit geschehen, wolten sie es noch thun, auch daruf
alsbalden, da sie von mir vernommen, das ich es wol gemalt,
aber nitt in golt von irer Churfürstlichen gnaden empfangen,
Irem stebler® Crantzen befollen, der besten vndt stattlichsten eins
irer Churfürstlichen gnaden zu holen, wie geschehen, auch ire
Churfürstlich gnaden mir es stracks gnedigst praesentirt haben
mitt dem austrücklichen befelch, das ich es nit in die kist
schliessen, sonder von iren Churfürstlichen gnaden wegen, dero
zu gedechtnus vndt ehren an mir tragen solte, welches dan Nach ge-
pürlicher dancksagung ich also zu thun iren Churfürstlichen gnaden
zugesagt, wiewol ich sonsten nitt vil golt an mir zu tragen pflege.“
Die fürstlichen Gnadenbeweise, so hoch sie auch Dr. Marx
anschlägt, hindern ihn doch nicht, das Leben und die Regierungs-
weise seines Herrn einer — freilich wohlwollenden — ernsten
Kritik zu unterziehen. Missbilligend äussert er sich z. B. über
die Gunst und das Vertrauen, die Friedrich an fremde Abenteurer
verschwendet habe. Ueber einen derselben schreibt er:
„Anno 1600 den 3. Maii ist Wolfgangus Zindelinus*, ein
Italienischer Schweitzer oder Grawbinter, welcher davuor Fried-
richs dess III. Agent vndt zeittungsschreiber etlich jar lang in
Italia gewesen, hernachen von dannen heraus in den Sächsischen
hoff vndt fürters Nach Churfürsten Christians in Sachsen tödt-
lichem abgang stracks vndt ehe er zuvor daselbsten abgeschaft
gewesen, alhero in den pfaltzgräuischen hoff kommen vndt alda
1 Die Bezahlung des Geschenks in Gegenwart des Beschenkten, die mit
unseren heutigen Anschauungen so wenig übereinstimmt, scheint in jener
Zeit für eine besondere Aufmerksamkeit gegolten zu haben.
? Also eine goldene Denkmünze („Schaupfennig“)!
3 Stabtragender Hofbeamter, hier wohl der Kämmerer.
‘ Vgl. über ihn Bezold in den Sitzungsberichten der königl. bayr.
Akademie d Wissensch. 3. Juni 1882. S. 139fT.
Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 43
dem damals jungen hern, jetzigen Churfürsten, Pfaltzgrauen Fried-
rich dem IV. als ein sonderlich gelärter Man vndt guter politicus,
der vil gesehen, erfaren vndt von Mancherlei Sachen stattlich zu
discuriren gewüst, ir gnaden in politicis zu informirn zugeord-
net, auch von ihnen seher geliebet, hoch Respectirt wndt von
jedermeniglich wol angesehen, darzu auch von (ren Churfürst-
lichen gnaden bisweilen ad Secreta Concilia adhibirt, insonderheit
aber Reichlich begabet vndt zu hoff im disch vndt wohnung
durchauss freigehalten worden, Als er gemelts tags Morgens frühe
vmb 4 vhrn seiner gewohnheit Nach mit einem Bet-Buch (wie
wol er jedoch nitt alzu vleissig gebettet, sonder, wie hernacher
von ihme ausgeschollen, den scortis oftermals nachgewebert) vff
den Berg hinder dem Schlos spaziren gangen, verloren worden,
also das, obschon ire Churfürstliche gnaden mit grosser verwun-
derung vndt Betrübnüs vil tag lang mher als durch 300 personen
zu vnderschiedtlichen malen ihme allenthalben in diesem Landt
herumb vff allen Strassen, in wäldern vndt in wassern, Nach-
suchen vndt -forschen lassen, auch durch die iäger mit hunden
ausspüren lassen vndt 30 Reichs-Thaler zu geben versprochen,
wer ihne todt oder lebend bringe, oder finde, Man iedoch im
wenigsten nit erfaren Mögen, wo er hinkommen oder was ihme
begegnet, ob er etwa ermordet, oder ob er vom schlag gehe-
lingen?! gestorben, weil er etlich tag zuvor den kopf geclagt ge-
habt, oder aber vileicht heimlich vfgefangen vadt hinweggefüret
worden, oder aber den Berg hienab gestürtzt, ins wasser ge--
sprungen, oder ihme sonst einen todt selbsten angethan, oder
auch, weil er sich lengst zuvor verlauten lassen, das Er des hoff-
lebens alhie müde sey, auch ihne verschmehet, das er nit täglich
an die Churfürstliche Taffel gesetzet worden, sich heimlich sub-
ducirt vndt daruon gemacht, sonderlich weil solche verlierung
seiner person Eben vmb die zeit geschehen, da Ein Florentini-
scher gesanter alhie zu Heidelberg gewesen, so erst des andern
tags zuvor auch wider von hinnen abgereiset gewesen, oder was
ihme doch sonst widerfaren sein möchte. Man hatt aber, wie
vleissig man auch immer (als gemeldet) Nachgesucht, von ihme
das wenigste nit erfaren können, bis vff Freittag, den 20. Junii
hernacher iren Churfürstlichen gnaden Ein schreiben von ihme
1 — Jäblings.
44 Eduard Otto.
zukommen, darinnen gleichwol kein Datum, auch der ort, da es
datirt, nit gemeldet, sonder von ihme allein begert würd, das
man ihme sein gelt, kleider vndt anders, so er alhie hinder-
lassen, volgen lassen vndt nacher Kostents verschaffen wölle.!
Dieses ist also die trew vndt dankbarkeit, welche dieser der
Churfürstlichen Pfaltz vndt Meinem Frummen hern für die ihme
so vil vndt grosse erzeigte wohlthaten erwiessen zu irer Chur-
fürstlichen gnaden eusserstem hon vndt vnserer Christlichen Re-
ligion ärgerlicher Nachrede vndt höchster verkleinerung; Darumb
man dan billich solche frembde, ausslendische hoch herfür zihen,
ihnen so vil vertrawen vndt sie uns in die Chart sehen lassen soll,
damit, wan sie der hern vndt des Landes gelegenheit wol genug
erforschet vndt ire Beüttel gefült haben, sie sich alsdan zu andern,
die uns etwa nit vil guts gönnen, schlagen vndt vns hernacher
den Judasdanck für solche vnsere ihnen erzeigte wolthaten geben.
Dieser Zindelinus, welcher so grosse keischheit alhie für-
gewendet, wiewol die sag, das er der grösten Scortatorum Einer
gewesen, hat sich balt nach seinem heimlichen von hinnen ent-
weichen zu Costents an Eine Reiche wittib verheuratet vnd vol-
gents daruf vnsere ware Christliche Religion, darzu er sich alhie,
iedoch mit nit so gar grossen Eiver, auch mitt brauchung des
heil. Abentmals bekant gehabdt, verlassen vnd ist zu den papisten
offentlich ohne alle scheu gedretten mit fürwenden, das er alhie
in der Pfaltz solche seltzame vndt ärgerliche ding gesehen vndt
“erfaren, das er dardurch zu der Defection höchlich verursacht
worden sey. Welches also der Danck ist, den er der Pfaltz für
ire wolthaten erzeigt, würdt es ohne Zweiffel noch besser Machen
vndt etwa gar vnser verräther sein.“!
Mit grosser Genugthuung berichtet Dr. Marx von der Ent-
lassung eines anderen Günstlings, den er ebenfalls für einen
Schwindler und Abenteurer glaubt halten zu müssen, der ihm
aber, wie aus einer Andeutung hervorzugehen scheint, hauptsäch-
lich wegen seines allzu geringen kirchlichen Eifers (vielleicht
weil er kein Kalvinist war!) verdächtig vorkam:
„Anno 1604 zu ende des Monats Martii ist Claus Heinrich
von Eberbach, von Erfurt aus Türingen bürtig, erstlich ge-
wesener Churfürstlicher Ambtman zu Auerbach in der oberen
1 Vgl. Bezold a. a. O. S. 166.
Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 45
Churfürstlichen Pfaltzs, darnach Cantzler zu Heidelberg, ein
stoltzer, hochtragender Man, der vor einen grossen vom Adel
gehalten sein wöllen, doch Brüder vndt verwanten hatt, die
Becker vndt andere gemeine leuth seint, dem Niemants hoch ge-
nung geschätzt gewesen, der alle andere neben sich veracht,
niemants gut genung gehalten vndt alles zu endern vndt in hauffen
zu werffen, sonderlich die Relligion, wo er nur gekönt, zu hindern
sich vnderstanden hatt, von wegen solcher seiner zu vil angemaster
eigen meisterschaft, strengichkeit vndt anderen beginnens von dem
Churfürsten, Pfaltzgraffen Friedrichen dem IV., desselben seines
Cantzlerdiensts nitt mit gar grossen gnaden erlassen vndt entsetzt
worden den letzsten Martii obgemelt, nachdem er sich iedoch
zuvor bei der Churfürstlichen Pfaltzs wol begraset gehabdt.“!
Die glänzende Hofhaltung des Kurfürsten und das bewegte
Leben und Treiben am Heidelberger Hofe verfolgt Dr. Marx
mit regem Interesse, bisweilen aber auch mit scharfem Tadel.
In der unregelmässigen Lebensweise Friedrichs erblickt er
die Ursache seines übelen Gesundheitszustandes. Der Kurfürst
habe, so meint er, von Kind auf seinen Körper zu wenig ge-
schont; er habe durch Springen, Ringen, Fechten, Turnieren,
Tanzen, Reiten, Rennen, Jagen, Hetzen und Reisen seine Leibes-
kräfte frühzeitig erschöpft. Zu diesem unruhigen Wesen geselle
sich das „stetige Bancketirn“, übermässiges und unzeitiges Essen
und Trinken, um seine Gesundheit völlig zu untergraben. Am
11. Juni 1601 sei er in fünf Stunden von Heidelberg bis gen Er-
bach geritten, habe „Sich dardurch zu vil seher bewegt vndt er-
hitziget vndt darnach mitt vnordentlichem drincken, wein, Bier
vndt Milch durcheinander gar verderbt.“ Hierauf habe er meh-
rere Tage elend daniedergelegen, am 16. Juni sei er ganze neun
Stunden bewusstlos gewesen, und man habe „propter grauissimos
Paroxismos epilepticos“ das Schlimmste befürchten müssen. Durch
seine unvorsichtige Lebensweise habe sich Friedrich „Epilepsiam,
Podagram, Febrim Quartanam vndt andere mehr beschwerliche
vndt gefehrliche Morbos zugezogen, dadurch die Natur geschwecht
1 Kurfürst Friedrich hatte ihn, wie Dr. Marx an anderer Stelle er-
zählt, 1601 „mitt der Edeln Amelie Beiserin von Ingelheim, weilandt des
Edtlen Heinrichen von vndt zu Händschuchsheim nachgelassener Wittiben,
vermählt, die ihm an die 80000 Gulden Vermögen von heussern, gütern,
lehen, Früchten, wein und barem Gelde ingebracht.“
46 Eduard Otto.
vnd alle Vires corporis nicht wenig eneruirt und exhaurirt
worden seindt, daher dann ihre Churfürstliche gnaden offt vnd
schnell gefehrlich khrannkh worden seindt.“
Man braucht nur des Fürsten Tagebuch nachzulesen, um zu
erkennen, dass es mit dem „unruhigen Wesen“ und „unordent-
lichen Trinken“ Friedrichs seine Richtigkeit hatte! Es ist ın
der That kein Wunder, dass Friedrichs nicht sehr starke Natur
den zahllosen Anstrengungen, wie sie mit dem an Genüssen und
Zerstreuungen überreichen Hofleben jener Tage verbunden waren,
nicht lange standgehalten hat. Einzelne Aufzeichnungen unseres
Dr. Marx zum Lamb geben zu den in des Fürsten Tagebuch ent-
haltenen kurzen Notizen eine willkommene Erläuterung und Aus-
führung und mögen um deswillen hier eine Stelle finden.
Besonderes Interesse zeigt unser Gewährsmann für den Be-
such auswärtiger Fürstlichkeiten, dem er zuweilen eine
politische Bedeutung glaubt beimessen zu dürfen. So berichtet
er über den Besuch einer Siebenbürgischen Gesandtschaft,
der noch zur Zeit der Regentschaft Johann Kasimirs stattgefun-
den hat, folgendes:
„Anno 1591 den 6. Januarii ist zu Heydelberg der Chur-
fürstlichen Pfaltz Eine statliche, ansehliche Legation vndt bott-
schaft auss Siebenbürgen ankommen, welche von ires Reguli
vndt Fürsten wegen beide Pfaltzgraffen, Hertzog Johan Kasimirn,
Administratorn, vndt hertzog Friedrichen, den jungen hern, ge-
grüsset vndt iren Fürstlichen gnaden ieden praesentirt vndt ver-
ehrt haben zwei schöne Türckische pferdt, so zu Constantinopel
vndt vnder denselben das Eine umb 300 vngarische Ducaten er-
kaufft worden. Dieser pferdt seint zwei blos, ohne Zeüg, die
fürnembsten vndt besten zwei aber mitt Satteln vndt zeümen von
golt gestickt vndt [mit] köstlichen Edelgesteinen versetzt, auch
Türckischen Sebeln, mit gutem vngarischem golt beschlagen, vndt
vngarischen vergülten streitkolben an den Sattelbögen hangent,
wie auch vnden an den hälsen hangenden langen, dicken quästen
von zarten weissen haeren, deren quäst ieder ettlich hundert
Ducaten gekostet, vndt in summa zum aller zierlichsten, Statt-
lichsten vndt köstlichsten vff ire art vndt weiss geschmückt vndt
geziert, iedes ettlich tausent gülden wert, praesentirt worden seint.
1 Vgl. L. Häusser, Geschichte der rheinischen Pfalz. 2. Ausg. 1856.
Bd. II. S 238 ff.
Beitr. z. Gesch. d Heidelb. Hofes z. Zeit d Kurfürsten Friedrich IV. 47
Dieselbige Bottschafft ist auch von höchstgemelten Beiden iren
Fürstlichen gnaden ehrlich empfangen, zu hoff vndt anderstwo
statlich gehalten vndt volgents den 22. bemelts Monats Januarii
mitt ehrlichen geschäncken wiederumb Freuntlich dimittirt vndt
abgefertigt worden.“
Von einer polnischen Gesandtschaft, die im Oktober 1605
in Heidelberg eintraf, um den Kurfürsten Friedrich IV. zur Hoch-
zeit des Polenkönigs Sigismund III. einzuladen, vernahm man
einen Bericht über das Unternehmen des falschen Demetrius.
Das Bild des Letzteren, welches die Gesandten mit sich führten,
liess Dr. Marx kopieren.!
Von den fürstlichen Besuchen wird der des Herzogs
Karl UI. von Lothringen besonders ausführlich geschildert: „Anno
1603, als Carolus II, der alte Hertzog inn Lotharinngen,
Ihme fürgenommen gehabt, vor seinem Ende seinen Dochterman
vndt Dochter, Maximilianum, den itztregierenden Hertzogen in
Ober-Beyern vndt desselben Gemhälin, zu besuchen vnd zugleich
auch in der widerkher im durch- vndt fürüberzihen andere seine
Verwante herren vnd die ihme nechst benachbarte Teutsche
Fürsten anzusprechen, Ist Er im Monath September mitt seinem
jüngsten Sohn, dem Hertzogen von Vaudemont, vnd dem Bischof
von Verdun von Nancy aus Lotharingen strackhs gehn München
ins Beyerlandt getzogen vnd bey demselben Fürsten ettliche
Wochen verharret.
Nachdem Er aber volgendts daselbst seinen abschiedt von
den seinen genommen vnd sich wider in sein Landt begeben
wöllen, hatt er in der heimreiss Hertzog Friederichen von Wür-
temberg zu Studtgartten besucht, welcher dann ihne als seinen
Lehen-Herren vonwegen Mompeliart gar fürstlich empfangen vnd
tractirt.
Von dannen hatt er sich nach Heidelberg begeben, alda seinen
herren Vettern, den Churfürsten, Pfaltzgraven Fridericum IV.,
auch anzusprechen.
Ist also Mitwochs den 26. Octobris abendts gen fünff Vhren,
als es schon zimlich tunckel gewesen, mit vngeferlich in allem
200 Pferden in beleittung dess Hertzogen von Würtemberg
jüngsten Söhn eines daselbst zu Heidelberg einkommen.
1 Die farbige Kopie ist seinem Berichte beigefügt.
48 Eduard Otto.
Alda dann höchstgedachte Ihre Churfürstliche gnaden, Pfaltz-
graff Friederich, ihme mit drey hundert vnd sechzig zum stadt-
lichsten gezierten vnd geschmuckten Pferden samt vielen Grafen,
Herren vnd einer grossen anzahl vom Adel, Ihrer Churfürstlichen
gnaden hierzue beschriebener Lehenleüte, etliche stunden zuuor
gantz ansehnlich, herrlich vnd Maiestätisch entgegen geritten vnd
haben ihn im freien feldt, zwischen Rorbach vnd Heidelberg vff
einem Platz, dahin den tag zuuor 20 stückh Feldt-Geschütz ge-
fürt vnd 1500 Schützen aus dem Ausschuss! verordnet gewesen,
mit freudenschüssen vnd grosser Ehrerbiettung empfangen, vnd
nachdem beide herren einander, von ihren Pferden abgestiegen,
mit tiefer Reuerentz gegrüsset gehabt, ihne gen Heidelberg ein-
geleitet vnd zu Hoff in ein fürstlich, statlich zugericht gemach
einlosiert, auch die gantze zeitt vber, Er da gewesen, mit schönen
Schawessen vnd mancherley köstlichen Trachten vnd Getrenckh
vberfürstlich tractirn vnd niemants als nur Grafen vnd Herren
ihme zu Tafell dienen vnd auffwartten, wie auch sonderlich nach
den Morgen - Malzeitten Khübelstechen?, Iachten, Metzlerstechen‘,
fechtschuelen vnd ander kurtzweil halthen vnd anstellen, ja be-
follen, das man niemandts einigen mangel [leiden] lassen, sonnder
menniglich, auch seinem mitgebrachten gesindt genug vnd, was
sie begern würden, von essen vnd trincken, Wein oder Bier, geben
vnd vnweigerlich reichen soltte, gestalt dann auch nichts gespart
vnd täglich 200 tisch im Schlos gespeisset worden, also das viel-
gedachter Hertzog selbsten vnd alle seine fürneme Leüthe, so er
1 Friedrich IV. hatte gleich anderen Fürsten seiner Zeit, um in Kriegs-
läuften nicht von den Lehensaufgeboten und Soldtruppen abhängig zu sein,
eine Art Landwehr (‘Ausschuss’) ins Leben gerufen. Seit dem Jahre 1594,
so berichtet Dr. Marx, habe er in seinem ganzen Gebiete ‘Exercitia
Militaria anrichten vndt die vnderthanen in kriegssachen üben end ge-
waltig abrichten lassen, vff den notfall sie zur Rethung vnd beschirmung
des Landts desto füglicher zu gebrauchen.’
? Beim Kübelstechen versahen aufgestülpte Holzkübel die Stelle der
Turnierhelme.
3 Unter “Metzlerstechen’? ist wohl eine Art von Tjost in Metzgerkleidung
zu verstehen. Man liebte damals dergleichen Mummenschanz beim ‘Rennen’.
1554 liess Kurfürst August von Sachsen bei einem Armbrustschiessen ein
‘Bauernrennen’ abhalten, ‘in welchem die berittenen Dorfhelden mit
Krücken und Stechstangen zu Pferde gegen einander ritten.” Hierbei
waren freilich die Turnierenden wirkliche Bauern. Gurlitt, deutsche Tur-
niere, Rüstungen und Plattner. Dresden 1889, S. 21f.
Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 49
bey sich gehabt, es gerhümet vnd ausstrücklich gesagt haben, das
sie in Teutschlandt an kheinem Orth vnd bey kheinem herren,
da sie hinkhommen, so statlich, herrlich, ehrlich vnd freundlich
empfangen, tractirt vnd gehalten worden sein als zu Heidelberg.
Dem mutwilligen, vnnützen, losen gemeinen gesündt aber,
so er mitgebracht, ist der Wein zu sauer vnd das Brodt zu
schwartz gewesen, derowegen sie es vnder die Tisch geworffen
vnd vber die tractation geklagt haben.
Wie es nuhn an dem gewesen, das Er von Heidelberg wider
weichen wöllen, hat er begert, kürtze des wegs halben durch
die Nuwenstadt vnd Kheisserslauthern seine Reiss nacher haus
zu nemen, welches ihme aber aus bedenklichen vrsachen höfflich
abgeschlagen vnd verweigert worden.
Ist derowegen Montags den 31. Octobris morgens umb
8 vhren zu Heidelberg uffgebrochen, nacher Wersaw gezogen,
daselbst zu morgen gessen vnd abendt ghen Eudenheim zum
Bischoff von Speyr khomen.
Den Marggrafen von Baden, hertzog (1?) Ernst Friederichen,
hat er auch ansprechen wöllen; weil aber derselb krank end zu
bette gelegen, und für ihne zukommen nicht gelegenheit gewesen,
hatt er seinen weg nache: Strassburg genommen vnd von dannen
aus sich wider in Lotharingen begeben.
Vff dieser Reise hatt er einen eigenen Prouossen und Henker
mit einem Eisernen Galgen, den man von einander legen vnd
wider zusammenfügen khönnen, nachgefürt, daran er diejhenigen
vnder seinem Gesindt, so sich mitt stehlen oder sonsten gröblich
vbersehen vnd vergriffen haben, heimlich hencken, vnd wenn sie
verschieden gewesen, wegwerfen oder in die Erdt verscharren
lassen, wie dan für gewis gesagt worden, das zu Studtgartten
ihrer zwen vnd zu Heidelberg einer, so an denselben Höfen
silbergeschirr gestolen, solcher gestalt kurtz expedirt worden sein.’
Ein weiterer fürstlicher Empfang fand im folgenden Jahre
statt. Ihn schildert Dr. Marx mit folgenden Worten: “Anno 1604,
Dienstag den 9. Octobris ist Ertzhertzog Maximilianus von
Österreich, dabeuor eine zeitlang gewessener khönig in Polen,
jetzt Teutscher Meister!, als er aus der Landtvogtey Hagenaw,
! Maximilian, der Bruder Kaiser Rudolfs II., war zugleich mit dem
Wasa Sigismund als Bewerber um die Polenkrone aufgetreten, aber ge-
fangen genommen und zur Verzichtleistung genötigt worden.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 4
50 Eduard Otto.
die er neben Insbruckh von seinem Vettern, Ertzherzogen Ferdi-
nando, ererbt vnd kurtz zuuor von gemeltem Innspruckh durch
Costentz vnd das Schweitzerlandt dahin getzogen gewesen, sie zu
besehen vnd die anstellung zu machen, das er khünffig ein jhar
vmb das ander abwechsselsweiss mit Mergenthal seine Residentz
alda habe, da er Teutscher Meister bleiben würde, durch die
Marggraffschaft Baden herab wider nacher heim zihen wöllen,
von dem Churfürsten, Pfaltzgraffen Friederichen dem IV, gebetten
worden (weil er sonsten seinen weeg vff Süntzheim zu nemen
wöllen), zu ihren Churfürstlichen gnaden gehn Heidelberg zu
khommen.
Derowegen dann ihre Churfürstliche gnaden gemelten 9. Oc-
tobris nach mittag vmb 6 vhren, Nachdem ermelter Ertzhertzog
den vorigen tag sein nachtläger zu Graben in der Marggraf-
schaft vnd den Morgen-Imbs den gedachten 9. Octobris zu Wer-
saw, vngefer 2 Meilen wegs vonn Heidelbergkh, gehabt, von
hof aus mit ihren hierzu beschriebenen Lehenleüthen vnd hof-
adell, zimblich stadtlich herausgestrichen, vnd fürfürung 6 schön
gekleitter und geschmuckter leibpferdt ihme, dem Ertzhertzogen,
vor die Stadt hinaus vff die Speirer strass vngeferlich biss gehn
Pleickersforst entgegen geritten, ihn daselbst höflich empfangen
(jedoch nicht also statlich mit grobem Geschütz vnd Kriegs-
rüstung wie vor einem jhar den Lotharinger) vnd gegen abendt,
ein wenig vor 6 vhren einbeleitet, vor S. Petter vff einem schönen
weissen, fornen vnd hinden mit schönen schwartzen Federbuschen
geschmuckten Ross zu anzeig einer sonderlichen Ehrerbiettung
mit grosser hurtigkheit sich vor ihm herumb getumblet!, ihme
hernacher zur linken seitten gerückt vnd also hieruff ghen hoff
gefürt vnd daselbst in ein köstlich zugericht fürstlich zimmer
einlosiert.
Den volgenden 10. Octobris hatt man zum morgen - Imbis
vff die Tafell vfigetragen neben allerley köstlichen Trachten
etliche Schöne schawessen, als ein Adler mit zweien khöpffen,
Bacchum vnd Cererem wie auch auf den Pasteten allerley auss-
gebolckte wilde Vögel.
ı Dieses Herumtummeln zu Ross vor dem einziehenden fürstlichen
Gaste erscheint ähnlich wie das Entgegenrücken mit grobem Geschütz und
anderer Kriegsrüstung, das sogenannte Scharmützel, als eine besondere
fürstliche Ehrenbezeugung.
Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 51
Nach dem essen haben Ihre Churfürstliche gnaden ihn, Ertz-
hertzogen, vom Schloss hinab in den Churfürstlichen garten vndt
Marstal gefürt vnd ihm dieselbige gezeigt.
Den 11. Eiusdem hatt man ausserhalb Heidelberg in der
nähe ein lustiagen . ..... vnd abendts zu hoff ein schönes,
artiges feuerwerkh gehalten.
So ist auch sonst ihme vnd den seinen mit der tractation
vnd anderem nach vermögen aller guetter will vnd völliges ge-
nügen erzeigt, sonderlich aber das Gesindt durchaus wolgehalten
worden, welches sich gar still vnd eingezogen erzeigt hatt.
Wie dann auch der Ertzhertzog selbsten ein stiller, einge-
zogener, nichterner herr, von Persohn nicht sehr gross, von an-
gesicht mager, bleich, braunschwertzlich mit einem hohen
Österreichischen Mundt, schwartzem bart vnd seinem ge-
wesenen herren Vatter, kheyser Maximilian II, vast gleich, auch
sehr freundlich end höfflich ist, der dem Churfürsten grosse
Reuerentz vnd Ehr erzeigt.
Hatt auch feine, fürneme Leuth von vielen Grauen, Herren
vnd vom Adell bey sich gehabt, aber nicht viel vber anderthalb
hundert in allem starckh ankhommen.
Donderstag den 12. Octobris, Nachdem er abendts zuvor
seinen abschiedt von ihren Churfürstlichen gnaden mit danckh-
sagung vnd freundlichem gegenerbietten genommen, Ist Er mor-
gens vmb 6 vhren mit den seinen zu Heidelbergkh wider vf-
gebrochen vnd nacher Mergenthal getzogen vnd von dannen sich
wider nach Inspruck in Tyroll begeben.’
Mit ganz besonderen Ehren wurde der Landgraf Moritz
von Hessen von Friedrich IV. empfangen, als er dessen Einladung
zu dem Hochzeitsfeste folgte, das er zwei Edeln seines Gefolges
im Jahre 1600 ausrichtete. Hierüber berichtet Dr. Marx wie
folgt: “Diesen geladenen Gesten, sonderlich Landtgraff Mauritzen
ist samstags den 6. Decembris zuvor zu Mittag vmb 10 vhren
der Churfürst in einem schönen küriss mit 200 kürissern zu
Ross vnd 5 fahnen fussvolkh, allerseitz wolgeputzt vnd mit
schönen Federn geziret, sambt 26 stücken feldt- vnd anderem
grobem Geschütz biss gehn Wiblingen endtgegen getzogen, sie
daselbst im feldt mit einem Scharmützell zu empfahen', hatt
1 Ueber das ‘Scharmützel’ vgl. K. Gurlitt, deutsche Turniere, Rüstungen
und Plattner. Dresden, 1889, S. 19.
Me
8,9 EA =
derswsgen das get fisv ka zum tel in die weingarten,
ber ch de SEtnawer. mri ek faïssm mt dem Geschütz in
das bonzen däëe, "a be Wen verseit, die Reitterev aber
sf de sete vnien an Witirren gsörieet. Und sie allertheilen
gegen e.zander in eine Nnzationmnirg gesteilet
Als ribn der Lari:graf aribommen wnd das schiessen end
sharmtzeln argezanzen, ist eben in dem, das der Churfürst
ihme die handt gebotten, ibne zu emp‘aben. vngeachtet es den-
selben gantzen tag vier sehr scha heil, clar vnd vast khalt ge
wesen, vwngeferlich gegen 3 vhren vhrpiötzlich ein hesslicher
dicker Nebell eingefallen, das, obwol ailes lustig angestelt ge-
wesen, auch das aussgefürte Volkh sich wacker erzeigt end in
solchem zusammenziehen pd Scharmützelln sich gar wol ge
halten, Man jedoch vor dem Rauch des schiessens vnd Nebel
nichts sehen hatt können. Ist also diese kürtzweill ohne sonder-
lich lust abgangen vnd hatt sich damit verweilet biss gar ef den
abendt, da sie dan erst zwischen 5 end 6 vhren alhie eingezogen,
wellichen einzug aber (wiewol er zimblich starkh, vast schön,
khöstlich vnd überfürstlich gewesen) man iedoch, weil es schon
gar tunckell war, nicht recht sehen end Ebenen herren erkhennen
hatt khönnen.’
Dieses grossartige Hoffest, welches der Kurfürst angeblich
zu Ehren zweier einfacher Edelleute seines Gefolges! veranstaltete,
giebt unserm Dr. Marx zu denken; er vermutet, dass es “nicht
fürnemlich dieser Edlen hochzeitten wegen, sonder des Türckischen
vnd Spanischen, insonderheit aber dess Strassburgischen wesens
halber? (vf welches schon zuuor der Churfürstlichen Pfaltz ettliche
Tonnen Goldts gangen sind) angesehen vnd gemeinet gewesen.’
Mit unverhohlenem Verdruss bemerkt er, dieses Fest habe die
Pfalz “bei diesen ohne das sehr geschwinden, tewren zeitten vnd
! Die Brautpaare waren der Hofmeister der Kurfürstin "Frantz von
Tondorff, ein Niederlender’ mit ‘Esther d’Auerley, des Edlen Geörge
d'Auerley, auch aus den Niederlanden, Dochter’ und ‘Johan von Groradt
aus dem Stifft Meintz, Burguogt alhier zu Heidelberg’ mit Jungfrau “Amelia
von der Martens, des Edlen Matessen Adolfs von der Martens Dochter,
welche jungfrawen beide im Churfürstlichen Frawenzimmer alhier gewesen.’
Vgl. die Oberingelheimer Grabschrift im Archiv f. hess. Gesch. Bd. 8,
K. 83h.
3 Ritter, deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation Bd. 2.
N, 87 ff. u. 67 f.
Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 53
vorhin nicht vberflüssigem vorrath an Gelt, Wein, khorn, habern,
fleisch vnd andern Victualien vber eine Tonne Goldt gekhostet.!
Alles mit nicht geringer khlag, beschwernus vnd vnwillen der
armen vnderthanen, Beuorab da sie vermerkt, das das lang zuuor
erschollen landtgeschrey, ob solt nemlich frewlin Christina,
des Churfürsten schwester, dehm jungen Graff Johansen von
Nassaw vermählet werden, falsch vnd nichtig gewesen, vff welchen
fahl sie dann ihrer sage nach viel guttwilliger vnd besser zu-
friden gewesen weren.’
Es spricht für die Charakterfestigkeit des Mannes, dass sich
Dr. Marx durch vielfache Gnadenbeweise nicht abhalten lässt, an
der Regierungs- und Lebensweise seines von ihm aufrichtig ge-
liebten Herrn, da, wo ihn sein Gewissen dazu drängt, scharfe
Kritik zu üben. Er ist zwar einsichtig genug, um zu begreifen,
dass ein gewisser Aufwand für einen Fürsten unerlässlich not-
wendig ist, aber er verlangt dafür auch, dass dem schönen Schein
die innere Kraft entspreche, und dass der Fürst seine politischen
Ziele und die Wohlfahrt seines Volkes nicht aus den Augen
verliere. Wie sehr ihn jene Einritte, Aufzüge, Feste, Tänze,
Schauessen, Tourniere u. s. w. fesseln, das Ideal unseres kalvini-
stischen Kirchenrats bleibt doch das schlichte Gemeinschaftsleben
der ersten Christen. Dass übrigens seinen Bedenken gegen seines
Herrn “überfürstliche, ja königliche” Hofhaltung die Stimmung
gewisser Volkskreise entsprach, und dass jene “nicht geringe
Klag, Beschwernis und Unwillen der armen Untertanen’ nicht
nur in des Doktors Einbildung vorhanden waren, zeigt uns sein
Bericht von einem Mordanfall auf Friedrich IV., der — wiewohl
mit allerlei abergläubischen Dingen untermischt — immerhin
beachtenswert erscheint und offenbar auf genauerer Kenntnis
beruht:
‘Anno 1603, den 12. Septembris, mitten im Herbst, hatt
Pfaltzgraff Friederich der IV. ein Haseniacht bei Korbach, nicht
weitt von Heidelberg gelegen, angestelt. Alda Hanns Eysen-
grein, ein Gemeinsman daselbsten, so die ganntze Zeitt seines
Lebens ein Gottloser, verruchter Mensch gewesen mit fluchen,
schweren vnd sonst aller vppigkheit, der sich auch dem Theuffel
ergeben, Mitt seinem Bludt aus der Nasen seiner eigenen anzeig
1 Es wurden bei diesem Feste 84 Fuder Wein getrunken.
54 Eduard Otto.
nach mit seinem handtzeichen, einer Rebenhepen!, weil er nicht
schreiben khan, verpflichtet vnd denselben für seinen gueten
freundt helt vnd rhümet, zugefahren vnd hat anfenglich mit einer
seher scharpffen Plauten?, die er erst drey tag zuuor zu Heidel-
berg new khaufft gehabt, die im Feldt vffgespant Leine oder
Seiler end Tücher endtzwey gehautt, geflucht vnd gesagt, er wölle
dem Fritzen eins anmachen vnd ihn lehren, vber seinen Acker
reitten, wie er dann lang zuuor seiner selbseigenen bekhendtnüs
nach ihm fürgesetzt gehabt, ihre Churfürstliche gnaden vmbzu-
bringen, mit vermeldung, das der Theuffel ihn geheissen, er
(Eysengrein) auch es ihm (dem Sathan) versprochen, auch noch
in der Gefengnüs sich verlauten lassen, das er recht daran ge-
than hette vnd es auch thuen wollte, da er wider ledig würde,
vnd dergleichen viel mehr zuuerstehen geben, darzue mitt gantz
bedechtigen, verstendigen reden, wiewol er dabeuor etwa im haubt
verruckt gewesen ist.
Daruff hat er Ihre Churfürstliche gnaden ım Feldt verwarttet;
als sie selbigen tags zwischen 3 vnd 4 vhren gegen abendt mit
ihren Kammer-Iunckern vnd etlichen anderen Dienern daher
khomen vnd vber sein (Eysengreins) Rübenacker geritten, Ihre
Churfürstliche gnaden allein mitt wenig knechten, die junckern
aber vnd andere diener etwas fernne von ihrer Churfürstlichen
gnuden v einer seitten, hatt er gefragt, wo der Churfürst ritte,
vnd Zillart, einer aus den Kammer-Junckern, seines (Eysengreins)
vorhabens vnwissendt, ihm ihre Churfürstliche gnaden gezeigt, ist
er stracks vff dieselb gantz trutzig vnd grimmig zugelauffen, mit
bedecktem haubt sie dutzent gerechtfertigt, was sie ihme vber
seinen Akher zu reitten vnd dass sein zu uerderben hetten, da
er doch dem kheyser schatzung geben vnd ihren Churfürstlichen
gnaden alle beschwerungen leisten müste, auch ihre Churfürst-
liche Gnaden mitt fluchen vnd vielen schändlichen, vppigen
worten für einen solchen Herren gescholten, der seine Vnder-
thunen verderbe, das Landt beschwere, viel wnnützlich verthue
vnd verschenke, vnd allso damitt ihrer Churfürstlichen gnaden
Pferdt in den zaum gefallen, dasselb vestgehalten, zu Ihrer Chur-
fürstlichen gnaden gesagt: Nuhn steig eilendts vom Pferdt herab
— Tu nn
I = Rehmesser.
* Die Plaute war ein langes und ziemlich breites sübelartig gebogenes
Messer.
Beitr. z. Gesch. d Heidelb. Hofes z. Zeit d Kurfürsten Friedrich IV. 55
vnd gibe ess mir, oder du must vor meinen augen sterben! auch
also baldt an seine Plauth gegriffen, dieselb aussgezogen vnd
damit einen streich vff Ihre Churfürstliche gnaden gethan, alda
dann ihre Churfürstliche gnade nach ihm geschossen, aber sein
verfehlet haben. |
Daruff ist dess Falkheners Kanoscky! knecht, Geörg N.
aus dem Würtenberger Lanndt bürtig, ein starcker, redlicher,
dapferer kerle, so nechst hinder dem Churfürsten geritten, herfür
gerockt, ihm (Eysengrein) in den streich gefallen vnd denselben
vom Churfürsten abgewendet, welcher vf ihn (Görgen) gangen,
ihm eine grosse wunde in seinen hutt vnd in den linken arm
gehawen, vnd da der hutt nicht etwas dickh gewesen, auch
sonderlich die binde dorober, auch er (Görg) nit also ein gros
haer gehabt hette, ihm der streich durch den Kopff gangen, oder,
da er dem Churfürsten gerathen were, er Ihre Churfürstliche
gnaden vber den schlaf her zu todt gehawen hette, wiewol ibre
Churfürstliche gnaden auch etwas am linken arm vnd an einem
finger verwundet worden seindit,
Nach diesem ist der gemelt Görg alsbalden von seinem Pferdt
abgestiegen, hatt den Eysengrein mitt gewalt von ihrer Chur-
fürstlichen gnaden gerissen vnd zu boden geschlagen.
Als er nuhn gelegen, seindt die Junckern vnd andere Diener,
so sich zuuor nicht wagen wöllen oder dürffen, alle herzu ge-
rendt, haben in ihn (Eysengrein) hawen end stechen wöllen,
welches ihnen aber der Churfürst geweret vnd vilgemeltem Görgen
befohlen, ihne zu binden, wie er dann auch gethan vnd ihn
zwischen zwey Pferdt gespannet vnd gehn Heydelberg in ‚Selten-
lehr‘? füren hatt lassen.
1 Der Name erinnert an jenen Heinrich Kanossky (oder Khanoffsky),
den Vertrauensmann der unglücklichen Pfalzgräfin Elisabeth, der Gemahlin
Joban Kasimirs, also an den Mann, in dem Bezold den Mitschuldigen der
Fürstin, den ‘Polnischen von Adel’ zu erkennen glaubt, mit dem sie
sträflichen Umgang gepflogen zu haben verdächtig war. Welche Beziehung
zwischen diesem und dem obigen Kanosky besteht, vermag ich nicht aus-
findig zu machen. Dass beide dieselbe Person seien, scheint mir aus-
geschlossen. Vgl. Bezold a. a. O. S. 10 u. 16.
? Das bekannte Turmgefängnis im Schlosse zu Heidelberg hatte der
Volkswitz seiner Frequenz halber so benannt. Ueber Eigenbenennung von
Gefängnissen vgl. W. Wackernagel, Kleinere Schriften. Leipzig 1874.
Bd. 3, S. 94.
56 Ed. Otto. Beitr. z. Gesch. d Heidelb. Hofes z. Z. d. Kurfürsten Friedrich IV.
Alda er volgents in der Hoff-Cantzley Examinirt worden,
auch vber alles, so er gefragt worden, gar richtigen, verstendigen
bescheidt geben hatt, vnd nachdem er ein zeit lang in gefengnüs
gehalten, endtlich also abgeschafft worden, dass er nicht mehr
ans liecht oder zu schein khommen ist.’
Ein Ereignis wie das eben erzählte musste dem frommen
Christen und treuen Vaterlandsfreunde zu denken geben, und was
ausserhalb der Grenzen seiner geliebten Kurpfalz in den letzten
Jabren seines Lebens vorging, war auch nicht geeignet, die trüben
Ahnungen des alten Mannes zu verscheuchen. Mit tiefem Ernste
erwägt er die Weltlage, die Bedrängnis des Evangeliums zumal,
und findet die herrschende Ueppigkeit, das Indentaghineinleben der
Fürsten und Reichen unverantwortlich. So schreibt er denn am
Schlusse seines Berichtes über jenes Hoffest im Dezember 1600
bekümmerten Herzens die bedeutsamen Worte nieder:
‘Et sic nos edimus, bibimus, cantamus, saltamus, gaudemus
perpetuaque Bacchanalia celebramus (rions et faisons bonne
chiere iours et nuits), interea dum fratres nostri et sorores in
diuersis locis plorant contristanturque, patiuntur, moriuntur,
captiui abducuntur atque a Turcis, Hispanis et aliis hostibus in
exilium pelluntur et quam miserrime affliguntur, fati scilicet
sortisque nostrae futurae nescii et omnium saluberrimarum ad-
monitionum contemptores securissimi. In summa: Wir bekhum-
mern vns leider wenig vmb den schaden Iosephs.’
57
Des Generals Grafen von Bennigsen Brief an den
General v. Fock über die Ermordung Kaiser Pauls I.
Von
Theodor Schiemann.
In neuerer Zeit hat die Frage nach dem thatsächlichen Ver-
lauf der Ereignisse, die den schrecklichen Tod des Kaisers Paul
herbeiführten, zwei bedeutsame Publikationen angeregt: 1886 er-
schien bei Duncker und Humblot ein Teil der Memoiren des
Baron Heyking unter dem Titel: „Aus den Tagen des Kaiser
Paul“! und 1897 bei Cotta, wohl aus dem Nachlass des be-
kannten Dorpater Historikers Brükner eine zusammenfassende
kritische Darstellung dieser Ereignisse: Kaiser Pauls I. Ende. 1801.
Von R. R.“
Durch beide Publikationen ist unser Wissen wesentlich ge-
fördert worden, aber diese, sowie die älteren Darstellungen
konnten zu einem schlüssigen Urteil nicht gelangen, weil ihnen
eine der allerwichtigsten Quellen, die Aufzeichnungen des Generals
von Bennigsen, nicht zugänglich waren. Der bekannte Aufsatz
Theodor von Bernhardis in Sybels historischer Zeitschrift (Bd. II),
sowie seine Darstellung im zweiten Bande seiner Geschichte
Russlands, benutzt zwar diese sogen. Bennigsenschen Memoiren,
aber unter Hinzuziehung anderen Materials, so dass sich nicht
erkennen lässt, wo Bennigsen redet und wo Bernhardi kombiniert.
Zu einem historisch sicheren Urteil aber werden wir erst ge-
langen können, wenn uns der Originaltext der Aufzeichnungen
vorliegt, welche die Zeugen der Ermordung des Zaren hinter-
lassen haben.
. Dies ist der Gesichtspunkt, der mich veranlasst, mit dem
Wortlaut des Briefes an die Oeffentlichkeit zu treten, in welchem
* ed. Fr. Bienemann, in deutscher Uebersetzung; das Original ist fran-
zösisch.
58 Theodor Schiemann.
Bennigsen einem Freunde den Hergang erzählt. Eine Abschrift
dieses Briefes hat sich in dem hannöverschen Zweige der Ver-
wandten des Generals erhalten, und ich danke die Kenntnis der-
selben Sr. Exellenz Herrn Dr. Rudolf von Bennigsen. Unter
dem Text der Abschrift findet sich die Notiz
„Für die Abschrift
Th. Barkhausen
geb. von Müller v. g. von Reden.
Daneben findet sich die Angabe, dass die Bennigsenschen
Memoiren gleich nach dem Tode des Generals am 1. Okt. 1826
durch Herrn von Struve, der Wittwe Bennigsen geb. Andrzejkowski,
abgenommen wurden. Sie gab das Manuskript heraus, weil
Kaiser Nikolaus ihr eine Pension von 12000 Thl. dagegen ver-
sprochen habe. Sie erhielt aber nur 4000 Rbl. und musste ver-
sprechen, keine Abschrift zurückzubehalten. Dieses Versprechen
wurde erteilt, aber eine Tochter Bennigsens, Sophie von Lenthe,
hatte durch ihre Tochter Metha eine Abschrift des interessan-
testen Teils der Memoiren machen lassen. Sie wurde lange ge-
heimgehalten, bis eine andere Enkelin Bennigsens, Theodora von
Barkhausen, jene Abschrift nahm, auf welche der hier publizierte
Text zurückgeht.
Die Abschrift führt den Titel: La mort de l'Empereur Paul L
Extrait des memoires du general comte de Bennigsen, und ist
bisher noch nicht veröffentlicht worden.
Schon diese kurzen Angaben widerlegen die abenteuerliche
Erzählung, die 1875 von Ida von Steumburg-Barfelde, unter dem
Titel: wer war der Dieb? in der Zeitschrift über Land und Meer
veröffentlicht wurde, und die von dort in die Russkaja Starina XVI.
überging. Die Richtigkeit der Angaben unserer Handschrift zur
Geschichte der Memoiren ist neuerdings bestätigt worden durch
die Veröffentlichung der tagebuchartigen Memoiren des bekannten
russischen Generals und Militärschriftstellers Michailowski Dani-
lewski (Russkaja Starina 1893. IIL), der zum Jahr 1829 das
folgende erzählt: „Ich speiste zu Mittag beim General Andrzej-
kowski, mit dessen Schwester Graf Bennigsen vermählt war, uud
erfuhr das folgende über das Schicksal dieses Generals. Nach
seinem Tode boten französische Buchhändler der Wittwe für die
Memoiren 60000 Thl., aber sie wollte sie nicht verkaufen, ohne
vorher die Erlaubnis unserer Regierung zur Veröffentlichung zu
Graf v.Bennigsens Brief an d General v. Fock üb.d.Ermordg.KaiserPaulsI. 59
haben und wandte sich deshalb an unseren Gesandten in Hannover.!
Bald darauf erhielt die Gräfin Bennigsen von unserem Minister
der auswärtigen Angelegenheiten einen Brief, mit der Bitte, die
Handschrift ihres Mannes nach Petersburg zu schicken, wobei er
versprach, sie bald zurückzusenden. Sie erfüllte diese Forderung,
und nun sind 4 Jahre vergangen, man schickt ihr die Handschrift
nicht, beraubt sie der bedeutenden Summe, welche ihr die Buch-
händler versprochen haben, und entzieht der gelehrten Welt eine
der interessantesten Quellen.
Als ich am 16. Sept. 1818 den Grafen B. in Aachen traf,
unterhielt ich mich in Erwartung einer Audienz mit dem be-
rühmten Manne, der mit der ihm eigenen Offenheit sprach. Dies
war das Bemerkenswerteste: „Die ‘Mémoires de mon temps’ um-
fassen 7 Bände und beginnen mit dem Jahre 1763. Ich glaube,
dass die Schlacht bei Pultusk mein chef d'oeuvre ist, denn ich
manövrierte in Gegenwart Napoleons, als ob es auf dem Parade-
platze wäre“ u. s. w. Gerade den Teil der Memoiren, der den
Feldzug von 1807 behandelt, besitzen wir. Er ist, leider in
russischer Uebersetzung, in den Jahrgängen 1896 und 97 von
R. M. Maikow veröffentlicht worden, merkwürdiger Weise aber
in Deutschland gar nicht beachtet worden, obgleich er für die
preussische Geschichte von grosser Wichtigkeit ist.
Für unsere Zwecke nun ist von Interesse, dass Maikows
Edition auf ein französisch geschriebenes Manuskript zurückgeht,
welches sich im Besitz der Familie v. Fock erhalten hat. Alexander
Borisowitsch Fock, seit 1799 General-Major, war der intimste
Freund Bennigsens. Er hat ihm aber nicht nur jene Geschichte
des Feldzugs von 1807 zugeschickt?, sondern auch die Erzählung
des Hergangs bei der Ermordung Pauls ist in Form eines Briefes
an ihn und zwar bald nach dem Ereignis von B. abgefasst
worden. Es scheint nun, dass er diesen Brief wörtlich in seine
Memoiren aufgenommen hat, und dass so der Text, den wir ver-
öffentlichen, den Anspruch erheben darf, als ein fast gleichzeitiger
gelten zu können. Der von mir veröffentlichte Text lässt die Ein-
1 Den oben erwähnten Herrn von Struwe.
3 Das 25. Capitel der Memoiren, das den Tilsiter Frieden behandelt,
ist von Schilder nach einem Mskr. benutzt worden, das im Archiv der
Kanzlei des Kriegsministeriums liegt. conf. Schilder Geschichte Alexanders
I. Bd. II passim.
60 Theodor Schiemann.
leitung der Bennigsenschen Erzählung fort, weil sie eine inbalt-
lich unbedeutende Schilderung der Extravaganzen Pauls während
seiner Regierung enthält und inhaltlich Neues nicht bietet.
La mort de l’Empereur Paul I.
Extrait des mémoires du général Comte de Bennigsen.
Vous voyez Général, que cet état de choses, cette confusion dans toutes
les parties du gouvernement, ce mécontentement général qui s'était emparé
non seulement du public de Petersbourg, de Moscou et des autres grandes
villes de l'empire, mais de la nation entière ne pouvaient pas durer et
qu'on devait prévoir tôt ou tard la chute de l'empire.
Les craintes bien fondées produisirent enfin le désir général de la nation
qu'un changement de règne prévienne les malheurs dont l'empire était menacé.
Des personnes connues dans le public par leur esprit et leur attachement à
la patrie en formèrent le plan. On l’attribua au Comte Panin qui occupait
la place de Vice-chancelier de l’empire, et au général de Ribas, placé dans
le collège de l'amirauté. Sur quoi pouvaient-ils mieux fixer leurs yeux, que
sur l'héritier naturel de la couronne. Ce prince élevé par sa grandmère,
l'immortelle Catherine II à laquelle la Russie doit l'exécution des vastes
projets de Pierre ]., et surtout sa considération dans l'étranger — enfin ce
prince que la nation chérissait pour ses belles qualités qu'il développa déjà
dans sa jeunesse et qu'elle regardait dans ce moment comme un sauveur
qui seul pouvait prévenir l'abime dans lequel un plus long règne sous Paul
devait la jetter infailliblement.
Le comte Panin s'adressa à ce prince. Il lui fit entrevoir les malheurs
qui ne manqueraient pas d'être le résultat de ce règne s’il se prolongeait;
que ce n'était qu'en lui seul que la nation pouvait mettre sa confiance, ou
que lui seul pouvait en prévenir les funestes suites, en promettant de
s'assurer de la personne de l'empereur et de lui offrir de la part de la
nation les rênes du gouvernement. Le comte Panin et le général Ribas
furent les premiers qui dressèrent le plan de ce changement de règne. Le
dernier mourut avant l'exécution de ce plan mais le premier ne perdit point
l'espérance de sauver l'état. Il communiqua ses idées au gouverneur
militaire, comte de Pahlen. Ils en parlèrent encore au grand duc Alexandre °,
et le pressèrent de consentir à une révolution qui guidée par un méconten-
tement général, éclaterait au premier jour et dont on ne saurait prévenir les
suites. Alexandre rejeta d'abord ces propositions contraires, aux sentiments
de son coeur. A force de persuasions il promit à la fin d'y pröter son
attention et de prendre en délibération une affaire d’une si haute importance
qui touchait de si près ses devoirs comme fils’, mais que bien plus encore
“sa naissance lui imposait envers sa nation. Sur ces entrefaites le comte
Panin disgracié, perdit sa place de vicechancelier, et Paul l’exila dans une de
* Hier liegen im Keime die Paninschen Ideen einer Beschränkung der
absoluten Gewalt.
3 Dies war also das 2te Stadium.
® Drittes Stadium.
Graf v. Bennigsens Brief an d. General v. Fock üb. d. Ermordg. Kaiser PaulsI. 61
ses terres près de Moscou, où il ne resta pourtant pas oisif. Il communiqua
au comte de Pahlen, tout ce qu'il put apprendre sur la voix et le mécon-
tentement de la capitale, qu'on pouvait regarder comme l'organe de la
nation entière. Il conseilla de se hâter pour prévenir les suites dangereuses
de la désolation et de l’impatience du public de se voir délivré de ce règne
de fer qui devint d’autant plus pénible, qu'il ne manquait pas de personnes
assez viles et interessées pour se prêter à faire secrètement les espions
dans les villes où il s'introduisaient dans les sociétés pour apprendre ce
qu'on y parlait, et dont un seul rapport de ces gens suffisait pour rendre
malheureux nombre de personnes et des familles entières. On ne peut
se rappeler qu'avec mépris que parmi ces vils esclaves qui professaient ce
métier d'espions dans les villes de l'empire, se trouvaient des personnes de
toutes les classes, même des familles connues et considérées.
Paul était superstitieux. Il croyait facilement aux prognostics. On lui
avait entre autre prédit, que s’il passait les quatre premières années de règne
heureusement, qu'il n'aurait plus rien à craindre et que le reste de sa vie serait
couronné de gloire et de bonheur. Il crut si fermement à cette prédiction,
que ce terme échu, il donna un ukas, par lequel il remercia ses bons sujets
de la fidélité qu'ils lui avaient témoignée, et pour prouver sa reconnaissance,
il pardonna généralement à tous ceux qu'il avait exilés ou renvoyés de
service, ou exilés dans leurs terres, en les invitant d'arriver à St. Petersbourg
pour être placés de nouveau au service. On peut se représenter quelle
foule de malheureux se présentèrent. Les premiers furent repris au service
sans distinction, mais bientôt le nombre accrût tellement, qu'il ne sut plus
qu'en faire. Il fut obligé de renvoyer le reste, ce qui donna lieu à de
nouveaux mécontentements dans le pays, quand on vit retourner la plus
grande partie de ces malheureux, qui s'étaient rendus de l’intérieur du pays
la plupart à pied à St. Petersbourg, et qui retournèrent même sans savoir
de quoi vivre. Jusqu'ici nombre d'individus, on peut dire la plus grande
partie de la nation avait passé ce temps de fer avec patience et fermeté
dans l’&sperance d'un avenir plus doux et plus heureux, car chacun le
prévoyait et se le disait, que cet état malheureux ne pourrait durer long-
temps, quand un procédé atroce de Paul mit le comble à sa conduite
injuste et cruelle.
Deux jeunes gens, l’un militaire, l’autre du civil, tous les deux de
familles distinguées prirent querelle et se battirent à l'épée pour une jeune
dame, dont la personne était agréable à l'empereur. Celui du civil eut la
main coupée au bras. Dans cet état il fut conduit chez sa mère, dont il
était fils unique. On peut donc se représenter sa désolation. Paul avait
conçu de la jalousie contre ce jeune homme. Quand il l’apprit il ne put
retenir sa joie, qu'il témoigna par des acclamations d'approbation sur la
conduite du jeune militaire qu'il caressa à la première rencontre; mais
bientôt sa colère se réveilla contre l’autre. Il ordonna qu'on l’arreta et
qu'il fut mené à la forteresse. La police arriva chez le blessé au moment
où les chirurgiens avaient fait le premier appareil, ordonnant que le malade
reste dans son lit dans une position tranquille, pour éviter une plus grande
effusion de sang, qui pourrait devenir mortelle, le trouvant déjà fort affaibli.
64 Theodor Schiemann
par un petit escalier qui nous mena par une petite cuisine qui touchait
à l’antichambre de sa chambre à coucher. Là nous trouvämes un cammer-
houssard près d'un poële, auquel il avait appuyé sa tête, dormant très
profondément. De cette foule d'officiers dont nous avions d'abord été
entourés il ne restait dans ce moment que quatre à peu près avec nous,
lesquels au lieu de rester tranquille tombèrent sur le domestique, et dont
un lui donna un coup de canne sur la tête, qui fle fit crier de toutes ses
forces. Dans la consternation tous s'arrêtaient, voyant le moment, où une
alarme générale allait se répandre dans toutes les chambres. Je m'empressais
d'entrer avec le prince Suboff dans la chambre à coucher, dans laquelle
nous trouvämes effectivement l'empereur réveillé par ce cri, debout à coté
de son lit derrière un paravant. L'’épeé à la main nous lui dimes: „Vous
êtes arrêté Sire! Il me regarda un moment sans prononcer une parole,
puis se tournant du côté du prince Suboff il lui dit: „Que faites-Vous?
Platon Alexandrowitsch?“ Dans ce moment entrait un officier de notre
suite dans la chambre, disant au prince Suboff à l'oreille, que sa présence
était nécessaire en bas où l’on craignait la garde; qu'outre un lieutenant
n'était pas instruit du changement qui devait s’operer. Il est certain que
l'empereur ne faisait jamais d'injustice au soldat, qu'il s'attacha par l'eau
de vie et la viande qu'il faisait distribuer libéralement à chaque occasion
à la garnison de Petersbourg. On devait craindre d'autant plus cette
garde que le comte Pahlen n'était pas encore arrivé avec sa suite et le
bataillon pour occuper le grand escalier du château qui coupait toute
communication entre le garde et les chambres de l’empereur.
Le prince Suboff me quitta et je restais un moment seul avec l’empereur
qui se borna encore à me regarder sans dire un mot. Peu à peu quelques
officiers de ceux qui nous avaient suivi entrèrent. Les premiers furent le
lieutenant - colonel prince Jeschwil, frère du général d'artillerie de ce nom;
un major Tatarinow et plusieurs autres officiers. Je leur dis: „Restez,
Messieurs, près de la personne de l'empereur, qui est arrêté et que vous
ne laisserez pas sortir de la chambre.“ Je dois ajouter ici, que par la
grande quantité d'officiers de tout grade, qui avaient été exilés du service,
je ne connaissais plus personne de tous ceux que je voyais, et qu'ils ne
me connaissaient non plus que de nom. Je sortais alors pour examiner
les portes qui donnaient dans les autres chambres dont l'une enfermait
entre autre les épées des officiers arrêtés. Dans ce moment un plus
grand nombre d'officiers était entré. J'ai su après le peu de paroles que
l'empereur a prononcé encore en Russe. D'abord: „Arrêté, qu'est ce que
c'est qu'arrêté?" Un officier lui répondit: „I y a quatre ans, qu'on aurait
du t'achever!‘ sur quoi il répondit encore: ,Qu'ai-je donc fait?“ Voilà les
seules paroles qu'il a prononcées.
Les officiers dont le nombre s'était encore accrü, de manière que la
chambre en fut remplie, le saisirent et tombèrent avec lui sur un paravant
qu'ils renversèrent. Je m'imagine qu'il voulut se débarasser d'eux pour
gagner une porte, sur quoi je lui répétais à deux reprises: „Restez tranquille
Sire! il y va de Vos jours.“
Dans ce moment j'entendis qu'un officier, nommé Bibikoff avec un
Graf v.Bennigsens Brief an d. General v. Fock üb.d.Ermordg.KaiserPaulsI. 65
piquet des gardes entra dans la chambre attenante, par laquelle nous avions
passé. Je m'y rends pour lui dire, quel serait son devoir, ce qui certaine-
ment n'avait pas duré au delà de quelques minutes. En retournant je vois
l'empereur étendu par terre. Un officier me dit: „I est achevé! J'avais
peine à le croire ne voyant aucune trace de sang. Mais j'en fus bientôt
convaincu par mes yeux. Le malheureux prince perdit donc la vie d'une
manière qu'on n'aurait pu prévoir, et certainement contre les intentions
de ceux qui avaient formé où secondé le plan de cette révolution, qui
comme je l'ai déjà dit était devenue indispensable. On était au contraire
convenu de le conduire d'abord à la forteresse, où l'acte de résignation
devait être présenté.
Rappelez-Vous ici, général, que le vin n'avait pas été ménagé au
souper que le général Talisin avait donné à ces mêmes officiers qui furent
les auteurs de cette scène, qu'on ne peut malheureusement pas effacer de
l'histoire Russe pour la faire ignorer ou oublier à la postérité. Je dois y
ajouter que le comte Pahlen en s'adressant à ces officiers leur dit entre
autre: „Messieurs, où l'on fait des omelettes, on casse les oeufs. Je ne
sais quelles ont été ses intentions par cette expression — mais ils pouvaient
bien donner une fausse interprétation à ces paroles. J’expediais sur le
champ un officier chez le prince Suboff, pour le faire avertir de ce qui
était arrivé! ll le trouva avec le grand duc Alexandre, les deux frères
Subof et plusieurs officiers devant le front de la garde du château. Quand
on annonça aux soldats, que l’empereur était mort subitement d’apoplexie,
on entendit des: Vive Alexandre! à haute voix.
Le nouveau souverain me fit appeler dans son cabinet où je le
trouvais avec les personnes qui l'avaient entouré depuis notre entrée dans
le château. ll daigna me confier le commandement des troupes qu'on
avait fait arriver pour maintenir l’ordre dans le château d'hiver où il se
rendit immédiatement après avec le grand duc Constantin.
Des ordres furent expédiés au sénat et aux autres tribunaux de se
rassembler incessament et d'arriver en corps à midi à la cour, pour y
assister un tédéum dans l’église impériale. Toutes les autres églises
furent ouvertes pour la même cérémonie pour y recevoir le serment de
fidélité au nouveau souverain, et où le monde accourut d'abord en foule.
La nouvelle de la mort de Paul se répandit comme une trainée de
poudre pendant la nuit encore par toute la ville. U est impossible que
celui qui n’a pas été témoin oculaire de cet évènement, puisse se faire une
idée de la sensation et de la joie qui s'empara de l'esprit de tous les
habitants de la résidence. Ils regardèrent ce jour comme celui de la
délivrance de tous les malheurs dont ils avaient été accablés quatre ans
passés. Chacun sentit que ce temps affreux avait cessé pour faire place
à un avenir plus heureux, qu'on se promettait sous le règne d'Alexandre I.
Sitôt qu'il fit jour on voyait les rues remplies de monde. Des personnes
connues et non connues s’embrasserent en se rencontrant pour se féliciter
d'un bonheur si général et particulier à chaque individu.
Ce fut le comte Pahlen qui se chargea de faire informer l'impératrice
de la mort de son époux. Quoiqu'elle avait souvent souffert de son
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 6
66 Theodor Schiemann.
caractère rude et de son emportement autant que de sa mauvaise humeur,
cette princesse avait été de tout temps très attachée à son époux, et
elle avuit passée les mauvais moments de sa vie comme les bons avec une
patience angélique, on peut même dire, qu'elle a donné à la nation l'exemple
d'une bonne épouse et mere, faisant, dans toutes les occasions autant de
bien que ses moyens, son pouvoir et son crédit lui permirent. J'ai été
témoin de sa profonde douleur dans cette catastrophe, à la perte qu'elle
faisait pour sa personne — à laquelle ses sages réflexions et son attachement
à la nation savaient bientôt mettre des bornes.
Le comte Pahlen donc se rendit chez la grande gouvernante, comtesse
de Lieven. Il la fit réveiller et lui annonça la mort de l'empereur pour
qu'elle en informät l'impératrice. Celle-ci s'y prit avec les précautions
que sa sagesse lui inspirait après l'avoir faite réveiller, et lui dit que
l'empereur était tombé subitement malade, et qu'on était très alarmé de
son état. Sa majesté se leva aussitôt pour aller assister son époux. Elle
trouva les portes par lesquelles elle était habituée de passer, fermées. Elle
parvint à la fin à une porte où elle trouva des sentinelles et des officiers
qui refuserent de la laisser passer. Elle employa menaces et bonnes paroles.
Quand on lui dit, que des ordres étaient de ne pas la faire entrer dans les
chambres de l’empereur elle se rendit chez ses belles filles, les épouses
des grands ducs Alexandre et Constantin. Quand on me le rapporta je fis
fermer à clef les portes qui sortaient des appartements des grandes duchesses.
Par le nombre des sentinelles et d'officiers que l'impératrice avait rencontré
partout dans le château elle soupçonna bien qu'il n'était pas question d'une
simple maladie de l'empereur, et bientôt aussi on la mit au fait que son
époux n'existait plus. Elle répandit quelques larmes, mais sans se porter
à ce transport de douleur auquel les femmes se livrent facilement dans des
occasions semblables.
Jusqu'ici cette princesse n'était pas instruite en faveur de qui
cette révolution s'était opérée. Elle était informée à qui le comman-
dement des troupes du château était confié. Quand on lui dit que
c'était à moi elle m'envoya mander chez elle. J'avais déjà fait prendre
les ordres de l’emp. Alexandre qui me fit dire d'aller chez elle de lui
conseiller et de la prier de sa part de quitter le palais de St. Michel et
d'arriver au palais d'hiver, où elle apprendrait tout ce qu'elle pourrait
désirer savoir. Je me rendis donc dans les appartements des grandes
duchesses, où l'impératrice se trouvait. Au moment, où sa Majesté
m'apperçut elle me demanda, si c'était moi qui commandait ici? Sur ma
réponse: „Oui!“ elle demanda encore avec beaucoup de douceur et tranquillité
d'âme: „Suis-je donc arrêtée?‘ Je répondis: „Du tout, et comment serait-il
possible?“ „Mais on ne me laisse pas sortir, et les portes fermées.“ Réponse:
Votre Majesté ne doit attribuer ceci qu'à quelques mesures de précaution
pour la sûreté de la personne et de la famille impériale qui se trouve ici;
où qu’il pourrait régner encore quelque désordre autour du château.
Demande: Suis je donc en danger?
Réponse: Tout est tranquille Madame, et nous sommes tous ici pour
veiller à la personne de Votre Majesté.
Graf v.Bennigsens Brief an d. General v. Fock üb.d.Ermordg.KaiserPaulsI. 67
Ici je voulais profiter d'un moment de silence, pour m'acquitter des
ordres que j'avais reçus. Je m'adressais donc à l'impératrice en disant:
L'empereur Alexandre m'a chargé“ ..... Ici sa majesté m’interrompit
avec les paroles suivantes: „Empereur! empereur! Alexandre! Mais qui l'a
nommé empereur? Réponse: La voix de la nation!
„Ah, je ne le reconnaîtrai pas‘ — puis baissant la voix — „avant qu'il m’ait
rendu compte de sa conduite.“ Puis s’approchant de moi sa Majesté me
prit par le bras, et me faisant avancer vers la porte, elle me dit d'une
voix forte: „Faites ouvrir les portes; je veux voir le corps de mon époux!
en ajoutant „je veux voir, comment vous me désobéirez!‘
Je l’exhortais inutilement à la modération en lui parlant de ses devoirs
envers la nation qui devaient l'engager à calmer sa douleur, d'autant plus,
qu'après un évènement pareil on ne saurait assez éviter tout éclat. Que
jusqu'ici tout était tranquille, tant dans le château autant que dans la
ville; qu'on espérait que cet ordre serait maintenu, et que j'étais persuadé
que sa Majesté désirait pouvoir y contribuer elle-même. Je craignais que
si l'impératrice sortait, ses cris ne fassent effet sur l'esprit du soldat, qui
comme je l'ai déjà dit, était très attaché à feu l’empereur. Sur ces re-
présentations je ne reçus d'autre réponse qu'un signe de menace du doigt,
avec ces paroles, prononcées un peu bas „Oh, je Vous en ferai repentir!“
Le sens de ces paroles ne m'échappa point. Un moment de silence et
peut-être de réflexion produisirent quelques larmes. J'espérais pouvoir
profiter de ce moment d’attendrissement. Je pris la parole, pour l’exhorter
à la modération et pour l’engager de quitter le palais d'hiver. Ici la jeune
impératrice appuya ce conseil avec tette amabilité et cette douceur qui
caractérisent si bien cette princesse chérie de tous ceux qui ont le bonheur
de la connaître et adorée de la nation entière. L’impératrice mère n’approuva
pas cette démarche, et en se tournant vers sa belle fille, elle lui répondit
d'un ton assez sévère: „Que me dites vous! ce n'est pas à moi à obéir,
allez — obéissez si Vous voulez!“
Cette mauvaise humeur augmenta de moment en moment. Elle me
déclara qu'elle ne sortirait pas du palais sans avoir vu le corps de son
époux. Je fis partir secrètement un officier chez le nouveau souverain pour
demander ses ordres à cet égard. Il me fit répondre, si cela pouvait se
faire sans éclat, que je devais l'accompagner dans la chambre où le corps
de l’empereur était déposé. J'avais fait inviter en attendant le comte
Pahlen d'arriver un moment au palais, vu qu'il avait le bonheur d'être
plus connu de l'impératrice que moi. Au moment qu'elle l’appergut elle
lui demanda. „Qu’ est-il arrivé ici? Le comte lui dit avec son grand sang
froid „ce qu'on pouvait prévoir depuis longtemps."
Demande: Mais qui sont les auteurs de cette action?
Réponse: Beaucoup de personnes de différentes classes.
Demande: Mais comment cela a-t-il pu s’operer sans Vous, étant
gouverneur militaire ?
Réponse: J'en ai été parfaitement instruit, et je m'y suis prêté comme les
autres, pour éviter de plus grands malheurs qui auraient pu mettre toute la fa-
mille impériale en danger.“ Il ajouta quelques bons conseils sur quoi il se retira.
5*
68 Theodor Schiemann.
Tout cela ne pouvait calmer l'humeur de cette princesse. Elle me prit
par différentes reprises par le bras pour me mener à la porte en disant:
„Je vous ordonne de me faire sortir.‘ Je répondis toujours avec le plus
grand respect mais avec fermeté, qu'il n'était pas en mon pouvoir de lui
obéir autant que je la verrais si agitée et que ce n'était que sous une
condition que je pourrais me conformer à sa volonté. „Et quelle est cette
condition?“ demanda-t-elle. „Que V. Maj. daigne se calmer“ Ces paroles
m'attirèrent une nouvelle disgrace. Sa Majesté dit: „Ce n’est pas à Vous
me dicter des conditions! C'est à Vous à m'obéir et d’abord faites ouvrir
les portes.“
Mon devoir me dicta de lui parler encore de ses devoirs envers la
nation et de l’exhorter d'éviter le moindre éclat qui pourrait avoir des
suites fâcheuses et même dangereuses. Le discours fit un bon effet. Je
suppose qu'elle sentit que le révolution ne souffrit plus de changement.
Après un moment de silence et de réflexion sa majesté baissa la voix et
me dit: „Eh bien, je vous promets de ne parler à personne.“
Dès ce moment cette princesse reprit sa douceur naturelle, qu'elle ne
quitta plus et qui la rend si aimable. Je Be ouvrir les portes. Sa Majesté
me demanda le bras pour monter les escaliers disant: „Je veux premièrement
voir mes enfants. Arrivée dans ses appartements les deux grandes duchesses
Catherine et Marie-Anne s’y trouvaient déjà avec la comtesse Lieven.
Cette scène fut vraiment la plus attendrissante à laquelle je me suis trouvé.
Ces deux princesses en embrassant leur mère versèrent des larmes que la
perte de leur père leur faisait répandre, et elles ne se détachèrent
qu'avec beaucoup de peine de leur Mère. Sa Majesté resta encore assise
quelque temps dans cet appartement, puis se levant elle me dit: „Allons!
menez moi.“
Nous n’avions que deux chambres ä passer pour arriver dans celle oü le
corps de feu l’empereur était exposé. Mr. Roggerson et moi nous nous
trouvämes à côté de sa Majesté suivie des deux grandes-duchesses, la comtesse
Lieven, deux femmes de chambre et un valet de chambre. Dans la dernière
chambre sa Majesté s'assit un moment, puis se relevant nous entrâmes dans
celle de feu l'empereur exposé sur son lit dans l'uniforme de son régiment
des gardes. Un paravant couvrait encore son lit du côté de la porte par
laquelle nous étions entrés. Sa Majesté prononça à différentes reprises en
allemand: „Dieu, soutenez moi!“ Quand à la fin l'impératrice apperçut le
corps de son époux, elle poussa un haut cris. Mr. Roggerson et moi la
soutinmes sous le bras. Un moment après elle continua de s'approcher.
Elle se mit à genoux lui baisant la main et prononçant ces paroles: „Ah
mon ami!“ après quoi, toujours à genoux, elle demanda des ciseaux. Une
femme de chambre lui en remit sur quoi elle coupa quelques cheveux de
la tete de l'empereur. Puis se levant elle dit aux grandes duchesses:
Rendez les derniers honneurs à votre père.“ Elles se mirent à genoux
pour lui baiser la main. La manière dont ces deux princesses gr prirent,
la vraie douleur peinte sur leurs visages nous attendrit tous sensiblement.
L'impératrice qui avait déjà fait quelques pas pour se retirer, voyant
encore les princesses à genoux, retourna disant: „Non je veux être la
- mee = a e VER E ge Jg e
Graf v. Bennigsens Brief an d. General v. Fock üb.d.Ermordg.KaiserPaulsI. 69
dernière.“ Elle se mit encore à genoux pour baiser la main de feu son
époux. M. Roggerson et moi la priämes de ne pas prolonger cette triste
scène, qui pourrait altérer sa santé si précieuse et nécessaire à la famille
impériale. Nous la primes sous les bras pour l'aider à se relever, sur quoi
nous retournämes dans les appartements de l'impératrice. Sa Majesté se
retira dans un cabinet où elle mit le grand deuil et reparut bientôt après.
L'écayer Mr. de Muchanoff avait déjà annoncé que les équipages, destinés à
mener l'impératrice avec les grandes duchesses au palais d'hiver, se
trouvaient déjà à la porte du château. Il me pria den rappeler sa Majesté.
Nous desirämes qu'elle quitta le palais de St. Michel avant le jour.
L’impe6ratrice le remit d'un moment à l'autre jusqu’au grand jour. Alors
elle me demanda le bras pour descendre les escaliers et la mener à la
voiture. On peut se représenter la foule de monde qui s'était rassemblee
sur le chemin jusqu’au palais d'hiver. Sa Majesté avait baissé les glaces
de la voiture. Elle salua ce monde rassemblé sur le chemin. De cette
manière elle arriva au palais pour y rester.
Le plus grand ordre à été conservé du commencement jusqu'à
la fin de cette remarquable scène. (Comment aussi pourrait-il être
interrompu dans la joie que chaque individu ressentit de se voir délivré
de l'esclavage.
Voyez général, que je n’ai pas à rougir de la part que j'ai à cette cata-
strophe! Je n’en ai pas formé le plan. Je ne suis pas même de ceux
qui en ont gardé le secret, car vous avez vu, que je n'en ai été instruit
qu’au moment de l'exécution, et lorsque tout était arrangé et arrêté. Je
n'ai pas de part non plus à la triste fin de ce prince. Je ne me serais
certainement pas prêté d'entrer dans la chambre si j'avais su qu'il y avait
un parti qui en voulait à ses jours.
Je vous ai détaillé, général, la nécessité absolue d'un changement de
gouvernement. Aussi jamais la mort d'un souverain a répandue une joie
si générale dans toute une nation, comparable à celle que le trépas de
Paul a produite, et jamais un souverain n’a obtenu des acclamations si
générales que l'avènement au trône d'Alexandre I. a produites, du règne
duquel la nation se promet le plus grand bonheur.
unterz. Bennigsen.
Für die Abschrift Th. Barkhausen,
geb. von Müller, v. g. von Reden.
10
Kleine Mitteilungen.
Die vermeintliche Urkunde im Gandersheimer Plenar. In
seiner Historia Ecclesiae Gandershemensis Cathedralis ac Collegiatae Diplo-
matica (1734) erwähnt Harenberg wiederholt eine in das Plenar des
Stiftes eingetragene angebliche Urkunde Heinrichs I. Auf S. 38 druckt-
er dieselbe in verkürzter Form und ohne Unterschrift in einer Anmerkung
ab; S. 121 spricht er mit Bezug auf dieselbe von illo indiculo in quo
Berwardi Hildesheimensis Episcopi curae ecclesiasticae a.
1007 locus ille (Bornhusum) inter caeteros committitur; S.125
bezeichnet er sie als pactum a. 1007 initum Gandersheimii inter
regem Henricum II. Episcopum Berwardum Hildesiensem
et congregationem monasterii Imperialis Gandersheimensis;
S. 542 folgt in dem De Actis Publicis überschriebenen Kapitel
ein vollständiger Abdruck; endlich bemerkt er S. 596, dass das
Plenar noch über die Regierungszeit Heinrichs II. zurückdatiere,
quippe eius notarius Apel Peransex Angul Saxo anno 1007
ei inscripsit imperatoriam confirmationem. So seltsam diese
Angaben klingen, sind sie doch bis jetzt noch nicht angefochten
worden. Das Plenar selbst blieb nach der Aufhebung des Stiftes 1802
lange Zeit verschollen; es war von der Prinzessin Caroline von Sachsen-
Coburg, der letzten Dechantin des Stiftes, nach Coburg gebracht und
der herzoglichen Sammlung auf der Veste einverleibt worden. Hier
wurde es 1843 von Georg Waitz vorgefunden, der in Pertz’ Archiv
(VIII, 266) darauf aufmerksam machte; aber es hat bisher trotz seiner
schönen, auch kunsthistorisch interessanten Ausstattung fast gar keine
Beachtung gefunden.! Wattenbach, dem Waitz’ Notiz entgangen war,
forschte dem Plenar, durch Harenbergs Bericht angeregt, lange Zeit
vergeblich nach; als er es endlich zu Gesicht bekommen hatte, be-
richtete er?, dass er von jener kaiserlichen Bestätigung von 1007 nichts
1 Der Direktor der herzoglichen Kunstsammlungen, Herr Dr. K. Koetschau,
beabsichtigt, dasselbe demnächst eingehend zu besprechen.
2 Anzeiger für die Kunde der deutschen Vorzeit, N. F. XX (1873),
Sp. 345 f.
Kleine Mitteilungen. 71
habe finden können, geschweige denn den abenteuerlichen Namen des
Notars; nur eine Aufzählung der dem Stifte verliehenen Zehnten sei
am Schlusse angereiht. Aber schon die von ihm a. a. O. erwähnte
Stelle bei Harenberg S. 125 hätte ihn auf den Gedanken bringen
sollen, dass die angeführte Aufzählung von Zehnten mit der gesuchten
Urkunde identisch sei; dass dem thatsächlich so ist, erhellt aus dem
von Wattenbach offenbar übersehenen Abdruck der Liste zehntpflich-
tiger Orte mitsamt der abenteuerlichen Unterschrift bei Harenberg
S. 542 und wird zum Ueberfluss durch eine sorgfältige Prüfung des
betreffenden Blattes im Plenar selbst auf überraschende Weise be-
stätigt. |
Das Schriftstück steht auf dem Avers des ursprünglich leer-
gelassenen letzten Pergamentblattes des Plenars und ist von ungeübter
Hand geschrieben, in unregelmässiger, unschön gebildeter und teil-
weise sehr archäischer fränkischer Minuskel. Es enthält verschiedene
Schreibfehler, zum Teil mit gleichzeitigen Korrekturen. Da Harenberg
dieselbe nur fehlerhaft und mit willkürlichen Zusätzen wiedergiebt,
so folgt hier vorerst ein diplomatischer Abdruck:
Hæc oppida ac —! a monaterii? fundatione —° decimissuis*
huic æclle sunt subiecta que ætiam eps Beruuardus in dedicatione
eiusde æclæ gloriosissimo rege nřo Heinrico Ďsente more anteces-
sorum suorum propria traditione firmauit
Gandesheim -I- Liudulveshusi -II- Bruntsteshusi” -III- Nord-
liudulueshusi® `. UU. Aldangandesheim -V- Grimbaldeshusi -VI-
Ailmeringarod® NI. Akkanhusi - VIII. Rivdivn VU. Gæteri
-X- Hebanhusi XT. Burnemehusi -XII- Sevsi. pt 1° - XII: Immedes-
t! Wurmstich. Es ist Platz für ein Wort von drei, höchstens vier Buch-
staben. Harenberg druckt loca, aber der erste Buchstabe, von dem ein
Teil erhalten ist, war sicher nicht L
? So, ohne s.
® Rostfleck mit Loch und Abschabung. Erhalten ist ein Strich über
der Zeile, der jedenfalls zu einem cu(m) gehörte.
* So, ohne Worttrennung.
° Das zweite 1] mit Querstrich, wie bei der Abkürzung für ecclesia
üblich. Das erste 1 ist jedenfalls nur Schreibfehler.
* Harenberg 542 hat morum (|).
’ Harenberg: Brunestehusi.
e Harenberg: Nordluidulueshusi.
° Die Majuskel am Anfang sieht aus wie K, ist aber doch wohl nur
ein ungeschickt gebildetes A mit oben verlängerten Strichen, da der
Diphthong ai im As. zwar nicht mehr vorkommt, wohl aber ein aus Agil-
entstandenes Ail- in Eigennamen (Agilmar: Ailmer: Elmer).
19 partim? oder (et) pertinentia?
72 Hugo Schilling.
husi XII. Herrehusi -XV- Dandanhusi -XVI- Hachemehusi - XVII -
Abbediscanrod -XVIII- Arnulueshusi -XVIIH- Alueningarod -XX-
Rimmigarod -XXI- Thiædulueshusi -XXII- Gerriki nT! -XXIIT-
Der Wortlaut macht von vornherein nicht den Eindruck, als ob
wir es mit einem Vertrag oder überhaupt einer Urkunde zu thun
hätten, am wenigsten einer kaiserlichen. Es wird lediglich die That-
sache verzeichnet, dass die angeführten Orte dem Stift zu Gandersheim
kirchlich (in Bezug auf Patronatsrechte etc.) unterstellt und zehnt-
pflichtig waren, und dass Bischof Bernward die diesbezüglichen Rechte
des Stiftes feierlich bestätigte. Das firmauit deutet auf eine erst
nachträgliche Niederschrift, und die Bezugnahme auf die Einweihung
der Kirche konnte doch offenbar nur dem Zweck der Datierung dienen
und wäre in einer mit Unterschrift und Datum versehenen Urkunde
überflüssig gewesen; ebenso auch die Erwähnung der Gegenwart des
Königs, auf welche die Unterschrift seines Notars wobl mit ziemlicher
Sicherheit hätte schliessen lassen. i
Wie steht es nun aber mit dieser Unterschrift? Nach Harenberg
(542) lautet sie wie folgt:
TA d. M. VII. segn. Apel Peransex Angul Saxo cam.
et inquisiui et compenui.
Damit hat es eine eigene Bewandtnis. Der Text des Schrift-
stückes nimmt die obere Hälfte der Seite ein; unmittelbar darunter,
wo die Unterschrift zu suchen wäre, ist nie etwas geschrieben ge-
wesen. Aber dicht am unteren Rande des Blattes steht in schöner
angelsächsischer Schrift, zwar sehr verblasst, aber noch deutlich les-
bar, Folgendes:
Teadgifu regina: æbelstan rex angulsaxonum
et mercianorum:
tady pu: pena: BEEN be anzulygeonum
I m tanopum A
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass Harenbergs merk-
würdige „Unterschrift“ auf diese Worte zurückzuführen ist. Der
angelsächsischen Schrift unkundig, hat er das þ für ein p, das r für
ein s gehalten; auch dass er per statt st las, ist leicht erklärlich,
da der nach unten gekrümmte Schlussstrich des s erst nachträglich
mit dem t verbunden ist und das s zum Ueberfluss oben eine dem
Pope eines € gleichende Schleife aufweist; das angulsaxo bot keiner-
lei Schwierigkeit; das übrige hat er, da es nur zum kleinsten Teil
' Harenberg: in T.
A en rt -
— e e m EEE mr —
Kleine Mitteilungen. 73
wirklich verlesen sein kann, willkürlich und mit freier Erfindung so
ausgelegt, wie es ihm zu der vermeintlichen Sachlage zu passen schien.
Damit fällt die letzte Stütze der Annahme, dass wir es hier mit
einem rechtskräftigen Dokumente irgendwelcher Art zu thun haben;
es liegt einfach eine der Sicherheit halber oder zum Zweck des be-
quemen Nachschlagens gemachte Aufzeichnung vor, wie solche auf
den verfügbaren Blättern ähnlicher Bücher häufig genug vorgenommen
wurden. Dieselbe stammt offenbar von einer Würdenträgerin des
Stiftes, die mit der Verwaltung der Stiftsangelegenheiten zu thun
hatte; denn niemand anders hätte Anlass oder Befugnis zu einer
solchen Aufzeichnung gehabt. Die Schreiberin war nicht federgewandt;
aber sie kannte die Lage der aufzuzählenden Orte, wie die Reihen-
folge derselben in der Liste beweist, auf das genaueste. — Die Zeit
der Niederschrift erhellt annähernd aus dem Inhalt: Die Einweihung
der nach dem grossen Brande neuerrichteten Kirche fand am
6. Januar 1007! statt; die Worte rege nostro Heinrico praesente
lassen schliessen, dass die Niederschrift noch zu Heinrichs Lebzeiten
erfolgte, und zwar, wenn die Bezeichnung rex nicht eine blosse Nach-
lässigkeit ist, noch vor seiner Kaiserkrönung 1014. Dazu stimmt
auch die Schrift, die an sich betrachtet eher in das zehnte als das
elfte Jahrhundert zu setzen wäre.
Wenn nun auch die Eintragung keineswegs das ist, wofür sie
bisher gegolten hat, so ist sie doch in ihrer Art zweifellos authen-
tisch und zuverlässig. Inhaltlich büsst sie durch den Nachweis des
Harenbergschen Schwindels an historischem Werte im wesentlichen
nichts ein. Auch das Jahr, in das sie das Datum der erdichteten
Unterschrift setzte, wird in Wirklicheit doch wohl zutreffen. Aber
Harenberg war auch in der Wiedergabe des Textes der Aufzeichnung
nichts weniger als gewissenhaft. Abgesehen von den oben verzeich-
neten unrichtigen Lesungen finden sich bei ihm, wie schon erwähnt,
auch eigenmächtige Hinzufügungen. Hinter die aufgezählten Orts-
namen setzte er die Namen der Marken, in denen dieselben seiner
Meinung nach gelegen waren; sie sind zwar kursiv gedruckt, aber
das ist auch bei einigen Worten des Textes selbst der Fall, so dass
man daraus nicht entnehmen kann, dass es sich um rein subjektive
Angaben handelt. So hat man sich denn bisher bei der Besprechung
der Lage der Stiftsgüter und der Ausdehnung der betreffenden Marken
allgemein auf das Zeugnis der „Urkunde von 1007“ berufen.? Dass
ı Thangmar, Vita Bernwardi Episcopi, Cap. 43 (Pertz VI, 777).
? So z. B. Lüntzel, Geschichte der Diözese und Stadt Hildesheim,
S. 77 ff. und öfters; Böttger, Die Brunonen, S. 104.
14 Hugo Schilling. Hans e Zwiedineck.
sich übrigens der Umfang der Mark Gandersheim, wie Lüntzel!
meint, aus den Patronatsrechten des Stiftes bestimmen liesse, ıst völlig
ausgeschlossen, da schon unsere Liste Ortschaften aufzählt, die nach-
weislich in anderen Marken, ja sogar ausserhalb des Gaues Flenidi,
dem Gandersheim angehörte ?, gelegen waren?
Wie die angelsächsischen Namen, aus denen Harenberg die
Unterschrift des kaiserlichen Notars fabrizierte, in das Plenar ge-
kommen sind, ist mir unerfindlich. Man könnte wohl annehmen, dass
das Plenar ein Geschenk Aethelstans an seinen Schwager Otto I. oder
an das Stift Gandersheim gewesen sei; dafür bietet aber weder die
Schrift noch der Stil der Initialen oder der Elfenbeinschnitzerei auf
der prächtigen, goldbeschlagenen, mit Edelsteinen besetzten Einband-
decke irgendwelchen Anhalt. Auffallend, wenn auch kaum beweis-
kräftig, ist allerdings, dass auf die Rückseite des Blattes, auf dem
die Namen stehen, mit dem Stylus ein verschlungenes Bandornament
irischen Stils gezeichnet ist.
Mit Eadgifu regina wird wohl nicht die Stiefmutter Aethelstans,
sondern vielmehr dessen Schwester, die Witwe Karls des Einfältigen,
gemeint sein, die lange Jahre am Hofe Aethelstans lebte und wegen
des Krieges ihres minderjährigen Sohnes Ludwig IV. mit Otto I. und
seiner endlichen Vermählung mit dessen Schwester die Aufmerksam-
keit der Sachsen in besonderen Masse auf sich ziehen musste.
Wir werden kaum fehlgehen, wenn wir annehmen, dass die Ein-
tragung der beiden Namen in unser Plenar entweder zu Aethelstans
Lebzeiten stattfand, oder spätestens in den ersten Jahren nach seinem
Tode, als sein Andenken noch frisch war, also etwa um die Mitte
des zehnten Jahrhunderts. Waitz hat also, wie schon aus der Ab-
fassungszeit der Liste der Stiftszehnten zu schliessen war, das Alter
des Plenars unterschätzt, als er es a. a. O. in das elfte Jahrhundert
setzte; es ist wahrscheinlich, dass schon die Dichterin Hrotswitha
nach der Sitte des Stiftes auf dieses Plenar verpflichtet wurde.
Cambridge (Amerika). Hugo K. Schilling.
Johann von Wessenberg. Von Hohenlinden bis Kremsier!
die volle Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts hindurch hat Johann
Philipp von Wessenberg- Ampringen, der älteste Sohn des sächsischen
Konferenzministers und Prinzenerziehers Philipp Karl von Wessenberg-
! Die ältere Diözese Hildesheim, S. 281.
* Schannat, Traditiones Fuldenses. S i
i , S. 300, No. 12: |
Bernwardi, Cap. XII. dd Le
3 Z. B. Seusi (Seesen), nach einer Urkunde Ottos I. 974 in pago
Ambergawe liegend (Leuckfeld, Antiquitates Gandersheimenses S. 104 f.)
Kleine Mitteilungen. 75
Ampringen, dem Hause Oesterreich gedient; von den Berichten, die
er aus dem Hauptquartier des achtzehnjährigen Erzherzogs Johann
und seines militärischen Mentors Lauer über den traurigsten aller
Feldzüge gegen Frankreich an Thugut und Colloredo zu senden hatte,
bis zu dem kaiserlichen Patente, durch welches der erste öster-
reichische Reichstag von Wien nach Kremsier verlegt wurde, hat er
ungezählte diplomatische Schriftstücke verfasst, von denen nicht wenige
zu historischen Denkmälern von unvergänglicher Bedeutung geworden
sind; er hat die Schlussakte des Wiener Kongresses mitunterzeichnet, er
hat bei der Geburt des Königreichs Belgien Patenstelle vertreten und
hat den Mut gehabt, als Greis von 75 Jahren konstitutioneller Minister
der auswärtigen Angelegenheiten Kaiser Ferdinands des Gütigen im
Revolutionsjahre 1848 zu werden. Nächst Metternich und Gentz ge-
hört er unstreitig zu den interessantesten und geistvollsten öster-
reichischen Staatsmännern neuester Zeit, interessant ist er schon
dadurch geworden, dass er es verschmäht hat, ein fügsames Werk-
zeug Metternichs zu sein und dass er trotz aller Abmahnungen und
Drohungen in der Londoner Konferenz von 1831 seinen eigenen Weg
gegangen ist und die österreichische Politik auf moderne Bahnen zu
lenken versucht hat. Kaiser Franz hat ihm dies sehr übel genommen
und war nahe daran, ihn von der Konferenz zurückzuberufen. Die
Anerkennung der Unabhängigkeit Belgiens ohne Einwilligung des
Königs der Niederlande, die Rücksichtnahme auf Volkswillen und
nationale Eigenart war dem bureaukratisch veranlagten Monarchen
unerträglich, er nannte das Aktenstück, dem Wessenberg in seinem
Namen zugestimmt hatte, ein „schändliches“ und erklärte, dass er es
„zu seinem wahren Leidwesen unterschrieben habe“. Sechzehn Jahre
unfreiwilliger Musse musste der hartnäckige Schwabe dafür in den
Kauf nehmen, dass er sich unterstanden hatte, den Ideen Palmerstons
grüsseres Gewicht beizulegen als den Stimmungen des Wiener Hofes,
der ja doch nicht die Macht hatte, die Beschlüsse der Westmächte
zu durchkreuzen. Das „Stillleben in Freiburg“, in der breisgauischen
Heimat, wo sich die Anhänglichkeit an die altangestammten habs-
burgischen Herren bis auf unsere Tage erhalten hat, konnte den
selbständigen Charakter, der sich einem Metternich gegenüber bewährt
hatte, nur festigen und stützen; als der diplomatische Pensionist
gegen seinen Willen plötzlich an die Stelle seines einstigen Vor-
gesetzten berufen wurde, scheute er trotz Alter und Kränklichkeit
nicht vor dem Unternehmen zurück, den Windisch-Graetz und
Schwarzenberg das blutige Konzept ihrer Heillehren für den schwer-
kranken Staat zu verderben. Dass es misslang, hat nicht er zu ver-
antworten!
35 Har: s Zwielineck
Die Seltstärdizkeit des Derkens und die Unerschrockenheit in
der Vertretung seirer Meirung haben Wessenberg, dessen Begabung
eigertich nicht weit über das Mitteimass hinausragte, jene eigentüm-
liche Stellung unter den österreichischen Staatsmännern verliehen, die
Alfred von Ameth zu eirzchender Beschäftigung mit seinem schrift-
lichen Narblasse und zu jener biographischen Arbeit! veranlasst hat,
die er der deutschen Geschichtschreibung kurz vor seinem Hinscheiden
als letzte Gabe hinterliess Er hatte als junger Beamter den greisen Mi-
nister persönlich kennen gelernt, ıhm war vom auswärtigen Amte der
Auftrag zu teil geworden, den offiziellen Nekrolog Wessenbergs für
die „Wiener Zeitung zu schreiben, er hat die „Tagebücher“ in das
Staatsarchıv aufgenommen, die Wessenbergs Enkel, Graf Blankensee-
Fircks, demselben zur Verwahrung übergab. Es lag ihm daher nahe,
eine „ausführliche Schilderung des ereignisreichen Lebens“ des Mannes
zu verfassen, für den ihn eine besondere Sympathie erfüllte; nicht nur
„wegen der wirklichen oder vermeintlichen Gegnerschaft“ zu Metternich,
sondern noch mehr, weil sich in ihm die „einzig dastehende Er-
scheinung verkörperte, dass ein im Staatsdienst ergrauter und zu
hoher Stellung emporgestiegener Mann durch rastlose geistige Arbeit
und mannigfache Erfahrung nicht nur zu eigenen Ueberzeugungen
gelangt war, sondern dass er auch, unbekümmert um die nachteiligen
Folgen, die dies für ihn persönlich nach sich zog, noch höher Ge-
stellten gegenüber unerschrocken für sie eintrat“.
Die engen Grenzen einer „Lebensbeschreibung“, die Arneth seinem
Werke stecken zu müssen geglaubt hat, wurden von ihm nur selten
überschrittten, fast nur in der Erzählung der Ereignisse, die Wessen-
berg miterlebt hat, niemals in der Wiedergabe der Urteile, die dieser
über Amts- und Zeitgenossen gefällt hat, oder in der Ausbeutung
des Materiales, das die Beschäftigung mit der Korrespondenz des in
weitverzweigten Beziehungen stehenden Mannes in seine Hände brachte.
Die Zurückhaltung, die sich der Direktor des kaiserlichen Haus-, Hof-
und Staatsarchives auferlegen musste, hat ihn daran gehindert, den
Stoff, den er zur Bearbeitung gewählt hatte, wissenschaftlich er-
schöpfend zu behandeln, so dass wir in dem vorliegenden Buche nur
eine sehr schätzenswerte Anregung zu weiterer Beschäftigung mit den
von Arneth namhaft gemachten Quellen, aber keine abschliessende
Verwertung derselben erblicken dürfen. Selbst der Persönlichkeit
Wessenbergs scheint mir Arneth nicht so nahe getreten zu sein, dass
1 Johann Freiherr von Wessenberg. Ein österreichischer Staatsmann
des neunzehnten Jahrhunderts. Von Alfred Ritter von Arneth. Zwei Bände.
(I. 1778—1815; II. 1816 — 1868.) Wien, Braumüller 1898.
Kleine Mitteilungen. 77
uns die Einwirkung seines Wesens auf seine Umgebung völlig klar
werden könnte. Arneths Diskretion in der Beobachtung hielt ihn
davon ab, intime Verhältnisse, in denen sich die Eigentümlichkeiten
des Individuums unverhüllt erkennen lassen, zu verfolgen und bloss-
zulegen. Es fehlt den Gestalten, die er zu zeichnen sucht, die Plastik,
welche z. B. Adam Wolf seinen „Bildern aus Oesterreich“ zu ver-
leihen wusste.
Dies ist wohl auch in der Art der Verwertung der Quellen begründet,
für die sich Arneth schon in seinem Hauptwerke „Maria Theresia“
entschieden hatte und der er auch in seinem „Wessenberg“ treu blieb.
Er legt dem Leser nur kleine Bruchstücke daraus vor, kein Akten-
stück, kaum ein Brief wird wörtlich wiedergegeben, aus den Tage-
büchern werden nur einzelne Stellen angeführt, ganze Stücke, in
denen zusammenhängende Urteile über Personen und Zustände rück-
haltlos ausgeführt werden, nimmt er nicht in seinen Text auf, Bei-
lagen fehlen gänzlich. Ich kann dies nicht ohne aufrichtiges Be-
dauern bemerken. Weit entfernt davon, die Aufgaben der Geschicht-
schreibung auf Aktenedition beschränken zu wollen, und stets bereit,
die künstlerische Verarbeitung des historischen Materials als ihre
höchte Leistung anzuerkennen, halte ich doch an der Ueberzeugung
fest, dass Zeiten und Menschen nur dann wirklich durchschaut werden
können, wenn Ansichten, Stimmungen, Gedanken und Gefühle uns
auch in der Form vorgeführt werden, in der sie bei ihrem Entstehen
zum Ausdruck gelangt sind. Und was könnte hierzu geeigneter sein,
als die Aufnahme von Briefen, Tagebüchern und ähnlichen Auf-
zeichnungen in die fortlaufende Erzählung.
Jedes Kapitel des Arnethschen Buches überzeugt uns davon, dass
er mit den Schätzen, die ihm zur Verfügung standen, zu sehr gegeizt
hat; von den 90 oder mehr „Cahiers“ der eigenen Aufzeichnungen
Wessenbergs hätten wir doch eines oder das andere genau kennen
lernen wollen, viele Briefe, aus welchen nur einzelne Stellen aus-
gehoben wurden, wünschten wir unverkürzt lesen zu können. Ist doch
nicht einmal das Gespräch, das der aus England in das Hauptquartier
der Verbündeten berufene Gesandte am 28. März 1814 in Saint-Dizier
mit Napoleon I. führen durfte, in der Ausführlichkeit aufgenommen,
mit der es Wessenberg selbst niedergeschrieben hat! Ebensowenig
werden wir mit den Vorschlägen genau bekannt gemacht, die Wessen-
berg über die staatsrechtliche Angliederung und die Verwaltungsform
des lombardisch-venetianischen Königreiches seiner Regierung erstattet
hat. Die Darstellung des Verlaufes der Verhandlungen über die Neu-
gestaltung Deutschlands am Wiener Kongresse konnte sich Arneth
ersparen, denn sie kann als bekannt vorausgesetzt werden, aber eine
Zas € unie
fh
air. Erw. Fer Arz Lie Wessenbergs über die deutschen
Verbe. sep Droe iier Se rarrerten Verfassungsvorschläge,
E sien Gier -rrr Gë ix der deutschen Konferenz besprochen
wen, bine mm berroa- nien Te des ersten Bandes bilden
missa [ur ve Weserterz int vorzeierte Entwurf einer Bundes-
verlssurz bite de uriia ere Aruk seiner staatsmännischen
Estin see po Tstez bk oz tien können, er wird jedoch
mit war c-2 Zielen amihan azszsatents:h beiseite geschoben, weil
er eten CG Krk Ser ve da oxerreiitischen Diplomaten vertretenen
Btrerzrzen ra Ärizr-zi berausssioriert bätte. Der Vorwurf der
Parei. the. den Arzıız geren die Ausfürrungen Treitschkes über
die Halrurz der deuis ken Möctie in der Verfassung<frage erhebt,
würde veisitt Erima: eecht baten. wenn er selbst partei- und
vorurteiis.cs seinen Wesenterg und noch mehr dessen Chef, Metternich,
ru beurtel-n versu.ti be: er kat dara jedoch nicht einmal einen
ernztiichen Anauf genommen und dadurch nicht nur die Pflicht des
Geschichtschreiters übertaupt, sondern auch die des Biographen ver-
nach.äsäst. Wir lernen namich Wessenbergs Gesinnung und seine
bsichten in der deutschen Frage nicht kennen und werden nicht
genügend vorbereitet, um uns die von ibm am 29. Juni 1848 an
Schmerling gerichtete merkwürdige Aeusserung erklären zu können:
„Ich werde immer behaupten, dass die Bundesakte und die Bundes-
verfassung praktischer waren ais Alles, was noch erfunden werden
wird Die erstere enthielt Alles, was Deutschland notthat.“ Die Er-
klärung hätte durch eine eingehende Erörterung des Wessenbergschen
Entwurfes gegeben werden können: ansserdem wäre es nötig gewesen,
alle von ihm herrührenden, nur irgendwo auffindbaren Aeusserungen
über die Gründung des Bundes zusammenzustellen und in das Buch
aufzunehmen, denn die Stellung Wessenbergs in dieser Frage ist
jedenfalls entscheidend für die Erkenntnis seines politischen Systems,
seines nationalen Fühlens, seiner staatsmännischen Fähigkeiten. Die
Denkschriften über die Grenzen Frankreichs gegen Deutschland, über
Elsass und Strassburg könnten vielleicht auch manchen sicheren Anhalt
dazu gewähren, wenn sie uns unverkürzt mitgeteilt würden.
Sollte es die Scheu vor grösserem Umfange des Werkes gewesen
sein, die Arneth zu allen diesen beklagenswerten Verkürzungen bewog,
so war sie gewiss am allerwenigsten dort gerechtfertigt, wo eine reichere
Ausstattung mit Originalmitteilungen ohne Zweifel sehr anziehend auf
einen weiteren Leserkreis gewirkt hätte. Es ist kaum zu begreifen,
dass von den „Charakteristiken hervorragender Zeitgenossen“, die
Wessenberg nach Arneths Ausspruch „meisterlich zu schildern ver-
stand“, auch nicht eine einzige, nicht einmal die gewiss pikante Skizze:
Kleine Mitteilungen. 19
„Ein Tag des Herm von Talleyrand in London“ vollständig auf-
genommen ist.
Am schmerzlichsten aber muss jeden, den Beruf oder Interesse
zur Beschäftigung mit der neuesten österreichischen Geschichte leiten,
die Beschränkung berühren, zu der sich Arneth in der Darstellung
des letzten ereignisvollen Lebensabschnittes seines Helden zwingt. Die
Geschichte des Ministeriums Wessenberg (2. Juni bis 22. November 1848)
wird in den letzten Kapiteln des zweiten Bandes nur in den äussersten
Umrissen angedeutet; sie muss erst geschrieben werden. Man wird
die erste Regierungszeit des Kaisers Franz Josef nicht richtig beurteilen
können, solange die seinem Regierungsantritte vorangegangenen Kämpfe
nicht aufgeklärt und die Umstände nicht nachgewiesen sind, durch
welche das System Windisch-Graetz und Schwarzenberg zur Herr-
schaft gelangt ist. Damals war Wessenberg der einzige unter allen
Dienern des Kaiserhauses, der die zukünftige Aufgabe und die Be-
deutung Oesterreichs unter den europäischen Staaten annähernd richtig
erfasst hat und vielleicht im stande gewesen wäre, eine verständige
Politik nach aussen und innen einzuleiten. Auch Radetzky hat er in
der Auffassung der italienischen Angelegenheiten übertroffen, sowie
er die Fehler, die unter Windisch-Graetz in Wien und in Ungarn
gemacht wurden, in ihrer vollen Tragweite sofort gekennzeichnet hat.
Die Briefe und Akten, die Arneth im Staatsarchive benutzen konnte,
werden wahrscheinlich nicht genügen, um den Sturz Wessenbergs voll-
kommen begreiflich zu machen; aber es werden sich noch Ergänzungen
in Privatarchiven und Sammlungen finden, denen die nächsten Genera-
tionen manche Enthüllung verdanken werden, nach der wir heute
vergeblich verlangen.
Arneth hat die Grenzen, die ihm als Direktor des Staatsarchives
hinsichtlich der Ausbeutung der Quellen zur neuesten Österreichischen
Geschichte vorgezeichnet waren, auch bei der Benützung der ihm vom
Grafen von Meran und Herrn Dr. Victor Trotter in Wien zugänglich
gemachten Schriften eingehalten. Ich glaube, dass dies ebenso takt-
voll als wissenschaftlich begründet war. Die Ungleichartigkeit in der
Behandlung seines Gegenstandes, das Missverhältnis zwischen der
Offenheit und Rückhaltlosigkeit auf der einen Seite und der not-
wendigen Reserve auf der anderen hätte den einheitlichen Charakter
des Werkes, den der Verfasser mit so grossen Opfern erkauft hat,
unangenehm gestört, die Unvollständigkeit der Forschung wäre noch
auffallender hervorgetreten.
Im gräflich Meranschen Archiv zu Graz, wie in der eisen-
beschlagenen, seit dem Tode des Marschalls unberührt gebliebenen
Truhe im fürstlich Windisch-Graetzschen Hausarchiv zu Tachau, die
SA t Inrsizeck
(P:
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per 2277 Aaen Pics st ir "ze Zwei] auch bei Schwarzen-
zerp. Firmnierzg Lui anier Far -e uzseres hoben Adels werden
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Isni voor wearer Zi ran sein, wie sie Herr Dr. Trotter,
ag Buruesari des rd i 2-2. 155 gestorbenen Sohnes des
Mrs. rire 68 mer priser der Wessenberg, in seiner
Benanti arees SA Lz Ger e tügsten Quellen ist leider
ir meer veser: és rriari zw Korrespondent der Gemahlin
Fi: sais L Kr Kaxerz Mira Azza, wurde nach ihrem Tode
L'ère rer emr Amoiszzg verzitiiet, weshalb der liebens-
mi > Bref aa Waszer. con Arreth der Trotterschen Samm-
lang etem ad IL 245 im desischer Uebersetzung abdrucken
kinrie. eins der wuz asie der eien Gesinnung und des
Gries der bkreoa Fraa teen wird
Im Besitre Dr. Troiiers. desen gütger Erlaubnis ich die
Beräirc:z des Weserterce zen Na taxes ra danken habe, entstammt
ach der Bref des AK’ris Lecpod von Beinen vom 28. Mai 1856
‘IL 179 . in dem der Ap tie Nbreiber der Leiden gedenkt, die
Wessrterg weren &irer Venrienste um die Lösung der belgischen
Fraze auf sich netmen musste Ailes andere hat Arneth unberück-
ei, buert gelassen, daranter 18 Briefe des Erzherzogs Johann aus den
Jahren 1751 — 1256. 3 Brieie des Erzherzogs Stephan aus seinem
Eul in Schaumberg. von denen namentlich der erste, vom 24. Oktober
18x51, noch ru verwerten sein dürfte. Nicht ohne Interesse ist auch
ein Schreiben des Freiherm Karl von Kübeck vom 24. Juni 1851,
ein Schreiben des Grafen Moriz Dietrichstein vom 11. Juli 1855, ein
bneflicher Excurs des Lord Stanhope über Seelenwanderung.
Aus der Kongresszeit finden sich mehrere Aktenstücke von Be-
deutung, deren Inhalt jedoch grösstenteils schon bekannt geworden
ist, darunter die Cahiers „Reclamations du Pape“, ,Jsles Joniennes“,
„Question Saxonne“, „Affaires de la Pologne“ und eine Bleistiftskizze
von Wellingtons Hand: „Un traité entre l'Autriche et la France sur
Naples“.
Ein Konvolut „Germanica 1849“ enthält Schriftstücke, welche
die Neugestaltung Deutschlands und die letzten Verhandlungen des
Reichsverwesers mit dem Ministerium Schwarzenberg betreffen. Sie
dürften vom Legationsrat Georg v. Jsfordink, dessen Briefwechsel mit
Wessenberg 1877 veröffentlicht wurde, an diesen gesendet worden
sein, da Jsfordnik nach dem Sturze des Ministers, dessen vollstes Ver-
trauen er sich erworben, den er am 6. Oktober vor dem Schicksale
Latours bewahrt hat, vorübergehend in der österreichischen Gesandt-
schaft beim „Deutschen Reiche“, d. h. bei der vom Reichsverweser
Kleine Mitteilungen. 81
gebildeten Regierung Beschäftigung gefunden hat. Ich kann heute
nicht feststellen, was von diesen Akten bereits bekannt geworden ist,
da ich die dazu erforderliche Untersuchung im Zusammenhange mit
anderen Studien über den Ausgang der deutschen Bewegung 1848 bis
1849 vorzunehmen gedenke; von manchen derselben sind ohne Zweifel
nicht unerhebliche Aufschlüsse zu erwarten. Es wird sich aus ihnen
nachweisen lassen, dass es damals unter den österreichischen Politikern
eine Partei gegeben hat, die eine ehrliche Auseinandersetzung mit
Preussen und die Anerkennung der preussischen Führung in einem
aus reindeutschen Staaten gebildeten Verbande angestrebt hat. Erz-
herzog Johann und Wessenberg waren die Persönlichkeiten, die zur
Durchführung dieser Ideen geeignet und jedenfalls auch geneigt ge-
wesen wären. Es wird die Aufgabe einer noch ausständigen, bisher
auch kaum ermöglichten und zulässigen Forschung sein, die Umstände
nachzuweisen, unter welchen es dem Fürsten Felix von Schwarzenberg
möglich geworden ist, den Kaiser Franz Josef von jeder Berührung
und Verständigung mit dieser Partei fernzuhalten und ihr jeden Ein-
fluss auf die österreichische Politik in Deutschland zu verwehren.
Als sich Schwarzenberg ein Jahr später selbst dazu gedrängt fühlte,
den Ausgleich mit Preussen zu suchen, waren die Verhältnisse derart
verschoben, dass die Grundlagen für eine friedliche Lösung der Ver-
wickelung nicht mehr geschaffen werden konnten. Wessenberg würde
den vermeintlichen Sieg von Olmütz freilich nicht gewonnen haben;
aber Solferino und Königgrätz wären Oesterreich erspart geblieben, wenn
Männer seiner Richtung die Politik des Kaiserstaates geleitet hätten.
Graz. Hans v. Zwiedineck.
Histor. Vierteljahrschrift 1901. 1. 6
Kritiken.
Ernst Bernheim, Professor der Geschichte in Greifswald. Ge-
schichtsunterricht und Geschichtswissenschaft im Verhältnis zur
kultur- und sozialgeschichtlichen Bewegung unseres Jahrhunderts.
(Sonderabdruck aus der Pädagog. Monatsschrift „Neue Bahnen“
1899. Heft 5 u. 6.) Wiesbaden. E. Behrend 1899. 56 S.
Ein Referat über die historische Pädagogik Bernheims liesse sich
in dieser Zeitschrift sehr kurz fassen, wenn nicht der Historiograph
Bernheim dem Pädagogen auf „neuen Bahnen“ vorangeschritten wäre.
Wer sich mit Geschichte nicht nur als praktischer Schulmann be-
fasst, sondern selbständig historisch arbeitet, wird die Ueberzeugung
des Greifswalder Kollegen teilen, „dass das fortschreitend chronolo-
gische Verfahren das Grundprinzip des Schulunterrichts sein und
bleiben muss“ unbeschadet der subsidiären Heranziehung andrer Me-
thoden, unter denen die biographische an erster Stelle zu nennen
wäre. Auch wird man gern den Satz unterschreiben und unter-
streichen, dass „ein guter Lehrer auch mit der ungeeignetsten Me-
thode Treffliches leisten, ein unbegabter Lehrer selbst mit der besten
Methode keine hervorragenden Erfolge erzielen wird“, weil das Ge-
heimnis der Pädagogik allemal der Pädagog ist. Am Ziele treffen
wir uns wieder, nachdem sich gleich auf den ersten Seiten unsere
Wege getrennt hatten. Ob die Schuld an Bernheim oder an mir
liegt, überlasse ich dem Urteil der Fachgenossen. Bernheim wieder-
holt Seite 12 ff. den Gedankengang seiner vor zwei Jahrzehnten ver-
öffentlichten Untersuchung über „Geschichtsforschung und Geschichts-
philosophie“. Er selbst verweist auf den abkürzenden geschichts-
philosophischen Paragraphen seines Lehrbuches, aber sei es nun die
noch straffere Concentrierung oder das deutliche Aussprechen bis da-
hin latenter oder neuer Gedanken, der Leser wird nicht umhin können,
zu konstatieren, dass „man es vor — Lamprecht anders las“.
Oder soll man es anders verstehen, wenn „der Fall Lamprecht“
auch in einer Skizze der Historiographie des neunzehnten Jahrhun-
derts in den Vordergrund gerückt wird? Während Bernheim früher
in der geschichtsphilosophischen Bewegung des Jahrhunderts zwei
Kritiken. 83
Richtungen, die idealphilosophische und die sozialistisch-naturwissen-
schaftliche unterschieden hat, erfahren wir jetzt, dass es sich um
Richtungen der Geschichtsanschauung im allgemeinen handelt. Die
deutschen Historiker von Kant bis auf unsere Tage gehören der
idealphilosophischen Kategorie an. Der Verfasser der deutschen Ge-
schichte ist der erste deutsche Positivist unserer Zunft. Der Prin-
zipienstreit zwischen Lamprecht und seinen Gegnern wäre wissen-
schaftlicher ausgefallen, wenn beide Teile sich ihrer Stellung in der
wissenschaftlichen Bewegung unserer Zeit deutlich bewusst gewesen
wären.
Handelte es sich nur um den Fall Lamprecht, so würde ich
nach wie vor keine Lust verspüren, in die Arena hinabzusteigen.
Was mir die Feder in die Hand drückt, ist ein gefährlicher Denk-
fehler, dessen ich Bernheim anklagen muss. Jch habe bis jetzt
immer gedacht, dass die primäre Quelle für die Geschichtsanschau-
ungen eines Zeitalters die Historiker im weitesten Sinne des Wortes
seien, nicht die Philosophen, das Wort ebenfalls im weitesten Sinne
verstanden. Daraus folgt, dass das Einteilungsprinzip der Geschichts-
philosophie der Philosophen auf die Geschichtschreibung der Historiker
schlechterdings nicht anwendbar ist. Jedermann weiss, dass der
Historie nichts Menschliches fremd bleibt. Was eine Zeit bewegt,
wird in ihr seinen Niederschlag finden. Neben den tieffurchenden
Eindrücken des Lebens begegnet man in der Historiographie der neueren
Zeiten den Spuren der Geistes- und Naturwissenschaften, der Poesie
und der Kunst. Sie in den Werken grosser Historiker aufzusuchen,
wird immer ebenso reizvoll wie lehrreich sein. Ich würde eigenen
Forschungen widersprechen, wenn ich in Abrede stellen wollte, dass
die Idealphilosophie von Kant bis Hegel in der deutschen Historio-
graphie eine gewisse Rolle gespielt hat, aber ich begreife nicht, wie
man behaupten kann, dass „die deutsche Geschichtswissenschaft bis in
die jüngste Zeit dauernd unter dem Einfluss des Gedankenkreises“ der
deutschen Metaphysiker gestanden habe. Der Gedankenkreis, in den
sie gebannt erscheint, ist das Ergebnis der Entwicklung der deutschen
Kultur seit dem Zeitalter der Reformation. Die Philosophie mag ein
sehr wesentliches Glied in der unendlichen Kette deutschen Lebens
sein; die ganze Kette ist sie nicht. Mit demselben, wenn nicht mit
grösserem Rechte könnten wir sagen, dass die deutsche Geschicht-
schreibung im Banne Goethes gestanden habe, ohne uns damit im
Cirkel zu bewegen. Denn wir führen auf Goethe das sonnenhafte
Moment historischer Weltanschauung, die Kraft des Anschauungsver-
mögens, die Durchleuchtung des Concreten zurück und fühlen uns
ihm näher verbunden als er selbst zu den Philosophen stand. Wenn
6*
84 Kritiken.
für die Mehrzahl der deutschen Historiker der Staat der Ausgangs-
punkt ihrer Studien geworden ist, kommen doch neben der Staats-
flucht des jungen Humboldt und dem Staatsfanatismus Hegels noch
eine ganze Reihe anderer Momente in Betracht von Machiavelli bis
zum Antimachiavell. Bernheim freut sich sichtlich, eine wenn auch
schwache Wurzel Lamprechts in dem Positivismus Comtes entdeckt zu
huben. Im übrigen hat er die Länge der Wurzeln der neueren
Historiographie erheblich unterschätzt.
Aber auch im Aufsuchen der Wurzeln kann man zu weit gehen.
Winzige Wurzelfasern dürfen wir übersehen. Die Hauptsache bleibt
immer der Baum selbst mit seinem Blätterschmuck. Die Sprache
der Bäume ist das Rauschen der Krone. Bernheim wundert sich, dass
Droysen und andere sich mit der Widerlegung Buckles geplagt haben,
anstatt sich gegen den Vater des Positivismus zu wenden. Ich würde
es viel wunderlicher finden, wenn Droysen die fruchtbare Auseinan-
dersetzung mit der positivistischen „history of civilisation in Eng-
land“ nicht der unfruchtbaren Kritik der positivistischen Theorieen
Comtes vorgezogen hätte. Wie Unterschätzung auf der einen Ueber-
schitzung auf der anderen Seite im Gefolge hat, kann man u. a.
aus Bernheims günzlich deplaciertem langen Referate über Bourdeaus
polizeiwidrige Thorheiten ersehen (S. 15ff.) Was können die posi-
tivistischen Orgien dieses Narren, der Shakespeare das Genie abspricht,
weil er in der Hauptsache doch nur ein mixtum compositum sei,
was kann dieser Unsinn über die Geschichtsanschauung der zweiten
Hülfte des neunzehnten Jahrhunderts aussagen? Dieselben Franzosen
— und sie sind gottlob zu zühlen —, die alle grossen Leistungen
als das Resultat unzähliger kleiner Energieen hinstellen, wären froh,
wenn die dritte Republik endlich den Mann fände, der ihre kleinen
lönergieen unter einen Hut brächte.
Wenigstens der „orthodox-katholischen Geschichtsanschauung“ hat
Bernheim eine Ausnahmestellung ausserhalb seiner beiden Richtungen
angewiesen. Wäre er aber auf die historiographische Erscheinung
Janssens nüher eingegangen, so hätte er auch da die nämliche Be-
obachtung machen können, zu der uns Buckle den Anlass gab. Es
ist den Gegnern Janssens! nicht entgangen, dass er nur ein Aus-
lüufer ultramontaner Romantik sei. Wenn sie trotzdem eine lange
Auseinandersetzung mit seiner Leistung prinzipiellen Auseinander-
setzungen mit F. Schlegel oder Görres vorgezogen haben, so geschah
das aus dem einfachen Grunde, weil Janssens Leistung als solche
1 Ausser Lenz hat neuerdings W. Goetz darauf hingewiesen in der Beil.
z. allg. Zeitung 1900 Nr. 111.
Kritiken. 85
etwas Neues war und daher acceptiert oder bekämpft werden musste.
Es genügte nicht, seine methodischen Fehler im allgemeinen nach-
zuweisen. Man musste auch in allen Einzelfragen zeigen, warum seine
Wertschätzung der Faktoren des Reformationszeitalters schief und ein-
seitig sei. Keine Theorie, kein Raisonnement hätte diesen Baum gefällt,
Erst Bezolds Buch und Ritters Fortsetzung, die gleichartige Gegen-
leistung des Protestanten und Katholiken haben das zu Wege gebracht.
So aber wird es immer bleiben. Die Geschichtsanschauung eines
Zeitalters wird durch historiographische Leistungen, nicht durch
graue Theorieen bestimmt. Humboldts klassische Abhandlung „über
die Aufgabe des Geschichtsschreibers“ gehört zu den Geisteserzeug-
nissen, die mehr bewundert als gelesen werden. Ihr kanonisches An-
sehen verdankt sie Rankes Werken. Die frühere Abneigung der
Historiker gegen theoretische Erörterungen hatte ihren guten Grund.
Theoretische Studien haben für uns nur dann einen Wert, kommen
der Geschichtsanschauung nur dann zu gute, wenn sie in unser
eigentliches Metier wieder ausmünden. Auch Schiller hat im Voll-
gefühle künstlerischer Freiheit seine philosophische Periode nur als
eine Durchgangsstufe angesehen. Was unsere Wissenschaft von
Comte, Marx und anderen gelernt hat, erfahren wir nicht aus ihren
Schriften, sondern aus den Nutzanwendungen historischer Darstellungen.
In ihrem Streben nach dem Allgemeinen darf sich die Historie von
ihrem concreten Ausgangspunkte ungestraft nicht über Sehweite
hinaus entfernen. Lediglich die Ausführung, die Behandlung des
concreten Falles entscheidet darüber, wie eine Theorie zu verstehen
ist. Eine Feder oder ein Cirkel neuer Construktion interessieren uns
erst, wenn damit schon einmal geschrieben oder gemessen worden ist.
Es genügt nicht, dass ein „Entdecker“ die Schärfe seiner neuen Lupe
preist. So lange wir die Dinge nicht durch sie schärfer gesehen haben,
lässt uns seine Anpreisung kalt. Ein Gedankengespinnst lässt sich
weiterspinnen. Neue Handgriffe lehrt uns lediglich ein Meisterstück 1.
In diesem Sinne ist die Erweiterung unserer historischen Beobach-
tungsgebiete eine technische. Alles weitere ist Kunst, und wer wollte
behaupten, dass darin seit Herodot ein absoluter Fortschritt möglich
sei. Das letzte und höchste kann sich der Historiker nicht geben.
„Numine afflatur“ wie Raphaels Poesie. Klio gehört nicht erst seit
gestern zu den Musen. Das Jahrhundert, und wäre es auch das
allerneueste, macht es wahrlich nicht. Ueber den Ausfall der
Leistung entscheidet das Zusammentreffen der technischen Vorbe-
dingungen mit der spezifischen Begabung.
1 Vgl. das Citat Diltheys bei Below. Preuss. Jahrbücher 95, 551.
Kotteng
(F
Ir
Daraus err.eos sich meines Erachtens unwiderleglich, dass in
istorograpcisch-em Saone ein „Fal Lamprecht“ gar nicht existiert.
Ich bite B-rnneim. ab einmal ernstich die Frage vorzulegen, wie
die Diaze ständen, wenn Lampre:ht hinter seiner deutschen Geschichte
nicht ein ganres Fi lh-rm thesretischer Controversschriften ausge-
shitet bitte, ob er auch dann dem Geschichtschreiber Lamprecht
eine Azsnahmestelanz in der deutschen Historiographie eingeräumt
haben würde. Was ist denn an der deutschen Geschichte neu, wenn
wir von der vertrackten Perindisierung der Einleitung absehen?!
Larprechts Theorie steht vorläuög noch ganz isoliert. In seiner
Geschichte sicd ihre Postulate noch nicht erfüllt, und das mit gutem
Grunde, weil die Theorie ncch gar nicht geboren war, als er sein
Geschichtswerk ra schreiben begann Janssen verlangte nach einer
Gegenleistung, Lamprechts deutsche Geschichte schreit nach einer
neuen von A bis Z verbesserten Auflage. Der Weite seines Blickes
ist die Anerkennung nicht vorenthalten worden, aber man hat ihm
mit Recht vorgeworfen, dass er die Dinge in der Runde von seinem
Observatorium aus nur verschwommen sieht. Der erste Widerspruch
galt der fragwürligen Solidität seiner Technik. Erst seine falsche
Parade hat falsche Gegenstisse zur Folge gehabt. Warum lässt man
Treitschxes politische und kirchliche Einseitigkeiten mit einigen Vor-
behalten gelten und warum ereifert man sich über Lamprecht ?
Weil bei Treitschke Technik und Begabung in seltenem Masse zu-
sammentreffen, weil bei Lamprecht die Legierung auffallend viel zu
! Ueber die Kulturzeitaiter v. Below in Svbels hist. Ztschr. 81,256 ff. Auch
Steinhausen hat jetzt in der Ztschr. für Kulturgesch (Band 8. Heft 1. Seite
90) gleichzeitig mit Below ‘Hist. Ztschr. 86, 15. Anm. 1) konstatiert, dass nur
der Gegensatz von Konventionalismus und Individualismus richtig, aber
allerdings schon seit langem beobachtet ist. Steinhausen erinnert an das
‚Erwachen des Individuums“ in Burckhardts „Kultur der Renaissance“ und
an die starke Betonung der konventionellen Gebundenheit des mittelalter-
lichen Menschen bei G. Frestag. Below weist zur Erklärung der übrigen
Zeitalter Lamprechts auf Hildebrands natürlich missverstandene Stufentheorie
hin. Auch Steinhausen ist übrigens a. a. O., S. 92, der Ansicht, dass die
Schätzung Lamprechts eine Folge „seiner häufigen eigenen Auslassungen,
nicht seiner wissenschaftlichen Leistungen“ sei. Auch er findet es „dem
wirklichen Verlauf der Dinge“ nicht entsprechend, dass „in der Bernheim-
schen Schrift in einer Skizzierung des „Vordringens des Kulturgeschicht-
lichen in Wissenschaft und Unterricht“ 4", Seiten auf Lamprecht kommen‘. _
Ich habe dafür nur eine Erklärung. Ein Kulturhistoriker wie Burckhardt
will in seinen Werken bei der Arbeit aufgesucht werden. Die Beschäftigung
mit dem Theoretiker Lamprecht ist weit weniger zeitraubend. Wer eine
seiner Broschüren gelesen hat, kann sich die Lektüre der anderen sparen.
Kritiken. 87
wünschen übrig lässt. Die Geschichte der Kunst ist sich über diesen
Unterschied längst im Klaren. Sie würde jenen einen Künstler, diesen
einen Virtuosen nennen. Künstlerschaft kann virtuos wirken, Virtuo-
sität niemals künstlerisch. Was auch neuere Stilverderber und Ver-
menger sagen mögen, Michel Angelo und Richard Wagner bleiben
Künstler, Bernini und Liszt Virtuosen.
Den Lehrern aber hätte Bernheim besser von historischer Art
und Kunst als von den Klopffechtereien des Tages erzählt. Unter
den Arbeiten der bairischen Realschulkandidaten war 1898 eine in
ihrer Art vortreffliche Studie über den modernen Geschichtsunterricht.!
Die Musterbeispiele, wie der Lehrer den historischen Unterricht an-
zupacken habe, waren ganz ausgezeichnet. In der Einleitung aber
wandelte der Verfasser in dem Irrgarten Lamprechtscher Theorieen,
weil er nur diese kannte, und ein junger Mann heute wie vor alters
gern modern ist, um sagen zu können, ich bin mit dabei gewesen.
In diesem Fall hat der gesunde Menschenverstand des jungen Päda-
gogen weiteres Unheil verhütet. Dem Durchschnitt aber, an den
Bernheim gedacht hat, soll man nicht, auch wenn man sie selbst
verschmäht, eine Feder vorzeigen, mit der noch kein Mensch ge-
schrieben hat.
Erlangen. Richard Fester.
Karl Lory, Doktor der Geschichte, Edelmensch und Kampf ums
Dasein. Ein Programm. Hannover, Verlag von Gebrüder Jä-
necke 1900. 8. 44.
In geheimnisvoll prophetischem Ton, in gewaltig dröhnenden
Worten und sich türmenden Bildern verkündigt Lory die neue Lehre,
die er sich, „Geschichte geniessend“, „erwandert“ hat, und vor der
alle bisherigen Weisen der Geschichtsbetrachtung als gänzlich über-
wunden zurücktreten sollen. Freilich werden wir, indem wir den
neuen Tönen zu lauschen anfangen, sofort von beträchtlichen Zweifeln
beunruhigt. So offenbart uns schon der erste Abschnitt höchst merk-
würdige Dinge über das Wesen der Weltanschauung. Lory erstrebt
eine „historische Weltanschauung“, d. i. eine Weltanschauung, die
ausschliesslich durch die Mittel der Geschichtsbetrachtung ent-
standen ist. Ich komme von der Meinung nicht los, dass auf diesem
Wege eine im höchsten Mass einseitige, teils gewaltthätige, teils rat-
lose Weltanschauung entstehen müsste. Lory dagegen hält es für so-
wohl wünschenswert als unvermeidlich, dass einer jeden Wissenschaft
1 Von Lorenz. Gedruckt als Programm der Handelsschule in München.
Ich weiss nicht, ob sie auch im Buchhandel erschienen ist.
Ra Kritiken.
eine nur aus den Hiif-mitteln der bestimmten einen Wissenschaft auf-
gebaute Weltanschauung entspreche. So kennt er nicht nur eine
naturwissenschaftliche, eine theologische, sondern auch eine philologi-
sche, psychologische, physikalische, chemische Weltanschauung. Giebt
es denn, so fragt man sich, so enge und taube Menschen, dass sie
beim Ausbilden ihrer Weltanschauung die Sprache und Winke
aller übrigen Wissenschafts- und Wirklichkeitsgebilde, die ausser dem
einzigen zu Grunde gelegten Gebiete vorhanden sind, völlig über-
hören und ausschliessen? Selbst in Haeckels Weltanschauung —
und diese ist wahrlich genug einseitig naturwissenschaftlich — wür-
den sich unschwer Gesichtspunkte aufzeigen lassen, die den geistes-
wissenschaftlichen Gebieten entnommen sind Dem Verfasser steigert
sich das UTeberwiegen naturwissenschaftlicher, theologischer, ge-
schichtlicher und ähnlicher Gesichtspunkte, durch das sich allerdings
die Weltanschauungen charakterisiren, zu dem ungeheuerlichen Merk-
mal der Ausschliesslichkeit. Die Weltanschauung des schönbeits-
trunkenen Klassizismus z. B. gilt ihm als lediglich aus Philologie
entstanden. Ist es dem Verfasser denn wirklich Ernst damit, dass
an der Weltanschauung der Renaissance oder der Zeit Goethes künst-
lerische, philosophische, geschichtlichem Sinn entstammende und an-
dere Triebfedern keinen wesentlichen Anteil haben? Tebersteigern
freilich bis ins Groteske — dies kommt uns, je weiter wir lesen,
umsomehr zum Bewusstsein — scheint mit der Betrachtungsweise
Lorys nun einmal unlöslich verknüpft zu sein. Wie könnte er sonst
von dem Geschichtstorscher eine unbedingt abweisende Haltung gegen-
über den Naturwissenschaften verlangen? Die Wissenschaften sollen
nicht aufeinander Rücksicht nehmen, sollen einander nicht ergänzen!
Den gesunden Zustand sieht er vielmehr darin, dass der Mensch sich
durch seine Weltanschauung blind und taub macht. Dem modernen
Streben nach Vielseitigkeit, Beweglichkeit, Ausweitung des Weltbe-
trachtens setzt er das Ideal der Verengung und Bornierung entgegen.
Doch halt! der Verfasser versichert zu wiederholten Malen: er
verstehe unter Weltanschauung etwas gänzlich Anderes, als üblicher-
weise darunter verstanden wird. Vielleicht gewinnen, wenn man dies
gehörig beachtet, die zunächst so befremdlich scheinenden Aeusse-
rungen einen guten Sinn. Doch auch diese Hoffnung ist trügerisch;
denn man stösst, wenn man sich klar machen will, welche Bedeutung
das Wort „Weltanschauung“ für Lory hat, auf unüberwindliche
Schwierigkeiten. Weltanschauung ist, so hören wir, weder Wissen
noch Glauben; sie ist stärker als Wissen und Glauben, sie „meistert“
Wissen und Glauben. Ich meinesteils vermag mir nur zwei Quellen
für die Weltanschauung vorzustellen: erstlich das bewusst logische
Kritiken. 89
Verhalten, das wissenschaftliche Erwägen und zweitens das subjektive
Verhalten der Persönlichkeit, alles also, was man als Gefühl, Glaube,
Intuition u. dgl. bezeichnet; und ich meine, dass beim Hervorgehen
einer Weltanschauung beide Quellen — allerdings in sehr verschie-
denen Verhältnissen — zusammenwirken. Was Lory als Weltan-
schauung vorschwebt, fällt dagegen ganz auf diese zweite Seite Er
müsste die Weltanschauung gänzlich der Weise des Gefühls und
Glaubens zusprechen. Zwar vermeidet er mit Aengstlichkeit jede
klare, fassbare Aeusserung über den Sinn, den für ihn das Wort
Weltanschauung hat. Wir hören ihn von „tiefinnersten Richtungs-
linien“, von dem „Grundakkord“ des ganzen Menschenlebens, von Run-
dung, Belebung, Färbung der Begriffe reden; er nennt die Weltan-
schauung „ein Stück Natur, in der Psyche des Menschen zu bewusster
Existenz wiedergeboren“. So nebelhaft dies alles ist, so geht doch
daraus hervor, dass ihm die Weltanschauung so etwas wie die Grund-
stimmung und Grundrichtung des Gefühls- und Trieblebens bedeutet.
Was ich nur als erste rohe Stufe, als Keimzustand der Weltan-
schauung gelten lassen könnte, ist ibm Weltanschauung in
voller Ausbildung. Immer dunkler aber wird es um uns, je
mehr man dem Sinne von „Weltanschauung“ bei Lory nachgeht.
„Es giebt nur eine Weltanschauung der Epoche‘; die Weltanschauung
ist nichts Individuelles. Doch aber spricht er auch von der „per-
sönlichen Weltanschauung des Einzelnen.“ Und er hebt hervor, dass
es einzelne starke Geister sind, die eine neue Weltanschauung sich
und ihrer Epoche schaffen. Also ist die Weltanschauung doch ein
im höchsten Grad individuelles Erzeugnis. Man kann wohl etwa
ahnen, was dem Verfasser ungefähr vorgeschwebt haben mag. Viel-
leicht wollte er sagen: die Lebensgrundrichtung des Einzelnen wird
erst dadurch zur Weltanschauung, dass sie eine Kulturmacht wird.
Allein es wäre doch für das umwälzen sollende „Programm“ Lorys
nützlicher gewesen, wenn er, statt sich in durcheinanderschwankenden
Reden zu ergehen, versucht hätte, einfach und eindeutig auszusprechen,
was er wollte. Oder vielmehr: es wäre ihm dann das Ungeklärte
und Ungereifte seiner Gedanken zum Bewusstsein gekommen, und er
hätte unterlassen, sein „Programm“ zu veröffentlichen.
Denn bis ans Ende bleiben die Darlegungen wüst und wirr.
Der Verfasser bekämpft den Glauben an den Kulturfortschritt; aber
was er uns von seinen Vorstellungen über die Bedeutung des Ent-
wickelungsbegriffes in der Geschichte, über die sich ablösenden „Kultur-
kreise“ und die „Tendenzen“ der Weltanschauungen in ihnen sagt,
lassen uns vollständig im Unklaren, was für eine Auffassung er jenem
Glauben an den Kulturfortschritt entgegensetzt. Er sieht in der
90 Kritiken.
Kultur „eine Erfindung der Schwachen“, aber doch gilt ihm ander-
seits das „Streben nach dem Edelmenschen“, das „Anstreben des Ge-
sunden, Starken, Natürlich-Kraftvollen“ als der Antrieb in aller Kul-
turentwicklung. Wie sich dies zusammenreimt, darüber erfahren wir
nichts. Nicht die „Notwendigkeit“, nicht der „Kampf ums Dasein“
hat die Kultur geschaffen. Aber was der Verfasser über den Kampf
der Gesunden und Starken gegen die Gefahren, die aus dem unge-
heuren Anwachsen der Menschheit entspringen, andeutet, fällt doch
offenbar unter den Begriff der Notwendigkeit und des Kampfes ums
Dasein. Die „Seele“ ist in der Kultur alles! Die geschichtliche
Weltanschauung soll der Verkennung der Seele durch die Natur-
forschung und Psychologie ein Ende machen. Dabei wird freilich
der Seelenbegriff der modernen Psychologie eine Verschiebung „ins
Unermessliche“ erfahren. Die seelischen Thatsachen, die der moderne
Psychologe mit den Hünden greifen zu können glaubt, werden nur
als „die allerletzten Ausläufer der Psyche“ gelten können, „gleichsam
als das Gleiten und leise Wogen jenes Schleiers, unter dessen Hülle
nur die gröbsten Bewegungen der Psyche andeutungsweise sich ab-
zeichnen.“ Eine Mischung aus Staunen und Lachen bleibt als Schluss-
wirkung dieser und ähnlicher Offenbarungen im Leser bestehen.
Ich gestehe gerne, dass ich aus der Stimmung, die durch das
Schriftchen hindurchgeht, gewisse berechtigte Bedürfnisse herausge-
fühlt habe: Sehnsucht nach Grösse und That, nach einer Kultur
grossen Stils, lebhafte Abneigung gegen alle blosse Wisserei, gegen
alles Schwächliche und Skeptische. Ich will auch keineswegs in Ab-
rede stellen, dass Gedankenrichtungen der Philosophie Nietzsches, auf
die Geschichtsbetrachtung angewandt, geistreiche und scharfe Beleuch-
tungen, überraschende und wahrhaft enthüllende Verknüpfungen er-
geben können. Allein dann muss dem Wollen das Können entsprechen.
Beim Verfasser aber ist das Gegenteil der Fall. Ein dunkler heftiger
Drang nach Umwälzung und ein Schwelgen im Hochgefühl unerhörter
Erfolge genügt nicht, auch wenn sich diese Affekte noch so stürmisch
und wild darauf los äussern. Noch mehr aber verschlimmert sich
die Sache, wenn sich damit noch anmassendes Absprechen über
Dinge, die man nicht versteht, verbindet. Der Verfasser bringt sich
um den Anspruch, ernst genommen zu werden, wenn er die Natur-
forschung mit der perversen Wollust an Leichen in verdächtigende
Verbindung setzt („Der Naturwissenschaftler steht im blutbespritzten
Schurz vor der Leiche der Natur und zerlegt sie in ihre Bestandteile:
die Leiche natürlich, nicht die Natur! Für Hysterische beiderlei Ge-
schlechts ein Anblick höchsten sinnlichen Genusses und Nervenreizes“
u. s. w.), oder wenn er die moderne Psychologie als ein „Witzchen
Kritiken. | 91
der Kulturhistorie“ verspotten zu dürfen glaubt. Ich bin geneigt,
dort, wo sich ein gewichtvoller, kühner Geist in Wagnissen des phan-
tasiebeflügelten Denkens ergeht, selbst starke Uebertreibungen, ja
Tollheiten als zu seiner bedeutungsvollen Eigenart nun einmal gehörig
hinzunehmen. Liegt dagegen fast nichts als ein Bündnis von Nebel-
haftigkeit, Trivialität und grossartigem Gethue vor, so wirken solche
Ausschreitungen der Anmassung, wie die eben erwähnten, nur teils
anwidernd, teils komisch.
Leipzig. Johannes Volkelt.
Julius Cramer, Die Geschichte der Alamannen als Gaugeschichte
(A. u. d. T.: Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechts-
geschichte, herausgegeben von Otto Gierke, Heft 57). Breslau
1899. 579 S. und 1 Karte. 8°. 15 M.
Der Verfasser hat in dem vorliegenden, mit ausserordentlichem
Fleisse gearbeiteten Werke, das die geschichtliche Entwickelung der
alamannischen Gaue vom ersten Auftreten des Volkes bis ins Mittel-
alter hinein nachzuweisen versucht, einen schätzenswerten Beitrag zur
historischen Geographie Deutschlands geliefert. Was bei der Lektüre
zunächst in wenig angenehmer Weise sich bemerkbar macht, ist die
äussere Form der Darstellung. Der Stoff ist in eine Unmenge kleiner,
oft wenige Zeilen umfassende Abschnitte gegliedert, wodurch die Ueber-
sicht und der Zusammenhang wesentlich gestört wird. Dazu kommt
eine nicht zu rechtfertigende Breite; es finden sich zahlreiche Wieder-
holungen; kleine unwichtige Episoden sowie zahlreiche Nebenfragen
werden mit unnötiger Ausführlichkeit erörtert; lange Quellenstellen,
zum Teil in der Originalsprache und zugleich in deutscher Ueber-
setzung, auch in solchen Fällen, wo die Interpretation ganz unzweifel-
haft ist, haben im Text Aufnahme gefunden, statt wie billig, in die
Anmerkungen verwiesen zu werden. Durch dieses Verfahren ist der
Band zu einem zur Ergiebigkeit des Stoffes in keinem Verhältnis
stehenden Umfange angewachsen. Aber auch gegen den Inhalt der
Untersuchungen sind mancherlei Einwendungen zu erheben. Dies gilt
namentlich von der Theorie des Verfassers über die Entstehung der
Alamannen. Nach ihm sind diese hauptsächlich aus der Verbindung
der Tenkterer, Usiper und Semnonen hervorgegangen. „Gleichzeitig
mit dem Auftreten der Alamannen verschwinden aus der Geschichte
im Nordwesten Germaniens unter anderen die Usiper, Tenkterer und
im Nordosten die suevischen Semnonen, Stämme, die sich also auf der
Wanderung zu dem neuen Volke der Alamannen vereinigt haben
mögen“ (S. 9). Diese Ansicht ist aber, soweit die Usiper und Tenk-
terer in Frage kommen, längst widerlegt und hätte sollen nicht wieder
92 Kritiken.
aufgebracht werden (vgl. Much, Beiträge zur Geschichte der deutschen
Sprache 17, 96 ff; Baumann, Forschungen zur schwäbischen Ge
schichte S. 501). Dass früher die Tenkterer und später die Ala-
mannen sich durch ihre Reiterei auszeichneten, ist doch kein Beweis
dafür. Es unterliegt vielmehr gar keinem Zweifel, dass die Alamannen
identisch mit den Hermunduren sind, die sich gegen Ende des ersten
Jahrhunderts n. Chr. aus ihren Sitzen im heutigen Thüringen und
Sachsen nach Süden zurückgezogen hatten und seitdem das Land
südlich vom Thüringer Wald bis zur Donau besetzt hielten (vgl. diese
Ztschr. 1900, H. 3, S. 309f.). Nach dem Markomannenkrieg, in dem
sie zum letzten Male erscheinen, sind die Hermunduren spurlos ver-
schwunden; das Volk hat sich ohne Zweifel in einzelne selbständige
Stämme aufgelöst. Ob freilich die von Ptolemäus aufgeführten
Wargionen, Kurionen und Chaitvoren hermundurische Völker und der
Grundstock der Alamannen sind, ist fraglich; die Angaben des grie-
chischen Geographen sind zu unsicher, um daraus bestimmte Schlüsse
ziehen zu können. Wo sollte aber die grosse civitas Hermundurorum
hingekommen sein? Hinzugewandert sind nur die Semnonen, die
späteren Juthungen oder Schwaben, aber wahrscheinlich erst gegen
Mitte des dritten Jahrhunderts; wenn S. 261 gesagt wird, sie seien
im Jahre 213 mit den Alamannen am Main aufgetreten, so ist
dies nicht im mindesten quellenmässig zu begründen. Die Baumann-
sche Hypothese von der Identität der Alamannen und Semnonen ist
natürlich zu verwerfen, wie es auch der Verfasser gethan hat. Die
Alamannen waren also alle Sueben; die Scheidung zwischen suebischen
und nichtsuebischen Alamannen ist unzulässig. Die Semnonen haben
ausser den nach Spanien ziehenden Quaden allein den alten Bundes-
namen beibehalten, in ähnlicher Weise wie später der Name der wandi-
lischen Völkergruppe nur auf den Wandalen haften geblieben ist.
Ueberhaupt ist das, was S. 259 ff. über die Sueben gesagt wird,
zum grossen Teil unrichtig. Der Verfasser folgt hier ganz den ver
alteten Anschauungen von Caspar Zeuss. Die Deutung des Namens
als „Schweifende“ „Nomaden“ sollte nicht wieder vorgetragen werden.
Mit Sicherheit kann man zu den Sueben nur die Semnonen, Quaden,
Markomannen und Hermunduren zählen; die antiken Schriftsteller, be-
sonders Tacitus, haben den Begriff des Namens viel zu weit ausge-
dehnt. Die Warnen (S. 261) sind nicht mit den späteren Nord-
schwaben identisch; das Werenofeld zwischen Saale und Mulde ist
nicht erst im 9., sondern bereits im 6. Jahrhundert von den Wenden
eingenommen worden, vgl. E. O. Schulze, die Kolonisierung und Ger-
manisierung der Gebiete zwischen Saale und Elbe, S. 5.
Das Gebiet der Alamannen scheint anfänglich im Norden nicht
Kritiken. 93
wesentlich über den Main hinauf gereicht zu haben; denn Caracalla
musste, nachdem er jene am Main 213 bekriegt, den Marsch nach
Obergermanien von den Chatten erkaufen (Baumann S. 512). Die
Ansicht des Verfassers, dass die Longionen (Aoyylovas) des Zosimus I,
67 ed. Mendelssohn, die Probus i. J. 278 bekämpfte, Alamannen
und Bewohner des späteren Lahngaues gewesen seien, vermag ich
nicht zu teilen; die bisherige Ansicht, dass jene Lugier aus Schlesien
waren, wird wohl ihr Recht behalten, da gleichzeitig der Kaiser mit
Burgundionen und (silingischen) Wandalen Krieg zu führen hatte.
Der Name ihres Königs Semno ist für ihre suebische Herkunft nicht
beweisend. Erst im vierten Jahrhundert haben die Alamannen sich
nordwärts über den Main ausgedehnt und das dort gelegene Gebiet
innerhalb des limes (Mattiaker) sowie die Buchonia (Spessart, Röhn
und Vogelsberg) in Besitz genommen. Die Chatten sind damals vor-
übergehend nach Norden zurückgedrängt worden; aber bereits im
Jahre 406 grenzten sie wieder an den Main, wie ihre Kämpfe gegen
die durchziehenden Wandalen und Alanen beweisen (vgl. meine Aelteste
Geschichte der Wandalen S. 15). Aus der Tabula Peutingeriana lässt
sich etwas Sicheres über die Ausdehnung der Alamannen nicht ent-
nehmen; was der Verfasser S. 28 f. darüber bemerkt, ist willkürlich.
Vgl. auch Baumann S. 525 f.
Die Bemerkungen über die älteren Verfassungsverhältnisse unter-
liegen ebenfalls mancherlei Bedenken. Dass die Hundertschaft und
die Zehntschaft schon in früherer Zeit territoriale Geltung erlangt
hätten, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, vgl. dagegen Brunner,
Deutsche Rechtsgeschichte L 117. Mit den Gleichungen der ammi-
anischen Bezeichnungen rex = Gaukönig, regulus== Hunne, subregulus =
Zehnter kann ich mich nicht einverstanden erklären. Allzugrosses Ge-
wicht darf man auf die römische Terminologie nicht legen, da ja auch
für die Kennzeichnung der Unterabteilungen des alamannischen Völker-
schaftsgebietes verschiedene Ausdrücke angewendet werden, vgl. auch
Baumann S. 506, Waitz, Verfassungsgeschichte I?, 304 ff. Zur völligen
Klarheit wird man in Bezug hierauf wie auf Entstehung und Wesen
der älteren alamannischen Gauverfassung überhaupt kaum durch-
dringen können; mit der Heranziehung späterer Verhältnisse muss
man aber sehr vorsichtig sein.
Zahlreiche wichtige Schlüsse werden auf die Verbreitung der
Ortsnamen auf ingen u. s. w. gegründet, namentlich an der Hand
der bekannten Forschungen Wilh. Arnolds. Mit Recht stellt man sich
aber dem Wert jener als Geschichtsquelle immer mehr skeptisch gegen-
über, vgl. dazu die Anführungen des Verfassers selbst auf S. 255.
Die Versuche, die Namen einzelner ptolemüischer Völker in späteren
94 Kritiken.
Gaunamen wieder zu entdecken, müssen als verfehlt bezeichnet werden,
vgl. Much S. 91. Baumann S. 503.
Zu dem Litteraturverzeichnis am Schlusse des Werkes ist u. A.
noch nachzutragen: Albrecht, Quaestionum Alamannicarum specimen
1867. Strootmann, Der Sieg über die Alamannen i. J. 268 im
Hermes 30 (1895), S. 355. Hasenstab, Studien zu Ennodius.
München 1890 (S. 50f.) Schröders Rechtsgeschichte ist nach der
3. Auflage anzuführen, v. Wietersheim, Geschichte der Völker-
wanderung nach der 2., von Dahn besorgten Ausgabe. Müllenhoffs
Name ist zu bekannt, als dass man ihn, wie überall geschieht, als
Müllenhof zitieren dürfte. Ludwig Schmidt.
Carl Albrecht Bernoulli, Die Heiligen der Merowinger. Tübingen,
Mohr, 1900. 8°, XI u. 336 S.
In der Vorrede lesen wir folgende Zeilen: „Man mag in diesem
Buche einen Versuch erblicken, das Tagesproblem der Geschichts-
wissenschaft für die Kirchengeschichte wenigstens zu formulieren.
Wenn wirklich auch hier nicht die grossen Männer, sondern Hunger
und Durst der Armen, nicht die geläuterte Erkenntnis von Führern,
sondern das gährende Bedürfnis der Massen den Verlauf der Ereignisse
bestimmt, was immerhin einmal angenommen werden kann, so wäre
die dogmengeschichtliche Methode, unter deren Zeichen die kirchen-
historische Methode noch immer steht, in ihrer wissenschaftlichen Be-
rechtigung in Frage gestellt. Auf alle Fälle kann also ein Studieren
des Volksglaubens innerhalb des Kirchenglaubens kein müssiges Unter-
nehmen sein.“ (S. VII.) Und so habe es der Verfasser denn unter-
nommen, den Heiligenkultus der Merowingerzeit zu behandeln, obgleich
er, wie er selbst gesteht, „noch vor zwei Jahren dem Stoffe völlig
fremd war“. (S. X.)
Wir haben also in Bernoullis Buche viel weniger die Darstellung
des unbefangenen Fachkundigen, der aus reiner Liebe zum geschicht-
lichen Wissen ans Werk tritt, als die These des Sozialphilosophen zu
finden, dem der besprochene Gegenstand nur eine Gelegenheit ist,
irgend welchen theoretischen Begriff mit Beweisen zu versehen. Dass
der Verfasser sich in ziemlich kurzer Zeit mit seinem Stoffe bekannt
zu machen wusste und sein Werk schön geschrieben und an Ge-
danken reich ist, kann an dieser Thatsache nichts ändern.
Das Werk zerfällt in zwei fast ganz zusammenhanglose Bücher,
und Verfasser hat ganz Recht, wenn er bekennt, dass er „das Eben-
mass des idealen Planes nur ungenügend verwirklicht‘ hat.
Buch 1 ist den Heiligenleben der Merowingerzeit gewidmet
und erkennt drei verschiedene Gattungen dieser Biographien. Die
Kritiken. 95
einen stehen auf echt historischem Boden und sind von Augenzeugen
verfasst, andere, wie überhaupt die von Gregor von Tours und Fortu-
natus verfassten Viten, fussen auf historischer Forschung, andere endlich
haben keine andere Quelle als die volkstümliche Ueberlieferung und
sind nichts als Legenden. Einer jeden dieser drei Gattungen widmet
B. einen ausführlichen Abschnitt. Die erste Gattung fällt ganz in
den Zeitraum des römischen Kaisertums, und die Schilderung, die er
von den bekanntesten Heiligen (Martinus von Tours, Severinus von
Noricum, Fulgentius von Ruspe, Caesarius von Arelas u. a.) an der
Hand ihrer Biographen entwirft, verdient als eine durchaus treue und
plastische hervorgehoben zu werden; sie gehört ohne Zweifel zu den
besten Seiten des Buches. Die im zweiten Abschnitt zur Besprechung
kommenden, durchgehend dem VI. und VII. Jahrhunderte zugehörenden
Heiligenleben sollen sämtlich, dem Verf. zufolge, in die Kategorie der
Forschung fallen, wobei er jedoch übersieht, dass des Fortunatus
Vita Radegundis und mehr als eine der Vitae Patrum des
Gregor von Tours eben so gut auf persönlicher Kenntnis des Stoffes be-
ruht als irgendwelche der im ersten Abschnitt besprochenen Biographien.
Uebrigens werden auch hier in die Charakteristik der Hagiographen
und ihrer Werke oft sehr interessante Bemerkungen eingeflochten.
Hingegen kann ich mich mit den Erörterungen und Folgerungen
des dritten Abschnittes mit nichten einverstanden erklären. Und hier
rächt es sich meines Erachtens, dass der Verfasser dem Studium der
merowingischen Hagiographie bloss zwei Jahre widmen zu müssen
glaubte. In den legendarischen Heiligen nichts als verpuppte Götter
der keltischen oder germanischen Vorzeit erkennen zu wollen, den
h. Georg kurzwegs zu einem Mithra, die h. Genovefa und die h.
Gertrud zu einer deutschen Isis, den (übrigens angelsächsischen) Oswald
und den h. Julien von Brioude zu einem Wodan zu stempeln, das
heisst sich zu einem veralteten, längst überwundenen Standpunkt be-
kennen und die etwaigen harmlosen Aehnlichkeiten, die sich zwischen
Heiligen- und Götterkultus erkennen lassen, mit einer Zauberformel
lösen wollen. Ich kann nur bedauern, dass mir der Raum fehlt, um
darzuthun, wie oberflächlich die Beweisführung B.s hier ist und wie
wohl er gethan hätte, wenn er den Wahn einer gewissen Mythologie-
Forschung nicht in seinem Werke hätte spuken lassen.
Das zweite Buch behandelt das Heiligengrab, oder, um es
richtiger zu sagen, den Heiligenkultus der Merowingerzeit mit
seinen verschiedenartigen Kundgebungen und schliesst mit einer
Würdigung dieses Kultus in Hinsicht auf seine moralische, intellek-
tuelle und soziale Bedeutung. Hier berührt sich B.s Werk vielfach
mit dem jüngst erschienenen, ihm aber noch nicht bekannt gewordenen
96 Kritiken.
Werke Marignans (Etudes sur la Civilisation Frangaise T. IL
Le culte des saints. Paris, Bouillon, 1899, XXXV— 250 S.), und
es wäre eine lohnende Aufgabe, die Ergebnisse beider Forscher unter-
einander zu vergleichen, wenn auch Marignan mehr die archäologische,
Bernoulli mehr die kulturhistorische Seite vorkehrt. In eine gründ-
liche Kritik von B.s Ansichten kann ich leider hier nicht eingehen.
Wenn ich auch gerne zugebe, dass man in diesem zweiten Teile viel
nützlichen Bemerkungen und lesenswerten Erörterungen (zwar neben
manchen abenteuerlichen Hypothesen) begegnet, so muss ich doch er-
klären, dass eine bloss naturalistische, wenn auch noch so reichlich mit
Argumenten aus dem Gebiete der Physiologie und Psychophysik ver-
sehene Erklärung der Probleme des merowingischen Heiligenkultus
dieselben nur sehr ungenügend beleuchtet und die Hauptfrage der
historischen Wirklichkeit der Thatsachen nicht einmal berührt. Durch
die Nachlässigkeit des Setzers hat sich eine ziemlich grosse Zahl von
Irrtümern, bauptsächlich in Namensformen, eingeschlichen; so z. B. liest
man S. 22 Pfacius statt Idacius, S. 68 Rusticius statt Ruricius, S. 242
Verenand statt Vermand u.s.w. u.s.w. Mitunter giebt es auch einige
Versehen, die dem Verfasser zu schulden kommen, so z. B. S. 110
Saint-Ivoine statt S. Julien de Brioude und S. 278 Utrecht statt
Maestricht.
Lüttich. G. Kurth.
Emil Krüger. Der Ursprung des Welfenhauses und seine Ver
zweigung in Süddeutschland. Neue, unter Zugrundelegung des
bisher zugänglichen Urkunden- und sonstigen Quellenmaterials ge-
wonnene Forschungsresultate. Wolfenbüttel. Verlag von Julius
Zwissler. 1899. 8°. XV und 586 SS. nebst 18 Stammtafeln und
einer Besitzkarte.
Auf den Gang der vorliegenden Untersuchung müssen wir etwas
ausführlicher eingehen, denn dem Werk ist nur eine sehr knappe In-
haltsübersicht, sogar ohne Seitenangaben vorausgeschickt. Im ersten
der fünf Teile lernen wir im Anschluss an eine Urkunde vom 8. Aug.
760 die ältesten Glieder des Welfenhauses, ihren genealogischen Zu-
sammenhang und die Herkunft des Geschlechtes (aus Franken) kennen
(bis S. 38), woran sich dann die Darstellung der folgenden Genera-
tionen und ihrer Zusammenhänge schliesst. Besonders interessant sind
hierin die Ausführungen über die Stellung der Welfen in den Kämpfen
Ludwigs des Frommen mit seinen Söhnen und der Nachweis des ag-
natischen Zusammenhanges der Alaholfinger mit den Welfen, welcher
Nachweis sich in erster Linie auf die ausführliche Uebersicht über
die Besitzungen der ältesten Welfen stützt (SS. 40—53). Mit dem
Kritiken. 97
Tode Welfs IX. von Kärnthen (1055) schliesst dieser Abschnitt
(S. 155) ab. Die letzten Generationen, deren Genealogie schon
lange feststeht, sind demgemäss nur kurz behandelt. Der zweite
Hauptteil (bis S. 228) bespricht das Veringer Grafenhaus. Nachdem
dasselbe als Zweig der Welfen nachgewiesen ist und seine noch un- .
sicheren Generationen möglichst klargestellt sind (bis S. 187), werden
die Württemberger Grafen ihrerseits als Seitenlinie der Veringer er-
wiesen. Beiden Abschnitten folgen vergleichende Besitzübersichten.
Die älteste Genealogie der Württemberger füllt den dritten Hauptteil
(bis S. 429). Die Vererbung der schwäbischen Besitzungen des 1121
gestorbenen Grafen Werner von Grüningen (Grieningen), dessen Herkunft
aus Veringer Stamme und dessen Besitzungen in Hessen (teilweise als
Exkurs) eingehend behandelt sind, an die Grafen von Achalm-Gamer-
tingen und von Württemberg - Grüningen, lässt beide Häuser als
nahe Verwandte des angeführten Grafen Werner und damit der Ve-
ringer erscheinen (bis S. 312), ein neuer Beweis für die Abstammung
der Württemberger aus dem Welfenstamme. Es folgen dann ausführliche
Untersuchungen über die älteste noch völlig unsichere Genealogie der
Grafen von Württemberg (bis S. 340), über die Abtrennung und den
Ausgang der Grüninger Linie (bis S. 349) und die ältesten Be-
sitzungen beider Linien (bis S. 400). Die weitere Genealogie der
Grafen von Württemberg bis zu Eberhard II. (bis S. 424) schliesst
den dritten Hauptteil, dem noch ein Exkurs über eine Schwester des
Veringers Hermann des Lahmen von Reichenau angehängt ist (bis
S. 428). Der vierte Hauptteil enthält, nach Gauen geordnet, eine
vergleichende Zusammenstellung der ältesten Besitzungen der vier
Welfenhäuser, der Welfen, der Alaholfinger, der Veringer und der
Württemberger. Hier sind die bisher gegebenen Besitzübersichten
zusammengefasst und ergänzt, sowie die urkundlichen Belege dafür
beigebracht. Der letzte Hauptteil, gewissermassen ein Anhang, be-
handelt die älteste Genealogie des Hauses Este, der heutigen Welfen
(bis S. 568) und die mögliche Herkunft desselben aus dem Welfen-
stamme (bis K. 586). Auf den 18 beigegebenen Stammtafeln sind
die genealogischen Ergebnisse der gesamten Untersuchungen zusammen-
gestellt.
Die Beweismittel Krügers sind, entsprechend der Zeit (8. bis
12. Jahrh.), in welcher sich seine Darstellung vorzugsweise bewegt,
die Lage und Vererbung der Familiengüter, sowie Gleichheit der
Vornamen und der Wappen. Letzterem Argumente kommt eine er-
hebliche Beweiskraft nicht zu, da Wappengleichheit ebensogut auf
agnatische wie auch auf cognatische Verwandtschaft zurückgehen
kann (z. B. Zähringen und Freiburg-Fürstenberg), wie anderseits
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 7
98 Kritiken.
Linien desselben Hauses vielfach durchaus verschiedene Wapper
führen (z. B. Zähringen einen Adler, Baden einen Schrägbalken, Teck
die Rauten). Ebenso unsicher steht es im allgemeinen mit den Vor-
namen. In den zum Glück nicht sehr häufigen Fällen, in denen der
Verfasser sich hiermit zu beschäftigen hatte, wäre eine korrekte Ausdrucks-
weise, z. B. für „Welfhardus, die Verlängerung von Welf,“ (S. 158)
oder „Riculf ist identisch mit Richbald; beide Namen stehen im selben
Verhältnis zu einander, wie Berchtolfus und Bertoaldus (Bertwaldus),
die beide Nebenformen für Berchtold sind,“ (S. 8) vorteilhafter ge-
wesen. Auch in der Anwendung des Hauptbeweismittels durch Lage
und Vererbung der Güter ist Krüger nicht immer vorsichtig genug.
Es schwächt die Beweiskraft seiner Ausführungen nicht unerheblich ab,
wenn sich wiederholt Besitzvergleichungen nur auf Vermutungen stützen
(z. B. S. 224, Neckargau), oder zeitlich zu weit auseinanderliegende
Nachrichten verwendet sind (z. B. S. 221f., Filsgau). Die Resultate
würden ohne solche Stellen klarer und überzeugender zu Tage treten.
Auch die Identifizierungen von Personen sind nicht immer glücklich.
Doch ahgesehen von diesen nebensächlichen Punkten sind die Unter-
suchungen durchaus sicher; es ist für das Gesamtresultat unerheblich,
ob der genealogische Zusammenschluss überall richtig konstruiert ist
oder nicht; die Hauptsache, der Nachweis der Stammeseinheit der
Welfen, Alaholfinger, Veringer und Württemberger, namentlich der
Welfen und Veringer, ist geliefert, so weit für diese frühen Zeiten
überhaupt ein derartiger Nachweis geliefert werden kann. Und nicht
nur für die Genealogen, denen Krüger auch hier wieder neue Wege
gewiesen hat, sind diese Untersuchungen wertvoll, auch den Histo-
rikern bringen sie manches Interessante. Es sei namentlich auf
die bereits oben berührte Darstellung der Anteilnahme der Welfen
an den Kämpfen Ludwigs d. Fr. und seiner Söhne bingewiesen, ebenso
auf die damit zusammenhängenden Stellen über die Güterpolitik der
Welfen, wie auch auf die Abschnitte über die Anfänge des Burgun-
dischen (königlichen) Zweiges und über die Besitzungen des Hauses.
Diese Kapitel geben einen guten Einblick in die Umwälzungen, welche
der Sieg der einen oder der anderen Partei in diesen Kämpfen jedes-
mal im Gefolge hatte. Leider treten diese Vorzüge nicht genügend
hervor, da es dem Ganzen an der letzten Durcharbeitung zu fehlen
scheint; sonst wären Stellen, wie die oben angeführten, nicht im
Texte stehen geblieben. Ferner bringt die Inhaltsübersicht (S. V)
nur die Ueberschriften der fünf Hauptteile; ein bei der Fülle der
Namen unentbehrliches Register fehlt ganz, so dass die Uebersicht
und Orientierung fast unmöglich wird. Die allerdings erhebliche
Zahl von Stamm- etc. Tafeln — über 50, z. T. mehr als seitengross,
Kritiken. 99
ungerechnet die 18 Tafeln am Schlusse — welche, an passenden
Stellen eingeschoben, das Verständnis sehr erleichtern, kann für diesen
Mangel nicht entschädigen. Es erübrigt noch zu bemerken, dass in
den Untersuchungen eine umfangreiche Litteratur verarbeitet ist. Ein
Teil der Arbeit ist in etwas veränderter Gestalt in den Württemb.
Vierteljahrsheften 1899 erschienen. Im folgenden Jahrgange der-
selben Hefte hat Schneider unter zu starker Betonung der oben er-
wähnten nebensächlicheren Mängel in der Methode den Nachweis
Krügers der Stammeseinheit der Veringer und Württemberger abge-
wiesen, ohne dabei auf die anderen Abschnitte einzugehen.
Karlsruhe. Otto Roller.
Rudolph Eberstadt, Der Ursprung des Zunftwesens und die älteren
Handwerkerverbände des Mittelalters. Leipzig, Duncker & Humblot,
1900. IV u. 201 S. 8°.
Der Verfasser hat bereits vor etwa drei Jahren unter dem Titel:
„Magisterium und Fraternitas“ ein Werk über die älteren deutschen
und französischen Handwerkerverbände erscheinen lassen, das im ganzen
eine entschiedene Ablehnung erfahren hat und auch in dieser Zeit-
schrift 1, 119 ff. von mir nicht eben günstig beurteilt worden ist.
Wenn man an das neueste Werk vielleicht mit der Hoffnung heran-
tritt, dass die geradezu vernichtende Kritik E. etwas die Augen
geöffnet und ihn bewogen habe, wenigstens die offensichtlichsten Ver-
drehungen und Unrichtigkeiten zu berichtigen und seine Anschauung
etwas zu modifizieren, so erlebt man eine Enttäuschung. E. lebt in
dem Glauben, einer litterarischen Clique zum Opfer gefallen zu sein,
und von all dem Verkehrten, das er behauptete, hat er auch nicht
dass geringste zurückgenommen. Etwa ein knappes Drittel des neuen
Buches reproduziert, zum guten Teil in wörtlicher Anlehnung, einfach
den Inhalt von „Magisterium und Fraternitas“, ein weiteres knappes
Drittel ist eine Polemik E.s gegen seine Rezensenten, auf die ich,
soweit meine Person in Frage kommt, an anderer Stelle antworten
werde, und von der ich hier nur bemerke, dass sie an Gehässigkeit
fast alles mir bisher bekannte hinter sich lässt. So bleibt nur etwa
ein reichliches Drittel des Buches für eigene neue Forschung übrig.
Dasselbe ist der Erforschung der alten hofrechtlichen, angeblich
mechanisch gegliederten Handwerkerämter gewidmet, in denen E. die
Vorstufe des angeblich organisch gegliederten Magisteriums erblickt.
Das historische Material, auf dem E. weiter baut, ist, soweit Deutsch-
land in Betracht kommt, längst bekannt und oft bearbeitet; was von
westfränkischen Quellenzeugnissen hinzu kommt, ist kaum der Rede
wert. Die Gesichtspunkte aber, von denen aus der Verf. seinen Stoff
73%
100 Kritiken.
würdigt, sind nicht andere, als die der zahlreichen älteren Vertreter
der Hofrechtstheorie, höchstens mit dem Unterschiede, dass E. seine
Vorgänger an Einseitigkeit übertrifft und dass er im Nichtverstehen
oder Nichtverstehenwollen der Gegner das Menschenmögliche leistet.
Mit einem Forscher, der seinen Gegnern eine „Herleitung des Zunft-
wesens aus dem Standesrecht der Freiheit“ imputiert (S. 135), ist
nicht zu streiten. Vor allem verfügt E. über eine schrankenlose
Einbildungskraft, die geradezu alles aus den Quellen herauszulesen
vermag. Man vergleiche z. B. nur einmal die Ausführungen über das
Trierer Schuhmacherhandwerk auf S. 83 f. mit den Quellenstellen und
mit der gewissenhaften Schilderung Baers in den Forschungen zur
deutschen Geschichte 24, 233 f. Man wird dann einsehen, dass eine
Auseinandersetzung mit derartigen Phantasien einfach zwecklos ist.
Hin und wieder trifft man auf eine brauchbare Bemerkung, aber im
ganzen nimmt man aus dem Buche den wenig erfreulichen Eindruck
mit, dass der nicht unbegabte Verfasser sich in eine bestimmte Theorie
völlig verrannt hat und überhaupt nicht mehr mit der Möglichkeit
einer anderen Anschauung ernstlich rechnet.
Tübingen. Siegfried Rietschel.
Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae.
Zweiter Band (1152—1227). Namens des Vereins für Thüringische
Geschichte und Altertumskunde bearbeitet und herausgegeben von
Otto Dobenecker. Jena, Gustav Fischer, 1900. VI, 556 S. gr. 4°.
Dem in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (N.
F. 1. Jahrg. Monatsbl. S. 349 ff.) eingehender besprochenen ersten
Bande dieses gross angelegten und mustergiltig durchgeführten Sammel-
werkes ist der zweite innerhalb der in Aussicht gestellten Frist pünkt-
lich gefolgt. Schon im Dezember 1897 war ein erster Halbband,
der in 1466 Nummern die Regesten bis zum August 1210 enthielt,
fertig gedruckt, und im März dieses Jahres konnte der zweite Halb-
band mit 1014 Nummern, die die Regesten bis zum Ende des Jahres
1227, dem Todesjahre des Landgrafen Ludwigs IV. herabführen, aus-
gegeben werden. Den Band bis 1246, dem Todesjahre Heinrich Raspes,
zu bringen, wie in Aussicht genommen war, hinderte die zunehmende
Fülle des Stoffes. Ohne die Ausarbeitung des über 100 Seiten um-
fassenden Registers, die im Zusammenhange vorzunehmen den Heraus-
geber seine Amtsgeschäfte zwangen, hätte der Band um mehr als
ein Jahr früher erscheinen können.
Die Grundsätze für die Bearbeitung des Materials sind im neuen
Bande mit gleicher Umsicht und Sorgfalt wie im ersten durchgeführt
worden und haben sich in gleicher Weise bewährt. Der Heraus-
Kritiken. 101
geber hat sich mit dem zweiten Bande aber eine neue Aufgabe ge-
stellt. Er hat in Nachträgen, Zusätzen und Berichtigungen nicht nur
das Vereinzelte gebracht, was bisher aus irgend einem Grunde unbe-
rücksichtigt geblieben war, sondern er erhält den Benutzer auch
völlig auf dem Laufenden über die inzwischen erschienene Litteratur.
Das gleiche Verfahren wird für die Fortsetzung in Aussicht gestellt.
So wird man in diesem Werke also ein Repertorium haben, das in
knappster und doch völlig erschöpfender Weise für jede Frage zur
thüringischen Geschichte, die es mit Urkundenstoff zu thun hat, in
den Stand der Forschung einführt. Man kann die Bände nicht in
die Hand nehmen, ohne seine Freude zu haben an der klaren und
nach jeder Richtung hin gelungenen Durchführung dieses Gedankens.
Es ist bei einem derartigen Werke unthunlich, auf Einzelheiten ein-
zugehen; das muss der Spezialforschung überlassen bleiben, die allein
auch die gewonnenen Resultate weiterführen kann. Hier soll nur
noch hervorgehoben werden, dass der Herausgeber ganz besondere
Mühe verwandt hat auf die Feststellung und Unterscheidung der ein-
zelnen Persönlichkeiten mit gleichem oder verwandtem Namen und
auf die Erklärung der Oertlichkeiten aller Art. Die Lösung dieser
manchmal besonders schwierigen und verwickelten Fragen erfuhr wie-
derholt Förderung durch die Arbeit am Register, die das Material in
einer Weise übersichtlich machte, wie das beim Sammeln nicht zu
erreichen war. Die so gewonnenen neuen Ergebnisse hat der Heraus-
geber dann sogleich in den Zusätzen und Berichtigungen verwendet.
Wo man auch hineingreift in diese Publikation, überall stösst man
auf die Zeugnisse seltenen Fleisses, beharrlichster Ausdauer und
selbstlosester Hingabe an die Erreichung des gesteckten Zieles. Möge
es dem Herausgeber beschieden sein, seine Arbeit noch weit voran-
zubringen und möchte seine amtliche Stellung sich so gestalten lassen,
dass für die Durchführung der Regesta Zeit und Kraft bleibt. Thüringen
hat in diesen ein Werk erhalten, wie es ein solches durch die Kraft
eines Mannes noch nicht besass, und Deutschland eine der wertvollsten
und gediegensten Schöpfungen provinzieller Geschichtslitteratur.
Heidelberg. Dietrich Schäfer.
Hans Prutz. Preussische Geschichte Bd. 1: Von den ersten An-
fängen bis 1655. Bd. 2: 1655 — 1740. Stuttgart, I. G. Cotta
1900. (VI, 463 S.; 406 S.)
Berners Geschichte des Preussischen Staates war bisher die
einzige Darstellung des Themas für weitere Kreise aus der Feder
eines angesehenen Fachmanns, aber sie zeigt doch bei allen ihren
Vorzügen so viel einseitig - dynastische Tendenz, dass eine andere,
102 Kritiken.
objektivere Schilderung der Preussischen Geschichte oft genug ge-
wünscht worden ist. Jetzt ist sie nun von Prutz versucht worden —
im ganzen, wie man sagen darf, mit gutem Gelingen, zu dem nicht
zum wenigsten die dem Verfasser eigene fliessende Diktion und der
bei aller Sachlichkeit warme und der Bedeutung des Stoffes ange-
messene Ton beigetragen haben.
Prutz hat sein Werk, das leider auf Quellen- und Litteratur-
angaben gänzlich verzichtet, auf vier Bände angelegt, von denen bis-
her die beiden ersten, die die Erzählung bis zum Jahre 1740 führen,
vorliegen. Der erste Band beginnt damit, die Geschichte des Ordens-
staates zu erzählen und zwar weit ausführlicher als späterhin die
Anfänge der Kurmark: mit Absicht, denn Prutz verficht die These,
dass das Ordensland und nicht die Kurmark Brandenburg der Kerm
der preussischen Gesamtstaatsbildung gewesen sei. Die These ist
zwar von O. Hintze in seiner eingehenden Besprechung des Buches
(Forsch. zur brdbg.-preuss. Gesch. 13, 276) abgelehnt worden, aber
es scheint mir doch ein fruchtbarer und gesunder Gedanke, die Be-
deutung des Ordensstaates für die brandenburgisch-preussische Geschichte
einmal schärfer zu betonen, als es jetzt meist zu geschehen pflegt.
Das Kernstück des zweiten Bandes, der Teil, der auch dem
Historiker am meisten Neues bietet, ist die Schilderung der Regierung
des Grossen Kurfürsten. Für die Anfänge des Kurfürsten nimmt
Prutz im wesentlichen die Ergebnisse der Studien von Meinardus
über den Grafen Adam Schwarzenberg an, für die spätere Zeit stützt
er sich zum grossen Teile auf eigene archivalische Forschungen, die
die Abhängigkeit Friedrich Wilhelms von Frankreich in den Jahren,
die man als die Höhepunkte seiner Regierung anzusehen gewohnt ist,
scharf erkennen lassen. Gegenüber diesem, aus dem Vollen ge-
arbeiteten Bilde des Kurfürsten, das freilich mit dem überlieferten
Heroentypus wenig Aehnlichkeit mehr hat, fällt dann der Rest des
zweiten Bandes, die Darstellung Friedrichs I. und Friedrich Wilhelms I.
merkwürdig ab: man hätte nicht erwarten sollen, dass das Lebens-
werk des zweiten Königs, der innere Aufbau des preussischen
Staates, dem doch die Forschung sich nachgerade eifrig genug zu-
gewandt hat, heute noch mit so kurzen, an der Oberfläche haftenden
Notizen könnte abgethan werden. Die ungenügende Berücksichtigung
der inneren Geschichte ist freilich dem ganzen Buche zum Vorwurf
zu machen, aber da dieses zweifellos zu den Erscheinungen gehört,
bei denen man Hoffnungen und Erwartungen für eine neue Auflage
aussprechen darf, so bleibt zu wünschen, dass in dieser wenigstens
jener schwere Mangel beseitigt werden möge.
In einem längeren Vorwort bekämpft Prutz scharf und lebendig
Ep Po eege... BR
Kritiken. 103
die teleologische Auffassung, dass die brandenburgischen Herrscher
von den unscheinbaren Anfängen des Kurstaats an bewusst und kon-
sequent die Einigung Deutschlands unter ihrer Führung angestrebt
hätten. Von den Fachgenossen ist aber doch diese Anschauung, seit-
dem Droysen sie vor Jahrzehnten unter entschuldigenden Umständen
auf die Spitze getrieben hatte, längst überwunden, und wenn Prutz
trotzdem noch immer namhafte Vertreter dieses Standpunkts unter
den Historikern vermutet, so wird ihn doch die allgemeine zornige
Ablehnung, die Sommerlads Buch über die soziale Wirksamkeit der
Hohenzollern soeben gefunden hat, zu andrer Ansicht bekehren müssen.
Als Antwort auf die Klagen aber, die Prutz über den heutigen
preussischen Geschichtsunterricht erhebt, der vielfach tendenziös sei
und zur Selbstüberschätzung verführe, möchte ich die Worte wieder-
holen, die O. Hintze (a. a. O.) darauf erwidert hat; sie sind allen
jenen aus der Seele geschrieben, die eine starke nationale Gesinnung
und deren Pflege in der Schule mit der Ehrfurcht vor der Wissenschaft
vereinigen zu können glauben:
‘Der Grundsatz, den der Verfasser aufstellt, dass die vater-
ländische Geschichte nicht mit einem anderen Masse gemessen werden
darf wie die jedes anderen Volkes, dürfte, namentlich für die Schule,
doch nur cum grano salis gelten. Man kann hier nicht von jeder
teleologischen Auffassung abstrahieren, sonst wird die Geschichte
entgeistet. Absolute Objektivität ist hier weder erreichbar noch
wünschemswert. Die Geschichte soll nicht bloss lehren, wie die Ver-
gangenheit gewesen, sondern vor allem auch wie die Gegenwart ge-
worden ist. Patriotischer Geist und wissenschaftliche Gewissen-
haftigkeit haben sich bisher im preussischen Geschichtsunterricht
noch immer gut vertragen. Takt, Persönlichkeit, lautere Gesinnung
ist dabei freilich noch nötiger als ein gutes Lehrbuch.’
Hannover. Viktor Loewe.
Regesta episcoporum Constantiensium. Regesten zur Geschichte
der Bischöfe von Konstanz von Bubulcus bis Thomas Berlower.
517—1416. Herausgegeben von der badischen historischen
Kommission. IL Band. 1.— 3. Lieferung 1293 — 1351. Be-
arbeitet von Alexander Cartellieri. Innsbruck, Wagnersche
Universitätsbuchhandlung. 1894 — 96.
Seit 1896 ist keine weitere Lieferung der Konstanzer Regesten
ausgegeben worden. Das Stocken der Publikation wäre an sich er-
klärlich durch die Versetzung Cartellieris aus dem archivalischen ın
den so ganz anders gearteten akademischen Wirkungskreis. Ich
fürchte jedoch, dass noch ein anderes mitspielt, dass man sich —
104 Kritiken.
leider zu spät — überzeugt hat, so nicht weıter arbeiten zu können.
1894 erschien die ausgezeichnete Untersuchung Th. Ludwigs über
die Konstanzer Geschichtschreibung bis zum 18. Jahrhundert. Zum
erstenmale wurde Ordnung in das Wirrsal der handschriftlichen
chronikalischen Ueberlieferung der Bodenseestadt gebracht. Die Grund-
lage zu einer kritischen Edition der Konstanzer Quellen war ge-
schaffen. Ludwig wäre der prädestinierte Herausgeber gewesen, den
sich die Kommission nicht entgehen lassen durfte. Allein dem ersten
folgte kein zweiter Schritt. Ludwig wandte sich anderen Arbeits-
gebieten zu. Ein anderer Herausgeber ist nicht gefunden oder über-
haupt nicht gesucht worden. Die Berichte über die Plenarsitzung der
Kommission enthalten keine Andeutung, dass man den Gedanken einer
Neubearbeitung der Konstanzer Chroniken ins Auge gefasst habe. Der
ersten vor Ludwigs Buch 1894 ausgegebenen Lieferung der Bischofs-
regesten folgte 1896 ein Doppelheft.
Nun kann man gewiss nicht sagen, dass erst Ludwig auf die
Notwendigkeit einer kritischen Ausgabe der Konstanzer Chroniken
aufmerksam gemacht habe. Wer sich mit der Geschichte des Ober-
rheins befasst hatte, wusste auch, dass Rupperts Ausgabe (1891) allen
Grundsätzen historischer Kritik und moderner Editionstechnik geradezu
Hohn sprach. Eine Orientierung über die Ueberlieferung war nur
auf dem Wege möglich, den Th. Ludwig mit glücklichstem Gelingen
einschlug. Dem Bearbeiter der Regesten ist das am wenigsten ent-
gangen. Schon in der ersten Lieferung von 1894 bemerkte er (nr.
3440 *), man müsse „immer im Auge behalten, dass das gegenseitige
Verhältnis der Stadt und Bistum Konstanz berührenden chronikalischen
Aufzeichnungen bisher unerforscht und schwer zu erforschen sei, $0-
lange nicht die zu Grunde liegenden Handschriften sämtlich genau be-
kannt und auf ihr Alter geprüft seien“. Er hat es auch in der Folge
verstanden, aus der Not eine Tugend zu machen. Von der zweiten
Lieferung an ist er im stande, die Untersuchungen Ludwigs nicht nur
zu verwerten, sondern vielfach zu ergänzen und weiterzuführen (vgl.
4690). Aber er sah sich doch in der unangenehmen Lage eines
Baumeisters, dem zugemutet wird, auf unsicherem Baugrund ein Haus
aufzuführen. Das erste Heft zitiert noch nach Ruppert die Chronik
Stetters. Wäre nicht inzwischen Ludwigs Buch erschienen, so würden
wir diesem Chronisten wohl auch in den folgenden Lieferungen be-
gegnen. Jetzt aber wissen wir, dass Stetters noch ins 14. Jahrhundert
gehörige Chronik nicht erhalten ist, dass Ruppert unter Stetters
Namen eine Chronik des 16. Jahrhunderts (1585) von Christof v.
Schwarzach veröffentlicht hat. Um zum Schlusse zu kommen: die in
Ludwigs Buch jetzt vorliegende Untersuchung und die noch aus-
Kritiken. 105
stehende Neubearbeitung der Konstanzer Chroniken hätten der Publi-
kation des zweiten Bandes der Regesten unter allen Umständen vor-
ausgeschickt werden müssen!. Wenn Cartellieri seit der zweiten
Lieferung die Handschriften beständig zu Rate zieht, so ist das nur
ein Notbehelf. Lieber mit der Ausgabe der vierten Lieferung noch
einige Jahre warten und inzwischen das Versäumte nachholen.
Die Anerkennung der Leistung des Bearbeiters sollen diese Ein-
wendungen gegen das Arbeitsprogramm der Kommission nicht herab-
drücken. Cartellieri sammelt nicht nur, er weiss auch, was er
sammelt und bietet es in entsprechender Weise dem Benutzer dar.
Seine Regesten sind vor allem in einem lesbaren, durchweg verständ-
lichen Deutsch abgefasst, was sich eigentlich von selbst verstehen
sollte, thatsächlich aber, wie die Benutzer der Arbeit seines Vorgängers
längst wissen, keineswegs selbstverständlich ist. Sprachliche Härten
und Urkundionensünden, wie die ungeseitete Handschrift (für nicht
paginiert) in Nr. 4353 gehören zu den Seltenheiten. Cartellieris Vor-
liebe für die Siglen der Jahresberichte stört den Benutzer weniger,
als ich anfänglich beim Durchlesen seiner Abkürzungsliste dachte.
In den meisten Fällen ist man doch des lästigen Nachschlagens über-
hoben. Der papierene Stil in Regestenwerken ist eine Geschmacks-
sache, über die sich streiten lässt. Das eine Auge ist empfindlicher
als das andere. Nur Eines werden mir die Buchstaben-, Silben- und
Wortsparer zugeben müssen, dass ihre Sparsamkeit in auffallendem
Gegensatz steht zu der Raumverschwendung unsrer in jeder Beziehung
luxuriöser ausgestatteten Urkundenbücher. Ich bezweifle, dass Cartellieri
dadurch, dass er z. B. „der jüngst f Gerhard“ schreibt, anstatt der
jüngst verstorbene Gerhard, in einem Bande von mehreren hundert
Seiten mehr als einen halben Druckbogen gewinnt. Weshalb also dem
Benützer fortwährend Stacheldrähte in den Weg legen. Hindernis-
rennen sind nicht Jedermanns Sache.
In der Hauptsache aber denkt Cartellieri weit mehr als sein Vor-
gänger Ladewig an die Bedürfnisse des Benützers. Bischofsregesten
haben mit den Kaiserregesten, namentlich der nachstaufischen Periode,
das gemeinsam, dass jede Neuwahl uns mit einer Persönlichkeit be-
kannt macht, deren Vorgeschichte in den vorausgegangenen Regesten
! Ich darf in diesem Zusammenhange wohl daran erinnern, dass ich
der 4.—5. Lieferung meiner Regesten eine Ausgabe des verschollenen
Reinbold Slecht vorausschickte und für die 6.—8. Lieferung die Aus-
hängebogen der Bernoullischen Ausgabe der Röteler Fortsetzung Königs-
hofens benutzte, also nicht den zweiten Schritt vor dem ersten that, obwohl
beide Chroniken für die badischen Regesten nicht die gleiche Bedeutung
hatten wie die Konstanzer Chroniken für die Bischofsregesten.
106 Kritiken.
gar nicht oder nur teilweise enthalten ist. Ladewig hatte sich mit
kurzen Nachweisen über das Vorleben der Bischöfe begnügt. Car-
tellieri behandelt die Vorgeschichte mit der gleichen Ausführlichkeit
wie den Episcopat. An die Nachrichten über den Tod eines Bischofs
reihen sich regelmässig längere kritische Auseinandersetzungen über
die chronikalische Ueberlieferung seiner Regierung an. Auch neuere
Würdigungen werden angeführt, und wenn etwas zu wünschen übrig
bleibt, ist es lediglich die Klassifizierung, beziehungsweise Würdigung
jener Würdigungen, die grossenteils das Nachschlagen nicht lohnen.
Auch die ausführlichen Regesten der zahlreichen Interregna des
14. Jahrhunderts bedeuten eine erfreuliche Neuerung. Hier konnte
über die Aufnahme des einzelnen Regestes nur der Takt des Be-
arbeiters entscheiden, und man wird es nur billigen, dass er sich
seine Grenzen nicht zu eng gesteckt hat.
Denn die langen Stuhlerledigungen und Doppelwahlen sind für
das 14. Jahrhundert charakteristisch. Die Konstanzer Bischöfe waren
keine namhaften Territorialherren. Es wäre unbillig, von ihren Regesten
nach der territorialen Seite hin ähnliche Aufschlüsse wie von den
badischen oder pfälzischen Regesten zu erwarten. Die Publikation
weckt wohl Wünsche, auf die ich am Schlusse noch zurückkomme.
Aber sie selbst kann sie nicht erfüllen. An historischem Wert büsst
sie deshalb nichts ein. Von vorn herein war sie als Beitrag zu
einer Germania sacra gedacht. Der erste Band wurde als ein solcher
von der Kritik beifällig begrüsst. Den folgenden Bänden wird man
nachrühmen müssen, dass sie der Universalhistorie eben so sehr
dienen wie der deutschen Kirchengeschichte. In den bis jetzt erschienenen
drei Lieferungen lernen wir ein merkwürdiges Vorspiel des Schisma
kennen. Das Episcopalsystem stellt sich von einer bisher weniger be-
achteten Seite dar. Die Konstanzer Bischöfe sind in ihrer Mehrheit
nicht nur Anhänger der Curie in Avignon, sondern auch ihre ge-
treuen Schüler. Wie sie sich wiederholt den Titel „von des aposto-
lischen Stuhles Gnaden“ geben (4428), zeigen sie namentlich in ihrer
Finanzgebahrung ihre Abhängigkeit von den Avignoneser Ideenkreisen.
Die Curie, in Verwaltung und Beamtenorganisation einst Vorbild der
Laienfürsten, war seit den Tagen Philipps des Schönen rückständig
geworden. Während der weltliche Staat auf dem Wege zu einem
festen Etat schon über die gröbsten fiskalischen Willküren hinaus
war, lief die Finanzverwaltung der Curie durch eine immer raff-
niertere Ausgestaltung des Sportelwesens auf eitel Willkür hinaus.
Die Verwandlung des Oberhaupts der Christenheit in den Territorial-
herren ist anderthalb Jahrhunderte zu spät gekommen, als dass sie
noch zu einer Gesundung der päpstlichen Finanzpolitik hätte führen
Kritiken. 107
können. Nicht erst in den Tagen Leos X. wurde die Curie der grosse
„Kormnwurm“ Europas. Nicht erst im Zeitalter des Mainzer Kurfürsten
Albrecht von Hohenzollern nahm sich der Episcopat den Nachfolger
Petri zum Muster. Dem universalhistorischen Gegensatze zwischen
Episcopalsystem und Papalsystem läuft eine völlig gleichartige finanz-
politische Entwicklung parallel. In den Konstanzer Regesten kann
man die Fortschritte der Bischöfe in der in Avignon erlernten Kunst
des Plünderns verfolgen. Selbst die Kirchenzucht scheint nur noch
wegen der Strafgelder da zu sein (4856; 4866). Der schamlose
Bettelbrief Bischof Ulrichs IH. vom 3. Juli 1349 ist von Cartellieri
in der oberrheinischen Zeitschrift NF. 11, 646 ff. im Wortlaut ver-
öffentlicht worden. Das Regest Nr. 4915 hätte deshalb nicht kürzer
gefasst werden dürfen. Die „genannten“ Sünden hätten genannt
werden müssen (peccata oblita, vota fracta si ad ea redierint, offense
patrum et matrum sine manuum iniectione violenta, violatores fidei:
prestite et iuramentorum absque capitalibus misericorditer relaxan-
tur). Aus der jahrhundertelangen Genesis des lutherischen Thesen-
anschlages kenne ich kaum ein lehrreicheres Dokument. Wenn die
Bischöfe allen absoluten Tendenzen zum Trotz immer abhängiger von
ihren Kapiteln werden, wenn in Konstanz mit dem vierzehnten Jahr-
hundert die Geschichte der Wahlkapitulationen einsetzt!, so springt
auch da das Analogon mit den übrigen rückständigen Gewalten des
ausgehenden Mittelalters, mit sacerdotium und imperium, in die Augen.
So wird man es denn auch verstehen, weshalb ich so grossen
Wert auf die chronikalische Fundamentierung der Regesten lege. Bei
dem späten Schwarzach (Nr. 3800) heisst es, Bischof Gerhard V.
(1308— 18) habe „viele liegende Güter des Bistums veräussert“.
Die erhaltenen Urkunden des Bischofs lassen eine Kontrole dieser Be-
hauptung nicht zu. Erst für das 15. Jahrhundert mag sich das Ver-
hältnis der urkundlichen und chronikalischen Ueberlieferung zu gunsten
der Akten verschieben. Für das 14. Jahrhundert fliesst noch immer
trtz dem Bekanntwerden immer neuer Urkunden die reichste
historische Belehrung, von den erwähnten Stadtchroniken abgesehen,
aus den Darstellungen Johanns v. Winterthur, Heinrichs v. Diessen-
hofen und des Mathias von Neuenburg. Ohne zu den historiographischen
Streitfragen der letzten Jahre in den Regesten Stellung zu nehmen,
hat Cartellieri manchen Beitrag zur Lebensgeschichte jener drei
Historiker geliefert und ihre Nachrichten und Urteile mit historischem
Takte verwertet (u. a. 4691. 4853). Nach der urkundlichen Seite
war ihm für die Zeit Ludwigs des Baiern durch die vatikanischen
! Inzwischen im Wortlaut publiziert in den Mitteilungen der bad.
Kommission. 1898. Nr. 20.
108 Kritiken.
Akten Riezlers viel vorweggenommen. Zu den Novitäten habe ich eine
der bemerkenswerteren, eine nur durch ein Zitat Müllers bekannte
Abmachung Bischof Rudolfs III. mit Kaiser Ludwig beisteuern können
(Nr. 4304). Wie gross und erheblich die Ausbeute des vatikanischen
Archivs für die folgenden Lieferungen sein wird, muss man abwarten.
Im übriren verspare ich mir das Eingehen auf Einzelheiten
besser auf die Besprechung der Schlusslieferung. Denn es schien mir
wichtiger, dem Sammler Cartellieri anzudeuten, was man hoffentlich
nicht vergeblich dereinst von dem Geschichtschreiber Cartellieri erwarten
darf: nicht Regestennachträge und kein Ende, sondern l’esprit des
regesta. Nur einem wissenschaftlichen Wunsche, dessen Erfüllung über
die Kräfte eines einzigen Forschers weit hinausgeht, möchte ich zum
Schlusse gerade dieser Besprechung noch Ausdruck geben. Es wäre
ein grosser Irrtum, anzunehmen, dass die drei Regestenwerke der
badischen Kommission ihr Arbeitsprogamm nach dieser Seite hin er-
schöpfen. Gerade die Konstanzer Regesten machen es wiederholt fühl-
bar, dass für die Territonalgeschichte Vorderösterreichs keine ähnliche
Publikation existiert. Weder die Urkundenbücher der Herren von
Rappoltstein und der Stadt Mülhausen i. E. noch meine Regesten der
Röteler Seitenlinie der Zähringer und das Fürstenbergische Ur-
kundenbuch sind im stande, die klaffende Lücke in den süd-
deutschen Publikationen auszufüllen. Von der Schweizer Seite her ist
man begreiflicherweise immer sehr rührig gewesen. Wer aber etwa
eine Geschichte des bei Sempach gefallenen Herzogs Leopold III.
schreiben wollte, fände wohl viel zerstreutes Material, aber keine ge-
nügende Vorarbeit. Der grösste Teil des Materiales für die
spätmittelalterliche Geschichte der Lande westlich vom
Arlberg, Oberschwabens, des Breisgaus und namentlich der
Lande um Ensisheim ist noch nicht gehoben. Es versteht
sich von selbst, dass einer lokalen Kommission wie der badischen
allein die Bewältigung einer so weit über die Grenzen des heutigen
Grossherzogtums hinausgreifenden Aufgabe nicht zugemutet werden
kann. Aber warum sollte nicht ein Kartell möglich sein? Warum
sollten unsere Publikationsinstitute, die auf den Historikertagen mit-
einander in Fühlung getreten sind, sich nicht nach dem Vorgang der
Akademien zu einer gemeinsamen Aufgabe vereinigen können, die mir
wichtiger scheint als der Grundkartensport. Guter Wille und sach-
liches Vorgehen versetzen Berge, und ich denke, die badische Kom-
mission hat es nicht zu bereuen gehabt, dass sie schon einmal ge-
legentlich der Reichenauer Quellen der Anregung eines Fachgenossen
(Scheffer-Boichorst), der ihr nicht angehörte, gefolgt ist.
Erlangen. Richard Fester.
Kritiken. 109
Deutsche Privatbriefe des Mittelalters. Mit Unterstützung der `
Kgl. Preuss. Akad. d. Wiss. herausgeg. von Georg Steinhausen.
1. Bd. Fürsten, Magnaten, Edle und Ritter. (Denkmäler Deutscher
Kulturgeschichte. Erste Abtl., Briefe, 1. Bd.) Berlin, Gärtner, 1899.
Es ist gewiss ein guter Gedanke, neben denjenigen Briefsamm-
lungen, die hauptsächlich der Klarstellung der politischen Verhältnisse
dienen, anch einmal eine Auswahl von Briefen zusammenzustellen, die
uns, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit des jeweilig behandelten
Stoffes, nur die Art und Weise verdeutlichen, wie frühere Generationen
ihren Gefühlen und Gedanken brieflichen Ausdruck gaben. So
können manche wertvolle Schriftstücke der allgemeinen Benutzung zu-
gänglich gemacht werden, die in stofflich ausgewählten Sammlungen
schwerlich eine Stelle finden würden.
Es leuchtet ein, dass für die Herstellung einer solchen Samm-
lung alles auf die Vorbildung, das Verständnis und den Takt des
Herausgebers ankommt; denn blosser Sammelfleiss allein genügt ge-
rade hier, wo der Massstab sachlicher Gesichtspunkte für die Aus-
wahl fehlt, am allerwenigsten. Der Verfasser der „Geschichte des
deutschen Briefes“ hat eben durch dieses Buch seine Befähigung für
die schwierige Aufgabe längst gezeigt; und er hat sie auch in der
vorliegenden Sammlung bewährt, soweit die Natur des Materials es
zuliess.
Denn darin liegt die grösste Schwierigkeit eines derartigen
Unternehmens, dass für die Zeiten des sogenannten Mittelalters der
verwertbare Stoff ein recht spärlicher ist. Der erste Brief, den Stein-
hausen aus den Kreisen der Fürsten und Magnaten für geeignet zur
Aufnahme gehalten hat, gehört in die Zeit um das Jahr 1340; aus
den Kreisen der Ritter und Edlen erhalten wir ein Schreiben aus der
Zeit um 1305 (übrigens das älteste bisher aufgefundene in deutscher
Sprache); das zweite aber entstammt schon dem letzten Viertel des
14. Jahrhunderts. Ueberhaupt werden uns aus dem 14. Jahrhundert
19 Briefe von Fürsten und Magnaten, 4 von Edlen und Rittern ge-
boten, alle übrigen (490 von Fürsten und Magnaten, 74 von Edlen
und Rittern) gehören dem 15. Jahrhundert an. Das Jahr 1499 hat
der Herausgeber mit Recht als Grenze seiner Sammlung angenommen,
da im 16. Jahrhundert, wie jedem Benutzer von Archiven bekannt
ist, die Zahl auch der Privatbriefe, die erhalten sind, so ungeheuer
anschwillt, dass eine Sammlung und Auswahl des wirklich Wertvollen
und Charakteristischen ganz besondere Vorarbeiten erfordern würde.
Auf den Inhalt der Briefe und die Ergebnisse, die sich daraus
gewinnen lassen, kann hier nicht eingegangen werden; nur über die
Art der Herausgabe möchte ich noch ein paar Worte sagen. Die
110 Kritiken.
Briefe sind fast alle im Wortiaute, doch mit Weglassung von Stellen
politischen Inhaltes, gegeben; ob Steinhausen in letzter Beziehung,
dem Titel „Privat”-briefe zu Liebe, nicht etwas zu weit gegangen
ist, scheint mir zweifelhaft Manche Schreiben — z B. ein Teil der
für die Anschauungsweise fürstlicher Kreise im 15. Jahrhundert über-
aus lehrreichen Korrespondenz zwischen Albrecht Achilles von Branden-
burg und seiner Gemahlin, — waren bereits früher veröffentlicht, aber
mit vielen Fehlern, zum Teil auch mit falschen Datierungen. Um
die Feststellung der Datierungen und die sachliche Erklärung der
Texte in den Anmerkungen hat sich der Herausgeber eifrig bemüht.
Von philologischer Seite sind der vorliegenden Publikation scharfe
Vorwürfe gemacht worden (A. E. Schönbach, D. Litteraturzeitung
1899 8. 182f.). Insofern Steinhausen ausdrücklich die Bedeutung der
Briefe für Sprach- und Stilgeschichte, Lexikographie und Dialekt-
forschung hervorhebt (Einleit. S. VII), muss er es sich gefallen lassen,
nach philologischem Massstabe beurteilt zu werden. Soweit aber die
historische Bedeutung der Publikation in Betracht kommt, scheint
mir Schönbachs Tadel nicht zuzutreffen Von seinen Ausstellungen
sind verschwindend wenige der Art, dass sie das dem Historiker allein
wesentliche sachliche Verständnis der Texte beeinträchtigen. Vielleicht
würde der Herausgeber gut thun, bei dem nächsten Bande, der die
Schreiben von Geistlichen und Bürgern umfassen soll, in der Ein-
leitung zu betonen, dass er vor allen Dingen sachliche, nicht sprach-
liche Ziele mit seiner Publikation verfolge.
Leipzig. Erich Brandenburg.
Heinrich Sieveking, Genueser Finanzwesen mit besonderer Berück-
sichtigung der Casa di S. Giorgio. Zweiter Teil: Die Casa di
8. Giorgio. (Volkswirtschaftliche Abhandlungen der badischen Hoch-
schulen, III, 3.) gr. 8°. XV und 259 S. Freiburg, Mohr, 1899.
Der zweite Teil der Sievekingschen Arbeit hat im ganzen die
Hoffnungen erfüllt, die man bei Erscheinen des ersten auf die dort
versprochene Fortsetzung seiner Studien zu setzen berechtigt war. Die
gleichen Vorzüge sind ihm nachzurühmen: gute Beherrschung des jetzt
noch reicher fliessenden archivalischen Materials, eine im ganzen klare,
den oft recht verwickelten Stoff geschickt zergliedernde Disposition,
eine allerdings schmucklose, oft allzu nüchterne, immer aber auf das
wesentliche gehende Form der Darstellung. Stand in dem ersten
Teil die allgemeine staatliche Finanzverwaltung und Finanzpolitik im
Mittelpunkte seiner Darstellung, so jetzt die Casa di San Giorgio,
jenes eigentümliche bankähnliche Gebilde, über dessen vielumstrittenes
Wesen wir hier zum erstenmal eine klare, quellenmässig fundierte
Kritiken. 111
Auskunft erhalten. Hervorgegangen 1407 aus einer Vereinigung von
Staategläubigern, denen die Verwaltung der mit 7 °, konvertierten
und konsolidierten Staatsschuld übertragen war, hat sie während der
vier Jahrhunderte ihres Bestehens eine Thätigkeit entfaltet, die in
nichts ihresgleichen in der Weltgeschichte gehabt hat. Nicht eigentlich
ein Staat im Staate war sie — wie man gelegentlich geglaubt hat,
sie kurz charakterisieren zu können —, sondern sie war eingegliedert
in die allgemeine Staatsverwaltung und wuchs sich mehr und mehr
zu deren wichtigstem Stützpunkt aus; dabei trug sie aber doch
ihrem ganzen Wesen nach den Stempel einer rein gesellschaftlichen
Bildung, der Schöpfung einer einzigen Klasse, der Grosskapitalisten.
In Florenz herrschen diese vor allem mit Hilfe des Zunftorganismus,
durch den Aufbau und die Machtverteilung in der zünftlerischen Ver-
fassung, in Genua durch die Beherrschung und Leitung der staat-
lichen Finanzpolitik mit Hilfe der Casa; in Florenz bildet — wenigstens
im XV. Jahrhundert — die technisch hochentwickelte Ausbildung der
direkten Vermögenssteuer, des Katasters, wenn auch zu Parteizwecken
der Machthaber missbraucht, doch in gewissem Masse ein Gegengewicht
gegen die plutokratische Ausartung des Regiments; in Genua hat die
verkrüppelte Zunftverfassung gegenüber der im einseitig grosskapita-
listischen Interesse geführten Verwaltung der Staatsfinanzen nie ein
ähnlich regulierendes Moment bilden können. Darin ist vielleicht
einer der Gründe zu suchen, die das Interesse der Forschung lange
Zeit mehr dem harmonischen, blühenden Leben der Arnostadt, als
dem zerrissenen und zerfahrenen Bilde des genuesischen Staates und
seiner Einrichtungen um die Wende von Mittelalter und Neuzeit zu-
gewendet haben. Eben deshalb aber verdient die Lösung einer gewiss
undankbaren Aufgabe auf diesem Gebiete den doppelten Dank der
Forschung. — Sieveking schildert uns die Geschichte der Casa in drei
Perioden, deren erste (von 1407—1444) wohl als die des Wachstums,
deren zweite (von 1444—1589) als die der höchsten Blüte, deren
dritte (von 1589—1816) als die des allmählichen Verfalls bezeichnet
werden darf. Die erste Periode zeigt uns das Bild einer langsamen
Konsolidierung der Casa durch allmähliche Einbeziehung fast des ganzen
stastlichen, aus freiwilligen und Zwangsanleihen hervorgegangenen
Schuldenwesens unter ihre Verwaltung, den Ausbau ihrer Verfassung
durch das Amt der Protektoren, die Schaffung eines grossen und
eines engeren Rates der Staatsgläubiger; sie zeigt uns zugleich einen
ersten Versuch, durch Angliederung einer Depositenbank an die Casa
die grossen Mittel derselben dem Staat vor allem, daneben den Steuer-
pächtern nutzbar zu machen. — Sie verwaltet die Salzsteuer, setzt den
Salzpreis fest, kommt dem Staate bei momentanen finanziellen Schwierig-
112 Kritiken.
keiten bereitwillig zu Hilfe, wendet ihre reichen Mittel gelegentlich
auch schon zu Öffentlichen Werken, zum Bau von Zollhäusern etc.
an. Die Zinsen erhalten die Staatsgläubiger meist durch Anweisung
bestimmter Steuern, ohne dass sie doch selbst zu Steuerpächtern
werden; aus dem schwankenden Ertrag derselben wird ihnen eine
Dividende bis zum Maximum von 7 °,, garantiert. Die Anteile der
Bank bilden bald ein beliebtes Anlagepapier; sie werden börsenmässig
gehandelt, und ihr Kurs schwankt je nach der allgemeinen Lage des
Staates, steht aber meist unter pari — Die zweite Periode brachte
dann fast nach allen Richtungen hin eine Weiterentwickelung und Stär-
kung dieser Ansätze. Der Bankbetrieb allerdings scheiterte an dem Ver-
such, den von der Regierung dekretierten Zwangskurs des Goldguldens
künstlich aufrecht zu erhalten; dafür fiel der Casa jetzt die Ver-
waltung der genuesischen Kolonien (Famagosta, Caffa, Corsika) zu,
die sie im ganzen nicht ohne Glück durchgeführt hat, wenn auch ein
Vergleich mit der strafferen venetianischen Administration nicht zu
ihren Gunsten ausfällt. Je tiefer der Staat ın finanziellen und
allgemein politischen Verfall geriet, umsomehr wuchs die Macht von
San Giorgio, dessen Kapital schon 1470 über 12 Millionen Lire be-
trug, umsomehr aber auch die furchtbare Last der indirekten Steuern,
mit denen die unteren Klassen das (redeihen und die relativ sichere
Verzinsung des Kapitals der Reichen zu bezahlen hatten, nachdem es
diesen gelungen war, 1490 die letzten Reste der direkten Besteuerung
zu beseitigen. Und diese Merkmale einer Klasseneinrichtung bleiben der
Casa bis zu ihrem Untergange erhalten, ja sie treten immer klarer
und deutlicher in die Erscheinung; sie beherrscht den Staat, nachdem
es ihr geglückt ist, ihn durch den sogenannten contractus solidationis
von 1539 zu einem Rentenempfänger der Casa zu degradieren, ihn
auf eine jährliche Dotation aus ihren Kassen zu setzen, während ihr
selbst nun fast alle Steuern aus dem weitverzweigten, komplizierten
indirekten Steuersystem zufliessen.
Und wenn sie auch in ihrer dritten Periode noch manchen Erfolg
errungen hat, wenn der zweite Versuch, eine Kredit- und Girobank
an die Casa anzuknüpfen, besser gelang und dauernden Bestand hatte,
wenn auch in Verwaltung und Technik grosse Fortschritte gemacht
wurden, eine neue Form des Zahlungsverkehrs — der moderne Check —
an ihren Namen anknüpft, manche Verbesserung in der Steuererhebung
ihr zu verdanken ist und das grosse Werk des Genueser Freihafens
hauptsächlich mit ihrer Hilfe vollendet werden konnte — die Uebel,
an denen der genuesische Staat krankte, die wachsende Verschuldung
und die ungerechte Verteilung der Steuern hat sie gesteigert, statt
sie zu mildern; sie ist mehr und mehr Herrin statt Dienerin im Staate
Kritiken. 113
geworden; es ist ihr nicht gelungen, die im XVI. Jahrhundert auf-
blühende Seidenindustrie Genuas dauernd dort zu fesseln; und ebenso
wenig ist es ihr geglückt, die stetige Verschlechterung des Münzfusses
aufzuhalten, die 1746, nach der Eroberung durch die Oesterreicher,
sogar zum Staatsbankrott führte. — Ihre Rolle war ausgespielt, als
in Genua — weit später als in anderen Staaten — die Errichtung
einer starken modernen Staatsgewalt gelang, die die Zwecke, denen die
Casa während vier Jahrhunderten gedient hatte, besser zu erfüllen im
stande war: sie ist den Stürmen der französischen Revolution, die aus
Genua eine demokratisch-imperialistische Republik machte, 1797 erlegen
und nach kurzem Wiederaufleben 1816 definitiv unterdrückt worden.
Es ist nicht ganz leicht, die Grundzüge der Entwickelung aus
Sievekings Buch herauszuschälen. Wir vermissen in demseiben am
Schlusse eine zusammenfassende Uebersicht über die ganze Entwickelung
des Genueser Finanzwesens, wie er es in den beiden Bänden geschil-
dert hat: jetzt zerflattert auch dem aufmerksamen Leser bei der Fülle
des verarbeiteten Stoffes leicht kaleidoskopisch das Gesamtbild und die
Einzelheiten reihen sich nicht zum Ganzen. — Sieveking liebt es,
einzelne Erscheinungen, vor allem auf dem Gebiete des Bankwesens,
durch interessante Parallelen klarer in ihrem Wesen hervorzuheben;
um so mehr dürfen wir uns wundern, dass er sich die Gelegenheit
entgehen liess, gewisse an sich schwer verständliche Richtungslinien
in der Entwickelung des Genueser Münzwesens durch einen Vergleich
mit den Zuständen desselben in Florenz und Venedig in helleres Licht
zu rücken, wie es im Anschluss an Nagls grundlegende Forschungen
leicht möglich gewesen wäre. — Auch so aber bleibt seine Arbeit
einer der wertvollsten Beiträge zur Lösung jenes grossen Problems,
um das sich jetzt viele Kräfte gleichzeitig bemühen: der Entstehung
des modernen Staates, seiner Verwaltung und Volkswirtschaft.
Berlin. Alfred Doren.
Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz
von Sachsen. Herausgegeben von Erich Brandenburg. Erster
Band (bis zum Ende des Jahres 1543). Leipzig, Druck und Ver-
lag von B. G. Teubner. 1900. (Aus den Schriften der königlich
sächsischen Kommission für Geschichte). XXIII, 761 S.
Wenn der Verfasser einer guten Biographie sich selbst der Auf-
gabe unterzieht, zugleich auch den Briefwechsel seines Helden zu ver-
öffentlichen, so hat das neben grosser Arbeitsersparnis noch den wei-
teren Vorteil, dass man sicher ist, nicht bloss eine rohe Anhäufung
von Material, sondern einen in eingehender Bearbeitung gesichteten
und wohldurchdachten Stoff zu erhalten; die Biographie zwingt von
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 8
114 Kritiken.
selbst, über die gefundenen Akten hinauszugehen, in dem schon Be-
kannten Anknüpfung zu suchen, dem Neuen hier seine Stelle anzu-
weisen, alles zu einem einheitlichen Bild zu gestalten. Dem stehen
aber auch grosse Nachteile gegenüber; das Wichtigste wird natürlich
schon in der Biographie vorweggenommen, die Gesichtspunkte, die
bei der Biographie massgebend sind, werden auch bei der Edition
nicht aus dem Auge gelassen, der Umfang der Archivforschung ist
jedenfalls der gleiche, und man läuft Gefahr, statt einer den Wandel
persönlicher Auffassungen überdauernden, ewig fliessenden Geschichts-
quelle nichts als eine reizlose Beilagensammlung zur Biographie zu
erhalten. Das ist der überwiegende Eindruck, wenn man die politische
Korrespondenz des Kurfürsten Moritz und seine Biographie, beides von
Erich Brandenburg bearbeitet, miteinander vergleicht. Man findet in der
Korrespondenz nicht viel Neues mehr, jedenfalls nicht viel Wichtiges,
und wird überall von selbst auf die Biographie zurückgeführt.
Nach dem Titel soll das Buch nur die politische Korrespon-
denz des Kurfürsten Moritz enthalten; es ist fraglich, ob es sich em-
pfiehlt, bei Briefsammlungen, die um die Person eines Fürsten grup-
piert sind, eine solche Trennung vorzunehmen. Einmal ist die Grenze
der politischen Korrespondenz nicht mit Sicherheit zu ziehen; auch
die kleinsten Dinge kommen oft für politische Beziehungen in Be-
tracht; sodann aber ist diese Unterscheidung jener Zeit selbst fremd;
ein und derselbe Brief kann neben hochpolitischen Dingen die ge-
wöhnlichsten Haushaltungsfragen besprechen, und gerade dieses In-
einandergreifen ist doch für die fürstliche Staatsauffassung jener Zeit
überhaupt bezeichnend. Jedenfalls aber bieten auch die nach unseren
Begriffen ganz unpolitischen Briefe eina wertvolle Ergänzung für die
Kenntnis eines Fürsten oder seines Hofes, häufig haben sie sonst ein
kulturgeschichtliches Interesse. — Auch der Begriff der politischen
Korrespondenz selbst ist noch kein fest bestimmter; der politische
Verkehr vollzog sich in der Klimax: Briefe, Gesandtschaften, persön-
liche Besprechungen, und es werden wohl alle hieraus erhaltenen
Schriftstücke, also neben Briefen auch die Instruktionen und Berichte
der Gesandten sowie die Aufzeichnungen über mündliche Besprechungen
einzubeziehen sein. Wie weit aber darüber hinauszugreifen ist, wie
weit auch die Resultate dieses Verkehrs, die Verträge, und wie weit.
endlich die Verhandlungen Dritter aufzunehmen sind, darüber lassen sich
Regeln nicht aufstellen, und es hat wenig Wert, hierüber mit dem
einzelnen Herausgeber rechten zu wollen; nur wird man sich bemühen
müssen, diese Dinge soweit als möglich in den Noten unterzubringen,
wenn nicht die Einheitlichkeit und Geschlossenheit des Ganzen ver-
loren gehen soll.
Kritiken. 115
Im einzelnen macht die Edition Brandenburgs einen sehr guten,
zuverlässigen Eindruck. Hervorzuheben ist, dass der Herausgeber,
der Anregung Felix Stieves und den Beratungen des deutschen Histo-
rikertags von 1895 folgend (vgl. Deutsche Zeitschrift für Geschichts-
wissenschaft 12, 367) auch in den Auszügen den Briefschreiber in
der ersten Person sprechen lässt und ebenso die Anredeform der Vor-
lage beibehält. Das erscheint zunächst künstlich; allein man gewöhnt
sich leicht daran und es hat doch ohne Frage grosse Vorteile; ein-
mal lässt sich ohne Zerstörung der Konstruktion bei jeder Gelegen-
heit vom Auszug zum Wortlaut und vom Wortlaut zum Auszug
übergehen, und sodann wird die Gefahr von Verwechslungen des
Schreibers und des Empfängers vermieden. Im Gegensatz zur sonstigen
Praxis unterlässt der Herausgeber die Unterscheidung von Textnoten
und erklärenden Noten, was kein Fortschritt ist; dass überhaupt nur
selten die Aenderüngen der Konzepte angegeben werden, hängt wohl
damit zusammen, dass die Stücke ursprünglich nur für die Zwecke
der Biographie gesammelt wurden. Der Präsentationsvermerk, der,
namentlich wenn sich die Korrespondenzen dichter drängen, von grosser
Bedeutung ist, scheint in der albertinischen Kanzlei in dieser Zeit
noch nicht üblich gewesen zu sein; wo er vorhanden ist, dürfte er
nicht weggelassen werden. Die Benutzung des Buches wird durch
ein gutes Register erleichtert.
Der vorliegende Band geht bis zum Ende des Jahres 1543, um-
fasst also ausser den auf die Jugend des Herzogs bezüglichen Stücken
noch fast 2'/, Jahre seiner Regierungszeit. Junge Fürsten pflegen
ihre politische Laufbahn als Objekte der Politik, in Heiratsverhand-
lungen, zu beginnen; dies trifft auch bei Herzog Moritz zu; nur weiss
er dann bald auch hier seinen eigenen Kopf zur Geltung zu bringen.
Bei den in die Regierungszeit selbst fallenden Stücken darf man aller-
dings noch nicht an den späteren Intriguanten Moriz denken, wie er
in der Geschichte lebt. Verhandlungen über Wahrung und Ausdeh-
nung der Landeshoheit, über nachbarliche Streitigkeiten und über
Dienstverträge nehmen den breitesten Raum ein und die Höhe der
albertinischen Politik erreicht damit wohl noch nicht einmal den
Durchschnitt dessen, was man sonst in den fürstlichen Kanzleien jener
Zeit finden kann. Es fehlen noch die grossen Ziele und Aufgaben;
aber es ist wertvoll, den Fürsten, der in den folgenden zehn Jahren
der deutschen Geschichte eine entscheidende Rolle spielt, besser als
seither schon in den Anfängen seiner politischen Entwicklung ver-
folgen zu können; ein sehr reizbares Selbstbewusstsein erscheint zu-
nächst als der ausgeprägteste Charakterzug des Albertiners.
Tübingen. Viktor Ernst.
Ch
116 Kritiken.
Briefwechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg. Im
Auftrag der Kommission f. Landesgeschichte hrsg. v. Dr. Vikt.
Ernst. Bd. 1: 1550—1552. gr. 8°. (XLI, 900 S.) Stuttgart
1899, W. Kohlhammer. 10 M.
Den breitesten Raum in diesem Bande nimmt mit Recht das
Hauptthema ein: die Auseinandersetzung mit König Ferdinand, welche
Christoph aus der Erbschaft seines Vaters übernahm. Erst an der
Hand der hier gegebenen Aktenstücke wird es möglich sein, diesen
Kampf, bei welchem von beiden Seiten mit der gleichen Hartnäckig-
keit gerungen wurde, bis in die Einzelheiten hinein zu verfolgen.
Wie bekannt gelang es dem Herzog, die Sache zu einem für ihn
leidlichen Fnde zu bringen. Daneben wird mehrfach der Streit be-
rührt, der zwischen Pfalz und Bayern um die Kur schwebte, wobei
Christoph zu vermitteln suchte. Einiges Wenige fällt ab für die Gene-
sis der Fürstenverschwörung von 1552, vgl. z. B. Nr. 341 und
358, eine grössere Anzahl von Stücken betrifft die Frage der Be-
schickung des Tridentiner Konzils durch die Protestanten. Erheb-
liches Licht fällt auf die Verhandlungen, welche 1552 zwischen den
neutralen Fürsten gepflogen wurden, aus denen sich die sogenannte
Mittelpartei zusammensetzte; besonders aufmerksam gemacht sei auf
das inhaltsreiche Programm für den Uracher Tag (Nr. 738), welches
in Heidelberg aufgestellt wurde. Eine erwünschte Ergänzung zu
Druffel bilden die Berichte der württembergischen Räte über die Ver-
handlungen in Passau. Teilweise nicht ohne Wert sind auch Nach-
richten, welche Florenz Graseck vom Kaiserhof sendete, vgl. Nr. 574
und dazu 683, woraus man ersieht, wie nervös man in Karls Um-
gebung geworden war. Endlich begegnen wir noch mancherlei kul-
turhistorisch und sprachlich Interessantem, so in Nr. 104, 317, 611,
753. Was nun die Edition selbst anlangt, so ist der Herausgeber,
ohne sich allzu streng zu binden, im allgemeinen den Bestimmungen
gefolgt, welche Schäfer für die württembergischen Geschichtsquellen
aufgestellt hat. Ein Vorwurf kann ihm allerdings nicht erspart wer-
den: die Ausgabe leidet an sehr grosser Breite, wesentliche Kür-
zungen wären möglich und durchaus am Platze gewesen. Eine ganze
Anzahl von Stücken, beispielsweise Nr. 145, 150, 229 u. s. w., hätte
entweder beträchtlich zusammengezogen und gekürzt, oder noch besser
als Regest gegeben werden können. Die weitschweifigen Anreden,
z. B. Nr. 341, 468 u. s. w., hätten ebensogut unterdrückt werden
können, wie die ausführlichen Unterschriften, z. B. Nr. 20, 29, 30 etc.
Eine lange Reihe der wichtigsten Briefe hat schon Druffel für seine
Publikation verwertet, und in den meisten, allerdings nicht allen
Fällen genügen seine Auszüge völlig. Es wäre also nicht nötig ge-
Kritiken. 117
wesen, alle diese Stücke nochmals, z. T. in wörtlicher Wiedergabe,
abzudrucken, der Herausgeber hätte sich darauf beschränken können,
etwaige Nachträge bez. Verbesserungen zu Druffel einfach zu notieren.
Dadurch wäre eine Menge Raum gespart worden. Aber auch sonst
fehlt es nicht an Ueberflüssigem, wie oft wird z. B. der Tod Herzog
Ulrichs gemeldet! Die Nr. 113 und 114 hätten ganz gut in einer
Note zu Nr. 115 abgemacht werden können, zu welchem Stück sie
die Beilagen bilden. Die praktische Einrichtung Druffels, Ort und
Datum jedesmal am Rande zu Beginn des Stückes zu vermerken,
“wäre der Nachahmung wert gewesen; noch bedauerlicher ist es, dass
die Ortsangaben auch im Verzeichnis der Briefe am Schlusse des
Bandes fehlen, wo man sie mit Bestimmtheit erwartet. Anzuerkennen
sind die genauen Provenienzvermerke der Stücke, vielleicht geht aber
der Herausgeber in der Akribie doch etwas zu weit, wenn er uns
sogar das cito citissime auf den Briefen nicht vorenthält. In der
einschlägigen Litteratur ist Ernst durchaus gut bewandert und nimmt
in den Anmerkungen wiederholt Gelegenheit, Fehler richtig zu stellen,
welche ihm in den Darstellungen jener Jahre begegnet sind, so bei
Kugler, Barge und Neumann. Das Register musste leider wegen
Platzmangels für den zweiten Band zurückgestellt werden, eine Reihe
unbekannterer Namen, wie in Nr. 233, 389, 517, 781, mit denen
man jetzt wenig anfangen kann, wird dort ihre Erklärung finden.
Schliesslich noch ein paar unbedeutende Versehen. Der sächsische -
Gesandte in Trient (Nr. 316 Note 5 und Nr. 381) hiess Badhorn,
nicht Badenhorn. Die grosse Note (Nr. 296 Note 2) ist einiger-
massen erledigt durch Wolfs Darstellung Bd. I, 543ff. Das Datum
in Nr. 324 ist auf französische Jahresrechnung zurückzuführen. Der
Verweis auf Druffel II, 1067 in Nr. 379 Note 1 ist in II, 1035
umzuändern, Schwendi war damals binnen kurzer Zeit zweimal beim
Bayernherzog.
Ernst hat seiner Ausgabe eine Einleitung vorausgeschickt, in
welcher in grossen Zügen die Hauptmomente der württembergischen
Politik jener Jahre im Zusammenhang mit den Vorgängen im Reiche
skizziert werden. Ohne ihm in allen Punkten beipflichten zu wollen,
möchte Ref. auf das Gesamturteil (Einleitung S. 40/41) hinweisen,
das sich auch ihm bei der Lektüre der Aktenstücke unwillkürlich
aufgedrängt hat: dass es dieser Politik versagt gewesen ist, irgend-
wie nach aussen Achtung gebieten und imponieren zu können. Das
herbe Urteil, welches Markgraf Albrecht einmal über Christophs Hal-
tung gefällt hat, findet also eine gewisse Bestätigung. Merkwürdig
ist es, dass Ernst stets (z. B. Einleitung S. 10, 11, ferner Nr. 622,
677, 697) von dem Kadauer Vertrage spricht, während der Ort doch
118 Kritiken.
Kadan heisst. — Man wird dem Fortgange der Publikation, in der
so viel tüchtige und solide Arbeit steckt, mit Spannung entgegen-
sehen dürfen; gewiss haben wir noch manche wertvolle Aufklärung
für die Geschichte der 50er und 60er Jahre des 16. Jahrhunderts
davon zu erwarten.
Weimar. Trefftz.
Geschichte und Urkunden der Rigafahrer in Lübeck im 16. und 17.
Jahrhundert, bearbeitet von F. Siewert. Hansische Geschichts-
quellen, hrsg. vom Verein für Hansische Geschichte, Neue Folge
Bd. L Berlin 1897 (ersch. 1899), XV., 5018. 8°.
Die Geschichte der lübecker Rigafahrer-Kompagnie und der
lübisch-rigischen Handelsbeziehungen überwiegend im 16. und 17. Jahr-
hundert bringt der vorliegende Band zur Darstellung. Sie stützt sich
in der Hauptsache auf die Seite 211—480 abgedruckten Urkunden
und Akten aus dem Archiv der Rigafahrer-Kompagnie und aus dem
lübischen Staatsarchiv. Für die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts
bieten diese 12 NN, für die Zeit nach 1700 nur 6; die weitaus
grösste Anzahl fällt somit dem 17. Jahrhundert, und zwar der ersten
Hälfte desselben zu. Das ist ein Material, welches zwar für die
eigentlich hansische Handelsgeschichte nur kaum noch Bedeutung hat,
für die Erkenntnis des späteren lübischen und Ostsechandels dagegen
von sehr grossem Werte ist.
In der grossen Einleitung giebt S. eine Darstellung von der
Geschichte der Rigafahrer, wie er sagt, nicht nur um ihrer selbst
willen, sondern auch um von dem Leben der kaufmännischen Gesell-
schaften in Lübeck überhaupt ein Bild zu entwerfen. Er wünscht
diese Arbeit in erster Linie als Beitrag gewürdigt, um einer Gesamt-
anschauung von der kulturgeschichtlichen Stellung der lübischen und
hansischen Politik näher zu kommen. In dieser Absicht behandelt
er nacheinander: die Kompagnien Lübecks in der ältesten Zeit, dann
die Organisation der Rigafahrer-Kompagnie und ihre Stellung und
Thätigkeit in geschäftlicher wie sozialer Hinsicht, ferner die politische
Thätigkeit der Kompagnie auf dem Hintergrunde der handelspolitischen
Gesamtlage der Ostseemächte im 17. Jahrhundert und schliesslich den
Handels- und Schifffahrtsverkehr Lübecks mit Riga. Er kommt hier
zu dem Ergebnis, dass die Betriebsweise, das Gesamtbild der Schiff-
fahrt sowie des lübischen Hafenverkehrs noch im 17. Jahrhundert im
grossen und ganzen eine Fortsetzung der mittelalterlichen Handels-
formen war. Sehr interessanten Einblick in das Ringen innerhalb
der lübischen Kaufmannschaft im 17. Jahrhundert, zwischen der
Gruppe, die zäh an den alten Formen des gebundenen Handelsbetriebs
Kritiken. 119
festhielt, und der Gruppe, die unter des reichen Thomas Fredenhagen
Führung für Abschaffung der zweckloses Hemmnis gewordenen alten
Einrichtungen eintrat, gewähren die unter Nr. 85, S. 378ff. zusammen-
gestellten Eingaben der Parteien an den Rat.
Der eingangs angeführte Gesichtspunkt, unter dem S. seine Dar-
stellung abgefasst hat, ist gewiss nur zu billigen. Wenn ihm die-
selbe nicht so wohl geraten ist, wie er vielleicht selbst gehofft hat,
so scheint dies zu einem grossen Teile allerdings den Materialschwie-
rigkeiten zur Last gelegt werden zu dürfen. Dass er dieselben den-
noch weniger überwunden hat, als man fordern darf, ist aber seine
Schuld. Veränderte Anordnung, knappere Fassung der Darstellung und
energische Ausscheidung nebensächlicher Dinge würden die Uebersicht-
lichkeit erhöht, die Lektüre dieses in vieler Hinsicht wertvollen und
dankenswerten Beitrags zur späteren Geschichte des Ostseehandels ge-
nussreicher gemacht haben.
Einer Anzahl von Einzelheiten gegenüber eine andere Ansicht zu
begründen, finde ich hier nicht am Platze. Unter den Aktenstüicken
möchte ich ausser auf die wichtige Nr. 85 noch hinweisen auf eine
Lehrlingsordnung der Kaufleute von 1609, Nr. 24, S. 255, auf die
grosse Zolltaxe Nr. 98, S. 422 ff, welche die Mannigfaltigkeit des
lübischen Warenmarktes, seit alters eine Hauptstärke des lübischen
Handels, auch für diese späte Zeit noch zeigt; Nr. 31, S. 268 ff.
giebt Auskunft über die Grössenverhältnisse der im Ostseeverkehr
Anfangs des 17. Jahrhunderts verwendeten Schiffe.
Kiel. Daenell.
Hermann Hüffer. Quellen zur Geschichte der Kriege von 1799
und 1800. Erster Band. Quellen zur Geschichte des Krieges von
1799. Leipzig, 1900, Teubner. 8°. XVII und 556 S. (A. u. d. T.:
Quellen zur Geschichte des Zeitalters der französischen Revolution.
Erster Teil. Quellen zur Geschichte der Kriege von 1799 und 1800.
Erster Band.)
Der seit einem Menschenalter auf dem Gebiete der Revolutions-
epoche unermüdlich thätige Verfasser legt mit vorliegendem Bande
den Beginn und zugleich das Programm einer weitaussehenden Akten-
publikation vor, die in erster Linie der diplomatischen, in zweiter der
militärischen Geschichte des Jahrzehntes 1792 — 1801 zu dienen be-
stimmt ist. Die Sammlung, für die der Verf. seit Jahrzehnten das
Material zusammengetragen hat, wird im wesentlichen die Akten-
unterlage seiner eigenen früheren (zum Teil noch in Aussicht stehenden)
Darstellung in den „Diplomatischen Verhandlungen“ enthalten. Ent-
sprechend dem Ausgangspunkt der Hüfferschen Studien wird der Haupt-
120 Kritiken.
nachdruck auf der Aufhellung der österreichischen Politik liegen
und sein Unternehmen in gewissem Sinne die von Vivenot und Zeiss-
berg unvollendet hinterlassene Publikation wieder aufnehmen und auf
breiterer Grundlage fortführen. Doch ist neben österreichischen Akten
auch die Veröffentlichung einer Reihe preussischer, englischer und
französischer Serien in Aussicht gestellt, so dass die Sammlung, einmal
vollendet, eins der wichtigsten Hilfsmittel für die Erkenntnis der
diplomatisch-militärischen Geschichte der Revolutionszeit bilden wird.
Den Anfang machen aus Gründen, die der Verf. im Vorwort
(S. VIII) entwickelt, Quellen zur Geschichte des Krieges von 1799.
Sie entstammen bis auf wenige Stücke dem Wiener Kriegsarchiv und
der Albertina, d. h. dem Nachlass des Erzherzogs Karl.! Ihre Be-
deutung ist eine ganz hervorragende, und die Sammlung konnte in
dieser Beziehung nicht besser eingeführt werden als durch den vor-
liegenden Band.
Ueber den Krieg von 1799 und den entscheidenden Anteil, den
die Russen unter Suworow an ihm nahmen, gründete sich die wissen-
schaftliche opinio communis bisher vorwiegend auf russische und fran-
zösische Stimmen, insbesondere auf das grosse Werk Miliutins, dessen
antiösterreichische Tendenz Hüffer mit Recht hervorhebt. Hier kommen
nun endlich auch die österreichischen Quellen in ausgiebiger Weise zu
Worte, werden uns die internen Vorgänge auf österreichischer Seite
sowohl wie Genesis und Verlauf des österreichisch-russischen Kon-
fliktes so, wie sich derselbe in den österreichischen Akten wieder-
spiegelt, erschöpfend und autlıentisch vorgeführt.
Hüffers Sammlung zerfällt in zwei Teile: Relationen (oder Memoires)
und Akten. Erstere machen etwa ein Viertel des Ganzen aus. An
Wert stehen sie hinter den Akten weit zurück, und ich weiss nicht,
ob sie nicht zu Gunsten derselben an Umfang noch mehr hätten be-
schränkt werden dürfen. Von grösserem Werte ist doch eigentlich
nur die Relation des Obersten Weyrother, der Suworow von öster-
reichischer Seite beigegeben war, ihn über die Alpen begleitete und
diesen Zug bereits im November 1799 darstellte. Aber auch sie ent-
hält, wie Hüffer selbst nachweist, eine Reihe von Irrtümern, und ich
möchte bezweifeln, dass „Aufzeichnungen während des Zuges“ ihr als
Grundlage dienten. (Was Hüffer dafür S. 33 anführt, ist meines Er-
achtens nicht beweisend.) Darf schon dieser Bericht nicht überschätzt
! Leider mussten dem Programme der Sammlung entsprechend die
diplomatischen Verhandlungen zwischen Wien und Petersburg, soweit sie
sich auf den Feldzug beziehen, für jetzt zurückgelegt werden. Sie sollen
in grösserem Zusammenhange folgen (No. II, 1 des Programms).
Kritiken. 121
werden, so haben wir in den „Bemerkungen über die Beschaffenheit
der russischen Armeen“ ein Pamphlet gehässigster Natur vor uns,
das uns im Grunde doch nur als Zeugnis für die namenlose Er-
bitterung zu dienen hat, die sich bei den Oesterreichern gegen die
russischen Alliierten angehäuft hatte. Mit lebhaftem Dank dagegen
nehmen wir die Fülle anderweitiger (zum Teil auch nichtösterreichischer)
Zeugnisse entgegen, die Hüffer im Vorwort zu den „Bemerkungen“
und vor allem in den Akten selbst über die Zustände innerhalb
der russischen Armee ausgebreitet hat. Ist auch hier in den meisten
Fällen ebenfalls eine scharf ausgesprochene Tendenz nicht zu verkennen
und bei der Bewertung in Rechnung zu ziehen, so ergiebt sich doch
das eine mit Sicherheit, dass grobe Mängel der Organisation, ins-
besondere des Verpflegungswesens bei den Russen, vorhanden waren,
und dass die Abwesenheit einer straffen Zucht im russischen Heer,
die wüste Excesse beim Durchzug durch Freundes- wie Feindesland
im Gefolge hatte, überhaupt aber jene specifisch slawische Lässigkeit,
die zu der bureaukratischen Förmlichkeit der österreichischen Ver-
waltung in ausgesprochenem Gegensatz stand, Anlass zu sich stets
erneuernden und mit der Zeit an Schärfe und Bitterkeit immer mehr
zunehmenden Konflikten zwischen den beiden Alliierten bot.
Diese tiefere Erkenntnis der Ursachen der Entzweiung uns ver-
mittelt zu haben, ist allein schon ein entscheidendes Verdienst der
neuen Publikation. Wir verstehen von hier aus, dass der verhängnis-
volle Entschluss, Suworow aus Italien nach der Schweiz zu ver-
pflanzen, nicht ausschliesslich auf politische Erwägungen zurückzuführen
ist, sondern dass dabei auf österreichischer Seite zum mindesten ebenso
entscheidend der Wunsch mitwirkte, von dem unmittelbaren militä-
rischen Zusammenwirken mit den russischen Verbündeten befreit zu
werden. Noch mehr. Wir gewinnen von hier aus auch einen ganz
neuen Einblick in den weiteren Verlauf des Konfliktes und die Momente,
welche den definitiven Rückzug der Russen entschieden. Wir erkennen
aus Hüffers Akten, dass dieser Rückzug nicht so einfach auf Pauls
unberechenbare Laune, sondern ganz wesentlich auf die hartnäckig
festgehaltene Weigerung Oesterreichs zurückzuführen ist, in einem
künftigen Feldzuge die Russen zu direkter Cooperation mit den eigenen
Truppen zuzulassen.
Solchen Ergebnissen zur Seite steht der wertvolle Zuwachs, den
unsere Kenntnis von den Wechselbeziehungen zwischen dem Haupt-
quartier des Erzherzogs Karl und der Wiener Hofburg erhält. Die
vollständige Mitteilung einerseits der Korrespondenz des Erzherzogs
mit seinem kaiserlichen Bruder, andererseits der Berichte des von
Tbugut als Aufpasser ins Hauptquartier entsandten Dietrichstein wird
122 Kritiken.
es künftig ermöglichen, die verhängnisvolle Einwirkung der Politik
auf die Kriegführung in allen ihren Abwandlungen klarzulegen. Vor
allem die Berichte Dietrichsteins, die einen ganz konfidentiellen
Charakter tragen, sind nach dieser Richtung hin belehrend. Das
Martyrium des erzherzoglichen Feldherrn, dem jede Offensive beharr-
lich versagt wurde, tritt hier in die schärfste Beleuchtung. Zu einer
Apologie Thuguts werden sie sich nicht verwenden lassen.
Erwähnt sei schliesslich noch ein besonders interessantes Detail-
ergebnis der Hüfferschen Publikation. Die bisherige allgemeine An-
nahme macht Suworow den Vorwurf, er habe nicht gewusst, dass die
Gotthardstrasse bei Flüelen ende und sei somit blind in sein Verderben
gerannt. Schon Sybel (V 466/467) freilich erschien das unwahrscheinlich
und er suchte nach anderen Gründen für die Wahl dieser Strasse,
auch er aber tadelte Suworow hart, dass er nicht den weniger gefähr-
lichen Weg durch Graubünden gewählt habe. Nun erfahren wir aus
Hüffers Akten (No. 168, vgl. auch S. 41) die doppelte Thatsache:
einmal, dass man in Suworows Hauptquartier sehr genau über die
Gefahren des Zuges durchs Reussthal und von Altdorf nach Schwyz
unterrichtet war, und sodann, dass Suworow eben deswegen lieber
den Weg von der Höhe des Gotthard ins Vorderrheinthal durch Grau-
bünden eingeschlagen hätte, sich aber schliesslich durch seinen öster-
reichischen Berater Weyrother bestimmen liess, den bedenklichen Weg
durchs Reussthal zu nehmen. Miliutins Behauptung, dass an der
ganzen Katastrophe im letzten Grunde die österreichischen General-
stabsoffiziere schuld seien, erweist sich somit als nicht so ganz
grundlos.
Ueberhaupt aber — und das ist der Gesamteindruck, den ich
von der neuen Publikation erhalten habe — wird der reiche wissen-
schaftliche Ertrag derselben keineswegs zu einer Revision des Urteils
über den Krieg von 1799 zu gunsten Oesterreichs führen. Mögen
auch die Zustände und Verhältnisse im russischen Lager, die hier
eine erstmalige Beleuchtung erfahren, das Verlangen Oesterreichs
nach Aufhebung der Waffengemeinschaft verständlich machen, be-
stehen bleibt nicht minder die Thatsache, dass eben dieses Verlangen
den unglücklichen Ausgang des Feldzuges und die Auflösung der
Koalition herbeiführte. So liegt die Bedeutung der Hüfferschen Samm-
lung meines Erachtens gerade darin, dass sie das bisherige Urteil
über die Haltung Oesterreichs eben auf Grund der österreichischen
Akten selbst in seinen wesentlichen Zügen bestätigt und vertieft.
Ist mit Hüffers Buch nun das letzte Wort über den Feldzug
des Jahres 1799 gesprochen? Gewiss nicht. Seine Publikation der
österreichischen Akten fordert eine Ergänzung durch eine gleichwertige
Kritiken. 123
Veröffentlichung russischen Materials geradezu heraus. Miliutins grosses
Werk, bisher unsere Hauptfundgrube, genügt — unkritisch und
tendenziös, wie es ist — strengeren Ansprüchen nicht. Wir bedürfen
einer Sammlung, die uns die russischen Akten in der gleichen authen-
tischen Form und der gleichen sachlich vollständigeu Auswahl vor-
legt, wie wir sie Hüffer für die österreichischen Akten verdanken.
Material für eine solche Publikation ist in Hülle und Fülle vorhanden.
Ich selber sah im Jahre 1897 im Moskauer Hauptarchiv des Ministeriums
des Aeusseren die Akten, welche sich auf den Zug Suworows beziehen
und hauptsächlich sein „Archiv“ enthalten, in neun grossen Kästen
aufgespeichert. Und je mehr uns neuerdings die Russen (speciell die
kaiserlich russische bistorische Gesellschaft in Petersburg) durch Heraus-
gabe ven Akten verwöhnt haben, desto berechtigter sind Wunsch und
Hoffnung, dass sich auch für die kritische Sichtung und Herausgabe
der Akten zur Geschichte des für die russischen Waffen so denk-
würdigen Feldzuges von 1799 recht bald eine berufene Hand finden
möge.
Leipzig. G. Buchholz.
Richard Trapp, Kriegführung und Diplomatie der Verbündeten
vom 1. Februar bis zum 25. März 1814. 177 S. gr. 8°. Giessen
1898.
Der Gegenstand hat schon wiederkolt die Forschung beschäftigt
und wird es noch oft thun. Fragen der wichtigsten Art über die
Personen und die Interessen, die in jener ungeheueren Krisis wirksam
waren, welche die Entscheidung über die Befreiung Europas von
Napoleons Zwangsherrschaft brachte, werden noch immer im ent-
gegengesetzten Sinne beantwortet und verbinden sich dann leicht mit
Parteigegensätzen, die aus jener Zeit in unsere Tage hineinreichen.
So war es gewiss berechtigt, dass der Verf. dem Gegenstand eine
Monographie widmete, und man wird ihm die Anerkennung nicht ver-
sagen, dass er sich in das Material gründlich eingearbeitet hat und
unbefangen zu Werke geht. Aber er hätte sich auf eine kleine Aus-
wahl der Streitpunkte beschränken und für diese dann die Form der
Untersuchung beibehalten müssen, wenn er den Leser überzeugen
oder auch nur genügend in den Stand der Kritik einführen wollte.
Was hier gegeben wird, ist eine Darstellung, die bald die Form der
Untersuchung, bald mehr die einer kritisierenden oder auch einer zu-
sammenfassenden Darstellung hat. Und nun entbehren auch die
untersuchenden Abschnitte der hinreichenden Ausführlichkeit, sowie
des genügenden kritischen Apparats und der kartographischen Hilfen.
Wenn man aber auch diese Hilfen herbeizieht, so bleibt doch als
124 Kritiken.
Gesamteindruck nur die Vorstellung, dass über viele der wichtigsten
Punkte keine Sicherheit zu erlangen ıst Aber auch die Thatsachen,
die als gesichert gelten können, treten nicht hinreichend klar und
bestimmt hervor. Am meisten willkommen scheint mir die Kritik der
Darstellung, die Houssaye in der Revue des deux mondes 1885 (t. 70)
und in seiner Histoire de la chute du premier Empire von der Ka-
pitulation von Soissons gegeben hat, aber um rechten Eindruck zu
machen, hätte sie ausführlicher sein müssen. Viele Beispiele zeigen,
wie unzuverlässig die in Briefen und Akten niedergelegten Angaben
der Beteiligten sind, und ferner wie vergeblich es ist, den Gang der
Verhandlungen vor den entscheidenden Beschlüssen und Befehlen oder
gar den thatsächlichen Anteil der beteiligten Personen festzustellen,
ganz zu geschweigen von den Motiven. Von dem Kriegsrat von Bar
s. Aube am 25. Februar 1814 z. B. haben wir sogar das Konzept
des Protokolls — das Kaiser Alexander eigenhändig geführt hat —
aber der Bericht Metternichs, dem es beigefügt ist, ist völlig un-
glaubwürdig, verhüllt selbst die wesentlichsten Züge des Bildes der
Lage. Eins aber tritt mit starker und, je mehr man von den Dingen
erfährt, immer steigender Deutlichkeit hervor, die Thatsache nämlich,
dass die Leitung des Feldzugs durch den Fürsten Schwarzenberg nicht
nur sehr schwankend, sondern voll der gefährlichsten Widersprüche
war und ganz dazu angethan, die Führer der einzelnen Abteilungen
zu verwirren und durch unnützes Hin- und Hermarschieren lahm zu
legen. Auch fehlte es nicht an Spuren, dass den Kreisen der eng-
verbundenen Metternich und Schwarzenberg der böse Gedanke nicht
ganz fremd war, es sei für Oesterreich kein Schade, wenn die preussi-
schen Truppen stärker geschwächt würden. Nicht bloss die Andeu-
tungen S. 143, sondern auch anderes weist darauf hin. Die Lob-
sprüche, die Schwarzenberg den Preussen gelegentlich spendete, bilden
keine Widerlegung. Diese hat Trapp S. 112 recht gut gewürdigt.
„Geht alles seinen ruhigen Gang und ist man weit vom Schuss, so
lobt man gerne den preussischen Heerführer, gleich als ob beide ein
Herz und eine Seele seien“. Sätze wie „Blücher und ich wir werden
uns immer verstehen wie bei Leipzig“ sind dann nichts Seltenes.
Aber das Wohlwollen schwindet sehr rasch, sobald ihn sein (Blüchers)
Ungestüm in Kämpfe verwickelt. Dann werden Ausdrücke, die wenig
schmeichelhaft sind, dritten Personen gegenüber nicht gespart: kin-
dische Rachsucht, Ehrgeiz, Kopflosigkeit, elende Kriegführung. Als
verkörpertes Prinzip des Bösen aber gilt Gneisenau, während der
gute Alte nur seinen Namen dazu hergiebt.
Breslau. G. Kaufmann.
Kritiken. 125
Heinrich Abeken. Ein schlichtes Leben in bewegter Zeit, aus
Briefen zusammengestellt. Berlin, E. S. Mittler & Sohn, 1898.
VOI, 544 S.
„Die Deutschen sind gute Gelehrte, gute Poeten, gute Soldaten,
mit der Zeit werden sie vielleicht auch gute Politiker“, so urteilte
Abeken im Jahre 1864 (S. 294). Damals war er selbst bereits seit
einer Reike von Jahren im politischen Dienst thätig; und wenn er,
den die Natur wohl eher zum Gelehrten oder Poeten bestimmt, einer
der treuesten Mitarbeiter Bismarcks geworden, so liess das wohl
hoffen, dass noch mehr tüchtige Männer aus dem Volke der Denker
und Dichter Verständnis für die grossen politischen Aufgaben der
damaligen Zeit gewinnen würden.
Abeken war von Geburt Hannoveraner, er stammte aus einer
angesehenen Osnabrücker Familie. Im achtzehnten Lebensjahre hatte
er die Universität Berlin bezogen und widmete sich dort theologi-
schen, philosophischen und philologischen Studien. Schon die Briefe
jener Zeit zeigen, wie rasch er sich für seine Lehrer begeisterte. Es
ist ein Zug, den wir immer und immer wieder in Abekens Leben
finden, der ihn selbst im Alter nicht verliess, dass er bei den Menschen
mehr die guten Seiten als die schlechten sah. Seine Freunde, seine
Kollegen, seine Vorgesetzten, so verschieden sie auch geartet sind, sie
erscheinen in den Schilderungen Abekens fast immer im günstigsten
Lichte. Wie freut er sich, wenn sich ihm auch nur die geringste
Handhabe bietet, um einen Schatten, der ihm das Bild eines verehrten
Mannes trübt, zu verscheuchen. Ganz glücklich war der junge Theo-
loge, als er aus Tiecks Munde die Behauptung hörte, Goetbe sei
höchst religiös (S. 16), oder wenn Zelter urteilte, an Goethe sei nichts
Gemeines, selbst seine Ausschweifungen habe er mit Geschmack und
Geist getrieben (S. 20). Als Abeken schon Pastor und Ehemann ge-
wesen, schon im 39. Lebensjahre stand, suchte er Goethes Verhältnis
zur Christiane Vulpius zu entschuldigen (S. 138).
Dem jungen Studenten vergiebt man es, wenn er A. v. . Humboldt
für den bescheidensten Mann der Welt hält, aber selbst im reiferen
Alter ist Abeken immer noch geneigt, anders Menschen zu günstig
zu beurteilen. Es ist dies ein liebenswürdiger Zug, aber er beweist,
dass Abeken nicht Menschenkenner genug war, um je an erster, ver-
antwortungsvoller Stelle zu stehen. Dagegen war er wie geschaffen
dazu, der Gehilfe grosser Männer zu werden, sie treu zu unterstützen,
sich in ihren Ideenkreis einzuleben und die schroffen Seiten ihres
Charakters in Geduld und Liebe zu ertragen. Wohl litt er manchmal
schwer unter der nervösen Gereiztheit Bismarcks, aber die Verehrung
für den grossen Mann liess ihn alles überwinden. So machte er sich
126 Kritiken.
dem Kanzler unentbehrlich, der von ihm sagte, Abeken könne so viel
arbeiten, wie vier andere Menschen (S. 534).
Dass Abeken sich diese Arbeitskraft bewahrt, ist ein Beweis für
seine grosse sittliche Kraft. Denn bitter schwer ist es, wenn man in
den besten Mannesjahren arbeiten muss, ohne einen befriedigenden
Lohn der Mühe zu sehen, wenn man die Hälfte der Lebensjahre über-
schritten, aber noch keine feste Stellung erlangt hat. Abeken fand
in dem Berufe als Seelsorger keine dauernde Befriedigung. Er gab
die Stelle eines Gesandtschaftspredigers in Rom, die er Bunsen ver-
dankte, auf, unternahm Reisen nach Aegypten, nach Palästina, trieb
gelehrte Studien, fühlte aber keine Neigung, die akademische Lauf-
bahn zu ergreifen. Eigentliche Begeisterung für die Wissenschaft hatte
er nicht genug, um andere begeistern zu können, viel mehr interessierte
ihn das politische Leben (S. 133). Aber, das fühlte er wohl, es war
für ihn aussichtslos, auf diesem Wege eine Lebensstellung zu erringen.
Auch als er im April 1848 als Hilfsarbeiter in das Ministerium der
Auswärtigen Angelegenheiten berufen wurde (S. 152), war dabei von
Karriere „so wenig die Rede, wie von Remuneration“ (S. 156). Im
Jahre 1849 erhielt der bereits Vierzigjährige endlich seine feste An-
stellung als Legationsrat. Er hat nun im Ministerium unter ver-
schiedenen Ministern gedient, zuletzt unter Bismarck. Nicht immer
hielt er alles für richtig, was dieser ihm auftrug (S. 425), aber er
gehorchte, ohne seine persönliche Ueberzeugung zu ändern. Sah er
doch, dass selbst der König fast immer dem Willen des Kanzlers
nachgab (S. 433), wenn oft auch erst nach schweren Kämpfen. Es
kam auch vor, dass Abeken die Sache beim König verfechten musste,
denn Bismarcks Nervosität erschwerte nicht selten das Verhandeln.
Wie segensreich während des Krieges von 1870/71 Abekens versöhn-
liches Wesen gewirkt, wie oft er der Dolmetsch der Gedanken Bismarcks
gewesen, das lässt uns das vorliegende Buch deutlich erkennen.
Berlin. Richard Schmitt
127
Nachrichten und Notizen I,
Die Arbeit von W. Claassen, Schweizer Bauernpolitik im Zeitalter
Ulrich Zwinglis (Sozialgesch. Forsch., herausg. von St. Bauer und L. Hart-
mann, IV. Heft, Berlin, Felber, 1899) beschränkt sich durchaus auf den
Kanton Zürich und behandelt das Zuständliche sehr viel ausführlicher als
die Entwicklung. Grundgedanke Zwinglis ist auf diesem Gebiet die Wert-
schätzung der menschlichen Arbeit überhaupt und speziell der produktiven
Handarbeit. Er erstrebt möglichste Konservierung des numerisch und wirt-
schaftlich im Staat überwiegenden Bauernstandes, kämpft daher gegen das
landverödende Reislaufen und sucht unter teilweiser Rechtfertigung des
Zinsnehmens doch die Verschuldung zu mildern. Eine tiefgreifende Reform
der bäuerlichen Zustände ist unter seinem Einfluss aber nicht durchgeführt
worden, obwohl die Züricher Agrarpolitik damals ganz von sozialen Motiven
geleitet wurde. Nur für ihre eigenen Leibeigenen hob die Stadt 1525 die
Hörigkeit auf; die Fronen blieben unberührt. Von den grundherrlichen Lasten
bestand der Zehnte im ganzen fort, nur die sogenannten erkauften Zinse
wurden für ablösbar erklärt, aber die Ablösung schon nach wenigen Jahren
wieder und zwar immer stärker erschwert. Die Agrarverfassung zeigt, wie
in ganz Südwestdeutschland, — welche Parallele Verfasser wohl viel
deutlicher hätte auseinandersetzen sollen — ein Zurücktreten der leib-
herrlichen vor den gerichts- und grundherrlichen Lasten, geringen Umfang
der herrschaftlichen Eigenbetriebe. In sehr subtiler Weise werden die all-
gemeine soziale Bedeutung des Bauernstandes, Produktivität und Technik
der damaligen Landwirtschaft, die Besitzverteilung und andere spezifisch
ökonomische Fragen statistisch aufzuhellen versucht. Der Gebrauch von
Abkürzungen im Text, sogar für Eigennamen, fällt formell unangenehm auf.
Strassburg, 6. Okt. 1900. "Th Ludwig.
Lea, Henry C. The Indian policy of Spain. [S. A. aus Yale Review,
August 1899.]
Der Verfasser hat sich durch eine Reihe von Studien über die spanische
Kirchengeschichte vorteilhaft bekannt gemacht, in denen er eine mehr als
gewöhnliche Vertrautheit mit dem Quellenmaterial an den Tag gelegt
hatte. Auch die vorliegende Abhandlung beruht auf quellenmässigem
Materiale, allein seinem Thema ist der Verfasser diesmal doch nicht ge-
wachsen. Seitdem die Glaubwürdigkeit des Las Casas von verschiedenen
Seiten auf Grund der Quellen sehr ernstlich angezweifelt worden ist, ist
es doch nicht mehr angängig, ihn als die wesentlichste Grundlage für eine
Darstellung der spanischen Indianer-Politik zu benutzen in der Periode, in
128 Nachrichten und Notizen I.
welche die erbitterten Parteikümpfe fallen, in welche der Bischof verwickelt
war. Lea hat allerdings auch ein oder das andere Dokument von gegneri-
scher Seite mit zu Rate gezogen, aber auch diese nur so weit, als sie sich
zu einer Unterstützung der gewagten Behauptungen des kampflustigen
Dominikaners verwerten lassen. Im grossen und ganzen schliesst er sich
eng an die Darstellungen des Las Casas an, und so entnimmt er denn auch
ohne Kritik dessen thatsächliche Irrtümer. Lea wiederholt den Vorwurf
gegen die Hieronymiten, dass sie sich von den Ansiedlern von vornherein
hätten gegen Las Casas gewinnen lassen; dass die Patres, ganz wie ihnen
befohlen, einen allerdings erfolglosen Versuch mit der freien Ansiedelung
von Indianern gemacht haben, weiss er nicht, weil es Las Casas wissentlich
verschweigt. Ebensowenig wird er den mancherlei anderen sehr aner-
kennenswerten Anordnungen gerecht, womit die Patres zu Gunsten der
Eingeborenen eingetreten sind. Auch die so oft breit getretenen und schon
vielfach widerlegten falschen Angaben über die Ansiedelung der Deutschen
in Venezuela entnimmt Lea unbedenklich dem Las Casas und baut darauf
mit dessen hinfülligen Folgerungen weiter. Nicht minder ungenau und
schief sind die Notizen über Einführung der Negersklaverei. Lässt somit
die historische Kritik im einzelnen viel zu wünschen übrig, so vermag ich
mich auch mit der Tendenz des Artikels nicht einverstanden zu erklären. Er
meint, wie die spanische, so sei auch die durchaus wohlwollende Indianer-
Politik der Union durch die Handhabung durch minderwertige Beamte den
Eingebornen verhängnisvoll geworden. Eine Schmeichelei für die Union
ist es jedenfalls nicht, wenn sie in ihrer unmittelbaren Nähe und mit den
Errungenschaften des 19. Jahrhunderts das nicht zu hindern vermocht hat,
wogegen unmittelbar nach der Entdeckung unter unendlich schwierigeren
Verhältnissen die spanischen Herrscher zu kämpfen nicht müde wurden,
obwohl sie der Ozean vom Schauplatze der Ereignisse trennte.
K. Haebler.
Paul Holzhausen. Der erste Konsul Bonaparte und seine deutschen
Besucher. Ein Beitrag zur literarischen Würdigung des Konsulats.
Bonn. Selbstverlag des Verfassers, 1900. 8° 130 8.
Das Büchlein bringt eine vortreffliche Zusammenstellung von Notizen
und Berichten, in denen deutsche Reisende den ersten Konsul, Frankreich
und Paris behandeln. Die Zitate teilen Beobachtungen und Eindrücke
über Napoleons privates und Öffentliches Leben mit, wobei natürlich die
verschiedensten Urteile gefällt werden.
Man erhält eine gute Anschauung daraus, in welchem Lichte Napoleon
und sein Werk den deutschen Zeitgenossen erschien. G. Roloff.
Briefe und Aktenstücke zur Geschichte Preussens unter Fried-
rich Wilhelm III. vorzugsweise aus dem Nachlass von F. A. v. Stäge-
mann. Herausgegeben von Franz Rühl. 1. Band. (Publikationen des
Vereins für die Geschichte von Ost- und Westpreussen) Leipzig,
Duncker und Humblot, 1899. 8° LXVII und 424 Seiten.
Unter den 273 Stücken, die hier veröffentlicht sind, entfällt der Haupt-
teil auf Briefe, die in den Jahren 1806—1815 von Schön, Adam, Müller,
Nachrichten und Notizen I. 129
Zerboni, dem schwedischen Gesandten Brinkmann u. a. an Stägemann ge-
richtet sind. Daneben werden andere Korrespondenzen, wie Schreiben
Schöns an Hardenberg, des Grafen Goltz an Brinkmann mitgeteilt. Die
Briefe bringen nichts Neues von Belang über die wichtigeren Ereignisse
der Zeit, für Einzelheiten dagegen, namentlich persönliche Beziehungen,
werden sie dem Spezialforscher von Wert sein. Der Herausgeber hat mit
grosser Sorgfalt Notizen über die in den Schreiben genannten Personen
zusammengetragen; hier und da wäre ihm ein weniger anspruchsvoller Ton
zu empfehlen. G. Roloff.
Exemplifikationen auf die Geschichte in Sachen der jüngsten
Flottenagitation.
Die grosse Entscheidung, welche das deutsche Volk im Frühjahr 1900
tiber sein ferneres Wohl oder Weh zu fällen hatte, führte mit sich ein
lebendiges Interesse auch an unsern früheren sowie an anderer Völker Be-
ziehungen zum Meere. Man fragte die Geschichte gewissermassen um Rat,
wie denn andere Völker durch Förderung oder Vernachlässigung ihrer See-
wehr gefahren seien, wie das deutsche Volk selbst einst eine bedeutende
Rolle zur See gespielt habe und warum das dann anders geworden
sei u. a. m., und man suchte auch durch die Geschichte klar zu legen, wie
Deutschland nur die eine Möglichkeit der Entscheidung habe, wenn es
nicht abermals zum Spielball der Völker werden wolle, die durch die letzte
Aufteilung der Erde und ihrer Güter zu ungemessener politischer und wirt-
schaftlicher Macht heranzuwachsen drohen. Schon 1897 hat D. Schäfer
mit der ihm eigenen drängenden Energie in Sprache und Schilderung in
einer Broschüre („Deutschland zur See“. Jena. Fischer. 1897.) einen
Ueberblick über das merkantile wie politische Verhältnis Deutschlands zum
Meere seit den ersten Spuren deutschen Seehandels bis zur Gegenwart ge-
geben. Er schildert die Wandlungen in demselben und forscht nach ihren
Gründen, er erörtert die maritime Entwicklung der Holländer, Engländer
und Franzosen, er kommt zu dem Schlusse, dass es sich für uns darum
handelt, ob wir künftig den führenden Völkern der Welt zugezählt werden,
dass dies der Fall sein wird nur, wenn wir unsere Wehrkraft zur See unserer
Handels- und Weltstellung entsprechend verstärken. Ganz ähnliche Be-
trachtungen wie diese stellt derselbe in einer späteren Abhandlung an
unter der Frage: „Was lehrt uns die Geschichte über die Bedeutung der
Seemacht für Deutschlands Gegenwart?“ (München. Lehmann. 1900.) Die
grossen Wandlungen, die unser Volk im 12.—13. Jahrhundert und im
16.—17. Jahrhundert erlebt hat, den grundverschiedenen Einfluss beider auf
den wirtschaftlichen und geistigen Horizont desselben und die Gründe da-
für macht K. Lamprecht zum Gegenstande eines kurzen Ueberblickes über
„die Entwicklung des wirtschaftlichen und geistigen Horizonts unserer
Nation“ (in: Handels- und Machtpolitik herausgegeb. von G. Schmoller,
M. Sering, A. Wagner, Stuttgart, Cotta. 1900. I. S. 89 ff.) „Das Verhältnis
Deutschlands zum Meere“ beleuchtet Al. Schulte (in: Beiträge zur Be-
leuchtung der Flottenfrage, Sonderabdruck von Veröff. der Allgem. Ztg. 1900.
2. Folge. S. 32 ff.) auch mit Berücksichtigung der deutschen Kaiserpolitik
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 9
130 Nachrichten und Notizen I.
im Mittelmeergebiet. Die Frage: „Wie verlor Süddeutschland seinen An-
teil am Welthandel“ wird von A. v. Peez (in: Beiträge etc. 5. Folge
S. 45 ff.) in kurzen und klaren Zügen beantwortet. Die entsprechende
Frage für Niederdeutschland: „Was haben wir aus dem Untergange der
Hanse zu lernen“ (in: Beiträge etc. 4. Folge S. 1 ff.) behandelt noch ein-
mal besonders D. Schäfer; er sucht die Gründe für den Niedergang
deutscher Seemächtigkeit seit dem 16. Jahrhundert in allererster Linie auf
dem politischen Gebiete, vielleicht etwas zu sehr. (Vgl. auch: „Deutsch-
lands Ruhmestage zur See“, 20 Bilder aus d deutsch. Seekriegsgesch.,
nach Gemälden von H. Petersen, mit begleit. Text von R. Werner. München.
Lehmann. 1900). — Die Geschichte der Völker im ganzen in ihren Be-
ziehungen zum Meere und Seehandel und der Entwicklungsgang einzelner
Völker in dieser Hinsicht haben gleichfalls mehrfach Behandlung gefunden.
Zu nennen ist zunächst eine Broschüre von E. Speck, „Seehandel und
Seemacht“ (Leipzig, Brandstetter, 1900), die mit einer etwas frühen Zeit,
3800 vor Christo, beginnt, über 1, des Raumes auf das Altertum verwendet
und mit der englischen Weltbeherrschung 1815 und etlichen angehängten
Nutzanwendungen für das deutsche Volk endet; wiederholt überrascht
Speck durch Entdeckungen, die von der Wissenschaft bisher nicht gemacht
worden sind (ganz besonders ist mir dies in seinen Darlegungen über die
Hanse aufgefallen. Soll man sich da mehr über die Unkenntnis oder die
Kühnheit des Verfassers, derartiges zu schreiben, wundern?) Auch
C. Rodenberg (,„Seemacht in der Geschichte“, Stuttgart, Metzler, 1900)
macht die Entwicklung der Seemächtigkeit verschiedener Völker, von der
Hanse ausgehend, vorsichtig in seinen Aufstellungen, besonnen in seinem
Urteil, zum Ziele seiner Erörterung. Unter dem Titel „Historische Rück-
blicke“ finden sich in den von „Nautikus“ herausgegebenen Beiträgen zur
Flottennovelle 1900 (Berlin. Mittler. S. 104 ff.) kurze Skizzen, die von der
Seeherrschaft von Tyrus bis zum spanisch-amerikanischen Kriege einzelne
prägnante Episoden aus der Seemachts- und Ausbreitungsgeschichte der
Völker herausgreifen. Verschiedene Abhandlungen über den Entwickelungs-
gang europäischer Seemächte bietet das von „Nautikus‘“‘ (ohne weitere
Angabe der Autoren) herausgegebene Jahrbuch für Deutschlands See-
interessen 1900 (Berlin, Mittler): „Die Entwickelung der englischen See-
und Weltmacht“ wird daselbst S. 124 ff. in kurzen Zügen dargestellt; viel-
leicht wäre eine stärkere Heranziehung statistischen Materials, wie es in
den nachfolgenden Aufsätzen geschehen ist, noch wirkungsvoller gewesen.
Diese behandeln S. 148 ff. „Entwickelung, Blüte und Verfall der holländischen
Seemacht“ und S. 168 ff. „Die Entwickelung der skandinavischen Völker
als Seemächte‘. Im ersten werden die Schicksale Hollands bis zum Ende
des 18. Jahrhunderts verfolgt, während der letztere sich eingehender mit
der dänischen und schwedischen Seemacht und den für den Verlauf
ihrer Geschichte so ganz verschiedenen Gründen beschäftigt und mit ihrer
Vernichtung 1807 bezw. 1808 schliesst. Die folgenden Skizzen „aus der
Geschichte Venedigs“, daselbst S. 196 ff., hätten sich mit der Hauptsache,
der venetianischen Flotte und ihren verschiedenen Berufen, wohl etwas
mehr beschäftigen sollen. Eine einzelne Episode von Bedeutung schildert
Nachrichten und Notizen I. 131
W. Michael: „Englands Flottenpolitik und der Untergang Hollands“
(Beiträge ‘zur Beleuchtung der Flottenfrage etc. 5. Folge S. 18 ff). Es
setzt einigermassen in Verwunderung, dass weder das lehrreiche Verhältnis
Frankreichs zur See eingehendere, noch die Entstehungsgeschichte der
russischen Flotte überhaupt Berücksichtigung für die eingangs angegebenen
Zwecke gefunden haben. Für die letztere, für die rücksichtslose Energie,
mit der Peter der Grosse wie seine Hauptstadt, so auch eine achtung-
gebietende, in erster Linie den vorliegenden Seekriegsverhältnissen an der
finnischen und schwedischen Schärenküste vortrefflich angepasste Flotte ins
Leben rief, ist von Bedeutung der 1899 von Bridge herausgegebene Be-
richt eines englischen Zeitgenossen: History of the Russian Fleet during
the Reign of Peter the Great (Public. of the Navy Records Society Bd. 15.
1899. London).
Kiel. Daenell.
Eine planmässige Veröffentlichung einzelner in sich ab-
geschlossener Archive in der Form von Urkundenbüchern, wie sie in
dieser Weise bisher noch nicht unternommen worden ist, hat jetzt der
Düsseldorfer Geschichtsverein ins Leben gerufen. Die Archive der
geistlichen Stiftungen des Niederrheins, zunächst des ehemaligen Herzog-
tums Berg, darunter also die der Abteien Altenberg, Deutz, Heisterbach,
Siegburg und der noch aus karolingischer Zeit stammenden Stifter Gerres-
heim und Kaiserswerth, in dieser Weise zu veröffentlichen, hat eine vor
zwei Jahren als Manuskript gedruckte Denkschrift, verfasst von den Archi-
varen Dr. F. Küch und Dr. O. Redlich, empfohlen. Von dem Letzteren,
als Vorsitzenden des genannten Vereins, ist dann dem Unternehmen eine
Reihe von Gönnern geworben worden, die sich zur Subventionierung des
Unternehmens verpflichtet haben. Dank der Opferwilligkeit des Vereins
selbst, konnte bereits der erste Band dieses Urkundenwerks in Angriff ge-
nommen werden. Dr. Heinrich Kelleter aus Aachen ist ganz für das
Unternehmen gewonnen worden und bereitet zunächst die Edition des
Kaiserswerther Stiftsarchivs vor. Er ist zu diesem Zweck ganz nach Düssel-
dorf übergesiedelt und gedenkt das Kaiserswerther Urkundenbuch, mit dem
auch eine Herausgabe des Memorienbuchs dieses Stifts verknüpft sein wird,
im nächsten Jahre schon in Druck geben zu können.
Durch dieses dankens- und beachtenswerte Unternehmen, das in erster
Linie den vielseitigen von der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde
in Angriff genommenen Arbeiten zugute kommen wird, wird eine der
wichtigsten Vorarbeiten für eine Darstellung der Rheinischen Kulturgeschichte
geschaffen, die bekanntlich für die gesamte deutsche Kulturgeschichte von
eminenter Bedeutung ist.
Preisausschreiben. Der Oberhessische Geschichtsverein in Giessen
setzt einen Preis von 500 Mark aus zur Ausarbeitung eines Werkes über
die „Geschichte des Schiffenbergs als Kloster und Deutschordensnieder-
lassung‘‘ von der Stiftung (1129) bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts.
Gewünscht wird nicht eine Chronik, sondern, in frischer geschmackvoller
Darstellung, ein Kulturbild voll Leben, indessen auf streng kritischer Grund-
9%
132 Nachrichten und Notizen I.
lage im Anschluss an die Untersuchungen von Wyss und Witte. Die Arbeit
soll einen Umfang von 10 Druckbogen nicht überschreiten. Erhält sie den
ausgesetzten Preis, so wird sie Eigentum des Geschichtsvereins, der seiner-
seite für die Veröffentlichung sorgt. Die zur Bewerbung bestimmten Ar-
beiten sind, mit einem Kennwort versehen, von einem mit demselben Kenn-
wort bezeichneten Brief begleitet, der den Namen des Verfassers enthält,
sauber geschrieben bis zum 1. Juli 1901 beim Vorsitzenden Herrn Univer-
sitätsprofessor Dr. Höhlbaum einzureichen. Die Verkündigung des Urteils
erfolgt, falle keine Verlängerung der Bewerbungsfrist eintritt, bis Weih-
nachten desselben Jahres.
Am 18. Nov. v. J. fand in Saalfeld eine Sitzung der Thüringischen
Historischen Kommission statt. Wir entnehmen dem Bericht, dass von
den Landtagsakten, welche der Geh. Hofrat Dr. Burckhardt herausgiebt,
der erste Band, von 1487 bis 1532 reichend, im Druck fast abgeschlossen
ist und dass der zweite Band die Akten bis 1547 bringen soll. Vom Stand
der Inventarisationsarbeiten ist zu melden, dass das Archiv der Universitäts-
bibliothek in Jena von Dr. Devrient inventarisiert worden ist und dass dieses
Inventar mit anderen aus der Hauptpflegschaft Apolda demnächst in der
Zeitschrift veröffentlicht werden soll. An die Veröffentlichung der Matrikel
der Universität Jena soll herangetreten werden, sobald ein Bearbeiter da-
für gefunden ist.
Am 19. und 20. Oktober v. J. fand in Karlsruhe die 19. Plenar-
sitzung der Badischen Historischen Kommission statt. Erschienen sind
folgende Veröffentlichungen: Beyerle, Konstanz im dreissigjährigen Krieg
(Bad. Neujahrsblätter N. F. 3. 1900); Kindler v. Knobloch, Oberbadisches
Geschlechterbuch Bd. I. Lfrg. 2 (3 unter d Presse); Köhne, Oberrheinische
Stadtrechte I. Abtl. 5. Hft. (Heidelberg, Mosbach, Neckargemünd, Adels-
heim); Fester-Witte, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg
Bd. I. Lfrg. 9-10. (Bd. U Lfrg. 1 u. d. Presse); Schulte, Geschichte des
mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutschland und
Italien mit Ausschluss von Venedig 2 Bde. Bezüglich der Regesten der
Pfalzgrafen bei Rhein wurde beschlossen, sie nicht, wie ursprünglich ge-
plant war, bis 1508, sondern nur bis 1436 fortzuführen. Die Bearbeitung
wird Dr. Sillib, Kustos a. d. Universitätsbibliothek in Heidelberg, unter
Leitung von Professor Dr. Wille übernehmen. Das Neujahrsblatt für 1901
wird eine Schilderung von „Baden zwischen Neckar und Main in den
Jahren 1803 bis 1806“ von Stadtarchivar Dr. Albrecht bringen. Vom Topo-
graphischen Wörterbuch des Grossherzogtums Baden von Krieger ist eine
zweite Auflage in Vorbereitung. Auch wurde beschlossen, zu den Bänden
1 bis 39 der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ein alphabetisches
Wort- und Sachregister ausarbeiten zu lassen.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und
Gesellschaften. Die Badische Historische Kommission hat den o. Professor
an der Universität Freiburg i. Br. Dr. Ulrich Stutz zum o. Mitglied, den
Archivassessor Dr. Karl Brunner in Karlsruhe und den Privatdozenten
Dr. Konrad Beyerle in Freiburg zu ao. Mitgliedern erwählt. Die Württem-
bergische Kommission für Landesgeschichte hat den Privatdozenten Dr. Ernst
Nachrichten und Notizen I. 133
in Tübingen zum ao. Mitglied erwählt. Die Akademie der Wissenschaften
in Berlin hat den Privatdozenten Dr. Karl Schmidt zu ihren ständigen
wissenschaftlichen Beamten ernannt.
Universitäten und technische Hochschulen. Der ao. Professor der alten
Geschichte Dr. Conrad Cichorius in Leipzig wurde als Nachfolger Wilckens
als Ordinarius an die Universität Breslau berufen. Der ao. Professor der poli-
tischen Oekonomie Dr. Karl Grünberg in Wien hat einen Ruf an die
Handelsakademie nach Köln angenommen. Der Privatdozent für National-
Ökonomie und Finanzwissenschaften Dr. Werner Wittich in Strassburg
wurde als ao. Professor nach Göttingen berufen.
Habilitiert haben sich: Dr. Walter Stein in Breslau für mittelalter-
liche Geschichte; Lic. theol. Dr. phil. W. Köhler in Giessen für Kirchen-
geschichte; Dr. W. Vogelsang, früher Privatdozent in Freiburg i. Br., für
Kunstgeschichte in Amsterdam.
Museen und Sammlungen. Professor Dr. Georg Voss, früher Dozent
für Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule in Berlin, wurde an
Stelle des verstorbenen Professors Lehfeldt zum Konservator der Kunstdenk-
mäler der Thüringischen Staaten, und Professor Dr. Karl Schumacher
zum ersten Direktor des Römisch-germanischen Museums in Mainz ernannt.
Todesfälle. Am 1. Nov. 1900 starb nach kaum vollendetem 68. Lebens-
jabr Hauptmann a. D. Wendelin Böheim, Direktor der Waffensammlung
des Allerhöchsten Kaiserhauses in Wien. Er war als Genealog und Heral-
diker bekannt und galt geradezu als Begründer der historischen Waffen-
kunde. Seine erste Schrift (1865) behandelte noch rein militärische Fragen,
den technischen Pionierdienst im Felde, und erst zwanzig Jahre später trat
er als Schriftsteller auf dem neuen ihm eigenen Gebiet hervor. Es folgten
nach einander die hier genannten Arbeiten: Kunstgewerbliche Gegenstände
auf der kulturhistorischen Ausstellung in Steyr (1884); Album hervorragender
Gegenstände aus der Waffensammlung des Allerhöchsten Kaiserhauses (1884
und in 2. Aufl. 1893); Kunstgewerbliches aus der vom mährischen Gewerbe-
museum veranstalteten Ausstellung von Waffen, Kriegs- und Jagdgeräten
1885; Handbuch der Waffenkunde. Das Waffenwesen in seiner historischen
Entwickelung (1890); Meister der Waffenschmiedekunst vom 14. bis ins
18. Jahrhundert. Endlich war Böheim auch 1897 und 1898 Herausgeber der
Zeitschrift für historische Waffenkunde.
Entgegnung.
Seinem neuesten, oben S.99 von mir besprochenen Werke über den
Ursprung des Zunftwesens S. 142 ff. hat Rudolf Eberstadt eine ausführliche
Polemik gegen eine Reihe von Forschern angeschlossen, die es gewagt hatten,
die schweren Mängel seines 1897 erschienenen Buches „Magisterium und Fra-
ternitas‘‘ aufzudecken. Neben v. Below, Keutgen, Uhlirz und Pirenne gehöre
auch ich zu den Angegriffenen mit meiner in dieser Zeitschrift 1, 119 ff. ver-
öffentlichten Besprechung. Ich habe lange geschwankt, ob ich antworten
soll, denn unfruchtbares Gezänk ist nicht gerade mein Geschmack. Wenn
ich mich jetzt dazu entschlossen habe, so liegt der Grund in der eigen-
134 Nachrichten und Notizen I.
tümlichen Kampfweise E.'s, der durch die thatsächlichen Behauptungen.
die er aufstellt, bei dem Leser völlig falsche Vorstellungen erweckt und
daraufhin geradezu meine wissenschaftliche Ehre angreift. Bestimmend war
für mich endlich der Umstand, dass mir diese Entgegnung eine willkommene
Gelegenheit bietet, die geradezu unglaubliche Arbeitsweise des Verfassers
zu beleuchten, dessen erstes Werk bedauerlicherweise in einer sonst durchweg
Treffliches bietenden Sammlung Aufnahme gefunden hat. Ich halte mich an
die Disposition Eberstadts, der seine Antikritik S. 167 ff. in sechs Artikel teilt.
1. Ich hatte E. vorgeworfen, dass er ohne jeden anderen Beweis als
die Ducangische Glosse „submonitio ad operas vel eius redemtio pecuniaria*
den hauban für eine hofrechtliche Abgabe erklärt.
E. entgegnet: „Das Werk von Ducange ist keine Glosse, sondern ein
Glossar. Hätte Rietschel den Ducange benutzt, so würde er wissen, dass
Ducange die einzelnen Ausdrücke nicht glossiert, sondern dass er nur die
Belegstellen aus den Urkunden giebt, in denen die betreffenden Ausdrücke
vorkommen. Im vorliegenden Fall ist die Definition wörtlich den
beigegebenen Urkunden entnommen.“
[ch will absehen von einer Würdigung des albernen ersten Satzes und
ebensowenig mit E. über die allbekannte Thatsache streiten, dass D. that-
sächlich oft selbst erfundene Glossen giebt. Im vorliegenden Falle hat er
die Definition einfach selbst gebildet, denn Es Behauptung, die Definition
sei wörtlich einer der beigegebenen Urkunden entnommen, ist unwahr.
Allerdings spricht eine der zitierten Urkunden davon, dass die königlichen
Beamten „halbannum submonebant et villanos sese redimere coercebant‘;
aber ob der hauban in Diensten oder in Naturalleistungen bestand, lässt
die Urkunde völlig offen, von operae ist nicht die Rede.
2. Ich warf E. vor, dass er den Gewerbekauf deshalb für eine hof-
rechtliche Abgabe halte, weil er an einen ausserhalb des Handwerkes
stehenden Empfänger zu zahlen sei. E. repliziert: „Die mir untergeschobene
Behauptung habe ich an keiner Stelle meines Buches aufgestellt; ich habe
vielmehr Mag. u. Frat. S. 13 den Gewerbekauf den späteren zunftmässigen
Gebühren entgegengestellt und hervorgehoben, dass das obige Merkmal eine
derjenigen Eigenschaften ist, durch die sich der Gewerbekauf von dem
zünftlerischen Meistergeld unterscheidet (S. 168 f.)“ Demgegenüber kon-
statiere ich: E. giebt allerdings seine früheren Aeusserungen fast wörtlich
wieder, aber er lässt dabei absichtlich die entscheidenden Worte
weg. An der angeführten Stelle seines Buches steht nämlich, das oben ge-
nannte Merkmal gehöre zu denen, „durch die sich der Gewerbekauf, als
grundherrliche Abgabe, von dem späteren zünftlerischen Meistergeld“
unterscheide.
3. Die Behauptung E.'s, dass der herrschaftliche Charakter des Gewerbe-
kaufs bei seiner Statuierung stets ausgesprochen werde, bezeichne ich auch
jetzt noch als unrichtig; die von ihm angeführten Beispiele enthalten da-
von nicht das geringste (S. 169 ff.).
4. E's Behauptung, dass der Pariser Wachtzins zu den grundherrlichen
Abgaben gehört, büsst an Lächerlichkeit nicht das geringste ein, wenn er
sie ohne Beweis wiederholt (S. 172).
Nachrichten und Notizen L 135
5. Auf meinen Vorwurf, dass E. gelegentlich auch einmal die Zahlung
der Bede als Beweis für die hofrechtliche Stellung von Handwerkern an-
führt, verteidigt sich E. mit der Behauptung, dass es sowohl eine ôffentlich-
rechtliche wie eine grundherrliche Bede giebt. Richtig! Aber wenn es
beide Arten von Beden giebt, darf man doch die Bede nicht als Beweis
der Grundherrlichkeit anführen (S. 172).
6. Endlich weist E. mit Emphase meine Behauptung zurück, dass seine
Darstellung der Geschichte des Pariser Fleischeramtes wesentlich seiner
Phantasie entsprungen sei. Gegenüber dem Vorwurfe, dass er die wichtige,
seinen Ausführungen widersprechende Urkunde Lasteyrie I, 387 einfach
übersehen habe, bestreitet er zwar nicht, dass die Urkunde in seinen an-
geblich (vgl. S. 25) vollständigen Regesten des Pariser Fleischeramtes fehlt,
aber wohl, dass sie seinen Ausführungen widerspreche, und schliesst
mit dem Satz: „Entweder hat Rietschel die von ihm zitierte Urkunde
überhaupt nicht gelesen, dann hat er in leichtfertiger Weise eine
falsche Behauptung aufgestellt. Oder er hat die Urkunde gelesen: dann
verdient sein Vorgehen eine Bezeichnung, die zu finden ich dem Leser
überlasse.‘“
Dass Ke Darstellung der Geschichte des Pariser Fleischergewerkes in
wesentlichen Teilen auf freier Erfindung beruht, davon kann sich jeder
überzeugen, wenn er E.'s Text mit den Urkunden vergleicht, die er am
Schlusse seines Buches in den angeblich vollständigen Regesten des Pariser
Fleischeramtes (S. 214 f.) verzeichnet. Ich hatte bereits vor meiner Be-
sprechung sämtliche Urkunden nachgeschlagen und war geradezu entrüstet
über die Unverfrorenheit, mit der E. seine Phantasien als historische That-
sachen vortrug. Nicht nur, dass er jedem in den Urkunden bezeugten
Rechteinstitut selbständig das Epitheton „hofrechtlich‘‘ oder „grundherrlich“
beifügt. Von der ganzen langen Erzählung S. 27 über den Kampf der
königlichen Fleischer ca. 1150—55 um die 23 Fleischbänke des Klosters
Montmartre ist quellenmässig nur bezeugt, dass 1155 die Fleischer von
Paris ein dem Kloster Montmartre gehöriges Grundstück pachteten und dass
1162 König Ludwig VIL ihnen die eine Zeit lang aufgehobenen früheren
Rechte wiederverlieh. Von einem Kampfe der Fleischer, der zu dem Pacht-
vertrag geführt habe, erfahren wir nicht das geringste.
Und nun zu der von E. übersehenen Urkunde! Dieselbe fällt in die
Jahre 1153/54, also nach E. mitten in den furchtbaren Kampf der Fleischer.
Aber von diesem Kampf weiss sie nichts zu berichten, sie betrifft den
Pachtkontrakt der Fleischer über die dem Kloster Montmartre gehörigen
Grundstücke und verrät uns auch den friedlichen Anlass zu diesem Pacht-
vertrag: Die Zahl der Fleischer und die bisherigen Fleischverkaufplätze
reichen für den Bedarf der Stadt nicht mehr aus (der König communi
commodo totius ville dantes operam plures esse carnifices et in pluribus
locis carnes posse vendi constituimus). Wie stimmt das zu E.'s Fabeleien?
Und wie stimmt es zu E.'s Behauptung, vor 1155 habe es in Paris auf dem
Parvis de Notre Dame, in der Neustadt beim Chatelet, auf dem Grund-
stücke des Klosters Montmartre und auch noch an anderen Stellen Fleisch-
bänke gegeben (S. 25 f.) zu den schlichten Worten der Urkunde: In civi-
136 Nachrichten und Notizen I.
tate Parisiensi ad portam Magni Pontis et nusquam alibi solebant esse
carnifices et vendere suas carnes?
Das waren die Ausstellungen, die ich an E.'s Magisterium und Fraternitas
gemacht hatte. Dass sie begründet waren, wird wohl niemand bezweifeln.
Die einzigen waren es natürlich nicht; bei einem Verfasser wie E. kann
man fast auf jeder Seite einige begründete Fragezeichen anbringen. Und
wegen dieser Ausstellungen zieht E. in den schärfsten Ausdrücken über
mich her, er behandelt mich nicht nur wie einen Ignoranten, sondern spricht
mir sogar die bona fides ab. Aber nicht allein ich werde Gegenstand einer
derartigen Aufmerksamkeit; auch die anderen, die an E.'s Buch zu tadeln
hatten, werden in ähnlicher Weise behandelt, v. Below, den E. offenbar
für seinen Hauptfeind hält, sogar noch schlimmer. Ich habe mich lange
gefragt, wie eine derartige Verblendung bei einem wissenschaftlich ge-
bildeten Menschen möglich ist; jetzt vermute ich fast, dass man es hier
mit einer pathologischen Erscheinung zu thun hat.
Tübingen. Siegfried Rietschel.
Berichtigung: In der Arbeit von Alfred Stern: „Der grosse Plan
des Herzogs von Polignac 1829 H.V. Jg. II S. 49—77 ist überall „Herzog
von Polignac“ zu verbessern in „Fürst von Polignac“.
137
Nachrichten und Notizen Il.
G. Pfeilschrifter, die authentische Ausgabe der Evangelienhomilien
Gregors des Grossen, ein erster Beitrag zur Geschichte ihrer Ueber-
lieferung, München 1900 (Veröffentlichungen aus dem kirchenhistorischen
Seminar München N. 4). 122 S.
Die fleissige und tüchtige Arbeit kann durch ihren Stoff nur das Inter-
esse eines kleinen Kreises haben. Es handelt sich um die Abfassungszeit
der 40 Evangelienhomilien des Papstes, von denen er 20 selbst vorgetragen
hat und 20 nach Diktat in der Kirche vorlesen liess. Das Resultat der
Untersuchung ist, dass die 40 Predigten wahrscheinlich einen Cyklus für ein
Kirchenjahr und zwar für des Jahr 390/91 gebildet haben. Sie sind ur-
sprünglich gegen den Willen des Papstes von seinen Verehrern 392 ver-
öffentlicht, später veranstaltete Gregor selbst eine authentische Ausgabe.
Zum Schluss stellt der Verfasser die Kriterien für die Durchforschung des
weitverzweigten Handschriftenmaterials auf, die sich aus seiner Arbeit er-
geben haben, um den Text der authentischen Ausgabe wiederherzustellen.
Heidelberg. Grützmacher.
F. Curschmann, Hungersnöte im Mittelalter, ein Beitrag zur deutschen
Wirtschaftsgeschichte des 8. bis 18. Jahrhunderts. Leipziger Studien
aus dem Gebiet der Geschichte VI, 1. Teubner 1900. VI + 2178. 8°.
Die Arbeit zerfällt in zwei Abschnitte, deren zweiter S. 87—217 eine
„Chronik der elementaren Ereignisse“ von 700—1317 bietet, eine recht
brauchbare Zusammenstellung von Quellenzitaten, die von der Belesenheit
des Verfassers Zeugnis giebt; der erste Teil enthält die Darstellung.
Verfasser bekennt, es mit einem spröden Stoffe zu thun zu haben; es
bleibt immerhin verdienstlich, dass er nicht versucht, ihn durch seine
Phantasie zu beleben, sondern sich darauf beschränkt, in nüchterner und
exakter Weise das zu entwickeln, was die Quellen bieten. Das Verhalten .
der Hungernden, die in ihrer Verzweiflung sogar zur Menschenfresserei
ihre Zuflucht nahmen, und die Notstandspolitik besonders Karls des Grossen
und der Kirche sind gut geschildert. Bei dem ‚Versuch einer Statistik‘
ergiebt sich ein Vorzug der westlichen Gebiete (Belgien und Mittelrhein),
die bei entwickelteren Wirtschafts- und Verkehrsverhältnissen schon im
13. Jahrhundert einer Hungersnot weniger ausgesetzt waren als der Osten
(S. 41).
Mit Recht verzichtet der Verfasser darauf, die zerstreuten Einzel-
preise, die noch dazu meistens Teuerungspreise sind, in einer Tabelle zu-
sammenzufassen. Die Zwecklosigkeit solchen Unternehmens bekennen und,
Histor Vierteljahrschrift. 1901. 1. 10
133 Nactrichten und Notizen I.
wo einmal wie für Litüch 1195—1215 eine genauere Ueberlieferung vor-
liegt. diese Daten ais soiche rusammensteilen 'S. 48. 49, hat schliesslich
mehr Wert als aus den zufäligen Angaben des Mittelalters grosse
Tabelien und Kurren aufzubauen, wie es z. B. D’Avenel in seiner Histoire
économique thut. Heinr. Sieveking.
Charles Schmidt, les Seigneurs. les Paysans et la Propriété Rurale en
Alsace au Moven Age. Pans-Nancr 1897.
Eine Veröffentlichung aus dem Nachlass des bekannten Strassburger
Kirchenhistorikers Charies Schmidt + 1295. der auch sonst um die Lokal-
geschichte seiner engeren Heimat sich grosse Verdienste erworben hat, be-
sonders durch seine histoire littéraire de l'Alsace, 1879. — Die Studie ist
eine Nebenfrucht anderweiter archivalischer Forschungen; ihre Niederschrift,
um 1%&0, wurde veranlasst durch das Bedürfnis des Verfassers, über einige
gerade damals umstrittene Fragen sich selbst grössere Klarheit zu ver-
schaffen. Zur Verötfentlichung war die Arbeit nicht bestimmt. Und in der
That fehlt es ihr an der nötigen Ausreifung. Nicht nur sind natürlich die
wichtigen agrarhistorischen Erscheinungen seit 1880 unberücksichtigt ge-
blieben, sondern auch von früheren ist eigentlich nur v. Inama-Sternegg's
Ausbildung der grossen Grundherrschaften benutzt. So ist das Buch bei
seinem Erscheinen bereits veraltet. — Weiterhin fehlen aber auch dem Ver-
fasser offenbar umfassendere Kenntnisse der mittelalterlichen Wirtschafts-
und Rechtsgeschichte, und damit entfällt ihm auch die Möglichkeit, frucht-
bare Vergleiche mit den Nachbargebieten zu ziehen. Er sieht dem Elsass
eigentümliche Züge, wo allgemeine mittelalterliche Erscheinungen vor-
liegen. .
Ein Versuch, die Zustände in ihrem Werden zu erfassen und die
treibenden und modifizierenden Einflüsse klar zu legen, wird nicht gemacht.
Der Verfasser referiert lediglich beschreibend — bisweilen philologisch
nur der Wortbedeutung nachgehend — was er aus Urkunden und Weis-
tümern des 12.—15. Jahrhunderts zusammengestellt hat, ohne auch nur
weitere zeitliche und örtliche Unterscheidungen zu machen.
Der Kern und die Masse der Bevölkerung des Landes ist nach dem
Verfasser stets gallisch (-römisch, geblieben, trotz der deutschen Orts- und
Personennamen. Der Beweis dafür ist nicht geführt. Dem entsprechend
werden denn auch die Einrichtungen möglichst auf die keltisch-römische
Periode zurückgeführt, und selbst die Weistümer sollen Bestandteile aus
jener Zeit enthalten.
S. 24 ff. werden drei Hauptklassen der Bevölkerung unterschieden:
1. die Mancipia, serfs. 2. die proprii, Eigenleute, Hörige; 3. die „Colons
héréditaires‘. Die hommes propres zerfallen in roturiers (d. h. Frei-
gelassene, Abkömmlinge der Kolonen der römisch-gallischen Zeit, Liten und
ärmere Freie) und in hommes propres nobles. Zu letzteren gehören die
Ministerialen, einschliesslich der Gotteshausleute, und die Vassallen des
Königs. 8. 213 ff. werden gegenübergestellt die mansi serviles der Eigenleute
(der serfs et hommes propres) und die m. ingenuiles (manses nobles) d.s. ,,manses
concédés à des homines ingenui ou liberi, c’est-à-dire à des nobles, die
ihrem Seigneur nur zu mässigem Zins verpflichtet waren. Diese m. ing.
Nachrichten und Notizen II. 139
bildeten die beneficia militaria der kirchlichen Ministerialen, die um das
12. Jahrhundert den Titel Ritter erwarben, aber „malgré ce rang et malgré
le beau nom d'hommes libres“ Eigenleute ihrer Grundherrn blieben. Ursprüng-
lich waren diese „tenures nobles‘ nur auf Zeit gegeben; im 12. Jahrhundert
wurden sie erblich, und noch später gewannen sie den Charakter von
Lehen. So vermischten sich schliesslich die Ministerialen mit den (eben-
falls ala hommes propres bezeichneten) Vassallen.
Es erübrigt, auf weitere Einzelheiten einzugehen. Im ganzen ist das
Buch wissenschaftlich unzulänglich, im einzelnen enthält es manche treffende
Bemerkung und wertvollen Stoff für den Forscher. Es ist bedauerlich, be-
sonders auch in Hinblick auf die Schönheit der Darstellung, dass der Ver-
fasser nicht Zeit und Neigung zu tieferer Durcharbeitung des Stoffes ge-
funden hat.
St. Gallen. E. O. Schulze.
Urkundenbuch des Klosters Kaufungen in Hessen. Im Auftrage
des Historischen Vereines der Diöcese Fulda bearbeitet und heraus-
gegeben von Hermann von Roques. Major a. D. I. Band. Kassel 1900.
8°. XLII und 538 Seiten, 4 Siegeltafeln.
Die hessische Landesgeschichte wird dem Herausgeber für sein Werk
dankbar sein. Das Frauenkloster Kaufungen bei Kassel ist eine Stiftung
der frommen Gemahlin Heinrichs Il, der heiligen Kunigunde. So steht
die stattliche Reihe der Privilegien Heinrichs II. für das Stift, die man
später freilich in der Ausgabe der Monumente benutzen wird, am Anfange
der Veröffentlichung nach einigen älteren Stücken wie Böhmer-Mühl-
bacher 458. Von den kaiserlichen und päpstlichen Briefen, die man
weiterhin noch abgedruckt findet, seien das Marktprivileg Heinrichs IN,
Stumpf 2219 (S. 24), die Urkunde von Innocenz Il. über die Heiligsprechung
der Kaiserin Kunigunde (S. 39), eine Anzahl von Bestätigungen Rudolfs von
Habsburg (S. 72 ff.) hervorgehoben. Der Hauptertrag der fast 430 Nummern.
die bis zum Jahr 1442 reichen, fällt natürlich der besonderen hessischen
Geschichte zu. Der Urkundenschatz des Klosters ist im Archiv des späteren
ritterschaftlichen Stiftes Kaufungen und zu Marburg, wenn auch nicht
lückenlos, erhalten und bietet, von den älteren Zeiten abgesehen, meist
ungedruckte Dokumente. Auch für auswärtige Besitzungen, wie z. B. Lay
an der unteren Mosel, wird wertvoller Stoff vorgelegt. Die deutschen Ur-
kunden seit 1322 werden der hessischen Dialektforschung willkommen sein.
Rechtsgeschichtlich wichtig ist die Klageschrift von 1407 (S. 338).
Die Bearbeitung zeichnet sich durch das Streben nach Sorgfalt und
Genauigkeit aus; die Texte scheinen in Ordnung zu sein. Manche der
reichlich gesetzten Ausrufungszeichen sind nicht dringend nötig, und einige
Emendationen sind überflüssig. So kann z. B. S. 151 scolarium (der Schüler)
stehen bleiben. Die Leistung des Verfassers, der sich selbst zu den
Dilettanten und Autodidakten rechnet, bleibt brauchbar und verdienstlich,
was man auch da und dort anders wünschen mag. E. Schaus.
Das ältere Recht der Reichsstadt Rottweil. Mit geschichtlicher und
sprachlicher Einleitung, herausgegeben vom Professor Dr. Greiner. Stutt-
gart, Kohlhammer 1900. 8° VI und 273 S.
10*
14) Nerzn’2m und N:uren I
E ze fast rett ses, wer: e, hr reichhaltige schwäbische Rechts-
zë des actes ie Me la ers das sogenannte „rote Buch“ der Stadt
Ree. sini zier ia dassenswerter Weise rerofentlicht und uns dadurch
eine s iirz- Erraz m dem jingst erschienenen Rottweiler Ur-
kcrdectice Lauter [nr Heracar-ber hat mit liebevollem Fleisse sich seiner
oh geuiret. das beweisen vor acem von der vorausgeschickten Dar-
serg das ? urd 3 Äar:tei. von deren das letztere in weit gründlicherer
urd eirzezerderer Weise. ais wir es sonst bei der Edition von Rechts-
queen gewcbnt sird. die spractüchen Eigentümlichkeiten behandelt,
wihrend das eriere eiren Uetertick Gier die Entstehung und Entwick-
lung der Stadt und ibrer Verfassung bietet. Das vom Verfasser gezeichnete
Geschichttid ist kiar und in den meisten Punkten zutretfend; dass die
Stadt as Markiansiede.ucg auf Reïcestoden in einiger Entfernung vom
Korizsbofe nicht almac.:ch enstanden. sondern gegründet worden ist, hat
Greiner nichtig erkannt. Irurchaus untewiesen und unwahrscheinlich aber ist
die Annahme. dass die Zährirzer die Stadtgründer gewesen seien S. 23 f).
Die Aniage der Stadt ist nicht speziüisch zähringisch, sondern sie weist
den Typus der Marktarsiedeiungen überhaupt auf, die Verwandtschaft
des Rottweiler Rechts mit dem Freiburger und Villinger beweist nichts
für eine Zähringer Gründung. Auch die Behauptung, dass die Stadt
schon am Schlusse des 12. Jahrhunderts gestanden habe (S. 24), ergiebt
sich nicht aus den QWueilen. Die erste rweifellose Nachricht, die auf das
Vorhandensein der Stadt schliessen lässt, ist die Urkunde von 1230,
wärend die älteren Erwähnungen von Rottweil sich auch auf den Königs-
hof beziehen lassen.
Tübingen. Siegfried Rietschel.
Otto Richter, Geschichte der Stadt Dresden. Erster Teil: Dresden im
Mittelalter. Mit Abbildungen und einem Plane. Dresden, Baensch, 1900.
XVI und 276 S. 8°.
Das Buch, eine Veröffentlichung des Vereins für Geschichte Dreedens,
gehört zu den erfreulichsten Erscheinungen auf dem Gebiete der lokalen
Geschichtsforschung. Zunächst ist alles gethan worden, um das Werk
äusserlich in sachgemässer und dabei vornehmer Weise auszustatten. Ein
solider Originaleinband. gutes Papier, klarer Druck, zahlreiche vorzügliche
Reproduktionen von Stadtansichten, Denkmälern, Siegeln und vor allem
Urkunden, endlich ein von Gurlitt entworfener Stadtplan: das sind alles
erfreuliche Beigaben. Vor allem aber ist der Verfasser auch der richtige
Mann, eine Geschichte der sächsischen Hauptstadt zu schreiben. Der hoch-
verdiente, durch seine Vertassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt
Dresden rühmlichst bekannte Ratsarchivar wendet sich mit diesem Buche
an einen weiteren Leserkreis und hat es verstanden, ein klares, übersichtliches
und anregendes Bild der älteren Geschichte der Elbresidenz zu geben.
Auch der Fachmann wird viel dem Buche entnehmen können; dass durch-
weg Anmerkungen im Interesse der leichteren Lesbarkeit fehlen, stört nicht
allzusehr, da die ältere Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Ver-
fassers für viele Teile die Grundlage bildet und das Dresdener Urkunden-
material gut gesammelt vorliegt. Es ist ja kein besonders glänzendes Bild,
Nachrichten und Notizen II. 141
das sich uns entrollt; von selbständigen Regungen der Bürgerschaft, von
gewaltigen Kämpfen zwischen Geschlechtern und Zünften ist in dieser von
den Landesherren völlig abhängigen Kleinstadt nichts zu spüren. Die Ent-
wickelung setzt verhältnismässig spät ein. Erst 1292 erfahren wir von
einem Bürgermeister, erst 1301 von Ratmannen (S. 22); von den Zünften
kennt das 14. Jahrhundert bloss die der Tuchmacher, während die übrigen
erst im 15. Jahrhundert auftauchen. Die Gerichtsbarkeit wird von der
Stadt erst im 15. Jahrhundert erworben. Endlich ist es bezeichnend, dass
auf den Landtagen Dresden hinter Leipzig und Wittenberg zurücktritt. Trotz-
dem bietet das Bild, das Richter mit kundiger Hand entwirft, Interessantes
genug, vor allem da viele Erscheinungen nicht Dresdener Eigentümlich-
keiten, sondern geradezu typisch für die meisten landesherrlichen Städte
des deutschen Ostens sind. Nicht alles, was der Verfasser bringt, halte
ich für richtig; vor allem scheint mir das Bild der Dresdener Gerichtsver-
fassung durch die unrichtige Identifizierung von Vogt und Schultheiss
(S. 21) gelitten zu haben. Aber diese einzelnen Bedenken sollen kein
Hindernis sein, die tüchtige, gediegene Arbeit, die in dem Buche
steckt, voll anzuerkennen und die schöne Gabe mit aufrichtigem Danke
hinzunehmen.
Möge dem ersten Band bald der zweite folgen. Möge aber das Er-
scheinen des Werkes den Wetteifer anderer, geschichtlich noch interessan-
terer Städte des sächsischen Königreichs wachrufen, damit es künftig
nicht mehr nötig ist, Druck und Papier für den Neudruck längst veralteter
dilettantischer Leistungen wie der Grosse'schen Geschichte der Stadt Leipzig
zu verschwenden.
Tübingen. Siegfried Rietschel.
J. E. Weis, Julian von Speyer (+ 1285) Forschungen zur Franziskus- und
Antoniuskritik, zur Geschichte der Reimoffizien und des Chorals,
München 1900 (Veröffentlichungen aus dem kirchenhistorischen Seminar
München N. 8). 154 S.
J. E. Weis legt in seinem Julian von Speier dem gelehrten Publikum
eine recht verdienstliche Arbeit vor, die viel Neues zu Tage fördert, auch
auf dem Gebiet der kirchlichen Musik des Mittelalters, einem von der ge-
lehrten Forschung noch wenig durchforschtem Gebiete. Der bisher zwar
nicht gänzlich unbekannte, aber doch wenig beachtete Minorit Julian
von Speier, bekommt sowohl für die Franziskuslegende wie für die Geschichte
der Reimoffizien und des Chorals durch J. E. Weis eine nicht zu unter-
schätzende Bedeutung. Julian, Ende des 12. Jahrhunderts in Speier
geboren, Hofkapellmeister zu Paris, trat 1227 in den Minoritenorden und ver-
lebte den grössten Teil seines Lebens als Chormeister im Pariser Minoriten-
konvent, wo er 1285 starb. Er verfasste eine Reimhistorie auf den heiligen
Franz in den Jahren 1228—41 und eine ebensolche auf den heiligen Antonius
von Padua in den Jahren 1232—49, die beide noch im Ordensbrevier der
Franziskaner gebräuchlich sind. Im Anschluss an diese Reimhistorien schrieb
Julian seine Biographien des hl. Franz und Antonius, die beide A. SS. Oct. II,
548 ff. und A. SS. Jun. II, 705 ff. als anonyme Werke abgedruckt sind. Die
Vita des Franziskus benutzte die beiden Viten des Thomas von Celano, und
142 Nackrichter und Notizen Il
wird ihr ue -pwe-rt m E von Weis bedeutend überschätzt. Nach einem
reckt instroktiven Ueterti:ck üter die Entwickelung der liturgischen Dichtung
im Mittelalter weist der Verfasser nach. dass die Reimofüzien Julians zu
den herrorragerdsten in dieser Art gehoren und häufig nachgeahmt wurden.
Julian ist ater auch der Komponist der Reimofüzien. und auch als solcher
ist er nach Weis eine epochemactende Erscheinung Er steht an der Wende
des Moncdie rur Polyphonie und ist der Meister der melodischen Periode
und svilabischen Tonmaierei Uet-r diese musiktheoretischen Untersuchungen
steht dem Referenten kein Urteil zu
Heidelterg Grützmacher.
Plehn, Hans, Geschichte des Kreises Strasburg in Westpreussen. Heraus-
geg. von dem Verein für die Geschichte der Provinzen Ost- und West-
preussen. Leipzig. Duncker u. Humblot, 19%. XXV u. 369 S. 8°.
An Arbeiten, welche einzelne Orte. Kreise oder Landschaften Alt-
preussens behandeln. ist wahrlich kein Mangel, aber derjenigen, die auf
Wissenschaftlichkeit Anspruch machen dürfen. sind unter ihnen doch nur
herzlich wenige. und vollends die eigentliche Geschichte, im engern wie
im weitern Sinne, kommt datei gewöhnlich am schlechtesten weg. Aus
neuerer Zeit z. B. dürften bisher neben Frölich, Märcker, Joseph Bender,
Schultz, Töppen kaum andere als Verfasser befriedigender Bücher der Art
zu nennen sein Als ein Muster geradezu, wie eine .‚Kreisgeschichte‘ aus-
sehen muss, tritt nun das oben aufgeführte Buch, welches der Geschichte
eines kleinen westpreussischen Landrat-kreises gewidmet ist, in die Reihe.
Heute fern von der grossen Heerstrasse gelegen, hat der kleine Bezirk mit
dem ganzen (setiete, welchem er angehört, dem Flussgebiete der Drewenz.
während des preussischen Mittelalters, während der Ordenszeit also, und
öfter auch noch später, man könnte sagen, die preussische Geschichte über
sich hinweggehen sehen, so dass der Verfasser und mit ihm der Leser
immerfort ihre Blicke über die Grenzen des Kreises hinauszurichten in der
Lage sind und, was ausserhalb derselben geschehen ist, nicht bloss der
Füllung wegen in den Rahmen der Darstellung hineinzuziehen war. Wie
allein schon die ersten Seiten des Vorwortes erkennen lassen, und wie
weiterhin jede Zeile der Arbeit zeigt, stehen dem Verfasser eine selten
tüchtige Schulung und ein tiefes Wissen auf allen Gebieten der Geschichte
und der Kulturgeschichte zur Verfügung, Eigenschaften, deren völliger
Mangel heutzutage auch in wissenschaftlich sein wollenden Arbeiten mehr
und mehr in erschreckender Behaglichkeit, ja mit vollstem Bewusstsein zur
Schau getragen wird. Daher konnte er mit dem reichen Material, welches
er aus nahen und ferneren Sammelstätten zusammenzubringen gewusst hat,
über eine grosse Anzahl einschlagender Fragen allgemein provinzieller Be-
deutung Licht bringen, viele zu ihrer Lösung führen; in unendlich vielen
Punkten der altpreussischen Geschichte bietet das Buch reiche Belehrung.
Dabei ist dasselbe durchweg so geschrieben. dass man es mit Genuss lesen
kann. Der enge Raum dieser Anzeige verbietet auf Einzelheiten ein-
zugehen. Nur allgemein sei auf den grossen Reichtum und die Vielseitig-
keit des Inhaltes hingewiesen.
Königsberg i. Pr. Karl Lohmeyer.
Nachrichten und Notizen II. 143
Friedrich Wilhelm Taube, Ludwig der Aeltere als Markgraf von
Brandenburg 1323—1351. (Historische Studien XVIII. Berlin, E. Ebering,
1900) 147 S. 8°, 1 Stammtafel. Taube hat fleissig und sorgsam das ge-
samte, gedruckt vorliegende Quellenmaterial, ohne selbst neue Urkunden
beizubringen, durchforscht, auch die Litteratur umfassend verwertet,
Pflugk -Harttungs Arbeiten über die Stellung des Johanniterordens jedoch
nicht berücksichtigt. Wichtige neue Aufschlüsse zur Reichsgeschichte unter
Ludwig dem Baiern oder zur brandenburgischen Landesgeschichte sind nicht
in dem Buche zu finden, doch durch seine ruhige, klare Erörterung der ein-
schlägigen Verhältnisse darf es wohl als abschliessend für unsere Kenntnis
der thatsächlichen Vorgänge bezeichnet werden. Auf die innere Landes-
verwaltung geht T. nicht ein, sondern beschränkt sich auf die politische
Stellung und Thätigkeit des Markgrafen, dessen Bedeutung, wie überhaupt
die der wittelsbachischen Herrschaft, nach Taube (und dies hervorgehoben
zu haben ist das Verdienstliche des Buches) darin beruht, dass sie die
Mark Brandenburg vor der drohenden Zerreissung durch die Nachbarfürsten
bewahrten und in ihr den Grundstock erhielten für das wichtigste Staats-
wesen des deutschen Nordostens.
Dresden. W. Lippert.
Auch der zweite Bd. der Neuen Folge der Hansischen Geschichts-
quellen, betitelt: Die Lübecker Bergenfahrer und ihre Chronistik
von Friedrich Bruns (Berlin, Pass und Garleb, 1900), ist hauptsächlich
der lübisch-hansischen Geschichte gewidmet. Das verdienstvolle Werk
fördert die handelsgeschichtliche Forschung an einer wichtigen Stelle: aus-
gehend von einer allgemeinen Darlegung der hansisch-norwegischen Handels-
beziehungen behandelt es im ersten Teil besonders eingehend den Handel
Lübecks mit Bergen, Lübecks überwiegenden Einfluss auf das Bergener
Kontor und die Verhältnisse der jenen Handel vermittelnden Lübecker
Bergenfahrer-Kompagnie. Trotz dieser Beschränkung des Themas ist der
Inbalt des Werkes recht mannigfaltig und die Ergebnisse sind so wichtig
wie interessant. Lübische Zollregister aus elf Jahren der zweiten Hälfte
des 14. Jahrhunderts boten die Möglichkeit des Versuchs einer Statistik
des lübisch-bergenschen Verkehrs. Sie gewähren schon für sich neue Auf-
schlüsse z. B. über das Verhältnis der Einfuhr zur Ausfuhr, über den
prozentualen Anteil einzelner Handelsartikel an dem Gesamtverkehr, über
den Geschäftsgewinn u. a. Wertvoll sind die Ausführungen über die ein-
zelnen Handelsartikel, von denen die über die Bergerfische (bes. die Stock-
fischarten) hervorzuheben sind. Aus den 1807 beginnenden, zahlreichen
Testamenten — 231 sind in Auszügen mitgeteilt — von Bergenfahrern wird
das beachtenswerte Ergebnis gewonnen, dass nur etwa ein Viertel der
Bergenfahrer aus Lübeck, mehr als die Hälfte aus den westelbischen Land-
schaften und von dieser letzteren Gruppe wiederum die Mehrzahl aus West-
falen, speziell aus dem Münsterlande stammte. Ausser den Testamenten,
die manche handels- und kulturgeschichtlich wertvolle Notizen enthalten,
werden umfangreiche Einträge des Niederstadtbuchs sowie urkundliche
Nachrichten über die Bergenfahrerschüttinge, über die kirchlichen Stiftungen
der Bergenfahrer und über das Finanzwesen der Kompagnie veröffentlicht.
144 Nachrichten und Notizen Il.
Der Verfasser geht ferner ausführlich ein auf die Bedeutung der seit dem
siebenten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts aufkommenden Islandfahrt für den
Niedergang des Bergener Kontors, auf die Verfrachtung der Güter in
Lübeck, auf die Fahrt zwischen Lübeck und Bergen und ihre Dauer, auf
die Handelsgesellschaften der nach Bergen handelnden Lübecker, auf die
Entstehung und Organisation der Bergenfahrerkompagnie, auf die soziale
Stellung und die Vermögensverhältnisse der Bergenfahrer. Der zweite
Teil bringt die Chronistik der Bergenfahrer, zunächst die als Ganzes noch
ungedruckte, von 1350—1486 reichende Chronik des Christian von Geren,
der Sekretär des Bergener Kontors und später der lübischen Bergenfahrer
war, nebst ausführlicher Einleitung über Leben und literarische Thätigkeit
Gerens. Daran schliessen sich einige kürzere chronikalische Berichte des
Johann Bulder, eines Schüttingsrechnungsbuches und des Hans Reckemann.
Das inhaltreiche Sach- und Wortregister wird besonders willkommen sein.
Ich bemerke noch, dass der urkundliche Stoff vorzugsweise dem 14. und
15. sowie der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, also den besten Zeiten
des Kontors, angehört. Die vortreffliche Monographie zeigt, dass bei um-
sichtiger Verwertung des in einzelnen hansischen Archiven noch vorhandenen
reichhaltigen Materials zur Geschichte einzelner Seefahrergilden auch für
die äussere Handelsgeschichte der Seestädte an wichtigen Punkten neue
Ergebnisse gewonnen werden können.
Breslau. W. Stein.
Dr. Giacomo Gorrini, der sich durch eine Reihe kleiner Arbeiten vor
allem zur Geschichte von Asti bereits vorteilhaft bekannt gemacht hat, be-
handelt in seinem neuesten Büchlein „La Cattura e Prigionia di Annibale
Malvezzi in Germania“ eine bisher fast unbeachtet gebliebene Seite aus der
Geschichte Bologna’s im 15. Jahrhundert, die auch für deutsche Leser in-
sofern von einigem Interesse ist, als dadurch auf die Handels- und Ver-
kehrsverhältnisse zwischen Oberdeutschland (Augsburg, Kempten) und Nord-
italien (Bologna) am Ausgang des Mittelalters manch’ interessantes Streif-
licht fällt. Es handelt sich um den Gewaltakt eines deutschen Edlen aus
der Kemptener Gegend gegen ein auf der Reise nach Deutschland be-
griffenes Mitglied der bekannten Bologneser Familie Malvezzi !, durch dessen
Gefangensetzung jener sich für eine Schuld schadlos halten wollte, die ein
andrer in Bologna lebender Deutscher ihm zu zahlen versäumt hatte. Dar-
über dann ein langes Hin und Her von Briefen und Beschwerden, Drohungen
und Erklärungen, in das zuletzt sogar Kaiser und Papst hineingezogen
wurden; Repressalien auf beiden Seiten führen zu drückenden Handels-
erschwerungen, unter denen vor allem das Haus der Welser zu leiden hatte.
— Eingeflochten in die Erzählung dieser Vorgänge ist die einiger andrer
mit Repressalien beantworteter Gewaltakte ähnlicher Art, die zum Teil zu-
letzt mit der Erledigung des Falls Malvezzi verbunden wurden. — Die Er-
zählung ist schmucklos pragmatisch; auf weiterem Hintergrunde und bei
! Neuerdings hat auch Schulte (Geschichte des Handels und Verkehrs
zwischen Deutschland und Italien etc. I, S. 592) auf die Gefangensetzung
des Malvezzi aufmerksam gemacht.
Nachrichten und Notizen II. 145
besserer Heranziehung der Litteratur hätten allerdings für die Forschung
bedeutsamere Resultate zu Tage gefördert werden können.
Berlin. Alfred Doren.
Im 5. und 6. Heft der „Erläuterungen und Ergänzungen zu Janssens
Geschichte des deutschen Volkes“ handelt Joseph Gény über „Die Reichs-
stadt Schlettstadt und ihren Anteil an den sozialpolitischen und religiösen
Bewegungen der Jahre 1490—1536. Das Bild, welches der Verfasser,
meist ungedruckten Quellen folgend, vom Leben der kleinen Reichsstadt °
beim Beginn der Neuzeit giebt, zeichnet sich mehr durch grosse Anschau-
lichkeit als durch den Reiz der Neuheit aus, und nur die starke Einwirkung
humanistischer Elemente ist besonders hervorzuheben. So ist denn auch
das Verhalten der Stadt oder vielmehr ihres Magistrats zur lutherischen
Bewegung ein politisches Seitenstück zu jener im Humanismus häufigen
Richtung, welche trotz scharfen Gegensatzes zur Kirche sich doch nicht
zum Bruch mit dieser fortreissen lässt, sondern durch allerlei Erfahrungen
nur in immer grösseren Widerspruch zur Reformation hineingetrieben
wird. Die Art, wie von Geny im einzelnen ein Zusammenhang zwischen
diesen Vorgängen in Schlettstadt und der lutherischen Bewegung konstruiert
wird, erinnert freilich wiederholt an das grosse Vorbild dieser „Erläuterungen
und Ergänzungen.“ Bezeichnend hierfür ist folgende Stelle (8. 95): „Ob-
schon Sapidus (Schulmeister in Schlettstadt) für Luther nicht mehr ôffent-
lich auftrat, so wenig wie Phrygio (Pfarrer), so dürfen wir doch annehmen,
dass sie sich auf dem Laufenden hielten und bei Gelegenheit, und wenn
sie sich sicher wähnten, mit ihren Ansichten nicht hinter dem Berg hielten.
Auch konnte der Magistrat unmöglich die geheime Verbreitung der jetzt
häufiger in deutscher Sprache gedruckten Pamphlete Luthers und seiner
Anhänger verhindern. Und die Folgen dieser Aufhetzung blieben nicht aus.“
Tübingen. Viktor Ernst.
Dr. Albrecht Wirth, „Geschichte Sibiriens und der Mandschurei‘:
Bonn a. R. 8°. S. 220.
Der Autor, ein vielgereister Mann, war immer so liebenswürdig, über
die Länder, die er bereiste, ein Buch zu schreiben. So wurden Süd-Afrika,
Formosa, so auch Sibirien bedacht. Der Autor kennt China, Japan, Sibi-
rien aus eigener Anschauung. Ob er aber je Geschichtswissenschaft ge-
trieben, das ist fraglich. Zwar wird in der Vorrede gesagt, das vorliegende
Werk bedeute nicht nur einen wesentlichen Fortschritt gegen frühere
Leistungen, sondern es dürfe den Anspruch erheben, das erste und einzige
vollständige Werk auf dem ganzen Gebiete überhaupt zu sein. Der Ref.
jedoch ist davon nicht überzeugt. Er weiss sogar nicht recht, welchen
Massstab er an das vorliegende Werk anlegen soll. War des Autors Zweck,
die Reisenden, die Geschäftswelt, vielleicht auch die Männer der Politik
über die Geschichte jener Länder kurz zu orientieren, so ist der Zweck
vollkommen erreicht. Vielleicht möchte aber der Autor selbst Protest
dagegen erheben, wollten wir seine Arbeit streng wissenschaftlich ab-
schätzen. Wissenschaftlichen Wert besitzt nämlich die Arbeit nicht. Der
Verf. führt zwar S. 219 die Litteratur an, aber nur einige neuere Werke
sind ihm bekannt, die grosse und überaus interessante Litteratur aus dem
146 Nachrichten und Notizen IN.
XVI. XVII. und XVII. Jahrh. nicht. Es genügt nicht, von der Eroberung
Sibiriens im XVI. Jahrh. durch den Kosaken Jermak oder, wie der Autor
ihn nennt, Jarmak zu erzählen. Der Verfasser bemerkt zwar (8. 219;
selbst, dass ein Geschichtschreiber Sibiriens chinesisch, türkisch, japanisch,
per:isch, arabisch, armenisch, mongolisch und mandschu verstehen müsste,
aber er hat nicht einmal die europäischen Berichte genügend verwertet.
Wenn er also ausser Jsbrant Ides, den er, nebenbei bemerkt, nur in Aus-
zügen kennt, noch andere wie Martiniere. Mandelslo, Neuhoff, de Veer, Brand,
Avril, Anzi, Sauer, besonders Chappe d’Auteroche, wenn er überdies Werke
des XIX. Jahrh. ‘Atkinson, Dawydow, Finsch besonders Korolenko u. a.)
wirklich gelesen hätte, so hätte er sich über die Geschichte jener Länder
besser orientiert, aber selbst dann hätte er noch lange nicht das Recht
gehabt in der Vorrede zu sagen, dass er das erste und einzige vollständige
Werk lieferte. Den Lesern mutet Verfasser Unglaubliches zu. Man lese
nur, was er S. 32 von den Hunnen erzählt, oder wie er das Kapitel „Bul-
garen‘ S. 44 behandelt. „Im J. 501(?‘, sagt er, treten die Bulgaren auf der
Bühne auf. Sie stürzen sich auf die Balkanhalbinsel. Sie stehen unter
einem Khakhan und haben türkische () Titel wie tarkan (Note 1: Tarqui-
nius ID Gewöhnlich werden sie von Byvzantinern als Hunnen bezeichnet.
Sie gehören zu den wenigen ural-altaischen Völkern, welche eine dauernde
Herrschaft in Europa aufgerichtet haben, aber ihre Muttersprache verloren
und dafür die ihrer slawischen Unterthanen angenommen haben. Es ist
Grund anzunehmen, dass die Czechen in dieselbe Kategorie
gehören.“ Der Ref. hat den letzten Satz hervorgehoben, weil er die Inter-
essierten auf diese grossartige wissenschaftliche Entdeckung aufmerksam
machen wollte. Milkowicz.
Fr. Schmidt, Geschichte der Erziehung der Pfälzischen Wittelsbacher.
Urkunden nebst geschichtlichem Ueberblick und Register. Monumenta
Germaniae paedagogica Bd. XIX.) Berlin 1899. CCIX + 575 S. [Das
Register ist besonders erschienen. ]
Es ist gewiss eine dankenswerte Aufgabe, die sich die Gesellschaft
für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte gestellt hat, wenn sie be-
absichtigt, in ihren Monumenta Germaniae paedagogica die wichtigsten
Akten zur Geschichte der Erziehung der bedeutendsten deutschen Fürsten-
häuser zu veröffentlichen. Man kann voraussetzen, dass diese Publikationen
nicht nur zur Geschichte dieser Häuser selbst und ihrer einzelnen Mitglieder,
sondern auch zur Geschichte der Pädagogik manchen wertvollen Beitrag
liefern werden. Diese Voraussetzung wird durch die Geschichte der Erziehung
der Wittelsbacher von Friedrich Schmidt, die jetzt in zwei Bänden vollendet
vorliegt, durchaus bestätigt. Der erste 1893 erschienene Band dieses Werkes
hatte die Geschichte der Erziehung der Bayrischen Wittelsbacher gegeben,
der zweite, der uns jetzt beschäftigen soll, ist den pfälzischen Wittels-
bachern gewidmet. Er zeichnet sich dem ersten Bande gegenüber aus
durch eine grössere Mannigfaltigkeit, die begründet ist in der grossen An-
zahl der pfälzischen Linien und in der Verschiedenheit ihrer Macht und
vor allem ihrer Konfessionen. Man hat hier Gelegenheit, die Unterschiede
und die Uebereinstimmungen in den Erziehungsprinzipien katholischer und
Nachrichten und Notizen II. 147
evangelischer Fürstenhäuser im 17. Jahrhundert zu studieren. Innerhalb der
einzelnen Linien herrscht in den Erziehungsgebräuchen eine Tradition, die
sich vielfach durch mehrere Generationen hinzieht. Besonders in der neu-
burgischen Linie scheint man sehr konservativ gewesen zu sein. Die Er-
ziehungsakten, die uns über diese Linie erhalten sind, gehören zu den inter-
essantesten der Buches, wie sich dessen Urkunden überhaupt über Linien
und Personen sehr ungleichmässig verteilen. Das mag zum Teil an Zu-
fälligkeiten der Erhaltung liegen, aber es lässt doch wohl auch auf das
grössere oder geringere Interesse schliessen, das zu verschiedenen Zeiten
und an verschiedenen Höfen der Prinzenerziehung gewidmet wurde. Dass
das pädagogische 17. Jahrhundert mit den zahlreichsten und ausführlichsten
Aktenstücken vertreten ist, dürfte kaum ein Zufall sein.
Es muss Spezialforschern und Fachleuten überlassen bleiben, die
Schmidtsche Sammlung auszunutzen, ihren biographischen und erziehungs-
geschichtlichen Wert festzustellen, auch der Herausgeber begnügt sich in
der ausführlichen Einleitung, die er, wie dem ersten, so auch diesem Bande
voranschickt, im wesentlichen damit, den Inhalt der Akten zu umschreiben
und sie aus der gedruckten Litteratur — mit grosser Belesenheit — zu
ergänzen, ihre weitere Ausbeutung überlässt er den Benutzern. Hier soll
nur noch einiges über die Art der Edition gesagt werden: Es wird sich
zunächst dagegen nichts einwenden lassen, dass Schmidt die Urkunden in
vier Gruppen als Instruktionen, Nachrichten, Briefe und Schulhefte ver-
öffentlicht, deren jede dann, wenigstens im wesentlichen, chronologisch
geordnet ist. Auch mit der getroffenen Auswahl wird man wohl im ganzen
übereinstimmen können, nur in der dritten Gruppe findet sich mancher
Brief, über dessen Druckwürdigkeit man zweifelhaft sein könnte. Im
einzelnen aber fehlt es nicht an zum Teil sehr sonderbaren Mängeln. Ein
solcher ist es schon, wenn der Herausgeber gar nicht angiebt, nach welchen
Grundsätzen er die Texte gestaltet. Bei einer Urkundensammlung, die sich
über mehr als drei Jahrhunderte erstreckt, wäre das doch dringend nötig
gewesen. Zuweilen gewinnt man den Eindruck, als gäbe Schmidt seine
Vorlagen auch orthographisch genau wieder, wie er ja gelegentlich auch
offenbare Schreibfehler zu verbessern sich scheut, an anderen Stellen aber
scheint er doch zu vereinfachen. Auf übertriebener Genauigkeit mögen die
sich häufig findenden Abkürzungen fl., gl, hl. u. s. w. beruhen. Oder
sollte Schmidt den Abkürzungsschnörkel wirklich für ein | gehalten haben?
Was denkt er sich dann unter „Friderich von Gottes gl. Pfalzgl. bei
Rhein?“ (8. 67.)
Ein schwacher Punkt des Herausgebers scheint die Chronologie zu
sein. Es mag sich mit Ersparnisrücksichten rechtfertigen lassen, wenn er
die Daten nicht am Rande in moderner Form angiebt, wie es sonst bei
Aktenpublikationen üblich ist; es genügt ja schliesslich auch, wenn man
in der Ueberschrift das richtige Datum erhält. Warum begnügt sich aber
Schmidt in der Instruktion 5 damit, das Datum Mittwoch nach Valentini 1506
mit Februar 1506 aufzulösen und in einer Anmerkung mitzuteilen, dass
St. Valentin = 14. Februar sei? Die Mühe, zu berechnen, auf welchen
Wochentag es 1506 fiel, hätte er dem Benutzer seines Buches doch noch
148 Nachrichten und Notizen N.
abnehmen können. Aehnlich steht es mit dem Datum: Mittwoch nach
Misericordias Domini in Instr. 8— Auch mit der Erklärung einzelner
Aktenstellen in der Einleitung stimmt Referent hie und da nicht überein.
Doch wenn das Schmidtsche Buch auch nicht allen Anforderungen ent-
spricht, die heutzutage an eine Aktenpublikation gestellt werden, ja wenn
es auch fast unberührt erscheint von den Erwägungen, die gerade in der
letzten Zeit auf diesem Gebiete stattgefunden haben, es bleibt doch eine
sehr willkommene Gabe, und man kann nur wünschen, dass die Geschichten
der Erziehung der Mitglieder anderer fürstlicher Häuser, vor allem der
Hohenzollern und der Wettiner, recht bald in ähnlicher Weise behandelt
werden möchten.
Jena. G. Mentz.
Alfred von Arneth. Biographie des Fürsten Kaunitz. Ein Fragment.
(Wien. Archiv für österreichische Geschichte. LXXXVIII. 1. Hälfte 1899.)
Der fünfzehnte Band der Allgem. d. Biographie (Seite 487—505) ent-
hält einen Artikel über Kaunitz, der aus der Feder A.'s stammt. Zur Zeit
der Abfassung, im Jahre 1882, reifte in A. der Entschluss, den Lebens-
gang des berühmten Staatsmannes in einem selbständigen Werke, auf
archivalischer Grundlage darzustellen. Seine Arbeit gedieh jedoch blos bis
zu der Ernennung K.'s zum Botschafter in Paris; sie weiter fortzuführen
unterliess der Biograph der Kaiserin Maria Theresia, u. z. einzig und
allein aus dem Grunde, weil er nicht sich selbst wiederholen wollte. Zwei
Jahre nach dem Tode Aa erschien das Fragment in den Schriften der
Akademie der Wissenschaften. Wir wissen es der historischen Kommission
dieser Akademie zu Dank, dass sie die Arbeit des Meisters, wie sie vor
drei Lustren aus seiner Feder geflossen ist, der Oeffentlichkeit nicht vor-
enthalten hat. Denn der Entwicklungsgang des grössten Gegners Preussens
sowohl, wie die Art und Weise, in der A. auch in diesem Bruchstück die
Ereignisse der Zeit um die Gestalt seines Helden zu gruppieren versteht,
erregt unser Interesse. Schaffensfreude und Spannkraft des Geistes zeich-
neten A. zeitlebens aus, bis in sein spätestes Alter. Und auch sein Kaunitz-
fragment verrät den sicheren Blick des Forschers und des Künstlers. Was
K. betrifft, mutet er uns in der Zeit seiner Lehr- und Wanderjahre sym-
pathischer an, als später, da er von der Unfehlbarkeit seines politischen
Systems überzeugt, zum grossen Teile die schwierige Lage mit verschuldet
hat, in der sich die habsburgische Monarchie nach dem Tode Josefs I.
befand.
Die Kapitel, welche die Thätigkeit K.'s in Turin und in Brüssel be-
treffen, ergänzen wesentlich die frühere Arneth’sche Darstellung des Erb-
folgekriegs, soweit Italien und die Niederlande in Betracht kommen. In
gleicher Weise wichtig erscheint uns das Kapitel, das die geheime Kon-
ferenz und deren Gutachten über die Politik zum Gegenstand hat, die
nach dem Frieden von Aachen befolgt werden sollte. A. steht auch dies-
mal auf dem Standpunkt, dass Maria Theresia das bekannte Programm des
Grafen Kaunitz — Frankreich auf die Seite Oesterreichs zu ziehen, um so-
dann mit seiner Hilfe Schlesien wieder zu gewinnen — weder zur Richt
schnur der Politik erhoben, noch es verworfen habe. Doch äussert er sich
Nachrichten und Notizen I. 149
deutlicher, als in dem entsprechenden Kapitel seines Hauptwerkes (Maria
Theresia, Bd. IV. 282 ff). Ganz entschieden tritt er der Auffassung Beers
entgegen, Maria Theresia habe den Plan des Grafen Kaunitz zurück-
gewiesen. Leider hat A. die Schreiben nicht gekannt, die der Geheim-
sekretär der Kaiserin, Ignaz Koch in der Zeit von 1750—1752 an Kaunitz
nach Paris gerichtet hat. Sie sind inzwischen erschienen und hätten A.
wohl überzeugt, dass der Kaiserin — damals wenigstens — jede agressive
Politik fern gestanden sei. Erst 1755 behielt Kaunitz Recht. H. 8.
Eugène Hubert, professeur à l'université de Liege: Le voyage de
l’empereur Joseph II. dans les Pays-Bas (31 mai 1781—27 juillet 1781).
Etude d'histoire politique et diplomatique. [Tome LVII des Mémoires
couronnés et mémoires des savants étrangers, publiés par l'Académie
royale des sciences, des lettres et des beaux-arts de Belgique. 1900.].
Gachard war der erste Geschichtsschreiber, der die Reise Josephs II. in
den österreichischen Niederlanden als ein Ereignis von Bedeutung auffasste.
In dem Essai jedoch, das er darüber im Jahre 1839 veröffentlicht hat!,
beschränkt er sich grossen Teils auf die Erzählung rein äusserlicher Um-
stände, während er das wichtigste: wie Joseph II. Belehrung suchte und
fand, blos mit dem Hinweis auf die zahlreichen Dokumente des belgischen
Generalarchivs andeutet, welche die Thätigkeit des Kaisers betreffen. Un-
berührt blieben diese Schriftstücke, bis sie Eugène Hubert, der unermüd-
liche Forscher neuerer belgischer Geschichte, einer gründlicheren Durch-
sicht würdigte. Die Frucht gewissenhaften Fleisses — denn auch fremde
Archive wurden zu Rate gezogen — liegt in einem stattlichen Bande vor
uns. In anschaulicher Weise schildert Hubert die Rührigkeit Josephs II.
und sein Bestreben, die verhältnismässig kurze Zeit seines Aufenthaltes in
den Niederlanden nach Möglichkeit auszunützen, um den genauesten Ein-
blick in die politischen, wirtschaftlichen und kirchlichen Verhältnisse dieser
Provinzen zu gewinnen. Wir erfahren aber auch, welche Hoffnungen die
Bevölkerung an die Anwesenheit des Monarchen geknüpft und welche
Desiderien sie ihm in der That vorgebracht hat. Und darin liegt, unserem
Ermessen nach, die eigentliche Bedeutung des Hubert'schen Buches: es
unterrichtet uns über die Entstehung der Reformen, d. h. über die Gründe,
die Joseph I. veranlasst haben, trotz der ursprünglichen und klar
ausgesprochenen Absicht, keine politischen Neuerungen in
Belgien einzuführen, dennoch die Verfassung und die Verwaltung
dieses Landes von Grund aus umzugestalten. In gutem Glauben an den
Wunsch der aufgeklärten Kreise, geordnete Zustände eingeführt zu sehen,
hat der viel geschmähte Kaiser Hand angelegt an Institutionen, die noch
ins Mittelalter zurückreichten und der neuen Zeit nicht mehr entsprachen.
Wohl durfte er deshalb mehr erstaunt, denn entrüstet gewesen sein, als
er, im Juni 1787, die erste Nachricht von der Bewegung erhielt, die sich
in fast allen Provinzen gegen seine edlen Absichten erhoben hatte.
Wien. H. S.
1 Gachard: Voyage de Joseph II. en Belgique (Revue de Bruxelles, mars 1839
und Essais et notices historiques concernant l’histoire des Pays-Bas. III. 316 ff.)
150 Nachrichten und Notizen II.
Dr. Gantscho Tzenoffl. Wer hat Moskau im Jahre 1812 in Brand ge-
steckt? Berlin, E. Ebering, 1900. 112 S. 8°.
Der Verfasser sucht nachzuweisen, dass Moskau nicht auf Befehl
Rostopschins und nicht von Russen, sondern von den plündernden Franzosen
in Brand gesteckt worden ist, und dass Napoleon den Brand duldete, um
ihn „als Druck zum Frieden zu benutzen. Es scheint in der That zweifel-
los, dass Rostopschin einen direkten Befehl zur Anzündung nicht gegeben
hat, aber eben so sicher ist, dass er vor der Räumung Moskaus wiederholt
von der Notwendigkeit, die Stadt zu zerstören gesprochen hat. Es ist daher
keineswegs ausgeschlossen, dass er dennoch der intellektuelle Urheber des
Brandes ist. Der Verfasser übersieht nämlich, dass ein unbedingt zuver-
lässiger Augenzeuge, Clausewitz, berichtet, der Brand habe bei der Räv-
mung der Stadt in den noch von Kosaken besetzten Vorstädten begonnen,
womit der russische Ursprung des Brandes erwiesen ist. Durch die Beute
suchenden französischen Soldaten ist dann die Feuersbrunst vermehrt und
die Bekämpfung des Brandes unterlassen worden. Dass Napoleon die
Plünderung und den Brand in den ersten Tagen geduldet hat, erklärt sich
daraus, dass er seinen hungernden und frierenden Soldaten wohl oder übel
das eigenmächtige Suchen nach Lebensmitteln und anderen Vorräten ge-
statten musste, und dass er dem Feuer anfangs wenig Bedeutung beilegte.
Nachdem der Brand einmal geschehen war, mag er darin allerdings ein
Pressionsmittel gegen Alexander gesehen haben. G. Roloff.
Henry Charles Lea, LL. D., The dead hand, a brief sketch of the rela-
tions between Church and State with regard to ecclesiastical property
and the religious orders. Philadelphia. William J. Dornan 1900. 218.
Der praktische Zweck des Schriftchens ist, einen Beitrag zur Lösung
der Frage zu liefern, was mit dem umfangreichen Kirchengut und den
religiösen Orden auf den Philippinen geschehen solle. Verf. giebt einen
geschichtlichen Teberblick über die Gesetzgebung der katholischen Staaten
betr. die tote Hand und die damit Hand in Hand gehenden Säkularisa-
tionen und zeigt, wie die katholischen Staatsmänner der einmütigen Ueber-
zeugung waren, die tote Hand sei ein Uebel, das mit starker Faust unter-
drückt werden müsse, und die religiösen Orden seien ein unerwünschter
Faktor im Staatswesen. Von besonderem Werte sind die über Mexiko
mitgeteilten, sonst wenig bekannten Notizen. Verf. überlässt es dem Leser,
aus dem von ihm gegebenen geschichtlichen Ueberblick die Nutzanwendung
für die Kirchenpolitik der amerikanischen Regierung auf den Philippinen
zu machen. Rieker.
Die Basler Biographien (1. Bd. Basel, Schwabe, 1900, 4 Mk)
bringen nicht bloss Lebensbeschreibungen einzelner Personen, sondern auch
die Geschichte ganzer Familien, natürlich mit Hervorhebung des genea-
logischen und biographischen Momentes. Jeder Band soll womöglich ver-
schiedene Jahrhunderte berücksichtigen. Mit Recht behält man bei der
Wahl des Stoffes den Zustand vor 1833, also den ungeteilten Kanton Basel
im Auge. Der Tropfen Politik, der dabei mit einfliesst, wird keinen Leser
stören. Die einzelnen Artikel ruhen durchaus auf eindringender Quellen-
Nachrichten und Notizen I. 151
forschung und sind meist recht gut geschrieben. Hoffentlich bleiben die Fort-
setzungen auf der so rasch und sicher gewonnenen Höhe. Thommen.
Ueber einen bedeutsamen Fund wird aus Schleswig-Holstein berichtet.
Im Seemoor zwischen Damendorf und Eckernförde stiessen zwei Arbeiter,
welche mit dem Abgraben des Moores beschäftigt waren, kaum einen
Meter unter der Oberfläche auf die im Moorwasser wohlerhaltene Leiche
eines Mannes, welche sich bei näherem Zusehen als die Leiche eines
alten Germanen herausstellte. Da rechtzeitig Anzeige erstattet wurde,
war es möglich, den Fund sorgfältig zu bergen und alle wichtigen Er-
mittelungen anzustellen. Die Leiche lag unbekleidet etwa 1 Meter tief im
Moor in der Stellung eines Schlafenden, den Kopf auf den einen Arm
gelegt. Ueber dem Körper lag ein grosser Mantel und zu seinen Füssen
in ein Bündel zusammengewickelt die Hose, zwei Fussbinden und ein
Ledergürtel, sowie zwei Lederschuhe. Das Gesicht des Mannes trägt einen
struppigen Schnurrbart. Das Kopfhaar, sehr dicht und wohlerhalten, ist
von roter Farbe, doch ist nicht ausgeschlossen, dass es erst durch das
Moorwasser aus blond verfärbt worden wäre. Es ist auf dem Scheitel nach
vorn gekämmt und kurz geschnitten, während es an der Seite 15 cm lang
herabhängt. Die Körperlänge beträgt 174 cm, der Brustumfang 90 bis
100 cm, die Fusslänge 24 cm, ein Mann von stark entwickelten Muskeln
und im kräftigsten Alter. Der Mantel besteht aus einem jetzt dunkelbraun
gefärbten Wollenstoff mit einem kunstvollen rautenförmigen Drellmuster.
Er ist 1%, m lang wie breit, aber stark verschlissen und mit mehreren
grossen Flicken versehen. Die Hose ist heller gefärbt. Die Fussbinden,
etwa 10 cm breit und über 1 m lang, sind nach der Weise unserer
Strümpfe gewebt und der Form des Fusses angepasst. Der Gürtel ist von
Leder, wie auch die Schuhe, welche in besonders kunstreicher Weise aus
einem Stück Rindsleder gearbeitet sind. Man glaubt es mit einem Fund
etwa vom Jahre 300 n. Chr. zu thun zu haben. Man hat ihn in das Kieler
Altertumsmuseum gebracht, wo die Konservierung des Ganzen ausser-
ordentlich gut gelungen ist.
Bruchstücke einer mittelhochdeutschen Uebersetzung von Ein-
harts Vita Karoli Magni hat jüngst der Bibliothekar Dr. Friedrich Pfaff
in Freiburg i. B. in einem Bande der dortigen Universitätsbibliothek ent-
deckt. Er fand in der alten Einbanddecke eines Exemplares der Ausgabe von
Ciceros Officia, De Amicitia etc. des Erasmus, Köln 1530 in 8°, fünf kleine
Pergamentstreifen, welche zusammen einen Teil eines zweispaltig beschrie-
benen Blattes bilden. Sie ergeben in 6 Bruchstücken je einige Sätze aus
den Kap. 18, 22, 23 und 33 der Vita, und Pfaff hat dieselben in der Ale-
mannia N. F. 1. S. 118ff. veröffentlicht. Die Uebersetzung ist frei und zeugt
von Kraft und grosser Beherrschung der Sprache. Die Schrift ist die des
13. Jahrhunderts. Der Band, welcher den Fund enthielt, stammt aus einem
Freiburger Konvikt, dem Collegium Sapientiae, es ist aber nur wenig Hoff-
nung verhanden, auf diesen Spuren noch auf weitere Ueberbleibsel jenes
Werkes zu stossen. Die Bruchstücke selbst sind als Nummer 560 der Hand-
schriftenabteilung der Freiburger Universitätsbibliothek eingeordnet worden,
152 Nachrichten und Notizen IL
Nach einer Neng aus der Pfalz wendet die bayrische Regierung
in darkenswerter Waise ihr Augenmerk der Erhaltung der vielen in Ge-
meindebesitz verbliebenen Archivalien von historischem Werte zu.
Die Birgermeisterämter sind angewiesen worden binnen angemessener Frist
ein genaues und voilständiges Verzeichnis aller im Besitze der Gemeinde,
des Standesamtes und der örtlichen Stiftungen befindlichen Akten, Ur-
kunden etc. unter Beifügung des Datums, des Betreffs und einer kurzen
Inhaitzangabe anrufertigen und ein Exemplar bei der Gemeinde-Registratur
und ein zweites beim k. Bezirksamt ru hinterlegen. Das bezirksamtliche
Exemplar ist alsbald dem k. Kreisarchiv zur Einsichtnahme mitzuteilen.
In das Verzeichnis sind auch die Ortschroniken und alle sonstigen ge-
schriebenen oder gedruckten Mitteilungen von allgemeinem Interesse, wie
Sammlungen von Zeitungen, Flugblättern und ähnlichem aufzunehmen
Nach einer Bekanntmachung des Königlichen Amtsgerichts zu Leipzig
vom 9. Januar 1901 sollen von den vormals bei dem Gerichtsamte im
Bezirksgericht, Handelsgerichte im Bezirksgericht Leipzig, Gerichtsamte
Leipzig I und U, trerichtsamte Rötha und Ratslandgerichte Leipzig er-
gangenen, in das hiesige Gerichtsarchiv übergeführten alten Akten, die-
jenigen welche zur Ausscheidung geeignet erscheinen (in Zivil- und Straf-
sachen der Jahrgang 1870, in Nachlasssachen, zum Teil, die Jahr-
gänge 1656 bis mit 1%49\, vernichtet werden. Wir halten es für geboten,
die Aufmerksamkeit der gelehrten Kreise auf diesen Vorgang zu richten,
weil er bereits typisch geworden ist für die Art und Weise, wie man mit
dem historischen Quellenmateral der letzten Jahrhunderte verfährt. Die
Bestimmungen, welche die Vernichtung von Akten regeln, entsprechen
einer Zeit, wo man noch wenig Sinn für die wirtschaftliche und soziale
Entwickelung besas:, und wo man besonders die Zeit nach dem dreissig-
jährigen Kriege nicht für historisch merkwürdig hielt. Jetzt aber, wo wir
den gewaltigen Aufschwung unseres wirtschaftlichen Lebens in wenig
Jahrzehnten vor Augen haben, ist dies anders geworden, man beschäftigt
sich intensiver auch mit den weniger zurückliegenden Zeiträumen. Allein
jede auf die grösste Genauigkeit gerichtete Forschung beklagt immer und
immer wieder, dass es an dem erforderlichen Quellenmaterial fehlt, um die
wirtschaftlichen Erscheinungen der Vergangenheit statistisch zu fassen.
In dem vorliegenden Falle nun sehen wir, dass solches Material nicht
fehlt, sondern in Hülle und Fülle vorhanden ist, nur dass niemand darum
weiss. Solange sie auf den Gerichten liegen, sind diese Akten für den
Forscher unzugänglich, dann aber wandern sie sofort den Weg in die
Papiermühle. Allerdings sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen alle
Stücke, welche historischen oder kulturgeschichtlichen Wert besitzen, von
der Vernichtung ausgeschlossen bleiben. Wie aber kann man erwarten,
dass Leute, die selbst nicht Geschichte schreiben oder geschichtliche
Forschungen pflegen, zu entscheiden vermögen, was für den Historiker von
Fach von hervorragendem Werte ist? Wohl wird ein Verzeichnis der be-
treffenden Aktenstücke angefertigt und auch zur öffentlichen Einsichtnahme
ausgelegt. Aber jeder, der ein solches Verzeichnis in der Hand gehabt
hat oder sich gar der Mühe unterzogen hat, es einmal mit den Archivalien
Nachrichten und Notizen I. 153
selbst zu vergleichen, weiss, dass aus diesen Verzeichnissen nichts zu
ersehen ist über den historischen oder kulturhistorischen Wert der zur
Vernichtung bestimmten Akten. Hier müsste meines Erachtens gründlich
Wandel geschafft werden und zwar schnell, denn das Zerstörungswerk
schreitet, was wenigstens die Leipziger Verhältnisse betrifft, rüstig voran.
Ich halte das für eine Aufgabe wichtig genug, einen der künftigen
Historikertage zu beschäftigen. Ich bin durchaus nicht der Meinung, dass
wir all das geduldige Papier aus unserer Väter Tagen aufzuheben ver-
pflichtet wären. Ich glaube im Gegenteil, dass sehr viel vernichtet werden
kann und vernichtet werden muss, wenn wir nicht in dem Wuste der Ver-
gangenheit ersticken wollen. Aber ich glaube, dass die Wissenschaft ein
Recht hat, bei diesen Dingen mehr, als bei der bisherigen Schablone üblich
war, zu Rate gezogen zu werden. Mittel und Wege zu finden, wie dies
geschehen kann, dürfte nicht übermässig schwer sein. Wie wenig sich
aber der jetzige Zustand mit den Bedürfnissen der Wissenschaft verträgt,
zeigt ganz schlagend der vorliegende Fall. In dem Augenblicke, wo die
Königl. Sächsische Historische Kommission beschlossen hat, eine Sozial-
und Wirtschaftsgeschichte von Leipzig ausarbeiten zu lassen, lässt man
das Material, auf das sich für einen langen wichtigen Zeitraum eine solche
Darstellung in erster Linie mit zu stützen hätte, noch ehe es das Auge
eines Forschers erblickt hat, einstampfen. B. Hilliger.
Zeitsehriften. In der Revue de synthèse historique (Paris bei
Léopold Cérf), herausgegeben von Henri Berr, wird der Versuch unternommen,
einer neuen Richtung in der Geschichtswissenschaft zur Geltung zu verhelfen,
welche eine Verquickung mit der Philosophie und vor allen der Psychologie
erstrebt und gegenüber einer ins Kleine gehenden Einzelforschung ein
Zusammenfassen der Forschungsergebnisse unter grossen Gesichtspunkten
plant. Von der Zeitschrift, welche aller zwei Monate erscheint, liegt jetzt
der erste Halbjahrsband, umfassend die Monate Juli bis Dezember 1900, vor.
Wir heben kurz die Titel einiger der wichtigeren Aufsätze daraus hervor:
Boutroux, Histoire et synthèse Bossert, Portraits d'historiens: Niebuhr,
Ranke, Sybel, Mommsen. K. Lamprecht, La méthode historique en Alle-
magne. Berr, Pascal et sa place dans l’histoire des idées. Xénopol, Les
faits de répetition et les faits de succession, und: Race et milieu. Lichten-
berger: Une théorie nouvelle sur la transvaluation des valeurs. Ausser
solchen Aufsätzen, welche das Gebiet der theoretischen Erörterungen und
der hietorischen Psychologie berühren, will die Zeitschrift in ihren Revues
générales zusammenfassende Ueberblicke über einzelne Zweige der Wissen-
schaft geben, nämlich über politische Geschichte, Wirtschaftsgeschichte,
Religionsgeschichte, Geschichte der Philosophie und der Naturwissenschaften,
Litteraturgeschichte, Kunstgeschichte und Anthropogeographie. So erhalten
wir z. B. in dem vorliegenden Bande einen Ueberblick über die politische
Geschichte Chinas, über die Geschichte der Mathematik, der modernen
französischen Litteratur, der Musik im Altertum und im Mittelalter und
endlich einen Ueberblick über die Vertretung der Geschichtswissenschaft
auf den grossen Kongressen des Jahres 1900. Ausserdem sind eine
Zeitungsschau, Bücherbesprechungen sowie Notizen vertreten, und Anfragen
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 11
154 Nachrichten und Notizen Il.
werden zur Erörterung gestellt Das Programm, welches im ersten Heft
der Zeitschrift entwickelt wird, zeichnet sich nicht durch allzu grosse
Klarheit aus, und weit bedeutender erscheinen die Aeusserungen, mit
denen Gabriel Monod in einem Gespräch, welches der Redakteur des Temps
Edmond Fazy mit ihm hatte, und in einigen Briefen an die Redaktion
der Revue Stellung zu dem Unternehmen nimmt.
Der Mannheimer Altertumsverein hat sich an Stelle des bisher von
ihm benutzten Korrespondenzblattes der Westdeutschen Zeitschrift für
Geschichte und Kunst mit dem Jahr 1900 in den Mannheimer Ge-
schichtsblättern, redigiert von Dr. Friedrich Walter, ein eigenes
Vereinsorgan geschaffen. Dieselben erscheinen jährlich zwölfmal und bieten
ausser Vereinsnachrichten und Bücherbesprechungen auch populär geschicht-
liche Aufsätze über Geschichte, Volks- und Altertumskunde aus Mannheim
und der Pfalz. Man findet hier vieles zusammengetragen, besonders auch
Nachrichten über Ausgrabungen und Altertumsfunde, welche sonst leicht
mit der Tagespresse in Vergessenheit geraten.
Auch der Mühlhäuser Altertumsverein in Thüringen hat jetzt begonnen
eine eigene Zeitschrift, die Mühlhäuser Geschichtsblätter heraus-
zugeben (vgl. Hist. Viert. III S. 587) von denen bisher ein Doppelheft des Jahr-
ganges 1900—1901 vorliegt. Dasselbe enthält u. a. auch drei Aufsätze von
Prof. Ed. Heydenreich, dem Archivar der Stadt Mühlhausen und Heraus-
geber der Geschichtsblätter, den ersten über Anregungen der lokalgeschicht-
lichen Forschung in neuester Zeit, einen zweiten über die ältesten urkund-
lichen Nachrichten über die Stadt Mühlhausen und ihre Umgebung und
einen dritten über Urkunden mit französischer Malerei im Archiv der Stadt
Mühlhausen. Auch ein Fundbericht von Karl Sellmann über die Aufdeckung
von 4 Gräbern aus dem Bronzezeitalter sei hier noch erwähnt.
Von den Oberländischen Geschichtsblättern, herausgegeben im
Auftrage des Oberländischen Geschichtsvereins vom Amtsrichter Georg Conrad
in Mühlhausen in Ostpreussen, ist ein zweites Heft erschienen, welches u. a.
einen Aufsatz von Mülverstedt über die Beamten und Konventsmitglieder in
den Verwaltungsbezirken des deutschen Ordens innerhalb des Oberländischen
Kreises enthält. Auch werden hier von Heinrich Borkowski 18 Briefe Fried-
richs des Grossen aus den Jahren 1763 bis 1778 an den General von Stutter-
heim den Aelteren mitgeteilt, die sich im Besitze des Fürsten Richard zu
Dohna-Schlobitten befinden.
Die Blätter für Münzfreunde, welche 1865 vom Oberbibliothekar
v. Gersdorf in Leipzig ins Leben gerufen und nach einander von H. Grote,
Albert und Julius Erbstein herausgegeben wurden, sind seit zwei Jahren
in die Redaktion des Gymnasialoberlehrers Dr. H Buchenau in Weimar
übergegangen. Der soeben abgeschlossene 35. Jahrgang dieser Zeitschrift
(Leipzig bei C. G. Thieme) zeigt uns, dass der neue Herausgeber mit
grossem Eifer und vielem Geschick bemüht ist, dem Leserkreise seines
Blattes das Neueste und Wichtigste auf dem weiten Gebiete der Münz-
und Medaillenkunde vorzuführen. Den Jahrgang eröffnet ein Aufsatz von
H. Dannenberg über Jakza von Köpenick, den Eroberer Brandenburgs, es
folgen ein Bericht des Herausgebers über den grossen Münzfund in der
Nachrichten und Notizen II 155
Michaelskirche zu Fulda, der zuerst von Menadier beschrieben worden ist,
und grössere wie kleinere Aufsätze anderer Autoren, welche in reicher Ab-
wechslung die verschiedensten Gebiete dieses Wissenszweiges berühren.
Wenn sie sich auch hauptsächlich an ein Publikum von Liebhabern und
Sammlern wendet, so ist doch in dieser Zeitschrift das Streben unverkenn-
bar, den Laienkreisen die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung rasch
und verlässlich zuzuführen und in ihnen die Elemente wissenschaftlicher
Bildung zu verbreiten. Als ein besonderer Vorzug dieser Zeitschrift muss
auch die sorgfältige Zusammenstellung von Nachrichten über Sammlungen,
Münzfunde und Sitzungen der verschiedenen grossen Numismatischen
Gesellschaften gelten.
Wichtige Bibliographische Hilfsmittel: Von der Bibliographie der
Deutschen Zeitschriften-Litteratur (Leipzig bei Felix Dietrich) ist
der vierte und fünfte Band erschienen, welche für das Jahr 1899 ein alpha-
betisches nach Schlagworten geordnetes und mit einem Autorenregister
versehenes Verzeichnis von Aufsätzen aus mehr als 1000 deutschen Zeit-
schriften, Zeitungen und Sammelwerken bietet. — Von dem Systematischen
Verzeichnis der Abhandlungen, welche in den Schulschriften
sämtlicher an dem Programmaustausch teilnehmenden Lehranstalten er-
schienen sind, bearbeitet von Rudolf Klussmann (Leipzig bei B. G. Teubner),
liegt bereits der dritte Band vor, welcher die Jahre 1891—1895 umfasst.
Es finden sich hier von S. 168—237 die Abhandlungen zusammengestellt,
welche das Gebiet der Geschichte, Erdkunde, Religions-, Kultur- und
Litteraturgeschichte betreffen. — Die Revue d’histoire moderne et contem-
poraine (Paris bei Georges Bellais) hat für das Jahr 1898 ein Repertoire
méthodique de l’histoire moderne et contemporaine de la
France erscheinen lassen, welches von Brière und Caron bearbeitet ist
und eine Zusammenstellung aller wichtigen Erscheinungen der einheimischen
wie der fremden Litteratur zur Geschichte Frankreichs seit dem 17. Jahr-
hundert enthält.
Vom 23. bis 28. Juli tagte in Paris der Congrès International
d'Histoire Comparée unter dem Vorsitz von Gaston Boissier, dem hervor-
ragenden auf Lebenszeit gewählten Sekretär der französischen Akademie.
Mehr als 1200 Teilnehmer wurden gezählt, die sich auf 8 Gruppen ver-
teilten: Allgemeine Geschichte und Urkundenlehre, Rechtsgeschichte, Wirt-
schafts- und Sozialgeschichte, Kirchengeschichte, Geschichte der Natur
wissenschaften, Literaturgeschichte, Kunstgeschichte und Musikgeschichte
Die Abteilung für allgemeine Geschichte und Urkundenlehre war am
zahlreichsten besucht. Viele Regierungen hatten dazu ihre Vertreter ent-
sandt. Eine Reihe von Schriften, mehr als zwanzig, wurden überreicht.
Da der geschäftsführende Ausschuss absichtlich davon abgesehen hatte,
schon im voraus ein festes Programm aufzustellen, so waren die Gegen-
stände, welche zur Verhandlung kamen, äusserst mannigfaltig. Es sprachen
über die Fragen der Methode der Rektor der Universität Jassy, Xénopol
(De l'hypothèse dans l'histoire), über Bibliographie Antoine Aldassy (Cartu-
laires des relations entre la Hongrie et les Slaves du Sud), über Textkritik
Universitätsprofessor Länczy aus Budapest (La canonisation de Célestin V.
11*
156 Nachrichten und Notizen I.
et le grand refus du Dante), Cte de Pange (Recherches sur une chronique
française du XV*® siècle), Abbé Dedouvres (Le Père Joseph et le siège de
La Rochelle), über topographische Forschungen sehr scharfsinnig und ge-
lehrt De Maere d’Aertrycke (Questions controversces à propos des batailles
de Courtrai et de Rosebecque), über Literatur- und Kriegsgeschichte De
Bertha (Le poëte Zrinyi), über Fragen des Vülkerrechts Brants (L'autonomie
internationale de la Belgique sous les archiducs Albert et Isabelle 1598
—1621) und Cahn aus Berlin (Essai sur les modifications du droit inter-
national au AlAr siele). R
Das Werk Xénopol's, ferner eine Mitteilung von Universitätsprofessor
Urechia aus Bukarest über „Les armoiries du peuple roumain“, dann
Darvai’s Buch über „La Hongrie et ses premiers vassaux roumains“ veran-
lassten eine lebhafte und interessante Debatte über die so viel umstrittene
Frage nach dem Ursprung des rumänischen Volksstammes. Es ist nicht
unwahrscheinlich, dass sich im Lauf dieses Winters die Literatur über
diese Frage um einige neue Schriften bereichern wird.
Eine besondere Aufmerksamkeit brachte der Kongress zwei Schriften
entgegen, die zwar ihrer Natur nach nichts mit einander gemein hatten,
aber als Gegenstände allgemeineren Interesses zu fesseln vermochten. Der
Universitätsprofessor Prosper Poullet aus Löwen hatte die Geschichte der
Beziehungen des Königsreichs der Niederlande zu den Mächten der heiligen
Alliance dargestellt, wie das junge Staatswesen erfüllt von den Ideen eines
gesunden Liberalismus seinen hohen Gönnern damit manche Sorge und
Verlegenheit bereitete. Westrin, der (Generaldirektor der Schwedischen
Reichsarchive, hatte untersucht, in welchem Zeitraum die verschiedenen
Staaten die französische Sprache zur Sprache ihrer Diplomatie gemacht
haben. Ganz im Gegensatz zu der allgemein verbreiteten Annahme, dass
schon seit dem westfülischen Frieden das Französische an die Stelle des
Lateinischen getreten wäre, kommt er zu dem Ergehnis, dass die franzö-
sische Sprache nicht früher als seit dem Ausgange des 18. Jahrhunderts fast
allgemein zur Sprache der Diplomatie geworden ist.
Die Verschiedenheit der zur Verhandlung gekommenen Gegenstände
hatte die Sitzung ausserordentlich belebt und man hat beschlossen, in zwei
Jahren eine neue Zusammenkunft zu veranstalten, welche wahrscheinlich
in Venedig stattfinden wird.
Am 12. Dezember 1900 tagte in Leipzig die 5. Jahresversammlung der
Königl. Sächsischen Kommission für Geschichte. Ueber den Stand
der Unternehmungen der Kommission wurde das Folgende mitgeteilt. Im
Druck befinden sich zur Zeit das Lehnsbuch Friedrichs des Strengen von
1349 herausgegeben von Archivrat Dr. Lippert und Archivsekretär Dr. Be-
schorner in Dresden, und die Akten und Briefe Herzog Georg’s, heraus-
gegeben von Professor Dr. Gess in Dresden; von der Grundkarte des
Königreichs Sachsen ist inzwischen die Doppelsektion 468/493 (Zwickau-
Johanngeorgenstadt) erschienen, bis Ende 1901 sollen alle noch nicht ver-
öffentlichten Sektionen ausser 869/394 (Spremberg-Nieski) fertig gestellt
werden. Die Ablieferung des Manuskriptes und somit der Beginn des
Druckes steht für folgende Veröffentlichungen in Aussicht: die Akten zur
Nachrichten und Notizen II. 157
Geschichte des Bauernkriegs in Mitteldeutschland, hrg. von Archivar
Dr. Merx in Osnabrück; die Politische Korrespondenz des Kurfürsten Moritz,
Band II, hrg. von Professor Dr. Er. Brandenburg in Leipzig; den Brief-
wechsel der Kurfürstin Maria Antonia mit der Kaiserin Maria Theresia,
brg. von Archivrat Dr. Lippert in Dresden, und die Akten zur Geschichte
des Heilbronner Bundes von 1632/33, hrg. von Staatsarchivar Dr. Kretzsch-
mar in Hannover; endlich wird die Faksimilereproduktion der Dresdner
Bilderhandschrift des Sachsenspiegels im nächsten Jahre vorgenommen
werden. Die Bearbeitung der rechtsgeschichtlichen Erläuterungen hat
Professor von Amira in München übernommen, die der kunstgeschichtlichen
Professor von Oechelhäuser in Karlsruhe. Die übrigen Arbeiten der Kom-
mission sind in gutem Fortgang begriffen. Ueberdies sind mehrere neue
Unternehmungen beschlossen worden. Die eigenhändigen Entwürfe und
Briefe Augusts des Starken wird Dr. P. Haake aus Berlin herausgeben.
Zur Förderung der historischen Geographie Sachsens sollen Vorarbeiten zu
einem historischen Ortsverzeichnis Sachsens von Archivsekretär Dr. Be-
schorner in Dresden vorgenommen werden. Privatdozent Dr. Kötzschke in
Leipzig wird ferner die Territorial- und Aemtergrenzen Sachsens in Angriff
nehmen; zugleich soll die Veröffentlichung eines Registrum dominorum
marchionum Misnensium vom Jahre 1378 (im wesentlichen Aemterverzeich-
nis der Meissnischen Markgrafen) vorbereitet werden. — Die früher be-
schlossenen bedeutsamen Unternehmen: Herausgabe von Akten zur Geschichte
der Zentralverwaltung und Herausgabe der Landtagsakten von 1485 an,
wurden zurückgestellt.
In Wien ist eine neue Kommission für die Herausgabe von Akten
und Korrespondenzen zur neueren Geschichte Oesterreichs gegründet
worden. In dem Statut derselben heisst es: Zur Herausgabe von Akten
und Korrespondenzen zur neueren Geschichte Oesterreichs wird eine dem
Ministerium für Kultus und Unterricht unmittelbar unterstehende Kom-
mission eingesetzt, welche die Aufgabe hat, die in öffentlichen und Privat-
archiven vorhandenen Urkunden, Akten und Korrespondenzen und sonstigen
deren Zwecken als Quellen dienenden Materialien zu ermitteln, von den-
selben je nach ihrer Bedeutung Abschriften, Auszüge oder Regesten anzu-
fertigen und aus den gewonnenen Sammlungen kritisch ausgewählte
Veröffentlichungen zu veranstalten. (Ueber eine genaue zeitliche Grenze
des Arbeitsgebietes äussert sich das Statut nicht). Die Kommission besteht
aus mindestens zwölf Mitgliedern, darunter dem Vorstande des Instituts für
österreichische Geschichtsforschung, ferner aus je einem Vertreter des
Ministeriums für Kultus und Unterricht und der kaiserlichen Akademie in
Wien. Die Bestellung der einzelnen Mitglieder erfolgt auf die Dauer von
fünf Jahren durch das Ministerium. Die Kommission veranlasst und leitet
die archivalischen Arbeiten durch ihre Mitglieder; zur Ausführung derselben
können ausser den Mitgliedern auch Mitarbeiter und Hilfsarbeiter, welche
die Kommission wählt, zur Verwendung kommen. Bei Auswabl der Hilfs-
arbeiter wird in erster Linie auf die Zöglinge des Instituts Rücksicht zu
nehmen sein. Die Kommission veröffentlicht eine fortlaufende Quellen-
sammlung zur neueren österreichischen Geschichte, welche folgende Ab-
158 Nachrichten und Notizen II.
teilungen zu umfassen hat: 1. Die Korrespondenzen österreichischer Herrscher
und Mitglieder des kaiserlichen Hauses. 2. Die Instruktionen und Korre-
spondenzen Österreichischer Staatsmänner. 8. Die österreichischen Staats-
verträge. 4. Die Berichte fremder, beim österreichischen Hofe beglaubigter
Gesandten. 5. Mitteilungen über besonders interessante Materialien aus
Archiven. Die wörtliche Wiedergabe von Urkunden und Aktenstücken
wird auf das historisch Bedeutungsvolle beschränkt. Die Geldmittel der
Kommission bestehen aus der Jahresdotation des Ministeriums und aus
Dotationen und Spenden von Körperschaften und Interessenten sowie aus
dem Ertrage der Veröffentlichungen. Der Minister für Kultus und Unter-
richt hat zu Mitgliedern dieser Kommission für die Funktionsdauer bis
Ende 1905 bestellt: Ministerialrat Dr. Adolf Beer in Wien; Dr. Alphons
Dopsch, o. Prof. a. d. Univ. Wien; Dr. Thomas Fellner, Direktor des
Archivs des Ministeriums des Innern; Dr. August Fournier, o Prof. a. d.
Technischen Hochschule in Wien; Dr. Jaroslav Goll, o. Prof. a. d. czechi-
schen Univ. Prag; Dr. Josef Hirn, o. Prof. a. d. Univ. Wien; Dr. Josef
Konstantin Jirecek, o. Prof. a. d. Univ. Wien; Dr. Engelbert Mühl-
bacher, o Prof. a. d Univ. Wien und Vorstand des Institutes für öster-
reichische Geschichtsforschung; Dr. Emil von Ottenthal, o Prof. a. d.
Univ. Innsbruck; Dr. Alfred Francis Pribram, o Prof. a. d Univ. Wien;
Dr. Oswald Redlich, o Prof. a. d Univ. Wien; Minister Dr. Anton
Rezek; Dr. Ottokar Weber, o. Prof. a. d. deutschen Univ. Prag; Feld-
marschall-Lieutenant Leander v. Wetzer, Direktor des k. und k. Kriegs-
archivs; Dr. Gustav Winter, Hofrat und Direktor des k. und k. geheimen
Haus-, Hof- und Staatsarchivs; Dr. Hans von Zwiedinek-Südenhorst,
o. Prof. a. d Univ. Graz.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und
Gesellschaften. Die königl. belgische Akademie in Brüssel hat den o. Pro-
fessor der Kunstgeschichte Dr. Karl Justi in Bonn zum Mitglied erwählt.
Universitäten und technische Hochschulen. Auf den neu errichteten
Lehrstuhl für alte Geschichte in München wurde der o. Professor Robert
Pöhlmann aus Erlangen berufen. Der o. Professor Friedrich von
Thudichum in Tübingen (Deutsches Recht) ist in den Ruhestand getreten.
Als o Professor der Kunstgeschichte an der Universität Berlin wurde
H. Wölfflin aus Basel berufen.
Der Privatdozent Prof. C. Brockelmann (für orientalische Geschichte
und Sprache) wurde als Nachfolger des nach Leipzig berufenen Assyriologen
Zimmern zum oo Prof. in Breslau ernannt. Privatdozent C. Weymann
erhielt das neu geschaffene Extraordinariat für klassische Philologie in
München. Privatdozent L. Traube (für lateinische Sprache, Palaeographie)
in München wurde zum ao. Prof. befördert. Ebenso sind die Privatdozenten
Werner Wittich (für Nationalökonomie in Strassburg), der einen Ruf
nach Göttingen abgelehnt hat, Heinrich Sieveking (für Nationalökonomie)
und Konrad Beyerle (für Deutsches Recht) in Freiburg, Dr. Georg Mentz
und Dr. F.Keutgen (für Geschichte) in Jena, der Privatdozent für Deutsches
Recht Dr. Rudolf His in Heidelberg, der Privatdozent für Kunstgeschichte
Nachrichten und Notizen II. 159
Dr. Paul Weber und der Privatdozent für Nationalökonomik Dr. Günther
K. Anton in Jena zu ao. Professoren ernannt worden.
Dr. Walter Goetz, bisher Privatdozent in Leipzig, ist als Mitarbeiter
an die Historische Kommission in München berufen worden und wird vom
Sommersemester an als Privatdozent in den Lehrkörper der Universität
München übertreten.
Habilitiert haben sich: Dr. Paul Darmstädter in München für Ge-
schichte, Dr. Joseph Susta für allgemeine Geschichte des Mittelalters
und der Neuzeit an der czechischen Universität in Prag.
Der Rektor des Karlsgymnasiums in Stuttgart Professor Dr. Gottlob
Egelhaaf hat im Nebenamt den Auftrag erhalten, an der Technischen
Hochschule in Stuttgart Vorlesungen über Geschichte und Kulturgeschichte
zu halten.
Der ao. Professor Dr. Schumacher in Kiel ist zum Leiter und ersten
Nationalökonom an die Handelshochschule in Köln und der ao. Professor
Dr. Ludwig Pohle in Leipzig als Professor für Nationalökonomie an die
Handelshochschule in Frankfurt a. M. berufen worden. Der ao. Professor
der politischen Oekonomie Dr. Karl Grünberg in Wien hat den Ruf an
die Handelshochschule in Köln nachträglich wieder abgelehnt.
Archive und Bibliotheken. Der Archivrat und Archivdirektor Dr. Joachim
in Königsberg wird vom 1. Oktober d J. ab die Stelle des 1. Sekretärs am
Königl. Preussischen Historischen Institute in Rom übernehmen. Das
Stadtarchiv in Danzig, welches einen Teil des neuen westpreussischen
Staatsarchives bilden wird, ist mit dem 1. Januar d. J. vom Staat über-
nommen und Archivrat Dr. Otto Meinardus mit seiner Verwaltung
betraut worden. Die Archivräte Dr. Keller und Dr. Bailleu vom Ge-
heimen Staatsarchiv in Berlin sind zu Geh. Archivräten und der Archivar
Dr. v. Pflugk-Harttung ebendaselbst zum Archivrät ernannt worden,
Der Direktor des Staatsarchives in Breslau Geh. Archivrat Dr. C. Grün-
hagen tritt am 1. April d. J. in den Ruhestand. — Der ao. Professor der
Geschichte Dr. A. Kleinschmidt in Heidelberg ist zum Hofrat ernannt
und als Bibliothekar an die Herzogliche Bibliothek in Dessau berufen
worden. Der Bibliothekar an der Universitätsbibliothek und Privatdozent
Dr. Franz Weissbach in Leipzig hat einen zweijährigen wissenschaft-
lichen Urlaub erhalten, um als Assyriolog an der von der deutschen
Orientgesellschaft unter Leitung von Professor Koldewey unternommenen
Ausgrabung des Nebukadnezarpalastes (Kasr) in Babylon teilzunehmen.
Todesfälle. Im November starb in China Hans Ludwig David
Maximilian Graf York von Wartenburg, zuletzt Oberst im
Generalstab des Armeekommandos in Ostasien im Alter von wenig über
60 Jahren. Derselbe war schriftstellerisch bekannt durch sein Werk über
„Napoleon als Feldherr‘“ (2 Bde. Berlin 1885—86; 2. Aufl. 1887—88) und
war auch der Verfasser des geistvollen Buches „Weltgeschichte in Umrissen,
Federzeichnungen eines Deutschen, ein Rückblick am Schlusse des 19. Jahr-
hunderts“, welches 1897 aber ohne Nennung seines Namens herauskam. In
demselben Jahr erschien noch eine kleine Schrift von ihm „Kurze Uebersicht
160 Nachrichten und Notizen II.
der Feldzüge Alexanders des Grossen“ und erst jüngst (Berlin 1900: „Das
Vordringen der russischen Macht in Asien.“
Am 25. November v. J. starb in Halle Willibald Beyschlag im
Alter von 77 Jahren, wir gedenken seiner als des Verfassers der Erinne-
rungen „Aus meinem Leben‘ (2 Tle. Halle 1896).
Am 9. Dezember v. J. starb in Reval Dr. Eugen von Rottbeck im
Alter von 53 Jahren, der sich als Forscher auf dem Gebiet der baltischen
Geschichte, Rechts- und Kunstgeschichte einen Namen gemacht hatte.
Am 20. Dezember v. J. starb in Athen der Sekretär des Österreichischen
archäologischen Institutes Dr. Ernst Wolfgang Reichel im Alter von
kaum 42 Jahren. Bekannt ist sein Werk über die Homerischen Waffen
(1894) und seine Abhandlung über vorhellenische Götterkulte (1897).
Am 20. Dezember v. J. starb im Alter von fast 60 Jahren der zweite
Oberbibliothekar an der Universitätsbibliothek in Leipzig Hofrat Dr. Jo-
seph Förstemann. Der Verstorbene war ein genauer Kenner der Hand-
schriftenschätze der Leipziger Bibliothek und hat sich vorzüglich als
Herausgeber durch die peinliche Sorgfalt und Genauigkeit, welche ihn
auszeichnete, einen geachteten Namen erworben. Von seinen Arbeiten ist
vor allen das Urkundenbuch der Stadt Leipzig zu nennen, dessen 3. Band
von ihm bearbeitet wurde und als Teil des Codex diplomaticus Saxoniae
regiae (II Hptabt. Bd. 10) Leipzig 1894 erschien. Sonst trat Förstemann
nur noch gelegentlich mit kleineren Arbeiten hervor, mit der Veröffent-
lichung einzelner interessanter Handschriftenfunde, die ihm bei seinen Ar-
beiten begegneten. So z. B. 1895: „Mitteilungen aus Urkunden und Hand-
schriften der Universitätsbibliothek zu Leipzig‘ (Berichte der philologisch-
historischen Klasse der Kgl. Sächs. Gesellschaft der Wissenschaften. 47)
und 1897; „Vermischte Beiträge aus Handschriften und Urkunden der
Leipziger Universititsbibliothek (Neues Archiv für sächsische Geschichte
Bd. 18). Ferner „Novae constitutiones audientiae contradictarum in Curia
Romana promulg. a. d. 1375 nunc prim. ed.“ Lips. 1897. Endlich 1898
in den Neuen Mitteilungen aus dem Gebiet historisch antiquarischer
Forschungen 19 zwei kleine Veröffentlichungen: „Einige Blätter aus einem
Ausgabebuche des Kammermeisters von Graf Günther von Beichlingen
[1448| und „Fragmente aus einem Stadtbuch der Altstadt Bernburg
(1401—1420).“ Seine Doktordissertation De dialecto Hesiodea war in
Halle 1863 erschienen.
161
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II.
Von
K. Hampe.
I. Über die erste Vermählung Friedrichs,
Während wir über die Verhandlungen, welche zu der ersten
Vermählung Friedrichs U. führten, durch einige Papstbriefe
zuverlässige Kunde haben, lagen über die Hochzeit selbst und
die sizilischen Ereignisse, die mit ihr in Zusammenhang stehen,
bisher nur unsichere und sich widersprechende Chronistenangaben
vor. Winkelmann, der sie in einem Exkurse seiner Jahrbücher
der deutschen Geschichte unter Otto IV. (S. 477 ff.) einer Prüfung
unterzog, glaubte den Berichten der aragonesischen und fran-
zösischen Quelle den Vorzug geben zu müssen, weil nur sie ihm
mit dem urkundlich festgelegten Itinerar des Königs übereinzu-
stimmen schienen, und hat dementsprechend seine Darstellung
(S. 94) gestaltet. Nach dem Indiculus rerum ab Aragoniae regi-
bus gestarum,! einer Kompilation des 15. Jahrhunderts, die aber
ältere Quellen benützt, setzte er die Landung der aragonesischen
Prinzessin Konstanze in Palermo in den Februar 1209. Es war
bekanntlich eine rein politische Heirat, 500 aragonesische Ritter
sollten Friedrich die Möglichkeit bieten, die Anarchie in seinem
Königreiche zu bewältigen. Graf Alfons von der Provence, der
Bruder Konstanzens, befehligte sie. Die französische Fortsetzung
des Wilhelm von Tyrus,? die den Dingen noch nicht allzu fern
steht, berichtet etwas eingehender über den Kriegszug durch
Sizilien, der sich sogleich an die Hochzeit anschloss, aber durch
den Tod des Grafen Alfons und eines grossen Teiles seiner Ritter
in Messina ein jähes Ende fand. Winkelmann folgte dieser
Quelle und setzte den Zug in die Sommermonate Mai bis Sep-
! Schott, Hispan. illustr. II, 64.
? Recueil des historiens des croisades, Hist. occid. II, 298.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 12
162 E Harpe.
tember. Nach dem Indieulus urd ebenso nach dem Chronicon
Siculum breve! starben freilich der Graf und seine Leute in
Palermo.
Wirkelmanns Ausfibrungen ptlichtete Ficker, als er bei der
Bearbeitung der Böbmerschen Regesten dazu Stellung nehmen
musste, nicht bei. Vor allem hielt er es für methodisch bedenk-
lich, ohne zwirzerden Grurd der Zeitangabe einer fremden und
späten Kompilation den Vorzug zu geben vor derjenigen zweier
noch dem 13. Jahrhundert angehörender und von einander unab-
hängiger sizilianischer Quellen. Dern ausser dem schon genann-
ten Chronicon Siculum breve verlegen auch die Annales Siculi’
die vermutlich ın Palermo selbst geschrieben sind, die Landung
in den August 1219 und geben sogar noch das bestimmte Datum :
des 15. August. Ficker machte weiter geltend, der Februar sei für
die lange Seefahrt eine ungeeignete Zeit und der Kriegszug durch
die Insel müsse nach Winkelmanns Annahme mehrere Monate ge-
dauert und einen längeren Aufenthalt in Catania eingeschlossen
haben, während die französische Quelle, welche die Entfernung
von Palermo nach Messina auf 5 Tagereisen angiebt, einen direk-
ten Marsch von dem einen Punkte zu dem andern im Auge zu
haben scheine. Er hielt deshalb am August als Zeit der Ver-
mählung fest, liess die Hochzeit in Messina stattfinden, wo
Friedrich in jenem Monat urkundete, und dann den Kriegszug
im Oktober in umgekehrter Richtung nach Palermo erfolgen,
wohin er auch den Tod des Grafen und seiner Ritter nach dem
Zeugnis der beiden obengenannten Quellen verlegte. Die Cont.
Guill. Tyr., meinte er, habe nur die beiden Orte Messina und
Palermo mit einander verwechselt; bei dieser Annahme komme
alles in beste Ordnung. Er selbst gab freilich zu, dass auch
eine Hochzeit in Palermo in der zweiten Hälfte des August
durch das urkundliche Itinerar nur unwahrscheinlich werde, nicht
bestimmt ausgeschlossen sei, und damit ist unzweifelhaft der
schwache Punkt in Winkelmanns Ausführungen berührt. Die
wenigen Urkunden Friedrichs aus dieser Zeit, die überdies meist
nur das Monats- nicht das Tagesdatum enthalten, reichen
schlechterdings nicht aus, um das Itinerar des Königs mit Sicher-
heit festzulegen; bei den geringen räumlichen Entfernungen ist,
! Huillard-Bréholles, Hist. dipl. I, 893. ıM.G. SS. XIX, 496.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 163
abgesehen von dem Aufenthalt in Catania im Juni und Juli, zur
Not in jedem Monat noch genügender Spielraum für ein eiliges
Hin- und Herziehen zwischen Palermo und Messina oder umge-
kehrt, und so lassen sich bestimmte Schlüsse nicht daraus ziehen.
Auch ohne neues Quellenmaterial würde man daher, wenig-
stens was die zeitliche Ansetzung betrifft, Fickers Meinung unbe-
dingt beipflichten.! Einige bisher ungedruckte Briefe geben uns
hier indes erfreuliche Gewissheit und bieten weitere Aufklärung.
Ich entnehme sie der umfangreichen, aber ungeordneten und text-
lich sehr schlecht überlieferten Brief- und Formelsammlung aus
dem Anfang des 13. Jahrhunderts, die ich schon vor einigen
Jahren in der Pariser Nationalbibliothek im Cod. lat. 11867
s. XIII ex. gefunden und später in Berlin abgeschrieben habe.?
Vor allem kommen zwei Schreiben Friedrichs II. in Betracht.
Es dürfte schwer halten, einen zwingenden Beweis für ihre Echt-
heit zu führen. Die Stilvergleichung versagt hier, weil wir aus
dieser frühen Zeit fast ausschliesslich? Verleihungs- und Be-
stätigungsurkunden Friedrichs besitzen, deren Diktat notwendig
ganz anders gestaltet sein muss. Immerhin spricht es zu gunsten
unserer Briefe, dass ein Psalmzitat, welches in damaligen Ur-
kunden Friedrichs mit besonderer Vorliebe angeführt worden ist,
auch hier wiederkehrt.* Die gezierte und geschwollene Aus-
drucksweise, die Anwendung der Allitteration und dergl. darf
uns gewiss nicht stutzig machen, denn dass der Briefstil, wie
ihn später Peter von Vinea mit besonderer Kunst gepflegt
hat, in Sizilien älter ist als dieser sein Hauptvertreter, wird gerade
die Pariser Sammlung in ihrem sonstigen Inhalt darthun. Sach-
lich aber enthalten die Schreiben nichts, was Bedenken erregen
! Gegen den Februar spricht auch der Nachtrag zu Reg. Imp. V,
B—F 611a.
? Einige für die Jugendentwicklung Friedrichs lehrreiche Stücke daraus
habe ich schon in meinem Aufsatze über Kaiser Friedrich II. in der Hist.
Ztschr. Bd. 83 verwertet. Da sich die Fertigstellung der ganzen Samm-
lung für die Herausgabe mehr verzögert, als ich gehofft hatte, möchte ich
wenigstens die wichtigeren Briefe derselben der Forschung nicht länger
vorenthalten.
` Der bei Richard von S. Germano ed. Gaudenzi S. 75 erhaltene Brief
Friedrichs an den Abt Roffrid von Montecassino vom 14. Jan. 1210 zeigt
ganz ähnlichen Stil.
* Vergl. die Nachweise in den Anmerkungen zu dem Abdruck unten.
12*
164 K. Hampe.
könnte, sondern zeigen im Gegenteil eine so vertrauenerweckende
Uebereinstimmung mit Angaben sonstiger uns bekannter Quellen,
dass ich an ihrer Echtheit nicht zweifeln möchte. Der Text frei-
lich bedarf durchgehends der Besserung, die, wenn sie mir viel-
leicht auch nicht überall gelungen ist, an den wesentlichen
Stellen sich doch leicht ergiebt.
Das eine Schreiben ist an einen ungenannten Grossen des
Königreichs Sizilien gerichtet; an wen, dafür gewinnen wir aus
seiner Stellung in der Sammlung keine bestimmten Anhalts-
punkte, denn es steht zwischen ähnlichen Manifesten Friedrichs
ohne lokale oder persönliche Beziehungen, und es scheinen da
auch Stilübungen mit echten Stücken vermengt zu sein. Nach
dem sonstigen Inhalt und der mutmasslichen Entstehungsgegend
der Sammlung wird man aber wohl auch hier an die Terra di
Lavoro zu denken haben; übrigens kommt auf den Adressaten
nicht viel an, da das Schreiben höchstwahrscheinlich gleichlautend
auch an andere Grosse des Reiches geschickt worden (et)
Schon seit den Lebzeiten seiner Mutter, führt Friedrich aus, seien
Verhandlungen über seine Vermählung mit einer Schwester des
Königs von Aragonien geführt worden, aber durch die Ungunst
der Zeiten habe sich der Abschluss lange verzögert. Aus einem
Briefe Innozenz’ III. wissen wir, dass das richtig ist,? und wenn
die anfangs in Aussicht genommene jüngere Prinzessin Sancha
später mit der älteren Konstanze vertauscht wurde, so brauchte
Friedrich das hier nicht ausdrücklich hervorzuheben. Jetzt aber,
fährt er fort, sei als Termin für die Ankunft der Aragoneserin
der kommende März festgesetzt; der Angeredete solle sich be-
reiten, um diese Zeit in würdiger Weise bei Hofe zu erscheinen.
Für den März 1209 also war die Hochzeit in Aussicht genommen,
und ein weiteres Schreiben unserer Sammlung, das freilich an
einer ganz anderen Stelle eingereiht ist, scheint zu bestätigen,
1 Dass auch sonst Grosse zur Teilnahme an dem Feste an den Hof
entboten sind, bezeugt z. B. Ryccardus de S. Germ. ed. Gaudenzi S. 74:
„Ad quem (Fredericum) cum memoratus abbas Roffridus cum honorabili
insenio dictum Stephanum camerarium suum mittere disposuisset, audito,
quod tunc rex ipse comitem Amphusum de Rutis euntem ad nuptias suas
ceperat, mittere supersedit, dictique comites, Celani scilicet et Fundanus,
ad ipsum accedere timuerunt.“
? Vgl. Winkelmann S. 61.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 165
dass für diesen Termin Vorbereitungen getroffen und Gesandte
zum Geleit der königlichen Braut abgeordnet worden sind.
Ein Beamter hat von dem Könige einen entsprechenden Be-
fehl zur Abreise nach Aragonien erhalten und fordert seinerseits
einen Dritten, den er mit „dilectio“ und „electio vestra“ anredet,
auf, die Beisteuer seiner Stadt zu ihm nach Neapel zu senden
und ausserdem Bürger dorthin zu schicken, mit denen er über
Weiteres verhandeln könne Vom Namen und Titel des Aus-
stellers ist nur ein „Matheus“ erhalten; da es sich aber offenbar
um einen höheren Beamten der Terra di Lavoro handelt, so
möchte man an den Grafen Mattheus Gentilis von Lesina denken,
der am 1. Sept. 1208! als Oberjustitiar von Apulien und Terra
di Lavoro urkundet. Noch in der Reichsordnung von S. Germano
im Juni oder Juli 1208 war dies Amt ausdrücklich dem Grafen
Peter von Celano vorbehalten worden.” Dagegen führt schon am
14. April 1209 Richard von Aquila, Graf von Fondi, den gleichen
Titel neben dem eines Kapitans.” Unser Schreiben müsste also
in die Zwischenzeit fallen, und wir werden es am besten in den
Anfang des Jahres 1209 setzen.* Wenn Friedrich für den März
die Landung seiner zukünftigen Gemahlin erwartete, wird er
schon vor diesem Termin Gesandte nach Aragonien abgeordnet
haben, und ist Mattheus Gentilis wirklich dorthin aufgebrochen,
so verstehen wir auch, weshalb sein Amt von dem Grafen
Richard von Fondi mit übernommen wurde. Was den Adressaten
betrifft, so legen die in der Handschrift daneben stehenden Briefe
die Vermutung nahe, dass es sich um Bischof und Bürger von
Aversa handelt; eine genauere Durcharbeitung der ganzen Samm-
lung wird darüber wohl Gewissheit schaffen und überhaupt zur
Geschichte von Bistum und Stadt Aversa in jener Zeit mancher-
lei Aufklärung beten P Da diese Dinge für die vorliegende
1 So in B-F—W 12328; nach Winkelmann S. 92 N. 4 musste man
das Jahr 1209 annehmen.
? Winkelmann S. 76 N. 1. 3 B—F 603.
t Schon im Febr. 1208 wird der Bischof von Mazzara vom Papste ab-
gesandt, um die Verhandlungen zu Ende zu führen und „ad transducen-
dam reginam“; vgl. B—F—W 6008. Aber von Friedrich werden Gesandte
zum Geleit erst abgeordnet sein, nachdem im Sommer der endgültige Ver-
trag abgeschlossen war, vgl. B—F—W 6029.
5 Z. B. auch darüber, ob wir es hier dann wirklich mit dem Bischof
166 K. Hampe.
Untersuchung nicht in Betracht kommen, begnüge ich mich
einstweilen mit jener Vermutung.
Böte die Pariser Sammlung uns zur Vermählung Friedrichs
nichts weiter als die beiden bisher besprochenen Briefe, so
würden wir darin wahrscheinlich eine Bestätigung der Aus-
führungen Winkelmanns erblicken; denn zwischen März und
Februar ist ja kein grosser Unterschied, die Königin wäre dann
eben etwas eher eingetroffen, als erwartet worden war. Glück-
licherweise ist uns aber noch ein zweites Schreiben Friedrichs
erhalten, aus dem klar hervorgeht, dass die Landung doch erst
am 15. August erfolgt ist. Es muss also eine unvorhergesehene
Verzögerung eingetreten sein. Der Irrtum der aragonesischen
Quelle aber wird uns dadurch begreiflich. Wenn auch dort Be-
fehle ergangen sind, die Abfahrt für den Februar oder März
vorzubereiten, so konnte von einem späteren Chronisten die Lan-
dung in Palermo leicht schon in diese Zeit verlegt werden.
Auch der zweite Brief Friedrichs ist ein Rundschreiben, !
gerichtet an die Unterthanen des Königs in jenen nördlichen
Provinzen des Reiches, die im Landfrieden von S. Germano dem
Oberbefehl der Grafen Richard von Fondi und Peter von Celano
unterstellt waren.” Nach unserm Briefe zu urteilen, hat indes
der wetterwendische Graf von Celano, der sich bald in offener
Empörung dem Kaiser Otto anschloss, bereits im Sommer 1209
sein Amt eingebüsst, es müsste denn etwa eine bestimmte Ab-
grenzung der Bezirke zwischen den beiden Kapitanen stattgefun-
den haben, was ihre Gegnerschaft ja allerdings nahegelegt hätte.
Die Unterthanen werden hier wenigstens nur ermahnt, weiterhin
dem Grafen von Fondi Gehorsam zu leisten.
Fast mit denselben Worten wie die Annales Siculi berichtet
Friedrich, dass Konstanze am Tage der Himmelfahrt Mariä in
Palermo gelandet sei; Dienstag den 18. August habe er in Messina
die Nachricht erhalten und schicke sich jetzt an, die Hochzeit
zu feiern. Wir wissen aus den nun um so glaubwürdigeren
Gentilis zu thun hätten, der nach Gams und Eubel von 1198—1217 dem
Bistum Aversa vorstand. Vgl. auch Neues Arch. XXIV, 135.
! Das in unserem Briefsteller benutzte Exemplar dürfte nach dem
handschriftlichen Zusammenhang ebenso wie das vorige Schreiben Friedrichs
nach Aversa (oder Capua?) gerichtet sein.
2 Vgl. Winkelm. S. 75 fl. 8 Ebd. S. 92.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 167
Ann. Sic., dass das noch in demselben Monat geschah. Das
Rundschreiben wird daher kurz nach dem 18. August erlassen sein.
Ueber die Zeit der Landung und Vermählung kann danach
kein Zweifel mehr bestehen, aber wo fand die Hochzeit statt, wie
verlief der Kriegszug durch die Insel, und wo starb Graf Alfons
mit einem Teile seiner aragonesischen Ritter? Sichere Antwort
auf diese Fragen kann uns natürlich unser Brief, der ja schon
vor den Ereignissen geschrieben ist, nicht erteilen, doch bietet
er auch hier neue Gesichtspunkte, auf Grund deren ich mich
hinsichtlich der Oertlichkeiten für Winkelmanns Annahmen er-
klären möchte.
Die sich widersprechenden Chronistenangaben, für sich
allein betrachtet, stehen sich, wie ich meine, ziemlich gleichwertig
gegenüber und lassen für eine Entscheidung nach beiden Seiten
hin Raum. Allerdings verlegen zwei von einander gänzlich unab-
hängige Quellen, wie schon oben gesagt, den Tod des Grafen
nach Palermo; die späte aragonesische aber haben wir schon als
unzuverlässig erkannt, und auf ihre Uebereinstimmung mit der
sizilischen gerade in diesem Punkte ist nicht so sehr grosses
Gewicht zu legen, denn Chronisten, welche über die Ereignisse
im einzelnen nicht orientiert waren, konnten ja leicht zu der
irrigen Annahme geführt werden, Alfons von der Provence sei
in derselben Stadt gestorben, in der er mit seiner Schwester ge-
landet war. Demgegenüber steht zwar nur die eine französische
Quelle, die Continuatio Guill. Tyr., aber gerade sie, der Zeit
nach den Ereignissen näher stehend als die beiden andern, schil-
dert ihren Verlauf besonders eingehend, weiss die Zahl der ara-
gonesischen Ritter und die Entfernung von Palermo nach Messina
genau anzugeben und erweckt dadurch Vertrauen.
Ganz neu ist uns nun die Nachricht des königlichen Rund-
schreibens, dass Friedrich schon vor der Ankunft der Aragonesen
mit eignen Truppen „in potentatu magno“, wie er sagt, einen
Kriegszug durch Sizilien unternommen, die Rebellen zur Unter-
werfung gezwungen und das ganze Land befriedet hat. Dass er
in dem Manifest hier den Mund etwas voll nimmt, um auf die
Bewohner des Festlandes Eindruck zu machen, wird man ohne
weiteres zugeben. Aber mit der Thatsache dieses Feldzuges steht
sein urkundliches Itinerar durchaus im Einklang. Er, der die
ganzen Jahre seines sizilischen Aufenthaltes stets nur in Palermo
168 K. Hampe.
geweilt hat, urkundet im Juni und Juli 1209 in dem fernen Ca-
tania.! Ohne Kämpfe mit den Aufständischen ist es auf dem
Wege dahın keinesfalls abgegangen. Friedrich war also schon
auf dem Rückmarsche, als er am 18. Aug. in Messina wohl etwas
unvermutet die Nachricht von der Landung seiner künftigen Ge
mahlin erhielt. Da erscheint es mir doch natürlicher, dass er
seinen Marsch nach Palermo in beschleunigtem Tempo fortsetzte,
um dort, in der alten Residenz und Krönungsstadt, die Hochzeit
zu feiern, als dass er die Königin mit den fremden Rittern durch
das unbekannte Land hindurch oder zur See nach Messına
kommen lies. Auch die Ausdrücke unseres Schreibens: „dum
essemus Messane“ und „ad celebrandas cum ea — nupcias pro-
positum nostrum accingitur“ scheinen eher für die erstere An-
nahme zu sprechen, wenn sie auch die andere nicht völlig aus-
schliessen. Den Aragonesen war als Ziel sicher Palermo ange
geben, sonst wären sie doch gleich in Messina gelandet; hätte
also die Hochzeit dort stattgefunden, so müsste die ursprüngliche
Absicht geändert sein. Vor allem aber: schon durch Friedrichs
Feldzug wird der nördliche Küstenstrich von Palermo nach
Messina im wesentlichen befriedet worden sein, mochten sich auch
im Gebirge hier und da die Rebellen, insbesondere die unab-
hängigen Mohammedaner behaupten. Wenn nun Konstanze mit
den aragonesischen Rittern sogleich nach ihrer Ankunft auf dem
Landwege oder zur See nach Messina geeilt sein sollte, so hätte
ein neuer Kriegszug von Messina nach Palermo wenig Sinn gehabt.
Dagegen gewinnt er ganz andere Bedeutung, wenn er unmittelbar
nach der Hochzeit, vielleicht noch Ende August, in umgekehrter
Richtung von Palermo nach Messina unternommen ist. Dass es
bis dahin schon ein eigentlicher Eroberungszug war, von den
die Cont. Guill. Tyr. redet, wird man wohl bezweifeln dürfen.
Abgesehen aber von diesem vielleicht zu starken Ausdruck, trifft
ihre Darstellung durchaus das Richtige: „il se partirent de Palerme
et alerent par Cesile, mais po (andere Lesarten: pou, poi, petit)
conquistrent de la terre; mais tant firent li rois et la roine et
lı chevalier, que il alerent de Palerme jusque a Messine tot con-
querant“. Ihre Eroberungen sind also unbedeutend, aber so viel
erreichen sie wenigstens, dass sie von Palermo nach Messina ziehen,
1 B—F 606—608.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs Il. 169
und wenn nun im Anschluss daran die Entfernung zwischen den
beiden Orten auf fünf Tagereisen angegeben wird, so darf man
das doch vielleicht auf die Dauer des Zuges überhaupt beziehen,
denn zu besonderen Kriegsthaten fand sich in jener Gegend
schwerlich mehr Gelegenheit.
Das weitere Ziel des Marsches aber war unzweifelhaft das
sizilische Festland. Die königliche Macht auch in den dortigen
Provinzen wieder kräftig aufzurichten, das war von vornherein
die Absicht gewesen, als man sich der aragonesischen Hilfe ver-
sicherte. Friedrich hat vermutlich die Landung dieser fremden
Truppen noch für unmittelbar bevorstehend gehalten, als er am
18. März 1209 sein baldiges persönliches Erscheinen in Apulien
in Aussicht stellte!), und kaum hatte er am 18. August die An-
kunft der Aragonesen erfahren, als er in dem besprochenen
Rundschreiben sogleich wieder den Bewohnern des Festlands an-
kündigte, dass er unmittelbar nach der Hochzeit dorthin auf-
zubrechen gedenke zur Belohnung aller Getreuen, zur Vernichtung
der Rebellen. Nur die Marschrichtung Palermo-Messina steht mit
dieser Absicht im Einklang. Es war indes verhängnisvoll, dass
das Unternehmen eben in der heissesten und ungesundesten
Jahreszeit begonnen wurde; denn wir dürfen wohl annehmen,
dass es das tückische Klima Süditaliens war, das hier zum ersten
Male Friedrich II. einen bösen Streich spielte und seine Hoff-
nungen vernichtete. Vielleicht haben die Johanniter in Messina
die kranken aragonesischen Ritter in ihrem Hospitale gepflegt
und zur Belohnung dafür die weitgehenden Privilegien erhalten,
die der König ihnen noch in demselben Jahre erteilt hat?).
Ueber Friedrich IL aber zogen sich nach den ersten ver-
heissungsvollen Anfängen seiner selbständigen Regierung die
Wolken immer drohender zusammen. Nicht nur, dass er auf das
Hinübergreifen nach dem Festlande verzichten musste, — das
Scheitern der Hoffnung, die man auf die aragonesische Hilfe ge-
setzt hatte, entfachte auf’s neue die Anarchie, eine Anzahl ent-
täuschter Barone stiftete eine Verschwörung, von der wir erst
neuerdings Kunde erhalten haben°), und das von so viel inneren
ı B-F 601. 7 B—F 614. 619.
* Durch die von Gaudenzi gefundene Rezension des Richard von
S. Germano S. 75 (vgl. B-F—W 14 648).
170 K. Hampe.
Feinden zerrissene, zur Ohnmacht verurteilte Reich schien nun
eine leichte Beute Kaiser Ottos IV. zu werden, als er sich bald
nach seiner Krönung zur Eroberung Siziliens entschloss.
1. Friedrich 1I. kündigt an, dass die Ankunft Konstanzens, der
Schwester des Königs von Aragonien, zur Vermählung mit ihm für den kom-
menden März zu erwarten sei, und befiehlt einem Grossen seines Reiches, um
diese Zeit ehrenvoll bei Hofe zu erscheinen `. Anfang 1209.
Scire te credimus iam pridem diva matre superstite inter nos et
illustrem sororem regis? Aragonum iniciatum fuisse misterium copule
coniugalis® Sed per inconvenienciam temporum dilatum est hactenus
tante rei felix augmentum. Nunc autem id Romano agente pontifice, recep-
tist huiusmodi legatis, ab quibus partium instituta portantur, firmatus®
est terminus”, quo venturo Martio predicti regis soror felici nobis socianda
consorcio in multa magnificencia credatur esse ventura. Verum quoniam
in tam sollempni negocio et amiranda® venientium novitate majestati nostre
omnis honor et glorie plenitudo debetur, quo magnitudinem Siculam Hi-
spana? novitas admiretur !°, censemus magnitudinis nostre gloriam amplicari
nostrorum nobilitate procerum. Quocirca fidei tue!! presenti edicto manda-
mus, quatinus prestituto termino pro qualitate temporis !? honoratum pro
magnitudine facti et "8 debitum ad nos procures accessum, ut sic !*ad nostrum
te debeamus recipere gaudium, sicut te nobis exhibueris honorandum.
2. Mattheus (Gentilis, Graf von Lesina und Oberjustitiar von Apulien
und Terra di Lavoro?) teilt dem (Bischof und der Bürgerschaft von Aversa?)
den an ihn gerichteten Befehl König Friedrichs II. mit, sich zum Geleit von
dessen künftiger Gemahlin sogleich nach Aragonien zu begeben, und fordert ste
auf, ihre Beisteuer nach Neapel zu schicken, sowie Bürger dorthin zu senden,
mit denen er Weiteres mündlich besprechen könne.!® Anfang 1209 (?).
Matheus divina miseracione ! salutem et eterna cum temporali per-
frui sospitate.
! In der Pariser Hs. fol. 116. ? regiam Hs. ® Vgl. Inn. Reg. XI, 4 an
den König v. Arag.: „super negotio matrimonii inter tuam sororem et —
Fredericum consummandi, de quo iamdudum a sua fuerat habitus genitrice
tractatus. * So wohl statt „preceptis“ Hs. ® fehlt Hs. ° firmatum Hs.
7 tercius Hs. ® So Hs. ° si spana Hs. "9 admireretur Hs. !1 So wohl
statt „in“ Hs. 1? Hier ist in der Hs. abgesetzt, als begänne ein neues
Stück, doch scheint der Zusammenhang nicht gestört zu sein. 18 „facit“
statt „facti et“ Hs. ?4 si Hs. 15 In der Hs. fol. 144. 1° Diese Devotions-
formel würde zu dem Grossjustitiar Mattheus schlecht passen. Ich vermute,
dass die Vorlage gelautet hat: „Matheus Gentilis, Dei et regia gratia
comes Alesinus et magister iustitiarius Apulie et Terre Laboris Gentili (?)
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 171
Si affabilis patroni gracia in ovium ovile suarum opus assiduum exer-
cuerit et! caritatis nutu divino susceperit incrementum, cum hiis tenetur
deducere in commune.? Rumores etenim, qui ex mandatis domini nostri
regis potentissimi nobis eluxerunt, apicum indagacione nostrarum vobis?
curavimus in publicum enodare, ut cum privati vos reddant acceptos, cum
publicati extiterint, efficiant graciores. A reverenda igitur auctoritate
regia nuper recepimus in mandatis, ut‘ eius servicium expleturi® ad
dominum regem Aragonum et ad conducendam illustrissimam reginam °
Deo propiciante debeamus illico festinare. Unde dilectioni et universitati
vestre auctoritate, qua fungimur,” ducimus enodandum, quatinus dacio-
nem® electionis? vestre civitatis et cives!® ad nos Neapolim mittere studea-
tis, quia de honore regio et vestre civitatis commodo cum eis volumus ad
invicem verborum vicissitudine asspirare.
3. Friedrich II. teilt den Unterthanen in den nördlichen Provinzen seines
Reiches mit, dass seine jüngst errungenen Erfolge in Sizilien neuerdings
durch die Landung seiner künftigen Gemahlin in Palermo gekrönt seien,
verkündet ihnen, er gedenke nach der Hochzeit zu ihnen auf das Fest-
land hinüberzugehen und ermahnt sie, nach wie vor im Gehorsam gegen den
Kapitan Richard von Aquila, Graf von Fondi, zu verharren.‘!
Kurz nach 18. Aug. 1209.
Quoniam novit nostra serenitas, qualiter ex zelo fidei vota fervescunt,
ut de felici statu nostro sequens vos certitudo letificet, notum facimus
desideriis vestris, quod illius munere, qui regibus dat salutem,!? status
noster in omni prosperitate dirigitur et votiva sospitate plenius prosperatur.
divina miseracione episcopo Aversano“. Der Verfasser der Sammlung, der
den Titel des Mattheus und den Namen des Adressaten als für ihn unnötig
fortliess, dachte vielleicht beim flüchtigen Abschreiben, dass schon bei
„divina“ der Text wieder begänne, und überging dann noch einmal das
„episcopo Aversano“, — vorausgesetzt, dass die oben begründete Vermu-
tung über Aussteller und Adressaten überhaupt richtig ist. Erst bei der
Korrektur füge ich hier ein, dass vielleicht doch auch an den Abt Mattheus
von S. Laurentius in Aversa gedacht werden könnte, der in der Hs. auch
sonst vorkommt, und sich am 1. Juli 1208 als Familiar des Königs be-
zeichnet (B—F—W 12 326). Dadurch würde die obige Annahme, auch betreffs
der Zeit, umgestossen werden.
! fehlt Hs. * So He: deducere scheint hier — déduire, erzählen,
mitteilen (vgl. Du Cange). Der Sinn der Arenga wäre dann: Bei einem
so nahen wechselseitigen Verhältnis, wie zwischen Hirt und Schafen, ist
es nötig, dass der eine Teil dem andern alles mitteilt. *° Folgt „in“ ge-
tilgt Hs. * Folgt „ad“ Hs. 5 expleturis Hs. ° Konstanze war bereits
Königin-Witwe von Ungarn. 7 fungimus Hs. ® dacö de Hs. °? statt de
electionis“ etwa „dilectionis“? 1° civibus Hs. *! In der Hs. fol. 123.
" Vgl. Huillard-Breholles I, 159 (Dez. 1209): „illius intuitu, qui regibus
dat salutem"; ebenso I, 181 (Dez. 1210). Dasselbe Psalmenzitat: „qui regibus
dat salutem“ (Ps. 143, 10) auch I, 157 (Okt. 1209) und I, 166 (Apr. 1210).
172 K. Hampe.
Nam cum in potentatu magno equitaverimus per Siciliam, filios quosdam
reprehensionis, qui oderant pacem, ita nostre fortitudinis fecit formido
pacificos, quod in omni devocione iugum nostri susceperunt dominii et se
nostre subiecerunt! humiliter potestati. Unde nunc tota terra pacificata
letatur et exultat populus in habundancia pacis? securus. Ut autem hiis
nostre serenitatis auspiciis felices adiceret gracia divina successus, cum esse-
mus Messane? in omni gloria ac triumpho, die Martis XVIII.‘ Augusti’
huius XII. indictionis, certos rumores accepimus de illustri regina dante
Domino consorte nostra”, que® in festo assumptionis sancte Marie? cum
potencia maxima Panormum'!® aplicuit!! et ibi fuit veneracione debita
recepta. Eapropter ad celebrandas cum!? ea dante Domino nupcias pro-
positum nostrum accingitur. Quibus feliciter celebratis ad partes ipsas
potenter transire disponimus !® ad gloriam nostrorum fidelium et ad con-
fusionem illorum, qui non sine nota perfidie !'* ambulaverunt hactenus in"
desideriis cordis sui. !®
Mandamus igitur et precipimus fidelitati vestre, quatinus!’ in nostra
fidelitate vestra roboretur constancia, et!® sicut benefecistis hactenus
Riccardo de Aquila, Fundano comiti, capitaneo et etiam fideli nostro, vos
omnimode pro vestris serviciis !° exibeatis?° benivolos et fideliter persere-
retis cum eo, certi,?! quod prope est, ut iuxta bona vestra servicia*? de
munificencia nostri culminis grata premia senciatis.
II. Zur Entstehung des Konflikts zwischen Otto IV. und
Friedrich II.
Mit dem Schreiben Innozenz’ II. an Kaiser Otto vom
11. Okt. 1209 bricht bedauerlicherweise das Registrum de nego-
tio imperii ab. Ueber die bedeutsamen Ereignisse der folgenden
Jahre sind wir daher sehr viel schlechter unterrichtet, als über
die vorhergehenden, und vielfach nur auf unsichere Kombinatio-
nen angewiesen. Unter diesen Umständen kann es nicht Wunder
1 subiacerunt Hs. * Vgl. Psalm 71, 7. $ So doch wohl sicher zu
bessern statt des sinnlosen „mellius“ Hs. * XXII Hs. ° Augustus Hs.
° Inde Hs. 7 Vgl. den Brief Friedrichs vom 14. Jan. 1210 bei Ryce.
de S. Germ. ed. Gaudenzi S. 75: „dilecta consors nostra regina“. ° qui
Hs. ° 15. Aug. 1° pauotim Hs. '! Ganz ähnlich die Ann. Sic. SS.
XIX, 496: „Anno Domini 1209. XV. mensis Augusti XI. indictione domna
‚ Constantia de Aragonia applicuit Panormum“. 1? de Hs. "2 Vgl. Ball,
I, 144 (18. März 1209): „donec ad partes Apulie, quod erit Domino disponente
in proximo, personaliter veniamus.“ 14 Vgl. den obengenannten Brief bei
Rycc. de S. Germ. ed. Gaudenzi S. 75: „erga quosdam, quos pravitas nota
perfidie non sinebat longius tollerari“. 15 et Hs. 16 Vgl. 1. Petr. 4, 3.
17 qua Hs. pt Hs. "9 seviciis Hs. *° exibendos Hs. ?! ceteri Hs.
33 boni vestri servicii Hs.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 173
nehmen, wenn in Winkelmanns Darstellung der Vorgänge des
Jahres 1210! heute, nach mehr als zwanzig Jahren, mancher
Punkt der Berichtigung bedarf. An den Grundzügen freilich
wird schwerlich mehr gerüttelt werden; dass Otto nicht unmittel-
bar nach der Kaiserkrönung sich grosser Teile des tuszischen
Patrimoniums bemächtigt, und dass erst der Angriff auf Sizilien
seinen Bruch mit dem Papste unvermeidlich gemacht hat, wird
jetzt allgemein anerkannt, wenn auch nach den Bemerkungen
Fickers? die Verstimmung der Kurie über die Nichtbeachtung
ihrer territorialen Ansprüche in Mittelitalien sehr viel stärker zu
betonen wäre, als es bei Winkelmann geschehen ist. In Einzel-
heiten aber, namentlich, sofern es sich um die Reihenfolge der
Ereignisse handelt, haben neuere Forschungen und Funde, zum
Teil von Winkelmann selbst, manche Aenderungen nötig gemacht,
und jede erhebliche chronologische Verschiebung wirkt natürlich
auf den Kausalzusammenhang zurück.
Die Entstehung des sizilischen Konflikts wurde nach Winkel-
mann etwa durch folgende Daten gekennzeichnet. Im Jan. 1210
zeigte Friedrich I. durch Verleihung von Privilegien an schwä-
bische Klöster,’ dass er nicht nur auf das staufische Hausgut in
Deutschland, sondern auch auf die schwäbische Herzogswürde
Anspruch erhob. Vielleicht drang Kunde davon zu Otto und
versetzte ihn in gereizte Stimmung, die ihn nun den Lockungen
Dipolds von Acerra, der sich an ihn zu derselben Zeit wandte,
um so zugänglicher machte. Die Erhebung Dipolds zum Herzog
von Spoleto zwischen dem 6. und 8. Febr.* war Ottos erste
offenkundig feindselige Handlung gegen Friedrich, gegen Ende
desselben Monats erfahren wir bei seinem Aufenthalt in Faenza
zuerst von Kriegsrüstungen.® Der Vertrag des päpstlichen
Kämmerers Stephan mit Perugia vom 28. Febr.° ist „das früheste
Eingeständnis von seiten der Kurie, dass ein Zerwürfnis mit
dem Kaiser bestand“, und am 4. März? sprach Innozenz zuerst
offen aus, dass Otto „seine Hand nach der Krone Friedrichs selbst
ausstrecke“.
1 Jahrbücher der deutschen Geschichte unter Otto IV. Leipzig 1878
S. 205 ff.
® Mitt. d. Inst. f. öst. Gesch. IV, 341 ff.
3 B—F 622. 623. 624. 1 B—F 350a. 5 B—F 352b.
® B—F—W 12361. 1 B—F—W 6083.
174 K. Hampe.
In einer oft genannten Kritik des Winkelmannschen Buches
hat schon Scheffer-Boichorst nachgewiesen,! dass der von Winkel-
mann zum 1. Febr. 1211 gesetzte Brief des Papstes an Philipp IL
August von Frankreich schon an dem gleichen Tage des Jahres
1210 ausgefertigt ist, Innozenz also bereits damals von Ottos
Angriffsplänen gegen Sizilien Kenntnis hatte.
Noch weiter zurück wies ein bis dahin nur durch ein irre
führendes Regest? bekanntes Schreiben des Papstes an Bischof
Konrad von Regensburg vom 18. Jan. 1210°, das Ficker zuerst
verwertete{ und Winkelmann selbst veröffentlichte? Danach
hatte Innozenz schon an diesem Tage Kunde erhalten von Ver-
handlungen Ottos mit Verrätern aus dem Königreich Sizilien.
Die Verbindung mit Dipold von Acerra fällt also erheblich früher,
als Anfang Februar, und auch Dipolds Ernennung zum Herzog
von Spoleto scheint schon am 20. Jan. vollzogen zu sein.
In den Nachtrügen zu den Regesten hat nämlich Winkel-
mann auf eine merkwürdige Angabe des Sigonius im 16. Buche
seiner Historiae de regno Italiae aufmerksam gemacht,® die aller-
dings einige Schwierigkeiten bereitet. Sie lautet: „Quin etiam
(Otto) ducatum Spoletanum Bertoldo familiari suo attribuit. Di-
ploma XIII. kal. Februarias sequenti ineunte anno, qui fuit MCCX,
datum est, cum ipse adhuc in Etruria apud urbem Clusii mora-
retur“. Sigonius’ Sorgfalt in der Benutzung von Urkunden ist
bekannt, und wenn auch gerade in diesem Teile seines Werkes,
an den er nicht mehr die letzte Hand zur Veröffentlichung ge
legt hat,’ geringere Nachlässigkeiten nicht wunder nehmen
können, so weisen doch die Orts- und Zeitangaben darauf hın,
dass an völligen Irrtum oder Fälschung schwerlich zu denken
ist, denn am 20. Jan. in Chiusi hat Otto, soviel wir wissen, sonst
nur eine einzige Urkunde ausgestellt, die Sigonius nicht bekannt
war, und diese betrifft gerade die Verleihung der Mark Ancona
an Azzo von Este, ein gewiss nicht zufälliges Zusammentreffen:
Einen Augenblick möchte man denken, es handle sich um eine
1 Hist. Zeitschr. Bd. 46 S. 143 ff. 3 Vgl. Winkelmann S. 255 N. 3.
3 B—F—W 6081. *M.J. 5. G. IV, 338 fi.
5 Acta imp. II, 676. 6 B—F—W 14633.
T Vgl. A. Hessel „De regno Italiae libri viginti“ von Carlo Sigonio,
Histor. Studien Heft 13, Berlin 1900 S. 18 ff. 25 ff.
8 B—F 348.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs Il. 175
vielleicht nicht ganz genau wiedergegebene Urkunde für Berthold
von Uerslingen, den jüngsten Sohn des verstorbenen Herzogs Kon-
rad von Spoleto, der wenigstens in Gemeinschaft mit seinem
älteren Bruder Rainald, dem Titularherzog von Spoleto, späterhin
wohl einmal auch „dux“ genannt wird.! Aber abgesehen von
anderen Unwahrscheinlichkeiten, wird diese Annahme unmöglich
gemacht durch Ottos Bestätigungsurkunde für Dipold vom 22.
Nov. 1211.? Danach hat schon Herzog Konrad alle Rechte auf
Spoleto durch sein gegen das Reichsinteresse laufendes Handeln
verwirkt, und wenn Otto die ihm und seinen Erben von Fried-
rich I. und Heinrich VI. erteilten Privilegien kassiert, so hätte
er auch seine eigne Urkunde widerrufen müssen, falls er sie
wirklich für Berthold von Uerslingen ausgestellt hätte.
Eine Verwechselung mit der Verleihung der Mark Ancona
an Azzo von Este, an die Hessel denkt? hat auch wenig Wahr-
scheinlichkeit für sich, und so wird man mit Winkelmann anzu-
nehmen haben, dass Sigonius statt des dem Humanisten wohl
wenig geläufigen Namens „Dipold“ „Berthold“ gelesen hat. Wie
verträgt sich aber eine Ernennung Dipolds zum Herzog von
Spoleto schon am 20. Jan. mit der Thatsache, dass er in der
Zeugenliste der Urkunde Ottos für Pistoia® noch am 6. Februar
als Graf von Acerra erscheint? Die Annahme, dass wir es hier
mit Zeugen der Handlung, nicht der Beurkundung zu thun
hätten, würde nicht weiter führen; denn nach dem Inhalt der
Urkunde ist die Investitur offenbar ganz kurz vorher, bei einem
Aufenthalt Ottos in Pistoia, also jedenfalls nach dem 20. Jan.
erfolgt. Sich mit einer Nachlässigkeit des Kanzlisten oder einer
fehlerhaften Ueberlieferung der Urkunde vom 6. Febr. zu trösten,
würde immerhin unbefriedigend bleiben. Vielleicht giebt folgende
Vermutung eine genügende Erklärung. In der Regel wird aller-
dings die Beurkundung der Verleihung folgen, aber in einem
Ausnahmefalle könnte das Verhältnis einmal umgekehrt gewesen
sein. Die Herzogswürde von Spoleto bildete doch wohl einen Teil
der geheimen Abmachungen Ottos mit Dipold. Dieser wird nicht
eher die Fahne der Empörung aufgepflanzt und sich offen am
1 Ficker, Forsch. z. Reichs- u. Rechtsgesch. It. IV, 355. Über einen
anderen Bruder: Herzog Heinrich vgl. Winkelm. S. 53 N. a
7 B—F 451. 3 A. a. O. S. 69. + B—F 350.
$ Dieser Aufenthalt wäre immerhin für das Itinerar zu verzeichnen.
176 K. Hampe.
kaiserlichen Hofe gezeigt haben, als bis er durch jene Ernennung
einen Beweis für den Ernst der Absichten Ottos erhalten hatte!
und zugleich einen Rückhalt für den Fall, dass er seine sizi-
lischen Besitzungen einbüssen sollte. Ueberdies kennen wir den
Wortlaut der Urkunde vom 20. Jan. nicht; vielleicht hat Otto
sich darin doch nur verpflichtet, Dipold das Herzogtum Spoleto
zu übertragen. Erst nachdem er dies Schriftstück in Händen
hatte, wird Dipold offen in das gegnerische Lager übergegangen
sein, mochte er vorher auch schon heimlich mit dem Kaiser ver-
handelt haben. Bald nachdem er erschienen war, wird die feier-
liche Investitur erfolgt sein, etwa am Sonntag den 7. Febr., und
von da ab galt er als Herzog von Spoleto. Einen Tag vorher
aber war er für den kaiserlichen Kanzleibeamten noch Graf von
Acerra gewesen.
Wie man auch über diesen Erklärungsversuch denken mag,
der Gang der Ereignisse wenigstens, soweit wir sie jetzt kennen,
giebt keine Veranlassung, an dieser früheren Verleihung irgend-
wie zu zweifeln. Ganz unabhängig von der besprochenen Ur-
kunde und den obengenannten Briefen war schon Ficker durch
das Itinerar Ottos im Dezember 1209 auf die Vermutung geführt
worden, dass der Kaiser schon um die Weihnachtszeit hart an
der Grenze des Königreiches insgeheim mit sizilischen Grossen
verhandelt habe. Nur darin fand er eine genügende Erklärung
für den auffallenden Zug von Foligno nach Terni und zurück
nach Foligno in der zweiten Hälfte des Dezember? An der
Richtigkeit dieser Vermutung ist jetzt nicht mehr zu zweifeln.
Vielleicht lässt sich auch ein ausdrücklicher chronikalischer Be-
leg dafür gewinnen.
Der zweite Fortsetzer der Kölner Königschronik, der im
übrigen über die Ereignisse dieser Jahre nur ziemlich dürftig
berichtet, hat hier einige bemerkenswerte Angaben®: „Otto impe-
rator natale Domini apud marchiam Anconie in civitate Folingin
celebravit, sicque intra Italiam per totam hiemem commoratus
1 Dass Otto noch eine Zeit lang wenigstens nach aussen hin doppeltes
Spiel trieb, bis er zum Angriff völlig entschlossen war, scheinen die Worte
des Papstes vom 18. Jan. (Winkelm. Acta imp. II, 676) zu bezeugen: „quos-
dam ipsius (Friderici) recepit et decepit perfidos proditores, dum interim
cum illo mandaverit de compositione tractari“.
3 B—F 341a. 3 ed. Waitz S. 186.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs Il. 177
est. Ubi quidam ex principibus Apulie ad eum venientes, fidem
et hominium ei fecerunt, urbes, castella ceterasque possessiones
in beneficium ab eo susceperunt, obnixius adhortantes, quatenus
imperator Apuliam intraret, regnum terramque ditioni sue subiu-
garet; sacramento fidei firmiter attestantes, in Apulia nullum
debere regnare, nisi regnum et coronam ab Romano imperatore
suscepisset; sed utrum hec in dolo facerent necne, incertum
habetur.“ Die Verwechselung von Foligno, wo der Kaiser vor
und nach Weihnachten weilte, und Terni kann bei mündlicher
Berichterstattung nicht auffallen.
Das „ubi“ ist streng genommen allerdings auf Italien zu
beziehen; wenn sich aber wahrscheinlich machen liesse, dass
dieser ganze Bericht des Mönches von St. Pantaleon in Köln auf
die Erzählung eines Mannes zurückgeht, der gerade im Dezember
und Januar beim Kaiser in Foligno und Terni geweilt, dann
aber bald dem kaiserlichen Hofe und vermutlich auch Italien
den Rücken gewandt hat, so dürfen wir die Stelle wohl als einen
Beleg für die in Terni geflogenen Verhandlungen in Anspruch
nehmen. Diesen Berichterstatter finde ich in der Person des
Magisters Heinrich, des Scholasters von St. Gereon in Köln. In
jenen Jahren hat er als des Kaisers Vertrauensmann, der sich
auch die Gunst des Papstes erworben hatte, im Verkehr zwischen
den beiden Häuptern der Christenheit eine nicht ganz unbedeu-
tende Rolle gespielt.! Er begegnet als Zeuge in den kaiserlichen
Urkunden am 24. und 26. Dez. 1209 in Terni? und hat den
Hof jedenfalls auch nach Foligno begleitet, da er noch einmal
am 19. Jan. in Città della Pieve erscheint. Wenn er im Früh-
jabr nach Deutschland zurückgekehrt ist und sogleich oder
später dem Mönche von St. Pantaleon berichtet hat, so wird uns
auch dessen Angabe verständlicher, dass Otto den ganzen Winter
in Italien verweilt habe, denn über des Kaisers ferneren Auf-
enthalt dort lagen keine Berichte vor; seit der Entfremdung
zwischen Kaiser und Papst wird der Magister Heinrich den
Dingen ferner gestanden haben.
Meine Annahme würde keinen höheren Wert als den einer Mut-
massung haben, wenn sich nicht auch das, was der Kölner Chro-
nıst sonst in den Jahren 1208—1211 über die Thaten Ottos
1 Vgl. die Nachweise bei Winkelmann und in den Regesten.
3 B—F 338. 339. 342.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 13
1138 K. Hampe.
berichtet. ganz vortrefilich auf Erzählungen des Scholasters von
St. Gereon zurückführen liesse. Sieht man ab von Ottos Auf-
enthalten in Köln und Bonn im Dez. 1208, von denen natürlich
jeder Kölner wissen musste, so ist es nur zweierlei. Ueber den
Hoftag in Frankfurt vom Nov. 1205, auf dem die allgemeine
Anerkennung Ottos erfolgte, finden wir einen zuverlässigen Be-
richt, und die Angabe, dass 55 Fürsten dort erschienen seien,
wird auf einen Ausrenzeugen zurückgehen. War dies unser Ma-
gister Heinrich, der zweifellos dort zugegen war und dem Papste
über den Verlauf der Versammlung berichtet hat?! Sodann wird
kurz der Römerzug Ottos und mit falschem Datum seine Kaiser-
krönung erzählt: von den Differenzen zwischen ihm und dem
Papste aber sind nur einseitig die territorialen Streitigkeiten, ins-
besondere um die mathildischen Güter hervorgehoben. Darüber
ist bekanntlich in den Wochen vor der Krönung eifrig verhan-
delt worden, ohne dass ein Ausgleich erzielt wäre. Wer damals
diese Differenzen kennen lernte, später aber keine Gelegenheit
mehr hatte, den Ausbruch des Konflikts zwischen Papst und
Kaiser als Eingeweihter aus der Nähe zu betrachten, mochte
darin den Grund zur Exkommunizierung Ottos erblicken. So
konnte namentlich der Magister Heinrich erzählen, der gegen
Ende August 1209 als kaiserlicher Gesandter zum Papste ge-
schickt wurde, am à. Sept. in Viterbo eintraf? und an jenen Ver-
handlungen Anteil nahm, der dann aber, wie wir schon oben
sahen, Italien anscheinend verlassen hat, ehe der Konflikt zum
offenen Ausbruch kam. Füge ich noch hinzu, dass der Verkehr
zwischen zwei gelehrten Geistlichen derselben Stadt fast selbst-
verständlich erscheint, und ein Mangel jeglicher Beziehung auf-
fällig wäre, so wird man gegen meine Annahme kaum noch Be-
denken haben und die Kölner Chronistenangabe als Beleg für
jene geheimen Verhandlungen um Weihnachten 1209 in Temi
verwenden. Auch dass Ottos Einmarsch in das Königreich später
in ebenderselben Gegend über Rieti erfolgte, wo namentlich die
marsischen Besitzungen des verräterischen Grafen Peter von Ce-
lano ein bequemes Einfallsthor boten, ist beachtenswert. Verbin-
dungen, um diesen Einmarsch zu sichern, sind dort jedenfalls
schon Ende 1209 geknüpft worden.
1 B—F—W 6043. 6048. 3 B—F 293; vgl. auch 300e. 302.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 179
Allein eine Beobachtung des kaiserlichen Itinerars hatte
Ficker zu seiner scharfsinnigen Vermutung geführt. Darf man
nicht auf demselben Wege einen Schritt weiter thun? Nachdem
der Kaiser von Rom aus über Montefiascone, Acquapendente,
Siena, Poggibonzi, Castel Fiorentino, San Miniato und Fucecchio
auf geradem Wege nach Norden bis nach Lucca und Pisa ge-
kommen ist, wendet er sich zunächst östlich nach Florenz, um
nun auffälligerweise über Arezzo zurück in das Herzogtum Spo-
leto zu ziehen. Ist nicht auch schon diese merkwürdige Wen-
dung auf die Absicht Ottos zurückzuführen, sich nahe der Grenze
des sizilischen Königreiches in Verhandlungen mit jenen ver-
räterischen Grossen einzulassen? Dann freilich müssten wir
weiter annehmen, dass schon im November in Toscana die erste
Anknüpfung derselben mit dem Kaiser erfolgt ist, und dafür
bietet uns in der That ein noch ungedruckter Brief Innozenz’ III.
aus der obengenannten Pariser Sammlung einen unzweifelhaften
Beleg.
Dass wir es mit einem echten Stücke zu thun haben, wird
bei seiner streng sachlichen Art und der ganz dem päpstlichen
Kanzleistil entsprechenden Form dem Kenner von vornherein
nicht zweifelhaft sein. Leider fehlen uns gleichzeitige Briefe des
Papstes von ähnlichem Inhalt, die wir zum stilistischen Vergleich
heranziehen könnten, aber schon eine oberflächliche Durchsicht
älterer auf das Königreich Sizilien bezüglicher Schreiben Inno-
zenz’ UL ergab eine so weitgehende Uebereinstimmung in ein-
zelnen Ausdrücken,! dass nur an eine Entstehung unseres Briefes
in der päpstlichen Kanzlei gedacht werden kann. Ueberdies ist
die Kursusführung, wie das für echte Papstbriefe jener Zeit er-
forderlich ist, genau beobachtet.?
Gerichtet ist das Schreiben offenbar an einen einflussreichen
Ratgeber des jungen Königs Friedrich von Sizilien, der ja eben
erst mündig geworden war. An sich könnte man an jedes Mit-
glied des Familiarenkollegs denken; die Anrede „discretio tua“
wird auf sie auch sonst angewandt.” Aber die Schlussworte:
1 Einige davon habe ich dem unten gegebenen Abdruck in Anmerkung
beigefügt.
? Bei Emendationen am Schluss der Sätze ist darauf natürlich stets
Rücksicht zu nehmen.
3 Vgl. z. B. Inn. Reg. II, 187.
„13°
„provido utique consilio in suis (Friedrichs) disposicionibus diri-
gas gressus eius, cum tue potissimum providencie asseribatur, si
fata eius salubriter disponantur“ scheinen doch geradezu auf einen
leitenden Minister zu deuten, und eine derartige Stellung nabm
damals, nach dem Aufhören der Vormundschaftsregierung von
den Familiaren, die sich ja einen persönlichen Einfluss mehr oder
weniger bewahrt haben mochten,! nur ein Mann kraft seiner
Eigenschaft als Reichskanzler ein: Walter von Palear, Bischof
von Catania. In ihm glaube ich daher den Adressaten des
Briefes zu erkennen. In den Wintermonaten der Jahre 120910
war er ohne Zweifel noch der leitende Staatsmann, den man in
erster Linie für sich gewinnen musste, wenn man eine Wirkung
auf den jungen König ausüben wollte, wird doch das wichtigste
sizilische Ereignis der letzten Zeit, die Vermählung Friedrichs,
neben den Bemühungen des Papstes vor allem auch dem Ein-
flusse Walters zugeschrieben.” Der Papst hatte um so mehr
Veranlassung, sich gerade an den Kanzler zu wenden, als er mit
ihm damals in sehr freundlichen Beziehungen stand. Das beweist
der Brief vom 25. Juni 1210,° in welchem Innozenz bei König
Friedrich für den inzwischen gestürzten* Kanzler auf das wärmste
eingetreten ist. Da wird ganz ähnlich wie in unserm Briefe
die Bedeutung Walters für die Erhaltung des Reiches hervor-
gehoben, seine Ratschläge rechnet der Papst zu den „consilia
1 Vgl. z. B. für Erzbischof Berard von Messina B—F 656. 6108.
3 Chron. de reb. Sic. (Huillard-Bréholles I, 893): „procurante eodem
Troiano episcopo et cancellario“.
s B-F—W 6089.
‘ Etwa Februar 1210, vgl. B—F 625a. Winkelm. S. 244 erörtert die
Frage, ob Walter wirklich Verrat geübt habe oder nicht? Ich finde keinen
Beleg dafür, dass überhaupt Verrat oder der Verdacht des Verrates Ver-
anlassung zu seinem Sturze gab. Dann hätte man ihn gewiss anders be-
handelt, ihm auch sein Bistum nicht gelassen; der Papst hätte seine Un-
schuld versichern müssen, und auch die Königin Konstanze hätte 1213
schwerlich sein „ingens sine intermissione servitium“ (Huillard I, 254)
hervorgehoben. Es scheint sich vielmehr um die Machenschaften einer
Hofpartei zu handeln, die den König und seine Gemahlin davon zu über-
zeugen wusste, dass die Persönlichkeit des Kanzlers der Versöhnung mit
andern Grossen im Wege stehe; man vergleiche die Worte des Papstes
(Reg. XIII, 83): „Ubi namque sunt illi, qui tibi mendaciter suggerebant,
quod illo repulso multi converterentur ad te, qui propter familiarem eius
praesentiam a tuis se obsequiis subtrahebant ?*
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 181
discretorum“,! und er beschwört Friedrich, den Kanzler zurück-
zurufen „eiusque consiliis devotus intendas“. Damit dürfte die
Annahme Walters von Palear als Adressaten unseres Briefes nahezu
gesichert sein.
In Pisa weilte Otto am 20. Nov. 1209. Schon damals also
haben ihn geheime Boten sizilianischer Grossen — ob Dipold
persönlich erschien, ist fraglich — erreicht, die ihn zur Erobe-
rung Siziliens aufforderten. Winkelmann S. 232 schwankte noch,
ob die Initiative von Dipold oder dem Kaiser ausgegangen sei;
unser Brief entscheidet für das erstere. Einmal spricht dafür
der Wortlaut: „qui licet pacifice processerit usque Pisas, quorum-
dam tamen proditorum inductus persuasionibus retrocessit“.
Dann würde Otto auch wohl von seinem Heere einen grösseren
Teil zurückbehalten und am 25. Okt. das Privileg für Pisa? nicht
in dieser Form ausgestellt haben, wenn er sich schon im Oktober
mit- Angriffsplänen auf Sizilien getragen hätte. Die Chronisten-
angaben, die dasselbe besagen, mag man wenigstens sekundär
auch in Betracht ziehen.*
Die plötzliche Wendung im kaiserlichen Itinerar zeigt uns
deutlich, wie schnell Otto, selbst ein halber Normanne, sich von
der Idee einer fast spielend erreichbaren Eroberung des süditali-
schen Normannenreiches berauschen liess. Mochte er vielleicht
auch seine definitive Entschliessung erst von den weiteren Ver-
handlungen an der sizilischen Grenze abhängig machen, schon
die eilige Umkehr dorthin bewies seine Bereitwilligkeit, sich ohne
nüchterne Ueberlegung in das Abenteuer zu stürzen. Vielleicht
ist gleich von Pisa aus eine eilige Meldung über den Umschwung
der kaiserlichen Politik an Ottos Oheim und Verbündeten, König
Johann von England nach Bristol gelangt, und darauf die schon
von Winkelmann® verzeichnete Notiz bei Hardy, Rotuli de libe-
rate ac de misis etc. p. 142 zu beziehen: „12. Dez. 1209 cuidam
nuntio eunti cum litteris de rumoribus imperatoris Romani ad
episcopum Wintoniensem 3 den.“®
ı Mit „discretio tua wird Walter vom Papste auch in einem früheren
Briefe Reg. VI, 71 angeredet.
» B—F 328. 5 B—F 307. * Vgl. Winkelm. S. 232 N. 1.
5 S. 230 N. 3.
€ Die Nachrichten waren so wichtig, dass am selben Tage noch ein
weiterer Bote damit an Hugo de Neville entsandt wurde (ebenda).
182 K. Hampe.
Um dieselbe Zeit wird gewiss auch der stets gut unter-
richtete Papst die verhängnisvolle Kunde vernommen und sofort
mit seinen Gegenmassregeln begonnen haben. Eine der ersten
war es zweifellos, die Nachricht und gute Ratschläge an Fried-
rich II. gelangen zu lassen, wie uns der vorliegende Brief zeigt,
der indes schon melden kann, dass Innozenz Briefe und Legaten
im Interesse Friedrichs ausgesandt und vieles andere für ihn ge
than hat. Leider fehlt uns davon sonst jede Spur, so dass wir
nicht mehr sagen können, worin diese Massregeln im Einzelnen
bestanden haben. Auf die Kaiserkrönung wird in dem Schreiben
mit „nuper“ hingewiesen; die Rückwärtsbewegung des kaiserlichen
Hofes hat der Papst schon erfahren, wenn die Emendation
„retrocessit“ statt recto cessit“ richtig ist; Otto hatte also
Florenz, wo er am 3. Dez. nachzuweisen ist,! wohl schon ver-
lassen, um nach Süden in das Herzogtum Spoleto zu ziehen.
Andererseits deuten die unbestimmten Worte, Otto habe sich
rückwärts gewandt „super molestacionem ipsius regis et regni
multas machinaciones procurans et graves comminaciones inten-
tans“, darauf hin, dass der Aufenthalt des Kaisers an der sizi-
lischen Grenze dem Papste noch nicht bekannt geworden war.
Er wird ihm aber schwerlich lange verborgen geblieben sein, und
nachher, am 18. Jan. 1210,% wendet er denn auch stärkere Aus-
drücke an: „ad occupandum regnum Siciliae manus extendit“
und droht mit Exkommunikation und Absetzung des Kaisers,
woran hier noch nicht gedacht wird. Man wird daher schwer-
lich fehlgehen, wenn man den Brief mit „etwa Mitte Dez. 1209“
datiert. Den Ueberbringer „B. clericum et familiarem nostrum“,
der auch mündliche Aufträge auszurichten hatte, kann ich sonst
nicht nachweisen.
Der Brief bestätigt aufs Neue die Ausführungen Winkel-
manns, nach denen erst der sizilische Konflikt den völligen Riss
in das Verhältnis zwischen Papst und Kaiser gebracht hat, denn
den Rückmarsch Ottos bis Pisa hin bezeichnet Innozenz hier
noch als einen friedlichen. Eine andere Annahme Winkelmanns
gewinnt gerade durch das Stillschweigen unseres Schreibens Be-
kräftigung. Auch er glaubt, dass Innozenz von dem Kaiser bei
ihrer Zusammenkunft eine Zusage über Wahrung der Integrität
1 B—F 329. ? Winkelm. Acta II, 676.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs I. 183
Siziliens erlangt habe,! wenn er sich auch sehr vorsichtig aus-
drückt.” Hier haben wir in den Worten „ut absque regni offen-
sione recederet, curavimus providere“ den bündigsten Beleg dafür.
Innozenz, der hier seine Fürsorge für den jungen König so nach-
drücklich betont, würde indes schwerlich unterlassen haben zu
sagen, dass er von Otto sogar einen Eid darauf erlangt habe,
und der Kaiser nun im Begriffe stehe, seinen Schwur zu brechen,
wenn das der Fall gewesen wäre, was auch Winkelmann
durchaus bestritten hat.
Beachtenswert scheint mir auch der Ort, an dem die erste,
Einwirkung der sizilischen Rebellen auf den Kaiser stattfand:
Pisa. Viermal in einem Zeitraum von 120 Jahren hat sich die-
selbe Kombination vollzogen, dass deutsche Herrscher und inner-
sizilische Feinde sich mit der Seemacht Pisas zusammenfanden
zur Eroberung des süditalischen Königreichs. So hatte Hein-
rich VI. sich des Erbes seiner Gemahlin bemächtigt, so sind
nach Otto IV. ganz ähnliche Versuche gemacht worden von dem
letzten Staufer Konradin und dem Luxemburger Heinrich VIL,
denn König Friedrich von Sizilien, mit dem er das Angriffs-
bündnis schloss, war für Robert von Neapel im Grunde doch
auch nur ein Rebell.
Wo historische Vorgänge sich mit solcher Regelmässigkeit
wiederholen, da muss in den Verhältnissen eine zwingende Ge-
walt liegen, die dem persönlichen Ehrgeiz der Einzelnen entgegen-
kommt. Seitdem Otto den Boden Italiens betreten hatte, war in allen
Dingen Heinrich VI. das Vorbild gewesen, dem er nachstrebte.
Wie musste er an ihn erinnert werden, als gerade in den Mauern
von Pisa der Ruf zur Eroberung Siziliens an sein Ohr drang!
Der jähe Umschlag seiner Politik wird uns dadurch psychologisch
verständlicher. Denn ich zweifle nicht, dass die Pisaner es an
Einwirkungen zu Gunsten des Unternehmens von vornherein
nicht haben fehlen lassen, wenn auch der Vertrag zwischen ihnen
und dem Kaiser erst am 3. Juni 1210 zum Abschluss kam. Die
Aussicht, die verhassten genuesischen Konkurrenten aus der be-
günstigten Handelsstellung in Sizilien zu verdrängen und für sich
selbst in ganz Unteritalien volle Verkehrsfreiheit zu erlangen,
! Winkelm. S. 496.
? Ebd. S. 231 — „dürfte Innozenz bei jenen Verhandlungen wohl auch
diesen Punkt zur Sprache gebracht haben.“
184 K. Hampe.
war viel zu lockend, als dass man Otto nicht in der nun ein-
geschlagenen Richtung hätte vorwärts treiben sollen; waren doch
auch in Pisa noch die Traditionen der Zeit Heinrichs VI. leben-
dig: einer der Bevollmächtigten, welche nachher die Vertrags-
bestimmungen beschworen, hatte schon bei den Verhandlungen
seiner Vaterstadt mit dem staufischen Kaiser mitgewirkt.! Dass
der Abschluss des Vertrages sich zunächst noch verzögerte, hatte
zwei Ursachen. Einmal war die definitive Entscheidung Ottos
abzuwarten, die um die Wende des Jahres erfolgte. Nur die
Zeugenlisten der kaiserlichen Urkunden lassen uns noch erkennen,
welchen Anteil Pisa an diesen Vorgängen nahm. Der Erzbischof
Lothar von Pisa weilte in den letzten Monaten des Jahres be
ständig in der Nähe des Kaisers,? auch während der Verhand-
lungen in Terni; dann scheint er von dem Grafen Thidicius*
von Pisa abgelöst zu sein, der auch sonst als Vertrauensmann
seiner Vaterstadt bei wichtigen Verhandlungen hervortritt.°
Darauf werden Erzbischof und Graf den städtischen Behörden
daheim Mitteilungen gemacht und mit ihnen über die vorzu-
schlagenden Vertragsbestimmungen beraten haben. Mitte April
erschien Lothar wieder am kaiserlichen Hofe, zugleich mit
anderen pisanischen Bevollmächtigten,’ aber noch bereitete das
Verhältnis zu Genua Schwierigkeiten und bewirkte weiteren Auf-
schub des Vertrages. Ehe sich Pisa auf ein so bedeutendes
kriegerisches Unteruehmen einlassen konnte, musste es daheim
gesichert sein gegen die Angriffe der Genuesen, mit denen es
eben wieder im Kampfe lag.® Andrerseits scheint Otto einen Ver-
such gemacht zu haben, auch die Genuesen neben Pisa für seine
Politik zu gewinnen.? Dass sie sich darauf bei ihrer unvergleich-
lich günstigen Stellung gerade in dem schwachen und zerrütteten
Sizilien nicht einliessen, ist begreiflich genug. Immerhin kam
ein Waffenstillstand zwischen den beiden Parteien unter Ver-
mittlung des Kaisers zu Stande, und dieser übernahm nun die
Garantien, welche von den Pisanern für nötig gehalten wurden,
um während des Krieges mit Sizilien ihre Gegner im Zaum zu
1 Winkelm. S. 235. 2? Bis zum 6. Jan. 1210, vgl. B—F 343.
s B—F 338—342. * B—F 344. 345. 5 Vgl. B—F 6013 und 307.
6 B—F 378 ff. T B—F 379 8.
8 Vgl. die Bestimmungen des Vertrages vom 3. Juni B—F 411.
° Ann. Jan. M. G. SS. XVII, 147.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs N. 185
halten. Als Erzbischof Lothar im Mai nach Pisa zurückkehrte,!
nahm er wohl schon den fertigen Vertragsentwurf mit, und die
städtischen Behörden, die ihm ihre Zustimmung gaben, ordneten
nun eine feierliche Gesandtschaft an den Kaiser ab, die am
3. Juni das Werk zum formellen Abschluss brachte. So ist nicht
erst damals die Verbindung mit Pisa geknüpft worden, wie man
bisher annahm, sondern seit Ottos erstem Aufenthalt in der Stadt
lassen sich die fortlaufenden Beziehungen zwischen beiden ver-
folgen. |
Wenn so die Einwirkung Pisas auf die Entschlüsse des
Kaisers stärker zu betonen ist, so hat dafür ein anderes Motiv
künftig in Wegfall zu kommen, ich meine die Verleihung von
Privilegien an schwäbische Klöster durch Friedrich II. im Jan.
1210, die nach Winkelmanns Darstellung Otto herausgefordert
und zur Vernichtung seines Gegners angetrieben haben soll.
Man wird jetzt eher sagen können, dass der sizilische König,
von den feindlichen Absichten Ottos durch den oben besprochenen
Papstbrief unterrichtet, kein Bedenken mehr trug, seine deutschen
Ansprüche rücksichtslos geltend zu machen, und so die kaiser-
liche Herausforderung zu beantworten. Damit will ich natürlich
nicht bestreiten, dass gewisse Beziehungen Friedrichs zu Deutsch-
land schon früher unterhalten worden sind, wird doch der Mönch
Konrad von Salem, der jene Privilegien erwirkte,? von Deutsch-
land aufgebrochen sein, ehe er von dem Umschlag der kaiser-
lichen Politik wissen konnte. Auch die Klagen Ottos schon im
Febr. 1209? werden schwerlich ganz grundlos gewesen sein, wenn
es uns auch an sicheren Belegen fehlt. Ueberhaupt hat die
deutsche Opposition gegen ihn nach einem päpstlichen Schreiben
vom 30. Okt. 1210, das neuerdings B. Bretholz gefunden und
veröffentlicht hat,“ sich ja schon früher geregt und deutlicheren
Ausdruck gefunden, als man bisher annahm. Der Herausgeber
stellt sogar auf Grund jenes Briefes die Behauptung auf, die
Fürstenopposition in Deutschland sei weder auf französische, noch
1! Nach dem 1. Mai (B—F 395) verschwindet er wieder aus den Zeugen-
listen. Die unsichere Angabe über sein späteres Zerwürfnis mit Otto
(B—F 453 a) kommt für uns kaum in Betracht. Ist sie richtig, so hat eben
die Bannung des Kaisers die Sinnesänderung bewirkt.
2? B—F 622. 623. 5 B—F 265; vgl. 6021. 6064.
* Neues Archiv XXII, 298 ff.
156 K. Hampe.
auf päpstliche Agitation zurückzuführen, sondern ganz selbständig
erwachsen. Man wird Bretholz für seinen interessanten Fund
gewiss dankbar sein, aber die Ausführungen, mit denen er ihn
begleitet hat, sind doch nur obenhin und ohne eindringendere
Kenntnis geschrieben, wie das ja leicht vorkommen kann, wenn
man plötzlich veranlasst wird, sich auf einem bisher fernliegenden
"Arbeitsgebiete zu bewegen.
Das päpstliche Schreiben ist an die Erzbischöfe von Mainz
und Magdeburg, den Bischof von Bamberg, den Landgrafen von
Thüringen und den Herzog von Meran gerichtet. Diese deut-
schen Fürsten haben sich zusammengethan, um durch Schreiben
und Boten dem Papste ihr oppositionelles Vorgehen gegen Kaiser
Otto anzukündigen, freilich etwas unklar, wie Innozenz bemerkt.!
Trotzdem ist er voller Freude und beeilt sich, sie in ihrer Feind-
schaft gegen Otto zu bestärken und vor allem seiner thatkräf-
tigen Unterstützung in dieser Sache zu versichern. Das ist
offenbar der Hauptzweck seines Antwortschreibens; sehr nach-
drücklich wird namentlich am Schlusse das unerschütterliche
Verharren der Kurie in dieser Richtung betont.” In der That
hatte man nach den Erfahrungen des letzten Jahrzehnts Grund genug,
Misstrauen in die Stätigkeit der päpstlichen Politik zu setzen und
vor allen weiteren Schritten sich darüber Gewissheit zu verschaffen.
Dass die genannten deutschen Fürsten ihre Beschlüsse auf
einer Versammlung gefasst haben, und dass diese in den September
1 ,,vestroque intellecto processu licet semiplane descripto.“
3 „Quare pro tali et tanta re nullatenus dubitetis per vos et alios,
quoscumque potestis, opus honestius laborare, de auxilio et favore nostro
securi, quoniam in eodem proposito sum[us] persistentes et firmiter (Hs.
„formam“; vielleicht besser: „semper persistentes et firmi“) vobis et aliis
ad hoc fideliter intendentibus parati sumus impendere consilium et auxi-
lium oportunum, nec desistimus operari, quecumque ad hoc negocium pro-
movendum agnoscimus expedire“ etc. Weiter oben ist die verderbte Stelle
einfach zu heilen durch Verbesserung von „huius“ in „huiusmodi“, das ja
öfter wie das Neutrum hoc oder hec gebraucht wird. Der Sinn ist nicht,
wie N. 8 angegeben: „denn wieviel seine Zusage zu gelten hat“ ..., son-
dern: „denn wieviel Eure Anstrengung zu bedeuten haben wird“. Die in
N. 2 vorgeschlagene Emendation „curis statt „iuris“ ist zu beseitigen und
die Stelle zu lesen: „opes inpendatis et operas, viris et viribus innitentes“.
„Vires“ finde ich in damaligen Briefen öfter in der Bedeutung von „Mann-
schaften“, und nur so kommt das Wortspiel in der Gegenüberstellung zu
„Opes et operas" heraus.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 187
1210 zu setzen ist, wird man Bretholz zugeben. Wenn er sie
indes identifizieren möchte mit der ersten Fürstenversammlung,
von welcher die Chronik von Reinhardsbrunn zum Jahre 1211
berichtet, so kann ich ihm nicht folgen. Dass die Verlegung
dieses Tages nach Naumburg nur die haltlose Vermutung eines
späteren Autors ist, wie Holder-Egger in der neuen Ausgabe be-
merkt,! konnte Bretholz noch nicht wissen, und das thut hier
auch nichts zur Sache. Doch ist es von vornherein bedenklich,
dass er gleich zwei Fehler dem hier eine so gut unterrichtete
Quelle ausschreibenden Chronisten in die Schuhe schiebt. Er
soll statt des Herzogs von Meran den Markgrafen von Meissen
genannt und überdies die Versammlung in das falsche Jahr 1211
verlegt haben. Nun möchte ich das zwar nicht für unmöglich
halten, und für den Meissner scheinen sich ja in der That einige,
wenn auch wohl nicht unüberwindliche Schwierigkeiten zu er-
geben; aber liest man den Bericht des Reinhardsbrunner Chro-
nisten aufmerksam durch, so erkennt man doch leicht, dass die
Beschlüsse des von ihm geschilderten Fürstentages sehr viel
weiter gingen, als wir das für den Tag vom Sept. 1210 nach
der päpstlichen Antwort irgend anzunehmen berechtigt sind.
Denn indem die Fürsten auseinandergehen, verpflichten sie sich
durch Eidschwur, mit aller Kraft auf die Absetzung Ottos hinzu-
wirken.” Sie halten den Beschluss noch eine Weile geheim, um
damit erst auf dem folgenden Nürnberger Tage offen hervor-
zutreten und sich nun für Friedrich II. zu erklären. „Ad hanc
conspiracionem“, so führt der Chronist fort, „et adversus Ottonem
contradiccionem prefatos principes et universis transmisse et sin-
gulis littere apostolice animaverant“. Die „conspiracio“ ist da
doch offenbar die Verschwörung auf der ersten Fürstenversamm-
lung, während die „contradiccio“ die offene Absage an Otto auf
dem Nürnberger Tage bezeichnet. Beide also sind eine Folge
der päpstlichen Schreiben,? die nach der Exkommunikation des
1 SS. XXX, 578 N. 7 u. 382 N. 1.
3 nito namque consilio, iurisiurandi sacramento sese coadunantes et
colligantes, contra Ottonis apicem et regiam eius preminenciam, omnem
quam potuerint confidentiam prestantes, se venturos polliciti sunt“.
3 Böhmer Acta 630 ff. Textliche Verbesserungen dazu giebt Winkelm.
S. 255 N. 2. Weiter ist S. 631 Z. 27 das zweite „sibi“ zu streichen, und
Z. 28 „attendatis" statt „attendentes“ zu lesen.
188 K. Hampe.
Kaisers am 18. Nov. 1210 ausgesandt worden sind, beide fallen
daher in das Jahr 1211, und wir müssten am Ende annehmen,
der Chronist habe über diese Dinge kaum ein richtiges Wort
geschrieben, wenn wir noch an der von Bretholz vermuteten
Identifizierung des ersten Fürstentages mit jener Versammlung
vom Sept. 1210 festhalten wollten. Es ist eben bei derartigen
Verschwörungen vollkommen begreiflich, dass sehr viel mehr
heimliche Zusammenkünfte derselben oder fast derselben Persön-
lichkeiten stattfinden, als wir in der Regel durch chronikalische
und urkundliche Belege feststellen können.!
Prüfen wir nun das Hauptergebnis der Bretholz’schen Unter-
suchung; ist wirklich vor dem Sept. 1210 weder von franzö-
sischer, noch von päpstlicher Seite eine Einwirkung auf die deut-
schen Fürsten ausgegangen?
Die Feindschaft Philipp Augusts gegen den Welfen ist be-
kannt genug. Die Kaiserkrönung musste ihr Verhältnis noch ver-
schlechtern. Im folgenden Winter und Frühjahr finden wir den
französischen König eifrig mit Abwehrmassregeln und Rüstungen
beschäftigt.” Durch das päpstliche Schreiben vom 1. Febr. 1210°
wurde er in dieser Richtung nur bestärkt. Wenn er bisher stets
noch Rücksicht auf den Papst hatte nehmen müssen, trieb ihn
dieser jetzt selbst zur Feindschaft gegen den abtrünnigen Kaiser,
den er bereits mit Bann und Absetzung* bedrohte. Klug darauf
berechnet, den Zorn Philipps noch mehr zu reizen, ist nament-
lich der Schluss des Briefes. Die Frankreich betreffenden ver-
letzenden Aeusserungen Ottos werden hier eher verschärft als
gemildert wiedergegeben sein; alle Könige der Welt seien ihm
unterworfen, habe Otto erklärt, und solange Philipp noch die
Lande seines englischen Oheims besetzt halte, könne er vor Scham
die Augen nicht aufschlagen. Daraus musste der König folgern,
dass an eine Verständigung nun und nimmer zu denken sei.
! Bretholz $. 297 kennt übrigens nicht die Fürstenzusammenkunft in
Koblenz etwa März 1211 (B—F—W 10 724 a).
? Mehrfach zusammengestellt, vgl. Scheffer-Boichorst F. z. d. G. VII,
526 ff. Winkelm. S. 208.
3 Böhmer Acta 629 noch mit der fehlerhaften Datierung.
* Drohung mit Absetzung ergiebt die Stelle: „Videat tamen ipse, ne
intentione perversa illam commiserit deceptorie pravitatem, propter quam,
quod factum est circa ipsum, haberi debeat pro infecto".
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs I. 189
Damit Philipp sich aber überhaupt nicht mehr auf Verhandlungen
einlasse, die Otto möglicherweise beginnen konnte, um während
seines sizilischen Feldzuges den französischen Angriff aufzuhalten,
teilt ihm Innozenz als weitere Aeusserung des Kaisers mit, er
werde höchstens zum Schein Ausgleichsverhandlungen beginnen.!
Philipp August wäre nicht der weitsichtige, energische und
skrupellose Staatsmann gewesen, als den er sich sonst zeigt,
wenn er nach Empfang dieses Briefes nicht jedes Mittel ergriffen
hätte, um seine Stellung zu verstärken. Hat er nun den ganzen
Sommer noch verstreichen lassen, ehe er mit deutschen Fürsten
in Verbindung trat, die, wie er durch das päpstliche Schreiben
belehrt war, von dem Augenblicke der Exkommunikation des
Kaisers an ihres Treueids gegen ihn würden entbunden werden?
Das erste Zeugnis über solche Verbindungen liegt uns in einem
leider undatierten Briefe Philipp Augusts? vor. Für ihn hat
Bretholz die ganz irrige Datierung zum 1. Februar 1211 ange-
nommen, indem er auf Scheffer-Boichorst Forsch. z. d. Gesch. VIII,
531 verweist. Schlägt man nach, so findet man, dass er das päpst-
liche Schreiben an die deutschen Fürsten B—F—W 6099 mit
dem Briefe Philipp Augusts verwechselt, und auch dessen An-
setzung zum 1. Febr. 1211 ist ja inzwischen durch die Um-
datierung des Papstbriefes B—F—W 6082 unmöglich geworden.
Den Zeitpunkt des königlichen Schreibens können wir nur
annähernd bestimmen. Es ist die Antwort auf einen verlorenen
Brief Innozenz’ III., der in den Regesten gewiss richtig zum
Sept. 1210 gesetzt ist; denn die Mitteilung, dass Otto „cepit que-
dam de patrimonio Romane ecclesie, que propter debilitatem loco-
rum se illi reddiderunt“, zugleich mit der Bitte um bewaffnete
Hilfe weist deutlich in die Zeit, in der Ottos Heerfahrt ın das
tuszische Patrimonium eben begonnen hatte, was Anfang Sept.
1210 geschah.” Wir würden also ohnehin auf etwa Mitte Sept.
geführt werden, und da wir nun wissen, dass um den 13. Sept.
von ‘der Kurie ein Bote nach Frankreich abeng, um unter
1 Winkelm. S. 195 hat die Worte: „quamvis simulatione velit tecum
pacem tractare“ ganz missverstanden, wenn er übersetzt: „Wenn ich heuch-
lerisch auf einen Frieden eingehen wollte, ich könnte ja vor Scham nicht
die Augen aufschlagen“ etc.
? Delisle, Catalogue des actes de Philippe-Auguste S. 517.
3 B—F 438a.
190 K. Hampe.
anderem einen Auftrag gerade dem Magister Peregrin in Pans
zu übermitteln,! der unzweifelhaft an diesen Verhandlungen des
Papstes mit Philipp beteiligt war,? so sind wir wohl berechtigt,
auch Innozenz’ Schreiben an den König annähernd auf diesen
Tag zu setzen.’
Dass Philipp in einer so dringlichen Angelegenheit länger
mit seiner Antwort gezögert haben sollte, ist ganz unwahrschein-
lich; vermutlich wird dieselbe daher noch im Oktober erfolgt
sein. Unter anderem war er vom Papste auch aufgefordert
worden, bei den Fürsten des deutschen Reiches zu bewirken, dass
sie eine Empörung gegen Otto entfachten, die ihn zwingen würde,
Sizilien fahren zu lassen und über die Alpen zurückzukehren.
„Was das betrifft“, antwortet er jetzt im Oktober, „so wisset,
dass wir das bereits trefflich und mannhaft besorgt zu haben
glauben; aber die Reichsfürsten fordern von uns offene Schreiben
von Euch und den Kardinälen, dass Ihr mit Otto künftig keinen
Frieden schliessen werdet, ... ferner Absolutionsbriefe, dass Ihr
alle von dem Treueid gegen Otto entbindet, und dass sie einen
andern wählen können.“ Also Philipp hat bereits vor dem Okt.
mit verschiedenen deutschen Fürsten verhandelt. Dass unter
ihnen der Landgraf von Thüringen war, dürfen wir aus dem Ver-
trage vom Nov. 1210 schliessen, in dem sich Philipp unter ge-
wissen Bedingungen verpflichtete, eine Tochter des Landgrafen
zu heiraten.* Der Thüringer gehörte aber auch zu der Fürsten-
versammlung vom Sept. 1210, auf deren Schreiben der Papst am
30. Okt. antwortete. Aus dieser Antwort glaubte ich oben zu
erkennen, dass es das Hauptverlangen jener Fürsten gewesen war,
über die Konsequenz der päpstlichen Politik Gewissheit zu er-
langen. Genau denselben Wunsch aber haben deutsche Fürsten
dem Könige von Frankreich geäussert, und das muss zu der-
selben Zeit, im Sept., geschehen sein, da Philipp schon im Okto-
ber darüber an den Papst berichtet. Ich glaube, die Vermutung
1 Inn. Reg. XII, 130. 131. 3 Vgl. Delisle 517. 518.
3 Das haben schon Delisle S. 287 N. 4 und Scheffer-Boichorst 528 ge-
than. Der Zweifel Winkelmanns S. 252 N. 2 ist unnötig.
4 Es handelt sich nicht nur um ein Anerbieten Philipps, sondern um
einen förmlichen Vertrag, dem unzweifelhaft Verhandlungen vorausgegangen
sind; vgl. Baluze Misc. VII, 245 „Haec est conventio, quam fecimus iurari
in animam nostram‘“.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 191
ist nicht zu kühn, dass Beides: die Antwort an den französischen
Unterhändler und die Absendung des gemeinsamen Schreibens an
Innozenz zusammenfällt auf die Septemberversammlung. Die Ge-
heimboten Philipps finden eine Anzahl mitteldeutscher Fürsten
ihren Einflüsterungen geneigt. Diese versammeln sich zu ge-
meinsamer Stellungnahme und erklären, dass sie zwar zur Em-
pörung gegen Otto und Unterstützung Frankreichs bereit sind, aber
nichts Offenkundiges unternehmen wollen, ehe sie nicht von der
Kurie sichere Garantie für deren dauernde Unterstützung in
Händen haben. Dieser Bescheid wird dem französischen Bevoll-
mächtigten gegeben, zugleich aber werden, damit keine Zeit ver-
loren wird, Boten mit entsprechendem Schreiben an den Papst
gesandt. So hat man sich etwa den Verlauf der Verhandlungen
vorzustellen. Sollte er aber auch anders gewesen sein, sicher ist
doch, dass die Initiative von dem Könige von Frankreich aus-
ging; denn wenn er sich schon im Oktober seiner Erfolge in
Deutschland rühmen konnte, so werden seine Bemühungen gewiss
schon vor dem Sept. eingesetzt haben, wie wir das von ihm auch
nicht anders erwarten können. Es wird also dabei bleiben, dass
deutsche Fürsten, mochten sie auch selbst Grund genug zur Ver-
stimmung haben, sich nicht zum wenigsten durch französische
Lockungen zum Abfall vom Kaiser verleiten liessen. Dieser
Flecken wird auch durch Bretholz’ Fund nicht aus der deutschen
Geschichte getilgt.
Und der Papst? Hat er, der schon am 1. Febr. 1210 ein
so geharnischtes Schreiben an Philipp von Frankreich sandte,
sich Deutschland gegenüber ganz passiv verhalten? Offene Auf-
forderungen zur Empörung konnte er natürlich vor der Bannung
des Kaisers nicht dorthin richten, aber es hiesse doch Innozenz II.
schlecht kennen, wollte man annehmen, er habe nicht alles ge-
than, was in seiner Macht stand, um dem päpstlichen Bannstrahl
allenthalben auch in Deutschland Zündstoff zu bereiten, damit er,
wenn er durch Ottos Verstocktheit zu diesem äussersten Mittel
zu greifen gezwungen würde, in kurzer Zeit das ganze Reich
würde in Flammen setzen können. Wie viele Massregeln zu
diesem Zwecke würden wir wohl schon für Frühjahr und Sommer
1210 aufzählen können, wenn uns die Korrespondenz dieses ge-
waltigen Papstes für jene Zeit vollständig vorläge! Doch schon
die wenigen Bruchstücke, die wir besitzen, genügen, um die
192 K. Hampe.
Thatsache, dass lebhafte Agitationen nach Deutschland hin von
der Kurie ausgegangen sind, ausser Zweifel zu setzen.
Wenn Innozenz schon in dem unten mitgeteilten Schreiben
vom Dez. 1209 von Briefen und Legaten spricht, die bereits im
Interesse Friedrichs ausgesandt seien, so können wir freilich nur
vermuten, dass es sich dabei auch um Beziehungen zu Deutsch-
land gehandelt habe. Ganz unzweideutig aber ist das Schreiben
des Papstes an Bischof Konrad von Regensburg vom 18. Januar
1210. Es ist eine nicht misszuverstehende Aufforderung, sich
zum Abfall vom Kaiser für den Augenblick bereit zu halten, ın
dem Innozenz das Signal geben würde. Schon hier wird ebenso,
wie im Schreiben an den König von Frankreich vom 1. Februar
Bann und Absetzung des Kaisers in Aussicht gestellt und aus-
drücklich darauf hingewiesen, dass dann alle seine Unterthanen
vom Treueide gelöst sein werden. Und wie dort die Worte klug
gewählt sind, um den König in seiner Feindschaft gegen Otto zu
bestärken, so weiss er hier das Interesse des höheren deutschen
Klerus an die Kurie zu fesseln und gegen Otto auszuspielen.
Schon Ficker hat in seinen vortrefflichen Ausführungen über den
Brief betont,? dass hier der Papst zum ersten Male die auf die
Freiheit der deutschen Kirche bezüglichen Zugeständnisse Ottos
bekannt gemacht, zugleich aber Belege dafür erbracht habe, dass
der Kaiser sie jetzt offenbar nicht zu erfüllen gedenke. Dass ein
vom Papste unterstützter Gegenkönig mindestens dieselben Ver-
pflichtungen übernehmen und sie dann auch durchführen musste,
konnten sich die deutschen Prälaten selbst sagen, und sie wussten
nun, welche Parteinahme ihnen das kirchliche Interesse gebot.
Denn dass der Brief an Konrad von Regensburg nicht der einzige
war, der damals von der Kurie ausging, beweist schon die Wen-
dung „hec ergo tibi et aliis breviter prelibamus“; man wird
aber auch Fickers Ansicht unbedingt beipflichten, der erklärt,
„beim Fehlen jeder persönlichen Beziehung auf den Regensburger
Bischof sei mit Sicherheit anzunehmen, dass das Schreiben gleich-
lautend an alle deutschen Bischöfe ausgefertigt sei“.
Das genügt vollkommen, um uns einen Einblick in die auf
Deutschland gerichtete agitatorische Thätigkeit des Papstes schon
in der ersten Hälfte des Jahres 1210 zu gewähren. Nein, Inno-
1 Winkelm. Acta II, 676. 3 M. J. ö. G. IV, 340 ff.
Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 193
zenz III. wollte sich auch in dieser Zeit nicht, wie er selbst gern
zitierte, „den stummen Hunden“ vergleichen lassen, „die nicht
bellen können.“ Er hat die im Reiche unzweifelhaft vorhandene
Unzufriedenheit geschürt, Philipp II. August aber das Seinige
gethan, um sie zu einer geschlossenen Opposition zu organisieren.
_ Dabei bleibt es trotz der Bretholz’schen Darlegungen.
Papst Innozenz III. teilt (dem Kanzler Walter von Palear, Bischof von
Catania?) die plötzlichen Angriffsyelüste Kaiser Ottos IV. gegen Sizilien
mit, verspricht das Reich zu schützen und ermahnt ihn bei König Friedrich II.
dahin ze wirken, dass er den Weisungen der Kurie und ihres Bevollmäch-
tigten des Klerikers B. nachkomme. ! Etwa Dez. 1209.
Exequentes pii patris officium, qui naturali provocatus instinctu pro
sue sobolis incomoditatibus molestatur, ad persone karissimi in Christo
filii nostri F. illustris Sycilie? regis custodiam et tuicionem nichilominus
regni sui non pepercimus hactenus laboribus et expensis, immo multis nos
et nostros sollicitudinibus et anxietatibus exponendo,’ quociens eidem in-
gruit regno periculum vel gravamen et in ipso contigit discordiam susci-
tari, adhibere curavimus invicto* studio subsidia oportuna et quasi lan-
guenti cotidie iuxta superveniencia perturbacionis incommoda competenti-
bus remediorum antidotis’ subvenire, cum nonnunquam non tam manifestis
fuerit hostibus occurrendum, quam latitancium infidelium versucia delu-
denda.
Nuper etiam cum imperator a nobis coronatus recessit, ut absque
regni offensione recederet, curavimus providere. Qui licet pacifice pro-
cesserit usque Pisas, quorundam tamen proditorum inductus” persuasioni-
bus retrocessit,? super molestacionem ipsius regis et regni multas machi-
1 In der Hs. fol. 118. * Sylicie Hs. *° Dazu einige ähnliche Stellen
aus Briefen Innozenz’ III.: Reg. VII, 129: „nos, qui pro defensione personae
ac terrae tuae multos et magnos labores hactenus sustinuimus, grandes
quoque fecimus ac graves expensas". Reg. IX, 157 (Pitra Anal. noviss. I,
519): „nos, qui iam pro tuae conservatione iustitiae labores non solum
multiplices, sed etiam inenarrabiles subivimus et expensas“. Reg. III, 23:
„licet hactenus pro regni defensione multas subierimus anxietates, sollici-
tudines et expensas; exponentes pro ipso fratres nostros“. Huillard I, 80:
„quamvis — sollicitudines subierimus quamplurimas et expensas, angustias
et labores, non solum in nostra, sed fratrum nostrorum personis, eos pro
te periculis exponentes“. * So doch wohl statt „inpicto"' Hs., das ja in der
Bedeutung „ungeschminkt“ allenfalls einen Sinn gäbe. ° antidodis Hs.
8 Vgl. Reg. Inn. XII, 119 v. 13. Nov. 1209: „cum ad nos coronandus accessit“;
ähnlich XII, 118. 7 indutus Hs. ® Vgl. Winkelm. Acta II, 676: „quosdam
ipsius recepit — proditores. ° Das „recto cessit“ der Hs., etwa in der Be-
deutung „er wich vom rechten Wege ab‘, scheint mir sprachlich unmöglich.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 14
194 K. Hampe. Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II.
naciones procurans et graves comminaciones intentans. Nos vero, qui ab
ipsius regis! calamitatibus et angustiis diuturnis. avertere noluimus? apo-
stolice compassionis intuitum, pro ipsius tranquillitate’ indefessa * sollici-
tudine agitamur. Idem ergo spiritum fortitudinis ac robur viri constantis
assumat, ne inter tot procellarum insultus et multiplices adversitatis tur-
bines quasi diffidendo desperet, quia fidelis Deus, qui mari et ventis impe-
rat® et post nubilum dat serenum,” faciet in temptacione proventum. °
Unde regem ipsum rogandum duximus et monendum, quatenus iu
Romane ecclesie matris sue, que non absque gravibus punctionibus ipsum
sepius parturivit,? devocione omnimoda perseverans,!° ad regni sui defen-
sionem provido vallatus !! consilio accingat se viriliter ac prudenter,'? ut non
solum manu valida hostium occurrat 13 incursibus, verum etiam fideles suos
benignitate regia in sua devocione consolidet et ad suum obsequium alli-
ciat etiam indevotos. Nos enim eidem regi apostolicum curabimus exhibere
auxilium et favorem et iam pro eo litteras et legatos studuimus destinare
ac alia multa facere, sicut novimus expedire, gravem !* indignationem et
offensionem prefati principis incurrentes et graviorem, nisi Deus avertent,
incursuri.
Nos igitur propter hec et alia dilectum filium B. clericum!* et fami-
liarem nostrum, virum providum et fidelem, quem nos et fratres nostri sue
probitatis obtentu carum et acceptum habemus, ad ipsius regis presenciam
destinamus, serenitatem regiam attente monentes, ut eum benigne susci-
piens et auditis et intellectis is, que sibi ex parte nostra duxerit propo-
nenda, et habito fideli ac diligenti consilio non tardet efficere, que iuxta
presentis necessitatis articulum visa fuerint oportuna.
Quocirca discrecionem tuam rogandam duximus, per apostolica tibi
scripta mandantes, quatenus sedulis exortacionibus tam ad premissa quam
alia, que prefato regi ex parte nostra magister proposuerit memoratus, '®
regem ipsum inducens provido utique consilio in suis disposicionibus diri-
gas gressus eius, cum tue potissimum providencie asscribatur, si fata eius
salubriter disponantur.
1 regni Hs. ? voluimus Hs. ? transquillitate Hs. * indefensa Hs.
5 Vgl. Innozenz’ Brief an die sizil. Grossen, Bibl. de l'école d. ch. 34, 419:
„Nos enim tranquillitati et paci eius ac vestrae sollicitudine intendimus
indefessa“; ähnlich an Friedrich Inn. Reg. IX, 249. ! Vgl. Luc. 8, 25.
T Ist die häufig wiederkehrende Phrase gebildet nach 2. Mac. 1, 22? ° Vgl.
1. Cor. 10, 13. °? parturiunt Hs. !° Folgt ein getilgtes „a am Ende der
Zeile 1! „con“ getilgt am Ende der Zeile 1? Vgl. Reg. Inn. XII, 103
v. 31. Okt. 1209: „viriliter te accingas“; ähnlich XI, 104. 1% So doch wohl
gebrüuchlicher, als das an sich nicht unmögliche „concurrat der Hs.
1# grevem Hs. ‘© olericum Hs. 1° moraturus Hs.
195
Zur Entstehung des landesherrlichen Kirchenregimentes
im albertinischen Sachsen.
Von
Erich Brandenburg.
Emil Sehling, Die Kirchengesetzgebung unter Moritz von Sachsen 1544
bis 1549 und Georg von Anhalt. Leipzig, Deichert, 1899.
Bei seinen Studien zur Geschichte der deutschen protestan-
tischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts ist Emil Sehling
im anhaltischen Archive zu Zerbst auf eine Reihe wichtiger
Aktenstücke aus dem Nachlasse des Fürsten Georg von Anhalt
gestossen, der bekanntlich eine Zeit lang die Funktionen eines
evangelischen Bischofs ım Stifte Merseburg versehen hat. Dieses
Material gewährt uns über die Entstehung der kirchlichen Organi-
sation im albertinischen Sachsen soviel neue Aufschlüsse, dass
Sehling sich entschlossen hat, es in einer eigenen Arbeit zu ver-
werten, die er seiner grossen Edition vorausgeschickt hat.
Wir können ihm dafür nur dankbar sein, müssen aber be-
dauern, dass er nicht auch das im Dresdener Hauptstaatsarchive
vorhandene Material herangezogen hat; denn dieses bietet wichtige
Ergänzungen zu seinen Ausführungen. Und noch nach einer anderen
Richtung hin bedürfen, so scheint mir, Sehlings Untersuchungen
einer Vervollständigung. Sein Augenmerk ist hauptsächlich
darauf gerichtet, dem Leser den wesentlichen Inhalt der von ihm
aufgefundenen Aktenstücke zu vermitteln und deren Verfasser
und Entstehungszeit möglichst genau zu fixieren. Die Abhängig-
keitsverhältnisse der Handschriften und die Datierungsfragen er-
örtert er mit Genauigkeit und Scharfsinn; namentlich hat er —
das sei als besonders wichtig hervorgehoben — klar erwiesen,
dass die berüchtigte Interimsagende von 1548 fast ausschliesslich
das Werk Georgs von Anhalt gewesen ist und eine Kodifikation
der von diesem schon lange vertretenen Anschauungen darstellt.
14*
196 Erich Brandenburg.
Dagegen ist die historische Erörterung der Bedeutung der dar-
gestellten Vorgänge bei ihm etwas zu kurz gekommen. Was
war der Sinn und Kern all dieser Streitigkeiten, dieser Gutachten,
dieser Konferenzen? Welche Kräfte und Gedanken rangen hier
miteinander? Wer errang den Sieg, und was bedeutete dieser
Sieg? Auf solche Fragen findet der Leser bei Sehling keine
klar und greifbar herausgearbeitete Antwort, wenngleich er öfter
auf die allgemeineren Zusammenhänge hingewiesen wird. Sehling
hat es unterlassen, ihm den Faden in die Hand zu geben, an dem
er den Weg aus diesem Labyrinthe theologischer und juristischer
Streitigkeiten zu den grossen Grundfragen zurück finden könnte,
von denen die Reformationszeit bewegt wird.
Es soll in den folgenden Zeilen versucht werden, unter
Heranziehung des erwähnten Dresdener Materiales und unter Be-
nutzung der von Sehling veröffentlichten Akten und ausgeführten
Untersuchungen die historische Bedeutung dieser Vorgänge in
kurzen Strichen zu skizzieren. Ich möchte damit zugleich das
ergänzen und zum Teile berichtigen, was ich in meiner Biographie
des Herzogs Moritz über diese Fragen gesagt habe!,. ohne das
von Sehling in Zerbst entdeckte Material zu kennen.?
1 Moritz v. Sachsen I, bes. S. 349—54. Es sei erwähnt, dass auch
Sehling für seine Arbeit meine Biographie noch nicht hat benutzen können.
? Ich gebe hier ein chronologisches Verzeichnis der bedeutendsten im
folgenden benutzten Gutachten und Bedenken, das zugleich den äusseren
Gang der Verhandlungen erkennen lässt. I. Beschlüsse einer um Laetare
(März 23) 1544 zu Leipzig tagenden Konferenz albertinischer Theologen.
Gedruckt bei Sehling Anlage A. — II. Denkschrift dreier Superintendenten
über die nicht aufgefundene Antwort des Herzogs Moritz auf I. Undat. [Etwa
Mitte April 1544]. S. Beilage Nr. 1. — II. Neue Denkschrift der Theo-
logen, undat., verfasst nach Bekanntgabe des herzoglichen Planes zur Er-
nennung eines evangelischen Bischofs [Etwa Ende April 1544], aus 4 ver-
schiedenen Stücken bestehend, Ausz. bei Sehling 14—21. — IV. Kurzes
und V. Ausführliches Gutachten des Fürsten Georg über I—III, das letztere
von 1544 Nov. 27. Ausz. bei Sehling S. 27—31. — VI. Gutachten der
Räte des Hz. August über die Errichtung eines Konsistoriums zu Merse-
burg. Undat. [1544 vor Dezember 4], s. Beilage Nr. 2. — VII Weitere
Bedenken und Wünsche des Fürsten Georg. Undat. [1544 Dezember]. Ausz.
bei Sehling S. 34—36, ein Teil wörtlich in Anlage B. — VII. Beschlüsse
einer um Weihnachten 1544 tagenden Konferenz von Theologen und fürst-
lichen Räten in Kloster Zelle betreffend Ehesachen, Konsistorialordnung,
Kirchenordnung. Gedr. bei Sehling Anlage C. — IX. Gutachten der
5 Suprrintendenten des Meissner Sprengels. Undat. [1545 Ant Juni]. Ausz.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 197
Herzog Heinrich hatte als Landesherr die Reformation im
albertinischen Gebiete eingeführt gegen den Willen der Land-
stände und eine Kirchenordnung erlassen, die Heinrichs- Agende,
(1539); die Durchführung der Reformation war jedoch unter ihm
ins Stocken geraten, und erst Herzog Moritz nahm die von seinem
Vater begonnene Arbeit wieder auf, stark beeinflusst von Georg
von Carlowitz, dem langjährigen Ratgeber des katholischen Georg,
dem Schwager des katholischen, aber zu Zugeständnissen an die
neue Lehre geneigten Julius Pflug, Elekten von Naumburg.
Carlowitz — und mit ihm ein grosser Teil des lange am Ka-
tholiismus hängenden meissnischen Adels — war Vertreter des
Episkopalsystems. Er wollte evangelische Bischöfe an die Stelle
der katholischen setzen; er wollte von den alten Ceremonieen
beibehalten, was irgend möglich sei, um den Bruch mit der Ver-
gangenheit möglichst wenig fühlbar zu machen. Er vindizierte
jedoch dem Landesherren als solchem die Verfügung über die
geistlichen Güter und den Erlass von allgemein gültigen Vor-
schriften über Ceremonieen und kirchliche Disziplin; damit näherte
er sich dem Territorialprinzip. Es bleibt zweifelhaft, inwieweit
er gewillt war, diese Befugnisse den evangelischen Bischöfen
wieder einzuräumen, wenn es erst solche gäbe; die Verfügung
über die säkularisierten Güter sicherlich nicht. Unter seinem
Einflusse führte der Herzog, ohne die Theologen zu fragen, die
Neudotierung der Pfarren und der Universität durch, gründete die
Fürstenschulen und stiftete eine grosse Anzahl von Stipendien
für Studierende aller Fächer; die Mittel dazu entnahm er aus den
bei Sehling S. 49—54. — X. Erwiderung des Fürsten Georg auf IX. Undat.
[1545 Ende Juni]. Ausz. bei Sehling S. 54—58. — XI. Sonderbedenken
der Leipziger Theologen, überreicht auf der 1545 August 27 tagenden
Theologenkonferenz zu Leipzig. Ausz. bei Sehling S. 59—60. — XII. Proto-
koll über das Ergebnis der Konferenz von 1545 Aug. 27, vom Fürsten Georg
an Hz. Moritz übersandt. Ausz. Sehling S. 61—66. — XII. Aufzeichnung
des Fürsten Georg über die Punkte, in denen man auf der Konferenz von
1545 Aug. 27 einig gewesen. Gedr. Sehling S. 67 Anm. 2. — XIV. An-
weisung für die Pfarrer der albertinischen Gebiete über ihre Amtsführung,
beschlossen auf der Konferenz von 1545 Aug. 27. Gedr. (mit anderer Be-
zeichnung) Sehling Anlage D, vgl. unten Beilage Nr. 4. — XV. Bedenken
der Räte des Herzogs Moritz über die Wünsche der Theologen 1546 Mai 12.
Dresden Loc. 9026 a. a. O. Bl. 163 f. (Konzept des Dr. Fachs dazu Bl. 154 f.),
8. Beilage Nr. 5.
198 Erich Brandenburg.
geistlichen Gütern. Dann erliess er Bestimmungen über die Ver-
hängung des Bannes bei bestimmten Vergehungen und sandte
Visitatoren aus. Da bot zu Anfang des Jahres 1544 der Tod
des Bischofs Sigmund von Merseburg die erste Gelegenheit mit
Einführung des evangelischen Bistums Ernst zu machen. Moritz
und Carlowitz waren sofort entschlossen, sie zu benutzen; des
Herzogs Bruder sollte Bischof werden und die weltliche Regierung
des Stiftsgebietes übernehmen; ein evangelisch gesinnter Mann
sollte die geistlichen Funktionen des Bischofs ausüben, und zwar
nicht bloss im Stiftsgebiete, sondern im ganzen Sprengel des
Bistums Merseburg, soweit er albertinisches Gebiet umfasste.
Konnte man aber so einschneidende Einrichtungen treffen,
ohne die Theologen wenigstens zu befragen? Sie hatten sich
heftig genug schon über die früheren Anordnungen beklagt.
Carlowitz ist nie ein Freund theologischen Einflusses gewesen;
es wird wohl auf andere Einwirkungen zurückgehen, die wir
nicht kennen, dass sich der Herzog entschloss, die Theologen
wenigstens zu hören. Während er selbst zum Reichstage nach
Speier reiste, um womöglich mit dem Kaiser über das Schicksal
des Merseburger Stiftsgebietes einig zu werden, liess er im März
1544 zu Leipzig eine Beratung von Theologen stattfinden, deren
Teilnehmer wir leider nicht kennen. Es ist ihnen offenbar nur
die Frage vorgelegt worden, welche Massregeln sie zur Aufrecht-
haltung einheitlicher Lehre und gleichförmiger Ceremonieen, sowie
einer geordneten Sittenzucht im Lande für nötig hielten; in keiner
Weise ward ihnen angedeutet, dass der Herzog schon entschlossen
sei, die alte Diözesaneinteilung und das bischöfliche Amt wieder
aufleben zu lassen. Es bleibe dahingestellt, ob das nur geschah,
um sie nicht zu beeinflussen, oder ob der Herzog hoffte, sie
würden ihm von selbst ähnliche Vorschläge machen.
Das geschah jedenfalls nicht. Die Theologen stellten sich
vielmehr in der Hauptsache auf den Boden des Gemeinde-
prinzips und blieben bei ihren Anschauungen, auch als der
Herzog schliesslich mit seinem Plane herausrückte Er hatte
inzwischen in dem Fürsten Georg von Anhalt den geeigneten
Mann für das bischöfliche Amt gefunden. Georg war katho-
lischer Priester, Domherr zu Merseburg und Dompropst zu Magde-
burg, hatte sich aber innerlich längst zum Luthertum bekehrt;
mit tiefer theologischer Gelehrsamkeit, unendlichem Fleisse und
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 199
lebendiger Pflichttreue verband er einen milden, versöhnlichen
Sinn. Sein fürstlicher Stand liess ihn als den katholischen
Bischöfen auch sozial gleichstehend erscheinen; von Luther ward
er ausserordentlich hochgeschätzt, mit Melanchthon war er eng
befreundet. Man konnte kaum einen geeigneteren Mann für den
schwierigen Posten finden. Er ging mit Eifer auf des Herzogs
Plan ein und war von jetzt an die Seele der episkopalen Partei;
denn Carlowitz zog sich Ende 1544 oder Anfang 1545 vom Hofe
zurück. Wie wir aus den verschiedenen Denkschriften der Theo-
logen den Standpunkt der Vertreter des Gemeindeprinzips kennen
lernen, so vermitteln uns Georgs umfangreiche Bedenken und
Entwürfe die beste Kenntnis der Gedankengänge von Anhängern
des Episkopalsystems.
Bald aber nehmen wir eine dritte Partei wahr; ihre Ver-
treter waren die landesherrlichen gelehrten Räte, die den Theo-
logen so verdächtigen und verhassten Juristen. Ihr Einfluss
konnte anfangs neben der Persönlichkeit des alten Carlowitz nicht
recht aufkommen; kaum hatte dieser aber seine Stellung auf-
gegeben, als sie auf dem Plane erschienen und den beiden jungen
Herzögen dringend rieten, weder dem Bischofe noch den Theo-
logen zu folgen, sondern bei der Regelung der Kirchengesetz-
gebung von den Interessen des Landes, des Territoriums aus-
zugehen, das Konsistorium zu einer landesherrlichen Behörde zu
machen, ihm die wichtigsten Befugnisse beizulegen, den nun ein-
mal vorhandenen evangelischen Bischof achtungsvoll beiseite zu
schieben und dem demokratischen Gemeindeprinzip keinerlei Ein-
fluss zu gestatten. Sie konnten dabei anknüpfen an die von
Carlowitz früher, bevor Aussicht auf einen evangelischen Bischof
war, getroffenen Massregeln; was jenem wohl nur Notbehelf war,
ward ihnen das Normale. Sie vertraten in diesem Meinungs-
kampfe das Territorialprinzip.
Darın besteht nun das besondere Interesse, das diese Kämpfe
im albertinischen Sachsen bieten, dass hier in grösster Klarheit
und Schärfe die drei möglichen Prinzipien für die Lösung dieser
Fragen aufeinandertrafen: Gemeindeprinzip, Episkopalprinzip und
Territorialprinzip. Versuchen wir, ohne auf den Verlauf des
Streites im einzelnen einzugehen, uns die Gedankengänge der drei
Parteien klarzumachen, und sehen wir, wie der Ausgang des
Streites gewesen ist.
200 Erich Brandenburg.
Ich beginne mit der Theologenpartei, mit den Vertretern des
Gemeindeprinzips.! Ihr Grundgedanke ist: die sichtbare Kirche
ist die einzelne Gemeinde; gemeinsame kirchliche Anordnungen
fir mehrere Gemeinden können nur durch ein repräsentatives,
kollegial organisiertes Kollegium festgesetzt werden. Der Landes-
herr hat in der Kirche garnichts zu sagen; er hat nur Geld-
mittel für notwendige Einrichtungen herzugeben, wo diese fehlen,
und als weltlicher Arm einzugreifen, wenn die Kirche seiner be-
darf und ihn requiriert. Die Heinrichs-Agende wird — da sie
von Theologen ausgearbeitet, wenn auch vom Herzoge publiziert
ist — als Grundlage der notwendigen Gleichförmigkeit in den
Aeusserlichkeiten des Gottesdienstes acceptiert; weitere Ordnungen
sind überflüssig.
Im einzelnen hat sich die kirchliche Verwaltung folgender-
massen zu gestalten: Jede Gemeinde wählt 8—12 angesehene
Männer — die Aeltesten oder den Kirchenrat? —, welche mit
dem Pfarrer die kirchliche Verwaltung und Sittenzucht ausüben.
Sie sollen neben dem Pfarrer Macht haben „alle gebrech und
irrung, die sich in der kirchen in lelıren und leben zutragen, zu
erforschen“, die Lasterhaften und Verächter des göttlichen Wortes
vor sich zu bescheiden und zu ermahnen, endlich die Unverbesser-
lichen dem Konsistorium anzuzeigen. Die Aeltesten sollen zu-
gleich mit dem Rat und dem Pfarrer die Rechnung der „Kasten-
herren“ anhören, darüber wachen, dass die Almosen nicht will-
kürlich verteilt werden, die Vermengung der kirchlichen Einkünfte
mit des Rats Gütern verhindern.” Ausserdem sollen sie den
Pfarrer in seiner ganzen Amtsführung beständig kontrolieren, ihn
andererseits aber auch durch ihre Teilnahme an den Massregeln
! Die Grundlage dieser Darstellung bildet von den oben aufgeführten
Quellen I.; daneben kommen II., DI. IX. und XI. in Betracht.
3 Vgl. neben I. (Sehling S. 126f.) auch IX. (a. a. O. S. 52), wo die
Notwendigkeit des Kirchensenats mit neuen Argumenten begründet wird.
3 Dass hiergegen — sei es nun von seiten des Bischofs oder der landes-
herrlichen Räte — der Einwand erhoben worden ist, solche Beteiligung der
Unterthanen an der kirchlichen Verwaltung werde diese aufsässig und zum
Aufruhr geneigt machen, zeigt die Erwiderung der Theologen in IX.
(Sehling 53): „Und haltens gewisslich davor, dass einen senatum eccle-
siasticum vor dienlich zum aufruhr niemand achten werde, ohne wem gute
zucht zu fordern nit angelegen, und seines unrechten vorhabens halber das
liecht scheucht, welchs keiner thut, des werk in gott gethan sein.“
— — u e o E
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 201
der Kirchenzucht von dem damit naturgemäss verbundenen Odium
entlasten. Endlich haben sie die Eltern anzuhalten, dass sie ihre
Kinder regelmässig in die Schule schicken. Ueber die Mitwirkung
dieser Kirchenältesten bei der Berufung des Pfarrers und eines
besonderen Gemeindeausschusses bei den Visitationen wird weiter
unten zu sprechen sein.
Die Aufsicht über mehrere Pfarrsprengel führt der Super-
intendent; er ordnet die Vertretung erkrankter Geistlicher und hält
jährlich eine Visitation in seinem Sprengel; über wichtige Irrungen
in der Lehre hat er dem Konsistorium zu berichten. Er bestellt
die Küster an den Kirchen seines Bezirks, jedoch „mit rat, wissen
und willen des pfarrherrn und pfarrkinder eines jeden orts“. Da-
neben verwaltet er natürlich selbst das Pfarramt und steht, wie
jeder Pfarrer, unter der Kontrole der Gemeindeältesten.
An der Spitze der sächsichen Kirchen soll ein Konsistorium
stehen, eventuell auch mehrere, wenn es sich erweist, dass eins
die Aufgabe nicht allein bewältigen kann. Das Konsistorium
oder Kirchengericht soll „anstatt der ganzen christlichen kirchen
dieser lande sein und das oberste amt den schlussel tragen“!;
darum muss es aus einer stattlichen Anzahl tüchtiger Männer be-
stehen, „die einen ehrlichen senatum ecclesiasticum representiren
und prestiren mögen.“ Es ist demnach als repräsentative Körper-
schaft gedacht. Es soll — zunächst versuchsweise — zusammen-
gesetzt werden aus 12 Mitgliedern, (einem Vorsitzenden, 8 Mit-
gliedern der Theologenfakultät zu Leipzig und 3 Juristen). Nur
in wichtigen Fragen (Lehrirrungen, Ketzerei, Kirchenordnung,
Ceremonieen, Ehescheidung, Gestattung der Wiedervermählung,
Verhängung der Exkommunikation) soll das Plenum zusammen-
treten, in kleineren Dingen sollen 2 Theologen und 2 Juristen
genügen. Der Vorsitzende scheint nach der ursprünglichen Ab-
sicht ebenfalls Jurist sein zu sollen.? Das Konsistorium hat die
oberste Aufsicht über Lehre und Leben der Geistlichen und Ge-
meinden im ganzen Lande; es hat das Recht überall zu visitieren,
Verdächtige vorzuladen und gegen sie prozessualisch vorzugehen,
Bussen aufzuerlegen, Rügen zu erteilen, und als schwerste Strafe
1 Sehling S. 144. Vgl. 146 „das bischofliche amt tragen.“
? Sehling S. 146: „dem obersten des consistorii .... und den
andern juristen." Später tritt dafür der Bischof ein.
M 1 Erich Brandenburg.
den Bann, doch nur im äussersten Notfälle, zu verhängen.!
Geistliche kann es nach vorhergegangener Untersuchung absetzen.
Es hat diejenigen, die ein Pfarramt bekleiden wollen, auf Glauben
und Vorbildung zu prüfen und sie zu ordinieren.
Von einer monarchischen Spitze der kirchlichen Organisation,
von der Berufung eines Bischofs, wollen die Theologen anfangs
garnichts wissen. Als sie aber sehen, dass der Landesherr dazu
fest entschlossen ist, verlangen sie wenigstens, dass der Bischof
lediglich die Befugnisse eines Konsistorialpräsidenten haben, als
primus inter pares betrachtet werden solle ? Er darf selbständig
nichts anordnen oder entscheiden, er darf kein weltliches Re-
giment haben: er muss absetzbar sein. In kirchengerichtlichen
und Disziplinarsachen ist er an die Mitwirkung des Kon-
sistoriums gebunden, von dessen Entscheidung nicht an ihn appel-
liert werden kann. Für sonstige Anordnungen ist er gebunden
an die Beschlüsse einer jährlich zu berufenden Generalsynode, be
stehend aus allen Superintendenten, den Mitgliedern der Leipziger
Theologenfakultät und des Konsistoriums.
Dies ist die von den Theologen erstrebte kirchliche Organı-
sation. Diese ist im ganzen und einzelnen als vollständig un-
abhängig vom Landesherrn gedacht. Der Pfarrer wird berufen
von der Ortsobrigkeit (dem Rate oder Patronatsherren) und den
Gemeindeältesten®; er wird geprüft und eingeführt von dem
Superintendenten; wenn er noch kein Predigtamt bekleidet hat,
muss die Ordination durch das Konsistorium vorausgehen. Der
Superintendent wird wohl ebenfalls von der Gemeinde berufen
und muss vom Konsistorium bestätigt werden. Unklar bleibt,
wer die Mitglieder des Konsistoriums bestellt; es ist wohl an-
zunehmen, dass die acht „vornehmsten“ Leipziger theologischen
Professoren einfach kraft ihres Amtes Mitglieder sein sollen:
vielleicht ist es mit den Juristen ähnlich gement? Vielleicht ist
1 Vgl. aber unten S. 205.
3 Im Gutachten III. Sehling S. 20—21. Die Notwendigkeit der jJähr-
lichen Generalsynoden betont besonders stark IX, S. 53; ferner vgl. XIS. 60
$S Sehling S. 122 f.
t Es heisst in I einfach (Sehling S. 145): So wird vor gut geachtet,
dass zu den grossen schweren, tapfern kirchensachen zum wenigsten zwelf
Personen geordnet werden ..... Unter denen soll einer zu obersten ge-
ordnet werden ... Die andern seine zugeordnete sollen die vornemsten aus
der theologen facultet sein, und neben denselben drei juristen."
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 203
aber hierbei doch an eine Mitwirkung des Landesherrn gedacht;
jedenfalls kann der Landesherr alles, was er zur Einrichtung von
Kirchensenaten und Konsistorien thut, nach Ansicht der Theologen
nur als Beauftragter der Kirche und deren Aufträgen gemäss thun;
diese auszuführen ist er verpflichtet! Von diesem Gesichts-
punkte aus könnte man vielleicht sagen, dass auch die Ernennung
der Konsistorialen, wenigstens für das erste Mal, dem Landes-
herren von der Kirche übertragen werden sollte, Was endlich
den Bischof betrifft, so setzen die Theologen in dem vor
Georgs Bestellung abgegebenen Gutachten als selbstverständlich
voraus, dass dieser gewählt werden müsse, und erörtern die
Frage, wem die Wahl zu übertragen sei.? Die einfache Er-
nennung durch den Landesherrn erfolgt ganz gegen ihre Absicht
und versetzt sie von Anfang an in eine nie ganz gehobene
Oppositionsstimmung gegen den Fürsten Georg.
Derselbe Geist der Unabhängigkeit von jeder staatlichen
Fessel ist in ihren Vorschlägen über die Handhabung der Visi-
tation zu spüren. Das Konsistorium, die Superintendenten, die
Pfarrer visitieren, jeder in seinem Bezirke, ohne jede thätige
Mitwirkung staatlicher Behörden, aber unter weitgehender Mit-
wirkung der Gemeinde. Bei jeder Visitation ist nicht nur der
Pfarrer über Lehre und Leben seiner Gemeinde zu hören, sondern
auch umgekehrt die Gemeinde über den Pfarrer; dieser hat die
Kirche solange zu verlassen; und nun hat die Gemeinde durch
einen Ausschuss von zwei oder drei geschickten Männern über
das Verhalten des Pfarrers sich auszusprechen, „damit nicht einem
jeden im ganzen haufe zu reden erlaubt, sunder ein rechte be-
scheidenlich ordnung gehalden werde.“ Diese Forderung steht
im strikten Gegensatz zu der bisher bei den Visitationen geübten
Praxis, wo eine vom Landesherrn bestellte, aus fürstlichen Räten
und Theologen gemischte Kommission die Visitation vornahm.
!Sehling S. 144 heisst es, nachdem vorher die Notwendigkeit schneller
Errichtung zunächst eines Konsistoriums und der Kirchensenate betont ist:
„Und wird von allen denen, so itzt allher derhalben beschrieben und ver-
sammlet, in einmütiger demut und aus treuer christlicher wolmeinung ge-
beten, dass ir gn. fürst und herr und S. F. Gn. stattliche rethe ihnen solch
angegeben und befolen werk wollen hinfüren lassen ernst sein, also dass
dem mit gebürlichem fleiss, schutz, schirm und furderung nachgesetzt werde,“
besonders mit Rücksicht auf die bösen Folgen längerer Zögerung.
? In IM., Sehling S. 16. 3 Sehling S. 128 f.
204 Erich Brandenburg.
Welche Stellung soll nun dem Landesherrn in der Kirche
bleiben? Er ist praecipuum membrum ecclesiae und custos legis
divinae; sein Amt ist das vornehmste in der Kirche nach dem
Amt der Lehre. Aber einzugreifen hat er nirgends; sowenig
ein Geistlicher sich anmassen darf, in weltlichen Dingen Recht
zu sprechen, oder „das Schwert zu ergreifen“ und weltliche Strafen
zu verhängen, so wenig darf die weltliche Obrigkeit sich in das
Predigen, Austeilen der Sakramente oder die Verhängung geist-
licher Censuren irgendwie einmischen; thut sie es, so begeht sie eine
schwere Sünde?. Dagegen hat der Landesherr, nachdem er — wir
dürfen wohl im Sinne der Theologen sagen: leider — die säku-
larisierten Güter an sich genommen hat, materiell für die Kirche
zu sorgen. Er soll für auskömmliche Besoldung der Pfarrer, für
Pensionierung alter verdienter Geistlicher, für die Verleihung
von Stipendien an Pfarrerssöhne sorgen, soll die Kosten für die
Visitation der Pfarrer und Schulen anweisen, soll auf Ansuchen
des Konsistoriums die Geistlichen im Genuss der kirchlichen
Güter und Einkünfte gegen Eingriffe dritter schützen, den Kirchen
die entrissenen Gebäude und Kirchhöfe zurückgeben lassen, er
soll endlich dafür eintreten, dass zur Rechnungslegung die Pfarrer
und Aeltesten auch wirklich herangezogen werden. Dagegen
soll das Konsistorium aus den Einkünften des Bischofs bezahlt
werden.
In diesem Zusammenhange erhebt sich auch die Frage nach
dem Verhältnis der geistlichen zur weltlichen Gerichtsbarkeit.’
Nach Ansicht der Theologen haben das Konsistorium als Kirchen-
gericht und die weltlichen Gerichte eine konkurrierende Gerichts-
barkeit bezüglich aller Delikte, die das sittliche Verhalten be-
rühren; die weltliche Strafe thut der Kirche nicht genug, die
geistliche schliesst die weltliche nicht aus; beide Strafen ver-
folgen ganz verschiedene Zwecke. Das Kirchengericht verhängt
zwar nur geistliche Censuren, aber wenigstens deren schärfste,
der Bann, soll ohne weiteres Urteil einer weltlichen Instanz
Folgen für das bürgerliche Leben haben: Der Gebannte soll
1 Sehling S. 127.
2 Für die Anschauung der Theologen vom Verhältnis der weltlichen
zur geistlichen Obrigkeit ist besonders lehrreich das Gutachten II; s. Bei-
lage Nr. 1.
3 Vgl. ausser II. besonders Sehling S. 146 f.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 205
durch Verhängung des Bannes von einem Staats- oder Gemeinde-
amte, das er etwa bekleidet, eo ipso suspendiert sein; er soll sein
Handwerk nicht ausüben dürfen; er soll endlich, wenn er hals-
starrıg bleibt, aus dem Lande verwiesen oder von anderer welt-
licher Strafe betroffen werden. Das Kirchengericht verhängt also
durch Verkündung des Bannes thatsächlich auch weltliche Strafen
über den Uebelthäter!; die weltliche Obrigkeit hat diese Rechts-
folgen des geistlichen Richterspruches lediglich zur Erscheinung
zu bringen, das Urteil zu vollstrecken; sie ist hier der weltliche
Arm wie unter dem Papsttum. Nun soll zwar der Bann mög-
liehst selten verhängt werden; sieht man aber die Fälle an, in
denen er zulässig und bei Verstocktheit notwendig ist, so muss
man doch bedenklich werden: es sind ketzerische Lehre, Ehebruch
und Hurerei, Thätlichkeiten gegen die Eltern oder die Diener
der Kirche, Gotteslästerung, leichtfertiges Benehmen während des
Gottesdienstes, mangelhafter Besuch der Predigt, Enthaltung vom
Abendmahl, Zauberei, Meineid, Mord und Wucher?.
Ausserdem wird an dem privilegierten Gerichtsstande der
Geistlichkeit festgehalten. Hat ein Geistlicher über Unrecht oder
Beeinträchtigung seines Einkommens zu klagen, so soll er nicht
die ordentlichen Gerichte anrufen, sondern das Konsistorium, das
ihm beim Landesherrn direkt Abstellung begründeter Beschwerden
erwirken wird. Begeht ein Geistlicher ein geringes Vergehen,
so soll er nicht von den weltlichen Behörden gefangen genommen
oder vor das weltliche Gericht gestellt werden, — „von wegen
verachtung des worts, so daraus erfolgt“® — sondern es soll
das Vergehen dem Superintendenten und den Aeltesten angezeigt
werden, die es strafen oder dem Konsistorium zur Bestrafung
1 Noch bedenklicher wäre die Sache geworden, wenn ein Vorschlag zur
Ausführung gekommen wäre, den die Theologen in I. machten: die Ver-
hängung des Bannes garnicht dem Konsistorium, sondern dem Superinten-
denten mit seinen Kirchenältesten zu übertragen. Dann hätte eine Körper-
schaft, die nicht einmal ein Gericht war, wie das Konsistorium, die schwersten
weltlichen Strafen indirekt verhängen können.
? Zu bemerken ist, dass dieser Begriff, ganz im mittelalterlichen Sinne,
ungleich weiter von den Theologen verstanden wird als nach heutigem
Sprachgebrauche; er bedeutet etwa: Gewinn ohne entsprechende Arbeits-
leistung, umschliesst also jedes Zinsnehmen und jede Spekulation. Vgl.
Sehling S. 154.
$ S. Sehling S. 131.
206 Erich Brandenburg.
melden sollen. Begehen sie ein Kapitalverbrechen, so kann der
weltliche Richter sie gefänglich einziehen, es darf aber „ohne
vorwissen des landesfürsten nichts peinlichs an ihn begangen
werden.“
Was die an manchen Orten noch erhaltenen katholischen
Aeusserlichkeiten im Gottesdienst betrifft, so sind die Theologen
von Anfang an für völlige Abschaffung der Elevation der Hostie;
den Chorrock wollen sie anfangs (ausser für den Dienst am Altarı
dulden, wo er noch im Gebrauch sei; später sind sie auch für
dessen völlige Abschaffung eingetreten! Hingegen sind sie
für die Beibehaltung einzelner lateinischer Gesänge und die
Wiedereinführung der Konfirmation. Bei besonderen Anlässen
(Religionszwiespalt, Pfarrerwahl, Pestilenz, Krieg, Teuerung) soll
die Geistlichkeit das Recht haben, allgemeines Fasten, gemeines
Gebet und Litaneien anzuordnen.” Der Wiedereinführung ab-
geschaffter Feiertage widersprechen sie durchaus.
Von anderen bemerkenswerten Gegenständen, die in den
Gutachten berührt werden, ist noch zu erwähnen die Forderung
einer strengen geistlichen Schulaufsicht*, das Verlangen nach
genügender Vorbildung der Geistlichen®, und im Zusammen-
hange damit das Begehren, dass alle, die von den geistlichen
Gütern Stipendien erhalten, nur in Leipzig und nur Theologie
studieren, „und dieweil sie von kirchengütern erzogen, auch der
kirchen hernach zu dienen angehalten werden“ sollen. Die
Theologen stellen sich damit in Gegensatz zu den weitherzigen
Anordnungen, die Moritz unter dem Einflusse Georgs von Carlowitz
getroffen hatte, und nach denen die Stipendien den Studierenden
aller Fächer zu gute kommen sollten.
Endlich ist ein Hauptgesichtspunkt der Theologen, die noch
vielfach dem alten Glauben zuneigenden Herren des Adels der
kirchlichen Disziplin zu unterwerfen. Es ist schon erwähnt, dass
der Patronatsherr nach ihrem Willen den Pfarrer nicht mehr alleın
berufen soll, sondern zusammen mit den Aeltesten der Gemeinde.
Daneben wollen sie dem Pfarrer streng untersagt wissen, vor der
Vokation mit dem Lehnsherrn einen Pakt zu machen, sei es, dass
er ihm einen Teil der Einkünfte überlassen wolle, sei es, dass er
1 Vgl. I. (Sehling S. 130 u. 134) mit IX. (S. 50—51).
3 Sehling 136 f. 3 Sehling 138. 1 Sehling 122 u. 139.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 207
sich zu des Herrn weltlichen Geschäften, (Vogteien, Schössereien,
Jagden!) nebenbei gebrauchen lassen wolle! Wer dagegen
handelt, wird mit Amtsentsetzung bedroht. Den Superintendenten
wird eingeschärft, dass sie auch die Pfarren des Adels genau
visitieren und jeden Herren dem Landesfürsten anzeigen sollen,
der einen den kirchlichen Anforderungen nicht entsprechenden
Pfarrer in den seinem Patronate unterstehenden Kirchen habe.?
Ferner sollen die Superintendenten ebenso wie alle übrigen
Gemeindemitglieder auch die vom Adel zu den Visitationen er-
fordern und über ihren Glauben befragen.’
Nimmt man alles zusammen, so erkennt man, dass die
leitenden Gesichtspunkte der Theologen in allen diesen Verhand-
lungen sind: völlige Unabhängigkeit der Kirche vom Staate,
pekuniäre und soziale Hebung des geistlichen Standes, weit-
gehende Mitwirkung der Gemeinden beim Kirchenregiment, Unter-
stellung des sittlichen Verhaltens der gesamten Bevölkerung,
einschliesslich des Adels, unter kirchliche Aufsicht, Fernhaltung
der sichtbar an den Katholizismus erinnernden Kultusformen. Sie
wissen absolut nichts davon, dass der Landesherr als solcher ein
Kirchenregiment auszuüben habe*, sie halten es nicht für nötig,
ihm als einem „Notbischofe“ das bischöfliche Amt zu übertragen;
t Sehling 124.
? Sehling 128. Vgl. IX. (S. 50—51), wo davon die Rede ist, dass
manche Adliche ihre Pfarrer zwingen nach katholischer Art Messe auch
ohne Kommunikanten zu halten.
* Sehling 127.
t Es muss hier ein Missverständnis Sehlings berichtigt werden. Die
Theologen sagen im Gutachten III, „dass sie wollen reden von einem
bischofen, das ist einem vorsteher der kirchen, unangegriffen fürstlicher
gewalt, davon sie nichts zu sagen wissen, ihnen auch nicht gebühre“. Diese
Stelle interpretiert Sehling 11: „Der Bischof darf kein solcher werden,
der die durch die Reformation dem Landesherrn in der Kirche eingeräumten
Befugnisse an sich reisse.‘ Aehnlich S. 16. Und S. 83 sagt er sogar,
offenbar im Hinblick auf dieselbe Stelle, die Theologen hätten „den absolut
regierenden katholischen Bischof gefürchtet“, sie hätten „den zu wählenden
evangelischen Bischof deshalb unter den Landesherren stellen": wollen.
Davon sagen diese Worte nichts, können es auch garnicht bedeuten, be-
sonders, wenn man die sonstigen Aeusserungen der Theologen bedenkt.
Sie wollen nur sagen: Von einem Kirchenvorsteher wollen wir reden, nicht
von einem Bischofe, der nach katholischer Art zu gleicher Zeit weltlicher
Regent ist.
208 Erich Brandenburg.
sie wollen, wenn durchaus ein evangelischer Bischof an der
Spitze der Kirche stehen soll, diesem möglichst geringe Selb-
stindigkeit einräumen.. Nur insofern wissen sie von einer
„Landeskirche“, als ihnen die Durchführung gleichförmiger Cere-
monieen, die an sich nicht notwendig, sondern Adiaphora sind,
aus praktischen Gründen für das albertinische Gebiet wünschens-
wert erscheint, und ebenso eine einheitliche Praxis der geistlichen
Gerichtsbarkeit, wie sie nur das Vorhandensein eines obersten
Kirchengerichts gewährleisten kann.
In wesentlichen Punkten weicht von diesen Anschauungen
die Auffassungsweise des Vertreters des Episkopalsystemes,
des Fürsten Georg, ab, wie sie uns in seinen Denkschriften und
Anordnungen entgegentritt.!
Gegenüber der auf dem Gemeindeprinzip beruhenden Beto-
nung des repräsentativen Charakters der obersten Kirchenbehür-
den, wie wir sie bei den Theologen fanden, ist bei Georg die
Kirche eine monarchisch regierte Institution, wie im Katholızıs-
mus. Der Bischof regiert die Kirche; in seinem Namen spricht
das Konsistorium Recht; er kann selbständig Anweisungen an
die Pfarrer seiner Diözese, ja sogar Kirchenordnungen erlassen;
er übt selbständig die Disziplinargewalt über die Geistlichkeit
seiner Diözese aus. Er ist demnach, wie Sehling mit Recht be-
tont, ein Bischof, ganz nach katholischer Art. Das Konsistorium
ist seine Behörde; die Pfarrer sind seine Untergebenen.
Von diesem Standpunkte aus ist an eine derartige Mit-
wirkung der Gemeinde bei der kirchlichen Verwaltung, wie sie
die Theologen in Aussicht nehmen, nicht zu denken. Es ist
schon ein grosses Zugeständnis, dass Georg eine solche Mitwir-
kung in bescheidenem Massstabe bei der Pfarrerwahl einräumt:
nachdem die Ortsobrigkeit oder der Patronatsherr dem Bischofe
einen Kandidaten präsentiert und dieser ihn geprüft und tauglich
befunden hat, soll der Berufene vor der Gemeinde predigen,
„damit die kirche auch in seine vocation constatire; und do die
gemein nicht genugsam mengel der person oder der lahr halben
anzuzeigen, sollt er alsdann instituirt und solemniter eingeweiht
werden“? Der Unterschied von der Forderung der Theologen
1 Vgl. IV., V., VOL, X., XII — XIV. Dazu die zusammenfassende Analyse
der kirchenrechtlichen Anschauungen Georgs bei Sehling S. 82—91.
7 Sehling S. 28.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 209
liegt auf der Hand: dort soll die Gemeinde den Pfarrer berufen
(Obrigkeit und Aelteste zusammen), die kirchliche Oberbehörde
hat nur ein auf bestimmte Fälle (Mangel in Lehre oder Leben) be-
grenztes Einspruchsrecht; hier beruft die Oberbehörde; die Ge-
meinde hat ein auf dieselben Fälle beschränktes Einspruchsrecht;
die Entscheidung darüber, ob der Einspruch genügend begründet
ist, behält sich der Bischof stillschweigend vor! Das Institut
der Gemeindeältesten ist bei dieser Anschauung überflüssig und
fällt gänzlich fort.
Der Superintendent bildet die Zwischeninstanz zwischen
Bischof und Pfarrer; er wird vom Bischof ohne Befragung der
Pfarrer oder der Gemeinde oder des Konsistoriums ernannt? und
ist natürlich bischöflicher Beamter.
Das Konsistorium ist der bischöfliche Rat. Wie schon er-
wähnt, spricht es im Namen des Bischofs Recht; nur soviel wird
den Wünschen der Theologen nachgegeben, dass im Tenor des
Urteils ausdrücklich auch die Zustimmung des Konsistoriums
erwähnt werden soll. Die Mitglieder (2 Theologen und 2
Juristen) hat der Bischof zu ernennen und zu entlassen; sie haben
ihm zu schwören; jeder Mehrheitsbeschluss und jede Verhängung
des Bannes bedarf der Genehmigung des Bischofs, um bindende
Kraft zu erlangen. Das Konsistorium ist lediglich Gericht; Ver-
waltungsbefugnisse (Prüfung und Ordination von Pfarrern, Visi-
tationen) stehen ihm überhaupt nicht zu.
Einig ist Georg mit den Theologen hingegen darin, dass die
ganze kirchliche Organisation und Verwaltung von dem Landes-
herm unabhängig sein soll. Der Landesherr hat in den Pfarren
seines Patronats, wie jeder andere Patronatsherr, den Kandidaten
dem Bischof zu präsentieren,’ er hat weder Pfarrer, noch Super-
intendenten, noch Konsistorialen zu ernennen, noch ihnen Vor-
schriften zu machen. Das steht alles dem Bischofe zu. Freilich
befand sich Georg insofern mit diesen Anschauungen in einer
! „Do die gemein nicht genugsam mengel der person oder der lahr
halben anzuzeigen.“
? Wenigstens den Merseburger, vgl. XIV. (Sehling S. 221). Wäre dies
dem weltlichen Landesherren zugekommen, so hätte es hier Hz. August als
Administrator des Bistums thun müssen.
* Von Hz. Moritz zugestanden in seinem Ausschreiben von 1544 Dez. 4.
S. Sehling 36 Anm. 2.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 15
210 Erich Brandenburg.
schwierigen Lage, als er selbst sein Amt lediglich der fürstlichen
Ernennung verdankte und seine Autorität bei dem Widerstreben
des grössten Teiles der Geistlichkeit nur mit landesherrlicher
Hilfe wahren konnte Er empfand namentlich die erstere
Schwierigkeit selbst sehr stark; um ihr zu begegnen, seiner
Stellung einen von der fürstlichen Ernennung unabhängigen
Rechtstitel zu sichern, wollte er sich von einem anderen evange-
lischen Bischofe, der selbst noch in der alten Kirche die Bischofs-
weihe empfangen habe, weihen lassen.! Und jener zweiten
Schwierigkeit gegenüber mochte er sich mit der ihm — wie wir
sehen werden — ganz geläufigen katholischen Vorstellung be-
ruhigen, dass die weltliche Gewalt, wenn sie auf sein Ersuchen
ihn unterstütze, nur ihrer Pflicht gemäss als bracchium saeculare
die Befehle des Kirchenregiments vollstrecke.
Auch nach seiner Ansicht ist der Landesherr nichts als prae-
cipuum membrum und custos legis, keineswegs eine Art Ober-
bischof oder Kirchenregent.
Befremden könnte es unter diesen Umständen, dass er ın
einer Reihe von Ceremonieenfragen ohne weiteres dem Landesherrn
die Entscheidung überlässt. Er thut dies jedoch aus einem ganz
ähnlichen Gedankengange heraus, wie wir ihn bei den Theologen
kennen lernten. Die Ceremonieen sind Adiaphora. Die Kirche
hat demnach gar kein Interesse an ihrer einheitlichen Regelung.
Eine solche ist nur wünschenswert aus weltlichen Gründen, um
der Ordnung und der Vermeidung unnötiger Zänkereien willen,
aus Rücksicht auf die Schwachen, die auf solche Dinge Wert
legen — also aus genau denselben Gründen, denen die weltliche
Obrigkeit nach lutherischer Auffassung überhaupt ihre Berech-
tigung entnimmt und um derentwillen sie besteht. Daher ge-
hört die Regelung dieser Dinge garnicht der geistlichen, sondern
der weltlichen Obrigkeit. Diese übt, indem sie derartige Ord-
nungen über Adiaphora erlässt, kein „Kirchenregiment“ aus, son-
dern erfüllt eine weltliche Regierungspflicht.?
Schränkt Georg hier, getreu der Auffassung Luthers von den
1 Er dachte an Erzbischof Hermann von Köln oder den Bischof von
Brandenburg; schliesslich kam es nicht dazu, sondern er liess sich nur von
Luther in sein Amt einführen.
3 Vgl. für George Auffassung von den Ceremonieen als Adiaphora
Sehling 28, 54—55, 203, 218.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 211
Adiaphora, die Wirksamkeit der kirchlichen Obrigkeit sehr weit
ein, so dehnt er sie — hier die Theologen noch überbietend —
in Beziehung auf die Verhältnisse des geistlichen Standes so
weit aus, dass er in dieser Beziehung wieder ganz der katho-
hschen Vorstellungsweise verfällt. Das Konsistorium hat nach
ihm nicht nur geistliche Strafen zu verhängen, von denen viel-
leicht eine oder die andere weltliche Folgen nach sich zöge, son-
dern es hat z. B. in Ehesachen volle Jurisdiktion; es verfügt
Scheidungen, straft den Ehebruch u. a. m.; der weltliche Arm
hat hier nur zu vollstrecken. Ferner haben Bischof und Kon-
sistorium volle Strafgewalt über die Geistlichkeit: sie können
Verwarnung, Gefängnis, Suspension, Absetzung, ja Landesverwei-
sung über den Pfarrer verhängen.! Bezüglich anderer Delikte
der Laien, die das sittliche Gebiet berühren, besteht nach Georgs
Meinung nicht, wie die Theologen wollen, Konkurrenz der welt-
lichen und geistlichen Gerichtsbarkeit, in der Art, dass jedes
Gericht die ihm eigentümlichen Strafen ohne Rücksicht auf das
andere verhängt; sondern prinzipiell hat zuerst der Staat einzu-
schreiten, dann die Kirche mit geistlichen Zensuren zu folgen;
zeigt sich jedoch die weltliche Obrigkeit säumig, so greift das
geistliche Gericht selbständig ein, zieht die Sache vor sein Forum,
urteilt sie ab, und der Staat als weltlicher Arm hat dann nur
das Urteil zu vollstrecken.
Vor die geistlichen Gerichte gehören also zunächst Delikte
der Geistlichen, ausgenommen die peinlichen Fälle; sodann aber
auch alle Zivilklagen gegen sie; und auch Frauen, Kinder und
Gesinde der Geistlichen sind dieses privilegierten Gerichtsstandes
teilhaftig. Ferner sollen die Geistlichen und ihre Angehörigen
von jeder Steuer und anderen bürgerlichen Pflichten befreit sein.?
Man sieht, es fehlt so gut wie nichts, um wenigstens in recht-
licher Beziehung die katholische scharfe Scheidung zwischen
Priestern und Laien wieder einzuführen.
Für die Beibehaltung oder Wiederherstellung katholischer
Aeusserlichkeiten im Gottesdienste hat Georg eine grosse Neigung.
Daher ist er mit den Theologen einverstanden bezüglich der
lateinischen Kirchengesänge und der Konfirmation. Aber auch
Chorrock und Elevation will er überall wieder eingeführt sehen,
1 Sehling 219. ? Sehling 220f.
15*
212 Erich Brandenburg.
ebenso die Feier einer Reihe von Heiligenfesten.! Gerade weil er
sich über diese Punkte mit den Theologen durchaus nicht einigen
konnte, kam die geplante Kirchenordnung nicht zustande.
Uebrigens wissen wir, dass er die Entscheidung über diese
Dinge als Adiaphora zur Kompetenz der weltlichen Obrigkeit
rechnete.
In seiner Instruktion für die Pfarrer befiehlt er diesen im
Gegensatze zu der herrschenden Praxis Milde und Versöhnlichkeit
bei Erwähnung katholischer Lehren und Anschauungen. So
sollen sie nicht verächtlich von den guten Werken reden, sondern
die Leute ermahnen, dass Besserung in den Werken die recht-
schaffene Frucht der Bussfertigen sei.” Sie sollen die „lieben
heiligen und mertern“ als gute Vorbilder anführen, die „gebene
deiete mutter gottes“ hochhalten, und nur vor falschem Ver-
trauen auf deren Fürbitte warnen. Sie sollen endlich die alten
Kirchenlehrer nicht schmähen; denn wenn diese auch zuweilen
nicht der Schrift gemäss gelehrt haben, „so haben sie doch viel
guts und nützlichs geschrieben, das keins weges zu verachten;
darum soll man von ihnen auch nicht schimpflich, sondern ehr-
lich roden 727?
Seinen Gutachten fehlt durchaus die gegen den Adel gerich-
tete Spitze, die wir bei den Theologen wahrnahmen. Er stand
als geborenes Mitglied des hohen Adels diesem Stande nicht so
feindselig gegenüber wie die bürgerlichen Theologen; er mag ge-
hofft haben, die noch widerstrebenden Elemente darin mehr durch
Schonung ihrer hergebrachten Rechte, als durch Angriffe dagegen
zu gewinnen. Auch ist zu bedenken, dass gerade die von Carlo-
witz geführte Adelspartei der Beibehaltung katholischer Kultus-
formen und dem Episkopalsystem als solchem günstig gesinnt war.
Wir können Georgs Stellung dahin charakterisieren, dass er
mit den Theologen übereinstimmend Unabhängigkeit der Kirche
vom Staate will, aber die Entscheidung über die äusseren Kultus-
formen dem Staate überlässt; dass er im Gegensatze zu den
Theologen und im Anschlusse an die katholischen Einrichtungen
eine monarchische Kirchenverfassung erstrebt und ebenso in den
Kultusformen und der rechtlichen Privilegierung des geistlichen
Standes sich möglichst an die alte Kirche annähern will Von
1 Bes. Sehling San "Bebing 198 u. 201. °Sehling 201 u. 207.
ET mm
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 213
einem landesherrlichen Kirchenregiment oder Summepiskopate
weiss auch er nichts. Nur insofern erkennt er eine „Landeskirche“
an, als die Gleichfürmigkeit der Ceremonieen, da sie ja von der
weltlichen Gewalt geregelt werden, an den Machtbereich des ein-
zelnen Staates gebunden erscheint, und als es wünschenswert ist,
dass die Grundsätze der geistlichen Rechtsprechung innerhalb
eines Territoriums die gleichen seien, auch wenn dieses mehr als
ein Bistum umfasst.
Den beiden bisher entwickelten Anschauungen steht nun
gegenüber die Auffassung der fürstlichen Räte, die von rein welt-
lichen Gesichtspunkten ausgehend zum Territorialprinzip ge-
langen. Erwähnt ist bereits, dass schon die früheren Anordnungen
des Herzogs vor 1544 sich in ähnlicher Richtung bewegt hatten,
wie sie denn ohne Befragen der Theologen durchgeführt sind.
Auch während der Beratungen dieser Jahre stellen die herzog-
lichen Räte von Anfang an den Wünschen der Theologen ihre
Bedenken entgegen. Versuchen wir, auch ihre Gedanken kennen
zu lernen.
Das erste uns vorliegende Gutachten stammt aus dem Herbste
1544 und geht von den Räten des Herzogs August aus, der ja
der weltliche Regent des merseburger Stiftsgebietes und mehrerer
thüringischer Aemter des merseburger Sprengels war.! Ihnen
liegen nur die speziellen Verhältnisse dieser Gebiete am Herzen.
Sie wollen das merseburger Konsistorium als eine herzogliche
Behörde angesehen wissen im schroffen Gegensatze zu der An-
schauung der Theologen, wonach es der Inhaber des bischöflichen
Amtes, aber auch zu der Ansicht Georgs, wonach es ein bischöf-
liehes Organ sein soll. Es soll demgemäss seinen Sitz auf dem
Schlosse oder in einem vom Fürsten anzuweisenden Gebäude
haben; ein Doktor juris, der zugleich fürstlicher Rat ist und sich
nebenbei auch in anderen Sachen gebrauchen lassen muss, soll
Präsident sein, ein anderer Jurist, ein Notar und Unterpersonal
sind ausserdem nötig; in wichtigen Fällen soll der Kanzler zu
Rate gezogen werden. Theologen sollen also garnicht darin
sitzen. Die Urteile ergehen im Namen des Herzogs.
Die Kompetenz dieses landesherrlichen Konsistoriums muss
nun gegen die des bischöflichen Amtes scharf abgegrenzt werden;
! Es ist VL, s. unten Beilage Nr. 2. Der Inhalt lässt keinen Zweifel
darüber, dass es von herzoglichen Räten für Hz. August angefertigt ist.
214 Erich Brandenburg.
und da befürworten die Räte, dem Bischof und seinen Theologen
solle überlassen werden: die Entscheidung von Fragen der Lehre,
Prüfung und Anstellung der Geistlichen, Ausübung und Ueber-
wachung der Predigt und Seelsorge, Aufrechterhaltung der
kirchlichen Disziplin durch Visitationen. Bei Entscheidung
wichtiger Fragen seines Amtsbereiches mag der Bischof seine
Superintendenten zuziehen. Alle übrigen Sachen, die nach den
Bestimmungen des kanonischen Rechtes vor die geistlichen Ge
richte gehören, sind vor das Konsistorium zu verweisen. Dieses
hat sowohl geistliche wie weltliche Strafen zu verhängen. Geld-
strafe soll stehen auf Unzucht, Raub, Ehebruch, Gotteslästerung,
Wucher, Meineid, Ketzerei und ähnlichen Vergehungen; dem
jetzt „gehen alle diese ungestraft aus, und ist keine Furcht vor-
handen.“ Die dadurch einkommenden Summen sind zur Be
soldung der Mitglieder des Konsistoriums zu verwenden. Ausser-
dem soll das Konsistorium gegen solche Uebelthäter den Bann
zu verhängen haben. „Und wann also der president beide bamn,
den geistlichen und den weltlichen hette, alsdann mussten sich
die leute forchten vor der strafe.“ Endlich gehören vor das
Konsistorium alle Klagen gegen Geistliche und ihre Ehefrauen,
und „alle pfarrsachen, die lehen und beneficia betreffende.“ Wird
der Bischof so entlastet, so hat er desto besseren Raum, die
Kirche zu versorgen. In allen Sachen, die Gewissensfragen be
rühren, insbesondere den Ehesachen, und bei allen Klagen gegen
Geistliche oder wegen geistlicher Güter sollen die Bischöfe und
andere Geistliche, in schwierigen Fällen auch das Konsistorium
zu Meissen und die juristische und theologische Fakultät der
Universität Leipzig um Rat gefragt werden. Weitere Vorschläge
gehen dahin, dass auch Teile des Einkommens der merseburger
Diakonate zur Besoldung der Konsistorialen zu verwenden seien,
und dass bei deren Ernennung dem Bischof neben den fürstlichen
Räten eine Mitwirkung eingeräumt werden solle.
Ueberblickt man diese Vorschläge, so sieht man, worauf die
Räte hinauswollen: alle Sachen, bei denen ein Zwangsverfahren
in Frage kommt — Verhängung von weltlichen Strafen gegen
andere als Geistliche oder von geistlichen Strafen, die weltliche
Rechtsfolgen nach sich ziehen, wie der Bann — alle diese sollen
dem landesherrlichen Kirchengericht überwiesen werden, während
der Geistlichkeit nur eine beratende Stimme dabei verbleibt.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 215
Denn weltliche Strafen kann wirksam nur der Landesherr zur
Vollziehung bringen; also muss auch er sie durch sein Gericht
verhingen. Die Rolle des weltlichen Armes, der kirchliche Ur-
teile krıtiklos vollstreckt, wie sie die Theologen und der Bischof
nach katholischem Vorbilde dem Staate zumuten, wollen die
fürstlichen Räte durchaus nicht übernehmen.
Hingegen erscheint den Theologen der Gedanke geradezu
blasphemisch, dass ein staatliches, nur mit Juristen besetztes Gericht
die höchste Kirchenstrafe, den Bann, sollte verhängen können.
Sie meinen, das sei eine schwere Sünde, wenn die weltliche
Obrigkeit sich so etwas anmaasse; das sei genau so schlimm, als
ob sie predigen oder Sakramente austeilen wolle, oder als ob es
den Theologen einfalle, das Schwert in die Hand zu nehmen und
weltliche Strafen zu verhängen.!
Während die fürstlichen Räte für die oben angeführten
Delikte nur eine allein entscheidende Instanz, das fürstliche Kon-
sistorium, kennen, halten die Theologen, wie wir wissen, an der
Vorstellung fest, dass es zwei konkurierrende Instanzen mit toto
genere verschiedenen Strafmitteln für sie gebe: das weltliche
Gericht mit weltlichen Strafen, und das geistliche Gericht mit
geistlichen Censuren. Auch hier ist der Gegensatz völlig deutlich.
Freilich sind die merseburger Räte mit ihren weitgehenden
Wünschen nicht durchgedrungen. Abgesehen von dem erbitterten
Widerstande der Theologen wird dabei eine sachliche Schwierig-
keit besonderer Art mitgewirkt haben. Nach der Absicht der
Räte sollte das merseburger Konsistorium eine Behörde des
Herzogs August sein; hätte man nun den Wirkungskreis des Ge-
richtes, wie das von anfang an die Absicht des Herzogs Moritz
war, über den ganzen alten merseburger Sprengel ausgedehnt,
der auch Gebiete des älteren Bruders umfasste, so hätten Unter-
thanen des Herzogs Moritz vor einem Gerichte des Herzogs
August Recht zu nehmen gehabt, was bei der halbsouveränen
Stellung des letzteren seinem Bruder gegenüber wohl Bedenken
erregt haben dürfte.
1 8 Beilage 1. Daraus, dass dieser eifrige Protest schon im April
erhoben ward, folgt, dass auch damals bereits die Forderung aufgetreten
sein muss, ein landesfürstliches Gericht solle den Bann verhängen; wahr-
scheinlich war sie in der leider bisher nicht aufgefundenen Antwort des
Herzogs auf I. gestellt worden.
216 Erich Brandenburg.
Das erste Resultat der vielen Ueberlegungen haben wir in
einem mit ausdrücklicher Zustimmung und Ermächtigung des
Herzogs Moritz! von August ım Herbste 1544 erlassenen Re-
skripte an den Fürsten Georg vor uns. Danach nehmen. die
Landesherrn das Recht, die Kompetenzen der geistlichen und welt-
lichen Gewalten gegen einander abzugrenzen, als selbstverständlich
für sich in Anspruch. Sie bestimmen jedoch — im Gegensatze
zu den Wünschen der .merseburger Räte und der Theologen, aber
im Einklang mit George Anschauungen, — dass das Konsistorium
eine bischöfliche Behörde sein soll; demgemäss sind für das Gebiet
der Herzöge zwei Konsistorien — für die Bistümer Merseburg und
Meissen — notwendig. Die Mitglieder des Merseburger Kon-
sistoriums soll Fürst Georg ernennen, die Besoldung aus er-
ledigten Pfründen bestritten werden. Die Ordnung, nach der
beide sich zu richten haben, wird auf einer von den Landes-
herren berufenen Versammlung festgestellt werden, an der ausser
den Mitgliedern der beiden Konsistorien auch theologische und
Juristische Vertrauensmänner der Fürsten teilnehmen sollen. Das
Verhältuis der geistlichen zur weltlichen Gerichtsbarkeit wird
im allgemeinen im Sinne des Fürsten Georg geregelt; auch der
privilegierte Gerichtsstand der Geistlichkeit wird im Prinzip an-
erkannt. Die Verfügung über die geistlichen Güter einschliesslich
der Einkünfte erledigter Präbenden, Vikarien und Lehen behält
der Landesherr sich vor. Die Ernennung des Pfarrers bleibt dem
Patronatsherren; nur da, wo der Bischof selbst zugleich Patronats-
herr ist, steht sie also beim Fürsten Georg. Sonst hat dieser
nur die Investitur und Weihe des vom Patronatsherren ernannten
Predigers vorzunehmen, nachdem er ihn in Lehre und Leben
tauglich befunden hat. In einem Ausschreiben? wurden von
dem regierenden Herzoge die Hauptpunkte dieser Anordnungen
bekannt gegeben. In einem Punkte gedachte Herzog Moritz die
'Sehling erwähnt bei seinem Abdruck des Reskriptes (S. 32—54:
dieses wichtigen Umstandes nicht. Das in Dresden (Loc. 9033 Stift Mersch
Postulation Bl. 50f.) vorhandene Konzept ist in des Hz. Moritz Kanzlei und
zwar von der Hand des Dr. Georg Komerstadt entworfen und beginnt wit
folgenden, bei Sehling fehlenden Worten: „Auf ansuchen Georgen, fursten
zu Anhalt etc. geben wir, Augustus etc., mit rat und vorwissen berg
Moritzen etc. diese antwort.“
3 Ausschreiben des Hz. Moritz von 1544 Dez. 4. Sehling S. 36 Anm. ?.
Së TTT gengen, eg wem
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 217
bischôfliche Kompetenz sogar weiter zu erstrecken, als Georg
wünschte: er überliess ihm die Regelung der Elevationsfrage!
mit der Massgabe, dass er für Belehrung des Volkes sorge und
den Volke zu keinem Bedenken Anlass gebe. Aus diesen
Klauseln darf man wohl schliessen, dass der Herzog voraussetzte,
Georg werde überall die Elevation wieder einführen, und dagegen
nichts einzuwenden hatte, wenn es sich in Ruhe und Frieden
durchführen lasse.
Ergänzt wurden diese Anordnungen durch die Stiftungs-
urkunden für die beiden Konsistorien aus dem Februar 1545?
Auch hier ward besonders betont, dass die Abgrenzung der
Kompetenzen Sache des Herzogs sei, und dass dieser sich daher
auch spätere Aenderungen vorbehalte. In Meissen, wo es noch
keinen evangelischen Bischof gab, ernannte Moritz ohne weiteres
die Mitglieder. Auch wurde hier dem Konsistorium die Prüfung
der Pfarrer vor der Anstellung übertragen. Er befahl den Kon-
sistorialen sich in ihrer Rechtsprechung nach der in Kloster Zelle
vereinbarten Ordnung zu richten. Ueber die Geistlichkeit behielt
sich der Herzog die Gerichtsbarkeit nur vor in peinlichen Sachen
und für den Fall der Säumigkeit der geistlichen Oberbehörde.
Beachtenswert ist, dass in der in Zelle vereinbarten Konsistorial-
ordnung eine über beiden Konsistorien stehende Instanz vor-
gesehen war: sie sollte gebildet werden von den Dekanen und
je zwei Professoren der theologischen und juristischen Fakultät
zu Leipzig” Das lag weder im Sinne der Theologen, für welche
das Konsistorium die oberste Repräsentation der Kirche war,
noch des Fürsten Georg, nach dessen Anschauung die Oberinstanz
für das Konsistorium höchstens der Bischof sein konnte. Es war
ein Zugeständnis an das Territorialprinzip.
Hiernach gestalteten die Verhältnisse im albertinischen Sach-
sen sich zunächst folgendermassen: im merseburger Sprengel gab
es einen evangelischen Bischof und ein von ihm ernanntes Kon-
sistorium, das der Herzog (wie auch den Bischof selbst) aus den
geistlichen Gütern besoldete; in Meissen gab es ein vom Landes-
' Vgl. d. Schreiben des Hz. Moritz an Georg von 1545 Febr. 17.
Sehling 41 Anm. 1.
? Ich habe nur die für das meissener Konsistorium gefunden und teile
sie in der Beilage Nr. 3 mit.
® Schling 192.
218 Erich Brandenburg.
herrn ernanntes Konsistorium, das vorläufig zugleich die bischöf-
lichen Befugnisse ausübte. Für beider Rechtsprechung galt eine
vom Landesherrn sanktionierte Ordnung, über beiden stand eine
vom Landesherrn verordnete höchste Instanz. Eine allgemeine
Kirchenordnung gab es ausser der Heinrichsagende nicht; die
Lösung der Ceremonieenfrage war für den merseburger Sprengel
dem Bischofe anheimgegeben. Alles in allem eine wunderliche
Mischung von Episkopal- und Territorialprinzip, mit der auf die
Dauer niemand ganz zufrieden war.
Schon im Dezember 1544 hatten die fürstlichen Räte betont,
es sei eine neue Kirchenordnung für das ganze Land nötig, die
der Landesherr erlassen müsse.! Ueber eine solche ist lange be
raten worden, Georg hat einen Entwurf fertiggestellt, 13 andere
Theologen haben diesen auf einer Konferenz zu Leipzig, der auch
Dr. Fachs als fürstlicher Vertreter beiwohnte, beraten und gut
geheissen (27. Aug. 1545)?; aber in wichtigen Punkten blieben
sowohl unter den Geistlichen selbst, wie zwischen diesen und den
fürstlichen Räten noch erhebliche Differenzen bestehen.
Hierüber geben die beste Auskunft zwei zusammengehörige
Schriftstücke, eine Zusammenstellung der Ergebnisse jener Leip-
ziger Augustkonferenz, die Fürst Georg Ende 1545 an Dr. Fachs
gesandt hat, und ein Gutachten herzoglicher Räte über diese
Punkte vom 12. Mai 1546. Eng waren Theologen und Räte
jetzt darüber geworden, dass Chorrock und Elevation nur da be
stehen bleiben sollten, wo sie noch in Uebung geblieben, aber
nirgends wieder eingeführt werden sollten, wo sie abgeschafft
seien. Dagegen war man sehr verschiedener Meinung über die
Ausdehnung der geistlichen Privilegien. Die fürstlichen Räte
waren vor allen Dingen gegen die Steuerfreiheit der Geistlichkeit:
Luther habe diese ausdrücklich als wider Gott verworfen. Wenn
ein Geistlicher wegen Schulden verklagt und von der geistlichen
Obrigkeit verurteilt werde, aber zahlungsunfähig sei, so wollten die
Rite die Exekution gegen sein Privatvermögen durch die welt-
liche Obrigkeit vollstreckt wissen, da das Konsistorium weder
weltliche Zwangsgewalt noch Gerichtsdiener habe. Grosse
Schwierigkeit machten sodann die Klagen wegen geistlicher
` Nach der späteren Aussage des Fürsten Georg bei Sehling S. 43.
? S. Beilage Nr. 4. ° XII. und XV, s. Beilage Nr. 5.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 219
Güter; die Geistlichen waren dafür, dass Klagen wegen Schä-
digung im Einkommen oder Verletzung kirchlichen Eigentums
von den Pfarrern bei dem Konsistorium anzubringen seien, dessen
Urteil dann die weltliche Gewalt zu vollstrecken habe. Die
Räte fanden dies Verfahren unzweckmässig, da die Herren des
Adels — die voraussichtlich meist verklagt werden würden —
sich weigern würden, vor dem Konsistorium Recht zu nehmen;
schon jetzt sagten viele, sie wollten nicht zwei Herren haben;!
vielmehr müssten die Pfarrer in solchen Fällen gegen Schrift-
sassen vor dem Hofgericht, sonst vor dem Amtmanne ihre Klage
anbringen. Ebenso sprachen sich die Räte gegen die früher von
den Theologen vorgeschlagene Form der Visitation aus, wobei
der Superintendent jährlich visitierend in seinem Bezirke herum-
zehen und die Gemeinde über die sittlichen nnd kirchlichen Zu-
stände befragen sollte. Auch das, meinten sie mit Recht, würde
den Adel erzürnen; denn es konnten sich ja leicht die Bauern
über das Leben ihres Herrn beklagen, und der Superintendent
konnte sich berufen fühlen, seine Sittenzucht auch diesem gegen-
über auszuüben. Aus ähnlichen Erwägungen ward nochmals die
Einrichtung der Kirchenältesten als überflüssig abgelehnt, und
ein Druck des Leipziger Gutachtens von Laetare 1544, den ein-
zelne Theologen noch gewünscht zu haben scheinen, ausdrücklich
für unzulässig erklärt „Denn darin ist allerlei, das sich schwer-
lich leiden wird“. |
Der von Georg im vorigen Jahre fertiggestellte Entwurf,
den dieser bereits in Gestalt einer Anweisung für ihre Amts-
führung den Pfarrern seines Sprengels bekannt gegeben hatte,
ward nun im Sommer 1546, mit einigen Aenderungen, zwar
nicht als Kirchenordnung publiziert, aber als Instruktion für ihre
Amtsführung an die Superintendenten des Herzogtums mitgeteilt.?
Der Adel respektierte thatsächlich die Entscheidungen des Kon-
sistoriums in Streitigkeiten, bei denen ein Adlicher Partei war, sehr wenig,
da er die Zuständigkeit dieses Gerichtes für sich bestritt. Fürst Georg
beschwerte sich darüber beim Herzoge (1546 Juli 12, Or. eigenhd. Dresden
Loc. 9026 a. a. O. Bl. 6) und bat ihn, dafür zu sorgen, dass den Erkennt-
nissen des Konsistoriums besser, als bisher, Gehorsam geleistet werde.
3 XIV. Zu Sehlings Druck (Anlage D) vgl. unten Beilage Nr. 4.
Sehling 79 meint, diese Instruktion sei nicht zur „Publikation“ gelangt;
dazu war sie auch nicht bestimmt; aber den Superintendenten ist sie zur
Nachachtung mitgeteilt worden. Und zwar scheint dies Ende Juli oder im
220 Erich Brandenburg.
Sie erregte mancherlei Widerspruch, namentlich wegen ihrer
grossen Milde gegen katholische Einrichtungen und ihrer Mah-
nungen zur Mässigung gegenüber den Andersgläubigen. Der
Herzog sah sich genötigt, die Superintendenten wegen ihrer
Widersetzlichkeit zur Rede zu stellen, und zur Formulierung ihrer
Einwände nochmals zusammenzurufen, erhielt aber eine recht
widerwillige Antwort.!
Die ruhige Weiterentwickelung der sächsischen Zustände
wurde unterbrochen durch den schmalkaldischen Krieg. Nach
dem Siege des Kaisers brach die Periode des Interims® an; und
in dieser Zeit haben die Gedanken Georgs von Anhalt vorüber-
gehend in Sachsen festere Gestalt gewonnen. Die Interimsagende
war, wie Sehling nachweist, sein eigenstes Werk, an dem
Melanchthon und andere nur widerwillig und wenig mitgearbeitet
haben, und entsprach im wesentlichen seinen früher geäusserten
Ideen. Publiziert wurde freilich nur ein kurzer Auszug daraus,
das Leipziger Interim.
Kurz darauf musste jedoch Moritz, dem Drängen des Kaisers
nachgebend, den Verzicht seines Bruders auf das merseburger
Bistum herbeiführen und die Wahl eines neuen katholischen
Bischofes zulassen. Damit fiel das Episkopalsystem im alberti-
nischen Gebiete endgültig; das Gemeindeprinzip war bereits vor
dem Kriege, wie wir gesehen haben, von den fürstlichen Räten
mit dem Bischofe im Bunde abgewehrt worden; man dachte
nicht daran, jetzt dazu zurückzukehren; und so fiel schliesslich
August 1546 geschehen zu sein. Am 12. Juli mahnte Fürst Georg den
Herzog noch zur Fertigstellung (in dem Anm. 1 cit. Briefe); am 22. Sep-
tember sprachen die Superintendenten bereits davon, dass sie beschuldigt.
würden, sich gegen die in dem Unterricht enthaltenen Anordnungen ver-
gangen zu haben, s. Beilage Nr. 6.
' Die zu Altzelle versammelten Superattendenten an Hz. Moritz 1516
Sept. 22, s. Beilage Nr. 6. Wenn die Versammelten erklärten, sie müssten
die Leute vor den papistischen Greueln warnen und sonderlich in diesen
Zeiten an biblischen Beispielen zeigen, wie die Verräter und Verfolger des
Evangeliums von Gott bestraft würden, und es sei ibre Pflicht, schwarz
schwarz und weiss weiss zu nennen, so geht dies offenbar gegen die ver-
söhnliche Tendenz des Unterrichts.
* Hierüber werde ich im 2. Bande meiner Biographie des Kurf. Moritz
ausführlicher zu handeln haben, und sehe daher hier von genauerem Ein-
gehen darauf ab, zumal da für die Entscheidung des hier skizzierten
Meinungskampfes die Interimsordnung ohne Einfluss gewesen ist.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 2921
der Sieg dem Territorialsysteme zu. Mit dem Wegfalle des Bischofs
ward auch das zweite Konsistorium eine landesherrliche Behörde,
und immer selbständiger begann der Landesherr in kirchlichen
Dingen zu gebieten; von ihm hing es ab, ob er die Theologen
vorher um Rat fragen und ob er den gegebenen Rat be-
folgen wolle. Entscheidend war schliesslich in materieller Hin-
sicht der Besitz der geistlichen Güter; dadurch waren alle geist-
lichen Behörden pekuniär von ihm abhängig; in formeller Be-
ziehung aber ermöglichte ihm sein Vorgehen die Lehre, dass
Organisationsfragen als Adiaphora von der Staatsgewalt zu
regeln seien.
Nicht als Notbischöfe von der Kirche oder ihren vornehmsten
Vertretern angerufen, haben die Albertiner in kirchliche Dinge
eingegriffen, wie einst die Ernestiner, sondern im schärfsten
Gegensatz zu den Anschauungen, die in den Kreisen der sächsischen
Theologen herrschten, haben sie von den bischöflichen Befug-
Dissen an sich genommen, was ihnen zur Erhöhung ihrer Macht-
stellung dienlich schien, nachdem die Errichtung evangelischer
Bistümer in ihren Gebieten gescheitert war. Den einzigen Rechts-
titel bot ihnen jene Lehre von der Adiaphora; von der ihnen
dadurch eingeräumten Position aus sind sie allmählich soweit
vorgedrungen in das Gebiet rein kirchlicher Angelegenheiten, wie
es ihre Machtmittel erlaubten; und die Kirche liess sich die
Herrschaft ihres mächtigsten Gliedes schweigend gefallen. Auf
dem Wege der Usurpation ist im albertinischen Gebiete das
landesherrliche Kirchenregiment entstanden, und das Territorial-
prinzip hat gesiegt, weil das Territorium eine wohlorganisierte
Macht war, die evangelische Kirche aber eine solche zu werden
verschmäht hatte und wenigstens nach lutherischer Anschauung
auch verschmähen musste.!
fäeg a
' Sehling führt bes. S. 87 aus, dass der Landesherr in der Theorie
a ein Schutz- und Aufsichtsrecht gehabt habe, in Wirklichkeit jedoch ein
Kirchenregiment. Er schliesst seine Ausführungen mit den Worten: „Aus
dem praecipuum membrum erwächst der Herrscher. Das landesherrliche
rchenregiment war eine historische Notwendigkeit, es ergab sich mit
nn Logik aus evangelischen Grundprinzipien.“ Die
on hier (nicht bei Sehling) gesperrten, Worte stellen das vorher richtig
Grund nere Verhältnis geradezu auf den Kopf: nicht aus den evangelischen
e EEN ergab sich das landesherrliche Kirchenregiment, sondern
8 den thatsächlich bestehenden Machtverhältnissen; die Kirche leistete
999 Erich Brandenburg.
Beilagen.
Nr. 1. Gutachten ron drei ungenannten Superintendenten ber die m
den Beschlüssen der leipziger Laetarekonferenz behandelten Punkte. Undat.
[1544 April] ‘
Kop. Dresden H-St-A. Loc. 9026 Fürst Georg zu Anhalt BI 174—739.
Nachdem uns, den dreien superattendenten nechst vor u. en f. und h.
mit den hinach folgenden artikeln erschienen, von S. F. Gn. befelch geben.
dass wir selber auf wege trachten, wie den sachen zu rathen, und unser
bedenken S. F. Gn. zustellen sollten, sagen wir auf unser gewissen und
bekennen vor gott, dass wirs vor unser personen nit wissen besser zu
machen, denn zu Leipzick gemacht ist, dieweil solchs, so da gestellet ee
wir nit anders wissen) aus gottes wort und den reformationen und ord-
nungen derer stende, so heute das rein und lauter gotteswort bekennen,
zusammengetragen und in ein buch gestellet ist, bitten derhalben, da:
solchs alles vorgenummen, bewogen, und daraus zu forderunge gottes ehr
und der kirchen besserunge ein reformatio und disciplin mochte angericht
werden. Nachdem aber u. gn. f. und h. mit dem consistorio ein weiter be-
denken hat, wollen wir auch davon, was uns vor gut ansieht, anzeigung thun.
1) Vom consistorio. Dieweil u. gn. f. u. h. bedenken ist, dass À
F. Gn. lande weit und breit sein, auch der unterthanen viel, und derbalben
zwei consistoria von nothen achtet, wiewohl wir zuvor zu Leipzick neben
den andern einen versuch nur mit einem consistorio vorzunehmen bewilliget.
in ansehung, dass der senatus ecclesiasticus, da er fleissig, dem consistorio
viel mühe benehmen wurde, lassen wir uns doch dieses u. en f. und hb.
bedenken in unterthenigkeit wohl gefallen und sehen viel lieber, dass zwei
consistoria denn eins seien, damit den sachen desto schleuniger abgeholfen
und die unterthanen mit soviel minder muhe beladen werden.
De numero judicum. Im rathschlag zu Leipzick gehalten ist vor
nöthig angesehen, dass 12 personen zu den treffenlichsten sachen, zu den
geringen aber und schlechten nur vier gewehlet werden sollen. Dieweil
aber nun zwei consistoria sein sollen, achten wirs vor genug, dass ein ides
consistorium mocht vier personen haben, nemlich zwien theologos und zwien
Juristen, in ansehung, dass in grossen wichtigen sachen ein consistorium
seinem Entstehen keinen nennenswerten Widerstand, weil nach den luthe-
rischen Grundanschauungen alle Organisationsfragen etwas Gleichgültizes
waren. Mit den evangelischen Grundprinzipien — wenn man sie in Luthers
Sinne auffasst — kann jede Form kirchlicher Organisation bestehen, wenn
sie nur rechte Predigt des Evangeliums und rechte Verwaltung der Sakra-
mente nicht erschwert oder hindert. Sobald es dies thut, ist nach Luthers
Auffassung auch das landesherrliche Kirchenregiment verwerflich.
Das Stück ist jedenfalls mehrere Wochen nach der Leipziger Lätare-
konferenz (1544 März 23) anzusetzen, da der Herzog inzwischen deren Be-
schlüsse überlegt und dies Gutachten eingefordert hatte; es ist aber verfasst,
bevor der Herzog seine Absicht, einen evangelischen Bischof einzusetzen, kund-
gegeben hutte; denn hievon wissen die Verfasser noch nichts.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 2923
an dm andern oder an der universitet sich raths erholen mag. Wiewohl
aber u. gn. f. und h. bedenken auf zwei consistoria gehet, halten wir nichts
desoweniger von noethen, dass in stedten senatus ecclesiastici verordnet
werden, damit dass dardurch auf alle kirchen gescheft neben dem pfarr-
herm desto fleissiger aufsehung gehabt, und auch den consistoriis soviel
minder arbeit und muhe mocht zugewendet werden.
2. Von jerlichen synodis der superattendenten, wo und wenn die
gehalten sollten werden, mage man sich der zeit und des orts leichtlich
bedenken, haltens auch darvor dass u. gn. f. und h. nit so gar viel an
zeherung drauf gehen werde.
3. Visitacio, wiewohl sie ein ansehen grosses unkostes hat, ist sie
doch hochlich von nothen, von wegen der unfleissigen pfarrherrn und un-
gehorsams der pfarrkinder; und halten, so in einem iden amt nur die amt-
leute oder schosser von wegen u. gn. f. und h. mitzogen, sollt so grosser
unkost nit drauf gehen, sonderlich so die visitacio in zweien jahren einmal
und nur an den orten, da man der pfarrherrn fleiss und leben ungewiss,
desgleichen auch der pfarrkinder besserung nit durch andere wege zu ge-
wisser erfahrung kummen mochte, vorgenummen wurde. Wie aber die
visitacio vorzunemen, ist in dem rathschlag zu Leipzick gehabt gnugsam
begriffen.
4. 5. Was die artikel des bannes, der disciplin und senatus eccle-
siastici belanget, wissen wir von derer forma nit besser zu reden denn
zu Leipzick darvon geredt ist worden.
Nota: Da man aber die consistoria des bannens uberheben und allein
mit ehesachen, und was fur kirchengebrechen zwischen den pfarrherrn,
collatorn und kirchspielen vorfallen wurden, zu schaffen haben lassen wollte,
mochte man einen iden superattendenten sammt dem senatu ecclesiastico des
orts, da der superattendens pfarrherr ist, alle unbussfertigen des zirks seiner
superattendenz auf erweisung des pfarrherrns und der kirchenveter lassen
bannen und der heiligen kirchen gemeinschaft berauben; will man aber, so
mag man den consistoriis das bannen auch nebendick den andern sachen
aufladen und der superattendenten sammt ihren ecclesiasticis senatibus damit
verschonen.
Der wege einen, welchen man will, mag man zu bannen vornehmen,
dass also ein ides consistorium oder ein superattendens sammt seinem senatu
seines zirks ecclesiam generalem representir und also anstatt und von
wegen der anderen kirchen aller macht habe zu richten und zu urtheilen.
Denn der kirchen hat Christus diese gewalt übergeben und ihr an seiner
statt die schlussel des himmels, den auf- und zuzuschliessen, hie gelassen... . !
Nachdem aber itzo die kirchen gross sein und manich wunderlicher kopf
zu ihren versammelungen sich findet, ist nicht moglich, dass man von ider-
mann stimmen aufnehmen und einem iden, so einer zu verbannen, urtheil
zu fellen, gestattet sollt werden; denn da wurde man gewiss eine grosse
ungleicheit sporen. So ist auch mit nichten zu rathen, dass die gewalt zu
bannen, einer einigen personen, als dem pfarrherrn allein, ubergeben wurde,
` Eugen Citate aus Matth. 16 u. 18, Joh. 20 u. 1. Kor. 5.
224 Erich Brandenburg.
dieweil soviel einfaltiger unverstendiger und ungelehrter pfarrherrn seın,
und aber die sach verstendige und gelehrte leute fordert, welche die alten
clavem scientiae genennt haben. Ut est sententiarum lib. 4 dist. 19. Uba
das mochte auch ein einige personen ihren affectibus nach handeln und
allein die bannen, so er zuwider, und auf welche er einen hast gefasset,
obgleich dieselbigen das bannen noch nie verdienet hetten; dargegen mochten
wohl von wegen des pfarrherrs gunst und neigung die ungebannet bleiben,
welche den bann wohl mit den allergrobesten stucken verdienet hetten.
Demnach dieweil weder dem ganzen haufen in der kirchen, noch dem
pfarrherrn allein, nach der itzigen zeit leuft gelegenheit der bann ohne
gefahr nit vertrauet mage werden, ist das der allersicherst und nechste
weg, dass man ein kirchengericht ordene und also den consistoriis oder
aber den superattendenten sammt ihren senatibus der gewalt von wegen und
antatt der Kirchen zu bannen, ubergeben werde; und diese forma ist
im alten testament, desgleichen auch in der anfenglichen kirchen im brauch
gewesen ..... z
Dieser formen eine, welche vorgenommen wurde, thut der kirchen an
ihrer gewalt keinen abbroch; denn gleich wie die guter und der schatz, so
durchs wort gottes und sacramenta dispensirt werden, der Kirchen eigen
sein, und aber doch die austheilung derselbigen etlichen vertrauet und be-
fohlen wird, also auch wiewohl die schlussel der kirchen von Christo uber-
geben sind, mogen sie doch etlichen gottsfurchtigen und verstendigen ver-
trauet und anstatt der kirchen sich derer wider die unbussfertigen zu
gebrauchen ubergeben werden.
Aus dem allem ist nun offenbar, dass der bann ein gewalt und strat
der kirchen von Christo ubergeben ist, und kein weltliche oberkeit, hohes
oder nieders standes, sich ihres amts halber, auch dieser gewalt moge an-
massen. Denn obgleich die christliche oberkeit pars ecclesiae ist und custos
legis divinae sein soll, so hat sie doch ihres weltlichen regiments halber
von gott den gewalt nit bekummen, dass sie moge als ein minister ecclesiae
ecclesiastica negotia administriren; es sundigen auch alle oberkeiten hoch-
lich, so sich des gewalts wollten anmassen, wurd es auch gott der herr
gewisslich an ihnen ungestraft nit lassen, wie wir des sehen ein eigentlich
exempel am konige Ozia, den der herr dieses frevels halber mit dem aus-
satze hat geschlagen 2. paralip. 26.
Die weltliche oberkeit, so sie anders christen sein will, hat nicht allein
keinen gewalt zu bannen von gott bekummen, sundern gott der herr hat
sie selbst dem bann gleich wie andere christen, so sie unbussfertiger weis
sundiget, unterworfen; denn St. Paulus sagt Röm. 1: „Der zorn gottes wird
auffenbar vom himmel uber alles gottlose wesen“, derwegen hat auch Am-
brosius den Theodosium, Innocentius Archadium, ob sie wohl kaiser waren,
in bann gethan und um ihrer sunde willen ihnen der heiligen gemeinschaft
abgesagt.
Dass weltliche oberkeit aber selber dem bann unterthan sein soll und
1 Folgen Citate aus Psalm 122, Tertullian Apol. cap. 39 und den Briefen
Cyprians (ohne nähere Bezeichnung).
me en
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 225
bannen zum weltlichen gewalt nit gehoret, zeigen die unterschiede beide
der amte und strafen der kirchen und oberkeit deutlich ane.
Die kirche und heiligen gottes haben himmlische und ewige guter und
die auszutheilen oder zu versagen ist ihr amt; die oberkeit hat gewalt uber
leib und gut, die zu schutzen und schirmen, aber auch darane die bos-
haftigen zu strafen, das ist ihr amt, und ist also solich amt gestellet uber
zeitliche und vergengliche dinge; und diesem ihrem amt und gewalt ist
auch die kirch mit leibe und gut unterworfen. Wie aber die kirch mit
leib und gut hie zeitlich der oberkeit ist unterthan, also ist die weltliche
oberkeit darkegen wider der kirchen und ihrem urtheil in den sachen, der
seelen heil belangend, unterthan und schuldig gehorsam zu leisten; denn
vor gott ist kein ansehen der personen, er zornet uber aller menschen sunde,
will auch die an idermann, er seie hohes oder nieders standes, von seiner
kirchen oder ihren dienern gestraft haben. Diesen unterscheid zeiget auch
ane das ende der beiderlei strafen. Die kirch straft, auf dass man am
tage unsers herrn Jesu Christi seilig werde; die oberkeit straft, auf dass
die frummen beschutzt werden und hie zeitlich vor den boesen friede haben
moegen; dass also in summa diese ding ganz und gar unterschieden sein
und auch ohne sunde nit confundirt und vermischet moegen werden. Der-
halben, so unrecht es ist, dass kirchendiener, und wem der gewalt von
gott nit geben noch darzu berufen ist, das schwert wollt in die faust
nehmen und damit die boesen strafen mit leiblicher strafe, ebenso unrecht
were es auch, so die weltliche oberkeit ihrer gewalt dahin missbrauchen
wollt, dass sie ihr die ministeria ecclesiastica arrogiren, bannen, predigen,
taufen und sacramenta reichen wollte. Von diesem unterscheid potestatis
ecclesiasticae und secularis ist im decret causa 2. quaestio 7. 8. Item cum
balaam.
Soviel ist unser bedenken des bannens halber gewesen, damit wir an-
zeigung thun haben wollen, was der bann, und wem von gott zu bannen
macht sei geben.
6. Im sexten artikel, da wir schutz und schirm der armen pfarr-
herr, welche manigfaltiger weise injurien von allerlei stenden leuten teg-
lich leiden mussen, begeren, halten wir, da die consistoria der pfarrherrn
und kirchensachen gewalt bekemen, sollt der beschwerung wohl abgeholfen
werden, sonderlich so der consistorien befelch und angesatzte strafe ver-
achtet, auf anrufung derselbigen u. gn. f. und h. der executor selber sein wurde.
7. Dem siebenden artikel, darin die armen pfarrherrn zu bessern
begehrt, wissen wir nit anders zu rathen, denn dass denselbigen von den
erledigten geistlichen gutern etwas zugethan werde; da aber zwo arme
pfarren in der nehe bei einander, dass dieselbigen zusammengeschlagen und
nur eine daraus gemacht werde.
Nr. 2. Bedenken von Räten des Herzogs August über die Errichtung
des Konsistoriums zu Merseburg. Undat. (1544 Herbst»
Or Dresden H.-St-A. Loc. 9026 Fürst Georg zu Anhalt BI. 75.
I Dass das Bedenken von Rüten des Hz. August herrührt, erg ebt sie"
unmittelbar aus dem Inhalt; auch bezeichnen die Verfasser ihren Herrn aus-
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 16
226 Erich Brandenburg.
Ein ungeferlich bedenken des consistorii halben.
Zum ersten, dass es bequemer were, dass u. gn. herr das consistorium
aufs schloss nemen und dazu eine eigene stuben und kammern verordnen
lassen, oder, da sichs zu hof nicht schicken wollte, in einem andern hause
bestellen.
Item dass man hilde einen doctorem zu einem presidenten, der were
rath mitte, darkegen konnten J. F. Gn. einen andern rath entperen. Und
dass man hette einen assessorem jurisperitum und einen notarium und einen
copiisten und einen cursorem.
In diesm consistorio sollten alle geistliche und kirchen sachen ge
handelt und geortert werden, welchs de jure communi geistliche und
kirchen sachen genannt werden, ausgeschlossen was die bestellunge der
pfarrherrn, diacon, die lere, priesteramt, Kirchen erkundige, visitacion etc,
collacion parochiarum, examen sacerdotum, predigt und andere divina
officia ad ecclesiam pertinentia, die sollte m. en herr zu Anhalt mit seinen
superattendenten und predicanten zu versorgen haben.
Item ein kanzler zu hofe sollte sich in wichtigen sachen des consistorii
und widerum der president in wichtigen kanzleisachen lassen gebrauchen.
Item dass der president consistorii mit rath des kanzlers alle maleficia,
welche vor das consistorium kemen, pecuniarie solle zu strafen haben im
namen u. gn. herrn als des administratoris, als da seind stupra, raptus, incestus,
adulteria, desertores, blasphematores, usurarios, perjuros, contumaces, pub-
lica scandala, abortiones und dergleichen; dise mulcta sollte man in ein lade
sammlen und zu besoldunge der consistorialium gebrauchen; denn es würde
vil tragen, ob man auch gleich die excessus mediocriter strafte. Itzund
aber gehen dise alle ungestraft aus und ist keine furcht vorhanden.
Item den bann musste man auch wider solche mishendeler gebrauchen,
prout juris esset [?].
Item die pfarrherrn, diacones, ire eheweiber, item andere kirchendiner
sollten um ire excessus mit rat des herrn coadjutoris auch durch das con-
sistorium gestraft werden; sollten auch vorm consistorio antwurten und be-
klagt werden. Item alle pfarrsachen, die lehn und beneficia betreffende,
sollten mit wissen des herrn coadjutoris verrichtet werden. Und wann also
der president beide bann, den geistlichen und weltlichen hette, alsdann
mussten sich die leute forchten vor der strafe.
Und in solcher weise konnte der herr coadjutor besseren raum haben,
die kirche zu versorgen; itzund ist ime zuvil auferlegt. Doch dass J. F.
Gn. und andere theologi predicatores in causis conscientiarum als stupra,
matrimonii divorcia, incestus, dispensaciones etc, iren rath auch darzu
theten. Desgleichen sollte das consistorium zu Meissen auch ersucht und
letzlich die facultet jurisperitorum et theologorum zu Leipzig beratschlagt
werden.
drücklich als Administrator. Die Abfassungszeit fällt jedenfalls nach Be-
stellung des Fürsten Georg zum Koadjutor (16. Mai 1544) und vor die
wirkliche Errichtung des Konsistoriums (11. Februar 1545); näheres lasst
sich nicht angeben.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 227
Es mussten auch die 4 archidiaconi zu Merseburg 100 fl. jerlich geben,
dass man die consistoriales dormitte konnte besolden; dann inen gehoret
das stift Merseburg von alters zu bestellen: darum haben sie ire officia.
Und dass die consistoriales u. gn. herr zu Anhalt und die furstlichen
rete zugleich anzunemen.
Die accidentalia im consistorio ausserhalben der mulcten sollte man
sammlen, papir, tinte, licht und wachs davon schaffen und das ubrige unter
die consistoriales teilen.
Dass sonst der process im consistorio auch insigele inmassen, wie es
verordent, bleiben.
Und u. gn. herr zu Anhalt, der oberst des consistorii und neben J. F.
Gn. die theologi sollten auch alleweg in causis conscientialibus zu rathe
genommen werden.
Also wurde u. en herr, der berzog, das consistorium mit weniger kost
konnen bestellen; und die consistoriales mussten mit der kanzlei einen
eigenen tisch haben.
Nr. 3. Stiftungsurkunde für das Konsistorium zu Meissen. Dresden
1545 Februar 16.
Or. Dresden H.-St.-A. Orig. 11242b.
Von gottes gnaden Wir, Moritz... bekennen . . :
Nachdem die nothdurft erfordert, dass zu den geistlichen sachen con-
sistoria verordent, davor die vorfallenden der underthanen sachen in die
geistlikeit und vor das bischoflik amt aus unserm nachlassen gehörend,
mugen entscheiden und geörtert werden, dass wir derselben consistorien
eins kegen Meissen geordent. Darin sollen sein unser amtmann zu
Meissen, Heinrich von Bunau, herr Wenzlaus Naumann, der rechten
Dr, Mag. Johann Rivius und herr Laurentius Schröter, superattendent
daselbst. Und sollen vor solchem consistorio geörtert und rechtlich ent-
scheiden, auch zum theil nachfolgende felle gestraft werden:
Nemlich alle ehegelubnis, wie die vorfallen mugen,
Item wann eheliche personen einander nicht beiwohnen,
Wucher, gotteslesterung, trunkenheit.
Item was belangt die lahre, sacramenta, ceremonien, ketzereien und
derselben anhanger.
Item die zwiespalt zwischen den pfarrherrn, schulen- und kirchendinern,
wann die nicht peinlich seind
Desgleichen ehebruch, jungfrauenschwechen und alle offentliche laster,
darin die weltliche obrigkeit sich der straf halben binnen einem halben
jare nicht eingelassen
Und was wir solcher sachen mehr an solch consistorium weisen werden
Welcher gestalt aber in der ehe und derselbigen scheidungen sachen,
auch sunst von dem consistorio soll procedirt, gesprochen, gestraft, auch
appellirt werden, das haben wir ihnen in einer sunderlichen schrift, die
wir ihnen hierneben zugestellt, angezeigt. Darnach sich alle unsere under-
thanen, soweit sich vor diser zeit das bisthum Meissen in unserm lande
erstrecket, sollen richten und halten, wie wir ihnen dann solches befehlen
und gebieten lassen.
16*
228 Erich Brandenburg.
Wann auch wir oder unsere underthanen, was standes die seind, pfarr-
lehen in obgemeltem stifte und lande verleihen, so soll die investitur bei
dem consistorio gesucht, und die presentirte person, ob sie zu dem Kirchen.
dienst tauglich, examinirt werden, wurde sie ungeschickt befunden, das
consistorium dem lehenherrn vermelden, eine andere tuchtigere zu presentiren,
oder in mangel des, und do der lehenherr uber einen monat seumig, soll
auf ansuchen der pfarrkinder das consistorium einen tuchtigen kirchendiner
in des lehenherren negligenz zu verordnen haben.
Und soll das consistorium von einer investitur uber funf groschen nicht
nehmen lassen.
Es soll auch das consistorium den superattendenten und pfarrherm in
sunderheit befelen und daruber halten, dass die leute zur beichte, zur
bereuung ihrer sunden, zu gutem vorsatz, sunde zu hassen und meiden, und
zu wahrer, rechter busse fleissig ermahnet und mit historien des alten
testaments und sunst gottlicher schrift darzu gehalten, und dann durch das
Evangelium mit vergebung der sunden getrostet werden.
Und dass die prediger das volk, den armen hilflich zu sein, desgleichen
zu dem gebete und den fasten mit historien des alten testaments, aus den
geschichten der aposteln und sunst gottlicher schrift fleissig und oft ermahnen
und sunst in allen predigten das unzuchtige leben, auch die trunkenheit
und betrug des nehsten, item das schendliche gotteslestern, fluchen und
schweren, das leider fast bei allen gemein ist, zum fleissigsten strafen und
das volk davon ableiten.
So soll auch das consistorium auf der kirchendiner wandel, labre und
leben, achtung geben, aus ihrem amte im falle der nothdurft wider sie
procediren und gepurliche strafen vorwenden; und soll das consistorium mit
dem bann, suspension, privation und deposition, auch dem gefengnis, die
priester und kirchendiner nach gelegenheit ihrer verbrechung zu strafen
haben, und die kirchendiner sollen ausserhalb handhaftiger tat und pein-
licher sachen, mit dem gefengnis durch die laien nicht eingezogen werden;
es wurde dann vermarkt, dass das consistorium, oder weme sollich amt
befolen wurde, mit der straf nachlessig und seumig.
Do sich auch zutruge, dass sich kirchendiner in ihrem amte treulich
und fleissig erzeigten, und alders oder sunst unvermugens halben dem amte
nicht mehr vorsein kunnten, wu dann bei uns derhalben ansuchung geschehe.
wollen wir uns mit verleihung einer vicarei auf ihr leben oder in andere
wege gnedig kegen ihnen erzeigen.
Geschehen zu Dresden mittwoch nach Appollonie den 16. Februarii
im jare 1545.
Nr. 4. Abweichungen der zu Leipzig 1545 August 27 beschlossenen
Superintendenteninstruktion von dem Drucke bei Sehling S. 193 f.!
1 Das von mir benutzte Exemplar bietet nach Ausweis des Einganges
und Schlusses die endgültige Formulierung der von Georg ausgearbeiteten In-
struktion, die demnach, wie wir jetzt sehen, doch zu Leipzig bereits 1545
Aug. 27. beschlossen ist. Sehlings Angaben S. 73 sind danach zu berichtigen.
Der Text stimmt im allgemeinen mit Sehlings Fassung B überein; die Ab-
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 229
Kop. mit Korrekt. des Dr. Fachs Dresden H.-St. A. Loc. 9026 Fürst
Georg zu Anhalt Bl. 111—150.
Der Anfang lautet:
„Auf begeren herrn Moritzen, hz. zu Sachsen, hat herr Georg, furst zu
Anhalt, coadjutor in geistlichen sachen zu Merseburg, sich mit den herm
doctoribus facultatis theologice der universitet Leipzig und etzlichen darzu
beschriebenen superattendenten entschlossen, dass diese folgende artikel
ein ider superattendens den pfarrherrn, so in sein superattendenz gehoren,
in hz. Moritzen und hz. Augusti furstentumen und landen auch in beiden
schutzes halben darzu gehorenden stiften Mersburg und Meissen in allen
sinodis sollen vorhalten und darob sein, dass demselben also fleissig werde
nachgegangen
8.194 Anm. 2. „und genannter zweier schutzes halber darzu gehorender
bischoftumen.*
8. 194 Anm. 5. „der solle fur keinen pfarrherr geduldet werden.“
S. 195 Zeile 6 v. unten sind die Worte „in examine‘ durchstrichen.
S. 196 Zeile 2 v. unten: Hier folgt nach „abwendig mache“ der Absatz
„Und hierbei wollen wir auch zufellig erinnert haben“ bis „sondern ehrlich
reden", der bei Sehling S. 207 Zeile 19 steht.
5.197 Zeile 14 folgt nach den Worten „verwirret werden“ folgender Absatz:
„Weil auch befunden, dass das gemeine alte volk, mann und weiber,
gar wenig beten, oder auch je die wort nicht recht können, so sollen die
pfarrherrn im anfang oder ende der sonntagspredigt nach gelegenheit der
pfarrleute die zehn gebot, den glauben und vaterunser deutlich und langsam
fursprechen und darunter nichts anders mengen und die leute vermahnen,
dass sie bei sich selbst alle wort fleissig wollen fassen, damit sies gewiss
und recht lernen mogen, mit verwarnung, dass sie in visitacionibus verhort
und, die es nicht konnen, gestraft werden sollen; folgendergestalt:“
[Folgen die 10 Gebote, das apostolische Glaubensbekenntnis und das
Vaterunser.]
„Am ende der predigt nach dem gebete fur alle notdurft soll der
prediger auch dem volke die gemeine beicht fursprechen, wie vor alters
und darauf die gemeine absolution und das nur am sonntage.
[Folgen Beicht- u. Absolutionsformel.]
Nichtsdesteweniger sollen die pfarrherr in der nachmittagspredigt des
catechismi iden artikel insonderheit fur sich nehmen und das gottliche gesetz
in den zehn geboten... A
[weiter wie 8. 197 Zeile 16].
8. 198 Anm. 2. „als Paulus ad Gal. zeugt.“
S. 199 Zeile 5 ist zwischen den Worten „in werken" nachträglich über-
geschrieben: „guten“.
S. 202 Anm. 1 — Zeile 3 l. „einbilden“ anst. „umbilden“.
weichungen von dieser werden hier gegeben. Die von Fachs hinzugefügten
Einschaltungen sind wahrscheinlich erst später, gelegentlich einer von den
fürstlichen Räten vor der Versendung an die Superintendenten vorgenommenen
Durchsicht, gemacht worden, vgl. Nr. 5.
230 Erich Brandenburg.
S. 202 Zeile 8. Die Worte „Sonderlich — fodern“ sind durchstrichm.
S. 202 Zeile 12 ist der Schluss des Absatzes von „fleissig bitten“ ar
durchstrichen und dafür von Fachs Hand geschrieben: „und sonsten ander
leichtfertig geschwetze unterwegen lassen“. Dann folgt der Zusatz in Anm. 2,
wo anstatt „an der vorher ausgelegene zeit: zw lesen ist: „in der wochen
auf gelegene zeit“. Hinter „des sontages“ hat Fachs eingefügt: „ufo
dörfern“.
S. 203 Anm. 4 sind die Worte: „durch Herrn D. Jonam und andere
visitatoren gestellt“ durchstrichen.
S. 203 Anm. 7. Der Satz steht im Text.
S. 204 Anm. 3 Zeile 7 ist das Wort „lehramt‘ unterstrichen.
S. 204 Anm. 3 Zeile 3 v. Schluss hat Fachs hinter „In der messen oder
vesper“ zugeschrieben: „wu mans ichte umgehen kann“.
S. 205. Vor dem ersten Absatz als Ueberschrift: „Von dem hochwirdigen
sacrament des leibes und blutes Christi.“
S. 205 Anm. 6. Als ihr eigen werk.
S. 206 Zeile 8 sind die Worte „vom pristern — vollent“ durchstrichen.
S. 207 Zeile 19. Dieser Absatz fehlt hier und ist früher eingeschoben,
8. zu S. 196.
S. 208 Anm. 9 Zeile 14 anstatt „des consistorii"* l. „der consistorien
S. 211 Zeile 25 nach „dass er ledig‘ folgt „und sich mit seiner eltern
vorwissen verlobt habe.“ Dann erst die in Anm. 3. gedruckten Worte.
S. 212 Anm. 1 ist am Schlusse von Fachs noch hinzugefügt (auf bei-
liegendem losem Zettel Bl. 138):
Nachdeme sich je zu zeiten zutregt, dass knechte und megde bei ein-
ander in unzucht ergriffen und alsobalde zusammengegeben werden, daraus
oftmals erfolgt unrichtikeit, als dass ir eins zuvorn ein weib oder mann hat,
damit nu solche vorkommen, und zu nachteil dem ehestande die unrichtikeit
nicht erfolge, ist bedacht, wann ir zwei also in unzuchtigen werken er-
griffen werden, dass man sie im gefengnis so lange enthielte, bis dass sie
dieser ordenunge nach zu dreien malen ufgeboten, und alsdann allererst
zusammengegeben werden. Ob dann ruchpar oder ausfundig gemacht, dass
ir eins zuvorn ehlich' sei, doruf hette man sich alsdann desto besser zu
halten.
S. 213 Anm. 2. Der Zusatz steht im Text.
N. 215 Zeile 16 hat Fachs „zur hochzeit" geändert in „zu wirtschaften.“
S. 216 Anm. 3. Der Satz fehlt ganz. l
S. 217 Anm. 5. Die Fassung B ist durchstrichen, dafür von Fachs ge-
schrieben: „an orten, do der dieser zeit im prauche ist, auch wie an an-
dern“ etc.
S. 218 Zeile 11. Nach „ergern sollen“ von Fachs zugefügt: „So kann
man sich mit der zeit des auch vergleichen, dass mans mit dem chorrocke
und mit der elevacion halte an einem orte wie dem andern.“ Dann folgt,
wie in B. der Satz S. 217 Z.5 (vgl. S. 217 Anm. 1), wo aber anstatt „je
erliche" zu lesen ist „ir etliche“
S. 218 Anm. 4. Dieser Abschnitt hat die Ueberschrift: „Schulen.“
S. 218 Anm. 4 Zeile 13. Noch „befelich haben“ von Fachs zugefügt:
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen 231
„nachforschunge gehabt werden nach geschickten leuten daselbst in der
universität, und so die vorhanden, dass sie durch die sollicitatores fur
fremden angenommen und gefordert werden.“
S. 222. Am Schlusse folgt auf besonderem Blatte: „Auf geschenem fur-
trage, so von wegen herrn Moritzen, hz. zu Sachsen, herr Ludwig Fachs,
der rechte Dr. ordinarius, gethan, sein dise artikel beratschlaget und ver-
glichen worden. Darbei dann gewesen seind
Herr Georg, furst zu Anhalt, coadjutor in geistlichen sachen zu Merse-
burg etc.
Bernhard Zigler, Dr. et theologie decanus
Wolfgangus Schirmeister, theol. Dr.
Johan Pfeffinger, Dr., superintendens zu Leipzig,
Alexander Alesius Dr.
Antonius Musa Lic. superattendens Mersburgensis
D. Joachimus Camerarius
Wolfgangus Stein, superattendens Weissenfeldensis
Casp. Zeuner Freibergensis
Daniel Greser Dresdensis
Johan Buchner Oschatzensis
Antonius Lauterbach Pirnensis
Andreas Menserus Sangerhausensis
Johannes Rutilius Salzensis
Beschlossen zu Leipzig am Donnerstag nach Bartholemei a. 1546.
Nr. 5. Bedenken von Räten des Herzogs Moritz über streitige Fragen
der Kirchenordnung. Leipzig 1546 Mai 12.
Or. Dresden H-St-A. Loc. 9026 Fürst Georg zu Anhalt Bl. 163—169.
Konz. (mit Korrekturen von Fachs) a. a. O. Bl. 154—161.!
Weil der artikel die christliche lahr und das heilwertige gottiswort
betreffend, gott lob keinen streit hat, so ist nit noth allhier ferner wort
davon zu machen, sunder wird dem allmechtigen billig darfor gedankt, die
sach mit fleiss getrieben und mit ernst gebeten, dass er uns bei seinem
reinen wort ahne allen missverstand und zweien gnediglich erhalten wollte.
Was aber anlangt die gleichformigkeit der ceremonien und kleidungen
der kirchendienere in der kirchen und kirchenamptern, wiewohl solches res
adiaphore und ad placitum sein, were doch unsers bedenkens sehr nutz,
gut und besserlich, dass in den kirchen E. F. Gn. furstenthums in dem
allen®, soviel immer moglich gleichheit gehalten und E. F. Gn. herrn vaters
kirchenordenunge und agenden gestrack nachgegangen worde, dordurch nit
allein der gemein mann zu zucht und andacht gereizt, sundern auch allerlei
! Das Datum erhellt aus dem Begleitschreiben, a. a. O. Bl. 172. Die
sachlich bedeutsamen Abweichungen des Konz. vom Orig. werden in den
folgenden Anmerkungen angegeben.
? Das ganze Bedenken knüpft an die Beschlüsse der Leipziger August-
konferenz von 1545 an.
* Anstatt der Worte „allen — nachgegangen werde“ stand zuerst im
Konz.: „ein einhellige vernunftige ordenunge gemacht und gehalten wurd“.
232 Erich Brandenburg.
ergernus, dissolution und leichttertigkeit mocht vermieden werden, und
konnte gleichwohl das volk durch die predicanten des genugsam berg
und unterweiset werden, wie sie dann den mehren theil gott lob ailberen
wissen, dass hieran die seligkeit nit haftet noch dodurch erworben wiri,
sunder allein, dass es um der zucht und ordenunge willen beschehe, die
auch Sant Paul in der Kirchen erfordert, ahne welchs nit allein die kirche,
sunder auch kein haus wohl noch recht die lenge kann regirt werden.
Wir! wissen auch gott lob in E. F. Gn. lande mit den ceremonii:
keine zweiung, dann alleine, dass man an etlichen orten den chorröck ge-
braucht und das sacrament ufhebt und an etlichen orten nicht. Un: te-
dunket aber, dass man domit geduld hette, bis dass sie sich selbst mit der
zeit des mit einander verglichen, und dieweil des chorrocks halber der ratt-
schlag, nechst anno 45 zu Leiptzk gehalten, etwas dunkel gestellt und
sich uf die underrede die zu Leiptzck anno 44 Letare gehalten reien,
dorinne klar stehet, wu der chorrock im brauche blieben, oder wu mar
denen zu tragen geneigt, da sollte man ihnen gebrauchen, welchs ganz dp
ungewiss ding ist; dorum dunket uns, dass mans klar machte, wie wir u:
spatium und hinden am ende desselbigen artikels gesetzt haben, nemlich
wu der chorrock itzo im brauch ist, do soll er behalten werden; dann wir
spuren, dass ir eins theil soviel doran gelegen ist, denen nicht zu tragen,
dass wirs vor bequemer achten, also wie es itzo ist bleiben zu lassen, bi
sie sich des mit einander von gutem willen vergleichen.
Darnach, was anlangt den bann und die strafe offentlicher laster, haben
wir die laster, die sie im rathschlage anziehen ubersehen, und bedenken,
dass das consistorium um dieselben laster dann allererst bannen sollte.
wann die weltliche oberkeit hinlessig were in der strafe, wie dovon in der
zellischen ordenunge ein klarer artikel gestellt ist, und solchs musste hinzu-
gesetzt werden, dann wir haben denselben rathschlag nicht bei uns.
Und dass in alle wege der bann deme consistorio befohlen werde und
die superattendenten und pfarrer vor sich ahne des consistorii befehl keinen
zu bannen haben. |
Dass auch uber den kirchendienern mit fleiss und ernst gehalten werd,
ist recht, noth und billig, ungezweifelt, die werden sich auch wiederum
nach ihrem stand und beruf halten und durch ihr christlich gottfurchtig
1 Die Worte „wir — keinen zu bannen haben‘ sind im Konzept vor
Fachs nachträglich zugefügt. Anstatt ihrer stand ursprünglich „Wir wissen
aber auch nicht anzufechten, dass man den abschied des itzo werenden
colloquii zu Regenspurg erwarte, ob vielleicht in den dingen allda etwas
mocht verglichen oder geschlossen werden, darnach man sich hierin soviel
bass zu richten und den sachen nachzukommen hett, und dass man mittler
weil mit der publication oder abdruck solcher ordenunge, auch der agenden
und kalender bis zu endung des itzigen colloquii innehalt, doch aus
gescheiden die artikel, so von der priester zucht gestellt, dann wir bedenken
auch nutz und gut sein, dass die je ehr je besser in druck publicirt und
allen pfarneren und kirchendienern, sich daraus zu bessern, zugestallt
werden.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 233
zuchtig leben und sittigen ordentlichen wandel dem gemeinen volk gute
exempel geben und ihre selbst reputation und achtunge dordurch fordern;
und wurden die artikel von der priester zucht, dovon vor gemeldet, wann
die publicirt, hierzu wohl dienstlich sein.
Nachdeme! auch itzo gesucht wirdet, dass man den pfarrherrn die alten
privilegia und exempciones verneuen soll, also dass sie und die kirchen-
gutere der weltlichen obrikeit nicht unterworfen und sie, ihre weibe und
kindere von steuern freie sein wollen und dergleichen, weiss menniglich
wohl, dass Luther und andere solche privilegia verworfen, geschrieben und
gepredigt, dass die wider gott sind.
Aber uns dunket, dass es nicht unbequem sei, dass ein superattendent
vor deme consistorio, ein pfarrherr vor seinem superattendenten, und ein
diacon vor seinem pfarrer schulde und dergleichen sache halber beklagt
werden. Dann schwer wollts fallen, dass die borger und baurn geringer
sach halber im lande allwege kegen Meissen und Merseburg laufen sollten.
Wann es aber die wege erreichte, dass uf der consistorien, superatten-
denten und pfarrer weisunge oder erkenntnus die kirchendiener die leute
nicht bezahlten oder auch in offenen bekannten oder unvorleglichen ver-
brieften schulden nicht geweist und die leute gefehrlicher weise ufgezogen
werden wollten, dass die wurkliche hulfe in der kirchendiener eigen gutere
die weltlichen gerichtsherrn zu thun hetten. Dann die geistlichen haben
doch sonst keinen zwang noch gerichtsdienere; und was sie der dinge thun
sollen, do will man von den fursten erstattunge der unkost haben, wie mit
den visitacionibus.
Also will auch bedenklich sein, wann ein pfarrherr einen edelmann
oder gemeine oder auch einen einzelnen mann beklagt, um entziehunge willen
der pfarrguter (welchs dann im lande sehr gemein ist) dass sie gestrack
vor das consistorium sollen geladen werden, dann wir tragen sorg, das con-
sistorium sei zu schwach, und wirdet der adel davor nicht gestehen noch
gestatten wollen, dass man ihre leute solcher sach halber dovor lade, wie
man dann bereit findet, dass sie sich zum theil vernehmen lassen, sie haben
einen herrn, der ihnen zu gebieten und zu verbieten habe, sie wollen nicht
zween herren haben.
Darum sollte das beste sein, dass die pfarrherrn solche sachen vor
E. F. Gn. oder deme hofgerichte wider die schriftsessen und wider die amt-
sessen in amten suchten; dann wir besorgen, die consistoria werden zu
schwach darzu sein und ihnen eine verachtung brengen.!
Dass den armen pfarren ufm lande?, so nit versehen oder nach not-
dorft dotirt seind, von den itzo oder kunftig vacirenden vicarien der thum
was zugelegt werde, achten wir auch vor ein gut christlich werk, und
dass dieselben besserunge den pfarren nach erheischunge einer jedern not-
dorft incorporirt und perpetuirt wurden, dass auch an den orten, da die
! Die Worte „Nachdem — verachtung brengen“ fehlten ursprünglich im
Konz. und sind erst nachträglich hinzugefügt.
? Die Worte „ufm lande“ sind nachträglicher Zusatz im Konz.
234 Erich Brandenburg.
vorigen der pfarren einkommen gefallen und ihnen abgezogen !, die wieder
aufgericht, in esse bracht und perpetuirt wurden, das wurd darzu dienen
dass die pfarrer alsdann bei ihren gefellen und einkomnen durch die con-
sistoria, oder dohin es E. F. Gn. befehlen wollten, ahne grosse weitleuftig-
keit konnen gehandhabt werden.?
Wie aber der pfarrer und andere kirchendiener verlassene weib und
kinder zu bedenken, achten wir, dass solchs eins weitern rathschlags be-
darf. Item dass die schulmeister und ihre collaboratores furnehmlich aus
der universitet zu Leiptzig genommen, ist ein nutzlich gut bedenken. In
der frage bei dem sacrament des heiligen taufs bedenken wir rathsam,
christlich und gut, dass dies alles, wo es mit ichte gesein konnte, uf das
wort gottes und der heiligen apostel alleine und sonst uf keiner menschen
lahr, wie heilig die auch sein, astringirt wurd, in betrachtunge wie leicht-
lich die menschen auch von der rechten lahr fallen und sich verandern
konnen, wie das grosse exempel vorhanden.
Und wiewohl die wort in der frag vom lehramt nit ahne sundern be-
dacht gestellt und sich dahin ziehen mochten, so besorgen wir doch, der
gemeine mann verstehet die also nit, und dass sich viel doran ergern
mochten und liessen uns mehr gefallen, dass man der worte und fragen
gebrauchte, wie die in der Zelle vor gut angesehen, oder aber, dieweil sie
die frage in gemein uf das ganze ministerium richten wollen, dass man
anstatt des worts lehramt setze kirchenamt, dass es also stunde: ,,Glaubstu
dass unser kirchenamt, sacramentamt und taufamt recht sei?” Denn das
wort lehramt offendirt die einfültigen, die wollens verstehen uf die lahr,
dass sie sollen glauben alles, was die pfaffen® reden und lehren, solle
recht sein, wie dann neulich einer bei der taufe geantwort, er konne nit
alles glauben was sie reden, dann es stehe geschrieben, alle menschen
seind lugner.* Einen sonderlichen kirchensenat zu verordnen, bedarf nit
allein des vergeblichen kosten halber, sundern auch von wegen meher
ursachen eines grossen bedenkens, domit man nit per diversa regimina in
der Kirchen ja® in stedten und im ganzen lande, partheien und zweiung
verursache. Deshalben wird es dafur angesehen, nachdem die bischoflichen
und andere hohe amte in der kirchen mit christlichen frommen gelehrten
personen sammt den superattendenten und dann den consistoriis® bestallt,
und dieselben ihrer amte recht warten werden, das solle der rechte kirchensenat
! „Und ihnen abgezogen‘ nachträglicher Zusatz.
l * Hier folgte im Konz. folgender Satz: Dass auch in den pfarren, da
die pfarner zum predigtamt nit geschickt, uf den dorfern die hauspostillen
wochentlich vorgelesen werde, misfellt uns itzo zur zeit auch nit. Doch
dass uf besserunge mit ernst getracht werde. Item mit dem vorsprechen
der 10 gebot, glaubens, gebet und der formen der offenen beicht.
® Im Konz. steht „prädicanten“ anstatt „pfaffen.“
t „Und — lugner“ nachträglicher Zusatz.
" „Ja — lande“ nachträglicher Zusatz.
° „Und dann den consistoriistt nachträglicher Zusatz.
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 235
sein. Und da dann aber schwere glaubenssachen furfallen, die! den con-
sistoriis nicht konnten allein vertrauet werden und es vor noth angesehen,
so konnen die bischofe und consistoria sammt den superattendenten (wie
dann itzo geschehen) zusammen kommen und sich derhalben vergleichen.
Und® dieweil es nu mit dem colloquio zu Regenspurg die gelegenheit
gewunnen, dass man sich endlicher vergleichunge nicht mehr zu versehen,
so bedechten wir unterthenig, dass man die ordenunge, wie die Bartholomei
nechst beschlossen und hierbei ist, drucken liess, nicht zu feilem kaufe,
sondern, dass die superattendenten iglichem pfarrherrn ein exemplar zu-
schickten, sich darnach zu richten und es nit weiter bracht worde. Allein
was E. F. Gn. dorinnen endern wollten, dass musste zuvorn geendert
werden. Und wir achten, dass mit der tauffrage nit anfechtunge haben
wurd, wann gleich E. F. Gn. die worte also setzen liessen: „Glaubstu, dass
unser kirchenamt sacrament und taufamt gottes ordenunge und recht sei?“
So konnten auch in deme E. F. Gn. der vornehmsten superattendenten ge-
muet erforschen lassen, als Leipzik, Dresden etc. Aber des consistorii
ordenunge dorfte nicht gedruckt werden, noch auch das bedenken so zu
Leiptzk Letare anno 44 iu schrift bracht, dann dorinne ist allerlei, das
sich schwerlich leiden wirdet.
Nachdem aber auch die superattendenten harte dringen uf eine visi-
tation, dass sie von einem orte zum andern umzogen und visitirten und er-
forderten dazu, dass u. gn. f. und h. die unkost trage etc. bedunket uns,
dass dieser artikel wohl zu erwegen, dann daraus kann guts und böses
folgen.
Also hielten wirs aber sollt zu thun sein, dass ein jeder superattendent
ides jahres einmal alle pfarrherrn seiner superattendenz zu sich erforderte,
oder sich mit ihnen eines gewissen tags und zeit im jahre vergliche, wann
sie kommen mussten, uf dass man sie allwege nicht beschreiben dorfte,
und dass der superattendent doselbst horete, was mangels ein ider hette,
dass er auch sie examinirte, zuforderst die ihme verdechtig, und dass die
superattendenten eins iden bischofthums ides jahrs oder in zweien jahren
einmal an den ort, do der bischof residirt, kemen, sich doselbst unterreden,
was ein ider in seiner superattendenz vor mangels habe; do konnten sie
sich der dinge vergleichen und rath finden, was auch noth were an die
landesfursten gelangen lassen, und vermocht solche zehrung ein ider pfarr-
herr und superattendent selbst zu tragen.
Dann dass der bischof oder die superattendenten im lande umziehen,
die bauern vor sich bescheiden, befragen und verhoren der guter halber
und bei ihnen schaffen und gebieten sollten, wie der rathschlag so Letare
a. 44 zu Leipzig gehalten, zum theil besagt, das will nit allein unkost,
sondern auch allerlei einfuhrunge und widerwillen bei den edelleuten
1 Anstatt der Worte „die den“ zum Schluss des Aktenstückes stand ur-
sprünglich: „und es vor noth angesehen, weiters raths dorin zu gebrauchen,
so kann man more veterum zu conciliis provincialibus schreiten, wie das
uf den fall in der reformacion auch ferner konnte nutzlich und fruchtbarlich
geordent werden.“
236 Erich Brandenburg.
machen. So wollts auch die dorfpfarrer beschweren, dass ir keiner unter-
lassen worde, sich uf seinen superattendenten zu richten, ihme eine malıet
oder verehrunge zu thun; doher seind auch unter deme babstthum allerıa
exactiones verursacht worden, letzlich auch die charitativa subsidia.
Nr. 6. Ungenannte Superintendenten an Herzog Moritz. Alt-Zelle 1546
September 22.
Or. Dresden H-St-A. Loc. 9026 Fürst Georg zu Anhalt. Bl. 29— u.
Nachdem durch E. F. Gn. kanzler, herrn Simon Pistoris, beider rechten
doctorem, uns beschriebenen superattendenten haben gnediglichen lassen
anzeigen, wie etliche aus uns und den pfarrherrn so unsern superattendenzen
zugeordnet, sein, die sich in ihren predigten und gebet ungleich und gan:
entgegen halten sollen ausgeschriebens unterrichts, von herrn Georgen,
fursten zu Anhalt, coadjutorn, aus lautern gehessigen affectibus reden,
im ziel des amts nit bleiben; derohalben sollen wir uns des enthalten
und der sachen einig werden, beruhrten ausgeschriebenen unterricht vor
uns nehmen, darinne besehen, was zu bessern oder nicht, und uns alsdann
derselben gemess halten, und wie das mit mehren worten und nach vermug
E. F. Gn. unterschriebener instruction ist furgetragen. Darauf wir supe-
rattendenten von u. gn. h. dem coadjutorn befragt, die unterricht vor die
hand genommen, uberlesen und bewogen, und haben uns nit konnen er-
innern, dass wir vor unser person dem gemelten ausgeschriebenen unterricht
uns ungemess verhalten, sondern vielmehr dem nachgegangen, wie die notel
und inhalt derselben mitbringt, beide predigen, vermahnen und gebet be
langend. Denn wir nicht von ungewisser zeitung aufm predigstuel, die zu
verbitterung dienen, geredt. Soll man aber, wie in der ordnung vermeldet,
die greuliche laster, und was wider gottes wort streitet und dem entgegen,
strafen und zur buss vermahnen, dem volk anzeigen, was fur ein grausame
sund es sei, gottes wort wissentlich verfolgen und verachten, ab exempli
scripturarum gottes zorn und strafe einbilden, und nach der heiligen merterer
exempel zur bekenntniss, und, so von gott ein kreuz oder verfolgung uler
uns verhenget, die leut zu christlicher bestendigkeit bei seinem gottlichen
wort fest zu bleiben, mit trostlichen vermahnungen sterken, und dass die
arme Deutsche nacion (darin gott sein wort hat lassen leuchten) nit ver-
lassen werde, bitten, auch die leut gemeiner und sonderlicher nothdurft
erinnern, und wie mehr in der notel des unterrichts verleibet, wie uns auch
ohne das vor gott und der welt amts halben geburt, und uns in dieser
vorstehenden not zu erinnern, eben dieser unterricht gestellt, so konnen und
mogen wir das nit meiden, mussen der sachen unter augen gehen, davon
reden und schwarz schwarz, weiss weiss nennen und ad nostra tempora
appliciren, dann gottes wort stehet und erstrecket sich uf alle zeit. Das
nun solchs appliciren, strafen und vermahnen aus gottes wort uns ausgelegt
sollt werden, als theten wir hiemit wider den gemelten unterricht, und soll
alles ex affectibus privatis und zu verbitterung geredt heissen, und aus dem
ziel des amts geschritten, konnen E. F. Gn. sich gnediglichen erinnern, wie
schwer und ganz unmuglich solches zu meiden und einem iglichen predigen
und beten, wie ers gern hette und nachdem er affeccionirt, und derhalben
in E.F. Gn. getragen und verunglimpft sollen werden. Demnach von uns
U on men ame enge ra een ABER un un Ad Lagen det man
Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 237
superattendenten demutiglichen und untertheniglich gebeten ein declaration
beide ferner des unterrichts und der wörter in der instruccion verleibet
(affectibus, aus dem ziel des amts schreiten), so hat sich befunden, dass
weder E. F. Gn. gemut noch ausgeschriebner ordnung meinung und inhalt
dahin sich nit erstrecken oder gehen, dass uns und andere in E. F. Gn.
furstenthum pfarrherrn und predigern gewehret oder verboten sein soll,
des babsts und seines anhangs eingeführte irrthum zu strafen, darwider
zu predigen und das volk davor zu warnen, auch nit gemeint sein soll, dass
wir vor Ksl. Mt., kurfursten und fursten dermassen und gestalt bitten sollen
anderst dann wie im formular begriffen, welchs wir neben dieser anzeigung
E. F. Gn. kanzler vorgelesen und schriftlichen zugestallt haben. Und damit
als viel immer moglichen, diesfalls auch gleichheit gehalten und wider Ksl. Mt.
oder ander potentaten (wie dann unser gemut und meinung nicht ist) ge-
lestert wurde, haben wir superattendenten dasselb verglichen formular ein-
muthig zu gebrauchen vor gut angesehen und wissens nach gelegenheit der
sachen vor gott und in unserm gewissen nit gelinder zu machen.! Und
bitten derhalben E. F. Gn. untertheniglich, E. F. Gn. wollens ihr gnediglich
gefallen lassen und unser gnediger furst und herr sein und bleiben und im
gnedigen schutz und schirm behalten. Und ob sichs begebe, dass unser
einer oder mehr bei E. F. Gn. verunglimpft und angegeben, dass E. F. Gn.
uns zu untertheniger verantwortung gnediglichen kommen lassen. Das wollen
wir gott vor E. F. Gn. lang leben gluckselige regiment treulich bitten und
in aller unterthenigkeit nach unserm vermugen verdienen. Datum zur Alten
Celle Mittwoch nach Matthei anno 1546.
T Das Formular der Fürbitte liegt bei, Bl. 38. Die Stelle, von der hier
die Rede ist, und welche die Superintendenten nicht gelinder zu machen
wissen, lautet: „Zum andern vor alle weltliche oberkeit, Ksl. Mt. und andere,
dass sie gott mit erkenntnis seines worts erleuchte und aus des babsts trug
und verleitung gnediglich wolle erretten“.
238
Kritiken.
Gustav Schnürer, Die Verfasser der sogenannten Fredegar-Chronik.
Freiburg i. d. Schweiz 1900. 4° 264 S. (Collectanea Fribur-
gensia fasciculus IX.)
Nach Kruschs bahnbrechenden Untersuchungen über die so
genannte Chronik der Fredegar (Neues Archiv B. VII und Script
Rerum Meroving. IL S. 1—18) hätte man kaum geglaubt, dass
dieser rätselhaften Schrift so bald wieder eine ebenso umfang- wie
geistreiche Abhandlung gewidmet würde. Dass es Schnürer gelungen
ist, auf diesem so sorgfältig abgemähten Ackerfelde trotzdem noch
eine gute Handvoll Aehren zu lesen, zeugt von keinem geringen
Scharfsinn und von einer unermüdlichen Arbeitskraft.
Krusch hat, wie man weiss, dargethan, dass das Werk drei
Verfasser hat, deren beide ersten Burgunder sind, während der dritte,
der 658 schrieb, als ein dem Karolingerhause ergebener Austrasier
anzusehen ist.
Schnürer geht von diesen Ergebnissen aus und sucht die Frage
der dreifachen Autorschaft noch näher zu beleuchten. Seiner Ansicht
nach schrieb der erste Verfasser (A) bis 616 (Fredeg. IV, 44) nicht,
wie Krusch meint, bis 613 (Fredeg. IV, 39). Dieser Verfasser habe
nicht bloss die Kompilation aus dem Liber Generationis und den Aus
zügen des Idatius und des Hieronymus verfertigt, sondern auch die
Epitome der sechs ersten Bücher der Chronik Gregors von Tours
beigefügt. Von einer Benutzung Burgundischer Annalen, welche
Krusch annimmt, sei bei ihm keine Spur, wohl aber scheine er eine
brunichildenfreundliche Vorlage überarbeitet und vielfach in bruni-
childenfeindlichem Sinne verändert zu haben. Er sei ein königlicher
Notar gewesen und habe dem Hausmeier Warnachar nahe gestanden;
Schnürer glaubt sogar in ihm den anrüchigen columbanischen Mönch
Agrestius zu erkennen.
Der zweite Verfasser (B) sei, wie der erste, ein königlicher
Notar, und dazu ein auf dem Gebiete burgundischer Geschichte gut
bewanderter Südfranzose, der Gelegenheit gehabt habe, längere Zeit
in Paris zu verkehren. Als Geschichtsschreiber sei er den beiden
Kritiken. 239
anderen durch seine Unparteilichkeit und Wahrheitsliebe überlegen.
Mit Krusch ist Schnürer der Meinung, dass seine Chronik mit dem
Jahre 642 abbricht.
C endlich sei ein offener Parteigänger des Hausmeiers Grimoald
und, wie schon gesagt, ein begeisterter Bewunderer der karolingischen
Familie; er scheut sich ebensowenig wie A, die Thatsachen im Licht
seiner persönlichen Vorliebe erscheinen zu lassen; übrigens muss man
erkennen, dass er eine gute Kenntnis von den Begebenheiten seiner
Zeit besitzt.
| Es folgt ein Anhang, in welchem dem Ursprung des Namens
Fredegar mit grosser Akribie nachgegangen wird. Wie bekannt,
erscheint der Name zuerst bei Scaliger a. 1598; nach Schnürer ist
er einem Irrtume Goldasts zu verdanken, der denselben aus einem
fehlerhaften Passus der Chronik selbst herausgelesen hatte, sein Ver-
sehen später erkannte, aber nicht mehr eingestehen oder irgendwie
gut machen wollte.
Diese kurze Uebersicht der inhaltsvollen Schrift wäre jedoch nicht
genügend, wenn ich nicht noch hervorhübe, dass S. 168 — 206 sich
eine eindringende Forschung über den Ursprung der fränkischen
Trojasage entwickelt, in welcher sich Schnürer hauptsächlich mit
Heeger über diese so oft bestrittene Frage auseinandersetzt.
Wie verhält es sich nun mit all diesen Ergebnissen der Kritik
Schnüärer’s?
‘Ich verhehle mir keineswegs,’ schreibt der Verfasser selbst am
Schlusse seiner Arbeit, ‘wie viele meiner Ergebnisse auf Hypothesen
beruhen. Wenn ich trotzdem es wagte, sie als solche der Oeffent-
lichkeit zu übergeben, so ermutigt mich dazu die Einsicht, dass ein
Vorwärtskommen auf anderem Wege hier vielfach nicht möglich ist.’
(8. 235.) Mit diesen Worten hat Schnürer sein Werk richtig cha-
rakterisiert. Der fast ausschliessliche Gebrauch der subjektiven Kritik,
auf welche er durch den Erhaltungszustand seiner Quelle sich an-
gewiesen sah, wird wohl gewissen Lesern bedenklich erscheinen, und
nicht alle seine Folgerungen werden sich bei den Kundigen derselben
Anerkennung erfreuen können. Ich z. B. möchte mich nicht leicht
von dem Bestehen einer brunichildenfreundlichen, von A überarbeiteten
Quelle überzeugen lassen, und die Autorschaft des Agrestius ist bis
jetzt, meines Erachtens, nicht mehr als eine geistreiche Konjuktur.
Andrerseits sehe ich die Erörterungen über die enge Beziehung
zwischen unseren drei Autoren und dem Hof resp. dem Hausmeier
geradezu als eine willkommene Errungenschaft der Forschung an,
und würde gerne noch andere Punkte betonen, in welchen ich mit
Schnürer übereinstimme, wenn ich die dieser Rezension gestellte
DRE De D e WIR gx ` on op ` em, wf ` ==
240 Kritiken.
Grenze nicht schon überschritten hätte. Es sei mir wenigstens mu
Schluss noch erlaubt, den wackeren Forscher für die Erstlingsarkt
auf dem mühevollen Gebiete der merowingischen Geschichtsschreibu:
aufrichtig zu beglückwünschen.
Lüttich. Gottfried Kurth
Lauer, Le regne de Louis IV d’ Outre-Mer, Paris 1900.
In der grossen Sammlung der von der Ecole des Hautes-Érudes in
Paris unter der Leitung G. Monods herausgegebenen Bibliothek, diè
überwiegend, aber nicht ausschliesslich, aus darstellenden Werken b-
steht, hat man begonnen die karolingische Epoche der französisch
Geschichte unter dem Namen von Annalen zu behandeln, wen
A. Giry die Anregung verdankt wird. Auf das Buch Favres übe
Odo, Eckel's über Karl den Einfültigen ist daher nunmehr als Furt
setzung Ludwig der Ueberseeische von Lauer gefolgt. Wenn A
Jahrbücher der Deutschen Geschichte in der ganzen Art der vg
wiegend kritischen Behandlung offenbar zum Vorbilde gedient Mei
— auch darin, dass mehrere eingehendere Untersuchungen als Ar
hänge erscheinen — so tritt dagegen die Form des Jahrbuches bir
äusserlich nicht hervor, sondern es ist nur die Zeitfolge der Be
gebenheiten im Ganzen massgebend gewesen. Auch darin aber be
steht Aehnlichkeit zwischen beiden Sammelwerken, dass es sich a
nächst nur um die äussere, sog. politische Geschichte im Anschlu:
an die Person des Herrschers handelt, die inneren, namentlich aub
wirtschaftlichen, Verhältnisse treten ganz zurück, wie sie ja de
dings auch nicht in einzelnen Stücken, sondern mit Nutzen nur fü
einen grösseren Zeitraum zusammenfassend behandelt werden köme
Der Verfasser des vorliegenden Werkes, welches mit Genehm'
gung und also unter Verantwortung von Monod und Lot erschienet
ist, hat ungemein fleissig gearbeitet, ja seine umfänglichen Ar
merkungen erdrücken bisweilen fast den Text. Die vorangestellte
Bibliographie füllt 11 (!) Seiten und von wichtigen Werken haben
wir darin nur Ottenthals Regesten des sächsischen Kaiserhauses ver
vermisst. Neue Quellen gab es allerdings für diesen Abschnitt
schwerlich zu entdecken, und die Sammlung des Materials war dch
das, wenn auch geistlose, Buch von Kalckstein’s über das französische
Königtum wesentlich erleichtert. Nach besonderen Reizen der Dar
stellung wird auch hier nicht gestrebt, vielmehr handelt es sich um
eine breit ausgeführte, sorgfältige, bis ins Einzelne gehende kritische
Durcharbeitung des gesamten Stoffes nach deutscher Methode. ZU
rühmen ist namentlich auch die Mühe, die auf die geographischen
Bestimmungen verwendet wird — obwohl mir die Gleichstellung von
A ebe SE
Kritiken. 241
Veusegus mit Visé S. 84 aus phonetischen Gründen auch unmöglich
erscheint — wie u. a. auch die Feststellung der nach manchen Seiten
hin in dieser Periode etwas zweifelhaften Grenzen Frankreichs.
Ebenso wird man das Urteil über den Helden des Buches und seine
Gegner, das von der bisherigen Auffassung wenig abweicht, verständig
und massvoll nennen können.
Wiewohl der Verfasser gegen die Vermutungen seiner deutschen
Vorgänger, denen er soviel zu verdanken hat, oft eine übertriebene
Skepsis an den Tag legt, lässt er es selbst nicht selten an unbefangener
Kritik fehlen. So, wenn er (S. 9—10) in direktem Widerspruch mit
den Quellen Karl den Einfältigen vor seiner Ehe mit Frederuna schon
einmal vermählt sein lässt, wenn er aus dem Umstande, dass Widu-
kind von französich sprechenden Lothringern redet, den Schluss zieht,
(S. 41) ganz Lothringen habe damals französisch gesprochen, also
auch Aachen, Köln, Trier u. s. w.! Unzweifelhaft muss auch unter
Ludwig ein Verzicht auf Lothringen, den der Verfasser (S. 85—86)
ableugnet, stattgefunden haben.
Der Beiname !’Oiseleur für Heinrich I hat in Frankreich keine
grössere Berechtigung, als bei uns der Vogelsteller. Das Wort Teu-
tisca bei den Verhandlungen der Synode zu Ingelheim 948 in rustica
Romana umdeuten zu wollen (S. 183), ist die baarste Willkür. Den
Herzog Eberhard von Franken lässt Hr. Lauer (S. 47 A 1) durch
eine unbegreifliche Verwechselung bei Birten fallen! Auf dem Stamm-
baume (S. 304) der angelsächsichen Ehen erscheint noch Ludwig
der Blinde als Schwiegersohn des Königs Eadward, obgleich ich längst
nachgewiesen habe, dass diese früher vergeblich gesuchte Persönlich-
keit ein Herzog Alberich war. Das gutlateinische Wort horno (S. 225)
ist nicht gleich hodierno, sondern — hoc anno, deutsch heuer.
Bei der Beurteilung der Quellen muss ich gegen die völlig un-
gerechte Bemerkung (S. XIII) Verwahrung einlegen; dass ich (ebenso
wie es Lair in der That thut) den epischen Charakter der Erzählungen
Dudo’s verkannt hätte. Meine Abhandlung im 6. Bande der For-
schungen hat gerade zum ersten male diesen sagenhaften Charakter
in umfassender Weise nachgewiesen. Wie reimt es sich mit dieser
überlegenen kritischen Einsicht, dass der Verfasser (S. 10) die ver-
meintliche Ehe von Karls des Einfültigen Tochter Gisela mit Rollo
mindestens als möglich festhält? (Sein Vorgänger Eckel hatte sie
sogar wieder so vollständig in Schutz genommen, als ob eine histo-
nsche Kritik überhaupt nicht existierte!) Der abermals versuchte, in
einem besonderen Anhange begründete Nachweis, dass Flodoards An-
nalen ursprünglich bis 893 zurückgereicht hätten, scheint mir keines-
Wegs i ; i í
Bs überzeugend, am wenigsten, dass Richer diesen jetzt verlorenen
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 17
242 Kritiken.
Teil gekannt haben solle. Wenn man auf die Angabe des richtigen
Zeitpunktes für die Einsetzung Karls des Einfältigen bei ihm »
grossen Wert legt (S. 263), warum nicht einen ebenso grossen darauf,
dass er auch das genaue Datum von Odo’s Wahl im J. 888 anzeigt?
(Das Todesdatum Odo’s, welches der Verfasser ihm auch zuschreibt,
hat er gar nicht.) Hätte Flodoard für diese Zeit schon Annalen ge
schrieben, so konnte er doch darin keinenfalls die endgiltige Ueber-
lassung der Normandie an Rollo übergehen, gleichwohl zeigt sein an-
geblicher Benutzer Richer über dies epochemachende Ereignis voll-
kommene Unwissenheit.
Unter den Anhängen befinden sich u. a. auch 2 Grabschriften
auf Ludwig, die schwerlich gleichzeitig sind, die Visionen der Fle
thilde und die schon öfter abgedruckte Leichenklage auf Wilhelm
Langschwert. Ein sorgsames Register und Inhaltsverzeichnis be-
schliesst das Werk. — Ohne den Wert dieser Jahrbücher im mindesten
herabsetzen zu wollen, möchte ich doch schliesslich hervorheben, das
unsere Nachbarn jenseits der Vogesen der Geschichtswissenschaft noch
einen viel grösseren Dienst erweisen würden, wenn endlich die voll-
ständige Ausgabe der Königsurkunden von Karl dem Kahlen an zu
Tage träte, ein Werk, würdig der Nachfolger Mabillons!
Berlin. E. Dümmler.
Konrad Burdach, Walter von der Vogelweide. Philologische und
historische Forschungen. 1. Teil. Leipzig, Duncker und Humblot.
1900.
Das Buch bietet Bekanntes und Neues, und macht zugleich Ver
sprechungen für die Zukunft, Bekannt ist das Lebensbild Walthers
von Burdach, das schon 1896 in der Allgemeinen Deutschen Bio-
graphie (Bd. 41) erschienen ist, und das nun in nahezu unveränderter
Gestalt einem weiteren Publikum zugänglich gemacht wird. Sehr mit
Recht, denn der Verfasser hat damit seinem bahnbrechenden Jugend-
werk ein würdiges Gegenstück an die Seite gestellt. Der besondere
Wert dieser jüngsten Walther-Biographie besteht darin, dass der ganze
politisch-historische Hintergrund, vor dem die Gestalt des grossen
Lyrikers sich abhebt, auf grund eingehender eigener wissenschaftlicher
Forschungen gezeichnet wird, und dass Walthers Anschauungen in
den verschiedenen Perioden seines Lebens mit der Gedankenrichtung
der Kreise, in denen und für die er dichtet, in Zusammenhang ge
bracht werden. Sehr wesentliche Vorarbeiten sind für eine solche
Behandlung des Gegenstandes schon von Wilmanns, sowie neuerdings
von Schönbach und von Schulte, der die auf germanistischer
Seite lange vernachlässigte Sozialgeschichte der Minnesängerzeit auf-
Kritiken. 245
geklärt hat, geliefert worden. Die Folge davon war, dass, während
man sich vorher vergeblich abgemüht hat, aus den kurzen An-
deutungen des Dichters seinen Lebensgang zu rekonstruieren, sich
jetzt der Stoff für seine Biographie als unerschöpflich erweist, da
jeder Fortschritt im Verständnis für das Geistesleben und die poli-
tischen Tendenzen von Walthers Zeitalter auch seine Persönlichkeit
klarer hervortreten lässt. In der Einleitung zu seinem neuen Buch
proklamiert Burdach geradezu die engste Vereinigung von philo-
logischer und historischer Forschung als ein neues Ziel der Ger-
manistik, die er erst dadurch zu einer wahren mittelalterlichen Philo-
logie zu erheben hofft. Seine Einzeluntersuchungen, von denen er
dem vorliegenden 1. Teil des Werkes zwei, — ,„Walthers Scheiden
aus Oesterreich“ und „Walthers erster Spruchton und der staufische
Reichsbegriff“ — beigiebt, zeugen davon, wie ernst es ihm mit der
Durchführung seines Planes ist, wie gründlich er sich in den all-
gemein-historischen Teil der Aufgabe hineingearbeitet hat. Freilich
eröffnet sich hier noch ein weites Arbeitsfeld; besonders die Ver-
wertung der lateinischen Litteratur des Mittelalters für die Beurteilung
der politischen Anschauungen und Strömungen ist vorläufig noch sehr
erschwert durch das Fehlen einer zusammenfassenden Darstellung ihres
Entwickelungsganges. Und eine Einbeziehung dieses ganzen Arbeits-
gebiets in den Bereich der deutschen Philologie, wie sie Burdach
wünscht, dürfte doch vielleicht eher die von ihm nicht beabsichtigte
Folge haben, dass in der Germanistik die litteraturgeschichtliche For-
schung von der sprachwissenschaftlichen abrücken und ein Zweig der
allgemeinen Geschichtsforschung werden würde.
Leipzig. Dr. Heinrich Leo.
Urkundenbuch der Stadt Basel, herausgegeben von der Histo-
rischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel. Basel (R. Reich).
4. Band, bearbeitet von Rudolf Wackernagel, 1899. V u. 492 5.
7. Band, bearbeitet durch Johannes Haller, 1899. 579 S.
Am Schluss meiner Besprechung! der drei ersten Bände des treff-
lichen Werkes wies ich auf die beabsichtigte Veränderung des Arbeits-
planes hin. Diese ist jetzt erfolgt, und man findet im Vorwort des
vierten Bandes darüber das Nôtige. Als wesentlich verdient hervor-
gehoben zu werden, dass diejenigen Urkunden, die Politik, Verfassung
und Verwaltung der Stadt Basel betreffen, aus der Masse des ge-
sammelten Materials ausgeschieden werden und jetzt gleich in den
1 Deutsche Zeitschr. f. Gesch. Wiss. NF. 1897/98, Monatsblatt Nr. 7/8,
B. 216 ff.
17°
244 Kritiken.
vorliegenden und den diesen folgenden Bänden zur Veröffentlichung
gelangen, während die Urkunden über kirchliche, gewerbliche und
privatrechtliche Verhältnisse später nachfolgen sollen. Ausserdem
weist der Herausgeber ausdrücklich darauf hin, dass Akten nicht
mit aufgenommen werden, weil die Fülle des Stoffes zu gross ist, und
weil sie die bis jetzt einheitliche Gestalt des Werkes zu sehr ver-
ändern würden. Zweifellos wird man das Gewicht dieser Gründe an-
erkennen, und das um so eher, als gleichzeitig eine künftige, über den
blossen Abdruck hinausgehende Bearbeitung der Akten angekündigt
wird. Auch mir schiene es nicht glücklich, Urkunden und Akten
einfach in chronologischer Ordnung aneinander zu reihen. Dem wider-
spricht doch die Eigenart beider Quellenarten, von denen die eine
rechtlich dauernde Wirkungen hat, die andere dagegen nicht.
Ueber die Technik des Unternehmens, die sich schon in den
früheren Bänden bewährt hat, ist nur wenig zu sagen. Es genügt
hervorzuheben, dass neben den vollzogenen Urkunden auch Entwürfe
(Konzepte) berücksichtigt wurden.
Band 4 beginnt mit einer Urkunde König Albrechts zu 1301
(Nr. 1) und schliesst mit Nr. 469 zu 1381. Band 7 beginnt mit
Nr. 1 zu 1441 und schliesst mit Nr. 431 zu 1454. Vergleicht man die
Anzahl der Stücke mit der von mir früher (a. a. O. S. 217) gegebenen
Tabelle, so muss man die starke Beschränkung des Aufgenommenen
in den neuen Bänden beachten. Sehr deutlich wird das ungeheure
Anwachsen des Stoffes im 15. Jahrhundert. Es sind bis jetzt wohl nur
wenige Urkundenbücher vorhanden, die sich soweit der Neuzeit nähern.
Die beiden Bände haben gleich den vorhergehenden je ein Verzeichnis
der Handschriften und Drucke. Manche Titel könnten etwas aus-
führlicher mitgeteilt werden, z. B. Regestum Clementis. Dagegen fehlt
das Wörterverzeichnis von A. Socin. Hoffen wir, dass es nachgeholt
oder sonst in irgend einer Weise dafür Ersatz geboten wird.
Was den Inhalt des vierten Bandes betrifft, so hat der Reichs-
historiker besonders die Königsurkunden Ludwigs IV. und Karls IV.
zu beachten. Da sich die Forschung neuerdings, wie z. B. die Disser-
tation von W. Felten zeigt, wieder mehr dem lange vernachlässigten
Kampfe des bairischen Herrschers mit dem Papsttum zuwendet, werden
die darauf bezüglichen etwa 35 Nummern willkommen sein. Streng
genommen ist keine davon, höchstens mit Ausnahme von Nr. 99 und
100, ganz neu, sondern sie sind zumeist durch die Regesten Riezlers
oder Pregers schon bekannt. Die sauberen vollständigen Drucke sind
aber recht erwünscht, da der Herausgeber einige Versehen seiner
Vorgänger berichtigen konnte. Bei dem Hinweis auf das Vatikanische
Archiv genügt es jedoch nicht zu schreiben „Reg. 87“, sondern der
Kritiken. 945
Zusatz Vatic. zur Unterscheidung von Reg. Aven. ist unerlässlich,
da nicht jedermann Palmieris Manuductio gleich zur Hand hat. Bei
den nur in kurzem Regest gegebenen Bullen vermisst man das Incipit
(z. B. Nr. 53. 58. 84. 90. 91), das doch dem Diplomatiker so gute
Dienste leistet. Leider fehlt es auch häufig in Riezlers „Vatikanischen
Akten“, worüber man erstaunt sein muss. Bei Nr. 61. 91. 116 konnte,
wie sonst, auf die Regg. der Konstanzer Bischöfe verwiesen werden.
Der in den Kopfregesten, kurzen Inhaltsangaben, mehrfach vor-
kommende Ausdruck „Verkommnis“ (Nr. 33. 34. 37. 49 und öfters)
wäre besser durch einen anderen, etwa Uebereinkommen, zu ersetzen.
Warum wird der „Erwählte“ von Basel, wie in Nr. 63 und ander-
wärts, der „Elect“ genannt? Hier ist doch die deutsche Sprache
durchaus klar. Nr. 126 und 187 sind zwar kurz, aber kurze Inhalts-
angaben wären auch hier nicht vom Uebel. Im Register S. 463
sollte Kaiser Heinrich DO. nicht als „St. Heinrich“ angeführt werden,
wenn auch in der Urkunde „Sanctus Heinricus“ steht.
Aus dem Inhalt des 7. Bandes wird der badischen Geschichte
besonders reicher Gewinn erwachsen: die Urkunden der badischen und
hochbergischen Markgrafen sind darin recht zahlreich. Die Erwähnungen
des Basler Konzils sind im Register S. 545 zusammengestellt. Bedeutend
treten die Beziehungen der Herrschaft Oesterreich zur Stadt und die
Verhältnisse hervor, die sich um den Sieg des Dauphins Ludwig über
die Schweizer bei St. Jakob an der Birs (26. Aug. 1444) gruppieren.
Es sei namentlich der Kundschaften über Vorgänge vor und nach
der Schlacht gedacht, die der bischöfliche Offizial aufnimmt (Nr. 80
und 81). Sodann der Kundschaften über den Krieg der Schinder
(Nr. 94. 95. 99). Hier wird viel Ungedrucktes geboten, das mit den
Darstellungen von Tuetey, Leroux und Du Fresne de Beaucourt (der
Name ist im Bücherverzeichnis zu stark verkürzt) zu vergleichen sein
wird. Bei sehr langen Stücken, wie der Nr. 143, die von S. 214 bis
277 reicht, wäre es für des Nachschlagen sehr dienlich, wenn die
Jahreszahlen oder die Nummern oben auf jeder Seite wiederholt werden
könnten.
Das allgemeine Urteil über das Basler Urkundenbuch lautet jeden-
falls sehr günstig, und man möchte nur wünschen, dass die Historische
und Antiquarische Gesellschaft sowie die verdienten Bearbeiter sich
durch die einmütige Anerkennung der Fachgenossen für ihre Leistung
belohnt sehen. Schliesslich mag noch eine Frage angeregt werden: wäre
es nicht möglich, das gesamte Werk mit einem Sachregister auszu-
statten? Einer solchen Arbeit, die allerdings ohne eine gewisse Willkür
undenkbar ist stehen zweifellos mannigfache Schwierigkeiten entgegen.
Aber irre ich nicht, so kann allein mit einem solchen Hilfsmittel an
246 Kritiken.
die Erforschung der Zustände eines bestimmten Gebietes gegangen
werden. Wie viel liesse sich aus so sauber hergerichteten Abdrücken für
Wirtschafts- und Finanzwesen. lernen: Es liegen da zahllose Bausteine
für eine Kulturgeschichte des Oberrheins. Aber die mit diesen Dingen
beschäftigten Forscher, namentlich wenn sie nicht eigentliche Historiker
sind, werden mit blosser zeitlicher Reihenfolge der Urkunden nicht
viel anzufangen wissen und beherrschen die Basler Stadtgeschichte
nicht gründlich genug, um rasch das Wichtige des einzelnen Geschäfts
zu erkennen. Es wäre ein weiterer Ruhmestitel für die Bearbeiter,
wenn sie über ihre eigentliche Aufgabe hinaus die Verwertung des
so. reichlich Dargebotenen zu fördern vermöchten.! Dass sie sons
auf die Bequemlichkeit des Benutzers bedacht sind, geht auch daraus
hervor, dass sie für den Schluss der ganzen, Reihe ein chronologisches
Inhaltsverzeichnis aller Bände ankündigen.
Heidelberg. Alexander Gartellieri.
Julius von Päugk-Harttung, Der Johanniter- und der Deutsche
Orden im Kampfe Ludwigs des Bayern mit der Kurie, Leipzig,
Duncker u. Humblot, 1900. XIII und 261 SS. 8°.
In seinen „Anfängen des Johanniter-Ordens in Deutschland“
hatte Pflugk-Harttung schon die Haltung des Ordens im Streite Lud-
wigs des Bayern mit der Kurie, besonders die Thätigkeit des ersten
Herrenmeisters Gebhard von Bortfelde, mit berührt. In der Be
sprechung dieses Buches (s. Historische Vierteljahrsschrift Bd. Il
1900 S. 455) glaubte Referent diesen, Ansichten gegenüber eine ab
wartende Haltung einnehmen zu müssen, da jene früheren Dar-
legungen noch keinen genügenden Beweis erbrachten, P.-H. aber eine
weitere Untersuchung in Aussicht stellte. Dieselbe liegt nun in dem
zu oberst genannten, stattlich angewachsenen Buche vor, worin P-H
sich nicht auf den Johanniter-Orden beschränkt, sondern den, Deut-
schen Orden mit berücksichtigt; auf diesen, entfällt sogar der Haupt-
teil des Ganzen,
P.-H. schildert zunächst die Lage des deutschen Königtums und
1 Es sei gestattet, bei dieser Gelegenheit auf eine Anzahl die Basler
Geistlichkeit betreffende Bullen der Registerbände des Vatikanischen Archives
aufmerksam zu machen, die vielleicht mittelbar auch der Stadtgeschichte
zu gute kommen. Der nähere Inhalt ist mir nicht bekannt, da ich seiner-
zeit in Rom nur die Adressen und Daten vermerken konnte. Klemens VI.
Vatic. 208, 204*. 2070. — Innocenz VI. Vatic. 219, 240°; 220, 440°. 440°;
224, 4190: 244, 386; 225, 280%; 229, 40. 48%: 232, 176%. Aven. 122, 15%;
124, 6350. 536%; 131, 404*; 137, 156%, — Urban V. Vatic. 245, 222%; 249,
a4“, Aven. 150, 338°; 155, 602*®; 158, 603; 160, 548*; 168, 257%; 171, 338.
Kritiken. 247
des avignonesischen Papsttums, dann die Haltung der verschiedenen
Stände und Bevölkerungsklassen in Deutschland, eha er zur Betrach-
tung der Verhältnisse beider Orden. vor und in dem Kampfe über-
geht. Ref. muss es sich versagen, auf das Detail einzugehen, das
P.-H. zur Begründung seiner Ansichten beibringt, und sich. darauf
beschränken, die Hauptergebnisse kurz darzulegen. Der in seinen
ganzen Organisation internationale, aber seitens seiner massgebenden
Faktoren durchaus romanisierenden Tendenzen ausgesetzte Johanniter-
Orden war, zumal infolge seiner ungünstigen wirtschaftlichen Lage,
dem Papsttum gegenüber unfrei. Sein deutscher Zweig sah sich
daher unter dem Einfluss persönlicher Beziehungen mehrerer seiner
Hänpter (der Grossprioren Graf Albert von Schwarzburg und Graf
Berthold von Henneberg und des Priors von Böhmen, Graf Berthold
des Jüngeren von Henneberg) zu Ludwig selbst oder zum Hauptleiter
seiner Politik, dem Grafen Berthold von Henneberg, zur Neutralität
im Kampfe genötigt, nachdem der Versuch einer Vermittlerrolle!)
missglückt war. Beim Deutschen Orden ist zu unterscheiden zwischen:
dem Orden in Preussen unter dem Hochmeister und. dem Orden in
Deutschland unter dem Deutschmeister. Jener war nicht gegen Ludwig,
sondern eher für ihn (aber mehr, um gegen das vom: Papst oft
begünstigte Polen einen Trumpf auszuspielen), bewahrte jedoch meist
eine wohlwollende Neutralität, dieser nahm direkt Partei für den
König. Der Deutschmeister Konrad von Gundelfingen,. Ludwigs Be-
gleiter auf dem Römerzug, verfiel sogar persönlich der Exkommuni-.
kation. Nach seinem Tode trat der Orden minder schroff gegen den
Papst auf, suchte eher in vermittelndem Sinne zu wirken, hielt aber
bis zu Ludwigs Tode zu ihm. Diese kaiserfreundliche Haltung brachte
ihm auch verschiedene Vorteile materieller Art; erwähnt seien nur
1 P.-H.s Ansicht, Ludwig habe bei der Vermittlungsgesandtschaft
des Schwarzburgers durch seine voreilige Offensive den ganzen Konflikt
verursacht, ist jedoch zu optimistisch für die Bedeutung dieser Gesandt-
schaft. Ludwigs haltloses, wetterwendisches Wesen ist zwar kaum zu
billigen, doch andererseits ist zu beachten, dass er auch durch weiteres
Entgegenkommen 1323/24 schwerlich einen wirklichen, für ihn und das
Reich anständigen Frieden erzielt hätte. War auch das Vorgehen vor dem
Abschluss seiner eigenen Gesandtschaft taktisch unklug, für die Weiter-
entwicklung wäre auch durch längeres Zuwarten nichts Günstigeres erzielt
worden: alle Kämpfe der weltlichen Gewalt mit der Kurie vom 11.—19.
Jahrhundert zeigen, dass jede Nachgiebigkeit irgend welcher Regierung,
irgend welches Fürsten von Rom nur beantwortet werden mit der Höher-
spannung seiner Forderungen, die schliesslich ein weiteres Nachgeben doch
unmöglich machen.
248 Kritiken.
die Privilegien für Mergentheim, die die Grundlage schufen für die
Bildung des kleinen, später in der Ordensgeschichte wichtigen Tem-
toriums. Unter den Beziehungen zum Deutschen Orden in Preussen
ist besonders interessant die bekannte, von P.-H. eingehend ge
würdigte Verleihung ganz Littauens 1337 mit der Eventualgründung
eines künftigen littauischen Erzbistums, das nach seiner Metropole,
der Bayernburg an der Memel, selbst Bayern heissen sollte. Den
Schluss bilden: ein diplomatischer Exkurs über die gegen Böhmer
und Riezlers Zweifel als echt erwiesene Urkunde Ludwigs betrefs
Littauens; eine gedrängte Uebersicht über die Stellung der Henne-
berger unter Ludwig mit Regesten; eine Reihe ungedruckter, be-
sonders päpstlicher Urkunden für den Johanniter-Orden; Listen der
häufig wechselnden Ordensgebietiger einiger deutscher kommenden
ein Exkurs über den 1328—30 als päpstlicher Legat in Deutschland
thätigen Johanniterprior von Toulouse, Peter von Ungula.
P.-H. hat die Stellungnahme beider Orden ausführlich dargelegt,
manchmal fast zu breit und mit Wiederholungen in den verschiedenen
Abschnitten. Die wechselseitigen Beziehungen zwischen Ordens.,
Reichs-, Familien- und Personalinteressen sind aber geschickt auf-
gedeckt und die Kenntnis der Zeiten Ludwigs durch die urkundliche
Klarstellung der Politik zweier so einflussreicher Faktoren vertieft.
War auch fast das Meiste schon als einzelne Urkunde, als einzelner
Vorgang bekannt, so giebt doch vieles erst ein deutliches, vieles auch
ein anderes Bild, wenn es, wie hier, als Glied einer grösseren Kette
betrachtet wird. Freilich gar manches bleibt auch in dieser neueren
Publikation hypothetisch; doch das ist nicht des Verfassers Schuld;
vermag er doch z. B. bei dem Grossprior Berthold von Henneberg für
volle 40 Jahre nur 35 Urkunden (und davon sind noch mehrere für
Charakteristik und Kenntnis seines Wirkens bedeutungslos) zusammen
zu bringen. Sonderbar berührt es auch, wenn ein mit dem Urkunden-
und Formelwesen so vertrauter Diplomatiker, wie P.-H., oft geneigt
ist, rein formelhaften Wendungen einen besonderen Wert beizumessen.
Dresden. W. Lippert.
Urkundenbuch der Stadt Strassburg. Sechster Band. Poli-
tische Urkunden von 1381—1400, bearbeitet von Johannes
Fritz. Strassburg, Verlag von Karl J. Trübner 1899. 4°. VI,
923 S.
Das Urkundenbuch der Stadt Strassburg ist mit raschen Schritten
seiner Vollendung entgegen gegangen. Der hier vorliegende Band ist
der vorletzte des ganzen Unternehmens und zugleich der letzte Band
der politischen Urkunden. Und während ich diese Zeilen nieder
Kritiken. 249
schreibe, ist der letzte, Privaturkunden enthaltende Band schon zur
Ausgabe gelangt.
Auch bei dem vorliegenden Band VI hat es sich wieder gezeigt,
dass der ursprünglich dem Unternehmen zu Grunde gelegte Plan der
über Erwarten grossen Fülle urkundlicher und anderer archivalischer
Materialien nicht entfernt gerecht geworden ist. Nach dem früheren
Plane sollten die politischen Urkunden von 1332—1400 in einem,
dem fünften Bande vereinigt werden. Dies erwies sich schon bei den
Vorarbeiten zu Band V als unmöglich; es wurden daher die Urkunden
der letzten zwanzig Jahre, 1381—1400, einem neu in Aussicht ge-
nommenen Band VI zugewiesen. Aber trotz dieser Entlastung um
volle 20 Jahre hat der Band V einen Umfang erreicht, der nicht
mehr handlich genannt werden kann; und Band VI, der nur das
politische Material von 20 Jahren zu bearbeiten hatte, konnte dies
nicht durchführen ohne ein abermaliges weitgehendes Abweichen von
einer bis dahin strenge beobachteten Richtschnur: Als die Ueberfülle
des vorhandenen Materials es notwendig gemacht hatte, die Privat-
urkunden in besonderen Bänden für sich zu bearbeiten — diese
Trennung geschah zum ersten Mal bei den Bänden II und III —,
wurde festgesetzt, dass in die politischen Bände auch die wichtigeren
geistlichen Stiftsurkunden, vor allem die auf Ordensregeln und Sta-
tuten bezüglichen, eingereiht werden sollten. Dies konnte in Band VI
leider nicht mehr beobachtet werden, da der Umfang des Bandes mit
seinen 116 Bogen ohnehin schon so gross geworden ist, dass die Be-
rücksichtigung der massenhaften Stiftsurkunden schlechterdings un-
möglich wurde. So ist diese grosse und wichtige Kategorie von Ur-
kunden für die letzten 20 im Urkundenbuch behandelten Jahre voll-
ständig ausgefallen. —
Hier ist auch wohl der Ort, auf die im Str. Urkundenbuch be-
obachtete getrennte Behandlung der politischen und privatrechtlichen
Urkunden einzugehen. Wo ein so überaus reichhaltiges Material zu
bewältigen ist wie in Strassburg, ist eine solche Trennung ohne jede
Frage sehr praktisch; schon aus dem Grunde, weil es durch sie ver-
mieden wird, dass die wichtigeren politischen Urkunden durch einen
Wust zwischen sie geschobener Privaturkunden von einander getrennt
und unübersichtlich gemacht werden. Andererseits hat diese Trennung
wieder ihre Nachteile: die zu beobachtende Trennungslinie lässt sich
durch allgemeine Bestimmungen nicht so genau festlegen, dass mit
Bezug auf sie in jedem Einzelfalle ohne jedes Schwanken gesagt
werden könnte: diese Urkurde kann nur unter die politischen, jene
nur unter die privatrechtlichen eingereiht werden. Werden nun die
verschiedenen Abteilungen verschiedenen Bearbeitern zugewiesen, so
250 Kritiken.
entsteht die Gefahr, dass manche Urkunde ungedruckt bleibt. Bei
der Sammlung des Materials sollte daher eine auf dem Inhalt der
Urkunden beruhende Arbeitsteilung möglichst vermieden werden.
Bei Band VI des Str. Urkundenbuches haben die eben skizzierten
Mängel der angewandten Arbeitsteilung sich weniger geltend machen
können, weil die grosse Menge des Materials es von vorn herein ver-
bot, eine absolute Vollständigkeit anzustreben. Der zwingenden Not-
wendigkeit, den Stoff nach Möglichkeit zu beschränken, musste Rech-
nung getragen werden. Und wir sind dem Bearbeiter zu besonderem
Dank verpflichtet, dass er in einer solchen Zwangslage sich nicht
dazu hat verleiten lassen, sich allein auf die wirklichen Urkunden
zu beschränken. Mit sicherem Takt hat er es herausgefühlt, das
„diese tausend kleinen und im einzelnen oft recht unbedeutenden
Niederschläge Strassburger Vergangenheit, wie sie ausser in den
grossen Beständen von Briefen oft auf losen Papierzetteln, mehrfach
benutzten Conzeptblättern, Rückseiten älterer Urkunden u. dergl. ent-
halten sind“, als „politische Correspondenzen, Berichte, Gesandten-
instruktionen, Entwürfe, Abrechnungen, Ordnungen, Listen“, „in ihrer
Gesamtheit einen grösseren Wert beanspruchen dürfen“: als so manche
eigentliche Urkunden. Schon in Band V nehmen diese schwer zu
behandelnden (weil meist undatierten und eine nur für in alle Einzel-
heiten Eingeweihte verständliche Sprache redenden) Materialien. einen
breiten Raum ein. In Band VI treten sie noch weit mehr in den
Vordergrund und gestatten einen Einblick in die intimeren Vorgänge
des Strassburger politischen Lebens, wie ihn die fertige Ergebniss.
enthaltenden eigentlichen Urkunden niemals gewähren können.
So sehen wir alle die grösseren und kleineren Vorgänge, die das
Leben der freien Reichsstadt in dieser zwanzigjährigen Periode in
Atem hielten, umsponnen von einem Kranze kleiner aus dem Gange
der politischen Thätigkeit hervorgegangener Aufzeichnungen. Gleich
das erste Jahr brachte den rheinischen Städtebund, der sich dam
durch Zusammenschluss mit den Stüdtebünden Schwabens und der
Schweiz sowie durch Vereinbarung mit Fürsten und Herren zum
grössten Machtfaktor des deutschen Südwestens erhob. Dies politische
Gebilde war kein Erzeugnis des Augenblicks. Von langer Hand war
ihm vorgearbeitet worden durch die Bundesbestrebungen Strassburgs
die schon in den sechziger Jahren auf eine Zusammenfassung der.
Städtebünde des Ober- und Niederrheins sowie der Schweiz zielbewusst
hinarbeiteten.
Die ganze Kenntnis, die wir von diesen vorbereitenden Vor
güngen haben, beruht auf keiner Urkunde. Denn soweit sind diese
Bestrebungen damals nicht gediehen, dass sie einen Niederschlag in
Kritiken. 261,
einer förmlichen Urkunde finden konnten. Sie haben es höchstens
bis zu Concepten gebracht, denen aber die Ausgestaltung zu feier-
lichen Bundesurkunden versagt geblieben ist. Wenn wir trotzdem über
diese Vorgänge ziemlich genau unterrichtet sind, so verdanken wir
dies einzig und allein der nicht unangefochten gebliebenen Gepflogenheit
des Strassburger Urkundenbuchs, neben den eigentlichen Urkunden,
auch die Briefe, politische Notizen, Instruktionen, Entwürfe u. a. zu,
veröffentlichen. Aus den eigentlichen Urkunden allein wäre nicht die.
geringste Kenntnis von dem Vorhandensein solcher weitaussehender
politischer Bestrebungen zu erlangen gewesen.
Die Städtebundsangelegenheiten nehmen in Band VI lange Jahre
hindurch den weitaus überwiegenden Raum in Anspruch. Das Ver-
hältnis der Stadt zu König Wenzel, die Verhängung der Reichsacht und
die schweren dadurch über die Stadt hereinbrechenden Kämpfe stehen,
bis ins Jahr 1393 im Vordergrund. Dann folgt die grosse Fehde mit
dem burgundischen Edlen Jean de Vergy, in der sich die Erstürmnng
der Burg Chatillon durch die Strassburger besonders abhebt. Noch
im Jahre 1393 begannen neue Wirren für die Stadt durch den Streit
des vom Papste eingesetzten Wilhelm v. Diest mit dem vom Kapitel
gewählten Domprobst Burkard von Lützelstein um den Bischofstuhl.
1396 musste die Stadt in der Fehde mit Bruno von Rappoltstein alle
Kräfte anstrengen; besondere Gefahr drohte von den Fürsten und,
Herren Lothringens und des Westrichs. Den Abschluss des Bandes
bilden die Absetzung Wenzels und die Anfänge König Ruprechts.
Das ist natürlich nur eine ganz oberflächliche Andeutung des
überreichen Inhalts dieses Bandes, der auch in Bezug auf mittelalter-
liches Militär- und Befestigungswesen in den Nummern 506, 509,
693, 704, 705, 706, 1276 viel des Wertvollen und Interessanten
bietet. Von ganz besonderem kulturgeschichtlichem Werte ist das
am Schluss des Bandes in Nr. 1606 abgedruckte Strassburger Acht-.
buch, ein vollständiges Verzeichnis aller von 1388—1400 aus der
Stadt Verbannten nebst Angabe ihrer Vergehen.
Wenn uns dergestalt in Band VI eine ausserordentliche Fülle
überaus interessanter Materialien in sorgfältiger Bearbeitung geboten
wird, so wäre zu wünschen gewesen, dass auch das Register diejenige
Durcharbeitung gefunden hätte, die einem so wertvollen Material
entspräche. Zunächst ist zu bedauern, dass im Gegensatz zu sämmt-
lichen andern Registern des Strassburger Urkundenbuchs bei Band VI
“im Interesse der Deutlichkeit von der Angabe der Zeilenzahl ab-
gesehen“ worden ist. Dem „Interesse der Deutlichkeit“ kann durch
genaues Korrekturlesen, vielleicht auch durch Anwendung kleinerer
Typen für die Zeilenbezeichnungen besser gedient werden. Die
252 Kritiken.
gewiss nicht kleine Arbeitslast des Bearbeiters wäre durch die Mit-
aufnahme der Zeilenbezeichnungen nicht erheblich vermehrt worden,
während der sonst gleich auf eine bestimmte Zeile gewiesene Benützer
jetzt auf der ganzen Seite herumsuchen muss.
Die Identifizierung der alten Ortsnamen ist sehr häufig ohne er-
sichtlichen Grund unterlassen worden. Besonders schlecht sind dabei
die lothringischen Namen gefahren. Nun soll keineswegs verkannt
werden, dass es häufig sehr schwer, hier und da sogar unmöglich ge-
wesen sein mag, für die zum Teil stark korrumpierten Namen die modemen
Formen ausfindig zu machen. Aber es hätte doch gewiss keinen
grossen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, festzustellen, dass z B.
Ruldingen = Rollingen an der deutschen Nied n. w. Falkenberg,
Püttelingen = Püttlingen sü. w. Saargemünd, Cedingen = Kedingen
sü. ö. Diedenhofen, Günderdingen = Gunderchingen, oder wie es ja wohl
immer noch offiziell heisst, Gondrexange sü. w. Saarburg, Annoy = Aulnois
w. Delme, Backerat = Baccarat, Rambeuilleir = Rambervillers, Hur-
besche = Hurbache n. St. Die (die drei letzten in französisch Lo
thringen) sind. Der im Register oft gemachte Zusatz „lothringischer
Ritter“ kann wohl als Fingerzeig dienen, aber eine exakte Bestimmung
des namengebenden Ortes nicht ersetzen. Er kann sogar irre führen,
wenn er z. B. bei einem Henry d’Erlon angewandt wird. Da wird
der Uneingeweihte zu dem Glauben verleitet, „Erlon“ sei ein lothrin-
gischer Ort, während es das deutsche Städtchen Arel oder Arlon im
belgischen Luxemburg ist. — „Aszel“ ist nicht südlich Belfort,
sondern kann nur das n. Belfort und w. Giromagny am Südabhang
der Vogesen gelegene Auxelles sein.
Mögen nun auch solche und andere Einzelheiten störend wirken,
indem sie dem Benutzer eine Arbeit auferlegen, die eigentlich im
Register hätte erledigt sein sollen, so ist doch mit Band VI in seiner
Gesamtheit eine sehr tüchtige Arbeit geleistet, für die nicht alleın
die Freunde der elsässischen Geschichte dem Verfasser Dank wissen
werden. Möchte der Band in seiner anziehenden Reichhaltigkeit dazu
beitragen, dass die schon lange als notwendig empfundene Neu-
bearbeitung der Geschichte Strassburgs und des Elsass bald in die
Wege geleitet werde.
Schwerin i. M. Hans Witte.
W. Stolze, Zur Vorgeschichte des Bauernkrieges. Studien zur Ver-
fassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte vornehmlich
Südwestdeutschlands im ausgehenden Mittelalter. — Staats- und
sozialwissenschaftliche Forschungen, herausg. von G. Schmoller,
XVIII 4. Leipzig, Duncker u. Humblot 1900. 57 S.
Kritiken. 253
Die Angabe der Einleitung, dass die Archivalien der Kreisarchive
von Bamberg, Nürnberg und Würzburg benutzt seien, erweckt die
Hoffnung auf greifbare Ergebnisse selbständiger Einzelforschung. Es
wäre von Wert, zu erfahren, wie sich z. B. im jetzt bayrischen
Franken Landesherrschaft, Gerichtsherrschaft und Grundherrschaft zu
einander verhielten, ob unter den bäuerlichen die erblichen oder die
leibfälligen Güter überwogen, ob Hauptrecht von Lehengütern als
solchen, ohne Begründung auf Leibeigenschaft, erhoben wurde, ob sich
Reste der Fronhofverfassung erhalten hatten, ob man wirklich als
sicher annehmen darf, dass in den beiden Bistümern um 1500 keine
Leibeigenschaft bestand. (S. 26.) Der Verfasser hat vorgezogen, ein
Bild von den allgemeinen Verhältnissen Schwabens und Frankens
vor 1525 zu geben. Dabei warnt er zwar vor voreiligen Generali-
sationen (S. 38), aber er selbst verfällt darein zuweilen in wahrhaft
komischer Weise; so wenn er S. 37 ganz allgemein sagt: „Vom 15. bis
zum 19. Jahrhundert ist der Betrag der Getreideabgaben sowohl wie
der Küchengefälle immer derselbe geblieben; nur die Grasgült der
Lehner ist ein wenig grösser geworden“; als ob diese Erhöhung
der Grasgült, die an der von ihm in der Anmerkung angeführten
Stelle für ein einziges von den fünf Lehen des einzigen hier behan-
delten Dorfes (Haunsheim) festgestellt ist, eine allgemeine Erscheinung
wäre. Eingehende Beschäftigung mit den Urkunden eines der drei
Archive hätte dem Verfasser vielleicht eine klarere Einsicht in die
Grundbegriffe verschafft, die er verwendet. So aber verwechselt er
beständig Grundherrschaft einer-, Gerichts- und Landesherrschaft
andererseits. Wie könnte er sonst ganz allgemein die Behauptung
aufstellen: „der Landesherr war in seinem Lande der einzige Grund-
herr“? (S. 20) oder in der Einleitung (S. 2) Dienste und Abgaben
der Bauern allgemein als eine Art Besoldung bezeichnen, die der
Staat gewissermassen in Form von Anweisungen seinen Beamten
gebe, und hinzufügen: „nichts weiter, kein privatrechtliches Verhältnis
ist mit ihnen begründet“? Grundfalsch offenbar, soweit die Grund-
herrschaft in Betracht kommt; die ist ja gerade ein rein privatrecht-
liches Verhältnis, im Gegensatz zu der Gerichtsherrschaft, für die
jene Auffassung innerhalb gewisser Schranken zutrifft. S. 38 heisst
es: „Wenn die Lehengüter erledigt sind, werden sie zertrennt . ..
es ist das eine Massnahme, zu der die Landesherren ganz zweifellos
berechtigt waren“; dazu Anm.: „nur diese, nicht die Grundherren.
Denn nur bei den Lehengütern war es möglich, solche Teilung vor-
zunehmen; der Besitz der Hofbauern war gebunden“. Welche Ver-
wirrung! Der Landesherr als solcher kann nur durch allgemeine
Verordnung entweder die Teilung der Bauernhöfe verbieten, wie in
254 Kritiken.
Hannover im 17. Jahrhundert, oder allenfalls verfügen, dass die
Grundherren der Teilung keine Hindernisse in den Weg legen solle,
beides vom Standpunkt der allgemeinen Landeswohlfahrt aus; wen
er aber selbst ein Bauerlehen teilt, so thut er das als Grund- oder
(sive) Lehensherr. Gebunden ist der Besitz des Lehenbauern so eg
wie der des Hofbauern — soweit diese Begriffe sich überhaupt
scheiden lassen, was keineswegs überall der Fall ist —, gebunden
nämlich für den Bauern, der kein Stück seines Gutes einzeln ver-
äussern darf; dagegen der Grundherr kann — wenn nicht eben
wie in Hannover, ein Landesgesetz im Wege steht — einen beim-
gefallenen Hof ohne weiteres in Stücke teilen. (Vgl. meine vom
Verf. a. O. angeführte Abhandlung über Haunsheim, Württt.
Vierteljahrshefte 1896 S. 39. S. 23£.) Dass ein jahrhunderte
langer Kampf der Grundherrschaften gegen eigenmächtige Zerteilun
der Bauerlehen durch ihre Inhaber geführt worden ist (rg.
meine vormalige Verfassung der Landorte des jetzigen Oberamts
Heilbronn, Württb. Jahrbücher für Landeskunde und Statistik 189
S. 56 ff), davon hat Verf. keine Ahnung. Dass die Leibeigenschaft
in den meisten südwestdeutschen Gebieten um 1500 nen em-
geführt worden sein soll (S. 26), ist eine verblüffende Behauptung:
noch schöner aber ist es, wenn es S. 27 heisst: „die Leibeigenen
waren — man wird es sagen dürfen — das Fundament der Klein-
staaterei im Südwesten Deutschlands“. Nein, das darf man nich
sagen.
Verhältnismässig am brauchbarsten ist das 3. Kapitel, das sich
vorzugsweise auf den 3. Band von Jnama-Sterneggs Wirtschafts-
geschichte stützt: die wirtschaftliche Lage des Bauernstandes hat sich
in der Zeit unmittelbar vor dem Bauernkrieg nicht verschlechtert,
sondern verbessert. Zugleich aber fühlt er die Bande, mit denen er
gebunden ist, plötzlich schärfer angezogen. Abgaben und Leistungen
der einzelnen werden mannigfach gesteigert, die Dorfgemeinden im
ganzen stehen neuen Ansprüchen gegenüber, sehen alte Rechte
geschmälert: Verfügung über die gemeine Mark, freie Benützung des
Wassers und des Waldes u. s. w.; Neuerungen, die nicht aus zweck-
loser Lust an Quälereien, nicht aus nackter Selbstsucht zu erklären
sind, sondern aus den Anforderungen des wirtschaftlichen Fort-
schritts und, wie im 2. Kapitel ausgeführt wird, aus dem Be
dürfnis, für die wachsenden Aufgaben des Staates grössere Mittel
zu gewinnen. Aber weil der Bauer für diese Notwendigkeiten kein
Auge hat, sieht er überall nur willkürlichen Druck und mutwillige
Rechtsverletzung.
Tübingen. Th. Knapp.
Kritiken. 955
A. Kienast, Die Legion Klapka. Eine Episode aus dem Jahre 1866
und ihre Vorgeschichte. Wien 1900. L. W. Seidel u. Sohn.
Der Geschichtsschreiber der Legion Klapka holt zwar nicht so
weit aus, wie die Historiker und Genealogen alten Stils zu thun
pflegten; indes ist die Anlage seines Buches eine solche, dass man
unwillkürlich an jene Historiographen erinnert wird.
Eine Uebungssalve aus den Gewehren der Ueberläufer und es
war, kaum dass sich der Pulverrauch verzogen hatte, mit der Herr-
lichkeit der Klapkalegion auch schon vorbei. Bis dahin jedoch ist’s
ein gutes Stück Weges, das wir zurücklegen müssen. Den Zeitraum
von 1848 bis 1866 müssen wir durcheilen, bis wir erschöpft bei der
eigentlichen Geschichte der Legion angelangt sind. Sie ist uns bereits
aus den Tagebüchern Bernhardi’s und aus den Denkwürdigkeiten des
Majors der ungarischen Legion, Seherr-Thoss bekannt. Wenn trotz-
dem die Stimmung Ungarns vor und nach 1859, die verfehlten
Hoffnungen der Emigrantenpartei auf Frankreich und Italien, die
Verschwörung Almassy-Nedeczky in ausführlicher Weise und mit
Seitenhieben auf die ungarischen Freimaurerlogen geschildert werden,
so geschieht es wohl darum, um den Anschluss an die Politik Bis-
marcks herzustellen. Dieser hatte ausser der Revolutionierung Ungarns
noch andere Eisen im Feuer, die Oesterreich bis „in’s Herz“ ver-
wunden sollten. Italien, Serbien und Rumänien waren mit ihm im
Bunde. Und diese weitverzweigte europäische Verschwörung gegen
Oesterreich wird uns breitspurig vorgeführt — einer Episode halber!
Denn nichts anderes als eine solche des Krieges 1866 ist die Legion
Klapka. Mit nichten war die Stimmung, die damals in Ungarn
herrschte, dieselbe wie 1849; sie war keineswegs revolutionär. . Das
Unglück der kaiserlichen Waffen fand zwar ein frohes Echo im
Lande, aber nicht deshalb, weil man nach Trennung von Oesterreich,
nach Unabhängigkeit strebte. Man hoffte vielmehr, dass sich der
schwer geprüfte Monarch denn doch gezwungen sehen werde, eine Aus-
söhnung mit Ungarn herbeizuführen, den Ausgleich zu ermöglichen
und in die Krönung zu willigen.
Von diesem Gesichtspunkte aus zeigt sich die Affaire Klapka in
ganz anderem Lichte. Ein Hirngespinnst, erscheint sie uns, dem
Kopf eines Abenteuerers entsprungen. Dieser Abenteuerer war
Theodor Graf Csaky. Ueber seine bewegte Vergangenheit findet sich
in Kienast’s Buch ein eingehender Bericht.! Anfangs 1865 reiste
der Graf nach Berlin, um durchzusetzen, was drei Jahre zuvor
Seherr-Thoss versucht hatte: Preussen den Einfluss der Emigranten-
1 Seite 38. Fussnote.
256 Kritiken.
partei und ihre Hilfsmittel anzubieten. Und wie sah es mit diesen
aus? 18000 Gewehre, „fast nur Jagdgewehre“ — darin bestand
die Armierung der phantastischen Armee. „Mit dieser Bewaffnung
wollen dann die Ungarn die Regimentsdepöts der österreichischen
Regimenter überfallen, die ihren Werbe-Bezirk in Ungarn haben und
sich der dort aufbewahrten Waffen und Ausrüstungsgegenstände be-
mächtigen. Das ist der Anfang. Dann hoffen sie aus Serbien und
Rumänien Sendungen von Gewehren zu erhalten, sowie etwas Ar-
tillerie.“
Nicht minder phantastisch war der Operationsplan, den (ab
dem Grafen Usedom wie folgt entwickelte: „In Beziehung auf de
Operationen, die vorgenommen werden sollen, sobald die Bewegung
in Gang gekommen ist, wird das Land in drei Rayons eingeteilt.
Der erste Rayon wird ganz freigelassen, weil man nicht genügend
Anhaltspunkte hat, um sich darin festzusetzen. Diesen Rayon bilden
die Umgegend von Komorn in weitem Umkreise, die Umgegend von
Ofen und Pest und ganz’ Siebenbürgen. Aus diesem Lande will man
alle Streitkräfte der Szekler und Magyaren herausziehen nach Ungarn
und das Land will man sich selbst überlassen, d. h. man will nichts
darin unternehmen, um nicht einen Racenkrieg zu entzünden. Ih
diesem Rayon wird man sich überhaupt auf gelegentliche Inkursionen
beschränken. Den zweiten Rayon bildet die Guerilla-Region. In
diesen Rayon gehören einerseits die Karpathen, das Gebirgsland an
der Nordgrenze Ungarns, anderseits im Süden der Landstrich längs
der kroatischen Grenze und drittens als isoliertes Gebiet, gleichsam
wie eine Insel in Feindesland, der Bakonywald. Diesen Rayon wir
man suchen durch Guerillas, die sich fortwährend darin bewegen und
behaupten, in Besitz zu behalten. Die Hütten- und Bergwerke sind
da in den Karpathen von besonderer Wichtigkeit und es kommt
darauf an, sich dieser Hilfsquellen zu versichern. Der dritte Rayon
ist der Armee-Rayon, das echte Magyarenland, das Land an der
Theiss. Hier soll vor allem die Nationalfahne erhoben und die
Armee für Operationen in grösserem Style gebildet werden. Ma
hofft, sowie bekannt wird, dass die Nationalfahne an der Theiss er
hoben ist, auf starken Zulauf aus den ungarischen Regimentern der
österreichischen Armee. Alle Wachtmeister und Feldwebel gehören
der Nationalsache an (?), und da man in den Regimentern bekannt
machen wird, dass jeder, der eine Kompagnie herüberführt, ihr Haupt
mann wird, jeder, der einen Zug bringt, Lieutenant u. s. w., glaubt
man auf Ueberläufer in grosser Anzahl rechnen zu dürfen . . “
Zur Lüge nahm Csáky seine Zuflucht, um des Eindruckes auf den
preussischen Staatsmann sicher zu sein: „Deák weiss um die Sache, billig‘
Kritiken. 257
die Pläne und die Thätigkeit des Pester Komitees und das Komitee
thut nichts Wichtiges, ohne dass er unter der Hand davon weiss.“
Kienast setzt an dieser Stelle ein Ausrufungs- und ein Frage-
zeichen. Später aber klagt er Deak offen des Einverständnisses mit
diesen Plänen an, ohne hierfür auch nur einen halbwegs stichhaltigen
Beweis erbringen zu können. Hier lässt ihn die Unparteilichkeit, der
er sich in seinem Buche grossenteils befleissigt, völlig in Stich. Seine
Pflicht wäre es gewesen, sich, bevor er der Behauptung Csäky’s so
grosses Gewicht beilegte, von ihrer Richtigkeit zu überzeugen. Es
wäre ihm alsdann klar geworden, dass Deák nicht den geringsten
Anteil an den Intriguen Csaky’s gehabt hat, und dass sein Name,
der makellos dasteht in der Geschichte seines Vaterlandes, in schänd-
licher Weise missbraucht worden ist.
Die Reise des Grafen Csaky nach Berlin blieb erfolglos; denn
noch überwog der Einfluss der Friedenspartei, der den Plänen Bis-
marcks entgegenarbeitete. Aus preussischen und italienischen Akten
müsste jedoch festgestellt werden, ob nicht in dieser Zeit es eigent-
lich Italien war, von dem aus Preussen Anstoss erhielt. Denn die
ungarischen Berichte, die in Berlin einliefen, widersprachen den
Schreiben Usedoms aus Florenz. Aus den einen folgerte man „dass,
abgesehen von einer kleinen Partei im Landtage, das Land einem Kampfe
gegen Oesterreich für Preussen nicht geneigt sei“; in den anderen
hiess es „welch’ treffliche Nachrichten er (Usedom) aus Ungarn er-
halten, wie das Unternehmen sich immer hoffnungsvoller darstelle... D
Weiter erfuhr Bernhardi „dass der Plan, mit den Unzufriedenen in
Ungarn gemeinschaftliche Sache zu machen, ursprünglich von La
Marmora herrührte“. Auf Grund solch widersprechender Angaben
darf Kienast wohl nicht behaupten, „es mochte dem preussischen
Minister wohl willkommen sein, wenn es in dieser Sache den An-
schein hatte, als würde er nur von Anderen geschoben.“
Immerhin wurde das ungarische Projekt in Berlin neuerdings
vorgenommen, als es im Mai 1866 den Anschein hatte, dass sich
Italien mit Oesterreich abfinden könnte. Klapka, Csaky u. a. wurden
nach Berlin berufen und häufige Konferenzen mit ihnen abgehalten.
„Der Krieg ist beschlossen — rief Bismarck aus — und die Koope-
ration mit Ungarn gleichfalls“. ! |
Einen Tag nachdem Graf Usedom seine „Stoss-in’s-Herz“ -De-
pesche an La Marmora gesendet hatte, am 18. Juni forderte Ludwig
Kossuth eine Anzahl in Italien lebender Honved-Offiziere auf, „sich
! Wohl infolge eines Druckfehlers steht an dieser Stelle in Kienast's
Buch [71 mittlerer Absatz] das Datum des 12. Juli; es soll 12. Juni heissen.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 18
E e ms. ag, 8.
258 Kritiken.
zum Abgehen nach Preussen bereit zu halten, um dort unter dem
gewesenen Honved-Obersten Uechtritz als Depöt-Kommandanten den
Kern einer aufzustellenden ungarischen Kriegsmacht zu bilden.“ Am
23. Juni erliess Kossuth ein Manifest, worin er seine Gesinnung von
1849 niederlegte; einige Tage später erfolgte eine zweite Prokla-
mation,! worin es heisst: „Durch den Sieg der preussischen Waffen
wird das ungarische Vaterland befreit werden“ Sie wurde der
kaiserlichen Heeresleitung am 21. Juli bekannt. Indessen war die
„Organisation einiger ungarischer Truppen aus den Gefangenen“ von
den Vertretern des ungarischen National-Komitees in Angriff ge
nommen worden. Bismarck selbst hatte nach der Schlacht bei
Königgrätz angeordnet, dass die kriegsgefangenen Soldaten ungarischer
Nationalität, soweit sie gesund waren, in die schlesischen Festungen
gebracht würden. Im ganzen zählte man, die Verwundeten inbe-
griffen, ungeführ 14000 Mann. Die Werbung, die uns Kienast aus-
führlich schildert, ergab ein äusserst geringes Resultat: 1560 Mann
betrug die Stärke der Legion. Die Infanterie wurde in acht Kom-
pagnien zu 170 bis 175 Köpfen eingeteilt, die Husaren in eine Eska-
dron von ungeführ 150 Reitern formiert. Geld erhielt die Legion
aus dem preussischen Kriegszahlamt. Jeder Mann bekam ein unga-
risches Reglement „gedruckt im Jahre 1864 bei Nicolaus Puky in
Genf.“ Kommandiert wurde in ungarischer Sprache, wogegen der
schriftliche Dienstverkehr in deutscher Sprache erfolgte. Die Om.
zierspatente waren in zwei Ausfertigungen, nämlich deutsch und
ungarisch. Kienast bringt einige Facsimiles: links finden wir den
Vermerk des preussischen Kriegsministers [,in seiner Charge bei der
ungarischen Legion anerkannt und bestätigt“] nebst Datum und amt-
lichem Stempel; rechts die Unterschrift des „ungarischen Repräsen-
tanten“ Grafen Csaky. Armee-Oberkommandant war Georg Klapka
mit dem Rang eines Generals. Die Legion war im Feldlager ausser-
halb der Festung Neisse untergebracht.
In Italien entstand eine Legion von 601 Mann; sie trat jedoch
nie in Aktion. Die Waffenruhe zwischen Italien und Oesterreich
(25. Juli), hauptsächlich aber der Seesieg bei Lissa vereitelten den
Plan, in Dalmatien zu landen.
Die Klapkalegion hingegen betrat in der Nacht zum 28. Juli
die österreichische Grenze und lagerte bei Ostrau. Auch zwischen
Oesterreich und Preussen war Waffenruhe eingetreten. Der Legion
stand die Entwaffnung bevor. Da beschloss Klapka „lieber Alles zu
wagen, als sich desarmiren zu lassen.“
ı Facsimile bei Kienast zwischen Seite 104 und 105.
Kritiken. 959
Ueber die Haltung Preussens in diesem kritischen Zeitpunkte
könnten uns blos die Akten des Grossen Generalstabs und das Ber-
liner Staatsarchiv Aufschluss geben. Klapka handelte, wie wir gerne
glauben wollen, dem Anschein nach auf eigene Faust, in Wirklich-
keit aber mit stillschweigender Zustimmung der preussischen Heeres-
leitung, um Ungarns Erhebung einzuleiten. Am 1. August trat die
Legion den Vormarsch nach Ungarn an. Es war keineswegs ein
Siegeszug. Die slowakische Bevölkerung „verhielt sich — wie wir
in einem Berichte lesen — sehr reserviert und kalt der Legion
gegenüber. Nirgends merkte man eine Bewillkommnung oder einen
sonstigen Freudenausdruck. Von Eljen oder dergleichen Rufen war
keine Spur zu hören.“ Am 4. August schon erfolgte der Rückzug
gegen Mähren.
Das weitere Schicksal der Legion, ihre Abrüstung und Auflösung
in Preussen und die militärgerichtliche Untersuchung wollen wir füg-
lich übergehen. Die ausführlichsten Einzelheiten finden wir darüber
in Kienast's Buch.
Fassen wir das Wesentlichste zusammen: Die grosse Anzahl
ungarischer Kriegsgefangener, die trotz allen Lockungen und Ueber-
redungskünsten ihrem Fahneneid treu geblieben sind, die vielfachen
Desertierungen in Klapka’s Legion, der kühle Empfang, der diesen
auf ungarischem Boden zu teil geworden ist — dies alles und vieles
andere noch spricht dafür, dass die hochverräterischen Absichten
zweifelhafter Charaktere magyarischer Herkunft, die in Preussen und
Italien gegen Oesterreich gewühlt haben, nicht auf Rechnung der
ungarischen Nation zu setzen sind. Ein Jahr 1866 mit den Ideen
von 1849 hätte wohl andere Früchte gezeitigt. Blicken wir auf
Preussen. Die Weltgeschichte Ichrt, dass an die Handlungen von
Staatsmännern ein anderer Massstab als an die von Privatleuten an-
zulegen ist. Was hier verpönt, ist dort — leider sagen wir — er-
laubt. Und lange vor Nietzsche schon hat die Staatskunst kräftiger
Völker in seinem Sinne gearbeitet. In ruhigen Zeiten allerdings
kommt auch das Menschliche zu seinem Recht. In der preussischen
Armee offenbarte es sich bereits im Kampfe mit dem Gegner; denn
das Urteil über die Bildung einer Legion von Deserteuren war vom
Anbeginn vernichtend. Ebenso hielt auch Bernhardi mit seiner Mei-
nung nicht hinter den Bergen. Und Bismarck? Das Mittel, zu dem
er nebst vielen anderen griff „die deutsche Einheit unter Preussens
Führung durch Blut und Eisen herzustellen auf Kosten Oesterreichs“
— er hat es wohl selbst nicht mit Begeisterung gebraucht und es
hat ihm auch später parlamentarische Verlegenheiten bereitet. Auf
die Angriffe des Abgeordneten Schorlemer-Alst antwortete Bismarck
18*
260 Kritiken.
am 16. Januar 1874 mit den Worten, er habe „in einem Akte der
Notwehr die Bildung dieser Legion nicht gemacht, sondern ermächtigt“
Er selbst habe damit „nicht als Revolutionär‘ gehandelt. In gleicher
Weise sucht er sich auch in seinen „Erinnerungen“ zu rechtfertigen.
In seinem Innersten mag Bismarck, der Uebermensch, wohl anders
gedacht haben.
Trotz dem vielen Ballast, womit das Buch Kienast's beschwert
ist, sehen wir es als einen nicht unwillkommenen Beitrag zur Ge
schichte des Kriegsjahres 1866 an. Die Tagespresse hat sich der
Sache bereits bemächtigt und die Frage aufgeworfen, ob das Er-
scheinen solcher und ähnlicher Publikationen opportun sei. Dem
Historiker steht es allerdings nicht zu, darüber zu urteilen; seine
Aufgabe liegt vielmehr darin, ein Geschichtswerk — ob es nun
opportun ist oder nicht — auf seinen inneren Wert zu prüfen. Und
da muss er jeden Beitrag freudigst begrüssen, der der Erforschung
der Wahrheit gilt. Handelt es sich aber um dieses Bestreben, dam
soll man sich bei aller Ehrlichkeit — wie sie auch Kienast’s Werk
auszeichnet — wohl hüten, eine, so zu sagen tendenziöse Färbung
mit ganz bestimmter Absicht zur Schau zu tragen. Sie ist besonders
dann nicht am Platze, sobald Beziehungen erörtert werden, die aktuell
sind und zugleich den Lebensnerv eines Staates berühren.
Noch eine andere Bemerkung kann Referent, der Oesterreicher
ist, nicht unterdrücken: nur in äusserst seltenen Fällen entschliest
man sich in seiner Heimat zur Ausfertigung eines Passierscheines,
der einige wenige Begünstigte ermächtigt, die vorgeschriebene Grenz
der Archivbenutzung zu überschreiten. Der tüchtige Monograph der
Klapkalegion ist ein solcher „Meistbegünstigter“. Er hat die reichen
Sammlungen des österreichischen Kriegsarchivs und die Korrespor-
denzen der einzelnen Korpskommandos weidlich ausgebeutet. Möge
aber an Stelle der Ausnahme die Regel treten, bis schliesslich die
Schranken alle fallen, die eine freie Forschung im Rahmen der Zeit,
die wir selbst noch erleben, behindern. Dem Oesterreicher wird dann
die Beschämung erspart bleiben, die neueste Geschichte seines Vater:
landes — wie es leider der Fall ist — aus fremden Quellen kennen
zu lernen.
Wien. H. Schlitter.
Wilhelm Busch, Die Beziehungen Frankreichs zu Oesterreich und
Italien zwischen den Kriegen von 1866 und 1870/71. Tübingen
1900. 89 S. 4°.
Sonderabdruck aus dem Dekanatsprogramm der Philosophi-
schen Fakultät in Tübingen für das Jahr 1900—1901.
Kritiken. 261
Busch gliedert den Stoff in folgende vier Abschnitte: 1. Der
Stand der Frage. 2. Das Verhältnis der drei Mächte von Anfang
1867 bis zum September 1869. 3. Die Verhandlungen über eine
Militärkonvention zwischen Frankreich und Oesterreich im Frühjahr
1870. 4. Der Ausbruch des Krieges und die letzten Bündnisverhand-
lungen im Juli und August 1870. Daran schliesst sich S. 72—89
ein Anhang, der 5 einzelne Punkte behandelt. Der Zusammenhang
der Allianzverhandlungen von 1868 und 1869, die Monarchenbriefe
vom September 1869, die Verhandlungen des Generals Lebrun, der
französische Dreibundsantrag vom 15. Juli 1870 und die Sendung
Vitzthums nach Florenz und Vimercatis nach Paris und Metz. Wir
haben über die Politik der beteiligten Staaten in jenen Jahren schon
sehr reiches Material, aber es wird verschieden ausgelegt; es kommt
darauf an es zu sichten, sich klar zu werden über den Wert, den
wir den einzelnen Zeugnissen beilegen und was sie sagen. Das ist
das Ziel, das sich Busch stellt, und falls er die Untersuchung etwa
in seinem Seminar geführt hat, so hat er seinen Schülern damit eine
treffliche Einführung in die Litteratur und in die Forschungsmethode
der Periode gegeben.
So einfach wie S. 79f. bei der Korrektur der Auffassung der
Stelle in Lebrun’s Souvenirs Militaires, die man auf den Plan eines
Feldzugs im Frühling 1871 gedeutet hat, während sie nur allgemein
von einer campagne de printemps handelt, liegt die Sache jedoch
nicht immer, und ich bin auch nicht der Meinung, dass die hier be-
handelten Fragen erledigt seien, auch die Hauptfrage kann ich nicht
so wie Busch beantworten. Es stehen sich namentlich zwei Auffassungen
gegenüber, die er S. 2ff. charakterisiert. Nach Sybel waren bis zum
Sommer 1870 alle Mächte gewillt, den Frieden zu erhalten, erst die
spanische Frage brachte darin einen Wandel, und ganz plötzlich.
Napoleon hatte zwar mit Oesterreich und Italien schon seit 1868
über den Abschluss eines Dreibundes verhandelt, der seine Spitze
gegen Preussen richtete, aber man war über freundschaftliche Be-
sprechungen und allgemeine Versicherungen nicht hinausgekommen,
im besonderen hatte Beust, der Leiter der österreichischen Politik,
bei diesen Verhandlungen nur die Absicht, ein Defensivbündnis mit
Frankreich zu schliessen und durch das Bündnis auch etwaige Kriegs-
gelüste Frankreichs zu mässigen. Diese Tendenz beherrschte ihn selbst
noch bei den Verhandlungen Mitte Juli 1870, angesichts des Aus-
bruchs des deutsch-französischen Kriegs. Sie sollten ihm dazu dienen,
„die Kriegslust Victor Emanuels im Zaume zu halten und deshalb
jeden Schritt Italiens von Oesterreichs Zustimmung abhängig zu
machen“. Sybel, Begründung des deutschen Reichs 6, 367 u. 7, 399.
262 Kritiken.
Im Gegensatz dazu haben namentlich Delbrück und Oncken den
Bündnisverhandlungen der Jahre 1868—1870 grössere Bedeutung
beigelegt, Beust soll wie Napoleon nach einer Gelegenheit zum Kriege
gegen Preussen gesucht haben, und die Verhandlungen waren nach
Delbrück Anfang 1870 so weit geführt, dass, wenn im Sommer 1810
der Friede auch noch einmal gesichert worden wäre, dass dann der
Krieg „im nächsten Frühjahr nach sorgfültigster Vorbereitung, wahr-
scheinlich nach Abschluss eines festen Vertrags mit Oesterreich und
Italien dennoch ausgebrochen wäre“. Busch S. 4.
Busch kommt zu einem mittleren Ergebnis. Nach ihm suchte
Napoleon seit 1867 Allianzen mit Oesterreich und Italien, die er sich
möglichst „offensiv gegen Preussen zu gestalten“ wünschte S. 16.
Beust habe dagegen bis zum Juli 1870 ernstlich den Frieden zu er-
halten gesucht. Zwar habe er als letztes Ziel den Gedanken eines
Krieges gegen Preussen gepflegt, aber ohne für absehbare Zeit de
Ausführung für möglich zu halten. Busch giebt S. 20 eine übrigens
recht gewagte Kombination, wie Beust die in Oesterreich - Ungarn
einer solchen Politik abgeneigten Elemente dadurch für den Kneg
gegen Preussen zu gewinnen suchte, dass Russland als Bundesgenosse
Preussens in den Kampf gegen den Dreibund Frankreich-Oesterreich-
Italien gezogen würde: aber wir scheiden diese Betrachtung besser
aus. Nur soll sie uns lehren, wie Busch sich die Politik Beusts
denkt. Beust wünschte also einen Krieg an der Seite Frankreichs
gegen Preussen zu führen, aber er wünschte ihn nicht für die nächsten
Jahre, und seine Politik war deshalb auch in den Bündnisverhand-
lungen 186869 eine aufrichtige Friedenspolitik. So weit stimmt
Busch also — abgesehen von Abweichungen in der Beurteilung ein-
zelner Vorgänge und Nachrichten — mit Sybel überein. Ueber die
Verhandlungen, die Mitte Juli 1870 auf Grund eines französischen
Angebots zum Abschluss eines Dreibundes Frankreich-Italien-Oester-
reich geführt wurden, urteilt Busch, dass damals Beust wirklich die Ab-
sicht hatte Ocsterreich-Ungarn in den Kampf fortzureissen. Vgl. $.
OU D, besonders S. 52 ff. und S. 71. Hier sagt Busch: „Was Beust
seit dem 15. Juli 1870 unternahm, waren . . . Versuche, um die
bisher von ihm in der Richtung des Staatsinteresses gehaltene fried-
liche Politik in das genaue Gegenteil herumzuwerfen“. Ob diese
Versuche, wie Busch meint, auch ohne den Eindruck der deutschen
Siege hätten erfolglos bleiben müssen, will ich unerörtert lassen.
Mit Recht aber verwirft Busch S. 54 Sybels Versuch, die Schritte und
Schreiben Beusts aus diesen Tagen und selbst den Brief vom 20. Juli
1870 im Sinne einer Friedenspolitik zu deuten, aber ich meine, dass
damit auch Buschs Auffassung der früheren Verhandlungen Beusts
Kritiken. 263
über eine Allianz mit Frankreich erschüttert wird. Nicht als ob ein
Staatsmann seine Politik nicht plötzlich ändern könnte: aber Zeit und
Wesen dieses Wechsels sind doch der Art, dass man stutzig werden
muss. Und da fragt man sich ferner: kann man die Verhandlungen
der Jahre 1868,69 über einen Dreibund, dessen Spitze unzweifelhaft
gegen Preussen gerichtet war, und kann man die Beratungen des
Erzherzogs Albrecht mit den französischen Generalen und die Er-
neuerung derselben durch den General Lebrun in Wien im Frühjahr
1870 über einen Feldzugsplan der vereinigten Armeen des geplanten
Dreibundes Frankreich-Oesterreich-Italien gegen Preussen als ganz
akademische, eine praktische Gefahr nicht einschliessende Vorgänge
behandeln? Ich glaube nicht. Wohl hat mancher Staatsmann mit
dem Feuer gespielt — aber wer so spielt wie Beust und der Erz-
herzog Albrecht auf der einen und Napoleon und seine Leute auf
der anderen Seite: dem wird man nur schwer Glauben schenken, wenn
er versichert, dass seine Seele fern sei von einem Gedanken auf Ver-
wirklichung solcher Pläne. Vollends aber, wenn dieser Staatsmann unter
so ungünstigen und so energisch Zurückhaltung fordernden Verhältnissen
wie die damaligen Verhältnisse Oesterreichs waren, seine kriegerische
Absicht so eilfertig bethätigt, wie es Beust namentlich durch den Brief
vom 20. Juli 1870 gethan: dann wird man auch die früheren krie-
gerischen Verhandlungen nicht blos für akademische ansehen können.
Buschs Untersuchung liefert willkommene Beiträge zur schärferen
Beurteilung mehrerer wichtiger Thatsachen aus den Verhandlungen
jener Jahre, und man wird namentlich die vielgeteilte Annahme, dass
Frankreich, Oesterreich und Italien seit Frühjahr 1870 im Grunde
schon einig gewesen seien, übers Jahr den Krieg gegen Preussen ge-
meinsam zu beginnen, abweisen müssen. Aber die Verhandlungen
Beusts über einen Dreibund mit Frankreich und Italien 1868/69 und
die Reise des Erzherzogs Albrecht nach Paris, wo er im März 1870
dem Kaiser den Plan eines gemeinsamen Feldzugs des Dreibunds
gegen Preussen entwickelte, sowie die Verhandlungen der französischen
Generale unter Napoleons Vorsitz am 19. Mai 1870 über diesen
Plan und endlich die Sendung des Generals Lebrun nach Wien
(1870 28. Mai) um den Erzherzog Albrecht zu überzeugen, dass der
eventuelle Krieg von Frankreich und Oesterreich gleichzeitig begonnen
werden müsse, dass Oesterreich seine bisherige Bedingung eines
späteren Eintretens fallen lassen müsse: alle diese Dinge erscheinen
doch ernsthafter als Busch sie beurteilt, wenn wir den Krieg 1870
so plötzlich herbeigeführt und alsbald auch Beusts Gedanken auf
eine Teilnahme Oesterreichs am Kriege gerichtet sehen.
Breslau. G. Kaufmann.
264
Nachrichten und Notizen L
G. A. Schneider, der hl. Theodor von Studion, sein Leben und Wirken.
ein Beitrag zur Byzantinischen Mönchsgeschichte, Kirchengeschichtliche
Studien von Knöpfler, Schrörs und Sdralek, Band V, Heft 3, Münster 19%.
112 S. 2,60 M.
Eine umfassende Biographie des byzantinischen Theologen fehlte bisher,
Schneider füllt die Lücke durch eine auf fleissiger Ausnutzung der Quellen.
der Schriften Theodors und zweier Vitae ruhende Arbeit aus. Er schildert
Theodor als Streiter gegen den Caesaropapismus anlässlich der möchianischen
Wirren, die im Jahre 795 ausbrachen, als Konstantin VI. seine Gemahlin
Amnia verstiess, als asketischer Reformer, der die Regel des Basilius in
den Klöstern wieder einzuschärfen suchte, als Verteidiger des Bilderkultu
im Bilderstreit, der 814 von neuem entbrannte, als Theologe vor allem al;
Bildertheologe und Vertreter der Lehre vom päpstlichen Primat. Eine
interessante Lektüre bietet das verdienstliche Buch nicht, man vermisst eine
scharfe Charakterzeichnung Theodors und eine lebendige Auffassung und
Herausarbeitung der geschilderten Persönlichkeiten und Situationen. Theodor
als Theologe ohne jede Selbständigkeit und Originalität verdient in einer
Zeit, die wenig feste Charaktere hervorgebracht hat, als energischer und
furchtloser Charakter alle Anerkennung, wenn er auch nicht, wie der Ver-
fasser meint, ohne Ehrgeiz und Herrschsucht war.
Heidelberg. Grützmacher.
Heinr. Leo, Untersuchungen zur Besiedelungs- und Wirtschaftsgeschichte
des Thüringischen Osterlandes in der Zeit des früheren Mittelalters.
(Leipziger Studien VI. 3.) Leipzig, Teubner 1900.
Als ich die Arbeiten zu meiner „Kolonisierung und Germanisierung der
Wettinischen Lande“ begann, hoffte ich, in diesen am frühesten eroberten
Slawenlündern die typischen Grundformen für die Besiedelung des deutschen
Ostens überhaupt aufdecken zu können.
Zu meiner Ueberraschung fand ich aber, dass die bäuerliche Ein-
wanderung hier nicht früher einsetzte, als in den weit später unterworfenen
Nachbarländern. — So ergaben sich zwei Perioden; als erste die der Be-
gründung und Organisierung der deutschen Herrschaft durch Fürsten, Ritter
und Kirche, als zweite die der bäuerlichen Kolonisation. Dies Ergebnis
wurde auch von A. Meitzen übernommen, dem mein Ms. vorlag für die
„Obersachsen“ betreffenden Abschnitte seines grossen Werkes, das aller-
dings früher zum Druck gelangte als meine Arbeit
Nachrichten und Notizen I. 265
Mein Wunsch, es möchte nun durch Einzelbearbeitung spezieller Teil-
gebiete festgestellt werden, inwieweit die Resultate meiner mehr allgemein
gehaltenen Untersuchungen zu berichtigen, zu modifizieren, zu ergänzen und
zu vertiefen seien, hat sich inzwischen zum Teil erfüllt. A. Kraaz hat
wertvolle Ergänzungen für die anhaltinischen Gebiete, M. Schmidt solche
für das Vogtland gebracht.
In der oben genannten tüchtigen und gehaltvollen Abhandlung be-
schäftigt sich Heinr. Leo mit dem wichtigen Grenzgebiet des thüringischen
Osterlandes. Ein erster Abschnitt bespricht die Vorgeschichte und die
slawische Besiedelung, ein zweiter die Eroberung und Eingliederung in die
Reichsverwaltung, ein dritter die „deutsch-slawischen Grundherrschaften“,
ein vierter die Fortschritte des Anbaues und der Besiedelung. — Das Wert-
vollste bringt meines Erachtens der dritte Abschnitt, der in sorgfältiger, in
den wesentlichen Punkten überzeugender Weise die Begründung und
Organisation der deutschen Grundherrschaften, auf der Unterlage einer
ziemlich dicht sitzenden slawischen Bevölkerung, in ihren sozialen und
wirtschaftlichen Auswirkungen behandelt. Von Interesse ist es, dass auch
die Einführung der deutschen Hufenlage nach der Ansicht des Verfassers
aus den Bedingungen und Bedürfnissen der grossgrundherrschaftlichen
Organisation abzuleiten ist. Eine grössere Beweglichkeit des Bodens wurde
nötig, und nur die Hufenverfassung ermöglichte es, den kleinen Ministerialen
zu ihren Dienstlehen noch weitere Güter in verschiedenen Orten (Streubesitz
also) als Basis einer standesgemässen Lebensführung zu verleihen, ohne —
wie bei Verleihung eines ganzen Dorfes — Entfremdung des geliehenen
Besitzes befürchten zu müssen. Die Hufenverfassung erleichterte dann zu-
gleich die Herüberziehung deutscher Hörigen von den im Mutterlande
liegenden Gütern der deutschen Herrn, und einen intensiveren Anbau der
Ländereien, durch den man unter gleichzeitiger Einführung neuer Kulturen
die Einnahmen zu steigern suchte. Wesen und Verfassung eines grossen
Güterkomplexes wird sehr instruktiv auf Grund von Urkunden aus der Zeit
1050—1100 an der Herrschaft Saalfeld veranschaulicht. Deutsche Kolonisten-
dörfer scheinen bis in das 13. Jahrhundert hinein nur spärlich angelegt zu
sein; grundherrschaftliche Rodungen mit slawischen Hörigen überwogen
bis zu jener Zeit.
Ueber die spätere Kolonisation kommt der Verfasser zu ähnlichem Er-
gebnis wie der Referent: „Die Rodungen der späteren Zeit sind, nachdem
die anfängliche eifrige Thätigkeit der grossen Grundherrschaften aufgehört
hatte, im Osterland anscheinend in der Hauptsache von den kleinen
weltlichen Herrn ausgeführt worden“. Wenn es dann weiter heisst:
80 wie von denjenigen Klöstern, die der Mangel an ausgedehnten, ertrags-
fähigen Besitzungen dazu trieb, sich neue Einkünfte durch Anlage von
Dörfern zu verschaffen,“ so wäre dafür allerdings genauere urkundliche
Beweisführung erwünscht gewesen.
Nicht überall einverstanden bin ich mit den Ausführungen über die
soziale Abstufung der Bevölkerung. Ueber die Smurden und Supane lässt
sich wohl nur auf einer weit breiteren Basis der Forschung zu gesicherten
Resultaten gelangen. Ich sehe mich bisher nicht veranlasst, auch nicht
266 Nachrichten und Notizen I.
durch die Untersuchungen Peiskers, von den in meiner „Kolonisation etc.“
entwickelten Anschauungen abzugehen, obwohl ich gern zugebe, dass voile
Klarheit und Sicherheit noch zu erstreben sind. Nicht bewiesen und recht
zweifelhatter Natur erscheint mir die Behauptung, die Nobiles und Liberi
seien ursprünglich königliche Ministerialen -gewesen, die sich gegen Ende
des 11. Jahrhunderts über die übrigen Ministerialen erhoben hätten, um
gegen 1200 wieder mit ihnen zu verschmelzen. Es scheint mir diese An-
nahme mit dem, was wir aus den Zeugenreihen der Urkunden, den Besitz-
veränderungen, den Benennungen und den Wappen entnehmen können,
nicht wohl vereinbar. Ich möchte doch an der Einwanderung besonders
jüngerer Söhne der freien und adligen (Geschlechter des Mutterlandes fest-
halten. — Bezüglich der altslawischen Wirtschaftsweise sind anscheinend
die Forschungen Peiskers und Levecs nicbt eingesehen, auch nicht die Ab-
handlung Rachfahl's in den Jahrbüchern für Nationalökomie und Statistik,
Die früheren Anschauungen über Hauskommunion, kollektivistische Wirt-
schaftsführung, Flureinteilung etc. der Slawen bedürfen aber doch, wie ıch
bereits in meinem Beitrag zu Wuttke's Sächsischer Volkskunde, 2. Aufl,
betont habe, einer eindringlichen Revision.
Der Wert der Abhandlung soll natürlich durch diese — mehr Neben-
sachen betreffende — Bemerkungen nicht herabgemindert werden.
Ich hoffe vielmehr, dass der Verfasser uns bald durch weitere, gleich
vortreffliche Beiträge zur sächsischen Kolonisations- und Agrargeschichte
erfreuen wird.
St. Gallen. Ed. O. Schulze.
Heydenreich, Eduard, Prof. Dr. Aus der Geschichte der Reichsstadt
Mühlhausen in Thüringen. Mit 11 Holzschnitten und 6 Lichtdrucktafela.
Halle a. S., O. Hendel, 1900. Gr. 8° XIX und 60 Seiten.
Das umfangreiche Vorwort begründet die Herausgabe dieser Schrift
durch die Thatsache, dass trotz des Reichtums des Mühlhäuser Stadtarchivs
eine Geschichte der Stadt, „die selbst den mässigsten Anforderungen der
Gegenwart auch nur im entferntesten genügte,“ noch fehle. Um von dem
Reichtum des städtischen Archivs an Urkunden und der Stadt an Denk-
mälern anderer Art eine Vorstellung zu geben, hat der Verfasser seinem
Buche Erläuterungen, von einer Anzahl bildlicher Darstellungen begleitet,
beigegeben, die an sich ganz dankenswert sind, aber in solcher Ausführ-
lichkeit an dieser Stelle kaum erwartet werden konnten.
Zwei Quellen für die älteste Geschichte der Stadt macht der Ver-
fasser zunächst namhaft: die prähistorischen Altertiimer und die Orts-
namen. Ueber erstere weiss er freilich nichts weiter beizubringen, als die
„versicherung von glaubhafter Seite,“ es sei alle Aussicht, dass sich durch
Nachgraben zahlreiche prühistorische Altertümer im Kreise Mühlhausen
finden würden.“ Das ist allerdings beinahe weniger, als nichts. Dagegen
versucht er aus der zweiten Quelle, die ja sehr ergiebig sein kann, zu
schöpfen. Aber teils wiederholt er nur das bekannte und nur zum teil
richtige Ortsnamenschema Arnolds, teils missglücken seine Versuche. Völlig
verfehlt sind z. B. die Erkärungen von Germar, Geismar, Weimar, Struth,
Nachrichten und Notizen I. 267
Unstrut. Besser begründet erweisen sich die Behauptungen des Ver-
fassers, sobald er urkundlichen Boden betritt, obgleich auch hier manches
Sonderbare begegnet, z. B. die Annahme, dass Mühlhausen, weil am Zu-
sammenstoss dreier alter Gaue gelegen, bald zu diesem, bald zu jenem
gerechnet worden sei. Je mehr er sich der neueren Zeit nähert, um so
reicher und um so gesicherter werden dann die aus Urkunden aller Art,
also auch aus Bauwerken, Münzen und Siegeln gewonnenen Ergebnisse,
die sich hinsichtlich der Bauten vorzugsweise auf Sommers und Puttrichs
Schriften stützen. Jedenfalls verdient der Verfasser für seine möglichst
erschöpfende Zusammenfassung „des Bedeutsamsten aus der Geschichte der
Stadt bis zum Ausbruch des Bauernkrieges“ den Dank derer, für die er
geschrieben hat. Möchte sein Wunsch, durch seine Schrift anregend auch
auf die Jugend zu wirken, in Erfüllung gehen. Gr.
B. van Rijswijk. Geschiedenis van het Dordtsche Stapelrecht. ’s Graven-
hage, Nijhoff. 1900. XII und 112 S.
Verf. schildert an der Hand der de Wall’schen Handvesten van Dord-
recht und eines mannigfaltigen ungedruckten Materials im Dordrechter
Stadtarchiv (verzeichnet S. XI f.) ganz überwiegend die politische Seite der
Dordrechter Stapelfrage, den Kampf der nord- und südholländischen Städte
in seinen verschiedenen Phasen gegen das Stapelprivileg Dordrechts, welches
den überseeischen Rhein- und Maashandel, auf dem mehr wie auf dem
Seehandel Dordrechts Verkehr und Blüte beruhte, mit den Haupthandels-
artikeln Wein und Salz, ausserdem aber auch den Verkehr auf Waal, Yssel,
Lek und Merwede, also Ausland und Binnenland zwang oder zu zwingen
suchte, hier in dem eigentlichen mittelalterlichen Hafenplatze der Rhein-
mündungen ihren Markt zu suchen. Dies so oft und so heftig umstrittene,
zu verschiedenen Zeiten verschieden ausgedehnte Stapelrecht machte für das
13. und 14. Jahrhundert Dordrecht zur ersten Handelsstadt der nördlichen
Niederlande und sicherte ihm noch für Jahrhunderte später, soweit es ihm
gelang. dasselbe obwohl schrittweise durchbrochen und verfallend seit dem
16. Jahrhundert zu behaupten, einen Verkehr, dessen nur erzwungene Leb-
haftigkeit vollends schnell abzunehmen begann, als 1795 die letzten Stapel-
rechte Dordrechts aufgehoben wurden. — Verfasser hat sich mit Erfolg be-
müht, von diesen Stapelkämpfen und ihren Motiven und Wirkungen ein
anschauliches Bild zu entwerfen, welches die Zeit von den ersten Ver-
leihungen 1299 bis zur Abschaffung der letzten Rechte 1795 gleichmässig
umfasst. Dem im Vorwort in Aussicht gestellten Ueberblick über Dordrechts
Entwicklung als Handelsstadt ist er nicht in dem wünschenswerten Um-
fange gerecht geworden, z. B. nicht in Hinsicht auf die interessanten Ver-
suche, mit den benachbarten Welthandelsplätzen auf flandrischem und
brabantischem Boden zu rivalisieren, und auch dadurch nicht, dass er
es leider von vornherein von der Hand weist, auf den Stapel der Schotten
in Dordrecht irgendwie Bezug zu nehmen.
Kiel. Daenell.
Einen sozialgeschichtlich wichtigen Vorgang behandelt die lehrreiche
Untersuchung von H. Pirenne, Le soulèvement de la Flandre mari-
268 Nacbrichten und Notizen I.
time de 1323—1328. (Académie royale de Belgique; Commission royale
d'histoire. Bruxelles 1900) Bekannte Ereignisse der politischen Geschichte
erscheinen jetzt unter dem Licht eigenartiger Quellen in ihrer wahre
Gestalt. Das in Flandern herrschende Missvergnügen über den Frieden von
Athis, der dem französisch -fandrischen Kriege ein Ende machen sollte,
und über das Regiment des von Frankreich abhängigen Louis von Never
rief Aufstände in Brügge und in anderen flandrischen Städten hervor.
Ende 1323 brach der Aufruhr auch im Territorium der Francs de Bruges
aus, um schliesslich auf dem Schlachtfelde von Cassel (23. August 1323;
im Blut der Aufrübrer erstickt zu werden. Pirenne schildert die innere Ent-
wicklung des Aufruhrs von Stufe zu Stufe. Die Erhebung wird veranlass
durch die drückende Amtsführung böherer Verwaltungsbeamter. Eine
Amnestie steigert das Selbstgefühl des Volkes. Es wendet sich gegen Adel
und Baillis als solche, es will sich überhaupt vom Adel befreien. Vor die
Entscheidung durch das Schwert gestellt, wählt die Masse des Volkes den
Frieden, dessen Ausführung jedoch die radikalen Elemente und die bis
herigen Führer verhindern. Jetzt wird der Aufstand zur wirklichen
Schreckensherrschaft, die im Hass gegen die Kirche und in sinnlosen Exe-
kutionen schwelgt. Noch wichtiger sind die Ergebnisse, die Pirenne aus
der Liste der bei Cassel gefallenen (3185 Tode) und entkommenen Auf-
rührer gewinnt. Diese umfangreiche Liste, aufgestellt für den Zweck der
Konfiskation des Immobiliarvermögens aller Aufrührer, verzeichnet neben
den Namen der meisten Personen deren Besitz an Land, Häusern u. à
Immobilien. Es ergiebt sich aus ihr, dass hier keine Erhebung verzweifelter
Menschen stattgefunden hat, sondern dass die Aufrührer sich im wesent-
lichen aus kleinen Eigentümern und freien Pächtern zusammensetzten;
die meisten waren kleine wohlsituierte Grundeigentümer, manche von
ihnen hatten sogar beträchtlichen Grundbesitz. Dieser wirtschaftlich
günstigen Lage der Aufrührer entsprach in eigentümlicher Weise ihre
gute Organisation. Pirenne macht darauf aufmerksam, dass während des
Aufruhrs keineswegs Anarchie herrschte, sondern dass die revolutionäre
Verwaltung in normaler Weise funktionierte. Die erwähnte Liste erweist
ferner eine verhältnismässig grosse Dichtigkeit der Bevölkerung in diesen
Distrikten, auf dem Lande und in den Städten, während der ersten Jahr-
zehnte des 14. Jahrhunderts. Mit Recht betont Pirenne den sozialen Cha-
rakter des Aufruhrs. Immerhin darf man ihn auch einreihen unter die
zahlreichen Versuche der Glieder des friesischen Stammes, das seiner
Eigenart entsprechende Maass von politischer Selbstbestimmung gegenüber
der Landesherrschaft zu behaupten.
Breslau. W. Stein.
Die Zürcher Stadtbücher des 14. und 15. Jahrhunderts. Auf Ver
anlassung der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich herausgegeben mit
geschichtlichen Anmerkungen von H. Zeller-Werdmüller. I. Leipzig,
S. Hirzel, 1899. XI u. 404 S.
Die Antiquarische Gesellschaft in Zürich, die sich bereits durch die
Herausgabe des Urkundenbuches der Stadt und Landschaft Zürich (bisher
Nachrichten und Notizen I. 269
Bd. I--V, 1) den Dank der Forscher erworben hat, fügt ihren Verdiensten
ein neues hinzu durch die vollständige Veröffentlichung der Züricher Stadt-
bücher. Diese, fünf an der Zahl, bilden eine amtliche Sammlung von Ver-
ordnungen, Erkenntnissen und Beschlüssen des Rats (neben der noch be-
sondere Urkundenkopialbücher, Richtbücher u. a geführt wurden) und
reichen von 1314—1436 mit Nachträgen von 1292 an und gelegentlichen Ein-
tragungen bis 1549. Im 15. Jahrhundert hat man auch noch das Stadt-
buch geteilt und die Beschlüsse des Kleinen und des Grossen Rates ge-
trennt gebucht, wovon jene im allgemeinen die innere Verwaltung, diese
politische Angelegenheiten betreffen.
Der vorliegende 1. Band der Ausgabe, deren Text von Dr. Emil Bär
bearbeitet ist, umfasst die ersten zwei Bände des Stadtbuches und geht bis
1422. Der Inhalt berührt die allermannigfaltigsten Seiten städtischen
Lebens und bietet dem Forscher die reichste Ausbeute. Nur eins mag, im
Hinblick auf eine „aktuelle“ Kontroverse (vgl. G. v. Below, Hist. Zft., 86 8.
46 ff.) kurz daraus hervorgehoben werden: der Handel mit seidenen Schleiern
Züricher Gewebes nach Polen, Wien und Ungarn (Stadtbuch I Nr. 225 § 4,
Nr. 258 § 3, § 6, II Nr. 13.). Register werden erst dem dritten Bande bei-
gegeben, doch erleichtern die Benutzung bereits jetzt die übersichtliche
Druckanordnung, die klaren und knappen Ueberschriften der einzelnen
(696) Einträge. Die sachlichen Erläuterungen H. Zeller-Werdmüllers sind
ebenfalls höchst nützlich. Hoffentlich folgen Fortsetzung und Schluss bald.
Eine ausführliche Besprechung von G. Meyer von Knonau steht in den
Gött. Gel. Anzeigen 1900, S. 662—669.
Jena, Dez. 1900. F. Keutgen.
Karl Hildebrand. Stockholms stads privilegiebref 1423—1700. I. Stock-
holm, Wahlström & Widstrand 1900. 160 S. 8°.
Das Heft ist das erste einer Serie von Beiträgen zur Geschichte Stock-
holms, welche die k. humanistische Wissenschaftliche Gesellschaft (Hum a-
nistiska Vetenskaps-Samfundet) in Uppsala mit Unterstützung der
Stadtverordneten der schwedischen Hauptstadt auszugeben unternommen
hat. Den Aktenstücken wird die darstellende Beschreibung folgen. Als
Endpunkt ist das Jahr 1700 festgestellt. Anstatt ein das sämmtliche
Material umfassendes Diplomatarium zu geben hat Dr. Hildebrand
aus praktischer Rücksicht vorgezogen, die Aktenstücke auf mehrere Ab-
teilungen mit verschiedenen Rubriken zu verteilen. Die Privilege mussten
nach jenem Plane zunächst in Frage kommen. — Die Redaktion der Samm-
lung ist musterhaft. Jedem Aktenstücke geht eine genaue Beschreibung
voran.
Die Regierung war gar eifrig das Interesse der Hauptstadt zu befördern.
Schon 1436 bekam Stockholm bedeutende Territorien in der Nachbarschaft.
K. Johann II. gab der Stadt mehrere Briefe, welche ihre Einkünfte ver-
mehrten, ihr Handelsgebiet vergrösserten u. s. w. Das letzte der hier ab-
gedruckten Privilege ist Gustav II. Adolfs Resolution 25. Febr. 1614. Das
zweite Heft wird mit der neuen Epoche beginnen, welche durch die Handels-
ordinantia von 1614 eintrat.
210 Nachrichten und Notizen I.
Das vielvereprechende Unternehmen, dessen Anfang hier vorliegt, wird
auch für die noch wenig bearbeitete allgemeine Geschichte der schwedischen
Städte von grossem Interesse werden. M. G. Schybergson.
La rivoluzione Napoletana del 1799, illustrata con ritratti vedute auto-
grafi, ed altri documenti figurativi e grafici del tempo. Albo pubtlicato
nella ricorrenza del primo centenario della repubblica Napoletana a cura
di B. Croce, G. Ceci, M. D'Ayala, S. di Giacomo. Napoli, A. Morano e
figlio, 1899. folio XXVII + 62 S. S. und 75 Lichtdrucktafeln.
Zur Säcularfeier der neapolitanischen Revolution vom J. 1799 erscheint
nach berühmten Mustern dieses Album. Es enthält eine Fülle authentiscker
Abbildungen, die sich auf die merkwürdigen Ereignisse jener Tage be-
ziehen und dem Leser alle Persönlichkeiten vorführen, die in dem blutigen
Trauerspiel eine besondere Rolle gespielt haben. Nicht weniger als 175 Ob-
jekte sind in verschiedenen öffentlichen und privaten Sammlungen Neapels
ausfindig gemacht und für das vorliegende Album reproduziert worden. An
der Spitze der auf dem Titelblatt genannten Herausgeber steht Benedetto
Croce, der als Verfasser einer vortretflichen Monographie über diese Zeit
bekannt ist (Studi storici sulla rivoluzione napoletana, Roma 1897).
Man sieht die Mitglieder der königlichen Familie, den Minister Acton,
den österreichischen General Mack, die französischen Generale Macdonald
und Championnet, den Kardinal Rutfo, den Admiral Nelson, den englischen
Gesandten Hamilton mit seiner berühmten Gemahlin Lady Emma, ferner
die bedauernswerten Opfer Luisa Sanfelice und Elenora Fonsecca, dann die
historisch denkwürdigen Plätze, Kastelle und Gebäude Neapels, gleichzeitige
Flugblätter und Karrikaturen, zahlreiche Autogramme, Abbildungen von
Münzen, Medaillen und, Orden, von mddernen Kunstwerken, die ihr Sujet
aus der Revolutionsgeschichte genommen haben und vieles andere. Dem
Album ist ein ausführlicher und ganz vortrefflich abgefasster Kommentar bei-
gegeben; dieser erläutert, und zwar durchaus nicht in trockenem Katalogstil,
sondern in fesselnder Weise die einzelnen Abbildungen; er giebt den Fund-
ort der betreffenden Objekte an und verweist hierbei mit dankenswerter
Gründlichkeit auf die Quellenwerke, die nicht‘Jedermann bekannt oder
nicht leicht zugänglich sind. Nur ein kleines Missverständnis sei hier an-
gemerkt: das Emblem auf der casa Cirillo, das eine Schildkröte mit dem
Motto „ó oixog ó qiios &eıoros“ vorstellt, kann doch nicht übersetzt werden:
„la casa è l'ottimo amico" [Albo p. 41—42]. Es besagt vielmehr dasselle,
wie das deutsche Sprüchwort „Eigener Herd ist Goldes wert" [vgl. über
den Ursprung des Emblems: Joachim Camerarius, Symbol. et emblem.
centuriae IV. Mog. 1677. S. 182.1) So vortrefflich aber der Kommentar zu
den Bildern ist, so schlecht sind die Lichtdrucke selbst. Es ist wirklich
schade, dass im Zeitalter der raffiniertesten Reproduktionstechnik die mit
grösster Sorgfalt zusammengebrachten illustrativen Belege so schlecht und
1) Freundliche Mitteilung meines gelehrten Kollegen, Herrn Archivs-
concipisten Dr. Arthur Goldmann.
Nachrichten und Notizen I. 271
oft bis zur Unkenntlichkeit entstellt wiedergegeben sind. Freilich kann
man für 9 Lire nicht mehr verlangen. |
Wien. H. S.
H. Thirria: La Duchesse de Berry 1798—1870. Nombreux documents
inédits. Un Portrait. Paris, Librairie Th. J. Plange XVI und 467 S.
Man mag billig bezweifeln, ob es heute noch nötig war, dem Leben
der Herzogin von Berry einen starken Band zu widmen. Ihre politische
Rolle war 1833 nach dem verfehlten Aufstand in der Vendée und nach dem
Eingeständnis ihrer zweiten Ehe ausgespielt. Wie sie diese Rolle durch-
zuführen versucht hat, ist aus neueren Darstellungen, die mit der Legende
gebrochen haben, bekannt. Nun hat allerdings H. Thirria ein bedeutendes,
bisher verborgenes handschriftliches Material heranziehen können: die
Korrespondenz der Herzogin von Berry mit ihrer Freundin, der Gräfin de
Metfray, die Papiere der Familie de Choulot, i. J. 1832 in Nantes kon-
fiszierte Dokumente, die heute im National-Archiv aufbewahrt werden, u. a. m.
Auch weiss er das Gesamtbild um manchen einzelnen Zug zu bereichern.
Aber im grossen und ganzen bleibt es unverändert bestehen. Am wert-
vollsten erscheinen die Mitteilungen aus den im National-Archiv befindlichen
Akten, die auf die Beziehungen der streitbaren Herzogin von Berry zu den
fremden Regierungen ein Licht werfen. Zumal die Geneigtheit Karl Alberts,
des Königs von Sardinien, ihr bei ihrem gewagten Unternehmen 1832 Hilfe
zu leisten, wird durch eine Reihe von Zeugnissen klargestellt. Doch wäre
es nicht mehr als billig gewesen, bei dieser Gelegenheit der Aufschlüsse zu
gedenken, die schon Karl Hillebrand in seiner Geschichte Frankreichs
gegeben hat. Dafür hätte man den Abdruck der Speisezettel der Mahl-
zeiten, die der Gefangenen im Schlosse Blaye geboten wurden, dem Ver-
fasser gern geschenkt. Dass sein Widerwille gegen die Dynastie Orléans
und sein Schmerz über den heutigen „Fortschritt der revolutionären Ideen“
sich nicht verleugnen, braucht in Anbetracht des apologetischen Charakters
seines Werkes kaum besonders hervorgehoben zu werden. |
Zürich. Alfred Stern.
Zeitschriften. An einem Organ für alte Geschichte fehlte es bisher
in Deutschland, obwohl A. Hettler, der auf verschiedensten Gebieten der
Geschichte und Geographie neue Zeitschriften zu gründen gesucht hat,
Januar 1899 auch die alte Geschichte in dieser Hinsicht vorübergehend be-
glückt hatte (vgl. Hist. Viert. II. 289). Gleichzeitig werden nun zwei neue
ähnliche Unternehmen angekündigt. Im Verlag von W. Avenarius in Leipzig
erscheinen Quellen und Forschungen zur alten Geschichte und
Geographie, herausg. von W. Sieglin, dem Nachfolger Kieperts in Berlin
— das erste Heft ist bereits zur Ausgabe gelangt; im Verlag der Dietrisch'schen
Buchhandlung (Theod. Weicher) in Leipzig: Beiträge zur alten Ge-
schichte, her. von C. F. Lehmann, Privatdozenten der alten Geschichte
an der Universität Berlin. Die „Beiträge“, die wohl mehr als „die Quellen
und Forschungen“ den Charakter einer Zeitschrift tragen werden, obschon
auch sie nicht regelmässig, sondern in zwanglosen Heften erscheinen,
272 Nachrichten und Notizen I.
„wollen die innere Einheitlichkeit des Gesamtgebietes der alten Geschichte
vom alten Orient bis in die spätrömische und frühbyzantinische Zeit möglichst
betonen und politische, wie Kultur- und Wirtschaftsgeschichte gleichmässig be
rücksichtigen“. Es sollen selbständige Abhandlungen, daneben auch orien-
tierende und kritische Berichte über einzelne Gebiete und Fragengruppen,
dagegen nicht Recensionen veröffentlicht werden. Neben der deutschen
Sprache sind Englisch, Französisch, Italienisch und Lateinisch zugelassen.
Die „Hannoverschen Geschichtsblätter“, — die der Verein für
die Geschichte der Stadt Hannover seit 2 Jahren als Wochenschrift heraus-
giebt, erscheinen nunmehr als Monatsschrift.
Der Historische Verein für Ludwigsburg und Umgebung, 1397 ge
gründet, giebt seit 1900 Ludwigsburger Geschichtsblätter heraus
(vgl. Bibliogr. 1899/1900 Nr. 2695).
Von neuen territorialhistorischen Zeitschriften seien hervorgehoben die
„Pommerschen Jahrbücher“ (s. Bibl. 1900/1901 Nr. 790), Organ de
Rügisch-Pommerschen Geschichtsvereins zu Greifswald und Stralsund.
Dieser Verein hat sich aus der ‚Greifswalder‘, später „Rügisch-Pommerschen
Abteilung der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Altertumskunde"
zu selbständigem Dasein entwickelt und Ende 1899 konstituiert. Vorsitzender
ist der Greifswalder Prof. der Rechtsgeschichte Frommhold, Mitglieder
des Redaktionsausschusses überdies Bernheim, Ulmann und K. Kunze,
letzterer als Schriftführer. Dem ersten Band giebt Frommhold das Geleit-
wort, Bernheim gedenkt des ungeheueren Aufschwungs territorialer und
lokaler Geschichtsstudien und hebt hervor, dass die Lokalforschung in un-
mittelbare Verbindung mit den allgemeinen Interessen der Geschichtswissen-
schaft getreten sei. Wenn er bei dieser Gelegenheit auf eine seit Oktober
1899 erscheinende Zeitschrift hinweist (Deutsche Geschichtsblätter), die e
sich speziell zur Aufgabe setzt, diese Beziehungen zu pflegen, so hätte
auch bemerkt werden können, dass diese Aufgabe schon seit längeren
Jahren das bekannte „Korrespondenzblatt des Gesamtvereins‘ zu erfüllen
sucht und in der That gegenwärtig, von Bailleu trefflich geleitet, durchaus
befriedigend erfüllt.
Deutsches Historisches Institut in Rom. Schon auf der vierten
Versammlung deutscher Historiker zu Innsbruck (14. September 1896) hat
K. Th. Heigel hervorgehoben, dass bei den historischen Arbeiten im
Vatikan der Unsegen der deutschen Vielstaaterei auffällig hervorgetreten
und dass es wünschenswert sei, das preussische Institut in Rom in eim
von den Gelehrtenrepubliken, den Akademien, gemeinsam unterhaltene
deutsches zu verwandeln. Der Vorschlag hat zwar allgemein Sympathie
erweckt und Anklang gefunden, ist aber im übrigen unberücksichtigt
geblieben. Erst vor einigen Wochen ward die Frage eines allgemeinen
deutschen Instituts wieder aufgeworfen. Die Meldung, dass der ver-
dienstvolle Leiter des preussischen Instituts, Prof. W. Friedensburg,
seine Stellung in Rom aufgebe, war wohl die äussere Veranlassung. M
einem Artikel, erschienen in der Beilage der Münchener Allgemeinen Zeitung
vom 11. Januar, wurden Bedenken gegen die vor einiger Zeit erfolgte etat-
Nachrichten und Notizen I. 273
mässige Angliederung des preussischen Instituts an die Archivverwaltung
geltend gemacht und dieErhebung des preussischen zum allgemeinen deutschen
Reichsinstitut begehrt. Die Marburger Historiker (von Below, Brandi,
Frh. v. d.Ropp) haben hierauf eine Eingabe an den Reichskanzler entworfen
und die Fachgenossen weitesten Umfangs zur Mitunterzeichnung aufgefordert.
Das Gesuch, das in der Bitte um ein historisches Reichsinstitut in Rom
gipfelt, hat nahezu 600 Unterschriften gefunden. —
Man braucht nicht allen Ausführungen des Gesuches zuzustimmen, um
dem Unternehmen im ganzen besten Erfolg zu wünschen. Dankbar muss
anerkannt werden, dass das preuss. Institut Vortreffliches geleistet hat:
seine Veröffentlichungen können den Vergleich mit denen der anderen
historischen Institute in Rom wohl bestehen. Das preussische Verfahren,
die Mitarbeiter am historischen Institut, die Sekretäre und Assistenten,
längere Jahre in Rom zu lassen und ihnen die dort verbrachte Zeit als
gleichsam dem Archivdienst gewidmet anzurechnen, hat sich durchaus be- `
währt und soll keineswegs aufgegeben werden. In dieser Hinsicht verdient
die preussische Einrichtung den Vorzug vor der österreichischen. Stipen-
diaten, die vorübergehend 1 oder 2 Jahre am Institut arbeiten und mög-
lichst rasch in den Besitz fester Stellen im Heimatland zu gelangen suchen,
werden Veröffentlichungen des Instituts nicht besonders gut zu fördern ver-
mögen. Aber ein römisches historisches Institut hat nicht allein als Pub-
likationsinstitut zu wirken, es soll Mittelpunkt und Hort der geschichtlichen
Studien in Rom und Italien sein, es soll auch der zeitweiligen Fortbildung
und der ins Weite gehenden Anregung jüngerer wissenschaftlicher Kräfte
dienen. Diesen Aufgaben konnte und kann das preussische Institut in
seiner gegenwärtigen Verfassung nicht voll gerecht werden. Deshalb be-
grüssen wir die Eingabe und wünschen ihr Erfolg. Die Beamten, die
Leitung und Oberleitung des Instituts soll durchaus kein Vorwurf treffen.
Sie haben geleistet, was zu leisten möglich war, ja das Institut hat wieder-
holt weit über die Grenzen der Verpflichtung hinaus bereitwilligst mühevolle
Auskünfte erteilt. Nicht gegen Personen, sondern gegen eine bestehende
und den grösseren Bedürfnissen nicht hinreichend entsprechende Organisation
richtet sich die Eingabe an den Reichskanzler, nicht für bestimmte Personen,
sondern für eine neue zweckmässigere Organisation soll sie wirken. Das
Gute und Brauchbare der preussischen Einrichtung kann dabei durchaus
bewahrt bleiben. Die Verbindung mit den Verwaltungen der grossen
deutschen Archive, der preussischen, bayrischen u. s. w., ist gewiss wert-
voll: ihnen könnten feste Institutsstellen zugewiesen werden. So würde
der erwünschte Grundstock ständiger Arbeiter am Institut getroffen werden.
Aber das Gesamtinstitut muss, um allen seinen weiten Aufgaben gerecht
zu werden, in seiner Zusammensetzung über den Kreis preussischer Archivare
hinausreichen: es muss derart sein, dass es in Wahrheit als Mittelpunkt der
römischen und italienischen Studien und Forschungen aller deutschen
Historiker gelten dürfe. G. S.
Am 11. und 12. April findet in Trier die 1. Hauptversammlung der
west- und süddeutschen Vereine für romanisch-germanische Altertums-
forschung statt.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 19
274 Nachrichten und Notizen 1.
Am 12. Mai wird in Mühlhausen der Thüringer Archivtag abgehalten
Am 30. und 31. Mai findet in Gotha die Versammlung Deutscher
Bibliothekare statt.
Im April 1902 soll in Rom ein Internationaler Historikerkongress
stattfinden, um dessen Zustandekommen sich besonders Professor Pais, der
neuernannte Direktor des Museums in Neapel bemüht. Es soll eine Zusammen-
fassung der Fortschritte und Leistungen der Geschichtswissenschaft im ver-
flossenen Jahrhundert geboten werden. Nach dem Programm sind 3 &t-
tionen vorgesehn. In der ersten sollen die Fragen allgemein methodische
und theoretischer Natur, die Hilfswissenschaften, die Wirtschaftageschichte
und die Beziehungen zwischen der Geschichte und der Soziologie zur Er-
örterung kommen. In der zweiten sollen die Geschichte des Altertums und
in der dritten die Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit behandelt
werden, wobei sich wieder nach stofflichen und zeitlichen Gesichtspunkte
eine weitere Scheidung in kleinere Gruppen vollzieht. Das Unternehmen
hat nichts mit den von der Société d'histoire diplomatique im September 15%
nach dem Haag und im Juli 1900 nach Paris berufenen international:
Historikerkongressen zu thun. Ob es in Deutschland mehr Freunde finde
wird als diese, dürfte zweifelhaft sein. Für Ostern 1902 ist die Versammlung
Deutscher Historiker in Heidelberg geplant.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
technische Hochschulen. Der o. Professor für deutsches Recht in Hale
Philipp Heck, ist als Nachfolger Thudichums für deutsches Recht mi
Handelsrecht nach Tübingen, der ao. Prof. Judeich in Czernowitz als Ordi
narius für alte Geschichte nach Erlangen (Lehrstuhl Pöhlmanns), berufen
worden.
Die Privatdozenten für mittlere und neuere Geschichte Karl Hampt
in Bonn und Martin Spahn in Berlin sind zu ao. Professoren in Bom
ernannt worden. Der Privatdozent S. Steinherz in Wien wurde al:
ao. Professor der historischen Hilfswissenschaften an die deutsche Universitit
in Prag berufen; der Privatdozent R. Kaindl in Czernowitz zum ao. Pro
fessor für österreichische Geschichte ernannt; der Privatdozent Wörner!
in München als a0. Prof. der neuen deutschen Litteraturgeschichte nach
Freiburg i. B., der Privatdozent Achelis in Göttingen als ao. Prof. de
Kirchengeschichte nach Königsberg berufen.
Habilitiert hat sich in Königsberg der Stadtbibliothekar Dr. August
Seraphim für neuere Geschichte.
Preussisches historisches Institut in Rom. Prof. Dr. W. Friedensburg
verbleibt in seiner Stellung als erster Sekretär; Privatdozent J. von Haller
in Basel wurde zum Assistenten ernannt.
Oesterreichisches Institut für Geschichtsforschung in Rom. Der Direktor
Sektionschef Theodor von Sickel tritt in den Ruhestand, zu seinem
Nachtolger ist der Innsbrucker Professor Ludwig Pastor ausersehen.
Museen und Sammlungen. Der Konservator der schlesischen Kunstdenk-
mäler Baurat Lutsch ist als Hilfsarbeiter ins Ministerium berufen und al
Nachfolger des Geh. Ober-Reg. Rats Persius zum Konservator der Kunst-
Nachrichten und Notizen L 275
denkmäler Preussens ernannt worden. Der Privatdozent Weule in Leipzig
ist als Direktor des neuen ethnographischen und handelsgeographischen
Museums und als Dozent an der Handelshochschule nach Köln berufen
worden, hat diesen Ruf jedoch abgelehnt, nachdem er zum zweiten Direk-
tor des ethnographischen Museums in Leipzig ernannt worden ist.
Todesfälle- Im Januar d J. starb in Frankfurt Archivrat Dr. Arthur
Wyss, Haus- und Staatsarchivar in Darmstadt im noch nicht vollendeten
49. Lebensjahre. Er war bekannt als Forscher auf dem Gebiet der hessi-
schen Geschichte. Von seinen Arbeiten sind zu nennen: Limburger Chronik
untersucht (Marburg 1875); Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen
Bd. 1—3 (= Publikationen aus den Preussischen Staatsarchiven: Hessisches
Urkundenbuch Abtl. I. Leipzig 1879—98); Eb. Windecks Buch von Kaiser
Sigmund und seine Ueberlieferung (Leipzig 1894); Ein deutscher Cisianus
f. d. J. 1444 gedruckt von Gutenberg (Strassburg 1900).
Am 23. Febr. starb in Tübingen in Folge eines Schlaganfalls der o.
Professor der Geschichte Lothar von Heinemann nach kaum vollendetem
42. Lebensjahre. Er war am 19. Febr. 1859 in Bernburg geboren als Sohn
des jetzigen Oberbibliothekars in Wolfenbüttel Otto von Heinemann. Seit
1858 in Halle habilitiert, war er 1898 als Nachfolger Kuglers nach Tübingen
berufen worden. Er veröffentlichte: Heinrich von Braunschweig Pfalzgraf
bei Rhein (Gotha 1882); die Welfischen Territorien seit dem Sturze Hein-
richs des Löwen bis zur Gründung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg
(Gotha 1882); das Patriciat der deutschen Könige (Habilitationsschrift Halle
1888); zur Entstehung der Stadtverfassung in Italien (Leipzig 1896).
Mehrere Jahre war er Mitarbeiter an den Monumenta Germaniae Historica
und hat an den Ausgaben der Libelli de lite mitgewirkt. Seine wichtigste
Leistung ist die Geschichte der Normannen in Unteritalien und Sizilien Bd.
1, Leipzig 1894, ein durch saubere und gründliche Forschung ausgezeichnetes
Werk.
Bernhard Erdmannsdörffer.
Am 1. März ist plötzlich Bernhard Erdmannsdörffer gestorben, mitten
in voller Schaffenskraft und Thätigkeit. In ihm verliert die deutsche Ge-
schichtswissenschaft einen ihrer namhaftesten und einen durchaus eigen-
artigen Vertreter.
Geboren am 24. Januar 1833 in Altenburg, widmete Erdmannsdörffer
sich seit 1852 auf den Universitäten Jena und Berlin hauptsächlich philo-
logischen, daneben auch geschichtlichen Studien. 1857 arbeitete er im
Archiv und in der Markusbibliothek in Venedig. Nachdem er sich 1858
in Jena habilitiert, trat er im Jahre 1859 im Auftrage der Münchener
Historischen Kommission für die Zwecke der Edition der deutschen Reichs-
tagsakten ? eine Studienreise nach Italien an. Nach seiner Rückkehr habi-
litierte er sich in Berlin, woselbst er von 1863—70 zugleich das Amt eines
Lehrers an der Kriegsakademie bekleidete. Hier fesselten ihn vor allem
die Arbeiten für die seit 1864 erscheinenden „Urkunden und Aktenstücke
1 Vgl. Weizsäcker, Deutsche Reichstagsakten, Bd. 1, S. LI Anm. 1.
19*
276 Nachrichten und Notizen L
zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm ven Brandenburg“. 1369
zum ausserordentlichen Professor in Berlin befördert. folgte er dann rach
hinter einander einem Rufe als Ordinarius nach Greifswald 1871, nsd
Breslau 1873, nach Heidelberg 1874. An dieser schönsten der süddeutscher
Universitäten hat er fast 27 Jahre wirken können.
Seine erste Schrift behandelte ein wirtschaftsgeschichtliches Thems:
De commercio quod inter Venetos et Germaniae civitates aevo medio inter-
cesserit (1858). Später liess er dieser noch eine andere kulturhistorische
Arbeit folgen: „Das Zeitalter der Novelle in Hellas“ ‘in den Preussische
Jahrbüchern, 1870). Der Ausgangspunkt für sie lag einmal in den ser
ibm festgehaltenen klassisch-philologischen Studien, sodann in einem em:
nenten allgemein litterarischen Interesse, das ihm eigen war. Wir besitze
in ihr den geistreichsten Versuch eines kulturgeschichtlichen Programm:
den die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts hervorgebracht hat Es iš
merkwürdig, dass gerade die lautesten Rufer in der neuesten kultr-
geschichtlichen Bewegung diese Aufsätze gar nicht zu kennen scheine
Alles, was ihnen als neue Wahrheit gilt, findet sich schon darin: die starke
Anwendung des Analogieschlusses und die Vorstellung, dass jedes oi
bestimmte Kulturzeitalter durchzumachen habe. Aber der Wert der E. scha
Aufsätze ist nicht von der Berechtigung dieser programmatischen Gedanken
abhängig; er reicht darüber hinaus. E hätte auf Grund seiner kultur
geschichtlichen Arbeiten mindestens mit demselben Recht wie andere ab
Begründer einer neuen wissenschaftlichen Richtung auftreten können. Iv
dessen er besass zu viel Bescheidenheit und zu viel Geschmack, als das
er immerfort dem einen hübschen Einfall weiter hätte nachgehen sollen
Er überzeugte sich ferner, dass das Hauptarbeitsgebiet des Historikers dok
die politische Geschichte sei. Er ist schliesslich sogar zu den im engeret
Sinn sogenannten politischen Historikern gerechnet worden. Seine Arbeiter
auf dem Gebiet der politischen Geschichte hängen der Mehrzahl nach mit
jener grossen Edition zusammen. Die „Urkunden und Akten zur
schichte des grossen Kurfürsten‘ haben in ihm wohl den thätigsten und
besten Editor gehabt. In der Abteilung „Politische Verhandlungen“ gab
er Band 1—5 heraus (1864—84). Seiner Schrift „Graf Georg Friedrich von
Waldeck. Ein Preussischer Staatsmann im 17. Jahrhundert“ (1869) ver
danken wir eine sehr wichtige Anregung. Er richtete in ihr die Aufmert
samkeit auf die politischen Mitarbeiter des grossen Kurfürsten und fordert?
eine „Abgrenzung der Verdienstanteile‘. In dieser Richtung sind ander
seinem Vorbild gefolgt. Frucht der eindringenden Studien über die Zeit
des grossen Kurfürsten waren dann zusammenfassende Arbeiten. Für det
„Neuen Plutarch“ und die „Allgemeine deutsche Biographie“ verfasste E
biographische Artikel über Friedrich Wilhelm. Vor allem aber unternahm
er es, für Onckens „Allgemeine Geschichte“ eine grosse Darstellung üb
die „Deutsche Geschichte vom westfälischen Frieden bis zum Regierungs-
antritt Friedrichs des Grossen 1648—1740" zu schaffen. Sie erschien D
zwei starken Bänden 1892 und 93 (die ersten Lieferungen waren schon vof
1892 ausgegeben worden). Es ist „ein durch und durch reifes und klar.
die Quellen und die Spezialforschung spielend beherrschendes, von grosset
Nachrichten und Notizen I. 271
und richtigen Gedanken getragenes Werk“.! Im Jahre 1894 wurde dies
Buch mit dem Verdunpreis gekrönt. Bekanntlich war dem von der Kom-
mission vorgeschlagenen Werke Sybels über die Begründung des deutschen
Reiches der Preis versagt worden. Wenn ihn E.s Buch, über das sich die
Kommissionsmitglieder an zweiter Stelle geeinigt hatten, erhielt, so war
auch dieses des Preises in Wahrheit wert. Zu seiner Würdigung mag hier
nur ein Gesichtspunkt hervorgehoben werden. Kürzlich hat Prutz einen
heftigen Angriff gegen die „Legende‘‘ in der preussischen Geschichte ge-
richtet. Die Thatsache der Legendenbildung im einzelnen soll nicht be-
stritten werden. Dass aber ein genereller Vorwurf in dieser Hinsicht nicht
am Platze ist, beweist schlagend gerade E.s Buch. Die teleologische Be-
trachtung Joh. Gust. Droysens lehnt E. mit Entschiedenheit ab und betont
den „naiven partikularistischen Egoismus“ der Politik des grossen Kur-
fürsten. Meinecke (a. a. O. Sp. 112) meint sogar, dass der Gegensatz E.s
gegen Droysen etwas zu scharf sei. Jedenfalls sehen wir hierbei, wie einer
der Hauptvertreter der brandenburgisch-preussischen Geschichtschreibung
die „Legende“ längst selbst beseitigt hat, wie denn dieselbe überhaupt nie
eine allgemeine Herrschaft ausgeübt hat. In diesem Zusammenhange ist
es noch von besonderem Interesse, dass E. Freund und Gesinnungsgenosse
Treitschkes war, für den er anch in dem Streit mit Baumgarten eintrat.
Die lebhafte Wertschätzuug des preussischen Staates bildete für ihn durch-
aus kein Hindernis einer gesunden realistischen Betrachtungsweise. — Als
Heidelberger Universitätsprofessor nahm E. eifrigen Anteil an den Arbeiten
der badischen historischen Kommission und beteiligte sich auch selbst an
ihren Editionen. Im Verein mit Obser gab er die „Politische Korrespon-
denz Karl Friedrichs von Baden 1783—1806“, Bd. 1—4 (1888—96) heraus.
Es war wohl teilweise die Beschäftigung mit dem reformfreundlichen badi-
schen Markgrafen, noch mehr jedoch gewiss ein allgemeineres Interesse,
wodurch er zu seiner letzten grösseren Arbeit, „Mirabeau“ (Monographien
zur Weltgeschichte XII, 1900), geführt worden ist. Mit den geschilderten
Richtungen seiner Studien verband sich nämlich stets ein ausgeprägtes
Interesse für allgemein litterarische Probleme und für Fragen der histori-
schen Psychologie. Die Abhandlung über das Zeitalter der Novelle zeigt
ihn uns als feinsinnigen Litterarhistoriker. Es ist zu bedauern, dass wir
von ihın nicht mehr Beiträge zur Geschichte der Historiographie erhalten
haben, wie ein solcher in seiner akademischen Rede über Schlosser (Heidel-
berg 1876) vorliegt. Sein litterarisches Interesse entsprang grossenteils
seinen künstlerischen Neigungen. Denn ein starker künstlerischer Zug, der
durch die Beschäftigung mit dem klassischen Altertum noch verstärkt sein
mag, war seiner Natur eigen. In allen seinen Arbeiten ist er nicht bloss
Forscher, sondern zugleich ein eigenartiger Schriftsteller... Auch kurze Re-
zensionen lassen nie die formelle Abrundung vermissen. Ueber die Wichtig-
keit der historischen Psychologie hat E. sich in der Anzeige des fünften
Bandes von Treitschkes deutscher Geschichte in den Preussischen Jahr-
büchern 81, S. 370 ff. in interessanter Weise ausgesprochen. Indem er
1 Meinecke, Deutsche Litteraturzeitung 1895, Sp. 110ff.
278 Nachrichten und Notizen I.
dessen Begabung für die Zeichnung eines psychologischen Charakter-
gemäldes hervorhebt, weist er auf Diltheys gedankenreiche Ideen über
eine berchreibende und zergliedernde Psychologie‘ hin und beklagt es, wie
dürftig noch die psychologische Fundamentierung in unseren historischen
Darstellungen sei. Er war fürwahr berechtigt, eine Klage zu erheben, da
er selbst Meisterliches auf diesem Gebiet geleistet hatte. Wo aber konnte
sich ihm ein dankbareres Objekt für die Bethätigung dieser seiner Neigungen
bieten als in einem Lebensbilde Mirabeaus? An der Stelle, an der er über
das Verhältnis von Mirabeau und Mauvillon spricht (S. 52), macht er die
Bemerkung: das Problem der Autorschaft der beiden an der „Monarchie
Prussienne‘‘ könne ein sehr beachtenswertes Kapitel in einer „Psychologie
des Plagiates“* bilden, „die vielleicht jemand einmal zu unternehmen den
Mut haben wird und die ein sehr erwünschter Beitrag auch für die Ge-
schichte der Geschichtschreibung sein würde.“ Es ist mir mitgeteilt
worden, dass E. selbst sich mit einem solchen Plan beschäftigt hat. Auf
dem Historikerkongress im Haag im Jahre 189% hielt er einen Vortrag
über Mirabeau und Mauvillon, in dem jenes Problem überaus fein abge-
wogen war. E.s letzte Veröffentlichung ! ist ein Artikel über Beust in dem
jetzt erscheinenden Supplementband der Allg. deutschen Biographie. Sein
Talent, sich auch in eine andersartige Persönlichkeit zu versetzen, die
Feinheit und Liebenswürdigkeit seines Urteils berühren darin überaus sym-
pathisch. — In der erwähnten Anzeige in den Preussischen Jahrbüchern
nahm E. Veranlassung, sich zu der neuerdings so stürmisch verlangten
Umwälzung der historischen Methode und der allgemeinen historischen An-
schauungen zu äussern. Er sprach sich dahin aus, dass „eine wesentliche
Umgestaltung der Aufgabestellung in der Geschichtswissenschaft im Ganzen“
nicht zu erwarten sei. „Die kollektiven Wirkungen von historischen Stän-
den, von kirchlichen und politischen Parteien, von sozialen Gruppen“
könnten gewiss vieles, aber nicht alles erklären. „In den grossen Wen-
dungen der Geschichte tritt unberechenbar und vorläufig unerklärbar die
autonome Machtwirkung der entscheidenden geschichtlichen Persönlich-
keiten herein“. Den Verfasser des „Zeitalters der Novelle‘ mag es eigen-
tümlich berührt haben, dass man heute die Anschauung von der Abhängig-
keit des einzelnen von seinem Kulturzeitalter als eine neue Entdeckung
ausgiebt, und der Verfasser des Buches über den Grafen Waldeck konnte
darüber lächeln, dass man der deutschen Geschichtsforschung einseitige
Verherrlichung der grossen Persönlichkeit vorwirft. Andererseits aber
musste er gerade wegen dieser Untersuchungen sich auch gegen die Auf-
fassung erklären, dass die Frage nach den Persönlichkeiten gleichgültig sei.
Eine Schule hinterlässt E. nicht. Aber er hat vielen Anregung ge-
geben, und Männer wie Lenz und Gothein haben durch ihn ihre Ein-
führung in die historische Wissenschaft erhalten. G. v. Below.
1 Es steht noch die Publikation eines Nachrufs auf Boretius in den
Preussischen Jahrbüchern bevor.
Nachrichten und Notizen L 2179
Entgegnung.'
Die Art und Weise, wie A. Bachmann meine letzte Abhandlung („Die
Kärnten-Krainer Frage und die Teritorialpolitik der ersten Habsburger in
Oesterreich“) in dieser Zeitschrift besprochen hat, nötigt mich zur Richtig-
stellung des Sachverhaltes Folgendes zu bemerken.
Man wird auch von einer kürzeren Besprechung einer Arbeit erwarten
dürfen, dass sie alle wesentlichen Punkte derselben hervorhebt. B., der
nebenbei gelegentlich auch allzugrosse Ausführlichkeit in meiner Ab-
handlung bemängelt, hat in der 8'/, Seiten langen Anzeige vornehmlich
seine von mir angefochtene Ansicht über die Belehnung der Habsburger
mit Kärnten zu verteidigen gesucht. Das Hauptmoment, das ich zur Er-
klärung der bestehenden Schwierigkeiten neu herangezogen habe, die Ver-
hältnisse in Krain, übergeht er gänzlich! Eben diese bilden, wie von
andern Referenten auch entsprechend hervorgehoben wurde, nach meiner An-
sicht den eigentlichen Schlüssel zur Lösung der vorliegenden Frage. Hätte
B. selbst „etwas weniger kritischen Eifer“ gehabt ? so würde er in meinen
ausführlichen Darlegungen darüber (S. 57—73 meiner Abhandlung) auch
sofort die Antwort auf mehrere Fragen gefunden haben, die er meiner Auf-
fassung als unübersteigbare Hindernisse entgegenstellen zu können glaubt.
(S. 545) Dass ich die Belehnung der Habsburger thatsächlich als eine
provisorische betrachte, leuchtet aus jeder meiner Zeilen hervor. Und die
weiter daran geknüpfte Frage: „Wozu aber dann die ganze Geschichte, die
sich unter allen Umständen auf eine Formalität beschränkt hätte“? — findet
sich S. 69 meiner Arbeit mit Sperrdruck beantwortet. Gerade darin
gipfelt meine Darstellung!
B. hatte (i. J. 1895) die Belehnung der Söhne K. Rudolfs mit Kärnten,
welche man zuletzt übereinstimmend als Thatsache betrachtete, wieder in
Zweifel gezogen, ohne dafür ein Beweismaterial vorzubringen. Indem ich
dem gegenüber an jener als positivem Ergebnis der bisherigen Controvers-
literatur festhielt, waren mir die Argumente sehr wohl bekannt, die sich
dagegen geltend machen lassen. Da ich ihrer zusammenfassend gedachte,
meint B. eben daraus die beste Waffe gegen mich schmieden zu können.
Mehr als eine halbe Seite meiner Darstellung druckt er so mit wörtlichem
Citat wieder ab. Sollte denn B. vielleicht gar nicht gewusst haben, dass all’
das längst vor mir gefunden und geltend gemacht worden war? — Höchst
sonderbar jedenfalls bei einem Kritiker, der gleich eingangs bemängelnd
darauf hinweist, es sei „nicht alles unbekannt" gewesen, was ich dafür halte.
Auch der vernichtende Schlusssatz, mit dem er wiederum wörtlich citirend
1 Anm. der Redaktion. Wir haben dieser Polemik Raum gewährt, weil
wir von ihr eine weitere Klärung und Förderung der Streitfrage erhoffen.
Doch können wir den Vorwurf, den Dopsch gegen „die Art und Weise“
der Bachmannschen Kritik erhebt, nicht für begründet erachten.
? Ein mir gemachter Vorwurf!
® „König Rudolf hat ein solches Vorgehen beobachtet... .., um die be-
absichtigte Veränderung des staatsrechtlichen Gefüges von Krain u. Kärnten
in einer rechtlich unanfechtbaren Form sicher zu stellen“.
280 Nachrichten und Notizen I.
mein Vorgehen als ganz unbegreiflich hinzustellen sucht !, rührt gar nicht
von mir her, sondern ist ein mit Anführungszeichen versehenes Citat aus
der die bisherigen Ergebnisse der Forschung resumirenden Arbeit eine
— anderen (Redlich)! |
Bs. Auffassung deckt sich im wesentlichen mit dem, was Lorenz seiner-
zeit vorgebracht hatte. Will man die Thatsache der Belehnung von Rudolf:
Söhnen mit Kärnten nicht annehmen, so hat man sich mit den für dieselte
sprechenden positiven Zeugnissen auseinander zu setzen. Lorenz meinte
einstens die betreffenden Urkundenstellen als Interpolationen erklären zu
können. Das erwies sich zufolge der Authenticität der noch vorliegenden
Originale als unmöglich. B. nimmt nun an, es liege hier eine bewusster
Weise gethane unwahre Aeusserung Rudolfs vor, die analog anderen „Incon-
gruenzen“ in diplomatischen Schriftstücken des Königs erfolgt sei, „um
die Grösse des Opfers, das seine Söhne und er dem befreundeten Görzer
Haus brachten, recht drastisch darzuthun“.
Ohne hier die Wahrscheinlichkeit einer solchen Hypothese näher er-
örtern zu wollen, sei nur bemerkt, dass all’ das, was B. an Analogien da-
für vorbringt, sich thatsächlich keineswegs damit vergleichen lässt. Gewiss
lassen sich „Incongruenzen“ in den Schriftstücken Rudolfs nachweisen.
Hier aber würde es sich um eine direkte Unwahrheit handeln in der Aus
sage des Königs über eine Handlung, die er selbst vor wenigen Jahren
vorgenommen hatte. Der Unterschied hier u. dort will beachtet sein.
Doch wenn wir selbst so weit gehen dürften, wie erklärt sich dann
die zweite, ebenso bestimmte Nachricht von der Belehnung der Söhne Rudolf:
in der Originalurkunde des Herzogs Albrecht von Sachsen (1285 März 28?
Hat auch er etwa gelogen? DashatB.ganzundgarübersehen! Genug
davon. Das ist ja alles längst erörtert worden und für alle — bis auf
B. — wohl auch eine abgethane Sache.
Die zweite Hauptfrage, um welche es sich bei dem vorliegenden Problem
handelt, ist die nach der Stellung Meinhards von Tirol. Auch da ignoriert
B. einfach die Ergebnisse der bisherigen Forschung. Denn er will nur
ganz allgemein zugeben, dass Meinhard 1279 beim Könige Ansprüche er-
hoben habe und ihm von Rudolf zunächst die Belehnung mit einem Fürsten-
tum in Aussicht gestellt worden sei. Kärnten selbst wäre, da Meinhard,
der dann (1282) „statt Aussichten für die Zukunft sofortige Befriedigung
begehrte“, die Belehnung von Rudolfs Söhnen in letzter Stunde verhindert
habe, zunächst unvergeben geblieben und ihm erst übertragen worden, als
sich „die von Rudolf zugesagte anderweitige Ausstattung für ihn mit einem
Fahnenlehen des Reiches“ nicht gefunden hatte (1286). Ob das auch nur
die allgemeine Wahrscheinlichkeit für sich hat? Meinhard war gewiss nicht
der Mann, sich mit vagen Versprechungen zu begnügen oder gar in aussichts-
lose Abenteuer verwickeln zu lassen. Seine Stellung war gegeben, seine
Ansprüche konnten sich damals einzig und allein auf Kärnten (u. eventuell
Krain) richten. Das hatte schon Redlich mit zureichenden Gründen dar-
T Dopsch hält trotzdem die Belehnung (mit Kärnten 1282) für „so gut
bezeugt wie nur irgend eine der mittelalterlichen Geschichte.“
Nachrichten und Notizen I. 281
gethan. Im Anschlusse daran aber habe ich ausgeführt, dass sich dafür
noch bestimmtere Anhaltspunkte nachweisen lassen, dass Rudolf früher als
bisher angenommen jenem Begehren Meinhards stattgab und letzterer sich
mit Zustimmung der Habsburger bereits seit 1280 im factischen Besitz des
Herzogtums Kärnten befand. Die Begründung aber dafür, dass Meinhard
nicht sofort nach Bereinigung der gegen seine Erhebung in den Reichsfürsten-
stand geltend gemachten Einwände mit dem Herzogtum förmlich belehnt
wurde, suchte ich aus den Verhältnissen in Krain (Ansprüche auf das
Sponheimer Erbe) nachzuweisen.
B. hat nun, ohne, wie bemerkt, auf diese letzteren Ausführungen — den
Kernpunkt meiner Darstellung — einzugehen, gegen die These selbs
Verschiedenes vorzubringen gesucht. Manches erledigt sich durch meine
Darstellung selbst bereite. Dass Ausdrücke wie dominus — Herr, Gewalt-
träger an sich gar nichts besagen (S. 542), habe ich selbst unter Ab-
lehnung einer Verwertung derselben ausdrücklich betont. (8. 56 An. 1).
Aber es handelt sich hier um mehr. Nicht ich habe aus Meinhard einen
„Herrn des Herzogtums Kärnten“ gemacht (S. 548); Meinhard nennt sich in
2 Originalurkunden aus den J. 1283 u. 1284 selbst so. Es ist also nicht
„erst zu erweisen“. Wenn B. die spezifische staatsrechtliche Bedeutung
dieses Titels — er scheint ihm unbegreiflich zu sein(?) — nicht zugeben
will, dann möge er die von mir citirte Stelle bei Ficker (Reichsfürstenstand)
nachlesen. Eben dort wird er auch den Verweis auf die beiden Analogien
finden, die er gleichfalls verwirft. Uebrigens gibt B., der sonst bei mir
Widersprüche nachweisen zu können meint!, an anderer Stelle doch wieder
eben im Hinblick auf eine der angeführten Analogien (Böhmen) zu, dass
ein solcher Titel auch gebraucht werde von dem „Inhaber unveräusserlicher
Herrschaft, für die ihm aus äusserer Ursache der herkömmliche Titel noch
nicht zusteht“ (S. 542). Habe ich denn etwas anderes behauptet? Und wo
bleibt da die Consequenz??
Weiter sei auch meine Interpretation der Formel “de consilio Meinhardi
comitis? in Urkunden K. Rudolfs (1278—80) nicht zutreffend. Für die-
selbe spricht die bekannte Literatur über das Consensrecht der deutschen
Fürsten etc., die ich allerdings nicht besonders anführen zu müssen glaubte.
Und ferner. Hat man nicht gerade für die Stellung der Mark Oesterreich
zu dem Herzogtum Bayern (976—1156) eben aus derartigen Formeln auf deren
staatsrechtliche Beziehung geschlossen (Vgl. Huber, österr. Gesch I, 176)?
„Etwas mehr Rücksicht auf gewisse Thatsachen“ ? wäre endlich auch
in der Beurteilung der Titel ‘Herr von Krain’ und „Herr zu Krain“ am
Platze gewesen. Vor allem handelt es sich dabei nicht um Kärnten, wie
! Wie meine Ausführungen über Meinhards kirchenfeindliche Stellung
einen „Widerspruch“ gegen die bekannte Concessionspolitik K. Rudolfs
vis-à-vis dem Episcopat in den österr. Ländern involviren soll, ist mir
schlechterdings unerfindlich. Oder weiss B. vielleicht nicht, dass selbst der
Sohn Rudolfs, Albrecht, als Herzog von Oesterreich alsbald in gleicher
Weise wie Meinhard der Kirche gegenüber Stellung genommen hat?
? Ein mir von B. erteilter Rat!
282 Nachrichten und Notizen I.
B. — wieder flüchtig lesend — meint, sondern lediglich um Krain. Die
Eigenart der Herrschaftsverhältnisee dort, (welche ich, wie es scheint, doch
noch nicht ausführlich genug auseinandergesetzt habe), brachten es mit
sich, dass bei dem Mangel einer einheitlichen Landesherrschaft, mehrere ver-
möge ihrer reichen Begüterung als ‘domini Carniole’ neben einander er-
scheinen. — Dass einzelne unter ihnen diesen Titel „von ihrem Privat- und
Lehensbesitz in Krain“ führten, nimmt B. selbst, allerdings einige Seiten
zuvor, doch auch an (S. 542). Sollte also an eine Unterscheidung der bei-
den Bezeichnungsweisen, die ja auch sonst bei den Adelsprädicaten noch
eine Rolle spielt, wirklich „nicht zu denken“ sein? Die von B. dagegen
angeführten Citate besagen gar nichts, weil die Berechtigung auf den um-
fassenderen Titel (Herr von Oesterreich) naturgemäss die Führung des be-
schränkteren (Herr zu Oesterreich) involviert. B. hätte mir Originalurkunden
der Jahre 1282—1286 nachweisen müssen, in welchen Meinhard sich ‘Herr
von Krain’ genannt hat.
Wenn B. zum Schluss (S. 549) auch die Art, wie ich „die Haltung
Böhmens auf die Entwickelung der innerösterreichischen Dinge einwirken“
lasse, „nicht für zutreffend“ hält, so gereicht mir dabei nur zum Troste,
dass seine früher nur in Aussicht gestellte Vorstellung von diesen Ver-
hältnissen, wie er sie jetzt endlich darlegt (S. 547), gerade in diesem Punkte so
auffallend mit der von mir zuerst vorgebrachten Combination übereinstimmt".
Vielleicht wird schon das, was ich hier vorgebracht habe, zur Cha-
rakterisierung der B.’schen Besprechung genügen. Es sollte ja Zweck dieser
Zeilen nur sein, mich gegen eine solche „Art“ von Berichterstattung energisch
zu verwahren.
Wien, Dec 1900. A. Dopsch.
Antwort des Referenten.
Wohl Niemand, der mein Referat über Dopsch’s Schrift und obige „Ent
gegnung‘‘ neben einander gelesen hat, wird darüber im Zweifel sein, wer
von uns beiden Anlass hat, sich über die „Art und Weise“ der Diskussion
zu beklagen und daher entschiedenst Verwahrung einzulegen. Thatsächlich
bringt meine Besprechung, sachlich und ruhig und nur dort lebhafter, wo
es galt, D.'s spitze Bemerkungen gegen Angaben meiner Oesterreich. Reichs-
geschichte zurückzuweisen, weder allgemein gehaltene Angriffe gegen D.
1 „Die Umtriebe Böhmens (Wenzels II), und seines Beraters Z. von
Rosenberg .... nötigten dann, wie es scheint, Rudolf, den so zähe fest-
gehaltenen Plan zu Beginn 1286 aufzugeben. .. So kam es zur Verleihung
Kärntens an Meinhard: wenigstens ein Nachbar, das verwandte Görz-Borat-
nische Haus, sollte... an Albrechts Seite festgehalten werden. Vgl. dazu
S. 70—72 meiner Abhandlung.
Dass die Ansprüche Böhmens auf Kürnten „dem Kaiser (?, will sagen
König) offenbar noch viel unbequemer als dem Tiroler Grafen“ waren (S. 549),
ist auch nur vom Standpunkte Bs. aus zutreffend, nach welchem letzterer
Kärnten „noch nicht hatte“. Wie aber, wenn dies — wie ich ausführte —
thatsächlich schon der Fall war?
Nachrichten und Notizen I. 283
noch wirbelt sie in Nebendingen Staub auf, was beides in der „Ent-
gegnung“ geschieht, noch endlich ist es heute meine Absicht, zu zeigen,
wie wenig D.’s Schrift wesentlich über Stögmann’s bekannten Aufsatz 1856
hinaus sichere Ergebnisse liefert und über welche der Einwendungen meines
Referates er stillschweigend hinweggeht. Nur die Hoffnung, vielleicht zur
Lösung der Streitfrage weiter beitragen zu können, kann mich bewegen,
hier noch einige wenige Momente zu erörtern.
Wenn D. fordert, dass auch in einer kurzen Besprechung einer Arbeit
„alle wesentliche Punkten derselben hervorzuheben“ sind, so habe ich stets
geglaubt, dass es genüge, wenn der Referent seine allgemeine Meinung
über das Buch ausspricht (Ueberzeugung gegen Ueberzeugung, die Ent-
scheidung bleibt dann dem Leser) und sie an einer und der anderen
speziellen wichtigen Frage begründet. Letzteres habe ich im vorliegenden
Falle an die Erörterung der angeblichen Belehnung der Habsburger Albrecht
und Rudolf mit Kärnten, Dez. 1282, versucht, die D. verficht, die ich anzweifle,
und weiter (S. 548 des Ref.) bemerkt, dass ich auch den Behauptungen De
betreffs der ferneren Stellung Meinhard's in Kärnten nicht zu-
stimme. Ich füge nun, was ohnehin gemeint war und auch so verstanden
werden konnte, hinzu, dass meine Ablehnung der Anschauungen De auch
betreffe der ferneren Stellung Meinhard’s in Krain gilt und ich namentlich
die Urk. K. Rudolfs v. 23. Jan. 1286 über das Verhältnis seines Sohnes Albrecht
von Oesterreich zu dem jetzt mit Kärnten zu belehnenden Meinhard von
Görz-Tirol betr. Krain und Kärnten zum Teil anders verstehe als Dopsch.
Wenn dieser in der Bestimmung Rudolfs, dass Meinhard aus der Verleihung
der herzoglichen Gewalt in Kärnten keinerlei Recht in Krain und der
Mark erwachsen soll (mit Stögmann) eine „Bedingung“ erkennt, unter der
Meinhard das Fürstenlehen erhalten soll, so finde ich darin vielmehr neben
der Konstatierung des Thatbestandes, dass Krain und die Windische
Mark nicht frei, sondern (eben seit 1282) rechtmässiger Besitz Albrechts
von Oesterreich sei, zunächst einen Akt der Fürsorge Rudolfs, damit
Albrecht in diesem Besitz nicht behelligt werde. Dies zu thun musste dem
weitschauenden König wohl rätlich sein, angesichts des Umstandes, dass
der Vorgänger Meinhards im Herzogtum Kärnten wesentlich dieses, das jetzt
habsburgische Gebiet Krain und die windische Mark, besessen hatte, und weil
ihm wohl Meinhard's rücksichtslose Selbstsucht bekannt war. Wenn aber
Meinhard nun darauf verzichtete, seine egoistischen Bestrebungen weiterhin
auf das nun habsburgische, einst sponheimische Krain, auszudehnen, so
opferte er damit kaum Aussichten, nie aber ein Recht: nullum jus penitus
(in terris Carniole et Marchie Slavice) acquiratur (ex collat. duc.\, heisst
es in der Urkunde, und dicte terre cum ministerialibus etc. aput filium
nostrum predictum permaneant. Die Belehnung der Söhne Rudolfs mit Krain
1252 war aber erfolgt, ohne dass Meinhard sich etwa deswegen mit dem
Könige stritt und überwarf (vgl. D. selbst S. 63), sie kann daher auch keine
Verletzung etwaiger Rechte des Grafen gewesen sein. Rudolf ist jetzt (offen-
bar mit Meinhard) soweit entfernt, in der Fixierung des thatsächlichen
Verhältnisses betr. Krain und die Mark ein Opfer Meinhards zu sehen, ihm
erscheint Meinh.s Belehnung auch schon mit Kärnten für diesen so wert-
284 Nachrichten und Notizen L
voll, dass er die Hoffnung beständiger Freundschaft des Belehnten mit
seinem Sohne daran knüpft Auch erlangt Meinhard wohl das Herzogtum,
wie es einst die Sponheimer Bernhard und Ulrich besessen, in Krain behält
er die Pfandschaft: eo tamen excepto, quod si quas civitates castra bona
vel jura, quocumque nomine censeantur, duces (Liup. et Frid. Austrie) ın
terris Carniole et Marchie supradictis tenuerunt, integra filio nostro
remaneant et ab ipso terrarum suarum dominio nullatenus seque-
strentur, in ducatu quoque terre Karinthie omnia illa jura, que
predicti principes Liupoldus et Fridericus (Austrie) inibi tenu-
erunt, filius noster predictus similiter et pari jure omnia
possidebit.
Um die Aussage K. Rudolfs über die erfolgte Belehnung seiner Söhne
1282 auch mit Kärnten zu stützen, weist D. nochmals auf den Willebrief
H. Albrechts von Sachsen vom 29. (nicht 28.) März 1285 hin, den ich bei
Stögmann „übersehen“ haben soll. Natürlich kannte ich ihn so gut, wie
die Thatsache, dass der Abfassung der Willebriefe ein Einvernehmen des
Königs mit den Ausstellern vorausgeht und sich die Einflussnahme des
ersteren resp. auch seiner Kanzlei unter Umständen bis auf den Wortlaut
der Zustimmung erstreckt (man vergleiche nur den Willebrief des Kölners
zum Unterschiede von den übrigen gleich zur Belehnung der Söhne Ru-
dolfs 1282). Auch in dem Briefe des Rudolf so nahestehenden Sachsen
vom 29. März 1285 ist ein Einvernehmen vorauszusetzen; dessen Angabe
fusst also auf einer Darstellung, wenn nicht direkten Instruktion des Königs
und ist bedeutungslos, sowie jenes Aussage sich als falsch erweist. Es geht
auch nicht wohl an, wie D. will, bei bewusst irrigen Behauptungen des
Königs einen Unterschied zwischen jenen zu machen, die sich auf eigene,
und solchen, die sich anf Handlungen anderer beziehen; in moralischer
Hinsicht ist das nebensächlich und so wie wir (mit Huber und anderen‘
annehmen müssen, dass Rudolf 1290 an eine Lehenshoheit des Reiches über
Ungarn selbst nicht glaubte — s. auch Redlich, Reg. n. 2366, so beziehen
sich Rudolfs „Incongruenzen“, Böhmen und die Lausitz anbelangend, auf
eigene frühere Aussagen und Verfügungen des Königs.
Dass „Dominus“ den „Inhaber unveräusserlicher Herrschaft, für die
ihm aus äusserer Ursache der herkömmliche Titel noch nicht zusteht,“ be-
deuten kann, berechtigt doch nicht zu der Folgerung, dass dies bei
Meinhard betreffe Kärntens und Krains der Fall geweseu sein muss; das
Amt des Reichsverwesers dort, die Pfandinhaberschait hier bilden vielmehr
bei Meinhard die völlig ausreichende Erklärung für solchen Titel. Ebenso
richten sich die Bemerkungen des Referenten über das Consensrecht natür-
lich nicht gegen solches an sich, sondern gegen die Geltung, die ihm D.
beimisst. Bet. der Arbeiten Lamprechts und J. Fickers sei D. auf meine
Gesch. Böhmens I, 615 Anm. 3 aufmerksam gemacht. In andern Dingen
darf ich mich begnügen, eben nur wieder auf meine Besprechung zu ver-
weisen, an deren die Darlegungen D.s ablehnenden Ergebnissen ich auch
nach der „Entgegnung‘ des Verfassers festhalten muss.
Prag, Februar 1901. Bachmann.
285
Nachrichten und Notizen II.
Die historischen Grundkarten. Ueber den Wert und die Brauch-
barkeit der Thudichum’schen Grundkarten (vgl. Hist. Viertelj. II. 295,
449, 557) hat neuestens der bekannte Geograph und Historiker E. Richter
in Graz ein überaus interessantes und wichtiges Urteil abgegeben. In
den „Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung“
Ergb. VI p. 858—870 bietet er „Neue Erörterungen zum historischen
Atlas der österreichischen Alpenländer.‘“ Er hebt hervor, dass der
früher geltend gemachte Wunsch der historischen Kartographie, „die
wechselnden Bilder der Abgrenzungen in eigenen Karten für bestimmte
Termine wiederzugeben“, nicht erfüllbar, dass dagegen „eine geschicht-
liche Karte grossen Massstabes, die die Abgrenzungen verschiedener Zeit-
epochen nebeneinander darstellt“, zu erstreben sei. R. erörtert dann Wert
und Brauchbarkeit der Gemeindegrenzen in Oesterreich. Wir hören: „Die
Grenzen der jetzigen politischen oder Ortsgemeinden sind eine Schöpfung
des Jahres 1849 und haben gar keine geschichtliche Bedeutung.“ Brauch-
barer sind die Grenzen der Steuergemeinden. Freilich, in Tirol und Salz-
burg sind „die Steuergemeinden eine vollkommene Neuschöpfung“, und „in
Salzburg wurde jede Anknüpfung an ältere Abgrenzungen ausdrücklich ab-
gelehnt.‘“ Aber in anderen Gebieten Oesterreichs schloss sich der stabile
Kataster von 1826 durchaus den Josephinischen Steuergemeinden an. Und
da man unter Joseph zweifellos ältere Ordnungen berücksichtigt hat, so
giebt die Karte der Josephinischen Steuergemeinde und ebenso der stabile
Kataster von 1826 vielfach die Grenzen alter Dorfgemarkungen. Aber „von
einer direkten und bewussten Anknüpfung an eine ältere Dorfgemeinde,
die auch gar nicht überall bestanden hat, ist keine Rede.“ Dazu kommt,
dass zwischen den alten Dorfgemarkungen und den Josephinischen Ge-
meinden noch ein Zwischenglied vorhanden war: die Theresianische
Conscriptionsgemeinde. — So darf man selbst für jene Gebiete, in denen sich
die Ortsgemarkungen verhältnismässig wenig verändert haben, die modernen
Grenzen der Orts- oder der Steuergemeinden keineswegs im Sinne der
»Grundkartenforscher“ bis 1400 zurück als stabil voraussetzen und ver-
trauensvoll benutzen. Der naive Irrtum, von dem die ganze „Grund-
kartenbewegung‘‘ ausgegangen ist, tritt immer deutlicher zu Tage. Es ist
bezeichnend für die Missachtung, die die „Grundkartenbewegung‘“‘ den
Wandlungen der örtlichen Verbände während der letzten Jahrhunderte
entgegengebracht hat, dass sie jede Unterscheidung zwischen politischen,
kirchlichen und Steuer- Gemeinden verschmähte und lediglich verlangte: Ein-
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 20
286 Nachrichten und Notizen IL
tragung der modernen Gemeindegrenzen und Benutzung derselben unter
Voraussetzung ihrer Stabilität bis 1400 zurück. — Aber Richters Unter-
suchungen sind nicht nur geeignet, von neuen Seiten aus die Irrigkeit der
sogenannten Grundkartenforschung zu erkennen, sie bringen auch Aufechlüsse
über den rein praktischen Wert der Grundkarten als zeichnerischer Hilfs
mittel. Richters Bemerkungen sind hier umso beachtenswerter, da sie av:
einer reichen Erfahrung fliessen, die bei der Arbeit am historischen Atlas
der Alpenländer gesammelt wurde. Richter erzählt, dass er und seine
Mitarbeiter sich anfangs der Uebersichtskarten der Steuergemeinden, die
ungefähr den Grundkarten entsprechen, als Arbeitskarten bedienten, dass
sie aber davon ganz und gar abgekommen seien und nur mehr auf
der Spezialkarte arbeiten. Er berichtet, wie die Zeichnungen auf der
Spezialkarte vorzunehmen und durch Eintragungen auf einem Blatt Paus-
papier ev. zu ergänzen seien, um von einem beliebigen kartographischen
Institut zur einheitlichen Spezialkarte zusammengestellt zu werden. „Ich
halte die Herstellung eigener Grundkarten nach den Vorschlägen Prof. von
Thudichums für eine überflüssige und daher bedauerliche Geldverwendung.“
„Meine Meinung geht also dahin, dass man zweckmässiger gethan hätte,
die deutschen Regierungen um Ermässigung des Preises der Reichskarte
zu bitten, wenn die Blätter zu wissenschaftlichen Studien gebraucht werden,
als von ihnen Geld zur Herstellung der Grundkarten zu verlangen.“
Sonderbar erscheint nach solchem Urteil eines erfahrenen Fachmannes
der Beschluss, den die Konferenz deutscher Publikationsinstitute am
4. April 1901 zu Leipzig gefasst hat: „dass die Herstellung von Grund-
karten energisch weiter gefördert werde.“ An diesem Beschluss haben
alle Mitglieder der Konferenz teilgenommen. Ich weiss nicht, ob jene
Publikationsinstitute, die auf der 4. Konferenz vertreten waren und im
Frühjahr 1900 noch nicht für ihr Gebiet Grundkarten besassen, die Her-
stellung solcher Grundkarten in Angriff genommen haben. Oder ist vielleicht
ihre Teilnahme am einstimmigen Beschluss, das Grundkartenunternehmen
zu fördern, ebenso platonischer Art geblieben wie die Teilnahme der
württembergischen und steiermärkischen Vertreter, die den Beschluss
billigten, aber zugleich erklärten, dass für ihre Gebiete Grundkarten nicht
hergestellt werden sollen? Mag dem sein wie ihm wolle, mag das Unter-
nehmen auch in Zukunft neue Freunde finden — die ganze grolse und
laute „Grundkartenbewegung“ und „Grundkartenforschung“ mit ihren neuen
wissenschaftlichen' Zielen ist als in sich nichtig und hohl nachgewiesen
worden. An dieser Thatsache vermögen Konferenz-Beschlüsse nichts zu
ändern. G. S.
Auf dem Gebiete der Kartographie sind mehrere beachtenswerte Ver-
öffentlichungen zu verzeichnen. Zur Einführung in die Probleme der Karto-
graphie recht geeignet und darum auch für den Historiker wertvoll ist
Henri Zondervan's Allgemeine Kartenkunde, ein Abriss ihrer Ge-
schichte und ihrer Methoden. Leipzig, B. G. Teubner. 210 SS. Mk. 4.50.
Das Buch ist aus einer holländischen Arbeit hervorgegangen, die bestimmt
war, denen, die beruflich mit Karten zu thun haben, besonders den
Lehrern, einen etwas tieferen Einblick in die geschichtliche Entwicklung
Nachrichten und Notizen Il. 287
des Kartenwesens sowie in die Herstellung moderner Landkarten zu bieten.
Diesen Zweck erfüllt das Buch recht gut, und es ist erfreulich, dass
der Verleger diese deutsche Ausgabe, die den deutschen Verhältnissen
und Bedürfnissen entsprechend manche Umgestaltung und Ergänzung
erfahren musste, veröffentlicht hat. In einem historischen Ueberblick
behandelt der Verfasser die Entwicklung der Karte von den ersten
Versuchen der jonischen Geographen, Karten zu entwerfen bis zu den
jüngsten Arbeiten der internationalen Erdmessung und der Herstellung
der neuesten topographischen Karten in den Kulturländern. Sechs
weitere Kapitel, in die auch kurze Mitteilungen geschichtlicher Art ein-
gestreut sind, behandeln die Topographie (Bestimmung von Länge und
Breite, Triangulation, Höhenmessung u. s. w.), die Kartenprojektionen, die
Situations- und Terrainzeichnung, die mannigfaltigen Reproduktionsverfahren,
das Messen von Längen, Winkeln und Flächen auf den Karten und die da-
bei verwendbaren Instrumente, endlich die Schulkarten. Angaben über die
wichtigste Litteratur sind den einzelnen Kapiteln vorausgeschickt. — Der
Verfasser verfügt über gute Kenntnis der Kartenwerke, wie der theoretischen
Forschung über Kartographie, die Auswahl des Stoffes, dem praktischen
Zwecke angepasst, ist geschickt, die Darstellung klar und verständlich.
Sein Buch darf als ein verlässlicher Führer auf dem Gebiete der Karten-
kunde den Historikern empfohlen werden.
Aus dem Kreise der am historischen Atlas der österreichischen
Alpenländer arbeitenden Forscher ist eine lehrreiche Veröffentlichung
erschienen. Anton Mell legt in den Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichts-
forschung, XXI, 385 ff. (die Aufteilung des comitatus Liupoldi in die Land-
gerichte d. 19. Jhs.) eine Probe des künftigen Atlas vor. Dieser soll bekanntlich
zunächst die Aufteilung der Provinzen der Österr. Alpenländer in die
Landgerichtsbezirke vor 1849 bringen. Als Massstab ist 1:200 000 gewählt;
aus der Generalkarte der Österr.-ung. Monarchie in demselben Massstabe
wird das Terrainbild übernommen. Darauf wird das, was vom historischen
Standpunkte aus für erforderlich erachtet wird, eingetragen, d. h. in diesem
Falle: ausser den Landes- und Kreisgrenzen die Landgerichtsgrenzen und
Burgfriede, Bezeichnung der Städte, Märkte, Ortschaften, Dominien, die
Namen der Steuergemeinden, in Randkolorit endlich die einstige Grafschafts-
einteilung, sodass ohne Zuhilfenahme einer topographischen Karte ein klares,
anschauliches Bild des darzustellenden Erdraumes für die Vergangenheit
geboten wird. Diese Lösung der Aufgabe eines historischen Spezialatlas
ist als ein erheblicher Fortschritt in der historischen Kartographie zu be-
grüssen. —
Die Landgerichtsbezirke Steiermarks sind nun, wie Mell überzeugt ist,
aus der Zersplitterung der Grafschaftsgebiete hervorgegangen; sie sollen daher
im Rahmen der früheren Mark- und Grafschaftsgebiete auf der Karte gegeben
werden. Auf der vorgelegten Probe ist das Gebiet des comitatus Liupoldi
dargestellt, d. h. einer zwischen der Ensthaler und der Leobener Grafschaft
und der Karantanermark gelegenen Grafschaft, deren Bezeichnung nach
der ältesten urkundlichen Erwähnung 895 Sept. 29 gewühlt ist. Ob freilich
diese Grafschaft im 9. Jh. wirklich ein so fest und genau umgrenzter Bezirk
20 *
238 Nacbrichten und Notizen Il.
gewesen ist, wie Mell dies S. 395 anzunehmen scheint, ist nach dem ver-
gelegten Beweismaterial m. E. noch nicht ausgemacht. Ausführungen Oho
die Art der Grafschaftsgrenzen, über Besiedelung und Bewaldung wären
hier erforderlich, um volle Klarheit zu gewinnen. Die Aufteilung in Land-
gerichte beginnt in der Grafschaft Liupolds im 16. Jh. und setzt sich bi
ins 17. fort — für Steiermark im allgemeinen gilt die Zeit vom 14. bis in
den Anfang des 18. Jhs. Die Gemarkungen dieser Teil-Landgerichte hater
sich, von wenig bedeutsamen Grenzrektifikationen abgesehen, bis 1849 er-
halten, sodass sich die Details des Grenzverlaufs für die älteren Zeiten au
der Kenntnis der späteren Gerichtsbezirke ergeben. Mell behandelt nu
diese Aufteilung in sehr ausführlichen, gründlichen und sorgfältigen Erlär-
terungen, indem er für die einzelnen Landgerichte die massgeblichen Queller-
stellen bespricht; die angefügten Beilagen enthalten Grenzbeschreibungen.
die zur Kontrolle des Textes dienen; auf einem Uebersichtsblatt wird nach
Stammbaumart die Aufteilung des Comitats in die Landgerichte bis 15%
anschaulich gemacht. — Die technische Ausführung der Karte befriedigt:
das Kartenbild ist freundlich, nicht überladen und verständlich. Die Ktg-
naturen für die Dominien scheinen mir allerdings verbesserungsfähig; die
Wahl von 3 verschiedenen geometrischen Grundformen, um die sechsfache
Abstufung nach der Zahl der Unterthanen zu kennzeichnen, stört, zumal da:
eine Zeichen dem für Märkte ähnelt. Auch die zinnoberrote Unterstreichung
der Orte mit kleinem Burgfried ist mir zu grell und der Bezeichnung der
grossen Burgfriede nicht konform. Gemeindegrenzen sind nicht eingetragen.
Die Grenzen der heutigen Ortsgemeinden, wie sie die Spezialkarte 1 : 75
enthält, sind jedenfalls dafür ungeeignet; sie bestehen erst seit 1849. Die
Katastralgemeinden, die mit der Anlage des stabilen Katasters seit 18li
geschaffen worden sind, haben keine historische, weiter zurückreichende
Bedeutung. Ob solche den Grenzen der Josefinischen Steuergemeinden
zukommt, ist noch nicht festgestellt. Vgl. hierüber, zunächst für Nieder-
österreich, die Ausführungen C. Giannoni's, Zum historischen Atlas der
österreichischen Alpenländer, Sonderabdruck aus den Bll. des Vereins
für Landeskunde von Niederösterreich, Wien 1900. Wenn nun auch die
Weglassung von Gemeindegrenzen auf der Landgerichtskarte gebilligt
werden darf, so mag doch hier der Wunsch geäussert werden, dass die
Grenzen der Josefinischen Steuergemeinden, wenigstens wenn sich nicht
deren historische Bedeutungslosigkeit herausstellen sollte, auf der in Aus-
sicht gestellten Karte der administrativen Abgrenzungen des 18. Jahr-
hunderts Aufnahme finden möchten, da zu erhoffen ist, dass ihre Kenntni:
namentlich für Forschungen historisch-statistischer Art förderlich werden
wird. — Jedenfalls darf aber, nach der vorgelegten Probe zu urteilen, der
Herausgabe der Landgerichtskarte als einer epochemachenden Leistung der
historischen Kartographie entgegengesehen werden.
Eine Reihe kleinerer Beiträge zur Geschichte der Kartographie lietert
W. Stavenhagen, ein preussischer Offizier, der bei der Landesaufnahme
Preussens, insbesondere bei der Triangulation in Brandenburg, Posen und
Schlesien selbst thätig gewesen ist. Schon 1898 hatte St. in seinen
„Militärgeographischen Skizzen von den Kriegsschauplätzen Europas‘ auf
Nachrichten und Notizen II 289
die Wichtigkeit der Beschäftigung mit der Militärgeographie, allerdings
vornehmlich für diejenigen, die im Heeresdienst stehen, hingewiesen. In
der Beilage der Münchener Allgemeinen Zeitung 1899, Nr. 24 hat er sodann
„Ueber Baierns Kartenwesen mit besonderer Berücksichtigung der
offiziellen Kartographie“, ferner in der Wissenschaftlichen Beilage der
Leipziger Zeitung 1899 Nr. 47 „UeberdasKartenwesendesKönigreichs
Sachsen‘ gehandelt und in einem Aufsatze in der Zeitschrift der Ge-
sellschaft für Erdkunde zu Berlin XXXIV, 425f. „Die Entwickelung
des österreichisch-ungarischen Militärkartenwesens‘ besprochen.
Ausführlicher als diese drei, ist seine neueste Veröffentlichung: „Die ge-
schichtliche Entwickelung des preussischen Militärkarten-
wesens", Sonderabdruck aus Hettners Geographischer Zeitschrift VI, S. 44.
Leipzig, B. G. Teubner. A 1.— Die Arbeiten orientieren kurz, aber ver-
ständig über die neuere, von Militärbehörden ausgeführte Landesaufnahme
und die dafür geschaffenen Organisationen, sowie die daraus hervorgegangenen
Kartenwerke und bringen auch Mitteilungen über die ältere Kartographie.
Besonders die Darlegungen über das preussische Kartenwesen seit 1816
sind lehrreich. Es ist durchaus erwünscht, dass auch die Historiker von
diesen Arbeiten Kenntnis nehmen. R. Kötzschke.
0. Procksch, Ueber die Blutrache bei den vorislamischen Arabern und
Mohammeds Stellung zu ihr. (Leipziger Studien aus dem Gebiet der
Geschichte, 5. Bd., 4. Heft.) Leipzig, B. G. Teubner, 1899. 91 S.
Den bisher von den Arabisten nur gelegentlich, besonders von W. Robert-
son Smith in seinem Buch über Verwandtschaft und Ehe und von Jacob
in seinem Beduinenleben behandelten Begriff der Blutrache unterzieht
Procksch einer sorgfältigen und ergebnisreichen Untersuchung an der
Hand eines ausgedehnten und von ihm gründlich beherrschten Materials
aus den alten Gedichten und Erzählungen. Er zeigt, dass für die Blutrache
der Stamm und seine Unterabteilungen nicht aktiv solidarisch waren; denn
es fanden häufig Blutfehden innerhalb dieser Gruppen statt. Als Kriegs-
einheit kam allerdings der ganze Stamm für die Feinde in Betracht, die
Blutrache zu nehmen hatten. Die Verpflichtung zu dieser ruht aber nur
auf der vaterrechtlich organisierten Familie, die in der Descendenz alle
gleichzeitig lebenden Glieder umfasst. Rechtlich auf gleicher Stufe mit
den Familiengliedern steht der Schützling (gâr). Schon vor dem Islam
wurden die verheerenden Wirkungen der Blutrache durch heilige Zeiten
und heilige Bezirke sowie durch die Unverletzlichkeit des Grabes und des
Hauses wesentlich eingeschränkt. In dem Institut des Wergeldes, an dessen
Annahme aber stets ein Makel für den Bluträcher haftete, war ein Aus-
gleichungsmittel gegeben, das freilich dem Aufkommen einer sittlichen
Beurteilung des Mordes entgegenstand. Mohammed hat die Blutrache nicht
abgeschafft. Da er eine Theokratie, nicht ein Staatswesen im modernen
Sinne schuf, so richteten sich die von ihm entwickelten Elemente des
Strafrechts nur gegen Religionsfrevel. Der Mord galt auch ihm noch als
Verletzung, nicht der Gesellschaft, sondern der Familie. Indem er aber
die Rache auf den Mörder beschränkte und den Unterschied von fahrlässigem
290 Nachrichten und Notizen Il
und absichtlichem Todschlag aufstellte, bahnte er schon einen Fortschritt
über das alte Gewohnheitsrecht hinaus an. Aber nur in den alten Kultur-
ländern gelang es seinen Nachfolgern, dies ganz durch ein staatliche
Strafrecht zu ersetzen; in der Wüste aber herrscht noch heute die Blutrache
Breslau. C. Brockelmann.
Vicomte Ch. de la Lande de Calan. Les personages de l'Epopée
romane. Redon, A. Bonteloup. 1900. 8° etc. 356 Seiten. Preis: 4 4.
Mit der rührendsten Unbefangenheit teilt uns der Verfasser in einen
kurzen Vorwort mit, dass ihm die einschlägige Litteratur bis auf einige
wenige Ausnahmen vollständig unbekannt geblieben ist. Dann glaubt er
sich entschuldigen zu müssen, falls er sich in seinen „Entdeckungen“ mit
irgend einem seiner Vorgänger begegnen sollte. Aber schon bei einer
oberflächlichen Lektüre erhellt, dass solche Begegnungen gar nicht statt
gefunden haben, weil der Verfasser überhaupt nichts entdeckt und von den
Ergebnissen der früheren Forschung such nicht die geringste Ahnung bat.
Dass der gute Mensch eine Vorliebe für das romanische Epos hegt und
es zu einer gewissen Belesenheit in der Litteratur desselben gebracht hat.
darf an ihm gelobt werden; dass er seinem Lieblingsstoff ein Buch widmen
zu können glaubte, kann man nur aufrichtig bedauern.
Lüttich. Gottfried Kurth.
Danmarks Riges Historie af Joh. Steenstrup, Kr. Erslev, A. Heise,
V. Mollerup, J. A. Fridericia, E. Holm, A. D. Jörgensen (f). Det
nordiske Forlag, Ernst Bojesen, Köbenhavn.
Von diesem Werke sind dem äusseren Umfange nach die Bände 4—6
bisher doppelt so stark gefördert, wie die drei ersten, zuletzt (bis Heft 88:
der 5. Band: E. Holms Bearbeitung des 18. Jahrhunderts, und zwar die
Regierung der Könige Kristian VI, Friedrich V und Kristian VO (— 17%..
Kiel. Daenell.
Die Arbeit A. Tille’s: Die Benediktinerabtei St. Martin bei Trier. Ein
Beitrag zur Trierer Klostergeschichte. (Trierisches Archiv IV, Trier.
Lintz, 1900) zeichnet ein wohl typisches Bild von den Verhältnisse?
eines mittleren Klosters im Mosellande.
Die erste Stiftung der Kirche wird dem H. Martin, ihre Erneuerung
Bischof Magnerich zu Ende des sechsten Jahrhunderts zugeschrieben; vier-
hundert Jahre später besteht dabei ein Benediktinerkloster, dessen Ge-
schichte ohne individuelle Züge in derjenigen der ganzen Landschaft ver-
fliesst und mit dem Untergang des Erzstuhles und des Kurfürstentum?
endet. Neben den spezifisch geistlichen Einnahmequellen als inkorporierte?
Kirchen etc. ist das Kloster natürlich auf Grundherrschaft fundiert. De
Resultat von Tilles eingehender Schilderung ihrer Ausbildung lässt sich
kurz dahin zusammenfassen, dass dieselbe schon zu Ende des zwölften
Jahrhunderts im ganzen abgeschlossen war und St. Martin zuletzt in
drei Dörfern alleiniger Grundherr ist, anderswo Streubesitz an Höfen und
Parzellen hat, dazu an mehreren Orten Zehntherr ist. In den ihm g#%
gehörenden Dörfern erscheint der Abt ferner als Gerichtsherr, nämlich als Be-
|
Nachrichten und Notizen II. 291
sitzer des „Mittelgerichts“. Die Kompetenz desselben entspricht im ganzen
derjenigen eines landesherrlichen Amtes, ohne einer strengen Formulierung
fähig zu sein; vielleicht liegt darin eine Nachwirkung unkenntlich ge-
wordener Immunitätsrechte vor. Ueber sich muss das Kloster im Lauf des
schtzehnten Jahrhunderts ausdrücklich nach verschiedenen Konflikten den
Kurfürsten ala Hochgerichtsherrn anerkennen. Sehr kurz wird am Schluss
das bäuerliche Besitzrecht behandelt, zuvor gelegentlich die Fronverfassung,
von der Leibeigenschaft ist bloss der Name erwähnt. Interessant ist mir
die beiläufige Wahrnehmung Tilles, dass Ende des fünfzehnten Jahrhunderts
„offenbar das Bestreben nach Ausdehnung der Eigenwirtschaft wenigstens
in Irsch bestanden habe (S. 70 unten). Dieser Eindruck deckt zich ganz
mit den von mir selbst in Südwestdeutschland für die nämliche Zeit be-
obachteten Anzeichen und ist für die Kenntnis der Ursachen des Bauern-
krieges von erheblicher Bedeutung. In der Auffassung der allgemeinen
Entwickelung folgt die gewandt geschriebene Abhandlung Lamprechts
deutschem Wirtschaftsleben. Dass manches darin nicht völlig klar scheint,
mag wohl an der ziemlich schlechten Ueberlieferung liegen.
Th. Ludwig.
Eine Gabe von ganz besonderem Wert hat uns Davidsohn durch den
zweiten Band seiner Forschungen zur Geschichte von Florenz
(Berlin, 1900, Mittler und Sohn, 352 S.) beschert, die er diesmal dem Er-
scheinen des zweiten Bandes seiner „Florentiner Geschichte‘ selbst voraus-
geschickt hat. Allerdings entspricht der Inhalt vielleicht nicht ganz dem,
was der Titel besagt: statt „Forschungen“, kritischen Untersuchungen,
wie sie der erste Band enthielt, erhalten wir hier nach einer kurzen über
den Inhalt orientierenden Einleitung eine Sammlung von 2468 Regesten aus
den in seltener Vollständigkeit erhaltenen Stadtbüchern, einer Sammlung
von Vertragsurkunden und den Pergamenen von San Gimignano, wie sie
uns zum grösseren Teil im Florentiner Stadtarchiv und in der Bibliotheca
Magliabecchiana, zum kleineren in San Gimignano selbst konserviert sind.
Aber welch eine Fülle der Belehrung in diesen anspruchslosen Urkunden-
auszügen, welche ungeahnte Masse des Neuen und Unerwarteten — und zwar
auf Gebieten, auf denen man gerade an dieser Stelle kaum auf eine Be-
reicherung unserer Kenntnisse rechnen konnte. Wer in Zukunft über die
Reichsgeschichte im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert arbeiten will, wer
die Züge deutscher Kaiser, vor allem Friedrichs II. tragisches Schicksal ver-
stehen, wer die innere Entwickelung, die Machtkämpfe in den italienischen
Städten schildern, wer die Anknüpfung ihrer Handelsbeziehungen mit dem
Orient verfolgen will, wird diese Regesten nicht unbenutzt lassen dürfen.
Eine Reihe anderer Seiten des Kulturlebens (Unterricht, Handwerker,
Juden etc.) werden anhangsweise beleuchtet. — Für zuverlässige, sorgfältige
Exzerpte bürgt der Name des arbeitsfrohen Verfassers. A D
Urkunden zur Geschichte der Stadt Kahla. Herausgegeben vom
Altertumsforschenden Verein zu Kahla. Bearbeitet von Dr. H. Bergner,
Pfarrer zu Pfarrkesslar. Mit einer Siegeltafel. Kahla 1899. Hofbuch-
292 Nachrichten und Notizen I.
druckerei von J. Beck. II u. 223 S. gr. 8 M.5. Auch unter dem Titel
Geschichte der Stadt Kahla. Erster Band: Urkunden.
In anerkennenswerter Weise hat der Altertumsforschende Verein m
Kahla die im dortigen Ratsarchiv liegenden Urkunden zur mittelalterlichen
Geschichte dieser Stadt der allgemeinen Benutzung zugänglich gemacht
Allerdings hat es sich der Herausgeber, der sich selbst mit Recht als einen
„durchaus unzünftigen Herausgeber: bezeichnet, versäumt, des nötigen Bei-
standes eines fachmännisch geschulten Archivars sich zu versichern. Sem
Publikation ist daher nicht recht zuverlässig. Immerhin aber wird nament-
lich das von Bergner gefundene älteste Stadtbuch in weiteren Kreisen sehr
interessieren, und der Herausgeber hat ein Anrecht auf mildernde Umstände
betreffs der Einzelheiten der Edition. Die Stadtrechte und Innungsstatuter
wie auch die Stadthändel von 1450—1509 ergeben recht anschauliche Ein-
blicke in das Leben und Treiben einer Landstadt im Ausgang des Mittel-
alters. Ehe der Kahlaer Verein an die Ausarbeitung einer Stadtgeschichte
geht, muss aber erst das Material aus den Archiven der Nachbarstädt
und aus den wettinischen Staatsarchiven zusammengesucht werden, wozu
Mitzschkes soeben erschienener „Wegweiser durch die historischen Archise
Thüringens“ (Gotha, F. A. Perthes 1900) treffliche Dienste leisten wird.
Heydenreich.
W. Stolze, Zur Vorgeschichte des Bauernkrieges. Vgl. S. 252—24
dieses Jahrgangs. — Bei mehrmaligem Lesen von Stolzes Studien zur Vor-
geschichte des Bauernkrieges finde ich, dass meine Besprechung a. a. 0. a
sehr unter dem Eindruck der dort hervorgehobenen Mängel und Schwäche
stand. Ein grosser Teil der Schrift ist von ihnen unberührt. Ich halte es
für eine Forderung der Billigkeit, dies ausdrücklich auszusprechen und.
damit auch die Verdienste der Abhandlung zur Geltung kommen, den Ge
dankengang der zwei ersten Kapitel in Kürze darzulegen; das wichtigste
Ergebnis des dritten wirtschaftsgeschichtlichen Kapitels habe ich in meiner
ersten Besprechung mitgeteilt; das kurze vierte behandelt die kirchliche
Verhältnisse, die Gründe für die Spannung zwischen Kirche und Staat und
besonders für die Anfeindung der Klöster. —
Sehr einleuchtend wird im ersten Kapitel gezeigt, wie wichtig Südwest-
deutschland, die grosse Heerstrasse vom Südosten nach dem Westen, für
das Haus Oesterreich war, seit es zu seinen östlichen Besitzungen die bw-
gundische Erbschaft hinzugewonnen hatte. Es musste sein dringender
Wunsch sein, hier Ordnung zu halten. Das war aber sehr schwierig be
der Unfertigkeit der staatlichen Verhältnisse, die gerade hier sich geltend
macht: noch ist für manche Städte die Frage, ob sie selbständig, ob siè
einer landesherrlichen Gewalt unterworfen sein sollen, nicht endgültig ent-
schieden; besonders aber die Ritterschaft hat noch keine sichere Stellung
erworben, und so lange die Unabhängigkeit des Ritters nicht anerkannt ist
bört er nicht auf, das Schwert zu führen. Während die Versuche mit
Reichsregiment und Kammergericht zu keinem Ergebnis führen, hat der
schwäbische Bund für den deutschen Südwesten dem Willen zur Ordnung
die Macht sich durchzusetzen verschafft. Unter seinem Schutz hat sich i
Nachrichten und Notizen II. 293
diesen Gebieten der Uebergang vom Mittelalter zum Staat des 16.—18. Jahr-
hunderts vollzogen.
Die einzelnen politischen Gebilde gelangen zum staatlichen Abschluss:
die Reichsstädte, in denen nur die geistlichen Korporationen noch eine
Sonderstellung einnehmen; die Territorien, und zwar die kleinen und
kleinsten, wo meist kein Landtag besteht, sondern nur der Landesherr die
staatliche Einheit darstellt, wie die grösseren, in denen jetzt erst, seit dem
15. Jahrhundert, die Landstände emporkommen. In den weltlichen Gebieten
sind sie nicht stark genug, um die Gewalt des Landesherrn zu überwuchern;
der Absolutismus der späteren Zeit kündigt sich hier schon deutlich an.
Dagegen in den Bistümern ist die Macht des Landesherrn durch das Dom-
kapitel beschränkt, durch einen anspruchsvollen Adel eingeengt, Zustände,
die sich, aus dem Mittelalter überkommen, mit dem Geist der neuen Zeit
nicht vertragen wollen.
Der neue Staat mit seinem immer reicher ausgestatteten Wirkungskreis
braucht ein neues Beamtentum; für die höheren Aemter kann er den Adel
nicht entbehren, aber die niederen Verwaltungsstellen, vielfach jetzt erst
begründet, werden mit Bürgern und Bauern besetzt; selbst an den Fürsten-
höfen fassen bürgerliche Rechtskundige festen Fuss. Im Kriegswesen tritt
der Bauer neben den Ritter.
Aber Bürger und Bauer haben auch die Mehrkosten der erhöhten
Thätigkeit des Staates zu tragen; der Druck ist um so empfindlicher, weil
die ganze Beamtenschaft der Verpflichtung ihn mitzutragen enthoben ist.
Die Untersuchung der Mittel, wodurch die Landesherren ihre Einkünfte
zu erhöhen suchten, führt nun den Verfasser auf das Gebiet der Wirtschafts-
verfassung. Hierfür gilt, was ich in meiner ersten Besprechung auseinander-
gesetzt habe.
Tübingen. Th. Knapp.
Alfred Hessel: De regno Italiae libri viginti von Carlo Sigonio. Eine
quellenkritische Untersuchung (Historische Studien, Heft 13; Berlin 1900,
91 S. gr. 89.
Das knapp, fein und anziehend geschriebene Schriftchen giebt zunächst
einen kurzen Ueberblick über Leben und Wirken des Carlo Sigonio, der
durch den Umfang seiner Thätigkeit, durch seinen glänzenden lateinischen
Styl, durch die erstmalige Benutzung eines grossen urkundlichen Apparats
und durch seine umfassende Gelehrsamkeit unter den italienischen Historikern
des 16. Jahrhunderts einen hervorragenden Platz einnimmt. — Im zweiten
Teil seiner Arbeit giebt der Verfasser dann eine eingehende Kritik des der
italienischen Geschichte des Mittelalters gewidmeten Hauptwerks des Sigonio,
seiner Konzeption und Oekonomie, der Arbeitsweise des Historikers und
seiner Art, die Quellen nicht als Abschreiber, sondern als Gelehrter im
Rahmen des geistigen Horizonts seiner Zeit, im ganzen aber getreu der
kirchlichen Tradition zu benutzen. Am Schlusse folgt dann eine mit ein-
dringendem Fleisse hergestellte Analyse dieser Quellen, die, im Anschluss
an das von Sigonio selbst überlieferte Verzeichnis, Kapitel für Kapitel nach-
gewiesen werden. A.D.
294 Nachrichten und Notizen II.
Otto Hötzsch, Die wirtschaftliche und soziale Gliederung, vornehmlich
der ländlichen Bevölkerung im Meissnisch-erzgebirg. Kreise Kur-
sachsens. Auf Grund eines Landsteuerregisters aus der zweiten
Hälfte des 16. Jahrh. (Leipziger Studien aus dem Gebiete der Geschichte.
VI. Band, 4. Heft.) Leipzig 1900. VII & 130 S.
Zu den bisherigen historisch-statistischen Untersuchungen ist hier zum
ersten Male eine solche getreten, die in eindringender Weise ländliche
Verhältnisse darstellt. Gerade hier liegt noch eine besonders grosse Lücke
unserer Kenntnisse vor. Die Arbeiten aus der Knappschen Schule behandeln
im wesentlichen nur die rechtliche Seite und suchen aus dem einseitigen
Material auf die reale Gestaltung Schlüsse zu ziehen, deren Tragweite
sehr zweifelhaft bleibt. Und doch wissen wir über die Grundfragen der
sozialen Verhältnisse auf dem Lande für die frühere Zeit ausserordentlich
wenig. Hier hat nun der Verf. wohl zum ersten Male Aufklärung geboten:
er hat die Steuerregister zweier Kursächsischen Kreise aus dem Jahr 1511
einer eingehenden Bearbeitung unterzogen.
Der Gang der Untersuchung ist der, dass wir zunächst über Art und
Umfang der Steuer Auskunft erhalten. Dann wird im Hauptabschnitte
die Verteilung des ländlichen Grundbesitzes und die soziale Gliederung
auf dem Lande vorgeführt. Mehr anhangsweise werden die Vermögens-
einschätzung nach ihren Bestandteilen und endlich die Besitzverteilung und
wirtschaftliche Gliederung in den Städten erörtert. Für die grosse Mühe
der sorgsamen Arbeit spricht allein schon der Umstand, dass 40000 Zähl-
blättchen angefertigt werden mussten. Die ausführlichen Tabellen (S. 99—130}
erhalten im Texte ihre Deutung und Erklärung.
Wir erhalten für die einzelnen Aemter und Ortschaften ein Bild von
dem Anteile der Kategorien der Hufner, Gärtner, Häusler und Hausgenossen,
wobei allerdings zu beachten bleibt, dass nach dem ganzen Zwecke der
Steuer eine Anzahl von Personen nicht getroffen wurde und daher im
Register fehlte. Das Hauptergebnis ist mit wenigen Worten dies: die Voll-
bauern (Hufner) überwiegen in allen Gebieten erheblich — wenn auch die
Besitzgrösse schon mannigfach abgestuft ist. Handwerker und Hausgenossen
spielen keine erhebliche Rolle; die Häusler und Gärtner machen im Durch-
schnitt nur etwa den vierten Teil des Besitzes aus. Allerdings zeigen sich
nach geographischen Momenten recht grosse Abweichungen von dem all-
gemeinen Typus: die Bodengliederung bedingte an sich schon eine ver-
schiedene Besitzverteilung. Aber auch innerhalb der einzelnen Hufner-
gemeinden sind doch die wirtschaftlichen Unterschiede schon recht erheb-
liche — ein Ergebnis, das ich aus gleicher Zeit für grössere Gebiete Süd-
westdeutschlands durchaus bestätigen kann.
Wenn, wie zu hoffen ist, der Verf. die Arbeit fortsetzt, so bleiben noch
einige Wünsche übrig. Einmal erscheint die Anfertigung einer Karte unent-
behrlich, um die geographische Bedingtheit der Siedelung und die Dichte
des Zusammenwohnens zur Anschauung zu bringen. Sodann ist es für die
Uebersichtlichkeit unerlässlich, dass für die einzelnen Aemter die Summen
gezogen und diese noch einmal zusammen vorgeführt werden (dasselbe such
bez. des Viehstandes S. 68). Sonst verliert man über die Menge der Einzel-
Nachrichten und Notizen I. 295
heiten den Gesamtüberblick. Auch die Berechnung S. 60 ist nicht durch-
sichtig genug; hier wäre eine Prozentberechnung am Platze gewesen. Vor
allem aber lässt sich das Material noch weiter ausnutzen: zunächst für die
Bevölkerungszahl der Orte, dieja mit Gewinnung eines zulässigen Reduktions-
faktors sich zwar nur approximativ bestimmen lässt, aber doch einen
ungefähren Anhalt giebt und gerade für ländliche Gebiete so gut wie ganz bis-
her fehlt. Sodann aber auch noch weiter für genauere Erfassung der Besitz-
verteilung, indem Klassen der Censiten und des Vermögens selbst gegenüber-
gestellt werden, wie Ref. es einmal für die Pfalz versucht hat. Das an sich
zweckmässige Zählblättchenverfahren hätte dies durch kombinierte Legung
sehr wohl ermöglicht. Der Verf. hat nur das durchschnittliche Ver-
mögen nach der Grösse des Hufenbesitzes mitgeteilt; aber gerade die Vor-
führung der einzelnen Grössenklassen hat Bedeutung und gewährt erst
einen vollen Einblick. Das hätte wenigstens für die Aemter oder zusammen-
hängende Dorfgruppen durchgeführt werden können. Es würde dadurch
die wirtschaftliche und soziale Gliederung der Bevölkerung noch weit deut-
licher in die Augen gesprungen sein. Denn die Grösse des Hufenbesitzes
allein entscheidet, wie man aus den Tabellen direkt ersehen kann, noch
keineswegs immer über die Grösse des Vermögens überhaupt, da hier für
eben die übrigen Besitzteile den Ausschlag geben. Ausserdem würden
dadurch die Unterschiede von Gegend zu Gegend noch schärfer hervor-
getreten sein. Hier vermag erst die Beschäftigung mit der ausgebildeteren
modernen Statistik die richtige Fragestellung zu geben. Diese Bemerkungen
sollen kein Vorwurf gegen den Verf. sein, sondern nur Fingerzeige für die
künftige Behandlung gewähren. Denn da wir uns hier noch auf ganz un-
angebautem Gebiete bewegen, so erhalten wir auch durch das Gebotene
eine Erweiterung unserer Kenntnisse.
Leipzig. F. Eulenburg.
Karl Hildebrand, Johan IH. och Europas Katolska Makter. Studier i
1500 Talets Politiska Historia. Upsala 1898. Almgvist och Wiksells
Boktryckeri Aktiebolag. 8° XXIX S. u. 321 S. 3 Kr.
Erst auf S. 113 kommt H. zum eigentlichen Thema. Aus seiner Ab-
handlung ergiebt sich: Schwedens zerrüttete Finanzen und schwache Stellung
gegenüber Dänemark und Russland nach dem Stettiner Frieden 1570 und
die Unmöglichkeit in Holland, England, Schottland, Frankreich — von den
deutschen protest. Ständen war nichts zu erwarten — kräftige und zahlungs-
fähige Bundesgenossen zu finden, sowie persönliche kirchliche Interessen in
der Art des „Kompromisskatholizismus‘‘ — H hält an diesem Begriff fest!
— führten J. zu Verhandlungen mit den katholischen Mächten: Spanien,
Papst, Kaiser, Polen, Toscana, Venedig. Wesentlich bestimmten ihn dazu
auch die Erbansprüche seiner Gemahlin, einer Tochter der polnischen Königin
Bona Sforza, in Polen und noch mehr in Unteritalien. Die Einsicht in das
starre Wesen des Papsttums und in die Schwierigkeiten, die Philipp IL. von
Spanien in den Niederlanden entgegentraten, liessen J. schliesslich seine
Annäherung an katholische Kreise wieder aufgeben, nachdem schon, wie
es scheint, dem Papst, falls er sich zu Zugeständnissen in Bezug auf Laien-
296 Nachrichten und Notizen Il.
kelch und Priesterehe herbeiliesse, die Rekatholisierung Schwedens in Au
sicht gestellt, von dem spanischen Abgesandten hingegen für von Philipp
zu leistende grössere Zahlungen und für dessen eventuelle Hilfe gegen
„Schwedens südliche und westliche Nachbarn“ (also nicht auch gegen
Russland!), wenn nicht für seinen schon mit Polen verabredeten Angn?
auf Dänemark eine grössere Anzahl gerüsteter Kriegsschiffe, an denen es
Spanien gebrach — und wäre es gegen die Mauren in Afrika — auste-
dungen worden waren. Allerdings verzichtete J. jetzt auch auf die Erbschaft
umsomehr als ihn hierin die polnischen Vertreter übertlügelt hatten; dot
blieb ihm die Aussicht, dass jene seinem Sohn, sobald dieser König von Polen
geworden, von selbst zufallen würde. Auch hatte J’s politische Isolierung
inzwischen durch ein Zusammenhalten mit Dänemark und Polen gegen den
Zar ein Ende gefunden. Die Unterhandlungen mit dem Kaiser berührten
die Interessen der Schwestern J.’s in Braunschweig u. s. w., sowie die Dr
ländische Frage, ohne entscheidende Ergebnisse übrigens. Für die von solider
Forschung zeugenden — wenn auch das neu beigebrachte archivalische
Material nicht ins Gewicht fällt —, nur oft sehr breiten und vieles uns
schon Bekannte bringenden Darlegungen wären wir Vf. noch dankbarer, wenn
er die damaligen Beziehungen Schwedens zu Liv- und Russland, wie a
Hjärne für Erich XIV. und z. T. auch für J. bearbeitet hat, vorzugswax#
behandelt hätte, umsomehr als er selbst bemerkt, dass ein abschliessendes
Urteil über J. als Politiker erst dann möglich ist. Nützlich ist das voran-
geschickte Litteraturverzeichnis.
Leipzig. Richard Hirsch.
Dr. Ernst Hauviller, Frankreich und Elsass im 17. und 18. Jahr-
hundert. Ein Gedenkblatt zur dreissigjährigen Wiederkehr der Ver-
einigung des Elsass mit dem deutschen Reiche. Strassburg, Verlag von
Eduard van Hauten. 1900. XI und 57 Seiten.
Der Verfasser hat in dem Nationalarchiv und in der Nationalbibliotbek
zu Paris, sowie in der Bibliotheca Angelica in Rom die Denkschriften der
französichen Intendanten des Elsass eingesehen (vgl. Zeitschrift für die Ge-
schichte des Oberrheins, N. F. B XV (1900), S. 454—478) und ein Manu
skript aus den siebziger Jahren des 18. Jahrhunderts gefunden, das den
Titel „Pieux désirs d'un Alsacien pour le bonheur et le bienêtre de son
pays“ trügt und von ihm dem in bischöflich-speierischen Diensten stehenden
Elsässer Stupfel zugeschrieben wird. Diese Funde regten ihn zum Nach-
denken über den Uebergang des Elsassan Frankreich und seinen Zustand unter
französischer Herrschaft an. In einem ersten Abschnitt skizziert er die
Entwicklung der Anschauungen über die Angliederung des Elsass an
Frankreich, die bis vor kurzem weder in Deutschland noch in Frankreich
von sachlichen Erwägungen bestimmt gewesen seien. Namentlich nach
1870 habe auf beiden Seiten die vornehme Ruhe gefehlt; bei den Besiegten
insbesondere habe anfangs Schmerz und Groll, später „eine allzu idealistische
Auffassung der modernen Politik“ den Blick verdunkelt. In einem zweiten
Abschnitt werden die ausgezeichneten französischen und deutschen Arbeiten
des letzten Jahrzehnts, die den Westfälischen Frieden zum Gegenstand
Nachrichten und Notizen II. 297
haben, kurz zusammengefasst, Reuss als rückständig bezeichnet, Pfister,
Sorel, Himly und namentlich Bardot, sowie Jacob, Ludwig und
H. Kaufmann in ihrer Bedeutung gewürdigt und festgestellt, dass man
durch diese Leistungen der Lösung des schwierigen Problems, das die das
Elsass betreffenden Paragraphen des Westfälischen Friedens aufgeben, und
zwar erfreulicher Weise sowohl von französischer wie von deutscher Seite,
erheblich näher gekommen sei.
Im dritten Abschnitt schildert Hauviller den Entwickelungsprozess
und die Ausdehnung der französischen Herrschaft im Elsass bis zum Nym-
weger Frieden, indem er nachweist, wie die französische Politik sich bei
dem Gewinne, den ihr der westfälische Frieden brachte, nicht beruhigen
konnte, wie sie durch den Widersinn der Friedensbestimmungen fast
wider Willen, aber durchaus nicht ungern zu weiteren Annexionen getrieben
wurde. Bis 1673 beschränkte sie sich durchaus auf den habsburgischen
Hausbesitz, und Streitigkeiten gab es nur, so oft die Landvogteifrage, die
in der That nach dem Rezept der Friedensbestimmungen nicht lösbar war,
aufgerollt wurde. Erst bei den Friedensverhandlungen von Nymwegen
stellten die französischen Gesandten die Behauptung auf, dass im Frieden
von Münster das ganze Elsass an Frankreich abgetreten sei, und erzwangen
nach dieser Erklärung die Aufnahme einer Bestimmung in den Friedens-
vertrag, die die Fortdauer der Festsetzungen von Münster aussprach. Das
war, wie der Verfasser im vierten Abschnitt ausführt, die Grundlage für
die Reunionen, denen Ludwig XIV. schon durch Schliessung von Verträgen
mit einigen grösseren und durch Erlass von Lettres patentes an einige
kleinere Dynasten vorgearbeitet hatte. Der Friede von Ryswijk besiegelte
die französische Herrschaft im Elsass. — Im fünften Abschnitt schiesslich
giebt der Verfasser einen Ueberblick über die französische Verwaltung
des Elsass und hebt zunächst die grossen Wohlthaten hervor, die dem
Lande aus seiner Angliederung an Frankreich erwuchsen und die von den
Elsässern mit dankbarem Herzen empfunden wurden. Aber nicht nur
dankbare, sondern auch treuergebene und womöglich katholische Unter-
thanen wollte Ludwig XIV. im Elsass haben; zu diesem Zwecke wurden
französische Jesuiten eingeführt und ihnen die Leitung des in Strassburg
begründeten bischöflichen Seminars übertragen. Aber das, was diese
brachten, — und damit lernen wir die Kehrseite der Medaille kennen —
war nichts Besseres. Im Gegenteil war das Niveau der elsässischen Geist-
lichkeit vor 1681, nach dem Zeugnis der französischen Intendanten selbst,
ein viel höheres als nachher; die noch heute grösstenteils in Geltung
stehende Studienordnung war mehr darauf aus, treue Unterthanen des
Königs zu erziehen als gebildete Priester. War der Nachteil, den das
katholische Elsass hierdurch erlitt, nicht auf den ersten Blick sichtbar, so
machte sich der Druck, der sich auf die protestantischen Elsüsser legte,
sofort um so fühlbarer. Und wie die französische Verwaltung die religiöse
Besonderheit des Elsass zu vernichten suchte, so führte sie Krieg gegen
die ganze deutsche Vergangenheit des Landes und zerstörte auf diese
Weise die Eigenart des Elsass, um es allmählich in die Einerleiheit
des französischen Staatswesens aufgehen zu lassen. Die Schlussfolgerungen,
298 Nachrichten und Notizen I.
die der Verfasser zieht, sind politischer Natur, wie denn die hervorragende
Bedeutung, die der Schrift zukommt, in erster Linie darin liegt, dass ein
geborener Elsässer und früherer Zögling des Strassburger Priesterseminars
auf Grund seiner geschichtlichen Studien die Ueberzeugung ausspricht.
dass das Elsass eine Zukunft nur als Glied des deutschen Reiches haber
könne.
Wenn dem Verfasser auch eine oder die andere Veröffentlichung nicht
bekannt geworden ist, so giebt die Schrift doch eine gute, von hervor-
ragender Unparteilichkeit zeugende Uebersicht über die betreffenden Fragen,
und wenn er gelegentlich mit dem Ausdruck zu ringen scheint, 80 ist das
die Wirkung nicht einer Gedankenarmut, sondern einer Gedankenfülle, die
noch manche erfreuliche Frucht zu zeitigen im stande sein wird.
Strassburg i. E., den 1. 1. 1901. E. v. Borries
Hermann Wätjen, die erste englische Revolution und die öffentliche
Meinung in Deutschland. Heidelberg 1901. 126 S.
Die Forscher, die sich mit der deutschen Publicistik das 17. Jahr-
hunderts beschäftigt haben, haben bisher meist Fragen behandelt, die ın
inniger Beziehung zur deutschen Geschichte standen. Wätjen hat sich zur
Aufgabe gestellt, zu untersuchen, wie sich ein Ereignis in dieser Litteratur
spiegelt, das für Deutschland direkt von geringer Bedeutung war: die erste
englische Revolution. Nach einem kurzen historischen Ueberblick über den
Verlauf der Revolution giebt er zunächst eine recht interessante Uebersicht
über die zeitgeschichtlichen Darstellungen, die sie in Deutschland gefunden
hat. Die Werke Georg Horns ragen unter ihnen hervor. Dann behandelt
er eingehender die Publicistik über drei Fragen: die Hinrichtung Karls I,
den Streit zwischen Salmasius und Milton und die Politik Oliver Cromwell:
Dabei ergiebt sich, dass eine feindliche Stimmung gegen die Revolution
in Deutschland durchaus vorherrschte, besonders die Hinrichtung Karls L
erregte den grössten Abscheu, und von der Persönlichkeit Cromwells setzte
sich mit unter dem Einfluss der publicistischen Litteratur das Zerrbild fest,
das dann erst im 19. Jahrhundert beseitigt worden ist. Der Gegenströmung,
die es gegen diese Auffassung gab, hätte der Verfasser vielleicht etwas
weiter nachgehn können, von dem sehr verbreiteten Politicus sine exemplo,
den er S. 55 Anm. erwähnt, würde man gern etwas mehr erfahren. Offenbar
hatten diese Schriften zum Teil einen offiziösen Charakter. Ob es mit den
Erzeugnissen der anderen Richtung nicht teilweise ähnlich stand, ist eine
Frage, der der Verfasser vielleicht auch einige Aufmerksamkeit hätte
widmen können.
Einige der interessantesten der von ihm behandelten Flugschriften
zergliedert W. in den Beilagen noch eingehender, doch ist es ihm ausser
= No. 4, wo er sich auf Gryphius berufen kann, bei keiner von ihnen ge-
SE Bee zu bestimmen, denn die Vermutung, die sich ihm
i rängt, dass Moscherosch ihr Verfasser sein könne, weist er
nn sofort wieder zurück. Nun giebt es aber (in der Jenaer Universitäts-
en a e Se ang Ausgabe dieser Schrift mit folgendem Titel:
Ù rlängst verstorbene . . . Don Franciscus de Quevedo
Nachrichten und Notizen II. 299
an dem seiner Hellischen Gesichte Continuatorem Philander von Sittwald...
überschicket, betreffende einige . . . Diskursen, so zwischen denen ver-
storbenen Hn. Protectore von Englandt ... Oxenstirn und Lilienstrôm ...
in Plutonis Residenz . .. geführt worden . .. ans liecht gegeben von einem
Liebhaber der deutschen Aufrichtigkeit und Trewe... Anno MDCLIX 10
Bl. 4°. Und die Fortsetzung ist betitelt: Philander von Sittwald Continuation
oder Ander Theil des Gesprächs zwischen dem Protektor, Oxenstirn und
Lilienström u. s. w. 11 Bl. 4°. Daraufhin verdiente die Frage nach der
Möglichkeit der Urheberschaft Moscheroschs vielleicht doch noch eine
gründlichere Untersuchung. — Am Schlusse seines Buches stellt Wätjen die
Titel der von ihm besprochenen Flugschriften zusammen. Er würde die
Benutzung seines Buches erleichtert haben, wenn er jeder die Seite bei-
gefügt hätte, auf der sie erwähnt wird.
Jena. G. Mentz
H. M. Bowman, Preliminary Stages of the Peace of Amiens (University
of Toronto Studies. History, Second Series, Vol. I. pp. 77—155: ed. by
Professor G. M. Wrong). Eine aus dem Seminar von Buchholz hervor-
gegangene erweiterte Leipziger Doktordissertation. Ein glücklich gewähltes
Thema, von grosser Tragweite im Hinblick auf die Erörterungen über den
Grundcharakter der Napoleonischen Politik, vom Verfasser aber ausserhalb
eines grösseren Zusammenhanges behandelt. So tritt die Bedeutung der
These, die er vertritt, gar nicht hinreichend hervor: dass inmitten der Vor-
verhandlungen des Friedens von Amiens einmal ein Zeitpunkt eingetreten
sei, (Dezember 1799—Januar 1806), wo Napoleon es mit dem Frieden ernst
gemeint habe. Natürlich ist es nicht möglich, solch eine These, wie B. es
thut, mit der Zergliederung einiger Schriftstücke wirksam zu verfechten,
aber was vorgebracht wird, ist verständig und anregend. Die Verhandlungen
von 1796 und 1797 für deren Darstellung neuerdings im 3. Bande der Dropmore
Mss. neues Material erschlossen ist, sind nur kursorisch behandelt; die Sach-
lage, welche zum Frieden von Amiens führt, ist klar dargelegt. Die Archi-
valien sind systematisch nicht durchgearbeitet. F. S.
Eine der letzten Publikationen der „Navy Records Society“: „Letters
and Papers of Admiral of the Fleet Sir T. Byam Martin“ ed. Sir
R. Vesey Hamilton bietet interessantes auch für den deutschen Historiker.
Sie lässt die Operationen der englischen Flotte in der Ostsee und sonst von
1808 bis 1813 verfolgen und die Mängel in dem Zusammenwirken mit den
deutschen Patrioten, insbesondere mit Schill. Vorläufig ist der 2. Band
dem ersten vorausgeschickt. FS
Die Schrift des Generalleutnants z. D A. v. Boguslawski, 85 Jahre
Preussischer Regierungspolitik in Posen und Westpreussen von 1815 bis 1900
(Berlin 1901, Gose & Tetzlaff, 92 Seiten) dient weniger der historischen
Belehrung als dem praktisch-politischen Zwecke, weitere Kreise über die
polnische Gefahr zu orientieren und im Sinne der vom Ostmarkenverein
vertretenen Tendenzen zur bewussten Handhabung strengster Abwehrmittel
zu erziehen. So wird der Historiker nicht jedes einzelne Urteil unterschreiben
wollen, und häufig eine vertiefte Auffassung der grossen Entwickelungs-
Hu) Nachrichten und Notizen II.
reihen vermissen, die in der Polenfrage rusammenfiessen; der Politiker ater,
der einen unbelehrbaren Feind durch ein straffes und zielbewusstes Regiment
in die Defensive zurückwerfen und den preussischen Staat vor Schade
bewahren will, kann aus dieser Uebersicht vielfache Anregung schöpfes
Der Verf. hat ausser den gedruckten Quellen auch Akten und die eigene
Erfahrungen eines auf drei Zeiträume verteilten 15jährigen Aufenthalte
in der Provinz Posen verwertet. Hermann Oncken.
Die Veröffentlichungen der englischen Handschriftenkommissior
Historical Manuscripts Commission) sind während des Jahres (aw
sehr zahlreich gewesen. Es seien hier nur die Beiträge zur deutschen uni
allgemeinen Geschichte vermerkt: Eine lange Epistel eines Edelmann,
welcher Sir Henry Wotton auf seiner Gesandtschaft an den Kaiserhof 16%
begleitete, enthalten die „Mss. of Lord Montagu of Beaulieu“ Hier finde
sich im folgenden auch Nachrichten über Vorgänge auf dem deutschen
Kriegsschauplatz 1638—1639, darunter eine Beschreibung des schrecklichen
Zustandes der Mark Brandenburg, wo Elend und Hunger die Christen m
Kannibalen gemacht hätten. — Enttäuschend als Beitrag zur allgemeinen
Geschichte ist der Inhalt des neuen Bandes der „Harley Papers“ (Report
on the Manuscripts of His Grace the Duke of Portland preserved at Wel-
beck Abbey Vol. V.) Er umfasst die Zeit vom Juni 1711 bis zum Todes-
jahre Lord Oxfords 1724, also die Jahre, in welchen dieser englische Baatz
mann als einer der Haupturheber des Friedens von Utrecht eine europäische
Rolle gespielt hat. Die Beiträge zur Geschichte dieses Friedens sind
ausserordentlich gering: auf die entscheidenden französischen Verhandlungen
ist nur ein Schriftstück bezüglich, der Bericht von Matthew Prior über
seine geheime Mission nach Paris im Juli 1711; es ist aber charakteristisch,
dass gerade dieses Schriftstück erhalten ist, da es die Bemühungen der
englischen Regierung aufweist, von Frankreich möglichst grosse Zugeständ-
nisse zu erhalten. Die englisch-holländischen Beziehungen werden durch
die Schreiben John Drummond's beleuchtet. Die Perlen im Bande sind
neue Briefe Bolingbroke's. — Sehr wertvoll ist der Inhalt auch des 3. Bandes,
zu welchem nun schon das Archiv Lord Grenville's den Stoff geliefert hat.
(Report on the Mss. of J. B. Fortescue, Esq. preserved at Dropmore Vol. IL:
Er bringt zunächst „addenda“ zu Band 1. und 2. und führt dann vom
1. Januar 1795 bis Ende 1797, also nur wieder 2 Jahre erschöpfend. Er-
schieu nun bisher alle 4 Jahre nur ein Band, so ist zu besorgen, dass —
fulla nicht, worum wir bitten möchten, das Tempo beschleunigt wird —
die kostbare Sammlung in absehbarer Zeit für die Wissenschaft nicht
80 wie sie es verdient nutzbar gemacht werden kann. Unter den „addenda“
befinden sich vertrauliche Briefe von Pitt, Sir James Harris, William Eden
an Grenville und die Antworten Grenvilles während und nach seinen
son im Haag und in Paris (1787.) Ferner: Schreiben des Gesandten
in Berlin Erart bezüglich auf die Heirat des Herzogs von York mit der
EEN Friederike von Preussen, Schreiben Burke's an Grenville bezüg-
lich ant tie französischen Zustände, Bericht Mallet du Pan's aus Paris u.a. m.
Aus dem übrigen reichen Material sel herausgehoben: die Auseinandersetzung
awischen Pitt undu venville über das Verhalten gegenüber Preussen hinsichtlich
a u Eee TE EEE nr ~
Nachrichten und Notizen II. 301
Abschlusses einer neuen Konvention; der Zwist, welcher Grenville’s Demission
in Aussicht stellte, wurde dadurch gehoben, dass der Baseler Friedensschluss
die Frage hinfällig machte. Sodann: eine vergleichende Feststellung der
Bedingungen der mit Oesterreich und Russland geschlossenen Konventionen
(Mai 1796.); allerlei Pläne, welche das Zusammenwirken mit den französischen
Royalisten ins Auge falsten. Vom September 1795 beginnt die Friedens-
frage eine Rolle zu spielen. Bis zum Schluss des Bandes läuft eine Bericht-
erstattung aus Berlin, welche in gehässigem Tone Stimmungsbilder vom
Hofe entwirft; der Thronwechsel erweckt in London Hoffnungen auf einen
Wechsel in der Politik. Eine interessante Besprechung der durch den
Friedensschluss von Campo Formio geschaffenen Lage enthält ein Schreiben
des Grafen Razoumowski, russischen Gesandten in Wien an Graf Woronzow,
Gesandten in London. (1. November 1797.) — Der hochverdiente Heraus-
geber der Sammlung W. Fitz-Patrick hat dem Bande eine den Inhalt der
bisherigen Thätigkeit Grenville’s umfassende Einleitung vorausgesandt, eine
grosse aber nicht recht zu verwertende Arbeit. F. S.
Aus dem Jahrgange 1900 der „English Historical Review“ edited
by S. R. Gardiner and Reginald L. Poole, seien folgende Beiträge vermerkt:
F. W. Maitland „Elisabethan Gleanings: Queen Elizabeth and Paul IV.“
(S. 324—330) widerlegt die auch von Ranke noch gebrachte Darstellung,
dass Elisabeth zu Beginn ihrer Regierung nach anfänglichem Zaudern zu
ihrer protestantischen Stellungnahme durch die Haltung des Papstes ver-
anlasst worden sei, welcher dem die Thronbesteigung ankündigenden
Abgesandten gegenüber den Akt als insolente Usurpation bezeichnet habe.
Wahrscheinlich ist solche Aeusserung gar nicht gefallen, und sicherlich ist
nicht Elisabeth durch solch einen Vorfall in ihrem Handeln bestimmt
worden. Ellen Mc Arthur, The regulation of Wages in the Sixteenth Century
(S. 445—455) hat die Frage erörtert, ob aus der geringen Zahl überlieferter
Lohnfestsetzungen zu schliessen sei, dass die Friedensrichter das ihnen
durch die Elisabethanische Gesetzgebung zugewiesene Amt nur unregelmässig
und unter dem Drucke besonderer Umstände besorgt hätten. Das von der
Verfasserin gesammelte Material berechtigt, diese Annahme für den Londoner
Distrikt zurückzuweisen und lehrt, dass aus dem augenblicklichen Stande
des Materials auch sonst keine voreiligen Schlüsse gezogen werden dürfen.
Professor Watson „The State and Education during the Commonwealth‘
(8. 58—73) lässt die Reform des Unterrichts als letzten Ausläufer der grossen
mit Rensissance und Reformation beginnenden Kulturbewegung erscheinen;
erst im Zeitalter Cromwell's (1640—1660) erreicht sie ihren Höhepunkt,
wobei dem Protektor selbst einiger Anteil beizumessen ist. Die frühere
hohe Schätzung der Verdienste Eduards VI. um das Schulwesen wird nach
dem Vorgange von Leach (English Schools at the reformation) abgelehnt.
Thomas Bateson, „Defoe and Harley“ (S. 238—250) benutzt das aus dem
Archive des Herzogs von Portland veröffentlichte Material, um die Beziehungen
des Litteraten zu dem Staatsmanne zu schildern. In der Art, in welcher
Defoe seine Ueberzeugungen, je nach dem Verlangen seines Auftraggebers
zu wechseln scheint, tritt er als Mensch in ein unvorteilhaftes Licht. Basil
Williams behandelt in einer Reihe noch nicht abgeschlossener Artikel
Histor. Vierteljahrschrift 1901. 2. =
302 Nachrichten und Notizen I.
„The foreign Policy of England under Walpole". (Part. I—IIL S. 351-7:
479—495; 665—699.) Ans der etwas trockenen, aber wertvollen Darstellung
seien als selbständige Urteile vermerkt: die scharfe Betonung, dass der
durch die Tripelallianz von 1717 geschaffene Ausgangspunkt die wesentliche
Vorteile England auf Kosten Frankreichs gebracht habe. Den französische
Staatamännern wird vorgeworfen, dass sie die Neuheit der Aufgaben, welche
entsprechend der Veränderung der Weltlage nach dem Utrechter Friede
ihnen gestellt wurden, nicht erkannt und zum Schaden ihres Landes den
Hauptgegner an falscher Stelle gesucht hätten; ihr grösster Fehler sei ge-
wesen, dass sie sich durch den Schutz der englischen Flotte hätten in
Sicherheit wiegen lassen, dabei versäumend die französische Flotte r
entwickeln. Das Schädliche der hannoverschen Richtung in der englisches
Politik erscheint durch den Hinweis gemindert, dass für eine neue Dynastie
in jedem Falle Opfer hätten gebracht werden müssen, und dass eine Stuartsche
Restauration sehr viel grössere erfordert haben würde. Sehr lehrreich ist
es zu verfolgen, wie allmählich die Führung der Allianzmächte von Frankreich
auf England übergeht, und wie England aus Frankreichs traditionelle
Bundesgenossenschaften im Norden und Osten Europas für sich Nutzen zu
ziehen beginnt. J. Holland Rose „The secret articles of the Treaty cf
Amiens" S. 331—336 weist nach, dass geheime Artikel nicht existiert haben.
und dass der Glauben an die Existenz derselben von Napoleon aus bestimmter
politischer Berechnung hervorgerufen worden sei. Derselbe Autor behandelt
„The French East-Indian Expedition at the Cape in 1803.“ Es wird darauf
hingewiesen, wie dieser Expedition alsbald englischerseits die Verkündigung
der Absicht gefolgt ist (zuerst in dem Entwurf des Vertrages mit Preussen
datiert vom 27. Oktober 1805) das Cap wiederzuerobern und dauernd zu be-
halten. Alfred Stern, „Colonel Cradock’s Mission to Egypt“ (S. 277—288.
lässt die Bemühungen des englischen Obersten das Verhalten Mehemet
Alis in dem türkisch-griechischem Kampfe zu beeinflussen, erfolgloser er-
scheinen, als es in den bisherigen Darstellungen angenommen wurde.
F. 8.
Das Quellenbuch zur Schweizergeschichte von W. Oechsli, das,
bei seinem ersten Erscheinen (1886) eine litterarische Neuheit, seitdem
manche verwandte Publikation nach sich gezogen hat, kommt in 2. Auf-
lage heraus. Die Anordnung des Stoffes ist dieselbe, rein chronologisch,
geblieben; also Urkunden und Darstellungen in bunter, hie und da ent-
achivden verbesserter Folge. Hingegen sind in der Auswahl und Bearbeitung
des Stoffes mehrfach Aenderungen bemerkbar, teils durch neue Forschung:
ergebnisse wie z. B. beim habsburgischen Urbar, veranlasst, teils au:
eigener Initiative hervorgegangen. So sind mehrere Stücke (n° 2, 3, 1, 9,
13 und 16) nen, andere z. B. 13, 14, 25 in erweiterter Fassung aufgenommen,
auch die Anmerkungen meist ganz neu umgearbeitet und vermehrt worden —
beides aum Vorteil des Buches, dessen Anlage schwieriger ist, als wohl
die meisten Benützer sich verstellen. Thommen.
Die Vetfuung der Kaisergräber im Dom zu Speyer. Nachdem
eine Abhandlung von Johann Praun ‚Zeit. f. Gesch. des Oberrh. N. F. yy.
Nachrichten und Notizen I. 303
1899) das lebhafte Interesse weiter Kreise an den ehrwürdigen Kaiser-
gräbern im Speyerer Dom erweckt hatte, ward von der bayerischen Staats-
regierung eine wissenschaftliche Kommission mit der Oeffnung und Neu-
ordnung der 1689 von den Franzosen verwüsteten Grabstätten betraut.
In den Sitzungsberichten der kgl. bayer. Akademie der Wissenschaften,
histor.-philol. Klasse 1900 S. 589—617 veröffentlicht Herm. Grauert, der
als Delegierter der Akademie in Speyer thätig war, über die im August 1900
vorgenommenen Arbeiten der Kommission einen überaus interessanten
und wertvollen Bericht, der nicht allein ein deutliches Bild der gemachten
Funde, der einzelnen Gräber und ihrer Beschaffenheit entwirft (2 Ab-
bildungen sind der Abhandlung beigegeben), sondern in dem ‘auch die
älteren Nachrichten über die Speyerer Gräber, kritisch gesichtet, vor-
geführt und klar und scharf die geschichtswissenschaftlich bedeutsamen
Ergebnisse der Arbeiten von 1900 hervorgehoben werden. Wir wissen
jetzt, dass 1689 nur die Ruhestätten Heinrichs V., Rudolfs v. Habsburg,
Adolfs v. Nassau, Albrechts v. Oesterreich, der Kaiserin Beatrix und ihrer
Tochter Agnes von der französischen Brutalität heimgesucht wurden,
dass dagegen die Grabstätte Philipps v. Schwaben und die in grösserer
Tiefe gebetteten Steinsarkophage Konrads Il, Heinrichs II. Heinrichs IV.,
der Kaiserinnen Gisela und Bertha verschont blieben und eben erst 1900
geöffnet wurden. Die Funde bestätigen die historiographischen Nachrichten,
dass die salischen Kaiser von imponierender, gewaltiger Körpergrösse waren,
während Philipp v. Schwaben klein und zart gewesen ist. Zwei Bleitafeln,
in den Gräbern Konrads II. und Giselas gefunden, enthalten wertvolle
Notizen. Als Begräbnistag Konrads darf jetzt der 3. Juli 1039 sicher
gelten. Dagegen ist die Angabe der anderen Tafel, dass Gisela am
11. November 999 geboren sei, unmöglich richtig. Ist doch Giselas erster
Gatte etwa 1006 gestorben, der zweite aber, Herzog Ernst v. Schwaben,
dem sie die Söhne Ernst und Hermann geschenkt hatte, am 31. Mai 1015
aus dem Leben geschieden. G. S.
König Victor Emanuel III. von Italien beabsichtigt ein Corpus num-
morum italicorum herauszugeben, welches 16 Quartbände umfassen soll.
Die Herausgabe besorgt die Italienische Numismatische Gesellschaft in
Mailand, die Kosten, welche auf 200 000 Lire berechnet werden, trägt der
König. Der erste Band soll schon Ende dieses Jahres erscheinen.
Der bekannte Numismatiker Imhoof Blumer in Winterthur hat der
Königl. Akademie der Wissenschaften in Berlin, deren auswärtiges Mitglied
er ist, eine Schenkung von 100 000 Fr. gemacht, um die numismatischen
Studien zu fördern. Seinem Wunsche entsprechend will man an der Aka-
demie für die numismatischen Unternehmungen einen wissenschaftlichen
Beamten anstellen, dessen Anfangsgehalt im wesentlichen aus den Zinsen
dieser Stiftung bestritten werden soll.
An der Universität Berlin ist bekanntlich ein Institut für Meereskunde
errichtet worden. Das Institut steht unter der Leitung des Professors der
Geographie Freiherrn von Richthofen. Die Vorlesungen sind dem Gebiete
der Geographie, Zoologie, Botanik, Astronomie, Schiffstechnik, Seekriegs-
21*
304 Nachrichten und Notizen Il.
wissenschaft, National-Oekonomie und Geschichte entnommen. Geschichte
wurde durch den a. o. Professor Dr. Richard Schmitt vertreten. welcher
zweimal wöchentlich über die Bedeutung der Seemacht in der Geschichte la
In Rom ist ein Königl. Englisches Archäologisches Institut errichtet
worden, welches seinen Sitz im Palazzo Odescalchi hat und unter der Leitung
von Professor Pelham aus Oxford steht.
Das Königl. Sächsische Ministerium des Innern beabsichtigt eine Staats-
aufsicht über die kleineren in unzureichend verwahrten, Wind und Wetter
ausgesetzten Räumen niedergelegten Bibliotheken im Lande in Anbetracht
des Interesses, welches die Allgemeinheit an der Erhaltung solcher alter
Bibliotheken besitzt, einzuführen und der Direktion der Königlichen Oefent-
lichen Bibliothek in Dresden zu übertragen.
Aus dem Jahresbericht des Grossh. Badischen Generallande:-
archives zu Karlsruhe für 1900 entnehmen wir, dass u. a. auch der
litterarische Nachlass des weiland Archivdirektors Franz Josef Mone uni
seines Sohnes Professor Fredegar Mone, sowie der handschriftliche Nachlass
des badischen Legationsrats K. Fr. Bouginé für das Archiv erworben worder
ist. Von den Archivinventaren ist Bd. I im Januar d. J. zur Ausgabe gt
lungt, Bd. 2 befindet sich in Vorbereitung.
Die Kommission für die Herausgabe von Akten und Korrespondenzen
zur neueren Geschichte Oesterreichs in Wien hat auf Antrag von Pre
fessor v. Zwiedineck-Südenhorst den Plan gefasst, die Korrespondenz König
Ferdinands mit Kaiser Karl V. und seinem Hofe herauszugeben. Man wil
zu diesem Zwecke ausser dem im Wiener Haus- Hof- und Staatsarchiv vor-
handenen Material besonders auch die in den italienischen Archiven liegenden
Akten heranziehn. Damit ist der auf dem Historikertag in Halle 1900 von
Kalkoff gestellte Antrag, welcher die Veröffentlichung der für die Geschichte
Deutschlands im Zeitalter der Reformation so wichtigen Korresponden
Karls V. befürwortete, seiner allmählichen Verwirklichung ein gutes Stück
nithergerückt.
Preisaufgaben. Die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der
Universität Wien hat auf Grund einer Widmung des Hofrats Professor
A. Monger und der Juristischen Gesellschaft in Wien folgende Preisaufgaben
gestellt: 1, Quellenmässige Darstellung der österreichischen Verwaltung®
geschichte seit dem 16. Jahrhundert, event. eines wichtigen Teiles derselben.
2., Quellenmässige Darstellung der Rechtsentwicklung auf einem Teilgebielé
dog österreichischen Privatrechts von der Reception des römischen Recht:
bin zur Kodification. Die Bewerbungsschriften müssen in der üblichen Form
und in deutscher Sprache abgefasst sein und sind bis 31. Dezember 1905
nn das Dekanat der Fakultät zu senden. Der Preis für jede Aufgabe be-
trilgt 3000 Kronen und kann für die eine verdoppelt werden, wenn für die
andere keiner Arbeit ein Preis zuerkannt werden sollte.
Die Frist für die Lösung der ersten Preisaufgabe der Mevissen-
Stiftunge (Darstellung der durch die französische Revolution in der Rhew-
povius bewirkten ayrarwirtschaftlichen Veränderungen) ist von der Gesell-
Im’
Nachrichten und Notizen I. 305
SE = für Rheinische Geschichtskunde bis zum 31. Januar 1903 verlängert
AT" worden.
"ta Die serbische Versicherungsgesellschaft Srbija hat der serbischen Aka-
iin demie der Wissenschaften 4000 Fr. zur Verfügung gestellt als Preis für die
z, este Bearbeitung der Geschichte König Milans.
Professor H. Pirenne in Gent hat für seine Geschichte Belgiens
mea den grossen belgischen Königspreis erhalten. Dem Professor der Volks-
em wirtschaft Karl Bücher in Leipzig ist von der Königl. Belgischen Akademie
at der Emile de Laveleye-Preis zuerkannt worden.
al Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und
„spi, Gesellschaften. Der o. Professor für indogermanische Sprachwissenschaft
Friedrich Karl Brugmann in Leipzig ist zum auswärtigen Mitglied der
| Königl. Dänischen Akademie der Wissenschaften in Kopenhagen ernannt
ie" worden.
Universitäten und technische Hochschulen. Der Privatdocent für Kirchen-
recht Dr. Hubrich in Königsberg ist zum ao. Professor ernannt worden.
` Der Lehrer für Statistik am kaiserl. Alexander-Lyceum in St. Petersburg
© W. J. Bortkewitsch hat einen Ruf als ao. Professor der Statistik an die
x: ` Universität Berlin erhalten. Der ao. Professor Alexander Wladimir
Czerkawski ist zum o. Professor der politischen Oekonomie an der
avi Universität Krakau ernannt worden. Der Professor des polnischen und
Aen deutschen Rechts an der Universität Lemberg Michael Bobrzynski ist
er als Professor des Staatsrechts nach Krakau berufen worden. Der Privat
Set docent Dr. A. E. Berger in Bonn ist zum ao. Professor der deutschen Sprache
= — Wmd Litteratur in Kiel ernannt worden. |
3 Archive. Archivrat Dr. Otto Meinardus in Danzig ist zum Direkt...
a des Staatsarchivs in Breslau ernannt worden.
ef? Sammlungen. Der Direktor der Königl. Kunst- und Gewerbeschule in
i - Breslau Professor Hermann Kühn ist kommissarisch zum Konservator
Se der Kunstdenkmäler der Provinz Schlesien ernannt worden.
Todesfälle. Der Archivar am Staatsarchiv in Düsseldorf Archivra t
.: Dr. Sauer ist im Alter von 57 Jahren gestorben.
5 Am 22. Febr. starb der Professor der klassischen Philologie Dr. Phi]
et jur. Emil Hübner in Berlin, eine der grössten Autoritäten auf eus,
Gebiete der lateinischen Epigraphik. Er war am 7. Juli 1834 in tc eos
dorf geboren, hatte sich 1859 in Berlin habilitiert, war dort 1563 224, | SCH Se
Professor und 1870 zum o. Professor ernannt worden. Er hatte zu ER SEN
zwecken grosse Reisen gemacht, schon 1860 nach Italien und F'rxar - a Ar
dann im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften 1:43 a
Spanien und Portugal, 1866 und 67 nach England, Schottland vat 2... 1
Von seinen zahlreichen Schriften und Ausgaben sei hier nur der ang Se
Werke gedacht. Es sind dies: De senatus populique Romam wris "7 Ai,
1859); die antiken Bildwerke in Madrid (Berlin 1862); Reli? sx un, , "Fan
Kriegers im Museum zu Berlin (Berlin 1866). Augustus, Mirwsetarya >
Berliner Museums (Berlin 1868). Grundriss zu Vorlesungen tuny Je Ben. Tray
Litteraturgeschichte (Berlin 1869; 4. Aufl. 1878), Insryrines J. De
KN?
TEIL
-qaa
KA? si
> er Sus
306 Nachsichien und Notan Ti.
Latinae (= Corpus Inscriptionum Latinarum Vol. I. an
Supplementum I. (Berlin 1892); Inscriptiones Hispaniae ee
1871) und Supplementum (Berlin 1900); Bildnis einer Ve EE
des Brittischen Museums, die sog. Clytia (Berlin m GE GE
tanniae Latinae (= C. I. L. Vol. VII. Berlin 1873); Grun ee
lesungen über die lateinische Grammatik (Berlin 1876; 2. Sie e
Grundriss zu Vorlesungen über die Geschichte und Se es
klassischen Philologie (Berlin 1876; 2. Aufl. als: Bibliographie er Kies S
Altertumswissenschaft, Berlin 1889); Inscriptiones Britanniae : en e
. i i Inschriften (Berlin 18-1);
(Berlin 1876); Ueber mechanische Copien von SE e
Grundriss zu Vorlesungen über die griechische Syntax (Ber Se Gs a Gees
pla Scripturae Epipraphicae Latinae a Caesaris dictatoris Ss e we =
Justiniani (Berlin 1885); La Arqueologia de Espana ( Be ERBE
Römische Herrschaft in Westeuropa (Berlin 1890); er Be in
Ibericae (Berlin 1893). Auch rührt der Abschnitt Römische a SS
Iwan von Müllers Handbuch der klassischen Altertumswissenscha en SE
her. Hübner war auch eine Zeit lang (1866—1881) der Herausge Se
Hermes“ und als Sekretär der Archäologischen a in
r zas der Herausgeber der „Archäologischen Zei u
ee starb = 89. Lebensjahr an den Folgen eines Im,
der o. Honorarprofessor Karl Biedermann in Leipzig. Er war SE Sec
1812 in Leipzig geboren, hatte seit 1830 hier und zuletzt in Heide
studiert und hatte sich darauf an der Universität seiner Vaterstadt als Pri R
dozent für Philosophie niedergelassen. Aber beherrscht von den nn è
seine Zeit bewegten, wandte er sich neben seinen philosophischen Stu e
mehr und mehr der Geschichte und der Politik zu. Er war Gelehrter und
Schriftsteller, Patriot und Parteimann und stellte alle seine Forschungen m
den Dienst des Vaterlandes und der politischen Ueberzeugung, die er vertrat.
In das Frankfurter Parlament gewählt, wurde er einer der Mitgründer der
Erbkaiserpartei, bekleidete eine Zeit lang das Amt des Vicepräsidenten
und gehörte auch zu der Abordnung, die in Berlin dem Preussenkönig die
deutsche Kaiserkrone antrug. Auch an der Versammlung in Gotha 1849
nahm er teil und wurde darauf in den sächsischen Landtag gewählt. Aber
schon 1855 begab er sich nach Weimar, um die Redaktion der Weimarischen
Zeitung zu übernehmen, und kehrte erst 1863 nach Leipzig zurück, weil ihm
von Brockhaus die Herausgabe der Deutschen Allgemeinen Zeitung über-
tragen wurde. Schon 1865 konnte er seine akademische Lehrthätigkeit
wieder aufnehmen und wurde wieder mit seinem früheren Gehalt als ao.
Professor an der Universität angestellt. Nach dem Krieg von 1866 vertrat
er lebhaft die Forderung des bundesstaatlichen Anschlusses an Preussen.
Er war in den nächsten Jahren Mitglied der sächsischen Zweiten Kammer
und von 1871—74 auch Mitglied des Reichstages. Er war einer der Führer
der nationalliberalen Partei und bekleidete bis 1876 das Amt ihres Vor-
sitzenden im Königreich Sachsen. Biedermann war der Herausgeber zahl-
reicher Zeitschriften und Sammelwerke. Ausser den oben erwähnten seien
hier nur noch genannt: Deutsche Monatsschrift für Litteratur (seit 1842). Der
Herold (seit 1844). Politischer Katechismus für Deutschland (1846). Unsere
Nachrichten und Notizen Il. 307
Gegenwart und Zukunft (1846). Von seinen selbständigen Schriften ist
zu nennen: De genetica philosophandi ratione et methodo praesertim Fichtii,
Schellingii, Hegelii seu de idea absoluti pro philosophandi principio perpe-
ram habita (Leipzig 1835). Fundamental-Philosophie (1838). Wissenschaft
und Universität in ihrer Stellung zu den praktischen Interessen der Gegen-
wart (1839). Die deutsche Philosophie von Kant bis auf unsere Zeit, ihre
wissenschaftliche Entwicklung und ihre Stellung zu den politischen und
sozialen Verhältnissen der Gegenwart, 3 Bde. (1842—43). Ein Wort an
Sachsens Stände (Braunschweig 1845). Sachsens Landtag 1845/46 (1846).
Die Adresse des Vereinigten preussischen Landtags an den König beleuchtet
(1847). Die Aufgabe des ersten Vereinigten preussischen Landtags an den
König beleuchtet (1847). Vorlesungen über Sozialismus und soziale Fragen
(1847). Das deutsche Parlament, ein Entwurf (1848). Ein Blatt aus der
neuesten Verwaltungsgeschichte Sachsens (1848). Erklärung des Herrn von
Zeschau in der Angelegenheit der Chemnitz-Riesaer Zehnthalerscheine (1848).
Erinnerungen aus der Paulskirche (1849). Die Erziehung zur Arbeit: eine
Forderung des Lebens an die Schule (1851). Die Wiedereinberufung der alten
Stände in Sachsen, aus dem Gesichtspunkte des Rechts und der Politik be-
leuchtet (1850). Deutschland im 18. Jahrhundert, 4 Tle. (1854—80, 2. Aufl.
1880). Frauen-Brevier, kulturgeschichtliche Vorlesungen (1856, 2. Aufl. 1881).
Die Universität Jena (1858). Friedrich der Grosse und sein Verhältnis zur
- Entwicklung des deutschen Geisteslebens (1859). Der Geschichtsunterricht
in der Schule, seine Mängel und ein Vorschlag zu seiner Reform (1860).
Kaiser Heinrich I, Trauerspiel in 5 Akten (1861). Deutschlands trübste
Zeit oder der 30jährige Krieg in seinen Folgen für das deutsche Kultur-
leben (Berlin 1862). Kaiser Otto IH, Trauerspiel in 5 Aufzügen (1863). Die
Repräsentativ-Verfassungen mit Volkswahlen (1864). Bericht über den ersten
deutschen Journalistentag zu Eisenach (1864). Der letzte Bürgermeister
von Strassburg, Drama in 5 Akten (1870) 1840—1870. Dreissig Jahre
deutscher Geschichte, 2 Bde. (Breslau 1883, 4. Ausg. 1896). Die Erziehung
zur Arbeit (2. Aufl. 1883). Der Geschichtsunterricht auf Schulen nach kultur-
geschichtlicher Methode (Wiesbaden 1885, 2. Aufl. 1900) Deutsche Volks-
und Kulturgeschichte, 3 Tle. (Wiesbaden 1885—86). Geschichte der Leipziger
Kramer-Innung 1477—1880 (1881). 1815—1840. 25 Jahre deutscher Ge-
schichte, Bd. 1—2 (1889—90). Mein Leben und ein Stück Zeitgeschichte,
Bd. 1—2 (1886). 650 Jahre im Dienst des nationalen Gedankens, Aufsätze
und Reden (1892). In wie weit und wie hat der Geschichtsunterricht als
Vorbereitung zu dienen zur Teilnahme an den Aufgaben, welche das öffent-
liche Leben der Gegenwart an jeden Gebildeten stellt (1893). Geschichte
des deutschen Einheitsgedankens (Wiesbaden 1894). Leitfaden der deutschen
Geschichte für den Schulgebrauch (1895, 2. Aufl. 1897). Das erste deutsche
Parlament (1898). Zeit- und Lebensfragen aus dem Gebiete der Moral (1899).
Vorlesungen über Sozialismus und Sozialpolitik (1900).
Oberinspektor bei der Schuldirektion Finnlands Prof. J. G. Frosterus
geb. 6./6. 1826 ist 3./4. 1901 in Helsingfors gestorben. Als Früchte seiner
Forschungen über die Geschichte des französischen Protestantismus nach
der Aufhebung des Edikts von Nantes publizierte er: Souvenirs de la guerre
308 Nachrichten und Notizen Il.
des Camisards; Mémoires d'un gentilhomne protestant (Bibliothèque universelle
et revue suisse, 1866); Les insurgés protestants sous Louis XIV. Etude &
documentsinédits, Paris 1866 (giebt u.a. die Memoiren des camisard Bombonnou
und Les généraux de Louis XIV. en Languedoc (Acta Societatis scientia-
rum Fin. 1869). M. ES.
Am 6. April ist der ao. Professor der Geschichte an der Univenità
Strassburg Ernst Sackur unerwartet aus dem Leben geschieden. Er vu
am 2. Okt. 1862 in Breslau geboren, absolvierte seine Studien in seine
Vaterstadt, war drei Jahre lang von 1888 bis 1891 in Berlin als Mitarbeiter
der Monumenta Germaniae historica thätig, wobei er besonders Dee
für die Sammlung der „libelli de lite“ geliefert hat. Anfang 1892 habilitienk
er sich in Strassburg, 1900 wurde er zum ao. Professor ernannt. Bech:
Forschungen bezogen sich vornehmlich auf die Verhältnisse des kirchliche
Lebens im früheren Mittelalter. Mit Nachdruck und Selbständigkeit hat #
in die vielbehandelte Streitfrage der karolingischen Schenkungen für di
römische Kirche einzugreifen gesucht. Grosse und dauernde Verdienste er-
warb er sich durch Veröffentlichung des zweibändigen Werkes über „Die
Cluniacenser in ihrer kirchlichen und allgemeingeschichtlichen Wirksamkeit
bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts“, 1892 bis 1894. Dieses vortrefflicht
Buch nimmt unter den geschichtswissenschaftlichen Leistungen der Geges-
wart eine ehrenvolle und bedeutsame Stelle ein.
Am 22. April ist auf der Burg Trausnitz im Alter von 73 Jahren der
kgl. Reichsarchivassessor und Landshuter Stadtarchivar Anton Kalcher,
langjähriger Sektretür und 2. Vorstand des historischen Vereins für Nieder-
bayern, gestorben.
Am 23. April ist nach langem Siechtum der bekannte Staatsrechtslehrer.
der Münchener Professor Max von Seydel gestorben. Am 7. Sept. 184
in Germersheim geboren, hatte er seine juristischen Studien in München
und Würzburg absolviert, um zuerst im praktischen Staatsdienst thätig "
sein, dann, von 1881 an, auf dem Lehrstuhl für Staatsrecht in München s
wirken. Als Gelehrter, Schriftsteller und Lehrer hat er eine ungemein
fruchtbare, in ihrer Vielseitigkeit anerkannte Thätigkeit entfaltet. Auf dem
Gebiet des bayerischen Staatsrechts war er erste Autorität. Aber auch al:
Publizist, als Uebersetzer des Lucretius und als Dichter ist dieser seltene.
eigenartige Mann in die Oeffentlichkeit getreten. Die Geschichtswissenschaft
hat ihm vornehmlich für das grosse sechsbändige „Bayerische Staatsrecht".
1884 bis 1893 erschienen, Dank abzustatten.
309
Oesterreich, Frankreich und Bayern in der spanischen
Erbfolgefrage 1685 —89.'
Von
Georg Friedrich Preuss.
I.
Die Frage der spanischen Erbfolge hat sich, wie zuletzt jede
historische Entwicklung, gewiss nicht in kontinuierlicher drama-
tischer Steigerung abgespielt. Bald erhebt sie sich, durch äussere
Anstösse herausgefordert, zum beherrschenden Motiv der gesamten
europäischen Diplomatie, bald wirkt sie latent unter dem Niveau
der bestehenden Machtverhältnisse. Sichtbar oder nicht, stets
bildet sie auch bei scheinbarem Stillstande den Hintergrund aller
diplomatischen Kombinationen.
Nicht mühelos vermag man der verschlungenen Entwicklungs-
linie durch das Dickicht der europäischen Politik zu folgen.
Immer wieder aber tauchen aus dem Strome der Begebenheiten
Erscheinungen auf, die uns als Wegweiser den ferneren Fort-
gang der „grossen Frage“ in Hebung und Senkung, in Verwick-
lung und Abwicklung erkennen lassen.
Solche Etappen sind durch die Vermählung Max Emanuels,
Kurfürsten von Bayern mit der Kaisertochter im Jahre 1685,
sowie die Wiedervermählung König Karls von Spanien 1689 und
den Ausbruch des neuen Koalitionskrieges gegen Frankreich erkenn-
bar festgelegt.
Es war ein voller Sieg des Versailler Kabinets, eine poli-
tische Aktion ersten Ranges, als 1679 Karl IL, König von
Spanien, die französische Prinzessin, Maria Luise von Orleans,
heimführte. Dass dieses Vermächtnis mit dem Friedensschluss
! Die französische Erbfolgepolitik soll hier nur so weit Berücksichtigung
finden, als es zum Verständnis der österreichisch-bayrischen Beziehungen
zu Madrid notwendig erscheint.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 22
310 Georg Friedrich Preuss.
von Nymwegen zusammenfiel, liess die anmutige junge Braut
der kriegsmüden Nation als die eigentliche Friedensbringern
erscheinen.!) Vor allem aber: die französische Politik sicherte
sich durch sie als Medium den unmittelbarsten Einfluss bei dem
Könige selbst.
Ludwig XIV. hat Spanien gegenüber durch Jahrzehnte das
gleiche, rücksichtslose, aber gerade darum erfolgreiche politische
Spiel betrieben. In der einen Hand hielt er den Spaniern den
Krieg, in der anderen den Frieden entgegen. Wie es der Situation
und seiner Berechnung zu entsprechen schien, gab er ihnen das
Eine oder das Andere. Indem er ihnen mit offener Gewaltthat Stäite
und Länder entriss, zeigte er ihnen die Unwiderstehlichkeit seiner
Waffen, wenn er ihnen zuletzt immer noch billigere Bedingunger
zugestand, als sie hoffen konnten, den Wert seiner Freundschaft.
Das Ende stand allen klar vor Augen. Als Anfang Juni 164
das starke Luxemburg kapitulierte, sang man in den Strassen
von Madrid Spottlieder auf den elenden König Karl, der, en
jugendlicher Greis, in Buenretiro der Ruhe ptlegte, während sem
grosser Gegner wider ihn zu Felde lag? Dereinst werde Spanien
Frankreich zur Beute fallen, war schon damals eine wohlteile
Prophezeiung im Volke. Im August machte der 20jährige Stillstand
dem ungleichen Kampfe ein Ende; Luxemburg blieb französisch.
allein in Madrid fand man dennoch diese Lösung erträglich; se
völlig beherrschte alle das Gefühl, Frankreich gegenüber machtlos
zu sein. Damit stieg auch die zeitweise sehr gesunkene Popularität
der Königin von neuem. Hauptsächlich ihrer Intervention ver-
meinte man in Madrid den Frieden verdanken zu müssen.’
Mit hohem Unbehagen verfolgte die Wiener Hofburg diese
Erfolge des Gegners. Offen dem französischen Einfluss in Madrid
in den Weg zu treten, schien so wenig ratsam wie möglich.
! „Commentarios de Espana de 1700—1705“. T. II. der „Narraciones
historicas desde el ano 1700 hasta el ano 1725 (von Castellvi). K. K. Hauss,
Hof- und Staatsarchiv zu Wien (ferner cit. W. A.) M. S. Supplem. 669, 2.
y El Rey de Francia en Campaña
nuestro Rey en el retiro
España serà de Francia
el tiempo serà testigo."
Ebda. Unter dem „retiro" ist als Wortspiel natürlich zugleich „Buen Dro"
zu verstehen.
* Ebda. Abermals erschien sie dem Volke als „Iris de la Paz“.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 311
Man vermied dort sorgfältig, vor den Ohren des Königs von der
Erbschaft auch nur zu sprechen, niemand in der Welt hätte ihm da-
mals, als er noch hartnäckig an der Hoffnung auf leibliche Nach-
kommenschaft festhielt, zumuten dürfen, testamentarisch über die
Nachfolge zu verfügen. Mit dieser Stimmung haben die spanischen
Staatsräte nicht minder gerechnet wie die fremden Gesandten;
was uns von zahllosen Intriguen am Hofe aus dieser Zeit be-
richtet wird, beruht zum Teil wenigstens auf Uebertreibung. Da-
gegen gelang es der habsburgischen Politik auf anderem Felde,
einen vollständigen Sieg davonzutragen. Gerade da, wo es Lud-
wig nach den Erfahrungen der letzten Jahre am wenigsten be-
fürchtet hätte. Nicht lange nach seinem Regierungsantritt sagte
sich der junge bayerische Kurfürst Max Emanuel von dem fran-
zösischen Bündnisse los und trat als der eifrigsten Fürsten einer
an die Seite des Kaisers. Ueber die massgebenden Motive zu
diesem Frontwechsel wird man streiten dürfen; sie sind offenbar
sehr komplizierter Natur gewesen. Unrecht wäre es aber bei
der stürmischen, leicht beweglichen Natur des jungen Fürsten
doch wohl, völlig zu leugnen, dass in seiner Seele zumal angesichts
der drohenden Türkengefahr gewisse reichspatriotische Gefühle
und Stimmungen wirksam gewesen, soweit von solchen damals
überhaupt die Rede sein kann. Jedenfalls ist sein persönliches
Verhalten in hohem Grade rühmlich, unter den Befreiern Wiens
hat er sich seinen ehrenvollen Platz gesichert.
Es war eine ebenso nahe liegende wie richtige Erwägung
der Wiener Politiker, sich die vielversprechende junge Kraft noch
fester zu verbinden. Nach der in Spanien herrschenden staats-
rechtlichen Anschauung galt bekanntlich Leopolds Tochter Maria
Antonia, mütterlicherseits die Enkelin Philipp IV., als die allein
berechtigte Erbin der spanischen Kronländer. Die Frage ihrer
Vermählung erschien demnach als eine Frage von europäischer
Wichtigkeit. Nun war der Gedanke einer späteren Vereinigung
M. Emanuels mit der Erzherzogin schon in beiden Kinderjahren
en in Wien wie München viel erwogener Plan gewesen.! Seine
Verwirklichung schien jetzt nach der eingeleiteten Schwenkung
Bayerns auch den politischen Verhältnissen am zweckmässigsten
i ! Vgl. Döberl, „Bayern und Frankreich. Vornehmlich unter Kurfürst
erdinand Maria“; München 1900, S. 520.
DNK
gel gei
312 Georg Friedrich Preuss.
zu entsprechen. In diesem Sinne war auch die Kune eifrig am
Werke, um Max Emanuel von einer protestantischen Verbindung
abzuhalten, welche leicht den alten Glaubenseifer des Haus:
Wittelsbach gefährden konnte! So kam im Frühjahr 1685 die
Vermählung zu stande. Nach zwei Richtungen hin wurde dieses
Ereignis bedeutsam: es schliesst ab den Umschwung der bave
rischen Politik; es leitet ein die Rolle, welche Max Emanuel später-
hin auf der Weltbühne zu spielen berufen war.
Selbstverständlich konnte die Meinung der Hofburg nicht
dahin abzielen, mit der Hand der Erzherzogin auch die auf ihrem
jungen Haupte ruhende Anwartschaft auf die spanische Monarchie
zu vergeben. Man hoffte sich einen neuen zuverlässigen Ver-
bündeten zu erwerben, war aber nicht gemeint, sich selber einen
neuen Rivalen zu schaffen. Bekanntlich verzichtete daher die
Braut in einem nach langwierigen und mühseligen Unterhand-
lungen zu stande gekommenen Heiratskontrakt auf alle ihre Rechte
im weitesten Umfang,” musste auch der Kurfürst für seine Person
dieser Renunziationserklürung feierlichst beitreten, um ihr „dest
mehr Bestand und Kraft“ zu geben.
Immerhin waren die Vorteile, welche Max Emanuel vertrags
mässig zugestanden wurden, bestechend gross. Neben der Ueber-
weisung des Heiratsgutes der Kaiserin Margarethe in der Höhe
von Y, Million Thaler, deren Zahlung freilich am Madrider Hofe
noch immer ausstand, versprach Leopold aus dem gesamten Erbe
die Niederlande dem Schwiegersohne abzutreten, ihn in deren
Besitze erforderlichenfalls mit jährlich 400000 Gulden und 200%
Mann gegen Frankreich zu unterstützen? Noch bei Lebzeiten
König Karls wollte die Wiener Politik die Einräumung des
Landes an den Kurfürsten „und zwar nit administrario seu alieno,
sondern proprio nomine et jure proprietario“ betreiben.* In der
! Den Nachweis verdanken wir bekanntlich Heigel, „der Umschwung der
bayerischen Politik in den Jahren 1679—1683“. Quellen und Abhandlungen
zur neueren Gesch. Bayerns N. F. (München, 1890) S. 48—181.
? Der Verzicht abgedr. bei Faber, Europäische Staatskanzlei, T. 90.
N. 44. S. 213— 217.
® Reynald (Louis XIV et Guillaume III, Paris 1883) T I, 30 irrt natür-
lich, wenn er meint, M. Emanuel sei diese Verpflichtung dem Kaiser gegen-
über eingegangen.
t Vgl. Heigel, Kurprinz Jos. Ferdinand und die spanische Erbfolge.
1692—1699. Quellen und Abhandl., München 1884, 93 f.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 313
That konnte eine weise österreichische Staatsleitung ohne Be-
dauern auf die Niederlande verzichten, welche später der öster-
reichischen Politik schwere Verlegenheiten bereitet haben. Während
des ganzen 18. Jahrhunderts ist durch ihren Besitz Habsburg in
Beziehungen und Konflikte mit den Westmächten verwickelt
worden, welche seinen wahren im Süd-Osten gelegenen Interessen
durchaus entgegenliefen.
Dass staatsrechtliche Bestimmungen, welche, obwohl sie eine
dritte Macht betrafen, doch ohne deren Wissen und Zustimmung
abgeschlossen worden, für diese selbst nichts bindendes hatten,
war zu selbstverständlich, als dass es den Politikern der Wiener
Hofburg hätte entgehen können. Lange vor dem Abschluss des
Kontraktes hatte man daher versucht, die Zustimmung der spa-
nischen Regierung zu dem geplanten Verzichte zu erlangen. Dies
schien umso leichter erreichbar, da in Madrid massgebende Per-
sönlichkeiten dem Heiratsprojekte zustimmten. Die Königin-Mutter,
Maria Anna, hatte sogar durch den derzeitigen Gouverneur der
Niederlande, M. de Graña, auf den Fortgang der Verhandlungen über
die Vermählung wesentlichen Einfluss ausgeübt.‘ Allein die von
dem kaiserlichen Gesandten, Grafen Mansfeld erbetene Zustimmung
zu der Renunziation war trotzdem nicht durchzusetzen; der Staats-
rat antwortete ausweichend.” Bald darauf gelangte sogar zu den
Ohren der regierenden Königin das alarmierende Gerücht, es sei
im Staatsrate so gut wie beschlossen, die Verlobten sofort nach
ihrer Vermählung doch wohl als künftige Thronfolger an den
Madrider Hof zu berufen. Viel Glauben wird man diesem Ge-
rüchte schwerlich beizumessen haben; dass es überhaupt entstehen
— e e e
! Montalto an Ronquillo (span. Ges. in London) 12. April 1685; Colec-
cion de documentos ineditos para la historia de España, por el M. de la
Fuensanta del Valle; t. LXXIX, 308.
? Die einzige Quelle hierfür sind die Relazioni degli stati Europei;
Barozzi e Berchet, Serie I, Spagna, vol. II (Venedig 1860) 511. Wann diese
Anfrage in Madrid stattfand, lässt sich mit Sicherheit nicht feststellen.
Da die Kunde hiervon schon im Januar in Paris gewesen sein muss, denn
bereits am 24. Januar war Feuquière als Gesandter nach Madrid bestimmt,
wird man jene Unterhandlung spätestens in den Anfang des Jahres zu ver-
setzen haben. Ein Protokoll jener Junta war in den spanischen Archiven
nicht auffindbar.
` Feuquière an Ludwig XIV, 2. April; bei Legrelle, la diplomatie fran-
çaise et la succession d'Espagne, t, I, 268.
CR SEE RS Se gege i CU. o 9. PO RAA A oM
ae ge ëng. u PE TE EE EU UNE OS IT en CARS E wette d
314 Georg Friedrich Preuss.
konnte, beweist, wie man an dem Erbrechte der Erzherzogin auch
nach ihrer Vermählung festzuhalten gedachte.
Unzweifelhaft muss aber damals der kaiserliche Gesandte
Mansfeld auch schon die Uebertragung der niederländischen Statt-
halterschaft an Max Emanuel angeregt haben, obwohl unser Ge
währsmann, der Venetianer Foscarini nichts davon berichtet
Denn wie wäre es sonst erklürlich, dass man in Madrid hiervon
Kunde hatte, längst ehe jener Vertrag stipuliert worden. Daselbst
erschien nämlich eine Flugschrift, welche in der beliebten Ge
sprächsform die Frage einer bayerischen Statthalterschaft be
handelte.! Soviel geht jedenfalls aus dem merkwürdigen Schrift-
stück hervor, dass gewisse Kreise einer Abtrennung der Niederlande
vom Reiche, sei es in dieser Form, oder in Gestalt des damals
oft erwogenen Tausches gegen französisches Gebiet, nicht unbe
dingt ablehnend gegenüberstanden. Allzufern konnte der Gedanke
schon deshalb nicht liegen, weil die Verwaltung der längst von
der Höhe ihres früheren Reichtums gesunkenen Provinzen dem
Fiskus fortdauernd die schwersten Opfer auferlegte. Nach zuver-
lissigen Mitteilungen vermochten sie von den zu ihrer Regierung
notwendigen neun Millionen aus eigenen Mitteln nur ein Drittel
aufzubringen.? Wir wissen sogar, dass die Kandidatur Max Emanuels
einer besonderen Junta vorgelegt wurde und hier, offenbar
nicht ohne Einwirkung der Königin-Mutter, einmütigen Beifall
! Der Dialog wird zwischen einem Castilianer und einem Katalonier
geführt, der erstere ist für eine eventuelle Cession der Niederlande ar
M. Emanuel oder — gegen anderweitige Entschädigung — an Frankreich.
Der Letztere erklärte sich gegen jede Aufgabe der Niederlande, weil auf
Catalonien dann allein die Wucht des französischen Angriffs fallen würde.
M. S. Bibliotheca national zu Madrid F. f. 96, Noticias politicas de España
Vgl. Comte rendu des Séances de la Commission R. d'histoire; Serie Il.
T. VI (Bruxelles, 1864) p. 45. Die sonst gut unterrichteten „Saaken van Staet
en Vorlogh“ irren, wenn sie meinen (II Folge Amsterd. 1698, Bd. 31, S. 5.
in Spanien sei zuerst die Idee aufgetaucht, sich der Niederlande zu Gunsten
M. Emanuels zu entledigen. Alle vorliegenden Zeugnisse widersprechen
dem. U.a. bezeichnet der span. Minister Balbases den Kaiser ausdrücklich
als „el primero, que lo (das Gouvernement) pidio para su yerno." Con-
sulta de consejo, 21. Nov. 1691. Archivo General de Simancas (weiterhin
cit. als Sim. A.) Estado, legajo 3885.
" Pelet, Mémoires militaires relatifs à la succession d'Espagne sous
Louis XIV; I. p.16. „... non compris les malversations qui se faisaient
dans la distribution de la dépense ‘
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 315
fand.! Allein lange hat diese Stimmung sicherlich nicht vorgehalten.
Wie wir sehen werden, ist sich der spanische Stolz auch in ge-
fährdeter Lage darin treu geblieben, die Einheit der Monarchie
nicht preiszugeben. Dass diese aber durch die Statthalterschaft
eines der mächtigsten deutschen Fürsten bedroht sein würde,
ist wenig später oft genug ausgesprochen worden. Den Willen
der Nation brachte also jene Junta keineswegs zum Ausdruck.
Und noch ehe die Entscheidung getroffen werden konnte, trat die
französische Diplomatie mit wuchtigen Schritten dazwischen.
Es liegt in der Natur eines Staates, der die führende Rolle
in der europäischen Politik beansprucht und thatsächlich inne
hat, dass er durch jeden Vorteil, den der nächst Stärkere erringt,
empfindlich berührt wird. Als besonders schmerzliche, auch per-
sönlich peinliche Niederlage hatte daher Ludwig den Abfall Kur-
bayerns empfunden.” Zu alledem erfuhr man jetzt in Versailles
jene Stipulationen bezüglich der Niederlande Der bayerische
Staatsmann Leubelfing hatte die kaum begreifliche Unvorsichtig-
keit begangen — ob mit oder ohne Wissen des Kurfürsten bleibe
unentschieden —, dem französichen Gesandten de la Haye, gegen-
über zu äussern, dass sein Herr als Mitgift die Aussicht auf Teile
der spanischen Monarchie erhalten sollte? Andere zumal aus
Brüssel einlaufende Nachrichten machten unzweifelhaft, dass hier-
1 „los cuales (— los tratados de casamiento —) llegaron à complemento,
dändola por dote los Paises-Bajos, sobre que se formó aqui Junta de Estado,
y convinieron en éllo“; Montalto an Ronquillo, 12. April 1685; Coleccion
de documentos, LXXIX 309.
t Trotzdem hat er der Heirat niemals irgendwie entgegengearbeitet. In
anderer Weise liess er dafür den Kurfürsten sein Missfallen empfinden. Vgl.
Legrelle, la Diplomatie francaise et la succession d’Espagne t. I (Paris
1888) p. 340.
® De la Haye au Roi, 3. Jan. 1685; vgl. Legrelle, t. I, p. 257. Damit
erledigt sich als völlig unbegründet der Verdacht, welchen viele Jahre
später M. Emanuel dem englischen Gesandten Montmollin gegenüber aus-
sprach, als habe der Wiener Hof die Verhandlung über die Statthalterfrage
absichtlich zur Kenntnis Ludwigs gelangen lassen, damit dann dessen Pro-
test die Ausführung des kaiserlichen Versprechens unmöglich mache. ,,...
qu'apres son mariage il (— M. Em. —) avait pressé pour quon luy fist avoir
le gouvernement, que l'on fist esclatter cela a la Cour Imperiale,
le qui fist que la france fist des proteste contres menaçant de declarer la
guerre . ,.‘* Montmollin au Heinsius, 13. Juli 1701. Holländ. Reichsarch.
im Haag; Heinsius Arch. 1701, N. 24.
316 Georg Friedrich Preuss.
unter die Niederlande zu verstehen seien. König Ludwig musste
hierin von seinem Standpunkte aus eine willkürliche Verfügung über
die Länder erblicken, welche er sich bereits als dereinstigen Besitz
zu betrachten gewöhnt hatte. Besonders zuwider war ihm hierbei
der Gedanke, jene Provinzen könnten unter der Hand eines kriege
rischen Fürsten aus ihrer militärischen Ohnmacht erhoben und
dadurch seinen eigenen Eroberungsplänen entrückt werden. Uni
abgesehen davon gehörte zu den alten Wünschen der französischen
Diplomatie ein Austausch von Roussillon gegen die Niederlaude,
Provinzen, deren Festungsbarriere Louvois zur Sicherheit der
französischen Grenzen nötig zu haben behauptete.
Durch diese Absichten innerlich genötigt, griff Ludwig ın
die im Werden begriffenen Verhältnisse mit seiner ganzen rück-
sichtslosen Entschiedenheit und im Gefühle jener unbedingten
Ueberlegenheit ein, die ihm bisher stets den Sieg über den
gedemütigten Nachbarstaat verbürgt hatte; am 26. März erschien
als ausserordentlicher Gesandter M. de Feuquiere in der spanischen
Hauptstadt, nachdem er schon am 24. Januar für diesen Posten
bestimmt worden war!; am 2. April legte er ein Memoire in die
Hände Karls, welches den Standpunkt seines Gebieters scharf
und klar dahin präzisierte, dass derselbe es als Verletzung der
alten Verträge, insonderheit des Stillstands von 1684 sowie als
Eingriff in die Rechte des Dauphin ansehen müsste, falls Spanien
dem Kurfürsten den Besitz, oder, was dasselbe sei, die Verwaltung
der Niederlande überlassen wollte. Dass zur selben Zeit Boufflers
1 Ueber die Sendung F.s vgl. Gädeke, die Politik Oesterreichs in der
spanischen Erbfolgefrage (Bd. I, Leipz., 1877, S. 25); Klopp, der Fall des
Hauses Stuart und die Succession des Hauses Hannover ‘Bd. III, Wien, 1814,
S. 42 ff.); ausführlicher Legrelle, La diplomatie française et la succession
d'Espagne (t. I, Paris 1888. p. 261 ff). Am besten erfahren wir die eigent-
lichen Intentionen Ludwigs aus der Instruktion für Feuquieres vom 16. Feb-
ruar; vor allem dem „Mémoire pour joindre à l'instruction: beide in dem
Recueil des instructions données aux ambassadeurs de France, IX, Espagne,
par Morel-Fatio t. I, p. 341 ff. Völlig unerweisbar ist aber die Behauptung
Morel-Fatios, dass M. Emanuel die Souveränetät der Niederlande gegen Cession
seiner Erblande an den Kaiser erhalten sollte. Ebda, p. 338. Wahrschein-
lich hat er .dabei an die phantastischen Gerüchte gedacht, welche der
Beichtvater Marie Luisens Feuquière nach seiner Ankunft mitteilte. Feuquière
au Roi, 29 Mars 1687; bei Legrelle I, 267. An der ganzen Erzählung ist
kein wahres Wort, die Königin selbst hat nachher den Beichtvater des-
avouiert. Ebda.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 317
an der Grenze von Bearn ein beträchtliches Reitercorps zusammen-
zog, machte die diplomatische Drohung allen verständlich. „Giebt
uns Spanien keine hinreichende Erklärung, so halten wir die
Ruthen zu seiner Züchtigung bereits in Händen“, schrieb Louvois
hochfahrend wie immer an den Feldherrn.!
Dem Ernste der Situation konnte sich in Madrid bei der
notorischen Hilflosigkeit des Reiches kein denkender Politiker
verschliessen. Eine erste Staatsratssitzung am 5. April blieb
ohne Ergebnis.” Man debattierte um so heftiger, je schwächer
man sich fühlte. In der nächsten (10. April), welcher der König
ausnahmsweise persönlich beiwohnte, einigte man sich zu der
halben und lauen Erwiderung, von einer Verleihung der Statt-
halterschaft an M. Emanuel sei nie die Rede gewesen, man werde
stets die alten Verträge halten, wie man das Gleiche auch von
Frankreichs Seite erwarte? Doch dem alten Meister auf dem
Felde politischer Zweideutigkeit entwandt man sich damit nicht.
König Ludwig, der es für gut hielt, jener Erklärung die Aus-
legung zu geben, die seinen Absichten und Zwecken am besten
entsprach, liess erwidern, er sei damit zufrieden, denn er
erblicke in jener Antwort die feste Versicherung (— una assercidn
positiva —), dass weder Besitz noch Verwaltung dem Kurfürsten
jemals überlassen werden würden.
Keinem der spanischen Staatsmänner entging der franzö-
sische „Kunstgriff“, mehr aus der Antwort Karls an Feuquiere
zulesen, als darin lag und liegen sollte, keiner aber wagte da-
gegen die Stimme zu erheben. Sie alle lähmte die Furcht vor
Ludwigs Herrscherwillen so völlig, dass der Staatsrat am 21. Mai
jene willkürliche Auffassung ausdrücklich anerkannte, indem er
sich über das Beschämende dieser schwächlichen Nachgiebigkeit
mit der Motivierung hinwegzuhelfen suchte, dass man keine Ver-
anlassung zu neuen Spitzfindigkeiten geben wolle?“ Wenn anderer-
1 Louvois an Boufflers, 26. März, bei Rousset; histoire de Louvois,
t. III. (Paris 1863) p. 268.
? Consulta de consejo, 28. August 1690, Sim. A. legajo 3885.
? Ebda.
* «Reconsciendose el artificio de franceses y quanto amplificaban la
respuesta que se les havia dado, resolviò Vuestra Magestad que no se con-
testase mas con ellos sobre este negocio por no darles motivo a nuevas
cavilaciones» ebda. So einfach, wie Torcys Memoiren (I, p. 7) die Ver-
318 Georg Friedrich Preuss.
seits Ludwig, wie er sich ausdrückte, „die Ruhe Europas den fat
unausbleiblichen Vorteilen eines neuen Krieges vorzog“, so konnte
er dies um so leichteren Herzens, da er auch so seines Erfolge
gewiss war;! man hatte die von ihm gewünschte Garantie aus-
gesprochen und kannte ihn hinlänglich, um nicht beim ersten
Anschein des Zuwiderhandelns gegen jenes Zugeständnis seme
strafende Hand fürchten zu müssen. Und wer in Madrid wusste
nicht, wie erwünscht jeder neue Streitfall dem bourbonischen
Ehrgeize gewesen wäre?
Für Max Emanuel gewann also das an sich nicht allzu wichtige
diplomatische Intermezzo ernsteste Bedeutung. Seine Hoffnunger
auf die Niederlande waren vernichtet, noch ehe sie offiziell an:
Licht getreten; Ludwig hatte bei Zeiten, um mit einem Sprich
wort jener Tage zu reden, „den Stock in das Rad gesteckt“; keine
sechs Monate, urteilten spanische Staatsmänner, würde der Kurfürst
die Niederlande zu behaupten vermögen, zumal Spanien selbst
nicht im Stande sei, ihn zu unterstützen.” Solange der Friede mit
Frankreich andauerte, konnte der Kurfürst also von dem Madrider
Hofe keinen Schritt des Entgegenkommens erwarten, der zugleich
König Karl mit dem Versailler Kabinet in Krieg verwickelt hätte
Als in Wien am 12. April jener Heiratskontrakt ab-
geschlossen wurde, konnte man allerdings von der im Gange
befindlichen Unterhandlung Feuquieres unmöglich bereits Kunde
haben, sehr wohl dagegen von der unentschlossenen Haltung der
Madrider Regierung dem geplanten Verzichte gegenüber. In jeden
Falle fasste man im Rate der Hofburg bereits die Möglichkeit der
völligen Verwerfung jener Verzichtleistung ins Auge und suchte
ihren schlimmen Folgen vorzubeugen. Solch’ weitausschauenden
politisch richtigen Erwägungen ist zweifellos der bisher unbeachtel
hältnisse darstellen, lagen sie keineswegs. Auch Legrelle (I, 271) ist der
irrigen Ansicht, Ludwig habe sich mit der ersten Erwiderung zufrieden gegeben.
1 Die Antwort, welche Klopp (III, 44) dem König Karl geben lässt, is
mit der obigen offiziellen spanischen Darstellung völlig unvereinbar. Von
einer „Zurückweisung“ der französischen Forderung kann doch wahrlich
keine Rede sein. Vgl. ferner Louvois an Boufflers, 24. April (Rousset,
II, 269, n. 1), Ludwig an Feuquière, 26. April (Legrelle; la diplomatie franç.
1,272). Ferner Torcy (Mémoires Lui: Hippeau (L'avénement des Bourboni
au trône d'Espagne, Paris 1875, t. I. XXXVIII), sowie die Saaken van staet
en oorlogh (II. Folge, 31. B. S. 50).
? Cons. de cons. 28. Aug. 1690. Sim. A. 3885.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 319
gebliebene und doch überaus wichtige dritte Geheimartikel ent-
sprungen, in welchem der Kurfürst für sich und seine Nach-
kommen versprechen musste, „dass, wann obgedachte Königreiche,
Fürstentümer, Graf- und Herrschaften, Provinzen, Territorien,
Länder oder Güter, Rechte und Gerechtigkeiten, ganz oder teils,
Ihro, Ihrer künftigen Gemahlin, dero und Ihren Erben per trac-
tatum, oder sonsten, es sei von den Königreichen oder Ländern
selbst, oder von welchem oder welchen es immer wolle, ultro sub
praetextu invalidae renuntiationis aut quocumque alio angetragen
oder dazu berufen würden, Sie dieselbe nicht annehmen, sondern
Ihro Kay. May. und dero ehelichen männlichen Descendenz so
lang dieselbe währet zukommen und dawider nicht allein nichts
handeln lassen, sondern vielmehr dazu beförderlich sein u. ge-
treulich helfen wollen“.!
Nach allen Richtungen vermeinte damit Kaiser Leopold die
Wege geebnet, allen denkbaren Gefahren und Möglichkeiten
schien vorgebeugt, vorausgesetzt, dass der Hauptfaktor nicht
versagte: Die Vertragstreue des Kontrahenten. Welch harte
Proben diese zu bestehen hatte, werden wir später zu betrachten
haben, zunächst verfolgen wir die vielfältigen fast krampfhaften
Versuche der kaiserlichen Politik, die Anerkennung des Verzichtes
in Madrid doch noch durchzusetzen. Samt und sonders sind sie
gescheitert. Schon einmal hatte Karl erklärt, dass er von dem
Erbrechte Maria Antonias nicht absehen könne. Da schien die
Geburt des Erzherzogs Karl (10. Okt. 1655) die Situation zu
Gunsten des Kaisers zu verändern. Denn hierdurch war die
Möglichkeit geboten, die spanische Monarchie an das Haus Habs-
burg zu bringen, ohne dass, wie die antikaiserlichen Publizisten
des Zeitalters fürchtend aussprachen, durch Vereinigung beider
Länder in derselben Hand, die Weltmonarchie Karls V. erneuert
würde? Auf alle Weise suchte die Wiener Hofburg dieser Idee
! Abgedruckt bei Aettenkhover: Kurzgefasste Geschichte der Herzoge
von Bayern, (Regensburg 1767) N. 84, 642f. Als eigentlichen Verfasser des
Werkes wird man übrigens nach Gatterer: Allgemeine histor. Bibliothek
IX, 125 den Bibliothekar u. Geschichtsschreiber Felix v. Oefele betrachten
müssen. So unverantwortlich leichtfertig, wie nach Gädecke (I, 25) an-
zunehmen, ist also der Wiener Hof über die zweideutige Haltung Spaniens
zu dem Verzichte keineswegs hinweggegangen.
? Wenn Wagner (I, 676) meint, „nisi Leopoldo Parenti filius alter
nasceretur, integra esset Antoniae filiis Hispaniae hereditas,* so erkennt
A ah LUN At, AN =
nn - em nn
320 Georg Friedrich Preuss.
in Madrid Eingang zu verschaffen. Von jeher war der Türken-
krieg der spanischen Regierung ein Dorn im Auge gewesen, da
er die kaiserlichen Kräfte von der Verteidigung der Niederlande
abzog. Im Januar 1686 erklärte daher Mansfeld, der Kaiser xi
bereit, mit der Pforte Frieden zu schliessen, um alle mit Frant-
reich schwebenden Differenzen auf öffentlichem Kongresse bei-
zulegen! Der Gedanke wäre naiv zu nennen, hätte man ıhr
ernst gemeint. Allein dies ist, wie Fester betont, sicherlich
nicht der Fall gewesen. Man wollte sich Spaniens Wünsche
gefügig zeigen, um es sich dafür nach anderer Seite hin m
gewinnen. Das war alles. Und auch dieser Zweck ward verfehlt
Denn erneute Vorstellungen Mansfelds bezüglich des Verzichte
Mitte des Jahres 1686 hatten das alte negative Resultat” Auch
als Leopold nunmehr Karl den Wortlaut des Ehekontraktes vor
legen liess, gab dieser, wie sehr er selbst der männlichen De
cendenz Habsburgs zuneigte, wenig Hoffuung.” Je hitzier
Mansfeld drängte, um so kühler nur und ablehnender verhielt
sich die Madrider Regierung. Die Königin-Mutter erkläre
Mansfeld Anfang 1687 sogar offen, dass „man dem Kaiser de
Heiratskontrakt als eine Ambicion ausdeute, u. meine, er wil
alles wieder zusammenbringen, wie es Carlo quinto gehabt“!
Allein die Thatsache, dass, wie wir noch sehen werden, weder
Ludwig XIV. noch Max Emanuel als Nebenbuhler auf der bewegten
man hier unschwer den kaiserlichen Hofhistoriographen. Eine derartige Be-
stimmung ist nie getroffen worden.
1 Klopp, III, 184; Fester, die Augsburger Allianz von 1686 (München
1893), S. 42.
? Klopp III, 211 u. 443, Anl. V. Ferner Heigel (Quellen u. Abhand.
104 f.), der ein interessantes Gutachten des Generalinquisitors anführt. Wenn
aber Legrelle (I, 290) sagt: „Conformément à l'usage la piece :Mansfi
Denkschrift) fut transmise à linquisiteur Général“, so zeigt er hierbei seine
Unkenntnis des spanischen Geschäftsganges. Nur als ein und lange nicht
das bedeutendste Mitglied des Staatsrates hatte der Generalinquisitor sich
über Staatsangelegenheiten zu äussern. Das von Heigel zitierte Votum it
beilüufig im Staatsrate vom 4. Juli 86 abgegeben worden.
8 Die entscheidende Stelle des Schreibens Carls lautet: „Tutti i miel
regni stanno inquesta sicura intelligenza che l'Archiduchessa mia nipote si
mia indubitabile successora in tutti i miei dominii“; Carl an Leopold.
11. April 1687; Bei Klopp III, 451 Anlage I. Ebda Leop.s Antwort.
April 1687.
4 Mansfeld an Leop. 2. Jan. 1687; W. A. Span. Corresp. 77.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 321
Scene aktiv vorgingen, gab dem kaiserlichen Gesandten erneute
Zuversicht. „Betreiben wir die Angelegenheit — schrieb er im
22. Mai — wir haben freies Feld.“! Die Schwierigkeiten hierbei
verkennt er freilich nicht. „Eine Junta wäre das einzige Mittel,
dieses Werk abzuhandeln, aber auch lautmärig zu machen u.
hierdurch des Königs von Frankreich violenz zu unterwerfen u.
es samt der Monarquia zu Grund zu richten.“ ?
Dazu trat eine fernere Gefahr; jeder Beschluss einer Junta
war staatsrechtlich wertlos ohne Zustimmung der Cortes; diese
_ einzuberufen bedeutete aber bei der inneren Gährung nichts ge-
ringeres als den Bestand des Thrones und der Regierung in Frage
. zu stellen. Seit Jahrzehnten waren daher die Cortes überhaupt
nicht mehr einberufen worden, ihre Existenz dem Bewusstsein
des Volkes schon sehr entschwunden. Schien aber dieser Weg
ungangbar, so versprach sich die Wiener Hofburg von einem
= anderen Mittel desto grösseren Erfolg.
Wir wissen nicht, wer der Urheber des staatsmännisch
bedeutenden Gedankens gewesen ist, den 2jährigen Erzherzog
Karl nach Madrid zu entsenden, um ihn dort in altspanischem
Geiste, als präsumptiven Thronerben erziehen zu lassen. In
keinem Falle wäre es dem Vaterherzen Leopolds leicht gefallen,
den jüngsten Spross seines Hauses einer so gefahrdrohenden
Zukunft auszusetzen. Dennoch erhielt Mansfeld Ende Sommer
1687 Befehl, die Stimmungen des Madrider Hofes diesem Projekte
gegenüber zu sondieren. Bei dem Gesandten selbst fiel die Idee
auf fruchtbarsten Boden, in ihrer Ausführung sah er die Ent-
scheidung der ganzen Frage, denn wie er am 9. Oktober schrieb,
könne der Erzherzog „mit seiner Gegenwart allein alle Difficul-
teten überheben u. ein so schweres Werk in 24 Stunden besser
als der grösste legatus schlichten“.
Die Gefahr für Frankreich war ernsthaft. Allein noch hatte
man sich in Madrid zu diesem Plan nicht geäussert, da griff
wieder die allwissende Politik des Versailler Hofes ein und zerriss
gewaltsam das Gewebe. Schon im September waren dunkle
Gerüchte zu Feuquieres Ohren gelangt. In seinen Berichten vom
Oktober gab er dann seiner inneren Unruhe hierüber neuen und
rn
! Mansf. an Leop. 22. Mai; ebda.
" Mansf. an Leop. 9. Oktob. 87; ebda. $ Ebda.
322 Georg Friedrich Preuss.
stärkeren Ausdruck. Er stellte Betrachtungen an über die Kon-
jekturen, die dadurch entstehen würden und fand diese ebenso
ungünstig für Frankreich als aussichtsreich für Habsburg. Ver-
schloss sich auch Ludwig diesen Nachrichten keineswegs völlig,
so wollte er anfänglich doch nicht glauben, dass der um seiner
Langsamkeit willen oft verspottete Wiener Hof zu einer politischen
Aggressive fühig sei, vor der er selbst sich scheute. Als er an
der Thatsache nicht länger zweifeln konnte, liess er am 24. De
zember schnellen Entschlusses durch Feuquiere in geheimer
Audienz dem Könige ein Memoire aushändigen, demzufolge er
auch das geringste Zugeständnis Karls nach dieser Richtung bn
„comme une véritable infraction à la paix“ betrachten wünle
Damit war die nämliche Situation geschaffen, wie Anfang 16%
in der Verzichtsfrage. Auch der Ausgang war der gleiche.
Wieder gab Karl einen in der Form nicht ganz unzweideutigen
Bescheid, der die diplomatische Niederlage äusserlich zu verhüllen
bestimmt war, inhaltlich aber doch den französischen Forderungen
nachgab. Es war die letzte politische That Feuquieres; unmittelbar
nachher hat ıhn ein plötzlicher Tod aus dem Leben gerissen
(6. März).!
Seit dieser neuen, höchst empfindlichen Niederlage hielt de
Hofburg mit ihrem „grossen Dessein“ vorsichtiger zurück, aut-
gegeben hat sie es darum keineswegs. Aber man hatte vom
Gegner gelernt und änderte die Taktik; Mansfeld erhielt Befehl,
1 Die Berichte Feuquières hierüber bei Legrelle I, 300 #. Memoiren
Toreys (I, p. 8—9); Mémoire du Roi pour servir d'instruction au Sr. Comte
de Rebenac; Morel-Fatio, Recueil des instructions... 387f.
? il n'a pas paru depuis (seit Ende 1687) que la cour de Vienne at
poursuivi son dessein“; Mémoire du Roi, Morel-Fatio 387f. Dies wird durch
die Instruktion an d'Harcourt, 23. Dez. 1697 bestätigt. Nun berichtet aber
Klopp (IV, 187.) sehr ausführlich von einem gegen die Uebersetzung de
Erzherzogs gerichteten Mémoire, welches Rébenac im Juni 1688 in Madr
übergeben habe, sowie der Erwiderung Karls hierauf. Klopp stützt sich
dabei auf zwei Berichte Mansfelds vom 5. u. 15. Juni. Inhalt und Datierung
derselben sind richtig von ihm wiedergegeben. Nur irrt er, wenn er de
Gesandten Rébenac nennt; dieser hat erst am 24. Juli Versailles ver-
lassen. Am 2. September erreichte er Madrid. In den Berichten Mans
felds ist stets nur von einem französischen Gesandten die Rede ohnè
Angabe des Namens. Dennoch hat eine derartige Verhandlung im Juni
nicht stattgefunden. Erwägt man, dass die grossen französischen Pubt-
kationen nichts von derselben wissen, dass ferner im Juni 88 sich überhaupt
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—-89. 393
in der Frage fernerhin zu „dissimuliren“. Auch er selbst erklärte
es für das Richtige, „dieses Successionswerk auf keine Weise
mehr zu berühren“! Eine aktuellere Frage, der Türkenkrieg,
hielt zur Zeit die Gemüter ın Spannung. Die Siege der in
kaiserlichen Heeren kämpfenden Reichsfürsten eröffneten der
österreichischen Politik ungeahnte Perspektiven. Um so leichter
bekehrte man sich also zu den Maximen der Versailler Politik,
den Dingen in Madrid ihren Lauf zu lassen. Viel Freunde hatte
sich die kaiserliche Sache durch Mansfelds hartnäckiges Drängen
ohnedies nicht erworben. Die spanischen Minister machten keinen
Hehl daraus, wie bitter sie es empfanden, dass man in Wien
- so offen auf das kinderlose Ableben Karls spekulierte „Es
- könnte diese proposition die königlichen Gemüter billig traurig
machen, weillen dieselbe eine so tötliche precaution in sich
schliesset.“*
Man erkennt unschwer die Unterschiede in der politischen
Haltung der beiden Mächte Wie zwei alte erfahrene Fechter
. auf der Mensur standen sich die totfeindlichen Rivalen am
Madrider Hofe gegenüber. Wie oft sie sich auch schon in ernstem
Waffengange gemessen, das alles erschien doch nur als Vorspiel
zu der grossen Entscheidung, die sich jetzt vorzubereiten drohte.
Dabei hatten die Parteien gleichsam ihre ihnen sonst geläufige
Rolle gewechselt. Während der Kaiser den französischen Ueber-
griffen an der deutschen Westgrenze gegenüber in starrer Defen-
kein Gesandter in Madrid befand, — die notwendigen Geschäfte führte
Feuquieres Sekretär Le Vasseur — dass ferner, wie die oberflüchlichste Ver-
gleichung ergiebt, die beiden Mansfeldschen Berichte sich inhaltlich vollständig
hier und da, wie vor allem bei der Angabe der überreichten französischen
Denkschrift auch in wörtlichen Anklängen mit der Darstellung der Feuquière-
schen Verhandlung in seinen Berichten und dem Memoire für Rébenac
decken, dass sich endlich in Mansfelds früheren Berichten über jene
wichtigen Vorgänge nichts findet —, so bleibt nicht der mindeste Zweifel
übrig, dass es sich in den Berichten Mansfelds vom ö. u. 15. Juni 88 um
die Verhandlung Feuquieres, Wende des Jahres 87 handelt. Man wird
also getrost annehmen dürfen, dass hier ein Versehen in der Datierung
vorlag und demnach unbedenklich statt Juni den Monat Januar setzen
können.
1 Mansfeld an Leop. 30. Dez. 1688; W. A. Span. Corresp. 77.
? Gutachten des V. Diego de Valiadores y Sarmiente (General-
inquisitor), 4. Juni 86; Kgl. Bayer. Geh. Staats- Archiv (ferner zit. M. A.)
K. schw. 293/12.
324 Georg Friedrich Preuss.
sive verharrte, ging er in der spanischen Erbfolgefrage als har-
näckiger Angreifer vor, der zu schnellem Ausgange drängte. Vor
den verschiedensten Seiten aus suchte er den wachsamen Lean
zu fassen.
Anders die französische Politik. Unzweifelhaft führte Ludwg
an und für sich die behendere und gefährlichere Klinge. Allen
zufrieden damit, den gegnerischen Angriff abzuwehren, beschränkte
er sich ausschliesslich auf die Parade. Von der Bewegung dè
Gegners liess er sich die eigenen Aktionen vorschreiben Ih
diesen aber offenbarte er dann seine ganze Ueberlegenheit, inden
er fast spielend des Anderen Klinge band. Abstrahiert man von
der ziemlich belanglosen Sendung des P. Verjus, Frühjahr 16,
so hat die französische Politik jahrelang an diesem Prinzipe fest-
gehalten. Alle Instruktionen und Memoires Feuquieres un
Rebenacs haben zur unverrückbaren Basis lediglich die Ver
hinderung kaiserlicher Erbfolge, sowie einer bayerischen Statt-
halterschaft in den Niederlanden.
Die Freunde Habsburgs fühlten sich durch diese dem eigent-
lichen Wesen der französischen Diplomatie durchaus widersprechent
Passivität aufs höchste beunruhigt. Man begriff nicht, weshalb
Ludwig sich nicht in der einen oder anderen Weise Spanien:
versicherte, so lange des Kaisers Kräfte noch im Kampfe geger
den türkischen Erbfeind gebunden waren. War dies seine Absicht
wer hätte ihn hindern wollen? Schwerlich würde eine franze
sische Invasionsarmee auf der Halbinsel ernsthaften Widerstand
getroffen haben. „Wenn der König von Frankreich — schrie
Mansfeld am 9. Oktober 1687 —, morgen E. K. M. vorkommen
und des Delphins Sohn ohne weitere Macht als mit einem geringe
Hofstaat anhero schicken will, der König und seine Grandes lassen
„Mémoire de ce qu'il y aura à faire pour le service du roi.”
Morel-Fatio, 358 ff. Klopp (IV, 211) weiss zwar von einem Projekte Ludwiz:
zu berichten, mit Karl eine Zusammenkunft an der Pyrenäengrenze zu D
scenieren, welche nur durch Mansfelds „nachdrückliche Vorstellungen“ ver
hindert worden sei. „Der Reiseplan, welcher damals über das Schick
Europas zu Gunsten Ludwig XIV. hätte entscheiden können, fiel zu Boden“
Mansfeld sucht sich hier ein Verdienst anzueignen, das ihm nicht zukommt
Aus Ludwigs Korrespondenz mit Feuquière (Legrelle, I, 283 ff} geht doch
unzweifelhaft hervor, dass es sich dabei in der That nur um den harmlose
Plan des Besuches der Bäder von Barèges seitens des französischen Herrscher
gehandelt hat.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 395
es geschehen und nehmen ihn mit höchster Demut vor succes-
sorem auf“! Und ähnlich äusserte er am 22. April 1688: „Gott
gebe allein, dass der König von Frankreich sich nicht mit Gewalt
und so de repente dieses Werk zu precipitiren die Lust kommen
lasse.“? Da diese Befürchtung nicht eintraf, kam der englische
Gesandte Godolphin sogar zu dem Schlusse, König Karl könne sich
mit Frankreich bereits unter der Hand über die Erbschaft ver-
ständigt haben Auch diese Vermutung war irrig. Ludwig hatte
seinen grossen Plan auf festere Grundlage gestellt.
Während die Wiener Diplomatie sich in fruchtlosen Anläufen
erschöpfte, war man in Versailles des endlichen Sieges durchaus
sicher. Vorderhand begnügte sich Ludwig freilich, seine alte
Position unentwegt zu behaupten. Nicht um eines Haares Breite
wich er von dem oft betonten Standpunkte, dass der Dauphin
der unanfechtbare Erbe sei. Verzichtete er aber schon darauf,
den Moment der Entscheidung zu beschleunigen, so hielt er doch
für den nach menschlicher Voraussicht nahe bevorstehenden Tod
Karls und den damit naturgemäss gegebenen Erbfall alle Kräfte ge-
sammelt. Mit einem einzigen, gut vorbereiteten tötlichen Schlage
gedachte er dann den in die Länge gezogenen Zweikampf mit
Oesterreich auf immer zum Austrag zu bringen. Nichts kenn-
zeichnet besser die furchtbare Energie, mit welcher die französische
Diplomatie unabwendbar wie das Verhängnis auf ihr Ziel los-
schritt, als jene geheime Denkschrift vom 30. Juni 1688? in
welcher bis ins Kleinste die Massregeln festgesetzt waren, welche
Graf Rébenac, der Nachfolger und gleichgeartete Sohn Feuquières
sofort nach Karls Ableben zu ergreifen hatte, um einer Ueber-
setzung des Erzherzogs zuvorzukommen. Zunächst galt es ge-
meinsam mit der Königin einen gefügigen Staatsrat zu bilden,
für welchen die massgebenden Persönlichkeiten durch freigebige
Versprechungen zu gewinnen waren. Hierdurch, sowie durch
sofortige Proklamation des Dauphin als „legitimer König Ludwig I.“
sollten die unentschlossenen Elemente mit fortgerissen werden,
während zugleich die Predigt des gewonnenen Klerus, sowie ent-
! W. A. Sp. Korresp. 77. ? Ebda.
* w.. dann sonsten nit zu begreifen ist, warumben der König von
Frankreich nit in währendem Türkenkrieg dessen possession genommen
hätte“; Mansfeld, 22. April 1688, ebda.
* Mémoire très secret pour servir d'instruction ... Morel-Fatio, 392—411.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 23
320 Georg Friedrich Preuss.
sprechende Deklarationen der bekanntesten Rechtslehrer die
Wandlung der Dinge ın den breiten Kreisen und Schichten der
Bevölkerung verständlich und populär zu machen hatten. Sobald
als möglich sollte dann der Dauphin an der Spitze achtung-
gebietender Heere die Besitzergreifung seines neuen Reiches voll-
ziehen, um etwaige Aufstände im Keime zu ersticken. Die weit
überlegenen französischen Geschwader konnten Cadıx und die
Häfen des Mittelmeeres mit leichter Mühe blockiert halten. So
war jeder Widerstand von vornherein aussichtslos. Ehe sich
Spanien über die Tragweite der Ereignisse klar geworden, befand
es sich in französischen Händen.
Wir gewinnen hier tiefe Einblicke in die Werkstätte einer
Staatskunst, die damals für die erste der Welt galt; wir sehen,
wie Sie, ihrem innersten Wesen nach durchaus unmoralisch, sich
mit den moralischen Kräften des Rechtes und auch der Religion
zu verbinden strebte, ın wohlberechneter Wechselwirkung das
zweifelhafte Recht, wie durch Bestechungen so durch die im
Hintergrunde drohende Gewalt zu stützen, etwaige Gewalt durch
den Hinweis auf sein vermeintliches Recht im Voraus zu erklären
versuchte. Furcht und Versprechungen, das waren die Waffen, ın
deren meisterhafter Handhabung die Geheimnisse der Versailler
Politik beruhten. Bezeichnend ist dabei übrigens, dass als Rival
nur Habsburg in Betracht kam, während der etwaigen kur-
bayerischen Ansprüche in dem ganzen Schriftstück mit keinem
Worte gedacht ward.
Es erscheint als eine Frage von hohem Interesse, wie weit
sich Ludwig in dieser Phase der Erbfolge seine politischen Ziele
gesteckt hatte Die Antwort hierauf ergiebt sich mit voller Klar-
heit aus der Sendung Rebenacs. Derselbe hatte aus den Händen
des Königs zwei Proklamationen für den Fall des Ablebens Karls
! Legrelle (I, 320) hat bereits diese Frage aufgeworfen, kommt aber zu
unhaltbaren Resultaten. Er greift zurück auf ein Memoire, welches Feu-
quiere am 6. Nov. 1687 dem Könige unterbreitet hatte und dessen Basis in
der Vereinigung der beiden Reiche bestand. Darauf hatte Ludwig am
30. Nov. erwidert: „I n'est pas de mon service que vous fassiez aucun
usage du Mémoire que vous m'avez envoyé.“ Legr. sieht hierin eine kate-
gorische Zurückweisung der Idee selbst („c'était un desaveu catégorique de
l'idée elle-même“). Sehr mit Unrecht. Ludwig verbot damit doch einfach
nur die Publizieruug des Planes, was sich bei der ausgesprochenen Reserve
der Versailler Politik sehr leicht versteht.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 327
erhalten. Beide trugen die Unterschrift des Dauphins als „Louis I,
roi d'Espagne“ Während aber in der ersten der Dauphin die
Erbschaft für sich selbst in Besitz nahm, enthält die zweite die
Erklärung, dass er sein Recht vielmehr auf die Person seines
jüngeren Sohnes, des Herzogs von Anjou übertragen. Im einen
Falle also war die Vereinigung der beiden Kronen vorgesehen,
im anderen deren Teilung. Allein diese zweite sollte doch laut
der Instruktion nur im dringendsten Notfalle Verwendung finden.
Rebenac empfing daher strengste Weisung, sie zunächst auch
noch nach dem Ableben Karls geheim zu halten. Ludwig nahm
an, dass unmittelbar nach Verbreitung der Todesnachricht Leopold
die Uebersetzung seines zweiten Sohnes einzuleiten versuchen
würde. Zeigte nun die Nation starke Abneigung gegen die Ver-
einigung mit Frankreich und demzufolge entsprechend lebhafte
Sympathie für den jungen Habsburger, dann erst, und nur dann,
sollte Rebenac als ultima ratio die zweite Proklamation publi-
zieren.!
Bis zu dem Gedanken einer Verbindung der spanischen Welt-
monarchie mit seiner habsburgischen Hausmacht verstieg sich
vorübergehend auch Leopold, alleın sobald ihm in Karl ein zweiter
Sohn geboren worden, hatte er sofort diesen als Prätendenten
aufgestellt. Nicht so Ludwig.
ı Vgl. das Mémoire vom 30. Juni 1688; Morel-Fatio, 410. ,,Mais comme
ce parti ne doit être pris qu'à la dernière extremité, le dit ambassadeur
ne laissera pénétrer à qui que ce soit, même en cas de mort du dit Roi,
le pouvoir que Sa Majesté lui donne de se servir de cette deuxième décla-
ration, jusqu'à ce qu'il voye une certitude plus que morale de ne pouvoir
plus empêcher par aucun autre moyen que l’archiduc ne soit reconnu d'un
commun consentement de toute la nation pour successeur de la couronne.
Hiermit ist doch wohl jeder Zweifel ausgeschlossen, dass in der ersten
Proklamation Ludwigs eigentliche Wünsche zum Ausdruck gelangt sind.
Nun kennt Legrelle bereits dieses Mémoire, folglich auch die hier citierte
Stelle, sowie eine dort enthaltene Angabe, wonach der Eid, auf den die
Spanier verpflichtet werden sollten, lediglich auf den Namen des Dauphin
lautete. Es zeugt von befremdlicher Verkennung sowohl der Persönlichkeit
wie der Politik König Ludwigs, wenn er dennoch meint, die zweite Prokla-
mation sei als die massgebende zu betrachten, Ludwig habe die Welt erst
durch seine Macht blenden wollen, um sie dann durch seine Mässigung in
Erstaunen zu setzen. „Il désirait en un mot éblouir un en instant le monde
par sa puissance, puis, tout aussitôt, l'étonner par sa modération (I, 320).
Vgl. übrigens die eindringende Kritik von Legr.s erstem Bande durch Meineke,
Gött. Gel. Anz. 1890.
Sa?
528 Georg Friedrich Preuss.
Sein Ideal war damals die Personalunion der beiden
Königreiche und damit die Vereinigung der gesamten
romanischen Welt unter seinem Geschlechte. Unstreitig
stand er hiermit auf dem Scheitelpunkte seiner gesamten Politik,
es war ein Gedanke von unermesslicher Weite. Nie mehr wieder
im Verlaufe der ganzen Frage sind diese Intentionen gleich deut-
lich und unverhüllt zum Ausdruck gekommen.
Während der kurzen Zeit seiner Gesandtschaft ist Rébenac
nicht in der Lage gewesen, von den geheimen Anweisungen be
züglich der Erbfolge Gebrauch zu machen.
Dafür erwuchsen ihm andere Aufgaben, die in seiner Instruktion
ursprünglich nicht vorgesehen waren. Frankreich fühlte sich durch
Verschiebungen der Weltlage in seinem Prestige bedroht. Die an
und für sich völlig bedeutungslose! Liga der deutschen Fürsten,
mehr die überraschend glänzenden Erfolge der kaiserlichen Wafen
in Ungarn, dann die ungünstige Wendung, welche der anfänglich
hoffnungsvolle Kölner Wahlstreit zu nehmen drohte —, dieses
und anderes. hatte Ludwig zu seinem Angriff auf die deutschen
Westmarken veranlasst. Wenn er also das Schwert erhob, ge
schah es diesmal nicht lediglich zu dem Zwecke, um neue Er-
oberungen an sich zu reissen. Kaum minder galt es ihm, die
im Wechsel neuer Ereignisse schwankend gewordene Suprematie
wieder unerschütterlich zu befestigen. In gewisser Hinsicht ist
Ludwigs damalige Aktion trotz aller Verschiedenheit der mora-
lischen Faktoren und materiellen Kräfte, trotz des unendlich ver-
schiedenen Grades der beiderseitigen Bedrohung — bei Ludrig
wird von einer Bedrohung überhaupt nicht gesprochen werden
dürfen —, dem Vorgehen Friedrichs des Grossen im Jahre 1150
nicht ganz unähnlich. Wie in den Zielen, so im Ausgange des
improvisierten Angriffs. Ludwig wie Friedrich gedachten durch
starke, unvorhergesehene Kriegsschläge ihre Machtstellung zu be
festigen. Statt dessen haben beide das Netz erst recht über sich
zusammengezogen. Hier wie da war der Kampf des „seul contre
tous“ die logische Konsequenz des politischen Rechenfehlers.
Am selben Tage, dem 29. Oktober, da das oft und hart um-
strittene Philippsburg dem Dauphin seine Festungsschlüssel über-
! So viel ist durch Fester, die Augsburger Allianz von 1686 (München 1895),
festgestellt.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 329
gab, ward der furchtbare Gegenschlag gegen Ludwigs Friedens-
bruch eingeleitet. Wilhelm, der Oranier, ging unter Segel, um
König Jakob, den letzten Aliierten Frankreichs, vom englischen
Throne zu stossen. Um so weniger konnte der Versailler Hof
beabsichtigen, sich auch noch Spaniens Feindschaft auf den Hals
zu ziehen. Allerdings war dessen militärische Ohnmacht seit Jahr-
zehnten weltkundig, und es entsprach sogar der französischen Politik,
gelegentlich die eigene Ueberlegenheit dem spanischen Nachbar
empfindlich fühlbar zu machen.! War aber auch Spaniens Wehr-
kraft nur wenig zu fürchten, so mochte man in Versailles doch
im Hinblick auf den Erbfall Bedenken tragen, die dortige öffent-
liche Meinung durch einen opfervollen Krieg geflissentlich heraus-
zufordern. Es galt vor allem den Anschein zu vermeiden, als ob
von französischer Seite nicht alles Mögliche zur Erhaltung des
Friedens geschehen sei; nebenbei aber auch, die Verhandlungen
wenigstens so lange hinzuziehen, bis die indischen Gallionen in
Kadıx eingelaufen seien, an deren Ladung die französischen Unter-
thanen mit einem Kapital von 12 Millionen beteiligt waren.
Auf die nun beginnenden, höchst gewundenen Verhandlungen
braucht hier nicht näher eingegangen zu werden? Der Kern
! Einen Fall brutaler Gewaltthätigkeit berichtet Lancier (17. Juni 1688;
M.S. A) Tourville, welcher mit 3 Kriegsschiffen im Hafen von Alicante
lag, forderte von einer herannahenden spanischen Flotte, allem Seerecht
zuwider, da man sich in spanischen Gewässern befand, den ersten Salut.
Als dieser verweigert wurde, eröffnete er das Feuer und zwang durch
seine Uebermacht den feindlichen Führer, seinem Willen nachzugeben.
„Mit einem Worte — fügt Lancier der Erzählung dieses unerhörten Vor-
gangs hinzu — Frankreich traktiert Spanien übler, als den geringsten
Fürsten aus Welschland.“ Genau damit übereinstimmend Montalto au Ron-
quillo, 17. Juni 1888 (Colleccion de docum. LXXIX, 444). In vollstem Wider-
spruche zu diesem Vorgehen steht übrigens Tourville's ehrenwertes Verhalten
im Sommer 1693 an der Küste von Malaga. Vgl. Saaken van staet en oor-
logh; t. IV, Bd. 36, p. 66.
? Vgl. vor allem Morel-Fatio, Instruktions.... XI, Esp. I, 8 XVI, le
Comte de Rébenac, p. 360—432, und Legrelle, I, 325 ff. Ferner Macanaz,
Politica del Monarca francés Luis XIV respecto de España, in Boletin de
la R. Academia de la Historia, t. XXVI, 209 ff, und Revue historique t. 58
(Paris 1895) 391—97 (Leonardon). Für verfehlt erachte ich den Aufsatz
Legrelle’s: La Mission de M. de Rébenac à Madrid et la mort de Marie-
Luise, reine d'Espagne (1688—89) Paris 1894. Der Wert der Arbeit beruht
in der Publikation französischer Gesandtschaftsberichte aus Lissabon. Wo
Legr. selbstständig urteilt, ist er auffallend unglücklich.
330 Georg Friedrich Preuss.
derselben war Rebenacs Angebot und Forderung unbedingter
Neutralität. Eiumal ist sogar Karls Mediation zwischen dem
Kaiser und Ludwig angerufen worden.
Mitten hinein in die vielverschlungenen diplomatischen Vor-
gänge fiel wie ein Blitzstrahl die erschütternde Kunde von den
welthistorischen Ereignissen im Norden: von der Landung des
Oraniers an der englischen Küste, dem Massenabfall der Bevälke-
rung zu dem protestantischen Prätendenten, der Flucht des heimat-
losen alten Herrschers an den Hof von Versailles. Man weiss
heute längst, dass das Geschick Jakob II. im letzten Grunde auch
das Schicksal der französischen Universalmonarchie besiegelt hat.
Weit entfernt freilich, dass dieser Zusammenhang damals sofort
erkannt worden wäre. Es schien sogar eine Zeit lang, als würde
gerade dieser Umschwung die spanische Neutralität zur Folge
haben. Denn Ludwig, der kirchliche und religiöse Fragen stets
nur vom Standpunkte ihrer Verwendbarkeit für politische Zwecke
betrachtete, liess in Madrid wie anderwärts bewegliche Vorstel-
lungen von den Gefahren erheben, welche der rechtgläubigen
Kirche durch ein Bündnis des katholischen Königs mit den hollän-
dischen und englischen Ketzern erwachsen mussten. Mit solchen
Ideen konnte man stets gewiss sein, im Lande der Inquisition
Verständnis zu finden. Denn hier bestand als eine Art Gewissensrat
der Regierung die „Junta de conciencia“, die, wie aus ihren Proto-
kollen ersichtlich, auch in politischen Fragen ihres Einflusses
sicher war, sobald diese sich mit kirchlichen Angelegenheiten nur
von Ferne zu berühren schienen. Auf der anderen Seite verloren
aber auch Mansfeld und die Gesandten der Seemächte ihre Zeit
nicht, um, gestützt auf die Erfahrungen der letzten Decennien,
im Hinweis auf die alten Verträge mit dem Kaiser und Holland,
Staatsrat von der Undurchführbarkeit der spanischen Neutra-
ıtät zu überzeugen. Da sank mit dem Tode Marie Luisens die
vornehmste Fürsprecherin Frankreichs ins Grab (12. Febr. 1689)
Dee in dem eben erwähnten Aufsatz glaubt allen Ernstes be-
ie en, dass Marie Luise durch Gift gestorben sei. Nach dem
Mansfeld. Die Ko Se fällt sein Verdacht vor allem auf Oropesa un
sehr wenig wah et See en die er für deren Schuld aufstellt, erscheinen
mebr übrig, als p en a un Basis des ganzen bleibt nicht viel
züslininien d Fe Se eberzeugung Rebenacs und eine dieser Ueberzeugung
e Aeusserung der Herzogin Elisabeth Charlotte, sowie aus spätere!
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 331
Im selben Monat ward zu Regensburg der Reichskrieg an Ludwig
erklärt. Schon vorher hatten sich als Vorspiel desselben in ver-
einzelten Rencontres zwischen Oberrhein und Neckar die Schwerter
gekreuzt. Noch einmal entbrannte am Madrider Hofe der Kampf
entgegengesetzter Meinungen in voller Stärke. Täglich — berichtet
Mansfeld — hielt zu Gunsten des Friedens die auch jetzt noch
lebensstarke französische Partei heimliche Konferenzen ab. Freilich
bestand sie nicht mehr aus den lautersten Elementen. Ihre
Hauptstütze war die schon erwähnte Gräfin Soissons,! welche
durch verhängnisvolle Anlage und fremde Verschuldung zu der
berühmtesten politischen Abenteuerin Europas geworden war.
Zeit St. Simons leicht irre zu führendes Urteil. Dass Rebenac daran
glaubte, finden wir von seinem Standpunkte als franzôsisher Gesandter
aus nur begreiflich. Wo wäre überhaupt in jener Periode ein plötzlicher
Todesfall von einigermassen politischer Bedeutung zu verzeichnen, an den
sich mehr oder weniger laut ähnliche Gerüchte nicht geknüpft hätten?
Eben noch hatte man bei dem Ableben des Herzogs von Sesa (Sept. 1683)
die gleiche Erfahrung gemacht. Sicher ist nur, dass Marie Luise selbst
sich in keinem der zahlreichen Königsschlösser sicher fühlte. Ende Dez.
1688 schreibt Rebenac, die Königin beschwöre ihn, den Bruch mit der
spanischen Regierung möglichst hinauszuschieben, da sonst ihr Leben be-
droht sei (,,.. que non seulement son bonheur, mais mesme sa vie en de-
pend“). Ein anderes Mal verdächtigte sie Mansfeld beim König, ihr in
wörderischer Absicht nachzustellen (Mansfeld, 2. Jan. 1687. W. A). Allein
derartige Befürchtungen finden sich doch zu häufig, um irgendwie aufzu-
fallen. Als der Besuch des Herzogs von Orleans, also des Schwiegervaters
Karls, in Madrid in Aussicht stand, sprach man offene Befürchtungen für
Karls Leben aus. Dass Mansfeld eine Persönlichkeit wie die Soissons be-
schuldigte, den König wie die Königin-Mutter durch Gift beseitigen zu
wollen, nimmt unter solchen Umständen nicht Wunder (Mansfeld, 9. März
1689. W. A). Mit Vorliebe erfand oder gebrauchte man derartige Gerüchte
als diplomatische Handhabe, um Missliebige zu diskreditieren. Wenn die
Saaken van staet en oorlog (XXVII, 41) berichten, Marie Luise habe auf
dem Totenbette Rébenac erklärt, sie sterbe eines natürlichen Todes, so
hat diese Aeusserung natürlich keinerlei Beweiskraft. Allein nicht unsere
Sache ist es, zu zeigen, dass die Königin eines natürlichen Todes starb,
sondern Legrelle’s Aufgabe war es, nachzuweisen, dass sie als ein Opfer
politischer Umtriebe gefallen ist. Und dieser Beweis, meine ich, ist nicht
erbracht. — Vgl. auch die sehr vorsichtigen Aeusserungen bei Lavisse et
Rambaud, Louis XIV (Histoire generale; Paris 1895), p. 128 u. 310. Auf-
fallend ist, dass auch Leonardon (Rev. hist. t. 58, p. 391—397) zu Legrelle's
Ansicht hinneigt.
! Mansfeld’s Bericht, 9. März 1639, W. A.
332 Georg Friedrich Preuss.
Rébenac und die Minister wechselten Denkschrift auf Denkschrift
mit einander, ohne sich dadurch näher zu kommen. Zuletzt er-
klärte der französische Gesandte gleichsam als äusserste Koncession,
wenn Spanien sich durch seine früheren Verträge durchaus an
den Kaiser gebunden erachte, so wolle Ludwig die spanischen
Niederlande von der Neutralität ausnehmen, die also auf die See
sowie die Grenzen der pyrenäischen und italischen Halbinsel be-
schränkt sein sollte In Wahrheit entsprach diese scheinbare
Nachgiebigkeit durchaus dem militärischen Vorteile Frankreichs,
„denn wie hätte Ludwig in dem grossen Kampfe, dem er entgegen
ging, die Neutralität der spanischen Niederlande dulden können)!
welche für ihn die Brücke nach Holland bildeten. Als man sich
auch hierüber nicht schnell genug zu einigen vermochte, erklärte
Rebenac aın 8. März, dass er keine ferneren Aufträge seines Herrn
zu erfüllen habe und bat um seine Abschiedsaudienz. Am 25. März
hat er die spanische Hauptstadt verlassen. Damit war der offene
Bruch erklärt und die für die französische Politik vielleicht er-
wünschte Lösung eingetreten. Denn durch sein scheinbares Ent-
gegenkommen hatte Ludwig den Madrider Hof vor dem Volke
ins Unrecht gesetzt, welches, wenn den Berichten Rebenacs zu
glauben ist, vor jedem neuen Kriege zurückschreckte. Bemerkens-
wert ist hierbei Mansfelds Auffassung von den französischen
Interventionen. Er meinte, man wolle sich nur etlicher weiterer
Plätze in den Niederlanden versichern, „um hernach neue Traktaten
introduzieren zu können, wie es des Königs von Frankreich Brauch
ist“? Rebenac selbst war im Hinblick auf den spanischen Feld-
zug guter Hoffnungen voll. Wie sein Memoire vom 20. Mai
beweist, hatte er die Reise nach Madrid zur Kenntnis von Land
und Leuten, von Stimmungen und Anschauungen gut benützt,
vor allem als erprobter Soldat tiefe Einblicke in die Verteidigungs-
massregeln und Geländeverhältnisse gewonnen. Das bezeugt ein
von ihm entworfener, sehr interessanter, wenn vielleicht auch zu
optimistischer Feldzugsplan. Von Bayonne aus sei der Marsch
durch das freilich beschwerliche Thal von Roncesvalles nach dem
dürftig befestigten Pamplona zu richten. Von dem dann leicht
zu erreichenden Ebro berechnet er noch fünfzig Meilen nach
EE EE EE, pes
1 So Erdmannsdörfer (Deutsche Gesch. II 19), der hier wieder mit wenigen
Worten den Kernpunkt der ganzen Sache trifft.
? Mansfeld’s Bericht, 24. März 1689, W. A.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 333
Madrid, welches einem Angreifer keinen anderen Widerstand wie
jedes offene Dorf entgegensetzen könne.! Die hier nicht näher
angegebene Marschroute ist leicht zu konstruieren: Das blühende
Ebrobecken thalabwärts bis in die Nähe des alten Zaragossa,
dann die Fruchtebene des Jalon auf der an kriegerischen Erinne-
rungen aus der Maurenzeit reichen Heerstrasse aufwärts über die
Passhöhe der hier die Wasserscheide bildenden Sierra Ministra
ins Thal des Henares.
Blickte Ludwig auf die politischen Waffengänge der letzten
Jahre zurück, so durfte er sich sagen, seine Defensivstellung sieg-
reich behauptet zu haben. Welche Verfügung auch der Madrider
Hof jetzt, wo er auf Seiten von Frankreichs Gegnern stand, über
die Erbfolge treffen mochte, in jedem Falle lag die letzte Ent-
scheidung auf der Schneide des Schwertes, auf den Schlachtfeldern
von Catalonien bis zur Scheldemündung. Wäre Karls schwaches
Leben damals erloschen, so wäre schon dieser Krieg zum Kriege
um die spanische Erbschaft geworden.
Dies vorausgeschickt, betrachten wir nunmehr — und das
soll den zweiten Teil der Studie bilden —, wie sich die Politik
Max Emanuels zu den drei Mächten stellte; zu Spanien, dessen
freilich vorerst noch wesentliche Sympathien ihm in Folge seiner
Heirat zugefallen, zu Oesterreich, in dessen Kielwasser er segelte,
zu Frankreich, in dem er von Anfang an den unbedingten Wider-
sacher aller Pläne auf die Niederlande hatte erkennen müssen.
(Schlufs folgt.)
1 Rébenac's Mémoire, 20. Mai, Morel-Fatio p, 428f.
334
Antipäpstliche Umtriebe an einer Katholischen
Universität.
Ein Kapitel aus der Geschichte der Aufklärungszeit.
Von
Julius R. Haarhaus.
Eine Geschichte der Kurfürstlichen Universität Bonn, die
bekanntlich nach einer kurzen aber bewegten und ereignisreichen
Blütezeit von den Stürmen der französischen Revolution hin-
weggefegt wurde, steht bis zur Stunde noch aus. Es ist dies
um so lebhafter zu bedauern, als eine aktenmässige Darstellung
der für die Stiftung dieser merkwürdigen Hochschule entscheidend
gewesenen Erwägungen, der in ihrer Verwaltung und bei ıhrem
Lehrkörper ausgesprochenen Tendenzen, ihrer Konflikte mit der
Universität und dem Domkapitel von Köln, und endlich ihrer
Aufhebung ohne Frage auch manches interessante Streitlicht auf
das geistige Leben am Niederrhein während des letzten Viertels
des 18. Jahrhunderts werfen würde. Was bisher über diesen
Gegenstand veröffentlicht wurde, beschränkt sich auf kleinere
Aufsätze in Publikationen von mehr lokalhistorischer Bedeutung.
auf Festschriften und Artikel in älteren Jahrgängen rheinischer
Zeitschriften.! Diese sind überdies meist tendenziös gefärbt —
! Hundeshagen, Stadt und Universität Bonn. Bonn 1852. — Hesse,
Geschichte der Stadt Bonn während der franz. Herrschaft. Bonn, 1879. —
Varrentrapp, Beiträge zur Geschichte der kurkölnischen Universität Bonn,
in „Bonn. Beiträge zu seiner Geschichte und seinen Denkmälern von Fr.
Ritter, J. Freudenberg, K. Simrock, W. Harless, E. v. Schaumburg, C. Varren-
trapp, E. aus’'m Werth, A. Wuerst. Bonn, 1868". Auch separat erschienen
(nebst 10 urkundlichen Beilagen) als Festgabe des Vereins von Altertums-
freunden im Rheinlande zur 50jährigen Jubelfeier der Universität Bonn am
3. August 1868. — Meuser, Zur Geschichte der kurfürstlichen Universität
Bonn in „Niederrheinisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst, heraus-
gegeben von Lersch. II. Bonn, 1844. — Entstehungs- und Einweihung®-
geschichte der Kurkölnischen Universität zu Bonn unter Max Franz, Erzb.
v. Köln etc. im Jahre 1786. Mit 2 Kupfertafeln. Bonn. Zum grossen
J. R. Haarhaus. Antipäpstliche Umtriebe an einer kathol. Universität. 335
so namentlich die vom ultramontanen Standpunkte aus geschrie-
bene Arbeit des Pfarrers Meuser im Niederrheinischen Jahrbuch
von 1844 — und daher nur insoweit zu benutzen, als sie Aus-
züge aus dem zum Teil in der Bonner Universitäts-Bibliothek
befindlichen, zum Teil aber in alle Winde zerstreuten und ver-
lorengegangenen Aktenmaterial bieten. Die Kurfürstliche Hoch-
schule ist jedoch mit ihrem, bei jeder Gelegenheit wahrzuneh-
menden inneren Widerspruch als eine der Aufklärung dienende,
unter geistlicher Oberaufsicht stehende Lehranstalt, eine so charak-
teristische Erscheinung einer gärenden und zwischen Extremen
hin- und herschwankenden Zeit, dass es sich wohl verlohnen
dürfte, auch weitere Kreise mit einem in knappen Zügen gehal-
tenen Abrisse ihrer Geschichte bekannt zu machen.
Wir müssen unserer Ausführung den Hinweis auf drei Er-
eignisse vorausschicken, die zeitlich mit der Stiftung und dem
Aufblühen der alten Bonner Universität zusammenfallen und die,
bei einer weniger stürmischen Entwicklung der Dinge, möglicher-
weise zu einer kirchlichen Reformation der Rheinlande geführt
haben würden. Im Jahre 1763 veröffentlichte der Weihbischof
des Erzbistums Trier, Johann Nikolaus von Hontheim, unter dem
Pseudonym Justinus Febronius ein Buch „De statu ecclesiae et
legitima potestate romani pontificis liber singularis“, in dem er
den Anspruch des Papstes auf eine Sonderstellung bestritt und
seine Unterordnung unter ein allgemeines Konzil sowie die
Wiedereinsetzung der Bischöfe in ihre alten Rechte forderte.
Diese Schrift, die der Verfasser mit offenkundigem Hohn
Klemens XIII. gewidmet hatte, wurde selbstverständlich auf den
Index gesetzt und in Rom sogar verbrannt, sie trug nicht wenig
dazu bei, die Autoritüt des Papstes bei den denkenden Geistlichen
im Rheinlande zu erschüttern und wirkte auch dann noch nach,
als ihr damals achtundsiebzigjähriger Verfasser 1778 zu einem
formellen, aber nicht ernstlich gemeinten Widerruf gezwungen
worden war!. Das zweite Ereignis war die Stiftung des Illunni-
Teile abgedruckt in „Rheinischer Antiquarius, Mittelrhein. Abt. III. Bd.
14. Liefrg.“
1 O. Mejer, Febronius, Weihbischof von Hontheim und sein Widerruf.
2. Ausg. Tübingen 1885. Uebrigens veröffentlichte Hontheim drei Jahre
später einen Widerruf seines Widerrufs unter dem Titel: Febronii commen-
tarius in suam retractationem. Wien 1781.
336 Julius R. Haarbaus.
naten-Ordens am 1. Mai 1776 durch Adam Weishaupt, Professor
an der Universität zu Ingolstadt. Dieser Verein bezweckte in
erster Linie die Ausbreitung einer von Dogmenglauben und
Kultus befreiten Vernunftreligion, sodann aber auch, jedoch nicht
offen ausgesprochen, die Beseitigung des monarchischen Prinzips.
Sein angeblich naher Zusammenhang mit dem Freimaurerbunde
verschaffte ihm bald Anerkennung und eine grosse Zahl von
Mitgliedern, namentlich in den katholischen Rheinlanden, wo die
Nähe Frankreichs ohnehin jeder auf Umsturz des Bestehenden
abzielenden Bewegung den Boden bereitete. Die enge Verbin-
dung, in der wir die litterarischen Grössen des protestantischen
Deutschlands und einen wesentlichen Teil der durch Geburt und
Bildung ausgezeichneten Rheinländer zu jener Zeit sehen, lässt
sich in vielen Fällen durch das gemeinsame Interesse an dem
Dluminaten-Orden und seinen Bestrebungen erklären!. Der dritte
und letzte Punkt, der freilich als mehr interne Angelegenheit des
hohen Clerus nur indirekt in Betracht kommt, uns jedoch einen
Schlüssel für das seltsame Verhalten des Kölner Kurfürsten dem
Oberhaupte der Kirche gegenüber giebt, war der Emser Kongress
von 1786, eine Zusammenkunft erzbischöflicher Delegierter aus
Köln, Trier, Mainz und Salzburg, die, allerdings erfolglos, gegen
die Eingriffe des Papstes in die Gerechtsamen der deutschen
Kirchenfürsten protestierten, welche man in der Errichtung der
Münchener Nunziatur und der von dieser ausgeübten geistlichen
Gerichtsbarkeit erblickte Wir haben ähnliche Emanzipations-
Versuche in jüngster Zeit bei den amerikanischen Bischöfen be-
obachten können, und es scheint fast, als ob dem Vatikan von
dort her eine Gefahr — namentlich in materieller Hinsicht —
drohe, die sich nicht so ohne weiteres durch einen ernstlichen
Verweis an die ungehorsamen Söhne beseitigen lassen wird.
Wir kommen nun zu unserm eigentlichen Gegenstande. Der
am 6. Februar 1761 verstorbene „grosse“ Kurfürst von Köln,
1 Weishaupt, Apologie der Iluminaten. Frankfurt und Leipzig 1786.
Weishaupt, Geschichte der Verfolgung der Illuminaten in Bayern. Ebenda
1786. Weishaupt, Das verbesserte System der Illuminaten. Ebenda 1787.
3. Aufl. Leipzig 1818 Kluckhorn in der „Allgemeinen Zeitung“ 1874.
3 Münch, Geschichte des Emser Kongresses und seiner Punktate.
Karlsruhe 1840. O. Mejer, Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage.
Rostock 1871.
Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 337
Klemens August, ein Prinz aus bayerischem Hause, hatte sich
bei seiner ausgesprochenen Vorliebe für ein üppiges Hofleben,
für Jagden, Feste und Bauten darauf beschränkt, den äussern
Glanz der Kurwürde zu erhöhen, die Regierung jedoch seinen
Ministern überlassen und das Ansehen der Kirche durch seinen,
alles andere als geistlichen Wandel schwer geschädigt!. Sein
Nachfolger als Erzbischof von Köln und Bischof von Münster,
Graf Max Friedrich von Königsegg, obwohl von Haus aus
ernster veranlagt, mässig begütert und schon durch sein lang-
sames Aufrücken auf der hierarchischen Stufenleiter zu beschei-
denem Auftreten erzogen, sah sich trotz aller guten Absichten
durch den Minister von Belderbusch auf die Pfade seines Vor-
gängers gedrängt und in das, selbst für damalige Auffassung
höchst frivole Treiben des demoralisierten Hofes verwickelt.?
Wie in Münster der Domherr Franz von Fürstenberg, so
herrschte in Köln Belderbusch, nur mit dem Unterschiede, dass
jener das von ihm verwaltete Bistum zu ungeahntem Wohlstande
brachte, während dieser das Land dem Ruine nahe führte.” In
einem Punkte nur zeigen beide Männer eine überraschende Aehn-
lichkeit, wahrscheinlich, weil sie hier beide einfach einer Mode
oder Zeitströmung folgten, in der wir unschwer den Geist Fried-
rich’s des Grossen und Joseph’s II. wiedererkennen: sie traten
als Reformatoren des arg verwahrlosten Erziehungs- und Bil-
dungswesens auf und wussten in diesem Sinne auch auf die Ent-
schliessungen ihrer Souveräne einzuwirken. Die Universität zu
Köln, vom Kurfürsten unabhängig und wegen des dort herrschen-
den mönchischen Geistes für die wissenschaftliche Forschung
längst bedeutungslos, war für Reformbestrebungen natürlich kein
geeignetes Objekt.* Man entschloss sich daher, in kurkölnischen
t! Mering, Klemens August, Herzog von Bayern, Kurfürst und Erz-
bischof zu Köln. Köln 1851. Natürlich weils M. alle Fehler und Schwächen
Kl. A.'s zu vertuschen oder zu beschönigen.
? Mering, Die vier letzten Kurfürsten ven Köln. Köln 1842. Ennen,
Frankreich und der Niederrhein oder Geschichte von Stadt und Kurstaat
Köln seit dem 30jährigen Kriege. 2 Bde. Köln 1855—56.
> Varrentrapp a. a. O. BL
4 Bianco, Die alte Universität Köln und die späteren Gelehrtenschulen
dieser Stadt I. Teil. Köln 1835 S. 590. Ennen, Zeitbilder aus der neueren
Geschichte der Stadt Köln mit besonderer Beziehung auf F. Wallraf. Köln
1857. S. 30 ft.
338 Julius R. Haarhaus.
Landen eine zweite Akademie zu gründen und zwar in Bonn, der
bevorzugten Residenz des Landesherrn. Zunächst beschränkte
man sich auf eine Erweiterung des Gymnasiums, an dem schon
Klemens August Lehrstühle für Jurisprudenz und Philosophie
errichtet hatte.! Die Lehrer an dieser Schule waren bis zum
Jahre 1673 Minoriten, von da an bis zu der im Jahre 1113
durch Klemens XIV. (Ganganelli) erfolgten Aufhebung des
Ordens, Jesuiten gewesen, deren vom Kurfürsten eingezogene
Güter nun zur Hebung der Schule verwendet wurden. Zunächst
berief man einen Lehrer für die medizinischen Disziplinen und
errichtete Lehrstühle für Theologie, ohne jedoch den Charakter
der Anstalt als Gymnasium zu verwischen. Im Jahre 1777 er-
hob der Kurfürst die Schule zur Akademie und suchte die ver-
mehrten Unterhaltungskosten derselben in der Folge dadurch zu
decken, dass er sich von jedem Mönchskloster seines Sprengel:
zwei für das Lehramt befühigte und wissenschaftlich gebildete
Geistliche verschrieb oder dass er, wenn ein Kloster solche nicht
aufzuweisen vermochte, diesem eine in barem Gelde zu entrich-
tende Beisteuer auferlegte. Selbst die Nonnenklöster wurden zur
Leistung eines Beitrages herangezogen. Max Friedrich und seine
Ratgeber scheinen selbst Zweifel an der Berechtigung dieser
Forderungen empfunden zu haben, da sie sich bemühten, dieselben
durch den Hinweis, dass in alter Zeit die Pflege der Wissen-
schaft als eine Hauptaufgabe der Klöster betrachtet worden sei.
historisch zu begründen.” In der That verhielten sich die Klöster
ablehnend, ja das Kölner Domkapitel machte den Kurfürsten auf
die Verfassungswidrigkeit seiner Forderung aufmerksam und
wies den Fall vor den Reichshofrat in Wien, der freilich im
Jahre 1784 eine für Max Friedrich günstige Entscheidung füällte.
Dagegen blieb die ersehnte Bestätigung der neuen Akademie
seitens des Papstes aus. Man war in Rom offenbar über den
Geist, der hier genährt werden sollte, genau unterrichtet und
machte die Sanktionierung, an der dem Kurfürsten namentlich
! Mering, Klemens August. S. 36.
3 Das diesbezügliche Reskript des Kurfürsten befindet sich auf der
Bonner Universitätsbibliothek. Es ist zum Teil abgedruckt bei Varren-
trapp a. a. O.
3 Die Korrespondenz des kurkölnischen Agenten in Wien, Dietrich,
mit der Bonner Regierung auf der Bonner Universitätsbibliothek.
Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 339
wegen der theologischen Fakultät viel lag, hauptsächlich von der
Entlassung des Professors Philipp Hedderich, des Kirchenrechts-
lehrers, in dem man nicht ohne Grund einen Freigeist und An-
hänger der febronianischen Lehren zu erkennen glaubte, ab-
hängig.! Aller Wahrscheinlichkeit nach verdankten die leitenden
Kreise in Rom ihre genaue Kenntnis der Bonner Verhältnisse
den ihnen von der Kölner Universität zugekommenen Mitteilungen.
Max Friedrich konnte nicht lange darüber im Unklaren bleiben,
dass man von Köln aus gegen ihn und seine Akademie intri-
guiere, er vermied es jedoch, offen gegen seine dortigen Gegner
vorzugehen. Vom Papste, der infolge langjähriger Streitigkeiten
zwischen dem erzbischöflichen Hofe und dem Nunzius ohnehin
gegen den Kurfürsten eingenommen war, durfte man keine Ge-
sinnungsänderung erwarten, und so entschloss man sich denn,
auf den päpstlichen Segen zu verzichten. Ja, Belderbusch ging
soweit, im Staatsblatte bekannt zu machen, „die Bonner Akade-
mie sei vom Papste mit den schmeichelhaftesten Ausdrücken be-
stätigt worden“. Schon vorher hatte man mit der Erweiterung
des Lehrkörpers begonnen. Neben den bis dahin einzigen Medi-
ziner Kauhlen traten jetzt Pater de Ginetti als Lehrer der Medi-
zin, Chirurgie und Pharmacie und Doktor Rougemont, ein Fran-
zose, als Anatom, Chirurg und Geburtshelfer. Die juristischen
Fächer lasen Hedderich, Lomberg, Brewer, Moll, van der Schüren,
Daniels, Cramer, von denen die meisten Ordensgeistliche waren.
Die Theologie, für die Anfangs nur ein Lehrstuhl bestanden
hatte, vertraten Minoriten, zuerst Pater Hoitmar und Pater
Sinnigen, dann Schallmayer, der Benediktiner Spitz (Kirchen-
geschichte), die Karmeliter Anastasius a St. Rosa (Hermeneutik
des A. T., Hebräisch und Chaldäisch), Thaddäus a St. Adamo
(Hermeneutik des N. T. und Griechisch), die Benediktiner Becker
(Dogmatik und Polemik) und Scheben (Pastoraltheologie und
Homiletik). Bezeichnend für den an der Anstalt herrschenden
Geist ist schon die seltsame Thatsache, dass der zuerst angestellte
Theologe, Hoitmar, seinen Hörern Bossuet’s Declarationis Cleri
Gallicani defensio, also ein Buch, das die Beschränkung der
! Das päpstliche Schreiben, das ebenfalls auf der Bonner Universitäts-
bibliothek aufbewahrt wird, ist zum Teil abgedruckt bei Varrentrapp
a.a. O. S.6.
349 Julius R. Haarhaus.
verfocht, zur Privatlektüre empfahl! Die philosophische Fakultät
setzte sich vorerst aus drei Dozenten zusammen: aus dem Ar-
tillerieleutnant Sandfort (Geometrie und angewandte Mathematik)
und den wiederum dem Minoritenorden entnommenen Professoren
van der Schüren und Jochmaring, die, wie es scheint, in ziem-
lich planloser Folge Geschichte der Philosophie, Logik, Kritik,
Ontologie, Kosmologie, Psychologie, Natürliche Theologie und
Physik lasen. Noch konfuser sah das Lektionsverzeichnis einer
fünften, der sogenannten philologischen Fakultät aus, die sich
aus etwa 10 bis 12 Professoren, natürlich auch wieder in der
Mehrzahl Ordensgeistlichen, rekrutierte. Da gab es: Rhetorik
nach Cicero, Quintilian, Aristoteles und neueren Franzosen, Kate
chese, lateinische Grammatik und Stilübung, Geographie, Ge
schichte, Heraldik (!), Moralphilosophie und endlich — und hier
glaubt man die Einflüsse einer von protestantischen Universitäten
ausströmenden Geistesrichtung zu erkennen! — deutsche Sprache
und Grammatik nach Ramler's „Einleitung in die schönen Wissen-
schaften“, Gellert's „praktischer Abhaltung von dem guten Ge-
schmacke in den Briefen“, Gottsched’s „Deutscher Sprachkunst“
und Stosch's „Versuch in richtiger Bestimmung gleichbedeutender
Wörter“! Man wird nicht fehlgehen, wenn man an nahe Be
ziehungen der Bonner Akademie zu den Göttinger Professoren-
Kreisen denkt, wenigstens zeigen die „Gelehrten Anzeigen“ em
auffallendes Interesse für Hedderich.? Van der Schüren, der
später auch über Kant’s Philosophie (!) las, legte seinem Kolleg
über Metaphysik das Lehrbuch des Göttinger Philusophen Feder
zu Grunde. Später, d. h. in den letzten Jahren des Bestehens
der Hochschule, mögen durch Fischenich, der in Jena studiert
hatte und sich der Freundschaft Schillers rühmen durfte, auch
Verbindungen mit der dortigen Gelehrtenrepublik angeknüpft
worden sein.
Die erweiterte Akademie wurde am 11. November 1183
durch eine Feier eröffnet, bei der Prof. Hedderich, der bedeu-
tendste unter den Dozenten und zugleich Belderbusch’s rechte
Hand, eine Einweihungsrede hielt. In dieser ist, offenbar um
! Handschriftliche Lektionskataloge auf der Bonner Universitätsbiblio-
thek, Auszüge daraus abgedruckt bei Meuser a. a. O.
* Sie nennen ihn „einen unserer gelehrtesten Kanonisten". Varren-
trapp a. a. O. S. 5.
Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 341
die allgemein verbreiteten Gerüchte über die Tendenz der Anstalt
zu entkräften, ausdrücklich von ihrer zu erhoffenden Wirksamkeit
zur Stärkung der Religion und Kirche die Rede; von den neu
angestellten Lehrern wird behauptet, sie seien durch den besten
Ruf ihrer Rechtgläubigkeit und gründlichen Gelehrsamkeit bereits
hinreichend bekannt. Einige Anspielungen auf eine empfehlens-
werte Toleranz den Protestanten gegenüber waren jedoch schon
geeignet, strengläubige Katholiken stutzig zu machen.!
Allein auch in dieser neuen Form genügte die Hochschule
den Anforderungen ihres Stifters noch nicht. Er sah ein, dass
derselben, wenn wirklich Erfolge erzielt werden sollten, die
Würde und Rechte einer Universität verliehen werden müssten.
Bereits vier Monate nach der erwähnten Einweihungsfeier, am
13. März 1784, richtete der Kurfürst an Joseph IL die Bitte,
ihm ein diesbezügliches kaiserliches Diplom auszustellen. Der
Kaiser war hierzu um so mehr geneigt, als er der bisherigen
Entwicklung der zur Verbreitung der „Aufklärung“ geschaffenen
Anstalt mit warmer Teilnahme zugesehen und bei seinem uner-
warteten Besuche in Rom (1783) auch seinerseits den allerdings
vergeblichen Versuch gemacht hatte, den Papst — es war Pius VI
— zur Bestätigung der Bonner Akademie zu bewegen. Allein,
ehe das vom 7. April datierte Diplom aus Wien eintreffen konnte,
starb der Kurfürst. Es war ihm nicht vergönnt gewesen, seinen
Lieblingswunsch in Erfüllung gehen zu sehen.
Das Kölner Domkapitel wählte zu seinem Nachfolger den
bisherigen Coadjutor des Erzbistums, den erst 27jährigen, jüng-
sten Bruder des Kaisers, Max Franz.” In jüngeren Jahren, nach
dem Berichte seines Bruders? Leopold, von staunenerregender
Indolenz und Gedankenträgheit, zeigte er sich jetzt, nachdem er
den Kurstuhl bestiegen, als ein echter Sohn der grossen Maria
Theresia. Er war, namentlich in den ersten Jahren seiner Re-
gierung, thätig, dabei weniger schroff und eigensinnig als sein
kaiserlicher Bruder, mit dem er übrigens den Eiter für Verbrei-
tung von Bildung und Aufklärung teilte. Obwohl religiöser als
dieser, beobachtete auch er den Papst mit misstrauischen Blicken
1 Die Rede erschien in Druck unter dem Titel: Anni 1783 dies unde-
cima novembris academica solemnis.
? Seida, Max Franz, letzter Kurfürst von Köln. Nürnberg, 1803.
> Varrentrapp a. a. O. S. 8.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 24
342 Julius R. Haarhaus.
und gab häufig genug Beweise davon, dass er jederzeit ent-
schlossen war, die Wahrung seiner Rechte als deutscher Reichs-
fürst selbst mit Aufopferung seiner guten Beziehungen zu Rom
zu erkaufen.
Für die Bonner Akademie war es von höchster Bedeutung,
dass Max Franz ihren Fortbestand in der bisherigen Weise
durchaus billigte und den erst 34jährigen Geh. Extrakonferential-
Regierungsrat Franz Wilhelm Freiherrn Spiegel zum Diesenberg,
den Bruder des nachmaligen freisinnigen Erzbischofs von Köln,
Joseph Anton, durch Patent vom 26. Juli 1786 zum Präsidenten
der Akademie ernannte.
Spiegel hatte in Löwen und Göttingen Jurisprudenz und
Philosophie studiert, war Mitglied des Hofratskollegiums ìn
Bonn, dann Domherr in Münster und Hildesheim und endlich,
als Nachfolger seines Vaters, Landdrost von Westfalen gewesen.
In dieser Stellung hatte er durch ausgezeichnete Verwaltung und
besonders durch seine Reformen des Schulwesens die Aufmerk-
samkeit des neuen Kurfürsten auf sich gelenkt. Beim Antritt
seines Amtes als Präsident der Akademie zeigte er den grössten
Eifer; schon am 23. September konnte er Max Franz einen Ent-
wurf über die Einweihungsfeierlichkeiten der Universität und
ausführliche Vorschläge zur Einrichtung der Studienordnung vor-
legen. Der Kurfürst ging darauf ein, entschied einige offen-
gelassene Fragen und setzte als Tag der feierlichen Inauguration
den 5. November fest. Sich selbst behielt Max Franz die Kanzler-
würde der neuen Universität vor, Spiegel ernannte er zum Kura-
tor und den Direktor der bisherigen Gymnasialklassen, Bonifacius
Oberthür, zum Rektor auf Jahresfrist. Für die ökonomische
Seite des Universitätslebens, namentlich für Beschaffung von ge
eigneten Wohnungen und die Regelung der Verpflegung der
Studenten wurde in umfassender Weise Sorge getragen, und
selbst Qualität und Preis der Mahlzeiten auf das Genaueste be
stimmt.! Um den Besuch der Bonner Universität verlockender
zu machen, erklärte der Kurfüst, „dass er sowohl in Besetzung
der geistlichen, als weltlichen Bedienungen, vorzüglich auf die
jenigen seiner Unterthanen, welche auf der Bonner Universität
1 Bünnisches Intelligenzblatt 1786 S. 185 u. 186. Abgedruckt bei
Meuser a. a. O. Beilage II.
Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 343
durch Fleiss und gute Aufführung sich auszeichnen würden,
Rücksicht nehmen wolle.“! Ja, als die Kölner Universität, eifer-
süchtig auf ihre jüngere Schwester, ihrer Gehässigkeit immer
stärkeren Ausdruck verlieh und mit ihren Beleidigungen sogar
vor der Person des Kurfürsten nicht Halt machte, sah sich dieser
zu der Erklärung veranlasst, „er habe wegen der Halsstarrigkeit
und des unverständigen gegen ihn bezeigten Betragens der stadt-
kölnischen Universität sich bewogen gefunden, denjenigen, welche
nach Ablaufung des beendeten Schul-Kurses a prima novembris
anzufangen auf besagter stadtkölnischer Universität der Theologie,
Jurisprudenz und Medizin sich widmeten und denen desfallsigen
öffentlichen oder Privatvorlesungen beiwohnen werden, den Zu-
tritt zu allen öffentlichen geistlichen und weltlichen Aemtern
in den Kurkölnischen Landen zu versagen“?
Die feierliche Inauguration fand nicht, wie ursprünglich ge-
plant, am 5., sondern erst am 20. November statt. An die aus-
wärtigen Universitäten mit Ausnahme von Köln, Münster, Mainz,
Trier, Heidelberg, Würzburg und Bamberg, die man zur Teil-
nahme an der Feier eingeladen hatte, wurden Notifikations-
schreiben gesandt und in die wichtigsten Zeitungen eine Ankün-
digung der Einweihung eingerückt.
Nach dem Festakte, bei dem der Kurfürst selbst, Spiegel,
Oberthür und Hedderich Reden hielten, fand Festtafel bei Hofe
statt; die beiden nächsten Tage wurden mit Disputationen und
Promotionen ausgefüllt, und die Feier endlich mit einem Ball
und einer Illumination der Stadt beschlossen. Am bemerkens-
wertesten waren natürlich die Festreden.” Max Franz feierte
seinen kaiserlichen Bruder, „der die Menschen und den Nutzen
der Aufklärung zu schätzen weiss“ und legte den Professoren
ihre Pflichten ans Herz, Spiegel, der sich angeblich eines von
Hedderich entworfenen Konzepts bediente, wiederholte in anderer
Form das vom Kurfürsten Gesagte, ging aber im Lobe der Tole-
ranz so weit, dass ihn ein bei der Feier anwesender Protestant
1 Abgedruckt in der Tagespresse, Herbst 1786. Auch bei Meuser
a. à. O. S. 96.
? Varrentrapp a. a. O. S. 15.
3 Abgedruckt in der „Entstehungs- und Einweihungsgeschichte“. Die
Reden des Kurfürsten und Spiegels auch im „Journal von und für Deutsch-
land 1787 I. S. 168.
24* t
344 Julius R. Haarhaus
in einem an Friedrich Nicolai gerichteten Briefe als „Helldenker“
preisen konnte.! Den Vogel schoss aber Hedderich selbst ab,
den der preussische Gesandte von Dohm dazu beglückwünschte,
dass er, „wie ein zweiter Luther gesprochen habe“? Was die
Deputierten des Domkapitels am meisten verschnupfen musste,
war jedenfalls die lobende Erwähnung des reformationsfreund-
lichen Erzbischofs Hermann von Wied, den man in Köln gleich-
sam als das „Skelett im Hause“ betrachtete und, wo es anging,
verleugnete. Auch die Disputationen atmen einen ähnlichen Geist,
am stärksten vielleicht die des Carmeliters Thaddäus a St. Adamo,
der von nun an unter seinem bürgerlichen Namen Dereser häufig
an die Oeffentlichkeit trat. Unter seinen Ausführungen verdienen
folgende Sätze hervorgehoben zu werden: „Wenn die Gottes-
gelehrtheit der Katholiken, diese unserm philosophischen Jahr-
hundert so gehässige Wissenschaft, ihren verdienten Wert er-
halten soll, so muss sie auf Hermeneutik gegründet, mit
Geschichte verbunden und in der Volkssprache vorgetragen
werden. Die Geschichte, kritisch behandelt, stürzet den Götzen
des Ansehens, zertrümmert die Fessel knechtischer Anbeter des
Altertums und bringt die goldene Freiheit im Denken zurück
da sie mit forschenden Blicken auffallende Fehler in den Syste-
men solcher Väter entdeckt, deren einziger Name sonst hinläng-
lich war, Sätze zu beweisen, Sätze zu widerlegen“?
Um ihren reformatorischen Gesinnungen auch äusserlich
Ausdruck zu geben, legten die Minoriten ihr Ordensgewand ab
und gingen in weltlicher Kleidung, mit langem Haar und teil-
weise mit den Insignien des Freimaurerordens, in der Stadt
umher, was, wie Pfarrer Meuser mit Entrüstung berichtet, „einen
widerlichen Eindruck auf das Gemüt urteilsfähiger Katholiken
machte.“?
Die Kölner Universität hatte trotz der örtlichen Nähe keinen
Vertreter zur Inaugurationsfeier gesandt, indem sie sich auf den
Beginn eines neuen Studienjahrs berief, einen Zeitpunkt, an dem
keiner ihrer Dozenten abkömmlich sei. Dass sie, trotz der an-
geblichen Ueberhäufung mit Geschäften, Musse fand, den Vor-
ı Abgedruckt in der „Allg. Deutschen Bibliothek“. 71. Bd. S. 201 ff.
? Meuser a. a. O. S. 109.
® Varrentrapp a. a. O. S. 18,
4 Meuser a. a. O. S. 110.
Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 345
gängen in Bonn die grösste Aufmerksamkeit zu widmen und
Hand in Hand mit dem Domkapitel gegen den Kurfürsten und
die Bonner Universität Ränke zu schmieden, geht aus mancherlei
Anzeichen deutlich hervor. Zunächst reizte sie das Domkapitel
zu ähnlichen Taktlosigkeiten gegen Max Franz, wie sie solche
selbst zu üben gewohnt war, auf. So musste der Syndikus die
den Deputierten des Kapitels übersandten Exemplare der offi-
ziellen Inaugurationsbeschreibung mit einem Briefe! zurückgehen
lassen, dessen Stil und Orthographie beweisen, dass deutsche
Sprache und Grammatik die starke Seite des Schreibers gerade
nicht waren. Ein Grund für die Verweigerung der Annahme
wird darin nicht angegeben. Doch hierbei blieb es nicht. Schon
vor der Inauguration hatten die Kölner den Papst über das
Treiben in Bonn unterrichtet und, wie es scheint, auch den
Nunzius in Köln, den Erzbischof in partibus Bartholomäus Pacca,
denselben, der später durch sein Verhalten Napoleon I. gegen-
über bekannt und in den letzten Lebensjahren durch seine reak-
tionären Bestrebungen berüchtigt geworden ist, zu Schritten bei
der Kurie veranlasst. Schon am 30. November, also zehn
Tage nach jener Feier, traf ein an Professor Hedderich gerich-
tetes Schreiben ein, durch das dieser aufgefordert wurde, einige
irrige Lehren in seinen „Elementa Juris Canonici“ zu verbessern.
Hedderich sandte die päpstliche Zuschrift mit der einfachen Er-
klärung, „er könne vieler Ursachen halber dieselbe nicht einmal
annehmen“ an Pacca zurück.” Das war ein offener Bruch mit
Rom, der sich von nun an langsam aber stetig erweiterte. Jetzt
begann zwischen den Bonnern und den Klerikalen eine litte-
rarische Fehde, die vorzugsweise den päpstlichen Primat zum
Gegenstande hatte und sich als ein ziemlich unerquickliches
Nachspiel der unglücklichen Emser Punktation darstellt.” Am
1 Bei den Akten der Inauguration auf der Bonner Universitätsbiblio-
thek Abgedruckt bei Varrentrapp a. a. O. S. 115.
2 Meuser a. a. O. S. 131.
® Von litter. Beitrügen dieser Art seien hervorgehoben: Arminius Held
(Hedderich), Abhandl. über das päpstl. Gesandtschaftsrecht, in welcher die
offenbaren Eingriffe des Römischen Hofes und dessen Nunzien in die ordent-
liche bischöfliche Gerichtsbarkeit entdecket, und aus dem Primate, päpst-
lichen Bullen, Reichskonkordaten, Friedensschlüssen . ... gründlich wider-
leget werden. Dem Herm Zoglio, Erzbischofe zu Athen gewidmet. Athen
(Bonn), gedruckt mit akademischen Schriften. 1787. — Arminius Held,
346 Julius R. Haarhaus.
20. Januar 1790 reichte das Domkapitel endlich beim Kurfürsten
eine Klage gegen Hedderich, Dereser und van der Schüren ein:
bei dieser Gelegenheit wurde auch Spiegel wegen seiner Ver-
teidigung des Erzbischofs Hermann von Wied angegriffen. Max
Franz gab die Klageschrift' an Spiegel weiter, und dieser liess
am 4. März seine Entgegnung darauf zugleich mit den bereits
gedruckten Verteidigungsschreiben der drei Professoren an das
Domkapitel abgehen. Alle beharren mit Festigkeit auf ihrem
Standpunkte und lassen es an mehr oder minder versteckten
Hieben auf das Kapitel und die Römische Kurie nicht fehlen.
Den Papst direkt anzugreifen vermeiden sie. So bemerkt
Hedderich ausdrücklich: „Uebrigens bin ich gar kein Feind des
heiligen apostolischen Stuhls, wohl aber der Römischen Kurie,
wenn diese ungerechte Eingriffe ın die deutschen Reichs- und
Kirchengesetze wagt; diese Kurie muss von dem heiligen aposto-
lischen Stuhl wohl unterschieden werden“? Dereser wendet sich
namentlich gegen den Scholastiker, „der im orientalischen Sprach-
studium und in der Bibel-Exegese Fremdling, der in seine un-
nützen Spekulationen vertieft, nichts von dem höre und lese, was
anderswo in der gelehrten Welt vorgehe“. Er selbst „werfe
nicht mit Autoritäten um sich, sondern nütze die neueren Ar-
beiten geschmackvoller Bibelforscher, (zu denen er Luther rechnet),
Geschichte der päpstlichen Nunzien in Deutschland. Frankfurt 1783. —
Georg Wizel, der h. Schrift, auch der B. R. D. und Probst zu Fachem
(Lomberg), Gutachten der theologischen Fakultät auf der Portugiesischen
hohen Schule zu Coimbra an die Königliche allergetreueste Majestät über
des Anton Pereira Lehre von der Macht der Bischöfe, besonders in An-
sehung der Ehe-Dispensen. Von neuem an das Teutsche Licht gestellet
und dem Hrn. Pacca, Erzbischof zu Damiat gewidmet. Mainz, Köln, Bonn,
Trier und Salzburg 1787. — Joseph Hermann (Baron von Waldenfels:, Be-
trachtungen über das Schreiben des Pabstes Pii VI. an den Herrn Fürst-
bischof von Freisingen vom 18. Oktober 1786. Mit deutscher Freimütigkeit
entworfen. Gedruckt zu Damiat i. J. 1787. — Weitere Litteratur bei
Meuser a. a. O. S. 112.
1 Klage des Domkapitels zu Köln gegen die Kurkölnische Universität
zu Bonn. Von einem katholischen Priester zu Antwerpen. Freiburg, 17%.
Es erschien eine Entgegnung unter dem Titel: Vertraute Briefe über die
Rechtfertigungen der drei Professoren in Bonn. 1792.
? Dieses und die folgenden Zitate aus den gedruckten, undatierten
Verteidigungsschriften der drei Professoren, auszugsweise und zum Teil
wörtlich abgedruckt bei Meuser a. a. O. S. 133 ff.
Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 347
und umfasse gierig die Wahrheit, wo er sie finde, um sie auf
ihren Grund und Boden zu pflanzen und fruchtbar zu machen“.
Endlich führt er noch zu seinen Gunsten an, dass 7 protestan-
tische und — was unser ultramontaner Gewährsmann Meuser
geflissentlich verschweigt — 5 katholische Zeitschriften seinen
Schriften uneingeschränktes Lob gezollt hätten. Van der Schüren,
dem man hauptsächlich die Benutzung des von den Protestanten
Feder verfassten Lehrbuchs bei seinen philosophischen Vorlesungen
zum Vorwurfe gemacht hatte, versucht den Beweis zu führen,
„dass die Theologie mehrerer katholischer Gelehrten um deswillen
noch so elend aussieht, weil sie keine festen Grundprinzipien, die
aus einer gesunden Philosophie hergenommen werden müssen,
zur Grundlage hat, worauf sie gebauet ist.“
Allein das Domkapitel beruhigte sich, wie zu erwarten
stand, mit der Rechtfertigung der drei Inkulpaten nicht, sondern
wandte sich aufs Neue um Unterstützung nach Rom. Schon am
24. März reichte nun auch der Papst beim Kurfürsten Klage ein,
nicht nur gegen Spiegel, Hedderich und Dereser, sondern auch
gegen vier andere Gelehrte, die bei ihm der Ketzerei verdächtigt
worden waren. Dabei passierte Seiner Heiligkeit der peinliche
Lapsus, auch von einem Professor Weimer, der nie an der
Bonner Anstalt gewirkt hatte und dem Papste nur als ein Geistes-
verwandter der Uebrigen genannt worden war, Rechtfertigung zu
fordern. Unter den Verklagten befindet sich auch ein Mann,
der bereits ein Jahr an der Universität gelehrt hatte, jetzt aber
erst ein Gegenstand der allgemeinen Aufmerksamkeit wurde:
Eulogius Schneider. Er ist mit seinen Fehlern und Vorzügen
eine so charakteristische Erscheinung der Zeit, dass wir einen
Augenblick bei seiner Person verweilen müssen. Schon bei seinen
Lebzeiten hat sich um die Gestalt dieses merkwürdigen Mannes
ein Legendenkreis gebildet; die über ihn erschienene Litteratur
füllt eine kleine Bibliothek und noch in neuester Zeit hat er in
Ehrhardt und Mühlenbeck zwei Biographen gefunden.! Geboren
1 Ehrhard, Eulogius Schneider. Strassburg, 1894. — Mühlenbeck,
Euloge Schneider. Strassburg, 1896. — Von älteren Schriften über ihn
sind hervorzuheben: Eulogius Schneider’s Leben und Schicksale im Vater-
lande. Frankfurt, 1790. -- Heitz, Notes sur la vie et les écrits d’Euloge
Schneider. Strassburg 1862. (In der Vorrede vollständiges Verzeichnis der
Quellen zu Sch "e Biographie.) Aufsätze über ihn veröffentlichten H. Düntzer
348 Julius R. Haarhaus.
am 20. Oktober 1756 zu Wipfe!d im Würzburgischen als Sohn
armer Eltern, besuchte er das Jesuitengymnasium und die Uni-
versität in Würzburg, führte hier ein sebr leichtsinniges Leben,
trat 1777 ın den Franziskanerorden ein und widmete sich in
Salzburg dem Studium der Theologie. Im Jahre 1786 berief
ihn der Herzog Karl Eugen von Württemberg als Hofprediger
nach Stuttgart. Mit Dereser war er um diese Zeit wohl schon
befreundet, jedenfalls empfahl dieser ihn dem Kurator Spiegel.
Eine im Frühling 1789 erfolgte Berufung als Professor der
griechischen Sprache und der schönen Wissenschaften nach Bonn,
„der aufgeklärtesten Universität im katholischen Deutschland“
nahm Schneider ohne Zögern an und eröffnete seine neue Thätig-
keit mit einer Antrittsrede, die „den gegenwärtigen Zustand und
die Hindernisse der schönen Litteratur im katholischen Deutsch-
lande“ zum Gegenstande hatte! Er feiert darin die mit dem
Sturze des Jesuitenordens angebrochene neue Zeit, die Befreiung `
der Wissenschaft vom Ballast der Scholastik und die Verbreitung
der Toleranz, „die das Band der Bruderliebe um die Herzen der
Sterblichen schlang“. Zugleich aber beklagt er, dass sich die
katholische Welt Deutschlands bisher noch nicht an der Pflege
der allenthalben aufblühenden schönen Litteratur beteiligt habe,
und versucht, den Ursachen dieser Erscheinung nachzuspüren.
„Sind wir denn mit andern Organen geboren als unsere pro-
testantischen Brüder?“ heisst es da, „bewohnen wir rauhere, minder
begeisternde Gegenden als sie? . . . Heilige Mutter Natur!
dachte ich bei mir selbst, als ich vor einigen Wochen den Rhein
herabschiffte, bist du denn stiefmütterlich mit dem katholischen
Deutschland umgegangen? Nein! wer dies behauptet, der ist em
Undankbarer, ein Lästerer wider dich. Wie unzählig sind die
Schönheiten, welche du längs dieser Ufer verbreitet hast! Welches
Auge ruhet nicht sanft auf dem majestätischen Strome, der hier
zwischen grünenden Auen und dort zwischen fruchtbaren Wein-
in den „Rhein. Provinzialblättern“ 1838. Bd. 4. S. 33 ff, L. Lersch in den
„Monatsblättern zur Ergänzung der Augsburger Allg. Zeitung‘ 1845 Der.
u. 1846 Febr., derselbe in den „Histor.-politischen Blättern‘‘ Bd. 53. S.
109 ff und R. Frank in der „Didaskalia“ 1868 No. 168 fl.
1 Diese Rede findet sich abgedruckt als Anhang zu Eulogius Schneider,
Gedichte. 2. Aufl. Frankfurt, 1790.
Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 349
quillt, begeistert er etwa nur den Ausländer zum Gesange? Diese
zerfallenen Türme auf den Felsen, diese bemoosten Denkmäler
alter Deutschheit, wecken sie nicht hohe Gefühle im Herzen des
Rheinländers und reizen sie nicht seine Hand zum Saitenspiel?“
Dass die Ursache nicht im Lehrbegriffe der katholischen Kirche
zu suchen sei, gehe aus der grossen Zahl der italienischen und
französischen Dichter und Denker hervor, die fast alle getreue
Söhne der Kirche gewesen seien. Ja, Schneider meint, der Katho-
lizismus begünstige vielmehr die Poesie, da er mehr als jede
andere Religion „die Sinne und die Einbildungskraft beschäftige“.
Die wahren Ursachen der geistigen Verödung des katholischen
Deutschlands glaubt er in der Vernachlässigung der deutschen
Sprache, in der an den Schulen herrschenden heuchlerischen
Mönchsmoral und an dem mangelnden ästhetischen Geschmack
bei den Kirchenfürsten zu erkennen. „Die Welt fordert nicht
von uns“, so schliesst er seine Ausführungen, „dass wir alle einst
im Tempel der Unsterblichkeit unter den grossen Rednern und
Dichtern glänzen sollen; aber sie fordert mit Recht, dass wir
danach streben, unserer Landessprache mächtig zu werden, unsere
Gedanken in einen natürlichen und reinen Vortrag einzukleiden,
unsern Geschmack zu bilden und die Wirkungen desselben durch
die Verfeinerung unserer Sitten zu bestätigen“. Glaubt man hier
nicht Gellert zu hören? Jedenfulls war ein Programm, wie es
Schneider in seiner Rede entwickelte, durchaus geeignet, ihm die
Sympathien der Bonner Studentenschaft zu erwerben, und in der
That war der Zulauf zu seinen Vorträgen so gross, dass die
Gegner eine Veranlassung zur misstrauischen Beobachtung seines
Wirkens zu haben glaubten. Es fehlte Schneider weder an Be-
gabung noch an Temperament, dabei zeigte er jedoch einen
Mangel an sittlichem Ernst und Charakterstärke, der mitunter an
den unglücklichen Bürger gemahnt. Mehr noch als seine Lehren
musste sein Lebenswandel, oder wenigstens das, was man wohl
nicht ganz mit Unrecht darüber verbreitete, seinem Rufe schaden,
wie ihn denn auch sein Verkehr mit Protestanten und Frei-
geistern den Klerikalen verdächtig machte. Dass er selbst die
Unvorsichtigkeit beging, unter seinem Namen eine Sammlung
von Gedichten zu veröffentlichen, die, wenn auch nicht, wie seine
Ankläger behaupteten, „von Schlüpfrigkeiten strotzen“, so doch
immerhin auf einen Mann in seiner Stellung ein seltsames Licht
350 Julius R. Haarhaus.
werfen, schlug dem Fasse den Boden ein. Das Büchlein, das der
Erbprinzessin Louise von Wied gewidmet war, und auf dessen
Subskriptionsliste der Name des Kurfürsten an erster Stelle
prangt, enthält neben Blüten echter Lyrik, neben wahren Herzens-
tönen manche tendenziöse Reimerei. Auf einen katholischen
Priester als Verfasser würde man nicht raten, wenn man nicht
hie und da auf Reminiszenzen an die Zelle und Kutte des Fran-
ziskaners stiesse. Die Liebeslieder an Lina, Babette, Minette und
Irene verraten mit ihrem schäferlichen Getändel zu sehr die Ge
schmacksrichtung der Zeit, um heute noch auf den Leser Ein-
druck zu machen; auch die Oden „auf Friedrich's Tod“, „auf den
Rettertod Leopolds von Braunschweig“ und „auf den Tod Zolli-
kofer’s“, des bekannten Leipziger reformierten Kanzelredners, er-
heben sich kaum über die Durchschnittspoesie jener Tage;
bemerkenswerter sind nur die an Freunde und Gesinnungsgenossen
gerichteten Dichtungen mit dem immer wieder variierten Grund-
gedanken, dass alle Menschen Brüder seien. Neben wirkliche
Frömmigkeit verratenden Uebersetzungen einiger Psalmen finden
wir satirische Ausfälle auf Mönche und Möncherei, manche nicht
ungeschickt in eine humoristische Form gekleidet, andere bis zu
einem gewissen Grade trivial pathetischh Nur ein einziges der
Gedichte, „Auf die Zerstörung der Bastille“, eröffnet uns eine
Perspektive auf Schneiders spätere Verirrungen und Schicksale,
aber gerade dieses zeigt uns den Verfasser in der schärfsten Be-
leuchtung. Das Buch erregte gewaltiges Aufsehen; selbst eine
fromme Bonner Dame widerstand der Versuchung nicht, dem
Dichter eine Entgegnung in’s Gesicht zu schleudern.! Als
Schneider auf die Einladung des Reichskammergerichts, bei der
Totenfeier für den eben abgeschiedenen Kaiser Joseph H de
Trauerrede zu halten, nach Wetzlar gereist war, benutzten de
Feinde seine Abwesenheit, um den Kurfürsten gegen ihn umzu-
stimmen. Sie erreichten wenigstens, dass Max Franz zwei Kölner
Geistliche damit betraute, den Angeschuldigten einem Verhöre zu
unterwerfen, das am 22. April stattfand. Merkwürdig ist hier-
bei vor allem, dass der eine dieser Inquisitoren jener Marcellin
Hoitmar war, der einst selbst als Professor in Bonn gewirkt und
für die Thesen der Gallikanischen Kirche eine Lanze gebrochen
1 Es war ein Fräulein de Clair in Bonn. Meuser a. a. O. S. 139.
Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 351
hatte. Man geht vielleicht nicht fehl, wenn man annimmt, dass
der Kurfürst gerade diesen Mann zum Richter Schneiders aus-
ersah, um das ganze Verhör zu einer blossen Formalität zu
stempeln. Schneider liess sich nicht ms Bockshorn jagen und
beantwortete die ihm vorgelegten Fragen mit Geistesgegenwart
und nicht ohne versteckten Humor. Wo er sich schuldbewusst
fühlt, weiss er, wie das Protokoll der merkwürdigen Verhand-
lung darthut,!' den Gegnern geschickt zu entschlüpfen, vieles
gesteht er mit Freimut ein, andere Beschuldigungen weist er mit
grosser Entrüstung zurück. Vielfach dreht er auch den Spiess
um und bekämpft die Angreifer mit ihren eigenen Waffen. So
antwortet er auf die Frage: „Ist's wahr, dass Prof. Schneider
seinen Schülern beteuert habe, es existiere kein einziger brauch-
barer Katechismus?“ mit den Worten: „Befragter weiss sich einer
solchen ausdrücklichen Behauptung nicht zu entsinnen, hält es
aber mit den Aeusserungen und Wünschen Seiner Kurfürstlichen
Gnaden zu Mainz, welche zur Verfertigung eines bessern katho-
lischen Kathechismus bereits kräftige und landesväterliche An-
stalten machen“. Auf die Frage: „Ist’s wahr, dass Prof. Schneider
gesagt habe, jeder Mensch könne in seiner Religion selig werden,
wenn er nur nach seiner Ueberzeugung darin lebe?“ lautet die
Antwort: „Ja, wenn anders ein solcher Mensch immer die Wahr-
heit aufrichtig sucht und bereit ist, den erkannten Irrtum abzu-
legen“. Sehr bezeichnend ist die Entgegnung Schneider’s auf die
Frage: „Ist’s wahr, dass Prof. Schneider die Verehrung der
Heiligen vor seinen Schülern geringschätzig gemacht habe?“ Sie
lautet: „Ist sich keines Ausdrucks bewusst, wodurch er die Nach-
ahmung tugendhafter Menschen und das gerechte Lob, welches
schönen Handlungen gebührt, bestritten habe; übrigens hat der-
selbe die schiefen, in erzbischöflichen und bischöflichen Hirten-
briefen schon oft widerlegten Vorstellungen, welche sich gemeine
Leute vom Himmel als einem Hofstaate machen, auch seines Orts
gerügt.“
Nach Beendigung des Verhörs setzte sich Schneider den
Examinatoren gegenüber aufs hohe Pferd, erklärte die gegen ihn
eingeleiteten Massnahmen für ungesetzlich, „da ein im öffent-
lichen Amte stehender Mann nur alsdann dürfe zum Verhöre
1 Vollständig abgedruckt bei Meuser a. a. O. S. 140 ff.
330 Georg Friedrich Preuss.
derselben war Rebenacs Angebot und Forderung unbedingter
Neutralität. Einmal ist sogar Karls Mediation zwischen dem
Kaiser und Ludwig angerufen worden.
Mitten hinein in die vielverschlungenen diplomatischen Vor-
gänge fiel wie ein Blitzstrahl die erschütternde Kunde von den
welthistorischen Ereignissen im Norden: von der Landung des
Oraniers an der englischen Küste, dem Massenabfall der Bevölke-
rung zu dem protestantischen Prätendenten, der Flucht des heimat-
losen alten Herrschers an den Hof von Versailles. Man weiss
heute längst, dass das Geschick Jakob II. im letzten Grunde auch
das Schicksal der französischen Universalmonarchie besiegelt hat.
Weit entfernt freilich, dass dieser Zusammenhang damals sofort
erkannt worden wäre. Es schien sogar eine Zeit lang, als würde
gerade dieser Umschwung die spanische Neutralität zur Folge
haben. Denn Ludwig, der kirchliche und religiöse Fragen stets
nur vom Standpunkte ihrer Verwendbarkeit für politische Zwecke
betrachtete, liess in Madrid wie anderwärts bewegliche Vorstel-
lungen von den Gefahren erheben, welche der rechtgläubigen
Kirche durch ein Bündnis des katholischen Königs mit den hollän-
dischen und englischen Ketzern erwachsen mussten. Mit solchen
Ideen konnte man stets gewiss sein, im Lande der Inquisition
Verständnis zu finden. Denn hier bestand als eine Art Gewissensrat
der Regierung die „Junta de conciencia“, die, wie aus ihren Proto-
kollen ersichtlich, auch in politischen Fragen ihres Einflusses
sicher war, sobald diese sich mit kirchlichen Angelegenheiten nur
von Ferne zu berühren schienen. Auf der anderen Seite verloren
aber auch Mansfeld und die Gesandten der Seemächte ihre Zeit
nicht, um, gestützt auf die Erfahrungen der letzten Decennien,
im Hinweis auf die alten Verträge mit dem Kaiser und Holland,
den Staatsrat von der Undurchführbarkeit der spanischen Neutra-
lität zu überzeugen. Da sank mit dem Tode Marie Luisens die
vornehmste Fürsprecherin Frankreichs ins Grab (12. Febr. 1689).
1 Legrelle in dem eben erwähnten Aufsatz glaubt allen Ernstes be-
wiesen zu haben, dass Marie Luise durch Gift gestorben sei. Nach dem
Grundsatz des cui bono? fällt sein Verdacht vor allem auf Oropesa und
Mansfeld. Die Kombinationen, die er für deren Schuld aufstellt, erscheinen
sehr wenig wahrscheinlich. Als sichere Basis des ganzen bleibt nicht viel
mehr übrig, als die Ueberzeugung Rebenacs und eine dieser Ueberzeugung
zustimmende Aeusserung der Herzogin Elisabeth Charlotte, sowie aus späterer
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 331
Im selben Monat ward zu Regensburg der Reichskrieg an Ludwig
erklärt. Schon vorher hatten sich als Vorspiel desselben in ver-
einzelten Rencontres zwischen Oberrhein und Neckar die Schwerter
gekreuzt. Noch einmal entbrannte am Madrider Hofe der Kampf
entgegengesetzter Meinungen in voller Stärke. Täglich — berichtet
Mansfeld — hielt zu Gunsten des Friedens die auch jetzt noch
lebensstarke französische Partei heimliche Konferenzen ab. Freilich
bestand sie nicht mehr aus den lautersten Elementen. Ihre
Hauptstütze war die schon erwähnte Gräfin Soissons,! welche
durch verhängnisvolle Anlage und fremde Verschuldung zu der
berühmtesten politischen Abenteuerin Europas geworden war.
Zeit St. Simons leicht irre zu führendes Urteil. Dass Rebenac daran
glaubte, finden wir von seinem Standpunkte als französischer Gesandter
aus nur begreiflich. Wo wäre überhaupt in jener Periode ein plötzlicher
Todesfall von einigermassen politischer Bedeutung zu verzeichnen, an den
sich mehr oder weniger laut ähnliche Gerüchte nicht geknüpft hätten?
Eben noch hatte man bei dem Ableben des Herzogs von Sesa (Sept. 1688)
die gleiche Erfahrung gemacht. Sicher ist nur, dass Marie Luise selbst
sich in keinem der zahlreichen Königsschlösser sicher füllte. Ende Dez.
1688 schreibt Rebenac, die Königin beschwöre ihn, den Bruch mit der
spanischen Regierung möglichst hinauszuschieben, da sonst ihr Leben be-
droht sei („.. que non seulement son bonheur, mais mesme sa vie en de-
pend“). Ein anderes Mal verdächtigte sie Mansfeld beim König, ihr in
mörderischer Absicht nachzustellen (Mansfeld, 2. Jan. 1687. W. A). Allein
derartige Befürchtungen finden sich doch zu häufig, um irgendwie aufzu-
fallen. Als der Besuch des Herzogs von Orleans, also des Schwiegervaters
Karls, in Madrid in Aussicht stand, sprach man offene Befürchtungen für
Karls Leben aus. Dass Mansfeld eine Persönlichkeit wie die Soissons be-
schuldigte, den König wie die Königin-Mutter durch Gift beseitigen zu
wollen, nimmt unter solchen Umständen nicht Wunder (Mansfeld, 9. März
1689. W. A). Mit Vorliebe erfand oder gebrauchte man derartige Gerüchte
als diplomatische Handhabe, um Missliebige zu diskreditieren. Wenn die
Saaken van staet en oorlog (XXVII, 41) berichten, Marie Luise habe auf
dem Totenbette Rebenac erklärt, sie sterbe eines natürlichen Todes, so
hat diese Aeusserung natürlich keinerlei Beweiskraft. Allein nicht unsere
Sache ist es, zu zeigen, dass die Königin eines natürlichen Todes starb,
sondern Legrelle’s Aufgabe war es, nachzuweisen, dass sie als ein Opfer
politischer Umtriebe gefallen ist. Und dieser Beweis, meine ich, ist nicht
erbracht. — Vgl auch die sehr vorsichtigen Aeusserungen bei Lavisse et
Rambaud, Louis XIV ‘Histoire générale; Paris 1895), p. 128 u. 310. Auf-
fallend ist, dass auch Leonardon (Rev. hist. t. 58, p. 391—397) zu Legrelle's
Ansicht hinneigt.
T Mansfeld’s Bericht, 9. März 1639, W. A.
352 Julius R. Haarhaus.
gezogen werden, wenn bestimmte und hinlänglich geeigenschaftete
Beschuldigungen wider ihn vorhanden seien“, und deutete an, dass
er sich nur „aus Respekt gegen das Kurfürstliche Kommisso-
rium“ gestellt habe.
Da durch das Verhör dem Beschuldigten nichts Positives
bewiesen werden konnte, so musste sich der Unterzeichner der
Klageschrift, der Hof-Feiertagsprediger Gareis, dazu bequemen,
in Gegenwart des Kurators, des Rektors, der vier Dekane und
zweier Professoren feierlich Abbitte zu leisten, ein Triumph, der
Schneider durch die ihm von Spiegel zugekommene Weisung,
künftig vorsichtiger zu sein, gewiss kaum allzusehr verbittert
worden ist.!
Alleın, wie es bei einem Manne von Schneiders Charakter
nicht anders zu erwarten stand: der glückliche Ausgang der
Affäre machte ıhn übermütig und trübte seinen Blick für die
Verhältnisse, unter denen er lebte. Schon wenige Monate nach
dem Verhöre veröffentlichte er unter dem unverfänglichen Titel
„Katechetischer Unterricht in den allgemeinsten Grundsätzen des
praktischen Christentums“ ein Buch, dessen leitender Gedanke
war: „Es sei die Gottes würdigste und des Christen verdienst-
lichste Religionsübung, die Gaben der Natur freudig mit einem
dankbaren Blicke zum Himmel zu geniessen.“ Der kleinen Schrift
wurde von Hedderich, der neben seiner akademischen Stellung
auch das Amt eines Zensors bekleidete, die Approbation erteilt.
Aber ehe das Buch noch erschienen war, hatten sich die Kölner
einige Exemplare auf Schleichwegen oder, wie es in Meusers Ab-
handlung heisst, „durch den Schornstein der Druckerei“ zu ver-
schaffen gewusst und zur Begutachtung an mehrere theologische
Fakultäten gesandt. Eine uneingeschränkte Billigung der Schrift
Ausserte, wie es scheint, nur Salzburg; in Würzburg traten vier
der Professoren für, zwei gegen Schneider auf. Jedenfalls liess
sich der Kurfürst durch die ihm vorgelegten Gutachten bestimmen,
das Buch zu verwerfen und dessen Verkauf, trotz Hedderich's
Approbation, im Erzstifte zu verbieten. Der diesbezügliche Er-
lass wurde in mehreren Blättern, unter denen sich auch das
Frankfurter Staatsristretto befand, abgedruckt. Schneider beging
! Schreiben vom 19. Mai 1790 auf der Bonner Universitätsbibliothek.
Ebendort auch das Protokoll des Verhörs (Aktenfascikel „Professor
Schneider.) |
Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 353
die unglaubliche Unvorsichtigkeit, in diese Zeitung eine mit seinem
Namen gezeichnete Notiz einzurücken, durch die er den Kur-
fürsten in der gröblichsten Weise kompromittierte.!
Nun war Max Franz’ Geduld zu Ende. Er liess Schneider
zu sich rufen und legte ihm nahe, sein Entlassungsgesuch einzu-
reichen, sicherte ihm jedoch ein volles Jahresgehalt und ein
Schmerzensgeld von 100 Carolins zu. Schneider reichte das Ent-
lassungsgesuch noch am selben Tage ein, bediente sich dabei
aber einer so freimütigen Sprache, dass der Kurfürst erzümt
wurde und in der sofort ausgefertigten Entlassung der 100
Carolins mit keinem Worte Erwähnung that. Jetzt eilte Schnei-
der in’s Schloss nnd drang, obwohl ihm eine Audienz verweigert
wurde, bis zum Kurfürsten vor, der ihn sofort wieder hinaus-
befördern liess. Dass Schneider auf den Befehl Max Franz’, man
solle den Pfaffen wegführen, geantwortet habe: „was sind Eure
Durchlaucht denn anders als ein Pfaffe!“ ist wohl auf eine
müssige Erfindung des Stadtklatsches zurückzuführen, ebenso wie
die Anekdote, nach welcher der Kurfürst die Deputation des
Domkapitels, die ihre Rede mit den Worten begann: „Das hohe
Domkapitel sendet uns —“ mit dem ironischen Einwurf: „Nun,
wie hoch ist denn das hohe Domkapitel?“ unterbrach, worauf
der Sprecher der Deputation geantwortet habe: „So hoch, dass
es den Sohn der Maria Theresia zum Kurfürsten erwählen
konnte.“ Gewiss ist jedoch, dass gleich nach Schneider’s Ent-
lassung eine Deputation aus Köln eintraf, die Max Franz den
Befehl abnötigte, man solle den Missethäter noch in derselben
Nacht in das Korrektionshaus Weidenbach zu Köln überführen.?
Schneider wurde rechtzeitig gewarnt und floh auf Umwegen
nach Strassburg, da er von der dortigen Universität gerade einen
Ruf erhalten hatte. Ihm folgten fünf der Bonner Professoren
nach, unter diesen Dereser, van der Schüren und Jochmaring.
Schneider’s weitere Schicksale sind traurig. Strassburg war
damals ein heisser Boden, doppelt gefährlich für einen Feuerkopf
seines Schlages. Bald schon wurde er die Seele der Jakobinischen
Partei, dann in rascher Folge Maire von Hagenau, Zivilkommissar
bei der Armee und zuletzt öffentlicher Ankläger beim Revolu-
tionsgericht im Elsass. Hier ging es ihm wie so Vielen jener
1 Frankfurter Staatsristretto No. 385. 1791.
2 Meuser a. a. O. S. 156.
354 J.R.Haarhaus. Antipäpstliche Umtriebe an einer kathol. Universität.
Zeit: er glaubte zu führen und wurde nur geschoben. Er sah
sich zu Grausamkeiten gezwungen, die seine im Grunde menschen-
freundliche Seele mit Ekel erfüllten. Endlich machte er gegen
die Propagandisten Front, wurde revolutionsfeindlicher Bestre-
bungen beschuldigt, auf Befehl der Konventskommissare Saïnt-
Just und Lebas nach Paris geschleppt und hier am 1. April 1:%
guillotiniert.
Der Abgang der sechs Professoren war für die Bonner Uni-
versität ein schwerer Verlust gewesen, doch gelang es Spiegels
Bemühungen in J. L. Werner, Wegeler, Arndts, Neeb, Oden-
kirchen, Fischenich, Stupp, Zulehner und Wurzer reichlichen Er-
satz zu schaffen. Aber die Zeitverhältnisse waren erfolgreichem
wissenschaftlichem Wirken ungünstig; das schwere Gewitter, das
von Westen heranzog, beunruhigte Lehrer und Hörer. Schon im
August 1794 verliessen die meisten Studenten die Stadt; Biblio-
thek und Sammlungen wurden in Sicherheit gebracht. In der
ersten Oktoberwoche flüchtete auch der Kurfürst. Er hat seine
geliebte Residenz nie wieder gesehen. Gegen Ende des Monats
rückten die Franzosen ein. Die wenigen Professoren, die zurück-
geblieben waren, wagten im ersten Jahre der Okkupation nicht,
Vorlesungen zu halten. Als sie im Herbste 1795 ihre Lektionen
wieder aufnahmen, war der Besuch so schwach, dass man jede
Hoffnung auf eine Wiederherstellung der alten Zustände aufgab.
Mit erhebender Einmütigkeit weigerten sich die zehn letzten Pro-
fessoren der neuen Regierung den Treueid zu leisten,’ und so
erfolgte denn Ende 1797 die definitive Aufhebung der Universität.
Ihre Wirksamkeit war zu kurz gewesen, um auf das geistige
Leben am Niederrhein einen nachhaltigen Einfluss ausüben zu
können, aber sie hat trotz aller Anfeindungen dargethan, dass es
mitten im orthodox-katholischen Rheinlande eine Stätte gab, die
dem frischen Hauche einer neuen Zeit zugänglich war. Ja, wir
dürfen behaupten: sie hat der neuen Universität, die im Jahre
1818 unter den Auspizien Friedrich Wilhelm’s II. gegründet
wurde und die sich in kürzester Zeit zum Mittelpunkte des
geistigen Lebens in den Preussischen Reinlanden entwickelt hat,
den Boden vorbereitet!
1 Das Protokoll dieses Beschlusses vom 3. Dezember 1797 ist abge
druckt bei Meuser a. a. O. Beilage VI.
355
Kleine Mitteilungen.
Ein neuer Beitrag zur Geschichte der drei letzten
Hugenottenkriege 1621—1629!. Mit der Bezwingung von
La Rochelle 1628 und dem Frieden von Alais 1629 war die Kraft der
Hugenotten endgültig gebrochen. Den für sie unglücklichen Ausgang
dieser Kämpfe hat aber nicht, wie man vielleicht glauben könnte, aus-
schliesslich die militärische Schwäche der Hugenotten bedingt. Denn
noch ums Jahr 1620 wurden ihre Truppen auf 50000 Mann ver-
anschlagt und sie behaupteten sich in mehr als 150 grösseren oder
kleineren befestigten Städten von Poitou, Guienne und Languedoc. Sie
hatten auch gute Kriegsschiffe und in La Rochelle einen ausgezeichneten
Hafen. Aber im Schosse der Partei selbst lag der Keim des Untergangs.
Die Idee der königlichen Macht, wie sie seit dem frühen Mittelalter in
Frankreich festwurzelte, übte eine verhängnisvolle Wirkung aus. Der
religiöse Eifer und der entschlossenste Opfermut konnten vor einer
solchen entzweienden Kraft nicht mehr bestehen. Der Abfall von der
Sache der evangelischen Union machte sich zuerst bei den hoch-
gestellten fürstlichen Leitern der Bewegung bemerkbar, bis schliess-
lich auch die höheren bürgerlichen Kreise davon berührt wurden.
Das Land nördlich von der Loire war bald dem politischen Pro-
testantismus ganz entfremdet, und auch in den grossen protestanti-
schen Hauptorten des Südens gab sich eine mehr und mehr fort-
schreitende Parteizerklüftung zu erkennen. Man sprach von den
Huguenots d’etat, welche die Pflicht der Königstreue über alles andere
stellten, im Gegensatz zu den Huguenots du parti, deren Bestreben
die Aufrechterhaltung der Parteimacht war. Zwischen jenen Haupt-
gruppen stand aber noch eine mittlere Gruppe, deren Anhänger, je
nach den Umständen, sich bald der einen, bald der anderen Seite
anschlossen, jedoch mehr und mehr sich der königlichen näherten.
! Memoires de Jean de Bouffard-Madiane sur les guerres civiles du
duc de Rohan 1610--1629 publiés pour la première fois, d’après le
manuscrit original, avec notes, variantes, pièces et documents inédits par
Charles Pradel. — Archives historiques d’Albigeois, Fascicule cinquième.
Paris: A. Picard & fils. Toulouse: Édouard Privat. 1898. XIX. 344 sid. 80.
356 M. G. Schybergson.
Man nannte jene nicht ohne Missachtung mit einem Wort aus der
Volkssprache Languedocs die Escambarlats d. h. Leute, die mit dem
einen Fusse auf der einen, mit dem andem auf der anderen Seite
stehen.
Jene Entwickelung trat schon kurz nach dem Tode Heinrichs IV.
auf der grossen hugenottischen Versammlung von 1611 in Saumur
zu Tage, wo es dem Hofe gelang, durch Geld und Intriguen unter
den Hugenotten Uneinigkeit zu süen. Die Verwickelungen, welche
mit dem Vertrage von Loudun 1616 endigten, waren natürlich dieser
Entzweiung nur förderlich. Bald waren der Herzog Henri de Rohan
und sein Bruder, der Herzog de Soubise, die einzigen unter den
grossen Führern, die noch aufrichtig für die protestantische Partei
wirken wollten.
Ein lebendiges Bild dieser Zustände erhalten wir in den Lebens-
erinnerungen des Bouffard Madiane, die jetzt Pradel in einer neuen
allein brauchbaren Ausgabe nach der Originalhandschrift und unter
Benutzung der zu verschiedenen Zeiten entstandenen Entwürfe uns
erschlossen hat.
Der Wert dieser Ausgabe wird noch erhöht durch die Anmer-
kungen des Herausgebers und durch einen Anhang von 86 Briefen
und Aktenstücken, welche Pradel zumeist ın den Familienarchiven
der Bouffards und de Lacgers gefunden hat. Besonders wichtig sind
hierunter die 44 Briefe und Schriftstücke des Herzogs Rohan, schon
deshalb, weil man überhaupt sehr wenig unmittelbare Aeusserungen
dieses bedeutenden Hugenottenführers hat. In einer Einleitung giebt
uns Pradel auch noch einen Abriss vom Lebensgange Madianes.
Jean de Bouffard-Madiane stammte aus einer der ältesten und
angesehensten Familien der östlich von Toulouse gelegenen Stadt
Castres. Sein Vater, genannt „La Grange“, hatte eine bedeutende Rolle
in den früheren Hugenottenkriegen gespielt. Als junger Mann nahm
Jean de Bouffard ohne besondere Ursache den Namen Madiane an.
Seine Memoiren zerfallen in drei Kapitel: Premiere Guerre (bis 16221.
Deuxiesme Guerre (bis 1626) und Troisiesme Guerre (bis 1629),
‚ Im ersten Kapitel lernen wir, nach einer einleitenden Darstellung, die
mit dem Jahre 1610 anhebt, die wachsende Bekanntschaft zwischen
Rohan und Madiane kennen. Im zweiten Kapitel steht Madiane im
Mittelpunkt der Ereignisse, da er sich des Vertrauens sowohl des
Kardinals Richelieu wie des Herzogs Rohan erfreut. Im dritten Ka-
pitel gehört er schon entschieden den Gegnern Rohans an. Als
Stilist ist Madiane nicht gewandt. Seine Sätze sind nicht selten
weitschweifig und dunkel, aber bei Schilderungen von Ereignissen, in
denen er selbst eine hervorragende Rolle spielte, wird seine Dar-
Kleine Mitteilungen. 357
stellung nicht selten kräftig und lebensvoll. Seine Zuverlässigkeit
und Glaubwürdigkeit stehen sehr hoch, er verschmäht es, die Hand-
lungsweise anderer zu verdächtigen.
Geboren 1597, war Madiane beim Ausbruche des ersten dieser
drei Kriege, in denen Henri de Rohan die Leitung hatte, erst 24
Jahre alt. Der Herzog gewann ihn vollständig für sich und gab ihm
den Auftrag, eine Kompanie von hundert Mann anzuwerben. Auch
persönliche Unannehmlichkeiten vermochten nicht, Madianes Treue
gegen das Haupt der Partei wankend zu machen, und das gute
Verhältnis dauerte fort, selbst als der Herzog unter seinen Gegnern
zu Castres auch mehrere Verwandte Madianes auf das rücksichts-
loseste behandelte. Auf Betreiben Rohans wurde Madiane, wiewohl
er sich sträubte, im Dezember 1621 zum ersten Konsul von Castres
gewählt und fand hier Gelegenheit, als Organisator des Kriegswesens
dieser wichtigen Stadt der Partei wesentliche Dienste zu leisten.
Auch am Entsatz von Montauban, dessen ehrenvolles Gelingen das
Hauptereignis des Krieges war, war Madiare hervorragend beteiligt.
Wir erhalten in seinen Memoiren auch Einblick in den verwickelten
Gang der Friedensunterhandlungen, bei denen er des Herzogs ver-
trauter Ratgeber war, und in die Intriguen der mit dem Herzog unzu-
friedenen Parteigenossen. Nach dem Abschluss des Friedens von
Montpellier (19. Oktober 1622) eilte er, denselben zu Castres zu
proklamieren, und in seinen Memoiren verteidigt er kräftig den Her-
zog gegen die Verläumdungen, die nunmehr unter einem Teil der
Hugenotten infolge des Friedens ausgestreut wurden. Bedeutungs-
voller jedoch ist als Ereignis der zweite dieser Kriege, und seine
Darstellung bildet auch unzweifelhaft den wichtigsten Teil dieser
Memoiren. Hier finden wir gleich im Anfange eine Schilderung des
Herzogs, ohne Zweifel das zuverlässigste Bild des letzten Generals
der Hugenotten, das wir in der Litteratur haben. Madiane schildert
als Augenzeuge. Denn nach dem Frieden von Montpellier liess sich
Rohan zu Castres nieder, wo Madiane sein täglicher Gast war und
mit ausgezeichneter Freundschaft vom Herzog und auch von seiner
Gemahlin behandelt wurde.
Das Bild ist mit Freundeshand gezeichnet. Auch von dem Ver-
hältnis des Herzogs zu der Herzogin giebt er uns im Gegensatz zu
den bekannten Plaudereien des Tallemant des Reaux eine vorteilhafte
Schilderung.
Madiane hat vielleicht nicht ganz Unrecht, wenn er sagt, dass
Rohan am liebsten sein ruhiges Leben zu Castres fortgesetzt hütte
und dass er nur durch die Ueberredung seines Bruders, des Herzogs
Soubise und seiner Freunde Dupuy, La Milletiere u. a. bewogen
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 25
358 M. G. Schybergson.
wurde, die Waffen von neuem zu ergreifen, um seine Glaubensgenossen
gegen die fortgesetzte Verfolgung, die sich in der Besetzung von
Montpellier, in der Verstärkung und Erweiterung der Festung Fort
Louis gegenüber von La Rochelle und in allerlei anderen Unbilden
kund gab. Madiane selbst schloss sich, wie er sagt, nach einigem
Zaudern, deın inständigen und freundschaftlichen Drängen des Herzogs
Rohan und besonders der Herzogin weichend, nochmals der Kriegs-
partei an. Man betrachtete ihn als eine der Stützen der Partei,
was auch daraus hervorgeht, dass der Herzog ihm das Amt eines
„Commissaire de guerre“ gab. Er wurde ferner durch eine Versamm-
lung der Vertreter der Städte Haut-Languedocs und Haut-Guiennes
zum Mitglied des „Conseil abrégé“ gewählt, der an der Seite Rohans
und in seiner Abwesenheit die Kriegsgeschäfte verwaltete. Als
Krieger selbst war er jedoch nunmehr weniger thätig. Denn er war
bald an den langwierigen Unterhandlungen beteiligt, die bei jenen
Wirren ebenso wichtig wie die Kriegsführung waren.
Es ist bekannt, wie ungelegen die Bewegung im Süden dem
Kardinal Richelieu kam, der schon im ersten Jahre seiner Staats-
verwaltung mit grossen Plänen auf Erweiterung und Erhöhung des
französischen Einflusses in Europa beschäftigt war. Die Veltlinische
Frage hatte einen Krieg mit Spanien verursacht. Richelieu wollte
nun die ganze Macht Frankreichs gegen die spanische Monarchie
werfen und rechnete auf die Hülfe Genuas, Venedigs, Hollands und
Englands. Der unerwartete Aufruhr der Hugenotten drohte alle seine
Pläne zu stören, noch bevor sie reif waren, und so war denn sein
erster Gedanke, möglichst schnell zu einem Frieden mit den Huge-
notten zu kommen.
Der Kardinal zögerte also nicht, den Hugenotten Friedens-
vorschläge zu machen, welche gut aufgenommen wurden. Man sandte
von seiten der Hugenotten Unterhändler an den Hof, und unter diesen
befand sich auch Madiane, der nach dem Wunsche Rohans von einer
Versammlung in Castres zum Vertreter des Adels in Haut-Languedoc
und Haut-Guienne gewählt worden war.
Die Verhandlungen führten zu einem Ergebnis, welches den
Hugenotten nicht besonders günstig, aber doch annehmbar erscheinen
musste, wenn auch La Rochelle mit seiner Bitte um Schleifung
des Forts Louis nicht durchdrang. Madiane reiste sofort nach
Castres, in der Absicht, für die Annahme dieser Vorschläge zu
wirken. Er berichtete den dort Versammelten, dass die Minister
Marschall Schomberg und d’Herbaut ihm beim Abschied noch gesagt
hätten, dass die nun gegebenen Bedingungen alles wären, was die
Hugenotten vom Wohlwollen des Königs erwarten könnten. Dasselbe
Kleine Mitteilungen. 359
habe auch der Kardinal Richelieu bezeugt. Sie müssten, hätten die
Minister sämtlich ermahnt, forthin in der Stille leben oder sich besser
als bisher verteidigen. Der König wäre mächtig genug, den Krieg
gegen die Ausländer fortzusetzen und nebenbei die Hugenotten zur
Erfüllung ihrer Pflicht zu zwingen. Hätte er einmal den Krieg gegen
sie begonnen, so würde er nicht früher davon abstehen, als bis er
sie vollständig vernichtet hätte, wozu man ihn von mehreren Seiten
auffordere.
In den Memoiren findet man hin und wieder Zeugnisse davon,
dass Madiane die auswärtige Politik des Kardinals mit besonderem
Interesse verfolgte und sein mächtiges Streben für die Grösse Frank-
reichs bewunderte.!
Die hervortretende Friedensliebe Madianes zeugt davon, dass er
nicht mehr eigentlich „Huguenot de parti“ war, aber seine Handlungs-
weise war bisher untadelhaft gewesen, und er wurde darum vom
Herzog Rohan und der Herzogin, der er nach seiner Ankunft nach
Castres aufwartete, mit der gewohnten Vertraulichkeit aufgenommen.
Der Herzog war anfangs zum Frieden geneigt, aber bald trafen auch
La Milletiere und Dupuy ein, und alsbald konnte Madiane eine
veränderte Stimmung beim Herzoge wahrnehmen. Es gelang ihm
zwar in einer Sitzung der Versammlung zu Castres, welcher der
Herzog präsidierte, sich eine Instruktion für eine neue Sendung nach
Fontainebleau auszuwirken, zufolge deren der Frieden angenommen
werden sollte, auch im Fall dass La Rochelle die Bedingungen ver-
werfen würde.” Aber einen ernsten Konflikt mit dem Herzog konnte
er nicht mehr vermeiden. Rohan überredete nämlich, im Einver-
ständnis mit Dupuy und La Milletiere, am folgenden Tage die Ver-
sammlung, die genannte Instruktion dem Madiane nicht zu übergeben,
sondern ihn mit einem blossen Beglaubigungsschreiben zu versehen.
Ausserdem gab man La Milletiere den Auftrag, ihm zu folgen, um
persönlich die Vollmacht zu bekräftigen. In der Gestalt eines Ge-
bilfen war Madiane somit nunmehr unter die Ueberwachung eines
Mannes gestellt, der mehr als er selbst das Vertrauen der Partei
besass.
Man war noch mit der Friedensunterhandlung beschäftigt, als
1 Die Relation Madianes vom 7. Aug. ist in „Extraits de Castres‘
tirés par Galland, Bibl. nat. fonds franç. No. 23 491, in Abschrift bewahrt.
Der Text der Memoiren stimmt damit beinahe wortgetreu überein. Auch
in anderen Fällen hat Madiane beim Niederschreiben seiner Erinnerungen
unzweifelhaft die Originaldokumente benutzt.
? Die Instruktion, dat. 24. Aug. 1625, ist in die obengenannten „Extraits
de Castres‘ tirés par Galland aufgenommen.
25 *
360 M. G. Schybergson.
durch eine gewaltthätige Ausschreitung des königlichen Befehlshabers
von Fort Louis gegen die Einwohner von La Rochelle am 24. Aug.
1625 die Kriegslust wieder entzündet wurde. Fortan war auch bei
Hofe nur noch von Krieg die Rede, und Richelieu selbst schlug einen
neuen Weg ein. Er wollte nunmehr Frieden mit Spanien schliessen,
um alle Kräfte gegen die Hugenotten zu richten und sie als politische
Partei, als „état dans l’état“ ganz zu vernichten. Mit grosser Ge-
wandtheit wusste er seine Pläne den Gesandten Englands und Hollands
zu verheimlichen, so dass sie noch immer glaubten, dass er den Krieg
gegen Spanien fortsetzen wollte, und darum die Hugenotten mit allem
Eifer zu beschwichtigen suchten. Er verhehlte seine Absicht auch
den Hugenotten und unserem Madiane, der unter solchen veränderten
Verhältnissen mit La Milletière nach Fontainebleau kam.
Der Kardinal setzte ihnen bei einer Audienz in Fleuri aus-
einander, die Hugenotten hätten, aller göttlichen und menschlichen Pflicht
zuwider, sich mit Spanien eingelassen und den vorteilhaften Frieden,
den der König ihnen gewähren wollte, abgelehnt. Er versicherte
ihnen, dass er selbst noch den Frieden wünschte, aber die Hugenotten
verdürben ihm alles durch ihr schlechtes Betragen. Doch genehmigte
er den Vorschlag Madianes, nach La Rochelle reisen zu dürfen, um
dort selbst für den Frieden zu wirken. Aber drohend fügte er hinzu,
auch der König habe seine Spione in den Reihen der Hugenotten,
und falls sie seine Bedingungen zurückwiesen, würden sie einfach
überwältigt werden.
In La Rochelle, wohin sich Madiane und La Milletiere nun
sofort begaben, konnten sie aber nichts mehr ausrichten. Denn Dupuy
als Abgesandter Rohans hatte im voraus jede Verständigung vereitelt.
Man erwiderte ihnen ausweichend und gab ihnen nicht einmal Ge-
legenheit, mit Soubise und dem königlichen Befehlshaber de Mont-
morency anzuknüpfen. Bald nach ihrer Ankunft wurde dann der
Herzog Soubise zu Wasser und zu Lande am 16. und 17. September
geschlagen und die Inseln Isle de Rhe und Oleron vom Herzog von
Montmorency erobert. Die Wut des Volkes stieg auf das höchste,
und die beiden Emissäre mussten sich verstecken, um das Leben zu
retten.
Während dieser Verborgenheit entdeckte La Milletiere dem Ma-
diane seine geheimen Verhandlungen mit den Spaniern, auf die
schliesslich auch Rohan eingegangen sei.
Noch während der Verhandlungen in Fontainebleau hatte ein
spanischer Edelmann La Milletiere besucht und ihm die Versicherung
gegeben, dass eine spanische Armee in die Picardie und Champagne
einrücken sollte, um die Hugenotten zu unterstützen. Auf Grund
Kleine Mitteilungen. 361
dieser Botschaft hatte La Milletiere zu Fontainebleau wie bei dem
Herzog Rohan und zu La Rochelle dem Friedensschluss eifrig ent-
gegengearbeitet. Er hatte nämlich das erneuerte Anerbieten Spaniens
sogleich dem Herzog Rohan und seinem Freunde Dupuy mitgeteilt,
und Dupuy hatte den Einwohnern von La Rochelle davon Kenntnis
gegeben. Die Wahrheit dieser Erzählung wird in diesem Punkte in
auffallender Weise bestätigt durch eine Mitteilung bei Ranke aus
englischer Quelle (Sept. 1625), dass die Einwohner von La Rochelle
als Ursache der Wiederaufnahme des Krieges anführten: „The Spa-
niard having tempted them by immens sums to continue the war.“
Das Geständnis La Milletieres, das Madiane ausführlich wieder-
giebt, beleuchtet die dunkelste Stelle in der Geschichte Rohans und
der Hugenotten. Man wusste schon früher, dass Beziehungen zwischen
Rohan und Spanien im Jahre 1625 angeknüpft worden waren. Die
Akten des Parlaments von Toulouse geben darüber weiteren Auf-
schluss, und die offizielle Zeitung Frankreichs jener Zeit Le Mercure
Français (XII. 195; XIV. 251) publizierte Dokumente zur Beleuch-
tung der verräterischen Umtriebe der Hugenotten. Auch Ranke hat
mit gewohntem Scharfsinn aus dem Archiv zu Simancas einige Be-
lege dafür erbracht, allein er blieb zweifelhaft, ob der Vorschlag von
Rohan oder von Spanien ausgegangen ist. Die Erzählung La Mille-
tières nun bezeugt, dass es die Initiative der Hugenotten war, die
in ihrer verzweifelten Lage nach einem letzten Weg der Rettung
suchten. Die Vertragsbedingungen waren allerdings so, dass sie nicht
auf direkte Erweiterung der spanischen Macht zielten.
Schon früher einmal hatte Madiane mit dem Herzog Rohan über
die umlaufenden Gerüchte, die eine beabsichtigte Verbindung mit Spanien
betrafen, gesprochen, aber jener hatte die Sache als böswillige Ver-
leumdung behandelt. Die Aufschlüsse La Milletieres nun wirkten auf
ihn wie ein Donnerschlag. Der persönliche Einfluss Richelieus und
die Mitteilungen La Milletieres waren fortan für Madianes Stellung-
nahme entscheidend. Er war noch immer ein guter Protestant, der
ein musterhaft frommes Leben führte, aber in den laufenden Streitig-
keiten suchte er mehr die Absichten des Kardinals zu fördern, wenn-
gleich er seine Beziehungen zu Rohan und der Herzogin dauernd
aufrecht erhielt.
Madiane und La Milletiere reisten wieder an den Hof zurück
mit einem Schreiben der Stadt La Rochelle, welches vor die Ereig-
nisse des 16. Sept. datiert war und sich für Annahme der Friedens-
bedingungen erklärte. Allein es war zu spät. Der Kardinal er-
widerte, dass er nunmehr die Wünsche Roms und der französischen
Katholiken berücksichtigen müsse. Das Aufnehmen eines Königlichen
362 M. G. Schybergson.
Intendanten und die Schleifung eines Teils der Befestigungen von
La Rochelle wären die unabweisbaren Friedensbedingungen. Das
aber bedeutete die Vernichtung der kommunalen Selbständigkeit von
La Rochelle.
Als nächste Aufgabe betrachtete es Richelieu jetzt, sich mit den
Hugenotten von Languedoc friedlich zu vergleichen. Er wollte die
Städte des Südens von La Rochelle trennen und rechnete dabei
auf die ihm wohl bekannte Spaltung unter den Hugenotten und auf
ihre Erschöpfung. Madiane wurde ihm hierbei sein bester Gehilfe.
Als die Mehrzahl der hugenottischen Deputierten zu Fontainebleau
jede Annahme von Friedensvorschlägen verweigerten, welche nicht
auch für La Rochelle galten, übernahm es Madiane, im Sinne des
Kardinals auf die Versammlung zu Castres einzuwirken. Der Augen-
blick war günstig wegen der Abwesenheit Rohans, und Madiane hatte
anfangs den besten Erfolg. Die Versammlung zu Castres nahm in
einer Sitzung vom 26. Oktober den Frieden unter den vom Kardinal
vorgeschlagenen Bedingungen an und gab Madiane den Auftrag, dem
Hofe diesen Beschluss zu überbringen. Das Einzige, was man noch
wagte, war eine Fürbitte für La Rochelle und Montpellier. Aber
während Madiane diesen Beschluss dem Kardinal überbrachte, änderte
sich dies Bild. Rohan bot seinen ganzen persönlichen Einfluss auf,
um die gefährdete Solidarität der Hugenotten aufrechtzuerhalten. Er
berief sofort eine ausserordentliche Versammlung von Vertretern des
ganzen hugenottischen Südens nach Milhaud in der Rouergue, wo es
zu dem Beschluss kam, in keinem Falle La Rochelle preiszugeben,
sondern der protestantischen Union unerschütterlich treu zu bleiben.
Der Kardinal jedoch gab seinen Plan noch nicht auf, und Anfang
Dezember finden wir Madiane zum dritten Male als Botschafter des
Königs in Languedoc, wo sich die königlich Gesinnten und die
Escambarlats ihm von neuem anschlossen. Der Conseil Ordinaire
von Castres, grösstenteils aus seinen Freunden und Verwandten zu-
sammengesetzt, fasste am 24. Dezember einen Beschluss, wodurch die
Bedingungen des Königs angenommen wurden. Auch andere Städte
als Castres traten dem bei. Da aber eilte der Herzog herbei und
in einer Versammlung vom 6. Jan. 1626 erschien er in Castres in
voller Rüstung und beschwor das Volk, der Stadt La Rochelle tren
zu bleiben. Die Masse begrüsste ihn mit jubelndem Zuruf, verwarf
die Beschlüsse vom 24. Dez. und erklärte sich entschlossen, niemals
einen Frieden anzunehmen, der nicht alle die verbündeten Städte um-
fassen würde. Rohan liess mehrere von den Leitern der Gegenpartei
verhaften. Auch Madiane war bedroht, aber der Herzog widersetzte
sich, wie dieser selbst anerkennt, allen gegen ihn beabsichtigten
Kleine Mitteilungen. 363
Massnahmen. Ueberhaupt war seine Stellung in der Partei, was nach
allem Vorhergegangenen, nicht wenig erstaunen muss, noch so gut,
dass nicht nur die Versammlung der Vertreter von Haut-Languedoc
und Haut-Guienne zu Castres, sondern auch der Herzog sich durch
ıhn repräsentieren liessen. Besonders gut waren auch seine Be-
ziehungen zur Herzogin, als sie bei Hofe die Angelegenheiten ihres
Gemahls besorgte. Dessen ungeachtet war er aber das Werkzeug
Richelieus, dem er von allem, was er über das Treiben Rohans,
Dupuys und La Milletiéres erfuhr, Mitteilung machte. Madiane
rühmt sich eines gewissen Anteils am Frieden von Fontainebleau
(5. Februar 1626), der auf die dringende Ermahnung der Botschafter
Englands und Hollands abgeschlossen wurde. Der Friedensvertrag
sprach nur in sehr unbestimmten Worten von der künftigen Schlei-
fung des Fort Louis Rohan war damit sehr unzufrieden, aber er
nahm den Frieden an im Vertrauen auf die Garantie Englands und
Hollands, die den Hugenotten für die Zukunft eine Sicherheit ver-
hiess, deren sie sich bisher nicht erfreut hatten.
Der Konflikt zwischen Madiane und Rohan war indessen damit
noch nicht beendigt. Richelieu wünschte nämlich den Frieden von
den einzelnen Städten durch Einzelverträge angenommen zu sehen,
und Madiane reiste darum bis März 1626 in den Städten von Haut-
Languedoc umher, proklamierte den Friedensschluss unter Freuden-
bezeugungen der Einwohner und empfing die Ratifikationsakten.
Rohans Bestreben war dagegen auf eine gemeinsame und einheitliche
Ratifikation gerichtet. Es gelang ihm, eine allgemeine Versammlung
der Vertreter einer grossen Anzahl von Städten zu Nimes zusammen-
zubringen, und der Friede wurde auch da gebilligt, was jedoch nun-
mehr nur eine Formsache war. Es ist auch für die veränderte
Stellung Madianes bezeichnend, dass der erste Präsident des Parla-
ments zu Toulouse Gilles le Mazuyer, der als unerbittlicher Feind
und Verfolger der Protestanten bekannt war, in jenen Tagen mit
ihm Beziehungen anknüpfte.
In der nun folgenden durch die fortgesetzten katholischen Um-
triebe sehr getrübten Friedenszeit trat Madiane entschieden als An-
hänger der Krone auf. Zu Castres sprach er es vor den von Rohan
noch im Januar 1626 Vertriebenen unverhohlen aus, „qu’il ne quitte-
roit de sa vie le chemin royal“. Vergebens aber war sein Bemühen,
den Herzog selbst zur königlichen Seite hinüberzuziehen, doch ebenso
erfolglos waren auch die Versuche des Herzogs und der Herzogin,
auf ihn einzuwirken. Ja als der Herzog einst mit ihm persönlich
zusammentreffen wollte, entfloh er vor ihm. Mr. Charles Pradel teilt
uns unter seinen Beilagen einige in jener Friedenszeit geschriebene
364 M. G. Schybergson.
Briefe Rohans an Madiane mit. Aus einem dieser Briefe vom
27. März 1627 geht hervor, dass Rohan, als er schon mit den Vor-
bereitungen zum dritten Krieg beschäftigt war, noch eine schwache
Hoffnung hegte, den früheren Freund wieder für sich zu gewinnen.
Aber in einem anderen Briefe hatte Madiane selbst schon seinen
Standpunkt dahin gekennzeichnet, dass er wohl dem Herzog persün-
lich gefällig sein wolle, wo er es könnte, dass er aber, was die „Fak-
tion“ beträfe, entschlossen sei, alle Beziehungen mit ihm abzubrechen.
So stand Madiane während des dritten Krieges als treuer An-
hänger auf der Seite des Königs. Er war Mitglied eines „Conseil
de direction“ zu Castres, das aus den hervorragendsten Mitgliedern
der Regierungspartei bestand. Seine Darstellung beschränkt sich jetzt
auf die engeren Verhältnisse von Castres, auf den Widerstand gegen
Rohan, den er mit seinen Freunden leistete. Man weigerte dem
Herzog sogar die einfache Erlaubnis, durch Castres zu reisen, und
ein Ueberrumpelungsversuch der Stadt wurde vereitelt und endiste
mit der Vertreibung von 40 der hauptsächlichsten Parteigänger
Rohans. Madiane erntete für diese That den Dank des Königs.
Doch der religiöse Eifer war bei der Masse noch immer stärker als
die royalistische Stimmung. Am 20. April 1628 erhob sich das
Volk, und vergeblich bemühte sich Madiane, der eine kleine Truppe
befehligte, das königliche Panier aufrechtzuerhalten. In eingehender,
dramatisch lebhafter Erzählung schildert er uns die Ereignisse jenes
Tages. Er wurde gezwungen mit seinen Freunden aus Castres fort-
zuziehen und liess sich bei einem Edelmanne nieder, der in der Nähe
von Castres ein Schloss besass. Die Anträge, die Rohan ihm noch-
mals machte, wies er entschieden zurück, und der Herzog rächte sich
dafür, als er zu Castres Dez. 1628 bis Jan. 1629 wohnte, durch
eine hohe Steuer, die er auf seine Güter legte. Die politische Bahn
Madianes war hiermit geendigt, und beim schliesslichen Sturz der
Hugenottenpartei war er nicht mehr beteiligt.
Auch später bestanden Beziehungen zwischen Madiane und der
Herzogin Rohan. Wir finden unter den Beilagen unseres Buches
einen Brief, den die nunmehr verwittwete Herzogin an Madiane am
15. Dezember 1654 geschrieben hat, wo sie zu ihm im Tone einer
unveränderten Freundschaft und Hochachtung spricht. Madiane war
seinerseits gar nicht geneigt, Henri de Rohan mit übertriebener Strenge
zu beurteilen. Er erwähnt am Ende seiner Memoiren mit Aner:
kennung das Auftreten Rohans für die protestantische Sache im Velt-
lin und seinen letzten Kampf im Elsass.
Unser Urteil über Madiane muss mehr oder weniger von der
subjektiven Ansicht abhängig sein. Pradel hat in der Einleitung zu
Kleine Mitteilungen. 365
seiner Publikation einer ihm günstigen Auffassung Ausdruck gegeben.
Gewiss, Madiane war im Grunde seines Herzens eine ehrliche Natur,
die sich nicht durch Geld oder Ehrentitel bestimmen liess. Aber ein
fester Charakter war der Mann nicht, der in so kurzer Zeit so ver-
schiedene Richtungen durchlief.
Historisch interessant ist Madiane eigentlich als typischer Ver-
treter einer unter den Hugenotten seiner Zeit schnell fortschreitenden
Bewegung. Tausende von hervorragenden Kalvinisten unterwarfen
sich wie Madiane der gewaltigen Macht des Königtums. Richelieu
ging aus dem Streite als Sieger und als der bewunderte und gefürch-
tete Verteidiger der vaterländischen Interessen hervor.
Madiane hatte die Hoffnung gehegt, dass die Gnade der könig-
lichen Regierung seinen Glaubensgenossen die lange ersehnte Ruhe
geben werde. Er sah sich freilich getäuscht, und die mit den Jahren
wachsende Verfolgung entmutigte ihn mehr und mehr. Er starb
1674 zu Castres und hatte somit das Glück, die endliche Aufhebung .
des Ediktes von Nantes, die so völlig erwies, wie wenig zuverlässig
die Versprechungen des Hofes waren, nicht mehr zu erleben.
Helsingfors. M. G. Schybergson.
Der Briefwechsel Suworows in dem Feldzuge von 1799,
In der freundlichen und sachkundigen Besprechung meiner Quellen für
die Geschichte des Krieges von 1799 in dieser Zeitschrift (IV, 119)
äussert Prof. Buchholz den Wunsch, dass nunmehr aus den russischen
Archiven eine ähnliche Sammlung ans Licht gezogen werde, um den
Verlauf des Feldzuges gemäss der russischen Auffassung zu ver-
anschaulichen. Jch kann mich diesem Wunsche nur anschliessen,
wenn ich auch zweifle, ob eine wesentliche Veränderung und Er-
gänzung des bisher Bekannten sich daraus ergeben wird. Denn das
grosse Werk Miliutins hat bei mancher Einseitigkeit aus den russischen
Quellen ein so reichhaltiges Material ans Licht gezogen, dass, wenn
man noch zahlreiche Veröffentlichungen in den Bänden der russischen
historischen Gesellschaft, die Schriften Orlows,! die Tagebücher
Denisows und Grjasews, die neuesten Biographien Suworows und
anderes hinzunimmt, eine dauernde Grundlage für die Geschichte des
Krieges gegeben ist. Heute möchte ich aber auf eine näherliegende,
sicheren Vorteil versprechende, ja, man könnte sagen, durch den
Stand der Forschung geforderte Aufgabe hinweisen.
Unstreitig eine der wichtigsten Quellen für den Feldzug in Italien
und in der Schweiz sind die Briefe Suworows. Für die militärischen
1 Angezeigt von mir in der Deutschen Litteraturzeitung vom 31. Mürz1900.
366 Hermann Hüffer.
Bewegungen ist er die treibende Kraft und für die politische Ent-
wickelung oder Verwickelung von Bedeutung. Unzweifelhaft ging er
oft über seine Berechtigung hinaus, suchte im Widerspruch zu seiner
Stellung als österreichischer Marschall und zu der verhältnismässig
geringen Zahl der russischen Truppen eigenmächtig seine oder des
Zaren Absichten durchzusetzen, insofern trägt er an dem Zerwürfnis
zwischen beiden Regierungen zu nicht geringem Teile die Schuld.
Aber man kann sich des Gedankens nicht erwehren, dass die Ver-
bündeten, hätte man dem thatkräftigen, entschlossenen Feldherrn freie
Hand gelassen, eher vor Paris als die Franzosen vor Wien gestanden
hätten. Alle Werke über den Feldzug müssen denn auch fort und
fort auf die Briefe Suworows sich beziehen.
Insofern muss es für die geschichtliche Forschung, für den Ruhm
Suworows und des russischen Heeres sehr vorteilhaft erscheinen, dass
diese wichtige Quelle in verhältnismässig früher Zeit eröffnet wurde
Aber wie?
Der russische Staatsrat Jegor Fuchs, welcher Suworow während
des Feldzuges als Begleiter beigegeben war, verfasste einen grossen
Teil der Korrespondenz und musste auch auf Befehl Pauls L und
Suworows ein sogenanntes Journal anfertigen. Diesen Verhältnissen
nach wäre er wohl besser als irgend jemand in der Lage gewesen.
eine vollständige und zuverlässige Sammlung des Briefwechsels zu
veranstalten. Aber schon von Miliutin (IV, 372 und 390) wurde mit
gerechtem Tadel hervorgehoben, wie wenig Fuchs den Erwartungen,
die man von ihm hegen durfte, entsprochen hat, sei es in seinen
Berichten aus dem Jahre 1799, oder in dem „Journal“ aus demselben
Jahre, oder in der 1811 veröffentlichten Beschreibung des Feldzuges,
oder endlich in seinem Hauptwerke 26 Jahre nach den Ereignissen.
Die „Geschichte des russisch-österreichischen Feldzuges im Jahre 1799”
von J. Fuchs, St. Petersburg 1825—26 zerfällt in drei Bände. In dem
ersten findet man eine wertlose sogenannte Geschichte des Feldzuges,
in den beiden andern eine reichhaltige und dem Inhalte nach sehr wert-
volle Sammlung von Urkunden, vämlich den Briefwechsel Suworows
mit dem Zaren, dem Kaiser Franz, dem Erzherzog Karl, den Königen
von Sardinien und Neapel, dem Kurfürsten von Bayern, den russi-
schen und österreichischen Generalen, dem Admiral Nelson, dann mit
Staatsmännern wie Rostoptschin, Rasumowski, Kalitschew und anderen.
Vollständig ist die Sammlung aber keineswegs; schon Miliutin hat
zahlreiche Nachträge geliefert, andere finden sich in dem „Archiv
des Fürsten Woronzow“, in der Oesterreichischen Militärischen Zeit-
schrift, im zweiten Bande des Werkes von Angeli über den Erzherzog
Karl, in meinen Quellen für den Krieg von 1799 und anderswo.
Kleine Mitteilungen. 367
Weit übler als diese Lücken sind aber andere Ungehörigkeiten der
Herausgabe. Der in deutscher Sprache abgefasste Briefwechsel mit
dem Kaiser und den Generalen, französische Briefe an den Erzherzog
Karl und andere hochgestellte Personen sind wenig glücklich, zuweilen
feblerhaft ins Russische übersetzt. Oefters wird das russische Datum
mit dem gregorianischen verwechselt. Die Besorgnis, in Oesterreich
gar zu sehr zu verletzen, bewirkte, dass zuweilen Namen nur mit
dem Anfangsbuchstaben angedeutet werden, z. B. (III, 178) der Name
Thuguts in dem oft angeführten Schreiben an Rostoptschin — nicht
Rasumowski — vom 7. August, in welchem der Minister, sei er auch
mit dem Schwerte Skanderbegs bewaffnet, ein Kanzleischreiber und
eine Nachteule genannt wird. Für den Scharfblick des Herausgebers
ist es bezeichnend, dass er (R. A. III, 338; Uebersetzung II, 198) Be-
merkungen Suworows, welche sich auf den am 14. Oktober in Feld-
kirch erwogenen neuen Feldzugsplan beziehen, auf den 23. September
nach Faido verlegt.
Leider wurden diese Mängel erheblich vermehrt durch die bis
auf den heutigen Tag einzige Uebersetzung nicht des gesamten Werkes,
sondern — was man nur billigen kann — des Briefwechsels durch
einen preussischen Offizier im Jahre 1835.! Die Kenntnis der russischen
Sprache war damals noch weit seltener als jetzt, und der Uebersetzer
hat sie nur in beschränktem Masse besessen. Denn abgesehen von
der überaus ungelenken Satzbildung ist das Buch voll von Miss-
verständnissen und Fehlern. Der Verfasser weiss oder berücksichtigt
nicht, dass die russische Rechtschreibung das ihr fehlende h durch
ein g ersetzt; infolgedessen erscheint der österreichische General Herbert
stets als Gerbert. Die Besorgnis, in Oesterreich anzustossen, welche
schon bei der russischen Ausgabe hervortrat, liess in der Uebersetzung
einzelne Sätze ganz ausfallen, z. B. II, 11, die oben erwähnte
Aeusserung über Thugut und in dem Briefe an Paul vom 20. September
(R. A. III, 316; Uebers. II, 185), den Satz, in welchem Suworow
sich beklagt, dass die österreichischen Kommissare trotz bestimmter
Versprechungen kein einziges Maultier rechtzeitig nach Taverne ge-
liefert hätten. Einzelne Fehler sind aus der russischen Ausgabe über-
nommen, z. B. wenn in dem Bericht Suworows vom 14. Oktober
! Korrespondenz des Kaiserl. Russ. Generalissimus, Fürsten Italiiskr,
Grafen Alexander Wassiljewitsch, Suworoff-Rimniksky, über die Russisch-
Oesterreichische Kampagne im Jahre 1799. Aus offiziellen Quellen und Original-
Akten zusammengestellt, auf Kaiserlich Russischen Befehl gedruckt und
herausgegeben von G. Fuchs, Kaiserl. Russischem Wirklichem Staats-Rate.
Aus dem Russischen übersetzt von einem preussischen Offizier. Glogau
und Leipzig, 1835. Zwei Bände.
368 Hermann Hüffer.
der Verlust der Franzosen in der blutigen Schlacht vom 1. Oktober
im Muotta-Thale (R. A. III, 412; Uebers. IL, 230) auf 300 statt
auf 3000 Mann angegeben wird. Das Schreiben des Kaisers an
Suworow, in welchem er die Sendung Bellegardes nach Prag anzeigt,
ist in der Uebersetzung (II, 327) wie in der russischen Ausgabe
(III, 605) vom 25. Dezember datiert, bei Miliutin (V, 382: vom
26. Dezember, kann auch nur dieses Datum tragen, da Suworow in
seiner Antwort vom 3. Januar (Uebers. II, 329) ausdrücklich auf
ein Schreiben vom 26. Bezug nimmt. Zuweilen begegnet man aber
auch fehlerhaften Zusätzen oder Veränderungen, besonders in Bezug
auf die Daten. Die russische Ausgabe (IH, 397) setzt den Aufbruch
Bagrations von Muotta nach Glarus richtig auf den 30. September,
der Uebersetzer (II, 222) auf den 29. Andere Ungenauigkeiten werden
dadurch veranlasst, dass man in den russischen Archiven das Konzept
der Briefe vorfand und darnach das Datum feststellte, während die
wirkliche Absendung vielleicht einen oder einige Tage später erfolgte.
So ist ein wichtiger Brief Suworows an den Erzherzog Karl ki
Fuchs (II, 98) vom 28. August datiert, während er in dem Original,
welches ich aus dem Wiener Kriegsarchiv mitteilte (Quellen, L 326)
das Datum des 30. trägt. Vergleicht man den echten Text dieses
Briefes oder des eben erwähnten vom 26. Dezember oder eines
Briefes vom 20. Oktober an Tolstoi mit der Uebersetzung, so glaubt
man kaum, dasselbe Schreiben vor Augen zu haben. In dem letzt-
genannten Briefe schreibt Suworow bei Miliutin (IV, 315): „Ich diene
nun nahezu sechzig Jahre: ich habe während dieser Zeit nicht wenige
Erfahrungen gemacht“; in der Uebersetzung (II, 250) statt dessen:
„Ich habe sechzig Tage krank gelegen, und man hat nicht nach mir
gefragt“. Der russische Text (R. A. III, 447) ist in der That nicht
ganz deutlich.
Einen wesentlichen Fortschritt bezeichnet das Werk Miliutins
Denn hier wurden zum ersten Male zahlreiche russische Schreiben in
berichtigter Form und daneben auch Briefe in deutscher Sprache
mitgeteilt, insbesondere wichtige Schreiben des Kaisers und die Antworten
Suworows. Aber dieser Vorteil kam doch bei weitem nicht allen
Schriftstücken zu gute, und die Uebersetzung des Leutnants Chr. Schmitt,
wenn sie auch im allgemeinen grosses Lob verdient, konnte doch
nicht jeder Anforderung genügen." Ein Nachteil bestand schon darin.
` Geschichte des Krieges Russlands mit Frankreich unter der Regierung
Kaiser Pauls I. im Jahre 1799. Verfasst auf Allerhöchsten Befehl Seiner
Majestät Nikolaus I. von Oberst Miliutin. Uebersetzt von Chr. Schmitt,
Leutnant. München, 1856—58. Fünf Bände.
Kleine Mitteilungen. 369
dass Schmitt manches, das aus dem Deutschen ins Russische über-
setzt war, wieder ins Deutsche zurück übersetzen musste. Vergleicht
man den Originaltext des Briefwechsels mit dem Erzherzog Karl mit
der Form, die er bei Schmitt erhielt, so hat man zwar im wesent-
lichen denselben Sinn, aber in durchaus verschiedenen Worten vor
Augen. Von einzelnen Missverständnissen hat sich auch Schmitt
nicht freigehalten. Unter dem 22. Oktober lässt er den Kaiser Paul
(IV, 177) schreiben, Suworow solle zwischen Lech und Isar Stellung
nehmen, während der Brief schon in der russischen Ausgabe (III, 506)
richtig die Stellung zwischen Lech und Iller bezeichnet. Am 4. Dezember
schreibt Suworow aus Augsburg an Kaiser Franz, (Quellen, I, 504)
er habe, weil kein Gegenbefehl ihm zugekommen sei, den Rückmarsch
nach Russland am 26. November antreten müssen, während nach
Schmitt (IV, 352) — in Abweichung von der russischen Ausgabe
Miliutins — Suworow am 3. Dezember schreiben soll, er werde, wenn
kein Gegenbefehl eintreffe, den Rückmarsch am 26. antreten. Der
grüsste Uebelstand ist die Verwirrung der Daten. Nur gar zu oft
bleibt es zweifelhaft, ob man das russische oder gregorianische Datum
anzunehmen hat; in anderen Fällen wird das eine bezeichnet, während
das andere verstanden werden sollte.
Aus den angeführten Beispielen, die sich leicht verdoppeln oder
vervielfältigen liessen, ergiebt sich zur Genüge die Berechtigung des
zu Anfang dieser Zeilen ausgesprochenen Wunsches. Noch immer
ist man für eine wichtige Quelle eines der wichtigsten Feldzüge
neuerer Zeit an eine unzureichende russische Ausgabe und eine noch
weniger ausreichende deutsche Uebersetzung gewiesen. Vor allem
wäre, wie es scheint, die russische Historische Gesellschaft veranlasst,
ja, man könnte sagen, verpflichtet, in der langen Reihe ihrer Ver-
öffentlichungen dem grössten, jedenfalls bekanntesten aller russischen
Feldberrn durch die Herausgabe seiner Briefe ein würdiges Denkmal
zu errichten. Dafür dürften freilich umfassende Vorbereitungen nicht
fehlen. Die russischen Archive, die man bei Miliutin (IV, 360 ff.)
und in neuester Zeit — dabei auch die von Buchholz in Moskau
bemerkten neun Kisten — in der Biographie Suworows von Petru-
schewski! verzeichnet findet, müssten durchforscht werden, aber nicht
weniger in Wien das Kriegsarchiv, das Haus-, Hof- und Staatsarchiv
und das jetzt im Besitz des Erzherzogs Friedrich befindliche Archiv
des Erzherzogs Albrecht, die Albertina. Dass auch in italienischen
kleineren Archiven, und besonders in dem Königlichen Archiv zu
1 Der Generalissimus Fürst Suworow von A. Petruschewski. Drei Bünde.
Petersburg, 1884, III, 419 ff.
370 Hermann Hüffer. Kleine Mitteilungen.
Turin eine Ausbeute sich erwarten liesse, beweist das Werk: Memoires
sur la guerre dans les Alpes et les evenements en Piemont pendant
la revolution francaise, tires des papiers du Comte Ignace Thaon de
Revel, de St. Andre et de Pralungo. Turin, Rome, Florence, 1871.
Die Briefe wären, wie es in den meisten Fällen möglich ist, nach
den Originalen herauszugeben, aber die Verschiedenheit der Datierung
und erhebliche Veränderungen des Ausdruckes aus den Entwürfen
beizufügen. Reichliche Anmerkungen müssten den Inhalt, eine fran-
zösische Uebersetzung könnte die russischen und deutschen Originale
allgemein verständlich machen.
Bonn. Hermann Hüffer.
371
Kritiken.
Fr. Ratzel. Politische Geographie. Mit dreiunddreissig in den
Text gedruckten Abbildungen. München und Leipzig, R. Olden-
bourg, 1897. 8% 715 S.
Dieses gedankenreiche Werk wendet sich ebensowohl an den
Historiker wie an den Geographen. Giebt es doch eine systematische
Lehre über die Raumbeziehungen der Staaten, über ihr Verwachsensein
mit ihrem Boden, der nicht bloss ihre Schaubühne, sondern recht
eigentlich ihr Entwicklungsfundament darstellt. Wie sollte das den
Geschichtsforscher nicht angehen!
Der Zufall hat es gefügt, dass ungefähr zur gleichen Zeit mit
diesem Werk Treitschkes „Vorlesungen über Politik“ der Oeffentlich-
keit übergeben wurden. Vergleicht man die beiden Bücher, so staunt
man, wie von Grund aus verschieden über das Staatenleben gehandelt
werden kann. Das aber geht klar aus dem Vergleich hervor, dass
selbst bei einem so hervorragenden Historiker wie Treitschke der
Boden in seiner grundlegenden Bedeutung für den Staat viel zu
nebensächlich geschätzt wird, und dass man, um gemeingiltige Gesetze
über Staatenbildung und Staatsleistung zu finden, nicht bloss die
wenigen für ihre Zeit machtvollsten Staaten berücksichtigen darf,
sondern dass hierfür alle Staatsgebiete aller Zeiten in möglichster
Vollzähligkeit berücksichtigt sein wollen. Denn auch die Lehre vom
Staat ist eine Erfahrungswissenschaft, folglich straft sich auch bei
ihr eine unzureichende Induktion durch Fehlschlüsse.
Ratzel untersucht nicht wie Treitschke das Staatsleben in seinem
Gesamtumfang, jedoch die geographische Grundlage desselben erforscht
er auf dem Boden aller Erdteile und bis hinab zu den Kleinstaaten
innerafrikanischer Naturvölker, in denen gerade so mancher funda-
mentale Zug der Beziehung zwischen Land und staatenbildenden Menschen
Dank der schlichten Einfachheit der Verhältnisse ähnlich klar hervor-
leuchtet wie pflanzliche Entwicklungsgesetze früher sich dem Forscher
offenbart haben beim kryptogamischen Organismus als beim kompli-
zierteren phanerogamischen.
Es kann nicht Zweck dieser kurzen Anzeige sein, den überaus
312 Kritiken.
mannigfaltigen Inhalt des 700 Seiten starken Bandes auch nur zu
umschreiben. Der Historiker aber wird aus jedem der 28 Kapitel,
in welche dieser Inhalt übersichtlich gegliedert ist, eine Fülle von
Anregungen entnehmen. Mitunter wird er vielleicht auch aus dem
Schatz seiner fachmännischen Einzelkenntnis heraus zu stellenweise
vom Verfasser abweichender Auffassung sich veranlasst sehen, denn
je umfassender dieses Buch alle Zeiten und alle Staatsgebiete zum
Vorwurf genommen, desto leichter können Nachbesserungen im einzelnen
als Bedürfnis erscheinen. Immer indessen wird man sich erfreuen
an dem wohldurchdachten System der generellen „politischen Geo-
graphie“, das hier vor uns aufgeführt steht. Mit weltweitem Blick
wird erörtert, wie sich im Fortgang jeglicher Volksentfaltung das
connubium geographicum zwischen Volk und Staatsgebiet immer inniger
gestaltet, wie sich die Volkstümlichkeit bei immer intensiver werdender
Arbeit tiefer und tiefer „eingräbt“ in ihren Boden, dessen Mitgift an
natürlichen Hilfsquellen des Wohlstandes, Lagen- und Verkehrsvor-
teilen weiter und weiter ausnutzend, im grellen Widerspruch zu der
oft zu hörenden Truglehre, nach der ein Volk nur auf niederer Kultur-
stufe in massgebender Abhängigkeit von seinem Wohnraum stehe.
Besonderes Interesse werden für die Geschichtsforscher haben die Aus-
führungen über die Grundgesetze der geschichtlichen Bewegung, des
Wachstums der Staaten, über Eroberung und Kolonisation, Funktionen
der Staatsgrenze, Wertung natürlicher und künstlicher Grenzen (hoher
Wert der Küste, da nichts besser schützt als das ganz Unbewohnbarr,
strategisch hoher, politisch geringer Grenzwert der Flusslinien).
Mehrfach gestreift wird auch das wichtige Problem über Wesen
und Entstehungsgeschichte der Nationen. Recht deutlich erhellt dabei
der Satz: eine Nation ist nicht, wie gemeinhin oberflächlich geurteilt
wird, eine genealogische Einheit, sondern eine Interessengemeinschaft,
die sich am sichersten auf die in einem natürlich geschlossenen Land-
raum gegebene Gemeinsamkeit realer Interessen gründet. „Ein zweiter
Zusammenhang mit dem Boden ist geistiger Natur. Er liegt in der
ererbten Gewohnheit des Zusammenlebens, in der gemeinsamen Arbeit
und im Bedürfnis des Schutzes gegen aussen. Jene erweitert sich
bis zu dem Nationalbewusstsein, das Millionen von Menschen zusammen-
hält“. Gesunde Realpolitik wird eben darum keine sentimentale
Nationalitätenpolitik sein dürfen. Unser Verfasser sieht in letzterer
einen entschiedenen Rückschritt gegenüber der territorialen oder „geo-
graphischen“ Politik, die uns Metz nebst der Wasgaugrenze wieder-
gab. Er berührt sich hierin mit Quatrefages klarem Ausspruch:
„Toute repartition politique, fondee sur ethnologie, est absurde“.
Alfred Kirchhoff.
Kritiken. 373
Kugler, Franz Xaver, S. J., Die babylonische Mondrechnung.
Zwei Systeme der Chaldäer über den Lauf des Mondes und der
Sonne. Auf Grund mehrerer von J. N. Strassmaier S. J. copirten
Keilinschriften des Britischen Museums. Mit einem Anhang über
chaldäische Planetentafeln. Freiburg i. B. 1900. XV, 215 S,
XIII Tafeln. gr. 8°. Preis Mk. 24.—.
Ueber das vorliegende Buch einen seiner Bedeutung einiger-
massen entsprechenden Bericht zu erstatten, ist keine ganz einfache
Arbeit. Wer sie unternehmen will, sollte in Astronomie, Keilschrift-
forschung und Geschichte gleich gut bewandert sein, sollte also Kennt-
nisse besitzen, die sich erfahrungsgemäss nur selten bei ein und
derselben Person vereinigt finden. Auch der Unterzeichnete gehört
keineswegs zu diesen, bekennt vielmehr freiwillig, das er das Beste,
was er jetzt über den Gegenstand des Buches weiss, aus diesem selbst
erst gelernt hat. Wenn er trotzdem der Aufforderung, das Buch zu
besprechen, Folge geleistet hat, so entsprang dies lediglich dem
Wunsche, eine Gelegenheit, die Leser dieser Zeitschrift auf ein Werk
hinzuweisen, das seiner Meinung nach zu den hervorragendsten litte-
rarischen Erscheinungen der Gegenwart gehört, nicht ungenützt vorüber-
gehen zu lassen. Der Inhalt des Buches interessirt allerdings in
erster Linie den Astronomen und den Assyriologen. Nur wenige
Seiten werden die Aufmerksamkeit des Historikers von Fach in be-
sonderem Masse ih Anspruch nehmen. Und obwohl die Probleme,
welche auf diesen Seiten behandelt werden, mehr vorbereitet und an-
gedeutet als durchgeführt sind, so lässt ihre einzigartige Wichtigkeit
für die alte Geschichte doch schon jetzt ihre nachdrückliche Hervor-
hebung als wünschenswert erscheinen. Andererseits wird die Rück-
sicht auf die Zwecke dieser Zeitschrift entschuldigen, wenn die Be-
sprechung der rein astronomischen und keilinschriftlichen Teile des
Buches verhältnismässig kurz ausfällt.
Unter der grossen Menge von babylonischen Urkunden, die Pater
Strassmaier S. J. im britischen Museum abgeschrieben hat, befinden
sich auch viele astronomischen Inhalts. Der Zustand dieser Tüfelchen
ladet allerdings nicht besonders zum Studium ein. Wohl kein ein-
ziges ist unversehrt erhalten, die meisten sind arg verstümmelt, wobei
natürlich auch die Schriftzeilen die mannigfachsten Beschädigungen
erlitten haben. Was den Inhalt anlangt, so zeigt sich beim ersten
Anblick eine verwirrende Menge Keilschriftziffern, gelegentlich unter-
mischt mit Monats- und Stern-Ideogrammen und noch anderen Zeichen,
die zwar dem Assyriologen im allgemeinen, aber nicht in ihren be-
sonderen astronomischen Bedeutungen bekannt waren. Es galt nun,
in dieses anscheinende Chaos Ordnung zu bringen, die zusammenge-
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 26
314 Kritiken.
hörigen Zahlen in Columnen zu vereinigen, die Bildungsgesetze der
Columnen zu entwickeln, Fehler des Tafelschreibers oder der Copisten,
die bei dem geschilderten Zustand der Originale verzeihlich genug
sind, zu erkennen und zu verbessern, endlich die Bedeutung nicht nur
der wiederhergestellten Zahlenreihen, sondern auch derjenigen Zeichen,
welche offenbar astronomische termini technici darstellten, zu ermitteln.
Diese Aufgabe wurde bereits von Strassmaier selbst und seinem Ur-
densgenossen Epping mit Erfolg in Angriff genommen. Die Frucht
ihrer gemeinsamen Bemühungen waren, ausser einer Anzahl kleinerer
Aufsätze, die in der Zeitschrift für Assyriologie erschienen, die Studie:
Astronomisches aus Babylon (Ergünzungsheft 44 zu den „Stimmen au
Maria-Laach“. Freiburg i. B. 1880). Die hier neben anderen Gegen-
ständen begonnene Erforschung der babylonischen Mondberechnung
wurde dann auf Anregung und unter Mitwirkung eines anderen gè
lehrten Priesters, Aug. Lorenz, von Epping fortgesetzt und vertieft
(Die babylonische Berechnung des Neumondes „Stimmen ` au Jam
Laach“ Bd. 39, SS. 225#. 1890.) Seit dem Tode Eppings ( 18%”
lag das Gebiet der keilinschriftlichen Astronomie zunächst fast völlig
brach, bis der Verfasser des vorliegenden Buches sich der Angelegen
heit annahm. Seine mit grossem methodischem Geschick und 2
streng wissenschaftlichem Geiste durchgeführte Arbeit bew eist, dent
in ihm der rechte Mann zur Wiederaufnahme dieses schwierige Stu-
diums gefunden worden ist.
Pater Kugler hat entdeckt, dass die babylonischen
des 2. vorchristlichen Jahrhunderts den Lauf des Monde |
Sonne nach 2 Systemen berechneten, die zwar in manchen Geng
übereinstimmen, andererseits aber in den zu Grunde gelegter Zah F
werten, in den Rechnungs- und Messmethoden und schliesslich de
in den Endergebnissen so vielfach von einander abweichen» an
Annahme, sie gingen auf 2 Astronomenschulen zurück, 25 m
völlig gerechtfertigt erscheint. Gemeinschaftlich sind beide" e
die Berechnung des längsten und des kürzesten Tages sow1€
A stronomel
s und der
sich für Babylon eine geographische Breite von fast 35°,
zu viel, ergiebt. Dieses Ergebnis ist um so überraschend®
mit den Angaben des Ptolemäus genau übereinstimmt. KuE
hier zu den Stellen aus Ptolemäus noch Geogr. V 20, 6 e pezifert
können, wo ja die Breite der Stadt Babylon direkt auf 3 5 wa 3i
ist, während in Wirklichkeit die Ruinen des alten Babylon Wi ist,
geographische Meilen südlicher liegen. Die babylonische E À tent
wie schon erwähnt, eine feste, unbewegliche, wenn auch beid® ie
im Ansatz der Jahrespunkte selbst von einander abweiche®'
Kritiken. 375
während der Frühlingspunkt in System I bei 8°15’ oder bei 820°30”
Arietis liegt, wird er in System II beständig als 10° desselben Stern-
bildes angenommen. Auch hier finden sich einige seltene Ueberein-
stimmungen mit Angaben des Columella Plinius und Manilius über
den römischen Kalender. Ob den Babyloniern die Präcession der
Aequinoctien bekannt war, lässt sich gegenwärtig noch nicht ent-
scheiden. Dem II. System eigentümlich sind zunächst Beobachtungen
über den scheinbaren Monddurchmesser. Dieselben erreichen zwar
nicht die Genauigkeit der modernen Werte, übertreffen aber alle sonst
bekannten Beobachtungen, die vor der Erfindung des Fernrohrs ge-
macht worden sind. Gleichfalls dem System II eigentümlich und in
System I fehlend sind Angaben über Eintritt, Grösse und Ausfall von
Finsternissen. Zu System II fand Kugler auch eine „Lehrtafel“ mit
Anweisungen zur Berechnung der Syzygien, Finsternisse u. s. w. Die
Entzifferung dieser Tafel und die Bestimmung einer Reihe keilschrift-
licher Ausdrücke und Ideogramme der astronomischen Terminologie
ist ihm im wesentlichen gelungen. System I arbeitet meist mit an-
deren und genaueren Zahlenwerten als System IH. Die Werte für
die verschiedenen Umlaufszeiten des Mondes (synodisch, siderisch, ano-
melostisch und drakonitisch), welche dem System I zu Grunde liegen,
sind aber genau die nämlichen, welche Ptolemäus seinem Vorgänger
Hipparch von Rhodos zuschreibt. Kugler, der auf diese Thatsache
zum ersten Mal hinweist, erörtert auch die Frage, ob den Babyloniern
oder ob Hipparch die Priorität zukommt und ist geneigt, sich zu
Gunsten der ersteren zu entscheiden; meines Erachtens ist eine sichere
Beantwortung der Frage noch nicht möglich. Trotz der grossen Ge-
nauigkeit der zu Grunde gelegten Werte, die fast ganz genau mit
den jetzt allgemein angenommenen übereinstimmen, weichen doch die
berechneten Daten der Neumonde von der Wirklichkeit oft nicht un-
beträchtlich (bis zu 2 Stunden) ab. Dies erklärt sich daraus, dass
den Babyloniern noch nicht alle Anomalien des Mondlaufes bekannt
waren und demgemäss einige derselben ausser Rechnung blieben. Be-
merkenswert ist schliesslich noch die Verschiedenheit der Tagesepoche
(Datumwechsel): Mitternacht in System I (vgl. schon Epping, Astron.
aus Bab. 93 f.), Sonnenuntergang in System II. Im Widerspruch mit
beiden verlegen die griechischen und römischen Angaben (zusammen-
gestellt bei Bilfinger, Der bürgerl. Tag 10 ff. Stuttg. 1888) die baby-
lonische Tagesepoche auf den Morgen.
Anhangsweise giebt Kugler einige vorläufige Mitteilungen über
babylonische Planetentafeln, besonders solche, die den Jupiter betreffen.
Es ist ihm gelungen, Spuren dreier Systeme (A, B, C) zu entdecken,
von denen zwei mit den von ihm ausführlich behandelten Mondrech-
26°
Eau oo een
376 Kritiken.
nungssystemen so nahe verwandt sind, dass sich die Vermutung auf-
drängt, die betreffenden (A und II einerseits, C und I andererseits)
gehörten zu je einer und derselben Schule. Die Tafeln, welche den
Schluss des Buches bilden, enthalten Photo-Lithographien der (pe
naltexte nach Abschriften, die der Verfasser von Strassmaiers Copien
genommen hat.
Es sei mir nun gestattet, noch zwei Punkte hervorzuheben, de
besonders für den Historiker von Interesse sind. S. 10 Anm. 1 ver-
spricht der Verfasser den Beweis für den Satz „Die chaldäischen
Astronomen haben sowohl das Jahr der Seleuciden — als das der
Arsacidenära mit dem Nisan begonnen und immer die Jahresgleichung:
J. d. A. À. = J. d. S-Ä. — 64 eingehalten“ nicht lange schuldig z
bleiben. Bekanntlich hat Strassmaier 1888 (Zeitschr. f. Assyr. DI
132) behauptet, dass die Epoche der Arsacidenära vielmehr in den
Tischri, also 64'/, Jahr später als die Seleucidenära gefallen sei Die
endgültige Beantwortung dieser Frage, zu der die verschiedenen Gt-
lehrten in verschiedener Weise Stellung genommen haben (zustimmend
z. B. Mahler Ztschr. f. Ass. IX 43ff. 1894; zweifelnd Strassmaier
selbst a. a. O. X 69. 1895; E. Meyer, Forschungen zur alten Gesch.
II 462 Anm. 2; ablehnend Rost Mitteilungen der Vorderasiat. (re.
II 109 Anm. 1897) wird allerseits willkommen sein. Von ungleich
grösserer Wichtigkeit ist die Frage nach dem babylonischen Kalender.
die der Verfasser an zwei Stellen berührt. S. 210 im „Anhang
teilt er bei der Besprechung der Jupitertafeln mit, dass diese unter
anderem auch die Schaltjahre für die von ihnen umspannten Perioder
(? — 217, 180—251 u. 190 —?, alles Seleucidenära) erkennen
lassen. Leider macht er diese Schaltjahre selbst nicht namhaft, son-
dern begnügt sich mit der Versicherung, dass sie die von Epping und
Strassmaier (Ztschr. f. Ass. VII 174ff. 1893) gegebene Regel be
stätigen. Der Verfasser sagt dann weiter: „Mit Recht fügten aber
Epping und Strassmaier damals bei: „Ob nun in der Arsacidischen
Aera die nach Metonschem Muster aufgestellte Regel immer innege-
halten worden ist, lässt sich noch nicht entscheiden.“ Es ist eben
jede Schaltregel zwar in dem natürlichen Unterschied von Mond- und
Sonnenjahr begründet, aber die Art und Weise der Schaltung hing
von dem freien Ermessen derer ab, von denen sie eingeführt wurde.
Da können aprioristische Spekulationen nicht zum Ziele führen, son
dern die positiven Quellen, d. h. in unserem Falle die astronomischen
Keilinschriften, geben die Entscheidung. Charakteristisch für die aus
den Planetenrechnungstafeln mit Sicherheit sich ergebende Schaltord-
nung ist ganz besonders die regelmässige Wiederkehr eines 2. Elul
nach einem Cyklus von 19 Jahren und das sonstige Fehlen desselben“
` Kritiken. 377
In diesen Worten hat Kugler — ob bewusst oder unbewusst — von
den Arbeiten Mahlers über babylonische Chronologie eine Kritik ge-
geben, der jeder mit den einschlägigen Fragen Vertraute zustim-
men muss.
S. 69 ff. findet sich eine „Hypothese über eine astronomische
Schaltregel der Babylonier“ Kugler geht hier von dem Gedanken
aus, dass möglicherweise die Länge des Nisan-Vollmondes bez. Neu-
mondes für die Schaltung ausschlaggebend war. Bei der Untersuch-
ung einer Mondfinsternistafel, welche die JJ. 137—160 S.-Â. um-
fasst, ergab sich, dass die Länge des Nisan-Neumondes beim Schalt-
jahr regelmässig kleiner als 13° Arietis, die des entsprechenden
Vollmondes kleiner als 27° Librae war, während die genannten Punkte
beim Gemeinjahr ebenso regelmässig überschritten sind. Diese That-
sache kann auf Zufall beruhen, vielleicht ist damit aber auch das
lange gesuchte Geheimnis der babylonischen Jahreseinschaltung ge-
funden. Auf jeden Fall verdient der Gegenstand eine eingehende
Untersuchung; eine grössere Anzahl babylonischer Schalt- und Ge-
meinjahre (z. B. die Liste, welche Epping und Strassmaier Ztschr. f.
Ass. VIII 170 ff. veröffentlicht haben) steht zur Verfügung.
Pater Kugler stellt eine Reihe weiterer Erörterungen in Aus-
sicht, namentlich solche über die noch nicht näher erforschten Colum-
nen in den Mondrechnungstafeln. Nach seiner Meinung sind darin
unter anderen Angaben über Neu- und Altlicht zu suchen. Wenn
es nun richtig ist, dass auch diese beiden Faktoren für den Monats-
anfang massgebend waren, so darf man vielleicht von einer neuen
Untersuchung auch Aufklärungen über den Wechsel zwischen vollen
und hohlen Monaten und damit über den ganzen Mechanismus des
babylonischen Kalenders erhoffen.
Leipzig. F. H. Weissbach.
Hans Delbrück. Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der poli-
tischen Geschichte. I. Das Altertum. Berlin 1900. Verlag von
Georg Stilke.
Die Kriegskunst ist das Vermögen, den Sieg über den Gegner
in der zweckmässigsten und einfachsten Weise zu erreichen; Geist
und Wille, harmonisch vereinigt, geben dieses Vermögen, jener, indem
er das richtige Verfahren erkennt, dieser, indem er das richtig Er-
kannte unter dem Drucke der Verantwortung und allen Hindernissen
zum Trotz zur Ausführung bringt. In ihrer natürlichen Veranlagung
sind aber beide zu schwach, die schwere Last zu tragen; der hohen
Aufgabe gerecht zu werden, bedürfen beide systematischer Entwicklung;
diese findet der Geist besonders in dem rationellen Betriebe der Kriegs-
— me Mn rn
378 Kritiken.
wissenschaften im engeren Sinne, die wiederum in der Erfahrung von
Kriege ihre Wurzel haben, nicht in der individuellen, welche oft gu
nicht vorhanden, in jedem Falle aber beschränkt ist, sondern in der
Kriegsgeschichte, welche demnach, aus der Praxis des Krieges hervor.
gehend, wieder für eine neue Praxis vorbereitet.
Wie jede Kunst beginnt auch sie mit rohen Anfängen und in
auf- und niedergehenden Wellenbewegungen erreicht sie die Höhe de
heutigen Zeit. Diese Entwicklung zu zeigen, ihren äussern Verlauf
wie die bedingenden Ursachen, ist die Aufgabe der Geschichte de
Kriegskunst: sie ist enger als die Kriegsgeschichte, denn sie bedar
nur der typischen Erscheinungen, sie ist weiter, denn sie will diese
und ihren Zusammenhang aus der Anlage und Erziehung des Volkes
sicher erklären. Werke dieser Art sind seltene Erscheinung auf
dem Büchermarkte; zwar einzelne Perioden und W a tfengattungen
finden öfter eingehende Bearbeitung; aber eine umfassende; auch ins
Altertum reichende Darstellung durch den Militär scheitert an den
Schwierigkeiten der Sprache und der Reizlosigkeit insert Ueber-
setzungen; auch haben in der politischen Spannung, welche Europa bis
jetzt gefangen hält und welche die nie ermattende Bereitschaft für
die dringenden Aufgaben der Gegenwart gebieterisch erheischt, die
Geister nicht Musse genug, den Blick rückwärts schweifen ZU lassen.
Noch mehr Zurückhaltung zeigten Philologie und Historik trotz ihrer
vielfachen Berührung mit der Kriegskunst und deren Geschichte. Erst
vor 50 Jahren verband sich Köchly mit Rüstow, einem Offizier von
hoher theoretischer Bildung, zu gemeinsamer Arbeit; schon diese
äussere Vereinigung des Philologen mit dem Militär brachte emen
frischeren Zug in die Behandlung von Problemen, welche der Historik
und Philologie gleich nahe liegen; aber der Reiz der erblübenden
Sprachenvergleichung und der Aufschwung der Archäologie Jenkte
von einem Gebiete ab, auf dem man sich wenig sicher fühlte- Erst
pröden
die letzten Jahrzehnte brachten wiederholte Versuche, den °P
Stoff antiker Kriegsführung geistig zu erfassen; dabei ging man einen
Schritt weiter; bei der innigen Verknüpfung von Sprache und Jona
enthielt die Coalition des Gelehrten mit dem Militär immer die a
fahr grober Missverständnisse; erst die Vereinigung beider in SIDE!
Person bot eine grössere Sicherheit in der Eruierung e SS
schehenen und seiner sachgemässen Bewertung. Freilich waren die
ersten Versuche, den Gelehrten und Militär in einer Person zu.
schmelzen, noch unsicher und tastend; denn ein Lehrbuch der Jaini
oder der Strategie, zu dem man zunächst griff, sind gefährliche Wr
weiser; wohl gilt auch im Kriege wie überall die Wahrheit,
gleiche Ursachen gleiche Wirkungen erzeugen, und daraus fliesst dıe
Kritiken. 379
grosse Zahl der Gesetze und Regeln, die sich um den Krieg drehen
aber diese Gesetze geben, selbst in ein strenges System gefasst, noch
nicht den Geist des Krieges; den Geist des Krieges lehrhaft und schul-
mässig zu fassen, ist vergebliche Mühe; wer ihn in Regeln schnürt,
tötet ihn; denn jede, selbst die einfachste kriegerische Situation, ist
ein Ergebnis vieler, in mannigfacher Verschlingung wirkender Ur-
sachen, welche in dieser Vereinigung selten oder nie mehr wieder-
kehren, und die Wirklichkeit ist geschäftig, diese Ursachen in den
verschiedenartigsten Verflechtungen zu zeigen; jeder Krieg begräbt
eine Regel und schafft eine neue oder längst vergessene aus dem
Schutte der Vergangenheit hervor; daher bleibt diese Theorie arm
zurück hinter der Kombinationskraft der Wirklichkeit, sie erzeugt aber
auch eine grosse Gefahr: sie giebt allgemeine Geltung dem, was nur
bedingte Berechtigung hat, verleitet zur Anwendung am unrechten
Orte und verfällt demselben Fehler, dem auch der reine Praktiker
unterliegt, welcher seine beschränkte Erfahrung zum Gesetz macht.
Mit ihrem Blute müssen die Völker diesen Irrtum bezahlen; in der
Wissenschaft aber, in welche die Kenntnis des Krieges hineinragt,
ist er der Beginn einer fortgesetzten Kette von Unklarheiten und
Verirrungen, welche im besonderen die ganze Interpretation der Alten
durchziehen und bald in völliger Hilflosigkeit gegenüber den ein-
fachsten Fragen, bald in vermessentlicher Ueberhebung über die Quellen
und handelnden Personen sich ausdrücken. Der Geist des Krieges
ruht nicht in der Regel, sondern nur in der Kriegsgeschichte; in ihr
ist er überall dort zu finden, wo ein heller Kopf die Dinge sieht,
wie sie sind, nicht wie sie scheinen, in der Taktik, in der Strategie,
in der Organisation, in der Erziehung des Mannes und des Volkes.
An diese Vorbilder lehnt sich der nach Erkenntnis ringende Geist
an, dringt ein in die Tiefen jedes einzelnen Falles, erweitert und
vervollständigt die Zahl der Fälle, lernt die Individualität des
Falles achten und entledigt sich allmählig der Regel, die vielleicht
seine ersten, noch tastenden Schritte begleiten musste, damit er
in dem Gewirre der Erscheinungen nicht allzu fehl gehe — ein
langer mühevoller Weg, aber der einzige Weg, den nicht bloss der
wandeln muss, der in der ernsten Wirklichkeit eine Rolle zu spielen
hat, sondern auch derjenige, welchem die weitaus bescheidenere Auf-
gabe zugefallen ist, den tüchtigen Feldherrn und seine Kunst zu ver-
stehen, dem unglücklichen gerecht zu werden. Es lässt sich nichts
Besseres und Richtigeres zur Würdigung des vorliegenden Buches
sagen, als dass es diesen Geist atmet.
Das Buch beginnt, durch den Schutt der Ueberlieferung sich
Bahn brechend, mit den Perserkriegen und führt die Entwicklung
380 Kritiken.
der griechischen Phalanx und ihrer Verwendung als Ergebnis 27
Ursachen und der Grundstimmung der Volksseele bas zu ihrer Hib
durch Alexander und ihrem späteren Verfall. Dasselbe gilt von der
römischen acies mit ihrer allmählich reicheren Entwic k lung und ihrem
offensiven Charakter. Es giebt nichts Anziehenderes als die Günde
zu lesen, welche zu einer ganz verschiedenen Entwicklung der tak-
tischen Formen der beiden Völker führten und den Rômern den Ueber:
gang vom Bürgerheere zum stehenden Heere und zur Weltherrschaft
bahnten. Mit vollem Rechte gibt der Verfasser der Ausgestaltung
des taktischen Körpers einen breiteren Raum; denn die Entwicklung
desselben ist das Rückgrat einer Geschichte der Kriegskunst. Ebens
ist es unzweifelhaft in der Natur der Sache gelegen, wenn T die
Erörterung der Taktik der Strategie voranstellt, während doch diese
zeitlich vorangeht und die Schlacht erst das Ergebnis der strategischen
Operationen ist; denn die Strategie ist von den im Frieden geschulten
taktischen Formen abhängig; wo über diese aber keine direkten Nach-
richten vorliegen, muss der Forscher sie auf dem Schlachtfelde ermitteln
und von da aus rückschauend seine Schlüsse für die Strategie gewinnen.
Goethe sagt an einer Stelle, dass „die Beschaffenheit der Gerichte
und Hcere die genaueste Einsicht in die Beschaffenheit irgend eines
Reiches gibt.“ Wenn dies wahr ist — und es wird kaum jemand daran
zweifeln — dann ist das vorliegende Werk, auf dessen Fortsetzung
jedermann gespannt sein darf, für die Erkenntnis der Alten ein not-
wendiger Abschluss für Schüler und — Lehrer; seine etwaigen gering-
fügigen Mängel, wie der Radikalismus in der Zahlenreduktion oder eine
hier und da allzukühn auftretende Kombination, können die frohe Genug-
thuung nicht trüben, dass es ebenso wie die gleichwürdigen, we
auch in engerem Rahmen schreitenden „Kriegsaltertümer” von Ad.
Bauer Philologie und Historik unabhängig von fremder Hilfe und
mündig macht, und diese werden es solange bleiben, als sie den obet
bezeichneten Weg wandeln.
Wr. Neustadt. Jos. Fuchs.
H. Gelzer. Die Genesis der byzantinischen Themenverfassung-
XVIII. Bd. der Abh. der philol.-histor. Classe der kgl. sächs. Ge-
sellschaft der Wissenschaften. Nr. V. Mit einer Karte. Lengt,
Teubner 1899. 4 M. 40 A.
Den verschiedenen Zusammenfassungen und Geschichtsdarstellung®?
der Entwicklung des Heerwesens fehlt bis jetzt eines der wichtigste
Elemente, die Darstellung der kulturellen Wirkungen der Heere-
einrichtungen. Wir sind nur zu leicht geneigt, vom Standpunkte
augenblicklicher wirtschaftlicher Motive diese Seite des Mitte
er 4%
Kritiken. 381
stiefmütterlich zu behandeln — eine Thatsache, die einen derartigen
Querdurchschnitt durch die Geschichtsentwicklung ebenso gerecht als
anziehend erscheinen lassen würde Es ist diese Vernachlässigung
um so merkwürdiger, als andererseits doch in unserer herkömmlichen
Geschichtschreibung bis vor kurzem die Kriege als solche einen ganz
ungebührlichen Raum einnahmen!
In der Reihe derjenigen geschichtlichen Werdegänge, die von
militärischen Einrichtungen zu Grundlagen verfassungsmässiger Or-
ganismen führen, spielen die byzantinischen Themen eine bedeutende
Rolle. Die von Diehl 1896 behandelte Frage hat nunmehr auch
Gelzer mit neuem Quellenstoff bereichert und so überraschendes
Licht verbreitet. Statt immer wieder Konstantinos Porphyrogennetos
als Hauptquelle zu benutzen, hat Gelzer die arabischen Berichte von
Ibn Hordadbeh und Kodama verwertet: das Kitäb al Masälik wa/li
Mamälik des ersteren, zwischen 840 und 845 abgefasst, schon 1865 durch
Barbier de Meynard (im Journal asiatique 1865 5ff., 227 ff., 446 ff.)
nach einer schlechten Handschrift herausgegeben und übersetzt, von
Defremery (Journ. asiatique 1866 ff., 265 ff.) auch für byzantinische
Verhältnisse als wichtig erkannt, liegt nunmehr seit 1889 in dem VI. Bande
der Bibliotheca geographorum Arabicorum von de Goeje musterhaft
herausgegeben vor. Die griechischen Sprachkenntnisse der Araber sind
zwar nicht sehr gross; aber schon de Goeje hat einige ausgezeichnete
Verbesserungen vorgenommen, die es uns ermöglichen, den Bericht gut
zu verstehen — Gelzer bringt seinerseits auch neue Aufklärungen.
Das Kitab al Harag des Kodama beigefügt, der Ausgabe des Ibn
Hordadbeh von de Goeje, schliesst sich im allgemeinen enger an Ibn
Hordadbeh an, weist jedoch wichtige Angaben über die Garnison von
Konstantinopel und die Prüsenzstärke der einzelnen Divisionen auf.
Auf Grund der altbekannten Nachrichten und dieses neu
gewonnenen Stoffes stellt sich nun die Entwicklung der Themen
folgendermassen dar.
Nicht die ganz vereinzelte Durchbrechung des Grundsatzes der
Gewaltentrennung durch Justinian in Bezug auf Aegypten, sondern
die Gründung der beiden Exarchate von Italien und Afrika — einer
Art von Militärgrenze — unter Kaiser Maurikios (582—602) hat
den Ausgangspunkt der Themenverfassung gebildet. Die erdrückende
Machtfülle der Exarchen liess die Civilbeamtenschaft verkümmern und
schliesslich aussterben. Dieselbe Not, die die Exarchate des Westens
geschaffen hatte, wohl auch deren Beispiel liess unter Kaiser Herakleios
(610— 640) 5 weitere grosse Kommandos entstehen: zu den Exarchaten
von Arabien und Afrika kommen die Kommandos der Hauptstadt
und ihrer nächsten Provinzen, das Gebiet der Mauer — te Tapgov —
382 Kritiken.
amtlich nach Ibn Hordadbeh genannt; die kleinasiatis <hen Kommanden
von Anatolien und Armenien, das Thrakische und das Flottenkommanlt
Die Hauptstadt weist als Garnison auf: 4000 Scholaner unter
dem Befehle des doufotıxog tüv oyoAöv, 4000 exculbs atores unter den
comes exc., 4000 Hikanaten unter einem Drungarios , 4000 foederst,
4000 Optimates, 4000 Numera, also 24000 Mann.
Durch die politisch-militärische Reform Leo des Jsauriers wurde
die Civilverwaltung vollständig beseitigt und dieselbe den Oberbefehls-
habern der Militärprovinzen übertragen. Die Zerschlagung der gross!
Provinzen in kleinere, wesentlich wohl aus Mistrauen gegen die Kom-
mandanten geht, schon bei Leo beginnend, unter seinen Nachfolgen
immer weiter: Opsikion wird in Opsikion, Optimaton, Paphlageus
Bukellarion zerschlagen; Anatolien in Anatolien, Thrakesion, Kapps-
dokia, Seleukeia; von Armenien wird Charsianon und Chaldia ab
getrennt. Wir finden also hier einen ähnlichen Entwicklungsgan
wie in der römischen Kaiserzeit.
Hübsch ist die Gleichstellung der Aemter mit jetzigen Stellen,
die uns erst eine richtige Einsicht gewährt. Patricius entpricht dem
Divisionskommandanten (10 000 bis 12000 Mann), der Turmarcht
dem Brigadier (5000 bis 6000 Mann), Drungarios dem Bataillon
kommandanten (1000 Mann), Komes dem Hauptmann oder Kom
pagniechef (100 bis 150 Mann); unvollkommener entsprechen Pente-
kontarchos und Dekarchos dem Lieutenant und Unteroffizier; Gë
Divisionskommandanten unterstehen 2 Turmachen, 10 Drungarier 50
Pentarchen, 750 Pentekontarchen, 1000 Unteroffiziere, 10 000 Soldaten.
Aus der Fülle der sonstigen Ergebnisse sei als hervorrag®"
gelungen hervorgehoben die Verwertung der Berichte über die
Wunder des heiligen Demetrios (Acta sanctorum m. Oct. d. 8 tom. IV.
104 ff, 162 ff.), von denen besonders die zweite Sammlung wertvolle
Nachrichten ergiebt. Die Einwanderung des Vortrabes der Avaren,
der Slaven, wird da wie eine Völkerwanderung geschildert, die
Bildung einer griechisch-slavischen Mischrasse und ihrer Konstituirun£
als Lehensstaat des arabischen Feudalreiches, die Ueberschwemmußf
auch der Inseln mit der seetüchtigen Slavenbevölkerung stellt sich
uns lebendig vor Augen; deutlich wird die heidnische Richtung des
griechischen Christentums, besonders deutlich in dem Heros Demetrios
der in Gemeinschaft mit Achilleus erscheint.
Wir dürfen auf die Fortsetzung der reiche Belehrung bringenden
Abhandlung gespannt sein, die die Reform Leos des Weisen, è
immer weiter gehende Zerschlagung der Themen und das Fortleben der
Themenverfassung bis in die Türkenherrschaft hinein darstellen win.
Rom. Rudolf von Scala.
u EN
+ H
Kritiken. 383
Das Deutsche Volkstum. Unter Mitarbeit von Dr. Hans Helmolt,
Prof. Dr. Alfred Kirchhoff, Prof. Dr. H. A. Köstlin, Landrichter
Dr. Adolf Lobe, Prof. Dr. Eugen Mogk, Prof. Dr. Karl Sell,
Prof. Dr. Henry Thode, Prof. Dr. Oskar Weise, Prof. Dr. Wych-
gram herausgegeben von Dr. Hans Meyer. Mit 30 Tafeln in
Farbendruck, Holzschnitt und Kupferätzung. Leipzig und Wien.
Bibliographisches Institut. 1899. VI u. 679 S. gr. 8°.
Im Jahre 1809 stellte Jahn in einer Voranzeige für sein 1810
erschienenes Buch: „Deutsches Volkstum“ die Frage: „Welcher
Deutsche sollte nicht ein vollendetes Werk über die
Deutschheit wünschen? das niedergelegt werden könnte vor dem
Thron und der Volksversammlung, auf dem Altar und dem Lehrstuhl,
im häuslichen Zimmer und im Feldlager; was gelesen würde, so weit
deutsche Sprache reicht und überall, wo Deutschland als kein ver-
gessenes Unding gilt?“ Jahns Gedanke, ein solches Buch heraus-
zugeben, war damals so kühn, dass seine Freunde ihm rieten, einen
dummen Verleger zu suchen, denn ein kluger werde das „Deutsche
Volkstum“ nicht drucken. Nichts könnte den Wandel der Zeiten
besser beleuchten als der Vergleich der Umstände, unter denen Jahn
sein Volkstum herausgab, und jener, unter denen Hans Meyer im
Verein mit gelehrten Männern ein Werk mit gleicher Ueberschrift
der deutschen Leserwelt darreicht. Mit einer Kühnheit ohne Gleichen
schuf Jahn sich Alles, was er für das Buch brauchte, neu. Selbst
das Wort „Volkstum“ musste er erst schaffen. Jahn wollte eine
Volkstumskunde vorbereiten, aus der später eine „Völkerweltslehre“
hervorgehen könne. „Nicht als Begründer dieser Wissenschaften, nur
als Hinweiser wage ich aufzutreten, nicht als Besitznehmer einer
neuen Entdeckung, nur als Eröffner einer Aussicht auf dieselbe“,
schrieb er in der oben erwähnten Voranzeige. Viele von den
Wünschen und Forderungen, die in seinem „Volkstum“ enthalten
waren, sind längst erfüllt, z. B. die Sammlung der deutschen
Märchen und Sagen, ein deutsches Wörterbuch, ein deutsches Namen-
büchlein, ein deutscher Staat unter Preussens Führung und anderes
mehr. Nur eine deutsche Volkstumskunde hat lange auf sich warten
lassen, wenngleich Bausteine dazu bereits seit Jahrzehnten von allen
Seiten zusammengeschleppt worden sind. Drei Menschenalter sind
vergangen, ehe einer an diese Aufgabe herangetreten ist.
Auch Meyer bezeichnet sein Buch nur als einen ersten Versuch.
Dieser ist aber im grossen und ganzen als gelungen anzusehen, und
ohne Zweifel wird er deren mehrere im Gefolge haben. Es ist
freilich beim Zusammenwirken so vieler Mitarbeiter nahezu unmöglich
gewesen, ein Werk aus einem Gusse hervorzubringen, und der Ein-
384 Kritiken.
druck wird nie ganz verwischt werden können, dass das Buch eine
Sammlung von mehr oder weniger guten Abhandlungen ist. Die
einzelnen Verfasser bleiben zwar im Rahmen der Gesamtauffassung,
aber selbst ihre Gesinnung ist eine nicht ganz übereinstimmende, ins-
besondere dort, wo es sich um Fragen deutscher Zukunft und des
Deutschtums handelt, das ausserhalb des deutschen Reiches lebt und
webt. Diese Widersprüche wären zu vermeiden gewesen, wenn von
Anfang an und auch vom Herausgeber der Unterschied zwischen
deutschem Reich und Deutschland festgehalten worden wäre. Unter
Deutschland aber haben wir kein politisches Ganze, sondern das ge
samte deutsche, mitteleuropäische, zusammenhängende Sprachgebiet zu
verstehen.
Aus der Feder Hans Meyers selbst stammt der einleitende Ab-
schnitt „Das deutsche Volkstum“, der sich in seinem ersten Teil
mit der leiblichen, im zweiten mit der geistig-sittlichen Eigenart des
deutschen Menschen beschäftigt. Davon verdient besonders der
letztere, wohl das Erschöpfendste und Beste, was über diesen Gegen-
stand geschrieben worden ist, unsere Anerkennung, zumal angesichts
der vielen Unwigbarkeiten, die der Darstellung hier Schwierigkeiten
verursachen. Die Betrachtung hält sich durchaus frei von Einseitig-
keit und Ueberschwänglichkeit, und es berührt auch nur etwas Bei-
läufiges und Nebensächliches, wenn wir der S. 14 ausgesprochene
Meinung, dass der alte Germane seine Götter nicht in Bilder ver-
körpert und ihnen keine Tempel erbaut habe, weil er es verschmähte
das Göttliche, das in seiner fühlenden Seele lebte, in sinnliche An-
schauung überzuführen, unsere Zustimmung versagen müssen. Das
nur das künstlerische Unvermögen jene Zurückhaltung erklärt — die
ihn immer noch zu den „wilden“ Völkern in scharfen Gegensatz bringt,
die sich’s an den fratzenhaftesten Fetischen genügen lassen —, ergiebt
sich schon daraus, dass uns in der letzten Zeit des Heidentums in
dem Masse, als die Kunstentwickelung vorgeschritten war, auch bei
den Germanen mehr und mehr Tempel und Götterbilder unterkommet.
Was die der körperlichen Seite des deutschen Menschen gewid-
meten Ausführungen betrifft, ist es gewiss zu billigen, wenn sich
Hans Meyer, ohne sich um die bisher ja so gut wie ergebnislos ab
schliessenden Untersuchungen und Messungen der Kraniologen viel
zu kümmern, an die ohne weiteres in die Augen fallenden Eigen
tümlichkeiten der körperlichen Erscheinung hält. Was als deutsches
Gesicht zu gelten hat, darin fallen ja die Urteile wohl auch ziemlich
zusammen, so schwer es oft halten wird, zu beschreiben und D
Worten zu sagen, worauf diese Urteile sich gründen. Die Art aber,
wie Meyer diesen deutschen Typus über das deutsche Sprachgebiei
wer:
Kritiken. 385
sich verteilen lässt, ist schon, wenigstens so weit es sich um Süd-
deutschland handelt, recht bedenklich; und die historische Begründung
dieser angeblichen Verteilung entschieden irrtümlich. So wird das
Vorwalten des germanischen Typus in Alt-Oesterreich, Ost-Bayern,
Tirol und namentlich Steiermark, kurz, im ganzen Südosten Deutsch-
lands daraus erklärt, dass hier schon lange vor der grossen Völker-
wanderung Germanen gesessen haben. „Die römischen Provinzen“,
heisst es, „die hier nordwärts bis über die Donau ausgedehnt worden
waren, wurden in friedlichem Vorschub allmählich von den Germanen
besiedelt, die Goten verstärkten noch auf ihren Durchwanderungen
dieser Länder das germanische Element, und als das römische Reich
zerfiel, war dieses Südostviertel schon ohne grosse Kämpfe deutsch
geworden.“ Aber worauf gründen sich diese Behauptungen? Die
Bevölkerung der in Betracht kommenden römischen Provinzen war
doch eine ganz oder bis auf einen Bruchteil romanisierte keltische,
von deren Gesamtcharakter vereinzelte im Romanentum sich verlierende,
gewiss nicht umfangreiche Ansiedelungen von germanischen Ab-
teilungen während der Römerzeit nichts ändern konnten. Hier
hängen bleibende gotische Volksreste sind aber weder bezeugt noch
wahrscheinlich. Alles Deutschtum in diesen Ländern geht vielmehr
erst von den Baioaren aus, die zunächst den westlichen Teil ihrer
heutigen Stammsitze den Romanen, dann den östlichen, durch frän-
kischen Zuzug verstärkt, den ihrerseits über früher romanischen Boden
vorgedrungenen Slaven abnahmen, darunter auch die vor dem Ein-
setzen dieser bairischen Einwanderung in ihrem ganzen Umfange
slavische, wenn auch spärlich besiedelte, und zur Zeit des Zerfalls
des Römerreiches noch ganz kelto-romanische Steiermark. Das breit-
gesichtige Mischungselement im deutschen Südwestgebiet, das be-
sonders stark in Württemberg und vor Allem in der Schweiz hervor-
treten soll, wird im Gegensatz zum nordöstlichen slavischen als kel-
tisches bezeichnet. Aber die Kelten werden uns von allen alten
Gewährsmännern gerade so geschildert wie die Germanen, und die
den gallischen Grabfeldern der unmittelbar vorrömischen La-tene-Zeit
entstammenden Schädel lassen ebenfalls ein nicht breitgesichtiges
Volk erkennen. Auf der beigegebenen Karte der Verbreitung der
Deutschen in Mitteleuropa ist von keltischer Beimischung im Süd-
westen und daneben von romanischer im Süden die Rede. Aber wie
soll man zwischen der einen und der anderen scheiden können, wo
es sich da und dort wesentlich nur um romanisierte Kelten handelt?
Wenn die Tschechen S. 5 zu den Südslaven gerechnet werden, ge-
schieht dies auf Grund einer neuen Einteilung der Slaven nach dem
Mass grösserer oder geringerer Blondheit, aber unter anderen Gesichts-
386 Kritiken.
punkten betrachtet sind die Tschechen Nordslaven und gelten nicht
nur sonst allgemein, sondern gelegentlich S. 57 auch im selben Buche
als solche.
Die Abhandlung Kirchhoffs über „Die deutschen Land-
schaften und Stämme“ enthält manches Gute und Beachtenswerte,
fordert aber daneben mehr als die Beiträge der anderen Mitarbeiter
zu Widerspruch heraus, schon wegen der vielfachen Ueberschätzungen
des Einflusses der Landschaft auf ihre Bewohner.
Die auf Seite 46 berührte Uebereinstimmung des Rätoromanischen
mit dem Schweizerdeutschen im Wandel von E „in ein hart aus
tiefer Kehle gestossenes“ ch könnte, wenn sie bestände, doch nur aus
der Nachbarschaft, das heisst aus Uebertragung von dem einen in
das andere Sprachgebiet durch die Vermittelung der Zweisprachigen,
nicht aber aus dem Einfluss der Hochgebirgsnatur erklärt werden
Hat doch das Germanische seinerzeit in der norddeutschen Tiefebene
altes indogermanisches E zu ch (und weiter dann zu h) verschoben.
Aber die Uebereinstimmung von schweizerdeutsch chind und "io
romanisch chasa ist in Wahrheit nur eine solche der Schreibung.
Der romanische Laut ist ein ganz anderer und zwar ein palataler
bis in den fsch- und sch-Laut hinüberspielender. Ihn mit dem ale
mannischen Laute zusammenzubringen ist gerade so verkehrt, als es
wäre, den Wandel von lat. campus zu franz. champ und den von
voralthochdeutsch kald zu althochdeutsch chalt des gleichen Zeichens
ch halber als eine zusammenhängende Erscheinung zu betrachten.
Dass der „Alpenschutz“ manches Altertümliche in der Sprache uns er-
halten hat, ist allerdings richtig; aber als auf ein Beispiel hierfür
durfte sich der Verfasser nicht auf die grössere Aehnlichkeit von
tirolisch Feuchte (eigentlich Feicht'n) und griech. æeuxn gegenüber
dem schon weiter abstehenden fichte berufen, denn Feuchte, althoch-
deutsch fiuhta (aus *feuhtjön) ist nicht genau dasselbe Wort wie
Fichte, ahd. fiohta (aus *feuhtén) und würde auch im Schriftdeutschen
Feuchte lauten.
Damit sind wir schon auf dem Gebiet des Sprachlichen und
zumal Mundartlichen angelangt, das ja mit einem Gegenstand wie
dem hier behandelten durch hundert Fäden verknüpft ist. Wie leicht
sich der vergreift, der sie aufgreifen will, haben wir öfter schon er"
fahren, und das zeigt sich auch hier. Für die oberösterreichische
Moiesstubn statt Moastubn „Meierstube“ S. 58 möchten wir zwa
am liebsten einen Schreib- oder Druckfehler verantwortlich machen,
aber was soll man dazu sagen, wenn ihrem Eigner S. 59 als Antwort
auf die Frage, ob seine Hühner bald in die Stadt zum Verku
kämen, die Worte in den Mund gelegt werden: „Warum soll ich gë
Kritiken. 387
zur Stadt verkaufe? Ich kann sie ja selber esse, ’s isch besser &so!"
Das ist vielleicht schwäbisch oder sonst etwas, nur alles eher als
oberôsterreichisch. Wenn es S. 59 heisst: „Das Vienna oder Vienne
der Romanen giebt den vokalischen Laut des Stadtnamens, wie ihn
jeder echte „Wiäner“ (oder „Weaner‘) hören lässt, genauer wieder als
das hochdeutsche „Win“, bei dem wir arglos so thun, als sei das
in der Schrift noch treu erhaltene e ein deutsches Dehnungszeichen“,
so ist auch das nicht ohne Einschränkung richtig, freilich aber ein im
Deutschen Reiche sehr verbreiteter Irrtum. Allerdings ist die Sprache
der Wiener in allen Gesellschaftsklassen mehr oder weniger stark von
der Mundart beeinflusst, aber die Formen Wean und Weaner gehören
nur mehr den untersten, zum grossen Teil aus Grossstadtpöbel be-
stehenden Schichten an, während sie auf dem Lande allerdings all-
gemein üblich sind. „Wiäner“ aber giebt es überhaupt nicht. S. 55
wird ,Geselchtes“ als gesalzenes Schweinefleisch erklärt, während es
doch allgemein die Bedeutung Rauchfleisch hat, die freilich dem auf
romanische Quelle zurückgehenden Worte, dem eine Ableitung von sal
zu Grunde liegt, nicht seinem ältesten Wortsinne nach zukommt. Der
Name Kästenbaum für Edelkastanie ist nicht nur oberrheinisch (S. 71),
sondern unter anderem auch gemeinbairisch. Das in der Bezeichnung
Rebretter für Totenbretter steckende ahd. Arco, got. hraiw „Leichnam“
kann mit griech. kreas und aind. kravis „rohes Fleisch“, das ja auch
in der Bedeutung — ausser für Kannibalen — recht weit davon
abliegt, nicht urverwandt sein, wie Kirchhoff S. 57 noch glaubt, wenn
nicht ein germanisches Lautgesetz durchbrochen werden soll; vielmehr
gehört jenes griechische und indische Wort zu unserem roh, germ.
*hrawa-, *hrewa-. Und auf welche Quellen gründet sich die Angabe
S. 44, dass die Alpen im Mittelalter „der lombardische Birg“ ge-
heissen haben? Sie bedarf inhaltlich ganz gewiss einer Einschränkung;
auch ist lombardisch eine ganz junge Wortform und birg könnte nur
synkopiert aus mhd. gebirge und Neutrum sein. 8.63 wird die Um-
gebung von Eger irrtümlich Franken statt Baiern zugeschrieben.
Einwände sind auch dort fast immer zu machen, wo Kirchhoff
die germanische oder vorgermanische Grundlage im deutschen Volks-
bestande sucht und überhaupt germanische Dinge berührt, und man
kann zu seiner Entschuldigung nur sagen, dass es meist landläufige
Irrtümer sind, die er teilt. Das gilt z. B. von seiner Annahme, dass
die alten Germanen Einzelsiedlung vorzogen, während doch im Gegen-
teil Dorfsiedlung bei ihnen das gewöhnliche gewesen sein muss. Für
Zurückführung süddeutscher Schwarzhaarigkeit auf keltisches Blut
(S. 74) könnte er sich sogar auf wiederholte Aeusserungen Virchows
berufen; aber nach dem einstimmigen Zeugnisse der Alten waren die
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as ns |. on + perap
-— Lo
388 Kritiken.
Kelten selbst blond. S. 83 werden die Sugambrer als Kern de
Frankenverbandes, S. 86 die Marsen und Brukterer als Kernstämme
der westlichen Niedersachsen bezeichnet; aber gerade die beiden leu-
teren Stämme sind in den Franken aufgegangen, während die Sw
gambrer mit ihrer Verpflanzung auf die linke Rheinseite dur?
Tiberius als selbständige Völkerschaft zu bestehen aufgehört haben
und nur ihre längst romanisierten Reste zwischen der unteren Maas
und dem Rhein mit den Franken in Verbindung getreten sein können
Die Bemerkung (S. 87) über das Wesergebirgsland: „An die zwei
tausend Jahre bereits wohnen hier echte Sachsen und zwar die auf
ihr Schwert (cheru, altsächsisch heru) getauften Cherusker“ ist awb
abgesehen von der falschen Etymologie des Namens Cherusci w-
zutreffend, weil die Cherusker keine Sachsen waren, und diese in den
ersten zwei Jahrhunderten unserer Zeitrechnung die Elbe, auf dert
Nordufer im Holsteinischen sie ursprünglich sassen, noch nicht über
schritten hatten. Ob man auf den Osning wirklich „irrtümlich
S. 87 den Namen des Teutoburger Waldes übertragen hat, ist du
noch zu sehr umstritten, um es bestimmt behaupten zu dürfen; eher
hätte zum Namen Sudeten (S. 99) die Bemerkung gemacht werde
können, dass er eigentlich dem Erzgebirge zukommt. Dass Nürnberg,
wie S. 77 behauptet wird, auf ursprünglich wendischem Boden stebt
ist sehr zu bezweifeln und müsste erst bewiesen werden. Kaum
haben die auch weiter nördlich niemals dicht siedelnden „Radanzwinder'
jemals an der Regnitz und ihren Zuflüssen so weit nach Süden
hinaufgereicht. Die Namen Rednitz, Regnitz und Pegnitz, älter
Radantia, Bagantia, sind nicht slavisch, wie vielfach (übrigens nicht
etwa auch von Kirchhoff) geglaubt wird, sondern keltisch.
Wie wir schon eine Ueberschätzung der landschaftlichen Einflüs®
auf die Bevölkerung beobachten konnten, so sind bei Kirchhoff aud
die politischen Grenzen in ihrer Bedeutung überschätzt und allzuser
mit der Natur des Bodens in Zusammenhang gebracht. Dass Böhmen
und Mähren einem alpinen Staat angegliedert ist, und nicht einem
norddeutschen, hat doch in anderen Umständen seinen Grund, als in
dem ungestörten Zusammenhang des mährischen Marchlandes mit
Niederösterreich, mit dem man auch nicht, wie er es S. 60 thut, de
starken Anteil der Tschechen an der Bewohnerschaft Wiens — neben
dem S. 60 irrtümlich auch von einem, thatsächlich nicht vorhandenen,
madjarischen Zuschlag die Rede ist — in Zusammenhang ug
darf. Denn von einem solchen Anteil ist noch im vorigen Jahr
hundert gar nichts zu bemerken und auch in diesem erst seit dem
grossstädtischen Aufschwung Wiens mit einem Bedarf an Proletanat
und an kleinen Meistern minder angesehener Handwerksbetriebe, der
- Kritiken. | 389
von deutscher Seite gar nicht gedeckt werden konnte. Besonders
stark angeschwollen ist dieser tschechische Zufluss seit dem Bau der
Kaiser Franz-Josefs Bahn, die Wien unmittelbar mit Böhmen ver-
bindet. Von einer natürlichen Abgrenzung der Schweiz oder Oester-
reichs gegen „Deutschland“ (sage: Deutsches Reich) kann schon gar
nicht die Rede sein. Dass einmal bestehende politische Grenzen, so
zufällig sie entstanden sein mögen, auch für das Volkstum von
grosser Bedeutung werden können, wie denn selbst die Mundarten
später oft in die politischen Gefüge hineinwachsen, soll nicht geleugnet
werden. Zu dem, was die deutschen Schweizer in ihrer Sonder-
entwicklung begünstigt und von den Schwaben getrennt hat, wird
man es aber nicht rechnen dürfen, dass diese, wie es S 54 heisst,
„nicht mit den Schweizer Welschen gegen Karl den Kühnen und
seine Ritterschaft gekämpft“ haben; denn zu jener Zeit war ja die
Eidgenossenschaft noch ein rein deutscher Staat und ihre Siege über
die Burgunden waren Siege der Deutschen über die Welschen und
wurden als solche von den Schweizern selbst gefeiert. — S. 49 sollte
neben den Schweizer „Schwingen“ das tirolisch-salzburgische „Rankeln‘“
nicht übergangen werden.
In Oskar Weises Abhandlung über „Die deutsche Sprache“
fällt eine ganze Reihe unrichtiger Worterklärungen auf, die freilich
nicht vom Verfasser selbst herrühren, sondern von ihm auf Treu
und Glauben aufgenommen sind. Siglinde ist nicht „die Sieges-
schlange“, denn mhd. lint und anord. linnr „Schlange“ eignet sich
schon als Masculinum nicht zur Bildung von Frauennamen; ausser-
dem entspricht es in seiner Form nicht einmal genau den Namen
auf lind, die ein alter jo-Stamm (got. *lin]i, *lin/j6s) sind und auch
im Auslaut sich völlig decken mit dem Eigenschaftsworte lind, an
das wir uns daher bei ihrer Erklärung zu halten haben. Von Völker-
schaftsnamen werden H 236 die der Franken, Sachsen, Cherusker
und Langobarden aus Waffenbezeichnungen hergeleitet. Aber nur in
dem der Sachsen steckt wirklich eine solche, das germanische salıs
„Schlachtmesser“. Wenn es S. 236 heisst: „ein Zusammentreffen wird
dem Germanen zum Treffen“, so ist dabei der Weg der Bedeutungs-
entwicklung kaum richtig angegeben; vielmehr ist Treffen soviel als
„Schlacht“: vgl. anord. drepa „treffen, stossen, schlagen, erschlagen,
töten“. Auch kriegen (S. 237) heisst nicht durch „Krieg (in unserem
Sinne) bekommen“; bedeutet doch mhd. kriec auch noch „Anstrengung,
Streben nach etwas“, nicht nur „Widerstreben, Wortstreit, Kampf“.
Der Rädelsführer ist nicht ursprünglich der Führer eines Heerhaufens,
sondern eines Tanzreihens, wie auch das englische ringleader etwas
ähnliches ausdrückt: vgl. Kluge Et. Wb.; auch slav. kolo „Rad“ ist
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 27
390 Kritiken.
Bezeichnung eines Tanzes. Dass seufzen mit saufen etymologisch
zusammenhängt, hat doch mit der Trinklust der Deutschen nichts zu
thun (S. 246), zumal sich beide Worte in einer älteren Bedeutung
„Atem oder Flüssigkeit einziehen“ vereinigen. Auch schluchzen, das
mit schlucken zusammenhängt, hat ja nichts mit Esslust zu schafen.
Masslieb (S. 240) kann doch schon seinen Lauten nach unmöglich
„die Matte liebend“ bedeuten. In Ehe dürfte man selbst dann nicht
einen Wortsinn „ewiger Bund“ (S. 243) suchen, wenn ewig und
ahd. ëng (das zunächst „Recht, Gesetz, gesetzlicher Vertrag“ bedeutet!
wirklich verwandt wären, was kaum der Fall ist, da ersteres zu
griech. alwv, lat. aevum, letzteres zu lat. aequus gehört. Katzeneller-
bogen ist nicht eine volksetymologische Umdeutung von Catimelibocus
(S. 241), sondern dies nur eine gelehrte Verballhornung des deutschen
Namens.
Auch sonst ist Etliches auszustellen. Wenn es S. 252 heist:
„Turnier, Jagd und Tanz fanden von Westen her in Deutschland
Eingang“, so ist das doch nur von gewissen Arten der Jagd und
des Tanzes richtig, und mehr will gewiss auch Weise nicht behaupten.
S. 242 beruft sich der Verfasser auf einen Runenspruch des Inhalts,
dass „Wodan mit teurem Lohne Treue vergelte“; diese Erklärung
der Inschrift, um die es sich handelt, stammt von Dietrich; dabei it
aber, wie längst feststeht, ausser Wodan nicht eines ihrer Wort
richtig gedeutet, ja auch nur richtig gelesen. Und wenn S. ?3
gesagt wird, dass seit 1572 fast neunzig Fremdwörterbücher gezählt
würden, und S. 258, dass seit 1572 über hundert veröffentlicht
worden seien, so ist das ein offener Widerspruch.
Mit solchen Hinweisen auf kleine Mängel soll übrigens nieht
eine im Ganzen tüchtige Arbeit herabgesetzt, vielmehr sollen damit
vor Allem Winke gegeben werden, wo gelegentlich einer Neuauflage
Aenderungen geboten sind. Im Falle einer Umarbeitung könnte
auch die Sprachgeschichte nach mancher Richtung ausführlicher be-
Sprochen werden. So verdiente doch die erste Lautverschiebunf.
durch die sich die Kluft zwischen dem Germanischen und den ver
wandten Nachbarsprachen erst weit geöffnet hat, der Erwähnung:
ebenso wäre neben den besprochenen römischen Beziehungen, (Bi
denen auch die grosse Gruppe von Lehnworten aus dem Bereich des
Maurer- und Steinmetzhandwerkes nicht übergangen werden sollte,
der älteren keltischen zu gedenken. Der germanische Stammaczent
und die fortschreitende Schwächung der Endungsvokale sollten nicht
nur nebeneinander, sondern als zusammenhängende Erscheinungen be-
handelt werden. Ferner verdienten die Zuflüsse, die der Schrift-
sprache aus der Sprache verschiedener Verkehrskreise zugekommél
Kritiken. 391
sind, eingehende Würdigung, so vor Allem die Studentensprache, und
auch über die Wiederbelebung altgermanischer Worte wie Halle, Harm,
Hort, Minne wären ein paar Bemerkungen am Platze. Herders Urteil
über die Sprache von Klopstocks Oden (S. 239) wird manchem Leser
überschwenglich und unzutreffend erscheinen; thatsächlich ist es ver-
altet wie jene Oden selbst und sollte nicht abgedruckt werden, ohne
jede Ausführung über die gewaltige Fortentwicklung unserer Sprache
an Bildungs- und Ausdrucksfähigkeit seit den Tagen der älteren
Klassiker, die allerdings selbst für diese Entwicklung in ernstem
Ringen ihr Bestes gethan haben. Neben dem Vielen, was sonst über
die Fremdwörtersucht und Sprachmengerei gesagt wird, wären auch
ein paar Worte über die jetzt so um sich greifende Engländerei ge-
wiss berechtigt.
Eugen Mogk schreibt über „Die deutschen Sitten und
Bräuche“ und „Die altdeutsche heidnische Religion“, also
über Gegenstände, mit denen er wie kaum einer vertraut ist und
mit denen sich zu beschäftigen ihn wohl auch ein Herzenszug drängt,
ohne dass er es zeigt und ohne dass dadurch jemals sein wissen-
schaftliches Urteil getrübt wird.
Einige sachliche Bedenken knüpfen sich an Nebendinge. So
wird man die Einführung der Erbse durch die Römer (S. 268) kaum
mit Bestimmtheit behaupten dürfen, da Erbse kein Lehnwort aus
dem Lateinischen ist. Und gewiss ist der Apfel nicht erst durch die
Römer in Deutschland bekannt geworden, wenn sie auch sicherlich
bessere Sorten dahingebracht haben; denn das Wort Apfel hat schon
vor der ersten Lautverschiebung dem germanischen Sprachschatze ange-
hört und sogar schon in den Schweizer und oberösterreichischen
Pfahlbauten der Steinzeit hat sich diese Frucht gefunden. S. 303
ist mundartliches Küdel durch „Kutte“ verdeutscht, das doch keine
geläufige Bezeichnung des Frauenrockes ist.
Uebrigens hätten wir in diesem Abschnitte gern eine ausführ-
lichere Behandlung des Stoffes gesehen, besonders seitens eines Ge-
lehrten, der aus dem Vollen zu schöpfen im Stande ist. Und das
gilt noch mehr in Bezug auf die Behandlung der deutschen Mytho-
logie. Hier hat Mogk vielleicht allzuängstlich vermieden, vom deut-
schen auf nordisches Gebiet überzugreifen. Es wäre vielleicht besser
gewesen, dieses ganz mit einzubeziehen und nur den Vorbehalt zu
machen, dass wir vielfach nicht wüssten, was unter dem in nordi-
schen Quellen Ueberlieferten schon gemeingermanisch war oder aus
Deutschland herübergenommen, und was nordische Sonderentwicklung
ist. Diese aber wird wohl auch von Nicht-Buggeanern vielfach über-
schätzt. Ist nicht auch Mogks Annahme (S. 326), dass die Walhall-
21°
392 Kritiken.
vorstellung nur nordisch und nicht auch deutsch sei. ein mit Bit:
sicht auf unsere Unkenntnis über das deutsche Heidenram sebr be
denklicher Schluss er silentio der deutschen Quellen?
Es ist natürlich Mogk weniger darum zu thun, eine Tebersitt
über die deutsche Mythologie zu geben, als darum, das Besondere.
Eigenartige an ihr hervorzuheben. Aber auch das hätte in ausge
dehnterem Masse und gelegentlich eindringlicher geschehen können,
- als es der Fall ist. So wird der religiösen Umwälzung, durch die
der alte indogermanische dem Zeus und Jupiter entsprechende Haup
und Himmelsgott zu Gunsten des Windgottes Wodan zurücktntt
nicht nachdrücklich genug gedacht. Ist letzterer deshalb emp
gestiegen, weil man ihn für die Weltseele nahm. wie auch sonst be
wegte Luft und Geist gleichgesetzt werden, und er früher schon d
Führer des Seelenzuges, als wuyomouxos, galt? Dann lägen be
Spuren einer philosophischen Beeinflussung und Umbildung der ältere!
sinnlicheren Naturreligon vor. Freilicb handelt es sich de
nicht um etwas nur den Germanen Eigentümliches, denn desch
Entwicklung lässt sich auch bei den Kelten und einem Täl
der Thraker beobachten, und vielleicht geht sie gerade "7
diesen aus, deren Neigung zu religiöser Spekulation auch sont fl
Tage tritt. Zu dem, was an der — wir sagen absichtlich al
deutschen — germanischen Mythologie noch auffällt, gehört €
starker Trieb zu individualisieren. Dieser macht sich nicht nur U
der höheren Mythologie bemerkbar; auch aus den in Schaaren leber
den Schöpfungen mythologischer Phantasie heben sich immer einzeln i
mit scharf ausgeprägter Persönlichkeit heraus. Das hängt allerdir#
auch noch mit einer anderen Erscheinung zusammen, aber wieder
mit einer für die Germanen charakteristischen, damit nämlich, das
diese ihrer staatenbildenden Kraft, die sie im Leben bethă tige! sut
auf die Glaubenswelt Einfluss gewähren. So treten uns nicht BU
die Götter, sondern auch Riesen, Zwerge, elbische Geister SO) pad
Art der germanischen Völkerschaften in festen Verbänden entgeg”"
und überall erheben sich wie bei jenen aus der grossen Meg
Fürsten und Führer. Auch das wäre zu untersuchen, ob nicht der
Ehe in der germanischen Mythologie eine viel grössere Rolle g
kommt als bei den Griechen z. B. Als etwas Eigentümlieh® a
im Volkscharakter Wurzelndes erscheint uns auch das yertrultk
und gemütliche Verhältnis, in das sich der Germane so vielfach n
den Vertretern der Naturgewalten und sonstigen mytbol%® sehen
Wesen setzt.
Dr. Helmolt behandelt „Die deutche Geschichte“.
Ansicht reizt auch bei ihm zum Widerspruch z. B. der Satz
Manch
g, 125:
Kritiken. 393
„Iren und Glauben kann man von Völkern niedriger Kultur nicht
verlangen“ oder „Ehe nicht ein Volk zur Nation im höheren Sinne
geworden ist, kann es nur ein Volkstum haben, dem nationale Züge
fehlen: die allgemein menschlichen Züge müssen überwiegen“. Hier
zeigt sich wieder, wie jeder Mitarbeiter unter Nation und Nationali-
tät etwas besonderes meint. Was unter Nation im höheren Sinne
verstanden werden soll, ist überhaupt schwer erfindlich. Eine ähn-
lich verschwommene Anschauung liegt S. 173 dem Satze zu Grunde, e
der sehr merkwürdig anmutet: „Die Schweiz, die vor 1798 eigent-
lich kaum eine Nation war, hat lange Jahrhunderte unbestritten
als Anhängsel Deutschlands gegolten“. Ist die Schweiz seit 1798
etwa eine Nation? S. 126 heisst es: „Es giebt keine Norddeutsch-
heit und Süddeutschheit, sondern eine einzige Deutschheit*. Während
ein ganzer Abschnitt dem Unterschied der Stämme gewidmet ist,
wird nun plötzlich geleugnet, dass es besondere süd- und norddeutsche
Eigenschaften giebt. Auch der beste Deutsche kann daran kaum
zweifeln, dass es besondere norddeutsche Eigenschaften giebt, wie es
eine norddeutsche Umgangssprache der Gebildeten giebt.
In der Darstellung der Einigung der deutschen Stämme, die
unter Ausschluss der Oesterreicher 1870 erfolgte, finden wir, dass
die Vorkämpfer, die natürlich nur mit der Feder und Rede wirken
konnten, zu schlecht wegkommen. Es ist heute eine Anbetung des Er-
folges üblich geworden und eine gewisse Verachtung gegenüber den
Träumern, den Stürmern und Drängern, ohne deren Vorarbeit aber
auch Bismarck sein Werk nicht hätte vollbringen können.
Der Abschnitt über deutsche Geschichte schliesst mit einer Wür-
digung Bismarcks und der Gründung des deutschen Reiches ab, eines
Ereignisses, das nun nahezu ein Menschenalter hinter uns liegt.
Alles auf Gegenwart und Zukunft bezügliche ist ängstlich vermieden.
Ist Jahn in seinem Buche der Zeit um einige Menschenalter voraus-
geeilt, so ist das vorliegende Werk in der geschichtlichen Betrach-
tung um ein Menschenalter zurückgeblieben. Hier klafft eine grosse
Lücke. Hat die Volksseele seit der Reichsgründung geschlafen ?
Ringen sich nicht neue Ideale empor? Ist der Kampf der Deutsch-
österreicher um ihre Eigenart ausführlicher Betrachtung unwert?
Giebt es heute nicht auch Stürmer und Dränger, die einer grösseren
deutschen Zukunft vorarbeiten? Das Auftauchen einer niederlän-
dischen Bewegung, die dahin zielt, engeren Anschluss an das deutsche
Reich zu suchen, ist doch gewiss ein beachtungswertes Zeichen,
zumal wenn Männer wie der Dichter Pol de Mont daran arbeiten, die
Beziehungen zwischen Niederdeutschen und Hochdeutschen zu ver-
tiefen und zu vervielfachen.
394 Kritiken.
Ebensowenig wie diese Frage ist jene nach der Entwicklung der
gesellschaftlichen Schichtung berührt und damit der wichtigste Teil
der deutschen Gesamtentwicklung gar nicht betrachtet worden. Die
durch Gobinau gegebenen Anregungen für rassengeschichtliche Be-
trachtung, mögen sie auch noch so sehr im Einzelnen durch die
neuere Wissenschaft überholt sein, hätten in einem Buche über deut
sches Volkstum Beachtung finden müssen; und wenn über Sitten
geschichte nicht eine besondere Abhandlung möglich war, so war D
der allgemeinen Geschichte der geeignete Platz.
Professor Karl Sell behandelt im 7. Abschnitt „Das deutsche
Christentum“ in so vollendeter Weise, dass jeder deutschgesinnte
Leser seine Freude daran haben wird. Mit weiser Vertiefung und
gerechtem Wohlwollen wird hervorgehoben, was im deutschen Katho-
lizismus an deutschem Gehalte steckt, was der Protestantismus für
das Deutschtum geleistet hat, und endlich lässt der Verfasser aud
der deutschen konfessionslosen Religiosität volle Gerechtigkeit wider
fahren, der Religiosität Goethes, Wagners. An Feinheit, Freiheit und
Tiefe der Auffassung des über die Schranken des Einzelbekenntnisés
hinausgewachsenen Christen erinnert dieser Abschnitt an das Buch
Wilhelm Jordans über das Christentum. Vielleicht wäre es arge
bracht gewesen, auch hier neben der inneren Entwicklung der deut
schen Religion noch deren Einwirkung auf die verschiedenen dent-
schen Stämme zu betrachten und den Uebergang der politischer
Gewalt von den katholischen Habsburgern an die evangelischer
Hohenzollern ins rechte Licht zu setzen. Es unterliegt wohl keinen
Zweifel, dass die evangelischen Teile des deutschen Volkes den kathe
lischen an Einfluss, Gesittung und Wohlstand vorausgeeilt sind, uni
es ist kein Zufall, dass sie dem deutschen Volke seine Klassiker ge
schenkt haben und an der Entwicklung der Kunst und Wissenschaft
einen unverhältnismässig grossen Anteil nehmen. Den Ursachen
dieser Erscheinung nachzuforschen und sie aufzudecken hätte sehr gut
in den Rahmen dieser Abhandlung gepasst.
Landrichter Dr. Lobe behandelt „Das deutsche Recht“. Di
Treue wird als echt deutscher Zug und als wesentlicher Inhalt der
deutschen Rechtseinrichtungen aufgewiesen. Dass im neueren und
neuesten deutschen Recht ein genossenschaftlicher, gesellschaftlicher
Zug stark hervortritt, eine Parteinahme zu Gunsten des wirtschaftlich
Schwachen ist glücklich durchgeführt. Die Hochschätzung der eh"
lichen Arbeit, die in älteren Zeitläuften so derb zum Ausdruck kam
dass sie Rechtsformen annahm wie z. B. die, dass Söhne von Müller
von geistlichen Aemtern und Würden ausgeschlossen waren, dai
heute wieder neu auf, wenn auch in ganz anderen Formen. Wenn
Kritiken. 395
im 18. Jahrhundert der christliche Bankherr in Holland noch vom
heiligen Abendmahl ausgeschlossen war, so haben wir in den heutigen
Kämpfen grosser politischer Parteien gegen die „Börse“, gegen das
„Kapital“ erhebliche Reste dieser altdeutschen Anschauungen. Mit
der Aenderung von Gesetzen hält das Volksleben nicht immer gleichen
Schritt. Der Verfasser schliesst darum auch mit dem Wunsche, dass
die Gesetzgebung der Zukunft alle Züge des deutschen Volkscharak-
ters beachten, mit dem Rechtsgefühl in Uebereinstimmung bleiben
möge.
Henry Thode behandelt „Die deutsche bildende Kunst“
und hat wohl damit die schwierigste Aufgabe gewählt, weil von
vielen dem echten Kunstwerk eine internationale Bedeutung zuge-
sprochen wird und besonders bei der bildenden Kunst, deren Aus-
drucksmittel arm sind, es viel schwerer ist, die vorhandenen Züge
herauszufinden, die dem Schöpfer und seinem Volke angehören. Wir
wissen wohl, was die griechische Baukunst ist und wie sie erblüht
ist, aber warum sie so gerade bei den Griechen erblühte, und
warum sie nur bei den Griechen so erblühen konnte, das zu sagen
ist eine der schwierigsten Aufgaben für den Erforscher der Völker-
seelen. Um so bemerkenswerter ist es, dass Thode in bester Art
und mit feinstem Gefühle seiner Aufgabe gerecht geworden ist, in
Baukunst, Malerei und Bildnerei herauszufinden, was daran deutschen
Ursprunges und deutschen Gepräges ist. Es erquickt in diesem Ab-
schnitt besonders auch die von vornherein klare Vorstellung von dem,
was deutsch ist. Insbesondere im Gegensatze zur Verschwommenheit
der Kirchhoffschen Begriffe, wo die „mystische“ Begabung der Völker
als etwas immer nur Erworbenes hingestellt wurde, heisst es hier
klar und deutlich, dass die geistige Eigenart eines Volkes „wesent-
lich und vor Allem in der einer ganzen Rasse angeborenen
physisch-psychischen Anlage beruht“.
Nur auf S. 516 klafft der Widerspruch gegen den Geist des
Gesamtwerkes, wenn von einer traurigen Abhängigkeit der
deutschen Kunst von der niederländischen Kunst die Rede
ist. Dadurch wird dem Leser die falsche Vorstellung erweckt, als
ob die Niederländer Nichtdeutsche wären und die deutsche Kunst
einer ihrer herrlichsten Blüten beraubt.
Köstlin wird in einem Abschnitt über „Die deutsche Ton-
kunst“ dem Deutschtum in der Musik in jeder Hinsicht gerecht, der
reinen und angewandten Musik, dem Liede und dem grossen Wurfe,
der dem Wagnerschen Genius gelungen ist im deutschen Musikdrama.
Den Schluss des Werkes bildet eine Abhandlung über „Die
deutsche Dichtung“ von Prof. Wychgram. Mit liebevoller Sorg-
396 Kritiken.
falt wird die Geschichte der deutschen Litteratur durchschritten wi
bei allen wichtigen Erscheinungen das herausgesucht, was als be
sonders deutsch angesehen werden kann.
Auf 8. 597 unterläuft ein — übrigens für den Zusammenhang
belangloses — Missverständnis einer Stelle der Germania des Tacıms
Nicht jedem Deutschen brachte es lebenslängliche Schande, lebendig
die Schlacht verlassen zu haben, wenn der Fürst gefallen war, SP
dern nur für das Mitglied einer Gefolgschaft galt es als schmit
lich, aus dem Kampf zu entweichen, wenn der Gefolgsführer
gefallen war. Es gab also in diesem Falle für das Gefolge nur die
Wahl zwischen Sieg oder Tod. Das Verhältnis des gewöhnlichen
Kriegers zum König oder sonstigen Heerführer aber berührte da:
nicht im entferntesten.
Nicht ganz zutreffend sind S. 608 die Normannen eine deutsche
Völkerschaft genannt und ist S. 605 vom Schiff der Nerthus die
Rede, wo es sich um die Isis der Germania des Tacitus handelt, die
allerdings auch eine Sprossform der Erdgöttin, aber schwerlich auc
Nerthus benannt war. Die Bezugnahme auf die in Ausonius’ Mosel
erwähnten Spottlieder (S. 606) geht auf Kögels Gesch. d. deutsch
Litt. zurück; aber in der Moselgegend wohnten zu Ausonius Zeil
keine Germanen, sondern die keltisch oder schon lateinisch sprechen-
den Treveri. Im grossen und ganzen gehört Wychgrams geistvolle
Arbeit zu dem Besten, was das Werk enthält.
Blicken wir zum Schlusse dieser Betrachtung auf das Gesamt-
werk zurück, so drängt sich noch ein Vergleich mit seinem einziger
Vorgänger im deutschen Schrifttum auf, mit Jahns Werke vom deut-
schen Volkstum. Das alte Werk von Jahn und das neue YOR Merer
über denselben Gegenstand unterscheiden sich hauptsächlich in ihrem
Geiste von einander. Während Jahn als ein Stürmer und Dräne”
unzufrieden mit seiner Zeit in jedem Abschnitte seines Buches a
Zukunft im Auge hat, überall über das Gegebene hinaus will, e
zählige Bilder künftigen nationalen Glückes vor Augen, eies Glücks
der Zukunft, das über den Jammer der Gegenwart hinw®@ trösten
soll, während er mit seinem Herzblute schreibt, stets in grösste! be
fahr, sein Wort mit der Freiheit zu büssen und von den p emage"
riechern unschädlich gemacht zu werden, während er also eine e
stimmte Art von Heldentum in seinem Buche auslebte: finde 5
bei Meyer von alledem nichts; keine Kühnheit der Gedanken: sonder?
nur kaltes wissenschaftliches Zusammenstellen des Bekannt! er
Wünsche für die Zukunft, sondern nur völlige Zufriedenheit mit e
durch Andere Erreichten; kein Mitfühlen mit jenen Regu ne”
deutschen Volksseele, die sie zwar im innersten stürmisch a ufvil®
Kritiken. 397
aber es doch noch nicht zu äusserlich glänzenden Erfolgen gebracht
haben; keine lebendige Teilnahme für diejenigen Vorposten des
Deutschtums, die in harter Bedrängnis um ihr Dasein kämpfen; keine
Berührung irgend einer wunden oder verwundbaren Stelle des deutschen
Volkskörpers, sondern ein vorsichtiges Umkreisen derselben; kurz und gut
keinerlei Sturm und Drang, sondern ausschliesslich gelehrte Nüchternheit
Man gewinnt fast den Eindruck, als ob die Verfasser von dem Erfolg der
Reichsgründung so geblendet wären, dass ihre Augen geschlossen
oder blind sind für Alles was seit 30 Jahren geschehen ist — und
in Zukunft noch geschehen kann oder soll. Dieser Vergleich mit
Jahn soll noch keinen Vorwurf enthalten gegen den Geist des neuen
Werkes, denn es kann auch absichtliche Beschränkung sein, die sich
die Verfasser auferlegt haben; aber er drängt sich von selbst auf,
und an mancher Stelle wünschte man der Darstellung einen höheren
Schwung; neben der Beschreibung des deutschen Geistes- und Ge-
mütslebens möchte man auch etwas vom Pulsschlag lebhaften deut-
schen Empfindens herausfühlen und ausgedrückt finden. Welches
Feuer deutscher Gesinnung lodert z. B. aus den Schriften Richard
Wagners, Lagardes, Riehls, Freitags, Treitschkes und Anderer!
Ferner vermissen wir in dem grossangelegten Werke noch einen
wichtigen Abschnitt. In den Gesamtplan hätte es sicher hinein-
gepasst, wenn neben den 10 gelehrten Männern noch ein elfter zu
Worte gekommen wäre, nämlich der Statistiker oder Nationalökonom.
Es fällt auf, dass in einem Buche von weit über 600 Seiten, in
denen das deutsche Volkstum eingehend in Bezug auf sein Werden
und Wirken behandelt ist, an keiner Stelle sich Gelegenheit gefunden
hat, seinen physischen Umfang mit Zahlen darzustellen. Dem Sta-
tistiker aber hätte es nicht nur obgelegen, den Umfang des Volkes
selbst, sondern auch die wirtschaftlichen Machtmittel, die Grundlagen
und Grundbedingungen seines Daseins in Mitteleuropa und in den
überseeischen Ländern darzustellen. Von seiner hohen Warte aus
ergab sich ein Ueberblick sowohl über den vorhergegangenen Auf-
schwung als auch über die Zukunfsnotwendigkeiten der kolonialen
Politik, so weit sie dem Handel dient, der Stärkung deutscher See-
gewalt oder der Schaffung geeigneter Stätten für deutsche Ansied-
lung. Fragen von ausserordentlicher Wichtigkeit für das deutsche
Volksleben wie z. B. die modernen Völkerwanderungen innerhalb der
jetzt von Deutschen bewohnten Gebiete, oder verschiedenartige Volks-
zunahme bei Deutschen, Franzosen und Slaven hätten da ihre Er-
ledigungen finden können. Es war eine Gelegenheit geboten, eine
ganz neue Art wirtschaftlicher Statistik in die Wege zu leiten, denn
noch nie ist es versucht worden, das deutsche Volk als Ganzes,
398 Kritiken.
wenigstens so weit es das geschlossene mitteleuropäische Gebiet be
wohnt, zum Mittelpunkt statistischer Berechnungen zu machen. Die
Statistik hat sich bisher stets aus begreiflichen technischen Gründen
an die Staatsgrenzen gebunden gefühlt. Um so dankbarer ist die
Aufgabe, sie von diesen loszulösen, und die wichtigsten und wissens-
wertesten Ziffern für das gesamte Deutschtum oder wenigstens für
das geschlossene mitteleuropäische Gebiet desselben zusammenzufassen
und damit eine ganz neue zahlenmässige Erkenntnis über das Leben
des deutschen Volkes, seine Verbreitung, sein Wachstum, seine Wissen-
schaftliche Thätigkeit, Industrie, Handel, Schiffahrt u. s. w. zu schaffen.
Die äussere Ausstattung des Werkes ist durchaus gediegen und
geschmackvoll, der Bilderschmuck sorgfältig gewählt. Doch wäre es
an der Zeit, dass in vornehmeren Werken ganz und gar mit der Un-
sitte gebrochen würde, gefaltete Bilder zu bringen.
So sehr wir uns freuen, in dem Meyerschen Werke ein vorzüg-
liches Buch über das deutsche Volkstum zu besitzen und den Sehr
suchtsruf Jahns darin zum ersten Mal erfüllt zu sehen, so betrachten
wir es doch nur als eine Abschlagszahlung des weltberühmten Ver
lages, der ein Werk von ebensoviel und mehr Bänden veranlassen
könnte, als das Buch jetzt Abschnitte hat. Denn in so engem Raum
konnte der Gegenstand unmöglich erschöpft werden. Sehr gut aber
würde sich eine deutsche Kunst-, Sitten- und Litteraturgeschichte, eine
deutsche Geschichte, eine Geschichte der deutschen Sprache u.s.w. ZU
einem umfassenden und erschöpfenden Werke über das deutsche Volks
tum zusammen fügen, wie es den Bedürfnissen unserer Zeit entspricht.
Rudolf Much und Bruno Brukner.
Albert Zweck, Littauen. Eine Landes- und Volkskunde. Mit
66 Abbildungen, 8 Kartenskizzen und einer grossen Karte der
Kurischen Nehrung. 1898. VIII und 452 S. 8.
Albert Zweck, Masuren. Eine Landes- und Volkskunde. Mit
59 Abbildungen und 3 statistischen Karten. 1890. VI wi
3578. 8.
(Aus: Deutsches Land und Leben in Einzelschilderungen. Land-
schaftskunden und Städtegeschichten. Stuttgart, Hobbing und
Büchle.)
In diesen beiden Büchern erscheint zwar, der ganzen Natur der-
derselben entsprechend, die Geschichte, die Geschichte im engem Sinne,
nur ganz im Hintergrunde, aber für verschiedene, und zwar recht
hervorragende Seiten der „Kulturgeschichte“ bieten sie so viel wichtiges,
brauchbares und durchaus zuverlässiges Material, dass sie der Be-
rechtigung auch an dieser Stelle wenigstens erwähnt zu werden nicht
Kritiken. 399
entbehren. Mit Nr. 1 beginnt die Sammlung, welcher diese Arbeiten
angehören, und wenn alle weiteren ebenso, wie es bei dem Buche
über Masuren der Fall ist, jener in der vollen Gediegenheit des innern
Wertes und der äusseren Ausstattung gleichkommen, so werden die
Verleger alle Ursache haben auf ihr Unternehmen stolz zu sein. Neben
dem gedruckten und dem ungedruckten (d.h. aktenmässigen) Quellen-
material, welches für jedes Kapitel besonders aufgezählt wird, hat der
Verfasser in erster Linie nach eigenem Anschauen gearbeitet, indem
er, mit scharfem Auge und offnem Ohr und mit einer sicheren Beob-
achtungsgabe ausgestattet und ebenso mit allen nötigen Vorkenntnissen
ausgerüstet, das jedesmal in Angriff genommene Gebiet aufmerksam
durchwanderte, Natur und Menschen eingehend studierte. Den so ge-
wonnenen reichen Stoff hat der Verfasser dann so geschickt zu ver-
teilen und in eine so angenehme Form zu giessen verstanden, dass
sowohl wer nach Belehrung strebt, als wer nur Unterhaltung sucht,
Befriedigung und Genuss in den gelungenen und schön und ange-
nehm ausgestatteten Handbüchern finden wird. Der Inhalt der ein-
zelnen Bände ist nach folgendem Scheina gruppiert: Grenzen, Geolo-
gisches, Oberflächengestaltung (für Littauen zusammen etwa 180, für
Masuren 100 Seiten), Klima, Tier- und Pflanzenwelt, Bewohner (ihre
geschichtliche und kulturelle Entwicklung), Erwerbsleben, Siedelungen
(Städte und plattes Land), Bevülkerungsdichtigkeit. In dem Bande
über Littauen haben das Memeldelta und die kurische Nehrung mit
den starken Eigentümlichkeiten ihrer Natur und ihrer Bewohner eine
gesonderte Darstellung von je 70 Seiten gefunden. — Wünschen wir,
dass des Verfassers Absicht, auch den übrigen Landschaften Ost-
preussens eine gleiche Darstellung zu widmen, ungehindert zur Aus-
führung komme.
Königsberg i. Pr. Karl Lohmeyer.
Norway. Official publication for the Paris exhibition 1900. Kristiania
1900. 626 + XXXIV Seiten.
Für die Ausstellung in Paris im Jahre 1900 wurden offizielle
Berichte über Natur und Bevölkerung, Gewerbe und Handel, Staats-
verfassung und Verwaltung, Unterrichtswesen, Kunst und Wissen-
schaft einiger Länder herausgegeben. Dieses geschah, um dem Aus-
länder eine Gelegenheit zu bieten, sich eine Auffassung über die Be-
deutung des betreffenden Landes und Volkes für die Kulturarbeit der
Jetztzeit zu bilden. Die Schwäche dieser Publikationen liegt natürlich
darin, dass sie nicht ganz objectiv sein können, da sie in der Ab-
sicht geschrieben sind, das Beste hervorzuheben, was auf jedwedem
Gebiete geleistet worden ist. Ihre Stärke dagegen liegt in den
400 Kritiken.
offiziellen Angaben, vor allem in den statistischen Tabellen, denen
ein grosser Wert beigemessen werden kann. Anders gestaltet sich
die Sache hinsichtlich der Abteilungen über Geschichte, Staatsrecht,
Kunst und Wissenschaft, weil dem Verfasser hier ein grösseres Feld
geboten wird, um seine individuelle Auffassung geltend zu machen.
Dieses allgemeine Urteil gilt in hohem Grade von dem hier zu
besprechenden Buch über Norwegen, welches in zwei Ausgaben, einer
französischen und einer englischen, erschienen ist. Das Buch wird von
den Kapiteln über „Geographical Situation“, „Topography“, „Geology“,
„Climate“, „Plant-Life“ und „Animal Life“ eingeleitet. In dem darauf-
folgenden Kapitel über „Anthropology“ lenkt der Verfasser, A.M. Hansen,
die Aufmerksamkeit auf das Vorhandensein zweier ungleicher Rassen
im norwegischen Volke: die eine dolichocephal, hochgewachsen und
von heller Gesichtsfarbe, die andere brachycephal, mittelhoch und mit
deutlichen Spuren einer früheren dunklen Gesichtsfarbe. Zwischen
diesen beiden giebt es Zwischenformen, durch Kreuzung der Rassen
hervorgebracht. Studien über diese Verhältnisse sind in letzter Zeit
vorzugsweise von Dr. C. O. Arbo und anderen gemacht worden.
Hierauf folgt das Kapitel „Population“ mit mehreren inter
essanten Texttabellen, unter anderem eine kräftige Zunahme der Be
völkerung ausweisend: von 727 600 Einwohnern im Jahre 1769 bis
auf 2 000 917 im Jahre 1891. Dieses Jahr beschäftigten sich 48,65°,
der Bevölkerung mit Ackerbau und Forstwirtschaft; 8,58%, mit Fisch
fang; 23,04%, mit Industrie und Grubenbetrieb; 9,75%, mit Handel
und Kommunikationswesen; 5,92%, mit Schiffahrt und 4,36% mi
intellektueller Arbeit. — Aus dem Kapitel „Prehistoric Periods“ geht
hervor, dass Norwegen in den ältesten Zeiten weniger dicht bevölkert
gewesen sei als Schweden und Dänemark. Altertümer aus allen vor
geschichtlichen Perioden sind vorgefunden worden: aus dem Stein-
zeitalter, dem Bronzezeitalter und dem Eisenzeitalter.
Dann folgt „History“, „International Position“ und „Political
Constitution and Administration“. Hier ist die Darstellung von der
jetzigen politischen Situation in Norwegen und Schweden beeinfust
worden. Wie allgemein bekannt, wurde Norwegen von dem König
von Dänemark durch den Frieden in Kiel am 14. Januar 1814 #
den König von Schweden abgetreten. Die Norweger wollten sich
hierin nicht fügen, sondern wählten einen eigenen König. Nach einem
kurzen Krieg musste dieser seine Krone niederlegen. Bei den ‘tr
wickelten politischen Zuständen in Europa sah die schwedische Re
ER ihren Vorteil darin, mit den Norwegern sobald wie möglich
fertig zu werden. Unterhandlungen wurden eingeleitet, und ein fü
die Norweger sehr günstiger Vertrag kam zustande. Dabei unterlie®
Kritiken. 401
man jedoch, einige wichtige Verhältnisse in deutlichen Ausdrücken
zu bestimmen. Dieses Versäumnis hat sich schwer gerächt, indem
ungleiche Auslegungen eine gewisse Stütze gefunden haben. Die Auf-
fassung von den Vorgängen im Jahre 1814 hat die Auffassung der
jetzt geltenden Rechtsverhältnisse in der Union und der Geschichte
Norwegens vor der Trennung von Dänemark stark beeinflusst. Nor-
wegische Verfasser haben im allgemeinen hervorheben wollen, dass
Norwegen vor 1814 ein selbständiges Königreich gewesen sei, durch
eine Art Personalunion mit Dänemark vereint. Der König von Däne-
mark hätte nicht das Recht gehabt, eines seiner Königreiche ab-
zutreten; da er es doch gethan, stände Norwegen das volle Recht zu.
ohne Berücksichtigung des Kieler Friedens einen neuen König zu
wählen. Die schwedische Regierung liess es zu, dass Unterhandlungen
wegen der Unionsbedingungen geführt wurden; dieses bedeute ein
Aufgeben des Kieler Friedens. Das Primäre beim Eingehen der Union
sei also die volle Selbständigkeit der beiden Länder, das Sekundäre
die Beschlüsse, die, von der Union bedingt, das Bestimmungsrecht
jedes der beiden Länder beeinträchtigten. Wo deutliche Bestimmungen
nicht vorhanden seien, müssten in erster Linie die Anforderungen der
Selbständigkeit berücksichtigt werden, dann erst die der Gemeinsam-
keit. Beim Eingehen der Union wurde nichts näheres darüber be-
stimmt, wie die norwegischen auswärtigen Angelegenheiten gehandhabt
werden sollten. Nur die Frage der Kriegserklärung wurde geregelt.
Infolgedessen hat Schweden diese Angelegenheiten allein gehandhabt,
wobei nur Norweger hinzugezogen oder norwegische Behörden gehört
werden. Dieses wäre eigentlich eine Rechtskränkung, die der Selb-
ständigkeit Norwegens widerstreite. — Diese Auffassung vertreten zu-
nächst die norwegischen Radikalen (die Linke), aber zum Teil auch
die Konservativen. Gegenwärtig sind die Radikalen am Ruder, und
ihre Auffassung macht sich auch in dem offiziellen Buch über Nor-
wegen geltend.
Das ganze Gedankensystem der Linken ist zum Teil von nor-
wegischer, hauptsächlich aber von schwedischer Seite einer scharfen
Kritik ausgesetzt worden. In Schweden macht sich die Auffassung
geltend, dass die Lehre von der vollen Abgesondertheit Norwegens
von Dänemark als ein eigenes Königreich vor 1814 und das recht-
liche Unvermögen des dänischen Königs, Norwegen abzutreten, eine
unbewiesene Hypothese sei. Beim Eingehen der Union wären die
Vorrechte Schwedens in gewissen Fällen als gegeben vorausgesetzt.
Dass die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten Schweden allein
zusteht, kann man unter anderem daraus ersehen, dass alles, was in
dem früher angenommenen, norwegischen Grundgesetz diese wichtigen
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Ae re e e o e nr m Een! men = ken mc
Be Ee ee ee NEE EE i e ee GEN
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u
402 Kritiken.
Angelegenheiten betraf, gestrichen, wogegen alle entsprechenden
Satzungen im schwedischen Grundgesetz beibehalten wurden. In der
Natur der Sache lag es übrigens, dass sich Schweden die auswärtige
Politik allein vorbehielt.
Es ist nicht meine Absicht, hier auf eine nähere Kritik der
in der Arbeit vertretenen Ansichten einzugehen; ich will nur mit ven
oben gesagten den allgemeinen Standpunkt der Verfasser: klarlegen.
Wer sich eine eigene Auffassung über diese Fragen bilden wil,
thäte wohl daran, die norwegischen Darstellungen mit schwedischen
zu ergänzen, und umgekehrt.
Der Verfasser des Kapitels „History“, O. A. Oeverland, der eine
grosse Geschichte Norwegens verfasst hat, verweilt erst bei der Selb-
ständigkeit Norwegens im Mittelalter, geht dann an der dänischen
Periode bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts schnell vorbei, und
widmet den Rest seiner Darstellung dem letzten Jahrhundert. Er
verteidigt ruhig und sachgemäss und ohne unnötige Polemik seinen
Standpunkt, ein Urteil das auch von den Verfassern der zwei zu
nächst folgenden Abteilungen, E. Hertzberg und A. Færden gilt. Ba
gewissen Punkten werden ungleiche Ansichten referiert. Beachtens-
wert ist die eigentümliche Gestaltung des norwegischen Parlamentarismus,
indem der König nicht die Macht besitzt, den „Storting“ aufzulösen
und neue Wahlen zu veranstalten. Auch werden die „Storting”
Sessionen immer langwieriger (jetzt 6—7 Monate.)
Zu erwähnen sind noch die Abteilungen über „Municipal Or-
ganisation“, „Judicial Organisation“, „Social Conditions“, „Sanitary
Conditions“, „Finances“, „Banking“ u.a. In dem Kapitel , Comment
and Shipping“ wird eine kurze aber gute Darstellung von dem enormen
Aufschwung der norwegischen Schiffahrt in der letzten Hälfte de
19. Jahrhunderts gegeben. Von grossem Interesse sind auch die
Kapitel „Agriculture“, „Forestry“, „Fisheries“, „Industry“ u. a. m.
welche vorzugsweise die Entwickelung der letzten Jahre und über
haupt jetzige Verhältnisse schildern. Von allseitigen oder erschöpfenden
Darstellungen kann hier natürlich nicht die Rede sein, da für jeden
Gegenstand nur wenige Seiten zur Verfügung stehen. — Mit Ab
teilungen über Sprache, Litteratur, Zeitungswesen und Kunst endet
das Buch. Eine Uebersetzung der Grundgesetze des Landes sowie eine
Landkarte ist beigefügt. Mehrere vorzügliche Bilder und klein
Illustrationen dienen zur Erläuterung des Textes.
Die ganze Arbeit lässt erkennen, dass wir hier vor einem jugend
lichen, entwicklungskräftigen Volke stehen, das unser ganzes Interesst
und unsere Sympathien verdient.
Stockholm. Karl Hildebrand.
Kritiken. 403
Karl Heldmann, Der Kölngau und die Civitas Köln. Historisch-
geographische Untersuchungen über den Ursprung des deutschen
Städtewesens. Mit geographischem Index und einer Karte.
Halle a. S., Max Niemayer, 1900. VI, 136 S.
„Lediglich die starre Dekanats- und Gaugrenzentheorie hat der
deutschen Stadtgeschichtsforschung den falschen Weg zur Exemtions-
theorie gewiesen und damit alle die Hypothesen über den Ursprung
des deutschen Städtewesens und der deutschen Stadtverfassung hervor-
gerufen, die sich seit mehr als zwei Menschenaltern in bunter Folge
abgelöst haben“. Der Verfasser schlägt nun einen ganz neuen Weg
ein zur Lösung des Rätsels. Er weist an dem Beispiel des Bergheimer
Dekanats nach, dass Gau- und Dekanatsgrenzen sich nicht notwendig
decken; ferner zeigt er, dass der Kölngau nur ein Untergau des
Gilgaus war und auch nur bis an die Mauer der Stadt Köln reichte.
Weiter behauptet Heldmann, dass die Stadt Köln nie aus dem
Kölngau eximiert worden sei, sondern seit ihrer Gründung sogleich
einen eximierten Gerichtsbezirk, unter fränkischer Herrschaft also eine
Grafschaft, gebildet habe. Sie habe dann als Muster für die übrigen
Städte gedient.
Ich gestehe, dass ich mir der Bedeutung der Dekanats- und
Gaugrenzentheorie für die Erforschung des Ursprungs der deutschen
Stadtverfassung nie bewusst gewesen bin, und dass sie mir auch
heute noch nicht klar geworden ist. Dass Heldmanns Annahme einer
rechtlichen Sonderstellung Kölns in römischer Zeit nicht richtig ist,
hat inzwischen Kornemann mitgeteilt (Korrespondenzblatt d. Westd.
Ztschr., 1900, Sp. 54—59). Wir kommen damit sogleich in die
fränkische Zeit herunter und müssen weiter bekennen, dass wir auch
aus den ersten Jahrhunderten der fränkischen Herrschaft nichts wissen.
Waren im 9. oder 10. Jahrhundert Köln-, Kutz-, Nievenheimer und
der fragliche kleinere Gyllgau nichts weiter als Untergaue der Gil-
gaugrafschaft, so ist noch nicht bewiesen, dass es von Anfang an so
gewesen sei. Und weiter, wenn die Stadt Köln nicht zum Kölngau
gehörte, so folgt noch nicht, dass sie nicht neben ihm einen Unter-
bezirk der Gilgaugrafschaft gebildet hat. Doch das nur, um zu zeigen,
dass zwischen der Gaugeographie und der Forschung nach dem Ur-
sprung der Stadtverfassung eine Kluft ist, über die ich auch bei
Heldmann keine Brücke finde.
Um zur Sache selbst zu kommen, so sind nach Keussen „sowohl
im Osten der Mauer die Rheinvorstadt St. Martin, wie im Westen
die ganze Apostelpfarre, von der ein bedeutender Teil jenseits der
Mauer lag, von jeher dem altstädtischen Hochgericht unterstellt
gewesen“ (Deutsche Litteratur-Ztg., 1900, Sp. 1773—1774). Damit
404 Kritiken.
haben wir in Köln mit seinem Hochgerichtsbezirk ein Gebilde genau
von derselben Art, wie es uns die Ottonischen Privilegien in Strassburg,
Speyer, Worms mit ihrer villa oder ihrem suburbium kennen lehren.
Um die Ottonischen Privilegien kommen wir eben, wie wir sie auch
im einzelnen auslegen mögen, nicht herum, und zwar kommen wir
nicht um sie herum, weil wir durch sie überhaupt zum ersten Mal
von Stadtgerichtsbezirken hören: Oppermann meint neuerdings, dass
gleichzeitig mit den Ottonischen Privilegien die eximierten Gerichts-
bezirke erst gebildet worden seien. (Westd. Ztschr., 1900, S. 6f.
des Sonderabdrucks der Besprechung von Heldmanns Buch). Ich
habe s. Z. die Ansicht ausgesprochen, dass jene Verleihungen der
Gerichtsbarkeit an die Bischöfe die Existenz der Bezirke zur
Voraussetzung hatten (Ursprung d. d. Stadtverfassung S. 28f.): ich
sehe den Grund der Exemption in der Eigenschaft der Stadt als
Burg. Mag dem sein, wie es will: in keinem Falle hat uns Held-
manns Buch der Erkenntnis des Ursprungs der rechtlichen Sonder-
stellung der Städte auch nur einen Schritt näher gebracht. Trotzdem
zeigt es wertvolle Qualitäten, die uns berechtigen von seinem Ver-
fasser, wenn er nur gelernt haben wird sein Temperament ein wenig
zu zügeln, noch schöne Beiträge zur Aufhellung der Vergangenheit
zu erwarten.
Jena, März 1901. F. Keutgen.
Rudolf Kötzschke, Studien zur Verwaltungsgeschichte der Gross-
grundherrschaft Werden an der Ruhr. Leipzig, Teubner 1901.
VII u. 160 SS.
Eine ganz vortreffliche Arbeit, eine von den Untersuchungen, die
wir so notwendig brauchen: aufgebaut auf durchaus sicherer Grund-
lage, fern von vorschnellen Verallgemeinerungen, aber gestützt auf
umfassende Kenntnis der allgemeinen Fragen und ihrer stets eingedenk ;
auf einen begrenzten Raum beschränkt, der aber mannigfaltige Ver-
hältnisse in sich schliesst, die bald von dieser, bald von jener Seite
her Anknüpfung gestatten; scharfsinnig in der Ausbeutung des zur
Verfügung stehenden Stoffes bis hinaus auf die unscheinbarsten Züge,
mit denen sich bei oberflächlicher Betrachtung nicht viel anfangen
liesse.
Das Kloster Werden, „der mächtigste geistliche Grundherr des platten
Landes am Niederrhein“, selbst auf rheinfränkischem Boden, aber dicht
an der sächsischen Grenze gelegen, mit Besitzungen von der Ahr bis
zur Nordsee, von der Schelde bis gegen die Elbe hin, gewährt durch
einen reichen Schatz von Urkunden und Akten — die Urbare wird
der Verfasser im Auftrage der Gesellschaft für Rheinische Geschichts-
Kritiken. 405
kunde demnächst herausgeben — die Möglichkeit einer Darstellung
seiner Verwaltungsgeschichte von der karolingischen Zeit seiner
Gründung an; durch diese Ausdehnung nach rückwärts im Vorteil
z. B. vor dem Kloster St. Peter im Schwarzwald, mit dessen Be-
handlung durch Gothein (Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins
N. F. 1, 257ff.) sich die vorliegende Arbeit in dem einen und
andern Punkte berührt.
Das erste Kapitel behandelt „die Hauptformen der örtlichen
Verfassung und Verwaltung des Werdener Klosterguts.“
Aus dem gesamten Besitz des Klosters sind zwei Gebiete heraus-
gegriffen: das ehemalige Krongut Friemersheim am Niederrhein und
das Klostergut in Westfalen. Dort haben wirs zu thun mit einem
aus karolingischem Besitz an das Kloster übergegangenen Landgut; in
der Mitte ein Haupthof, dicht umgeben von abhängigen Hufen, der
Mehrzahl nach in Dörfern, die ganz dem Kloster gehören; Herrenhof
und Bauernhufe verbunden durch eine ausgebildete Fronhofsverfassung;
auf dem Fronhof anfangs grundherrlicher Eigenbetrieb: der ganze
Ueberschuss des Ertrages über den Verbrauch gehört dem Kloster
als Grundherrn. Die Arbeit auf dem Hof wird zum grossen Teil
von den Inhabern der ihm zugewiesenen Hufen versehen. Aber schon
um 1100 findet man diese Fronen teils einfach verschwunden teils in
Geld umgesetzt; nur ein kleiner Rest besteht noch fort. In der
Staufenzeit wird auch er vollends abgelöst, die Fronhöfe ganz auf sich
selbst gestellt, ohne jeden Anspruch auf die Beihilfe abhängiger
Bauern.!
Ganz andere Verhältnisse als das ehemalige Krongut im Rhein-
thal zeigt ursprünglich das Klostergut in Westfalen; es ist nicht wie
jenes durch eine einmalige Schenkung erlangt, sondern seine einzelnen
Bestandteile sind zu verschiedenen Zeiten auf verschiedene Weise aus
verschiedenen Händen an das Kloster übergegangen; die 450 Grund-
stücke, die hier das Kloster um 900 besitzt, sind über einen Raum
! Ein Beispiel, wie manchmal bis aufs Kleinste hinaus die Entwicklung
in weit entlegenen Gegenden übereinstimmt: ein letzter Rest des wirt-
schaftlichen Verbandes zwischen Frouhof und Hufen erhielt sich bis in
spätere Zeit darin, dass der Hofbauer zu Asterlagen verpflichtet war, dem
Dorfe die Zuchttiere, einen Hengst, einen Stier und einen Eber zu halten;
dafür gebührte ihm der schmale Zehnt im Dorf. (8. 29.) Im Dorf Biberach
bei Heilbronn a N. hatte das Wormser Domkapitel einen Hof, der noch
bis ins 19. Jahrhundert hinein, längst zerstückelt, den Namen Fronhof be-
hielt. Dessen Besitzer hatten bis 1840 das Faselvieh, nämlich den Farren
und den Eber, zu halten und bezogen dafür *, des kleinen Zehnten. Vgl.
Württemb. Jahrbücher 1899 S. 33.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 28
406 Kritiken.
von ungefähr 250 Quadratmeilen zerstreut, meist in einer Bauer-
schaft nur 1—2 zinspflichtige Güter; der Mehrzahl nach Wirtschafts-
betriebe, die gerade gross genug sind, um eine Familie zu ernähren,
daneben aber einerseits einige «ronhöfe mit zugehörigen Bauern-
gütern, andererseits einige Stücke Landes ohne Häuser. Unter den
Inhabern dieser Klostergüter sind um 880 etwa ?, Laten, 1⁄4 Freie;
diese meist ohne Eigengut, vom Grundherrn, dem Kloster, gegen
Zinspflicht mit Land ausgestattet, landsetion genannt — die Land-
sassen des Sachsenspiegels; daneben aber allem Anscheine nach ein-
zelne freie Grundeigentümer, die nur den Schutz oder die Hilfe
des Klosters durch die Verpflichtung zu einer jährlichen Abgabe er-
kauft haben; ob diese freien Eigentümer, ehe sie in den Schutz des
Klosters eintraten, vollfrei gewesen sind oder etwa unter dem Schutz
eines Adligen gestanden haben, lässt sich leider nicht feststellen. Von
den Laten sind die Freien hauptsächlich dadurch geschieden, dass sie
trotz ihrem Schutzverhältnis, ja selbst bei dinglicher Abhängigkeit vom
Kloster doch heerbannpflichtig sind, während die Laten dem Grundherrn
zum Ersatz für den Waffendienst Heerschilling und -malder zu zahlen
haben. Endlich kommen auch Hörige fremder Herren als Pächter von
Klostergütern vor.
Im Laufe der nächsten 2—3 Menschenalter scheidet aus der
Gesamtheit der vom Kloster irgendwie abhängigen Freien eine
Minderzahl aus, um in die Dienstmannschaft des Abtes aufgenommen
zu werden. Die Mehrzahl aber verschmilzt mit den Laten zu der
Masse der fronhofshörigen Leute; von dem Unterschied zwischen
Freien und Laten sind später nur noch Spuren zu finden. Dabei ist
das Recht des freien Zugs beschränkt, andererseits der Grundsatz der
Erblichkeit, auch in weiblicher Linie, befestigt, also nach beiden
Seiten hin Grundbesitz und Besitzer enger verbunden. Fronen kommen
auch hier vor, aber die Verpflichtung ist nicht allgemein und die
Last des einzelnen Pflichtigen sehr mässig; schon die zerstreute Lage
der abhängigen Güter verbot ja hier den Gedanken, den grundherr-
lichen Wirtschaftsbetrieb so, wie es in dem rheinischen Klosterbesitz
anfangs der Fall war, grossenteils auf die Arbeiten zugehöriger
Bauern zu begründen. Im Vordergrund steht hier in Westfalen
durchaus die Abgabenpflicht.
Für die Mehrzahl der westfälischen Klostergüter bestand bis ins
10. Jahrhundert hinein keine Fronhofsverfassung, sondern die ganze
Masse der grösseren und kleinen Güter war in Hebeamtsbezirke ein-
geteilt; an der Spitze je ein Beamter weltlichen Standes, der die
Lieferung der Abgaben und ihre Verwendung zu überwachen hatte.
Im Lauf des 10. Jahrhunderts hat sich nun aber hier die Fronhofs-
Kritiken. 407
verfassung, die auf dem rheinischen Klostergut von Anfang an be-
stand, allmählig entwickelt. Die grosse Mehrzahl der seit 900 um
mehr als die Hälfte vermehrten Güter wurde diesem oder jenem zum
Teil auch erst neu erworbenen Fronhof zugewiesen, um dort die Ab-
gaben einzuliefern, wozu mit der Zeit auch die Pflicht kam, dort Recht
zu nehmen und zu geben. So war jetzt der Zustand des westfälischen
Güterbesitzes dem des rheinischen, wie er sich ungefähr gleichzeitig
durch Einschränkung der Fronen gestaltet hatte, sehr ähnlich ge-
worden.
Den westfälischen Fronhöfen sind aber nicht nur die hofhörigen
Güter mit ihren Besitzern zugeteilt, sondern auch sogenannte Ein-
läufige, Leute, die kein dem Kloster gehöriges Gut besitzen, sondern
in Städten oder fremden Dörfern wohnen, von dem Kloster aber nur
persönlich abhängig und ihm zu einem Kopfzins verpflichtet sind;
ganz entsprechend der Masse der südwestdeutschen Leibeigenen, wie
sie uns beim Ausgang des Mittelalters entgegentritt.
Die weiteren Schicksale teilt in der Hauptsache das westfälische
Klostergut mit dem rheinischen. Dagegen scheiden sich hier wie dort
zwei Gruppen von Gütern je nach ihrer Bestimmung. Das Kloster-
gut wurde nämlich im 10. Jahrhundert geteilt zwischen dem Abt
und dem Konvent, dessen Besitz, vom Propst verwaltet, lediglich den
Zweck hatte, den Unterhalt der Brüder zu sichern. Die dem Propst
zugewiesenen Fronhöfe entwickelten sich zu grossbäuerlichen Guts-
betrieben mit fester Belastung; mit der Verwaltung der Einkünfte
aus den hofhörigen Hufen hat der Hofbauer, der Inhaber des
Fronhofes, nichts mehr zu thun; sie wird vielmehr, wie in West-
falen vor der Ausbildung der Fronhofsverfassung, durch Beamte des
Klosters besorgt; also in dieser Hinsicht für Westfalen eine Rück-
bildung.
Dagegen die Höfe des Abtes, der sich, zum Reichsfürsten ge-
worden, mit einem ritterlichen Gefolge umgeben und diesem die
Mittel zu standesgemässem Leben gewähren muss, gehen grösstenteils
an ritterliche Lehensteute über, die höchstens eine jährliche Rente
leisten; in Westfalen bleiben dabei die hofhörigen Güter meist mit
den Fronhöfen verbunden, deren Inhaber jetzt die Einkünfte jener
Güter für sich einziehen, bei dem rheinischen Klosterbesitz dagegen
werden sie von dem Hof getrennt und ihre Einkünfte wie die der
Propsteigüter durch besoldete Beamte des Klosters erhoben. Also wo
die Grundherrschaft des Klosters in Kraft bleibt, da löst sich die
Fronhofsverfassung auf; erhalten bleibt sie nur da, wo der Inhaber
des Fronhofs dem Kloster gegenüber eine selbständige Stellung
erwirbt.
25*
408 Kritiken.
So haben wir hier in der Geschichte der westfälischen Be-
Sitzungen des Klosters Werden ein anschauliches Bild von der
Entstehung, der Blüte, dem Verfall und der Auflösung der
Fronhofsverfassung.
Das zweite Kapitel behandelt „die Entwicklung der Ge-
samtverwaltung der Grossgrundherrschaft Werden“. Wir
sehen, um nur auf einige Punkte hinzuweisen, wie aus der frommen
Klosterstiftung der Karolingerzeit im Zeitalter der Staufen eine Ver-
sorgungsanstalt für den Adel wird, wie im Zusammenhang damit die
ursprüngliche Gütergemeinschaft durch den Anspruch der einzelnen
Mitglieder auf feste Bezüge verdrängt wird und dieser veränderten
Auffassung auch die Verwaltungseinrichtungen sich anbequemen; wie
sich nach der stürmischen Uebergangszeit von der Mitte des 13. bis
zum Anfang des 14. Jahrhunderts eine landesherrliche Gewalt des
Abtes über die nächste Umgebung des Klosters entwickelt, wie
während des 15. Jahrhunderts das Stift in solchen Verfall gerät, dass
das ganze Kapitel nur noch aus Abt, Propst und Küster besteht und
die Verwaltung weltlichen Beamten überlassen werden muss; wie dann
1474 durch gewaltsamen Eingriff das Kloster reformiert, sein adliges
Gepräge beseitigt, die Gütergemeinschaft der Brüder wieder hergestellt
wird. So erhalten wir, wie der Verfasser mit Recht bemerkt, „zu-
gleich ein Stück Geschichte der mittelalterlichen deutschen Privat-
wirtschaft wie des kirchlich-religiösen Lebens.“
Wir nehmen Abschied von der schönen Arbeit mit dem Wunsche,
dass sie eine Reihe ebenbürtiger Nachfolger finden möge.
Tübingen. Th. Knapp.
Ernst Salzer, Ueber die Anfänge der Signorie in Ober-
italien. Ein Beitrag zur italienischen Verfassungsgeschichte.
(Historische Studien Heft 14, Berlin, Ebering, 1900.) XVI und
305 S. gr. 8°.
Aus der Schule Scheffer-Boichorsts hervorgegangen, deren kri-
tische Methode auf jeder Seite des Buchs erkennbar ist, hat E. Salzer
sich die Lösung der Frage zur Aufgabe gemacht, wie in den Kom-
munen Oberitaliens aus der republikanischen Staatsform allmählich eine
absolute, erbliche Monarchie erwachsen ist. Auf eine gute Kenntnis
der Litteratur und der Quellen gestützt, die hie und da durch eigne
archivalische Forschungen ergänzt werden, führt er zum erstenmal in
zusammenphängender Betrachtung diese merkwürdige Wandlung auf ihre
treibenden Kräfte und Ursachen zurück und legt die Wurzeln in den
republikanischen Institutionen bloss, aus denen sich die monarchischen
Kritiken. 409
allmählich herausgebildet haben. In erster Linie kommen hier die
Podestat, das Volkskapitanat und das Kapitanat über die „Mercadanza“,
in zweiter Kriegskapitanat und Reichsvikariat in Betracht; als vor-
wärts treibendes Moment der Entwickelung erscheint psychologisch eine
tiefe Sehnsucht nach Ruhe und Frieden, nach Erlösung aus der Hölle
der ewigen Parteikonflikte und ständischen Zwiste, als retardierendes
die Furcht einer an Freiheit und Selbstverwaltung gewöhnten Be-
völkerung vor der Willkürlichkeit einer nicht durch Organe des Volks-
willens kontrollierten Alleinherrschaft. In dem Gegeneinanderwirken
beider Strömungen liegt der wesentliche Inhalt der inneren Geschichte
der norditalienischen Kommunen in der zweiten Hälfte des 13. Jahr-
hunderts beschlossen. Salzers Darstellung dieser Verhältnisse in den
einzelnen Städten zeichnet sich im allgemeinen durch Klarheit, Sach-
lichkeit und geschickte Disposition aus; für sein kritisches Können
spricht vor allem der mit grossem Scharfsinn durchgeführte Exkurs
über die Echtheit der Urkunde über die Wahl Azzos von Este zum
erblichen Herrn von Ferrara. Die charakteristischen Züge der abso-
luten Monarchie sind scharf und klar aus Urkunden und Quellen
herausgearbeitet: das liberum arbitrium der Herrscher, das über
Statuten und Ratsbeschlüssen steht und an sie nicht gebunden ist;
die fast überall freie Verfügung über die städtischen Finanzen, die
oft bis zu einer völligen Verschmelzung von Haus- und Staatsvermögen
führt; die Erblichkeit des Regiments, bie und da allerdings nur in
der Form, dass der Signore bei Lebzeiten seinen Nachfolger designieren
kann; unbeschränkte Legislative und Exekutive; die Wahl des Mon-
archen, die äusserlich noch beibehalten wird, ist zur blossen Form
herabgesunken. — Auf wesentlich andern Grundlagen beruht die tem-
poräre Militärherrschaft Wilhelms von Montferrat über eine Reihe von
Staaten der Lombardei und Piemonts: feudale Rechtsinstitutionen, an-
knüpfend an Einrichtungen Kaiser Friedrichs IL, gaben ihr den be-
stimmenden Charakter und liessen die Formen des Regiments nie zu
jener Starrheit und Strenge ausarten, die den unter Einwirkung der
bolognesischen Rechtsschule ausgebildeten stadtstaatlichen Absolutismus
kennzeichnet: dort behielten die Kommunen stets ein gewisses Mass
von Selbständigkeit und Selbstverwaltung, und nach dem Tode des
Gründers fiel seine Herrschaft sofort in ihre Bestandteile auseinander.
Auch die natürlichen Erweiterungstendenzen der übrigen Signorien
führten doch nirgends zur Begründung eines grösseren, einheitlich
verwalteten und organisierten Territorialstaats: weder den Scaligern
noch den Visconti ist das auf die Dauer gelungen, so sehr auch
manche Erscheinungen der Zeit einer Aufsaugung der kleineren
Signorien durch die grossen günstig waren, so sehr auch die be-
410 Kritiken.
kannten Vorgänge, die zur Absetzung Kaiser Wenzels in Deutschland
führten, speziell den Visconti ihre Ausbreitungstendenzen erleichterten:
sie fanden zuletzt an den Rivalitäten der grösseren republikanischen,
gleich mächtigen Nachbarstaaten, Venedig und Florenz, ihr Ziel: „die
politische Entwickelung Oberitaliens — ebenso wie der gesammten
apenninischen Halbinsel — war noch für lange hinaus auf die Bahnen
des Partikularismus verwiesen“. —
Am wenigsten gelungen erscheint mir in Salzers Buch die Schil-
derung der ständischen Gegensätze und Konflikte, die gleichsam den
sozialen Untergrund der politischen Wandlungen bilden. Die Geschichte
der italienischen Zunftbünde, die in vielem den deutschen Gesamtgilden
gleichen, wie wir sie durch Nitzsch kennen, ist noch immer zu schreiben.
So sehr man nun dem Verfasser Dank wissen muss, dass er einmal
im Zusammenhang auf diese Erscheinungen hingewiesen und besonders
die politische Bedeutung der Podestat über die Mercadanza hervor-
gehoben hat!), so wird man gerade in diesen Partien gegen viele
Einzelheiten Einspruch erheben müssen. Man vermisst vor allem eine
nähere Untersuchung des Verhältnisses zwischen dem „popolo“, der
Sonderorganisation der bürgerlichen Bevölkerung gegenüber dem Adel,
und den Zunftbünden (mercadanza) einerseits, den Vizinal- und Waffen-
genossenschaften (gonfaloni) andrerseits. Von Salvemini (Popolo e
Magnati in Firenze 1282—1295) ist es neuerdings sehr wahrschein-
lich gemacht worden, dass in Städten mit rege entwickeltem Handels-
und Industrieleben die Zünfte, in andern, wie in Bologna, die lokalen
Organisationen in den Vordergrund treten: unter dem gleichen Ge-
sichtspunkt wäre wohl auch für die oberitalienischen Städte eine ver-
tiefte Einsicht zu gewinnen. Die Gegensätze zwischen den Gross
industriellen und Grosshändlern einerseits, den Handwerkern und Klein-
händlern andrerseits treten bei S. nicht scharf genug hervor, obwohl
in ihnen der Hauptgrund für das allmähliche Auseinanderfallen der
Zunftbünde zu suchen ist. — Salvemini’s treffliche Arbeit hat für alle
derartigen Untersuchungen des Einwirkens der ständischen Kämpfe auf
die politische Verfassung den rechten Weg gewiesen: gründlichste lokale
Einzelarbeit in dem reichen Material der italienischen Archive und
Bibliotheken wird vorangehen müssen, ehe eine zusammenhängende
Darstellung dieser Verhältnisse gewagt werden kann.
Alfred Doren.
! Die Erörterungen über die Zunftbünde in italienischen Städten in
meinem Buche „Entwickelung und Organisation der florentiner Zünfte‘
(S. 10 Anm. 4) sind Salzer entgangen. Vgl. auch neuerdings G. Bonolis:
La giurisdizione della Mercanzia in Firenze nel secolo XIV.
Kritiken. 411
Cosmidromius Gobelini Person und als Anhang desselben Ver-
fassers Processus translacionis et reformationis monasterii Bude-
censis. Herausgegeben von Max Jansen. (Veröffentlichungen der
Historischen Kommission für Westfalen). Münster i. W., Aschen-
dorff 1900. LVII, 254 S.
Des älteren Meibom Schuld ist es, wenn eine hervorragende Ge-
schichtsquelle und ihr Verfasser seit mehr denn dreihundert Jahren
unter falschem Namen bei der gelehrten Welt eingeführt sind: die
bislang unter dem Namen „Cosmodromium Gobelini Personae“ uns
bekannte Chronik stellt sich jetzt als „Cosmidromius G. Person“ dar.
Eine neue, kritische Ausgabe seiner Arbeit war ein wirkliches Be-
dürfnis, die historische Kommission für Westfalen und der von ihr
beauftragte Bearbeiter haben sich durch ihre Gabe den Anspruch
auf Dank seitens aller mit dem späteren Mittelalter sich beschäftigen-
den Historiker erworben. Die gute Ausstattung der Neuauflage wird
ohne Zweifel auch auf die Benutzung und Wertschätzung des Werkes
fördernd einwirken. Hinsichtlich des letzteren Punktes mag auf die
Ausführungen des Herausgebers (S. XLVII u. ff.) verwiesen werden,
die zwischen den extremen Auffassungen Scheffer-Boichorsts (Annales
Patherbrunnenses S. 46) und Lorenz (Geschichtsquellen II, S. 328)
die richtige Mitte halten.
Jansen beginnt mit einer Lebensbeschreibung Gobelins, für die
er manches neue Moment bieten kann, da zum ersten Male der reiche
Urkundenbestand des Staatsarchivs zu Münster systematisch durch-
gearbeitet ist. Wenn auch jetzt noch nicht alle Lebensphasen ge-
nügend aufgeklärt sind, — ich erinnere z. B. an die Aufgabe des
Offizialats und die ersten Jahre in Bielefeld — so ist doch vermöge
der mit verständiger Kritik verwerteten urkundlichen Nachrichten ein
fester Unterbau geschaffen worden, der im grossen und ganzen stehen
bleiben wird. Nur zu S. XIII möchte ich bemerken, dass an eine
Immatrikulation in Erfurt zu Ostern 1392 nicht gedacht werden
kann. Aus der Matrikel selbst ist trotz der irreführenden Ueber-
schrift doch nur zu entnehmen, dass G. während des von Ostern
1392—1394 dauernden ersten Rektorats eingeschrieben wurde: da er
unter den 523 Namen erst an 471. Stelle auftritt, hat er sicherlich
‘nicht vor 1393 die Hochschule bezogen. Da er erst 1397 wieder
in der Heimat nachweisbar ist, kann vielleicht ein längerer Studien-
aufenthalt angenommen werden, zumal sein Bericht über die Pader-
borner Ereignisse gerade für die Jahre 1393—1397 nicht besonders
reichhaltig ist (Cosmidromius S. 133 ff, S. 140f.).
Auch hinsichtlich der Entstehung der Chronik ist J. infolge der
Heranziehung sämtlicher — in abschriftlicher Form nur erhaltenen —
412 Kritiken.
Handschriften (Kassel, Paderborn, Leipzig, Paris) zu beachtenswerten
neuen Ergebnissen gelangt. Seine durch die Eigentümlichkeit der
Kasseler Hs. eine namhafte Stütze erhaltende Hypothese, dass das
Jahr 1406 einen Abschnitt in der Erzählung bedeute, scheint durchaus
einleuchtend. Vom Ende dieses Jahres an besitzen wir zwei Redak-
tionen: die ursprüngliche enthält gleichzeitige kurze Aufzeichnungen,
die meist nur lose aneinandergereiht sind. Wie lange G. in dieser
Weise sich Notizen machte, ist leider nicht festzustellen, da die Hs
dieser ersten Redaktion mit dem Jahre 1410 abbricht. Späterbin
hat der Chronist diese kunstlose Materialsammlung zu einer flüssigen
Darstellung verarbeitet und das Werk nach den Schlussworten am
1. Juni 1418 vollendet. Im Widerspruch mit der letzteren Angabe
steht freilich die S. 225 sich findende Nachricht vom Tode des Abts
von St. Peter und Paul mit dem Datum des 11. Juni 1418. Des
Rätsels Lösung möchte ich in der Annahme finden, dass der die
Todesnachricht überliefernde Vermerk später erst eingeschoben ist,
jedenfalls ist die Darstellung nach seiner Ausschaltung stilistisch
korrekter.” Anfangs nur am Rande neben dem vorhergehenden Satze
notiert mag die Nachricht bei einer von dem Werke genommenen
Abschrift in die Darstellung selbst übergegangen sein. Einen ähn-
lichen Nachtrag finden wir S. 53 im Kap. 68.
Der Herstellung des Druckes ist die Kasseler, nach deren Auf-
hören die Paderborner Hs. zu Grunde gelegt. Aus dem nicht origi-
nalen ersten Teile (bis Aetas VI, Kap. 68) konnten selbstverständlich
nur Auszüge gegeben werden, die vornehmlich die Paderborner Ge-
schichte berücksichtigen. Der zweite zumeist auf eignen Erlebnissen
und Berichten von Zeitgenossen aufgebaute Teil der Chronik konnte
dagegen unverkürzt wiedergegeben werden. Der Abdruck des Textes
ist im allgemeinen sorgfältig, auch die beigegebenen Erläuterungen
sind gut. Hie und da wird sich natürlich noch bessern und ergänzen
lassen. So ist S. 49—50 übersehen, dass auch der von der Ver-
leibung der Königswürde an die Oesterreicher handelnde Satz auf
Petrus de Vineis (VI, 26) beruht, der überhaupt unter den Quellen-
nachweisen hätte aufgeführt werden müssen, da auf ihn sich die Dar-
stellung der Regierung Friedrichs II. zum guten Teile stützt. Spuren
seiner Benutzung sind mehrfach noch in den von J. nicht abgedruckten
Partieen bemerkbar: so geht der von Meibom S. 277 erwähnte Brief-
wechsel mit dem französischen König auf P. de V. I, 12 u. 13,
1 Das in der Einleitung S. XXXII angegebene Datum des 1. Juli
ist wohl nur ein Druckfehler. Oder will J. mit der Annahme eines Schreib-
fehlers in den Handschriften (Juni statt Juli) den Widerspruch lösen?
Kritiken. 413
das Schreiben an die Könige und Fürsten (Meibom S. 279) auf I, 2
zurück. Auch die Nachrichten über das generale studium zu Neapel
(Meibom S. 280) werden aus III, 10 u. ff. entlehnt sein. — S. 63:
Gobelins Erzählung, Heinrich von Waldeck habe zugestanden, vom
Erzbischof von Mainz zur Ermordung Friedrichs von Braunschweig
veranlasst zu sein, ist unrichtig; es hätte auf Lindners Gesch. d.
deutschen Reichs II, S. 425 ff. verwiesen werden können. — Als
Datum des Martinstags ist S. 172 der 10. statt des 11. November
angegeben. — S. 215 ist „Sellae‘ falsch mit Appenzell statt Radolf-
zell erklärt. — S. 217, Z. 12 darf mit „predicti magistri“ kein neuer
Satz begonnen werden.
Beigegeben ist dem Weltenlauf der Processus translacionis et
reformacionis monasterii Budecensis, ein wenig bekanntes Schriftchen
des gleichen Verfassers, in dem die Schwierigkeiten geschildert werden,
die sich gegen die Reformation des Klosters erhoben. Den Schluss
der Veröffentlichung bildet ein Verzeichnis der in beiden Werken sich
findenden Personen- und Ortsnamen, das leider als völlig unbrauchbar
bezeichnet werden muss.
Strassburg i. E. Hans Kaiser.
Ferdinand Buomberger, Bevölkerungs- und Vermögensstatistik
in der Stadt und Landschaft Freiburg (im Uechtland). Bern
(Stämpfli u. Co.) 1900. XV und 147 S. und 1 topographische
Karte.
Auf dem Gebiete der mittelalterlichen Bevölkerungs- und Sozial-
statistik, das durch Büchers prächtige Arbeit über Frankfurt a. M.
angeregt eine Zeit lang mit regem Fleiss und manchem schönen Er-
folge angebaut worden war, ist es in letzter Zeit wieder stiller ge-
worden. Das ist um so mehr zu verwundern, als gerade in diese
Zeit der Versuch fällt, den Dilettantismus lokalgeschichtlicher For-
schung zu überwinden und sie wissenschaftlich zu befruchten; ist um
so mehr zu bedauern, als nur durch Zusammenwirken vieler Kräfte,
durch umfassende lokalgeschichtliche Detailarbeit das schwierige Pro-
blem einer Bevölkerungsgeschichte der abendländischen Welt im
Mittelalter seiner Lösung näherzuführen, aus dem Stadium mehr oder
minder gewagter Kombinationen und Analogieschlüsse in das ge-
sicherten Wissens zu erheben ist. Nicht sowohl deshalb, weil zur
Berechnung der Bevölkerungszahl grösserer Gebiete eine Summierung
der Einzelergebnisse nötig wäre — denn das wird wohl bei der
Lückenhaftigkeit des überlieferten Materials eine für immer unlösbare
Aufgabe bleiben —, sondern vor allem, weil es, besonders bei Be-
414 Kritiken.
trachtung der inneren Struktur der Bevölkerung, darauf ankommen
muss, das Problem von den verschiedensten Seiten aus zu beleuchten,
und allmählich typische Verhältnisse zu gewinnen, die es ermöglichen,
Lücken im Forschungsmaterial mit einiger Bestimmtheit zu ergänzen.
— Die Erstlingsschrift eines jungen Schweizer Statistikers, Buom-
berger, der, wie er sagt, sein Leben der geschilderten Aufgabe
widmen will, ist nun besonders dadurch wertvoll, dass er, gestützt
auf ein ausnahmsweise günstiges und gut fundiertes, von ihm mit
aller wünschenswerten Vorsicht und Sicherheit verarbeitetes Material,
zum ersten Mal auch ländliche Verhältnisse in seine Untersuchungen
mit hineinzieht. Seine Quellen sind die — allerdings nur für einen
Teil der „Panner“, d. h. Quartiere erhaltenen — Volkszählungs-
bücher für Stadt und Land aus den Jahren 1444, 1447 und 1448,
Steuerlisten des Jahres 1445 und Bürgerbücher aus dem 15. Jahr-
hundert. Anlass zur Aufnahme der Bevölkerung bot wie in Nürn-
berg Kriegsnot und Bedrängnis der Stadt in ihrem Kampf gegen das
mächtige Bern, und die Notwendigkeit, die Bevölkerung, die in der
Stadt 1448 noch durch geflüchtete Landbewohner verstärkt war, und
die vorhandenen Nahrungsmittel mit einander in Vergleich zu setzen.
Freiburg war damals — das sind die wichtigsten Resultate B.'s —
eine mittlere Landstadt mit wenig über 5000 Einwohnern, einer
rege blühenden Tuch- und Lederindustrie, und einem Landgebiet
von ca. 40 Quadratkilometern, zu dem dann noch die Vogtei über
einige andere Distrikte kam. Die städtische Haushaltungsziffer er-
weist sich als niedriger, als man bisher für das Mittelalter annahm;
auf ein Haus kommen nur 5,29 Bewohner. Freiburg zeigt — wie
Frankfurt, Nürnberg ete. — einen bedeutenden Frauenüberschuss,
eine relativ geringe Kinderzahl, eine hohe Verheiratetenquote, die
auf das ausreichende Einkommen bei billigen Lebensmitteln zurück-
zuführen ist; eine Dienstbotenhaltung, die annähernd der heutigen
entspricht, während die Zahl der Knechte relativ gering ist. Mit
Recht wird hervorgehoben, dass Bücher’s Hypothese von der rela-
Deen Unbedeutendheit der nichtbürgerlichen Bevölkerung in den Ver-
hältnissen Freiburgs keine Stütze findet — wie sie denn überhaupt
der sicheren Begründung entbehrt. Sehr interessant sind die Ein-
blicke in die Vermögensverhältnisse, wie sie die Steuerbücher ge-
währen: in dieser kleinen Landstadt, deren Industrie zwar intensiv
entwickelt ist, aber den Vergleich mit der der grossen Handelszentren
nicht aushält, hat die Differenzierung der Vermögen einen Grad
erreicht, wie wir ihn kaum heute irgendwo finden; 2°, der Bevölke-
rung besitzen die Hälfte des Gesamtvermügens! — Wie brechen vor
diesen Resultaten statistischer Untersuchung die vagen Allgemeinvor-
Kritiken. 415
stellungen von der relativen Homogenität der mittelalterlichen Stadt-
bevölkerung zusammen, wie schwinden vor solchen einfachen Daten
die verblüffenden Konstruktionen sozialistischer Geschichtsdeutung! —
Auf dem Lande dagegen ein wesentlich andres Bild: Geringe Dichtig-
keit (11,5 Personen pro Qkm.); grössere Haushaltungsziffer; erheblich
grössere Kinderzahl; ein bedeutender Männerüberschuss, der durch
das Abströmen weiblicher Dienstkräfte nach der Stadt verursacht ist;
bei geringerer Differenzierung durchschnittlich grössere Armut der
von den städtischen Zinsherren ausgesogenen Landbevôlkerung. —
Diese Zahlen und Resultate sind vielfach durch Ausblicke in die Zu-
kunft und Vergleichszifferrn plastisch hervorgehoben und fruchtbar
gemacht. — Einspruch zu erheben habe ich auch hier, abgesehen
von unwesentlichen Dingen, gegen die nach Büchers Erörterungen
nun schon beinahe zum Dogma gewordene und scheinbar überall be-
stätigte Anschauung von der überaus geringen Kinderzahl mittelalter-
licher Familien (in Freiburg 1,74 pro Ehe!) Schon an anderer
Stelle habe ich darauf hingewiesen, dass der Beweiss hierfür insofern
auf einem Trugschluss beruht, als der mittelalterliche Haushalt —
und dieser bildet bei allen Zählungen, die uns bisher bekannt ge-
worden sind, die Zählungseinheit — eine von dem modernen ver-
schiedene Struktur zeigt. Ein Teil der Kinder, vor allem der Knaben,
trat früh schon mit dem 8. oder 9. Jahre aus dem Haushalt der
Eltern in den des Lehrmeisters über, wo dann die Knaben unter
der Rubrik der Knechte, der Lehrlinge und Gesellen erscheinen, die
Mädchen unter der der Mügde; und um die Kinderzahl vollzählig
nach modernen Kategorien ermitteln zu können, müsste es möglich
sein aus der Zahl der Knechte und Mägde alle in der Stadt ge-
borenen jugendlichen Personen auszuscheiden und den Kindern zuzu-
zählen. Dann aber ergäbe sich — das lässt sich schon a priori
sagen — eine Kinderfrequenz, die sich von der modernen Durch-
schnittszahl wohl nicht allzuweit entfernte. Hinweisen möchte ich
auch auf eine von mir anderwärts beobachtete Erscheinung, dass man
im Mittelalter vielfach — wie noch heute in Frankreich — die
Säuglinge zu Ammen aufs Land gab, wo sie dann oft bis zu ihrem
5. und 6. Lebensjahr verblieben. — Beide Erscheinungen im Verein
geben eine gute Erklärung für die scheinbar bei mittelalterlichen
Volkszählungen etc. zu Tage tretende Kleinheit der Kinderzahl in der
Stadt, wie des von B. beobachteten grösseren Kinderreichtums auf
dem Lande, und machen Andeutungen über freiwillige Enthaltsamkeit
und beginnende Decadence in mittelalterlichen Städten unnötig.
Alfred Doren.
416 Kritiken.
Hanns Schlitter. Die Regierung Josephs IL in den ôster-
reichischen Niederlanden I. Tei. Vom Regierungsantritte
Josefs II. bis zur Abberufung des Grafen Murray. Wien 1:00.
Holzhausen. XI und 297 S. gr. 8°.
— Briefe und Denkschriften zur Vorgeschichte der bel-
gischen Revolution. Wien 1900, Holzhausen. XI und
125 S. 8°.
Der Verf., der es sich seit Jahren zur dankenswerten Aufgabe
gesetzt hat, der wissenschaftlichen Welt die reichen Schätze des Wiener
Haus- Hof- und Staatsarchivs näher zu rücken, bietet uns hier zum
ersten Male eine aus den besten Quellen mit Benutzung der gesamten
einschlägigen Litteratur geschöpfte Darstellung der Ereignisse in Bel-
gien unter Kaiser Josef II. Zunächst orientiert er uns über den
Zustand der Verwaltung und die komplizierten Verfassungsverhältnisse
beim Regierungsantritte des Monarchen, er bespricht sodann die Vor-
geschichte der Reformpläne, über deren Anlass und deren Notwendig-
keit der Kaiser sich 1781 an Ort und Stelle überzeugt hatte (Ab-
schnitt 1 und 2). Im dritten und vierten Abschnitt werden dann diese
Pläne im einzelnen vorgeführt, sie betreffen die kirchlichen Angelegen-
heiten, die Verwaltung und Justiz. Das nächste Kapitel behandelt
die ersten Regungen der Opposition gegen diese Pläne. Eifersüchtig
wachen die belgischen Stände über ihre vielgestaltigen Privilegien,
eifersüchtig wacht der Klerus über seine Macht und widersetzt sich
dem Versuche des Kaisers, durch Errichtung von staatlichen Seminaren
in Löwen und Luxemburg die Heranbildung der jungen Geistlichkeit
deın von Rom abhängigen Episcopat zu entziehen. Im Seminare zu
Löwen entsteht im Dezember 1786 eine Revolte, die in ganz lächer-
licher Weise theologische und hierarchische Ursachen mit dem recht
weltlichen Wunsche nach „guten Brod und Bier“ (S. 56) vereinigt.
Gegen diesen Sturm im Glase Wasser zeigt die Brüsseler Regierung
eine überwältigende Energie. Wie aber dann die Stände ihrerseits
Revolution spielen, die Steuern verweigern und besonders der dritte
Stand mit Gelüsten sich hervorwagt, die hart an Hochverrat streifen
und den Gedanken an eine Unabhängigkeitserklärung der Provinzen
mit französischer Hilfe ventilieren, wird die Regierung schwach und
immer schwächer und widerruft endlich Alles (Abschnitt 6). Es
war ein Unglück für Josef, dass er zur Vollstreckung seines Willens
in Belgien einen Mann berufen hatte, den Minister General Grafen
Belgiojoso, der nicht entfernt seiner Aufgabe gewachsen war und der
überdies in einer ganz schiefen Stellung sich zu den nominellen Macht-
habern im Lande befand, dem Herzoge Albert von S. Teschen und
der Erzherzogin Maria Christine, denen der Kaiser eigentlich nur
Kritiken. 417
eine dekorative Stellung zugedacht hatte, die aber selbst sich grössere
Geltung zu erhalten bedacht gewesen sind. Ein Unglück war ferner,
dass die Brüsseler Regierung grösstenteils unter dem Einfluss eines
Mannes stand, Cornet de Grez, der voll und ganz auf Seite der
Stände fusste und die Macht, die ihm eingeräumt ward, in nieder-
trächtiger Weise zu Ungunsten des Kaisers missbrauchte. Endlich
kann nicht hoch genug angeschlagen werden, dass sowohl die Statt-
halter und Minister in Brüssel, als auch Fürst Kaunitz in Wien da-
mals sehr behindert waren, dadurch, dass der Kaiser sich in Russland `
aufhielt zu einer Zeit, da jeder Tag zu rascher Entscheidung drängte.
Man kann die Empfindung dabei nicht unterdrücken, um wie vieles
schwerer damals das Verwalten und Regieren gewesen ist, wo bei-
spielsweise Anfrage und Antwort aus Brüssel und Wien mindestens
10 Tage Zeit erforderte, im Momente dringenster Gefahr der Bevoll-
mächtigte der Regierung am fernen Orte also ganz auf seine Fühig-
keiten angewiesen und dem Einflusse seiner nächsten Umgebung unter-
worfen war. In jener Zeit kann auch dem Fürsten Kaunitz der Vorwurf
nicht erspart bleiben, dass er — alt geworden im Respekte vor
historisch Gewordenem, ein Respekt der sehr zum Unglück für ein
österreichisches Einheitsgefühl noch immer stark gehegt wird — den
Kaiser nicht verstand oder nicht verstehen wollte und nicht jene
Energie entfaltete, die Kaiser Josef von ihm zu erwarten berechtigt
war. Als Josef nun in die Heimat zurückkehrte und vernahm, was
geschehen war, brauste er auf und forderte zunächst die belgischen
Stände auf, Deputierte nach Wien zu senden, ad audiendum verbum.
Ebenso wurden das erzherzogliche Paar und der Minister Belgiojoso
nach Wien berufen. Mit der Vertretung des letzteren wurde Graf
Murray, bisher kommandierender General in Brüssel, beauftragt. Nur
wenige Wochen — von Juli bis Oktober 1787 — hat Murray dort
regiert, aber diese Zeit genügte, um ein Unheil anzurichten, das später
in Jahren nicht mehr gut gemacht werden konnte. Denn nachdem
die Deputierten, mit genauen Weisungen über die Wünsche des Kaisers
versehen, nach Belgien zurückgekehrt sind, nimmt die Opposition der
Stände eine noch drohendere Form an, es kommt zu Unruhen, die
selbst der frühere Führer des widerspenstigen dritten Standes, van
der Noot, nicht verhindern kann; freiwillige Corps werden errichtet.
Einen Augenblick lang zeigt Murray Mut, um aber sofort wieder in
das Gegenteil zu verfallen. Auch er steht ganz unter dem Einflusse
von Grez, und man wird dem Kaiser den Vorwurf nicht ersparen
können, dass er diesen Mann, obwohl er ihn vollkommen durchschaute
(s. Briefe und Denkschriften S. 28), auf seinem Posten liess und erst
entfernte, als das Unheil vom 20. September, völlige Unterwerfung
418 Kritiken.
der kaiserlichen Regierung unter die Stände, schon geschehen war.
Jetzt fiel auch Graf Murray, Graf Trautmannsdorf wurde zu seinem
Nachfolger bestimmt, Graf d’Alton zum kommandierenden General er-
nannt (7. Abschnitt); mit diesem Zeitpunkte schliesst der vorliegende
Band.
Trotzdem Ref. dem Verf. gerne alle Anerkennung, die sein
Buch verdient, zollt, kann er doch gewisse Bedenken gegen dasselbe
nicht ganz unterdrücken. So muss er hervorheben, dass die Ver-
weisung aller Anmerkungen in einen besonderen Teil bei der Be-
nutzung des Buchs doch äusserst unbequem und lästig erscheint. Es
ist ja begreiflich, dass dadurch eine Ausdehnung dieser Anmerkungen
ermöglicht wird, die kaum möglich wäre, wenn dieselben an den Text
unmittelbar angeschlossen werden müssten; es ist aber doch sehr
fraglich, ob eine grössere Oekonomie bei denselben, andererseits der
Abdruck von umfangreicheren Belegstellen!) in einem Urkundenbande
— und die „Briefe und Denkschriften“ bilden ja schon einen Anfang
davon — nicht die Benutzung des Buchs wesentlich erleichtern würde.
Es sei eingeräumt, dass die Angabe der Seitenzahl neben der Nummer
der Anmerkung immerhin einen kleinen Fortschritt gegen die ursprüng-
lich von Arneth befolgte Methode bedeutet.
Sonst möchte Ref. nur auf kleinere Ausstellungen zu sprechen
kommen. S. 81 und 82 wird zum ersten Male der Name eines Generals
Murray erwähnt, S. 90 wird schlechtweg vom „Kommandierenden“
gesprochen, erst S. 96 wird uns bekannt, dass beide eine Persönlich-
keit sind und in der entsprechenden Anmerkung (No. 222, S. 241)
wird der Leser auf S. 11 der Briefe und Denkwürdigkeiten verwiesen,
wo sich dann allerdings eine biographische Notiz über diesen Mann
vorfindet. Bei der Wichtigkeit dieser Persönlichkeit und bei dem
Umstande, dass doch auch einmal ein jener Zeit unkundiger Leser
das Buch benutzen könnte, hätte Murray auch hier eine ausführlichere
Erwähnung verdient. Ebenso hätte eine Geschichte der Regierung
Josefs in den Niederlanden die geplante Kreiseinteilung des Kaisers
für die belgischen Provinzen doch nicht in den Anmerkungen ver-
stecken sollen (No. 40, S. 172). In Anmerkung No. 123 S. 185
erscheint im Zusammenhang mit dem Texte und der vorhergehenden
Anm. die Anführung der Provinzen dem Ref. unverständlich. S. 31
und 162 schreibt Verf. Lichterfelde, S. 65 Lichter-Velde, im Register
(S. 289) Lichtervelde.
Die Briefe und Denkschriften enthalten 36 Briefe Belgiojosos an
ı Z. B. der Brief Starhembergs an Murray S. 1646 oder das Memoire
Chastelers S. 188 ff.
Kritiken. 419
den niederländischen Staatssekretär Heinrich Crumpipen, sodann 14
Briefe Kaiser Josefs an Murray, zwei Denkschriften Crumpipens und
eine satirische Stammtafel über den Einfluss und die amtliche Aus-
dehnung von dessen Familie. Alle hier abgedruckten Aktenstücke
verdienen dies in vollem Masse und sind mit entsprechenden Anmer-
kungen versehen. Ref. will ausdrücklich zum Schlusse hervorheben,
dass trotz mancher Einwendung die Fortsetzung des Buchs und der
weitere Abdruck von Akten aus jener Zeit mit Freude zu begrüssen
sein wird. Die beiden vorliegenden Bücher sind mit sorgfältigen
Registern versehen.
Prag. O. Weber.
420
Nachrichten und Notizen I.
Karl Siegl, Die Kataloge des Egerer Stadtarchivs. — Eger 1900. Gedruckt
bei G. Adler. Im Verlage der Stadtgemeinde Eger. 8°. XI u. 388 S.
Publikationen dieser Art sind stets aufs freudigste zu begrüssen, denn
sie sind der sicherste Beweis, dass wieder eines der noch immer stark ver-
nachlässigten städtischen Archive aus seinem Dornröschenschlaf erweckt
wurde. Es giebt wohl kaum ein deutsches Stadtarchiv, das nicht wenigstens
eine kritische Periode und arge Leidenszeit — zumeist im XIX. Jahrh. —
hatte und die Frage bleibt nur offen, wieviele dabei erlegen sind und wie-
viele sich mit grösseren oder kleineren Gebrechen zu erhalten vermochten.
Das Egerer Stadtarchiv gehört zu den letzteren und verdient es wegen
seines reichen Inhalts allgemeiner bekannt zu werden, wozu das vorliegende
Buch einen wichtigen Behelf bietet. Seine Anlage, die sich allerdings an
jene des Archivs anschliesst, kann ich freilich nicht gelungen finden, da
die beiden Grundbegriffe „Urkunden“ und „Akten“, nach welchen die
Hauptscheidung des Materials durchgeführt erscheint, zu wenig bestimmt
und klar gefasst sind. „Urkunden“ erhalten nämlich die Erklärung: „Hand-
schriften auf Pergament mit anhangenden oder unter dem Text aufgedrückten
Siegeln‘“, als „Akten“ dagegen gelten „Handschriften auf Papier. Zusammen-
hängend mit diesen auch Handschriften auf Pergament. Die Siegel teils
aufgedrückt, teils als Verschluss.“ Eine der Hauptforderungen eines geord-
neten Archivs, die völlige Scheidung der Urkunden (Pergament und Papier)
von den Akten, ist in Eger (vgl. S. VD) noch nicht durchgeführt. Dem-
entsprechend zerfällt auch das Buch selbst in zwei ungleichwertige Hälften.
Die erste über die „Urkunden“ (bis S. 185) verzeichnet 2627 Regesten von
Urkunden aus der Zeit 1266—1894 in einer bestimmten Materienanordnung,
deren Hauptpunkte sind: I. Eger und Egerland im allgemeinen. a) Ur-
kunden der Kaiser und Könige. b) Urkunden der Päpste und Bischöfe. —
II. Eger und Egerland im besonderen mit zahlreichen Unter- und Subein-
teilungen. — II. Die Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes
nach auswärts in Gruppen nach den einzelnen Ländern geteilt. — Die
zweite Hälfte, die die Akten registriert und zwar mit wesentlich den
gleichen Haupt- und Unterabteilungen, bietet nur ganz oberflächliche
Inhaltsangaben der 829 zusammengestellten Fascikel. Allerdings erklärt
der Verf. in einer Vorbemerkung (S. 188) selbst, dass „der Stoffmenge
wegen von der Andeutung des Inhalts der einzelnen Akten abgesehen
werden musste, da beispielsweise die Korrespondenz der Schlicke, der
Zedwitze ... mehrere tausend Aktenstücke umfassen, die ich einzeln und
Nachrichten und Notizen I. 421
chronologisch lediglich nur in den handschriftlichen Katalogen verzeichnet
habe.“ Da man aus dem Druck aber nicht einmal ersehen kann, ob es
sich z. B. bei den Schlicks (S. 271—273) um Korrespondenzen, Urkunden
oder andersartiges archivalisches Material handelt, so wäre ein Mittelweg
wohl ausfindig zu machen gewesen; ist doch im ersten Teil jeder Geburts-
brief mit Namen und Datum genau verzeichnet. In einer kurzen dritten Ab-
teilung (S. 347—362) werden noch eine Anzahl sog. „Archivsbücher“ — wir
würden kurzweg Handschriften sagen — alphabetisch angeführt. Ein gut
gearbeiteter Index erleichtert die Benutzung des Buches. Trotz der Aus-
stellungen, die wir uns erlaubt haben, um nicht etwa das Egerer Beispiel
mustergiltig werden zu lassen, sind wir für das fleissige Buch dem Verfasser
zu wahrem Dank verpflichtet. Das Archiv Egers scheint darnach nicht nur
für die Orts- und Landesgeschichte, sondern für die Geschichte Oesterreichs
und Deutschlands viel Material zu enthalten. Besonders Bayern, Franken,
Sachsen, Brandenburg, aber auch andere deutsche Landschaften sind an-
sehnlich vertreten und die Fasc. 1—167 „Kaiser und Könige“ von 1061—
1836 scheinen wichtige politische Korrespondenzen, Akten, Berichte, Instruk-
tionen u. a. zu enthalten.
Brünn. B. Bretholz.
Die Akten des fünften internationalen Kongresses katholischer Gelehrten
zu München vom 24. bis 28. Sept. 1900 (München 1901 bei Herder u. Ko.)
sind erschienen. Für den Historiker sind besonders S. 235—352 die Ver-
handlungen der II. Sektion, Rechts- und Sozial-Wissenschaft, der IV. Sektion,
Geschichte, und der V. Sektion, Kultur- und Kunstgeschichte, interessant.
Funde. In der Beilage vom 15. Mai 1901 zur Münchner Allgemeinen
Zeitung wird berichtet, dass bei den in den Jahren 1893 bis 1898 auf dem
Gräberfeld bei Kersbach in Mittelfranken vorgenommenen Ausgrabungen, wo
man nur auf Metallsachen und Gefässe der älteren und mittleren Hallstadt-
Periode stiess, auch drei bemalte irdene Gefässe zum Vorschein gekommen
sind, die in Technik und Farbengebung die unverkennbarste Aehnlichkeit
mit den uns bekannten Erzeugnissen der alten mykenischen Keramik auf-
weisen.
Nach einer Meldung der National-Zeitung hat Papst Leo XII den
Ankauf der Baldischen Münzsammlung in Bologna, die mehr als 26000
päpstliche Münzen zählt, veranlasst, um die vatikanische Münzsammlung
damit zu bereichern.
Der armenische Bischof Sedrakian in Samarkand hat kürzlich, wie der
Vossischen Zeitung aus St. Petersburg gemeldet wird, eine alte persische
Handschrift entdeckt, welche neue wichtige und ausführliche Aufschlüsse
über die Kriegszüge Tamerlans und die Eroberung Kaukasiens bietet.
Die 27. Plenarversammlung der Centraldirektion der Monu-
menta Germaniae historica fand unter dem Vorsitz von Geheimrat Dümmler
am 15.—17. April in Berlin statt. Im Laufe des Jahres 1900/1901 erschienen
von der Abteilung Scriptores: Deutsche Chroniken II, 2 (Jansen
Enikel’s Werke von Strauch, Schluss) und in Handausgabe das Chro-
nicon Placentinum des Johannes Codagnellus von Holder-Egger,
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 29
492 Nachrichten und Notizen I.
da der frühere Abdruck im 18. Bande der Scriptores durchaus ungenügend
war. Von der Abteilung Diplomata erschienen: Diplomata regum et
imperatorum Germaniae I, 1 (Heinrici Il et Arduini Diplomata ed.
Bresslau). Dazu kam der 26. Bd. des Neuen Archivs der Gesellschatt.
Unter der Presse befinden sich 6 Quartbände und 1 Oktavband, nänlich:
in der Abteilung Scriptores: der von Krusch bearbeitete 4. Band der Mero-
vingischen Geschichtsquellen, der bis zum 72. Bogen gediehen ist; der von
Holder-Egger bearbeitete 31. Band der Scriptores, welcher die italienischen
Chroniken des 13. Jahrhunderts enthält, und mit dem auch für die bisherige
Folioreihe der Uebergang zum Quartformat gemacht wird; in der Abteilung
Leges: die grosse Ausgabe der Leges Visigothorum durch Zeumer; in der
Abteilung Diplomata: der Schluss zu Bd. III der Diplomata regum et im-
peratorum, welcher die von Holtzmann bearbeiteten Register bringt; der
von Mühlbacher bearbeitete bis zum Tode Karls des Grossen reichende Band
der Karolingerurkunden, welcher im Druck zwar schon bis zum 25. Bogen
vorgerückt ist, dessen Abschluss aber nicht vor Jahresfrist zu gewärtigen ist;
in der Abteilung Antiquitates: das Register des 2. Bandes der Necrologia
Germaniae, welches bereits bis zum 80. Bogen fortgeschritten ist: und end-
lich von den Handausgaben: die Werke der Nonne Hrotsvith von Ganders-
heim, deren Erscheinen bisher durch die sehr umfangreichen Register noch
verzögert wurde.
Dem 7. Bericht der Historischen Landes-Kommission für Steier-
mark entnehmen wir, dass in dem mit Ende März 1901 abgelaufenen
Geschäftsjahr folgende Schriften der Kommission erschienen sind: For-
schungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der
Steiermark Bd.3 (Alfred Ritter Anthony v. Siegenfeld, das Landeswappen
der Steiermark); Bd. 4, Heft 1 (Franz v. Krones, Landesfürst, Behörden und
Stände des Herzogtums Steier); Heft 2 (Franz Ilwof, Der provisorische Land-
tag des Herzogtums Steiermark im Jahre 1848). Veröffentlichungen der
Historischen Landes-Kommission für Steiermark IX (F. v. Krones,
Urkunden zur Geschichte des Landesfürstentums, der Verwaltung und des
Ständewesens der Steiermark von 1283—1411 in Regesten und Auszügen;
X (J. Loserth, Briefe und Akten zur steiermärk. Geschichte unter Erzherzog
Karl Il. aus dem königl. bayrischen Reichs- und Staatsarchiv in München;;
XI (Hans v. Zwiedineck, Das grüflich Lamberg’sche Familien- Archiv zu
Schloss Feistritz bei Us, III. Teil); XII (J. Loserth, Die Gegenreformation
in Graz in den Jahren 1582—1585).— In Vorbereitung sind: Forschungen
Bd. V, Heft 1 (A. Mell, Die Anfänge der Bauernbefreiung in Steiermark
unter Maria Theresia und Joseph I) Veröffentlichungen: v. Krones,
Ergebnisse einer archivalischen Reise nach Linz Herbst 1898. Derselbe,
Styriaca und Verwandtes im Landes-Präsidial-Archiv und in der k.k. Studien-
Bibliothek zu Salzburg. Felix Zub, Beiträge zur Genealogie und Geschichte
der steierischen Liechtensteine. Anton Kapper, Mitteilungen aus dem k.k.
Statthalterei- Archive zu Graz.
Am 11. Mai fand in Marburg die 4. Jahresversammlung der Histo-
rische Kommission für Hessen und Waldeck statt. Im abgelaufenen
Jahre gelangte zur Ausgabe die 2. Lieferung des Hessischen Trachten-
men fe,
Nachrichten und Notizen I. 423
buches von Geh. Rat Prof. Justi und wurden im Druck vollendet der 1.Bd.
der Hessischen Landtagsakten von Privatdozent Dr. Glagau, sowie die mit
Unterstützung der Kommission erscheinende Schrift von Lic. theol. F. Her-
mann: Das Interim in Hessen. Ueber den Stand der übrigen Arbeiten wird
berichtet, dass der 1. Bd. des Fuldaer Urkundenbuchs, für den Professor
Tangl in München noch eine Fülle unedierter Urkunden entdekte, im Manu-
skript abgeschlossen ist und ebenso wie der von Dr. Foltz bearbeitete ı. Bd.
des Urkundenbuchs der Wetterauer Reichsstädte, welcher das Urkunden-
buch von Friedberg enthält, unverzüglich in Druck gegeben werden kann.
Die Arbeiten an den Chroniken von Hessen und Waldeck (Dr. Diemar und
Dr. Jürges), den Landgrafenregesten (Geh. Archivrat Dr. Könnecke), dem
Ortslexikon (Archivrat Dr. Reimer) und dem Münzwerk (Dr. Buchenau) wer-
den fortgesetzt. Ferner wurde die Herausgabe von „Urkundlichen Quellen
zur Geschichte Landgraf Philipps des Grossmütigen‘‘ beschlossen, deren
Bearbeitung Professor Brandi und Archivar Dr. Küch übernehmen wollen.
Ausserdem plant die Kommission in Gemeinschaft mit der Historischen
Kommission von Nassau, dem Historischen Verein für Unterfranken und
Aschaffenburg und dem Verein für Geschichte und Altertumskunde in Frank-
furt a. M. die Veröffentlichung eines Historischen Kartenwerkes über Hessen-
Nassau, Waldeck, Grossherzogtum Hessen und Aschaffenburg.
Thüringer Archivtag. Hauptversammlung 12. Mai 1901 in Mühl-
hausen. Aus dem Geschäftsbericht über das letztvergangene Jahr, welchen
der Obmann des Archivtages, Prof. Dr. Heydenreich-Mühlhausen, verlas,
sei hervorgehoben, dass die städtischen Archivverhältnisse in Erfurt, Mühl-
hausen und Saalfeld gebessert wurden und für das nächste Geschäftsjahr
die Ordnung des Rudolstädter Stadtarchivs in bestimmte Aussicht genommen
ist. Vorträge wurden gehalten über die allgemeinen deutschen Archivtage
(Archivrat Dr. Schmidt-Schleiz, Prof. Dr. Heydenreich-Mühlhausen, Prof.
Dr. Bühring- Arnstadt), über Handschriftenerhaltung und Zaponverfahren
(Prof. Dr. Bangert-Rudolstadt), über Beyer Vater und Sohn und das Archiv
der Stadt Erfurt (Pastor Oergel-Erfurt) und über das Archiv der Stadt
Mühlhausen (Prof. Dr. Heydenreich). Erläuterungen der ständigen Archiv-
ausstellung (Prof. Dr. Heydenreich) und der städtischen Bauwerke in Mühl-
hausen (Kgl. Baurat Röttscher) schlossen sich an. Vertreten waren die
Staatsarchive in Coburg, Gotha, Rudolstadt, Sondershausen und Weimar,
das Regierungsarchiv in Arnstadt, das fürstliche Archiv in Schleiz, die
Stadtarchive in Arnstadt, Gera, Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen, fast
alle Altertumsvereine Thüringens, die Museumsgesellschaft in Arnstadt und
die Stadtverwaltungen von Gera, Mühlhausen und Rudolstadt. Da Prof. Dr.
Heydenreich mit Rücksicht auf seine Arbeiten für die historische Kommission
der Provinz Sachsen bat, für die nächsten Jahre von seiner Wiederwahl
abzusehen, wurde Staatsarchivar Dr. Trefftz-Weimar zum Obmann gewählt.
Die nächste Hauptversammlung soll 1902 in Weimar stattfinden.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und
Gesellschaften. Der frühere französische Botschafter in Konstantinopel und
Wien, Marquis de Vogue, welcher sich vornehmlich mit archäologischen
29*
424 Nachrichten und Notizen I.
und orientalischen Studien beschäftigt, wurde zum Mitglied der französischen
Akademie ernannt. Der Paläograph Jules Lair wurde zum Mitglied der
Académie des Inscriptions in Paris gewählt. Der Geh. Hofrat Ludwig
Mitteis, ordentl. Professor des römischen Rechts in Leipzig, wurde von
der Königl. Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften in Leipzig zum
Mitglied gewählt.
Universitäten und technische Hochschulen. Der o. Professor für neuere
Geschichte Erich Marcks in Leipzig hat einen Ruf nach Heidelberg als
Nachfolger Erdmannsdörffers angenommen. Der o. Professor für Geschichte
Georg v. Below ist als Nachfolger Heinemanns nach Tübingen berufen
worden. Der o. Professor der Rechts- und Staatswissenschaften an der
deutschen technischen Hochschule in Brünn HermannRittervonSchüllern
zu Schrattenhofen wurde als o. Professor der Volkswirtschaftslehre und
Statistik an die Hochschule für Bodenkultur in Wien berufen. Professor
Max Georg Zimmermann wurde zum o Professor für Kunstgeschichte
an der technischen Hochschule in Berlin ernannt.
Der Privatdozent für Philosophie und deutsche Litteraturgeschichte
Dr. Eugen Kühnemann in Marburg, der Privatdozent für deutsche Sprache
und Litteraturgeschichte Dr. Rudolf Schlösser in Jena und der Privat-
dozent für allgemeine Kulturgeschichte Dr. Vinzenz Zibot an der böhmischen
Universität in Prag wurden zu ao. Professoren ernannt.
Bibliotheken. Dem 1.Bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Leipzig
Professor Dr.ViktorGardhausen wurde derTitelOberbibliothekar verliehen.
Museen. Der wissenschaftliche Hilfsarbeiter Dr. H. Döge wurde zum
Direktorialassistenten am Königl. Kunstgewerbemuseum in Berlin ernannt.
Todesfälle. Der o. Professor für klassische Philologie Franz Susemihl
in Greifswald, bekannt vor allem durch seine Geschichte der griechischen
Litteratur in der Alexandrinerzeit ist am 80. April im Alter von 74 Jahren
in Florenz gestorben.
Der erste Direktor des Provinzial-Museums in Halle, Oberst a D
v. Borries ist 82 Jahre alt dort gestorben.
Am 15. Mai d. J. starb der frühere Oberbibliothekar der Leipziger
Universitätsbibliothek und o. Professor für orientalische Sprachen Dr. Ludolf
Krehl im Alter von 76 Jahren. Sein eigentliches Forschungsgebiet war
die arabische Philologie und bekannt ist sein „Leben Muhameds“, von dem
leider nur der erste Teil erschien.
Am 16. Mai starb kaum 48 Jahre alt der o Professor der klassischen
Philologie Ivo Bruns in Kiel, von seinen Schriften nennen wir hier: „Das
litterarische Portrait der Griechen im 5. und 4. Jahrhundert vor Christi
Geburt“ (1896) und „Die Persönlichkeit in der Geschichtsschreibung der
Alten, Untersuchungen zur Technik der antiken Historiographie“ (1898).
Am 17. Mai starb im Alter von 47 Jahren der ao. Professor der ger-
wanischen Philologie Eugen Joseph in Marburg.
Der Begründer des Nordischen Museums, der Sprachforscher und Ethno-
log Dr. Arthur Hazelius ist am 26. Mai in Stockholm im Alter von
6S Jahren gestorben.
Nachrichten und Notizen I. 425
Erwiderung.
Herr Prof. Siegfried Rietschel veröffentlicht im ersten Heft des
lfd. Jahrg. dieser Zeitschrift S. 133ff. eine längere Entgegnung, die sich:
gegen die ihn betreffenden Darlegungen aus meinem „Ursprung des Zunft-
wesens“ S. 167ff. richtet. Bezüglich der a. a. O. erörterten Punkte 1 bis 5
bleibt Prof. Rietschel bei seinen ursprünglichen Behauptungen stehen und
fügt ihnen lediglich einige persönliche Angriffe hinzu. Hierauf zu erwidern
kann ich mir versagen.
Anders bei Punkt 6, der überdies das meiste sachliche und allgemeine
Interesse besitzt. Hier bringt Prof. Rietschel für seine Behauptungen neue
positive Angaben bei, durch die endlich eine Förderung in der Behandlung
der Streitfrage erzielt wird. Es handelt sich um die Entwicklungsgeschichte
des Pariser Fleischeramtes; die Kontroverse ist hier um deswillen von
weitergehender Bedeutung, weil sie das einzige Handwerkeramt betrifft,
über dessen Entwicklung im zwölften Jahrhundert wir durch eine fort-
laufende Folge von Urkunden unterrichtet sind. Rietschel stellt meiner Dar-
stellung die folgende Auffassung entgegen:
Von der ganzen langen Erzählung Mag. u. Frat. S. 27 über den Kampf
der königlichen Fleischer ca. 1150—1155 um die 23 Fleischbänke des Klosters
Montmartre ist quellenmässig nur bezeugt, dass 1155 die Fleischer von Paris
ein dem Kloster Montmartre gehöriges Grundstück pachteten und dass 1162
König Ludwig VII. ihnen die eine Zeit lang aufgehobenen früheren Rechte
wiederverlieh. Von einem Kampfe der Fleischer, der zu dem Pachtvertrag
geführt habe, erfahren wir nicht das geringste.
Hierauf erwidere ich:
1. Es ist unrichtig, dass den Fleischern durch die Urkunde von 1162
die aufgehobenen früheren oder irgend welche anderen Rechte verliehen
werden. Die Wiederverleihung ist vielmehr im Jahre 1155 und zwar
(s. oben) Zug um Zug mit der Pachtung der Fleischbänke von Montmartre
erfolgt. Durch die Urkunde des Jahres 1162 wird lediglich die im Jahre
1155 eingetretene Rückgabe der alten Amtsrechte — also kein gleich-
zeitiger, sondern ein in der Vergangenheit liegender Vorgang — durch
königliches Privileg bestätigt.!
2. Es ist ferner unrichtig, dass die Urkunde von 1155 nur die Pachtung
der klösterlichen Bänke bezeugt. Vielmehr bezeugt die Urkunde zunächst
die Wiederherstellung des gewaltsam unterdrückten Fleischeramtes und im
Zusammenhang hiermit die Verpachtung der dem Kloster Montmartre
gehörenden Bänke an das Fleischeramt. Es geschieht dies mit den Worten
Ludwigs VIL: quando reddidimus carnificibus Parisiensibus mi-
nisterium suum et confirmavimus, conventio fuit quod pro domo
Guerrici cambitoris que est ad portam civitatis, ubi et venduntur carnes,
monialibus de Monte Martyrum XXX libras Par. annuatim persolvant (La-
steyrie Cart. IS. 345). Um die auf dem hier genannten Grundstück — d.i. die
häufig erwähnte domus Guerrici — errichteten Fleischbänke drehte sich
der Streit.
—
| Vgl. Mag. u. Frat. S. 28.
426 Nacbrichten und Notizen I.
3. Die Unterdrückung des Fleischeramtes wird ferner erwähnt in einer
für das Kloster Montmartre ausgestellten Urkunde von 1153.54, in welcher
Ludwig VII. berichtet, dass er das Recht des Fleischeramtes aufgehoben
und einen ‚freien Markt“ hergestellt habe (Lasteyrie Cart. Nr. 380, S. 337.
In drei Urkunden (1153/54, 1155 und 1162) wird uns demnach der Kampf
überliefert, den das Fleischeramt gegen das von dem König unterstützte
Kloster Montmartre geführt hat Das Amt wurde um 1150 unterdrückt,
im Jahre 1155 dagegen mit allen Vorrechten wiederhergestellt und in den
Besitz der streitigen Bänke auf dem Guerricus’'schen Grundstück gesetzt.
Mit welcher Härte dieser Kampf geführt wurde, zeigt sich aus der Schi.
derung, die Ludwig VII. in der Urkunde von 1162 giebt: die gebürtigen
Fleischer nahten sich uns (d. h. im Jahre 1155) und stellten uns die Last
ihres Elends vor, dass sie nämlich weder sich selber, noch ihre Weiber,
noch ihre Kinder erhalten könnten; und durch ihr klägliches Flehen be-
wegten sie uns zur Gnade.
Prof. Rietschel stellt bezüglich des Inhalts der Urkunde von 1153 4
weiter folgende Behauptungen auf:
Die Urkunde fällt in die Jahre 1153/54, also nach E. mitten in den
furchtbaren Kampf der Fleischer. Aber von diesem Kampf weiss sie nichts
zu berichten; sie betrifft den Pachtkontrakt der Fleischer über die dem
Kloster Montmartre gehörigen Grundstücke und verrät uns auch den fried-
lichen Anlass zu diesem Pachtvertrag: die Zahl der Fleischer und die bis-
herigen Fleischverkaufsplätze reichen für den Bedarf der Stadt nicht mehr
aus; der König communi commodo totius ville dantes operam plures esse
carnifices et in pluribus locis carnes posse vendi constituimus.
Auch dies ist unrichtig. Die Urkunde schildert den Kampf genau
gemäss dem Stadium, in dem er sich damals befand. Das Fleischeramt
ist unterdrückt und der freie Markt ist hergestellt (s. oben Nr. 3). Ein
Irrtum ist es weiter, wenn Rietschel diese Urkunde — für einen Pacht-
kontrakt der Fleischer über die dem Kloster Montmartre gehörigen
Grundstücke ansieht. Das gerade Gegenteil hiervon steht in der Urkunde;
die Pachtung der Grundstücke durch die Fleischer wird geradezu aus-
geschlossen. Der König erklärt, dass er das Grundstück mit den Fleisch-
bänken (domus Guerrici) nebst einem zweiten in der Cité belegenen Hause
(letzteres zum Zweck der Strassenverbreiterung) in seine Hand genommen
habe und dass er als Gegenwert dem Kloster eine Rente von 30 Pfund
auf das teloneum carnificum, die Abgabe vom Fleischverkauf, angewiesen
habe.! Jede Beziehung der Fleischer zu dem Kloster Montmartre ist hier
ausdrücklich abgeschnitten; der König zieht die klösterlichen Grundstücke
an sich und weist die Rente auf den Ertrag der Fleischverkaufsabgabe an.
Mit keinem Wort ist endlich in der Urkunde gesagt, dass die Zahl
1 Prefatam domum Guerrici, et alterius domus quam moniales habebant
in vico Parvi Pontis intra insulam quandam partem ad ampliandam viam,
in manu nostra accepimus et ipsi ecclesie triginta libras in perpetuum
habendas assignavimus in theleneo carnificum, sive unus sive plures habeant
theloneum; Lasteyrie Cart. S. 337.
Nachrichten und Notizen L 497
der Fleischer für den Bedarf der Stadt nicht ausgereicht habe, und eine
solche Annahme wird durch den Verlauf des Streites (unveränderte Wieder-
herstellung des alten Amtes) auf das bündigste widerlegt. Der König hat
vielmehr während des Streites um die klösterlichen Bänke das Alleinrecht
des Fleischeramtes aufgehoben und einen freien Markt hergestellt; ein
Vorgang, der aus der Handwerksgeschichte in zahlreichen Beispielen be-
kannt ist. Nach der Erledigung des Streitfalles wurde das alte Amt in
ganz unveränderter Weise in alle seine früheren Rechte wieder eingesetzt.
Rietschel fährt dann fort:
Wie stimmt es zu E.'s Behauptung, vor 1155 habe es in Paris auf dem
Parvis de Notre Dame, in der Neustadt beim Chatelet, auf dem Grundstück
des Klosters Montmartre und auch noch an anderen Stellen Fleischbänke
gegeben (S. 25f.), zu den schlichten Worten der Urkunde: in civitate Pari-
siensi, ad portam magni pontis et nusquam alibi solebant esse carnifices
et vendere suas carnes?
Diese Ausführung beruht auf Missverständnis. Die Worte der Urkunde
in civitate Parisiensi und ad portam magni pontis (in allen Editionen durch
Komma getrennt) sind Gegensätze und bezeichnen zwei verschiedene
Lokalitäten. Die civitas, heute noch die Cit€ genannt, ist die Notre Dame-
Insel; dort befand sich das Parvis de Notre Dame mit den daselbst er-
richteten Bänken. Die Stalla ad magnam pontem dagegen befanden sich
auf dem jenseitigen Ufer in der Neustadt, in nächster Nähe des Chätelet,
der Festung, die den Brückenkopf der nach der Neustadt hinüberführenden
Brücke bildete. Dort lag neben den veteres stalla! carnificum das mit
Fleischbänken besetzte Grundstück des Klosters Montmartre (domus Guerrici).
Die auf andern Grundherrschaften mit eigner Jurisdiktion befindlichen
Fleischbänke (vgl. die Mag. u. Frat. S. 26 Anm. 1 aufgeführten Urkunden)
lagen zur Zeit Ludwigs VII. ausserhalb der Mauer und sind, wie Mag. u.
Frat. S. 26 ausdrücklich hervorgehoben ist, für die Entwicklung des Fleischer-
amtes überhaupt niemals in Betracht gekommen.? Zur Zeit Ludwigs VII.
bestanden also, laut der Urkunde und meiner, damit buchstäblich überein-
stimmenden Schilderung, Fleischbänke 1. in der Cité — in civitate — auf
dem Parvis de Notre Dame; 2. in der Neustadt beim Chätelet — ad magnam
pontem — und zwar a) die veteres stalla carnificum und b) die stalla des
Klosters Montmartre auf dem benachbarten sog. Grundstück des Guerricus.®
Es ist demnach unrichtig, dass die Ausstellungen Rietschels begründet
seien; sie sind vielmehr sämtlich sachlich unzutreffend und im Widerspruch
mit den Urkunden aufgestellt. Rud. Eberstadt.
1! So in den Urkunden.
? Auch nicht in der späteren Zeit; auf einzelnen Pariser Grundherr-
schaften bildeten die Fleischer gesonderte Zünfte, vgl. Mag. u. Frat. S. 26
Anm. 1.
` Unter den zahlreichen Werken zur Pariser Topographie brauchen
nur die bekannten Arbeiten von Fagniez und Lamare erwähnt zu werden;
vgl. bei Lamare den dritten und vierten Stadtplan. Die Lage der Grund-
stücke ist in den Urkunden genau beschrieben
428 Nachrichten und Notizen I.
Schlusswort.
Herr E. versagt sich auf Punkt 1 bis 5 meiner Entgegnung zu ant-
worten. Dabei vergisst er wohl, dass Punkt 1 den Nachweis enthielt, dass
E. seinen schülerhaften Fehler, eine Ducangische Glosse als Quellensteile
anzuführen, durch eine nachträgliche unrichtige Behauptung zu rechtfertigen
versuchte, ferner dass Punkt 2 auf ein recht bedenkliches Manöver aufmerk-
sam machte: um einen unbequemen Angriff abzuwehren, verschob E. den
Thatbestand und gab seine angegriffene Behauptung unter absichtlicher
Weglassung der entscheidenden Stelle wieder, so dass der unbefangene Leser.
welcher das Citat nicht nachschlug, den Angriff für grundlos halten musste.
Herr E. hat diese beiden schweren Vorwürfe auf sich sitzen lassen müssen,
weil er sie nicht widerlegen kann, und hat damit seiner wissenschaftlichen
Arbeitsweise selbst das Urteil gesprochen.
Auf E.s Ausführungen zu Punkt 6 einzugehen, verzichte ich, da es
zwecklos ist, diesen Wust von Irrtümern zu entwirren. Nur einen Satz will
ich deshalb, weil er den Ausgangspunkt für die weiteren Irrwege darstellt,
festnageln: „In drei Urkunden (1153,54, 1155 und 1162) wird uns demnach
der Kampf überliefert, den das Fleischeramt gegen das von dem König
unterstützte Kloster Montmartre geführt hat.“ (S.426 oben.) Ich möchte ale
unbefangenen Forscher, die diese Urkunden, sei es bei Lasteyrie I p. 337,
845, 370, sei es in den Auszügen bei Eberstadt (Magisterium und Frater-
nitas S. 214f., Ursprung des Zunftwesens S. 173f., oben S. 426) gelesen
haben, fragen, ob in diesen Urkunden auch nur ein Wort von einem Kampfe
der Pariser Fleischer mit dem Kloster Montmartre steht. Alle werden ant-
worten, dass dieser furchtbare Kampf nichts weiter ist als ein Produkt von
Herrn E.s Phantasie.
Tübingen. Siegfried Rietschel.
429
Nachrichten und Notizen II.
Die Litteratur des Jahres 1900 zur Geschichte Altpreussens.
Auch das letzte Jahr des abgelaufenen Jahrhunderts ist nicht gerade arm
gewesen an grösseren und kleineren, an bedeutenden und unbedeutenden,
an trefflich gelungenen und gewaltig misslungenen Arbeiten zur Geschichte
Altpreussens, d. h. der beiden heutigen Provinzen Ostpreussen und West-
preussen, die einst in ihrer Vereinigung anderthalb Jahrhunderte lang den
Kern des Deutschordensstaates gebildet haben. Leider aber macht man auch
hier wieder in erschreckendem Masse die niederdrückende Beobachtung,
wie unsäglich schwer es gerade bei uns den Ergebnissen ernster wissen-
schaftlichen Forschung immer und immer noch wird, selbst in die im
besseren Sinne volkstümliche Geschichtslitteratur Eingang zu finden. Der
Grund für diese wahrhaft betrübende Erscheinung liegt ja bekanntlich
darin, dass bei uns die an Zahl und Inhalt beispiellos reiche historische
Litteratur des 16., des 17. und des 18. Jahrhunderts auch die allerältesten
Zeiten unseres Landes mit einem wüsten Uebermass von Thatsachen anzu-
füllen verstanden hat, welche dem kritischen Messer unserer Zeit nicht
Stand zu halten vermögen, dass aber immer noch gar zu viele sich nicht
dazu entschliessen können, diese ungesunden Wucherungen endlich einfach
fortzulassen, dass sie gar zu gern an ihnen herumdeuteln und nicht lieber,
anstatt mit ihnen ihre Blätter zu füllen, unumwunden ein „wir wissen da
nichts‘ eingestehen wollen. Noch weit schlimmer und gefährlicher aber
wird es selbstverständlich und zwingt zum entschiedensten Widerspruch,
wenn gar von einer Seite her, von der man nur vollsten wissenschaftlichen
Ernst und strengste Gewissenhaftigkeit zu erwarten und zu fordern berechtigt
ist, in dieser oder ähnlicher Weise gröblich gesündigt wird. Solches aber
ist in dem Berichtsjahre leider wieder geschehen und hat mir diese ernst-
gehaltenen allgemeinen Einleitungsworte abgenötigt.
Das Jahr 1900 hat uns auch eine zusammenfassende, gedrängte Dar-
stellung der Gesamtgeschichte des Ordensstaates und des Herzogtums
Preussen bis zum Jahre 1618, bis zum Heimfalle des letztern an das Kur-
haus Brandenburg gebracht, freilich nicht als ein selbständiges Buch dieses
Inhalts, sondern nur in einem fünftehalb Bogen füllenden Kapitel des ersten
Bandes einer umfangreichen ,,Preussischen Geschichte‘, einer Gesamt-
geschichte also des Preussischen Staates. Hans Prutz hat von einem auf
vier Bände berechneten Werke jenes Titels und Inhalts im Laufe von wenig
mehr als einem Jahre die bis 1815 hinabführenden ersten drei Bände erscheinen
lassen und darin das erste Kapitel (I S. 388—109) dem „Staate des Deutschen
Histor. Vierteljahrschrift 1901. 8. 30
430 Nachrichten und Notizen Il.
Ordens in Preussen“ gewidmet, etwas ungenau allerdings, denn nicht bloss
die Ueberschrift des letzten Abschnittes davon lautet „Die Reformation in
Preussen, 1466—1568“ — schon in diesen beiden Zahlen durchaus ungenau
und irreführend —, sondern dasselbe geht sogar, wenn auch in sehr ge-
drängter Darstellung und mit Hinweglassung der für eine spätere Stelle vor-
behaltenen Verhandlungen über die Vereinigung Preussens mit Brandenburg,
bis zum Jahre dieser Vereinigung selbst (1618) hinab. Wenn es darauf
ankommt, den innern Zusammenhang der Thatsachen und ihre weitere Be-
deutung zu charakterisieren, so besitzt P. ganz unstreitbar eine überaus
bedeutende Begabung dafür: es sind ja öfter nur verfübrerische Blender.
die da gelegentlich herauskommen, sei es bewusste oder unbewusste, oft
wieder sind es, was man so geistreiche Bemerkungen nennt, ganz und gar
nicht selten aber gelingt es ihm mit bewundernswertem Geschick in wenigen
Worten geradezu den Nagel auf den Kopf zu treffen, und das würde noch
weit öfter der Fall sein, wenn er sich nicht hin und wieder auf Wege ver-
irren würde, da der unbefangene Historiker ihm nicht folgen darf. Diese
bessere Eigenschaft des Herrn Verfassers tritt besonders in denjenigen Ab-
schnitten hervor, in denen die einzelnen Geschehnisse selbst mehr und mehr
an Bedeutung verlieren und darum unbeschadet auf die Seite geschoben
werden dürfen, hier also in den letzten Zeiten der Ordensherrschaft und
des selbständigen Herzogtums. Wo aber, wie in den ersten und besseren
Zeiten des Ordensstaates und für den Herzog Albrecht, diese Thatsachen
selbst sprechen müssen und darum darzustellen waren, da freilich folgt in
erschreckender Weise, wie ich an anderer Stelle nachzuweisen nicht unter-
lassen werde, Fehler auf Fehler und nicht immer von der leichtesten Art.
Offenbar hat der Verfasser diese und jene ursprüngliche Quelle, diese
und jene quellenmässige Darstellung, doch lange nicht alle und hier nicht
immer die besten eingesehen gehabt, seine eigene Darstellung aber hat
er selbst nicht mehr „an der Hand‘ seiner Vorlagen, sondern auf Grund
seiner Erinnerung und seiner flüchtigen Notizen hingeworfen. Dazu kommt
dann noch so manche tendenziöse, so manche unhistorische Auffassung. —
Einen durchweg erfreulichen Eindruck, vielleicht gerade weil sie durch
keine ältere Ueberlieferung beeinflusst und getrübt werden können, machen
die archäologischen Forschungen und ihre Ergebnisse, denn an den drei
Stellen Altpreussens, an welchen sie (neben Elbing, von wo für das Berichts-
jahr nichts vorliegt) in allein wissenschaftlichem Sinne und in grösserem
Stile betrieben werden, befinden sie sich in längst bewährten Händen: für
die Altertumsgesellschaft Prussia und die Physikalisch-ökonomische Gesell-
schaft zu Königsberg dürfen nur die Namen Bezzenberger, Heydeck und
H.Kemke, für die Verwaltung des westpreussischen Provinzialmuseums darf
nur Conwentz genannt werden, um die Bedeutung der einschlagenden Ar-
beiten genügend zu bewerten. In dem dieses Mal vier Vereinsjahre (1896—1900)
umfassenden 21. Hefte der Sitzungsberichte der Prussia giebt Bezzen-
berger auf S. 81—195 genaue Berichte über die von ihm (und anderen) in
dem genannten Zeitraum gemachten Ausgrabungen, beschränkt sich dabei
aber nicht auf die ihatsächlichen Berichte selbst, sondern sucht jene auch
durch Vergleichung mit anderen Funden und durch Hinzuziehung der ein-
Nachrichten und Notizen I. 431
schlägigen Litteratur wissenschaftlich zu verwerten. Kemke weiter, dem
es bereits gelungen ist, sich durch vorsichtige, vorurteilslose und masshaltende
Forschung volle Anerkennung in seiner Wissenschaft zu gewinnen, hat, wie
es scheinen darf, die grosse Lücke, die noch immer fast vom 6. Jahrhundert
bis zum 13. hin, bis zur Ankunft des Deutschen Ordens, für das Gebiet
zwischen Weichsel und Memel klaffte, mit sicherm Blick durch Betrachtung
eigener und fremder Funde endlich ausfüllen können (Das Gräberfeld von
Bartlickshof und Neues Material zur Kenntnis der baltischen Vorgeschichte
in den Schriften der Phys.-ökonom. Gesellschaft, 41. Jahrg., endlich, den
Gegenstand mehr zusammenfassend und abschliessend, Die Bedeutung der
ostbaltischen Altertümer für die Vorgeschichte der Provinz Ostpreussen im
Centralblatt für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, 5. Jahrg.
S. 257—262). Prof. Conwentz endlich, der in der letzten Zeit vorher durch
mehrfache Untersuchungen über Moorbrücken und sogenannte Wikinger-
schiffe unser archäologisches Wissen über Altpreussen so bedeutend ge-
fördert hatte, hat sich jetzt auf einen sehr eingehenden Bericht über die
entsprechenden reichen Zugänge des westpreussischen Provinzialmuseums
beschränkt (im XX. Amtlichen Bericht über die Verwaltung der naturhistor.,
archäolog. und ethnolog. Sammlungen des Westpr. Prov.-Museums für das
J. 1899). Aus diesem Gebiete möchte ich noch zwei in dem Prussiahefte
enthaltene Aufsätze nicht mit Stillschweigen übergehen. Ueber Ursprung,
Bedeutung und Verbreitung des Völkernamens „Gudden“, der wegen seines
anscheinenden Zusammenhanges mit den Goten vielen Staub aufgewirbelt
bat, handelt (S. 217—242) Bezzenberger und weist die Unhaltbarkeit dieser
Auffassung nach: die in gewissen Gegenden recht häufig vorkommenden
Ortsnamen, in welchen jener Völkername zu erkennen ist, und dazu einige
andere Erwägungen haben dem Verfasser den völlig annehmbar erscheinenden
Gedanken nahegelegt, den Namen Gudden als eine zunächst appellativische
Bezeichnung (vielleicht ‚die musizierenden“) zu erklären, welche lettisch-
littauische Völker ihren klein- und weissrussischen Nachbaren beigelegt
hätten. Sodann hat der Warschauer Professor A. v. Mierzynski, der auf
gleichem Gebiet schon mehrfach in gleichem Sinne, wie es mir scheint,
überzeugend hervorgetreten ist, in seinem Aufsatze Ueber die samländische
Gottheit Auszautis (S. 41—51) einen neuen Angriff gegen die in den mehr
oder weniger amtlichen Berichten des 16. Jahrhunderts überlieferten an-
geblichen Götternamen aus der altpreussischen und littauischen Mythologie
gerichtet.
Grössere selbständige Quellenpublikationen, weder für ältere noch für
spätere Zeit, hat das Jahr 1900, wenn wir von der Fortsetzung eines einzigen,
umfangreichen Werkes absehen, nicht gebracht; diese einzige Arbeit aber
ist von der Art und Bedeutung, dass sie mit wenigen Zeilen nicht ab-
gethan werden darf, sondern jedenfalls auch in dieser Zeitschrift, wenigstens
doch nach dem Erscheinen des noch ausstehenden Schlussbandes, von be-
rufnerer Seite ausführlich und gebührend gewürdigt werden wird. Es ist
der zweite Band der Briefe und Aktenstücke zur Geschichte Preussens unter
Friedrich Wilhelm III. vorzugsweise aus dem Nachlass von F. A. von Stäge-
mann, welche Franz Rühl im Auftrage des Vereins für die Geschichte
30*
432 Nachrichten und Notizen II.
von Ost- und Westpreussen herausgiebt und mit sehr gelungenen und
sachlich wertvollen Einleitungen, auch mit guten Anmerkungen ausgestattet
hat. — Die übrigen, an Umfang und Bedeutung weit geringeren Sachen
liegen in Zeitschriften und Schulprogrammen vor, so (ganz Geringes über-
gehe ich): Die (aus städtischen Akten und Urkunden zusammengestellte,
aber erst in etwas späterer Abschrift vorliegende) älteste Thorner Stadt-
chronik für die Jahre 1350—1528, mit eingeschobenen Auszügen aus der
allgemeinen Landesgeschichte (in der Zeitschrift des Westpreussischen Ge-
schichtsvereins, 42. Heft S. 119—181) und Salomon Mellenthins Hausbuch
(1654—1770), Aufzeichnungen eines wohlhabenden Besitzers in der Niederung.
der neben Nachrichten über Dammbrüche und zur Geschichte des Weichsel-
deltas und neben Familiennachrichten auch die allgemeinen Landesereignisse
nicht ganz übergangen hat (in der Altpreussischen Monatsschrift, S. 341—434).
Diese beiden Stücke hat aus dem Nachlasse von Max Toeppen sein leider
soeben auch verstorbener Sohn, der Oberlehrer Robert Toeppen, heraus-
gegeben und mit Einleitungen und reichen Anmerkungen versehen. — Wie
von den allgemeinen altpreussischen Chroniken, zumal des 16. Jahrhunderts,
so giebt es bekanntlich auch von den Danziger Geschichtswerken derselben
Zeit eine wahre Unzahl von mehr oder weniger miteinander stimmenden
Handschriften, über deren Verhältnis zueinander noch völlige Unklarheit
herrscht. Schon im Jahre 1892 hat der damalige Danziger Stadtarchivar
Dr. Paul Gehrke den Versuch gemacht die sog. Ebert Ferber-Chronik
einer genauen Untersuchung zu unterwerfen, aber man wird doch, so scharf-
sinnig und geistreich der Verfasser auch zu Werke gegangen ist, sehr
in Zweifel bleiben, ob man alle seine Ergebnisse annehmen darf. Jetzt
hat er einen wenig jüngeren Geschichtsschreiber jener Zeit vorgenommen
und demselben im 41. Heft der Westpreuss. Zeitschrift einen längeren
Aufsatz gewidmet (S. 1—137): Der Geschichtsschreiber Bartholomäus Wartz-
mann im Kreise seiner Abschreiber, und bezeichnet die Arbeit als einen
Beitrag zur Quellenkunde der Danziger Chroniken im 16. Jahrhundert. Wir
erfahren sehr viel und genaues über Wartzmann und seine Familie, über
seine Chronik des Landes Preussen und ihre Quellen sowie über ihre Ver-
breitung in Westpreussen und im Herzogtum. Wenn wir aber mit dem
Endurteil über das Verhältnis der zahlreichen Abschriften und Umarbeitungen
zueinander bis zum Auffinden einer Neubearbeitung Wartzmanns selbst, die
Gehrke doch nur vermuten kann, vertröstet werden, so liegt die Sache doch
noch in sehr weitem Felde.
Unter dem Titel Beiträge zur Geschichte der Stadt Elbing. I. Zur
Geschichte des „Danziger Anlaufs“ (1577) erzählt Prof. W. Behring im
Programm des k. Gymnasiums zu Elbing (S. 1—44) zuerst kurz die Ent-
stehung und den Verlauf jenes mit der zwiespältigen Königswahl zu Warschau
im Dezember 1575 (Stephan Bathorys und Kaiser Maximilians) zusammen-
hängenden Angriffes der Danziger auf Elbing und druckt dann acht darauf
bezügliche Aktenstücke und sonstige Aufzeichnungen beider Parteien (da-
runter auch ein Gedicht) ab. Der Graf Kanitz (der bekannte Abgeordnete)
hat sich die auch für die Provinzialhistoriker sehr dankenswerte Mühwaltung
aufgelegt, in zwei recht starken Heften, bei jedem Stück freilich nur die
Nachrichten und Notizen II. 433
Herkunft angebend, alle auf die beiden grossen Kanitzschen Familienfidei-
kommisse Mednicken im Samlande und Podangen im Kreise Preuss. Holland
bezüglichen Urkunden — aus eigenem Besitz sowie aus anderen, Öffentlichen
Sammelstellen — abzudrucken, dort 61 Stück von 1300—1890 auf 146, hier
40 Stück von 1339—1882 auf 120 Seiten. — Nichts mehr als Materialien-
Sammlungen sind weiter auch die beiden von (Rechtsanwalt) Maczkowski
herrührenden Artikel über den schwedisch-polnischen Krieg von 1655—1660
und insbesondere über den berüchtigten Tartareneinfall vom Herbst 1656
im 6. Jahrgang der Mitteilungen der Litterarischen Gesellschaft Masovia
in Lötzen (S. 10—48) und im 6. Heft der Zeitschrift der Altertumsgesell-
schaft Insterburg (S. 3—19), dort für die Landschaft Masuren, hier für das
ehemalige Hauptamt Insterburg. Und ganz so besteht auch der übrige
Inhalt der ersteren Zeitschrift fast nur aus Verschreibungen, Kaufverträgen
und sonstigen Urkunden, Leichenintimationen u. dgl., bei deren Wieder-
gabe, ebenso wie bei jenen beiden Artikeln, auch nicht eine einzige formale
Floskel geschenkt wird — jedenfalls doch des Guten etwas stark zu viel.
Ebenfalls unter die „Quellen, wenn es auch eine Quelle ganz anderer Art
als die bisher genannten ist, gehört das Ius publicum civitatis Gedanensis
oder der Stadt Danzig Verfassung und Rechte, welches der dem 18. Jahr-
hundert angehörige und als gewichtiger Geschichtsschreiber genugsam be-
kannte Danziger Stadtsyndikus Gottfried Lengnich in langjähriger Arbeit
zusammengestellt hat, und dessen lang ersehnte Bekanntmachung wir jetzt
der Anregung des Westpreussischen Geschichtsvereins und der gewissen-
haften Arbeit des dortigen Stadtbibliothekars Dr. O. Günther verdanken
(XX u. 607 S.) Wenn auch die eigene Arbeit des Herausgebers sich auf
die das Leben sowie die amtliche und die schriftstellerische Thätigkeit
Lengnichs (noch dazu zum Teil mit seinen eigenen Worten) zur Darstellung
bringende Einleitung von kaum 14 Seiten und auf das 30 Seiten füllende
Register der vornehmsten Sachen beschränkt, in welches wieder das vom
Verfasser selbst bereits gefertigte Verzeichnis hineingearbeitet ist, wenn
auch eigene Anmerkungen des Herausgebers ganz und gar fehlen, so gehört
doch diese Herausgabe des durchweg tüchtigen alten Werkes, welches für
die Entwickelung der oft führenden Hansestadt verlässige Aufklärungen
giebt, zu den verdienstlichsten Erscheinungen des Jahres 1900 auf dem
Gebiete unserer engeren Heimatsgeschichte. — In der Altpreussischen Monats-
schrift (S. 149—200) giebt Dr. M. Perlbach mit der richtigen Begründung,
dass die Herausgabe preussischer Urkundenbücher, nachdem zwei schon vor
längerer Zeit vollendet worden sind, in arges Stocken geraten sei, den
Anfang derjenigen urkundlichen Materialien zur mittelalterlichen Geschichte
Pommerellens, welche er vor 20 Jahren gelegentlich zusammengetragen hat,
aber noch nicht hat verwerten können. Es sind Auszüge aus zwei Kopial-
büchern des westpreussischen Prämonstratenserklosters Zuckau, eine Reihe
von Regesten und Urkunden dieses Stiftes aus Breslau und Notizen aus
den Totenbüchern seiner beiden Mutterklöster. Darstellung und Akten
vereinigt Dr. A. Levinson in Heft 42 der westpreussischen Zeitschrift
(S. 91—115) unter der Bezeichnung Polnisch-Preussisches aus der Bibliotheca
Borghese im Vaticanischen Archive, indem er aus den Jahren 1606—1617
434 | Nachrichten und Notizen II.
fünf Ereignisse kirchlicher Natur, unter denen die Vertreibung der Jesuiten
aus Danzig und Thorn weitaus das wichtigste ist, durch Akten, die e
jener Stelle entnommen hat, unter Beifügung dieses Materials selbst er-
läutert.
Bei der Besprechung derjenigen Abhandlungen und Bücher, welche
Teile aus der Gesamtgeschichte Altpreussens heraus behandeln, werde ich
chronologisch zu Werke gehen, d. h. nach der Zeitfolge der betreffenden
Ereignisse und Zusammenhänge. Aus der Ordenszeit ist darunter ver-
hältnismässig wenig vorhanden, zumal wenn auch hier wieder Kleinig-
keiten unbeachtet bleiben. Die ganze Ordenszeit umfassen zwei Aufsätze
von v. Mülverstedt, der, seine zahlreichen früheren Arbeiten derselben
Art fortsetzend, in den Oberländischen Geschichtsblättern, Heft U (S. 1—59
und in den Mitteilungen der Masovia, Heft 6 (S. 48—67) die Beamten und
Konventsmitglieder in den Verwaltungsbezirken des Deutschen Ordens aus
dem breitesten Aktenmaterial zusammengetragen hat: dort die des alten
oberländischen Kreises, d. h. die Komtureien Christburg und Osterrode mit
allen ihren Pflegschaften und Vogteien und aus der Komturei Elbing die
jenigen Unterbeamten, die mit ihren Amtsbezirken in das Vereinsgebiet
fallen, hier die südlichen Teile der Gebiete Balga, Brandenburg und Königs-
berg. Reicher Belehrung wegen verdienen da auch die einleitenden Be-
merkungen alle Beachtung. — Aus dem überreichen Material, welches das
bischöfliche und das Kapitelsarchiv zu Frauenburg, sowie das Staatsarchiv
zu Königsberg, daneben aber auch zahlreiche kirchliche und städtische
Sammelstellen darbrachten, hat Professor V.Röhrich (am Lyceum Hosianum
in Braunsberg) seine Arbeit über die Kolonisation des Ermlandes in dem
einschlagenden Hefte der Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde
Ermlands, welche der historische Verein für dieses zumal geschichtlich
merkwürdige Gebiet in Jahresheften herausgiebt, fortgesetzt (S. 325—487).
In diesem dritten Kapitel wird die Regierungszeit des aus Lübeck stammen-
den Bischofs Heinrich I. Fleming behandelt, der fast nach allen Richtungen
hin als der Schöpfer Ermlands und seiner Kultur, als der Begründer seines
Gedeihens zu betrachten ist. Wir kommen also auch hier noch nicht über
das 13. Jahrhundert hinaus, wenn auch vielfach, ja gelegentlich selbst bis
in die neueste Zeit hinein vorgegriffen wird. Es ist ein ganz gewaltige
Material, welches hier von der staunenswerten Thätigkeit jenes Kirchen-
fürsten Zeugnis ablegt, und es hat zu seiner so verdienstlichen Verarbeitung
viel Ausdauer und Geschick gehört.
Wenn wir von dem Büchelchen absehen, in welchem sich Dr. Pape mit
vollster Hintansetzung aller wissenschaftlichen Kritik bemüht, die angeb-
liche entscheidende Teilnahme des kneiphöfischen Schustergesellen Hans von
Sagan an der Littauerschlacht von Rudau (1370) aufrechtzuerhalten, jene viel
erzählte und besungene Geschichte, die nicht einmal eine wirkliche Sage ist,
sondern wahrscheinlich aus dem Missverständnis einer Figur auf einem spätern
Siegel der Stadt Königsberg-Kneiphof hervorgegangen ist — wenn wir von
diesem ganz überflüssigen Schriftchen absehen, so bleiben für die Ordens-
zeit noch zwei in diesen Zusammenhang gehörige Abhandlungen übrig, diese
aber verdienen alle Anerkennung. In dem 41. Hefte der Zeitschrift des West-
Nachrichten und Notizen II. 435
preuss. Geschichtsvereins giebt Wilhelm Heine einen Abriss der Geschichte
der Academia Culmensis, jener viel berufenen, aber doch nie zu Dasein und
Wirksamkeit gekommenen Unterrichtsanstalt (S. 151—188), und im folgenden
Hefte (S. 3—67) schildert Eduard Reibstein den der ersten Hälfte des
15. Jahrhunderts angehörigen Danziger Bürgermeister Heinrich Vorrath als
hansischen Diplomaten. Nicht bloss in allen ältern Büchern, die der ge-
waltigen Verdienste des Hochmeisters Winrich v. Kniprode zu erwähnen
Gelegenheit hatten, sondern sogar in der Eingangs charakterisierten neuesten
Darstellung der Geschichte des Ordensstaates wird diesem Regenten unter
vielen angeblichen Stiftungen auch die Begründung einer Hochschule, zum
mindesten einer akademischen Rechtsschule in Kulm zugeschrieben; und
doch hatte bereits Johannes Voigt an der Hand der Urkunden nachgewiesen,
und andere haben es dann weiter ausgeführt, dass davon einfach nicht die
Rede sein darf, aber es ist ebenso eigentümlich wie betrübend, dass selbst
so einfache und klar auf der Hand liegende Ergebnisse bei uns nur mit
grösster Mühe eine gute Statt finden wollen. Nicht Winrich v. Kniprode,
sondern erst sein Nachfolger auf dem Hochmeisterstuhl, Konrad Zöllner
v. Rothenstein, hat den Papst um die Erlaubnis gebeten, in Kulm ein Studium
generale nach dem Muster desjenigen von Bologna begründen zu dürfen,
und Urban VII hat in einer noch vorhandenen Bulle vom 9. Februar 1387
die Bitte gern gewährt. Aber erst fast ein Jahrhundert später, im Jahre
1472, als Westpreussen schon polnisch geworden war, wurde die Sache von
bischöflicher Seite ernstlich in Angriff genommen, und auch hier kam es
über sehr bescheidene Anfänge nicht hinaus. Die stets äusserst beschränkten
Mittel, die Zwiespältigkeit der Religion und die daran sich knüpfenden
Missstände, die häufigen Kriegszustände, die erschrecklich anwachsende Ver-
armung des Landes, alles dieses liess, wenn auch hin und wieder einmal
ein kleiner Schritt zum Bessern versucht wurde, den schönen Keim nie zum
rechten Anwachsen kommen, bis in der Zeit des Grossherzogtums Warschau
wirklich aus der Schule etwas werden zu wollen schien, doch nur um in
kurzer Zeit mit diesem kurzlebigen Staatswesen selbst ganz unterzugehen.
Dieses alles erzählt der Verfasser ausschliesslich an der Hand von Akten.
In dem zweiten Aufsatze (dem Abdrucke einer Marburger Doktorarbeit) er-
scheint der Danziger Bürgermeister Vorrath, worauf hier erst recht nicht
näher eingegangen werden kann, als ein sehr einsichtiger und gewissenhafter,
dabei gewandter und im rechten Augenblicke kraftvoll eingreifender Unter-
händler und Staatsmann, so dass er bei seinem Tode (1443) seine Vaterstadt
aus starkem Niedergang zu ihrer alten Blüte wiedererhoben erblicken
konnte. — Erwähnt wenigstens sei die Mitteilung Dr. Steinbrechts, des
berühmten Wiederherstellers der Marienburg, dass, wie jetzt häufiger im
alten Ordenslande, so auch in der evangelischen Pfarrkirche zu Wehlau
unter der jüngeren Tünche alte Wandmalereien entdeckt und herausgearbeitet
sind, welche, etwa um das Jahr 1400 mit den einfachsten Mitteln hergestellt,
doch eine sehr geschickte Mache verraten und eine recht gute Wirkung
ausüben (Prussiaberichte, S. 36—40). Auf verwandtem Gebiete bewegte sich
eine Königsberger Doktorarbeit von Dewischeit über den Deutschen Orden
in Preussen als Bauherrn aus dem Jahre 1899. Nachdem ich durch den
436 Nachrichten und Notizen II.
Nachweis, dass das dem Ordens-Tresslerbuch entnommene, in der Abhand-
lung eine Hauptrolle spielende Wort baude nicht deutsch ist, noch eine bei
den Ordensbauten beschäftigte „Baukompagnie‘“ bezeichnet, sondern dem
altpreussischen Sprachschatze angehört und Scharwerk und Scharwerker be-
deutet, jener Arbeit im wesentlichen jede Grundlage genommen hatte (Mit-
teilungen der Litauischen litterarischen Gesellschaft zu Tilsit, Heft 25, 1900.
S. 57—67), habe ich in einem besondern, nicht im Handel erschienenen Hefte
(Kritisches zur altpreussischen Geschichtsforschung, D, wie ich überzeugt
bin, unwiderleglich dargethan, dass und warum auch sonst jene Arbeit in
jeder Beziehung und nach jeder Richtung hin verfehlt ist, dass und warum
sie nicht anders ausfallen konnte. Ein solches Urteil aber ist einer wissen-
schaftlichen Einzeluntersuchung, auch einer Erstlingsarbeit, gegenüber nie
„zu hart“, wenn in dieser von allem Eigenen und Neuen auch nicht das
Geringste haltbar und brauchbar ist. — Das im Anschluss an die schon
bestehende Deutsche Brüderschaft zu Rom durch päpstliche Bulle vom
9. Februar 1899 begründete Hospiz St. Maria dell’ Anima hat zumal im 15.
und im Anfange des 16. Jahrhunderts den dortigen Deutschen, einheimischen
und fremden, als Mittelpunkt des Verkehrs gedient, den letzteren such
Unterkunft gewährt, viele in die Brüderschaft aufgenommen. Aus zwei
unlängst veröffentlichten Akten der Stiftung hat Herrmann Freytag die
Preussen herausgezogen und diese Liste in Heft 42 der Westpreuss. Zeitschr.
(S. 71—87) bekanntgegeben und dabei jedem Namen die nötigen biographi-
schen Notizen beigefügt: es sind weit überwiegend geistliche Personen,
darunter auch die hervorragendsten jener Zeiten.
Für die noch ausstehenden gröfseren und kleineren Arbeiten muls ich
mich auf eine einfache und höchstens von ganz kurzen Bemerkungen be-
gleitete Aufzählung beschränken. Zuerst die begonnene Gruppe von Schriften
zu Ende führend, hätte ich noch die folgenden zu nennen. Paul Schwenke,
Zur altpreussischen Buchdruckergeschichte 1492—1523, 2. Artikel (Sammlung
bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten, XII). — Conrad, Altes und Neues
über den vorletzten Pomesanischen Bischof Dr. Georg v. Venediger, ins-
besondere seine Beziehungen zur burggrüflichen Familie zu Dohna (Altpreuss.
Monatsschrift, S. 283—305). — Prof. Dittrich, Geschichte des Katholizismus
in Altpreussen (worunter der Verf. den 1466 dem Orden verbliebenen Teil,
also das spätere herzogliche und königliche Preussen versteht) von 1525 bis
zum Ausgange des 18. Jahrhunderts (Zeitschr. für d. Gesch. u. Altertumskunde
Ermlands, S. 1—289); die hier zum Abdruck gekommenen Kapitel reichen
aber nur erst bis zum Tode des Grossen Kurfürsten. — Maschke, Die
militärische Lage Preussens in den Jahren 1675 ff., ein Büchelchen, dessen
Inhalt bereits F. Hirsch an einer andern Stelle als „eine etwas verkürzte,
aber fast wörtliche Wiedergabe eines Teiles seiner eigenen 1897 erschienenen
Arbeit Der Winterfeldzug in Preussen 1678 fg.“ bezeichnet hat. — Paul
Stettiner, Zur Geschichte des preussischen Königstitels und der Königs-
berger Krönung; Königsberg i. Pr.; 99 S. 8 (zugleich auch als Beilage zum
Programm des Realgymnasiums): das erste Kapitel behandelt, unsere Kennt-
nis davon stark bereichernd, die Anerkennung des preussischen Königstitels
durch die römische Kurie (bis S. 74), das zweite bringt nur Aktenstücke
Nachrichten und Notizen II. 437
und gleichzeitige Aufzeichnungen über die Krönung selbst zur Mitteilung.
— Derselbe, Die Erhebung Preussens zum Königreich. Vortrag. Königs-
berg i. Pr.; 23 S.8. — P. Czygan, Kleinere Beiträge zur Geschichte des
Krieges 1806/7 (Beilage z. Programm der Städt. Realschule zu Königsberg;
69 S. 8): 1) Patriotismus im Jahr 1806/7 (in betreff der Freikorps); 2) zum
Einrücken der Franzosen in Kbg. 16. Juni 1807; 3) Einquartierung der Fran-
zosen daselbst und Bürgermeister Heidemanns Thätigkeit dabei; 4) Vor-
bereitungen z. Empfange Napoleons in Kbg.; sein Aufenthalt daselbst, seine
Abreise; Wiedereinrücken preussischer Truppen. Alles nach gedruckten und
ungedruckten gleichzeitigen Aufzeichnungen. — Hugo Manstein, Die
Tilgung der Kriegsschulden der Stadt Graudenz aus dem Jahre 1807 (Bei-
lage z. Progr. der Städt. Realschule zu Graudenz; 39 S. 8): zumeist nach
städtischen Akten. — Joh. Sembritzki, Der Oberpräsident v. Schön und
die Stadt Memel. Ein Beitrag zur Geschichte der Provinz in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts (Altpreuss. Monatsschr., S. 245— 282): im wesent-
lichen aus städtischen Akten und daher um so wertvoller, weil in den zahl-
reichen gedruckten Werken sich kaum etwas darüber findet.
Die lokalgeschichtlichen Arbeiten des Berichtsjahres stehen, einige
Kleinigkeiten abgerechnet, zur Freude des Berichterstatters völlig auf der
Höhe. Die Geschichte der Stadt Domnau von Funk sowie A. Peter, Die
Stadt Heilsberg und ihre Umgebung von der Gründung bis in die neueste
Zeit, zwei ganz kleine Heftchen, bringen, wie es bei uns bei derartigen
Arbeiten gewöhnlich der Fall gewesen ist, für die früheren Zeiten ohne jede
kritische Beanstandung die althergebrachten Faseleien, und man muss schon
froh sein, wenn für neuere Zeiten aus archivalischem Material etwa statistische
Angaben entnommen sind oder aus privaten oder öffentlichen Aufzeichnungen
dieses oder jenes Ereignis eine kleine Aufhellung erfährt. — Dr. Hugo
Bonk bringt in seiner Jubiläumsschrift Aus Allenburgs Vergangenheit fast
nur immer durch wenige Zeilen verbundene buchstäblich abgedruckte Ur-
kunden und erst auf den letzten sechs Seiten abgerissene kurze Darstellungen
einzelner Episoden aus der neuern Geschichte des Städtchens. Das drei-
hundertjährige Bestehen (1899) der evangelischen Kirche zu Schönberg im
Kreise Preuss. Holland hat den um die Geschichte unseres „Oberlandes‘“
bereits vielfach verdienten Amtsrichter Conrad, den Herausgeber der Ober-
ländischen Geschichtsblätter, veranlasst, nach den Akten des Kirchenarchivs
und anderer amtlichen Sammelstellen eine Geschichte jenes Kirchspiels,
welche allen Anforderungen voll genügt, abzufassen und in seiner Zeitschrift
(U S. 60—99) abzudrucken. — Die vier noch ausstehenden grösseren Werke
lokalgeschichtlichen Inhalts können hier nicht ausreichend gewürdigt werden,
sie verdienen eingehende selbständige Besprechung, die, soweit sie in dieser
Zeitschrift noch nicht stattgefunden hat, jedenfalls wird erfolgen müssen.
Daher seien auch sie hier nur aufgeführt und ganz kurz charakterisiert.
Die wahrhaft musterhafte Geschichte des Kreises Strasburg in Westpreussen
(869 S. 8) von Dr. Hans Plehn, welche der Geschichtsverein für Ost- und
Westpreussen unter seine Schriften aufgenommen hat, habe ich selbst be-
reits oben S. 142 näher besprochen. Als zweiter Teil ist die bald darauf
von dem Histor. Verein für den Reg.-Bez. Marienwerder herausgegebene
438 Nachrichten und Notizen II.
Ortsgeschichte desselben Kreises von demselben Verfasser (145 S. 8) zu
betrachten, eine sehr fleissige und durchaus zuverlässige Zusammenstellung
alles dessen, was sich aus Urkunden und Akten über die Geschichte der
einzelnen Ortschaften des Kreises hat entnehmen lassen. — Joh. Sembritzki,
Geschichte der Königlich Preussischen See- und Handelsstadt Memel (334 S. 8)
ist die Arbeit eines Mannes, der zwar Apotheker ist, aber sich bereits
durch eine bedeutende Anzahl grösserer und kleinerer Arbeiten auf dem
Gebiete der Provinzialgeschichte recht grofse Verdienste und allgemeine
Anerkennung erworben hat. Auch dieses Buch habe ich selbst bereits an
anderer Stelle (Memeler Dampfboot, 1900 Nr. 164), eingehend behandelt
und dabei gern und mit voller Befriedigung als eine Arbeit anerkannt,
die nicht bloss den Memelern zum unterhaltenden und lehrreichen Lesen
empfohlen werden darf, sondern auch allen verständigen wissenschaft-
lichen Anforderungen vollauf genügt. — Schon 1899 hatte Hans Märcker,
ein Rittergutsbesitzer, also wieder nicht ein Mann vom Fach, ein 131 Seiten
starkes Heft (Schriften des Westpreuss. Geschichtsvereins) als 1. Lieferung
einer Geschichte der ländlichen Ortschaften und der drei kleineren Städte
des Kreises Thorn in seiner früheren Ausdehnung vor der Abzweigung des
Kreises Briesen i. J. 1888 erscheinen lassen. Während dieses Heft zuerst
eine landesgeschichtliche Uebersicht und dann eine Reihe kulturgeschicht-
licher Ausführungen enthielt, brachte im folgenden Jahre die 2. Lieferung
(S. 133—613) die spezielle Ortsgeschichte, zuerst die drei kleineren Städte
und darnach (von S. 166) die alphabetisch geordneten ländlichen Ortschaften
— alles ausschliesslich auf archivalischer Grundlage. Eine 3. Lieferung
steht noch aus. — Ich für meine Person stehe nicht an — und ich möchte
voraussetzen, dass die Verfasser der bisher genannten Arbeiten es mir nicht
verübeln werden — ich stehe nicht an, dem einzigen Werke, das hier noch
zu erwähnen ist, Dr. Paul Simson, Der Artushof in Danzig und seine
Brüderschaften, die Banken (337 S. 8, mit vielen Abbildungen), den ersten
Preis unter allen einschlagenden Schriften des Jahres 1900 zuzuerkennen.
Da bei der Besprechung dieses Werkes nicht bloss die Artushöfe und was
damit zusammenhängt, nicht bloss ferner die Geschichte Danzigs und viele
Seiten seiner inneren Entwickelung in Betracht kommen, sondern auch die
darstellenden Künste, in erster Linie Architektur und Malerei, heranzuziehen
sind, so kann eine demselben gerecht werdende Behandlung nur an anderer
Stelle, wo ausreichend Raum zur Verfügung steht, erfolgen. Hier muss es
genügen — zum Abschlusse des ganzen Berichtes — auf das, kurz gesagt,
schöne Buch hinzuweisen.
Königsberg Pr. Karl Lohmeyer.
Die „Streitfragen der Schrift- und Quellenkunde des deutschen Mittel-
alteren von J. R. Dieterich (Marburg 1900) bilden eine Fortsetzung der
quellenkritischen Studien, welche der Verfasser in den „Geschichtsquellen
des Klosters Reichenau bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts" (Giessen 1897)
niedergelegt hat, und sind zugleich bestimmt, die dort aufgestellten An-
sichten gegen den Widerspruch zu verteidigen, den sie gefunden haben.
Das erste der beiden Probleme, mit denen die „Streitfragen“‘ sich beschäf-
Nachrichten und Notizen I. 439
tigen, „die Hersfeld-Hildesheimer Annalenfrage‘, ist allerdings in der älteren
Schrift nur gestreift. Damals schien der Verfasser noch der geltenden An-
nahme zu folgen, dass verlorene Hersfelder Annalen in verschiedenen Fas-
sungen bis 973 bezw. 982 den Hildesheimer, Quedlinburger, Altaicher
Annalen, Lambert und anderen Quellen zur Vorlage dienten, und dass sie
eine Fortsetzung gefunden haben in gleichfalls verlorenen Annales Hildes-
heimenses majores, die bis 999 Kopie, von 1000 bis 1040 Vorlage der
erhaltenen Hildesheimer Annalen waren und auch von den Altaicher Annalen,
Lambert und sonst benutzt worden sind. Jetzt stellt Dieterich die Existenz
von Ann. Hild. majores ganz in Abrede. Statt auf diese führt er die ab-
geleiteten Quellen nur auf die Hersfelder Annalen zurück, die seiner Mei-
nung nach mindestens bis 1040 hinabgereicht haben. Der Beweis wird
unter anderem auch auf paläographischem Wege versucht. Durch Verglei-
chung des Schriftcharakters soll gezeigt werden, dass im Pariser Kodex der
Hildesheimer Annalen die Berichte zu den Jahren 994—99 erst nach Voll-
endung des von 1000—1040 reichenden Teiles eingetragen worden sind. '!)
Im zweiten, „die Grundlagen der bairisch -österreichischen Annalistik und
die Chroniken Hermanns von Reichenau‘ betitelten Abschnitt der Unter-
suchungen kommt der Verfasser auf seine früheren Behauptungen zurück.
Nicht „schwäbische Reichsannalen“, wie bisher angenommen wurde, sondern
eine von Hermann selbst angelegte Excerptensammlung soll die Grundlage
bilden für die ebenfalls von Hermann herrührende epitome Sangallensis,
für die eigentliche Chronik Hermanns und für das chronicon Wirziburgense.
Nun hat Bresslau neuerdings (N. A. 25, 13 ff.) die Abhängigkeit des letzteren
von einer bis 741 reichenden Chronik (M. G. S. S. 13, 1ff.) nachgewiesen,
daneben sei im chron. Wirz. die Epit. ausgeschrieben, und zwar eine etwas
reichere Fassung derselben, die auch in einer (verlorenen) Salzburger Kom-
pilation, der Grundlage der Admonter, Garstener, Salzburger Annalen und
anderer bairisch-üstreichischer Quellen, kenntlich wäre. Dagegen sucht
Dieterich unter ebenso heftigen als unmotivierten Ausfällen gegen Bresslau
seine früheren Aufstellungen zu verteidigen. An Stelle der Salzburger
Kompilation setzt er eine andere, ebenfalls verlorene Quelle, eine bairische
Chronik, die mindestens bis 907 reichte, zwischen 1150 und 1180 aus
bekannten Quellen zusammengestellt war und in mindestens zwei Fassungen
Verbreitung gefunden habe. Ohne eine jüngere Fassung der Epitome geht
es gleichwohl nicht ab. In ihr soll der Reichenauer Mönch, dessen gelehrte
Thätigkeit Dieterich beleuchten will, — „vielleicht‘‘ aus Verzweiflung an
einer glücklichen Lösung chronologischer Schwierigkeiten — Stellen ge-
strichen haben, die er in der Epitome aus Gregor v. Tours, Fredegar und
dem lib. hist. Franc. übernommen hatte; dafür habe er dann die Chronik
bis 741 reichlicher ausgebeutet! Ein Anhang endlich über „Freithilf und
Schreitwein“ will diese von Aventin genannten ältesten Geschichtschreiber
der Bayern als den Bischof Freculf von Lisieux und den von Paulus Diaconus
zitierten S(ecundus) Tridentinus deuten. G. C.
! Beigegebene Faksimiles erläutern die Ausführungen.
440 Nachrichten und Notizen Il.
Friedrich Schmidt, Die Anfänge des welfischen Geschlechtes. Teil L
Die welfischen Grafen der westlichen und der östlichen Bar. Teil IL
Vier Exkurse zu der Abhandlung über die welfischen Grafen der west-
lichen und der östlichen Bar. Hannover, 1900, bei M. u. H. Schaper.
8°. VI und 60 und 52 S. und eine Stammtafel.
Von einer Genealogie des Welfenhauses, die Schmidt aufzustellen be-
absichtigt, bildet das vorliegende Werk den ersten Abschnitt, dem weitere
angekündigte folgen sollen. Wir haben uns also an den ersten Untertitel zu
halten, welcher den Inhalt der Abhandlung aufs trefflichste umschreibt, so
dass zur Orientierung über denselben nichts zu sagen bleibt. Die vier Exkurse
behandeln: Markgraf Erich von Friaul im welfischen Stammbaume; welüsche
Thurgau-Grafen als Erbherren des Klosters Rheinau; welfische Grafen des
niederen und des oberen Elsasses; bajoarische, schwäbische und fränkische
Herkunft der Welfen. Die Ergebnisse jedes der vier Abschnitte sind auf
je einer Stammtafel zusammengefasst; der zweite Exkurs, um dies vorweg-
zunehmen, dürfte der verhältnismässig gelungenste sein. Für die drei anderen
gilt dasselbe, was auch für den ersten Teil zu sagen ist. Mit einem beträcht-
lichen Aufwand von Scharfsinn und fleissiger, wenn auch nicht hinreichend
kritischer Benutzung und Berücksichtigung des einschlägigen, namentlich des
älteren Materials — dass Krügers Ursprung des Welfenhauses ihm entgangen
ist, liegt wohl daran, dass beide Untersuchungen ziemlich gleichzeitig geführt
wurden — hat S. seine Forschungen betrieben, ist aber in dem erklärlichen
Streben, möglichst jeden bedeutenden und bekannten Namen dieser Zeit und
Gegend, bei welchem es ihm nur irgendwie angängig erschien, dem welfischen
Stammbaume anzureihen, einer ganzen Reihe von Irrtümern zum Opfer
gefallen. Eine erhebliche Zahl seiner Kombinationen wird durch ihren
Widerspruch gegen die Rechtsgeschichte und die bei der Bildung der
älteren deutschen Personennamen waltenden Gesetze in hohem Masse un-
wahrscheinlich. Es sind doch nur Ausnahmen, wenn einem Grafen mehr
als ein (ungeteilter) Gau von den älteren Karolingern unterstellt wird; die
Erblichkeit der Grafschaften ist ebenfalls nicht von vorne herein für jede
Grafschaft anzunehmen, eine Entwicklung, welcher die älteren Karolinger
nach Kräften sich entgegenstemmten. Noch viel anfechtbarer sind weiterhin
die Gleichsetzungen von Personen auf Grund von mehr oder weniger ähnlich
klingenden Namen, wie z.B. den Markgrafen Erich von Friaul als identisch
mit dem ziemlich gleichzeitigen Grafen Karaman des Scherragaues zu er-
weisen, der Zweck des ersten Exkurses ist.
Leider verbietet der Raum genauer auf dies alles einzugehen, oder
auch nur die augenfülligsten Beispiele solcher Indentifikationen vollständig
anzuführen, wie die Auseinandersetzung über die „Fülle von Varianten,
zum Teil gar Abkürzungen und Entstellungen“ des Namens Ulrich, unter
welchem Adalrich, Otto, Hesso und viele andere aufgeführt werden (I, 33`,
oder die Wandlung „Erich, Herich, mit eingeschobenem Nasal Henrich,
Heinrich“ (M, 8) und sehr vieles der Art mehr. Ueber das Unerfreuliche,
nicht nur in diesen Uebertreibungen der beiden, von S. fast ausschliesslich
verwendeten genealogischen Beweismittel, der Erbfolge (in den Grafen-
ämtern) und der Identifikationen — die Besitzverhältnisse sind fast garnicht
Nachrichten und Notizen II. 441
herangezogen — kann auch die schöne und sorgfältige Ausstattung, für
welche die Verlagsanstalt alle Anerkennung verdient, nicht hinweghelfen.
Karlsruhe. Otto Roller.
Zur Geschichte der mittelalterlichen Ketzerinquisition. Von
dem ausgezeichneten Werk des Amerikaners H. Ch. Lea, a history of the
inquisition of the middle age (3 Bd. New York 1888) hat S. Reinach,
Mitglied der Pariser Akademie, u. d T. Histoire de l'inquisition au moyen-âge
eine französische Uebersetzung begonnen, der P. Fredericq in Gent eine
vortreffliche historiographische Einleitung vorausschickt. Erschienen sind
bisher die beiden ersten Bände (1900'1), mit der Geschichte der Entstehung
und Organisation der Inquisition sowie ihrer Entwicklung in den einzelnen
Ländern. Die Ausstattung ist sehr bescheiden, dafür aber der Preis er-
staunlich niedrig (3 frs. und 8 frs. 60). Lea hat vorher das Original durch-
gesehen und verbessert. Die Seitenzahlen Leas sind am Rand vermerkt.
Von dem grossen Urkundenwerk zur Geschichte der niederländischen
Inquisition, Corpus documentorum inquisitionis haereticae pravi-
tatis Neerlandicae, das Paul Fredericq mit Hilfe seiner Schüler be-
gonnen hat, sind jetzt die Bände 1, 2 und 4 erschienen: 1) Das Mittelalter
bis 1520. Bd. 1 1889 und Bd. 2 1896. Schon der zweite hat nur Nach-
träge enthalten — der dritte wird abermals nur solche bringen. 2) Zeit-
alter der Reformation im 16. Jahrhundert Bd. 4 1900. Der Band reicht
nur bis Sept. 1525. Wenn in den beiden ersten Bänden das gedruckte
Material weit überwogen hatte, so bringt der vierte einen starken Zuwachs
neuer Quellen, die vor allem für die Anfänge der lutherischen Bewegung
von Bedeutung sind. Die Verarbeitung des Materials hat Fredericq selbst
begonnen und in seiner Geschiedenis der inquisitie in de Neder-
landen (1. und 2. deel, Gent und 's-Gravenhage 1892 und 97) bis zum
Ende des Mittelalters geführt. Karl Müller.
Regesten der Bischöfe von Lüttich herauszugeben beabsichtigt
Prof. G. Kurth in Lüttich. Einige Vorarbeiten dafür sind bereits von seinen
Schülern geliefert. So hat D. Brouwers in einer Dissertation das Leben
des Bischofs Heinrich von Geldern (1247—74) behandelt, jenes Laien auf dem
bischöflichen Stuhle, der nie die geistlichen Weihen empfangen und auch so
wenig geistlich gelebt, der aber im Kampfe zwischen Kaisertum und Papst-
tum und nachher in der Zeit des deutschen Interregnums eine nicht unbe-
deutende Rolle gespielt hat. Die für die Arbeit gesammelten zahlreichen
Urkunden schienen der philosophischen Fakultät in Lüttich Veröffentlichung
zu verdienen, ebenso wie die zusammengestellten Regesten des Bischofs.
A. Delescluse übernahm die Vervollständigung und Kontrole der Arbeit,
und so wurde als 5. Heft der Bibliothèque de la Faculté de philo-
sophie et lettres de l'université de Liege der Catalogue des
actes de Henri de Gueldre, prince-évêque de Liege, Bruxelles
1900 herausgegeben. Die Arbeit ist im allgemeinen sauber und zuverlässig,
wenn auch die nicht planmässige, sondern mehr zufällige Entstehung dem
Buche gelegentlich noch anzumerken ist. Ob sich freilich der vollständige
442 Nachrichten und Notizen II.
Abdruck der allerdings stattlichen Zahl von 167 Inedita wirklich lohnt,
erscheint zweifelhaft. Schon für das 13. Jahrhundert kann man doch wohl
sagen, dass nicht jede gleichgültige Privaturkunde druckenswert ist, sondern
dass ein genaues Regest der Forschung vollkommen genügt. Nur gan
wenige Urkunden sind hier von allgemeinerem Interesse, so etwa die beiden
auf die städtischen Verfassungskämpfe von Nivelles bezüglichen Stücke oder
n. 147 über die Formen der Leistung des Homagiums der Geistlichen
Einzelne sind wirtschaftsgeschichtlich mitteilenswert, und 5 Urkunden
beziehen sich auf die Exkaiserin Maria von Brabant, die Witwe Ottos IV.,
und können zur Vervollständigung ihrer Reg. imp. V, 2 gedruckten Regesten
dienen. Alle andern aber sind von rein lokalgeschichtlichem Interesse; von
den deutschen Städten kommt da Aachen in Betracht. — Die Regesten
würden bei einer Hineinarbeitung der Chronistenangaben nach deutscher
Art gewonnen haben. Sie sind oft zu knapp gefasst, während die Auf.
zählung der Druckorte z. B. in n. 45. 132. 159 etc. unverhältnismässig viel
Platz einnimmt; zum mindesten hätten die Werke, in denen nur Regesten
gegeben sind, falls sie nicht besonders wichtige Bemerkungen enthalten,
ganz gestrichen werden können. Wenn sie aber angeführt werden sollten,
so würde eine fleissigere Benutzung der Reg. imp. V, die besser mit Nummer
als mit Seite zitiert wären, dem Buche zu statten gekommen sein; Abtei-
lung 3 und 4 sind überhaupt nicht berücksichtigt. Bessere Formulierung
der Regesten (z. B. n. 32. 47. 57) und Vervollständigung der Druckangaben
(z. B. n. 70. 183 bis, 243) wäre da zu gewinnen gewesen. Ebenso wenig
sind die Regesten Rudolfs von Habsburg in Redlichs Neubearbeitung be-
nutzt (Reg. Imp. VI). Daraus hätte zu n. 416 die handschriftliche Ueber-
lieferung vervollständigt, zu n. 412 das Datum in den „27.“ Okt. verbessert
werden können, und ein Brief Rudolfs an Heinrich von Lüttich von 1274,
der hier ganz übersehen ist, findet sich dort als Reg. 182 aus der Wiener
Briefsammlung angeführt. K. Hampe.
Der zweite Band von Thommen, Urkunden zur Schweizer Ge-
schichte aus Österreichischen Archiven, der schnell dem ersten
gefolgt ist (vgl. diese Zeitschrift 8, 578f.), umfasst bei der zunehmenden
Fülle des Stoffes nur die Jahre 1371—1410 mit 692 teils vollständig teils
auszugsweise wiedergegebenen Stücken, von denen ein nicht ganz un
beträchtlicher Teil bisher nicht ediert war. Wie für den ersten Band
haben auch hier die Archive von Wien und Innsbruck die reichste Aus
beute geliefert, daneben sind das Stiftsarchiv von S. Paul, das Schlossarchir
zu Hohenems und andere Archive von mehr lokaler Bedeutung herangezogen-
Unter dem gebotenen beanspruchen wohl die Urkunden zur politischen
Geschichte die meiste Aufmerksamkeit, so ein neu gefundener, vom Heraus-
geber zu 1409/12 eingereihter Entwurf zu einem ewigen Bündnis zwischen
Herzog Friedrich (mit der leeren Tasche) und sechs von den acht alten
Orten der Eidgenossenschaft. Für die österreichische Verwaltung in den
Vorlanden ist manches interessante Material beigebracht, z. B. die Urkunden
betreffe Ernennung von Landvögten, Nr. 205, 238, 250, 267, Ueberlassung
von obrigkeitlichen Rechten an kleinere Städte, Nr. 9, 11, 109, 125 u. dgl. m-
Nachrichten und Notizen Il. 443
Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse gehen nicht leer aus, indem Pacht-
verträge, Schuldbriefe und ähnliches vollinhaltlich Aufnahme gefunden
haben. G. C.
À. Gloy, Beiträge zur Geschichte der Leibeigenschaft in Holstein. Kiel 1901.
Verlag von Lipsius u. Tischer. 76 S.
Leibeigenschaft lässt sich in Holstein nicht vor 1524 nachweisen. Die
Voraussetzung für ihre Entwicklung war die Schwäche der landesherrlichen
Gewalt gegenüber dem allmächtigen Adel. Der Wert der Einrichtung bestand
für die Gutsherrn vorzüglich darin, dass sie ihnen billige Arbeitskräfte für ihre
immer weiter ausgedehnte Landwirtschaft zur Verfügung stellte; wieviel ihnen
daran gelegen war, geht aus den unaufhörlichen Klagen der Ritterschaft über
ausgetretene Unterthanen hervor, die in den Landtagsakten begegnen. Dies-
der Hauptinhalt des 2. Kapitels (S. 14—46). Das 8. Kapitel (S. 47—68),
der wertvollste Teil der Schrift, grossenteils aus Quellen des 18. Jahrhunderts
geschöpft, entwirft ein Bild von der holsteinischen Leibeigenschaft im
18. Jahrhundert. Das 4. (S. 69—71) behandelt kurz die Aufhebung der
Leibeigenschaft (1. Januar 1805) mit ihrer bis 1688 zurückreichenden Vor-
geschichte. Dass die kleine Schrift für eine Geschichte der holsteinischen
Leibeigenschaft noch genug zu thun übrig lässt, wird vom Verfasser selbst
ausgesprochen. Wer sich an sie machen wollte, dürfte freilich nicht, wie
im 1. Kapitel geschieht, eine Darstellung der Leibeigenschaft im all-
gemeinen auf Sugenheim stützen und die ganze wissenschaftliche Arbeit:
der letzten 40 Jahre schlechthin unberücksichtigt lassen. Wäre diese dem.
Verf. bekannt gewesen, so hätte er gesehen, wie gut sich seine auf Holstein
beschränkten Ergebnisse in die ganze Entwickelung des deutschen Nord-
ostens einfügen. Er hätte dann wohl auch noch schärfer zum Ausdruck
gebracht, dass die Leibeigenschaft in Holstein wie im übrigen ostelbischen
Deutschland nichts anderes ist als ein Spross aus der Verbindung zwischen
Gerichts- und Grundherrschaft.
Tübingen. Th. Knapp.
W. K. A. Nippold. Oliver Cromwell — Wilhelm IH. und ihre Feinde
von heute. Litterarischer Anhang zu Wilhelm II etc. Berlin 1901.
C. A. Schwetschke und .Sohn. 85 S. 8°.
In einer vornehmen deutschen Revue ist vor kurzem ein Aufsatz über
Oliver Cromwell erschienen !), der dem Verf. der vorliegenden Schrift zu
einer eingehenden Kritik Veranlassung giebt. Nach den ausführlichen.
Citaten des Verf. scheint jener Aufsatz thatsächlich jeden Tadel vollauf zu
verdienen. Da er sich aber kaum als Arbeit von historischem Werte dar-
stellt, sondern höchstens als den Versuch eines ziemlich belesenen Mannes
eine von der landläufigen absichtlich abweichende Ansicht zu begründen,.
so ist die Abwehr dagegen seitens unseres Verf. kaum nötig gewesen. Diese
Abwehr nimmt den allergrössten Teil des Buches ein (S. 12—73); eingangs
1 Oliver Cromwell von Hermann Conrad in Westermanns Monatsheften.
Mai 1899.
444 Nachrichten und Notizen II.
und am Ende rechnet er mit anderen Schriftstellern ab, die in verschiedenster
Form (selbst im Drama: Gustav zu Putlitz, Wilhelm von Oranien in White
hall) und aus verschiedensten Ursachen mit seinem Urteile in Widerspruch
gekommen sind. Man wird dem Verf. in vielen Dingen Recht geben können,
wenn auch seine Auffassung z. B. über die Ablehnung der Krone seiten:
Cromwells nach dem Urteile des Ref. nicht das Richtige trifft, es wird ater
doch schliesslich ein unbehagliches Gefühl über diese Art wissenschaftlicher
Polemik erwachen, man fürchtet auf Sätze moderner Struktur zu stossen,
wie etwa „es ist unwahr, dass Cromwell . “ „wahr ist vielmehr, dass . “
und endlich legt man das Werk mit der Empfindung beiseite: wozu der
Lärm? O. W.
Ézéchiel Spanheim, Relation de la cour de France en 1690. Nouvelle
édition établie sur les manuscrits originaux de Berlin, accompagnée d'un
commentaire critique, de facsimilés et suivie de la Relation de la cour
d'Angleterre en 1704 par le même auteur publiée avec.un index analy-
tique par Émile Bourgeois, maître de conférences à l'école normale
supérieure, professeur à l’école libre des sciences politiques. Paris,
A. Picard et fils 1900. 8°. 663 p.
Den Bericht, den Spanheim im Frühjahr 1690 auf Wunsch Kurfürst
Friedrichs II. von Brandenburg über den Hof Ludwigs XIV. verfasst hat,
bewahrt das Berliner Geh. Staatsarchiv in doppelter Gestalt: in Reinschrift
und im Konzept. Die Reinschrift, dem Kurfürsten nach und nach wie sie
fertig wurde, überreicht, ist nicht vollständig; die beiden vorhandenen
Hefte enthalten den Anfang und den Schluss; die Mitte fehlt. In dem
Konzept, das erst 1712 nach seinem Tode in den Besitz des Archivs über-
ging, hat Spanheim zeit seines Lebens Verbesserungen vorgenommen; es ist
somit der vollendetste Ausdruck seiner Gedanken. Weder die Reinschnft
noch das Konzept hat den bisherigen Veröffentlichungen als Grundlage
gedient. Christian Dohm benutzte 1781 eine Abschrift, die Spanheims
Sekretär Karl Schott von einem Teil der Reinschrift genommen hat, 1785
eine andere gleichfalls von Schott angefertigte Kopie des ganzen Konzepts;
Dohms nicht sehr exakte Publikationen erschienen im 3. und 5. Bande der
„Materialien für die Statistik und neuere Staatengeschichte.“ Der weit
gewissenhaftere Charles Schefer veröffentlichte dagegen 1872 im Auftrage
der Société de l'histoire de France den schlechtesten Text, den es von der
Relation überhaupt giebt: eine Abschrift, die Spanheims Neffe Louis
Frédéric Bonet nach dem Tode des Oheims von dem Konzept nahm, ehe
es ins Archiv abgegeben wurde. Erst in der Edition von Bourgeois erscheint
die Relation in ihrer ursprünglichen Gestalt. Mit Recht ist für den Druck
das bis 1712 verbesserte Konzept gewählt. Die Abweichungen von der
Reinschrift sind in den Anmerkungen aufgeführt. Der Forscher wird sich
künftig lediglich an diese Ausgabe zu halten haben.
Spanheims Bericht über den englischen Hof vom August 1704 füllt den
Anhang, ein kurzer Abriss seines Lebens die Einleitung. Ein ausführliches
Register erleichtert die Benutzung des sehr sorgfältig edierten Werkes.
Paul Haake.
Nachrichten und Notizen II. 445
Sieben Tage am Hofe Friedrich Wilhelms I. Tagebuch des Prof. J. A. Frey-
linghausen über seinen Aufenthalt in Wusterhausen vom 4.—10. Sept.
1727. Herausg. von Dr. Bogdan Krieger. Berlin, Alex. Duncker 1900.
117 S. 8°.
Nach dem Tode August Hermann Franckes übernahm dessen Schwieger-
sohn Freylinghausen, zugleich Professor an der Universität Halle, die Leitung
der Humanitäts- und Lehranstalten in Halle, die Francke gegründet hatte.
Neben ihm wirkte auch dessen Sohn. Friedrich Wilhelm I. war noch als
Kronprinz, nachdem er zuerst eine andere Ansicht gehabt hatte, von der
Nützlichkeit dieser Anstalten überzeugt worden und bezeugte ihnen und ihrem
Stifter viel Wohlwollen. Als nun A. H. Francke gestorben war, wünschte er
die beiden neuen Leiter kennen zu lernen und beschied sie zu sich. Freyling-
hausen kam zuerst und blieb vom A — 10. Sept. 1727 in Wusterhausen, nach
ihm im Oktober kam dann sein Schwager. Des letzteren Aufzeichnungen
über diesen Aufenthalt sind bereits bei Kramer, Neue Beiträge zur Ge-
schichte A H. Franckes D veröffentlicht worden. Das Tagebuch des ersteren,
das interessanter als das andere ist, fand nun Krieger in der Bibliothek
Friedrich Wilhelms III. in Charlottenburg. In vorliegendem Buche bringt
er es zum Abdruck. Vorausgeschickt wird eine sorgfältige Einleitung, die
sich über Freylinghausens Biographie, das Verhältnis des Königs zu Francke,
seiner Richtung und Schöpfung, endlich über des Königs religiöse Ansichten
verbreitet. (S. 1—45.) Das Tagebuch des Hallenser Theologen selbst
(S. 46—117) hat wohl den Abdruck verdient. Freylinghausen kommt in
diesen Tagen in lebhafte Berührung mit dem Könige, dessen Familie —
von der ihm nur der 15 jährige Kronprinz sehr kalt entgegenkommt — und
dem Hofe und weiss über seine Unterredungen mit Friedrich Wilhem I.
manches Wissenswerte zu berichten. So über den Wunsch des Königs, seine
starke Jagdpassion in Harmonie mit seiner Frömmigkeit zu setzen. Auch über
des Königs Glaubensbekenntnis (S. 106) „ich bin in der reformierten Religion
geboren und erzogen, ich werde wohl auch darinnen leben und sterben,
aber die Lutheraner liebe ich auch und gehe lieber in ihre als in unsere
Kirche“. Oder über seine zärtliche Liebe zu seinem zweiten Sohne, dem
fünfjährigen August Wilhelm. Der Herausgeber hat das Tagebuch mit
sehr genauen Anmerkungen versehen, in denen manchmal unnötige Arbeit
steckt (s. z. B. S. 97, Anm. 4), worüber aber mit ihm zu rechten Unrecht
wäre.
Prag. O. Weber.
Louis Navez: Pourquoi Napoléon a-t-il perdu la bataille de Waterloo?
Bruxelles, 1899, J. Lebègue & Cie. 64 S.
Navez veröffentlichte vor einigen Jahren das Buch: „Waterloo“, welches
ich in der Historischen Vierteljahrschrift, II. Jahrgang, 1899, Seite 188—185
besprochen habe. Die vorliegende Schrift kann hierzu als Ergänzung
dienen. Navez wendet sich gegen die in Frankreich verbreitete napoleonische
Legende, dass Waterloo für den Kaiser ein zweites Austerlitz habe werden
1 Halle 1875.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. CH
446 Nachrichten und Notizen I.
müssen, und dass es nur durch die Schuld von Ney und Grouchy in eine
Niederlage verwandelt worden sei. Nach der Ansicht von Navez war
Napoleon bereits vom 15. Juni ab ausser Stande, die Vereinigung vor
Wellington und Blücher zu hindern. Damit aber sei das Schicksal des
Kaisers besiegelt gewesen.
Nach meiner Anschauung ist die Lage der französischen Armee keines-
wegs am 15. bereits so verzweifelt gewesen. Bekanntlich fehlte nicht viel
daran, so hätte Napoleon am 16. durch den Sieg bei Ligny die Preussen
und Engländer getrennt gehabt. Es ist das grosse Verdienst Gneisenaus,
dass die preussische Armee eine Rückzugslinie wählte, welche es ihr er-
möglichte, am 18. nach Belle-Alliance zu marschieren. Es ist schade, das
Navez die deutschen Werke über diesen Feldzug nicht ausgiebiger benutzt
hat. Hätte er es gethan, so würde er vielleicht die Persönlichkeit Gneisenau:
etwas mehr in den Vordergrund haben treten lassen.
Berlin. Richard Schmitt.
Strassburger Stadtarchiv. Das St. Thomas-Archiv in Strassburg.
bekannt als eine der wichtigsten Fundgruben für die Kirchen- und Schul-
geschichte des Elsass, besonders im sechzehnten Jahrhundert, ist nach dem
kürzlich erfolgten Tode seines verdienten Leiters, Dr. Alfred Erichson, auf
Beschluss des St. Thomas-Capitels unter Wahrung des Eigentums im Stadt-
archiv untergebracht und der Verwaltung des Stadtarchivars Dr. Winckel-
mann unterstellt worden. Die Benutzung der bedeutenden Sammlung,
welche mit den städtischen Archivalien inhaltlich aufs engste zusammen-
hängt und dieselbe vielfach ergänzt, ist dadurch wesentlich erleichtert
worden. Zu einer vollkommenen Erschliessung des Archivs sind allerding:
noch umfassende Repertorisierungsarbeiten erforderlich. Seit einiger Zeit
sind auch die Strassburger Kirchenbücher, deren ältestes bis 1524 zurück-
reicht, in das Stadtarchiv gekommen, ferner als Deposita die Archive des
Frauenhauses und des Hospitals, von denen das erste die Rechnungsbücher
und Besitztitel der Münsterstiftung (Unser Lieben Frauen Werk), das zweite
die Besitztitel, Akten und Privilegien des uralten Bürgerhospitals umfasst.
Der Reichtum und die Bedeutung des Spitalarchivs, das allein an Pergament-
urkunden etwa 15000 Stück enthält, erklärt sich zum Teil daher, dass da:
Vermögen einer ganzen Reihe von säkularisierten Stiftern und Klöstern.
namentlich in der Reformationszeit, dem Spital zugewendet wurden, wobei
natürlich auch die betreffenden Stiftsarchive inbegriffen waren.
Ueber die Vernichtung alter Amtsakten. Im Juliheft der Deutschen
Geschichtsblätter wendet sich Archivrat Lippert in Dresden gegen eine
Bemerkung, welche ich im Februarheft dieser Zeitschrift hier über die
Vernichtung alter Amtsakten in Leipzig gemacht habe. Er findet, dass
meine Ausführungen geeignet sind, Beunruhigung zu erregen, und bemüht
sich demgegenüber, das von mir angegriffene Verfahren zu rechtfertigen.
Er entwickelt eingehend, wie sich heute der Verlauf einer Aktenkassation
in Sachsen gestaltet, und findet darin den Beweis, dass meine Behauptung
Nachrichten und Notizen II. 447
einer mangelhaften Kontrolle ganz und gar hinfällig sei. Das Ergebnis, zu
dem er dabei kommt, lautet mit seinen eigenen Worten: „Die Kontrolle
wird also nicht bloss einmal und nicht nur durch ungeeignete Personen
bei den Unterbehörden ausgeübt, sondern sie ist zunächst eine sechsfache:
1) durch die ausscheidende Behörde selbst, 2) durch das ihr vorgesetzte
Ministerium, 3), 4), 5) durch drei andere Ministerien (einschliesslich des
Landeskonsistoriums und Kriegsarchivs) und 6) durch das Hauptstaats-
archiv.‘ — Dem gegenüber darf ich behaupten, dass die sechsfache Kon-
trolle, von der Lippert spricht, bei genauerer Betrachtung auf ein Minimum
zusammenschmilzt. Denn die Thätigkeit der verschiedenen Ministerien wird
sich in der Hauptsache doch darauf beschränken müssen, gewisse Akten
oder Aktenbestände, die für ihr Ressort von Wichtigkeit scheinen und die
einem anderen Auge entgehen könnten, vor der Vernichtung zu bewahren.
Eine eigentlich fachmännische Kontrolle für historische Zwecke kann dem-
nach nur das Hauptstaatsarchiv ausüben.
Wenn ich nun in meiner Beschwerde gesagt habe, dass die heute ge-
übte Kontrolle an die Durchsicht eines Verzeichnisses gebunden wäre,
welches bei der ausscheidenden Unterbehörde in der Regel von Leuten an-
gelegt und ausgearbeitet würde, die jeder historischen Vorbildung bar
wären, so hält mir Lippert entgegen, dass das Hauptstaatsarchiv bei seiner
Kontrolle keineswegs bloss an die Durchmusterung der Kassationslisten ge-
bunden sei, sondern daneben noch zwei Hilfsmittel habe: die Einforderung
solcher Akten, deren Schicksal erst nach der Einsicht bestimmt werden
könnte, und die eventuelle Durchsicht der Bestände selbst. Allein die An-
wendung dieser Hilfsmittel schränkt Lippert selbst für die Praxis auf ein
Mindestmass ein. Gerade gegenüber den Akten, auf die ich in meiner
Bemerkung zielte, weil sie jeder tiefer dringenden kultur- und wirtschafts-
geschichtlichen Forschung zur Grundlage dienen müssen !), wird von diesen
Hilfsmitteln in der Regel kein Gebrauch gemacht. Bei den, wie es Lippert
kurz bezeichnet, Bagatellsachen der Strafrechtspflege und Handlungen der
freiwilligen Gerichtsbarkeit, also Eigentumsvergehen, Forstfrevel, Schwänge-
rungs- und Alimentationsklagen, Beleidigungen, Konkurse, Schuldklagen,
Nachlass- und Depositensachen u. s. w., also bei den täglichen Erschei-
nungen des kleinen Lebens beschränkt sich die Kontrolle in der Regel auf
die blosse Durchmusterung des angefertigten Verzeichnisses.
Wie aber ist denn dieses Verzeichnis beschaffen? Es enthält in den
meisten Fällen nichts weiter als eine Jahreszahl, ein paar Namen und mit
einem einzigen Stichwort (z. B. Ehescheidung) den Gegenstand, um den es
sich handelt. Das genügt freilich bei der Sichtung dieser Akten voll-
kommen, soweit es sich um Öffentliche oder bekannte Vorgänge handelt,
und überhaupt da, wo eine bestimmte Person in Frage kommt. Es ist
aber völlig ungenügend, sobald es sich darum handelt, die Erscheinungen
! Auf den kulturgeschichtlichen Wert dieser Akten ist jetzt auch von
Jingfischer Seite hingewiesen worden, vgl. Grenzboten Jhrg. 1901, Bd. I,
and Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts-
di ‚„sertumsvereine Jhrg. 1901, S. 75.
14
Sg 31*
448 Nachrichten und Notizen II.
des wirtschaftlichen und sozialen Lebens zu verfolgen. Denn wie will man
aus dem blossen Namen von tausend uns unbekannten Personen erraten,
ob die betreffenden Aktenbündel wichtige und interessante Aufschlüsse aus
dem Leben und Treiben und über die Existenzbedingungen der einzelnen
Klassen bringen? Wie viele dieser Aktenbündel enthalten wenig mehr ala
leeres Stroh, sie erheben sich kaum über die Formalitäten des gewöhnlichen
Prozessganges. Ihr Schicksal braucht uns nicht zu bekümmern.!) Da-
zwischen aber kommen Akten, die das volle Gegenteil davon sind, hier
fesselt die Person wie der Inhalt, hier enthüllt sich uns plötzlich ein Stück
des sozialen und wirtschaftlichen Lebens, wie man es in anderen Quellen
vergebens sucht. Nicht nur die Person des Beklagten und des Klägers,
sondern oft auch des Anwalts und des Richters fällt dabei entscheidend
ins Gewicht. Man stösst hier auf Anschauungen und Urteile, die ein
charakteristisches Gepräge der Zeit und ihrer gesellschaftlichen Schichten
tragen und die sonst nirgends in solcher Unmittelbarkeit ihren Nieder-
schlag gefunden haben oder auf uns gekommen sind. Wir finden hier auch
Quellen zur Geschichte des privaten Lebens, die man jetzt allerorts aufs
eifrigste sammelt, Briefe und Korrespondenzen, Auszüge aus Haushaltungs-
büchern etc. Und alles das läuft bei der heutigen Praxis Gefahr, un-
besehen vernichtet zu werden. Denn wie will man heute aus einem
Register, das über diese Dinge schweigt, ein Urteil über den geschicht-
lichen Wert dieser Akten gewinnen? Auch der Jurist, der diese Prozesse
führt, muss mindestens den Deckel umschlagen und einen kurzen Blick in
das Aktenbündel werfen, ehe er ein Urteil über den Inhalt gewinnt.
Wer aber thut dies bei dem heutigen Verfahren der Aktenvernichtung?
Mit Ausnahme eines verschwindenden Bruchteils, den sich das Staatsarchiv
und die anderen Behörden und Interessenten zur Auslieferung erbitten,
bekommt diese Akten vor ihrer Vernichtung niemand weiter als derjenige
zu Gesicht, der bei der betreffenden Unterbehörde -das Vernichtungsver-
fahren vorbereitet und beaufsichtigt. Es wird dies sicherlich ein tüchtiger
Beamter sein, der die Bedürfnisse seiner Behörde genau kennt, aber er
wird nur in den seltensten Fällen eine Ahnung davon haben, was für den
Historiker Quellenwert besitzt. Niemand wird ihm daraus einen Vorwurf
machen, weil das nicht seines Amtes ist, der Historiker aber hat, wie ich
glaube, ein Recht, diesen Zustand zu beklagen, der thatsächlich das Schicksal
dieser Akten in die Hand eines Mannes legt, der mit den Bedürfnissen dieser
Wissenschaft nicht vertraut ist.
Der Wert dieser Akten als historische Quelle besteht vornehmlich
darin, dass sich aus ihnen das Kulturbild einer Zeit und Landschaft in
ihren einzelnen charakteristischen Zügen entwickeln lässt. Es liegt hier
ein Material vor, wie es der Feder Gustav Freytags würdig wäre, freilich
gehört dazu ein emsig sammelnder Geist und eine mächtige Gestaltungskraft,
1 Ich habe in meiner früheren Bemerkung mich so deutlich aus-
gesprochen, dass ich nicht zu der Zahl derer gehöre, die „alles aufzuheben“
wünschen, und kann daher die von Lippert an diese Forderung geknüpften
Betrachtungen übergehen.
Nachrichten und Notizen U. 449
wie sie dieser Mann besass, um ein so glänzendes und lebensvolles Bild
der Vergangenheit daraus hervorzuzaubern. Deshalb, glaube ich, kann es
nicht genug bedauert werden, wenn wir für ein volles Vierteljahrtausend,
vom Jahre 1650 ab bis auf die Gegenwart gerechnet, auf diese reichfliessenden
Quellen kulturgeschichtlicher Ueberlieferung verzichten sollten. Was nützen
beispielsweise 14 Aktenbündel adeliger Geschlechter und ein halbes Dutzend
solcher von bürgerlichen Familien, die man aus einer derartigen Akten-
masse von 3 bis 4000 Nummern herausgreift, um sie aufzuheben? Der
Name der Parteien allein war massgebend bei ihrer Auswahl, was aber
ihren kulturgeschichtlichen Wert betrifft, so weiss man nicht, hat man
das grosse Loos gegriffen oder eine Niete. Diese kümmerlichen Fragmente
einer grossen geschlossenen Ueberlieferung können uns aber in der von
mir gezeichneten Richtung niemals einen Ersatz bieten für das, was neben
ihnen ungesichtet und unbenutzt zu Grunde geht. Es ist also wohl nicht
zu viel behauptet, wenn man auf Grund dieser Erfahrungen sagt, dass
sich bei der heutigen Praxis für diese Akten ein Vernichtungsverfahren
herausgebildet hat, wie es radikaler nicht gedacht werden kann.
Trotz seiner Polemik gegen meine Ausführungen macht aber Lippert
noch auf einen Punkt aufmerksam, der eher geeignet ist, meine Auffassung
von den Dingen zu rechtfertigen als zu widerlegen. Er klagt darüber,
dass die Gemeinden, Korporationen und Privatpersonen, denen der Staat
doch die Vergünstigung eingeräumt habe, sich aus der Makulationsmasse
die Akten, die für sie spezielles Interesse haben, auszubitten, nur in den
seltensten Fällen davon Gebrauch machen. Er giebt zu, dass dies ein
Mangel ist, dessen Abstellung im Interesse der Wissenschaft geboten wäre,
wenn auch die Schwierigkeiten, die sich ihr entgegenstellen, nicht un-
erhebliche sind. Wenn wir aber die Frage aufwerfen, was denn aus
jenen Akten wird, sobald sich die Nächstberechtigten und Nächstverpflichteten
nicht darum bekümmern, so bleibt es bei der alten Antwort, die wie ein
kategorischer Imperativ lautet: sie müssen eben vernichtet werden! Es
unterliegt ja keinem Zweifel, dass das Hauptstaatsarchiv gar nicht in der
Lage ist, die kleineren lokalen Archive zu ersetzen. So entsteht natur-
gemäss eine Lücke, durch welche das Aktenmaterial, häufig zum Schaden
der Wissenschaft, ungehindert aus den Amtsarchiven in die Papiermühle
wandert. Einen gewissen Schutz gegen manchen bedauerlichen Verlust
gewährt bisweilen der Wissenschaft dabei nur der Spürsinn eines Antiquars
und die Weitherzigkeit eines Papiermüllers, welcher sich nicht an die
eingegangene Verpflichtung hält, die ihm übergebenen Akten samt und
sonders einzustampfen. Auf diese Weise sind gewisse Bestände des Meiss-
nischen Kreisständischen Archivs, die bei der Makulierung im Jahre 1886
vom Hauptstaatsarchiv nicht mit übernommen worden waren, doch dem
ihnen zugedachten Schicksale entronnen. Seit einigen Jahren tauchen die
längst totgeglaubten in den Antiquariatskatalogen wieder auf, und das
Hauptstaatsarchiv hat, wie uns Lippert berichtet, nachträglich noch manche
davon seinen Beständen einverleibt. Eine Widerlegung meiner Ansichten,
dass die heutige Praxis der Aktenvernichtung noch mancher Verbesserung
fähig wäre, vermag ich in diesen Vorgängen nicht zu erblicken.
450 Nachrichten und Notizen II.
Wohl aber glaube ich, dass die von Lippert gerügten Missatände
fahrlässiger Gleichgültigkeit, welche noch die Besitzer kleinerer Archive
beherrscht und gegen welche sich einstweilen noch nicht ankämpfen lässt,
uns gerade die Lehre nahe legen müssten, mit der Vernichtung alter Akten-
bestände bedächtiger vorzugehen. Denn die Hoffnung, dass gewisse Schäden,
die man bereits erkannt hat, trotz vieler Schwierigkeiten über kurz oder
lang gebessert werden, erscheint nicht unberechtigt. Dann aber wird
manches aufgehoben werden, was man heute wegwerfen muss, weil eich
zufälliger Weise niemand darum bekümmert, und man wird es unserer Zeit
gewiss verargen, wenn sie dieser Entwickelung zu wenig Rechnung ge-
tragen hätte.
Wenn Lippert zum Schluss noch die Frage aufwirft, ob der Staat nicht
die Pflicht habe, gewisse Akten zu vernichten, um einem Missbrauch der-
selben in Privathänden vorzubeugen, so berührt er allerdings eine Frage,
die der Beachtung wert ist, aber eine Lösung derselben bietet er nicht.
Auch ich bin der Meinung, dass man gewisse Akten niemals in Privathände
kommen lassen darf, und der Takt des Forschers ist für mich so gut Voraus-
setzung wie für Lippert. Was aber mit dem litterarischen Nachlass eines
Forschers, vor allem mit seinen Aktenauszügen geschieht, ob sie nicht nach
seinem Tode in unberufene Hände kommen, kann niemand wissen und davor
schützt auch die Aufbewahrung dieser Akten in staatlichen Archiven nicht.
Wollte man dem begegnen, dann müsste man zur Vernichtung dieser Akten
selbst in den Staatsarchiven schreiten und es müsste vor allen die Abteilung
Malefizsachen beseitigt werden. Die Aktenvernichtung aber bietet, wie
Lippert selbst bekennt, wegen der Unzuverlässigkeit der Papiermüller heute
noch viel weniger Gewähr gegen den gefürchteten Missbrauch.
B. Hilliger.
Die 30. Jahresversammlung des Hansischen Geschichtsvereins tagte
in Verbindung mit der 26. des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung
in der Pfingstwoche (28. und 29. Mai) 1901 in Dortmund. In der gemein-
schaftlichen Sitzung beider Vereine behandelte Professor Wrede (Marburg:
sehr instruktiv und fesselnd das Thema: Ethnographie und Dialektwissen-
schaft und legte hieran anknüpfend einer spätern Sitzung des Vereins für
niederdeutsche Sprachforschung Proben aus dem grossen nationalen Werke
Wenkers: Sprachatlas des Deutschen Reichs, vor.
Die Sitzungen des Hansischen Geschichtsvereins wurden vom Vorsitzen-
den, Bürgermeister Dr. Brehmer (Lübeck), eingeleitet durch einen Ueberblick
über die in dreissigjähriger Thätigkeit vom Verein und seinen Mitarbeitern
gelösten wissenschaftlichen Aufgaben und die noch ihrer Erledigung harren-
den, erst teilweise vollendeten Arbeiten. Mit Beziehung auf diese teilte der
Vorsitzende mit, dass der Druck des 7. Bandes der von Professor D. Schäfer
bearbeiteten Hanserezesse im nächsten Jahre beginnen wird, dass der 6. Band
der von K. Kunze bearbeiteten 1. Abteilung des Hansischen Urkundenbuchs,
der die Jahre 1415—1433 umfassen wird, Ende 1901 druckfertig sein und
der Bearbeiter der 2. Abteilung desselben Werks, Privatdozent Dr. Stein,
das Manuskript des 9. Bandes, umfassend die Jahre 1463—1470, bereits im
Nackrickten urd Nouzen IL 451
Laufe der nächsten Monate fertigstelen werde. Die Druckfertirkeit des
2. Bandes der Hansischen Inventare. enthaltend die von Professor K. Hahl-
baum bearbeiteten Kölner Inventare der Jahre 1572—1591, steht nunmehr
auch in naher Aussicht; der Druck des 3. Bandes desselben Werka, in dem
Dr. Mack die Braunschweiger Inven:are bearbeitet hat, kann sich dem
Drucke jenes Bandes sofort anschliessen. Ein neues Heft der Hansischen
Geschichtsblätter wird bereits in nächster Zeit erscheinen.
Nach wie vor ist es in allererster Linie die Mehrzahl der ehemaligen
Hansestädte, 58 an Zahl, dazu 22 Vereine und Institute und eine Zahl
von gegenwärtig 417 persönlichen Mitgliedern des Vereins, die dem Han-
sischen Geschichtsverein reiche Mittel zur Verfügung stellen, wodurch er
in den Stand gesetzt ist, wie in der bisherigen Weise an der Lösung seiner
vielseitigen wissenschaftlichen Aufgaben weiterzuarbeiten.
Auf das anlässlich der Pfingstversammlung des Hansischen Geschichts-
vereins zu Bremen 1896 von der historischen Gesellschaft des Künstlervereins
zu Bremen erlassene Preisausschreiben (vgl. Hans. Gesch. DU Jg. 1896
S. XXXVf.), das zu einer Darstellung der Geschichte der deutschen Hanse
vom Stralsunder Frieden 1370 bis zum Utrechter Frieden 1474 aufforderte,
war, wie der Vorsitzende der Gesellschaft, Dr. von Bippen, auf der Pfingst-
versammlung des Hansischen Geschichtsvereins 1900 hatte mitteilen können,
eine Bewerbungsschrift eingereicht worden; auf der diesjährigen Versammlung
verkündete er das Urteil der 5 Preisrichter, welches die eingegangene Arbeit
des Preises für würdig erklärte. (Vgl. später unter „Preisaufgaben“. D.R.)
Vorträge wurden in den Sitzungen des Hansischen Geschichtsvereins
gehalten von Professor Keutgen (Jena): Der Grosshandel im Mittelalter,
von Professor Rübel (Dortmund): Dortmunder Handelswege in alter und
neuer Zeit, von Privatdozent Dr. Stein (Breslau): Die Burgunderherzöge
und die Hanse; in den Sitzungen des Vereins für niederdeutsche Sprach-
forschung von Dr. Maurmann (Marburg): Die Dialektverhältnisse im süd-
lichen Westfalen, von Dr. Tümpel (Bielefeld): Ueber die Herkunft der Be-
siedler des Deutsch-Ordenslandes, von Professor Reifferscheid (Greifswald):
Ueber eine handschriftliche Sammlung von Dortmunder Kinderliedern.
Als Ort der nächstjährigen Pfingstversammlung der beiden Vereine
wurde einer Einladung der Stadt Emden entsprechend Emden gewählt.
Die den beiden Vereinen vom historischen Verein für Dortmund und
die Grafschaft Mark überreichte Festschrift, eine Sonderausgabe der Bei-
träge zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark Hett X, ist ver-
fasst von dem verdienten Dortmunder Stadtarchivar Professor Rübel und
behandelt die Reichshöfe im Lippe-, Ruhr-, und Diemelgebiet und am
Hellwege (Dortmund 1901. 143 S.).
Kiel. Daenell.
Preisaufgaben. Die Wedekindsche Preisstiftung für deutsche
Geschichte in Göttingen stellt für den Zeitraum 1901—1906 folgende
Aufgabe: eine kritische Geschichte der sächsischen Bistums-
gründungen in der Karolingischen Zeit. Bewerbungsschriften müssen
vor dem 1. August 1905 an den Direktor des Verwaltungsrats der Stiftung
452 Nachrichten und Notizen II.
eingesandt werden. Jede Schrift ist mit einem Sinnspruche zu versehen,
und es ist ihr ein versiegelter Zettel beizulegen, auf dessen Aussenseite sich
derselbe Sinnspruch befindet, während inwendig Name, Stand und Wohnort
des Verfassers angegeben sind. Der Preis beträgt 3300 Mark. Die gekrönte
Schrift geht in das Eigentum der Stiftung über und wird einer Buchhandlung
in Verlag gegeben oder auf Kosten der Stiftung gedruckt. Das Urteil wırd
am 14. März 1906 in der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften Lekanr:
gemacht und in deren „Nachrichten“ veröffentlicht. Ebenda Jg. 1901 Heft!
finden sich die ausführlicheren Mitteilungen über das Preisausschreiben «-
wie die Angaben über den gleichfalls am 14. März 1906 zu erteilenden «x.
dritten Preis der Stiftung.
Privatdozent Dr. Daenell in Kiel hat den von der historischen Gt
sellschaft des Künstlervereins in Bremen im Jahre 1896 ausgesetzten Frei:
für eine Darstellung der Geschichte der deutschen Hanse vom Stralsunde:
Frieden (1370) bis zum Utrechter Frieden (1474) zuerkannt erhalten.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und
Gesellschaften. Die historische Kommission der bayerischen Akademie dr
Wissenschaften in München hat den Archivdirektor Hofrat Dr. G. Winter
in Wien, den o. Professor Dr. A. Dove in Freiburg i. B. und den o. Professor
Dr. H. Grauert in München zu ordentlichen Mitgliedern ernannt. Der
o. Professor der Kunstgeschichte an der Universität Freiburg i. B.
Dr. F. X. Kraus ist von der Accademia di Belli Arte di St. Luca und von
dem Regio Istituto Veneto di Scienze, Lettere ed Arti in Venedig zum
Mitglied gewählt worden.
Universitäten. Der o. Professor des deutschen bürgerlichen Rechts und
römischen Zivilrechts Dr. Kipp in Erlangen ist nach Berlin berufen worden.
Der o. Professor für Geschichte an der Universität Strassburg Dr. Conrad
Varrentrapp hat einen Ruf nach Marburg angenommen. Der ao. Pro-
fessor an der Universität Leipzig Dr. Ernst Elster wurde als ao. Pro-
fessor auf den Lehrstuhl für neuere deutsche Sprache und Litteratur nad
Marburg berufen.
Der Privatdozent für neuere Geschichte Dr. Felix Salomon in Leipzig
ist zum ao. Professor ernannt worden.
Archive. Der Direktor des Staatsarchive zu Osnabrück Dr. Max Bär
wurde zum Leiter des neubegründeten Staatsarchivs für Westpreussen I
Danzig ernannt. Der bisherige Sekretär des Preussischen Historischen I-
stitutes in Rom Professor Dr. W. Friedensburg wird die Direktion dés
Staatsarchivs in Stettin übernehmen.
Museen. Der Assistent am ethnographisch-anthropologischen Museum
Dr. Foy in Dresden ist zum Direktor des neubegründeten Museums für
Volkskunde in Köln ernannt.
Todesfälle. Am 16. Juni starb im Alter von über 73 Jahren der bekannte
Kunst- und Litteraturhistoriker Herman Grimm, o Professor an der
Universität Berlin.
453
Nochmals die Wahl Maximilians I.
zum deutschen König.
Von
Ad. Bachmann.
Auch weitere Kreise anerkennen es heute gern, wie Grosses
die deutsche Geschichtschreibung für die Erfüllung der nationalen
Hoffnungen, namentlich in dem langen Ringen zwischen Oester-
reich und Preussen um die Hegemonie in Deutschland, geleistet
hat. Auch die Schattenseiten solchen Eingreifens in die poli-
tischen Bewegungen der Gegenwart werden, zumal seitdem nach
den Intentionen des grossen Begründers der deutschen Einheit
die alten Rivalen in ein enges Bundesverhältnis getreten sind,
jetzt weder verkannt noch geleugnet. Manches harte Urteil
erscheint nun gemildert, und jene Objektivität, welche die Historio-
graphie Deutschlands seit langem bei der Betrachtung und Dar-
stellung französischer, spanischer, italienischer, englischer, nor-
discher Dinge bewiesen hat, kommt heute auch in der Zeichnung
österreichischer Verhältnisse und der Fürsten des habsburgischen
Hauses immer mehr zur Geltung.
Es war bereits in dieser Hinsicht eine Ausnahme von der
besseren Regel, wenn Heinr. Ulmann in seinem Buche über
Maximilian I. ein Bild von der Persönlichkeit und dem Thun
dieses Herrschers zeichnete, in dem bei aller gelegentlichen An-
erkennung doch wesentlich die Schattenseiten und Misserfolge
wissenschaftlich und künstlerisch im Vordergrunde blieben und
so die Konturen des kaiserlichen Portraits ergaben.!
Der Biograph Maximilians aber, der sich an der Persönlich-
keit dieses seines Helden nicht erwärmte, musste um so eher
der bedächtigen, zähen Art des alten Friedrich, Maximilians
1 Vergl. die Bemerkung A. Huber’s, Gesch. Oesterr. III, 346, Anm., und
Besprechung A. Bachmann’s in Göttinger gelehrte Anzeigen 1885, H. 4.
Histor. Vierteljahrschrift 1901. 4. 32
454 Ad. Bachmann.
Vater, dem seine durch den Drang der Umstände nur zu sehr
gebotene Passivität vormals so oft verargt wurde, kühl gegenüber-
stehen. Ulmanns Aussprüche über Kaiser Friedrich III. fussen
denn auch meist auf den alten, falschen Vorstellungen von
diesem Herrscher und sind vielfach anfechtbar,! keine wohl in
höherem Grade als die in Forsch. z. D. Gesch. 22, 133 f., und
neuerdings in der Histor. Zeitschrift N. F. Bd. 84, S. 410 ff. vor-
getragene Ansicht: Kaiser Friedrich, der sich ja wirklich aus
guten Gründen bei der Wahl Maximilians zum römischen Könige
lange Zeit absichtlich im Hintergrunde hielt, habe überhaupt die
Erhebung seines Sohnes bei Lebzeiten nicht begehrt, ja ihr bis
kurz vor der Wahl direkt widerstrebt.
Man wird — ich wiederhole früher gebrauchte Worte? —
gestehen: klarer, naturgemässer erscheinen durch derlei Auf-
stellungen die Vorgänge, welche zur Wahl Maximilians 1486
führten, gewiss nicht, wohl aber vielleicht interessanter und
pikanter; und wer in des alten Kaisers Bild, das ohnehin des
tiefen Schattens genug aufweist, einen recht absonderlichen Zug
suchen will, der hat ihn hier: Friedrich wird der starre, eigen-
willige Alte, der, auch zu ganz unrichtiger Zeit, am leeren
Schein der Macht festhält, selbst dem Vorteile des einzigen
Sohnes und seines Hauses gegenüber.
Wenn ich seinerzeit (1889) an erwähnter Stelle gegen die
Meinung? Ulmanns mich aussprach und meine abweichende
Ueberzeugung zu begründen unternahm, so geschah es jedoch
durchaus nicht der Differenz wegen, die sich in diesem einen
Punkte ergab. Ob da der Kaiser etwas früher oder später dem
Wunsche seines Sohnes sich anbequemte, mag ja für die Beur-
teilung einer Reihe von Vorgängen immerhin wichtig sein, be-
sitzt aber gewiss viel mehr Wert für den Biographen des Kaisers
als für die Darlegung der reichsgeschichtlichen Entwicklung.
Aber Ulmann hatte nicht blos als sicher dargestellt, dass
Kaiser Friedrich, nachdem er 1. früher jeden Antrieb zur Er-
1 Vgl. den Gegensatz in der Darlegung Ulmann's Maximilian I., Bd. I,
S. 6 ff., 59, 61, 81 ff. und in meiner deutschen Reichsgesch. unter Friedrich II.
und Max. I., Bd. I., S. 5 ff., 39, 367, 607 ff.; Bd. II, S. 19—20, 398—399 u. 8. w.
? Arch. f. österr. Gesch., Wien 1890, Bd. 76, S. 560.
8 Ueber diese vgl. ausser Forsch. z. d. Gesch. 22, 13 ff., noch „Kaiser
Maximilian I.“, I, Stuttgart 1884, 6—7.
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 455
hebung seines Sohnes abgewiesen, 2. erst „ganz seit Ende 1485“
und als kein anderes Mittel übrig blieb, um Reichshilfe gegen
Ungarn zu erlangen, zur Wahl Maximilians seine Zustimmung
gab; er hatte des weiteren behauptet, dass 3. Maximilian es
war, der den Kurfürsten den Preis für ihre Stimme zahlte, und
4. dass auch diesmal der Vorgang „einen Aufwand an kleinen
Mitteln der Bestechung aufweist, der hinter keiner Wahl zurück-
steht.“ Es galt in meinem Aufsatze, das Unstichhaltige auch
dieser Sätze, und damit im wesentlichen der Gesamtdarstellung
der Wahl, wie sie sich bei Ulmann findet, darzuthun.
Ein volles Jahrzehnt, und obwohl ich meine Anschauungen
über die (römische) Königswahl Maximilians in Bd. II der Reichs-
geschichte unter Friedrich III. und Max I., S. 726 ff., Leipzig 1894,
wiederholt hatte, liess Ulmann in dieser Sache nichts weiter
hören. Er motiviert dies jetzt (Hist. Zeitschr. 84, 411) damit,
dass nach seiner Meinung „meistens durch Unterlassung direkter
Antwort auf einen Angriff der Feststellung der Wahrheit besser
gedient sei,“ und dass „der Sieg der Wahrheit besser als durch
das Ringen der ersten Kämpfer von der stillen Weiterarbeit Un-
beteiligter erwartet werden kann.“ Mit dieser „stillen Weiter-
arbeit Unbeteiligter“ ist es ihm entschieden nicht geglückt. Seit
Erscheinen meines Aufsatzes hat sich meines Wissens Niemand
für Ulmanns Darstellung ausgesprochen, und wenn sich endlich
Priebatsch, um mit Ulmann zu reden, „im wesentlichen zu“ Us
„Auffassung der Haltung Kaiser Friedrichs Ill. durchgearbeitet“
hat,! so bestehen auch zwischen ihm und U. „bezüglich der Vor-
gänge des Jahres 1485 einzelne Meinungsverschiedenheiten.“? Es
sei gleich bemerkt, dass diese Meinungsverschiedenheiten gerade
entscheidende Quellenstellen und deren Auffassung betreffen.
Immerhin sah sich Ul., scheint es, endlich ermutigt, da der Sieg:
seiner Anschauungen sich nicht zeigen wollte, selbst nochmals
eine Lanze für sie einzulegen. Und so entstand der erwähnte.
Aufsatz: „Kaiser Friedrich III. gegenüber der Königswahl in den
Jahren 1481—1486“ in der Hist. Zeitschrift; zu dem Stellung
zu nehmen ich mich ebenso durch die Art der Beweisführung
Us wie hinsichtlich der angeblichen Resultate berechtigt und
1 F, Priebatsch, Einl. zur Korresp. des Kurt Albrecht Achilles, Bd. I.
und IM.; dann Mitt. des Inst. f. österr. Gesch. Forsch. XIX, 302 ff.
? Vgl. Ulmann selbst in der Histor. Zeitsch. 84, 412.
32”
456 Ad. Bachmann.
verpflichtet fühle. Zugleich gilt es, das in der Korrespondenz
des Kurfürsten Albrecht Achilles nun vorliegende neue Material
zuerst, was UL unterlassen hat, in seiner Gesamtheit zu ver-
werten.
Zunächst aber eine wichtige Aufklärung des Gefechtsfeldes:
Der Titel der neuen Untersuchung Ulmanns ist nicht ohne
Bedacht gewählt. Nachdem U. früher überhaupt über die Wahl
Maximilians I. gehandelt! und ich in jenen oben angeführten vier
Hauptpunkten entgegengesetzte oder abweichende Ansichten be-
gründet hatte,? schränkt er jetzt das Streitgebiet sehr wesentlich
ein: auf den ersten und zweiten der Differenzpunkte. Es ge
schieht dies aber nicht etwa aus äusserlichen Gründen, etwa der
Oekonomie seines Aufsatzes wegen, sondern weil Ulmann jetzt die
Punkte 3 und 4 aufgiebt und darin meine Anschauung acceptiert
und acceptieren muss. Erklärt er doch sogar bezüglich des
zweiten Differenzpunktes (dass der Kaiser erst „ganz seit Ende
1485“ zur Wahl Maximilians seine Zustimmung gegeben“) nun,
freilich ganz im vorbeigehen: „Es würde der Bündigkeit meiner
Grundansicht keinen Abbruch thun, wenn der Kaiser vielleicht
durch gesandtschaftliche Verständigung beruhigt, schon vier bis
sechs Wochen früher eingelenkt hütte, doch lässt sich ein Be-
weis dafür nicht aus den vorhandenen Quellen erbringen“
(Histor. Zeitsch. 84, 427.) Die unten folgende Darlegung wird
zeigen, dass diese Quellen sehr wohl da sind und die „gesandt-
schaftliche Verständigung“, um diese Wendung beizubehalten,
weit früher erfolgt ist.
Was Ulmanns Behauptung, Punkt 3 betrifft, der Kaiser sei
erst ganz zuletzt und gegen seinen Willen in die Wahlsache
hineingedrängt worden, und Maximilian habe den Preis gezahlt
und 4: der ganze Vorgang weise einen Aufwand an kleinen Mitteln
1 H. Ulmann, Die Wahl Maximilians I. i. Forsch. z. Deutsch. Gesch.
20, 131 ff.
3 A. Bachmann, Zur deutschen Königswahl Maximilians I. Arch. für
österr. Gesch. 76, 559 ff. — Wenn F. Priebatsch, Mitt. d. Inst. 18, 318 sagt,
ich sehe die Wahl als „das Ergebnis ausdauernder, hingebender, wenn
auch vorsichtiger Vorbereitung‘ durch Maximilians Vater an, so steht
solches weder in meiner Schrift, noch ergiebt sich so positive Schätzung
des kaiserlichen Zuthuns indirekt aus derselben. Dagegen erklärt sich
Priebatsch selbst, Einleit. z. Bd. II der polit. Korresp. des Kurf. Albrecht
Achilles, S. 54, in diesem Sinne.
a E gen, ns
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 457
der Bestechung auf, der hinter keiner Wahl zurücksteht, so ist
eben darin Priebatsch gleich mir nach Durcharbeitung des Quellen-
materials zu ganz anderer Anschauung gelangt. Priebatsch,
Einl zu Bd. II der Korresp. des Kart Albrecht Achilles 8. 54,
führt aus: „Und wie der Kaiser jetzt die Wahl seines Sohnes ins
Werk setzte, war unleugbar ein Meisterstück, denn was er dem
Sohne bot, war nur eine Anwartschaft, kein Anteil an der Regie-
rung. Und was er den Kurfürsten für ihre Stimme gab, war
nicht mehr, als er ihnen für die blosse Bewilligung der Hilfe
hätte zusagen müssen. Denn ohne die Verleihung der Regalien
an den Kölner und Pfälzer, die Bestätigung der Landvogtei an
den letzteren, der Landsässigkeit von Mainz für Erzbischof Bert-
hold, war ein leidliches Verhältnis zu diesem Fürsten, das doch
die Vorbedingung für das kleinste Hilfszugeständnis war, nicht
zu erzielen. Von allen die wohlfeilste war die Stimme des
Markgrafen gewesen, denn an das Eheversprechen hielt sich, als
der Markgraf so bald nachher starb, Niemand mehr.“ Dagegen
weiss nun Ulmann offenbar nichts zu sagen und lässt vielmehr
diese Differenzpunkte sachte fallen.
Aber Priebatsch (l. c.) betont auch mit mir, dass die Wahl
Maximilians den Zeitgenossen „als ein grosser Erfolg der Politik
des Kaisers“ erscheinen konnte, dass sie dieser mit grossem Eifer,
(nach Priebatsch allerdings erst 1486, — Max. ist aber bereits
am 16. Febr. 1486 König, was doch notwendig, wie stets bei
solchem Anlasse, längere diplomatische Vorbereitung voraussetzt),
betrieb; P. möchte ebenso wie ich eine Aeusserung Markgraf
Albrechts vom 28. August 1484 bereits auf die Wahlsache beziehen
(vgl. polit. Korresp. III, 321, Anm. 1): darin hofft nun U. ihn zu
bekehren, sobald die von mir für 1485 gebrachten „Aufstellungen
sich als nichtig erwiesen haben“! Sehen wir, mit welchem
Erfolg!
Zuvor nochmals eine allgemeine Bemerkung.
Wie bei anderen historischen Geschehnissen, lassen uns
namentlich bei so vielen deutschen Königswahlen gerade in den
wichtigsten Dingen nicht selten die Quellen im Stiche. Wir
wissen von Verhandlungen und vermissen das Detail; wir erfahren
von Korrespondenzen, die aber verloren sind, und werden auf
1 Histor. Zeitsch. 84, 412.
458 Ad. Bachmann.
mündliche Berichte hingewiesen, die ja wohl gewiss erstattet
wurden, bei denen wir aber das Nachsehen haben. Die Geschicht.
schreibung kann da oft nur mit sekundären Mitteln vorwärts
kommen: aus der Würdigung von Personen und Verhältnissen,
also aus der Parteigruppierung, der Lage und den Bestrebungen der
einzelnen Höfe, aus dem Zuge der Zeit und der Charakteranalvse
der massgebenden Fürsten und Staatsmänner sucht sie wo mör-
lich ihr Ziel zu erreichen. Erscheint auch das unthunlich, bleibt
nur das non liquet übrig.
Auch das Material für die Geschichte der Königswahl Maxi-
milians I. ist im hohen Grade dürftig. Bei der weiten Entfer-
nung, die Vater und Sohn trennte, der grossen Schwierigkeit der
Sache, die im Momente der schwersten Bedrängnis des Kaisers
durchzuführen war, und zufolge der Gefährlichkeit eines Miss-
lingens war die weitestgehende Vorsicht der Beteiligten und
namentlich die Geheimhaltung der vorbereitenden Schritte sehr
begreiflich. Man rechne dazu die zögernde, hinterhältige Art
des Kaisers, namentlich aber, wie unten noch dargethan wird,
die ausgesprochene, aktenmässig erwiesene Absicht der Beteiligten,
erst nur den Erzherzog handeln und den Kaiser möglichst lange
im Hintergrunde bleiben zu lassen: jedermann wird es so natür-
lich finden, dass der Kaiser selbst thatsächlich erst ım letzten
Momente direkt eingegriffen hat.
Wie argumentiert nun Ulmaun? Er verlangt für das frühere
Eingreifen des Kaisers direkte Belege, die eben nicht da sind;
er ignoriert es, dass solche nach dem Verhalten, das Friedrich
im Einverständnisse mit seinem Sohne beobachtet, bis zu
gewisser Zeit nicht da sein können; er lässt handelnde Personen
und beachtenswerte Verhältnisse völlig ausser Acht, folgert aber
dann nicht etwa: über die Haltung des Kaisers weiss ich bis
Ende Dezember 1485 nichts zu sagen, sondern: der Kaiser war
bis dahin gegen die Wahl seines Sohnes.
Noch eigentümlicher aber ist die Art und Weise, wie Ulmann
bei der Kritik anderer Meinungen, speciell hier meiner Aufstel-
lungen, verführt. Es ist, eben zufolge der Dürftigkeit der Quellen
für die in Rede stehende Frage, will man überhaupt ihre Lösung
versuchen, unbedingt notwendig, alles direkte und das mittelbare
Quellen-Material sorgsam zusammen zu tragen und zu ver-
werten. Da die strikten Zeugnisse, wie bemerkt, nicht genügen,
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 459
um auch nur die feststehenden Ergebnisse der ganzen
diplomatischen Aktion zu erklären, musste es gestattet sein,
auf die Charaktereigenschaften und politischen Ziele des Kaisers
und der mithandelnden andern Persönlichkeiten, wie auf die Lage
der politischen Dinge und deren natürliche Folgen hinzuweisen.
Wirklich ward es so mit grösserer oder geringerer Sicherheit
wiederholt möglich, das eine mit dem andern zu stützen und dem
Ganzen Zusammenhang und Bedeutung zu geben.
Was thut nun Ulmann solchem Beweise gegenüber? Er be-
trachtet das einzelne Beweiselement, jeden Detailgrund für
sich, und da wird es ihm natürlich wiederholt nicht schwer, zu
zeigen, dass sich daraus allein meine Schlussfolgerung direkt nicht
ergiebt, jene Folgerung, die ich doch nur auf Grund einer
ganzen Reihe von Argumenten als mehr oder weniger be-
rechtigt hingestellt habe.
Als Beispiel solcher Kritik weise ich auf die Behandlung
der Rede Graf Haugs von Werdenberg auf dem Frankfurter
Reichstage (1485) hin, um so lieber, als damit Ulmann! in das
Detail seiner Untersuchung eingeht. Auch leitet diese Frage zu-
gleich zu den Anfängen des ganzen Wahlprojektes hin.
Die ersten Spuren der römischen Königspläne des Erzherzogs
Maximilian führen in die Jahre 1480—1481. Das gesteht (nach
Lacomblet Urk. B. IV, 520) auch Ulmann zu, ja er selbst hat
zuerst darauf aufmerksam gemacht. Um nun die Realität der
Wahlbewerbung weiter aufzuklären, war es gewiss nicht unwesent-
lich, festzustellen, ob Maximilian damals auch in der Lage war,
die Werbung nachdrücklich zu betreiben, und ob sein Vater, der
Kaiser, den guten Willen vorausgesetzt, einflussreich genug, die
Zustimmung der Kurfürsten zur seinigen hinzu zu gewinnen.
Die militärische Position des Erzherzogs nach dem Siege bei
Guinegate (7. Aug. 1479), sein Bündnis mit England, seine Be-
ziehungen zu Köln, die Sachlage in Frankreich lassen erstere
Frage ebenso unbedingt bejahen, wie sich des Kaisers Beziehun-
gen zu der Mehrheit der Kurfürsten gegen früher günstiger ge-
staltet hatten, dagegen sein Verhältnis zu Ungarn schwieriger,
der Zustand seiner Erblande dem Korvinen und den Türken gegenüber
drangvoller geworden war. Der Sohn war also damals im Stande,
! Histor. Zeitschr. Le 413.
460 Ad. Bachmann.
seine Thätigkeit dem Reiche zuzuwenden; der Vater musste solches
dringend wünschen. Auch das Reich sollte ja eben jetzt, 1451,
in Nürnberg gegen Ungarn in die Waffen gebracht werden.
Für Ulmann bedeutet all dies „nichts Thatsächliches.“!
Aber neben der Hilfewerbung geschah 1481 noch anderes in
Nürnberg. Es ist während des Reichstages der Versuch gemacht
worden, den Pfalzgrafen für Oesterreich zu gewinnen. Dass es
sich dabei nicht darum handelte, Kurfürst Philipp in die Reichs-
hilfe zu bringen, erhellt daraus, dass die jetzt von ihm begehrten
Zugeständnisse um solchen Preis weder früher noch später zu
haben waren. Wohl aber sind die Gewährungen, um die es sich
1481 handelte, dieselben, welche 1485/6 den Preis für die pfal-
zische Stimme bei Maximilians Wahl gebildet haben. Deutet dies
nicht auch für jetzt auf die Absicht einer Erhebung Maximilians
hin? U. ignoriert aber diese Verhandlung wieder vollständig.
Die Beratungen des Reichstages über die Türkenhülfe nahmen
nicht den gewünschten Fortgang, da die Kurfürsten die Bewilli-
gung zur Mehrung ihres eigenen Einflusses, zu Schritten miss-
brauchen wollten, die der kaiserliche Vollmachtträger, Graf Haug
von Werdenberg, entschieden zu hindern sucht. Haug wurde ge
zwungen, seinerseits neue Vorschläge zu machen. Seit 1454 war
man im Reiche gewöhnt, bei schwierigen Lagen des Kaisers
und angesichts grosser Aufgaben für das Reich an die Bestel-
lung eines römischen Königs neben dem langsamen, un-
kriegerischen Kaiser zu denken. Philipp von Burgund, Pfalz
graf Friedrich, König Georg von Böhmen, Matthiss Corvinus,
Karl der Kühne waren mehr oder weniger entschiedene Bewerber
um die deutsche Krone gewesen. Jetzt zeigte sich der Gedanke
in der einfachsten natürlichsten Form ausführbar: der Kaisersohn,
schon durch die Bande der Natur darauf gewiesen, den Willen
des Vaters zu thun, der Erbe von Oesterreich, zudem selbst be-
reits Herr mächtiger Lande, konnte als römischer König mit
der Verteidigung Oesterreichs und überhaupt der Reichsgrenzen ım
Osten betraut werden; er sollte dafür die eigenen reichen Mittel
mit den Bewilligungen des Reiches vereinigen, die man dem
alten Kaiser konsequent versagte.
Graf Haug ist wenigstens später, 1484—1486, ein entschiedener
ı Histor. Zeitsch. 413.
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 461
Verfechter dieses Planes gewesen. Es liegt so der Gedanke nahe,
dass er auch 1481, wie 1485 äusserte, es gäbe einen Weg dem
Kaiser zu helfen, ohne das Reich allzusehr zu belasten. Der
Königsplan war ja damals, wie oben bemerkt, auf dem Plane.
Auch für eine spätere Anfrage Kurf. Albrechts von Brandenburg
an den Bischof von Eichstädt, ob Graf Haug in Nürnberg zugleich
mit den kaiserlichen Anwälten noch anders auf kaiserliches
Gebot zu werben gehabt habe, als die Bitte um Reichshilfe!
an die Stände zu bringen, muss doch in dem Vorgehen Graf
Haugs in Nürnberg ein Anlass gesucht werden.
All diesen Thatsachen und Erwägungen gegenüber bemerkte
ich nun Arch. S. 572 ausdrücklich: „die ersten Spuren“ des
Königsprojektes „sind wenig deutlich“, und „man gewinnt aus all
dem doch kaum mehr als eine subjective Ueberzeugung“ (von
dem Vorhandensein des Königsprojektes in Nürnberg, ebendort
S. 577). Wie kann da jetzt Ulmann (H. Z. 413) behaupten:
„Als einziger Beleg wird angeführt eine “Anfrage” Albrechts von
Brandenburg an den dem Kaiser ergebenen Bischof von Augs-
burg?“ Wie kann U. daraus, dass dieser „einzige“ Beleg wirk-
lich für sich allein, was mir jederzeit klar war, nichts strikte
für das Königsprojekt beweist, über meine ganze Darlegung ab-
sprechen, die sich eben auf die Gesamtheit der zur Geltung ge-
brachten Momente und auf ihre Wechselbeziehung zu einander stützt?
Ich kann da mutatis mutandis nur anwenden, was U. mir gegen-
über sagte: „ich beneide ihn nicht darum“, eine solche Methode,
Anschauungen anderer zu bekämpfen, angewendet zu haben.
Nach dem Nürnberger Reichstage bleibt aus vielfältigen
Gründen, trotzdem Maximilian noch Ende 1481 von dem Projekte
seiner Erhebung spricht, dasselbe unberührt bis 1484. Der Kaiser
suchte sich, obwohl inzwischen der Krieg mit Ungarn zum Aus-
bruche gekommen war, zu helfen, so gut es ging. Aber alle
Versuche, auf Grund der auf dem Nürnberger Reichstage 1480/81
gepflogenen Vereinbarungen eine nennenswerte Unterstützung aus
dem Reiche zu erlangen, scheitern. Im Jahre 1483 fielen die
vom Kaiser einst (1462) erworbenen ungarischen Städte und
Burgen, im Februar 1484 gewann König Matthias bereits Bruck
a. d. Leitha in Niederösterreich und begann damit die lange Bahn
1 Die Antwort des Bischofs v. 27. Aug. 1481 zuletzt in Korresp. des
Kurf. Albrecht Ach., II 89, n. 785.
{62 Ad. Bachmann.
seiner Eroberungen in den kaiserlichen Erblanden. Des Kaisers
Bedrängnis mehrte sich von Tag zu Tag. Dagegen hatte Erz-
herzog Maximilian endlich am 23. Dezember 1482 mit Ludwig XL
von Frankreich Friede geschlossen und sich so seines ärgsten
Feindes entledigt. Ludwigs Tod und die nachfolgenden Wirren
in Frankreich schufen Max bald nachher von dieser Seite volle
Sicherheit. Im Reiche hielt der Erzherzog die freundlichen Be-
ziehungen zu Cöln und Trier fest. Den neuerhobenen Berthold
von Mainz wies ohnehin die Notwendigkeit, die kaiserliche Be-
lehnung zu erreichen, an dessen Seite. Markgraf Albrecht von
Brandenburg galt als des Kaisers getreuer Anhänger. Kurfürst
Ernst von Sachsen war der Sohn der Margaretha von Oesterreich,
der Schwester des Kaisers. Wird es da Wunder nehmen, dass
Maximilian unter solchen Verhältnissen auf den Plan seiner Er-
hebung zurückkam? Und wenn jetzt der Kaiser in seiner Not-
lage neuerdings mit dringenden Hilfegesuchen an die Kurfürsten
herantrat, lag nicht auch für sie bei ihrem stets beobachteten
Egoismus in des Erzherzogs und des Kaisers besonderen Ver-
hältnissen ein Antrieb, sich jenem Projekte zuzuwenden, das
Rettung für Oesterreich und das ganze Reich verhiess, ohne dass
zunächst ihre, der Kurfürsten, Mittel in Frage kamen, d. i. ein
Anlass zur Wahl des mächtigen Burgunderherzogs zum römischen
König?
Auch Ulmann vermag sich dem nicht zu verschliessen, nur
soll solche Erwägung gerade für den Kaiser selbst nicht gelten.
„Wenn“, sagt er, Histor. Zeitsch. Le 415, „bei der immer stei-
genden Bedrängnis der österreichischen Erblande und des Kaisers
in ihnen an manchen Stellen der Wunsch nach anderer Leitung
sich regt und Gestalt gewinnt in dem Gedanken, den gerade
frisch bewährten und thatenfrohen Erzherzog Maximilian aus
seinen burgundischen Landen als Haupt und Organisator des
Widerstandes gegen die Feinde, als römischen König dem zähen,
aber unglücklichen Kaiser zur Seite zu stellen, so wird diese
Empfindung, als ob sich das aus der Gesamtentwickelung von
selbst verstehe, auch dem Kaiser selbst ins Herz geschoben.“
Also, was bei andern Leuten als naturgemässe Folgerung aus
den Thatsachen sich ergiebt, das lehnt nach U. gerade der Kaiser,
der Vater dem Sohne gegenüber ab, das bleibt ihm fremd, muss
ihm erst (von mir) „ins Herz geschoben“ werden? Und merkt
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 463
denn U. nicht, dass er hier selbst zugesteht, was ich an anderer
Stelle von seiner Auffassung der Haltung des Kaisers den Königs-
plänen des Sohnes gegenüber sagte, Friedrichs III. Vorgehen werde
so wohl interessanter, pikanter, aber nicht natürlicher? Die
weitere Darlegung wird übrigens, erfreulicherweise nicht auf dem
Wege der Kombination, sondern aus direkter Quelle und mit den
eigenen Worten des Kaisers ergeben, dass dem Vater das
rıchtige Empfinden, und zwar rechtzeitig, für die Erhöhung seines
Sohnes und deren. Bedeutung durchaus nicht mangelte. — Zu ihrer
Darstellung wollen wir nun zurückkehren.
Zur Zeit, als die Ungarn mit Macht die Invasion Nieder-
Österreichs begonnen hatten, fand in Innsbruck die Vermählung
Herzog Sigmunds von Oesterreich-Tyrol mit Katharina, der Tochter
Herzog Albrechts von Sachsen, Bruders des Kurfürsten Ernst,
statt. Dorthin schickte Kaiser Friedrich, da er „getraute“, den
Kurfürsten von Brandenburg „und ander vil Herrn Kurfürsten
auf der genannten Hochzeit zu finden,“! den Grafen Haug von
Werdenberg, „seine Meinung und Begehr“ den Fürsten „zu ent-
decken“ und „darauf Hülfe und Rath zu begehren“. Aber der
kaiserliche Bote traf in Innsbruck nur den Hochzeiter und dessen
Schwiegervater, Herzog Albrecht. Ihnen ward ja wohl des Kaisers
„Befehl entdeckt“, aber da sie allein doch nichts thun konnten,
von ihnen und Grafen Haug „ein Rathschlag begriffen“, den der
Erzbischof von Gran, nun Elekt zu Salzburg, Johannes (Becken-
slaher) an den Kaiser in Person brachte.
Nach einer späteren Mitteilung über diese Dinge an den
Kurfürsten von Brandenburg bestand der „Rathschlag“ darin, der
Kaiser solle sich persönlich ins Reich verfügen und einen Reichs-
tag abhalten; inzwischen werde man arbeiten, seine Irrungen mit
mehreren Fürsten, namentlich mit Pfalz und Mainz, beizulegen;
auch wenn dies nicht gelinge, solle er, der Kaiser, diesen beiden
Kurfürsten die Regalien leihen, denn „damit hett sich seine kais.
Majestät ihrer Gerechtigkeit nicht begeben.“
Es fällt nun gleich auf, dass man dem Kaiser den Zug ins
Reich, noch dazu bei persönlicher Abordnung eines so hoch-
stehenden Diplomaten an ihn, angeraten haben soll, eine Mass-
regel, die der Kaiser längst als nutzlos erkannt und daher seit
1 Albrecht Ach. Korresp. III, 318, n. 1018.
464 Ad. Bachmann.
Jahren oft genug verworfen hatte, die dann gleich wieder ım
nächsten Jahre auch Kurfürst Albrecht von Brandenburg selbst
eher als schädlich denn nützlich bezeichnete! Dass Friedrich
ferner für Waffenhilfe gegen Ungarn nie die Reichung der Regs
lien an den Pfalzgrafen zu bewilligen gesonnen war, wurde schon
oben ausgeführt und mussten auch, die in Innsbruck Rates pflegten,
genau wissen.
Daneben steht fest, dass in Innsbruck thatsächlich von
anderem die Rede war, und zwar eben von der Erhebung
Maximilians zum römischen Könige. Wir besitzen überdies,
wie sich zeigen wird, aus der Zeit der Innsbrucker Hochzeit ein
Schriftstück, das ausführlich Mittel und Wege angiebt, wie dies
Ziel zu erreichen, die Erwählung des Erzherzogs durchzuführen
sei. Darnach wird man wohl den eigentlichen Inhalt des „Rath-
schlags“ zu suchen haben.
Auch Ulmann weiss von diesen Dingen. Er gesteht (Hist
Zeitsch. 417) zu, „dass in Innsbruck von einem solchen Rath-
schlag (Maximilian zu wählen), geredet sein kann“. Er selbst
stellt gegen Priebatsch fest, dass die Gesandten der Bischöfe von
Trient und Brixen in ihrem Berichte von der Innsbrucker Hoch-
zeit an ihre Herren nicht blos von der beabsichtigten Er-
hebung des Erzherzogs wissen, sondern ihn bereits geradezu
römischen König nennen!
In gewissen Kreisen in Innsbruck galt demnach im Febr. 1454
die Wahl für so sicher, dass man sie geradezu als für bereits
vollzogen ansah. Auch darf hier sofort angemerkt werden, dass,
wenn die bischöflichen Räte so ohne weiteres an die bevorstehende
Wahl des Erzherzogs glaubten, sie auch an der Zustimmung des
Kaisers, die zu solcher Erhebung doch unbedingt notwendig war,
nicht zweifelten, oder dass ihnen wenigstens nichts bekannt war,
was auf einen Widerstand des Kaisers gegen die Pläne des
Sohnes hindeutete.
Doch wenden wir uns direkter Beweisfübrung zu. Das oben
erwähnte Schriftstück, das für Maximilians Königswahl besonderes
Interesse beansprucht, ist ein Promemoria, ausgehend aus der
Umgebung oder doch von dem Freundeskreise des Erzherzogs,
für dessen Pache es mit ganzem Nachdruck und Eifer eintritt.
1 Pol. Korresp. III, 379 n. 1064. 3 Hist. Zeitsch. 84, 417, Anm. 1.
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Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 465
Gerichtet ist es an einen vertrauten Ratgeber des Kaisers. Da
sich in diesem Schreiben die Details der erst zu unternehmenden
Aktion finden, ohne den Vorbehalt, dass dies oder jenes dazu
Gehörige bereits geschehen sei, ist es auch entsprechend früh
zu datieren. Solche Erwägung wird unterstützt durch die Be-
obachtung, dass in dem Briefe für den Erzherzog das römische
Königtum oder eventuell auch eine andere Art der Erhöhung!
in Aussicht genommen ist: das endgiltige Projekt, die Königswahl,
stand also zur Zeit der Abfassung des Promemorias auch bei
Maximilians Freunden noch nicht unbedingt fest. Das Schrift-
stück findet sich in Kurf. Albrechts Papieren für den Frankfurter
Reichstag, Januar 1485, für den der Kurfürst am 22. Dez. 1484
Quartier belegte;? es ist da bereits in dem ersten, frühesten Kon-
cept, das sich der Markgraf für seine Aeusserung in Frankfurt
(spätestens Dez. 1484) zurechtlegte, behandelt, und demnach spä-
testens damals in dessen Händen gewesen. Da, wie man aus dem
Wortlaute des Promemorias ersieht, gerade Albrecht der letzte
war, dem es mitgeteilt werden sollte, werden wir, was die
Abfassungszeit anbelangt, wieder auf einen doch bedeutend
früheren Moment als Ende 1484 gewiesen. Schwerlich hat sich
ja wohl der Verräter gleich gefunden, der es Albrecht ausliefern
konnte? AN’ dies in Rechnung gezogen, ergiebt sich als Ab-
fassungsfrist die Zeit kurz vor, während oder nach der Innsbrucker
Hochzeit; denn sie wird bereits als Thatsache in dem Schrift-
stücke erwähnt. Somit ist es aber auch wesentlich gleichzeitig
mit jenem „Rathschlag“, den Erzbischof Johann von Gran an
Kaiser Friedrich zu bringen hatte.
Sowohl der für unsere Frage höchst wichtige Inhalt des
Promemorias, als auch die ungenügende, das Verständnis eher
hindernde als fördernde Interpunktion in der letzten Edition‘ werden
es rechtfertigen, wenn ich hier das Schriftstück vollinhaltlich
beifüge.
Adresse und Eingang zum Schreiben fehlen. Betreffs der
Wahlsache bringt es Nachfolgendes:
1 „von des zukonnftigen konigs oder wie manim namen schopft.
* Korresp. II, 333 n. 1033.
3 Noch am 1. Nov. hatte offenbar Alb. die Abschrift nicht. Vgl. Pol.
Corr. III, 322 n. 1021.
t Priebatsch, Korresp. des Kurt Albrecht Achilles, III, 336.
466 Ad. Bachmann.
„Item die freuntschaft im reich, zu der sach verwandt, folgt hernact:
Item der kayser ist des herzogen (Maximilian von Burgund etc.) vater: item
die bern von Sachssen sind sein swesterkinder; dessgleichen die margrare:
von Baden. Item herzog Maximilian ist geswisterundkindt mit den berz
von Sachssen und Baden; item der bischof von Trier ist ein bruder der ver
Baden vater; item der bischof von Coln ist geswisterundkindt mit den hem
von Sachssen; item Sachssen, Baden und Burgundi sind geswisterundkind:
miteinander; item Österreich ! hat des von Sachssen dochter, der des ckzr-
fursten bruder ist.
Item so dem von Menntz wurdt die stat Menntz und anders, das er
vom reich innen hat, pleiplich und bestentlich zu urtet oder auf solcie
pfantnus, die nicht zu losen steet, mit puntnus und ander nottorftiger ver-
schreibung, ist er gesetigt, item dessgleichen Trier, item dessgleichen
Coln, — zusambt erung, ine und den irren, und puntnussen: sind die drei
bischof mit gesetigt.
Item so der herzog von Sachssen haubtman wurdt an seiner? stat im
reich, mit puntnussen und andern nottorftigen verschreibungen seines ge-
walts, erung und schenkung den sein mitsambt begnadungen, frevheit und
hohung: augesehen die vorangezaigten freuntschaft sind sie? gesetigt und
finden das an rate.
Item so unser herr der kayser sein lebtag pleibt in wirden, ein hautt-
man hat — seiner swester son, eins churfursten bruder, der im hilft vou
des zukonftigen konigs oder wie man im namen schopft und des ganzen
reichs wegen, damit er die hilfe hat und seiner purd entlestigt wurdt von
dem konig: wer glaubt, das er den eren nach und dem grossen nutz, darzu
er genaigt ist, understeen zu widerstreben ?
Item nu felt nyemands, dann der konig zu Beheim: dem geb der kayser
sein dochter, so ist es auch gemacht.
Item marggraf Albrechts halb zu Brandenburg held sich die freunt-
schaft: der kayser ist der swagerschaft nach an der dritten und der geburd
nach an der dritten sypp mit im; der berzog von Burgundi geswisterund-
diechter; die herzogen von Sachsen sweger, ire kinder geswisterundkint
mit seinen kindern; Baden geswisterundkindt mit seiner gemahel, geswegert
mit im, mit marggraf Johansen geswisterundkindt, mit den andern sein
kindern geswisterunddiechter; der lantgraf von Hessen ist an der dritten
sypp mit ihm, der ist zu Coln, und geswegert von des jungen wegen, seines
bruders son, der sein dochter hat‘: die andern von Hessen sein mit im in
der dritten sypp, die sind des bischofs bruderkinder.
Angesehen, das der marggraf vil gedient hat unserm herrn kayser, dem
haus von Österreich, (angesehen) auch seiner freuntschaft — seine kinder
mit dem von Burgundi geswisterunddiechter und mit der von Sachssen
kindern geswisterundkindt: muss man aus not wegen, er verleusst sein
1 Herzog Sigmund von Oesterreich-Tirol. ? d. i. Herzog Maximilians.
3 Die sächsischen Brüder, Albrecht und Kurfürst Ernst.
* Kurfürst Hermanns zu Cöln Neffe Wilhelm, Sohn Heinrichs von Hessen,
hatte Markg. Albrechts Tochter Anastasia.
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 467
dienste nit gern und ist sunst genaigt zu thon, was der kays.n mt und der
freuntschaft lieb ist; an dem hat es nit fele. So das merer vorhanden ist,
lesst er sich setigen mit gnadenbriefen. Darumb ist nit not, die ding ur-
sprunglich an in gelangen zu lassen; dann er hat vil gesehen und gehort,
und wo er es bei zeit wesst und gefiel im nicht, er mocht es underkommen.
Auch thut er es on den kayser nicht umb keines eyginnutz willen,
dann er ist im zu hoch verwandt: so man den hat, so hat man den marg-
graven auch; zu betrachten die vorbestimbten freuntschaft und ursach und
das alt herkommen, hat es kein zweifel, an im zu erlangen.
Darumb ist es gut, nit ursprunglich an ine (= Albrecht) zu bringen,
wiewol nit zweifel ist, wo es des keysers will, er wer sein geflissen gewesen
zu arbeiten: (dann aber) hatten ander gescheuht und sich vor im geforcht,
ob er dem kayser zu lieb sie forteiln wolt; sunst (= so aber) heldt man
es villeicht dafur, es sei des kaysers maynung nicht. So fellt der kayser
zu, so ist das garn gestrickt, des glaubt warlich. Nach dem allen habt
euch zu richten als ein weyser und gedenckt, das ir wisst des kaysers
willen, nach dem ir euch dann richt.“
Diese Darlegung über die beabsichtigte Königswahl Maxi-
milians, die ja aus der Zeit der Innsbrucker Hochzeit stammt,
schliesst im Verein mit der oben erwähnten Aeusserung der
bischöflichen Gesandten bei der Hochzeit, die Max. bereits geradezu
König nennt, jeden Zweifel aus, dass die Wahlsache auch
wirklich in Innsbruck verhandelt wurde. In ihr befindet sich
aber zugleich auch die Handhabe für die Feststellung einer Reihe
anderer Thatsachen und Verhältnisse. Dass der Pfalzgraf ganz
aus dem Spiele gelassen erscheint, ist ein weiterer Beweis für die
Abfassung des Schreibens ganz zu Beginn der neuerlichen Be-
werbung des Burgunderherzogs. Der Brandenburger Kurfürst
erscheint im doppelten Lichte: er gilt einmal als treuer Anhänger des
Kaisers von alters her, der sich entschieden nach dem Reichs-
oberhaupte auch in der Königssache richten werde, und doch
auch als unsicher, denn, „wo ihm die Sache nicht gefiele, so
möcht er sie unterkommen (hindern)“ Eben deshalb soll er erst
spät davon erfahren, erst „wenn die Mehrheit vorbanden ist“;
auch stehe zu besorgen, dass er, zu früh eingeweiht, zu eifrig
in die Wahlsache eintrete und damit andere scheu mache. Aber
auch der Kaiser dürfe nicht allzu früh hervortreten: es sei mit
gewissen Fürsten besser zu verhandeln, wenn sie glauben, dass der
Kaiser an der Erhebung keinen Anteil habe. Des Kaisers
offenes Eintreten für die Sache müsse man daher bis zuletzt
verschieben: „fällt er dann zu, so ist das Garn gestrickt.“
468 Ad. Bachmann.
Haben wir hier nicht schwarz auf weiss die Lösung des Räteels
vor uns, das Ulmann soviel Kopfzerbrechen gemacht hat, die
Antwort auf die Frage, warum sich der Kaiser erst spät offen-
kundig für seinen Sohn eingesetzt hat? Und wie kann Ulmanı
nach solchen direkten Aufschlüssen sich wundern, dass der Kaiser
gerade dem Kurfürsten von Brandenburg gegenüber in der Wahl-
sache nicht die Karten offen auf den Tisch legt?
Auf eine Frage erhalten wir aber natürlich in dem Prome
moria noch keine Antwort. Die ganze Aktion, namentlich Mainz,
Sachsen, Böhmen und Brandenburg gegenüber, ist ja gewiss
auf der Annahme aufgebaut, dass der Kaiser prinzipiell zustimmt;
nur er kann jene Verleihungen an Kurfürst Berthold bestätigen,
Herzog Albrecht von Sachsen zum Reichshauptmann machen,
den Böhmerkönig zum Schwiegersohn wählen, Brandenburg für
die Wahl stimmen. Auch die Gründe, die Friedrich IJI. die Er-
hebung seines Sohnes wünschen lassen müssen, sind angeführt.
Aber dass der Kaiser auch wirklich zustimmte, erfahren wm
hier nicht: der Adressat des Schreibens soll ja erst des Kaisers
Willen erforschen.
Da bietet uns nun weiteren Aufschluss der Gang der Er-
eignisse selbst.
Der Erzbischof von Gran hatte mit seiner Mission (aus
Innsbruck, Feber 1484) zunächst keinen Erfolg: der Kaiser ging
auf den Innsbrucker Ratschlag d. i. nach unserer Ansicht auf die
Wahlsache seines Sohnes — nicht ein; er befahl vielmehr dem
Erzbischof von Gran, Graf Haug und dessen Bruder, Bischof
Johann von Augsburg, die Werbung um Hilfe, die in Innsbruck
hatte geschehen sollen, an die einzelnen Fürsten zu bringen!
Aber er blieb nicht dabei. Als bald darauf die zum Entsatze
von Korneuburg heranziehenden Innerösterreicher bei Kloster-
neuburg zurückgeworfen wurden, und nun ersteres und damit
auch schon Wien selbst in Gefahr kamen, „hat seine kaiserl.
Majestät ihre Meinung geändert“?
In welcher Richtung hat nun diese Sinnesänderung statt-
gefunden?’ Ist die Hilfsbedürftigkeit des Kaisers nun nicht
! Brief des Bischofs v. Augsburg an Markgraf Albrecht v. 25. August
1484, Pol. Korresp. III, 319.
? Ebdt. S. 319.
5 Auf Grund des irrigen Textes des Briefes v. 25. Aug. bei Minutoli
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 469
mehr vorhanden? Keineswegs, sie ist grösser als früher. Will
Friedrich die Hände in den Schoss legen? Noch weniger. Trotz-
dem weiss unsere Quelle, der Brief des Augsburger Bischofs an
Markgraf Albrecht, nur zu melden, dass der Kaiser „eine kleine
Hilfe für zwei Monate“ „bei den nächstgelegenen Fürsten“ be-
gehrte, aber dass diese an der Erklärung mehrerer, die man ge-
beten, „es könne solches ohne einen Tag nicht Furgang haben,“
gescheitert sei, Ueber die Aufträge, die nun, nach solchem Miss-
erfolge, des Bischofs Bruder, Graf Haug, und andere daneben an
gewissen Enden zu vollführen hätten, schreibt der Bischof nichts;
er spricht wohl noch von einer Werbung, die er selbst an den
Markgrafen hätte, aber er bringt sie nicht vor, ja erklärt zum
Ueberflusse geradezu, dass er auch persönlich nicht kommen
werde, da es ihm „zu dieser Zeit gefährlich“ sei, „wider und für
zu reiten.“ Zu alledem hat es bis zum 25. August gebraucht,
ehe der Bischof auch nur soviel an den Markgrafen meldet, und
noch am 1. Nov. 1484 wusste der Kurfürst zu seinem Verdrusse
nicht mehr.” Und doch war allein Graf Haug in Nümberg
und bei den sächsischen Herzogen gewesen und eilte er dann
nach Westen, wo er mit dem Erzherzoge, aber auch mit Mainz
und Pfalz unterhandelte!?
Man darf bei der Beurteilung dieser Sachlage vor allem ein
weiteres nicht übersehen: unsere Kenntnis dieser Dinge stammt
wesentlich aus der Korrespondenz jenes Fürsten, der von vorn-
hinein von dem Königsprojekte so lange als möglich fern-
gehalten werden sollte. Daraus eben erklärt es sich am ehesten,
weshalb der Augsburger an Albrecht so unklar schrieb, und dass
er jetzt nach Ansbach den Weg nicht fand, der in Wirklichkeit
doch weder weit noch wohl auch gefährlich war. Bischof Johann
habe ich, Arch. l. c. 586, angenommen, dass der Kaiser erst bereit war,
auf den „Ratschlag“ einzugehen und erst zufolge des Unfalles bei Kloster-
neuburg seine Meinung wieder änderte. Ulm., der dies (Hist. Zeitsch. 417)
sehr tadelt, begeht aber einen grösseren Fehler, indem er die weitere hoch-
wichtige Meldung des Briefes, dass der Kaiser seine Meinung geändert
habe, ausser Acht lässt und darum auch seinerseits wieder die Sachlage
völlig verkennt.
1 Korresp. III. 822, n. 1021; vgl. auch n. 1025.
$ Minutoli, Kaiserl. Buch II. 39—40, 51, 58 ff. Vergl. Arch. für österr.
Gesch. 76, 589.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 33
470 Ad. Bachmann.
scheute eben offenbar eine persönliche Begegnung mit dem schart-
blickenden Fürsten.
Aber Markgraf Albrecht liess sich nicht so leicht täuschen.
„Ihr meldet ein “ratslag’ mit den fursten zu vertragen zu La
bruck uf der pan gewesen sey, ist meer uf der ban gewesen,“!
antwortet er am 23. August dem Bischofe, und am 1. Novb. 144
schreibt er unmutig an den kaiserlichen Protonotar Joh. Waldner:
„Nicht hat an uns gelangt von graf Haugen und ist doch ge
wesen zu Nurenperg und zu Sachssen; was er da gehandelt,
ist uns verborgen, denn er hat nicht an uns geworben: ge
denken wir zu unserm besten nicht zu lassen, ursach zu suchen,
ob man uns vielleicht in ruck versagen wollt Giebt
uns ursach dieser schrift dir zu thun: unser oheim, sein (Haugsi
bruder, der bischof von Augsburg, hat uns geschrieben — doch
um nichten angezogen, denn um rat, auch selber nit zu uns
kommen.“
Um diese Zeit waren die Bemühungen des Grafen Haug bei
Fürsten und Städten soweit gediehen, dass man zur Einberufung
eines Reichstages schreiten konnte. Formell in Sachen der Un-
garhilfe versammelt, sollte er nach allem, um es gleich offen her-
auszusagen, Maximilians Wahl bringen: sie erschien eben bereits,
nachdem so viele Reichstage und Hilfegesuche versagt, als das
einzige Mittel zur Rettung. Darum sollte der Tag in Frankfurt,
der Stätte der Königswahl, stattfinden; mit dem Erzherzog Maxi-
milian waren sämtliche Kurfürsten — ausser Böhmen — dahin
entboten.
Wohl noch im November 1485 muss dann in Markgraf
Albrechts Hände die Abschrift jenes Promemorias über die
Königswahl gelangt sein, die sich in seinen Papieren zum Frank-
furter Tag findet. Der Markgraf zweifelte nicht, dass dies oder
ähnliches geplant sei, und sobald er die Einladung zum Frank-
furter Tage erhalten hatte, nahm er auch Stellung zur Wahlfrage
(Nov. Dez. 1484). Er entschied sich, dagegen aufzutreten.
1 Albrechts Korresp. III, 320—321; Ulmann versteht unter „meer“ nicht
„plus“, sondern „öfter“ ‘plures’, was er freilich erst durch den Sprach-
gebrauch bei Albrecht beweisen müsste (Hist. Zeitschr. 416). Priebatsch,
Korresp. III, 321, Anm. 1 neigt sich meiner Auffassung der Stelle zu.
Ihre Richtigkeit wird durch den Brief vom 1. Nov., den Ulm. wieder über-
sehen hat, bestätigt.
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 471
Wiederholt kommt Albrecht ın seinen Koncepten für die
Reden und Aeusserungen, die er in Frankfurt abzugeben ent-
schlossen war, auf die Erhebung Maximilians zu sprechen. So-
gleich in dem ersten (Dez. 1484): „Nachdem uns Graf Haug ge-
schrieben hat, haben wir uns hierher (nach Frankfurt) gefügt
der kais. Maj. zu Ehren und wollen uns bei der kais. Majestät
halten als der, der Gnad behalten und Dank verdienen will nach
aller Geburnuss nach unserm Vermögen. Der hernach kombt,
wird er uns oder unsere Erben anstrengen um Hülfe, so es dem
Reiche Noth ist: wollen wir uns darin gebürlich halten nach
gestalt der Sach und er uns ein gnädiger Herr ist. Und ist
nicht Not, itzund ad futurum zu reden, sundern unserm gnedigen
herrn kayser Friedrichen zu helfen —; dann sollten durch solch
anhengige Ding, die hinter sich zu bringen stehen und fast der
merer Teil für die Sein nicht Macht hat zuzusagen, unserm
herrn die hilf versperren, wollen wir unsers Theils nicht ver-
hindern.“ !
Trotzdem sich aber der Markgraf seine Gründe für die Ab-
lehnung wohl zurechtgelegt hatte, war ihm die Sache nicht
recht geheuer. Er suchte daher weitere Deckung im Kurvereine,
dessen Ausdehnung auf die jüngsten, noch nicht beigetretenen
Mitglieder des Kollegiums er sich zur Aufgabe stellte.” Schien
doch das Interesse Aller bedroht und Beratung der „nächsten
Glieder des Reiches“ um so mehr notwendig, als Kriegshilfen
für den Kaiser nahezu alljährlich gefordert wurden; — auch
musste sich, angesichts der verschiedenen Tendenzen der Kur-
fürsten — ihre fast sicher zu erwartende Meinungsverschiedenheit
als ein bequemes Mittel darbieten, Neuerungen, wie die Königs-
wahl abzulehnen.’ Stets kommt aber Albrecht bei den Vor-
bereitungen für den Reichstag auf die Wahlsache zurück. So
schreibt er wieder: „Item ob man wurd reden von einem
konig,* so ist zu sagen: uns ist darumb nit hergeschriben, auch
ist unser herr (der kayser) personlich nit hie; wir sehen auch
1 Korresp. III. 334. Die Interpunktion bei Priebatsch weist auch da
wieder auf ungenügendes Verständnis der Stelle hin.
2 Ebdt. nach Vorlage 58b, 59a; 38a.
® Letztere Erwägung nach dem Gesamtinhalte der Aufzeichnungen
Albrechts.
* Hier setzt Priebatsch einen Schlusspunkt!
33 *
472 Ad. Bachmann.
nit durch sein hantschrift specificatio seines willens. So will
sein das jurament nit erleyden, sunst zu handeln. — Das las
man horen und darauf antwort: So sein k. maiestat sich fug
zu uns herauf, seines willens bericht oder durch sein hantschrifi
specification thue, so zymm uns als churfursten, davon zu han-
deln; so wollen wir uns miteinander underreden und nach aller
geburnus handeln mit eintracht, als sich zymbt.“
Im Falle er mit den Kurfürsten durch den Kurverein ver-
bunden, war der Markgraf somit schliesslich geneigt, für sich
keine schroff ablehnende Haltung einzunehmen, da sie ihm dann
ohnehin für seine Person nicht notwendig schien und sich eben
andere Momente finden liessen, die Sache wie beabsichtigt, zu
vereiteln, ohne selbst so sehr hervortreten zu müssen. Vor allem
sollte aber Aufschub gewonnen werden. Andere Hemmnisse fan-
den sich dann leicht.
Man beachte wohl, dass der Markgraf auch die Erhebung
eines Hauptmanns — für den neuen König — mit vielen Gründen
zu widerraten entschlossen war. Weit wichtiger ist es freilich,
dass der Gedanke, es könnte der Kaiser selbst gegen die
Wahl seines Sohnes Einwendungen haben, bei dem Mark-
grafen absolut nicht vorhanden ist.
Die sorglichen Erwägungen des Brandenburger Markgrafen
waren diesmal überflüssig. Die Beratung der Kurfürsten — es
war, wie bemerkt, auf alle ausser Böhmen gerechnet, scheiterte
an der Weigerung des Pfalzgrafen, nach Frankfurt zu reiten,
trotzdem ihn noch im November Graf Haug persönlich zu be
stimmen suchte. Philipp verlangte zuvor die kaiserliche Be
stätigung der ihm in Nürnberg 1481 gemachten Zusagen (doch
für seine Stimme zur Königswahl!), wozu Graf Haug offenbar
keine Vollmacht besass. Die rheinischen Kurfürsten warteten
auf Maximilian, der sich nicht losmachen konnte. So waren
nur Brandenburg und Sachsen rechtzeitig da. Der Kaiser, wieder
einmal allzu hinterhältig, entschloss sich daraufhin auch nicht,
etwa bei Pfalz hervorzutreten. Er that ebensowenig dem Kur-
fürsten von Brandenburg gegenüber einen Schritt. War er in
der Wahlsache selbst wieder schwankend geworden? Oder
machte ihn vor allem die Lage Maximilians selbst scheu, der,
wie es scheint, auch mit den geistlichen Herrn noch nicht völlig
eins, trotzdem Graf Haug zu ihm geeilt war, nicht rechtzeitig
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 473
die Angelegenheiten des eigenen Landes in Ordnung bringen
konnte?! Wir wissen es nicht.
In Abwesenheit des Pfülzers und Böhmen aber und gegen
Brandenburg etwas in der Wahlsache zu unternehmen, wäre be-
denklich gewesen, auch wenn der Erzherzog und seine geist-
lichen Freunde zu gegebener Frist in Frankfurt eingeritten wären.
Das war es auch wohl, was schliesslich Maximilian bewog, dies-
mal überhaupt von Frankfurt fern zu bleiben. Nur Graf Haug
und die Kurfürsten von Trier und Cöln erschienen dort, aber
erst, als Brandenburg und Sachsen sich eben wieder entfernt
hatten. Es kam so überhaupt in der Königssache zu nichts.
Die Kunde, dass die Erhebung des Herzogs von Burgund
geplant sei, hatte sich jedoch im Volke verbreitet. Und Markgraf
Albrecht von Brandenburg, stets wachsam und umsichtig, hielt
eine gewisse Möglichkeit einer solchen Absicht auch dann noch
fest, als er sich von Frankfurt heimwärts fügte „Item von
herzog Maximilians wegen“, heisst es in der Instruktion für seine
am Reichstage zurückbleibenden Räte,? „unsers herzlichen und
lieben freunds, den soll man lassen horen unser jurament, ob
davon gehandelt würdt, des wir nicht glauben, dorinn er hort,
das wir dorinnen on unsern hern kayser und das collegium der
curfürsten nichts zu handeln haben. Wo wir aber seiner gnaden
(== des Kaisers) willen erlernen, so wollen wir uns mit den
curfursten underreden und nach aller geburlichkeit uns do-
rinnen halten und also, erlernen lassen, daran menicklich merke,
das wir uns nach seinen gnaden als nach unserm gnedigen herrn
in aller gebur gern richteten.“ Es geschah in der Wahlsache
keine Verhandlung. Nur einmal, als Graf Haug eben nur wieder
in alter Weise und wieder umsonst zur Hilfeleistung gedrängt
hatte, brach er in die Worte aus: Wenn die Kurfürsten wollten,
so wären wohl Wege zu finden, „damit der kais. Majestät und
dem Reiche geholfen werde ohne grosse Darlegung der Kur-
fürsten.“ Aber obwohl die Märker eifrig darauf eingingen: „es
sei ihnen gehörig in ohren und wo es statt hätte, das zu eröff-
nen, wollten sie gern horen,“* liess Haug die Sache wieder
fallen; thun konnte man ja jetzt in Frankfurt doch nichts darin.
' Korresp. des Markg. Albrecht Ach., III. 341. |
2 Korresp. des Marke Albrecht Ach. IO. 339, n. 1036.
3 Korresp. des Marke Albrecht Ach. II. 348, n. 1038.
474 Ad. Bachmann.
Die brandenburgischen Gesandten hatten an ihren Herrn in der
Wahlsache nichts weiter zu berichten.
Doch Albrecht, der Heimlichkeiten satt, wandte sich dafür
direkt an den Kaiser. Er erwähnt der Gerüchte, des „Bauern-
geschreis“, das über die Wahl umging; „und solle etwas darar
sein“, schreibt er, „wer mir seltsam, dass mir Euer Gnad solch«
im geheimen zu entdecken verhielt“; stets sei er dem Kaiser treu
und gewärtig gewesen und habe auch seine Kinder so gezoger:
„darum“, führt er fort, „je misstrauen oder unglaube gegen mir
kein statt habe noch fug; wollten aber andere vil antragen
und ich sollt ir trulgast sein, ist mir nicht gemaget.“!
Die Antwort des Kaisers lautet wie folgt: Er habe Albrecht
„der gemeinen rede halber“, die dortoben (im Reiche) erschollen,
nicht geschrieben, weil er nichts darauf gegeben habe, im Be
wusstsein, dass Kurfürsten und Reichstag nichts gegen ihn zu
thun beabsichtigten, so wie ja er, der Kurfürst, nie darein
willigen würde. „Dazu weisst du auch selbst“, heisst es in dem
Schreiben weiter, „dass uns nie anders gemeint gewesen und
noch ist, dann unsere lebtage bei der regierung des heiligen
reichs zu bleiben und (sie) nach unserm abgang auf den kommen
zu lassen, dem es Gott gönnet“.?
Des Kurfürsten Frage und die kaiserliche Antwort haben
verschiedene Deutung gefunden. „Das ist mir immer“, erklärt
Ulmann jetzt (Hist. Zeitsch. 424), „als eine Antwort erschienen
so klipp und klar, dass gerade sie für mich Ausgangspunkt der
Ueberzeugung geworden, dass bis zum Februar 1485 Friedrichs
Widerstreben unzweifelhaft gewiss sei. Und ich muss noch heute
dieselbe Auffassung vertreten“ u. s. w.
Ich halte dagegen Ulmanns Meinung auch heute für so img
und auf ungenügender Prüfung des Thatbestandes beruhend, wie
früher.
Die kaiserliche Antwort besteht deutlich aus zwei Teilen:
Friedrich stellt 1. feindselige Absichten der Kurfürsten und des
Reichstages gegen sich in Abrede, und äussert sich 2. direkt
über die Nachfolge im Reiche. Er spricht im ersten Teile ent-
schieden die Wahrheit: solche Absichten gegen den Kaiser waren
im Reiche nicht vorhanden.
1 Ebdt. III. 348, n. 1044. ? Ebdt. III. 355, n. 1047.
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 475
Aber auch Markgraf Albrecht hatte in seiner Anfrage nicht
behauptet, dass etwas gegen den Kaiser geplant sei; der Kaiser
giebt somit hier Bescheid über etwas, was gar nicht in Rede
stand. Anders verhält es sich mit den Bemerkungen des Kaisers
hinsichtlich seines Nachfolgers. Selbst wenn man gelten lässt,
dass Friedrich nicht daran dachte, das Regiment im Reiche auf-
zugeben — solches geschah ja auch in dem Falle nicht, als ein
römischer König neben ihm vorhanden war —, so stehen der
Aeusserung: er wolle nach seinem Abgange die Regierung an
den kommen lassen, „dem es Gott gönne“, die feierlichsten Er-
klärungen des Kaisers aus nahefolgender Zeit direkt entgegen.
Die Proposition Friedrichs II., mit der er, Feber 1486, also
kein Jahr später, die Wahl seines Sohnes einleitete, zeigt uns,
dass der Kaiser in schweren Sorgen gewesen sei, er könnte,
ehe die Wahl seines Sohnes gelungen, „in mittlerer Zeit
mit Tod abgehen“ und dann nicht Erzherzog Maximilian, son-.
dern ein „anderer Herr und römischer König in der Stadt Frank-
furt (von den Kurfürsten) fürgenommen und erwählt“ werden.
Wir erfahren auch seine Gründe: die Wahl eines Andern, sagt der
Kaiser, der etwa zu Habsburgs „erblichen Landen nicht Neigung
trage“, könnte bewirken, dass die Österreichischen Herzogtümer
dadurch „in der Feinde und fremder Nation Hände wüchsen“,
indem „des Reiches Hilfe für sie dadurch zerrissen würde“ und
dass dann „durch die Feinde ein solcher Einbruch in Deutsch-
land geschehen möchte“, der „hernachmalss chwer wieder einzu-
bringen sei.“ F. legt auf die Wahl vor seinem Tode höchsten Wert.
Wann hat da Kaiser Friedrich die Wahrheit gesagt, in der
Proposition zur Wahl des Sohnes, welche er 1486 mit grosser
Energie betrieb, oder 1485, als es sich darum handelte, eine
misslungene Sache in Abrede zu stellen, eine diplomatische
Niederlage, an der er wirklich persönlich nur indirekt beteiligt
war, und dies zudem dem Markgrafen gegenüber, an den, nach
dessen eigenen Worten, die Sache nur gerüchtweise gedrungen
war? Doch wohl in ersterer. Es darf daher der Bescheid an
den Markgrafen, den Ulm. so „klipp und klar“ findet, Niemanden
täuschen. Der Kaiser hat denn auch mit seiner Antwort an
Albrecht, und das allein hätte Ulmanns Zuversicht gründlich be-
seitigen sollen, vor allem den Markgrafen selbst nicht überzeugt.
Und Albrecht war Mannes genug, Zweifel an der Richtigkeit
416 Ad. Bachmann.
des kaiserlichen Bescheides unumwunden Friedrich IL selbst au:
zusprechen. In seinem Schreiben vom 28. April 1485, der Ani
wort auf ein neuerliches Hilfegesuch des Kaisers vom 14. Apr}
kommt er nämlich auf den Frankfurter Tag zurück: „wurde der
tag furgenommen, Ew. Gnaden zu helfen, und anders mer:
. dann einerlei daneben gehandelt, do ich nichts davon
weiss oder vielleicht wissen solle“! Albrecht hielt als
daran fest, dass hinter seinem Rücken in Sachen der Königswall
des Erzherzogs verhandelt worden sei. Ulmann hat freilich
auch dieses Schreiben wieder ignoriert.
Ueberblickt man die Ergebnisse der bisherigen Untersuchung,
so lässt sich sagen: ein direkter Beweis für die Zustimmung
und Teilnahme des Kaisers bis Frühjahr 1485 liegt nicht vor:
aber man darf sich darüber, so auffallend ein solches Verhalten
des Kaisers in seiner Notlage und dem einzigen Sohne geger-
‚über erscheint, nicht wundern, da wir ja erfahren, dass der
Kaiser bei der Aktion bis ganz zuletzt im Hintergrunde bleiben
sollte. Daneben ist aber sicher — und auch der Gegner vermag
dies nicht zu bezweifeln — dass 1484—1485 an der Erhebung
Maximilians gearbeitet wurde, und bleibt ebenso unzweifelhaft
feststehend, dass für deren Gelingen die Zustimmung des Kaisers
die notwendige Voraussetzung ist. Nach der ganzen Sachlage
lässt sich behaupten: es ist nicht in dem Masse sonderbar, dass
so wenig über das Königsprojekt 1484—1485 verlautet, als mr
uns freuen müssen, dass so vielerlei Hinweise darauf vorliegen
Nur muss man sie eben kennen und verwerten.
Dass die Anstrengungen Kaiser Friedrichs, das von den
Ungarn täglich mehr bedrängte Wien zu retten, vergeblich
blieben, zwang den Kaiser endlich zu rücksichtslos entschel-
denden Schritten hinsichtlich der Reichshilfe. Sie allein schien
ihn vor gänzlicher Vertreibung aus den Erblanden bewahren f
können. Aber da Hilfe nur noch erreichbar durch den Sohn
war und dies in dem Falle, als eben Maximilian als römischer
König an Friedrichs Seite gestellt wurde, bedeutete ein solcher
Entschluss notwendig auch die Gutheissung der Wahlsache
Man sehe ferner: Noch am 14. April 1485 hatte der Kase
dem Kurfürsten von Brandenburg geschrieben: Eine Zusammen-
* Korresp, III. 380, n. 1064. Vgl. hier den Sinn des „mer“.
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König, 477
kunft mit den Kurfürsten bringe gar keinen andern Nutzen,
„dann die Zeit — uns zu ganzem Verderben — damit zu ver-
lieren.“! Und desgleichen warnt Markgraf Albrecht selbst am
28. April seinerseits davor, „dass Euer Gnaden zu dieser Zeit
aus den Erblanden zieht und von einem Kurfürsten und Fürsten
zu dem andern reitet; bringt grosse Längerung, auch mocht es
Verachtung gebären und unüberwindlichen Abfall Euer Erblande.“?
Was war es daher anderes, das Friedrich Anfang Juni 1485 be-
wog, doch ins Reich zu ziehen und dort in Unterhandlungen mit
den Kurfürsten lange Monate zu verbringen, als mit der Er-
hebung seines Sohnes die dringend notwendige Reichshilfe end-
lich durchzusetzen? Am 29. Mai hatte er den Fall von Wien
erfahren, dessen Behauptung ihm „ein Behaltung aller unser
Lande“,? dessen Verlust gleichbedeutend mit seiner Vertreibung
dünkte,* am 30. war er zum Zuge ins Reich entschlossen. |
Mit ganzer Energie fôrderte nun auch der Erzherzog die Wahl.
Am 6. Juni wurde bereits die Urkunde unterzeichnet, in der sich
der Pfalzgraf verpflichtete, im Falle einer römischen Königswahl
zu Lebzeiten und bei Zustimmung des Kaisers zur Erhebung
Maximilians diesem seine Stimme zu geben. Ebenso liessen sich
nacheinander Köln, Trier, dann Mainz von ihm gewinnen. Auch
Sachsens fühlte sich, scheint es, der Kaiser bald sicher, während
dem alten Plane gemäss Brandenburg vorerst aus dem Spiele
blieb. Wenn da der Kaiser bereits Anfang August daran dachte,
zu seinem Sohne an den Niederrhein zu ziehen, doch wohl zu
dem Zwecke, sich mit ihm endgiltig zu benehnen und dann —
wie es hernach bei der Aachener Zusammenkunft geschah — offen
mit dem Wahlprojekte hervorzutreten, so wird man auch daraus
auf den günstigen Fortgang der Sache bis dahin schliessen
dürfen.
Doch ergab sich nochmals Störung. „Meine Sachen,“ schreibt
der Erzherzog am 8. Sept. 1485, „noch nicht am besten dazu
(zur Zusammenkunft mit dem Kaiser) gericht sind, angesehen,
dass ich noch steck in Krieg mit den Lüttichern; ich lösche aber
überall — das beste, das ich kann, aber die Eile thut mir
schaden.“ Nach langem Zuwarten und günstiger Verhandlung
1 Minutoli, Kaiserl. Buch 88—89. 2? Korresp. II, 379, n. 1064.
3 Chmel, Mon. Habsb. II, 1, 281. 4 Minutoli, Kaiserl. Buch 89.
5 Maximilians Briefwechsel mit S. Prueschenk bei V. v. Kraus 48—49.
418 Ad. Bachmann.
mit dem Mainzer wandte sich der Kaiser deshalb nach Franke
zurück, wo er jetzt aber ohne Erfolg — auch an Brandenburg
herantrat. Für den 10. Oktober hatte er den Markgrafen zu sich
nach Dinkelsbühl geladen, „allerlei merklicher Sachen haben, di
wir nit wol schreiben noch verbotschaften mogen,“ mit ihm z
„reden und zu handeln.“
Dass der Markgraf nicht um der Ungarhilfe wegen beschieden
war, ist klar; ihretwegen hatte man ja genug gehandelt und ge
botschaftet. Dafür kam der Kaiser offenbar mit Ernst vo
Sachsen, der um Martini persönlich bei ihm in Nürnberg weilte,
ans Ziel. Und nun endlich, während Friedrich für die (vorläufige)
Zusammenkunft der Kurfürsten in Würzburg thätig war, von der
er aber den Kurfürsten von Brandenburg fern zu halten suchte,
kam auch erwünschte Botschaft von Maximilian. Der Kurfürsten
tag ward darauf nach Frankfurt geschoben und abermals der
Ritt an den Niederrhein zur Begegnung mit dem Sohne unternommen.
Bereits hoffte der Kaiser sichern Erfolg; hatte er doch schon
am 16. Nov. als es sich noch um den Würzburger Tag handelte,
voll gehobenen Selbstgefühles von der Verhandlung mit den Kur-
fürsten geschrieben, er wolle „endlichen erlernen und verstehen,
wer seine Sachen zu fördern oder zu hindern geneigt gei! Zur
Weihnachtszeit traf dann Friedrich zu Aachen mit Masimilian
die näheren Vereinbarungen, am 16. Februar war der Erzherzog
gewählt.
Priebatsch erklärt jetzt die Art, wie der Kaiser die Wahl
seines Sohnes ins Werk setzte (vgl. oben S. 457), und nament-
lich die Regelung seines Verhältnisses zu dem zu erwählenden Sohn
und die diplomatische Aktion Pfalz, Mainz, Köln, Brandenburg
gegenüber für ein Meisterstück. Kann das aber Friedrich IL
wenn er bis ganz gegen Ende des Jahres 1485 sich versagt Wi
bis Mitte Feber 1486 durchgeführt haben, er, der dorch ft
unerträgliche Langsamkeit und Hinterhältigkeit immer wieder
auch seine Getreuesten zur Verzweiflung brachte? Das glau
wer mag. Uebrigens tritt U. wie berührt einigermassen de® üc i
zug an, da er die Möglichkeit zugiebt, dass „der Kaiser vid i
durch gesandtschaftliche Verständigung beruhigt, schon e jer bi
sechs Wochen eingelenkt hätte.“? ERC
1 Minutoli, Kaiserl. Buch 169—170. * Histor. Zeitsch. Le 42°.
Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 479
U. wird noch viel weiter gehen dürfen. So wie es feststeht,
dass der Kaiser Hilfe vom Reiche nur noch durch die Vermitt-
lung seines Sohnes hoffen durfte, und diese Hilfe an dessen
Wahl zum römischen König geknüpft war,! so finden wir nach-
weisbar Friedrich seit dem Zuge ins Reich in steter Verhand-
\ung mit Maximilian über dessen Zug nach dem Osten. „Wir
haben beide,“ schreibt der Kaiser am 25. Nov. 1485 an den
Erzherzog, „zu vielmalen unsere Landleute und Unterthanen
mit Euer Zukunft getröstet und aufgehalten, die sich aber bis-
her verzogen hat, dadurch das Volk in ganz Erschrecken und
Verzagtheit gefallen, inmassen Ihr aus Gotthards von Starhem-
berg Schreiben, das uns heint zu Abend überantwortet ist und
wir Euch hiemit senden, vernehmen werdet.“ Die erste Ver-
tröstung wird man um so mehr noch bis in den Hochsommer
hinaufrücken dürfen, als ja Anfang September bereits der Kaiser
seinerseits zu dem Sohne in Person ziehen wollte. „Ich hab mit
grossen Freuden verstanden,“ meldete (8. Sept.) der. Erzherzog an
Sigmund Prueschenk, „die Zukunft der Kais. Majestät. Bitt
darauf euch, ir wollet mich wisssen lassen, auf was Zeit Sein.
kais. Maj. Gnaden zu Köln sein wird, damit ich da Sr. kais. Maj.
entgegen möcht reiten.“ Wir wissen, dass sich Max noch nicht
losmachen konnte. Als dann der Kaiser nach dem Osten zurück-
gekehrt war, erschien im Auftrage des Erzherzogs Michel von
Wolkenstein bei ihm mit der Zusage Maximilians, er werde sich
„auf das fürderlichst“ zu seinem Vater ins Reich verfügen,“
was der Kaiser auch den „Kurfürsten und etlichen Fürsten“ mit-
teilen liess? Als aber wieder Wochen verstrichen, neue Ver-
tröstung kam, ohne dass der Erzherzog erschien, sandte ihm der
Kaiser nicht blos das Schreiben Gotthards von Starhemberg, ent-
haltend die Darstellung der traurigen Sachlage in Oesterreich,
sondern selbst auch die schärfste Mahnung, endlich zu kommen,
da er ohne Maximilians „Gegenwart bei Kurfürsten, Fürsten und
Andern nichts auszurichten vermöge;“* der Erzherzog wolle
„besser, als bisher geschehen ist, sich zu Herzen nehmen,“ was
ihnen beiden und, schreibt der Kaiser, „unsern Würden, Regie-
1 5. Priebatsch, Pol. Korr. II, Einl. 51, giebt dies wenigstens für die
Zeit seit Mitte Nov. 1485 zu.
? Kraus, Maximilians Briefwechsel mit S. Prueschenk 56
® Kraus, l. c. 67. * Ebdt. S. 67.
480 Ad. Bachmann, Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König.
rungen, Landen und Leuten daran gelegen“ sei; denn sollte aber-
mals „nichts daraus werden, bracht uns und Euch um unser
Land und würde Euch einen Missglauben gebären, der Euch in
Eurem Regiment zu ewigem Nachtheil käme.“ Wer sieht da nicht
unwiderleglich, dass Vater und Sohn in völligem Einvernehmen
handeln, dass, was erstrebt werden sollte, und das war die rō
mische Königskrone für Max, auch wenn man sie blos als Mittel
zum Zweck angesehen haben sollte, nicht erst im Spätherbate
oder gar erst zu Weihnachten in Aachen vereinbart ward, sondern
mindestens fest stand, seitdem der Kaiser, „um den Sohn zu er-
wecken,“ ins Reich gezogen war? Und auch der Markgraf von
Brandenburg muss vor Ende 1485 in die Absichten des Kaisers
eingeweiht gewesen sein, wenn ihm der Kaiser am 27. Dez. 14%
schreiben konnte, er ziehe mit seinem Sohne Maximilian und mit
den Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier nach Frankfurt,
„unserm fürnehmen, dir vormals entdeckt, mit Deiner und
ander unser Churfürsten und Fürsten rate und hilfe nachzufolgen “!
Auch ich bin am Ziele. „Nicht ein Sparren ist,“ ruft
Ulmann am Schlusse seines Aufsatzes (Hist. Zeitsch. Le 427),
„stehen geblieben von dem durch Bachmann errichteten Bau“
Ich meine, dass meine wohlbegründeten Anschauungen durch die
Angriffe U.s so wenig widerlegt sind, als je ein festgefügtes Ge-
bäude durch einzelne Löchlein gefährdet werden kann, die einer
hie und da in die Wände bohrt.
1 Korresp. Albrechts III, 509, n. 1171.
481
Oesterreich, Frankreich und Bayern in der spanischen
Erbfolgefrage 1685—89.
Von
Georg Friedrich Preuss.
(Schluss.)
IL
Musste in Folge der Kriegserklärung die französische Diplo-
matie von der bewegten Szene in Madrid abtreten, um dann dort
fast allen Einfluss zu verlieren, so brachte auf der anderen Seite
die gemeinsame Waffenbrüderschaft die Höfe von Wien und
Madrid naturgemäss einander näher. Nur dass neu eintretende
Verhältnisse der Hofburg zunächst noch keinerlei praktische Ver-
wertung dieser günstigeren Konjunkturen gestatteten. Der Tod
Marie Luisens beseitigte zwar eine gefährliche Gegnerin, eröffnete
aber König Karl auch neue Hoffnungen auf leibliche Nachfolge.
Noch im gleichen Jahre fand seine Vermählung mit der pfälzisch-
neuburgischen Prinzessin Maria Anna, der Schwägerin Kaiser
Leopolds, statt. In der Entwicklung der ganzen Frage ist hier-
mit ein bedeutsamer Abschnitt gegeben. Jedermann war der
Finger auf den Mund gelegt, den offiziellen diplomatischen
Kampfspielen in Madrid war auf Jahre hinaus das natürliche Ziel
gesetzt. Sollten sich zuletzt die mit jener Verbindung verknüpften
Erwartungen der spanischen Nation als unerfüllbar erweisen, so
lagen die Aussichten des Kaisers keineswegs verzweifelt. Einmal
erhoffte man in Wien noch immer einen Umschwung der Stimmung
zu Gunsten des Erzherzogs. Geschah dies aber auch nicht — ein
Fall, der, wie wir sahen, in dem Heiratskontrakte bereits vor-
gesehen war —, so war noch immer nichts verloren, wenn
Max Emanuel an den Verträgen festhielt. Die Aussichten hier-
für waren im Jahre 1689 die besten!
Betrachten wir also die Entwicklung, welche die wechsel-
seitigen Beziehungen zwischen Oesterreich und Bayern seit 1685
482 Georg Friedrich Preu:s.
durchlaufen hatten. Die wirksamsten Momente derselben wir
man weniger in äusseren Aktionen als in inneren Motiven o
Stimmungen zu suchen haben.
Wie man auch über die spätere Politik M. Emanuels urteil:
mag, unbedingt war seine Vermählung mit Maria Antonia en
glänzender Triumph des Hauses Wittelsbach. Gänzlich abzuseh«
von den sich später eröffnenden Aussichten, an welche der kur
fürst damals nicht im Entferntesten gedacht hat und den:
konnte, bedeutete der in der Zukunft gesicherte souveräne Best
der Niederlande an und für sich einen gewaltigen Machtzuwachs
Der Gewinn eines Landes, welches an Umfang grösser, kulturell
entwickelter und volksreicher war als das eigene, konnte auch
einen ausschweifenden Ehrgeiz befriedigen, vollends da, wo, wie
in diesem Falle, die Vermählung mit einer Kaisertochter als fast
einzige Gegenleistung gefordert wurde!
Aber auch die rein persönliche Bedeutung des Kurfürster
sowie damit das europäische Ansehen seines Geschlechtes hatten
durch die enge Verbindung mit dem Kaiserhause eine gewaltige
Steigerung erfahren. Wichtig waren ferner die verwandtschaft
lichen Relationen, welche sich daraus mit den spanischen Habs
burgern ergaben, und die Eröffnung diplomatischer Beziehungen
mit dem Madrider Hofe nützlich und notwendig erscheinen liessen.
Im Spätsommer 1685 entsandte daher Max Emanuel den Oberst
hofmarschall, Grafen Preysing, als ausserordentlichen Gesandten
nach Spanien. Derselbe hatte den Auftrag, dem dortigen Hofe die
offizielle Mitteilung von der Vermählung seines kurfürstlichen
Herren zu überbringen, im Anschluss daran die Auszahlung des
Heiratsgutes der Kaiserin Margarethe zu betreiben, welches der
Erzherzogin als Mitgift überwiesen worden. Dass seine Instruktion
sich in der That auf diese beiden Punkte beschränkt hat, beweist
mit vollster Evidenz sein eigenes Verhalten. Schon bei der
Antrittsaudienz (27. September) missfiel er durch den Hochmut
seines Wesens; ein Eindruck, den sein weiteres Auftreten, Yor
allem eine durch nichts gerechtfertigte Ueberhebung bei den
gerade gegen Verstösse dieser Art empfindlichen Granden nur
noch verstärkte! Offenbar war es ihm wenig darum zu tun,
! Feuquière an Ludwig, 11. Oktob. 1685, vgl. Legrelle I, p. 288. Ferner
Barozzi e Berchet (II, 542), „il quale pretendendo la mano destrs dai
ministri di Stati, i quali nè meno la concedono agl’ inviati regii“. Ei
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 483
sich die Freundschaft der Minister zu sichern, die ihn aber trotz-
dem nach dem zuverlässigen Zeugnis Foscarinis mit deutlichen
Hinweisen auf M. Emanuele glänzende Aussichten ihrer Ergeben-
heit für seinen Herrn unablässig versichern liessen. Vorüber-
gehend scheint sogar die Rede davon gewesen zu sein, den Kur-
fürsten zum Generalissimus der spanischen Armeen zu ernennen.
Wenn Preysing dennoch jeden Verkehr mit ihnen mied, zu ihrer
grössten Unzufriedenheit sogar abreiste, ohne sie überhaupt
gesehen zu haben,! so giebt es dafür eben gar keine andere Erklä-
rung, als dass ihn der Kurfürst über die Frage der Statthalterschaft,
oder gar der Erbfolge mit keinem Worte instruiert hatte. Wie
wäre es denkbar, dass ein Gesandter seine Pflicht so gröblich
verletzte und die Minister, welche er sich verpflichten sollte, trotz
ihres Entgegenkommens vielmehr in jeder Weise brüskierte.
Wollten wir aber doch noch zweifeln, dass Preysings vollständige
Passivität, welche das höchste Erstaunen auch des scharfsichtigen
Venetianers herausforderte, durchaus im Sinne M. Emanuels war,
der sich, dem Ehevertrage und insbesondere jenem dritten Geheim-
artikel getreu, in vollster Verständigung mit dem Kaiser jedes
eigenen Vorgehens in Madrid enthielt, so bietet sich uns auch
hierfür das Zeugnis Foscarinis an. Derselbe erzählt, Mansfeld,
der bei aller persönlichen Zuvorkommenheit den bayrischen Ge-
sandten scharf beobachtet hatte, habe zu ihm gelegentlich
geäussert, er würde sich wohl gehütet haben, Preysing von einem
Verhalten abzubringen, welches dem Kaiser ausserordentlich gefiele.?
Instruktion Preysings findet sich in dem M. St. A. nicht vor. Bemerkt sei
vor allem noch, dass selbst Montalto, eine der allerersten Persönlichkeiten
am Hofe, über seine Mission nichts anderes weiss, als, er sei gekommen,
„a dar cuenta del casamiento de su amo con la Archiduquesa“. Mont. an
Ronquillo, 27. Sept. 85. Coleccion de documentos inéditos para la historia
de España (Madr. 1882) t. LXXIX, 319.
! „partì senza vederli, non senza loro (dei ministri di Stati) sommo
stupore e scontento“, Barozzi, II, 542.
? ,... che si sarebbe guardato di distornarlo da un procedere, il
quale molto ben compliva all imperatore suo padrone“; Barozzi Il, 543.
Diese Worte lassen unser allen Umständen doch gar keine andere Deutung
zu, als die oben gegebene. Gädeke (S. 28) liest allerdings aus dieser Stelle
etwas ganz anderes, fast das Gegenteil, heraus. Indem er procedere mit
„vorgehen“ statt einfach mit „verhalten: übersetzt, meint er, Mansfeld habe
geäussert, „dass er beauftragt sei, jedem Fortschritt Praisings entgegenzu-
wirken“. Schon rein sachliche Bedenken hätten sich bei G. gegen eine der-
484 Georg Friedrich Preuss.
Die Worte sind weniger deutlich, als ihr Sinn. Das Verhim
Preysings in der Erbfrage bestand — wie wir sahen — in völligen
artige Interpretation geltend machen müssen. Wenn Mansfeld wirklich dien
Befehl erhalten hätte, wie durfte er ihn dem Venetianischen Gesandter wr-
raten? Schlimmer ist, dass diese unrichtige Auffassung G. zu «ia
Irrtum verleitet hat, dass sofort nach dem Heiratskontrakt die beiden Hice
sich als totfeindliche Rivalen gegenüber getreten seien, dass der Wia
Hof jene Bedingung, dem Kurfürsten die Statthalterschaft zuzuweni«.
schon mit der heimlichen Absicht geschlossen habe, dieselbe nicht nur Suz
zu halten, sondern jedem eigenmächtigen Vorgehen des Kurfürsten nac
dieser Richtung sofort hindernd in den Weg zu treten. Da diese A8
schauung G.s die herrschende geworden ist, muss hier auf seine Darstel x;
kurz eingegangen werden. G. liegen als einzige Quellen für diesen Zo:
raum die Relationen Foscarinis und Ruzzinis vor. Die erstere endet mit dez
Jahre 1686 (am 9. Oktober 1687 erbat F. seinen Abschied, Barozzi, 1,55:
Ruzzini aber ward erst am 8. Juli 1690 gewählt (ebda 553), sein erste
Bericht ist sogar erst vom 28. Septemb. 1691, als die Frage der Statthalter-
schaft bereits in ihr letztes Stadium getreten war. Giovanni Pesar%
Relation über die dazwischen liegenden drei Jahre ist uns nicht erbäi
Diese zwei, völlig verschiedene Epochen behandelnden Berichte hat nuz 6.
als zeitlich durchaus gleichlaufende Quellen benutzt, indem er ohne jeder
Versuch einer chronologischen Auseinanderhaltung die eine durch die andere
beliebig ergänzt, dadurch Verhältnisse und Ereignisse zusammenbringt, die
thatsächlich um Jahre auseinanderliegen. Ebenso verschmelzen ihm die Gesandi-
schaften Mansfelds u. seines Nachfolgers Lobkowitz zu einer einzigen. Aach
seiner Darstellung wäre Mansfeld bis zur Verleihung der Statthalterschaft al:
kaiserlicher Gesandter in Madrid thätig gewesen, ein Irrtum, der allerdir
durch die Sparsamkeit der Venezianer mit Namen und Daten erleichtert wurde.
So verlegt G. auch die Verleihung der Statthalterschaft (12. Dez. 1631
offenbar schon ins Jahr 1688 (S. 31f). Jedenfalls vor den Wiederaus-
bruch des Krieges gegen Frankreich! Vor den Tod der Königia
Marie Luise! Dadurch aber wird das gesamte historische Bild bis zw
Unkenntlichkeit verschoben. Ein Hinweis möge genügen. 8. 28 heisst e
„dass der Kaiser aber nicht einmal Willens war, der stipuliertet
Abtretung der Niederlande seine Zustimmung zu geben, zeigte
sich sehr bald, als am Spanischen Hofe nun wirklich über den
Vorschlag verhandelt wurde, dem Kurfürsten die Statthalter-
schaft zu übertragen; der kaiserliche Gesandte hatte Ordre.
unter der Hand dagegen zu wirken“. Jene ersten Verhandlungen
über die Statthalterschaft fanden, wie oben ausgeführt, bereits Anfang 16%
statt; und zwar gerade auf Anregung des Kaisers. Die von G. als Bereit:
für die perfide Haltung der kaiserlichen Politik mit allzu lakonischer Kürze
angeführten Worte „ordine opposti“ finde ich aber erst in der Relation
Ruzzinis; wie an anderer Stelle darzuthun sein wird, beziehen sie sich auf
das allerdings nicht unzweideutige Verhalten Lobkowitz', Sommer 1691. —
An die verfehlte Interpretation der Venezianer schliesst dann aber G. noch
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 485
Indifferentismus und war daher ganz nach dem Wunsche des
Kaisers und dem Inhalte der Traktate. Max Emanuels Politik war
also tadellos korrekt, seine Reziehungen zu Leopold trübte in
dieser Frage kein Schatten. Wie zum Entgelt hierfür ging der
Kaiser in gewisser Hinsicht noch über seine vertragsmässigen
Verpflichtungen gegen Max Emanuel hinaus. Die bekannte Be-
stimmung des Heiratskontraktes, Leopold solle in Madrid die
Verleihung der Statthalterschaft anregen und befürworten, unter-
lag der bisher stets übersehenen und doch sehr wesentlichen Ein-
schränkung, dass man die ganze Frage „bis zu Ende und Ausgang
des Türkenkrieges in suspenso halten wollte“.! Trotzdem hatte aber
schon 1686, also in einer Zeit, da der Kriegssturm noch mit un-
Kombinationen von höchster Willkür, ohne jegliche quellenmässige Basis.
Sie sollen dazu dienen, seine vorgefasste Meinung noch weiter zu begründen.
Die wichtigsten seien hervorgehoben. M. Emanuel habe „sehr bald erfahren,
wie man in Spanien über den Verzicht dachte“; daher habe er „sein Ziel
sofortscharf ins Auge gefasst“ und „auf das ganze Erbe speku-
liert‘ (S.26ff) In Wien sei man darüber entrüstet gewesen (wozu man
in diesem Falle wahrlich allen Grund gehabt hätte!) und „Mansfeld’sche
Intriguen‘ hätten den ängstlichen Staatsrat gegen die Person des Kurfürsten
beeinflusst, der seinerseits „erbittert über die Schwierigkeiten war,
welche ihm von Österreichischer Seite bereitet wurden“. Ich
hoffe, die oben folgende Darstellung wird diesen Irrtum definitiv beseitigen.
Wie gesagt, G. ist für alle weiteren Darsteller die massgebende
Autorität geblieben. Auch im Auslande. Dass Reynald (Louis XIV. et
Guillaume II., t. I, Paris 1883, p. 30 f.) ihm bedingungslos folgt, entspricht
nur der Unselbständigkeit der ganzen Arbeit. Auffallend ist, wenn Legrelle
hierin fast noch weiter geht. Auch er supponiert dem Kurfürsten sofortige
Aspirationen auf das gesamte Erbe (z. B. I, 299: M. E. „y aspirait depuis
qu'il était marié“). Andererseits sei M. Emanuel nicht entgangen „que
Mannsfeld se jouait de lui à Madrid et, en toute conjoncture, contre-carrait
ses desseins, bien loin de les seconder (1,339). Ja, der kaiserliche Gesandte
habe als der erste mit allen möglichen Mitteln die Statthalterwahl
M. Emanuels bekämpft (I, 288: „il était le premier à suggérer à ses inter-
locuteurs toutes les raisons, bonnes ou mauvaises, qui pouvaient être
alléguées contre ce choix“.)
1 Geheimartikel VIII (Aettenkhover, 648): „Doch wellen man dermahlen
in einem gefährlichen Türkhenkrieg begriffen, und destwegen beederseiths
dafür gehalten worden, nit räthlich zu seyn, dass wegen dickberiehrter
Niederlanden dermahlen etwass zu movieren, so ist solches biss zu Ennde
u. Aussgang des Tirkenkriegs in suspenso zu lassen, folgends aber keine
Zeit zu verlieren, sondern alssdann, sobald möglich alle thuenliche officia
einzuwenden.“
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 34
486 Georg Friedrich Preuss.
verminderter Gewalt in Ungarn wütete, Mansfeld gelegentlich des
Versuches, die Anerkennung des Vergichtes durchzusetzen, auch
auf die Vorteile einer bayerischen Statthalterschaft hingewiesen.
Vereint mit den Truppen des ‚Kaisers werde sich Max Emanuel
dann den hierdurch etwa hervorgerufenen Feindseligkeiten Frank-
reichs entgegenwerfen.! Das war also doch unzweifelhaft mehr, als
Leopold vertragsmässig zugebilligt hatte, mehr, als Max Emanuel
von der Wiener Politik verlangen konnte und verlangt hat.
Es fragt sich nun, wie sich Spanien selbst zu der Ernennung
des Kurfürsten verhielt. Hier hatten sich seit Anfang 1055
Meinungen und Verhältnisse sehr geändert. Liegt auch eine
Antwort Karls auf den kaiserlichen Antrag nicht vor, so erkennen
wir doch, dass der König die Verhandlungen hierüber sehr kurz
abgebrochen hat? Die Erinnerung an den drohenden Protest
Ludwigs scheint auch hier die Entscheidung massgebend beein-
flusst zu haben. Jedenfalls wissen wir, dass Leopold in seiner
Erwiderung an Max Emanuel gerade auf die feindliche Haltung
Frankreichs zu dem Projekte hingewiesen hat, um den Kurfürsten
zu veranlassen, vorerst von seiner Bewerbung zurückzutreten.
Denn diese bedeute eine hohe Gefahr für Kaiser und Reich, und
da deren Kräfte zur Zeit noch im Türkenkriege gebunden seien,
so werde der Kurfürst um persönlicher Interessen willen nicht das
ganze Reich in Flammen setzen wollen.’
Hierdurch scheint der natürliche Zusammenhang der Dinge
mit einiger Sicherheit gegeben. Die dem Kurfürsten von Wien
1 Dies bestätigt Karl selbst in seinem Schreiben an Leopold, 11. März 1687
»--. € con questo motivo mi represento il conte la convenienza che
potrebbe seguirse, che l’Elettore passasse al governo dei Paesi bassi is
congiontura e dispositione che le truppe di V. M. e quelle dell Elettor
fossero disimbarazate per oporsi al movimento che per questa novita facesse
la Francia‘; W. A. kaiserl. Schr. an den span. Hof.
3,,... y aunque por haverse explicado menos el Conde de Mansfeldt
sobre la venida del Elector a los payses bajos y sus individuales circum-
stancias Juzque suspender enteramente esse discurso“, ebda.
3? So erzählte später M. Emanuel den Hergang dem schweizerischen
Obersten Montmollin, welcher sich 1701 als Gesandter König Wilhelms in
München aufhielt. „... qu'alors on luy representa le danger ou l'Em-
pereur et l'Empire seroit, que S. M. J. avoit les Turcs sur les bras quil
ne voudroit pas pour ce gouvernement mettre tout en Combustion.: Mont-
mollin an Heinsius, 13. Juli 1701. Niederl. Reichsarchiv im Haag; Heinsius
Archiv, 1701 N. 24.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 487
aus zugegangene Erklärung enthält offenbar den Niederschlag
jener Zrwiderung, welehe Mansfelds Proposition in Madrid ge-
funden hatte. Die bis auf die Tage von Rocroy und Lens
zurückgehende Scheu Spaniens vor dem militärischen Uebergewicht
Frankreichs erklärt in der That jene Ablehnung zur Genüge.
Dafür das Wort eines der Staatsräte zu Lancier: Frankreich sei
wegen der Statthalterschaft so eifersüchtig, dass man nicht davon
reden könne, es sei denn, man nehme die Waffen in die Hand.!
Hiermit verschwindet M. Emanuel bis auf weiteres aus der
Reihe der Kandidaten. Es schien, als wolle man in den Nieder-
landen alles beim Alten lassen. Zumal als auch Wilhelm von
Oranien sich gegen jede Personalveränderung aussprach. Wie
in aller Welt, so hatte besonders in Madrid dessen Urteil hohe
Geltung. Keiner kannte die inneren Verhältnisse der spanischen
Niederlande genauer, wenigen war an der militärischen Kräftigung
der Provinzen mehr gelegen als ihm, dem Generalstatthalter von
Holland. Gerade er aber stellte dem derzeitigen Gouverneur,
M. de Gastañaga, das günstigste Zeugnis aus, rühmte diesen, wie
er „des Königs in Spanien Dienste aufs beste befürdere, die
affection des niederländischen Volkes hätte, auch gute Verständnis
mit denen benachbarten Fürsten und Ländern, auch der Republik
Holland, unterhielte“. Ausdrücklich beauftragte Wilhelm daher
um die Wende des Jahres 1686 Kramprich, den kaiserlichen
Gesandten, in seinem Namen Leopold vorzustellen, derselbe wolle
seine „gnädigste officia in Spanien interponiren, damit sothane
Veränderung wenigstens vor der Zeit verhindert, des Gastañaga
gute reputation in der Welt nicht gekränket werde“? Später hat
Wilhelm dieses Urteil freilich wesentlich modifiziert, damals aber
konnte ein Wort aus so gewichtigem Munde weder in Wien noch
in Madrid ungehört verhallen. Noch einmal tauchte Anfang 1687
der Gedanke an eine Neubesetzung des Postens auf;? man liess
ihn fallen, trotzdem an Bewerbern auch jetzt kein Mangel war.
Manche behaupteten, dass auch Mansfeld zu ihnen gehöre,* dieser
1 Bericht Lanciers 15. Dez. 1688, M. A.
? Extrait aus Kramprichs Relation vom 26. Nov. 1686 bis 20. Jan. 1687.
W. A. Conferenz, Protocolle; 25, b. Vorträge.
3 Bericht Lanciers, 17. Januar 1687; ebda.
* „Le bruit court que Mr. le Comte de Mannsfeldt le pretend, il l'avait
aussy pretendu après la mort du Marquis de Grana, il doute eil l'obtiendra
34”
488 Georg Friedrich Preuss.
selbst meinte, dass seine Gegner, vor allem Oropesa, ihn auf
diese Weise „sub specie honoris“ vom Hofe zu entfernen
trachteten;! wie dem auch sei, sicher ist, dass damals jede Per-
sönlichkeit dem Staatsrate geeigneter erschien, als Max Emanuel,
dessen Wahl eine französische Invasion zur unmittelbaren Folz
haben musste.
Nach seinem eigenen Zugeständnis hat sich Max Emanuel mit
der kaiserlichen Erklärung zufrieden gegeben; es spricht für sen
gesundes Urteil, dass er die Notwendigkeit seines vorläufigen
Zurücktretens anerkannte. Erst nach Ausbruch des Krieges ist
er erneut darauf zurückgekommen, und auch dann hat er ver-
trauensvoll die selbständige Führung seiner Sache in die Hände des
Kaisers gelegt. Und doch trat bei der über alles Erwarten
günstigen Stimmung der Madrider Kreise die Versuchung mächtig
an ihn heran, sein Geschick selbstthätig zu fördern.
Am 21. August 1686 war als Nachfolger Preysings Baron
Johann Baptiste Lancier, ein emigrierter Franzose, am Madrider
Hofe eingetroffen. Auch seine Instruktion enthält kein Wort
über die Statthalterschaft oder die Erbfolge” Jedoch konnte er
sofort beobachten, dass starke bayernfreundliche Strömungen in
Spanien vorhanden waren. Er wird nicht müde, in den stärksten
Ausdrücken hierüber zu berichten.’
Wollte man nun auch in den Berichten des bayerischen
Gesandten einiges dem Sanguinismns des Schreibers zu Gute
halten, so viel ist immerhin erkennbar, dass am Hofe gewisse, ins
parce qu’il me semble qu'il a assez peu d’amys en cette cour.“ Lancier,
16. Jan. 1687; ebda. Von der Bewerbung Mansfelds nach dem Tode
Grañas spricht auch Feuquière als sicher; Feuq. au Roi, 3. Jan. 1656;
Legrelle I, 281.
1 „Ew. K. M. kann ich nit verhalten, dass wann ich in praejudiz Dero
Dienst hätte nur wollen Gehör geben in Niederland zu gehen, ja mich nur
passive halten, dass an E. K. M. dergleichen proposicionen vor längst schon
kommen wären.“ Mansfeld an Leop. 22. Mai 1687; W. A. Sp. C. 77.
3 Die vom 7. Mai datierte Instruktion im M. A. 293/18. Als Beilagen
dazu 3 Schreiben an die Königin-Mutter u. Karl II. Auch hier sucht man
eine Andeutung über jene beiden Punkte vergebens. Als „Hauptnegociation"
war L. die Betreibung der Geldangelegenheit vorgeschrieben. Ausdrücklich
ward er hierzu angewiesen, sich an Mansfeld zu halten. Der von Heigel
zitierte Zusatz, „jedoch, dass alles mit gebirender Circumspection geschieht,“
ist unzweifelhaft weit harmloser, als ihn Legrelle (I, 289) aufgefasst hat.
® Lanciers Berichte, 29. August, 10., 24. Oktob., 21. Nov. 1686. M. A.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 489
Gewicht fallende Neigungen zu Max Emanuels Gunsten sprachen.
Das gestand auch Mansfeld zu.!
Und nicht nur am Hofe! Sein junges Heldentum, unter den
Augen jener erlesenen Schaar spanischer Freiwilliger, in der sich
auch die Söhne erlauchter Häuser, wie der Pimentels, befanden,
hatte Max Emanuel dem Herzen der ganzen Nation nahe gebracht.?
Die Jahre 1687 und 88 bilden hier den Höhepunkt. Den glor-
reichen Sieg von Mohacs feierte man mit dreitägigen Freuden-
festen. Man betete für die Genesung des Kurfürsten, der durch
einen Pistolenschuss an der Hand verwundet worden. Aehnliche
Vorgänge wiederholten sich im folgenden Jahre nach der für
Max Emanuel an Ehren und Wunden reichen Erstürmung von
Belgrad, wo er als der ersten einer in die Bresche sprang und
den Preis des Tages davontrug. Als die Siegesnachricht sich
verbreitete, erschollen Hochrufe in der Hauptstadt auf den ritter-
lichen Sieger,’ dessen Erfolge gegen die Ungläubigen von den
Spaniern fast wie eigene betrachtet wurden. Hie und da mochten
die Erinnerungen an: die Heldenzeit der Maurenkämpfe noch
einmal lebendig werden. Kurz, fast das gesamte Interesse, welches
man den Türkenzügen entgegenbrachte, schien sich zuletzt auf
die Person des Kurfürsten zu konzentrieren. Wo andere nicht
minder glänzende Namen ungenannt blieben, fand er weitgehende
Beachtung.
Und doch glaube ich, wird man diese vielfältigen Aeusserungen
eines spontanen Gefühls nicht überschätzen dürfen. Wo die
staatlichen Verhältnisse jeder Stabilität ermangelten, nicht Ziel-
bewusstsein, sondern unberechenbare Zufälle, innere und häufiger
noch äussere Anstösse die gesamte Politik leiten, da darf das
! So Mansfelds Schreiben vom 2. Jan. 1687; „Das Ministerium wirft
die Augen auf den Churfürsten von Bayern;“ freilich mit dem Zusatze
„Doch thuet dies pro hic et nunc nit viel zur Sache. Aehnlich 12. Febr. 1688:
„Das hiesige governo will lieber den Churf. v. B. als E. K. M. pro prae-
sumptivo herede hiesiger Kron erhalten.“ W. A. Vgl. ferner Klopp III,
Anlage V, 443.
3 La fama del di lui valore militare, la generosa ambizione del suo
genio, la sublimità dell'ingegno han reso gratissimo il suo nome appresso
l'universale della nazione, e nell'animo dei grandi han prodotto verso di
lui amore e venerazione; Barozzi II, 542.
3 Berichte Lanciers vom 11. Sept. 1687, 10. Oktob., 7. Nov. 1688. M. A.
Vgl. ferner Heigel, Kurprinz Jos. Ferdinand etc. Quellen u. Abhandl. S. 96.
490 Georg Friedrich Preuss.
gesprochene Wort als Ausdruck individueller und impulsiver
Empfindung doch wohl nicht zu hoch angeschlagen werden. Mag
die Begeisterung für M. Emanuel echt gewesen sein, in Thaten
ist sie jedenfalls nirgends umgesetzt worden.
Nicht einmal da, wo der Kurfürst das gute Recht auf seiner
Seite hatte. Alle die von Lancier in der Mitgiftfrage fast zahllos
eingereichten Denkschriften blieben trotz nachdrücklicher An-
erkennung und wortreicher Zugeständnisse ohne praktisches Er-
gebnis. Wir brauchen die wenig interessante Frage hier nicht
genauer zu verfolgen. Sie beweist jedenfalls, dass die Politik des
Madrider Hofes von opferwilligem Entgegenkommen weit entfernt
war. Dagegen wird man in der Haltung Leopolds einen ferneren
Beweis für seine aufrichtige und wohlwollende Gesinnung
M. Emanuel gegenüber erblicken dürfen. Mit allem Nachdruck
legte er Karl die Sache des Kurfürsten ans Herz, der in den
Türkenzügen den Staatsärar aufs schwerste belastet und in glor-
reichster Weise „Leib und Leben an die Sache der Christenheit
gesetzt habe“! Trotzdem sollte die Frage noch jahrelang und in
den verschiedensten Formen die Federn in Bewegung halten, bis
sie dann in den welthistorischen Begebenheiten des folgenden
Jahrzehnts versank.
Bringt man auch die pekuniäre Not des Madrider Hofes
entsprechend in Anschlag, so erscheint doch dessen ausweichende
Haltung in diesem Punkte mit den zahlreichen Versicherungen
persönlicher Ergebenheit so wenig vereinbar, dass sich fast un-
willkürlich die Vermutung aufdrängt, man habe mit letzteren
dem Kurfürsten gleichsam einen Wechsel auf die Zukunft aus
gestellt, um sich der Erfüllung augenblicklicher Verpflichtungen
um so leichter entziehen zu können.
Dazu ein zweites. Das einzige politische Prinzip, in welchem
alle spanischen Staatsmänner sich solidarisch fühlten, war die
Integrität der Gesamtmonarchie. Wie also konnte man sich mit
dem Gedanken abfinden, so bedeutende Provinzen des Reiches an
einen unabhängigen fremden Fürsten zu vergeben. Den Stand-
punkt der Junta vom Anfang 1685 hatte man längst verlassen.
Im Jahre 1686 verwarf D. Diego de Valioredes y Sarmiente, der
einflussreiche Grossinquisitor, in seinem schon zitierten Votum
1 Leopold an Karl, 27. April 1689; W. A.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 491
den Gedanken einer bayerischen Statthalterschaft, da die
Succession „unzertheilig“ und jene Separation „höchst empfind-
Doch wäre“,
Aehnlich äusserten sich andere Grosse des Reiches, wie der
heissblütige Herzog von Alba. Der spanische Nationalstolz be-
rührte sich also hier mit dem richtigen politischen Instinkte,
man könne die Einheit des Reiches nicht selbst in diesem einen
Punkte aufgeben, ohne dadurch der Willkür anderer Mächte den
erwünschten Vorwand zu eventueller Teilung des Ganzen in die
Hand zu spielen. Wie starke und tiefe Wurzeln dieser Gedanke
gefasst hatte, sollten erst die Verhandlungen der Jahre 1690 und
91 erweisen, als der Staatsrat einmütig an dem Entschlusse fest-
hielt, die bayerische Statthalterschaft abzulehnen, so lange diese
eine Art von Souveränetät beanspruchte.
Es muss gestattet sein, aus dieser Erfahrung einschränkende
Rückschlüsse auf den Wert aller jener Versicherungen und Ver-
sprechungen selbst zu machen.
Wie verhielt sich aber nun Lancier alledem gegenüber?
Wie wir sahen, war er offiziell über diese Erbfrage nicht instruiert
worden. Allein geschriebene Instruktionen geben uns doch nicht
immer den richtigen Schlüssel für die Politik des Absenders.
Vielleicht hatte er nur mündliche Befehle empfangen. Um dies
entscheiden zu können, beobachten wir ihn in seiner Thätigkeit,
die sich uns mit voller Deutlichkeit aus seinen Berichten ergiebt.
In allen diesen aber findet sich kein Wort, aus dem wir schliessen
dürften, dass er den geringsten aggressiven Schritt nach dieser
Richtung hin unternommen hätte.
Wem dieses argumentum ex silentio nicht genügt, dem bieten
sich auch greifbarere Beweise. In welchem Einverständnis der-
zeit die bayerische Politik mit der Wiener Hofburg agierte, er-
hellt am deutlichsten daraus, dass Lancier auch vertrauliche Korre-
spondenz mit dem kaiserlichen Minister, Fürst Ferdinand von
Dietrichstein unterhielt. Gerade hierin erblickte Mansfeld das
bequemste Mittel, jenen im Bannkreise Oesterreichs zw erhalten.
Nicht als ob er ihn heimlicher Umtriebe verdächtigt hätte. Viel-
mehr sah er in dessen, die bayernfreundliche Stimmung schildernden
Berichten, über die er selbst offenbar gut unterrichtet war, nicht
mehr als eine „Unbesonnenheit“, durch die aber doch der Kar-
fürst „irre gemacht“ werden könne. Dies zu verhindern, erschien
492 Georg Friedrich Preuss.
ihm als einfachster Weg, wenn Dietrichstein Lancier „im Privat-
vertrauen ein wenig dirigieren wollte.“!
Wie auch Lancier über die Zuvorkommenheit der spanischen
Granden persönlich denken mochte, von dem intriguanten höfischen
Treiben hat er sich grundsätzlich auf Befehl seines Herrn fem-
gehalten. Das sagt er selbst mit deutlichen Worten:
„Ich thue mich in keine Prätension einlassen, als was mir
Ew. Ch. Drlt. gnädigst befehlen werden, noch viel weniger in
einige Intriguen, welche am hiesigen Hofe etwelche ausländische
Minister sehr verhasst machen.“?
I... als zwar das mir keineswegs zweifelt, er (Lanc.) wird ganz
offenherzig seiner dexteritet sich zu rühmen, dem Fürsten v. Dietrichstein
berichten, was vor guete und vertraute influenzen ihme dahier an die Hand
gegeben werden, wird deme und meiner unterthan. Meinung nach dieses
der sicherste Weg sein, ihme Lancier durch den F. v. Dietrichstein nur in
privat Vertrauen ein wenig dirigiren lassen, auf dass er nicht alle einseitige
discurs nach seinem Hof weg, aber dem F. v. D. in gepflegter Korrespondenz
überschreibe.“ Mansf. 2. Jan. W. St. A. — Nicht nur Mansfeld erschien
Lancier als ein Mann von fast zu harmloser Ungeführlichkeit. Seine spätere
Gemahlin, Crispina Cypressin, eine deutsche Kammerfrau der Königin-Mutter,
schilt gelegentlich in ihrer originellen, auch politisch wichtigen Korrespondenz
mit dem bayerischen Staatsmanne Prielmayr ihres Mannes „thörichtes und
verzagtes Hasenherz“; der Anfang 1692 nach Madrid gesandte Baron Baum-
garten urteilt über ihn, „er habe nichts im Kopf und sei nur ein Geld-
zühler.“ M. St. A. Jedenfalls hatte M. Emanuel bessere Diplomaten zur Hand
Lancier wäre sicherlich der Letzte gewesen, den der Kurfürst für geeignet
befunden, wenn er beabsichtigt hätte, in Madrid heimlich den kaiserlichen
Ansprüchen auf die Erbfolge den Rang abzulaufen.
? Lancier's Bericht vom 1. Juli 1688. M. St. A. Vgl. ferner sein Schreiben
vom 30. Jan. 1687 (ebda); „le marquis de Gastanaga demeurera gouver-
neur des pays bas non-obstant les plaintes qu'on avoit fait contre lus,
ainsi les pretendants sont frustrés de leurs esperances. So gleichmütig hätte
L. unmöglich urteilen können, wenn es seine Aufgabe gewesen wäre, die
Verleihung der Statthalterschaft an seinen Herrn durchzusetzen. Uebrigens
ist schon damals das Gerücht aufgetaucht, die Statthalterschaft solle in
die Hände Pfalz-Neuburgs übergehen. Ludw. XIV an Feuquière, 7. März
1688, bei Legrelle I, 312. — Den letzten Zweifel an der Harmlosigkeit der
Lancier'schen Sendung schliessen aber zwei Berichte aus dem Jahre 16%
aus! „Ich befleisse mich mit allen diesen Herren wohl zu leben, welche
mich sehr considerieren, und wird sich keiner beklagen können, dass ich
mich in die geringste partialitet eingelassen hätte.“ Lanc. an M. Eman.
15. Juni 1689. Und ferner vom 30. Juni 1689: „Ich für meine Person mische
mich in keine intriguen ein, sondern befleisse mich simpliciter allein
Ee Ch. Drlt. die praetension des Heiratsguts betreffende
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 493
Es bleibt also gar kein Zweifel übrig, dass es Max Emanuels
wohl erwogene Absicht war, jede selbständige diplomatische
Aktion in Madrid trotz des scheinbaren Vorwärtsdrängens der
dortigen Verhältnisse aus dem Spiele zu lassen. So beschränkt
sich auch sein uns erhaltener Briefwechsel mit Karl! auf Mit-
teilungen allgemeinster Art, Familienereignisse, Glückwünsche,
seltener Berichte über die kriegerischen Ereignisse in Ungarn.
Die grosse Zukunftsfrage ist nirgends berührt. Dieser auffallende
Indifferentismus blieb, wie begreiflich, nicht unbesprochen. Fos-
carini suchte ihn sich dadurch zu erklären, dass Max Emanuel
die Madrider Stimmung doch nicht hinlänglich kannte, oder den
Kaiser durch seine Rivalität nicht erbittern wollte? Der Vene-
tianer traf mit der zweiten Annahme ungefähr das Rechte.
Max Emanuel hatte mit ehrlichem Herzen den Verzicht der Ge-
mahlin unterschrieben und gedachte ihn — wenigstens damals
noch — ehrlichen Herzens zu halten.
Schwerlich aus innerer Anhänglichkeit zu Leopold. Noch
weniger um der schönen Augen der Kaisertochter willen. Allein
man vergesse eins nicht.
Der versprochene Besitz der Niederlande steigerte den Um-
fang des wittelsbachischen Landbesitzes auf mindestens das Doppelte,
und erhob über kurz oder lang das Haus Wittelsbach zu voller
Souveränetät. Die bayerische Politik des folgenden Jahrzehnt
lebte und webte daher in dem Gedanken dieses Erwerbes; Max Ema-
nuel hat stets der Verwirklichung des Projektes mit der ganzen
Leidenschaftlichkeit seiner Seele zugestrebt. War aber der Preis
auf der einen Seite begehrenswert, so schien er auf der anderen
doch nur durch die Hilfe Oesterreichs zu gewinnen, oder zu be-
haupten möglich. Gewiss, Max Emanuel war so wenig wie irgend
einer seiner fürstlichen Standesgenossen der Mann, um eines be-
schriebenen Papieres willen glänzende Aussichten aus der Hand
zu lassen. Ein Weg, der ihn sicher zur Grösse wies, wäre ihm
darum nicht weniger gangbar erschienen, weil er über gebrochene
Verträge führte. Aber in wie fernen Weiten lag eine Verwirk-
lichung etwaiger Entwürfe auf das gesamte Erbe. Wohl erscheint
Befehle zu vollziehen.“ Beide Schreiben im Fürstl. Lobkowitz'schen
Familienarchiv; Raudnitz A. 57. |
! Minutas de la negociation de Alemannia, 1686—89; Sim. A. leg. 3961.
2 Barozzi U, 542.
494 Georg Friedrich Preuss.
uns Max Emanuel als keiner jener grossen Politiker, die prophe
tischen Auges das Zukünftige durchdringen, allein schon der ge-
sunde Menschenverstand, die einfachste Abwägung von Ziel und
Mitteln musste vor Verkennung der zu überwindenden Schwierig-
keiten warnen. Sich durch die hervortretende Rivalität Oester-
reich und Frankreich zugleich zu Gegnern zu machen, das hies
nichts anderes, als zwischen zwei lodernde Feuer zu treten, deren
jedes stark genug war, ihm Land und Dynastie zu verzehren.
So völlig also konnte er die enge Begrenzung seines politischen
Vermögens und Daseins wahrlich nicht verkennen Blieb er da
gegen dem Vertrage treu, dann winkte ihm als Lohn der be
nahe sichere Gewinn der Niederlande An jene Konstellation,
wie sie ein Decennium später dem wittelsbachischen Ehrgeize
neue, ungeahnte Ziele wies: die Möglichkeit einer versteckten
Annäherung an Frankreich, einer offenen an die Seemächte konate
damals nicht im Traume gedacht werden.
Ob nicht der Kurfürst trotzdem gelegentlich in gehobener
Stimmung über die zur Zeit allein mögliche Realpolitik hinaus-
schweifend, gewagteren Plänen in seinem Inneren nachhing, ist
natürlich nicht ohne weiteres abzuweisen — denn wer vermöchte
in den Seelen zu lesen —, die Schwelle, welche von dem ur
klaren Gefühle zur That führte, hat er darum doch niemals über-
schritten. Er musste fühlen, dass, so lange die Erbfolge eine
Machtfrage blieb, die man nur nach aussen hin notdürftig als
Rechtsfrage maskierte, ein isoliertes Bayern nichts zu hoffen hatte,
dass bei den harten Gegensätzen realer Interessen, im Streite der
Völker, wo nur die gepanzerte Faust ihr Recht behält, em
grösseres Verdienst zur Erwerbung einer Weltmonarchie gehörte,
als die Heirat mit der Erbin! Die Herrschaft über Spanien
musste eine Herrschaft des Stärksten sein, und als solcher konnte
sich Max Emanuel natürlich nicht fühlen.
Das war der schwache Punkt, dessen er sich in jedem poli-
tischen Kalkul bewusst blieb. Mit einer der beiden Grossmächte
musste er den Weg zusammen gehen, wenn er auch nur des
kleinste Ziel erreichen wollte.
Nun ist in diesen Jahren, wie bekannt, noch einmal und mit
ı „Dann der Churfürst wohl erkannt hat, dass man sich umb dieses
Königreich wird schlagen müssen und nit genug ist, selbiges zu erben.“
Mansfeld, 15. Juni 88, W. St. A.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 495
aller Dringlichkeit an Max Emanuel die Frage herangetreten, zu
den Prinzipien der väterlichen Politik zurückzukehren. Allein
wohlgemerkt: Mit dem Erbrechte Max Emanuels auf die spanische
Monarchie hatten die französischen Annäherungsversuche nicht
das Mindeste zu schaffen.
Niemals wäre es dem Stolze König Ludwigs eingefallen,
sich mit Bayern hierüber auseinanderzusetzen, solange dasselbe
isoliert stand. Gefährlich dünkte M. Emanuel der Versailler Politik
nur als Prätendent auf die Statthalterschaft oder den Besitz der
Niederlande, seinen Erbaussichten schenkte man um so weniger
Beachtung, als sie ja von ihm selbst bezeichnender Weise niemals
betont worden sind. Aus der Unbefangenheit, mit welcher Villars,
der französische Gesandte in München, das unwiderlegliche Recht
des Dauphins stets nur in Gegensatz stellt zu den Ansprüchen
des Wiener Hofes, ohne je von denen des Kurfürsten zu sprechen,
ist dies klar genug zu ersehen. Die Angebote von Neapel und
Sicilien sollten als Lockspeise für den Anschluss Max Emanuels
dienen, keineswegs als Abfindung für dessen Aussichten auf das
spanische Erbe. Wie die Dinge lagen, konnten als Rivalen um
das Erbe nur zwei Mächte in Frage kommen; für den zwischen
ihnen bevorstehenden Waffengang suchte sich Ludwig Bayerns
kraftvolle Mithilfe zu sichern.
Man weiss, wie vollständig Villars Sendung gescheitert ist.
Anfang Jan. 1689 erfolgte seine brüske Entfernung vom Hofe.
Durch kein Wort der Erklärung oder des Bedauerns hat Max Ema-
nuel diesen Schritt gemildert. Selbst die formelle Abschieds-
audienz blieb dem Franzosen versagt.!
Das war eine Handlungsweise, so impulsiv aber auch so un-
politisch wie möglich. Abgesehen davon, dass die definitive
Lossage von Frankreich in korrekteren Formen geschehen konnte,
dass es weder notwendig noch nützlich war, Ludwig so kräftig
vor den Kopf zu stossen, trennte sich die bayerische Politik hier-
durch von der einen Partei, ohne von der anderen schon neuer-
dings bindende Zusagen in Händen zu halten. Es war gleichsam
em Verbrechen gegen die Quintessenz aller damaligen politischen
1 Villars rächte sich durch eine beissende Charakteristik des Kurfürsten.
Vgl. Erdmannsdörfer, Deutsche Geschichte II, 9. Wenigstens auf Neutra-
lität Bayerns hatte Ludwig gerechnet. Ludw. an Villars, 31. Dez. 88.
Klopp IV, 507 (Anl. I zu Buch XID).
496 Georg Friedrich Preuss.
Weisheit, sich möglichst viele Thüren möglichst lange offen ra
halten.
Dementsprechend erscheint auch M. Emanuel in dem gegen-
seitigen Verhältnisse gelegentlich als der Werbende, der kaiser-
liche Gesandte als der nur zögernd und mit bedeutsamen Eiz-
schränkungen Bewilligende. So ist man denn auch in dem bekannten
österreichisch-bayerischen Vertrage vom 4. Mai 1689 nirgends
über den Standpunkt des Heiratskontraktes hinausgegangen. Nur
versprach der Kaiser in einer besonderen Erklärung, die Statt-
halterschaft in Madrid neuerdings in Anregung zn bringen, da
die Empfindlichkeit Ludwigs nicht länger geschont zu werden
brauchte. Aber nur von der Statthalterschaft war die Rede und
konnte die Rede sein, „zumahlen leicht zu erachten, dass der
König vorab bei jetzigen verwittibten Stand und da derselbe in
neuer Hoffnung einer Succession bei künftiger Gemahlin begriffen,
die Niederlanden anders gestalten nit abtreten würde.“! Zu diesem
Zwecke verpflichtete sich Leopold sogar auf eigene Kosten einen
Gesandten nach Madrid’ abzusenden und „allen Fleiss und officia
getreulich anzuwenden.” Dafür machte sich M. Emanuel zu einer
Hilfeleistung von 8000 Mann gegen Frankreich verbindlich, zu
deren Unterhalt von Seiten der kaiserlichen Hofkammer für die
nächsten 5 Jahre je 400,000 Gulden ausgeworfen wurden. Wäre
der Krieg dann noch nicht beendet, sollten die Zahlungen für
die weitere Dauer auf die Hälfte herabgesetzt werden
Schulter an Schulter traten also Habsburg und Wittelsbach
in den Kampf gegen Ludwig XIV. ein.
Dies ist nun gewiss nicht so zu verstehen, als habe sich da-
durch M. Emanuel unter allen Umständen zu Oesterreichs getreuem
Schildknappen verdingt. Man weiss zur Genüge, dass es auch in
den Jahren vor dem Vertrage an peinlichen Zwischenfällen, ärger-
lichen Auseinandersetzungen zwischen Wien und München mit
nichten gefehlt hat. Ebensowenig wie zwischen Wien und den
anderen deutschen Höfen. Das lag nun einmal in den guten alten
Verhältnissen des reichsdeutschen Ständewesens, vor allem in der
eigenartigen und vieldeutigen Stellung der kurfürstlichen Territorien
! Kaiserl. Erklärung, 6. Mai, Münch. St. A. 293/12. ? ebda.
* Am 6. Mai erfolgte die Ratifikation. Der Vertr. adgedr. bei Lünig,
Cod. Germ. diplom. t. I, 771ff., und Dumont T. VII, U 227. Schulte
(Ludw. Wilh. v. B. I, 186 Anm.) giebt den Inhalt nicht ganz zutreffend an.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 497
zur Wiener Hofburg begründet. Es war gewiss eine Naturnot-
weendigkeit, dass die Kurfürsten bei ihrem Streben nach mög-
lichster Aktionsfreiheit immer wieder an die Grenzen der kaiser-
lichen Macht stiessen, aber die gleiche Notwendigkeit gebot
dieser, ihnen hierin überall entgegenzutreten. So bot auch der
neue Vertrag für eine in ihren Aufgaben und Aussichten wechselnden
Zukunft nicht mehr oder weniger bindende Garantieen als eben
jeder andere auch.
Die Wolken, welche die habsburgisch wittelsbachischen
Beziehungen in der zweiten Hälfte der 80er Jahre vorübergehend
trübten, hatten sich, das muss betont werden, keinesfalls in Folge
der spanischen Frage zusammengezogen. Der neue Vertrag über-
schlug hier noch einmal das Facit der Politik, welche der Kur-
fürst seit dem Heiratsvertrage stetig innegehalten hatte. Er
erscheint als erneute Bekräftigung und Versicherung desselben.
Dem Kurfürsten die Niederlande, dem Kaiser das gesamte übrige
Erbe, das bleibt die Basis.
Wenige Tage später, am 12. Mai, erfolgte dann der Abschluss
der sogenannten Grossen Allianz mit Holland. Der wichtigste
Punkt derselben war jener Geheimartikel, in welchem die General-
staaten dem Kaiser ihre Waffenhilfe zur dereinstigen Behauptung
der spanischen Monarchie gewährleisteten. Bestimmungen, die
weit über die Zwecke und Bedürfnisse des augenblicklichen
Krieges hinauszugreifen schienen.
Zu den oben erwähnten zwingenden politischen Erwägungen,
welche M. Emanuel veranlassen mussten, sich jedes offenen oder heim-
lichen Vorgehens in Madrid zu enthalten, treten dann aber noch
psychologische Gesichtspunkte, Ideen und Betrachtungen, die ihren
Grund und ihre Berechtigung in der Persönlichkeit M. Emanuels
selbst, seinen damaligen Wünschen und Neigungen finden.
Nichts verkehrter, als auf den 26jährigen die Züge des un-
ruhig begehrlichen und phantastischen Politikers zu übertragen,
als welcher der 40jährige seiner Zeit erschien, nachdem heftige
innere Erschütterungen, politische Enttäuschungen schmerzlichster
Art auf seinen Lebensgang düstere Schatten geworfen hatten.
Für die gewundenen Irrgänge der hohen Politik besass der leicht-
lebige Held des Degens und des Boudoirs zunächst weder Vor-
liebe noch besonderes Verständnis; der Glanz persönlichen Helden-
tums, die Trophäen des sieghaften Feldherrn befriedigten damals
900 Georg Friedrich Preuss.
Feind, den sie selbst erst in den Stand gesetzt hatte, auch al:
Rival in der Erbfrage auftreten zu können. |
Man hatte dann einem zweiten Gegner in den Sattel geholfen
und — wie es später freilich doch gekommen ist —, eine new
Komplikation geschaffen, statt die alte zu vereinfachen.
Es liegt auf der flachen Hand, dass so unpolitisch die
Kinsky, Strattmann und Kaunitz nicht gedacht haben könne:
die schon bestehenden Schwierigkeiten waren gerade gross genug.
um das volle Mass der Einsicht und Energie auf sich zu lenken
Man hatte also alle Ursache, den Kurfürsten nicht durch Vorent-
haltung dessen, was ihm vertragsmässig gebührte, in das gegnerische
Lager zu treiben. In der That sahen wir auch bereits, wie Leopold
über seine eigentlichen Verpflichtungen hinausgehend durch Mans
feld die Statthalterfrage sogar noch vor der festgesetzten Zeit ın
Madrid unterbreitet und unterstützt hatte. Dadurch sicherte er
sich neue Rechte auf die Vertragstreue Bayerns, und er hat an
diese geglaubt, so wenig er im Uebrigen die Gefahr verkannte,
welche die bayernfreundliche Haltung der meisten spanischen
Minister für den Bestand des Heiratskontrakts in sich Larg.
Dass auch der heiligst beschworene Vertrag keine bindende
Fessel war, vielmehr gegebenen Falles ebenso leichtherzig zer-
rissen werden konnte, wie das Pergament, darauf er geschrieben,
wusste man in Wien genau ebenso gut, wie anderwärts.. So
lange es Staaten giebt, ist gelegentlich unbedenklich nach diesem
Prinzipe gehandelt worden. Dennoch muss die Hofburg dem
Verzichte doch einen gewissen Wert beigelegt haben, wozu sonst
hätte sie ihn in die Kontraktsurkunde aufnehmen sollen?
Hierzu trat dann die weitere Ueberzeugung, dass der Kur-
fürst, wenn er sich auch noch so leicht mit seinem Gewissen
abfand, doch nur schwer über die politischen Bedenken hinweg-
schreiten konnte, welche sich dem Abfall von der kaiserlichen
Sache entgegenstellten. In dieser Erkenntnis schreibt Mansfeld:
„Der Churfürst hat, meinem Urthel nach, seine Kräfte mit des
Königs von Frankreich seinen messend erwogen, dass dieses eine
sehr ungleiche partie sei")
Auch am Madrider Hofe war man von der aufrichtigen
Gesinnung M. Emanuels gegen den Kaiser überzeugt. (Gerade in
ı Mansfeld, 20. Oktob. 1686. W. A. Sp. C. 77.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 501
dessen Anhänglichkeit sah König Karl, obwohl er die Verzicht-
leistung nicht sanktionieren konnte, den Wegweiser, welcher die
kaiserlichen Intentionen doch noch zum Ziele führen konnte.
Andererseits brauchte man in Wien der platonischen Liebe der
Granden zu M. Emanuel bei dessen relativer Machtlosigkeit auch
keine übertriebene Bedeutung beilegen. „Wie können sie (die
spanischen Minister) denn glauben, oder anderen zu glauben
geben, dass sie cum rigore ihre leges und statuta regni wider
Frankreichs so benachbarte Macht behaupten künnen ... sie
müssen denn des Königs von Frankreich Macht mit des Churf.
von Bayern seiner zu contrapesieren glauben“! Das waren
praktische Erwägungen, vor denen nach der Ansicht der Wiener
Politiker auch das spanische Staatsrecht und die Vorliebe für den
Kurfürsten Halt machen mussten.
Man konnte sich also zunächst dabei beruhigen. Um so
eher, da die Blicke der Wiener Hofburg damals weit mehr auf
die kriegerischen Ereignisse in Ungarn gerichtet waren, wo in
rascher Folge Entscheidungen fielen, die für immer über das
Schicksal dieses Landes bestimmen sollten. Eine für die wahren
Aufgaben des Hauses Habsburg verständnisinnige Politik musste
daher ihre Kräfte in dieser Richtung verwenden, in welcher
schnellere und bedeutsamere Erfolge zu erringen waren. Gerade
hier hat M. Emanuel als kaiserlicher Heerführer und Verbündeter
der Hofburg nicht zu unterschätzende Dienste geleistet, und
hieraus erklärt sich wenigstens zum Teil das damals persönlich
ausserordentlich liebevolle Verhältnis Leopolds zu dem Kurfürsten.
Dabei wird man die gegenseitigen Gratulationsschreiben bei den
geringfügigsten Anlässen gewiss nicht hoch anzuschlagen haben.
Diese rein äusserliche Courtoise hatte sich in der diplomatischen
Welt vor allem als Nachahmung des französischen Musters ein-
gebürgert. M. Emanuel beobachtete diese Form fast peinlich
gewissenhaft. Als er sogar noch im Jahre 1703 dem Kaiser
einen Neujahrswunsch übersandte, ward derselbe am Wiener Hofe,
schwerlich mit Recht, als offener Hohn betrachtet. Weit besser
lässt uns der vertrauliche Briefwechsel Leopolds mit dem Kapu-
ziner Marco d’Aviano erkennen, welche väterlich herzliche und
warme Neigung der Kaiser seinem Schwiegersohne entgegenbrachte,
1 Mansfeld, 20. Oktob. 1686. W. A. Sp. C. 77.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 30
502 Georg Friedrich Preuss.
wie sehr er an dessen stürmischer Art und politischer Ergebenheit
Gefallen fand.!
Wer noch zweifeln wollte, den müsste die Haltung der Wiener
Politik unmittelbar nach dem Ausbruch des Krieges überzeugen. Es
sei hier die Thatsache nur angedeutet, dass Leopold, dem eben ge
schlossenen Vertrage entsprechend, bald darauf den Grafen Lobko
witz nach Madrid sandte, auf Kosten der kaiserlichen Hofkammer
mit der alleinigen Mission die Verleihung der Statthalterschaft an
M. Emanuel in erneute Anregung zu bringen. Ja, Lobkowitz
sollte sogar über München reisen, um aus M. Emanuels Händen
die gemeinsam verfasste Instruktion entgegenzunehmen?
Wir kommen damit zum Schlusse. Die Wirksamkeit
Lobkowitz’ überschreitet bereits zeitlich die Grenze, die wir uns
gesetzt hatten. Sie füllt in die Zeit des neuen Krieges, in die
Zeit, da König Karl seine zweite, dem Kaiserhause eng verwandte
Gemahlin heimgeführt. Damit waren auch für die Erbfolgefrage
völlig neue Grundlagen geschaffen.
1 ,,... è tutto puro di bella et ottima intentione verso il mio servitio
e quello del ben publico“ Corrispondenza epistolare tra Leopoldo I impera-
tore ed il P. Marco d’Aviano capuccino, ed. Klopp (Graz 1888). Leopold
an d’Aviano; 24. Juni 1686 (S. 108), 5, Juli (S. 112); 12. Juli (S. 115): „a
sua intentione è certo ottima et io lo amo come fosse mio figlio.“ Femer
17. Aug. 1688 (S. 169): „Nel resto anco con somma mia consolatione ho
visto quello, ch'ella mi dice del mio carrissimo Elettore di Baviera, e certo
ch'io lamo svisceratamente per il divoto amore che mi porta et il zelo
ch'ha per il buon servitio onde sempre procurard di tenerlo consolato."
9. Dez. 1688 (S. 176): L’Elettore di Baviera poi ha bonissima intentione ...
Jo li farò le carezze possibili, e li darò ogni fattibile soddisfatione,
ma bisogna ancora io pensi a'casi miei, et il buon signore totalmente li
conosca. Jo perd fard tutto per consolarlo e sempre trattard con lui corte-
sissimamente“. 7. Mai 89: „...è tutto puro, di bella et ottima intentione
verso il mio servitio e quello del ben publico.“ Man wird diesen tret-
herzigen Aeusserungen Leopolds auch für die Beurteilung seiner politischen
Stellung zu M. Emanuel mehr als beiläufigen Wert zuerkennen dürfen. Es
ist hinlänglich bekannt, wie L. geneigt war, hohe Politik nach persön-
lichen Empfindungen zu treiben. Jedenfalls erhellt aus den angeführten
Stellen das hohe Vertrauen des Kaisers zu M. Emanuel. Vgl. ferner die
Finalrelation des Cornaro (12. Mürz 1690); zit. bei Arneth: Prinz Eugen
von Savoyen (Gera 1888) Bd. I S. 450 Anm. 17, sowie das Schreiben Le
polds an König Karl, 27. April 1689; M. A.
? Die hierauf bezüglichen Akten enth. d. fürstl Lobkowitzsche Familien-
Archiv Raudnitz a/E. Fasc. A. 62 u. 63.
Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 503
Der Zweck vorliegender Studie war der Nachweis, dass die
bisher herrschende Auffassung nicht aufrecht erhalten werden
kann. Gädeke wirft vor allem in das Verhältnis der Höfe von
Wien und München als ein „rückwärts gewandter Prophet“ das
Moment des Konfliktes in einer Zeit, da die Gegensätze noch im
Dunkel der Zukunft schlummerten. Erst durch spätere Kon-
stellationen und Ereignisse veranlasst, sind sie — sehr allmählich —
ans Licht getreten. Auch dann noch hat die Rivalität der beiden
Häuser in Idee und That unendlich viele Abwandlungen erfahren.
Die Ziele sind hier wie da weder sofort klar noch unverrückbar
die gleichen. Freier Wille und Notwendigkeit der Dinge greifen
fördernd oder hemmend in die Entwicklung ein und bedingen
stets neue Nuancen und Verschiebungen. Aber immer deutlicher
schält sich dabei die bayerische Politik aus ihrer kaiserlich
deutschen Umhüllung heraus, um sich auf die internationale Höhe
der europäischen Situation zu erheben. Immer erkennbarer tritt
die Gestalt M. Emanuels als trennendes Glied zwischen den
älteren und jüngeren Zweig des Hauses Habsburg. Bis dann die
jüngere Linie erlischt und M. Emanuel, vor die grosse Entschei-
dung seines Lebens gestellt, sich nicht ohne schwere seelische
Kämpfe nach hundertfältig gewundenen Wegen endgiltig von
Kaiser und Reich löst.
35*
504
Kleine Mitteilungen.
Weizsäckers Editionsregeln. Wie zu erwarten stand, hat
Ludwig Quidde im Vorwort zum XII. Bande der Deutschen Reichstags-
akten sehr energische Verwahrung eingelegt gegen die Kritik, de
ich in meinen Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte an
einem Teil von Weizsäckers Editionsgrundsätzen geübt habe: hatte
er doch noch im XI. Bande der Reichstagsakten die vortreffliche
Bewährung jener Grundsätze gerühmt. Es ist im Interesse der Sache
wohl unerlässlich, dass ich einiges darauf erwidere.
Zwischen Quidde oder Weizsäcker und mir handelt es sich zum
Teil um eine prinzipielle Verschiedenheit des Standpunktes, worüber
sich Quidde indessen nicht ganz klar geworden ist; anderenteils dageren
kann ich ihm den Vorwurf nicht ersparen, dass er gegen Windmühlen
ficht. Das möge zunächst das Folgende erläutern. Von einem Ver-
fahren, das ich (S. XVI) als sprachgeschichtlich nicht ganz einwand-
frei bezeichne, mit dem man indessen für praktische Zwecke in der
Hauptsache einverstanden sein könne, behauptet er (S. VI), ich erkläre
es für unberechtigt. Wo ich von Momenten spreche (S. XIV f), die
hinzukommen, die mitgespielt haben können, thut er, als sei es für
mich das Wesentliche. Wenn ich sage (S. XVII): „will man einmal
auf die Sprachgeschichte Rücksicht nehmen“, nämlich wie Weizsäcker
es thut, so schiebt er mir die Konsequenzen in die Schuhe, obgleich
ich jene Rücksichtnahme ausdrücklich ablehne. Quiddes Versehen
besteht darin, dass er die allgemeinen sprachgeschichtlichen Auseinander-
setzungen, die ich meiner Kritik einzelner von Weizsäckers Regeln
voranschicke, mit dieser vermengt und aus jenen unberechtigter Weis
unmittelbare Folgerungen für diese ableitet. Jene sprachgeschichtlichen,
oder besser schreibgeschichtlichen, Erörterungen wollen erstens Weir
säckers Vermutungen über die Entstehung der Konsonantenhäufunge
nicht korrigieren, sondern nur ergänzen; und sie wollen zweitens eine
bloss allgemeine Grundlage zur Kritik der spätmittelalterlichen Ortho-
graphie liefern, mit dem Ergebnis (meine S. XV unten), dass sich
„diese philologischen Einsichten .. nicht ..... ohne weiteres prak-
tisch verwenden“ lassen. Es ist eine historische Darlegung, die dabin
Kleine Mitteilungen. 505
geht, dass der Ursprung der Konsonantenhäufungen nicht in allen
Fällen ganz so sinnlos ist, wie man wohl anzunehmen geneigt war,
während in einigen anderen Fällen sprachliche Gründe, die Weizsäcker
voraussetzte, nicht stichhalten; aber es folgt daraus nicht, dass wir
heute die Gründe zu acceptieren brauchen, die diesen oder jenen
Schreiber des 14. oder 15. Jahrhunderts zu dieser oder jener Ab-
weichung von der normalen Orthographie bewogen haben mögen.
Quidde scheint nicht verstanden zu haben, was ich im Gegensatz zu
Weizsäcker will, wenngleich ein paar seiner eigenen Bemerkungen ihn
darauf hätten führen müssen: so S. VII unten, „Bemerkenswerterweise
zieht auch Keutgen aus seinen sprachgeschichtlichen Erörterungen
nachher, wo er die einzelnen Weizsäcker’schen Regeln bespricht, nicht
den Schluss“ u. s. w.; oder S. VIII „Uebrigens gelangt Keutgen selbst
trotz seiner Ausführungen ... dazu, Weizsäcker's Regeln in diesem
Punkte praktisch zu acceptieren, weil er ... mit der Vereinfachung
überhaupt noch weiter gehen will, als wir es thun“. Sein Misverständnis
offenbaren am deutlichsten der letzte Absatz auf S. IX und der erste
auf S. X; sie zeigen zugleich den Unterschied der Auffassungen und
Absichten. Weizsäcker möchte seinen Abdruck so gestalten, dass der
Benutzer ein Bild von der Schreibweise der Vorlage bekommt: ich
verzichte von vornherein darauf. Weizsäcker lässt trotzdem die Ortho-
graphie der Vorlage nicht unverändert, und durchkreuzt damit seinen
Zweck. Verschiedene von Quiddes Sätzen auf S. X fordern deshalb
unvereinbares. Mir dagegen ist die blosse Schreibweise gleichgiltig:
ich will nur wiedergeben, was der Schreiber gesagt hat. Man hat
eben Alles unverändert abzudrucken; oder man kann als Philologe
einen Text sprachlich bereinigen; oder man muss nach wesentlich
praktischen Gesichtspunkten verfahren und darf dann weiter gehen,
als Weizsäcker es thut.
Die meisten von Quiddes Einzelausstellungen werden damit hin-
fällig. Aber bei einem Punkte verweilt er länger, „um an ihm zu
zeigen, wie wenig bis in die Konsequenzen durchdacht und ... er-
probt die kritischen Bemerkungen Keutgens und seine eigenen positiven
Vorschläge doch sind“ (8. XII). Es handelt sich um die Schreibung
sehr häufig vorkommender Eigennamen, wie den der Stadt Mainz, von
dem ich (8. XIX) gesagt hatte, dass man ihn in Mainzer Stücken
ohne Schaden Menz statt Mentz schreiben könne. Es ist nichts als
Spitzfindigkeit, wenn Quidde da fragt, wie ich ihn in Frankfurter
Urkunden oder von einem Frankfurter in Mainz geschrieben wissen
will (S. XO). Ob es aber stört, in einer Urkunde neben einander
„Franckfort, Frankfurt, Frangfurt, Frangkfurt etc.“zu lesen, ist Sache
des subjektiven Empfindens. Freilich möchte wohl Niemand wünschen,
506 F. Keutgen.
da „der Willkür ... Thür und Thor geöffnet“ zu haben. Aber auch
Weizsäcker hat unter Umständen Vereinfachungen bei Eigenname
gestattet und damit subjektivem Ermessen Raum gegeben (Reichstags-
akten Bd. I, S. LXX und S. LXX’). Ich lege der Sache übrigen:
keine Bedeutung bei. In wie fern D ein „besonderer Buchstabe“ is
(Quidde, S. VII), d. h. doch ein Zeichen für einen besonderen Laut,
ist mir unverständlich; es steht teils für Schluss-z, teils für Schluss=:
vielleicht ist aber gerade diese Einzelheit bezeichnend für die Ver-
schiedenheit unseres Standpunktes. —
Doch das Alles tritft den prinzipiellen Gegensatz noch nicht:
diesen berührt Quidde S. AU f. Er will „solche Konsonantenhäufunger
beseitigen, die von der heutigen Orthographie sehr stark abweichen
und über die wir deshalb bei der Lektüre am leichtesten stolpern“.
Ich dagegen will nicht eine Annäherung an die heutige, sondem
thunlichst eine Anlehnung an die Schreibweise des Mittelhoch-
deutschen, wie sie für die Ausgaben unserer klassischen Dichter
des 12. und 13. Jahrhunderts allgemein eingeführt ist; und ich ver-
weise deshalb auf das noch radikalere Verfahren, das Reifferscheid
bei Loersch und Schröders Urkunden zur Geschichte des deutschen
Privatrechts auch für das 15. Jahrhundert beobachtet hat. Persönliche
Umstände mögen dabei mitsprechen: vielleicht hat sich Quidde in die
anstössige Schreibweise des 15. Jahrhunderts so sehr eingelesen, dass
er sich an sie gewöhnt hat, während mir mehr Urkunden des 13. und
früheren 14. Jahrhunderts vor die Augen gekommen sind. Aber das
kann nicht den Ausschlag geben: die Sprache auch des 15. Jahr-
hunderts ist ihrem ganzen Charakter nach wesentlich noch mittel-
hochdeutsch, und diesem Charakter wird daher am besten durch Bei-
behaltung der alten einfachen Schreibweise Rechnung getragen. Im
Laufe des 16. Jahrhunderts mag dann ein anderes Verfahren Platz
greifen (Vgl. meine Urkunden Nr. 313).
Wie es scheint, hatte Quidde, als er sein Vorwort schrieb, den
zweiten Halbband meiner „Urkunden“ noch nicht eingesehen: er würde
sonst an einer grösseren Zahl von Beispielen haben prüfen können,
wie sich meine Vorschläge in der Praxis bewähren. Wenn er für die
Reichstagsakten bei Weizsäckers Regeln bleiben will, so wird man
das nur billigen: es ist gewiss vernünftig bei einem grossen Unter-
nehmen, von dem schon viele Bände erschienen sind, lieber an dem
eingebürgerten System festzuhalten, als Neuerungen einzuführen, selbst
wenn diese einige Verbesserungen mit sich bringen sollten. Wer aber
neuerdings eine eigene Edition unternimmt, wird sich der Aufgabe
gegenübersehen, die verschiedenen möglichen Verfahren zu prüfen und
das für ihn zweckmässigste einzuschlagen. Dass es auf Art und
Kleine Mitteilungen. 507
Zwecke der einzelnen Aufgabe ankommt, habe ich bereits in meinen
„Urkunden“ $. XIX f. betont. Und, wenigstens bis zu einem gewissen
Grade, ist ja auch Quidde (S. XIII f.) derselben Meinung. Um aber
noch einmal zusammenzufassen, was ich als Vorzüge für mein System
in Anspruch nehme: es ist praktischer, insofern es stärker kürzt als
das Weizsäcker’sche; es ist folgerichtiger, indem es nicht den Anschein
einer Sache zu retten sucht, die nicht zu retten ist; und deshalb, und
weil es sich mehr dem Charakter der Sprache anpasst, ist es auch
wissenschaftlicher.
Jena. F. Keutgen.
Zu den Urkunden über die Absetzung Adolfs von Nassau.
A. Niemeier widmet die erste seiner „Untersuchungen über die Be-
ziehungen Albrechts I. zu Bonifaz VIII.“ (Berlin, Ebering 1900) der
vielberufenen „Gesandtschaft des Grafen Albrecht von Hohenberg, Rotten-
burg und Haigerloch“ an die römische Curie. Besonders wertvoll
erscheint mir in dieser Untersuchung der Nachweis, dass die von dem
Colmarer Chronisten übermittelte Erklärung, welche die Kurfürsten
von Mainz, Sachsen und Brandenburg im hohen Dome zu Mainz am
23. Juni 1298 verlesen haben sollen, und in der diese Kurfürsten
übereinstimmend mit dem bekannten Berichte des Chronisten aus-
drücklich auf eine päpstliche Vollmacht sich berufen, auf eine wirk-
liche Urkunde zurückgeht, die allerdings dem Chronisten nicht im
Wortlaut vorlag, über deren Inhalt er aber aus den Aufzeichnungen
eines Ohrenzeugen sich unterrichtet hatte. Niemeier versucht den
Wortlaut dieser uns verlorenen Proklamation festzustellen, und ich
glaube, dass er im grossen und ganzen das Richtige getroffen hat.
Der Satz: Nos igitur electores tres ex parte nostra et ex parte aliorum
electorum, qui in nos eligendi vota sua transtulerunt: erscheint mir
teilweise nur aus der Salutatio herübergenommen. Die Arenga ist
verloren. Der eigentliche Text aber wird mit den Worten begonnen
haben: Vacante imperio per obitum Rudolfi etc. nos una cum ceteris
principibus electoribus Adolphum etc. elegimus. Nicht ganz ein-
verstanden bin ich mit Niemeiers Interpretation der Urkunde. So
möchte ich nicht zugeben, dass bei den Worten: electores videntes
hos defectus regis ... pape significaverunt rogantes suppliciter, quati-
nus ipsum nobis daret auctoritatem absolvendi et alium confirmandi
ein Uebergang aus der indirekten in die direkte Rede stattfinde.
Warum sollte man das Substantivum „electores“ nicht auf die Gesamt-
heit der Kurfürsten und das Pronomen „nobis“ auf die Verfasser der
Proklamation beziehen? Es ist ja kaum anzunehmen, dass die sieben
Kurfürsten jemals den Papst gebeten haben, gerade den Kurfürsten
508 H. Otto.
von Mainz, Sachsen und Brandenburg eine bestimmte Vollmacht oa
erteilen; aber dass die letzteren in Mainz etwas Derartiges behaupte:
haben, halte ich keineswegs für ausgeschlossen. Ebensowenig möchte
ich mit Niemeier annehmen, dass der Chronist mit dem parenthetisch:n
Satze: id (sc. auctoritatem absolvendi et confirmandi) optinuerunt, ut
a pluribus dicebatur; nuncii vero Adolphi regis dixerunt, quA
his papa simpliciter contradixit: an der Behauptung, dass der Papst
die Vollmacht wirklich erteilt habe, Kritik üben wollte. Auch dort,
wo er im Zusammenhang der Begebenheiten über die Sendung des
Grafen von Hohenberg berichtet, sagt er ganz ähnlich: Qui (sc. Al-
bertus), ut dixit, litteras accepit, spricht aber dann unmittelbar
darauf von diesem Briefe als einem thatsächlich vorhandenen (litteras
obtentas, his visis litteris). — Fraglich erscheint, was unter der
auctoritas absolvendi et confirmandı zu verstehen sei. Ich habe mich
früher (Hist. Vierteljahrschrift 1899, 1 p. 3) dahin geäussert, das
das Verbum absolvere wohl als gleichbedeutend zu fassen sei mi
deponere, dass es aber immerhin an die Lösung der Treueide erinner,
die jederzeit den eigentlichen Absetzungsakt begleitete. Auch A
übersetzt „absolvere“ mit absetzen, ohne indessen die Möglichkeit, dass
in „absolvere“ ursprünglich die Lösung der Treueide enthalten ge
wesen sei und der Chronist das missverstanden habe, ganz abzuweisen.
Diese letztere Annahme scheint mir heute die allein richtige zu sein.
Schon die Parallelstellen in dem Absetzungsdekret und in dem ar
geblichen Briefe des Herzogs von Sachsen an eine Reichsstadt (Chmel,
Formelbuch. Archiv f. österr. Gesch. II 229) fallen doch sehr ins
Gewicht. Ich sage: in dem „angeblichen“ Briefe des Herzogs von
Sachsen, weil in Wirklichkeit — um das sogleich hier auszusprechen —
der Sachsenherzog allein unmöglich der Verfasser sein kann. Den
er konnte doch von sich nicht etwa behaupten: Nos una cum ceteris
principibus electoribus (Köln, Trier, Böhmen, Pfalz), quorum vices
gerimus!), in Romanorum regem elegimus etc. oder: cum a iura-
mento fidelitatis, quo (Adolpho) eratis astricti, sententia nostra et
principum eorundem (also Köln, Trier, Pfalz, Böhmen) iam vos
absolverit. So konnten nur die drei Kurfürsten reden, von denen
auch die im Chron. Colmar. mitgeteilte Proklamation herrührt.‘)
Wurde diese letztere am 23. Juni 1298 vor den im Mainzer Dome
t Sachsen war nur bevollmächtigt von dem Pfalzgrafen. Vgl. Kopp I %1.
3 Oder soll man annehmen, der Schreiber der Urkunde habe gedanken-
los aus einer Vorlage abgeschrieben? Möglich wäre allerdings auch, das
die Formel aus zwei Schreiben zusammengeschweisst wurde. Die in der
ersten Hälfte stehenden Worte: coram principibus, qui una nobiscum ius
obtinent eligendi, in termino prefixo est convictus: könnten darauf hindeuten.
Kleine Mitteilungen. 509
anwesenden Neugierigen verlesen, so war die erstere offenbar für die
weitere Oeffentlichkeit bestimmt. — Die Stelle nun, die für die Fest-
stellung des Begriffes absolvere in dieser zweiten Proklamation in
Betracht kommt, habe ich oben bereits mitgeteilt: cum a juramento
fidelitatis sententia nostra vos absolverit. In dem Absetzungsdekrete
aber (Kopp I 907) heisst es: Adolfum regno denunciamus privatum
et privamus, omnes, qui ei iuramento fidelitatis tenentur astricti, a
iuramento huius modi absolventes. In beiden Aktenstücken also ist
schlechthin nur von der Lösung der Treueide die Rede. Weshalb soll
man also in der ersten Proklamation der drei Kurfürsten dem Worte
eine andere Bedeutung beilegen? Ein weiteres gewichtiges Argument
aber dafür, dass es sich thatsächlich auch hier um die Eideslösung
handelt, scheint sich aus der Fassung des Schlusssatzes zu ergeben:
ipsius (sc. pape) auctoritate nobis commissa Adolphum regem
absolvimus a regiminis dignitate et dominum Albertum in regem eli-
gimus Romanorum et potestate nobis tradita similiter confirmamus.
Die Proklamation unterscheidet also drei selbständige Akte: absolutio,
electio, confirmatio: von denen die Kurfürsten den ersten und dritter
kraft päpstlicher Vollmacht — denn die potestas tradita ist doch
kaum etwas Anderes als die auctoritas commissa — den zweiten aber
kraft eigener Machtvollkommenheit ausüben. Daraus darf man doch
wohl folgern, dass es sich weder bei der absolutio einfach um Ab-
setzung, noch, wie Niemeier meint, bei der confirmatio um die regel-
mässige confirmatio oder approbatio des Gewählten durch die
Wähler, sondern in dem einen Fall um die Eideslösung, in dem
anderen um die päpstliche Approbation handelt. Das würde
namentlich auch gegen Domeier (die Absetzung Adolfs von Nassau),
sprechen, der um deswillen nicht an den Colmarer Bericht glauben
will, weil nach seiner Ansicht die Kurfürsten das Absetzungsrecht
für sich selbst in Anspruch nahmen, also nicht wohl den Papst um
die Vollmacht zur Absetzung bitten konnten. Wie ich schon früher
andeutete, hat Domeier dabei zu wenig darauf Rücksicht genommen,
dass die Päpste nicht nur einem Neugewählten gegenüber den Appro-
bationsanspruch erhoben, den man allenfalls noch hätte ignorieren
können, sondern sich auch einem regierenden Könige gegenüber im
Alleinbesitz des Rechtes der Eideslösung befanden. Hier war ihre
Mitwirkung unentbehrlich.
Vielleicht darf ich hier noch ein Wort daräber sagen, wie ich
mich im übrigen zu der Untersuchung von Niemeier stelle. N. hat
meinen Aufsatz über „die Absetzung Adolfs von Nassau und die
römische Curie“ (Hist. Vierteljahrschr. 1899, 1) erst zu Gesicht be-
kommen, als er seine Abhandlung bereits abgeschlossen hatte, und
510 H. Otto.
er hat es „nicht für rätlich befunden, danach irgendwelche Aender-
rungen an seiner bereits fertigen Untersuchung vorzunehmen“. Jo
bin mir über den Sinn dieser Worte nicht ganz klar. Doch wa
auch der Verfasser damit sagen wollte, jedenfalls darf ich constatierey,
dass er inbezug auf die Beurteilung des Colmarer Berichtes vor
anderen Voraussetzungen aus zu demselben Ergebnis gelangt ist we
ich. Inbezug auf den Zeitpunkt der Sendung des Grafen von Hoben-
berg gehen allerdings unsere Ansichten auseinander. Während ich
sie zu 1296 setzte, ist sie nach N. erst 1297 erfolgt. Ich nehme
nun keinen Anstand zu erklären, dass ich durch Niemeiers Aw-
führungen in meiner Auffassung schwankend geworden bin. Zwar
die Thatsache, dass der Graf am 5. August 1296 urkundlich ın
Constanz nachweisbar ist, schliesst die Möglichkeit, dass er nach dem
29. Juni 1296 an der Curie war, nicht geradezu aus, wenn auch die
Frist von 36 Tagen für einen Ritt nach Rom und von da zurück
nach Constanz etwas kurz bemessen ist. Dagegen gewinnt man au;
dem Colmarer Berichte allerdings den Eindruck, als ob nach Ansicht
des Chronisten der Graf erst 1297 in Italien gewesen sei, da w-
mittelbar nach der Rückkehr des Grafen die Kurfürsten auf den
1. Mai 1298 zu einer Besprechung entboten worden sein sollen. Uni
wenn derselbe Chronist nur die drei Kurfürsten von Mainz, Branden-
burg und Sachsen als die Auftraggeber des Grafen nennt, ein Um-
stand, der für mich sprechen könnte, da im Juni 1297 ein Einver-
nehmen sämtlicher Kurfürsten hergestellt wurde, so muss man A
zugeben, dass diese Vorstellung des Chronisten von nur drei handelnden
Kurfürsten als ein Reflex aus der Proklamation von 1298 aufgefasst
werden kann. Wenn ich nun aber unbedingt zugeben würde, das
die Sendung des Grafen in das Jahr 1297 falle, würde dann nicht
meine ganze Hypothese, wie ich sie in meinem Aufsatze entwickelt
habe, in sich zusammenfallen? Ich glaube nicht. Der Brief des
Papstes an den König von Frankreich vom 18. August 1296, von
dem ich ausgegangen bin, der liegt nun doch einmal vor, und ich
zweifle auch nicht, dass ich ihn richtig interpretiert habe. Auch die
Thatsache bleibt bestehen, dass nach dem 29. Juni 1296 eine Gesandt-
schaft Albrechts von Oesterreich an der Curie war, und schliesslich
wird Preger doch insofern wohl Recht behalten, dass damals die An-
näherung des Erzbischofs von Mainz an Albrecht bereits Thatsache
war, so dass die österreichische Gesandtschaft dem Papste von einer
günzlichen Verschiebung der Machtverhültnisse in Deutschland Mel-
dung machen konnte. Zu der alleräussersten Annahme, dass Bonifaz
ganz unbeeinflusst von dem Gang der Dinge in Deutschland seinen
Brief vom 18. August 1296 geschrieben habe, möchte ich vorerst
Kleine Mitteilungen. 511
nicht meine Zuflucht nehmen. — Zum Schluss noch eins. Es ist
ein besonderes Verdienst der Untersuchung Niemeiers, dass er die
ausländische Litteratur so vollständig verwertet hat. Die Notiz des
englischen Chronisten Trivet, wonach Bonifaz i. J. 1297 die Fürsten
Deutschlands brieflich zum offenen Abfall von Adolf aufgefordert hat,
ist hochinteressant; sie ist auch keineswegs unglaubwürdig. Soll man
aber nun wirklich, vorausgesetzt, dass die Sendung des Hohenbergers
1297 erfolgt ist, in der Notiz des Engländers einen Niederschlag der
Vollmacht erblicken, welche der Graf von der Curie mit nach Hause
brachte? Ist es nicht vielleicht wahrscheinlicher, dass die Sendung
des Grafen erst durch den von dem Engländer erwähnten päpstlichen
Brief veranlasst wurde? Wenn der Papst sie zum Abfall aufforderte,
wenn er ihnen auf diese Weise Avancen machte, dann durfte er sich
auch nicht darüber wundern, wenn die Kurfürsten ihn um die Voll-
macht baten, die dem Abfall entgegenstehenden Unterthaneneide zu
lösen und einem Gegenkönige die päpstliche Approbation zu erteilen.
Der Papst hat auch offenbar eine Vollmacht erteilt. Wie sie aber
gelautet haben mag, aus welchen Erwägungen heraus sie erteilt
wurde und inwieweit die Kurfürsten sie missbraucht oder überschritten
haben, das sind Fragen, auf die uns die Geschichte eine bündige Ant-
wort schuldig bleibt.
Hadamar. H. Otto.
Kritiken.
Sächsische Volkskunde. Unter Mitarbeit von J. Deichmäller,
H. Dunger, H. Ermisch, K. Franke, O. Gruner, C. Gurlıt,
A. Kurzwelly, E. Mogk, M. Rentsch, S. Ruge, E. O. Schulze,
O. Seyffert und J. Walther herausgegeben von Robert Wuttke.
Zweite wesentlich vermehrte Auflage. Mit 200 Abbildungen ın
Holzschnitt, Zink- und Kupferätzung, 4 Tafeln in Farbendruck
und einer Karte vom Königreich Sachsen. Dresden, A. Schönfeld,
1901. 578 Seiten Lex. 8°. Preis 10 M.
Der Beifall, den bereits die erste Auflage dieses aus Vorträgen
hervorgegangenen Werkes gefunden hat — sie war nämlich in wenigen
Wochen vergriffen — wird begreiflich, wenn man sich in dasselbe
einigermassen vertieft. Der Herausgeber, von dem richtigen Gedanken
geleitet, dass auf dem schier unerschöpflichen Gebiete der Landes
und Volkskunde niemand gleichmässig gut unterrichtet sein kanı,
hat eine ansehnliche Zahl kenntnisreicher Forschungsgenossen zu Mit-
arbeitern der von ihm herausgegebenen Sächsischen Volkskunde gewonnen,
und so ist denn ein Werk zustande gekommen, das in seiner Art
vorzüglich ist und auch dem, der sich seit langem mit dem beschäftigt
hat, was dieses Buch lehren will, aufrichtige Anerkennung abnötigt.
Natürlich schliesst das nicht aus, dass der Leser gemäss der Richtung
seines Interesses sich von gewissen Stoffen und Ausführungen des
Buches stärker angezogen fühlt, als von anderen, und auch betrefis
einiger Punkte zu abweichenden Auffassungen gelangen kann. Aber
den Eindruck wird ein jeder gewinnen, dass hier Ergebnisse sorg-
fültigster Forschung in ansprechender Form geboten werden, die
zwar zunächst auf eindringenden Bücherstudien, sodann aber nicht
minder auf eigenen Beobachtungen — zumteil während vieljähriger
Wanderungen der Verfasser — beruhen. Das Dargebotene ist durch-
weg von einer Reichhaltigkeit, wie sie ein mit solchen Dingen bisher
nicht vertrauter Leser wohl kaum geahnt hat. So ziemlich alle
Daseinsbedingungen und Erscheinungen des Volkslebens: die Landes-
natur, Stammesart, Sprache und Sitte der Bewohner; Verschiedenheit
Kritiken. 513
und Eigenart der dörflichen und städtischen Siedelungen; Stand,
Wachstum und Gliederung der Bevölkerung mit den sie bedingenden
Ursachen, wie auch alle volkstümlichen Bethätigungen auf dem
Gebiete der Kunst, namentlich der Dichtung, sind in dem Werke zum
Gegenstande der Forschung gemacht. Allerdings Wünsche bleiben
noch zurük. So hätte eine Deutung der älteren Fluss- und
Bergnamen von berufener Seite sicherlich wichtige Schlüsse auf die
Siedelungsgeschichte gestattet; ein Ueberblick ferner über die Zahl
der eingegangenen Orte, der sogenannten Wüstungen, sowie über die
Zeit ihres Wüstwerdens und ihre verschiedene Häufigkeit in den
einzelnen Teilen des Landes würde Veranlassung gegeben haben,
manche irrigen Vorstellungen über die Wirkungen lange dauernder
Kriege, im besonderen des dreissigjährigen, zu berichtigen. Auch das
Kinderlied und Kinderspiel, das doch sicher in Sachsen noch lebendig
ist, hätte mehr als eine gelegentliche Erwähnung verdient. Als ein
entschiedener Mangel muss es aber bezeichnet werden, dass die
religiöse und kirchliche Vergangenheit des Landes beinahe völlig
vernachlässigt worden ist. Zwar findet sich ein schöner Beitrag über
die sächsische Dorfkirche, aber über alle eigentlich kirchlichen Dinge
bringt das sonst so reichhaltige Buch nicht das Geringste. Sollte
sich denn kein Fachmann haben finden lassen, der bereit gewesen
wäre, einen Ueberblick über die Einführung des Christentums in
Sachsen, über die dort zu Kirchenpatronen gewählten Heiligen, über
die Begründung von Pfarrsystemen und deren allmähliche Zerlegung,
sowie über die Zugehörigkeit der einzelnen Landesteile zu den Bis-
tümern in katholischer Zeit, endlich auch über die Klostergründungen
und die in dieser Hinsicht besonders thätigen Orden zu geben?
Gewiss würde es vielen Lesern angenehm sein, wenn in einer dritten
Auflage des Buches diese Lücke ausgefüllt würde.
Wenn nun diesen Wünschen nachstehend auch einige Ausstellungen
angeschlossen werden, so geschieht es lediglich, um den betreffenden
Verfassern für den Fall einer abermaligen Neubearbeitung Zweifelhaftes
zu nochmaliger Erwägung zu empfehlen und wünschenswerte Ergänzungen
anzudeuten.
Wenn der Verfasser des ersten Aufsatzes, Ruge, von dem um
900 wieder erstandenen alten Stammesherzogtum der Sachsen spricht,
so ist dagegen einzuwenden, dass es vorher ein den ganzen Stamm
umfassendes nicht gegeben hat. Die Behauptung, dass Miriquido
Wälder im Erzgebirge bezeichne, ist ebenfalls nicht begründet. Viel-
mehr ist die von Ruge als falsch bezeichnete Annahme, dass das
Erzgebirge selbst ehemals diesen Namen gehabt habe, meines Erachtens
die allein haltbare, was hier nachzuweisen zu weit führen würde.
514 Kritiken.
Zweifelhaft erscheint mir auch der angeblich älteste gemeinsame
Name des Vogtlandes, des Erzgebirges, der sächsischen Schweiz und d«
Lausitzer Gebirges als der „böhmischen Wälder“, denn die von Rus:
dafür beigebrachten Belege sind teils an sich minderwertig, so z. B.
die Eulenspiegelgeschichte, deren Sache geographische Genauigk:it
schwerlich war, teils stammen sie aus recht später Zeit. Ueberzeugeni
ist dagegen der Nachweis der Entstehung, Verschiebung und al
mählichen Ausdehnung des Namens Erzgebirge. Einige Flüchtigkeiten
seien behufs späterer Beseitigung hervorgehoben. S. 8 ist der Prager
Friede versehentlich ins Jahr 1634 (statt 1635) gesetzt worden:
ebenso ist S. 12 eine Entgleisung übersehen worden in dem Satze:
„Die Lausitz konnte seine Zugehörigkeit zu Böhmen haben“, urd
S. 25 am Schlusse des Aufsatzes hätte natürlich statt „schon längs
eingezogen“ stehen müssen: „schon längst“.
In dem von guter Sachkenntnis zeugenden und einen klaren
Teberblick gewährenden Aufsatze Deichmüllers über Sachsens vor
geschichtliche Zeit lassen die zur Erläuterung beigefügten Zeichnungen
schnurverzierter Gefässe gerade die deutliche Darstellung der Schnur
verzierung vermissen. Die Bezeichnungen Eimer, Topf und Kanne
(S. 29) dürften den dargestellten Gefässen nicht durchweg angemessen
sein; auch kann der Typus der Kugelflaschen nicht ohne weiteres
zur Schnurkeramik gerechnet werden. Ueberraschend wirkt die Mit-
teilung, dass Sachsen bisher nur einen einzigen Skelettgrabfund (in
der Gegend von Zwenkau) zu verzeichnen hat. Wie reich erscheint
dagegen Thüringen, wo noch lange nicht alle Hügelgräber mit Skelett-
bestattung geöffnet sind, in denen man schnurverzierte Gefässe als
Grabbeigabe erwarten kann! Die Schlüsse oder besser Vermutungen
betreffe der Richtung der Einwanderung neolithischer Bewohner (S. 33)
können zwar das Richtige getroffen haben, sind aber keineswegs un-
umstösslich, da das Material dürftig ist und neue Funde jene hin-
fällig machen können. Ob die Kupferzeit in Deutschland wirklich
nur sehr kurz gewesen ist, steht ebenfalls noch nicht fest. Thatsache
ist, dass gar manche wichtige Kupferfunde bisher noch nicht zu all-
gemeiner Kenntnis gelangt sind, und dass jeder Gegenstand aus Kupfer
eine ungleich grössere Anzahl gleichartiger Funde vertritt, als ein
Bronzestück, weil die Kupfergeräte viel grösserer Gefahr der Ver-
nichtung ausgesetzt waren, als die besser nutzbaren aus Bronze. Bei
der Erwähnung verschiedener Bronzesicheln teils mit Knopf, teils mıt
Nietloch (S. 36) konnte angedeutet werden, dass man die ersteren
auf nordische, die letzteren auf westeuropäische Herkunft zurückfübrt.
Der auf den sächsischen Urnenfeldern vertretene jüngere bronzezeitliche
Formenkreis (S. 42) erstreckt sich keineswegs nur auf den südöstlichen
Kritiken. 515
Teil der Provinz Sachsen; er ist auch im zentralen Teile weithin
nachweisbar, so z. B. in der Umgebung von Eisleben. Die Hall-
stattkultur muss nicht bloss über Schlesien nach Sachsen gekommen
sein; nach Ausweis von Funden kann sie auch über Thüringen ihren
Einzug gehalten haben. Die ersten Anfänge dorfähnlicher Gemein-
schaften (S. 44) sind in Thüringen erheblich früher nachweisbar, als
in Sachsen, nämlich schon zur Zeit der Bandkeramik, z. B. in den
beiden Mansfelder Kreisen und in dem Querfurter Kreise. Dass ferner
die Rundlinge (8. 48) wirklich eine den Slaven allein eigentümliche
Anlage seien, ist in neuerer Zeit mit guten Gründen in Zweifel ge-
zogen worden. Bemerkt sei auch noch, dass es sich empfohlen hätte,
entweder auf den D.s Aufsatze eingefügten Kartenskizzen oder auf
der dem Buche beigegebenen Karte des Königreichs Sachsen die
wichtigsten vorgeschichtlichen Fundorte, wie z. B. Jessen bei Lommatzsch
und Weissig bei Grossenhain einzutragen.
Zu dem Aufsatze von Schmidt über die germanischen Bewohner
Sachsens vor der Slavenzeit ist zu bemerken, dass die Gebietsgrenze
der Kelten in Mitteleuropa (S. 53) nach Osten zu sicherlich noch
über die Linie Leinefluss— Thüringen hinausgereicht hat, denn auch
im eigentlichen Thüringen bis zur Saale hin fehlt es nicht an Spuren
keltischer Vorbewohner. Die Annahme (S. 55), dass zur Zeit Cüsars
bei den Sueben jährlich ein Wechsel der Wohnungen innerhalb des
Gaubezirkes stattgefunden habe, ist schwerlich haltbar. Es kann sich
nur um einen Wechsel des Ackers innerhalb derselben Mark oder
Flur gehandelt haben. Der Bezeichnung der Hundertschaften als
noch rein persönlicher Verbände wäre zur Vermeidung von Miss-
verständnissen die Bezeichnung „Familien- oder Sippenverbände“ vor-
zuziehen gewesen. Die Darstellung der Besitznahme und Besitz-
verschiebung (S. 58) ist wohlerwogen und im allgemeinen als zutreffend
zu erachten; nur ist doch so gut wie sicher anzunehmen, dass der
Name der Thüringer mit den Hermunduren insofern noch unmittelbar
etwas zu thun hat, als die zwischen Saale und Werra zurückgebliebenen
Hermunduren der Grundstock des neu sich bildenden thüringischen
Stammes gewesen sind und ihr Name dem der Duringe zu Grunde
liegt, was Sch. bald darnach (8. 59) auch selbst behauptet. Dass
das Hwerenofeld östlich der Saale von den Warnen seinen Namen
hat, ist schon lange vor Schulze, auf den sich Schm. stützt, von mir
behauptet und nachgewiesen worden. Spuren der Warnen westlich
der Saale sind wahrscheinlich in den Namen Querne, Quernefurt
(vgl. die Schreibung Guerenaveldo) u. a. zu erblicken. Ein silingisches
Sprengstück hat sich ebenfalls hinter die Saale gerettet, wo der Name
des Flüsschens Schlenze ihre neue Heimat andeutet.
D16 Kritiken.
Schulze in seinem Aufsatze „Verlauf und Formen der Besiedelung
scheint anzunehmen, dass die sorbischen Slaven auch in Thüringen
als Eroberer eingedrungen seien, und stützt sich dabei auf da:
Vorhandensein slavischer Ortsnamen in Thüringen, namentlich auf
das Vorkommen eines Gaues Winidon. Ein Beweis dafür ist aber
nicht erbracht. Denn die slavischen Ansiedelungen im Innern Thüringen:
dürften nur von slavischen Kriegsgefangenen herrühren. Schon de
allgemeine Bezeichnung der Leibeigenen als Sklaven (sclavi) sprecht
für dieses Verhältnis. Höchstens die in unmittelbarer Nähe der Saale
und Elbe nachweisbaren slavischen Ortsnamen könnten als Denkmäler
vorübergehender slavischer Eroberung in der Zeit der Ohnmacht der
merowingischen Herrscher angesehen werden. Mit Recht bezweifelt
aber Sch. (S. 117), dass Rundling und Strassendorf zwei spezifisch
verschiedene slavische Siedelungsformen seien. Beide führt er viel
mehr auf die Wirtschaftsverhältnisse von allmählich zu sesshaftem
Ackerbau übergegangenen Nomaden zurück.
Ermisch in seiner Besprechung der Anfänge des sächsischen
Städtewesens giebt (8. 127ff.) zunächst eine lichtvolle Darlegung der
für die Entwickelung der sächsischen Städte in Betracht kommenden
Bedingungen, beschränkt sodann in richtiger Würdigung der Verhältnisse
(S. 132) den Ausdruck „Stadt“ auf die Bedeutung „Burg zur Sicherung
der Hauptverkehrsstrassen“ und gelangt zu dem richtigen Schlusse:
„Jede Stadt war eine erweiterte Burg, aber nicht jede Burg wurde
eine Stadt“. Die Städte im Nordosten Deutschlands erklärt er aus
nahmslos für planmässige Neugründungen und empfiehlt mit Recht
die Sammlung von Stadtplänen als ein vorzügliches Mittel für die
Erkenntnis der Entstehung und Entwickelung der Städte. Wenn er aber
(S. 143) bei der Erwähnung des locus Chemnitz das Wort locus im Sinne
von Dorf nimmt, so ist das ein Irrtum. Denn locus bedeutet im Latem
des Mittelalters fast durchweg einen zwar offenen, aber schon grösseren
Ort mit Marktgerechtigkeit. Gegenüber der Form Worfzins (S. 146)
liegt die Frage nahe, ob hier nicht Wortzins (= Zins für eine
Wort = area, Baustelle) geschrieben sein sollte Das Umreiten einer
anzulegenden Stadt ist keinesfalls bloss uralte slavische Sitte, denn
es findet sich auch auf germanischem Boden. So z. B. ist nach der
Sage die Grenze der Grafschaft Mansfeld durch Umreiten in Verbindung
mit der Ausstreuung von Gerstenkörnern festgestellt worden.
Auch die folgenden Abhandlungen bringen viel Treffliches. Doch
schon die gegebenen Andeutungen werden die Ueberzeugung erweckt
haben, dass die „Sächsische Volkskunde“ dem Leser eine Fülle von
Anregung und Belehrung bringt und darum auch ausserhalb Sachsens
volle Beachtung verdient. Hermann Grössler.
Kritiken. 517
Jos. Hansen, Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess
im Mittelalter und die Entstehung der grossen Hexen-
verfolgungen. (Historische Bibliothek hsg. v. d. Redaktion der
Historischen Zeitschrift Bd. 12.) München und Leipzig, Olden-
bourg 1900.
Die Geschichte der Hexenprozesse ist nach langem Stillstand und den
schlimmsten Verdunklungsversuchen, die von ultramontaner Seite unter-
nommen worden sind, in den letzten Jahren durch das ausgezeichnete
Buch S. Riezlers gefördert worden, nicht bloss für das bairische Ge-
biet, sondern auch in ihrer ganzen Grundlage. Das vorliegende Buch
führt die Arbeit weiter: während Riezler vor allem die Entstehung
der grossen Hexenverfolgung untersucht und den furchtbaren Einfluss
der Hexenbulle Innocenzens VIII und des Malleus maleficarum verfolgt
hatte, will Hansen nicht nur die juristische Grundlage, sondern die
Entstehung der ganzen Anschauung vom Hexenwesen feststellen. Im
wesentlichen hört Hansen da auf, wo Riezler angefangen hatte.
Es ist ein vortreffliches, tief eindringendes Buch. Die Bildung
des Hexenbegrifis ist schon allein eine höchst verwickelte Sache, die
ebenso in die Fülle volkstümlichen Aberglaubens wie in die patristische
und scholastische Theologie, das kirchliche Recht und die kanonistische
Doktrin hineinführt. Für die Entstehung der Hexenprozesse aber musste
nicht nur die gesamte Rechtsanschauung, weltliche wie kirchliche,
verfolgt werden, sondern auch die Entwicklung der Prozessformen und
vor allem das geschichtliche Material für eine Statistik der einzelnen
Prozesse. Das erforderte die umfassendsten Quellenforschungen: Hansen
hat mit emsiger Sorgfalt das vorhandene Material für alle Länder
zusammengesucht, zum grossen Teil, namentlich für das letzte Jahr-
hundert viel Handschriftliches oder in seltenen Drucken Verborgenes,
was er in einem besonderen Band zusammen mit Einzeluntersuchungen
demnächst herausgeben wird.
Leider hat der Verf. eines versäumt, ein Register zu geben. Das
ist um so bedauerlicher, als der Stoff sehr kompliziert, die Anord-
nung zwar an sich klar, aber doch nur für den leicht zu übersehen
ist, der das Buch in einem Zug durchnimmt. Das Inhaltsverzeichnis
kann den Mangel nicht ersetzen. Es ist schon an sich mager genug,
giebt die Seitenzahlen der einzelnen Gruppen nicht an und folgt dem
verschlungenen Gang der langen Kapitel nicht eingehend genug.
Ich will mich bemühen, den Ertrag des Werkes d. h. seine
Gesamtanschauung kurz zusammenzufassen, und verzichte lieber darauf,
auf diese und jene Einzelheiten einzugehen.
Zunächst die Bildung der Vorstellung von den Hexen.
Ich halte diesen Abschnitt für besonders wertvoll. H. bezeichnet die
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 86
518 Kritiken.
Hexe des 15. und der folgenden Jahrhunderte als einen Sammel-
begriff, sofern in ihm im Laufe der Zeit eine ganze Anzahl anfänglich
getrennter Vorstellungen vereinigt worden sind: 1. maleficium, namert-
lich der schädigende Zauber, der die Zukunft enthüllt, Krankheit
und Tod, Impotenz und Unfruchtbarkeit bewirkt, den Kühen die
Milch nimmt, Wetter macht u. a: 2. die schädigende striga, die
nachts auf Buhlschaft oder Kindermord ausfliegt, aber mit dem mals-
ficium von Haus aus gar nichts zu thun hat; 3. der geschlechtliche
Verkehr zwischen Mensch und Dämon, mit dem gleichfalls das male-
ficium von Haus aus nicht verbunden ist; 4. der sektenhafte Zusammes-
hang der einzelnen Personen. Die drei ersten kommen bei allen Völkern
und in allen alten Religionen, 1 und 3 auch im alten Testament und
Judentum vor. Erst ihre Kombination ist das Werk des Mittelalters.
Die Stellung der Kirche zu diesen verschiedenen Elementen ist
nun lange Zeit verschieden gewesen. Das nachgewiesen zu haten
ist ein Hauptverdienst Hansens. In der Litteratur hatte bisher die
Meinung geherrscht (Döllinger im Janus; Heppe-Soldan u. a.), dass
die ältere Kirche die Magie überhaupt für einen Wahn erklärt hate,
der mit dem christlichen Glauben unvereinbar sei, und dass erst die
Scholastik und darnach die scholastisch geschulten Päpste und Inqui-
sitoren den Glauben an die Realität der Zauberei und des Hexentums
durchgesetzt haben. Man hatte sich da vor allem auf den Kanon
Episcopi (c. 12. C. XXVI’ 5) und ähnliche Synodalbeschlüsse berufen.
Hansen weist nun aber, m. E. völlig zutreffend, nach, dass auch dieser
Kanon und alle seine Verwandten die Realität der Zauberei voraus-
setzen und nur die nächtlichen Luftfahrten der Weiber (mit der Diana
und Herodias) als dämonische Illusionen kennzeichnen und den Glauben
daran sowie an die Tierverwandlungen verbieten. Der gewöhnliche
Zauber aber wird zwar verboten und bestraft, aber mit verschwun-
denden, jedenfalls ganz unwirksamen Ausnahmen als Realität voraus-
gesetzt. Das ist die Anschauung der Kirche von Anfang an gewesen:
sie hat die Hauptsumme der heidnischen Mythologie und des heid-
nischen Aberglaubens als Wirklichkeit hingenommen und nur die
Götter und Geister des Heidentums des göttlichen Charakters ent-
kleidet, zu bösen Geistern, Dämonen herabgedrückt. Mit ihnen
bringt also die Zauberei nach wie vor in Verbindung; sie ist dämo-
nisches Werk, Abfall vom lebendigen Gott. Diese Auffassung hat
vor allem Augustin auf die Zukunft vererbt, und sie hat durch alle
Jahrhunderte hindurch thatsächlich in Theologie und Recht, in Theorie
und Praxis der Kirche geherrscht, und gerade die kirchliche Litteratur
und Disziplin, die den Zauber verbietet und bestraft und doch immer
wieder als Realität voraussetzt, hat vor aller: den Aberglauben des
Kritiken. 519
Volkes erhalten und den Widerspruch dagegen erstickt. Ausgeschlossen
von der theologischen und kanonistischen Litteratur wie aus der
gerichtlichen Praxis ist vorerst nur der Glaube an die Strigen, die
Tierverwandlung, die geschlechtliche Verbindung mit Dämonen und
zum Teil an das Wettermachen.
Das wird erst mit der Scholastik des 13. Jhs. anders. Soeben
hatte die Aufklärung des 12. Jhs. den Wahn des Dämonismus in
grösserem Umfang bekämpft. Jetzt wird sie durch die neue Epoche
der Scholastik auch auf diesem Feld überwunden. Die Realität des
Zaubers mit dämonischer Hilfe wird ein für allemal wissenschaftlich
begründet, zugleich nun aber auch gein Begriff erheblich erweitert.
Die Scholastik stellt jetzt wissenschaftlich auch folgende Möglichkeiten
fest: 1. dass die Dämonen in gewissen Grenzen die Zukunft kennen und
mitteilen; 2. dass mit dem Teufel Verträge geschlossen werden (Auto-
ritäten besonders Augustin, Jes. 28, 15. 18; die Versuchung Christi);
3. Teufelsbuhlschaft in der Form von Succubus und Incubus; 4. Ver-
wandlung zwar nicht von Menschen in Tiere, wohl aber von Tieren in
andere Tiere (Beweis u. a. die ägyptischen Zauberer vor dem Pharao);
5. dass Engel wie Dämonen menschliche Leiber durch die Luft ent-
rücken (Beweis: Dan. 14, 35 der Vulgata, und Christi Entführung
durch den Satan Matth. 4, 5. 8); 6. dass Dämonen Wetter machen
(Ps. 77, 49 und die Rolle des Satans im Prolog zum Buch Hiob)
M. a. W.: was bisher nur volkstümlicher Aberglaube gewesen war,
wird nun fester Bestand der kirchlichen Wissenschaft und damit der
kirchlich gehüteten Ueberlieferung. Noch aber fehlen einzelne Stücke
des späteren Hexenbegriffs: der Flug zum Sabbat mit Teufelskult,
Teufelsorgien und Kinderschlachten, sowie der sektenhafte Zusammen-
schluss der Hexen.
Wie diese letzten Momente sich mit den alten verbunden haben,
hat wiederum H. sehr glücklich erwiesen. Sie stammen aus der In-
quisition, die die Hexen als Ketzer behandelt und daher auf sie die
ältere Vorstellung vom Ketzersabbat (der Synagoga Satanae) über-
trägt. Hier beginnt also die Bedeutung des Rechts und der gericht-
lichen Praxis. Auch hier wiederum hat H. in hohem Masse klärend
und fördernd gewirkt.
Das kirchliche Recht hatte die Zauberei von Anfang an als
Dämonenkult verboten. Aber auch das weltliche Recht der römischen
Kaiserzeit wie der germanischen Völker hatte unter kirchlichem Ein-
fluss die Zauberei, nicht nur wenn sie mit schädigenden Wirkungen
verbunden war, sondern auch als religiöses Verbrechen mit Strafen
bis zum Tode bedroht. Aber es hatte sich in den Grenzen der alten
Vorstellung vom maleficium gehalten und war nicht über die Be-
36*
520 Kritiken.
strafung einzelner Fälle hinausgekommen. Im früheren Mittelalter
war also die Zauberei mixti fori gewesen: in der Regel scheinen dx
geistlichen Gerichte das religiöse Delikt mit geistlichen Strafen bis
zum Bann, die weltlichen die schädigende Handlung oder Absicht mit
weltlichen Strafen bis zum Tod geahndet zu haben.
Anders wurde es mit der Einführung der päpstlichen Ketzerinqui-
sition vor allem in Südfrankreich. Unter ihre Kompetenz fällt die
Zauberei, sofern sie von Alters her mit der Ketzerei eng verbunden
erscheint und vor allem mit der neuen grossen volkstümlichen Sekte
der Katharer verbunden gedacht wird. Man macht freilich auch
künftig noch einen Unterschied zwischen einfacher und ketzerischer
Zauberei, und Hansen verfolgt ihn sorgfältig in Theorie und Praxis.
Aber ich kann hier davon absehen, weil er für die endgiltige Fest-
stellung des Hexenwesens doch von untergeordneter Bedeutung ist.
Vor allem aber hat die päpstliche Inquisition die bischöflichen und
weltlichen Gerichte aus der Judikatur über die Zauberei nicht verdrängt
Sie setzt sich nur neben sie mit ihrem eigenen Prozess und Strafrecht.
Beide Rechte bestehen zunächst gesondert neben einander. Das ist
von Hansen vortrefflich nachgewiesen, und darauf beruht nun eben der
weitere Gang der Entwicklung.
Denn im Bereich der Ketzerinquisition und zunächst nur in
ihr setzt sich von Anfang an die scholastische Anschauung von der
Zauberei durch. Die Inquisitoren sind ja die Ordensgenossen der grossen
Scholastiker; sie übernehmen unbesehen deren spekulative Ergebnisse
als feststehende Wahrheiten, foltern sie als Thatsachen aus den An-
geklagten heraus und gewinnen dadurch ein grosses thatsächliches
Material, das die Theologumene bestätigt und zu neuen Spekula-
tionen Anlass giebt. Im selben Bereich aber, und wiederum zunächst
nur in ihm, treten auch die neuen Züge vom Ketzersabbat und dem
Flug auf ihn hinzu, und nur hier entwickelt sich auch die Vorstellung
von der Hexensekte. Der Ketzersabbat ist ursprünglich, wie bekannt,
eine Eigentümlichkeit der Katharer, erst später auf Waldenser u. a.
übertragen; aber auch bei den Katharern ist er nur eine Ueber-
tragung der Schmähgerüchte, die einst in der heidnischen Gesellschaft
des zweiten Jahrhunderts über die Christen umgegangen und von der
Kirche dann auf ihre Sekten übertragen worden waren. Nur der
Flug zum Sabbat ist neu und stammt nach H. wohl aus der volks-
tümlichen Vorstellung von der Striga. Aber erst nachdem Sabbat
und Flug auf die Ketzer übertragen worden waren, wird beides zu-
sammen für die Zauberer und Hexen übernommen.
Auch die Inquisition übrigens hat zunächst, etwa in den ersten
90 Jahren ihres Bestehens, die Zauberei nicht systematisch verfolgt,
Kritiken. 521
sondern nur da, wo sie im Gefolge der Ketzerei erschien. Erst etwa
1320—1350 bekommt in Südfrankreich, und zunächst wieder nur
hier, unter der Leitung der Päpste Johann XXII und Benedikt XII
die Verfolgung der Hexen durch die Inquisition den Charakter syste-
matischer und schon beinahe massenhafter Verfolgung, und diese
Verfolgung mit ihren Ergebnissen hat natürlich den Glauben an die
Realität der neuen Vorstellung vom Hexenwesen erst recht befestigt
und ausgedehnt.
Die weltlichen und bischöflichen Gerichte dagegen bleiben also
zunächst von dem neuen Hexenbegriff wie den neuen prozessualischen
Grundsätzen unberührt. Aber um 1400 beginnen in der Süd- und
Westschweiz Teufelsbuhlschaft, Luftfahrt, Sabbat und Sektencharakter
auch in die weltlichen Prozesse einzudringen, und um 1450 nimmt
auch diejenige kanonistische Litteratur, die auf dem Boden des alten
Rechts steht und von der Ueberlieferung der Ketzeringuisition un-
berührt ist, die Vorstellung vom Hexenflug auf. Sie setzt sich mit
dem Kanon Episcopi so auseinander, dass sie den Flug mit Diana
und Herodias freilich für Illusion erklärt, aber den zum Hexensabbat
nicht: er konnte in jenem Kanon gar nicht erwähnt werden, weil er
ebenso wie die Hexensekte neu ist.
Damit steht man am entscheidenden Punkt in der Bildung der
Anschauung vom Hexenwesen. Zugleich hat sich aber bei den welt-
lichen Gerichten während der letzten Generationen noch ein weiterer
Umschwung vollzogen; mit dem Vordringen des römischen Rechts,
der Umbildung des Strafprozesses in allen Ländern (Offizialprozess, in
Deutschland in Kombination mit dem Leumundsverfahren) und der
Aufnahme der Folter als Beweismittel wird ihnen erst die Möglich-
keit zu einer systematischen Verfolgung im Stil der Ketzerinquisition:
gegeben. Das ist der Boden, auf dem sich die dritte Periode c. 1430
bis 1540 abspielt.
Als den Ausgangspunkt der grossen Hexenverfolgung des 15.
und der folgenden Jahrhunderte stellt Hansen, indem er zugleich auf
Untersuchungen seines künftigen zweiten Werkes hinweist, die west-
lichen Alpenländer fest. In Piemont und Savoyen besteht längst die
konstante Verfolgung der Waldenser: jetzt erhebt sich aus ihr die
systematische Verfolgung der Hexen im neuen Sinn, und der Name
der Waldenser giebt die Bezeichnung der Hexensekte ab. Hansen
glaubt feststellen zu können, dass der Name Vauderie hier um 1430
entstanden sei und sich von da aus über das französische Sprach-
gebiet verbreitet habe. Von 1430 an hält nun auf diesem Alpengebiet
die Inquisition ihre Massenprozesse gegen die Hexensekte ab und
von ihm aus übertragen sie die Inquisitoren Institoris und Sprenger
522 Kritiken.
nach Oberdeutschland, wo bisher nur Einzelprozesse gegen Zauberei
alten Stils stattgefunden hatten.
Dann aber gehen alle Elemente dieser Massenverfolgung der In-
quisition, auch die neue Anschauung von der Hexerei, in die Sphäre
der weltlichen Gerichte, aber zunächst wieder der Alpenländer über,
und eine grosse, insbesondere kanonistische Litteratur, die Hansen
sorgfältig gesammelt hat und in seinem zweiten Werk näher beschreiben
will, rechtfertigt nun den neuen Hexenbegriff wie das neue Verfahren.
Gegen jeden Widerstand, den die Inquisition findet, schreiten zugleich
die Päpste ein, zuletzt Innocenz VIII. in seiner berüchtigten Hexen-
bulle, deren massenhafte Verbreitung im Druck die entscheidende
Quelle für den Wahn wird und ihn überall dem noch widerspenstigen
Volk wie den Obrigkeiten aufzwingt.
Der Malleus maleficarum endlich, über dessen edlen Verfasser
Hansen neue Aufschlüsse giebt und verspricht, hat die Entwicklung
zum Abschluss gebracht. Durch ihn wird 1. der Sabbat mit allem,
was daran hängt, in den Mittelpunkt gestellt; das maleficium tritt
zurück; 2. alles Schwergewicht auf die maleficae gelegt und 3. die
Forderung erhoben, dass vor allem die weltlichen Gerichte die Ver-
folgung übernehmen und dabei die entsetzlichen Prozessnormen der
Ketzerinquisition gebrauchen sollen. Die Absicht ist dabei vor allem
die, dass die geistlichen Inquisitionsgerichte ihren sonstigen Grund-
sätzen nach nur die hartnäckigen und rückfälligen Hexen dem welt-
lichen Arm ` zur Todesstrafe übergeben dürfen, eine Bestimmung, die
man schon lange gerade bei den Hexen lästig empfunden und daher
durch allerlei Winkelzüge umgangen hatte. Jetzt sollen die welt-
lichen Gerichte den Prozess gegen sie führen, da bei ihnen die Motive
zur Begnadigung nicht bestehen, es vielmehr lediglich auf die thatsäch-
liche Schuld ankommt. Dieses Ziel freilich hat der Malleus wenigstens
formell nicht vollständig erreicht. Er hat allerdings den neuen Hexen-
begriff vollends überall durchgesetzt und zu einem Bestandteil der
allgemeinen Weltanschauung erhoben. Er hat die weltlichen Gerichte
zur Aufnahme derselben systematischen Vertilgungsarbeit gebracht,
die die Inquisition bisher an einzelnen Punkten und nun bald überall
befolgte. Aber er hat die Inquisition nicht aus ihrer Arbeit an den
Hexen verdrängen können. Nur da, wo sie durch andere Faktoren
bald überhaupt aufgehoben wurde, wie in Deutschland und Frankreich,
haben die weltlichen Gerichte künftig allein den Hexenprozess über-
nommen. Die püpstliche Inquisition hat es aber auch so verstanden
über jene lästige Begnadigungspflicht hinwegzukommen.
Breslau. Karl Müller.
Kritiken. 523
Aloys Schulte: Geschichte des mittelalterlichen Handels
und Verkehrs zwischen Westdeutschland und Italien mit
Ausschluss von Venedig. Herausgegeben von der Badischen
Historischen Kommission. Bd. I (Darstellung) xxxn und 742 S.
Bd. II (Urkunden) 358 S. und 2 Karten. Leipzig (Duncker u.
Humblot) 1900.
Die Geschichte des internationalen Handelsverkehrs, vorab im
Mittelalter, ist gerade in Deutschland auch seit dem Aufblühen
wirtschaftsgeschichtlicher Studien von der Forschung recht stiefmütterlich
bedacht worden. Seit Heyds klassischem Buche, also seit mehr als
20 Jahren, wäre wohl kaum ein in grossem Stile angelegtes Werk
mit weitausschauenden Zielen und Resultaten auf diesem Gebiete zu
nennen; und so konnte Schmoller es einmal mit Recht bedauernd
hervorheben, dass wir selbst einem in vieler Beziehung unzureichenden
Werke wie Pigeonneau’s „Histoire du Commerce de la France“, trotz
aller mühsamen Detailarbeit, trotz vieler vortrefflicher Einzelstudien
nichts gleichwertiges an die Seite zu stellen haben. Selbst bei diesen
Spezialarbeiten aber zog die grösste That des deutschen Handelsgeistes
im Mittelalter, die Schöpfung der Hansa und ihr Geschick, so mächtig,
die Blicke auf sich, dass Oberdeutschland mit seinem im allgemeinen
nach Süden gerichteten Handel dabei sehr zu kurz kam; nur Venedig
mit seinem „Kaufhaus der Deutschen“, seiner eigentümlichen Stapel-
organisation und kommerziellen Arbeitsteilung zwischen Süd- und
Nordländern macht in dieser Hinsicht, dank Thomas’, Simonsfelds,
Stiedas Arbeiten eine Ausnahme Die Lücke, die hier klaffte, und
die jedem, der auf irgend einem Gebiet deutsch-italienischen Wechsel-
beziehungen im Mittelalter forschend nachging, sich nur allzu deutlich
fühlbar machte, ist nun in einer Weise ausgefüllt, die kaum einen
Wunsch unbefriedigt lässt. Denn wenn es wahr ist, dass gerade die
Handelsgeschichte an den Forscher besondere Anforderungen stellt,
dass sie von ihm Spezialkenntnisse und ein feines Verständnis auf
den verschiedensten, zum Teil weit auseinanderliegenden Gebieten
fordert, dass er Geographie und Geologie, Gewerbegeschichte und
Warenkunde, Handels- und Verkehrstechnik, neben dem weiten Gebiet
der gesamten politischen Geschichte innerhalb der zeitlichen und ört-
lichen Grenzen, die er seiner Arbeit gesteckt hat, beherrschen muss —
so ist diesen Ansprüchen wohl selten in reicherem Masse Genüge
geschehen, als in Schultes grossem, arbeitsreichem Werke. Von der
„Badischen Historischen Kommission“ beauftragt, Dokumente zur
Geschichte der oberrheinisch -italienischen Handelsbeziehungen in
italienischen Archiven zu sammeln, sah er bei dem Versuch die neu-
gefundenen Materialien auszudeuten (so berichtet er im Vorwort) die
524 Kritiken.
Unmöglichkeit ein, in einer kurzen Einleitung zu der geplante
Urkundenedition das Wesentliche der neuerrungenen Schätze fruchtbar
zu verwerten: so wuchs ihm unter der Hand der begleitende Ter
zur Hauptsache, während die Urkundeneäition gleichsam zu ıllustrieren-
dem Beiwerk hinabsank. Man hat alle Ursache, mit dieser Wandlung
des ursprünglichen Planes zufrieden zu sein: so wertvoll auch das
neue Material ist, das vor allem aus dem Archiv der Mailänder
Handelskammer und aus dem Comasker Stadtarchiv mit ungemeinen
Fleisse gewonnen wurde und in dem stattlichen zweiten Bande de
Werkes mitgeteilt wird, so möchte man doch um nichts den breiteren
Strom der Darstellung entbehren, wie er nun geworden ist. Sach-
lichkeit und Klarheit zeichnen sie in gleicher Weise aus; die ungeheure
Fülle des Stoffs ist mit vollkommener Sicherheit bewältigt, klar dis-
poniert und anschaulich dargelegt. Die markanten Züge der Entwicklung
sind scharf herausgearbeitet, ohne dass der Reichtum an Einzelheiten,
an interessantem episodenhaften Beiwerk dadurch verdeckt würde. Sa
wird nicht nur die allgemeine Handelsgeschichte, sondern vor allem auch
die Lokalgeschichte der ober- und mitteldeutschen Städte aus Schultes
Buche reichste Anregung schöpfen können; eine geradezu erstaunliche
Litteraturkenntnis, der kaum ein Aufsatz in zerstreuten und versteckten
lokalen Zeitschriften entgangen sein dürfte, giebt überall seinen
archivalischen Neuentdeckungen die denkbar breitesten Grundlagen.
Mit feinem Verständnis geht er den verborgenen Zusammenhängen
zwischen wirtschaftlicher Kultur und politischer Entwickelung nach:
und zeigt er gerade hierbei ein von keinem theoretischen Dogma
beherrschtes selbständig kritisches Urteil, so wird man dem ganzen
Werke nachrühmen dürfen, dass es nirgends den festen Boden sicherer
Forschung unter den Füssen verliert und überall die Grenzen ge
sicherten Wissens und möglicher Kombination zu zeichnen weiss; nie-
mals aber auch in den Einzelheiten des Stoffs untergeht und das
Ideal historischen Forschens in der Unterdrückung jeglicher über den
Wortlaut der Urkunden hinausgehenden Vermutung erkennt. Wenn
man auf manche im grossen Zusammenhang nebensächliche Notiz zu
Gunsten eines leichteren Überblickes verzichten oder sie aus dem
Text in die Anmerkungen verweisen möchte, so soll daraus dem Autor
kein Vorwurf erwachsen: zu sehr ist in der Auswahl des aus der
Fülle des Stoffs zu gebenden alles vom subjektiv-künstlerischen
Empfinden, von Imponderabilien des wissenschaftlichen Takts abhängig.
Diese Fülle des Neuen und Unerwarteten macht es aber auch
von vornherein unmöglich, auf so knappem Raum, wie er hier zur
Verfügung steht, einen Ueberblick über den wesentlichen Inhalt der
beiden Bände zu bringen. — So möchte ich mich damit begnügen, um
Kritiken. 525
wenigstens einigermassen einen Begriff von Schultes Arbeitsweise und
deren Resultaten zu geben, eines der wichtigsten Ergebnisse seiner
Studien etwas genauer darzulegen: Die bis jetzt in grösserem Zu-
sammenhang nirgends behandelte Geschichte der Alpenpässe im Mittel-
alter. Eine Zweiteilung, hervorgerufen durch die Gestaltung der nörd-
lichen Eingangsthäler zum Zentralstock der Alpen, Rhone- und Ober-
rheinthal, charakterisiert hier die Verkehrsgeschichte von mehr als
einem Jahrtausend. Im Westen ist es der grosse St. Bernhard, im
Osten sind es Splügen, Bernhardin, Septimer, die Handel und Verkehr
der nördlichen Länder mit der Lombardei in erster Linie vermitteln:
auf dem ersteren stand lange ein Jupiterheiligtum, bis es durch ein
Werk christlicher Mildthätigkeit, das berühmte Hospiz, abgelöst wurde.
Im Anschluss an diese Pässe über die Zentralalpen wurden die Römer-
strassen der Schweiz ausgebaut, mehr Zwecken der civilen und vor allem
der militärischen Verwaltung dienend, als dem Handel und Verkehr. Brach
nun auch das ganze System der römischen Administration auch in
diesen Gegenden unter den Stürmen der Völkerwanderung zusammen,
wurde überall zunächst der lokale Nahverkehr entscheidend für das
weitere Schicksal der arg vernachlässigten Strassen — bis ins
13. Jahrhundert hinein blieb das Passsystem im wesentlichen dasselbe
wie in den Römerzeiten: nur tritt im Osten der auch von der deutschen
Heldensage gekannte Berg „Settimunt“, der Septimer, mehr in den
Vordergrund. Da gelingt — wie Schulte wahrscheinlich macht, wohl
in den zwanziger Jahren des 13. Jahrhunderts — einem unbekannt
gebliebenen technischen Genie der grosse Wurf, die bisher unzugängliche
Reussschlucht durch eine mit Eisenklammern in die Felswand getriebene
hängende Brücke zugänglich zu machen und damit den Zugang zum
zentralsten Pass des ganzen Alpengebiets, zum Gotthard, zu eröffnen.
Die Bedeutung dieses Ereignisses kann nicht leicht überschätzt werden.
Gewiss sind auch in der Folgezeit bis zum Ausgang des Mittelalters
noch die Verkehrswege über die Alpen mannigfach umgestaltet worden,
— es sei nur an die Verbesserung der Simplonstrasse durch die
Mailänder Kaufmannschaft, an die Gangbarmachung des Thalwegs
der Via Mala im 15. Jahrhundert, an die Verbesserung der Septimer-
strasse erinnert, — an Bedeutung kam keines dieser Ereignisse auch nur
annähernd der Eröffnung des Gotthardweges gleich: war doch hier ein
zentraler Durchgangspunkt, die kürzeste Verbindung zwischen Strass-
burg—Basel und Mailand, zwischen der oberrheinischen Tiefebene und
dem Pogebiet geschaffen. Nichts aber kann interessanter sein, als in
Schultes Buch den Nachweis zu verfolgen, wie bald um die nördlichen
und südlichen Zugänge zu dem Pass, wie auch um den Besitz der Hüho
selbst der Kampf entbrannt ist, nachdem die Bedeutung desselben
526 Kritiken.
einmal erkannt war; wie im Süden Mailand und Como mit Un und
seinen Bundesgenossen, im Norden wiederum die Waldstädte, Habsburz
und das Reich sich die Herrschaft über die Zugangsthäler und -pässe
streitig machten. So bildet der Streit um den Gotthard in dem ver-
schlungenen Gewebe, das, wenn ich so sagen darf, durch die viel-
behandelte Entstehungsgeschichte der Schweizer Eidgenossenschaft
gebildet wird, gleichsam den roten Faden, an dem sich das Wirmi:
jener Kämpfe im 13. und 14. Jahrhundert zu geordneter Einheit
aufreiht; „die Schweiz ist der Passstaat des St. Gotthard geworden,
und in ihm erkennen mit Recht noch heute die Schweizer das Zentrum
des Staatengebildes.“ — Kein besseres Beispiel lässt sich ausdenken.
um die enge wechselseitige Bedingtheit wirtschaftlicher und politischer
Entwickelungsmomente klarzulegen: Die Herrschaft über Teile der
Gotthardstrasse erhöht sofort die Macht der siegenden Partei; jede
aus anderen Ursachen erfolgende Machtverschiebung spiegelt sich in
den Geschicken des Passes, in der Handels- und Verkehrsgeschichte
wieder. — Ueber die Pässe dringt das deutsche Element unaufhaltsam
siegreich nach Süden, bis fast an die Grenzen der Ebene; aus dem
Oberwallis nach dem Unterwallis: nur am Südabhange des Simplon
vermag es auf die Dauer keinen festen Fuss zu fassen. Parallel
damit geht die Ausdehnung des Bundes auf städtische Kommunen:
so ist aus lündlichen und städtischen Elementen allmählich der „Pass-
staat“ der Schweiz entstanden. —
Mit gleicher Sorgfalt wie diese geographischen Grundlagen des
Verkehrs schildert uns Schulte die Formen, in denen er sich bewegt,
und die kaufmännischen Güter, deren Austausch er vermittelte: aus
dem regellosen Handelswesen des früheren Mittelalters erhoben sich
im 12. Jahrhundert die grossen Märkte der Champagne zu welt-
geschichtlicher Bedeutung: die ersten zentralen Plätze internationalen
Austausches, die das Mittelalter gekannt hat. Ihr Erbe traten die
flandrischen Städte, an ihrer Spitze Brügge, an, das, auch zur See
unmittelbar erreichbar, vor allem den Stapelplatz für einen der
wichtigsten Handelsartikel des Mittelalters, die englische Wolle, bildete.
Daneben treten alle Binnenplätze zurück. Die später blühenden
Messen, auch die von Frankfurt, haben niemals die beherrschende Stellung
derjenigen von Lagny und Bar-sur-Aube erlangt; an die Stelle der
Konzentration trat eine mehr dezentralisierte Form des internationalen
Handelsverkchrs. Träger des Handels zwischen Deutschland und
Italien in der ersten Periode sind Fremdkaufleute, Juden und Syrer
vor allem, daneben vereinzelte Friesen; die zweite zeigt auf den Messen
Italiener und Vlamen als die aktivsten Elemente; erst in der dritten
wagen sich auch die Oberdeutschen in grösserer Zahl über die Alpen,
Kritiken. 527
in erster Linie allerdings nach Venedig, vor, wo der Fondaco dei
Tedeschi ihnen Aufnahme bot, ihr Handel aber zugleich der strengen,
eifersüchtigen Aufsicht, der hochgespannten Schutzpolitik der Venetianer
Staatsbehörde unterworfen wurde. Die am energischsten von Sigismund
unternommenen Versuche, den Handel der Deutschen von Venedig nach
Genua abzuleiten, haben trotz der liberaleren Fremdenpolitik Genuas
doch erst dann zu dauernden Erfolgen geführt, als mit den grossen
Umwälzungen im Weltverkehr, die die Neuzeit einleiten, die iberische
Halbinsel als Stapelland für koloniale Produkte Italiens, Lissabon
Venedigs Erbschaft antrat und damit Genua für die süddeutschen
Kaufleute zum wichtigsten Uebergangshafen nach Spanien -Portugal
wurde. —
Doch ich fürchte, die schon weit gesteckten Grenzen dieser Be-
sprechung um ein bedeutendes zu überschreiten, wollte ich den Ver-
such machen, in gleicher Weise den übrigen Inhalt des Schulteschen
Werkes auch nur in kürzester Form, wie es hier mit einem Teile
geschehen ist, zu analysieren. Nur mit einem Worte sei noch darauf
hingewiesen, welche Bereicherung unsrer Kenntnis von dem inter-
nationalen Handel im Mittelalter durch die Aufzählung aller Waren-
sorten erwächst, die den Weg über die Alpen nahmen — eine Be-
reicherung, die uns vor allem aus bisher unbeachteten Mailänder und
Comasker Zolltarifen zufliesst; wie die Thätigkeit italienischer Kauf-
leute in Deutschland als Gläubiger von Bischöfen und Prälaten, als
Kawerschen, als Münzmeister und Zollbeamte hier zum ersten Mal im
Zusammenhang gewürdigt wird; wie zum Entstehen der Handels-
gesellschaften, zum Aufkommen des Kapitalismus in Deutschland
neue Beiträge geliefert werden, die zu Heyds, Ehrenbergs, Gotheins
Forschungen vielfach willkommene Ergänzungen bieten.
Es braucht zum Schlusse wohl nicht gesagt zu werden, dass
wohl jeder Spezialforscher, der einzelne Streifen und Gegenden des
weiten von Schulte beackerten Gebietes gründlich für Einzelzwecke
durchgearbeitet hat, gegen eins oder das andere von Schultes Resultaten
Einspruch erheben wird. Ich möchte hervorheben, dass die Land-
verbindung zwischen Flandern und Italien (I, S. 127) vielfach die
Schweizer Alpen umging, um durch Frankreich und an der Mittelmeer-
küste, am Fusse der Alpen entlang geleitet zu werden; die Seiden-
haspelmaschine ist, nach allgemeiner Tradition, nicht eine lucchesische,
sondern eine bolognesische Erfindung. Dass die „vlaemische Hanse“,
die auf den Märkten der Champagne auftritt, und die Hansa von
London nicht identisch sind, wie Schulte wenigstens auf S. 160 an-
zunehmen scheint, ist von Pirenne erwiesen. Die Annahme, dass in
Florenz der Adel ghibellinischh das Volk welfisch gewesen sei, ist
528 Kritiken.
neuerdings von Salvemini als irrig nachgewiesen worden; dass die
Medici in Florenz den Kredit monopolisiert hätten, dürfte entschiedez
zu weit gehen; die Schilderung des Niedergangs der Florentiner Tuci-
industrie krankt bei Schulte an den gleichen Unklarheiten, wie ın
allen früheren Darstellungen; bei Schilderung der Seidenindustrie stützt
er sich allzusehr auf Silbermann, dessen in seinen historischen Partien
von Fehlern geradezu wimmelndes Buch über „die Seide“ man am
liebsten gar nicht oder nur mit grösster Vorsicht benutzen sollte —
Doch ich halte inne, um nicht den Anschein zu erwecken, als sollte
ein Tadel da ausgesprochen werden, wo nur einiges Thatsächlicke
berichtigt werden soll; denn es ginge über die Grenzen menschlichen
Könnens, wenn bei so umfassender Thätigkeit nicht an diesem oder
jenem Punkt sich ein Irrtum einschleichen würde. — Wer immer
aber in Zukuntt ein Problem der mittelalterlichen Handelsgeschichte
zu behandeln haben wird, wer auf irgend einem Gebiete den Be-
ziehungen der durch das Schicksal so eng verknüpften Länder südlich
und nördlich der Alpen nachgehen will, wird stets auf Schultes Buch
zurückgreifen müssen; Schulte selbst aber hat sich das schönste
Anrecht darauf erworben, das Werk zu schreiben, auf das man seit
langem vergeblich harrt: eine wissenschaftliche Geschichte des Welt-
handels. | Alfred Doren.
Julius Strnadt, die Passio sancti Floriani und die mit ihr zusammen-
hängenden Urkundenfälschungen. Eine auf Grundlage des Hand-
schriftenbefundes Dr. Bruno Kruschs gepflogene quellenkritische
Untersuchung. Sonderabdruck aus Band VII und IX Neue
Folge der Archivalischen Zeitschrift. München, 1899 u. 1900.
118 + 139 S. 8°. | |
Angeregt durch die im dritten Bande der Scriptores rerum
Merovingicarum niedergelegten Ergebnisse Kruschs hat der um die
oberösterreichische Landesgeschichte mehrfach verdiente Landesgerichts-
rat zu Kremsmünster, Julius Strnadt, zunächst in der Beilage zur All-
gemeinen Zeitung Nr. 202 von 1897, dann ausführlich im 8. Bande
der Archivalischen Zeitschrift die Floriansfrage vom lokalgeschichtlichen
Standpunkt aus behandelt. Die Angriffe, die ihm hieraus von kon-
servativer Seite erwuchsen und insbesondere die Entgegnung, welche
Bernhard Sepp unter dem Titel „zur Florianslegende“ in den Beilagen
zur Augsburger Postzeitung Nr. 68 bis 73 von 1899 und auch als
Sonderabdruck (Druck von Haas u. Grabherr in Augsburg 1899, 28 S.)
erscheinen liess, veranlassten ihn im nächsten Jahrgang der Archiv. Ztschr.
nochmals auf den Gegenstand zurückzukommen und den Stoff unter
Beibehaltung der ursprünglichen Disposition mit teilweise neuen
Kritiken. 529
Gründen wieder durchzusprechen. In diesem zweiten „polemischen“ Teil
konnte Strnadt auch die im Vergleich zur Edition nicht unwesentlich
veränderte Ansicht über die Entstehung der passio Floriani berück-
sichtigen, zu welcher Krusch, gestützt auf das Urteil Mommsens, im
Verlauf seiner Auseinandersetzungen mit Duchesne gelangt war, und
die er im 24. Bande des Neuen Archivs (S. 533ff.) niedergelegt hat.
Diese von äusseren Einflüssen beherrschte Entstehungsweise der Arbeit
erklärt und entschuldigt einigermassen ihre unerfreuliche Form: die
doppelte Behandlung einzelner Fragen, die breite Wiedergabe älterer
Anschauungen und die oftmals scharf ins Persönliche zugespitzte
Polemik. Anzuerkennen bleibt immerhin, dass Strnadt, der schon vor
15 Jahren durch sein Buch über „die Geburt des Landes ob der
Enns“ der Forschung eine neue Richtung zu geben verstand, nun
abermals eine Frage der oberösterreichischen Geschichte aufgerollt
hat, die über die Landesgrenzen hinaus Beachtung verdient. Denn
mit dem Urteil über die passio Floriani, welche Krusch und Strnadt als
ein Werk des ausgehenden 8. Jahrhunderts ansehen, während Duchesne
und Sepp sie bis über die Zeit der Völkerwanderung hinauf zu rücken
bestrebt sind, hängt nicht bloss die Altersbestimmung des obderennsischen
Stiftes St. Florian, sondern auch die Auffassung der Schicksale des
alten Römerortes Lorch zusammen, und dadurch wird jene Legende
von grosser Wichtigkeit für die Frage, ob und inwieweit Nachwirkungen
der römischen Kultur sich in den alten Donauprovinzen erhalten
haben.
Strnadt schlägt diese Nachwirkungen sehr gering an und meint,
dass im unteren Traungau das romanische Volkstum im 8. Jahrhundert
längst erloschen gewesen sei; er leugnet nicht bloss die noch kürzlich
von Ratzinger verteidigte Fortdauer des Bistums Lorch, sondern
scheint sich auch den Ort selbst als in den Stürmen der Völker-
wanderung gänzlich untergegangen zu denken; und die Entstehung
einer klösterlichen Niederlassung zu St. Florian, welche Kurz und
Stülz bis nahe an die Zeiten Severins hinauf verfolgen wollten, will
er bis nahe an das Jahr 880 heruntersetzen. Sehen wir ab von der
vielumstrittenen Frage nach dem Alter der gesta s. Hrodberti, wo
die civitas Lavoriacensis zuerst wieder genannt wird,! so stehen sich
bei der Untersuchung dieser Dinge hauptsächlich folgende Momente
! Die von Prof. Eduard Richter in Graz konstatierte und von Strnadt 1, 41
mitgeteilte ursprüngliche Namensform in der dortigen Handschrift (statt
Lauriacensis stand ursprünglich Lavoriacensis) liesse sich recht wohl als
Einwirkung einer aus dem 8. Jahrhundert herstammenden Vorlage deuten,
sie vermag also, so dankenswert diese Feststellung auch ist, doch nicht
die von Strnadt vertretene Ansicht jüngeren Alters der gesta zu stützen.
530 Kritiken.
gegenüber. Gegen die Existenz des Klosters St. Florian uma das Jahr
800 macht Strnadt (1, 58ff.) die in anschaulicher Kartenskizae vr.
geführte Thatsache geltend, dass zu jener Zeit andere Klöster, nämb
Mondsee und Kremsmünster in unmittelbarster Nähe des heutigea
St. Florian reichen Grundbesitz innehatten und erwarben; ausserdem
weist er darauf hin, dass in einem um 800 in Salzburg geschriebenen
Verzeichnis von Märtyrern der Name Florians fehlt (1, 55) und das
bei den Schilderungen der dreitägigen, mit gottesdienstlichen Tebunzen
erfüllten Rast des fränkischen Heeres an der Enns im Herbste 791,
die wir den Reichsannalen und einem Briefe Karls des Grossen ver-
danken, des hl. Florian nicht gedacht wird (2, 103ff.). Diesen beachtens-
werten, jedoch mit dem Bestehen eines kleinen Floriansklosters ver-
einbaren negativen Zeugnissen lassen sich aber positive entgegen-
stellen, deren Bedeutung Strmadt doch zu sehr unterschätzt. Ver
allem lässt die Thatsache, dass zwischen der Mitte des 7. Jahrhunderts
und dem Jahre 772 in eine Handschrift des Martyrologium Hiero-
nymianum der Lorcher Märtyrer Florian Aufnahme gefunden hat,
kaum eine andere Erklärung zu, als die, dass schon vor 772 in oder
bei Lorch ein lokaler Kult dieses Heiligen bestand.! Dazu kommen
mehrere urkundliche Zeugnisse, nämlich drei undatierte Stücke aus
dem ältesten Passauer Traditionsbuch und die kürzere Fassung einer
Besitzbestätigung Ludwigs des Frommen für Passau vom Jahre 823.
Von dem an letzter Stelle genannten, nur im Lonsdorfer coder”
überlieferten Diplom, welches Mühlbacher Reg. 778 (753), als formell
unanfechtbar erklärt, Strnadt zuerst zur Zeit Ottos IL. (1, 82), dann nicht
vor Beginn des 13. Jahrhunderts entstanden sein lässt (2, 106), soll
in Anbetracht dieser wechselnden Beurteilung zunächst abgesehen
werden; auch wenn wir seine Echtheit festhalten, kann ja die
Möglichkeit, dass die auf St. Florian bezügliche Stelle interpohert
wäre, nicht unbedingt geleugnet werden. Umso wichtiger werden
jene drei Passauer Privaturkunden, von denen eine der Anwesenheit
des Bischofs Otkar „in loco nuncupante ad Puoche, ubi preciosus
1 Es führt zu Missverständnissen, wenn St. 2,12 es „eine paläographisch
feststehende Thatsache“ nennt, dass die betreffenden Worte der Berner und
der Weissenburger Handschrift Zusätze seien; diese Thatsache lässt sich
nur auf textkritischem Weg erschliessen, nicht paläographisch nachweisen.
Vgl. Krusch N. Archiv 24, 548, wo auch das von St. nicht berücksichtigte
Zugeständnis, jene Notiz „könnte von dem Interpolator aus einer guten
alten Quelle geschöpft sein“, sehr zu beachten ist.
3 Diese zu Passau angelegte Urkundensammlung bezeichnet St. 1,82,
dann 2, 109 und 117 irrig als ein Werk des Abtes Hermann von Nieder-
altaich.
»
Kritiken. 531
martyr Florianus corpore requiescit“ gedenkt, die beiden andern aber
Schenkungen zweier Frauen an eine Florianskirche bezeugen. Strnadt
setzt nicht nur die Datierung dieser Stücke gegenüber den bisherigen
Ansätzen sehr wesentlich herunter (1, 47 bis 66), sondern er will
auch die angeführten, auf den Ortsnamen Puoche folgenden Worte
als einen Zusatz des Codexschreibers erweisen (1, 55 und 2, 33 bis 37),
aber er hat es hier wie dort an jener methodischen Begründung
seiner Urteile fehlen lassen, welche bei dem gegenwärtigen Stand
unserer Kenntnisse von den bairischen Traditionsbüchern von Fall zu
Fall neu gewonnen werden muss. Er glaubt seine Annahme, die
Worte ‚ubi—requiescit‘ wären eine Zuthat des Copisten, durch den
Hinweis auf die Traditionen von St. Emmeram rechtfertigen zu können,
welche in der That, wie Bretholz nachgewiesen hat, zum Teil in
stark überarbeiteter Form auf uns gekommen sind. Aber es ist doch
sehr die Frage, ob jene an dem St. Emmeramer Material des aus-
gehenden 10. Jahrhunderts gemachten Wahrnehmungen ohne weiteres
auf den einer älteren Zeit angehörenden Passauer Codex angewendet
werden dürfen. In St. Emmeram waltete seit 975 der aus St. Maximin
berufene Abt Ramwold, welcher aus seiner lothringischen Heimat
mannigfache geistige Anregung mitbrachte; es geht nicht an, die
im Bannkreis einer solchen Geistesströmung zu Tage tretende, an
Stiläbungen gemahnende Umarbeitung der ursprünglichen Fassungen
als eine Eigentümlichkeit der gesammten bairischen Traditionsbücher
hinzustellen. An dem ältesten Salzburger Traditions-Codex, welcher
zeitlich und örtlich jenem Passauischen näher steht, zeigt sich der
genaueste, selbst die Aeusserlichkeiten der Schrift berücksichtigende
Anschluss des Abschreibers an seine Vorlagen mit aller Deutlichkeit.!
Dass nun auch der älteste Passauer Traditionscodex in dieser Hinsicht
dem Codex Odalberti gleicht, dafür spricht der Umstand, dass die
vorkommenden Doppeleintragungen derselben Stücke nur in gering-
fügigen Lesarten von einander abweichen? und dass die allmählige
Fortbildung des urkundlichen Formulars, der Uebergang von der Carta
zur Notitia, an den eine zeitliche Bestimmung zulassenden Stücken
mit voller Klarheit zu sehen ist. Lässt sich also eine Ueberarbeitung
der Vorlagen, welche die Spuren dieser Wandlung verwischt haben
würde, an dieser Sammlung nicht nachweisen, so fällt auch die
1 Vgl. meine Untersuchungen zu dem codex traditionum Odalberti in
den Mitt. der Gesellschaft f. Salzburger Landeskunde 29, 455ff. und dazu
Hauthalers Vorbemerkungen zu 13 u. 22 im Salzburger Urkundenbuch
18. 79 u. 87.
? Vgl. Mon. Boica 28° n° 1, 11, 15, 20, 22, 28 u. 37 des cod. anti-
quissimus.
532 Kritiken.
Berechtigung weg, jene Worte, welche das Begräbnis Florians in Puche
bezeugen, als jüngeren Zusatz auszuscheiden, wie Strnadt will. Uni
zugleich verleiht diese gute Ueberlieferung dem Studium der ar
gewandten Formulare erhöhtes Gewicht. Dass ältere Formeln da
und dort auch in späterer Zeit auftauchen, ist gewiss, wo aber eine
continuierliche Entwickelung an der Fassung der datierten Stücke
hervortritt, da wird die Forschung, wenn nicht sehr ernste Gründe
dagegen sprechen, die undatierten Traditionen dort einreihen müssen.
wo sie der Fassung nach hingehören. Dadurch gewinnen wir, wi
schon die Herausgeber der Mon. Boica richtig erkannten und Sepp
neuerdings betont hat, für die beiden Schenkungen an den hl. Florian
die Zeit um 800.2 Und so ergiebt sich zwar nicht die Gewissheit,
aber die grosse Wahrscheinlichkeit, dass schon zu Zeiten Karls de
Grossen an der Stelle des heutigen St. Florian oder in dessen Nahe
eine gleichnamige kirchliche Gründung bestanden hat, und es liegt
auch kein durchschlagender Grund vor, zu bestreiten, dass dieselbe
schon damals, wie es die kürzere Fassung von Mühlbacher Reg. 718
(753) besagt, dem Bistum Passau untergeordnet wurde, und dass dort
jene jetzt in Brüssel, zu Aventins Zeit aber in Mönchsmünster be
findliche Legendenhandschrift geschrieben worden sei, von der eine
gleichzeitige Notiz besagt: hic liber fuit inchoatus in Hunia in
exercitu a. d. DCCCXVHI III. n. iun et perfinitus apud s. Florianum
II. id. sept. in ebd. XV.? Ob es einst möglich sein wird, diese
! Ausser den von Sepp S. 25 des Sonderabdruckes angeführten, mit den
Traditionen der Liutsvind und Prunnihil übereinstimmenden Stücken 11,
29 u. 84 des cod. Patav. antiquissimus kommt noch 24 in Betracht, welche
mit Rücksicht auf die unmittelbar hintereinanderstehenden Zeugennamen
Hartmot u. Treso (Freso) den von 801 datierten Urkunden 49 u. 51 zeitlich
nahe zu stellen sein dürfte.
? Die breiten Ausführungen, welche Strnadt 2, 42 bis 60 dieser Handschrift
widmet, um darzuthun, dass jenes St. Florian in Friaul (wo nach seinen
wertvollen Nachweisen — 2, S. 61ff. — der Cult Florians weit verbreitet
war) u. z. wahrscheinlich bei Cividale zu suchen sei, geben manchen Ein-
wendungen Raum. Jedenfalls beweist der Umstand, dass das gemeinsame
Leben der Kleriker erst 819 (nicht wie bisher angenommen 817) eingeführt
wurde, nichts gegen ein höheres Alter von Mönchsmünster oder St. Florian.
Sogut wie Mattsee, das als einstiges Benediktinerkloster durch das Reichenauer
Verbrüderungsbuch (Mon. Germ. Libri confrat. 1, 188) bezeugt ist, später in
ein Collegiatstift verwandelt wurde, so gut können auch Mönchsmünster
und St. Florian selbst um 800 dem Benediktinerorden angehört haben; das
dies bei St. Florian der Fall war, darauf deutet eine Bemerkung in der
vita Altmanni (12. Jahrhdt.), welche nicht sehr zuverlässig auftritt, aber
Kritiken. 533
Annahme auf paläographischem Wege (durch Vergleichung der Hand-
schrift mit anderen bairischen Schriftdenkmälern derselben Zeit) zur
Gewissheit zu erheben, und ob vielleicht archäologische Forschungen
sichere Belege für die Fortdauer des römischen Lebens an der unteren
Enns bringen werden, mag dahingestellt sein: das aber kann als
sicher gelten, dass die Gründe, welche Strnadt gegen diese Continuität
und gegen das früh- oder vorkarolingische Alter des Stiftes St. Florian
vorgebracht hat, nicht stichhaltig sind.
Strnadt hat sich nicht mit der Untersuchung jener Zeugnisse des
8. und 9. Jahrhunderts begnügt, von deren Deutung in erster Linie
die hier erörterten Fragen abhängen, sondern er hat auch die auf
St. Florian bezüglichen Urkunden der nächstfolgenden Zeit durch-
gesprochen und auch an ihrer Glaubwürdigkeit sehr viel zu bezweifeln
gefunden. Es würde zu weit führen, hier auf diese Partien seiner Arbeit
im einzelnen einzugehen. In manchen Punkten würde nur die Unter-
suchung der in St. Florian verwahrten Originale, die Strnadt nicht
zugänglich waren, zu einem befriedigenden Resultat führen, in andern
aber lässt sich auch ohne dies sagen, dass er in seinem Eifer, Fälschungen
aufzudecken, sich von dem Boden wissenschaftlicher Arbeit sehr weit
entfernt hat; das gilt vor allem von seinem Verhalten gegenüber den
einschlägigen Diplomen. Inbezug auf die Beurteilung solcher Kaiser-
oder Königsurkunden, die nur abschriftlich vorliegen, wird ja dem
Lokalforscher eine gewisse Mitwirkung an der Kritik eingeräumt
werden dürfen, weil er dort, wo es sich um die Entscheidung aus
innern Gründen, um die Geschichte des Besitzes handelt, manchmal
besser Bescheid weiss als der Diplomatiker; überzeugend wirken
freilich Strnadts Urteile auch in diesen Fällen nicht.! Gänzlich ver-
fehlt aber ist es, wenn der Lokalforscher dort, wo die diplomatische
Forschung Originale konstatiert oder auf Grund der Schriftbestimmung
Fälschungen einer bestimmten Zeit, ja einem bestimmten Schreiber
zugewiesen hat, mit ganz unzureichenden Mitteln gegen diese Ergebnisse
Widerspruch erhebt. So hat es Strnadt mit Uhlirz’ Arbeit über die
Passauer Fälschungen im 10. Jahrhundert gehalten, die auf um-
fassender Kenntnis der Originale beruht und sich bisher als der sicherste
Halt in der ganzen Lorch—Passauer Frage erwiesen hat. Unterstützt
von einer amtlichen Auskunft des allgemeinen Reichsarchivs in
gerade wegen ihrer vorsichtigen Fassung nicht so kurzer Hand, wie es
Strnadt 1, 75 thut (vgl. auch 2, 50 u. 119), beiseite geschoben werden darf.
1 Strnadt betrachtet als gefälscht die von Mühlbacher mit grösserer oder
geringerer Bestimmtheit als echt verteidigten Karolingerdiplome Reg. 778
(153. kürzere Fassung), 1942 u. 1988.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 37
534 Kritiken.
München, welche die von Uhlirz einem Notar aus der Kanzlei Ottos IL
(Willigis C) zugeteilten Stücke zwar einer Schreibschule, aber nicht
einem Schreiber zuzuweisen scheint, glaubt er sich im Recht, zwei
der fraglichen Stücke, die beiden Exemplare der weiteren Fassurg
von Mühlbacher Reg. 778 (753) statt dem 10. dem — 12. Jabrh
zuzuweisen, und er dankt deshalb feierlichst dem allg. Reichsarchir
„nicht bloss persönlich, sondern insbesondere namens der historischen
Forschung“.! Die Bereitwilligkeit des Archives, wissenschaftliche
Arbeit nach Kräften zu fördern, verdient gewiss allen Dank, aber
in Fragen der Schriftvergleichung und Schriftbestimmung vermag das
Urteil des tüchtigsten Archivbeamten nicht jenes aufzuwiegen, welches
auf viel breiterer Basis in der unter Sickels Leitung gestandenen
Diplon:ata-Abteilung gewonnen wurde. Strnadt aber hat durch den
Gebrauch, den er von dieser Auskunft machte, gezeigt, dass er von
der Arbeitsweise der modernen Diplomatik ziemlich ungenaue Vor-
stellungen hat, wie ihm denn auch die Diplomata- Ausgabe der
Mon. Germ. trotz seiner sonst sehr respektablen Litteraturkenntnis
unbekannt geblieben zu sein scheint. ?
Man wird wegen solcher Mängel mit den Arbeiten eines Dilet-
tanten, wie es Strnadt ist, nicht allzu strenge ins Gericht gehen dürfen,
sondern seinem von aller Tradition unabhängigen, kritischen Eifer und
seinem redlichen Bemühen, sich an entlegenem Orte in Verbindung mit
der Wissenschaft und ihren Vertretern zu erhalten, die Teilnahme
nicht versagen können. Leider gebietet es im vorliegenden Falle
die wissenschaftliche Pflicht, seine Ergebnisse abzulehnen. Nur die
durch Kartenskizzen veranschaulichten geographischen Zusammen-
stellungen über die Besitzverhältnisse in der Gegend von St. Florian
und über die Verbreitung des Floriankultus geben seiner Arbeit blei-
benden Wert.
Wien, im Mai 1901. W. Erben.
E. Baasch. Beiträge zur Geschichte des deutschen See-
schiffbaues und der Schiffbaupolitik. Hamburg. Gräfe
und Sillem. 1899. V. u. 351 S.
1 Vgl. 2, 107 und 121.
? Wenigstens citiert St. Ottonische Diplome noch nach den Mon. Boica;
auch bezeichnet er (1 S. 71 u. 98) DO. II. 167° unrichtig als Fülschung,
während es nach Dümmler und Sickel als ein von W. C vorgelegtes, vom
Kaiser aber verworfenes und nicht vollzogenes Concept zu gelten hat; die
hiervon abweichende Auffassung Uhlirzs, der DO. II. 167 als (genehmigte
oder auch nicht genehmigte) Neuausfertigung von DO. II. 167° ansieht,
verträgt sich noch weniger mit St.s Worten.
Kritiken. 535
In diesem Werke schildert B. die Bedingungen, unter denen der
Schiffbau in den deutschen Seehäfen der Nordsee- und Ostseeküste
bestanden hat, vornehmlich vom 16. bis zum Beginn des 19. Jhs.
Er untersucht in erster Linie, indem er von vornherein die technische
Seite des Schiffbaus ausschliesst, den Umfang des Schiffbaus zu ver-
schiedenen Zeiten, sein Verhältnis zur Rhederei und zur Zunft, sowie
ferner die schitfbaupolitischen Massnahmen städtischer und staat-
licher Obrigkeiten. Er gliedert die Darstellung so, dass er in einem
ersten Kapitel einleitend der hansischen Schiffbaupolitik des Mittel-
alters gedenkt (doch überschätzt er den Einfluss der flämischen
Rhederei und Schifffahrt auf dieselbe), sodann aber im wesentlichen
jeden Hafen und seine Schiffbauverhältnisse besonders behandelt, ohne
jedoch dabei die Ansätze und Versuche, eine mehr allgemeine Schiff-
baupolitik einzuleiten, unbeachtet zu lassen. Denn eine systematische,
allgemeine Darstellung empfahl sich, wie B. mit Recht hervorhebt,
nicht wegen der so verschiedenartigen Verhältnisse und Zustände der
einzelnen Häfen, wegen des Mangels einer einheitlichen territorialen
Schiffbaupolitik selbst in den grossen Landesherrschaften und wegen
der grossen Ungleichmässigkeit des Materials. Gerade die für die
Entwicklung jedes Schiffbauplatzes charakteristischen Eigentümlich-
keiten wären in einer systematischen Darstellung verwischt worden.
In einem Rückblick wird am Schlusse zusammengefasst, welche all-
gemeinen Ergebnisse aus der Untersuchung der besonderen Verhält-
nisse und Politik jedes Hafens und Landes sich mit Sicherheit erkennen
lassen: Offenbar war der Schiffbau früher viel gleichmässiger wie
heute über eine grosse Menge von deutschen Seestädten verteilt und
wurde aus den verschiedensten Gründen an der deutschen Ostseeküste
viel umfangreicher betrieben wie an der Nordseeküste. Schiffbau und
Rhederei waren früher örtlich viel enger verbunden wie heute, sodass
auch im Gegensatze zu heute die Rhederei der Ostseestädte die über-
legene war. Während die Rhederei infolge der wachsenden Bedeutung
der Nordsee für die deutsche Schifffahrt allmählich in stärkstem
Masse von der Ostsee weggegangen ist, hat sich keineswegs in gleich
ungünstigem Masse auch der Schiffbau den Ostseestädten entfremdet.
Mit dem Blühen oder Niedergehen der deutschen Rhederei stieg oder
sank der deutsche Schiffbau in erster Linie. Gute oder schlechte
Konjunkturen übten je nachdem den Haupteinfluss, periodisch fördernden
oder hemmenden, auf die Rhederei, dadurch auch auf den Schiffbau
aus. Wiederholt zeigt sich dagegen, dass künstliche Massregeln wie
Schiffbauprämien u. a. keinen oder doch nur geringen Nutzen gebracht
haben. Abgesehen von den Einwirkungen der Rhederei haben auch
innere Verhältnisse des Schiffbaus in mehr als einer Beziehung seine
3:*
536 Kritiken.
Entwicklung ungünstig beeinflusst; so die zünftliche Organisation dieses
Gewerbes, und zwar nicht nur, wenn sie wie in Hamburg in Terrors-
mus erstarrte. Auch die langandauernd schlechte Beschaffenheit vieler
deutscher Hafengewässer und Flussmündungen hat auf den Schiffbau
eingewirkt, ein Gesichtspunkt, der m. E. noch grössere Berücksich-
tigung im einzelnen verdient hätte.
Von besonderem Interesse ist das Kapitel „Lübeck“, weil hier
mit einem sehr wertvollen statistischen Material, den Lastadiebüchern,
operiert werden konnte, die seit 1560 für jedes Jahr die Neubauten
in Lübeck und seit 1715 auch die grossen Reparaturen und Umbauten
verzeichnen; eine Schiffbaustatistik, wie sie das Quellenmaterial keiner
andern deutschen Seestadt auch nur entfernt bietet. Diese Statistik
zeigt z. B., dass zwischen 1560 und 1800 in keiner Periode der
Schiffbau in Lübeck so in Blüte gestanden hat, wie während des
ganzen dreissigjährigen Kriegs. Zwischen 1618 und 1648 übersteigt
in 22 Jahren die jährliche Gesamttragfähigkeit der jährlich Gen
gebauten Schiffe 1000 Last und zwar bewegt sie sich meist sogar
nüher an oder über 2000 Last, dagegen übersteigt sie während der
andern 210 Jahre (—1800) nur in 19 Jahren die 1000 und zwar
meist nur unerheblich (22 Jahre = Sa. 35.767 Last, 19 = nur 23.058
Last). Diese dreissigjährige Periode umfasst mit über 42.100 Las
verteilt auf 642 Schiffe je über ein Viertel der lübischen Schiffbau-
thätigkeit während des ganzen achtfachen Zeitraums von 1560—1600.
Das Material, auf welches B. seine Darstellung überwiegend ge-
gründet hat, ist zumeist den Archiven der behandelten Städte und
Landschaften entnommen. Ein urkundlicher Teil von 29 im Wor-
laute mitgeteilten Stücken beschliesst das sehr lehrreiche Werk, das
den früheren desselben Verfassers in der Solidität und Peinlichkeit
der Forschung und Folgerungen sich würdig anreiht und um a
mehr Dank verdient, als es einen Vorgänger auf diesem wichtigen,
auch von der Einzelforschung noch stark vernachlässigten Gebiete
nicht hat.
Kiel. Daenell.
Die evangelischen Katechismusversuche vor Luthers Enchi-
ridion herausgegeben, eingeleitet und zusammenfassend dargestellt
von Ferd. Cohrs. Bd. 1 und 2. XXXI und 280, XX und
366 S. Gr. 8°. Monumenta Germaniae Paedagogica Bd. 20 und
21. Berlin, A. Hofmann & Comp.
Die grosse Publikation der monumenta Germaniae pädagogica
hat sich schon wiederholt gerade um die Förderung des Wissens der
politischen Reformationshistoriker wichtige Verdienste erworben. Der
Kritiken. 537
theoretischen Aufgabe des Geschichtsschreibers, namentlich einer so
bewegten Epoche, selbständig die mannigfaltigsten religiösen, wirt-
schaftlichen, juristischen Probleme zu studieren, steht auf Schritt und
Tritt die praktische Schwierigkeit entgegen, dass Themata, welche
mehr an der Peripherie seines Arbeitsgebietes liegen, wegen der weit-
schweifigen Fachlitteratur, wegen der Zersplitterung des Quellenmaterials,
wegen der zu ihrer Behandlung erforderten speziellen Vorkenntnisse
nur kursorisch gestreift werden können, weil eine eingehendere Er-
forschung dieser Fragen den Autor von den für ihn wichtigeren Prob-
lemen abzuziehen droht. Die Folge davon ist, dass selbst in sorg-
fältigen profanen Darstellungen eine Reihe bedeutender Vorgänge,
namentlich aus dem Gebiete der Dogmengeschichte oder der prak-
tischen Theologie, ungenügend gewürdigt werden und das Gesamtbild,
besonders der Hintergrund der geschilderten Handlung, unvollkommen
bleibt. Diesem Uebelstande kann nur durch eine zweckmässige
Arbeitsteilung zwischen der Geschichtsforschung und anderen Wissen-
schaften abgeholfen werden; Jünger der letzteren müssen durch über-
sichtliche Aktenpublikationen und durch sorgfältige klare Darstellungen
ihrer Forschungsergebnisse dem Historiker die Möglichkeit verschaffen,
auch auf den ihm entfernteren Gebieten die springenden Punkte
herauszufinden und ein eigenes Urteil zu gewinnen. In dieser Hin-
sicht hat Kehrbachs Unternehmen schon manches und m. E. noch
nicht hinreichend berücksichtigtes geleistet; ich erwähne ausser Hart-
felders bekannter Arbeit über Melanchthon als Präzeptor Germaniae
besonders das grosse Werk von Pachtler über die Statuten und das
Schulwesen der Jesuiten, die beiden Arbeiten über die Erziehung der
bairischen und pfälzischen Wittelsbacher, die Veröffentlichung der
braunschweigischen Schulordnungen von Koldewey etc. Die neue
Edition von Cohrs aber ist um so dankbarer zu begrüssen, weil sie
gerade in derjenigen Richtung liegt, nach welcher zu sich überhaupt
vorzugsweise das Interesse der Historiker zur Zeit bewegt.
Durch die ganze reformationsgeschichtliche Forschung, soweit sie
nicht rein politischen Dingen gewidmet wird, geht nämlich heute ein ge-
wisser demokratischer Zug. Neben den grossen Führern der damaligen
kirchlichen Bewegung auf katholischer wie evangelischer Seite be-
schäftigt man sich vielfach vorzugsweise mit denjenigen Männern,
welche im engeren Kreise, oft aber desto intensiver, wirkten, welche
der Reformation und Gegenreformation auf beschränkterem Gebiete
die Wege ebneten, fasst man zugleich die ganzen geistigen, religiösen,
sozialen Volkszustände des fünfzehnten und sechzehnten Jahrhunderts
schärfer ins Auge. Diese Betrachtungsweise, weit entfernt die Würdi-
gung der einzelnen massgebenden Persönlichkeiten zu beeinträchtigen,
538 Kritiken.
führt uns gerade in die Wirkungssphäre, die Bedingungen, die indivi-
duellen und örtlichen Unterschiede in viel höherem Masse ein.
In diesem Zusammenhange muss uns gerade die Kenntnis der
„religiösen Nahrung des Volkes“, wie der Herausgeber die Katechisma
nennt, besonders wertvoll sein. Hier sehen wir, wie theologische
Meinungen popularisiert und zum Teil umgearbeitet wurden, welt
erste Anregungen kirchlicher Natur die junge Generation empfing.
Man hat solchen Erörterungen gerade von seiten der praktischen
Theologie längst Beachtung geschenkt. Im 17. und 18. Jahrhundert
war das Studium dieser Dinge in Jena zu Hause, in den gleichen
Kreisen, aus welchen die ja wesentlich für praktische Zwecke ent-
standene Walchsche Lutherausgabe hervorgegangen ist, im neunzehnten
Jahrhundert hat namentlich der bekannte Erlanger Katechetiker von
Zezschwitz vom Standpunkte des praktischen Theologen aus zugleich
die Geschichte des Katechismus in erfolgreichster Weise berücksichtigt.
So war es natürlich, dass Kehrbach von vornherein ein corpus cate-
cheticum sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche
ins Auge fasste. Von letzterem erschien auch alsbald eine Spezial-
arbeit, die Edition der deutschen Katechismen der böhmischen Brüder
von Müller (monumenta Germaniae pädagogica Band 4) Die Bear-
beitung der evangelischen Katechismen wurde Kawerau anvertraut,
welcher durch diesen Auftrag zu der namentlich durch ihre Ein-
leitung bemerkenswerten Veröffentlichung „zwei älteste Katechismen
der lutherischen Reformation (in Niemeyers bekannter Sammlung von
Neudrucken aus dem 16. und 17. Jahrhundert) bewogen wurde. An
Kaweraus Stelle und teilweise mit dessen Kollektaneen ausgerüstet
übernahm Cohrs die Bearbeitung, deren erste Früchte (die evan-
gelischen Katechismusversuche aus den Jahren 1522—1528) jetzt
vorliegen; die Fortsetzung soll die Katechismusversuche des nächsten
Jahres, eine zusammenfassende Darstellung und ausführliche Register
enthalten. Diese Publikation beruht auf sorgfältigen und ausgedehnten
Bibliotheksstudien, womit freilich nicht gesagt ist, dass nicht hier
und dort noch Nachträge zum Vorschein kommen werden.
Es wäre ein Fehler, wollten wir uns durch die Grenzen, welche
sich der Herausgeber gezogen, zu einer Unterschätzung dieser Litte
ratur verführen lassen. Wohl hat Cohrs prinzipiell — ganz lies
sich der Grundsatz nicht durchführen, weil bei manchen Stücken der
pädagogische Zweck nicht feststellbar war, andere, auch ohne für die
Jugend bestimmt zu sein, epochemachend gewirkt haben und deshalb
aufgenommen wurden — nur diejenigen Schriften berücksichtigt
welche sicher oder wahrscheinlich im Jugendunterricht gebraucht
‚worden sind. Aber deshalb bildet die Publikation keineswegs nm
Kritiken. 539
eine für den Theologen oder Pädagogen interessante Sammlung reli-
giöser Lehr- und Lesebücher. Man muss sich vergegenwärtigen, dass
eine Reihe Hilfsmittel, welche uns heute zur Verbreitung von Kennt-
nissen bei Jung und Alt geläufig sind, damals fehlten, dass wir daher
in diesen Katechismusschriften den Niederschlag der reformatorischen
Bewegung auf das gewöhnliche Volk zum guten Teil erblicken. Wir
können beobachten, wie intensiv das ganze religiöse Denken und
Fühlen der Massen von Kindesbeinen an bearbeitet wurde. Zu einer
Zeit, wo der religiöse Unterricht besonders auf dem platten Lande
noch wenig vom sonstigen Elementarunterricht ausgesondert war,
bildeten diese Katechismen zugleich die Lesebücher. Sie enthalten
zu diesem Zwecke zu Beginn öfters das ABC, wie z. B. das Enchi-
ridion Melanchthons, und prägen der Jugend die zehn Gebote, den
Glauben, das Vaterunser zugleich mit den Anfangsgründen des Lesens
ein. Aber auch wo nicht in dieser Weise die Katechismen zugleich
für die Erlernung der Buchstaben bestimmt, sondern für Fortgeschrittenere
berechnet waren, ist die Tragweite derselben weit grösser gewesen als
diejenige heutiger Lehrbücher. Denn diejenigen, welche den Unter-
richt zu erteilen hatten, waren meist kenntnisarme, von ihren Vor-
lagen durchaus abhängige Leute und, wenn man von der Flugschriften-
litteratur absieht, werden die meisten Menschen in religiöser Beziehung
ausser durch Predigt, Religionsunterricht und den Katechismus wenig
Anregung erhalten haben und daher selten zu einem selbständigen
Urteil gelangt sein. Durch den Schulunterricht, durch die Katechismus-
predigten, durch die kirchlichen Unterweisungen, welche der Haus-
vater nach Anleitung der Katechismen in seiner Familie abhielt,
teilweise auch durch die Haustafeln, auf welchen die zehn Gebote
oder andere religiöse Vorschriften aufgezeichnet waren, sind damals
die evangelischen Gemeinden gegründet und zusammengehalten worden.
Wir können diese verschiedenen Wege zum gleichen Ziele einer festen
und bestimmten religiösen Ueberzeugung gerade an der Hand unserer
Publikation verfolgen. Der Katechismusunterricht schliesst sich vor
allem an die drei ersten Hauptstücke des lutherischen Katechismus
an, während die beiden anderen häufig etwas in den Hintergrund
treten; die zehn Gebote, der Glaube, das Vaterunser werden kommen-
tiert, bei den zwei letzteren die Erklärungen abweichend von Luthers
Katechismus meist nicht zu den einzelnen Artikeln und Bitten, sondern
zu den erläuterungsbedürftigen Worten und Sätzen gegeben; das Be-
streben der Verfasser ist, in diesen Erklärungen alle wichtigeren
religiösen Fragen zu berühren und ihren persönlichen Standpunkt
meist ohne direkte Polemik geltend zu machen. Kann der Autor
seinen Stoff nicht zwanglos in dieser Weise erschöpfen, so schliessen
540 Kritiken.
sich an die Hauptstücke weitere selbstgewählte Abschnitte von der
Ehe, von der Einrichtung des Lebens eines christlichen Kindes um
ähnliches an. Eine andere Lehrmethode, welche offenbar aus Kite
chismusprüfungen hervorgegangen oder auf diese zugeschnitten ist,
besteht darin, dass bestimmte Themata z. B. über den lebendigen
und toten Glauben oder über die Arten der Beichte in fingierten
Gesprächen, namentlich in Frage und Antwort, erörtert, und das
hierbei insbesondere aus der Bibel die geeigneten Belegstellen ber
gebracht werden. Endlich treffen wir auch einzelne Abschnitte aus
der Bibel mit und ohne Erläuterungen, ja sogar namentlich in
Melanchthons Schriften Ausführungen von Humanisten oder älteren
Kirchenlehrern an.
Es wird Aufgabe des vierten Bandes sein, zwischen diesen ver-
schiedenartigen Versuchen die gegenseitige Beeinflussung, den Zusammen-
hang, überhaupt die ganze Entwickelung der Katechese in dem %
bedeutungsvollen dritten Dezennium des sechzehnten Jahrhundert
festzustellen. Einiges hat Cohrs bereits in dieser Hinsicht schon ge-
than durch die Einleitungen, welche er jedem Stücke voranschickt.
Aber es liegt auf der Hand, dass diese Bemerkungen uns wohl Einzel-
heiten vergegenwärtigen können, dass sich aber zur Zeit noch kein
Gesamtbild gewinnen lässt. Es wird sich auch für uns empfehlen,
erst nach dem Erscheinen dieses vierten Bandes den Inhalt der Publi-
kation genauer zu würdigen. Nur so viel sei jetzt bemerkt, dass
wir ganz abgesehen von der sachlichen Bereicherung unseres Wissens
auch über die Wirksamkeit der einzelnen Reformatoren vielfach neu
unterrichtet werden. So erscheint besonders Agricola mit zwei aus
führlichen Katechismusversuchen, aus Capitos Schrift lernen wir die
Verhältnisse in Strassburg kennen, eine Anzahl Theologen, welche
uns bisher nur wenig bekannt waren, treten nunmehr deutlicher her-
vor. Der profane Historiker, namentlich auch der Kulturhistonker,
hat alle Ursache, dieser neuen Publikation volle Beachtung m
schenken.
Freiburg i. B. Gustav Wolf.
Johannes Mathesius, Ausgewählte Werke. Dritter Band: Luthers
Leben in Predigten. Herausgegeben, erläutert und eingeleitet von
Dr. Georg Loesche. Mit 2 Porträts. Prag 1898. XXI u. 5638. #.
Trotz der zahlreichen Ausgaben, in denen des Mathesius köst-
liche Lutherhistorie auch im letzten Jahrhundert auf den Markt
gekommen ist, ist sie wohl stets mehr gelobt als gelesen worden.
Schreibung und Sprache standen der gewünschten Verbreitung immer
wieder im Wege. Der Krause Buchstabenwald konnte von neuere
Kritiken. 541
Bearbeitern gelichtet werden, die Schwierigkeiten des Ausdrucks da-
gegen widerstrebten einer durchgreifenden Klärung und liessen auch
bei starken Kürzungen die Herstellung einer glatten Textgestaltung
kaum zu, vollends wo sie noch durch neue Missverständnisse der
Herausgeber vermehrt wurden, denen es durchweg an der unerläss-
lichen Kenntnis der Spracheigenheiten fehlte, wie sie nur durch aus-
gebreitete Quellenstudien in der Litteratur des 16. Jahrhunderts
erworben werden kann. Durch die verdienstvollen Bemühungen, die
Georg Loesche an das in seiner Art klassische Werk des Mathesius
gewendet hat, ist dieses dem Verständnis weitester Kreise nunmehr
wirklich erschlossen, sein ansehnlicher Reichtum an wichtigen kultur-
und sprachgeschichtlichen Beziehungen liegt hier bequem ausgebreitet
und harrt der zahlreichen ausbeutenden Hände, an denen es dieser
Schatzkammer bald nicht fehlen wird. — Nach einer trefflich charak-
terisierenden Einleitung giebt Loesche buchstabengetreu den Text der
Originalausgabe von 1566 mit Weglassung der bedeutungslosen
Inhaltsweiser am Rande, richtiger Teilung der 12. Predigt in zwei
(sodass im ganzen 17 herauskommen) und Berichtigung der wenigen
Druckfehler. Im letztgenannten Punkt ist bei Texten des 16. Jahr-
hunderts besondere Vorsicht geboten: die nicht seltene Sprechform
„ewecket‘‘ für „erwecket‘‘ 386,6 durfte mit demselben Rechte belassen
werden wie etwa „wegenomen“ 188,28; „zueygung“ für „zuneygung“
ist möglich und durch das doppelte Vorkommen 428,16. 20 gut
geschützt; „herzen“ 305,11 lässt sich verteidigen (Deutsches WB
IV, 2, 1223); anderseits ist 74,19 fälschlich „Wartsal“ stehen geblieben,
178,22 steht im Text „ver-“, in den Anmerkungen ,,vor-“, 210,17
dort „Antiphen“, hier „Antiphon“; weitere Druckfehler finden sich
auf S. XI und S. 449 unten.
Noch kein Denkmal des 16. Jahrhunderts hat eine so liebevoll
bis in kleinste Einzelheiten hineinreichende Erklärung erfahren, wie
dieses. Loesche sucht allen Möglichkeiten der Erläuterung mit
gleicher Sorgfalt gerecht zu werden. Selten wird man einen Nach-
weis vermissen, wie z. B. 204, 15—18 (vgl. 134,27—30). 244, 30.
260,14. 351,6ff. 384,23. 427,23. Besonders der sprachlichen Seite
der Erklärung ist viel Fleiss und Umsicht zugewendet, auch den
zahlreichen bergmännischen Spracheigentümlichkeiten dankenswerte
Aufmerksamkeit geschenkt. Zu Nachträgen, denen die Arbeit eines
Einzelnen natürlich immer Raum lässt, ist hier nicht der Ort, aber
einige Einwendungen möchten erlaubt sein. Zur Entlastung der fort-
laufenden Texterklärung ist S. 444—451 ein Glossar der häufiger
auftretenden Ausdrücke vorangeschickt, jedoch einerseits findet sich in
den Anmerkungen entbehrliche Wiederholungen aus diesem Glossar (z.B.
542 Kritiken.
zu 43,20 „abschneiden“; 302, 32. 346, 32 „ansetzen“; 261,19. 422,1
„ruren“), andrerseits fehlen im Glossar Erklärungen, die in den ir
merkungen mehr als einmal gegeben werden, wie „rerbitten“ 21.1.
130, 28, „scheucht“ 199,5. 265, 31, „segnen“ 63, 10. 353, 4, „widmen“
197,6. 373,18. 385,26, „schelmicht“ 150,4. 388,2, „meydtmachr
114,30. 268,12, „anfacht“ 34,14. 413, 24, „kotze“ 269, 28. 332,13
u.s. w. „sind“ (= seit) wird mindestens fünfmal erklärt. Solte
Ungleichmässigkeiten wären vermieden worden und der Wert dx
Buches würde noch erheblich gewonnen haben, wenn diese Zweiteilut
der sprachlichen Erklärungen unterblieben und alle zu einem einheit-
lichen alphabetischen Wortschatz vereinigt wären, in dem auch sämt-
liche Textstellen, an denen das einzelne Wort in seinen besonderen
Bedeutungsfürbungen erscheint, hätten namhaft gemacht werden könne!
Die Anmerkungen hätten dann lediglich der Sacherklärung gedet"
auch hierbei durften übrigens Wiederholungen wie zu 9,14 und
301,15, zu 166,5 und 408,22 durch einfache Verweisungen ersetzt
werden.
Die Erklärungen rechnen mit Lesern ohne jede grammatische
Vorbildung. Solche aber werden das Buch schwerlich zur Hard
nehmen. Deshalb ist z. B. eine Erläuterung wie die des transitiven
„schleichen“ 247,2 u. 8. durch ,schwärzen“ weniger erhellend als ire
führend, und Wendungen wie „ein Blechlein, ein Klemperlein anhängen
267,27£., „ausstreichen“ 301,28 (vgl. 380, 29. 381,29), „Loden ein
tragen“ 198,9. 326,24, „gebranntes Leid“ 96,30, „mir schiesst ù
Blatt“ 272,32, „böse Karten auswerfen“ 287,21 u.a wär“ vil
leichter verständlich zu machen durch einen Hinweis auf das ™
sprüngliche Anschauungsbild, aus dem sie entstanden sind, als dei
eine abstrakte Umschreibung ihres Sinnes, die immer einen Gr
lichen Eindruck macht und nicht wirklich belehrt. Andere Erkliruf“
sind auch inhaltlich verfehlt, z. B. „reyss“ 43,21 ist nicht Präsens,
sondern Präteritum; „sich enthalten“ 368,25 nicht == sich aufhalten
sondern = sich aufgehalten haben; „verquellen“ 89,11 gehöt oi
zu „quellen“, sondern zu „quälen“ und bedeutet „zusammentrit"
gewaltsam schliessen“; „betrönt, vertrönt“ 120,26. 240,11. 336,2
heisst nicht „erschrocken“, sondern „betrogen“ (vgl. géie Lä
4,615); „litze“ 255,11 ist nicht Adjektiv, sondern Substaïti E
Lexer I, 1945 (D. Wb. 6,1072;; „putzen“ 140,1 ist nicht Jr.
sondern „Larve, Popanz“; „geilen“ 281,7. 401,24 nicht 7 .
gilen (betteln), sondern == mhd. geilen (ausgelassen sein)
sechstern S“ 262,2 heisst nicht etwa „im sechsten [!] Seen
sondern „in dem Sextern, der mit S bezeichnet ist“; 147,14- 330.1
ist „verhuben“ bez. „aufflegten“ durch „vorwarfen“ wieder"
H
"
Kritiken. 543
Bisweilen sucht man auch vergeblich nach einer sprachlichen Er-
klärung, z. B. bei „gedempt“ 110,11 (vgl. 133,9. 158,2); „ab-
merckeln‘“ 239, 10; „auffseylen“ 253, 19; „störer“ 268, 20; „schmeuchen“
308, 29. 32; „eckerlein‘“ 357, 22; „mauset“ 378, 11; „deumeler“ 402, 15
(vgl. 47,11); „verwent“ 110,29. 145,5 (vgl. 411,32) u.s. w. Aber
dergleichen Ausstellungen sollen und können das Verdienst der müh-
samen und aufschlussreichen Arbeit, der ein Personen- und ein Orts-
register beigefügt sind, nicht schmälern. Für reformationsgeschichtliche
und germanistische Seminarübungen wird dies wertvolle Buch eine
willkommene Unterlage bieten.
Kiel. Arnold E. Berger.
K. Rembert, Die „Wiedertäufer“ im Herzogtum Jülich.
Studien zur Geschichte der Reformation, besonders am Nieder-
rhein. Berlin, H. Heyfelder 1899. XI, 637 SS.
Bei Vielen mag der gewaltige Umfang des vorliegenden Buches
die frohe Hoffnung erweckt haben, über die Geschichte der Reformation
am Niederrhein wesentlich Neues erfahren zu können. Trotz allem
Fleiss ist es indessen, wie man gestehen muss, dem Verfasser nicht
gelungen, jene Hoffnung in vollem Umfang in Erfüllung gehen
zu lassen. Denn in der Hauptsache erweist sich das Werk als eine
breite Ausführung der bereits durch Bouterwek, Cornelius, Habets,
Krafft u. A. bekannt gewordenen Thatsachen. Das Neue, was es da-
neben zu bieten vermag, wird mehr den Theologen als den Historiker
zu interessieren vermögen.
In gewisser Weise verhängnisvoll für das Buch ist der grosse
Einfluss geworden, den R. den überaus anfechtbaren Anschauungen
L. Kellers eingeräumt hat. Wer diese nicht zu teilen vermag, wird
besonders mit den ersten Partien der R.’schen Darstellung nicht ein-
verstanden sein können und sich dadurch vielleicht zu einem nicht
gerechtfertigten Verdikt! über das ganze Buch verleiten lassen. Es
ist zu bezweifeln, dass jene Kellerschen Hypothesen von den „ur-
evangelischen“ Gemeinden durch R.’s Darstellung wesentliche Stützen
erhalten haben. Im Gegenteil möchte ich glauben, dass sie gerade
hier für viele noch verdächtiger geworden sind, da sie eben trotz
dieser emsigen Durchforschung eines engeren Gebiets noch nichts von
ihrem hypothetischen Charakter eingebüsst haben.
Jene „älteren Evangelischen“, über die nach Ris eigenem Ge-
ständnis „nichts vorhanden“ ist, führen in der Phantasie des Autors
I Wie es thatsächlich z. B. von Tumbült in der Historischen Zeit-
schrift (85, 2. Heft S. 313—318) geschehen ist.
544 Kritiken.
ein vergnügliches Scheinleben. Der Umstand, dass der Deutschorden
ritter Graf Wilhelm von Isenburg mit evangelischen Anschanunzt
hervortritt, ist für den Verfasser Beweis genug „für die Thatssch
dass die Deutschordensritter sich, wo sie sich der Reformation ar
schlossen, durchweg als Anhänger altevangelischer, in der dentsha
Mystik wurzelnder Anschauungen bewiesen“ (S. 137). Ebenso m
verständlich und unbewiesen erscheint mir R.’s Behauptung zu sp
dass dieser gräfliche Schriftsteller von Gerhard Westerburg angeri
sein soll und nicht vielmehr von Luther, den er persönlich kennet
gelernt und dessen Rechtfertigungslehre er sich völlig angeeignet hatte
(S. 42 f.)
Ueberhaupt macht sich bei R. unausgesprochen aber unverkennbar
das Bestreben geltend, die Wirkung Luthers herabzudrücken und a
ihre Stelle den Einfluss der urevangelischen Anschauungen zu setzen,
auf die er wie auf eine fixe Idee immer wieder zurückkommt Zwar
erklärt er selbst (S. 16), dass „sich mit Sicherheit, mit bestimmter Dr
wissheit nichts über das Aufkommen, die Verbreitung der „Christliches
Brüder“, der „Bundesgenossen“* im Anfange feststellen“ lasse, „bevor
nicht neue Berichte aus jenen Tagen ans Licht gefördert sind.“ Das
hindert ihn aber nicht, in jedem „Lutherianen“ einen Wiedertäufer
zu erblicken. Wenn die Obrigkeit von 1530 nur von „Lutheriane‘
wusste, wie R. selbst sich ausdrückt, so würde das doch immerhin
beweisen, dass ein Einfluss Luthers auf den Niederrhein nicht weg
zuleugnen ist. Auch die Thatsache, dass zuweilen Waldenser und
Calvinisten als „Lutheranen“ bezeichnet worden sind (8. 175), km
daran nichts ändern. Freilich fehlt ja, was von R. übrigens pm
genau untersucht worden ist, in Luthers Briefwechsel eine eng?
ziehung zu niederrheinischen Persönlichkeiten, ein Eingehen auf nieder
rheinische Verhältnisse. Indessen weiss man doch zur Grenügt
in den Niederlanden, wie z. B. in Antwerpen, die Reformation Luther
festen Boden gewann durch die dortigen Augustiner. Wie st
wiederum der Einfluss der Niederlande auf das veier
Gebiet in religiöser Beziehung war, ist ebenfalls hinreichend bekannt
Aber diese Dinge streift der Verfasser kaum, obwohl gë dor |
einer Betrachtung der Reformation am Niederrhein nicht feble? dürfen
Jene tiefgreifende reformatorische Bewegung in Antwerpe”: u
hauptsächlich an den Namen Probsts anknüpft, wird vo? R Sé
flüchtig (S. 302) erwähnt; dadurch muss aber die im Jahre 1°
dort ausbrechende Sektirerei und besonders Luthers brief lich Ip
greifen, worüber R. ausführlich (S. 165f.) berichtet, gem 7.
ständlich bleiben. Hier wie anderwärts wird das Sekiepg `
erst haben entwickeln können, nachdem die Geister schon dem Pr
Kritiken. 545
pismus entfremdet worden waren. Auch R. scheint diese Art der
Entwicklung für natürlich zu halten (S. 51). Aber seine Vorliebe
für die Keller’sche Hypothese lässt ihn nicht bei diesen Anschauungen
verweilen, und so sagt er (S. 165) mit Bezug auf die Antwerpener:
„Wir haben auch ber die Glieder einer alten mittelalterlichen Ge-
meinde vor uns, die ins täuferische Lager allmählich überging.“ Und
an anderer Stelle (S. 17): „Wer möchte ausserdem entscheiden wollen,
wie weit neue Ideen damals in Antwerpen schon Platz gegriffen
hatten. Schon etwa 1520 hat der spätere Täuferapostel Dionysius
Vinne dort gewirkt und ist verfolgt worden.“ Nun war aber Vinne
damals, als er in Antwerpen predigte, ein begeisterter „Anhänger der
Luther’schen Lehre‘ (wie R. selbst S. 302 sich ausdrückt). Warum
wird also durch jenen Zusatz „der spätere Täuferapostel“ beim Leser
der Anschein erweckt, als habe Vinnes Predigt schon vor 1525 im
täuferischen Sinne gewirkt?
Wenn jene Kellersche Hypothese den Verfasser fortwährend be-
schäftigt, so ist er doch nicht darauf ausgegangen, sie zu beweisen,
da er eben ganz von ihrer Richtigkeit überzeugt ist. Es kam ihm
vielmehr darauf an, zu zeigen, dass die „Wiedertäufer“ gerade in
Jülich „in grosser Stärke und mit folgenschweren Ideen hervor-
getreten sind.“ Dieser Nachweis darf wohl im ganzen als gelungen
bezeichnet werden. Ob aber damit auch bewiesen ist, dass die Ge-
schichte der Wiedertäufer im Jülichschen Territorium zugleich eine
Geschichte der Reformation in diesen Gegenden bedeute, ist sehr zu
bezweifeln.
Die wesentlichste Quelle für R.s Untersuchung bieten die Pro-
tokolle der im Jahre 1533 durch Herzog Johann von Jülich-Cleve
veranstalteten Kirchenvisitationen, die für das Jülichsche Gebiet im
vollen Umfang erhalten sind. Bekanntlich sind diese Protokolle in-
soweit von Cornelius bereits publiciert worden, als sie Nachrichten
über Sektenwesen, Wiedertäufer u. dergl. enthalten. Somit konnte
der Verfasser daraus kaum etwas Neues bieten, abgesehen von einigen
theologischen Traktaten, die er in ausführlicher Weise verwertet hat.
R. hat, wie es scheint, nichts Auffallendes an der Thatsache gefunden,
dass der Herzog, obwohl äusserlich altgläubig, eine solche Visitation
anordnete. Und doch liegt gerade hierin ausserordentlich viel. Zum
mindesten beweist sie doch, abgesehen von der ganzen kirchen-
politischen Stellung des Herzogs, der R. nur eine flüchtige Andeutung
widmet (S. 6), das grosse Interesse des Landesherrn und seiner Räte
an den kirchlichen Verhältnissen. Sie beweist auch neben vielem
andern, dass R.’s Anschauungen von dem Wirken der jülich-clevischen
Centralverwaltung unzutreffende sind. Ueberhaupt ist R.'s ganze Auf-
540 Kritiken.
fassung hinsichtlich der allgemeinen Verhältnisse durch Unklart
und Phrasenhaftigkeit bestimmt. Wie viel falsche Vorstellungen er
weckt ein Satz, wie dieser: „Am Niederrhein war... eine beispiel
Zerklüftung weltlicher und geistlicher Herrschaften; keine Hp
Faust, die Ordnung hielt, wohl eine Menge grosser und kleine
Tyrannen: Herzöge, Grafen, Bischöfe, Aebte, Domkapitel, Magistrat”
u s w. (5. 15. Wie wenig bezeichnend ist es gerade für die Be
wohner des Niederrheins, von ihrem „gemütvollen Charakter n
sprechen (S. 101 Und bildete wirklich im 16. Jahrhundert Ar
Mystik neben dem Humanismus das beherrschende Element? Teber-
all zeigt sich geringe Vertrautheit mit den Verhältnissen. wie St
eigentlich waren. So wird z. B. Jülich-Cleve als eine schon lang
bestehende Einheit aufgefasst und bei Besprechung von Zustänte
in den Jahren 1523 und 1524 wird von einer Verwandtschaft der
Fürstenhäuser Cleve und Sachsen gesprochen, die doch erst 1521 m
stande kam (S. 371. Es ist schon von anderer Seite gerügt worin
dass R. die Waldshuter Bruderschaft misverstanden habe. Achalıl*
ist ihm auch hinsichtlich der niederrheinischen Bruderschaften past
Die Visitationen im Jülichschen hatten die Aufgabe, über die verschieden
artigen Aeusserungen des kirchlichen Lebens innerhalb der einzelnen
Gemeinden sich zu erkundigen, so also auch über kirchliche Bruder-
schaften, die bekanntlich im sozialen Leben jener Zeit eine bedeutend
Rolle spielen, sowie über die vielfach mit den Bruderschaften ver
bundenen Armenspenden. R. fasst nun aber z. B. die Ae"?
über eine Bruderschaft ın Hückelhofen so auf, als ob von einer täufe
rischen Gemeinschaft die Rede sei! (8. 73.) Das verrät einen bedenk-
lichen Mangel an Kenntnis der allergewöhnlichsten Lebensäusserune“
jener Zeit. Geradezu köstlich ist die auf der folgenden Seite sid
findende irrige Auslegung des Ausdrucks „senden“ (den Synodus e
halten). In dem Protokoll über Süstern heisst es „man Ge
dar zu seenden; aver das ist in 3 jaren nit beschhep SÉ" e
plaegen zu seenden in den budel!“ Daraus schliesst Eh ss di
dortigen Täufer schon vor 1533 brüderliche Unterstützung empfang
haben! Zu diesen und ähnlichen Unbegreiflichkeiten ist der 2
ohne Zweifel nur durch sein übertriebenes Fahnden auf Se
Ideen gebracht worden, das ihm das ruhige objektive und histon“
Anschauen der Dinge genommen hat. SE
Einen grossen Raum nehmen die Erörterungen über die dogmatis
nn
n worden
nun i . S = €
1 Soll heissen: die vom Sendgericht auferlegten Strafe hai, Kir
Geldbussen umgewandelt. (Vgl. Hinschius, System des kat
rechts V, S. 445.)
Kritiken. 547
Aeusserungen derjenigen Prädikanten ein, deren Wirksamkeit im
Jülichschen nachweisbar ist. Ohne Zweifel ist dieser Versuch, den inneren
Zusammenhang der am Niederrhein wirkenden Prediger mit Ober-
deutschen u. a. nachzuweisen, mit Dank zu begrüssen. Inwieweit aber
diese sehr ins einzelne gehenden, mit zahllosen ausführlichen und mit-
unter wörtlichen Auszügen aus den Traktaten jener Männer versehenen
Untersuchungen etwas wesentlich Neues bieten, muss den theologischen
Beurteilern überlassen bleiben. Hier mag nur auf einzelnes hin-
gewiesen werden, was zu der weitschichtigen Untersuchung über Joh.
Campanus, den Antitrinitarier, als Berichtigung anzuführen wäre.
R. ist in dem Bestreben, diesen Campanus von seinen Namensvettern
zu unterscheiden, nicht immer glücklich gewesen. So hat Enders
(Lutherbriefe Nr. 1614) unzweifelhaft richtig darauf aufmerksam ge-
macht, dass der Campanus, von dem Agrippa redet, nicht der Anti-
trinitarier ist; R. kennt augenscheinlich, wie sich aus dieser und aus
anderen Stellen ergiebt, die Enderssche Arbeit garnicht, die ihm
manchen wertvollen Hinweis gegeben und ihm z. B. auch ein rich-
tiges Urteil über die böhmischen Brüder u. a. verschafft haben würde.
Der Campanus, der nach Bis Ansicht (S. 164f.) schon einige Jahre
vor 1520 aus Köln vertrieben worden sein soll, kann unmöglich mit
dem Antitrinitarier identisch sein, der ja erst c. 1500 geboren
ist. Auch widerspricht dem His eigene Ausführung (S. 178).
Dass das Edikt gegen Campanus vom 1. November 1532 in ur-
sächlichem Zusammenhang mit Melanthons Brief vom Juli 1531
stehen sollte, ist doch sehr unwahrscheinlich (S. 210). Nach 8. 215
soll C. 1532 noch in Strassburg gewesen sein, während ihn doch 1531
der Brief Francks, der als eine Folge des Strassburger Aufenthalts
hingestellt wird, bereits in Jülich antraf. Uebrigens beweist gerade
dieser Brief Francks, dass C., wenn er überhaupt in Strassburg war,
nur ganz kurz dagewesen sein kann und keinesfalls mit jenem Dänen
identisch ist, den Bucer 1532 erwähnt. Ich möchte glauben, dass
Hofmann damit gemeint ist, dessen Buch 1530 in Strassburg erschien
(S. 247). Der Francksche Brief, den R. wörtlich mitteilt, zeigt
übrigens gerade am besten, dass die spiritualistische Auffassung neu
war, und bildet somit wieder ein Zeugnis gegen die Hypothese von
dem Fortwirken der urevangelischen Anschauungen (S. 229). Das
Eingehen auf Campensis in Soest (S. 287—294) hätte R. sich er-
Sparen können, da C. nichts mit den Jülichschen Wiedertäufern zu thun
hat. Dagegen wäre es dankenswert gewesen, wenn R. die Ueberein-
stimmung der Jülicher Traktate v. J. 1533 mit den Aeusserungen
des Campanus aufgezeigt hätte.
Fehler und Irrtümer im Einzelnen werden natürlich bei einem
548 Kritiken.
jeden Werke, besonders bei einem so umfangreichen und in gewisser
Weise auch vielseitigen Buche immer nachzuweisen sein. Geben wir
also vom Einzelnen auf das Ganze zurück, um nicht in den Verdacht
pedantischer Nörgelei zu verfallen. Leider kann über die Anlage
des Ganzen nicht eben allzu viel Günstiges gesagt werden; sie erweist
sich als unbeholfen und ungeschickt und würde ohne Inhaltsübersicht
und Register ein wahres Labyrinth darbieten. Sie entbehrt, um e
mit einem Worte zu sagen, vollkommen der Ausfeilung. Das zeigt
sich im Grossen wie im Kleinen. In unsäglicher Breite fliesst der
Strom der Darstellung, bald hier, bald dort einen See bildend und
stagnirend. Jeder Notizzettel wird aufgerafft und irgendwo als Ar
merkung eingeklebt; ganze Aufsätze werden in den Text eingeschoben
und wirken hier als Abschweifungen verwirrend. Nirgends strae
Durcharbeitung, heilsames Beschneiden. Der Neigung zu Exkursen
und zu unfruchtbaren Raisonnements wird überall nachgegeben.
Häufig verfällt der Verfasser in einen geradezu pastoralen Ton, der
dem Geschichtsschreiber übel ansteht. Wiederholungen und Flüchtg-
keiten, auch Druckfehler finden sich sehr häufig. Die Redaktion de
ganzen Materials ist als durchaus unvollkommen zu bezeichnen.
Nur einige wenige Beispiele mögen zum Beweise dieser mangel-
haften Ausfeilung genügen. S. 19 heisst es: „Mit Rücksicht darauf
klagt der Fürst, welcher mit Clarenbachs Entfernung alles gewonnen
glaubte, streng katholisch: der Unglaube erhebt sich aufs neue“ u. s. w.
und auf S. 48: „Als der streng katholische Fürstenberg in Wesel,
der nach Clarenbachs Vertreibung gewonnenes Spiel zu haben glaubte,
kurz darauf sich zu dem Ausruf veranlasst sah, dass der Unglaube
sich von neuem erhebe“ u. s. w. Orts- und Eigennamen werden
fehlerhaft behandelt: Hauxeler für Hanxler, Mordersheim für Müdders-
heim, Brunvyler für Brauweiler, Marseline für Carselis u. s. f. Ur
teile werden in Anführungszeichen abgedruckt ohne Angabe, von
wem sie stammen (z. B. S. 51 über die herzogliche Kirchenordnung!.
Sehr ungeschickt sind die häufigen Verweise „s. unten“ ohne Angabe
der Seitenzahl.
Vielfach werden spätere Verhältnisse auf frühere übertragen,
während ein sicherer chronologischer Faden grade bei der Betrachtung
einer Zeit, da alles sich so rasch entwickelte und veränderte, be-
sonders notwendig wäre. Dass auch manches Werk unbeachtet ge-
blieben ist, deuteten wir oben schon an. Ich nenne hier noch: Kubl,
Geschichte des Jülicher Gymnasiums bezw. der Stadt Jülich; Hast,
Geschichte der Wiedertäufer; Gebhardt, Gravamina; Ney, Geschichte
des Speierer Reichstags von 1529; Deutsche Reichstagsakten, jüngere
Serie; Ley, Kölnische Kirchengeschichte.
Kritiken. 549
Im Interesse des Buches wäre es daher gewesen, wenn der
Verfasser mit der Veröffentlichung gezögert hätte, umso mehr als sein
Versuch, diesen Abschnitt aus der Geschichte der Reformation am
Niederrhein systematisch und ausführlich darzustellen, nur mit Dank zu
begrüssen ist. Wenn man überschaut, was der Verfasser geboten hat,
und darüber hinwegzusehen vermag, wie er es geboten hat, so wird
man sich des wertvollen Materials freuen können, das der Verfasser
mit grossem Fleiss und anerkennenswerter Hingabe an sein Thema
zu Tage gefördert hat.
Düsseldorf. Otto R. Redlich.
M. Doeberl, Bayern und Frankreich; vornehmlich unter
Kurfürst Ferdinand Maria. Haushalter, München 1901.
VI u. 6058.
Den Mittelpunkt der umfassenden Arbeit Doeberls bildet das
Zustandekommen der Verträge, die Ferdinand Maria im Jahre 1670
mit Frankreich geschlossen hat. Wir kannten zwar die Verträge und
waren auch über die Motive nicht im unklaren, die den Kurfürsten
von Bayern zum Abschlusse derselben veranlasst haben, allein erst
die Untersuchungen Doeberls gestatten uns genau zu verfolgen, wie
es gekommen ist, dass Ferdinand Maria, der bei seinem Regierungs-
antritte als Anhänger Oesterreichs galt und es in gewissem Sinne
auch war, im Laufe seiner Regierung der Bundesgenosse Frankreichs
wurde. Der Grund für den Umschwung in der bayerischen Politik
Hegt — und darin sieht der Ref. das wesentlichste Resultat der
neuen Publikation — in der Thatsache, dass Ferdinand Maria all-
mählich erkannte, dass er von Frankreich mehr Förderung seiner
besonderen Interessen zu erwarten habe als vom Kaiser. Mit anderen
Worten: Doeberl hat für Bayern den Beweis erbracht, den Ref. für
Oesterreich, Erdmannsdörffer und Prutz für Brandenburg, Auerbach für
Sachsen bereits erbracht haben, dass es lediglich Sonder- und nicht
deutsch-nationale Interessen waren, welche die Haltung des Kurfürsten
in den Fragen der grossen Politik bestimmt haben. Solange Ferdinand
Maria hoffte, dass Leopold I, der in den meisten Fragen, die des
Kurfürsten Sonderinteressen betrafen, das entscheidende Wort zu
sprechen hatte, sich zu Gunsten seines Verwandten und Freundes
äussern werde, hielt er an der Seite des Kaisers aus; je weniger aber
die Erklärungen des Wiener Hofes seinen Wünschen entsprachen, je
grösser seine Enttäuschung war, desto kühler gestaltete sich sein
Verhältnis zu Leopold, bis er, angezogen durch die Lockrufe der
Franzosen und dann gewonnen durch ihre weitgehenden Anerbietungen,
Kaiser und Reich verriet. Der Wahlspruch seines intimsten Ratgebers
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 38
550 Kritiken.
in den Jahren der Abkehr vom Kaiser, Kaspars Schmid, propria
charitas incipit ab ego, war auch der Seine. Indem nun Doeberl
den Nachweis dafür erbringt, dass Ferdinand Maria von Anfang an
sein territoriales, bayerisches Interesse in den Vordergrund rückte
und zur Richtschnur seiner Politik machte, gewinnt er auch einen
neuen Standpunkt für die Beurteilung dieses Fürsten. Doeberl weist
nach, dass derselbe in politischen Dingen doch nicht so unselbständig
war, als man bisher angenommen hat, und dass der Wechsel in der
Leitung der auswärtigen Politik, der dem Abschlusse des bayerisch-
französischen Bündnisses voranging, mehr eine Folge als die Ursache
der veränderten Anschauungen Ferdinand Maria’s gewesen ist. Die
eingehenden Charakteristiken, die Doeberl von all den Persönlichkeiten
entwirft, die im Laufe der Jahre 1657—1670 massgebenden Einfluss
auf den Kurfürsten geübt haben, gehören zu den wertvollsten Teilen
seiner Arbeit. Insbesondere ist es die Thätigkeit Kaspar’s v. Schmid,
die durch die Forschungen Doeberls aufgedeckt wird. Man erkennt
jetzt deutlich, dass dieser Staatsmann es gewesen ist, der mit fester
Hand eingriff und als Realpolitiker ein wirksames Gegengewicht
gegen die mehr phantastische Richtung der Kurfürstin Adeleide und
des bayerischen Gesandten Mayr bildete.
Dass die französische Diplomatie jener Zeit der kaiserlichen an
Geist und Energie weit überlegen war, wird durch die Erörterungen
Doeberls neuerdings erhärtet. Ref. möchte auch nicht die vielen
Ungeschicklichkeiten, die sich des Kaisers Minister und Gesandten zu
Schulden kommen liessen, rechtfertigen. Nur das eine möchte er
auch Doeberl gegenüber betonen: wer der Politik Leopold I. gerecht
werden will, darf nie vergessen, dass dieser Herrscher nicht in der
Lage war, die Forderungen, die man an ihn stellte, zu erfüllen.
Doeberl meint einmal, der Kurfürst sei mit Recht darüber entrüstet
gewesen, dass Leopold ihm eine kleinere Summe — 200000 Gulden —
zu geben weigerte. Allein er vergisst, dass zu gleicher Zeit fast alle
Fürsten des Reiches und viele auswärtige Mächte die gleichen
Forderungen stellten, während Leopold von seinen Ständen nur mit
Mühe und Not die für seine eigenen dringendsten Bedürfnisse uner-
lässlichen Geldsummen, von den Mächten, an die er sich seinerseits
um Unterstützung wendete, aber wenig oder nichts erhielt. Es ist
doch bezeichnend, dass die Fürsten, die ihrerseits von Opfern im
Interesse der deutschen Sache nichts wissen wollten, gerade vom
Reichsoberhaupte die volle selbstlose Hingabe an die nationale Sache
forderten. Von einer solchen war aber am Wiener Hofe ebensowenig
die Rede, wie an den Höfen der grösseren und kleineren Fürsten;
daher musste auch für den Kaiser immer wieder die Rücksicht auf
Kritiken. 551
das eigene Interesse entscheiden, ob ein Opfer gebracht werden solle
oder nicht. Wer von diesem Standpunkte aus die Politik Leopold I.
zu würdigen unternähme, würde gewiss zu anderen Resultaten gelangen
als diejenigen, die immer wieder die Thaten dieses Fürsten an seinen
Pflichten als deutsches Reichsoberhaupt messen.
In einem Schlusskapitel hat Doeberl eine Uebersicht der bayeri-
schen Geschichte von 1670—1745 gegeben; es wäre zu wünschen,
dass er seinen Plan, auch diese Periode eingehend aus den Quellen
zu schildern, durchführte. A. Pribram.
An?
552
Nachrichten und Notizen I.
O. Wanka Edler v. Rodlow. Die Brennerstrasse im Altertum und
Mittelalter. (Prager Studien aus dem Gebiete der Geschichtswissenschaft,
hg. von A. Bachmann, Heft 7). Prag, Rohlicek und Sievers, 1900. si
178 S. k. 2,50.
Mit dem Brenner verknüpfen sich aufs engste Erinnerungen an die
Römerzüge der deutschen Kaiser. Der Verfasser vorliegender Spezialarteit
über diese wichtigste der mittelalterlichen Alpenstrassen nimmt: selbst an.
dass bei mehr als der Hülfte aller Heerfahrten nach dem Süden der Weg
über Innsbruck, Brixen eingeschlagen worden sei; aber er begnügt sich
mit einer recht summarischen Aufzählung der Züge, für welche die Quellen
mit mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit die Benutzung des Brenner-
passes erschliessen lassen. Nur eine der in Betracht kommenden Fragen,
die betreffs der Oertlichkeit des Kampfes, den Friedrich I. bei seiner
Rückkehr aus Italien im Jahre 1155 an den Veroneser Klausen zu bestehen
hatte, ist ausführlicher behaudelt; wie mir scheint mit wenig Glück. An
der vom Verfasser vertretenen Meinung, der Kaiser habe den südlichen
Eingang des Engpasses, bei Volargne, gesperrt gefunden, bleibt es un-
verständlich, weswegen die Umgehung der feindlichen Stellung so schwieng
war, und es wird übersehen, dass Helmold 1, 81 ausdrücklich von einer
allseitigen Einschliessung des Heeres zwischen Fluss und Gebirge spricht.
Die neuerdings vertretene Annahme, die Stellung des Alberich sei an der
nördlichen Thalenge, bei Ceraino, zu suchen, kann nicht als widerlegt
gelten.
Die Römerzüge bilden immerhin nur eine, schon anderweitig eingehender
behandelte Episode in der Geschichte des Verkehrs auf dem Brenner und
seinen Zufahrtsstrassen, welche der Verfasser von der prähistorischen Epoche,
durch die Römerzeit, das frühere und spätere Mittelalter bis zum Anfang
des 16. Jahrhunderts verfolgen will. Er zeigt, wie ein längst begangener
Saumpfad unter den Römern für Handelszwecke viel benutzt, aber erst
nach dem Markomannenkriege zu einer Heerstrasse ausgebaut wurde, deren
feste Fundamente die Stürme der Völkerwanderung überdauerten. Die
germanische Besiedelung ist spät ins Brennergebiet eingedrungen. Der
Strasse folgend, rückten die Bayern nach Süden vor, doch dauerte es lange,
bis die romanischen Breonen, denen der Pass seinen Namen verdankt,
von ihnen aufgesogen wurden. Am reichlichsten fliessen die Quellen be-
greiflicherweise für die jüngeren Zeiten. Zu Anfang des 14. Jahrhunderts
Nachrichten und Notizen I. 553
erfuhr die Strasse eine erhebliche Verbesserung durch Anlage des ,,Kunter-
wegs“ zwischen Klausen und Bozen, der, dem Lauf des Eisacks entlang
führend, eine Uebersteigung des Rittenplateaus ersparte. Den Höhepunkt
erreichte der Verkehr auf dem Brenner im 15. Jahrhundert, als der Handel
zwischen Venedig und Süddeutschland am lebhaftesten war. Vom Leben
und Treiben an der stark frequentierten Strasse sucht der Verfasser ein
anschauliches Bild zu entwerfen durch Zusammenstellung der interessanten
Einzelheiten, die sich aus Reiseberichten und Rechnungen, Urkunden und
Zollrodeln ergeben. Die territorialen Besitzverhältnisse, Zoll- und Geleits-
rechte sind berücksichtigt, ebenso wie Gasthauswesen, Postbeförderung
und anderes.
Im ganzen lässt sich wohl sagen, dass der Verfasser die Aufgabe
gelöst hat, die er sich stellte. Indem er, seiner Absicht gemäss, den
Gegenstand nur in allgemeinen Umrissen darstellt, wird freilich die Be-
handlung mancher Einzelfragen kurz und nicht völlig überzeugend; aber
das weit zerstreute Material ist fleissig gesammelt und nicht ohne Geschick
verarbeitet.
Zürich. G. Caro.
Richard Stieve, Kaiserlicher Landgerichtsrat a. D., Rechtsanwalt zu
Zabern, Ehrenpräsidert des Vogesenklub, Zabern im Elsass oder Elsass-
Zabern. Geschichte der Stadt seit Julius Cäsar bis zu Bismarcks Tod.
Zabern i. E., A. Fuchs. 1900. VIO und 259 Seiten.
Eine Geschichte der Stadt Zabern zu schreiben ist eine lohnende Auf-
gabe. Als römische Gründung, als Schlüssel des wichtigsten Vogesenpasses,
als Residenz der Strassburger Bischöfe hat es eine reiche, bedeutungsvolle
Vergangenheit. Leider ist die vorliegende Schrift keine glückliche Lösung
der Aufgabe; sie ist das Erzeugnis eines unzweifelhaft vielseitig angeregten
und gebildeten, jedoch durchaus ungeordneten Geistes. Der Verfasser steht
auf dem phantastischen Standpunkt der Romantiker, die, begeistert für die
Herrlichkeit der mittelalterlichen Kirche und für das, was sie für urdeutsch
halten, alles, was seit den Ottonen geschehen, als Verirrung und Niedergang
ansehen. „Die Kirche ist die Mutter des Deutschen Reiches. Nur diejenigen
Kaiser, welche diese beste aller Mütter ehrten, haben etwas Erspriessliches
geleistet,“ heisst es S. 48!, und S. 168!: „Der moderne Staat kann nicht ge-
recht sein, weil er nicht von Gott ist.“ Schreckgespenster sind für ihn
Richelieu und — Bismarck; diesem gegenüber wohnen zwei Seelen, ach! in
seiner Brust; die eine verehrt in ihm den Schöpfer neuer Kaiserherrlichkeit,
die andere verdammt seine ,,Planlosigkeit‘ und sein Schwanken. Aber des
Verfassers allgemeine Anschauungen, wenn sie sich bisweilen auch sehr
aufdringlich geltend machen, könnte man schliesslich ertragen, wenn nur
die Geschichtsdarstellung selbst den bescheidensten Anforderungen, die man
sowohl an ein wissenschaftliches wie an ein volkstümliches Werk stellen
muss, entspräche. Aber die Anordnung ist mangelhaft — man vergleiche
z. B. nur 8 1 und 2, $ 4 nnd 9 in ihrem Verhältnis zu einander — und
bisweilen durch ganz ungehörige Abschweifungen unterbrochen, wie z. B.
durch die Erzählung von dem preussischen Vetter des Panduren-Trenck in
554 Nachrichten und Notizen I.
8 26, die Gelegenheit giebt, dem „schlimmsten Despoten des 18. Jahr-
hunderts“, Friedrich dem Grossen, seine Sünden vorzuhalten und ihm in
§ 26b Karl von Lothringen als Muster eines Fürsten gegenüberzustellen.
Die Benutzung der Quellen und Hilfsmittel ist augenscheinlich von
äusseren Zufälligkeiten bestimmt gewesen und daher ganz willkürlich, die
Darstellung durch grobe Irrtümer entstellt. So wird z. B. S. 44 das erste
Strassburger Stadtrecht nach Strobel zitiert und dem Bischof Erkanbald
d. h. dem 10. Jahrhundert zugewiesen, also das Strassburger Urkundenbuch
(Band I, her. von Wiegand, 1879) nicht benutzt; ein andermal (S. 65) wird
dieses Werk zwar benutzt, aber nicht bemerkt, dass die Urkunde von 733
(No. 13, S. 8), um die es sich handelt, schon durch den Druck als Fälschung
gekennzeichnet ist. Obendrein werden bei dieser Gelegenheit die Archi-
diakonate mit den Landkapiteln oder Archipresbyteraten verwechselt. S. 233
erhalten die Wittelsbacher 1408 von dem „blödsinnigen Kaiser Wenzel“
die Landvogtei Hagenau, S. 161! wird Altdorf (Schweiz) als Universität aus-
gegeben (Verwechselung mit Altdorf bei Nürnberg), S. 175 schickt der erste
Rohan auf dem Strassburger Bischofsstuhl 1723 „den gelehrten Schöpflin,
dessen berühmte Alsatia illustrata und Alsatia diplomatica mit Unter-
stützung des Kardinals erschienen waren, nach Wien“ u. s. w. u. s. w.
Mit einem Wort der Verfasser hat sich die Arbeit zu leicht gedacht
und zu leicht gemacht und hätte das Buch besser ungeschrieben gelassen;
aber je weniger es befriedigen kann, desto lebhafter wird der Wunsch,
dass ein tüchtiger Historiker sich dieser zwar örtlich beschränkten, aber
sehr fruchtbaren und verdienstlichen Aufgabe unterziehen möchte.
Strassburg i. E. E. v. Borries.
Richard Schwemer, Papsttum und Kaisertum, Universalhisto-
rische Skizzen. Stuttgart, Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger. 189.
150 und VID. 8.
Dies Büchlein ist aus Vorträgen erwachsen, die der Verfasser im Winter
1898—99 vor einem gebildeten Publikum im freien deutschen Hochstifte
zu Frankfurt a. M. gehalten hat. Er will nur Skizzen bieten, keine aus
geführten Bilder, Skizzen zur Geschichte der Weltstaatsidee im Mittelalter
und in der neueren Zeit und zur Geschichte der beiden universalen In-
titutionen, welche diese Idee vertraten, Papsttum und Kaisertum. Schwemer
schreibt klar und flüssig. Er versteht treffend, ja nicht selten geistvoll zu
charakterisieren. Sachlich schliesst er sich meist der communis opinio der
älteren Historiker an, wie sie in zusammenfassenden Darstellungen der
Verfassungsgeschichte und politischen Geschichte einen Ausdruck findet
Diese communis opinio ist freilich in manchen Punkten jetzt erschüttert
Dass in Cluni die Ideen entstanden seien, deren letzte Konsequenz die Re-
volution des ausgehenden 11. Jahrhunderts war, dass Friedrich I. mit vollem
Bewusstsein nach dem dominium urbis et orbis strebte, wird nicht mehr
als unbestrittene Thatsache dargestellt werden können. Inkorrekt ist es
ferner, wenn Schw. Augustin ohne weiteres die gregorianische Auffassung
von Staat und Kirche unterschiebt. Der grosse Afrikaner denkt bei der
civitas Dei in erster Linie an das himmlische Jerusalem, an die Gottesstadt,
Nachrichten und Notizen I. 555
und sieht in ihr und in der civitas terrena mystische Sinnbilder der Ge-
meinschaften der praedestinati und reprobi, die sich mit den rechtlichen
Gemeinschaften Kirche und Staat keineswegs begrifflich decken —, und
zum mindesten stark übertrieben ist es, wenn er Pipins Königtum als „eine
völlig neue Würde“ betrachtet, in welcher Geistliches und Weltliches sich
zu unlösbarer Verbindung verschmolzen habe, da Pipin, wie der zuerst von
ihm verwendete Titelzusatz Dei gratia beweise, auch die Herrscherstellung
in der civitas Dei beansprucht habe." Denn 1. sind die Urkunden, in denen
dieser Zusatz vorkommt, kritisch stark anfechtbar. Es ist das Dei gratia
schon vor Pipin von Ine von Wessex gebraucht worden und wahrscheinlich,
wie die Salbung, von den Angelsachsen entlehnt; es liegt darin noch nicht
der Anspruch auf die Herrscherstellung in der „civitas Dei“.
Leipzig. H. Böhmer.
Paul Simson, Der Artushof in Danzig und seine Brüderschaften, die
Banken. Im Auftrage der vereinigten Banken verfasst. Danzig, Th.
Bertling 1900. VII und 338. |
Wer Danzig besucht hat, kennt seinen Artushof, und wer die Stadt
nicht gesehen, hat doch von dem Artushof gehört. Seine Geschichte ist
mit der derjenigen Stadt eng verbunden. Das vorliegende Buch bietet eine
sehr detaillirte Schilderung alles dessen, was mit dem Artushof in Verbindung
steht, und der Wandlungen, denen er im Laufe der Jahrhunderte unter-
worfen gewesen ist. Von den bekannten Artushöfen ist der Danziger der
bekannteste; das älteste Danziger Gebäude, das diesen Namen trug, ist
1349 gebaut von der vornehmsten Patriziergesellschaft der Stadt. Allmäh-
lich wurde der Hof das offizielle Versammlungslokal der Kaufmannschaft,
zugleich eine Art Theater, Turnierplatz. Es wurden Hofordnungen erlassen,
auf die der Rat den Haupteinfluss erhielt. Der Kreis der Besucher dehnte
sich dann aus, doch waren die meisten immer Kaufleute. Auch Fremde
wurden eingeführt, und seit dem 15. Jabrhundert entwickelt sich dort ein
reger Geschäftsverkehr. In Folge des Neubaues von 1479—81 wird die
Bürgerschaft Besitzerin des Hofes. Nun bilden sich Corporationen unter
den Mitgliedern, und aus dem gemeinsamen Sitzen von Freunden und guten
Bekannten auf einer Bank entstehen die Banken, d. h. Brüderschaften,
deren wir seit 1481 sieben zählen. Allmählich vermischen sich die freund-
schaftlichen, landsmannschaftlichen, geschäftlichen Beziehungen, die ur-
sprünglich zu der Bildung jeder Bank geführt haben, und die Banken
werden zu Genossenschaften, wie wir sie überall im deutschen Mittelalter
und später finden. Fremde und nicht nur Kaufleute, auch Studierte, später
selbst Handwerker, sogar Frauen gehören den Banken an. Sie pflegen Ge-
selligkeit, Freundschaft, widmen sich der Armenpflege, haben gemeinschaft-
liche kirchliche Beziehungen. Im Artushofe aber sassen die Brüder all-
täglich zur Erholung nach der Arbeit beisammen; im 16. Jahrh., der Blüte-
zeit der Stadt, blühte auch der Artushof, blühten die Banken. Mit dem
Beginn des 17. Jahrh. nahm das Treiben im A. ab; die Kriege, die Pest
waren ihm ungünstig; mehr als einmal wurde der Hof auf Jahre hin ge-
schlossen; war er aber offen, so war das Trinken weit wüster als früher.
556 Nachrichten und Notizen L
Auch die Banken nahmen ab, die täglichen Zusammenkünfte hörten auf.
Im Jahre 1742 wurde der Artushof Börse; die Banken verloren damit ihr
altes Heim, blühten längere Zeit nur im Verborgenen und gingen zum Teil
ein; erst in der neuesten Zeit hat eine Wiederbelebung der Banken statt-
gefunden, sie widmen sich mit Eifer ihrer und der städtischen Geschichte.
Das Buch ist ein wertvoller Beitrag für die Geschichte des inneren
Lebens der Stadt; das reich erhaltene Aktenmaterial der Banken gewährt
ein helles Bild von dem regen Leben, das im 15. und 16. Jahrh. und zum
Teil noch später im Artushofe, dem Mittelpunkte, dem Stolze der Stadt
sich abspielte; die Listen der Brüderbücher zeigen den grossen Zufluss von
Fremden, die in jenen Zeiten nach Danzig kamen. Ueber Alles wurde im
Artushof Buch geführt: über die Wetten, die man beim Trinken abschloss,
über die vertilgten Getränke u. a w.
Auch die künstlerische Ausschmückung des Artushofes wird von dem
Verf. eingehend behandelt; eine Reihe guter Lichtbilder ist beigegeben.
Die ältesten Hofordnungen und sonstige Dokumente finden sich als Beilagen
abgedruckt. Zu bedauern ist der Mangel an einem Register.
Hamburg. E. Baasch.
Ernst Hoffmann, Naumburg a. S. im Zeitalter der Reformation. Ein
Beitrag zur Geschichte der Stadt und des Bistums. (Leipziger Studien
aus dem Gebiete der Geschichte. VII. Band. 1. Heft. 1901.)
Seit 1846 K. P. Lepsius seine unvollendet gebliebene Geschichte der
Bischöfe des Hochstifts Naumburg erscheinen liess, hat die kritische Er-
forschung der Naumburger Vergangenheit manchen guten Schritt vorwärts
gethan. Die Neuordnung der Archive des Rats und des Domkapitels und
die Herausgabe der Annalen des Bürgermeisters Sixtus Braun und des
Stadtschreibers Nikolaus Krottenschmidt begünstigen das Studium ausser-
ordentlich. Da die Quellen am reichsten für das Zeitalter der Reformation
fliessen, so hat sich das Interesse naturgemäss dieser Periode am lebhaftesten
zugewandt. In kleineren Einzelschriften wie in grösseren übersichtlichen
Darstellungen sind die Ergebnisse der Forschung niedergelegt. Eine neue
umfangreiche Studie tritt jetzt hinzu. Durch eine sorgfältige Verwertung
des vorhandenen Materials, besonders aber durch eine intensive Benutzung
des domkapitularischen Archivs in Naumburg und des Ernestinischen Ge-
samtarchivs in Weimar vermag der Verfasser uns ein vollständiges Abbild
von Naumburgs grösster Zeit zu geben, und durch seine geschickte
Darstellungsweise versteht er es, dies Bild farbenreich und anziehend zu
machen. Die Abhandlung giebt uns in ihrem ersten Teile einen Ueberblick
über den Entwicklungsprozess einer fünfhundertjährigen Vorgeschichte. Zwei
Gegensätze bedingen da den Verlauf der Ereignisse: der Gegensatz der
allmählich niedergehenden bischöflichen Gewalt zu der stetig wachsenden
Macht des wettinischen Territoriums — und daneben der Gegensatz der
nach Selbständigkeit ringenden Stadtgemeinde zu der eifersüchtigen Bevor-
mundung des Domkapitels. Die erregten Streitigkeiten politischer und
wirtschaftlicher Natur, die sich daraus ergeben, erblassen auch vor dem
Zuge der Reformation nur momentweise; das Luthertum verquickt sich
Nachrichten und Notizen I. 557
bald selbst mit ihnen zu einer sehr eigenartigen Verbindung. Ein geschicht-
licher Ueberblick dieser Epoche muss also auf hoher Warte stehen.
Zur Zeit des Bauernkrieges, als die Stadt schon in der Nachblüte ihrer
wirtschaftlichen Entwicklung lebt und soziale und kirchliche Missstände
sich unter einer unbändigen Daseinslust verbergen, tritt das Evangelium in
die Mauern. Seit 1536 wird dann Nikolaus Medler in Wahrheit der Refor-
mator Naumburgs. Seine Kirchen- und Schulordnung ist ein lebendiges
Zeugnis für die Wirkung der allgemeinen Ideen einer grossen Zeit auf alle
Lebenskreise einer einzelnen Stadt. Sehr bald aber vermischen sich welt-
liche Interessen mit den geistlichen, und der Magistrat versucht, zugleich
mit der religiösen auch eine politische Loslösung von der bischöflichen
Gewalt zu erreichen. Jeder Reaction gegenüber findet er einen natürlichen
Rückhalt bei dem Kurfürsten, dem er sich zum Dank dafür immer mehr
ausliefert. So Kommt die Stadt zwischen zwei Stühlen zu sitzen. Die ent-
scheidende Stunde schlägt im Jahre 1540 beim Tode des Bischofs Philipp-
Da wählt das Kapitel den Julius von Pflug zum Nachfolger; der Kurfürst
Johann Friedrich aber anulliert aus angemasster Machtvollkommenheit und
im schroffen Widerspruch zu den Mandaten Karls V. diese Thatsache und
inthronisiert einen evangelischen Bischof, den Nikolaus von Amsdorf. Die
Bürgerschaft huldigt diesem neuen Herrn, der ein kurfürstlicher Beamter
ohne politische Bedeutung bleibt. Evangelisierung und Säkularisation finden
nun keinen Damm mehr weder im Stift noch in der Stadt. Der Schmal-
kaldische Krieg, der den Namen Naumburgs mit den Fäden der hohen
Politik verwebt, beendet gewaltsam die ohnmächtige Bischofsherrlichkeit
Amsdorfs und begründet die Regierung Pflug. Und doch kann auch
dieser die Selbständigkeit des Bistums gegenüber den landesherrlichen An-
rechten und Ansprüchen des neuen Schutzherrn Moritz von Sachsen nicht
mehr wahren. Als er stirbt, 1564, überlässt das Domkapitel die Entschei-
dung über die Zukunft des Bistums ganz dem Kurfürsten August. Mit der
Administration der Wettiner gewinnt die politische Entwicklung einer
sechshundertjährigen Epoche für die Stadt und für das Stift einen Abschluss.
Die Lokalgeschichte mündet hier in den breiten Strom der kurfürstlich
sächsischen Geschichte ein. Was noch an formaler Autonomie bleibt, ist
bedeutungslose Reminiscenz einer grossen Vergangenheit.
E. Borkowsky.
Max Immich. Papst Innocenz XI 1676—89. Beiträge zur Geschichte
seiner Politik und zur Charakteristik seiner Persönlichkeit. Berlin 1900.
Speyer und Peters. 111 S. 8°. 2,80 Mk.
Die vor kurzer Zeit vom Verf. herausgegebenen Nuntiaturberichte aus
Wien und Paris in den Jahren 1685—88 haben ihn veranlasst sich über-
haupt eingehend mit dem Pontifikate Innocenz XI. zu beschäftigen; er ist
im Laufe seiner Arbeiten darüber zu Resultaten gekommen, die wesentlich
von der landläufigen Ansicht abweichen, dieser Papst sei ein eingefleischter
Gegner Ludwig XIV. und ein Anhänger habsburgischer Politik gewesen, ja
die ihm die Hauptschuld oder das Hauptverdienst zuschreibt an der ge-
waltigen Aenderung, die 1688 in den europäischen Verhältnissen eintrat.
558 Nacbrichten und Notizen 1.
Diese Resultate hat nun Immich in einer vortrefflich geschriebenen Studie
zusammengefasst, die sich in kurzen Zügen mit der Geschichte des ganzen
Pontifikats Innocenz XI. befasst und Schritt für Schritt die Ursachen der
päpstlichen Politik zu ergründen sucht. Mit wissenschaftlicher Vorsicht
weist Verf. wiederholt darauf hin, dass die Quellen oft noch nicht ein at-
schliessendes Urteil gestatten, mit Sicherheit tritt er nur da auf, wo das
vorhandene Material, besonders seine eigenen Forschungen, ihm dazu Be-
rechtigung geben. Nach ihm erscheint uns Innocenz XI. als ein Mann von
nicht grosser Welt- und Menschenkenntnis, als kein scharfblickender Poli-
tiker, vielmehr als ein ziemlich beschränkter Kopf von geringer Bildung
(S. 17), ein Urteil, das durch des Verf. eigene Ausführungen im Laufe der
Darstellung etwas modifiziert erscheint. Dabei ist Innocenz ein überaus
sittenstrenger, persönlich achtbarer Mensch gewesen, überzeugt von der
Bedeutung seiner Stellung, rücksichtslos im Kirchenregiment, entschlossen
unter allen Verhältnissen die kirchliche Autorität zu wahren, die kirchliche
Zucht zu fördern. Mit Feuereifer ergreift er den Gedanken, die Osmanen
aus Europa zu vertreiben — ein Gedanke, der ja durchaus nicht neu ist in
päpstlicher Politik — und mit der ganzen Energie, die einem sich selbst
beschränkenden — wir wiederholen nicht Immichs Wort von dem be
schränkten Kopfe* — Politiker eignen kann, wirft er sich auf die Aus-
führung dieses Planes. Mit Glück und Geschick weist Immich diese Idee
als Triebfeder der ganzen Handlungsweise Innocenz XI. nach; mit einwand-
freier Schärfe zerstört er namentlich das von der französischen Diplomatie
erfundene, von der französischen Historiographie übernommene Märchen von
der prinzipiellen Feindschaft gegen Ludwig XIV.: der Papst war nur dann
ein Gegner Frankreichs, wenn er es als Haupt der Kirche oder als Politiker,
seinen vorgesetzten Zielen getreu, sein musste. Weniger gelungen erscheint
am Ende des Buches der Nachweis, dass gerade 1688 der Papst dem ver-
hängnisvollen Entschlusse Leopolds, einen Doppelkrieg zu führen, mit den
Osmanen keinen Frieden zu schliessen, ferner steht, als man bisher geneigt
war anzunehmen. Immichs Studie befriedigt in jeder Hinsicht durch die
volle Beherrschung der einschlägigen Litteratur, die wie gesagt durch eigene
verdienstvolle Forschungen des Verf. noch ergänzt erscheint, und durch die
klare fesselnde Art, wie er die gewonnenen Resultate darlegt. Angesichts
der vielen im Detail förmlich untersinkenden Arbeiten, die ohne jegliches
bedeutsames Resultat die Litteratur anschwellen machen, erfreut ein solcher
zueammenfassender Ueberblick von einem grossen Gesichtspunkte aus
doppelt.
Gerade von einem solchen Forscher überrascht aber dann ein banaler
Ausspruch um so mehr, wie der über den Kardinal Fürstenberg: „als Ver-
räter der Sache seines Vaterlands“ (S. 78); in jene Zeit des politischen
Egoismus, des höchsten Partikularismus, wo man äussersten Falles von
einem fürstenbergischen oder strassburgischen Vaterlande sprechen kann,
Begriffe neuzeitlichen Patriotismus hineinzutragen und von einem Kardinale
zu verlangen, er solle sich als Deutscher fühlen, das sollte doch von
Historikern mit weiterem Horizonte nicht mehr verbrochen werden. Auch
mit der Behauptung Immichs: „Gesandtschaftsberichte sind ... stets nur
Nachrichten und Notizen I. 559
eine Quelle zweiten Rangs“ (S. 8) kann sich Ref. in dieser ausschliessenden
Form nicht einverstanden erklären. Jeder unbefangene Leser dieser Kritik
wird aber merken, wie geringfügig und von dem eigentlichen Kerne der
Sache fernliegend die Ausstellungen sind, gegenüber dem von Immich ge-
wonnenen universalhistorischen Ergebnisse.
Prag. O. Weber.
August Rosenlehner. Die Stellung der Kurfürsten Max Emanuel von
Bayern und Joseph Klemens von Köln zur Kaiserwahl Karl VI. (1711).
Historische Abhandlungen. Herausg. von Heigel u. Grauert. XII Heft.
München. D. Lüneburg. 1900. 148 S. 8° M 5.—
Ausführlich schildert der Verf. einen Teil der diplomatischen Geschichte
der Monate April— Oktober 1711, zwischen dem Tode Kaiser Josephs I.
und der Wahl seines Bruders, er hebt seiner Absicht gemäss nur das
heraus, was die beiden geächteten Wittelsbacher da gethan haben. Mit
französischer, dann mit päpstlicher Hilfe intriguieren sie. Zunächst wünschen
sie mit König Karl sich abzufinden, um auf gütlichem Wege zur Wahl
zugelassen zu werden, und als ihnen das nicht gelingt, trachten sie die
Wahl des Habsburgers zu hindern, womit sie natürlich Wasser auf die
Mühle Ludwigs XIV. treiben. Der Papst sucht bei dieser Gelegenheit alte
Ansprüche auf Commacchio durchzusetzen. Abgesehen von einer kurzen
Verzögerung der Wahl misslingen aber alle diese Pläne. Der wertvollste
Teil der Untersuchung R.'s scheint Ref. der Nachweis zu sein, warum
Ludwig XIV. einen Augenblick lang auch die kriegerischen Absichten des
bayrischen Kurfürsten, an der Spitze eines starken Heeres vom Oberrhein
her den Wahlakt zu vereiteln oder seine Zuziehung zu demselben zu er-
zwingen, unterstützt hat: es galt dem Könige, die beiden Feldherrn
Marlborough und Prinz Eugen in den Niederlanden zu trennen, damit den
Verbündeten die Möglichkeit zu rauben, auf diesem Kriegsschauplatze etwas
Entscheidendes zu unternehmen, wodurch die französisch-englischen Friedens-
unterhandlungen hätten gestört werden können (S. 93ff). Mit diesem
Resultate! begnügt sich dann freilich die französische Politik sehr zum
Verdrusse des Wittelsbachers. Das vorliegende Buch gehört zu jenen Arbeiten
jüngerer Historiker, bei welchen es mehr auf die Methode und den Beweis
ankommt, dass der Betreffende Litteratur kennt und Materiale zu finden
1 Wie sehr diese Trennung Prinz Eugens von der Hauptarmee und
sein Abgang an den Rhein der englischen Sonderpolitik willkommen war,
bezeugt eine Stelle aus einem Briefe Bolingbrokes an den Herzog von
Marlborough, wo er anscheinend entrüstet, in Wirklichkeit aber höhnisch
schreibt: I have seen intelligence from France, which seems to say that the
French detach from Germany to Dauphiné as well as from Flanders to the
Rhine. In this case, the measure of Prince Eugenes leaving your Grace
is still more unreasonable; and we are simple enough here to think, that
he consults at present much more his private interest, as a good courtier
to his new master, than that of the common cause. Letters and
Corresp. I. 159.
560 Nachrichten und Notizen I.
und zu verarbeiten versteht, ohne Rücksicht darauf, ob wichtige Resultate
erzielt werden können. Von diesem Standpunkte müssen solche Arbeiter
auch beurteilt werden, und in diesem Sinne darf die vorliegende als eine
durchaus gute bezeichnet werden. Dass es manchmal dem Verf. schwer
wird, die nötige Klarheit der Darstellung zu bieten — z. B. in der Schilderung
der Absichten Prinz Eugens betreffs des zu erwartenden Feldzugs von 1511
(S. 67 u. 71). — wird leicht erklärt durch die grosse Schwierigkeit solche
diplomatische Verhandlungen pragmatisch aufzulösen. Vielleicht hätte
kurz einleitend die Frage der Aechtung der beiden Kurfürsten überha:zpt
erörtert werden können. Angeführt sind eine Reihe von wissenswerten
Aktenstücken; ein Register fehlt.
Prag. O. Weber.
Die Schrift von Wild, Mirabeaus geheime diplomatische Sendung nach
Berlin (202 S. Heidelberg 1901) stellt die Einleitung einer von W. geplanten
(wirklich notwendigen?) „Edierung des Urtextes von Mirabeaus geheimer
diplomatischer Korrespondenz aus Berlin“ dar — der Berichte, die Mirabeau
später als „histoire secrète“ herausgab. ‚„Umfassend“ nennt Vf. diese Ein-
leitung — „breitt wird wohl mancher mit jener Zeit vertraute Leser denken.
Folgendes muss man bei der Lektüre des Buches in Kauf nehmen: eine
gänzliche Vernachlässigung der Form; überaus ungleichmässige, z. T. ganz
unbrauchbare Citate; eine wilde Regellosigkeit in der Interpunktion; ur-
zählige Druckfehler, vor allem in den französischen Citaten und Texten:
eine vollständig mangelhafte Kenntnis des Französischen [nur ein Beispiel:
c'est donc là qu'aboutissent tant de batailles gagnées . ..., un règne de
près d'un demi siècle heisst nicht: darauf zielen hinaus so viele ...,,
eine Regierung von mehr als einem halben Jahrhundert (S. 112) — doppelt
schlimm für einen Deutschen, da es sich um Friedrich den Grossen handelt].
das dann doch wieder das Deutsch des Vf. störend beeinflusst, so durch das
schreckliche Wort „Passage“ für Passus (oft), durch „beweist sich“ für
„wird bewiesen“ (S. 36); eine grosse Unkenntnis der deutschen Sprache
[wieder nur eine Einzelheit: der barbarische, an merovingisches Latein ge-
mahnende Gebrauch der Praepositionen — Mirabeau hatte zwar Verhältnisse
mit vielen Frauen, aber doch kein Verhältnis mit sondern zu Talleyrand
(S. 38. 72); ein Diplomat wird im nicht am Ministerium des Auswärtigen
beschäftigt (S. 30)]; ungenügende Uebung des Vf. im Aktenlesen [folgendes
aus einem Mémoire: unmöglich kann im Urtext stehen „extr&mement par-
lant“ (S. 148 — parleur z. Lä: „ménager faire“ (S. 160 — sur z. Li: „du
honnête homme (S. 151 — un z. It: schliesslich ein nicht genügend ge-
reiftes politisches Urteil: ein Reformprojekt, das in einem zentralistisch ver-
walteten Staat die Selbstverwaltung einführen will, kann gar nicht „nur
auf einmalige Abhülfe“ zielen. Glaubt W. wirklich, dass man Mirabeau
in eine Notabelnversammlung setzen konnte? Wer ausser W. wird Mira-
beaus briefliche Freundschaftsbeteuerungen an Talleyrand als „tief empfun-
den“ auffassen? Die über Talleyrands Motive bei Umarbeitung der Be
richte Mirabeaus handelnden Seiten 48—72 sind ganz verfehlt. Kann man
es wirklich einen „Betrug“ von Seiten der Auftraggeber nennen, dass M
nur 30 000 livres für seine halbjährige Thätigkeit erhielt? —
Nachrichten und Notizen I. 561
Im Uebrigen sind dankenswert viele Ermittelungen über die Entstehung
der Berichte und des Buches (bes. Cap. ID. Ueberall wird man W. nicht
zustimmen. So ist z. B. folgender Schluss, wonach behauptet wird, Me
Briefe gingen vielfach auf sehr massgebende Quellen zurück, nichts weniger
als zwingend: W. stellt S. 35 ziemlich überzeugend fest, dass M. Material aus
der Kanzlei Struensees erhielt; er meint „somit direkt auf Veranlassung
des Ministers.“ — Willkommen sind die Aktenstücke im Anhang; vernichtend
mit Recht des Vf. Kritik des Welschingerschen Machwerks, indes — people
who live in glass houses should never throw stones!
Freiburg i. B. Adalbert Wahl.
Heinrich Ommen. Die Kriegführung des Erzherzogs Karl. Historische
Studien, Heft 16. Berlin, 1900. E. Ebering. II u. 134 S. 8°.
Das Buch enthält eine gute Uebersicht über das österreichische Kriegs-
wesen aus der Zeit der Revolutions- und Napoleonischen Kriege. In dieser
Epoche vollzieht sich allmählich in Oesterreich ein Uebergang von den
militärischen Anschauungen und Einrichtungen des 18. zu denen des
19. Jahrhunderts: Werbesystem, Magazinalverpflegung und Lineartaktik
sind noch nicht völlig überwunden, beherrschen aber die Kriegführung nicht
mehr so ausschliesslich wie im Siebenjährigen Kriege. Der Verf. führt
vortrefflich aus, dass sich Erzherzog Karl grosse Verdienste um die Um-
formung der österreichischen Armee, namentlich in administrativer Hin-
sicht erworben hat, aber dass er trotzdem noch in den Ideen des 18. Jahr-
hunderts lebte und deshalb auch die Strategie Napoleons nie verstanden
hat; nicht in der Zertrümmerung der feindlichen Streitkräfte sah er die
Entscheidung des Krieges, sondern im Besitze gewisser geographischer
Punkte wie Strassenknoten, Festungen, guter Stellungen u. dgl. Diese —
für seine Zeit — falsche Anschauung und der Mangel an spezifisch-kriege-
rischer Kraft, an Kühnheit und Entschlossenheit, waren die Ursachen, dass
er als Feldherr immer nur Mittelmässiges geleistet hat. — Diese Un-
zulänglichkeit seines militärischen Charakters hätte der Verf. noch stärker
betonen können. G. Roloff.
Preisaufgabe: Die Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde setzt
aus der Mevissen-Stiftung einen Preis von je 2000 Mark auf die Lösung
folgender Preisaufgaben:
1. Organisation und Thätigkeit der Brandenburgischen Landesverwaltung
in Jülich-Kleve vom Ausgange des Jahres 1610 bis zum Xantener Vertrag (1614).
2. Die Entstehung des mittelalterlichen Bürgertums in den Kheinlanden
bis zur Ausbildung der Ratsverfassung (c. 1300). Verlangt wird eine syste-
matische Darstellung der Wandlungen auf politischem, rechtlichem und
wirtschaftlichem Gebiet, welche die bürgerliche Kultur in den Rheinlanden
seit dem 10. Jahrhundert heraufgeführt haben. Besondere Aufmerksamkeit
ist dabei der Verteilung und den Rechtsverhältnissen des Grundbesitzes,
sowie den Wechselbeziehungen der Rheinlande mit den Nachbargebieten,
vor allem mit der kommunalen Bewegung in Nordfrankreich und den
Niederlanden zuzuwenden.
3. Konrad von Heresbach und seine Freunde am Klevischen Hofe, mit
562 Nachrichten und Notizen I.
besondererer Berücksichtigung ihres Einflusses auf die Regierung der Herzöge
Johann und Wilhelm.
Bewerbungsschriften sind für 1 und 2 bis zum 31. Januar 1904, für 3
bis zum 31. Januar 1905 an den Vorsitzenden Archivdirektor Professor
Dr. Hansen in Köln einzusenden.
Personalien. Ernennungen. Universitäten: Auf den Lehrstuhl für
neuere Geschichte in Strassburg, der durch Varrentrapps Fortgang nach
Marburg freigeworden war, wurde der von der Fakultät vorgeschlagere
Archivar und Privatdozent Friedrich Meinecke aus Berlin berufen.
Gleichzeitig wurde auch der ao. Professor der Geschichte in Bonn,
Martin Spahn, zum Ordinarius in Strassburg ernannt. Die Tagis
presse hat sich mit dieser Thatsache eifrig beschäftigt, in ihr die Errichtung
einer katholischen Geschichtsprofessur gesehen und die Befürchtung ge-
äussert, dass man mit der Konfessionalisierung der Universitäten begonnen
habe. Obschon wir uns wohl bewusst sind, dass der Historiker sich ın
seiner Geschichtsbetrachtung von seiner subjektiven Weltanschauung nicht
ganz loszumachen vermag, halten wir doch die Forderung und Errichtung
konfessioneller Geschichtsprofessuren wissenschaftlich für durchaus un-
berechtigt.
Am 4. Juli starb in Berlin der bedeutende Sprachforscher Johannes
Schmidt. Geboren am 27. Juli 1843, hat sich Schmidt zu Bonn habilitiert
und als Professor in Bonn, Graz, seit 1876 auf dem Lehrstuhl Bopps in
Berlin gewirkt. Von seinen Arbeiten kommen der bistorischen Kenntnis
besonders die über „die Verwandtschaftsverhältnisse der indogermanischen
Sprachen“ (1872) zu gute, in der er die sogen. Stammbaumtheorie bekämpft
und die sogen. Wellentheorie aufstellt. (Vgl. den Nekrolog Beilage zur
Allg. Zeitung Nr. 170).
Im Alter von 64 Jahren ist der bekannte altkatholische Theologe und
Historiker, der o. Professor der Theologie in Bonn Josef Langen am
13. Juli gestorben. Er galt als trefflicher Kenner der Schriften des
Neuen Testaments. Viel benutzt ist seine breit angelegte Geschichte der
römischen Kirche, seit 1885 in 4 Bänden erschienen. Sie behandelt die
Papstgeschichte bis Innocens II. Einen ausfühlichen Nekrolog, in dem
auch die kirchenpolitische Wirksamseit des altkatholischen Gelehrten und
Führers gewürdigt wird, veröffentlichte L. K. Götz in der Beilage zur Allg.
Zeitung vom 23. Juli.
Am 17. Juli starb im Alter von 84 Jahren der emer. Professor der
Schweizer Geschichte und der historischen Hilfswissenschaften an der Uni-
versität Bern B. Hidber, Verfasser des nützlichen und fleissigen schwei-
zerischen Urkundenregisters bis 1200 (1861—77).
Am 20. Juli starb im Alter von 87. Jahren der Direktor des Posener
Provinzialmuseums und der Landesbibliothek, Konservator der Posener
Kunstdenkmäler Franz Schwartz, Verfasser von Beiträgen zur Geschichte
des siebenjährigen Krieges.
Nachrichten und Notizen L | 563
Am 22. Juli ist Gymnasialprofessor Jul. Heidemann im Alter von
67 Jahren gestorben. H., der mit einer noch jetzt brauchbaren Monographie
über den Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt 1875 die wissenschaftliche
Laufbahn begonnen, wandte sich später ganz der märkischen Geschichte
zu und wurde besonders durch sein Buch „Reformation in der Mark Branden-
burg‘‘ (1889) bekannt.
Zur Abwehr.
Wir sind es längst gewöhnt, an Wilhelm Sickels historischen Arbeiten
mannigfache Sonderbarkeiten zu beobachten. Die neueste Veröffentlichung
des Strassburger Juristen ist aber derart, dass ich mich genötigt sehe,
Widerspruch zu erheben und — ich erhoffe dabei die Zustimmung weiterer
Fachkreise — einem beginnenden argen Unfug entgegenzutreten.
In den Göttingischen gelehrten Anzeigen 1901 Nr. 5 veröffentlichte
W. Sickel eine Besprechung der von mir besorgten 2. Auflage von Waitz
Deutsche Verfassungsgeschichte Bd. 6. Sickel ist mit der Bearbeitung nicht
zufrieden, er findet die Beigaben der neuen Auflage lückenhaft, die fehler-
haften Zitate nicht hinreichend berücksichtigt, alles in allem, dass die
2. Auflage den Stand des heutigen Wissens nur unvollkommen wiedergebe.
Fehlerfreiheit ist bei einem Werk dieser Art nicht zu erreichen und daher
auch nicht zu fordern. Wo Tausende und aber Tausende von Zitaten zu
kontrollieren waren, da musste wohl auch einmal die Berichtigung versagen;
wo es galt, die zahllosen Erwähnungen älterer Urkundenwerke durch solche
neuerer zu ersetzen, da mussten Versehen geschehen. Ein Vorwurf wäre
nur dann gerechtfertigt, wenn Fehler besonders aufdringlich auftreten.
Was sagt W. Sickel zur Begründung seines Verdammungsurteils? Er weiss
anzuführen, dass drei (sage drei) Druckfehler der ersten Auflage unbe-
rücksichtigt blieben, er tadelt ferner, dass die Urkunde Stumpf 2093 nach
Mon. Dote 81, nicht nach Font. rer. Austriac. II 31 S. 78 zitiert wurde.
Die Druckfehler muss ich zugeben, sie sind allerdings absolut harmlos und
gleichgültig, der Tadel betr. St. 2093 aber ist irrig und unberechtigt.
Irrig, denn nicht S. 78, sondern S. 75 ist St. 2093 anzutreffen — W. Sickel,
der an einem Bande von 622 Seiten drei Druckfehler nachzuweisen vermag,
bringt unter vier auf Waitz VI bezüglichen Zitaten ein falsches. Unberechtigt,
denn Font. rer. Austr. II. 81, die ich als einen neuen Druck hätte be-
rücksichtigen sollen, ist i. J. 1870 erschienen, 5 Jahre vor der ersten
Auflage des 6. Bandes der Verfassungsgeschichte. Schon Waitz hätte daher,
wozu übrigens gar kein vernünftiger Grund vorlag, St. 2093 nach den Font.
statt nach Mon. B. zitieren können.
Das ist alles Thatsächliche, das W. Sickel gegen die neue Bearbeitung
vorzubringen weiss. Es steht im Gegensatz zu seinem wegwerfenden Urteil.
Aber nicht das wollte ich hier hervorheben. Mag jedermann seine Meinung
aussprechen, auch wenn er sie nicht zu begründen vermag. Ich habe einer
anderen Eigentümlichkeit des Sickel’schen Referats zu gedenken.
Die Kritik ist lang genug, 28 Seiten in Grossoktav (p. 373—400), die
meisten angefüllt mit gelehrten Zitaten in Petit. All das Ergänzungen zu
Waitz VI, Stellen, die Waitz selbst oder der Bearbeiter der neuen Auflage
564 Nachrichten und Notizen I.
übersehen hat? Keineswegs. Die gelehrten Zitate W. Sickels sind erstaunlich.
sie sind morgenländischen und abendländischen, griechischen und römischen
Quellen entnommen, sie beziehen sich auf verschiedene Jahrhunderte —
leider nur niemals auf die vom 6. Bd. der Verfassungsgeschichte behandelten
Zeiträume Keine einzige der zahllosen Quellenstellen und
Litteraturangaben, die W. Sickel in seiner Besprechung bringt,
darf als Ergänzung der im 6. Bd. der Verfassungsgeschichte ge-
botenen Ausführungen gelten. Ja wo Sickel gelegentlich über die
karolingische Periode hinausgreift, da begnügt er sich, hinzuweisen auf —
Waitz VI (vgl. S. 377 1, 378 3, 386, 387). „Des beschränkten Raumes halber“,
sagt W. Sickel, wolle er nur auf die occidentalen Nachrichten des 9. Jahr-
hunderts eingehen. Ein merkwürdiges Verfahren fürwahr! Ueber Band 6
der Verfassungsgeschichte, die sich mit der deutschen Kaiserzeit beschäftigt,
war zu referieren, der Kritiker aber lehnt es „des beschränkten Raum:
halber“ ab, die Periode des 10. bis 12. Jahrhunderts zu berühren, er zieht
es vielmehr vor, auf 25 zitatengesegneten Seiten Ergänzungen zu Fragen
zu geben, die in Bd. 6 der Verfassungsgeschichte gar nicht behandelt sind
und nach der Anlage des Gesamtwerkes gar nicht zu behandeln waren.
Schon die bisher hervorgehobenen Eigentümlichkeiten der Sickel’schen
„Kritik“ verdienen scharfen Tadel. Ich sehe darin einen argen Missbrauch
kritischer Thätigkeit, der Kritik Exzerpte einzuverleiben, die mit dem be-
sprochenen Werk in keinen Beziehungen stehen und die offenbar eben nur
deshalb bier veröffentlicht werden, weil sie sonst nicht unterzubringen
waren.
Indessen, das sind Geschmacklosigkeiten, die den Autor angehen. Nicht
das hat meinen Protest veranlasst. Auch nicht die Ungezogenheiten, die sich
W. Sickel gegen meine Person erlaubt hat und die natürlich unerwidert
bleiben. Ebensowenig die merkwürdigen Klagen W. Sickels über die
gegenwärtig in Deutschland herrschenden öffentlichen Zustände, über den
allgemeinen Verfall der Universitäten u. s. w., über die Zerstörung seines
Lebensglückes i. J. 1884, die ihn an der Ausarbeitung einer Verfassungs-
geschichte hinderte.
In der Hauptsache ist es lediglich das eine Moment, das diese meine
Erklärung bewirkt hat: W. Sickels lange Zitatenreihen, die mit Waitz VI
gar nichts zu thun haben, werden in einer Form geboten, dass sie Leser,
die nicht mit den Verhältnissen genau vertraut sind, als Ergänzungen des
besprochenen Buches und als Zeugen der lüderlichen Arbeitsweise des
Herausgebers auffassen müssen. Dieses verwerfliche Verfahren bildet den
wesentlichsten Vorwurf, den ich der neuesten „Kritik“ W. Sickels gegen-
über zu erheben habe; hierin sehe ich einen litterarischen Unfug schlimmer
Art, den öffentlich zurückzuweisen ich für nötig halte.
Leipzig. G. Seeliger.
ee wn ei pute
565
Nachrichten und Notizen II.
Das Jubiläum der preussischen Königskrone in der historischen
Litteratur.
Politiker! und Volksschriftsteller?, Schulmänner® und Pastoren *, Off-
ziere® und Minister® haben zum 200jährigen Gedenktag der Erhebung
1 Die Zukunft, 9. Jahrgang Nr. 15: Preussenfeier. — Die neue Zeit.
Revüe des geistigen und öffentlichen Lebens. 19. Jahrgang Nr. 15: Der Ur-
sprung des preussischen Königtums.
? Westermanns illustrierte deutsche Monatshefte, Januarheft 1901:
Fedor von Köppen, Der alte deutsche Ordensstaat und die preussische Königs-
krone. Zum 200. Gedenktage. — Fedor von Köppen, Die preussische Königs-
krone und der erste König von Preussen. Eine vaterländische Denkschrift
zur 200)jährigen preussischen Krönungsfeier am 18. I. 1901. Leipzig,
Schulze & Co. — L. Hoffmeyer: Unser Preussen. Die Entwicklung des
preussischen Staates, insonderheit unter der 200jährigen Königsherrschaft
der Hohenzollern. Breslau, F. Hirt. — A. Seidel: Unser Hohenzollernhaus.
Berlin, A. Schall. — F. Werdermann (B. Grimm): Von Sieg zu Sieg. Kultur-
bilder und Szenen aus der Vergangenheit des brandenburg-preussischen
Staates. Berlin, Schreiter. — Hermann Petrich: Zwiefach gekrönt d. i. Lebens-
geschichte der ersten preussischen Königin Sophie Charlotte. Zum 200 jährigen
Gedächtnis der ersten preussischen Königskrönung. Altona, M. Hoffmann.
3 F. Polack: Zweihundert Jahre preussisches Königtum. Volks- und
Jugendschrift zur 200jährigen Jubelfeier des preussischen Königtums.
Mit einem Vorwort vom Kgl. Staatsminister D. Dr. Bosse. Herausgegeben
von der Rheinischen Pestalozzistiftung. Berlin, Verlag von August Scherl.
— Fritz Jonas: 200 Jahre preussischer Geschichte. Eine kurzgefasste Dar-
stellung der Entwicklung Preussens von Friedrich I. bis zu Kaiser Wilhelm II.
Gedenkschrift zum 18. Januar 1901. Berlin, A. Hofmann & Co.
* Bernhard Rogge: Preussens Könige von 1701—1901. Zur Zwei-
hundertjahrfeier der preussischen Königskrone. Hannover, Berlin, Verlag
von Karl Meyer. — Die Grenzboten, 59. Jahrgang Nr. 52: Bernhard Rogge,
Die Erwerbung der preussischen Künigskrone durch Kurfürst Friedrich II.
— Preussens Werdegang. Festrede gehalten von Pfarrer Walther Wolff,
Otzenrath, bei der Preussenfeier des Vereins deutscher Reichsfreunde in
Odenkirchen am 22. Januar 1901. Odenkirchen, Verlag von Dr. W. Breitenbach.
& Militärwochenblatt 1901, Nr. 5: Paul von Schmidt, Zum 18. Januar 1901.
Zwei Jahrhunderte preussischer Königsherrschaft. — Die militürische Feier
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 39
366 Nachrichten und Notizen I.
Preussens zum Königreich das Wort ergriffen; mehr zu praktischen Zwecken
als zur Förderung objektiver Erkenntnis; es ist gleich viel Einseitigkeit
in Robert Bosses Lobpreisung der Hohenzollern als Volkserzieher wie in
der gehässigen Kritik des Absolutismus, welche der Vorwärts seinen Lesern
am 18. Januar geboten hat. Alles Schiefe und Masslose darin aufzusuchen,
mag zur Kenntnis der sozialen Klassen, der politischen Parteien, der reli-
giösen Gemeinschaften, denen es entsprungen, nicht ohne Wert sein; hier,
wo es nur darauf ankommt, den wissenschaftlichen Ertrag der Jubiläums-
litteratur festzustellen, kann von einem eingehenden Bericht darüber ab-
gesehen werden.
Dasselbe empfiehlt sich einer Schrift gegenüber, welche im Titel uni
in den mit gelehrtem Apparat vollgepfropften Anmerkungen den Anschein
einer wissenschaftlichen Arbeit erweckt, in Wahrheit aber mit ernster
Forschung nichts zu thun hat. Friedrich I. König von Preussen. Eine
kritische Studie zur 200Jahr-Feier von ++f (München-Gern, Verlag von
Victor von Plazer, 1901) berührt sich in Methode und Tendenz mit Quidies
Caligula. Auf dem Umschlag der Broschüre sehen wir die zum Jubiläum
geprügte Medaille mit dem Doppelbildnis der 1701 und 1901 regierenden
Hohenzollern, damit deutet der Verfasser die Parallele an, die er von dem
Leser im folgenden zwischen König Friedrich I. und Kaiser Wilhelm U.
gezogen wissen will. Ein Kenner der Quellen wird das Zerrbild auf den
ersten Blick durchschauen; es Wort für Wort widerlegen, hiesse dem
Anonymus zu viel Ehre anthun.
Es sind drei Gruppen, in die sich die wissenschaftlichen Publikationen
nach sachlichen Gesichtspunkten einreihen lassen. Die einen beziehen sich
auf die Krönung selbst, andere auf die Person des ersten Königs, eine
dritte Gruppe auf das Königtum der Hohenzollern im allgemeinen. Wir
wollen eine jede gesondert betrachten.
Die Entstehung des preussischen Königtums und die Feier der Krönung
selbst sind in den Grundzügen bekannt. Wir wissen, dass der seit Anfang
der neunziger Jahre öffentlich besprochene Plan Kurfürst Friedrichs II.
seine Verwirklichung der politischen Konstellation am Ausgang des 17. Jahr-
hunderts verdankt, dass der Kaiser Brandenburg als Bundesgenossen in
der spanischen Erbfolgefrage, August der Starke zum mindesten seine
wohlwollende Neutralität in den nordischen Wirren brauchte, und dass in
am Krönungstage 1701. — Paul von Schmidt: Das Friedenswerk der preussi-
schen Könige in zwei Jahrhunderten. Festgabe für das deutsche Volk zum
18. Januar 1901. Berlin, Ernst Siegfried Mittler & Sohn. — Unser Preussen.
Gedenkbuch zum 18. I. 1901, für Heer und Volk. Berlin, R. Schroeder. —
Boysen: Festschrift zur 200jährigen Wiederkehr der Erhebung Preussens
zum Königreich (1701—1901). Oldenburg, Druck und Verlag des deutschen
Offizierblattes, Gerhard Stalling, Verlagsbuchhandlung. — von Eberstein:
Hohenzollerncharaktere, dem 200jähr. Gedenktage 18. I. 1901 gewidmet.
2 Bände, Leipzig, J. Werner.
8 D. Dr. Robert Bosse: Die Hohenzollern als Volkserzieher. Berlin, 1901,
herausgegeben vom Vaterlandsverein.
Nachrichten und Notizen II. 567
der Hoffnung, der katholischen Propaganda auch in den Landen der Hohen-
zollern Eingang zu verschaffen, die Jesuitenpatres Vota und Wolff und der
Bischof Andreas Chrysostomus Zaluski in Warschau, Wien und Rom für
die Anerkennung des neuen Königtums agitiert haben. So haben G. Schuster
in der Beilage Nr. 14 und 15 zur Allgemeinen Zeitung und A. Zechlin in
der Sonntagsbeilage Nr. 1 und 2 der Nationalzeitung „Die Erwerbung der
preussischen Königskrone“ geschildert. Einige Proben aus dem Briefwechsel
des brandenburgischen Gesandten in Wien, Christian Friedrich Bartholdi,
mit dem Präsidenten der geheimen Konferenz, Obersthofmeister Grafen Harrach,
welche aus dem Archiv dieser Familie von Ferdinand Menck (Ein Beitrag
zur Geschichte der Verhandlungen über die Erteilung des preussischen
Kônigstitels. Wien, Verlag von Gerold & Co., 1901) mitgeteilt worden sind,
bezeugen den hervorragenden Anteil Harrachs an dem Zustandekommen
des Krontraktats vom 16. Nov. 1700. Aus Berliner und Königsberger Akten
ergänzt Paul Stettiner (Zur Geschichte des preussischen Königstitels und
der Königsberger Krönung. Königsberg i. Pr., Verlag von Wilh. Koch 1900)
in manchen Einzelheiten unsere Kenntnis der Sonderinteressen der beteiligten
Personen und der äusseren Vorgänge des 18. Januar 1701. Mit grossem
kaufmännischen Geschick reproduziert Nikolaus Thoemes seine 1892 auf-
gestellte These von einer angeblichen Dankesschuld des preussischen Staates
gegenüber den Jesuiten (Zweihundertjahrfeier der Königerhebung Preussens,
Studien und Lesefrüchte aus den Akten der vaterländischen Geschichte
Heft A. Anteil der Jesuiten an der preussischen Königskrone von 1701.
I. Teil: P. Wolff zu Wien, 60 Pf. Heft B. II. Teil: P. Vota zu Warschau,
70 Pf. Heft C. IH. Teil: P. Votas Denkschrift: Für das Königtum der
Hohenzollern, 50 Pf. Heft D. Friedrichs des Grossen Bündnis mit der
Gesellschaft Jesu. I. Teil: Die Abmachung von 1747, 60 Pf. Hett E. I. Teil:
Die Leistungen der Jesuiten im Staat und Dienst des Königs, 60 Pf.
Heft F. II. Teil: Des Königs Schutz und Schirm in schwerer Zeit, 80 Pf.
Heft G. Rom und Berlin zur Zeit Friedrichs des Grossen (1740—1786).
Benedikt XIV., Clemens XII. u. XIV., Pius VI, 60 Pf. Nordhausen, Verlag
der Vincentiusbuchhandlung). Durch Annahme starker preussenfeindlicher
Strömungen in Wien und Warschau, die Wolff und Vota beseitigt hätten,
sucht er den Verdienstanteil der Jesuiten höher zu bemessen als er in
Wahrheit gewesen ist. „Was die Mitglieder der katholischen Kirche dem
werdenden Königtum der Hohenzollern an Diensten erwiesen“, sagt dagegen
mit Recht Dr. Blumschein (Die Entstehung des preussischen Königtums und
die römische Kurie im 2. Jahrgang der Deutschen Stimmen, Halbmonats-
schrift für Vaterland und Denkfreiheit, Nr. 20), „läuft neben den grossen
politischen Fragen und Bewegungen einher und hat an sich nicht mehr als
die Bedeutung einer Episode; der Kurfürst hat ihre Bemühungen dankend
hingenommen, aber er hätte auch ohne sie das Gewollte erreicht; denn
sein Königtum war für das, was thatsächlich schon da war, die entsprechende
Form und der angemessene Inhalt; es war das Königtum der Macht.“
„Die Krönung zu Königsberg am 18. Januar 1701‘ hat in dem Januar-
heft von Velhagen und Klasings Monatsheften Arend Buchholz geschildert.
Johann von Bessers „Preussische Krönungsgeschichte Oder Verlauf der
39 *
568 Nachrichten und Notizen Il.
Ceremonien, Mit welchen Friedrich der Dritte, Churfürst zu Brandenburg,
die Königl. Würde d. Königr. Preussen angenommen und Sich u. S. Gemahlin
als König und Königin einweihen lassen. Cölln a. d. Spree 1702“ ist vom
Verein für die Geschichte Berlins (Berlin, E. S. Mittler & Sohn 1901, das
am 18. Januar 1701 in Hamburg aufgeführte, von Nothnagel gedichtete,
von Reinhard Kaiser komponierte Festspiel von Wilhelm Kleefeld Zum
18. Januar 1701. kin Hohenzollern-Festspiel vor 200 Jahren. Leipzig.
Hermann Seemann Nachfolger, 1901) neu herausgegeben worden: beidr:
doch wohl mit etwas zu hoher Schätzung ihres Wertes. Eine fübhllare
Lücke wird dagegen durch Hermann Ehrenbergs Schrift über die Schloss-
kirche zu Königsberg i. P. (Festschrift der Altertumsgesellschaft Prussia
zur 200 jährigen Jubelfeier der preussischen Königskrönung. Königsberg i. Pr.
Gräfe & Unzer 1901) ausgefüllt; die Baugeschichte dieser Kirche findet hier
ihre erste aktenmässige Darstellung. „Die Ritter des kgl. preussischen
Hohen Ordens vom Schwarzen Adler und ihre Wappen (1701—1901 1 sind
nach dem Stande vom 1. Januar 1901 in W. Moesers Verlag (Berlin 1911!
erschienen; zugleich mit knappen biographischen Notizen in dem Buche
von Hermann Hengst: Die Ritter des Schwarzen Adlerordens. Biographisches
Verzeichnis sämtlicher Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler von
1701 bis 1900. Festschrift zur Feier des 200jührigen Bestehens des Hohen
Ordens. Berlin, A. Duncker, 1901. Die Einführung der brandenburg-
preussischen Landeshoheit in die Stadt Quedlinburg und die Feier des
Krönungstages daselbst am 17. und 18. Januar 1701 (Festschnft zur
200 jährigen Jubelfeier der preussischen Königskrönung am 18. Januar 1901
Quedlinburg, Verlag von Chr. Friedr. Viewegs Buchhandlung) hat auf Grund
Berliner, Dresdener und Quedlinburger Akten Hermann Lorenz geschildert;
die darin nur oberflächlich berührten Kämpfe zwischen der Stiftsregiening
und dem Rat der Stadt verdienten wohl noch einmal eine speziellere Unter-
suchung.
Bekanntlich hat Friedrich der Grosse die Annahme des Kônigstitel:
als das Werk einer mit allzuschweren Opfern erkauften Eitelkeit bezeichnet,
dessen Wert allein darin bestand, die Nachfolger zur Begründung einer
dem äusseren Schein entsprechenden realen Macht anzuspornen. Diesen
Standpunkt vertritt im wesentlichen auch Reinhold Koser (Hohenzollen-
Jahrbuch 4. Jahrgang 1900). „Immer blieben die preussischen Truppen”.
so formuliert er den schweren Vorwurf, den man Friedrich I. machen muss.
„an einen Kriegsschauplatz gefesselt, auf dem preussische Interessen nicht
zu verteidigen waren; sie blieben in der Fremde jahraus, jahrein, ohne
Rücksicht auf jenen an den Grenzen des eigenen Gebietes tobenden, Ja
über diese Grenzen hinüberflutenden Krieg zwischen Preussens nordischen
Nachbarn, den Schweden, Russen, Polen, Dänen, der eine unvergleichliche
Gelegenheit geboten hätte, alte Ansprüche wahrzunehmen, alte Ziele zu
erreichen, das preussische Polen oder das schwedische Pommern zu ge-
winnen.“ Paul Bailleu hat in seinem Aufsatz „Zur Krönungsfeier"* (Deut-
sche Rundschau Band CVI, Januarheft 1901) auf diesen Punkt nicht
hingewiesen; „besser als Friedrich der Grosse vor anderthalb Jahrhunderten“.
sagt er, „überschauen und beurteilen wir heute die aufsteigende Entwicklung
Nachrichten und Notizen II. 569
des Hohenzollernhauses, und wir erkennen in dem Tage von Königsberg
einen bedeutsamen Werdegang der preussisch-deutschen Geschichte“. Ihm
will es scheinen, „als ob die Vorliebe für blendende Prachtentfaltung und
das Verlangen nach dem Glanz der Königskrone bei Friedrich I. beide
parallel hervorwachsen aus einem eigenartigen monarchischen Selbstgefühl,
das unzufrieden mit der bisherigen Stellung des brandenburgischen Fürsten-
hauses, dessen steigende Bedeutung nach innen wie nach aussen weithin
sichtbare Anerkennung sucht“. Ja aus dem Worte des Königs, ‚dass er
keinem Rede und Antwort von seiner Regierung schuldig sei als Gott allen,
will er sogar auf ein starkes Selbstbewusstsein bei ihm schliessen; aus diesem
und einem bei den Hohenzollern nicht seltenen Mystizismus leitet er Friedrichs
Glauben an eine ihm vorbestimmte Zukunft von Glanz und Grösse her.
Die Proben „Aus dem Briefwechsel König Friedrichs I. von Preussen
mit seiner Familie“, die Ernst Berner ın dem 1. Bande der von ihm be-
gründeten „Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hauses Hohen-
zollern“ (Berlin, Verlag von Alexander Duncker 1901) „gelegentlich der
200jährigen Jubelfeier des preussischen Königtums“ veröffentlicht hat, modi-
fizieren doch nicht unwesentlich das Bild, das Bailleu von Friedrich I. ent-
wirft. Mehr zu religiöser Kontemplation als politischem Handeln veranlagt,
phlegmatisch, ohne Schwung, ohne Leidenschaft, ohne Initiative, macht er
einen etwas hausbackenen, müden, senilen Eindruck. Kein Funke ist in ihm
von dem flammenden Ehrgeiz des allein mit der Staatsraison rechnenden
Herrschers, keine Spur von dem leicht verletzten Ehrgefühl des seine
Würde kraftvoll wahrenden Monarchen. „Ich sehe“, sagt er einmal, „dass
man mihr eine uhrsache vom zaun erbrechen wil, umb mich zu scocquieren.
So muss es allein Gott anheim stellen.“ „Redlichkeit“, lautet sein Wahl-
spruch, „ist das beste, so man auf dieser Welt haben kann und wäret
solche auch zum längsten.‘ Sein religiöses Denken beherrscht durchaus
auch sein politisches. Er ist ein fleissiger Bibelleser, ein strenger Reformierter;
die Einweihung der 31. Kirche für seine engeren Glaubensgenossen meldet
er mit einem gewissen Stolz auf seine Verdienste nach Hannover. Er glaubt
an die Prädestination und baut mit unerschütterlicher Geduld auf die Macht
des Höchsten und den endlichen Sieg des Guten: „Alles hat seine Zeit,
und ist es Ihnen predestiniret, so wirt keiner solches verhindern; darum ist
am besten, alles Gott anheimstellen.‘ Keine günstigen politischen Kon-
Junkturen vermögen ihn zur Teilnahme an dem „ungerechten Krieg" im
Norden zu bewegen: in der Schlappe, die Stenbock am 4. Mai 1712 den
Sachsen beibringt, sieht er Vergeltung für den treulosen Friedensbruch, in
dem über Karl XII. und Ludwig XIV. hereinbrechenden Unheil die wohl-
verdiente Strafe für ihr Verhalten gegenüber den Evangelischen. Er hasst
nur einen Menschen, den französischen König, den Feind seiner Glaubens-
genossen; je eifriger er ihn in Aeusserlichkeiten kopiert, um so mehr wettert
er gegen „die französischen Grillen", um so stärker betont er, „die alte
deutsche Manier“ wieder zu Ehren bringen zu wollen. Denn das ist neben
dem Verlangen nach Frieden! und einem reinen Gewissen das einzige Be-
! Vergleiche die charakteristische Aeusserung: „Wie der König von
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Nachrichten und Notizen II. 571
die Paul Seidel in einer Festausgabe (dem vierten Band) des Hohenzollern-
Jahrbuchs (Berlin und Leipzig, Verlag von Giesecke & Devrient 1900) ver-
einigt hat, konnte nicht mehr von ihm verwertet werden. Die Einleitung
desselben bildet ein bereits zitierter Aufsatz von Koser „Das Jubiläum der
preussischen Königskrone“; in behaglicher, der Bedeutung des Gegenstandes
nicht ganz entsprechender Breite erzählt Grossmann „Die Jugendgeschichte
Friedrichs I.*; seine auswärtige Politik hat in Berner einen m. E. allzu
‚wohlwollenden Verteidiger, seine Gemahlin Sophie Charlotte in Krauske
einen feinsinnigen Biographen gefunden. „Die Gründung des hohen Ordens
vom Schwarzen Adler und die Königskrönung am 17. und 18. Januar 1701“
schildert Seidel, „das Kriegswesen unter König Friedrich I.“ der inzwischen
verstorbene Militärschriftsteller Jähns; „Beitrüge zur Geschichte der Landes-
aufnahme in Brandenburg -Preussen unter dem Grossen Kurfürsten und
Friedrich III.A.“ hat Friedländer beigesteuert. Die Hälfte des Bandes
nehmen mit Recht die Aufsütze Harnacks über „Das geistige und wissen-
schaftliche Leben in Brandenburg-Preussen um das Jahr 1700“, Thourets
über den „Einzug der Musen und Grazien in die Mark“, von Öttingens über
„Die Königliche Akademie der Künste zu Berlin‘, Seidels über „Kunst und
Künstler am Hofe“, und, die Perle des Ganzen, Hintzes Uebersicht über
„staat und Gesellschaft unter dem ersten Könige“ ein. Dieses Buch ist
neben dem von Berner veröffentlichten Briefwechsel die bedeutendste unter
den wissenschaftlichen Publikationen zum Jubiläum. Wenn auch Einheitlich-
keit in der Bearbeitung der verschiedenen Themen nicht erreicht ist, die
Beziehungen der kulturellen Bestrebungen, der inneren und der auswärtigen
Politik unter einander nicht scharf genug hervortreten, die Persönlichkeit
Friedrichs I. selbst markanter hätte gezeichnet werden können, so ist doch
hier ein Gesamtbild des preussischen Staates unter dem ersten Könige
entstanden, das eine nicht geringe Vertiefung seiner Erkenntnis bedeutet.
Ergänzt wird es durch Friedrich Holtzes Aufsatz in der deutschen Juristen-
zeitung (VI. Jahrgang Nr. 2, Berlin, 15. Januar 1901) „Der 18. Januar 1701
in der Rechtsgeschichte Preussens. Ein Gedenkblatt zur 200 jährigen Jubel-
feier‘, welcher Friedrichs I. Versuche schildert, gemeinsames Recht und
Verfahren für sein Land zu schaffen, und durch die schöne in der Akademie
der Künste gehaltene Rede Paul Seidels über „Andreas Schlüter als Bildhauer“
(Berlin, Ernst Siegfried Mittler & Sohn 1901).
Die Förderung der klassischen Kunst durch die Hohenzollern im all-
gemeinen hat bei der Feier der Breslauer Universität Richard Förster (Das
preussische Königtum und die klassische Kunst. Breslau, Verlag von
M. & H. Marcus 1901), ihre Verdienste um die Hauptstadt des Reiches der
Rektor der Berliner technischen Hochschule, Fritz Wolff (Berlin, die Stadt
der Hohenzollern, Berlin 1901), in grossen Zügen geschildert. „Aus Preussens
Vergangenheit“ betitelt sich die Skizze, welche Julius von Pflugk-Harttung in
der Sonntagsbeilage der Vossischen Zeitung (1901 Nr. 2—4) veröffentlicht
hat. Von höherer Warte haben zwei andere Gelehrte die preussische Ge-
schichte der letzten zwei bis drei Jahrhunderte überflogen: Erich Marcks
in einem Aufsatz über „Das Königtum der Hohenzollern“ (Velhagen und
Klasings Monatshefte XV. Jahrgang Heft 5, Januar 1901) und Erich Branden-
912 Nachrichten und Notizen IL
burg in einem Gedächtnisartikel der Leipziger Zeitung (241. Jahrgang Ar 14
„Preussen und Deutschland“. In reizvoller Beleuchtung, Licht und Schatten
gerecht verteilend, führt uns der beste Psychologe unter den lebenden
deutschen Historikern die (Gestalten des grossen Kurfürsten, Friedrich
Wilhelms I. und Friedrichs des Grossen vor Augen, mit gleichem Scharf lick
für das Heldenhaft-Imposante wie für das Ungezügelt-Leidenschaftliche
ihrer düämonischen Naturen. Nicht minder durchdacht sind die anregenirn
Bemerkungen Brandenburgs über die Rolle, die Preussen, seitdem det
Grosse Kurfürst aus ihm einen wirklichen Staat geschaffen, in Deutsch-
land gespielt hat. „Dieser in sich festgeschlossene, nach aussen scharf sich
abschliessende, waffenstarrende, streng bureaukratisch regierte Staat des
18. Jahrhunderts genoss begreiflicherweise nicht viel Sympathie bei den
übrigen Deutschen; man hatte Respekt vor ihm, aber man liebte ihn nicht.“
Das wurde erst anders, als er in der Reformperiode 1806—1813 aus unser
klassischen Litteratur und Philosophie, in den Jahren 1848—1850 aus den
liberalen, 1864—1871 aus den nationalen Ideen der Zeit die wertvollsica
Elemente in sich aufgenommen und mit dem alten Wesen innerlich ver-
schmolzen hatte, als er selbst immer deutscher wurde. Aber auch Deutschland
ist preussischer geworden. „Dem deutschen Idealismus und Individualismus,
der deutschen Gemütsweichheit und Gutmütigkeit, dem deutschen Hange
zur Bequemlichkeit und Beschaulichkeit ist im Preussentum mit seiner Hirte
und Schärfe, seiner praktischen Nüchternheit, seinem Organisationstalent
und Unternehmungsgeist ein neuer und notwendiger Bestandteil hinzugefüst
worden.“ Und so hat Brandenburg Recht, wenn er den 18. Januar als
einen Gedenktag nicht nur für Preussen, sondern für ganz Deutschland
bezeichnet.
Wie viel bescheidener, wie viel massvoller klingen doch solche Worte
als etwa der stolze Jubelhymnus Treitschkes vom 19. Juli 1895 zum te-
dächtnis des grossen Krieges! Die preussische Geschichtsschreibung ist
kritischer, realistischer, weiterblickend geworden; sie idealisiert nicht mehr
wie früher; sie vertritt auch ihrem Stoff gegenüber den Wahlspruch der
Hohenzollern: suum cuique. Mögen dabei immerhin Mängel und Schwächen
des einen oder andern von ihnen zu Tage treten, die die Legende bisher
schonend verdeckt hat, — „auch wenn man die Hohenzollern nicht künstlich
steigert, auch wenn man ihre natürliche und notwendige Selbstsucht rubig
als Selbstsucht und nicht als ideales Bestreben erklärt, auch wenn man in
ihrem Staat den hart und herbe ringenden, der sich behaupten und sich
erweitern will, erblickt, und nicht den geweihten Träger allgemeiner Ge-
danken: auch ohne Heiligenschein ist diese Geschichte an Wunderbarem
reich, und unsern Anteil darf sie allezeit für sich fordern, stärker fast
als irgend welche andere“ (Marcks).
Berlin. Paul Haake.
Die „Uebersicht über den Inhalt der kleineren Archive der
Rheinprovinz. I. Band. Bearbeitet von Armin Tille. Bonn 1899,
(Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde Band XIX)
umfasst einen mittelrheinischen (S. Goar) und zwanzig niederrheinische
Stadt- und Landkreise, insgesamt etwas mehr als den vierten Teil der
Nachrichten und Notizen II 573
Kheinprovinz. Nicht berücksichtigt ist das Archiv der Stadt Neuss, dessen
Inventar bereits in den Annalen des historischen Vereins für den Nieder-
rhein (Heft 64) Aufnahme gefunden hat. Ferner ist nur zum kleineren
Teil wiedergegeben oder kurz charakterisiert der Inhalt einer grösseren
Zahl umfangreicher Schlossarchive. Der Bearbeiter hat sich mit grossem
Eifer seiner mühsamen Aufgabe gewidmet. Doch ist dieser Eifer zu oft
sowohl bei der Sammlung als auch bei der Bearbeitung der archivalischen
Auszüge in eilige Hast übergegangen. Es steht zu befürchten, dass trotz
der von Tille selbst gebrachten Nachtrüge eine in dem bearbeiteten Gebiet
anzustellende Nachlese noch eine ergiebige Ernte finden wird. So sind
beispielsweise in Düsseldorf übersehen worden: die archivalische Sammlung
des historischen Museums, sowie die des Düsseldorfer Geschichtsvereins
mit Stücken aus dem 15. Jahrhundert, das Archiv des Landgerichts, in dem
sämtliche älteren Kirchenbücher aus dem rechtsrheinischen Teil des grossen
Gerichtsbezirks aufbewahrt werden!, und die bekannte, schon von vielen
Forschern benutzte Sammlung des Herrn Wilhelm Grevel. Der Notiz über
das Düsseldorfer Stadtarchiv (S. 109) ıst sodann noch hinzuzufügen, dass
sich in demselben auch Akten befinden, die bis zum J. 1482 zurückgehen.
Die Bearbeitung der Archivalien ist ungleichmässig. Das eine Mal be-
gegnet man ganz summarischen, inhaltlich nichts besagenden Angaben, oder
viel zu kurzen Regesten selbst von mittelalterlichen Urkunden (z.B. S. 109 n. 1,
S. Lambert n. 1, S. 58 Viersen n. 2, 3, S. 59 Bedburdyck n. 1, S. 60 Capellen
n. 1, S. 65 Elsen n. 1c, S. 153 Hemmerich 1, S. 154 n. 2—4, S. 200 Nieder-
drees n. 1b, S. 240 Strassfeld n. 1), das andere Mal sind Urkunden des
17. und 18. Jahrhunderts unbedeutenden Inhalts oder gar solche, die be-
reits gedruckt sind, unter Angabe des Druckortes mit grosser Ausführlichkeit
verzeichnet (z. B. S. 285ff., S. 174 n. 1, 2, vgl. auch S. 321 Much 1, 2).
Aehnliches zeigt sich des öfteren auch bei der Beschreibung der Hand-
schriften. So wird auf S. 316 ein Copiar des 14. Jahrhunderts mit dem
Abdruck seiner kurzen Originalüberschrift abgefunden, während der In-
halt eines bereits in seinem wesentlichen Teile abgedruckten Manuskripts
auf S. 177 n. 1 eine eingehende Würdigung erführt. Im allgemeinen ist
aber über eine zu geringe Ausführlichkeit der Regesten und Notizen zu
klagen. Erwünschter als die häufig wiederkehrende Angabe, dass ein
Archiv nichts bemerkenswertes enthalte, wäre eine, wenn auch noch so
kurze Kennzeichnung dessen gewesen, was dem Bearbeiter als nicht be-
merkenswert erschienen ist. Ein Missgeschick ist es, dass das älteste
aufgefundene Stück, eine Urkunde des Pfalzgrafen Hermann I aus dem
Ende des 10. Jahrhunderts, weder in der Uebersicht noch im Nachtrag
aufgeführt ist. Tille hat sie aber unterdessen im Neuen Archiv Bd. XXVI 165
veröffentlicht. Das Register scheint, was Orts- und Personennamen betrifft,
ausreichend zu sein, sachliches ist dagegen nur unvollständig aufgenommen.
Vgl. s. v. Waldgeding, Sendordnungen.
Man darf nun für die an diesem ersten Bande des Inventarisationswerkes
! Auch das Archiv des Bonner Landgerichts ist nicht berücksichtigt
worden.
514 Nachrichten und Notizen II.
zu Tage tretenden Mängel nicht allein den Bearbeiter verantwortlich
machen. Ein Einzelner, zumal wenn er mit der Lokalgeschichte, den ört-
lichen und persönlichen Verhältnissen nicht hinreichend vertraut ist, wird
kaum der grossen, einer so umfassenden Arbeit entgegenstehenden Schwierig-
keiten Herr werden. Wir möchten darum dem Vorstand der Gesellschaft
für Rheinische Geschichtskunde einen Systemwechsel, nämlich die Arbeits-
teilung, dringend empfehlen, sei es nun, dass er nach dem Vorbild vor
Baden das ganze Gebiet in viele kleine Teile mit besonderen Bearbeiten
zerlegt, sei es, dass die Inventarisation wie in Tirol und Westfalen, wo
neuerdings das erste Heft der Archivübersichten in vortrefflicher Bearbeitung
von L. Schmitz erschienen ist, in einige wenige Hände gelegt wird. In
jedem Falle wird aber für die fernere Arbeit an diesem Unternehmen, das
doch für alle Zeit seinen Wert behalten soll, als erster Grundsatz aufgestellt
werden müssen: weniger Eile und mehr Gründlichkeit! Erforderlich ist
ferner grösstmögliche Ausführlichkeit in der Inhaltswiedergabe sowohl bei
Urkunden wie bei Akten und Manuskripten — handelt es sich doch um
Archivalien, die der Benutzung nur schwer zugänglich sind —, Nachweisung
der Druckstellen, bei Kopien Feststellung der Originale, wenigstens in den
drei grossen Archiven zu Düsseldorf, Koblenz und Köln, Gleichmässigkeit
und typographische Uebersichtlichkeit in der Anordung der Auszüge nach
dem Muster der Westfälischen Inventarisation. Erst dann wird die Rheinische
Geschichtsforschung von dieser grossangelegten Publikation die Förderung
erfahren, die sie erwartet hat.
Düsseldorf. Dr. Rich. Knipping.
F. Böhmer. Geschichte der Stadt Rügenwalde bis zur Aufhebung der
alten Stadtverfassung (1720). Stettin, P. Niekammer, 1900. X, 4465. 8°.
Der Verfasser hat mit dieser ausführlichen Geschichte einer kleinen
hinterpommerschen Stadt, die zwar zeitweise die Residenz eines Zweiges
des pommerschen Herzoghauses war, aber niemals eine grössere Rolle
spielte, eine nach jeder Richtung Entsagung fordernde, mühsame Arbeit
geliefert.
Von den 5 grösseren Abschnitten darstellender Natur, die das Buch
hat, bringen die 3 ersten das im engeren Sinne Historische für das Mittel-
alter (D, das friedliche Gedeihen der Stadt nach der Reformation (1534—1624)
(I) u. ihre Leidenszeit (1624—53) (II). Für einige Irrtümer im ersten,
paturgemäss schwierigsten Abschnitte verweise ich auf die Bemerkungen
von Martin) W(ehrmann) in den „Monatsblättern“ der Gesellschaft für
Pommersche Geschichte und Altertumskunde, 1901, Nr. 4 Dann folgen
(IV) in 9 Kapitel gegliederte kulturgeschichtliche Schilderungen für das
16. u. 17. Jahrh.! Der 5. Abschnitt gilt den Anfängen der kurbranden-
burgischen Zeit. Den Schluss bilden (VI—X) Personenverzeichnisse, Nach-
träge, Bemerkungen zu den 2 Wappentafeln, die nebst Karte, Stadtplan
und einigen Zugaben eine erwünschte Bereicherung des Ganzen bilden,
endlich Register der Ortschaften und der Familiennamen. Als bedeutsame
Momente treten in den 3 ersten Abschnitten hervor: die erste Begründung
1 Verwandtes aus älterer Zeit behandelt das 7. Kapitel des 1. Abschnitts.
Nachrichten und Notizen II. 575
der Stadt 1270, die erfolgreiche Neugründung 1312, nachdem das Deutsch-
tum in Ostpommern zur Herrschaft gelangt war, ihre wachsende Unab-
hängigkeit, die sich auch darin dokumentiert, dass sie 1412 selbständige
Hansestadt wurde, ohne übrigens je eine wirklich hervorragende Rolle in
diesem Städtebunde zu spielen, und die grossen Brände von 1624 und 1648,
die zusammen mit den Stürmen des 30jährigen Krieges sehr trübe Zeiten
brachten. Der kulturhistorische Abschnitt, wenn er auch nicht viel wirklich
Eigenartiges bieten kann, wird doch im ganzen am meisten Interesse er-
wecken. Aber dürftig erscheint das Material auch hier. Wie gering ist
u. à. die Zahl der S. 274/5 genannten, noch erhaltenen Zunftrollen, ver-
glichen z. B. mit denen Greifswalds. Auch fehlt uns für Rügenwalde jede
Polizei-, Feuer-, Kleider- oder ähnliche Ordnung aus älterer Zeit, wie sie
für so viele pommersche Städte erhalten sind, und ebenso ists wohl kein
Zufall, dass Rügenwalder Familien in dem reichen Material der Sammlung
Vitae Pomeranorum auf der Greifswalder Universitätsbibliothek nur ganz
spärlich vertreten sind. — Dass die Zustände am Anfang der kurbranden-
burgischen Zeit sehr ungünstig waren, dass fast die halbe Stadt wüst
lag, kann nicht Wunder nehmen. Nur langsam wurde es besser; zugleich
aber schwand die Selbstherrlichkeit der Stadt oder vielmehr ihres Magistrats
mehr und mehr dahin, eine Entwicklung, die durch vielfach ganz skandalöse
Vorgänge innerhalb dieses Kollegiums befördert wurde und ihr Ziel fand
in der neuen Stadtordnung, dem sog. „rathäuslichen Reglement" vom
18. Febr. 1720. Von da an musste die Entwicklung der Stadt noch mehr
wie bisher jedes individuelle Gepräge verlieren, und man versteht daher,
dass B. seine Darstellung nicht über diesen Zeitpunkt hinausgeführt hat.
Immerhin wäre eine kurze Vorführung der Hauptmomente gewiss den
meisten Rügenwaldern und auch manchem andern Freund pommerscher
Stadtgeschichte nicht unerwünscht gewesen.
Greifswald. Edmund Lange.
F. Otto, Das älteste Gerichtsbuch der Stadt Wiesbaden. Wiesbaden, 1900.
:Quellenschriften zur Nassauischen Rechts- und Verfassungsgeschichte I.
Veröffentlichungen der historischen Kommission für Nassau II.)
F. Otto, der schon im Jahre 1882 das sogenannte Merkerbuch von
Wiesbaden, ein gerichtliches Buch, enthaltend die Veränderungen des
Eigentums und anderer dinglicher Rechte an liegenden Gütern heraus-
gegeben hat, veröffentlicht nun das älteste Gerichtsbuch des Schultheissen-
gerichts von Wiesbaden, umfassend die Jahre 1554—1560. Dieses Buch
enthält in kurzen Aufzeichnungen die Namen der prozessführenden Parteien,
der Schöffen, die Entscheidungen des Gerichtes, die geführten Zeugen-
aussagen. Die Fälle, die hier vorkommen, betreffen Güter, Schuld und
Erbe; über Kriminalsachen sind eigene Aufzeichnungen geführt worden.
Neben dem Gerichtsbuch erscheint das Beheltnisbuch als das eigentliche
Amtsbuch. Der Herausgeber geht leider nicht näher auf das Verhältnis
beider Bücher ein. Urteile erhalten erst durch die Eintragung in das Be-
heltnisbuch dauernde Rechtskraft. Vermutlich können sie erst durch Vor-
lage dieses Buches später bewiesen werden. Es fungiert also das Be-
heltnisbuch wie eine Art Stadtbuch. Interessant ist das Verfahren, das
976 Nachrichten und Notizen I.
dieses Gerichtsbuch zeigt. Obwohl das Gericht mit ungelehrten Schüten
besetzt ist, zeigt sich vielfach, vermutlich durch eine Gerichtsordnung ver-
mittelt, das Eindringen fremdrechtlichen, namentlich schriftlichen Verfahrens.
Auch die Bestellung gerichtlicher Vertreter ist allgemein zulässig geworden;
sie geschieht vor Gericht. Im übrigen erinnert noch vieles an den älteren
deutschen Prozess. Wie früher, fungieren Fürsprecher; die Gefahr im
Rechtsgang ist noch nicht verschwunden; wegen Formverletzung oder un-
gebührlichen Benehmens verfallen die Parteien in Busse und werden an-
gewiesen, dem Richter an den Stab zu greifen, womit sie sich seiner
Gerichtsgewalt unterwerfen. Der Beklagte hat das Recht, „seinen rechten
tag! als Bedenkzeit zu verlangen. Klage und Antwort müssen förmlıck
vorgebracht werden. Der Beklagte verlangt vom Kläger Sicherheit nack
Art der alten Klagengewere. Im Prozesse um liegendes Gut wird der
Kläger angehalten, das Gut zu weisen. Der Beweis aber wird nunmehr
fast ausnahmslos dem Kläger aufgebürdet. Interessant ist dann, wie die
einzelnen prozessualen Akte der Reihe nach einem der Schöffen zugewiesen
werden, der offenbar über sie zu berichten und das Urteil vorzuschlagen
hat. Für das materielle Recht ist das Gerichtsbuch wenig ergiebig. Ire
Fälle sind zu einfach, die Eintragungen zu kurz. Der Herausgeber hat in
der ausführlichen Einleitung die Ergebnisse des Gerichtsbuchs zusammen-
gestellt. H v. Voltelini.
Julius Cahn, Der Rappenmünzbund. Eine Studie zur Münz- und Geld-
geschichte des oberen Rheinthals. Heidelberg 1901. Karl Winters Uni-
versitätsbuchhandlung. V. 128. 4 Tafeln. =
Der „Rappenmünzbund“ wird zu Ausgang des 14. Jahrhunderts durch
eine Anzahl von Herren und Städten am Oberrhein ins Leben gerufen zum
Zweck der Einführung und Aufrechterhaltung einer guten Silberwährung.
Der älteste Vertrag füllt in das Jahr 1377, die wichtigste, eine defnitive
Organisation bringende Urkunde datiert vom 24. Februar 1403. Erst im
Jahre 1584 löste sich der Münzbund auf. Als Oberhaupt der Genossen:haft
kann je und je die Stadt Basel betrachtet werden.
Alle Seiten dieser interessanten Erscheinung in der oberdeutscien
Geld- und Wirtschaftsgeschichte verfolgt Julius Cahn mit unendlicher
Geduld und liebevollstem Eingehen. Sein Urkunden- und Aktenmateral
aus den Archiven in Basel, Freiburg und Karlsruhe ist von seltener Reich-
haltigkeit und hohem, weit über das lokalgeschichtliche Interesse hinaus-
gehendem Werte. Als Verfasser der „Münz- und Geldgeschichte der Stadt
Strassburg im Mittelalter‘ war Cahn überdies für sein Thema vorbereitet
wie kein zweiter. Die Interpretation der Münzurkunden und die oft recht
schwierigen Berechnungen beruhen überall auf sicherer Sachkenntnis und
sind durch Klarheit und Zuverlässigkeit ausgezeichnet. Über der mühselizen
Kleinarbeit ist nirgends die Rücksicht auf den grossen Zusammenhang der
politischen und wirtschaftlichen Dinge vergessen. Dazu kommt eine durch-
sichtige Disposition und ein gewandter, flüssiger Stil, der nur ganz selten
kleine Unebenheiten aufweist. Im ganzen genommen bedeutet die Arbeit
Cahns einen entschiedenen Fortschritt über die Leistungen seiner Vorgänger,
z. B. des Abbe Hanauer, hinaus. Die beigegebenen Tafeln zeigen recht in-
Nachrichten und Notizen Il. 511
struktiv den Fortschritt von sehr mangelhaften bis zu wahrhaft künstlerisch
schönen Prägungen des Rappenmünzbundes. Cahn hat seine Aufgabe, einen
brauchbaren Baustein zur künftigen allgemeinen deutschen Geldgeschichte
zu liefern, mit Glück und hervorragendem Geschick gelöst.
Neustadt a. H. Dr. Köberlin.
Mecklenburgisches Urkundenbuch. Herausgegeben vom Verein für
mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. XX, 1381—1385.
Schwerin 1900. Bärensprungsche Buchdruckerei, Kommiss. K. F. Köhler,
Leipzig. 500 u. 168 S.
Auch dieser Band ist seinem Vorgänger schnell gefolgt und zeigt wie
die frühern die bewährte Gründlichkeit der Bearbeiter. Auch ein Wort-
und Sachregister fehlt nicht. Unter dem urkundlichen Material, welches
die Jahre 1381—1385 umfasst, beanspruchen den meisten Raum die Rostocker
Schossregister der Jahre 1352 und 1385. Leider lernen wir aus ihnen über
die Zusammensetzung des Schosses beinahe nichts. Doch bieten sie
sonst mancherlei beachtenswertes, gestatten manche Schlüsse auf Zahlungs-
pflichtigkeit und Zahlungsfreiheit. Ausserdem ermöglicht die Nebeneinander-
stellung beider in ihrer Entstehungszeit nahe zusammenliegenden Register
einen guten Ueberblick über die Bürgerschaft Rostocks und ihre örtliche
Verteilung. Neue urkundliche Beiträge zur Mecklenburgischen Grossmachts-
politik im Norden enthält dieser Band nicht. Die hierüber mitgeteilten
Urkunden, auch die Nr. 11344, waren bereits bekannt und verarbeitet.
Kiel. Daenell.
AufDeutschlands hohen Schulen. Eine illustrierte kulturgeschichtliche
Darstellung deutschen Hochschul- und Studentenwesens, bearbeitet und
herausgegeben von Dr. R. Fick unter Mitwirkung von anderen. Mit
400 Abbildungen und Zierstücken. IL Tausend. Berlin und Leipzig,
Hans Ludwig Thilo. 1900. XVI und 488 S.
Wie schon die populüre Fassung des Titels andeutet, lag in der Absicht
der Herausgeber durchaus nicht eine streng wissenschaftliche Geschichte
der Entwickelung der deutschen Universitäten; vielmehr ist der Haupt-
nachdruck auf die kulturgeschichtliche und illustrative Seite gelegt; be-
zweckt ist eine Schilderung des studentischen Lebens und Treibens, spez.
der Eigenart des deutschen Studententums, welche durch eine überaus
grosse Zahl von Abbildungen erläutert wird. Das Buch ist jedenfalls
geeignet, bei den alten Herren eine angenehme Rückerinnerung an die
tröhliche Studentenzeit wachzurufen. Aber darüber hinaus bietet es
mancherlei Belehrung. Das Werk zerfällt in einen allgemeinen und einen
besonderen Teil, welch’ letzterer aber nur die jetzt noch bestehenden Hoch-
schulen berücksichtigt. Anhangsweise ist ein Kapitel über die technischen
Hochschulen beigegeben. Es mag hier ausdrücklich hervorgehoben werden,
dass bei den einleitenden Kapiteln die neuere Litteratur über die Geschichte
der deutschen Universitäten ziemlich ausgiebig und mit Verständnis ver-
wertet worden ist. Die Behandlung der einzelnen Universitüten ist etwas
ungleichmässig ausgefallen, offenbar weil den Herausgebern nicht überall
reichliche Quellen zur Verfügung standen.
Köln. Herm. Keussen.
578 Nachrichten und Notizen II.
P. Feret, La faculté de Théologie de Paris et ses docteurs les plus célèbres
Époque moderne, tome premier XVI’ siècle, phases historiques, VII u. 462$.
Paris 1900; tome second XVI: siècle, revue littéraire, VI u. 422 S. Paris 1901.
Der unermüdliche Abbé Feret, der die Geschichte der Pariser theo-
logischen Fakultät im Mittelalter in 4 Bänden geschrieben hat, hat jetzt
diese Geschichte fortzusetzen begonnen und in 2 Bänden das 16. Jahr-
hundert behandelt. Der 1. Band enthält die Geschichte der Fakultät, der
2. Band führt sämtliche theologische Lehrer auf, die irgend welche schon,
stellerischen Leistungen aufzuweisen haben, sei es dass ihre Bücher erhalter
oder verschollen sind. Die Geschichte der Fakultät teilt Feret in 3 Bücher.
Das 1. überschreibt er affaires académiques. Hier schildert er die Versuche
der Reformen und die wirklich durchgeführten Reformen in der theologischen
Fakultät, den Kampf mit den Bettelmönchen, der sich noch bis ins 16. Jahr-
hundert fortsetzt, und den Streit mit den Jesuiten, der 1554 beginnt und bis zcm
Beginn des 17. Jahrhunderts sich hinzieht. Das 2. Buch ist den Beziehungen der
theologischen Fakultät zum Protestantismus gewidmet. Ausführlich werden
die von der Pariser Fakultät zensurierten Bücher genannt, während des
denkwürdigen Streites, der sich an die Namen des Rektors Nicolaus Cap
und Calvins knüpft, und der Einladung Melanchtons nach Paris nur sehr
kurz gedacht wird. Das 3. Buch ist betitelt questions théologiques. Hier
kommt alles das zur Behandlung, was der Verfasser in die beiden ersien
Bücher nicht unterzubringen wusste: die Stellung der Pariser Fakultät
zum Konkordat vom Jahre 1516 und zum Konzil von Trient, das Gutachten
über die Ehescheidung Heinrich VIIL von England, die wichtigen Ent-
scheidungen über Johann Reuchlin und die hebräischen Bücher, über den
Kardinal Cajetan, über die Bibel Rene Benoits und vieles andere. Im
2. Bande giebt Feret ein ausführliches Verzeichnis sämtlicher Lehrer an
der Pariser theologischen Fakultät, die irgend welche Bedeutung erlangt
haben und ihrer Werke, auch solcher, deren Titel nur bekannt ist. Er
teilt sie in die Gruppen der Ubiquisten, Sorbonnisten, der Navamızen,
derer, welche zu den beiden Bettelorden der Franciskaner und Dominikaner.
und endlich derer, die zum Benediktiner, Karmeliter- und anderen Mônchs-
orden gehörten. Die fleissige Arbeit behandelt die interessanten Stoffe etwas
oberflächlich und zerhackt, die protestantische Litteratur über das Verhältnis
Calvins zu Nicolaus Cop, über Melanchthon und den französischen Protestan-
Hamus ist nicht berücksichtigt, auch fehlen grössere geschichtliche Gesichts-
punkte in der Darstellung. Trotzdem füllt sie eine Lücke aus, und be-
sonders der 2. Band wird sich für die Geschichte der Theologie in Frankreich
während des 16. Jahrhunderts als ein unentbehrliches Nachschlagebuch
erweisen.
Heidelberg. Grützmacher.
Paul Redlich, Dr. phil.: Cardinal Albrecht von Brandenburg und das
Neue Stift zu Halle 1520—1541. Eine kirchen- nnd kunstgeschichtliche
Studie. Mainz, Franz Kirchheim, 1900. 8°. XII 361 u. 264 S. NI.
Der sorgfültig auswählenden Anregung Lamprechts, dem die Kunit-
geschichte selbst jederzeit ein mit Liebe gepflegtes Gebiet gewesen, dankt
Redlichs überaus ertragreiche Studie über den Cardinal Albrecht von
Nachrichten und Notizen II. 579
Brandenburg und das von ihm gegründete Collegiatstift in Halle ihre Ent-
stehung. Sie stützt sich auf die gewissenhafte und feinfühlige Ausnützung
eines weit verstreuten, vorwiegend zum erstenmale wissenschaftlich ver-
werteten Quellenmateriales, dessen umsichtige Bewältigung R. alle Ehre
macht und von seiner Arbeitskraft noch viel Treffliches erwarten lässt.
Was er über die Gründung, Verfassung und Verwaltung des Stiftes in
Halle beibringt, bildet gewiss einen ebenso interessanten als wertvollen
Beitrag zur Würdigung der kirchlichen Verhältnisse Deutschlands im
16. Jahrhunderte. Derselbe wird aber weit überboten durch die kunst-
geschichtlichen Ergebnisse der drei folgenden Kapitel, welche die Stifts-
gebäude und die bei ihrer Aufführung beschäftigten Meister, die Ausstattung
des - Kircheninnern und das hochberühmte Heiligtum behandeln. Das
künstlerische Interesse und Verständnis des Kirchenfürsten rückt vielfach
in ein ganz neues Licht, der Nachweis der Beziehungen, dem keine irgend-
wie bedeutungsvolle Einzelheit entgeht, bewegt sich zumeist in neuen
Bahnen und verliert sich nirgends in geistreichen Vermutungen, sondern
behält überall den verlässlichen Boden urkundlicher Belege unter den
Füssen. R. zeigt sich durchwegs nicht nur als tüchtig geschulten und
fachkundig arbeitenden Historiker, der über ein bedeutendes Wissen ver-
fügt, sondern auch als ernsten, scharf blickenden und alles Wesentliche
zweckentsprechend hervorhebenden Kunstforscher. Seine Ausführungen über
den in Halle aufgehäuften Reliquienschatz enthalten unstreitig das Beste,
was bisher über die Geschichte eines grossen Heiligtumes in Deutschland
veröffentlicht wurde, und berühren eingehend verschiedene Kunstgebiete;
auf jedem erscheint R. gleich gut bewandert. Man wird vielen Teilen
der vortrefflichen Arbeit das Lob der Mustergiltigkeit wirklich freudigen
Herzens zuerkennen. An dem grossen Ertrage der Untersuchung hat nament-
lich die Kunstgeschichte Süddeutschlands, darunter Nürnbergs, hervorragenden
Anteil. Schon der stattliche Umfang der so viel Neues erschliessenden
Beilagen, welche weiteres Nachgehen und Ueberprüfen ermöglichen, lässt
sofort erkennen, mit welch seltener Gründlichkeit R. geschürft und Edel-
metall zutage gefördert hat. Seinem Hauptwerke „Cardinal Albrecht als
Mäcen“ wird man nach dieser Vorarbeit allseits mit grosser Spannung
entgegensehn.
Wien. Joseph Neuwirth.
Dem ersten Bande des Briefwechsels des Herzogs Christoph v.
Wirtemberg (vgl. diese Zeitschrift Jhrg. 1899 S. 116/118) ist der zweite
rasch gefolgt, er umfasst die Jahre 1553 und 1554. Wiederum hat der
Herausgeber ein ausserordentlich umfangreiches Material zusammengetragen,
welches gestattet, der württembergischen Politik dieser Jahre bis in die
kleinsten Kleinigkeiten hinein nachzugehen, nur schade, dass dieser Politik
so jeder grosse Zug abgeht, von irgend welchen Erfolgen ist keine Rede.
Mit seiner geschäftigen Vielschreiberei und Plänemacherei bietet der Herzog
ein trauriges Bild, er kann sich mit der Uebersendung von Nachrichten an
die Nachbarn und von Zeitungen, deren Unwahrscheinlichkeit oft auf der
Hand liegt, gar nicht genug thun; dem Kaiser gegenüber ist seine Haltung
geradezu kläglich in ihrer Unselbständigkeit. Endlose Verhandlungen
580 Nachrichten und Notizen II.
und Zusammenkünfte, welche einen engeren Zusammenschluss der süddeut-
schen Fürsten herbeiführen sollten, ziehen an uns vorüber, recht spät erst
(vgl. Nr. 721) dämmert dem Herzog das Bewusstsein auf von der Unfrucht-
barkeit solcher Vereinigungen. Die wohlwollende Haltung Christoph:
gegenüber Albrecht von Brandenburg-Culmbach scheint ihm einen Angrif
des braunschweigisch-fränkischen Kriegsvolks zuziehen zu sollen, der Herzog
gerät in Aufregung darüber und beginnt, trotz aller Abmahnungen, mit
Macht zu rüsten; schliesslich geht das drohende Gewitter ohne Schaden
vorbei, nicht ohne dass die Angelegenheit einen starken Gegensatz zwischen
Bayern und Württemberg zurückliesse. Gerade für die Geschichte Mark-
graf Albrechts, die trotz Voigts schönem Buche doch vielleicht noch einmal
geschrieben werden könnte, bietet der Band manches wichtige Stück, vgl
besonders Nr. 493. Von Interesse sind auch die Berichte Eisslingers vom
Kaiserhofe, der nach Zasius’ Urteil ,allwegen das lieb Kind im Haus kei
dem von Arras“ war. Wie beim ersten Bande muss aber auch diesmal be-
tont werden, dass der Herausgeber in vielen Fällen Ueberflüssiges gegeben
hat und oft viel zu breit ist; in vollster Ausführlichkeit werden Aktenstücke
abgedruckt, die es kaum verdienen, oder wo ein kurzer Auszug reichlich
genügte. Erschwerend war für Ernst bei seiner Arbeit der Umstand, das:
eine beträchtliche Menge der Stücke, und darunter nicht die unbedeutend-
sten, insbesondere der grösste Teil der Korrespondenz zwischen Christoph
und Albrecht von Bayern, bereits im 4. Bande der Druffelschen Briefe und
Akten zur Geschichte des 16. Jahrhunderts benutzt und verwertet worden
war. Der Herausgeber bespricht dieses Verhältnis im Vorwort S. 45 und
kommt zu einem vernichtenden Urteil über die Arbeit seiner Vorgänger
Druffel-Brandi, der er irgend welchen wissenschaftlichen Wert nicht zuge-
stehen könne. Schon im Text — von den Noten gar nicht zu reden —
enthalte dieses Buch weit mehr grobe Fehler als Nummern, selten sei eine
Nummer ohne einen solchen; häufig sei die Wiedergabe eines Stückes völlig
sinnlos oder es sei gerade die Pointe weggelassen; das Uebrige, was nicht
geradezu falsch sei, sei doch fast durchweg ungenau und verschwommen
u. 8. w.; zu diesem Kranze schmückender Beiworte kommt dann in Nr. 50?
N. 1 noch das Prädikat „gewohnte Nachlüssigkeit* hinzu. Wäre dieser
Sachverhalt richtig, so stünde es allerdings schlimm um die Druffel-Bran-
dische Arbeit, Ref. ist aber nach eingehender Prüfung beider Publikationen
zu dem Resultate gelangt, dass das Ernstsche Urteil bei weitem zu hart
und ungerecht und in einer Reihe von Fällen unbegründet ist. Gewiss, das
soll von vornherein zugegeben werden, dass viele Stücke bei Druffel-Brandi
recht verbesserungsbedürftig sind, und Ernst hat sich zweifellos ein Ver-
dienst erworben, wenn er diese Fehler in seiner Publikation emendierte.
In vielen anderen Fällen aber genügt das bei jenen Gegebene recht wohl.
die nochmalige vollständige Wiedergabe bedeutet keinen wesentlichen Fort-
schritt. Weiter giebt es Nummern, wo jene die Originale, Ernst die Kon-
zepte zu Grunde gelegt hat, a priori würden dann nach Ansicht des Ref
Jene den Vorzug verdienen; in den Fällen endlich, wo Ausgabe gegen Aus-
gabe steht, weiss man ohne Einblick in die Vorlage schliesslich wirklich
nicht, wem man trauen soll. Ref. hält es für ungemein bedauerlich, dass
Nachrichten und Notizen I. 581
Ernst sich zu dieser viel zu weit gehenden Verurteilung hat hinreissen
lassen. Es kann doch mit jenem Werke nicht so schlecht stehen, wie Ernst
weint; denn sonst hätte er doch seine Absicht (Vorrede S. 5), sich mit
einem solchen Buche nicht Schritt für Schritt auseinander zu setzen, sicher
durchgeführt. Das ist aber nicht geschehen, fast allenthalben begegnen
uns Verweise auf oder Zitate aus Druffel! Das harte Urteil über die Vor-
gänger hätte aber doch nur dann eine gewisse Berechtigung, wenn die
Ernstsche Publikation sich in jeder Beziehung als tadellos und einwands-
frei darstellte. Das ist aber nun doch nicht ganz der Fall. Einmal weisen
die Texte Versehen auf — beispielsweise ist in Nr. 83 „Torgau“ natürlich
falsch; selbst wenn das in der Vorlage stehen sollte, hätte der Herausgeber
es richtig stellen müssen ; auf der folgenden Seite stirbt im Texte Graf
Hugo von Fürstenberg, während in der Note dazu ein Kondolenzschreiben
des Kaisers zum Tode Graf Egons erwähnt wird —, auf der anderen Seite
ist die Zuverlässigkeit des Registers zu den beiden Bänden nicht über
jeden Zweifel erhaben. Wenn Ref. auch die in Nr. 386 angeführte Basler
Hebamme Margarethe darin ohne besonderen Schmerz vermisst hat, so
fehlen doch auch Namen von gewichtigerem Klange, für die Erklärung
ganz unbekannter Namen, Orte und Dinge hätte manchmal etwas mehr ge-
schehen können, vgl. das rätselhafte „Nunimi“ in Bd. 1 Nr. 517, was dann
auch im Register fehlt. Die in Nr. 823 angezogene Schrift des Erasmus
Sarcerius war wohl nicht näher nachweisbar? Merkwürdigerweise hält
Ernst nach wie vor (s. das Register) an dem falschen Kadau statt Kadan fest.
Weimar. Trefftz.
Adalbert Wahl: Studien zur Vorgeschichte der französischen Revolution.
Tübingen und Leipzig 1901. 8°. VI und 168 S.
Diese Studien bestehen aus 4 Aufsätzen, die der Verf. ursprünglich
als Freiburger Habilitationsschrift hatte erscheinen lassen. Ein 6. Aufsatz
(über den Feudisten Renauldon) ist zugefügt.
Wahls erste Untersuchung ist den Cahiers der Landgemeinden von
Paris-hors-les-murs gewidmet und enthält eine ebenso scharfe wie gerechte
Kritik der lange in ihrem Werte überschätzten Cahiers für die National-
versammlung. Besonders ist es anzuerkennen, dass der Verf. auch die
brauchbaren und wertvollen Stücke dieser unendlichen Aktenmassen zu-
sammengestellt hat. Einige in ihrem Wortlaut wiedergegebene Cahiers
zeigen ihre Abhängigkeit unter einander bzw. von Modellen, die zwar vor-
läufig noch nicht aufgefunden, aber bestimmt vorauszusetzen sind. Hoffent-
lich wird bald eine ähnliche Untersuchung auch für eine andere Landschaft
unternommen werden, um die Ergebnisse Wahls nachzuprüfen. Sein
besonnenes und kritisches Verfahren kann dann als Vorbild dienen.
Der 2. Aufsatz: „Die Erhebung der Taille in der Provinz Isle-de-France
(Généralité von Paris) unter Ludwig XVI.“ bespricht den höchst bemerkens-
werten Versuch des Intendanten der Isle-de-France, Bertier de Sauvigny,
der noch am Vorabend der Revolution die ungleichmässige und chikanöse
Steuererhebung des Ancien Regime durch ein gerechteres System ersetzen
wollte Er versuchte im wesentlichen eine Art progressiver Einkommen-
steuer durchzuführen. Auch hier wieder versagen die Cahiers vollständig.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 40
582 Nachrichten und Notizen II.
Die 3. Studie gilt den Reiseberichten des Engländers Arthur Younz.
die für die Vorgeschichte der Revolution so hoch geschätzt werden. Hier
wird erwiesen, dass nur der 1. Teil des Werkes (das Reisetagebuch) eine
wertvolle Geschichtsquelle ist, dass der Verf. hier Licht und Schatten
durchweg gerecht verteilt hat, und zwar gerechter als die damaligen
Franzosen selber, die ganz im Bann revolutionürer Theorien standen. Im
2. Teile aber (22 zusammenfassenden Abhandlungen), wo Young sich vor-
nimmt, das Beobachtete auch zu erklären, zeigt er sich selber von Partei-
auffassungen beeinflusst.
„Necker und die Berufung der Generalstände“ behandelt die Ereignisse.
die der Eröffnung der Etats Généraux vorausgingen, und die Stellung, die
Necker hierbei einnahm. Am wichtigsten ist die Charakterisierung diese:
Mannes selber, der im entscheidenden Augenblick an entscheidender Stelie
stand — und versagte. Die Gründe dafür treten deutlich zu Tage: Ver-
zweiflung an der inneren Kraft der Monarchie — die Grundstimmung der
leitenden Kreise — und Schwärmerei für die englische Verfassung. Daraus
ergab sich als Regierungsprogramm Neckers: Beschränkung der Monarchie
im Sinne des englischen Systems. Seine praktische Thätigkeit als Minister
ist gekennzeichnet durch verlegenes Schwanken, durch sein Bestreben, nach
keiner Seite anzustossen, und sein Haschen nach Popularität, um sich als
Mann des Volkes auf Kosten der Regierung und des Königs hinzustellen.
Als schliesslich die Nationalversammlung in Thätigkeit trat, batte die
radikale Partei (Sieyès) längst in der Öffentlichen Meinung gesiègt —
In den sozialpolitischen Schriften Neckers findet der Verf. (S. 128 f.) schon
die Entwickelung der Theorie vom ehernen Lohngesetz: „ . . . das Volk
ist durch die Gesetze des Eigentums dazu verurteilt, für seine Arbeit nie
mehr zu erhalten, als das Notwendige‘. Leider erfahren wir nicht. ob
diese Darlegung bei Necker original ist oder entlehnt. Nach allem, was
wir sonst hören (Mangel an Originalität, Abhängigkeit von Galiani) scheint
doch das letztere wahrscheinlich.
Der Schlussabschnitt über den „Feudisten Renauldon“ giebt dem Verf.
Gelegenheit, die im 18. Jahrhundert noch bestehenden grundherrlichen
Rechte darzulegen und die Bedeutungslosigkeit der Mehrzahl dieser Ab-
gaben zu erweisen. Diese Untersuchungen gipfein in dem Nachweis, dass
die Feudallasten für beide Teile unpraktisch, für die Herren wenig ein-
trüglich, für die Hintersassen nur lästig und also für die Gesamtheit schädlich
waren. Die wüste Agitation der Revolutionsmänner gegen diese Reste von
Herrenrechten erscheint keinesfalls gerechtfertigt.
Nidda i. H. Chr. Waas.
Reinhold Günther, Dr. phil., Hauptmann im eidgen. Füsil.-Bat. Nr. 17.
Heerwesen und Kriegführung in unserer Zeit. Berlin, Vossische
Buchhandlung 1901.
Gewiss, es ist ein wundersam gemaltes Zeitbild, das uns Gustav Frertag
(nicht Freitag, wie bei Günther steht) giebt: „Aus der Garnison“ in seinen
Bildern aus der deutschen Vergangenheit, vierter Band. Aus dieser Be-
trachtung hat Günther mit glücklicher Hand seinen Leitspruch gewählt
für das vorliegende Werk: „Kaum ein Kreis irdischer Interessen prägt so
Nachrichten und Notizen lI. 583
scharf die Besonderheiten der Zeitbildung aus, als das Heer und die Methode
der Kriegführung“. Freytag fährt unmittelbar anknüpfend so fort: „Die
Armee entspricht zu jedem Jahrhundert merkwürdig genau der Verfassung
und dem Charakter des Staates.“ —
In seinem Vorwort sagt der Verfasser: seitdem die allgemeine Wehr-
pflicht Gemeingut aller Völker des europäischen Kontinents geworden, habe
sich das Verlangen nach militärischen Kenntnissen in allen Kreisen ge-
steigert; den militärischen Fachmann gedenke er hier nicht hereinzuziehen,
aber an die ausserhalb stehenden, nach Erweiterung ihres militärischen
Horizontes strebenden Kreise wende er sich mit der vorliegenden Schrift.
— Seinen ganzen Stoff zerlegt der Verfasser in 20 Abschnitte Zunächst
spricht er von der Bedeutung des Kriegs, weist auch seine Berechtigung nach.
Dann geht er über auf die verschiedenen Heersysteme, führt diese höchst
übersichtlich vor und kommt so zu dem für seine Betrachtungsweise wesent-
lichsten Kapitel: Truppenausbildung. Wie schon die Wahl des Leitspruches
zeigt, ist der Verfasser in deutscher Litteratur wohl bewandert; ihm sind
die Ausführungen und leitenden Gedanken Friedrichs des Grossen und
anderer Lehrer der Kriegskunst: Clausewitz, Gneisenau, Moltke, v. d. Goltz,
Prinz Kraft von Hohenlohe, geläufig.
Er sagt: „Niemals hat ein Volk eine grössere Zahl kriegerischer Erfolge
erzielt wie das deutsche in seinem letzten Kampfe gegen Frankreich.“
Ausbildung, Disziplin, Bewaffnung, Truppenführung, Art der Mobilmachung
und des Aufmarsches befühigen zu solchem Thun. Allen diesen Faktoren,
ferner der Aufklärung, Verteidigung und Angriff, dem Kampf, der Ver-
pflegung und anderem widmet der Verfasser kurze Kapitel. — Durch
militärische Erziehung werde die Thatkraft der Nation gehoben. Die durch
Generationen fortgesetzte Ausbildung der wehrfähigen Mannschaft in den
höchsten menschlichen Tugenden, Ehrgefühl, Selbstverleugnung, Zucht und
Ordnung schaffe gewissermassen eine andere, eine veredelte Rasse. Eine
grundfalsche Ansicht sei es, dass ein Heer weniger Disciplin bedürfe wie
das andere. „Es giebt nur eine Disziplin und das ist die gute, und sie
wird weder durch die allgemeine Volksbildung, noch durch die Intelligenz
des Einzelnen, noch durch eine spontane Brarheit ersetzt.“ — „Je kürzer
die aktive Dienstzeit, desto intensiver müssen die Kräfte von Lehrern und
Schülern in Anspruch genommen werden. Das berüchtigte „Faulenzen‘“ der
Soldaten in den Werbeheeren und den durch Konskription aufgebrachten
Heeren mit langer Präsenzzeit kommt heute nicht mehr vor“ — „Niemand
ist ein schärferer Kritiker als gerade der gemeine Mann des neuzeitlichen
Volksheeres.“ — „Auf keinem Gebiet rächt sich der Dilletantismus mehr
als auf dem militürischen, sobald einmal die eisernen Würfel rollen.“
Diese und ähnliche Aussprüche zeigen, in welchem Geist das Buch ge-
schrieben ist. Besonders interessant ist der Vergleich der französischen
Mobilmachung mit der deutschen im Jahr 1870, und die Zusammenstellung
von Verlustzitfern in den Schlachten des 18. und 19. Jahrhunderts. Aus-
führungen über Gebirgskrieg und Kleinkrieg schliessen sich den schon
genannten Betrachtungen an.
Immer spricht der Verfasser klar und überzeugend, dabei selbständig
40*
584 Nachrichten und Notizen II.
und keck. Ein Register würde das Buch wohl noch nützlicher machen:
aber auch 80, wie es ist, sei das Werk des Schweizer Offiziers dem deutschen
Publikum, ganz besonders den jüngeren Offizieren, auf das angelegentlichste
empfohlen. Albert Pfister.
Der 22. Jahrgang der von E. Berner herausgegebenen „Jahresberichte
der Geschichtswissenschaft“, der die Litteratur des Jahres 1899 be-
handelt, ist kürzlich erschienen. Die Veründerung im Kreise der Mitarbeiter
ist diesmal gering. An Stelle Toblers referiert Privatdozent Häne Ga
schweizerische Geschichte des Mittelalters, statt Rachfahl handelt Privet-
dozent Heldmann in Halle, übrigens vortrefflich, über Allg. deutsche Ge-
schichte und deutsche Verfassungsgeschichte. Dass die einzelnen Leistungen
ungleich sind, ist nicht zu vermeiden. Aber der Herausgeber wird sich doch,
sollen die Jahresberichte nicht immer umfangreicher, unhandlicher und
weniger brauchbar werden, zu einer kräftigeren Geltendmachung seiner re-
daktionellen Autorität entschliessen müssen. Manche Referate sind kläziich
dürr, andere von einer wüsten und verworrenen Weitschweifigkeit.
Der Verein für Landeskunde von Niederösterreich hat die Fortführinz
der Redaktion der ‚Topographie von Niederösterreich“, eines histori:ch-
geographisch-statistischen Ortsrepertoriums im grossen Stile, von welchem
bisher 5 Bünde erschienen sind, die bis zum Buchstaben L reichen, dem
Custos des n.-ö. Landesarchivs Dr. Max Vancsa, übertragen.
Unter dem Namen Archives de l’Histoire Religieuse de la France
hat sich in Paris unter dem Vorsitz von P. Imbart de la Tour, Professor
an der Universität Bordeaux, ein Comité gebildet, welches die Quellen zur
französischen Kirchengeschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zum
19. Jahrhundert zu veröffentlichen gedenkt. Vorgesehen sind zunächst
folgende Publikationen: 1. Consultation des évêques de France sur la con-
duite à tenir à l'égard des Réformés 1698 (J. Lemoine); 2. Registre des
procès-verbaux de la Faculté de Théologie de Paris (3 nov. 1505 — 25 nov.1535:
(E. Chatelain et le P. H. Denifle); 3. Nonciatures de France: de Clément VI
1523—1534 (l'Abbé Fraikin), de Paul III 1534—1547 (G. Salles), de Grégoire XII
1572—1585 (l'Abbé Richard); 4. Les épreuves de l'église de France pendant
les guerres de religion (L. Le Grand); 5. Procès-verbaux des assemblées du
clergé, Tome I 1562. 1567. 1579 (L. Lasalle-Serbat); 6. Correspondance du
Cardinal Jean du Bellay (V. Bourrilly et P. de Vaissière); 7. Les relations
de la France avec les protestants d'Allemagne sous François I et Henri I]
(P. de Vaissière); 8. Lettres et papiers d'Etat du Cardinal Charles de Lorraine
(H. Moysset).
Auf der 73. Naturforscherversammlung in Hamburg hat sich am 25. und
26. September eine Deutsche Gesellschaft für Geschichte der Medizin
und Naturwissenschaften gegründet, der bereits 60 Mitglieder angehören.
Der Vorsitz wurde Sanitätsrat Dr. Karl Sudhoff in Hochdahl bei Düssel-
dorf übertragen.
Für die Geschichte der Medizin ist an der Universität Leipzig eine
grossartige Stiftung errichtet worden. Ein früherer Dozent der Universität.
Hotrat Professor Dr. Puschmann in Wien und seine Frau haben der
Nachrichten und Notizen II. 585
Universität ihr gesamtes Vermögen von 621 000 Mark hinterlassen mit der
Bestimmung, dass das Erträgnis des Vermögens zur Förderung wissenschaft-
licher Arbeiten auf dem Gebiete der Geschichte der Medizin verwendet
werden soll.
Zeitschriften. Ludwig Pastor ist aus dem Redaktionsausschuss des
Historischen Jahrbuchs ausgeschieden. Als Grund wird angegeben
(vgl. Hist. Jahrb. XXII, 607f), dass Pastor mit der ungünstigen Besprechung,
die Kempf der Geschichte des deutschen Volkes von Michael im Historischen
Jahrbuch gewidmet hat, nicht einverstanden war, dass aber seine Ansicht
von den anderen Mitgliedern der Redaktion nicht geteilt wurde.
Vom 29. bis 31. Mai tagte in München die 42. Plenarversammlung
der Historischen Kommission bei der Kgl. Bayerischen Akademie der
Wissenschaften. Veröffentlicht wurden im abgelaufenen Verwaltungsjahr
von den Jahrbüchern des deutschen Reiches unter Heinrich IV. und V. von
Meyer von Knonau Bd. 3 (1077—1084), von den Deutschen Reichstagsakten
ältere Reihe Bd. 12 (Gustav Beckmann), jüngere Reihe Bd. 8 (Adolf Wrede)
und von der Allgemeinen Deutschen Biographie Bd. 46 Lief. 1—3 (Nach-
träge, Andrassy-Bessels). Von den Jahrbüchern des Deutschen Reiches
sollen die unter Otto II. (Oberarchivar Uhlirz in Wien) noch im Winter in
Druck gegeben werden, in Arbeit befinden sich noch die unter Friedrich 1.
(Prof. Simonsfeld), Friedrich II. (Prof. Hampe in Bonn) und Heinrich IV.
(Prof. Meyer von Knonau). Von den Chroniken der Deutschen Städte ist
Bd. 3 der Lübecker Chroniken (Archivar Koppmann in Rostock) druckfertig.
Von den Reichstagsakten ältere Reihe befindet sich Bd. 10 (Dr. Herre)
bereits in Druck, daran sollen sich als Bd. 11 und 12 die Reichstagsakten
aus der Regierungszeit Albrechts II. (Dr. Beckmann), die auch im Manu-
script fast abgeschlossen sind, reihen und mit Bd. 13, welcher die Supple-
mente bringt (Prof. Quidde), gelangt diese Abteilung zum Abschluss. Von
den Reichstagsakten, jüngere Reihe, ist Bd. 4, die Jahre 1523 und 1524
umfassend (Dr. Wrede und Dr. Fueter) in Vorbereitung. Von den Wittels-
bacher Korrespondenzen, ältere pfälzische Abteilung, wurde der Druck
des 3. Bandes (Prof. von Bezold) wegen neuer wichtiger Funde in der
Vatikanischen Bibliothek, wo Kalender mit täglichen eigenhändigen Auf-
zeichnungen des Pfalzgrafen Johann Kasimir zum Vorschein kamen, noch
aufgeschoben; von der jüngeren Reihe ist für Bd. 9 bis 11 (Prof. Chroust in
Würzburg) das Material im wesentlichen gesammelt und es wird mit dem
Druck von Bd. 9 und gleichzeitig von Bd. 7, den Dr. Karl Mayr aus Stieves
Nachlass übernommen und fertig gestellt hat, begonnen. Als neuer Mit-
arbeiter wurde Privatdozent Dr. Götz gewonnen, der den Zeitraum von
1623—1629 in Angriff genommen hat. Bei der Herausgabe süddeutscher
Humanistenbriefe hofft man mit der Drucklegung der Korrespondenz
des Conrad Celtes (Prof. Bauch in Breslau) im Oktober zu beginnen. Die
Arbeiten an der Pirkheimer- (Dr. Raicke in Nürnberg) und Peutinger- Ab-
teilung (cand. Toelge) sind noch nicht weit fortgeschritten, für die vierte
Abteilung, die Elsässer Humanisten, wird ein geeigneter Bearbeiter gesucht.
Neu wieder aufgenommen ist die Herausgabe der Quellen und Erörte-
Tungen zur bayerischen und deutschen Geschichte und zwar ist
586 Nachrichten und Notizen I.
Dr. Bitterauf mit der Herausgabe des vom Notar Kozroh in der Zeit Lud-
wigs des Frommen gefertigten ältesten Freisinger Traditionsbuches, des
Codex commutationum, des Liber seu notitia censualium mancipiorum und
des Liber traditionum Frisingensium, welche einen Vorrat von über 2000 Ur-
kunden darbieten, beschäftigt und hofft noch um die Jahreswende mit der
Drucklegung des ersten Bandes beginnen zu können. In der Abteilung der
Bayerischen Landeschroniken wird eine Ausgabe der Werke des Andreas
von Regensburg (Dr. Leidinger), der Chronik des Hans Ebran von Wilden-
berg (Dr. Fr. Roth in Augsburg) und der Chronik des Ulrich Fuetrer
(Prof. Spiller in Frauenfeld) vorbereitet.
Aus dem Bericht über die 27. ordentliche Sitzung der Historischen
Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt am
1. und 2. Juni in Dessau entnehmen wir, dass im letzten Verwaltungsjanr
von den Geschichtsquellen 8 Bände zur Ausgabe gelangt sind, nämlich der
3. Teil des Urkundenbuches der Stadt Goslar von 1301—1335 reichend
(Landgerichtsdirektor Bode in Braunschweig), die Chronik des Konrad Stelle
(Gymnasialdirekter Dr. Thiele in Erfurt) und das Wüstungsverzeichnis des
Nordthüringgaues (Prof. Hertel in Magdeburg). Das Wüstungsverzeichnis
der Kreise Heiligenstadt, Worbis, Mühlhausen und Duderstadt (Freiherr
v. Witzingerode-Knorr) ist bis auf das Register im Druck vollendet. Das
Neujahrsblatt für 1901 enthielt eine Abhandlung über die Hof- und Haus
haltung der letzten Grafen von Henneberg vom Archivdirektor Dr. Ausfeld
in Magdeburg. Von den Bau- und Kunstdenkmälern ist die Beschreibung
des Kreises Aschersleben (Oberlehrer Dr. Brinkmann in Zeitz) und Ziegen-
rück und Schleusingen (Dr. Bergner in Pfarrkesslar) im Druck vollendet.
Die Arbeiten der Flurkartenforschung und die Herstellung der Grundkarten
nahmen ihren Fortgang.
Am 26. Juni fand in Strassburg die 1. Sitzung der Kommission zur
Herausgabe Elsässischer Geschichtsquellen statt. In dem Bericht darüber
heisst es, dass im Herbst der Schlussband der älteren Strassburger Uni-
versitäts-Matrikeln, bearbeitet von Lyceal-Prof. Dr. G. Knod, und im Winter
der 1. Band der Elsüssischen Stadtrechte, enthaltend das Schlettstadter
Stadtrecht, bearbeitet von Stadtarchivar Dr. Geny, erscheinen soll. In den
nächsten zwei Jahren hofft man die Sammlung der Akten der Confessio
Tetrapolitana (Univ.-Prof. Dr. Ficker), den Schlussband der Politischen
Korrespondenz der Stadt Strassburg bis zum Augsburger Religionsfrieden
reichend (Dr. Bernays) und den 1. Teil der Strassburger reformations-
geschichtlichen Quellen, Briefe und Akten bis 1529 umfassend (Pfarrer
Dr. Hubert in Rummelsburg) zur Veröffentlichung zu bringen. Mit der
Bearbeitung der Regesten der Bischöfe von Strassburg ist Privatdozent
Dr. Bloch betraut worden. Weiter ist in Aussicht genommen die Veröffent-
lichung der Stadtrechte von Colmar und Oberehnheim, eine aktenmäs:ige
Darstellung des Strassburger Armenwesens vornehmlich im Zeitalter der
Reformation und der Quellen für die Geschichte der Strassburger Akademie
im 16. und 17. Jahrhundert.
Preisaufgaben. Von den vier von der Rubenowstiftung an der Uni-
versität Greifswald 1896 ausgeschriebenen Preisaufgaben haben nur zwei eine
Nachrichten und Notizen II. 587
Bearbeitung gefunden. Oberlehrer und Stadtarchivar Dr. Otto Tschirch
in Brandenburg a.H. erhielt für seine Bearbeitung des Themas „Geschichte
der öffentlichen Meinung in Preussen und speziell in Berlin während der
Jahre 1795—1806“ und Professor G. Gaebel in Stettin für seine Bearbeitung
des Themas ‚Eine kritische Untersuchung der Handschriften und Rezensionen
der sog. Pomerania den ausgesetzten Preis, der erstere im Betrag von 2000,
der letztere von 1000 Mark zuerkannt.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten: Auf
den Lehrstuhl für deutsches Recht in Halle wurde als Nachfolger Hecks
Professor Dr. Rehme in Berlin berufen. Der ao. Professor Dr. E. Szantö
in Wien wurde zum o. Professor für griechische Geschichte und Altertums-
kunde ernannt.
Dem ao. Professor an der Berliner Universität Ernst von Halle ist
die Vertretung der vakanten staatwissenschaftlichen Professur in Marburg
für das Wintersemester 1901/1902 übertragen worden.
Der Privatdozent Dr. J. Kromayer in Strassburg wurde als ao. Pro-
fessor der alten Geschichte nach Czernowitz berufen. Der Privatdozent
Dr. Andreas Schrutz an der tschechischen Universität in Prag wurde
zum ao. Professor der Geschichte der Medizin ernannt.
Es habilitierten sich Dr. Oskar Wanka Edler von Rodlow für
österreichische Geschichte in Prag und Dr. Friedrich Wilhelm Freiherr
von Bissing für ägyptische Altertumskunde in München.
Archive und Bibliotheken: Der Archivassistent Dr. Max v. Domarus
in Wiesbaden wurde zum Archivar ernannt. — Der Universitätsbibliothekar
Dr. Georg Steinhausen in Jena wurde zum Bibliothekar der Murhard-
schen Bibliothek der Stadt Kassel ernannt.
Sammlungen: Zum Provinzialkonservator der schlesischen Kunstdenk-
mäler wurde der Regierungsbaumeister Dr. Burgemeister in Breslau ge-
wählt.
Todesfälle. Im Alter von 85 Jahren starb am 11. August zu Neubeuren
der als Schriftsteller und Politiker in weiten Kreisen bekannte Joh. Nep.
Sepp. Zahlreich sind seine Schriften, die besonders der älteren christlichen
Kirchengeschichte gewidmet waren und die ein katholisch-romantisches Ge-
prüge tragen. 1846—1847, dann 1850—1867 hatte er einen Lehrstuhl für
Geschichte an der Münchener Universität inne. 1848 war er Mitglied des
Frankfurter Parlaments, seit 1889 wiederholt Mitglied der bayrischen zweiten
Kammer. Seine zündende Beredtsamkeit hat 1870 der deutsch-nationalen
Sache in Bayern wesentliche Dienste geleistet.
Am 15. August ist in Bad Nauheim der Nestor der germanistischen
Forschung, der o. Professor der deutschen Sprache in Berlin Karl Weinhold
gestorben. Ein Schlesier von Geburt, geboren am 26. Oktober 1823 zu
Reichenbach, war er nach wechselnder Wirksamkeit in Halle, Berlin, Krakau,
Prag und Kiel von 1876-89 in Breslau, dann in Berlin thätig. Als echter
Schüler Jakob Grimms zeigte er in seinen Interessen und litterarischen
Leistungen eine erstaunliche Mannigfaltigkeit. Nicht allein die Sprach-
forschung, sondern auch die Mythologie und besonders die Kulturgeschichte
588 Nachrichten und Notizen II.
verdankt ihm grosse Bereicherung. Seine Schriften über altnordisches
Leben, über heidnische Totenbestattung, vor allem sein Werk über die
deutschen Frauen im Mittelalter, das drei Auflagen erlebt hat, haben die
historische Erkenntnis mächtig gefördert. Weinhold stand an der Spitze
der Bewegung, die durch Gründung wissenschaftlicher Vereine für deutsche
Volkskunde das Volksleben planvoll zu erforschen strebt.
Am 27. August starb in Halle nicht lange vor der Vollendung ds
80. Lebensjahres (geb. 5. Oktober 1821 zu Grünberg i. Schl.) der bekannte
Philosoph und Litterarhistoriker, der o. Professor Rudolf Haym. 1848
Mitglied des Frankfurter Parlaments, dann journalistisch thätig, 1858-4
Herausgeber der Preussischen Jahrbücher, 1851 Privatdozent, 1860 ausser-
ordentlicher, seit 1868 ordentlicher Professor, hat Haym als Gelehrter, Lehrer
und Schriftsteller eine gleich ausgezeichnete Wirksamkeit entfaltet. In ibm
bewunderten wir einen der feinsinnigsten Kenner geistiger Kulturströmungen
und Würdiger litterarischer Persönlichkeiten. Seine Werke über Wilbein
v. Humboldt (1856), über die romantische Schule (1870), über Herder (1877— >35:
gehören zu den trefflichsten Beitrügen zur Geschichte des geistigen Lebens
in Deutschland und behalten bleibenden Wert.
Am 9. Sept. starb im Alter von 60 Jahren der o. Professor der Gev-
graphie Dr. Wilhelm Tomaschek in Wien. Er hatte seit 1877 zuerst
als ao. und dann als o Professor in Graz gewirkt und war darauf 1*-5
nach Wien berufen worden. Sein Hauptarbeitsgebiet war die Geschichte
der Geographie.
Am 20. September ist der o. Professor des Kirchenrechts und der deutschen
Rechtsgeschichte in München Hermann von Sicherer im Alter von
62 Jahren gestorben. Von seinen Veröffentlichungen ist für den Historiker
besonders das 1873 erschienene Buch „Staat und Kirche in Bayern von
1799—1821" wertvoll.
Am 27.Sept. starb im Alter von 62 Jahren der Direktor des kaiserlichen
statistischen Amtes Geheimer Oberregierungsrat Dr. Hans von Scheel m
Berlin. Er war zuerst Privatdozent in Halle gewesen, dann Assistent im
statistischen Bureau der Thüringischen Staaten geworden. Im Jahr 18:1
wurde er als o. Professor der Staatswissenschaften nach Bern berufen, trat
darauf 1877 in das kaiserliche statistische Amt in Berlin, zu dessen Direktor
er 1891 als Nachfolger Beckers ernannt wurde.
Am 22. Okt. starb in Marburg im Alter von 62 Jahren Dr. L. Bickell,
der Bezirkskonservator der Kunstdenkmäler für den Regierungsbezirk Kassel,
dem wir die Beschreibung der Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Geln-
hausen verdanken.
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. De. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG.
BIBLIOGRAPHIE
DEUTSCHEN GESCHICHTE.
1900/1901.
BEARBEITET VON
Dr. OSCAR MASSLOW
UNIV.-BIBLIOTHEKAR IN BONN.
Ee
LEIPZIG
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER.
1901.
el D a © Hi Fa
Nr, ` CAS EI m
Inhalt.
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften:
Seite
. Bibliographien und Litteraturberichte . . . . . . . . . . . *1. *77
Géographie: + 2 4% Less sebe des dE dis, Sn V2: 278
. Sprachkunde. . . . r er ee
. Paläographie ; Diplomatik: Chronologie. ee ern. de. 80
. Sphragistik und Heraldik. . . . . . . . . DÄ “81
. Numismatik . . . . sarap pa Tie "SI
. Genealogie, Eaniiliengeschiöhta SS Biographie sanu aray Dr "SE
H. Quellen
. Allgemeine Sammlungen `. TN. “86
. Geschichtschreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . TT *86
. Urkunden und Akten. . . . RR ER ee EE "SE
. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler zae we. 10: 788
II. Bearbeitungen:
. Allgemeine deutsche Geschichte. . . . . . . . . . . . . . 11. *90
. Territorial-Geschichte. . . . . d ler an, er Ai TN Er >90
. Geschichte einzelner Verhältnisse A nee .. . ZE *93
a) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. b) Verfassung. = Recht. d) Kriegs-
wesen. e) Religion u. Kirche. f) Bildung; Litteratur; Kunst. g) Volksleben.
. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. . . . . . . . *26. *105
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der Begebenheiten.
1.
Das deutsche Altertum bis c. 500 . . . . . . . Eu , *30. *110
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Deutschen in 7 Ge
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung ger-
manischer Reiche. d) Innere Verhältnisse.
. Fränkische Zeit bis 918 . . . . EE, e en REI
a) Merowingische Zeit b) Karolingische Zeit. c) Innere Verhältnisse.
. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser 919— 1254 *36. *117
a) Sächsische und fränkische Kaiser 919—1125. b) Staufische Zeit 1123—1254.
c) Innere Verhältnisse.
. Vom Interregnum bis zur Reformation 1254—1517 . . . . . *39. *120
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV. 1254—1378. b) Von Wenzel
bis zur Reformation 1378—1517. c) Innere Verhältnisse.
IV Inhalt.
5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen
Krieges 1517—1648 NS CRUE SRE KEE
a) Reformation 1517—1555. b) Gegenreformation u. 30jähr. Krieg 1555—1648
c) Innere Verhältnisse.
6. Vom Westfälischen Frieden bis zum Tode Karls VI. und Fried-
rich Wilhelms I., 1648—1740 . De de
7. Zeitalter EES d Gr. 1740—1789 . 3
8. Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons 1789—1815.
9. Neueste Zeit seit 1815 .
Alphabetisches Register
Seite
*46. *127
*57. *138
*61. *141
+65. “144
*70. *143
WEI
Teil 17
| —
A. Allgemeine Werke.
I, Hilfswissenschaften.
1. Bibliographieen und
Litteraturberichte.
Lasteyrie, R. de, Bibliographie
des travaux hist. et archéol. publ.
par les societes savantes de la France
(e Dë, 1767). III, 2-3. 8. 177-600. [1
Bibliographie d. dt. Zeitschriften-
Litteratur (s. 1900, 1953). Bd. VI:
Jan.-Juni 1900. Lfg. 1-7. S. 1-280.
(18 M) 2
Bibliographie d. hist. Zeitschriften-
Litteratur. (Dt. G.bll. 2, 17-23.)
Bibliotheca geographica; hrsg. v.
d. Ges. f. Erdkde. zu Berlin, bearb. v.
O. Baschin (s. 1900, Nr. 1). VI: 1897.
xvj, 444 S. 8 M. [3
Katalog d. Bibliothek u. Karten-
Sammig. d kgl. sächs. Generalstabes.
Dresd., Höckner. 4% xıj, 342 S.
3 M. [4
Vancsa, M., Bibliogr. Beitrr. z.
Landeskde. v. Niederösterr. im J. 1899.
(Bll. d. Ver. f. Ldkde. v. Niederöst.
34, 1-33.) [ő
Litteratur, Histor., d. Schweiz
betr.: 1899. (Anz. f. schweiz. G. 1900,
297-308; 333-40.) [6
Bibliographie d. schweizer. Ldkde.
(e oi, 1836). III: Landes- u. Reise-
beschreibgn., zusammengest. v. A.
Wäber. 1899. xxuj, 4408. AN [7
Brunner, K., 50 Jahre oberrhein.
G.schreibg. (Dt. G.bll. 1, 229-39.) [8
Kaiser, H., Elsäss. G.-Litt. d.
J. 1899. (Zt. f. G. d. Oberrh. 15,
642-90.) [9
Bahlmann, P., Bibliotheca West-
falica. Repertor. aller Druckschriften,
Karten u. Pläne z. G. u. Ldkde. d.
Prov. Westfalen nebst e. vollständ.
Verzeichn. aller einschlägigen Ab-
hdlgn. westfäl. Vereinsorgane. Jahrg.
1896-98. Münster, Mitsdörffer. 33;
10 S. 1M. [10
Hansen, R., Zur landesgeschichtl.
Forschg. in Schlesw.- Holstein. (Dt.
G.bll. 1, 211-14.) [11
Ermisch, H., Uebersicht üb. neuer-
dings erschienene Schriften u. Auf-
sätze z. sächs. G. u. Altertkde. (N.
Arch. f. sächs. G. 21, 296-305.) [12
Partsch, J., Litt. d. Landes- u.
Volkskde. d. Prov.Schlesien (a "og, 17).
Hft.7. (Ergünzgshft. z. 77. Jahresber.
d. schles. Ges. f. vaterl. Kultur.)
S. 445-530. 2 M. [13
Meyer, Walter, Altpreuss. Bibliogr.
(8. 1900, 19). Jahr 1899 nebst Nachtrr.
zu d. J. 1896-98. (Sep. a.: Altpr.
Monatsschr. Bd. 37.) 538. ıM. [14
Poelchau, A., Die livländ. G.-Litt.
(8. 1900, 20): 1899. 718. 1M. [15
Steinhausen, G., Bibliogr. : 1898/99.
(Zt. f. Kultur-G. 7, 444-71. 8, 98
-112.) 16
Rieder, 0., Kirchengeschichtliches
in d. Zeitschrr. d. hist. Vereine in
Baiern (8.1900, 23). Forts. (Beitrr. z.
baier. Kirch.-G. 6,139-43; 234-38; 282
* Die Bibliographie wurde am 15. November 1900 abgeschlossen. -:
Erscheinungsjahr, wo nicht besonders vermerkt, 1900.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1.
Bibliographie. 1
”2> Bibliographie Nr. 17—72.
-86. 7, 44-46.) — Th. Schôn, Würt-
temb. kirchengeschicht!. Litt. v. J. °98.
(Bl. f. württ. Kirch OG 3, 186-91.) [17
Kehrbach, K., Das gesamte Er-
ziehungs- u. Unterrichtswesen in d.
Ländern dt. Zunge (s. 1900, 1978).
TI (97), Abtlg. 3. S.465-744. 5 M. [18
Hittmair, A., Bibliogr. d. österr.
Volkskde.: 1898. (Zt. f. österr. Volks-
kde. 6, 89-93.) — Ders., Desgl. d.
salzburg. Volkskde.: 1898. (Ebd.
130-35.) — Ders., Desgl. d. tirol.-
vorarlberg. Volkskde.: 1898. (Ebd.
179-92.) — A. Hauffen, Volkskdl.
Bibliogr. d. Deutschen in Böhmen:
1898 u. 99. (Ebd. 135-43.) [19
2. Geographie.
Hoefer, F. A., Histor. statist.
Kaarten (Verslag van handelingen
d. Vereeniging tot beoef. van Overijss.
recht en gesch 84, 14-18.) [20
Fabricius, W., Ueb. d. Stabilität
d Gemarkungsgrenzen. (Korr.-Bl. d.
westdt. Zt. 19, 183-89.) Vgl: G.
Seeliger (Hist. Viertelj.schr. 3,
677). [21
Stavenhagen, W., Geschichtl.
E d. preuss. Militär-Karten-
wesens. (Geogr. Zt. 6, 435-49; 504-12;
549-65.) Sep. Lpz., Teubner. 1M.
Wäschke, H., 'Ortenamenforsc
(Dt. G.bll. 1, 255-70.) (23
Topographie, Niederöst. (s. 1900,
30). V,10/12. S. 593-776. 6 24
Mell, Ay Der comitatus Liupoldi
u. dessen Aufteilung in d. Land-
gerichte d 19. Jh.; Text u. Karten-
robe z. hist. Atlas d. österr. Alpen-
änder. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 21, 385-444. [25
Rapp, L., Topogr. -hist. Beschreibg.
d Generalvikariates Vorarlberg (s.
1900, 1988). IV, 4-5. S. 289-480.
à 1 M. 20. [26
Knapp, Ch. u. M. Borel, Geogr.
Lexikon d. Schweiz. (In etwa 100
Lfgn. à 16 S.) Neuenburg, Attinger.
Lfg. 1-5. à 60 Pf. [27
Morf, H., Deutsche u. Romanen
in d. Schweiz. Zürich, Fäsi & B.
618. 1 M. 20. [28
Schumm, A., Unterfrünk. Orts-
namen-Buch. 2. Aufl. Würzb., Goebel.
109 S. 1 M. [29
Orts-Verzeichnis d. Königreichs
Württemberg; hrsg. v. d. kel württ
Generaldirektion d. Posten etc.
Stuttg., Grüninger. 4°. 2555. 3M. [30
Uibeleisen, Die Ortsnamen d. Amtebezırks
Wertheim, s. 1900, 1992. Rez.: Zt. f. G d
Oberrh. 15, 545 Ehrismann. [31
Elsass - Lothringen. Landes- u.
Ortsbeschreibg.; hrsg. v. statist.
Bureau d. Ministeriums f. Els.-Lothr.
(8. '99, 34). Lfg. 2. S. 167-288.
2 M. [32
Schiber, A., Zur Ortsenamenforschg : e
Erwiderg. auf Wittes Abhdig. Vgl. 1%,
Nr. 39. (Korr.-Bl.d. Gesamt-Ver. 1906, 124 3%)
Erklärg. v. H. Witte (Ebd. 148. Vgl Litt-
Cbl. 1900, Nr. 44). [33
François, C. v., Militärgeograph. Be
trachtgn. üb. d. dt. franz. Grenzgebirt. E
Zt. 6, 481-508.)
Lorentzen, Der Odenwald in Wort
u. Bild. Stuttg., Weise 4°. ve,
816 S. 26 M. [35
Rothert, E.. Rheinland- Westfalen
im Wechsel d Zeiten; Karten u.
Skizzen. Düsseldorf, Bagel. 4°.
17 Ktn. m. je 1 Bl. Text. 6 M. [36
Bannier, W. A. F., De Land-
nen van Nederland I (tot aan
en Rhijn). Diss. Leiden, Kooyker.
427 S. 137
Buitenrust Hettema, F., Over de
oude geogr. indeeling van het Noorden
van Overijssel. erslag van de
handelingen d. Vereeniging tot beoe-
fening van Overijsselsch recht en
gesch. 84, 3-7.) [38
Rohde, D., Ueber unsere Orts-
namen. (Jahresber. d. Männer vom
Morgenstern H 2, 1-16.) — Jelling-
haus, Ueb. d. Ortsnamen zwisch.
Unterelbe u. Unterweser. (Ebd. 3,
23-37.) 139
Buchenau, F., Die freie Hansestadt
Bremen u. Ae Gebiet; e Beitr. z.
Geogr. u. ogr. Dtlds. 3. völlig
umgearb. Fe dé Bremen, Halem. x,
ere S., 12 Ktn. u. Taf. 8 M. Vgl
Nr. 328. {40
Lorenz, &., Gerh. v. Alvenslebens
Topographie d Erzstifts Magdeburg
(1655); e. Beitr. z. hist. Ldkde. d
Prov. Sachs. (Aus: G.bll. f. Magdeb.
XXXV, 1.) Hallens. Diss. 65 S. [41
Gaul, Beitrr. z. Landeskde. d.
Fürstentums Reuss ä. L. Halens.
Diss. 66 S., Kte. [+2
Berlet, E., Die sächs. - böhm.
Grenze im Erzgebirge; Beitr. z. polit.
Geogr. Oschatzer Progr. u. Leipzi
Diss. 84 8. (43
Litteraturberichte. — Geogr. — Sprachkde. — Palaeogr., Diplomatik. *3
Meiche, A., Anteil d. Gaue Milsca
u. Nisani an d. sächs. Schweiz. (N.
Arch. f. sächs. G. 21, 201-13.) [44
Zweck, A., Masuren. Eine Landes-
u. Volkskde. Stuttg., Hobbing & B.
357 S. 7 M. [45
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae latinae. Ed.
auctoritate et consilio academiarum
quinque Germanic. Berol., Gotting.,
Lips., Monac., Vindobon. (In ca.
12 Bdn.) Vol Lt Lpz., Teubner.
4°. xjvS.u.Sp.1-221. 7 M. 20. [46
lege C. C., Kurzgefasstes
etymolog. örterb. d. gotisch.
Sprache. 2. verb. Aufl. Amsterd.,
J. Müller. 179 S. 5 M. [47
Grienberger, Th. v., Untersuchgn.
z. gotisch. Wortkde. (Sitzungsberr.
d. Wiener Akad. Bd. 142, VII.)
Wien, Gerold. 272 S. 6 M. 80. [47a
Müller, . Max, Ueber Adelungs
Wörterb.; Beitr. z. G. d. neuhochdt.
Schriftsprache. Berliner Diss. 27 S. [48
Grimm, J. u. LÉI Dt. Wörterbuch
(8.1900, 2012). X, 4: Seligkeit-Sicher.
Sp. 529-720. 2 M. [49
Wrede, F., Berr. üb. Wenkers
Sprachatlas (s. 1900, 2013). XVII.
(Anz. f. dt. Altert. 26, 336-44.) [50
Wadstein, Kleinere altsüche Sprach-
denkmäler, s. 1900, 2015. Res.: Ans. f. dt.
Alt: rt. 26, 201-10 Stoinmeyer. , [51
Singer, S., Die mittelhochdt.
Schriftsprache. (Mitt. d. Ges. f. dt.
Sprache in Zürich. Hft. 5.) Zürich,
Speidel. 23 8 80 Pf. [52
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 31 Martin.
Scholz, G. d dt. Schriftsprache in Augs-
burg bis 1374, ». ’99, 1894. Rez.: Litt.bl. 1.
germ. u. rom. Philol. 1900, Nr. 6 Socin; Anz.
f. dt. Altert. 26, 124-30 Scheel. [53
Lindmeyer, Wortschatz in Luthers, Emsers
u. Ecks Uebersetzg. d „Neuen Testamentes“,
8, 19:0, 56. Rez.: Götting. gel. Anz. 1900,
274-92 u. 752 Edw. Schröder. [54
Urbach, A., Ueb. d. Sprache in
d. dt. Briefen d. Herzogin Elisabeth
Charlotte v. Orléans. Greifswald. Diss.
1899. 87 S. [55
Rez.: Zt. f. hochdt. Mundarten 1, 183-85
Bütterlin. R
Lumtzer, V. u. J. Melich, Dt.
Ortsnamen u. Lehnwörter d. ungar.
Sprachschatzes. (= Nr. 155.) Innsbr.,
agner. x, 3128. 7 M. on [56
Idiotikon, Schweizer. (s. 1900,
3021). Hft.41. (Bd.IV, Sp. 1685-1744.)
2 M. [57
Bohnenberger, K., Mundart v. Schwe-
ningen u. Umgebg. nach K. Haag. (Alemannia
N. F. 1, 138-48.) Vgl. 1900, 60. [58
Crecelius, Oberhess. Wörterbuch, s. 1900, 68.
Rez.: Hessenland 1900, Nr. 6 Roeschen. [59
Krey, J., Die dänische Sprache
im Hzgt. Schleswig. Progr. Sonder-
burg. 4°. 18 S. [60
Gerbet, E., Westerzgebirgisch
und Südostthüringisch. (Zt. f. hochdt.
Mundarten 1, 113-32.) [61
Förstemann, E., Altdt. Namen-
buch. 2. völlig umgearb. Aufl. (In
10 Lfgn.) I: Personennamen. Lfg. 1-4.
Bonn, Hanstein. 4°. 624 Sp. Lfg.4 M. [62
Res: Götting. gel Anz. 1900, 787-94 Edw.
Schröder. ,
Schoof, W., Die dt. Verwandt-
schaftsnamen. (Zt. f. hochdt. Mund-
arten 1, 193-298.) [63
Reinstorf, E., Zur G. d. Personennsmen
im Lüneburgischen. (Hannov. G.bll 1900,
Nr. 19.) [64
Schütte, O., Zur Entstehg. u. Erklärg. d.
Braunschweiger Personennamen. (Braunschw.
Magaz. 1900, Nr. 10.) 65
4. Paldographie; Diplomatik ;
Chronologie.
Monumenta palaeographica. Denk-
mäler d. Schreibkunst d Mittelalters.
Abtlg. I. In Verbindg. m. Fach-
genossen hrsg. v. A. Chroust (s. "og,
1922). Serie I, Lfg. 2. 10 Lichtdr.-
Taf. 20 M. [66
Beusens, Éléments de pal&ographie, s. ’99,
1921. Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
20, 661 Tangl. [66 a
Traube, L., Palaeograph. Anzeigen.
(N. Archiv 26, 229-40.) [67
Garufi, C. A., Miscell. paleogr.
(Arch. stor. Siciliano 25, 181-93.) [68
Breidenbach, H., 2 Abhdlgn. üb.
tiron. Noten. Darmst., Schlapp. 39 8.
1 M. [69
Paoli, C., Grundriss zu Vorlesgn.
üb. lat. Palaeogr. u. Urkundenlehre,
übers. v. K. Lohmeyer (3.'99, 1926).
HI: Urkundenlehre, 2. Abtlg. S. 213
-403. 4 M. [70
Chalandon, F., La diplomatique
des Normands de Sicile et de l'Italie
méridionale. (Mélanges d’archéol.
et d’hist. 20, 155-97.) a
Kehr, P., Diplomat. Miszellen
(s. "99, 1928). II: Zu Humbert v.
Silva Candida. (Nachrr. d Gött. Ges.
d.W. 1900, 103-9.) Vgl. Nr.1015. [72
1*
*4 Bibliographie Nr. 73—119.
Comani, F. E., Usi cancellereschi
Viscontei. (Arch. stor. Lombardo 14,
149-57.) EE [73
Smrekar, J., Ein Holzkalender
aus Unterkrain. (Argo 8, 116-20.) [74
Buchhoitz, A., Ueb. d. Zeitpunkt,
wann d. April 1700 in Livland ein-
geführte schwedische Kalender ab-
geschafft u. d. alte (russische) Styl
wieder eingeführt wurde. (Sitzungs-
berr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen
’99, 15-18.) [75
5. Sphragistik und Heraldik.
Bresslau, H., Ueb. Elektensiegel.
(Hist. Viertelj.schr. 3, 469-77.) [76
Roehl, E., Siegel u. Wappen d.
Stadt Breslau. Breslau, Nischkowsky.
4°. 44 S., 4 Taf. [77
Kraus, Joh., Siegel d. Konvents d. Au-
gustiner Chorherren zu Grossfraukenthal.
(Monatsschr. d Frankenthal. Altert.-Ver. 1900,
Beil. zu Nr. 5.) (78
Meister, A., Kölner Hausmarke [d. Hauses
Weinsberg]. (Ann. d. hist. Ver. f.d Niederrh.
69, 156-61.) _ [79
Siebmachers Wappenbuch (e 1900,
2043). Lfg. 444-448. 80
Inh.: Lfg. 444 u. 417 = Bd. III, Abtig. 11:
Adel d. russ. Ostsceprovinzen, Hft. iX u. 19.
Textbog. 35-47, Taf. 90-125. — Lfg. 445
= Bd. VIL, Abtlg. 3, Hft. 1: Der abgestorbene
Adel d. Provinzon Ost- u. Westproussen.
Supplem. 7 Textbog. u. 18 Taf — Lfg. 446
= Bd. VI, Abtlg. 1: Der abgestorbeue baier,
Adel, Hft. 14. Textbog. 8-14, Taf. 19-36. —
Lfg. 418 = Bd. V, Abtig. 6: Bürgerl. Ge-
schlechter, Hft. 4. Textbog. 16-19, Taf. 61-80.
Bach, M., Uob. einige Wappenhandschrr.
d 15. Jh. u. ihr Verhältnis zu einander. (Dt.
Herold 1:09, Nr. 7.) — Hauptmann, Die
xwoitälteste Verleihg. e. neugebild. Wappens.
(Ebd. Nr. 6.) — Th. Schön, Ein herzogl. baier.
Wappenbrief v. 1532. (Ebd. Nr. 10.) — ©.
Gerland, Die Wappen v. Stadt u. Stift Hildes-
heim. (Ebd. Nr. 9) — M. Reimann, Das
Wappen d. Stadt Graudenz u. de-sen G.
(Ebd. Nr. 6.) — J. Sembritzki, Das Memeler
Stadtwappen. (Ebd. Nr. 10.) {#1
Anthony v. Siegenfeld, A. vV.,
Das Landeswappen d. Steiermark.
(= Bd. III v. Nr. 417.) Graz, Styria.
xxıj, 440 S. 18 M. [82
Doerr, v., Adel d. böhmisch. Kronländer.
Verzeichn. d. Wappenbriefe etc. s. Nr. 117. [53
Schoenhaupt, L., Wappenbuch d.
Gemeinden d. Elsass (s. 1900, 2047).
Lfg. 9-30. (Kplt. 239 S., 187 Taf.
Ermäss. Preis: 50 M.) [84
Raadt, J. Th., Sceaux armoriés
des Pays-Bas et des pays avoisinants
(8. 1900, 2060). II, 3. S. 249-376,
Taff. 6 fr. [85
Spiessen, M. v., Wappenbuch d
westfäl. Adels (s. 1900, 2052). Lies
S. 41-48, 30 Taf. 6M. [*6
Meyermann, G., Ueb. d Göttinger Stadt-
wappen. (Protokolle üb. d. Sitzgn. d. Ver f
G. Göttingens ‘91907, 64-73.) — F. A. Krüger.
Das Wappen d Stadt Lüneburg (Hanvor
G.bll. 1900, Nr. 3% u 49) H.Ahrens, Zum
Wappen d Stadt Lüneb. (Ebd. Nr. 41 e
Entgegug. v. Krüger.) ey
Mülverstedt, v., Die Heraldik d.
mittelalt. Adels d Altmark. (Jahres-
berr. d. altmärk. Ver. f. vaterl.G. ete.
zu Salzwedel 27, 89-146, 4 Taf.) —
Ders., Allgem. Bemerkgn. üb. die
„Wappen“ d. altmürk. Städte u. Les
üb. d. d. St Werben u.d. einer dortig.
Münzstätte zugeschrieb. Pfennige.
Werbische Ordenssiegel. (Ebd. 25,
1-23.) LO
6. Numismatik.
Köberlin, A., Dt. Wirtschafts- u
Münz-G. (Dt. G.bIL 2, 12-17.) [89
Schmoller, G., Ueb. d Austildg
e. richtig. Scheidemünzpolitik v. 14.
-19. Jh. (Jahrb. f. Gesetzgebg. etc.
24, 1247-74.) [90
Huber, E., Description histor. des
monnaies antiques mises à jour par
M. E. Huber dans les fouilles du
Hérapel, 1886-95. (Jahrb. d. Ges. f.
lothr. G. 11, 314-58.) — H. Willers,
Fund v. Serrati im freien Germanien.
(Num. Zt. 31, 329-66.) [91
Deloche, M., Un triens méroving.
inéd. avec la légende: Campaniae.
(Rev. num. 4, 355-62.) [92
Capobianchi, V., Les Caroli Pondus
conservés en Italie. (Mélanges d'archl.
et d’hist. 20, 43-77; Tat.) [93
Horchler, A., Mittelalterl. Münz-
funde a. d. Allgäu (s. 1900, 110). IV:
Der Fund zu Grünenbach. (Allgäuer
G.freund 12, 11-15; 37-40) — E.
Heuser, Die Münzbilder auf d.
Pfennigen d Kerzenheimer Fundes.
(Num. Anz. 1900, Nr. 7 u. 8.) [94
Hauberg, P., Myntfund fra Erik
af Pommerns tid. (Aarbgger for
Nordisk oldkyndighed og hist. 14,
206-28.) [95
Eckstein, 0., Der Münzfund v.
Cöthen 1895. (Mitt. d. Ver. f. anhalt.
G. 8, 577-81.) [96
Vermeylen, F., Trouvaille de
monnaies des 16. et 17. siecles &
Chronologie. — Sphragistik, Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. *5
Louvain. (Rev. belge de num. 55,
120-25.) — H. Lehner, Münzfund
d. 16. Jh. (Bonner Jahrbb. 105,
S. 172.) [97
Liebenau, Th. v., Der Streit um
d. Leberthaler-Silber; e. Beitr. z.
Münz-G. d. 16. Jh. (Rev. suisse de
num. 9, 265-81.) [98
` Tewes, Zum Thalerfunde v. Minden i. W.
(Num. Anz. 1900, Nr. 9 u. 10.) — R. Kube,
Meckleub. Münzfuı.d: kleinere Münzen a. d.
J. 1760. (Ebd. Nr. 6.) (99
Scholz, J., Die österr. Conventions-
Zwanziger (s. "99, 1970). Nachtr. II.
(Num. Zt. 31, 421-72.) — E. Fiala,
Goldprägung d. Prager Münzstätte
im 16. u. 17. Jh. (Ebd. 399-409.) [100
Brändlin, F., Von d. schweizerisch. Gold-
sticken. (Rev. suisse de num. 9, 302 f.) —
P. Adrian, G. d schweiz. Zwanzigtranken-
stücks. (Ebd. 304-22, Taf. 4.) — Th. v. Liebenau,
Zur Münz-G. v. Tessin. (Ebd 342f. [101
Riggauer, H., Entwicklg. d. baier.
Münzwesens unter d. Wittelsbachern.
(Sitzungsberr. d. baier. Akad. d.
Wiss. 1900, I, 173-92. [102
Limburg-Stirum, Comte Th. de,
Monnaies du comte Auguste de Lim-
burg-Stirum, prince-évèque de Spire,
1770-97. Médailles qui le concernent.
(Sep. a.: Rev. belge de num. Année 55.)
Bruxelles, Goemaere. 1899. 25 S.,
1 Portr. u. 2 Taf. 1 fr. 50. [103
Witte, A. de, Les deneraux et
leurs ajusteurs aux Pays-Bas méri-
dionaux. (Rev. belge de num. 54,
432-55. 55, 78-111; 210-32.) [104
Van den Bergh, L., Catalogue
descript. des monnaies etc., frappés
à Malines ou ayant trait à son hist.
(s. 1900, 2075). T. Il. 1899. 144 S.
4 fr. [106
Witte, A. de, Hist. monét. des
comtes de Louvain (s. "ou, 1968).
T. IU. 416 S., Taf. 57-84. (Ann.
de l'Acad. d'archl. de Belg. Série
in 4°. T. HI.) (30 fr.) 106
Chestret de Haneffe, J. de, Nu-
mismatique de la principauté de
Liége et de ses dépendances (Bouillon,
Looz) depuis leurs annexions. Supplé-
ment. Liege, de Cormaux. 4°. 275.,
2 Taf. 5 fr. 107
Matthieu, E., La monnaie à Mons
sous Philippe If. (Sep. a.: Annales
du Cercle archéol. de Mons XXIX.)
Mons, Impr. Desquesne-Masquillier.
1899. 14 S. 1fr. [108
Bahrfeldt, E., Beitrr. z. ravens-
berg. Münzkde. (s. 1900, 2077). TI.
(Jahresber. d. hist. Ver. f. d. Grafsch.
Ravensberg 14, 35-38.) — J. Wil-
brand, Mitt. üb. Münzen d Graf-
schaft Ravensb. (Ebd. 88-43.) [109
Bahrfeldt, M., Braunschweig-
Lüneburg. Eine Nachlese [zu „Beitrr.
z. Münz-G. d. lüneburg. Lande im
1. Drittel d. 17. Jh.]. (Num. Zt. 31,
411-20.) [110
Oertzen, 0., Beitrr. z. mecklen-
burg. Münzkde. (Sep.a.: Berl. Mzbl.)
Berl., Weyl. 2.589. 2M. [111
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Lorenz, Lehrb. d Genealogie, a. ’99. 1988.
Rez.: Hist. Viertelj.schr. 3, 91-96 Barth;
Hist. Zt. 85, 293-96 Caro; Rev. hist. 74, 163
Blondel. [112
Schmidt, Frdr., Anfänge d. welfisch. Ge-
schlechts, 8. 1900, 2088. Rez.: Im Litt.-Ztg.
1900, Nr. 32 Eug. Schneider u. Entxegng. v.
Schm. m. Antwort v. Schn. ebd. Nr. 37; Dt.
Herold 1900, Nr. 10, auch e 1900, 135 (Krüger),
Devrient. (113
Zimmermann, P., Grabstätten der Welfen
(s. 1900, Susana) Forts. (Braunschw. Maguz.
1900, Nr. 3; 14f.: 18) Vgl: Lehmann
(l'rotokolle üb.d.Sitzgn.d. Ver. f. G. Göttingens
’99,1900, 56-18, 2 Taf.). 3a
) (11
Heintz, K., Die Schlosskirche zu
Meisenheim a. Gl. u. ihre Denkmäler.
(Mitt. d. hist. Ver. d. Pfalz 24, 164
-279.) [114
Heeger, Woher stammen d Grafen v.
Leiningen? (Ptälz. Museum 1900, Nr. 9.) —
Viet. Schultze, Unbekannter Rildnisstamm-
baum d Hauses Waldeck. (Dt. Herold 1900,
Nr. 10, Taf) [115
Lefort, A., La maison franç. de
Luxembourg. (Ons Hémecht 1900,
289-96 etc. 562-68.) [116
Doerr, À. v., Der Adel d böhmisch.
Kronländer. Verzeichnis derjenigen
Wappenbriefe u.Adelsdiplome, welche
in d. böhmisch. Saalbüchern d. Adels-
archives im k. k. Ministerium, d.
Innern eingetragen sind. Prag, Riv-
náč. 3728. 10 M. [117
Rez.: Dt. Herold 1900, Nr. 7 Kekule
v Stradonitz.
Hahn, H., Die Grabsteine d Klosters
Werschweiler. (Viertelj.schr. f. Wap-
penkde. etc. 28, 1-152, 13 Taf.) [118
Ablaing van Giessenburg, W.J.d’,
De ridderschap van het kwartier van
Nijmegen; namen en stamdeelen van
de sedert 1587 verschenen edelen.
's Gravenh., van Stockum. 4°. 10,
103, 444, 15 S., 8 Taf. ı5fl. [119
*6 Bibliographie Nr. 120—176.
Löbe, E., Nachrr. üb. Adeliche a.
d. Kirchenbüchern d. Ephorie Kahla
(8. ’96, 147). VIII: Parochie Nieder-
krossen, Nachtrr.; IX: Parochie
Kahla. (Mitt. d. Ver. f. G.kde. etc.
zu Kahla u. Roda 5, 401-23.) [120
Mülverstedt, v., Allgemeines üb.
d. altmärkisch. Adel zu d. ältesten
Zeiten. Die altmärk. Ritterschaft zu
Anfang d. 17. Jh. Die Krateke,
Griper u. v. Zemen. (Jahresber. d.
altmärk. Ver. f. vaterl. G. etc. zu
Salzwedel 26, 83-142.) [121
Gritzner, E., Grabdenkmäler
adeliger Personen auf Kirchhöfen
Berlins (8.1900,146). Forts. (Viertelj.-
schr. f. Wappenkde. etc. 28, 158
-206.) [122
ie de E. v., Der pol-
nische Adel u. d. demselben hinzu-
A andersländ. Adelsfamilien.
amburg,Grand. 502; 598S. 20 M. [128
Loebell, M., Insterburger Stadt-
geschlechter. (Zt. d. tert. - Ges.
Insterburg 6, 35-49.) [124
Knetsch, C., Die (Grabdenkmäler d.] Ka-
pelle der Natio Germanioa in d. Kirche 8.
Domenico zu Siena. (Dt. Herold 1900, Nr. 6.)
— v. d. Horst, Ein genealog. interess. Testa-
ment a. d. J. 1615. (Ebd. Nr.6) — B. Schmidt,
3 ältere Ahnentafeln a. d. Vogtlande. (Ebd.
Nr. 7.) (125
Bartsch, E. T. H., Urkundl. G.
d. Familien Bartsch zu Striegau,
Liegnitz, Jauer, Freiburg etc., unter
Berücks. einiger verschwägerter Fa-
milien. Loschwitz, Selbstverl. 2 Bde.
1899/1900. [126
F., F., Das Urkundenbuch d. Geschlechts
Behr. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 1900,
Nr. 10.) Vgl. 98, 1916. (127
Schenk zu Schweinsberg, 6., Die Ab-
stammung d. Geschlechts v. Bischoffs-
hausen zu Bischhausen a.d. Werra. (Hessen-
land 1900, Nr. 11.) [138
Bismarck, H. H. V. v., Stamm-
buch d. altmärkisch-uradligen Ge-
schlechts v. Bismarck. Berl., Mittler.
xxvj, 165 S., Taff. 22 M. [129
W. Gräbner, Abnentafel d. Fürst. Otto
v. Bismarck. (Dt. Herold 1900, Nr. 5.)
Brandenstein, W. v., G. d. Fam.
v. Brandenstein (s. '97, 149).
Hft. I. Als Ms. gedr. Magdeb.,
Baensch. 1899. [130
Schulze, Th., Die Fam. v. Bux-
dorf auf Schlabendorf N.-L. Anhg.:
Ueb. andere in Schl. ansässige Fa-
milien. (Niederlaus. Mitt. 6, 115
-30.) [181
Schmidt, G., Stammtafel d. Fan.
Chüden. Sachsensburg, Verf. [13?
Krüger, G., Beitrr. z. G. d. Fam
Farenheid. Progr. Königsberg.
Gräfe & U. 43 S. 50 Pf. [13
Stauber, Das Haus Fugger, e. 1900, Le
Rez.: Litt. Cbl. 1900, Nr. 37 P. J-n. I4
Schulte, A., Neues üb. d. Anfänge de
Fugger. (Beil. z. Allg. Ztg 1900, Xr
118.) [1346
Gaisberg-Schöckingen, F. v., Der mu:
massliche Stammsitz d Freiberren v. Gaıs-
berg, (Dt. Herold 1900, Nr. 9.) [155
Jahnel, C., Noch einige Nachrr. Gb di
Glatz v. ılthof u. ihr Gut Kleische. (Mit
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 39, AA,
Vgl. 1900, 2112. (1%
Greve, H. u. F. Greve, Stamm-
baum d. Fam. Greve in Osterode
am Harz. Osterode, Giebel & Oebl-
schlägel. 1899. 68 8. [137
Doerr, A. v., Fam. Harpprecht (Un
Herold 1900, Nr. 5.) (138
Kraus, dJ., Die Fam. H ey dwei ller.
Äerer d Frankenthaler Altert.-
er. 1900, Nr. 8-11.) [139
Schön, Th., Die Familien Hummel ia
Württemb. (Dt. Herold 1900, 126 f.) [148
Buchholtz, A., Ueb. d Kirchholmsches
„Könige“. (Sitzungsberr. d. Ges. LG ei
d. Ostsceprovinsen ’99, 119-32.) [14
Schäfer, B., G. d. Fam. v. Lauter;
Beitr. z. Forschg. üb. fuldische
u. hanauische Vasallengeschlechter.
(Viertelj.schr. f. Wappenkde. etc. 23,
279-817.) [142
Sommerfeldt, G., G. d. Statzen-
Maxkeimer Geschlechtes der Grafen
v. Lehndorff. (Viertelj.schr. f.
Wappenkde. etc. 28, 232-78.) [143
Schmidt, Berth., G. d. Geschlechts
v. Maltzan u. v. Maltzahn Ab
tlg. I, Bd.1: Stamm- u. Ahnen-Tafeln.
Stettin, v. Maltzahn-Gültz. quer 4°.
108 Bl. 12 M. [144
Meininghaus, A., G. u. Geneal
d. Familien Meininghaus v. J. 1200
bis zur Gegenw. Tübing., Laupp.
1896. 52 8. 145
Gritsner, E., Zur Ur-G. d Ge
schlechts v. Pritzbuer. (Jahrbb. d.
Ver. f. mecklenb. G. 66, 305-16.) [146
Löffelholz-Coiberg, E. Y., Beitr.
zur freiherrl. v. Reitzenstein’schen
Fam.-G. (Jahresber. d. hist. Ver. f.
Mittelfranken 47, 74-76.) (147
Baer, B., Stammtafeln d. Fam.
Speyer. Frankf. a. M., Kumpf & R.
1896. 4°. xxjv S., 148 BI. [148
Hansen, 6. 0., G. d. Geschlechtes
derer v. Uexküll. Bd. I. Beral,
Familiengeschichte. — Allg. Quellen-Sammlgn.; Geschichtschreiber. *7
Kluge & St. xjx, 255 S., 3 Stammtaf.
7 M [149
Hauptmann, F., Die Fam. Wessel.
(Rhein. G.bll. 5,66-81 etc. 204-17.) [150
Biographie, Allg. dt. (8. 1900, 2127).
Lfg. 226 (Bd. XLVI, 1). Nachträge:
Graf J. Andrassy — v. Bach. 8.1
-160. [151
II. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Werminghoff, A., Reise nach
Frankreich u. Belgien im Frühjahr
"ag (N. Archiv 26, 9-35.) [152
Bailleu, P., Handschrr. z. dt. G.
in d. kaiserl. öffentl. Biblioth. zu
Petersburg. (Korr.-Bl. d. Gesamt-
Ver. 1900, Nr. 9.) [153
Publikationen a. d. k. preuss. Staats-
archiven (s. 1900, 2133). Bd. 75 s. in Abtlg. B,
Gruppe 8. [154
mellen etc z. G., Litt. u. Sprache Oester-
reichs (s. ’98, 1943). Bd. vin Nr 56. [155
Quellem z. Schweizer G. (s. 1900, 2136).
Bd. XVIII s. Nr. 170. 156
Brunner, K., Dt. Handschrr. in England,
d. baierische Kirchen-G. betr. (Beitrr. s.
baier. Kirch.-G. 7, 38-43.) Vgl. 96, 1969. [157
Veröffentlichnngen d hist. Kommiss. f.
Nassau. I, 1 s. ’94, 3103 u. 1901, 1225, II, 1
s. Nr. 1422. [158
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s.
1900, 184). XVIII s. Nr. 198. [159
Keuffer, H., Verzeichn. d. Hand-
schrr. d. hist. Archivs d. Stadt Trier
(8. 1900, 2138). Forts. (Beil. z. Trier.
Arch. Hp IV.) S. 33-48. [160
Sasse van IJsselt, A. F. O. van,
Nieuwe catalogus der oorkonden en
handschriften, berustende in de
boekerij van het Provinciaal-Genoot-
schap van kunsten en wetensch. in
Noord-Brabant. jo Hertogenbosch,
Stokvis. [161
Geschichtsquellen, Hansische (s.’99,2062a).
N. F. De Nr 174. [162
geelien u. Darstellangen z. G. Nieder-
sachsens. Bd.I[I u IV s. Nr.1213 u. 1250. [163
| Borchling 9 C. 9 Mittelniederdt.
Handschrr. in Skandinavien, Schlesw.-
Holstein, Mecklenburgu.Vorpommern.
2. Reisebericht. (Nachrr. d. Götting.
Ges. d Wiss. 1900, Beihft.) 204 §
Vgl. 1900, 185. 164
einemann, 0. v., Die Handschrr.
d. hzgl. Bibliothek zu Wolfenbüttel.
Abtlg. 2: Die Augusteischen Hss. (s.
"99, 190), Tl. IV (Des ganzen Werkes
7. Bd.). 880 8. 20 M. [165
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen. Bd.81
u. 39 s. Nr. 210 u. 1063. [166
Schriften d. Kgl. Sächs. Kommiss. f. G.,
a 1900, 262%. Vgl.: K. Lamprecht, Die
Kgl. Sächs. Kommiss. f. G. (Berr. üb. d. Ver-
hdlgn. d. sächs. Ges. d Wiss. 53, 153 67.) (167
emoll, W., Die Handschrr. d.
Petro-Paulinischen Kirchenbibliothek
zu Liegnitz. Progr. Liegnitz. 68S. [168
2. Geschichtschreiber.
Kaindl, R., Studien zu d. ungar.
G.-Quellen (s. 1900, 2934). IX-XI.
(Sep. a. Arch. f. österr. G. LXXXVIII,
2.) Wien, Gerold. 106 S. 2 M. 30. [169
(IX: Die Gesta Hungarorum d. Anonymus.
Ihr Verhältn. zu d. Gesta Hungarorum veters ;
andere von ihnen benutzte Quellen; d. Zeit
ihres Entstehens; ihr Werth. — X: Keza's
Chronik. Seine Gesta Hunorum u. ihre
Quellen; seine Redaktion d Gesta Hunorum
vetera u. d. ander. Bestandteile sein. Ungarn-
G.; d. Bedeutg. seines Werkes. — XI: Dis
nationale Grundchronik oder Ofener Mino-
ritenchronik. Ihre verschiedenen Ableitungen
u. deren Verhältn. z. Grundchronik u. zu
einander. — XII: Kleinere ungar. G.-Quellen,
welche in d. Chroniken verwendet wurden.)
Chronik d. Stadt Zürich. Mit
Fortsetzgn. Hrsg. v. J. Dierauer.
(= Nr. 156.) Basel, Geering. zem,
308 S. 7 M. 20. [170
Liebenau, Th. v., Ueb. einige
Genfer Chroniken. (Kath. Schweizerbll.
15, 458-70.) [171
Fris, V., La chronique des Pays-
Bas, de France, d’Angleterre et de
Tournai. (Compte rendu des séances
de la comm. roy. d’hist. de l’acad.
de Belgique 10, 65-82.) — A. Cauchie
u. A. Bayot, Rapport sur les chroni-
ques du Brabant. (Ebd. xxxvij
-XCH).) [172
Becker, W. M., Zum Aufsatse: „Der
hessische Reimchronist“ v. J. R. Dieterich.
rg d. oberhess. G.-Ver. 9, 98.) ka
Bruns, Frdr., Die Lübecker Bergen-
fahrer u. ihre Chronistik. (= Nr. 162.)
Berl., Pass & G. cxLjv,467S. 12M. [174
Jürgens, 0. nn e.
hannov. Chroni . (Hannov. G.bll.
1900, Nr. 15 ff.) [175
Baier, R., Bruchstücke e. stral-
sundisch. Chronik. (Pommersche
Jahrbb. 1, 61-76) [176
*g Bibliographie Nr. 177—221.
Stadtchronik, Die älteste Thorner;
hrsg. v. M. Töppen. (Zt. d west-
preuss. G.-Ver. 42, 117-81.) [177
Muratori, L. A., Rerum italicarum
scriptores. N. ediz. rived., ampl. e
corr. con la direz. di G. Carducci.
Fasc. 1-4. Città di Castello, Lapi.
à 10 L.; Subskr.-Pr. à 6 L. [178
Balzani, U., Le cronache italiane
nel medio evo. 2. ediz. rived. Milano,
Hoepli. xıv, 3238. 4L. [179
3. Urkunden und Akten.
Brandi, K., Die Osnabrücker
Fälschgn. (Westdt. Zt. 19, 120-70.)
Vgl. 1900, 2150 u. 1901, Nr. 948. [180
Tollin, H., Urkk. z. G. hugenott.
Gemeinden in Dtld. (s. 1900, 197).
Forts. (G.-BIL d. dt. Hugenotten-
Ver. IX, 10.) Magdeb., Heinrichs-
hofen. 1 M. 50. [181
uellen z. G. d. Stadt Wien. Abtlg. 3:
Grundbücher. Bd. I v. Staub, s. 1900, 200.
Rez.: Zt. f. Rechts-G. 20, Germ. Abtlg., 292
-94 Rehme. [192
Zwiedineck, H. v., Das gräfi.
Lamberg’sche Familienarchiv zu
Schloss Feistritz b. Ilz (s. ’99, 2078).
TI. III. (Beitrr. z. Kde. steiermärk.
G.-Quellen 30, 221-387.) — F. Khull,
Aus d. Resten d. Ehrenhauser Markt-
archives. (Ebd. 3-9.) [183
Fischer, Gebh., Archiv-Berichte
aus Vorarlberg (8. 1900, 204). IV: Be-
zirk Dornbirn. (Jahresber. d. Vorarlb.
Museum-Ver. 38, S. 39-61.) [184
Treixler, G., Gödinger Urkk. (s.
1900, 206). IT Progr. v. Göding.
1899. 59 S. [185
Gratzy, 0., Urkk. z. G. Laibachs
im kgl. Bibliotheks-Arch. zu Venedig.
(Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 9, 11
-14) — XK. Crnologar, Aus d.
Weichselburger Archive. (Ebd. 10,
67-74; 91-94; 122-29.) [186
Sammlung schweizer. Rechts-
quellen. Abtlg. 16: Rechtsquellen d.
Kantons Argau. Tl. I: Stadtrechte
(s. "98, 1969). Bd. II: Stadtrechte v.
Baden u. Brugg; bearb. u. hrsg. v.
F. E. Welti u. W. Merz. xxjv,
449; xj, 346 S. 15 M. [187
Urkundenbuch d. Stadt u. Land-
schaft Zürich, bearb. v. J. Escher
u. P. Schweizer (s. og 21%. Bd V,
Hälfte 1 [: 1277-82] S. 1-209.
6 M. 25. E
Rez. v. Bd. IV: Götting. gel. Anz. (as,
1731-36 Wartmann.
Neudegger, M. J., G. d baierisch
Archive IIb. Baier. Archivreper-
torien u. Urkundenregister im Reichs-
archiv zu München e 1314-181>?. Mit
Abhdig.: System u. Systematisierg.
d Papst-, Kaiser- u. Landes-Register,
auch Inventare, Bücher u. Akten.
Münch., Ackermann. 243S. TM. [153
Urkundenbuch, Ulmisches: hrsg.
v. G. Veesenmeyer u. H. Bazing
(s. 1900, 14). Il, 2: Die Reichsstadt
v. 1356-78. S. 433-967. 20 M. (ap
Urkundenbach, Hohenlobisches, hrsg v.
K. Weller, s. 1900, 215. Res.: Hit Zt rä
113-15 Hnr. Witte; Zt. f. G. d. Ober:h. 15,
523 K. Brunner; Mitt d Inst. f. österr. Q-
forschg. 21, 695f Th. Schön. [151
Stadtrechte, Oberrhein., hrsg. v.
d. bad. hist. Komm. Abtlg. I: Från-
kische Rechte (s. ag, 1972). Hp 5:
Heidelberg, Mosbach, Neckargemünd,
Adelsheim; bearb. v. C. Koehne.
S. 477-677. 7 M. {192
Blumstein, F. u. A. Seyboth,
Urkk. d. Stifts genannt Unser-Lieben-
Frauen-Werk. Strassb., Ele. Dr.- u.
Verlagsanst. 4°. xjv, 432 S. [193
Mulhouse, Le vieux. Documents
d'archives (s. ’98, 213). T. OI. Mulh,
veuve Bader & Co. xjv, 428 8. [194
Weistümer der Ortenau; hrsg. v.
K. Walter. Offenburg, Selbstverl.
4°. 1518. [145
Christ, K., Urkk. z. G. Mann-
heims vor 1606. (Mannheimer G.bll I,
Nr. 8-12.) [196
Küchler, J., Aus d Ratsprotokollen +.
Kaiserslau'ern (s. 1900, 22:2). Forte (bis
Museum °’, Nr. 13 u. 1900, Nr. 1-12) [is
Weistümer, Die, d Rheinprovinz.
Abtlg. 1: Kurfürstent. Trier. Ba. |:
Oberamt Boppard, Hauptstadt u. Amt
Koblenz, Amt Bergpflege; hrsg. v.
H. Loersch. (= Nr. 159.) Bonn,
Behrendt. L, 352 S. 9 M. [138
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G
21, Geiman. Abtig., 333-36 Stutz.
Corpus documentorum inquisitionis
haeret. pravitat. Neerland. Verzame-
ling v. stukken betr. de pauselijke
en bischoppelijke inquisitie in de
Nederlanden, uitg. door P. Frede-
ricq (s. '96, 2043). DI. IV: Tijdvak
Geschichtschreiber; Urkunden und Akten. *9
d. hervorming in de 16. eeuw (1514-
23. Sept. 15-5). 40,553S. 74.50. [199
Oorkondenboek v. Groningen en Drenthe,
s. 1900, 229. Rez.: Nederl. Archievenblad
"99:59: 0, 90-8 R. Fruin. [200
Doorninck, P. N. v., Inventaris
van het oud-archief d. gemeente
Wijk aan Zee en Wijk aan Duin.
Haarlem, Brederode. 505. 1 fl. 25. [201
Archieven, De, van het kapittel
d. vorstelijke rijksabdij Thor, uitgeg.
door J. Habets en na diens dood
door A. J. A. Flament. DL IL ’s
Gravenh., Nijhoff. 82, 867 S., 29 Taf.
10 fl. (Dl. I a 1889. 34.) [202
Berlière Les anciennes ar-
chives del’ A rede Lobbes. (Compte
rendu des séances de la comm. roy.
d'hist. de l’acad. de Belgique 10, 15
-64.) — A. Hansay, Chartes de l'an-
cienne abbaye de Lobbes. (Ebd. 83
-95.) [203
Bormans et Kurth, Rapport sur la publi-
cation d’un „Inventaire analatyt. des actes
des collégiales liegeoises“. (Ebd. xuj
-XXVIIJ.) [2 3a
Urkundenbuch d. Klosters Kau-
fungen in Hessen; im Auftr. d. bist.
Ver. d. Diözese Fulda bearb. u. hrsg.
v. H. v. Roques. Bd. I. Cassel,
Siering. xuj, 538 S., 4 Taf. 15 M.
(Subskr.-Pr.: 10 M.) [204
Codex traditionum Westfalicarum.
Bd. 5: Verzeichn. d. Güter, Einkünfte
u. Einnahmen d. Aegidii- Klosters,
der Kapitel an St. Ludgeri u. Martini,
sowie der St. Georgs-Kommende in
Münster, ferner der Klöster Vinnen-
berg, Marienfeld u. Liesborn. Im
Auftr. d Ver. f. G. etc. Westfalens
bearb. v. F. Darpe. Münster,
Theissing. 461 S. 10 M. [205
Urkundenbuch, Coesfelder, hrsg.
v.F.Darpe (8. og: 230). TL I, Forts.
Progr. Coesf. S. 97-164. [206
Bär, M., Uebersicht üb. d. Be-
stinde” d. Staatsarchivs zu Hannover.
(Mitt. d. kgl. preuss. Archivverwaltg.
Hft. 3.) Lpz., Hirzel. 129 S. 3 M. [207
Urkundenbuch, Hansisches (s. 1900, 234).
Bd. V u. VIII; hrsg. v. K. Kunze bezw.
W. Stein. Rez.: Altpreuss. Monatsschr. 37,
134-38 Perlbach; Mitt. a. d. hist. Litt. 28,
2398-301 Girgensohn. [208
Hille, G., Uebersicht üb. d. Be-
stände d. Staatsarchivs zu Schleswig.
(Mitt. d. K. preuss. Archivverwaltg.
Hft.4.) Lpz., Hirzel. 54S. 1 M.40. [209
Urkundenbuch d. Stadt Goslar u.
der in u. bei Goslar belegenen geistl.
Stiftgn.; bearb. v. G. Bode. Tl. IM:
1301-1335. (= Bd. 31 v. Nr. 166.)
Halle, Hendel. xxxjv,840S. 18 M. [210
Regesta archiepiscopatus Magde-
burgensis. Orts-, Personen- u. Sach-
register zu Bd. I-III; bearb. v. G.
Winter u. G. Liebe. Magdeb.
Baensch. 1899. 8018. 5 M. [211
Urkundenbuch d. Hochstifts Merseburg,
bearb. v. P. Kehr, a 1900, 236. Rez.: N.
Arch. f. sächs. G. a 172-753 Ermisch. [212
Mitzschke, P., Wegweiser durch
d. histor. Archive Thüringens, Gotha,
Perthes. 86 S. 2M. [213
Codex dipl. Silesiae (s. °99, 2016).
Bd. XX: K. Wutke, Schlesiens Berg-
bau u. Hüttenwesen. Urkk.: 1136
-1528. 4°, 302 S. 10 M. [214
Perlbach, M., Materialien z. G.
Pommerellens hauptsächl. währ. d.
Ordenszeit. (Altpreuss. Monatsschr.
37, 149-200.) [215
Conrad, G., Neun Urkk. z. G. d.
Stadt Gerdauen, 1398-1708. (Zt. d.
Altert.-Ges. Insterburg 5, 1-19.) [216
Urkundenbuch, Liv-, est- u. kur-
länd.; begr. v. F. G. v. Bunge, fortg.
v. H. Hildebrand, Ph. Schwartz
u. L. Arbusoff. 2. Abtlg., Bd. I:
1494 Ende Mai — 1500. Riga, Deubner.
4°. su, 900 S. 20 M. — Register
zu Bd. VII-IX, bearb. v. H. A. Hol-
länder. Ebd. 4°. 1168. 5M. [217
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr 47 D. Schäfer.
Schwartz, Ph., Verzeichn. d. nach
1438 d. lübischen Domkapitel über-
gebenen Urkk. Ta d Jahren 1209-1438]
d rigischen Erzstifts. (Mitt. a. d.
livländ. G. 17, 407-62.) Vgl. 1900,
243. a [218
Mazzatinti, 0., Gli archivi della
storia d Italia (8. 1900, 2191). IT, 4-6.
S. 241-461. [219
(Perugia; Ripatransons (prov. di Ascoli
Piceno); Pesaro; Città della Pieve (prov. di
Perugia); Miscellanea.)
Déprez, E., Recueil de docc. ponti-
ficaux conserv. dans diverses archives
d'Italie (s. 1900, 2192). Forts. (Quellen
a. ital. GEN 3, 255-307.) [220
Kehr, P Papsturkk. in Parma u.
Piacenza; Bericht üb. d. Forschgn.
v. L. Schiaparelli. (Nachrr. "d
Götting. Ges. d Wiss. 1900, 1-75.) —
Ders., Papsturkk. in Rom. (Ebd.
S. 111-97.) — Ders., Papsturkk. in
Salerno, La Cava u. Neapel. (Ebd.
198-269.) [221
"LO
Traktater, Sverges, med främ-
mande magter, udg. af O. S. Ryd-
berg (8.’99, 2075). XII: Sverges och
Norges Traktater. D. II. 648 S.
20 Kr. [222
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Analecta hymnica medii aevi, hrsg.
v. C. Blume u. G. M. Dreves (s.
1900, 2194). XXXV u. XXXVI:
Psalteria rhytmica. Gereimte Psal-
terien d. Mittelalters. 1. u. 2. Folge.
Aus Handschrr. u. Frühdrucken hrsg.
v. G. M. Dreves. 275; 274 S
16 M. 50. 223
Studien-Stiftungen im Kgr. Böh-
men (s. ‘99, 244). Bd. 7: 1861-68.
Prag 1899. xjv, 872 S. [224
Steiff, Geschichtl. Lieder u. Sprüche
Württembergs, s. 1900, 250. Res: Zt. f. dt.
Philol. 29, 417-931 Ehriemann; Anz. f. dt. Altert.
26, 352-356 H. Meyer. [235
Lévy, Jos., Necrologium monasterii
Sancti Joannis ad Caules (St. Johann
b. Zabern). (Mitt. d. Ges. f. Erhaltg.
d. geschichtl. Denkmäler im Elsass
20, 231-88.) Sep. Strassb., Strasburg.
Dr. 1899. 608. [226
Ribbeck, K., Ein Essener Necro-
logium a. d. 13. u. 14. Jh. (Beitrr.
z. G. v. Stadt u. Stift Essen 20, 29
-186.) [227
Polaczek, E., Die Denkmäler-Inventari-
sation in Did. (Dt. G.bll. 1, 370-90. 2, 96.) [238
Topographie d. hist. u. Kunst-
denkmale im Kgr. Bühmen (s. 1900,
256). IV: B. Matejka, Polit. Bezirk
Raudnitz. 201 S.,9 Taf. 7 M. 40. [229
Rahn, J. R., Zur Statist. schweizer.
Kunstdenkmäler (s. 1900, 2201). Forts.:
R. Durrer, Unterwalden. S. 97-128.
(Beil. z. Anz. f. schweiz. Altertkde.
1900, Nr. 2.) [230
Kunstdenkmale d. Kgr. Baiern
(s. 1900, 2202). Bd. I: Reg.-Bez. Ober-
baiern. Lfg. 19. S. 1633-1695 u.
Taf. 215-26. 9M. [231
Paulus, Ed., Kunst- u. Altertums-
Denkmale im Kgr. Württemberg (s.
’97, 2109). Inventar (Text), Lie 28
-26 (Anfang d. Jagstkreises) 224 S.,
2 Taf.; Atlas-Supplem. Lfg. 1 u. 2,
Bibliographie Nr. 222—267.
enth. Ergänzungstafeln z. Jagstkres
(Lfg. 35 u. 36 d. Gesamtatlası; um
Mitwirkg. v. E. P. bearb. v. E. Grad-
mann. à Lfg. 1 M. 60. [232
Clemen, P., Kunstdenkmäler d
Rheinprovinz (s. ‘99, 2145). V.1:
Kreise Gummersbach, Waldbroel 1
Wipperfürth; bearb. v. E. Renard
135 S., 6 Taf. 5M. [233
Berichte üb. d. Thätigkeit d. Proviasul-
kommission f. d. Denkmalspflege in d Ebsi:-
provinz. d. Provinzialmusseen zu Bons u
Trier, d. rhein. Kunst- u Geschichtsvereine
u. ob d. Vermehrg. d städt u Verem
sammilgn. innerh. d. kheinprov.: 1599. (Bouser
Jahrbb. 105, 186-232, 3 Taf.) [3358
Arkel, 6. van en A. W. Weisman,
Noord-Hollandsche oudheden (s. ‘35,
2112). Stuk IV: Gooiland en d
Eilanden. 88 S. 2 fl. 50. [234
Inventaire archéolog. de (Gand
(8. 1899, 263). Fasc. 9-18. 1899/19%
à 8 fr. 50. [23
Bau- u. Kunstdenkmäler v. West,
falen (s8. °99, 2148). X: Kreis Iserlohn
v. A. Ludorff. 4% 71 S., 2 Ko.
32 Taf. 2 M. 40. |236
Bau- u. Kunstdenkmäler d Hzgts-
Braunschweig (s. ‘97, 278). Bd I:
Kreis Braunschw. mit Ausschluss d
St. Braunschw., bearb. v. P. J. Meier.
xvj, 384 S., 14 Taf. 10 M. [231
£iegenmeyer, Aeltere Grenz- u. Denksieint
im Hsgt. Braunschweig. (Braunschw. Maga:
"og, Nr. 10.) (3i8
Wanckel, 0., Die Sammilg. d. Kgl
Sächs. Altertums-Vereins zu Dresden.
Textv.E.Flechsig. Dresd., Altert.-
Ver. 4% 66 S., 100 Taf. 30 M
Vgl. ’99, 266. 238
arstellung, Beschreib., d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d. König-
reichr Sachsen (s. ’99, 2150). PP 21:
Stadt Dresden (Tl. D: beach v. C.
Gurlitt. 301S.,9 Taf. 10 M. [239
Bau- u. Kunstdenkmäler d Pror.
Pommern (s. 1900, 2207). IL4:H
Lemcke, Reg.-Bez. Stettin. Hft. 4:
Kreis Usedom- Wollin. S. 3493-44
6 M. [240
Niemöller, Die Glocken d. Grafsch.
Mark. (Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch.-&.
d. Gfsch. Mark 2, 27-92.) (241
Gurlitt, C., Beitrr. z. Sch,
Glockenkunde. (N. Arch. f. sche
G. 21, 259-65.) (242
Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler. — Allg. dt. u. Territ.-Gesch.
°11
III. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Bibliothek dt. G. (s. 1900, 2209).
Lfg. 189 u. 140 s. in Abtlg. B, Gruppe 9
(Zwiedineck-Südenhorst). [248
Marcks, Erich, Dtld. u. England
in d. gross. europ. Krisen seit d. Re-
form. Les, Cotta. 43S. 1M. [244
Schwemer, Papsttum u. Kaisertum, s. 1900,
‘279%. Rez.: Dt. Litt.-Ztg 190, Nr. 31
H. Otto. (245
Pollaci Nuccio, F., I papi e la
Sicilia nel medio evo. (Arch. stor.
Siciliano 25, 53-87.) [2158
2. Territorial- Geschichte.
Mayer, F. M., G. Oesterreichs.
2. Aufl. (s. 1900,2213). Lfg.6-8. Bd.Il:
Vom J. 1526 bis z. Gegenw. S. 1-384.
à 2 M. [246
Res.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 48 v. Voltelini.
Krones, F. v., Oesterreich. G.
one Göschen Bd. 104-5.) Lpz.,
Dechen. 1899/1900. 199; 211 S.
1 M. 60. [247
Bez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 48 v. Voltelini.
Monarchie, Die österr.-ungar., in
Wort u. Bild (s. 1900, 2214). Bd. 21
(= V,2: Ungarn). jx, 482S. 9 M. [248
Beitrag zur Chronik d. Marktes
Luttenberg als Grenzort d südôüstl.
Steiermark. Marburg, Scheidbach.
147 S. 2 M. 249
Levec, V., Schloss u. Herrschaft
Flödnig in Oberkrain. (Mitt. d.
Museal-Ver. f. Krain 9, 2-10 etc. 271
-80. 10, 1-9; 41-53.) [250
Teuffenbach zu Tiefenbach u.
Massweg, A. v., Kurzer Abriss d. G.
d. gefürsteten Grafschaft Görz u.
Gradisca bis zu deren Vereinigung
m. d. Hause Habsburg 1500. Innsbr.,
Wagner 60 S. 80 kr. [251
Palacky, F., Dějiny národu českého
v Čecháh a na Moravě (s. 1900, 2220).
V: 1471-1526. xjx, 598 S. (252
Bachmann, G. Böhmens, s. 1900, 280.
Rez.: Zt. d. dt. Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens
4, 1>8-91 Bretholz; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 38, Litt. Beil. 8. 73-77 Horčička;
Litt. Cbl. 1900, Nr. 31. [253
Sei: H., Die Grenzen zw. Böhmen
u. d. Mühllande im Mittelalter u. d.
Heimat d. Witigonen. (Mitt. d. Ver.
f.G. d. Dt. in Böhmen 38, 394-404.) [254
Aussig in Wort u. Bild; hrsg. v.
C. Pietzner, Text v. C. Eichler.
Aussig, Becker. 82 S. 1 M.35. [256
Tscherney, A.,Schwaden a.d. Elbe,
geogr. u. geschichtl. dargest. I.
Aussig, Grohmann. S. 809-693, Taf.
u. Kte 8 M. [256/67
Herglotz, Beitrr. z. Bleiswedler
Orts-G. (Mitt. d. nordböhm. Exkurs.-
Klubs 22, 316-24.) ee
Buchberger, K., Zur Stadt-G. v.
Olmütz. (Zt. d dt. Ver. f.G. Mährens
u. Schlesiens 4, 307-11.) — A. Raab,
Die Vergangenheit d. Kirchspieles
St. Laurenz u. Rzeczkowitz. (Ebd.
817-30.) [259
Sayous, E., Histoire générale des
Hongrois. (Ouvrage couronné par
l’acad. franç.) 2. éd. par A. E.Sayous
et J. Dolenecz. Wien, Hölder.
563 S., 27 Taf. 12 M. 80. [260
Csuday, G. d. Ungarn, s. 1900, 287 Bez.:
Hist. Zt. 85, 129-3 Erben; Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhmen 38, Litt. Beil. 8. 77-82. [261
Bálint, K., Az erdélyi szäszsag
multja vagyoni önkormányzatára
vonatkozólag (Die Vergangenheit d.
siebenbürg. Sachsentums mit Bezug
auf seine Vermögens-Selbstverwaltg.).
Karlsburg, Röm.-kath. litterar. Ges.
203 S. [262
Rez.: Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde.
33, 95-101.
Aus d. Vergangenheit u. Gegen-
wart d. kgl. freien Marktes Agnethein.
Hermannst., Krafft. 227 S. 4 M. 5v. [268
Müller, Hnr., Die Repser Burg;
hrsg. v. Ausschuss d. Ver. f. sieben-
bürg. Ldkde. Ebd., Michaelis. 4°.
73 S., 6 Taf. 1 M. 40. [264
Rott, É., Hist. de la représentation
diplom. de la France auprès des
cantons suisses, de leurs alliés et de
leurs confédérés. I: 1430-1559. Paris,
Alcan. 4°. 608 S. 12 fr. [265
Meyer v. Knonau, 6., Stellg. d.
Kantons Uri innerhalb d. Entwicklg.
d. eidgenöss. G. (Anz. f. schweiz.
G. 1900, 253-58.) 266
Gubser, J. M., G. d Landschaft
Gaster bis zum Ausgange d. Mittel-
alters. Mit e. Exkurs: Gilg Tschudi
u. d. geschichtl. Ueberlieferg. d.
Klosters Schännis. (Mitt. z. vaterl.
G. St. Gallen 27,815 ff.) Auch Züricher
Diss. 320 8. [267
*12
Wini, J. J., G. d. Gemeinde Egg
(Bez. Uster). Zürich, Beer. 217 S.,
ò Taf. AN [268
Riezler, G. Baierns. Bd. IV, s. ’9:), 2176.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 27, 274-852 Guat.
Wolf; Beil. s. Allg. Ztg. 1900. Nr. 2 Manfr.
Mayer; Hist. Zt. 85, 332-38 Kalkoff. [269
Kleinschmidt, A., Baiern, Pfalz
u. Sardinien v. 1700-1800. (Forschgn.
z. G. Baierns 8, 144-91.) [270
ee te J., G. d. Bistums Bam-
berg. Bd. IV: 1400-1556. Lfg. 1.
Bamberg, Handelsdruckerei. 512 8.
9 M [271
Stein, F., G. d. Reichsstadt
Schweinfurt. Bd. I: Von d. ältest.
Zeiten bis z. Erwerbg. d. deutsch-
berrisch. Besitzes in Schw. Schweinf.,
Stoer. x, 379 S. 6 M. vu [272
Bernbeck, L., Kitzinger Chronik
745-1565; hrsg. v. L. Bachmann.
Abtlg. I: 745-1546. Kitzing., Rehbein.
xjx, 144 S. 1 M. 30. [273
Weller, Württemberg in d. dt. G., s8. 1900,
2240. Rcz.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 132
Gmolin. (274
Bacmeister, A., Die Forstner in
württemberg. Diensten. (Württ.
Jahrbb. f. Statist. u. Ldkde. ’99,
I, 75-104.) [275
Beschreibung d. (württ.) Oberamts
Rottenburg; hrsg. v. d. k. (württ.)
statist. Landesamt. (= Beschreibg.
d ker Württb. nach Oberamts-
bezirken. TL V.) 2 Bde. Stuttg., Kohl-
hammer. 558; 419 u. 108 S. 5 M. [276
Weech, F. Ten Karlsruhe; G. d.
Stadt (s. 1900, 2244). Lfg. 18 (Bd. III,
821-400, 4 Taf), 1 M. [277
Schwarz, B., G. d. Stadt Ettlingen.
Lfg.1-2. Karlsruhe, Schöber. S.1-48,
Taf. à 40 Pf. 278
Riehm, W., Orts-G. d. Gemeinde
Kieselbronn. Karlsruhe, Reiff. 268 S.
3 M. [279
Zehnter, J. A., G. d. Ortes Messel-
hausen. Heidelb., Winter. vu, 355 S.
6 M. [280
Bausteine z. elsass-lothr. G.- u.
Landeskde. (s. ‘98, 2059). Hft. VI:
R. Stieve, Zabern i. E. oder Elsass-
Zabern. 259 S., 2 Taf. 5 M. [281
Reuss, L'Alsace au 17. siècle, s. 100, 308.
Rez.: Bull. crit. ’99, 484-99 C. A.; R. cath.
d'Alsace 18, 610-27 u. 658-77. ER
Hauviller, E., Frankreich u. Elsass
im 17.u.18. Jh. Strassb., van Hauten.
xj, 678. 2 M. [283
Bibliographie Nr. 268—325.
Hand, Colmar vor u während seiner Fz-
wicklg. zur Reichsstadt, s. 1200, 303. Ex:
Zt. f. G. d. Oberrh. 15, 189-1 Waldner. ` "au
Lalance, A., Mulhouse Trapen
1798-1871. Paris, Impr. et libr. cez-
trales des chemins de fer. 1x
36 S. (2s;
Danzas, H., Notes sur Bergheim,
le château de Reichenberg et Thanner-
kirch. (Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. d
geschichtl. Denkmäler im Elsas a
289-322.) — E. Blech, Le chät::
d’Echery. (Ebd. 323-51.) Ka
Baumont, H., Hist. de Lunfnl-.
Lunev., Bastien. vu, 7698. 10fr ps
Sievert, A. J., Lopodunum-Lader-
burg 98-1898. Karlsruhe, Jahrsu:.
109 S. (oa
Müller, K., Aus d ältest. V.
Michelstadts u. seiner Umgete
Michelst., Ramann. 32 S. 25 Pf. [25
Weydmann, G. d. ehemal gräfl-sir
heimischen Gebiete, s. 100, 317. (Auch as
18. Publikation d. antiq.-hist. Ver. s. Kreuznse:
erschienen.) Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1909, Nr.13
K. Hölscher; Zt. f. G. d. Oberrh 15, A
Obser. ER
Hahn, H., G. d. Böckelheiner
Kirchspiels u. d. Ursprungs der
Sponheimer. Kreuznach, Harrat
100 S. 1 M. [21
Schell, 0., Hist. Wandergn. durcts
bergische Land (s. 1900, 321). Forts
(Monatsschr. d. berg. G.-Ver. 19%
10-14 etc. 229-33.) — Ders.. Bilder
a. d. G. Mettmanns. (Ebd. 1%
-205 etc.) EZ
Berg, C. vom, G. d. ehemalig.
bergisch. Hauptstadt Lennep. Ir
kundenbuch. Bd. I. Düsseldort, Selbst-
verl. 329 S., 8 Taf. 3 M. (293
Schell, 0., G. d. Stadt Elberteli
Elberf., Baedeker. 3768. 3 M.60. [24
Clemen, P., Schloss Burg an à
Wupper; seine G. u. Bedeutg. Dësch,
Schwann. fol. 7 Bl. [249
Tille, A., Der Essensche Hot m
Königswinter. (Beitrr. z. G. v. Stadt
u. Stift Essen 20, 173-83.) Eë
Real, J., Dasehemal. Hzgt. Gelder.
seine Éntstehg. u. seine Grenze
(= Nr. 8 v. 735.) Geldern, Druck '.
Ch. Ed. Müller. 15 S. — Ders., Au
Straelens Festungszeit. (= Nr. if.
735.) Ebd. 148. (ën
Wiltheim’s, Eustach v., Histo
Werke; veröff. v. J. Grob. (Um
Hémecht VI.) [293
München, D. C., Versuch e. kur-
E E in ma
Territonal-Geschichte.
gefasst. statist.-bürgerl. G. d. Hzgts.
Lützelburg, hrsg. v. M. Blum (s. 1900,
2267). Forts. S. 325-452. (Beil. zu
= „Ons Hémecht" 1900.) [299
Wampach, 6., Le Luxembourg
neutre; étude d'hist. diplom. et de
droit internat. publ.; avec une préf.
de Th. Funck-Brentano. Paris,
Rousseau. 3728. 8 fr. [300
Lefort, A., Les Français à Luxem-
bourg. Luxemb., Schamburger ; Reims,
Michaud. x, 253 S. Vgl. "og, 306. [301
Pirenne, G. Belgiens. Bd. I, s. ‘99, 2199.
Rez.: Mitt. a. d hist. Litt. 28, 409-153 Otto
Redlich ; Hist. Viertelj.schr. 3, 406-8 Cartellieri;
Hist. Jahrb. 21, 555-57 A. J.; Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 21, 355-63 Uhlirz; Moyen-
âge ’99, 422-30 Prou; Rev. hist. 71, 875-83
l'redericq. — G. des Marez, Une bist. nation.
(Sep. a.: Rev. de Belgique.) Brux., Weissen-
bruch. 1839. 158. 16 ct. | [302
Pirenne, H., Histoire de Belgique;
des origines au commencement du
14. siècle. Brux., Lamertin. xij,
431 S. 7 fr. 60. [302 a
Rez.: Bibl. do l’école des chartes 61, 318
-22 Lefranc.
Rachfahl, F., Die Trennung d.
Niederlande vom Dt. Reiche. (Westdt.
Zt. 19, 79-119.) [303
Blom, Ph. van, Geschiedenis van
Oud-Friesland. (De Vrije Fries 19,
475-792.) Vgl. 1900, 2269. [304
Houwink, J., De staatkundige en
rechtsgeschiedenis van Ameland tot
deze eeuw. Leiden. Diss. 246 S. [305
Suringa, J., Groningen in zijn
verleden en zijn heden geschetst.
Gron., Wolters. 348 S. 2fl.90. [306
Muller Fz., S., Schetsen uit de
middeleeuwen. Amsterd., van Lovy.
328 S. [307
Demarteau, J. E., Liege et les
principautés ecclés. de l'Allemagne
occidentale; étude d’hist. comparée.
(Vgl.’99, 2203 u. 1900, 2273. — Sep.-
Abdr.) Liege, Gothier. 2288. 10fr. [308
Vander Linden, H., Gesch. van
de stad Leuven. Louvain, Fonteyn.
1899. 328 S. 7 fr. 50. [309
Grave, G. de, Gesch. d gemeente
Assche. Gand, Vanderpoorten. 638 S.
5 fr. [310
Born, J. H., Beitrr. z. Orts- u.
Heimatskde d Grafschaft Mark (s.
1900, 2278). Forts. (Jahrb. d. Ver.
f. Orts- u. Heimatskde. d. Grafsch.
Mark 13, 63-107.) [311
Ugen, Th., Zur Orts- u. Wirt-
°13
schafts-G. Soests im Mittelalter.
(Hans.G.bll.Jg.’99,115-46, Plan.) [312
Rübel, Die älteste G. d Hellwegs
u. d. Entstehg. d. Reichshofes Dort-
mund. Vortr. Dortm., Krüger. 318.
40 Pf. I
Döhmann, K. 6., Beitrr. z. G. d
Stadt u. Grafschaft Steinfurt. I: Die
Burgmannen v. Steinf. Tl.1. Progr.
Burgsteinf. 32 8. [814
Richter, G. d. Stadt Paderborn, s. 1900,
335. Rez.: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 137-42
Oppermann. (315
Eickhoff, H., Wanderung durch
Gütersloh u. Umgegend an d. Hand
d. G. (Jahresber. d. hist. Ver. f. d.
Grafsch. Ravensberg 14, 52-72.) [316
Geschichte südhannov. Burgen u.
Klöster (e "og, 319). X: K. Scheibe-
Moringen, Fredelsloh. 48 S.
60 Pf. [317
Frensdorff, F., Aus d. mittel-
alterl. Göttingen. (Festschr d. hans.
G.-Ver. dargebr. Gött. S.34-60.) [318
Osten, 6. v. d., G. d Landes
Wursten. Tl. I: Bis zu d. Er-
oberungskriegen. Bremerhaven, Schip-
per. 99 S. 4 M. — Ders., Wursten
u. Bederkesa im 16. Jh. (Jahresber.
d. Männer vom Morgenstern 2, 17-34.)
— Ders., Aus e. klein. Landstadt;
Festschr. z. 500jähr. Jubil. d. Stadt
Otterndorf. Otternd., Hottendorf.
96 S. [319
Stölting, H., Geschichtliches a. d.
Grafschaft Diepholz. Dieph., Schrö-
der. 1899. 218 8. [320
Bekker, Fritz, G. d. ehemalig.
Gerichts u. heutig. Kirchspiels Neuen-
Kirchen. (Zugl. e. Beitr. z.G. Bremens.)
Blumenthal, Seubert. 178. [521
Wohlwill, A., Die Verbindung d.
Hansestädte u. d. hanseat. Traditionen
seit d. Mitte d 17. Jh. (Hans. G.bll.
Jg. ’99, 3-62.) [322
Buchenau, F., Ueb. verschollene
Dörfer im Gebiete d. Stadt Bremen:
Ware. (Brem. Jahrb. 19, 94-114,
Kte.) [323
Seelig, &., Geschichtl. Entwicklg.
d. hamburg. Bürgerschaft u. d. ham-
burg. Notabeln. Hamb., Gräfe & S.
xvj, 244 S. 7 M. [>24
Jellinghaus, H., Vorgeschichtl.
Grabstätten u. geschichtl. Dörfer um
Segeberg. (Arch. f. Anthrop. etc.
Schlesw.-Holsteins 3, 71-93.) [325
*14
Hartung, 0., G. d Stadt Cöthen
bis zum Beginn d. 19. Jh. Festschr.
Cöthen, Schulze. 614 S. 6 M. [326
Röder, V. v., Einiges historische
über Schloss u. Stadt Harzgerode.
Hoym, Berg. 1899. 168. [327
Vallentin, M., G. d. Gemeinden
Döschwitz u. Kirchsteitz. Döschw.,
Selbstverl. 478. [328
Weiner, F., G. d. Dorfes Kapellen-
dorf insbesond. seiner Burg u. seines
Klosters m. Berücksichtigung d. früher.
Amtsdörfer Frankendorf, Hammer-
stedt, Bohlstedt, Grossschwabhausen,
Stobra u. Hermstedt. Weimar, Thele-
mann. 1038. 1 M. 60. [329
Hertel, L., Neue Landeskde. d.
Hzgts. Sachs.- Meiningen. Hft. 1.
(= Hft. 36 v. Nr. 770.) Hildburgh.,
Kesselring. 82 S. [830
Raab, e Vos Chrieschwitz in früher.
Jahrhunderten. (Mitt. d. Altert.-Ver.
zu Plauen 13, a [331
Rahnfeld «> Beitrr. z. e.
Chronik v. Walderbarg. 1788-1826.
(Schönburg. G.bll. 6, 214-23.) [332
Pässler, À. E., Chronik v. Ober-
frohna. KE Dr. v. Ulbricht.
1899. 192 S. [333
Richter, dÉ? G. d. Stadt Dresden.
Tl. I: Dresden im Mittelalter. (Ver-
öffentlichg. d. Ver. f. G. Dresdens.)
Dresd., Baensch. xvj, 276S. 5 M. [334
Dietterle, J. A., Burkhardswalde
(Ephorie Pirna); G. d. Kirchfahrt u.
d. vier zu ihr ‘gehör. Dörfer Burk-
hardswalde, Biensdorf, Grossröhrs-
dorf, Nenntmansdorf. ' Pirna, Diller
& S. xij, g= S. 8 M. 50. [335
Lippert, Die dobrilugkischen
Klosterdörfer Ne u. Dobristoh.
(Niederlaus. Mitt. 6, 211-36.) [336
Prutz, H., Preuss. G. (s. 1900, 361).
Bd. I: Der Fridericianische Staat u.
sein Untergang. 487 S. 8 M. [337
Rez. v. I u. II: Forschgn. z. brandb. u.
preuss. G. 18, 276-80 Hintze; Litt. Cbl. 1900,
Nr. 30 W. Sch.; Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 463
-66 Martens.
Ranke, L. v., Zwölf Bücher preuss.
G. 5 Bde. in 3 Tin. 2. Aufl. (Anastat,
Neudr.) Lpz., Duncker & H. xıj,
622: 607; 3718. 25 M. [338
Schmidt, P. v., Das Friedenswerk
d preuss. Könige in 2 Jhh. Berl.,
Mittler. 2618. 3M. [339
Kindler, K., Chronik v. Königs-
Bibliographie Nr. 326—377.
Wusterhausen. Königs - Wusterb.
Marwitz. 1898. 41 S. [34
Backschat, F., G. Neuendorf.
Neubabelsberg b. Potsdam, In bere
& L. 1899. 608. DI
Geschichte, Mecklenburgische, in Eicss-
darsteilgn. (s. +99, 3241). Hft 5e Nr.1S582 54
Bernheim, E., Lokal-G. u. Heimst-
kde. in ihr. Bedeutg. f. Wissenschäft
u. Unterricht. (Pommersche Jahrbt.
1, 15-32.) (äu
Boehmer, F., G. d Stadt Rüpe-
walde bis z. Aufhebg. d. alten Stadt-
verfg. 1720. Stettin, Niekamme:
x, 446 S. 9 M. [34
Vgl.: K. Wrede (Monstsbll d Ges. f. pons
G. 1900, 179-85).
Ziolecki, G. d. Stadt Gubrau, 13®
-1900. Guhrau, Zieblke. 2058. [3%
Dittrich, P., Chronik v. Losse.
Breslau, Müller & S. 95 S. 1 M. [36
Schubert, H. „ Beschreibg. u. 6.
d. Burg Kinsberg in Schlesien. 2. Aug
Breslau, Woywod. 53 S. 50 Pf. [si
Chrzaszcz, G. d. Toster Burg u
d Herrschaft Tost-Peiskretscham in
Oberschlesien bis z. Anfange d 16. Jh
(Zt. f. G. Schles. 34, 181-96.) [348
Plehn, G. d. Kreises ‘Strasburg in We
preussen s. Nr. 354
Sembritzki, J., G. d. kgl ge
See- u. Handel sstadt Mem Ki Memel,
Siebert. x, 834 S. 6 M. [350
Rez.: Altpreuss. Monatsschr. 37, A9: 29
nrad.
Reinhold, H., Die Hauptereignisse
d. G. Bartensteins. Bartenst., Dr. v.
Gebr. Kraemer. 278. 351
Bonk, H., Aus Allenburgs Ver-
gangenheit. ? Künigsb. , Gräfe EL.
36 S. 50 Pf. [352
dë. Geschichte einzelner
Verhältnisse.
a) Wirtschafts- und Sosialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe; Handel:
Verkehr. — Stande; Juden.)
Sommerlad, Th., Wirtschaftsgeschichti
Untersuchgn. Åt. 1: "Zur Würdigung nenester
rechtsgeschichtl. Kritik. Abwehr u. Antwort
an Herrn Uir. Stutz in Freiburg. Lps, Weber.
838. 1 M. Vgl. 1900, 2325a. — Antwort r.
Statz: Dt. Litt-Zig. 1900, Nr. 50. [85
Materialien u. Forschungen zur
Wirtschafts- u. Verwaltungs- G 3
Ost- u. Westpreussen; hrsg.
Ver. f. G. d. Provinzen Ost- u. >
II: H. Plehn, G. d. Kreises Stras-
burg in Westpreussen. Lpz., Duncker
xıvıj, 869 S. 8 M. 80. [354
Territorial-Geschichte. — Wirtschafts-Geschichte.
Rez.: Dt. Litt-Ztg. 1900, Nr. 45 Perlbach;
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 13, 616-19
Spahn.
Grünberg, K., Studien z. österr.
Agrar-G. u. ar-Politik (s.’97, 365).
IO. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 24, 231
-310.) [355
Bünker, J. R., Typen v. Dorf-
fluren an d. dreifachen Grenze v.
Niederösterr., Ungarn u. Steiermark.
(Mitt. d. anthrop. Ges. in Wien 30,
109-48.) [356
Kniotek, B., Siedelung u. Wald-
wirtschaft im Salzforst; Beitr. z. dt.
Wirtschafts-G. (Wirtschafts- u. Ver-
waltungsstudien m. besond. Rück-
sicht Baierns, hrsg. v. G. Schanz VIIL.)
Lpz., Deichert. x, 194 S. 5 M. 20.
(63 S. auch Würzburg. Diss.) [357
Ehrler, J., Agrar-G. u. Agrar-
wesen d. Johanniterherrschaft Heiters-
heim. (Volkswirtschaftl. Abhdlgn.
d. badisch. Hochschulen. IV, 2.)
Tübing., Mohr. 778. Subskr.-Pr.2M.;
Einzelpr. 2 M. 50. [358
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 43 Th. Ludwig.
Heyne, M., Alter landwirtschaftl. Betrieb
in d. Göttinger Gegend. (Protokolle d. Ver.
f. G. Göttingens 1899/1900, 14-23.) (359
Hesse, Rich., Entwicklg. d. agrar-
recht!. Verhältnisse im Stifte, später.
Herzogt. Verden. (Sammlg. national-
ökon. u. statist. Abhdlgn. d. staats-
wiss, Seminars zu Halle. Bd. 27.)
Jena, Fischer. 2448. 6 M. (698S.
als Hallens. Diss. gedr.) [360
Krause, K. G. C., Ueber Deiche u. einzelne,
namentlich hamburg. Deichrechte. (Jahres-
ber. d. Männer e Morgenstern 8, 37-51.) [361
Schulze, E. 0., Verlauf u. Formen
d. Besiedelung d. Landes Sachsen.
(Wuttke, Volkskde. 51-112.) [362
Zycha, A., Das böhmische Berg-
recht d. Mittelalters auf Grundlage
d. Bergrechts v. Iglau. 2 Bde. Berl.,
Vablen. ` at, 348; x1jv,517S. 20 M.
— Ders., Ein altes soziales Arbeiter-
recht Dtlds. (Zt. f. Bergrecht 41, 446
-T0 aus d Monatsschr. „Deutsche
Worte“, Jg. 19 Wien ’99.) [363
Wutke, K., Schlesiens Bergbau u.
Hüttenwesen s. Nr. 214. — Ders.,
Die Vitriolgewinnung im Bistums-
lande Neisse. (Zt. d. Ver. f. G.
Schlesiens 34, 197-230.) [364
‚ Rachfahl, F., Zur G. d. Bergregals
in Schlesien. (Forschgn. z. brandb.
u. preuss. G. 13, 233-42.) Erklärg.
"15
v. Zivier u. Replik Re. (Ebd. 627
-86.) [365
Fechner, H., G. d. schlesisch.
Berg- u. Hüttenwesens in d. Zeit
Friedrichs d. Gr., Friedr. Wilhelms II.
u. HL, 1741-1806. (Zt. f. d. Berg-,
Hütten- u. Salinenwesen Bd. 48, 3,
279-401.) [366
Geschichte, Die, d. Mansfeld’schen
Kupferschieferbergbaues u. Hütten-
betriebes. Eisleben, Kuhnt. 98 S.
2 M. 25. — H. Grôssler, Geschicht!.
Entwicklg. d. Mansfelder Kupfer-
schieferbergbaues. (Sep. a.: Eis-
lebener Ztg. 1900, 12. Juni.) Eisl.,
Winkler. 23 S. 25 Pf. [367
Müllner, A., Das Eisen in Krain
(s. 1900, 379). Forts. (Argo 7, 153
-b8 etc. 185-89. 8, 1-8 etc. 137-41.) [368
Haudeck, J., Der Weinbau b. Leit-
meritz. (Mitt. d. nordböhm. Exkurs.-
Klubs 21, 365-72. 22, 48-54.) Vgl.
98, 2144. —— [369
Schmidt, V., Braubetrieb u. Brau-
stätten in Südböhmen. (Sep. a.: Mitt.
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen.)
Prag, Calve. 134 S. 1 M. 60. Vgl.
1900, 2328. [370
Meitzen, A., Ueb. d. Uhren-In-
dustrie d. Schwarzwalds. (Alemannis
N. F. 1, 1-78.) Sep. Freiburg, Fehsen-
feld. 2 M. 50. [371
Hössle, F. v., G. d. alten Papier-
mühlen im ehemal. Stift Kempten u.
in d. Reichsstadt Kempten. (Alg.
G.freund 12, 25-37 ; 51-60; 71-84.) [372
Schmidt, Alb., Die G. d. Glas- u.
Perlenfabrikation im Fichtelgebirge.
(Arch. f. G. Oberfrank. 21, 1-18.) [373
å., L., Ueb. d. Melsunger Mühlen. (Hessen-
land 1900, Nr. 14. [874
Thiemann, C., Mitt. üb. d. Göttinger
Tuchmachergewerbe. (Protokolle üb.
d. Sitzgn. d. Ver. f. G. Göttingens
99/1900, 76-93.) [375
Schulte, A., G. d. mittelalterl.
Handels u. Verkehrs zwisch. Westdtld.
u. Italien m. Ausschluss v. Venedig;
hrsg. v. d bad. hist. Kommiss. Bd. I:
Darstellg. Bd II: Urkk. Lpz., Duncker
& H au, 742; 368 S., 2 Ktn.
30 M. [376
Rez.: Hist.-polit. PU. 126, 639-63 Grupp.
Stein, W., Beitrr. z. G. d. dt
Hanse bis um d. Mitte d. 15. Jh.
Giessen, Ricker. 151 S. 8M.20. [377
*16
Schäfer, D., Die Ausgrabungen
bei Falsterbo. (Hans. Gil Jg. "99,
63-92, Kte.) — Ders., Zur Orientierg.
üb. d. Sundzollregister. (Ebd. 93
-114.) [378
Weissenborn, B., Die Elbzölle u.
Elbstapelplätze im Mittelalter. Halle,
Kaemmerer. 246 S. 3 M. 60. (70 S.
als Hallens. Diss. gedr.) [379
Crnologar, K., Die Marktprivilegien
v. Watsch. (Mitt. d. Museal-Ver. f.
Krain 10, 25-28.) [380
Nübling, E., Ulms Handel u. Ge-
werbe im Mittelalter. Hft.5. Ulms
Kaufhaus im MA. Ulm, Nübling.
1s M. (Hft.1-5 cplt. als Bd. I: 24 M)
(Kleine Ausg., s. 1900, 390. Lfg. 2:
4 M) [381
Rijswijk, B. van, Gesch. van het
Dordtsche Stapelrecht. Leiden. Diss.
"e Gravenh., Nijhoff. su, 112 S. [382
Rez.: Nederl. Archienbl. 1900/1901, 46-48.
Gerbing, L., Erfurter Handel u.
Handelsstrassen. (Mitt. d. Ver.f. G.etc.
v. Erfurt 21, 95-148, Kte.) [383
Bruck, R., Zur G. d. Lebensmittel-
versorgung d. Stadt Dresden. I: Ge-
treidehandel. (Dresdner G.bll. Bd. 2,
Jg. 1900, S. 217-33.) [384
Buchholtz, A., Ueb. d. im Dommuseum
aufbewahrten, d. Stadt Riga gehörigen Lof-
u. Külmetmaasse. (Sitzungsberr. d. Ges. f.
G. d. Ostsceprov:nzen '99, 66-100.) [335
Kulischer, J., Zur Entwickelungs-
G. d. Kapitalzinses. (Jahrbb. f.
Nationalökon. 73, 305-71. 74, 449-70;
593-647.) [386
Sayous, A. E., La bourse d’Amster-
dam au 17. siècle. (Rev. de Paris
Année 7, T. 3, 772-84.) [387
Steinbrück, C., Entwicklg.d. Preise
d. städtisch. u. ländlich. Immobiliar-
besitzes zu Halle (Saale) u. im Saal-
kreise. (Sammlg. nationalökonom. u.
statist. Abhalgn. d. staatswiss. Se-
minars zu Halle, hrsg. v. J. Conrad.
Bd. X.) Jena, Fischer. 87 S. 2M. [388
Crole, B. E., Illustr. G. d. dt.
Post. 3. Aufl. v. B. E. König (8.
1900, 2359). Bd. I. xvj, 372 8.,
23 Taf. 6M. [389
Kurz, F., Uebersichtl. Verkehrs-G.
d Arlberg u. Umgebg. 1218-1898. Bre-
genz, Teutsch. 1899. 79S. 1 M.20. [390
- Wanka v. Rodlo w, 0., Die Brenner-
strasse im Altertum u. Mittelalter.
Bibliographie Nr. 378—435.
(= Nr. 653.) Prag, Rohlitek & S.
178 S. > M. 50. CO
Vogl, J., Ueb. d alt Strassen. (Mirt d
nordbohm. Exkurs.-Klubs 22, 210-50: — A.
Fritsche, Beitrr. z. Entwickig. d Postwesens
in Nordböhmen. (Ebd. 21, 133-41) — å.
Paudler, Altes Passwesen. (Ebd_2:,%3f: (333
Gubser, J. M., G. d. Verkehr:
durch d. Walenseethal. (Mitt. z.
vaterl. G. St. Gallen 27, 635-79.) [313
Brunner, J., Das Postwesen in
Baiern in sein. geschichtl. Entwicklg.
von d. Anfängen bis zur (regen«.
Münch., Lukaschik. 244 S. 4M. [34
Schmidt, E., Zur G. d. Warthe-
verkehrs in d. polnisch. Zeit. :Hist
Monatsbll. f. Posen 1, 85-93> [3%
Curschmann, F., Hungersnöte d
Mittelalters; Beitr. z. dt. Wirtschafts
G. d. 8.-13. Jb. (= VI, 1 v. Nr. 652:
Lpz., Teubner. 217 S. 7 M. Vor-
zugspreis: 6 M. Vgl. 1900, 2361. [323
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 45 S. Rietschel
Iken, J. F., Das ehemalige St.
Jürgen-Gasthaus in Bremen. iBrem.
Jahrb. 19, 145-71.) [397
Werner, Aug., Die Prediger-Wittw:z-
sozietät d. alten wubnischen Kreises. (Nieder-
laus. Mitt. 6, 237-47.) (Da
Heck, Boitrr. z. G. d. Stände im Mittel
alter. I s. Nr. 941. (A
Blau, J., Inmann u. Bauer in d
Ortschaften d. Pfarre Rothenbaum:
Beitr. z. Kenntnis d sozialen Ver-
hältnisse im Böhmerwalde. iZt. f.
österr. Volkskde. 6, 145-54.) [409
Memminger, A., Zur G. d. Bauern:
lasten m. besond. Beziehg. auf Baiern.
Berner Diss. 176 S. Lut
Senholdt. H., Ablösung d bäuerl.
Lasten im ehemal. Fürstent. Hildes-
heim. Gött. Diss. 64 8. [402
Kniep, E., Die Freien vor dem
Walde. (Hannov. G.bll. 1900, Nr.
29 f.) [4us
Kausch, Diegutsherrlich-bäuerlich
Verhältnisse in d. Mark Brandenb
bis z. Zeit d. 30jähr. Krieges. Progr
Dramburg. 4°. 378. [44
Graetz, H., G. d Juden v. d ältest.
Zeiten bis auf d. Gegenw. Bd. XI: 1750
-1848. 2. Aufl.; bearb. v. M. Braun.
Lpz., Leiner xjv, 592 S. 9 M. [405
Friedmann, A., G. d. Juden in
Ingolstadt, 1300-1900. Ingolst., Krüll
278. 70 Pf. [406
Ziemlich, B., Die israelit. Kultus-
Wirtschafts- und Sozialgeschichte. — Verfassung.
gemeinde Nürnberg. Nürnb., Korn.
106 S. 1 M. 50. [407
Müller, L., Aus 5 Jhh. Beitrr. z.
G. d. jüdisch. Gemeinden im Riess
(8. 1900, 409). Forts. (Zt. d. hist. Ver.
Schwaben-Neub. 26, 81-185.) [408
Zehnter, J. A., Zur G. d. Juden
in d. Markgrafschaft Baden-Durlach
(s. 1900, 2373). Forts. (Zt. f. G. d.
Oberrh. 15, 547-610.) [409
Levy, A., G. d. Juden in Sachsen.
Berl., Calvary. 1148. 2M.40. [410
b) Verfassung.
(Reich; Territorien; Städte.)
Winkelmann, E., Allgem. Ver-
fassungs-G.; hrsg. v. A. Winkel-
mann. Lpz..Dyk. xv,404S. 5M. [411
Mayer, Dt. u. franz. Verf.-G., s. 1900, 411.
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 16 v. Schwind. —
Vgl. Nr. 435. [112
Stutz, U., DieGrundlagen d. mittel-
alterl. Verfg. Dtlds. u. Frankreichs.
(Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21,
Germ. Abtig., 115-72.) [4128
Lindner, Hergang bei d. dt. Königswahlen,
s. 1900, 2377. Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 28,
395-97 Volkmar. [413
-= Hölldorfer, E., Geschichtl. Ent
wicklg. d. Begriffes d. Polizei nach
dt. Staatsrecht. Tübing. Diss. 1899.
108 S. [414
Beidtel, G. d. österr. Staatsverwaltg. 1740
-1848, s. "Oo. 393. Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt.
37, 195-201 Ilwof. (415
Tezner, Landesfürstl. Verwaltungsrechts-
pflege in Oesterr, 8. ’99, 394. Rez.: Jahrb. f.
Gesetzgebg. 23, 1111-21 Rachfahl. [416
Forschungen z. Verfassungs- u. Verwal-
tungs-G. d. Steiermark (s. 1900, 415). Ill a
Nr. 82; IV s. Nr. 1107. [417
Schönbach, A. E., Der steirische
Reimchronist üb. d. Herzogshuldigung
in Kärnten. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G. 21, 518-27.) Vgl. 1900, 2380. [418
Schmelzle, H., Der Staatshaushalt
d. Hzgts. Baiern im 18. Jh. m. Be-
rücksichtigg. d. wirtschaftl , polit. u.
sozial. Verhältnisse. (Münchener
volkswirtschaftl. Studien. Stück 41.)
Stuttg., Cotta. xjx, 425S. 9M. [419
Rieder, 0., Die 4 Erbämter d.
Hochstifts Eichstätt (s. 1900, 420).
I: Erbkämmeramt. Forts. (Sammelbl.
d. hist. Ver. Eichstätt 14, 41-166.) [420
Knapp, Th., Ueb. d. vormalige
Verfassg. d. Landorte d. jetzigen
Oberamts Heilbronn; Beitr. z. Rechts-
u. Wirtsch.-G. d. offenen Landes im
*17
dt. Südwesten. (Württemb. Jahrbb.
f. Statist. u. Ldkde. '99, I, 1-74.) [421
Adelmann v. Adelmannsfelden, S.
Graf, Grundlagen d. Verfassg. u. d.
Verwaltungssystems d. hohenzollern-
schen Fürstentümer. Greifswald. Diss.
1899. 848. [422
Bigwood, G.. Les impôts généraux
dans les Pays-Bas autrichiens: étude
hist. de législation financière. Brux.,
Castaigne. xxjv, 366 S. 6 fr. [423
Kötzschke, BR., Studien z. Ver-
waltungs-G. d. Grundherrschaft W er-
den a. d. Ruhr. Lpz., Teubner. 160 S.
6 M. Vgl. 1900, 423. [424
Eggers, A., Das Steuerwesen d.
Grafschaft Hoya. (Aus: Zt. d. hist.
Ver. f. Niedersachs. 1900.) Marburg.
Diss. 63 S. 425
Haug, H., Das sächsische Ober-
steuerkollegium. (N. Arch. f. sächs.
G. 21, 224-40.) [426
Below. v., Territorium u. Stadt, s. 1900,
2355. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1:00, Nr. 31
Uhlirz; Litt. Cbl. 1900, Nr. 48 Kötzschke; Zt.
d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. Ab-
tlg, 258-391 Rietschel [427
Foltz, Beitrr. z. G. d. Patriziats in d. dt.
Städten, s. 1900, 432. (Marburger Diss. 1509.)
Rez.: Korr.-Bli. d. westdt. Zt. 19, 85-38 Opper-
mann; Zt.f.G.d. Oberrh. 15, 510 Beyerle. [423
Sello, G., Zur Litteratur d R'land-Bild-
säulen. (Dt. G.bll. 2, 1-12; 40-57; 65-89.) [129
Tamaro, M., Le origini e le prime
vicende dei Comuni Istriani. (Archeo-
grafo Triestino 23, 101-28.) [430
Beyerle, K., Grundeigentumsver-
hältnisse u. Bürgerrecht im mittelalt.
Konstanz; rechts- u. verfassungsge-
schicht). Studie. I, 1: Salmannenrecht.
Heidelb., Winter. 1698. 6 M. [431
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21,
Germ. Abtig, 351-55 R. Schröder.
Heldmann, Der Kölngau u. d. Civitas
Köln, s. 1900, 2392. (Abschnitt I „Die Hypo-
thesen üb. d Kölngau u. d älteste Verfy. d.
Stadt Köln“ ersch. als Hallenser Habilit.schr.
18:9. 54 S.) Rez.: Litt. Cbl. 1900, Nr. 27;
Westdt. Zt. 19, 196-20 Oppermann; Mitt. a.
d. hist. Litt. 28, 406-9 Koehne; Zt. d. Savigny-
Stiftg f. liechts-G. 21, Germ. Abtlg. 28-3
Rie’schel. [132
Kühtmann, G. d. bremischen Stadtvogtoi
s. Nr. 14. [1:2 a
Wolter, F. A., Die Reichsunmittel-
barkeit Magdeburgs währ. d. Mittel-
alters. (G.bll. f. Stadt u. Land
Magdeb. 35, 85-105.) [433
Mettig, C., Ueber d. Rechte de
„Undeutschen“ in Riga. (Sitzungs-
berr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen
‘99, 61-65.) [434
Mayer, Ernst, Hansa u. Hasbanus
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. Bibliographie. 2
*18 Bibliographie Nr. 435—483.
im nordfranz. Recht. (Festgabe d.
Würzburger rechts- u. staatswiss.
Fak. f. Dernburg S. 143-91.) Sep.
Lpz., Deichert. 47 S. 1 M. 60. [435
Rez.: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 1783-83
Oppermann.
ee R., Urspr in d. Zunft-
wesens u. älteren dwerker-
verbänded. É een Lpz., Duncker
& H. 2018. 56 M. [436
Rez.: Litt. Cbl. 1900, Nr. 26 v. Below;
Korr.-Bl. d. westit. Zt. 19, Nr. 7 Oppermann.
— Rez. v. ‘98, 2179: Rev. hist. 71, 3865-68
Pirenne.
Gratzy, 0., Aus d. Zunft- u. Gewerbeleben
v. Krain, bes. Laibachs. I: Die Weissgerber-
zunft. 11: Die Buckerzunft. (Mitt. d Museal-
Ver. f. Krain 9, 21-37; 55-66; 109-24.) — K.
Crnologar, Die Schneiderzunft in Rudolfs-
wert. (Ebd. 186-94) — Ders., Die Hand-
werks-Zünfte zu Weichselburg. I: Schuh-
macher-Zunft. (Ebd. 10, 45-49.) Vgl. 1900,
8487. (437
Neder, E., Die Stricker u. Wirker in
Bensen. (Mitt. d nordbohm. Exkurs.-Klubs
21, 39-46.) — K. Richter, Vom alten Zunft-
wesen in Gastorf. (Ebd. 176-74.) — G. Nowak
ZurG.d.Seilerhandwerkes. (Ebd. 349-55.) [438
Löbe, H., Vom ehrbaren Handwerk d.
Steinmetzen u. Maurer in Kahla. (Mitt. d.
Ver. f. G.kde. etc. zu Kahla u. Roda 5, 424
-46 L Da
ollesen, E., Werbener Gilde-
briefe. (Jahresber. d. altmärk. Ver.
f. vaterl. G. etc. zu Salzwedel 27,
19-29.) [440
c) Recht und Gericht.
Grimm, J., Dt. Rechtsaltertümer. 4. Ausg.,
besorgt v. A. Heusler u. R. Hübner, s.
1900, 441. Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900,
Nr. 60 Dahn; Hist. Viertelj.schr. 3, 577 f.
Seeliger; Zt. a. Savigny-Stiftg. f. Rechts- G.
21, Germ. Abtlg., 331-33 Stutz; Götting. gel.
Anz. 1900, 768- 77 v Amira. [441
Brie, S., Die Lehre vom Gewohn-
heitsrecht. Tl. I: Geschichtl. Grund-
legung (bis zum Ausgang d. Mittel-
alters). Breslau, Marcus. 1899. xv,
266 S. 8 M. [4418
Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21,
German. Abtlg., 256-72 v. Wretschko.
Immerwahr, Verschweigung im dt. Recht,
s. ’98, 422. Rez.: Krit. Viertelj.schr. f. Gesetz-
Kë 40, 842-49 Alfr. Schultze. [442
Quanter, R., Die Schand- u. Ehren-
strafe in d. dt. Rechtspflege. Dresd.,
Dohrn. 211 S., 10 Taf. 6 M. [443
Christ, C., Mittelalterl. Kriminal-
justiz m. besond. Rücksicht auf
Heidelberg u. d. Odenwald. Heidelb.,
Groos. 23 S. 30 Pf. [444
Fockema Andreae, S. J., Bijdragen
tot de Nederlandsche rechtsgeschie-
denis. IV. Hoofdstukken uit de gesch.
van rechtsmacht en rechtsvorming.
Haarlem, Bohn. 4578. 10fl. [4$
Kühtmann, N: d. bremischen
Stadtvogtei. r. 678.) Breslau,
Marcus. 68 el 2 M. (446
Buschmann, R., Das Gericht
Wetter. (Jahrb. d. Ver. f. Orta- u
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 13,
107-32.) [445
Grupp, R., Schöppen, Schöppen-
stuhl u. Klinke. (Jahresber. d hist
Ver. zu Brandenb. 31, 1-103.) [448
Beyerle, Grundeigentumsverhältnisse a
Bürgerrecht im mittelalterl. Konstanz s
Nr. 431. [413
Fester, H., Recht d. Mannes am
Frauengut bei d Gütersysteme d.
Verwaltungseinheit nach d. Sachsen-
spiegel u. d. neuer. Rechten. Mar-
burg. Diss. 150 S. [450
Grothe, H., Immobiliarerbfolge d
Weiber im Mittelalter. Rostocker
Diss. 1899. 62 S. 451
Escher, A., Einfluss d. Geschlechts-
unterschiedes der Descendenten im
schweizer. Erbrecht. Zürich, Schult-
hess. 1899. xj, 114S. 1 M. 60. [4513
Brück, J., Grundzüge d. in d.
Stadt Köln bis z. Einführg. d. französ.
Rechts geltenden ehelichen Güter-
rechts. Bonner Diss. 87 S. [452
Hartmann, Fritz, Erbrecht der
Ehegatten in d. Stadt Hannover.
Götting. Diss. 1899. 43 S. [+53
d) Kriegswesen.
Liebe, Der Soldat in d. dt. Vergangenheit,
s. 1900, 453. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Ar:
Alw. Schultz; Zt. f. Kultur-G. 7, 253 Betsch:
m off na CR Erben. [14
ffmann, H. v., Die Militär-
hohe ak da naher T ge-
schichtl. Entwicklg. Diss. Götting.,
Vandenhoeck & R. 40S. 1M. [455
Darstellungen a. d baier. Kriegs-
u. Heeres-G. (s. 1900, 456). Hft. IX
1128. 3M. [456
Teicher, F., Das kgl. baierische
Kadetion Korpe von d. Gründg. bis
z. Gegenw. 2. Aufl. Münch., Acker-
mann. xl}, 164 S. 4 M. [457
Steinhauser, A., G. d. grhzgl.
badisch. Gendarmerie-Korps. Karls-
ruhe, Braun. 276 S. 3 M. [458
Stamford, C. v., Das stehende
hessische Heer v. 1670- 1866. (Hessen-
Verfassung. — Recht u. Gericht. — Kriegswesen. — Religion u. Kirche. *19
land 1899, Nr. 20-22; 1900, Nr. 5-11.)
— Die kurhess. Regimenter; e. Abr.
ihrer G. Melsung., Hopf. 88 8.
M. [459
Schücking, W., Die Organisation
d. Landwehr im Fürstbist. Münster.
(Festschr. d. hansisch. G.-Ver. dar-
gebr. Götting. S. 20-33.) [460
Reitzenstein, J. Frhr. Ve, Geschütz-
wesen u. Artillerie in d. Landen
Braunschw. u. Hannov. (s. '97, 2295).
TL IH: 1808 bis z. Beginn d. 20. Jh.
jx S. u. S. 437-1091 m. Ktn. 12 M. [461
Focke, J., Vom bremisch. Stadt-
militär. (Brem. Jahrb. 19, 1-35.) [462
Schroetter, F. Frhr. v., Entwickelg.
d. Begriffes „Servis“ im preuss. Heer-
wesen. (Forschgn. z. brandb. u. preuss.
G. 13, 1-28.) 463
Mülverstedt, v., Die kurbranden-
burg. Garnisonen ın d. Altmark im
17.Jh. (Jahresber. d. Ver. f. vaterl. G.
etc. zu Salzwedel 27, 1-18.) [464
Eickhoff, P., Inf.-Reg. Prinz Moritz
v. Anhalt-Dessau (5. pomm.) Nr. 42.
Berl., Mittler. 3908. 8 M. [465
Reimer, P., Die histor. Waffenkde. auf
kulturgeschichtl. Grundlage; m. e. Nachwort
e K. Kötschau. (Zt. f. hist. Waffenkde.
Bd. II, Hft. 3.) — Ders., Die älteren Hinter-
ladungsgeschütze. (Ebd. Hft. 1f.) — Ders.,
Das Geschützprobieren. (Ebd. Hft. 3.) — P.
Sixl, Entwickelg. u. Gebrauch d. Handfouer-
waffen. ale Bd. I u. II) [466
Boeheim, W., Einzelbeiten in d. Aus-
rüstung zum alten dt. Gestech. (Ebd. Bd. LI,
Hft. 1) — Ders., Die Rüstkammer d. Stadt
Emden. (Ebd. Hft. 4) — 0. Potier, Glossen
zum Rüstmeister-Vokabularium d. Friedr.
v. Leber. (Ebd. Hft. 4.) [467
e) Religion und Kirche.
Hauck, Kirchen-G. Dilds. 32. Aufl I, 2
[468
8. Nr. 944.
Freybe, A., Die heilige Taufe u.
d. Taufschatz in dt. Glauben u. Recht,
in d. Sitte d. Volks u. d. Kirche, in
dt. Sage u.Dichtg. Gütersloh, Bertels-
mann. xıj, 302 S. 4 M. [469
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 14 Simons.
Kurz, A., Die kathol. Lehre vom
Ablass voru.nachd. Auftreten Luthers.
Paderb., Schöningh. 308 S. 6M. [470
Ringholz, 0., Die Ausbreitg. d.
Verehrung d. hl. Meinrad. (Schweiz.
Arch. f. Volkskde. 4, 85-130, Kte.) [471
Röhricht, R., Dt. Pilgerreisen
nach d. heil. Lande. N. Ausg. Innsbr.,
Wagner. 3608. 8M. [471a
Hohn, W., Barmherzige Schwestern
vom heil. Karl Borromäus, 1652-1900.
Trier, Paulinus-Druck. xvj, 467 S.
4 M. — Ders., Die sozialökonom.
Beziehgn. charitativer Genossenschaf-
ten speziell untersucht an d. Nancy-
Trierer Borromäerinnen in Did.
1810-99. Berliner Diss. 62 8. Vgl.
1900, 1885. [472
Kuiper, J., Gesch. van het gods-
dienstig en kerkelijk leven van het
Nederlandsche volk, 626-1900 (8.
1900, 488). Stuk 4-6. S. 337-669 u.
18 S. cplt. 6 fl. 50. [473
Heidkämper, Die schaumburg-
lippische Kirche; kurzer Ueberblick
üb, ihre Entwicklg. vor u. nach d.
Reform. (Zt. d. Ges. f. niedersächs.
Kirch.-G. 5, 349-409.) Sep. Bücke-
burg, Frommhold. 1 M. [474
Simm, C., Zur Kirch.-G. d. Amtes
Salder(8.1900,491). Forts. (Braunschw.
Magaz. ‘99, Nr. 21; 26 f. 1900, Nr. 9
-11; 13; 16. [475
Keller, B., Kirchl. Chronik d.
Stadt Döbeln. Lpz. u. Döbeln, Jacobi
& Z. 728. ıM. 60. [476
Hofmann, R., Beitrr. z.schönburg. Kirchen-
u. Schul-G. (s. 1900, 2435). Ergänzgn. (Schön-
burg. G.blL 6. S. 224.) [477
Zahn, W. G. d. Kirchen u. kirch-
lichen Stiftungen in Arneburg. (Jahres-
ber. d. altmärk. Ver. f. vaterl. G. etc.
zu Salzwedel 26, 36-55.) [478
Freytag, H., Proussen u. d. dt. National-
hospiz St. Maria del’ Anima in Rom. (Zt.
d. westpreuss. G.-Ver. 42, 69-87.) Vgl. 1900,
2433. [479
Wirken, Das soziale, d. kath.
Kirche in Oesterr. (s. 1900, 467).
Ba. VII: Diözese St. Pölten. xv,
422 S. 6M. [480
Mayer, J. @., Wiederwahl der
Geistlichen in d. Schweiz. (Kath.
Schweizerbll. 15, 343-56.) — Th.
v. Liebenau, Bened.-Abtei Luzern.
Le 142-68; 265-71.) — K. Holder,
atronatsrecht d. Gemeinde u. d.
Rates v. Freiburg u. d. Kollegiatstifts
St. Niklaus im 16. Jh. (Ebd. 68
-86.) [481
Ringholz, 0., Wallfabrts - G.
Unserer Lieben Frau v. Einsiedeln.
Freiburg, Herder. xj, 382 S.
7 M. 60. [482
Fischer, X., Abriss d. G. d. kath.
Pfarrei u. Gemeinde Aarau v. J.
dh
"20
1803-1895. Aarau, Wirz. 120 S.
1 M. 50. [483
Npecht, Th., Fronleichnamsprozession in
Dillingen. (Jahrb. d. hist. Ver. a Se
113-15.,
Naegele, A., G. d. Klosters Wib-
lingen nach Aufzeichngn. seines letzt.
Priors, d. später. Bischofs, Gregor.
Ziegler. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.-
u. Cist.-Orden 21, 277-85.) [485
Busl, Bened. -Kloster Weingarten
b. Ravensburg in Oberschwaben.
(Kirchenlexikon 12, 1264-74) —
Ders., PrümonstratenserklosterWeis-
genau b. Ravensburg im württemb.
Donaukreise. (Ebd. 1295-1300.) [486
Lindner, P., Verzeichn. aller Aebte etc.
d. Reichsabtei Ochsenhausen O. S. B. (s. 1900,
476). Schluss. (Diözusanarch. v. Schwaben
1900, 86-91; 191f) [487
Reinfried, K., Geschichtl. Ueber-
blick üb. d. Landkapitel Ottersweier
u. dessen Pfarreien. (Oberrhein.
Pastoralbl. Jg. 2, Nr. 1 ff.) [488
Grandidier, Nouv. oeuvres ined.,
publ. p. Ingold ís. 1900, 478). T. V:
Ordres militaires et mélanges histor.
(Strasbourg). jx, 446 S. 6 M. [489
Winterer, L., Heilige d. Elsasses.
Rixheim, Sutter & Co. 1899. 3595. [490
Hoffmann a Co L'abbaye de Mar-
bach et le nécrologe de MCCXLI.
(Sep. a.: Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. d.
geschichtl. Denkmäler im Elsass 20,
67-230.)Strasb.,Impr.Strasbourgeoise.
1899. 166 S. [491
Schickelé, Le doyenné de Mase-
vaux (s. 1900, 2459). Forts. (Rev.
cath. d'Als. 19, 170-82 etc. 616-31.)
— Ders., Le doyenné de Sundgau
(s. 1900, 2459). Schl. (Ebd. 18, 24
-31; 89- 104.) Sep. Colmar, Hüffel.
Rixheim, Sutter. 1899. 149 S. [492
Jérome, L., L'abbaye de Moyen-
moutier; étude hist. (Bull. de la
Soc. philom. vosgienne 24, 177-264.
25, 17-184.) 493
Lager, Ehemalige Bened.-Abtei
Tholey (s. 1900, 484). Forts. (Stud. etc.
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 20, 582
-99. 21, 15-34; 268-77.) [494
Scholten, R., Cist.-Kloster Grafen-
thal oder Vallis comitis in Asperden
im Kreise Kleve Kleve, Boos Wwe.
1899. 298 u. 2978. 12M. [495
Tille, A., Bened.-Abtei St. Martin
b. Trier; Beitr. z. Trierer Kloster-G.
(Trier. Arch. 4, S. 1-94 u. 40* S.) [496
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 40 Keussen.
Bibliographie Nr. 483—536.
Görres, F., Beitrr. z. G. d. Cisterc -
Abtei Himmerod. (Zt. f. wise. Tie
43, 282-98.) [437
Reiners, A., Verehrg. d LI Setaetisz un
in Echternach. (Ons Hémecht e 412-17 —
Tb. Bassing, Die Manner- a. Jung.
congregation genannt Marianische SedaLrst
in d. Stadt Vianden unt. d Titel „Himz-i-
fahrt Mariae”. (Ebd. Nr. 4 ff.) E
Reusens, Pouillé de l’ancien di:
cèse de Cambrai. (Analectes p. serv A
l'hist. ecclés. de la Belgique 33, 1-2:4:
Sep. Louvain, l'auteur. u fr. EYE
Schulte, Zur G. d. alten Dekana:=
Wattenscheid in d. Grafschaft Mark
(Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatstd:
d. Grafsch. Mark 13, 132-36. [5
Cremann, B., G. d. kath. Kirche
zu Ibbenbüren. (Sep. a.: Ibbentür.
Volksztg. 1899/1900.) Ibbenb., Ver-
einsdr. 200 S. EDI
Witt, F., Der Katholizismus in
Schleswig- Holstein seit d Reform
(Schrr. d Ver. f. schlesw.-holst. Kirch -
G. 2. Reihe, Hft. 5, 1-116) Lu
Feldkamm, J Geschichtl. Nacar
üb. d. Erfurter Weihbischöfe. M:t
d. Ver. RRE v. Erfurt 21, 1-93.) {343
Dittrich, Zur G. d. Prämon-
stratenserin lan Progr. Breslau
4°. 155. EI
Rieker, Grundsätze d. reform. Kirchs?-
verfg., 8. 1900, 2480. Rez.: Dt. Zt. f. be
recht 9, 416- 19 Sohm.
Foerster, E., Rechtslage d. i
Protestantismus 1800 u. 1900. (Vortrr.
d theol. Konferenz zu Giessen,
15. Folge.) un Ricker. 80 Pf. [u$
Ilwof, F., Der Protestantismus in
Steiermark, Kärnten u. Krain vom
16. Jh. bis in d. Gegenw. Graz.
Leykam. 300 S. 3 M. 20. EI
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 49 Loserth
Haller, J., Gebrauch d braunschweinsch
(hannov.) Katechismus in Württemberg it
d Ges. f. niedersächs. Kirch OG 5, 452-68 ; La
Kolb, Zur kirchl. G. Stuttgarts im
18. Jh. (8.'99,492). Forts. (BIL f. württt.
Kirch.-G.’99, 34-52; 160-701 Lag
Neubauer, G. d franz.-ref t-
meinde zu Zweibrücken. (G. bll. d
dt. Hugenotten-Ver. IX, 6/7.) Magde.
en. 50S. 1 M. im
Diehl, W., Bedeutg. d. beiden
Definitorialor nungen v. 1628 u. 174
f. d. G. d. Darmstädter Definitoriums.
(Sep. a. : Festschr. f. B. Stade.) Giessen.
Ricker. 1 M. 60. Vgl. Nr. 1337. [511
Religion und Kirche. — Bildung.
Rehse, L., G. d. evang. Gemeinde
Bergisch - Gladbach. Berg. - Gladb.
297 S. 2 M. 60. [512
Bösken, W., G. d. evang. Gemeinde
zu Xanten im 1. Jh. ihres Bestehens.
2 Hfte Wesel, Schmithals. 65;
109 S. 2 M. 50. 513
Villaret, H., Die hugenott. Pfarr-
gemeinde zu Hameln. (G.bll. d. dt.
Hugenotten-Ver. IX, 89.) Magdeb.,
Heinrichshofen. 40 S. 80 Pf. [514
Beste, J., Album d. evang. Geist-
lichen d. Stadt Braunschweig m.
Kurzen Nachrr. üb. ihre Kirchen.
Braunschw. u. Lpz., Vollermann.
138 S. 2 M. 40. [515
Freisen, J., Taufritus in Schlesw.-
Holstein seit Einführg. d. Reform.
(Hist. Jahrb. 21, 255-68.) [516
Schultz, Aus d. Kirch.-G. Eider-
stedts. Garding, Lühr. 30 S. 40 Pf. [517
Michelsen, E., 2 Kollekten f. d.
Kirche zu Westerland. (Schrr. d.
Ver. f. schlesw. - holst. Kirch. - G.
2. Reihe, Hft. 5, 125-44.) [518
Hertel, V., G. d. Kirchenliedes in
d. S. Meining. Landeskirche. (Schrr. d.
Ver. f. S.-Meining. G. 35, 83-107.) [519
Arper, K. u. G. Lämmerhirt, Aus
Weimars kirchl. Vergangenheit. Wei-
mar, Thelemann. 1108. 60 Pf. [520
Inh.: Arper, Reformation in W.; Lämmer-
hirt, Bilder a. d. G. d. weimarisch. Stadtkirche.
Kirchengalerie, Neue sächsische.
(Hrsg.: G. Buchwald.) Bd. I:
Ephorie Leisnig. Lie 1-25. Bd. II:
Ephorie Freiberg. Abtlg. 2: Kgl.
amtshauptmannschaftl. Delegation
Sayda. Lfg. 1-2. Lpz., Strauch. 4°.
918; 176 Sp. à Lfg. 40 Pf. [521
Rez.: N. Arch. f.säche. G. 21, 282-4 Ermisch.
Weinmeister, P., Beitrr. z. G. d.
evang.-ref. Gemeinde zu Leipzig, 1700
-1900. Lpz., Barth. 2108. 4M. [522
Zuchhold, E., Kirchen- u. Schul-
wesen in Triebel. (Niederlaus. Mitt.
6, 179-88.) [523
Koch, Rud., G. d franz.-dt.-reform.
Gemeinde zu Bützow in Mecklenb.-
Schwerin. (G.bll. d. dt. Hugenotten-
Ver.IX,4/5.) Magdeb., Heinrichshofen.
41 S. 80 Pf. 524
Braun, Th., Städtisches Kirchen-
regiment in Stralsund. (Dt. Zt. f.
Kirchenrecht 10, 61-88.) [525
Gerlach, M., Chronik d. evangel.
Kirche v. Kotzenau. Kotzenau i. Schl.,
P. Wagner 1038. 1 M. [526
*21
Radtke, M., Versuch e. G. d.
evang. Kirchengemeinde Birnbaum.
Birnb., Buchwald. 1785. 1M.50. [527
f) Bildung, Litteratur, Kunst.
Texte u. Forschungen z. G. d.
Erziehg. u. d. Unterr. in d. Ländern
dt. Zunge, hrsg. v. K. Kehrbach
(s. 1900, 2502). II: G. Bauch, An-
fånge d. Univ. Frankfurt a. O. u.
Entwicklg. d. wissenschaftl. Lebens
an d. Hochschule, 1506-1540. 179 S.
2 M. 50. [528
Knod, 6. C., Oberrhein. Studenten
im 16. u. 17. Jh. auf d. Univ. Padua
(8. 1900, 2498) Forts. (Zt. f. G. d.
Oberrh. 15, 432-53.) [529
Rez. v. 1900, 24:18 (Knod, Dt. Studenten in
Bologna): Hist. Viertelj.schr. 3, 420-28 Priv-
batsch; Hist. Zt. 85, 307-9 Eichler; Zt. f. dt.
Philol. 82, 376-79 H. Holstein.
Zahn, W., Altmärker auf d. Univ.
Erfurt, 1392-1636. (Jahresber. d. alt-
märk. Ver. f. vaterl. G. etc. zu Salz-
wedel 27, 76-88.) — Ders., Desgl.
auf d. Univ. Frankf. a. O., 1506-1648.
(Ebd. 30-75.) [530
Morawski, K., Historya uniwersy-
tetu Jagiellonskiego srednie wieki j
odrodzenie. (Munera saecul. univ.
Cracoviensis ... Vol. I. IL) Krakau,
Poln. Verlags-Ges. Zei, 467; xv,
4725. 18M. — Codex diplomat. univ.
studii generalis Cracoviensis. Pars V:
1549-1605. (Munera... Vol. V.) Ebd.
vm, 3088. 8 M. [531
Treichel, A., G. d. Universität Culm (s.
1900, 524). Nachtr. (Zt. d. hist. Ver. f. Marion-
werder 33, 8. 38f. [532
Stalmann, W., Das herzogl. philo-
log.-pädagog. Institut auf d. Univ. zu
Helmstedt, 1779-1810 (s. 1900, 520).
I. Progr. Blankenburg. 4°. 268. [533
Prutz, Entwickelg. d. hist. Pro-
fessur in Königsberg. (Ber. üb. d.
6. Versammig dt. Historiker zu Halle
S. 22-26.) [534
Monumenta Germaniae paedagogica (s.
1900, 2501). Bd. XXI s. Nr. 1215. — Rez e XIV
u. XIX (F. Schmidt, Erziehg. d. pfülzi«ch.
Wittelsbacher): Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr 163 f.
Zimmerer. — NachtragzuXIVv.Fr.Schmidt
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziebgs.- u. Schul-G. 10,
738-90). E [535
Appuhn, A., Das Trivium u. Qua-
drivium in Theorie u Praxis. Tl. I:
Das Trivium. Beitr. z. G. d. höher.
Schulwesens im Mittelalter. Erlang.
Diss. 117 S. [536
+22 Bibliographie Nr. 537—592.
Gruber, Chr., Entwicklg. d. geogr.
Lehrmethodenim18.u.19.Jh. Münch.,
Oldenbourg. 254 S. 3 M. 50. [537
Klimburg, R. Frhr. v., Entwicklg.
d. gewerblich. Unterrichtswesens in
Oesterreich. (Wiener staatswiss. Stu-
dien II, 1.) Tübing., Mohr. 240 S.
7 M.; im Abonn. 6 M. 538
Haag, F., Beitrr. z. bernisch. Schul-
u. Kultur-@. (8. '98, 2277). Bd. I
(2. Hälfte) 5148. 4M. [539
Zeidler, J., Aus d. Schul- (u. Theater]leben
v. Ottobeuren. (Diözesanarch. v. Schwaben
1900, 129-37.) [540
Roeschen, A., Rückblick auf d.
G. d. Lateinschule u. d. Gymnas.
Fridericianum zu Laubach in Hessen.
Giessen, Frees. 54 S. 1 M. 50. [641
Fehrs, F., Die Oberschule d. Stadt
Wetzlar. Progr. Wetzlar. 1899.
31 8. [542
Mertens, M., Die höhere Lehr-
anstalt zu Brühl 1783-1821. Progr.
Brühl. 53 8. 543
Terwelp, @., G. d. Gymnas. Tho-
maeum zu Kempen, Rh. (8.1900, 532).
T1. II (Beilagen). S. 141-176. [544
Heinemann, A., G. d. Volksschul-
wesens im Herzogtum Braunschweig.
Von d. Anfüngen bis zum Tode Hzg.
Wilhelms. Braunschw., Appelhaus
& Co. 49 S. 80 Pf. 545
Fulst, 0., Gründg. u. Entwicklg.
d. Seefahrtschule in Bremen. (Bremi-
sches Jahrb. 19, 36-93.) [546
Jordan, R., Beitrr. z. G. d. Gymnas.
in Mühlhausen i. Thür. (s. 1900, 537).
V. Progr. Mühlh. 48 S. 547
Zieger, B., Der Handelsschul-
gedanke in Kursachsen im 18. Jh.
Beitrr. z. e. G. d. Handelsschulwesens.
Dresden, Selbstverl. 688. 1 M. [548
Chronik d. Schulen zu Oelsnitz i.
Vogtl. Hrsg. v. d. Lehrerschaft zu
Oelsnitz. Oelsn., Götze & Th. 868.
11 Taf. 2 M. — B. Reiner, G. d
Stadtschule zu Oelsnitz i. V. von d.
Ref. bis 1667. Lpz. Diss. 72S. [549
Müller, Geo., Südlausitzer Schul-
bücher. (Festschr. z. Jubil. d. kgl.
sächs. Altert.- Ver. S. 168-87.) [550
Wienstein, F., Preuss. Pädagogen
d. Neuzeit. 30 Charakterbilder als
Beitr. z. Schul-G. Arnsberg, Stahl.
1858. 2 M. 25. 551
Vogel, 0., Aus d. älter. Schul-G.
Perlebergs. Progr. Perleb. A9. 202. [552
Berbig, F., Nachrr. u. Urkk. d.
latein. Schule zu Crossen. Tl. I
Progr. Crossen. 4°. 41. [553
Bülow, v., Zur G. d Schule i:
Pyritz, 1590-1757. (Mitt. d. Ges. f
dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 10, 149-6.
— Ed. Beintker, Die Schulordnunze
d latein. Schule zu Anklam. (Etd
205-42.) [554
Clemenz, B., G. d. Domschule z
Breslau. Bresl., Aderholz. 26 S.
60 Pf. [555
Kohfeldt, G., Zur G. d. Bücb#-
sammlen. u. d. Bücherbesitzes in Dtid
(Zt. f. Kultur-G. 7, 325-88.) [556
Schubert, A., Die ehemalig. Biblis-
theken d. von Kaiser Josef II. auf-
gehobenen Mönchsklöster in Mähren
u. Schlesien. (Cbl. f. Bibliothw. 17,
321-36; 401-23; 449-68.) 351
Ettlinger, E., G. d. Bibliothek r.
St. Peter im Schwarzwalde unter
besond. Berücksichtig. d. Hand-
schriftenbestandes. (Zt.f.G.d.Oberrh.
15, 611-41.) [555
Arnold, Ernst, Dresden al
Druckerstadt v.1524-1900. Dresd., Leb-
mannsche Buchdr. 1038.,5 Taf. [553
Berthold, Die Wissenschaft u. d
Augustiner-Chorherrenstift Kloster-
neuburg. Wien, Mayer & Co. 688.
2 M. 40. [584
Landsberg, G. d. dt. Rechtswissenschafl
8. 1900, 2525. Rez.: Krit. Viertelj.schr. f. Ge
setzgebg. etc. 42, 374-4353 Max Conrat [1
Weisgerber, H., La corporation des chi-
rurgiens -barbiers de Rıbeauvill& 1650-1731.
doco. p. serv. à l’hist. de la chirurgie en Alsace
au 18. siècle. (Mitt. d. Ges. f. Erbaltg à
geschichtl. Denkmäler im Elsass 20,1-65) Ser-
Strassb, Noiriel. 2 M. (Lei
Goedeke, K., Grundriss z. G. d
dt. Dichtg. (s. 1900, 2527). Hft. 22
(Bd. VII, 577-883). 6 M. 80. [563
Vilmar, A. F. C., G. d. dt Natiuzal-
Litteratur. 25. (Jubil.-)Aufl. Mit e. Fortaetzg
„Die dt. Nat.-Litt. vom Tode Goethes but
Gegenwart“ v. A. Stern. Marb., Elwer
xvj, 7788. 5 M.
Francke, Social forces in German liters-
ture, s. ’98, 506. (Ersch. in 3. Ausg. 127%:
Rez.: Litt.-BL f. germ. u. rom. Philol 20. 1%
-90 Muncker. 1535
Nagl u. Zeidler, Dt.-österr. Litt.-G., s 1%,
548. Rez.: Allg. Litt.bl. '99, Nr 5 W1, Ar
f. d. Stud. d neuer. Sprachen 104. 363-6 R
M. Meyer. — Zeidler, In Sachen d „It-
österr. Litt.-G.“ (Beilage zu Euphorion VI. t:
19 8. ER:
Krauss, R., Schwäbische Litt.-G., s. 12%,
850. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 18 Bohne: -
berger; Württemb. Vierteljhfte. 9, 245 J. Hart-
mann. (De
Bildung, Litteratur und Kunst.
May, H., Behandlgn. d. Sage v.
Eginhard u. Emma. (Forsch. z.
neuer. Litt.-G., hrsg. v. Muncker. XVI.)
Berl., Duncker. 130 S. Subskr.-Pr.
2 M. 75; Einzelpr. 3 M. 30. — St.
Hock, Die Vampyrsagen u. ihre Ver-
wertg. in d. dt. Litt. (Forschgn. XVII.)
Ebd. jx, 133 S. 2 M. 85 bzw.
3 M. 40. [568
Lachmanski, H., Die dt. Frauen-
zeitschriften d. 18. Jh. Berliner Diss.
76 S. [569
Stieve, F., Entwicklg. d. Zeitungs-
wesens. (Stieve, Abhdign. etc. S. 52
-67.) [570
Mangold, F., Die Basler Mittwoch-
u. Samstag-Zeitung 1682-1786; Beitr.
z. G. d. Nachrichtenverkehrs u. dessen
Organisation im 17. u. 18. Jh. Diss.
Basel, Jenke. 163 S. 2 M. 50. [571
Kraus, F. X., G. d. christl. Kunst
(s. ’98, 619). II, 2: Renaissance u.
Neuzeit, Hälfte 1. 2828. 8M. [572
Rez. v. Bd. 2, Abtig. 1 (Mittelalter): Götting.
gel. Anz. ’98, 714-22 Gerh. Ficker; Monatsschr.
f. Gottesdienst u. kirchl. Kunst 3, 89-96 Bergner.
Studien z. dt. Kunst-G. (s. 1900, 2534).
Hp 24-27. Vgl. Nr. 956; 1183; 1186; 1191. [573
Dehio, @., Die Kunst d. 17. u.
18. Jh. (Kunst-G. in Bildern. V.)
Lpz., Seemann. fol. 100 Taf., 8 8.
Text. 10 M. 50. [574
Hann, F. G., Das Einhorn u. seine Dar-
stellgn. in d. mittelalterl. Kunst Kärntens.
(Carinthia ’99, 73-88.) — Ders., Zur Kunst-
topogr. v. Millstatt. (Ebd. 1900, 24-26.) —
Ders., Beitrr. z. Kunsttupogr. Oberkürntens.
(Ebd. 89-98 etc.) [575
Forschungen z. Kunst-G. Böhmens
(s. ’99, 2449) IV: H Schmerber,
Beitrr. z. G. d. Dintzenhofer. fol.
64 S., 7 Taf. 20 M. [576
Huber, S., Abriss d. Kunst-G.
Mit besond. Rücksichtnahme auf d.
Entwicklg. d. Kunst in d. Erzdiözese
Münch.-Freising. Freising, Plenagl.
1748. 2 M. [577
Höfer, H., Beitrr. z. G. d. Kunst
u. d. Kunstbestrebgn. d. Cistercienser
in d. Rheinlanden (s. 1900, 2538).
Schluss. (Stud. etc. a. d Bened.- u.
Cist.-Orden 21, 238-44.) [578
Wiebalck, R., Kunsthistor. Streif-
züge durch d. Nordseemarschen d.
ehemal. Diözese Bremen. (Jahresber.
d. Männer vom Morgenstern 2, 35
-48.) [579
KÉ
Hartung, H., Motive mittelalt.
Baukunst in Dtld. (s. "og, 2456).
Lfg. 6. 25 Bll. 25 M. [580
eller, A., Das Rathaus zu Darm-
stadt; Beitr. z. Bau-G. Darmstadts.
Darmst., Schlapp. fol. 8 M. [581
Bremen u. seine Bauten; bearb.
u. hrsg. v. Architekten- u. Ingenieur-
Ver. Berl., Schünemann. 784 S.,
12 Beilagen in Mappe. 30 M. [582
Schönbrunner u. Meder, Hand-
zeichngn. alter Meister a. d. Alber-
tina etc. (s. 1900, 2550). V, 4-9.
à 3 M. [583
Lehmann, Alfr., Das Bildnis bei
d. altdt. Meistern bis auf Dürer.
Lpz., Hiersemann. xvj, 252 S. m.
72 Abbildgn. 16 M. 584
kunst in Freiberg. (Mitt. d Freiberger
Altert.-Ver. 36, 7-114, 8 Taf.) [585
Hasse, P., Aus d. G. d. Lübecker
Malerei v. 1550-1700. Lübeck, Nöh-
ring. 8 Lichtdr.-Taf. u. 5 S. Text.
fol. 6 M. [586
Welisch, E., Augsburger Maler
im 18. Jh.; Beitr. z. G d. Barock u.
Rokoko. Augsb., Lampart & Co.
146 S. AM. [587
mäldesammlgn. (Zt. f. bild. Kunst
11, 265-80.) [588
Hampe, Th., Goldschmiedearbeiten
im German. Museum. (Mitt. a. d.
Germ. Nat.-Mus. '99, 33-46. 1900, 27
-38; 92-106.) — M. Wingenroth,
Kachelöfen u. Ofenkacheln d. 16.
-18. Jh. im Germ. Mus. etc. (s. 1900,
583). Forts. (Ebd. ’99, 87-104. 1900,
67-71.) [589
Rahn, J. R. u. H. Lehmann, Er-
gänzgn. z. Litt. üb. d. schweizer. Glas-
malerei. (Anz. f. schweiz. Altertkde.
1900, 69-73.) — H. Oidtmann, Die
schweiz. Glasmalerei v. Ausgange d.
16. bis z. Beginn d 18. Jh. (Zt. f.
christl. Kunst 12, 801-18 etc.) [590
Berling, K., Diesächs. Hofkellerei-
gläser. (Festschr. z. Jubil. d. kgl. sächs.
Altert.-Ver. 188-209.) [591
Vogel, M., G. d. Musik von d.
ersten Anfängen christl. Musik bis
auf d Gegenw.; m. besond. Berücks.
d. dt. Musik, speziell d. dt. Volks-
*24
liedes. Lpz., Hug & Co. 218 S., Taf.
3M. [592
Schmid, 0., Das sächsische Königs-
haus in selbstschöpferischer musikal.
Bethätigung. Lpz., Breitkopf & H.
31 S. 1 M. 50. [593
Proelss, R., Kurzgefasste G. d. dt.
Schauspielkunst von d. Anfängen bis
1850. Lpz., Berger. xvj, 416 S.
6 M. [594
Helnzel, Reschreibg. d geistl. Schauspiels
im dt. Mittelalter, s. '9x, 2343. Rez.: Zt. f.
österr. Gymun. 50, 127-31 R.M Werner; Anz.
f. dt. Altert. 25, 9223-29 Ammann; Zt. f. dt.
Philol. 32, 382-84 Kuhl: Arch. f. d. Stud. d.
neuer. Sprachen 104, 366-71 V. Michels. [595
Schön, Th., G. d. Theaters in Ulm
(s.1900, 589). Schluss. (Diözesanarch.
v. Schwaben 1900, 14-16 etc. 155
-58.) [596
g) Volksleben.
Meyer, Das dt. Volkstum, s ’99, 2491. Rez.:
Zt.d. Ver. f. Volkskde 9,18:24 R.M. Meyer. [597
Weise, 0., Die dt. Volksstämme
u. Landschaften. Lpz., Teubner.
128 S., Kte. 90 Pf. [598
Monographien z. dt. Kultur-G.,
hrsg. v. G. Steinhausen (s. 1900,
2568). V: H. Boesch, Kinderleben
in d. dt. Vergangenheit. 132 S.;
VI: A. Bartels, Der Bauer in d. dt.
Vergangenheit. 143S. a4M. [599
Chelard, R., La civilisation frang.
dans le développement de l'Allemagne
(Moyen-âge). Paris. 3588. 7 fr. 50. [600
Rez.: Rev. erit. 1900, Nr. 88.
Breysig, K., Kultur-G. d. Neuzeit.
Vergleich. Entwicklungs-G. d. führ.
Völker Europas u. ihres sozialen u.
geist. Lebens. Iu.II,1. Berl., Bondi.
xxxv, 291; eu, 618 S. 16 M. [601
Rez.: Litt. Cbl. 1900, Nr. 48 Lamprecht.
Haberlandt, M., Kultur im Alltag;
Run Aufsätze. Wien, Wiener
"er 2398. 3 M. 60. [602
Beiträge z. Volkskde: M. Baege, Dt.
Sprache, e Spiegel dt. Volkeurt, P Oester-
len, Beitrr. z. G. d. volketüml. Leibestibgn.;
G. Jordan, Tod u. Wiuter bei Griechen u.
Germanen. Lpz., Teubner. 37S. 1 M.80. [603
Seiler. Fr., Die Entwicklg. d. dt.
Kultur im Spiegel d. dt. Lehnworts
8. '96, 48). Il: Von d. Einführg. d.
hristentums bis z. Beginn d. neuer.
Zeit. xj, 2238. 2 M. 60. [604
Karlowicz, J., German. Elemente im
slavisch. Mythus u. Brauch. (Arch. f. Religions-
wiss. 3. 184-93.) H. Schukowitz, Rosen-
gärten, (Ebd. 275-84.) [605
Bibliographie Nr. 592—649.
Devens, F. K., Das dt. Ross in
d. G., in Sitte, Sang u. Sage (s. Do
2499). Lfg. 3. S. 69-113 u. 7 Ta
8 M. [618
Fasterding, G., Der Rattenfinger v.
Hameln; Beitr. z. Sagenforschg.
Allg. Ztg. 1900, Nr. 2 2.) [Er
Liebe, G., Zur Vor-G. d. Landstreicker-
wesens. (Zt. f. Kultur G. 7, 359-92.) Kä
Lost F. F., Echte Tiroler Lieder.
Wien, Selbstverl. 1899. zu. 502 3.
3fl.35. — Nachlese I. Ebd. aa
72 S. 2 Kr. LE)
Paudler, A., Sagen aus Deutschbibmen
(Mitt. d. nordböhm. Exkurs. -Klubs £2, 551
-80.) — E. Alliger, Sagen a. d Adlergebir.
u. d. Erlitzthale. (Ebd. 148-50: — Fr
Wilhelm, Der Waldkônig u. d. Windsbrast,
alte Sage m. tiefem Hintergrunde a d £:ri-
westl. Böhmen. (Ebd. 113-1») BE
Urban, N., Volkstümliches a. d. Piserr
Bezirke in Westböhmen. (Zt. f. österr. Vokr
kde. 6, 32-84) — d, Haudeck, Bauernkret in
Elbthale bei Leitmeritz. (Ebd. 4, 129-351 jet
Homner, L., K. Csallner, H. Schiller
u. d Schobel, Zur Volkskde. (Korr-BL d
Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 23, 0-42, 1051ž;
133-37.) DÉ
Meier, S., Volkstümliches aus d
Frei- u. Kelleramt. (Schweizer. Arch.
f. Volkskde. 4, 17-29; 167-73; 221
-32.)— S. Reber, Sagen u. Traditionen
a. d Freiamt im Aargau. (Ebd. 232
-36.) [613
Lory,K.,Kulturbilder aus Frankens
Vergangenheit. (Forschgn. z. G.
Baierns 8, 1-16; 106-23.) [614
Lingg, M., Kultur-G. d. Erzdiözese
Bamberg seit Beginn d. 17. Jh. auf
Grund d. Pfarr A isitationsberichte.
Bd. I: Das 17. Jh. Kôsel, Kempten
174 S. 2 M. 80. [613
Reiser, K. A., Sagen etc. d. Ali-
gius (s. 1900, 607). Hft. 17 u. 1x.
(Bd. II, 449-576.) 616
Hartmann, J., Schwabenspiegel
aus alter u. neuer Zeit. (= Nr. 717:
Stuttg., Gundert. 111 S. 1 M. {617
Schmitz, F., Volkstümliches a. d Sieben-
gebirge (s. 1900, 811). t orts. (Khein Gti
4, 364-76. 5, 81-91; 10-25) — R. Pick,
Aachener Sitten u. Brüuche in älterer Zeit
(s. ’99, 628). Forts. (Ebd. 5, 11-21) H
Gierlichs, Sprichwörter a. d Eifel. (Ebl
129-36.) GP
en E z. Volkskde. Teil I.
Progr. Warburg. 15 S. [619
Beck, H., Niederdt. Sprüche u. Redes»
arten aus Nordsteimke in Braunschwriz.
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 9, 81-83.) [50
Volkskunde, Sächsische; hrsg. 5.
R. Wuttke (s. 1900, 2593). 2. um-
Volksleben.
Pfau, C., Ueb. Rochlitzer Kerbhölzer.
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. Bd. II,
Hft. 2.) : | [623
Schön, Th., Beitrr. z. G. d. Schützen-
wesens im Schönburgischen (s. 1900,
2606). Schluss. (Schönburg. G.bll.
6, 177-95.) [623
Sommer, @., Sagen u. Flurnamen a. d.
Gegend v. Sommerfeld u. Forst. (Niederlaus.
Mitt. 6, 248-56.) , [624
Rieck, Städtisches Leben in Meck-
lenburg in d. Zeiten d. Mittelalters
(s. 1896, 2568). I. Progr. Neu-
Strelitz. 4°. 308. [625
Brunk, A., Pommersches Vulkstum. (Ber.
d. Ges. f. Volks- u. Erdkde. zu Stettin f. 17,98
u. 45/99.) — Ders., Volkslieder a. Pommern
(s. 1900, 624). Forts. (Bll. f. pomm. Volkskde.
8, 57f.) — A. Haas, Erzählgn. u. Schwäuke.
(Ebd. 100-104; 119-24) — Ders., Volks-
maärchen a. Pommern. (Ebd. 161-64; 177f.) —
Ders. u. 0. Knoop, Neue Volkssagen a P
(Ebd. 164 f.; 178 f.) — F. Asmus, Sitte, Brauch
u. Aberglaube bei Tod u. Begräbnis im Kreise
Colberg-Cörlin. (Ebd.134-36:152f.; 166 f.) [626
Gusinde, K., Ueber Totenbretter. (Mitt
d. schles. Ges. f. Volkskde. 7, 27-40.) (627
Günther, 0., Danziger Hochzeits-
u. Kleiderordnungen. (Zt. d. west-
preuss. G.-Ver. 42, 183-228.) [628
Treichel, A., Sagen (8. 1900, 627). Forts.
(Zt. d. hist. Ver. f. Marienwerder 38, S. 39
-43.) — Ders., Zur Pielchen- oder Belltafel
(s. ‘99, 641). Nachtr. II. (Altpreuss. Monats-
schr. 36, 274-K6.) (629
Wuttke, R., Der dt. Volksaber-
glaube d. Gegenwart. 3. Bearbeitg.
v. Elard Hugo Meyer. Berl,
Wiegandt & G. xvj, 355 S. 12 M. [630
Rez.: Rev. crit. 1909, Nr. 44 V. Henry.
Hansen, J., Zauberwahn, Inqui-
sition u. Hexenprozess im Mittelalter
u. d. Entstehg. d. gross. Hexenver-
folgung. (= Nr. 650.) Münch. u.
Lpz., Oldenbourg. xv, 538 8.
10 M. [631
Rez.: Preuss. Jahrbb. 102, 581 ff. Sell.
Duhr, B., Stellung d. Jesuiten in
d. dt. Hexenprozessen. (1. Vereins-
schrift d. Görres-Ges. f. 1900.) Köln,
Bachem. 96 S. 1 M. 80. (632
Kühnau, R., Bedeutg. d. Backens u. d.
Brotes im Dämonenglauben d. dt. Volkes.
Progr. Patschkau. 44 8. — Ders., Die
Fenixmannla. (Mitt. d. schles. Ges. f. Volkskde.
Hft 7, 55-59.) [633
John, A., Beitrr. z. Volksaberglauben im
Egerlande. (Zt. f. österr. Volkskde. 6, 107
-25.) — Ph. Rüttimann, Volksglauben in
Vals. (Schweiz. Arch. f. Volkskde. 4, 176 f)
— P. Drechsler, Das Rückwartszaubern im
Volksglauben. (Mitt. d.schles. Ges. f. Volkskde.
Htt. 7, S. 45-50.) | | | [634
Jühling, J., Die Tiere in d. dt.
Volksmedizin alter u. neuer Zeit.
Mit e. Geleitworte v. M. Höfler.
"25
Mittweida, Polytechn. Buchh. 355 S.
6 M. [635
Noelting, J., Blutstillen u. Krank-
heitsbesprechen; Beitr. z. Volks-
medizin. Progr. Hamburg. A9 8S. [636
Urban, M., Zur Volksheilkunde (Mitt d.
nordböhm. Exkurs.-Klubs 21, 179-88) — H.
Ankert, Nordbühm. Haus- u. Zaubermittel.
(Ebd. 20, 128-31. 21, 186 f.) — Ders., Beitr.
z. Volksmediziu Nordböhmens. (Zt. f. österr.
Volkskde. 4, 46.) [637
Haas, A., Beitrr. z. pomm. Volks-
medizin (s. 1900, 637). Forts. (Bl.
f. pomm. Volkskde. 8, 61-64 etc.
187 f.) [638
Heyne, Das dt. Wohnungswesen, s. 1900,
2603 Rez.: Zt. f. Kultur-G. 7, 415-223
Lauffer. [639
Lauenstein, D., Der dt. Garten
d. Mittelalters bis um d. J. 1400.
Diss. Götting., Vandenhoeck & R.
51 S. 1 M. 20. [640
Zell, F., Bauern-Häuser u. volks-
tüml. Hausmalereien im baier. Hoch-
land. Frankf., Keller. fol. 30 Taf.
u. 4 S. Text. 3 M. [641
Rademacher, C., Die Haus-Orna-
mente im Lahn-Gebiete. (Nachrr.
üb. dt. Altert.-Funde 10, 69-76.) [642
Dorfkirche u. Bauernhaus im
Kgr. Sachsen. (Aus: Wuttke, Sächs.
Volkskde.) Dresd., Schönfeld. 155 S.
2 M. 50. [643
Inh.: C.Gurlitt, Dorfkirche;O.Gruner,
Hausu.Hof;K.Schmidt, Büuerl. Wohnung;
A. Kurzwelly, Bäuerl. Kleinkunst.
Kortüm, A., Mitt. üb. alte Erfurter
Wohnhäuser. (Mitt. d Ver. f.G. etc.
v. Erfurt 21, 149-54, Taf. 3-8.) Vgl.
og, 2544. [644
Schweizer-Trachten v. 17.-19. Jh.,
dargest. unt. Leitg. v. J. Heierli
(s. '98, 2414). Serie 4-6. à 6 Taf. m.
Text. à 12 M. [645
Volkstrachten a. d. Schwarzwald.
25 Orig.-Aquarelle nach d. Natur
gezeichnet v. Issel. Mit e. Vorwort
v. Hansjakob. Freiburg, Elchlepp.
4°. 25 Taf. 10M. [646
Langel, A., Trachten u. Sitten im
Elsass ; Illustrationenv.Ch.Spindler.
(In 30 Lfgn.) Lfg. 1 ff. Strassb., Beust.
4°. à 8S.u. 2 Taf. à 1 M.50. [647
Ankert, H., Pestwahrzeichen in Nord-
böhmen. (Zt. f.österr. Volkskde.t, 76-82.) [648
Hänselmann, L., Das Siechenhaus zu
St. Leonhard. (Braunschw. Magazin 1900,
Nr. 1-3.) [619
*26
4. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
Bibliothek, Hist.; hrsg. v. d. Redakt. d.
hist. Zt. (s. 1900, 2623). Bd. XII s. Nr. 631. [650
Studien, Histor., veröff. v. Ebering (s. 1900,
2624). Hft. 14 u. 19-20. Vgl. Nr. 930; 1009;
1049. (651
Studien, Leipziger, a. d. Gebiet d. G. (s.
1900, 2627). VL 1-4 u. VILL Vgl. Nr. 396;
977; 1004; 1299; 1407. (652
Studien, Prager, a. d. Gebiet d. G. (s. 1900,
2628). Hft. VII s. Nr. 391. [653
Bericht üb. d. 6. Versammlg. dt.
Historiker zu Halle a. S. 4.-7. April
1900. Lpz., Duncker & H 5 S.
1 M. 40. [654
Stieve, F., Abhdlgn., Vortrr. u.
Reden. Lpz., Duncker & H. xl), 420 S.
8 M. 40. [655
Fruin, R., Verspreide geschriften
(s. 1900, 2630). Bd. II (= Aflev. 7-12).
491 S. [656
Zeitschrift, Histor. (s. 1900, 2631).
Bd. LXXXV. 568 5. [657
Mitteilungen d. Instituts f. österr.
G.forschg. (s. 1900, 2632). Bd. XXI,
2-3. S. 209-560. [658
Jahrbuch, Histor. (s. 1900, 2633).
XXI, 2/3. S. 221-643. [65
Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere
dt. G.kde. (s. 1900, 2634). XXVI, 1.
S. 1-298. [660
Geschichtsblätter, Deutsche (s.
1900, 2635). I, 9-12 u. II, 1-3. S. 205
-304; 1-96. [661
Monatsschrift, Histor. Begründ.
u. hrsg. v. A. Hettler. I, 1. Bern,
Selbstverl. d. Hrsg. 90 S. Subskr.-
Pr. f. d. Bd.: 26 fr.; Einzelpr. d.
Heftes 4 fr. [662
Korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. 1900, 652). 1899, Nr. 11/12
u. 1900, 1-11. S. 165-204; 1-200. [663
Mitteilungen a. d. German.
Nationalmuseum (s. 1900, 26368).
1900, 1-108, 4 Taf. [664
Anzeiger d. Germ. Nationalmus. (s. 1900,
nn 1900, 1-2. [664a
achrichten üb. dt. Altert.-Funde
(8. 1900, 654). X, 5-6 u. XI, 1-4.
S. 65-96; 1-64. 665
gellen u. Forschungen a ital.
Archiven u. Bibliotheken (s. 1900,
2638). II, 2. S. 161-320. [666
Mitteilungen a. d. hist. Litterat.
(s. 1900, 2640). XXVII, 3-4. S. 257
-504. [667
Bibliographie Nr. 650—723.
Jahresbericht üb. d Erscheinungen
auf d Geb. d germ. Philol. (s. 1%,
657). Jg. XXI: 1899. 439 S. [6%
Jahresberichte f. neuere dt. Litt-
G. (s. 1900, 2641). Bd. VII: 1837,
Abtig. 2. 1628. 7 M. 60. [559
Zeitschrift f. hochdt. Mundarten;
hrsg. v. O. Heilig u. Ph. Lenz
I, 1-5. Heidelb., Winter. S. 1-352.
(Jg. 12 M.) ER
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 26,83-92 Hofmans-
Krayer.
Vierteljahrssehrift f. Wappen,
Siegel- u. Familienkde. (e 1900, 660
xX 1-3. S. 1-338, 13 Taf. [651
Herold, Der dt. (s. 1900, 660a). Jg. XXXL
1-11. 8. 1-192. TE
Zeitschrift, Numismat. (s.1900.882.
XXXI, 2. S. 223-511, Taf. 4-24. {673
Anzeiger, Numismat. (s. 1900, 2646..
1900, Nr. 5-11. S. 33-88. (674
Revue suisse de numism. (s. 190,
664). IX,2. S. 257-430, Taf.4. [673
Revue belge de numism. (e 9.
2580). AnnéeLV. 528S., 14 Taf. [676
Zeitschrift f. Kultur-G. (s. 190.
2648). VI, 5/6 u. VII, 1. S. 323
-471; 1-112. — Ergänzungshft. 3 s.
Nr. 1566. [677
Untersuchungen z. dt. Staats- u. Bechts-G.
(s. 1900, 3650). Hft. 62 s. Nr. 446. [CE
Mitteilungen d k. u. k. Kriegs-
archivs (s. °99, 2585). Bd. XIL 4858.
3 Taf. u. 2 Fks. 9 M. [679
Zeitschrift f. histor. Waffenkunde.
Organ d. Ver. f. hist. Waffenkde.
Schriftleitg.: K. Koetschau. Bd I
u. II, 1-4. Dresd., Burdach. 4°. (3 Jahr-
gänge —12 Hfte.=1 Bd. Jg.16 M.) [6%
Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. 190,
2652). XXI, 2-3. S. 149-457. [sul
Studien u. Mitt. a. d. Bened.- u.
Cist.-Orden (s. 1900, 2653).
S. 195-490. [6%
Geschichtsblätter d dt. Huge-
ziehgs.- u. Schul-G. (s. 1900, 2654:
X, 2 (Baiern-Hft.). S. 73-148; X.3
(Pommern-Hft.). S. 149-244. [6%
Zeitschrift f. dt. Altert. (s. 1900,
2656). XLIV, 2-4. S. 149-432. [685
Anzeiger f. dt. Altert. (s. 1900, 25531
XXVI. 2-4. 8. 89-356. j (655a
Zeitschrift f. dt. Philol. (a (äu,
671). XXXI, 1-3. S. 1-432. [686
Abhandlungen, Germanist. (s. °98, H22..
Hp 16-18. Vgl 1900, 1168, 1901, 1029 u
1171. (687
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Zeitschrift f. vergleich. Litterat.-G.
Ce. 1900, 673). XII, 4-6 u. XIV, 1-8.
S. 241-522; 1-224. [688
Jahrbuch d. kgl. preuss. Kunst-
sammign. (s. 1900, 676) Bd. XXI.
LXXxIj Sp, 284 S., 15 Taf. — Register
zu Bd. XI-XX. 132S. 8M. [689
Archiv f. österr. G. (s. 1900, 2662).
Bd. 88,2. S. 8312-580. ANM [690
Mitteilungen d. k.k. Central Gomm.
f. Erforschg. etc. d. Kunst- u. hist.
Denkmale (s. 1900, 678). XXVI, 1-4.
S. 1-231. 691
Jahrbuch d. Ges. f. d. G. d.
testantismus in Oesterr. (s. 1900, 2663).
XXI, 1/2. $S. 1-130. 692
Zeitschrift f. österr. Volkskde.
(s. 1900, 680). V, 9-12 u. VI, 1-4.
S. 193-288; 1-192. [693
Beiträge z. Kunde steiermärk. G.-
Quellen (e "og, 2599). Jg. XXX. 3928S.
3 M. [694
Mitteilungen d Museal-Ver. f.
Krain (s8. oi, 645). Jg. IX-XII. 288;
208; 108 u. 79; 208 S. 695
Argo. Zt. f. krainische Landeskde.
s. 1900, 6828). VII, 10 — VIII, 10.
p. 153-200; 1-184. [696
Jahresbericht d. Vorarlberger
Museum - Vereins (s. 1900, 682).
XXXVIII: 1899. 908. [697
Mitteilungen d Ver. f. G. der
Deutschen in Böhmen (s. 1900, 2670).
XX XVIII, 4 u. XXXIX, 1. S. 345-456
u. 73-100; 1-114 u. 1-24. [698
Zeitschrift d. dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schlesiens (s. 1900, 2671). IV, 3-4.
S. 207-411. [699
Korrespondenzblatt d. Ver. f.
siebenbürg. Ldkde. (s. 1900, 686a).
XXI, 12 u. XXII, 1-11. S. 137-44;
1-144. [700
Jahrbuch f. schweizer. G. (s. 1900,
2673). Bd.XXV. xxvj,3638. 6M. [701
Anzeiger f. schweizer. G. (s. 1900,
2674). Jg. 31,1-3. S. 253-340. [702
Anzeiger f. schweizer. Altert.kde.
(8. 1900, 687). ’99, 3 — 1900, 2. 8.109
-220; 1-156. [703
Mitteilungen z. vaterl. G., hrsg.
v. hist. Ver. in St. Gallen (e ’98, 645).
= 3. F. VII), 2. S. 315-690.
[704
Blätter a. d. Walliser-G.; hrsg. v.
geschichtsforsch. Ver. v. Oberwallis.
"27
Bd. II. au Jg.: 1898-99. Brig,
Verein. 1899. 8.193-804. 80Pf. [706
Forschanzen z. G. Baierns (8.1900,
2685). VIII, 2-3. S. j-rv, 81-240,
10* 8. 706
Beiträge z. Anthropologie u. Ur-G.
Baierns (s. 1900, 696). XII, 4. H 151
-216, Taf. 9-21. [707
Beiträge z. baier. Kirch.-G. (8.1900,
2686). VI, 5-6 u. VII, 1. S. 193-288;
1-48. [708
Monatsschrift, Altbaierische ; hrsg.
v. hist. Ver. v. Oberbaiern. Jg. I:
1899 (s. 1900, 699). Bd.I, 4-6 u. II, 1-3.
S. 101-72; 1-96. [709
Archiv f. G. u. Altertkde. v. Ober-
franken (s. 1900, 701). XXI, 1. S.1
-151 [710
Forschungen, Hohenzoll., hrsg. v.
Chr. Meyer (s. 1900, 2688). VI, 1.
S. 1-156. [711
Jahresbericht d. hist. Ver. f.
Mittelfranken (s.1900,703). Nr. XLVII.
vu, 99 S. 8 M. [712
Sammelblatt d. hist. Ver. Eichstätt
x 1900, 704). Jg. XIV: 1899. 1838.
713
Zeitschrift d. hist. Ver. f. Schwaben
u. Neuburg (s. 1900, 705). Jg. XXVI.
188, 18 S., 10 Taf. 7 M. [714
Geschichtsfreund, Allgäuer (s.
1900, 707). Jg. XII: 1899. 112 S.,
5 Taf. [716
Diözesanarchiv v. Schwaben (s.
1900, 708). Jg. XVII, 12 — XVIII, 12.
S. 177-92; 1-192. [716
Neujahrsblätter, Württemb. (s. 1900, WE
N. F. VI s. Nr. 617. [71
Jahrbücher, Württemb., f. Statistik
u. Ldkde. (s. 1900, 710). Jg. 1899.
xxxjv, 202; 226; 291 S. [718
Blätter f. württb. Kirch.-G. (8.1900,
711). II, 4 u. IV, 1/2. S. 145-92;
1-96. [719
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins
(s. 1900, 2699). XV, 8-4. S. 391
-698. [720
Alemannia. Ztschr. f. alemann
u. fränk. G., Volkskde., Kunst u.
Sprache. Zugleich Ztschr. d. Ges. f.
G.kde. zu Freiburg i. B. Hrsg. v.
F. Pfaff. N. F. I, 1/2. Freib.,
Fehsenfeld. 192 S. (Bd. 6 M.) [721
Schau-in’s-Land (s. 1900, 2703).
Jg. XXVI, 2. S. 33-134. 722
Schriften d. Ver. f.G. etc. d. Baar
u. d. angrenz. Landesteile in Donau-
Wie Bibliographie Nr. 723—800.
eschingen (8.°97, 669). Hft. X. ze,
153 S., 2 Taf. [723
Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg.
d. geschichtl. Denkmäler im Elsass
(8. 1900, 716). Bd. XX, 1. S. 1-357
u. 1*-111*; Taff. [724
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u.
Altertumskde. (s. 1900, 718). Jg. XI.
442 S. 10M. [725
Mitteilungen d hist. Ver. d. Pfalz
(8. 1900, 721). Hft. XXIV. 320 S.,
4 Taf. 5M. [726
Museum, Pfilzisches (s. 1900, 722).
XVI, 12 — XVI, 12. S. 177-92; 1
-192. [727
Monatsschrift d. Frankenthaler
Alterth.-Ver. (s. 1900, 723). '99, 12 —
1900, 11. KE
Quartalblätter d hist. Ver. f. d.
Grhzgt. Hessen (s. 1900, 724). II, 13
-16. S. 497-692, Taf. 41-59. 729
Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde.
etc. (8.1900, 2713). XXXI,1. 1148. [730
Mitteilungen d Ver. f. nass. Altertkde. etc.
(8. 1900, 27138). Jg. 1900/1901. Nr. 1 u. 2.
64 Sp. [780 a
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst
(8. 1900, 2714). XIX, 2. S. 79-208,
Kte. — Korr.-Bl. XIX, 5-9. Sp. 97
-192. [731
Annalen d. hist. Ver. f. d. Niederrh.
(8.1900, 727). Hft.69. 187S. 4M. [732
Jahrbücher, Bonner (s. 1900, 728).
Hft. CV. 2828,23 Taf. 10M. [733
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift
Essen (e "og, 2503). Hft. XX. 1938.
1 Taf. [734
Veröffentlichung d. hist. Ver. f. Geldern
u. Umgegend (o 1:00, 2720). Nr. 8 u. is.
Nr. 291.
[735
Aus Aachens Vorzeit. Mitt. d.
Ver. f. Kde. d. Aachener Vorzeit (s.
1900, 2722). XII, 5-8. S. 65-128. (Bd.
4 M) [736
Archiv, Trierisches (s. 1900, 2723).
Hft. IV. 94, Am S.; S. 33-48.
3 M. 50. [737
Ons Hémecht (s. 1900, 730). Bd.
VI. 594 S. [738
Compte rendu des séances de la
comm. roy. d’hist. de l’acad. r. de
Belgique (e, 1900, 2727). T. X, 1-3.
S. J-cv11] u. 1-123. [739
Archievenblad, Nederlandsch (s.
1900, 2728). 1899/1900,4. S.117-62;
1900/1901, 1. S. 1-62. [740
Analectes p. serv. à l’hist. eccl--
siast. de la Belgique (s. 1900, 273".
T.XXVII(N.S.XII;,12. S. al.
Ond-Holland re 1900, 733). ANDA
— XVII,2. SH 129-240; 1-128. [742
Bijdragen voor vaderl. gesch. en
oudheidkde. (s. 1900,734). 4.R.,1,2-4.
S. 145-463. 3 fl. 75; Registers op de
1. tot 3. R. (deel1-30). 538. 90ct. [143
Bijdragen en meded. v. het. hist
enootschap te Utrecht (e 1900, 734.
eel XXI. ruj, 3862 S. 4.50. [TH
Mitteilungen d.oberhess.G.-Ver :.
1900,737). N.F. IX. 1068. 2M. [745
Hessenland (s. 1900, 7381 1899,
Nr. 22 — 1900, Nr. 19. S. 285 f. u.
S. 1-252. [748
Jahresbericht d. Hanauer G.-Ver. f d
Ver.-Jahr 189/99. Hanau, Waisenbscs
Buchdr. 1899. 20 S. [47
Jahrbuch d. Ver. f. Orts- u. Hei-
matskde. in d Grafschaft Mark zs
1900,2739). XIII: ’98/99. 1598. [748
Jahrbuch d. Ver. f. ev. Kirch.-G.
d Grafschaft Mark (s. 1900, 739.
Jg. II. 184 S. 3 M. [po
Jahresbericht d. hist. Ver. t. d
Grafsch. Ravensberg zu Bielefeld es
1900,2742). XIV : 1900. 1, 1115. [750
Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs.
Kirch.-G. (8. 1900, 2749). Jg. V. 4893.
6 M. [751
Geschichtshlätter, Hannov. ʻa
1900, 742). Jg. II, 47-52. S. 369-416;
Jg. IT, 1-50. S. 1-400. 752
Jahresbericht d. Ver. f. G. u. Alter-
tümer d. Stadt Einbeck u. Umgegend
f. d.J.1900. Einbeck, Verein. 2% S. >
Protokolle üb. d. Sitzgn. d Ver.
f. d. G. Göttingens (e ug, 2656.
Ver.-Jahr VII: 1898/99. 163 S. 2 M;
Ver.-Jahr VIII: 18991900. 103 $,
2 Taf. 1 M. 50. [754
Zeitschrift d Harz-Ver. (s. Lou,
2760). XXXII, 1. 1765S., Taff. [755
Magazin, Braunschweig. (s. 1900,
744). 1899, Nr. 21 — 1900, Nr. au
S. 161-216; 1-160. [736
Jahresbericht d. Männer vom
Morgenstern, Heimatbund an Elb-
u. Wesermündg. e ’99, 2659). Hft Il
u. II. 68; 708. a3 M. [757
Geschichtsblätter, Hansische e
1900, 745). Jg. ’99. 212, xxxvij Š.
6 M. 40. [758
Festschrift d. hansisch. G.-Ver. u.
d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg.
tJi
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
dargebr. zu ihr. Jahresversammlg. in
Göttingen Pfingsten 1900. Götting.,
Wunder 1725. 8 M. [769
Jahrbuch, Bremisches (e 97, 699).
Bd. XIX. xv, 192 S., Kte. u. Portr.
4 M. 50. [760
Mitteilungen d. anthropol. Ver. in
Schlesw. - Holstein (s. 1900, 747).
Hft. XIII. 35 3. [761
Bericht d schlesw.-holst. Museums vater-
länd. Altertümer bei d. Univ. Kiel. XLIL
Kiel, Univ.-Buchh. 34 S [7623
Schriften d. Ver. f. schlesw. „holst,
Kirch.-G. (s. 1900, 2753). Reihe II
(kleine Schrr.), Hf. 5. 163 8.
1 M. 50. [763
Geschichtsblätter f. Stadt u. Land
Magdeburg (s. 1900, 2756). Jg. XXXV,
Hp 1. S. 1-136. [764
Jahresbericht d. altmärk. Ver. f.
vaterländ. G. etc. zu Salzwedel (s.
"og, 2540. XXVI u. XXVII. 173;
176 S. [765
Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G.
u. Altertkde. (s. 1900, 2758). VIII, 6.
S. 473-583. 766
Mitteilungen, Neue, a. d. Gebiet
hist.-antiq. Forschgn. (s. 1900, 755).
XX,3/4 S. 297-544. 4 M. [767
Aus der Heimat. Bil. f. gothaische
G. etc. (8. 1900, 757). III,2-4 S. 49
-192. [768
Mitteilungen d. Ver. f. G. etc. v.
Erfurt (s. '99, 2668). Hft. XXI. xx,
170 S., 9 Taf., 1 Kte. [769
-= Schriften d. Ver. f. Sachs.-Meining.
G. u. Ldkde. (s. 1900, 2760). Hft. 35.
124 S. 2 M. 80; Hft. 36. 82 S.
1 M. 50. [770
Mitteilungen d. Ver. f. G.s.- u.
Alterts.kde. zu Kahla u. Roda (s. og,
2531). V, 4. S. 395-463. [771/77
Archiv, Neues, f. sächs. G. (s. 1900,
2762). XXI, 3/4. S. 201-312. — Bei-
heft: Festschrift z. 75jähr. Jubil.
d. kgl. sächs. Altert.-Vereins. 217 S.
4 M. [778
Mitteilungen d. Ver. f. sächs.
Volkskde. (s. 1900, 761). Nr. 12 u.
Bd. II, Nr. 1-2: 16 u. 48., 648. [779
Geschichtsblätter, Schönburg. (s.
1900, 2767). VI, 4. S. 177-240. [780
Mitteilungen d. Altert.-Ver. zu
Plauen (s.'98, 2532). 13. Jahresschrift
auf d. Jahre 1897/99. 54 S. 1 M. 50.
Beilage s. og, 2532. [781
"29
Mitteilungen d. Freiberger Altert.-
Ver. (8. 1900, 2766). Hft. XXXVI:
1899. 164 S. 2 M. [782
Geschichtsblätter, ee A
1900, 763). '99, 4 u. 1900, 1-3. (Bd.
el [783
Mitteilungen, Niederlausitze (s.
1900, 766). VI, 2-6. S. 51-262, Taf.
3-9. A [784
Forschungen z. brandb. u. preuss.
G. (8. 1900, 767). Bd. XII. 635 S.
12 M. [785
Jahresbericht d. hist. Ver. zu
Brandenburg (s.’99, 2682). Nr. XXXI:
1899. 120 S. [786
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins
8. 1900, 769a). 1899, 12 — 1900, 12.
. 133-42; 1-144. [787
Sitzungsberichte d Ver. f. Heimatskde.
in Müncheberg: 5. Okt ’97-5. Dez. ou. u
16 S
Jahrbücher u. Jahresberichte: 4
Ver. f. mecklenb. G. etc. (s. 1900,
2775). Jg. LXV. 316; 178. [789
Jahrbücher, Pommersche. Hrsg.
v. rügisch-pomm. G.-Ver. zu Greifs-
wald u. Stralsund. Bd. I. Greifsw.,
Abel. 179 S. [790
Monatsblätter d. Ges. f. pomm.
G. (8. 1900, 771). '99, 12 — 1900, 12.
S. 177-88; 1-188. [791
Zeitschrift d. Ver. f. G. u. Altert.
Schlesiens (s. "og, 2688). Bd. XXXIV.
428 S. 4 M. [792
Mitteilungen d. schles. Ges. f.
Volkskde. (s. 1900, 773). VI, 5 u.
VII, 1-4. S. 73-92 u. 1-76. [793
Monatsschrift, Altpreuss. (s. 1900,
2780). XXXVII, 1-6. S. 1-532. [794
Zeitschrift d. westpreuss. G.-Ver.
(8. 1900, 2781). Bd. XLII. 239 $.
à M. [795
Zeitschrift d. hist. Ver. f. d. Reg.-
Bez. Marienwerder (s. 1900, 77 T).
H XXXVII. 448. [796
Sitzungsberichte d. Altert.-Ges.
Prussia (s. 97, 733). Hft. XXI: 1896
-1900. 390 S., 24 Taf. [797
Zeitschrift d. Altert.-Ges. Inster-
burg (s. '97, 735). Hft. Vu. VI. 51
u. 18 S.; 50 u. 19 S. [798
Sitzungsberichte d. Ges. f. G. etc.
d. Ostseeprovinzen Russlands (s. 1900,
781). Jg. 1899. 247 S., 2 Taf. [799
Mitteilungen a. d. Gebiete d. G.
Liv-, Est- u. Kurlands (s. 1900, 783).
XVII, a S. 407-600. 4 M. [800
*30
Bibliographie Nr. 801—837.
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Müller, Nordische Altertumskde., s. ’99,
2693. Rez. v. Bd. II: Zt. f. dt. Philol. 38,
72-74 F. Kauffmann. [801
(Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. Anthrop. etc.
29, 69-78.) — K. Penka, Ethnol.-
ethnogr. Bedeutg. d. megalith. Grab-
bauten. (Mitt. d. anthrop. Ges. Wien
30, SE [802
Montelius, 0., Chronologie d.
ältest. Bronzezeit in Nord.-Dtld. u.
Skandinavien. (Sep. a.: Arch. f. An-
thropologie XXVI, Hft. 1 u. 4.) Braun-
schw., Vieweg. 4°. 239 S. 20 M.
Vgl. "ou 2695. — Ders., Ueb. d.
Chronologie d. Pfahlbauten. (Korr.-
Bl. d. dt. Ges. f. Anthrop. etc. 30,
83-85.) Vgl. 1900, 2786.
Rez. (v. Mont., Bronzezeit): Globus 78,
265-71 A. Götze. t
Reinecke, P., Zur Chronologie d
jünger. Bronzezeit u. d. älteren Ab-
schnitte d. Hallstattzeit in Süd- u.
Norddtld. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. f.
Anthrop. etc. 31, 26-29.) — Ders.,
Die figuralen Metallarbeiten d. vor-
römisch. Eisenalters u. ihre Zeitstellg.
(Ebd. 34-37.) [804
Preen, H.v., Ausgrabg. am Ochsen-
weg b. Rothenbuch,Oberoesterr. (Prä-
hist. Bl1. 1900, 33-36, Taf. 6.) Vgl.'99,
2696. — Ders., Bronzefund v. Ostern-
berg. (Ebd. 36-38, Taf. 6.) 805
Hoernes, M. Bronzen aus Wien
u. Umgebg. im k. k. naturhist. Hof-
museum u. d Bronzezeit Niederöster-
reichs im allgem. (Mitt. d. anthrop.
Ges. Wien 30, 65-78, 4 Taf.) — Å.
Calliano, Prähist. u. röm. Funde in
u. um Baden. (Ebd. 30, (Sitzungs-
berr.) S. 112-16.) [806
Reinecke, P., Brandgräber vom
Beginne d. Hallstattzeit aus d. Get).
Alpenländern u. d. Chronologie d.
Grabfeldes v. Hallstatt. (Ebd. 30,
44-49.) EA
Schneider, L., Prähist. Forschgn.
in Böhmen. (Vhdlgn. d. Berlin. Ges.
f. Anthrop. etc. 1900, 173-88) —
BR. v. Weinzierl, Prähistorische:
(Mitt. d. nordböhm. Exkurs.-Klubs 22,
82-85.) [pr
Makowsky, A., Bericht üb. neue
Funde d. Jahres ’99, a. d. Bronzezeit
Mührens. (Mitt. d Central-Comm. 2$,
123 f.) — A. Rzehak, Neuere Schatz-
funde d Bronzezeit a. d Marchthale.
(Zt. d. dt. Ver. f. G. Mährens u. Sche
siens 4, 305-7.) Lee
Reinecke, P., Tanulmänyok a
Magyarorszäge Bronzkor Chronolog:s-
jérol [Studien üb. d. Chronologie d
ungar. Bronzezeit. (Archaeolog.
Ertesitö 19, 225-1; 316-40 u. 16
Taf.) [210
Nüesch, J., Neue Grabungen u
Funde im „Kesslerloch“ b. Thayngen,
Kt. Schaffhausen. (Anz. f. echee
Altertkde. 1900, 4-10 u. Korr.-Bi
d. dt. Ges. f. Anthrop. etc. 30, 142
-45.) Su)
Ohlenschlager, F., Archäolog.
Aufgaben in Baiern. (Sitzungsberr. d.
baier. Akad. d. Wiss. 1900, I, 281-4.
Sep. Münch., Franz. 20 Pf. DE
Weber, F., Beitrr. z. Vor.-G. v.
Oberbaiern. (Beitrr. z. Anthrop. u
Ur-G. Baierns 13, 165-92, Taf. 19.) —
Ders., Zur La Tène-Zeit in Ober-
u. Niederbaiern. (Korr.-Bl. d. dt.
Ges. f. Anthrop. etc. 30, 1-3.) — Ders,
Aeltere Fundnachrr. a. Überbaiern.
(Altbaier. Monatsschr. 2, 3-8.) [s13
Schlosser, M., Ueb. Höhlen b.
Mörnsheim (Mittelfranken) u. Aus-
grabungen b. Velburg, Oberpfalz.
(Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. Anthrop. ete.
80, 9-14.) — Ders., Ausgrabgn. im
Dürrloch b. Schwaighausen, nord-
westl. v. Regensburg. (Ebd. 31, 41
-46.) [S14
Wunder, J. u. J. Naue, Ausgra-
bungen bei Hammer b. Nürnberg.
(Prähist. Bll. 1900, 49-55, Taf. "a,
— H. Edelmann, Einzelfunde v. d.
ober. Donaugegend. (Ebd. 69-12.
Taf.) ex
Lochner, Y., Prähistorisches a Lin-
dau u. Umgebg. (Korr.-Bl. d. dt
Ges. f. Anthrop. etc. 31, 5-8.) [816
Henning, R., Elsässische Grab-
Deutsches Altertum.
hügel. (Mitt. d Ges. f. Erhaltg. d.
= geschichtl. Denkmäler im Elsass 20,
352-57, 4 Taf) — K. Gutmann,
Archäolog. Funde v. Egisheim 1888-98.
(Ebd. 1*-87*, 17 Taf.) — Forrer,
Steinzeitniederlassung b. Stützheim
unweit Strassburg. (Korr.-Bl. d. west-
dt. Zt. 19, 97 f) 817
Mehlis, C., Grabhügel zwisch. Neu-
stadt a. d. Hardt u. Speyer. (Prähist.
Bil. 1900, 65-69 u. Pfalz Museum
1900, 149-52.) [818
Kofler, F., La Tene-Gräber b.
_ Eberstadt. (Quartalbll. d hist. V. f.
d Grhzgt. Hessen 2, 533.) — Ders.,
Untersuchg. v. Hügelgräbern im
- Kranichsteiner Park. (Ebd. 564-66,
Taf. 47.) [819
Koehl, Neue steinzeitl. Gräber b.
Worms. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. An-
throp. etc. 29,146-57. 30,112-16.) [820
Back, F., Die Hügelgräber im
Walde „Brand“. (Korr.-Bl. d. westdt.
Zt. 19, 163-67.) — W. Soldan, Hall-
_ 8tattniederlassg. bei Neuhäusel im
Westerwald. (Ebd. 129-35.) [821
Lehner, Ausgrabungs- u. Fundberichte s.
Nr. 865. [822
Rademacher, C., German. Begräb-
nisstätten am Nie errhein. (Bonner
Jahrbb. 105, 1-49, 6 Taf.) [823
Kossinna, G., Archäolog. Reise
durch Teile Norddtlds. (Dt. G. Bil.
2, 23-26.) [824
Grabowsky, F., Im Thale d. Lippe
(Unterlauf) b. Wesel entdeckte neolith.
Fundstellen. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. f.
Anthrop. etc. 29, 158 f.) [825
Wilbrand, J., Sogen. Rômerkirchhof in
Spiegelsbergen. (Jahresber. d. hist. Ver. f.d.
Grafsch. Ravensberg 14, 107-9.) [826
Blasius, W., Ueb. d. Vor-G. u.
Früh-G. d. braunschweig. Landes.
(Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. Anthrop. etc.
29, 106-9.) — Ders., Die anthropol.
wichtigen Funde in d. Höhlen b.
Rübeland a H. (Ebd. 109-13.) Vgl. ’99,
180. — H. Lühmann u. Th. Voges,
Die vorgeschichtl. Wälle am Reitling
(Elm). (Ebd. 184-42.) — F. Gra-
bowsky, Neue neolith. Fundstellen
im Hzgt. Braunschw. Ebd. (157 f.) [827
Splieth, W., Inventar d. Bronze-
alterfunde a. Schlesw.-Holstein. Kiel,
Lipsius & T. 89 S., 13 Taf. 6 M. [828
Mestorf, J., Steinaltergräber.
(Arch. f. Anthrop. etc. Schlesw.-Hol-
steins 3, 94-104.) — Dies., Glasperlen
a. Frauengrübern d. Bronzezeit. (Ebd.
"At
160-71 u. Mitt. d anthrop. Ver. in.
Schlesw.-Holst. 13, 8-14.) — Dies.,
Moorleichen. (Bericht d. schlesw.-
holst. Museums vaterl. Altertümer,
Kiel, 42, 10-34.) [829
Kluge, E., Prähist. Funde in d.
Umgegend v. Arneburg. (Jahresber.
d. altmärk. Ver. f. vaterl. G. etc. zu
Salzwedel 26, 143-53, 2 Taf.) —
C. Hartwich, Ueb. d. b. Tanger-
münde gefund. Thongefässe u. Scher-
ben d. jünger. Steinzeit. (Ebd. 27,
147-66, Taf.) 830:
Zschiesche, Hügelgrab a. d. Hall-
statt-Periode b. Elxleben a. d G.,
Kreis Erfurt. (Mitt. d. Ver. f. G. etc.
v. Erfurt 21, 155-57, Taf. 9.) key
Jentsch, H., Das neolith. Grab b.
Strega, Kr. Guben, u. d. übrig. stein-
zeitl. Funde d. Niederlausitz. (Nieder-
laus. Mitt. 6, 51-87.) — Ders., Vor-
geschichtl. Gefässreste aus d. Gu-
bener Neissebergen. bd. 87.) —
Ders., Bronzecelt v. Griessen, Kr.
Guben. (Ebd. 91.) — C. Gander,
Neue Funde v. d Urnenfelde Coschen
W. (Ebd. 88-91, Taf. 3.) [832
Stubenrauch, A., Bronzefund v.
Klein-Zarnow, Kreis Greifenhagen.
(Monatsbll. d Ges. f. pomm. G. 1900,
74-76.) — H. Schumann, Mäander-
Urnen aus Geiglitz in Hinterpommern.
(Nachrr. üb. dt. Altert.-Funde 11, 47 f.)
— Y. Platen, Bronzefund v. Lancken
auf Wittow, Rügen. (Korr.-Bl. d. dt.
Ges. f. Anthrop. 30, 25-27.) [833
Koehler, K., Album d. im Museum
d. Posener Gesellsch. d. Freunde d.
Wiss. aufbewahrten prähist. Denk-
mäler d. Grhzgts. Posen. Heft II.
Mit 21 Taf. Text: Dt. u. polnisch.
Posen, Jolowicz. fol. 40 M. [Hft.I
ersch. E 834
Legowski, J., Vorgeschichtl. Grä-
berfeld b. Lengowo, Kreis Wongro-
witz. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen
1, 65—68.) 835
Bezzenberger, A., Fundberichte.
(Sitzungsberr. der Altert.-Ges. Prussia
21, 81-89, Taff.) — J. Heydeck,
Fundberichte. (52 ff., Taff.) [836
Buchholtz, A., Ueb. Gräber im
Kokenhusenschen Kirchspiele. (Sit-
zungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ost-
seeprovinzen Russlands ’99, 160-
-80.) [837
+32
Buchtela, K., Vor-G. Bühmens.
1: Nordbühmen bis zur Zeit um
Christi Geburt. (Beilage z. Yestnik
Slovanských Starozitnosti II. Prag
1899, S. 1-42.) [838
Garofalo, F. P., Bull antica storia
della Vallis Poenina. (Anz. f. schweiz.
G. 1900, 316-20.) [839
Zeppelin, Graf E. u. R. Virchow,
Ueb. d. ethnograph. Verhältnisse d.
prähist. Bodenseebevölkerg. (Korr.-
Bl. d. dt. Ges. f. Anthrop. etc. Bd. 30
u. Mitt. d. anthrop. Ges. Wien 30,
Sitzungsberr. S. 25-28.) [840
Overloop, E. van, Les premiers
habitants de la Belgique. (Ann. de
la soc. d’archl. de Bruxelles 14, 246
-81, Taf. 17-23.) [841
Folmer, H. C., Die erst. Bewohner
d. Nordseeküste in anthropolog. Hin-
sicht, verglichen m. d. gleichzeitig
lebenden Germanen in Mitteldtld.
(Arch. f. Anthr. 26, 747-63.) [842
Deichmüller, J. V., Sachsens vor-
geschichtl. Zeit. uttke, Sächs.
Volkskde. S. 26-59.) [843
Wilser, Herkunft u. Ur-G. d. Arier, s. 1900,
817. Rez.: Mitt. d. anthrop. Ges. Wien 30,
54 f. Penka. s44
[
Heyck, Ed., Ueb. Nationalität- u.
Stammverhiältnisse d. Germanen.
(Hist. Zt. 85, 65-72.) [845
Erckert, R. v., Wanderungen u.
Siedelungen d. german. Stämme in
Mittel-Europa von d. ältest. Zeit bis
auf Karl d. Gr. Berl., Mittler. fol.
12 Kartenbll. u. 7 S. Text. 12 M. [846
Mehlis, C., Die Ligurerfrage. (Arch.
f. Anthropol. 26, 71-94; 1042-78,
Taf. 19.) [847
Rez.: Korr.-Bl. d Gesamt -Ver. 1900, Nr. 5/6
A. Götze u. Entgogng. v. Mehlis mit Erklärg.
v. G. ebd. Nr. 10:11.
Ristelhuber, P., Tribunci, fort des
Triboques près Lauterbourg. (Sep. a.:
Rev. de geogr.) Paris, Institut geogr.
de Paris 1899. 17 S. [348
Piot, Ch., La nationalité des Ubiens.
(Sep. a.: Bull. de l’Acad. roy. de Belg.
"ou. Brux., Hayez. 1899. 4 5. [849
Domaszewski, V., Civitas Tun-
grorum. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19,
146-49.) 850
Devrient, E., Heimat d. Cherusker.
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc.
5, 517-34 u. Kte.) [851
Schmidt, Ldw., Die Hermunduren.
(Hist. Viertelj.schr. 3, 309-20.) [852
Bibliographie Nr. 838—892.
Chatten o Hessen. (Quartallil à Ee
Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 2, 5345-501.) WI
Damköhler, E., Besiedig À
niederdt. Harzgebietes bis z Ze
Karls d. Gr. (Braunschw. Magaz Urs
Nr. 16.) Ki
b) Einwirkungen Roms.
Marina, G., Romanentum u Ger-
manenwelt in ihr. ersten Berüb:ın
miteinander. Nach d 4 Aufl. a à
Ital. v. E. Müller-Köder Jeza.
Costenoble. 323 S. 8 M. ES
Straberger, Römisches aus Ütsr-
Oesterreich. (Mitt. d Central-Cemm
26, 156-58) — F. Kenner, Ein
Funde in Wien. (Ebd. 119-21.) "3%
Burckhardt-Biedermann, Thb.. ?
neue rëm. Inschrr. in Basel u. Kaiser-
augst. (Anz. f. schweiz. Altertkd:
1900, 77-80. [s57
Rieger, &., Die röm. Altertirəa
in d. badisch. Baar. (Schrr. d. Ver
f. G. d Baar 10, 103-43, 2 Taf) [==
Keune, Röm. Funde a. d Umgezert
v. Metz. (Korr.-Bl. d westdt. Zt 1%.
135-37.) [as
Bassermann - Jordan, E., Ria
Glas u. Thongefüsse; gefunden m
Weinbergen d. Familie BJ af
Ruppertsberger Gemarkung. Mi
d hist. Ver. d. Pfalz 24, 230-&
Taf. 3 u. 4.) (ae
Mehlis, C., Archäolog. Unter-
suchgn. im Mittelrheinlande. ` (Pr,
hist. Bll. 1900, 3-42.) ISAI
Anthes, Allerlei Römisches ac:
Hessen rechts d Rheins. (Quartalbll
d hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 3
621-29, Taf. 62-54.) — A. Weckerlin£.
Röm. Reitergrabstein in Worm:
(Ebd. 632f) — G. Falck, Han
Töpfereien in Friedberg. (Ebd. ént,
Taf. 59.) | sé?
Wallau, H., Die Faksimilierun:
d Stein-Inschriften d. Mainzer Mı-
seums. (Westdt. Zt. 19, 180-96.) [et
Mitteilungen üb. röm. Funde in
Heddernheim (s. ’99, 813). Hit. Il.
100 S., Taf. [>64
Inh.: F. Quilling, Die antiken Mürrr
aus Heddernheim -Praunheim u. Umgebg.
A. Riese, Bom. Fibeln aus Hedders::
Geo. Wolif, Die róm. Strasse v. Hedder:k
nach Nied u. d Heidenschloss.
Lehner, H., Ausgrabungs- u. Fond
berichte v. 16. Aug. 1899-15. Juli 19
(Bonner. Jahrbb. 105, 164-85.) [86
Deutsches Altertum.
Arendt, K., Der röm. Fund bei
Consdorf. (Ons Hémecht 1900, 353
-55.) [866
Knoke, F., Die römisch. Forschgn.
im nordwestl. Dtld.; e Entgegng.
Berl., Gaertner. 11 S. 40 Pf. Vgl.
1900, 2841. — Ders., Die röm. Moor-
brücken. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
1900, Nr. 5/6.) [867
Götze. A., Gräberfeld d. röm.
Kaiserzeit b. Grossneuhausen (Sachs.-
Weimar). (Nacher üb. dt. Altert.-
Funde 11, 33-46.) [868
Brinkmann, A., Funde v. Terra
sigillata in Ostpreussen. (Sitzungs-
berr. d. Altert.-Ges. Prussia 21, 73
-80.) [869
Limes, Der obergerm.-raetische (s.
"og, 2733). Lfg. 11. 4 M. [870
Inb.: Conrady, Kastell Wörth. 21 8.
2 Taf. (Sep. 2 M. 60); Ders., Kast. Trennfurt.
14 5., 1| Taf. (Sep. 1 M.80); K. Schumacher,
Kast. bei Schlossau. 98.,3 Taf. (Sep. 2 M. 60.)
Bericht üb. d. Arbeiten d. Reichslimes-
kommission im J. 1899: E. Fabricius,
Limes u. kleinere Kastelle; Hettner, Die
K stelle; v. Sarwey, Die Strassen. (Ar-
chaeolug. Anzeiger 1:00, 19-96.) [870 a
Herzog, E., Krit. Bemerkgn. zu
d. Chronologie d. Limes. (Bonner
Jahrbb. 105, 50-77.) [871
Walz, R., Ableitg. d. Wortes „Pfahl“ als
Bezeichng. d. limes. Friedberger Progr. 4”.
11 S. [872
Limes, Der römische, in Oesterreich, a 1::00,
2844. Rez.: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 10-13
Hettner.— G. Anthes, Neues von d Grenzen
d. Imperium Romanum. (Korr.-Bl. d Gesamt-
Ver. 1900, See CE
Mehlis, C., Römerburg in Gimmel-
dingen. (Pfälz. Museum 1900, 116
-19.) [874
Anthes, E., Kastell Gross-Gerau.
(Quartalbll. d. hist. Ver. f. d. Grhzgt.
Hessen 2, 520-33 u. 676-79, Taf. 40-42
u. 1 Tabelle.) [875
Cohausen, A. v. u. L. Jacobi,
Römerkastell Saalburg. 5. Aufl. nach
d. Ergebnissen d. letzt. Ausgrabgn.
ergänzt v. H. Jacobi. Homburg,
Staudt & S. 73 S., 3 Taf. [876
Wilbrand, J., Dr. Schuchhardts Forschgn.
üb. sächs. u. fränk. Kastelle u. üb. d d Römer-
kastell b Haltern. (Jahresber. d. hist. Ver.
f. d Grafschaft Ravensberg 14, 0-98.) —
F. Koepp, Ausgrabgn. b. Haltern. (Korr.-Bl.
d. westdt. Zt. 19, 163-73.) [877
Premerstein, A. v. u. S. Rutar,
Römische Strassen u. Befestigungen
in Krain. Hrsg. vd Central-Commiss.
Wien, Braumüller. 4°. 48 S., 2 Taf.
7 M. [878
*33
Popp, K. u. A. Ullrich, Die alt.
Strassen im Allgäu, speziell d. von
Kempten ausgehenden Kömerstrassen.
(Allg. G. freund 12, 17-25; 41-51.) [879
Winteler, J., Ueb. e. römisch.
Landweg am Walensee. Il: Richtig-
stellen u. Ergänzgn. Aarau, Sauer-
länder. 4°. 605., Kte. 1 M.80. [880
Jenny, S., Römische Villa bei
Nendeln im Fürstentum Liechtenstein.
(Jahresber. d. Vorarlberger Museum-
Ver. 38, 3-10.) [881
Eckinger, Th., Ausgrabungen d.
antiquar. Ges. v. Brugg u. Umgebg.
in Vindonissa, 1899. (Anz. f. schweiz.
Altertkde. 1900, 80-94.) [882
Wollenweber, Das „Steinhaus“
u. d. röm. Gebäudereste b. Berolz-
heim u. Wettelsheim. (Beitrr. z.
Anthrop. u. Ur-G. Baierns 13, 151-62,
Taf. 9-12.) [883
Inama, V., La guerra retica.
(Rendiconti del r. istituto lombardo
XXI, 6.) [884
Seyler, E.. Die Drususverschan-
zungen bei Deisenhofen. 2. Aufl.
Münch., Poessl. 92S. 3 M. [885,86
Knoke, Varuslager b. Iburg, s. 1900, 2858.
Rez. ‘auch e ’99, 832 u. 1900, »52): Dt. Litt.-
Ztg. 1900, Nr. 37 C. Schuchhardt u. Entgegng.
v. K. m. Antwort v. Sch. ebd. Nr. 42. [387
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Musoni, F., Il capitolo 23 del
libro V della Historia Langobardorum
e gli Sloveni del Friuli. Cividale,
Fulvio. 13 S. [388
(Sep. a.: Atti del congresso stor. tenuto a
Cividale nel centenario di Paolo Diacono.)
diriczek, Dt. Heldensagen. Rd. I, s. og,
778. Rez.: Gött. gel. Anz. 1900, 331-52 Symons;
Zt. f. dt. Philol. 32, 371-75 F. Kauffmann. [839
Althof, H., Zur Würdigung d.
Walthariushandschriften. (Zt. f. dt.
Philol. 32, 173-91.) Vgl.: F. Norden
(Rev. de l'instruct. publ. en Belg.
T. 43). [890
John, E., Das latein. Nibelungen-
lied. Progr. Wertheim a. M. 1899.
4°. 368. [891
Zingerle, 0. Vog Zur Kudrun. (Zt.
f. dt. Altert. 46, 137-46.) [891a
Wilser, L. u. R. Much, Zur
Stammeskde. d. Alemannen. (Korr.-Bl.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. Bibliographie. 3
34 Bibliographie Nr. 892—944.
d dt. Ges. f. Anthrop. etc. 30, 139-42.)
Vgl. 1900, 2867. [892
Schenecker, P., Das alemannisch-fränkische
Grabfeld b. Buseudorf. (Jahrb. d Ges. f. lothr.
G. 11, 367-72) — A. Hedinger, Alte Erz-
gchmelzstütte auf d. schwab. Alb. (Arch. f.
Anthrop. 26, 41-44.) [833
Much, R., Zur Stammeskunde der
Altsachsen. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. f.
Anthrop. etc. 29, 113-16.) — Ders.,
Ueb. e. Friedhof a. d. Lombardenzeit
in Wien. (Ebd. 164-66.) 894
Montelius, Much, Virchow, Wil-
ser, Die Einwanderung d. Slaven in
Norddtld. (Ebd. 30, 127-29.) Vgl.
1900, 2865. [895
Hollack, E. u. A. Bezzenberger,
Das Gräberfeld b. Kellaren im Kr.
Allenstein. (Sitzungsberr. d Altert.-
Villari, P., Le invasioni barbariche
in Italia. Milano, Hoepli. 1901.
xij, 480 S., 3 Taf. 6 L. 50. [897
Rappaport, Einfälle d. Goten in d rim.
Reich bis auf Constantin, s. 1900, 862. Rez.:
Zt. f. österr. Gymn. Al, 772f. Groag; Hist.
Viertelj.schr. 3, 523f. Ldw. Schmidt. [898
Bezzenberger. A., Ursprg , Beteutg. u.
Verbreitg. d. Volksnamens „Gudden“. (Sit-
zungsberr. d. Altert.-Ges. Prussia 21, 217
x
12.) [899
Koch, W., Kaiser Julian d. Ab-
trünnige, seine Jugend u. Kriegsthaten
bis z. Tode d. Kaisers Constantius
331-61. (Jahrbb. f. class. Philol.
Supplementbd. 25, 833-488.) [900
Dahn, Ustgotenkönig Athalarich. (Allg.
dt. Biogr. 46, 68f.) — Ders., Westgotenkönig
Athanagild. (Ebd. out — Ders., Lango-
bardeukünig Audoin. (Ebd. Alf.) [901
Hodgkin, T., Sulla relazione et-
nolog. fra i Langobardi e gli Angli.
Cividale, Fulvio. 118. — A. Màrki,
Le vestigia dei Langobardi in Un-
gheria. Ebd. 10 5. [902
(Sep. a.: Atti del congresso stor. tenuto a
Cividale nel centenario di Paolo Diacono. ‘:9.)
Liebenau, Th. v., Zur Schlacht
bei Bex v. J. 574. (Kath. Schweizerbll.
15, 484 f.) [902a
Reitter, N., Der Glaube an d.
Fortdauer d. römisch. Reiches im
Abendlande währ. d. 5. u. 6. Jh,
dargest. nach d. Stimmen d. Zeit.
Münsterer Diss. 35 8. [903
d) Innere Verhältnisse.
Lex Salica, hrsg. v. Geffcken, 8. Nr. 870.
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 12 Hübner. [904
Helten, W. v., Zu d. Malberg.
Glossen u. d. salfränk. Formeln in
d. Lex Salica. {Beittr. z. G. d. dr
Sprache u. Litt. 25, 225-542.) [xa
Bugge, S., Norges Indskrifter mec
de aeldre Runer is. "oo 2750: Hfr. 5
S. 337-84. 3 M. 15. — Th. v. Grieg,
berger, Neue Beitrr. z. Runenlehr:.
(Zt. £. dt. Philol. 32. 289-304.) [%3
Kauffmann, F., Beitrr. z. Quelen-
kritik d. gotisch. Bibelüberseize. =
"99, 2804. Forts. iZt. f. dt. Pagel
32, 305-35.) — F. Mülhaupt, Bibel-
übersetzg. d. Ulfilas. (Rev. internas.
de théol. 8, 736-49.) | sus
Rez. v. 1900, 371 (Kauffmann, Acs d
Schule d. Wulfila): bitt. t bl 1990, Nr Ze
Streitberg; Litt.bl. f. germ. u. rom Phris.
1900, Nr. 11 Usener; Dt. Litt.-Ztg. 1400. Nr. 55
Schönbach. ann
Halban, v., Das röm. Recht in d. german.
Volksstaaten, 8.’99, 2794. Rez.: Hist. Vierte. -
schr. 3, 411-15 Ldw. Schmidt. (a,
Matthias, Beitrr. z. Erkläg d
german. Gottesurteile. Progr. Barg.
4°, 248. (oun
Rachfahl, F., Zur G. d Grund,
eigentums. (Jahrbb. f. Nationaläk.
74, 1-33; 161-216.) [sus
Kiessling, F., Besiedelungsver-
hältnisse, sowie völkische u. glaubens-
tümliche Zustände in d. Vorzeit
Niederösterreichs mit besond. Be-
rücksicht. v. Vindobona (Vindomina--
Wien u. dess. Umgebg. Wien, Amo-
nesta. 1899. 828. 1 K. 30. [910
Wilbrand, J., Verkehrswege d.
Bielefelder Gegend in d. Urzeit.
Jahresber. d. hist. Ver. f. d. Grafsch.
avensberg 14, 1-12.) [911
Much, German. Himmelsgott, s. ‘99, £52.
Bez.: Anz. f. dt. Altert. 92-96 Heusler. [$12
Siebourg, M., atronen - Terra-
kotta aus Bonn; nebst Bemerkgn. z.
Matronenkultus. (Bonner Jahrbb.
105, 78-102, Taf. 7.) [913
Léger, A., Les sources de la mytho-
logie slave (e og, 2801). Forts. (Res.
de lhist. des religions 39, 1-17. 41,
147-62. 42, 1-8.) [914
Hoernes, M., Anfänge d bildenden
Kunst. (Korr.-Bl.d. dt. Ges. f. Anthrop.
etc. 30, 85f.) [915
Stern, E. v., Zur Frage üb. d
Ursprung d. „gotischen Stiles" in d.
Goldschmiedekunst. (Sitzungsberr.d
Altert.-Ges. Prussia 21, 243-57.) [916
Waal, A. de, Fibulae in Adlerform and
Zeit d. Völkerwanderg. (Röm. Quartalschr.
13, 324-28.) Vgl. 1900, 880. gi
Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit.
2. Fränkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Poupardin, R., La vie de Saint
Didier. (Collect. de textes p. serv.
à l'étude etc. de l’hist.) Paris, Pi-
card. xx, 64 H [918
Omont, H., Le Praeceptum Dago-
berti de fugitivis. (Biblioth. de l’école
des chartes #1, 75-82.) [918a
Woisin, J., Ueb. d. Anfänge d.
Merowingerreiches. I. Progr. Meldorf,
Hansen. 495. 1 M. 20. [919
Lehner, H., Die fränkisch. Grab-
steine v. Andernach. (Bonner Jahrbb.
105, 129-43, Taf. 15-17.) Vgl.
Nr. 930. [920
Heydeck, J., Die Wikingergräber
der Kaup bei Wiskiauten, Kreis
Fischhausen. (Sitzungsberr. d. Altert.-
Ges. Prussia 21, 60-67; Taf. 7-9.) [921
b) Karolingische Zeit.
Kurze, F., Einhards Vita Karoli
u. d. sogen. Annales Einhardi. (N.
Archiv26,153-64.) Vgl.:’99,863. [922
Rez. v. 1900, 891: Moyen-âge 3, 502-7 Pou-
pardin.
Pfaff, F., Bruchstücke e. altdt.
Uebersetzg. v. Einhards Vita Karoli
Magni. (Alemannia N. F. 1, 118
-23.) [923
Därrwächter, Die Gesta Caroli Magni d
Regensburger Schottenlegende, s. ’98, 515.
Rez.: Hist. Viertelj.schr. 1, 269 Caro; Anz. f.
dt. Altert. 26, 256-53 Edw. Schröder. (924
Giry, A., Étude critique de quel-
ques documents angévins de l’époque
carolingienne. (Sep.a.: Mém. del Acad.
des inscriptions etc. XXXVI, 2.) Paris,
Klincksieck. 4°. 768. 3 fr. 50. [925
(Diplômes de Charlemagne et privilège de
Charles le Chauve en faveur de Saint-Aubin
d'Angers; diplômes faux de l’abbaye de Saint-
Florent.)
Mühlbacher, M., Urkundenfälschg.
in Echternach. (Mitt. d Inst. f. österr.
G.forsch. 21, 350-54.) [926
Tangl, M., Entwurf e. unbekannt.
Urkunde Karls d. Gr. in tironischen
Noten. (Ebd. 344-50.) [927
Lauer, Ph., Diplöme ined. de Louis
le Pieux. (Biblioth. de l'école des
chartes 61, 83 f.) [928
Heydenreich, E., Die ältest. urkdl.
Nachrr. üb. d. Stadt Mühlhausen u.
ihre Umgebg. (Mühlhäuser GH 1,
18-22.) u [929
"AN
Koenen, C., Karlingisches Gräber-
feld in Andernach. (Bonner Jbb. 105,
103-28, Taf. 8-14.) Vgl. Nr. 920. [930
Kruse, Die körperliche Beschaffenheit d.
Audernacher Bevölkerg. zur Zeit d. Karlinger.
(Ebd. 144-46.) 930 a
Schirmeyer, Kaiser Lambert, s. 1900, 2903.
(Götting., Vandenhoeck & R. 2 M. 40.) [931
Eckel, Charles le Simple, s. 1900, 900.
Rez.: Annales de l'Est 14, 448-53 Parisot. 932
Lauer, Ph., Annales de l’hist. de France
à l'époque caroling.: Le règne de Louis IV.
d'Outre-Mer s. Nr. 967. 933
Hamel, H., Untersuchgn. z. älter.
Territorial-G. d. Kirchenstaates.
Götting. Diss. 98 S., Kte. | 934
Martens, Kontroversen üb. d. römische
Frage unter Pippin u."Karl d Gr., s. 1900,
2899. Rez.: Hist. Jahrb. 21,435-47 Ketterer ‘935
c) Innere Verhältnisse.
Marignan, A., Études sur la civili-
sation franç. T. I: La société mé-
rovingienne. T.II: Le culte des saints.
Paris, Bouillon. 1899. 356; xj, 2508.
20 fr. [936
G. Kurth, La civilisation à l'époque
Zeumer, K., G. d. westgotisch.
Gesetzgebg. (s. ug, 2838). IV: Besond.
Teil, Forte. (N. Archiv 26, 91
-149.) [937
Werminghoff, A., Fränkische Sy-
nodalakten in franz. u. belgisch. Co-
dices. (Ebd. 11 ff.) Vgl.’99, 2848. [938
Seckel, E., Studien zu Benedictus
Levita. I: B.L. u. d. Konzil zu Nantes.
(Ebd. 37-72.) [939
Wawra, C., De Reginone Prumiensi.
(Symbolarum ad hist. juris canonici
spectantium §§ 9. 11. 13. 14.) Bres-
lauer Diss. 56 8. [940
Heck, Ph., Die Gemeinfreien d.
karolingischen Volksrechte. (Heck,
Beitrr. z. G. d. Stände im Mittelalter. I.)
Halle, Niemeyer. xvj,449S. 12 M. [v41
Battaglia, G., La difesa nei giudizi
sotto la monarchia dei Franchi.
Sep. a.: Riv. di storia etc. del diritto.)
alermo, Sciarrino. 22 S. [942
Möller, E. v., Das Wergeld d.
Thäters u. d. Verletzten. Bonner Diss.
1898. 48 S. [943
Hauck, Kirch.-G. Dtlds. 2. Aufl.
(s. 1900, 912). II: Korolingerzeit,
2.Hälfte. S. 401-842 u. xj S. 8 M. 50. [944
3*
*30
Rez.: N. Jabrbb. f. d. klass. Altert.
535-53 H. Böhmer.
Egli, E., Zu d. alten christi. Inschriften
d. Schweiz. (Anz. f. schweiz. Altertkde. '99
189) Vgl ‘96, 2176. | [943
Schmidlin, St. Kolumban im Sund-
gau. (Strassburg. Diözesanblatt. 1900,
165-73.) Ka
Knodt, E., Anfang v. Westfalens
(Jahrb. d. Ver. f.
d. Grafsch. Mark
[947
etc. 5,
Christianisierung.
evang. Kirch.-G.
2, 1-26.)
Forst, H., Angebl.
rheinisch. Kirchen an d. Bistum
Osnabrück durch König Arnulf.
(Westdt. Zt. 19, 174-79) Vgl.
Nr. 180. [948
Sieke, A., Entwicklg. d. Metro-
politanwesens im Frankenreiche bis
auf Bonifaz. Marburger Diss. 1899.
56 S. en [949
Winterfeld, P. v., Dichterschule
St. Gallens u. der Reichenau unter
d. Karolingern u.Ottonen. (N.Jahrbb.
f. d. klass. Altert. 5, 341-61.) [950
Wrede, Ferd., Zur Heliantheimat.
(Zt. f. dt. Altert. Bd. 44, 320.) —
E. Dümmler u. Edw. Schröder, Zum
ersten Bekanntwerden Otfrids. (Ebd.
816-19.) [951
Steffen, J., Ueb. d. Münchener
Notkerhandschr. d. 14. Jahrh. Greifs-
walder Diss. 59 S. [952
Schmid, W. M., Zur G. d. karoling.
Plastik. (Repert. f. Kunstwiss. 23,
197-202.) [953
Schmitt, F. Die Benedic-
tinerinnen- he St. Peter in
Metz, eines d. ältest. christl. Bau-
denkmale Dtlds. (Ebd. 193-96.) Vgl.
1900, 902. — Ders., Die karoling.
Säulenbasilika Sanct Justinus zu
Höchst a Main. (Ebd. 400—411.) [954
Richter Pres. Die ersten An-
finge d. Bau- Kunstthätigkeit d.
Klosters Fulda. ee Diss. 725.
(Auch ersch. als 2. Veröffentliche. d.
Fuldaer G.-Ver. Fulda, Aktiendruck.
1 M. 50.) [955
Mantuani, J., Tuotilo u. d. Elfen-
beinschnitzerei am „Evangelium lon-
gum“ (= Cod. Nr. 53) zu St. Gallen.
(= Hft. 24 v. Nr. 573) Strassb., Heitz.
50 S., 2 Taf. 3 M. [956
Řez.: Dt. Litt.- -Ztg. 1900, Nr. 46 H. Graeven.
Heydeck, J., Das Wikingerschiff
von Frauenburg, Kr. Braunsberg.
Schenkung `
' alters. Mit 12 Schriftproben.
Bibliographie Nr. 944—993.
(Sitzungsberr. d Altert.-(res. Pro:sia
21, 67-72, Taf. 10.) 1357
3. Zeit der sächsischen, frän-
kischen und staufischen Kaiser,
919 - 1254.
a) Sächsische und fränkische Karer.
919—1125.
Dieterich, J. R., Streitfragen d
Schrift- u. Quellenkde. d. dt. Mittei-
Mar-
burg, Elwert. jx, 150 S. 6 M. [s
Inh.: Die Hersfeld-Hildesbeimer Auns +r-
frage ; d Grundlagen d bairisch-osterr Ar
nalistik u. d. Chroniken Hermanns v. Reichen-
au, mit Anhg.: Freithilf u. Schreitweir —
Rez. +. 1900, 929: Mitt. d. Inst. f. österr. G-
' forschg. 21, 540 v. Ottenthal.
Bresslau, H., Noch einmal å
Chronicon Wirziburgense u. Hermann
v. Reichenau. (N. Archiv 26, 241
-53.) Vgl. 1900, 930. "959
Bachmann, À. Beitrr. zu Böhmen:
G. u. Geschichtsquellen. L: Studien
zu Cosmas; II: Der erste Fortsetzer à
Cosmas ; Ill: Die Chronik v. Sazawa
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschz.
21, 209-34.) [uso
Eigenbrodt, Lampert v. Hersfeld u à
neuere Quellenforsche., s. "93, SBS u. "e, Zt
Rez.: Hist. Jahrb. 21, 447-61 Stolle Ga
Holder - - Egger, O., Zur Via
Heinrici IV. imperatoris. (N. Archiv
26, 176-85.) — Ders., Zu Sugr
Vita Ludowici VI. regis. (Ebd. 1*6
-97.) OR [952
Grob, J., Erwerbung der Lucilin-
burhuc durch Graf Siegfried u. d
darüber errichtete Urkunde. :Ons
Hémecht 6, 385-99, Taf.) [953
Tille, À Unbekannte Urkunde d
Pfalzgrafen Hermann I. v. Lothringen.
(N. Archiv 26, 165-71.) — K. Ribbek,
Auszug aus e. übersehenen Diplom
Heinrichs II. (Ebd. 172 f.) [964
Kehr, P., Due documenti pontiäcı
illustranti la storia di Roma negli
ultimi anni del secolo XI. (Arch. d.
Società Romana di storia patria 23.
277-83.) N [185
Menkel, J., Otto’s I. Beziehgn. zu
d. dt. Erzbis chöfen seiner Zeit u. d
Leistungen d. letzteren f. Staat,
Kirche u. Kultur. Progr. Magdeburg.
4°. 28 8. d
Lauer, Ph., Le regne de Louis IV
d'Outre-Mer (Annales de l'hist. de
Fränkische Zeit. — Zeit d. sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser. *37
France à l'époque caroling.). (Biblio.
thèque de l'école des hautes études,
Fasc. 127.) Paris, Bouillon. xxxjx,
375 S. 12 fr. 967
John, E., Ein baier. Herzog (Hein-
rich d Zänker) im Nibelungenliede.
(Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 234.)
Vgl. 891. [968
Baudi di Vesme, B., Il re Ardoino
e la riscossa ital. contro Ottone IH
ed Arrigo II. (In: Studí eporodiesi.
Pinerolo 1900.) [969
Wagner, Die unterital Normannen u. ihre
Verhältnisse zum dt. Kaisertum. Ti.L s. 1900,
944. Rez.: Hist. Jahrb. 91, 546f. A.K. [970
Griessinger, M., Römerzug Kaiser
Heinrichs II. i. J. 1046 Rostocker
Diss. 39 S. [971
Meyer v. Knonau, G., Jahrbücher
d. dt. Reiches unter Heinrich IV. u.
Heinrich V. Bd. III: 1077-1084. Lpz.,
Duncker & H. xvj, 656 S. 16 M. [972
Stieve, F., Heinrich IV. in Canossa
(Stieve, Abhdlgn. etc. S. 15-25.) [973
Hagenmeyer, H., Chronologie de
la première croisade, 1094-1100 (8.
1900, 2956). Forts. (Rev. de l'Orient
latin 7, 430-503.) [974
Heyck, E., Die Kreuzzüge u. d.
hl. Land. (Monographien z. Welt-G.
XII.) Bielef., Velhagen & Kl. 175 S.
4 M. 975
Becker, W. M., Werner v. Grü-
ningen. (Mitt. d. oberhess. G.-Ver. 9,
94-97.) [976
b) Staufische Zeit, 1125—1254.
Hashagen, J., Otto v. Freising als
Geschichtsphilosoph u. Kirchenpoli-
tiker. (=VI, 2 v. Nr. 652.) Lpz.,
Teubner. 102 S. 3 M. 20. Vorzugs-
preis: 2 M. 80. (34S. als Leipz. Diss.
ausgegeben.) [977
Wahl, A.. Der Brief Kaiser Fried-
richs I. an Otto v. Freising. (Hist.
Viertelj.schr. 3, S. 520.) [977 a
Bachmann, A., Ueb. ältere böh-
mische Geschichtsquellen (8. 1900,
2959). III: Der G.schreiber Vincenz,
Domherr zu Prag. (Zt. d. dt. Ver. f.
G. Mährens u. Schlesiens 4, 207-25.)
Vgl. auch Nr. 960. [978
Zimmert, K., Reichskanzler Gott-
fried, Bisch. v. Würzb., d. anonyme
Verfasser d. „epistola de morte Fri-
derici imp.“ (N. Arch. 26, 198.) [979
Garufi, C. A., I privilegi di Aırigo VI. e
Costanza I. per la città di Messina. (Arch.
stor. Siciliano 24, 536-607.) Uctersetzung d.
Aufsatzes v. Scheffer-Boichorst cf. ’97,
2743. [980
Schulte, Wilh., Das Heinrichauer
Gründungsbuch nach sein. Bedeutg.
f. d. G. d. Urkundenwesens in Schle-
sien. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 34,
343-70.) [981
Brandstetter, J. L., Zur Chrono-
fogie d. Urkunden Conrads v. Teger-
lelden, Bischofs v. Konstanz 1209-33.
(Kath. Schweizerbll. 15, 432-45.) [982
Bernicoli, S., Ungedr. Urkunde
Friedrichs IÍ. für S. Giovanni Evan-
gelista zu Ravenna. (N. Archiv 26,
203-6; 298.) 983
Mazzatinti, @., Due privilegi di
Federico II. (Mazzatinti, Gli archivi
della storia d'Italia 2, 376-79.) [984
Hanauer, G., Material zur Beur-
teilg. der Petrus de Vinea-Briefe.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
21, 527-36.) [985
Doering u. Gundlach, Barbarossa-Lieder,
8. "H, 2581. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 28
Hampe; Mitt. a. d. Iust. Litt. 28, 397-400
Volkmar. [956
Lippiflorium, Das. Ein westfäl.
Heldengedicht a. d. 13. Jh. Latein.
u. dt. nebst Erklärgn. v. H. Althof:
Mit 1 Plane d. Festung Lippstadt.
Lpz., Dieterich. 142 S. 3 M. [987
Dräseke, J., Bischof Anselm v.
Havelberg u. seine Gesandtschafts-
reisen nach Byzanz. (Zt. f. Kirch.-G.
21, 160-85.) [988
Dentzer, B., Zur Beurteilg. d.
Politik Wibalds v. Stablo u. Korvei.
Breslauer Diss. 49 S. [989
Weber, Hans, Kampf zwischen
Innocenz IV. u. Kaiser Friedrich I.
bis zur Flucht d. Papstes nach Lyon.
(= Hft. 20 v. Nr. 651.) Berl., Ebering.
95 S. 2 M. 80. [990
Aldinger, B., Neubesetzg. d. dt. Bis-
tümer unter Papst Innocenz IV., 1243
-54. Lpz., Teubner. 1948. 6 M. [991
Lampel, J., Lokal d. Leitha-
schlacht (1246) u. Testament Herzog
Friedrichs des Streitbaren. (Monatsbl.
d. Altert.-Ver. Wien 1900, Nr. 5.)
Vgl. 1900, 2070. — Entgegng. v.
Uhlirz (Mitt. d. Inst. f. österr. G.-
forschg. 21, 560). [992
Becker, W. M., Die Initiative bei d. Stiftg.
d Rheinischen Bundes 1254, s. 1906, 971.
*38
Roz: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 44 Sommer-
lad. [993
Klélé, J., Hagenau zur Zeit d
Hohenstaufen. Hagenau, Ruckstuhl.
1899. [994
Schulte, Wilh., Beitrr. z. G. d.
ältest. dt. Besiedlg. in Schlesien.
l: Löwenberg (Zt. d. Ver. f. G.
Schlesiens 34, 289-314.) Vgl. '98,
2724. [995
Kejssier, F., Okontanie per-
vonacal'nago russkago vladyéestva v
pribaltijskom krae v XII. stoletii.
(Ende d. ursprüngl. russ. Herrschaft
in den balt. Prov. im 13. Jh.)
St. Petersb., Imp. Ak. Nauk. 4°.
132 S. [996
c) Innere Verhältnisse.
Roethe, Reimvorreden d. Sachsenspiegels,
s. 1900, 971 Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 21
Rich. Schröder; Anz. f. dt. Altert. 26. 119-24
J. Franck. | [997
Ernst, W., Ueb. d. Verhältnis d.
Vetus auctor de beneficiis zum lehn-
rechtlichen Teile d. Sachsenspiegels.
(N. Archiv 26, 207-16.) [998
Gundlach, Karl d. Gr. im Sachsen-Spiegel,
a. 1000, 975. Rez : Hist. Zt. 85, 304-7 Werminu-
boff; Dt. Litt.-Ztg. 1900, 38 Schücking;, Zt. d.
Saviuny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. \btlg.,
2975-78 v. Wretschko. L999
Bloch, H. u. W. Wittich, Die
Jura curiae in Munchwilare. (Zt. f.
G. d. Oberrh. 15, 391-431.) Vgl. 1900,
978 u. 2977, auch G. Seeliger (Hist.
Viertelj.schr. 3, 579 f.). [1000
Werminghoff, A., Zur handsechriftl.
Ueberlieferg. vonKrönungsordnungen.
(N. Archiv 26, 31-35.) [1001
Zycha, A., Ueb. d. Echtheit d.
Iglauer Stadthandfeste v.1249. (Mitt.
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen, 39,
10-22.) [1002
Voltelini, H. v., Die Südtiroler Notariats-
Imbreviaturen, s. 1900, 979. Rez.: Hist.
Viertelj.schr. 3, 301 S. Rietschel; Mitt. a. d.
hist. Litt. 28, 159-61 llwof; Litt. Cbl. 1900,
Nr. 16/17 O.; Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-
G. 21, Germ. Abtig., 318-29 Alfr. Schultze. [1003
Leo, H., Untersuchgn z. Besiede-
lungs- u. Wirtschafts-G. d. thüringisch.
Osterlandes in d. Zeit d. früher.
Mittelalters. (= VI, 3 v. Nr. 652.)
Lpz., Teubner. 93. S., 1 Kte. 3 M. 20;
Vorzugspreis 2 M. 80. (30 S. als Leipz.
Diss. ersch.) [1004
Walter, E., Arabischer Tausch-
handel in Norddtld. zur Zeit d. 9.
Bibliographie Nr. 993—1044.
-12. Jh. (Ber. d. Ges. f. Völker- a
Erdkde. zu Stettin f. 1897 %98 u
98/99.) [aus
Meissner, R., Hansa. {Festschr.
d. hansisch. G.-Ver. dargebr. Göttirz.
S. 61-72.) (reg
Ludwig, Reise- u. Marschgeschwirdise=:
im 12. u. 13. Jh., s. 99, 936. Rez.: Hıst Zi
83, 21-94 Uhlirz. (Le
Meyer, Herm. Wilh., Das Str
fische Burggrafentum; Beitr. z. b
d. dt. Reichsverwltg. im 1? u. 13. JE
Leipzig. Diss. 50 S. (ite
Salzer, E., Ueb. d Anfänge à
Signorie in Oberitalien; e Beitr. z
ital. Verf.-G. (= Hft. 14, v. Nr. 651:
Berl., Ebering. xvj, 304 S. SN
(50 S. ersch. als Berl. Diss) Ten
Heck, Ph., Die Biergelden. Fest.
gabe d jur. Fak. d Univ. Halle-
Wittenb. f. Dernburg. S 17-57
Sep. Halle, Niemeyer 2 M. % —
Ders., Stadtbürger u. Stadtgerivhs
im Sachsenspiegel. (Ber. üb. d. 6.Yer-
sammig. dt. Historiker zu Halle S. 19
-21; 37-42.) UE
Rez.: Hist. Viertelj schr. 8, 5221. Seeler
Niese, 0., Die Leibzucht nach d
älter. sächsisch. Rechtsquellen. Greis
wald. Diss. 1899. 45 S. [1011
Vanhoutte, J., Le droit flamand
et hollandais dans les chartes de
colonisation en Allemagne au 12? e
13. siècle. Bruges, Plancke. 1%:
36 8. [1012
Voigt, Adalbert v. Prag, s "og. 2733. Eez:
Fist. Viertelj.schr. '98, 5283-31 Grützma-®r
Mitt. a. d hist. Litt. 27, 147-51 Spangenkrii
Zt. f. österr. Gymnas. "#1, 762 Loserth: Hist
Zt. #5, 80-58 Üblirz; Theol Litt.-Zig. 1%%
Nr. 22 Mirbt. (Oo?
Ublirz, K., Die Errichtg. d Prager
Bistums. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 39, 1-10.) [1014
Kehr, P., Das Privileg Leos IX.
für Adalbert v. Bremen. ({Festschr.
d. hansisch. G.-Ver. dargebr. Göttine.
S. 73-82.) [1015
Zák, F. A., Der hl. Norbert, Herr
v. Gennep, Stifter d. Prämonstraten-
serordens u. Erzbisch v. Magdeb.:
e Lebensbild. Wien, St. Norbertus-
Verlagshdig. 280 S. 3 M. [1016
Hordijk, C. P., Opgaven omtrent
inkomsten, goederen, hoorigen, dienst-
mannen en rechten der abdij Egmand
uit den tijd van abt Walter, 1130-61.
(Bijdragen etc. v. h. hist. genootsch.
te Utrecht 21, 161-85.) [1017
PP Eco
A ne u rn ui,
Staufische Zeit. — Vom Interregnum bis zur Reformation.
Schönbach, A. E., Studien z. G.
a. altdt. Predigt (s. "oi, 941). Stück
II: Zeugnisse Bertholds v. Regens-
burg z. Volkskde. (Sitzungsberr. d.
Wien. Akad. Bd. 142, 7.) Wien,
Gerold. 156 S. 3 M. 40. [1018
Weis, J. E., Julian v. Speier
(+ 1285). Münch., Lentner. 154 S.
3 M. 60. [1019
Kraus, Heinrich v. Veldeke, s. 1900, 991.
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1990, Nr. 16 Hnr. Meyer;
Anz. f. dt. Altert. 26, 104-19 J. Franck;
Götting. gel. Anz. 1:00, 392-402 Martin; Zt.
f. österr. Gymn. 51, 513 Khull. , | [1020
Machule, P., Zur Einleitg. d.
Gregorius Hartmanns v. Aue. (Zt.
f. dt. Philol. 32, 192-212.) [1021
Leyen, F. v. der, Zu Hartmanns Rede
vom Glauben. (Beitrr. z. G. d dt. Sprache u.
Litt. 24, 522-23.) Vgl. 19, 2915 Leitzmann. —
Rez. d. Hauptschrift: Zt. f. dt. Philol. 32,
263-71 Uhl. [1022
Wolfram v. Eschenbach, Parzival
u. Titurel; hrsg. u. erkl. v. E. Martin.
Text. (Germ. Handbibl. IX, 1.) Halle,
Waisenh. zu), 316 S. 5 M. [1023
Singer, S., Ueb. d. Quelle v. Wolf-
rams Parzival. (Zt. f. dt. Altert. 44,
321-42.) — J. F. D. Blöte, Die Sage
vom Schwanritter in d. Brogner Chro-
nik v. ca. 1211. (Ebd. 407-20.) |1024
Schönbach, Beitr. z. Erklärg. altdt. Dicht-
werke. I: Die älteren Minnesänger, 8. 1900,
1000. Rez.: Anz f. dt Altert. 26, 130- 34
R. M. Meyer. [10:5
Bühring, Das Kirenbers Lieder-
buch nach d gegenwärt. Stande d.
Forschg. Tl. I. Progr. Arnstadt. 4°.
30 $. [1026
Burdach, K., Walther v.d. Vogel-
weide; philol. u. hist. Forschgn. TL I.
Lpz., Dunker & H eut, 320 S.
7 M. 20. [1027
Rez : Preuss. Jahrbb. 102, 143-61 Sandvoss.
Meyer, R. M., Hadlaub u. Manesse.
(Zt. f. dt. Altert. 44, 197-222.) [1028
Gusinde, K., Neidhart mit d. Veil-
chen. (= Hft. 17 v. Nr. 678.) Bres-
lau, Marcus. 1899. 242 S. 9. M.
(Tl. I. Breslauer Diss. 48 S.) [1029
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1,00. Nr. 22 Martin.
Denicke, H., Die mittelalterl. Lehr-
gedichte Winsbeke u. Winsbekin in
kulturgeschichtl. Bedeutg. Progr.
Rixdorf, Bickhardt. 47 S. 1 M. [1030
Schildhauer, F., Bau.-G. d. Augs-
burger Domes m. besond. Berück-
sichtigung d. roman. Periode. (Zt. d.
hist. Ver. f. Schwaben u. Neub. 26,
1-80, 10 Taf.) [1031
*39
Goldschmidt, A., Stilentwicklg.
d. romanisch. Skulptur in Sachsen.
(Jahrb. d kgl. preuss Kunstsammlgn.
21, 225-41.) [1032
Haseloff, Tbüring.-sächse. Malerschule, s.
’99, 967. Rez.: Götting. gel. Anz. 1900, 673
-88 Dobbert & Wulff. [1038
Beissel, St., Evangelienbuch Hein-
rich III. aus d. Dome zu Goslar in
d Bibliothek zu Upsala. (Zt. f.
christl. Kunst 13, 65-96, Taf.) Er-
weiterter Abdr. Düsseld., Schwann.
47 S., Taf. 2 M. 40. [1034
Grempler, W., Mittelalterl. Bronze-
schalen. (Niederlaus. Mitt. 6, 169
-78, Taf. 9.) 1035
Bertram, A., Das eherne Tauf-
becken im Dome zu Hildesheim. (Zt.
f. christl. Kunst 13, 129-50; 161-66.)
Sep. Hildesh., Lax. 1 M. 50. [1036
umann, G., "Se heart mit byzantin. Orna-
menten im Bchatze d. Münsters zu Essen.
(Beitrr. z. G. v. Stadt u. Stift Essen 20, 3-28,
Taf.) [1037
Semper, H., Ueb. rhein. Elfenbein- u. Bein-
arbeiten d. 11.-12. Jh. (s. ’97, 972). Nachtr.
(Zt. f. christl. Kunst 13, 167-74.) [1038
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Mazzatinti, @., Gli Annales Foro-
livienses, 1275-1473. (Mazzatinti,
Gli archivi della storia d'Italia 2,
380-416.) [1039
Caro, &., Zur Kritik d. Annales Ja-
nuenses (s8. 97, 901). Il: Die doppelte
Redaktion d. Berichts üb. d. genue-
sische Expedition nach Corsica i. J.
1289. (N. Archiv 26, 73-90.) [1040
Registres, Les, d Urbain IV (1261
-64). Recueil des bulles de ce pape,
p.p.J.Guiraud. Fasc.2u.3. (Bibl.
des écoles franç. d'Athènes et de
Rome. 2.8., X111,2—3.) Paris, Thorin.
4° T.II, 142-392. 21 fr. [1041
Otto, H., Zu d. Formelbüchern aus
d Kanzleı Rudolfs v. Habsburg.
(N. Archiv 26, 217-28.) [1042
Werminghoft, A., Zur G. d polit.
Beziehgn. zw. Dtld. u. Frankreich
unter Albrecht I. (Ebd. 27-31.) [1043
[Instruktion e. Gesandten Albrechts I,
Mitte 1300]
Analecta Argentinensia. Vatikan.
Akten u. Regesten z. G. d. Bistums
*40
Strassburg im 14. Jh. (Johann XXII,
1316-34) u. Beitrr. z. Reichs- u. Bis-
tums-G. v. E. Hauviller. Bd. I.
Strassb., van Hauten. cu, 369 S.
20 M. [1044
Hertel, L., Der Frankensteinsche Ver-
kaufsbrief v. 1330. (Schrr. d. Ver. f. Sache.-
Meining. G. u. Ldkde. 35, 107-11.) 11045
Bippen, W. Vos 2 Schreiben d.
Rats üb. d. „Verrat“ d. Stadt im
J.1366. (Brem. Jb. 19, 172-86.) [1046
Dopsch, Die Käruten-Krainer Frage u. d.
Territoria{politik d. ersten Habsburger, s.
1900, 1036. Rez.: Hist. Viertelj.schr. 3, 54 -49
Bachmann. [1047
Witte, H., Burggraf Friedrich Il.
v. Nürnberg u. d. zollernsche Besitz
in Oesterreich. I: Burggraf Fried-
richs Verwandschaft mit Rudolf v.
Habsburg. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G. forechg. 21, 235—50.) [1048
Niemeier, A., Untersuchgn. üb. d.
Beziehgn. Albrechts I. zu Bonif. VIII.
(= Hft. 19, v. Nr.651.) Berl., Ebering.
x, 174 S. 6 M. (42 S. ersch. als Ber-
liner Diss.) [1049
Kraussold, M., Die polit. Be.
ziehgn. zw. Dtld. u. Frankreich währ.
d Regierg. Heinrichs VI. Mün-
chener Diss. 159 S. [1050
Schubert, H., Luxemburg, Wittels-
bach u. Habsburg in der Zeit v. 1308
-1368. Tl. I. Progr. Mähr.-Ostrau.
1899. 20 S. [1051
Felten, W., Forschgn. z. G. Lud-
wigs d. Baiern. Neusser Progr. u.
Heidelberg. Diss. 4°. 63 S. [1052
Pflugk-Harttnng, J. v., Gegner
u. Hilfsmittel Ludwigs d Baiern in
sein. Kampte mit d. Kurie. Zt. f.
Kirch.-G. 21, 186-232.) [1053
Roz. v. 1900, 3026: Altpreuss. Monatsschr.
37, 332-38 Porlbach.
Liebenau, Th. v., Das Geleit am
Gotthard; Beitr. z. Frklürg. d. Tell-
sage. (Kath. Schweizerbll. 15, 271
SUD [1054
Meyer, Chr., Zwei Dramen im
Hause Hohenzollern. (Sammlg. ge-
meinverständl. wiss. Vortrr. Hit. 345.)
Hamburg, Verlagsanst. u. Druck. A.-G.
32 S. [1055
Dieterich, J. R., Wie Hessen e
Reichsfürstentum ward. «Mitt. d.
oberhess. G.-Ver. 9, 1-19.) [1056
Seippel, M., Engelbert II., Graf
von der Mark. (Jahrb. d. Ver. f. Orts-
u. Heimatskde. d. Grafsch. Mark 13,
41-52.) [1057
Bibliographie Nr. 1044—1095b.
Heine, K., Burchard e Schrapau,
genannt „der Lappe“, Erzbisch. v
Magdeb., 1307-25. (N. Mitt. a. å
Geb. hist.-antiq. Forschgn. 20. 456
-542.) (1038
Wenck, K., Friedrich d. Freidirz
Erkrankung u. Tod, 1321 u. 1323.
(Festschr. z. 75jähr. Jubil. d. Kzl
sächs. Altert.-Ver. S. 69-52.) — Ders.
Joh. v. Eisenberg, Kanzler Friedrichs
d. Ernsthaften. (N. Arch. f. sāchs
G. 21, 214-23.) [1039
Uetterodt zu Scharffenberg, Graf
L., Aus sturmbewegten Zeiten: Epi-
sode a. d. G. d. Johanniterordens.
(Aus d. Heimat; Bll. f. gothaische
G. etc. 3, 151-72.) [1080
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378-1517.
Liebenau, Th. v., Zum Anonymus
Friburgensis. (Anz. f. schweiz. G.
1900, 262-66.) [101
Stolle, Konr., Memoriale — tkü-
ring.-erfurt. Chronik —; bearb. v.
R. Thiele. (= Bd. 39 v. Nr. 166.
Halle, Hendel. zu. 568 S. 14 M. [1982
Haitz, M., Hartm. Schedels Welt-
chronik. Münch. Dies ou 72 5. [1063
Mandrot, B. de, L'autorité hist.
de Philippe de Commynes. (Rev. hist.
73, 211-57. 74, 1-38.) [1964
Medin, A. e. S. Morpurgo, La
battaglia della Polesela 22. dic.
1509; narrazione ined. Padöra,
tip. Gallina. 18 S. [1065
Kleiner, V., Urkk. u. Regesten z
KOLBE Der G.: 1358-1459. (Jahre:
ber. d. Vorarlberger Museum Aer
38, 62-78.) [1066
Doorninck, P. N. Acten betrei
Gelre en Zutphen, 1376-92; uit het
staatsarchief te Dusseldorp, register
B. No. 23 uitgeg. Haarlem, van Brede-
rode. 352 S. 8 fl. 50. [1087
Gemoll, Mitteilgn. [Urkk] a
Liegnitzer Hdschrr. d Petro-Paulı-
nischen Kirchenbibliothek. (Zt.d.Ver.
f. G. Schlesiens 34, 388-94. 1068
Altmann, W., Die Urkk. Kaiser
Sigmunds, 1410-37 (8. ‘98, 2797). I.
3 (Schluss-Lfg.).. (Nachtrr. u. Re-
gister zu Bd. I u. Il) 8. 433-588.
11 M. [1069
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 86 L. Schmitz.
Urkunden d. Oberlausitzer Hus-
Vom Interregnum bis zur Reformation.
sitenkrieges u. d. gleichzeitig. d.
Sechslande angehenden Fehden, hrsg.
v. R. Jecht (s. 1900, 1051). U,
1 : 1429-30. (Cod. dipl. Lusatiae super.
II.) 1935S. 3 M. 60. [1070
Reichstagsakten, Dt. (s. "og. 2965).
Bd. X, Hälfte 1: Unter Kaiser Sig-
mund. Abtlg. IV, Hälfte 1:1431
-32; bearb. v. H. Herre. 514 S.
30 M. [1071
Knothe, H., Die auf Herzog Wil-
helm v. Sachsen bezügl. Urk. Georg
Podiebrads, Gubernators v. Böhmen,
v. 19. Dez. 1457. (Festschr. z. 75 jähr.
Jubil. d. Kgl. sächs. Altert.-Ver.
S. 107-10.) [1072
Hilty, C., (Aktenstücke z.
Schweizer-G. d. J. 1499). (Polit. Jahrb.
d. schweizer. Eidgenossenschaft 13,
22-59.) [1073
Häne, J., Familienbuch zweier
rheinthalischer Amtsmänner d. 15. u.
16. Jh. (Jahrb. f. schweiz. G. 25,
43-80.) [1074
Bloos, G., Inventar d Kaiserpfalz
Kaiserswerth a. d. 15. Jh. (Beitrr. z.
G. d. Niederrh. 14, 195-98.) [1075
Schaudel, L., Campagne de Charles
VI. en 1388 contre le duché de Gueldre.
Montmédy, imp. Pierrot 41 S. [1076
Liebisch, R., Beitrr. z. G. Ruprechts
v. d. Pfalz. Progr. d. mähr. Landes-
oberrealschule zu Neutischein. [1077
Reinke, G., Frankreich u. Papst
Johann XXII. Münst. Diss. 66S. [1078
Stieve, F., Die hussitische Be-
wegung. (Stieve, Abh. 26-37.) [1079
Reibstein, E., Hnr. Vorrath, Bür-
germeister v. Danzig, als hansisch.
Diplomat. (Aus: Zt. d. westpreuss.
G.-Ver. XLII.) Mach Diss. 67 S. [1080
Martens, J., Die letzte Kaiser-
krönung in Rom 1452. Leipziger
Diss. 85 S. [1081
Hoffmann, Alfr., Friedrichs II.
(IV) Beziehgn. zu Ungarn 1464-77.
: Bis1470. Glogauer Progr. 168. [1082
Tobler, G., Zur Vor-G. d Bünd-
nisses zu Bern, Freiburg u. Savoyen
v. 20. Aug. 1477. (Anz. f. schweiz.
G. 1900, 266-72.) [1083
Bottini Massa, E., L'opera politica
di Carlo VIH., re di Francia, 1483
-98. Sassari, tip. Dessi. 13 S. [1084
Camenisch, C., Anteil d. Schanfiggs am
Schwabenkrieg. (Anz. f. schweiz. G. 1900,
212 f.) — J. Häne, Die Stadt - St. Galler in
a nn un
ng nn
*41
d. Schlacht b. Frastenz. (Ebd. ’99, 251 f.)
Vgl. ’99, 1020. [1085
Schreiber, A., Veranlassung zu
d. Fehde Götz v. Berlichingens mit d.
Erzstifte Mainz; mit 9 bisher ungedr.
Briefen Götz v. Berlichingens. (Zt.
f. G d Oberrh. 15, 494-507.) [1086
Steffanides, F.. Ernst d. Eiserne,
Herzog v. Steiermark, u. seine Ge-
mahlin Cimburgis, die zweite Stamm-
mutter, d. Hauses Habsburg. Progr.
Böhm.-Leipa. 1899. 55 S. [1087
Hess, I., Der Grenzstreit zwisch.
Engelberg u. Uri. (Jahrb. f. schweizer.
G. 25, 1-42; 363.) [1088
Hoppeler, R., Zürichs Burgrecht
mit Bisch. Johann u. d. Gotteshaus-
leuten v. Chur, 22. Juni 1419. (Anz.
f. schweiz. G. 1900, 320-27.) [1089
Häne, J., Der Auflauf zu St. Gallen 1491,
a. 1900, 1073. (Zürich. Lien, ’99. 177 S.) [1090
Glagau, Anna v. Hessen, d. Mutter Philipps
d. Grossmütigen, 1485-1525. s. 1900, 1078. Rez.:
Lit. Cbl. 1900, Nr. 15 H. B.; Mitt. a. d hist.
Litt. 28, 316 Falckenheiner; Hist. Zt. »5,
33-41 Kalkoff; Hessenland 1900, N. 2 Held-
mann. [1091
Beschorner, H.. Erwerbg. Riesen-
burgs durch Markgf. Wilhelm I. v.
Meissen. (Festschr. z. Jubil. d. kgl.
sächs. Altert.-Ver. 83-106.) [1092
Wagner, Frdr., Aus d Jugendzeit
d. Kurfürsten Johann u. Joachim I.
v. Brandenburg. Berl. Progr. 4°.
69 S. [1093
Wehrmann, M., Die Reise Hzg.
Bogislaws X. v. Pommern in d. heilige
Land. (Pommersche Jahrbb. 1, 33
-50.) — Ders., Nachrr. zu d. gross.
Reise d. Herzogs B. X., 1496-98.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 1900,
66-74; 97-107; 129-33; 166-69.) [1094
Innere Verhältnisse.
a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte; Ver-
fassungs- u. Rechtsgeschichte; Kriegswesen.
Khull, F., Zum Schladminger
Bergbrief. (Beitrr. z. Kde. steier-
märk. G.-Quellen 30, 10-12.) Vgl.
’98, 1011. — A. Meiche, Zinsregister,
1446. (Mitt. d. nordböhm. Exkurs.-
Klubs 20, 314-16.) [1095
Thommen, R., Urbar d. Grafschaft
Sargans. (Mitt. z. vaterl. G. St.
Gallen 27, 681-90.) [1095a
Mollwo, C., Das Handlungsbuch
v. Hermann u. Joh. Wittenborg.
Lpz., Dyk. 4 M. [1095b
+42 Bibliographie Nr. 1095c—1144.
dei
Bernoulli, A., Urkunde v. 1329
üb. d. Juden in Basel. (Anz. f.
schweiz. G. 1900, 274-76.) [1095c
Bischoff., J., Beitrr. z. G. d. süd-
dt. Bergrechtes (s. ‘99, 353). IV:
Schwatzer Erfindgn. v. 1449 u. 1477.
(Zt. f. Bergrecht 41, 335-48.) [1095d
Bruns, Die Lübecker Bergenfahrer s. Nr.
174 [1095
Daenell, G. d. dt. Hanse in d. 2. Halfte
d 14. Jh. s. ’99, 1044. Rez.: Hist. Zt. 85,
1165-19 Kunze. — Vgl. Nr. 377. [1097
Lauffer, 0., Beitrr. z. G. d Kauf-
manns im 15. Jh. (s. 1900, 3070). II
(Mitt. a. d. germ. Nat-Museum 1900,
78-91.) 1098
Stein, W., Die Merchant-Adven-
turers in Utrecht, 1464-67. (Hans.
G.bll. Jg. ‘99, 179-89.) [1099
Fris, V., Schets over d. economisch.
toestand van Vlaanderen in het
midden d 15de eeuw. Gand, Siffer.
129 5. 2 fr. [1100
A., Art d. Steuerbemessung in
Hermannst., Ende d. 15. u. Anfang
d.16.Jh. (Korr.-Bl. d.Ver. f. siebenb.
Ldkde. 1900, Nr. 5 u. 6.) [1101
Schulte, Aloys, Wer war um 1430
d. reichste Bürger in Schwaben u.
in d. Schweiz? (Dt. G.bll. 1, 205
-10.) [1102
Barge, H., Sozial-christl. Strö-
mungen d. ausgehenden Mittelalters.
(Beil. z. Allg. Ag. 1900, Nr. 182.) [1108
Philippus de Leyden, De cura
reipublicae et sorte principantis;
uitg. door R. Fruin en P. C. Mol-
huysen. (Werken d. Vereeniging
tot uitg. d. bronnen van het oude
vaderl. recht, gevest. te Utrecht.
2. R., Nr. I) a Gravenh., Nijhof.
14.5098. 9fl.25. Vgl.1900, 3077. [1104
Wilckens, Th., Mitt. üb. d. Stand
d. Litteratur bezügl. d. Quaternion-
Systems oder der Stände d. heilig.
Römisch. Reichs. (Viertelj.schr. f.
Wappenkde. etc. 28, 207-31.) [1105
Bachmann, A., Die Behörden-
organisation Kaiser Maximilians I.
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc.
5, 362-81; 444-64.) [1106
Krones, F. v., Urkk. z. G. d.
Landesfürstentums, d. Verwaltg. u. d.
Stindewesens d. Steiermark v. 1283
-1411 in Regesten u. Auszügen.
(Beitrr. z. Kde. steiermärk. G.-Quellen
30, 13-158 — 9. Veröffentliche. à
hist. Landes-Kommiss. f. Steierm. —
Ders., Landestürst, Behörden ı
Stände d Hzgts. Steier 1293-1411
(= Bd. IV v. Nr. 417.) Graz, Styra
x1), 270 S. 3 M. 75. [ain
Stolze, W., Zur Vor-G. d Bauers-
krieges. Studien z. Verfassung ı
W irtsch. -G. vornehmlich Südwes-
dtids. im ausgehend. Mittelalter
(Staats- u. sozialwiss. Forschen. hrg.
v. Schmoller. XVII, 4.) Lpz., Dun-
cker & H. jx, 578. 1M. Au Tue
Meyer, Chr., Ein fränkisch-zoller-
ischer Finanzminister d. 15. Jr
(Hohenzoll. Forschgn. 7, 111-39 [116%
Christ, K., Die pfaizgräf lich. Ab-
gaben v. Mannheim u. Umgegend
nach d im (renerallandesarch. z3
Karlsruhe befindl. Zinsbuch v. 1369
(Mannheimer G.bll. 1900, Nr. 10.: [1119
ne en Die ordentl. dirt
e
Staatssteuern Mecklenburgs im Mitel-
alter. (Sep. a.: Jahrbb. d. Ver. f
mecklenburg. G. Jg. 65.) Marburg
Diss. 1225. _______ [1111
Stadtbücher, Die Zürcher, d 14 n 15 D,
hrag. v. H. Zeller- Werdmüller. sh
2938. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1950, Nr. 22 Oci,
Götting. gel. Anz. 1900, 6 2-69 Merer
v. Kuonau; Zt. d Savigny - Stiftg. f. kecu
G. 21, Germ. Abtig., 340-42 Stutz 1113
Neubauer, È. u. R. Siebert, Io
älteste Schöffenbuch d. Stadt Zerbst
(8. 1900, 3089). Schluss. Mitt. d
Ver. f. anhalt. G. 8, 481-546 Sep.
Zerbst, Gast. 546 S 6 M.
Siebert, Das zweite Schöffenbuch
d. Stadt Zerbst. (Ebd. 547-73.} [1115
Ermisch, H., Ein Pegauer Stadi-
buch. (N. Arch. f. süchs. G. 21. 335
-57.)— R. Wuttke, Freiberger Schoss-
ordnung v. 1305. (Festschr. z. 75 jähr.
Jubil. d. kgl. sächs. Atert Ver.
S. 210-17.) ‘1114
Dragendorff, E., Die älteste Ver-
einbarung d. Schmiede- Ämter d
wendisch. Städte. (Hans GL
Jg. ‘99, 190-92.) — W. Stein, Ueb
d. Verfasser d. kölnisch. Liedes von
der Weberschlacht. (Ebd. 1#
-64.) [1115
Krause, O0. u. K. Kunze, Die
älteren Zunfturkunden d. "Stadt
Greifswald. Teil I. (Pommersche
Jahrbb. 1, 97-169.) [1116
Finanzwesen u.
t Bern im 15. Jb.
[1117
Schindler, K.
Bevölkerg d. Stad
Berner Diss. 51 S.
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Eckert, Ch., Der Mainzer Rat v.
13. Nov. 1244-28. Okt. 1462. (Arch.
f. hess. G. N. F. 2, 323-57.) [1118
Beyer, 0., Schuldenwesen d. Stadt
Breslau ım 14. u. 15. Jh. mit besond.
Berücksichtigung d. Verschuldung
durch Rentenverkauf. T1 I. Breslauer
Diss. 328. _— [1119
Bretholz, W., Brünner Rechts-
sprüche für Heinrichs-Bitesch a. d.
15. Jh., 1419-64. (Zt. d. dt. Ver. f.
G. Mährens u. Schlesiens 4, 406
-11.) [1120
Greiner, Das ältere Recht d.
Reichsstadt Rottweil; mit geschicht).
u. sprachl. Einleitg. Stuttg., Kohl-
hammer. 2738. 3 M. 50. [1121
Laux, M., Ursprung d. Lands-
knechte. (Zt. f. Kultur-G.8, 1-27.) [1122
Engel, B., Waffengeschichtl. Studien a.
d. Deutschordens-Gebiet. (Zt. f. hist. Waffen-
kde. Bd.2, Hft. 4.) [1123
5) Religion u. Kirche.
Bernt, A., Neue Bibelübersetzg.
d. 14. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 38, 353-93.) — Ders.,
Neuer dt. Psalter v. J. 1373. (Ebd.
39, 23-52.) [1124
Bönhoff, Meissner Bistumsmatrikel
v.J.1346. (N. sächs. Kirchenblatt1900,
Nr. 21-24.) [1125
Grillnberger, ©., Das Wilheringer
Formelbuch „De kartis visitacionum“
(8. 1900, 1123). Schluss. (Stud. u.
Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 21,
119-27; 384-92.) [1126
Kaiser, H., Der „kurze Brief“ d.
Konrad v. Gelnhausen. (Hist. Viertelj.-
schr. 3, 379-94.) [1127
Concilium Basiliense. Studien u.
Quellen z. G. d. Konzils v. Basel (s.
’99, 3018). Bd. III: Die Protokolle
d Konzils 1434-1435; hrsg. v. J.
Haller. jx, 703 S. 25M.60. [1128
Köhler, Ein Bothnangsches Pfarr-
büchlein a. d. 15. Jh. (BI. f. württb.
Kirch.-G. 3, 180-86.) [1129
Dobschütz, E. v., Bibelkenntnis
in vorreformator. Zeit. (Dt. Rund-
schau 103, 61-80.) — Schoder, Eines
Pfarrers Bibliothek vor 450 Jahren.
(BIL f. württ. Kärch OG. 4, 56-75.) [1130
Sauerland, H. V., Anmerkgn. zu mein.
Aufsatz üb. d Trierer Erzbischof Dieter v.
*43
Nassau. (Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh.
69, 184f.) Vgl. 1900, 1129. 11181
Reichert, B. M., Zur G. d. dt.
Dominikaner am Ausgange d. 14. Jh.
(Röm. Quartalschr. 14, 79-101.) [1132
Mirot, L., La politique pontificale
et le retour du Saint-Siege a Rome
en 1376. Paris, Bouillon. 1899. xj,
2008. 7 fr. [1138
Rez.: Hist. Zt. R5, 85-88 Haller.
Salembier, L., Le grand schisme
d’Occident. (Biblioth. de l’enseigne-
ment de l’hist. eccles.) Paris, Lecoffre.
au, 430 S. 3 fr. 50. [1134
Mandonnet, Beitrr. z. G. d. Kar-
dinals Giovanni Dominici: Zusammen-
berufg. d. Konzils zu Konstanz; Ge-
sandtschaft Dominicis in Florenz,
Dez. 1406-Jan. 1407. (Hist. Jahrb. 21,
388-402.) Vgl. ’98, 2870. [1135
Klicman, L., Der Wiener Prozess
geg. Hieronymus v. Prag, 1410-12.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 21,
445-57.) [1136
Wylie, J. H., Council of Constance
to death of John Hus. Lond., Long-
mans & Co. 192$. 6 sh. [1137
Pastor, G. d Päpste Bd. III: Von Inno-
cenz VIII. bis Julius II. Aufl. 3 u. 4, s. 1900,
1135. Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 172-74
Schmitz; Theol. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 11 Trefftz;
Rom. Quartalschr. 13, 3785-80 Ehses. — W.
Goetz, Monumentale Geschichtsschreibg.
(Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 111.) [1138
Haupt, H., Joh. v. Drändorfs Ver-
urteilung durch d. Inquisition zu
Heidelberg, 1425. (Zt. f. G. d Oberrh.
15, 479-93.) [1139
Clemen, 0., Zu d Ketzerprozess
Johannsv. Wesel. (Hist. Viertelj.schr.
3, 521-23.) [1140
Paulus, N., Ueb. Wessel Gansforts
Leben u. Lehre. (Katholik 80, II, 11
-29; 138-54; 226-47.) — Ders.,
Wimpina ist nicht d. Verfasser der
Centuria scriptorum insignium. (Ebd.
281-85.) [1141
Mandonnet, Jean Tetzel et sa
prédication des indulgences. (Sep. a.:
Revue thomiste.) Paris, impr. Leve.
32 S. — G. E., Tetzel. (Beil. z. Allg.
Ztg. 1900, Nr. 110.) [1142
Müller, C., Rückblick auf d. relig.-
sittl. Zustände d. Kantons Zug am
Ende d. 15. u. beim Beginn d. 16. Jh.
(Neujahrsblatt v. Zug für 1900.) [1143
Ziegler, A., Die kirchl. Zustände
in Wintertbur am Ende d 15. u.
Anfang d. 16. Jh. (Beil. z. Gymnas.-
Progr. v. Winterthur.) [1144
”44
Liebenau, Th. Veg Der Prediger
Joh. Mäder v. Baden. (Kath. Schwei-
zerbll. 15, 313-17.) [1145
Beck, Johs. Keck aus Giengen a. Br., Prior
d Benvdiktinerkloutors Tegernsee u. Theologe,
137-1450. (Diözesanarch. v. Schwaben 18,
81-55) — Ders, Lukas Härber, Propst v.
Waldsee u. Neustift; Beitr. z. G. d. Chor-
herrnstiftes Waldsee. (Ebd. 97-103.) — Th.
Schön, Beitr. z. G d kirchl. Lebens in Reut-
lingen wühr. d. Mittelalters (Ebd. 123f.) 1146
Gass, Reformversuch im Strass-
burger Reuerinnenkloster. (Strass-
burgerDiözesanblatt. N.F. 2,141-51.)
— N. Paulus, Ablasspredigten in
Strassb. u. Elsass beim Ausgang d.
Mittelalters. (Ebd. 1, 104-13; 141
-51.) [1147
Sauerland, H. V., Eine Abtewahl
d. Abtei Gorze im J. 1322. (Pastor
Bonus 12, 326-29.) [1148
Schmitz, Ldw., Priesterweihen
Kölner Kleriker an der Kurie im 15.
u. 16. Jh. (Ann. d hist. Ver. f. d.
Niederrh. 69, 91-114.) — P. Redlich,
Heiligtumsverzeichnisse niederrhein.
Stifter u. Klöster um 1500. (Ebd.
137-55.) [1149
Landmann, F., Das Predigtwesen
in Westfalen in d. letzt. Zeit d. Mittel-
alters. (Vorreformationsgeschichtl.
Forschgn.; hrsg. v. H. Finke. I)
Münster, Aschendorff. xv, 253 S.,
5 M. 50. [1150
Linneborn, J., Die Reformation
d. westfäl. Bened.-Klöster im 15. Jh.
durch d. Bursfelder Congregation (8.
1900, 1147). Forts. (Stud. u. Mitt.
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 21, 53-67;
315-31.) — U. Berliere, Les origines
de la congrégation de Bursfeld. (Rev.
bénédictine '99, 385-413; 418-502;
550-62.) [1151
Wollesen, E., Die mittelalterl.
geistl. Brüderschaften d. Stadt Werben
a. d. Elbe. (Jahresber. d. altmärk.
Ver. f. vaterl. G. etc. zu Salzwedel
26, 24-35.) [1152
y) Bildung, Litteratur u. Kunst; Volksleben.
Schönbach, A. E., Miszellen a.
Grazer Handschrr. (s. 1900, 3129).
3. Reihe. (Sep. a.: Mitt. d. hist. Ver.
f. Steiermark Bd. 48.) Graz, Verf.
132 S. [1153
Bauch, Beitrr. z. Litt.-G. d. schle-
sisch. Humanismus. (Zt. d. Ver. f. G.
Schlesiens 34, 371-78.) [1154
Schmitz, Ldw., Zu Nicolaus v. Cues.
Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 69, 162 G4.
Bibliographie Nr. 1145—1188.
Vgl.: Meister ebd. 155) Vel. ‘97. 1l —
E. Jacobs, Amplonius v. Berka. !'Allz k
Biogr. 45, 7:2-74 }— W. Schoof, Jobs Herrex.
e. Beitr. z. bessisch. Gelehrten-G Dessen:
land ‘99, Nr 23.) — H. Freytag, Nikol Lei-
mann (= Fre,tag, Analekten z. prruss. Ge-
lehrten-G. I). (Zt. d westpreuss. G-Ver tz.
231 f.) 11%
Kaiser, H., Ein unbekannter Brief
Wimpfelings. (Zt. f. G. d Oter
15, 508-10.) — P. Albert, Ueb d
Herkunft Mart. Walzenmūllers ge-
nannt Hylacomylus. Ebd. 516
14.) [113%
Bibliotheca Erasmiana. Bitlio-
graphie des oeuvres d Erasme. Garà
Vyt. 227 S. — v. Miaskowski, Eras
miana; Beitrr. z. Korrespond. d. Era-
mus v. Rotterd. mit Polen. Jasrt
f. Philos. u. spekulat. Theol. 14, 351
-41. 15. 105-26; 195-226.) Auch sp.
erhältlich: Posen, Jolowicz.) [1157
Bömer, A., Unbekanntes Schüler-
gesprächbuch Sam. Karschs v. Lichten-
berg. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert.
etc. 6, 465-76.) [1158
Festschrift z. 500 jähr. Geburt:taæ
v. Joh. Gutenberg; im Auftr. d. Stadt
Mainz hrsg. v. Ö. Hartwig. Lpr.
Harrassowitz. 4°. 455 S.. 40 Taf.
50 M. (Gleichzeitig als Bd. VII d.
Beihfte. z. Cbl. f. Bibliothw. erschivuer.
8°. 584 S., 40 Taf. 25 M.) [11%
Bockenheimer, K. G., Gutenberg-
Feier in Mainz 1900. Festschr. im
Auftr. d. Festleitg. Mainz, Mainzer
Verlags -Anstalt u. Druck. A.-G. ca
300 S. [11594
Schwenke, P., Untersuchn. z. U.
d. erst. Buchdrucks. (Festschr z
Gutenbergfeier hrsg. v. d. kgl. Bib-
liothek zu Berlin.) Berl., Asher. jt
90 S., Taf. 6 M. HEI
A la mémoire de Jean Gutenberg:
hommage de l'Imprimerie Nation. et
de la Bibliothèque Nation. Paris,
Impr. Nat. 4°. 775S., 17 Taf. [11603
Meisner, H. u. J. Luther, Die
Erfindg. d. Buchdruckerkunst. (Mono
aphien z. Welt-G. XI.) Bielef. u
we Velhagen & Kl. 4°. 1165.
4 M. [1161
M. Wehrmann, Dan. Cramer üb. d Fr-
findg. d Buchdruckerkunst. iMonatsbli d.
Ges. f. pomm. G. 1900, Nr 10.)
France, A., Jean Gutenberg; suivi
du traité des phantosmes de N. Lan-
gelier. Paris, Pelletan. 4°. 60fr. [1162
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Falk, F., Gutenberg, seine Person
u. seine Frfindg. Mainz, J. Falk.
32 S. — 6. Milchsack, Gutenb.
Wolfenb., Zwissler. 32 S. 1 M. —
G. Conrad, Die Adam Gelthuss’sche
Inschrift zu Ehren Gutenbergs.
(Sammlg. biblioth.-wiss. Arbeiten 13,
13-25.) — P. Schwenke, Zur alt-
preuss. Buchdrucker-G., 1492-1523.
(Ebd. 1-12.) [1163
Zedler, G., Die Inkunabeln nas-
sauisch. Bibliotheken. Festschr. z.
500Jjähr. Gedächtnisfeier Gutenbergs.
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertskde. etc.
XXXI, 1.) Sep. Lpz., Harrassowitz.
114 S. 6 M. E
Merlo, J. J., Ulr. Zell, Kölns
erster Drucker; nach d. hinterlass.
Mskr. bearb. v. O. Zaretzky. Hrsg.
v. d. Stadtbibl. in Köln. (Veröffent-
lichgn. d. Stadtbibliothek in Köln.
Beihft.3.) Köln, Kölner Verlags-Anst.
u. Druck. 73 S., 8 Taf. 5 M. [1166
Rez.: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 178-77
Voulliéme.
Roth, F. W. E., Mich. Reyser, e.
Eichstätter Buchdrucker (1478-94) u.
dessen Erzeugnisse. (Sammelbl. d.
bist. Ver. Eichstätt 14, 1-40.) [1166
Albert, P. P., Zur G. d. Freiburger
Buchhandels im 15. Jh. (Alemannia
N. F. 1, 109-17.) [1167
Severin. C., Heinrich d. Vogler
u. seine Vorbilder. Hallenser Diss.
1899. 114 S. [1168
Helm, K., Zu Ueberlieferg. u. Text
v. Kunz Kisteners Jakobsbrüdern.
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Litt.
26, 157-66.) — A. Leitzmann, Be-
merkgn. zu Kisteners Jakobsbrüdern.
(Zt. f. dt. Philol. 32, 422-30 etc.) Vgl.
1900, 1168. [1169
Gerhard’s v. Minden Fabeln in mittel-
niederdt. Sprache, hrsg. v. A. Leitzmann,
s 99, 1109. Rez.: Götting. gel. Anz. 1900,
292-15 Borchling. [1170
Euling, K., Studien üb. Hnr.
Kaufringer. (= Hft. 15 v. Nr. 687.)
Breslau, Marcus. x, 126 S.
4 M. 60. [1171
Borchling, C., Die 6 Klagen unsers
Herrn. (Festschr. d. hans. G.- Ver.
dargebr. Götting. S. 133-53.) — G.
Roethe, Niederrhein.Minnekatechese.
(Ebd. 161-72.) 1172
Freybe, A., Das älteste Mecklen-
burger Karfreitaglied, zugleich der
erste Liederdruck Mecklenburgs.
"AN
Nebst verwandten Dichtgn. Ein
Beitr. z. Litteratur d. niedersächs.
Crux fidelis. 2. Aufl. Berl., Süsserott.
1899. 32 S. 1 M. 20. [1173
Schweitzer, Die mittelalterl. Grabdenk-
mäler m. figürl. Darstellgn. in d. Neckar-
gegendon v. Heidelberg bis Heilbronn, a ’99,
3056. Rez.: Alemannia 27, 183-88 Heilig. [1174
Bach, M., Die Parler u. ihre Be-
ziehgn. zu Gmünd, Reutlingen u. Ulm.
(Repert. f. Kunstw. 23, 377-87.) Vgl.
1900, 3141. [1175
Simon, K., Die Grabmäler d.
Kaiserin Eleonore in Wiener-Neustadt
u. d. Kaisers Friedrich III. im Ste-
phans-Dome zu Wien. (Mitt. a. d.
germ. Nationalmus. 1900, 39-42.) [1176
Grüber, P., Die Kirche St. Wolfgang bei
Grades im Metnitzthale in Kärnten. (Mitt.
d Central-Comm. 26, 113-4, 7 Taf) — J.
Deininger, Die Curatie-Kirche zu Karres in
Tirol. (Ebd. 25, 195f.) ‚1177
Redlich, P., 2 Nachrr. z. Bau-G.
Halles. (N. Mitt. a. d Geb. hist.-
antiq. Forschgn. 20, 444-55.) [1178
Krönig, E., Die Bau-G. d. Marien-
Kirche zu Greifswald. (Pommersche
Jahrbb. 1, 77-95.) [1179
Weale, W. H. J., Hubert van Eyck.
(Zt. f. bild. Kunst 11, 251-55.) [i180
Weizsäcker, H., Die Kunst d. Jan van Eyck
im Lichte neuerer Forschg. (Beil. z. Allg.
Ztg. 1900, Nr. 161 f.) Vgl. 1900, Nr. 3148. [1181
Bach, M., Meister Stephan Lochner aus
Meersburg. (Diözesanarch. v. Schwaben 18,
113-15.) | __ (sg
Haack, F., Frdr. Herlin; sein Leben
u. seine Werke. Nach der Habili-
tationsschr. umgearb. Ausg. (= Hft. 26
v. Nr.573.) Strassb., Heitz. 96 S.,10 Taf.
6 M. Vgl. 1900, 3150. [1183
Bock, F., Memling - Studien.
Düsseld., Schaub. x, 2018. 4 M. —
Ders., Memlings Jugendwerke. Göt-
ting. Diss. 878. [1184
Du Jardin, J., L'école de Bruges.
Hans Memling, son temps, sa vie et
son oeuvre. Anvers, Hermans. 1498.
10 fr. [1185
Suida, W., Die Genredarstellgn.
Albr. Dürers. (= Hft. 27 v. Nr. 573.)
Strassb., Heitz. 124 S. 3M.50. [1186
Weber, P., Zu Dürers Ehe. (Repert. f.
Kunstw. 23, 316f.) 1186 a
[
Steinbrecht, C., Mittelalt. Wand-
malereien zu Wehlau, Ostpr. (Sit-
zungsberr. d. Altert.-Ges. Prussia 21,
36-40, 2 Taf.) [1187
Wüscher-Beechi, E., Die mittel-
alterl. Wandgemälde in d. Nordkapelle
*46
d. Pfarrkirche zu Stein a. Rh. (Zt.
f. christl. Kunst 13, 97-104.) — St.
Beissel, Rosenkranzbilder a. d. Zeit
um 1500. (Ebd. 33-42.) — H. Derix,
Alte Glasmalereien d 15. Jh. im Dom
zu Xanten. (Ebd. 173-78, Taf.) [1188
Thode, H., Die Malerei am Mittel-
rhein im 15. Jh. u. der Meister d.
Darmstädter Passionsscenen. (Jahrb.
d kgl. preuss. Kunstsammilgn. 21, 59
-74 u. Taf.; 113-34.) 1189
Greving, J., Maler in d. Stadt
Köln, 1487 u. 1492. (Ann. d. hist.
Ver. f. d. Niederrh. 69, 115-27.) [1190
Bredt, E. W., Der Handschriften-
schmuck Augsburgs im 16. Jh.
(= Hft. 25 v.Nr.573.) Strassb., Heitz.
96 S., 14 Taf. 6 M. [1191
Dodgson, C., Beschreibendes Ver-
zeichn. d. Buchillustrationen Lucas
van Leyden's. (Repert. f. Kunstw.
23, 143-53.) Vgl. "un, 2922. [1192
Dodgson, C., Beitrr. z. Kenntnis
d. Holzschnittwerkes Jörg Breus.
(Jahrb. d kgl. preuss. Kunstsammlgn.
21, 192-214, Taf.) [1193
Rooses, M., Josse de Necker. (Biographie
nation. 15, 562-67.) 1191
Schmarsow, À.. Ist d Bildercyklus ‚Ars
moriendi“ dt. oder niederländ. Ursprungs?
Eine Berichtigung d Streitfrage üb. d. Block-
buch derWeigeliana u.d Stichfolge d Meisters
E. S. (Repert. f. Kunstw. 23, 123-42.) Val.
1900, 1191. [1195
Lehrs, M., Der Meister d. Berliner
Passion. (Jahrb. d. kgl. preuss. Kunst-
sammlgn. 21, 135-58, 2 Taf.) [1196
Wolf, J., Beitrr. z. G. d. Musik
im 14. (Kirchenmusik. Jahrb. 14,
1-31.) [1197
Runge, P., Die Lieder u. Melodien
d. Geissler d. J. 1349 nach d. Auf-
zeichng. Hugo’s v. Reutlingen. Nebst
e Abhdlg. üb. d. italien. Geisslerlieder
v. H. Schneegans u. e. Beitr. zur
G. d. dt. u. niederländ. Geissler v.
H. Pfannenschmid. Lpz., Breit-
kopf & H. 4°. 2228. 10 M. [1198
Raab, C. v., Zur Fehdezeit im
Vogtlande; Ausgang d 14. Jh. (Mitt.
d. Altert.-Ver. Plauen 13, 1-13.) [1199
Liebe, G., Das Turnier in d. Briefen
dt. Fürsten am Ausgang d. Mittel-
alters. (Zt. f. histor. Waffenkde.
Bd. 2, Hft. 3.) — G. Steinhausen
Eine Turnieransage v. 1485. (Zt. ?
Kultur-G. 7, 4051.) [1200
Bibliographie Nr. 1188—1234.
Tobler, @., Zum Hexenweser 2
Bern. (Schweiz. Arch. f. Volkské
4, 236-38.) zu
5. Zeit der Reformation, Gegen-
reformation und des 30 jähr.
Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-53.
Corpus reformatorum e re,
1110). Vol. 86 et 87: Calvini open.
Vol. 58 et 59. 586 Sp. 20 M. fix?
Flugschriften a. d Ref.-Zeıt e
‘99, 8080) XV: Joh. Eberlin v.
Günzburg, Sämtl. Schrr Bd. Il
hrsg. v. L. Enders. ı Neudrucke dt
Litt.-Werke d 16.u.17.Jh. Nr.170 72.
192 S. 1 M. 80. XVI: H. Zwingli.
Von Freiheit d Speisen; e. Refr-
mationsschrift, 1552. hreg. v. Ô.
Walther. (Neudrucke Nr. 173` x.
42 S. 60 Pf. XVII: Joh. Vogel-
one (Cochlaeus. Ein heimlict.
espräch von d. Tragedia Jobs
Hussen. 1535. Hrsg. v. H. Hel-
stein. (Neudrucke Nr. 174) 368
60 Pf. [138
Res. v. XIII u. XIV: Zt. f dt Phil: R
100—106 W. Köhler; v. XIV: Dt. Loo Ze
99, Nr. 39 Kalkoff.
Clemen, 0., Beitrr. z. ReformG.
a. Büchern u. Handschrr. d Zwickauer
Ratsschulbibliothek. Hft. I. Berl,
Schwetschke. 83 S. 2 M. 40 —
Ders., Miszellen z. Reform.-G. (Theol.
Stud. u. Krit. 1900, 126-40) [124
Ehrismann, G., Zu Bosserts Lutherana Zt
f. dt. Philol. 31, 139.) Vgl. ‘55, 2940. — 6.
Kawerau, Zu Tschackert: Dan. Greisers Fe
richt üb. Luthers Predigt, Erturt, 7. Apr 1:21.
(Zt. f. Kirch -G. 21, 457.) Vgl. 1900, 3177. —
Boehmer, Bisher nicht beachtete Lutber-Iz-
schrift. (Dt.-evang. Bil. 25, 263-62.) (1285
Thiele, E., Luthers Sprichwörter-
sammlg.; nach seiner Handschr. zum
erst. Male hrsg. u. m. Anmerkgr.
versehen. Weimar, Böhlau. ` ou,
448 S. 10 M. 1205
Kirsch, P. A., Melanchthons Brief
an Camerarius üb. Luthers Heirat v.
16. Juni 1525. Katholik ao L 38
-97, 2 Taf.) Sep. Mainz, Kirchheim
1 M. — A. Quantz, Melanchthon
Autograph. (Zt. d. Ges. f. nieder-
sächs. Kirch.-G. 5, 447 f.) [1207
Melanchthon, Ph., Loci com-
munes; in ihrer Urgestalt nach G. L.
Plitt in 3. Aufl. v. neuem ergänzt
u. erläutert von Th. Kolde. Lpz,
Deichert. x, 267 S. 3 M. 50. [1208
der,
d ur
~ D
H
Vom Interregnum bis zur Reformation. — Reformationszeit. ` *47
Clemen, 0., Brief Joh. Polianders
an Mosellan. (N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. etc. 6, 395-400.) — Ders.,
_ 2 theolog. Abhdlgn. d Georg Agricola,
" hrsg. v. P.
(N. Arch. f. sächs. G. 21,265-73.) |1209
Schornbaum, K., Nachtrag zu d. Brief-
wechsel d. ersten evangel. Pfarrers v. Krails-
heim Adam Weiss.. (Beitrr. z. baier. Kirch.-
G. 7, 33-38.) Vgl. 1900, 1209. [1210
Geisenhof, &., Corviniana (e ‘99,
1187). II: Bibliogr. d. Druckschriften
= d. M. Ant. Corvinus u. d gleichzeitig.,
von fremder Hand herrührenden Über-
Setzen. Corvinischer Schriften sowie
Nachweis ihrer Fundorte. (Zt. d. Ges.
f. niedersächs. Kirch.-G. 6, 1-223.)
Sep. Braunschw., Neumeyer; unt. d.
Tit. „Bibliotheca Corviniana, e. bib-
. liogr. Studie“. 2 M. [1211
Briefwechsel d. Ant. Corvinus
nebst einig. Beilagen; gesamm. u.
acha kert (= Bd. IV
v. Nr. 163.) Hannov., Hahn. 337 S.
6 M. 50. Vgl. Nr. 1250. [1212
Buchwald, &., Ungedr. Brief Paul
Rebhuns v. J. 1542. (Mitt. d. Altert.-
- en
o g
Ver. zu Plauen 13, 45-47.) — Ders.,
Eine litterar. Gabe Spalatins f. e.
sächs. Edelmann. (Ebd. 48-51.) [1218
Erichson, A., Bibliographia Cal-
viniana. Catalogus chronolog. operum
Calvini; catal. systemat. operum quae
sunt de Calvino. Berl., Schwetschke.
1618. 3 M. Vgl. Nr. 1202. [1214
Cohrs, F., Evang. Katechismus-
versuche vor Luthers Enchiridion
(8. 1900, 3185). Bd. II: 1527-28.
(= XXI v. Nr. 635.) xx, 366 S.
10 M. [1215
Stenneberg, G., Katechismus
(1545), veröff. v. F. Cohrs (s. ’99,
1155). Hälfte II. (Zt d. Ges. f. nieder-
sächs. Kirch.-G. 5, 281-348.) 1216
‚ Schnell, M. Gerh. Omekens Unter-
richt von der Visitation 1557. (Ebd.
416-46.) [1217
Paetzold, Die Konfutation d. Vierstädte-
bekenntnisses, 8. 1900, 1219. Rez.: Theol.
Litt.-Ztg. 1300, Nr. 11 Bossert; Götting. gel.
Anz. 1900, 601-5 Kolde; Dt. Litt.-Zig. 1900,
Nr. 45 Cohrs. (1218
‚Farner, A., Die zeitgenöss. Be-
richte üb. d. Ittinger Sturm: e. text-
krit. Studie. (Anz. f. schweiz. G.
1900, 277-84; 309-15.) [1219
‚Schlecht, J., Aus d. Nachlasse
Kilian Leibs. (Sammelblatt d. hist.
Ver. Eichsätt 14, 167-69.) [1220
Sanuto, Marino, Diari (s. ’99,
1160). T. 51-54 (1529-31). 1898,99.
744; 798; 696; 766 Sp. [1221
Le Mang, R., Darstellg. d. Schmal-
kaldischen Krieges in d. Denkwürdig-
keiten Kaiser Karls V. (8. 1900, 1227).
Tl. IU. Progr. Dresd.-Altstadt. 4°.
26 S. [1222
Schmidt, Berth., Lesenswerter
Brief d. Jos. Lev. Metzsch v. 24. Apr.
1551. (N. Arch. f. sächs. G. 21, 257
-59.) [1223
Schön, Th., Die ältest. chronist.
Autzeichngn. zur G. d. Hauses Schön-
burg. (Schönb. G.bll. 6, 207-9.) [1224
Meinardus, Der Katzenelnbogische Erb-
folgestreit. (Nassau -Oranische Korrespon-
denzen.) I, 1 u. 2, s. ’99, 3103. Rez.: Litt.
Cbl. '99, Nr.24 P. K.; Dt. Litt.-Ztg. mn Nr. 43
Reimer; N. Arch. f. sächs. G. 21, 179 u. Mitt.
a. d. hist. Litt. 28, 373-78 Heydenreich; Hist.
Viertelj.schr. 3, 553-55 G. Wolf. (1:25
Kalkoff, P., Denkschr. üb. d. Bearbeitg.
d polit. Korrespondenz Karls V. (Dt. G.bll.
1, 241-:3 u. Ber. üb. d. 6. Versammig. dt.
Historiker 8. 34-36.) [1226
Planitz, Hans v. der, Berichte a. d. Reichs-
regiment in Nüruberg 1521-23. gesamm. v. E.
Wülcker, bearb. v. H.Virck, s. 1900, 1234.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 177—84 R.
Schmidt: Theol. Litt.-Ztg. 1900, Nr.11 Bernays;
Hist. Viertelj.schr. 8, 431 Ernst, Hist. Zt. 85.
809-13 Friedensburg; N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. etc. 5, 6411-64 Egolhaaf. (1227
Postina, A., Stellung d. Meissener
Bischofs Johann VII. v. Schleinitz
zur religiösen Neuerung. Bericht an
Hadrian VI. a. d. Anfange d. J. 1523.
(Röm. Quartalschr. 13, 337-46.) [1228
Fumi, L., Una lettera del Bayeux
oratore di Francesco I. in Venezia
al datario G. M. Giberti in Roma,
11. dic. 1526. (Arch. d. Società Ro-
mana di storia patria 23, 284-91.) [1229
Korrrspondenz, Polit., d. Stadt Strassburg
im Zeitalter d. Reform. Bd. III: 1540-45,
bearb. v. O. Winckelmann. a "On, 1134.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 443-47 Schädel;
Theol. Litt.-Ztg. ’99, Nr. 21 Virck; Hist. Zt.
84, 104-11 Herm. Oncken. [1230
Hauser, H., Correspondance d'un
agent genevois en France sous Fran-
çois I., 1546. (Rev. hist.74, 318-32.)[ 1231
Häne, Familienbuch zweier rheinthal.
Amtmänner s. Nr. 1074. [1232
Tschackert, P., Rechnungsbücher
d. erzbischöfl. mainzisch. Kommissars
Joh. Bruns a. d Jahren 1619-1531.
(Zt. f. Kirch.-G. 21, 330-79.) [1233
Schlecht, J., Pirkheimers zweite
Komödie gegen Eck. (Hist. Jahrb.
21, 402-13.) [1234
te me mme © tt Sheet, mt onu eût Re. Ju me
*48
Schmidt, Joh Hnr., „Die 15 Bun-
desgenossen“ d. Joh. Eberlin v. Günz-
burg. Leipziger Diss. 778. 1235
Clemen, 0., Augsburger Flug-
schrift v. 1524. (Beitrr. z. baier.
Kirch.-G. 6, 274-78.) [1236
Priesack, J., Göttinger Schand-
gedicht d. 16. Jh. (Festschr. d. hans.
G.-Ver. dargebr. Götting. S. 154
-60.) ni [1237
Schriften d Ver. f. Ref.-G. (8.
1900, 3211). Nr. 66 u. 67 (= Jg. XVIII,
1 u. 2). Vgl. Nr. 1283 u. 1508. [1238
Lindsay, T. M., Luther and the
german reformation. Lond., Clark.
312 S. 3 sh. [1239
Kuhn, F., Le christianisme de
Luther. (Revue chrét. 11, 329-49;
419-31.) — C. Stange, Luthers Be-
ziehyn. z. Theologie sein. Ordens.
(N. kirchl. Zt. 1900, 574-85.) — P.
Tschackert, Zur Datierg. v. Luthers
Geburtstag. (Ebd. 428-30.) [1240
Eger, K., Luthers Anschauungen
vom Beruf. Giessen, Ricker. 162 S.
3 M. 60. — Ders., Die Entwicklg. d.
religiös-ethischen (redanken Luthers
bis zur Schrift „Von der Freiheit e.
Christenmenschen“. Giessen. Diss.
43 S. — Ders., Luthers Auslegung
d. Alt. Testaments nach ihr. Grund-
sätzen u. ihr. Charakter. (Sep. a.:
Festgruss f. B. Stade S. 297-342.)
Giess., Ricker. 1 M. 40. [1241
Bauer, K., Die Heidelberger Dis-
putation Luthers. (Zt. f. Kirch.-G.
21, 233-68; 299-329.) [1242
Harnack, A., Mart. Luther in sein.
Bedeutg. f. d. G. d. Wissenschaft u.
d. Bildung. 3. verb. Aufl. Giessen,
Ricker. 27 S. 60 Pf. — 0. Saxen-
berger, M. L., e. Freund d. be-
lebten Natur. Progr. Breslau. 4°.
16 8. [1243
Ward, Ansichten Luthera vom Staate u.
sein. wirtschaftl. Aufgaben, s. ‘99, 1185. (43 5.
als Hallenser Diss. gedr. 189:) Rez.: Theol.
Litt.bl. ‘99, Nr. 10 Hartwig; Dt. Litt.-Ztg.
1900 Nr. 22 Küntzel. [1244
Luther, J., Die Beziehgn. Dr. Mart.
Luthers zur Wartburg u. Koburg.
Vortr. Berl., Ernst & S. 4°. 14 8.
3 M. [1245
Jahnel, C., M. Luther u. Wolf v. Salhausen
(Mitt. d. nordböhm. Exkurs.- Klubs 21, 15
-13.) [1246
Jörgensen, G., Melanchthon. Ko-
penh.. Gad. 1 kr. ona [1247
Günther, R., Zur kirchl. u. theol.
Bibliographie Nr. 1235—1287.
Charakteristik d. Johs. Brenz “s. 1:%.
1254). Forts. iBll. f. württb. Kirt-
G. 3, 145-60.) — Otto Mayer, Jox
Schmidlin, d. Lehrer v. J. Brenz p
Vaihingen. (Ebd. 176-80) — Chr.
Kolb, Brenz u. Agrikola v. [itzine
(Ebd. 191 f) — Wotsehke, Br:
als Katechet, s. 1900, 3226. Bs-
lauer Diss.) AE
Lang, Aug., Der Evangelienk-r-
mentar Mart Butzers u. d Grm
züge seiner Theologie. Studien 1
G. d. Theol. u. Kirche Ha
Lpz., Deichert. x, 471 S. Sut:k.
Pr.: 8 M.; Einzelpr.: 10 M. (Caas
Hallenser Habit.-Schr. ersch, 124
Tschackert, P., Antonius Le
vinus; Leben u. Schr. (= Bd. Mr.
Nr. 163.) Hannov., Hahn. :# 5
4 M. 50. Vgl. Nr. 1212. AE)
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwus::
u. d. Reform. (s. 1900, 3230. Lew.
Nr. 2 (= Nr. 8) S. 153-84. [1251
HauptsachL Inh.: E. Egli, Zwissi u
Hebräer. (S. 153-59) — Ders, Vorarbivs
f.e. Neuausg. d. Zwingli'schen Werke. zs Lf
— Herm. Escher, Das sogen. Bildnis Zwizzäu
in d. Tffizien. (S. 160 f) — H. Bair. T
Zw. u. Gerold Meyer v Knouau (S, 15.
— H. Zeller-Werdmfiller, Medaillen vi
Ambr. Blarer, d. Reformator v. harman
(S. 168-67, Taf) — T. Schiess, Jak zar-
mann. 6. Freund Zwinglia aus älter. Zg
(S. 167-74) — B. Hoppeler. Zur RBi:zr à
Winterthurer Chronisten Laur. Bean
(S. 176 f.) — A. Fluri u. R. Bolsterli, lz
Bolt. (S. 178-80.) — Vgl. Nr. 1463
Paulus, N., Zur angeblich. Letre. 29
Christus f. d. Erbsünde gestorben sai (Kurz
lik 80, I, 475-80. [148
Rückert, 0.. Ulr. Zwinglis Jà-2
z. Erziehg. u. Bildg. im Zusamncs-
hang mit sein. reformator. Tenden::z.
Leipziger Diss. 100 S. [1233
kKampschulte, Joh Calvin. Bd I kré
v. W. Goetz, a 1900, 1256. Res Theel
Litt.-Ztg. 1900, Nr. 13 W. Kohler; D Liu-
Ztg. 1900, Nr. 29 H Oncken; Lit. U
1300, Nr. 33; Hist. Viertelj.schr. 3, 3-3
Rieker. [EM
Doumergue, Jean Calvin, a. 1900. 33
Rez.: Theol. Litt Ze 1900, Nr. 15 L<tet:2.
Theol. tijdschr. 34, 512-19 Tidemann. [HÄ
Brunetiere, F., L'oeuvre litt-rair
de Calvin. (Rev. des deux mondes vi.
898-923.) [1235
Ruotgers, Calvijns invloed op de reformats
in de Nederlanden, s. 1900, 3233. Rez: Thes
tijdschr. 34, 375-84 Reitsria. CIS
Wernecke, C., Ulrich v. Hatra
als dt. Schriftsteller. Progr. Dessau
4%, 20 5. IER
Köhler, Ueb. d. Einfluss d dt.
Reformation auf d. Reformationswerk
d. Johs. Honter, insbesond. auf seine
Reformationszeit.
Grottesdienstordnung. (Theol. Stud.
u. Krit. 1900, 563-600.) [1259
Rez.: Korr.-1;l. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
1909, Nr. 11 Netoliczka.
Bonet-Maury, G., J. a. Lasco and
the reformation in Poland, 1490
-1560. (Amer. Journ. of theol. 1900,
2, 225-38.) 1260
Bichter, M., Die Stellung d. Eras-
mus zu Luther u. zur Reformation
in d. Jahren 1516-24. Leipziger
Diss. 75 5. [1261
Kropatscheck, F., Zur. Biogr. d.
Joh. Dölsch aus Feldkirch, gest. 1523.
(Zt. f. Kirch.-G. 21, 454-57.) Vgl. '99,
1183. [1262
Paulus, N., Hat d. Italiener Joh.
Ant. Modestus 1521 einen offen. Brief
an Luther gerichtet? (Katholik 80,
IL, 90-95.) [1263
Rez. v. ‘99, 1192 (Paulus, K. Schatzgeyer):
Hist. Viertelj.schr. 3, 273 W. Kühler; Mitt.
a. d. hist. Litt. 23, 320 Burge.
Salles, G., Un traître au 16.
siècle: Clément Champion, valet de
chambre de François I. (Rev. des
questions hist: 68, 41-73.) [1264
Wopfner, H., Der Innsbrucker
Landtag v. 12. Juni bis zum 21. Juli
1525. (Zt. d. Ferdinandeums 48,
85-151.) [1265
Kupelwieser, Kämpfe Oesterreichs mit d.
Osmanen 1596-37, 8. 99, 3129. Rez.: Hist. Zt.
85, 123 f. W.E. (1266
Schüfer, D., Der Flottenführer in
d. Grafenfehde (Hans. G. Bl. Jg.
"ug, 167-78.) [1267
Brandenburg, Moritz v. Sachsen. I, s8. 91,
3132. Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. G. fursch.
20, 674-77 Krotschimayr. [1268
Grotefend. W., Landgraf Philipp
im Feldzuge d. J. 1546 u. d. Volks-
dichtg. :Hessenland 1900, Nr. 14.)
— Ders. Ein „Klagelied‘“ Landgraf
Philipps in sein. Gefangenschaft.
(Ebd. Nr. 15.) [1269
Meyer, Arn. Osk., Die englische
Diplomatie in Dtld. zur Zeit Edu-
ards VI. u. Mariens. Diss. Breslau,
Marcus. 111 S. 2 M. [1270
Hôveler, J. J., Jacobus Omphalius
Andernacus; e. berühmter Humanist
u. Statsmann d. 16. Jh. Progr.
Andernach. 4°. 288. [1271
Ehses, St., Zur G. d. Kirche Dtlds.
im 16. Jh. (Pastor bonus 13, 30
-32 [1272
ncken, H., Vermeintliches Revo-
lutionsprogramm a. d. Anfüngen d.
*49
dt. Fürstenverschwörung v. 1550.
(Hist. Zt. 85, 453-64.) 1273
Segre, A., Un episodio della lotta
tra Francia e Spagna a mezzo il
cinquecento: Carlo duca di Savoia e
le sue discordie con Ferrante Gon-
zaga. (Arch. stor. lombardo 27, 357
-84.) [1274
Meyer, Chr., Die Verhdlgn. d.
Markgrafen Johann v. Brandenb. mit
Karl V. im J. 1552. (Hohenzoll.
Forschgn. 7, 140-48.) — Ders., Die
Frage d. relig. Haltg. d Markgrafen
Joh.v. Brandenb. (Ebd.149-56.) [1275
Loserth, Reformation u. Gegenref. in d.
innerösterr. Landen, s. 1900, 3249. Erklärg.
Ls. auf d. Rez. e Goetz u. Antw. v. G.: Hist.
Zt. 85, 383 f. — Vgl.: A. Chroust, Die An-
fänge d. Gegenref. in Steiermark. (Beil. z.
Allg. Ze 1900, Nr. 270f.) [1276
Svoboda, H., Beitr. z. krainisch.
Landes. -G. ürkeneinfall 1528].
Progr. Laibach. 1899. 16 S. [1277
Schultz, E., Reformation u. Gegen-
ref. in d Freien-Aemtern. Baseler
Diss. 1899. 141 8. [1278
Waldsburger, A., Rheinau u. d.
Reformation; e. Beitr. z. schweizer.
Reform.-G. (Jahrb. f. schweizer. G.
25, 81-362.) [1279
Heer, G., Glarnerische Reform.-G.
(Heer, Kirch.-G. d. Kantons Glarus.
Buch IM.) Glarus, Bäschlin. 148 S.
1 M. 80. [1280
Jecklin, F., Zur G. d. Wieder-
täufer in d. Gegend v. Zürich. (Anz.
f. schweiz. G. 1900, 327-31.) [1281
Stiere, F., Die Reformationsbe-
wegung im Det Baiern. (Stieve,
Abhdlgn. etc. S. 38-61.) [1252
Roth, F., Leonh. Kaiser, e. evang.
Märtyrer a. d. Innviertel. (= Nr. 60
v. Nr. 1238.) Halle, Niemeyer. 51 S.
1 M. 20. [1283
Meyer, Chr., 2 Dramen im Hause Hohen-
zollern 8. Nr. 105). (1254
Dietlen, W., Beitrr. z. G. d. Retor-
mation in Schwaben. (Beitrr. z.
baier. Kirch.-G. 6, 241-59.) — Fr.
Roth, Wer war Haug Marschalck,
genannt Zoller v. Augsburg? (Ebd.
229-34.) Vgl. ’98, 2967. [1285
Erhard, 0., Anna, Gräfin v.
Öttingen, gebor. Landgräfin v. Leuch-
tenberg: e. Beitr. z. G. d. Rieses.
Nördling., Beck. 31 S. 40 Pf. [1286
Gény, Die Reichsstadt Schlettstadt u. ihr
Anteil. an d. sozialpolit. u. relig. Bewegungen
d. Jahre 1490-1536, a 1909, 5261. Rez.: Dit.
Litt.-Ztg. 1900, Nr. 32 Hans Kaiser; Rev.
Histor. Viertoljahrschrift. 1901. 2. Bibliographie. 4
*50
d'Alsace N. S. 14, 333 Ch. Hoffmann; Zt. f.
G. d Oberrh. 15, 530 Kalkoff; Mitt. a. d hist.
Litt. 3%, 423 Kaiser. [1257
Gass, J., St. Leonhard u. Börsch
im Bauernkrieg. (Strassburg. Diö-
zesanbl. N. F. 1, 230-32.) 1288
Herrmann, F., Aus d. Leben
Daniel Gresers, ersten evang. Pfarrers
zu Giessen, 1532-42. Mitt. d. ober-
hess. G.-Ver. 9, 20-40.) — W. Diehl,
Die Alsfelder Superintendenten u. d.
Superintendentensitz Giessen, 1534
-1604. (Ebd. 41-52.) — Ders., Der
Mythus vom „Superintendenten“
Daubenheim. (Quartalbll. d. hist. Ver.
f. d. Grhzgt. Hessen 2, 669-71.) [1289
Roth, F. W. E., Des Kurfürsten
Hermann v. Köln Aufenthalt zu Mainz
1517. (Ann. d. hist. Ver. f. d.
Niederrh. 69, 165 f.) [1290
Rembert, Die Wiedertäufer im Hzgt.
Jülich, s. 1900, 1285. Rez.: Theol. tijdschr.
34, 148-54 ten Cate; Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 14
Benrath ; Westdt. Zt. 19, 75-77 Gust. Wolf;
Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 369-72 Barge; Hist.
Zt. x5, 313-183 Tumbült. [1291
Macco, H. F., Die reformator. Be-
wegungen währ. d. 16. Jh. in d.
Reichsstadt Aachen. Lpz., Fleischer.
80 S. 2 M. [1292
Riemann, F. W., Das Interim u.
d. Herrschaft Jever. (Zt. d. Ges. f.
niedersächs. Kirch.-G. 5, 224-80.)
— P. Tschackert, Die Kastenordng.
d. Herzogin Elisabeth v. Braunschw.-
Lüneb. f. d. Fürstent. Götting.-Kalen-
berg. (Ebd. 410-16.) [1293
Meyer, Herm., Die älteste Kirchen-
rechng. v. Hänigsen, Inspektion Burg-
dorf. (Hann.G. HI 1900, Nr. 27 f.) [1294
Kayser, K., Vorreformator. Kir-
chenvisitation im Hzgt. Braunschw.
(Festschr. d. hansischen G.-Ver. etc.
dargebr. Götting. S. 1-12.) [1295
Knieb, Ph., G. d Reformation u.
Gegenref. auf d Eichsfelde. Heiligen-
st., Cordier xxjv, 364 S. 5 M. [1296
Redlich, P., Kardinal Albrecht
v. Brandenburg u. d. Neue Stift zu
Halle 1520-41; e kirchen- u. kunst-
geschichtl. Studie. Mainz, Kirch-
heim. vu, 361; 263 S. 12 M. (Kap.
IV: Das Heiligtum, 92 S., als Leipz.
Diss. gedr.) [1297
Schöppe, K., Zur G. d. Reform.
in Naumburg. (Neue Mitt. a. d.
Gebiet hist.-antiq. Forschgn. 20, 297
-432 u. Festschr. d. thür.-sächs. G.-
u. Altert.-Ver. z. 6. Historiker-Ver-
sammlg.S.1-136.)0.Albrecht,Nacn-
Bibliographie Nr. 1287—1331.
wort zu d. neuen Mitt. üb. d Ref-
Naumburgs. (Ebd. 433-43 u. Festscm
S. 137-47.) 112%
Hoffmann, E., Beitrr. G. Naur-
burgs a. d. Saale, vornehml. im E=-
form.-Zeitalter.
Lpz., Teubner.
(= VIL 1 v. Nr GA
xvj, 1758 6 M;
Vorzugspreis 5 M. (32 S. als Leipz
Diss. ausgeg.) [1233
v. Welck, Georg d Bärtige. Hess e Seb-
sen, 8. Läu0, 1291. Res.: Theol. Lin -Zıg. la»,
Nr. 8 Treffzt.; Mitt a. d. hist Litt za :1
Barge; Dt.-Litt.-/tg. 1900, Nr. 48 Gus Wei.
N. Arch. f. sächs G. 21, 276-793. Heydər-
reich. OKT
Keller, L., Ueb. d Anfänge d Be-
formation in Zwickau. ‘Mthfte d
Comen.-Ges. 9, 175-81.) 1411
Schnell, H., Mecklenburg im Jet.
alter d. Reform. 1503-1603. (= Hå 5
v. Nr. 342.) Berl., Süsserott. 3243
Subskr.-Preis 5 M. Einzelpr. 6M —
D ers., Diemecklenb. Kirchenordagt.,
8. 1900, 3275a. (Ersch. als Erlanrer
Diss. 1899. 128 S.) [132
Wetzstein, Die Gründg. d. evang.
luth. Landeskirche in Mecklerb.
SE Neustrelitz. 4% 19 S. [153
ehrmann, M., Vom letzten Ale
zu Kolbatz. (Monatsbll. d Ge f
pomm. G. 1900, 134-38.) 134
Neumann, K., Der kirchl. Volss-
unterricht nach d. Anschauunger d
schwenkfeld. Kreise in Schlesien im
1. Drittel d. 16. Jh. (Sep. a.: Kore-
spondenzbl. d. Ver. f. G. d. ev. Kirche
Schlesiens.) Breslau, Evang. Buchhü.g.
788. 2 M. [1305
Ribbeck, W., Die kirchl. Ver-
hältnisse d. Reformationszeitalters rū
Kreuzburg, Pitschen u. Constadt.
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 34. 33
-68; 407.) [1306
b) Gegenreformation und 30jähr. Erez.
1555-1648.
Lippert, Frdr., Egerer Reformi-
tion; [Bericht e. Katholiken] au
d. kgl. Kreisarchive zu Amberg.
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protestant.
in Oesterr. 21, 42-51.) =
Veen, J. S. van, Brieven van Joost
van Cranevelt uit Groningen, Jum
-Juli 1568. (Bijdragen etc. v. h. hist
genootsch. te Utrecht 21, 330-42.) [1308
Bibl, V., Klesl’s Briefe an À.
Rudolfs II. Obersthofmeister Adam
Frhrn. v. Dietrichstein, 1583-89; Beitr.
Pr
e G. Klesl's u. d Gegenref. in Nieder-
österr. (Arch. f. österr. G. 88, 473-580.)
Sep. Wien, Gerold.
Ders., Briefe M. Klesl’s an Haze.
Wilhelm V. v. Baiern; e. Beitr. z. G
d. Gegenref. in Oesterr. u. d. Enns.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
21, 640-73.) 11308
Loserth, J., Zur Kritik d. Rosolenz;
e. Beitr. z. G. d. Gegenref. in Inner-
(Mitt. d. Inst. f. österr.
"Aë
österreich.
G forschg. 21, 485-517.)
Liebe, Fürst Johann Ernsts Bericht
hlacht bei Nieuport v.22.Juni
1600. (Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. etc.
&, 473-77.) [1311
Rübel, K., Der Rezess zu Dortmund
üb.d.Sc
Reformationszeit. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg. *51
1609. (Jahresber. d. hist. Ver. f. d.
Grafsch. Ravensberg 14, 43-51 aus:
Rhein.-Westfäl. Ztg.'99,Nr.380.)[1312
‘Bericht d Dortmunder Stadtschreibers
Detmar Moler.
Montecuccoli, R. Fürst v., Me-
moiren d Jahre 1619 bis incl. 1634;
Aufzeichngn. betr. d. Feldzüge d.
Prinzen v. Oranien: 1629, 1632, 1645;
Krieg in Italien 1643; Kriegsereignisse
d. Jahres 1645 in Dtld. u. Ungarn;
Ereignisse u. Besonderheiten a. d.
Feldzügen 1647 u. 1648 in Dtld.
(v. Montecuccoli, Ausgew. Schrr. 3, 1
-72.) [1313
Diarii historici domus professae
Societatis Jesu Cracoviensis, 1620
-1629. (Scriptores rerum Polonicarum.
T. XVIL) Krakau, Poln. Verlags-Ges.
xuj, 371 S. 6 M. 1314
Hauck, K., Brief an Kurf. Fried-
rich V. betr. d. Belagerg. Heidelbergs
1622. (Mannheimer G.bll. I, Nr.6.) [1315
Merk, G., Zur G. d. 30jühr. Krieges
in Oberschwaben u. im Allgäu. Nach
handschriftl. Aufzeichngn. v. 1628-32.
(Allgäuer G.freund 12, 84-104.) [1316
Sickel, Th. R. v., Römische Be-
richte (s. 1900, 1305). IV. (Sitzungs-
berr. d. Wien. Akad. Bd. 143, 5.)
Wien, Gerold. 40 S. 1 K. [1317
Buschbell, G., Zu d Pseudonymen in
Druffel-Brandis Monumenta Triden:ina. (Hist.
Jahrb. 21, 414-34.) ‘1818
Loserth, J., Briefe u. Akten z.
steiermärk. G. unter Erzhzg. Karl II.
(Beitrr. z. Kde. steiermärk. G.-Quellen
30, 159-97. = Veröffentlichgn. d hist.
Landes-Komm. f. Steierm. 10.) [1319
Schellhass, K., Akten z. Reform-
thätigkeit F elic. Ninguardas insbes.
2 M. 40. —
[1310
in Baiern u. Oesterr. 1572-77 (s. 1900,
1307). Forts. (Quellen etc. a. ital.
Archiven etc. 8, 161-94.) [1320
Nuntiaturberichte a. Dtid. etc. 1585 (84)
-90. Abtlg. I: Kölner Nuntiatur. 2. Hälfte:
O. M. Frangipani in Köln, 1587-90, hrsg.
v. St. Ehses, s. "99, 3174. Rez.: Mitt. a. d.
hist. Litt. Za, 145-89 Gust. Wolf; Götting. gel.
Anz. 1900, 513-57 v. Bezold. 1321
Albers, B., Aus Vatikanischen
Archiven. Zur Reform.-G. d. Bene-
diktinerordens im 16. Jh. (Stud. a. d.
Ben.- u. Cist.-Orden 21, 197-216.) [1322
Stieve, F., Wittelsbacher Briefe
1590-1610. Äbtlg. VII. (Sep. 8:
Abhdlgn. d. baier. Akad. d. Wiss)
Münch., Franz. 4°. 88S. 3 M.30. [1323
Kadner, S., 3 Aktenstücke z. G.
d. Gegenref. in Unterfranken. (Beitrr.
z. baier. Kirch.-G. 6, 270-73.) —
Albrecht, Beschwerdeschrift d.
Weissenburger Kirchendieners weg.
d. Vorwurfs d. Schwärmerei. (Ebd.
278-81.) [1324
Loserth, J., Die Gegenref. in Inner-
österreich; gleichzeitig Zusammen-
stelle d Aktenmaterials. (Jahrb.
d Ges. f. d. G. d Protestantismus in
Oesterr. 21, 62-84.) —R. Beck, Patent
Ferdinands v. Steiermark, 1599; Beitr.
z. Gegenref. (Ebd. 85-88.) Kc
Bienemann, F., Zur G. d. livländ.
Ritter- u. Landschaft, 1600 - 1602:
Briefe u. Aktenstücke. (Mitt. a.
d. livländ. G. 17, 463-600.) [1326
Levinson, A., Polnisch-Preussisches
a. d. Bibliotheca Borghese im Vatikan.
Archive. (Zt. d. westpreuss. G.-Ver.
42, 89-115.) [1327
Jahnel, C. u. A. Tscherney,
Rn Aus d. Zeit d 30 jähr.
rieges. (Mitt. d. nordböhm. Ex-
kurs.-Klubs 21, 338-40. 22, 191-95.)
A. Marian, Aussig währ. d 30jähr.
Krieges. (Ebd. 22, 209-32.) [1328
Oxenstierna’s skrifter och bref-
vexling (8.’99, 3182). Afdel. I, Bd. 3:
Bref 1625/27. xxıj, 818 S. 11Kr. [1329
Krebs, J., Ungedr. Briefe a d. J.
1630. (Forschgn. z. brandb. u. preuss.
G. 13, 556-63.) 13293
Knott, R., Beitr. z. G. d. Ermor-
dung Wallensteins. (Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. in Böhmen 39, 77-80.) [1330
'2 Berichte d. mantuanisch. Gesandton a.
Wien.,
Ahn, F., Joh. Mannels latein.
Druckwerke, 1575-1605. (Mitt. d.
4°
wu... _..
-a a m e re — mm —
ee en M = ae
*92
österr. Ver. f. Bibliothekswesen 1900,
1-7; 25-28; 45-56. 1900, 1-8.) [1331
Kirsch, P. À., Gutachten üb. d.
Wiedergewinnung v. Sachsen f. d.
kath. Glauben a d. 16. Jh. (Katholik
#0, IT, 438-46.) [1332
Radikofer, M., Die volkstiml. u.
besond. dichterische Litteratur zum
Augsburger Kalenderstreit. : Beitrr. z.
baier. Kirch.-G. 7, 1-32; 49-71.) [1333
Paudler, A., Das Reichner Grund-
buch. :Mitt. d. nordböhm. Exkurs.-
Klubs 22, 130-36.) 1334
Wolkan, R., Pasauill auf Georg
u. Ladisl. Popel v. Lobkowitz v.
J. 1594. (Mitt. d. Ver. f. G. d Dt.
in Böhmen 38, 404-12.) [1335
Wolkan, Dt Lieder auf d Winterkünig.
s ‘#9, 3191 Rez: Mitt. d. Ver. £ G d Dt.
ia Bobmen 88, Litt. Beil. 8. 83-86 Hno. [1336
Diehl, W. Die alten hessisch.
Definitorialordnungen u. d. Defini-
torium d. Obergrafschaft. (Dt. Zt.
f. Kirchenrecht 9, 45-85; 218-30.) —
Ders., Das neuaufgefundene Ratio-
narium Synodi Geravianae in sein.
grundlegend. Bedeutg. f. d. kirchl.
Rechts-G. d. Obergratschaft. (Quar-
talbll. d hist. Ver t d. Grhzgt. Hessen
2, 512-20.) — Vgl. Nr. 511. [1337
Bôtticher, v.. Frgänzungsquellen d. sogen.
Kalenberger Kirchenordng. 1569, 8 1900, 3302.
Ygl: B. Krusch, Berichtigung u v. B., Fr-
widerg. (Dt. Zt. f. Kirchenrecht 9, 415f. 10,
106-9.) (1338
Becker, H., Aus Cöthener Kirchen-
visitations- Akten v. 1567. Zt. f.
Kirch.-G. 21, 269-89.) [1339
Fricke, F., 3 retorm. Katechismen
d. 16. Jh. (Zt. f. prakt. Theol. 22,
304-13.) | [1340
Wolf, G., Zur G. d Gegenref.
(Histor. Monatsschr. 1, 8-19 etc.) [1341
Rez. v. 1900, 3308 (Wolf): Mitt. d Inst. f.
österr G forschg. 21, 543-48 Kretschmayr.
Stieve, F., Rudolf lI., dt. Kaiser;
Ferdinand Il., dt. Kaiser; kurt Maxi-
milian I. v. Baiern; Zerstürg. Magde-
burgs; Gustav Adolf; Wallensteins
Uebertritt zum Katholizismus; Zur G.
Wallensteins; Ferdinand II., dt. Kai-
ser. (Stieve, Abhdlgn. 93-299.) [1342
Bossert, G., Beitrr. z. G. d. Reli-
gionsgesprächs in Worms 1557. (Bl.
f. württ. Kirch.-G. 4, 35-56.) [1343
Hopfen, Kaiser Maximilian II. u. d Com-
promisskatholizismus, 8.'94, 3342. Rez.: Mitt.
Bibliographie Nr. 1331—1382.
d Inst f. österr. Gforschg. 10, x
Steinherz. „ie
Happel, O., Kathol u prz
Christentum nach d Autffassg. d al:
kathol. Polemik insbes. d Mart. Be.
canus. Würzb., Göbel. 1893. 1058
1 M. 50. TESE
Rez : Dt. Litt -Ztg 1%0, Nr 25 Spa
Neu, Beitr. z. G. d. Cōlbat: d
röm.-kath. Geistlichen. Nach Ak:
d fürstl. Löwensteinschen gemair-
schaftl. Archivs in Wertheim. Z.
f. Kirch.-G. 21, 290-983.) [13%
Oechsli, W., Der Lausanner ka
tragv.1564. (Polit.Jahrb.d. schweiz
Eidgenossenschaft 13, 139-278. [1347
Fruin, R., De overwinning tij
Heiligerlee. iFruin's verspreide »-
schriften 2, 84-110.) — Ders.. Prim
Willem I. in het jaar 1570. Ev
111-66.) — Ders., Nederland in 1371.
(Ebd. 167-210.) — Dera., Ala>
plan van veldtocht voor 1572. EA
211-34.) — Ders., De voorbereiding
in de ballingschap van de gertiurm
kerk van Holland. (Ebd. 235-76; —
Ders., De Gorcumsche martelas
(Ebd. 277-335.) — Ders. Prz
Willem in onderhandeling met den
vijand over vrede, 1572-76. Ex.
336-84.) — Ders., Het beleg æ
ontzet der stad Leiden in 154.
(Ebd. 886-491.) — Ders., De orie
verhalen van den moord van prim
Willem. (Ebd. 3, 65-117.) [1345
Brosch, M., Don Juan d’Austra
in d. Niederlanden. (Mitt. d. In=t. £
österr. G.torschg. 21, 458-84.) 1444
u. d. Nachfolgefrage bis zum T.e
d. Erzherzogs Ernst 20. Febr. (äu
(8.1900,3317). Schluss. Progr. Urfahr
92 5. [155%
Lossen, Der Kölnische Krieg. s. 24. 37e.
Rez : Hist. Viertelj schr. 3, 12» Montz — F.
Stieve, M. Lossen u. sein „Küln:s:er
Krieg“. (Stieve, Abhdlgn ete. S. 359-4670 {191
Meister, Straseburger Kapitelstreit, s 19a.
1330. Rez.: Rom. Quartalschr. 13, 35-91
Ebses; Hist. Zt. 85, 94-99 Herm. Onckec —
Rez. v. ‘98, 8044: Mitt. a. d. hist Lin 7
Wf. G. Wolf RES
Schweitzer, V., Christian Ir
Dänemark u. sein Verhältnis zu d
niederdt. Städten bis z. J. 1615
Heidelberg. Diss. 1899. 100 S. Vel
Nr. 1368. [1355
Loebl, Zur G. d Türkenkrieges v. "äi
-1606, s. 1900. 1331. Rez.: Mitt. ad hist Lin
2x, 329f. Kaindl. 1134
Müller, Johs., Die Verdienste
Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Zacharias Geizkoflers um d. Be-
schattung d Geldmittel f. d Türken-
krieg Rudolfs II. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G. 21, 251-304.) [1356
Vesnaver, G., I nobili Candido di
Portole. (Archeografo Triestino 23,
53-58.) [1356
Liebenau, Th. v., Zur Vor-G. d.
Union. (Diözesanarch. v. Schwaben
18, 49-54 etc.) 1357
Grotefend, W., Landgraf Moritz
u. d. Jülich-Kleve-Bergsche Erbfolge-
streit. (Hessenland 1900, Nr. 13.) [1358
Clason, S., Förhallandet till Polen
och Petrus Petrejus’ sändning till
Danzig, 1615. (Svensk hist. tidskr.
20, 177-94) — — — [1359
Loserth, J., Ein Hochverraths-
prozess a. d. Zeit d. Gegenref. in
Innerösterreich. (Sep. a.: Arch. f.
österr. G. LXXXIII, 2.) Wien, Gerold.
53 S. 1 M. 30. [1360
Freiseisen, J., Christoph IV.
Andreas Freiherr v. Spaur, Bischof
v. Brixen (1601-1613) u. d. kirchl.
Leben seiner Diözese. (Aus: Priester-
Conferenz-Blatt.) Brixen, Weger.
1098. 2M. [1361
Loserth, J., Die Stände Mährens
u. d. protest. Stände Oesterreichs ob
u. unter d. Enns in d. 2. Hältte d.
J. 1608; mit einigen noch ungedr.
Briefen Karls v. Zierotin. (Zt. d. dt.
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 4,
226-78.) [1362
Fischer, Jos., Blutige Excesse bei
e. Prager Frohnleichnamsprozession
1605. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 3%, 413-16.) [1363
Zagel, G., Die Gegenref. im Bist.
Bamberg unter Fürstbisch. Neithard
v. Thüngen 1591-98. ` (Arch. f. G. etc.
v. Obertranken 21, 19-128.) [1364
Stieve, F., Herzogin Jakobe v.
Jülich. (Stieve, Abhdlgn. etc. S. 68
7) [1365
Dithmar, G. Th., Sabine, Landgrafin v.
Hessen. 1566-81. (Hessenland 1900, Nr. 16f.)
— F. Henkel, Eine Hochzeit an Landgraf
Moritz’ Hofe. (Ebd. "mu, Nr. 22f.) [1366
Zimmermann, P., Tod d. Herzogs Franz
zu Braunschw. u. Lüneburg, 1601. (Braunschw.
Magaz. "up, Nr. 23.) (1367
Grautoff, F., Beziehgn. Lübecks
zu Christian IV. bis z. 30j. Kriege.
Marburg. Diss. 1899. 51 S. Vgl.
Nr. 1353. [1368
Eckardt, Wolf III. Herr v. Schön-
burg. (Schönb. G.bll. 6,209-14.) [1369
°53
Gebauer, J. H., Zur G. d. letzten
Mönche in d. Mark. (Zt. f. Kirch.-G.
21, 380-98.) [1370
Schreiber, H., Hzg. Adolf Friedr. I.
u. Joh. Albrecht I. v. Mecklenb.
Schwerin, Bahn. 52 S. 60 Pf. [18708
Jungnitz, Bischofswahl d. Bona-
ventura Hahn, 1596. (Zt. d. Ver. f.
G. Schlesiens 34, 253-88.) [1371
Conrad, Altes u. Neues üb. d. vor-
letzten Pomesanischen Bischof D.
Georg v. Venediger, insbes. seine
Beziehgn. z. burggräfl. Familie zu
Dobna; mit 6 Venediger- Briefen u.
11 Venediger - Briefregesten. (Alt-
preuss. Monatsschr. 37, 283-305.) [1372
Behring, W., Beitrr. z. G. Elbings.
I: Zur G. d Danziger „Anlauts“.
Progr. Elbing. 4°. 448. [1373
Buchwald, G., Beitrr. z. Kenntnis
d. evang. Geistlichen u. Lehrer Oester-
reichs a. d. Wittenberger Ordinierten-
büchern seit 1573 (8. Ou. 1277). Forts.
(Jahrb. f. G. d. Protest. in Oesterr.
21, 113-28.) [1374
Lory, K., Eine Kirchenvisitation
in Kulmbach im J. 1599. (Forschgn.
z. G. Baierns 8, 120-23.) [1375
Stenger, Beitr. z. G. d. westfäl.
Kirchenverfg. (Jahrb. d. Ver. f. ev.
Kirch.-G. d. Grafsch. Mark 2, 73-83.)
— Nelle, Herm. Wilckens Kirchen-
ordng. v. Neuenrade u. ihre Lieder-
samnlg. Dortmund 1564. (Ebd. 84
-138.) [1376
Kolb, Abraham u. Ludwig Giftheil.
(Bll. f. württ. Kirch.-G. 4, 75-82.) [1377
Lütkemann, H., Dr. Joach. Lütke-
mann; sein Leben u. Wirken. (Braun-
schw., Wollermann. 1899. 145 S.
2 M. [1378
Rez.: Braunschweig. Magaz. "99, 215.
Dietrich, M., Die ersten Pastoren
an St. Lorenz in Calbe a. S. (G.bIL
f. Magdeb. 35, 106-23.) [1379
Stojentin, M. v., Rechtsstreit
zwisch. Kirchenpatron u. Consistorium
a. d. Ende d. 16. Jh. (Mouatsbil. d.
Ges. f. pomm. G. 1900, Nr. 6.) [1380
Diehl, W., Judentaufformular aus d. an-
geblich „missiouslosen“ Zeit um d Wende
d 16. u. 17. Jahrh.; e. Beitr. zu e. gerecht.
Beurteilg. d. Zeitalters d Orthodoxie. (Zt.
f. prakt. Theol. 22, 259-304.) [1381
Bothe, F., Die Rechtmässigkeit d.
Königtums Ferdinands II. v. Böhmen.
Tl. 2 d. Abhdlg.: War d. Rejektion
Ferdinands II. v. Böhmen (1619) be-
"D4
rechtigt? (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Oesterr. 21, 88-110.) Vgl.
"9x, 3074. ege
Fagniez, @., L'opinion publique
et la presse polit. sous Louis XIII,
1624-26. (Rev. d’hist. diplom. 14, 352
-401.) [1383
Schäfer, D., Teb. d. Eintreten d.
nordisch. Mächte in d 30jähr. Krieg.
(Ber. üb. d. 6. Versammilg. dt. Histo-
riker zu Halle. S. 7-10.) [1334
Schreiber, F., Gustav Adolfs
Feldlager u. Verschanzungen bei
Schwedt a. O. Progr. Schwedt. 4°.
35 S., Kte. [1385
Reuss, R., Une mission strasbourg. à la
cour de Louis XIII 11531), s. 1:00, 3326.
(Sep. Nancy u Paris, Berger - Levrault.
36 5) [1356
Ulrich, A., Einnahme Einbecks
durch Pappenheim, 1632. (Jahresber.
d Ver. f. G. etc. d Stadt Einbeck
f. 1900.) [1337
Krebs, J., Zur Beurteilg. Holks u.
Aldringens. Hist. Viertelj.schr. 3,
321-738.) [1388
Robinet de Cléry, Première occu-
pation de la Lorraine par les Français,
1632-41. Nancy, Berger-Levrault.
37 S. [1389
Thonhofer, V., Der grosse dt.
Krieg v. Jahre 1637. Progr. Zwittau.
1599. 39 S. [1390
Weyhe-Eimke, A. Frhr. v., Epi-
soden a. d. Feldzuge d. kaiserl.
Truppen im Braunschweigischen 1641
u. 1642. (Hannov. G.bll. 1900, Nr. 31
-39.) [1391
Riezler, S., Aufstand d. baier.
Bauern im Winter 1633/34. (Sitzungs-
berr. d. Münch. Akad. 1900, I, 33-95.)
Sep. München, Franz. 1 M. 20. [1392
Geiselhart, Zur G. d. Reichsstadt
Rottweil im 30jähr. Kriege. Progr.
Rottweil. 4°. 768. [1393
Baur, Jos., Das Fürstbistum Speier
1635-52. (Mitt. d. hist. Ver. d. Pfalz
24, 1-163.) [1394
Müller, Ant., Frankenstein im
30 jähr. Kriege (s. ou, 3123). TL II:
1635-48. Progr. Frankenstein. 4°.
23 S. [1395
Brüning, W., Die Reichsstadt
Aachen im 30jähr. Kr. (Aus Aachens
Vorzeit 12, 77-87.) [1396
Schwarzkopf, K., Kassel im 30 jähr.
Kriege. (Hessenland 1900, Nr.
18 ff.) [1397
Bibliographie Nr. 1382—1434.
Wilbrand, J. u. O. Weerth, To
Grafschaft Ravensberg im 30 Jar
Kriege. (Jahreaber. d bist. Ver. f å
Grafsch. Ravensberg 14, 72-79.) [1335
c) Innere Verhältnisse runter dus-
schluss von Religion und Kuch:
a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte.: Verfas
sungs- u. Rechtsgeschichte, Kriegsswesca
Meyer, Chr., Das Pfründbuch 5
Hof v. J. 1542 (s. 1900, 3360. Schlis
(Hohenzoll. Forschen. 7, 1-31.) [13%
Martin, Aus Heiligenberger Reb
nungsbüchern. (Schrr. d. Ver. f. u
d. Baar 10, 9-67.) nt
Hildenbrand, F. J., Das ält-=
Grundbuch d. Stadt Franker:kal
(Monatsschr. d Frankenthaler Aitert-
Ver. 1900, Nr. 5 ff.) 11491
Loewe, Vos Geschäftsbriefe d
Fugger an d Magdeb. Domkapitel
(G.bll. f£. Magdeb. 35. 124-31., [147
Koppmann, K., Ein Krämer-In-
ventar v. J. 1566. (Hans. GHi
Jg. ‘99, 193-212.) [1403
Colenbrander, H. T., Reisverhasi
van Jacob van Neck, 154%
(Bijdragen etc. v. b. hist. genootsca
te Utrecht 21, 194-329.) — M. G. de
Boer, Een Memorie over d toestand
d West Indische Compagnie in he
jaar 1633. (Ebd. 343-62.) [1404
Blok, P. J., Koopmansadne::n
aangaande het plan tot oprichtisg
eener Compagnie van Assurante.
1629-36. (Ebd. 21, 1-160. (Di
Otto, Ed., Kleine archival. Beitr.
z. Kenntnis d dt. Agrarverhältnise
im 16. u. 17. Jh. Zt. f. Kultur-u.
8, 28-42; 166-85.) [1106
Hoetzsch, 0., Besitzverteilung u
wirtschaftl.-soziale Gliederung vor-
nehmlich d. ländl. Bevölkerg. im
meissnisch -erzgebirg. Kreise Kur-
sachsens auf Grund e. Landsteuer-
Registers a. d 2. Hälfte d 16. Jb.
(= VI, 4 v. Nr. 652.) Lpz., Teubner.
6 M.; Vorzugspreis: 4 M. 80. (Al:
Leipz. Diss. 48 S. gedr.) [14
Durasewiez, B. v., Beitrr. z. G.
d. Landwirtschaft Kursachsens im
16. Jh. Diss. Dresd., Schönfeld. 508
1 M. [1408
Haller, E. A., Stellung unserer
Reformatoren zur Zins- u. Wucher-
Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
frage. (Kath. Schweizerbll. 15, 446
-57.) 1409
Cahn, J., Beitr. z. Frage d. Silber-
verteuerung in früher. Jhh. (Berr. d.
Freien Dt. Hochstiftes zu Frkf. 16,
373-89.) [1410
Steinhausen, G., 2 Rechngn. f. e.
Grafen v. Gleichen 1570 u. 1571. (Zt.
f. Kultur-G. 7, 407-12.) [1411
Raab, C. v., Bier- u. Weinconsum in d.
Städten Plauen u. Oelsnitz im 16. Jh. (Mitt.
d Altert.-Ver. zu Plauen 13, 20 f.) [1412
Kamenicek, F., Zemsk& snömy a
sjezdy moravské Jejich složení etc.
(Mährische Landtage u. Landesver-
sammilgn., ihre Verfg., ihr Wirkungs-
kreis u. ihre Bedeutg. v. d. Thron-
besteigung Kön. Ferd. I. bis z. Ausg.
d erneuert. Landesordn. Tl. I. 1526
-1628.) Brünn, Winiker. 562 8.
11 M. 20. ae [1413
Schröder, F., Städt. Gesetze u.
Verordngn. d. [15. u.] 16. Jh. (Beitrr.
z. G. v. Stadt u. Stift Essen 20, 137
-70.) [1414
Kraus, J., Privilegie u. Ordnunge
d. Stadt Franckenthal, 1577. (Monats-
schr. d. Frankenthaler Altert.-Ver.
1900, Nr. 8—11.) [1415
Zahn, W., Städt. Verfassung u.
bürgerl. Rechtsordnungen in Tanger-
münde im Anfang d. 17. Jh. (Jahres-
ber. d. altmärk. Ver. f. vaterl. G.
etc. zu Salzwedel 26, 56-82.) [1416
Mörath, A., Die dt. Zunftordnung
d. Krummauer Müller a. d. 2.
Hälfte d 16. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhmen 39, 81-90.) — R.
Hohbach, Statuten d. Seilerzunft in
Leitmeritz 1594. (Mitt. d. nordböhm.
Exkurs.-Klubs 21, 258-62.) [1417
Krause & Kunze, Zunfturkk. d. St. Greifs-
wald s. Nr. 1116. [1418
Wehrmann, M., Die Rolle der
Tischler zu Colberg. (Monatsbll. d.
Ges. f. pomm. G. 1900, 113-23.) [1419
Gerichtsordnung, Die peinliche,
Kaiser Karls V. Constitutio crimi-
nalis Carolina. Krit. hrsg. v. J.
Kohler u. W. Scheel. (Die Caro-
lina u. ihre Vorgängerinnen. I.) Halle,
Waisenhaus. Lxxxv, 167 S. 6 M.
(Ausgabe f. Studierende: 144 S.
1 M. 50.) [1420
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 49 L. Günther.
"Dh
Meyer, Chr., Aus d Blutbuch d.
Stadt Nürnberg, 1573-1617. (Hohen-
zoll. Forschgn. 7, 93-110.) 1421
Otto, F., Das älteste Gerichtsbuch
d Stadt Wiesbaden. (= II, 1 v. Nr.
158.) Wiesbad., Bergmann. xj, 1168.
8 M. [1422
Jahnel, C., Vom Erbfall. (Mitt. d. nord-
böhm. Exkurs.-Klubs 22, 119-22.) [1423
Otto, E., Zur G.d. Theorie d. allg.
Wehrpflicht in Dild. (Sammlg. ge-
meinverst. wiss. Vortrr. Hft. 350.)
Hamb., Verlagsanst. u. Druck. A.-G.
36 S. [1424
WA ee a R., Kempten, zürche-
rische Waffenbezugsquelle im 16. Jh.
(Anz. f. schweiz. Altertkde. 1900,
126-28.) [1425
B) Bildung, Litteratur und Kunst.
Bauch, G., Einführg. d Melanch-
thonischen Deklamationen u. andere
gleichzeitige Reformen an d. Uni-
versität zu Wittenberg. Ausd. Akten
d. Weimarer Gesamtarchivs. Breslau,
Marcus. 24 S. 80 Pf. — Vgl. Nr.
528. , [1426
Flemming, P., Briefe u. Akten-
stücke z. ältest. G. v. Schulpforta.
Progr. v. Schulpforta. 4°. 62 S. [1427
Wehrmann, M., Die Statuten d.
Pädagogiums in Stettin v. J. 1587.
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-
G. 10, 166-73.) [1428
Simon, J., Aus d. G. d. Egerer
Lateinschule, 1595-1629. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 38, 424
-41.) [1429
Clemen, 0., Johs. Reusch v. Eschen-
bach, Humanist, Theolog, Mediziner.
(Festschr. z. 75jähr. Jubil. d. Kgl.
sächs. Altert.-Ver. S. 111-145.) [1430
Claussen, J., 36 Briefe d. Philo-
logen Johs. Caselius, geschr. zu Ro-
stock im Apr. u. Mai 1589. Progr.
Altona. 4°. 26 5. 1431
Krejtik, A. L., Zacharias Theo-
bald. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 39, 63-77.) Vgl. 1900,
3340. [1432
Henning, @., Samuel Braun, d.
erste wissenschaftl. Afrikareisende.
Leipziger Diss. 143 S., Kte. [1433
Wagner, Ferd., 3 plattdt. Briefe d. Peter
Holst an sein. Sohn Lucas. (Festschr. d.
bans. G.-Ver. dargebr. Götting. S. 13-19.) [1434
*56
Kohfeldt, @., Ein Buchführerlager
v. J. 1538. (Cbl. f. Bibliotb. 17, 517
-28.) [1435
Ebeling, R., Der Buchführer M.
Phil. le Beitr. z. G. d Stral-
sunder Buchhandels im Beginn d. 17.
Jh. Progr. Stralsund. 4°. 253. [1436
Reinthaler, Die dt. Satire in ihr.
Beziehgn. z. Reformation. (Dt.-ev.
DI 25, 757-80.) [1437
Bolte, J., Die historia von Sancto,
e. Schwank d. 16. Jh. (Zt. f. dt.
Philol. 32, 349 ff. [1438
Rubensohn, M., Martin Opitz u.
Breslau; m. e. Lobrede d. Dichters
auf Breslau (Zt. d. Ver. f. G.
Schlesiens 34, 231-52.) [1439
Sadil, M., Jak. Bidermann, e.
Dramatiker d. 17. Jh. a. d Jesuiten-
orden (8. 1900, 3400). Progr. Wien,
Kirsch. 78 S. 1 M. 20. [1440
Seedorf, H., Zu d. Zwischenspielen
d. Dramen Joh. Rists. (Festschr. d.
hans. G.-Ver. dargebr. Götting. S. 122
-32.) 1441
Schottellus, J. G., Friedens Sieg;
e. Freudenspiel. (Neudrucke dt. Lit-
teraturwerke d. 16. u. 17. Jh. Nr. 175.)
Halle, Niemeyer. 788. 60 Pf. [1442
Weimer, Laurembergs Scherzgedichte, d.
Art u. Zeit ihrer Entstehg., s. 1900, 3506.
(Marburg. Diss. 1599. 44 N.) [1443
Ehrenberg, Die Kunst am Hofe d Herzöge
v. Preussen, 8. '%3, 3297. Rez.: Forschen. z.
brandb. u. preuss. G. 13, 2x2 Gallaud. [1444
Schnerich, A., Die Kunst d Gegen-
ref. im Domstifte Gurk. (Jahrb. d.
Leo-(ses. ‘99, 101-14.) [1445
Rez.: Carinthia 1900, 115-18 Hann.
Leisching, J., Joh. Tschertte, kgl.
Baumeister d. niederösterr. Lande,
+ 1502. (Zt. d. Ver. f. G. Mührens
ete. 4, 279-302; 331-46.) [1446
Waldner, E., Baugeschichtliches
a. d. alten Colmar. (Mitt. d Ges. f.
Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler im
Elsass 20, 97*-103*, Taf.) [1447
A C., Paul Buchner; e.
a
Dresdner Baumeister d. Renaissance.
(Dresdner G.bll. Bd. 2, Jg. 1900,
249-60.) [1448
Liebenau, Th. v.. Hans Kaspar Asper in
Einsiedeln. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 1900,
105 f) — Dors., Meister Ant. Isenmann, d.
Baumeister d, Eathauscs in Luzern (Ebd.
106-10.) [1449
Michaelson, H., Cranach d. Ael-
teren Beziehgn. zur Plastik. (Jahrb.
Bibliographie Nr. 1435—1488.
d. kel preuss. Kunstsammlım. P
271-84.) IS
Bassermann - Jordan. E.. L
dekorat. Malerei d Renaïsaance az
baier. Hofe. Münch... Bruckman
4°. xjv, 180 S. m. 11 Vollbiidern a.
100 Text-Illustr. 16. Mk. "o >.
als München. Diss, gedr.) It
Kelterborn, Hans Holbein; Sıttea-
u. Lebensbild a. d Reformationar=.t.
2. Aufl. Zürich, Schröter 1123
1 M. 20. "1432
Distel. Th., Zu d Tirianischen Ben zs
f. Karl V. etc., e. 1900. 3411. "Auch ir: M -
d. Freiberg. Altert.-Ver. 36, 14» ft) Lis
Stegmann, H., Andreas Hernsi=n
(Mitt. a. d. germ. Nationalmus. law,
1-26.) [1454
Simson, P., Die letzten Leten
schicksale d. Danziger Malers Anten
Möller. Zt. d. westpreuss. G -Ver.
42, 233-37.) 11433
Hurm, W., Der bremische Maier
S. P. Tileman gen. Schenck; brz
v. W. v. Bippen. ı Bremisches
Jahrb. 19, 115-44 u. Portri [14%
Bredius, A., Aernout ‘Aert: vat
der Neer. (Oud-Holland 15, op
-82.) [1457
Weizsäcker, H., Peter Visch-r, Vater A
Sohn. (Repert. f. Kunstw. 23, 244-512, Val.
97, 3118. (DG
Büchi, J., Urkundi. Notizen üb. ie
Fraueufelder Plattner Hofmann. (Anz i
schweiz. Altertkde. 1900, 27-52.) [135
Eitner, R., Ein dt. Liederbuch im
Manuskript. (Monatshfte. f. Musik-
G. 1900, CH 109; 113-16.) {1460
Zelle Wei Singweisen d. ältest.
evang. Liedes (8. 99, 3311). U: Die
Melodien a a . 1525. Progr. Berl.
Gärtner, 4°. S. 27-44. 1 M. {141
y) Volksleben
Nerlinger, Ch., La vie à Stras-
bourg au commencement du 15.
siècle (s. 1900, 3425). Sep. Straab.
Noiriel; Paris, Fischbacher. 333 S
6 M. [1462
Egli, E., Zeitung aus d. Pfalz
1570: Des fürsten hochzyt zuo Heidel-
berg. (Zwingliana S. 180 f.) [1463
Grotefend, W., Laudgraf Moritz u d
Handhabung d Baupnlisei in d Residrnr-
stadt Kassel. (Hessenland 1990, Nr. 10) [14
Hassebrauck, @., Polit. Volkswitz is
Braunschweig um 1600. (Braunschw. Magar.
1900, Nr. Sf) — P. Zimmermann, Ein
fürstl. Hoftracht a.d.J. 1577. (Ebd. Nr.3.) 145
ef
VS
a
a
N
|
bm
EE
EK
D
ma
© 393-95.)
Jahrb. 21, 328-52.)
Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
Raab, C. v,, Nochmals die Mordthat bei
Plauen, 1544 (Mitt. d. Altert.-Ver. zu Plauen
13, 14-19.) [1466
Sommerfeldt, G., Ostpreuss. Wolfajägerei
in d. 1. Hälfte d. 17. Jb. (Zt. f. Kultur.-G. 1,
[1467
Diefenbach, J., Der Zauberglaube
d. 16. Jh. nach d. Katechismen
Luthers u. d. P. Canisius. Mit Be-
rücksichtig. d. Schrr. d. Pfarrers
Längin u. d. Prof. Riezler. Mainz,
Kirchheim. xv,323 S. 3 M. [1468
kez.: Katholik 80, II, 469-73 Paulus; Dt.
Litt.-Ztg. 1901, Nr. 5 Riezler.
Duhr, B., Neue Daten u. Briefe
zum Leben d. P. Friedr. Spe. (Hist.
[1469
Binz, C., Pater P Laymann u. d.
Hexenprozesse. (Hist. Zt. 85, 290
-92.) Vgl. 1900, 3436. — B. Duhr,
. Ist Laymann d. Verf. d. processus
juridicus contra sagas? (Zt. f. kath.
Theol. 1900, 585-92.) [1470
Liebenau, Th. v., Die Seelen-
mutter zu Küssnacht u. d. starke
Bopfart; e Beitr. z. G. d. Hexen-
wesens. (Kath. Schweizerbll. 15,
390-415.) l [1471
Clemen, 0., Eine „schreckliche
Historia“, geschehen z. Fliegenstall
b. Weissenburg am Sand. (Alemannia
N. F. 1, 158-61.) [1472
—
6. Vom Westfül. Frieden bis
2. Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Chavagnae. Comte Gasp. de,
Mémoires. Ed. orig. de 1699, rev.
corr. et annot. p. J. de Villeurs.
Paris, Flammarion. ze, 468 8.
7 fr. 50. [1473
Montecuecoli, R. Fürst v., Aus-
gew. Schrr. Bd. Ill: Geschichte
(Kriegsg., Memoiren, Reisen). Wien
u. Lpz., Braumüller. 472 8. 10 M.
(Vgl. Nr. 1313.) — Bd. IV: Miszellen,
Korrespondenz. 5308. 14M. [1474
Haake, P., Die Jugenderinnergn.
König Augusts d. Starken. (Hist.
Viertelj. schr. 3, 395-403.) [1475
Müller, H., Brief König Sobieskys
an seine Gemahlin, 13. Sept. 1683.
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde.
23, 121-24.) [1476
Landsberg, Frhr. Frz. Ant., Die
Belagerg. v. Kaiserswerth durch d.
Kurf. Friedr. II. v. Brandenb. 1689;
"Di
getreue Abschr. a. d. Tagebuche,
hrsg. v. H. Deiters. Düsseld..
Deiters. 36 S. 2 M. 25. [1477
Quincy, Chevalier de, Mémoires;
publ. par L. Lecestre. T. I: 1690
-1703; II: 1703-9. Paris, Renouard.
1898/99. 378; 400 8. [1478
Leiueweber, R., Sal. Jak. Morgenstern, e.
Biograph Frindrich Wilhelms I. (s. '99, 3339).
Sep. Göttinger Diss. 55 S. [1479
Brunner, K., Zur G. d. europ.
Politik im J. 1735; Mitt. a. d. Brief-
wechsel e. Diplomaten. (Histor. Mo-
natsschr. 1, 20-47.) [1480
Veltzé, Die Hauptrelation.d. kaiseri.
Residenten in Constantinopel Simon
Reniger v. Reningen, 1649-66.
(Mitt. d. k. u. K. Kriegsarchivs 12,
57-169.) [1481
Schulz, Väcl., Die Korrespondenz
d. Grafen Wenzel Georg Holicky v.
Sternberg. (Historický Archiv. Bd.
XIV.) 1388. [14818
Letters and papers relat. to the
first Dutch war 1652-54, ed. by 5.
R. Gardiner (s, 1900, 1492). Vol. IT.
(Publications of the Navy Records
Soc. XVII.) xvj, 388 S. [1482
Hanviller, E., Alsatica a. Pariser
u. römisch. Archiven u. Bibliotheken
z. G. d. 17. u. 18. Jahrh. (Zt. f. G.
d. Oberrh. 15, 454-78.) [1483
Cammenisch, C., Zum Verhalten d.
III Bünde während d. 1. Vilmerger-
kriegs. (Anz. f. schweiz. G. 1900,
273 f.) [1484
[Schreiben Erzherzogs Ferd. Carl v. Oesterr.
an d. ILII Bünde v. 14. Febr. 1656.]
Immich, Zur Vor.-G. d. Orléansschen
Krieges, a ‘95, 3258. Rez.: Forschgn. z.
brandenb. u. preuss. G. 11, 5:7 Kiewning;
Hist. Viertelj.schr. ’98, 550 Mentz; Götting.
gel. Anz. 1900, 736-39 Pribram. [1485
Wille, Schreiben vom Bürger-
meister u. Rat d Stadt Frankenthal
1702. (Monatsschr. d. Frankenthaler
Altert.-Ver. 1900, Nr. 7.) 1486
Albert, P. P., Ungedr. Akten-
stücke z. G. d Belagerg. Freiburgs
i. J. 1713. (Alemannia N. F. 1, 79
-108.) Vgl.: F. v.d. Wengen, Be-
richtigung (Ebd. 264 f.). [1487
Günther, 0., SE Geile
Trewlosigkeit‘‘ (= Günther, Miszellen
a. Danzig. Drucken u. Handschrr. I).
(Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 42,
238 f.) [1488
ak
Schollen, M., Gedicht auf d Wahl d
Joh. Bertram v. Wylre u. Ger. Schörer zu
Bürgermeistern d Reichsstadt Aachen, 1674
(Aus Aachens Vorzeit 12, 57-93 ) [1489
Windberg, A., Die sogen. Denk-
schrift der h. Kongregation 1735; e.
Vorschlag zum ewig. Frieden. Zürich.
Diss. 60 S. [1490
Meyer, Chr., Der „Grosse“ Kur-
fürst. (Hohenzoll. Forschgn. 7, 59
-67.)
Wickevoort Crommelin, H. S. M.
van, Abraham de Wicqefort, 20. Nov.
1606-23. Febr. 1682. (Bijdragen voor
vaderl. gesch. en oudheidkde. 4. R.
I, 237-62.) [1491
Carlbom, J. L., Sverige och Eng.
land 1655 bis Aug. 1667. Diss. v.
Lund. 152; vj S. [1492
Maczkowski, K. A., Beitrr. z. G.
d Tatareneinfalls in Preussen im
Okt. 1656 betr. d Hauptamt Inster-
burg. (Zt. d. Altert.-Ges. Insterburg
6, 3-19.) ]1493
Segur. P. de, La jeunesse du
marechal de Luxembourg, 1628-68.
Paris, Lévy. 535 S. 7 fr. 50. [1494
Doeberl, M., Baiern u. Frankreich:
vernehmlich unter Kurf. Ferdinand
Maria. Münch., Haushalter. xj, 605 S.
9 M. [1495
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 233
Stengel.
Rousset, Episode de la guerre de
Hollande, 1672. (Extr. des Souvenirs
inéd. du marquis de Sourches.) Nancy
u. Paris, Berger-Levrault. 24 S. [1496
Ribbeck, W., Der Grosse Kurfürst
in d. Jahren 1673 u. 1674; nach Be-
richten d. hessisch. Agenten Lincker.
(Forschgn. z. brandb. u. preuss. G.
13, 29-48.) [1497
Maschke, E., Die polit. u. milit.
Lage d. Hzgts. Preussen, 1675
-79. Berl., Milit.-Verlagsanst. 38 S.
80 Pf. [1498
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 29, S 80 Hirsch,
Landmann, K. v., Wilhelm III v.
England u. Max Emanuel v. Baiern
im niederländ. Kriege, 1692-97 (s.
1900, 1511). Schluss. (Darstellgn. a.
d baier Kriegs- u. Heeres-G. 9, 1
-51.) [1499
Schulte, A., Markgraf Ludwig Wilhelm
v. Baden u. d. Reichskrieg geg. Frankreich
1693-97. 2 Bde. 2. [Tit.-] Ausg. Heidelb.,
Winter. 12 M. {1500
Olmer, E., Alliansen mellan Sverige
Bibliographie Nr. 1489—1543.
och huset Lüneburg 1698. Svami
hist. tidskrift 19, 41-70.) ER
Lieboldt, Der Friede v. Trara
dahl; zur Erinnerg. an d. 18 ix
1700. (Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. Le
132-35.) (ES
Pometti, F., Pontificato di Us
mente XI., 1700-1721 ia. 1900, 1518:
Forts. (Arch. d. Soieta Romana È
storia patria 23, 239-76.) ER
Lorenzi, E., L'invasione frar
del 1703 nel Trentino. Trento, Zr
107 S. Ly
Bussemaker, Th., De Rent
d. Vereenigde Nederlanden en è
Keurvorst- Koning George L B-
dragen voor vaderl. gesch. en ci
heidkde. 4. R.. I, 263-344.) [15%
Bliard, P., Dubois et l'alliare
de 1717. (Rev. des questions De
68, 132-207.) KÉ
Haake, P., La société des anti-
sobres. (N. Arch. f. sächs. G. ?L
241-54.) [13
Arnold, C. Fr., Die Ausrotturs d
Protestantismus in Salzburg urie
Erzbisch. Firmian u. sein. Naz-
folgern; Beitr. z. Kirch.-G. d. 18 A
Hälfte I. (= Nr. 67 v. Nr. 123.
Halle, Niemeyer 102 S. 1 M. 20. [153
Bardot, La question des dix ville :#-
périales d'Alsace 1645-1680, o 1900, 13
Rez: Hist. Zt. 8, 319-21 u. Zt £G à
Oberrh. 15, 533-36 Orermann; Rev. dE
moderne et contemp. 1, 405-9 Bouniliy; Er
Viertelj. schr. 3, 560-64 Th. Ludwig. it"?
Nüssler, E., Blick auf d. äusseren a
inneren Zustände d. Stadt Mannheim 1#3:-"}
(Mannheimer G. Bll. 1900, Nr. 7.) RER
Knuttel, W. P. C., Ericus Walter.
(Bijdragen voor vaderl. gesch. en
oudheidkde. 4 R., I, 345-455.) [1511
Heilmann, A., Begründg. d.
waldensisch. Kolonie Walden:stery
(Hessenland 1900, Nr. 2-6) [1512
Meyer, Chr., Sophie v. Hannover
(Meyer, 2 Ahnmütter d. Hohenzollern.
D. (Hohenzoll. Forschen. 7. 32
-42.) [1513
Wendland, A., Von den Reisen d Rar
fürstin Sophie v. Hannover. (Hannor ©
BIL 1900, Nr. 29.) — A. v. Weyhe-Eimbr.
Todes-Anzeige d. Prinzen Maximil W:*.
Herzogs z. Branschw. u. Lüneb., durch König
Georg I. (Ebd. Nr. 21.) [L
Wilkins, W. H., The love of an
uncrowned queen, Sophie Dorothea.
consort of George I., and her corre-
spondence with Ph. Ch. count Königs-
D, p in
Ve . Es
er ` marck. Lond., Hutchinson. 794 S.,
“© Taf. 36 sh. [1515
„" WW T de Wyzewa, Les lettres d'amour de
Hi x- Sophie-Dorothée et de Koenigsmarck. (Rev.
£, +, :. des 2 mondes 159, 936-46.)
FR: Sommerfeldt, G., Preuss.-poln. Grenzbe-
-> + satzg. nach o. Schreiben d. Dragonerkapitäns
ia Je Joh. v. Wiersbitzki (s. ’97, 1425). Nachtr.
` (Sitzungsberr. d. Albert.-Ges. Prussia 21, 321
== 25.) [1516
ep
Wer
EN Innere Verhältnisse.
CR Siegert, M., Aus d dt. Wirt-
LI" schafte-G. d 17. Jh. Progr. Aue. 4°.
ha 38. [1517
. Mentz, @., Aus d Kontobuch d.
: 7 Nuntius Annibale Albani 1709-11.
=+- (Zt. f. Kultur-G. 8, 43-58.) 1518
"Scholz, Kampf d schlesisch. Kauf-
+" mannschaft gegen d Triester Maga-
ka’ zin, 1729-39. (Zt. d Ver. f. G.
"= Schlesiens 34, 89-114.) [1519
y
Di: ` Lory, K., Anfänge d. baier.-pfälz. Vikariats-
~ !- streiten, e. 1900, 31453. (Auch als Münchener
Diss. ersch. 1899.) (1520
Preuss, G. F., Verfassungs-G. d.
=, Bpanisch. Niederlande unter d. Kurf.-
7 ` Statthalter Max Emanuel v. Baiern.
“22 (Forsch z. G. Baierns 8, 207-27.) [1521
=> Jacubenz, Die cis-alutanische
A
-»"- Walachei unter kaiserl. Verwaltg.
1717-39. (Mitt. d. k. u. k. Kriegs-
‚= archive 12, 171-250.) [1522
SE Loewe, V., Zur Gründungs-G. d.
-=` General-Direktoriums. (Forschgn. z.
brandb. u. preuss. G. 13, 242-46.) |1523
,-. Einert, E., Gewerbestreitigkeiten
im 18. Jh. Nach Arnstädter Archi-
valien. (Zt. f. Kult.-G.7,396-404.) [1524
Innungsartikel d. Zimmerleute u. d.
Fleischer in Roda. (Mitt. d. Ver. f. G. kde.
etc. zu Kahla u. Roda 5, 446-54.) (1525
--
Vannérus, J., Les procès portés
en appel du Conseil Provincial de
Luxembourg au Conseil Souverain de
Hainaut, 1707-1709. (Ons Hémecht 6,
194-206 etc. 543-58.) [1526
Kux, J., Der Erbschaftsprozess
nach d. Littauer Fürstenrichter Steph.
Minnich. (Zt.d. dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schlesiens 4, 384-401.) [1527
Metzel, Gerichtsgebräuche um d. Wende
d 17. Jb. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 1900,
Nr. 6.) (1528
Walter, F., Erlass d. Kurf. Karl
Philipp geg. preuss. Werber, Mannh.
Vom Westfälischen Frieden bis 1740. +59
14. Mai 1725. (Mannheimer G.bll. 1,
Nr. 8/9.) [1529
Friesen, E. Frhr. v., Verfassg. d.
Hauptzeughauses in Dresden zu An-
fang d 18.Jh. (Dresdener G.bll. Bd. 2,
Jg. 1900, S. 241-48.) [1530
Müllner, A., Anfänge d. kaiserl.
Kriegsflotte u. d. kaiserlichen Wälder.
(Argo 8, 149-59 etc.) [1531
Paulus, N., Zur Biographie d.
Polemikers Weislinger. (Katholik
1900, II, 336-44.) [1532
Meister, A., Die Finalrelation d.
Kölner Nuntius Joh. Baptista Bussi.
(Röm. Quartalschr. 18, 347-64.) [1533
Mencik, F., Pamphlet geg. d.
Jesuiten; zur G. d. Salzburger. (Jahrb.
f. G. d. Protest. in Oesterr. 21,
111 f.) [1534
Endres, J. A., Die Annalen d. ehe-
mal. baiersch. Bened.-Kongregation.
(Hist.-polit. Bll. 126, 106-13.) [1536
Ingold, A. M. P. Mère Pacifique
abbesse d’Alspach (s. 1900, 1535).
Schluss. (Rev. cath d’Alsace 18,
429-45.) Sep. Colmar, Hüffel. 1899.
107 8. [1536
Norbert, Zur G. einzelner Pfarreien
d. Diözesen Trier, Worms u. Mainz.
(Pastor Bonus 12, 553-71.) [1537
Diehl, W., Die ‚Predigtreform“
Hzg. Ernsts v. Gotha u. ihre Kritik
durch hessische Theologen. (Zt. f.
prakt. Theol. 22, 217-34.) [1538
Kayser, R., Christian Thomasius
als Protestant. (Monatshfte. d. Co-
menius-Ges. 9, 65-77.) — Ders,
Ch. Thomasius u. d. Pietismus.
Progr. Hamburg, Herold. 4°. 32 S.
2 M. 60. [1539
Lory, K., Pietisten in Bayreuth.
(Forsch. z. G. Baierns 8, 106-14.) [1540
Kolb, Der erste Missionserlass d.
Konsistoriums. (Bl. f. württb. Kirch.-
G. 3, 170-76.) — Bacmeister, Eine
Leichenpredigt vor 200 Jabren. (Ebd.
4, 83-94.) [1541
Fudickar, A., Zur Kirch.-G. Bar-
mens. (Monatsschr. d. berg. G.-Ver.
1900, 150-54.) [1542
R., Das „Conventsbuch“ d. luther.
classis Bochumensis. (Jahrb. d Ver.
f. ev. Kirch.-G. d. Grafsch. Mark 2,
63-72.) [1543
TTT ege
*60
Lieboldt, J., Aufenthalt d. Jean
de Labadie ın Altona 1672-74; zur
G. d. Sektenwesens in Altona am
Ende d. 17. Jh. (Schrr. d. Ver. f.
schlesw.-holst. Kirch OG 2. Reihe,
Hft. 5, 117-24.) [1544
Schmidt, Th. E., Zinzendorfs
soziale Stellg. u. ihr Einfluss auf
sein. Charakter u. sein Lebenswerk.
Basel, Geering. 108 S. 1 M.20. [1545
Ockel, H., Ein Gutachten üb. d.
Schulwesen in Baiern a. d. J. 1670.
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u.
Schul-G. 10, 91-95.) — J. Dering,
Bestallungsbrief f. d. Schulmeister
Jak. Böckh zu Babenhausen v. 15. Apr.
1682. (Ebd. 96-98.) — K. Muth,
Studienbetrieb in N.-Altach (N.-
Alteich) unter Abt Joscio Hamberger,
1700-1740. (Ebd. 99-116.) — d, H.
Greiner,ThurnauischeSchul-Ordnung
d. d. 22. Augusti Anno 1738. (Ebd.
117-30.) — Th. Beyer, Neustettiner
Lehrpläne d. 18. Jh. (Ebd. 188
-92.) [1546
Schuster, A., Beitrr. z. d. G. d. Lyceums I
zu Hannover. (Hannor. G.bll. 1500, Nr. 25 etc.
1901, Hft. 2.) 1547
Kvačala, J., Neue Beitrr. z. Brief-
wechsel zw. D. E. Jablonsky u. G.
W. Leibniz. Dorpat, Karow. xxvi],
202 S. 4 M. 25. [1548
Wild, K., Leibniz als Politiker u.
Erzieher nach sein. Briefen an Boine-
burg. (N. Heidelberg. Jahrbb. 9, 201
-33.) — A. Kröger, Leibniz als Pä-
dagog. Erlang. Diss. 46 S. Vgl.
1900, 3499. [1549
Heubaum, A., Joh. Joach. Becher;
e. Beitr. z. Geistes-G. d. 17. Jh.
(Mthfte. d. Comen.-Ges. 9, 154
Së [1550
Willkonm, B., Gottfr. Arnold als
Prof. historiarum in Giessen. (Mitt.
d oberhess. G.-Ver. 9, 53-73.) [1551
Keller, L., Die Deutschen Gesell-
schaften d. 18. Jh. u. d moral.
Wochenschriften; Beitr. z. G. d. dt.
Bildungslebens. (Monatshfte. d. Co-
men. (Gen, 9, 222-42.) Sep. (Vortrr.
etc. a. d. Comen.-(res. VII, 2.) Berl.,
Gaertner. 21 8. 75 Pf. [1552
Beutel, G., Bürgermeister Christian Brehme,
e Dichter d 17. Jh. (Dresdner G bll. Bd. 2,
(Jg. i900), 270-54.) [1553
Bibliographie Nr. 1544—1589.
Fiossmann, P., Picander ‘Crs
Frdr. Henrici}. Leipziger Diss. Leg
121 S. 11x:
Reichel, E., Ein Gottsched-Ikti#-
mal. Berl.. Gottsched- Verl. 4°. vu. 2857
30 M. — Derse., Kleines Gottscked-
Denkmal. Ebd. xvj, 156 S. 2 M —
Ders., Gottsched d. Deutsche. Eid
1901. 4°. xjx, 115 S. 12 M. — Der:,
Gottsched; biogr. Skizze. Eld #»1*
2 M. — Ders.: Gottsched; e. Kampi
f. Aufklärg. u. Volksbildg. (Sanm
emeinverständl. wiss. Vortrr. N.F.
ft. 353.) Hamburg, Verlagsanst u
Druck. 1901. 25 NS. 60 Pf. {13
Rez. d. 1. 2. u. 4 Schrift (auch e War A
a. ‘99, 1451): Ans. f. dt Altert 27 Su
Drescher. Res. d. 1. Schrift: Litt. Ci ie;
Nr. 6 M. K.
Bodmer, Joh. Jak., Denk-chrà
z. 2C0. Geburtstag ‘19. Juli GE
anl. v. Lesezirkel Hottingen u. Er.
v. d Stiftg. v. Schnyder e Warten:e.
Zürich, A. Müller. 4°. xy, 415 3
10 M. AER
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 44 Mczcker:
Litt. Cbl. 1901, Nr 9 M. K. — Weizsazcker.
Die Bodmer-Denkschr. in Hinsicht d Eis
kde. d dt. Litt.-G. (Beil. z. Allg Ztg :-ù
Nr. 166.) `
Jentsch, H., Ein vergeswrir
Niederlausitzer Dichter d. 18. Ja:
J. G. Pilarik. (Niederlaus. Mitt. à
131-42.) 155
Pniower, 0., Die erste Berlics?
Zeitschrift in dt. Sprache. ;Brand«r-
burgia 8, 88-97.) [15573
Förster, Der Bau d Universität
Breslaus u. d Bilder d Aula Le
poldina. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiess
34, 137-80.) | IER
Haverkorn van Rijsewijk, P.
Willem van de Velde, de oude te zeg
en te land, 1657-Juni 1666. od,
Holland 18, 21-44.) Vgl. ‘99, 3335
u. Oud-Holland 17, 33 @. — Joh.
Bapt. Schmid, Joh. Bapt. Zimmer-
mann. (Altbaier. Monatsschr. 2. 9-24:
47-80; 97-123.) [1559
Schmidt, Ant. Wilh., Der Kompe:irt
Andr. Hammerschmidt, 1612-75. Miu: d
Freiberg. Altert.-Ver. 36, 127-384.) — W.
Tappert, E. Beusner, d Kammer Lautenis
d Gr. Kurfürsten. (Monatshfte. f. Musik-ir
32, 135-46.) | BA
Dürrwächter, A., Passionsspirle
auf d. Jesuiten- u. Ordenstheater.
(Hist.-polit. Bl. 126, 551-69.) [1561
Gudopp, E., Dramat. Aufführen.
auf Berliner Gymnasien im 17. Jh.
Vom Westfäl. Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d. G.
24 S.
[1562
Progr. Berl., Gaertner. 4°.
1 M.
Betz, G. H., Het Haagsche leven
in de tweede helft d. 17. eeuw. 's
Gravenh., Nijhoff. 167 S. [1563
Schlüter, W., Das Stammbuch d.
stud. theol. Joh. Gerngros. (Sitzungs-
berr. d. gel. estnisch. Ges. "ug, 113
-36.) [1564
Lehmann, 0., Kavaliertour e
Jungen Dresdners im 17. Jh. (Dresdner
G.bil. Bd. 2, Jg. 1900, 260-70.) [1566
Kopp, A., Eisenbart im Leben u.
im Liede. (Beitrr. z. Kultur-G. Er-
gänzungshfte. z. Zt. f. Kultur-G.
Htt. 3.) Berl., Felber. 668. 1 M. 60. [1566
Böhme, K., Behandlg. einer Hysterischen
vor 170 Jahren. (Braunschweig. Magaz. 1900,
Nr. 6.) [1567
Tippel, ©., Eine alte Kleiderordnung, 1698.
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 34, 410f.) [1553
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
Krauel, R., Originalbriefe Fried-
richs II, d. Prinzen Heinrich u. d.
Prinzessin Amalie v. Preussen an d.
Herzogin Charlotte v. Braunschw.
(Forschgn. z. brandenb. u. preuss. G.
13, 377-404.) [1569
Gremitsch, J., Sammlg. merkwürdiger Be-
gobenheiten d. Stadt Villach, 1750-1513. (Ua-
rinthia 1900, 03-102.) [1570
Lippert, W., Zur Entstehg. d.
Tagebücher d. Grafen Henckel v.
Donnersmarck üb. d. 7jäbr. Krieg.
(Forschgn. z. brandb. u. preuss. G.
13, 497-502.) [1571
Wagner, W., Erinnergn. e. Braun-
schweigers aus d. 7jähr. Kriege; nach
gleichzeitig. Aufzeichngn. [: Tage-
buch d. Chirurgus J. F. Wasmus].
(Braunschw. Magaz.1900, Nr. 20.)| 1572
Rumann, C., Auszüge a. d. Tage-
buche d. Professors Wähner: 1757-61.
(Protokolle d. Ver. f. G. Göttingens
"98:99, 23-27.) [1573
Laubert, M., Kritik d. Quellen zur
Schlacht b. Kunersdorf 12. Aug. 1759.
Diss. Lpz. 33 8. [1574
Werner, R., Aufzeichngn. e. Bauern a. d.
Zeit d. 1. Teilung Polens. (Hist. Monutsbll.
f. d. Prov. Posen 1, 53-56.) [1575
‚Korrespondenz, Polit., Fried-
richs d. Gr. (s. 1900, 1575). Bd.
XXVI: Jan.-Dez. 1767; red. v. G. B.
Volz. 4058. 10 M. [1576
"ol
Schlitter, Correspondance secrète entre
le comte A. W. Kaunitz-Rietberg et le
baron Ign. de Koch, s. 99, 8416. Rez.:
Mitt. d Inst. f. österr. G.forschg. 20, 683-88
Lippert; Rev. hist. 74, 389-92 Hubert. — Rez.
v. on, 34:3: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
22, 139-41 Krones. [1577
Nürnberger, A. J., Neue Doku-
mente z. G. d. P. Andr. Faulhaber.
Mainz, Kirchheim. 468. 1M.20. [1578
Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr 9.
Schlitter, H., Briefe u. Denk-
schriften z. Vor-G. d. belgisch. Re-
volution. Wien, Holzhausen. xj,
125 S. 3 M. 40. [1579
Welschinger, H., Mirabeau in
Berlin als geheimer Agent d. franz.
Regierg. 1786-87; nach Orig.-Berr.
in d. Staats-Archiven v. Berl. u. Paris.
Uebertragen u. bearb. v. O. Mar-
schall v. Bieberstein. Lpz.,
Schmidt & Günther. 4878. 7 M. 50.
Vgl. 1900, 1596. [1580
Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr. 10 P. Frdch. —
Rez. v. 1900, 1595: Journ. des savants 1900,
265-79 Sorel; Engl. hist. review 15, baut
Willert. — R. Krauel, Die neue Ausgabe
d. Briefe Mirabeaus üb. d. preuss. Hof.
(Forschgn. z. brandb. u. preuss G. 13, 542-51.)
Grünhagen, Aus Hoyms Berichten s. Nr.
1684. [1531
Türk, M., Voltaire u. d. Veröffent-
lichg. d. Gedichte Friedrichs d. Gr.
(Forschgn. z. brandb. u. preuss. G.
13, 49-73.) [1582
Fischer, Jos., Lieder vom alten
Fritz. (Mitt. d. nordböhm. Exkurs.-
Klubs 21, 46-50.) [1583
Prutz, Der Fridericianische Staat u. sein
Untergang s. Nr. 337. [1534
Erbfolgekrieg, Oesterr., 1740-48
(8. 1900, 3535). Bd. IV: Krieg gegen
Baiern u. Frkr. 1741-43, bearb. v.
O. Criste u. A. Porges. xxvj,
968 S., 10 Taf. 30 M. [1585
Blumauer, St., Die Baiern u.
Franzosen in St. Pölten im J. 1741.
(25. Jahresber. d. niederösterr. Lehrer-
seminars St. Pölten.) [1586
Schwann, M., Der Tod Kaiser
Karls VII. u. seine Folgen. (Forschen.
z. brandb. u. preuss. G. 13, 405
-32.) [1587
Keibel. Die Schlacht v. Hohenfriedberg,
8. 1900, 1587. Rez.: Forschgn. z. brandb. u.
preuss. G. 13, 291 Immich. — Entgegng. v.
K. auf d Rez. (im Milit-Wochenbl.) m. Er-
widerg.d Rezensenten: Milit.- Wochenbl. 1900,
Nr. 3x. [1553
Koser, R., Die preuss. Finanzen
im 7jähr. Kriege (s. 1900, 3541a).
*62
Schluss. (Forschgn. z. brandenb. u.
preuss. G. 13, 329-73.) — Gust.
Wolf, Friedrichs d. Gr. Angriffspläne
geg. Oesterr. im 7jähr. Kriege. (Ebd.
552-55.) [1589
Coquelle, P., L’espionnage en
Angleterre pendant la guerre de sept
ans d’apres des docc. ined. (Rev.
d'hist. diplom. 14, 508-33.) 1590
Urban, M., Die Kämpfe bei Lobo-
sitz, Friedland u. Reichenberg. (Mitt.
d. nordböhm. Exkurs.-Klubs 22, 180
-86.) — C. Jahnel, Nach d Schlacht
bei Kolin. (Ebd. 21, 244-50.) —
Ders., Die Preussen bei Leipa 1757.
(Ebd. 22, 1-13.) — A. Paudler, Die
Preussen in Leipa u. Reichstadt 1757.
(Ebd. 21, 360-63.) [1591
Leszeynski, v., Breslau u. Leuthen.
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. 1900, 291
-320.) — A. v. Boguslawski, Friedr.
d. Gr. im Schlosse v. Lissa. (Dt. Rund-
schau 106, 47-51.) [1592
Kirchen-Chronik, Die Pelleninker
[betr. d. russische Okkupation v.
1757-63]. (Zt. d. Altert.-Ges. Inster-
burg 5, 21-51.) [1593
Chytil, A., Prusové na Moravě r.
1758 (Die Preussen in Mähren 1758;
Belagerg. v. Olmütz u. Vernichtg. d.
Du Zufuhr bei Domasov). Olomouc,
romberger. 122 S. [1594
Rech, M., Hochkirch, 14. Okt. 1758.
(Österr. milit. Zt. 1900, II, 92-96.) [1595
Laubert, M., Die Schlacht b.
Kunersdorf 12. Aug. 1759. Mit 3 Ktn.
Berl., Mittler. x1], 131 S. 3 M. —
Vgl. Nr. 1574. [1596
Elias, K., Die preuss.-russ. Be-
ziehen. von d. Thronbesteigung
Peters III. bis zum Abschluss d.
preuss.-russ. Bündnisses v. 11. IV.
1764. Diss. Götting., Vandenhoeck
& R. 1195S. 3 M. 1597
Lippert, W., Friedrich d. Gr. u.
d. sächs. Geheime Rat v. Fritsch.
(Festschr. z. 7öjähr. Jubil. d. Kgl.
sächs. Altert.-Ver. S. 146-67.) [1598
Schlitter, H., Die Regierg. Josefs II.
in d. österr. Niederlanden. TL I:
Vom Regierungsantritt Josefs II. bis
zur Abberufg. d. Grafen Murray.
Wien, Holzhausen. xj, 2985. 7 M. [1599
Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr. § A. K.
Hubert, E., Le voyage de l'em-
pereur Joseph TI. dans les Pays-Bas,
31. mai 1781-27. juill. 1781. Étude
d’hist. polit. et diplom. (Sep. a.:
Bibliographie Nr. 1589—1635.
Mémoires couronn. T. 58, Bwe.
Lebègue et Co. 4°. 483 S. 10fr. [164
Rez.: Hist. Viertelj.schr. 4, 148 Schie.
Rev. hist. 75, 414-16 Philippson.
Wittichen. Polnische Politik Preunes
1788-90, s. 1900, 1597. Rex: Forsch ı
brandb. u. preuss. G. 18, 297-301 Lucknnl.:,
Hist. Viertelj.schr. 3, 459 Salomon WK
Mollwo, H. C. v. Winterfeldt, e Geren!
Friedrichs d. Gr., s. 1900, 3548. Rer: H»
Zt. 85, 484-91 Küntzel; Mitt. a. d. hist Lo
28, 434-38 Walth. Schultze; Engl. hist rer.r«
15, 559 f. Ward. (an
Bitterauf, Th., Neues zur Fat
v. d. geweihten Hut u. Degen Daur.
(Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr.209.: Deg
Zieglaner, F. v., Geschicht Bilder
a. d. Bukowina zur Zeit d. österr.
Militär-Verwaltg. (s. 1900, 15%.
VIl: 1785 u. 1786. (Sep. a.: Bukc-
winer Nachrr.) 120 S. 2 M. fies
Kercher, Letzte Stunden d. Elisa-
betha Sophia Friederika, regier.
Herzogin v. Württemb., gebor. Mart-
gräfin v. Brandenb.-Culm bach. (Jahres-
ber. d. hist. Ver. f. Mittelfranken A.
77-81.) [1605
Meyer, Chr., Die grosse Land-
gräfin: Karoline v. Hessen (Meyer.
2 Ahnmütter d Hohenzollem. I.
(Hohenzoll. Forschgn. 7,42-58.; [1658
Preser, C., Der Soldatenhandel
in Hessen; Versuch e. Abrecbng.
Marb., Elwert. 98 S. 1 M. [160
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 33 G. Kat
mann; Hessenland 1200, Nr. 8 W. Grotefexd:
Litt. Cbl. 1901, Nr.8 A. R-n.
Fürer, J., Ein zeitgenössisch. Urteil ah.
d. „Soldatenhandel“* Landgraf Friedrichs Il.
u. seine Würdigung. (Hessenland (ww. Nr 1
-3.) — J. G. Rosengarten, American historr
from German Archives. (Read before tbe
American Philos. Society, April 16, 10)
26 S. Rez.: Hessenland 1900, Nr. 19 W
Grotefend. AE:
Lehmann, Bericht üb. d. Anwesenheit d
Herzogs Ferdinand v. Braunschw. u. Lunet.
in Göttingen im Juni u. Juli 1768. (Pris:
kolle d. Ver. f. G. Göttingens ’98’49, 13-181
— Wohlrabe, Prinz Wilh. Adolfs zu Branp-
schw. u. Lüneb. Tod und Friedr. d. Gr.
(Braunschw. Magas. 1900, Nr. 20.) VgL s,
3436. (Dap
Roscher, Th., Der Lüneburger
Bürgermeister Job. Phil. Manecke;
Mitt. a. e. Selbstbiogr. (Hannor.
G.bll. 1900, Nr. 22-25.) [1610
Friis, A., Andr. Pet. Bernstorff u.
d. Herzogtümer Schleswig u. Hol-
stein 1773-80. (Zt. d Ges. f. schlesw.-
holst. G. 30, 251-336.) [1611
Zeitalter Friedrichs d. Gr. 1740—1789, *63
[Briefwechsel Benedikt XIV. mit d. Fürst-
bischöfen v. Breslau.]
aufmann, Jos., Bericht üb. d.
Besuch d. Kölner N untius, Monsignore
ellisomi, beim Kurt v. d. alz u.
eim Bischofe v. Speier 1778. (Ebd.
245-54.) [1625
Lauchert F., Briefe y. Steph.
Innere Verhältnisse.
Berger, U eberseeische Handelsb
estrebgn.
Friedrich A. Gr,
1 - Rez.: Mitt. a d. hist. Litt. 28,
? . B52-55 Walth. Schultze; Forschgn. z. brandb,
u. preuss G. 13, 8.598 L
“I
oewe. [1612
Gratzy a Ö., Die Förderung d.
Handels In Krain unter Maria The-
resia. (Mitt. d. Museal-Ver. f Krain
7 10, 38 f£)
1613 | Wiest (0. ist.) an Gerhoh Steigen-
Bové La E [ S ber er. (Stud. u. Mitt. a. d Bened.-
= oyes P., La „rame commer- u. Cist.-Orden 21, 127-35; 285-306;
>- çante et la Lorraine Industrielle sous 535-53.)
le règne nominal de Stanislas, (An-
| [1626
1901.) [1614 Geyer, Ch., Ein sanfter Pr
SE Lauxmann R., Das ehema]. Silber-
“© bergwerk Wüstenroth - Neulautern.
— Württ. Jahrbb, f. Statist. u. Ldkde.
3 -69. [1615
se Hedemann, P, Yes Hemmelmarck :
Se" e Gutswirtschaft d. vorig. Jh. (Zt.
42-44.)
Trautenberger, G., Im Josefi-
nischen Jahrzehnt. (Jahrb. d. Ges.
f. G. d. Protest. in Oesterr. 21, 202
-42.) — A. Tomacek > Die Folgen d
Se f. schlesw.-holst. G, k Së 1 stranzpatentes auf & errschaft,
=: 7498. d. Stadt eitomischl. (Casopis musea
m: Rez.: Dt. Litt.Zt ` 1901, Nr. 12 Arnheim.
Rn RS i N., lune s Seifenfabrik ráålovství Českého 13, 445-56.) —
zs dn Köslin u; (Monatsbll d. Ges. f. pomm.
5: G. 1900, 139-41 [1617
S [1628
Hofmann, C., Aus e altpı
Bene,
tischen Zirkularkorres
Längle, J. Gemeindestatut A Z. G. d württemb. Pietismus. ` D
Stadt Feldkirch er
oder Ernst v. Felsen-
VR berg'scher Recess y. 1767 auf Grund
ae "9. Restabilierungs-Resolution v. 1750. Mentz, 6., Friedrich d. Gr. u. d.
i rarlberg. Museum-
dt. Sprache. (Zt. f. dt. Wortforschg.
Quellen 30, 198-220.) [1619
a Zeyss, Aus alten Akten d. herzogl.
Sn tsgerichts Königsberg in Franken,
. thüri
- pädagog.
Leipziger
; [1631
Gratzy, 0. Schul-Vorschriften a.
| [1620 Mitt. d. Museal-Ver. f
WEE Rhamm, A., Der Kampf um d. Sitz an
+=» der „langen Tafel“ Ei
sr ine Geschichte aus
A
Nr.
Krain 10, 29.32
Ddischer Zeit. (Br
22.)
aunschw. Magaz, ‘99 an iach, es A a a
[1621 ugenderzie g. rossherzogs Kar
zé ugust v. Sachs. Weimar GE
SE Hummel, Ye, Ein Codex „Maria gaben f. C. A, H. Burkhardt S. 33
22: Theresias (Streffleurs österr milit. | Ae [1633
or - 41, II, 276-88.) 1622 Gallanat, d Beitrag z. G. d. Ge-
SS W., v, Rekrutirung u, Wer ung
schichts- Unterrichts d
er Inter Landgraf Friedrich II. (Hes dt. Aufklärg. Berner Diss, 728. [1634
sen-
and 1900, Nr. 24.) — W. Gro
tefend,
Ee
| ganzg. d hess, Offizierkorps zur Wolfram L., Die Illum; i
Ge Zeit Landgraf Friedrichs II (Ebd. Baiern u. i re Verfolgung ren in
> 1900, Nr. 1) [1623 1627). TLIL Gymn.. rogr. Erlang.
N Yun laesing. 78 S, 1 => Jos. Hart.
Meydenbauer, H., Zur Frage d. | mann s Prof. Adam Weishaupt zu
> gemischten Ehen in Schlesien, 1740 Ingolstadt u. sein luminatismus.
00. (Quellen etc. a. ital. Archiven etc.
819524)
tbaier. Monatsschr. 2, 81-92.) —
[1624 | J. Bach, Adam Weishaupt, d. Grün-
"64
der d. Ordens d. Nluminaten, als
Gegner d. Königsberg. Philosophen
Kant. (Hist.-polit. BIL 127, 94
-114.) [1635
Horčička, A., Brief d. meissnischen Ge:
schichteforschers Joh. F. Ursinus an Frs. M.
Pelzel (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
38, 116-23.) (1536
Werner, R. M., Die histor. Be-
deutg. v. Klopstocks „Messias“.
(Freundesgaben f. C. A. H. Burkhardt
$. 181-93.) [1637
Consentius, E., Der Wahrsager.
Zur Charakteristik v. Mylius u.
Lessing. Lpz., Avenarius. 79 S.
1 M. 50. [1638
Schmidt, Lessing. 2. Aufl, s 1900, 1634.
Rez.: Zt. f. österr. Gymnas. 51, 135-43
v. Weilen: N. Jahrbb f. d. klass. Altert. etc.
5, 629-37 Ladendorf. [1638 a
Heinrich, C., Die komischen Ele-
mente in d. Lustspielen v. Job. Chr.
Brandes. Heidelb. Diss. 79 S. [1639
Schüddekopf, C., Klassische Find-
linge. (Freundesgaben f. Burkhardt
S. 89-112.) — B. Seuffert, Wielands
Gelegenheitsgedichte. (Ebd. 114
-60.) [1640
Boschulte, L., Zur Charakterist.
d. Poesie Matthissons, insbes. üb.
ihr Verhältnis zur Poesie Höltys u.
Klopstocks. Jenens. Diss. 1899. 31 S.
— Ders., Frdr. Matthisson, seine
Anhänger u. Nachahmer (J. G. v.Salis,
Friederike Brun, geb. Münter); e.
Beitr. z. G. d. Empfindsamkeit.
Progr. Elberfeld. 4°. 415. [1641
Beck, P., Eulog. Schneider u. Schubart in
Stuttgart, e. Hofprediger u. Hofpuet. (Diö-
zesanarch. v. Schwaben 1%, 65-72) [1642
Koch, Max, Neuere Goethe- u. Schiller-
Litt. (Borr. d. Freien Dt. Hochstiftes zu Frkf.
16, 30-504.) [1643
Goethes Tagebücher (s. 1900, 1644).
Bd. XI: 1827-28. (Weimarer Ausgabe
III, 11.) 3538. 4 M. 60. — Desgl.
Briefe (s. ‘97, 1542). Bd. XXII:
Mai 1812-Aug. 1813. xıj, 523 8.
6 M. 80. [1644
Grif, H. G., Goethe üb. seine
Dichtgn.; Versuch e. Sammlg. aller
Aeusserungen d. Dichters üb. seine
poet. Werke. Tl. I: Die episch.
Dichten. Bd.1. Frankf. a. M., Rütten
& L. xxı), 4928. 7M. [1645
Rez.: Dt. Litt -Ztg. 1901, Nr. 10 Steig.
Goethe’s Briefe an Frau v. Stein;
hrsg. v. A. Schöll; 3. umgearb. Aufl.
v. J. Wahle (s. '99, 3474). Bd. U.
688 S. 8 M. 40. [1646
Bibliographie Nr. 1635—1681.
Goethe-Jahrbueh. Hrsg. v |
Geiger. Bd. 21. Frkf a. AL, Rz
& L. xj, 349, 22°, 808. ` Dë
Prem, S$. M., Goethe 3. Awi
Lpz., Wartig. 5478. 5M [ie
Scherer, W., Aufsätze üb. Gock
2. Aufl. (Hrsg.: Erich Schmidt
Berl., Weidmann. 3533. 7 M Jä
Nebe, A., Zu Goethes relig. Werderin
(Monatshfte d. Comen.-Ges 9, 157-231) -
Oo. Harnack, Goethe u. d. Theater. (P
z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 160f.) Is
Jenny, E., Goethes altdt. Lektir
Diss. Basel, Reich. 798. 1M.50. Ja
Aus d. Goethejahr: Goethe Ar
schauung d. Natur, d. Grunde
sein. sittl. u. ästhet. Anschauunges
in Entwicklg. u. Wandle, v. F
Brass; Gs. Wirksamkeit im Sr
d. Vertiefung u. Fortbildg. dt. Lx
rakterzüge v. P. Lorentz; ugi
klass. Altert., v. P. Meyer. Lp.
Teubner. 40; 91; 115. 2 M. A0 [18%
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1300, Nr. 45 Wiikank.
Bode, W., Goethes Lebenskunt
Berl., Mittler. 229 S. 2M.50. [163
Diezmann, A., Goethe u. d
lustige Zeit in Weimar. Neubezr*
Ausg. Weim., Lüstenöder. 216°.
1 M. 50. [163
Schultze, S., Falk u. Goethe; ft
Beziehen. zu einander nach nesi
handschriftl. Quellen. Halle, Kaem-
merer & Co. 83 S. LA au (16
Fischer, Andr., Goethe u. Nap>
leon (s. 1900, 1653). 2. erweit. Auf
m. e. Anhang: Weimar u. Napoleon
u. e. Fksm. d. Dankschreibens Goethes
an Lacépède, Grosskanzler d ärt
legion. 220 S. 4 M. 16%
kez. d. 1. Aufl.: Ltb f. germ. a z
Philol. 1900, Nr. 11 O. Harnack. — Be
2. Aufl.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr.7 Fome
Müller, Carlyles persönl. Bezichrt
zu Goethe. (Berr.d. Freien Dt. Hoch-
stiftes zu Frkf. 16, 262-304. pi
Rimpau, Frau v. Branconi. 4
d Harz-Ver. 33, 1-176, Tag [1654
Rez.: Preuss. Jahrbb. 103, 163-56 Sandrst
Müller, Ernst, Regesten zu Fri.
Schillers Leben u. Werken. {ft
Voigtländer. 178 S. 4 M. [1653
Scherr, J., Schiller u. seine Zeit
wohlf. Pracht -[Tit-]Ausg. Lpz, ww
xjv, 418 S, Taf. 7 M. 50. BR:
Holzhausen, P., Inwieweit spiegelt
sich in Schillers Walenstein ze"
D
geschicht). Personen u. Ereignisè
wieder? (Beil. z. Allg. Ztg. Ian,
Nr. 232 f.) Dog
i
Zeitalter Friedrichs d Gr. 1740—1789. *65
Grotefend, W., Kassel u. sein
franzôs. Theater unter Landgraf
Friedrich I. (Hessenland 1900, Nr.
12.) — W. S., Beitrr. z. G. d. Kasseler
Theaters am Ende d. 18. Jh. (Ebd.
Nr. 13.) [1662
Sarrazin, J., Die Dauphine Marie
Antoinette in Freiburg v.4.-6.Mai 1770.
(Schau-in’s-Land 26, 33-57.) [1663
Schwärzler, K., Zur Vagabunden- u.
Diebes-G. d. 18. Jh. (Allgäuer G freund 12,
4-11.) — 0. Gratzy, Rüuberunwesen in Krain,
1787-90. (Mitt. d. Museal-Ver. f. hrain 9,
281-85.) [1664
Walter, F., Massregeln d Kurt Karl
Theodor geg. d. Pest. (Mannheimer G.bll. 1,
Nr. 8/9. [1665
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789-1815.
Comeau, de, Souvenirs des guerres
de l'Allemagne pendant la révol.
et l'empire. Paris, Plon. 601 S.
7 fr. 60. [1666
Reg.: Rev. crit. 1900, Nr. 43 Chuquet; Zt.
f. G. d. Oberrh. 15, 696-98 Obser.
Reicke, R., Briefe v. Timoth.
Gisevius an Ludw. Ernst Borowski.
(Altpreuss. Monatsschr. 37, 1-87; 201
-44; 554-611.) [1667
Obser, K., [Schreiben Salaberts:]
Zur G. d. Bombardements d. Stadt
Mannheim im Dez. 1794. (Mann-
heimer G.bll. I, Nr. 12.) [1668
Siège, Le, d’Ehrenbreitenstein en
1796 et les funérailles de Marceau;
journal d’un officier francais. (Sou-
venirs et mémoires. Recueil mensuel
5, 481-512.) [1669
Bailleu, P., Briefe d. Königin
Luise an ihr. Bruder Erbprinz Georg
v. Mecklenburg-Strelitz. (Dt. Rund-
schau 105, 363-97.) 1670
Quellen z. G. d. Zeitalters d franz.
Revolution; hrsg. v. H. Hüffer. Tl. I:
Quellen z. G. d. Kriege v. 1799 u.
1800. Aus d. Sammilgn. d. k. u. k.
Kriegsarchivs, d. Haus-, Hof- u. Staats-
archivs u. d. Archivs d. Erzherzogs
Albrecht in Wien. I: Krieg v. 1799.
I, 1: Die Schlacht v. Marengo u. d.
italien. Feldzug d. J. 1800. Lpz.,
Teubner. xvıj, 556; 190 S. 20 M;
6 M. [1671
Rez.: Dt. Litt.-Ztz. 1901, Nr. 1 Wahl: Litt.
Cbl. 1901, Nr. 1 F. Fdch.; Hist. Viertelj.schr.
4, 119-123 G. Buchbolz.
Litteratur d. Feldzuges 1799 in d. Schweiz.
(Kriegsgeschichtl. Studien, hrsg. v. eidgen
Generalstabsbureau 3, 89-123.) [1673
Leupold, E., Texte u. Verfasser
der „Relation raisonnée de la marche
de l'armée de Suwarof d'Italie en
Suisse“. (Anz. f. schweizer. G. 1900,
284-89.) [1673
Dampierre, Lettres sur la cam-
pagne de Marengo. (Rev. de Paris.
Année, 7, T. 3, 787-810.) [1674
Lex, L., Souvenirs diplomatiques
et milit. du général Thiard, cham-
bellan de Napoleon I. Paris, Flam-
marion. Cem, 3388. 8fr.60. [1675
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 15, 537-40 Obser.
Briefe u. Aktenstücke z. G.
Preussens unter Friedrich Wilhelm
NI., vorzugsweise a. d. Nachlass v.
F. A. v. Stägemann; hrsg. v. F.
Rühl (s. 1900, 1675). Bd. II. (Publi-
kation d. Ver. f. d. G. v. Ost- u. West-
preussen.) ei, 426 S. 10 M. [1676
Rez. v. Bd. I: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 4 R.
Steig; Forschgn.' z. brandb. u. preuss. G. 18,
602-5 Thimme; (ott gel. Anz. 1901, 87f.
P. Goldschmidt.
Briefwechsel König Friedrich
Wilhelms IM. u. d. Königin
Luise mit Kaiser Alexander I,
nebst ergänz. fürstl. Korrespondenzen;
hrsg. v. P. Bailleu. (= Nr. 154.)
Lpz., Hirzel. xx1j,564 S. 16 M. [1677
Rez.: Dt. Litt -7tg. 1900, Nr. 50 Ulmann.
— P. Bailleu, Preuss. u. Russland im 1.
Viertel d. 19. Jh. (Dt. Rundschau 104, 427
-37.) [Abdruck a. d. Vorwort.) — Th. Schie-
mann, Friedr. Wilh. TI'I. u. Alexander I. in
ihr. gewenseitig. Beziehgn. (Beil. z. Allg.
Ztg. 1900, Nr. 241-43.)
Pfeil, E., Kriegserlebnisse [Auf-
zeichnungen] d. Schulzen Gottfr.
Demme in d. Napoleonischen Zeit,
1806 u. 1812-14. (Mansfelder DU.
14, 115-54.) [1678
Pick, A., Aus d. Zeit d. Not 1806
-1815; Schildergn. z. preuss. G. a. d.
briefl. Nachlasse d. Feldmarschalls
Neidhardt v. Gneisenau a. d.
gräfl. Archiv v. Sommereschenburg.
Berl., Mittler. xvj, 390 S. 8 M. [1679
Berlin im Oktober u. Nov. 1806:
Tagebuch-Aufzeichngn. e. Diplomaten
[d. Grafen F. G. v. Bray, baier. Ge-
sandter in Berlin]. (Dt. Rundschau
105, 40-67.) [1680
Granier, H., 12 Blücherbriefe.
(Forschgn. z. brandb. u. preuss. G.
18, 479-96.) — A, Stern, Briefe
Blüchers a. d J. 1809; nebst ergänz.
Aktenstücken. (Dt. Rundschau 104,
26-38.) [1681
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. Bibliographie, 5
ni E ie
RÄ
Barkhausen G. H., Tagebuch 6.
Rheinbund-Offziers a. d. Feldzuge
geg. Spanien u. während d. spanisch.
u. englisch. Kriegsgefangenschaft,
1808-14. Wiesbad., Bergmann. 209 S.
3 M. [1682
Schröder, Carl, Tagebuch d. Erb-
rinzen Friedrich Ludwig v.
ecklenb.-Schwerin a. d. J. 1811
-13. (Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb.
G. 65, 128-804.) [1683
Grünhagen, C. Aus Ho ms Be-
richten von d. schlesisch. renze in
d Jahren 1787-91 u. 1795. (Zt. d.
Ver. f. G. Schlesiens 34, 324-38.) [1684
Benoit, A., Lettres des ministres
Corbière, Montalivet, Gasparin, Cie
d'Argout, A. Thiers aux préfets de
Metz et de Strasbourg et addresse
au roi, suivie de l'état comparatif
des forces militaires franç. et prussi-
ennes au moment de la révolution.
(Rev. d'Alsace 60, 191-203.) [1685
Besques, P., Mémoires de Louis
XVII. au roi d'Espagne et à l'em-
pereur. (La révolution franç. 38,
555-62.) [1686
Granier, H., Aktenstücke z. G. d.
Krieges v. 1806/7. (Forschgn. z. brandb.
u. preuss. G. 13, 514-41.) [1687
Thimme, F., Zu d. Erhebungs-
plänen d. preuss. Patrioten im Sommer
1808; ungedr. Denkschrr. Gneisenaus
u. Scharnhorsts. (Hist. Zt. 86, 78
-110.) 1688
Stern, A., Einige Aktenstücke z.
G. Preussens 1809-12. Aus d. Public
Record Office zu London. (Forschgn.
z. brandb. u. preuss. G. 18, 502
-14.) [1689
Gratzy, 0., [Akten-]Beitrr. z. G.
Krains im Kriegsjahre 1809. (Mitt.
d. Museal-Ver. f. Krain 9, 195
-208.) [1690
Aktstycker vedrörende fredsunder-
handlingerne med de mod Frankrig
forbundne magter, fredsslutningen i
Kiel og dennes fölger. Dec. 1813 til
Sept. 1814. (Meddelelser fra krigs-
arkivene 9, 1-210.) [1691
Holzhausen, P., Der erste Konsul
Bonaparte u. seine dt. Besucher (s.
1900, Nr. 1693). Schluss. (Beil. z.
Allg. Ztg. 1900, Nr. 79 f.; 120 f.) Sep.
Bonn, Selbstverl. 130 S. 3 M. [1692
Bibliographie Nr. 1682—1729.
Tournon, Baron C. de, Die Prors
Bayreuth unter franz. Herrschaz,
1806-10; übers. u. hrsg. v. L :
Fahrmbacher. Wunsiedel, Köt!>
117 S., Kte. 1 M. 20. [145
Born, J. H., Blüten- u. Aehr«-
Lese aus Zeitungen d Jahre 1806-15
(Jahrb. d Ver. f. Orts- u. Heimatski:
d Grafsch. Mark 13, 63-107.) [16%
Vallaux, C., Les campagnes da
armées francais, 1792-1815. Pars,
Alcan. 1899. 364S. 3fr.50. [165
Rez.: Engl. hist. review 15, 3357-2 H A
L Fisher
Christen, Oesterreich im Kriegs
geg. d. franz. Revolution 1792 :s. &,
3452). Schluss. (Mitt. d. k u. k
Kriegsarchivs 12, 251-485.) [165
Kiaeber, H., Leben u. Thaten d
franz. Generals Jean Bapt. Kleber
Dresd., Heinrich. xıj, 362 S., 6 Em
13 M. — P. Holl, Le général Kléber;
notes et souvenirs. Strassb., Noiri:l
43 S., 2 Taf. 2 M. [15%
Roloff, Napoleon I. {Vorkämpfr
d Jahrh. II.) Berl., Bondi. 2153.
2 M. 50. (ës
Res : Hist Viertelj schr. 3, 567-70 Was
Meyer, Chr., Preussen u. Frank-
reich v. 1795-1800. (Hohenzl
Forschgn. 7, 68-92.) [18%
Nathan, C., Die Uebergänge d
franz. Maas- u. Sambrearmee üb. d
Niederrhein 1795-97. (Jahrbb f
Armee u. Marine 113, 149-50.) [17%
Caudrillier, 6., Un épisode de ls
trahison de Pichegru: Fauche et
Courant au quartier général de
Pichegru. (La révolution franç. 29.
152-85.) — E. Daudet, Le général
Pichegru à l’armée du Rhin. (Revue
des 2 mondes 1901, T. 1,530-62.} {1701
Koolemans Beijnen, G. J. W., De
invloed van de Oranje-parti] in
Gelderland op het voornemen tot de
landing der Engelschen en Russen in
Noord-Holland in 1799. (Handelingæ
van de Maatschappij d. Nederl
letterkde. te Leiden ‘99/1900, 16?
-75.) 1702
Bühler, H. E., Die Kämpfe in d
Nordostschweiz im Frühjahr 1749 bi:
zum Rückzuge Massénas in d Stellung
v. Zürich. (Kriegsgeschicht]. Studien,
hrg. v. eidgen. Generalstabsburesu
Htt. 3,3-43, Kte.) — Galiffe, Le passage
de la Linth par Soult les 25. et 26.
sept. 1799. (Ebd. 45-88; Kte.) [1708
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. *67
Zwirner s E. J., Die kriegerisch.
- Ereignisse in Vorarlberg zu Beginn
- A. 2. Koalitionskrieges 1799. Progr
Rose, J. H. The secret articles
of the treaty of Amiens. (Engl. hist,
review 15, 331-35. 1715
Hansing, Hardenberg u. d. dritte Koalition,
Moriggl, A., Einfall d. Franzosen 2 1900, 1719. Rez.: e Litt Ke 1400, Nr. 13
z d imme; Rev. crit. 1 Nr. 25 Denis:
1 in Tirol bei Martinsbruck u. Nauders Dorchgn, z. brandb. u. prous Z 18, 599
-> 1799. 2. Aufl. v. J. Schöpf. Innsbr., | Luckwaldt
Freytag. Loringhofen s Frhr. v.
A 9
E Helfert >a Më Zur Los ee Go Beispiele strateg. Kavallerieverwendg
= rage, s. ı 00, t e Terz
= Die. See "1800. &. 81/82 Hufe. [1708 wer Napoleon. (Beihft, z. Milit.
s eigel, K. Th, ZurG.d Rastatter | Wochenbl. 1900, g 225-58, 2 Ktn.)
-= Gesan dtenmordes (Hist. Vierte]j. schr.
Sep. Berl., Mittler, 76 Pf. [1717
3, 478-99) _ L’Assassinat des
Czygan, P., Kleinere Beitrr. z. G.
d. Krieges 1806/7. Königsberg.-Progr.
60 S. [1718
Born, J. H., Die ersten Oktober.
rage d. Jahres 1806. (Jahrb. d. Ver.
rts- u. Heimatskde. d. Grafsch.
Mark 13, 82-107.) [1719
Schulz, Hans, Die Belagerg. v,
Brieg 1807. (Zt. d. Ver. f G. Schlesiens
34, 69-88.) [1721
Aalsenberg, Ye, König Jérôme, s. 1900
6Z.:
… Diss. 1899. 39 9 [1708 | Werten, d Vor. £ heas. dia 9 =,
Günther, R., Napoleon im J. 1800. | 485-37 w. [1733
—, Beil z. Allg. Ztg. 1900, Nr.156.) [1709 Saski, Campagne de 1808 en Alle-
Se Tumbült, G.. Vor 100 Jahren: Die
magne et en Autriche (8. ’99, 3547).
i Nancy & Paris, Berger-Levrault.
Ktn. 10 fr. [1723
v. Demelitsch Metternich u. seine aug-
AC Schlachten b, Östrach u. Stockach-
de Liptingen. (Schrr. d. Ver. £ G. d.
Baar 10, 68-82) 1710
5 Cugnac, De, Campagne de l'armée
E de réserve en 1800 (s. 1900, N De Lt Zeg Toga Prouse. 12,
Gre i . ann: ; .- tg. r. ort-
pa nn U: Marengo. 1901. 692 8. Bine En gel” Fu he
Luckwaldt. [1724
Stern, A., Gneisenaus Reise nach
London im J, 1809 u. ihre Vor.-G.
(Hist. Zt. 86, 1—44.) [1725
Menge, Aug.,DieSchlachty. Aspern
21. u. 22 Mai 1809; e. Erläuter .d.
Kriegführg. Na oleons I. u. d, Erz.
herzogs Karl e esterr. Berl., Stilke.
299 S. 6M. (Kapit. 1 u 2 alg Berliner
Diss. gedr.) [1726
Rez.: Streffleurs österr. milit. Zt. 1901, I,
32-48 A E; Milit.-Litt.-Ztg. 1901, Nr. >
Mayr, M. Erinnergn. an Andr.
Hofer. "Innsbr., Selbstverl. 1899,
728.
. WM [1711
SH Centenario della battaglia dı Ma-
E rengo. Memorie stor. del eriodo
La Napoleonico pubbl. a spese de muni-
-77 cipio di Alessandria per cura della
“. Soc. di storia della prov. Vol. I.
hi S end, Chiari. 4° 270
per 359 8.
Rez.: Dt. Litt.-Ztg, 1901, Nr. 8 Hüffer
9 uga V.
SH Marengo, (Riv. di storia della prov.
X. d'Alessandria IX, 30, 1900) —
ve A. F. Trucco s La battaglia di
R Marengo e il piano di uerra della
IL ` seconda Campagna d’Ita ia; appunti
Ce [1727
ee e e ES (Ebd.) — J. Gasparolo, Rez.: Mitt. d. Ver. £ G. d. Dt. in Böhmen 39,
Kë Essandria nel eriodo na oleonico, | Litt. Bei. S. 34-87.
a 14 o 0 1800 A Ebd) 1713 Peter, À., Cajetan Sweth, d. Leidensgefährte
1 un ugn ( [ Hofers. Progr, Innsbruck., Selbstverl. 1599,
39 8. [1728
Alin, 0., Förhandlingarna om
allianstraktaten mellan Sverige och
5*
*68
Rvssland 1812. Univ.-Progr. Upsala.
32 8. [1729
Fabry, L. G., Campagne de Russie,
1-12 (s. 1900, 3661). T. Il: Operations
milit. (20 juillet - 31 juillet); Vitebsk.
394 S. 10 fr. [1730
Berg, G., Die Blokade Küstrins
1813/14. (Schrr. d. Ver. f. G. d.
Neumark 10, 22-39.) [1731
Zur Schlacht bei Kulm, 29. u.
30. Aug.1x13. (Milit.-Wochenbl.1900,
Nr. 79.) [1732
Freytag-Loringhoven, v., Auf-
klärung u. Armeeführg., dargest. an
d. Ereignissen bei d. schles. Armee im
Herbst 1813. Berl., Mittler. 153 S.
4 M. 50. [1733
Chuquet, L'invasion de la France
à la fin de 1813 et l'entrée des alliés
en Alsace. (Journ. des sciences milit.
1900, Avril) — Ders, La prise de
Blamont et de Landskron à la fin de
1813. (Ebd. ‘99, Nov.) — Ders., Le
blocus de Strasbourg en 1814. (Rev.
d'Alsace. N. S. 14, 225-81.) — Vgl.
Nr. 1757. ëss
Petzel, Die Operationen Napoleons
von La Rothiere bis Bar sur Aube
vom 1.-25. Febr. 1814. (Beihft. z.
Milit.-Wochenbl. 1900, 259-76, Kte.)
Vgl. 1900, 3670. [1735
Grosjean, E., Autour de la bataille
de Montmirail, 11. févr. 1814. Chalons-
sur-Marne, Martin. 578. [1736
Ducéré, É., Bayonne sous l'empire:
Le blocus de 1814. Bayonne, La-
maignère. 4°. 265 S. [1737
Lecuyer, H., Le colonel Belly de
Bussy et la bataille de Craonne,
8. mars 1814. (Souvenirs et mémoires
3, 72-77.) [1738
Friedjung, H., Das Angebot d. dt.
Kaiserkrone an Oesterreich im J. 1814.
(Ber. üb. d. 6. Versammig. dt. Histo-
riker zu Halle S. 16-19.) [1739
Navez, L., Introduction à l'histoire
de la campagne de 1815. Brux.,
Lebègue et Co. 1899. 768. 2 fr. [1740
Morris, W. 0C., Campaign of
1815: Ligny, Quatre-Bras, Waterloo.
Lond., Richards. emt, 420 S. 12 sh.
6 d. [1741
Rez.: Engl. bist. review 15, 811-16 George.
Siborne, W., The Waterloo cam-
paign 1816. (Hrg.: Edw. Arber.)
6. ed. Westminster, Constable & Co.
1900. 832 S. [1742
Houssaye, H., Waterloo; übers. v.
Bibliographie Nr. 1729—1783.
Baz
(LA
Ostermeyer. Hannover,
448 S., 3 Ktn. 6 M. 50.
Küsel, E., Die Königin Luise in tr.
Briefen. Memeler Progr. 143 S. [1:14
Meinecke, Leben d. Generalfeldmarscisis
Herm. e Boyen. Bd. U s. 1909, 1744. Ben:
Mitt a d. hist Litt. 28, 202-5 v Grze-
Forschgn. z. brandb. u. preuss G. 13, 33-2
Fournier; Dt. Litt-Ztg. 1900, Nr 24 Ibiza,
Preuss. Jahrb. 101, 358-62 Delbrück [Vs
Gebhardt, Wilhelm v. Humboldt als Stas-
mann. Il, s. 1900, 1745. Rez: Dt L:n-
1900, Nr. 21 Kaufmann; Forschgn z bera
u. preuss. G. 13, 305-8 Thimme; Beil z Al:
Ztg 1900, Nr. 144; Hist Zt aa, 4-4:
Meinecke; Mitt. a d. hist Lit 8, ı#
Goldschmidt; Hist. Viertelj. schr. $, 571-73
Ulmann. (17:8
Francev, V. A., Rusové v l'echich
za válek Napoleonských (Die Rien
in Böhmen zur Zeit d. Napoleon
Kriege). (Časopis musea kralovstvi
Českého 72, 39-60.) [1747
Rütsche, P. Der Kanton Zünck
zur Zeit d. Helvetik, 1793-1503
Zürich, Beer. 346 S. 4 M. 40. [1748
Lang, R., Die Schicksale d. Kan-
tons Schaffhausen in d. J. 1800 u. 13221.
Ne Neujahrsbl. d. hist.-antiq. Ver.ete.
. St. Schaffh.) Schaffh., Lang. 141
4°. 106 S. 2 M. 40. [1549
Oggier, G., Wallis in d. J. 1814
u. 15. (Bll. z. Walliser-G. Bd IL
Jg. 3/4.) [1730
Kleinschmidt, A., Baiern u. Hes:er,
1799-1816. Berl Räde. 344 S. 6 M. [1751
Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr. 7.
Meyer, Chr., Baiern vor 10
Jahren; Personen u. Zustände ir
Baiern im Zeitalter d Napoleonismus.
Münch., Palm. 531 S. 1 M. [155
Fahrmbacher, H., Aus Münchens
Zeiten d. Franzosennot. Münch.,
Lindauer. 120 S. 1 M. 75. [173
Ruess, Th., Augsburg vor 1%
Jahren. Augsb., Lampart & C».
61 S. 75 Pf. [1754
Rez.: Beitrr. z. balor. Kirch.-G. 7, 4ī f.
Runkel, v., Zur G. d. Besatzung
d. Burg Hohenzollern u. d. Truppen
der Fürsten v. Hohenzollern v. 1806-15.
(Mitt. d. Ver. f. G. etc. in Hohenzoll
Bd. 33, S. 33-220, 2 Taf.) [1755
Albert, P. P., Baden zwisch.
Neckar u. Main, 1803-6. (Neuj.bil.
d bad. hist. Komm. N. F.IV.) Heidit.,
Winter. 1901. 91 S. 1M.20. [1756
Rez.: Alemannia N. F. 1, 285-57 Kartels.
Mi
x. KE `
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. *69
Chuquet, A., L'Alsace en 1814.
Paris. Plon. 479 S. 7 fr. 50. [1757
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 145f. Obser.;
Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 11 Th. Ludwig.
Schollen, M., Aus d. Franzosenzeit.
Aus Aachens Vorzeit 12, 104-9.) —
. Fey, Ans d. Jahren 1814 u. 1815.
(Ebd. 65-76.) — H. Schnock, Rück-
erstattung d. zur Zeit d Fremdherr-
. schaft nach Paris verschleppten
Kunstgegenstände u. Archivalien.
(Ebd. 93-104.) [1758
Grob, J., Luxemburg unter d.
Herrschaft d. Direktoriums. (Ons
Hémecht 1900, 62-73; 109-20; 188
-91.) [1759
Cortebeeck, C., De fransche over-
heersching in België, 1792-1816.
(Uitgave d. kgl. vlaamsche Acad.
voor taal-en letterkde. VI, 25.) Gand,
Siffer. 239 S. 2 fr. [1760
Martinelli, F. di, Diest in den
Sansculottentijd. Gand, Siffer. 386 S.
8 fr. [1761
Mack, H., Ein neues Zeugnis f. o. Heirats-
plan Herzog Friedrich Wilhelme. (Braunschw.
Magaz. 1900, Nr. 17.) [1762
Harkensee, H., Beitrr. z. G. d.
Emigranten in Hamburg (s. ’96, 3432).
I: Madame de Genlis. Progr. Hamb.,
Herold. 46 S. 2 M. 60. [1763
Löbe, J., Die schwed. Gräfin auf d. Kunitz-
burg b. Jena (Mitt. d. Ver. f. Gkde. etc. zu
Kahla u. Roda 5, 395-400.) [1764
Schulz, Hans, Ein Märker über
Schlesien im J. 1813. (Zt. d. Ver. f.
G. Schlesiens 34, 315-24.) = C. Cogho,
Thätigkeit d. Rittmeisters Negro zu
Hermsdorf. (Ebd. 385-88.) [1765
Manstein, H., Die Tilgung d.
Kriegsschulden d. Stadt Graudenz a.
d. Jahre 1807. Progr. Graudenz.
39 S. [1766
Innere Verhältnisse.
Hitzigrath, H., Hamburg u. d.
Kontinentalsperre. Progr. Hamb.,
Herold. 4°. 30 S. 2 M.50. [1767
Gratzy, 0., Das k. k. Güterbestätteramt in
Laibach v. 1791. (Mitt. d. Museal- Ver. f.
Krain 9, 225-32.) [1768
Werth, A., Die Barmer Industrie 1815.
(Monatsschr. d. berg. G.-Ver. 7, 125-27.) [1769
Sagnac, Ph., Les juifs et la révo-
lution franç. 1789-91. (Rev. d’hist.
moderne et contemp. 1, 6-23; 209
-84.) [1770
[Besonders elsäss. Juden betr.)
Horwitz, L., Die Israeliten unter
d. Königreich Westfalen. Berl.,
Calvary. 1088. 2 M. [1771
Rütsche, P., Der Kanton Zürich
u. seine Verwaltg. zur Zeit d. Hel-
vetik, 1798-1803. Züricher Diss.
846 8. [1772
Gratzy, 0., Ein Gebürenbuch aus
d franz. Verwaltg. Krains. (Mitt.
d Museal-Ver. f. Krain 9,39-43.) [1773
Blumenthal, M., Preuss. Kommu-
nal-Gesetzgebg. in d. Reformperiode.
(Sammlg. gemeinverständl. wiss.
Vortrr. Hft. 341/42.) Hamburg, Ver-
lagsanst. u. Dr. A.-G. 87 S. [1774
Lehmann, M., Ursprung d. preuss.
Einkommensteuer. (Preuss. Jahrbb.
103, 1-37.) [1776
Dettling, A., Zum Artikel: Redings Re-
formvorschläge betr.d Neugestaltg. d.schweiz.
Heerwesens im J. 1797. (Anz. f. schweiz. G.
1900, 331 f.) Vgl. 1900, 2696. (1776
Herz, L., Die freiwillige Sanitäts-
pflege in d. Kriegen am Anfang unser.
(Streffleurs österr. milit. Zt. 39,
III, 35-57.) [1777
Linke, U., Aus Breslaus Lazarethen
1813/14. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens
34, 115-36.) [1778
Woltersdorf, Th., Aus d. Napo-
leonischen Zeit in Dtld. Aus d.
Memorabilienbuche d. St. Nikolai-
kirche in Greifswald. I: Gebet am
Napoleonsfeste 1807; II: Ansprache
bei d. kirchl. Feier d. Einzuges Napo-
leons in Moskau. (Zt. f. prakt. Theol.
22, 336-40.) [1779
Lods, A., Les luthériens d’Alsace
devant l’Assemblée constit., 1789 f.
(La révol. franç. 38, 523-50.) [1780
Haderer, Lesoriginesetle caractère
du budget des cultes. (Rev. cath.
d'Alsace 19, 183-94 etc. 494-505.) —
Beuchot, La croix dans la Haute-
Alsace pend. la révolution. (Ebd.
211-25.) [1781
Berlière, U., Le P. Placide Braun, Bené-
dictin de St.-Ulric d'Augsbourg, 1756-1829.
(Berlière, Mélanges d'hist. bénédict. 2, 144
-56 à , [1782
inhack, F., G. d. Cisterc.-Abtei
Waldsassen währ. d. Interregnums
(23. IX. 1792 bis 3. V. 1793) u. der
3 ersten Regierungsjahre (1793-1795)
d. Abtes Athanas. Hettenkoter. (Sep.
a.: „Cisterc.-Chronik“.)
Kleiter. 25 S. 60 Pf. [1783
Passau, /
EE e
er -a -
ee ent
70
Eschbach, P., Die Universität
Duisburg unter franz. Verwaltg.,
1806-13. (Beitrr. z. G. d. Niederrh.
15, 278-326.) [1784
Grünhagen, C., Das schlesische
Schulwesen unter Friedrich Wil-
helm II. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens
34, 1-32) [1785
Lutsch, O., Das Kreuznacher Ge-
meinde-Schulkollegium on de
Creuznach\) 1807-19. reuznacher
Progr. 38 S. [1786
(Auch als 19. Veröffentlichg. d. antiquar.-
hist. Ver. f. Nahe u. Hundsrück zu Kreuznach
erschienen.)
Asbach, J., Das Düsseldorfer
Lyceum unter bair. u. franz. Herr-
schaft, 1805-13. Düsseld. Progr. 4°.
42 S. — Ders. Zustand d. bergisch.
Schulwesens im J. 1809 u. d. Napo-
leonische Universität in Düsseldorf.
(Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh.
69, 128-37.) [1787
Altmann, W., Zur G. d. Lese- u. Industrie-
Schule zu Sanz, Kr. Greifswald, 1803-19.
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 10,
193 204.) 1788
Kante Briefwechsel (s. 1900, 3571).
Bd. II: 1789-94. (Kants gesamm.
Schrr., hrsg. v. d. preuss. Akad. d.
Wiss. XI.) xv, 617 S. 10 M. [1789
Rez. v. Bd. I: Altpreuss. Monatsschr. 37,
435-75 Schöndörffer.
Matthias, Th., Der Politiker Herder
nach d. ursprüngl. Fassung seiner
Humanitätsbriefe. (N. Jahrbb. f. d
klass. Altert. etc. 6, 401-26.) —
W. Dilthey, u. A. Heubaum, Urkdl.
Beitrr. zu Herbarts prakt. pädag.
Wirksamkeit. (Ebd. 325-50.) [1790
Fuchs, E., Schleiermachers Reli-
gionsbegriff u. relig. Stellung zur Zeit
d. ersten Ausgabe d. Reden, 1799
-1806. Giessen, Ricker. 104 S. 2 M. —
B. Münz, Fichte u. d. dt. Freiheits-
krieg. (Beil. z. Allg. Ztg. 1901,
Nr. 19) — 0. Stock, Fichte als
Herold u. Vorbild echter Vaterlands-
liebe. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert.
etc. 8, 1-10.) Bl
Haupt, H., Renatus Karl Frhr.
v. Senckenberg, 1751-1800. Giessen,
v. Münchow. 4°. 60 S. 1 M. 50.
(Vgl.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr.
239 [1792
feber, N., Frz. Ludw. Haller v.
Königsfelden 1755-1838. Berner Diss.
153 S. [1793
Bibliographie Nr. 1784—1834.
Heilborn, E.. Unveröffentl. Br
des Novalis. (Dt. Rundschau 1%
452-62.) EE
Görres, Jos., Charakteristiken ı
Kritiken a d. Jahren 1804 u. 1555:
eingeleitet u. hrsg. v. Frz. Schultz
(3. Vereinsschrift d. Görres-Ges f. 190.
Köln, Bachem. 88 S. 1 M.80. [17:3
Bez. v. 1900, 1774 (Wibbelt, Görre u
Litterarhistoriker): Anz. f. dt. Altert. 2. "3
-78 Frz. Schultz.
Reinhard, 6. E., Schillers Es
fluss auf Körner. Leipzig. Dise. 18%.
140 S. Ah
Res: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 6 Jonas.
Hartmann, J., Aus d letzt. Zeitz
d Reichsritterschaft am unten
Neckar. (Mannheimer G.bll. 1%+,
Nr. 10. E
Beck, P., Merkwürdige Schulfeier
in Ulm im J. 1790 bei d Kaiserwail
Leopolds IT (Alemannia N.F. 1
162-68,) — Ders., Der Orden d rer-
rückt. Hofräte (s "ong, 3604). Nacbtr
(Ebd. 169 f.) [1793
Monhof, S., Der Siogeswapgen vom Branirz-
burger Thor (Berlin) im Bergischen (Moss
schr. d. berg. G.-Ver. 1900, 147-49.) — Ders,
Hoher Besuch im J. 1814 in Elberfeld ‘Eti
154f.). — Ders, Die Neujahrsfeier 1514 œ
Elberfeld. (Ebd. 155 f.) IK
9. Neueste Zeit seit 1815.
Kleinschmidt, A., Russische Le
sandtschaftsberichte aus Oberitalien
1815/16. (Forschgn. z. G. Baiern: 8$,
192-206.) [1500
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v. Gentza. d. 1 1822. (Hist. Vierte]j -
schr. 8, 500-519.) — Ders. , Zur Gentz-
Bibliogr. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 22, 125-28.) [1801
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tesch üb. d. Zustände Preussens v. J. 1:4
(8. 1900, 1779). Nachtrag. (Hist. Zt a
192.) 138
Dohme, R., Unter6 preuss. Königen
Lebenserinnergn.; hrg. v. P. Linden-
berg. Berl., Dümmler. 1901. 163 3.
3 M. E
Bluntschli’s Vermittlungsprojekt
vor d. Sonderbundskrieg. (Bisher
unbekannt.) „Gedanken z. Vermitt-
lung d. Schweiz.“ Aug. 1847. (Polt.
Jahrb. d. schweiz. Eidgenossenschaft
13, 655-76.) 1804
Manteuffel, Otto Frhr. v., Unter
Friedrich Wilhelm IV. Denkwürdig-
kb WS
Fr. keiten d. Ministers. Hrsg. v. H. v.
“u Poschinger. 1: 1848-51. II: 1851-54.
f: Berl., Mittler. 440; 489 S. 20 M. [1805
Kal Bismarck, Gedanken u. Erinnergn. Rez.
Lz (d franz. Ausg. v. Jaeglö in 2 Bdn.): Rev.
.… . hist. 74, 400-409 A. Guilland. [1806
:.... Bismarck’s Briefe an seine Braut
ue., U Gattin; hrsg. v. Herb. Bismarck.
u., Stuttg., Cotta. xj, 5988. 6 M. [1807
mn. Res.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 275 O. B.;
pm: Dt. Litt-Ztg. 1900, Nr. 51/52 Roethe; Litt.
Laus, Cbl. 1901, Nr. 2; Dt. Rundschau 107, 116—84
"H Grimm.
are, Busch, Tagebuchblätter, s. ’99, 3630. Bez.’
` Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 13, 320 ff.
wx: Yo Peteredorff; Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 38
Lenz; Hist. Viertel;.schr. 3, 573-75 Branden-
-- burg. [1808
seu Fransecky, E. v., Denkwürdig-
~ keiten; hrsg. u. ergänzt v. W. v.
An Bremen. Bielef. u. Lpz., Velhagen &
"= K. xvj, 588 S. 10 M. [1809
. Sterneck, M. Frhr. v., Erinnergn.
LL: 9 3
.. &. d. Jahren 1847-97; hrsg. v. seiner
= Witwe, biogr. Skizze u. Erläutergn.
“© v. J. Frhrm. e Benko. Wien, Hart-
leben. 336 S. 9 M. [1810
Friedrich, Grossherzog v. Ba-
den, Reden u. Kundgebgn. 1852-96;
"= hrsg.v.R.Krone. Freiburg, Waetzel.
=- xv, 358S. 6 M. [1811
| Seyffardt, L. F., Erinnerungen.
Lpz., Duncker & H. 6138.18 M. [1812
Verdy du Vernois, J. v., lm
nun d. 2. Armee 1866 unter
r
ehn d. Oberbefehl Sr. kgl. Hoheit d Kron-
| rinzen Priedrich Wilhelm v. Preussen.
ir Erinnergn. Berl., Mittler. 294 S.
“+ 6 M. Ee
dÉ Hanser, A. v., Tagebuch d K. B.
f 4. Inf.-Brigade währ. d. Sommerfeld-
> zuges 1866. (Darstellgn. a. d. baier.
Er Kriegs- u. Heeres-G. 9, 98-112.) [1814
x Brief Goeben’s üb. d Gefecht v.
SS Dermbach 4. Juli 1866. (N. milit.
PU. 57, 1-3.) [1815
er Bernhardi, v., Aus d. Tagebüchern
a Theod. v. Bernhardis, 1867. (Dt.
Rundschau 105, 232-63; 440-63. 106,
52-79.) [1816
Montaudon, J. B. A., Souvenirs
milit. 2 vol. Paris, Delagrave.
15 fr. [1817
Delaporte, J., Comment Guillaume II.
renvoya Bismarck d'après les révelations d’un
confident du chancelier. (Le Correspundant
199, 5326-39.) Vgl. 1900, 3724. [15183
Zwiedineck -Südenhorst, H. v.,
Dt. G. von d. Auflösg. d. alten bis
Neueste Zeit seit 1816.
“71
z. Errichtg. d. neuen Kaiserreichs
(8. '98, 3546 u. 1900, 3730). Lfg. 10
u. 11 (= Nr. 243). Bd. II, S. 81-240.
2 M. [1819
Lenz, M., Die grossen Mächte; e.
Rückblick auf unser Jh. Stuttg.,
Cotta. 158 S. 8 M. Vgl. 1900,
3732. [1820
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 5, 703
-18 Rachfahl.
Pingaud, A., Le projet Polignac,
1829. (Rev. d'hist. diplom. 14,
402-9.) 1821
Bölke, A., Erinnergn. an d. Veste
Spangenberg. (Hessenland 1900,
Nr. 4.) 1822
Francke, O., Litterar. u. freiheit-
liche Bestrebgn. dt. Gymnasiasten
um d. J. 1830. (Freundesgaben f.
C. A. H. Burkhardt S. 15-32.) [1823
Limburg, J. van, De revolutie
van 1830. Änvers, Opdebeek. 394 S.
4 fr. 1824
Petersdorff, H. v., König Fried-
rich Wilhelm IV. Stuttg., Cotta.
xxvj, 264 S. 4 M. 60. [1825
Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr. 6.
Hartmann, O., Die Volkserhebg. d Jahre
1848 u. 1849 in Dtld.; mit Vorwort v. L.
Quidde, s. 1900, 8735. Rez.: Forschgn. z.
brandb. u. preuss. G. 13, 605-7 Oncken. [1826
Paudler, A., Am 14. März 1848.
(Mitt d. nordböhm. Exkurs. -Klubs
21, 336-38.) [1827
Wacquant, A., Die ungarische
Donau-Armee 1848/49. Breslau,
Schles. Buchdr. 7 M. [1828
Incze, H., Die G. d. 15. II. 1848
in Buda-Pesth; Beitrr. z. Vor.-G. d.
ungar. Freiheits-Kampfes. Budap.,
Deutsch & Co. 143 S. 2 M. [1829
Helfert Frhr. v., Die Stadt des
Palladio i. J. 1848. Mit e. Ueber-
sichtskte. u. e. Umgebungs-Plane v.
Vicenza. (Mitt. d. k. u. k. Kriegs-
archivs 12, 1—56.) [1830
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1 kr. 75. [1831
Ulmann, H., Die Entwickelg. d.
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(Dt. Zt. Monatshfte f. Polit. etc. 1900,
Hft. 7, 368-79.) [1832
Langhans, J., The German Em-
pire and its evolution under the reign
of the Hohenzollern. Lond., Sonnen-
schein. 2 sh. 6 d. [1833
Ollivier, E., Le roi Guillaume de
WEI
Prusse. (Rev. des 2 mondes 159,
721-657.) [1834
Petersdorff, H. v., Kaiserin Au-
gusta. (Allg. dt. Biogr. 46, 89-143.)
Sep. Lpz., Duncker & H xj, 116 S.
2 M. [1835
Philippson, M., Das Leben Kaiser
Friedrichs UI Wiesb., Bergmann.
xnj, 4318. 7 M. [1836
Poschinger, M., Kaiser Friedrich
(s. 1900, 1818). Bd. II: 1870-88.
473 S. 10M. (Kplt. 22 M. 50.) [1837
Res.: Forschgn. z. brandb. u. preuss. G.
13, 317 Granier.
Müller-Bohn, Kaiser Friedrich d.
Gütige (s. 1900, 3762). Kplt. 556 S.,
34 Kunstbeil. 26 M. [1838
Bainville, J., Louis IT. de Bavière.
Paris, Perrin. jx, 3198. 3 fr. 60. [1839
Schaus, E., Bismarck u. Nassau. Vortrag.
Wiesbaden, Bergmann. 408. 1 M. [1840
Bigge, W., Feldmarschall Graf
Moltke. 2 Bde. Münch., Beck. 1x,
361; 416 S. 11 M. — H. Delbrück,
Moltke. (Preuss. Jahrbb. 102, 108
-30.) — R. Wagner, Moltke u. Mühl-
bach zusammen unter d. Halbmonde
1837-39. Berl., Walther. xv, 321 S.
6 M. [1841
Hartwig, 0., Ldw. Bamberger, e.
biogr. Skizze. Als Ms. gedr. Mar-
burg, Univ.-Buchdr. 85 S. — Wipper-
mann, Ludw. Bamberger. (Allg. dt.
Biogr. 46, 193-99.) — Alex. Meyer,
Ldw. Bamberger. (Biogr. Jahrb. u.
dt. Nekrol. 4, 129-40.) — Ders., M.
E. S. v. Simson. (Ebd. 307-17.) [1842
Parisius, L., Leop. Frhr. v. Hover-
beck (s. '98, 3563). Tl. II, Abtig. 2:
Ended.Verfassungskampfes u. Reichs-
tag, 1864-75. 328 S. 4 M. 50 [1843
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’99, S. 75 G. Kaufmann;
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 12, 306
Goldschmidt.
Jörgensen, A. D., Die dänisch-
dt. Frage. Kopenhag., Hagerup.
20 8. [1844
Renémont, C. de, Campagne de
1866. T. I: Operations en Bohême.
Paris, Lavauzelle. 389 S. 7 fr.50 [1845
Beiträge, Kritische, zur G. d.
Krieges v. 1866. Von? Zürich, Caes.
Schmidt. 352 S. 4 M. [1846
Rez.: Streffleurs österr. milit. Zt. 42, I,
Litt.bl. Nr. 2.
Bibliographie Nr. 1834—1884.
Schlichting, V., Moltke u. Bert
dek; e Studie üb. Truppenführg. o
d. „Taktisch. u. strategisch. Grund-
sätzen d. Gegenw.“ Zugleich e Beitr.
z. Kritik d. Werkes v. Friedjurz
„Kampf um d Vorherrschaft“. Berl,
Mittler. 154 S. 3 M. [1847
v. Caemmerer, Eine neue Beleuctg d
österr. Operation auf d. inner. Linien (e J.
1566. (Milit. - Wochenbl. 1900, Nr. 1021 —
v.Lettow-Vorbeck, Bemerkgn. vom Stard-
punkt d. Kriegs-G. zu d. Schrift «Ebd. Nr.111f1
u Antwort d Verf. (Ebd. 1:01, Nr. 4} weg
Abwehr Caemmerers (Ebd. Nr. À) |
Kienast, A., Die Legion Klapsa;
e Episode a. d. J. 1866 u. ihre Vor-U.
Wien, Seidel. xj, 386S. 10M. (Das
Rez.: Streffleurs österr. milit. Zt 13%,
I, 68-83; Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 3
Schier, 0., Der Zug d. ungarisch
Legion urch Schlesien u. Mähren
1866. (Zt. d. dt. Ver. f. G. Mähren:
u. Schlesiens 4, 347-69.) [1849
Denis, S., Hist. contemp. (e 52.
8660). T. III. 475 S. 7 fr. 50. [15
Busch, W., Die Beziehgn. Frant-
reichs zu Oesterr. u. Italien zwisch.
d. Kriegen v. 1866 u. 1870/71. Unir-
Progr. Tübing., Schnürlen. 89 S.
2 M. 40. [1851
Kriegsplan, Ein französischer, 5.
J. 1867. (Milit.- Wochenbl. 190,
Nr. 105.) [1832
Leonardon, H., Prim et la car-
didature Hohenzollern. (Rev. hist.
74, 287-310.) [1553
Lehautcourt, P., La guerre de 15367
(Biblioth. de bibliographies critiques 5.) Paris
Fontemoing. 27 8. [15
Moser, kurzer strateg. Ueberblick
üb. d. Krieg. 1870/71. 3. Aufl. Berl,
Mittler. x, 43S., 1 Tab. 2 M. [1855
Jungstedt 9 H. 9 Kriget mellan
Frankrike och Tyskland 1870/71 (s. 99.
3661). II. 6 kr. pis
Schmidhuber, Der dt.-franz. Krieg
1870/71 unter besond. Berücksicht.
d. Anteilnahme d Baiern. Auszug
a. d. Generalstabswerk. Landshut,
Krüll. xj, 416 S. 4 M. 75. [1857
Frobenius, Kriegsgeschichtl. Bei-
spiele d. Festungskrieges aus d. dt.-
franz. Kriege v. 1870/71 (s. 1900,
1826). Hft. 4 IL. Artillerie-Angritf.
Abtlg A. Beschiessg. (Bombardement).
1. Der Angriff mit den Mitteln d
Feldarmee (Verdun, Toul u. andere
Festgn.) Mit 4 Plänen in Steindr.
88 S. 2 M. 50. [1858
Neueste Zeit seit 1815.
Festungsartillerie bei d. Belagergn.
etc. im dt.-franz. Kriege 1870/71
"a 1900, 1827). Bd. II: Belfort.
Mit 1 Kte., 19 Skizzen, 1 Taf. u.
Abbildgn. im Texte. xx, 366 8.
8 M. (Auch Bd. IV ersch.) [1859
Cardinal v. Widdern, 6., Krit.
Tage. TI. I (s. ‘98, 3575). Bd. 3
(Krisis v. Saarbrücken -Spichern),
Hft. 2: Die Führg. d. I. u. II. Armee
u. deren Vortruppen 31. VIL-6. VII.
1870. Mit 1 Kte. u. 4 Skizzen im
Text. 234 S. 5 M.; H 3: Befehls-
führg. am Schlachttage v. Spichern
u. am Tage darauf 6. u. 7. VIII. 1870.
Mit 2 Karten u. 3 Truppenstellungs-
Skizzen. zu, 451 S. 9 M. [1860
Rez.: Milit.-Wochenbl. 1901, Nr. 9f.
Foerster, W., Die Heerführung d.
Prinzen Friedrich Karl in d. Tagen
d. 14.-16. Aug. 1870. Berl., Eisen-
schmidt. 64 S. 1 M. 1861
Rouvre, Ph. de, La 38° brigade
allemande A Mars-la-Tour. Paris,
Chapelot. 28 S., 2 Ktn. 1 fr. [1862
Bürck, H., Das Füsilier-Bataillon
vom 12. Grenad.-Reg. u. seine Gegner
am 16. Aug. 1870. Berl., Milit.-Ver-
lagsanst. 131 S. 4 M. [1863
Lehautcourt, P., L'attaque de
Saint-Privat. Limoges & Paris,
Lavauzelle. 111 S. 2 fr. 60. [1864
Borries, E. v., Die Zerstörung d.
Strassburger Bibliothek im J. 1870.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 16, 305
-44.) [1865
Mondelli, La vérité sur le siège
de Bitche, 1870-71. Nancy, Berger-
Levrault. xvırj., 282 S. 3 fr. 50. [1866
Kunz, Feldzug d. erst. dt. Armee
im Norden u. Nordwesten Frankreichs
1870/71. 2. Aufl. Bd. I: Bis zum
31. XII. 1870. Bd. II: Jan. 1871. Berl.,
Mittler. x, 204: 273 S., 2 Ktn.
9 M. 50. 1867
[
Fabricius, H., Auxerre - Châtillon.
Die Kriegsereignisse u. Operationen
in d. Lücke zwisch. d. II. dt. Armee
u. d. XIV. Armeeekorps bis z. 20.
Jänner 1871. Berl., Eisenschmidt.
xj, 262; 154 S. 7 M. [1868
Troxler, P., Bourbaki u. d. franz.
Ostarmee 1870/71. 2. Aufl. Luzern,
Albin. 132 S. 1 M. [1869
Fabricius, H., Die Kämpfe um Dijon im
Jan. 1871 u. d. Vogesenarmee (s. 98, 1612).
2. billige Ausg. 7 M. Rez.: Forschgn. z.
brandb. u. preuss. G. 12, 310 Granier. [1570
13
Gigout, P., Les principales violations du
droit des gens commises pars les armées
allemandes pend. les campagnes de 1870-71.
Dijon, imp. Barbier-Marilier 161 8. [1871
Stremayr, K. v., Die Aufhebung
d. Konkordats u. meine Demission.
(Dt. Revue 25, IV, 172-79.) ne
Schweiz, Die, im 19. Jh.; hrsg.
v. schweizer. Schriftstellern unter
Ltg. v. P. Seippel (s. 1900, 1851).
Bd. II u. II. 612; 598 S. (Kplt.
66 fr.) 1873
Aus dem Leben d. Grafen Otto
v. Bray-Steinburg (s. 1900, 3774).
Forts. (Dt. Revue 25, II, 241-566.
IV, 1-13; 129-44; 273-84.) [1874
Beck, C. H.. Cannstatter Chronik
üb. d. 2. Hälfte d. 19. Jh. (s. 1900,
1852). Lfg. 2-14. S. 19-362. Me
Douwes, G. F. J., Ons vaderland,
1849-98. L Beknopte staatkundige
en parlem. gesch. van Nederland.
Amsterd., van Langenhuysen. 278 S.
4 fr. 25. [1876
Meysenburg-Lauenau, H. Frhr. v.,
Freiherr Karl Rivalier v. Meysenburg,
kurfürstl. hessischer Staatsminister.
(Erweiterter Sonder-Abdr. aus ,,Hes-
senland" XIV, Nr. 9-15.) 4°. 248. [1877
Brandstäter, E., Witten in d.
Jahren 1848 u. 49. (Jahrb. d. Ver.
f. Orts- u. Heimatskde. d. Grafsch.
Mark 13, 136-47.) [1878
Hassell, v., G. d. Königr. Hannover, 8.
1900, 1854. Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 28,
447-51 Schaer. [1879
Stüve, @., Joh. Carl Bertr. Stüve
nach Briefen u. persönl. Erinnergn.
l: 1798-1848. II: 1848-72. Hannov,,
Hahn. 376; 446 S. 9 M. [1880
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabrück
25, 285-92 Kretzschmar; Litt. Cbl. 1901, Nr. 10.
Drosihn, F. C., Aschersleben im
19.Jh. Aschersl., Huch. 1900. 282 S.
7 Taf. 4 M. 75 [1881
Sembritzki, J., Der Oberpräsident
v. Schön u. d. Stadt Memel; e. Beitr.
z. G. d. Provinz a. d. 1. Hälfte d.
19. Jh. (Altpreuss. Monatsschr. 37,
245-82.) [18832
Innere Verhältnisse.
Brockdorff, F. Graf v., Dt. Han-
delspolitik im 19. Jh., insbesond. seit
1879. Erlanger Diss. 225 S. [1883
Eckert, Chr., Rheinschiffahrt im
19.Jh. (Staats- u.sozialwiss. Forschgn.
+74
hrsg. v. Schmoller. XVIII, 5.) Lpz.,
Duncker & H. xjx,4508. 10M.60. [1884
Wanjon, D., Gesch. van den Ne-
derlandschen handel sedert 1796.
Haarl., Bohn. 1408. 1fl. 76. Ba
Wahl, K., DieEntwicklg.d.holländ
Handelsschiffahrt im 19. Jh. (Jahrb.
f. Gesetzgebg. etc. 24, 957-77.) [1886
Müller, Frdr., Die geschicht
Entwicklg. d. landwirtschaftl. Ge-
nossenschaftswesens in Dtld. v. 1848/49
bis z. Gegenwart. (Wirtschafts- u
Verwaltungsstudien m. besond. Be-
rücksicht. Baierns, hrsg. v. Schanz.
Lpz., Deichert. xx, 552 S.
10 M. Bee
Freytag-Roitz, R., Entwicklg. d
Landwirtschaft in d Niederlausitz
seit ihr. Zugehörigkeit zum Hause
Hohenzollern 1815-1900. Berl., Parey.
390 S. 12 M. [1888
30 Jahre dt. Verfassungs-G., s.
1900, 3792. ez.: Preuss. Jahrbb. 102, 246-74
v. Ruville (mit Nachschrift Delbrücks). [1889
Geffcken, H., Die Verfassg. d. Dt.
Reichs. 6 Hockechulvorrage Lpz.,
Deichert. 1248. 2 M. 50. [1890
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr.7 Zorn.
Müller, Leonh., Badische Land-
tags-G. (s. 1900, 1872). TI. II: 1820
-25. xj, 248 S. 4 M. 50. [1891
Rez. v. I u. 1I: Alemannia N.F. 1, 173-82
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(Hannov. G.bll. 1900, Nr. 40-42.) [1892
Fehr, H., Staat u. Kirche im
Kanton St. Gallen. Berner Diss.
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Moltkes militär. Werke (s. 1900,
1783). II: Die Thätigkeit als Chef
d. Generalstabes im Frieden. TI. 2:
Moltkes takt.-strategische Aufsätze
a. d Jahren 1857-71. Berl., Mittler.
ri, 376 S. m. Skizzen u, Karten.
12 M. [1894
Budget, Le, de la guerre et les
lois militaires allemandes devant le
Reichstag de 1871 à 1899. Par le
lieut. M**. Paris, Lavauzelle 68 S.
1 fr. 50. [1895
Marck, C. v. der, Entstehg. u. Entwickelg.
d Garnison - Usbungsplatres Wesel mit d.
Lager Friedrichsfeld. Wesel, Fincke & M.
26 S. 50 Pf. [1896
Koch, Beitrr. z. G. unserer Marine.
N.F. (Aus: Marine Rundschau.) Berl.,
Mittler. 1398.,3 Taf. 2M.75. [1897
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bal Fischer u. d Auflösung d o
Flotte 1852-53; m. Benotze d hint-=-
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marine (e 1900, 1881). Bd. II. 1323
2 Taf. 2 M.
Dechent, Das Verhältnis ze d
beiden christl. Kirchen Did: währ
d.19.Jh. (Dt.-ev. Bll.25, 657-7. [19%
Seeberg, R., An d. Schwelle d
20. Jh.: Rückblicke auf d letzte
Jahrh. dt. Kirch.-G. 2. Aufl. Lpz.
Deichert. 140 S. 2 M. 10. [1991
Brück, H., G. d. kath. Kirche m
19. Jh. (s. oe 3538). Bd. IV: bk
Dtld. Tl. 4, 1. Das Vatikan. Korzl
u. d. sogen. Kulturkampf in Prens.
bis z. Anknüpfg. v. Verhdgn. m. Rom
xjv, 504 S. 6 M. So. [1392
Holzammer, J. B., Bildung d
Clerus in kirchl. Seminarien oder a2
Staatsuniversitäten; hist. Skizze e
100jähr. Kampfes in Dtld. Maim,
Kirchheim. 87 S. 1 M. 50. [190
Schirmer, Nachhall d. Josefinismus
in Oesterreich bis üb. d. Mitte d
19. Jh. hinaus. (Rev. internat. de
théologie 8, 326-49.) [13%
Falter, J., Der preuss. Kultur-
kampf v. 1873-1880 mit besond. Be-
rücksichtigung d. Diözese Paderborn
Paderb., Bonifacius-Dr. emt, 32838.
2 M. 40. [19%
Stieve, F., Ign. e Döllinger. (Stier,
Abhdlgn. etc. 8. 855-73.) — F. Schäfer, Der
frühere u. d. spätere Döllinger. (Dt.-ev. FD
95, 715-414) — J. Friedrich, Nekrolog saf
Fee Hnr. Reusch. (Sitzungsberr. d baier.
Akad. d. Wiss. 1900, I. 170-72.) [1308
Mayer, Joh. Geo., Graf Theod.
Scherer- Boccard: e. Beitr. z. Gd
kath. Bewegung in d. Schweiz. Ein-
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buchbll.; hrag. v. J. Wichern. DI
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„Jugend- u. Brautbriefe, sowie Tage-
buchbll. a. d. Jugendjahren. 216$.
3 M.) 1908
Braun, G., [Tagebuch:] Zur 6.
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(Beitrr. z. baier Kirch.-G. 6, 259
-70.) [1909
Neueste Zeit seit 1815.
Bödeker, H. W. (Senior), Tage-
buch; hrsg. v. O.Jürgens. Hannov.,
Schaper. 3 M. Vgl. 1900, 3812. [1910
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superintendenten C. Callisen von
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merkgn. v. E. Michelsen. (Schrr.
d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-G.
2. Reihe, Hft. 5, 145-58.) [1911
Geanrich, Der Kampf um d Schrift in d.
evang. Kirche d 19. Jh., s. ’98, 3637. Bez.:
Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 26 Arnold Meyer. [1913
Bieker, K., Die Krisis d. landes-
herrlich. Kirchenregimentsin Preussen
1848-50 u. ihre kirchenrechtl. Be-
deutg. (Dt. Zt. f. Kirchenrecht 10,
1-60.) [1913
Entwickelung d. evangel. Landes-
kirche d. älter. preuss. Provinzen seit
d. Errichtg. d. evang. Ober-Kirchen-
rats. (Als Ms. gedr.) Berl. 1900. 4°.
89 S. [1914
Collmann, A., Zur G. d. rheinisch.
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d. rhein. wissenschaftl. Prediger-
Verein 4, 109-20.) [1915
eene R., Karl v. Hase. Lpz.,
Breitkopf & H. 181 S. 3 M. [1916
Eck, Dav. Frdr. Strauss, s. 1900, 1888.
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Künkler. [1917
Miller, A., Aus d. Zeit d. Werdens
d. baierisch. techn. Hochschule. (Mitt.
d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G.
10, 131-44.) [1918
Kimpel, H. Th., G. d. hessisch.
Volksschulwesens im 19. Jh. (s. 1900,
1896). Bd. II. 6048. 5 M. 50. [1919
Maennel, B., Das 19. Jh. ın d.
hallischen Schul-G.; Beitr. z. Ent-
wicklungs-G. d. dt. Schulwesens.
Halle, Waisenhaus. 968. 1M.80. [1920
Schwabe, E., Niedergang d. Ge-
lehrtenschulwesens im sächs. Erz-
ebirge um d. J. 1830. (N. Jahrbb.
g d. klass. Altert. 6, 262-81.) [1921
Sembritzki, J., 4 Briefe d. Schulrats
Dinter. (Altpreuss. Monatsschr. 37, 143
l [1922
Nath, M., Lehrpläne u. Prüfungsordngn.
im höher. Schulwesen Preussens seit Ein-
führg. d. Abiturienten -Examens. Berliner
Progr. 128 8. [1923
Spach 9 Ldw. 9 Autobiogr. Auf-
zeichngn.; hrsg. v. F. X. Kraus.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 15, 45
-88. 16, 93-138.) [1924
Hegel, Karl, Leben u. Erinnergn.
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(Allg. dt. Biogr. 46, 59-68.) — F. Curtius,
Treitschkes Politik. (Dt. Rundschau 106, 196
-216.) — F. Stieve, Aug. Kluckhohn. (Stieve,
Abhdign. etc. S. 381-88.) — @. Kaufmann,
Worte zum Gedächtn. v. F. Stieve. (Ber.
üb. d. 6. Versammig. dt. Historiker zu Halle
8. 5-7.) — C. Grünhagen, Eduard Reimann.
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 34, 417-26) [1926
Soffé, E., Peter Ritter v. Chlumecky als
Geschichtsschreiber. (Zt. £. G. Mährens u.
Schlesiens 4, 370-83.) — A. Bachmann, Ldw.
Schlesinger. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 38, 845-52.) — P. Zimmermann,
Frdr. Knoll. (Braunschw. Magaz. 1900,
N [1927
r. 8.)
Rietschel, S., Wilh. Christ. Friedr. Arnold.
(Allg. dt. Biogr. 46, 52-54.) — H. Brunner
Alfr. Boretius. (Zt. d Savigny-Stiftg. f
Rechts-G. 21, Germ. Abtlg., S. jx-xx.) — K.
Zeumer, Alfr. Boretius. (N. Arch. 26, 255
-57.) — Joh. Friedrich, Nekrolog auf Hnr.
Siegel. (Sitzungsberr. d. baier. Akad. d. Wiss.
1900, I, 167-69.) — A. Teichmann, Hnr. Siegel.
(Biogr. Jahrb. u. dt. Nekrol. 4, 91-93.) [1928
Bernhardi, v., F. Th. v. Bernhardi.
(Allg. dt. Biogr. 46, 424-30.) — F.
Demuth, F. Th. v. Bernhardi; e.
Beitr. z. G. d. Nationalökonomie d.
19. Jh. Diss. Jena, Fischer. 68 S.
1 M. 80. [1929
Dannehl, @., Julius Schmidt; e.
Lebensbild. Hrsg. v. d. hist. Kommiss.
d. Prov. Sachsen. Halle, Hendel.
1899. 59 S. 1 M. 50. [1930
Ermisch, H., Der Kgl. sächs.
Altert.-Ver. 1825-1900. (Festschrift
z. 75jähr. Jubil. d. sächs. Altert.-Ver.
S. 1-68.) Sep. Dresd., Baensch.
1 M. 25. [1931
Stern, A., Die dt. Nationallitterstur vom
Tode Goethes bis zur Gegenwart. 4. Aufl.
Marb., Elwert. 2298. 2M. Vgl. Nr. 564. [1932
Werner, R. M., Vollendete u.
ringende. Dichter u. Dichtgn. d. Neu-
zeit. Minden i. W., Bruns. `, 320 S.
4 M. 60. [1933
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 45 R. M.
Meyer.
Berendt, M., Schiller- Wagner; e
Jahrhundert d. Entwicklungs-G. d.
dt. Dramas. Berl., Duncker. 192 S.
3 M. 50. [1934
Geiger, L., Das junge Dud. u. d.
preuss. Censur. Berl., Paetel. xuj,
2508. 6 M. [1935
Hanstein, A. v., Das jüngste Dtld.
Zwei Jahrzehnte miterlebter Litter.-
G. Lpz., Voigtländer. xvj, 375 S.
6 M. 50. [1936
Rez.: Preuss. Jahrbb. 103, 173-715 Lorenz.
Geiger, L., Briefe v. Justin. Kerner
an Varnhagen v. Ense. (Nord u. Süd
92, 51-80.) — Fr. Reuter, 3 Wander-
*16
jahre Platens in Italien, 1826-29.
Mit 10 ungedr. Briefen Platens an
Kopisch. (Jahresber. d. hist. Ver. f.
Mittelfranken 47, 1-65.) — J. Asbach,
Neue Beitrr. z. Heine- Biographie.
(Beil. z. Allg. Ztg 1900, Nr. 112 u.
132.) [1937
Klein-Hattingen, 0., Das Liebes-
leben Hölderlins, Lenaus, Heines.
Berl., Dümmler. 326 S. 4 M. 50. [1938
Roustan, Lenau et son temps, s. 1900,
192658. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 26, 323-28
Pollak; Dt. Litt-Ztg. 1901, Nr.1 Walzel;
Journal of German. philology 3, 248-62
v. Klenze. [1939
Caselmann, A., K. Gutzkows Stellg.
zu d. relig.-ethisch. Problemen seiner
Zeit; e. Beitr. z. Geistes-G. d. 19. Jh.
Augsburg, Schlosser. 128 S. 2 M. 25.
(Tl. II als München. Diss. gedr. 74 S.)
— H. Houben, Aus d. Leben Karl
Gutzkows. (Beil. z. Allg. Ztg. 1900,
Nr. 239 f.) [1940
Horner, E., Bauernfeld. (Dichter
u. Darsteller, hrsg. v. R. Lothar. V.)
Lpz., Seemann. 164 S. 3 M. —
Ders., Desgl. (Allg. dt. Biogr. 46,
248-47.) [1941
Böhrig, K., Die Probleme d.
Hebbelschen Tragödien. Progr. Ra-
thenow. 77 S. [1942
Suchier, R., Erinnergn. an Joh.
Gottfr. Kinkel. (Jahresber. d Ha-
nauer G.-Ver. f. '98 99, 1-11.) — W.
Henkel, Kinkels Beziehgn. zu Hessen-
Kassel. (Hessenl. 1900, Nr. 18.) [1943
Kreiten, W., Anna Elisabeth v.
Droste Hülshoff
Schöningh. emt, 5258. 5 M. [1944
Rez.: Hiat.-polit. Bl. 126, 650-58 E. A.
Schlenther, P., Th. Fontane. (Biograph.
Jahrb. 8, 296-312.) — L. Schneider, Emil
Rittershaus. Elberf., Baedeker. 4° 23 S.
M. [1945
Kühnlein, H., Otto Ludwigs Kampf
g°g. Schiller; e. dramaturg. Kritik.
Progr. v. Münnerstadt. Lpz., Fock.
768. 1 M. 20. — H. E. Eick, Otto
Ludwigs Wallensteinplan. Greifs-
wälder Diss. 106 S. [1946
Uhl, W., Conr. Ferd Meyer.
(Sammlg. gemeinverst. wiss. Vortrr.
Hft. 348.) Hamb., Verlagsanstalt u.
Dr. 47 S. 80 Pf. — Witzmann,
Desgl. (Dt.-ev. BIL 25, 816-41.) [1947
Heyse, P., Jugenderinnergn. u.
Bekenntnisse. Berl., Herz. 383 S.
6 M. Vgl. 1900, 1935. [1948
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 8 R. M. Meyer.
Schwering, J., Frdr. Wilh. Weber.
2. Aufl. Paderb.,
Bibliographie Nr. 1937—1962.
Paderb., Schôningh ` vu, 42°
8 M. [13%
Heinemann, Joh., John Meyer. è
schlesw.-holst. Dichter (s. "99, 375%
Bd. IM. x, 4378. 4 M. [13%
La Mazelière, de, La Gent
allemande au 19 siècle. Paris, Pli
484 S. u. 300 grav. 20 fr. [1481
Thayer, A. W., Ldw. v. Beethoven:
Leben; nach d Orig.-Mskr. dt. beach
2. Aufl. Neu bearb. u. erg. v. H.
Deiters. Bd. I. Berl, W. Web:
Seu, 484 S. 9 M. "1952
Liszt, F., Briefe; gesamm. o hrg
v. La Mara (s. 1900, 1941). Bd. V:
Briefe an d. Fürstin Car. Sayn-Witt-
genstein. Bd. 2. 244 S. AN [15
Wagner u. Liszt, Briefwechs:l
2. verm. Aufl. I: 1841-53; Il: 193
-61. Lpz., Breitkopf & H. 298; 3323.
12 M. [194
Steiner, A., Rich. Wagner m
Zürich. TI. I: 1849-52. (89. Neujtl
d. allg. Musik-Ges. in Zürich.) Zir,
Hug & Co. 1901. 4°. 52 S. 3M. Dia
Bülow, H. Ve Briefe u. Schriften
(s. ’99, 1820). Bd. V: Briefe, Bd 4
1864-72. xıj, 582 S. 6 M. [19%
Lothar, R. u. J. Stern, 50 Jahre
Hoftheater; G. d. beiden Wiens
Hoftheater unter d. Regierung:
d. Kaisers Franz Joseph I. Magit.
Schallehn & W. fol. 153; xırj, 2188.
100 M. ` (set
Welzl, H., Zur G. d mähn«d
Theatercensur (s. 1900, 3860a). I
(Zt. d. dt. Ver. f. G. Mährens u
Schlesiens 4, 402-6.) [1958
Benedetti, C., Trois ans en Alle-
magne. Paris, Daragon. 248 Š
3 fr. 60. 1959
Meyer, E. H., Badisches Volks
leben im 19. Jh. Strassb., Trübner.
xj, 628 S. 12 M. [1969
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 50 A. Haudes;
Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germar.
Abtlg. 349-51 Stutz; Litt. Col 1901, Nr.s A
Gebhard.
Lebeis, Ph., Aus d. Volksleben
d. 19. Jh. in Lohr a. M. Lohr a. M.
Keller. 134 S. [1961
Nenwirth, J., Das akadem. Corps
Saxonia in Wien 1850-1900. Wien,
Graeser. 228 S. 3 M. [1962
Teil II
A. Allgemeine Werke.
I, Hilfswissenschaften.
1. Bibliographien und
Litteraturberichte.
Langlois, Ch. Manuel de bib-
| vV.
liographie hist. I. Nouv. éd. entière-
. Sp. 1593-2120
ment refondue. Paris, Hachette. xj,
239 S. 4fr. [1963
Chevalier, U., Répert. des sources
hist. du moyen-äge. Topo-bibliogr.
(8. 1900, 1952). Fasc. 4: KN 1900.
1964
Bibliographie d. dt. Zeitschriften-
Litteratur (s. Nr. 2). Bd. VI: Jan.-
Juni 1900. Lfg. 8-9. S. 281-362. —
Bd. VII: Juli-Dez. 1900. Lfg. 1-7.
S 1-280. (Bd. VII: 18 M. 75.) —
` Supplem.-Bd. I: Bibliogr. d. dt. Re-
zensionen m. Einschluss v. Referaten
u. Selbstanzeigen. Bd. I: 1900. Lfg.1.
S. 1-56. (Kplt. 25 M) [1965
Vancsa, M., Die hist. Litt. Nieder-
u. Oberösterreichs: 1899. (Mitt. d.
Inst. f. österr. G. 22, 332-42.)
A. v. Jaksch, Die hist. period. Litt.
Innerösterreichs: 1895-98. (Ebd. 21,
708-28.) — R. Bretholz, Die hist.
period. Litt. Böhmens. Mährens u.
Oesterr.-Schlesiens: 1898-99. (Ebd.
22, 152-83; 342-51.) [1966
Zibrt, Bibliografie české historie, 8. 1900,
1958. Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 29, 113-17
Lippert; N. Arch. f. sächs. G. 22, 211 f. Bach-
mann. [1967
Brunner, Hnr., Bibliogr. d. G.,
Landes- u. Volkskde. v. Stadt u.
Kanton Zürich: Nov. 1899-Sept. 1900.
(Züricher Taschenb. 1901, 277-305.)
— J. L. Brandstetter, Litt. d. V Orte:
1898 u. 1899. (Geschichtsfreund 55,
283-327.) [1968
Schön, Th., Württemb. G.-Litt.
v. J. 1899, mit Nachtrr. v. 1898.
(Württ. Viertelj.hfte. 9,478-502.) [1969
Ettlinger, E., Badische G.-Litt:
1900. (Zt. f. G. d. Oberrh. 16,
273-99.) [1970
Zedler, G., Nassauische G.-Litt:
1900. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde.
1900/1901, 121-28.) [1971
Lohmeyer, E., Verzeichn. neuer
hess. Litt. (s. 1900, 1965): 1899. (Mitt.
d. Ver. f. hess. G. Jg. 1899.)
LxxvIJ S. [1972
Keller, K., Die hist. Litt. d.
Niederrheins: 1898. (Ann. d. hist.
Ver. f. d. Niederrh. 70, 100-128.) [1973
Douret, J. B., Notice sur les
ouvrages composés par les écrivains
luxembourgeois (s. °98, 1763). Suppl. 7.
(Ann. de l'Instit. archéol. du Luxemb.
35, 167-269.) 1974
Bodemann, E., Niedersächs. Litt.:
1899/1900. (Zt. d hist. Ver. f. Nieder-
sachs. 1900, 365-80.) [1975
Nirrnheim, H., Uebersicht üb. d.
1899 ersch. Litt. z. hamburg. G.,
nebst Nachtrr. a. früheren Jahren.
(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 20
(Bd. 7), 322-29.) [1976
Fischer-Benzon, R. v., Litteratur-
bericht: 1897-1900. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.- holst. G. 30, 357-410.) —
* Die Bibliographie wurde abgeschlossen am 25. Mai 1901. — Er-
scheinungsjahr, falls nicht besonders vermerkt, 1901.
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. Bibliographie. 6
°78
A. Lorenzen, Litt. z. G. Schlesw.-
Holsteins. (Dt. G.bll. 2, 108-14;
134-37.) [1977
Dobenecker, Uebersicht d. neuer-
dings erschien. Litt. z. thüring. G.
u. Altertkde. (Zt. d. Ver. f. thür.
G. 12, 231-46.) [1978
Auerbach, H. Bibliotheca
Ruthena. Die Litt. z. > Lits u. G. d.
Fürstentums Reuss j. u. ä. L. (39.-42.
Jahresber. d. Ges. v. Freunden d. Natur-
wiss. in Gera, 1896-99.) 88 S. [1979
Ermisch, H., Uebersicht üb. neuer-
dings erschienene Schriften u. Auf-
sätze z. nächs G. u. Altertkde.
(N. Arch. f. sächs. G.22,212-24.) [1980
Jecht, R., Lausitz. Litt. (N. lausitz.
Magaz. 76, 297-306.) [1981
Schottmüller, K., Uebersicht d.
Erscheinungen auf d. Gebiet d.
Posener Provinzial-G.: 1899. (Hist.
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 1, 133
-41.) [1982
Steinhausen, G., Bibliogr.: 1899.
Forts. (Zt. f. Kultur-G. 8, 255-72;
378-54.) - [1983
Mühlbrecht, 0., Wegweiser durch
d. neuere Litteratur der Rechts- u.
Staatswissenschaften. Bd. II: 1893
-1900. Berl., Puttkammer & M. xvj,
651 S. 30 M. — Ders., Uebersicht
d gesamten staats- u. rechtswiss.
Litt. (s. 1900, 1974). Jg. 33: 1900.
Ebd. xxx, 300 S. 6 M. [1984
Bibliotheca hagiographica latina
(s. 1900, 1975). Fasc. 5-6: Nazarius-
Zoticus. D 881-1304. [1985
Loesche, G., Bibliogr. üb. d. d.
Protestantismus in Oesterr. betr.
Erscheinungen d. J. 1899. (Jahrb. d.
Ges. f. G. d. Protest. in Oesterr. 21,
243-54.) [1986
Schön, Th., Württ. kirchenge-
schicht), Litt. v. J. 1899 m. Nachtrr.
v. 1898. (Bll. f. württ. kirch.-G. 4,
187-92.) [1987
Kehrbach, K., Das gesamte Er-
ziehungs- u. Unterrichstwesen in d.
Ländern dt. Zunge (s. Nr. 18). Il:
1897, Abtlg. 4. S. 745-1100 u. xvij S.
5 M. [1988
Huber, N., Die Litt. d. Salzburger
Mundarten; bibliogr. Studie, verbess.
u. vermehrt in 2. Aufl. durch H. L.
Wagner. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg.
Lakde. 40, 67-102.) Sep. Salzb.,
Dieter. 1900. 36 S. 1 M. [1989
Bibliographie Nr. 1977—
2023.
Laban, F., Bibliogr.: Okt. "mai
Sept. 1900. ıRepert. f. Kan-tw-
23, j-cLnj.)— Ch. Gaehde, Theater-:
(Dt. G.bll. 2, 154-64.) 157
Hoffmann-Krayer, E., pt ae
üb. schweiz. Volkskde.: 1400. Schez
Arch. f. Volkskde. 5, 73-50; 11
L
2. Geographie.
Petzold, E. H., Gemeinde- :
Ortslexikon d. Dt. Reichs. 2 Rs-
Bischofswerda, Petzold. 1900 f ar
1165 S. 15 M. 1a
v. Thudichum, Bericht üb. d Forte tw
d Grundkartenarbeit. (Korr.-Bl d team-
Ver. 43, 176-78). — G. Seeliger, De Kr
Grundkarten. (Hiet. Viertelj schr. 4 23°: —
F. A. Hoefer, Over de hist.-s:atist ac»
kaarten. (Bijdragen etc. v. het hist. Gero tei,
te Utrecht 22,xLv-Lxxjv.)— F. J. L. Kramer.
Hiet.-statist. schetskaarten. [Neder] Arn-
venbl. 19001901, 122-25) — G. Hey. Zurim
namenforschg. (Dt. Gb. 2. 13-51: &
Wäschke, Nachwort. (Ebd. 131-533 , Vek
Nr. 33. LE
Richter, E., Neue Erörtern. zur
hist. Atlas d. österr. Alpenländer.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschr
Ergünzgsbd. 6, 858-70.) — C. Gia-
nonni, Zum hist. Atlas d ser
Alpenländer. (BI. d Ver. f. Liisce.
v. Niederôüsterr. 33, 473-847: —
J. Lampel, Die Gemärke des Land-
buches (e ‘98, 24). Forts. (Ebd. 371
-416.) — Ders., Wo lag Mochel"
(8 ‘98, 1776). Schluss. (Ebd. Gë
-14) — Rich. Müller, Mochinle u
Malleben. (Ebd. 34, 1506-53 —
Ders., Neue Vorarbeiten z. altüsterr.
Namenkde. (Ebd. 342-419. fisu
P., V., Zur hist. Topogr. d. Liesertnalet
(Carinthia I, Jg. 90, 57-53: 162-65. 91, 3541;
— À. Mällner, J. D. Floriantschitech de
Grienfelds Karte v. Krain, 1744. (Are, à
222-214) — V. Hintner. Ueb. einige Taal-
namen Deutschlands. (Zt. d Ferdinaudeusi
44, 57-84; 197-99.) es
Prinzinger, A., Zur salzhurg.
Geographie (s. 99, 1861). Altsalz-
burg, Tl. H. (Mitt. d. Ges. f. Salz-
burg. Ldkde. 40, 11-27.) [1%
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d Generalvikariates Vorarlberg ıs.
Nr. 26). IV, 6. S. 481-576. [1997
Knapp, Ch. u. M. Borel, Geogr.
Lexikon d. Schweiz (s. Nr. er: Liz.
6-8. S. 81-128, Ktn. — d. L. Brand-
stetter, Beitrr. z. schweiz. Ortsnamen-
kde. (8. ‘97, 31). IV. (Geschichts-
freund 55, 259- 80.) [1948
Bi bliographieen u. Litteraturberichte. — Geographie. — Sprachkunde. *79
_ Morf, H., Deutsche u. Romanen
Aa d Schweiz. Zürich, Fäsi & B.
61 S. ıM. 20. [1999
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 18 Andr.
FE` i scher.
Busch, J., Uebers. üb. d. Orts-
za amen im frink. Baden. (Mannheimer
G -bll. IL, Nr. 4 f) [2000
Kempf, F., Der Stadt Freyburg
ra Breyssgaw Abcontrafehtung v.
€ regor. Sickinger 1559. (Schau-ins-
Land 27, 25-26.) [2001
Elsass- Lothringen. Landes- u.
Ortsbeschr.; hrg. v. statist. Bureau
d. Ministeriums f. Els.-Lothr. (s.
Nr. 32). Lfg. 3 (Tl. I, S. 289-335 u.
"EL II, S. 1-144). 2 M. [2002
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Merians Stadtplan 1623. (Arch. f.
Frankf. G. u. Kunst 7, 308-10.) [2003
Otto, F., Namen u. Lage v. Wiesbadener
Oovrtliclikeiten. (Ann. d. Ver. f. nass. Altert.-
kde. 31, 193-202.) [2004
Cramer, F., Rheinische Ortsnamen
aus vorrömischer u. römischer Zeit.
Düsseldorf, Lintz. 173 S. 3 M. [2005
Rez.: Rhein. G.bll. 5, 317-19.
Leithäuser, J., Bergische Orts-
namen. Elberf., Baedeker. 246 S.
5 M. [2006
Ambrosius, E., Die Volksdichte
am dt. Niederrhein. (Forschungen
z. dt. Landes- u. Volkskde. XIII, 3.)
Stuttg., Engelhorn. 115 S., 2 Ktn.
9 M. 60. [2007
Wildeman, M. G., De groote Kaart
van Delfland van 1712. (Oud- Hol-
land 18, 232-40.) Vgl.: E. W. Moes,
Naschrift. (Ebd. 241-44.) [2008
Weiss 9 R. 9 Neue Erklärgn. d.
Namen v. einig. wichtig. Orten in
Niedersachs.: Minden, Pyrmont, Em-
pelde. (Zt. d. hist. Ver. f. Nieder-
sachs. 1900, 97-193.) — Rustenbach,
Der ehemal. Gau Wikanavelde. (Ebd.
207-48, Kte.) [2009
Hertel, G., Die Wüstungen im
Nordthüringgau: in d. Kreisen
Magdeb., Wolmirstedt, Neuhaldens-
leben, Gardelegen, Oschersleben,
Wanzleben, Calbe und der Graf-
schaft Mühlingen. (= Nr. 2158.) Halle,
Hendel. xxxjv, 559 S. 16 M. [2010
Lorenz, G., Die Kartographie d.
Erzstifts u. Herzogtums Magdeburg.
(G.bll. f. Magdeb. 35, 154-221.) [2011
Naumann, L., Skizzen u. Bilder
zu e. Heimatskde. d. Kreises Eckarts-
berga. Hft. 2. Eckartsb., Buchhdig.
d. Eckartshauses. 1900. 126 8. [2012
Rez.: Mansfelder Bll. 14, 201 Grössler.
Brecher, A., Darstellg. d. terri-
torial. Entwicklg. d.brandenb.-preuss.
Staates v. 1415 bis jetzt m. besond.
Berücksicht. d. dt. G. 16. Aufl.
Berl., Reimer. 32,5 ><47 cm. Farbdr.
80 Pf. [2013
Friedländer, E., Beitrr. z. G.
d. Landesaufnahme in Brandenb.-
Preussen unter d. Gr. Kurf. u. Fried-
rich II/I. (Hohenzollern-Jahrb. 4,
336-59.) [2014
Niessen, P. van, Die Lage d Burg „Chinz“
u. ihres Gebietes. (Schrr. d. Ver. f. G. d
Neumark 10, 73-87.) [2015
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae latinae (s. Nr.
46). Vol. I, 2: absurdus-acus. Sp.
225-464. Vol. U, 2: an-aplüda, ad-
pluda. Sp. 1-240. à 7 M.20. [2016
E. Hauler, Zum Thes. ling. lat. (Zt. f.
österr. Gymn. 52, 26-34.)
Grundriss d german. Philol., hrsg.
v. H. Paul (s. 1900, 2011). I, 6.
xx S. u. S. 1233-1621. 6 M. [2017
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch
(s. Nr. 49). X, 5-6: Sicher-Sinn. Sp.
721-1104. 4 M. [2018
Uhlenbeck, C. C., Zur dt. Etymo-
logie. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache
u. Litt. 26, 290-316.) [2019
Gantler, La langue etc. des anciens Ger-
mains 8. Nr. 2.09. [2014 a
Wadstein, Kleinere altsächs. Sprachdenk-
mäler, s. Nr. 51. Rez.: Jahrb. d. Ver. f.
niederdt. Sprachforschg. 26,148-54W.Schlüter;
Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen 105,
3531-86 Leitzmann. [2020
Klenz, H., Die dt. Druckersprache.
Strassb., Trübner. 1900. xxjv, 128 S.
2 M. 50. [2021
Kluge, Friedr., Rotwelsch. Quellen
u. Wortschatz d Gaunersprache u.
d verwandten Geheimsprachen. I:
Rotwelsches Quellenbuch. Strassb.,
Trübner. xvj, 495 S. 14 M. [2022
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 21 Ludw.
Neumann.
Kisch, G., Nösner Wörter u.
Wendungen; e Beitr. z. siebenbürg.-
sächs. Wörterbuch. Progr. Bistritz.
1900. 178 8. [2023
Rez.: Korr.-Bl. d Ver. f. siebenbürg. Ldkde.
24, 11 Schullerus. Vgl.: Kisch, Zur Wort-
forschg. (Ebd. 37 f.; 65-571.)
6*
*80
Idiotikon, Schweizer. (s. Nr. 57).
Hft. 42. (Bd. IV, Sp. 1745-1904.
2 M. 2024
Fischer, H., Schwäbisches Wör-
terbuch; auf Grund d. v. A. v.
Keller begonnenen Sammilgn. u. m.
Unterstützg. d. württemb. Staates
bearb. (In ca. 30 Lfgn.) Lfg. 1.
Tübing., Laupp. 4°. Sp. 1-160.
2 M. 50. [2025
Haag, Die Mundarten d. ober. Neckar- u
Donaulandes, s. 1900, 60. (Reutlingen, Hutzler.
#0 Pf) Rez.: Anz. f. dt. Altert. 27, 14346
d. Schatz. [2026
Pamu h., Histor. Wörterbuch
d. elsäss. Mundart mit besond. Be-
rücksicht. d. früh-neuhochdt. Periode.
Strassb., Heitz. xv, 447 S. 25 M. [2027
Henry, V., Le dialecte alaman de
Colmar (Haute-Alsace) en 1870.
Biblioth. de la faculté des lettres de
aris. XI) Paris, Alcan. 1900. xjv,
244 S. 8 fr. [2028
Rez.: Rev. crit. 101. Nr. 23 Clarac.
Besler, M., Die Forbacher Mund-
art und ihre franz. Bestandteile.
Progr. Forbach. 1900. 4°. 31 S. [2029
Hoffmann, Karl, Laut- u. Flexions-
lehre d. Mundart d. Moselgegend v.
Oberham bis zur Rheinprovinz.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 12, 61
-147.) [2029 a
Krause, @., Die Mundarten im
nordwestl. Teile d Kreises Jerichow.
I: Prov. Sachsen (s. 1900, 2026).
Schluss. (Jahrb. d Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. 26, 56-80.) [2030
brechsler, Beitrr. z. schlesisch.
Wörterbuche. (Mitt. d. schles. Ges.
f. Volkskde. Hft. 7, S. 61-71. NM
S. 8-15.) [2031
Förstemann, E., Altdt. Namen-
buch. 2. Aufl. (s. Nr. 62) I: Per-
sonennamen. Lfg. 5-7. Sp. 624
-1104. à 5 M. Ee
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 27, 129-37 e Grien-
berger. |
Arnold, R. F., Die dt. Vornamen.
2. Aufl. Wien, Holzhausen. 1900.
758. 1 M. [2033
Neubauer, Die Schöffenbücher d.
Stadt Aken. (G.bll. f. Magdeb. 36,
288-341. Vgl. ‘98, 225). [2034
[Verwertung d. Textes f. d. Namenkunde!]
Weise, O., Zur G. d. d. Vornamen v. Eisen-
berger Bürgern. (Mitt. d. geschichts- u.
altert.forsch. Ver. zu Eisenberg 16, 39-42.) [2035
Bibliographie Nr. 2024—2072.
4. Paläographie; Diplomatik;
Chronologie.
Monumenta palaeographica s Nr.
66). I, 3-4; hrsg. v. A. Chrorst
à 10 Taf. à 20 M. (208
Ficker, Joh. u. 0. Winckelmann,
Handschriftenproben d. 16. Jb. nacè
Strassburger Originalen. Strassb,
Trübner. Fol. 102 Taf.,.210 S Text
60 M. [aug
Prinet, M., La paléographie et la
diplomatique. Introd. à un cours de
sciences auxil. de l'hist. professe a
la faculté des lettres de l'universite
de Besançon 1900-1901. Besançon
impr. Jacquin. 24 S. KE
Wattenbach, \chriftwesen im Mittelalter,
s. "op, 15393. Rez.: Hist. Zt 26, Sais
Kehr. EE
Redlich, Osw., Geschäftsurkunde
u. Beweisurkunde. ‘Mitt. d. Inst f.
österr. G .forschg. a a 6,1
-16.) — L. M. artmann, N Notare d
langobard. Könige. (Ebd. 17-24.) —
P. Kehr, Scrinium u. Palatium; zur
G. d. päpstl. Kanzleiwesens im 11. Jh.
(Ebd. 70-112.) — L. v. Fejerpatakr,
Die Urkk. Kg. Béla's III. v. Ungarn,
1172-96. (Ebd. 220-34.) [2040
Poupardin, R., Étude sur la di-
plomatique des princes lombard: de
Bénévent, de Capoue et de Salerne.
(Mélanges d'archéol. 21, 117-80.) [2041
Kehr, K. A., Die Urkk. d.normann-
sicilisch. Könige; e. diplomat. Unter-
suchg. Kapit. 5. Füälschen. X: Mara
de Valle Josaphat. Berlin. Diss.
Innsbr., Wagner. 1900. 34 S. [42
Priebatsch, F., Die brandenburg.
Kanzlei im Mittelalter. (Archival.
Zt. 9, 1-27.) [2043
Wecken, F., Untersuchgn. über d.
Urkundenwesen d. Bischöfe v. Minden
im 13. Jh., 1206-93. (Sep.a.: Zt. f.
vaterl. G. ete. Westfal. 58, II, 23-14,
Taf.) Marburg. Diss. 1900. [2044
Jostes, F., Altsächs. Kalender aus
Werden u. Hildesheim-Essen. (Beitrr.
z. G. d. Stiftes Werden 4,138-52.1 [2045
Luschin v. Ebengreuth, Au
Jahreszählung u. Indiction zu Siena.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
Ergänzgsbd. 6, 383-38.) [2046
Lampel, J., Unser frawentag zen
der patmvart. (Bll. d Ver. f. Ldkde.
$Sprachkde. — Paläogr.; Diplomatik; Chronol. — Sphragist. u. Herald.
w. Niederösterr. 33, 493-98.: 34, 568
BER [2147
Nüssle, E., Einführg. d. gregorian. Kalen-
ders in Mannheim 1656. (Munnheimer G.bll.
II, Nr. 1.) [2048
5. Sphragistik und Heraldik.
Primbs, K., Nachtrr. zu d. Mitt.
üb. d Sammlg. v. Siegelabgüssen d.
k. allgem. baier. Reichsarchivs (s.
1900, 86). Forts. (Archival. Zt. 9,
28-101.) [2049
Seyler, Siegel d. Mittelalters De
d. Siegelzeichngn. d. Archivars
Beyer]. (Dt. Herold 1901, Nr. 5 m.
2 Taf.) [2050
Siegel, Die westfäl., d. Mittelalters, s.
1900, 2040 Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 51/52
Tangl. [2051
Siebmachers E (s. Nr.
80). Lfg. 449-454. [2052
Inh.: Lig. 449 u. 151 = Bd. VII, Abtlg. 3,
Hft. 2 u.3: Abgestorben. Adel d. Provinzen
Ost- u. Westpreussen u. abgestorb. Adel d.
Prov. Brandenb. Supplem. Hft. 2! u. 3. —
Lfg. 450, 453 u. 454 = Bd. DI, Abtlg. 11:
Adel d. russ. Ostseeprovinzen, Hft. 20-22.
Textbog. 43-64, Taf. 121-179. — Lig. 452 =
Bd I, Abtig. 1, Bd. 2: Die dt. Souveräne u.
Lande, Hit. 4 Textbog. 12-15, Taf. 55-72.
Anthony e, Siegenfeld, Das Landes appen
d Steiermark, s. Nr. 82 Rez.: Anz. f. dt.
Altert. 27, 149-55 A. E. Schönbach "2053
Herzberg- Fränkel, S., Die Bru-
derschafts- u. Wappenbücher v. St.
Christoph auf d. E (Mitt. d.
Inst. f. österr. G.forschg. Ergünzgsbd.
6, 355-412, Taf.) [2054
Bürkel . L. Ver Entwicklg. d.
Wittelsbachisch. Wappens u. seine
erste Verwendg. auf Münzen. (Mitt.
d baier. num. Ges. 20, 69-74,
Taf. 3.) [2055
Rheude, M., Wappenskulpturen in d. Do-
minikanerkirche zu Regensburg. (Dt. Herold
1900, Nr. 12, Taf.) [2056
Alberti, 0. v. Württemb. Adel
u. Wappenbuch (s. 1900, 99). Hft.
10. S. 617-96 m. Fig. u. Figuren-
Register z. 1. Bd. (525) 3 M. [2057
Mone, F., Kritik d. Wappen d. Minne-
sänger aus Schwaben (s. 1::00, 2016). Schluss.
(Diözeaanarch. v. Schwaben 1%, 141f.; 18-90.
19. 21-23; 24) [205%
Wilckens Die baier Wecken im
Wappen v. keie (Mannheimer G.-bll.
1901, Nr. 3.) ; i [2059
Hauptmann, 10 mittelrhein. Wap-
pengruppen. (Jahrb. d. herald. Ges.
„Adler“ 10, 1-46, 17 Taf.) [2060
Küch, F., Entwicklg. d. bergisch.
Wappens. (Beitrr. z. G. d. Niederrb.
15, 1-36, 6 Doppel Tat: [2061
*81
Raadt, J. Th. de, Sceaux armoriés
des Pays-Bas et des pays avoisinants
(s. Nr. 85). HL An INL S. 377-511,
Taff.; S. 1-136, Taff. à 6 fr. [2062
Spiessen, M. v., Wappenbuch d.
westfäl. Adels (s. Nr. 86). Lfg. 9-10
S. 49-72, Taf. 242-301. à 6 M. [2063
Bardeleben, C. v., Zur G. d. kgl. preuss.
Wappens. (Dt. Herold 1901, Nr. 1) —
E. Zellner, Zur Genealogie d. kgl. preuss.
Wappenadlers. (Ebd.) — A. M. Hildebrandt,
Die Heraldik bei d. Krönungsfeierlichkeiten
1:01. (Ebd ) — Berth. Schmidt, Das Wappen
d. Fam. v. Maltzan u. v. Maltzalın (Ebd.
Nr. 5.) [2064
Krane, A. Frhr. v., Wappen- u.
Handbuch d. i. Schlesien landsüssig.
Adels (einschliesslich d. Oberlausitz).
Görlitz, Starke. 5 Lfgn. à 10 M. [2065
Hupp, 0., Zum Wappen d Stadt Memel.
(Dt. Herold 1991, Nr. 2.) — Sembritzxki, Das
Memeler Stadtwappen. (Ebd. Nr. 3.) — Ders.
Das Wappen d. Fam. Mu'tray. (Ebd.
Nr. 2.) [2066
Stryk, W. v., Das Wappen d.
Stadt Riga. Riga, Deutsch. 22 >< 33
cm. Farbdr. 3 M. 2067
Löwis of Menar, K. v., Einige
unbekannte Wappen (Jahrb. f.
Geneal. Jg. °99, 148-50.) [2068
6. Numismatik.
Riggauer, N., Ueb. d. Entwicklg.
d. Numismatik u. d. num. Sammlgn.
im 19. Jh. Festrede geh. in d. baier.
Akad. (Sep.a.: Beil z. Allg. Ztg. 1900,
Nr. 261f.) Münch , Franz. 4°. 24 S.
60 Pf. — Ders., Erwerbgn. d. kgl.
Münzkabinets unter d. Regierg. Sr.
kgl. Hoheit d. Prinz-Regenten. (Mitt.
d. baier. num. Ges. 20, 141-47,
Taf. 5.) [2069
Münz- u. Medaillen-Kabinet d.
Frhrn. Wilb. Knigge. Hannov.
Rosenberg. 323 S. 12 M. [2070
Dannenberg, H., Münzmeister auf
Mittelaltermünzen. (Zt. f. Num. 22,
277-94.) — D ers., Mittelaltermünzen
mit Umschriften in der Volkssprache.
(Num. Zt. 32, 203-14.) [2071
Reber, R., In d. Schweiz aufge-
fund. Regenbogenschüsseln u. ver-
wandte Goldmünzen. (Anz. f. schweiz.
Altert.kde. N. F. 2, 157-66, Taf. 5.)
— W. Nestle, Funde antiker Münzen
im Kgr. Württemb. u. Hohenzollern.
Nachtr. 8 (Fundberr. a. Schwaben
8, 77f) — E. Ritterling, Gesamt-
‚82
fund röm. Denare aus Flonheim.
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 31,
180-92.)
Babelon, E., La silique romaine,
le sou et le denier de la loi des
Francs Saliens. (Journ. des savants
1901, 105-21.) [2073
Menadier, J., Ein Pfennig d.
Kaisers Karl III. (Zt. f. Num. 22,
8312-14.) — Ders., Der Münzschatz
d. St. Michaeliskirche zu Fulda (s.
1900, 2058). Nachtr. (Ebd. 295
-311.). — Ders., Der Denarfund v.
Schmölin. :Ebd. 315.) — Ders., Der
Fund v. Kleinvach. (Berl. Münzbll.
Nr. 239 ff). [2074
Dannenberg, Die dt. Münzen d. süchs. u.
frank. Kaiserzeit, s. "#9, 108. Entuegng v.
D. auf Bahrfeldts Rez.: Berl. Munzbll. Nr.
821f. — Dannenberg, Nachtrr zu Rd.
I-III. (Ebd. Nr. 938-:,5.) [2075
Dannenberg, H., Der Denarfund v.
Usedom. (Zt.f. Num. 22,266-76.) [2076
Trachsel, C. F., Trouvaille de
Niederbipp au canton de Berne.
(Rev. belge de num. 56, 44-47.) —
F. Alvin, Deux deniers ined. d’Otbert,
évêque de Liege, 1092-1119. (Ebd.
29-34.) — J. Gaillard, Deux deniers
inéd. de Rodolphe de Zaeringen,
prince-évêque de Liege, 1167-1191.
(Ebd. 35-43.) [2077
Bürkel, L. v., Die süddt. Münz-
bilder d. 12. u. 13. Jh. (Berl. Münzbil.
Nr. 236 ff.) — Ders., Süddt. Halb-
brakteaten (8. 1900, 2059). II. (Mitt.
d. baier. num. Ges. 19, II, 47-56;
Taf. 2-5) — Ders., Die Münzen
Ludwigs V. d. Brandenburgers. Zt.
d. München. Altert.- Ver. 12,13 f.) [2078
Buchenau, H., Denare d. Bischofs
Eberhard II. v. Bamberg. (Bl. f.
Minzfreunde 1900, 158 f.) — Ders.,
Zur lippischen Münzkde. d. 13. Jh.
(Ebd. 157f,) [2079
Grillo, G., Le monete di Enrico VI.
di Svevia; note sulla zecca di Milano.
Milano, Abbiati. 7 S. [2080
Bahrfeldt, E., Denarfunde v.
Brandenb. a. H. (Berl. Münzbll.
Nr. 221-23; 233.) — Ders., Fund
magdeburg. Brakteaten. (Ebd. Nr.
230 f.; 234.) — Ders., Denarfund
v. Soldin. (Ebd. Nr. 232 ff.) [2081
Heuser, E., Wormser Pfennige d.
13. Jh. Beschreibg. d. Münzen d.
Fundes v. Kerzenheim in d. Rhein-
pfalz. (Sep.-Abdr. a. d Antiquitäten-
Ztg. zu Stuttgart.) Stuttg., Pfisterer.
|
e EE m
Bibliographie Nr. 2072— 2108.
1900. 19 S. — Ders., Der Pfenniz-
fund v. Kerzenheim. :Frankturter
[2072 . Münzztg. 1, 2-6; 26-36 etc Ders,
Zum Pfennigfund e Kerzenh. ‘Pfiiz
Museum 1901, Nr. 4.) 720%?
Lockner. G. H., Ein Sparbüch:en-
fund mit Pfennigen aus d Wende e
14. zum 15. Jh. (Frankfurter Münrrrz.
1, 7-13; 37-46 etc.) [2083
Noss, A., Die pfalzgräfl. Rupreck:s
goldgulden. (Mitt. d. baier. num.
Ges. 20, 7-68, 2 Taf.) [ara
Katalog d. Münzen- u. Medaillen-
Stempel-Sammlung d. k. k. Haupt-
münzamtes in Wien. Bd. I Wien,
Hof- u. Staatsdruck. Fol. 223 S,
23 Taf. 5 M. [208
Fiala, E., Verschiedenes a d Haler
Münze. (Num. Zt. 32, 215-55.) [20%
Schroetter, Frhr. v., Die Münz-
prägung in Neuenburg is. 1900, 2463.
Berichtigungen u. Ergänzgn. ärt
Num. 22, 316 f.) [20x7
Medaillen u. Münzen d. Gesamt-
hauses Wittelsbach "e ‘99.
Bd. I (Baier. Linie), Tl. 2:
Regierg. Karl Albert VII.
Gegenw. xxxjx S. u. S. 271-5,
8 Tat. 20 M. [2038
Kull, J. V., Aus baier. Archiven
(s. ‘97, 1959). Forts. (Mitt. d. baier.
num. Ges. 19, lI, 11-46. 20, 75-119. —
Kollmann, Der baier. Rautenschild
als Contremarke. (Ebd. 20, 148.) —
G. Habich, Ueb. einige Medaillen
Albrechts V. u. seiner Söhne. Ebd.
19, II, 57-61 u. Taf. a 20, S. 140.
— Ders., Ueb. 2 Medailen. Zeichnen
(Ebd. 20, 135-39, Taf. 4) — Ders.,
Ein Fälscherstückchen. (Ebd. 149)
— E. Merzbacher, Imitationen baier.
Halbbatzen a. d. Zeit d. 30 jähr.
Krieges. (Ebd. 120-26) — C. F.
Gebert, Kurf. Max Emanuel regt
1721 e. Münzkonvention baier. u.
schwäb. Kreises an. (Ebd. 127 f.. —
F. Och, Ueb. e. bisher unbek. Me-
daille d. Herzogs Ferdinand d. War-
tenbergers. (Ebd. 129-34.) [2089
Schöffmann, J. B., Verzeichn. d.
baierisch. mittelalterl. Münzen d
Sammign. d. hist. Ver. v. Nieder-
baiern. (Verhdign. d. hist. Ver. f.
Niederbaiern 36, 1-28.) — dJ. V. Kull,
Zur Mons OG d. Fürstbischöfe e
Freising. (Altbaier. Monatsschr. 2,
140-42.) [2090
.. Kurfürsten.
Numismatik.
Lockner, 6. H., Zur fränkisch.
Münzkunde. (Ann. d. hist. Ver. f
Unterfranken etc. 42, 247-54 u. Taf.)
— Ders., Die letzten Mainzer Gold-
gulden mit d. Wappen d. 4 rhein.
(Frankfurter Münzbll.
Jg. 2.) [2091
Gebert, C. F., Die Marken u.
Zeichen Nürnbergs. Nürnb. Ver. f.
Münzkde. 4° 32 S. 16 Taf. [2092
Bahrfeldt, E., Münz- u. Geldwesen
d. Fürstentümer Hohenzollern. (Berl.
Münzbll. Nr. 218-20; 226-30.)—Ders.,
Zur Münz-G. d. Reichsstadt Worms
im Mittelalter. (Ebd. Nr. 238-41;
244.) Ders., Zur ravensberg.
Münzkde. (Ebd. Nr. 216 f.) Ders.,
Des Wardeins Rud. Teufinck Münz-
probierungen. (Ebd. Nr. 223) —
Ders., Zur Münzpolitik Friedrichs
d. Gr. (Ebd. Nr. 242 ff.) — Ders.,
Hinterpommerns Münz-G. zur bran-
denb. Zeit d. 17. Jh. (Ebd. Nr. 215
-17.) — Münz- u. Geldwesen in Glatz
zur Zeit Friedrich Wilhelms II.,
1807-13 (s. °98, 1901). Nachtr. (Ebd.
Nr. 214.) [2093
Cahn, J., Der Rappenmünzbund;
e. Studie z. Münz- u. Geld-G. d.
ober. Rheinthales. Heidelb. Winter.
218 S, 4 Taf. 7 M. [2094
Wiener, L., Note p. serv. à l'hist.
de la numism. pend. la minorité de
Charles III. (Mém. de la Soc. d’archl.
lorraine 50, 108-28, Taf.) [2095
Seubert, Verzeichn. d. in d.
Sammlg. d. Mannheimer Altert.-Ver.
befind]. pfälzisch. u. badisch. Münzen
u. Medaillen. Mannh., Selbstverl. d.
Ver. 1900. 214 S., 6 Lichtdr.-Taf.
M. Huffschmid, 2
Schaumünzen. (Mannheimer
G.bll. 1901, Nr. 5.) [2096
Witte, A. de, Les jetons et les
médailles d’inauguration frappés par
ordre du gouvernement general aux
Pays-Bas autrichiens, 1717-94 (s. '99,
1980). Forts. (Rev. belge de num. 56,
104-13; 205-18; 411-27. 4 Taf.) Sep.
Brux., Goemaere. 122 S., Taf.
5 fr. [2097
Serrure, C. A Les monnaies des
comtes de Limburg-sur-la Lenne.
(Gazette num. 2, 135-43.) [2098
Stange, E., Bericht wegen der Muntz in
d. Grafsch. Ravensberg (Num. Anz. 1901,
Nr. 1f) — Ders, Die Ausprägung währ. d.
Mindener Belagerg. v. 1634. (Ebd. 1900,
Nr. 12) — Ders., Die „Cassirung“ der
— Genealogie.
*83
Mindener Notmünzen. (Ebd. 1901, Nr. 2) —
À. Finkam, Die an Braunschweiger u. Han-
noveraner verlieh. Ehrenzeichen f. Krieg,
Verdienst u. Dienstalter. (Ebd. Nr. 3ff) —
Pfanneberg, Göttinger Kupfermünzen d. J.
1631. (Protokoll d. Ver. f. G. Göttingens
"98,99. 9-13.) [2099
Menadier, J., Schaumünzen d.
Hauses Hohenzollern. Berl., Selbst-
verl. d. Kgl. Museen (in Kommiss.
bei A. Asher & Co.). gr. Fol.
184 S., 90 Taf. 120 M.
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg
Habich; Forschgn. z. b
14, 325 f. v. Schroetter.
Oertzen, 0., Die mecklenburg.
Münzen d grhzgl. Münzkabinets. Í:
Die Brakteaten u. Denare. Schwerin,
Bärensprung. 1900. 4°. 48 S., 5 Taf.
4 M. [2101
Friedensburg, F. u. H. Seger,
Schlesiens Münzen u. Medaillen d.
neuer. Zeit. Breslau, Schles. Museum
t. Kunstgewerbe u. Altertümer. Fol.
vi], 104 S., 50 Taf. 30 M. [2102
Selbstanz. v. F.: Litt. Cbl. 1901, Nr. 24.
1901, Nr. 114
randb. u. preuss. G.
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Hofkalender, Gothaisch. genealog.
(s. 1900, 2083). Jg. 138: 1901. xxjv,
1174 S., 4 Stahlst. 8 M. [2103
Taschenbuch, Gothaisch. genealog.,
d. erf Häuser (e 1900, 2084). Jg.
74: 1901. 1014 S., 1 Stahlst. 8 M.
— Dass. d. freiherrl. Häuser. Jg. 51:
1901. 918 S., 1 Stahlst. 8 M.
Dass. d. adelig. Häuser. Jg. 2: 1901.
974 S., 1 Stahlst. 8 M. [2104
Handbuch, Genealog., bürgerl.
Familien (s. 1900, 2085). Bd. VII.
xjv, 560 S., 12 Taf. 6 M. [2105
Beiträge z. Genealogie d. wel-
fischen Fürsten vom Beginn d. karo-
lingisch. bis zur salisch. Zeit. Von
A. Mn. Lpz.,Strauch. 69S. 2M. [2106
Krüger, Ursprung d. Welfenhauses u.
seine Verzw-igung in Süddtld., 8. 1900, 135.
Rez : Hist. Viertelj.schr. 4,9i-99 Roller. [2106 a
Jaksch, A. v., Eine Genealogie d.
kärntischen Spanheimer u. d. ur-
sprüngl. Traditionscodex v. St. Paul,
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
Ergünzgsbd. 6, 197-208.) [2107
Kekule v. Stradonitz, St., Ahnen-
tafeln zu 32 Ahnen d. Königs Fried-
rich I. v. Preussen u. seiner 3 Ge-
mahlinnen: Elisabeth Henriette v.
Hessen-Kassel, Sophie Charlotte v.
KE
Hannover u. Sophie Luise v. Mecklen-
burg-Grabow. (Dt. Herold 1901,
Nr. 1.) [2108
Domarus, W. v., Beitrr. z. genea-
log. G. d. Hauses Nassau. I. (Mitt.
d. Ver. f. nass. Altertkde. 1900/1901,
112-18.) [2109
Schmidt, Geo., Stammbaum d.
fürstl. Häuser Lippe u. Schaumburg-
Lippe, sowie d. gräfl. Häuser Lippe-
Biesterfeld u. Lippe - Biesterfeld-
Weissenfeld. 1900. [2110
Haan, F. Frhr. v., Genealog. Aus-
züge aus d. beim bestandenen nieder-
österr. Landmarschall’schen Gerichte
publicierten Testamenten. (Jahrb.
d. her. Ges. „Adler“ 10, 80-319.) [2111
Jaksch, A. v., Die Wappen-Adel-
u. Landstands- Diplome im Archive
d. G.-Ver. f. Kärnten. (Carinthia I,
91, 4-20; 42-51.) [2112
Doerr, A. v., Genealog. Daten üb.
böhm. Exulanten in Sachsen a. d.
17. Jh. (Sitzungsberr. d. böhm. Ges.
d. Wiss. 1900, VIL) Prag, Rivnä£.
30 S. 50 Pf. [2113
Walter, Th., Der alte Adel d
Stadt Rufach. (Jahrb. f. G. etc.
Els.-Lothr. 16, 36-66.) [2114
Ehrenberg, R., Englische Familien
in Hamburg. (Mitt. d. Ver. f. hamb.
G. Jg. 20 (Bd. 7), 257-59.) [2115
Gritzuer, M., Die bei Gelegenheit d.
Krönung d. Kurt Friedrich III. zum König
v. Preussen erfolgten Standeserhebnngen.
(Dt. Herold 1901, Nr. 1) Vgl: V. Tümp-
ling-l'halstein, Zur Genealogie der Boyen
(Kid. Nr. 4) u. Erwiderg. v. Giritzner (Ebd.
Nr. 5). [2116
Taube, M. Frhr. v., Beitrr. z. bal-
tisch. Famil.-G. (Jahrb. f. Geneal.
Jg. ‘99, 143-47.) — L. Arbusow, Die
im Deutschen Orden in Livland ver-
tretenen Geschlechter. (Ebd. 27
-136.) meet [2117
Deahna, A., Stammtafeln d. Fam.
de Ahna Deahna. Als Hs. gedr.
Stuttg., Grüninger.1:'00.x,1578. [2118
Grössler, H., Der Ursprung der
Edelherren v. Arnstein u. v. Bie-
senrode im Mansfelder Gebirgs-
kreise. (Mansfelder Bll. 14, 166
-71.) [2119
Bönhoff, Näheres üb. d. Ge-
schlecht Bönhoff. (Dt. Herold 1901,
Nr. 2.) [2120
Rahden, A. Frhr. v., Aphorismen
z. Geneal. d. Familien Brockhusen
Bibliographie Nr. 2108—2162.
in Reval, Riga u. Kurland. ‘Jar
f. Geneal. etc. Jg. 99, 192-95.: 218
Transehe, A. Ve, Analekta 2
Geneal. d Familien Budde. Era
187 f.) aa
Heldmann, Geschlecht v. Dersch ı
Nr. 2331. en
von ihr. erst. Auftreten in Sa zeg
bis zum Ende d Mittelalter. Mn
d Ges. f. Salzburg. Ldkde. 44. 15
-248.) 12124
Sommerfeldt, G.. 3 Schreït-n d Air
Glasenapp v. Gležmierski, Erbherren d £.-
galleuschen Güter bei Ortelsburs. 1:%+°.
Hin Beitr. zur e Glasenapp schen Dech,
(Jahrb. f. Geneal. etc. ‘32, 137-42.) nt
Plüss, A., Die Freiberren 1.
Grünenberg in Kleinbunn=i
(Arch. d. hist. Ver. d Kant. Bern 16.
43-292.) ‚2126
Roder, Ch., Ein nahezu w»
schollenes Rittergeschlecht Tv Hi:-
berg] am Ueberlinger See. :Sckrr å
Ver. TG d Bodensees 29, 201-4.: [21%
Rahden, Frhr. A. v., Stammtaf-
d Fam. Kant. (Jahrb. f. Geneal. etz.
Jg. ’99, 180.) (os
Manstein, E. v., Chronik d Gs
schlechts v. Manstein. Wehlaz
Scheffler. 100 S. 21%
Mengersen, A. H. v., Entwurf è.
Stammbaumesd.Fam.v.Mengerser
Als Ms. gedr. Jena 1899. quer ="
11 Taf. [2130
Schmidt, Fr., Das obersächs. "sg:
harzische) Ministerialgeschlecht 5.
Morungen. (Zt. d. Harz-Ver. 33,
II, 165-321; 3 Taf.) [2131
Oppell, H. L. v., 3 Grabdenkmāler azs
schles. u. niederlaus. Kirchen, d. Fim
v.Oppell betr. (Dt. Herold 1901, Nr.4! [KE
Boor, A. de, Beitrr. z. G. d. bul-
stein. Fam. v. Saldern. iZt. d. tres
f. schlesw.-holst. G. 30, 2094-49, 2
Stammtaf.) 2133
Conrad, Zur Geneal. d bürgerl Fam
Schlick. (Dt. tieroli 1900, Nr 12: —
Pennrich A Dyvorak, Die Urkundenfalschze
d Reichskanzlers Kasp. Schlick ». Ar
3095. [SIN
Schulze, B., Chronik der aus
Lauban stammenden Fam. Schulze
(Schultze) nebst einig. Nachrr. oh d
m. derselb. verwandten u. verschwäg.
Familien. Lpz., Breitkopf & H. x
131 S. 4 M. [2135
Diener, E., Die Zürcher Fam.
Schwend e 1250-1536. (Neuj.bl.
hrsg. v. d. Stadtbibl. Zürich auf d. J.
1901.) Zür.,Füssli. 4°. 538. 3 M. [2136
Familiengeschichte; Biographie. — Allg. Quellen-Sammign.
Archiv d. Fam. v. Stackelberg
Cs. 1900, 174). Il: Quellen z. G. d.
Pi Adulschen Stammes u. seiner Zweige,
cl HäuserRotziküll, Ellistfer u. Köllitz.
Aus d Briefladen d. Güter Piddul,
T homel, Ellistfer u. Abia, nebst e
Anh. 236$. Stammtaf. 10M. [2137
Rolleder, \., Die mährisch. Herren
v. Sternberg. (Zt.d. Ver. f. G. Mäh-
rens u. Schlesiens 5, 212-37.) [2137a
Taube, M. Frhr. v., Stammtatel
da. freiherrl. Zweiges d Fam. v. Taube
aus d Hause Maart u. Hallinap in
seinen Verzweigungen nach Estland,
Sachsen, Preussen u. Russland. St.
P'etersb. 1899. 4°. 19S.u.1 Taf. [2138
Rez.: Jahrb. f. Geneal. etc. Jg. ‘99, 170-:2
A. v. Gernet.
Hansen, G. d. Geschlechtes derer v. Uex-
Xx all, s Nr. 149. Rez.: Jahrb. f. Geneal.
Jg. 99, 151-62 A. v. Transehbe. [2139
Volger-Volger, A., Die Volger; familien-
gzeschichtl. Andeutgn., nach Urkk. u. hand-
schriftl. Aufzeichngu. ermittelt u. zusammen-
gest. (Hannov. G.bil. 1900, Nr. 50-52.) [2140
Sommerfeldt, G., Das preuss. Adels-
geschlecht v. Wiersban. (Dt. Herold 1901,
Nr. 4) — D rs, Zur G. d. altadlig. Ge-
schlechts derer v. Wiersbitzki (Wierz-
bicki): Mitt a. d haudschriftl Familien-
chronik v. J. 1765. (Mitt. d. litter. (res.
„Aluasovia“ 5, 143-59. (2141
)
Wulffen, F. v., Nachrr. v. d. Fam.
"85
v. Wulffen, vormals auf Haus Nein-
dorf im Halberstädtischen. Frankf.
a. O. 1900. 303 8. 2142
Zeruecke, W. F. H., G. d ;
Zernecke, e. Rats-Geschlechts d.
ehemal. freien Städte Danzig u.
Thorn. Cauthen b. Schönfeld, Bez.
Königsberg, Selbstverl. 413, xxx B.
15 M. 40. [2148
Rez.: Dt. Herold 1901, Nr.3 G. Conrad.
Stojentin, M. v., G. d. Geschlechts
v. Zitzewitz (s. 1:00, 2126). TI. II,
Bd. 1: Darstellung. 1900. [2144
Rez.: Mona’sbll. d. Ges. f. pomm. G. 1901,
Nr. 2 Wehrman.
Biographie, A Allg. dt. (s. Nr. 151).
Lfg. 227.28 (Bd. XLVI, 23). 8. 161
-4N0. 4 M. 80 [2145
Sanımlung bernischer Biographien
(s. 1900, 2129). Ltg. 26-28 (Bd. 1V,
161-402). [2146
Biographie nationale de Belgique
(s. 1900, 2131) XVI, 1: Nucenus-
Palfyn. Sp. 1-480. 3 fr. [2147
Hengst, H., Die Ritter d. Schwarzen
Adlerordens. Biogr. Verzeichn. sämtl.
Ritter v. 1701-1901. Berl., Duncker.
376 S. 10 M. [2148
II. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Monumenta Germ. hist.: Scripto-
rum qui vernacula lingua usi sunt
T. I, 2 s. Nr. 2995; Diplomatum
regum et imperatorum Germ. Ill, 1
B. Nr. 2976.
roichs (s. Nr. 156). Bd. VII s. Nr. 3619. [2150
Publikationen a. d. steiermärk.
Landesarchive (s. "Ou, 2055). Abtlg. A.
Kataloge. 11. Landschaftliches Archiv.
5. Abtlg.: Finanzwesen. a/l: J. v.
Zahn, Katalog d. Gültschätzgn. 1900.
318. 50 Pf. [2151
Wilhelm, Frz., Die histor. Hand-
schrr. d. Universitätsbibliothek in
Innsbruck. (Mitt. d. österr. Ver. f.
Bibliotheksw. Jg. 5.) [2152
Truhlár, J., Pabirky z u ob
Klementinskych (Nachlese aus
Handschrr. d. Klementinums in Prag)
(Anzeiger d. böhm. Akad. d. Wiss.
[2149
Quellen etc. z. G., Litt. u. Sprache Oester-
VII u. VIII) |
[2153
Veröffentlichungen d. bist. Kommiss. f.
Nassau (s. Nr. 158). III s. Nr. 2258. (2154
Keuffer, H., Verzeichn. d. Hand-
schrr. d hist. Archivs d. Stadt Trier
(8. Nr. 160). Forts. (Beil. z. Trier.
Arch. Bd. V.) S. 49-64. [2156
Veroffentlichangen d hist. Kommiss. d.
Prov. Westfalen (s. ‘99, 189). [II] s Nr.
Bu: t. [2156
Quellen u. Darstellungen z. G. Nieder-
sachsens (s. Nr. 163). V 8. Nr. 2425. [2157
Geschichtsquellen d Prov. Sachsen (s.
Nr. de Bd. 38 s. Nr. 2010. [2158
Quellen u. Untersuchungen z G. d Hauses
Hohenzollern, hrsg. v. E. Berner. Bd Is
Nr 3479. [2159
gellen z. pommersch. G. (e. '™»7, 157a).
TI. IV s. Nr. 2175 [2169
Quellen u. Darstellungen z. G. West-
preussens. hrsg. v. westpr. G.-Ver. I s. Nr.
2410. II s. Nr. 2359. [2161
2, Geschichtschreiber.
Vildhaut, A., Hdb. d. Quellenkde.
z. dt. G. te on, 191). Bd.II: Vom Falle
der Staufer bis zum Auftreten des Hu-
manismus. 1900. 5318. 4M.80. [2162
Rez. v. I: Allg. Litt.bl. 1900, Nr. 15 Helmolt.
"Rp
Seriptores rerum Germanic. in usum scho-
larum a Nr. 2.91 (2163
Chroniken d dt. Städte. Rd. 26: Lübeck,
Eez.: Hist. Zt. 86, 495
Bd. II, 8. 1900, 196.
(2163 a
-98 W. Stein.
Chronica Hungarorum, impr.
Budae 1473; typis similibus reimpr.
Die Otner Chronik. Fksm-Ausg. d.
erst. ungar. Druckes nach d Exem-
plare d. Bibliothek d. ung. National-
Mit einleit. Studie v. W.
museums.
Fraknöi. Aus dem Ung. Wien,
Gilhofer & R. 1900. 4°. 36; 132 8.
20 M. [2164
Kaindl, R. F., Die Sagen von d.
sieben Ungarn; e. Beitr. z. Kritik d.
ungar. Chroniken. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 209
-19.) Vgl. Nr. 169. [2165
Pauler, G. u. S. Szilágyi, A
magyar honfoglalás kutföi (Quellen
d. Landnahme durch d. Magyaren).
Budap., Akad. 4°. 8775. [2166
Rez.: Kor DL d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
1901, Nr.4.
Salaba, F., Spuren d. verloren.
Rosenberger Chronik v. Březan.
(Časopis musea království Českého
72, 128-39.) -- Fr. Mareš, Norb.
Heerman a Václav Březan. (Ebd. 7:,
221-43.) Vgl. 1900, 190. [2167
Burger, K., Chronik d. Cisterziense-
rinnen - Klosters Wonnenthal; veröff.
v. Jul. Mayer. (Freiburger Diö-
zesanarch. N. F. 1, 131-221.) [2168
Roth, W., Geschichtl. Forschg. in
Stadt u. Bistum Worms im 16. u.
16. Jh. (Dt. G.bll 2, 175-81.) Nach-
wort v. A. Tille. Ed 182-84). [2169
Blöte, J. F. D., De Brabantsche
en andere kronieken van Willem
van Berchen Bijdragen voor vaderl.
gesch. 4. R., 2, 26-41.) [2170
Meister, A., Niederdt. Chroniken
a. d. 15. Jh. (Ann. d hist. Ver. f.
d. Niederrh. 70, 43-63.) [2171
Oppermann, O., Krit. Studien z.
älter. Kölner G. I: Die Fälschen.
d Oliver Legipont zur Ueberlieferg.
v. St. Martin. (Westdt. Zt. 19, 271
-344.) [2172
Bremer, Asmus (Bürgermeister v.
Kiel), Chronicon Kiliense tragicum-
curiosum, 1432-1717; hrsg. v. M.
Stern. (= Nr. 2800.) [2173
Chronik d. Stadt Mühlhausen i.
Thür. Bd. I: -1525. Hrsg. v. Jordan.
Müblh., Danner'sche Buchdr. xıj,
2288. 5M. [2174
Bibliographie Nr. 2163—2205.
Bugenhagen, J., Pomerania: ka
v. O. Heinemann (= Nr Ai
Stettin, Saunier. 4°. un. 191:
10 M. — Vgl.: ©. Heinemann, E
änzen. (Monatsbll. d. Ges. f porz
t. 1901, Nr. 5.) a
Roz.: Monateb!l. d Ga f. pomm G (e
Nr.4 M. Wehrmann.
Schmidt, Erich, Die Chronik à
Bernardinerklosters zu ` Bro len
Uebers. im Auszuge nebst Anmerim.
u. verbind. Texte is. 1900, 2148. 1
Bromb., Mittler. 36 S. 60 Pf. 31%
Rez. v. I: Hist. Monatabll. f. d. Pres,
Posen 1, 1:5f. O. Heinemann.
Güter-Chroniken, Neue kuzim
dische. Nach d. Guts-Bnefladen ı
ander. Quellen bearb. u. im Auf.
d kurländ. Ritterschafts - Comta
hrsg. v. E. Frhr. v. Fircks. Krb
spiel Kandau (1. Akte" Mit
gedr b. Stetfenhagen. (Chronik
299 S.; urkdl. Beilagen 144 So [214
Rez. Jahrb. f. Geneal etc. Je. ', If.
Stavenhagen.
Muratori Rerum Italicarum serip
tores. N. ediz. (8. 1901, 178; Fa >.
SE BK
Brackmann, A., Die Hss. d. Lie
pontificalis, Hss., welche Papstkats
loge, u. Hss., welche Einzelsiten d
Püpste enthalten; Beilage z. Benrit
über seine Reise nach Italien Nur
-Juni 1900. (N. Arch. 26, 308-47. 219
Rez. v. '99. 2071 (Liber pontif, ed D
Mommsen): Hist Zt. 87, 82-36 L. M. Han-
mann.
3. Urkunden und Akten,
Recueil, Nouveau, génér. de trait
etc. de droit intern. (de G. F. d
Martens), cont. p. F. Stoerk ;s. 19
2152). 2. Sér., T. XXV, 3 S%
-628. 4 M. — Table gener. T. 1-3
348 S. 20M. dk
Urkunden, Ausgewählte, z dt
Verfassungs-G., v. G. v. Below u
F. Keutgen (8.1900, 195. I: Keuter".
Urkk. z. städt. Verf.-G. 2. Hälfte
S. xv-xxxvuju. 219-671. 5 M.40. [2
Rez v. I, 1: Zt. f. Rechts-G. :0, Germa?
Abde, 2.9-82 Werminghoff, Dt. Lu -Zt
1900, Nr. 3 Rietschel; Mitt. a. d. hist. I
29, 139-43 Koehne.
Fontes rerum Austriacarun À
1900, 2134. Abtlg. 2: Diplomatarti
et acta. Bd. 51: Urkk. u. Akten 2.
G. d. Bened.-Stiftes Göttweig. ONE
Geschichtschreiber. — Urkunden und Akten.
“1058-1400; teilweise vorbereitet v.
-Adalb. Dungel, bearb. v. P. Adalb.
‚Fr. Fuchs. 8158. 12 M. 30. — Re-
-gister zu Bd. 1-50; zusammengest. v.
V. Junk. 608. ıM. [2182
Quellen z. G. d. Stadt Wien.
. Abtlg. II (Regesten a. d Archive d.
St. WA Bd. 2: Verzeichn. d Original-
Urkk. d. städt. Archives 1412-1457;
bearb. v. K. Uhlirz. 1900. 4°. jx,
563 S. 36 M. [2183
Rez : Litt. Cbl. 1901, Nr. 13 Al Sch.; Mitt.
d. Inst. f. österr. G forschg. 22, 319-22 Dopsch.
Kretschmayr, H., Archival. Beitrr.
z. G. niederösterr. Städte u. Märkte.
“I: Bruck an d Leitha. (Bll. d. Ver.
f. Ldkde. v. Niederösterr. 34, 189
_-227.) [2184
Jaksch, A. v., Archivberichte aus
Kärnten. I: Die Graf Lodron’schen
Archive in Gmünd. (Arch. f. vaterl.
G. u. Topogr. Kärntens 19, 89-260.)
Sep. Klagenfurt, Kleinmayr. 4 M. [2185
Doppler, A. u.H. Widmann, Urkk.
nu Regesten d Benediktinerinnen-
Stiftes Nonnberg in Salzburg fs. 1900,
2156). Forts.: 1500-1534. (Mitt. d.
Ges. f. Salzb. Ldkde. 40, 249-64.) [2186
Ottenthal, E. v. u. O0. Redlich,
Archivberichte a. Tirol (s. "ui, 212).
II, 1-2. (Mitt. d. 3. [Arch.- -] Sektion
d. k. k. Central-Comm. V, 1-2) 8.1
-128. 4M. [2187
Rez.: Archival. Zt. 7, 192-97 Baumann;
Hist. 7t. 81, 149 Uhlirz.
Waldner, F., 5 Urkk. [a. d. JJ. 1330-1592]
d. ehemalig. Clarissenklosters in Meran. (Zt.
d. Ferdinandeuins 41, 1858-96.) [2188
Stidte- u. Urkundenbücher aus
Böhmen; hrsg. v. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen. IV: Drkumienk d. Stadt
Budweis; bearb. v. K. Köpl. Bd.],
Hälfte 1: 1251-1391. Prag, Calve.
4°. 2968. 12M. 2189
Landtagsverhandinngen u. Land-
tagsbeschlüsse, Die böhmischen, v.
1526 an bis auf d Neuzeit (s. "On,
1964). X: 1600-1604. 7588. 14 M. [2190
Langer, E., Materialien z. G.-
forschg. im Adlergebirge (s. og, 204).
I, 2. 8. 57-154. 2 M. 20. 2191
Lechner, K., Nachtrr. zum Codex
diplom. et epistol. Moraviae (s. 1900,
2159). Schluss. (Zt. d. dt. Ver. f.
G. Mährens u. Schlesiens 5, 93-100;
254-84.) [2192
Monumenta Romana episcopatus
Vesprimiensis [Weissbrunn|; ed. a
Collegio historicorum Hungarorum
+87
Romano. T.I: 1103-1276; T. Il: 1276
-1415. Budap. 1896-99. 4°. 410;
467 S. Gees [2193
Urkunden z. Schweizer-G. a. österr.
Archiven; hrsg. v. R. Thommen (8.
1900, 207). Bd.II: 1371-1410. 5558.
18 M. 40. [2194
Rez. v. I: Mitt. d. Inst. f. österr. G. 21,
692 f. H. Witte; Zt. f. G. d. Oberrh. 15, 372
A. Schu te; Mitt. a. d. hist. Litt. 29, 61-65
Foss.
Urkundenbuch d. Stadt Basel, s. 1960, 208.
Rez. v. Bd. VII: Mitt. d. Inst. f. österr. G.-
forschg. 21, 693 f. H. Witte; v. IV u. VII:
Hiest. Viertelj. schr. 4, 243-46 Cartellieri. [2195
Vogel, A., Urkk. d. Stiftes Engel-
berg (8. og, 2091). Forts.: 1372-1406.
(Geschichtsfreund 55, 125-257.) [2196
Heusler, A., Rechtsquellen d. Kan-
tons Tessin: Die Statuten v. Bellin-
zona (s. 1900, 2162). Forts. (Zt. f.
schweiz. Recht 41, 166-299.) [2197
Oblinger, L., Höchstädter Urkk.,
1334-1460. (Jahrb. d. hist. Ver.
Dillingen 13, 36-98.) [2198
Urkundenbuch d. Stadt Esslingen. I, a
19, 2167. Rez.: Mitt. d. Inst. f üsterr. G.-
forschg. 21, 694 f. Th. Schön. [2198 a
Inventare d. grhzgl. badisch Ge-
nerallandesarchivs. Hrsg. v. d. grhzgl.
Archiv-Direktion. Bd. I. Karlsr.,
Müller. 320 S. 8 M. [2199
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 305f F. L.
Baumann.
Regesten d. Markgrafen v. Baden
u. Hachberg 1050-1515, hrsg. v. d.
bad. hist. Kommiss. (s. 1900, 2168).
Bearb. v. H. Witte. Bd. II: Regesten
d. Markgrafen v. Hachberg v. 1422
-1503. Lfg.1u.2.: 1422-1444. S. 1-160.
8 M. [2200
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 19 Th. Ludwig.
Birkenmayer, Ar, Archivalien
aus Orten d. Amtsbezirke Waldshut,
Säckingen, Schönau i. W. u. d. Fri-
dolin-Stifts zu Säckingen. (Mitt. d.
bad. hist. Kommiss. 1901,7 ff.) [2201
Regesta episcoporum Constantiensium,
8. 98 1974. Rez : Götting. gel. Anz. "mt, 49-03
Wartmann; Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
20, 490-92 v. Ottenthal; Hist. Viertelj.schr.
4, 103-108 Fester. [2202
Urkundenbuch d St. Strassburg. VI u. VII
s. 1900, 2170. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 39
Baltzer; Revue crit. 1901, Nr. 4 Reuss; Hist.
Viertelj.schr. 4, 243-52 H. Witte. 2208
Levy, Regesten d. Pfarrei Lorenzen
(Strassburger Diözesanbl. N. F. 2,
258-67; 299-308; 372-84.) [2204
Christ, K., Urkk. z. G. Mannheims
vor 1606 (s. Nr. 196). Forts. (Mann-
heimer G.bll. TI) — W. Medicus,
"RR
Mitt. a. d. Arch. d Stadt Kaisers-
lautern (s. 1900, 222). Forts. (Pfälz.
Museum '39, Nr. 12 und 1900.) [2206
Kraus, J., Stadtgemeinde Franken-
thal. Verzeichn. der im städt. Archiv
betindl. Akten u. Urkk. Frankenth.,
Albeck xj. 5.. 38 BI [2206
Fabricius, W., Weistümer aus
dem Nahegan. (Arch. f. hess. G. 3,
123-52.) [2207
Schmitz, L., Ein Archivinventar d.
Oberklosters zu Neuss. (Ann d hist.
Ver. f. d. Niederrh. 70, 64-70.) [2208
Busken Huet, G., Verslag van
onderzoekingen naar archivalia te
Paris belankrijk voor de gesch.
van Nederland (s. 1900, 2177). I.
224 S. 1 fl. 40 [2209
Stad-, dijk- en markeregten (Ove-
rijsselsche), uitg. door d Vereenig.
tot de beoefen. v. Overijss. regt en
gesch. (s. "un, 218). I. 13: Stadregt
van Almedo. 26; 508. 1 fl. [2210
Inventaires des archives de la
Belgique, publ. par ordre du gouver-
nement, sous la direction de M. Goo-
vaerts. T.I: Invent. des memoriaux
du Grand Conseil de Malines, par
B. Gaillard: 14-16 siècle. Brux,
W non 1900. 312 S. [2211
oppler, P., Schepenbrieven van
Ze apittel van St. Servaas te
Maastricht. (Publications de la So-
ciété hist. etc. dans le duché de
Limbourg 37, 3-130.) [2212
Cartulaire de l'église St. Lambert
de Liege, p. p. S. Bormans et
E. Schoolmeesters (8. "un, 1988).
T.IV. 1900. 784 S. 12 fr. [2213
Brouwers, D. D., Répertoire
des actes relat. à Verviers conserv.
aux archives de l'Etat à Liége.
(Sep. a.: Bull. de la Soc. vervietoise
d'archl. et d'hist) Verviers, Fé-
guenne. 1900. 96 S. 8 fr. [2214
Delescluse, A. et K. Hanquet,
Nouvelles chartes inéd. de l’abbaye
d'Orval (Collect. de chroniques
belges inéd. Supplem. 2 du Cartu-
laire d'Orval, publ. p. H. Goffinet
1879.) Brux., Kiessling et Co. 1900.
4°. 36 S. 3 fr. 50. [2215
CartulairedelacommunedeDinant,
recueilli et annoté par L. Lahaye.
T. V: 1621-65. (Docc. relat. à l’hist.
de la province de Namur.) Namur,
Wesmael-Chartier. 1899. 3688. [2216
SS ES
Bibliographie Nr. 2205—2254.
Marneffe, F. de, Cartulaire dev
baye d’Afflighem :s. ap. 199%. Fin
(Analectes p. serv. à Ibis Geo
de la Belg. Sect. IL, 4: S. Säz,
4 fr. =
Urkundenbach d Klosters Kazfızer. 2
Hessen, wn Nr. 204. Rez.: Hist Isi .
S44f. Gottlob; Hist. Viertel.schr L J
Schaus.
Demme, L., Nachrr. u. w
z. Chronik v. Hersfeld. Bd. M: =
Beginn d. 7jähr. Krieges bi: ca
Jahre nach d. westfūl. Zeit. Ex.
Hoehl. Mit 77 Beilagen 5“:
4 M. ön. Yi
Urkundenbuch, Osnabrücker, s 1m 1t
Rez.: Hist. Zt. sï, Cé 35 Kehr. "8
Kühnhold, Vorreforzsu”
Kirchenurkk. v. Be EG
-1520. (Zt. d. hist. Ver. f. Mez
sachs. 1900, 319-24.) See
Urkundenbuch d Hochstift Mewerz
s. Nr. 212. Rez: Hist. Zt zë, ik Av
feld. jaz
Urkunden z. G. d. Stadt Kahis. # 14.
237. Rez: Mitt a. d. hist. Lu 59. 5]
u. Histor. Viertelj.schr. 4, ¥91 f. Hesiewit
Hist Zt. 87, 19: Dobenecker. =
Codex diplom. Lusatise superior. b e
1070. dei
Urkundenbuch, Meken = j
1900, 240). Bd. XX: 1381-1355. =
u. 167 S. 16 M. s
Winter, Aus pommerschen ` Städte
archiven. (Monatsbl. d. Ges.f. pen! d
1900, Nr. 12.) 23
Wrangel, E., Archivalisks ı-
teckningar Go "Danzig och Tare
(Svensk hist. Tidskrift 2. Ai
-81.) GC
Kehr, P., Papsturkk. in (art
nien. (Nachrr. d. Götting. Ge d
Wiss. 1900, 286-344) — Ders
Desgl. in Rom (s. Nr. 221). 3 À
richt. (Ebd. 360-436.) Is
4. Andere schriftliche Quelle
und Denkmäler.
Lanz, J., Das Necrologium ` Sur
crucense modernum. (Arch. 1. i
G. 89, 245-354.)
Joppi s Ve, Necrologium monstri
Rosacensis. (Arch. f. vaterl. 6. €
Topogr. ne 19, 1-23) |
teiff, K., Geschichtl. Due“
Sprüche Württembergs (is. Nr-
Lis 2. S. 161-320. 1 M. o
EI
Lu Roth, F. W. E., Aus e. Strassburger
Ammle v. Volk
3, 201-4.)
`
Urkunden u. Akten. — Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler.
sliedern d. 16. u.
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr.
[2232
F., Das Necrologium d.
Clarenthal b. Wiesbaden
7. Jh.
Otto,
losters
‘= Nr. 2154.) Wiesbaden, Bergmann,
e
. er Essener Stiftskirche und seine
- ‚1208. 3M. (Vgl. Nr. 2463.) [2238
Arens, F., Der Liber ordinarius
~ tedeutg. f. d. Liturgie, G. u. Topogr.
Ze?
-~ „ ehemal. Stiftes Essen. (Beitrr. z.
. + v. Stadt. u. Stift Essen 21, 1-156,
: Taf.) [2234
.
+
OI
- u. Krossen.
© & Co. xxjx, 128 S.
a
pr
. (Viertelj.schr.
Köcher, A., Die Landregister u.
Jorfannalen d Bauermeister v. Edes-
ıeim im Leinethale (Zt. d. hist.
der f. Niedersachs. 1900,64-96.) [2235
Blanckmeister, Alter u. Bestand
il. Kirchenbücher im Kgr. Sachsen.
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 1901,
Nr. 1.) [2236
Schwartz, P., Die Kirchenbücher
d Neumark, d Kreise Öststernberg,
Weststernberg, Züllichau -Schwiebus
(Schrr. d. Ver. f. G. d.
Neumark. IX.) Landsberg, Schoetfer
[2237
Lange, E., Ergänzgn. zu d. Werke:
Die Greifswalder Sammlg. „Vitae
Pomeranorum‘“. (Balt. Studien N.
F. IV.) Sep. Greifsw., Abel. 32* S.
60 Pf. [2238
Bogon,K.,Die Stammbuchsamnlg.
in d. Stadtbibliothek zu Königsberg.
f. Wappenkde. etc.
29, 1-52.) [2239
Grauert, H., Die Kaisergrüber im
Dome zu Speyer. (Sitzungsberr. d.
Münch. Akad. 1900, 539-617.) Sep.
Münch., Franz. 1 M. 40. Vgl. 1900,
.. 273. — Ders.. Ueb. d. Kaisergräber
mt
im D. z. Sp. (Hist. Jahrb. 22, 248
-52.) [2240
Rahn, J. R., Zur Statist. schweiz.
Kunstdenkmäler (s. Nr. 230). Forts.
R. Durrer, Unterwalden. S. 129-60.
(Beil. z. Anz. f. schweiz. Altertkde.
1900. Nr. 3 u. 4.) [2241
Henner, Th., Altfränk. Bilder (s.
1900, 2203) Jg. VII. fol. 20 8.
ıM. [2242
Kunstdenkmäler d. Grhgts. Baden
(8. 98, 2020). Bd. IV (Kreis Mors-
*89
bach), Abtlg.3: A. v. Oechelhäuser,
Amtsbez. Buchen u. Adelsheim.
221 S., 18 Taf. u. 3 Ktn. 6 M. 50.
Bd. V: Kreis Lörrach; in Verbindg.
m. J. Durm u. E. Wagner bearb.
v. F. X. Kraus. 207 S., 27 Taf. u.
Kte. 6 M. 50. [2243
Kunstdenkmäler, Elsäss. u. lothr.
(8. 1900, 259). Text. 4°. vu, 81 u.
vi}, 20 S. 6 M. [2244
Museographie über d. J. 1899: a) F. Hett-
ner, Westdtid., Kgr. Baiern. b) H.Schuer-
mans, Découvertes d’antiquites en Belgique.
(Westdt. Zt. 19, 356-433, Taf. 14-25.) —
J. B. Kenne, Bericht ob d Erwerbgn. d.
Stadt Metz 1900. (Jahrb. d Ges f. lothr. G.
12, 316-416, Taff) [2245
Clemen, P., Kunstdenkmäler d.
Rheinprovinz (s. Nr. 233). V, 2:
Kreis Mülheim a. Rhein. In Verbindg.
m. E. Renard. Mit 12 Taf., 160 S.
4 M. 50. [2246
Berichte über d Thätigkeit d. Provinzial-
kommission f. Denkmalpflege in d. Rhein-
provinz, d. Provinzialmuseen, d. rhein.
Kunst- u. G.-Vereire u. üb d Vermehrg. d.
8.ädt. u. Vereinssammign. innerh. d Rbein-
Provinz: :899/1900. (Bonner Jahrbb. 106,
119-206, 10 Taf.) [2347
Inventaire archéol. de Gand (a.
Nr. 236). Fasc. 19 u. 20. 1900 f.
à 3 fr. 50. [2248
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Reg.-
Bez. Cassel. Bd. I: Kreis Gelnhausen.
Im Auftr. d. Bezirksverbandes d.
Reg.-Bez. Cassel hrsg. v. L. Bickell.
Marb. Elwert. 1900. 4°. xj, 208 S.,
350 Lichtdrucktaf. 36 M. [2249
Kunstdenkmäler d. Prov. Hannover
(8. 1900, 2206). Heft 2,3 = II: Reg.-
Bez. Hildesheim, 1. 2: Stadt Goslar.
Bearb. in Gemeinschaft m. A.v. Behr
u. U. Hölscher v. Carl Wolff.
Mit 16 Taf. u. 348 Textabbildgn. xvj,
416 8. 12 M. [2250
Schubart, F. W., Gernröder In-
schrr. u. Denksteine. (Mitt. d. Ver.
f. anhalt. G. 9, 33-41; 94.) [2251
Bericht d. Kommiss. z. Erhaltg. d. Kunst-
denkmäler im Kur. Sachsen. Thätigkeit
1595u.99. Dresd., Meinhold. 1900. 915. [2252
Jahresbericht d Kommiss. z. Erhaltg. u.
Erforschg. d Denkmäler in Pommern. VI:
1. Apr. 1899 bis 41. März 1900. (Balt. Stud.
N F. IV.) xvj S. u. 4 Taf. [2253
Kleinwächter, H., Die Glocken-
inschriften in d. Prov. Posen. (Zt.
d. hist. Ges. f. d. Prov. Posen 15,
31-52.) [2254
"00
Bibliographie Nr. 2255—2309
III. Bearbeitungen.
1. Allgemetne deutsche
Geschichte.
Bibliothek dt. G. (s. Nr.243). Lfg.
141 u. 142 s. Nr. 3003 u. 3574. [2255
Schnärer, 6.. Zum Streite üb. Lamprechts
dt. G. (Hist. Jahrb 21, 176-55.) — N. Eden,
Frågan om en ny hist. metod. (Svensk hist.
tidskr. 20, 205-48.) ‚2256
Fisher, The medieval empire, 8. 1900,
971. Rez.: Engl. hist. review 15, 555-61 Mul-
linger u. Brklarg. En ebd. 523- 25; Hist. Zt.
87, 86-91 Hampe. [2257
Schwemer, Papsttum u. Kaisertum, s. Nr.
245. Rez: Hist. Zt. 87, 91-94 Hampe. [2253
Hellmann, S., Die Grafen v.
Savoyen u. d. Reich bis zum Ende
d. stauf. Periode. Innsbr., Wagner.
1900. 227 S. 5 M. [2259
Rez.: Dt. Litt -Ztg. 1901, Nr. 25 v. Voltelini.
2. Territorial-Geschichte.
Mayer, F. M., G. Oesterreichs.
2. Aufl. (s. Nr. 246). Lfg. 9-10. S. 385
-640. 4 M. [2260
Monarchie, Die österr.-ungar. in
Wort u. Bild (s. Nr. 248). Bd. XXII:
Bosnien u. Hercegovina. jx, 516 S.
9 M. 60. [2261
Krackowizer, F., G. d. St. Gmun-
den (s. 1900, 276). Bd. Ill. 1900.
507 S. 5 M 25. 2262
Geschichte d. Stadt Wien; hrsg.
v. Altert.-Ver. zu Wien, red. v. H.
Zimmermann (s ‘98, 269). Bd. I:
Von d. Zeit der Landesfürsten aus
habsburg. Hause bis zum Ausgange
d. Mittelalters. Hülfte 1. 1900. fol.
xvı), 498 S. m. 20 Taf. u. 102 Text-
illustr. 120 M. [2263
Starzer, A., G. d landesfürstl.
Stadt Klosterneuburg. Klosterneub,.,
Selbstverlag d Stadt. 1900. xij,
629 S. [2264
Rez.: Bll. d. Ver. f. Ldkde. v. Niederösterr.
34, 576-79 Vancsa. — Rez. v. 1900, 2216 (Kor-
»euburg): Ebd. 183-57 u. 579 Vancsa.
Lampel, J., 100 Jahre a. d. G.
v. Scharfeneck am Leithagebirge
(1470-1570) mit einig. Vorbemerkgn.
üb. d. Scharfenecker. (Bll. d. Ver.
f. Ldkde. v. Niederösterr. 34, 84-119.)
— K. Schalk, Aus d. G. v. Pulkau.
(Ebd. 420-47.) A
Platzer, M. v., Das Canal u.
Fella-Thal in Kärnten unter d Herr-
schaft d. Bistums v. Bamberg, 1007
-1759. (Sep.-Abdr. a. d Oest-r.
Jahrb.) Wien, Oesterr. Volksschriftez
Ver. 1899. 55 S. SE
Mayr, M., Die polit. Bezitkæ
Deutschtirols zum ital. Landestir
Innsbr., Vereins-Buchhälg. u. Buchi
82 S. 60 Pf. 1226
Svátek, J., Dějiny Čech a Moran
nové doby (G. v. Böhmen u. Mäbr:
in d. neuer. Zeit. Bd. V u. M
(Regierg. d. Kaiserein Maria Thar-
sia. Tl. 1 u. 2). Prag, Kober. 189:
453; 415 S. Ke
Bachmann, G. Böhmens, s. Nr. 253 Eee.
T d. Inst. f. österr. G z2. %wr-j4 =
Lahmer, R., Gedenkbuch d. Stad:
Schönlinde. B. -Leipa, Künstner. 1%
208 S. E
Dvorak, R., Aus d ältest. u
Mährens. (Casopis Matice Morarsk-
22, 9-30; 118-30; 271-853.) EI
Zimmermann, F., Zur siebenbüre-
dt. G.schreibg., besonders üb. d. B~
siedelungsfrage. (Mitt. d. Inst f
österr. G. Ergänzgsbd.6,705-3x.. 2273
Vgl.: Schullerus, Auch e Won n
unser. Resiedelungsfrage. (Korr. Bl. d Ve.
f. siebenb. Ldkde. 24, 57-65.)
Wertner, M., Die Einwanderung
d. Siebenbürger Deutschen u. d
Hermannstädter Propstei bis z
Ende d. 14. Jh. (Erdélyi muzeum
1900, 301-12; 397-413.) — A. Schul.
lerus, Flandrenses; Saxones. !korr-
Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde 21
17-22.) [2273
Dändliker, K., G. d. Schweiz d
1900, 292). Bd. I. Aufl. 4. Lfe. 2-12
S. 65-738. Bd. I. Aufl. 3. Liz. Lu
2. S.1-128. à 80 Pf. (2254
Hürbin,J., Handbuch d. an
G. (s. 1900, 2225). Lf ge i
S. 385-496.) à 80 PE
Muyden, B. van, Hist. de la na
tion suisse (s. 1900, 293). T. Ilu
II. 20 fr. 2276
Schulte, A., Ueb. Staatenlilig
in d. Alpenwelt. (Hist. Jahrb. a.
1-22.) RT
Heuberger, S., G. d. Stadt Bruge
bis z.J.1415. Brugg, 1900. 845. [2278
Weber, S., Aus Lenzburgs Lebez
in vergangen. Jahrhh. (Taschenb. d
hist. Ges. d Kantons Aargau 1.
1-41.) 2279
[2273
Allg. deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte.
Kücheln, A., G. v. Sachseln (s.
1900, 2230). Schluss. (Geschichts-
freund 55, 37-123.) 2280
Haller, B., Bern in sein. Rats-
manualen, 1465-1565. T1. I.u.II. Bern,
Wyss. 1900 f. 512; 494S. 15 M. [2281
Rodt, E. von, Bern im 18. Jh.
Bern, Schmidt & Fr. 1900. 143 S,
1 Ge 5 M. [2282
ler, H., Die Beziehgn. d.
Meed dach zu d. Grafen v.
Savoyen. K Berner Taschenb. 1901,
1-17) [2283
Sauber Eo G. d. Gemeinde Elli-
kon a. d. Thur. St. Gallen, Haus-
knecht. 194 S. 2 M. [2284
Riezler, G. Baierns. Bd. IV, s. Nr. 2).
Rez.: Gött. gel. Anz. 1901, 241-60 Brandi. [225
Geiler, L., Die ersten Luitpolde
in Baiern. Zweibrücken, Ruppert.
44 S., Tab. 1 M. [2286
Erhard, A., G. u. Topographie
d Umgebg. v. Passau (s. 1900, 2233).
Forts. (Vhdign. d hist. Ver. f.
Niederbaiern 36, 45-302) — F.J.
Riedler, Oberviehbach bei Landshut
als Obley d. Domstifts Bamberg,
1057-1594. (Ebd. 305-35.) 2287
Steichele, A., Bistum Augsburg,
fortg. v. A. Schröder (s. "og, 290).
Hft. 46. (Bd. 6, S. 241-336) 1 M.
3 Pf. Vs
Unkauf, F., Harburg im Ries;
kurzer Abriss sein G., nach d. Quel-
len bearb. Nördling, Reischle. 47 S.
60 Pf. [2289
Weiss, Th., Die Beziehgn. d. Stadt
Donauwörth zu Baiern 1266-1459 u.
ihre Eroberg. durch Hzg. Ludwig d.
Reichen 1458. (Jahrb. d. hist. Ver.
Dillingen 13, 99-168.) [2290
Breitenbach, J., Die Häuser Neuburgs im
18. Jh. (s. 1500, .5:9, Forts. (Neuburger
Kollektaneenbl. 63, 1-108.) ‚2291
Looshorn, J., G. d Bistums Bam-
berg (s. Nr. 271). Bd. IV: 1400-1556.
Lfg. 2. S 513-1080. 11 M. [2292
Holle, J. W., G. d. Stadt Bayreuth
von d. ältest. Zeiten bis 1792. 2. Aufl.
durchges. u. bis z. Jahre 1900 fortgef.
v. G. Holle. Bayreuth, Seligsberg.
371 S., 4 Taf. 4 M. [2293
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 119
Cbr. Meyer.
Franconia sacra. G. u. Beschreibg.
d. Bist. Würzburg (o ‘97, 307). Lfg.
4: Mich.Müller, Landkapitel Mell-
richstadt. Abtlg. 1. 200 S. [2294
°91
Stein, F., G. d. Reichsstadt
Schweinfurt (s. Nr. 272). Bd. Il:
Schlusszeit d. Mittelalters u. neue
Zeit bis zum Ende d Reichsunmittel-
barkeit. :17 S. 5 M. 50. — Ders.,
Chronik d. St. Schweinf. im 19. Jh.
229 S. 4 M. 20. — Ders., Das
markgräfl. Haus z. Schweinf. (Arch.
d. hist. Ver. v. Unterfranken etc
42, 11-56.) Sep. Würzb., Stahel.
ı M. 2295
Stein, F., G. d. Stadt Lohr a.
Main v. d ältesten Zeit bis z. Ueber-
gang an d Krone Baiern. Würzb,,
Ballhorn & Co. 1898. 174 S. 2 M.
50. [2296
Göbl, S., Vergangenheit Iphofens.
Würzb., Stürtz. 1898. 16 S. [2297
Schön, Th., Zur Orts-G. v. Mel-
chingen. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. in
Hohenzollern 33, 1-31.) [2298
Grupp, “a Baldern; e. Beitr. z.
oettingisch. G. Nördling., Reischle.
1900. 1768. 2 M. [2299
Rez.: Jahrb. d. bist. Ver. Dillingen 13,
178 r.
Himmelheber, E., G.v. Wollbach
n. e. Beschreibg. d. Ortes. Wollbach,
Selbstverl. 99 8. [2300
Stadt (s. Nr. 277). Lfg. 19. (Bd. III,
S. 401-480, 5 Taf) 1 M. [2301
Schwarz, B., G. d. Stadt Ettlingen
(s. Nr. 278). Lie 3-5. S. 49-120,
2 Taf. à 40 Pf. [2302
Weiss, J. G., G. d. Stadt Eber-
bach. Èberb., Wieprecht. 1900.
390 S. [2303
Rez : Mannheimer Gbll. 1901, Nr.2 Seldner;
Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 147 v. Wcech.
Christ, K., Zur G. v. Amorbach,
Miltenberg u. d. Wildenburg. (Pfälz.
Museum 17, 145-49; 161-64.) [2304
Du Prel, Beitrr. z. Landes-G. Els.-
Loth. (Teil v. Nr. 2002.) [2305
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 12, 429f. W.
Stleve, Zabern im Elsass, s. Nr. 281. Rez.:
Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 148-51. [2306
Hund, Colmar vor u. während sein. Ent-
wicklg. zur Reichsstadt, s. Nr. 281. Reoz.:
Litt. Cbl. 1901, Nr. 7 A. Sch: Hist. Jahrb.
22, 236 Meister. [2307
Pfalb, Bollwiller et ses seigneurs.
(Rev. cath. d'Alsace 19, 561-69; 681
-91.) [2308
Derichsweiler, H., G. Lothringens.
(Der 1000 jähr. Dn um d. West-
"92
mark) Wiesbad., Kunzes Nachf.
xjv, 538; 6508. 16 M. [2309
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 13, 417-19
Wolfram.
Knitterscheid, E., Aus d. alten
Diedenhofen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr.
G. 12, 189-236, Taff.) [2310
Box, N., Notice sur les pays de
la Sarre et particulier sur Sarre-
guemines (s. 1900, 314). Bd. II,
Lfg. 22-23, $.667-730, Taf. 38-39. |2311
Hermann, F., G. d. Burg Lichten-
berg. Kusel, Selbstverl. 32 S.
40 Pf. [2312
Küstner, W., Geschichtliches aus
Lambsheim. (Monatsschr. d. Franken-
thaler Altert.-Ver. 1900, Nr. 12 u.
1901, Nr. 1.) 2313
Schmidt. J., Chronik v. Gaiberg-
Waldhilsbach; zugleich e Beitr. z.
Pfälzer Kirch OG Heidelb., Evang.
Verlag. 142 S. 2 M. Bä
Michel, F., Zur G. d. Sporkenburg,
sowie d. ehemal. Vogtei Denzerode
b.Ems. (Ann.d.Ver.f.nass. Altertkde.
31, 203-14.) [2315
Hahn, G. d. Böckelheimer Kirchspiels u.
d Ursprungs der Sponheimer, 8. Nr. 291.
Rez.: Rhein. G.bll. 5, 2x7 f. Hauptmann. [2316
Rademacher, C. u. Th. Scheve,
Bilder a. d. G. d. Stadt Köln. Köln,
Neubner. 1900. 4268. 4 M. [2317
Schneider, A., Beitrr. z. G. v.
Hilden u. Haan u. deren Umgebg.
Hilden, Selbstverl. 1900. 320 S
4 M. 50. en
Schoop, A., G. d. Stadt Düren
bis z. J. 1544. Lfg. 1. Progr. Düren,
Solinus. 96 S. 1 M. 50. [2319
Brüning, W., Geschichtl. Entwicklg. d.
Stadt Aachen. (Sep-Abdr. a. d. Festschrift
z. 72. Versammig. dt. Naturforscher u. Aerzte.
Aachen 1900) 4”. 1158. [23-0
Wiltheim’s, Eust., Histor. Werke;
veröff. v. J. Grob (s. Nr. 298). Forts.
(Ons Hémecht VII.) on
München, C., Versuch e. kurz-
gefasst. statist.-bürgerl. G. d. Hzgts.
Lützelburg, hrsg. v. M. Blum is.
Nr. 299). Schluss. S. 453-63. (Beil.
zu „Ons Hémecht" 1901, Hft. 2.) [2322
Wampach, Le Luxembourg neutre, 8.
Nr. 300. (Pariser Thèse.) [2323
Werveke, N. van, Notice sur la
vallée de l'Eysch, Luxembourg, Re-
mich & Nennig. (Ann. de l'Instit.
archéol. du Luxemb. 35, 83-100.) [2324
Vanderkindere, Hist. de la formation
territ. des principautés belges au moyen âge,
Bibliographie Nr. 2309—2363.
s. 1900, 325. Rez: Rev. hist 73. SN
Parisot. — E. Lameere. La tıpserape
ecclés. de l'ancienne Flandre (Compte Zezt
des séances de la comm. roy. d'hist Ze Ber
gique 10, 1986-59) u. Antw. v Vanderkis:-"
(Ebd. 189-91).
Kessler, K., Entwicklg. d. nieder-
länd. Kolonialmacht. Tl. DU. Frugr
Solingen. 1900. 4°. 23 5. [I erek.
1893. | [2335
Schericharen, H. D. J. van, Ba
rijk van Nijmegen, zijn dorpen e
heerlijkheden. ‘Vereeniging tot b>
oefen. van Geldersche gesch. etc
Bijdrr. en meded. 3, 39-80. I
Wumkes, G. A., Tusschen Flie en
Borne; schetsen uit de gesch. vaz
Schellingerland. Wester - Schelling,
Oepkes. 1900. x, 156 S. [2353
Potter, Fr. de u. J. Broeckaert,
Gesch. van de gemeenten d. province
Oost -Vlaanderen is. 1900, 2275.
Deel 57 = 5. Reeks: Arrondissement
Aalst, Deel VII. 1900. & fr. [25%
a-et
win.
Zimmermann, E. J., Hanauer
Chronik (s. 1900, 331). Hft. 7. S au
-368. 1 M. 2350
Heldmann, A., Zur G. d. Gerichts
Viermünden u. seiner Geschlechter
(8. '96, 365). IU: Das Geschlecht vun
Dersch. (Zt. d. Ver. t. hess. G. N.F.
24, 159-360.) [2331
Richter, G. d. Stadt Paderborn, s. Nr. >15.
Rez : Hist. Zt. 86, 330-32 Ugen. Hist. Jahrb
22, 126-30 Wurm ise
Becker, H., G. Goldenstedts. Clop-
penburg, Imsiecke. 1900. 239 S.
2 M. 50. [2333
Rez.: Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenburg It,
166-71 Willoh.
Jürgens, 0., Uebersicht üb. d.
ältere braunschw.-lüneb. G. I: Von
d. Tele d. Hzgts. Sachsen 1180 bis
z. Errichtg. d. Hzgts. Braunschw.-
Lüneb. 1235. (Hannov. G.bIL Jg. 4,
Hft. 1.) E, Grütter, Beitrr. z. G
d. Stadt Rethem a. d. Aller. (Eid.
4, 147-52.) — H. Schloemer, Ei-
becks u. seiner Nachbarschaften Ent-
stehg. aus d. Altstadt u. d. zuge-
siedelten Bauerschaften oder Dörfern.
(Ebd. 60-67; 145-47.) — F. T. Schals,
Bissendorf, seine G. u. Kunstdenk-
mäler; e. Beitr. z. Orts- u. Kunst,
d. Fürstentums Lüneburg. Ebd.
118-25.) [2334
Hugin-Munin, Die Hube bei Ein-
beck. Einb., Ehlers. 91 S. 1 M. 50. [2355
Rumann, C., Zur G. u. Topogr.
Territorial - Geschichte.
Rosdorfs. (Protokolle üb. d. Sitzgn.
d. Ver. f. G. Göttingens ‘98/99, 127
-47.) 2336
Quaritsch, A., G. d. Burg u. Stadt
Peine. Peine, Heuer. 43 S. 60 Pf.
Vgl. '99, 3152. [2337
Holm, A., Die freie u. Hanse-Stadt
Lübeck. Bielef., Velhagen & K.
1900. 1508. 4 M. — H. Bödeker,
G. d. freien u. Hansest. Lübeck. Lüb.,
Lübeke & N. 1900. 94S. 50Pf. [2338
Steenstrup, J. C. H. R., Dan-
marks Sydgraense og Herredoemmet
over Holsten ved den histor. tids
begyndelse (800-1100). Kopenh. 1900.
4°. 106 S., Kte. u. Taf. — Ders.,
Venderne og de Danske foer Valdemar
den Stores tid. Ebd. 1900. 4°.
121 S., Kte. [2339
Erichsen, J., Die Besitzgn. d.
Klosters Neumünster von sein. Ver-
legung nach Bordesholm bis zu sein.
Einziehg. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 30, 1-167 u. Kte.) TI I
ersch. alb Kieler Diss 40 S. [2340
Hübbe, H. W. C., Zur ältest. G.
d. unteren Elbthals. (Korr.bl. d.
Gesamt-Ver. 1901, 57-63.) [2341
Graf, Fr., G.d. Stadt Oranienbaum.
Mit 2 Plänen u. mehreren Bildern.
Oranienbaum, Selbstverl. 1899. [2342
Lehmann, W. E., Die G. d. Stadt
Kelbra am Kyffhäuser. Halle, Selbst-
verl. 1900. 4% x, 380 S. [2343
Schmidt, G., Burgscheidungen.
2. Aufl. Halle. Niemeyer. 1900.
183 u. 143 S. 5 M. [2344
Schütz, G. u. H. Schütz, Chronik
d. Stadt Langensalza u. d. umliegen-
den Orte. Langens., Dt. Druck- u
Versandthaus. 390 S. 4 M. [2345
Beyer, C., G. d. Stadt Erfurt (s.
1900, 2304). Lig. 6 u. 7. S. 161-224.
à 80 Pf. [2346
Devrient, E., Gleissberg. G. d.
Burg u. der Herren v. Gleissberg b.
Jera. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 12, 1
-136.) — 0. Deichmäüller, G. d.
Dorfes Liebstedt. (Ebd. 150-216.) [2347
Hertel, L., Neue Landeskde. d.
Hzgts. Sachs. „Meiningen (s. Nr. 330).
Hit. 2. (= Nr. 280%.) Hildburgh,
Kesselring. S. 83-180. 12348
Ermisch, H., Die Wettiner u. d.
Landesgeschichte. Festrede. Lpz.,
Teubner. 1900. 385S. 80 Pf. [2349
Seidel, E. A., Grünhain seit d.
"93
Reform. (s. 1900, 2311). Lie 3.
S. 65-96. 50 Pf. 2350
Bötticher, W. v., Zur G. d. Kirch-
dorfes Graussig u. seiner Parochie.
(N. lausitz. Magaz. 76, 190-295.) [2351
Beamer: G. d. Stadt Rügenwalde, s. Nr.
344. Rez.: Monatsbll. d Ges. f. pomm. G.
1901, Nr. 4 M. Wehrmann. [2352
Reifferscheid, A., Aus d. G. zweier
Dörfer in Pommern: Fresendorf u.
Lubmin. (6. u. 7. Jahresber. d. geogr.
Ges. zu Greifswald.) 2353
Eisenmänger, Th., G. d. Stadt
Schmiedeberg. Breslau, Woywod.
1900. xvj, 256 S. 3 M. "50. [2354
Schmidt, H Nachrr. üb. d. Ver-
gangenheit d. Dorfes Potschwitz, Kr.
Jauer i. Schlesien. Jauer, Hellmann.
156 S. 2 M. 2355
Moritz, H., Ein verschwundener
Stadtname. Zur älter. G. v. Schmiegel.
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 2,
1-7.) [2356
Lohmeyer, K., Kritisches z. altpreuss. Go-
schichtsforschg. D Königsb., Dr. v. Liedtke.
1900. Vgl. Nr. 3198. [2357
Maercker, H., G. d. ländl. Ört-
schaften u. d. 3 kleiner. Städte d.
Kreises Thorn (s. 1900, 2321). Lfg. 3.
S. 615-921. (=I, 3 v. Nr. 2161)
6 M. 50. [2358
Funk, C. A., G. d. Stadt Domnau mit
Berücks, ihrer Umgegend. Königsb.,
Schubert 1900. 96 S. 2 M. [2359
Sommerfeldt, @., Wichtigere Ab-
schnitte d. Ortelsburger Stadtchronik:
Die Zeitereignisse bis 1807. (Alt-
preuss. Monatsschr. 38, 135-47.) [2360
Kanitz-Podangen H. Graf, Urkdl.
Nachrr. üb. Mednicken, 1300 - 1900.
Pr. Holland, Weberstädt. 1900.
146 S. [2361
3. Geschichte einzelner
Verhältnisse.
a) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe; Handel;
Verkehr. — Stande; Juden.)
Bücher, K., Entstehg. d. Volks-
wirtschaft (a "og, 343). 3. Aufl.
1900. xj, 466 S. 6 M. 60. [2362
Rez. d 2. Aufl.: Hist.-polit. BIl. 122, 371
-81 Grupp.
Below, 6. v., Ueb. Theorien d.
wirtschaftl. Entwicklg. d. Völker,
mit besond. Rücksicht auf d. Stadt-
wirtschaft d. dt. Mittelalters. (Hist.
Zt. 86, 1-77.) [2363
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. Bibliographie. T
°94
Sommerl Die wirtschaftl. Thätigkeit d.
Kirche in Dtid. I s. 1902, 23258 u. 141, 358.
Rez.: Theol. Litt-Ztg 1901, Nr. 3 Gerh.
Ficker; Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 240-42
Oppermann — Vgl.: K Lamprecht, Neu-
romantische Wirtschafts-G. (Zt. f. Sozialwiss.
IIL, Hft. 11.) | [2364
auls, E., Wirtschaftsgeschicht-
liches a d. Hzgt. Jülich. (Zt. d.
Aachen. G.-Ver. 22, 272-328.) [2365
Grünberg, K., Studien z. Österr.
Agrar-G. Lpz., Duncker & H. 2818.
6 M. Vgl. Nr. 355. 2366
Koch, Georg, Die gesetzlich ge-
schlossen. Hofgüter d. badisch.
Schwarzwalds. (Volkswirtschaftl. Ab-
halgn. d. bad. Hochschulen IV, 1.)
Tübing.,Mohr. 1900. 142S. 4M. [2367
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 21 Ldw.
Neumann,
Hofmann, H. L., Die Rittergüter
d Kgr. Sachsen; e Abriss ihrer G. etc.
Dresd.-Blasewitz,v.Grumbkow. 3338S.
9 M. [2368
Müllner, A., Waldwesen in Krain
(8. 1900, 2335). Forts. (Argo 8, 109
-12 etc. 213-15. 9.6 f.; 61-66.) [2369
Neuburg, C., Der Einfluss d. Berg-
baus auf d. erste Entwicklg. d. Forst-
wirtschaft in Dtld. (Festschr. d.
Prinzregenten Luitpold dargebr. v.d.
Univ. Erlangen IV, 1, Philos. Fak.
Sektion 1, S. 235-270.) Sep. Lpz.,
Deichert. 1 M. 20. [2370
Zycha, Das böhm. Bergrecht d. Mittel-
alters auf Grundlage d Bergrechts v. Iglau,
s. Nr. 363. Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr. 16 C.
Neuburg u. Érwidorg. Zs m. Antwort N.s
ebd. Nr. 19 u. Nr 21. (2371
Redlich, 0. R., Urkdl. Beitrr. z.
G. d. Bergbausam Niederrhein. (Beitrr.
z. G. d. Niederrh. 15, 118-64.) [2372
Biermann, F., G. d. Bergbaues b.
Altenbecken; Beitr. z. G. d. wirt-
schaftl. Verhältnisse im ehemal. Hoch-
stift Paderborn. (Zt. f. vaterl G. etc.
Westfal. 58, II, 145-98. [2373
Schröter, F., G. d. Rothenburger
Kupfergewinnung im 18. Jh. Mo-
natsschr. f. dt. Beamte Jg. 24, Hft. 16
-19.) [2374
Beck, L., G. d. Eisens (o ug, 2261).
V: 19. Jh. v. 1860 bis Schluss. Lfg.
1-2. S. 1-303. à 5 M. [2375
Müllner, A., Das Eisen in Krain
(s. Nr. 368). Forts. (Argo 8, 185-91;
209-12. 9, 1-6 etc. 49-61.) [2376
Bibliographie Nr. 2364—2416.
Mülleahoff, K., Zur G. d. Biezer-
zucht in Dtld. (Zt. d. Ver. f. Volkskée.
10, 16-26.) [23%
Marian, A., Das bürgerl. Bräuhar:
in Aussig. (Mitt. d. Ver. f. G. d. In
in Böhmen 39, 115-54.) [2378
Göbl, S., Aus d G. d Weinhaus
u. Weinhandels, insbes. im ehemal.
Fürstbistum Würzburg. :In: Fer
schrift z. allg. dt. Weinbaukonsr-x
in Würzburg.) 12579
Hössle, F. Fes G. d. alten Papier-
mühlen ım ehemal. Stift Kempi-n
u. in d. Reichsstadt Kempten. Kempi.
Kösel. 4°. 1108S., 4 Taf. 4M. Vo
Nr. 372. 23)
Barth, L., Zur G. d. Kinzigflösser
im 15. u. 16. Jh. (Schau-in s-Lasd
27, 27-39.) [23>1
Vogeler, Zur G. d Soester Mühlen.
(Zt. d. Ver. f. G. v. Soest etc. 17,
135-48.) rags
Petrenz, 0., Entwicklg. d. Arbeit-
teilung im Leipziger Gewerbe v. 1751
-1890. (Staats- u. sozialwiss. Forschen,
hrsg. v. Nchmoller. XIX, 21 Lpz,
Duncker & H. 92S. 2M.20. [2353
Schulte, G. d. mittelalterL Handels u
Verkehrs zwisch. Westdtid u. Italien, &
Nr. 378. Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 1901. Nr at
Geo. Schneider; Jahrb. f. Gesetzgebg 25, :°
-72 Naudé; Dt. G.bll. 2, 193-202 Tile, Arch
stor ital. 27, 116-29 Lattes Lal
Steinhausen, Der Kaufmann in d dt
Vergangenheit, s. 1900, 2347. Rez.: Litt Cbl
1900, Nr. 28 v. B.; Zt. £. Kultur-G. 7, 43
Petsch; Hist. Zt. 86, 134-42 Al. Schulte. [23
Below, G. v., Grosshändler u
Kleinhändler im dt. Mittelalter.
(Jahrbb. f. Nationalök. 75, 1-51.) [2386
Hoffmann, A., Dt. Zollrecht. Bd I:
Rechts-G. Abtlg. 1: G. d. dt. Zoll-
rechtes bis z. baierisch - württeml.
Zollvereine v. 1828. Lpz., Rossberg
& B. 1900. 1645S. 4 M.
Lindner, Th., Die dt. Hanse, ihre G. a
Bedeutg , s. 1900, 2349. (Erschien in 2. billiger
Aufl. Lpz., Hirt. 1900. 2 M. 25.) Rez: Hist
Zt 86, 493-5083 Daenell. [233
Rottleuthner, W., Ueb. Mass u.
Gewicht in Tirol; geschichtl. Rück-
blick auf d. Einführg. desselben u.
d Aufsichtspflege darüber. Zt. d.
Ferdinandeums 44, 1-43, Taf.) [2389
Dietz, A., Handelsbeziehm. zw.
Lothringen u. Frankf. a M. Sonder,
Abdr. a. d. Frankfurter Ztg. v. 7. Jan.
1901.) Frankf., Societäts - Druck.
10 S. [2390
Amrhein, A., Die kurmainzische
[2387
Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Glashütte Emmerichsthal bei Burg-
jossa; Beitr. z. G. d. Handelspolitik
d. Kurstaates Mainz. Mit e. Anhang:
2 Arbeiterordngn. v. J. 1406 u. 1790
f. d. Glashütten d. Spessarts. (Arch.
d. hist. Ver. f. Unterfranken etc. 42,
141-243.) Sep. Würzb., Stahel.
1 M. 20. [2391
Hansay, A., Contribution à l’hist.
du système mercantile dans la princi-
pauté de Liege. (Bull. de l'Institut
archéol. liégeois 23, 21-40.) [2392
Simson, P., Der Artushof in Danzig
u. seine Brüderschaften, die Banken.
Danzig, Bertling. 1900. 338 S.,
13 Tat. 5 M. [2393
Rez : Dt. Litt.-Ztg. 1 01, Nr. 18 Perlbach.
Weiss, F., Zur G. d. Basler Rhein-
schiffahrt u. der Schiffleutenzunft.
(Basler Jahrbuch 1901, 111-46.) [2394
Mänss, J., Zur G. d Elbschiffahrt
Magdeburgs. (G.bll. f. Magdeb. 35,
222-258.) [2395
Entwickelung d. Post- u. Tele-
graphenwesens im Hzgt. Sachs.-
Altenburg. Festschrift. Altenb., Lip-
poldt. 1900. 4°. 21°. [2396
Lory, K., Lebensmittelpreise durch
dritthalb Jahrhunderte: 16-18. Jh.
(Forschgn. z. G. Baierns 8, 292
-301.) [2397
Hertzog, A., Das Bürgerspital v.
Colmar. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr.
16, 67-92.) Br
Pick, R. u. 6. Talbot . d.
Armenpflege in Aachen. (Pestschr.
2.12. Versammlg. dt. Naturforscher etc.
Aachen 1900, S. 241-62.) [2399
Sommerlad. Soziale Wirksamkeit d Hohen-
zollern, s. 1900, 401. Rez.: Hist. Zt. 85, 325
-28 Küntzel. — Erwiderg. Ss. u. Erklarg. v.
Wygodzinski: Jitt. Cbl. 1900, Nr. 4. [2400
Kosters, J., Het oude tiendrecht.
Leidener Diss. "eo Gravenh., Mouton
& Co. 1899. 186 S. [2401
Jordan-Rozwadowski, J. v., Die
Bauern d. 18. Jh. u. ihre Herren im
Lichte d. neuest. Forschgn. (Jahrbb.
f. Nationalük. 75, 337-68; 478
-514.) [2402
Lippert, Sozial-G. Böhmens in vorhussit.
Zeit, a 1400, 2365. Rez.: Zt. d. Navigny-
Stiftg. f Rechts-G. 21, German. Abtig., 296
-303 Schreuer. 12403
Susta, J., Sklaverei u. Grossgrund-
beaitz in Böhmen. (Cesky časopis
hist. 5, 31-43; 86-97.) [2404
"Ob
Grapp, 6., Niedergang d. norddt.
Bauernstandes seit d. Reform. (Frank-
furter zeitgem. Broschüren. XIX, 4.)
Frkf., Kreuer. 1900. 43 S. [2405
Grütter, F., Abgaben u. Dienste
im westl. Teile d. Fürstentums Lüne-
burg. (Hannov. G.bll.4,107-18.) [2406
Gloy, A., Beitrr. z. G. d. Leib-
eigenschaft in Holstein. Kiel, Lipsius
& T. 76 S. 1 M. 60. [2407
Liebe, Wirtschaftl. Bedeutg. d.
Judenind.dt.Vergangenheit. (Jahrbb.
d. kgl. Akad. d. Wiss. zu Erfurt 26,
113-27.) Be
Scherer, J. E., Beitrr. z. G. d.
Judenrechtes im Mittelalter mit be-
sond. Bedachtnahme auf d. Länder
d. österr.-ungar. Monarchie. Bd. I:
Rechtsverhältnisse d. Juden in d. dt.-
österr. Ländern. Mit Einltg. üb. d.
Prinzipien d. Judengesetzgebg. in
Europa währ. d. Mittelalters. Lpz..
Duncker & H. xx, 6728. 15 M. [2409
Celakovsky,J.,Beitrr.z.G.d. Juden
ind. Zeit d.Jagellonen. (Casopis musea
krälvostvi Ceského 72, 885-454.) [2410
Fraukl-Grün, À. G. d. Juden in
Kremsier (s.’99,385). Tl. III: Nachtrr.;
Archivalien; Gegenwart. 1715S. 4 M.
— Ders., Das Landesrabbinat in
Kremsier. (Monatsschr. f. G. etc. d.
Judentums 43, 360-70; 425-32.) [2411
Haller, E., Rechtliche Stellung d.
Juden im Kanton Aargau. Aarau,
Sauerländer. 1900. x1j, 311 S.
4 M. 2412
Franzen, Th., Die Juden in Köln.
Von d. Römerzeiten an bis auf d.
Gegenwart. Köln, Hensel. 38 S.
50 Pf. [2413
Feilchenfeld, A., Aelteste G. d.
dt. Juden in Hamburg. (Monatsschr.
f. G. etc. d. Judentums 43, 271-82;
322-28; 370-81.) [2414
Lewin, L., G. d. Juden in Inowraz-
law. (Zt. d. hist. Ges. f. d. Prov.
Posen 15, 43-94.) [2415
b) Verfassung.
(Reich; Territorien; Städte.)
Kroener, A., Wahl u. Krönung d.
dt. Kaiser u. Könige in Italien.
(Studien a. d. Collegium Sapientiae.
Bd. VI.) Freiburg i. B., Charitas-
verband. 190 S. 2 M. 20. [2416
Se
*96
Hintze, O., Der österr. u. d preuss.
Beamtenstaat im 17. u. 18. Jh. (Hist.
Zt. 86, 401-44.) 2417
Kaufmann, G., Die englische Vertg.
in Dtld. Vortr. geh. in d. 29. Jahres-
versammlg. d. hansisch. G.-Ver. zu
Götting. (Nicht im Handel.) Lpz.,
Duncker & H. 1900. 228. [2418
Huber, A., Oesterr. Reichs-G.
2. Aufl, aus dessen Nachlass hrsg.
v. A. Dopsch. Lpz. u. Wien, Freytag
& Tempsky. xıj, 372 S. 8 M. [2419
er H. v., Die österr. Reichs-
„ihre Aufgaben u. Ziele. (Dt. G.bll.
S 97-108.) [2420
Puntschart, Herzog:einsetzg.u. Huldigung
in Kärnten, 8. 1:00, 2350. Rez.: Götting. gel.
Anz. 1900, 929-64 e Wretschko. "2421
Forschungen z. Verfassungs- u. Verwal-
tungs-G. d. Steiermark (s. Nr. 417). IV, 2
s. Nr. 37.5. "3423
Ehrensberger, H., Zur G. d.
Türkensteuer, insbes. in Franken, u.
d. Subsidium charitativum d. Kapitels
Taubergau. ia Diözesan-
arch. N. F. 1, 396-433.) [2423
Fruin, R., Gesch. d. Staatsin-
stellingen in Nederland tot 1795;
uitgeg. door H. T. Colenbrander.
Haag, Nijhoff. 116;,4168.5fl. 75. [2424
Bär, Abriss e. ' Verwaltungs- G. d.
Regierungsbezirks Osnabrück. (= Nr.
2157.) Hannov., Hahn, xıj, 241 S.
4 M. 50. [2425
Spangenberg, Beitrr. z. älter. Ver-
fassungs- u. Verwaltungs-G. d. Für-
stentums Osnabrück. (Mitt. d. Ver.
f. G. u. Ldkde. v. Osnabr. 25, 1
-137.) [2426
Meier, E. v., Hannov. Verfassungs-G. u.
Vorwaltungs-G., 8. 1900, 2384. Rez.: Mitt. a.
d. hist. Litt. 29, 211-17 Schaer; Götting. gel.
Anz. 1901, 364-72 v. Below. [2127
Barth, A., Das bischöfl. Beamten-
tum im Mittelalter, vornehmlich in
d. Diözesen Halberstadt, Hildesheim,
Magdeburg u. Merseburg. (Zt. d.
Harz-Ver. 33, II, 322-428.) [2428
Below, v., Territorium u. Stadt, s. Nr.
437. Rez.: Hist. Zt. s6, 300-304 Keutgen. (2129
Hegel, Entstehg. d dt. Städtewesens, s.
1900, 430. Reoz.: Zt. d. Savigny-Stiftg f.
Recht»-G. 21, Gorm. Abtlg, 282-55 Werming-
hoff; Allg. Litt.bl. 1901, Nr. 4 Helmolt. "2430
Hegel, K. Vergrösserg. u. Sonder-
gemeinden d. dt. Städte im Mittel-
aller (Festschr. d. Prinzregenten
Luitpold dargebr. v. d. Univ. Erlang.
IV, 1. Philos, Fak. Sekt. 1, 8. 1-16)
Bibliographie Nr. 2417—2469.
Sep. Lpz., Deichert. 60 Pf —
G. H. Gengler, Ueb. d dt. Städte
privilegien d 16., 17. u. 1%. Jb. Eld
U, Jur. Fak., S. 1-44) Sep. Era
1 M. 20. [24:1
Liebe, G., Die Städte d Mittei-
alters u. d Kirche. "AN Jahrbt. i
d klass. Altert. etc. 7, 214-292; {2132
Gmür, M., Verfassungs osgeschiceti
Entwickig. d Stadt St. Gallen bi- a
J. 1457. Vortrag. Hrsg. v. hist. Ver.
in St. Gallen. St. G., Zollikofer.
1900. 31 S. 60 Pf. |2133
Beyerle, Grundeigentumsverhältnisse =
Bürgerrecht im mittelalterl. Konstarz LL
s. Nr. 1481. Rez.: Dt. Litt-Ztg. Iwı, N
Stutz; /t. f. G. d. Oterrh 16,
S. Rietschel. FIN
Schütze, H., Bezirk u. Organisatiaz
d. niederrh. Ortsgemeinde mit besond
Rücksicht auf d. alte Hzgt. Berz.
(Beitrr. z. G. d. Niederrh. 15, 1»?
-277.) Sep. als Marburg. Diss. er-
schienen. [2455
Rez.: Dt. Litt-Ztg. 1901. Nr. 20 Pbilirri
Heldmann, Der Kölngau u. d Cie
Köln, s. Nr. 432. Rez.: Hist. Zt. 6, 452.4
Lau; Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh RI
95- N Fabricius. [24
Lau, Entwicklg. d kommunal. Verfasst.
u. Verwaltg. d. St. Köln, s. 1200, 2598. Rez:
Hist. Jahrb. 21, 785-91 Greving. 2i
Kranz, G., Die Werdener Nachbar-
schaften. (Beitrr. z. G. d. Stiftes
Werden 4, 46-138.) Bars
Berg, KR Zusammensetzg. E. E.
Rates d. Stadt Küstrin v. 1638-1729,
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 10.
1-21.) [243°
Lengnich, G. (Syndicus d. Stadt
Danzig), Jus publicum civitatis ue-
danensis oder d. Stadt Danzig Ver-
fassg. u. Rechte; nach d. Origin.-Ha.
d. Danziger Stadtarchivs hrsg. v.
O. Günther. (= Nr. 2161.) Danzig,
Bertling. 1900. xx, 607 S. 8 M. |2449
Goldmann, S., Danziger Ver-
fassungskämpfe unter polnisch. Herr-
schaft. (= Nr. 2658.) Lpz., Teubner.
121 S. Subskr.-Pr. 3 M. 60. Einzelpr.
4 M. Se [2441
Eberstadt, Ursprg. d. Zunftwesens, s Nr
136. Rez.: Hist. Viertelj.schr. 4, X9 f. ival
auch ebd. 8. 133-36) S. Rietschel. REN
Habets, A., De oudste stukken e
bescheiden over het smedenambacht
te Hasselt. Hasselt, impr. Klock
56 S. 1 fr. [243
Setzepfandt, R., Zur G. d. lübl
Schuhmacherinnung zu Magdeburg.
(G.DIL f. Magdeb. 35, 259-87.) [244
Verfassung. — Recht u. Gericht. — Kriegswesen.
Moltke, S., Die Leipziger Kramer-
innung im 15. u. 16. Jh.; zugleich e.
Beitr. z. Leipziger Handels-G. Lpz.,
Handelskammer. 186 S. 5 M. [2445
c) Recht u. Gericht.
Brunner, H., Grundzüge d. dt.
Rechts-G. Lpz., Duncker & H.
298 S. 6 M. 80. [2446
Schröder, Lehrb. d. dt. Rechts-G. 3. Aufl.,
s. 1900, 2403. Rez.: Hist. Viertelj.schr. 8,
529-33 Bresslau. [2447
Meller, E. v., Die Rechtssitte d.
Stabbrechens. (Sep.a.: Zt. d. Savigny-
Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. Abtlg.,
26-115.) Weimar, Böhlau. 1900.
2 M. [2448
Voltelini, H. v., Spuren: d räto-
romanischen Rechtes in Tirol. (Mitt.
d Inst. f. österr. G.forschg. Er-
gänzgsbd. 6, 145-71.) [2449
Otto, E., Beitrr. z. Rechts-G. d.
Zent u. Stadt Babenhausen. (Arch.
f. hess. G. 3, 171-75.) [2450
Lequarré, D., La terre franche de
Herstal et sa Cour de justice. (Bull.
de l'Institut archéol. liegeois 29, 75
-166; Kte.) [2451
Dultzig, Das dt. Grunderbrecht, s. 1900,
42. Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G.
21, Germ. Abtig., 279-52 Geffcken. [2452
Verdelot, P., Du bien de famille
en Allemagne. These. Paris,
Rousseau. 1899. 653 S. [2453
Roche, L., Essai sur les origines
romaines et germaniques du contrat
de fiançailles. These. Grenoble.
1899. jx, 96 S. [2454
Geffcken, H., Zur G. d. dt.
Wasserrechts. (Zt. d. Savigny-Stiftg.
f. Rechts-G. 21, Germ. Abtlg., 173
-217.) [2455
Gernet, A. Ve 9 G. u. System d.
bäuerl. Agrarrechtes in Estland.
Reval, Kluge. 402, xz S. 16 M. [2456
Transehe, A. v., Stadtbürger als
Lehnsleute d. livländ. Adels; e. rechts-
hist. Studie. (Jahrb. f. Geneal. etc.
'99, 1-19.) Vgl. ‘98, 2189. [2457
His, R., Das Strafrecht der Friesen
im Mittelalter. Lpz., Dieterich. x,
383 S. 14 M. [2458
Niegl, Ueb. Todesstrafen nach Alt-
Egerer Griminalrecht. (Egerer Jahrb.
f. 1901, S. 95-111.) [2459
Lory, K., Gericht u. Strafe in d.
"97
Ratsprotokollen d. Stadt Kulmbach.
(Forschgn. z. G. Baierns 8, 301
-10.) [2460
Harster, Das Strafrecht d. freien Reichs-
stadt Speier, s. 1900, 2419. Rez.: Zt. d.
Saviguy-Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. Abtlg.,
808f. Schreuer; Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 151f.
His; Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 11 Knapp. [2461
Loose, W., Dor Meissner Markt als Richt-
stätte. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Stadt Mei-sen
5, 317-23) [2463
Freisen, J., Kirchliches Ehe-
schliessungsrecht in Schlesw.-Holstein
seit Einführg. d. Reform. (s. 1900,
2424) Schluss. (Arch. f. kath.
Kirchenrecht 80, 229-58.) [2463
d) Kriegswesen.
Erben, W., Urspr. u. Entwicklg.
d. dt. Kriegsartikel. (Mitt. d. Inst.
f. österr. G.forschg. Ergünzgsbd. 6,
473-529.) — A. Veltze, Die Wiener
Stadtguardia. (Ebd. 530-46.) [2464
Wrede, A. Frhr. v., G. d. k. u. k.
Wehrmacht (s. ’99, 448). Bd. II, 1. 2.
(= Nr. 2690.) xxxv, 964, xxvj S. u.
S. xxxjx-Lxxxjx. 15 M. [2465
Geschichte d. baier. Heeres. Im
Auftr. d. Kriegs- Ministeriums hrsg.
v. k. b. Kriegsarch. (In 8 Bdn.) Bd.
I: K. Staudinger, G. d. kurbaier.
Heeres insbes. unter Kurf. Ferdinand
Maria 1651-79; auf Grundlage d.
Quellenforschg. u. Textentwürfe v.
L. Winkler u. K. Frhr. v. Reitzen-
stein. xviij, 644 u.139S. 15M. [2466
Zoellner, E., Beitrr. z. G. d. baier.
Manöver. (Darstellgn. a. d. baier.
Kriegs- u. Heeres-G. 9, 52-97.) [2467
Spannagel, K., Entwicklg. d.
brandenburg. - preuss. Wehrverfassg.
(Vortrr. a. d. hist. Ver. zu Münster
S. 1-23.) 2468
Regimentsgeschichten: [2469
Staufer, W., G. d. k. u. k. Feld-Jüger-Bat.
Nr. 20. Wien, Seidel. 230 S. 5 M.
Fromm, Inf.-Reg. König Wilhelm I. (6.
württ.) Nr.124. Stuttg., Metzler. 212 S. 4M.60.
Schmahl u. Spemann, 2. württ. Feldart.-
Reg. Nr. 29 Prinzregent Luitpold v. Baiern
u. Stammtruppenteile. Stuttg., Selbstverl. d.
Reg. xıj, 191 N. 4 M. 50.
Mülbe, v. der, Das Garde-Füsil.-Reg.
2. Aufl., fortgef. u. neu bearb. v. Offizieren d.
Regiments. Berl., Eisenschmidt. 627 S,
11 Ktn. 12 M.
Braumüller, Königin Augusta Garde-
Grenad. Reg. Nr. 4. Berl., Mittler. 344;
1508 11 M.
Kopka v. Lossow, Grenad.-Reg. König
Friedrich I. (4. ostpreuss.) Nr. 5. Bd. IT:
1513-1515. Ebd. xxj, 52:0 u. 118 S. 18 M.
+98 Bibliographie Nr. 2469—2517.
Reden, v., Offizier- Stammliste d (Gren.
Reg. Pring Karl v. Preussen (2. brandenb.)
Nr. 12. Oldenb., Stalling xvj, 3388. 8 M. 25.
Basse, J. Y., -tammliste d. Inf - Reg.
Herwarth v. Bittenfeld (1. westfül.) Nr. 13;
unter Benutzg. d. schon früher v. G. v,
Stockhausen gesamm. Notizen. Münster,
Westf. Vereinsdruck 1900. 351 8. 7 M.
Krafft, Inf-Reg. Graf Schwerin (3. pomm.)
Nr. 14 bis zum Beginne d. J. 19,0. Berl,
Mittler. xj, 711 S. 20 M.
Vierow, v., Offizier-Stammliste d. Inf.-Reg.
General-Feldmarschall Prinz Friedrich Carl
(Nr. 64). Oldenb., Stalling. 332 S. 6 M. 25.
Bechend, G. d Füsil.-Reg. v. Gersdorff
(hessisches) Nr. 80 u. seines Stammregiments
d. kurhuss. Leibgarde-Regiments v. 1532-1900.
Unter Mitarbeit von H v. Wright u. Frhrn.
v. Tautphoeus. Berl, Mittler. jx, 145 8.
17 M.
Hamm, A. u. K. Moewes, 1. westfäl. Feld-
artill.-Reg. Nr. 7. Aufl. 2; neu bearb. v. H.
Zwenger. Ebd. jx, 477S. 11 M.
Engel, B., Waffengeschichtl. Stu-
dien a d Deutschordensgebiet.
(Sep.a: Zt. f. hist Watfenkde.)
Dresd., Burdach. 4°. 27 S., Taf.
2 M. 50. [2470
Stajessi, Ch., Les armes à feu
dans le passé à Fribourg en Suisse.
(Archives de la soc. hist. du canton
de Fribourg 7, 97-143.) [2471
e) Religion und Kirche.
Eubel, Hierarchia catholica medii aevi
(e, '99, 2355). Erklärg. Eubels: Hist. Jahrb.
20, 915-231. (2473
Sägmüller, Die oligarchischen
Tendenzen d Kardinalkollegs bis
Bonifaz VII. (Theol. Quartalschr.
83, 45-98.) Vgl. 1900, 2432. [2473
Kurz, Die kath. Lehre vom Ablass vor u.
nach d Auftreten Luthers, s. Nr. 470. Rez.:
Zt. f. kath. Theol 24, 720-22 Paulus; Theol.
Quartaischr. nä, 294-97 Schaus. [3474
Bielik, E., G. d. k. u. k. Militär-
Seelsor eud, apost. Feld-Vikariates.
Wien, Verf. 373 S. 4 M. [2476
Zak en Pernegg.
(Bl. d. "o. Ldkde v. Nieder-
österr. 34, 228- Be, Vgl. 1900, 2440.
— Ant. Mayer, Karmeliter-Eremie
St. Anna in d. Wüste. (Ebd. 120-37.)
— A. Plesser, Zur Topogr. d. ver-
ödeten Kirchen u. Kapellen im Viertel
ober dem Manhartsberge. (Ebd.
448-523.) E
Scholz, F., Karthause Mauerbach
(Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver. zu
Wien 35, 76-104.) [2477
Salaba, J., Zur G. d. ehemal.
Augustinerklosters in Wittingau.
(Časopis musea království Českého
73, 271-835; 422-35.) E
Stückelberg, C. A., Basel als
Reliquienstätte. (Kathol. Schweizerbll.
16, 6-25.) [2479
Rambaldi, K. v. u. J. Jost, G. d.
Pfarrei Aufkirchen am Würmsee.
Münch., Lukaschik. 204 S., 2 Taf.
2 M. [2480
Lauter, Th., Zur Ur-G. d. Klosters
Heilsbronn. (Jahresber. d. hist. Ver.
f. Mittelfranken 48, 42-118.) an
Jäger, J., Abbatia Ebracensis Oeco-
nomica. (Sep.a.: Ost Chronik XI.)
Bregenz, Teutsch. 1900. 51 S. [2482
Braun, G. d. Heranbildung d Kierus in
d. Diö,ese Würzburg, 8. "ug, 452. Rez.: Theol.
Litt.-Ztg. ‘9x, 335-39 Hegler; Theol. Quar-
talschr. at, RH 132 Funk: Stimmen a. ss
Laach 54, 453- 56 Pfülf. 2483
p Schwinger G., St. Steyhanakloeter
. S. B. in Würzburg (8. 1900, 2452).
S Forts. (Ann. d. hist. Ver. f. Unter-
franken etc. 42, 75-139.) [2484
Hörnes, J., Aus Alt-Himmelspfor-
ten. Würzb. 1900. 18 8. [2485
Wieland, M., Cist.-Kloster Wech-
terswinkel. (Cist. Chronik XI.) [2486
Naegele, A., G. d. Klosters Wib-
lingen nach Aufzeichngn. sein. letzten
Priors, d. später. Bischofs Greg.
Ziegler (8. Nr. 485). Schluss. (Stud.
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden
21, 529-34. 22, 147-55.) — Saupp,
Denkwürdiges a. d. G. d. Klosters
Wiblingen (s. 1900, 2454). Forts.
(Diözesenarch. v. Schwaben 18, 91-93;
147-52. 19, 17-21 etc. — P. Lindner,
„Album Wiblingense. “ Die Aebte u.
Mönche d. Bened.-Abtei Wiblingen
1099-1864. (Ebd. 19, 1-4; 37-42;
73-77.) [2487
Baur, Ludw., Ausbreitung d.
Bettelorden in d. Diözese Konstanz.
(Freiburger Diözesan-Arch. N. F. 1,
1-101.) — M. Straganz, Zur G. d.
Minderbrüder im Gebiete d. Ober-
rheins. (Ebd. 319-95.) — K. Rein-
fried, Ehemal. Kapuzinerkloster zu
Baden-Baden. (Ebd. 307-18.) [2488
Sigrist, L'abbaye de Marmoutier, s. 1900,
479. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 15, 382 Kartels;
kev. cath. d'Alsace 19, 237 A. V. [2489
Schickelé, Le doyenné de Mase-
vaux (s. Nr. 492). Forts. (Rev. cathol.
d'Alsace 19, 705-12 etc. 902-15. 20,
49-58.) [2490
Pfleger, L. (P. Reinhold), Ehe-
mal. Cist.-Abtei Baumgarten im El-
sass. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u.
Religion und Kirche.
Cist.-Orden 21, 306-15; 505-19.) —
Ders., Cist.-Priorat Selhofen b.
Ingweiler. (Strassb. Diözesenbl. N.
F. 3, 58-64.) — Schmidlin, Herrschaft
d Krummstabs im Get). Ober-Elsass.
(Ebd. 2, 340-47; 424-34.) [2491
Berlière, U., Les chapitres géné-
raux de l’ordre de saint Benoît dans
la province de Cologne-Treves.
(Compte rendu des séances de la
comm. roy. d'hist. de Belgique 10,
125-85. 11, 1-36.) 2499
Terwelp, Zur G. d. Klosters Kamp
b. Rheinberg. (Rhein. G.bll. 5, 182
-85.) [2493
Teichmann, E., Zur Namens -G.d. Aachener
St Salvatorkapelle (e 1900, 2419). Nachtr.
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 22, 347-55.) [249
Velthuysen, B. P., De wederop-
leving van het katholicisme te
Kampen (s. ‘99, 2358). Forts. (Ar-
chief voor de gesch. van het aarts-
bisd. Utrecht 26, 161-221.) [2495
Reusens, Pouillé du diocèse de
Cambrai (s. Nr. 499). Forts. (Ana-
lectes p. serv. à l’hist. ecclés. de la
Belg. 28, 257 ff.) [2496
Brassinne, J., Les paroisses de
l'ancien Concile de Hozémont. Appen-
dice: Pouillé de l’ancien Concile de
Hozémont. (Bull.de la soc. d’art et
d'hist. du diocèse de Liege 12, 241
-82, 2 Ktn.) [2497
Hilling, N., Gegenwart u. Einfluss
d. Geistlichen u. Laien auf d. Diö-
zesansynoden vornehmlich in Nord-
westdtld. (Arch. f. kath. Kirchenrecht
79, 203-32.) [2498
Tenckhoff, F., Paderborner Bi-
schôüfe von Hathumar bis Rethar
(806 oder 807 bis 1009). Paderborn.
Progr. 1900. 47 S. [2499
Rische, A., Verzeichn. d. Bischöfe
u. Domherren v. Schwerin mit biogr.
Bemerkgn. Progr. Ludwigslust. 1900.
32 S. [2500
Podlech, P., G. d. Pfarrei Wiesen-
thal, Kr. Münsterberg. Paderborn,
Bonifacius-Dr. 1900. 32S. [2501
Dittrich, G. d. Katholizismus in
Altpreussen von 1525 bis zum Aus-
gange d 18. Jh. (Zt. f. G. Ermlands
13, 1-289.) [2502
Westphal, J., Dasevangel. Kirchen-
lied Geck sein. geschicht) Entwickelg.
Lpz., Dürr. xvj, 198 S. 2 M. 70. [2503
Clemen, 0., Partial-Kirchen-G.
*99
(Dt. G.bll. 2, 83-40.) — P. Albert, Zur
Partial-Kirch.-G. (Ebd. 203-10.) [2504
Linsenmayer, A., Die protestant.
Bewegung in d. Fürstpropstei Berch-
tesgaden bis zur Mitte d. 18. Jh.
(Hist. Jahrb. 22, 37-84.) [2505
Haller, J., Die württemb. Kate-
chismusgottesdienste (Kinderlehren)
in ihrer geschichtl. Entwicklg. (Bll.
f. württb. Kirch.-G.4,152-73 etc.) [2506
Neu, Zur G. d. evang. Gottesdienstes
in Wertheim. (Mtschr. f. Gottesdienst
u. kirchl. Kunst 5, 284-93.) [2507
Dietsch, F. u. H. Tollin, G. d.
Hugenotten v. Metz. (G.bll. d. dt.
Hugenotten-Ver. X, 1/2.) Magdeb.,
Heinrichshofen. 50 S. (NM [2508
Ungerer, E., Eine Kirche der
Wüste in Lothringen. Erinnerungsbll.
aus Courcelles - Chausy. Strassb,,
Heitz. 1900. 1488. 4 M. [2509
Rez : Litt. Cbl. 1901, Nr. 18 F. H.; Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 12, 427 f. M.
Heldmann, A., Die hessische Diö-
zese d. Niedergrafschaft Katzenellen-
bogen, ihre Superintendenten u. In-
spektoren. (Ann. d. Ver. f. nass.
Altertkde. 31, 115-71.) [2510
Krafft, K., Beitrr. z. Chronik d.
reform. Gemeinde Elberfeld. (Sep.-
Abdr. a. d ,Pilger‘“.) Elberf., Ref.
Schriftenverein. 1900. 53S. 50 Pf. [2511
Lütkemann vn Die Parochie
Wiershausen, Kreis Münden. Braun-
schw., Wollermann. 119$. 50 Pf. [2512
Höck, J. H., Bilder a. d G. d.
hamburg. Kirche seit d. Reform.
Hamb., Ev. Buchhdlg. 1900. 452 8.
4 M. 50. 2613
Kirchengalerie, Neue sächsische.
(Hrsg.: G. Buchwald), s. Nr. 521.
Ephorie Freiberg. 2 Abtlgn. in 1 Bde.
xuj S., 556; 296 Sp. 10 M. — Kgl.
amtshauptmannschaftl. Delegation
Sayda. Lfg. 5-8. Sp. 177-296. —
Die Ephorie Oschatz. xx, 776 Sp.
9 M. 20. [2514
Kerker, M., Fortdauer d. von
Luther für Kursachsen beibehaltenen
Kirchenceremonien bis ins 18. Jh.
(Hist.-polit. Bll. Bd. 126.) [2516
Schmidt, K. A., Bunte Bilder aus
vergangenen Tagen. Beitrr. z. G. d.
Parochie Thum. Thum, Delitsch.
1900. 160 S., 17 Taf. 3M. [2516
Lasson, G., 100 Jahre preuss.
Kirch.-G. (Kirchl. Mtschr. 19, 163
-69; 212-20; 264-80.) [2517
*102
Laurent, J., Die bauliche Ent-
wicklg. d. Stadt Aachen. (Festschr.
z.72.Versammlg.dt. Naturforscher etc.
Aachen 1900, d 12-41.) — J. Buch-
kremer, Zur Bau-G. d. Aachener
Münsters. (Zt. d. Aachen. G.-Ver.
22, 198-271, 5 Taf.) — A. Fritz, Zur
Bau-G. d. Aachener Stadttheaters.
(Ebd. 9-120.) [2575
Schmid, M., Ein Aachener Patrizier-
haus d 18. Jh. Stuttg., Jul. Hot,
mann. 1900. fol. 7 S., 44 Lichtdr.-
Taf. 40 M. [2576
Redlich, P., Zur Aufhebg. d. Abtei Heister-
bach. (Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 70,
8-14.) (257:
Nordhoff, J. B., Städt. u. ländl.
Bauwesen in Altwestfalen. (Zt. f.
vaterl. G. etc. Westfal. 58, I, 30
-87.) [2578
Steinacker. Die Holzbaukunst Goslars, s.
1900, 573. Rez.: Zt d. Harz-Ver. 33, 11, 508
-11 P. J. Meier. [25:9
Ebhardt, B., Die dt. Burgen (s.
1900, 574). Hft.3. 1900. 12M.50. [2580
O. Piper, Von der Salzburg. (Korr.-Bl.
d Gesamt-Ver. 1900, Nr. 5.)
Michaelis, C., Rheinische Burgen
nach Handzeichngn. Wilh. Dilichs,
1607. Mit Beitrr. v. C. Krollmann
u.B.Ebhardt. Berl., Ebhardt & Co.
1900. fol. 78 S. ,4 Taf. 20 M. [2581
Schönbrunner u. Meder, Hand-
zeichngn. alter Meister a. d. Alber-
tina etc. (s. Nr. 582). V, 10-12. VI,
1-5. à 3 M. [2582
Zell, F., Volkstüml. Hausmalereien
im baier. Hochland. (Altbaier. Mo-
natsschr. 2, 149-71.) [2583
Kutschmann, Th., G. d. dt. Tlu-
stration (s. 1900, 2557). Lfg. 3-10.
1900. à 3 M. [2584
Schlosser, J. v., Album ausge-
wählter Gegenstände d. kunstin-
dustriell. Sammlgn. d. Allerh. Kaiser-
hauses. Wien, Schroll & Co. fol.
53 Taf., 33 S. Text. 25 M. [2585
Altertümer, Kunstgewerbliche, a.
d.schweizer. Landesmuseum in Zürich.
Offiz. Publikation, hrsg. v. d. Mu-
seums-Direction. Lfg. 1. Zürich,
Hofer & Co. fol. 4 Taf., 4 S. Text
u. 4 Bll. Erklären 10 M. [2586
Lehmann, H., Die Chorstühle in
d. ehemal. Cisterc.-Abtei Wettingen;
e Beitr. z. G. d. Kunsthandwerkes
Bibliographie Nr. 2575—2619.
in d. Schweiz. Zürich, Hofer & Co.
1900-1901. 4°. 47S., 14 Taf. [2587
Roth, F. W. E., Zur G. einiger
Glasmalereisammlgn. zu Köln im An-
fang d. 19. Jh. (Ann. d. hist. Ver.
f. d. Niederrh. 70, 77-84.) [2588
Sitte, A., Die kaiserl.-geistliche
Schatzkammer in Wien. (Mitt. d.
k. k. Central-Comm. 27, 14-18; 71
-77 etc.) — J. J. Marquet de Vase
selot, Le trésor de l'abbaye de
Reichenau. (Rev. archéol. 38, 177
-97, Taf.) — E. v. Czihak, Der
Schatz d. St. Georgenbrüderschaft zu
Elbing. (Zt. f. bild. Kunst 12, 128
-37.) [2589
Schneider, F., Die Schatzverzeich-
nisse d.3 Mainzer Klöster Karthause,
Reichen-Klaren u. Altenmünster bei
ihr. Aufhebg. 1781. Mainz, Wilkens.
95 Sp. u. 965. qu. 4°. 3 M. 50. [2590
Graeven, H., G. d. stadthannov.
Goldschmiede. (Hannov. G.bll. 4,
193-228.) [2591
Mayer, Manfr., Die Wandteppiche
d. baier. Königshauses. (Zt. d. Münch.
Altert.- Ver. 11, S. 11-19.) [2592
Jung, R., Die Frankfurter Por-
zellan-Fabrik im Porzellan-Hofe, 1666
-1773. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst
7, 221-41.) [2593
Nagel, W., Zur G. d. Musik am
Hofe v. Darmstadt. (s. 1900, 2563..
Sep. Lpz., Breitkopf & H. 738.
2 M. [2594
Hagemann, C., G. d. Theater-
zettels; e. Beitr. z. Technik d. dt.
Dramas. Das mittelalt. Theater.
Diss. Heidelberg, Meder. 122 S.
1 M. 60. [2595
Weilen, A. v.. Zur Wiener Theater-
G. (8. 1900, 2565). Schluss. S. 117
-140. (Beigabe zu d. Mitt. d. österr.
Ver. f. Bibliothekswesen.) Sep. Wien,
Hölder. 140 S. 2 M. 20. [2596
Leisching, J., Die Vorläufer d.
ständig. Schauspiels in Brünn. (Zt.
d. Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens
b, 238-53.) 2597
Schön, Th., Schultheater ın d.
Reichsstädten Reutlingen, Heilbronn
‚u. Esslingen u. ander. unterländ.
Orten. (Diözesanarch. v. Schwaben
19, 5-8.) — Ders., G. d. Theaters in
Ulm (s. Nr. 596). Forts. (Ebd. 65-71;
82-87.) [2598
Kunst. — Volksleben.
Vogt, F., Beitrr. z. G. d. dt. Volks-
schauspiels in Schlesien nach d. Mitt.
d. Herrn Steuerrat Rehme aus d.
Akten d. Breslauer Regierg. (Mitt.
d. schles. Ges. f. Volkskde. 7, 77-93.)
— Vgl. Nr. 2634. [2599
g) Volksleben.
Monographien z. dt. Kultur-G.,
hrsg. v. G. Steinhausen e Nr. 599).
VII s. Nr. 2548. [2600
Rez v. VI (Bartels, Der Bauer in d. dt.
Vergangenheit, s. Nr 549): Jahrbb. f. Natio-
Dalök. 75, 695 f. v. Below.
Meyer, E. H., Dt. Volkskde., a "ou, 2315.
.: Zt. f. Rechts-G. 30, Germ. Abtig., 325
-27 Stutz; Korr.-Bl. d Ver. f. sirbenbürg.
Ldkd«. 1900, Nr. 2/3 A. Schule, op. Anz. f.
dt. Altert. 27, 84- 6 Hein. [2601
Breysig, K., Kultur-G. d. Neuzeit
(e Nr. 601). II, 2. xxxjx S. u. S.
521-1443. 12 M. 5". [2602
Selbstanz.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 25, 719
-34. — Rez.: Zt. f. Kultur-G. 8, 359-63 Stein-
bausen.
Wigand, P., Der menschl. Körper
im Munde d. dt. Volkes. Frkf. a. M.
Alt. 1899. 119 S. 1 M. 50. [2603
Rez : Anz f. dt. Altert. 27, 202-4 H. Meyer.
Lüpkes, W., Seemannssprüche u.
sprichwörtl. Redensarten über See-
wesen, Schiffer- u. Fischerleben in
d. germ u. roman. Sprachen. Berl.,
Mittler. x. 192 S. 2 M. 50. [2604
Rez.: Litt Cbl. 1901, Nr. 18 L. Fr.
Kluge. Rotwelsch; Quellen u. Wortschatz
d. Gaunersprache, s. Nr. 2022 126505
Riezler, S., Ebbe und Flut dt.
Gesinnung in Baiern. Univ.-Festrede.
(Beil. z. Allg. Zt. 1901, Nr. 57.) [2606
Bolte, J., Volkstümliche Zahl-
zeichen u. Jahreszahlrätsel. (Zt. d.
Ver. f. Volkskde. 10, 186-94.) [2607
Schauenburg, L., Aus Haus,
Hochzeit u. Familienleben im 17. Jh.
(Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenburg
20. 75 102.) 2608
Ballerstedt, E., Das Strebkatzen-
ziehen, e. Kraftspiel d. Mittelalters
u. Seine Spuren in dt. Sprache u.
Kunst. (Hannov. G.bll. 4, 97-107.) [2609
Rehsener, M., Aus d Leben der
Gossensasser. (Zt. d. Ver. f. Volks-
kde. 8, 117-29. 10, 397-406.) — J.
Bacher, Von d. dt. Grenzposten
Lusern im wälschen Südtirol. (Ebd.
10, 151-62; 306-19; 407-17.) — F. P.
Piger, Faschingsgebräuche in Prutz
im Oberinnthal. (Ebd. 80-85.) —
*103
S. Ruge, Rattenberger Studien. Zur
Volkskde. a. d. unter. Innthal in
Tirol u. aus Oberbaiern (Globus
79, 165-71 etc.) [2610
Zeller, G., Alte Wahrzeichen am
Abersee. (Mitt. d. Ges. für Salzburg.
Ldkde. 40, 265-80.) — Dreselly, A.,
Grabschriften. Marterl-, Bildstöckl-
u. Totenbrett-Verse, Hausinschr. etc.
2. Aufl. Salzburg, Pustet. 1900.
300 S. 2 M. 80. [2611
Wilhelm, Frz., Zur G. d. alten
Steinkreuze. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhmen 39, 195-209.) — Ders.,
Alte Steinkreuze u. Kreuzsteine im
westl. Böhmen. (Mitt. d. Centr.-
Comm. 27, 98-103.) — H. Richly,
Eiserne Optertiere. (Zt. f. österr.
Volkskde. 7, 57-60, Taf.) [2612
Beiträge z. dt.-böhm. Volkskde.
de ‘99, 2503). II, 1: J.J. Ammann,
olksschausspiele a d. Böhmerwulde.
TI. 3. 1900. xxj, 160S. 2M. [2613
Schacherl, Geheimnisse der Böh-
merwäldler. Prachalitz, Pohl. 1900.
144 S. — M. Bayerl, Das Weib im
Böhmerwalde. (Zt. f. österr. Volks-
kde. 7, 60-69.) [2614
Schenkel, J. J., Das Schweizer-
volk in seinem Essen u. Trinken.
(Beitrr. z. vaterl. G., hrsg. v. hist.-
antiq. Ver. d Kantons Schaffhausen
Hft. 7, 119-46.) [2615
Meier, S., Volkstümliches aus d.
Frei- u. Kelleramt (s. Nr. 613).
Forts. (Schweiz. Arch. f. Volkskde.
4, 321-28.) — E. A. Stückelberg,
Notizen a. d. Urserenthal. (Ebd. 5,
50-60.) — M. E. Mariage u. John
Meier, Volkslieder a. d. Kanton
Bern. (Ebd. 1-47.) — E. Buss, Die
relig. u. weltl. Festgebräuche im
Kanton Glarus. (Ebd. 245-308.) —
J. Hunziker, Schweizer. Haus- u.
Sinnsprüche. (Taschenb. d. hist.
Ges. d. Kantons Aargau 1900, 109
-42.) 2616
Rodt, E. v., Alt-bernisches Jagd-
wesen. (N. Berner Taschenb. 1901,
18-59.) 2617
Raif, H., Baierische Geschichten.
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 10, 234-86.)
— Dieselbe, Münchener Stadtsagen
u. Sprüche. (181-85.) [2618
Lory, K., Kulturbilder aus Frankens
Vergangenheit (s. N. 614). Forts.
(Forschgn. z. G. Baierns 8, 292
-310.) [2619
°104
Reiser, K., Sagen etc. d. Allgäus
(s. Nr. 616). Hft. 19. (Bd. I, 677
-640.) [2620
Unseld, W., Schwäbische Sprich-
wörter u. Redensarten. (Zt. f. hochdt.
Mundarten Bd. I u. ID. [2621
Steinhoff, J., Bilder a. d. Kultur-
G. Badens. Karlsruhe, Scherer. 162$.
2 M. 20. [2622
Niessen, H., Sagen u. Geschichten
d Saarthales. Saarlouis, Winkler.
148 S. 1 M. [2623
Boos, G. d rhein. Städtekultur, s. 1900,
2686. Rez.: Hist. Zt. 87,122-25 Schaubo. [2424
Schell, 0., Bergische Hochzeits-
gebräuche. (Zt. d. Ver. f. Volkskde.
10, 37-48; 162-80; 428-32.) [2625
Dithmar, Niedersächs. Volkstum in
Niederhessen. (Mitt. d. Ver. f. hess.
G. Jg. 99, 70-85.) [2626
Jacobs, Ed., Die Zigeuner oder
Tatern am Harz. (Zt. d. Harz-Ver.
33, II, 459-69.) 2627
Asche, Th.,Geschichts-Kulturbilder
etc. aus Goslars Vergangenh. Goslar,
Lattmann. 214 S. 1 M. 25. [2628
Hartung, 0., Zur Volkskde. a
Anhalt (s. '97, 2452). Forts. (Zt. d.
Ver. f. Volkskde. 10, 85-90.) [2629
Geyer, M., Osterlandsagen; Sagen,
Bilder u Geschichten a. d. Alten-
burger Ostkreise. Altenb. Tittel.
xvj, 211 S. 1 M. 75. [2630
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1911, Nr.7 O. Weise.
Tetzner, Werdauer Altertümer.
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde.
Bd. 2, Hft. 3 f.) [2631
Müller, C., Dt. Volksdichtg. in d.
Oberlausitz. Ein Beitr. z. Volkskde.
Löbau, Walde. 4°. 21 S. 1M. [2632
Brunk, A., Volkstümliches aus
Garzigar. (Bll. f. pomm. Volkskde.
9, 33-64; 81-108.) [2633
Ueberlieferungen, Schlesiens
volkstümliche. Sammlgn. u. Studien
d. schl. Ges. f. Volkskde., hrsg. v.
Frdr. Vogt. Bd. I: Die schles.
Weihnachtsspiele v. F. Vogt. Lpz.,
Teubner. xvj, 550 S. Für Mitglieder
3 M. 90; im Buchhandel 5 M 20. —
Vgl. Nr. 2599. [2634
Bartsch, A., Sagen aus Ober-
schlesien. (Mitt. d. schles. Ges. f.
Volkskde. 8, 45-53.) — Kühnau, Be-
deutg. d. Brotes in Haus u. Familie.
(Ebd. 25-44.) — P. Drechsler, Schles.
Pfingstgebräuche (Zt. d. Ver f.
Volkskde 10, 245-54.) [2635
Bibliographie Nr. 2620—2676.
Wuttke, Adf., Der dt. Volksaberglaube
d. Gegenw., s. Nr. 630. Rez: Anz. f. dt.
Altert. 27, 83 f. Edw. Schröder; Journ. des
savauts 3:01, 68-98 Arren. [2636
Hansen, Zauberwabn, Inquisition u. Hexen-
wesen im Mittelalter, s. Nr. 681. Rez.: Hist.
Zt. #6, 297-300 L.; Beil. z. Allg. Ztg. 1901,
Nr. 68f. Gothein; Rev. des questions hist.
64, 602-8 E. Jordan. [2697
Binz, K., Apologet. Versuche in
d. Geschichtsschreibg. d. Hexenpro-
zesse. (Zt. f. Kultur-G. 8, 186-94.)
Vgl. Nr. 632. [2638
können d.
Bartels, M., Was
Toten? (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 10,
117-42.) — 0. Schütte, Braunschweig.
Segen (Ebd. 62-65.) [2639
Horedt, B., Besprechung u. Aber-
glaube in Klein-Scheuern. (Korr.-
Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 23,
145-48) [2640
Merz, W., Beschwörungs- u. Be-
segnungsformeln a. d. Wynenthal.
(Taschenb. d. hist. Ges. d. Kantons
Aargau 1900, 98-108.) [2641
Kirchhoff, A., Der Brocken als
Geisterberg. (Arch. f. Landes- u.
Volkskde. d. Prov. Sachsen 10, 63-
72.) Bern [2642
Heyne, M., 5 Bücher dt. Haus-
altertümer (s. Nr. 639). Bd. II: Das
dt.Nahrungswesen. 408S. 12 M. [2643
Rez. v. I (Das dt. Wohnungswesen): Hist.
Zt. 86, 478-81 Edw. Schröder; Theol. Litt.bl.
1900, Nr. 10 Freybe; Allg. Litt.bl. 1900, Nr.
21 Meringer.
Bauernhaus, Das, im Dt. Reiche
u. in sein. Grenzgebieten; hrsg. v.
Verbande dt. Architekten- u. Inge-
nieur-Vereine. Lfg. 1. (In 10 Lien
Dresd., Kühtmann. gr. fol. 12 Taf.
Subskr.-Pr. 60 M. [2644
Calliano, G., Zur Ethnographie
d. alten niederösterr. Wohnhauses.
(Mitt. d. anthrop. Ges. Wien 30,
Sitzungsberr., 205-15.) [2645
Egger, “a Das Engadinerhaus.
c
(Jahrb. d. hweizer Alpenklubs.
Jg. 35.) | 2646
Striedinger, J., Altbaierische
Nachlass-Inventare. (Altbaier. Mo-
natsschr. 1, 101-16; 161-66. 2,
138 f.) [2647
Lauffer, O., Herd u. Herdgerüte
in d. nürnbergisch. Küchen d. Vor-
zeit. (Mitt. a. d. German. National-
mus. 1900, 129-37; 165-84.) — d
Hunziker, Zur OG d. mittelalterl.
Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. *105
Hypokausts. (Anz. f. schweiz. Alter-
tkde. N. F. 2, 182-87.) [2648
Prelle de la Nieppe, E. de,
Notes sur les costumes chevaleres-
ques et les armes offensives des 12.,
13. et 14. siècles. (Ann. de la soc.
d’archl. de Brux. 14, 375-400.) [2649
Justi, F., Hessisches Trachtenbuch
(s. 1900, 2619). Lfg. 2. 8 Taf. u.
Text S. 15-42. 6 M. [2650
Senfelder, Das niederösterr. Sanitätswesen
u. d. Pest ira 16. u. 17. Jh. (s. 1900, 2622).
Berichtigung. (Bll. d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder-
österr. 33 502f.) — F. Minkus, Pestkreuz-
Inschrr. (Berr. u. Mitt. d. Altert.- Ver. zu
Wien, 35 19-52) (2651
Andräas, Beitrr. z. G. d. Seuchen,
Gesundheits- u. Medizinalwesens d.
oberen Pfalz. (Vhdlgn. d. hist Ver.
v. Oberpfalz u. Regensb. 52, 79-286.)
Sep. Regensb., Wunderling.2M. [2652
Vogeler, Nachrichten über Lepro-
sen. (Zt. d. Ver. f. G. v. Soest etc.
17, 149-57.) [2653
Zedler, &., Die Wiesbadener Kur-
liste. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde.
1900/1901, 74-87.) [2654
Beissel, J., Das Bade- u. Kur-
leben Aachens u. d. ehemal. Burt-
scheid in sein. hist. Entwicklg.
(Festschr. z. 72. Versammig. dt.
Naturforscher etc. Aachen 1900,
S. 85-111.) [2655
4. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
Studien u. Darstellungen a. d.
Gebiete d. G.; im Auftr. d. Görres-
Ges. u. in Verbindg. m. d. Red. d.
hist. Jahrbuchs, hrsg. v. H. Grauert.
Freib., Herder I,1s. Nr. 3484. [2656
Studien, Histor., veröff. v. Ebering (s. 1900,
651). Hft. 21-24 s. Nr. 3006; 3276; 3282;
3649. [2457
Studien, Leipziger, a. d. Gebiet d. G.
(s. Nr. 652). VIL, 2 s Nr. 2441. 12658
Vorträge aus d. histor. Verein zu
Münster. Münster, Verein. 1900.
115 5S. [2659
Ranke, L. v., Histor.-biogr. Stu-
dien. (Anastat. Neudr.) Lpz.,
Duncker & H. 1900. xj, 544 8.
11 M. [2660
Meyer, Chr., Biograph. u. kultur-
geschichtl. Essays. Münch., Palm.
415 S. [2661
Fruin’s, R., verspreide geschriften
(s. Nr. 656). Ba. II (=Aflev. 13-18).
445 S., Taf. — Bd. IV, 1-192 (= Aflev.
19-20.) [2662
Zeitschrift, Histor. (s. Nr. 657).
Bd. LXXXVI u. LXXXVII, 1. 668$;
S. 1-192. [2663
Mitteilungen d. Instituts f. österr.
G.forschg. (s. Nr. 658). XXI, 4 u.
XXIT, 1-2. S. 561-728; 1-360. —
Ergänzgsbd. VI (Th. v. Sickel z.
60Jähr. Dr.-Jubil. gewidmet v. Jn-
stitut f. österr. G.forschg. u. dessen
einst. Mitgliedern). 883 S., 2 Taf.,
1 Bildn. 18 M. [2664
Jahrbuch, Histor. (s. Nr. 659).
XXL 4 u. XXI, 1. S. 644-928 u.
XL S.; S. 1-256. [2665
Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere
dt. G.kde. (s. Nr. 660). XXVI, 2-3.
S. 299-815. [2666
Geschichtsblätter, Deutsche (s.
Nr. 661). II, 4-8. S. 97-216. [2667
Korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. Nr. 663). 1900, Nr. 12 u.
191, Nr. 1-5.) S. 201-28; 1-88. [2668
Protokolle d. Generalversammlg. d. Ge-
samtver. zu Stiassb. i. E. 1899. (Sep. a.:
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.) Berl.. Mittler.
1900. 2768. 1 M (2668 a
Mitteilungen a. d. German. Na-
tionalmuseum (8. Nr. 664). 1900,
109-204, Taf. 5-7. [2669
Anzeiger d. Germ. Nationalmus. (s. Nr.
6:4a). 1900, 3-4. S. XXV-LXJV. [2669 a
Blätter, Prähist. (s. 1900, 2637).
XI, 3-6 u. XIII, 1-2. S. 33-96, Taf.
6-10; S. 1-32, 3 Taf. [2670
Quellen u. Forschungen a. ital.
Archiven u. Bibliotheken (s. Nr. 666).
IV, 1. 166 S. (Bd. 10 M) [2671
Mitteilungen u. d. hist. Litterat.
(s. Nr.667). XXIX,1-2. S.1-256. [2672
Jahresberichte f. neuere dt. Litt.-
G. (s. Nr. 669). Bd. VIII: 1897, Ab-
tlg. 3. 195 S. 8 M.; Bd. IX: 1898,
Abt. 1. 1608. 8 M. [2673
Zeitschrift f. dt. Wortforschg.:
hrsg. v. F. Kluge Bd. I u. Il, 1.
Strassb., Trübner. 374 S. u. S. 1-84.
à Bd.: 10 M. [2674
Roz : Anz. f. dt. Altertum 27, 1-1 Meissner.
Zeitschrift f. hochdt Mundarten
(s. Nr. 670). I, 6-II, SG 353-84;
1-96. [2675
Zeitschrift, Archivalische (s. 1900,
659). N.F.Bd.IX. 3748. 12M. [2676
*106
Vierteljahrsschrift f. Wappen-,
Siegel- u. Familienkunde. (s. Nr. 671).
XXVII, 4 u. XXIX, 1. S. 339-487;
1-69. 2677
Herold, Der dt. (s. Nr. 672). Jg. XXXI,
12-XXXIÍ 5. 8. 193-213; 1-108. [2677 a
Jahrbuch d. k.k. herald. Gesellsch.
„Adler“ (s. 1900, 2643). N. F. X.
326 S., 17 Taf. 16 M. [2678
Jahrbuch f. Genealogie, Herald.
u. Sphrag. (s. 1900, 661): 1899. 208 S.,
Taf. 3. [2679
Zeitschrift f. Numismat. (s. 1900,
2644). XXII, 4. 8. 231-337 u. 25 S.,
Taf. 8. [2680
Zeitschrift, Numismat. (s. Nr. 673).
Bd. XXXII. xıj, 319 S., 14 Taf. u.
Atlas m. 19 Taf. [2681
Anzeiger, Numismat. (s. Nr. 674).
1900, Nr. 12-1901, Nr. 4. S. 89-96;
1-32. [2682
Mitteilungen d. baier. num. Ges.
(8. 1900, 2645). Jg. XIX, 2. xıj, 67 S.,
5 Taf. — Jg. XX. (Festgabe z. Feier
d. 809. Geburtsfestes d. Prinz-Reg.)
153 S., 5 Taf. 6 M. [2683
Revue belge de numism. (s. Nr.
676). Année LVI. 514S. ,jx Taf. [2684
Münzblätter, Berliner (s. "Ou, 2581).
N.214-44. Sp. 2431-2926. [2685
Jahrbuch, Biograph.,u.dt.Nekrolog
(8. 1900, 2647). Bd. IV. 348 S., 192 Sp.
12 M. [2686
Zeitschrift f.Kultur-G. (s. Nr. 677).
VII, 2-5. S. 113-384. [2687
Zeitschrift f.Sozial-u. Wirtschafts-
G. (8. 1900, 2649). VII, 4, S. 373
-465. [2688
Zeitschrift d. Savigny-Stiftung f.
Rechts-G. (s. 1900, 2651). XXI, Germ.
Abtlg. xx, 366 S. 10 M. [2689
Mitteilungen d. k. u. k. Kriegsarchivs
(s. Nr. 67»). Suppl. a. Nr. 2465 [2690
Studien, Kriegsgeschichtl., hrsg.
v. eidgen. Generalstabsbureau (8s. '96,
23998). Hft. II. Bern, Haller. 1899.
123 S., 2 Ktn. rk
Mitteilungen d Gesellsch. f. dt.
Erziehgs.- u. Schul-G. (s. Nr. 684).
X,4u.XI,1. S.245-323; 1-78. [2692
Zeitschrift f. dt. Altertum (s. Nr.
685). XLV.1-2. S.1-228. [2693
Anzeiger f. dt. Altertum (s. Nr. 685a).
XXVII,1-2. $. 1-224. [26938
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u.
Litt. (8. 1900, 2657). XXV, 23 u.
XXVI, 2. S. 225-592; 169-320. [2694
Zeitschrift f. dt. Philol. (s. Nr. 686).
XXXII, 4. S. 433-572. [2695
Bibliographie Nr. 2677—2747.
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. (s. 1900, 2660). Bd.
XXVI: 1900. 156 S. 4 M. [2696
Zeitschrift f. Kirch OG. (s. Nr. 681.)
XXI, 4 u. XXI, 1. S. 459-604;
1-160. CE
Studien u. Mitt. a. d. Bened.- u.
Cist.-Orden (s. N. 682). XXI, & u.
XXII, 1. S. 491-694; 1-200. [2698
Jahrbuch d. kunsthist. Sammlgn.
d. allerh. Kaiserhauses (s. 1900, 675).
Bd. XXI, 291, zt S., 35 Taf.
90 M. 2699
Jahrbuch d. kgl. preuss. Kunst-
sammlen. (s. Nr. 689). Bd. XXII, 1-2.
Sp. Lat S. 1-114, 9 Taf. [2700
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde.
(8. 1900, 2661). Jg. X. 473 S. [2701
Archiv f. österr. G. (s. Nr. 690).
Bd. LXXXIX, 1. S. 1-354. 5 M.
20. [2702
Mitteilungen d. k. k. Central-
Comm. f. Erforsch. ete. d. Kunst- u.
hist. Denkmale (s. Nr. 691). XXVI,
1-2. S. 1-126. nn
Mitteilungen d. praehist. Kom-
mission d. Akad. d. Wiss. (s. '98,
2460). I,5. S. 265-363. 5 M. 40. [2704
Jahrbuch d. Ges. f. d. G. d. Pro-
testantismus in Oesterr. (s. Nr. 692).
XXI, au S. 131-258. [2705
Beiträge z. österr. Erziehgs.- u.
Schul-G. (s. 1900, 2655). Hft. II.
226; xxj, S., 10 BI. 4 M. [2706
Zeitschrift f. österr. Volkskde.
(s. Nr. 693). VI, 5-6 u. Suppl.-Hit.
S. 193-262; 52 S. VII, 1-2 81
-104. [2707
Blätter d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder-
österr. (s. 1900, 2664). Jg. XXXII,
9-12 u. Jg. XXXIV. S. 369-503;
583 S. [2708
Berichte u. Mitt. d. Altert.-Ver.
zu Wien (s. 1900, 2665). Bd. XXXV,
xxjv, 132 S., 6 Taf. 3 M. [2709
Monatsblatt d. Altert.-Ver. zu Wien (8.
1900, 2665 a) 190, 4-12 u. 1901, 1-4. (Bd. VI,
13-66.) ‘27098
Mitteilungen d. hist. Ver. f. Steier-
mark (s. 1900, 2666). Hft. XLVII.
xxx1], 281 S. 8 M. [2710
Archiv f. vaterländ. G. u. Topogr.,
hrsg. v. G.-Ver. f. Kärnten is. 98,
639). Jg. XIX. 260 S. 8 M. [71
Carinthia I. Mitt. d. G.-Ver. f.
Kärnten (s. 1900, 2668). Jg. XC,
3-6 u. XCI, 1-2. S. 57-188; 1-64. —
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Jahresbericht d G.-Ver. üb. 1899.
25 8. [2712
Mitteilungen d. Ges. f. Salzburger
Ldkde. (s. 1900, 2667). xt: 1900.
342 S., Taff. [2713
Zeitschrift d. Ferdinandeums f.
Tirol u. Vorarlberg (s. 1900, 2669).
Hft. XLIV. 218; Lxxv S. 4 M. [2714
Mitteilangen d. Ver. f. G. d.
Deutschen in Böhmen (s. Nr. 698).
Jg. XXXIX, 2-3. S. 115-366 u. 25
-16. in
Zeitschrift d. dt. Ver. f. G.
Mäbrens u. Schlesiens (e Nr. 699).
V, 1-3. S. 1-304, Kte. à 2 M. [2716
Archiv d Ver. f.siebenbürg. Ldkde.
(s. 1900, 2672). XXIX, 3. S. 504
-660, Tat. 1 M. 40. [2717
Korrespondenzblatt d. Ver. (s. Nr. 700).
XXII, 12-XXIV, 1-4 S. 114-52; 1-56. [2717a
Archiv, Schweiz., f. Volkskde.
(s. 1900, 2675). IV, 2-4 u. V, 1.
S. 85-351; 1-80. [2718
Jahrbuch, Basler, (s. 1900, 2677).
Jg. 1901. 312 S., 5 Taf. 4M. [2719
Taschenbuch d. hist. Ges. d. Kan-
tons Aargau f. d. J. 1900. Aarau,
Sauerländer. 144 S. 2 M. [2720
Beiträge z. vaterländ. G.; hrsg. v.
hist.-antiq. Ver. d. Kantons Schaff-
hausen. Hft. VII. Schaffh., Verein.
157 S., Kte. 3 M. 60. [2721
Taschenbuch, Zürcher (8. 1900,
2680). N. F. XXIV: 1901. 305 S.
5 M. [2722
Mitteilungen d. autiquar. Ges. in Zürich
(s. 1900, 2681). XXV, 2 =. Nr. 2574. [2123
Geschichtsfreund, Der. Mitt. d.
hist. Ver. d. 5 Orte Luzern etc. (s.
1900, 2682). Bd. LV. xxvij, 327 S.,
3 Taf. 5 M. 60. — Register-Bd. IV:
Bd. 41-50; bearb. v. J. L. Brand-
stetter. xjv, 249S. 2M.26. [2724
Archiv d. hist. Ver. d. Kant. Bern
(e 1900, 693). XVI, 1. xxjv,
202 S. 2725
Taschenbuch, Neues Berner (o "og,
2472). Jg. 1899-1901. 308; 322;
338 S. à 4 M. [2726
Archives de la soc. hist. du canton
de Fribourg (s. 1900, 2616). VII, 1.
S. 1-143. 3 M. [2727
Blätter a d.Walliser G. (8. Nr. 705).
Bd. II, Jg. 5. S. 305-384. 80 Pf. [2728
Forschungen z. G. Baierns (s. Nr.
706). VII, 4. S. 241-310, v-xv,
S.11*-16*. IX,1. S.1-80,6*S. [2729
*107
Beiträge z. baier. Kirch.-G. (s.
Nr. 708). VII, 2-4. S. 49-192. [2730
Monatsschrift, Altbaierische (s.
Nr. 709). II, 4-6. S. 97-176. Jg.
7 M. 2731
Zeitschrift d. Münchener Alter-
tume-Vereins (s. 1900, 700). N. F.
Jg. XI u. XII 40 S., 2 Taf.; 48 S.
11 Taf. [2732
Verhandlungen d. histor. Ver. f.
Niederbaiern (s. 1900, 2687). Bd.
XXXVI. 3668. 4 M. [2733
Verhandlungen d. hist. Ver. v.
Oberpfalz u. Regensburg (s. "99, 2620).
Bd. LI u. LII (= N. F. 43 u. 44). 375 S.,
7 Taf.; 368 S., 5 Taf. à 4M. [2734
Archiv f. G. u. Altertkde. v. Ober-
franken (s. Nr. 710). XXII, 2. 78 S.,
6 Taf. [2735
Jahresbericht d. hist. Ver. f.
Mittelfranken (s. Nr. 712). Nr. XLVTII.
132 S. 3 M. [2736
Archiv d. hist. Ver. v. Unterfranken
u. Aschaffenburg (s. 1900, 2690). Bd.
XLII. 269 S. 4 M. 50 — Jahres-
bericht d. Ver. f. 1899. 53 8.
1 M. [2737
Kollektaneen-Blattf. d.G.Baierns,
insbes. d. ehemal. Hzgts. Neuburg
(s. 1900, 706) Jg. LXII: 1899.
108; 69; 9 S., Taf. [2738
Jahrbuch d. hist. Ver. Dillingen
(s. 1900, 2691). Jg. XIII: 1900.
226 S., 2 Taf. 4 M. [2739
Vierteljahrshefte, Württemberg.,
f. Landes-G. (s. 1900, 2692). IX, 34.
S. 253-528, (Auch X, 1/2 ist er-
schienen!) [2740
Fundberichte aus Schwaben (s.
1900, 2694). Jg. VIII: 1900. 808S.,
1 M. 60. en
Blätter, f. württb. Kirch.-G. (s.
Nr. 719). IV, 3/4. S. 97-192. [2742
Mitteilungen d Ver. f. G. etc. in
Hohenzollern (s. 1900, 2698). Jg.
XXXIII: 1899/1900. xuj, 220 B.,
2 Ktn. [2743
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins
(8. Nr. 720). XVI, 1-2. S. 1-330. [2744
Mittellungen d. bad. hist. Kommiss. (s.
1900, 2699a). Nr. 23, S. 1-48. (Verbunden
mit d Zt. f. G. d. Oberrh. XVI, lu 2.) [2744
Neujahrsblätter d. bad. hist. Kommiss.
(#. 1900, 26998) N. F. IV s. Nr. 1756. [2745
Alemannia, (s. Nr. 721). N.F.1,3.
S. 193-288. [2746
Diözesan- Archiv, Freiburger (s.
1900, 2702). N. F. Bd. I (= Bd. 28).
xvj, 472 S. 4 M. [2747
*108
Schau -in’s- Land (s. Nr.722). Jg.
XXVII: 1900. 53 S. (2748
Schriften d. Ver. f. G. d. Boden-
sees u. seiner Umgebg. (o 1900, 2704).
Hft XXIX. jx. 2548. 6 M. [2749
Beiträge z. Landes- u: Volkskde v. Elsass-
Lothr. (8.1900, 2705). Hft. 26 e. Nr. 3302. [2750
Jahrbuch f. G. etc. Els.-Lothr.
(s. 1900, 715). Jg. XVI. 354 S.
2 M. 50. [2751
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u.
Altertkde. (s. Nr. 725). Jg. XII:
1900. 487 S. 10 M. [2752
Memoires de la Société d’archeol.
lorraine (s. 1900, 2708). T.L (3. Ser.
T. 28). 354; vu S. [2753
Journal de la Société d'archéol. lorraine
(s. 1900, 2708). Année 49, Nr. 6-12. S. 121
-28X. — Bulletin de la Société d’archtol.
lorr. Année I, Nr. 1-5. S.1-120 [2753 a
Mitteilungen d. hist. Ver. f. d.
Saargegend (s. 1900, 2709). Hft. VIII:
Beitrr. z. G. d. Saargegend, TI. 3;
zusammengest. v. A. Krohn. 4488,
Kte. 6 M. [2754
Museum, Pfälzisches (s. Nr. 727).
XVII, 1-5, S. 1-80. [2755
Monatsschrift d. Frankenthaler
Altert. Ver. (s. Nr. 728). 1900, Nr.
12 — 1901, 5. [2756
Archiv, Neues, f. G. d. St. Heidel-
berg u. d. rhein. Pfalz (8. 1900, 714).
IV, 3. S. 129-92. 60 PF. [2757
Geschichtsblätter, Mannheimer
(8. 1600, 2710). I, 6-12. Sp. 129-272.
II, 1-6. Sp. 1-44. [2758
Archiv f. hess. G. u. Altertkde.
(s. 1900, 2735). N. F. III, 1. 1778.,
2 Ktn. 4 M. [2759
Zeitschrift d. Ver. z. Erforschg.
d. rhein. G. u. Altertümer in Mainz
IV, 2/3. Mainz, Verein. S. 117
-369. [2760
Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde.
etc. (s. Nr. 730). XXXI,2. S. 115-233,
Taf. 4 M. [2761
Mittellungen d. Ver. f. nass. Altertkde. etc.
(s. Nr. 7308) Jg. 1900; 1W1, Nr. 3 u. 4.
Sp. 65-128. | [2761a
Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst
(s. '99, 2635). Bd. VO. 322, xı S.,
2 Taf. 6M — —ć [2762
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst
(s. Nr. 731). XIX, 3-4. S. 209-433.
— Korr.-Bl. XIX, 10-12 u. XX, 1/4.
Sp. 193-256; 1-64. — Beilage: Limes-
blatt (s. 1900, 726). Nr. 33. Sp.
889-920. [2763
Bibliographie Nr. 2748—2816.
Geschichtsblätter, Rhein. (s. 1900,
2715). V, 2-10. S. 33-320. [2764
Annalen d. hist. Ver. f. d. Niederrh.
(s. Nr. 732) Hft. LXX. 143 S.
3 M. [2765
Jahrbücher, Bonner (s. Nr. 133).
Hft. CVI. 276 $., 14 Taf. 10 M. [2766
Mitteilungen a. d. Stadtarchiv v.
Köln (s. 1900, 2717). Hft. 30. us,
176 S., Kte. 6 M. [2767
Beiträge z. G. d. Niederrheins;
Jahrb. d. Düsseldorfer G.-Ver. ıs.
1900, 2718). Bd. XV. 378 S., 6 Taf.
5 M. [2768
Zeitschrift d. berg. G.-Ver. ıs.
1900, 729). Register zu Bd. 1-30;
verf. v. O. R. Redlich. 576 S.
10 M. [2769
Monatsschrift d. bergisch. G.- Ver. (s. 1900,
2719). VII, 6-12 u. VII, 1-5. S. 121-245;
1- 108. [2769 a
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift
Essen (8. Nr. 734). Hft XXI. jx,
156 S., 2 Taf. [2770
Beiträge z. G. d. Stiftes Werden.
Hrsg. v. hist. Ver. f. d. Gebiet d.
ehemal. Stiftes Werden. Hft. 4-7.
Werden 1895-97. (Hft. 5 = ‘97, 2050.)
152; 240; 187; 86 S.u.9 Taf. [2771
Veröffentlichung d hist. Ver. f Geldern u.
Umgegend (s. Nr.;35). Nr.ñs. Nr. 3692. (2772
Zeitschrift d. Aachener G.-Ver.
(s. 1900, 2:21). Bd. XXII. 368 S.,
6 Taf. 6 M. [2773
Aus Aachens Vorzeit. Mitt. d Ver.
f. Kunde d. Aachener Vorzeit (s. Nr
736). Jg. XIIL 1288. 4 M. [2774
Archiv Trierisches (s. Nr. 737).
Hft. V. 96 S. u.S.49-64. 3M.50 [2775
Ons Hemecht (s. Nr. 738). VII,
1-5. S. 1-252. E
Annales de l’Institut archéol. du
Luxembourg (8.1900,2726). T.XXXV:
1900. 328 S.; mit Neudr. v. T. IX
(Schluss). S. 169-294. (7 fr.) [2777
Compte rendu des séances de la
comm. roy. d’hist. de l’acad. roy. de
Belgique (s. Nr. 739). T. X, 4 u. XI,
1. 8. cjx-cxx u. 125-196; j-xvj U.
1-59. [2778
Archievenblad, Nederlandsch 18.
Nr. 740). 1900/1901, Nr. 2-3. S. 63
-170. 2179
Oud-Holland (s. Nr. 742). XVII,
3-4. S. 129-244. [2780
Bijdragen voor vaderl. gesch.
en oudheidkde. (s. Nr. 743). 4. R.
I, 1. $. 1-96. 1 A. 26. [2751
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Verslagen en meded. d vereeniging
tot uitg. d. bronnen v. het oude
vaderl. recht (s. 1900, 2729). IV, 3.
S. 227-328. [2782
Analectes p. serv.à l'hist. ecclesiast.
de la Belgique (s. Nr. 741). T. XX VIII
(N. S. XID, 3-4 S. 257-510. —
Section II (Série des cartulaires etc.),
Fasc. 4. S. 383-510. 4 fr. [2783
Archief voor de gesch. van het
aartsbisdom Utrecht (s. "og, 2648).
Deel XXVI. 494 S. 3fl.50 [2784
Annales de la société d’archéol.
de Bruxelles (s. 1900, 2731). 446 S.,
34 Taf. [2785
Publications de la Société hist. et
archéol. dans le duché de Limbourg
(s. 1900, 2732). T. XXXVI (= N.S.
XVI): 1900. 499 S., 8 Taf. [2786
Bulletin de la soc. d'art et d'hist.
du diocèse de Liége (s. 1900, 736).
XII, 2. S. 145-300. [2787
Bulletin de l'Institut archéolo
liégeois (s. 1900, 2733). T. XXIX.
1900. xL, 232 u. xvu] S., Taff. [2788
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u.
Ldkde (8. 1900, 2736). N. F. XXIV, 2.
S. 149-440. 6 M. [2789
Mitteilungen an die Mitglieder d. Ver. f.
bess. G. a I 19u0, 27568). Jg. 1899. 87,
\XXVI) S. [2759 a
Zeitschrift f. vaterl. G.u. Altertkde.
[Westfal.] (s. 1900, 2737). Bd. LVIII.
302; 241 S. 9 M. [2790
Zeitschrift d. Ver. f. G. v. Soest
u. d. Börde (s. 1900, 2741). Hft. XVII:
1899 1900. 162 S. [2791
Mitteilungen d. Ver. f. G. u Ldkde.
v. Osnabrück (s. 1900, 2743). Bd.
XXV: 1900. xjx, 331 S. 6 M. [2792
Mitteilungeu d. Ver. f. G. u.
Altertkde. d. Hasegaues (s. 1900,
2744). Hft. X. 69 S., 2Taf. 1M. Geen
Jahrbuch f. d. G. d Hzgts. Olden-
X. 1768.
[2794
Zeitschrift d. hist. Ver. f. Nieder-
sachsen (s. 1900, 2747). Jg. 1900.
423 S., Kte. 6 M. [2795
Geschichtsblätter Hannov. (s. Nr.
752). Jg. III, 51-52. 4°. S. 408-16.
Jg. IV, H. 1-5. 8°. S. 1-240. Ls
Zeitschrift d. Harz- Ver. (8.
755). XXXIII, 2. 559 S., 5 Taf. en
„Mitteilungen d. Ver. f. hamburg.
SE (8. 1900, 2745). Bd.
(s. 1900, 2751). Jg. XX: 1900.
EH 7, S. 245-438) 2 M. 2798
Zeitschrift d Ges. f. schlesw.-holst.
| S. 63-156.
-109
G. (s. 1900, 2752). Bd. XXX. 418 S.
8 M. 2799
Mitteilungen d. Ges. f. Kieler
Stadt-G. (s. 1900, 749). Hft. XVIII.
160 S. 2 M. [2800
Archiv f. Landes- u. Volkskde. d.
Prov. Sachsen (s. 1900, 761). Jg. X:
1900. 125 S. 3 M. [2801
Neujahrsblätter, hrsg. v. d hist. Kom-
miss. d. Prov. Sachsen (s. 1909, 2755). Ga
XXV s. Nr. 3460.
Geschichtsblätter f. Stadt u. Land
Magdeburg (s. Nr. 764). XXXV, 2.
S. 137-366. [2903
Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G.
u. Altertkde. (s. IX, 1.
96 S. [2804
Blätter, Mansfelder (s. 1900, 2757).
Jg. XIV: 1900. 210 8. [2805
Festschrift d thüring.-:ächs. Geschichts-
u. Altertums- Vereins z. 6. Versammig. dt.
Historiker zu Halle im Apr. 1900. Halle
1900. 159 S. (Inhaltlich gleich Nr. 767). [28306
Zeitschrift d. Ver. für thüring.
G. u. Altertkde. (s. 1900, 2759). XII,
1-2. S. 1-326. [2807
Geschichtsblätter, Mühlhäuser.
Zt. d. Mühlhäuser Altert.-V.; hrag.
v.E.Heydenreich. Jg.I (1900/1901),
Hft. 1/2. Mühlh., Albrecht. 4°. S.1-52,
2 Taf. (Auch 3/4 ersch.) [2808
Schriften d. Ver. f. Sachs.-Meining.
G. u. Ldkde. (s. Nr. 770). Hit. 37.
S. 83-180. [2809
Beiträge, Neue, z. G. d dt. Alter-
tums, hrsg. v. d. Henneb. altert.-
forsch. Ver. in Meiningen (s. ’99,
2667). Lie XV. 160 S., 2 Taf. u.
1 Fksm. 2M. 25. [2810
Mitteilungen d. geschichts- u.
altert.-forsch. Ver. zu Eisenberg (s.
1900, 2761). Hft. 16 (Bd. HI, 1).
53 S. [2811
Archiv, Neues, f. süchs. G. (s. Nr.
178). XXII, 1/72. S. 1-224. [2812
Mitteilungen d. Ver. f. sächs.
Volkskde. (s. Nr. 779). Bd. II, Hft. 3-5.
S. 65-160. [2813
Mitteilungen d. Ver. f. G. Dresdens
(8. ‘96, 836). Hft. 15. 125 S. [2814
(ieschichtablätter, Dresdner (s. Nr. 783)
1901, 1-2 (Bd. Ill, 1-32). [2514 a
Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Stadt
Meissen (s. 1900, 2765). V, 3. 8. 265
-416. 3 M. [2815
Mitteilungen d. Ver. f. G. v. Anna-
berg u. Umgegend (s. '99, 2675).
Jahrb. 7: 1898/1900 (= Bd. II, Hft. 2).
2 M. [2816
Nr. 766).
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. Bibliographie. 8
*110
Mitteilungen d. Ver. f. Rochlitzer
G. (s. ‘99, 2678). Hft III. 105 S.,
2 Taf. 2 M. [2817
Magazin. N. lausitz. (s. 1900, 2:70).
Bd. LXXVI. 3328. 5 M. [2818
Hohenzollern-Jahrbuch (8. 1900,
2771). Jg. IV: 1900. 887 S.; Taff.
20 M. [2819
Bausteine z. preuss. G.; hrsg. v. M Blu-
menthal. Hft. 1 u.3 s Nr 3636 u.
3671. [2820
Schriften d. Ver. f. d. G. Berlins
(8. 1900, 769). Hft. XXXVII. 74 S.
1 M. 50. [2821
Mitteilungen, d. Ver. f. G. Berlins (s. Nr.
787). 1901, 1-5. S. 1-66. [2531 a
Schriften d. V. f. G. d. Neumark
(8. 1900, 2773). Hft. IX u. X. xxjx,
128; 87 S. [2822
Studien, Baltische (s. 1900, 2777).
mme EE KE
Bibliographie Nr. 2817—2848.
N. F. IV. 192; xvj; 32* S., 6 Taf.
6 M. [2823
Monatsblätter d. Ges. f. pomm.
G. etc. (s. Nr. 791). 1901, Nr. 1-5.
S. 1-80. [2824
Blätter f. pomm. Volkskde. (ís.
1900, 2778). VII, 9-IX, 8. S. 129-
188; 1-128. (2825
Zeitschrift d. hist. Ges. f. d.
Prov. Posen (s. 1900, 2779). Jg. XV.
320 8. [2826
Monatsblätter, Histor, f. d. Prov. Posen
(s. 1900, 2729a). Jg. I, 4-12. S. 49-192. Jg.
II, 1-3. S. 1-48. 12826 a
Monatsschrift, Altpreuss. (8. Nr.
794). XXXVII, 7/8 u. XXVII, 12.
S. 533-656; 1-160. [2827
Zeitschrift f. G. u. Altertkde.
Ermlands (s. 1900, 2782). Bd. XII,
1 (= Hft. 40). 491 8. [2828
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Lindenschmit, L., Die Altertümer
unser. heidnisch. Vorzeit (s. "97, 2609).
Bd. IV, Hft. 12. 26 S. u. 6 Taf.
4 M. Ergünzgshft. zu Bd. I-IV. 428.
5 M. [2829
Götze, A., Neolith. Studien. (Zt.
f. Ethnol. 32, 146-77) — Ders.,
Ueb. d. Gliederg. u. Chronologie d.
jünger. Steinzeit. (Vhdlgn. d. Berl.
Ges. f. Anthrop. etc. 1900, 259-78.)
— Ders., Das neolith. Grüberfeld v.
Rössen. (Ebd. 237-53.) — Vgl.: P.
Reinecke (Ebd. 600-608). [2830
Müllner, A., Photogr. Aufnahmen
a. d. Sammlgn. d krainisch. Landes-
museums „Rudolfinum‘“ in Laibach.
67 Taf. m. Text. 95 M. [2831
Rez.: Vhdlgn. d Berl. Ges. f. Anthrop. etc,
1900, 592-600 P. Reinecke.
Rutar, S., Die Funde v. Vinivrh
b. Weisskirchen. (Mitt. d. k. k.
Centr. - Comm. 27, S. 27-30.)
J. Szombathy, Das Grabfeld zu Idria
b. Bača. (Mitt. d. prähist. Komm.
d. Akad. d. Wiss. Wien 1, 291-363.)
— dJ. Teutsch, Prähist. Funde a. d.
Burzenlande. (Mitt. d. anthrop. Ges.
Wien 30, 189-202, Taf.) [2832
Reinecke, P., Neue Funde d.
Stein- u. Bronzezeit a. Süddtld.
(Vhalgn. d. Berl. Ges. f. Anthrop.
etc. 1900, 254-59.) — Ders., Grav.
Bronzeschüssel a. e Grabhügel d.
Hallstattzeit. (Ebd. 480-82.).
Ders., Bemerkgn. zu älter. u. neuer.
Funden vorgeschichtl. Altertümer aus
nordthür. Gebiet. (Ebd. 486-90.) —
Ders., Zur jünger. Steinzeit in West-
u. Süddtld. (Westdt. Zt. 19, 209-70,
Taf. 13.) — Ders., Neolith. frühhall-
stattzeitl. Wohngrubenfunde v. We-
nigumstadt. (Korr.-Bl. d westdt. Zt.
20, 22-24.) — Ders., Grabfunde d.
früher. Bronzezeit a. Rheinhessen.
(Ebd. 19, 205-8; 20, 24-26.) — Ders.,
Aus d. prähist. Sammlg. d. Mainzer
Altert.-Ver. (Zt. d. Ver. z. Erforschg.
d. rhein. G. etc. in Mainz 4, 335
-61.) [2833
Wanner, G., Frühgeschichtl. Alter-
tümer d. Kantons Schaffhausen.
(Beitrr. z. vaterländ. G., hrsg. v.
Deutsches Altertum.
bet ant Ver. d. Kantons Schaffh.
Hp 7, 7-55, Kte.) [2834
Weber, F., Aeltere Fundnachrr.
a. Oberbaiern (s. Nr 813) I: 2
Funde a. d. vorröm. Metallperioden.
(Altoaier. Monatsschr. 2, 124-29.) —
Alb. Mayr, Reihengräber b. Eging.
(Ebd. 129-31.) — 6. Steinmetz, Prä-
hist. Begräbnisstätte im Walddistrikt
Ratfa. (Vhdlgn. d hist. Ver. e Ober-
pfalz u. Regensb. 51, 81-88, Taf.) —
J.C. Schmitt, Die Grabhügel b. Som-
merhausen a. M. (Arch. d hist. Ver. f.
Unterfranken etc. 42, 255-63.) [2835
Kuttler, Die Ausgrabgn. b. Zö-
echingen 1900. (Jahrb. d. hist. Ver.
Dillingen 13, 183-85.) — L. Schaeble,
Flachgräber b. Steinheim. (Ebd.
186-88.) [2836
Bach, M., Fundchronik v. J. 1900.
(Fundberr. a. Schwaben 8, 1-12.) —
J. Steiner, Archäolog. Landesauf-
nahme. (Ebd. 13-36.) — K. Schu-
macher, Zur prähist. Archäologie
Südwestdtlds. (s. 1900, 797). II. (Ebd.
36-46.) — Ders., Nachtrr. z. d. Auf-
satze „Schwertformen Südwestdtlds.“,
8. 1900, 797. (Ebd. 46f) — A. He-
dinger, Kelt. Hügelgräber im nord-
Get. Württemb. (Ebd. 69-67) —
k. Schips, Funde a. d. Neresheimer
Gegend. (Ebd. 67-69.) — E. Kapff,
Neue Funde vom „Altenburger Feld“
bei Cannstadt. (Ebd. 75-77.) [2837
Edelmann, H., Hügelgrüber d.
schwäb. Alb. (Prähist. Bll. 13, 1-3,
Taf.) — Th. Lachmann, Archäol.
Funde im Bodenseegebiet. (Schrr.
d. Ver. f. G. d. Bodensees 28, 131 f.
u. 29, 205-8.) — K. Schumacher,
Vorgeschichtliches vom Tumberg u.
dessen Umgebg. (Schau-in’s-Land
27, 13-22.) [2838
Mehlis, C., Eine Hallstatt-Nekro-
pole bei Neustadt a. d. H. (Mehlis,
Studien z. ältest. G. d. Rheinlande
14, S. 16-19, 2 Taf) — Ders., Prä-
hist. Schleudersteine a. d. Mittel-
rheinlande. (Globus 79,206-8.) [2839
Kofler, F., Die Ausbreitg. der La
Tène-Kultur in Hessen. (Arch. f.
hess. G. 3, 93-112, 2 Ktn.) — Köhl,
Grabfeld auf d. Adlerberg. (Korr.-
Bl. d. westdt. Zt. 19, 196-205.) —
C. L. un Der Ringwall auf
d. Hofheimer Kapellenberg. (Ann.
d. Ver. f. nass. Altert.kde. 31, 172-79,
Taf.) [2840
WAN
Toll, Frhr. R. v., Grabfund v.
Rodenbach. (Bonner Jahrbb. 106,
73-77, Taf. 2). — C. Koenen, Ein
rhein. vorröm. Skulpturdenkmal.
(Ebd. 78-90, Taf. 3.) [2841
Conrads, A., 2 german. Urnen-
friedhöfe b. Haltern. (Zt. f. vaterl.
G. etc. Westfal. 58, I, 221-23.) —
Ders., Ueb. d Urnenfunde in d.
Bauernschaft Hemden b. Bocholt.
(Ebd. 223-25.) — P. Höfer, 3 neue
Hausurnen v. Hoym u. Schwanebeck.
(Zt. d. Harz-Ver. 33. II, 447-58,
2 Taf.) 2842
Brunner, K., Funde von d. Eulen-
mühle b. Bücknitz, Kr. Jerichow I.
(Nachrr. üb. dt. Altert.funde 11, 57-64.)
— H. Seelmann, Begräbnisplatz a. d.
Bronzezeit b. Gross-Kühnau, Kr. Des-
sau, Hzgt. Anhalt. (Vhdlgn.d. Berl. Ges.
f. Anthrop. etc. 1900, 466-71.) [2843
Grössler, H., Die Altertümer-
Sammlg. d. Ver. f. G. u. Altertümer
d. Grafsch. Mansfeld. I: Die vor-
u. frühgeschichtl. Sammlgn. d Berg-
rats Plümicke. (Mansfelder Bll. 14,
1-35.) [2844
Götze, A., Nordische Feuerstein-
Geräte in Thüringen, (Nachrr. üb.
dt. Altert.-Funde 11, S. 94) —
Ders., Die Steinsburg auf d. Klein.
Gleichberge b. Römhild, Sachs.-Mein.
(Vhdign. d. Berl. Ges. f. Anthrop.
1900, 416-27.) — K. Sellmann, Prä-
hist. Funde vor d. Thoren d. St.
Mühlhausen 1900. (G.bll. d. St.
Mühlhaus. 1, 15-18.) 2845
Deichmilller, Steinzeitliche Funde
im Kgr. Sachsen. (Korr.-Bl. d. Ge-
samt-Ver. 44, 183-86.) [2846
Schmidt, Herm., Die Schlacken-
wälle auf d. Stromberge u. d. Lö-
bauer Berge. (Vhdlgn. d. Berl. Ges.
f. Anthr. etc. 1900, 315-27.) [2847
Buchholz, R., Prähist. Bronze-
Funde a. d. Mark Brandenb. (Ebd.
537-41.) — P. Pfitzner, Urnen-
Friedhof b. Beutnitz, Kr. Krossen
a. O. (Ebd. 367-75.) — H. Busse,
Vorgeschichtl. Funde vom Fichten-
berg b. Buchow-Carpzow, Kr. Ost-
Havelland. (Ebd. 278-80.) — Ders.,
Desgl. am Fischerwall im Dehm-See,
Kr. Lebus. (Ebd. 280-84.) — Ders.,
Die Hügelgräber in d Wilmersdorfer
Bauernheide, Kr. Beeskow - Storkow.
(Nachrr. üb. dt. Altert.-Funde 11,
$. 93.) Vgl. 1900, 2811. [2848
§*
°112
Walter, Ueb. Altertümer u. Aus-
rabgn. in Pommern i. J. 1899.
(Balt. Studien N. F. 4, 161-64) —
H. Schumann, Der Bronzedepotfund
v. Vietkow, Kr. Stolp, u. d. Beziehen.
Pommerns zur Westschweiz währ. d.
Bronzezeit. (Ebd. 137-52, 2 Taf.)
— Ders., Das Grüberfeld v. Glien
b. Sinzlow. (Monatsbll. d Ges. f.
pomm. G. 1900, Nr. 12.) — Ders.,
3 Bronzefunde a. Pommern. (Ebd.
1901, Nr. 5.) [2849
Baier, B., Zur vorgeschichtl. Alter-
tumskde. d. Insel Rügen. (7. Jahres-
ber. d. geogr. Gesellsch. zu Greifs-
wald S. 65-52.) — W. Deecke, Ueb.
d Gesteinsmaterial d Rügen'schen
u. Neuvorpommerschen prähist. Stein-
werkzeuge. (Ebd. 83-98.) [2850
Petter, A., Das prähist. Salzburg.
(Mitt. d. Ges. f. Salzburg. Ldkde.
40, 1-10, 5 Taf.) [2851
Heierli, J., Ur-G. d. Schweiz.
Zürich, Alb. Müller. 1900. xvj, 453 S.
12 M. [2852
Rez.: Zt. f. Ethnol. 33, 50f. Lissauer.
Schliz, A., Das steinzeitliche Dorf
Grossgartach, seine Kultur u. d.
spätere vorgeschichtl. Besiedelg. d.
Gegend. Mit 1 Kte., 12 Taf. u.
24 Abbildgn. Stuttg., Enke. 4°. 528.
8 M. [2853
Vgl: Schliz, Vorläufige Mitt. nb. d.
Buch (Fundberr. a. Schwaben zg, 47-59). — Rez.:
Globus 79, 333-365 Wilser; Korr.-Bl. d westdt.
Zt. 20, 34-36 Schumacher.
Schumacher, K., Zur ältest. Be-
siedelungsgesch. d Bodensees u.
seiner Umgebg. (Schrr. d. Ver. f. G.
d. Bodensees 29, 209-32.) [2854
Forrer, B., Ein prähist. Dorf b.
Achenheim i. Els. (Nachrr. üb. dt.
Altert.-Funde 11, 95 f) — Bodewig,
Vorröm. Wege u. Dörfer im westl.
Nassau. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altert-
kde. 1900/1101, 102-4.) — Ders.,
Vorröm. Wohnstätten b. Braubach
a. Rh. (Burgwart II, 6.) — C. Rade-
macher, Soldans Ausgrabg. e. vorröm.
Stadt b. Neuhäusel in Nassau, Hall-
stattzeit. (Globus 79, 63-65.) [2855
Pfau, W.C., Topograph. Forschgn.
üb. d. ältest. Siedlungen d. Roch-
litzer Pflege. (= Nr. 2817.) [2856
Loewe, R., Die ethnische u. sprachl.
Gliederg. d. Germanen, s. "ou, 2738. Rez.:
Littbl. f. germ. u. rom. Philol. 1901, Nr. 3,4
Ehrismann; Zt. f. dt. Philol. 32, 502-4 Hirt;
Bil.liographie Nr. 2849—2386.
Allg. Littbl. 1900, Nr. 14 A. E. Schönbach;
Anz. f. dt. Alte:t. 27, 113-26 Much. (2357
Much, R., German. Völkerschatten
in sagenhafter Deutung. (Zt. f. dt.
Wortforschg. 1, 319-28.) [2358
Devrient, E., Hermunduren u.
Markomannen. (N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. etc. 7, 51-62.) [2859
b) Einwirkungen Roms.
Kenner, F., Bericht üb. röm.
Funde in Wien, 1896-1900. Hrsg.
v. d. k. k. Centr.-Comm. z. Erforschg.
d. Kunst- u. hist. Denkmale. Wien,
Braumüller. 4% 91 S., 1 Taf. u. 93
Abbildgn. 6 M. [2860
Kohaut, V., Mitt. üb. Ausgrabgn.
u. Funde v. Pötovio in d. Jahren
1898,99. (Mitt. d. k. k. Central-
Commiss. 27, 18-20.) — W. Kubit-
schek, Röm. Funde in Mannersdorf.
(Bll. d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder-
österr. 34, 138-40.) — E. Nowotny,
Ein röm. Bad zu Mühldorf im Möll-
thale. (Carinthia I, Jg. 90, 125
-62.) [2861
Walderdorff, H. Graf v., Neuauf-
gefund. röm. Inschrr. in Regensburg.
(Vhdign. d hist. Ver. v. Oberpfalz u.
Regensb. 61, 259-74, 2 "Dat: 52,
303-11.) — Ders., Hatten d. Römer
bei Regensb. e. Niederlassg. auf d.
linken Donauufer? Zur Inschr. der
Vulkansara. (Ebd. 52, 39-59) —
W. Christ, Zur Inschr. d. Vulkansara
(Ebd. 29-37.) — G. Steinmetz, Be-
richt üb. mehrere 1899 u. 1900 im
Bereiche d. Balınhofsterrains in
Regensb. aufgedeckte Begräbnisse.
(Ebd. 297-302.) — Ders , Zur Deutg.
e. röm. Fundes im Ulrichsmuseum
in Regensb. (Ebd. 287-96.) — Ders.,
Ueb. e. röm. Relief in Regensb.
(Ebd. 51, 107-33, 3 Taf.) [2862
Scheller, M., Ausgrabgn. b. Fai-
mingen 1900. (Jahrb. d. hist. Ver.
Dillingen 13, 189-203.) [2863
Haug, F., u. G. Sixt, Die röm.
Inschrr. u. Bildwerke Württembergs
Gr ‘98, 2597). 2. (Schluss-) Teil.
. 129-415 u. us S. 5 M. [2864
Riese, A., Ueb. d. sogen. Juppiter-
gäulen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
12, 324-45.) — Ders., Desgl. (Korr.-
Bl. d. westdt. Zt. 20, 47-50.) [2865
Körber, K., Röm. Inschrr. d.
Mainzer Museums. Nachtr. 3 zum
Deutsches Altertum.
Becker eschen Katalog. (Zt. d. Ver.
z. Erforschg. d. rhein G. etc. in
Mainz 4, 153-324) — Ders., Rôm.
Inschriftensteine u. Skulpturen in
Mainz. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19,
225-31.) — Ders., Röm. Grabstein
b. Laubenheim. (Ebd. 20,3 f.) [2866
Renard, L., Découverte danti-
quités romaines à Herstal. (Bull. de
l'Institut archéol. liégeois 29, 167-233,
Taff.) — J. E. Demarteau, La vase
hédonique de Herstal. (Ebd. 41-63,
Taff.) [2867
Comhalre, Ch. J., Avant-propos sur la
trouvailles belgoromaine de Herstal. (Ann.
de la soc. d'archl. de Brux. 11, 357-68.) —
F. Cumont, À propos du vase de Herstal.
(Ebd. 4v1-12.) [2868
Gôtze, A., Depotfund v. Eisen-
räten aus frührömischer Zeit v.
örner, Sachs.-Cob.-Gotha. (Zt. f.
Ethnol. 32, 202-14.) [2869
Limes, Der obergerm.-raetische
(s. Nr. 870). Lfg. 12 u. 13. 4 M 60
u 6 M
[2870
Inb. v. Lfg. 12: Dalım, Kastell Nieder-
berg b. Ehrenbreitstein. 21 S., 8 Taf. (Sep.
5 M. c0.) Ders., Kastell Arzbach. 8 S.
3 Taf. (Sep. 2 M. 20) — Inh. v. Lfg. 13:
Geo.Wolff, Die Erdbefestigungen v. Helden-
bergen. 22 S., 3 Tar; K. Schumacher,
Kast, u. Vicus b. Wimpfen. 13 S.. 5 Taf.;
Prescher, Kast. Heidenheim. 11 S., 3 Taf.
Vgl.: R.Cagnat, Les frontières milit. de
l'Empire romaiu. (Journal des savants 1901,
29-40.)
Anthes, E., Tacitus, Annalen I,
56 u. d Ergebnisse d. Limesforschung.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 48, 181
-83.) [2871
Leonhard, Obergerman. Limes zw. Jagst-
hausen u. Gleichen. (Limesbl. Nr. 33, Sp.
»9Y-U18.) — PILTENE Kastell Niederbieber.
(Ebd. 88-99.) — dJ. Ink, Die röm. Ansiedelg.
e Eining. (Beil. z. Allg. Zig. 1901. Nr.
[2872
"Limes, Der römische, in Oester-
reich (8. "Nr. 873). Hft. II. 159 S.,
24 Taf. 14 M. [2873
Müllner, A., Der röm. Limes in d. ital.
Grenzgeb;rgen. I: Die Schanzmauern um
Nauporium. (Argo ®, 201-4; 220-22. 9, 11-16;
29-32.) [2874
Meier, S., Die röm. Anlage in
Schalchmatthau, Gemeinde Ob.-Lunk-
hofen. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N.F.
2, 246-57; Taf. 13.) — Rippmann, Die
röm. Brücke b. Stein a. Rh. (Ebd.
166-70, Taf. 6.) [2875
Mettler A., Bericht üb. e. auf
d Burgfeld bei Köngen veranstaltete
Untersuchg. röm. Gebäudereste.
"113
(Fundberr. a. Schwaben 8, 70-73.) —
E. Kapff, Der röm. Begräbnisplatz
b.Cannstadt. II. (Ebd. 74f.) [2876
m; K., Röm. vicus u.
Hallstatt-Ansiedlung bei Riegel.
(Korr.- B}. d. westdt. Zt. 20,
1-3.) (2877
Forrer, R., Lage d. alten Argen-
toratum. (Vhdlgn. d. Berl. anthrop.
Ges, 1900, 301-4) — F. v. Apell,
Die Geländegestaltg u. die Boden-
beschaffenheit im Bereiche d. röm.
Argentoratum. (Jahrb. f. G. etc.
Els.-Lothr. 16, 8-35.) — R. Henning,
Argentorate. (Ebd. 345-49.) [2878
Mehlis, C., Studien z. ältest. G.
d. Rheinlande (s. "oi. 755). Abtlg. 14.
Lpz., Duncker & H. 1900. 29 S.,
3 Taf. 1 M. 20. [2879
Inh.: Ueb. vorgesch. Befestigungen in d.
Nordvogesen u. im Hartgebirge; Merkur-
tempel u. Römerkastell auf d. Wa:cnburg. —
Vgl. ferner Nr. 2539 u. 29332.
Christ, K., Das rhein. Germanien
(s. 1900, 2854). Forts.: Ortschaften
d. Treverer, Noviomagus (Neumagen),
Belginum, Dumnissus etc. (Pfälz.
Museum 1901, Nr. 2 ff.) [2880
Lehner, H., Antunnacum. (Bonner
Jahrbb. 107, 1-36, 3 Taf.) [2881
Schultze, R., ‘Rôm. Wohnstätten
in Bonn. (Ebd. "106, 91-104.) [2882
Hettner, F., 3 Tempelbezirke im
Trevererlande. Festschr. z. Feier d.
100jähr. Bestehens d. Ges. f. nützl.
Forschgn. in Trier; hrsg. im Auftr.
d. Provinzialausschusses d. Rhein-
prov. v. d. Direktion d. Provinzial-
museums in Trier. Trier: F. V. Lintz.
4°. 92 Sp., 14 Taf. 2883
Marx, Ueb. d. Grösse d. Stadt
Trier im 1. christl. Jh. (Trierisch.
Arch. 5, 53- er | [2584
Huybrigts, F ° A Tongres, au
pays des Éburons, se trouvait la
orteresse des Aduatuques. (Bull. de
la soc. scientif. et littér. du Lim-
bourg 18, 121-68.) — Ders., Russon
à l'époque romain. (Ebd. 182-85.)
— H. Schuermans, Un sénateur
tongrois au 3. siecle. (Ebd. 271-84.)
— Ders., Mithra adore a Tongres.
(Ebd. 251-70. Ze S. en [2835
Delbrück, H., Römer u. Germanen.
(=G. d. Kriegskunst im Rahmen d.
polit. G. TI. I, 1) Berl., Stilke.
231 S. 4 M. 50. [2886
*114
Pais, E., Nuove osservazioni sull’
invasioni dei Teutoni e dei Cimbri.
(Rivista di storia antica V, Nr.
2-3.) A
Wolf, Wo standen Caesars Rhein-
Brücken? (Beihft. z. Milit.-Wochenbl.
1901, 37-54.) 2888
Oberziner, G., Le guerre di Au-
gusto contro i popoli Alpini. Roma,
Loescher. 1900. 4°. xj, 237 S. u. 6
carte geogr. m. 14 S. Text. [2889
Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
22, 129 f. Fr. Stolz.
Koppers, Ueb. d. ara Druisi bei
Haltern a. d. Lippe. (Zt. f. vaterl.
G. etc. Westfal. 58, I, 218-21.) [2890
Knoke, F., Eine Eisenschmelze im
Habichtswalde bei Stift Leeden.
Berl., Gaertner. 1901. 30 S. 1 Taf.
1 M. 20. [2891
Koepp, F., Frontin Shategemata
II. 11, 7. (Bonner Jbb. 106, 116 f.)
— H. Lehner, Ein neuer Statthalter
v. Untergermanien. (Ebd. 105-8.) [2892
FE, 1 ———
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Althof, Walthari poesis. I, s. "99, 2780.
Rez. (auch v. 1900, 858): Anz. f. dr. Altert.
27, 9-30 P. v. Winterfeld. [2593
Paul, H., Die Didrekssaga u. d.
Nibelungenlied. (Sitzungsberr. d.
Münch. Akad. 1900, I, 297-338.) [2894
Panzer, E., Hilde-Gudrun; e.
sagen- u. litterargeschichtl. Unter-
suchg. Halle, Niemeyer. xv, 451 S.
12 M. [2895
Villari, Le invasioni barbariche in Italia,
s. N. 807. Rez.: Hist. Zt. 87, 143-46 K.
Hegel. [2896
Cipolla, C., Della supposta fusione
degli Italiani coi Germani nei primi
secoli del medioevo. (Rendiconti d.
R. Accademia dei Lincei 1900, 329
-60; 369-122; 517-63: 567-603.) [2897
Goetze, A., Die Krimgoten. (Beitrr. 3.
G. d. dt. Sprache u. Litt. 26, 313 f. — R. Löwe,
v wandalische Wörter. (Anz. f. dt. Altert.
27, 107 f.. . , [2598
Centenario, XI, di Paolo Diacono:
Atti e memorie del Congresso stor.
tenuto in Cividale nei 3-5 sett. "99.
Udine, Gambierasi. 1900. xxx],
207 S. [2899
S. 55-61: F. Brandileone, Note ad al-
cuni canoni del Concilio for-iuliano doll
anno 796; S. 63-116: V. Capetti. De Pauli
Diaconi carminibus; S. 117-46: C. Cipolla,
Le fouti eccles. adoperate di P. D. per nar-
Bibliographie Nr. 2887 —2931.
rare la storia dello scisma aquilejese ; S. 147
-65: L. M. Har:mann, L'Italia e l'impero di
Occidente fino ai tempi di P. D.; S. 167-75:
T. Hodgkin, Sulla relazione etnolog. fra i
Langobardi e gli Angli; S. 177.88: A Marki:
Le vəstigia dei Longobardi in Ungheria;
S. 115-95: F. Musoni, Il capitolo 23 del
libro V della H. L. di P. D. e gli Sloveni
del Friuli; S. 197-207: J. Baudouin de
Courtenay, Bull appartenenza linguist. ed
etnogr. degli Slavi del Friuli.
Hartmann, L. M., Römer u. Langobarden
bis zur Teilung Italien:, s. 1900, 28:2a.
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr 15 u. Nr. 4,
S. 3078 (Berichtigung) Lenel; Riv. stor ita'.
17. 42-30 Cipolla: Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 22, 130-33 Jung.-Rez. v. '99, 4’:
Arch. stor. ital. 26, 313-18 A. Coen. [2900
Romano, G., Perchè Pavia divenne
la sede de’ re longobardi. (Reale
Istituto Lombardo. Rendiconti 2. Ser.,
33, 1203-12.) [2901
Muth, R. v., Die Abstammung der
Bajuwaren. (In: 25. Jahresber. d.
niederösterr. Landes-Lehrerseminars
St. Pölten.) [2902
Cramer, G. d. Alamannen als Gau-G., 8.
1900, 2368. Rez.: Dt. Litt-Ztg 1900, Nr. 39
A. Schulte; Mitt. a. d. hist. Litt. 25, 270-74
Volkmar; Hist. Vierteljschr. 4, 91-94 Ldw.
Schmidt; Hist. Jahrb. 22, 230 Al. Meister. —
Entuegng. v. Cramer auf d. Rez. Mehrings:
Württemb. Viertelj.hite. 4, 467-717. — Cramer,
Zur G. d. alamann. Gauverfg. (Zt. d. Savigny-
Stifig. f Rechts-G. 21, Germ. Abtig., S. 233
u (2908
eierli, J., Alemannisch-fränk.
Gräber in Zürich. (Anz. f. schweiz.
Altert.kde. N. F. 2, 170-82; 240-46,
Taf. 12.) — J. M. Harbauer, Das
alemann. Gräberfeld b. Schretzheim.
(Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen 13,
204f.) Vgl. 1900, 2869. [2904
Schiber, A., German. Siedlungen
in Lothringen u. in England. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 12, 148-87, Kte.) [2905
d) Innere Verhältnisse.
Müllenhoff, Dt. Altertumskde. IV (Ger-
mania d. Tacitus), s. 1900, 2:54. Rez.: Zt. d.
Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. Abtig.
244- 3 R. Hübner. — S. Muller, Hercÿnis:
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Litt. 2°, Mall
-86.) | (2: D
Schauffler, Th., Zeugnisse zur
Germania d. Tacitus aus d. altnord.
u. angelsüchs. Dichtg. (s. "99, 2789)
II. Progr. Ulm. 1900. 4°. 13 S. [290%
Kauffmann. F., Zur dt. Altertums-
kde. aus Anlass d. sog. Opus 1m-
perfectum (s. 1900, 874). Il: Aus d.
Volksleben. (Zt. f. dt. Philol. 32,
4614-72.) [2908
Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit.
Gantier, V., La langue, les noms
et le droit des anciens Germains.
Berl., Paetel. 282 S. 7 M.50. [2909
Keune, Die Zustände im Metzer
Gebiet unter römischer Herrschaft.
(22. Jahresber. d. Ver. f. Erdkde.
zu Metz S. 105-26.) [2910
Sohm, R., Die liberti d. altgerman.
Zeit. (Zt. d. Savigny-Stiftg. 21,
Germ. Abtlg., S. 20-27.) [2911
Schücking, Regierungsantritt. I, s. 1900,
2x478. Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg f. Rechts-
G. 21, German. Abtig., 309-17 Gierke. [2412
Cradwick, H. M., The cult of
Othin; an essay in the ancient reli-
gion of the north. Lond., Clay.
1899. 828. [2913
Rez.: Anz. f. dt. Altert. 27, 205f. Heusler.
Losch, F., Mytholog. Studien im
Gebiet d. Baldermythus. (Arch. f. Reli-
gionswissenschaft 3, 358-74 etc.) [2914
Bilfinger, Untersuchgn. üb. d Zeitrechng.
d. alten Germanen. I: Das altnord. Jahr, s.
1:00, »0. Res.: Anz. f. dt. Altert. 26, 270-74
Jónsson; Hist. Viertelj.schr. 3, 524 Mogk; Zt.
f. Kultur-G. 8, 223f. Lauffer. 12915
Tille, Yule and Christmas in the Germanic
year, 8.’99, 2497. Rez.: Litt. Cbl. 1900, Nr. 48;
Anz. f. dt. Altert. 26, 96-103 R. Singer; Hist.
Viertelj.schr. 3, 524-26, Littbl. f. gerin. u. rom.
Philol. 1900, Nr. 12 u. Beibl. zur Anglia 11,
40f. Mogk; Engl. hist. review 15, 145-49
Bradley. [2916
Riegl, A., Die spätröm. Kunst-
Industrie nach d Funden in Oesterr.-
Ungarn. TI. I: Im Zusammenhange
mit d. Gesamtentwicklg. d. bild.
Künste bei d. Mittelmeervölkern.
(Oesterr.-archaeol. Institut.) Wien,
Hof- u. Staatsdruck. fol. 222 S.,
23 Taf. 144 K. [2917
Lehmann-Nitsche, R., Beitrr. z.
prähist. Chirurgie nach Funden a.
dt. Vorzeit. Lpz., Hirzel. 1 M. [2918
2. Frünkische Zeit.
a) Merowingische Zeit.
Scriptores rerum Meroving. T. II:
Passiones, vitaeque sanctorum (8.
1900, 2878). Vgl: B. Krusch:
Nochmals d. Martyrologium Hiero-
nymianum (N. Arch. 26, 349-89) u.
J. Strnadt: Die Passio s. Floriani
u. d. mit ihr zusammenhäng. Ur-
"115
kundenfälschgn. (s. 1900, 881). Tl. II.
(Archival. Zt. 9, 176-314.) [2919
Rez. v. T. III: Bull. orit. 1900, Nr. 1
Duchesne.
Schnürer, Die Verfasser d. sogen. Fredegar-
Chronik, s. 1900, 2879. Res.: Dt. Litt.-Ztg.
1900. Nr. 2 Poncelet; Hist. Viertelj.schr. 4,
238-40 Kurth; Anz. f. dt Altert. 27, 300f.
Edw. Schröder; Mitt. a d. hist. Litt. 29, 275-78
H. Hahn. [3920
Vollmer, Fr., Die Gedichtsamm-
lung d. Fugenius v. Toledo. (N.
Arch. 26, 391-409.) [2921
Longnon, A., Un vestige de l’Epo-
Vë merovingienne, la chanson de
l’abbe Dagobert. (Romania 29, 489
-500.) ne [2922
Kurth, G., Clovis.
et corr. Paris, Retaux. xxjx, 355;
328 S. 16 fr. [2923
Rez.: Rev. des questions hist. 69, 393-602
Sepet.
Heeger. G., Die german. Besiedelg.
d. Vorderpfalz an d. Hand d. Orts-
namen. Mit e Ortsnamenkarte.
Progr. Landau. 1900. 45 S. [2924
Mehlis, C., Walahstede; e rhein.
Burganlage a. d Merowingerzeit (mit
2 Taf. u. 1 Plane). Kaiserslautern,
Kayser. 31 S. 1 M. — Ders., Mero-
wing. Friedhof b. Lachen. (Nachrr. üb.
dt. Altert.-Funde 11, 91f) [2925
2. éd., revue
b) Karolingische Zeit.
Centenarlo, XT, di Paolo Diacono: Atti e
memorie del Congresso stor. ten. in Cividale
s. Nr. 2599. [2936
Vacandard, E., Les deux vies de
saint Ansbert, évêque de Rouen, et
la critique. (Rev. des questions hist.
T. 67, 600-12) Vgl. 1900, 2887
Levison. | [2927
Rez.: N. Arch. 26, 5:1f. Levison.
Winterfeld, P. v., Ueb. d Trans-
latio sanctorum Alexandri papae et
Iustini prespiteri. (N. Arch. 26, 751
-54.) [2928
Radbert’s Epitaphium Arsenii;
hrsg. v. E. Dümmler. (Abhdlgn.
d Akad. d. Wiss. zu Berlin: 1899/1900.
Phil.-hist. Cl. II, 2.) Berl., Reimer.
1900. 4°. 98 S., 1 Taf. 4 M. 50. [2929
Dümmler, E., Zum Remigius v.
Auxerre. (N. Arch. 26, 565-67.) [2930
Schrörs, H., Eine vermeintliche
Konzilsrede d. Papstes Hadrian II.
(Hist. Jahrb. 22, 23-36.) Vgl. 1900,
892. [2931
*116
Mehlis, C., Eine Vikinger-Skulptur
vom Mittelrhein. (Mehlis, Studien
z. ältest. G. d Rheinlande 14, 26
-29.) [2932
Seymour de Ricci, La barbe de Charle-
magne. (Rev. archéol. 3x, 245-48.) [2:33
Parisot, Le royaume de Lorraine sous les
Carolingiens, s. 1:00, 2902. Rez.: Biblioth.
de l'école des chartes 61, änt 4 Calmette;
Bull. critique 1900, Nr. 15 Fournier [2934
Poupardin, Le royaume de Pro-
vence sous les Carolingiens, 855-933.
(Biblioth. de l’école des hautes études.
Fase. 131.) Paris, Bouillon. xxx)v,
472 S. 15 fr. [2935
Eckel, Charles le Simple, s. 1901, 932.
Rez.: Engl. hist. rev. 15, : 61-63 Davis; Biblioth.
de l’école des chartes 61, 5283-25 Levillain;
Bull. crit. 1900, Nr. 16 Al. Vogt. [2936
Vanesa, M., Die älteste Erwähnung
v. Melk u. nochmals der Grunzwitigau.
(BI. d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder-
österr. 34, 524-42.) [2937
Ranke, J., Zur jüngsten Heidenzeit in
Baiern. (Korr.-Bl. d. dt. (res. f. Anthrop. etc.
80, 151-54.) Vgl. 1:00, 2883. [2.35 39
Kuhlmann, B., Gerold u. d Ge-
roldskapelle in Paderborn. (Zt. f.
vaterl. G. Westfal. 58, II, 3-22.) [2940
Uhl, B., Die Befestigung d. Werra-
Weser-Linie von Hedemünden bis
Bursfelde im früher. Mittelalter. (Zt.
d. hist. Ver. f. Niedersachs. 1900,
282-315.) [2941
c) Innere Verhältnisse.
Zanetti, La legge romana retica-
coirese o udinese. Milano, Hoepli.
1900, 151 S. [2942
Werminghoff, A., Die Rezensionen
d. Libellus sacrosyllabus d. italien.
Bischöfe v. J. 794. (N. Arch. 26,
559-64.) — Ders., Verzeichn. d.
Akten fränk. Synoden v. 843-918.
(Ebd. 607-78.) Vgl.’99, 2848. [2943
Rabani Mauri de institutione
clericorum libri tres; textum rec. etc.
A. Knoepfler. (Veröftentlichgn. a. d.
kirchenhist. Seminar München. Nr. 5.)
München, Lentner. xxjx, 300 S.
6 M. [2944
Ratti, A., L’omeliario detto di
Carlo Magno e l’omeliario di Alano
di Farfa. (Reale Istituto Lombardo.
Rendiconti 2. Ser., 33, 481-89.) [2945
Dümmler, E., Ueb. d. Dialog „De
statu sanctae ecclesiae“. (Sitzungs-
berr. d. Berl. Akad. 1901,362-86.) [2946
Bibliographie Nr. 2932— 2985.
Manitius, M., Zu Walahfrid Strabo's
De cultura hortorum. (N. Arch. 26,
145-50.) EEE [2947
Dahn, Die Franken unter d. Karolingern,
s. 1910, 902. Rez.: Litt-Cbl 1900 Nr. 24;
Mitt. a. d. hist. Litt. 8, 391-94, 29, 143-45,
Dt. Litt.-Ztw. 1:00, Nr. 31 u. 44 u. Mitt. a. d.
hist. Litt. 29, 48-52 Hahn. | [2448
Bondroit, A., Les „Precariae verbo
regis" avant le concile de Leptinnes
a. 743. (Sep. a.: Rev. d’hist. ecclésiast.
1,1-8.) Louvain, Peeters. 1900, 548.
(Nicht im Handel.) [2919
Müblbacher, E., Die Treupflicht
in d. Urkk. Karls d. Gr. (Mitt. d.
Inst. f. österr. G.forschg. Ergänzgsbd.
6, 871-83.) [2950
Kiener, Verfassungs-G. d. Provence seit
d Ostg«tenherrschaft, s. 1300, 903. Rrz.:
Hist. Viertelj.schr. 3, 533-35 Holtzmann; Litt.
Cbl. 1901, Nr.2; Revue crit. 1901, Nr.4 La-
bande; Hist. Zt. >7, 134-36 Schau be. [2951
Gundlach, Entstehg. d. Kirchenstaates u.
d. curiale Regriff der Res publica Romanorum,
s. 1900, ul) Rez: Zt. d. Savigny-Stiftg. f.
Rech's-G. ai, Germ. Abtlg, 343-46 Stutz;
Mitt. a. d. hist. Litt. 2., 145-49 H. Hahn. [2452
Ficker, J , Das longobardische u.
d. skandinavischen Rechte. (Mitt. d.
Inst. f. österr. G.forschg. 22,1-50.) [2953
Brunner, H., Krit. Bemerkgn. z.
G. d. german. Weibererbrechts. (Zt.
d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21,
Germ. Abtlg., 1-19.) [2954
Wiegand, F., Agobard v. Lyon u.
d. Judenfrage. (Festschr. d. Prinz-
regenten Luitpold dargebr. v. d. Univ.
Erlangen I, Theol. Fak., S. 221-50.)
Sep. Lpz., Deichert. 1 M. [2956
Bernoulli, Die Heiligen d. Merowinger,
s. 1:00, 2915. Rez.: Hist. Viertelj.schr. 4 9
-96 Kurth; Theol. Litt.-Ztg. 190:, Nr. 4 Gerh.
Ficker; Hist. Zt. 86, 481-53 Levison. [2:56
Vacandard, E., Un évêque méro-
vingien: Saint Ouen dans son diocèse.
(Rev. desquestionshist. 69,5-58.) [2957
Jundt, A., Walafrid Strabon:
l'homme et le théologien. Thèse.
Cahors, impr. Coueslant. 1900.
79 S. [2958
Gerland, 0., Warum wurde d.
Bischofsitz nach Hildesheim verlegt?
Ein Beitr. z. Ur-G. Hildesheims. (Zt.
d. Harz-Ver. 33, II, 92-104.) ie
Neveril, J., Gründg. u.. Auflösg.
d Erzdiözese d. bl. Methodius (8.
1900, 920). Schluss. Progr. Ungar.-
Hradisch. 1900. 228. [2960
Türnau, Rabanus Maurus als praeceptor
Germarviae, s. 1900, 2925. (Erlanger Diss.
1899.) [z961
Fränkische Zeit. — Zeit der sächsischen u. fränkischen Kaiser.
Leitzmann, A., Saxonica I-II: Das
Tautgelöbnis u. der Indiculus super-
stitionum; zum Gernroder Psalmen-
kommentar: zu d. Essener Denk-
mälern. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache
u. Litt. 25, 567-91. 26, 245-66.)
— Vgl: John Meier (Ebd. 26,
317 f.\. [2962
Grössler, H., Die Grafschaft Mans-
feld oder ihre Umgebg. d. Heimat
d Helianddichters. (Mansfelder Bll.
14, 155-59.) [2963
Piper, Otfrid u. d. übrig. Weissenburger
Schreiber d 9. Jh., s. 1900, 29:8. Rez.:
Götting. gel. Anz. 1900, 795-805 Seemüller. [2964
Buchkremer, Bau-G.d. Anchener Münsters
s. Nr. 2575. [2 65
Kelleter, H., Ein karoling. Laien-
kelch. (Beitrr. z. G. d. Niederrh.
15, 327-63.) [2966
3. Zeit der süchsischen,
frünkischen und staufischen
Kaiser, 919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125
F., Brun v. Querfurt u.
ebensbeschreibg. d. hl. Adal-
bert. (Cesky casopis hist. 4, 73-89;
161-79. 5, 280-90.) [2967
Dümmler, E., Zum Heriger v.
Lobbes. (N. Arch. 26, 755-59.) [2968
Pellegrini, Fonti e memorie stor.
di S. Arialdo. (Arch. stor. lomb. 27,
1900, 209-36.) [2969
Schefler-Boichorst, P., Norbert's
Vita Bennonis Osnabrugensis episcopi
eine Fälschung? (Sitzungsberr. d.
Berl. Akad. 1901, 132-68.) Sep. Berl.,
Reimer. 2 M. Vgl. 1900, 2938 u.
1901, 3429. [2970
Rez.: N. Arch. 26, 771-76.
Lampel, J., Ueb. d. Benutze. v.
Bruns „Sachsenkrieg“ in d. Melker
u. Admonter Annalen. (Mitt. d. Inst.
f. österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6,
172-84.) — Frz. Wilhelm, Zur
Ueberlieferg. d. Herbordschen Dia-
logs üb. d. Leben d. Pommernapostels
Otto v. Bamberg. (Ebd.185-96.; [2971
Hanquet, K., Etude critique sur
la chronique de Saint Hubert dite
Cantatorium. (Biblioth. de la faculté
de philos. et lettres de l’Université
de Liege. Fasc. X.) Brux., Soc.
belge de libr. 1900. 153 S.
Rez.: Rev. d’hist. ecclés. 1501, 119 ff.
Hybl
dessen
[2972 |
°117
Gumplowicz, M., O zaginionych
rocznikach polskich z XI. wieku.
(Ueb. verlorene polnische Annalen a.
d. 11. Jh) Kraków, Wydawictwa
Krytyki. 18 S. [2973
Gumplowicz, M., Zur G. Polens im Mittel-
alter, 2 krit. Untersuchgn. üb. d. Chronik d.
Balduin Gallus, s. ’99, 2168. Rez.: Hist. Zt.
a5, 133f. Caro — Vgl: L. Gumplowicz,
Die Studien M. G.s üb. Balduin Gallus, d.
ersten Chbronisten Polens (Hist. Monatsbll.
f. d. Prov. Posen 2, 17-23.) [2974
Ottenthal, E. v., Bemerkgn. zu
d. Urkk. d. ? sächs. Kaiser f. Osna-
brück. (Mitt. d. Inst. f. österr. G.-
forschg. Ergänzgsbd. 6, 25-40.) [2975
Heinriei II. et Arduini diplomata
(edd. H. Bresslau et H. Bloch).
(Mon. Germ. hist. Diplom. regum et
imperatorum III. 1.) Hannov. et Lips.,
Hahn. 1900. 4°. 7208. 24 M. [2976
Rez.: Anz. f. dt Altert. 27, 97-101 Edw.
Schröder.
Bresslan. H., Erläutergn. zu d.
Diplomen Heinrichs II. (s. "ui, 873).
Abschnitt II. (N. Arch. 26, 411
-70.) [2977
Schilling, H. K., Die vermeintliche Ur-
kund- im Gandersheime' Plenar. (Hist. Vior-
telj schr. 4, 70-74.) — Ders., Die Fundations-
güter u. Zehnten d. Stiftes Gandersheim im
11. Jh. (Zt. d. Harz-Ver. 83, II, 456-93.) [2978
Schmid, U., St. Ulrich, Graf v.
Kyburg- Dillingen, Bisch. v. Augsburg,
890- 973. Augsb., Litt. Inst. v. Huttler.
xij, 110 S., 22 Taf. 3 M. [2979
Rez.: Hist Jahrb. 22, 175f Büchi.
Lauer, Le règne de Louis IV. d'Outre-
Mer, s. 19:1, 967. Reg.: Hist. Viertelj schr.
4, 240-42 E. Dümmler; Jahrb. d. Ges. f. lothr.
G. 12. 43: f. M. [2:150
Uhlirz, K., Untersuchgn. z. G.
Kaiser Otto D. (Mitt. d. Inst. f
österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 41
-69.) [2981
I: Kriegszug geg. d Dänenkönig Harald
Blauzahbn. II: Der bairische Anschlag d J.
9:4. 111: Die Herkunft d. ersten österr.
Dynastie. , |
Brunner, H., Die Curtis Cassella.
(Zt. d. Ver. f. hess. G. N. F. 24, 405
-16.) EE [2982
Gerdes, G. d. salisch. Kais r u. ihr. Zeit,
903. Rez.: Hist. Zt. 86, 687-899 M.
(2983
"Schädel, B., Die Königsstühle b.
Mainz u. d. Wahl a Konrads II
(Zt. d. Ver. z. Erforschg. d. rhein.
G. etc. in Mainz 4, 117-52.) [2984
Richter. G., Annalen d. dt. G. im Mittel-
alter. Abtig. I, Bd. 2, 8. 1900, 989a. Rez.:
Mitt. d. Inet. f. österr. G. 22), 299-306 H.
Otto. (2955
*118
Olrik, H., Knud den heilige i de
aeldre kildeskrifter og den senere
overlevering. (Dansk hist. tidsskrift
7. R., III, 55-80.) [2986
Pirenne, H., Otbert, évêque de
Liége de 1091 à 1119. Biographie
nation. 16, 356-63.) a
Röhricht, R., G. d. ersten Kreuz-
Innsbr., Wagner. xıj, 268 S.
[2988
zuges.
6M.
b) Staufische Zeit, 1125-1254.
Saxo Grammaticus, Die ersten
neun Bücher d. dänisch. G.; übers.
u. erl. v. H. Jantzen (s. 1900, 951).
Hft. II. 1900. xjx S. u. S. 161-533.
8 M. [2989
Bachmann, A., Ueb. ältere büh-
mische Geschichtsquellen (s. Nr. 978).
JV: Die Hradischt-Opatowitzer Anna-
len. V: Die böhm. Annalen d 13. Jh.
(Zt. d. Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens
5, 107-38.) [2990
Codagnellus, Johs., Annales Pla-
centini; recogn. O. Holder-Egger.
(= Nr. 2163.) Hannov. et Lips., Hahn.
xx, 1408. 2M. [2991
Zimmert, K., Entstehg. d. Historia
de expeditione Friderici Imperatoris
d. sogen. Ansbert. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 21, 561-98.) [2992
Eberhard, W., Ueb. d. Hand-
schriftenverhältnis d. „Liber de ob-
sidione Anconae“ von Boncompagnus.
(N. Arch. 26, 760-: 6.) [2993
Holder-Egger, 0., Einiges z.
Quellenkritik d. Chronik Sicards.
(Ebd. 480-555.) [2994
Enikel’s, J., Werke; hrag. v. Ph.
Strauch. Abtlg. 2: Fürstenbuch.
(Mon. Germ. hist. Scriptorum qui
vernacula lingua usi sunt T. III, 2
— Dt. Chroniken III, 2.) Hannov.,
Hahn. 1900. 49 xj, c S., N. 597
-819. 11 M. [2995
Cartellieri, 0., Ueb. d. hand-
schriftl. Ueberlieferg. d. sogen. Nico-
laus de Iamsilla. (N. Arch. 26, 686
-706.) [2996
Böhner, J. F., Regesta imperii.
V: Die Regesten d. Kaiserreichs unter
Philipp, Otto IV., Friedr. II., Heinr.
(VII), Konrad IV., Heinr. Raspe,
Wilhelm u. Richard, 1198-1272. Neu
hrsg. u. ergänzt v. J. Ficker u. E.
Winkelmann. 9. (Schluss-) Lfg.
me ee +
|
Bibliographie Nr. 2986—3038.
oder IV. Abtlg., 4. Lfg. Beach v.
F.Wilhelm. Innsbruck, Wagner. 4°.
eux S. u. S. 2199-2424. 17 M. 60. [2997
Kehr, K. A., Die Urkk. d normann.-sici-
lisch. Könige s. Nr. 2042. (2998
Bretholz, B., Mocran et Mocran.
Zur Kritik d. golden. Bulle K. Fried-
richs II. f. Mähren v. J. 1212. (Mitt.
d. Inst. f. österr. G.forschg. Er-
günzgsbd. 6, 235-53.) [2999
Delescluse et Brouwers, Catalog'ie des
actes de Henri de Gueldre s. Nr. 3016. [5000
Michael, E., Zum Pavo d. Jordanus
v. Osnabrück. (Zt. f. kath. Theol.
24, 751-56.) Vgl. ‘99, 984. E
Pschmadt, J., Der „dialogus
miraculorum“ d. Cäsarius v. Heister-
bach in sein. Beziehgn. zu Aachen.
(Aus Aachens Vorzeit 13, 1-16.) [3002
Jastrow J. u. G. Winter, Dt. G.
im Zeitalter d. Hohenstaufen (s. 1900,
2966). Lfg. 15 (= Lfg. 141 v. Nr.
2255). Bd. II, 465-544. 1 M. [3003
Wertner, M., Der Mörder d. Grafen
Heinrich Raspe I. v. Thüringen.
(Viertelj.schr. f. Wappenkde. etc. 29,
63-69.) [3004
Hampe, K., Beitrr. z. G. Kaiser
Friedrichs II. (Hist. Viertelj.schr. 4,
161-94.) [3005
I: Ueb. d. erste Vermühlg. Friedrich».
II: Zur Entstehg. d Konflikts zwisch. Otto IV.
u. Friedr. IL
Fehling, F., Kaiser Friedrich I.
u. d. röm. Cardinäle in d. Jahren
1227-1239. (= Hft. 21 v. Nr. 2657.)
Berl., Ebering. 79 S. 2 M. 40.
(44 S. ersch. als Diss.) [ 3006
Cantù, C., Ezelino da Romano;
con una introd. dell" avv. P. Manfredi.
Milano, Soc. edit. Sonzogno. 275 S.
1 L. ern, [3007
Mayer, Manfr., Albert, Burggraf
v. Regensburg. (Vhdlgn. d. hist.
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 51,
101-106.) Sn
Döhmann, Ueb. d. Todesjahr d.
Domdechanten Franko v. Wettringen
u. d. Bischofs Hermann II. v. Mün-
ster. (Zt. f. vaterl. G. ete. Westfal.
58, I, 238-45.) [3009
Wehrmann, M., Zum Amtsantritt
d. Caminer Bischöfe Wilhelm (1244)
u. Hermann v. Camin (1251). (Mo-
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. 1901,
Nr. 5.) [3010
Staufische Zeit.
c) Innere Verhältnisse.
Lehmann, K., Handschriften d.
langobard. Lehnrechts in Spanien u.
Holland. (Zt. d. Savigny -Stiftg. f.
Rechts-G. 21, Germ. Abtlg., S. 232f.)
Vgl. ‘96, 1019. [3011
Steffenhagen, E., Neue Glossen-
handschrift d. Sachsenspiegels. (Zt.
d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 30,
355 f.) |3012
Friese, Strafrecht d. Sachsenspiegels, $.
98, 2729. Rez.: Zt. d. Savigny-Suiftg. f.
Rechts -G. 21, German. Abteilung, 305f.
Schreuer. "2018
Siegel, Die dt. Rechtsbücher u. d. Kaiser
Karls-Sage, s. 1900, 976 Rez.: Zt. d Savigny-
Stiftz. f. Rechts-G. 21, Germ. Abtig, 2172-17
v. Wretschko. [3014
Voltelini, v., Südtiroler Notariats-Imbre-
viaturen d. 13. Jh., s. Nr. 1003. Rez.: Mitt.
d Inst. f österr. Gforschg. 23, 314-19
v. Ottenthal. [3015
Domeier, Die Püpste als Richter üb. d. dt.
. d. Mitte d 11. bis z. Ausg. d.
13. Jh., a. gi, 2763. Rez.: Hist. Zt #6, 490
-92 L. v. Heinemann; Allg. Littbl. 1900,
Nr. 20 Säsmüller. [3016
Pijnacker Hordijk, C., De Ca-
stellani van Utrecht, hoofdzakelijk in
de 12. eeuw. (Bijdragen voor vaderl.
gesch. 4. R. 2, 1-25.) [3017
Tille, A., Steinfelder Urkunde.
(Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 70,
75-77.) [3018
Monchamp, G., L'écrit d'A gerus
sur la dignité de l'église liegeoise
identifié avec l'appendice du Liber
Officiorum ecclesiae Léodiensis. (Bull.
de la soc. d'art et d’hist. du diocèse
de Liége 12, 207-29.) [3019
Loë, P. de, De vita et scriptis
Alberti Magni. (Analecta Bollandiana
19, 257-84 etc.) [3020
Schubart, F. W., Hathuwi, die
erste Aebtissin d. Fra:enabtei S.
Ciriaci zu Gernrode. (Mitt. d. Ver.
f. anhalt. G. 9, 1-32.) Sep. unt. d.
gleich. Tit. mit e. Anhg.: (ternröder
Inschrr. u. Denksteine. Ballenstedt,
Luppe. 43 S. 60 Pf. [3021
Spangenberg, H., Gründung d.
Bistums Prag. (Hist. Jabrb. 21,
758-75.) [3022
Kleinermanns, J., Die h. Irm-
gardis v. Aspel u. ihre Beziehgn zu
Rees, Süchteln u. Köln; e. Beitr. z.
rhein. Heiligen-G. Köln, Stauff. 1900.
38 S. 80 PF | [3023
Benrath, K., Ketzermeister Konr.
v. Marburg in neuester jesuit. Be-
"119
leuchtg. (Dt.-evang. Bll. 26, 325
-32.) [3024
Weis, Julian v. Speier, s. Nr. 1019. Rez:
Hist. Viertelj.schr. 4, 141f. Grützmactier;
Theol. Litt.-Ztg. 1901, Nr.4 Karl Müller. [3025
Klicman, L., Anfünge d. mährisch.
Klosters Dubrawnik. (Cesky časopis
hist. 4, 89-108.) [3026
Reinfried, K., Beitr. z. G. d. ehe-
mal. Abtei Schwarzach a. Rh., d.
Aebte v. 994-1144 betr. (Freiburger
Diözesanarch. N. F. 1, 434-36.) [3027
Ausfeld, E., Anfänge d. Klosters
Fraulautern b. Saarlouis. (Jahrb. d.
Ges. f. lothr. G. 12, 1-60.) 3028
Hilling, N., Die bischöfl. Bann-
gewalt, der Archipresbyterat u. d.
Archidiakonat in d. sächs. Bistümern.
(Arch. f. kath. Kirchenrecht 80, 3. 80
-114 etc. 645-64.) [3029
Grössler, H., Beziehen. v. Roten-
schirmbach bei Eisleben zu Paulin-
zelle in Thüringen. (Mansfelder DI
14, 160-65.) [3030
Kempf, J., Froumund v. Tegernsee.
Progr. d. Ludwigs-Gymn. München.
1900. 68 8. [3031
Hartmann e, Aue, Gregorius; hrsg.
v. H. Paul. 2. Aufl. (Altdt. Text-
bibliothek, hrsg. v. Paul. Nr. 2.)
Halle, Niemeyer. 1900. xxı), 103 S.
1 M. 20. [3032
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 48 E. Martin.
Hagen, Der Gral, s. 1900, 2995. Rez.:
Anz. f. dt. Altert. 27, 30-34 Singer; Dt. Litt.-
Ztg. 1901, Nr. 15 Wechssler; Litt.bl. f. verm.
u. rom. Phi ol. 1901, Nr. 5 Panzer. [3033
l'ochels, K., Ueb. d. religiösen u.
sittl. Bemerkgn. in d Ritterroman
„Wigalois“ d. Wirnt v. Gravenberg
und ander. gleichzeit. Dichtgn.
Eupener Progr. 4°. 228. [3034
Schröder, Edw., Zur Ueberlieferg.
d Gedichte Heinrichs v. Melk. Zt.
f. dt. Altert. 45, 217-23.) 3035
Daniel, Entwicklg. d. dt. Minne-
sangs vor Walther v. d. Vogelw.
Coburger Progr. 26 8. [3036
Klaar, K., Die beiden Vogelwaid-
höfe bei Klausen; e. Beitr. z. Heimats-
frage Walthers. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6,
265-79.) [3037
Bernhardt, E., Vom Tannhäuser
u. dem Sängerkrieg auf d. Wartburg.
(Jahrbb. d. kgl. Akad. d. Wiss. zu
Erfurt 26, 87-112.) [3038
*120
Dehio, G., Ueb. d. Einfluss d.
französ. auf d. dt. Kunst im 13. Jh.
(Hist. Zt. 86, 485-400.) — Ders.,
L'influence de l'art franç. sur l'art
allem. (Revue archéol. 37, 204
-19.) [3039
Schubring, P., Schloss- u. Burg-
bauten der Hohenstaufen in Apulien.
(Die Baukunst, hrsg. R. Borrmann
etc. II, 5.) Berl., Spemann. fol.
14 S., 6 Taf. 4 M. [3040
Swarzenski, G., Die Regensburger
Buchmalerei d 10. u. 11. Jh.; Studien
z. G. d. dt. Malerei d frühen Mittel-
alters. (Denkmäler d. süddt. Malerei
d frühen Mittelalters I) Lpz.,
Hiersemann. 4°. jx, 228 S., 35 Taf.
75 M. [3041
Weber, P., Die Iweinbilder a. d.
13. Jh. im Hessenhof zu Schmalkalden.
(Zt. f. bild. Kunst 12, 73-88; 113-20
u. Taff) Sep. Lpz., Seemann.
2 M. 50. | 3042
Löw, A., Altes Glasgemälde in
Stift Ardagger. (Berr. u. Mitt. d.
Altert.-Ver. zu Wien 35,119-28.) [3043
Herzig, R., Der grosse Radleuchter
im Dome zu Hildesheim. (Zt. f.
christl. Kunst 14, 13-26.) [3044
Batka, R., Studien z. Musik-G.
Böhmens.
in Böhmen 39, 171-85; 275-87.) Sep.
Prag, Calve. 60 Pf. [3045
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Deleseluse, A. u. D. Brouwers,
Catalogue des actes de Henri de
Gueldre prince-évêque de Liége.
(Biblioth. de la faculté de philos. et
lettres de l'Université de Liege.
Fasc. 5.) Brux., Lebègue et Co. 1900.
Xvj, 467 S. 10 fr. [3046
Rez.: Litt.Cbl. 1901, Nr. 10 P. K.
Registres, Les, d’Urbain IV.
(1261-64). Recueil des bulles de ce
pape p. p. J. Guiraud (s. Nr. 1041).
Fasc. 4. (Biblioth. d'Athènes et de
Rome. 2 S., xu, 4.) T. II, 393-488.
7 fr. 60. — Registre dit Caméral.
Fasc. 2. (Biblioth. 2. Sér. T. XMI,
2 C.) 1900. 4% S. 47-198. 7 fr.
80. [3047 `
Otto, IH., Berardus Studien. (Mitt. |
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. `
ı v. Hohenlohe, 1317-22.
' (Hist. Zt. 86, 253-69.)
Bibliographie Nr. 3039—3083.
d. Inst. f. österr. G.forschg. 22, 247
-68.) [3048
Analecta Argentinensia. Vatikan. Akten
u. Regesten z. G. d Bistums Strassburg im
14. Jb. v. E. Hauviller, s. Nr. 1044. Rez:
Mitt. d. Inst f. österr. G.forschg. 22, 133-35
Al. Schulte; Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 20, 8-11
Gottlob; Hist. Jahrb. :2, 179 f. Meister. [30:9
Pflugk-Harttung, J. v., Branden-
burg. Urkk. [d. Mkgrfn. Ludwig
1325-1338] in Wien. (Hist. Jahrb.
21, 758 f.) [3050
Schwalm, J., Reise nach Italien
im Herbst 1898 (s. 1900, 3013).
Nachtrag. Beilagen: Königsurkk. u.
Acta imperii, 1335-38. (N. Arch. 26,
707-41.) 3051
Jellinghaus, H., Eine Segeberger Urk. v.
J. 1342. (Zt. f. schlesw.-holst. G. 30, 339
-49). [3052
GeyInhusen, J. de, Collectarius
erpetuarum formarum; hrsg. v. H
(aiser. Innsbr., Wagner. 1900.
x, 2798. 7M. [3053
J. Celakovsky, Joh. v. ‚Gelnhausen u.
d alt. Stadtbücher v. Iglau. (Casopis musea
kräalovstviı Ceského 72, 491-501.)
Krans, F. X., Die Grabschrift d.
Erzbischofs Heinrichs II. v. Finstingen
in der Domkirche zu Trier. (Jahrb. d.
' Ges. f. lothr. G. 12, 237-41, Taf.) [3054
Truhlář, J., 18 latein. Verse auf
d. Tod K. Heinricha VII. (Anzeiger
d. bühm. Akad. d. Wiss. Jg.'99.) [3055
Hüttner, F., Das Lehenbuch d.
Würzburger Bischofs Gottfried II.
(Forschen. z.
G. Baierns 9, 69-116.) [3056
Siebert, R., Lehnbuch Graf
Albrechts I. v. Anhalt u. seiner
Nachfolger, 1307-1470. (Sep.a: Mitt.
d. Ver. f. anhalt. G. etc. IX, 1.)
Zerbst, Gast. S. 49-93. 1 M. [3057
Wenck, K., Französ. Werbungen
um d. dt. Königskrone zur Zeit
Philipps d. Schönen u. Clemens V.
[3058
Reitzenstein, F. Frhr. v., Kaiser
Ludwig d. Baier u. seine Dar-
stellgn. im Mittelalter. (Zt. d. Münch.
Altert.-Ver. 12, 15-28; Taf. 10.) [3059
Pflugk-Harttung, J. V., Gegner u.
Hilfsmittel Ludwigs d. Baiern in sein.
Kampfe mit d. Kirche 18. Nr. 1053).
Schluss. (Zt. f. Kirch.-G. 21, 463-
87.) |3060
Rez. v. 1900, 3026: Hi-t. Viertelj.schr. 4,
24-48 Lippert. ,
Gerola, G., L'incoronazione di
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Ludovico il Bavaro in Milano.
¿Annuario degli Studenti Trentini V1.)
40 S. [3061
Vogt, Ernst, Reichspolitik d. Erz-
bischofs Balduin v. Trier in d. Jahren
1328-1334; Beitr. z. G. Kaiser Lud-
wigs d Baiern. Gotha, Perthes.
112 S. 1 M.60. (Abschnitt 3: 1332-34
Giessen. Diss.) [3062
Knott, R., Beitr. z. G. d. Beziehgn.
d. Luxemburger in Böhmen zu den
Gonzaga in Mantua. (Mitt. d. Ver.
f. G. d. Dt. in Böhmen 39, 272
-74.) [3063
Steinherz, S., Das Schisma v. 1378
u. d. Haltung Karls IV. (Mitt. d.
Instit. f. österr. G.forschg. 21, 599
-639.) [3064
Bibra, W. Frhr. v., Beitrr. z. G.
d Landgrafen v. Leuchtenberg:
Landgraf Ulrich II. u. Johann I. v.L.
(s. '99, 2951). Forts. (Vhdlgn. d.
hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb.
51, 1-80) — W. appen, Pfand-
e
herrschaft d. Wettiner in der Ober-
pfalz. (N. Arch. f. sächs. G. 22,
176-81.) [3065
Hüttner, F., Die Lehen d. Hoch-
stifts Würzburg in Oberfranken unter
d. Würzburger Bischöfen Andreas
v. Gundelfingen (1303-17) u. Gottfried
v. Hohenlohe (1317-22). (Arch. f. G.
etc. v. Oberfranken 22, II, 30-48.) [3066
Henner, Th , Doppelwahl f. d.
Würzburger Bischofsstuhl i. J. 1314.
(Arch. d. hist. Ver. f. Unterfranken
etc. 42, 57-74.) [3067
Hofman, J. H., Willem Berthold
1296-1301, bisschop van Utrecht.
(Archief voor de gesch. v. het aarts-
bisd. Utrecht 26, 324-450.) 3068
Maere d’Aertrycke. M. de, Cam-
pagnes flamandes de 1302 et de 1304
ou gloire milit. de Bruges au 14.
siècle. Gand, Siffer. 192 S., Taff.
8 fr. [3069
Pirenne, H., Le soulèvement de
la Flandre maritime de 1323-28.
(Acad. roy. de Belg.) Brux., Kiess-
ling & Co. 1910. Lxx, 241 S. [3070
Taube, Ludwig d. Aeltere als Markgraf v.
Brandenb. 1323-51, 8. 1900, 3025. (Kapit. 3,
1333-47, als Berl. Diss. gedr. 40 8.) Rez.:
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 13, 589-91
Priebatsch; Mitt. a. d. hist. Litt. 29, 153-56
Hirsch. BEA
Wehrmann, M., Der Streit d.
Pommernherzoge mit d. Wittels-
°121
bachern um d. Lehnsabhängigkeit
ihres Landes, 1319-1338. (Balt.
Studien N. F. 4, 17-64.) 3072
Röhrich, Kolouisation d Erm-
landes (s. 1900, 1107). Forts. (Zt.
f. G. Ermlands 13, 325-487.) [3073
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378—1517.
Gobelinns Person, Cosmidromius
u. als Anhang desselb. Verfassers
Processus translacionis et reforma-
cionis monasterii Budecenses; hrsg.
v.M.Jansen. (= Nr. 2156.) Münster,
Aschendorff. ıvıj, 253 S. 8 M. [3074
‚Mares, F., Chronicon Treboniense.
(Ceský Sasopis histor. 5, 135-43.)
Vgl.: K. Krofta (Ebd. 248-51). [3075
Kettner, E., Chronik d. Johs. Nohen im
Stadtarch. Mühlhausen. (G.bll. d. St. Muhilh.
1, 30-32.) (3076
Krones, F. v., Zur Quellenkde. u.
Litt. d. G. Baumkirchers u. der
Baumkircherfehde. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6,
449-57.) [3077
Nestle, E., Zu Felix Fabris De-
scriptio. (Württ. Viertelj.hfte. 9,
438 f.) [3078
Repertorium Germanicorum. I s. ’99,
1009. Rez.: Hist. Zt. ap 132-37 Kebr; Dt.
Litt.-Ztg. 1901, Nr. 6 v. d. Ropp. (8079
Reichstagsakten, Deutsche (s. "99,
2965). Bd. XII: Unter Kaiser Sieg-
mund. Abtlg. 6: 1435-37; hrsg. v.
G. Beckmann. (Mit Vorwort v. L.
Quidde.) Gent, 3525. 26M. [3079a
Rez. v. XI: Litt. Cbl. 1900, Nr. 16/17; Hist.
Jahrb. 21, 461-64 P. Albert.
Acten betr. Gelre en Zutphen,
1377-1397; uit het staatsarchief te
Dusseldorp, register B. No. 24, uitgeg.
door P. N. van Doorninck. Haar-
lem, van Brederode. 234 S. 6 fl.
Vgl. Nr. 1067. [3080
Tadra, F., Soudní akta konsistore
Pra;ké (Acta judiciaria consistorii
Pragensis). Nach d. Hss. d. Kapitel-
archivs in Prag. Pars IV; 1401-1404.
Pars V:1406-1407. Pars VI: 1407-1408.
(Historiky Archiv. Bd. XI, XV u. XVIIL.)
xuj, 362 S.; xvj, 485; 309 S. [3081
Uhlirz, Verz. d. Original- Uıkk. d. stadt.
Archives zu Wien, 1412-1457 8. Nr. 2133 [3082
Siebert, R., 3 ungedr. Ilsenburger
Urkunden a. d. Jahren 1460, 1471
u. 1500 (Zt. d. Harz-Ver. 33, II,
493-97.) [3083
"122
Roder, Ch., Regesten u. Akten z.
G. d. Schweizerkriegs 1499. (Schrr.
d. Ver. t. G. d. Bodensees 29, 71-182
u. vj S. Register.) [3084
Siegl, K., Ein auf Götz v. Ber-
lichingen bezügl. Schriftstück im
Egerer Stadtarchiv. (Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. in Böhmen 39, 210-12.) [3085
Bernt, A., Paternoster a. d. Stifte
Hohenfurt. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhmen 39, 320-22.) [3086
will, C., Anfang e. Klagelieds
Oswald’s v. Wolkenstein auf d.
Hussitenschlacht bei Taus 1431.
(Vhalgn. d hist. Ver. v. Oberpfalz u.
Regensb. 51, 89-100.) [3087
Tobolka, Traktat d. Hilarius v.
Leitmeritz an Joh. v. Rosenberg.
(Historicky Arch. Bd. XII.) 56 S. —
T. Kalina, Hil. v. Leitmeritz. (Cesky
časopis hist. 5, 311-21.) [3088
Schlappner, Auszug a. d. Solo-
thurner - Seckelmeister - Rechnungen
üb. d. Beute a. d. Burgunder- u.
Schwabenkrieg. (Anz. f. schweiz.
Altert.kde N. F. 2, 222f.) [3089
Herrmann, F., Landsknechtslied
auf d. Belagerg. v. Caub 1504. (Arch.
f. hess. G. 3, 113-22.) [3090
Girgensohn, Skandinav. Politik d. Hansa,
1375-95, s. ‘99, 2973. Rez.: Hist. Zt. ré, 503-6
Daenell. [30:1
Lechner, J., Zur G. König Wenzels,
bis 1387. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg.Ergünzgsbd.6, 339-54.) [3092
Herre, H., Beziehgn. König Sig-
munds zu Italien vom Herbst 1412 bis
zum Herbst 1414. (Quellen u. Forsch.
a. ital. Archiven etc. 7,1-62.) [3093
Kaiser, Hans, Ulr. Meiger v.
Waseneck. (Zt. f. G. d. Oberrh. 16,
161-206.) [3094
Pennrich, A., Die Urkunden-
fälschgn. d. Reichskanzlers Kaspar
Schlick nebst Beitrr. zu sein. Leben.
Gotha, Perthes. x, 87 S., 1 Tab.
1 M. 20. — M. Dvorák, Die Fälschen.
d. Reichskanzlers Kasp. Schlick.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 22,
51-107, 3 Taf.) [3095
Lager, Jak. v. Sirk, Erzbisch. u.
Kurf. v. Trier (s. 1900, 3054). Schluss.
(Trierisch. Arch. 5, 1-36.) [3096
Brüning, W., Herzog Karl d.
Kühne v. Burgund u. d. Reichsstadt
Bibliographie Nr. 3034—3131.
Aachen. (Aus Aachens Vorzeit 13,
34-51.) [3097
Stouff, L., Les origines de l'anne-
xion de la Haute-Alsace à la Bour-
gogne en 1469; étude sur les terres
engagées par l'Autriche en Alsace
depuis le 14. siècle, spécialement la
seigneurie de Florimont. Paris,
Larose. xxv, 197 S. 6 fr. [3098
Tobolka, Z. V., Die Beziehgn. d.
böhm. Königs Georg v. Podiebrad z.
d. poln. König Kasimir. (Casopis
Matice Moravské 22, 10-76 etc.
373-84.) [3099
Ulmann, Kaiser Friedrich III. ge zenüber
d Frage d Königswahl 1481-56, s. 190,
3058. Vgl: Erklurg. v. A. Bachmann.
(Hist. Zt. 56, 56N.) [3100
Buchwald, @., Konr. Stürtzel v.
Buchheim aus Kitzingen, Dr. d.kanon.
Rechts, Kanzler Kaiser Maximilian I.,
Erbschenk d. Landgrafschaft Elsass.
Lpz., Richter. 1900. xv, 174 8.
3 M. [3101
kez.: Zt. f. G. d. Oherrh. 16, 140 f.; Litt.
Cbl. 1901, Nr. W. K-r., Hist. Jahrb. 22,
194 J. S.
Roder, Ueberlinger u. d. Hegau
im Anfange d. Schweizerkriegs 1499.
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees
29, 17-30.) [3102
Burckhardt, P., Basels Eintritt
in d. Schweizerbund 1501. (79.
Neuj.bl. d. Gesellsch. z. Beförderg.
des Guten etc.) Basel, Reich. 4°.
33 S., Taf. 1 M. 40. [3103
(“uglia, E., Die Türkenfrage auf
d 5. Laterankonzil. (Mitt. d. Instit.
f. österr. G.forschg. 21, 679-91.) [3104
Tobler, G., Der Streit unter d.
Eidgenossen üb. d. Eroberungen im
Wadtlande 1476-84. (N. Berner
Taschenb. 1901, 72-97.) [3105
Liebenau, Th. v., Schultheiss Hnr.
Hasfurter v. Luzern. (Kath. Schwei-
zerbll. 16, 26-66: 180-215; 272-99.) —
A. v. Wattenwyl, Jak. v. Wattenwyl,
1466-1525. (Sammig. bern. Biogra-
phien 4, 207-14.) [3106
Keussen, H., Zum Aachener Auf-
lauf d. J. 1401. (Zt. d. Aachen.
G.-Ver. 22, 342-47.) [3107
Therstappen, E., Köln u. d. nieder-
rhein. Städte in ihr. Verhältn. zur
Hansa in d. 2. Hälfte d 16. Jh.
Marburg. Diss. 120 S. [3108
La Grange, A. de, Sur la poli-
tique des rois de France à Tournai
Vom Interregnum bis zur Reformation.
au début du 15. siècle. Tournai,
Casterman. 1900. 33 S. [3109
Wehrmann, M., Brandenburgs Verhalten
währ. d grosren Reise Bogislaws X. (Mo-
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. 1901, Nr. 2.)
Vel. Nr. 1034. (3110
c) Innere Verhältnisse.
a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte;
Verfassungs- u. Rechtsgeschichte,
Kriegswesen.
Schaik, K., Medlinger Grundbuch
a. d. 15. Jh. (s. 1900, 3068a). Forts.
(Bll. d. Ver. f. Ldkde. v. Niederösterr.
34, 544-67.) [3111
Antl, Th., Seznam urokě z města
Loun etc. 1450/51 (Verzeichn. d.
Zinsen v. d. Stadt Laun u. d. dazu
gehörig. Dörfern). Sitzungsberr. d.
böhm. Ges. d Wiss. 1900, III.) Prag,
Rivnâès 12 5. [3112
Greving, J., Steuerlisten d. Kirch-
spiels S. Kolumba in Köln v. 13.-16.
Jh. (= Nr. 2767.) [3113
Wagner, P., Die Originalhand-
schrift d Eppstein’schen Lehnbuches
a. d. 13. Jh. (Mitt. d. Ver. f. nass.
Altertkde. 1900/1901, 68-70.) [3114
Muller, S., Lijst van de goederen
en rechten, behoorende aan de
proosdij van St. Jan te Utrecht in
de 15. eeuw. (Verslagen en meded.
d. vereenig. tot uitg. d. bronnen v.
h. oude vaderl. recht 3, 239-316.) —
R. Fruin, Uit het leenregister der
heeren van Hodenpijl. (Ebd. 317
-24.) [3115
Hertel, G., 2 Urkk., d Kornhandel
nach Hamburg betr. (G.bll. f.
Magdeb. 35, 343-46.) [3116
Sitte, A., Aelteste Anwerbung dt.
Bergleute, Handwerker, Künstler
u. s. w. nach Russland, 1489. (Zt. d.
Ferdinandeums 44, 212-18.) [3117
Hafner, Zunftwesen u. Gewerbe,
Gesellschaften u. Handel in Ravens-
burg zu Ende d. Mittelalters. (Schrr.
d Ver. f. G. d Bodensees 2", 3
-16.) [3113
Finck, E., Die Versorgung e. Stadt
mit Fleisch u. Brot vor 400 Jahren.
(Mitt. d. Ver. f. G. v. Annaberg Jahrb.
7 [Bd. II], 93-146.) [3119
Bentzinger, J., Die Zollstreitig-
keiten d. Stadt Breslau mit d. Her-
"123
zogen v. Oels im 15. Jh. Schul-
Progr. Breslau. 1900. 4°. 20 S. [3120
Gorrini, G., La cattura e pri-
gionia di Annibale Malvezzi in Ger-
mania. Episodi delle lotte di rap-
ressaglia in Bologna 1432-94. Bo-
ogna, Zanichelli. 1900. 147 S.
4L [3121
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 50 Caro;
Mitt. a. d. hist. Litt. 29. 8-71 Loevinson;
Arch. stor. ital. 25, 332-25 Marzi; Hist.
Viertelj.schr. 4, 144f. Doren; Archivio d.
società 1omana di storia patria 23, 596-99
Santini; N. arch. veneto 20, 403f. Predelli.
Tille, A., Zum Versuch, unter
Maximilian I. e. Reichsarchiv zu
schaffen. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forsch. 22, 296-98.) [3122
Neckermann, G., Der von Herzog
Albrecht I. v. Baieri im J. 1365 er-
lassene Freiheitsbrief f, d. Geistlichen
seines Landes. (Arch. f. kath. Kirchen-
recht 80, 618-24.) [3123
Stolze, Zur Vor-G. d. Rauernkrieges, s.
Nr. 110». Kez.: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 20,
15-17 Oppermann; Jahrb. f. Gesetzgebg. 25,
7715-71 Th. Ludwig; Hist. Viertelj.schr. 4,
252-54 u 292f. Knapp. f [3124
Schön, Th., Die Landvögte d.
Reiches ın Ober- u. Niederschwaben
bis 1486. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschung. Ergänzgsbd. 6, 280
ER [3125
Schneider, Eug., Das KlosterWein-
garten u. d. Landvogtei. (Württemb.
Viertelj.hfte. 9, 421-37.) [3126
Kohl, D., Das staatsrechtl. Ver-
hältnis d. Grafschaft Oldenburg zum
Reiche im 1. Drittel d. 16. Jh.
(Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenb. 10,
103-35.) [3127
Stadtbiicher, Die Zürcher, d. 14.
u. 15. hrsg. v. H Zeller-
Werdmüller (s. Nr. 1112.) Bd. II.
422 S. 12 M. [3128
Statutenbuch, Das alte, d. Stadt Havenau,
bearb. v. Hanauer u. Klele, s. 1 0, 3078.
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 15, .41-48
Waldner. [3129
Jager, H. de, De middeleeuwsche
keuren d. stad Briele. (Werken d.
Vereeniging tot uitg. d. bronnen v.,
h. oude vaderl. recht. 2 R., Nr. 2.)
A =
s Gravenhage, Nijhoff. 430 S. 7 Al.
50. [3130
Kaser, Polit. u. soziale Bewegungen im
dt. Bürgertum zu Beginn d. 16. Jh. m. besond.
Rücksicht auf d. Speyerer Aufstand 1512, 8.
1900, 1117. Rez.: Hist. Viertelj scht 3, 428-31
Th. Ludwig; Zt. f. Kultur-G. H, 232-4
Keutgen. [3131
*124
Overmann, A., Wortzins und
Morgenkorn in d. Stadt Lippstadt;
e. Beitr. z. Statist. d. Bevölkerg. u.
d. Grundbesitzes in e. westf. Stadt
am Ausgang d. Mittelalters. (Zt. f.
vaterl. G. etc. Westfal. 58, I, 88
-144.) [3132
Tille, A., Bürgerunruhen in Ander-
nach am finde d. 15. u. Anfang d.
16. Jh. (Ann. d. hist. Ver. f. d.
Niederrh. 70, 31-42.) [3133
Feise, W., Einige d. ehemal.
Schuhmacher- Amt in Bodenwerder
betr. Urkunden. (Zt. d hist. Ver. f.
Niedersachs. 1900, 325-43.) [3134
Ermisch, H., Innungsartikel d.
Fleischer zu Crimmitschau v. 22. Juni
1455. (N. Arch. f. sächs. G. 22,
170 £.) I
Seidenberger, J. B., Die Zuntt-
kämpfe in Mainz u. d. Anteil d.
Familie Gensfleisch. (Teil v. Nr.
1159a.) 63 S. [3136
Frensdorff, F., Zu dem hamburg.
Stadtrecht v. 1270. (Mitt. d. Ver. f.
hamb. G. Jg. 20 (Bd. 7), 297-302.)
Vgl. 1900, 3088. [3037
Siegl, K., Das Egerer Achtbuch
a. d. Zeit v. 1310 bis 1390. (Mitt.
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 39,
227-71; 3756-427.) [3138
Wilhelm, F., Aechtung u. Tot-
schlagsühne im mittelalterl. Eger.
(Egerer Ztg. 1900, Nr. 102 u.
103.) [3138 a
Kuhl, J., Die geistl. Gerichtsbar-
keit d. Dechanten v. Jülich. (Rhein.
G.bll. 5, 265-72; 296-303) [3139
Häne, J., Ueb. älteste Geschütze
in d. Schweiz, mit e. Urk. v. J. 1391.
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 2,
215-22.) — B. Reber, Schweizer.
Geschützgiesser (u. Glockengiesser)
im Mittelalter. (Ebd. 285-89.) [3140
B) Religion u. Kirche.
Monumenta ordinis fratrum Prae-
dicatorum hist. (s. 1900, 3995). VIII
u. IX: Acta capitulorum gener. ord.
Praed. Vol. JII: 1380-1498; Vol. IV:
1501-1553; rec. B. M. Reichert.
jx, 437; x, 361 S. 15 M. 50. [3141
Bibliographie Nr. 3132—3154.
Klicman, L., Processus judicia-
rius contra Jeronimum de Praga
habitus Viennae A. 1410-12. (Histo-
ricky Archiv. Bd. XII.) xj, 43 S. [3142
Flajshans, V., Literärni činnost
Mistra Jana Husi. (Litterar. Thätig-
keit d.M. Joh. Hus.) (Sep.a.: Casopis
musea království Českého.) V Praze,
Č. Akad. provědy. 1900. xuj, 159 98.
— Ders., Klasobraní po rukopisech
(Handschriftenlese). (Casopis musea
království Ceského 72, 158-71.) [3143
Haller, J., Beitrr. z. G. d. Konzils
v. Basel. (Zt. f. G. d. Oberrh. 16,
1-27; 207-45.) [3144
1) Zu d. Leben u. d. Schrr. d. Joh. v.
Segovia. 2) Zu d. Protokollen d. Kouzils.
3) Aus d. Archiv d. Konzils. 4) Briefe u
Urkk. z. (4. d. Konzils. 5) Eine Abrechng.
der Konzilsbankiers.
Bretholz, B., Bischof Paul v.
Olmütz üb. d. Abschluss d. Basler
Compactaten. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 21, 674-78.) [3145
Lauter, Th., Ein altes Pfarr- u.
Gotteshausbuch. (Beitrr. z. baier.
Kirch A. 7, 83-93.) [3146
Geiler v. Kaysersberg, Ars mo-
riendi a. d. J. 1497 nebst e Beicht-
gedicht v. H. Foltz v. Nürnberg hreg.
u. erörtert v. Alex. Hoch. (Strass-
burg. theol. Studien IV, 2.) Freiburg,
Herder. xıj, 111 S. 2 M. 40. [3147
Paulus, N., Joh. Romming u. dess.
Beichtbüchlein f. d. Nürnberger
Schuljugend. (Katholik 80, II, 570
-76.) [3148
Michael, Kulturzustände d. dt. Volkes
währ. d. 13. Jh. Buch 2: Religiös.-sittl. Zu-
stande, Erziehg. u. Unterricht, 8. 190), 1128.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 150-514
G. Matthaei; Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 3
Brandenburg; Litterar. Rundschau "09. 372
u. Entgegug. Michaels in Zt. f. kath. Theol.
24, 205-208; Theol. Litt.bl. 1900, Nr. 3
Lezius. (3149
Souchon, Papstwahlen in d. Zeit d. gross.
Sch smns, 8. 1900, 1131. Rez.: Götting. gel.
Anz. 1900, 869-908 J. Haller. [31:0
Blumenthal, H., Johann XXII.,
seine Wahl u. seine Persönlichkeit.
(Zt. f. Kirch.-G. 21, 488-516.) [3151
Bess, B., Die Annatenverhandlg.
der „natio gallicana‘‘ d Konstanzer
Konzils. (Zt. f. Kirch.-G. 22, 48
-10.) [3152
Meltzer, O., Johs. Dründorff, der erste
mit Namen bezeichnete Kreuzschüler. (Dres-
dener G.bll. 1901, Nr. 2.) Vgl. Nr. 1139. (3153
Straganz, M., Zur G. d. Bam-
berger Synode v. 1451. (Hist. Jahrb.
22, 98-110.) 13154
Vom Interregnum bis zur Reformation
Paulus, N., Der Ablass f. d. Ver-
storbenen im Mittelalter. (Zt. f.
kath. Theol. 24, 1-36; 249-66.) —
Ders., Zur G. d. Jubiläums v. J. 1500.
(Ebd. 173-50.) — Ders., Geuss u.
Nider üb. d. Jubiläum als Erlass v.
Schuld u. Strafe. (Ebd. 182-86.) —
Ders., Joh. v. Wesel üb. Busssakra-
ment u. Ablass. (Ebd. 644-56.) —
Ders., R. Peraudi als Ablasskom-
missar. (Hist. Jahrb. 21, 645-82.) —
Ders., Zur Biogr. Tetzels. (Katholik
81. I, 453-68; 554-70.) [3155
Rez. v. 1900, 1137 (Paulus, Tetzel): Zt. f.
kath. Theol. 24, 151-56 Michael.
Michael, 0., Joh. Tetzel in Anna-
berg. (Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr.
S7 f.) [3156
Meister, A., Rekonstruktion e.
Urkunde v. 1315 f. d. Benediktiner-
abtei St. Vitus in M.-Gladbach.
(Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh.
70, 71-75.) [3157
Reibstein, E., Eine Memorien-
stiftung d. Lüchower Kalands. (Zt.
d. hist. Ver. f. Niedersachs. 1900,
344-64.) [3158
Hertel, G., Ein Brief a. d. Kar-
meliterkloster zu Magdeburg, 6. Juli
1450. (G.bll. f. Magdeb. 35,342 f.) [3159
Endl, F., 2 noch nicht veröffentl.
Altenburger Stitts-Urkundenabschrr.
a. d. J. 1372 u. 1408. (Stud. u. Mitt.
a. d. Bened. u. Cist.-Orden 21,
640 f.) [3160
Jaksch. A. Y., Nochmals Georg Kolberger,
Bischof v. Gurk. (Carinthia I, 91, S. 29f.)
Vgl. 1900, 3105. [3161
Türler, H., Die Lausanner Kirchen-
visitation v. 1416/17. (Arch. d. hist.
Ver. d. Kant. Bern 16, 1-41.) [3162
Zedler, G., Schönauer Kloster-
ordnung d. 14. Jh. (Mitt. d. Ver. f.
nass. Altertkde. 1900/1901, 110
-12.) [3163
Teichmann, E., Zur Heiligtums-
fahrt d. Philipp v. Vigneulles i. J.
1510. (Zt. d. Aachener G.- Ver. 22,
121-87.) — E. Pauls, Die Ent-
sühnungen d. Aachener Münsters,
1428 u. 1467. (Ebd. 188-97.) [3164
Tangi, M., Eine Rota-Verhandlg.
v. Jahre 1323. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 320-32.)
[Fuldaer Privileg betr.] [3165
Landmann, Das Predigtwesen in Wost-
falen in d. letzt. Zeit d. Mittelaltars, s. Nr.
1150. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 11 Strauch;
*125
Katholik 81, I, 275-79 Paulus; Mitt. d. Ver.
f. G. ete. v. Osnabrück 25, 292-400 Timpe; Theol.
Litt.-Ztg. 1901, Nr. 13 Achelis. "3166
Linneborn, J., Die Reformation
d. westfäl. Bened.-Klöster im 15. Jh.
durch d. Burstelder Congregation
(s. Nr. 1151). Forts. (Stud. u. Mitt.
a. d Bened.- u. Cist.-Orden 21, 554
-78. 22, 48-71.) [3167
Meyer, H., Die Kirche zu Burgdorf u.
d. Gründg. d. Sekundariatpfarre daselbst.
(Hannov. G.bil. 4, 125-33.) [31 8
y) Bildung, Litteratur u. Kunst; Volksleben.
Mayer, Otto, Geistiges Leben in
d. Reichsstadt Ésslingen vor d. Re-
formation d. Stadt (s. 1900, 3119).
Forts. (Württemb. Vierteljhfte. 9,
311-67.) Erweit. Sonderabdr. Stuttg.,
Kohlhammer. xvj, 144 S. [3169
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 1901, Nr.6 Bossert.
Brom, G., Nederlanders aan de
hoogeschool van Parijs. (Archief voor
de gesch. van het aartsbisd. Utrecht
26, 120-33.) [3170
Egli, E., Zürcherische Schulen vor
der Reform. (Zwingliana 207-10.) [3171
Falk, Zum Bücherwesen d. Mittel-
alters. (Hist.-polit. Bll. 127, 56
-61.) 3172
Albert, P. P., Zur G. d. dt. Buch-
handels im 15. Jh. (Alemannia N. F.
1, 213-30.) — DH, Kohfeldt, Bücher-
preise a. d. letzt. Jahrzehnten d.
Mittelalters. (Zt. f. Kultur-G. 8,
273-80.) [3173
Schwenke, Untersuchgn. z. G. d. ersten
Buchdrucks, 8. Nr 1160. Rez.: Cbl. f. Bib-
liothw. 18, 172-79 Milchsack; Litt. Cbl 1901,
Nr. 21 Kautzsch. [3174
Zedler, G., Die Zeugnisse f. Guten-
bergs Aufenthalt in Eltville (Ann.
d. Ver. f. nass. Altertkde. 31, 215
-22.)— Ders., Die Presse der Bechter-
münze zu Eltville im Lichte d.
neuesten Gutenbergforschg. (Mitt.
desselb. Ver. 1900/1901,100-102.) [3175
Roth, F. W. E., Zur G. d. Eltviller
Buchdruckerei, 1467-76. (Chl. f. Bib-
liothw. 18, 114-22.) — Ders., Jak.
Kögel, Verleger zu Heidelb., Buch-
drucker u. Stadtschreiber zu Oppen-
heim a. Rh., 1489-1533. (N. Arch.
f. G. d. St. Heidelb. 4, 147-79) [3176
Falk, F., Jak. Merstetter, Ad.
Gelthuss u. Joh. Faust (Cbl. f.
Bibliothw. 18, 209-14.) [3177
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. Bibliographie. 9
*126
Schönbach, A. E., Miszellen a.
Grazer Handschrr. (s. 1900, 3129).
3. Reihe. (Mitt. d. hist. Ver, f
Steiermark 48, 95-224.) — Ders.,
Eine Jagdpredigt. (Zt. f. dt. Wort-
forschg. 1, 335-41.) [3178
Neff, J., Analekten z. G. d dt. Hu-
manismus. Progr. Donaueschingen.
1899/1900. 4°. 21 S. [3179
(Briefwechsel d. Ravensburger Humanisten
Michael Hummelberger, 1487-1527.)
Hofmeister, Sylter Chronist Hans
Kielholt. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 30, 353.) [3180
Wehrmann, M., Die aurea opus-
cula d. Petrus v. Ravenna. (Monatsbll.
d. Ges. f.pomm. G.1900, Nr.11.) [3181
Gedichte, Die, d. Königs vom
Odenwalde;zum erstenmal vollständig
hrsg. v. E. Schröder. (Sep.a.: Arch.
f. hess. G. N. F. III, 1.) Darmst.,
Bergsträsser. 92 S. 1M. 60. ée
Ladendorf, O., Oswald v. Wolken-
stein. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert.
etc. 7, 133-59.) Vgl. Nr. 3087. [3183
Bernt, A., Der Hohenfurter dt.
Psalter d. 14. Jh. (Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. in Böhmen 39, 155-70.)
Vgl. Nr. 1124. [3184
Mayr-Adlwang, M., Urkunden u.
Regesten a. d. k. k. Statthalterei-
Arch. in Innsbruck, 1364-1490 (s.
1900, 1045). Schluss. (Jahrb. d.
kunsthist. Sammlgn. d. allerh. Kaiser-
hauses 20, Abtlg. II, j-cxvnj.) [3185
Tobler, Notizen z. Kunst- u. Bau-G.
a. d. bernisch. Staatsarchive. (Anz.
f. schweiz. Altertkde. 1899f.) [3186
Reber, F. v., Anfänge d. Kunst-
pflege des Wittelsbachischen Hauses.
(Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 58.) [3187
Weis-Liebersdorf, E., Das Jubel-
Jahr 1500 in d. Augsburger Kunst.
I. Münch., Allg. Verl.-G. 5 M. [3188
Bach, M., Zur Abwehr in d. Parlerfrage.
(Repert. f. Kunstw. 24, 82-86.) Vgl. 1901,
1175 u. 1900, 3141. [3199
Endres, J. A., Die Reiterfiguren
d. Regensburger Domfaçade im Lichte
mittelalterl. Kirchenpolitik. (Zt. f.
christl. Kunst 13, 363-76.) [3190
Meckel, M., Das Münster zum
heil. Nikolaus in Ueberlingen, e. bau-
geschichtl. Studie üb. d. Entstehg.
(Schrr. f. G.
[3191
d. fünfschiffigen Anlage.
d. Bodensees 29, 47-67.)
Bibliographie Nr. 3178—3232.
Heyne, M., Bau d. Göttinger Rat-
hauscs 1369-71. (Protokolle üb. d.
Sitzgn. d. Ver. f. G. Göttingens '98:99,
50-56.) [3192
Dewischeit, Der dt. Orden in Preussen als
Bauherr, e. 1900, 1177. Bez.: Forschgn. z.
brandenb. u. preuss. G. 12, 583f. Lohmeyer.
Vgl.: a) K. Lohmeyer, Begründg. meines
harten Urteils üb. e. Königsberger hist. Dok-
torarbeit (= Lohmeyer, Kritisches z. alt-
preuss. G.forschg. I). Königsb., Druck v.
Liedtke. 1:00. 19 S. b) K. Lohmeryer, Das
Wort „Baude“ im Marienburger Tressler-
buch, seine Herkunft u. seine Fedeutg.
(Sonderabdr. a. d. Mitt. d. littauisch. litterar.
Ges. V, 1.) 11 8. EIN.
Drorak, M., Zur G. d. böhm. Malerei in
d. Zeit K. Karls IV. (Cesky casopis hist. 5,
235-18.) Rezens. d Arbeiten Neuwirths. [3194
Pór, A., Die Runkelsteiner Wand-
gemälde in ihr. Beziebg. z. G.
Ungarns. (Mitt. d. Centr.-Comm. 27,
67-63.) [3195
Pauker, W., Der marianische
Bildercyclus d. Stiftes Klosterneuburg.
(Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver. zu Wien
36, 1-82.) 3196
Goldschmidt, A., Rode u. Notke,
zwei Lübecker Maler d 16. Jb. (Zt.
f. bild. Kunst N. F. Bd. XII) [3197
Gaedertz, Th., Der Altarschrein
v. Hans Memling ım Dom zu Lübeck.
Lüb., Nöhring. fol. 12 S., 15 Taf.
25 M. [3198
Beissel, St., Das Leben Jesu
Christi von Jan Joest geschild. auf
d. Flügeln d. Hochachtars zu Kalkar.
M.-Gladbach, Kühlen. 1900. 4°. 118.
21 Taf. 8 M. [3139
Heitz, P., Pestblätter d. 15. Jh.
41 Holzschnitte, Kupferstiche u. Ein-
blattdrucke. Mit einleit. Text v.
W. L. Schreiber. Strassb., Heitz.
fol. 18 S. Text, 41 Taf. 80 M. [3200
Geisberg, M., Das Wappen d.
Meisters E. S. (Jahrb. d kgl. preuss.
Kunstsammign. 22, 56-60, Taf.) [3201
Grundmann, R., Eine Holzstatue
d. heil. Georg im German. Museum.
(Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. 1900,
185-96, Taf. 7.) [3202
Justi, L., Vischerstudien. (Repert.
f. Kunstwiss. 24, 36-53.) [3203
Graeven, H., Messkelch u. Patene aus
Bissendorf im Kestner-Muscum zu Hannover.
(Hannov. G.bll. 4, 49- Ba E Vgl. Nr. 2334. [3201
Kartels, J., Beitrag z. Freiburger
Theaterchronik. (Alemannia N. F.
1, 240-43.) |5205
Vom Interregnum bis zur Reformation. — Refurmationszeit.
Privatbriefe, Deutsche, d Mittelalters,
hreg. v. G. Steinhausen, s. 1900, 3164.
Rez.: Quartalbll. d. hist. Ver. f. d. Grbzgt.
Hessen 2, 539-41 Nick; Hist. Viertelj.schr. 3,
109 f. Brandenburg; Hist. Zt. 87, 96-93
Ellinger. [3206
Jacobs, P., Fehdebriefe an d.
Abtei Werden. (Beitrr. z. G. d.
Stittes Werden 7, 45-50.) [3207
Mayr, M., Jagdbuch Kaiser Maxi-
milians I. Innsbr., Wagner. 4°.
xxx}, 191 S. 40 M. — Ders. u.
L. Frhr. v. Lazarini, Fischereibuch
Kaiser Maximilians I. Ebd. 4°.
xxvuj, 52 S. 40 M. [3208
Wehrmann, M., Aus Inventarien
pommerscher Amtshäuser u. Schlösser
um 1500. (Zt. f. Kultur G. 8, 281
-86.) [3209
Schrohe, H., Mainzer Leben im
15. Jh. (T1 v. Nr. 1159a.) 31 S. [3210
Devrient, E., Jenaer Schützenfest
i. J. 1490. (Zt. f. Kultur-G. 8, 158
-66.) [3211
Röhricht, R., Jerusalemfahrt d.
Herzogs Heinrich d. Frommen v.
Sachsen, 1498. (Zt. d dt. Palästina-
Ver. 24, 1-25.) [3212
Burckhardt, A., Zauberfall v.
1399. (Schweiz. Arch. f. Volkskde.
5, 65.) [3213
6. Zeit der Reformation,
Gegenreformation und des
30jühr. Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-55.
Friedensburg, W., Beitrr. z. Brief-
wechsel d. kath. Gelehrten Dtlds. im
Ref.-Zeitalter (s. 1:00, 1202). Forts.
(Zt. f. Kirch.-G. 21, 537-94.) [3214
Luthers Werke. Krit. Gesamtausg.
(8. 1900, 1203). Bd. XXIV. 1900.
xLvı), 743 S. 21 M. 60. [3215
F. Kluge, Rückblick auf 18-3-1900. (Zt.
f. dt. Philol. 32, 337-92 )
Thiele, Luthers Sprichwörtersammig., 8.
Nr. 1206. Bez.: Anz. f. dt. Altert. 27, 101-3
Edw. Schröder; Theol. Litt.-Ztg. 131,
Strauch. [3216
Thieme, Luthers Testament wider Rom in
sein. schmalkald. Artikeln, s. 1900, 3150. Rez.:
Theol Litt-Ztg. 1901, Nr.6 Herrmann, Theol.
Litt.bl. 1900, Nr. 19. [3217
Ehwald, R., Noch eine Predigt-
nachschrift Johann d. Beständigen.
(Zt. f. Kirch.-G. 21, 524-27.) Vgl.
1900, 3176. [3218
Mix, 6., Luther u. Melanchthon
WER
in ihrergegenseitig. Beurteilg. (Theol.
Studien u. Krit. 1901, 458-521.) [3219
Müller, Nikol., Schreiben Melanch-
thons an Joach. Camerarius v. 16. Juni
1525 üb. Luthers Heirat. (Zt. f.
Kirch.-G. 21, 595-98.) Vgl. Nr.
1207. [3220
Roth, F. W. E., Die Schriften d.
Otto Brunfels 1519-36. (Jahrb. f.
G. etc. Els.-Lothr. 16, 257-88.) [3221
Barge, H., Ueb. e. vergessene
Schrift Karlstadts. (Theol. Studien
u. Krit. 1901, 522-33.) 3222
Clemen, 0., 2 Gutachten Franz
Lamberts v. Avignon. Mit Beilage:
4 Briefe Spalatins an Steph. Roth.
(Zt. f. Kirch.-G. 22, 129-44.) [3223
Herold 9 R. 9 Originalbrief Th.
Münzers. (Beitrr. z. baier. Kirch.-G.
7, 93-95.) [3224
[Betr. d. Verheiratg. d. ehemal. Augustiner-
priors J. Lang, Freund Luthers]
Schnell, H., Zeugnis d. Rostocker
Theologen Dav. Chyträus üb. d.
Abendmahlsstreit. (N. kirchl. Zt.
1900, 175-80.) Vgl. ’99, 1184. [3225
Herold, Predigt v. Brenz üb. d.
Kirchengesang. (Mtschr. f. Gottes-
dienst u. kirchl. Kunst 5, 354-63.) [3226
Schulze, M., Meditatio futurae
vitae; ihr Begri u. ihre herrschende
Stellg. im Systeme Calvins; e. Beitr.
z. Verständnis von dessen Institutio.
(Stud. z. G. d. Theol. u. d. Kirche;
hrsg. v. Bonwetsch u. Seeberg. VI,
4.) Lpz., Dieterich. 83 S. [3227
Goetz, W., Ungedr. Brief Calvins.
(Zt. f. Kirch.-G. 22, 159 f.) [3228
Cohrs, F., Evang. Katechismus-
versuche vor Luthers Enchiridion (8.
Nr. 1215). Bd. III: 1528-29. (= XXII
v. Nr. 2528.) xxjv, 480 S. 15 M. [3229
Sehultze, V., Ein unbekanntes
luther. Konfirmationsbekenntnis a. d.
J. 1529. (N. kirchl. Zt. 1900, 233
-42.) Vgl: C. Ch. Achelis, Be-
merkungen u. V. Schultze, Nach-
wort. (Ebd. 423-27 u. 586-839., [3230
Hubert, F., Die Strassburger
liturg. Ordnungen im Zeitalter d.
Reformation, nebst e. Bibliogr. d.
Strassburg. Gesangbücher. Götting.,
Vandenhoeck & R. 1900. Lxxxjv,
154S.,8 Taf. 8M. Vgl.Nr.3273. [3231
Detmer, H., Herm. v. Kerssen-
broch a Leben u. Schrr. Münster,
9%
*128
Theissing. 1900. 462 S. 6 M. Vgl.
1900, 1225. [3232
Dreytwein, Dionys., Esslingische
Chronik, 1548-64; hrsg. v. A. Diehl.
(Biblioth. d. litter. Ver. in Stuttg. 221.)
Tübing., Verein. xxu], 326 S. [3233
Hertel, G., Zur G. d. magdeburg.
Belagerung 1550-51. (G.bll. f. Magde-
burg 35, 137-53.) [3234
[Berichte o gewissen Petermann an d.
Bürgermeister Beruh. Mayer in Basel.]
Reichstagsakten, Dt., jüng. Reihe
(s. ‘97, 2960): Dt. Reichstagsakten
unt. Kaiser Karl V. Bd. HI, bearb.
v À. Wrede. jx, 9798. 50M. [3235
Rez. v. II u. III: Mitt. a. d hist. Litt. 29,
301-8 G. Wolf.
Barge, H., Neue Aktenstücke zur
G. d. Wittenberger Unruhen v. 1521/22.
(Zt. f. Kirch.-G. 22, 120-29.) [3236
Köster, F., Beitrr. z. Reform.-G.
Naumburgs v. 1525-1545; gesammelt
aus Urkk. u. Originalbriefen d. städt.
Archivs. (Zt. f. Kirch.-G. 22, 145
-59; 278-330.) [3237
Heydenreich, E.,Originalschreiben
v. Thomas Münzer im Stadtarch.
Mühlhausen. (G.bll. d. St. Mühlh. 1,
S. 39.) — Nebelsieck, Bittschrift d.
Mühlhäuser Frauen f. ihre Männer
im J. 1525. (Ebd. Ant? [3238
Wehrmann, M., Brief d. Herzogs
Albrecht v. Mecklenburg an Bisch.
Erasmus v. Camin 1526. (Monatsbll.
d Ges. f. pomm. G. 1901, Nr. 3.) —
E. Beintker, Die Urkk. üb. d. Auf-
lösg. d. Augustiner-Eremiten-Klosters
in Anklam, 1530. (Ebd. Nr. 1 f.) [3239
Sitte, A., [Aktenstück betr. d.]
Vorsorge zur Wehrhattirkeit v. Bruck
a. d. Leitha, 1526. (Monatsbl. d.
Altert.-Ver. Wien 1900, 33-35.) [3240
Schuller, Fr., Urkdl. Beitrr. z.
G. Siebenbürgens u. d Schlacht bei
Mohäacs bis z. Frieden v. Gross-
wardein (s. ‘99, 1168, Schluss.
(Arch. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde.
29, 504-60, Taf.) [3241
Korrespondenz, Polit., d. Hzgs. u. kort
Moritz v. Sachsen, br:g. v. E. Branden-
burg. Bd. I, s. 1900, 3201. Rez.: Hist. Zt.
86, 304-7 Herm. Oncken; Hist. Viertelj.schr.
4, 113-15 V. Ernst; Gött. gel. Anz. 1901, 161
-65 Brandi; N. Arch. f. sächs. G. 22, 198-205
Gust. Wolf. [3242
Gümbel, A., Ein oberpfälzischer
Aktensammelbd. (Archival. Zt. 9,
315-74.) [3243
Friedensburg, W., Die Kriegs-
Bibliographie Nr. 3232—3278.
vorbereitungen Karls V. (1546: e.
Denkschrift G. B. Castaldo’s. (Quellen
etc. a. ital. Archiven u. Bibliotheken
7, 63-71.) — Ders., Karl V. u. Maxi-
milian JI. (1551); e. Venetianischer
Bericht üb. vertrauliche Aeusserungen
des letzteren. (Ebd. 72-81.) — G.
Kupke, Bericht üb. d. Reise d.
päpstl. Legaten Hier. Dandino,
Bischofs v. Imola, von Rom nach
Brüssel i. J. 1553. (Ebd. 82-94.) [3244
Nuntiaturberichte a. Dtld. nebst
ergünz. Aktenstücken. Abtlg. I: 1533
-1559, hrsg. durch d. k. preuss. hist.
Instit. in Rom etc. (s. 1900, 12361.
Bd. XII: Nuntiaturen d Pietro Ber-
tano u. Pietro Camaiani, 1550-52;
bearb. v. G. Kupke. 1900. Lxxvir),
4038. 20M. [3245
Briefwechsel d. Hzgs. Christoph
v. Württemberg, hrsg. v. V. Ernst
(s. 1900, 3206). Bd. I: 1553-54.
xxvi, 733 S. 10 M. [3246
Rez.: Hist. Viertelj.schr. 4, 116-18 Trefftz;
Dt. Litt.-Zig. 1901, Nr. 13 Brandi u. Entsewnge.
v. Ernst m. Antwort v. B. ebd. Nr. 16; Theol.
Litt.-Ztg. 1901, Nr. 3 Bossert.
Werner, Hnr., Die Flugschrift
„onus ecclesiae“ (1519) mit e Anhg.
üb. sozial- u. kirchenpolit. Prophetien.
Ein Beitr. z. Sitten- u. Kultur-G. d.
ausgeh. Mittelalters. Giess., Ricker.
1068. 2 M. [3247
Clemen, 0., Das Pseudonym Symon
Hessus. (Cbl. f. Bibliothw. 17, 566
-92.) — Ders., Augsburger Flug-
schrift v. 1524 (s. Nr. 1236). Be-
richtigung. (Beitrr. z. baier. Kirch.-
G. 7, 139.) [3248
Huyskens, Aus d. Gutsherren-
register d. Jahres 1533. (Zt. f. vaterl.
G. ete. Westfal. 58, I, 229-31.) [3249
Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s.
Nr. 1238). Nr. 68 (= Jg. XVII, 3:.
Vgl. Nr. 3361. [3250
Walther, W., Zur Reform OG (Theol.
Litt.bl. 1900, Nr. 45-45.) (3251
Köhler, W., Lutherana. (Zt. f.
Kirch.-G. 22, 71-83.) 3252
Kawerau, G., Von Luthers Rom-
fahrt. (Dt.-ev. DU 26, 79-102.) —
N. Paulus, Zu Luthers Romreise.
(Hist. Jahrb. 22, 110-113.) [3253
Thoma, Katharina v. Bora, s. 1900, 3215.
Rez.: Theol. Litt-Ztg. 1900, Nr. 13 W
Kohler. [3254
Köhler, W., Luthers Testament
Ei H D
zen een m] -ezt ?’
Ee’ TLAC LSI La
u. d. Kanzler Brück. Zr f Kire-
G. 21. 527-36. 255
Köhler. Luther o d Kirk. is%
1:47. Rez.: Kaıholik sL 1.47-7s Parias [bue
Kügelgen, C. V., Azt-
fasg. d. Gottheit Cersi. Lyz.
Wipke. 4% 655. 1M & 52%
Eez : Tbeol Lit -Zig 1901. Nr 1° Le reien
Köstlin. J., Lütters 5312 vom
freien Willen in d Hide terrer
Disputation v. J. 1515. Zt f Airt-
5 Val Nr ı242. 2228
a
kb e
ns —
Ver. zu Eisenberg 16. 45-47 52°
Philalethes. A. J. J. Deekert.
Die histor. Wahrheit Ch La:
Ausgang. Wien, Kirsch 17
2 M. we
Rez: Karholik $1, L 14-4 a Hin Ja:ro
2. 14 Paulus.
Kaweran, G., Die Versiche.
Melanchthon zur kath. Kirche zu-
rückzuführen. Dt-ev. Bia. 26. 149
67; 237-65. Er
Zwinzliana. Mitt. z. G. Zwirn.:s
u. d Reform. s. Nr. 12531. 1-11.
Nr. 1 (= Nr. 9. S5. 185-216. Taf.
15 Pf. 13203
Inhalt: E. Egli, Hugo v Lanisrtere.
Bisch. v. Konstanz. ‘3 :%-#l — Ders.
Vorarbeiten f e Neuausgabe d ZwipgiiscLen
Werke. 18: Zu d Br:+ien Paizers ar Z.
(S 1511 — Ders. Oeccismyais At'etrurg
nach Zurich. 5. 1485-25, — Ders, Herko’
Comanders. (5. nf) — Ders. Banino
Berweger v. Appenzell. Ebd. ZE: — A.
Fluri. Das berniache T-ufererandat vom
2. Marz 1533. (Ebd. law., — Val Nr. śi7i1
u. 3154. | 8
Jackson, S. M., Huldr. Zwingli.
the reformer of German Switzerland
1484-1531. Heroes of the reformation
5 London, Putnam. xıy], 519 5.
6 sh. ‘3204
Rez.: Zwingliana S. 211-13 Egli.
Doumergue, E., Une poignée de
faux. La mort de Calvin et les
jésuites. Lausanne, Bridel. 1900.
128 S. 1M. 13265
Egli, E., Analecta reformatoria s.
1900. 1211. U. Biographien: Bibli-
ander; Ceporin;: Jons. Bullinger.
172 S. 5 M. 60. 13266
Rez.: Theol. Litt-Zte. 1@1. Nr 9 Bossert:
Gött. gel. Anz. 1:01. 2:0-63 Meyer v. Knonau
Schiess, Bullingers Beziehungen
zur Familie Salis. Zürcher Taschen-
buch 1901, 116-53. 3267
Deckert, d. Urich v. Huttens
"T29
L-:-n z Cesenan Wien, Kirs
Li. Saz 1M 525
Sen Kat x! L LS? Far ts
Netoliezka. O.. A Lë
Trasıh Miarütstelerceiien 4. 207
-1> PEY
kruske. Jr: a Laso v. d Sakra-
Mertietrit:e Bir n G. d Reror-
S d Tzi.
Lyz. Lietech
En
Detmer. H.. Keir:nsr-spräch zu
Mir-ter Wert am eu S Aug.
1555: Beitr te Rob Rotbmarns
u des sg. Arabäapti-mus. Monatsbl.
d LoEen-urs 9 2435-50 ECK
Caspari., W.. Lie Bestrelim. d.
Ardireas Hyyerius auf d Gebiete d.
prakt. Tren. u. d. til Studiums:
e Btr z G. d &rhl Lebens.
Fes-cbr. d FPrinozwegenten Ltd
darz-uor. v. d Univ. Enanen I
Teel Fak. S 3-14. 11562
Büchsensehütz. L., Hist. de-
liturries en iangue auemande dan»
oise de Strastourg au 16. siècle.
Pariser Thee. 1990. 153 S. Vgl
Nr. 3231. 13273
Ber : Lin CH 141. Nr 22 Hubert
Erichson, A., Zur G. d alt-trass-
burg. evarg. Trauorinung. Mischr.
f wéttesaenst u. kirchl Kunst 5.
134-42: 163-714. — W. Diehl, Zx
G. d. hessisch. Gottesdienstes im
Zeitaiter d. Reform. Evd. 1506-02.
— E. Simons, Anfänge d. evang.
Bettag-feier in Dud. Eid. 4. 206
-11.. 5274
Segre, A., Carlo Il. duca di Sa-
voia, e le guerre d Ítalia tra Francia
e Spagna dal 1515 al 1525. Armi
d Avcad. d. scienze di Torino 35
112-62. [3275
Weicker, B.. Stellung der Kur-
fürsten zur Wahl Karls V. im J. 1519.
(= Hft. 22 v. Nr. 2096. Berl.. Eberine
xjv. 409. xv) 5. 11 M. 20. Ti I
kurt, Joachim v. Brandenb. er-
schien als Bonner Diss. 1900. fñ2zg
Rez.: Litt. Cbl. 1901. Nr.24P RK: Forschen.
z brandb. u. preuss. G 14. 32i f. Sacnes: Mist
u. d. hist Lin. 29, 227-501 G Wat. 00O
Perrin, E., Nicol. Perrenot de
Granvelle, ministre de Charles-Quint
Besançon, imp. Jacquin. 31%. [3277
Götze, Å.. Artikel der Bauern 1393
Hier Viertelj.schr. 4, 1-32.
CELA
AN vi
Lei ON
*130
Kern, R., Beteiligung Georgs II.
v. Wertheim u. seiner Grafschaft am
Bauernkrieg. (Zt. f. G. d. Oberrh.
16, 81-130; 388-421.) [3279
Brandenburg, Moritz v. Sachsen, s. Nr.
1268. Rez.: Gött. gel Anz. 1901, 144-61
Brandi. [3280
Singer, P., Beziehgn. d. schmal-
kald. Bundes zu England i. J. 1539.
Greifswald. Diss. 97 S. [3281
Hasenclever, A., Politik der
Schmalkaldener vor Ausbruch d.
schmalkald. Krieges. (= Hft. 23 v.
Nr. 2657.) Berl., Ebering. xv, 255 8.
7 M. 3282
Yaccarone, L., Emanuele Filiberto
principe di Piemonte alla corte
cesarea di Carlo V. imperatore, 1545
-51. (Miscellanea di storia ital. 36,
277-318.) [3283
Niessen, P. van, Des Markgrafen
Johann Bemühungen um d. Erwerbg.
Pommerns, 1546-48. (Schrr. d Ver.
f. G. d. Neumark 10, 41-59.) [3284
Loserth, J., Die Wiedertaufe in
Niederösterr. von ihr. Anfängen bis
z. Tode Balthas. Hubmaiers, 1525-28.
(BI. d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder-
österr. 33, 417-35.) [3285
Schmid, Jos., Des Kardinals u.
Erzbischofs v. Salzburg Matthäus
Lang Verhalten zur Reform. (s. 1900,
3250). Forts. (Jahrb. d. Ges. f. G.
d. Protest. in Oesterr. 21, 138-58.) [3286
Schulz, Václ., Behandlg. d. böhm.
Brüder nach d. Herausgabe d. königl.
Mandats v. J. 1548. (Časopis musea
království Českého 72, 555-58.) [3287
Cvréek, J., Denkwürdigkeiten
mährisch. Städte a. d. 16. Jh. (Ca-
sopis Matice Moravské 22, 45-51 etc
344-50.) [3288
Bächtold, C. A., Die Schaffhauser
Wiedertäufer in d. Reformationszeit.
(Beitrr. z. vaterlünd. G., hrsg. v. hist.-
antiq. Ver. d. Kantons Schaffhausen
7, 71-118.) [3289
Wattenwyl, A. Ten Hans Jak. vV.
Wattenwyl, 1506-60. (Sammlg. ber-
nisch. Biographien 4, 228-34.) — H.
Türler, Biel i. J. 1530. (N. Berner
Taschenb. 1901, 60-71.) [3290
Wolfart, Beitrr. z. Augsburger
Reform.-G. I: Die Reise d. ulmischen
Sekretärs Aitinger nach Hessen u.
Sachsen, Aug.-Sept. 1534. Il: Zur
Biogr. d. M. Bonifacius Wolfhart.
Bibliographie Nr. 3279— 3322.
(Beitrr. z. baier Kirch.-G. 7, 125-36;
167-80.) [3291
Thurnhofer, F. X., Bernh. Adel-
mann v. Adelmannsfelden, Humanist
u. Luthers Freund. (Erläutergn. u.
Ergänzgn. zu Janssens G. d. dt.
Volkes, hrsg. v. Pastor, Il, 1.) Frei-
burg, Herder. 153 S. 2M.60. [3292
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 1001, Nr. 3 W.
Köhler; Litt. Cbl. 1900, Nr. 50 W. K-r.; Dt.
Litt.-Ztg. 1901, Nr. 21 Spahn; Röm. Quartal-
schr. 14, S36f. Eisen
Looshorn, J., Weigand v. Redwitz,
Fürstbischof v. Bamberg 1522-56.
(Sep. a.: Looshorn, G. d. Bistums
Bamberg. Bd.IV.) Bamberg, Handels-
druckerei. S. 543-1080. 11 M. [3293
Schornbaum, K., Zur religiös.
Haltung d Stadt Ansbach in d. ersten
Jahren d. Reform. (Beitrr. z. baier.
Kirch.-G.7,145-66;193-214.)— Ders.,
Zur Lebens-G. d. erst. evang. Pfarrers
v. Ansbach Johs. Rurer. (Ebd. 71
-83.) — Ders., Zur kirchl. Ver-
gangenheit Vachs. (Ev. Gemeindebl.
f. d. Dekanatsbezirke Nürnb. u. Fürth.
15. Juli 1900.) | 3294
Schornbaum, K., Stellg. d. Mark-
grafen Kasimir v. Brandenburg zur
reformat. Bewegung 1524-27. Erlang.
Diss. 1900. 324 Š [3295
Rez.: Beitrr. z. baler. Kirch OG 7, 191f;
Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnberg 14, 259-92.
Schornbaum, Aus d. kirchl. Ver-
gangenheit ‚Puschendorfs. (Ev. Ge-
meindebl. f. d. Dekanatsbezirke
Nürnbergu. Fürth 1900, Nr. 6-8.) [3296
Kolde, Th., Joh. Teuschlein u. d.
erste Reformationsversuch in Rothen-
burg o. d T. (Festschr. d. Prinz-
regenten Luitpold v. Baiern dargebr.
v. d. Univ. Erlangen I, Theol. Fak.,
S. 37-82.) Sep. Lpz., Deichert.
1 M. 20. [3297
Keidel, F., Bilder a. d. Reform.-
G. d. Reichsstadt Ulm. Ulm, Kerler.
23 S. 50 Pf. [3298
Koch, Dav., Der Abendmahlsstreit
in d. Reichsstadt Biberach 1543 u.
1545. (Bll. f. württb. Kirch.-G. 4,
173-87.) [3299
Viénot, J., Hist. de la réforme
dans le pays de Montbéliard depuis
les origines jusqu'à la mort de P.
Toussain, 1522-73. Thèse. Paris,
Fischbacher. 1900. xx, 357; 359 S.
20 fr. [3300
Rez.: Ann. de l'Est 15, 309-12 Schoell.
Rocholl, H., Hz. Georg v. Württb.
Reformationszeii — G-renrei rmation und F’ähr. Kries
u. d. Reformation im Cter-E sacs
(Kirchl. Mtschr. 19, 475-=2: 5i 2 z
561-73..
Rocholl, H., Marc-hias
elsäss. Glaubens um a d Befır-
mationgzeit. — Nr 2750. Strass
Heitz. 1900. 55S 1M zu 5> 2
Rer: Z f G. d er 14 .4i f
H. Kaiser: Theol Lea. Ze 1581. Nr 15
W Kobler.
Postina. A. Der Karmeliter Eterh
Billick. Ein Leten:tiä a d 16 Jn.
(Erläutergn. u Ergänzen m Jarssens
G. d. dt. Volkes. breg e Pastor.
I, 23) Freib. Hermer 24 S
3 M. 40. 55u
Rez.: Katrholik 81 IL 3767- Paulus: H:s1-
polit BU. 127. 713-78 Lazscrern
Macco, F., Matias Üremerize
(Aachens Vorzeit 13. 52-55 rt
Hoogeweg, H.. H::rat Hrg ums
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hist. Ver. f. Niedersacts Laser 744-
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Doebner, Dominikaner invert zu
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(Ebd. 316-18.. 556
Sehloemer, H., Ert--ks à este
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Praz. Bien ls S. ‚5317
Montecuceoli. R. v.. Stla.cı b.
L-irziz 1651. d J. 1632. d J. 1534.
MN zech. Anızew. Schr. 4. 9-15.
— Ders.. Arig Er mein. jair
Arfertzale in Dei. 1532-45. Ed
Fe — Ders.. Be- Inn d An.
we ich d Rava ere in Shleien
im J. 1645 errarzne. rn 33-37.
— Ders. Aszig azs d Bac:
Aaien, in weiicen Set Gr: Morter
tefccien Eat. 1627-57. E'à 131-
45. — Ders. Kirmspinüsez à
Jazre 1644 u. 1545: Aorrestera mit
d Frrzen Maa v. Na. 142-
6%: vermis Lie KorrespiLüenz, 1542-
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Sickel. Th. R. 1.. R'm Per: e Ne
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*132
(8. Nr. 1320). Forts. (Quellen etc.
a.ital. Archiven etc. 4, 95-137.) [3322
Albers, B., Aus Vatikan. Archiven.
Zur Reform-G. d. Bened.-Ordens im
16. Jh. (Studien u. Mitt. a. d. Bened.-
u. Cist.-Orden 22, 113-47.). Vgl. Nr.
1322. 13323
Jacobs, P., Schreiben d. Abtes Hnr.
Duden an d. Herzog Wilhelm IV. v. Cleve,
d Vikar Wennemur in Velbert betr. (Beitrr.
z G. d. Stiftes Werden 6, 54-64.) (3324
Sembritzki, J., Eine Urkunde
[Kaiser Maximilians Il] betr. d.
poln. Königswahl nach d Abreise
Heinrichs v. Valois. (Altpreuss.
Monatsschr. 38, 156-58.) 3325
Gilliodts van Severen, L., Rela-
tions polit. des Pays-Bas et de
l'Angleterre sous le règne de Phi-
lippe II. T. XI: Gouvernement du
duc de Parme. Partie 1: 1. oct.
1575 - 31. déc. 1579. (Collect. de
docc. inéd. relat. à l'hist. de la Bel-
gique.) Brux., Kiessling et Co. 1900.
4°. Gei, 459 S. 12 fr. [3326
Richter, 0., Glückwunsch d. Rates zu
Dresden z. Thronbesteigung Kurf. Christians I.
(Dresd. G.bll. 1901, Nr. 2.) (3327
Daville, L., Instructions données
par Henrı IV. à ses députés en
Lorraine. (Ann. de l'Est 15, 72
-109.) [3328
Kouba, F. M., Querela stati
českých r. 1611. (Beschwerdeschrift
der böhm. Ständei.J. 1611.) (Sitzungs-
berr. d. böhm. Ges. d. Wiss. 1900,
VII) Prag, Rivnac. 238. [3329
Sitte, A., Bericht K. Ferdinands II.
üb. seine Proklamation zum König
v. Ungarn, 15. Mai 1618. Mitt. d.
Inst. f. öster. G.forschg. 22,123f.) [3330
Oxenstierna’s skriften och bref-
vexling (s. 1901, 1329). Afd. II, Bd.
10: 1) Carl Carlsson Gyldenhielms
bref; 2) Joh. Skyttes bref; 3) Pfalzgr.
Joh. Casimirs bref. 1900. jx, 879 8.
12 Kr. [3331
Rez. v. 1.2 u. II, 8 u. 9: Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 22, 136-39 D Schäfer; v.
I. 1-3: Götting. gel. Anz. 1901, 52-76 M. Ritter.
Krebs, J., Quartierlasten u. andere
Drangsale d. Grafsch. Mansfeld im
30jähr. Kriege. (Mansfelder BIL 14,
110-14.) [3332
{Im Auszuge wiedergegebene Schreiben
v. J. 1626 aus d fürstl. Hatzfeldschen Archivo
in Calcum.]
Scumidt, R., 2 Schreiben [a. d.
J. 1633 u. 1637] Maximilians I. v.
Baiern. (Mitt. a. d German. National-
museum 1900, 115-17.) [3333
Bibliographie Nr. 3323—3372
Sommerfeldt, G., Aus d Kriegs-
drangsalen d. Stadt Frankenhausen
im 30jähr. Kriege: 3 Schreiben d.
schwed. Generalmajors Hans Chri-
stoph v. Königsmarck, 1642, nebst er-
günz. Aktenstücken. (Zt. d. Ver. f.
thüring. G. N. F. 12, 310-17.) [3334
Bretholz, A., Neue Aktenstücke
z. G. d. Schwedenkrieges in Mähren
u. Schlesien. (Zt. d. dt. Ver. f. G.
Mährens u. Schlesiens 5, 1-91.
Kte.) [3335
Hansen, G., Briefe d. Jesuiten-
paters Nithard Biber an d. Kur-
fürsten Anselm Casimir v. Mainz, ge-
schrieben auf sein. Romreise 1645 46.
(Archival. Zt. 9, 132-75.) [3336
Perlbach, M., Aus alten Büchern
d hallisch. Universit.-Biblioth. Halle,
Niemeyer. 1900. 79S. 8M. [3337
Schmidt, Adf., Moscheroschs
Schreibkalender. (Jahrb. f. G. etc.
Els.-Loth. 16, 139-93.) [2328
Zaretzky, 0., Unbekannte Flug-
schrift üb. d. Schlacht bei Hessisch-
Oldendorf i. J. 1633. (Zt. d. Ver. f.
hess. G. N. F. 24, 149-58.) [3333
Montecuccoli, R. v., Aus d. Re-
lation üb. d. Verschwörung Wald-
steins. (Montecuccoli, Ausgew. Schrr.
4, 3-7.) [3340
Metzner, J. E., Die ülteste Stadt-
beschreibg. v. Greifswald. (7. Jahres-
ber. d. geogr. Ges. zu Greifswald
S. 142-57.) [3341
Lemmermann, K., Ein hand-
schriftlicher Nachlass d. Einbecker
Predigers Andreas Danus a. d. J.
1595. (Hannov. G.hll. 1900, Nr. 48
-50.) 3342
Bär, M., Protokoll d. Alb. Lu-
cenius üb. d. Kirchenvisit. v. 1624:25.
(Mitt. d. Ver. f. G. u. Ldkde. v. Os-
nabrück 25, 230-82.) [3343
Könnecke, M., Die evang. Kirchen-
visitationen d. 16. Jh. in d. Grafsch.
Mansfeld (s. 1900, 1318) Tl. IV:
Das Kirchenwesen in d. G. M. unter
d. Superintend. Hieron. Menzel, 1560
-90. (Mansfelder Bll.14,36-109.) [3344
Arndt, G., Gottesdienstl. Ord-
nungen d. Schwedenkönigs Gustav
Adolf f. die Stifter Magdeburg u.
Halberstadt v. J. 1632. (Monatsschr.
f. Gottesdienst u. kirchl. Kunst 5,
6-10.) Vgl. 1900, 3306. [3345
(regenreformation
Diehl, W., Ein neuaufgefundenes
Burg-Friedberger Trauformular a.
d. Zt. d. ausgehend. 16. Jh. (Ebd.
329-34.) — Knoke, Gedruckte Beicht-
u. Abendmahlsermahngn. um 1600.
(Ebd. 293-96.) [3346
Seelsorger, Ein, üb. die Jesuiten
als Prediger 1633. (Diüzesanarch.
v. Schwaben 19, 71-73.) [3347
Steinherz, S., 2 Predigten d.
Bischofs Musso in Wien 1560. ‚Mitt.
d. Inst. f. österr. G.forschg. Er-
gänzgsbd. 6, 565-74.) 3348
Tomek, V. V., Das erste Jahr d.
Regierg. K. Maximilians Il. 1564-65.
(Casopis musea království Ceského
72, 1-14.) [3349
Gossart, E., Projets d'érection des
Pays-Bas en royaume sous Philippe II.
Bull. de la classe des lettres de
l'Acad. roy. de Belg. 1900, 558
-18.) [3350
Muller, P. L., Bijdragen tot de
gesch. d. scheiding van Noord- en
Zuid- Nederland. (Bijdragen voor
vaderl. gesch. 4. R., I. 42-70.) [3351
Kratochvil, V., Zum Verhältnis
K. Rudolfs II. zu Erzh. Matthias.
(Český casopis hist. 5, 169-176;
216-38.) [3352
Berbig, Aus d. Gefangenschaft Jobann
Friedrich d. Mittleren, Herzogs zu Sachsen,
s. jn, 3065. Rez.: Theol. Litt-Ztg. Gs, 541
Treftz; Zt. d. Ver. f. thüring. G. 12, 227
Mentz; Tbeol. Litt.bl. 1900, Nr. 24. (3353
Jerin-Gesees, C. v., Bischof An-
dreas v. Jerin. Kaiser Rudolfs Il.
Gesandter in Polen 1539-96. Ber.
d. wiss. Ges. „Philomathie” in Neisse
30, 1-102.) [3854
Endl, F., Die Türkengefahr in d.
Jahren 1593-1598 u. d Stadt Horn.
(Berr. d. Ver. f. Läkde. v. Nieder-
österr. 34,154-82.) 13355
Fruin, R., De slag bij Nieuwpoort.
(Fruin. Verspreide geschritten 3. 22:
An, Taf.) [355
Gindely, A., Beier z. G. d 30-
br Krieges; aus d. nachgela-s.
Schrr. Gs. hrsg. v. J. Hirn. Sep.
a.: Arch. f. österr. G. LXXXIX, 1.
Wien, Gerold. 1990. 243 5. 5M.
20. "5357
(inb: a) Kampf geg d AdmiLijrtrater v.
Halberstadt u. gegen Mansfeid, 11235-24. b,
Franz. \ermittlungsrersucke im J. 124.
Zusammenkurft in Scbieusingen e Die
eng! Heiratsverbdlgn mit Spanien "n. Franar,
1623-24. d, Die Urterbdign mit Daremark
und 30jähr. Krieg.
u. Schweden üb. d. Führung d. Krieges,
1624-25. e) Klagen üb. Waldstein u. d.
Vhdign. üb. d. Kriegswesen im Reiche
"Mulbauseuer Kollegialtag 1627.)
Tuskänyova, H., Francie a české
postváni 1618-1620 (Frankreich u. d.
böhm. Aufstand 1618-1620, Ceský
časopis hist. 5, 359-74.) 13358
Huffschmid, M., Der pfalzische Reiter-
führer Hans Michael Elias e Obentraut, 1574
-1525. (Mannheimer G bll. L Nr.12) [3:59
Schäfer, D., Die Schlacht b.
Lutter am Barenberge. (N. Heidel-
berg. Jahrbb. 10, a [3360
Egelhaaf, G., sustav Adolf
in Dtid. 1630-32 (= Nr. 5250:
Halle. Niemeyer. 144S. 1 M.20. [3361
Droysen, @., Gust. Adolfs Lan-
dungsgebet. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.torschy. 22, 269-57.) 3302
Schmidt, Das Treffen bei Falken-
berg 1630. «Monatsbll. d. Ges. f.
pomm. G. 1901, Nr. 35 3363
Wittich, K., Zur Würdigung Hans
Georgs v. Arnim. «N. Arch. f. sächs.
G. 22. 21-6%., [3364
Struck. Job. Georg v. Oxenstierna, s. La,
1345. Rez.: Hist. Vierteljschr. 3, 555-60
Kretzschmar; Forschgn. z. brandb. u. preuss.
G. 13, 544-95 Immich. EE
Schweizer. Die Wallensteinfrage, s. 1200,
3322. Rez.: Mitt. a. d bist. Litt. 2", 152-55
Wersche; Allg. Litt.bL 1900, Nr. 23 Hirn;
Hist. Zt. 37. 161-3 Diemar;, Gottiug. gel. Anz.
1:11. 338-40 Tupetz. "3366
Beichl. C.. Wallensteins Todesstätte: d.
Mordzimmer. ‘Egerer Jahrb. 30, 1753-43.) [3347
Jacob, Erwerbg. d Elsass durch Frank-
reich im westfal. Frieden. s at 1316. Rez.:
Hıst. Zt. 55, 105-6 Lorentzen. LE
Ulmann, H., Die (regenreformation
in d. habsburg. Erblanden. ‘Preuss.
Jahrbb. 102, 412-23.. [3369
Bibl, V., Einführz. d. kath.
Gegenref. in Niederösterr. durch
Kaiser Rudolf. H. 1576-50. Innsbr.,
Wagner. 1:90. x). 1>? S. 4 M —
Ders.. Erzhzg. Ernst u. d. Gegenref,
in Niederösterr.. 1576-90. ‘Mitt. d.
Inst. f. österr. Gforschg. Ergänzgsbd.
6. 575-623. — A. Starzer, Ueber-
gabe d. Chorherrenstittes Eberndorf
an d. Jesuiten. Ebd. 624-33., [3570
Loserth, J., Zur G. d. Gegenref.
in Kärnten. Die Aufiösg. u. Ausweisg.
d. evang. Kirchen- u. Schulministe-
nums in Klazenturt. ‘Arch. f. vateri.
G. Kärmtens 19, 25-57. 3311
‚Elze, Th., Die evangel. Prediger
Krains im 16. Jb. Jahrb. d. Ges. f,
G. d. Protest. in Öesterr. ?1. 159
-2C1. 22. 33-60. 3572
L
*134
Kollmann, H., Ueb. d. Eınfluss
der Propaganda auf d. Entstehg. der
sogen. „cassa salis“. (Časopis muses
království Českého 72, 139-57.) [3378
Helbig, J., G. d. Gegenref. u. d.
gleichzeitig. Kriegsereignisse in d.
Herrschaft Friedland. (Mitt. d. Ver.
f. G. d. Dt. in Böhmen 39, 287
-312; 453-74.) [3874
Strnad, J., Rejstřik kraje plzens-
kého z r. 1600 (Ueb. d. Nationali-
tät im Pilsner Kreise nach d. Register
a. d. J. 1610). (Sitzungsberr. d. böhm.
Ges. d. Wiss. 1900, XIV.) Prag,
kivnáč. 16 S., Kte. [3375
Rott, E., Jean de Bellièvre-Haute-
fort, ambassadeur de France près les
ligues suisses, et le traité de Soleure
mars 1573 -mai 1579; juillet - sept.
1582. (Rev. d’hist. diplom. 14, 554
-97.) [3376
Wattenwyl, A. v., Joh. v. Watten-
wyl, 1541-1604, (Sammlg. bernisch.
Biographien 4, 217-27.) — H. Türler,
Graf Mansfeld im Kant. Bern. (N.
Berner Taschenb. 1901, 98-110.) [3377
Brosch, M., Die Ermordung d.
Veltliner Protestanten im J. 1620.
(Zt. f. Kirch.-G. 22, 106-19.) [3378
Escher, C., Der Kriegszug d.
Berner, Zürcher u. Graubündner nach
dem Veltlin im Aug. u. Sept. 1620.
(Neujahrsbl. 95 d. Feuerwerker-Ges.
in Zürich auf d. J. 1901.) Zürich,
Fäsi & B. 42 S., Portr. u. Kte.
3 M. [3379
Lippert, F., G. d. Gegenref. in
Staat, Kirche u. Sitte d. Oberpfalz-
Kurpfalz zur Zeit d. 30 jähr. Krieges.
Freib., Waetzel. 265 S. 6 M. [3380
Sperl, A., Der oberpfilz. Adel
u. d. Gegenref. (Viertelj.schr. f.
Wappenkde. etc. 28, 339-487.) [3381
Herold, R., Zur. G. d. Schwarzen-
berger Pfarreien (s8. "ou. 3225). II: Die
Gegenref. anno 1626/27. (Beitrr. z.
Laier. Kirch.-G. 7, 97-125.) [3382
Vogel, H., Der Kampf auf d.
westfäl. Friedens-Kongress um d.
Einführg. d. Parität in d. Stadt
Augsburg. Münch., Lindauer. 1900.
66 S. 80 Pf. [3383
Gümbel, Th., Skizzen a. d. Leben
d. Pfalzgräfin Magdalene, e. gebor.
Herzogin zu Jülich, Cleve u. Berg.
(Pfälz. Museum 1901, Nr. 2-4) [3384
Diehl, W., Zur Entstehungs-G. d.
Religions-Reverse; e. Beitr. aus d.
Bibliographie Nr. 3373—8418.
hess. Kirch.-G. (Dt. Zt. f. Kirchen-
recht 10, 204-19.) [3385
Rootselaar, W. F. N. van,
Beeldstormeri) te Amersfoort in 1579.
(Archief voor d. gesch. v. het aarts-
bisd. Utrecht 26, 134-388.) — Ders.,
Kerkelijke toestanden op de Veluwe,
1550-76. (Ebd. 139-60.) [3386
Broersma, R., Het tusschenbestuur
in het Leycestersche tijdvak. (Ut-
rechter Diss.) Te Goes, Visser. 1899.
150 S. [3387
Fruin, R., De stemming der ka-
thol. gemeente en der regeering van
Amsterdam tijdens het Geus worden
der stad. (Fruin's verspreide ge-
schriften 3, 1-39.) — Ders., De we-
deropluiking van het Katholicisme
in Noord-Nederland, omstreeks den
aanvang der 17. eeuw. (Ebd. 249
-344.) — Ders., De jeugd van
Louise Henriette d'Orange. (Ebd. 4,
95-121.) [3388
Kretzschmar, J., Zur G. Herfords
im 30jähr. Kriege. Mit 1 Plane d
Stadt v. 1638 (Zt. f. vaterl. G. etc.
Westfal. 58, I, 1-29.) [3389
Schauenburg, L., 100 Jahre ol-
denburg. Kirch.-G., 1573-1667 (s. '98.
1272). Bd. III: Seelsorge. 309 S.
7M. [3390
Rez.: Dt. Litt. -Z'g. 1901, Nr. 15 Tschackert;
Jahrb. f. d. G. d. Hzgts. Oldenburg 10, 160-65
Herm. Oncken.
Kayser, R., Anfänge der Toleranz
in Holstein unter Hrzg. Friedrich Il ;
e Beitr. z. G. d. Remonstranten.
(Monatshfte. d. Comenius-Ges. 10,
34-43.) ie
Becker, H., Wesentl. Anteil An-
halts an d. Festlegung d Bezeichnung
„reformiert“ als Kirchenname in
Dtld. (Theol. Studien u. Krit. 1901,
242-69.) [3392
Sternfeld, R., Beitrag z. G. Go-
thas, 1567. (Zt. d. Ver. f. thünng.
G. 12, 217-19.) [3393
Schirmer, Ortsgeschichtliches a. d.
2. Hälfte d. 16. Jh. (Mitt. d. ge-
schichts- u. altert.forsch. Ver. zu
Eisenberg 16, 3-20.) [3394
Ribbeck, W., Die Herzoge v.
Brieg u. d. geistl. Patronatsherren.
(Zt. f. Kirch.-G. 22, 84-105; 254
71) [3395
Kötz, Q., Die Danziger Konkordien-
formel üb. d. heil. Abendmahl,
„Notel“ genannt u. ihre Apologie,
Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. *135
1561-67. Hp 1. Königsb. Diss.
Danzig, Bertling. 67S. 1M.— Ders.,
Beitrr. Zz. Quellenkde. d. Danziger
Kirch.-G. Progr. Neumark Wpr.
315. [3396
Borkowski, H., Grundsteinlegung
d. kath. Kirche zu Königsberg i. Pr.
1614. (Altpreuss. Monatsschr. 37,
645f) — Ders., Testimonium ordi-
nationis Abrahami Fabri 3. Okt.
1585. (Ebd. 647 f.) [3397
Lübr, G., Zum Besitzstande d.
Rösseler Jesuitenkollegs währ. seiner
ersten 25 Jahre. (Zt. f. G. Ermlands
13, 290-307.) [3398
c) Innere Verhältnisse (unter
Ausschluss von Religion und Kirche).
a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte;
Verfassungs- u. Bechtsgesctichte;
Kriegswesen.
Vanesa, M., Die ältest. Steuer-
bekenntnisse d. Stände in Oester-
reich unter d. Enns; e. Beitr. z.
Steuer-G. u. z. Kunde d. Geschichts-
quellen Oesterreichs. ‘Mitt. d. Inst.
L österr. G.forschg. (Ergänzungsbd.
6, 458-72.) [3399
Motloch, Th., Bericht d. Dr.
Wolfgang Püdler üb. d. Entwurf. e.
Landtafel d. Erzh. Oesterreich unter
d. Enns 1573. (Zt. d. Savigny-
Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. Abtig.,
235-43.) [3400
Uhlirz, K., Urbar d. Herrschaft
Johannstein b. Mödling v. J. 1627.
(Bert u. Mitt. d. Altert.-Ver. zu
Wien, 35, 53-65.) — Gabl, Urbar v.
Schatzlar 1647. (Trautenauer Ztg.
1900, Nr. 27-36.) [3401
Greving, Steuerlisten d. Kirchspiels S.
Kolumba in Köln e. Nr. 3113. [3402
Jacobs, P., Rechnungsablage d.
Kirchmeisters Ludger in Strathuisen
(Strötgen) üb. d. Einnahmen u. Aus-
gaben d. Kirchspiels Born, 1599-1603.
(Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 6,
15-23.) [3403
Ermisch, H., Aus d. Ratsarchiv
d. Stadt Crimmitschau: Statuten-
sammlg. a. d. J. 1575. (N. Arch. f.
sächs. G. 22, 151-71.) (3404
Skatte- og Jordeboger, Sonder-
jydske, fra reformationstiden; udg.
ved F. Falkenstjerne og A. Hude.
Kopenh., Reitzel. 1895,99. 493 S.
6 Kr. [3405
Rez.: Litt. Cbl 1901, Nr. 13 A. L.
Toll, H. Frhr. Y., Verteidigungs-
schrift d. Oberburggrafen Utto v.
Grotthuss in Anlass d. Ausschreibens
e. im Widerspruch mit d. Regiments-
formel zusammengesetzt. allgem. kur-
länd. Landtages v. J. 1625. Jahrb. f.
Geneal. etc. 9%. 20-26.) [3406
Duhr, B., Die dt. Jesuiten im 5°!
Streit d 16. Jh. :Zt. f. kath. Theol.
24, 209-48.) (3407
Huyskens, Arbeitslohn in Münster
im 16. Jh. Zt. f. vaterl. G. etc.
Westfal. 58, I, 231-35.) [3408
Winter, Z., Das Leben im Prager
Ungelt [Thein} 1597. :Casopis musea
kralóvství Ceského 72, 14-44; 105
än. [3409
Freysoldt, Das Geleite auf d.
Judenstrasse u. d Ueberfall d Nürn-
berger Kaufmannschaft durch kaiserl.
Kriegsvolk 16. Jan. 1633. (Zt. d. Ver.
f. thür. G. 12, 274-309: [3410
Ehrenberg. R., Handelsgeschichtliches
Alleriei (s. 1900. 336) Forts. ‘Mitt. d. Ver.
f. hamburg. G. Jg. 20 (Bd. "Lk S. 231 f.) (3411
Kohl, Staatsrecht. Verhältnis d. Grafschaft
Oldenburg zum Reiche s. Nr. 3127. [3412
Wintterlin, Die niedere Vogtei im
16. Jh. (Württemb. Viertelj.hfte 9,
413-20.) 3413
Merx, 0., Gebräuche bei d. Bä
wahl zu Duderstadt gegen Ende d.
16. Jh. (Zt. d Harz-Ver. 33, If,
469-178. 3414
Raschek, A., Zunftordnung d.
Schlosser in Krummau v. J. 1593
‘Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
39, 312-20, Taf.) [3415
Küstner, W., 2 Gerichtsye
aus Lambheims Vergangenheit Rn.
natsschr. d. Frankenthaler Altert EN o-
1901, Nr. 3.) [3416
Bühring, J., Hans Schöner, doen
genannt, wider die Grafen y. SE
zenburg; e Privat- u. Staatspro ar-
a. d. Zeit d. Grumbachschen ee
(Zt. d. Ver. f. thüring. G. N. F =
247-273.) a
Hove, A. van, Etude sur les conflits
de juridiction dans le diocèse es
Liege à l'époque d’Erard de la Marek.
1506-1538. Theol. Diss. Louvam'
van Linthout. 1900. xxv, 160 =
5 fr. — Ders., Etude sur l'hist. des
exemptions. Erard de la Marck et
les collegiales du diocese de 2
ge.
*136
(Sep.a: Rev. d’hist. ecclés. I, Nr. 1-3.)
Louvain, Peeters. 1900. 298. (Nicht
im Handel.) [3418
Thomas, Ch. L., Steinerne Wurfgeschosse
a. d. Zeit d. Belagerg. v. 1552. (Arch f.
Frankf. G. u. Kunst 7, 301-6.) [3419
B. Bildung, Litteratur und Kunst.
Mertz, @., Das Schulwesen d. dt.
Reformation im 16. Jh. (In 10 Lfgn.)
Lfg. 1-4. Heidelb., Winter. S.1-256.
Subskr.-Preis pro Lfg. 1 M. 20. [3420
Mühlmann, C., Bugenhagen als
Schulmann. PBedeuten d. Bugen-
hagenschen Schulordngn. gegenüber
MelanchthonsUnterrichtd.Visitatoren
an d. Pfarrherrn im Kurfürstent.
Sachsen e Fortschritt? Wittenb.
Wunschmann. 1900. 458. 1M. [3421
Jäckel, J., Zur G. d. latein. Schul-
meister in Freistadt in Ober-Oester-
reich. (Beitrr. z. österr. Erziehgs.- u
Schul-G. 3, 81-128; xın)-xv).) — F.
Khull, Schulordng. u. Instruktionen
a. d. Jahren 1577-79 f. d. evang.
Schule d. Landstände v. Oberösterr.
zu Linz a. d. Donau. (Ebd. 129-219;
Xvi)-xX).) [3422 3
Schmoller, Der Kirchenrat als
Oberschulbehôürde in d Jahren 1556
-1558. (Bll. f. württb. Kirch.-G. 4
-123.) [3423
Flemming, P., Die ersten Lehrer
d Kurfürsten August. (N. Arch. f.
Sichs G. 22, 183-89.) [3424
Flemming, P., Mag. Herm. Vul-
pius aus Bayreuth, erster Rektor d.
städt. Lateinschule zu Meissen, 1539
-43, u. erst. Rektor d. Fürstenschule
zu St. Afra, 1543-46. (Mitt. d. Ver.
LG d St. Meissen 5, 323-30 ;416.) [3125
Liermann, 0., Henr. Petrus Her
desianus u. d. Frankfurter Lehrpläne
nebst Schulordngn. v. 1579 u. 1599.
Gymn.- Progr. Frkf. a. M., Knauer.
4°. Lx] S. 2 M. [3426
Gotthelf, Das dt. Altertum in d. An-
schauungen d. 16. u. 17. Jh., 8. 1900, 3387.
(35 5. ersch. als Münch. Diss. 1900) Rez.:
Litt. Cbl. 1901, Nr. 2, Litt.bl. f. germ. u.
rom. Philol. 1901,Nr. 1 Hoffmann-Krayer. [3427
Pistor, Jes Zur Lebens- G. W iegand
Lauzes. ee d Ver. f. hess. G. N. F.
24, 361-7 [3428
Willoh, K., Der Chronist Joh.
Christian Klinghamer. ıJahrb. f. G.
Bibliographie Nr. 3418—3469.
d Hzgts. Oldenburg 10, 61-73.) Vgl.
Nr. 2970. [3429
Obser, K., Zur Lebens-G. Mar-
quardt Frehers. (N. Arch. f. d. G. d.
St. Heidelberg 4, 143-46.) — F. W. E.
Roth, Jak. Christmann, Heidelb.
Prof. 1554-1613. (Ebd. 180-88.) [3430
Meier, Gabr., Der Karthäuser
Hnr. Mureru.seineSchrr. (Geschichts-
freund 55, 1-36; 281f.) [3431
Roth, W., Raphael Seyler 1535-783.
(Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G.
21, Germ. Abtlg., 2183-22.) [3432
Bernays, J., Zur Biogr. Job.
Winthers v. Andernach. (Zt. f. G.
d. Oberrh. 16, 23-58.) [3433
Instruktion f. d. Verbringung der
Palatina nach Rom. (Beil. z. Allg.
Zt. 1901, Nr. 96.) [3434
Kopp, A., Die niederdt. Lieder d.
16. Jh. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. 26, 1-55.) — Ders.,
Die Liedersamnilg. d. Fhrn. Frdr. v.
Reiffenberg, 1588. (Arch. f. d. Stud. d.
neuer. Sprachen 105, 265-95.) [3435
Michels, V., Schriften über Hans Sachs
1494-1900. (Anz. f. dt. Altert. 27, 41-60.) [3436
Singer, S., Die W erke d. Pam-
philus v. Gengenbach. (Zt. f. dt.
Altert. 45, 153-77.) [3437
Wickram’s, Geo., Werke. Bd. I:
Galmy; Gabriotto. Hrsg. v. J. Bolte
u. W. Scheel. (Biblioth. d. litter.
Ver. in Stuttg. 222.) Tübing., Verein.
xLJV, 376 S. [3438
Mury, P. et C. Sommervogel,
Jacques Balde. Notice et biographie.
(Aus: Rev. cath. d’Alsace.) Stras-
bourg, Le Roux. 67 8. [3439
Trublär, A., Düm Habsburský v
oslavnyých skladb: ach humanista čes-
kých XVI století (Das Haus Habsburg
in Festgedichten d. böhm. Humanisten
im 16. Jh). Gymn.-Progr. Prag.
1899. 31 5. [3440
Doering, 0., Des Augsburger Pa-
triciers Si Hainhofer Reisen
nach Innsbruck u. Dresden. (Quellen-
schrr. z. Kunst-G. u. Kunsttechn.
N. F. X) Wien, Graeser. 309, 2 Tat.
7 M. 20. [3441
Pückler-Limpurg, Mart. Schaffner. s. 1400,
3410. Rez.: Württemb, Viertelj.hfte. 9, 440-43
M. Bach; Dt. Litt.-Zig. 1900, Nr. 50 Fried-
lander. [3442
Fluri, A., Niklaus Manuels Toten-
Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
tanz in Bild u. Wort. (N. Berner
Taschenb. 1901, 119-266.) |3443
Ganz, P., Die Familie d. Malers
Hans Leu v. Zürich. (Zürcher
Taschenb. 1901, 154-79.) 3444
Hampe, Th., Lebensende Georg
Wechters d. Aelteren (+ 1586) u.
seines Sohnes Hans Wechter. (Mitt.
a. d. German. Nationalmus. 1900,
109-14.) [3445
Donner v. Richter, ©., Phil.
Uffenbach 1566-1636 u. andere gleich-
zeitig in Frankf. a. M. lebende Maler.
(Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 7, 1-220;
2 Taf.) [3446
Philippi, A., Die Blüte d. Malerei
in Belgien. Rubens u. d Flamländer.
(Philippi, kunstgeschichtl. Einzel-
darstellen. Bd. V.) Lpz., Seemann.
1900. vu, 230 S. 4 M. 50. [3447
Staub, F., Ein Schatzinventar d.
Stiftes Klosterneuburg. (Berr. u. Mitt.
d. Altert.-Ver.zuWien35,33-43.) [3448
Merzbaeher, E., Beitrr. z. Kritik
d dt. Kunstmedaillen (s. 1900, 3418).
II: Lor. Rosenbaum. (Mitt. d. baier.
num. Ges. 19, II, 1-10; Taf. 1) —
C. Domanig, Peter Flötner als
Medailleur. (Num. Zt. 32, 258
-66.) [3449
Frankenburger, M., Beitrr. z. G.
Wenzel Jamnitzers u. sein. Familie.
(= Hft. 30 v. Nr. 2568.) Strassb.,
Heitz. 958. 4 M. | 3450
Behncke, W., Albert v. Soest e.
Kunsthandwerker d. 16. Jahrh. in
Lüneburg. (= Hft. 28 v. Nr. 2568.)
Ebd. 112 S., 10 Taf. 8 M. [3451
Bossert, G., Die Hofkantorei unter
Herzog Ludwig. (Württemb. Viertel].-
hfte. 9, 253-91.) Vgl. ‘98, 3222. [3452
Kade, O., Abraham Praetorius; e.
mecklenburg. Tonsetzer vor 300
Jahren. (Monatshfte. f. Musik-G.
33, 1-7.) |3453
y- Volksleben.
Janssen, J., G. d. dt. Volkes.
Bd. VI: Kulturzustände seit d. Aus-
gange d. Mittelalters bis z. Beginn
d. 30jähr. Krieges. Buch 1 u. 2.
Aufl. 15 u. 16; besorgt v. L. Pastor.
Freib., Herder. xxxvij, 5508. 5 M.
60. [3454
Reichardt, C., Bürgerlicher Haus-
halt i. J. 1612. (Zt. f. Kultur-G. 8,
195-217.) — H. Pusch, Vom Haus-
WEN
stand u. Haushalt e. Thüringer Bürger-
familie im 16. Jh. (Bürgermeister Jak.
Keltz in Saalfeld a. d. S.) Meininger
Progr. 4°. 40 8. [3455
Planitz, G., Spottvaterunser d.
16. Jh. N. Arch. f. süchs. G. 22,
181-83.) [3456
Egli, E., 2 Zürcher Kalender d
16. Jb. (Zwingliana S. 202-5.) [3457
Otto, E., Zur G. d. dt. Fürsten-
lebens, namentlich d. Hoffestlich-
keiten im 16. u. 17. Jh. (Zt. f.
Kultur-G. 8, 335-53.) [3458
dee Ee Beitrr. z. G. d. Heidel-
berger Hofes zur Zeit d. Kurf. Fried-
rich IV. (Histor. Viertelj.schr. 4, 33
-56. [3459
) |
Ausfeld, E., Hof- u. Haushaltung
der letzten Grafen v. Henneberg.
(= Nr. 2802.) Halle, Hendel. 488.
1 M. [3460
Montecuccoli, R. v., Kaiserl.
Kammerdienst d Morgens. (Montec.
Ausgew. Schrr. 4, 15-13.) [3461
Thorbecke, A., Einladung d. Stadt
Heidelberg v. 15. Nov. 1523 (an d.
St. Mühlhausen i. E.) zum Schützen-
fest am 29. Mai 1524. (N. Arch. f.
G. d St. Heidelb. 4, 188 ff.) [3462
Jacobs, Ed., Die Jagd auf d.
Harze, insbes. dem wernigerödisch.
u. elbingeröd., in d. 1. Hälfte d.
16. Jh. (Zt. d. Harz-Ver. 33, I,
1-91.) [3463
Weise, O., Das Räuberunwesen in
d. Gegend v. Eisenberg zu Anfang
d. 17. Jh. (Mitt. d. geschichts- u.
altert.forsch. Ver. zu Eisenberg 16,
37 f.) [3464
Schaffroth, J. G., Hans Jak. Dünz, der
Chorweibel u. Illustrator der Lochrödel,
1617-49. (N. Berner Taschenb.’39, 67-41.) [3465
Reber, B., Pestverordngn. f. d.
Schulen u. d. gemeinen Mann a. d.
Ende d. 16. Jh. (Schweiz. Arch. f.
Volkskde. 5, 61-65.) | 3466
Brunner, H., Behandlg. e Geistes-
kranken i. J. 1575. (Zt. d. Ver. f.
hess. G. N. F. 24, 403 f.) [3467
Köhler, W., Reformation u. Ketzer-
prozess. (Sammlg. gemeinverständl.
Vortrr. u. Schrr. a. d. Gebiet d.
Theologieu. Religions-G.22.) Tübing.,
Mohr. 1900. 48 S. 1 M. |3468
Diehl, W., Aussagen d. Protokolle
*138
d. gross. hessischen Kirchenvisitation
v. 1628 üb. d. im Volk vorhand.
Aberglauben. (Zt. f. Kultur-G. 8,
287-324.) [3469
Haas, A., Aberglaube u. Zeichen-
deutere in Pommern währ. d 16. u.
17. Jh. (Bll. f. pomm. Volkskde. 9,
1-4 etc. 161-64.) [3470
6. Vom Westfül. Frieden bis z.
Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Montecuccoli, R. v., Tagebuch-
artige Aufzeichngn währ. d. Aufent-
haltes in Regensburg, 1664. (Monte-
cuccoli, Ausgew. Schrr. 4, 109
-29.) [3471
Knaab, J., Selbstbiographie Joh.
Gottfr. Königs, isenburg. Amtskellers
zu Assenheim. (Mitt. d. oberrhess.
G.-Ver. 9, 74-93.) [3472
Simék, J., Chotésovské zprávy o
selské bouři v. 1680 (Chotieschauer
Nachrr. üb. d. Bauernaufstand 1680).
(Sitzungsberr. d. böhm. Ges. d. Wiss.
1900, X.) Prag, Řivnáč. 29 S. [3473
Töppen, M., Salomon Mellen-
tihns Hausbruch. (Altpreuss. Mo-
natsschr. 37, 341-434.) [3474
Besser, J. v., Preuss. Krönungs-G.
Cölln a. d. Spree 1702. (Neudruck
veranst. v. Ver. f. G. Berlins.) Berl.,
Mittler. 100 S., 4 Taf 6 M. [3475
Recueil des instructions données
aux ambassadeurs et ministres de
France (s. °99, 3330). XVI: Prusse.
Avec une introd. et des notes p.
A. Waddington. cjv, 628 S.
28 fr. [3476
Montecuccoli, R. v., Gutachten
üb. d. Befestigungen d. Posten Inner-
Oesterreichs, 1657. (Montecuccoli,
Ausgew. Schr. 4, 51-62.) — Ders.,
Auszüge aus d. an d. venezian. Re-
ublik von ihrem Minister-Residenten
ei Sr. Majestät abgesandten Briefen,
1661-62. (Ebd. 77-94) — Ders.,
Allerunterthänigstes Gutachten in
Bezug auf d. Erhaltg. Ungarns u.
Siebenbürgens, 25. Febr. 1662. (Ebd.
95-108.) -— Ders., Gutachten an d.
Kaiser üb. d. im Werke gewesene
2. Vermählung, 1673. (Ebd. 175
EN [3477
Spanheim, E., Relation de la cour
Bibliographie Nr. 3469—3513.
de France en 1690; nouv. édit., suivie
de la relation de la cour d’Angleterre
en 1704 par le même auteur. (Ann.
d l’univ. de Lyon. N.S.II,5.) Paris,
Picard. 1900. 663 S. 10 fr. [3478
Rez.: Hist. Jahrb. 22, 215f. Al. Sch.; Mitt.
a d. bist. Litt. 29, 314-19 Hirsch.
Berner, E., Aus d. Briefwechsel
König Friedrichs I. v. Preussen
u. seiner Familie. (= Nr. 2159.) `
Berl., Duncker. zu, 452 8.
12 M. [3479
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901 Nr. 19 Spannagel;
Hist. Zt. 87, 305-9 Immich.
Doebner, 3 auf König Friedrich I.
bezügl. Schreiben. Aus d Staatsarch.
zu Hannov. mitget. (Hohenzollern-
Jahrb. 4, S. 383.) [3480
Haake, P., Ein polit. Testament
König Augusts d. Starken. (Hist.
Zt. 87, 1-21.) [3481
Montecuccoli, R. v., Beschreibg.
der Fürsten Deutschlands, 1650.
(Montecuccoli, Ausgew. Schrr. 4,
39-49.) — Ders., Miszellen zum
Türkenkrieg, 1661-1664. (Ebd. 63
-76.) [3482
Knuttel, W. P. C., Catalogus van
dePamfletten-Verzameling berustende
in de Koninklijke Bibliotheek. Deel
IO: 1689-1713. "a Gravenh., Al-
gem. Landsdrukkerij. 1900. 480 S.
6 fi. 3483
Böhm, B., Die „Sammlg. d. hinter-
lass. polit. Schrr. d. Prinzen Eugen
v. Savoyen“. Eine Fälschg. d 19. Jh.
(= Nr.2656.) Freiburg, Herder. 1900.
114 S. 2 M. [3484
Rez.: Hist. Jahrb. 22, 198-200 Al. Schulte;
Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 20 O. Weber.
Haake, P., Joh. Frdr. v. Wolff-
tamsdorf u. d. Portrait de la cour
de Pologne. (N. Arch. f. sächs. G.
22, 69-101.) [3485
Pfister, Ch., La réunion del’Alsace
à la France. (Rev. de Paris 1900,
T. 4, 361-77.) [3486
Carlbom, Sveriges förhallande till Österrike
under Ferdinand III: s sista regeriugsär,
1655-57, 8. 1900, 1502. Roz.: Mitt. a. d. hist.
Litt. 29, 185-90 Arnheim. [3487
Döberl, M., Baiern u. d. Kaiser-
wahl 1657/58. (Forschgn. z. G. Baierns
9, 1-11.) [3488
Forst, H., Die dt. Reichtstruppen
im Türkenkrieg 1664. (Mitt. d. Inst.
f. österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6,
634-48.) [3489
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Ségur, P.de, Un allié de Louis XIV.
(Rev. des 2 mondes 1901, II, 553
-600.) [3490
Nippold, W. K. A., Wilhelm II.
Prinz v. Oranien, Erbstatthalter v.
Holland, König v. Holland, 1650-1702.
Berl., Schwetschke. 1900. x1), 274 S.,
2 Stammtaf. 6 M. — Ders.. Litterar.
Anhg.: Oliver Cromwell-Wilhelm II.
u. ihre Feinde von heute. Ebd. 1901.
85 S. 2 M. [3491
Wimarson, N., Amiral Ugglas ex-
pedition vintern 1676. (Svensk hist.
Tidskrift 20, 340-69.) [3492
Olmer, E., Sveriges förhallande
till konungavalet i Polen 1697. (Ebd.
249-87.) 3493
Levin, Th., Ein Heiratsprojekt im
pfalzneuburg. Hause. (Beitrr. z. G.
d. Niederrh. 15, 366-73.) [3494
Pometti, F., Studii sul pontificato
di Clemente XI , 1700-1721 (s. Nr.
1503). Schluss. (Arch. d. Società
Romana di storia patria 23, 449
-515.) [3495
Lefaivre, A., L'insurrection ma-
gyare sous Francois II. Ragoczy,
1703-1711. (Rev. des questions hist.
69, 518-86.) [3496
Friesen, E. Frhr. v., Die Lage in
Sachsen währ. d. schwed. Invasion
1706 u. 1707 u. d. Friede v. Altran-
städt. (Mitt. d Ver. f. G. Dresdens
Hft.15.) Dresd., Baensch. 1258. [3497
Baudrillart, Philippe V. et la cour
de France s. Nr. 3573. [3497 a
Heyck, E., Friedrich I. u. d. Be-
gründg. d. preuss. Königtums. (Mono-
graphien z. Welt-G. XIV.) Bielef.,
Velhagen & Kl. 129 S. 3 M. [3498
Koser, R., Das Jubiläum d. preuss.
Königskrone. (Hohenzollern Jahrb.
4, 1-9.) — J. Grossmann, Jugend-
geschichte Friedrichs I. (Ebd. 10-59.)
— Ders., König Friedr. I. u. Graf
Wartenberg. (Ebd. 3580-82.) — E.
Berner, Die auswärtige Politik d.
kurt Friedr. III. v. Brandenb.. König
Friedrich I. in Preussen. (Ebd. 60
-109.) — O0. Krauske, Königin Sophie
Charlotte. (Ebd. 110-26.). [3499
Mencik, F., Ein Beitr. z. G. d.
Verhandlgn. üb. d. Erteilg. d. preuss.
Königstitels. Wien, Gerold & Co.
20 8. 50 Pf. [3500
Thoemes, Zweihundertjahrfeier d.
Königserhebg. Preussens. Studien u.
*139
Lesefrüchte aus d. Akten d. vater-
länd. G. Nordhausen, Vincentius
Buchdr. 4 M. A0. [3501
Inh. A-C: Anteil d Jesuiten an d. preuss.
Königskrone v. 1701. 4; Au: 258. 1 M. 80.
— D-G s. Nr. 3539.
Schuster, G., Die Erwerbung d. preuss.
Krone. (Beil. z. Allg. Ztg. 1501, Nr. 14f.) —
P. Bailleu, Zur Krönungsfeier. (Dt. Rund-
schau 106, 39-45.) — W. Bonnell, Die Krö-
nungsfeier in Berl. 1701. (Mitt. d. Ver. f. G.
Berlins 1901, Nr 3.) — J. Küchler, Der erste
Kanzler d. Kgr. Preussen. (Pfalz. Museum
1901, Nr. 5f.) [3502
Jaksch, A. v., Prinz Eugen v. Sa-
voyen u. d. Kärntner Landschaft.
(Carinthia I, 91, 52-54.) [3503
Lengefeld, S. v., Graf Domenico
Passionet, päpstl. Legat in d Schweiz
1714-16. Diss. Zürich, Speidel. 1900.
118 S. 2 M. [3504
Rez.: Hist. Jahrb. 22, 206.
Hänle, S., Wilhelmine Karoline,
d. hohenzollernsche Prinzessin aus
Onolzbach auf d. englisch. Königs-
throne. (Jahresber. d. hist. Ver. f.
Mittelfranken 48, 1-41.) [3505
Hugard, R., Staufen währ. d.
holländ. Krieges, 1672-79. (Schau-
in s-Land 27, 1-8.) [3506
E., Unterstützung
Teichmann
Aachens durch Köln nach d. Stadt-
brand v. 1656. (Zt. d. Aachen. G.-
Ver. 22, 348-50.) [3507
Hora-Siccama, J., Sir Gabriel de
Sylvius, 1660-96. (Rev. d’hist. diplom.
14,598-630. 15,109-52; 261-74.) [3508
Köcher, A., A. G. v. Bernstorff. (Allg.
dt. Biogr. 46, 433-36.) 13509
Thiemann, C., Aus Göttingens
trüber Zeit; Schilderg. d. Jahre
nach d. 30jähr. Kriege. (Protokolle
üb. d Sitzgn. d Ver. f. G. Göttingens
EE ©, 28-48.) [3510
orenz, H., Die Einführg. d.
brandenburg.-preuss. Landeshoheit in
d. Stadt Quedlinburg u. d. Feier d.
Krönungstages daselbst am 17. u.
18.1.1701. Quedlinb., Vieweg. 328.
80 Pf. [3511
Kvačala, J., D. E Jablonsky u.
Grosspolen. (Zt. d. hist. Ges. £ d.
Prov. Posen 15, 1-42; 247-320.) [3512
Innere Verhältnisse.
Loewe, V., Eine polit.-ökonom.
Beschreibg. d. Hzgts. Berg a. d J.
1740. (Beitrr. z. G. d. Niederrh. 15,
. 165-31.) [3513
140*
Sayous, A. E., Les placements
financiers de la république de Berne
au 13. siecle. (Rev. hist. 75, 101
-109.) Vgl. Nr. 387. [3514
König’s, Dav., Beschreilig. d Kon-
stitution d Hzgts. Zweibrücken (1677)
m amtl. Ergänzgn. a. d. J. 1693 u.
OH Webel's Bericht an d schwed.
Regierg. üb. d. Verhältnisse d.
Fürstentums Zweibrücken, 1704; hrsg.
v. R. Buttmann. (Mitt. d. hist.
Ver. d. Mediomatriker f. d. West-
ptalz in Zweibrück, I.) Zweib., Leh-
mann. 1900. xx, 96 S. 1M.60. [3515
Hintze, 0., Staat u. Gesellschaft
unter d. ersten König. (Hohenzollern-
Jahrb. 4, 269-335.) [3516
Wolf, Bernh., Die Bemühgn. der
Stahlberger um d. Erlangung d.
Stadtgerechtigkeit. (Mitt. d. Ver. f.
G. v. Annaberg Jahrb. 7,[Bd. II]
S. 61-92.) [3517
Stenner, F., Zur G. d. Schuster-Zunft in
Kronstadt. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. G.
23, 129-33.) (3515
Looser, W., Eine nene Hand.
schrift z. rätoroman. Strafgesetz f.
d. Gericht ob Munt Fullun v. 1688
inhaltlich u. sprachl. m. d. bekann-
ten Hss. verglichen. Bonner Diss.
35 S. [3519
Bischoff, F., Zur Lebens-G. d.
Grafen Carlo della Torre; e. Beitr.
z. G. d. Adels u. d. Rechtspflege im
17. Jh. (Mitt. d. hist. Ver. f. Steier-
mark 48, 225-70.) [3520
Tille, A., Instanzenzug d. kur-
kölnisch. Gerichts im 17. Jh. (Zt. d.
Savigny-Ntiftg. f. Rechts-G. 21, Gern.
Abtlg., 222-32.) [3521
Pfau, C., Eine Landesverweisung
in Rochlitz, 1712. (Mitt. d. Ver. f.
scha Volkskde. Bd. II, Hft. 5.) [3522
Jähns, M., Das Kriegswesen unter
König Friedrich I. Hohenzollern-
Jahrb. 4, 140-69.) [3523
Nopp, L., Relig. Unruhen in Gr.
Vrbka 1718-21. (Casopis Matice
Moravské 22, 367-73.) [3524
Podlaha, A., Missie P. Kašpara
Diriga v horách Krkonošských vyko-
nana (Ueb. e vom P. Kasp. Dirig
S. J. 1679 im Riesengebirge vorge-
nommene Bekehrungsmission). (Sitz-
Biliographie Nr. 3514—3564.
ungsberr. d. böhm. Ges. d. Wiss. 1900,
XVIIL) Prag, Rivnac. 188. [3525
Ow, A. Frhr. v., Einkleidung d.
Prinzessin Maria Anna Karolina im
Clarissenkloster zu München 1719.
(Altbaier. Monatsschr. 2,143-48.) [3526
Kolb, Ch., Antünge d. Pietismus
u. Separatismus in Württemb. ts.
1900, 3495). II: Der Kampf geg. d.
separatist. Pietismus, 1703-15. (Württ.
Viertelj.hfte. 9, 368-412.) [3527
Schall, J., Zur kirchl. Lage
Württembergs unter Herzog karl
Alexander. (Bil. f. württb. Kirch.-G.
4, 123-43.) — Kolb, Geo. Widmann,
d. erste württb. Judenmissionar.
(Ebd. 143-52.) [3528
Schultz, Eduard, Aus d. G. d.
evang. Kirche v. Metz zur Zeit d.
Aufhebg. d. Edikts v. Nantes: Die
4 letzten Pfarrer d. alten Kirche.
Progr. Metz. 4°. 388. [3529
Ingold, A., B. Buchinger, abbé
de Lucelle. Colmar, Hütfel. 120S. [3530
Nüssle, E., Bilder u. Beitrr. aus
u. zur kirchl. G. d. Stadt Mannheim,
1652-89. (= Bilder a. d. ev.- prot.
Landeskirche d. Grhzgts. Baden Hft.
6.) Heidelb., Evang. Verl. 1900.
86 S. 75 Pf. [3531
Rez.: Mannheimer G.bil. II, Nr. 1 Walter.
Diehl, W., Neue Materialien z.
G. v. Joh. Jak. Rambachs „Neu ein-
gerichtet. Hessen-Darmstädt. Kirchen-
(resang-Buch“. (Mtschr. f. Gottes-
dienst u.kirchl. Kunst 5, 254-65.) [3532
Meister, A., Der preuss. Residenten-
streit in Köln, e. Versuch z. Ein-
führg. d. reform. Gottesdienstes.
(Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh.
70, 1-30.) [3533
Brunner, H., Ein Protokoll d.
französ. Kolonie zu Helmarshausen
v. J. 1700. (Zt. d. Ver. f. hess. G.
N. F. 24, 417-19.) [3534
Walter, F., Sekten - Nieder-
lassungen in Mannheim unter Karl
Ludwig. (Mannheimer G.bll. 1901,
Nr. 3 u. 4.) [3535
Schwartz, P., Unitarier in d.
Neumark. (Schrr. d. Ver. f. G. d
Neumark 10, 61-72.) [3536
Kölbing, P., Zur Charakteristik
d. Theologie Zinzendorfs. (Zt. f.
Theologie u. Kirche 10, 245-83.) —
F. Büttner, Zinzendorfs Verdienste
um d Theologie. (N. kirchl. Zt. 1900,
371-94.) [3537
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Mayer, Herm., Von d. franz.
Universität Freiburg i. B. 1688. (Ale-
mannia N. F. 1, 231-34.) [3538
Rogge, Y. H., De Academie te
Nijmegen. (Oud-Holland 18, 153
-80.) [3539
Scheid, N., Beitr. z. Schul-G.
Böhmens im 17. Jh. (Mitt. d. Ver.
f.G.d. Dt. in Böhmen 39, 188-94.) [3540
Krallinger, J. B., Aktenstücke
üb. d. Einführg. d. Ursulinerinnen
in Landsberg a. Lech. (Altbaier.
Monatsschr. 2, 184-38.) [3541
Klein, J. H., Eine Lehrer-Vokation
v. 1689 zu Witzhelden. (Monatsschr.
d. berg. G.-Ver. 1901, 101-3.) [3542
Harnack, A., Das geistige u.
wissenschaftl. Leben in Brandenb.-
Preussen um d. J. 1700. (Hohen-
zollern-Jahrb. 4, 170-91.) [3543
Reinhardstöttner, K. v., Die
Nutz- u. Lusterweckende Gesellschaft
d Vertrauten Nachbarn am Isar-
strom. (Forschgn. z. G. Baierns 8,
253-91.) [3544
Germann, W., M. Christian Juncker
u. sein hennebergisches Geschichts-
werk. (= Nr. 2810.) [3545
Richter, P., Ueb. Joh. Georg
Hagelgans. (Mitt. d. Ver. f. nass.
Altertkde. 1899/1900, 35-49.) [3546
Kohfeldt, Ueb. Bibliotheksbe-
nutzungen im 17. Jh. (Cbl. f.
Bibliothw. 18, 54-57.) [3547
Reichel, Gottsched-Denkmal, a. 1901, 1555.
Bez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 14 Fre,
Muncker. [3548
Lühr, G., 21 Jesuitendramen d.
litauisch. Ordensprovinz. (Altpreuss.
Monatsschr. 38, 1-61.) [3549
Thouret, G., Einzug d Musen u.
Grazien in d. Mark. (Hohenzollern.
Jahrb. 4, 192-230.) [3550
Starke, R., Tobias Zeutschner.
(Monatshfte. f. Musik-G. 32, 195-207;
213-19.) [3551
Oettingen, W. v., Die Kgl. Aka-
demie d. Künste zu Berlin. (Hohen-
zollern-Jahrb. 4, 231-46) — P.
Seidel, Kunst u. Künstler am Hofe
Kg. Friedrich I. (Ebd. 247-68.) [3552
Pazaurek, G. E., Frz. Ant. Reichs-
graf v. Sporck als Mäcen d. Barock-
*141
zeit u. seine Lieblingsschöpfg. Kukus.
Lpz., Hiersemann. fol. 32 S., 30 Taf.
60 M. [3553
Kuhlmann, B., Die Bildhauer-
Kunst in Giershagen im 17. u. 18. Jh.
(Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 58, II,
199-206.) 3554
Sponsel, J. L., Das Reiterdenkmal
Augusts d. Starken u. seine Modelle.
N. Arch. f. sächs. G. 22, 102-50.)
ep. Dresd., Baensch. 1 M. 50. —
Ders., Kabinettstücke d. Meissner
Porzellanmanufaktur v. J. J. Kändler.
Lpz., Seemann. fol.2318. 30 M. [3555
Ulbrich, A., Die Wallfahrtskirche
in Heiligelinde. Ein Beitr. z. Kunst-
G. d. 17. u. 18. Jh. in Ostpreussen.
(= Hft. 29 v. Nr. 2568.) Strassb.,
Heitz. 95 S5., 6 Taf. 7M. (Einleit. u.
1. Teil ersch. als Königsb. Diss.) [3556
Sitte, A., Die Schatzkammer
Nadasdy’s. (Berr. u. Mitt. d. Altert.-
Ver. Wien 34, 87-96. 85, 66-75.) [3557
Prümers, R., Tagebuch Adam
Sam. Hartmanns üb. seine Kollek-
tenreise 1657-59 (s. 1900, 1483).
Schluss. (Zt. d. hist. Ges. Posen 15,
95-160; 202-46.) [3558
Gubo, A., Pettauer Schützenord-
nung. (Mitt. d. hist. Ver. f. Steier-
mark 48, 271-81.) [3559
Montecuccoli, R. v., Ceremoniell
bei Ueberreichg. d. Ordens vom
Goldenen Vliesse. (Montecuccoli,
Ausgew. Schrr. 4, 151-54.) [3560
Seidel, P., Die Gründung d. hohen
Ordens vom Schwarzen Adler u. d.
Königskrönung 17. u. 18. Jan. 1701.
(Hohenzollern-Jahrb. 4, 127-39.) [3561
Endl, F., Die Pest in d. Jahren
1679-1680 in d. Horner Gegend u. d.
damals entstand. Denkmäler d. Pest.
(Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver. zu
Wien 35, 112-16.) [3562
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.,
1740-1789.
Thiebault, D., Friedrich d. Gr. u.
sein Hof. Persönl. Erinnergn. an e.
20jähr. Aufenthalt in Berlin. 1. dt.
Bearbeitg. Memoiren - Bibliothek.)
Stuttg., Lutz. 343; 3693 S. 9M. [3563
Zorn, A. J., L'ambassade du prince
Louis de Rohan à la cour de Vienne
1771-74; publ. p. H. Zorn de Bu-
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4 Bibliographie. 10
*142
lach: Strasb., Fischbacher. xv,
168 S. 4 M. [3564
Zellmann, K., Aus schwerer Zeit.
Tagebuch d. Joh. Phil. Zellmann
zu Herzberg a. Harz a. d. Zeit d.
7jühr. Krieges. (Zt. d. Harz-Ver. 33,
II, 105-64.) [3565
Vogeler, Beitrr. z. G. v. Soest u.
der Börde währ. d. 7jähr. Krieges.
Nach d. Aufzeichngn. e. Zeitgenossen.
(Zt. d. Ver. f. G. v. Soest etc. 17, 3
-30.) [3566
Marseille, @., Tagebuchbll. e. hessisch.
Offiziers a. d Zeit d uordamerikan. Unab-
hängigkeitskrieges (e. 1900, 1574). TL II.
Pyritzer Progr. 1900. 4°. 248. Kte. [3567
Akten, Preuss. u. österr. z. Vor-G. d»
7jühr. Krieges, hrsg. v. Volz u. Küntzel
a. 1900, 1578. Rez.: Hist. Zt. 85, 4091-45 Im-
mich; Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 346-52 P.
Wehrmann. Vgl. 1900, 8539. [3568
Coquelle, P., Le cabinet secret
de Louis iv en Hollande. (Rev.
d’hist. diplom. 15, 275-92.) [3569
Veltmann, H. “Relation üb. d. im
Namen Kaiser Joseph II. durch d.
kaiserl. Stellvertreter Grafen Frz.
Spauer v. d Reichsstadt Wetzlar im
Juli d. J. 1766 entgegen genommene
Huldigung. Wetzlar, Schnitzler.
21 S. [3570
Mangold, W., Einige Gedichte
Friedrichs d. r. in ursprüngl.
Fassung nach d. Manuskripten d.
kgl. Archivs in Berlin zum ersten
Male hrsg. Progr. Berl., Gaertner.
4°. 31 S. — Ders., Jugendgedichte
Friedrichs d. Gr. a. d. Rheinsberger
Zeit. (Arch. f. d. Stud. d. neuer.
Sprachen 105, 325-42 etc.) [3571
Brunner, H., Ein pen en Brief
Landgraf Friedrichs u. seine
Quelle. (Zt. d. Ver. f. ns G. N. F.
24, 420-25.) [3572
Baudrillart, A., Philippe V. et la
cour de France (s. "ou, 1407). T. IV
u. V. 579; 548 S. à 10 fr. [3573
Koser, Friedrich d. Gr. (s. 1900,
1580). Lfg. 13. (= Lfg. 142 v. Nr.
2255.) (Bd. II, 337-416.) 1M. [3574
Rez : Forschim. z. brandb. u. prouss. G.
13, 596-98 Immich; Jahrbb. f. d. dt. Armee u.
Marine 116, 1-35.
Kriege, Die, Friedrichs d. Gr.;
hreg. v. gross. Generalstabe (s. '96,
1446). Tl. III: Der 7jähr. Krieg,
1766-63. Bd. I: Pirna u. Lobositz.
Mit 19 Karten, Plänen u. Skizzen
sowie e. Handzeichng. d. Königs.
Bibliographie Nr. 3561—3618.
Berl., Mittler. xuj, 371; 108 S.
22 M. Bd. II: Prag. Mit 12 Plänen
u. Skizzen. Ebd. 179,18*S. 9M. [3575
Duvernoy, Das Generalstabawerk üb. d.
Kriege Friedrichs d. Gr. (Prvuss. Juhrbb.
104, 95-103 ) [35758
Guerre, La, de la succession d’Au-
triche, 1740-48. Campagne de Silésie,
1741-42. Par le major Z. Paris,
Chapelot et Co. 2758. 5 fr. [3576
v. Arneth, Biogr. d Fürsten Kaunitz, s.
1900, 1554. ez.: Litt. Cbl. 1:00, Nr. 13 W.
Sch.; Mitt. a. d hist. Litt. 28, 43s-40 Ilwof;
Hist Viertelj.schr. 4, 14Sf. Schlitter. (3577
Brunner, J., Der Pandurenführer :
Frz. Frhr. v. d. Trenk im österr.
Erbfolgekriege, mit besond. Rück-
sicht auf d. Zerstörg. v. Cham 1742.
(Vhdign. d. hist. Ver. v. Oberpfalz
u. Regensb. 51, 135-258.) [3578
Schüssler, 0., König Friedrichs
d. Gr. Vertrag m. d. Stadt Emden.
Progr. Emden, Haynel. 4° 34 S.
1M. [3579
Thoemes, Friedrichs d. Grossen
Bündnis m. d. Gesellschaft Jesu.
(= D-G v. Nr. 3501.) 130; 27 5.
2 M. 60. — L. Witte, Friedrich d. Gr.
u. d. Jesuiten. 2. Aufl. Halle, Müller.
1158. 2M. [3550
Waddington, La guerre de sept ans, 8.
1900, 1:90. Rez.: Hiat. Viertelj.schr. 3, 565
-67 Wiegand; Bull. crit. 1900. Nr. 22? H.G. (änt
Bitterauf, Th., Die kurbaier.
Politik im 7jäbr. "Kriege. Münch.,
Beck. 222 S. 5M. [3582
Unger, K. v., Die Schlacht v.
Zorndorf 25. Aug. 1756. (Beihft. z.
Milit. - Wochenbl 1901, 221-58,
2 Taf.) [35:3
Laubert, Die Schlacht b. Kunersdorf
12. Aug. 1759, s. 1901, 1598. Rez.: Mil.-Litt.-
Ztg. 1901, Nr. 8 D: Forschgn. z. brandb. u
preuss. G. 14, 331f. Immich. [3584
Krauel, R., Prinz Heinrich v.
Preussen in Paris während d J. 1784
u. 1788 bis 1789. Berl., Mittler.
728. 2M. [3585
Wild, H., Mirabeaus geheime diplo-
mat. Sendg. nach Berlin. Heidelb.,
Winter. 202 S. 4 M. 80. [3586
Wertheimer, E., Baron Hompesch
u. Josef II. (Mitt. d. Inst. f. österr. G.-
forschg. Ergänzgsbd. 6, 649-81.) [3587
Füssli, W., Die Unruhen in Stein
a. Rh. 1783,84. (Zürcher Taschen-
buch 1901, 39-83.) [35<8
Pagerstert, Zu d. Leistungen d.
Münsterlandes im 7jähr. Kriege.
Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789.
(Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenburg 10,
149-51.) | [3589
Ulrich, 0., Aus Hannovers erster
Franzosenzeit. I. (Hannov.G.bll. Jg.4,
Hft. 1.) [3590
Innere Verhältnisse.
Teutsch, Fr., Zur sächsisch. Agrar-
G. d. 18. Jh. (Korr.-Bl. d. Ver. f.
siebenbürg. Ldkde. 24, 33-37.) [3591
Kranz, G., Die Verfassg. d Stadt
Werden auf Grundlage d. Verordng.
d. Abts Benedikt v. J. 1750. (Beitrr.
z. G. d Stiftes Werden 7, 7-44.) [3592
Hubert, Les finances des Pays-Bas A
l'avènement de Joseph II, 1750-81, s. 1900,
3558. (Sep. Brux., Hayez. 1698. 2 fr.50.) [3598
Duvernoy, Die Anschauungen
Friedrichs d. Gr. vom Festungskriege
vor Ausbruch d. 7jähr. Krieges.
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. 1901, 55
-93 u. Plan.) [3594
Rez. v. 1900, 3636 (Ansch. Friedrichs d Gr.
v. Krieze): Rev. hist. 73, 388-92.
Krohn, A., Nassau-saarbrückische
Regimenter in franz. Kriegsdiensten
bis 1789. (Mitt. d. hist. Ver. f. d.
Saargegend 8, 1-7.) — Ders., Ueb.
Offiziere in d. Saarbrücker Regi-
mentern bis zur Revolution. (Ebd.
8-15.) Vgl. Nr. 3704. [3595
Mayer, W., Aufhebg. d. Bened.-
Stiftes Kladrau. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhmen 39, 356-66.) — K.
Siegl, Aufhebg. d. St. Johannis-
kirchleins am Grünberg, 1786. (Egerer
Jahrb. 30, 67-71.) [3596
Endres, J. A., Frobenius Forster,
Fürstabt v. St. Emmeram in Regens-
burg; e. Beitr. z. Litt.- u. Ordens-G.
d 18. Jh. (Strassburg. theolog.
Studien. IV, 1.) Freiburg, Herder.
1900. jx, 114S. 2M.40. [3597
Funck, H., Lavaters Aufzeichngn.
üb. sein. Aufenthalt in Karlsruhe auf
d. Rückreise von Ems im J. 1774.
(Zt. f. G. d Oberrh. 16, 263-72.) —
K. Hesselbacher, Lavater, e. Pro-
phetengestalt a. d. 18. Jh. (Dt.-ev.
PU. 26, 389-406.) 3598
Drews, Der Rückgang der Kom-
munikanten in Sachsen. (Zt. f. Theol.
u. Kirche 10, 148-66.) [3599
Branky, F., Ein philanthropischer
Lehr- u. Lektionsplan a. d. J. 1782.
*143
(Beitrr. z. österr. Erziehgs.- u. Schul-
G. 3, 221-26, 10 Bll.) [3600
Haag, Vikt. v. Bonstettens Wirk-
samkeit f. d. bernisch. Schulen.
(N. Berner Taschenb. 1901, 267
-310.) [3601
Pfannenschmid, H., Gründg. d.
Kriegsschule d. Dichters Pfeffel in
Colmar. (Zt. f. G. d. Oberrh. 16,
59-80.) [3602
Skladny, A., Die Schule der Re-
formaten zu Pakosch. (Hist. Mo-
natsbll. f£ d. Prov. Posen 1, 161
-70.) [3603
Dilthey, W., Die dt. Aufklärg.
im Staat u. i. d. Akademie Friedrichs
d Gr. (Dt. Rundschau 107, 21-53;
210-35.) ! [3604 :
Schmitz, W., Das geistige Leben
in Saarbrücken, 1773/74. (Mitt. d.
hist. Ver. f. d. Saargegend 8, 16-40.)
— W. Feldmann, Saarbrücken in
d. Litt.-G. (Ebd. 41-63.) [3605
Warda, A., Ergänzgn. zu E. Fromms
2. u. 3. Beitrage z. Lebens.-G. Kants.
(Altpreuss. Monatsschr. 38, 75
-95.) [3606
Recke, Elisa v. d., Aufzeichngn.
u. Briefe a. ihr. Jugendtagen; hrsg.
v. P. Rachel. Lpz.., Dieterich. 1900.
xLvi], 487 S. 8 M. [3607
Rez.: Dt. Liit.-Ztg. 1901, 15 Buchholtz.
Briefwechsel zw. Albrecht v.
Haller u. Eberh. Frdr. v. Gem-
mingen, nebst d. Briefw. zw. Gem-
mingen u. Bodmer aus Ldw. Hirzels
Nachlass hrsg. v. Herm. Fischer.
(Biblioth. d. litter. Ver. in Stuttg.
219.) Tübing., Verein. 1899. jx,
184 S. [3608
Regeniter, R., Karl Frz. Roma-
nus; e. Beitr. z. Entwicklgs.-G. d.
dt. Lustspiels im 18.Jh. Diss. Berl.,
Mayer & M. 675S. 1 M. 60. [3609
Borinski, Lessing, s. 1400, 1635. Rez.:
Anz. f. dt. Altert. 26, 333-35 R. M. More:
Hist. Zt. 86, 303f. O. Harnack; Litt.-bl. f.
german. u. rom. Philol. 1901, Nr. 2 Sulger-
Gebing. (3610
Geiger, L., Litterar. Nachlese zum Goethe-
tage; e. krit. Uebersicht. (Zt. f. dt. Philol.
52, 404-13; 537-45) [3611
Lentner, F., Goethes Freundes-
kreis in Weimar. (Zt. f. österr.
Gymn. 52, 279-81.) [3612
Roethe, G., Dichtung u, Wahr-
heit. (Berichte d. Freien Deutschen
Hochstiftes zu Frankf. a. M. 17, 1*
10*
*144
-25*) — C. Sachs, Ga Beschäf-
tigung mit franz. Sprache u. Litt.
(Zt. f. franz. Sprache 23, 34-68.) —
R. M. Meyer, Goethe u. d. dt.
Volkskde. (Zt. d. Ver. f. Volkskde.
10, 1-16.) [3613
Minor, J., Goethes Faust; Ent-
stehungs-G. u. Erklärg. Stuttg.,
Cotta. xv, 378; 286 S. 8M. [3614
Rez.: Preuss. Jahrbb. 105, 173-79 Sandvoss.
Eckermann, J. P., Gespräche m.
Goethe in d. letzten Jahren seines
Lebens; ausgew. u. hrsg. v. J. Oh-
quist. Helsingfors, Verlagsaktien-
ges. Otawa. 1900. 106$. 1M.50. [3615
Gerstenbergk, J., Ottilie e Goethe u.
ihre Söhne Walther u. Wolf in Briefen u.
persönl. Erinnergn. Stuttg, Cotta. 123 8.
2 M. — Ant. Schlossar, Ottilie v. G. u.
Ihre Kinder. (Dt. Revue Ce II, 90-9-.) [3:16
Harnack, Schiler, s. 1:00. 1555. Roz.:
Anz. f dt. Altert. 27. 183-98 Wackernoll. [3617
Weltrich, R., Aus Jak. Frdr.
Abels Aufzeichngn. über Schiller.
(Zt. f. vergl. Litt.-G. 14, 325-29.) [3618
Kilian, E., Der einteilige Theater-
Wallenstein; e. Beitr. z. Bühnen-G.
v. Schillers Wallenstein. (Forschgn.
z. neuer. Litt.-G., hrsg. v. Muncker.
XVIU.) Berl., Duncker & H. 100 8.
Subskr.-Pr. 2 M. 25; Einzelpr. 2 M.
70. [3619
Schiller, Karoline v., Briefe, mitg. v.
B. v. Maltzan. Berl., Süsserott 1 M.
60. [3520
Helm, K., Ein Tagebuch aus
Matthissons Jugend. (N. Heidelberg.
Jahrbb. 10, 81-114.) [3621
Wurzbach, v., G. A. Bürger, s. 1900, 3579.
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. «, 76-50
Opitz; Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 91
Muncker. . [3623
Lichtenberg’s Briefe; hrsg. v. A.
Leitzmann u. C. Schüddekopf.
Bd. I: 1766-81. Lpz., Dieterich.
xjv, 424 S. 10 M. [3623
8. Zeitalter der franz. Revolu-
tion und Napoleons, 1789-1815.
Stein, K. Frhr. vom, Lebenser-
innergn. Hagen i. W., Bamberger.
90 S. 3 M. ek
Oechsler, H., Erlebnisse
Ildefons v. Arx O. S. B. als Pfarrer
v. Ebringen i. Breisg. nach sein.
Tagebuchautzeichngn. v. 1789-1796.
(Freiburg. Diözesanarch. N. F. 1,102
-30.) 3625
Krohn, Ass Fürst Blücher in d.
Saargegend, 1793. (Mitt. d. hist.
Bibliographie Nr. 3613—3663.
Ver. f. d. Saargegend 8, 114-33.)
[Aus d. Campagne Journal ] [3626
Zeerleder, A., Erlebnisse e. Berner
Scharfschützen- Lieutenants im Feld-
zuge geg. d. Franzosen 1798. (N.
Berner Taschenb. 799, 139-89.) —
Dav. Müslin’s Tagebuch üb. d.
Märztage 1798; hrsg. v. A. Haller.
(Ebd. 190-248.) — K. Geiser, Erleb-
nisse e. bernisch. Dragoner-Lieute-
nants in d. Märztagen 1798. (Ebd.
267-82.) [3627
a Ein zeitgenössischer [d.
Grafen F . Bray], üb. d Rastatter
Ge ( renzboten 1900,
I, 569-82.) 3628
(Lasser, P.), Vor 100 Jahren;
Aufzeichngn. a. e. Klostertagebuch
üb. d. letzt. Kriegszeiten d Bene-
diktinerabtei Neresheim, 1800-1802 (8.
’99, 3509). Forts. (Diözesanarch. v.
Schwaben 1900, 11-14 etc. 167-72.
1901, 12-15 etc.) — J. Kramer,
Die Reichsabtei Weingarten O. S. B.
im franz. Ueberfall v. 8. Mai 1800
-24. Apr. 1801; Tagebuch (8. 1900,
1672). Forts. (Ebd. 1100, 115-19 etc.
181-84. 1901, 23-26; 58-60; 88
-92.) | 3629
Du Moulin-Eckart, R., München
am Vorabend d. Rheinbundes. Nach
franz. u. österr. Berichten (Forschen.
z. G. Baierns 8, 228 ff.) [3630
Oechsli, W., Der Fusionsversuch
in d. Helvetik u. sein Ausgang; be-
leuchtet durch d. Briefe zweier
Zürcher. (Zürcher Taschenbuch 1901,
180-258.) 3631
Simeoner, A., Schriftlicher Nach-
lass d. Landesverteidigers Joh.
Thurnwalder aus Passeier. (Ausd.
Tiroler Befreiungskriegen.) TI. I
Progr. Znaim. 1900. 35 S. [3632
Schatz, A., Kirchl. u. polit. Er-
eignisse in Tirol unter d. baierisch.
Regierg. Nach schriftl. Aufzeichngn.
d. Marteller Frühmessers Joh.
Eberhöfer (s. 1900, 3618). Schluss.
(Stud. etc. a. d. Bened.- u. Cist.-
Orden 21, 423-30; 624-40.) [3633
Poschinger, H. v. Jugendbriefe
Kaiser Wilheims d. Gr. (Dt. Revue
26, II, 286-301. 3634
Ottweiler, Graf Adolf v., Feld-
zugsbriefe a. d. J. 1812. (Mitt. d
hist. Ver. f. d. See 8, nr
-220.) [3635
Schultze, M., Königsberg u. Ost-
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
preussen zu Anfang 1813. Ein Tage-
buch v. 1. 1-25. Il. 1813 (= Hft. 2 v.
Nr. 2820). Berl., R. Schröder. 96 S.
3 M. [3636
La Garde-Chambonas, Comte A.
de, Souvenirs du Congrès de Vienne
1814-15; publ. avec introd. et notes
par le comte Fleury. Paris, Vivien.
xv, 464 S. 7 fr. 60. [3637
Krohn, A., 2 republikan. Erlasse.
(Mitt. d. hist. Ver. f. d. Saargegend
8, 110-13.) — Ders., (Versuchte)
Adresse an d. Convent, 1794. (Ebd.
140f) — Ders., Aus d. Offzial-
bericht d. Volksrepräsentanten Becker
an d. Konvent 13. Juni 1795. (Ebd.
144-47.) 3638
Ludwig, Th., Neue Briefe Napo-
leons. (Preuss. Jahrbb. 103, 438
-64.) [3639
Habets, A., Correspondance inéd.
des maires de Sittard, 3. Oct. 1800
-17. Sept. 1803. (Publications de la
Soc. hist. etc. dans le duché le Lim-
bourg 36, 147-229.) 3640
Korrespondenz, Polit., arl
Friedrichs v. Baden, 1783-1806; hrsg.
v. d. bad. hist. Kommiss., bearb. v.
B. Erdmannsdörfer u. K. Obser
(8. '97, 1576). Bd. V: 1804-6; beach,
v. K. Obser. ıxj, 758 S. SC 3641
Kerschbaumer, A. . d.
Jahres 1808. (BI d. Ver £ Ldkde
v. ee 34, 573-76.) [3642
[Anıtebericht d. Herrschaft Stiebar b.
Gresten v. 24. Nov. 1805.]
Briefe, St. Petersburger, v. J. 1806.
(Dt. Revue 26, I, 300-15.) [3643
Granier, H., Die Kapitulation v.
Stettin 1806 u. d. Staatsminister v.
Ingersleben. (Balt. Studien N. F. 4,
1-15; 192.) Aktenstücke. [3644
Napoléon, Murat et le roi de Prusse
en 1813; lettres inéd. (Souvenirs et
mémoires 6, 97-125; 225-42.) [3645
Sembritzki, J., Beitrr. [Bekannt-
machen u. Aufrufe] z. G. d. Erhebung
Ostpreussens 1813. (Altpreuss. Mo-
natsschr. 37, 648-52.) [3646
Geiger, L., Charakteristik Gnei-
senaus durch e. Zeitgenossin. (Hist.
Zt. 86, 670-72.) [3647
Heigel, Dt. G. v. Tode Friedrichs d. Gr.
bis z. Auflüsg. d. alt. Reichs, 8. 1900, 1696
Rez.: Hist. Viertelj.schr. 3, 436 Ulmann;
Hist. Zt. 85, 521-25 Th. Ludwig; N. Jahrbb.
f. d. klass. Altert. 5, 644-47 v. Petersdorff. [3618
"LAN
Wendland, W., Versuche e all-
gem. Volksbewafinung in Süddtld.
1791-94. (= 24 v. Nr. 2657.) Berl.,
Ebering. 223 S. 6 M. 3649
Guglia, E., Frdr. v. Gentz. Wien,
Wiener Verl. vu, 307 S. 10 M. Vgl.
1900, 3616. [3650
Res : Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 38 Wittichen.
Klaeber, Jean Bapt. Kleber, s. Nr. 1697.
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 812-15 K.
Engel. (3651
Gachot, E., Hist. militaire de
Masséna: La première campagne
d'Italie 1795 à 1798. Paris, Perrin
et Co. xx, 497 S. 7 fr. 50. [3662
Eckstorff, E., Studien zur ersten
Phase d. Feldzuges v. 1796 in Italien.
Berlin. Diss. 37 S. [3653
Orlow, Feldzug Suworows 1799, ». ’99,
1591. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 14
Hüffer. [36:4
Korytko, vV., Suworow's Einzug
in Mailand nach d. Kämpfen an der
Adda 1799. (Streffleurs österr. milit.
Zt. 42, I, 179-84.) [3655
Criste, Beitrr. z. G. d Rastatter Gesandten-
Mordes, s. '99, 3539. Rez.: Beil. z. Allgem.
Ztg. 19:0, Nr. 69; Allgem. Litt.bl. 1900, Nr.1
v. Helfert. — Vgl.: Wetzer (Mitt. d. k. u. k,
Kriegsarchivs 12 S. v. f.). — H. Bloch, Der
Rastatter Gesandten-Mord. Nach O. Criste.
(Hist. Monatsschr. 1, 32-90.) [3656
Hösslin, Ves Hohenlinden 3. Dez.
1800; e. ruhmvoller Gedenktag f. d.
baier. Reiterei. (Milit. Wochenbl.
1900, Nr. 109) [3657
Arneth, Joh. Frdr. v. Wes:enberg, s. ’"8,
1555. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Pöhmen 37, Litt.-Beil. S. 24-28; Forschgn. z.
brandb. u. prouss. G. 12, 611 Ulmann; Allg.
Litt.-Bl. ‘94, Nr. 1 v Helfert. — V.L:H v.
Zwiedineck, Joh. v. Wessenberg
Viertelj schr. D 74-81).
Ulmann, Russ.-prouss. Politik unter Alexan-
der I. u. Friedr. Wilhelm III. bis 180%, s. 1900,
1718. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1400, Nr. 19 Caro;
Forschgn. z. brandb. u. preusa. G. 13, 599 601
Mollwo; Eng]. hist. review 15, 597-99 Rose;
Gött. gel. Anz. 1901, 166-73 Buchholz. [3659
Hoynck, Die Wahl des letzten
Kurfürsten u. Erzbischofs v. Köln.
(Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 58, II,
210-22.) [3660
Philippson, M., La paix d'Amiens
et la politique génér. de Napoléon I.
(Rev. hist. 75,286-318. 76,48-78.) [3661
Criste, 0., Der Rückmarsch d.
Obersten Grafen Kinsky aus Vorarl-
berg nach Böhmen Nov. 1805. (Mitt.
d Inst. f. österr. Gforschg. Er-
günzgsbd. 6, 682-90.) 3662
Loritz, F., Nittenau währ. d. Feld-
zuges v. 1809. (Vhdlgn. d. hist. Ver.
v.Oberpfalzu. Regensb. 52, 1-27.) [3663
*146
Schrader, Th. u. Ferber, Ferd.
v. Schill vor Hamburg. (Mitt. d.
Ver. f. hamburg. G. Jg. 20 (Bd. 7),
279-90; 397-402.) [3664
Pfalz, A., Die Marchfeldschlachten
v. Aspern u. Dt.-Wagram 1809.
Aufl.2. Korneuburg, Kühkopf. 1900.
95 S. 2 M. [3665
Verteidigung, Die, d. Blockhäuser
Malborghet u. Predil 1809. (Aus:
„Mitt. üb. Gegenstände d. Artillerie-
u. Genie-Wesens“.) Wien, Seidel.
25 S. 1 M. 60. [3666
Dürnwirth, R., Mich. Rauter.
(Carinthia I, 91, 24-28.) [3667
Osten-Sacken, Frhr. v. der, Der
Feldzug 1812. Berl., Vossische Buch-
hdlg. 343 S. 8 M. [3668
Tzenoff, Wer hat Moskau im J. 1512 in
Brand gestecktr, 8. 1900, 3663. (33 S. ersch.
als Berliner Diss) Rez.: Dt. Litt.-/tg. 1900,
Nr.1 Seraphim; Litt. Cbl. 1991. Nr. 4 F. Fdch.;
Hiet. Viertelj.schr. 4, 150 Roloff; Hist. Jahrb.
22. 223-25 Al. Schulte. [3669
Thimme, Zur Vor-G. d. Konvention v.
Tauroggen, s. 1900, 3664 Rez.: Hist. Zt rä,
873 Bailleu. [3670
Blumenthal, M., Die Konvention
v. Tauroggen. (= 1 v. Nr. 2820.)
Berl., Rich. Schröder. 56 S. 1 M.
75. — Ders., Neues üb. d. Konven-
tion v. Tauroggen. (Sonntagsbeil. z.
Vossisch. Ztg. 1900, Nr. 46.) [3671
Friederich, Die strategische Lage
Napoleons am Schlusse d. Waffen-
stillstandes v. Poischwitz, (Beihft. z.
Milit.-Wochenbl. 1901, 1-36, Kte.)[3672
Pfister, Aus d Lager d. Verbündeten
1814 u. 1815, s. '99, 1690. Rez.: Gött. gel.
Anz. 1901, 173-76 Mollwo. [3673
Fournier, Kongress v. Châtillon, s. 1900,
8672. Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 124 f.;
Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 45 Mollwo; Host.
Viertelj.schr. 3, 583-855 Ulmann; Mitt. d. Inst.
f. österr. G.forschg. 22, 141-:9 Luckwaldt;
Prouss. Jahrbb. 105, 145-47 Roloff. [3674
Geusan, Baron v., Le siége de
Maestricht en 1814. La capitulation
aux hautes-puissances alliées par
le gouvernement francais, les évène-
ments et les opérations milit. qui y
ont rapport, depuis le mois de dé-
cembre 1813 jusqu'au 21 juillet 1814.
(Publications de la Soc. hist. ete.
dans le duché de Limbourg 36, 221
-441, 3 Pläne.) 3675
Bustelli, G., L'enigma di Ligny
e Waterloo, 15.-18. giugno 1815 (s.
1900, 1740). Vol. VI. [3676
Navez, L., Les Belges à Waterloo.
Bruxelles, Lebegue & Co. 1900. 945S.,
Taf. 2 fr. 60. [3677
Bibliographie Nr. 3664—3712.
Depping, G., Un épisode du séjour
des alliés à Paris 1815. Comment
les Prussiens célébrèrent à Paris. le
3 août 1815, la fete de leur roi. (Rev.
hist. 75, 332-39.) [3678
Helfert, Frh. v., Kaiser Franz L
v. Oesterreich. u. d. Stiftg. d. lom-
bardo-venetianisch. Königreichs; im
Zusammenhang m. d. gleichzeit. all-
gem. Ereignissen u. Zuständen Ita-
liens. Mit urkdl. Anhg. (= Nr. 2150.)
Innsbr., Wagner. xxx, 643 S.
15 M. [3679
Rez. e "99, 3432 (Wolfsgruber, Franz L):
Hist. Zt. 85, 503-6 O. Weber; Mitt. d. Ver. f.
G. d. Dt. in Böhmen 38, Litt. Beil. S. 57-61.
Genelin, P., Die Bündner Geiseln
in Innsbruck, 1799-1300. Innsbr.,
Vereinsbuchh. 1900. 248. 20 Pf. [3680
Sterchi, J., Sigmund Kneubühler.
(Sammlg. bernisch. Biographien 4,
297-307.) = R. Steck, Sam. Rudf.
Steck. (Ebd. 334-44.) [3681
Diesbach, M. de, La contribution
du 19. germinal an VI (8. avril 1798).
(Archives de la soc. hist. du canton
de Fribourg 7, 37-95.) [3682
Buser, H., Der Bodenzinssturm in
d. Landschaft Basel, Okt 1800.
(Basler Jahrb. 1901, 165-201.) [3683
Turquan, J., Une fille adoptive
de Napoléon, Stephanie de Beauhar-
nais, yrand-duchesse de Bade. Paris,
Montgredien & Co. 295 S. [3684
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 143 f. Obser.
Grimme, F., Die reichsunmittel-
baren Herren im Gebiete d. heutig.
Lothringen u. ihre Schicksale, 1789
-1815. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
12, 242-323.) [3685
Matthis, G., Wie d. Grafschaft
Saarwerden französisch geworden ist.
(Mitt. d. hist. Ver. f. die Saargegend
8, 98-109.) — W. Schmitz, Polit.
Zustände u. Personen in Saarbrücken,
1813-15. Mit Beilagen z. G. Saar-
brückens 1814/15. Papiere a. d. Nach-
lass d. Oberbergrats Böcking u. a. d.
Besitze d. Ver. (Ebd. 221-429.) [3686
Krohn, A., Die Grenze v. 1790,
1814, 1815 in d. Saargegend. (Ebd.
435-46, Kte). — Ders., General
Vandamme in Saarbrücken, 1796,
(Ebd. 92-96.) — Ders., Guillotinierte
a. d. Saargegend. (Ebd. 142 f.) [3637
Müller, Emil, Der Brand v. Kusel
1794. Ludwigshafen, Biller. 64 S.
1 M. [3688
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Rez.: Pfälz. Museum 1901, Nr. 4. Keiper.
Kracauer, J., Die letzt. Jahre d.
reichsstädt. Zeit Frankfurts, 1803
-1806. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst
7, 242-300.) Vgl. ’99, 3571. — K.
Obser, Frankfurt u. Baden 1805-1806.
(Ebd. 317-22 aus d Frankfurt. Ztg.
v. 29. März 1901.) [3689
Darnıstaedter, P., Das Gross-
herzogtum Frankfurt; e. Kulturbild
a. d Rheinbundzeit. Frkf., Baer & Co.
xj, 414 S., 1 Kte. 7 M. [3690
Rez : Jahrb. f. Gesetzgebg. 25, 391 f. Th.
Ludwig; Forschgn. z. brandb. u. preuss. G.
14, 339-45 Th. Ludwig.
Behnke, W., Aus Kölns Franzosen-
zeit. Nach d. Quellen d. Stadt-
Archivs bearb. Köln, Schmitz. 110 S.
1 M. [3691
Bösken, W., Alpen in d. Franzosen-
zeit. (= Nr. 2772.) Geldern, Dr v.
Ch. Ed. Müller. 21 8. [3692
Brunner, H., Die Wegführung d.
kurfürstl. Marstalles durch d. Fran-
zosen 1806. (Zt. d. Ver. f. hess. G.
N. F. 24, 393-402.) [3693
Schücking, L., Die Franzosen im
Münsterlande, 1806-13. (Zt. f. vaterl.
G. etc. Westfal. 58, I, 153-85.) [3694
Hartmann, v., Der kgl. hannov.
General Sir Julius v. Hartmann; e.
Lebensskizze m. besond. Berück-
sichtig. d. v. ihm nachgelass. Er-
innergn. a. d. Feldzügen auf d. py-
renäisch. Halbinsel etc. 1808-16.
2. Aufl. Mit e. Lebensskizze d. Verf.
v. Hnr. v. Sybel, e Anhange u. e
Uebersichtskarte. Berl., Mittler. 1900.
x, 265 S. 5M. [3695
Heckscher, Lebensmittelpreise in
Hamburg währ. d. Belagerg. durch
d. Franzosen. (Mitt. d. Ver. f. ham-
burg. G. Jg. 20 (Bd. 7), 405 f.) [3696
Sommerfeldt, 6., Aus d. späteren
Lebensjahren d. Ördensrates Ant.
Balthasar Koenig, + 14. Jan. 1814.
(Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 1901, 39
-42.) Vgl. ‘97, 1630. [3697
Dany, C., Les idées polit. et
l'esprit publique en Pologne à la fin
du 13. siècle; la constitution du
8. mai 1791. Paris, Alcan. xj,
255 S. 6 fr. [3698
Pietsch, P., Kempen in südpreuss.
Zeit, 1797. (Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Posen 1, 116-23.) [3699
|
°147
Innere Verhältnisse.
Doebner, R., Statist. Nachrr. üb.
d. Zustand Goslars a. d. Jahren
1802 u. 1803. (Zt. d. Harz-Ver. 33,
II, 429-46.) 3700
Köllner, F., Handel u. Schiffahrt
zu Anfang d. Jahrh. in Saarbrücken.
(Mitt. d. hist. Ver. f. d. Saargegend
8, 151-53.) [3701
Landsberger, J., Jüdische Acker-
wirte zu südpreuss. Zeit. (Hist.
Monatsbll. Posen 1, 177-83.) [3702
Balck, Napoleon. Schlachtenanlage
u. Schlachtenleitg. (Beihft. z. Milit.-
Wochenbl. 1901, 95-120; Kte.) [3703
Krohn, A., Das Regiment 96
(Nassau) in d. Revolutionszeit. (Mitt.
d. hist. Ver. f. d. Saargegend 8, 64
-73.) — Ders., Ueb. Offiziere im
Regimente (Nassau) Nr. 96. (Ebd.
74-81.) — Ders., Kommandeure d.
Mosel u. d. Rhein-Armee. (Ebd. 82.)
— Ders., Ueb. Generäle etc. d.
franz. Armee in d Saargegend,
1792-97. (Ebd. 83-01.) — Ders.,
Offiziere aus Saarlouis, 1792-1834.
(Ebd. 159-67.) [3704
Schirmer, Nachhall d. Josephinismus in
Oesterr. 8. Nr. 1904. (3705
Lods, A., La situation des églises
protest. du pays de Montbeliard de
1793 à 1814. (Société de l'hist. du
protest. franç. Bull. 49, 213-20.) [3706
Schofer, J., Strömungen u. Wand-
lgn. im relig, Leben d. Diözese Kon-
stanz vor 100 Jahren. (Oberrh.
Pastoralbl.2,142-46 etc. 224-26.) [3707
Schnorrenberg, Die letzt. Tage d.
Stiftes Vilich. (Rhein. G.bll.V.) [3708
Kant's Brivfwechsel. Bd. II, s. Nr. 1739,
Rez.: Kantstudien 6, 41-73; Altpreuss. Monats-
schr. 38, 96-134 Schöndörffer. [3:09
Simon, J., Briefe d. Gymnasiasten
Ludw. Döderlein in Pforta a. d.
Jahren 1807-10. Progr. Kaiserslautern.
77 S. vn
Schlitter, H., Die Zurückstellung
der von d. Franzosen 1809 aus Wien
entführten Archive, Bibliotheken u.
Kunstsammlgn. (Mitt. d. Inst. £.
österr. G.forschg. 22, 108-22.) [3711
Geiger, L., Therese Huber, 1764
-1829. Leben u. Briefe e. dt. Frau.
Stuttg., Cotta. jx, 436 S. 7 M. 50.
— Ders., Baier. Briefe (s. 1900,
*148 Bibliographie Nr. 3712—3756.
1919). IV: Aus Briefen v. Ther.
Huber an verschiedene, 1805-29.
ah z. G. Baierns 9, 12-63.) —
ers., Aus Ther. Huberts Herzens-
leben. (Geiger, Dichter u. Frauen.
N. Sammlg. S. 1-82.) — Ders.,
Ein Porträt Carolinens. (Ebd. 83
-125.) [3712
Heilborn, E., Novalis, d. Roman-
tiker. Berl., Reimer. 228 S. 3M. [3713
Rez.: Dt. Litt-Ztg 1901, Nr. 12 C. Busse.
Steig, R., Hnr. v. Kleist's Berliner
Kämpfe. Berl. u. Stuttg., Spemann.
708 Š. 12 M. [3714
Rez.: Beil. z. Allg Ztg. 1901, Nr.172 Hopfen.
Waser, H., Ulr. Hegner; e. schwei-
zer. Kultur- u. Charakterbild. Halle,
Niemeyer. 348 S. 8 M. [3715
Schneider, R. v., Ein Kunst-
sammler im alten Wien. (Sep.a.:
Jahrb. d. kunsthist. Sammilgn. d.
allerh. Kaiserhauses. Bd. 21.) Lpz.,
Freytag. 1900. fol. 12 S. 6 M. [3716
Holzhausen, P., Der Urgrossväter
Jahrhundertfeier. (Beil. z. Allg. Ztg.
1600, Nr. 296f.; 1901, Nr. 19f.; 59-61;
108f.; 126-28.) Sep. Lpz., Avenarius.
160 S. 2 M. 80. — Ders., Berliner
Sükularfeier 1801. (Sonntagsbeil. z.
Voss. Ztg. 1900, Nr. 52.) [3717
Hamburg um d. Jahrhundertwende
1800. Hamb., Akt.-Ges. „Neue Börsen-
Halle“. 1900. 282 S. 3 M. [3718
Kussmaul, A., G. eines Kranken
mit räsonnierendem Wahnsinn; e.
Spiegelbild d. dt. Psychiatrie zu
Anfang d. 19. Jh. (Dt. Revue 26,
I, 36-45.) [3719
9. Neueste Zeit seit 1815.
Lagemans, F. @., Recueil des
traités et conventions conclus par
le royaume des Pays-Bas avec les
uissances étrangères depuis 1813
jusqu'à nos jours. Aperçu général,
Ze éd. augmentée et mise à jour par
J. H. Breukelman. La Have,
Belinfante. 182 S. 5 fl. 60. [3720
Peitenegg, Graf v., Titelu. Wappen
d. Herzogs v. Reichsstadt. (Jahrb. d.
herald. Ges, „Adler“ 10, 320-26.) [3721
[Veröffentlichg. d. Original-Akteu.]
Hess, P. D., Aus d. Briefwechsel
zwisch. Herzogin Henriette v. Würt-
temb. u. Antistes Dr. Joh. Jak. Hess
in Zürich. (Zürcher Taschenb. 1901,
1-38.) [3722
Dokumente zur Geburt Sr Kgl. Hoheit d.
Prinz-Regenten Luitpold v. Baiern zu Warz-
burg 12. Mürz 1821. (Arch. d hist. Ver. v.
Unterfranken etc 42, 1-9.) [3723
Schiemann, Th., Vertrauliche
Briefe d. Frhrn. Peter v. Mayendorff
an seine Brüder Georg u. Alexander,
1840-1850. (Hist. Zt. 86,445-63.) [3724
Merz, W., Ein Bericht üb. d. Aus-
fall der Sonderbundstruppen nach
Menziken am 12. Wintermonat 1847.
(Taschenb. d. hist. Ges. d. Kantons
Aargau 1900, 94-97.) [3725
Jung, Das Archiv d. dt. konsti-
tuierenden Nationalversammlung v.
1848/49. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
49, 31-34.) — Ein Parlaments-Album
aus d. Paulskirche. (Dt. Rundschau
106, 99-126.) [3726
Richter Erlebnisse e.
Dresdner ee in d.
Maitagen 1849. (Dresdner G.bll.
Bd. 3, Jg. 1901, S.1-9.)— K. v. Wendt,
Erinneren. e. österr. Kriegsmannes.
(Streffleurs österr. milit. Zt. 1900,
III, 14-60.) [8727
Manteuffel, Otto, Frhr. Ye, Unter
Friedrich Wilhelm IV., Denksrürdig-
keiten d. Ministers. Hrsg. v. H. v.
Poschinger (s. Nr. 1806). Bd. II:
1854-82. Au, 407 S. 10M. [3728
Rcz.: N. Jahrbb f. d. klass. Altert. etc.
7, 228-32 v. Petersdorff; Litt. Cbl. 1:41, Nr.
11.15.
Stern, A., Ein apokrypher Brief
d Prinzen v. Preussen. (Hist. Zt.
87, 73-75.) [37288
Poschinger, H. v., Ungedr. Briefe
d. Ministers v. Larisch. (Dt. Revue
25, IV, 197-206.) — Just. v. Gruner,
Rückblick auf mein Leben. (Ebd.
26, LI: [3729
Kuhn, Frhr, v., Meine Thätigkeit
im Kriege v. 1859. (Danzers Armee-
zeitung 1900.) [3730
Rez : Beil. z. Allg. Zte. Nr. 100 Friedjung.
Benedek’s nachgelassene Papiere;
hrsg. u. z. e. Biogr. verarb. v.
H. Friedjung. Lpz., Grübel & S.,
xjx, 459 S. m. 2 Bildnissen, 4 Ktn.
u. 1 Skizze. 13 M. 50. 3731
Coudenhove, Feldmarschall-Lieu-
tenant Graf Carl, Kommandant d.
3.Reserve-Cavalleriedivision im Kriege
1866. (Nach hinterlass. Papieren u.
Korrespondenzen.) Wien, Gerold.
162 S. 2 M. 40. [3732
Ducrot, Général, Lettres au baron
Neueste Zeit seit 1815.
Philippe de Bourgoing, 1866-68.
(Rev. de Paris 1900, V, 225-40.) [3733
Blaess, J., Neue Dokumente zum
Krieg 1870/71. Tagebuchaufzeichngn.
u. Erinnergn. Wiesbad., Limbarth.
103 S. 2 M. . [3734
Piton, F., Siège de Strasbourg;
journal d'un assiégé. Notes et dessins
par A. Touchemolin. Paris,
Schlaeber. 1900. xv, 271 S. 12 fr.
50. [3735
Jansen, &., Versailler Erinnergn.
a. d. Kriegswinter 1870/71. (Dt. Revue
26, IL, 98-118.) [3736
Cresson, A., Cent jours du siège
à la Préfecture de Police 2. nov.
1870-11. févr. 1871. Paris, Plon.
7 fr. 60. [8737
Kaisenberg, M., Vor 30 Jahren;
auf Seiten d. Fein es in d Schlacht
b. Bapaume 3. Jänner 1871. (Streff-
leurs österr. milit. Zt. 42, 1, 230
-63.) [3738
Bismarck, 0. v., Reden u. Aus-
sprüche z. dt. Reichsverfg. Nach d.
Legalordng. zusammengest. v. L.
Kuhlenbeck. Berl., Heymann. xv,
162 S. 4 M. [3739
Eigenbrodt, A., Bismarck u. d.
Kronprinz in d. Kaiserfrage; e.
quellenkrit. Beitr. z. G. unser. gross.
en nen Kassel, Hühn. 368.
50 Pf. [3740
Stern, A., G. Europas seit d. Ver-
trägen v. 1816 bis z. Frankfurter
Frieden v. 1871 (8. ’99, 3631). Bd. II.
xt], 419 S. 7 M. [3741
Reimer, H., Georg Andr. Reimer;
Erinnergn. aus sein. Leben insbes.
aus d Zeit d Demagogen-Verfolgung.
Berl., Reimer. 56 S. 80 Pf. [3742
Philippi, Zur Erinnerg. an 1848.
(Vortrr. a. d. hist. Ver. zu Münster
S. 63-90.) [3743
Jenner, H., Vor 50 Jahren. Zur
Erinnerg. an d. Schlacht b. Idstedt
u. seine Zeit. Schleswig, Bergas.
103 S. 1 M. 50. [3744
Poschinger, H. v., Aus Bismarcks
FrankfurterGesandtenzeit. (Dt. Revue
26, II, 1-15.) — Ders., Der geheime
Agent und Bismarck, 1856. (Ebd. I,
322-25.) [3745
Lettow-Vorbeck, v., G. d. Kriegos v. 1866.
Bd. II: Feldzug iu Böhmen, 8. 1900, 3171.
Rez.: Hist. Zt. 86, 812-23 Thimme; Allg.
Litt.bl. 19.0, Nr. 8 v. Hoen. [3:16
"Län
Crousse, F., Les luttes de D Au,
triche en 1866, rédigé d'après les
documents officiels par l’etat-major
autrichien (section hist.); trad. de
l'allemand. T. IV u. V. Brax.,
Weissenbruch. 288 S., 5 Ktn. 7 fr. 50;
324 S., Ktn. 10 fr. 3747
Strobl, A., Trautenau. ien,
Seidel. 85 S. 3 K. 60. [3748
Bonnal, H., Sadowa; essai de
stratégie et de tactique générale.
Paris, Chapelot. 193 S., 25 Ktn.
6 fr. [3749
Rez : Milit.-Wochenbl. 1°01, Nr. 50.
Hoenig, F., Getecht b. Kissingen
10. VII. 1866. Kissing., Weinberger.
44 S. 1 M. [3750
La Gorce, P. de, La France après
Sadowa. (Le Correspondant 202, 641
-72; 841-63.) [3751
Busch, Die Reziehgn. Frankreichs zu
Oesterr. u. Italien zwisch. d. Kriegen v.
1866 u. 1870/71. s. Nr. 18551. Rez: Hist.
Vietelj.schr. 4, 261-63 G. Kaufmann; Litt. Cbl.
1901, Nr. 24. (3751 a
Schubart, Frankreichs Bemüh-
ungen um Oesterreichs Bundes-
genossenschaft für e. zukünftigen
Krieg mit Dtld. währ. d. Jahre 1866
-70 u. der durch General Lebrun
mit d. Erzherzoge Albrecht verein-
barte Kriegsplan. (Vortrr. a. d. hist.
Ver. zu Münster S. 91-114.) [3752
Lehautcourt, P., Hist. de la
guerre de 1870-71. T. I: Les origines
(Sadowa; l'affaire du Luxembourg;
la candidature Hohenzollern; la dé-
pêche d’Ems). Paris, Berger-Levrault.
422 S. 6 fr. [3753
Le Faure, A., Histoire de la guerre
franco-allemande 1870-71. Nouv. éd.
rev. et annotée p. D. Lacroix T. I-II.
Paris, Garnier. 3 fr. 50. [3754
Frobenius, Kriegsgeschichtl. Bei-
spiele d. Festungskrieges aus d. dt.-
franz. Kriege 1870/71 (s. Nr. 185s).
Hft. 5. II. Artillerie-Angriff. Abtlg. A.
Beschiessg. (Bombardement). 2: Die
Beschiessg. v. Verdun u. Toul m.
franz. schweren Geschützen. 151 S.,
3 Pläne. 3 M. 75. 3155
Müller, H. v., Thätigkeit d. dt.
Festungsartillerie bei d. Belagergn.
etc. im dt.-franz. Kriege 1%70/71
( Nr. 1859). Bd. IV: Paris u.
Schlussbetrachtgn. Mit 1 Plan, 1 BI.
Lichtdr. u. 9 Skizzen im Text. xıj,
318 S. 6 M. 50. [3756
*150
Pelet-Narbonne, v., Verfolgung
u. Aufklärg. d. dt. Reiterei am Tage
v. Spicheren (7. Aug. 1870); zugleich
e Richtigstellg. u. Vorausgabe d.
2. Aufl. d. Schrift: „Die Reiterei d.
1. u. 2. dt. Armee v. 7. bis 15. Aug.
1870.“ Berl., Mittler. eu, 29 S.
2 Ktn. ıM. [3757
Schimpff, v., Das XII. Korps im
Kriege 1870.71. I: Saint Privat la
Montagne. Dresd., Höckner. Jx,
170 S., 3 Ktn. 3 M. [3758
Sualdern, v., Die Kavalleriedivision
Hartmann bei Gravelotte. (Milit.-
Wochenbl. 1901, Nr. 24f) —
v. Bremen, Entgegng. (Ebd. Nr.
58. [3759
sronard, A., Comment quitter
Metz en 1870? Avec une note sur
le rôle de la fortification. Paris,
Chapelot & Co. 158 8. [3760
Gautereau, Les défenseurs du Fort
d'Issy et le bombardement de Paris.
1870-71. Paris, Charles- Lavauzelle.
7 fr. 50. [3761
Sortie, La, de la Marne (30 nov.
1870). Par Y.K. (Guerre de 1870 71.)
Paris, Chapelot & Co. 210 8. [3762
Besancon et la 7. division militaire
en 1870/71. Ebd. 1900. 54 S. [3763
Meier, H., Das Entlebucher-
Bataillon Nr. 66 an der Bourbaki-
Entwatinung: e Schweizermiliz-That
vor 30 Jahren. 2. Aufl. Luzern,
Gebhardt. 1900. 1058. 70 Pf. [3764
Marcks, E., Kaiser Wilhelm I
Aufl. 4. Lpz., Duncker & H. 18900.
xjx, 428 S. 6 M. [3765
Philippson, Loben Kaiser Friedrichs Ili.,
8. Nr. 1556. Boz: Hist. Zt. 87, 117-21
G. Kanfmann. [3766
Nippold, F., Aus d. Leben d.
Kaiserin Friedrich. (Dt. Revue 25,
IV, 257-72.) [3767
Du Moulin Eckart, R. Graf,
Luitpold v. Baiern. Zweibrücken,
Lehmann. 200 S., Taff. 6 M. [3768
Meyer, Alex., Georg Leo Graf
v. Caprivi. (Biogr. Jahrb. u. dt.
Nekrolog 4, 1-14.) [3769
Wippermann, K., Dt. Geschichts-
kalender (s. 1900, Nr. 3769a). 1900,
Bd. I u. IL xj, 383 S.; xv, 418 S.
à 6 M. ee [3770
Knoll, Ph., Beitrr. z. heimisch,
Zeit-G.; m. e Gedenkrede auf d.
Bibliographie Nr. 3757—3808.
Verfasser v. G. C. Laube. Prag,
Calve. 1900. xrv), 593 S. 6 M. [3771
Dullinger, J., Die Ministerien d.
Kaisert. Oesterreich resp. d. österr.-
ungar. Monarchie vom Beginne d.
J. 1848 bis in d. Gegenw. (Sep. a.:
Öesterr. Jahrbuch.) Wien, Braumüiler.
53S. 1M. |3772
Iiwof, F., Alex. Frhr. v. Bach.
(Allg. dt. Biogr. 46, 158-172.) — 0.
Criste, Law. Lutter v. Benedek.
(Ebd. 351-54.) — H. Friedjung, Joh.
Bernh. Graf v. Rechberg u. Rothen-
löwen. (Biogr. Jahrb. u. dt. Nekrol.
4, 283-300.) [3773
Kienast, A., FZM. Benedek u. d.
Februar-Patent. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6,
691-704.) [3774
Ilwof, F., Der provisor. Landtag
d. Hzgts. Steiermark i. J. 1848. (=
Nr. 2422.) 153 S. 3M. [3775
Peyer im Hof, J. F., Aus d. An-
füngen d. neuen Bundes; Erinnergn.
e. 50 jährigen. Frauenf., Huber. ds S.
80 Pf. [3776
Stein, Chronik d. Stadt Schweinfurt im
19. Jh. s. Nr. 22.5. [3777
Zurbonsen, Der ehemal. Frei-
scharenführer v. Lützow in Münster
u. sein Kreis, 1817-30. (Zt. f. vaterl.
G. etc. Westfal. 58, I, 186-217.) [3778
Pleitner, E., Oldenburg im 19. Ju.
(8. 1900, 3781). Bd. Il: 1848-1900.
xx, 360 S. 56 M. [3779
Roz. v. I: Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenb.
10, 171-74 Herm. Oncken.
Oncken, H., Grossherzog Peter
v. Oldenburg, 1827-1900. (Preuss.
Jahrbb. 102, 464-509.) — Grhzg. Nik.
Friedr. Peter v. Oldenb., e. hückbl.
(Jahrb. f. d. G. d. Hzgts. Oldenb. 10,
1-34 aus: Weserztg. 1900, Sept. 9
-12.) [3780
Hassell, W. Ten G. d. Königr.
Hannover (s. Nr. 1879). II, 2: 1863
-66. xxvi], 674 S. 12 M. [3751
Rez.: Milit.-Wochenbl. 1901, Nr. 61f.
v. Lettow-Vorbeck.
Frensdorff, F., G. H. J. Bacmeister.
(Allg. dt. Biogr. 46, 175-80.) — A.
Sach, Wilh. Hartw. Beseler. (Ebd.
473-79.) — W. Germann, Bernh.
Erich Freund, Hzg. v. Sachs.-Meining.-
Hildburgh. (Ebd. 409-24.) 3782
Boguslawski, A. v., 85 Jahre
preuss. Politik in Posen u. West-
preussen; e. geschicht Skizze. Berl.,
Gose & T. 92 S. 1 M. 50. [3783
Neueste Zeit seit 1815.
Sembritzki, J., Der grosse Brand
v. Memel 1854. (Altpreuss. Monats-
schr. 37, 612-26.) [3784
Innere Verhältnisse.
Zimmermann, A., Die Handels-
politik d. Dt. Reichs vom Frank-
furter Frieden bis z. Gegenwart.
2. Aufl. Berl., Mittler. 1900. 3208.
6M. [3785
Beiträge z. neuest. Handelspolitik
Dtlds.; hrsg. v. Ver. f. Sozialpolitik.
Bd. I u. II. (Schrr. d. Ver. f. Sozial-
polit. Bd. 90 u. 91.) Lpz., Duncker
& H. 1900f. 336; 222S. 12 M.40. [3786
Krauss, J., Dt.-türkische Handels-
beziehgn. seit d. Berliner Vertrag;
unter besond. Berücksicht. d. Han-
delswege Jena, Fischer. 114 S.
2 M. 50. [3787
Jaunez, V., La navigation inte-
Heure en Allemagne. Pariser Thèse.
1899. 230 S. [3788
Reichsbank, Die, 1876-1900. Jena,
Fischer. xj, 485 S., Kte. 10 M. [3789
Verwaltung, Die, d. öffentl. Ar-
beiten in Preussen 1890 bis 1900.
Bericht an Se. Maj. erstattet v. d.
Minister d. öffentl. Arbeiten. Berl,
xj, 330 S., 8 Taf., 2 Ktn.
[3790
Pilet, 0., Ein Rückblick auf mein
Leben insbes. auf d. Entwickelg. d.
Handelsin d. letzt. 50 Jahren. Magdeb.,
Faber. 1899. 88 S. 2 M. [3791
Bergengrün, A., David Hanse-
mann. Berl., Guttentag. 11 M. [3792
Jostes, F., Joh. Mathias Seling;
sein Leben u. Streben z. Linderg. d.
sozial. Not seiner Zeit. Münster,
Aschendorff. 1900. 69S. 1M. [3793
Springer.
10 M.
Bailleu, P., Kronprinz Friedrich
Wilhelm im Ständekampf 1820. (Hist.
Zt. 87, 67-73.) [3794
Bielefeld, 0., Das kaiserliche
Heer; Studie z. G. d. Verfassungs-
entwicklg. in Did. (Arch. f. öffentl.
Recht 16, 280-315.) [3795
Curti, Th., Die schweizerisch.
Volksrechte 1848-90. Bern, Wyss.
1900. 1988. 2M. [3796
Gürich, Ein Rückblick auf d.
ersten 25 Jahre d schlesisch Pro-
vinzialverwaltung. Breslau. 47 S. [3797
e E —
-
“151
Erdmann, G. d. Vertrages v.
20. Juli 1853 üb. d. Anlegung e.
Kriegshafens an der Jade. (Jahrb.
f. d. G. d. Hzgts. Oldenburg 10, 35
-59.) — Ders., Die ehemal. dt. Flotte
inoldenburg. Beleuchtung; Erinnergn.
Hrsg. v. Goedel. (Marine Rund-
schau 9, 1-32 etc. 942-65.) [3798
Nippold, F., Handbuch d. neuest.
Kirchen-G. 3. Aufl. Neue Tit.-
Ausg. 4 Bde. Berl., Schwetschke.
46 M. 40. [3799
Krose, H. A., Verschiebung d.
Konfessionsverhältnisse in Dtld. im
19. Jh. (Stimmen aus Maria Laach
59, 57-70; 156-67; 249-67; 382
-408.) [3800
Pfülf, Bischof e Ketteler, s. 1!00, 1884.
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 18 8. Eck. —
P. v. Hoensbroech, Bisch. v. Ketteler.
(Preuss. Jahrbb. 102, 94-107.) Vgl.: Bendix,
Bisch. v. K., v. P. v. H. (Katholik 81, I,
315-38.) [3801
Kannengieser, A., Les origines
du vieux-catholicisme et les uni-
versités allemandes. Paris, Lethielleux.
244 S. 16°. — Ders., Desgl. (Le
Correspondant 201, 718-39; 925
-44.) [3802
Friedrich, J., Ign. v. Dölinger
(8. 1900, 3803). II: Von d. Rück-
kehr aus Frankf. bis zum Tode 1849
-90. 7328. 16M. [3803
Rez.: Theol. Litt.bl. 1900, Nr. 22 W. Walther;
Beitrr. z. baier. Kirch.-G. 7, 286-88; Beil. z.
Allg. Ztg. 1901, Nr. 139f. L. K. Goetz, Dt
Litt.-Ztg 1901, Nr. 31 F. X. Kraus.
Goetz, L. K., Frz. Hnr. Reusch
1825-1900. Gotha, Perthes. 127 S.
1 M. 50. — Ders., Jos. Langen.
(Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 156.) [3804
Brück, H., Die Kulturkampf-
bewegung in Dtld., 1872-1900. Lfg.1
-4. (Aus G. d. kath. Kirche im 19. Jh.)
Mainz, Kirchheim. 1900 f. S. 1-320.
à 1M. [3805
Ditscheid, A., Matth. Eberbard,
Bisch. v. Trier, im Kulturkampf.
Trier, Paulinus - Druckerei. 1900.
1448. 1 M. 20. [3806
Lauter, A., Streiflichter auf d.
Vhdlgn. z. Reorganisation d. Bistums
Basel (s. 1900, 3807). U. (Kath.
Schweizerbll. 16, 131-58.) [3807
Meyer, M., Die Säkularisation d.
Klöster im Reg.-Bez. Bromberg. (Zt.
d. hist. Ges. f. d. Prov. Posen 15,
161-202.) [3808
"152
Frank, 6., Ein Rückblick auf d.
protest. Theologie d. 19. Jh. (Zt. f.
wiss. Theol. 44, 161-77.)— F. Zimmer,
Urkundliches zu d. „Königsberger
Muckerprozess“. (Ebd. 253-312.) [3809
Bamberg, A. v., Kirchl. Einigungs-
bestrebgn. auf d Gebiete d. dt. Pro-
testantismus. (Dt.-ev. Bll. 26, 266
-98.) [3810
Reinthaler, Karl Gerok. (Dt.-ev.
Bil. 1901, 22-49.) 3811
Wichern, J. H., Briefe u. Tage-
buchbll.; hrsg. v. J. Wichern (s.
Nr. 1908). Bd. II: 1849-57. 609 S.
6 M. 60. [3812
Böhm, J., Beitrr. z. G. d. baier.
Volksschule insbes. im 19. Jh. Nürnb.,
Korn. 1900. 128 S. 1M.50. [3813
Fischer, H. R., Adalb. Falk,
Preussens einstiger Kultusminister;
DU a. d Einsamkeit. Hamm, Griebsch.
1900. 878. 1 M. 25. [3814
Gullland. 1’Allemagne nouv. et ses histo-
riens: Niebuhr, Ranxe etc., a 1900, 1599
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 18,
611-165 Kerber; Hist. Zt. 87, 76-73 Bailleu. [3815
Voigt, Andr., Geo. Wilh. v. Raumer
u. d. materialist. Geschichtsauftassg.
(Preuss. Jahrbb. 103, 430-37.) [3816
Below, G. v., Bernh., Erdmanns-
dörfer. (Hist. Viertelj.schr. 4, 275
-78.) — D. Schäfer, Desgl. (Hist.
Zt. 87, 56-66.) Sep. Münch., Olden-
bourg. 25 Pf. — E. Gothein, Desgl.
Preuss. Jahrbb. 104, 15-22.) — K.
bser, Desgl. (Zt. f. G. d. Oberrh.
16, 325-30.) 3817
Redlich, Osw., H. v. Zeissberg.
(Biogr. Jahrb. u. dt. Nekrolog 4, 317
-20.) — R. Krauss, Th. Frdr. Schott.
(Ebd. 75-77.) — E. Goetz, Jul. Herm.
Mor. Busch. (Ebd. 20-24.) [3818
Angermann, C., Theod. Flathe.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Meissen 5,
405-13.) — J. Bühring, Archivrat
Herm. Schmidt. (Zt. d. Ver. f. thür.
G. N. F. 12, 320-26.) [3819
Kervyn de Lettenhove, H., Le
baron Kervyn de Lettenhove, 1817
-91. T. I. Bruges: Vandevyvere-
Petyt. 1900. 528 S. [3820
Kernkamp, 6. W., Over Rob.
Fruin. Utrecht, Kemink & zoon.
184 S. 1 fl. 90. — P. L. Muller,
Rob. Fruin. (Levensberichten d. af-
gestorven medeleden van de Maat-
Bibliographie Nr. 3809—3855.
schappij d. Nederl. letterkde. te
Leiden ‘99/1900, 11-62.) [3821
Brenner, H., Briefe Jak. Burck-
hardts an Alb. Brenner. (Basler
Jahrb. 1901, 87-110.) [3322
in Briefen, 1849-74; hrsg. v. A. Bo-
retius. Berl. 1900. [3823
Rez.: Preuss. Jahrbb. 104, 1-14 Erdmanns-
dörffer.
Stockmeyer, K., Rudf. Stähelin,
weil. Professor d. Theologie. (Sep. a.:
Basler Jahrb. 1901.) Basel, Reich.
84 S. 1 M. 80. [3824
Verein, Der histor., v. Steiermark
v. 1850-1900. Graz, „Leykam‘. 1900.
4°. 548. 2M. [3825
Anthes, E., Die Altertumswissen-
schaft in Hessen rechts d. Rheins
am Ende d. Jahrhunderte (Arch. f.
hess. G. 3, 153-68.) [3326
Ermisch, H., Das 75 jähr. Jubiläum
d. Kgl. sächs. Altertums-Vereins.
(N. Arch. f. süchs. G. 22, 1-20.) [3827
Briefe aus d. Frühzeit d. dt.
Philologie an Georg Frdr. Beneke.
Mit Anmerkgn. begleitet u. hrsg. v.
R. Baier. Lpz., Dieterich. x, 1738.
3 M. 60. A
Hoffmann, M., Aug. Böckh. Lebens-
beschreibg. u. Auswahl a. sein. wissen-
schaftl. Briefwechsel. Lpz., Teubner.
483 S. 12 M. [3829
Partsch, J., Hnr. Kiepert; e. Bild
sein. Lebens u. sein. Arbeit. (Aus:
Geogr. Zt.) Lpz., Teubner. 40 S.
1 M. [3330
Hübner, R., Georg Beseieı.
(Allg. dt. Biogr. 46, 445-72.) [3831
Pfaff, F., Karl Frhr. v. Fahnen-
berg, d. Vater d. badischen Volks-
kde. (Alemannia N. F. 1, 193
-212.) [3832
Gottschall, R. v., Die dt. National-
litteratur d. 19. Ih. 7. Aufl. (In
4 Bdn.) Halbbd. 1 u. 2. Breslau,
Trewendt. xv, 672 S. 7 M.20. [3533
Brandes, G., Die Litt. d. 19. Jh.
in ihren Hauptströmungen. 2. Aufl.
(8. 1900, 3845). Bd. IL 400 S.
7 M. 60. [3834
Harnack, 0., Zur Entwicklungs-G.
d. dt. Dramas im 19. Jh. (Beil. z.
Allg. Ztg 1901, Nr 91.) — 0. Gutsche,
Kurzer Rückblick auf d. dt. Drama
im 19. Jh. Schul-Progr. Breslau.
Neueste Zeit seit 18135. *153
Münzer, 6., Hnr. Marschner. (Be-
rühmte Musiker; hrsg. v. H. Reimann.
Bd. XII.) Berl., „Harmonie“. 90 S.,
Taf. 4 M. [3845
Heuberger, R., Rich. Wagner in
Wien. (Beil. z. Allg. Ztg. 1901,
Nr. 118.) [3846
Bär u. Ziller, J. W, Lyra, d. Komponist
d. Liedes „Der Mai ist gekommen“, (Sep.
a.: Mitt. d. Ver. f£. G. u. Ldkdo. su Osuabrück,
Bd. 25.) Lpz., Breitkopf& H. 91 S. 1M. 50. [33 17
1900. 55 S. A. Mager, Dt. Lyrik
d.19. Jh. Schul-Progr. Wien. 1900
82 S. [3835
Geiger, L., Briefe v. Dorothea an
A. W. Schlegel m. Antworten d.
letzteren, 1818-35. (Geiger, Dichter
u. Frauen. N. Sammlg. S. 126
-69.) [3836
Elster, E., Heine u. Christiani.
Nebst 15 bisher ungedr. Briefen
Heines u. e. Briefe Immermanns.
(Dt. Rundschau 107, 265-87; 426-
-58. 108, 127-44.) [3837
Rahmer, S., Hnr. Heines Krankheit
u. Leidens-G.; e. krit. Studie. Berl.,
imer. 81 S. 1 M. 20. [3838
Gaedertz, K, Th., Aus Fritz
euters jungen u. alt, Tagen (s. ’97,
1817). 3. (Schluss-) Bd. 1900. XV),
195 S. 3 M. [3839
Hebbels, F., Briefe; unter Mit-
wirkg. J. Lemmermayers v. R.
erner hrsg. Nachlese in 2
Bdn. Berl., Behr, 1900. xj, 438;
401 S. 8 M. [3840
Wartenegg, W. Ye» Erinnergn. an
Frz. Grillparzer; Fragmente a. Tage-
buchbl]. Wien, Konegen. 63 a
1 M. 50. — Osw. Redlich, Grill-
parzers Verhältnis z. Geschichte.
Vortr. Wien, Gerold. 52 S. 70 Pf.
— M. Necker, Desgl. (Beil. z. Allg.
Ztg. 1901, Nr. 168.) [3841
Possart, E. v., Die Separatvor-
stellungen unter König Ludwig I.
(Aus: Allg. Ztg.) Münch., Beck.
65 S. 1 M. 20. [3848
Schnorr +. Carolsfeld, F, Yes
Aus Jul. Schnorrs Tagebüchern (8.
1900, 1939). Forts. (Dresdner G.bil
Bd. 2, Jg. 1900, S. 233.39. Bd 3,
Jg. 1901, S. 9-16.) [3849
Rosenberg, Á., Frdr Aug. v.
Kaulbach. (Künst er-Monographien,
hreg. v. H. Knackfuss. XLVII.)
Bielef., Velhagen & Kl. 1900. 112 S.
4 M. [3850
Wittich, W., Dt. u. franz. Kultur
im Elsass. Sep. a.: Illustr. elsäss.
Rundschau. g. 2.) Strassb , Schlesier
& Schw. 4°, 938, 5 M. [3851
Portmann, A. Volksleben v.]
Liebstadt im 19. Jh, Liebst.i. Sachs.
Selbstverl. 96 S. 2 M. [3852
Burschenschaft Germania zu Er-
langen, 1849-99. Erlang., Mencke.
1900. 521 S. 7 M. [3553
Bredt, F. W, Das Corps Hansea
Riemann, H., G. d. Musik seit
Beethoven, 1800-1 900. Berl. u. Stuttg.,
Spemann. 816 S. 8 M. 20. [3842
Roz.: Monatshfte. f. Musik-G. 33, 49-59.
Thayer, Ldw. v. Beethovens Leben. 2. Aufl.
v. Deiters, o Nr. 1952. Rez.: Rhein, G.bIl
5, 314-17 Kaufmann. [3348
Marx, A. B., Ldw. van Beethoven.
(In 13 Lfgn.) 5. Auf v. G. Behnke.
Lfg. 1-7. Berl., Janke. Bd. I, S. 1
"385 u. Bd. I, 1-48. à 1 M [3844
dt. Studenten; 12 Jahre akad. Kämpfe.
3. Aufl. Lpz., Breitkopf & H. 1900.
xjv, 301 S. 3 M. [3855
*194
Alphabetisches Register.
Unberücksichtigt blieben die auf S. *26—29 und *105—110 aufgeführten Gesammelten Abhand-
lungen und Zeitschriften, sowie anonyme Zeitachriftenaufsatze,
Ablaing vanGiessenburg
119
Achelis 3230
Acta judic. consistorii
Pragensis 3081; Ord.
Praedicatorum 3141
Acten betr. Gelre en
Zutphen 1067. 3080
Adelmannv.Adelmanns-
felden 422
Adrian 101
Ahn 1331
Ahrens 87
Akten z. Vor-G. d. 7-
jJähr. Krieges 3568
Aktstycker: 1813/14.
1691
Albers 3323
Albert 1156. 1167. 1487.
1756. 2504. 3173
Alberti, v. 2057
Albrecht 1298. 1324
Aldinger 991
Alexander I. (Kaiser)
1677
Alin 1729
Alliger 610
Altertümer (schweiz.
Landesmuseum) 2586
Althof 890. 987. 2893
Altmann 1069. 1788
Alvin 2077
Ambrosius 2007
Ammann 2613
Amrhein 2391
Analecta: Argentinensia
1044. 3049; hymnica
Rezensenten.
223; reformatorica
3266
Andräas 2652
Angermann 3819
Ankert 637. 648
Anthes #62. 873. 875.
2871. 3826
Anthony v. Siegenfeld,
v. 82. 2053
Antl 3112
Apell, v. 2878
Appuhn 536
Arber 1742
Arbusow 217. 2117
Archieven d. rijksabdij
Thorn 202
Archiv d. Fam.v.Stackel-
berg 2137
Archivberichte a. Tirol
2187
Arduin 2976
Arendt 866
Arens 2234
Arkel, van 234
Arndt 3345
Arneth, v. 3577. 3658
Arnold, C. Fr. 1508
Arnold, E. 559
Arnold, R. F. 2033
Arper 520
Asbach 1787. 1937
Asche 2628
Asmus 626
Auerbach 1979
Ausfeld, E. 3028. 3460
Aussig in Wort u. Bild
250
ferner die Namen der
Babelon 2073
Bach, J. 1635
Bach, M. 81. 1175. 1182.
2837. 3189
Bacher, J. 2610
Bachmann, A. 253. 960.
978. 1106. 1927. 2269.
2990. 3100
Bachmann, L. 273
Back 821
Backschat 341
Bacmeister 275. 1541
Bächtold 3289
Baege 603
Baer, B. 148
Baer, M. 207. 2426. 3343.
3847
Bahlmann 10
Bahrfeld, E. 109. 2081.
2093
Bahrfeldt, M. 110
Baier, R. 176. 2850. —
3828
Bailleu 153. 1670. 1677.
3502. 3794
Bainville 1839
Baiter 1251
Balck 3703
Bálint 262
Ballerstedt 2609
Balzanı 179
Bamberg, v. 8810
Bannier 37
Bardeleben, v. 2064
Bardot 1509
Barge 1103. 3222. 8236.
Barkhausen 1682
Bartels, A. 599. 2600.
— 2554
Bartels, M. 2639
Barth, A. 2428
Barth, L. 2381
Bartsch, A. 2635
Bartsch, E. T. H. 126
Baschin 3
Basse, v. 2469
Bassermann-Jordan 860.
1451
Bassing 498
Batka 3045
Battaglia nei giudizi 942
Bauch 528. 1154. 1426
Bau- u.Kunstdenkmüäler:
Braunschweig 237;
Cassel 2249: Pommern
240; Kgr. Sachsen 239.
2252; Westfalen 236
Baudi di Vesme 969
Baudouin de Courtenay
2899
Baudrillart 3497 a. 3573
Bauer 1242
Baumont, H. 287
Bauernhaus i. Dt. Reiche
2644
Baur, Jos. 1394
Baur, Ldw. 2488
Bausteine: z.elsass-lothr.
G. 281; z. preuss. G.
2820
Bayerl 2614
Bayot 172
Bazing 190
Beck, C. H. 1876
Beck, H. 620
Beck, L. 2375
Beck, P. 1146.
1798. 2570
Beck, R. 1325
Becker, H. 1339. 3392.
— 2333
Becker, W.M. 173. 976.
993
Beckmann 3079a
Behncke, W. 3451
Behnke, G. 3844
Behnke, W. 3691
Behr, v. 2250
Behring 1373
Beidtel 415
Beintker 554. 2546. 3239
Beissel, J. 2655
Beissel, St. 1034. 1188.
3199
Beiträge z.: Geneal. d.
1642.
Alphabetisches Register.
welf. Fürsten 2106; G.
d. Krieges v. 1866 1846;
neuest. Handelspolit.
Dtlds. 3786; Volkskde
603; dt.-böhm. Volks-
kde 2613
Beitrag z. Chron. d.
Marktes Luttenberg
249
Bekker 321
Below, v. 427. 2181.
2363. 2386. 2429. 3817
Bendix 3801
Benedek 3731
Benedetti 1959
Benko, v. 1810
Benoit 1685
Benrath 3024
Bentzinger 3120
Berbig, F. 553
Berbig, G. 3353
Berendt 1934
Berg, C. vom 293
Berg, G. 1731. 2439
Bergengrün 3792
Berger 1612
Bericht: Reichslimes-
kommission 8708; d.
Komm. z. Erhaltg. d.
Kunstdenkmäler i. Kgr.
Sachsen 2252
Berichte: Denkmalpflege
in d. Rheinprov. etc.
2247, römische 1317.
3319
Berlet 43
Berlière 203. 1151. 1782.
2492
Berling 691
Bernays 3433
Bernbeck 273
Berner 2159. 3479. 3499
Bernhardi, v. 1816. 1929
Bernhardt 3038
Bernheim 343
Bernicoli 983
Bernoulli 1096 c. — 2956
Bernt 1124. 3086. 3184
Berthold 560
Bertram 1036
Besancon 3763
Beschorner 1092
Beschreibung d. Kgr.
Württb. nach Ober-
amtsbez. 276
Besler 2029
Besques 1686
Bess 3152. 3259
*155
Besser, v. 3475
Beste 515
Betz 1563
Beuchot 1781
Beutel 1553
Beyer, C. 2346
Beyer, O. 1119
Beyer, Th. 1546
Beyerle 431. 449. 2434
Bezzenberger 836. 896.
899
Bibl 1309. 3370
Bibliographie: der
schweiz. Ldkde. 7: d.
dt. Zeitschriften - Litt.
2. 1965
Bibliotheca: geographi-
ca 3; Erasmiana 1157;
hagiograph. lat. 1986
Bibliothek dt. G. 243.
2255
Bibra, v. 3065
Bickell 2249
Bieberstein, v. 1580
Bielefeld 3795
Bielik 2475
Bienemann 1326
Biermann 2373
Bigge 1841
Bigwood 423
Bilfinger 2915
Binhack 1783
Binz, C. 1470. 2638
Biographie: alle dt. 151.
2145; nation. de Bel-
gique 2147
Bippen, v. 1046. 1456
Birkenmayer 2201
Bischoff, F. 3520
Bischoff, J. 1095d
Bismarck, H. H. V. v.
129
Bismarck, Herb. v. 1807
Bismarck, O. v. 1806.
1807. 3739
Bitterauf 1603. 3582
Blaess 3734
Blanckmeister 2236
Blasius 827
Blau 400
Blech 286
Bliard 1506
Bloch 1000. 2976. 3656
Blöte 1024. 2170
Blok 1405
Blom, van 304
Bloos 1075
Blücher 1681
*156
Blum 299. 2322. 2565
Blumauer 1586
Blume 223
Blumenthal, H. 3151
Blumenthal, M. 1774.
3671
Blumstein 193. 2553
Bluntschli 1804
Bock 1184
Bockenheimer 1159a
Bode, G. 210
Bode, W. 1653
Bodemann 1975
Bodewig 2855
Bodmer 1556. 3608
Böckh 3829
Bödeker, H. 2338
Büdeker, H. W. 1910
Boeheim 467
Böhm, B. 3484
Böhm, J. 3813
Böhme 1567
Boehmer 1205
Boehmer, F. 344. 2352
Böhmer, J. F. 2997
Böhrig 1942
Bülke 1822
Bölsterli 1251
Bömer 1158
Bönhoff 1125. 2120
Boer, de 1404
Boesch 599
Bösken 513. 3692
Bötticher, v. 1338. 2351
Bogon 2239
Boguslawski, v.
3183
Bohnenberger 58
Bolte 1438. 2607. 3438
Bondroit 2949
Bonet-Maury 1260
Bonk 352
Bonnal 3749
Bonnell 3502
Boor, de 2133
Boos 2624
Borchling, C. 164. 1172
Borel 27. 1998
Boretius 3823
Borgeaud 2521
Borinski 3610
Borkowski 3397
Bormans 203a. 2213
Born 311. 1694. 1719
Borries, v. 1865
Boschulte 1641
Bossert 1343. 3452
Bothe 1382
1592.
Alphabetisches Register.
Bottini Massa 1084
Bowmann 1708
Box 2311
Bové 1614
Brackmann 2179
Brändlin 101
Brandenburg 1268. 3242.
3280. 3309
Brandenstein, v. 130
Brandes 3834
Brandi 180
Brandileone 2899
Brandstüter 1878
Brandstetter 952. 1968.
1998
Branky 8600
Brass 1652
Brassinne 2497
Braumüller 2469
Braun, C. 2483
Braun, G. 1909
Braun, M. 405
Braun, Th. 525
Braunsberger 3321
Bray , F. G. v. 1680. 3628
Bray - Steinburg, O. v.
1874
Brecher 2013
Bredius 1457
Bredt, E. W. 1191
Bredt, F. W. 3854
Breidenbach 69
Breitenbach 2291
Bremen u. seine Bauten
582
Bremen, v. 1809. 3759
Bremer 2173
Brennecke 1111
Brenner 3822
Bresslau 76. 959. 2976.
2977
Bretholz 1120.
2999. 3145. 3335
Breukelman 3720
Breysig 601. 2602.
Brie 441a
Briefe: a. d. Frühzeit d.
dt. Philol. an Beneke
38528: Wittelsbacher
1323
Briefe u. Aktenstücke z.
G. Preussens 1676
Briefwechsel: Christoph
v. Württb. 3246; Cor-
vinus 1212; Friedrich
Wilh. III. etc. 1677;
All v. Haller etc. 3608
Brinkmann 869
1966.
Brockdorff, v. 1883
Broeckaert 2329
Broersma 3387
Brom 3170
Brosch 1349. 3378
Brouwers 2214. 8000.
3046
Bruck 884
Bruckner 2556
Brück, H. 1902. 8805
Brück, J. 452
Brüning 1396.2320.3997
Brunetière 1256
Brunk 626. 2633
Brunner, H. 1928. 2446.
2954. — 1968
Brunner, Hugo 2982.
3467. 3534. 3072. 8693
Brunner, J. 394. — 357%
Brunner, K. 8. 157. 1480.
— 2843
Bruns 174. 1096
Buchberger 259
Buchenau, F. 40. 328
Buchenau, H. 2079
Buchholtz, A. 75. 141.
385. #37
Buchholz, R. 2848
Buchkremer 2575
Buchtela 838
Buchwald 521.
1374. 2514. 3101
Budget delaguerre1895
Bücher, K. 2362 |
Bichi 1459
Büchsenschütz 3273
Bühler 1703
Bühring 1026. 3417.8819
Bülow, v. 554
Bülow, H. v. 1956
Bünker 356
Bürck 1863
Bürkel, v. 2055. 2078
Bürkner 1916
Büttner 3537
Bugenhagen 2175
Bugge 906
Buitenrust Hettema 38
Bulach, de 3564
Bunge, v. 217
Burckhardt, A. 3213
Burckhardt, P. 3103
Burckhardt-Biedermann
857
Burdach 1027
Burger 2168
Burschenschaft Germa-
nia Erlang: 3563
1213.
Busch, J. 2000
Busch, M. 1808
Busch, W. 1851. 3751a
Buschbell 1318
Buschmann 447
Buser 3683
Busken Huet 2209
Busl 486
Buss 2616
Busse 2848
Bussemaker 1505
Bustelli 3676
Buttmann 3515
Caemmerer, v. 1847
Cagnat 2870
Cahn 1410. 2094
Calliano 806. 2645
Callisen 1911
Calvin 1202
Camenisch 1085. 1484
Canisius 3321
Canto 3007
Capetti 2899
Capobianchi 93
Cardinalv.Widdern1860
Carducci 178
Carlbom 1492. 3487
Caro 1040
Carolina 1420
Cartellieri 2996
Cartulaire: Dinant 2216;
Orval 2215; St. Lam-
bert de Liége 2213
Casal 3314
Caselius 1431
Caselmann 1940
Caspari 3272
Castaldo 3244
Cauchie 172
Caudrillier 1701
Celakovsky 2410. 3053
Chalandon 71
Chavagnac 1473
Chélard 600
Centenario: d. battaglia
di Marengo 1712; di
Paolo Diacono 2899.
2926
Chestret de Haneffe 107
Chevalier 1964
Christ 196. 444. 1110.
2205. 2304. 2862. 2880
Christen 1696
Christoph v. Württbg.
3246
Chronica Hungarorum
2164
Alphabetisches Register.
Chronik: Bernardiner-
kloster zu Bromberg
2176; Schulen zu Oels-
nitz 549; d. Stadt Mühl-
hausen i. Thür. 2174;
Ofner 2164; d Stadt
Zürich 170
Chroniken 21638
Chroust 66. 1276. 2036
Chrzaszcz 348
Chuquet 1734. 1757
Chytil 1594
Cipolla 2897. 2899
Clason 1359
Claussen 1431
Clemen, O. 1140. 1204.
1209. 1236. 1430. 1472.
2504. 3223. 3248
Clemen, P. 233. 296.
2246
Clemenz 555
Cochlaeus 1203
Codagnellus 2991
Codex diplom.: Silesiae
214; Lusat. super. 1070.
2224; universit. Cracov.
531
Codex tradit. Westfal.
205
Cogho 1765
Cohausen, v. 876
Cohrs 1215. 1216. 3229
Colenbrander 1404. 2424
Collection: chroniques
belges inéd. 2215; doce.
inéd. relat. à l’hist. de
la Belgique 3326
Collmann 1915
Comani 73
Comeau, de 1666
Comhaire 2868
Concilium Basiliense
1128
Conrad 216. 1163. 1872.
2134
Conrads 2842
Conrady 870
Consentius 1638
Coquelle 1590. 3569
Corpus: doce. inquisit.
Neerland. 199; refor-
matorum 1202
Correspondance: Kau-
nitz-Rietberg et Koch
1577
Cortebeeck 1760
Corvinus 1212
Coudenhove 3732
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. Bibliographie.
*157
Courtenay, de 2899
Cradwick 2913
Cramer, F. 2005
Cramer, J. 2903
Crecelius 59
Cremann 501
Cresson 3737
Criste 1585. 3656. 3662.
3773
Crnologar 186. 380. 437
Crole 389
Crousse 3747
Csallner 612
Csuday 261
Cugnac, De 1711
Cumont 2868
Curschmann 396
Curti 3796
Curtius 1926
Cvrček 3288
Czihak, v. 2589
Czygan 1718
Dändliker 2274
Daenell 1097
Dahm 2870
Dahn 901. 2948
Damköhler 854
Dampierre 1674
Daniel 3036
Dannehl 1930
Dannenberg 2071. 2075.
2076
Dany 3698
Danzas 286
Darmstaedter 3690
Darpe 205. 206
Darstellung d. Bau- u.
Kunstdenkmäler d.Kgr.
Sachsen 239
Darstellungen a.d.bayer.
Kriegs-G. 456
Daudet 1701
Davillé 3328
Deahna 2118
Dechend 2469
Dechent 1900
Deckert 3261. 3268
Deecke 2850
Dehio 574. 3039
Deichmüller, J. V. 843.
2846
Deichmiiller, O. 2347
Deininger 1177.
Deiters 1477. — 1952.
3843
Delaporte 1818
Delbrück 1841. 2886
11
*158
Delescluse 2215. 3000.
3046
Deloche 92
Demarteau 308. 2867
Demelitsch, v. 1724
Demme, G. 1678
Demme, L. 2219
Demuth 1929
Denicke 1030
Denis 1850
Dentzer 989
Depping 3678
Deprez 220
Derichsweiler 2309
Dering 1546
Derix 1188
Des Marez 302
Detmer 3232. 3271
Dettling 1776
Devens 606
Devrient
2809. 3211
Dewischeit 3193
Diaen hist. Soc. Jesu
Cracov. 1314
Diefenbach 1468
Diehl, A. 3233
Diehl, W. 511. 1289.
1337. 1381. 1638. 3274.
3346. 3385. 3469. 3632
Diener 2136
Dierauer 170
Diesbach 3652
Dieterich 958. 1056
Dietlen 1285
Dietrich 1379
Dietsch 2508
Dietterle 385
Dietz 2390
Dietze 3260
Diezmann 1654
Dilich 2581
Dilthey 1790. 3604
Distel 1453
Dithmar 1366. 2626
Ditscheid 3806
Dittrich, G. 2502
Dittrich, P. 346. 504
Dobenecker 1978
Dobschütz, v. 1130
Documents: Mulhouse
194; Namur 2216
Dodgson 1192. 1193
Doeberl 1495. 3188
Doebner 3306. 3480.
3700
Döderlein 3710
Döhmann 314. 3009
851. 2347,
Alphabetisches Register.
Doering, L. 986
Doering, O. 3441
Doerr, v. 83. 117. 138.
2113.
Dohme 1803
Dolenecz 260
Domanig 3449
Domarus, v. 2109
Domaszewski, v. 850
Domeier 3016
Donner v. Richter 3446
Doormann 2541
Doorninck, v. 201. 1067.
3080
Doppler, A. 2186
Doppler, P. 2212
Dopsch 1047. 2419
Dorfkirche etc. in
Sachsen 643
Doumergue 1255. 8265
Douret 1974
Douwes 1876
Driseke 988
Dragendorff 1115
Drechsler 634.
2630
Dreselly 2611
Dreves 223
Drews 3599
Dreytwein 3238
Drosihn 1881
Droysen 3362
Ducéré 1737
Ducrot 3733
Dümmler 951.
2980. 2916. 29:8
Dürnwirth 3667
Dürrwächter 924. 1561.
Duhr 632. 1469. 1470.
8407.
Du Jardin 1186
Dullinger 3772
Dultzig 2452
Du Moulin-Eckart 3630.
37168
Dungel 2182
Du Prel 2305
Durasewicz 1408
Durm 2243
Durrer 230. 2241
Duvernoy 3575a. 3694
Dvorak 2134. 2271. 3095
2031.
2929.
Ebeling 1436
Eberhard 2993
Eberhötfer 3633
Ebhardt 2580. 2581
Eck 1917
Eckardt 1369
Eckel 932. 2936
Eckermann 3615
Eckert 1118. 1884
Eckinger 882
Eckstein 96
Eckstortf 3653
Edelmann 815. 2838.
Eden 2256
Egelhaaf 3361
Eger 1241
Egger 2646
Eggers 425
Egli 945. 1251. 1463.
3171. 3263. 3266. 3457
Ehrenberg, H. 1444
Ehrenberg, R.2115.3411
Ehrensberger 2423
Ehrismann 1205
Ehrler 358
Ehses 1272. 1321. 3320
Ehwald 3218
Eichler 255
Eick 1946
Eickhoff, H. 316
Eickhoff, P. 465
Eigenbrodt 961. 3740
Einert 1524
Eisenmänger 2354
Eitner 1460
Elias 1597
Elsass-Lothringen 32.
2002
Elster 3837
Elze 3372
Enders 1203
Endl 2530. 8160. 3355.
3562.
Endres 1535. 3190. 3597
Engel 1123. 2470
Enikel 2995
Entwickelung: evang.
Landeskirche 1914;
Post- u. Telegraphen-
wesen 2396
Erasmus 1157
Erben 2464
Erbfolgekrieg 1585
Erckert 846
Erdmann 3798
Erdmannsdörfer 3641
Erhard, A. 2287
Erhard, O. 1286
Erichsen 2340
Eberlin v.Günzburg 1203 | Erichson 1214. 3274
Eberstadt 436. 2442
| Ermisch 12. 1114. 1931.
1980. 2349. 3136. 3404.
3827
Ernst, V. 3246
Ernst, W. 998
Eschbach 1784
Escher, A. 451a
Escher, C. 3379
Escher, H. 1251
Escher, J. 188
Ettlinger 558. 1970
Eubel 2472
Euling 1171
Fabricius, E. 870a
Fabricius, H. 1868. 1870
Fabricius, W. 21. 2207
Fabry 1730
Fagniez 1383
Fahrmbacher, v. 1693.
1753
Falck 862
Falk 1163. 3172. 3177
Falkenstjerne 3405
Falter 1905
Farner 1219
Fasterding 607
Fechner 366
Fehling 3006
Fehr 1893
Fehrs 542
Feilchenfeld 2414
Feise 3134
Fejerpataky, v. 2040
Feldkamm 503
Feldmann 3605
Felten 1052
Ferber 3664
Fester 450. 2522
Festschrift: Gutenberg
1159; Lübeck. An-
zeigen 2567
Fiala 100. 2086
Ficker 2037. 2953. 2997
Finck 3119
Fink 2872
Finkam 2099
Finke 1150
Fircks, v. 2177
Fischer, A. 1656
Fischer, G. 184
Fischer, H. 2025. 3608
Fischer, H. R. 3814
Fischer, J. 1363. 1583
Fischer, L. H. 1898
Fischer, O. 1898
Fischer, X. 483
Fischer-Benzon, v. 1977
Fisher 2257
Alphabetisches Register.
Flajshans 3143
Flament 202
Flechsig 238
Flemming 1427. 3424.
3425
Fleury 3637
Flossmann 1554
Flugschriften a. d. Ref.-
Zeit 1203
Fluri 1251. 3263. 3443
Focke 462
Fockema Andreae 445
Förstemaan 62. 2032
Förster 1558
Foerster, E. 506
Foerster, W. 1861
Folmer 842
Foltz, H. 3147
Foltz, M. 428
Fontes rer. Austr. 2182
Forrer 817. 2855. 2878
Forschungen z. Kunst-G.
Böhmens 576. 2672;
z. Verf.-G. d. Steier-
mark 417. 2422
Forst 948. 3489
Fournier 3674
Fraknöi 2164
France, A. 1162
Francev 1747
Francke, K. 565
Francke, O. 1823
François, v. 34
Franconia sacra 2294
Frangipani 1321
Frank 3309
Frankenburger 3450
Frankl-Grün 2411
Fransecky, v. 1809
Franzen 2413
Fredericq 199
Freieisen 1361
Freisen, J. 516. 2463
Frensdorff 318. 3037.
3782
Freybe, A. 469. 1173
Freysoldt 3410
Freytag 479. 1155
Freytag-Loringhoven, v.
1717. 1733
Freytag-Roitz 1888
Fricke 1340
Friedensburg, F. 2102
Friedensburg, W. 3214.
3244
Friederich 3672
Friedjung 1739. 3731.
3773
*159
Friedländer 2014
Friedmann 406
Friedrich, Grhz.v. Baden
1811; Friedrich I., Kg.
v. Preuss. 3479; Fried-
rich d. Gr. 1576
Friedrich, J. 1906. 1928.
3803
Friedrich Ludwig v.
Meckl.-Schwerin 1683
Friedrich Wilhelm II.
1677
Friese 3013
Friesen, v. 1530. 3497
Friis 1611
Fris 172. 1100
Fritsche 392
Fritz 2575
Frobenius 1858. 3755
Fromm 2469
Fruin 656. 1104. 1348.
2424. 2566. 2662. 3115.
3356. 3388
Fuchs, E. 1791
Fuchs, P. A. Fr. 2182
Fudickar 1542
Fürer 1608
Füssli 3588
Fulst 546
Fumi 1229
Funck, H. 3598
Funck-Brentano 300
Funk, C. A., 2369
Gabl 3401
Gachot 3652
Gaedertz 3198. — 3839
Gaehde 1990
Gaillard, B. 2211
Gaillard, J. 2077
Gaisberg-Schöckingen,v.
135
Galiffe 1703
Gallandt 1634
Gander 832
Gantier 2019a. 2909
Ganz 3444
Gardiner 1482
Garofalo 839
Garufi 68. 980
Gasparolo 1713
Gass 1147. 1288
Gatti 2529
Gaul 42
Gautereau 3761
Gebauer 1370. 3310
Gebert 2089. 2092
Gebhardt 1746
11*
*160
Gedenkblätter d. k. u.
k. Kriegsmarine 1899
Gedichte d. Königs vom
Odenwalde 3182
Getfcken 904. 1890. 2455
Geiger 1647. 1935. 1937.
2557. 3611. 3647. 3712.
3836
Geiler, L. 2286
Geiler v. Kaysersberg
3147
Geisberg 3201
Geiselhart 1393
Geisenhof 1211
Geiser 3627
Gemmingen, v. 3608
Gemoll 168. 1068
Genelin 3680
Gengler 2431
Gennrich 1912
Gentz 1801
Gény 1287
Gerbet 61
Gerbing 383
Gerdes 2983
Gerhard v. Minden 1170
Gerichtsordnung KarlsV
1420
Gerlach 526
Gerland 81. 2959
Germann 3545. 3782
Gernet, v. 2456
Gerola 3061
Gerstenbergk 3616
Geschichte: südhannov.
Burgen etc. 317; d.
bayer. Heeres 2466; d.
Mansfeld’schen Kupfer-
schieferbergbaues 367;
mecklenburg. 342; d.
Stadt Wien 2263
Geschichtsquellen: han-
sische 162; d. Prov.
Sachsen 166. 2158
Gess 2525
Geusau, v. 3675
Geyer, Ch. 1627
Geyer, M. 2630
Geylnhusen, de 3053
Gianonni 1994
Gierlichs 618
Giessenburg, van 119
Gigout 1871
Gilliodts van Severen
3326
Gindely 3357
Girgensohn 8091
Giry 925
Alphabetisches Register.
Gisevius 1667
Glagau 1091
Gloy 2407
Gmür 2433
Gneisenau 1679
Gobelinus Person 8074
Goeben 1816
Gübl 2297. 2379
Goedeke 563. 2555
Goedel 3798
Görres, F. 497
Görres, J. 1795
Goethe 1644 ff.
Goethejahr 1652
Goethe-Jahrbuch 1647
Goetz, E. 3818
Goetz, L. K., 3804
Goetz, W. 1138. 1254,
3228
Götze 868. 2830. 2845.
2869. 2898. — 3278
Goftinet 2215. 2538
Goldmann 2441
Goldschmidt 1032. 3197
Golz 2560
Goovaerts 2211
Gorrini 3121
Gossart 3350
Gothein 3817
Gotthelf 3427
Gottschall, v. 3833
Grabowsky 825. 827
Gradmann 232
Graebert 3311
Gräbner 129
Gräf 1645
Graetz 405
Graeven 2591. 3204
Graf 2342
Grandidier 489
Granier 1681.
3644
Gratzy 186. 437. 1613.
1632. 1664. 1690. 1768.
1773
Grauert 2240
Grautoff 1368
Grave 310
Greiner 1121. — 1546
Gremitsch 1570
Grempler 1035
Greve 137
Greving 1190. 3113
Grienberger, v. 47a. 905
Griessinger 971
Grillnberger 1126
Grillo 2080
Grimm 49. 441. 2018
1687.
Grimme 3685
Gritzner 122. 146. 2116.
Grob 298. 963. 1759.
2321
Grössler 367. 2119. 2844.
2963. 3030
Grosjean 1736
Grossmann 3499
Grotefend 1269. 1358.
1464. 1623. 1662
Grothe 451
Grouard 3760
Gruber 537
Grüber 1177
Grünberg 355. 2366
Grünhagen 1684. 1785.
1926
Grütter 2334. 2406.
Grundmann 3202
Grundriss der german.
Philol. 2017
Gruner, J. v. 3729
Gruner, O. 643
Grupp, G. 2299. 2405
Grupp, R. 448
Gubo 1619. 3559
Gubser 267. 393
Gudopp 1562
(ümbel 3243. 3384
Günther, O. 628. 1488.
2440
Günther, R. 1248. — 1709
Gürich 3797
Guerre de la succession
d’Autriche 3576
Güter-Chroniken 2177
Guglia 1801. 3104. 3650
Guilland 3815
Guiraud 1041. 3047
Gumplowicz 2973. 2974
Gundlach 986. 999. 2952
Gurlitt 239. 242. 643.
1448
Gusinde 627. 1029
Gutenberg 1160a.
Gutmann 817
Gutsche 3835
Haak 1183
Haag, C. 2026
Haag, F. 539
Haag, V. 3601
Haake 1475. 1507. 3481.
83485
Haan, v. 2111
Haas 626. 638. 3470
Haberlandt 602
Habets 202. 2443. 3640
Habich 2089
Haderer 1781
Häne 1074. 1085. 1090.
3140
Hänle 3505
Hänselmann 649
Hafner 3118
Hagemann 2595
Hagen 3033
Hagenmeyer 974
Hahn 118. — 291. 2316
Hainhofer 3441
Haitz 1063
Halban 907
Haller, A. 3627
Haller, A. v. 3608
Haller, B. 2281
Haller, E. 2412
Haller, E. A. 1409
Haller, J. 508. 1128.
2506. 3144
Halling 1911
Hamburg um d. Jahr-
hundertwende 3718
Hamel 934
Hamm 2469
Hampe, K. 3005
Hampe, Th. 589. 3445
Hanauer, A. 3129
Hanauer, G. 985
Handbuch, Genealog.
bürgerl. Familien
2105
Hann 575
Hanquet 2215. 2972
Hansay 203. 2392
Hansen, Geo. 3336
Hansen, Gott O. 149.
2139
Hansen, J. 631. 2637
Hansen, R. 11
Hanser, v. 1814
Hansing 1716
Hansjakob 646
Hanstein, v. 1936
Happel 1345
Harbauer 2904
Harkensee 1763
Harnack, A. 1248. 2549.
3543
Harnack, O. 1650. 3617.
3835
Harster 2461
Hartmann, F. 453
Hartmann, v. 3695
Hartmann, A. S. 3558
Hartmann, Jos. 1636
Hartmann, Jul. 617.1797
Alphabetisches Register.
Hartmann, L. M. 2040.
2899. 2900
Hartmann, O. 1826
Hartmann v. Aue 3032
Hartung, H. 680
Hartung, O. 326. 2629
Hartwich 830
Hartwig 1159. 1842
Haseloff 1033
Hasenclever 3282
Hashagen 977
Hasse 586
Hassebrauck 1465
Hassell, v. 1879. 3781
Hauberg 95
Hauck, A. 468. 944
Hauck, K. 1315
Haudeck 369. 611
Hauffen 19
Haug, F. 2864
Haug, H. 426
Haupt 1139. 1792
Hauptmann 81. 160.
2060
Hauser 1231
Hauviller 283. 1044.
1483. 3049
Haverkorn vanRijsewijk
1559
Hebbel 3840
Heck 399. 941. 1010
Heckscher 3696
Hedemann, v. 1616
Hedinger 893. 2837
Heeger 115. 2424
Heer 1280
Hegel 1925. 2430. 2431
Heidkämper 474
Heierli 645. 2852. 2904
Heigel 1707. 3648
Heilborn 1794. 3713
Heilmann 1512
Heine, H. 3337
Heine, K. 1058
Heinemann, A. 545
Heinemann, J. 1950
Heinemann, O. 2175
Heinemann, O. v. 165
Heinrich I.(v.Dtld.) 2976
Heinrich, C. 1639
Heintz 114
Heinzel 595
Heitz 3200
Helbig 3374
Heldmann, A.2331.2510
Heldmann, K. 432. 2436
Helfert, v. 1706. 1830.
3679
161
Hellmann 2259
Helm 1169. 3621.
Helten, v. 9048
Hengst 2148
Henkel 1366. 1943
Henner 2242. 3067
Henning, G. 1433
Henning, R. 817. 2878
Henriette v. Württb.
3722
Henry 2028
Herglotz 258
Hergt 2534
Hermann 2312
Herold 3224. 8226. 3382
Herre 1071. 3093
Herrmann 1289. 3090
Hertel, G. 2010. 3116.
3159. 3234
Hertel, L. 330. 1045.
2348
Hertel, V. 519
Hertzog 2398
Herz 1777
Herzberg-Fränkel 2054
Herzig 3044
Herzog 871
Hess, Ign. 1088
Hess, Joh. Jak. 3722
Hess, P. D. 3722
Hesse 360
Hesselbacher 3598
Hettema 38
Hettner 870 a. 2245.2883
Heubaum 1550. 1790
Heuberger, R. 3846
Heuberger, S. 2278
Heuser 94. 2082
Heusler 441. 2197
Hey 1993
Heyck 845. 975. 3498
Heydeck 836. 921. 957
Heyden 2543
Heydenreich 929. 2550.
3238
Heyne 359. 639. 2643.
3192
Heyse 1948
Hildebrand, H. 217
Hildebrandt, A. M. 2064
Hildenbrand, F. J. 1401
Hille 209.
Hilling 2498. 3029
Hilty 1073
Himmelheber 2300
Hintner 1995
Hintze 2417. 3616
Hirn 3357
"162
His 2458
Hittmair 19
Hitzigrath 1767
Hoch 3147
Hock 568
Hodgkin 902. 2899
Höck 2513
Hoefer, F. A. 20. 1993
Höfer, H. 578
Höfer, P. 2842
Höfler 635
Hölldorter 414
Hölscher 2250
Hoenig 3750
Hocnsbroech, v. 3801
Hörnes, J. 2485
Hoernes, M. 806. 915
Hössle, v. 372. 2380
Hösslin, v. 3657
Hoetzsch 1407
Höveler 1271
Hofkalender, Goth. ge-
neal. 2103
Hoffmann, A. 2387
Hoffmann, Alfr. 1082
Hoffmann, C. 491. —
1629
Hoffmann, E. 1299
Hoffmann, H. v. 455
Hotfmann, Karl 2029a
Hoffmann, M. 38:9
Hotfmann-Krayer 1991
Hofmann, H. L. 2368
Hofman, J. H. 3068
Hofmann, R. 477
Hofmeister 2526. 3180
Hohbach 1417
Hohn 472
Holder 481
Holder-Egger 962. 2991.
2994
Holl 1697
Hollack 896
Holländer 217
Holle 2293
Holm 2338
Holstein 1203
Holzammer 1903
Holzhausen 1661. 1692.
3717
Homner 612
Hoogeweg 3305
Hopfen 1344
Hoppeler 1089.
1425
Hora-Siccama 3508
Horchler 94
Horüitka 1636
1251.
Alphabetisches Register.
Hordijk 1017
Horedt 2640
Horn 2527
Horner 1941
Horst, v. d. 125
Horwitz 1771
Houben 1940
Houssaye 1743
Houwink 305
Hove, van 3418
Hovm 1684
Hoynck 3660
Hrabanus Maurus 2944
Huber, A. 2419
Huber, E. 91
Huber, N. 1989
Huber, S. 577
Hubert, E. 1600. 3593
Hubert, F. 3231
Hude 3405
Hübbe 2341
Hübler, P. 1630
Hübner 441. 3831
Hüffer 1671
Hürbin 2275
Hiser 619
Hüttner 3056. 3066. 3313
Hutischmid 2096. 3359
Hugard 3506
Hugin-Munin 2335
Humann 1037
Hummel, v. 1622
Hund 234. 2307
Hunziker 2616. 2648
Hupp 2066
Hurm 1456
Huybrigts 2885
Hybl 2967
Huyskens 3249. 3408
Idiotikon 57. 2024
Iken 397
Ilgen 312
Ilwof 507. 3735. 3773
Immerwahr 442
Immich 1485
Inama 884
Incze 1829
Ingold 489. 1536. 3530
Inventaire: archéol. de
Gand 235. 2248; des
mémoriaux du Grand
Conseil de Malines 2211
Inventaires des archives
de la Belg. 2211
Inventare d badisch. Ge-
nerallandesarch. 2199
Issel 646
Jackson 3264
Jacob 3368
Jacobi 876
Jacobs, E. 1155. 2627.
3463
Jacobs, P. 3207. 3324.
3403
Jacubenz 1522
Jäckel 3422
Jüger 2482
Jähns 3523
Jager, de 3130
Jahnel 136. 1246. 1328.
1423. 1591
Jahresbericht: Denk-
mäler in Pommern 2253
Jaksch, v. 1966. 2107.
2112. 2185. 3161. 3503
Jansen, G 3736
Jansen, M. 3074
Janssen, J. 3454
Jantzen, H. 2989
Jastrow 3003
Jaunez 3788
Jecht 1070. 1981
Jecklin 1281
Jellinghaus 39. 325.3052
Jenner 3744
Jenny, E. 1651
Jenny, S. 881
Jentsch 832. 1557.
Jerin-Gesees, v. 3354
Jérome 493
Jiriczek 889
Jörgensen, A. D. 1844
Jörgensen, G. 1247
John, A. 634
John, E. 891. 968
Joppi 2230
Jordan, G. 603
Jordan, R. 547. 2174
Jordan-Rozwadowski, v.
2402
Jost 2480
Jostes 2045. 3793
Jühling 636
Jürgens 175. 1910. 2334
Jundt 2958
Jung 2003. 2593. 3726
Jungnitz 1371
Jungstedt 1856
Junk 2182
Justi, F. 2650
Justi, L. 3203
Kade 3453
Kadner 1324
Kaindl 169. 2165.
Kaisenberg 1722. 3738
Kaiser 9. 1127. 1156.
3053. 3094
Kalina 3088
Kalkoff 1226
Kamenitek 1413
Kampschulte 1254
Kanitz-Podangen 2361
Kannengieser 3802
Kant 1789. 3709
Kapff 2837. 2876
Karl Friedrich v. Baden
3641
Karlowicz 605
Kartels 3205
Kaser 3131
Katalog: d Biblioth. ete.
d. süächs. Generalstabes
4; d. Münzensammig.
etc. d.Hauptmünzamtes
Wien 2085
Kauffmann, F. 906. 2903
Kaufmann, G. 1926. 2418
Kaufmann, J. 1625
Kaunitz-Rietberg 1577
Kausch 404
Kawerau 1205.
3262
Kayser, K. 1295
Kayser, R. 1539. 3391
Kehr, K. A. 2042
Kehr, P. 72. 212. 221.
965. 1015. 2040. 2228
Kehrbach 18. 528. 1633.
1988
Keibel 1588
Keidel 3298
Kejssler 996
Kekule v.
2108
Keller, A. v. 2025
Keller, B. 476
Keller, K. 1973
Keller, L. 1301 1552
Kelleter 2966
Kelterborn 1452
Kempf 2001. — 3031
Kenner 856. 2860
Kercher 1605
Kerker 2515
Kern 3279
Kernkamp 3821
Kerschbaumer 3642
Kervyn de Lettenhove
3820
Kessler 2326
Kettner 8076
Keuffer 160. 2155
3253.
Stradonitz
Alpbabetisches Register.
Keune 859. 2246. 2910
Keussen 3107
Keutgen 2181
Khull 183. 1095. 3422
Kienast 1848. 3774
Kiessling 910
Kilian 3619
Kimpel 1919
Kindler 340
Kiener 2951
Kirchengalerie, Neue
sächsische 521. 2514
Kirchhoff 2642
Kirsch 1207. 1332
Kisch 2923
Klaar 3037
Klaeber 1697. 3661
Klein 3542
Klein-Hattingen 1938
Kleiner 1066
Kleinermanns 3023
Kleinschmidt 270. 1751.
1800
Kleinwächter 2254
Klel&e 994. 3129
Klenz 2021
Klesl 1309
Klicman 1136.3026.8142
Klimburg, v. 538
Kloeppel 1889
Kluge, E. 830
Kluge, F. 2022. 3215
Knaab 3472
Knapp, Ch. 27. 1998
Knapp, Th. 421
Knebel 585
Knetsch 125
Knieb 1296
Kniep 403
Knigge 2070
Kniotek 357
Knitterscheid 2310
Knod 529. 2519
Knodt 947
Knoepfler 2944
Knoke, F. 867. 887. 2891
Knoke, K. 3346
Knoll 3771
Knoop 626
Knothe 1072
Knott 1330. 3063
Knuttel 1511. 3483
Koch 1897
Koch, D. 3299
Koch, G. 2367
Koch, I. de 1577
Koch, M. 1643
Koch, R. 524
*163
Koch, W. 900
Köberlin 89
Köcher 2235. 3509
Koegel 2556
Koehl 820. 2840
Koehler, K. 834
Köhler, W. 1129. 1259.
3252. 3255. 3256. 3468
Koehne 192
Kölbing 3537
Köllner 3701
Koenen 930. 2841
König, B. E. 389
König, D. 3515
Könnecke 3344
Köpl 2159
Koepp 877. 2892
Körber 2866
Köster 3237
Köstlin 3258
Kötz 3396
Kötzschke 424
Kofler 819. 2840
Kohaut 2861
Kohfeldt 566.1435.3173.
3547
Kohl, D. 3127
Kohl, F. F. 609
Kohler 1420
Kolb 509. 1248. 1377.
1541. 3527. 3528
Kolde 1208. 3297
Kollmann 2089. — 3378
Koolemans Beijnen 1702
Kopka v. Lossow 2469
Kopp 1566. 3435
Koppers 2890
Koppmann 1403
Korrespondenz: Friedr.
d.Gr.1576; Karl Friedr.
v. Baden 3641; Moritz
v. Sachsen 3242; Strass-
burg 1230
Kortüm 644
Korytko, v. 3655
Koser 1589. 3499. 3574
Kossinna 824
Kosters 2401
Kouba 3329
Kracauer 3689
Krackowizer 2262
Krämer 1993
Krafft 2469
Krattt, K. 2511
Krallinger 3541
Kramer 3629
Krane, v. 2065
Kranz 2438. 3592
*164
Kratochvil 3352
Krauel 1569. 1580. 3585
Kraus, C. 1020
Kraus, F. X. 572. 1924.
2243. 3054.
Kraus, J. 78. 189. 1415.
2206
Krause, G. 2030
Krause, K. G. C. 361
Krause, O. 1116
Krauske 3499
Krauss, J. 3787
Krauss, R. 567. 3818
Kraussold 1050
Krebs 1329 a. 1388. 3332
Kreiten 1944
Krejtik 1432
Kretschmayr 2184
Kretzschmar 3389
Krey 60
Kreyssig 2544
Kriege Friedrichs d. Gr.
3575
Kröger 1549
Kroener 2416
Krönig 1179
Krotta 3075
Krohn 3595. 3626. 3638.
3687. 3704
Krollmann 2581
Krone 1811
Krones, v.247.1107.3077
Kropatscheck 1262
Krose 3800
Krüger, E. 2106 a
Krüger, F. A. 87
Krüger, G. 133
Krusch 1338. 2919
Kruse 930a
Kruske 3270
Kube 99
Kubitschek 2861
Küch 2061
Kücheln 2280
Küchler 197. 3502
Kügelgen 3257
Kühnau 633. 2635
Kihnhold 2221
Kühnlein 1946
Kühtmann 446
Küntzel 3568
Küsel 1744
Küstner 2313. 3416
Kuhl 3139
Kuhlenbeck 3739
Kuhlmann 2940. 3554
Kuhn, v. 3730
Kuhn, F. 124)
Alphabetisches Register.
Kuiper 473
Kulischer 3x6
Kull 2089. 2090
Kunstdenkmäler(-male):
Baden 2243; Bayern
231 ; Böhmen 229; Els.-
Lothr. 2244: Hannov.
2250; Rheinprov. 233.
2246; Schweiz 230.
2241; Württb. 232
Kunz 1867
Kunze 208. 1116
Kupelwieser 1266
Kupke 1720. 3244. 3245
Kurth 203a. 936. 2923
Kurz, A. 470. 2474
Kurz, F. 390
Kurze 422
Kurzwelly 643
Kussmaul 3719
Kutschmann 2584
Kuttler 2836
Kux 1527
Kvacala 1548. 8512
Laban 1990
Lachmann 2838
Lachmanski 569
Lacroix 3754
Ladendorf 3183
Lämmerhirt 520
Längle 1618
La Garde-Chambonas
3637
Lagemans 3720
Lager 494. 3096
La Gorce, de 3751
La Grange, de 3109
Lahaye 2216
Lahmer 2270
Lalance 285
La Mara 1953
La Mazelière, de 1961
Lameere 2325
Lampel 992. 1994. 2047.
2265. 2971
Lamprecht 167. 2364
Landmann, F.1150.3166
Landmann, K. v. 1499
Landsberg, E. 561
Landsberg, F. A. 1477
Landsberger 3702
Landtagsverhandlun-
gen, Böhm. 2190
Lang, A. 1249
Lang, R. 1749
Lange, E. 2238
Langer, E. 2191
Langer, J. 2551
Langhans 1833
Langlois 1963
Lanz 2229
Larisch, v. 3729
Lasser 3629
Lasson 2517
Lasteyrie, de 1
Lau 2437
Laube 3771
Laubert 1574. 1596. 3534
Lauchert 1626
Lauenstein 640
Lauer 928. 933.967. 2980
Lauffer 1098. 2648
Laugel 647
Laurent 2575
Lauter, A. 3807
Lauter, Th. 2481. 3146
Laux 1122
Lauxmann 1615
Lazarini, v. 3208
Lebeis 1961
Lecestre 1478
Lechner 2192. 3092
Lecuyer 1738
Lefaivre 3496
Le Faure 3754
Lefort 116. 301
Leger 914
Legowski 835
Lehautcourt 1854. 1864.
3753
Lehmann 113a. 1609
Lehmann, A. 584
Lehmann, H. 590. 2587
Lehmann. K. 3011
Lehmann, M. 1775.
Lehmann, O. 1565
Lehmann, W. E. 2343
Lehmann-Nitsche 2918
Lehner 97. 822. 865.
920. 2881. 2892
Lehrs 1196
Leineweber 1479
Leisching 1446. 2597
Leithüuser 2006
Leitzmann 1169. 1170.
2962. 3623
Le Mang 1222
Lemcke 240
Lemmermann 3342
Lemmermayer 3840
Lengefeld, v. 3604
Lengnich 2440
Lentner 3612
Lenz 1820
Leo 1004
Leonardon 1853
Leonhard 2872
Lequarre 2451
Leszcynski, v. 1592
Letters etc. relat. to the
first Dutch war 1482
Lettow-Vorbeck, e 1847.
3746
Leupold 1673
Levec 250
Levin 3494
Levinson 1327
Levy 2204
Levy, A. 410
Levy, J. 226
Lewin 2415
Lex 1675
Lex Salica 904
Leyen, v. der 1022
Lichtenberg 3623
Liebe 211.454.608.1200.
1311. 2408. 2432
Liebenau, v. 98. 101.
171. 481. 902a. 1054.
1061. 1145. 1357. 1449.
1471. 2563. 3106
Liebisch 1077
Lieboldt 1502. 1544
Lieder etc. der Geissler
1198
Liermann 3426
Limburg, van 1824
Limburg-Stirum, de 103
Limes: obergerman.-
raetisch. 870. 2870;
roem. in Oesterr. 873.
2873
Lindenberg 1803
Lindenschmit 2829
Lindmeyer 54
Lindner, P. 487. 2487
Lindner, Th. 413. 2388
Lindsay 1239
Lingg 615
Linke 1778
Linneborn, J. 1151. 3167
Linsenmayer 2505
Lippert, F. 1307. 3380.
Lippert, J. 2403
Lippert, W. 336. 1571.
1598. 3065
Lippiflorium 987
Liszt 1953. 1954
Lochner, v. 816
Lockner 2083. 2091
Lods 1780. 3706
Loe, de 3020
Löbe, E. 120
Alphabetisches Register.
Löbe, H. 439
Löbe, J. 1764
Loebell 124
Loebl 1354
Löffelholz-Colberg,v. 147
Loersch 198
Loesche 1986
Löw 3043
Loewe, R. 2857. 2898
Loewe, V. 1402. 1523. —
3513
Löwis of Menar, v. 2068
Lohmeyer, E. 1972
Lohmeyer, K. 70. 2357.
3193
Longnon 2922
Loose 2462. 2558
Looser 3519
Looshorn 271.2292.3293
Lorentz 1652
Lorentzen 35
Lorenz, G. 41. 2011
Lorenz, H. 3511
Lorenz, O. 112
Lorenzen 1977
Lorenzi 1504
Loritz 3663
Lory 614. 1375. 1520.
1540. 2397. 2460. 2619
Losch 2914
Loserth 1276.1310.1319.
1325. 1360. 1362. 3285.
3314. 3371
Lossen 1351
Lossow, v. 2469
Lothar 1957
Ludorff 236
Ludwig, F. 1007
Ludwig, Th. 3639
Lühmann 827
Lühr 3393. 3549
Lüpkes 2604
Lütkemann 1378. 2512
Luise (Königin) 1677
Lumtzer 56
Luschin v. Ebengreuth
2046
Luther, J. 1161. 1245
Luther, Mart. 3215 ff.
Lutsch 1786
Luttenberg 249
Macceo 1292. 3304
Machule 1021
Mack 1762
Maczkowski 1493
Maennel 1920
Mänss 2395
*165
Maercker 2358
Maere d’Aertrycke 3069
Mager 3835
Makowsky 809
Maltzan, v. 3620
Mandonnet 1135. 1142
Mandrot, de 1064
Mangold, F. 571
Mangold, W. 3571
Manitius 2947
Manstein, E. v. 2129
Manstein, H. 1766
Manteuffel, v. 1805. 3728
Mantuani 956
Marck, v. der 1896
Marcks 244. 3765
Mares 2167. 3075
Marian 1328. 2378
Marignan 936
Marina 855
Marki 902. 2899
Marneffe, de 2217
Marquet de Vasselot
2589 -
Marriage 2559. 2616
Marschall v. Bieberstein
1580
Marseille 3567
Martens, G. F. de 2180
Martens, J. 1081
Martens, W. 935
Martin 1400
Martin, E. 1023
Martinelli, di 1761
Marx 2884
Marx, A. B. 3844
Maschke 1498
Matejka 229
Materialien etc. z.
Wirtsch.-G. v. Ost- u.
Westpreuss. 354
Matrikel 2526
Matthias 908
Matthias, Th. 1790
Matthieu 108
Matthis 3686
Maximilian I. 3208
May 568
Mayendorff, v. 3724
Mayer, Ant. 2476
Mayer, Ernst 412. 436
Mayer, F. M. 246. 2260
Mayer, Herm. 3538
Mayer, Joh. Geo. 481.
1907
Mayer, Jul. 2168
Mayer, Manfr.
3008
2592.
*166
Mayer, Otto 1248. 2537.
3169
Mayer, W. 3596
Mayer, Alb. 2835
Mayr, M. 1727. 2267.
3185. 3208
Mazzatinti 219. 984.
1039
Meckel 3191
Medaillen u. Münzen:
Wittelsbach 2088
Meder 583. 2582
Medicus 2205
Medin 1065
Mehlis 818. 847. 861.
874. 2839. 2879. 2925.
2932
Meiche 44. 1095
Meier, E. v. 2427
Meier, Gabr. 3431
Meier, H. 3764
Meier, John 2616
Meier, P. J. 237
Meier, S. 613. 2616. —
2875
Meinardus 1225
Meinecke 1745
Meininghaus 145
Meisner, H. 1161
Meissner, R. 1006
Meister 79. 1155. 1352.
1533. 2171. 3157. 3533
Meitzen 371
Melanchthon
3219f.
Melich 56
Mell 25
Mellentihn 3474
Meltzer 3103
Memminger 401
Menadier 2074. 2100
Mencik 1534. 3316. 3500
Menge 1726
Mengersen, v. 2130
Menkel 966
Mentz 1518. 1630
Merk 1316
Merlo 1165
Mertens 543
Mertz, G. 3420
Merz, W. 187. 2641.
3725
Merzbacher 2089. 3449
Merx 3414
Mestorf 829
Mettig 434
Mettler 2876
Metzel 1528
1207f.
Alphabetisches Register.
Metzner 3341
Meydenbauer 1624
Meyer, Alex. 1842. 3769
Meyer, Arn. Osk. 1270
Meyer, Chr. 1055. 1109.
1275. 1234. 1399. 1421.
1490a. 1513.1606.1699.
1752. 2661
Mever, E. H. 630. 1960.
2601
Meyer, Hans 597
Meyer, Herm. 1294.
3168
Meyer, Herm. Wilh.
1008
Meyer, John 2962
Meyer, M. 3808
Meyer, P. 1652
Meyer, R. M. 1028. 3613
Meyer, Walter 14
Meyer v. Knonau 266. 972
Meyermann 87
Mevsenburg-Lauenau, v.
1877
Miaskowski, v. 1157
Michael, E. 3001. 3149
Michael, O. 3156
Michaelis 2581
Michaelson 1450
Michel 2315
Michels 3436
Michelsen 518. 1911
Milchsack 1163
Miller 1918
Minkus 2661
Minor 3614
Mirot 1133
Mitteilungen üb. Röm.
Funde in Heddernheim
864
Mitzschke 213
Mix 3219
Möckel 2542
Möller, v. 943. 2448
Moewes 2469
Molhuysen 1104
Mollwo, C. 1095b
Mollwo, L. 1602
Moltke, H. v. 1894
Moltke, S. 2445
Monarchie, Oest.-ung.
248. 2261
Monchamp 3019
Mondelli 1866
Mone 2058
Monhof 1799
Monographien z. dt.
Kultur-G. 599. 2600
Montaudon 1817
Montecuccoli, v. 1313.
1474. 3318. 3340. 3461.
3471. 3477. 3182. 3560
Montelius 803. 895
Monumenta: Germ. hist.
2149; ord. fratr. Prae-
dicat. 3141; Germ.
paedag. 535. 2528;
palaeogr. 66. 2036;
Rom. episcop. Vesprim.
2193
Morath 1417
Morawski 531
Morf 28
Moriggl 1705
Moritz v. Sachsen 3242
Moritz, H. 2356
Morpurgo 1065
Morris 1741
Moser 1855
Motloch 3400
Much 892—895.
2858
Mühlbacher 926. 2950
Mühlbrecht 1984
Mühlmann 3421
Mülbe, v der 2169
Mülhaupt 906
Müllenhoff 2377. 2906
Müller 1657
Müller, Ant. 1395
Müller, C. 1143. 2632
Müller, Emil 3633
Müller, Ernst 1659
Müller, Frdr. 1887
Müller, Geo. 550
Müller, H.v. 1859. 3756
Müller, Hnr. 264. 1476
Müller, Johs. 1355
Müller, K. 289
Müller, L. 408
Müller, Leonh. 1891
Müller, Max 48
Müller, Mich. 2294
Müller, Nikol. 3220
Müller, Rich. 1994
Müller, S. 801
Müller, Willibald 2552
Müller-Bohn 1838
Müller-Köder 855
Müllner 368. 1531. 1995.
2369. 2376. 2831. 2874
Mülverstedt, v. 88. 121.
464
München, D. C. 299.
2322
Münz 1791
912.
Í- ` ve, et. e
Münz- u. Medaillen-
Kabinet 2070
Münzer 3845
Müslin, D. 3627
Mulhouse 194
Muller, P. L. 3351.
3-21
Muller, S. 307. 2906.
3115
Muratori 178. 2178
Mury 3439
Musoni 888. 2899
Muth, K. 1546
Muth, R. v. 2902
Muther 2518
Muyden, van 2276
Naegele 485. 2487
Nagel 2594
Nagl 566
Napoleon 3639. 3645
Nath 1923
Nathan 1700
Naue 815
Naumann 2012
Navez 1740. 3677
Nebe 1650
Nebelsieck 3238
Necker 3841
Neckermann 3123
Necrologium d. Klosters
Clarenthal 2233
Neder 438
Neff 3179
Nelle 1376
Nerlinger 1462
- Nestle 2072. 3078
Netoliczka 3269
Neu 1346. 2507
Neubauer 510.
2034
Neuburg 2370
Neudegger 189
Neumann, K. 1305
Neumann, W. 588
Neuwirth 1962. 2569
Neväril 2960
Niemeier 1049
Niemöller 241
Niese 1011
Niessen, H. 2623
Niessen, P. van 2016.
3284
Nippold, F. 3767. 3799
Nippold, W. K. A. 3491
Nirrnheim 1976
Noelting 636
Nopp 3524
1113.
Alphabetisches Register.
Norbert 1537
Norden 890
Nordhoff 2578
Noss 2084
Nowak 438
Nowotny 2861
Nuccio 2458
Nübling 381
Nüesch 811
Nürnberger 1578
Nüssle 1510. 2048. 3531
Nuntiaturberichte 1321.
3245
Oberziner 2889
Oblinger 2198
Obser 1668. 3430. 3641.
3689. 3817
Och 2089
Ockel 1546
Oechelhäuser, v. 2243
Oechsler 3625
Oechsli 1347. 3631
Öhquist 3615
Oertzen 111. 2101
Oeser 2571
Oesterlen 603
Oettingen, v. 3552
Oggier 1760
Ohlenschlager 812
Oidtmann 590
Ollivier 1834
Olmer 1501. 3493
Olrik 2986
Omont 918a
Oncken 1273. 3780
Oorkondenboek v. Gro-
ningen 200
Oppell, v. 2132
Oppermann 2172
Orlow 3654
Orts- Verzeichnis von
Württb. 30
Osten, v. d 319
Osten-Sacken, e der
3668
Ostermeyer 1743
Ottenthal, v. 2187. 2975
Otto, E. 1406. 1424. 2450.
3458. 3459
Otto, F. 1422. 2004.
2233
Otto, H. 1042. 3048
Ottweiler, v. 3635
Overloop, van 841
Overmann 3132
Ow, v. 3526
Oxenstierna 1329. 3331
*167
Pässler 333
Paetzold 1218
Pagenstert 3589
Pais 2887
Palacky 252
Panzer 2595
Paoli 70
Parisius 1843
Parisot 2934
Parlaments-Album 3726
Partsch 13. 3830
Pastor 1138. 3292. 3303.
3454
Paudler 392. 610. 1591.
1827
Pauker 3196
Paul 2017. 2894. 3032
Pauler 2166
Pauls 2355. 2564. 3164
Paulus, E. 232
Paulus, N. 1141. 1147.
1252. 1263. 1532. 3148.
3155. 3253. 3308
Pazaurek 3553
Pelet-Narbonne, v. 3757
Pellegrini 2969
Penka 802
Pennrich 2134. 3095
Perlbach 215. 3337
Perrin 3277
Person, Gobel. 3074
Peter v. Oldenb. 3780
Peter, A 1728
Petersdorff, v.
1835. 3855
Petrenz 2383
Pettenegg, v. 3721
Petter 2851
Petzel 1735
Petzold 1992
Peyer im Hof 3776
Pezolt 2124
Pfaff 923. 3832
Pfalz 3665
Pfanneberg 2099
Pfannenschmid
3602
Pfau 622. 2856. 3522
Pfeil 1678
Pfister, A. 3673
Pfister, Ch. 3486
Pfitzner 2848
Pfleger 2491
Ptiugk-Harttung,v. 1053.
3050. 3060
Pfülf 3801
Pfulb 2308
Philalethes 3261
1825.
1198.
*168
Philippi 3447. 3743
Philippson 1836. 3661.
3766
Philippus
1104
Pick, A. 1679
Pick, R. 618. 2399
Pietsch 3699
Pietzner 255
Piger 2610
Pijnacker Hordijk 3017
Pilet 3791
Pingaud 1821
Piot 849
Piper 2964
Pirenne 302. 802 a. 2987.
3070
Pistor 8428
Piton 3735
Pittaluga 1718
Planitz, G. 8456
Planitz, Hans v. d. 1227
Platen, v. 833
Platzer, v. 2266
Plehn 349. 554
Pleitner 3779
Plesser 2476
Plitt 1208
Plüss 2126
Pniower 1557
Podlaha 3525
Podlech 2501
Poelchau 15
Polaczek 228
Pollaci Nuccio 245a
Pometti 1503. 3495
Popp 879
Pór 3195
Porges 1585
Portmann 3852
Poschinger, H. v. 1805.
3634. 3728. 3729. 3745
Poschinger, M. 1837
Possart, v. 3848
Postina 1228. 3303
Potier 467
Potter, de 2329
Poupardin 918. 2041.
2930
Preen, v. 805
Prelle de la Nieppe, de
2649
Prem 1648
Premerstein, v. 878
Drescher 2x70
Preser 1607
Preuss 1521
Priebatsch 2043
de Leyden
Alphabetisches Register.
Priesack 1237
Primbs 2049
Prinet 2033
Prinzinger 1996
Privatbriefe d. M. 3206
Proelss 594
Prümers 3558
Prutz 337. 534. 15°4
Pachmadt 3002
Publikationen: d. Ges.
f. rhein. Gkde. 159; a.
d. steiermärk. Landes-
archive 2151; a. d.
preuss. Staatsarchiven
154
Pückler-Limpurg 3442
Puntschart 2421
Pusch 3455
nee 443
uantz 1207
Quaritsch 2337
Quellen: z. pomm. G.
2160; z. Schweizer G.
166; z. G. d. Stadt
Wien 182. 2183; z. G.
d. Zeitalters d. franz.
Revol. 1671
Quellen u. Darstellun-
gen: z. G. Nieder-
sachsens 163. 2157, z.
G. Westpreussens 2161
Quellen u. Forschungen
z. G. etc. Oesterreichs
155. 2150
Quellen u. Untersuchgn.
z. G. d. Hauses Hoben-
zollern 2159
Quetsch 2562
Quidde, L. 1826. 3079
Quilling, F. 864
Quincy 1478
Raab, A. 259
Raab, C. v. 331. 1199.
1412. 1466
Raadt 85. 2062
Rabanus Maurus 2944
Rachel 3607
Rachfahl 303. 365. 909.
Radbert 2929
Rademacher 642. 823.
2317. 2855
Radlkofer 1333
Radtke 127
Ratf 2618
Rahden, v. 2121. 2128
Rahmer 3838
i
Rahn 230. 590. 2241.
2574
Rahnfeld 332
Rambaldi, v. 2480
Ranke, J. 2938 39
Ranke, L. v. 333
Rapp 26. 1997
Rappaport 898
Raschek 3415
Ratti 2945
Real 297
Reber, B.
Reber, F.
Reber, R.
Reber, S.
Rech 1595
Rechtsquellen d. Kan-
tons Tessin 2197
Recke, v. d. 3607
Recueil: desinstructions
3476; de traités (Mar-
tens) 2180
Reden, v. 2469
Redlich, Osw. 2040. 2187.
3818. 3841
Redlich, Otto R. 2372
Redlich, P. 1149. 1178.
1297. 2577. 3308
Regeniter 3609
Regesta: archiepiscop.
Magdeb. 211; episcop.
Constant.2202; imperii
2997
Regesten d. Markgrafen
v. Baden 2200
3140. 3466
v. 3187
2072
613
Regimenter: kurhess.
459
Registres: Urban IV.
1041. 3047
Rehse 512
Rehsener 2610
Reibstein 1080. 3158
Reichardt 3455
Reichel 1555. 3548
Reichert 1132. 3141
Reichl 3367
keichsbank 3789
Reichstagsakten 1071.
30798. 3235
Reicke, E. 2548
Reicke, R. 1667
Reitferscheid 2353
Reimann 81
Reimer, H. 3742
Reimer, P. 466
Reinecke 804. 807. 810.
2330. 2833
Reiner 549
Alphabetisches Register.
Reiners 498
infried 488.9488. 3027
Reinhard 1796
Keinhardstöttner, v.
3544
Reinhold, H. 351
Reinhold, P. 2491
Reinke 1078
Reinstorf 64
Reinthaler 1437. 3811
Reiser 616. 2620
Ringholz 471. 482
ippmann 2875
ische 2500
Ristelhuber 848
Rochels 3034
Rocholt 3301. 3302
OdIOW, v, 391
Roder 2127. 3084. 3102
Sach 3789
Sachs 3613
Sadil 1440
Sägmüller 2473
Sagnac 1770
Salaba 2167. 2478. 3315
Saldern, v. 3759
Salembier 1134
Salles 1264
Salzer 1009
ung: schweiz,
itter 903 Rodt, e 2982 2617 Rechtsquellen 187;
eitzenstein, y. 461. öder, v. 327 ernisch. Biographien
2466. 3059 Roehl 77 2146
mbert 1291 Röhrich 3073 Sanuto, M. 1221
Renard, E. 233, 9946 Röhricht 471a 2988 3219 Sarwey, v. 870a
Renard, I, 2867 oeschen 541
Renemont, de 1845
niger v. Reningen, S. Rogge 3539
1481 Rohde 39
Repertorium Germani- Rolleder 2137 a
cum 3079 Roloff 1698
Reusens 66a. 499. 2496
Reuss 289 1386
Reuter, Chr. 2545
uter, Fr. 1937
Romano 2901
Rooses 1194
ootselaar 3386
ques, v. 204
Rhamm 1621 Roscher 1610. 1899
Rheude 2056 Rose 1715
Ribbeck, K. 227. 964
Ribbeck, W. 1306. 1497.
395
D
Rosenberg, e 3350
Rosengarten 1608
Roth, F. 1283. 1285
Ricci, de 2933
Richly 2612
Richter, E, 1994
Richter, G. 2985
Richter, Greg. 955
Richter, K. 438
Richter, M, 1261
Richter, O. 334. 3327
Richter, P. 3546
Richter, P. E. 3727
Richter, W. 315. 2332
Rieck 625
Rieder 17. 420
Riedler 2287
h, W. 2169. 3439
othert 36
Rott 265. 3376
Rottleuthner 2389
Rousset 1496
Roustan 1939
Rouvre, de 1862
Rubensohn 1439
Rudkowski 2547
Rübel 313. 1312
Rückert 1253
leger 858 Rühl 1676
Riegl 2917 Ruess 1754
Riehm 279 Rütsche 1748. 1772
Rieker 505. 1913
Riemann, F W. 1293
Riemann, H. 3842
Riese 864. 2865
Rietschel 1928
Riezler 269. 1392. 2285.
2606
üttimann 634
Ruge 2610
Rumann 1573. 2336
Runge 1198
Runkel, v. 1755
Ruotgers 1257
Rustenbach 2009
Rutar 878. 2832
Rydberg 229
Rzehak, A. 809
Riggauer 102. 2069
ijswijk, van 382
Rimpau 1658
Roethe 997. 1172. 3613
Sarrazin 1663
aski 1723
Sasse van IJsselt, van 161
Sauerland 1131. 1148
Saupp 2487
axenberger 1243
Saxo rammaticus 2989
Sayous 260. 387. 3514
Schacherl 2614
Schaeble 2836
Schädel 2984
Schäfer, D, 378.
1384. 3360. 3817
Schäfer, F. 1906
Schäfer, R, 142
Schaffroth 3465
Schall 3528
Schalk 2265. 3111
Schatz 3633
Schaudel 1076
Schauenburg 2608. 3390
Schauffler 2907
Schaus 1840
Scheel 1420. 3438
Scheffer-Boichorst 980.
2970
Scheibe 317
Scheid 3540
Schell 292. 294, 2625
Scheller 2863
Schellhass 1320. 3322
Schenecker 893
Schenk zu Schweinsberg
128
Schenkel 2615
Scherer, J. E 2409
Scherer, W. 1649
Scherr 1660
Scheve 2317
chevichaven, van 2327
Schiaparelli 221
Schiber 33, 2905
1267.
*169
170
Schickelé 492. 2490
Schiemann 1677. 3724
Schier 1849
Schiess 1251. 3267
Schildhauer 1031
Schiller, Karol. v. 3620
Schilling 2978
Schimptf, v. 3758
Schindler 1117
Schips 2837
Schirmer 1904. 3394
Schirmeyer 931
Schlappner 3089
Schlecht 1220. 1234
Schlenther 1945
Schlichting, v. 1847
Schlick, Kasp. 3095
Schlitter 1577. 1579.
1599. 3711
Schliz 2853
Schloemer 2334. 3307
Schlossar 3616
Schlosser, J. v. 2585
Schlosser, M. 814
Schlüter 1564
Schmakl 2469
Schmarsow 1195
Schmelzle 419
Schmerber 576. 2572
Schmid, Joh. Bapt. 1559
Schmid, Jos. 3256
Schmid, M. 2576
Schmid, O. 593
Schmid, U. 2979
Schmid, W. M. 953
Schmidhuber 1857
Schmidlin 946. 2491
Schmidt 3363
Schmidt, Adf. 3338
Schmidt, Alb. 373
Schmidt, Ant Wilh. 1560
Schmidt, B. 125. 144.
1223. 2064
Schmidt, Ch. 2027
Schmidt, Erich.
2176. 1638a. 1649
Schmidt, Fr. 113. 2131.
— 535. 2528
Schmidt, G. 132. 2110.
2344
Schmidt, H. 2355. 2847
Schmidt, Joh. Hnr. 1235
Schmidt, Jul. 2314.
Schmidt, K. 643
Schmidt, K. A. 2516
Schmidt, Ldw. 852
Schmidt, P. v. 339
Schmidt, R. 3333
395.
Alphabetisches Register.
Schmidt, Th. E. 1545
Schmidt, V. 370
Schmitt, F. J. 954. 2573
Schmitt, J. C. 2836
Schmitz, F. 618
Schmitz, Ldw.
1155. 2208
Schmitz, W. 3605. 3686
Schmoller 90. — 3423
Schneegans 1198
Schneider, A. 2318
Schneider, E. 3126
Schneider, F. 2590
Schneider, L. 808. 1945
Schneider, R. v. 3716
Schnell 1217. 1302. 3225
Schnerich 1445
Schnock 1758
Schnorr v. Carolsfeld, v.
3849
Schnorrenberg 3708
Schnürer 2256. 2920
Schobel 612
Schoder 1130
Schôütfenbuch
1113
Schöffmann 2090
Schöll 1646
Schön 17. 81. 140. 596.
623. 1146. 1224. 1969.
1987. 2298. 2598. 3125
Schönbach, A. E. 418.
1018. 1025. 1153. 3178
Schönbrunner 583. 2582
Schoenhaupt 84
Schöppe 1298
Schoter 3707
Schollen 1489. 1758
Scholten 495
Scholz 1519
Scholz, Frz. 2477
Scholz, Frdr. 53
Scholz, J. 100
Schoof 63. 1155
Schoolmeesters 2213
Schoop 2319
Schornbaum 1210. 3294
— 96
Schottelius 1442
Schottmüller 1982
Schrader 3664
Schrauf 1926. 2520
Schreiber, A. 1086
Schreiber, F. 1386
Schreiber, H 1370 a
Schreiber, W. L. 3200
Schriften d. Ver. f.
Ref.-G. 3250
1149.
(Zerbst)
Schröder, A. 2288
Schröder, Carl 1683
Schröder, Edw. 951.
8035. 3182
Schröder, F. 1414
Schröder, R. 2447
Schrörs 1900. 2931
Schröter 2374
Schroetter, v. 463. 2087
Schrohe 3210
Schubart 3752
Schubart, F. W. 2251
3021
Schubert, A. 557
Schubert, H. 347
Schubert, Hugo 1051
Schubring 3040
Schücking, L. 3694
Schücking, W. 460. 2912
Schüddekopf 1640. 3623
Schuermans 2245. 2885
Schüssler 3579
Schütte 66. 2639
Schütz 2345
Schütze 2435
Schukowitz 605
Schuller, F. 3241
Schuller, H. 612
Schullerus 2272. 2273
Schulte 500
Schulte, Al. 134a. 376.
1102. 1500. £277. 2384
Schulte, W. 981. 995
Schultz 517
Schultz, Eduard 3529
Schultz, Emil 1278
Schultz, Frz. 1795
Schultze, R. 2882
Schultze, M. 3636
Schultze, S. 1655
Schultze, V. 115. 3230
Schulz, F. T. 2334
Schulz, H. 1721. 1765
Schulz, V. 1481 a. 2531a.
3287. 3317
Schulze, B. 2135
Schulze, E. O. 362
Schulze, M. 3227
Schulze, Th. 131
Schumacher 870. 2837.
2838. 2854. 2870. 2877
Schumann 833. 2849
Schumm 29
Schuster, A. 1547
Schuster, G. 3502
Schwabe 1921
Schwärzler 1664
Schwalm 3051
Schwann 1587
Schwartz, Paul 2237.
3536
Schwartz, Ph. 217. 218
Schwarz, B. 278. 2302
Schwarzkopf 1397
Schweitzer, H. 1174
Schweitzer, V, 1353
Schweiz 1873
Schweizer, P. 188. 3366
Schweizer-Trachten 645
Schwemer 245. 2258
Schwenke 1160. 1163.
7
3174
Schwering 1949
Schwinger 2484
Scriptores: rerum Germ.
in usum schol. 2163;
rer. Ital. 178. 2178;
rer. Polon. 1314; rer.
Meroving. 2919
Seckel 939
Seeberg 1901
Seedorf 1441
Seelig 324
Seeliger 1000. 1993
Seelmann 2843
Seger 2102
Segre 1274. 3275
Ségur, de 1494. 3490
Seidel, E. A. 2350
Seidel, P. 3652. 3561
Seidenberger 3136
Seiler 604
Seippel, M. 1057
Seippel, P. 1873
Sellmann 2845
Sello 429
Sembritzki 81.350. 1882.
1922. 3325. 3646. 3784
Semper 1038
Senfelder 2651
Senholdt 402
Serrure 2098
Setzepfandt 2444
Seubert 2096
Seuffert 1640
Severin 1168
Seyboth 193
Seyffardt 1812
Seyler, E. 885/86
Seyler, G. A. 2050
Seymour de Ricci 2933
Siborne 1742
Sickel, v. 1317. 3319
Siebmacher 80. 2052
Siebert 1113. 3057. 3083
Siebourg 913
Alphabetisches Register. 171
Städte- u. Urkunden-
bücher 2189
tägemann, v. 1676
Stajessi 2471
Stalmann 533
Stamford, v. 459
Stange, C. 1240
Stange, E. 2099
Starke 3551
Starzer 2264. 3370
Statutenbuch (Hagenau)
3129
Siegel, westf. 2051
Siegel, H. 3014
Siegert 1517
Siegl 2459. 3085. 3138.
3596
Sieke 949
Sievert 288
Sigrist 2489
Simäk 3473
Simeoner 3632
Simm 475
Simon, J. 1429. 3710
Simon, K. 1176
Simons 3274
Simson 1455. 2393
Singer, P. 3281
Singer, S. 52, 1024.
3437
Sitte 2589. 3117. 3240.
3330. 3557
Staub 182. 3448
Stauber, A. 134
Stauber, E. 2284
Staudinger 2466
Staufer 2469
Stavenhagen 22
Steck 3681
Steenstrup 2339
Sixl 466 Steffanides 1087
Sixt 2864 Steffen 952
Skatte- og Jordeboger Steffenhagen 3012
3405 Stegmann 1454
Skladny 3603 Steichele 2288
Smrekar 74 Steiff 225. 2231
Soffe 1927 Steig 3714
Sohm 2911 Stein, F. 272. 2295. 2996
Soldan 821 Stein, K. vom 3624
Sommer 624
W. 208. 377. 1099.
Sommerfeldt 143. 1467.
1516. 2125. 2141. 2360.
3334. 3697
Sommerlad 353. 2364.
2400
Sommervogel 3439
Sortie 3762
Souchon 3150
Spach 1924
Spangenberg 2426. 3022
Spanheim 3478
Spannagel 2468
Spatz 2536
Specht 484, 2523
Spemann 2469
Sperl, A. 3381
Sperl, H. 254
Spiessen, v. 86. 2063
Spindler 647
Splieth 828
Sponsel 3555
Stadregten 2210
Stadtbücher, Züricher
1112. 3128
Stadtchronik 177
Stadtrechte: e Baden
u. Brugg 187: ober-
rhein. 192
Stein,
1115
Steinacker 2579
Steinbrecht 1187
Steinbrück 388
Steiner, A. 1955
Steiner, J. 2837
Steinhausen 16. 599.
1200. 1411. 1983. 2385.
2600. 3206
Steinhauser 458
Steinherz 3064. 3348
Steinhoff 2622
Steinmetz 2835. 2862
Stenger 1376
Stenneberg 1216
Stenner 3518
Sterchi 3681
Stern, A. 564. 1932.
1681. 1689. 1725, 1802.
37284. 3741
Stern, E. v. 916
Stern, J. 1957
Stern, M. 2173
Sterneck, v. 1810
Sternfeld 3393
Stieve, F. 570. 655. 973.
1079. 1282. 1323. 1342.
1351. 1365. 1906. 1926
*172
Stieve, R. 281. 2306
Stock 1791
Stockhausen, v. 2469
Stockmeyer 3824
Stölting 320
Stoerk 2180
Stojentin, v. 1380. 2144
Stolle, Konr. 1062
Stolze 1108. 3124
Stouff 3098
Straberger 856
Straganz 2488. 3154
Strauch 2995
Stremayr, v. 1872
Striedinger 2647
Strnad 3375
Strnadt 2919
Strobl 3748
Struck 3365
Stryk, v. 2067
Stubenrauch, A. 833
Studien: kriegsge-
schichtl. 2691; z. dt.
Kunst-G. 573. 2568
Studien - Stiftungen
(Böhmen) 224. 2531
Stückelberg 2479. 2616
Stüve 1880
Stutz 353. 412a
Suchier 1943
Suida 1186
Suringa 306
Susta 2404
Svátek 2268
Svoboda 1277
Swarzenski 3041
Sybel, v. 3695
Szilágyi 2166
Szombathy 2832
Tadra 3081
Talbot 2399
Tamaro 430
Tangl, M. 927. 3165
Tappert 1560
Taschenbuch, Goth.
geneal. 2104
Taube, F. W. 3071
Taube, M. v. 2117. 2138
Tautphoeus, v. 2469
Teicher 457
Teichmann, A. 1928
Teichnann, E. 2494.
3164. 3507
Tenckhoff 2499
Terwelp 544. 2493
Tetzner 2631
Teutfenbach zu Tiefen-
Alphabetisches Register.
bach u. Massweg, v.
251
Teutsch, F. 3591
Teutsch, J. 2832
Tewes 99
Texte u. Forschungen
z. G. d. Erziehg. 528
Tezner 416
Thayer 1952. 3843
Therstappen 3108
Thesaurus linguae la-
tinae 46. 2016
Thiard 1675
Thiebault 3563
Thiele, E. 1206. 3216
Thiele, R. 1062
Thiemann 375. 3510
Thieme 3217
Thimme 1688. 3670
Thode 1189 .
Thoemes 3501. 3580
Thoma 3254
Thomas 2840, 3419
Thommen 1095a. 2194
Thonhoter 1390
Thorbecke 3462
Thorsander 1831
Thouret 3550
Thudichum, v. 1993
Thurnhofer 3292
Thurnwalder 3632
Tille, Alex. 2561. 2916
Tille, Arm. 296. 496.
964. 2169. 3018. 3122.
3133. 3521
Tippel 1568
Tobler 1083. 1201. 3105.
3186
Tobolka 3088. 3099
Töppen 177. 3474
Töpperwien 2540
Toll, H. v. 3406
Toll, R. v. 2841
Tollin 181. 2508
Tomatek 1628
Tomek 3349
Topographie: d. hist.
u. Kuustdenkmale im
Kgr. Böhmen 229;
niederösterr. 24
Touchemolin 3735
Tournon, de 1693
Tränkmann 1631
Trachsel 2077
Traktater, Sverges 222
Transehe, v. 2122. 2457.
Traube 67
Trautenberger 1628
Treichel 532.
Treixler 185
Troxler 1869
Trucco 1713
Truhlar 2153.
3440
Techackert 1212. 1233.
1240. 1250. 1293
Tscherney 256 57. 1328
Tümpling, v. 2116
Türk 1582
Türler 2283. 3162. 3290.
3377
Türnau 2961
Tumbült 1710
Turquan 3684
Tuskanyova 3358
Tzenoff 3669
629
3055.
Veberlieferungen,Schle-
siens volkstüml. 2634
Uetterodt zu Scharffen-
berg 1060
Uhl, B. 2941
Uhl, W. 1947
Uhlenbeck 47. 2019
Uhlirz 992. 1014. 2183.
2981. 3401
Uibeleisen 31
Ulbrich, A. 3556
Ulbrich 879
Ulmann 1714.1832.3100.
3369. 3659
Ulrich, A. 1387
Ulrich, O. 3590
Unger, v. 3583
Ungerer 2509
Unkauf 2289
Unseld 2621
Urbach 55
Urban IV. 1041. 3047
Urban, M. 611. 637.
1591
Urkunden: hugenott.
(remeind. 181; Schwei-
zer-G. 2194; Gödinger
185; Hussitenkrieg
(Oberlaus.) 1070; Kahla
2223, Steiermark 1107;
Stift Engelberg 2196;
Stift „, Beer Kr
Frauen Werk" 193;
z. dt. Verf.G. 2181
Urkunden u. Akten:
Bened.-Stift Göttweig
2182
Urkundenbuch: Basel
2195; Budweis 2189;
Coesfeld 206; Esslingen
2198a; Goslar 210;
hansisches 208; hohen-
lohisches 191; Kaufun-
gen 204. 2218; Lennep
293: liv-, est- u. kur-
länd. 217; mecklen-
burg. 225; Merseburg
212.2222 :Osnabrücker
2220; Strassburg 2203;
ulmisches 190; Zürich
185
Vacandard 2927. 2957
Vaccarone 3283
Vallaux 1695
Vallentin 328
Vancsa 5. 1966. 2937.
3399
Van den Bergh 105
Vanderkindere 2325
Vander Linden 309
Vanhoutte 1012
Vaunérus 1526
Vasselot, de 2589
Veen, van 1308
Veesenmeyer 190
Velthuysen 2495
Veltmann 3570
Veltzé 1481. 2464
Verdelot 2453
Verdy du Vernois 1813
Verein, histor. v. Steier-
mark 3825
Vermeylen 97
Veröttentlichungen d.
hist. Kommiss. f.
Nassau 158. 2154: d.
Prov. Westfal. 2156
Verteidigung v. Mal-
borghet u. Predil 3666
Verwaltung d. öffentl.
Arbeiten in Preussen
3790
Vesnaver 1356
Vienot 3300
Vierow, v. 2469
Vildhaut 2162
Villaret 514
Villari 897. 2896
Villeurs, de 1473
Vilmar 564
Virchow 802. 840. 895
Virck 1227
Vogel, A. 2196
Vogel, H. 3383
Vogel, J. 392
Vogel, M. 592
ke
Histor. Vierteljahrschrift. 1901.
Alphabetisches Register.
Vogel, O. 552
Vogeler 2382.
2653. 3566
Vogelgesang, Joh. 1203
Voges, Th. 327
Vogt, E. 3062
Vogt, F. 2599
Voigt 1013
Voigt, And. 3816
Volger-Volger 2140
Volkskunde, Sächsische
621
Volkstrachten a.
Schwarzwald 646
Vollmer, F. 2921
Voltelini, v. 1003. 2420.
2449. 3015
Volz 1576. 3568
Vom Berg 293
Vom Stein 3624
2539.
d.
Waal, de 917
Wacquant 1828
Waddington 3476. 3581
Wadstein 51. 2020
Wiber 7
Wiähner 1573
Wälli 268
Wäischke 23
Wagner, A. 970
Wagner, E. 2243
Wagner, Ferd. 1434
Wagner, Frdr. 1093
Wagner, H. L. 1989
Wagner, P. 3114
Wagner, Reinh. 1841
Wagner, Rich. 1954
Wagner, W. 1572
Wahl, A. 977a
Wahl, K. 1886
Wahle 1646
Waldburger 1279
Walderdortf, v. 2862
Waldner, E. 1447
Waldner, F. 2188
Wallau, H. 863
Walter 2849
Walter, E. 1005
Walter, F. 1529. 1665.
3535
Walter, K. 195
Walter, Th. 2114
Walther, O. 1203
Walther W. 3251
Walz 872
Wampach 300. 2323
Wankel 238
Wanjon 1885
Bibliographie.
— SSP
"173
Wanka v. Rodlow 391
Wanner 2834
Ward 1214
Warda 3606
Wartenegg, v. 3841
Waser 3715
Wattenbach 2039
Wattenwyl, v.
3290. 3377
Wawra 940
Weale 1180
Webel 3515
Weber, F. 813. 2835
Weber, H. 990
Weber, N. 1793
Weber, P. 1186a. 3042
Weber, S. 2279
Wecken 2044
Weckerling 862
Weech, v. 277. 2301
Weerth 1398
Wehrmann 1094. 1161.
1304. 1419. 1428. 1617.
3010. 3072. 3110. 3181.
3209. 3239
Weicker 3276
Weilen, v. 2596
Weimer 1443
Weiner 329
Weinmeister 522
Weinzierl, v. 808
Weis 1019. 3025
Weis-Liebersdorf 3188
Weise 598. 2035.
3464
Weisgerber 562
Weisman 234
Weiss, F, 2394
Weiss, J. G. 2303
Weiss, R. 2009
Weiss, Th. 2290
Weissenborn 379
Weistümer: d. Ortenau
195; d. Rheinprovinz
198
Weizsäcker 1181. 1458.
1556
Welck, v. 1300
Welisch 587
Weller 191. 274
Welsch 2535
Welschinger 1580
Welti 187
Weltrich 3618
Welzl 1958
Wenck 1059. 3058
Wendland, A. 1514
Wendland, W. 3649
12
3106.
—
°174
Wendt, v. 8727
Wenger, v. der 1487
Werminghoff 152. 938.
1001. 1043. 2943
Wernecke 1258
Werner, A. 398
Werner, H. 3427
Werner, R. 1575
Werner, R. M.
1933. 3840
Werth 1769
Wertheimer 3587
Wertner, M. 2278. 8004
Werveke, van 2324
Westphal 2508
Wetzer 3656
Wetzstein 1303
Weydmann 290
Weyhe-Eimke, v. 1391.
1514
Wibbelt 1795
Wichern 1908. 8812
Wickevoort Crommelin,
van 1491
Wickram 3438
Widmann 2186
Wiehalck 579
Wiegand 2955
Wieland 2486
Wiener 2095
Wienstein 651
Wiest 1626
Wigand 2603
Wilbrand 109. 826. 877.
911. 1398
Wilckens 1105. 2059
Wild, H. 3586
Wild, K. 1549
Wildeman 2008
Wilhelm I. 3634. 3728
Wilhelm, F. 610. 2152.
2612. 2971. 2997. 31388
Wilkins 1515
Will 3087
Wille 1486
Willers 91
Willkomm 1551
Willoh 3429
Wilser 844. 892. 895
Wiltheim, v. 298. 2321
Wimarson 3492
Winckelmann, O. 1230.
2037
Windberg 1490
Wingenroth 589
Winkelmann, A. 411
Winkelmann, E. 411.
2997
1637.
Alphabetisches Register.
Winkler 2466
Winteler 880
Winter 2226
Winter, G. 211. 3008
Winter, Z. 2532. 3409
Winterer 490
Winterfeld, v. 950. 2928
Wintterlin 3413
Wippermann 1842. 3770
Wirken, soz., d. kath.
Kirche (Oesterr.) 480
Witt 502
Witte, A. de 104. 106.
2097
Witte, H. 1048. 2200
Witte, L. 3580
Wittich, K. 3364
Wittich, W. 1000. 3851
Wittichen 1601
Witzmann 1947
Wohlrabe 1609
Wohlwill 322
Woisin 919
Wolf 2888
Wolf, B. 3517
Wolf, G 1341. — 1589
Wolf, J. 1197
Wolfart 3291
Wolff, C. 2250
Wolff, G. 564. 2870
Wolfram v. Eschenbach
1023
Wolfram, L. 1635
Wolfsgruber 3679
Wolkan 1335. 1336
Wollesen 440. 1152
Wollenweber 883
Wolter 433
Woltersdorf 1779
Wopfner 1265
Wotke 2533
Wotschke 1248
Wrangel 2227
Wrede, Adf. 3235
Wrede, Alph. v. 2465
Wrede, F. 90. 951
Wright, v. 2169
Wülcker 1227
Wüscher-Becchi 1188
Wultfen, v. 2142
Wumkes 2398
Wunder 815
Wurzbach, v. 3622
Wutke, K. 214. 364
Wuttke, A. 630. 2636
Wuttke, R. 621. 1114
Wylie 1137
Wyzewa, de 1515
Zagel 1364
Zahn 478. 530. 1416
Zak 1016. 2476
Zanetti 2942
Zaretzky 1165. 3339
Zedler 1164. 1971. 2654.
8163. 3175
Zeerleder 3627
Zehnter 280. 409
Zeidler 540. 566
Zell 641. 2583
Zelle 1461
Zeller, A. 581
Zeller, G. 2611
Zeller-Werdmüller1112.
1251. 2574. 3128
Zellmann 3565
Zellner 2064
Zeppelin 840
Zernecke 2143
Zernicki-Szeliga, v. 123
Zeumer 937. 1928
Zeyss 1620
Zibrt 1967
Ziegenmeyer 2378
Zieger, B. 548
Zieglauer, v. 1604
Ziegler 1144
Ziemlich 407
Ziller 3847
Zimmer 3809
Zimmermann, A. 3785
Zimmermann, E. J. 2330
Zimmermann, F. 2272
Zimmermann, H. 2263
Zimmermann, P. 113a.
1367. 1466. 1927
Zimmert 979. 2992
Zingerle, v. 891a
Ziolecki 345
Zivier 366
Zöchbaur 1350
Zoellner 2467
Zorn 3564
Zorn de Bulach 3564
Zschiesche 831
Zuchhold 523
Zurbonsen 3778
Zweck 45
Zwenger 2469
Zwiedineck-Südenhorst,
v. 183. 1819. 3658
Zwingli 1203. 1251.
3263
Zwirner 1704
Zycha 363. 1002. 2871.
D xc l A
5 Deriag Don WP. ©. Ceubner in Leipzig. =
DE: Göttliche Komödie von Paul Pochhammer.
Jn deutfchen Stanzen frei bearbeitet. Mit Buchfhmud von D. Dogeler- Worpsmwede,
einem Dante: Bild nach Giotto von €. Burnand und 10 Sfizzen. Gcheftet A 6.—,
geb. in Originals Pradıtband A 7.50.
Die Übertragung giebt das unfterbliche Gedicht in formvollendeten Stanzen wieder. So
leicht fließen die Derfe dahin, fo rein quellen die Reime hervor, fo ungefucht ergeben fich die
Rubepunfte, daß die gewählte Sorm als eine natürliche und notwendige erfheint. Was Carlyle
vom Original gejagt hat, das gilt and von der Übertragung: überall if Mufif. Man fühlt,
daf Dante hier eine fongeniale Natur Planen hat, die der plaftifchen Gefaltung, dem
Pänitlerifchen Aufbau und dem tief innerlichen Gehalt feines Werfes in gleicher Weife gerecht
wird. So it es möglich, daß fich die libertragung faft wie eine urfprüngliche Dichtung lieg,
dag fie ganz unmittelbar wirft vermöge der Sülle ihrer poetiichen Kraft. Die erläuternden
Beigaben bringen in gedrängter Kürze das, was über Dante und fein Werf vor allem
miffenswert it und zugleich geeignet erfcheint, das Derftändnis zu vertiefen und den Suchenden
weiter zu führen. Die Sfizzen Bellen Anfchauungen, die aus der Dichtung über die Geitaltung
der drei Reiche gewonnen werden fônnen, graphiich dar und bieten ein wefentlihes Hilfs-
mittel zu rafcher Orientierung. Das Danteporträt €. Burnands hat befonderen Wert dur
die wundervolle Ergänzung des im Giottobilde 3erftôrten Auges. Die Ausftattung it vornehm,
der Buchfchmud entfpricht dem Charalter der Schrift, die Dedenzeichnung erfirebt die Wirkung
eines reichen Renaiflancebandes.
Dm Dante. Don Paul Pochhammer. xo"
in 100 Stanzen und 10 Siten, (144 Seiten.) gr. 8. Gebunden 3 M. wauuue
„Diefe formenfhönen Stanzen müffen mit ihrer fnappen Wiedergabe
des fahlihen und gedanflihen Gehalts der „Commedia“ als ein wahres
Dieifterfad poetifher Jnterpretier= und Referierfunft bezeichnet werden.’
(Sranfjurter Zeitung 5. II. 1899.)
se we Ihm liegt daran, durch feine furze, poetifch fchöne Inbaltsanaabe Anteree für
das ganze Gedicht zu erweden und befonders die Einheit, welche die drei Teile der Göttlichen
Komödie zufammenhält, hervorzuheben. . .. An dem Dorworte teilt Pochhanınter mit, daß er
die ganze Commedia in Stanzen frei äberfett babe. Wenn diefe Uberjegung auf der Böhe des
vorliegenden Führers Geht, jo darf man ihr mit hochgefpannten Erwartungen entgegenjeben.‘‘
(Köln. Zeitung 10. IV. 1898.)
D Renaiffance in Slorenz und Rom von €. Brandi,
a. o. Profeffor an der Univerfität Marburg. Geheftet A 5.—, gefdhmadvol gez
e BR U Dt E E D SE SU ge
bunden M. 0.— mes
Das Bud bictet die erte sufammenfaffende und entwidelnde Behandlung diefer für die
Gefhidhte des menichlichen Geittes fo bedeutenden Seit. Ale wichtigen Ericheinungen des
£ebens, Sozialgeichichte und Golf, Mun und Wiffenfchaft, fonımen gleihmägig zur Geltung.
Die Daritellung führt vom Ausgang des Mittelalters, von $ranz von Aug und Dante,
zu der Slorentiner Gejellfhaft, zu den Anfängen des Bumanismus, ju Petrarca
und Boccaccio. Den Mittelpunft des eriten Teiles bildet die Schilderung der Künjtler des
Quattrocento; der Principat der Medici und anderfeits das Auftreten Savonarolas
ichliegen ihn ab. Jm Mittelpunft des zweiten Teiles fteht entfprechend die Daritellung der
Maiiifchen Kunft. Sie bebt fih ab von der Schilderung des Süritentums der Päpfte;
den Abichluß des Ganzen bildet die Gejchichte des „Endes der Renatfancefultur‘. Die
Ausjtattung des Buches it im Sinne der Drude aus der Renaiffancezeit gehalten.
„Wir haben ein ganz vortreffliches Buch vor uns, das, mit weijer Olonontie den reichen
Stoff beberrfihend, weiteren Kreijen der Gebildeten, die das Bedürfnis empfinden, die unjterbliche
Hung der italienifden Kenaïiffance im Sujammenbang mit der Seitgefhidte, von der fie
abhängig ift, zu begreifen, nur lebhaft empfohlen werden fann.”
(Köln. Zeitung. 1900. Zr. 486.)
immelsbild und Weltanfchauung im Wandel der
Zeiten. Don Prof. Troels-Lund. rien "cz
In Leinwand gefhmadvoll gebunden M 5.— erer un au ne Saum
„Das Buch bat in wahrbaft fpannender Weife die Epochen der menfhlihen Geiiltes=
geichichte in ihren Sortaang acichildert, unter einem ganz neuen Gejichtspunfte, von Geen
entjcheidender Bedeutung es aber ein Gefühl der Überzeugung zu erweden vermag.’
(M. Schneidemwin i. d. Dofjiichen Stg.)
„Čs if Shoung und Wärme in der Darftellung, und man ift erjtaunt über die
glüdliche Kühnheit jo vieler Wendungen, um fo nıehr, als das fo eigenartig Gefagte doch
den Œmdrud des mühelos Gefundenen und ganz natürlich Uusgedrüdten macht, Man fieht,
daf der gelchrte Derfajjer tar? und warm empfindet und anfhaucnd denft. Das
macht feine Rede uberzeugungsfräftig. . . . Seine Naturichilderungen, durch weiche er um abge:
blaßte Namen ein frijdes und zauberifches Kicht zu gieken verjteht, find bei ibm Fein aufge
fegter Shmud, fondern die Grundlage jeiner fulturbiitoriichen Erörterungen.‘
(©. Weißenfels i. d, Dodenfhrift für Mlafjiiche Philologie.)
5 Derlag ton V. ©. Ceubner in Leipzig. >
rbeit und Rhythmus. Don Prof. Dr. Karl Bücher.
. Dritte, art vermehrte Auflage. Gefhmadvoll gebunden ca. A 8.—
„Die übrige Gemeinde allgemein Gebildeter, welde nicht blog dicie oder jene Einzelheit
der in der Bücdhericben Arbeit entbaltenen wiiienfchaftlichen Errunaenfhatten interciniert, fonder
die fidh für die Gejamtbeit des felbjtandigen und weit greifenden llberblids
über den viel verfdlunaencen Jufammenbang von Arbeit und Rbhytbmus
aufricdhtig freuen darf, wird meines Erachtens dem bewährten Sorfeber auch dafür befonders
danfbar fein, dag er ihr einen wertvollen Beitraq zu einer £ebre acliefert hat, welche die edeljten
Genufje in unferm armen Menichenleben vermittelt, namlich zur €cbre von der denfenden
Beobachtung, nicht bloß welterjchuütternder Œrcianifie, fondern and alls
täglider, auf Schritt und Tritt uns beaegnender Gcidebhbnifie.*
(8. D. Marÿr in der Beilage zur Allg. Stg.)
ottfried Keller. Don Prof. Dr. Albert Köfter.
Sieben Dorlefungen. Mit einer Reproduftion der Nadierung Gottfried Kellers von
Stauffer:Bern in Belioaravüre. Gejdhmadvoll geb. M A. — wamama
Unter den Lejern, die Gottfried Keller gefunden hat, beflagen viele, dag zwiicdhen ihnen
und dem Dichter ein gar fo fübles Derhältnis betehe; fie find ibm nicht recht nahe gefommien
und ahnen doch, daf der liebenswürdige Erzäbler ihnen viel mehr werden und fein fünnte als
bisher, wenn nur ein fundiger $ührer ihnen mit wenigen, aber warmen Worten den Weg
zeigen wollte. Sold ein Subrer will das Büchlein von Albert Hôïter em, Wie es einerjeits
auf eindringenden Studien beruht, Ind es anderjeits dody des Stoffes Kerr zu werden in der
leichten $form geiprod:ener Dorträge. €s will nur um die Schöpfungen des Dichters alte
freunde enger vereinen und neue gewinnen. Sein Bauptaugenmerf it darauf gerichtet, die
feinen Lebensbeziehungen zwiichen dem Dichter und jeinen Werfen und die langianıe, anieigende
ŒEntoifluna jeiner Kunit zu entbüllen: feine Bemübungen als Maler, den Durdbrudh jeiner
poetifden Begabung, die Eritarfung feines vaterländifchen Sinnes und feiner religtöfen Ueber:
zeuaunaen, feinen zweinuligen Aufenthalt in Deutichland, und wie alle dieje äußeren und
inneren Erlebruffe in den dichterifchen Schöpfungen Yiiederfchlag gefunden haben, von den eriten
Iyriijchen Derfucen an, über den ‚Grünen beinrich‘’' und die „Keute von Seldwyla’' hin, bis
zu den legten Meijternovellen und den „Martin Salander”,
oethes Selbftzeugnifje über feine Stellung zur
Religion und zu reliaiössfirchlichen ragen von
Seite Aufl. Gebeftet A 2.80,
Geh. Rat D. Dr. Vogel. ael gebunden .# 3.40. 50 50>
Das zu guter Seit, am Ende des Goethejabres, in 2. Auflage eridienene Duch bietet
eine fachlich und zeitlich geordnete Sufammtenilellung von Nusiprüdsen des Dichters über Religion
und reliaiöie Sragen, wie er fie in den verjchiedeniten Perioden jeines Kebens, in aechobenen
wie gedrudten Stimmungen, in feierlichen Kunftformen wie in der zwanglojen Sprache des
Derfehrs mit Engvertrauten gethan hat. Dier fd'auen wir ibn, obne mit fremden Augen jehen
zu müfien, ganz wie er war, als arofen Kämpfer und harmoniihen Kettalter, der immer
wieder zu den grogen fragen des Daïjeins zurüdfehrt und über Gott und Welt, über Kämpfen
und Wirfen des Nlenicben, über Chrijius und Lhrijten, über Offenbarung und Kirchengeichichte
Worte von bleibender Wahrheit prägt. Der gläubige dt fann fidh un dem Büchlein erbauen,
wie nicht minder das „Weltfind’‘. Jedem, der Gocthe als den arogen Ulenidien, den ewig
werdenden und wachienden, fennen lernen und feine Weltanichauung verjtehen will, dem darf
das Büchlein empfohlen werden.
eiitliches und Weltliches a. o. türfifch=griechiichen
Orient Selbiterlebtes und Selbitacichenes von Gch.:Rat Prof. Dr. H. Selzer.
Mit Porträt und [2 Setchnungen. Sefchmadvoll ach. 5.—, acb..H.6.—
Das Buch aicbt die Eindrude wieder, die der befannte, feit lanaem mit den türfijch-
griechtichen Derbältniffen vertraute Byzantinijt bei feinem legten Aufenthalt im Orient von
Land und £cuten gewonnen hat. Es wendet fi durchaus nicht nur an mwillenfcdhaftliche £efer,
fondern an den großen Kreis der Gcbildcten, bei denen durd das aeniale Wer? deuticher Technit,
die anatoltiden Babnen, und durd) den (mmer fteiaenden Juflug von reifenden tandsleuten
das Anterefe fur diefe Länder uralter Kultur in bejtändigen Wadıstun beariffen it. Der
Derfurier bat feine Erlebniife teils erniter, teils beiterer Natur den einzelnen Abjdmitten enz
geflodiren, vor allem bat er auch die Mitteilungen, die er im mehrmonatlihben Umgang mit
einer Neibe febr fundiger Einbeimticher wie aud lang anfüfltaer Zuropaer bat erlangen fönten,
gmedentiprehend verwertet. Der erte Teil des Buches beichäftiat fid vorab mit den firdhlichen
und religiojen ‚Sujtänden des chriitlidyen Orients. Er fchildert die Bedeutung des öfumenijdıen
Patriarduts und der ganzen Organijation der orthodoren anatolifden Kirde, dus religivfe
und TEE. chen der Griechen, den arntenifchen Patriarchat von Konjtantinopel und den
bulaariichen Œrarchat. Der zweite Teil des Buches ift mebr etbnoaraphijch = politiicher Natur ;
er beichaftiat jich mit dem bunten Dolfergemifch des osmanitben Reiches, befonders mit den:
berrichenden Volf der Turfen: die Cüdtiafeit der unteren Hlaïjen, die Lnfäbiufeit der Beamten,
die Neformbewegung der Junaturfen und das Reaierunasiyfiem des Sultans werden in lebens=
vollen Bildern voracfübrt. Die Lepten Ubidnitte behandeln die unteıworfenen Dölfer, die
Griechen, die jpanifchen Juden und die Armenier,
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