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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 4.1901"

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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRI 
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HERAUSGEGEBEN VON 


De. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


IV. JAHRGANG 1901 


NEUE FOLGE DER 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE ZWÖLFTER JAHRGANG 


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LEIPZIG 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER 
1901 


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ALLE RECHTE, TEN. | - 
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHAT a 


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Inhalt 


des vierten Jahrgangs 1901. 


Aufsätze. 


Hampe, Karl, Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs H.. . . . 

Bachmann, Ad., Nochmals die Wahl Maximilians I zum Deutschen 
König . 

Götze, Alfred, Die Artikel der Bopen 1525. 

Brandenburg, Erich, Zur Entstehung des Imdeshörrlichen Kirchen: 
regimentes im albertinischen Sachsen. 

Otto, Eduard, Beiträge zur Geschichte des Heidelberger Hofes : zur 
Zeit des Kurfürsten Friedrich IV. 

Preuss, G. F., Oesterreich, Frankreich und Bayern in der ananischen 


Erbfolgefrage 1685—1689 . . . . . 809. 
Haarhaus, H., Ze keete an einer katholischen: Uni- 
versitit . 


Schiemann, Theodor: Dex Gens Grafen: v. Denniz Brief an 
den General v. Fock über die Ermordung Kaiser Pauls I. 


Kleine Mitteilungen. 


Keutgen, F., Weizsäckers Editionsregeln . 

Lohmeyer, Karl, Die Litteratur des Jahres 1900 zur Geselichte Alt- 
preussens 

Schilling, Hugo K., Die vermemi che Urkunde: im t Ganderheimer 
Plenar . 

Otto, H., Zu den Urkunden über die Absetzung Adolfs v. Nasrit, 

Schr be on, M.G., Ein neuer Beitrag zur Geschichte der drei 
letzten Huyenott EEN 1621—1629. 

Haake, Das Jubiläum der preussischen Konte bone: in dé historischen 
Liltératur Ss Sg 

Hüffer, H.. Der Briefwechsel Bee im i Felak 1799 = 

Dw ed aek H. v., Johann v. Wessenberg | 

Daenell, EE auf die Geschichte in Sachen der getan 
Flottenasitahiön 


Besprechungen. 


Abeken, Ein schlichtes Leben in bewegter Zeit (Schmitt). 

Arneth, Biographie des Fürsten Kaunitz (Schlitter). Br td 

Aus E Briefwechsel Kg. Friedrichs I. v. EN v. E. Berner 
(Haake) À 

Baasch, Beiträge zur Geschichte ds E EN Be hilfbaues TN um 

Besser, Joh. v., Preussische Krönungsgeschichte (Hauke) . 


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504 


429 


10 
507 


355 
565 
365 

74 


129 


125 
148 


569 
534 
567 


IV Inhalt. 


Bernheim, (Geschichtsunterricht und Geschichtswissenschaft (Fester) 

Bernoulli, Die Heiligen der Merowinger (Kurth). 

Biographien, Basler, Bd. I (Thommen). . . . . . 

Böhmer, Geschichte der Stadt Rügenwalde (Lange) 

Boguslawski, 85 J. preuss. Regierungspolitik in Posen und West- 
preussen (Oncken) . 8 

Bowman, Preliminary Ben of the Péñce of Anen (Salomon). 

Bridge, History of the Russian Fleet during the Reign of Peter the 
Great (Daenell) . fe A oe eut e ee Ben core CN Le 

Briefe und Aktenstücke z. Gesch. Preussens unter Friedrich Wil- 
belm III. ed. Rühl (Roloff u. Lohmeyer) . . 128. 

Briefwechsel d. Hzs. Christoph v. Wirtemberg ed. Emst rio 116. 

Bruns, Die Lübecker Bergenfahrer (Stein). 

Bnombergen Bevölkerungs- und Vermögensstatistik von rabak 
(Doren). Sr y 

Burdach, Walter von de Vo was 

Busch, Die Beziehungen Frankreichs zu Galerien nd Italien 
1866—1871 (Kaufmann). 

Cahn, Der Rappenmünzbund (Köberlin) 

Catalogue des actes de Henri de Gueldre (Hampe) 

Claasen, Schweizer Bauernpolitik (Ludwig) 

Corpus documentorum inquisitionis haereticae Davia Neèrlandicae 
ed. Fredericq Bd. 1, 2, 4 (Müller). S 

Curschmann, Hungersnöte im Mittelalter (Sieveking) . | 

Davidson, Forschungen z. Geschichte v. Florenz II. (Doren). 

Delbrück, Geschichte der Kriegskunst I. (Fuchs) 

Dietrich, Streitfragen der Schrift- u. Quellenkunde (Caro) . 

Doeberl, Bayern und Frankreich vornehmlich unter Kurfürst Ferdinand 
Maria (Pribram) . 

Eberstadt, Der Üderküng dés R (Rietschel) . 

Ehrenberg, Die Schlosskirche zu Königsberg i. P. (Haake) . 

Feret, La faculté de Théologie de Paris (Grützmacher) 

Fick, Auf Deutschlands hohen Schulen (Keussen). 

Förster, Das preussische Königtum und die Klassische Kunst (Haake) 

Freylinghausen, 7 Tage am Hofe Friedrich Wilhelms I. (Weber) 

Friedrich I. König v. Preussen von ttt (Haake). SÉ 

Gelzer, Genesis der byzantinischen Themenverfassung (v. Se ge: 

Gény, Schlettstadt u. s. Anteil a. d. Bewegungen 1490—1536 (Ernst) 

Gloy, Beiträge z. Geschichte d Leibeigenschaft in Holstein (Knapp) . 

Gobelini Person Cosmidromius ed. M. Jansen (Kaiser). spí 

Gorrini, La cattura di Annibale Malvezzi (Doren) . 

Greiner, Das ältere Recht der Reichsstadt Rottweil (Rietschel) . 

Günther, Heerwesen und Kriegführnng in unserer Zeit (Pfister) . . 

Hansen, Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess (K. Müller) . 

Hauviller, Frankreich und Elsass im 17. u. 18. Jh. (v. Borries). 

Heldmann, Der Kölngau (Keutgen) . 


Inhalt. 


“engst, Die Ritter des Schwarzen Adlerordens (Haake). 

ı.eyck, Friedrich I. u. d Begründung d preuss. Königtums (Hanke). 

''eydenreich, Aus der Geschichte der Reichsstadt Mühlhausen 
i. Th. (Gr.). DEE 

ıiessel, De regno Repas ibri XX : v. € Boni Dion) +. 

:iildebrand, Johan III. och Europas Katolska Makter (Hirsch) . . . 

Hötzsch, Wirtschaftliche und soziale Gliederung der Bevölkerung im 
Mezssnisch: erzgeb. Kreise im 16. Jh. (Eulenburg) . i 

Hoffmann, Naumburg im Zeitalter der Reformation: (Borkowsky) 

Holzhausen, Der erste Konsul Bonaparte und seine deutschen Be- 
BUCher (ROOMS 8 Ce 2 u ae ee Ei een ene a 

Hubert, Le voyage de Joseph II. dans les Pays-Bas (Schlitter) . 

Immich, Papst Innocenz XI 1676—1689 (Weber). 

Kienast, Die Legion Klapka (Schlitter) . 

Kleef eld, Zum 18.Jan. 1701. Hohenzollern: Testspiel, vor 2007. (Hanke) 

Kötzschke, Studien zur Verwaltungsgeschichte der Grossgrundherr- 
schaft Werden an der Ruhr (Knapp) 

Kramer, Die Geschichte der Alamannen als Gaugesehichte L. Schmidt) 

Krüger, Ursprung des Welfenhauses (0. Roller) . 

Kugler, Babylonische Mondrechnung (Weissbach) . 

Lamprecht, Die Entwicklung des itciatlicnen und geistigen 
Horizonts unserer Nation (Daenell) . | 

Lande de Calan, Ch. de la, Les Eh Er l'epopée romane 
(Kurth). EECH A a ei a iu g 

Lauer, Le Mee de Lonis IV. a Outre-Mer (Dümmler) . 

Lea, The dead hand (Rieker). . . . . 2... 

Lea, The Indian policy of Spain (Haebler) . 

Lea, Zur Geschichte der mittelalterlichen Ketzerinimieition (Müller) . 

Lengnich, Ius publicum civitatis Gedanensis ed. Günther (Lohmever) 

Leo, Untersuchungen zur Are und en des 
Thüringischen Osterlandes (Schulze). 

Lorenz, Einführung der brandenb.-preuss. Dandeshokeik: in ; Quedlin- 
burg (Haake) `, 

Lory, Karl, Doktor der Geschichte (Volkelt). EEE 

Martin, T. Byam, Letters and Papers (Salomon) . . . . . . . . . 

Mathesius, Ausgewählte Werke III. ed. Lesche (Berger) . 

Menck, Ein Beitrag zur Geschichte der Verhandlungen über Er- 
teilig des preussischen Königstitels (Haake) . . . . . . . . . 

Meyer, Das deutsche Volkstum (Brukner u. Much). 

Michael, Englands Flottenpolitik und der Untergang Hollands (Daeneli) 

Navez, Pourquoi Napoleon a-t-il perdu la bataille de Waterloo? 
(Schmitt) . 

Nippold, Oliver Cromwell: Wilhelm IM. en (Weber) 

Norway. Official nobliestion (Hildebraud) i EN 

Ommen, Kriegführung des Erzherzogs Karl (Roloft). ee 

Otto, Das älteste Gerichtsbuch der Stadt Wiesbaden SG Voltelini) 


VI Inhalt. 


Peez, Wie verlor Süddeutschland seinen Anteil am Welthandel (Daenell) 

Pfeilschrifter, Die authentische Ausgabe der in 
Gregors d. G. (Grützmacher) Sa 

Pflugk-Harttung, J.v., Der Johanniter- ind der Deutsche Ode; im 
Kampfe Ludwigs des Bayern mit der Kurie (Lippert) . 

Pirenne, Le soulèvement de la Flaudre maritime (Stein) . 

Plehn, Geschichte des Kreises Strassburg i. W. (Lohmeyer) : 

Prisatbriete, Deutsche, des Mittelalters hrsg. v. Bees 
Bd. I (Brandenburg). 

Privilegiebref, tech hole stadi: EI Hildehrand: L EC 

Procksch, Blutrache bei den vorislamischen Arabern (Brockelmann) 

Prutz, Preussische Geschichte Bd. I. II (Loewe u. Lohmever) . . . 401. 

Quellen z. Geschichte der Kriege v. 1799 u. 1800 ed. Hüffer. Bd. I 
(Buchholz). 

Ösellenbiich zur Beer v. Geli (nommen) 

Ratzel, Politische Geographie (Kirchhoff) 

Redlich, Cardinal Albrecht v. Brandenburg (Neuwirth) . 

Bepssta diplomatica Thuringiae ed. Dobenecker. Vol. Il (D. Schäfer) 

Regesta episcoporum Constantiensium. Bd. II, L. 1—3 ed.Cartellieri 
(R. Fester) SR 

Rembert, Die Wisdertäuleri im Hat, Jülich (Redlich) . 

Richter, E., Neue Erörterungen zum historischen Atlas der Oder 
reichischen Alpenländer (Seeliger) . . . 

Richter, O., Geschichte der Stadt Dresden. I (Rietschel) 

Ritter, Die, des kgl. preuss. Hohen Ordens vom Schwarzen Adler 
(Haake). ; 

Rivoluzione, CH EE del 1799 (Schlitten) . 

Rodenberg, Seemacht in der Geschichte (DaenelD . 

Rosenlehner, Die Stellung der Kurfürsten Max Emanuel Ger Joseph 
Klemens zur Kaiserwahl Karls VI. (Weber) 

Rijswijk, Geschiedenis van het Dordtsche Speedi (Daeneli) | 

Salzer, Anfünge der Signorie in Oberitulien (Doren) . 

Schäfer, Deutschland zur See (Daonell) . 

Schäfer, Was haben wir aus dem Untergang der Hana zu lernen? 
(Daenell) . 

Schäfer, Was lehrt, uns ie Geschichi2: über ie Bedeutung der Sea: 
macht? (Daenell) sd Le gege Dre 

Schlitter, Regierung stet IL. 1. 4 GE GC TL I. — Briefe 
u. Denkschriften z. Vorgeschichte der belgischen Revolution (Weber) 

Schmidt, Chr., Les seigneurs, les paysans et la rurale en 
Alsace au M. A. (Schulze) . 

Schmidt, Fr., Anfünge des en chen SE (Roller) . 

Schmidt, Fr., Geschichte der Erziehung der Pfülzischen Wittels- 
bacher Olentz) E Ne Me 

Schneider, Der hl. Theodor v. REN erte, a. 

Schnürer, Die Verfasser der Fredegar-Chronik (Kurth). 


Inhalt. 


Sıhulte, Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen 
Westdeutschland und Italien (Doren) . 

“:hulte, Das Verbältnis Deutschlands zum Meere | na, 

-:hwemmer, Papsttum und Kaisertum (Böhmer). 

“embritzki, Geschichte der Kgl. Preuss. See- und landelsstadt Memel 
(Lohmeyer) . on. 

Siegel, katalog F Esa Stadtarchivs (Bretholz) 

-ieveking, Genueser Finanzwesen. TL II (Doren) . 

~iewert, Geschichte u. Urkunden der Rigafahrer (Daeneli) . 

simson, Artushof in Danzig (Lohmeyer u. Baasch). . . . . . . . 438. 

“panheim, Relation de la cour de France 1690 (Haake) . 

-peck, E., Seehandel und Seemacht (Daenell) . | 

-tadtbücher, Die Züricher, d. 14. u. 15. Jhs. 1. èd. Zeller-Werd- 
müller (Keutyeu) . 

Steenstrup, Danmark Riges Historie (Daeneli) . ; 

Stettiner, Zur Geschichte des preussischen Königstitels (Haake) 

“tieve, Zabern (v. Borries) . pars ER 

stolze, Zur Vorgeschichte des Parmie (Knapp) poko 04 200: 

tg, Die Passio sancti Floriani (Erben) . 

Taube, Ludwig der Aeltere (Lippert) . 

Thirria, La duchesse de Berry (Stern) . 

Thoemes, Zweihundertjahrfeier der Königeihebung Preissens (Haake) 

Tille, Benediktinerabtei St. Martin bei Trier (Ludwig) ; 

Tille, Uebersicht über den Inhalt der kleineren Archive der Rhein- 
provinz (Knipping) . 

Trapp, Kriegführung ı u. Diplomatie d. Verbündeten aan; 

Tzenoff, Wer hat Moskau 1812 in Brand gesteckt? (Roloff) 

Urkunden z. Geschichte d. Stadt Kahla, ed. Bergner (Heydenreich). 

Urkunden zur Schweizer Geschichte aus österreichischen Archiven, 
ed. Thommen. II. (Caro). EEE d reg 

Urkundenbuch der Stadt Basel. Bd. 4, ed. WEE Bd. 5, 
ed. Haller (Al. Cartellieri) . 

Urkundenbuch der Stadt BEE Bd. 6, e Fritz (Witte) | 
Urkundenbuch des Klosters an ed. v. Roques. Bd. I 
(Schaus) en Be 

Urkundenbuch, Museen XX. nei: 

Volkskunde, Sächeinche, hrsg. v. R. Wuttke (Grüssler) . 

Wätjen, Die erste englische Revolution und die öffentliche Meining 
in Deutschland (Mentz) ; ee: 

Wahl, Studien z. Vorgeschichte d. fr Revolution (ans) | 

Wanka Edler v. Rodlow, Die Brennerstrasse (Caro). 

Wild, Mirabeaus geheime diplomatische Sendung ah Berlin (Wah) 

Weis, J. E., Julian v. Speier (Grüt:macher) . ae 

Werner, Deutschlands Ruhmestage zur See (Dacnell) e 

Wirth, Geschichte Sibiriens (Milkowiez) . 


vu 


Seite 


523 
129 
554 


438 
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444 
139 


268 
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271 
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290 


672 
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442 


243 
248 


139 
577 
512 


298 
581 
552 
560 
141 
130 
145 


VII Inhalt. 


Seite 
Zondervan, Allgemeine Kartenkunde (Kötzschke). . . . . . . . . . 2x6 
Zweck, Littauen. — Masuren. (Lohmeyer) . . . . . . . . . . . . . BOW 


Nachrichten und Notizen. 


Wissenschaftliche Unternehmungen: 131. 151. 271. 285. 421. 447. 
561. 584. 

Funde: 151. 302. 421. 

Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute: 
Archives de l'histoire religieuse de la France 584. Thüringer Archiv- 
tag 423. Historical Manuscript Commission 300. Centralkommission 
der Monumenta Germaniae 421. Congrès international d'histoire com- 
parée 155. Badisches Generallandesarchiv 304. Düsseldorfer Geschichts- 
verein 131. Hansischer Geschichtsverein 450. Deutsche Gesellschaft für 
Geschichte der Medizin 584. Internationaler Historikerkongress 274. 
Deutsches historisches Institut in Rom 272. Englisches archäologisches 
Institut in Rom 304. Institut für Meereskunde 303. Kommission für 
die Herausgabe von Akten und Korrespondenzen zur neueren Geschichte 
Oesterreichs 157. 304. — zur Herausgabe Hlsässischer Geschichts- 
quellen 586. Badische Hist. Kommission 132. Thüringische Hist. Kom- 
mission 132. Sächsische Kommission für Geschichte 156. Historische 
Kommission bei der Bayrischen Akademie 585. — für Hessen und Wal- 
deck 422. — für die Provinz Sachsen 586. Historische Landeskommission 
für Steiermarck 422. Navy Records Society 299. 

Zeitschriften: Beitrüge zur alten Geschichte 271. Blätter für Münz- 
freunde 154. Hannoversche Geschichtsblätter 272. Ludwigsburger Ge- 
schichtsblätter 272. Mannheimer Geschichtsblätter 154. Mühlhäuser 
Geschichtsblätter 154. Oberländische Geschichtsblütter 154. Histori- 
sches Jahrbuch 585. Pommersche Jahrbücher 272. Quellen und For- 
schungen zur alten Geschichte 271. English historical Review 301. 
Revue de synthèse historique 153. 

Preisaufgaben: 131. 304. 451. 461. 537. 

Personalien: 132. 158. 274. 305. 423. 452. 562. 587. 

Todesfälle: Beyschlag 160. Bickel 588. Biedermann 306. Böheim 133. 
v. Borries 424. Bruns 424. Erdmannsdörffer 275. Förstemann 160. 
Frosterus 307. Grimm 452. Haym 588. Hazelius 424. Heidemann 563. 
v. Heinemann 275. Hidber 562. Hübner 305. Joseph 424. Kalcher 308. 
Krehl 424. Langen 562. Reichel 160. v. Rottbeck 166. Sackur 308. 
v. Scheel 588. Joh. Schmidt 562. Schwartz 562. Sepp 587. v. Seydel 308. 
v. Sicherer 588. Susemihl 424. Tomaschek 588. Weinhold 588. Wyss 
275. York v. Wartenburg 159. 

Bibliographie zur deutschen Geschichte bearb. v. Masslow. 


-——— Se a 


— ëmgin, mn 


A 


Die Artikel der Bauern 1525. 
Von 
Alfred Götze. 


Der deutsche Bauernkrieg von 1525 führt seinen Namen nur 
zum Teil mit Recht, denn erstens sind es nicht nur Bauern, die 
sich 1525 erheben, auch viele Städte nehmen an der Bewegung 
teil und wirken tief auf sie ein, zweitens wird die sociale Revo- 
lution nicht nur mit dem Schwerte durchgefochten, sondern ein- 
geleitet fast immer durch Verhandlungen. Die Grundlagen dieser 
Verhandlungen, die Artikel der Aufständigen, werden so zu einer 
wichtigen Quelle für die Geschichte des Aufstands, um so wich- 
tiger dadurch, dass sie die einzigen gleichzeitigen Aufzeichnungen 
von bäurischer Seite sind, während die grossen Darstellungen des 
Aufstands, Thoman, Holzwart, Zweifel u. s. w. ausnahmslos auf 
Seiten der Herren stehen. Auch der bedentendste Historiker des 
Bauernkriegs, Lorenz Fries, ist Parteimann, trotz seines an Ranke 
gemahnenden Vorsatzes "dan mein gemüt und meinung ie gar 
nit ist, yemand ichts zu lieb oder zu laid zu schreyben, sonder 
die geschicht, wie die im grunt ergangen, anzuzaigen’.' Das 
‘audiatur et altera pars’ weist also auf das Studium der Bauern- 
artikel hin. Hier nennen die Bauern ihre Wünsche und Klagen 
den Herren, uns offenbaren sie damit, richtig und vorsichtig 
benutzt, die Misstände, die wirtschaftliche, sociale und politische 
Not, den geistigen Druck, der sie zum Aufstand getrieben hat, 
hier gewinnen wir einen zuverlässigen Massstab für die Berech- 
tigung, den sittlichen und historischen Wert der Erhebung. Aber 
auch für die äussere Geschichte des Bauernkriegs wird eine Be- 
trachtung der Artikel fruchtbar werden: ihr Inhalt zeigt uns das 
Gemeinsame und Besondere in den Absichten der verschiedenen 


1 Geschichte des Bauernkrieges in Ostfranken 1, 332, vgl. 1, 2. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 1 


9 Alfred Götze. 


Gruppen der Aufständigen, im einzelnen Falle lässt sich aus 
Uebereinstimmungen zwischen verschiedenen Artikeln der Weg 
nachweisen, auf dem sich der Aufstand verbreitet hat; wo sich 
die Verfasser bestimmen lassen, liefern uns die Artikel Material 
zur Beurteilung bedeutender Bauernführer, zur Kenntnis ihrer 
Absichten und der Grenzen ihrer Macht. In den Artikeln der 
Bauern dürfen wir hoffen, die einzelnen Gründe und Anlässe, die 
den Bauernkrieg erzeugten, zu finden, an ihnen können wir 
beobachten, wie sie sich zu allgemeinen Ideen gestalteten, die in 
ihrer Verknüpfung eine so ungemeine Kraft bewiesen haben, die 
Gemüter zu entzünden und zu fesseln. 


1 Die Artikel der Frühzeit. 


Die Bauernbeschwerden von 1525 sind gekennzeichnet durch 
die Berufung auf das göttliche Recht, d. h. auf die Summe von 
Vorschriften und Ordnungen, die sich aus der Bibel ableiten 
lassen. Wie tief der Einfluss des göttlichen Rechts geht, wird 
später festzustellen sein, äusserlich herrscht er jedenfalls überall 
in den Artikeln von 1525. Ausgenommen ist eine Reihe von 
Artikeln, die, wenn wir einen Ausdruck Baumanns verallge- 
meinern dürfen, ebensogut von Bauern des 15. Jhs. stammen 
könnten, die nach Bucer mit der neuen Lehre des Evangelii nichts 
zu thun haben wollten, sondern allein der leiblichen Beschwerden 
erleichtert zu werden begehrten. Es sind Artikel aus der Früh- 
zeit des Aufstands, aber auch solche von Orten, die geographisch 
abseits liegend der weiteren Entwicklung des Aufstands nicht 
gefolgt sind, die Artikel von Kempten, Kaufbeuren, Weicht und 
Wiedergeltingen, Kislegg, die der Gotteshausleute von St. Blasien, 
die Klage, die die Landgrafschaften Stühlingen und Baar erst 
gemeinsam, dann als Einzelartikel der Stühlinger, Fürstenberger, 
Hausener und Göschweilerer am 6. April beim Kammergericht 
einreichten, in gewissem Sinne auch die Rappersweiler Artikel 
vom Anfang März. Hierher würden ferner, wenn sie erhalten 
wären, die Ochsenhäuser Artikel aus dem Januar und die Ober- 
dorfer vom 24. Februar gehören: auf jene antwortete der Abt 
mit der Zusicherung gütlichen oder rechtlichen Ausgleichs vor dem 
schwäbischen Bunde. Alle gehören sie dem Allgäu, dem Schwarz- 
wald und dem Gebiete des späteren Seehaufens an. 

Alle diese Artikel berufen sich statt auf das göttliche, auf das 


Die Artikel der Bauern 1525. 3 


“alte Recht’, auf die gemeinen geschriebenen, oder die göttlichen 
(d. s. die ungeschriebenen, allgemein ethischen) und geschriebenen 
Rechte. Von einer Beziehung auf die Bibel ist hier nicht die Rede, 
das lehrt die Peticio', in der ‘dem gar strengen rechten’, d. h. dem 
Wortlaut des Gesetzes, die ‘göttliche, natürliche pilickeit, vernunft 
und verstant” gegenüber gestellt wird. Die Betonung des Rechts 
ist bei diesen Artikeln nicht zufällig oder unwesentlich. Sie sind 
alle in der Absicht auf rechtlichen Ausgleich mit den Herren 
verfasst: die Stühlinger liessen ihren Streit vor dem Kammer- 
gericht entscheiden, die Gotteshausleute von St. Blasien auf einer 
Tagsatzung vom 4.—14. Juli von den Eidgenossen, die Kemptner 
auf einem Tage in Günzburg am 9.—14. Januar. 

Die Forderungen erstrecken sich auf die Leibeigenschaft und 
ihre Lasten, auf Zinse, Fronen, Fälle und auf die rechtlichen Zu- 
stände. Hier haben die Bauern gegen die Tendenz der Herren 
zu kämpfen, ihren Einfluss und ihre Einkünfte auf Kosten der 
niederen Gerichtsbarkeit zu mehren. Die Unteramtleute oder 
Untervögte, die das Dorfgericht zu leiten haben, müssen ganz 
nach dem Willen der Herrschaft handeln, wenn sie nicht abge- 
setzt werden wollen, bürgerliche Händel, die vor das Dorfgericht 
gehören, werden vor das Untergericht gezogen, dessen Vor- 
sitzenden die Herrschaft allein bestimmt, bei den Tagungen des 
Landgerichts endlich wird der alte Brauch schroff durchgeführt, 
dass alle Erwachsenen zu erscheinen haben: die Rücksicht auf 
die Feldarbeit tritt zurück hinter das Streben, die Autorität des 
von der Herrschaft abgehaltenen Gerichtes voll zu wahren. Durch 
Ausdehnung der Rügepflicht auf Kinder bis zu 12 Jahren herab 
suchen die Stätlinger die Zahl der Bussen zu mehren?, nicht nur 
wenn das Gericht den Dieb entdeckt, nimmt die Herrschaft das 
gestohlene Gut an sich, sondern auch, wenn es ihm der Bestohlene 
selbst abjagt, die Hinterlassenen eines Ermordeten müssen die 
Kosten des Gerichts über den Mörder tragen, auch wenn dieser 
entläuft und sie nicht klagen, der Gemeinde werden die Gerichts- 
bussen entzogen, aber sie muss den Richter besolden, den ihr 
doch die Herrschaft setzt, sie muss das Holz liefern, wenn 


1 Baumann, Akten zur Geschichte des Bauernkriegs aus Ober- 
schwaben. 208. 
3 Hössler, Zur Entstehungsgeschichte des Bauernkriegs in Südwest- 
deutschland. (Leipz. Diss. 1895.) 44f. 
18 


4 Alfred Götze. 


jemand mit dem Brand gerichtet wird, aber die Herrschaft nimmt 
dessen Gut. Aber allen diesen Bedrückungen — nur die Geld- 
not der Adlichen jener Uebergangszeit macht sie verständlich — 
ist juristisch nicht beizukommen, weil die Besserung dann eine 
freiwillige That derselben Herren sein müsste, die sich jetzt des 
Missbrauchs freuen. Deshalb haben denn auch die Bauern früh 
diesen aussichtslosen Weg verlassen. 

Mitten inne zwischen weltlicher und göttlicher Gerechtigkeit, 
die ja aller Bedrückung mit einem Schlag ein Ende machen 
würde, stehen die Artikel des Seehaufens, die Rappersweiler 
Artikel! genannt, weil in diesem Dorfe die Bauern vom Bodensee 
zusammengeschworen hatten. Ihr Verfasser ist nach der an die 
Bibelsprache erinnernden Doppelsetzung der Hauptbegriffe (z. B. 
das gewilt ... das zu fellen und schiessen macht haben. Ob 
aber yemandt dem gewilt sonst in ander weg nachraysen (welte), dz 
felte oder schusse) und gelegentlichen gelehrten Konstruktionen, 
wie dem Participium coniunctum im ersten Artikel (gepott vnd ver- 
pott, von den bischoffen und andern gaistlichen beschehen) zu 
urteilen, ein Geistlicher, vielleicht Mag. Hans von Esseratsweiler. 
Die Memminger Eingabe kann ihm nicht wohl vorgelegen haben?, 
denn hier kommt im ersten Artikel das Wort menschlich, im 
zweiten das Wort entsetzen nicht vor, das die Rappersweiler und 
die zwölf Artikel an den entsprechenden Stellen haben, auch ist 
in der Memminger Eingabe der Titel abweichend, an den im 


1 Sie sind im Original in einem Sammelband des Augsburger Stadt- 
archivs erhalten und danach von W. Vogt in der Zeitschrift des historischen 
Vereins für Schwaben und Neuburg Bd. 6 gedruckt. Ein Auszug aus den 
ersten drei Artikeln ist in der Instruktion erhalten, die der Seehaufen seinen 
Abgeordneten zum Memminger Bauernparlament am 6. März mitgab, end- 
lich haben die Allgäuer zu den Verhandlungen in Füssen am 11. Mai die 
Artikel als ihr Programm eingegeben. Beide Fassungen, die zweite nach 
Knöringers Abschrift in den Annales Faucenses, hat Baumann in den 
Akten zur Geschichte des deutschen Bauernkriegs abgedruckt, S. 138 f und 
274f. Nach ihnen ist Vogts Text an einigen Stellen zu bessern, im 
1. Artikel nach der Instruktion: das vns dz haylig evangelium, nach 
Knöringers Abschrift: so dartzu taugenlich und gut seind, geprediget, 
auch (statt: die prediger auch); im zweiten: mit unser cristenlich ge- 
maind; im vierten: auf welche wir, so richter erwellt, haben muessen 
richten; im sechsten: auch über drew jär an ain andern. 

? Baumann, die zwölf Artikel der oberschwäbischen Bauern 15926. 
36 Anm. 


Die Artikel der Bauern 1525. 5 


achten Rappersweiler Artikel die Wendung ‘dardurch vermaint be- 
schwert zu sein’ erinnert. Vielmehr besteht ein enges Verhältnis 
zwischen den Rappersweiler und den zwölf Artikeln. Welcher von 
den beiden Texten die Vorlage ist, wage ich nicht zu entscheiden: 
allgemeine Gründe lassen die Rappersweiler Artikel als Bearbei- 
tung der zwölf Artikel erscheinen. 

Was den Inhalt der Rappersweiler Artikel betrifft, so stehen 
die rechtlichen Forderungen voran. Sie verlangen Freizügigkeit, 
Beseitigung aller Satzungen für die Richter, Einsetzung der Ge- 
richtsamtmänner nur auf drei Jahre und mit Befragung der Ge- 
meinde, gerichtliches Verfahren ohne Gewaltthätigkeit und will- 
kürliche Bussen, Beschränkung und Regelung des peinlichen 
Verfahrens. Diese Wünsche werden mit einer von starkem 
Rechtssinn zeugenden Sachlichkeit vorgetragen, noch erbieten sich 
die Bauern am Schlusse, gütlich rechtens zu bekumen. Daneben 
tauchen nun zum ersten Male religiöse Wünsche auf, doch auch 
sie werden noch von der rechtlichen Seite aufgefasst: wahrhafte 
Schriftgelehrte sollen ihnen den rechten Weg des wahren christ- 
lichen Glaubens anzeigen, ihnen die Sakramente umsonst und 
nicht ums Geld mitteilen, alle unziemlichen Gebote und Verbote 
der Kirche sollen erledigt und ab sein, sie begehren das Recht, 
diese Prediger zu wählen und zu entsetzen, dann wollen sie sie 
auch mit gebührlicher Nahrung aus dem Gemeindezehnten ver- 
sehen. Festen Tons und ohne Beiwerk werden diese Wünsche 
ausgesprochen, man glaubt ein deutsches Weistum zu hören. Und 
dieser sachliche Ton entspricht durchaus dem Inhalt der Artikel, 
nichts steht darin, was ein unparteiischer Schiedsrichter hätte 
verweigern können, nichts, was eine freilich späte Gerechtigkeit 
den Bauern verweigert hat. Aber ihren Herren von 1525 gegen- 
über waren diese Artikel eine Kriegserklärung, von ihnen konnten 
die Bauern die Erfüllung solcher Wünsche nicht erwarten, und 
dass sie das selbst recht wohl wussten, haben sie dadurch be- 
wiesen, dass sie diese Artikel keiner Obrigkeit einreichten, keine 
Obrigkeit darin anredeten. Ganz abstrakt ist ihre Rede: ‘ob sich 
begeb, das ainer oder mer auf verbündung oder sunst fengelich 
angenomen (würde), ist unser beger, dieselben peinlich nıt zu 
fragen’, nicht: ‘dass ihr, die Obrigkeit, uns nicht peinlich fragt.” 
Von den Herren erwarten die Bauern nur kriegerische Antwort, 
das verrät der charakteristische Zusatz am Schlusse: ‘und darnach, 


6 Alfred Götze. 


so man uns angriff, gleichwie unser feind gehalten werden” Auch 
hierin bedeuten die Artikel des Seehaufens einen Fortschritt über 
die prozessierenden Stühlinger usw., mit Lotzer sind sie sich 
darüber klar, dass Christus nicht immer Frieden bringt, sie sind 
nicht mehr in der Selbsttäuschung des Einigkeit predigenden 
und hoffenden Verfassers der Einleitung zu den 12 Artikeln be- 
fangen. Darin stehen sie z. T. auch über den Artikeln des Balt- 
ringer Haufens, mit denen sie doch andrerseits die bloss spora- 
dische Berufung auf das göttliche Recht gemein haben. 


2. Die Artikel der Baltringer Dörfer. 


Am 16. Februar 1525 übergaben die Bauern des Baltringer 
Haufens dem schwäbischen Bunde über 300 Beschwerdebriefe. 
Erhalten sind davon 26, teils in dem genannten Sammelband des 
Augsburger Stadtarchivs, teils in der Korrespondenz des Bundes- 
hauptmanns Ulrich Artzt von Augsburg, und mit dieser von 
W. Vogt! herausgegeben. Ferner sind zwei Beschwerdebriefe 
aus den Antworten der Herren auf sie genügend bekannt. Nun 
fehlt es diesen Artikeln durchaus nicht an gemeinsamen Forde- 
rungen, denn die Bauern, die sie aufstellten, waren von wesent- 
lich gleichen Lasten gedrückt, viele hatten dieselben Herren, 
z. B. Baltringen, Beuren, Burgrieden, Bühl, Hochstetten und 
Röhrwangen, Stadt und Spital Biberach, aber das Besondere in 
ihren Forderungen überwiegt bei weitem. Eine Ausnahme ist 
es, wenn sich die Unterthanen einer Herrschaft, wie die von 
Stadion oder Ochsenhausen, zur Aufstellung gemeinsamer Forde- 
rungen vereinigen, und auch wo das geschieht, zerfallen nur zu 
leicht die gemeinsamen Artikel in so viel selbständige Teile, als 
Dörfer an ihrer Aufstellung beteiligt sind, etwa wie die Be- 
schwerden der Klettgauer gegen die Stadt Zürich, so dass in 
dieser Hinsicht kein Fortschritt gegen den Herbst 1524 zu spüren 
ist. Direkte Abhängigkeit lässt sich nur bei den Artikeln von 
Bronnen behaupten, die die von Bussmannshausen ziemlich un- 
verständig abgeschrieben haben.” Sonst bringen die nächsten 


1 Zeitschrift des histor. Vereins für Schwaben und Neuburg, Bd. 6. 

? Im zweiten Artikel ‘mechten’ ausgelassen; von ‘nit migen versechen 
werden’ abgerückt auf “nit mügend fersechen werden’; ‘usserhalben der 
seiner gietter’ gekürzt zu ‘usser seiner gietter’, während sonst ausser mit 
Genetiv im 16. Jh. kaum belegt ist. 


Die Artikel der Bauern 1525. 7 


Nachbarn, z. B. Schemmerberg und Langenschemmern an der 
Riss, die noch dazu demselben Kloster Salmannsweil gehören und 
kaum 3 km von einander liegen, die verschiedensten Wünsche 
vor: die einen berufen sich auf jeder Zeile auf das göttliche 
Recht, die andern kennen es nicht, verlangen aber reine Predigt, 
von der wieder die ersten nichts sagen; Schemmerberg bestimmt 
die Höhe der Ackerzinse sehr ausführlich, Langenschemmern be- 
gnügt sich mit der Bitte “umb ain zimlich gilt, dz sie (sich) der 
arm man by sein gut kind und mig erneren’, es fühlt sich mit 
der Weide beschwert, Schemmerberg mit dem Wasser. Bei 
solcher Verchiedenheit geben die Artikel dieser 48 Dörfer, die 
auf einem Raume von kaum 10 Geviertmeilen im heutigen Donau- 
kreis, meist in den Oberämtern Biberach und Laupheim bei- 
einander liegen, ein buntes Bild der oberschwäbischen Beschwerden. 

Von ihrer Form geben schon die mitgeteilten Proben eine 
Vorstellung, hier sind sie echt bäuerlich, eine überlegte Anord- 
nung ist nur selten durchgeführt, am vollkommensten in den 
Beschwerden von Ochsenhausen und Bach, meist schwirren all- 
gemeinste und besondere, agrarische, rechtliche und kirchliche 
Wünsche regellos durcheinander, häufig sind Nachträge, die sich 
entweder als solche einführen, wie in den Oeffinger Artikeln: 
‘man kan es noch nit also lon beliben, man musz witter darvon 
schryben etlich artückel, die noch nit genugsam angezaigt noch 
hervürkumen sind’, oder die man nur an anderer Tinte oder daran 
erkennt, dass mitten in der Reihe der anderen Artikel einer als 
der letzte bezeichnet wird. 

Sachlich ist an den Artikeln der Baltringer Dörfer der über 
die Leibeigenschaft handelnde Teil das Wertvollste; wir gehen 
darum auf diese Beschwerden hier im Zusammenhang ein. Die 
alte Freiheit der Bauern war im 14. und 15. Jh. allmählich einem 
Zustand gewichen, an dessen Berechtigung sie nun, als sie sich 
seiner Vollendung bewusst wurden, vergebens rüttelten: “dann 
wir zu söllicher herter aigenschaft gedrungen vnd gezwungen 
worden sind, vnd durch kainen rechtmäszigen tittel des angezaigt 
vnd bewisen werden mag, wie recht ist’!, dessen Name schon 
den Ohren des 16. Jhs. so entsetzlich klingt: “nachdem mir all 
(als ich hoff) zu ainem ewigen warn gott glauben, ains tawfs 


1 Baumann, Akten 54, vgl. Sachsenspiegel 3, 42, 6. 


8 Alfred Götze. 


getawft sein, ain ainigs, ewigs, zukünftigs leben hoffen, hat der 
tewfel durch sein tawsendfündige list eingefürt ain grossen grewel 
in die christenhait, das ainer des andern aigen sein soll’!, und 
gegen den sich auch die Baltringer Bauern mit einziger Aus- 
nahme der Warthäuser verwahren, z. T. in sehr starken Worten: 
die Gotteshausleute von Ochsenhausen wollen der Leibeigenschaft 
ledig gezählt und ‘nit wie die kye und kölber verkouft werden, 
dieweil wir alle nur ain herren, das ist got den herrn im hymel 
haben.’ 

Während in Ostdeutschland der grösste Druck der Leibeigen- 
schaft in den persönlichen Dienstleistungen lag, drückten die 
Herren Westdeutschlands, die ja meist ihre Güter nicht selbst 
bewirtschafteten, mehr auf die Zinsen und Renten. Trotzdem 
waren auch hier die Fronen nicht unbedeutend, namentlich aber 
wirkten sie aufreizend durch die schroffe und willkürliche Art, 
in der sie verlangt wurden. Die Bauern von Untersulmetingen 
sind gern bereit, die Dienste nach wie vor zu leisten, nur soll 
man ihnen dazu Essen und Trinken geben, wie ihnen geziemt, 
und Zehrung, wenn einer über Nacht ausbleiben muss; bisher 
haben sie ‘miesen holtz (und) hew garben und zeackergan und 
uns nichtz darzu zu essen und trincken geben und schneder ge- 
hept denn die hund und wöllends numen thun ... das hat uns zu 
allen artikeln geursacht” Es ist leicht zu ermessen, wie viel 
Unheil hier ein harter Ritter oder Vogt stiften konnte. Hans 
von Roth verlangte z. B. von seinen Hintersassen alles, was er 
zu thun hatte, schickte sie zu Besorgungen sieben Meilen weit 
weg ohne Rücksicht darauf, dass dem armen Manne unterdessen 
Wiese und Acker verkam, liess sich das Holz in die Küche tragen 
und das Sprachhaus? räumen, dazu mussten sie ihm jährlich 
5, Juchart Lein bauen und ‘bysz in sack’, d.h. bis zur fertigen 
Leinwand, verarbeiten. Die Antwort des Junkers muss alle diese 
Lasten zugeben. Darüber, dass sie oft die eigne Arbeit vernach- 
lässigen müssen, klagen auch die Bauern der Herrschaft Stadion, 
sie nennen ihre Dienste ‘täglich’, wie die von Bach und meinen 
damit wohl wie die von Oepfingen, dass sie keinen Tag, wenn sie 


! Quellen zur Geschichte des Bauernkriegs aus Rotenburg, hg. von 
Baumann. S. 77. 
2 Zeitschrift für deutsche Philologie. 27, 63. 


Die Artikel der Bauern 1525. 9 


aufstehen, vor schwerem Frondienst sicher sind. Auch die Söldner, 
die vom Herren nur ein leeres Haus haben und beim Herren um 
den dritten Teil arbeiten, müssen zu ihrem bittern Schaden der 
Herrschaft ein paar Tage umsonst dienen, darüber klagen Oepfingen, 
Griesingen und Untersulmetingen, auch in Bussmannshausen 
herrscht die Sitte, wie Roths Antwort zeigt. Die Stadt Biberach 
und das Kloster Salmannsweil haben die Dienste schon mit Geld 
abgelöst, damit scheint ein Teil ihrer Unterthanen zufrieden, denn 
Baltringen, Burgrieden, Bühl, Hochstetten und Röhrwangen 
schweigen ganz von den Diensten, dagegen verlangen Langen- 
schemmern, Warthausen und Schemmerberg die Abschaffung auch 
des Geldes, die beiden letzten wollen nur noch freiwillige Dienste 
leisten. 

Viel drückender werden aber die Abgaben empfunden. Ge- 
naues über deren Höhe erfahren wir nicht, denn, wie die 
Schemmerberger sagen ‘die jaucharten sind ungleych und sind 
etlich dem mesz nach kain halb jauchart”. Ihr Wunsch ist, in 
Zukunft vom Jauchart 2 Scheffel Dinkel oder 1 Scheffel Hafer 
oder Roggen (so ist wohl der Text nach dem zehnten Warthäuser 
Artikel zu bessern) zu geben, und dieser Wunsch kehrt bei den 
grundbesitzenden Bauern von Baustetten und Warthausen wieder, 
während Sulmingen und Maselhain nur °/, Scheffel geben wollen, 
den Füramosern (Ochsenhäuser Sonderartikel) 2 Malter Hafer zu 
viel ist. Dass die Abgaben ın der Regel fixiert sind und nicht 
mehr in Bruchteilen der Ernte gegeben werden, zeigen die häu- 
figen Bitten um Rücksicht auf Wetterschäden, die gern in der 
kräftigen Wendung vorgetragen werden: “wenn der hagel schlecht, 
dasz er dem heren alsz wol schlach als den andern’. Die Söld- 
ner in Langenschemmern, Oepfingen und Griesingen, den Mönch- 
höfen u. a., die bisher um !, gedient haben, begehren statt dessen 
‘ain zimliche gült’”. Alle aber verlangen die Abstellung der neuen 
Zinssteigerungen, denn auf alle Weisen sind die Gilten in die 
Höhe getrieben worden. — Zu diesen Hauszinsen und Korn- 
gilten kommt das Heugeld, dessen Minderung meist auf die Hälfte 
Untersulmetingen, Baustetten, Sulmingen, Risstissen und Schem- 
merberg begehren, und die Zehnten. Hier wird der kleine be- 
dingungslos abgeschafft, über den grossen wird die Entscheidung 
entweder vertagt, eventuell mit Hinweis auf ein künftiges 
Concil oder mit der Berufung auf die gemeinen Eroberuugen, 


10 Alfred Götze. 


die überhaupt, obgleich der Ausdruck nicht vorkommt, nicht 
selten ist. ! 

Drückender als diese Realabgaben werden wegen ihrer mora- 
lischen Bedeutung die Leibzinse empfunden, auch wenn sie ob- 
jektiv viel geringere Lasten waren. Es sind viererlei, Haupt- 
recht, Handlohn, Ungenossame und Kopfzinse. Diese sind gering, 
sie werden in Form von Leibhennen, Fastnacht- und Herbst- 
hühnern, Oel und Eiern erstattet, trotzdem fehlt der Wunsch nach 
ihrer Beseitigung in den wenigsten Beschwerden. Ueber die Un- 
genossame klagen die Artikel von Oepfingen und Griesingen, 
Bussmannshausen, Bronnen, Ochsenhausen, Baustetten, Burgrieden 
und Schemmerberg, diese drei an erster Stelle. Diese Abgabe 
musste in unserm Gebiete, wo Unterthanen der verschiedensten 
Klöster, Städte und Herren auf engem Raume, oft in demselben 
Dorfe beieinander sassen — Langenschemmern gehörte dem Rate 
von Biberach und dem Kloster Salmannsweil, Griesingen Ludwig 
von Freiberg und dem Kloster Ochsenhausen — sehr drücken. 
Fixiert war sie nicht: ‘so ain arman ain wyb nimpt, die nit der 
herren ist, so musz er mit dem herren uszkommen nach seinem 
gefallen? (Oepfingen 2). Die Ungenossame wird in denselben 
Grenzen geschwankt haben, wie das Loskaufgeld, das der Rat 
von Biberach in seiner Antwort auf die Burgriedener Artikel auf 
höchstens 4 Fl. für die Frau, 2 Fl. für den Mann bestimmt, 
während drei Rotenburger Leibeigene? zusammen 48 Fl. gegeben 
haben. Durch diese Willkür wird die im deutschen Rechte wohl- 
begründete Abgabe eine Quelle der Klagen. Dass übrigens die 
Frau mehr giebt als der Mann, hat seinen Grund darin, dass die 
Kinder nicht mehr der ärgern Hand, sondern dem Stande der 
Mutter folgen’, so dass die Freigabe einer Frau für die Folge- 
zeit bedeutungsvoller war, als die eines Mannes. Die aus dem 
Hauptrecht folgenden Abgaben sind zunächst der Erschatz, den 
der Hörige dem neu antretenden Gutsherrn zahlt: von einem 
Paar Handschuhe ist sie bei Jörg Maier in Uttenweiler auf 3 
oder 4 Fl. gestiegen, das Kloster Ochsenhausen verlangte den 
zehnten Pfennig. Härter war der Todfall, den die Witwe beim 


1 Artikel von Warthausen 15. Beuren 3. Stadion 5. Roth 6. Röhr- 
wangen 15. Burgrieden 6. 

3 Rotenburger Quellen 399. 

3 Die Gründe zu dieser Milderung 8. Schröder, Rechtsgeschichte ® 459. 


Die Artikel der Bauern 1525. 11 


Tode des Hörigen zahlen musste, ‘die ermen waissen seien er- 
zogen oder nit, und söllen sy bettlon gen”! Jörg Maier beklagt 
sich, dass einst seiner Mutter 1500 Pfd. Heller Wert an Erbfall 
gewaltiglich genommen worden seien; die Antwort des Junkers 
weicht aus, wenn sie sagt, eine Anforderung oder Klage habe 
die Frau an ihn oder seinen Vater nie gehabt. Den Burgriedenern 
erniedrigt der Rat von Biberach den Fall auf eine Salzscheibe, 
Ochsenhausen pflegt von 100 Did 5 zu nehmen, in Risstissen 
nahm der Junker ! der Ernte, des Strohs und der Schweine, 
sonst erhalten wir keine Angaben über die Höhe des Erbfalls. 
Verletzend war der Fall dadurch, dass er immer die Bedürftigsten 
traf: nirgends werden die 12 Artikel so heftig und bitter, als 
wo sie die Abschaffung des Todfalls verlangen, und die Artikel 
der Rotenburger Schneider führen dagegen Luc. 20 an: ‘Huet 
euch vor den, die fressen die hewser der wittwen.” Diese Form 
des Falles herrschte im Donauries vor. Sie verschmolz, wo der 
Sohn das Gut des verstorbenen Vaters übernahm, leicht mit dem 
Handlohn, das der neu antretende Hörige dem Herrn geben 
musste. Dagegen wenden sich viele Artikel, namentlich eben in 
dem Falle, dass das Gut vom Vater auf den Sohn ging: ‘das 
man ain jeden by seim väterlichen inhaben lasz bleyben ane 
hantlon’*; sehr drückend wurde die Abgabe, die den 30. bis 
5. Fl. der Wertsumme betragen konnte, wenn die Inhaber kurz 
hintereinander starben, wie das der 5. Bussmannshäuser Artikel 
beredt schildert. Neben dem grossen Handlohn bestand ein 
kleines, auch Auf- und Abzug genannt, gegen das sich die Ochsen- 
häuser und Bussmannshäuser auflehnen: bei diesen war es von 
5 Schillingen auf einen halben oder ganzen Gulden gewachsen, 
während es sonst gewöhnlich einen Kreuzer vom Gulden betrug. 

Zahlreich sind die Klagen der Baltringer über Beschränkung 
der Allmende durch die Herren, am zahlreichsten in den Einzel- 
artikeln der Dörfer des Klosters Ochsenhausen, denen allen fast 
der Abt ihren Trieb und Tratt eingenommen oder aus den 
Lehengütern Aecker genommen und sie dafür aus dem Trieb und 
Tratt “entschädigt” hat. In Untersulmetingen hat die Herrschaft 
ein Stück Allmende gerodet, die neuen Güter verliehen und Gilten 


1 Artikel von Baustetten 1. 
? Artikel von Schemmerberg 8. 


12 Alfred Götze. 


davon genommen; über Beschränkung der Wonne und Weide 
klagen auch Sulmingen, Risstissen, Alberweiler und Schemmer- 
berg. Sie u. a. sind namentlich damit beschwert, dass die Herr- 
schaft unmässig viel Vieh auf die Gemeindeweide schickt: so hält 
der Abt von Blaubeuern in Rottenacker 20 bis 30 Stück Rind- 
vieh statt wie früher 3 oder 4, der von Ochsenhausen in Stein- 
haus hunderte von Schafen, aber vom Hirtenlohne bezahlt er 
fast nichts, verlangt wohl gar besondere Dienstleistungen vom 
Hirten. Weiter als hier, wo der Grundherr noch als Eindringling 
erscheint, ist die Entwicklung im Walde vorgeschritten: um freies 
Gepirsch wagen nur noch Beuren, Burgrieden und Untersulm- 
etingen zu bitten, in dem letzten Orte sowie in Bronnen und 
Bussmannshausen kommt dazu die Klage, dass sie den Herren 
Jagdhunde halten müssen. Fast allgemein ist dagegen die Bitte 
um Brenn-, Zaun- und Zimmerholz, das die Bauern teils um- 
sonst, teils um einen ziemlichen Pfennig haben wollen, denn so 
weit war es stellenweise gekommen, dass, wo die Herrschaft Holz 
ausgab, die Markgenossenschaft geradezu vom Kaufe ausgeschlossen 
wurde.! Vielfach hatten die Herren den Gemeindewald schlagen 
lassen und dann das junge ‘Gehäu” dem Vieh der Gemeinde auf 
beliebig lange Zeit, 7 oder 8 Jahre, verschlossen. Hier verlangen 
die Bauern Bannung nur bis ins vierte Laub, wie sie auch die 
alten Weistümer kennen. Freien Fischfang in fliessenden Ge- 
wässern wünschen fast alle Bisher sind sie dafür gestrafrichtet 
und gearmt, an Leib und Gut gestraft worden?, den Warthäusern 
hat der herrschaftliche Fischer beim Ausfischen der durch ihre 
Wiesen fliessenden Bäche die Ufer verdorben (die Bäche wurden 
gestaut und die Fische aus dem leeren Bette genommen), während 
sie auf ihrem eigenen Grund und Boden "kan fischlin rege’, d. i. 
anrühren dürfen. Die Baustetter verlangen nicht allgemeine 
Nutzung des Wassers, aber dass ‘so ainer der kranck wer oder 
ain schwangere frou hätt, aungefärlich ain essely visch oder 
kerps fangen migen’. 

Damit sind, von einigen Sonderwünschen abgesehen, die 
Artikel der Baltringer Dörfer erschöpft. Für politische Be- 
schwerden ist hier kein Raum, nur die Ochsenhäuser berufen 


1 Artikel von Warthausen 4. 
2 Artikel von Rississen 4. 


Die Artikel der Bauern 1525. 13 


sich einmal, für die Freiheit des Wassers, auf die gemeinen 
kaiserlichen Rechte, nur sie, Langenschemmern, Bussmannshausen 
und das davon abhängige Bronnen verlangen freie Predigt des 
lauteren Evangeliums. Dagegen sind Berufungen auf das göttliche 
Recht häufig, namentlich bei Baltringen, Ochsenhausen und Schem- 
merberg, ziemlich äusserlich haben Beuren und Risstissen diese 
Berufung an den Schluss ihrer Artikel gefügt, Röhrwangen, 
Sulmingen und Warthausen kennen sie erst in ihrer Keimform, 
dem häufigen Zusatz ‘um Gottes willen’. Sieben andere Artikel 
begründen die Abschaffung der Leibeigenschaft aus der Bibel, etwa 
in der Form "dasz es nendert in göttlicher geschrift erfunden wirt”. 

So tritt auch das religiöse Element in den Artikeln der 
Baltringer Dörfer noch zurück. Sie sind im ganzen wirtschaft- 
licher und zwar agrarischer Natur, ein Ausschnitt aus dem Kampfe 
der entrechteten Landbevölkerung gegen die Grundherrn, formell 
zwar berechtigt, thatsächlich aber reaktionär und darum von vorn- 
herein hoffnungslos. Ohne offene Feindseligkeiten und akuten 
Rechtsbruch hatte sich die Entwicklung vollzogen, gegen die sich 
diese Artikel auflehnen, konnten die Bauern hoffen, dass sich 
ihre Reaktion ebenso friedlich durchsetzen werde in direktem 
Ausgleich oder durch Schiedsspruch oder durch rechtlichen Ver- 
trag? Historisch betrachtet ist diese Hoffnung thöricht, denn 
Schritt vor Schritt, in jahrhundertelangem Ringen, waren die 
Herren vorgedrungen, jetzt wollten die Bauern binnen heute und 
vierzehn Tagen alle ihre Fortschritte beseitigen: schon das Tempo 
dieser Entwicklung ist gewaltthätig. Dennoch atmen unsere Ar- 
tikel Frieden und Nächstenliebe, nirgends auch nur die Spur einer 
Kriegsdrohung, überall die Zuversicht friedlicher Beilegung: das 
ist die Einwirkung des göttlichen Rechts, dessen Höhepunkt wir 
uns auf unserem Wege von den Artikeln der Frühzeit über die 
des Seehaufens zu denen der Baltringer Dörfer genähert haben. 
Wir erreichen ihn in den 12 Artikeln. 


3. Die 12 Artikel. 

Manches in früheren Artikeln erinnert schon an sie: die 
immer häufiger werdenden Berufungen auf das göttliche Recht, 
die Forderung reiner Predigt am Eingang der Artikel von Lan- 
genschemmern, Bussmannshausen, Bronnen und Ochsenhausen, 
dazu die freie Pfarrwahl im 2. Rappersweiler Artikel, der Vor- 


14 Alfred Götze. 


behalt am Schlusse hier, bei Bussmannshausen und Beuren. 
Sachlich lässt sich aus den Baltringer und Rappersweiler Artikeln 
fast der ganze Inhalt der 12 zusammenstellen; man vergleiche 
zum 1. Langenschemmern 1 und Rappersweil 1, zum 2. Baltringen 7 
und Schemmerberg 11, zum 3. Elmannsweiler 3, zum 4. Beuren 4, 
zum 5. Baltringen 5, zum 6. Baltringen 4, zum 8. Rottenacker 11, 
zum 9. Warthausen 1, zum 11. Risstissen 7, zum Vorbehalt nament- 
lich Beuren. Die Zusammenstellung kann lehren, dass man nur 
cum grano salis von einem Verfasser der 12 Artikel reden darf: 
das was als allgemeines Gut landauf und landab von Mund zu 
Munde flog, konnte wohl einen geschickten Redaktor finden, 
der dies und jenes aus eigenem dazu gab, auch wohl das Ganze 
durch seine Auffassung fürbte und die äussere Form nach seiner 
Art normierte, aber nach einem Verfasser, aus dessen sonstigen 
Schriften sich der Ideengehalt der 12 Artikel ableiten liesse, 
wird man vergebens suchen. Doch um über die Entstehung der 
12 Artikel ins Klare zu kommen, gilt es zunächst eine Vorfrage 
anderer Art zu beantworten. 

Auf Verlangen des Memminger Rats lieferten die Bauern 
dieser Stadt in der Woche nach Freitag dem 24./2. 1525 ein 
Verzeichnis ihrer Wünsche ein. Diese Memminger Eingabe! 
stimmt mit den 12 Artikeln grossenteils wörtlich, ja buchstäblich 
überein, so dass ein nahes Verhältnis zwischen beiden bestehen 
muss. Dieses Verhältnis philologisch zu untersuchen ist unsere 
Aufgabe, sie ist dadurch erschwert, dass es von den 12 Artikeln 
noch immer keine kritische Ausgabe giebt, dass man sich also 
im einzelnen Falle zwischen den Lesarten der zwanzig und mehr 
Fassungen des vielgestaltigen Bauernprogramms ohne Kenntnis 
ihres kritischen Wertes entscheiden muss. Cornelius und Bau- 
mann? leiten die 12 Artikel aus der M. E., Stern? und Lehnert* 


1 Gedruckt bei Baumann, Akten 120ff. und nach einer Abschrift Roh- 
lings mit vielen Aenderungen bei Cornelius, Studien zur Geschichte des 
Bauernkrieges. Münchner Sitzungsberichte 1866, 180 ff. 

? Baumann, die oberschwäbischen Bauern im März 1525 und die 

12 Artikel. 
D die zwölf Artikel der oberschwäbischen Bauern 1525. 
* Stern, über die zwölf Artikel der Bauern. 
vw die Streitfrage über den Ursprung des Artikelbriefes u. s. w. 
Forschungen z. d. Geschichte 12, 477 ff. 
* Lehnert, Studien zur Geschichte der zwölf Artikel. 


u 


Die Artikel der Bauern 1525. 15 


die M. E. aus den 12 Artikeln ab. Um einen vorläufigen Stand- 
punkt zu gewinnen, stellen wir die vierten Artikel beider Stücke 
nebeneinander. Die Bauern wollen, dass Jagd, Vogel- und Fisch- 
fang in fliessenden Gewässern, die jetzt dem armen Manne ent- 
zogen sind, wieder frei werden; dann fahren die 12 Artikel fort: 
‘Darumb ist vnser begeren, want ainer wasser hette, dz ers mit 
gnügsamer schrifft beweysen mag das man das wasser vnwyssen- 
lych also erkaufft hette, begeren wir jms nit mit gewalt zů ne- 
men Sunder man müst ain Christlich eynsechen darynnen habe 
vo wegen brüderlicher lieb, aber wer nit gnügsam anzaigen da- 
rum kan thon, solsz ainer gemayn zymlicher weysz mittailen.” 
Kürzer die M. E.: "Die ist vnser begern nit, wa aner ain wasser 
hete, so erkauft were, vnd das vnwiszen, da müeste man ain 
cristenlich einsehen haben von wegen briederlicher liebe etc.’ 
Klar ist, dass beide Texte dasselbe meinen, der Sinn der ‘christ- 
lichen Erbietung” ist: wenn jemand den rechtmässigen Besitz eines 
Fischwassers nachweisen kann, wollen wir es ihm nicht gewalt- 
sam nehmen, während sonst alle Wässer an die Gemeinde zurück- 
fallen. Nur der Zwischensatz macht Schwierigkeiten ‘das man 
das wasser vnwyssenlych also erkaufft hette? in den 12 Artikeln, 
‘so erkauft were, vnd das vnwiszen’ in der M. E. Stern und nach 
ihm Lehnert verstehen vnwyssenlych als ‘bona fide’; das bedeutet 
aber das Wort nicht und kann es als Adverb zu mhd. unwizzen 
== unbekannt nicht bedeuten. Maalers deutsches Wörterbuch, 
das, in Zürich 1561 erschienen, zeitlich und örtlich unsern Artikeln 
am nächsten steht, übersetzt es mit inscienter, imprudenter, inscie. 
Also: wenn jemand... beweisen kann, dass man das Wasser 
unbekannter oder unkluger Weise oder unwissentlich so erkauft 
hätte. Auch wenn man ‘erkauffen” als vendere verstehen dürfte, 
würde der Sinn nicht klar: man erfährt nicht, wer das Wasser 
. verkauft haben soll, vor allem überrascht es aber, dass der Kauf 
gerade dann gelten soll, wenn er unwissentlich abgeschlossen ist, 
während es sonst zur Giltigkeit eines Rechtsgeschäfts notwendig 
ist, dass es von den Kontrahenten mit vollem Bewusstsein ab- 
geschlossen ist. Gerade im 16. Jahrh. wird das in Urkunden 
gern betont, vgl. “des zu warer urkund haben wir unser gemain 
capitels insigil an disen brief wissentlich gehangen’ Fries, 1, 39. 
‘das wir hiemit wissentlich in craft dits briefs gethan’ 2, 46 ‘undt 
nehmen die auch an hiemitt wissentlih in Crafft diess brieffs’.. 


16 Alfred Götze. 


Chroniken der deutschen Städte 18, 1, 106, vgl. 111. Das genaue 
Gegenstück zu unserer Stelle steht im 2. Artikel von Sesslach: 
“auch . .. ist die frümes sonderlich uns zum thayl unbewust 
dermass gestift’ Fries, 2, 284. Die Besserung liegt nahe: statt 
vawyssenlych ist im wyssenlych zu lesen; in einem Exemplar ist 
der I-Punkt weggefallen, ein späteres hat das ım für un gelesen 
und vn dafür geschrieben. Nun ist der Sinn in den 12 Artikeln 
klar: wenn ein Herr beweisen kann, dass die Gemeinde ihm 
wissentlich — also rechtskräftig — einen Bach verkauft hat, so 
wollen wir ihm den nicht mit Gewalt nehmen. Aber für die 
M.E. bringt diese Aenderung keine Klarheit, weil hier die Kon- 
struktion des Nebensatzes passivisch ist und statt vnwyssenlych 
vnwiszen dasteht. Ist also die Aenderung richtig, so hat, müssen 
wir schliessen, die M. E. einen verderbten Text der 12 Artikel 
ihrerseits weiter verändert und damit unrettbar verderbt. Es gilt 
darum unsere Lesart zu stützen. Zur Empfehlung dient ihr vor 
allem, dass sie schon in mindestens fünf Exemplaren der 12 Ar- 
tikel steht, in den von Stern als A’, X, Z und C” bezeichneten 
sowie in dem von Fries! mitgeteilten, d. h. (da die Texte X Z C” 
von einander abhängig sind) dass die Lesung vnwyssenlych schon 
bei drei Zeitgenossen Anstoss erregt hat. 

Wir prüfen nun die beiden Texte daraufhin durch, ob die 
Annahme, dass die M. E. aus den 12 Artikeln abgeleitet ist, 
durch andere Stellen unterstützt wird oder ob Gegeninstanzen 
auftreten, die zu der entgegengesetzten Annahme drängen. Dieser 
freilich stände die schon besprochene Stelle entgegen. 

Die M. E. ist höflicher, aber kürzer als die 12 Artikel, das 
zeigt sich gleich am Eingang des ersten Artikels. Die M.E. 
beginnt: “Fürs erst ist vnser diemütigist, höchst bit vnd beger, 
das wir nun hinfüro selb ainen pfarrer erkiesen vnd erwöllen’, 
man erwartet hier ein mügen oder dürfen, denn man bittet nicht 
darum, dass man etwas thut oder thue. Die 12 Artikel liefern 
das fehlende Glied, hier heisst es: ‘das wir nun fürohin gewalt 
vnd macht wöllen haben, ain gantze gemain sol ain Pfarer selbs 
Erwölen vnd kregen? 

Der zweite Artikel der M.E. will den ganzen Zehnten ab- 
schaffen, aber nach diesem mere negativum wird seltsamerweise 


11,192 ff. 


Die Artikel der Bauern 1525. 17 


fortgefahren “auch wollen wir dem (aus den 12 Artikeln?) 
pfarrer mit leiblicher notturft versehen’, als behielte die M. E. 
mit den 12 Artikeln den Kornzehnten bei. 

Der dritte Artikel heisst in der M.E.: ‘Fürs drit so ist bis- 
her im brauch gehalten worden, das wir für ewer aigen, arm 
leut gehalten worden seyen, welches zu erbarmen ist, angesehen, 
dasz vnsz Cristus all mit seinem tewren blut erlöset vnd erkauft 
hat, den hirten gleich sowol, als den kayser. Das wir aber da- 
rumb dhain oberkait haben wöllen, ist enger mainung nit’. 
Man sieht nicht, worauf sich das darumb bezieht, es stammt aus 
den 12 Artikeln, wo es sinngemäss das in der M. E. fehlende 
Zwischenglied “darum wollen wir frei sein’ einleitet. Alle diese 
Fälle fügen sich aufs beste zu unserer Annahme. 

Suchen wir nun festzustellen, wie die M. E. im einzelnen 
gearbeitet ist, wenn sie wirklich aus den 12 Artikeln stammt. 
Im 3. Artikel ist das darumb des weggelassenen Zwischensatzes 
vor den Nachsatz gestellt, im oben besprochenen 4. ‘mit gewalt 
zu nemen’ weggelassen, das ‘nit? davor in den anakoluthischen 
Vordersatz zu ‘da müeste man ain cristenlich einsehen haben’ 
geraten. Beide Fälle deuten darauf hin, dass der Redactor der 
M. E. wenn wir diese hypothetische Grösse in unsere Rechnung 
einführen dürfen, mit dem Auge gearbeitet hat. Prüfen wir diese 
Vermutung an einem dritten Falle. Im 5. Artikel bitten die 
Memminger der Frondienste halber ‘das ain gnedig einsehen 
hierynn gebraucht werde, wie die eltern gedienet haben, allain 
nach laut des wort gotes’. Mit Recht erwartet Stern, dass der 
Inhalt des gnädigen Einsehens mit einem vollen Satze angegeben 
werde; zwischen werde und wie fehlt der Gedanke ‘und wir nur 
soweit belastet werden’. Dieser Gedanke steht in den 12 Artikeln 
zwischen den Worten ‘einsechen’ und ‘gnedig hier jnn& ansechen’. 
Ist die Vermutung zu kühn, dass das Auge des Redactors von 
einsechen auf ansechen abgerückt ist? Dasselbe passiert, beiläufig 
gesagt, dem Abschreiber des Oberdorfer Exemplars viermal! — 
Den 11. Artikel eröffnet die M. E. mit der Tautologie ‘zum be- 
slusz ist vnser entliche mainung’, die wohl wieder aus dem 
Streben zusammenzuziehen entstanden ist. Die 12 Artikel lesen 
ohne Anstoss “Zum zwelften ist vnser beschlusz ep endtlyche 


! Forschungen 12, 515. 516. 517. 518. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 2 


18 Alfred Götze. 


maynüg”. Missverstanden hat endlich die M. E. den zweiten 
Satz dieses Artikels ‘Ob man vns schon etlich artickel yetz (yetz 
von der M. E. weggelassen, dadurch verliert das folgende nach- 
mals jede Beziehung) zů lyesz, vn hernach sich befendt, das vn- 
recht weren’. In dem ‘das’ steckt ‘das sie’, die M. E. sieht das 
nicht und kürzt wieder: “wa vns schon articel zugelaszen werden, 
vnd sich nachmals durch das wort Gots clar befünde vnrecht 
sein’; es hatte ein Accusativ cum Infinitivo werden sollen, doch 
blieb der Singular des Hauptverbs wie in der Vorlage. 

Alle diese Fälle bestätigen den oben angenommenen Stand- 
punkt, würden aber dem entgegengesetzten Schwierigkeiten be- 
reiten; zur Annahme eines verwickelteren Ableitungsverhältnisses 
giebt der Vergleich der beiden Texte nirgends Anlass. Prüfen 
wir nun, ob sich unser Standpunkt auch gegen die Gründe halten 
lässt, die die Vertreter der entgegengesetzten Ansicht vorbringen 
Sie finden sich jetzt am vollständigsten bei Baumann S. 113 f. 
Wieder beschränken wir uns auf die konkreten Fälle, denn All- 
gemeinheiten wie die, dass das Landvolk überhaupt direkte An- 
reden vermeidet, oder dass kein Vernünftiger ein ‘jedenfalls nicht 
ohne Mühe gefundenes” Bibelzitat wieder wegwirft, haben noch 
immer wenig Ueberzeugungskraft bewiesen. 

Baumann findet, am Schlusse des 1. Artikels hätten die 
12 Artikel die M.E. verbessert. Hier beruft sich die M. E. dafür, 
dass wir ohne Predigt des Gotteswortes nicht selig werden können, 
auf den heiligen Paulus — in den 12 Artikeln steht eine genaue 
Berufung auf Gal. 2 zwischen den beiden Sätzen, “dass wir, wenn 
uns Gottes Gnade nicht eingebildet (d. h. doch zunächst ge- 
predigt) wird, stets Fleisch und Blut bleiben, das denn nichts 
nütze ist’, und ‘dass wir allein durch den wahren Glauben zu 
Gott kommen können’. Von beiden Gedanken kehrt nur der 
zweite Gal. 2 wieder, nämlich Vers 16: "doch weil wir wissen, 
dass der Mensch durch des Gesetzes Werke nicht gerecht wird, 
sondern durch den Glauben’; zu dem vorhergehenden ist zuvor 
passend Joh. 6, 63 angeführt ‘das Fleisch ist kein nütze. Warum 
sollen wir die Stelle nicht so auffassen können, dass die M. E. 
das Zitat aus Paulus, ohne es zu kennen und durch den Doppel- 
sinn der 12 Artikel verführt, fälschlich auf das vorhergehende 
bezogen hat? 

Aus dem Schlusse des 3. Artikels, wo die 12 Artikel aus- 


Die Artikel der Bauern 1525. 19 


nahmsweise eine Anrede in der zweiten Person Pluralis bringen, 
hatte Cornelius die Ursprünglichkeit der M. E. gefolgert, ihm hat 
Lehnert S. 51 erwidert, dass eine solche Inkonsequenz bei einem 
selbständigen Arbeiter leichter als bei einem Ueberarbeiter zu er- 
klären sei und damit gezeigt, dass sich mit solchen Argumenten 
alles beweisen lässt. — Der Anfang dieses Artikels ‘das man vns 
für jr aigen leüt gehalten haben’ bietet die Erscheinung, dass 
auf ein kollektives Subjekt im Singular Prädikat und Pronomen 
im Plural folgen, dem singularischen ‘man’ schiebt sich der da- 
mit gemeinte Plural ‘die Herren’ unter. Das Anakoluth ist häufig, 
für andere Collectiva hat Baumann, Rotenburger Quellen 650 f. 
Belege gesammelt, für andere Pronomina vgl. den 6. Artikel der 
M.E.: ‘das er alsdann mitsambt seinen nachkomen sollich gut 
weiter unbeschwert brauchen mügen’ und den 2. der 12 Artikel: 
‘wer vo kainem dorff sollichs Erkaufft hat, vn jre forfaren jnen 
selbs solchs zigeaygent haben’. (Genau unserer Stelle entspricht 
der auch an dritter Stelle stehende Artikel der Rappersweiler: 
‘darzu man uns der leybaygenschaft halben und sunst wider alle 
billichait und göttlichen rechten, als wirs achten, getrungen und 
gewaltiget haben’ (Akten 274). Der Plural ir bezieht sich nicht 
auf man, sondern auf das untergeschobene pluralische Subjekt, 
und dass es gerade bei man, das übrigens ein alter Plural ist, 
leicht war, aus der Konstruktion zu fallen, zeigen Grimm, deutsche 
Grammatik 4, 220 und Wörterbuch 6, 1523 f., Vernaleken, deutsche 
Syntax 1, 211, Erdmann, Grundzüge des deutschen Syntax 2 
8 33—36. Ferner behalten die 12 Artikel hier die dritte Person 
für die Herren bei, die M. E. hat wie öfter die Anrede in der 
2. Person Pluralis, aus ihr kann also das Anakoluth nicht stam- 
men. — Sachliche Schwierigkeiten, die man geltend gemacht hat, 
können nicht mehr beweisen: dass in der M.E. die Bitte um 
Freigabe alles Holzes und Abschaffung des Todfalls fehlt, ist 
gewiss sehr auffallend, lässt aber doch verschiedene Erklärungen zu. 

Wir halten also daran fest, dass die M. E. die 12 Artikel 
benutzt hat. Damit wird die Zeit ihrer Entstehung beträchtlich 
zurückgeschoben, mindestens vor den 3. März. Ein zweites Er- 
gebnis dieses Abhängigkeitsverhältnisses ist, dass sie nicht als 
Programm der christlichen Vereinigung entstanden sein können, 
namentlich nicht auf Baumanns geheimnisvoller Tagung zwischen 


dem 14. und 17. März. Wir werden uns gewöhnen müssen, in 
2 


20 Alfred Götze. 


den 12 Artikeln die Privatarbeit eines oder mehrerer Männer zu 
sehen, die aus Gründen, die später zu erörtern sein werden, weithin 
Anklang und später auch offizielle Anerkennung fand, etwa wie der 
Sachsenspiegel. Für nichts anderes giebt ja auch die Einleitung 
die 12 Artikel aus, deren Verfasser doch Bescheid wissen konnte. 

Wer ist nun der ‘Verfasser’ der 12 Artikel? 

Es ist jetzt anerkannt, dass die Einleitung nicht von dem 
Verfasser der Artikel herrührt: hier kurze Sätze, keine Spur von 
Kenntnis des Lateinischen, eine volksmässige, kunstlose Beredt- 
samkeit, dort lange Perioden voller Parenthesen und Partizipial- 
sätze, die unmittelbar aus dem Lateinischen übersetzt sein könnten 
(wie dann klar gesehen wirt — ut clare perspicitur), eine wohl- 
überlegte, klar hervorgehobene und durchgeführte Disposition, 
ein berechnetes, gegen den Schluss anschwellendes Pathos, kurz 
gelehrter Predigtstil. Wenn also die Artikel von Lotzer stammen, 
worüber später, so kann die Einleitung recht wohl Schappelers 
Werk sein. Es entspräche trefflich dem aus Lotzers sonstigen 
Schriften bekannten Verhältnis zwischen beiden, wenn der jüngere 
Mann den verehrten Seelsorger, der zugleich sein politischer 
Lehrmeister und litterarischer Gönner war, um ein Vorwort zu 
seiner Arbeit gebeten hätte, ehe er sie zum Druck gab. Leider 
haben wir sonst keine deutschen Schriften von Schappeler, an 
denen sich sein Anrecht auf die Einleitung prüfen liesse, auf- 
fällig genug ist aber die Uebereinstimmung der wenigen Aeusser- 
ungen, die wir von ihm kennen, mit Worten der Einleitung. 
Akten 1f. beschwert sich der bischöfliche Prokurator ın Mem- 
mingen über den Prediger, er habe am 6. Dezember 1523 in der 
Predigt gesagt ‘es sey dhein pfaff, der wisz, wasz euangelium in 
Teutsch haisz’, und die evangelische Wahrheit sei jetzt erst an 
den Tag gekommen, ‘die lange zeit durch die pfaffen von irs 
nutz wegen vndertruckt vnd verhalten sey worden’. Dies stimmt 
fast wörtlich zu den Worten der Einleitung ‘das das wort Gotes 

. vndergetruckt vi wegkgenömen wurde’, jenes erinnert an 
die Ausdeutung des Wortes Evangelium darin: ‘Züm ersten, ist 
das Euangelion nit ain vrsach der Empörügen oder auffrüren, 
Dye wegl es ain rede ist, von Christo, dem verhaissne Messia’. 
Der Titel einer Schrift von 1529, den Strickler! mitteilt: ‘Dise 


1 Neuer Versuch eines Literaturverzeichnisses zur schweizerischen Re- 


Die Artikel der Bauern 1525. 21 


nachgestellten artikel enbiet sich D. Christophorus Schappeler ... 
klarlich zuo erhalten’, lässt sich mit der Wendung ‘dise nach- 
geschribne Artickel” vergleichen, die Verteidigung Schappelers vor 
dem Memminger Rate am 17./3. 1525! “dann er die baurn nicht 
anders dann was zu frid ainigkeit und schuldiger billicher ge- 
horsam der oberkait dienen und raichen mug gewisen und gelert’ 
mit den Worten: ‘das wort Gotes (liebe, fryd, vnd ainigkait 
lernent)’. Diese Anklänge sind gewiss kein strikter Beweis für 
Schappelers Verfasserschaft, immerhin sind sie beachtenswert, 
namentlich angesichts der Kürze der verglichenen Stücke. Wich- 
tiger ist, dass der ganze friedliche Ton der Einleitung, die Ab- 
lehnung aller Gewalt durchaus zu Schappelers Denkart und 
Handlungsweise passt, der auf dem ersten Memminger Tage die 
Bauern ‘mit vil und manicherley exemplen usz nüw und alt 
testament vermanet, nichts uffrürischs mitt dem schwert, sunder 
mitt lieb und fründtschafft an die herren fürzenemen’?, ja die 
Augen fast geflissentlich gegen das Gewaltsame an der Bauern- 
bewegung verschliesst, der, als es dann doch zu Gewalt kommt, 
sofort die Hände von den Bauern abzieht: ‘het ich dz gewyst, 
wolt wol dar vor gewesen sein mit der hylff Gottes’.” Und ge- 
wiss ist die Einleitung das Werk eines bedeutenden Mannes, 
namentlich zeugt der treffliche Schluss von der singularis facundia, 
die Holzwart* an seinem Gegner rühmt. Wenn endlich Schap- 
peler in so nahen Beziehungen zu den 12 Artikeln stand, ver- 
steht man, dass er früh für ihren Verfasser angesehen wurde, 
andererseits konnte der Verfasser der Einleitung mit gutem Ge- 
wissen behaupten, ihm seien ‘sômlich artickel in sin sin nie kum- 
men”. — Denn auf die Einleitung ist Schappelers Autorschaft 
unzweifelhaft zu beschränken. Schon dass die Glossen der Ein- 
leitung von deren Verfasser herrühren, ist unwahrscheinlich. 
Einl. 18 bezieht sich deutlich auf Gal. 5, 22, statt dessen wird 
am Rande Roma. 1 zitiert, was ja, auf Röm. 1, 16 gedeutet, 
einen leidlichen Sinn giebt, aber kaum der Absicht des Verfassers 


formationsgeschichte Nr. 393. Vielleicht bietet der mir unzugängliche Druck 
selbst mehr Vergleichspunkte. 

1 Schwaben Neuburg 6, 370 f. 

3 Sabbata 1525, Neudruck 327. 

® Lotzer, Entschuldigung 5. 

4 Oberschwäbische Quellen 692. 


99 Alfred Götze. 


der Einleitung entspricht. Dieser sagt im zweiten Satze, dass 
die Artikel den Ungehorsam, ja die Empörung aller Bauern 
christlich entschuldigen. Dazu steht am Rande ‘Entschuldigung 
der artickell’, also ein seltsamer subjektiver Genetiv statt des 
natürlichen objektiven. Ferner heisst der Genetiv von Euangelion 
(diese griechische Form nur in der Einleitung!) im Texte der 
Einleitung euangelij oder euangelions, am Rande tritt euangeli 
auf, das dann erst im Texte der Artikel wiederkehrt. Aber nun 
gar die Bibelzitate! Kann ein gelehrter Theolog, der es den 
Pfaffen zum Vorwurf macht, dass sie die Etymologie von eday- 
yeAıov nicht kennen, der mit Zwingli lateinische Briefe wechselt 
und auf Schweizer Synoden den Vorsitz führt, der auch in diesem 
für die Masse berechneten Schriftstück die fremden Eigennamen 
Christus, Messias und Pharao gewissenhaft und richtig flektiert, 
Roma oder Roma. 8, Gallata 2, 1. Chor. 7, Tessa 6., 1 Thim. 3, 
Titon 1 zitieren? Zwar ist im 16. Jahrh. manches möglich, zitiert 
doch auch der berühmte Franziskanerprediger Johann Eberlin 
Math., Luce., Roma: neben Rom. und Ro:, Gala neben Gal. und 
Gala:, Ephe., Tessa. Höchst auffällig ist aber, dass diese Art des 
Zitierens bis auf die fehlenden und überflüssigen Abkürzungspunkte 
in den Schriften des Mannes wiederkehrt, für den man auch von 
anderer Seite her die 12 Artikel beansprucht hat, bei Sebastian 
Lotzer.! 

In seiner Auslegung über das Evangelium Matth. 22 wieder- 
holt sich das Schwanken zwischen Mathei und Math, Luce. und 
Luce, Roma. und Roma, 1. Chor. und Cor; Johan. Gallat. Thimo. 
und Tito kehren fast unverändert wieder, ebenso in seinem christ- 
lichen Sendbrief Phili., 1. Thimo., Galla., Deutro. Deutt. und 
Deuttro. Mehr noch, auch in der Auswahl ihrer Zitate stimmen 
diese beiden lotzerischen Schriften auffällig zu den 12 Artikeln: 
überall überwiegt das neue Testament das alte, aus diesem werden 
ausser den Propheten fast nur das 1. 2. und 5. Buch Mosis, 
dieses sehr gern, Psalter und salomonische Schriften angeführt, 
die historischen Bücher fehlen durchweg, von den Propheten steht 


t! Die Form seines Namens steht nicht ganz fest, im Titel des christ- 
lichen Sendbriefes nennt er sich Loytzer, was wohl als Umlaut zu deuten 
ist. Jetzt kommt in Wien als Name Lötz neben Lotz vor, in Stuttgart, 
Nürnberg, München dagegen nur Lotz und Lotze. Lotzer oder Lötzer habe 
ich nicht gefunden. 


Die Artikel der Bauern 1525. »3 


Jesaias voran. Vom neuen Testament werden Evangelien und 
Episteln gleich oft angeführt, also die Episteln relativ häufiger. 
Von den Evangelisten tritt Marcus durchweg zurück, von den 
Episteln fehlt, ganz in Luthers Sinne, der Jacobusbrief und dann 
die Offenbarung, im Vordergrunde steht der Römer- und der erste 
Corintherbrief. Artikel und Auslegung zeigen die Ueberein- 
stimmung, dass sie vom Galaterbrief nur das 2. Kapitel an- 
führen, vom 1. Tim. nur das 3. 4. und 5., vom Titusbrief nur 
das 1. 

Bei dem Versuch, Lotzers Autorschaft positiv zu beweisen, 
wird zweierlei zu bedenken sein: erstens, dass der Vertasser der 
12 Artikel an ihrem Inhalt immer nur ein beschränktes Recht 
haben kann, dass er nicht eigne Gedanken aufstellte, sondern die 
einer grossen Volksklasse formulierte, und wir daher nicht er- 
warten dürfen, in seinen übrigen Schriften Gedanken der 12 Ar- 
tikel wieder zu finden, zweitens, dass wir die 12 Artikel, wenn 
sie von Lotzer sind, kaum in der Gestalt vor uns haben, wie er 
sie verfasst hat, dass also bei sprachlichen Beobachtungen an 
ihnen die Gefahr gross ist, dass man nicht Lotzers Sprache, 
sondern die seiner Drucker untersucht und vergleicht. Beide Ge- 
fahren können vermieden werden, wenn die Untersuchung nur 
solche stilistische Eigenheiten ins Auge fasst, die von den Druckern 
nicht verwischt und nicht hinzugethan zu werden pflegen. Zu 
dieser Untersuchung müssten bei dem geringen Umfang des 
Materials alle Schriften Lotzers herangezogen werden, für mich 
ist sie aus diesem Grunde unmöglich. Erst wenn sie bestimmte 
Ergebnisse geliefert hat, wird sich über Lotzers Verfasserschaft 
endgiltig urteilen lassen. 

Wir betrachten mit diesem Vorbehalt die 12 Artikel als eine 
vor dem 3. März vollendete, nachträglich von Schappeler einge- 
leitete Arbeit Lotzers, bestimmt, den Ungehorsam aller Bauern 
christlich zu entschuldigen. In diesem Satze der Einleitung 
liegt das ganze Geheimnis der 12 Artikel: weil sie im Namen 
aller Bauern sprachen, konnten sie von allen angenommen werden, 
wie sie waren; weil sie die Bibel zum alleinigen Massstab der 
Bauernforderungen machten, schlugen sie durch, trat die allge- 
meine Verbreitung wirklich ein, zu der jene erste Eigenschaft 
der 12 Artikel die Möglichkeit geschaffen hatte. Im 16. Jh. ist 
die religiöse Erregung stärker, die evangelische Begeisterung 


24 Alfred Götze. 


glühender als die soziale. Indem die 12 Artikel die Dämme 
einreissen, die zwischen beiden Bewegungen stehen, lenken sie 
einen Feuerstrom in das kühlere Bett der sozialen Revolution. 
Das ist die Bedeutung des göttlichen Rechts. Wie steht es mit 
seiner Berechtigung? 

Die Zeitgenossen erkannten, soweit sie Stellung nahmen, 
entweder das Prinzip, die Bibel zur Gesetzgeberin auch in welt- 
lichen Dingen zu erheben, an, indem sie die 12 Artikel jubelnd 
zu ihrem Programm erhoben, oder ihre Berufungen zu wider- 
legen suchten, wie vor allem Melanchthon. Ihm ist die Berufung 
auf die Bibel auch für weltliche Dinge durchaus geläufig, im 
Unterricht der Visitatoren! leitet er drei Stücke des Gehorsanıs 
gegen die Obrigkeit aus Röm. 13 ab, noch mehr nähert er sich 
dem Verfahren der 12 Artikel, wenn er? sagt: “Gott hat die 
Leuiten ym gesetz Mosi mit dem zehenden versorget. Im Euan- 
gelio ist nicht geboten, den Priestern den zehenden zu geben, 
Aber dennoch ist geboten, yhnen narung zu geben. So sagt 
Christus selbs Matthei vnd Luce am zebenden, das ein yeder 
taglöner seines lohns und seiner speise werd sey’. Gelegentlich? 
stellte er das göttliche Recht den gemeinen Landrechten gegen- 
über. So verwirft er auch, als er vom Pfalzgrafen, der doch 
damit auch das Prinzip des göttlichen Rechts anerkennt, um sein 
Urteil über die 12 Artikel befragt wird, die Berufung auf die 
Bibel nicht prinzipiell, sondern geht darauf ein, ihnen nachzuweisen, 
dass sie im einzelnen Falle die Bibel unrecht angeführt haben, 
seine Schrift wider die Artikel der Bauerschaft stellt sich die 
Aufgabe, “das man yhn fürhalt das Euangelium, vnd rechte 
Christliche lehr’.* So geschieht es, dass der Feind der 12 Artikel 
ihnen auch einmal neue Belege zu ihren Forderungen, wie zur 
Pfarrwahl und zum Todfall liefert, andrerseits kann es dem ge- 
lehrten Kenner der Bibel nicht schwer fallen, den Laien Lotzer 
an einigen Stellen aus der Bibel zu widerlegen. Seltsam mutet 
es uns an, dass er gegen die freie Jagd u. a. das römische Recht 
anführt, gegen das sich ja die Tendenz der Bauernartikel gerade 
wendet. Das wesentliche ist aber an Melanchthons Confutatio 


1 Corpus Ref. 23, CI. 
3 das. 90. 

3 das. 23, CI. 

* Corpus Ref. 20, 643. 


Die Artikel der Bauern 1525. 25 


die Anerkennung des göttlichen Rechts, auch hier ist er ganz 
ein Kind seiner Zeit. In der Vermischung von Geistlichem und 
Weltlichem stimmen Lutheraner, Zwinglianer, Carlstadt und die 
Schwärmer! zusammen mit den Katholiken, die ja heute noch 
auf dem alten Standpunkt stehen. Die Schwärmer und Carlstadt 
sind durch die Vermengung geistlicher und weltlicher Dinge 
geradezu charakterisiert, aber auch Bischof Konrad von Würzburg 
hat prinzipiell gegen das göttliche Recht nichts einzuwenden, er 
klagt nur, ‘das diser zeit schir iederman die geschrift seines 
aigen gefallens auslegen und verstehen wolte.’? 

Man begreift diese Harmonie der verschiedenen Geister im 
göttlichen Rechte, wenn man es als das betrachtet, was es im 
Grunde ist, als den Rest der einst allen gemeinsamen, mittel- 
alterlichen Weltanschauung. Auch der Ausdruck ist dem Mittel- 
alter geläufig, nicht nur in der geistlichen Sprache, sondern auch 
in der Heldensage z. b. von Alpharts Tod 14, 1: 


Witege unde Heime, die brächen gotes reht (indem 
sie zu zweien Alphart überfallen) 

die beiden hergesellen: hie vor dö was ez sleht. 

Das müeze got erbarmen, daz ez ie geschah, 

daz man an eim jungen ritter daz gotes reht ie gebrach. 


Im Mittelalter umspannten geistliche Gewalt und geistliches 
Recht, die sich für göttliche Gewalt und göttliches Recht aus- 
gaben, alle Ordnungen in Staat und Gesellschaft, erst die Refor- 
mation sprengte diese Fessel. Es ist mehr als ein Symbol, dass 
der beherrschende, der einzige durchschlagende Gedanke des ge- 
dankenarmen Bauernkriegs reaktionär ist. 

Und nun im Kampfe mit der bunten Fülle dieser Vertreter 
des zurückweisenden Prinzips des göttlichen Rechts der einzige 
Luther. Schon ehe das göttliche Recht Schlagwort geworden 
war, hat er sich aus dem Banne der alten Anschauung, die noch 
den kleinen Sermon vom Wucher (1519) beherrscht, losgerissen 
und sich Rechenschaft darüber gegeben, für welches Gebiet allein 
das Gotteswort gelten kann, er weiss auch, dass manche Gebiete 


1 z. B. Ranke, deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation® 2, 126. 
Schade, Satiren und Pasquille aus der Reformationszeit 2, 74f. Joh. Eber- 
lin, Bundesgenossen Neudr. 130. 

3 Fries 1, 83. 


26 Alfred Götze. 


des menschlichen Lebens so gut dem christlichen wie dem welt- 
lichen Rechte unterliegen können, so die Ehe, die göttliche und 
rechtliche Institution zugleich ist.’ Wenn nun auch Luther in 
seiner Anschauung nicht ganz bis zu Ende ging, so ist doch 
sein Standpunkt gegenüber der Berufung der Artikel von vorn- 
herein gegeben, von diesem Punkte aus hebt er ihre ganze Be- 
weisführung aus den Angeln. Folgerecht weist seine Ermahnung 
zum Frieden die Bauern auf die verlassene Bahn rechtlichen Aus- 
gleichs zurück, ‘auf dass also die Sache, ob sie nicht mag in 
christlicher Weise gehandelt werden, dass sie doch nach mensch- 
lichen Rechten und Verträgen gestillet werde’? Freilich behält 
Luther diesen Standpunkt nicht konsequent bei, stellenweise 
scheint er das göttliche Recht anzuerkennen: ‘wie denn billig 
und recht ist, dass niemands Gewissen weiter oder anders, denn 
mit göttlicher Schrifft, unterricht und geweiset werde"? Dann 
lässt er sich auch auf eine Widerlegung einzelner weltlicher Ar- 
tikel aus der Bibel ein: “hat nicht Abraham und ander Patriarchen 
und Propheten auch Leibeigen gehabt? Leset St. Paulen, was 
er von den Knechten, wilche zu der Zeit alle leibeigen waren, 
lehret.”# Darf man annehmen, dass Luther an solchen Stellen 
der Seelsorger ist, der zu den Bauern in ihrer Sprache spricht, 
um desto sicherer verstanden zu werden? Oder giebt er in einer 
Nebensache nach, um den Bauern die grosse Hauptsache, seine 
tiefere Auffassung der christlichen Freiheit, desto eindringlicher 
zu predigen? 

Ungerecht wird Luther gegen die Artikel, wenn er ihnen 
vorwirft, die Belegstellen am Rande seien falsch’: die Belege 
sind, so sehr sie natürlich Luthers Art die Bibel zu lesen und 
auzuführen, zuwiderlaufen, bis auf ein paar Druckfehler richtig, 
wenn auch hie und da etwas absonderlich, einzelne, wie die 
Berufung auf 5. Mos. 18, 11 ‘dass nicht unter dir gefunden 
werde..., der die Toten frage’ und auf Matth. 8, 22 “lass die 
Toten ihre Toten begraben’ zum Todfall recht thöricht. Oft 
sind die Stellen schwer zu finden, namentlich dadurch, dass 


1 Kritische Ausgabe 15, 169. 1524. 
? Erlanger Ausgabe 24, 299. 

5 das. 272. 

* das. 296. 

6 das. 290. 293 f. 


Die Artikel der Bauern 1525. 27 


Lotzer nach der Sitte der Zeit immer nur Capitel, nie den Vers 
anführt und dass sie die Drucke mit Vorliebe ein paar Zeilen 
zu hoch oder zu tief setzen; nirgends aber behält Luther Recht, 
wenn er sagt: “solche angezeigte Capitel, so man sie durch lieset, 
sagen nicht viel von eurem Fürnehmen.” Aber darin hat er 
Recht und das ist das Grosse an seiner Kritik, dass er die Be- 
rufung auf das göttliche, Recht grundsätzlich verwirft. Hier 
stimmt der Protestant des 19. Jh., der in der klaren Scheidung 
von Geistlichem und Weltlichem den Hauptgewinn der Reformation 
erkennt, dem Reformator aus vollem Herzen bei. 

Anders dachte das 16. Jh.: ihren ungeheuren Erfolg ver- 
danken die 12 Artikel eben der Verbindung von Geistlichem und 
Weltlichem, dem göttlichen Rechte, aus dem sie die Forderungen 
der Bauern herzuleiten suchen. Auch die vielgerühmte Mässigung 
der 12 Artikel ist erst eine Folge ibres engen Verhältnisses zur 
Schrift, z. B. werden die Zinsen und Gilten nur gemildert, nicht 
abgeschafft, weil das neue Testament sie kennt. Selbständige 
Milderungen sind nur die christlichen Erbietungen am Ende des 
2. bis 5., 10. und 12. Artikels, aber auch für sie ist charak- 
teristisch, eben dass sie christlich sein wollen. So sind die 
12 Artikel durchweg von der Bibel beeinflusst, vielleicht auch 
das äusserlichste an ihnen, ihre Zahl, in der sie mit den Rappers- 
weiler Artikeln überein stimmen. Die Zwölf spielt von altersher 
‘in der Astronomie eine wichtige Rolle: das Jahr hat 12 Monate, 
der Tierkreis 12 Zeichen, der Tag 12 Stunden. Von da aus ist 
die heilige Zahl in die Bibel gedrungen: Jakob hatte 12 Söhne, 
Israel hatte 12 Stämme, das alte Testament 12 kleine Propheten, 
Jesus 12 Jünger, mit 12 Jahren betritt er den Tempel und daher 
wohl wird im salischen Rechte das Kind mit dem 12. Jahre 
mündig.! Warum sonst hätten die 12 Artikel mit einer Fein- 
heit der Unterscheidung, die sie sonst nicht kennen, die Dienste 
bisher und hinfort auf zwei Artikel, den 6. und 7. verteilt, wenn 
sie nicht die biblische Zahl erfüllen wollten? 

Nach dem biblischen Element an den 12 Artikeln bleibt 
uns nun das Allgemeine an ihnen, die Fähigkeit und der An- 


! Eine noch grössere Rolle spielt die Zahl bei den Mystikern, die des 
14. Jhs. unterscheiden 12 Kräfte der Seele, zwölferlei Früchte des Abend- 
mahls, 12 Gegenwürf und 24 innerliche Leiden Jesu, 12 Früchte von den 
Leiden Jesu, 12 Staffeln der Demut. Hampe, Gedichte von Hausrat 6. 


98 Alfred Götze. 


spruch allgemeiner Geltung, zu betrachten. Wir thun das, indem 
wir verfolgen, wie sie sich, ohne grösserer Veränderungen zu be- 
dürfen, als Ausdruck bäuerlicher Beschwerden fern und nahe von 
ihrer Heimat bewährt haben. 


4. Bäuerliche Benutzer der 12 Artikel. 


Wir betrachten die hier in Betracht kommenden Artikel 
ihrer geographischen Folge nach, wiederholen also mit rascheren 
Schritten den Gang von Südwest nach Nordost, den wir schon 
bisher hatten einschlagen müssen. Am fernsten, nicht nur räum- 
lich, stehen den 12 Artikeln die auf der Tagsatzung von Basel 
vom 4. bis 14. Juli verhandelten. Hier legten die Bauern, ver- 
treten durch ihre Hauptleute Heinrich Wetzel und Hans Pflümlin 
von Lander, 24 Artikel und Beschwerden der gemeinen Gepursam 
des gemeinen Lands im Sundgau und obern Elsass vor, die im 
ganzen den agrarisch-rechtlichen Charakter haben, den wir bei 
den Schwarzwälder Artikeln der Frühzeit gefunden hatten. Deut- 
lich zerfallen sie in zwei Teile, in gemeine Landsbeschwerden 
und örtliche Klagen. Unter diesen kehren manche wieder, die 
wir auch schon aus den Artikeln der Frühzeit kennen, mit denen 
ja diese Artikel die Hoffnung gütlichen und rechtlichen Aus- 
gleichs teilen, so die Klage über Willkür und Verschleppung in 
der Rechtspflege, über die Höhe der Bussen und die Confiscation 
des gestohlenen Gutes, sowie über die Besetzung der Unter- 
gerichte mit Amtleuten. Andere Beschwerden scheinen dagegen 
unsern Artikeln eigentümlich zu sein, so der Wunsch, die soge- 
nannten Trockenzölle nur da zu geben, wo auch wirklich Wege 
und Brücken davon in gutem Stande erhalten werden, der nach 
Beseitigung des Schwarzmonopols und, ein Nachklang früherer 
Bewegungen, der nach Vertreibung der Juden. Die gemeinen 
Landsbeschwerden dagegen enthalten sachlich unverändert die 
Forderungen der 12 Artikel, 1—4 entsprechen den ersten vier, 
5 dem DX. 6—9 den 8.—11l., 24 dem 12. Im Wortlaut 
weichen die sundgauischen Artikel vielfach ab, nie haben sie 
aber die 12 Artikel missverstanden, vielfach sind sie klarer, der 
Dispositionslosigkeit ihrer Vorlage suchen sie durch Verweise 
wie den vom Todfall auf die Leibeigenschaft abzuhelfen. Ueber- 
legung zeigen sie namentlich darin, dass sie die Berufung auf 
das göttliche Recht meist streichen: sie vertrug sich schlecht mit 


e e er ae 


Die Artikel der Bauern 1525. 29 


dem Appell an die weltliche Gerechtigkeit. Im zweiten, selbst- 
ständigen Teile fehlt denn auch diese Berufung vollständig, im 
ersten ist sie fünfmal stehen geblieben, doch wird sie auch hier 
aus der rechtlichen Begründung mehr zur historischen: ‘der Leib- 
eigenschaft halb, weil die in der heiligen Schrift nicht ergründet, 
auch menklichem kund und offenbar ist, dass das löblich Hus 
Oesterreich Leibeigenleut nie gehabt hat,’ oder ‘als auch Gott 
der Herr im Anfang der Welt, das Thier im Wald, den Fisch im 
Wag und Vogel in der Luft erschaffen, und daneben den Menschen, 
das alles zu beherrschen, zu nutzen, zu geniessen gesetzt hat.’ 
Dass aber im 24. Artikel der Vorbehalt unverändert stehen ge- 
blieben ist und so die heilige Schrift als alleinige Quelle dieser 
weltlich-rechtlichen Artikel erscheint, ist eine seltsame Gedanken- 
losigkeit ihrer sonst so umsichtigen Redaktoren. Für die 12 Ar- 
tikel aber bezeugt nichts besser die Berechtigung und die glück- 
liche Abgrenzung ihrer Forderungen, als dass sie, mindestens vier 
Monate nach ihrer Abfassung, so fern von ihrer Heimat, unter 
anderen politischen und sozialen Verhältnissen, von Bauern die 
so ganz andere Wege zur Besserung ihrer Lage einschlugen, 
sachlich unverändert zum Programm erhoben werden konnten: 
sie sind in der That allgemeinen Charakters. | 
Ganz anders werden die 12 Artikel in ihrer Heimat benutzt, 
vor allem in der uns schon bekannten Eingabe, die zwanzig 
Dörfer der Stadt Memmingen zwischen dem 24. Februar und 
3. März an den Rat richteten. Im Memminger Ratsprotokoll 
vom 15. Februar! ist der Inhalt der Beschwerdeschriften zweier 
Memminger Dörfer, Steinheim und Pless, erhalten, die als Vor- 
läufer jener gemeinsamen Eingabe zu betrachten sind. In der 
Eingabe von Pless oder doch in dem Protokoll darüber ist vom 
göttlichen Rechte nicht die Rede, es sind die bekannten Wünsche 
nach Freigabe der Allmenderechte und Befreiung von den Lasten 
der Leibeigenschaft. Für die Rechtspflege berufen sie sich auf 
das kaiserliche Recht, im allgemeinen auf die Eroberungen ge- 
meiner Bauerschaft. Die Steinheimer haben neben der Forderung 
beschränkter Holznutzung? den Wunsch nach reiner Predigt “wie 
hinnen’ und nach dem Abendmahl in beiderlei Gestalt, auf das 


1 Akten 35 ff. 
3 Statt pletzen holtz wohl pletz im holtz. 


30 Alfred Götze. 


göttliche Recht berufen auch sie sich nicht. Ganz anders die 
M. E.: sie lässt in keinem Artikel die Berufung auf das gött- 
liche Recht weg, wo sie der entsprechende der 12 Artikel hat, 
und da sie diese sonst in der oben bezeichneten Weise kürzt, 
nimmt in ihr das göttliche Recht verhältnismässig einen noch 
breiteren Raum ein als in jenen. Auch in den selbständigen 
Stücken, der Einleitung und den letzten Stücken des 12. Artikels 
wird mit der Berufung auf das göttliche Recht nicht gespart, 
die M. E., die mit einem Gebet beginnt und mit der Berufung 
auf Matth. 5, 19 schliesst, ist das ‘christlichste” Stück unter allen 
Artikeln von 1525. Die evangelischen Floskeln und Ausdrücke, 
gewiss aufrichtig gemeint, sind für unsern Geschmack zu sehr 
gehäuft, die Wörter göttlich und christlich kommen wohl ein 
dutzendmal vor, im Datum wird aus Matthäus der ‘hailige zwölf- 
bote sant Mathias’, der Hagel kann nicht schlagen, ohne dass 
‘got der allmechtig’ ihn verhängte: wohl sicher ist der Kanzler 
der M. E. der Geistliche eines der petitionierenden Dörfer, der 
vor dem Memminger Rate, seinen ‘cristlichen obern’ fast zu 
demütig und unterthänig auftritt. Daher vielleicht auch der vor- 
sorgliche Zusatz im ersten Artikel, den Pfarrer mit ziemlicher 
Auffenthaltung seiner Leibesnahrung zu versehen, dessen Inhalt 
dann im zweiten Artikel, wo er in der Vorlage seine Stelle hatte, 
getreulich wiederholt wird. Dass er die Bibelstellen am Rande 
weglässt, darüber hätte man sich nie wundern sollen, wie passen 
sie in ein auf Verlangen der Behörde eingereichtes Aktenstück? 
Sachlich weicht die M. E. in einigen Punkten von den 12 Artikeln 
ab: sie fordert die Abschaffung aller Zehnten ‘dieweil vnsz das 
hailig new testament nit darzu verbindt’, im 8. Artikel fordert 
sie nicht allgemeine Freiheit des Waldes, sondern nur Rückgabe 
der etlichen Dörfer gehörenden Wälder, Aecker und Wiesen, 
endlich verlangt sie nicht die Abschaffung des Todfalls, dagegen 
an anderer Stelle die des Ehrschatzes. Vielleicht waren den 
Memminger Bauern jene Lasten minder, diese mehr beschwerlich, 
wie könnten wir aber erwarten, hier jeder Einzelheit auf den 
Grund zu sehen? 

Eine dritte Art von Benutzung der 12 Artikel zeigen die 
16 Artikel, die die Bauern von Langenerringen bei Kaufbeuren 
am 23. März der Stadt Augsburg eingaben. Hier ist von gött- 
lichem Rechte zum erstenmal im Beschluss die Rede, der wört- 


Die Artikel der Bauern 1525. 31 


lich aus den 12 Artikeln entlehnt ist und recht schlecht zu den 
andern 15 Artikeln passt, die sich aus einer nicht näher definierten 
Billigkeit ableiten (zum sechsten ist unser begeren auch nit 
unbillichen) und nie als berechtigte Forderungen, sondern als 
Bitten an die Gunst und Gnade der Behörde auftreten. Von 
den in ihrem Prinzip also unverstandnen 12 Artikeln wird immer 
nur der sachliche Teil der Forderungen übernommen, die Be- 
rufung auf das göttliche Recht, z. B. bei Pfarrwahl, kleinem 
Zehnten, Allmenderechten und Gilten weggelassen; wo das nicht 
glatt ging, wurden mehrere Artikel der zwölf in einen neuen 
zusammengezogen, so der 11. und 3. zum vierten, der 4. und 5. 
zum sechsten der Erringer. Fast unverändert wurde der 9. Artikel 
herübergenommen, der sich ja nur auf die alten Satzungen beruft. 
Ganz weggeblieben ist der 6. 7. und 10. Artikel. Die Erringer 
fühlten sich also wohl mit Diensten nicht beschwert, und All- 
mendeäcker waren ihnen vielleicht nicht entzogen worden. Im 
2. Artikel ist die Versorgung des Pfarrers weiter ausgeführt und 
zwar abweichend von den 12 Artikeln, ausserdem sind acht 
Artikel neu eingefügt. Sie handeln teils von Lasten der Eigen- 
schaft, teils von Mühlzwang, der vorletzte bittet um geordnetes 
Rechtsverfahren. Durch diese Zusätze und durch ihre ungleiche 
Behandlung der 12 Artikel bekommen die Langenerringer wieder 
einen vorwiegend agrarischen Charakter, so gleichen sie etwa 
den Baltringer Artikeln, nur bedeutet bei ihnen, so verständig 
und zweckmässig sie an sich sind, was dort Fortschritt und 
Keim einer höheren Entwicklung war, Rückbildung und Still- 
stand. 

Im ganzen zeigen sich so die Langenerringer für die 12 Ar- 
tikel und das göttliche Recht unreif. Diese Unreife wiederholt 
sich oft, wo die 12 Artikel rezipiert werden, und das geschieht 
hundertfach zwischen Elsass und Thüringen. Oft wird sie sich 
unserm Auge nur dadurch entziehen, dass die 12 Artikel unver- 
ändert überreicht werden, selten tritt sie so rührend zu Tage, 
wie in den Hohenloher Artikeln vom 4. April!, die am Eingang 
erklären, “wie die zwölff artickel im drucktenn büchlin begriffen 
sein, wöllen sie also vfitzurichten vnd beuesten begert haben,’ 
und diesen Wunsch am Schlusse für Hauptrecht, Handlohn, 


1 Oechsle 258. 


32 Alfred Götze. Die Artikel der Bauern 1525. 


Eigenschaft und Wildbret wiederholen, in ihren eignen Artikeln 
über Ungeld, Zoll, Weinzehnten und Schafzucht keine einzige Be- 
rufung auf das göttliche Recht bringen, sich vielmehr darin er- 
bieten ‘ob angeregter irer artikel ainer oder mer vngebürlich sein 
möchten eracht werden, wöllen sich weysen lassen mit gnedigem 
einsehen.” Dieser Art von Benutzung gegenüber muss man die 
Verbreitung der 12 Artikel bedauern, hier fälschen sie die rein 
agrarischen Tendenzen einer örtlich begrenzten Bauernerhebung 
und führen ihre Benutzer dazu, ihre weltlichen und egoistischen 
Absichten in einem unwahren idealen Lichte zu sehen: so wird 
ihre Erhebung anspruchsvoller, ihr Sturz härter. 


33 


Beiträge zur Geschichte des Heidelberger Hofes 
zur Zeit des Kurfürsten Friedrich IV. 
Von 
Eduard Otto. 


Wer sich mit den Kulturverhältnissen des ausgehenden 16. 
und des beginnenden 17. Jahrhunderts vertraut machen will, dem 
bietet der „Thesaurus Picturarum“! der Darmstädter Hof- 
bibliothek reichen Stoff. Dieser merkwürdige „Bilderschatz“ ist 
gesammelt von dem kurpfälzischen Kirchenrat Dr. Markus zum 
Lamb in Heidelberg. Von seinem Lebensgange ist nicht viel 
bekannt. Er ist 1544 in Speier geboren und 1606 in Heidelberg 
gestorben. In Poitiers hat er Rechtswissenschaft studiert. Ein 
Gemälde (Nr. 354) der städtischen Kunst- und Altertümersamm- 
lung in Heidelberg stammt aus seiner Studentenzeit. Ein Ein- 
wohnerverzeichnis dieser Stadt aus dem Jahre 1588 nennt ihn 
als Kirchenrat und Familienvater”? unter den Bewohnern der 
Haspelgasse. Begraben liegt er in der Heidelberger Peterskirche, 
und auf seinem Grabmale lesen wir den Spruch des Tertullian: 
„Nihil nostra refert in hoc aevo nisi de eo quam celeriter exce- 
dere et cum domino vivere.“ Als Schriftsteller hatte er sich in 
einer 1591 erschienenen gegen die lutherische Abendmahlslehre 
gerichteten Streitschrift eine heftige litterarische Fehde mit dem 
Stuttgarter Propst Johann Magirus zugezogen und sich bei seinen 
Glaubensgenossen den Ruhm eines Vorkämpfers des Kalvinismus 
erworben.’ Markus zum Lamb war ein leidenschaftlicher Bilder- 


1 Walther, Beiträge zur näheren Kenntnis der Grossh. Hofbibliothek 
zu Darmstadt 1867. S. 144ff. 
? Seine Frau hiess Elisabeth geb. Helbig, wie aus einem eigenhändigen 
Eintrag derselben (Palatina, I f. 296) hervorgeht. 
> Vgl. L. Häusser, Gesch. der rhein. Pfalz. 2. Ausg. Bd. I, S. 198. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 3 


34 Eduard Otto. 


summler und hat eine grosse Menge von Kupfern, Holzschnitten, 
Zeichnungen und Aquarellbildern in seinem Thesaurus vereinigt. 
Munche von ihnen, namentlich die farbigen Darstellungen der 
Trachten, die zu seiner Zeit bei den verschiedenen Ständen deut- 
scher Stüdte und Landschaften, sowie bei höfischen Würden- 
trügern und Dienern in Mode waren, sind auf seine Veranlassung 
und auf seine Kosten von Malern der betreffenden Orte aufge- 
nommen und auf das sorgfültigste ausgeführt. ! 

Von nicht geringerem kulturgeschichtlichem Interesse als 
diese Bilder sind die Flugblütter, Ausschnitte, Zeitungen und 
chronikartigen Aufzeichnungen, die der Sammler ihnen beigegeben 
hat. Von den letzteren sind natürlich diejenigen die wertvollsten, 
in denen er sich über die Verhältnisse seiner engeren Heimat 
und über diejenigen Zustände verbreitet, die er täglich vor 
Augen hatte. 

Fast vier Jahrzehnte nach seinem Tode, im Jahre 1644, kam 
seine Bildersammmlung durch Vermittelung der Familie von Todten- 
wart in den Besitz der für litterarische und künstlerische Dinge 
eımpfünglichen Landgrüfin Sophie Eleonore, der Gemahlin 
Georgs II. von Hessen-Darmstadt. 

Unter den 32 noch erhaltenen Bänden des Sammelwerkes 
enthalten zwei, die mit dem Sondertitel „Palatina“ versehen 
sind, über das Leben und Treiben am Heidelberger Hofe unter 
Johann Kasimir und unter Friedrich IV. manche lehrreiche 
Nachrichten und Bemerkungen. Mit dem letztgenannten Fürsten 
hut Murkus in persönlichem Verkehr gestanden, ja er scheint 
neben seinem gelehrten Freunde, dem jüngeren Dr. Grynaeus, 
auf die kirchliche Politik Friedrichs einen gewissen Einfluss ge- 
übt zu haben. Mit hoher Befriedigung erzählt er, wie er dereinst 
(1602) mit Grynaeus an der kurfürstlichen Tafel speist und dem 
Fürsten den eines „geheimen Rats“ würdigen Spruch in das 
Stammbuch schreibt: „Opera domini sunt celebranda; principis 
autem arcana sunt celanda.“ Dies Wort, meint er, habe, 
weil es ebenso religiös wie politisch sei, Friedrichs besonderen 
Beifall gefunden: „Quod etiam tamquam sacrum partim et partim 
politicum Celsitudini tum bene placuit.“ Den Lebensgang, die 


1 Als Maler der Frankfurter Trachtenbilder nennt Dr. Marcus „Henricum 
Lautensack pictorem et aurifabrum Francofortensem haud incelebrem“. 


Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 35 


Entwickelung und das Regiment dieses seines Fürsten verfolgt er 
mit Aufmerksamkeit und Teilnahme, oft unter aufrichtiger Besorgnis, 
oft auch mit dankbarer Anerkennung. Er verzeichnet u. a. die 
„instruktion vnd vätterliche Christliche Erinnerung, so weilandt 

der durchlauchtigst hochgeboren Pfaltzgraff Ludwig [VI], Chur- 
fürst etc. seinem geliebten Sohn, pfaltzgrauen Friedrichen, 
dess Nhamens dem IV. etc., ietzigem Churfürsten, wie sich nem- 
lich derselb in seinem Leben, Wandel vnd Stand verhalten sol, 
in desselben Jugendt mit eigener Handt in sein Stambuch ge- 
schrieben hat Anno 1582: 

Alle ding zergenglich ist, 

Allein, o Gott, du ewig bist. 


Darumb mit keckem muth veracht 
Der welt Pomp, list vnd alle pracht. 


Lieber sohn, bis Gottesförchtig, bett fleissig morgens vnd 
abends, gedenck in allem deinem thun an Gott: Gehet dirs wol, 
so dancke Ihm; gehet dirs vbel, so klags ihm; gedenck, dass alles 
glückh vnd unglück von Gott kompt vnd balt ein endt nimpt. 
Erkenn dich vor einen sünder; glaub, der sohn Gottes, Jesus 
Christus, hab dich mit seinem todt erlöset; beharre darauff vnd 
bekenne es bis ans end, so wird er dich wider bekennen vnd 
sich deiner annemmen vor Gott, seinem himmlischen Vatter. 

Biss nit hoffertig, halt aber deinen standt ehrlich. Sei wahr- 
hafftig; halt, was du zusagest, vnd ob dir leib vnd gut darauff 
ging; dan, wan du lügst im schimpff oder scherz, so bist du ein 
Teüffels kindt, der ist ein Vatter der lügen. Sei auch züchtig 
mit worten, geberten vnd gedancken. Schendt niemandts Weib 
oder kind. 

Sei kein balger, aber wen man die fenlein fliegen lest, dan 
biss keckh vnd fliehe nit; dan es ist besser ehrlich gestorben dan 
schendlich geflohen. 

Sei nit verthünisch, sei auch kein karger filtz; zu ehren 
spare nichts. 

Rede niemands vbel nach; gedenk alle zeit an dich selbst, 
das du auch ein armer mensch bist. 

Nit handel fälschlich mit den leüthen; handel frei vnd rund, 
das bestehet am letzsten; doch lerne die leüth wol erkennen; dan 
gegen einem frommen must du wider fromm sein, vor einem 


falschen hüte dich vnd rede mit ihme desto langsamer. 
Eh 


36 Eduard Otto. 


Die nottürfftige armen lass dir befollen sein. Schmeichler, 
Gotteslesterer vnd Schalcksnarren lass dir nit wolgefallen. Wer 
dich strafft vnd dir wol räth, den hab lieb. Trewe kirchen- vnd 
andere diener hab stets lieb end Vntrewe diener lass mit güte 
von dir kommen vnd behalt sie nit. 

Jedermans schandt hilff decken; doch wan du regierest, so 
straffe das vbel; biss denen, die vnder dir seindt, ein Vatter. 

Nit beschwere deine vnderthanen vber die billigkeit, dan die- 
selbige Nahrung hab ich oft vbel sehen gerahten; halt aber vber 
den frommen, vnd ob in bissweilen eine thorheit widerfehret, so 
straffe, aber mit vernunfft, souil dir gebüret. 

Hüte dich vorm Zutrincken, dan darauss (spricht Paulus) 
kompt ein vnordenlich leben.“ Diese kernigen, in ihrer treu- 
herzigen Schlichtheit an Luther gemahnenden Vaterworte sind 
(charakteristisch genug für die litterarischen Zustände jener Zeit!) 
dem Schicksale nicht entgangen, in elegantes Humanistenlatein 
übersetzt zu werden. Der unter dem Namen Paulus Melissus 
bekannte Heidelberger Dichter und Bibliothekar Paul Schede 
hat sie in lateinische Verse übertragen! — So wenig Markus 
als überzeugter und eifernder Kalvinist sonst mit dem luthe- 
rischen Kurfürsten Ludwig VI. übereinstimmen mochte, diese 
„väterliche Ermahnung“ war jedenfalls ganz nach seinem Sinne, 
und die darin ausgesprochenen Lebensgrundsätze finden sich 
häufig in seinen eignen Ausführungen. Dass nach Ludwigs 
Tode der Administrator der Pfalz, Johann Kasimir, sein 
Mündel, den minderjährigen Friedrich IV., im kalvinistischen 
Glauben auferzog, mag unseren Markus mit besonderer Genug- 
thuung erfüllt haben. Indessen spricht er sich hierüber nicht 
weiter aus. 

Johann Kasimir erscheint ihm als treuer Bekenner des 
„reinen Glaubens“ und als Glaubensheld des höchsten Ruhmes 
wert. Gleichwohl hält er ihn einer Blutthat wie der Verurtei- 
lung und Hinrichtung seiner Gemahlin für fähig und spricht 
davon wie von Thatsachen. Dass gerade die Erziehung des jungen 
Kurfürsten im kalvinistischen Glauben dazu beigetragen hat, den 
unglückseligen Ehehändeln Johann Kasimirs eine tragische Wen- 


1 Die Handschrift enthält die Bemerkung: „Paternam hanc Admoni- 
tionem elegantissimus poeta Paulus Melissus Latine reddidit.“ 


Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 37 


dung zu geben!, erwähnt unser Gewährsmann nicht. Seine An- 
gaben über den angeblichen Ehebruch und den Verrat der un- 
glücklichen Pfalzgräfin Elisabeth, geborener Prinzessin von 
Sachsen, und über ihre Bestrafung sind überhaupt nicht geeignet, 
auf den rätselvollen Schlussakt der furchtbaren Familientragödie 
irgend welches Licht fallen zu lassen, sie geben vielmehr nur ein 
getreues Spiegelbild der „Sage“ d. h. der Ueberlieferung, wie sie 
unter den an jener Katastrophe nicht unmittelbar Beteiligten um- 
ging. Er schildert alle die „greulichen Vorzeichen“, die den Fall 
der Pfalzgräfin und den bald nachher erfolgenden Tod Johann 
Kasimirs und seines Schwagers, des Kurfürsten Christian von 
Sachsen, angekündigt hätten: „Es ist gar kein Zweiffel, das des 
fernigen Sommers vnd noch ietzt der trawrige himmel vndt 
seltzames trübes Wetter der beiden fürnembsten seülen vndt 
pfeiler des Römischen Reichs vnd Seügammen der Christlichen 
kirchen, der frommen, trewen vnd gottseligen Regenten, des 
Churfürsten zu Sachsen, hertzog Christians, vndt der Chur- 
fürstlichen pfaltz hern Administratoris, Hertzog Johann Kasi- 
mirs, Einfal endt tödtlichen abgang mitt den daruff volgenden 
schweren Straffen vndt geferlichen Enderungen ahngezeigt, auch 
noch verkündigen vnd beweinen.“ Markus selbst hat am 
29. August 1591 „eine feuerige zweispitzige Rute“ über dem 
Schlosse am Himmel stehen sehen. Ein furchtbarer Sturm hat 
in der Gegend um Heidelberg, namentlich im Weiblinger Forst, 
grosse Verheerungen angerichtet. „Bevorab aber ist ausser allem 
zweiffel des mherhöchstgemelts hern Administratoris todt präsa- 
girt worden durch Seiner Fürstlichen gnaden gemahlin selbs, 
welche in irem todtbette ettlichmal gesagt, das Er, ir herr, ir 
nitt lang werde nachleben“ Den deutlichsten Hinweis auf die 
traurigen Ereignisse im Herrscherhause aber findet Markus in 
den gleichsam vorbildlichen Vorgängen, die sich im Löwen- 
zwinger des Heidelberger Schlosses sollen abgespielt haben. Der 
Löwe, so raunte man sich zu, habe die Löwin totgebissen und 
sei bald darauf selbst verendet. Gläubig nimmt der weltkluge 
Rechtsgelehrte das Märchen auf, das die grübelnde schöpferische 
Einbildungskraft des Volkes nachträglich ersinnt, um erschütternde 


1 Vgl. Kluckhohn in d Abhandlungen d k. bayr. Akademie d. W. III. KL 
Bd. 12. Abt. 2. S. 74, A. 1 u. S. 76 und Bezold ebendas. Bd. 14. Abt. 3. S. 6. 


38 Eduard Otto. 


Ereignisse als vorausbestimmt und vorher verkündigt zu erweisen. 
Er zeigt bei aller Nüchternheit des religiösen Empfindens einen 
auffallenden Geschmack für das Schaurige, für Spuk und Zauber, 
für ungeheuerliche Erscheinungen, und hat den „prodigia et mon- 
stra“ einen besonderen Band seines Sammelwerkes gewidmet. 
Er erscheint auch insofern als ein echtes Kind seiner Zeit, als 
ihm die Austilgung der Hexen und Zauberer als eine heilige 
Christenpflicht am Herzen liegt.! Er glaubt an den in den ver- 
schiedensten Truggestalten leibhaftig umgehenden Teufel, an 
Werwölfe, die die Kinder zerreissen, an drohende Gespenster, 
kurz, an alle die Schrecken einer unheimlichen Geisterwelt. Mit 
sorgenvollem Antlitz blickt er zum Himmel auf und gewahrt in 
den vielgestaltigen, ewig wechselnden Bildungen des Wetterge- 
wölks, in dem manigfaltigen, bunten Farbenspiel der himmlischen 
Lichter grausige Anzeichen gewaltiger Erschütterungen und 
schwerer Zeit. Aengstlich beobachtet er jeden Umschlag der 
Witterung, um ihn gewissenhaft in sein Wetterbuch einzutragen. 
Er achtet sorgsam auf das Erscheinen der „Pestilenzvöglein“ und 
nimmt all das tolle Zeug, was die Zeitungen und Flugschriften, 
die er sammelt, an haarsträubenden Missgeburten und „erschröck- 
lichen Chasmata“ melden, gläubig an. Die wetterschwüle, ahnungs- 
volle Stimmung, die auf dem Geschlechte jener Tage zu lasten 
scheint, tritt auch bei Markus an den Tag, und nirgends deut- 
licher als da, wo er von reichen Ernten und anderen Segnungen 
des Himmels berichtet. Selten vergisst er dabei zu klagen, wie 
unwürdig er samt seinen Zeitgenossen einer solchen Gnade sei. 
Der Ueberfluss gemahnt ihn an jenes reichliche Wachtelmahl in 
der Wüste, das so manchem Sünder aus dem Volke Israel zum 
Verderben ausschlug. 

Dass Friedrich IV., der Sohn des lutherischen Vaters, auch 
nach seiner Thronbesteigung am reformierten Bekenntnis fest- 


ı Von fanatischer Verfolgungswut ist er freilich weit entfernt. Er ist 
z. B. geneigt, dem Mainzer Kurfürsten Johann Adam von Bicken mancher- 
lei unredliche Ursachen für seine Hexenverfolgung unterzuschieben, und 
wirft ihm vor, dass er viele Personen „ohne genugsamen grundt jämmerlich 
verbrennen lassen, da dann under solchem schein manchem armen Menschen 
zu kurz geschehen, auch viel Evangelische herhalten müssen vnd sonder- 
lich sehr nach den Reichen vnd habhafften gegriffen worden ist. Dero- 
wegen viel seiner Vnterthanen vnd hindersässen sich uff flüchtigen Fus vnd 
anders wohin begeben.“ 


Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. . 39 


hielt, musste einen kalvinistischen Eiferer wie Markus mit inniger 
Freude erfüllen. Trotzdem verfolgt er die Regierungsanfänge 
des jugendlichen Kurfürsten mit Besorgnis. Ihn, den Rechtsge- 
lehrten, der in dem Juristenstande den Grundpfeiler des im Auf- 
bau begriffenen Beamtenstaates erblickte und daher die Vertreter 
des halbüberwundenen Lehenstaates, den Adel, mit Eifersucht und 
Geringschätzung ansah, musste es schmerzlich berühren, dass 
Friedrich seine Huld zunächst seiner adeligen Umgebung zu- 
wandte! und die Juristen zu vernachlässigen schien. „Dieser 
Fürst Friedrich IV.“ schreibt er, „sonst ein frommer Förderer 
der reinen Religion, rechtliebend und für sein Alter genugsam 
weise, hat infolge der Verleumdung einiger übelgesinnter, müssiger 
Menschen und des hieraus entspringenden unglückseligen Arg- 
wohns ausdrücklich bekannt, er sei ein Feind und Widersacher 
der Gelehrten, dagegen ein Freund und Begünstiger der 
Edeln, und zwar mit folgenden Worten: ‘Ich bin der Doctor 
vnd Schreiber Fendt, Aber der Edelleuthe Freündt” Daher er 
denn auch offenbar die Gelehrten für nichts geachtet, den Adel 
hoch in Ehren gehalten hat“? Erst später ist nach unseres 
Gewährsmannes Meinung Friedrich zur Erkenntnis dessen ge- 
kommen, was dem Staatswesen frommt, nämlich die Begünstigung 
des Juristenstandes, und er fügt der obigen Bemerkung später 
mit Befriedigung die berichtigenden Worte bei: „Anfangs zwar, 
aber später, als er reifer geworden war, hat er die Gelehrten 


1 Sehr richtig bemerkt Häusser (Gesch. d. rhein. Pfalz, Bd. 2, S. 258): 
„Die alten strengen Formen einer nüchternen und patriarchalischen Lebens- 
weise, wie sie Friedrich I. und Ludwig VI. gehabt, waren ohnedies von 
der verfeinerten Hofkultur verdrängt worden, und universell gebildete 
Weltleute, glatte und feine Diplomaten, wie Christian von Anhalt, hatten 
an dem Hofe zu Heidelberg jetzt so grosse Geltung wie zu Friedrichs III. 
Zeit ein wohlgerüsteter calvinistischer Theolog.“ Man braucht nur obige 
väterliche Ermahnung Ludwigs VI. mit Friedrichs IV. Lebenshaltung zu 
vergleichen, um sich des Umschwungs bewusst zu werden. 

3 Hic Fridericus IV. princeps alioquin pius purae religionis Fautor, 
Justitiae amans et pro setate sua satis prudens ex Maleuolorum et Male- 
feriatorum nonnullorum detrectatione et inde Concepta sinistra suspicione 
expresse professus est, se esse Hostem et osorem Doctorum et e contra 
Amicum et fautorem Nobilium, his Verbis: Ich bin der Doctor vndt Schrei- 
ber etc. Unde et Eruditos in nullo plane habuit pretio; Nobilibus autem 
plurimum tribuit. 


40 Eduard Otto. 


hoch geehrt und geschätzt und sie durch Belohnungen ausge- 
zeichnet, den Adel hingegen immer weniger beachtet.“! 

Markus selbst hat seines Herren Gunst zeitweise in hohem 
Masse genossen und weiss über die ihm gewordenen Auszeich- 
nungen gar ausführlich zu berichten. Das erste Zeichen fürst- 
licher Huld empfing er im Jahre 1600. Markus wird „den 
15. Maii abents zwischen 5 vnd 6 Vhrn eilents ghen hoff erfor- 
dert“ und in das neue kurfürstliche Zimmer, eine ziemlich grosse 
Stube, „mit schönen Illuminirten Bildern von geschnittenem kalck 
gezieret,“ beschieden, „allda vf ire Churfürstlich gnaden zu warten, 
bis Sie zur Taffel zum Nacht-Imbs gehen würden, dan sie etwas 
sonderlichs mit ihm zu reden hetten.“ Zugleich wird der Hof- 
maler Barthel Braun zur Audienz beschieden. Hören wir 
Markus weiter berichten: „Alda dan ihre Churfürstliche gnade, 
uls sie vast vmb 7 Vhrn auss irem gemach zur Taffel durch das 
gemelte Zimmer gangen vndt mich daselbst vfwartent von ferren 
ansichtig worden, freuntlich gelacht vnd das vilgemelt Contre- 
faict, so Sie in einer Schachtel nachtragen lassen, selbs persön- 
lich mit eigener handt mit nachvolgenden verbis Formalibus, so 
der vmbstandt alle gehört, gnedigst praesentieret: ‚Doctor Marx, 
hiemit verehre Ich Euch Mein Schlechtes Kontrefaict, darzu Ir, 
wie ich wol weis, sonderlich Lust vnd gefallen habt?, nitt als ein 
köstlichs Praesent, sonder vilmher zu anzeig Meines geneigten 
Freüntlichen hertzen vndt guten willens gegen Euch. Wollet 
dasselb also von Meiner wegen aunemmen vndt in Ewer Kabi- ` 
netgen vfschlagen. Da ich Euch sonsten etwas guts vndt ahn- 
genemes erzeigen kan, wil ichs iederzeit thun. Dass solt Ir Euch 
gewiss zu mir versehen‘ Vndt haben zugleich auch ire Chur- 


t Initio quidem, sed postea Adultior factus in summo Eruditos habuit 
Honore et Pretio, Nobiles e contra minus curare coepit. 

? Dr. Marx hatte nämlich den Maler zu veranlassen gesucht, ihm eine 
Kopie des Porträts, das er gerade in Arbeit hatte, zu verfertigen. Dem 
Kurfürsten war dies ohne des Doktors Wissen mitgeteilt worden, und es 
hatte ihn angenehm berührt, dass dem Gelehrten sein Kurfürst so viel 
wert sei. Freilich hatte an dem Wunsche des Kirchenrats sein Interesse 
für Kunstgegenstände — er nennt sich einen „sonderlichen Liebhaber der 
Malkunst“ — nicht weniger Anteil als seine Verehrung für die Person des 
Fürsten. Es spricht für die ungemeine Liebenswürdigkeit Friedrichs IV., 
dass er den Herzenswunsch eines treuen Dieners so zuvorkommend erfüllte, 
indem er ihm jenes Porträt zum Geschenk machte. 


Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 41 


fürstliche gnaden von mir begert, solch ihr Kontrefaict, welches 
(wie sie sagten) ausserhalb mir sie sonsten keinem geben, Nie- 
mants Kommuniciren oder Nachmalen lassen wolte, dieweil man 
ire Churfürstlich gnaden dabeuor so schandlich gemalt habe, das 
sie vast einem Affen ähnlicher weren vndt gleicher sehen als 
einem Menschen, aber der Maler Braun müste iren Churfürstlichen 
gnaden auch eines wie dieses machen, dasselb wolten sie einem 
' guten kupfersticher zuschicken lassen, das es eigentlich nachge- 
stochen würde vndt besser aussghen möchte als bis anhero ge- 
schehen.“ Markus verspricht dem Befehle zu gehorsamen und 
vergleicht den huldvollen Fürsten mit dem grossen Alexander, 
der von niemand anderm als von Apelles habe gemalt sein wollen, 
bedankt sich unterthänigst und verspricht, sofern sein Alter und 
seine „zunehmende Leibsblödigkeit“ es gestatte, sich der hohen 
Gnade würdig zu erweisen, jedenfalls aber für den Herrn und 
sein fürstliches Haus fleissig zu beten. Der Künstler empfängt 
hierauf in Beisein des Beschenkten durch einen kurfürstlichen 
Kämmerling den Preis des Bildes, 20 Gulden weniger 7 Albus 
(also 19 Gulden und 19 Albus). Dieser Maler ist offenbar kein 
anderer als der Kölner Meister und Porträtmaler Barthel Bruyn 
der Jüngere. Er scheint sich bis zum Juni des Jahres 1602 am 
Hofe zu Heidelberg aufgehalten zu haben, fiel aber dann, wie 
Markus erzählt, in Ungnade. Im April des genannten Jahres 
versprach der Kurfürst, dem Dr. Marx die Bilder der Kurfürstin 
und sämtlicher lebender und verstorbener kurfürstlicher Kinder 
(zum Neujahr!) zu verehren. Er gab dem Maler Braun ent- 
sprechenden Auftrag. Am 15. August überreicht Friedrich die 
Bilder dem getreuen Kirchenrate „beineben vermeldung,“ wie 
Markus berichtet, „das dieselben Contrefaicten bis her noch von 
iren Churfürstlichen gnaden niemants verwilligt als irem hohenrat, 
dem Edlen Volrat von Plessen, dem Landtrichter zu Amberg, 
vndt ietzo mir; dan ire Churfürstliche gnaden sie Niemants wider- 
faren liessen, als wem sie sonderlich mit gnaden gewogen, vndt 
der ihnen vor andern lieb were. Dessen allen gegen iren Chur- ` 
fürstlichen gnaden ich mich zum allervnderthenigsten bedanckt 
vndt gebetten, solche genadt gegen mir gnedigst zu Continuiren, 
das sie dan zu thun gnedigst versprochen vndt alsbalden dem 
obgemelten Braunen für iedes deroselben Contrefaicten zehen 
gülden grob gelt, den gülden zu 27 alb., vndt also für dieselben 


42 Eduard Otto. 


Acht Contrefaictlin Achtzig gülden bayrischer wherung in grobem 
gelt in Meiner gegenwart erlegen lassen.’! Bei Gelegenheit einer 
späteren Audienz widerfuhr dem Dr. Marx eine dritte Auszeich- 
nung, worüber er folgendermassen Bericht erstattet: „Haben sie 
(ire Churfürstlichen gnaden!) vnder andern gesprechen Mich ge- 
fragt, ob Sie mir ir Bildnis in golt? geben hetten, weneten 
nitt anderst, dan es geschehen, zweifelten iedoch daran, weren 
derowegen lengst vorhabens gewesen, mich darumb zu fragen, 
vndt dans nit geschehen, wolten sie es noch thun, auch daruf 
alsbalden, da sie von mir vernommen, das ich es wol gemalt, 
aber nitt in golt von irer Churfürstlichen gnaden empfangen, 
Irem stebler® Crantzen befollen, der besten vndt stattlichsten eins 
irer Churfürstlichen gnaden zu holen, wie geschehen, auch ire 
Churfürstlich gnaden mir es stracks gnedigst praesentirt haben 
mitt dem austrücklichen befelch, das ich es nit in die kist 
schliessen, sonder von iren Churfürstlichen gnaden wegen, dero 
zu gedechtnus vndt ehren an mir tragen solte, welches dan Nach ge- 
pürlicher dancksagung ich also zu thun iren Churfürstlichen gnaden 
zugesagt, wiewol ich sonsten nitt vil golt an mir zu tragen pflege.“ 

Die fürstlichen Gnadenbeweise, so hoch sie auch Dr. Marx 
anschlägt, hindern ihn doch nicht, das Leben und die Regierungs- 
weise seines Herrn einer — freilich wohlwollenden — ernsten 
Kritik zu unterziehen. Missbilligend äussert er sich z. B. über 
die Gunst und das Vertrauen, die Friedrich an fremde Abenteurer 
verschwendet habe. Ueber einen derselben schreibt er: 

„Anno 1600 den 3. Maii ist Wolfgangus Zindelinus*, ein 
Italienischer Schweitzer oder Grawbinter, welcher davuor Fried- 
richs dess III. Agent vndt zeittungsschreiber etlich jar lang in 
Italia gewesen, hernachen von dannen heraus in den Sächsischen 
hoff vndt fürters Nach Churfürsten Christians in Sachsen tödt- 
lichem abgang stracks vndt ehe er zuvor daselbsten abgeschaft 
gewesen, alhero in den pfaltzgräuischen hoff kommen vndt alda 


1 Die Bezahlung des Geschenks in Gegenwart des Beschenkten, die mit 
unseren heutigen Anschauungen so wenig übereinstimmt, scheint in jener 
Zeit für eine besondere Aufmerksamkeit gegolten zu haben. 

? Also eine goldene Denkmünze („Schaupfennig“)! 

3 Stabtragender Hofbeamter, hier wohl der Kämmerer. 

‘ Vgl. über ihn Bezold in den Sitzungsberichten der königl. bayr. 
Akademie d Wissensch. 3. Juni 1882. S. 139fT. 


Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 43 


dem damals jungen hern, jetzigen Churfürsten, Pfaltzgrauen Fried- 
rich dem IV. als ein sonderlich gelärter Man vndt guter politicus, 
der vil gesehen, erfaren vndt von Mancherlei Sachen stattlich zu 
discuriren gewüst, ir gnaden in politicis zu informirn zugeord- 
net, auch von ihnen seher geliebet, hoch Respectirt wndt von 
jedermeniglich wol angesehen, darzu auch von (ren Churfürst- 
lichen gnaden bisweilen ad Secreta Concilia adhibirt, insonderheit 
aber Reichlich begabet vndt zu hoff im disch vndt wohnung 
durchauss freigehalten worden, Als er gemelts tags Morgens frühe 
vmb 4 vhrn seiner gewohnheit Nach mit einem Bet-Buch (wie 
wol er jedoch nitt alzu vleissig gebettet, sonder, wie hernacher 
von ihme ausgeschollen, den scortis oftermals nachgewebert) vff 
den Berg hinder dem Schlos spaziren gangen, verloren worden, 
also das, obschon ire Churfürstliche gnaden mit grosser verwun- 
derung vndt Betrübnüs vil tag lang mher als durch 300 personen 
zu vnderschiedtlichen malen ihme allenthalben in diesem Landt 
herumb vff allen Strassen, in wäldern vndt in wassern, Nach- 
suchen vndt -forschen lassen, auch durch die iäger mit hunden 
ausspüren lassen vndt 30 Reichs-Thaler zu geben versprochen, 
wer ihne todt oder lebend bringe, oder finde, Man iedoch im 
wenigsten nit erfaren Mögen, wo er hinkommen oder was ihme 
begegnet, ob er etwa ermordet, oder ob er vom schlag gehe- 
lingen?! gestorben, weil er etlich tag zuvor den kopf geclagt ge- 
habt, oder aber vileicht heimlich vfgefangen vadt hinweggefüret 
worden, oder aber den Berg hienab gestürtzt, ins wasser ge-- 
sprungen, oder ihme sonst einen todt selbsten angethan, oder 
auch, weil er sich lengst zuvor verlauten lassen, das Er des hoff- 
lebens alhie müde sey, auch ihne verschmehet, das er nit täglich 
an die Churfürstliche Taffel gesetzet worden, sich heimlich sub- 
ducirt vndt daruon gemacht, sonderlich weil solche verlierung 
seiner person Eben vmb die zeit geschehen, da Ein Florentini- 
scher gesanter alhie zu Heidelberg gewesen, so erst des andern 
tags zuvor auch wider von hinnen abgereiset gewesen, oder was 
ihme doch sonst widerfaren sein möchte. Man hatt aber, wie 
vleissig man auch immer (als gemeldet) Nachgesucht, von ihme 
das wenigste nit erfaren können, bis vff Freittag, den 20. Junii 
hernacher iren Churfürstlichen gnaden Ein schreiben von ihme 


1 — Jäblings. 


44 Eduard Otto. 


zukommen, darinnen gleichwol kein Datum, auch der ort, da es 
datirt, nit gemeldet, sonder von ihme allein begert würd, das 
man ihme sein gelt, kleider vndt anders, so er alhie hinder- 
lassen, volgen lassen vndt nacher Kostents verschaffen wölle.! 

Dieses ist also die trew vndt dankbarkeit, welche dieser der 
Churfürstlichen Pfaltz vndt Meinem Frummen hern für die ihme 
so vil vndt grosse erzeigte wohlthaten erwiessen zu irer Chur- 
fürstlichen gnaden eusserstem hon vndt vnserer Christlichen Re- 
ligion ärgerlicher Nachrede vndt höchster verkleinerung; Darumb 
man dan billich solche frembde, ausslendische hoch herfür zihen, 
ihnen so vil vertrawen vndt sie uns in die Chart sehen lassen soll, 
damit, wan sie der hern vndt des Landes gelegenheit wol genug 
erforschet vndt ire Beüttel gefült haben, sie sich alsdan zu andern, 
die uns etwa nit vil guts gönnen, schlagen vndt vns hernacher 
den Judasdanck für solche vnsere ihnen erzeigte wolthaten geben. 

Dieser Zindelinus, welcher so grosse keischheit alhie für- 
gewendet, wiewol die sag, das er der grösten Scortatorum Einer 
gewesen, hat sich balt nach seinem heimlichen von hinnen ent- 
weichen zu Costents an Eine Reiche wittib verheuratet vnd vol- 
gents daruf vnsere ware Christliche Religion, darzu er sich alhie, 
iedoch mit nit so gar grossen Eiver, auch mitt brauchung des 
heil. Abentmals bekant gehabdt, verlassen vnd ist zu den papisten 
offentlich ohne alle scheu gedretten mit fürwenden, das er alhie 
in der Pfaltz solche seltzame vndt ärgerliche ding gesehen vndt 
“erfaren, das er dardurch zu der Defection höchlich verursacht 
worden sey. Welches also der Danck ist, den er der Pfaltz für 
ire wolthaten erzeigt, würdt es ohne Zweiffel noch besser Machen 
vndt etwa gar vnser verräther sein.“! 

Mit grosser Genugthuung berichtet Dr. Marx von der Ent- 
lassung eines anderen Günstlings, den er ebenfalls für einen 
Schwindler und Abenteurer glaubt halten zu müssen, der ihm 
aber, wie aus einer Andeutung hervorzugehen scheint, hauptsäch- 
lich wegen seines allzu geringen kirchlichen Eifers (vielleicht 
weil er kein Kalvinist war!) verdächtig vorkam: 

„Anno 1604 zu ende des Monats Martii ist Claus Heinrich 
von Eberbach, von Erfurt aus Türingen bürtig, erstlich ge- 
wesener Churfürstlicher Ambtman zu Auerbach in der oberen 


1 Vgl. Bezold a. a. O. S. 166. 


Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 45 


Churfürstlichen Pfaltzs, darnach Cantzler zu Heidelberg, ein 
stoltzer, hochtragender Man, der vor einen grossen vom Adel 
gehalten sein wöllen, doch Brüder vndt verwanten hatt, die 
Becker vndt andere gemeine leuth seint, dem Niemants hoch ge- 
nung geschätzt gewesen, der alle andere neben sich veracht, 
niemants gut genung gehalten vndt alles zu endern vndt in hauffen 
zu werffen, sonderlich die Relligion, wo er nur gekönt, zu hindern 
sich vnderstanden hatt, von wegen solcher seiner zu vil angemaster 
eigen meisterschaft, strengichkeit vndt anderen beginnens von dem 
Churfürsten, Pfaltzgraffen Friedrichen dem IV., desselben seines 
Cantzlerdiensts nitt mit gar grossen gnaden erlassen vndt entsetzt 
worden den letzsten Martii obgemelt, nachdem er sich iedoch 
zuvor bei der Churfürstlichen Pfaltzs wol begraset gehabdt.“! 
Die glänzende Hofhaltung des Kurfürsten und das bewegte 
Leben und Treiben am Heidelberger Hofe verfolgt Dr. Marx 
mit regem Interesse, bisweilen aber auch mit scharfem Tadel. 
In der unregelmässigen Lebensweise Friedrichs erblickt er 
die Ursache seines übelen Gesundheitszustandes. Der Kurfürst 
habe, so meint er, von Kind auf seinen Körper zu wenig ge- 
schont; er habe durch Springen, Ringen, Fechten, Turnieren, 
Tanzen, Reiten, Rennen, Jagen, Hetzen und Reisen seine Leibes- 
kräfte frühzeitig erschöpft. Zu diesem unruhigen Wesen geselle 
sich das „stetige Bancketirn“, übermässiges und unzeitiges Essen 
und Trinken, um seine Gesundheit völlig zu untergraben. Am 
11. Juni 1601 sei er in fünf Stunden von Heidelberg bis gen Er- 
bach geritten, habe „Sich dardurch zu vil seher bewegt vndt er- 
hitziget vndt darnach mitt vnordentlichem drincken, wein, Bier 
vndt Milch durcheinander gar verderbt.“ Hierauf habe er meh- 
rere Tage elend daniedergelegen, am 16. Juni sei er ganze neun 
Stunden bewusstlos gewesen, und man habe „propter grauissimos 
Paroxismos epilepticos“ das Schlimmste befürchten müssen. Durch 
seine unvorsichtige Lebensweise habe sich Friedrich „Epilepsiam, 
Podagram, Febrim Quartanam vndt andere mehr beschwerliche 
vndt gefehrliche Morbos zugezogen, dadurch die Natur geschwecht 


1 Kurfürst Friedrich hatte ihn, wie Dr. Marx an anderer Stelle er- 
zählt, 1601 „mitt der Edeln Amelie Beiserin von Ingelheim, weilandt des 
Edtlen Heinrichen von vndt zu Händschuchsheim nachgelassener Wittiben, 
vermählt, die ihm an die 80000 Gulden Vermögen von heussern, gütern, 
lehen, Früchten, wein und barem Gelde ingebracht.“ 


46 Eduard Otto. 


vnd alle Vires corporis nicht wenig eneruirt und exhaurirt 
worden seindt, daher dann ihre Churfürstliche gnaden offt vnd 
schnell gefehrlich khrannkh worden seindt.“ 

Man braucht nur des Fürsten Tagebuch nachzulesen, um zu 
erkennen, dass es mit dem „unruhigen Wesen“ und „unordent- 
lichen Trinken“ Friedrichs seine Richtigkeit hatte! Es ist ın 
der That kein Wunder, dass Friedrichs nicht sehr starke Natur 
den zahllosen Anstrengungen, wie sie mit dem an Genüssen und 
Zerstreuungen überreichen Hofleben jener Tage verbunden waren, 
nicht lange standgehalten hat. Einzelne Aufzeichnungen unseres 
Dr. Marx zum Lamb geben zu den in des Fürsten Tagebuch ent- 
haltenen kurzen Notizen eine willkommene Erläuterung und Aus- 
führung und mögen um deswillen hier eine Stelle finden. 

Besonderes Interesse zeigt unser Gewährsmann für den Be- 
such auswärtiger Fürstlichkeiten, dem er zuweilen eine 
politische Bedeutung glaubt beimessen zu dürfen. So berichtet 
er über den Besuch einer Siebenbürgischen Gesandtschaft, 
der noch zur Zeit der Regentschaft Johann Kasimirs stattgefun- 
den hat, folgendes: 

„Anno 1591 den 6. Januarii ist zu Heydelberg der Chur- 
fürstlichen Pfaltz Eine statliche, ansehliche Legation vndt bott- 
schaft auss Siebenbürgen ankommen, welche von ires Reguli 
vndt Fürsten wegen beide Pfaltzgraffen, Hertzog Johan Kasimirn, 
Administratorn, vndt hertzog Friedrichen, den jungen hern, ge- 
grüsset vndt iren Fürstlichen gnaden ieden praesentirt vndt ver- 
ehrt haben zwei schöne Türckische pferdt, so zu Constantinopel 
vndt vnder denselben das Eine umb 300 vngarische Ducaten er- 
kaufft worden. Dieser pferdt seint zwei blos, ohne Zeüg, die 
fürnembsten vndt besten zwei aber mitt Satteln vndt zeümen von 
golt gestickt vndt [mit] köstlichen Edelgesteinen versetzt, auch 
Türckischen Sebeln, mit gutem vngarischem golt beschlagen, vndt 
vngarischen vergülten streitkolben an den Sattelbögen hangent, 
wie auch vnden an den hälsen hangenden langen, dicken quästen 
von zarten weissen haeren, deren quäst ieder ettlich hundert 
Ducaten gekostet, vndt in summa zum aller zierlichsten, Statt- 
lichsten vndt köstlichsten vff ire art vndt weiss geschmückt vndt 
geziert, iedes ettlich tausent gülden wert, praesentirt worden seint. 


1 Vgl. L. Häusser, Geschichte der rheinischen Pfalz. 2. Ausg. 1856. 
Bd. II. S 238 ff. 


Beitr. z. Gesch. d Heidelb. Hofes z. Zeit d Kurfürsten Friedrich IV. 47 


Dieselbige Bottschafft ist auch von höchstgemelten Beiden iren 
Fürstlichen gnaden ehrlich empfangen, zu hoff vndt anderstwo 
statlich gehalten vndt volgents den 22. bemelts Monats Januarii 
mitt ehrlichen geschäncken wiederumb Freuntlich dimittirt vndt 
abgefertigt worden.“ 

Von einer polnischen Gesandtschaft, die im Oktober 1605 
in Heidelberg eintraf, um den Kurfürsten Friedrich IV. zur Hoch- 
zeit des Polenkönigs Sigismund III. einzuladen, vernahm man 
einen Bericht über das Unternehmen des falschen Demetrius. 
Das Bild des Letzteren, welches die Gesandten mit sich führten, 
liess Dr. Marx kopieren.! 

Von den fürstlichen Besuchen wird der des Herzogs 
Karl UI. von Lothringen besonders ausführlich geschildert: „Anno 
1603, als Carolus II, der alte Hertzog inn Lotharinngen, 
Ihme fürgenommen gehabt, vor seinem Ende seinen Dochterman 
vndt Dochter, Maximilianum, den itztregierenden Hertzogen in 
Ober-Beyern vndt desselben Gemhälin, zu besuchen vnd zugleich 
auch in der widerkher im durch- vndt fürüberzihen andere seine 
Verwante herren vnd die ihme nechst benachbarte Teutsche 
Fürsten anzusprechen, Ist Er im Monath September mitt seinem 
jüngsten Sohn, dem Hertzogen von Vaudemont, vnd dem Bischof 
von Verdun von Nancy aus Lotharingen strackhs gehn München 
ins Beyerlandt getzogen vnd bey demselben Fürsten ettliche 
Wochen verharret. 

Nachdem Er aber volgendts daselbst seinen abschiedt von 
den seinen genommen vnd sich wider in sein Landt begeben 
wöllen, hatt er in der heimreiss Hertzog Friederichen von Wür- 
temberg zu Studtgartten besucht, welcher dann ihne als seinen 
Lehen-Herren vonwegen Mompeliart gar fürstlich empfangen vnd 
tractirt. 

Von dannen hatt er sich nach Heidelberg begeben, alda seinen 
herren Vettern, den Churfürsten, Pfaltzgraven Fridericum IV., 
auch anzusprechen. 

Ist also Mitwochs den 26. Octobris abendts gen fünff Vhren, 
als es schon zimlich tunckel gewesen, mit vngeferlich in allem 
200 Pferden in beleittung dess Hertzogen von Würtemberg 
jüngsten Söhn eines daselbst zu Heidelberg einkommen. 


1 Die farbige Kopie ist seinem Berichte beigefügt. 


48 Eduard Otto. 


Alda dann höchstgedachte Ihre Churfürstliche gnaden, Pfaltz- 
graff Friederich, ihme mit drey hundert vnd sechzig zum stadt- 
lichsten gezierten vnd geschmuckten Pferden samt vielen Grafen, 
Herren vnd einer grossen anzahl vom Adel, Ihrer Churfürstlichen 
gnaden hierzue beschriebener Lehenleüte, etliche stunden zuuor 
gantz ansehnlich, herrlich vnd Maiestätisch entgegen geritten vnd 
haben ihn im freien feldt, zwischen Rorbach vnd Heidelberg vff 
einem Platz, dahin den tag zuuor 20 stückh Feldt-Geschütz ge- 
fürt vnd 1500 Schützen aus dem Ausschuss! verordnet gewesen, 
mit freudenschüssen vnd grosser Ehrerbiettung empfangen, vnd 
nachdem beide herren einander, von ihren Pferden abgestiegen, 
mit tiefer Reuerentz gegrüsset gehabt, ihne gen Heidelberg ein- 
geleitet vnd zu Hoff in ein fürstlich, statlich zugericht gemach 
einlosiert, auch die gantze zeitt vber, Er da gewesen, mit schönen 
Schawessen vnd mancherley köstlichen Trachten vnd Getrenckh 
vberfürstlich tractirn vnd niemants als nur Grafen vnd Herren 
ihme zu Tafell dienen vnd auffwartten, wie auch sonderlich nach 
den Morgen - Malzeitten Khübelstechen?, Iachten, Metzlerstechen‘, 
fechtschuelen vnd ander kurtzweil halthen vnd anstellen, ja be- 
follen, das man niemandts einigen mangel [leiden] lassen, sonnder 
menniglich, auch seinem mitgebrachten gesindt genug vnd, was 
sie begern würden, von essen vnd trincken, Wein oder Bier, geben 
vnd vnweigerlich reichen soltte, gestalt dann auch nichts gespart 
vnd täglich 200 tisch im Schlos gespeisset worden, also das viel- 
gedachter Hertzog selbsten vnd alle seine fürneme Leüthe, so er 


1 Friedrich IV. hatte gleich anderen Fürsten seiner Zeit, um in Kriegs- 
läuften nicht von den Lehensaufgeboten und Soldtruppen abhängig zu sein, 
eine Art Landwehr (‘Ausschuss’) ins Leben gerufen. Seit dem Jahre 1594, 
so berichtet Dr. Marx, habe er in seinem ganzen Gebiete ‘Exercitia 
Militaria anrichten vndt die vnderthanen in kriegssachen üben end ge- 
waltig abrichten lassen, vff den notfall sie zur Rethung vnd beschirmung 
des Landts desto füglicher zu gebrauchen.’ 

? Beim Kübelstechen versahen aufgestülpte Holzkübel die Stelle der 
Turnierhelme. 

3 Unter “Metzlerstechen’? ist wohl eine Art von Tjost in Metzgerkleidung 
zu verstehen. Man liebte damals dergleichen Mummenschanz beim ‘Rennen’. 
1554 liess Kurfürst August von Sachsen bei einem Armbrustschiessen ein 
‘Bauernrennen’ abhalten, ‘in welchem die berittenen Dorfhelden mit 
Krücken und Stechstangen zu Pferde gegen einander ritten.” Hierbei 
waren freilich die Turnierenden wirkliche Bauern. Gurlitt, deutsche Tur- 
niere, Rüstungen und Plattner. Dresden 1889, S. 21f. 


Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 49 


bey sich gehabt, es gerhümet vnd ausstrücklich gesagt haben, das 
sie in Teutschlandt an kheinem Orth vnd bey kheinem herren, 
da sie hinkhommen, so statlich, herrlich, ehrlich vnd freundlich 
empfangen, tractirt vnd gehalten worden sein als zu Heidelberg. 

Dem mutwilligen, vnnützen, losen gemeinen gesündt aber, 
so er mitgebracht, ist der Wein zu sauer vnd das Brodt zu 
schwartz gewesen, derowegen sie es vnder die Tisch geworffen 
vnd vber die tractation geklagt haben. 

Wie es nuhn an dem gewesen, das Er von Heidelberg wider 
weichen wöllen, hat er begert, kürtze des wegs halben durch 
die Nuwenstadt vnd Kheisserslauthern seine Reiss nacher haus 
zu nemen, welches ihme aber aus bedenklichen vrsachen höfflich 
abgeschlagen vnd verweigert worden. 

Ist derowegen Montags den 31. Octobris morgens umb 
8 vhren zu Heidelberg uffgebrochen, nacher Wersaw gezogen, 
daselbst zu morgen gessen vnd abendt ghen Eudenheim zum 
Bischoff von Speyr khomen. 

Den Marggrafen von Baden, hertzog (1?) Ernst Friederichen, 
hat er auch ansprechen wöllen; weil aber derselb krank end zu 
bette gelegen, und für ihne zukommen nicht gelegenheit gewesen, 
hatt er seinen weg nache: Strassburg genommen vnd von dannen 
aus sich wider in Lotharingen begeben. 

Vff dieser Reise hatt er einen eigenen Prouossen und Henker 
mit einem Eisernen Galgen, den man von einander legen vnd 
wider zusammenfügen khönnen, nachgefürt, daran er diejhenigen 
vnder seinem Gesindt, so sich mitt stehlen oder sonsten gröblich 
vbersehen vnd vergriffen haben, heimlich hencken, vnd wenn sie 
verschieden gewesen, wegwerfen oder in die Erdt verscharren 
lassen, wie dan für gewis gesagt worden, das zu Studtgartten 
ihrer zwen vnd zu Heidelberg einer, so an denselben Höfen 
silbergeschirr gestolen, solcher gestalt kurtz expedirt worden sein.’ 

Ein weiterer fürstlicher Empfang fand im folgenden Jahre 
statt. Ihn schildert Dr. Marx mit folgenden Worten: “Anno 1604, 
Dienstag den 9. Octobris ist Ertzhertzog Maximilianus von 
Österreich, dabeuor eine zeitlang gewessener khönig in Polen, 
jetzt Teutscher Meister!, als er aus der Landtvogtey Hagenaw, 


! Maximilian, der Bruder Kaiser Rudolfs II., war zugleich mit dem 
Wasa Sigismund als Bewerber um die Polenkrone aufgetreten, aber ge- 
fangen genommen und zur Verzichtleistung genötigt worden. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 4 


50 Eduard Otto. 


die er neben Insbruckh von seinem Vettern, Ertzherzogen Ferdi- 
nando, ererbt vnd kurtz zuuor von gemeltem Innspruckh durch 
Costentz vnd das Schweitzerlandt dahin getzogen gewesen, sie zu 
besehen vnd die anstellung zu machen, das er khünffig ein jhar 
vmb das ander abwechsselsweiss mit Mergenthal seine Residentz 
alda habe, da er Teutscher Meister bleiben würde, durch die 
Marggraffschaft Baden herab wider nacher heim zihen wöllen, 
von dem Churfürsten, Pfaltzgraffen Friederichen dem IV, gebetten 
worden (weil er sonsten seinen weeg vff Süntzheim zu nemen 
wöllen), zu ihren Churfürstlichen gnaden gehn Heidelberg zu 
khommen. 

Derowegen dann ihre Churfürstliche gnaden gemelten 9. Oc- 
tobris nach mittag vmb 6 vhren, Nachdem ermelter Ertzhertzog 
den vorigen tag sein nachtläger zu Graben in der Marggraf- 
schaft vnd den Morgen-Imbs den gedachten 9. Octobris zu Wer- 
saw, vngefer 2 Meilen wegs vonn Heidelbergkh, gehabt, von 
hof aus mit ihren hierzu beschriebenen Lehenleüthen vnd hof- 
adell, zimblich stadtlich herausgestrichen, vnd fürfürung 6 schön 
gekleitter und geschmuckter leibpferdt ihme, dem Ertzhertzogen, 
vor die Stadt hinaus vff die Speirer strass vngeferlich biss gehn 
Pleickersforst entgegen geritten, ihn daselbst höflich empfangen 
(jedoch nicht also statlich mit grobem Geschütz vnd Kriegs- 
rüstung wie vor einem jhar den Lotharinger) vnd gegen abendt, 
ein wenig vor 6 vhren einbeleitet, vor S. Petter vff einem schönen 
weissen, fornen vnd hinden mit schönen schwartzen Federbuschen 
geschmuckten Ross zu anzeig einer sonderlichen Ehrerbiettung 
mit grosser hurtigkheit sich vor ihm herumb getumblet!, ihme 
hernacher zur linken seitten gerückt vnd also hieruff ghen hoff 
gefürt vnd daselbst in ein köstlich zugericht fürstlich zimmer 
einlosiert. 

Den volgenden 10. Octobris hatt man zum morgen - Imbis 
vff die Tafell vfigetragen neben allerley köstlichen Trachten 
etliche Schöne schawessen, als ein Adler mit zweien khöpffen, 
Bacchum vnd Cererem wie auch auf den Pasteten allerley auss- 
gebolckte wilde Vögel. 


ı Dieses Herumtummeln zu Ross vor dem einziehenden fürstlichen 
Gaste erscheint ähnlich wie das Entgegenrücken mit grobem Geschütz und 
anderer Kriegsrüstung, das sogenannte Scharmützel, als eine besondere 
fürstliche Ehrenbezeugung. 


Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 51 


Nach dem essen haben Ihre Churfürstliche gnaden ihn, Ertz- 
hertzogen, vom Schloss hinab in den Churfürstlichen garten vndt 
Marstal gefürt vnd ihm dieselbige gezeigt. 

Den 11. Eiusdem hatt man ausserhalb Heidelberg in der 
nähe ein lustiagen . ..... vnd abendts zu hoff ein schönes, 
artiges feuerwerkh gehalten. 

So ist auch sonst ihme vnd den seinen mit der tractation 
vnd anderem nach vermögen aller guetter will vnd völliges ge- 
nügen erzeigt, sonderlich aber das Gesindt durchaus wolgehalten 
worden, welches sich gar still vnd eingezogen erzeigt hatt. 

Wie dann auch der Ertzhertzog selbsten ein stiller, einge- 
zogener, nichterner herr, von Persohn nicht sehr gross, von an- 
gesicht mager, bleich, braunschwertzlich mit einem hohen 
Österreichischen Mundt, schwartzem bart vnd seinem ge- 
wesenen herren Vatter, kheyser Maximilian II, vast gleich, auch 
sehr freundlich end höfflich ist, der dem Churfürsten grosse 
Reuerentz vnd Ehr erzeigt. 

Hatt auch feine, fürneme Leuth von vielen Grauen, Herren 
vnd vom Adell bey sich gehabt, aber nicht viel vber anderthalb 
hundert in allem starckh ankhommen. 

Donderstag den 12. Octobris, Nachdem er abendts zuvor 
seinen abschiedt von ihren Churfürstlichen gnaden mit danckh- 
sagung vnd freundlichem gegenerbietten genommen, Ist Er mor- 
gens vmb 6 vhren mit den seinen zu Heidelbergkh wider vf- 
gebrochen vnd nacher Mergenthal getzogen vnd von dannen sich 
wider nach Inspruck in Tyroll begeben.’ 

Mit ganz besonderen Ehren wurde der Landgraf Moritz 
von Hessen von Friedrich IV. empfangen, als er dessen Einladung 
zu dem Hochzeitsfeste folgte, das er zwei Edeln seines Gefolges 
im Jahre 1600 ausrichtete. Hierüber berichtet Dr. Marx wie 
folgt: “Diesen geladenen Gesten, sonderlich Landtgraff Mauritzen 
ist samstags den 6. Decembris zuvor zu Mittag vmb 10 vhren 
der Churfürst in einem schönen küriss mit 200 kürissern zu 
Ross vnd 5 fahnen fussvolkh, allerseitz wolgeputzt vnd mit 
schönen Federn geziret, sambt 26 stücken feldt- vnd anderem 
grobem Geschütz biss gehn Wiblingen endtgegen getzogen, sie 
daselbst im feldt mit einem Scharmützell zu empfahen', hatt 

1 Ueber das ‘Scharmützel’ vgl. K. Gurlitt, deutsche Turniere, Rüstungen 


und Plattner. Dresden, 1889, S. 19. 
Me 


8,9 EA = 


derswsgen das get fisv ka zum tel in die weingarten, 
ber ch de SEtnawer. mri ek faïssm mt dem Geschütz in 
das bonzen däëe, "a be Wen verseit, die Reitterev aber 
sf de sete vnien an Witirren gsörieet. Und sie allertheilen 
gegen e.zander in eine Nnzationmnirg gesteilet 

Als ribn der Lari:graf aribommen wnd das schiessen end 
sharmtzeln argezanzen, ist eben in dem, das der Churfürst 
ihme die handt gebotten, ibne zu emp‘aben. vngeachtet es den- 
selben gantzen tag vier sehr scha heil, clar vnd vast khalt ge 
wesen, vwngeferlich gegen 3 vhren vhrpiötzlich ein hesslicher 
dicker Nebell eingefallen, das, obwol ailes lustig angestelt ge- 
wesen, auch das aussgefürte Volkh sich wacker erzeigt end in 
solchem zusammenziehen pd Scharmützelln sich gar wol ge 
halten, Man jedoch vor dem Rauch des schiessens vnd Nebel 
nichts sehen hatt können. Ist also diese kürtzweill ohne sonder- 
lich lust abgangen vnd hatt sich damit verweilet biss gar ef den 
abendt, da sie dan erst zwischen 5 end 6 vhren alhie eingezogen, 
wellichen einzug aber (wiewol er zimblich starkh, vast schön, 
khöstlich vnd überfürstlich gewesen) man iedoch, weil es schon 
gar tunckell war, nicht recht sehen end Ebenen herren erkhennen 
hatt khönnen.’ 

Dieses grossartige Hoffest, welches der Kurfürst angeblich 
zu Ehren zweier einfacher Edelleute seines Gefolges! veranstaltete, 
giebt unserm Dr. Marx zu denken; er vermutet, dass es “nicht 
fürnemlich dieser Edlen hochzeitten wegen, sonder des Türckischen 
vnd Spanischen, insonderheit aber dess Strassburgischen wesens 
halber? (vf welches schon zuuor der Churfürstlichen Pfaltz ettliche 
Tonnen Goldts gangen sind) angesehen vnd gemeinet gewesen.’ 
Mit unverhohlenem Verdruss bemerkt er, dieses Fest habe die 
Pfalz “bei diesen ohne das sehr geschwinden, tewren zeitten vnd 


! Die Brautpaare waren der Hofmeister der Kurfürstin "Frantz von 
Tondorff, ein Niederlender’ mit ‘Esther d’Auerley, des Edlen Geörge 
d'Auerley, auch aus den Niederlanden, Dochter’ und ‘Johan von Groradt 
aus dem Stifft Meintz, Burguogt alhier zu Heidelberg’ mit Jungfrau “Amelia 
von der Martens, des Edlen Matessen Adolfs von der Martens Dochter, 
welche jungfrawen beide im Churfürstlichen Frawenzimmer alhier gewesen.’ 
Vgl. die Oberingelheimer Grabschrift im Archiv f. hess. Gesch. Bd. 8, 
K. 83h. 

3 Ritter, deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation Bd. 2. 
N, 87 ff. u. 67 f. 


Beitr. z. Gesch. d. Heidelb. Hofes z. Zeit d. Kurfürsten Friedrich IV. 53 


vorhin nicht vberflüssigem vorrath an Gelt, Wein, khorn, habern, 
fleisch vnd andern Victualien vber eine Tonne Goldt gekhostet.! 
Alles mit nicht geringer khlag, beschwernus vnd vnwillen der 
armen vnderthanen, Beuorab da sie vermerkt, das das lang zuuor 
erschollen landtgeschrey, ob solt nemlich frewlin Christina, 
des Churfürsten schwester, dehm jungen Graff Johansen von 
Nassaw vermählet werden, falsch vnd nichtig gewesen, vff welchen 
fahl sie dann ihrer sage nach viel guttwilliger vnd besser zu- 
friden gewesen weren.’ 

Es spricht für die Charakterfestigkeit des Mannes, dass sich 
Dr. Marx durch vielfache Gnadenbeweise nicht abhalten lässt, an 
der Regierungs- und Lebensweise seines von ihm aufrichtig ge- 
liebten Herrn, da, wo ihn sein Gewissen dazu drängt, scharfe 
Kritik zu üben. Er ist zwar einsichtig genug, um zu begreifen, 
dass ein gewisser Aufwand für einen Fürsten unerlässlich not- 
wendig ist, aber er verlangt dafür auch, dass dem schönen Schein 
die innere Kraft entspreche, und dass der Fürst seine politischen 
Ziele und die Wohlfahrt seines Volkes nicht aus den Augen 
verliere. Wie sehr ihn jene Einritte, Aufzüge, Feste, Tänze, 
Schauessen, Tourniere u. s. w. fesseln, das Ideal unseres kalvini- 
stischen Kirchenrats bleibt doch das schlichte Gemeinschaftsleben 
der ersten Christen. Dass übrigens seinen Bedenken gegen seines 
Herrn “überfürstliche, ja königliche” Hofhaltung die Stimmung 
gewisser Volkskreise entsprach, und dass jene “nicht geringe 
Klag, Beschwernis und Unwillen der armen Untertanen’ nicht 
nur in des Doktors Einbildung vorhanden waren, zeigt uns sein 
Bericht von einem Mordanfall auf Friedrich IV., der — wiewohl 
mit allerlei abergläubischen Dingen untermischt — immerhin 
beachtenswert erscheint und offenbar auf genauerer Kenntnis 
beruht: 

‘Anno 1603, den 12. Septembris, mitten im Herbst, hatt 
Pfaltzgraff Friederich der IV. ein Haseniacht bei Korbach, nicht 
weitt von Heidelberg gelegen, angestelt. Alda Hanns Eysen- 
grein, ein Gemeinsman daselbsten, so die ganntze Zeitt seines 
Lebens ein Gottloser, verruchter Mensch gewesen mit fluchen, 
schweren vnd sonst aller vppigkheit, der sich auch dem Theuffel 
ergeben, Mitt seinem Bludt aus der Nasen seiner eigenen anzeig 


1 Es wurden bei diesem Feste 84 Fuder Wein getrunken. 


54 Eduard Otto. 


nach mit seinem handtzeichen, einer Rebenhepen!, weil er nicht 
schreiben khan, verpflichtet vnd denselben für seinen gueten 
freundt helt vnd rhümet, zugefahren vnd hat anfenglich mit einer 
seher scharpffen Plauten?, die er erst drey tag zuuor zu Heidel- 
berg new khaufft gehabt, die im Feldt vffgespant Leine oder 
Seiler end Tücher endtzwey gehautt, geflucht vnd gesagt, er wölle 
dem Fritzen eins anmachen vnd ihn lehren, vber seinen Acker 
reitten, wie er dann lang zuuor seiner selbseigenen bekhendtnüs 
nach ihm fürgesetzt gehabt, ihre Churfürstliche gnaden vmbzu- 
bringen, mit vermeldung, das der Theuffel ihn geheissen, er 
(Eysengrein) auch es ihm (dem Sathan) versprochen, auch noch 
in der Gefengnüs sich verlauten lassen, das er recht daran ge- 
than hette vnd es auch thuen wollte, da er wider ledig würde, 
vnd dergleichen viel mehr zuuerstehen geben, darzue mitt gantz 
bedechtigen, verstendigen reden, wiewol er dabeuor etwa im haubt 
verruckt gewesen ist. 

Daruff hat er Ihre Churfürstliche gnaden ım Feldt verwarttet; 
als sie selbigen tags zwischen 3 vnd 4 vhren gegen abendt mit 
ihren Kammer-Iunckern vnd etlichen anderen Dienern daher 
khomen vnd vber sein (Eysengreins) Rübenacker geritten, Ihre 
Churfürstliche gnaden allein mitt wenig knechten, die junckern 
aber vnd andere diener etwas fernne von ihrer Churfürstlichen 
gnuden v einer seitten, hatt er gefragt, wo der Churfürst ritte, 
vnd Zillart, einer aus den Kammer-Junckern, seines (Eysengreins) 
vorhabens vnwissendt, ihm ihre Churfürstliche gnaden gezeigt, ist 
er stracks vff dieselb gantz trutzig vnd grimmig zugelauffen, mit 
bedecktem haubt sie dutzent gerechtfertigt, was sie ihme vber 
seinen Akher zu reitten vnd dass sein zu uerderben hetten, da 
er doch dem kheyser schatzung geben vnd ihren Churfürstlichen 
gnaden alle beschwerungen leisten müste, auch ihre Churfürst- 
liche Gnaden mitt fluchen vnd vielen schändlichen, vppigen 
worten für einen solchen Herren gescholten, der seine Vnder- 
thunen verderbe, das Landt beschwere, viel wnnützlich verthue 
vnd verschenke, vnd allso damitt ihrer Churfürstlichen gnaden 
Pferdt in den zaum gefallen, dasselb vestgehalten, zu Ihrer Chur- 
fürstlichen gnaden gesagt: Nuhn steig eilendts vom Pferdt herab 


— Tu nn 


I = Rehmesser. 
* Die Plaute war ein langes und ziemlich breites sübelartig gebogenes 
Messer. 


Beitr. z. Gesch. d Heidelb. Hofes z. Zeit d Kurfürsten Friedrich IV. 55 


vnd gibe ess mir, oder du must vor meinen augen sterben! auch 
also baldt an seine Plauth gegriffen, dieselb aussgezogen vnd 
damit einen streich vff Ihre Churfürstliche gnaden gethan, alda 
dann ihre Churfürstliche gnade nach ihm geschossen, aber sein 
verfehlet haben. | 

Daruff ist dess Falkheners Kanoscky! knecht, Geörg N. 
aus dem Würtenberger Lanndt bürtig, ein starcker, redlicher, 
dapferer kerle, so nechst hinder dem Churfürsten geritten, herfür 
gerockt, ihm (Eysengrein) in den streich gefallen vnd denselben 
vom Churfürsten abgewendet, welcher vf ihn (Görgen) gangen, 
ihm eine grosse wunde in seinen hutt vnd in den linken arm 
gehawen, vnd da der hutt nicht etwas dickh gewesen, auch 
sonderlich die binde dorober, auch er (Görg) nit also ein gros 
haer gehabt hette, ihm der streich durch den Kopff gangen, oder, 
da er dem Churfürsten gerathen were, er Ihre Churfürstliche 
gnaden vber den schlaf her zu todt gehawen hette, wiewol ibre 
Churfürstliche gnaden auch etwas am linken arm vnd an einem 
finger verwundet worden seindit, 

Nach diesem ist der gemelt Görg alsbalden von seinem Pferdt 
abgestiegen, hatt den Eysengrein mitt gewalt von ihrer Chur- 
fürstlichen gnaden gerissen vnd zu boden geschlagen. 

Als er nuhn gelegen, seindt die Junckern vnd andere Diener, 
so sich zuuor nicht wagen wöllen oder dürffen, alle herzu ge- 
rendt, haben in ihn (Eysengrein) hawen end stechen wöllen, 
welches ihnen aber der Churfürst geweret vnd vilgemeltem Görgen 
befohlen, ihne zu binden, wie er dann auch gethan vnd ihn 
zwischen zwey Pferdt gespannet vnd gehn Heydelberg in ‚Selten- 
lehr‘? füren hatt lassen. 


1 Der Name erinnert an jenen Heinrich Kanossky (oder Khanoffsky), 
den Vertrauensmann der unglücklichen Pfalzgräfin Elisabeth, der Gemahlin 
Joban Kasimirs, also an den Mann, in dem Bezold den Mitschuldigen der 
Fürstin, den ‘Polnischen von Adel’ zu erkennen glaubt, mit dem sie 
sträflichen Umgang gepflogen zu haben verdächtig war. Welche Beziehung 
zwischen diesem und dem obigen Kanosky besteht, vermag ich nicht aus- 
findig zu machen. Dass beide dieselbe Person seien, scheint mir aus- 
geschlossen. Vgl. Bezold a. a. O. S. 10 u. 16. 

? Das bekannte Turmgefängnis im Schlosse zu Heidelberg hatte der 
Volkswitz seiner Frequenz halber so benannt. Ueber Eigenbenennung von 
Gefängnissen vgl. W. Wackernagel, Kleinere Schriften. Leipzig 1874. 
Bd. 3, S. 94. 


56 Ed. Otto. Beitr. z. Gesch. d Heidelb. Hofes z. Z. d. Kurfürsten Friedrich IV. 


Alda er volgents in der Hoff-Cantzley Examinirt worden, 
auch vber alles, so er gefragt worden, gar richtigen, verstendigen 
bescheidt geben hatt, vnd nachdem er ein zeit lang in gefengnüs 
gehalten, endtlich also abgeschafft worden, dass er nicht mehr 
ans liecht oder zu schein khommen ist.’ 

Ein Ereignis wie das eben erzählte musste dem frommen 
Christen und treuen Vaterlandsfreunde zu denken geben, und was 
ausserhalb der Grenzen seiner geliebten Kurpfalz in den letzten 
Jabren seines Lebens vorging, war auch nicht geeignet, die trüben 
Ahnungen des alten Mannes zu verscheuchen. Mit tiefem Ernste 
erwägt er die Weltlage, die Bedrängnis des Evangeliums zumal, 
und findet die herrschende Ueppigkeit, das Indentaghineinleben der 
Fürsten und Reichen unverantwortlich. So schreibt er denn am 
Schlusse seines Berichtes über jenes Hoffest im Dezember 1600 
bekümmerten Herzens die bedeutsamen Worte nieder: 

‘Et sic nos edimus, bibimus, cantamus, saltamus, gaudemus 
perpetuaque Bacchanalia celebramus (rions et faisons bonne 
chiere iours et nuits), interea dum fratres nostri et sorores in 
diuersis locis plorant contristanturque, patiuntur, moriuntur, 
captiui abducuntur atque a Turcis, Hispanis et aliis hostibus in 
exilium pelluntur et quam miserrime affliguntur, fati scilicet 
sortisque nostrae futurae nescii et omnium saluberrimarum ad- 
monitionum contemptores securissimi. In summa: Wir bekhum- 
mern vns leider wenig vmb den schaden Iosephs.’ 


57 


Des Generals Grafen von Bennigsen Brief an den 
General v. Fock über die Ermordung Kaiser Pauls I. 
Von 
Theodor Schiemann. 


In neuerer Zeit hat die Frage nach dem thatsächlichen Ver- 
lauf der Ereignisse, die den schrecklichen Tod des Kaisers Paul 
herbeiführten, zwei bedeutsame Publikationen angeregt: 1886 er- 
schien bei Duncker und Humblot ein Teil der Memoiren des 
Baron Heyking unter dem Titel: „Aus den Tagen des Kaiser 
Paul“! und 1897 bei Cotta, wohl aus dem Nachlass des be- 
kannten Dorpater Historikers Brükner eine zusammenfassende 
kritische Darstellung dieser Ereignisse: Kaiser Pauls I. Ende. 1801. 
Von R. R.“ 

Durch beide Publikationen ist unser Wissen wesentlich ge- 
fördert worden, aber diese, sowie die älteren Darstellungen 
konnten zu einem schlüssigen Urteil nicht gelangen, weil ihnen 
eine der allerwichtigsten Quellen, die Aufzeichnungen des Generals 
von Bennigsen, nicht zugänglich waren. Der bekannte Aufsatz 
Theodor von Bernhardis in Sybels historischer Zeitschrift (Bd. II), 
sowie seine Darstellung im zweiten Bande seiner Geschichte 
Russlands, benutzt zwar diese sogen. Bennigsenschen Memoiren, 
aber unter Hinzuziehung anderen Materials, so dass sich nicht 
erkennen lässt, wo Bennigsen redet und wo Bernhardi kombiniert. 
Zu einem historisch sicheren Urteil aber werden wir erst ge- 
langen können, wenn uns der Originaltext der Aufzeichnungen 
vorliegt, welche die Zeugen der Ermordung des Zaren hinter- 
lassen haben. 

. Dies ist der Gesichtspunkt, der mich veranlasst, mit dem 
Wortlaut des Briefes an die Oeffentlichkeit zu treten, in welchem 


* ed. Fr. Bienemann, in deutscher Uebersetzung; das Original ist fran- 
zösisch. 


58 Theodor Schiemann. 


Bennigsen einem Freunde den Hergang erzählt. Eine Abschrift 
dieses Briefes hat sich in dem hannöverschen Zweige der Ver- 
wandten des Generals erhalten, und ich danke die Kenntnis der- 
selben Sr. Exellenz Herrn Dr. Rudolf von Bennigsen. Unter 
dem Text der Abschrift findet sich die Notiz 

„Für die Abschrift 

Th. Barkhausen 
geb. von Müller v. g. von Reden. 

Daneben findet sich die Angabe, dass die Bennigsenschen 
Memoiren gleich nach dem Tode des Generals am 1. Okt. 1826 
durch Herrn von Struve, der Wittwe Bennigsen geb. Andrzejkowski, 
abgenommen wurden. Sie gab das Manuskript heraus, weil 
Kaiser Nikolaus ihr eine Pension von 12000 Thl. dagegen ver- 
sprochen habe. Sie erhielt aber nur 4000 Rbl. und musste ver- 
sprechen, keine Abschrift zurückzubehalten. Dieses Versprechen 
wurde erteilt, aber eine Tochter Bennigsens, Sophie von Lenthe, 
hatte durch ihre Tochter Metha eine Abschrift des interessan- 
testen Teils der Memoiren machen lassen. Sie wurde lange ge- 
heimgehalten, bis eine andere Enkelin Bennigsens, Theodora von 
Barkhausen, jene Abschrift nahm, auf welche der hier publizierte 
Text zurückgeht. 

Die Abschrift führt den Titel: La mort de l'Empereur Paul L 
Extrait des memoires du general comte de Bennigsen, und ist 
bisher noch nicht veröffentlicht worden. 

Schon diese kurzen Angaben widerlegen die abenteuerliche 
Erzählung, die 1875 von Ida von Steumburg-Barfelde, unter dem 
Titel: wer war der Dieb? in der Zeitschrift über Land und Meer 
veröffentlicht wurde, und die von dort in die Russkaja Starina XVI. 
überging. Die Richtigkeit der Angaben unserer Handschrift zur 
Geschichte der Memoiren ist neuerdings bestätigt worden durch 
die Veröffentlichung der tagebuchartigen Memoiren des bekannten 
russischen Generals und Militärschriftstellers Michailowski Dani- 
lewski (Russkaja Starina 1893. IIL), der zum Jahr 1829 das 
folgende erzählt: „Ich speiste zu Mittag beim General Andrzej- 
kowski, mit dessen Schwester Graf Bennigsen vermählt war, uud 
erfuhr das folgende über das Schicksal dieses Generals. Nach 
seinem Tode boten französische Buchhändler der Wittwe für die 
Memoiren 60000 Thl., aber sie wollte sie nicht verkaufen, ohne 
vorher die Erlaubnis unserer Regierung zur Veröffentlichung zu 


Graf v.Bennigsens Brief an d General v. Fock üb.d.Ermordg.KaiserPaulsI. 59 


haben und wandte sich deshalb an unseren Gesandten in Hannover.! 
Bald darauf erhielt die Gräfin Bennigsen von unserem Minister 
der auswärtigen Angelegenheiten einen Brief, mit der Bitte, die 
Handschrift ihres Mannes nach Petersburg zu schicken, wobei er 
versprach, sie bald zurückzusenden. Sie erfüllte diese Forderung, 
und nun sind 4 Jahre vergangen, man schickt ihr die Handschrift 
nicht, beraubt sie der bedeutenden Summe, welche ihr die Buch- 
händler versprochen haben, und entzieht der gelehrten Welt eine 
der interessantesten Quellen. 

Als ich am 16. Sept. 1818 den Grafen B. in Aachen traf, 
unterhielt ich mich in Erwartung einer Audienz mit dem be- 
rühmten Manne, der mit der ihm eigenen Offenheit sprach. Dies 
war das Bemerkenswerteste: „Die ‘Mémoires de mon temps’ um- 
fassen 7 Bände und beginnen mit dem Jahre 1763. Ich glaube, 
dass die Schlacht bei Pultusk mein chef d'oeuvre ist, denn ich 
manövrierte in Gegenwart Napoleons, als ob es auf dem Parade- 
platze wäre“ u. s. w. Gerade den Teil der Memoiren, der den 
Feldzug von 1807 behandelt, besitzen wir. Er ist, leider in 
russischer Uebersetzung, in den Jahrgängen 1896 und 97 von 
R. M. Maikow veröffentlicht worden, merkwürdiger Weise aber 
in Deutschland gar nicht beachtet worden, obgleich er für die 
preussische Geschichte von grosser Wichtigkeit ist. 

Für unsere Zwecke nun ist von Interesse, dass Maikows 
Edition auf ein französisch geschriebenes Manuskript zurückgeht, 
welches sich im Besitz der Familie v. Fock erhalten hat. Alexander 
Borisowitsch Fock, seit 1799 General-Major, war der intimste 
Freund Bennigsens. Er hat ihm aber nicht nur jene Geschichte 
des Feldzugs von 1807 zugeschickt?, sondern auch die Erzählung 
des Hergangs bei der Ermordung Pauls ist in Form eines Briefes 
an ihn und zwar bald nach dem Ereignis von B. abgefasst 
worden. Es scheint nun, dass er diesen Brief wörtlich in seine 
Memoiren aufgenommen hat, und dass so der Text, den wir ver- 
öffentlichen, den Anspruch erheben darf, als ein fast gleichzeitiger 
gelten zu können. Der von mir veröffentlichte Text lässt die Ein- 


1 Den oben erwähnten Herrn von Struwe. 

3 Das 25. Capitel der Memoiren, das den Tilsiter Frieden behandelt, 
ist von Schilder nach einem Mskr. benutzt worden, das im Archiv der 
Kanzlei des Kriegsministeriums liegt. conf. Schilder Geschichte Alexanders 
I. Bd. II passim. 


60 Theodor Schiemann. 


leitung der Bennigsenschen Erzählung fort, weil sie eine inbalt- 
lich unbedeutende Schilderung der Extravaganzen Pauls während 
seiner Regierung enthält und inhaltlich Neues nicht bietet. 


La mort de l’Empereur Paul I. 
Extrait des mémoires du général Comte de Bennigsen. 


Vous voyez Général, que cet état de choses, cette confusion dans toutes 
les parties du gouvernement, ce mécontentement général qui s'était emparé 
non seulement du public de Petersbourg, de Moscou et des autres grandes 
villes de l'empire, mais de la nation entière ne pouvaient pas durer et 
qu'on devait prévoir tôt ou tard la chute de l'empire. 

Les craintes bien fondées produisirent enfin le désir général de la nation 
qu'un changement de règne prévienne les malheurs dont l'empire était menacé. 
Des personnes connues dans le public par leur esprit et leur attachement à 
la patrie en formèrent le plan. On l’attribua au Comte Panin qui occupait 
la place de Vice-chancelier de l’empire, et au général de Ribas, placé dans 
le collège de l'amirauté. Sur quoi pouvaient-ils mieux fixer leurs yeux, que 
sur l'héritier naturel de la couronne. Ce prince élevé par sa grandmère, 
l'immortelle Catherine II à laquelle la Russie doit l'exécution des vastes 
projets de Pierre ]., et surtout sa considération dans l'étranger — enfin ce 
prince que la nation chérissait pour ses belles qualités qu'il développa déjà 
dans sa jeunesse et qu'elle regardait dans ce moment comme un sauveur 
qui seul pouvait prévenir l'abime dans lequel un plus long règne sous Paul 
devait la jetter infailliblement. 

Le comte Panin s'adressa à ce prince. Il lui fit entrevoir les malheurs 
qui ne manqueraient pas d'être le résultat de ce règne s’il se prolongeait; 
que ce n'était qu'en lui seul que la nation pouvait mettre sa confiance, ou 
que lui seul pouvait en prévenir les funestes suites, en promettant de 
s'assurer de la personne de l'empereur et de lui offrir de la part de la 
nation les rênes du gouvernement. Le comte Panin et le général Ribas 
furent les premiers qui dressèrent le plan de ce changement de règne. Le 
dernier mourut avant l'exécution de ce plan mais le premier ne perdit point 
l'espérance de sauver l'état. Il communiqua ses idées au gouverneur 
militaire, comte de Pahlen. Ils en parlèrent encore au grand duc Alexandre °, 
et le pressèrent de consentir à une révolution qui guidée par un méconten- 
tement général, éclaterait au premier jour et dont on ne saurait prévenir les 
suites. Alexandre rejeta d'abord ces propositions contraires, aux sentiments 
de son coeur. A force de persuasions il promit à la fin d'y pröter son 
attention et de prendre en délibération une affaire d’une si haute importance 
qui touchait de si près ses devoirs comme fils’, mais que bien plus encore 
“sa naissance lui imposait envers sa nation. Sur ces entrefaites le comte 
Panin disgracié, perdit sa place de vicechancelier, et Paul l’exila dans une de 


* Hier liegen im Keime die Paninschen Ideen einer Beschränkung der 
absoluten Gewalt. 

3 Dies war also das 2te Stadium. 

® Drittes Stadium. 


Graf v. Bennigsens Brief an d. General v. Fock üb. d. Ermordg. Kaiser PaulsI. 61 


ses terres près de Moscou, où il ne resta pourtant pas oisif. Il communiqua 
au comte de Pahlen, tout ce qu'il put apprendre sur la voix et le mécon- 
tentement de la capitale, qu'on pouvait regarder comme l'organe de la 
nation entière. Il conseilla de se hâter pour prévenir les suites dangereuses 
de la désolation et de l’impatience du public de se voir délivré de ce règne 
de fer qui devint d’autant plus pénible, qu'il ne manquait pas de personnes 
assez viles et interessées pour se prêter à faire secrètement les espions 
dans les villes où il s'introduisaient dans les sociétés pour apprendre ce 
qu'on y parlait, et dont un seul rapport de ces gens suffisait pour rendre 
malheureux nombre de personnes et des familles entières. On ne peut 
se rappeler qu'avec mépris que parmi ces vils esclaves qui professaient ce 
métier d'espions dans les villes de l'empire, se trouvaient des personnes de 
toutes les classes, même des familles connues et considérées. 

Paul était superstitieux. Il croyait facilement aux prognostics. On lui 
avait entre autre prédit, que s’il passait les quatre premières années de règne 
heureusement, qu'il n'aurait plus rien à craindre et que le reste de sa vie serait 
couronné de gloire et de bonheur. Il crut si fermement à cette prédiction, 
que ce terme échu, il donna un ukas, par lequel il remercia ses bons sujets 
de la fidélité qu'ils lui avaient témoignée, et pour prouver sa reconnaissance, 
il pardonna généralement à tous ceux qu'il avait exilés ou renvoyés de 
service, ou exilés dans leurs terres, en les invitant d'arriver à St. Petersbourg 
pour être placés de nouveau au service. On peut se représenter quelle 
foule de malheureux se présentèrent. Les premiers furent repris au service 
sans distinction, mais bientôt le nombre accrût tellement, qu'il ne sut plus 
qu'en faire. Il fut obligé de renvoyer le reste, ce qui donna lieu à de 
nouveaux mécontentements dans le pays, quand on vit retourner la plus 
grande partie de ces malheureux, qui s'étaient rendus de l’intérieur du pays 
la plupart à pied à St. Petersbourg, et qui retournèrent même sans savoir 
de quoi vivre. Jusqu'ici nombre d'individus, on peut dire la plus grande 
partie de la nation avait passé ce temps de fer avec patience et fermeté 
dans l’&sperance d'un avenir plus doux et plus heureux, car chacun le 
prévoyait et se le disait, que cet état malheureux ne pourrait durer long- 
temps, quand un procédé atroce de Paul mit le comble à sa conduite 
injuste et cruelle. 

Deux jeunes gens, l’un militaire, l’autre du civil, tous les deux de 
familles distinguées prirent querelle et se battirent à l'épée pour une jeune 
dame, dont la personne était agréable à l'empereur. Celui du civil eut la 
main coupée au bras. Dans cet état il fut conduit chez sa mère, dont il 
était fils unique. On peut donc se représenter sa désolation. Paul avait 
conçu de la jalousie contre ce jeune homme. Quand il l’apprit il ne put 
retenir sa joie, qu'il témoigna par des acclamations d'approbation sur la 
conduite du jeune militaire qu'il caressa à la première rencontre; mais 
bientôt sa colère se réveilla contre l’autre. Il ordonna qu'on l’arreta et 
qu'il fut mené à la forteresse. La police arriva chez le blessé au moment 
où les chirurgiens avaient fait le premier appareil, ordonnant que le malade 
reste dans son lit dans une position tranquille, pour éviter une plus grande 
effusion de sang, qui pourrait devenir mortelle, le trouvant déjà fort affaibli. 


64 Theodor Schiemann 


par un petit escalier qui nous mena par une petite cuisine qui touchait 
à l’antichambre de sa chambre à coucher. Là nous trouvämes un cammer- 
houssard près d'un poële, auquel il avait appuyé sa tête, dormant très 
profondément. De cette foule d'officiers dont nous avions d'abord été 
entourés il ne restait dans ce moment que quatre à peu près avec nous, 
lesquels au lieu de rester tranquille tombèrent sur le domestique, et dont 
un lui donna un coup de canne sur la tête, qui fle fit crier de toutes ses 
forces. Dans la consternation tous s'arrêtaient, voyant le moment, où une 
alarme générale allait se répandre dans toutes les chambres. Je m'empressais 
d'entrer avec le prince Suboff dans la chambre à coucher, dans laquelle 
nous trouvämes effectivement l'empereur réveillé par ce cri, debout à coté 
de son lit derrière un paravant. L'’épeé à la main nous lui dimes: „Vous 
êtes arrêté Sire! Il me regarda un moment sans prononcer une parole, 
puis se tournant du côté du prince Suboff il lui dit: „Que faites-Vous? 
Platon Alexandrowitsch?“ Dans ce moment entrait un officier de notre 
suite dans la chambre, disant au prince Suboff à l'oreille, que sa présence 
était nécessaire en bas où l’on craignait la garde; qu'outre un lieutenant 
n'était pas instruit du changement qui devait s’operer. Il est certain que 
l'empereur ne faisait jamais d'injustice au soldat, qu'il s'attacha par l'eau 
de vie et la viande qu'il faisait distribuer libéralement à chaque occasion 
à la garnison de Petersbourg. On devait craindre d'autant plus cette 
garde que le comte Pahlen n'était pas encore arrivé avec sa suite et le 
bataillon pour occuper le grand escalier du château qui coupait toute 
communication entre le garde et les chambres de l’empereur. 

Le prince Suboff me quitta et je restais un moment seul avec l’empereur 
qui se borna encore à me regarder sans dire un mot. Peu à peu quelques 
officiers de ceux qui nous avaient suivi entrèrent. Les premiers furent le 
lieutenant - colonel prince Jeschwil, frère du général d'artillerie de ce nom; 
un major Tatarinow et plusieurs autres officiers. Je leur dis: „Restez, 
Messieurs, près de la personne de l'empereur, qui est arrêté et que vous 
ne laisserez pas sortir de la chambre.“ Je dois ajouter ici, que par la 
grande quantité d'officiers de tout grade, qui avaient été exilés du service, 
je ne connaissais plus personne de tous ceux que je voyais, et qu'ils ne 
me connaissaient non plus que de nom. Je sortais alors pour examiner 
les portes qui donnaient dans les autres chambres dont l'une enfermait 
entre autre les épées des officiers arrêtés. Dans ce moment un plus 
grand nombre d'officiers était entré. J'ai su après le peu de paroles que 
l'empereur a prononcé encore en Russe. D'abord: „Arrêté, qu'est ce que 
c'est qu'arrêté?" Un officier lui répondit: „I y a quatre ans, qu'on aurait 
du t'achever!‘ sur quoi il répondit encore: ,Qu'ai-je donc fait?“ Voilà les 
seules paroles qu'il a prononcées. 

Les officiers dont le nombre s'était encore accrü, de manière que la 
chambre en fut remplie, le saisirent et tombèrent avec lui sur un paravant 
qu'ils renversèrent. Je m'imagine qu'il voulut se débarasser d'eux pour 
gagner une porte, sur quoi je lui répétais à deux reprises: „Restez tranquille 
Sire! il y va de Vos jours.“ 

Dans ce moment j'entendis qu'un officier, nommé Bibikoff avec un 


Graf v.Bennigsens Brief an d. General v. Fock üb.d.Ermordg.KaiserPaulsI. 65 


piquet des gardes entra dans la chambre attenante, par laquelle nous avions 
passé. Je m'y rends pour lui dire, quel serait son devoir, ce qui certaine- 
ment n'avait pas duré au delà de quelques minutes. En retournant je vois 
l'empereur étendu par terre. Un officier me dit: „I est achevé! J'avais 
peine à le croire ne voyant aucune trace de sang. Mais j'en fus bientôt 
convaincu par mes yeux. Le malheureux prince perdit donc la vie d'une 
manière qu'on n'aurait pu prévoir, et certainement contre les intentions 
de ceux qui avaient formé où secondé le plan de cette révolution, qui 
comme je l'ai déjà dit était devenue indispensable. On était au contraire 
convenu de le conduire d'abord à la forteresse, où l'acte de résignation 
devait être présenté. 

Rappelez-Vous ici, général, que le vin n'avait pas été ménagé au 
souper que le général Talisin avait donné à ces mêmes officiers qui furent 
les auteurs de cette scène, qu'on ne peut malheureusement pas effacer de 
l'histoire Russe pour la faire ignorer ou oublier à la postérité. Je dois y 
ajouter que le comte Pahlen en s'adressant à ces officiers leur dit entre 
autre: „Messieurs, où l'on fait des omelettes, on casse les oeufs. Je ne 
sais quelles ont été ses intentions par cette expression — mais ils pouvaient 
bien donner une fausse interprétation à ces paroles. J’expediais sur le 
champ un officier chez le prince Suboff, pour le faire avertir de ce qui 
était arrivé! ll le trouva avec le grand duc Alexandre, les deux frères 
Subof et plusieurs officiers devant le front de la garde du château. Quand 
on annonça aux soldats, que l’empereur était mort subitement d’apoplexie, 
on entendit des: Vive Alexandre! à haute voix. 

Le nouveau souverain me fit appeler dans son cabinet où je le 
trouvais avec les personnes qui l'avaient entouré depuis notre entrée dans 
le château. ll daigna me confier le commandement des troupes qu'on 
avait fait arriver pour maintenir l’ordre dans le château d'hiver où il se 
rendit immédiatement après avec le grand duc Constantin. 

Des ordres furent expédiés au sénat et aux autres tribunaux de se 
rassembler incessament et d'arriver en corps à midi à la cour, pour y 
assister un tédéum dans l’église impériale. Toutes les autres églises 
furent ouvertes pour la même cérémonie pour y recevoir le serment de 
fidélité au nouveau souverain, et où le monde accourut d'abord en foule. 

La nouvelle de la mort de Paul se répandit comme une trainée de 
poudre pendant la nuit encore par toute la ville. U est impossible que 
celui qui n’a pas été témoin oculaire de cet évènement, puisse se faire une 
idée de la sensation et de la joie qui s'empara de l'esprit de tous les 
habitants de la résidence. Ils regardèrent ce jour comme celui de la 
délivrance de tous les malheurs dont ils avaient été accablés quatre ans 
passés. Chacun sentit que ce temps affreux avait cessé pour faire place 
à un avenir plus heureux, qu'on se promettait sous le règne d'Alexandre I. 
Sitôt qu'il fit jour on voyait les rues remplies de monde. Des personnes 
connues et non connues s’embrasserent en se rencontrant pour se féliciter 
d'un bonheur si général et particulier à chaque individu. 

Ce fut le comte Pahlen qui se chargea de faire informer l'impératrice 
de la mort de son époux. Quoiqu'elle avait souvent souffert de son 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 6 


66 Theodor Schiemann. 


caractère rude et de son emportement autant que de sa mauvaise humeur, 
cette princesse avait été de tout temps très attachée à son époux, et 
elle avuit passée les mauvais moments de sa vie comme les bons avec une 
patience angélique, on peut même dire, qu'elle a donné à la nation l'exemple 
d'une bonne épouse et mere, faisant, dans toutes les occasions autant de 
bien que ses moyens, son pouvoir et son crédit lui permirent. J'ai été 
témoin de sa profonde douleur dans cette catastrophe, à la perte qu'elle 
faisait pour sa personne — à laquelle ses sages réflexions et son attachement 
à la nation savaient bientôt mettre des bornes. 

Le comte Pahlen donc se rendit chez la grande gouvernante, comtesse 
de Lieven. Il la fit réveiller et lui annonça la mort de l'empereur pour 
qu'elle en informät l'impératrice. Celle-ci s'y prit avec les précautions 
que sa sagesse lui inspirait après l'avoir faite réveiller, et lui dit que 
l'empereur était tombé subitement malade, et qu'on était très alarmé de 
son état. Sa majesté se leva aussitôt pour aller assister son époux. Elle 
trouva les portes par lesquelles elle était habituée de passer, fermées. Elle 
parvint à la fin à une porte où elle trouva des sentinelles et des officiers 
qui refuserent de la laisser passer. Elle employa menaces et bonnes paroles. 
Quand on lui dit, que des ordres étaient de ne pas la faire entrer dans les 
chambres de l’empereur elle se rendit chez ses belles filles, les épouses 
des grands ducs Alexandre et Constantin. Quand on me le rapporta je fis 
fermer à clef les portes qui sortaient des appartements des grandes duchesses. 
Par le nombre des sentinelles et d'officiers que l'impératrice avait rencontré 
partout dans le château elle soupçonna bien qu'il n'était pas question d'une 
simple maladie de l'empereur, et bientôt aussi on la mit au fait que son 
époux n'existait plus. Elle répandit quelques larmes, mais sans se porter 
à ce transport de douleur auquel les femmes se livrent facilement dans des 
occasions semblables. 

Jusqu'ici cette princesse n'était pas instruite en faveur de qui 
cette révolution s'était opérée. Elle était informée à qui le comman- 
dement des troupes du château était confié. Quand on lui dit que 
c'était à moi elle m'envoya mander chez elle. J'avais déjà fait prendre 
les ordres de l’emp. Alexandre qui me fit dire d'aller chez elle de lui 
conseiller et de la prier de sa part de quitter le palais de St. Michel et 
d'arriver au palais d'hiver, où elle apprendrait tout ce qu'elle pourrait 
désirer savoir. Je me rendis donc dans les appartements des grandes 
duchesses, où l'impératrice se trouvait. Au moment, où sa Majesté 
m'apperçut elle me demanda, si c'était moi qui commandait ici? Sur ma 
réponse: „Oui!“ elle demanda encore avec beaucoup de douceur et tranquillité 
d'âme: „Suis-je donc arrêtée?‘ Je répondis: „Du tout, et comment serait-il 
possible?“ „Mais on ne me laisse pas sortir, et les portes fermées.“ Réponse: 
Votre Majesté ne doit attribuer ceci qu'à quelques mesures de précaution 
pour la sûreté de la personne et de la famille impériale qui se trouve ici; 
où qu’il pourrait régner encore quelque désordre autour du château. 

Demande: Suis je donc en danger? 

Réponse: Tout est tranquille Madame, et nous sommes tous ici pour 
veiller à la personne de Votre Majesté. 


Graf v.Bennigsens Brief an d. General v. Fock üb.d.Ermordg.KaiserPaulsI. 67 


Ici je voulais profiter d'un moment de silence, pour m'acquitter des 
ordres que j'avais reçus. Je m'adressais donc à l'impératrice en disant: 
L'empereur Alexandre m'a chargé“ ..... Ici sa majesté m’interrompit 
avec les paroles suivantes: „Empereur! empereur! Alexandre! Mais qui l'a 
nommé empereur? Réponse: La voix de la nation! 

„Ah, je ne le reconnaîtrai pas‘ — puis baissant la voix — „avant qu'il m’ait 
rendu compte de sa conduite.“ Puis s’approchant de moi sa Majesté me 
prit par le bras, et me faisant avancer vers la porte, elle me dit d'une 
voix forte: „Faites ouvrir les portes; je veux voir le corps de mon époux! 
en ajoutant „je veux voir, comment vous me désobéirez!‘ 

Je l’exhortais inutilement à la modération en lui parlant de ses devoirs 
envers la nation qui devaient l'engager à calmer sa douleur, d'autant plus, 
qu'après un évènement pareil on ne saurait assez éviter tout éclat. Que 
jusqu'ici tout était tranquille, tant dans le château autant que dans la 
ville; qu'on espérait que cet ordre serait maintenu, et que j'étais persuadé 
que sa Majesté désirait pouvoir y contribuer elle-même. Je craignais que 
si l'impératrice sortait, ses cris ne fassent effet sur l'esprit du soldat, qui 
comme je l'ai déjà dit, était très attaché à feu l’empereur. Sur ces re- 
présentations je ne reçus d'autre réponse qu'un signe de menace du doigt, 
avec ces paroles, prononcées un peu bas „Oh, je Vous en ferai repentir!“ 
Le sens de ces paroles ne m'échappa point. Un moment de silence et 
peut-être de réflexion produisirent quelques larmes. J'espérais pouvoir 
profiter de ce moment d’attendrissement. Je pris la parole, pour l’exhorter 
à la modération et pour l’engager de quitter le palais d'hiver. Ici la jeune 
impératrice appuya ce conseil avec tette amabilité et cette douceur qui 
caractérisent si bien cette princesse chérie de tous ceux qui ont le bonheur 
de la connaître et adorée de la nation entière. L’impératrice mère n’approuva 
pas cette démarche, et en se tournant vers sa belle fille, elle lui répondit 
d'un ton assez sévère: „Que me dites vous! ce n'est pas à moi à obéir, 
allez — obéissez si Vous voulez!“ 

Cette mauvaise humeur augmenta de moment en moment. Elle me 
déclara qu'elle ne sortirait pas du palais sans avoir vu le corps de son 
époux. Je fis partir secrètement un officier chez le nouveau souverain pour 
demander ses ordres à cet égard. Il me fit répondre, si cela pouvait se 
faire sans éclat, que je devais l'accompagner dans la chambre où le corps 
de l’empereur était déposé. J'avais fait inviter en attendant le comte 
Pahlen d'arriver un moment au palais, vu qu'il avait le bonheur d'être 
plus connu de l'impératrice que moi. Au moment qu'elle l’appergut elle 
lui demanda. „Qu’ est-il arrivé ici? Le comte lui dit avec son grand sang 
froid „ce qu'on pouvait prévoir depuis longtemps." 

Demande: Mais qui sont les auteurs de cette action? 

Réponse: Beaucoup de personnes de différentes classes. 

Demande: Mais comment cela a-t-il pu s’operer sans Vous, étant 
gouverneur militaire ? 

Réponse: J'en ai été parfaitement instruit, et je m'y suis prêté comme les 
autres, pour éviter de plus grands malheurs qui auraient pu mettre toute la fa- 
mille impériale en danger.“ Il ajouta quelques bons conseils sur quoi il se retira. 

5* 


68 Theodor Schiemann. 


Tout cela ne pouvait calmer l'humeur de cette princesse. Elle me prit 
par différentes reprises par le bras pour me mener à la porte en disant: 
„Je vous ordonne de me faire sortir.‘ Je répondis toujours avec le plus 
grand respect mais avec fermeté, qu'il n'était pas en mon pouvoir de lui 
obéir autant que je la verrais si agitée et que ce n'était que sous une 
condition que je pourrais me conformer à sa volonté. „Et quelle est cette 
condition?“ demanda-t-elle. „Que V. Maj. daigne se calmer“ Ces paroles 
m'attirèrent une nouvelle disgrace. Sa Majesté dit: „Ce n’est pas à Vous 
me dicter des conditions! C'est à Vous à m'obéir et d’abord faites ouvrir 
les portes.“ 

Mon devoir me dicta de lui parler encore de ses devoirs envers la 
nation et de l’exhorter d'éviter le moindre éclat qui pourrait avoir des 
suites fâcheuses et même dangereuses. Le discours fit un bon effet. Je 
suppose qu'elle sentit que le révolution ne souffrit plus de changement. 
Après un moment de silence et de réflexion sa majesté baissa la voix et 
me dit: „Eh bien, je vous promets de ne parler à personne.“ 

Dès ce moment cette princesse reprit sa douceur naturelle, qu'elle ne 
quitta plus et qui la rend si aimable. Je Be ouvrir les portes. Sa Majesté 
me demanda le bras pour monter les escaliers disant: „Je veux premièrement 
voir mes enfants. Arrivée dans ses appartements les deux grandes duchesses 
Catherine et Marie-Anne s’y trouvaient déjà avec la comtesse Lieven. 
Cette scène fut vraiment la plus attendrissante à laquelle je me suis trouvé. 
Ces deux princesses en embrassant leur mère versèrent des larmes que la 
perte de leur père leur faisait répandre, et elles ne se détachèrent 
qu'avec beaucoup de peine de leur Mère. Sa Majesté resta encore assise 
quelque temps dans cet appartement, puis se levant elle me dit: „Allons! 
menez moi.“ 

Nous n’avions que deux chambres ä passer pour arriver dans celle oü le 
corps de feu l’empereur était exposé. Mr. Roggerson et moi nous nous 
trouvämes à côté de sa Majesté suivie des deux grandes-duchesses, la comtesse 
Lieven, deux femmes de chambre et un valet de chambre. Dans la dernière 
chambre sa Majesté s'assit un moment, puis se relevant nous entrâmes dans 
celle de feu l'empereur exposé sur son lit dans l'uniforme de son régiment 
des gardes. Un paravant couvrait encore son lit du côté de la porte par 
laquelle nous étions entrés. Sa Majesté prononça à différentes reprises en 
allemand: „Dieu, soutenez moi!“ Quand à la fin l'impératrice apperçut le 
corps de son époux, elle poussa un haut cris. Mr. Roggerson et moi la 
soutinmes sous le bras. Un moment après elle continua de s'approcher. 
Elle se mit à genoux lui baisant la main et prononçant ces paroles: „Ah 
mon ami!“ après quoi, toujours à genoux, elle demanda des ciseaux. Une 
femme de chambre lui en remit sur quoi elle coupa quelques cheveux de 
la tete de l'empereur. Puis se levant elle dit aux grandes duchesses: 
Rendez les derniers honneurs à votre père.“ Elles se mirent à genoux 
pour lui baiser la main. La manière dont ces deux princesses gr prirent, 
la vraie douleur peinte sur leurs visages nous attendrit tous sensiblement. 
L'impératrice qui avait déjà fait quelques pas pour se retirer, voyant 
encore les princesses à genoux, retourna disant: „Non je veux être la 


- mee = a e VER E ge Jg e 


Graf v. Bennigsens Brief an d. General v. Fock üb.d.Ermordg.KaiserPaulsI. 69 


dernière.“ Elle se mit encore à genoux pour baiser la main de feu son 
époux. M. Roggerson et moi la priämes de ne pas prolonger cette triste 
scène, qui pourrait altérer sa santé si précieuse et nécessaire à la famille 
impériale. Nous la primes sous les bras pour l'aider à se relever, sur quoi 
nous retournämes dans les appartements de l'impératrice. Sa Majesté se 
retira dans un cabinet où elle mit le grand deuil et reparut bientôt après. 
L'écayer Mr. de Muchanoff avait déjà annoncé que les équipages, destinés à 
mener l'impératrice avec les grandes duchesses au palais d'hiver, se 
trouvaient déjà à la porte du château. Il me pria den rappeler sa Majesté. 
Nous desirämes qu'elle quitta le palais de St. Michel avant le jour. 
L’impe6ratrice le remit d'un moment à l'autre jusqu’au grand jour. Alors 
elle me demanda le bras pour descendre les escaliers et la mener à la 
voiture. On peut se représenter la foule de monde qui s'était rassemblee 
sur le chemin jusqu’au palais d'hiver. Sa Majesté avait baissé les glaces 
de la voiture. Elle salua ce monde rassemblé sur le chemin. De cette 
manière elle arriva au palais pour y rester. 

Le plus grand ordre à été conservé du commencement jusqu'à 
la fin de cette remarquable scène. (Comment aussi pourrait-il être 
interrompu dans la joie que chaque individu ressentit de se voir délivré 
de l'esclavage. 

Voyez général, que je n’ai pas à rougir de la part que j'ai à cette cata- 
strophe! Je n’en ai pas formé le plan. Je ne suis pas même de ceux 
qui en ont gardé le secret, car vous avez vu, que je n'en ai été instruit 
qu’au moment de l'exécution, et lorsque tout était arrangé et arrêté. Je 
n'ai pas de part non plus à la triste fin de ce prince. Je ne me serais 
certainement pas prêté d'entrer dans la chambre si j'avais su qu'il y avait 
un parti qui en voulait à ses jours. 

Je vous ai détaillé, général, la nécessité absolue d'un changement de 
gouvernement. Aussi jamais la mort d'un souverain a répandue une joie 
si générale dans toute une nation, comparable à celle que le trépas de 
Paul a produite, et jamais un souverain n’a obtenu des acclamations si 
générales que l'avènement au trône d'Alexandre I. a produites, du règne 
duquel la nation se promet le plus grand bonheur. 


unterz. Bennigsen. 


Für die Abschrift Th. Barkhausen, 
geb. von Müller, v. g. von Reden. 


10 


Kleine Mitteilungen. 


Die vermeintliche Urkunde im Gandersheimer Plenar. In 
seiner Historia Ecclesiae Gandershemensis Cathedralis ac Collegiatae Diplo- 
matica (1734) erwähnt Harenberg wiederholt eine in das Plenar des 
Stiftes eingetragene angebliche Urkunde Heinrichs I. Auf S. 38 druckt- 
er dieselbe in verkürzter Form und ohne Unterschrift in einer Anmerkung 
ab; S. 121 spricht er mit Bezug auf dieselbe von illo indiculo in quo 
Berwardi Hildesheimensis Episcopi curae ecclesiasticae a. 
1007 locus ille (Bornhusum) inter caeteros committitur; S.125 
bezeichnet er sie als pactum a. 1007 initum Gandersheimii inter 
regem Henricum II. Episcopum Berwardum Hildesiensem 
et congregationem monasterii Imperialis Gandersheimensis; 
S. 542 folgt in dem De Actis Publicis überschriebenen Kapitel 
ein vollständiger Abdruck; endlich bemerkt er S. 596, dass das 
Plenar noch über die Regierungszeit Heinrichs II. zurückdatiere, 
quippe eius notarius Apel Peransex Angul Saxo anno 1007 
ei inscripsit imperatoriam confirmationem. So seltsam diese 
Angaben klingen, sind sie doch bis jetzt noch nicht angefochten 
worden. Das Plenar selbst blieb nach der Aufhebung des Stiftes 1802 
lange Zeit verschollen; es war von der Prinzessin Caroline von Sachsen- 
Coburg, der letzten Dechantin des Stiftes, nach Coburg gebracht und 
der herzoglichen Sammlung auf der Veste einverleibt worden. Hier 
wurde es 1843 von Georg Waitz vorgefunden, der in Pertz’ Archiv 
(VIII, 266) darauf aufmerksam machte; aber es hat bisher trotz seiner 
schönen, auch kunsthistorisch interessanten Ausstattung fast gar keine 
Beachtung gefunden.! Wattenbach, dem Waitz’ Notiz entgangen war, 
forschte dem Plenar, durch Harenbergs Bericht angeregt, lange Zeit 
vergeblich nach; als er es endlich zu Gesicht bekommen hatte, be- 
richtete er?, dass er von jener kaiserlichen Bestätigung von 1007 nichts 


1 Der Direktor der herzoglichen Kunstsammlungen, Herr Dr. K. Koetschau, 
beabsichtigt, dasselbe demnächst eingehend zu besprechen. 

2 Anzeiger für die Kunde der deutschen Vorzeit, N. F. XX (1873), 
Sp. 345 f. 


Kleine Mitteilungen. 71 


habe finden können, geschweige denn den abenteuerlichen Namen des 
Notars; nur eine Aufzählung der dem Stifte verliehenen Zehnten sei 
am Schlusse angereiht. Aber schon die von ihm a. a. O. erwähnte 
Stelle bei Harenberg S. 125 hätte ihn auf den Gedanken bringen 
sollen, dass die angeführte Aufzählung von Zehnten mit der gesuchten 
Urkunde identisch sei; dass dem thatsächlich so ist, erhellt aus dem 
von Wattenbach offenbar übersehenen Abdruck der Liste zehntpflich- 
tiger Orte mitsamt der abenteuerlichen Unterschrift bei Harenberg 
S. 542 und wird zum Ueberfluss durch eine sorgfältige Prüfung des 
betreffenden Blattes im Plenar selbst auf überraschende Weise be- 
stätigt. | 

Das Schriftstück steht auf dem Avers des ursprünglich leer- 
gelassenen letzten Pergamentblattes des Plenars und ist von ungeübter 
Hand geschrieben, in unregelmässiger, unschön gebildeter und teil- 
weise sehr archäischer fränkischer Minuskel. Es enthält verschiedene 
Schreibfehler, zum Teil mit gleichzeitigen Korrekturen. Da Harenberg 
dieselbe nur fehlerhaft und mit willkürlichen Zusätzen wiedergiebt, 
so folgt hier vorerst ein diplomatischer Abdruck: 

Hæc oppida ac —! a monaterii? fundatione —° decimissuis* 
huic æclle sunt subiecta que ætiam eps Beruuardus in dedicatione 
eiusde æclæ gloriosissimo rege nřo Heinrico Ďsente more anteces- 
sorum suorum propria traditione firmauit 

Gandesheim -I- Liudulveshusi -II- Bruntsteshusi” -III- Nord- 
liudulueshusi® `. UU. Aldangandesheim -V- Grimbaldeshusi -VI- 
Ailmeringarod® NI. Akkanhusi - VIII. Rivdivn VU. Gæteri 
-X- Hebanhusi XT. Burnemehusi -XII- Sevsi. pt 1° - XII: Immedes- 


t! Wurmstich. Es ist Platz für ein Wort von drei, höchstens vier Buch- 
staben. Harenberg druckt loca, aber der erste Buchstabe, von dem ein 
Teil erhalten ist, war sicher nicht L 

? So, ohne s. 

® Rostfleck mit Loch und Abschabung. Erhalten ist ein Strich über 
der Zeile, der jedenfalls zu einem cu(m) gehörte. 

* So, ohne Worttrennung. 

° Das zweite 1] mit Querstrich, wie bei der Abkürzung für ecclesia 
üblich. Das erste 1 ist jedenfalls nur Schreibfehler. 

* Harenberg 542 hat morum (|). 

’ Harenberg: Brunestehusi. 

e Harenberg: Nordluidulueshusi. 

° Die Majuskel am Anfang sieht aus wie K, ist aber doch wohl nur 
ein ungeschickt gebildetes A mit oben verlängerten Strichen, da der 
Diphthong ai im As. zwar nicht mehr vorkommt, wohl aber ein aus Agil- 
entstandenes Ail- in Eigennamen (Agilmar: Ailmer: Elmer). 

19 partim? oder (et) pertinentia? 


72 Hugo Schilling. 


husi XII. Herrehusi -XV- Dandanhusi -XVI- Hachemehusi - XVII - 
Abbediscanrod -XVIII- Arnulueshusi -XVIIH- Alueningarod -XX- 
Rimmigarod -XXI- Thiædulueshusi -XXII- Gerriki nT! -XXIIT- 

Der Wortlaut macht von vornherein nicht den Eindruck, als ob 
wir es mit einem Vertrag oder überhaupt einer Urkunde zu thun 
hätten, am wenigsten einer kaiserlichen. Es wird lediglich die That- 
sache verzeichnet, dass die angeführten Orte dem Stift zu Gandersheim 
kirchlich (in Bezug auf Patronatsrechte etc.) unterstellt und zehnt- 


pflichtig waren, und dass Bischof Bernward die diesbezüglichen Rechte 


des Stiftes feierlich bestätigte. Das firmauit deutet auf eine erst 
nachträgliche Niederschrift, und die Bezugnahme auf die Einweihung 
der Kirche konnte doch offenbar nur dem Zweck der Datierung dienen 
und wäre in einer mit Unterschrift und Datum versehenen Urkunde 
überflüssig gewesen; ebenso auch die Erwähnung der Gegenwart des 
Königs, auf welche die Unterschrift seines Notars wobl mit ziemlicher 
Sicherheit hätte schliessen lassen. i 

Wie steht es nun aber mit dieser Unterschrift? Nach Harenberg 
(542) lautet sie wie folgt: 

TA d. M. VII. segn. Apel Peransex Angul Saxo cam. 
et inquisiui et compenui. 

Damit hat es eine eigene Bewandtnis. Der Text des Schrift- 
stückes nimmt die obere Hälfte der Seite ein; unmittelbar darunter, 
wo die Unterschrift zu suchen wäre, ist nie etwas geschrieben ge- 
wesen. Aber dicht am unteren Rande des Blattes steht in schöner 
angelsächsischer Schrift, zwar sehr verblasst, aber noch deutlich les- 
bar, Folgendes: 


Teadgifu regina: æbelstan rex angulsaxonum 
et mercianorum: 


tady pu: pena: BEEN be anzulygeonum 
I m tanopum A 

Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass Harenbergs merk- 
würdige „Unterschrift“ auf diese Worte zurückzuführen ist. Der 
angelsächsischen Schrift unkundig, hat er das þ für ein p, das r für 
ein s gehalten; auch dass er per statt st las, ist leicht erklärlich, 
da der nach unten gekrümmte Schlussstrich des s erst nachträglich 
mit dem t verbunden ist und das s zum Ueberfluss oben eine dem 
Pope eines € gleichende Schleife aufweist; das angulsaxo bot keiner- 
lei Schwierigkeit; das übrige hat er, da es nur zum kleinsten Teil 


' Harenberg: in T. 


A en rt - 


— e e m EEE mr — 


Kleine Mitteilungen. 73 


wirklich verlesen sein kann, willkürlich und mit freier Erfindung so 
ausgelegt, wie es ihm zu der vermeintlichen Sachlage zu passen schien. 

Damit fällt die letzte Stütze der Annahme, dass wir es hier mit 
einem rechtskräftigen Dokumente irgendwelcher Art zu thun haben; 
es liegt einfach eine der Sicherheit halber oder zum Zweck des be- 
quemen Nachschlagens gemachte Aufzeichnung vor, wie solche auf 
den verfügbaren Blättern ähnlicher Bücher häufig genug vorgenommen 
wurden. Dieselbe stammt offenbar von einer Würdenträgerin des 
Stiftes, die mit der Verwaltung der Stiftsangelegenheiten zu thun 
hatte; denn niemand anders hätte Anlass oder Befugnis zu einer 
solchen Aufzeichnung gehabt. Die Schreiberin war nicht federgewandt; 
aber sie kannte die Lage der aufzuzählenden Orte, wie die Reihen- 
folge derselben in der Liste beweist, auf das genaueste. — Die Zeit 
der Niederschrift erhellt annähernd aus dem Inhalt: Die Einweihung 
der nach dem grossen Brande neuerrichteten Kirche fand am 
6. Januar 1007! statt; die Worte rege nostro Heinrico praesente 
lassen schliessen, dass die Niederschrift noch zu Heinrichs Lebzeiten 
erfolgte, und zwar, wenn die Bezeichnung rex nicht eine blosse Nach- 
lässigkeit ist, noch vor seiner Kaiserkrönung 1014. Dazu stimmt 
auch die Schrift, die an sich betrachtet eher in das zehnte als das 
elfte Jahrhundert zu setzen wäre. 

Wenn nun auch die Eintragung keineswegs das ist, wofür sie 
bisher gegolten hat, so ist sie doch in ihrer Art zweifellos authen- 
tisch und zuverlässig. Inhaltlich büsst sie durch den Nachweis des 
Harenbergschen Schwindels an historischem Werte im wesentlichen 
nichts ein. Auch das Jahr, in das sie das Datum der erdichteten 
Unterschrift setzte, wird in Wirklicheit doch wohl zutreffen. Aber 
Harenberg war auch in der Wiedergabe des Textes der Aufzeichnung 
nichts weniger als gewissenhaft. Abgesehen von den oben verzeich- 
neten unrichtigen Lesungen finden sich bei ihm, wie schon erwähnt, 
auch eigenmächtige Hinzufügungen. Hinter die aufgezählten Orts- 
namen setzte er die Namen der Marken, in denen dieselben seiner 
Meinung nach gelegen waren; sie sind zwar kursiv gedruckt, aber 
das ist auch bei einigen Worten des Textes selbst der Fall, so dass 
man daraus nicht entnehmen kann, dass es sich um rein subjektive 
Angaben handelt. So hat man sich denn bisher bei der Besprechung 
der Lage der Stiftsgüter und der Ausdehnung der betreffenden Marken 
allgemein auf das Zeugnis der „Urkunde von 1007“ berufen.? Dass 


ı Thangmar, Vita Bernwardi Episcopi, Cap. 43 (Pertz VI, 777). 
? So z. B. Lüntzel, Geschichte der Diözese und Stadt Hildesheim, 
S. 77 ff. und öfters; Böttger, Die Brunonen, S. 104. 


14 Hugo Schilling. Hans e Zwiedineck. 


sich übrigens der Umfang der Mark Gandersheim, wie Lüntzel! 
meint, aus den Patronatsrechten des Stiftes bestimmen liesse, ıst völlig 
ausgeschlossen, da schon unsere Liste Ortschaften aufzählt, die nach- 
weislich in anderen Marken, ja sogar ausserhalb des Gaues Flenidi, 
dem Gandersheim angehörte ?, gelegen waren? 

Wie die angelsächsischen Namen, aus denen Harenberg die 
Unterschrift des kaiserlichen Notars fabrizierte, in das Plenar ge- 
kommen sind, ist mir unerfindlich. Man könnte wohl annehmen, dass 
das Plenar ein Geschenk Aethelstans an seinen Schwager Otto I. oder 
an das Stift Gandersheim gewesen sei; dafür bietet aber weder die 
Schrift noch der Stil der Initialen oder der Elfenbeinschnitzerei auf 
der prächtigen, goldbeschlagenen, mit Edelsteinen besetzten Einband- 
decke irgendwelchen Anhalt. Auffallend, wenn auch kaum beweis- 
kräftig, ist allerdings, dass auf die Rückseite des Blattes, auf dem 
die Namen stehen, mit dem Stylus ein verschlungenes Bandornament 
irischen Stils gezeichnet ist. 

Mit Eadgifu regina wird wohl nicht die Stiefmutter Aethelstans, 
sondern vielmehr dessen Schwester, die Witwe Karls des Einfältigen, 
gemeint sein, die lange Jahre am Hofe Aethelstans lebte und wegen 
des Krieges ihres minderjährigen Sohnes Ludwig IV. mit Otto I. und 
seiner endlichen Vermählung mit dessen Schwester die Aufmerksam- 
keit der Sachsen in besonderen Masse auf sich ziehen musste. 

Wir werden kaum fehlgehen, wenn wir annehmen, dass die Ein- 
tragung der beiden Namen in unser Plenar entweder zu Aethelstans 
Lebzeiten stattfand, oder spätestens in den ersten Jahren nach seinem 
Tode, als sein Andenken noch frisch war, also etwa um die Mitte 
des zehnten Jahrhunderts. Waitz hat also, wie schon aus der Ab- 
fassungszeit der Liste der Stiftszehnten zu schliessen war, das Alter 
des Plenars unterschätzt, als er es a. a. O. in das elfte Jahrhundert 
setzte; es ist wahrscheinlich, dass schon die Dichterin Hrotswitha 
nach der Sitte des Stiftes auf dieses Plenar verpflichtet wurde. 

Cambridge (Amerika). Hugo K. Schilling. 


Johann von Wessenberg. Von Hohenlinden bis Kremsier! 
die volle Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts hindurch hat Johann 
Philipp von Wessenberg- Ampringen, der älteste Sohn des sächsischen 
Konferenzministers und Prinzenerziehers Philipp Karl von Wessenberg- 


! Die ältere Diözese Hildesheim, S. 281. 
* Schannat, Traditiones Fuldenses. S i 
i , S. 300, No. 12: | 
Bernwardi, Cap. XII. dd Le 
3 Z. B. Seusi (Seesen), nach einer Urkunde Ottos I. 974 in pago 
Ambergawe liegend (Leuckfeld, Antiquitates Gandersheimenses S. 104 f.) 


Kleine Mitteilungen. 75 


Ampringen, dem Hause Oesterreich gedient; von den Berichten, die 
er aus dem Hauptquartier des achtzehnjährigen Erzherzogs Johann 
und seines militärischen Mentors Lauer über den traurigsten aller 
Feldzüge gegen Frankreich an Thugut und Colloredo zu senden hatte, 
bis zu dem kaiserlichen Patente, durch welches der erste öster- 
reichische Reichstag von Wien nach Kremsier verlegt wurde, hat er 
ungezählte diplomatische Schriftstücke verfasst, von denen nicht wenige 
zu historischen Denkmälern von unvergänglicher Bedeutung geworden 
sind; er hat die Schlussakte des Wiener Kongresses mitunterzeichnet, er 
hat bei der Geburt des Königreichs Belgien Patenstelle vertreten und 
hat den Mut gehabt, als Greis von 75 Jahren konstitutioneller Minister 
der auswärtigen Angelegenheiten Kaiser Ferdinands des Gütigen im 
Revolutionsjahre 1848 zu werden. Nächst Metternich und Gentz ge- 
hört er unstreitig zu den interessantesten und geistvollsten öster- 
reichischen Staatsmännern neuester Zeit, interessant ist er schon 
dadurch geworden, dass er es verschmäht hat, ein fügsames Werk- 
zeug Metternichs zu sein und dass er trotz aller Abmahnungen und 
Drohungen in der Londoner Konferenz von 1831 seinen eigenen Weg 
gegangen ist und die österreichische Politik auf moderne Bahnen zu 
lenken versucht hat. Kaiser Franz hat ihm dies sehr übel genommen 
und war nahe daran, ihn von der Konferenz zurückzuberufen. Die 
Anerkennung der Unabhängigkeit Belgiens ohne Einwilligung des 
Königs der Niederlande, die Rücksichtnahme auf Volkswillen und 
nationale Eigenart war dem bureaukratisch veranlagten Monarchen 
unerträglich, er nannte das Aktenstück, dem Wessenberg in seinem 
Namen zugestimmt hatte, ein „schändliches“ und erklärte, dass er es 
„zu seinem wahren Leidwesen unterschrieben habe“. Sechzehn Jahre 
unfreiwilliger Musse musste der hartnäckige Schwabe dafür in den 
Kauf nehmen, dass er sich unterstanden hatte, den Ideen Palmerstons 
grüsseres Gewicht beizulegen als den Stimmungen des Wiener Hofes, 
der ja doch nicht die Macht hatte, die Beschlüsse der Westmächte 
zu durchkreuzen. Das „Stillleben in Freiburg“, in der breisgauischen 
Heimat, wo sich die Anhänglichkeit an die altangestammten habs- 
burgischen Herren bis auf unsere Tage erhalten hat, konnte den 
selbständigen Charakter, der sich einem Metternich gegenüber bewährt 
hatte, nur festigen und stützen; als der diplomatische Pensionist 
gegen seinen Willen plötzlich an die Stelle seines einstigen Vor- 
gesetzten berufen wurde, scheute er trotz Alter und Kränklichkeit 
nicht vor dem Unternehmen zurück, den Windisch-Graetz und 
Schwarzenberg das blutige Konzept ihrer Heillehren für den schwer- 
kranken Staat zu verderben. Dass es misslang, hat nicht er zu ver- 
antworten! 


35 Har: s Zwielineck 


Die Seltstärdizkeit des Derkens und die Unerschrockenheit in 
der Vertretung seirer Meirung haben Wessenberg, dessen Begabung 
eigertich nicht weit über das Mitteimass hinausragte, jene eigentüm- 
liche Stellung unter den österreichischen Staatsmännern verliehen, die 
Alfred von Ameth zu eirzchender Beschäftigung mit seinem schrift- 
lichen Narblasse und zu jener biographischen Arbeit! veranlasst hat, 
die er der deutschen Geschichtschreibung kurz vor seinem Hinscheiden 
als letzte Gabe hinterliess Er hatte als junger Beamter den greisen Mi- 
nister persönlich kennen gelernt, ıhm war vom auswärtigen Amte der 
Auftrag zu teil geworden, den offiziellen Nekrolog Wessenbergs für 
die „Wiener Zeitung zu schreiben, er hat die „Tagebücher“ in das 
Staatsarchıv aufgenommen, die Wessenbergs Enkel, Graf Blankensee- 
Fircks, demselben zur Verwahrung übergab. Es lag ihm daher nahe, 
eine „ausführliche Schilderung des ereignisreichen Lebens“ des Mannes 
zu verfassen, für den ihn eine besondere Sympathie erfüllte; nicht nur 
„wegen der wirklichen oder vermeintlichen Gegnerschaft“ zu Metternich, 
sondern noch mehr, weil sich in ihm die „einzig dastehende Er- 
scheinung verkörperte, dass ein im Staatsdienst ergrauter und zu 
hoher Stellung emporgestiegener Mann durch rastlose geistige Arbeit 
und mannigfache Erfahrung nicht nur zu eigenen Ueberzeugungen 
gelangt war, sondern dass er auch, unbekümmert um die nachteiligen 
Folgen, die dies für ihn persönlich nach sich zog, noch höher Ge- 
stellten gegenüber unerschrocken für sie eintrat“. 

Die engen Grenzen einer „Lebensbeschreibung“, die Arneth seinem 
Werke stecken zu müssen geglaubt hat, wurden von ihm nur selten 
überschrittten, fast nur in der Erzählung der Ereignisse, die Wessen- 
berg miterlebt hat, niemals in der Wiedergabe der Urteile, die dieser 
über Amts- und Zeitgenossen gefällt hat, oder in der Ausbeutung 
des Materiales, das die Beschäftigung mit der Korrespondenz des in 
weitverzweigten Beziehungen stehenden Mannes in seine Hände brachte. 
Die Zurückhaltung, die sich der Direktor des kaiserlichen Haus-, Hof- 
und Staatsarchives auferlegen musste, hat ihn daran gehindert, den 
Stoff, den er zur Bearbeitung gewählt hatte, wissenschaftlich er- 
schöpfend zu behandeln, so dass wir in dem vorliegenden Buche nur 
eine sehr schätzenswerte Anregung zu weiterer Beschäftigung mit den 
von Arneth namhaft gemachten Quellen, aber keine abschliessende 
Verwertung derselben erblicken dürfen. Selbst der Persönlichkeit 
Wessenbergs scheint mir Arneth nicht so nahe getreten zu sein, dass 


1 Johann Freiherr von Wessenberg. Ein österreichischer Staatsmann 
des neunzehnten Jahrhunderts. Von Alfred Ritter von Arneth. Zwei Bände. 
(I. 1778—1815; II. 1816 — 1868.) Wien, Braumüller 1898. 


Kleine Mitteilungen. 77 


uns die Einwirkung seines Wesens auf seine Umgebung völlig klar 
werden könnte. Arneths Diskretion in der Beobachtung hielt ihn 
davon ab, intime Verhältnisse, in denen sich die Eigentümlichkeiten 
des Individuums unverhüllt erkennen lassen, zu verfolgen und bloss- 
zulegen. Es fehlt den Gestalten, die er zu zeichnen sucht, die Plastik, 
welche z. B. Adam Wolf seinen „Bildern aus Oesterreich“ zu ver- 
leihen wusste. 

Dies ist wohl auch in der Art der Verwertung der Quellen begründet, 
für die sich Arneth schon in seinem Hauptwerke „Maria Theresia“ 
entschieden hatte und der er auch in seinem „Wessenberg“ treu blieb. 
Er legt dem Leser nur kleine Bruchstücke daraus vor, kein Akten- 
stück, kaum ein Brief wird wörtlich wiedergegeben, aus den Tage- 
büchern werden nur einzelne Stellen angeführt, ganze Stücke, in 
denen zusammenhängende Urteile über Personen und Zustände rück- 
haltlos ausgeführt werden, nimmt er nicht in seinen Text auf, Bei- 
lagen fehlen gänzlich. Ich kann dies nicht ohne aufrichtiges Be- 
dauern bemerken. Weit entfernt davon, die Aufgaben der Geschicht- 
schreibung auf Aktenedition beschränken zu wollen, und stets bereit, 
die künstlerische Verarbeitung des historischen Materials als ihre 
höchte Leistung anzuerkennen, halte ich doch an der Ueberzeugung 
fest, dass Zeiten und Menschen nur dann wirklich durchschaut werden 
können, wenn Ansichten, Stimmungen, Gedanken und Gefühle uns 
auch in der Form vorgeführt werden, in der sie bei ihrem Entstehen 
zum Ausdruck gelangt sind. Und was könnte hierzu geeigneter sein, 
als die Aufnahme von Briefen, Tagebüchern und ähnlichen Auf- 
zeichnungen in die fortlaufende Erzählung. 

Jedes Kapitel des Arnethschen Buches überzeugt uns davon, dass 
er mit den Schätzen, die ihm zur Verfügung standen, zu sehr gegeizt 
hat; von den 90 oder mehr „Cahiers“ der eigenen Aufzeichnungen 
Wessenbergs hätten wir doch eines oder das andere genau kennen 
lernen wollen, viele Briefe, aus welchen nur einzelne Stellen aus- 
gehoben wurden, wünschten wir unverkürzt lesen zu können. Ist doch 
nicht einmal das Gespräch, das der aus England in das Hauptquartier 
der Verbündeten berufene Gesandte am 28. März 1814 in Saint-Dizier 
mit Napoleon I. führen durfte, in der Ausführlichkeit aufgenommen, 
mit der es Wessenberg selbst niedergeschrieben hat! Ebensowenig 
werden wir mit den Vorschlägen genau bekannt gemacht, die Wessen- 
berg über die staatsrechtliche Angliederung und die Verwaltungsform 
des lombardisch-venetianischen Königreiches seiner Regierung erstattet 
hat. Die Darstellung des Verlaufes der Verhandlungen über die Neu- 
gestaltung Deutschlands am Wiener Kongresse konnte sich Arneth 
ersparen, denn sie kann als bekannt vorausgesetzt werden, aber eine 


Zas € unie 


fh 


air. Erw. Fer Arz Lie Wessenbergs über die deutschen 
Verbe. sep Droe iier Se rarrerten Verfassungsvorschläge, 
E sien Gier -rrr Gë ix der deutschen Konferenz besprochen 
wen, bine mm berroa- nien Te des ersten Bandes bilden 
missa [ur ve Weserterz int vorzeierte Entwurf einer Bundes- 
verlssurz bite de uriia ere Aruk seiner staatsmännischen 
Estin see po Tstez bk oz tien können, er wird jedoch 
mit war c-2 Zielen amihan azszsatents:h beiseite geschoben, weil 
er eten CG Krk Ser ve da oxerreiitischen Diplomaten vertretenen 
Btrerzrzen ra Ärizr-zi berausssioriert bätte. Der Vorwurf der 
Parei. the. den Arzıız geren die Ausfürrungen Treitschkes über 
die Halrurz der deuis ken Möctie in der Verfassung<frage erhebt, 
würde veisitt Erima: eecht baten. wenn er selbst partei- und 
vorurteiis.cs seinen Wesenterg und noch mehr dessen Chef, Metternich, 
ru beurtel-n versu.ti be: er kat dara jedoch nicht einmal einen 
ernztiichen Anauf genommen und dadurch nicht nur die Pflicht des 
Geschichtschreiters übertaupt, sondern auch die des Biographen ver- 
nach.äsäst. Wir lernen namich Wessenbergs Gesinnung und seine 

bsichten in der deutschen Frage nicht kennen und werden nicht 
genügend vorbereitet, um uns die von ibm am 29. Juni 1848 an 
Schmerling gerichtete merkwürdige Aeusserung erklären zu können: 
„Ich werde immer behaupten, dass die Bundesakte und die Bundes- 
verfassung praktischer waren ais Alles, was noch erfunden werden 
wird Die erstere enthielt Alles, was Deutschland notthat.“ Die Er- 
klärung hätte durch eine eingehende Erörterung des Wessenbergschen 
Entwurfes gegeben werden können: ansserdem wäre es nötig gewesen, 
alle von ihm herrührenden, nur irgendwo auffindbaren Aeusserungen 
über die Gründung des Bundes zusammenzustellen und in das Buch 
aufzunehmen, denn die Stellung Wessenbergs in dieser Frage ist 
jedenfalls entscheidend für die Erkenntnis seines politischen Systems, 
seines nationalen Fühlens, seiner staatsmännischen Fähigkeiten. Die 
Denkschriften über die Grenzen Frankreichs gegen Deutschland, über 
Elsass und Strassburg könnten vielleicht auch manchen sicheren Anhalt 
dazu gewähren, wenn sie uns unverkürzt mitgeteilt würden. 

Sollte es die Scheu vor grösserem Umfange des Werkes gewesen 
sein, die Arneth zu allen diesen beklagenswerten Verkürzungen bewog, 
so war sie gewiss am allerwenigsten dort gerechtfertigt, wo eine reichere 
Ausstattung mit Originalmitteilungen ohne Zweifel sehr anziehend auf 
einen weiteren Leserkreis gewirkt hätte. Es ist kaum zu begreifen, 
dass von den „Charakteristiken hervorragender Zeitgenossen“, die 
Wessenberg nach Arneths Ausspruch „meisterlich zu schildern ver- 
stand“, auch nicht eine einzige, nicht einmal die gewiss pikante Skizze: 


Kleine Mitteilungen. 19 


„Ein Tag des Herm von Talleyrand in London“ vollständig auf- 
genommen ist. 

Am schmerzlichsten aber muss jeden, den Beruf oder Interesse 
zur Beschäftigung mit der neuesten österreichischen Geschichte leiten, 
die Beschränkung berühren, zu der sich Arneth in der Darstellung 
des letzten ereignisvollen Lebensabschnittes seines Helden zwingt. Die 
Geschichte des Ministeriums Wessenberg (2. Juni bis 22. November 1848) 
wird in den letzten Kapiteln des zweiten Bandes nur in den äussersten 
Umrissen angedeutet; sie muss erst geschrieben werden. Man wird 
die erste Regierungszeit des Kaisers Franz Josef nicht richtig beurteilen 
können, solange die seinem Regierungsantritte vorangegangenen Kämpfe 
nicht aufgeklärt und die Umstände nicht nachgewiesen sind, durch 
welche das System Windisch-Graetz und Schwarzenberg zur Herr- 
schaft gelangt ist. Damals war Wessenberg der einzige unter allen 
Dienern des Kaiserhauses, der die zukünftige Aufgabe und die Be- 
deutung Oesterreichs unter den europäischen Staaten annähernd richtig 
erfasst hat und vielleicht im stande gewesen wäre, eine verständige 
Politik nach aussen und innen einzuleiten. Auch Radetzky hat er in 
der Auffassung der italienischen Angelegenheiten übertroffen, sowie 
er die Fehler, die unter Windisch-Graetz in Wien und in Ungarn 
gemacht wurden, in ihrer vollen Tragweite sofort gekennzeichnet hat. 
Die Briefe und Akten, die Arneth im Staatsarchive benutzen konnte, 
werden wahrscheinlich nicht genügen, um den Sturz Wessenbergs voll- 
kommen begreiflich zu machen; aber es werden sich noch Ergänzungen 
in Privatarchiven und Sammlungen finden, denen die nächsten Genera- 
tionen manche Enthüllung verdanken werden, nach der wir heute 
vergeblich verlangen. 

Arneth hat die Grenzen, die ihm als Direktor des Staatsarchives 
hinsichtlich der Ausbeutung der Quellen zur neuesten Österreichischen 
Geschichte vorgezeichnet waren, auch bei der Benützung der ihm vom 
Grafen von Meran und Herrn Dr. Victor Trotter in Wien zugänglich 
gemachten Schriften eingehalten. Ich glaube, dass dies ebenso takt- 
voll als wissenschaftlich begründet war. Die Ungleichartigkeit in der 
Behandlung seines Gegenstandes, das Missverhältnis zwischen der 
Offenheit und Rückhaltlosigkeit auf der einen Seite und der not- 
wendigen Reserve auf der anderen hätte den einheitlichen Charakter 
des Werkes, den der Verfasser mit so grossen Opfern erkauft hat, 
unangenehm gestört, die Unvollständigkeit der Forschung wäre noch 

auffallender hervorgetreten. 

Im gräflich Meranschen Archiv zu Graz, wie in der eisen- 
beschlagenen, seit dem Tode des Marschalls unberührt gebliebenen 
Truhe im fürstlich Windisch-Graetzschen Hausarchiv zu Tachau, die 


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ag Buruesari des rd i 2-2. 155 gestorbenen Sohnes des 
Mrs. rire 68 mer priser der Wessenberg, in seiner 
Benanti arees SA Lz Ger e tügsten Quellen ist leider 
ir meer veser: és rriari zw Korrespondent der Gemahlin 
Fi: sais L Kr Kaxerz Mira Azza, wurde nach ihrem Tode 
L'ère rer emr Amoiszzg verzitiiet, weshalb der liebens- 
mi > Bref aa Waszer. con Arreth der Trotterschen Samm- 
lang etem ad IL 245 im desischer Uebersetzung abdrucken 
kinrie. eins der wuz asie der eien Gesinnung und des 
Gries der bkreoa Fraa teen wird 

Im Besitre Dr. Troiiers. desen gütger Erlaubnis ich die 
Beräirc:z des Weserterce zen Na taxes ra danken habe, entstammt 
ach der Bref des AK’ris Lecpod von Beinen vom 28. Mai 1856 
‘IL 179 . in dem der Ap tie Nbreiber der Leiden gedenkt, die 
Wessrterg weren &irer Venrienste um die Lösung der belgischen 
Fraze auf sich netmen musste Ailes andere hat Arneth unberück- 
ei, buert gelassen, daranter 18 Briefe des Erzherzogs Johann aus den 
Jahren 1751 — 1256. 3 Brieie des Erzherzogs Stephan aus seinem 
Eul in Schaumberg. von denen namentlich der erste, vom 24. Oktober 
18x51, noch ru verwerten sein dürfte. Nicht ohne Interesse ist auch 
ein Schreiben des Freiherm Karl von Kübeck vom 24. Juni 1851, 
ein Schreiben des Grafen Moriz Dietrichstein vom 11. Juli 1855, ein 
bneflicher Excurs des Lord Stanhope über Seelenwanderung. 

Aus der Kongresszeit finden sich mehrere Aktenstücke von Be- 
deutung, deren Inhalt jedoch grösstenteils schon bekannt geworden 
ist, darunter die Cahiers „Reclamations du Pape“, ,Jsles Joniennes“, 
„Question Saxonne“, „Affaires de la Pologne“ und eine Bleistiftskizze 
von Wellingtons Hand: „Un traité entre l'Autriche et la France sur 
Naples“. 

Ein Konvolut „Germanica 1849“ enthält Schriftstücke, welche 
die Neugestaltung Deutschlands und die letzten Verhandlungen des 
Reichsverwesers mit dem Ministerium Schwarzenberg betreffen. Sie 
dürften vom Legationsrat Georg v. Jsfordink, dessen Briefwechsel mit 
Wessenberg 1877 veröffentlicht wurde, an diesen gesendet worden 
sein, da Jsfordnik nach dem Sturze des Ministers, dessen vollstes Ver- 
trauen er sich erworben, den er am 6. Oktober vor dem Schicksale 
Latours bewahrt hat, vorübergehend in der österreichischen Gesandt- 
schaft beim „Deutschen Reiche“, d. h. bei der vom Reichsverweser 


Kleine Mitteilungen. 81 


gebildeten Regierung Beschäftigung gefunden hat. Ich kann heute 
nicht feststellen, was von diesen Akten bereits bekannt geworden ist, 
da ich die dazu erforderliche Untersuchung im Zusammenhange mit 
anderen Studien über den Ausgang der deutschen Bewegung 1848 bis 
1849 vorzunehmen gedenke; von manchen derselben sind ohne Zweifel 
nicht unerhebliche Aufschlüsse zu erwarten. Es wird sich aus ihnen 
nachweisen lassen, dass es damals unter den österreichischen Politikern 
eine Partei gegeben hat, die eine ehrliche Auseinandersetzung mit 
Preussen und die Anerkennung der preussischen Führung in einem 
aus reindeutschen Staaten gebildeten Verbande angestrebt hat. Erz- 
herzog Johann und Wessenberg waren die Persönlichkeiten, die zur 
Durchführung dieser Ideen geeignet und jedenfalls auch geneigt ge- 
wesen wären. Es wird die Aufgabe einer noch ausständigen, bisher 
auch kaum ermöglichten und zulässigen Forschung sein, die Umstände 
nachzuweisen, unter welchen es dem Fürsten Felix von Schwarzenberg 
möglich geworden ist, den Kaiser Franz Josef von jeder Berührung 
und Verständigung mit dieser Partei fernzuhalten und ihr jeden Ein- 
fluss auf die österreichische Politik in Deutschland zu verwehren. 
Als sich Schwarzenberg ein Jahr später selbst dazu gedrängt fühlte, 
den Ausgleich mit Preussen zu suchen, waren die Verhältnisse derart 
verschoben, dass die Grundlagen für eine friedliche Lösung der Ver- 
wickelung nicht mehr geschaffen werden konnten. Wessenberg würde 
den vermeintlichen Sieg von Olmütz freilich nicht gewonnen haben; 
aber Solferino und Königgrätz wären Oesterreich erspart geblieben, wenn 
Männer seiner Richtung die Politik des Kaiserstaates geleitet hätten. 


Graz. Hans v. Zwiedineck. 


Histor. Vierteljahrschrift 1901. 1. 6 


Kritiken. 

Ernst Bernheim, Professor der Geschichte in Greifswald. Ge- 
schichtsunterricht und Geschichtswissenschaft im Verhältnis zur 
kultur- und sozialgeschichtlichen Bewegung unseres Jahrhunderts. 
(Sonderabdruck aus der Pädagog. Monatsschrift „Neue Bahnen“ 
1899. Heft 5 u. 6.) Wiesbaden. E. Behrend 1899. 56 S. 

Ein Referat über die historische Pädagogik Bernheims liesse sich 
in dieser Zeitschrift sehr kurz fassen, wenn nicht der Historiograph 
Bernheim dem Pädagogen auf „neuen Bahnen“ vorangeschritten wäre. 
Wer sich mit Geschichte nicht nur als praktischer Schulmann be- 
fasst, sondern selbständig historisch arbeitet, wird die Ueberzeugung 
des Greifswalder Kollegen teilen, „dass das fortschreitend chronolo- 
gische Verfahren das Grundprinzip des Schulunterrichts sein und 
bleiben muss“ unbeschadet der subsidiären Heranziehung andrer Me- 
thoden, unter denen die biographische an erster Stelle zu nennen 
wäre. Auch wird man gern den Satz unterschreiben und unter- 
streichen, dass „ein guter Lehrer auch mit der ungeeignetsten Me- 
thode Treffliches leisten, ein unbegabter Lehrer selbst mit der besten 
Methode keine hervorragenden Erfolge erzielen wird“, weil das Ge- 
heimnis der Pädagogik allemal der Pädagog ist. Am Ziele treffen 
wir uns wieder, nachdem sich gleich auf den ersten Seiten unsere 
Wege getrennt hatten. Ob die Schuld an Bernheim oder an mir 
liegt, überlasse ich dem Urteil der Fachgenossen. Bernheim wieder- 
holt Seite 12 ff. den Gedankengang seiner vor zwei Jahrzehnten ver- 
öffentlichten Untersuchung über „Geschichtsforschung und Geschichts- 
philosophie“. Er selbst verweist auf den abkürzenden geschichts- 
philosophischen Paragraphen seines Lehrbuches, aber sei es nun die 
noch straffere Concentrierung oder das deutliche Aussprechen bis da- 
hin latenter oder neuer Gedanken, der Leser wird nicht umhin können, 
zu konstatieren, dass „man es vor — Lamprecht anders las“. 

Oder soll man es anders verstehen, wenn „der Fall Lamprecht“ 
auch in einer Skizze der Historiographie des neunzehnten Jahrhun- 
derts in den Vordergrund gerückt wird? Während Bernheim früher 
in der geschichtsphilosophischen Bewegung des Jahrhunderts zwei 


Kritiken. 83 


Richtungen, die idealphilosophische und die sozialistisch-naturwissen- 
schaftliche unterschieden hat, erfahren wir jetzt, dass es sich um 
Richtungen der Geschichtsanschauung im allgemeinen handelt. Die 
deutschen Historiker von Kant bis auf unsere Tage gehören der 
idealphilosophischen Kategorie an. Der Verfasser der deutschen Ge- 
schichte ist der erste deutsche Positivist unserer Zunft. Der Prin- 
zipienstreit zwischen Lamprecht und seinen Gegnern wäre wissen- 
schaftlicher ausgefallen, wenn beide Teile sich ihrer Stellung in der 
wissenschaftlichen Bewegung unserer Zeit deutlich bewusst gewesen 
wären. 

Handelte es sich nur um den Fall Lamprecht, so würde ich 
nach wie vor keine Lust verspüren, in die Arena hinabzusteigen. 
Was mir die Feder in die Hand drückt, ist ein gefährlicher Denk- 
fehler, dessen ich Bernheim anklagen muss. Jch habe bis jetzt 
immer gedacht, dass die primäre Quelle für die Geschichtsanschau- 
ungen eines Zeitalters die Historiker im weitesten Sinne des Wortes 
seien, nicht die Philosophen, das Wort ebenfalls im weitesten Sinne 
verstanden. Daraus folgt, dass das Einteilungsprinzip der Geschichts- 
philosophie der Philosophen auf die Geschichtschreibung der Historiker 
schlechterdings nicht anwendbar ist. Jedermann weiss, dass der 
Historie nichts Menschliches fremd bleibt. Was eine Zeit bewegt, 
wird in ihr seinen Niederschlag finden. Neben den tieffurchenden 
Eindrücken des Lebens begegnet man in der Historiographie der neueren 
Zeiten den Spuren der Geistes- und Naturwissenschaften, der Poesie 
und der Kunst. Sie in den Werken grosser Historiker aufzusuchen, 
wird immer ebenso reizvoll wie lehrreich sein. Ich würde eigenen 
Forschungen widersprechen, wenn ich in Abrede stellen wollte, dass 
die Idealphilosophie von Kant bis Hegel in der deutschen Historio- 
graphie eine gewisse Rolle gespielt hat, aber ich begreife nicht, wie 
man behaupten kann, dass „die deutsche Geschichtswissenschaft bis in 
die jüngste Zeit dauernd unter dem Einfluss des Gedankenkreises“ der 
deutschen Metaphysiker gestanden habe. Der Gedankenkreis, in den 
sie gebannt erscheint, ist das Ergebnis der Entwicklung der deutschen 
Kultur seit dem Zeitalter der Reformation. Die Philosophie mag ein 
sehr wesentliches Glied in der unendlichen Kette deutschen Lebens 
sein; die ganze Kette ist sie nicht. Mit demselben, wenn nicht mit 
grösserem Rechte könnten wir sagen, dass die deutsche Geschicht- 
schreibung im Banne Goethes gestanden habe, ohne uns damit im 
Cirkel zu bewegen. Denn wir führen auf Goethe das sonnenhafte 
Moment historischer Weltanschauung, die Kraft des Anschauungsver- 
mögens, die Durchleuchtung des Concreten zurück und fühlen uns 
ihm näher verbunden als er selbst zu den Philosophen stand. Wenn 

6* 


84 Kritiken. 


für die Mehrzahl der deutschen Historiker der Staat der Ausgangs- 
punkt ihrer Studien geworden ist, kommen doch neben der Staats- 
flucht des jungen Humboldt und dem Staatsfanatismus Hegels noch 
eine ganze Reihe anderer Momente in Betracht von Machiavelli bis 
zum Antimachiavell. Bernheim freut sich sichtlich, eine wenn auch 
schwache Wurzel Lamprechts in dem Positivismus Comtes entdeckt zu 
huben. Im übrigen hat er die Länge der Wurzeln der neueren 
Historiographie erheblich unterschätzt. 

Aber auch im Aufsuchen der Wurzeln kann man zu weit gehen. 
Winzige Wurzelfasern dürfen wir übersehen. Die Hauptsache bleibt 
immer der Baum selbst mit seinem Blätterschmuck. Die Sprache 
der Bäume ist das Rauschen der Krone. Bernheim wundert sich, dass 
Droysen und andere sich mit der Widerlegung Buckles geplagt haben, 
anstatt sich gegen den Vater des Positivismus zu wenden. Ich würde 
es viel wunderlicher finden, wenn Droysen die fruchtbare Auseinan- 
dersetzung mit der positivistischen „history of civilisation in Eng- 
land“ nicht der unfruchtbaren Kritik der positivistischen Theorieen 
Comtes vorgezogen hätte. Wie Unterschätzung auf der einen Ueber- 
schitzung auf der anderen Seite im Gefolge hat, kann man u. a. 
aus Bernheims günzlich deplaciertem langen Referate über Bourdeaus 
polizeiwidrige Thorheiten ersehen (S. 15ff.) Was können die posi- 
tivistischen Orgien dieses Narren, der Shakespeare das Genie abspricht, 
weil er in der Hauptsache doch nur ein mixtum compositum sei, 
was kann dieser Unsinn über die Geschichtsanschauung der zweiten 
Hülfte des neunzehnten Jahrhunderts aussagen? Dieselben Franzosen 
— und sie sind gottlob zu zühlen —, die alle grossen Leistungen 
als das Resultat unzähliger kleiner Energieen hinstellen, wären froh, 
wenn die dritte Republik endlich den Mann fände, der ihre kleinen 
lönergieen unter einen Hut brächte. 

Wenigstens der „orthodox-katholischen Geschichtsanschauung“ hat 
Bernheim eine Ausnahmestellung ausserhalb seiner beiden Richtungen 
angewiesen. Wäre er aber auf die historiographische Erscheinung 
Janssens nüher eingegangen, so hätte er auch da die nämliche Be- 
obachtung machen können, zu der uns Buckle den Anlass gab. Es 
ist den Gegnern Janssens! nicht entgangen, dass er nur ein Aus- 
lüufer ultramontaner Romantik sei. Wenn sie trotzdem eine lange 
Auseinandersetzung mit seiner Leistung prinzipiellen Auseinander- 
setzungen mit F. Schlegel oder Görres vorgezogen haben, so geschah 
das aus dem einfachen Grunde, weil Janssens Leistung als solche 


1 Ausser Lenz hat neuerdings W. Goetz darauf hingewiesen in der Beil. 
z. allg. Zeitung 1900 Nr. 111. 


Kritiken. 85 


etwas Neues war und daher acceptiert oder bekämpft werden musste. 
Es genügte nicht, seine methodischen Fehler im allgemeinen nach- 
zuweisen. Man musste auch in allen Einzelfragen zeigen, warum seine 
Wertschätzung der Faktoren des Reformationszeitalters schief und ein- 
seitig sei. Keine Theorie, kein Raisonnement hätte diesen Baum gefällt, 
Erst Bezolds Buch und Ritters Fortsetzung, die gleichartige Gegen- 
leistung des Protestanten und Katholiken haben das zu Wege gebracht. 

So aber wird es immer bleiben. Die Geschichtsanschauung eines 
Zeitalters wird durch historiographische Leistungen, nicht durch 
graue Theorieen bestimmt. Humboldts klassische Abhandlung „über 
die Aufgabe des Geschichtsschreibers“ gehört zu den Geisteserzeug- 
nissen, die mehr bewundert als gelesen werden. Ihr kanonisches An- 
sehen verdankt sie Rankes Werken. Die frühere Abneigung der 
Historiker gegen theoretische Erörterungen hatte ihren guten Grund. 
Theoretische Studien haben für uns nur dann einen Wert, kommen 
der Geschichtsanschauung nur dann zu gute, wenn sie in unser 
eigentliches Metier wieder ausmünden. Auch Schiller hat im Voll- 
gefühle künstlerischer Freiheit seine philosophische Periode nur als 
eine Durchgangsstufe angesehen. Was unsere Wissenschaft von 
Comte, Marx und anderen gelernt hat, erfahren wir nicht aus ihren 
Schriften, sondern aus den Nutzanwendungen historischer Darstellungen. 
In ihrem Streben nach dem Allgemeinen darf sich die Historie von 
ihrem concreten Ausgangspunkte ungestraft nicht über Sehweite 
hinaus entfernen. Lediglich die Ausführung, die Behandlung des 
concreten Falles entscheidet darüber, wie eine Theorie zu verstehen 
ist. Eine Feder oder ein Cirkel neuer Construktion interessieren uns 
erst, wenn damit schon einmal geschrieben oder gemessen worden ist. 
Es genügt nicht, dass ein „Entdecker“ die Schärfe seiner neuen Lupe 
preist. So lange wir die Dinge nicht durch sie schärfer gesehen haben, 
lässt uns seine Anpreisung kalt. Ein Gedankengespinnst lässt sich 
weiterspinnen. Neue Handgriffe lehrt uns lediglich ein Meisterstück 1. 
In diesem Sinne ist die Erweiterung unserer historischen Beobach- 
tungsgebiete eine technische. Alles weitere ist Kunst, und wer wollte 
behaupten, dass darin seit Herodot ein absoluter Fortschritt möglich 
sei. Das letzte und höchste kann sich der Historiker nicht geben. 
„Numine afflatur“ wie Raphaels Poesie. Klio gehört nicht erst seit 
gestern zu den Musen. Das Jahrhundert, und wäre es auch das 
allerneueste, macht es wahrlich nicht. Ueber den Ausfall der 
Leistung entscheidet das Zusammentreffen der technischen Vorbe- 
dingungen mit der spezifischen Begabung. 


1 Vgl. das Citat Diltheys bei Below. Preuss. Jahrbücher 95, 551. 


Kotteng 


(F 
Ir 


Daraus err.eos sich meines Erachtens unwiderleglich, dass in 
istorograpcisch-em Saone ein „Fal Lamprecht“ gar nicht existiert. 
Ich bite B-rnneim. ab einmal ernstich die Frage vorzulegen, wie 
die Diaze ständen, wenn Lampre:ht hinter seiner deutschen Geschichte 
nicht ein ganres Fi lh-rm thesretischer Controversschriften ausge- 
shitet bitte, ob er auch dann dem Geschichtschreiber Lamprecht 
eine Azsnahmestelanz in der deutschen Historiographie eingeräumt 
haben würde. Was ist denn an der deutschen Geschichte neu, wenn 
wir von der vertrackten Perindisierung der Einleitung absehen?! 
Larprechts Theorie steht vorläuög noch ganz isoliert. In seiner 
Geschichte sicd ihre Postulate noch nicht erfüllt, und das mit gutem 
Grunde, weil die Theorie ncch gar nicht geboren war, als er sein 
Geschichtswerk ra schreiben begann Janssen verlangte nach einer 
Gegenleistung, Lamprechts deutsche Geschichte schreit nach einer 
neuen von A bis Z verbesserten Auflage. Der Weite seines Blickes 
ist die Anerkennung nicht vorenthalten worden, aber man hat ihm 
mit Recht vorgeworfen, dass er die Dinge in der Runde von seinem 
Observatorium aus nur verschwommen sieht. Der erste Widerspruch 
galt der fragwürligen Solidität seiner Technik. Erst seine falsche 
Parade hat falsche Gegenstisse zur Folge gehabt. Warum lässt man 
Treitschxes politische und kirchliche Einseitigkeiten mit einigen Vor- 
behalten gelten und warum ereifert man sich über Lamprecht ? 
Weil bei Treitschke Technik und Begabung in seltenem Masse zu- 
sammentreffen, weil bei Lamprecht die Legierung auffallend viel zu 


! Ueber die Kulturzeitaiter v. Below in Svbels hist. Ztschr. 81,256 ff. Auch 
Steinhausen hat jetzt in der Ztschr. für Kulturgesch (Band 8. Heft 1. Seite 
90) gleichzeitig mit Below ‘Hist. Ztschr. 86, 15. Anm. 1) konstatiert, dass nur 
der Gegensatz von Konventionalismus und Individualismus richtig, aber 
allerdings schon seit langem beobachtet ist. Steinhausen erinnert an das 
‚Erwachen des Individuums“ in Burckhardts „Kultur der Renaissance“ und 
an die starke Betonung der konventionellen Gebundenheit des mittelalter- 
lichen Menschen bei G. Frestag. Below weist zur Erklärung der übrigen 
Zeitalter Lamprechts auf Hildebrands natürlich missverstandene Stufentheorie 
hin. Auch Steinhausen ist übrigens a. a. O., S. 92, der Ansicht, dass die 
Schätzung Lamprechts eine Folge „seiner häufigen eigenen Auslassungen, 
nicht seiner wissenschaftlichen Leistungen“ sei. Auch er findet es „dem 
wirklichen Verlauf der Dinge“ nicht entsprechend, dass „in der Bernheim- 
schen Schrift in einer Skizzierung des „Vordringens des Kulturgeschicht- 
lichen in Wissenschaft und Unterricht“ 4", Seiten auf Lamprecht kommen‘. _ 
Ich habe dafür nur eine Erklärung. Ein Kulturhistoriker wie Burckhardt 
will in seinen Werken bei der Arbeit aufgesucht werden. Die Beschäftigung 
mit dem Theoretiker Lamprecht ist weit weniger zeitraubend. Wer eine 
seiner Broschüren gelesen hat, kann sich die Lektüre der anderen sparen. 


Kritiken. 87 


wünschen übrig lässt. Die Geschichte der Kunst ist sich über diesen 
Unterschied längst im Klaren. Sie würde jenen einen Künstler, diesen 
einen Virtuosen nennen. Künstlerschaft kann virtuos wirken, Virtuo- 
sität niemals künstlerisch. Was auch neuere Stilverderber und Ver- 
menger sagen mögen, Michel Angelo und Richard Wagner bleiben 
Künstler, Bernini und Liszt Virtuosen. 

Den Lehrern aber hätte Bernheim besser von historischer Art 
und Kunst als von den Klopffechtereien des Tages erzählt. Unter 
den Arbeiten der bairischen Realschulkandidaten war 1898 eine in 
ihrer Art vortreffliche Studie über den modernen Geschichtsunterricht.! 
Die Musterbeispiele, wie der Lehrer den historischen Unterricht an- 
zupacken habe, waren ganz ausgezeichnet. In der Einleitung aber 
wandelte der Verfasser in dem Irrgarten Lamprechtscher Theorieen, 
weil er nur diese kannte, und ein junger Mann heute wie vor alters 
gern modern ist, um sagen zu können, ich bin mit dabei gewesen. 
In diesem Fall hat der gesunde Menschenverstand des jungen Päda- 
gogen weiteres Unheil verhütet. Dem Durchschnitt aber, an den 
Bernheim gedacht hat, soll man nicht, auch wenn man sie selbst 
verschmäht, eine Feder vorzeigen, mit der noch kein Mensch ge- 
schrieben hat. 


Erlangen. Richard Fester. 


Karl Lory, Doktor der Geschichte, Edelmensch und Kampf ums 
Dasein. Ein Programm. Hannover, Verlag von Gebrüder Jä- 
necke 1900. 8. 44. 

In geheimnisvoll prophetischem Ton, in gewaltig dröhnenden 
Worten und sich türmenden Bildern verkündigt Lory die neue Lehre, 
die er sich, „Geschichte geniessend“, „erwandert“ hat, und vor der 
alle bisherigen Weisen der Geschichtsbetrachtung als gänzlich über- 
wunden zurücktreten sollen. Freilich werden wir, indem wir den 
neuen Tönen zu lauschen anfangen, sofort von beträchtlichen Zweifeln 
beunruhigt. So offenbart uns schon der erste Abschnitt höchst merk- 
würdige Dinge über das Wesen der Weltanschauung. Lory erstrebt 
eine „historische Weltanschauung“, d. i. eine Weltanschauung, die 
ausschliesslich durch die Mittel der Geschichtsbetrachtung ent- 
standen ist. Ich komme von der Meinung nicht los, dass auf diesem 
Wege eine im höchsten Mass einseitige, teils gewaltthätige, teils rat- 
lose Weltanschauung entstehen müsste. Lory dagegen hält es für so- 
wohl wünschenswert als unvermeidlich, dass einer jeden Wissenschaft 


1 Von Lorenz. Gedruckt als Programm der Handelsschule in München. 
Ich weiss nicht, ob sie auch im Buchhandel erschienen ist. 


Ra Kritiken. 


eine nur aus den Hiif-mitteln der bestimmten einen Wissenschaft auf- 
gebaute Weltanschauung entspreche. So kennt er nicht nur eine 
naturwissenschaftliche, eine theologische, sondern auch eine philologi- 
sche, psychologische, physikalische, chemische Weltanschauung. Giebt 
es denn, so fragt man sich, so enge und taube Menschen, dass sie 
beim Ausbilden ihrer Weltanschauung die Sprache und Winke 
aller übrigen Wissenschafts- und Wirklichkeitsgebilde, die ausser dem 
einzigen zu Grunde gelegten Gebiete vorhanden sind, völlig über- 
hören und ausschliessen? Selbst in Haeckels Weltanschauung — 
und diese ist wahrlich genug einseitig naturwissenschaftlich — wür- 
den sich unschwer Gesichtspunkte aufzeigen lassen, die den geistes- 
wissenschaftlichen Gebieten entnommen sind Dem Verfasser steigert 
sich das UTeberwiegen naturwissenschaftlicher, theologischer, ge- 
schichtlicher und ähnlicher Gesichtspunkte, durch das sich allerdings 
die Weltanschauungen charakterisiren, zu dem ungeheuerlichen Merk- 
mal der Ausschliesslichkeit. Die Weltanschauung des schönbeits- 
trunkenen Klassizismus z. B. gilt ihm als lediglich aus Philologie 
entstanden. Ist es dem Verfasser denn wirklich Ernst damit, dass 
an der Weltanschauung der Renaissance oder der Zeit Goethes künst- 
lerische, philosophische, geschichtlichem Sinn entstammende und an- 
dere Triebfedern keinen wesentlichen Anteil haben? Tebersteigern 
freilich bis ins Groteske — dies kommt uns, je weiter wir lesen, 
umsomehr zum Bewusstsein — scheint mit der Betrachtungsweise 
Lorys nun einmal unlöslich verknüpft zu sein. Wie könnte er sonst 
von dem Geschichtstorscher eine unbedingt abweisende Haltung gegen- 
über den Naturwissenschaften verlangen? Die Wissenschaften sollen 
nicht aufeinander Rücksicht nehmen, sollen einander nicht ergänzen! 
Den gesunden Zustand sieht er vielmehr darin, dass der Mensch sich 
durch seine Weltanschauung blind und taub macht. Dem modernen 
Streben nach Vielseitigkeit, Beweglichkeit, Ausweitung des Weltbe- 
trachtens setzt er das Ideal der Verengung und Bornierung entgegen. 

Doch halt! der Verfasser versichert zu wiederholten Malen: er 
verstehe unter Weltanschauung etwas gänzlich Anderes, als üblicher- 
weise darunter verstanden wird. Vielleicht gewinnen, wenn man dies 
gehörig beachtet, die zunächst so befremdlich scheinenden Aeusse- 
rungen einen guten Sinn. Doch auch diese Hoffnung ist trügerisch; 
denn man stösst, wenn man sich klar machen will, welche Bedeutung 
das Wort „Weltanschauung“ für Lory hat, auf unüberwindliche 
Schwierigkeiten. Weltanschauung ist, so hören wir, weder Wissen 
noch Glauben; sie ist stärker als Wissen und Glauben, sie „meistert“ 
Wissen und Glauben. Ich meinesteils vermag mir nur zwei Quellen 
für die Weltanschauung vorzustellen: erstlich das bewusst logische 


Kritiken. 89 


Verhalten, das wissenschaftliche Erwägen und zweitens das subjektive 
Verhalten der Persönlichkeit, alles also, was man als Gefühl, Glaube, 
Intuition u. dgl. bezeichnet; und ich meine, dass beim Hervorgehen 
einer Weltanschauung beide Quellen — allerdings in sehr verschie- 
denen Verhältnissen — zusammenwirken. Was Lory als Weltan- 
schauung vorschwebt, fällt dagegen ganz auf diese zweite Seite Er 
müsste die Weltanschauung gänzlich der Weise des Gefühls und 
Glaubens zusprechen. Zwar vermeidet er mit Aengstlichkeit jede 
klare, fassbare Aeusserung über den Sinn, den für ihn das Wort 
Weltanschauung hat. Wir hören ihn von „tiefinnersten Richtungs- 
linien“, von dem „Grundakkord“ des ganzen Menschenlebens, von Run- 
dung, Belebung, Färbung der Begriffe reden; er nennt die Weltan- 
schauung „ein Stück Natur, in der Psyche des Menschen zu bewusster 
Existenz wiedergeboren“. So nebelhaft dies alles ist, so geht doch 
daraus hervor, dass ihm die Weltanschauung so etwas wie die Grund- 
stimmung und Grundrichtung des Gefühls- und Trieblebens bedeutet. 
Was ich nur als erste rohe Stufe, als Keimzustand der Weltan- 
schauung gelten lassen könnte, ist ibm Weltanschauung in 
voller Ausbildung. Immer dunkler aber wird es um uns, je 
mehr man dem Sinne von „Weltanschauung“ bei Lory nachgeht. 
„Es giebt nur eine Weltanschauung der Epoche‘; die Weltanschauung 
ist nichts Individuelles. Doch aber spricht er auch von der „per- 
sönlichen Weltanschauung des Einzelnen.“ Und er hebt hervor, dass 
es einzelne starke Geister sind, die eine neue Weltanschauung sich 
und ihrer Epoche schaffen. Also ist die Weltanschauung doch ein 
im höchsten Grad individuelles Erzeugnis. Man kann wohl etwa 
ahnen, was dem Verfasser ungefähr vorgeschwebt haben mag. Viel- 
leicht wollte er sagen: die Lebensgrundrichtung des Einzelnen wird 
erst dadurch zur Weltanschauung, dass sie eine Kulturmacht wird. 
Allein es wäre doch für das umwälzen sollende „Programm“ Lorys 
nützlicher gewesen, wenn er, statt sich in durcheinanderschwankenden 
Reden zu ergehen, versucht hätte, einfach und eindeutig auszusprechen, 
was er wollte. Oder vielmehr: es wäre ihm dann das Ungeklärte 
und Ungereifte seiner Gedanken zum Bewusstsein gekommen, und er 
hätte unterlassen, sein „Programm“ zu veröffentlichen. 

Denn bis ans Ende bleiben die Darlegungen wüst und wirr. 
Der Verfasser bekämpft den Glauben an den Kulturfortschritt; aber 
was er uns von seinen Vorstellungen über die Bedeutung des Ent- 
wickelungsbegriffes in der Geschichte, über die sich ablösenden „Kultur- 
kreise“ und die „Tendenzen“ der Weltanschauungen in ihnen sagt, 
lassen uns vollständig im Unklaren, was für eine Auffassung er jenem 
Glauben an den Kulturfortschritt entgegensetzt. Er sieht in der 


90 Kritiken. 


Kultur „eine Erfindung der Schwachen“, aber doch gilt ihm ander- 
seits das „Streben nach dem Edelmenschen“, das „Anstreben des Ge- 
sunden, Starken, Natürlich-Kraftvollen“ als der Antrieb in aller Kul- 
turentwicklung. Wie sich dies zusammenreimt, darüber erfahren wir 
nichts. Nicht die „Notwendigkeit“, nicht der „Kampf ums Dasein“ 
hat die Kultur geschaffen. Aber was der Verfasser über den Kampf 
der Gesunden und Starken gegen die Gefahren, die aus dem unge- 
heuren Anwachsen der Menschheit entspringen, andeutet, fällt doch 
offenbar unter den Begriff der Notwendigkeit und des Kampfes ums 
Dasein. Die „Seele“ ist in der Kultur alles! Die geschichtliche 
Weltanschauung soll der Verkennung der Seele durch die Natur- 
forschung und Psychologie ein Ende machen. Dabei wird freilich 
der Seelenbegriff der modernen Psychologie eine Verschiebung „ins 
Unermessliche“ erfahren. Die seelischen Thatsachen, die der moderne 
Psychologe mit den Hünden greifen zu können glaubt, werden nur 
als „die allerletzten Ausläufer der Psyche“ gelten können, „gleichsam 
als das Gleiten und leise Wogen jenes Schleiers, unter dessen Hülle 
nur die gröbsten Bewegungen der Psyche andeutungsweise sich ab- 
zeichnen.“ Eine Mischung aus Staunen und Lachen bleibt als Schluss- 
wirkung dieser und ähnlicher Offenbarungen im Leser bestehen. 

Ich gestehe gerne, dass ich aus der Stimmung, die durch das 
Schriftchen hindurchgeht, gewisse berechtigte Bedürfnisse herausge- 
fühlt habe: Sehnsucht nach Grösse und That, nach einer Kultur 
grossen Stils, lebhafte Abneigung gegen alle blosse Wisserei, gegen 
alles Schwächliche und Skeptische. Ich will auch keineswegs in Ab- 
rede stellen, dass Gedankenrichtungen der Philosophie Nietzsches, auf 
die Geschichtsbetrachtung angewandt, geistreiche und scharfe Beleuch- 
tungen, überraschende und wahrhaft enthüllende Verknüpfungen er- 
geben können. Allein dann muss dem Wollen das Können entsprechen. 
Beim Verfasser aber ist das Gegenteil der Fall. Ein dunkler heftiger 
Drang nach Umwälzung und ein Schwelgen im Hochgefühl unerhörter 
Erfolge genügt nicht, auch wenn sich diese Affekte noch so stürmisch 
und wild darauf los äussern. Noch mehr aber verschlimmert sich 
die Sache, wenn sich damit noch anmassendes Absprechen über 
Dinge, die man nicht versteht, verbindet. Der Verfasser bringt sich 
um den Anspruch, ernst genommen zu werden, wenn er die Natur- 
forschung mit der perversen Wollust an Leichen in verdächtigende 
Verbindung setzt („Der Naturwissenschaftler steht im blutbespritzten 
Schurz vor der Leiche der Natur und zerlegt sie in ihre Bestandteile: 
die Leiche natürlich, nicht die Natur! Für Hysterische beiderlei Ge- 
schlechts ein Anblick höchsten sinnlichen Genusses und Nervenreizes“ 
u. s. w.), oder wenn er die moderne Psychologie als ein „Witzchen 


Kritiken. | 91 


der Kulturhistorie“ verspotten zu dürfen glaubt. Ich bin geneigt, 
dort, wo sich ein gewichtvoller, kühner Geist in Wagnissen des phan- 
tasiebeflügelten Denkens ergeht, selbst starke Uebertreibungen, ja 
Tollheiten als zu seiner bedeutungsvollen Eigenart nun einmal gehörig 
hinzunehmen. Liegt dagegen fast nichts als ein Bündnis von Nebel- 
haftigkeit, Trivialität und grossartigem Gethue vor, so wirken solche 
Ausschreitungen der Anmassung, wie die eben erwähnten, nur teils 
anwidernd, teils komisch. 


Leipzig. Johannes Volkelt. 


Julius Cramer, Die Geschichte der Alamannen als Gaugeschichte 
(A. u. d. T.: Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechts- 
geschichte, herausgegeben von Otto Gierke, Heft 57). Breslau 
1899. 579 S. und 1 Karte. 8°. 15 M. 

Der Verfasser hat in dem vorliegenden, mit ausserordentlichem 
Fleisse gearbeiteten Werke, das die geschichtliche Entwickelung der 
alamannischen Gaue vom ersten Auftreten des Volkes bis ins Mittel- 
alter hinein nachzuweisen versucht, einen schätzenswerten Beitrag zur 
historischen Geographie Deutschlands geliefert. Was bei der Lektüre 
zunächst in wenig angenehmer Weise sich bemerkbar macht, ist die 
äussere Form der Darstellung. Der Stoff ist in eine Unmenge kleiner, 
oft wenige Zeilen umfassende Abschnitte gegliedert, wodurch die Ueber- 
sicht und der Zusammenhang wesentlich gestört wird. Dazu kommt 
eine nicht zu rechtfertigende Breite; es finden sich zahlreiche Wieder- 
holungen; kleine unwichtige Episoden sowie zahlreiche Nebenfragen 
werden mit unnötiger Ausführlichkeit erörtert; lange Quellenstellen, 
zum Teil in der Originalsprache und zugleich in deutscher Ueber- 
setzung, auch in solchen Fällen, wo die Interpretation ganz unzweifel- 
haft ist, haben im Text Aufnahme gefunden, statt wie billig, in die 
Anmerkungen verwiesen zu werden. Durch dieses Verfahren ist der 
Band zu einem zur Ergiebigkeit des Stoffes in keinem Verhältnis 
stehenden Umfange angewachsen. Aber auch gegen den Inhalt der 
Untersuchungen sind mancherlei Einwendungen zu erheben. Dies gilt 
namentlich von der Theorie des Verfassers über die Entstehung der 
Alamannen. Nach ihm sind diese hauptsächlich aus der Verbindung 
der Tenkterer, Usiper und Semnonen hervorgegangen. „Gleichzeitig 
mit dem Auftreten der Alamannen verschwinden aus der Geschichte 
im Nordwesten Germaniens unter anderen die Usiper, Tenkterer und 
im Nordosten die suevischen Semnonen, Stämme, die sich also auf der 
Wanderung zu dem neuen Volke der Alamannen vereinigt haben 
mögen“ (S. 9). Diese Ansicht ist aber, soweit die Usiper und Tenk- 
terer in Frage kommen, längst widerlegt und hätte sollen nicht wieder 


92 Kritiken. 
aufgebracht werden (vgl. Much, Beiträge zur Geschichte der deutschen 
Sprache 17, 96 ff; Baumann, Forschungen zur schwäbischen Ge 
schichte S. 501). Dass früher die Tenkterer und später die Ala- 
mannen sich durch ihre Reiterei auszeichneten, ist doch kein Beweis 
dafür. Es unterliegt vielmehr gar keinem Zweifel, dass die Alamannen 
identisch mit den Hermunduren sind, die sich gegen Ende des ersten 
Jahrhunderts n. Chr. aus ihren Sitzen im heutigen Thüringen und 
Sachsen nach Süden zurückgezogen hatten und seitdem das Land 
südlich vom Thüringer Wald bis zur Donau besetzt hielten (vgl. diese 
Ztschr. 1900, H. 3, S. 309f.). Nach dem Markomannenkrieg, in dem 
sie zum letzten Male erscheinen, sind die Hermunduren spurlos ver- 
schwunden; das Volk hat sich ohne Zweifel in einzelne selbständige 
Stämme aufgelöst. Ob freilich die von Ptolemäus aufgeführten 
Wargionen, Kurionen und Chaitvoren hermundurische Völker und der 
Grundstock der Alamannen sind, ist fraglich; die Angaben des grie- 
chischen Geographen sind zu unsicher, um daraus bestimmte Schlüsse 
ziehen zu können. Wo sollte aber die grosse civitas Hermundurorum 
hingekommen sein? Hinzugewandert sind nur die Semnonen, die 
späteren Juthungen oder Schwaben, aber wahrscheinlich erst gegen 
Mitte des dritten Jahrhunderts; wenn S. 261 gesagt wird, sie seien 
im Jahre 213 mit den Alamannen am Main aufgetreten, so ist 
dies nicht im mindesten quellenmässig zu begründen. Die Baumann- 
sche Hypothese von der Identität der Alamannen und Semnonen ist 
natürlich zu verwerfen, wie es auch der Verfasser gethan hat. Die 
Alamannen waren also alle Sueben; die Scheidung zwischen suebischen 
und nichtsuebischen Alamannen ist unzulässig. Die Semnonen haben 
ausser den nach Spanien ziehenden Quaden allein den alten Bundes- 
namen beibehalten, in ähnlicher Weise wie später der Name der wandi- 
lischen Völkergruppe nur auf den Wandalen haften geblieben ist. 

Ueberhaupt ist das, was S. 259 ff. über die Sueben gesagt wird, 
zum grossen Teil unrichtig. Der Verfasser folgt hier ganz den ver 
alteten Anschauungen von Caspar Zeuss. Die Deutung des Namens 
als „Schweifende“ „Nomaden“ sollte nicht wieder vorgetragen werden. 
Mit Sicherheit kann man zu den Sueben nur die Semnonen, Quaden, 
Markomannen und Hermunduren zählen; die antiken Schriftsteller, be- 
sonders Tacitus, haben den Begriff des Namens viel zu weit ausge- 
dehnt. Die Warnen (S. 261) sind nicht mit den späteren Nord- 
schwaben identisch; das Werenofeld zwischen Saale und Mulde ist 
nicht erst im 9., sondern bereits im 6. Jahrhundert von den Wenden 
eingenommen worden, vgl. E. O. Schulze, die Kolonisierung und Ger- 
manisierung der Gebiete zwischen Saale und Elbe, S. 5. 

Das Gebiet der Alamannen scheint anfänglich im Norden nicht 


Kritiken. 93 


wesentlich über den Main hinauf gereicht zu haben; denn Caracalla 
musste, nachdem er jene am Main 213 bekriegt, den Marsch nach 
Obergermanien von den Chatten erkaufen (Baumann S. 512). Die 
Ansicht des Verfassers, dass die Longionen (Aoyylovas) des Zosimus I, 
67 ed. Mendelssohn, die Probus i. J. 278 bekämpfte, Alamannen 
und Bewohner des späteren Lahngaues gewesen seien, vermag ich 
nicht zu teilen; die bisherige Ansicht, dass jene Lugier aus Schlesien 
waren, wird wohl ihr Recht behalten, da gleichzeitig der Kaiser mit 
Burgundionen und (silingischen) Wandalen Krieg zu führen hatte. 
Der Name ihres Königs Semno ist für ihre suebische Herkunft nicht 
beweisend. Erst im vierten Jahrhundert haben die Alamannen sich 
nordwärts über den Main ausgedehnt und das dort gelegene Gebiet 
innerhalb des limes (Mattiaker) sowie die Buchonia (Spessart, Röhn 
und Vogelsberg) in Besitz genommen. Die Chatten sind damals vor- 
übergehend nach Norden zurückgedrängt worden; aber bereits im 
Jahre 406 grenzten sie wieder an den Main, wie ihre Kämpfe gegen 
die durchziehenden Wandalen und Alanen beweisen (vgl. meine Aelteste 
Geschichte der Wandalen S. 15). Aus der Tabula Peutingeriana lässt 
sich etwas Sicheres über die Ausdehnung der Alamannen nicht ent- 
nehmen; was der Verfasser S. 28 f. darüber bemerkt, ist willkürlich. 
Vgl. auch Baumann S. 525 f. 

Die Bemerkungen über die älteren Verfassungsverhältnisse unter- 
liegen ebenfalls mancherlei Bedenken. Dass die Hundertschaft und 
die Zehntschaft schon in früherer Zeit territoriale Geltung erlangt 
hätten, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, vgl. dagegen Brunner, 
Deutsche Rechtsgeschichte L 117. Mit den Gleichungen der ammi- 
anischen Bezeichnungen rex = Gaukönig, regulus== Hunne, subregulus = 
Zehnter kann ich mich nicht einverstanden erklären. Allzugrosses Ge- 
wicht darf man auf die römische Terminologie nicht legen, da ja auch 
für die Kennzeichnung der Unterabteilungen des alamannischen Völker- 
schaftsgebietes verschiedene Ausdrücke angewendet werden, vgl. auch 
Baumann S. 506, Waitz, Verfassungsgeschichte I?, 304 ff. Zur völligen 
Klarheit wird man in Bezug hierauf wie auf Entstehung und Wesen 
der älteren alamannischen Gauverfassung überhaupt kaum durch- 
dringen können; mit der Heranziehung späterer Verhältnisse muss 
man aber sehr vorsichtig sein. 

Zahlreiche wichtige Schlüsse werden auf die Verbreitung der 
Ortsnamen auf ingen u. s. w. gegründet, namentlich an der Hand 
der bekannten Forschungen Wilh. Arnolds. Mit Recht stellt man sich 
aber dem Wert jener als Geschichtsquelle immer mehr skeptisch gegen- 
über, vgl. dazu die Anführungen des Verfassers selbst auf S. 255. 
Die Versuche, die Namen einzelner ptolemüischer Völker in späteren 


94 Kritiken. 


Gaunamen wieder zu entdecken, müssen als verfehlt bezeichnet werden, 
vgl. Much S. 91. Baumann S. 503. 

Zu dem Litteraturverzeichnis am Schlusse des Werkes ist u. A. 
noch nachzutragen: Albrecht, Quaestionum Alamannicarum specimen 
1867. Strootmann, Der Sieg über die Alamannen i. J. 268 im 
Hermes 30 (1895), S. 355. Hasenstab, Studien zu Ennodius. 
München 1890 (S. 50f.) Schröders Rechtsgeschichte ist nach der 
3. Auflage anzuführen, v. Wietersheim, Geschichte der Völker- 
wanderung nach der 2., von Dahn besorgten Ausgabe. Müllenhoffs 
Name ist zu bekannt, als dass man ihn, wie überall geschieht, als 
Müllenhof zitieren dürfte. Ludwig Schmidt. 


Carl Albrecht Bernoulli, Die Heiligen der Merowinger. Tübingen, 
Mohr, 1900. 8°, XI u. 336 S. 

In der Vorrede lesen wir folgende Zeilen: „Man mag in diesem 
Buche einen Versuch erblicken, das Tagesproblem der Geschichts- 
wissenschaft für die Kirchengeschichte wenigstens zu formulieren. 
Wenn wirklich auch hier nicht die grossen Männer, sondern Hunger 
und Durst der Armen, nicht die geläuterte Erkenntnis von Führern, 
sondern das gährende Bedürfnis der Massen den Verlauf der Ereignisse 
bestimmt, was immerhin einmal angenommen werden kann, so wäre 
die dogmengeschichtliche Methode, unter deren Zeichen die kirchen- 
historische Methode noch immer steht, in ihrer wissenschaftlichen Be- 
rechtigung in Frage gestellt. Auf alle Fälle kann also ein Studieren 
des Volksglaubens innerhalb des Kirchenglaubens kein müssiges Unter- 
nehmen sein.“ (S. VII.) Und so habe es der Verfasser denn unter- 
nommen, den Heiligenkultus der Merowingerzeit zu behandeln, obgleich 
er, wie er selbst gesteht, „noch vor zwei Jahren dem Stoffe völlig 
fremd war“. (S. X.) 

Wir haben also in Bernoullis Buche viel weniger die Darstellung 
des unbefangenen Fachkundigen, der aus reiner Liebe zum geschicht- 
lichen Wissen ans Werk tritt, als die These des Sozialphilosophen zu 
finden, dem der besprochene Gegenstand nur eine Gelegenheit ist, 
irgend welchen theoretischen Begriff mit Beweisen zu versehen. Dass 
der Verfasser sich in ziemlich kurzer Zeit mit seinem Stoffe bekannt 
zu machen wusste und sein Werk schön geschrieben und an Ge- 
danken reich ist, kann an dieser Thatsache nichts ändern. 

Das Werk zerfällt in zwei fast ganz zusammenhanglose Bücher, 
und Verfasser hat ganz Recht, wenn er bekennt, dass er „das Eben- 
mass des idealen Planes nur ungenügend verwirklicht‘ hat. 

Buch 1 ist den Heiligenleben der Merowingerzeit gewidmet 
und erkennt drei verschiedene Gattungen dieser Biographien. Die 


Kritiken. 95 


einen stehen auf echt historischem Boden und sind von Augenzeugen 
verfasst, andere, wie überhaupt die von Gregor von Tours und Fortu- 
natus verfassten Viten, fussen auf historischer Forschung, andere endlich 
haben keine andere Quelle als die volkstümliche Ueberlieferung und 
sind nichts als Legenden. Einer jeden dieser drei Gattungen widmet 
B. einen ausführlichen Abschnitt. Die erste Gattung fällt ganz in 
den Zeitraum des römischen Kaisertums, und die Schilderung, die er 
von den bekanntesten Heiligen (Martinus von Tours, Severinus von 
Noricum, Fulgentius von Ruspe, Caesarius von Arelas u. a.) an der 
Hand ihrer Biographen entwirft, verdient als eine durchaus treue und 
plastische hervorgehoben zu werden; sie gehört ohne Zweifel zu den 
besten Seiten des Buches. Die im zweiten Abschnitt zur Besprechung 
kommenden, durchgehend dem VI. und VII. Jahrhunderte zugehörenden 
Heiligenleben sollen sämtlich, dem Verf. zufolge, in die Kategorie der 
Forschung fallen, wobei er jedoch übersieht, dass des Fortunatus 
Vita Radegundis und mehr als eine der Vitae Patrum des 
Gregor von Tours eben so gut auf persönlicher Kenntnis des Stoffes be- 
ruht als irgendwelche der im ersten Abschnitt besprochenen Biographien. 
Uebrigens werden auch hier in die Charakteristik der Hagiographen 
und ihrer Werke oft sehr interessante Bemerkungen eingeflochten. 
Hingegen kann ich mich mit den Erörterungen und Folgerungen 
des dritten Abschnittes mit nichten einverstanden erklären. Und hier 
rächt es sich meines Erachtens, dass der Verfasser dem Studium der 
merowingischen Hagiographie bloss zwei Jahre widmen zu müssen 
glaubte. In den legendarischen Heiligen nichts als verpuppte Götter 
der keltischen oder germanischen Vorzeit erkennen zu wollen, den 
h. Georg kurzwegs zu einem Mithra, die h. Genovefa und die h. 
Gertrud zu einer deutschen Isis, den (übrigens angelsächsischen) Oswald 
und den h. Julien von Brioude zu einem Wodan zu stempeln, das 
heisst sich zu einem veralteten, längst überwundenen Standpunkt be- 
kennen und die etwaigen harmlosen Aehnlichkeiten, die sich zwischen 
Heiligen- und Götterkultus erkennen lassen, mit einer Zauberformel 
lösen wollen. Ich kann nur bedauern, dass mir der Raum fehlt, um 
darzuthun, wie oberflächlich die Beweisführung B.s hier ist und wie 
wohl er gethan hätte, wenn er den Wahn einer gewissen Mythologie- 
Forschung nicht in seinem Werke hätte spuken lassen. 

Das zweite Buch behandelt das Heiligengrab, oder, um es 
richtiger zu sagen, den Heiligenkultus der Merowingerzeit mit 
seinen verschiedenartigen Kundgebungen und schliesst mit einer 
Würdigung dieses Kultus in Hinsicht auf seine moralische, intellek- 
tuelle und soziale Bedeutung. Hier berührt sich B.s Werk vielfach 
mit dem jüngst erschienenen, ihm aber noch nicht bekannt gewordenen 


96 Kritiken. 


Werke Marignans (Etudes sur la Civilisation Frangaise T. IL 
Le culte des saints. Paris, Bouillon, 1899, XXXV— 250 S.), und 
es wäre eine lohnende Aufgabe, die Ergebnisse beider Forscher unter- 
einander zu vergleichen, wenn auch Marignan mehr die archäologische, 
Bernoulli mehr die kulturhistorische Seite vorkehrt. In eine gründ- 
liche Kritik von B.s Ansichten kann ich leider hier nicht eingehen. 
Wenn ich auch gerne zugebe, dass man in diesem zweiten Teile viel 
nützlichen Bemerkungen und lesenswerten Erörterungen (zwar neben 
manchen abenteuerlichen Hypothesen) begegnet, so muss ich doch er- 
klären, dass eine bloss naturalistische, wenn auch noch so reichlich mit 
Argumenten aus dem Gebiete der Physiologie und Psychophysik ver- 
sehene Erklärung der Probleme des merowingischen Heiligenkultus 
dieselben nur sehr ungenügend beleuchtet und die Hauptfrage der 
historischen Wirklichkeit der Thatsachen nicht einmal berührt. Durch 
die Nachlässigkeit des Setzers hat sich eine ziemlich grosse Zahl von 
Irrtümern, bauptsächlich in Namensformen, eingeschlichen; so z. B. liest 
man S. 22 Pfacius statt Idacius, S. 68 Rusticius statt Ruricius, S. 242 
Verenand statt Vermand u.s.w. u.s.w. Mitunter giebt es auch einige 
Versehen, die dem Verfasser zu schulden kommen, so z. B. S. 110 
Saint-Ivoine statt S. Julien de Brioude und S. 278 Utrecht statt 
Maestricht. 


Lüttich. G. Kurth. 


Emil Krüger. Der Ursprung des Welfenhauses und seine Ver 
zweigung in Süddeutschland. Neue, unter Zugrundelegung des 
bisher zugänglichen Urkunden- und sonstigen Quellenmaterials ge- 
wonnene Forschungsresultate. Wolfenbüttel. Verlag von Julius 
Zwissler. 1899. 8°. XV und 586 SS. nebst 18 Stammtafeln und 
einer Besitzkarte. 

Auf den Gang der vorliegenden Untersuchung müssen wir etwas 
ausführlicher eingehen, denn dem Werk ist nur eine sehr knappe In- 
haltsübersicht, sogar ohne Seitenangaben vorausgeschickt. Im ersten 
der fünf Teile lernen wir im Anschluss an eine Urkunde vom 8. Aug. 
760 die ältesten Glieder des Welfenhauses, ihren genealogischen Zu- 
sammenhang und die Herkunft des Geschlechtes (aus Franken) kennen 
(bis S. 38), woran sich dann die Darstellung der folgenden Genera- 
tionen und ihrer Zusammenhänge schliesst. Besonders interessant sind 
hierin die Ausführungen über die Stellung der Welfen in den Kämpfen 
Ludwigs des Frommen mit seinen Söhnen und der Nachweis des ag- 
natischen Zusammenhanges der Alaholfinger mit den Welfen, welcher 
Nachweis sich in erster Linie auf die ausführliche Uebersicht über 
die Besitzungen der ältesten Welfen stützt (SS. 40—53). Mit dem 


Kritiken. 97 


Tode Welfs IX. von Kärnthen (1055) schliesst dieser Abschnitt 
(S. 155) ab. Die letzten Generationen, deren Genealogie schon 
lange feststeht, sind demgemäss nur kurz behandelt. Der zweite 
Hauptteil (bis S. 228) bespricht das Veringer Grafenhaus. Nachdem 
dasselbe als Zweig der Welfen nachgewiesen ist und seine noch un- . 
sicheren Generationen möglichst klargestellt sind (bis S. 187), werden 
die Württemberger Grafen ihrerseits als Seitenlinie der Veringer er- 
wiesen. Beiden Abschnitten folgen vergleichende Besitzübersichten. 
Die älteste Genealogie der Württemberger füllt den dritten Hauptteil 
(bis S. 429). Die Vererbung der schwäbischen Besitzungen des 1121 
gestorbenen Grafen Werner von Grüningen (Grieningen), dessen Herkunft 
aus Veringer Stamme und dessen Besitzungen in Hessen (teilweise als 
Exkurs) eingehend behandelt sind, an die Grafen von Achalm-Gamer- 
tingen und von Württemberg - Grüningen, lässt beide Häuser als 
nahe Verwandte des angeführten Grafen Werner und damit der Ve- 
ringer erscheinen (bis S. 312), ein neuer Beweis für die Abstammung 
der Württemberger aus dem Welfenstamme. Es folgen dann ausführliche 
Untersuchungen über die älteste noch völlig unsichere Genealogie der 
Grafen von Württemberg (bis S. 340), über die Abtrennung und den 
Ausgang der Grüninger Linie (bis S. 349) und die ältesten Be- 
sitzungen beider Linien (bis S. 400). Die weitere Genealogie der 
Grafen von Württemberg bis zu Eberhard II. (bis S. 424) schliesst 
den dritten Hauptteil, dem noch ein Exkurs über eine Schwester des 
Veringers Hermann des Lahmen von Reichenau angehängt ist (bis 
S. 428). Der vierte Hauptteil enthält, nach Gauen geordnet, eine 
vergleichende Zusammenstellung der ältesten Besitzungen der vier 
Welfenhäuser, der Welfen, der Alaholfinger, der Veringer und der 
Württemberger. Hier sind die bisher gegebenen Besitzübersichten 
zusammengefasst und ergänzt, sowie die urkundlichen Belege dafür 
beigebracht. Der letzte Hauptteil, gewissermassen ein Anhang, be- 
handelt die älteste Genealogie des Hauses Este, der heutigen Welfen 
(bis S. 568) und die mögliche Herkunft desselben aus dem Welfen- 
stamme (bis K. 586). Auf den 18 beigegebenen Stammtafeln sind 
die genealogischen Ergebnisse der gesamten Untersuchungen zusammen- 
gestellt. 

Die Beweismittel Krügers sind, entsprechend der Zeit (8. bis 
12. Jahrh.), in welcher sich seine Darstellung vorzugsweise bewegt, 
die Lage und Vererbung der Familiengüter, sowie Gleichheit der 
Vornamen und der Wappen. Letzterem Argumente kommt eine er- 
hebliche Beweiskraft nicht zu, da Wappengleichheit ebensogut auf 
agnatische wie auch auf cognatische Verwandtschaft zurückgehen 
kann (z. B. Zähringen und Freiburg-Fürstenberg), wie anderseits 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 7 


98 Kritiken. 


Linien desselben Hauses vielfach durchaus verschiedene Wapper 
führen (z. B. Zähringen einen Adler, Baden einen Schrägbalken, Teck 
die Rauten). Ebenso unsicher steht es im allgemeinen mit den Vor- 
namen. In den zum Glück nicht sehr häufigen Fällen, in denen der 
Verfasser sich hiermit zu beschäftigen hatte, wäre eine korrekte Ausdrucks- 
weise, z. B. für „Welfhardus, die Verlängerung von Welf,“ (S. 158) 
oder „Riculf ist identisch mit Richbald; beide Namen stehen im selben 
Verhältnis zu einander, wie Berchtolfus und Bertoaldus (Bertwaldus), 
die beide Nebenformen für Berchtold sind,“ (S. 8) vorteilhafter ge- 
wesen. Auch in der Anwendung des Hauptbeweismittels durch Lage 
und Vererbung der Güter ist Krüger nicht immer vorsichtig genug. 
Es schwächt die Beweiskraft seiner Ausführungen nicht unerheblich ab, 
wenn sich wiederholt Besitzvergleichungen nur auf Vermutungen stützen 
(z. B. S. 224, Neckargau), oder zeitlich zu weit auseinanderliegende 
Nachrichten verwendet sind (z. B. S. 221f., Filsgau). Die Resultate 
würden ohne solche Stellen klarer und überzeugender zu Tage treten. 
Auch die Identifizierungen von Personen sind nicht immer glücklich. 
Doch ahgesehen von diesen nebensächlichen Punkten sind die Unter- 
suchungen durchaus sicher; es ist für das Gesamtresultat unerheblich, 
ob der genealogische Zusammenschluss überall richtig konstruiert ist 
oder nicht; die Hauptsache, der Nachweis der Stammeseinheit der 
Welfen, Alaholfinger, Veringer und Württemberger, namentlich der 
Welfen und Veringer, ist geliefert, so weit für diese frühen Zeiten 
überhaupt ein derartiger Nachweis geliefert werden kann. Und nicht 
nur für die Genealogen, denen Krüger auch hier wieder neue Wege 
gewiesen hat, sind diese Untersuchungen wertvoll, auch den Histo- 
rikern bringen sie manches Interessante. Es sei namentlich auf 
die bereits oben berührte Darstellung der Anteilnahme der Welfen 
an den Kämpfen Ludwigs d. Fr. und seiner Söhne bingewiesen, ebenso 
auf die damit zusammenhängenden Stellen über die Güterpolitik der 
Welfen, wie auch auf die Abschnitte über die Anfänge des Burgun- 
dischen (königlichen) Zweiges und über die Besitzungen des Hauses. 
Diese Kapitel geben einen guten Einblick in die Umwälzungen, welche 
der Sieg der einen oder der anderen Partei in diesen Kämpfen jedes- 
mal im Gefolge hatte. Leider treten diese Vorzüge nicht genügend 
hervor, da es dem Ganzen an der letzten Durcharbeitung zu fehlen 
scheint; sonst wären Stellen, wie die oben angeführten, nicht im 
Texte stehen geblieben. Ferner bringt die Inhaltsübersicht (S. V) 
nur die Ueberschriften der fünf Hauptteile; ein bei der Fülle der 
Namen unentbehrliches Register fehlt ganz, so dass die Uebersicht 
und Orientierung fast unmöglich wird. Die allerdings erhebliche 
Zahl von Stamm- etc. Tafeln — über 50, z. T. mehr als seitengross, 


Kritiken. 99 


ungerechnet die 18 Tafeln am Schlusse — welche, an passenden 
Stellen eingeschoben, das Verständnis sehr erleichtern, kann für diesen 
Mangel nicht entschädigen. Es erübrigt noch zu bemerken, dass in 
den Untersuchungen eine umfangreiche Litteratur verarbeitet ist. Ein 
Teil der Arbeit ist in etwas veränderter Gestalt in den Württemb. 
Vierteljahrsheften 1899 erschienen. Im folgenden Jahrgange der- 
selben Hefte hat Schneider unter zu starker Betonung der oben er- 
wähnten nebensächlicheren Mängel in der Methode den Nachweis 
Krügers der Stammeseinheit der Veringer und Württemberger abge- 
wiesen, ohne dabei auf die anderen Abschnitte einzugehen. 
Karlsruhe. Otto Roller. 


Rudolph Eberstadt, Der Ursprung des Zunftwesens und die älteren 
Handwerkerverbände des Mittelalters. Leipzig, Duncker & Humblot, 
1900. IV u. 201 S. 8°. 

Der Verfasser hat bereits vor etwa drei Jahren unter dem Titel: 
„Magisterium und Fraternitas“ ein Werk über die älteren deutschen 
und französischen Handwerkerverbände erscheinen lassen, das im ganzen 
eine entschiedene Ablehnung erfahren hat und auch in dieser Zeit- 
schrift 1, 119 ff. von mir nicht eben günstig beurteilt worden ist. 
Wenn man an das neueste Werk vielleicht mit der Hoffnung heran- 
tritt, dass die geradezu vernichtende Kritik E. etwas die Augen 
geöffnet und ihn bewogen habe, wenigstens die offensichtlichsten Ver- 
drehungen und Unrichtigkeiten zu berichtigen und seine Anschauung 
etwas zu modifizieren, so erlebt man eine Enttäuschung. E. lebt in 
dem Glauben, einer litterarischen Clique zum Opfer gefallen zu sein, 
und von all dem Verkehrten, das er behauptete, hat er auch nicht 
dass geringste zurückgenommen. Etwa ein knappes Drittel des neuen 
Buches reproduziert, zum guten Teil in wörtlicher Anlehnung, einfach 
den Inhalt von „Magisterium und Fraternitas“, ein weiteres knappes 
Drittel ist eine Polemik E.s gegen seine Rezensenten, auf die ich, 
soweit meine Person in Frage kommt, an anderer Stelle antworten 
werde, und von der ich hier nur bemerke, dass sie an Gehässigkeit 
fast alles mir bisher bekannte hinter sich lässt. So bleibt nur etwa 
ein reichliches Drittel des Buches für eigene neue Forschung übrig. 
Dasselbe ist der Erforschung der alten hofrechtlichen, angeblich 
mechanisch gegliederten Handwerkerämter gewidmet, in denen E. die 
Vorstufe des angeblich organisch gegliederten Magisteriums erblickt. 
Das historische Material, auf dem E. weiter baut, ist, soweit Deutsch- 
land in Betracht kommt, längst bekannt und oft bearbeitet; was von 
westfränkischen Quellenzeugnissen hinzu kommt, ist kaum der Rede 
wert. Die Gesichtspunkte aber, von denen aus der Verf. seinen Stoff 


73% 


100 Kritiken. 


würdigt, sind nicht andere, als die der zahlreichen älteren Vertreter 
der Hofrechtstheorie, höchstens mit dem Unterschiede, dass E. seine 
Vorgänger an Einseitigkeit übertrifft und dass er im Nichtverstehen 
oder Nichtverstehenwollen der Gegner das Menschenmögliche leistet. 
Mit einem Forscher, der seinen Gegnern eine „Herleitung des Zunft- 
wesens aus dem Standesrecht der Freiheit“ imputiert (S. 135), ist 
nicht zu streiten. Vor allem verfügt E. über eine schrankenlose 
Einbildungskraft, die geradezu alles aus den Quellen herauszulesen 
vermag. Man vergleiche z. B. nur einmal die Ausführungen über das 
Trierer Schuhmacherhandwerk auf S. 83 f. mit den Quellenstellen und 
mit der gewissenhaften Schilderung Baers in den Forschungen zur 
deutschen Geschichte 24, 233 f. Man wird dann einsehen, dass eine 
Auseinandersetzung mit derartigen Phantasien einfach zwecklos ist. 
Hin und wieder trifft man auf eine brauchbare Bemerkung, aber im 
ganzen nimmt man aus dem Buche den wenig erfreulichen Eindruck 
mit, dass der nicht unbegabte Verfasser sich in eine bestimmte Theorie 
völlig verrannt hat und überhaupt nicht mehr mit der Möglichkeit 
einer anderen Anschauung ernstlich rechnet. 
Tübingen. Siegfried Rietschel. 


Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae. 
Zweiter Band (1152—1227). Namens des Vereins für Thüringische 
Geschichte und Altertumskunde bearbeitet und herausgegeben von 
Otto Dobenecker. Jena, Gustav Fischer, 1900. VI, 556 S. gr. 4°. 

Dem in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (N. 

F. 1. Jahrg. Monatsbl. S. 349 ff.) eingehender besprochenen ersten 

Bande dieses gross angelegten und mustergiltig durchgeführten Sammel- 

werkes ist der zweite innerhalb der in Aussicht gestellten Frist pünkt- 

lich gefolgt. Schon im Dezember 1897 war ein erster Halbband, 
der in 1466 Nummern die Regesten bis zum August 1210 enthielt, 
fertig gedruckt, und im März dieses Jahres konnte der zweite Halb- 
band mit 1014 Nummern, die die Regesten bis zum Ende des Jahres 

1227, dem Todesjahre des Landgrafen Ludwigs IV. herabführen, aus- 

gegeben werden. Den Band bis 1246, dem Todesjahre Heinrich Raspes, 

zu bringen, wie in Aussicht genommen war, hinderte die zunehmende 

Fülle des Stoffes. Ohne die Ausarbeitung des über 100 Seiten um- 

fassenden Registers, die im Zusammenhange vorzunehmen den Heraus- 

geber seine Amtsgeschäfte zwangen, hätte der Band um mehr als 
ein Jahr früher erscheinen können. 
Die Grundsätze für die Bearbeitung des Materials sind im neuen 

Bande mit gleicher Umsicht und Sorgfalt wie im ersten durchgeführt 

worden und haben sich in gleicher Weise bewährt. Der Heraus- 


Kritiken. 101 


geber hat sich mit dem zweiten Bande aber eine neue Aufgabe ge- 
stellt. Er hat in Nachträgen, Zusätzen und Berichtigungen nicht nur 
das Vereinzelte gebracht, was bisher aus irgend einem Grunde unbe- 
rücksichtigt geblieben war, sondern er erhält den Benutzer auch 
völlig auf dem Laufenden über die inzwischen erschienene Litteratur. 
Das gleiche Verfahren wird für die Fortsetzung in Aussicht gestellt. 
So wird man in diesem Werke also ein Repertorium haben, das in 
knappster und doch völlig erschöpfender Weise für jede Frage zur 
thüringischen Geschichte, die es mit Urkundenstoff zu thun hat, in 
den Stand der Forschung einführt. Man kann die Bände nicht in 
die Hand nehmen, ohne seine Freude zu haben an der klaren und 
nach jeder Richtung hin gelungenen Durchführung dieses Gedankens. 
Es ist bei einem derartigen Werke unthunlich, auf Einzelheiten ein- 
zugehen; das muss der Spezialforschung überlassen bleiben, die allein 
auch die gewonnenen Resultate weiterführen kann. Hier soll nur 
noch hervorgehoben werden, dass der Herausgeber ganz besondere 
Mühe verwandt hat auf die Feststellung und Unterscheidung der ein- 
zelnen Persönlichkeiten mit gleichem oder verwandtem Namen und 
auf die Erklärung der Oertlichkeiten aller Art. Die Lösung dieser 
manchmal besonders schwierigen und verwickelten Fragen erfuhr wie- 
derholt Förderung durch die Arbeit am Register, die das Material in 
einer Weise übersichtlich machte, wie das beim Sammeln nicht zu 
erreichen war. Die so gewonnenen neuen Ergebnisse hat der Heraus- 
geber dann sogleich in den Zusätzen und Berichtigungen verwendet. 
Wo man auch hineingreift in diese Publikation, überall stösst man 
auf die Zeugnisse seltenen Fleisses, beharrlichster Ausdauer und 
selbstlosester Hingabe an die Erreichung des gesteckten Zieles. Möge 
es dem Herausgeber beschieden sein, seine Arbeit noch weit voran- 
zubringen und möchte seine amtliche Stellung sich so gestalten lassen, 
dass für die Durchführung der Regesta Zeit und Kraft bleibt. Thüringen 
hat in diesen ein Werk erhalten, wie es ein solches durch die Kraft 
eines Mannes noch nicht besass, und Deutschland eine der wertvollsten 
und gediegensten Schöpfungen provinzieller Geschichtslitteratur. 
Heidelberg. Dietrich Schäfer. 


Hans Prutz. Preussische Geschichte Bd. 1: Von den ersten An- 
fängen bis 1655. Bd. 2: 1655 — 1740. Stuttgart, I. G. Cotta 
1900. (VI, 463 S.; 406 S.) 

Berners Geschichte des Preussischen Staates war bisher die 
einzige Darstellung des Themas für weitere Kreise aus der Feder 
eines angesehenen Fachmanns, aber sie zeigt doch bei allen ihren 
Vorzügen so viel einseitig - dynastische Tendenz, dass eine andere, 


102 Kritiken. 


objektivere Schilderung der Preussischen Geschichte oft genug ge- 
wünscht worden ist. Jetzt ist sie nun von Prutz versucht worden — 
im ganzen, wie man sagen darf, mit gutem Gelingen, zu dem nicht 
zum wenigsten die dem Verfasser eigene fliessende Diktion und der 
bei aller Sachlichkeit warme und der Bedeutung des Stoffes ange- 
messene Ton beigetragen haben. 

Prutz hat sein Werk, das leider auf Quellen- und Litteratur- 
angaben gänzlich verzichtet, auf vier Bände angelegt, von denen bis- 
her die beiden ersten, die die Erzählung bis zum Jahre 1740 führen, 
vorliegen. Der erste Band beginnt damit, die Geschichte des Ordens- 
staates zu erzählen und zwar weit ausführlicher als späterhin die 
Anfänge der Kurmark: mit Absicht, denn Prutz verficht die These, 
dass das Ordensland und nicht die Kurmark Brandenburg der Kerm 
der preussischen Gesamtstaatsbildung gewesen sei. Die These ist 
zwar von O. Hintze in seiner eingehenden Besprechung des Buches 
(Forsch. zur brdbg.-preuss. Gesch. 13, 276) abgelehnt worden, aber 
es scheint mir doch ein fruchtbarer und gesunder Gedanke, die Be- 
deutung des Ordensstaates für die brandenburgisch-preussische Geschichte 
einmal schärfer zu betonen, als es jetzt meist zu geschehen pflegt. 

Das Kernstück des zweiten Bandes, der Teil, der auch dem 
Historiker am meisten Neues bietet, ist die Schilderung der Regierung 
des Grossen Kurfürsten. Für die Anfänge des Kurfürsten nimmt 
Prutz im wesentlichen die Ergebnisse der Studien von Meinardus 
über den Grafen Adam Schwarzenberg an, für die spätere Zeit stützt 
er sich zum grossen Teile auf eigene archivalische Forschungen, die 
die Abhängigkeit Friedrich Wilhelms von Frankreich in den Jahren, 
die man als die Höhepunkte seiner Regierung anzusehen gewohnt ist, 
scharf erkennen lassen. Gegenüber diesem, aus dem Vollen ge- 
arbeiteten Bilde des Kurfürsten, das freilich mit dem überlieferten 
Heroentypus wenig Aehnlichkeit mehr hat, fällt dann der Rest des 
zweiten Bandes, die Darstellung Friedrichs I. und Friedrich Wilhelms I. 
merkwürdig ab: man hätte nicht erwarten sollen, dass das Lebens- 
werk des zweiten Königs, der innere Aufbau des preussischen 
Staates, dem doch die Forschung sich nachgerade eifrig genug zu- 
gewandt hat, heute noch mit so kurzen, an der Oberfläche haftenden 
Notizen könnte abgethan werden. Die ungenügende Berücksichtigung 
der inneren Geschichte ist freilich dem ganzen Buche zum Vorwurf 
zu machen, aber da dieses zweifellos zu den Erscheinungen gehört, 
bei denen man Hoffnungen und Erwartungen für eine neue Auflage 
aussprechen darf, so bleibt zu wünschen, dass in dieser wenigstens 
jener schwere Mangel beseitigt werden möge. 

In einem längeren Vorwort bekämpft Prutz scharf und lebendig 


Ep Po eege... BR 


Kritiken. 103 


die teleologische Auffassung, dass die brandenburgischen Herrscher 
von den unscheinbaren Anfängen des Kurstaats an bewusst und kon- 
sequent die Einigung Deutschlands unter ihrer Führung angestrebt 
hätten. Von den Fachgenossen ist aber doch diese Anschauung, seit- 
dem Droysen sie vor Jahrzehnten unter entschuldigenden Umständen 
auf die Spitze getrieben hatte, längst überwunden, und wenn Prutz 
trotzdem noch immer namhafte Vertreter dieses Standpunkts unter 
den Historikern vermutet, so wird ihn doch die allgemeine zornige 
Ablehnung, die Sommerlads Buch über die soziale Wirksamkeit der 
Hohenzollern soeben gefunden hat, zu andrer Ansicht bekehren müssen. 
Als Antwort auf die Klagen aber, die Prutz über den heutigen 
preussischen Geschichtsunterricht erhebt, der vielfach tendenziös sei 
und zur Selbstüberschätzung verführe, möchte ich die Worte wieder- 
holen, die O. Hintze (a. a. O.) darauf erwidert hat; sie sind allen 
jenen aus der Seele geschrieben, die eine starke nationale Gesinnung 
und deren Pflege in der Schule mit der Ehrfurcht vor der Wissenschaft 
vereinigen zu können glauben: 

‘Der Grundsatz, den der Verfasser aufstellt, dass die vater- 
ländische Geschichte nicht mit einem anderen Masse gemessen werden 
darf wie die jedes anderen Volkes, dürfte, namentlich für die Schule, 
doch nur cum grano salis gelten. Man kann hier nicht von jeder 
teleologischen Auffassung abstrahieren, sonst wird die Geschichte 
entgeistet. Absolute Objektivität ist hier weder erreichbar noch 
wünschemswert. Die Geschichte soll nicht bloss lehren, wie die Ver- 
gangenheit gewesen, sondern vor allem auch wie die Gegenwart ge- 
worden ist. Patriotischer Geist und wissenschaftliche Gewissen- 
haftigkeit haben sich bisher im preussischen Geschichtsunterricht 
noch immer gut vertragen. Takt, Persönlichkeit, lautere Gesinnung 
ist dabei freilich noch nötiger als ein gutes Lehrbuch.’ 

Hannover. Viktor Loewe. 


Regesta episcoporum Constantiensium. Regesten zur Geschichte 
der Bischöfe von Konstanz von Bubulcus bis Thomas Berlower. 
517—1416. Herausgegeben von der badischen historischen 
Kommission. IL Band. 1.— 3. Lieferung 1293 — 1351. Be- 
arbeitet von Alexander Cartellieri. Innsbruck, Wagnersche 
Universitätsbuchhandlung. 1894 — 96. 

Seit 1896 ist keine weitere Lieferung der Konstanzer Regesten 
ausgegeben worden. Das Stocken der Publikation wäre an sich er- 
klärlich durch die Versetzung Cartellieris aus dem archivalischen ın 
den so ganz anders gearteten akademischen Wirkungskreis. Ich 
fürchte jedoch, dass noch ein anderes mitspielt, dass man sich — 


104 Kritiken. 


leider zu spät — überzeugt hat, so nicht weıter arbeiten zu können. 
1894 erschien die ausgezeichnete Untersuchung Th. Ludwigs über 
die Konstanzer Geschichtschreibung bis zum 18. Jahrhundert. Zum 
erstenmale wurde Ordnung in das Wirrsal der handschriftlichen 
chronikalischen Ueberlieferung der Bodenseestadt gebracht. Die Grund- 
lage zu einer kritischen Edition der Konstanzer Quellen war ge- 
schaffen. Ludwig wäre der prädestinierte Herausgeber gewesen, den 
sich die Kommission nicht entgehen lassen durfte. Allein dem ersten 
folgte kein zweiter Schritt. Ludwig wandte sich anderen Arbeits- 
gebieten zu. Ein anderer Herausgeber ist nicht gefunden oder über- 
haupt nicht gesucht worden. Die Berichte über die Plenarsitzung der 
Kommission enthalten keine Andeutung, dass man den Gedanken einer 
Neubearbeitung der Konstanzer Chroniken ins Auge gefasst habe. Der 
ersten vor Ludwigs Buch 1894 ausgegebenen Lieferung der Bischofs- 
regesten folgte 1896 ein Doppelheft. 

Nun kann man gewiss nicht sagen, dass erst Ludwig auf die 
Notwendigkeit einer kritischen Ausgabe der Konstanzer Chroniken 
aufmerksam gemacht habe. Wer sich mit der Geschichte des Ober- 
rheins befasst hatte, wusste auch, dass Rupperts Ausgabe (1891) allen 
Grundsätzen historischer Kritik und moderner Editionstechnik geradezu 
Hohn sprach. Eine Orientierung über die Ueberlieferung war nur 
auf dem Wege möglich, den Th. Ludwig mit glücklichstem Gelingen 
einschlug. Dem Bearbeiter der Regesten ist das am wenigsten ent- 
gangen. Schon in der ersten Lieferung von 1894 bemerkte er (nr. 
3440 *), man müsse „immer im Auge behalten, dass das gegenseitige 
Verhältnis der Stadt und Bistum Konstanz berührenden chronikalischen 
Aufzeichnungen bisher unerforscht und schwer zu erforschen sei, $0- 
lange nicht die zu Grunde liegenden Handschriften sämtlich genau be- 
kannt und auf ihr Alter geprüft seien“. Er hat es auch in der Folge 
verstanden, aus der Not eine Tugend zu machen. Von der zweiten 
Lieferung an ist er im stande, die Untersuchungen Ludwigs nicht nur 
zu verwerten, sondern vielfach zu ergänzen und weiterzuführen (vgl. 
4690). Aber er sah sich doch in der unangenehmen Lage eines 
Baumeisters, dem zugemutet wird, auf unsicherem Baugrund ein Haus 
aufzuführen. Das erste Heft zitiert noch nach Ruppert die Chronik 
Stetters. Wäre nicht inzwischen Ludwigs Buch erschienen, so würden 
wir diesem Chronisten wohl auch in den folgenden Lieferungen be- 
gegnen. Jetzt aber wissen wir, dass Stetters noch ins 14. Jahrhundert 
gehörige Chronik nicht erhalten ist, dass Ruppert unter Stetters 
Namen eine Chronik des 16. Jahrhunderts (1585) von Christof v. 
Schwarzach veröffentlicht hat. Um zum Schlusse zu kommen: die in 
Ludwigs Buch jetzt vorliegende Untersuchung und die noch aus- 


Kritiken. 105 


stehende Neubearbeitung der Konstanzer Chroniken hätten der Publi- 
kation des zweiten Bandes der Regesten unter allen Umständen vor- 
ausgeschickt werden müssen!. Wenn Cartellieri seit der zweiten 
Lieferung die Handschriften beständig zu Rate zieht, so ist das nur 
ein Notbehelf. Lieber mit der Ausgabe der vierten Lieferung noch 
einige Jahre warten und inzwischen das Versäumte nachholen. 

Die Anerkennung der Leistung des Bearbeiters sollen diese Ein- 
wendungen gegen das Arbeitsprogramm der Kommission nicht herab- 
drücken. Cartellieri sammelt nicht nur, er weiss auch, was er 
sammelt und bietet es in entsprechender Weise dem Benutzer dar. 
Seine Regesten sind vor allem in einem lesbaren, durchweg verständ- 
lichen Deutsch abgefasst, was sich eigentlich von selbst verstehen 
sollte, thatsächlich aber, wie die Benutzer der Arbeit seines Vorgängers 
längst wissen, keineswegs selbstverständlich ist. Sprachliche Härten 
und Urkundionensünden, wie die ungeseitete Handschrift (für nicht 
paginiert) in Nr. 4353 gehören zu den Seltenheiten. Cartellieris Vor- 
liebe für die Siglen der Jahresberichte stört den Benutzer weniger, 
als ich anfänglich beim Durchlesen seiner Abkürzungsliste dachte. 
In den meisten Fällen ist man doch des lästigen Nachschlagens über- 
hoben. Der papierene Stil in Regestenwerken ist eine Geschmacks- 
sache, über die sich streiten lässt. Das eine Auge ist empfindlicher 
als das andere. Nur Eines werden mir die Buchstaben-, Silben- und 
Wortsparer zugeben müssen, dass ihre Sparsamkeit in auffallendem 
Gegensatz steht zu der Raumverschwendung unsrer in jeder Beziehung 
luxuriöser ausgestatteten Urkundenbücher. Ich bezweifle, dass Cartellieri 
dadurch, dass er z. B. „der jüngst f Gerhard“ schreibt, anstatt der 
jüngst verstorbene Gerhard, in einem Bande von mehreren hundert 
Seiten mehr als einen halben Druckbogen gewinnt. Weshalb also dem 
Benützer fortwährend Stacheldrähte in den Weg legen. Hindernis- 
rennen sind nicht Jedermanns Sache. 

In der Hauptsache aber denkt Cartellieri weit mehr als sein Vor- 
gänger Ladewig an die Bedürfnisse des Benützers. Bischofsregesten 
haben mit den Kaiserregesten, namentlich der nachstaufischen Periode, 
das gemeinsam, dass jede Neuwahl uns mit einer Persönlichkeit be- 
kannt macht, deren Vorgeschichte in den vorausgegangenen Regesten 


! Ich darf in diesem Zusammenhange wohl daran erinnern, dass ich 
der 4.—5. Lieferung meiner Regesten eine Ausgabe des verschollenen 
Reinbold Slecht vorausschickte und für die 6.—8. Lieferung die Aus- 
hängebogen der Bernoullischen Ausgabe der Röteler Fortsetzung Königs- 
hofens benutzte, also nicht den zweiten Schritt vor dem ersten that, obwohl 
beide Chroniken für die badischen Regesten nicht die gleiche Bedeutung 
hatten wie die Konstanzer Chroniken für die Bischofsregesten. 


106 Kritiken. 


gar nicht oder nur teilweise enthalten ist. Ladewig hatte sich mit 
kurzen Nachweisen über das Vorleben der Bischöfe begnügt. Car- 
tellieri behandelt die Vorgeschichte mit der gleichen Ausführlichkeit 
wie den Episcopat. An die Nachrichten über den Tod eines Bischofs 
reihen sich regelmässig längere kritische Auseinandersetzungen über 
die chronikalische Ueberlieferung seiner Regierung an. Auch neuere 
Würdigungen werden angeführt, und wenn etwas zu wünschen übrig 
bleibt, ist es lediglich die Klassifizierung, beziehungsweise Würdigung 
jener Würdigungen, die grossenteils das Nachschlagen nicht lohnen. 
Auch die ausführlichen Regesten der zahlreichen Interregna des 
14. Jahrhunderts bedeuten eine erfreuliche Neuerung. Hier konnte 
über die Aufnahme des einzelnen Regestes nur der Takt des Be- 
arbeiters entscheiden, und man wird es nur billigen, dass er sich 
seine Grenzen nicht zu eng gesteckt hat. 

Denn die langen Stuhlerledigungen und Doppelwahlen sind für 
das 14. Jahrhundert charakteristisch. Die Konstanzer Bischöfe waren 
keine namhaften Territorialherren. Es wäre unbillig, von ihren Regesten 
nach der territorialen Seite hin ähnliche Aufschlüsse wie von den 
badischen oder pfälzischen Regesten zu erwarten. Die Publikation 
weckt wohl Wünsche, auf die ich am Schlusse noch zurückkomme. 
Aber sie selbst kann sie nicht erfüllen. An historischem Wert büsst 
sie deshalb nichts ein. Von vorn herein war sie als Beitrag zu 
einer Germania sacra gedacht. Der erste Band wurde als ein solcher 
von der Kritik beifällig begrüsst. Den folgenden Bänden wird man 
nachrühmen müssen, dass sie der Universalhistorie eben so sehr 
dienen wie der deutschen Kirchengeschichte. In den bis jetzt erschienenen 
drei Lieferungen lernen wir ein merkwürdiges Vorspiel des Schisma 
kennen. Das Episcopalsystem stellt sich von einer bisher weniger be- 
achteten Seite dar. Die Konstanzer Bischöfe sind in ihrer Mehrheit 
nicht nur Anhänger der Curie in Avignon, sondern auch ihre ge- 
treuen Schüler. Wie sie sich wiederholt den Titel „von des aposto- 
lischen Stuhles Gnaden“ geben (4428), zeigen sie namentlich in ihrer 
Finanzgebahrung ihre Abhängigkeit von den Avignoneser Ideenkreisen. 
Die Curie, in Verwaltung und Beamtenorganisation einst Vorbild der 
Laienfürsten, war seit den Tagen Philipps des Schönen rückständig 
geworden. Während der weltliche Staat auf dem Wege zu einem 
festen Etat schon über die gröbsten fiskalischen Willküren hinaus 
war, lief die Finanzverwaltung der Curie durch eine immer raff- 
niertere Ausgestaltung des Sportelwesens auf eitel Willkür hinaus. 
Die Verwandlung des Oberhaupts der Christenheit in den Territorial- 
herren ist anderthalb Jahrhunderte zu spät gekommen, als dass sie 
noch zu einer Gesundung der päpstlichen Finanzpolitik hätte führen 


Kritiken. 107 


können. Nicht erst in den Tagen Leos X. wurde die Curie der grosse 
„Kormnwurm“ Europas. Nicht erst im Zeitalter des Mainzer Kurfürsten 
Albrecht von Hohenzollern nahm sich der Episcopat den Nachfolger 
Petri zum Muster. Dem universalhistorischen Gegensatze zwischen 
Episcopalsystem und Papalsystem läuft eine völlig gleichartige finanz- 
politische Entwicklung parallel. In den Konstanzer Regesten kann 
man die Fortschritte der Bischöfe in der in Avignon erlernten Kunst 
des Plünderns verfolgen. Selbst die Kirchenzucht scheint nur noch 
wegen der Strafgelder da zu sein (4856; 4866). Der schamlose 
Bettelbrief Bischof Ulrichs IH. vom 3. Juli 1349 ist von Cartellieri 
in der oberrheinischen Zeitschrift NF. 11, 646 ff. im Wortlaut ver- 
öffentlicht worden. Das Regest Nr. 4915 hätte deshalb nicht kürzer 
gefasst werden dürfen. Die „genannten“ Sünden hätten genannt 
werden müssen (peccata oblita, vota fracta si ad ea redierint, offense 
patrum et matrum sine manuum iniectione violenta, violatores fidei: 
prestite et iuramentorum absque capitalibus misericorditer relaxan- 
tur). Aus der jahrhundertelangen Genesis des lutherischen Thesen- 
anschlages kenne ich kaum ein lehrreicheres Dokument. Wenn die 
Bischöfe allen absoluten Tendenzen zum Trotz immer abhängiger von 
ihren Kapiteln werden, wenn in Konstanz mit dem vierzehnten Jahr- 
hundert die Geschichte der Wahlkapitulationen einsetzt!, so springt 
auch da das Analogon mit den übrigen rückständigen Gewalten des 
ausgehenden Mittelalters, mit sacerdotium und imperium, in die Augen. 

So wird man es denn auch verstehen, weshalb ich so grossen 
Wert auf die chronikalische Fundamentierung der Regesten lege. Bei 
dem späten Schwarzach (Nr. 3800) heisst es, Bischof Gerhard V. 
(1308— 18) habe „viele liegende Güter des Bistums veräussert“. 
Die erhaltenen Urkunden des Bischofs lassen eine Kontrole dieser Be- 
hauptung nicht zu. Erst für das 15. Jahrhundert mag sich das Ver- 
hältnis der urkundlichen und chronikalischen Ueberlieferung zu gunsten 
der Akten verschieben. Für das 14. Jahrhundert fliesst noch immer 
trtz dem Bekanntwerden immer neuer Urkunden die reichste 
historische Belehrung, von den erwähnten Stadtchroniken abgesehen, 
aus den Darstellungen Johanns v. Winterthur, Heinrichs v. Diessen- 
hofen und des Mathias von Neuenburg. Ohne zu den historiographischen 
Streitfragen der letzten Jahre in den Regesten Stellung zu nehmen, 
hat Cartellieri manchen Beitrag zur Lebensgeschichte jener drei 
Historiker geliefert und ihre Nachrichten und Urteile mit historischem 
Takte verwertet (u. a. 4691. 4853). Nach der urkundlichen Seite 
war ihm für die Zeit Ludwigs des Baiern durch die vatikanischen 


! Inzwischen im Wortlaut publiziert in den Mitteilungen der bad. 
Kommission. 1898. Nr. 20. 


108 Kritiken. 


Akten Riezlers viel vorweggenommen. Zu den Novitäten habe ich eine 
der bemerkenswerteren, eine nur durch ein Zitat Müllers bekannte 
Abmachung Bischof Rudolfs III. mit Kaiser Ludwig beisteuern können 
(Nr. 4304). Wie gross und erheblich die Ausbeute des vatikanischen 
Archivs für die folgenden Lieferungen sein wird, muss man abwarten. 

Im übriren verspare ich mir das Eingehen auf Einzelheiten 
besser auf die Besprechung der Schlusslieferung. Denn es schien mir 
wichtiger, dem Sammler Cartellieri anzudeuten, was man hoffentlich 
nicht vergeblich dereinst von dem Geschichtschreiber Cartellieri erwarten 
darf: nicht Regestennachträge und kein Ende, sondern l’esprit des 
regesta. Nur einem wissenschaftlichen Wunsche, dessen Erfüllung über 
die Kräfte eines einzigen Forschers weit hinausgeht, möchte ich zum 
Schlusse gerade dieser Besprechung noch Ausdruck geben. Es wäre 
ein grosser Irrtum, anzunehmen, dass die drei Regestenwerke der 
badischen Kommission ihr Arbeitsprogamm nach dieser Seite hin er- 
schöpfen. Gerade die Konstanzer Regesten machen es wiederholt fühl- 
bar, dass für die Territonalgeschichte Vorderösterreichs keine ähnliche 
Publikation existiert. Weder die Urkundenbücher der Herren von 
Rappoltstein und der Stadt Mülhausen i. E. noch meine Regesten der 
Röteler Seitenlinie der Zähringer und das Fürstenbergische Ur- 
kundenbuch sind im stande, die klaffende Lücke in den süd- 
deutschen Publikationen auszufüllen. Von der Schweizer Seite her ist 
man begreiflicherweise immer sehr rührig gewesen. Wer aber etwa 
eine Geschichte des bei Sempach gefallenen Herzogs Leopold III. 
schreiben wollte, fände wohl viel zerstreutes Material, aber keine ge- 
nügende Vorarbeit. Der grösste Teil des Materiales für die 
spätmittelalterliche Geschichte der Lande westlich vom 
Arlberg, Oberschwabens, des Breisgaus und namentlich der 
Lande um Ensisheim ist noch nicht gehoben. Es versteht 
sich von selbst, dass einer lokalen Kommission wie der badischen 
allein die Bewältigung einer so weit über die Grenzen des heutigen 
Grossherzogtums hinausgreifenden Aufgabe nicht zugemutet werden 
kann. Aber warum sollte nicht ein Kartell möglich sein? Warum 
sollten unsere Publikationsinstitute, die auf den Historikertagen mit- 
einander in Fühlung getreten sind, sich nicht nach dem Vorgang der 
Akademien zu einer gemeinsamen Aufgabe vereinigen können, die mir 
wichtiger scheint als der Grundkartensport. Guter Wille und sach- 
liches Vorgehen versetzen Berge, und ich denke, die badische Kom- 
mission hat es nicht zu bereuen gehabt, dass sie schon einmal ge- 
legentlich der Reichenauer Quellen der Anregung eines Fachgenossen 
(Scheffer-Boichorst), der ihr nicht angehörte, gefolgt ist. 

Erlangen. Richard Fester. 


Kritiken. 109 


Deutsche Privatbriefe des Mittelalters. Mit Unterstützung der ` 

Kgl. Preuss. Akad. d. Wiss. herausgeg. von Georg Steinhausen. 

1. Bd. Fürsten, Magnaten, Edle und Ritter. (Denkmäler Deutscher 

Kulturgeschichte. Erste Abtl., Briefe, 1. Bd.) Berlin, Gärtner, 1899. 

Es ist gewiss ein guter Gedanke, neben denjenigen Briefsamm- 
lungen, die hauptsächlich der Klarstellung der politischen Verhältnisse 
dienen, anch einmal eine Auswahl von Briefen zusammenzustellen, die 
uns, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit des jeweilig behandelten 
Stoffes, nur die Art und Weise verdeutlichen, wie frühere Generationen 
ihren Gefühlen und Gedanken brieflichen Ausdruck gaben. So 
können manche wertvolle Schriftstücke der allgemeinen Benutzung zu- 
gänglich gemacht werden, die in stofflich ausgewählten Sammlungen 
schwerlich eine Stelle finden würden. 

Es leuchtet ein, dass für die Herstellung einer solchen Samm- 
lung alles auf die Vorbildung, das Verständnis und den Takt des 
Herausgebers ankommt; denn blosser Sammelfleiss allein genügt ge- 
rade hier, wo der Massstab sachlicher Gesichtspunkte für die Aus- 
wahl fehlt, am allerwenigsten. Der Verfasser der „Geschichte des 
deutschen Briefes“ hat eben durch dieses Buch seine Befähigung für 
die schwierige Aufgabe längst gezeigt; und er hat sie auch in der 
vorliegenden Sammlung bewährt, soweit die Natur des Materials es 
zuliess. 

Denn darin liegt die grösste Schwierigkeit eines derartigen 
Unternehmens, dass für die Zeiten des sogenannten Mittelalters der 
verwertbare Stoff ein recht spärlicher ist. Der erste Brief, den Stein- 
hausen aus den Kreisen der Fürsten und Magnaten für geeignet zur 
Aufnahme gehalten hat, gehört in die Zeit um das Jahr 1340; aus 
den Kreisen der Ritter und Edlen erhalten wir ein Schreiben aus der 
Zeit um 1305 (übrigens das älteste bisher aufgefundene in deutscher 
Sprache); das zweite aber entstammt schon dem letzten Viertel des 
14. Jahrhunderts. Ueberhaupt werden uns aus dem 14. Jahrhundert 
19 Briefe von Fürsten und Magnaten, 4 von Edlen und Rittern ge- 
boten, alle übrigen (490 von Fürsten und Magnaten, 74 von Edlen 
und Rittern) gehören dem 15. Jahrhundert an. Das Jahr 1499 hat 
der Herausgeber mit Recht als Grenze seiner Sammlung angenommen, 
da im 16. Jahrhundert, wie jedem Benutzer von Archiven bekannt 
ist, die Zahl auch der Privatbriefe, die erhalten sind, so ungeheuer 
anschwillt, dass eine Sammlung und Auswahl des wirklich Wertvollen 
und Charakteristischen ganz besondere Vorarbeiten erfordern würde. 

Auf den Inhalt der Briefe und die Ergebnisse, die sich daraus 
gewinnen lassen, kann hier nicht eingegangen werden; nur über die 
Art der Herausgabe möchte ich noch ein paar Worte sagen. Die 


110 Kritiken. 


Briefe sind fast alle im Wortiaute, doch mit Weglassung von Stellen 
politischen Inhaltes, gegeben; ob Steinhausen in letzter Beziehung, 
dem Titel „Privat”-briefe zu Liebe, nicht etwas zu weit gegangen 
ist, scheint mir zweifelhaft Manche Schreiben — z B. ein Teil der 
für die Anschauungsweise fürstlicher Kreise im 15. Jahrhundert über- 
aus lehrreichen Korrespondenz zwischen Albrecht Achilles von Branden- 
burg und seiner Gemahlin, — waren bereits früher veröffentlicht, aber 
mit vielen Fehlern, zum Teil auch mit falschen Datierungen. Um 
die Feststellung der Datierungen und die sachliche Erklärung der 
Texte in den Anmerkungen hat sich der Herausgeber eifrig bemüht. 

Von philologischer Seite sind der vorliegenden Publikation scharfe 
Vorwürfe gemacht worden (A. E. Schönbach, D. Litteraturzeitung 
1899 8. 182f.). Insofern Steinhausen ausdrücklich die Bedeutung der 
Briefe für Sprach- und Stilgeschichte, Lexikographie und Dialekt- 
forschung hervorhebt (Einleit. S. VII), muss er es sich gefallen lassen, 
nach philologischem Massstabe beurteilt zu werden. Soweit aber die 
historische Bedeutung der Publikation in Betracht kommt, scheint 
mir Schönbachs Tadel nicht zuzutreffen Von seinen Ausstellungen 
sind verschwindend wenige der Art, dass sie das dem Historiker allein 
wesentliche sachliche Verständnis der Texte beeinträchtigen. Vielleicht 
würde der Herausgeber gut thun, bei dem nächsten Bande, der die 
Schreiben von Geistlichen und Bürgern umfassen soll, in der Ein- 
leitung zu betonen, dass er vor allen Dingen sachliche, nicht sprach- 
liche Ziele mit seiner Publikation verfolge. 

Leipzig. Erich Brandenburg. 


Heinrich Sieveking, Genueser Finanzwesen mit besonderer Berück- 
sichtigung der Casa di S. Giorgio. Zweiter Teil: Die Casa di 
8. Giorgio. (Volkswirtschaftliche Abhandlungen der badischen Hoch- 
schulen, III, 3.) gr. 8°. XV und 259 S. Freiburg, Mohr, 1899. 
Der zweite Teil der Sievekingschen Arbeit hat im ganzen die 
Hoffnungen erfüllt, die man bei Erscheinen des ersten auf die dort 
versprochene Fortsetzung seiner Studien zu setzen berechtigt war. Die 
gleichen Vorzüge sind ihm nachzurühmen: gute Beherrschung des jetzt 
noch reicher fliessenden archivalischen Materials, eine im ganzen klare, 
den oft recht verwickelten Stoff geschickt zergliedernde Disposition, 
eine allerdings schmucklose, oft allzu nüchterne, immer aber auf das 
wesentliche gehende Form der Darstellung. Stand in dem ersten 
Teil die allgemeine staatliche Finanzverwaltung und Finanzpolitik im 
Mittelpunkte seiner Darstellung, so jetzt die Casa di San Giorgio, 
jenes eigentümliche bankähnliche Gebilde, über dessen vielumstrittenes 
Wesen wir hier zum erstenmal eine klare, quellenmässig fundierte 


Kritiken. 111 


Auskunft erhalten. Hervorgegangen 1407 aus einer Vereinigung von 
Staategläubigern, denen die Verwaltung der mit 7 °, konvertierten 
und konsolidierten Staatsschuld übertragen war, hat sie während der 
vier Jahrhunderte ihres Bestehens eine Thätigkeit entfaltet, die in 
nichts ihresgleichen in der Weltgeschichte gehabt hat. Nicht eigentlich 
ein Staat im Staate war sie — wie man gelegentlich geglaubt hat, 
sie kurz charakterisieren zu können —, sondern sie war eingegliedert 
in die allgemeine Staatsverwaltung und wuchs sich mehr und mehr 
zu deren wichtigstem Stützpunkt aus; dabei trug sie aber doch 
ihrem ganzen Wesen nach den Stempel einer rein gesellschaftlichen 
Bildung, der Schöpfung einer einzigen Klasse, der Grosskapitalisten. 
In Florenz herrschen diese vor allem mit Hilfe des Zunftorganismus, 
durch den Aufbau und die Machtverteilung in der zünftlerischen Ver- 
fassung, in Genua durch die Beherrschung und Leitung der staat- 
lichen Finanzpolitik mit Hilfe der Casa; in Florenz bildet — wenigstens 
im XV. Jahrhundert — die technisch hochentwickelte Ausbildung der 
direkten Vermögenssteuer, des Katasters, wenn auch zu Parteizwecken 
der Machthaber missbraucht, doch in gewissem Masse ein Gegengewicht 
gegen die plutokratische Ausartung des Regiments; in Genua hat die 
verkrüppelte Zunftverfassung gegenüber der im einseitig grosskapita- 
listischen Interesse geführten Verwaltung der Staatsfinanzen nie ein 
ähnlich regulierendes Moment bilden können. Darin ist vielleicht 
einer der Gründe zu suchen, die das Interesse der Forschung lange 
Zeit mehr dem harmonischen, blühenden Leben der Arnostadt, als 
dem zerrissenen und zerfahrenen Bilde des genuesischen Staates und 
seiner Einrichtungen um die Wende von Mittelalter und Neuzeit zu- 
gewendet haben. Eben deshalb aber verdient die Lösung einer gewiss 
undankbaren Aufgabe auf diesem Gebiete den doppelten Dank der 
Forschung. — Sieveking schildert uns die Geschichte der Casa in drei 
Perioden, deren erste (von 1407—1444) wohl als die des Wachstums, 
deren zweite (von 1444—1589) als die der höchsten Blüte, deren 
dritte (von 1589—1816) als die des allmählichen Verfalls bezeichnet 
werden darf. Die erste Periode zeigt uns das Bild einer langsamen 
Konsolidierung der Casa durch allmähliche Einbeziehung fast des ganzen 
stastlichen, aus freiwilligen und Zwangsanleihen hervorgegangenen 
Schuldenwesens unter ihre Verwaltung, den Ausbau ihrer Verfassung 
durch das Amt der Protektoren, die Schaffung eines grossen und 
eines engeren Rates der Staatsgläubiger; sie zeigt uns zugleich einen 
ersten Versuch, durch Angliederung einer Depositenbank an die Casa 
die grossen Mittel derselben dem Staat vor allem, daneben den Steuer- 
pächtern nutzbar zu machen. — Sie verwaltet die Salzsteuer, setzt den 
Salzpreis fest, kommt dem Staate bei momentanen finanziellen Schwierig- 


112 Kritiken. 


keiten bereitwillig zu Hilfe, wendet ihre reichen Mittel gelegentlich 
auch schon zu Öffentlichen Werken, zum Bau von Zollhäusern etc. 
an. Die Zinsen erhalten die Staatsgläubiger meist durch Anweisung 
bestimmter Steuern, ohne dass sie doch selbst zu Steuerpächtern 
werden; aus dem schwankenden Ertrag derselben wird ihnen eine 
Dividende bis zum Maximum von 7 °,, garantiert. Die Anteile der 
Bank bilden bald ein beliebtes Anlagepapier; sie werden börsenmässig 
gehandelt, und ihr Kurs schwankt je nach der allgemeinen Lage des 
Staates, steht aber meist unter pari — Die zweite Periode brachte 
dann fast nach allen Richtungen hin eine Weiterentwickelung und Stär- 
kung dieser Ansätze. Der Bankbetrieb allerdings scheiterte an dem Ver- 
such, den von der Regierung dekretierten Zwangskurs des Goldguldens 
künstlich aufrecht zu erhalten; dafür fiel der Casa jetzt die Ver- 
waltung der genuesischen Kolonien (Famagosta, Caffa, Corsika) zu, 
die sie im ganzen nicht ohne Glück durchgeführt hat, wenn auch ein 
Vergleich mit der strafferen venetianischen Administration nicht zu 
ihren Gunsten ausfällt. Je tiefer der Staat ın finanziellen und 
allgemein politischen Verfall geriet, umsomehr wuchs die Macht von 
San Giorgio, dessen Kapital schon 1470 über 12 Millionen Lire be- 
trug, umsomehr aber auch die furchtbare Last der indirekten Steuern, 
mit denen die unteren Klassen das (redeihen und die relativ sichere 
Verzinsung des Kapitals der Reichen zu bezahlen hatten, nachdem es 
diesen gelungen war, 1490 die letzten Reste der direkten Besteuerung 
zu beseitigen. Und diese Merkmale einer Klasseneinrichtung bleiben der 
Casa bis zu ihrem Untergange erhalten, ja sie treten immer klarer 
und deutlicher in die Erscheinung; sie beherrscht den Staat, nachdem 
es ihr geglückt ist, ihn durch den sogenannten contractus solidationis 
von 1539 zu einem Rentenempfänger der Casa zu degradieren, ihn 
auf eine jährliche Dotation aus ihren Kassen zu setzen, während ihr 
selbst nun fast alle Steuern aus dem weitverzweigten, komplizierten 
indirekten Steuersystem zufliessen. 

Und wenn sie auch in ihrer dritten Periode noch manchen Erfolg 
errungen hat, wenn der zweite Versuch, eine Kredit- und Girobank 
an die Casa anzuknüpfen, besser gelang und dauernden Bestand hatte, 
wenn auch in Verwaltung und Technik grosse Fortschritte gemacht 
wurden, eine neue Form des Zahlungsverkehrs — der moderne Check — 
an ihren Namen anknüpft, manche Verbesserung in der Steuererhebung 
ihr zu verdanken ist und das grosse Werk des Genueser Freihafens 
hauptsächlich mit ihrer Hilfe vollendet werden konnte — die Uebel, 
an denen der genuesische Staat krankte, die wachsende Verschuldung 
und die ungerechte Verteilung der Steuern hat sie gesteigert, statt 
sie zu mildern; sie ist mehr und mehr Herrin statt Dienerin im Staate 


Kritiken. 113 


geworden; es ist ihr nicht gelungen, die im XVI. Jahrhundert auf- 
blühende Seidenindustrie Genuas dauernd dort zu fesseln; und ebenso 
wenig ist es ihr geglückt, die stetige Verschlechterung des Münzfusses 
aufzuhalten, die 1746, nach der Eroberung durch die Oesterreicher, 
sogar zum Staatsbankrott führte. — Ihre Rolle war ausgespielt, als 
in Genua — weit später als in anderen Staaten — die Errichtung 
einer starken modernen Staatsgewalt gelang, die die Zwecke, denen die 
Casa während vier Jahrhunderten gedient hatte, besser zu erfüllen im 
stande war: sie ist den Stürmen der französischen Revolution, die aus 
Genua eine demokratisch-imperialistische Republik machte, 1797 erlegen 
und nach kurzem Wiederaufleben 1816 definitiv unterdrückt worden. 
Es ist nicht ganz leicht, die Grundzüge der Entwickelung aus 
Sievekings Buch herauszuschälen. Wir vermissen in demseiben am 
Schlusse eine zusammenfassende Uebersicht über die ganze Entwickelung 
des Genueser Finanzwesens, wie er es in den beiden Bänden geschil- 
dert hat: jetzt zerflattert auch dem aufmerksamen Leser bei der Fülle 
des verarbeiteten Stoffes leicht kaleidoskopisch das Gesamtbild und die 
Einzelheiten reihen sich nicht zum Ganzen. — Sieveking liebt es, 
einzelne Erscheinungen, vor allem auf dem Gebiete des Bankwesens, 
durch interessante Parallelen klarer in ihrem Wesen hervorzuheben; 
um so mehr dürfen wir uns wundern, dass er sich die Gelegenheit 
entgehen liess, gewisse an sich schwer verständliche Richtungslinien 
in der Entwickelung des Genueser Münzwesens durch einen Vergleich 
mit den Zuständen desselben in Florenz und Venedig in helleres Licht 
zu rücken, wie es im Anschluss an Nagls grundlegende Forschungen 
leicht möglich gewesen wäre. — Auch so aber bleibt seine Arbeit 
einer der wertvollsten Beiträge zur Lösung jenes grossen Problems, 
um das sich jetzt viele Kräfte gleichzeitig bemühen: der Entstehung 
des modernen Staates, seiner Verwaltung und Volkswirtschaft. 
Berlin. Alfred Doren. 


Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz 
von Sachsen. Herausgegeben von Erich Brandenburg. Erster 
Band (bis zum Ende des Jahres 1543). Leipzig, Druck und Ver- 
lag von B. G. Teubner. 1900. (Aus den Schriften der königlich 
sächsischen Kommission für Geschichte). XXIII, 761 S. 

Wenn der Verfasser einer guten Biographie sich selbst der Auf- 
gabe unterzieht, zugleich auch den Briefwechsel seines Helden zu ver- 
öffentlichen, so hat das neben grosser Arbeitsersparnis noch den wei- 
teren Vorteil, dass man sicher ist, nicht bloss eine rohe Anhäufung 
von Material, sondern einen in eingehender Bearbeitung gesichteten 
und wohldurchdachten Stoff zu erhalten; die Biographie zwingt von 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 8 


114 Kritiken. 


selbst, über die gefundenen Akten hinauszugehen, in dem schon Be- 
kannten Anknüpfung zu suchen, dem Neuen hier seine Stelle anzu- 
weisen, alles zu einem einheitlichen Bild zu gestalten. Dem stehen 
aber auch grosse Nachteile gegenüber; das Wichtigste wird natürlich 
schon in der Biographie vorweggenommen, die Gesichtspunkte, die 
bei der Biographie massgebend sind, werden auch bei der Edition 
nicht aus dem Auge gelassen, der Umfang der Archivforschung ist 
jedenfalls der gleiche, und man läuft Gefahr, statt einer den Wandel 
persönlicher Auffassungen überdauernden, ewig fliessenden Geschichts- 
quelle nichts als eine reizlose Beilagensammlung zur Biographie zu 
erhalten. Das ist der überwiegende Eindruck, wenn man die politische 
Korrespondenz des Kurfürsten Moritz und seine Biographie, beides von 
Erich Brandenburg bearbeitet, miteinander vergleicht. Man findet in der 
Korrespondenz nicht viel Neues mehr, jedenfalls nicht viel Wichtiges, 
und wird überall von selbst auf die Biographie zurückgeführt. 

Nach dem Titel soll das Buch nur die politische Korrespon- 
denz des Kurfürsten Moritz enthalten; es ist fraglich, ob es sich em- 
pfiehlt, bei Briefsammlungen, die um die Person eines Fürsten grup- 
piert sind, eine solche Trennung vorzunehmen. Einmal ist die Grenze 
der politischen Korrespondenz nicht mit Sicherheit zu ziehen; auch 
die kleinsten Dinge kommen oft für politische Beziehungen in Be- 
tracht; sodann aber ist diese Unterscheidung jener Zeit selbst fremd; 
ein und derselbe Brief kann neben hochpolitischen Dingen die ge- 
wöhnlichsten Haushaltungsfragen besprechen, und gerade dieses In- 
einandergreifen ist doch für die fürstliche Staatsauffassung jener Zeit 
überhaupt bezeichnend. Jedenfalls aber bieten auch die nach unseren 
Begriffen ganz unpolitischen Briefe eina wertvolle Ergänzung für die 
Kenntnis eines Fürsten oder seines Hofes, häufig haben sie sonst ein 
kulturgeschichtliches Interesse. — Auch der Begriff der politischen 
Korrespondenz selbst ist noch kein fest bestimmter; der politische 
Verkehr vollzog sich in der Klimax: Briefe, Gesandtschaften, persön- 
liche Besprechungen, und es werden wohl alle hieraus erhaltenen 
Schriftstücke, also neben Briefen auch die Instruktionen und Berichte 
der Gesandten sowie die Aufzeichnungen über mündliche Besprechungen 
einzubeziehen sein. Wie weit aber darüber hinauszugreifen ist, wie 
weit auch die Resultate dieses Verkehrs, die Verträge, und wie weit. 
endlich die Verhandlungen Dritter aufzunehmen sind, darüber lassen sich 
Regeln nicht aufstellen, und es hat wenig Wert, hierüber mit dem 
einzelnen Herausgeber rechten zu wollen; nur wird man sich bemühen 
müssen, diese Dinge soweit als möglich in den Noten unterzubringen, 
wenn nicht die Einheitlichkeit und Geschlossenheit des Ganzen ver- 
loren gehen soll. 


Kritiken. 115 


Im einzelnen macht die Edition Brandenburgs einen sehr guten, 
zuverlässigen Eindruck. Hervorzuheben ist, dass der Herausgeber, 
der Anregung Felix Stieves und den Beratungen des deutschen Histo- 
rikertags von 1895 folgend (vgl. Deutsche Zeitschrift für Geschichts- 
wissenschaft 12, 367) auch in den Auszügen den Briefschreiber in 
der ersten Person sprechen lässt und ebenso die Anredeform der Vor- 
lage beibehält. Das erscheint zunächst künstlich; allein man gewöhnt 
sich leicht daran und es hat doch ohne Frage grosse Vorteile; ein- 
mal lässt sich ohne Zerstörung der Konstruktion bei jeder Gelegen- 
heit vom Auszug zum Wortlaut und vom Wortlaut zum Auszug 
übergehen, und sodann wird die Gefahr von Verwechslungen des 
Schreibers und des Empfängers vermieden. Im Gegensatz zur sonstigen 
Praxis unterlässt der Herausgeber die Unterscheidung von Textnoten 
und erklärenden Noten, was kein Fortschritt ist; dass überhaupt nur 
selten die Aenderüngen der Konzepte angegeben werden, hängt wohl 
damit zusammen, dass die Stücke ursprünglich nur für die Zwecke 
der Biographie gesammelt wurden. Der Präsentationsvermerk, der, 
namentlich wenn sich die Korrespondenzen dichter drängen, von grosser 
Bedeutung ist, scheint in der albertinischen Kanzlei in dieser Zeit 
noch nicht üblich gewesen zu sein; wo er vorhanden ist, dürfte er 
nicht weggelassen werden. Die Benutzung des Buches wird durch 
ein gutes Register erleichtert. 

Der vorliegende Band geht bis zum Ende des Jahres 1543, um- 
fasst also ausser den auf die Jugend des Herzogs bezüglichen Stücken 
noch fast 2'/, Jahre seiner Regierungszeit. Junge Fürsten pflegen 
ihre politische Laufbahn als Objekte der Politik, in Heiratsverhand- 
lungen, zu beginnen; dies trifft auch bei Herzog Moritz zu; nur weiss 
er dann bald auch hier seinen eigenen Kopf zur Geltung zu bringen. 
Bei den in die Regierungszeit selbst fallenden Stücken darf man aller- 
dings noch nicht an den späteren Intriguanten Moriz denken, wie er 
in der Geschichte lebt. Verhandlungen über Wahrung und Ausdeh- 
nung der Landeshoheit, über nachbarliche Streitigkeiten und über 
Dienstverträge nehmen den breitesten Raum ein und die Höhe der 
albertinischen Politik erreicht damit wohl noch nicht einmal den 
Durchschnitt dessen, was man sonst in den fürstlichen Kanzleien jener 
Zeit finden kann. Es fehlen noch die grossen Ziele und Aufgaben; 
aber es ist wertvoll, den Fürsten, der in den folgenden zehn Jahren 
der deutschen Geschichte eine entscheidende Rolle spielt, besser als 
seither schon in den Anfängen seiner politischen Entwicklung ver- 
folgen zu können; ein sehr reizbares Selbstbewusstsein erscheint zu- 
nächst als der ausgeprägteste Charakterzug des Albertiners. 

Tübingen. Viktor Ernst. 

Ch 


116 Kritiken. 


Briefwechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg. Im 


Auftrag der Kommission f. Landesgeschichte hrsg. v. Dr. Vikt. 


Ernst. Bd. 1: 1550—1552. gr. 8°. (XLI, 900 S.) Stuttgart 

1899, W. Kohlhammer. 10 M. 

Den breitesten Raum in diesem Bande nimmt mit Recht das 
Hauptthema ein: die Auseinandersetzung mit König Ferdinand, welche 
Christoph aus der Erbschaft seines Vaters übernahm. Erst an der 
Hand der hier gegebenen Aktenstücke wird es möglich sein, diesen 
Kampf, bei welchem von beiden Seiten mit der gleichen Hartnäckig- 
keit gerungen wurde, bis in die Einzelheiten hinein zu verfolgen. 
Wie bekannt gelang es dem Herzog, die Sache zu einem für ihn 
leidlichen Fnde zu bringen. Daneben wird mehrfach der Streit be- 
rührt, der zwischen Pfalz und Bayern um die Kur schwebte, wobei 
Christoph zu vermitteln suchte. Einiges Wenige fällt ab für die Gene- 
sis der Fürstenverschwörung von 1552, vgl. z. B. Nr. 341 und 
358, eine grössere Anzahl von Stücken betrifft die Frage der Be- 
schickung des Tridentiner Konzils durch die Protestanten. Erheb- 
liches Licht fällt auf die Verhandlungen, welche 1552 zwischen den 
neutralen Fürsten gepflogen wurden, aus denen sich die sogenannte 
Mittelpartei zusammensetzte; besonders aufmerksam gemacht sei auf 
das inhaltsreiche Programm für den Uracher Tag (Nr. 738), welches 
in Heidelberg aufgestellt wurde. Eine erwünschte Ergänzung zu 
Druffel bilden die Berichte der württembergischen Räte über die Ver- 
handlungen in Passau. Teilweise nicht ohne Wert sind auch Nach- 
richten, welche Florenz Graseck vom Kaiserhof sendete, vgl. Nr. 574 
und dazu 683, woraus man ersieht, wie nervös man in Karls Um- 
gebung geworden war. Endlich begegnen wir noch mancherlei kul- 
turhistorisch und sprachlich Interessantem, so in Nr. 104, 317, 611, 
753. Was nun die Edition selbst anlangt, so ist der Herausgeber, 
ohne sich allzu streng zu binden, im allgemeinen den Bestimmungen 
gefolgt, welche Schäfer für die württembergischen Geschichtsquellen 
aufgestellt hat. Ein Vorwurf kann ihm allerdings nicht erspart wer- 
den: die Ausgabe leidet an sehr grosser Breite, wesentliche Kür- 
zungen wären möglich und durchaus am Platze gewesen. Eine ganze 
Anzahl von Stücken, beispielsweise Nr. 145, 150, 229 u. s. w., hätte 
entweder beträchtlich zusammengezogen und gekürzt, oder noch besser 
als Regest gegeben werden können. Die weitschweifigen Anreden, 
z. B. Nr. 341, 468 u. s. w., hätten ebensogut unterdrückt werden 
können, wie die ausführlichen Unterschriften, z. B. Nr. 20, 29, 30 etc. 
Eine lange Reihe der wichtigsten Briefe hat schon Druffel für seine 
Publikation verwertet, und in den meisten, allerdings nicht allen 
Fällen genügen seine Auszüge völlig. Es wäre also nicht nötig ge- 


Kritiken. 117 


wesen, alle diese Stücke nochmals, z. T. in wörtlicher Wiedergabe, 
abzudrucken, der Herausgeber hätte sich darauf beschränken können, 
etwaige Nachträge bez. Verbesserungen zu Druffel einfach zu notieren. 
Dadurch wäre eine Menge Raum gespart worden. Aber auch sonst 
fehlt es nicht an Ueberflüssigem, wie oft wird z. B. der Tod Herzog 
Ulrichs gemeldet! Die Nr. 113 und 114 hätten ganz gut in einer 
Note zu Nr. 115 abgemacht werden können, zu welchem Stück sie 
die Beilagen bilden. Die praktische Einrichtung Druffels, Ort und 
Datum jedesmal am Rande zu Beginn des Stückes zu vermerken, 
“wäre der Nachahmung wert gewesen; noch bedauerlicher ist es, dass 
die Ortsangaben auch im Verzeichnis der Briefe am Schlusse des 
Bandes fehlen, wo man sie mit Bestimmtheit erwartet. Anzuerkennen 
sind die genauen Provenienzvermerke der Stücke, vielleicht geht aber 
der Herausgeber in der Akribie doch etwas zu weit, wenn er uns 
sogar das cito citissime auf den Briefen nicht vorenthält. In der 
einschlägigen Litteratur ist Ernst durchaus gut bewandert und nimmt 
in den Anmerkungen wiederholt Gelegenheit, Fehler richtig zu stellen, 
welche ihm in den Darstellungen jener Jahre begegnet sind, so bei 
Kugler, Barge und Neumann. Das Register musste leider wegen 
Platzmangels für den zweiten Band zurückgestellt werden, eine Reihe 
unbekannterer Namen, wie in Nr. 233, 389, 517, 781, mit denen 
man jetzt wenig anfangen kann, wird dort ihre Erklärung finden. 
Schliesslich noch ein paar unbedeutende Versehen. Der sächsische - 
Gesandte in Trient (Nr. 316 Note 5 und Nr. 381) hiess Badhorn, 
nicht Badenhorn. Die grosse Note (Nr. 296 Note 2) ist einiger- 
massen erledigt durch Wolfs Darstellung Bd. I, 543ff. Das Datum 
in Nr. 324 ist auf französische Jahresrechnung zurückzuführen. Der 
Verweis auf Druffel II, 1067 in Nr. 379 Note 1 ist in II, 1035 
umzuändern, Schwendi war damals binnen kurzer Zeit zweimal beim 
Bayernherzog. 

Ernst hat seiner Ausgabe eine Einleitung vorausgeschickt, in 
welcher in grossen Zügen die Hauptmomente der württembergischen 
Politik jener Jahre im Zusammenhang mit den Vorgängen im Reiche 
skizziert werden. Ohne ihm in allen Punkten beipflichten zu wollen, 
möchte Ref. auf das Gesamturteil (Einleitung S. 40/41) hinweisen, 
das sich auch ihm bei der Lektüre der Aktenstücke unwillkürlich 
aufgedrängt hat: dass es dieser Politik versagt gewesen ist, irgend- 
wie nach aussen Achtung gebieten und imponieren zu können. Das 
herbe Urteil, welches Markgraf Albrecht einmal über Christophs Hal- 
tung gefällt hat, findet also eine gewisse Bestätigung. Merkwürdig 
ist es, dass Ernst stets (z. B. Einleitung S. 10, 11, ferner Nr. 622, 
677, 697) von dem Kadauer Vertrage spricht, während der Ort doch 


118 Kritiken. 


Kadan heisst. — Man wird dem Fortgange der Publikation, in der 
so viel tüchtige und solide Arbeit steckt, mit Spannung entgegen- 
sehen dürfen; gewiss haben wir noch manche wertvolle Aufklärung 
für die Geschichte der 50er und 60er Jahre des 16. Jahrhunderts 
davon zu erwarten. 

Weimar. Trefftz. 


Geschichte und Urkunden der Rigafahrer in Lübeck im 16. und 17. 
Jahrhundert, bearbeitet von F. Siewert. Hansische Geschichts- 
quellen, hrsg. vom Verein für Hansische Geschichte, Neue Folge 
Bd. L Berlin 1897 (ersch. 1899), XV., 5018. 8°. 

Die Geschichte der lübecker Rigafahrer-Kompagnie und der 
lübisch-rigischen Handelsbeziehungen überwiegend im 16. und 17. Jahr- 
hundert bringt der vorliegende Band zur Darstellung. Sie stützt sich 
in der Hauptsache auf die Seite 211—480 abgedruckten Urkunden 
und Akten aus dem Archiv der Rigafahrer-Kompagnie und aus dem 
lübischen Staatsarchiv. Für die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts 
bieten diese 12 NN, für die Zeit nach 1700 nur 6; die weitaus 
grösste Anzahl fällt somit dem 17. Jahrhundert, und zwar der ersten 
Hälfte desselben zu. Das ist ein Material, welches zwar für die 
eigentlich hansische Handelsgeschichte nur kaum noch Bedeutung hat, 
für die Erkenntnis des späteren lübischen und Ostsechandels dagegen 
von sehr grossem Werte ist. 

In der grossen Einleitung giebt S. eine Darstellung von der 
Geschichte der Rigafahrer, wie er sagt, nicht nur um ihrer selbst 
willen, sondern auch um von dem Leben der kaufmännischen Gesell- 
schaften in Lübeck überhaupt ein Bild zu entwerfen. Er wünscht 
diese Arbeit in erster Linie als Beitrag gewürdigt, um einer Gesamt- 
anschauung von der kulturgeschichtlichen Stellung der lübischen und 
hansischen Politik näher zu kommen. In dieser Absicht behandelt 
er nacheinander: die Kompagnien Lübecks in der ältesten Zeit, dann 
die Organisation der Rigafahrer-Kompagnie und ihre Stellung und 
Thätigkeit in geschäftlicher wie sozialer Hinsicht, ferner die politische 
Thätigkeit der Kompagnie auf dem Hintergrunde der handelspolitischen 
Gesamtlage der Ostseemächte im 17. Jahrhundert und schliesslich den 
Handels- und Schifffahrtsverkehr Lübecks mit Riga. Er kommt hier 
zu dem Ergebnis, dass die Betriebsweise, das Gesamtbild der Schiff- 
fahrt sowie des lübischen Hafenverkehrs noch im 17. Jahrhundert im 
grossen und ganzen eine Fortsetzung der mittelalterlichen Handels- 
formen war. Sehr interessanten Einblick in das Ringen innerhalb 
der lübischen Kaufmannschaft im 17. Jahrhundert, zwischen der 
Gruppe, die zäh an den alten Formen des gebundenen Handelsbetriebs 


Kritiken. 119 


festhielt, und der Gruppe, die unter des reichen Thomas Fredenhagen 
Führung für Abschaffung der zweckloses Hemmnis gewordenen alten 
Einrichtungen eintrat, gewähren die unter Nr. 85, S. 378ff. zusammen- 
gestellten Eingaben der Parteien an den Rat. 

Der eingangs angeführte Gesichtspunkt, unter dem S. seine Dar- 
stellung abgefasst hat, ist gewiss nur zu billigen. Wenn ihm die- 
selbe nicht so wohl geraten ist, wie er vielleicht selbst gehofft hat, 
so scheint dies zu einem grossen Teile allerdings den Materialschwie- 
rigkeiten zur Last gelegt werden zu dürfen. Dass er dieselben den- 
noch weniger überwunden hat, als man fordern darf, ist aber seine 
Schuld. Veränderte Anordnung, knappere Fassung der Darstellung und 
energische Ausscheidung nebensächlicher Dinge würden die Uebersicht- 
lichkeit erhöht, die Lektüre dieses in vieler Hinsicht wertvollen und 
dankenswerten Beitrags zur späteren Geschichte des Ostseehandels ge- 
nussreicher gemacht haben. 

Einer Anzahl von Einzelheiten gegenüber eine andere Ansicht zu 
begründen, finde ich hier nicht am Platze. Unter den Aktenstüicken 
möchte ich ausser auf die wichtige Nr. 85 noch hinweisen auf eine 
Lehrlingsordnung der Kaufleute von 1609, Nr. 24, S. 255, auf die 
grosse Zolltaxe Nr. 98, S. 422 ff, welche die Mannigfaltigkeit des 
lübischen Warenmarktes, seit alters eine Hauptstärke des lübischen 
Handels, auch für diese späte Zeit noch zeigt; Nr. 31, S. 268 ff. 
giebt Auskunft über die Grössenverhältnisse der im Ostseeverkehr 
Anfangs des 17. Jahrhunderts verwendeten Schiffe. 

Kiel. Daenell. 


Hermann Hüffer. Quellen zur Geschichte der Kriege von 1799 
und 1800. Erster Band. Quellen zur Geschichte des Krieges von 
1799. Leipzig, 1900, Teubner. 8°. XVII und 556 S. (A. u. d. T.: 
Quellen zur Geschichte des Zeitalters der französischen Revolution. 
Erster Teil. Quellen zur Geschichte der Kriege von 1799 und 1800. 
Erster Band.) 

Der seit einem Menschenalter auf dem Gebiete der Revolutions- 
epoche unermüdlich thätige Verfasser legt mit vorliegendem Bande 
den Beginn und zugleich das Programm einer weitaussehenden Akten- 
publikation vor, die in erster Linie der diplomatischen, in zweiter der 
militärischen Geschichte des Jahrzehntes 1792 — 1801 zu dienen be- 
stimmt ist. Die Sammlung, für die der Verf. seit Jahrzehnten das 
Material zusammengetragen hat, wird im wesentlichen die Akten- 
unterlage seiner eigenen früheren (zum Teil noch in Aussicht stehenden) 
Darstellung in den „Diplomatischen Verhandlungen“ enthalten. Ent- 
sprechend dem Ausgangspunkt der Hüfferschen Studien wird der Haupt- 


120 Kritiken. 


nachdruck auf der Aufhellung der österreichischen Politik liegen 
und sein Unternehmen in gewissem Sinne die von Vivenot und Zeiss- 
berg unvollendet hinterlassene Publikation wieder aufnehmen und auf 
breiterer Grundlage fortführen. Doch ist neben österreichischen Akten 
auch die Veröffentlichung einer Reihe preussischer, englischer und 
französischer Serien in Aussicht gestellt, so dass die Sammlung, einmal 
vollendet, eins der wichtigsten Hilfsmittel für die Erkenntnis der 
diplomatisch-militärischen Geschichte der Revolutionszeit bilden wird. 

Den Anfang machen aus Gründen, die der Verf. im Vorwort 
(S. VIII) entwickelt, Quellen zur Geschichte des Krieges von 1799. 
Sie entstammen bis auf wenige Stücke dem Wiener Kriegsarchiv und 
der Albertina, d. h. dem Nachlass des Erzherzogs Karl.! Ihre Be- 
deutung ist eine ganz hervorragende, und die Sammlung konnte in 
dieser Beziehung nicht besser eingeführt werden als durch den vor- 
liegenden Band. 

Ueber den Krieg von 1799 und den entscheidenden Anteil, den 
die Russen unter Suworow an ihm nahmen, gründete sich die wissen- 
schaftliche opinio communis bisher vorwiegend auf russische und fran- 
zösische Stimmen, insbesondere auf das grosse Werk Miliutins, dessen 
antiösterreichische Tendenz Hüffer mit Recht hervorhebt. Hier kommen 
nun endlich auch die österreichischen Quellen in ausgiebiger Weise zu 
Worte, werden uns die internen Vorgänge auf österreichischer Seite 
sowohl wie Genesis und Verlauf des österreichisch-russischen Kon- 
fliktes so, wie sich derselbe in den österreichischen Akten wieder- 
spiegelt, erschöpfend und autlıentisch vorgeführt. 

Hüffers Sammlung zerfällt in zwei Teile: Relationen (oder Memoires) 
und Akten. Erstere machen etwa ein Viertel des Ganzen aus. An 
Wert stehen sie hinter den Akten weit zurück, und ich weiss nicht, 
ob sie nicht zu Gunsten derselben an Umfang noch mehr hätten be- 
schränkt werden dürfen. Von grösserem Werte ist doch eigentlich 
nur die Relation des Obersten Weyrother, der Suworow von öster- 
reichischer Seite beigegeben war, ihn über die Alpen begleitete und 
diesen Zug bereits im November 1799 darstellte. Aber auch sie ent- 
hält, wie Hüffer selbst nachweist, eine Reihe von Irrtümern, und ich 
möchte bezweifeln, dass „Aufzeichnungen während des Zuges“ ihr als 
Grundlage dienten. (Was Hüffer dafür S. 33 anführt, ist meines Er- 
achtens nicht beweisend.) Darf schon dieser Bericht nicht überschätzt 


! Leider mussten dem Programme der Sammlung entsprechend die 
diplomatischen Verhandlungen zwischen Wien und Petersburg, soweit sie 
sich auf den Feldzug beziehen, für jetzt zurückgelegt werden. Sie sollen 
in grösserem Zusammenhange folgen (No. II, 1 des Programms). 


Kritiken. 121 


werden, so haben wir in den „Bemerkungen über die Beschaffenheit 
der russischen Armeen“ ein Pamphlet gehässigster Natur vor uns, 
das uns im Grunde doch nur als Zeugnis für die namenlose Er- 
bitterung zu dienen hat, die sich bei den Oesterreichern gegen die 
russischen Alliierten angehäuft hatte. Mit lebhaftem Dank dagegen 
nehmen wir die Fülle anderweitiger (zum Teil auch nichtösterreichischer) 
Zeugnisse entgegen, die Hüffer im Vorwort zu den „Bemerkungen“ 
und vor allem in den Akten selbst über die Zustände innerhalb 
der russischen Armee ausgebreitet hat. Ist auch hier in den meisten 
Fällen ebenfalls eine scharf ausgesprochene Tendenz nicht zu verkennen 
und bei der Bewertung in Rechnung zu ziehen, so ergiebt sich doch 
das eine mit Sicherheit, dass grobe Mängel der Organisation, ins- 
besondere des Verpflegungswesens bei den Russen, vorhanden waren, 
und dass die Abwesenheit einer straffen Zucht im russischen Heer, 
die wüste Excesse beim Durchzug durch Freundes- wie Feindesland 
im Gefolge hatte, überhaupt aber jene specifisch slawische Lässigkeit, 
die zu der bureaukratischen Förmlichkeit der österreichischen Ver- 
waltung in ausgesprochenem Gegensatz stand, Anlass zu sich stets 
erneuernden und mit der Zeit an Schärfe und Bitterkeit immer mehr 
zunehmenden Konflikten zwischen den beiden Alliierten bot. 

Diese tiefere Erkenntnis der Ursachen der Entzweiung uns ver- 
mittelt zu haben, ist allein schon ein entscheidendes Verdienst der 
neuen Publikation. Wir verstehen von hier aus, dass der verhängnis- 
volle Entschluss, Suworow aus Italien nach der Schweiz zu ver- 
pflanzen, nicht ausschliesslich auf politische Erwägungen zurückzuführen 
ist, sondern dass dabei auf österreichischer Seite zum mindesten ebenso 
entscheidend der Wunsch mitwirkte, von dem unmittelbaren militä- 
rischen Zusammenwirken mit den russischen Verbündeten befreit zu 
werden. Noch mehr. Wir gewinnen von hier aus auch einen ganz 
neuen Einblick in den weiteren Verlauf des Konfliktes und die Momente, 
welche den definitiven Rückzug der Russen entschieden. Wir erkennen 
aus Hüffers Akten, dass dieser Rückzug nicht so einfach auf Pauls 
unberechenbare Laune, sondern ganz wesentlich auf die hartnäckig 
festgehaltene Weigerung Oesterreichs zurückzuführen ist, in einem 
künftigen Feldzuge die Russen zu direkter Cooperation mit den eigenen 
Truppen zuzulassen. 

Solchen Ergebnissen zur Seite steht der wertvolle Zuwachs, den 
unsere Kenntnis von den Wechselbeziehungen zwischen dem Haupt- 
quartier des Erzherzogs Karl und der Wiener Hofburg erhält. Die 
vollständige Mitteilung einerseits der Korrespondenz des Erzherzogs 
mit seinem kaiserlichen Bruder, andererseits der Berichte des von 
Tbugut als Aufpasser ins Hauptquartier entsandten Dietrichstein wird 


122 Kritiken. 


es künftig ermöglichen, die verhängnisvolle Einwirkung der Politik 
auf die Kriegführung in allen ihren Abwandlungen klarzulegen. Vor 
allem die Berichte Dietrichsteins, die einen ganz konfidentiellen 
Charakter tragen, sind nach dieser Richtung hin belehrend. Das 
Martyrium des erzherzoglichen Feldherrn, dem jede Offensive beharr- 
lich versagt wurde, tritt hier in die schärfste Beleuchtung. Zu einer 
Apologie Thuguts werden sie sich nicht verwenden lassen. 

Erwähnt sei schliesslich noch ein besonders interessantes Detail- 
ergebnis der Hüfferschen Publikation. Die bisherige allgemeine An- 
nahme macht Suworow den Vorwurf, er habe nicht gewusst, dass die 
Gotthardstrasse bei Flüelen ende und sei somit blind in sein Verderben 
gerannt. Schon Sybel (V 466/467) freilich erschien das unwahrscheinlich 
und er suchte nach anderen Gründen für die Wahl dieser Strasse, 
auch er aber tadelte Suworow hart, dass er nicht den weniger gefähr- 
lichen Weg durch Graubünden gewählt habe. Nun erfahren wir aus 
Hüffers Akten (No. 168, vgl. auch S. 41) die doppelte Thatsache: 
einmal, dass man in Suworows Hauptquartier sehr genau über die 
Gefahren des Zuges durchs Reussthal und von Altdorf nach Schwyz 
unterrichtet war, und sodann, dass Suworow eben deswegen lieber 
den Weg von der Höhe des Gotthard ins Vorderrheinthal durch Grau- 
bünden eingeschlagen hätte, sich aber schliesslich durch seinen öster- 
reichischen Berater Weyrother bestimmen liess, den bedenklichen Weg 
durchs Reussthal zu nehmen. Miliutins Behauptung, dass an der 
ganzen Katastrophe im letzten Grunde die österreichischen General- 
stabsoffiziere schuld seien, erweist sich somit als nicht so ganz 


grundlos. 
Ueberhaupt aber — und das ist der Gesamteindruck, den ich 
von der neuen Publikation erhalten habe — wird der reiche wissen- 


schaftliche Ertrag derselben keineswegs zu einer Revision des Urteils 
über den Krieg von 1799 zu gunsten Oesterreichs führen. Mögen 
auch die Zustände und Verhältnisse im russischen Lager, die hier 
eine erstmalige Beleuchtung erfahren, das Verlangen Oesterreichs 
nach Aufhebung der Waffengemeinschaft verständlich machen, be- 
stehen bleibt nicht minder die Thatsache, dass eben dieses Verlangen 
den unglücklichen Ausgang des Feldzuges und die Auflösung der 
Koalition herbeiführte. So liegt die Bedeutung der Hüfferschen Samm- 
lung meines Erachtens gerade darin, dass sie das bisherige Urteil 
über die Haltung Oesterreichs eben auf Grund der österreichischen 
Akten selbst in seinen wesentlichen Zügen bestätigt und vertieft. 

Ist mit Hüffers Buch nun das letzte Wort über den Feldzug 
des Jahres 1799 gesprochen? Gewiss nicht. Seine Publikation der 
österreichischen Akten fordert eine Ergänzung durch eine gleichwertige 


Kritiken. 123 


Veröffentlichung russischen Materials geradezu heraus. Miliutins grosses 
Werk, bisher unsere Hauptfundgrube, genügt — unkritisch und 
tendenziös, wie es ist — strengeren Ansprüchen nicht. Wir bedürfen 
einer Sammlung, die uns die russischen Akten in der gleichen authen- 
tischen Form und der gleichen sachlich vollständigeu Auswahl vor- 
legt, wie wir sie Hüffer für die österreichischen Akten verdanken. 
Material für eine solche Publikation ist in Hülle und Fülle vorhanden. 
Ich selber sah im Jahre 1897 im Moskauer Hauptarchiv des Ministeriums 
des Aeusseren die Akten, welche sich auf den Zug Suworows beziehen 
und hauptsächlich sein „Archiv“ enthalten, in neun grossen Kästen 
aufgespeichert. Und je mehr uns neuerdings die Russen (speciell die 
kaiserlich russische bistorische Gesellschaft in Petersburg) durch Heraus- 
gabe ven Akten verwöhnt haben, desto berechtigter sind Wunsch und 
Hoffnung, dass sich auch für die kritische Sichtung und Herausgabe 
der Akten zur Geschichte des für die russischen Waffen so denk- 
würdigen Feldzuges von 1799 recht bald eine berufene Hand finden 
möge. 
Leipzig. G. Buchholz. 


Richard Trapp, Kriegführung und Diplomatie der Verbündeten 
vom 1. Februar bis zum 25. März 1814. 177 S. gr. 8°. Giessen 
1898. 

Der Gegenstand hat schon wiederkolt die Forschung beschäftigt 
und wird es noch oft thun. Fragen der wichtigsten Art über die 
Personen und die Interessen, die in jener ungeheueren Krisis wirksam 
waren, welche die Entscheidung über die Befreiung Europas von 
Napoleons Zwangsherrschaft brachte, werden noch immer im ent- 
gegengesetzten Sinne beantwortet und verbinden sich dann leicht mit 
Parteigegensätzen, die aus jener Zeit in unsere Tage hineinreichen. 
So war es gewiss berechtigt, dass der Verf. dem Gegenstand eine 
Monographie widmete, und man wird ihm die Anerkennung nicht ver- 
sagen, dass er sich in das Material gründlich eingearbeitet hat und 
unbefangen zu Werke geht. Aber er hätte sich auf eine kleine Aus- 
wahl der Streitpunkte beschränken und für diese dann die Form der 
Untersuchung beibehalten müssen, wenn er den Leser überzeugen 
oder auch nur genügend in den Stand der Kritik einführen wollte. 
Was hier gegeben wird, ist eine Darstellung, die bald die Form der 
Untersuchung, bald mehr die einer kritisierenden oder auch einer zu- 
sammenfassenden Darstellung hat. Und nun entbehren auch die 
untersuchenden Abschnitte der hinreichenden Ausführlichkeit, sowie 
des genügenden kritischen Apparats und der kartographischen Hilfen. 
Wenn man aber auch diese Hilfen herbeizieht, so bleibt doch als 


124 Kritiken. 


Gesamteindruck nur die Vorstellung, dass über viele der wichtigsten 
Punkte keine Sicherheit zu erlangen ıst Aber auch die Thatsachen, 
die als gesichert gelten können, treten nicht hinreichend klar und 
bestimmt hervor. Am meisten willkommen scheint mir die Kritik der 
Darstellung, die Houssaye in der Revue des deux mondes 1885 (t. 70) 
und in seiner Histoire de la chute du premier Empire von der Ka- 
pitulation von Soissons gegeben hat, aber um rechten Eindruck zu 
machen, hätte sie ausführlicher sein müssen. Viele Beispiele zeigen, 
wie unzuverlässig die in Briefen und Akten niedergelegten Angaben 
der Beteiligten sind, und ferner wie vergeblich es ist, den Gang der 
Verhandlungen vor den entscheidenden Beschlüssen und Befehlen oder 
gar den thatsächlichen Anteil der beteiligten Personen festzustellen, 
ganz zu geschweigen von den Motiven. Von dem Kriegsrat von Bar 
s. Aube am 25. Februar 1814 z. B. haben wir sogar das Konzept 
des Protokolls — das Kaiser Alexander eigenhändig geführt hat — 
aber der Bericht Metternichs, dem es beigefügt ist, ist völlig un- 
glaubwürdig, verhüllt selbst die wesentlichsten Züge des Bildes der 
Lage. Eins aber tritt mit starker und, je mehr man von den Dingen 
erfährt, immer steigender Deutlichkeit hervor, die Thatsache nämlich, 
dass die Leitung des Feldzugs durch den Fürsten Schwarzenberg nicht 
nur sehr schwankend, sondern voll der gefährlichsten Widersprüche 
war und ganz dazu angethan, die Führer der einzelnen Abteilungen 
zu verwirren und durch unnützes Hin- und Hermarschieren lahm zu 
legen. Auch fehlte es nicht an Spuren, dass den Kreisen der eng- 
verbundenen Metternich und Schwarzenberg der böse Gedanke nicht 
ganz fremd war, es sei für Oesterreich kein Schade, wenn die preussi- 
schen Truppen stärker geschwächt würden. Nicht bloss die Andeu- 
tungen S. 143, sondern auch anderes weist darauf hin. Die Lob- 
sprüche, die Schwarzenberg den Preussen gelegentlich spendete, bilden 
keine Widerlegung. Diese hat Trapp S. 112 recht gut gewürdigt. 
„Geht alles seinen ruhigen Gang und ist man weit vom Schuss, so 
lobt man gerne den preussischen Heerführer, gleich als ob beide ein 
Herz und eine Seele seien“. Sätze wie „Blücher und ich wir werden 
uns immer verstehen wie bei Leipzig“ sind dann nichts Seltenes. 
Aber das Wohlwollen schwindet sehr rasch, sobald ihn sein (Blüchers) 
Ungestüm in Kämpfe verwickelt. Dann werden Ausdrücke, die wenig 
schmeichelhaft sind, dritten Personen gegenüber nicht gespart: kin- 
dische Rachsucht, Ehrgeiz, Kopflosigkeit, elende Kriegführung. Als 
verkörpertes Prinzip des Bösen aber gilt Gneisenau, während der 
gute Alte nur seinen Namen dazu hergiebt. 


Breslau. G. Kaufmann. 


Kritiken. 125 


Heinrich Abeken. Ein schlichtes Leben in bewegter Zeit, aus 
Briefen zusammengestellt. Berlin, E. S. Mittler & Sohn, 1898. 
VOI, 544 S. 

„Die Deutschen sind gute Gelehrte, gute Poeten, gute Soldaten, 
mit der Zeit werden sie vielleicht auch gute Politiker“, so urteilte 
Abeken im Jahre 1864 (S. 294). Damals war er selbst bereits seit 
einer Reike von Jahren im politischen Dienst thätig; und wenn er, 
den die Natur wohl eher zum Gelehrten oder Poeten bestimmt, einer 
der treuesten Mitarbeiter Bismarcks geworden, so liess das wohl 
hoffen, dass noch mehr tüchtige Männer aus dem Volke der Denker 
und Dichter Verständnis für die grossen politischen Aufgaben der 
damaligen Zeit gewinnen würden. 

Abeken war von Geburt Hannoveraner, er stammte aus einer 
angesehenen Osnabrücker Familie. Im achtzehnten Lebensjahre hatte 
er die Universität Berlin bezogen und widmete sich dort theologi- 
schen, philosophischen und philologischen Studien. Schon die Briefe 
jener Zeit zeigen, wie rasch er sich für seine Lehrer begeisterte. Es 
ist ein Zug, den wir immer und immer wieder in Abekens Leben 
finden, der ihn selbst im Alter nicht verliess, dass er bei den Menschen 
mehr die guten Seiten als die schlechten sah. Seine Freunde, seine 
Kollegen, seine Vorgesetzten, so verschieden sie auch geartet sind, sie 
erscheinen in den Schilderungen Abekens fast immer im günstigsten 
Lichte. Wie freut er sich, wenn sich ihm auch nur die geringste 
Handhabe bietet, um einen Schatten, der ihm das Bild eines verehrten 
Mannes trübt, zu verscheuchen. Ganz glücklich war der junge Theo- 
loge, als er aus Tiecks Munde die Behauptung hörte, Goetbe sei 
höchst religiös (S. 16), oder wenn Zelter urteilte, an Goethe sei nichts 
Gemeines, selbst seine Ausschweifungen habe er mit Geschmack und 
Geist getrieben (S. 20). Als Abeken schon Pastor und Ehemann ge- 
wesen, schon im 39. Lebensjahre stand, suchte er Goethes Verhältnis 
zur Christiane Vulpius zu entschuldigen (S. 138). 

Dem jungen Studenten vergiebt man es, wenn er A. v. . Humboldt 
für den bescheidensten Mann der Welt hält, aber selbst im reiferen 
Alter ist Abeken immer noch geneigt, anders Menschen zu günstig 
zu beurteilen. Es ist dies ein liebenswürdiger Zug, aber er beweist, 
dass Abeken nicht Menschenkenner genug war, um je an erster, ver- 
antwortungsvoller Stelle zu stehen. Dagegen war er wie geschaffen 
dazu, der Gehilfe grosser Männer zu werden, sie treu zu unterstützen, 
sich in ihren Ideenkreis einzuleben und die schroffen Seiten ihres 
Charakters in Geduld und Liebe zu ertragen. Wohl litt er manchmal 
schwer unter der nervösen Gereiztheit Bismarcks, aber die Verehrung 
für den grossen Mann liess ihn alles überwinden. So machte er sich 


126 Kritiken. 


dem Kanzler unentbehrlich, der von ihm sagte, Abeken könne so viel 
arbeiten, wie vier andere Menschen (S. 534). 

Dass Abeken sich diese Arbeitskraft bewahrt, ist ein Beweis für 
seine grosse sittliche Kraft. Denn bitter schwer ist es, wenn man in 
den besten Mannesjahren arbeiten muss, ohne einen befriedigenden 
Lohn der Mühe zu sehen, wenn man die Hälfte der Lebensjahre über- 
schritten, aber noch keine feste Stellung erlangt hat. Abeken fand 
in dem Berufe als Seelsorger keine dauernde Befriedigung. Er gab 
die Stelle eines Gesandtschaftspredigers in Rom, die er Bunsen ver- 
dankte, auf, unternahm Reisen nach Aegypten, nach Palästina, trieb 
gelehrte Studien, fühlte aber keine Neigung, die akademische Lauf- 
bahn zu ergreifen. Eigentliche Begeisterung für die Wissenschaft hatte 
er nicht genug, um andere begeistern zu können, viel mehr interessierte 
ihn das politische Leben (S. 133). Aber, das fühlte er wohl, es war 
für ihn aussichtslos, auf diesem Wege eine Lebensstellung zu erringen. 
Auch als er im April 1848 als Hilfsarbeiter in das Ministerium der 
Auswärtigen Angelegenheiten berufen wurde (S. 152), war dabei von 
Karriere „so wenig die Rede, wie von Remuneration“ (S. 156). Im 
Jahre 1849 erhielt der bereits Vierzigjährige endlich seine feste An- 
stellung als Legationsrat. Er hat nun im Ministerium unter ver- 
schiedenen Ministern gedient, zuletzt unter Bismarck. Nicht immer 
hielt er alles für richtig, was dieser ihm auftrug (S. 425), aber er 
gehorchte, ohne seine persönliche Ueberzeugung zu ändern. Sah er 
doch, dass selbst der König fast immer dem Willen des Kanzlers 
nachgab (S. 433), wenn oft auch erst nach schweren Kämpfen. Es 
kam auch vor, dass Abeken die Sache beim König verfechten musste, 
denn Bismarcks Nervosität erschwerte nicht selten das Verhandeln. 
Wie segensreich während des Krieges von 1870/71 Abekens versöhn- 
liches Wesen gewirkt, wie oft er der Dolmetsch der Gedanken Bismarcks 
gewesen, das lässt uns das vorliegende Buch deutlich erkennen. 

Berlin. Richard Schmitt 


127 


Nachrichten und Notizen I, 


Die Arbeit von W. Claassen, Schweizer Bauernpolitik im Zeitalter 
Ulrich Zwinglis (Sozialgesch. Forsch., herausg. von St. Bauer und L. Hart- 
mann, IV. Heft, Berlin, Felber, 1899) beschränkt sich durchaus auf den 
Kanton Zürich und behandelt das Zuständliche sehr viel ausführlicher als 
die Entwicklung. Grundgedanke Zwinglis ist auf diesem Gebiet die Wert- 
schätzung der menschlichen Arbeit überhaupt und speziell der produktiven 
Handarbeit. Er erstrebt möglichste Konservierung des numerisch und wirt- 
schaftlich im Staat überwiegenden Bauernstandes, kämpft daher gegen das 
landverödende Reislaufen und sucht unter teilweiser Rechtfertigung des 
Zinsnehmens doch die Verschuldung zu mildern. Eine tiefgreifende Reform 
der bäuerlichen Zustände ist unter seinem Einfluss aber nicht durchgeführt 
worden, obwohl die Züricher Agrarpolitik damals ganz von sozialen Motiven 
geleitet wurde. Nur für ihre eigenen Leibeigenen hob die Stadt 1525 die 
Hörigkeit auf; die Fronen blieben unberührt. Von den grundherrlichen Lasten 
bestand der Zehnte im ganzen fort, nur die sogenannten erkauften Zinse 
wurden für ablösbar erklärt, aber die Ablösung schon nach wenigen Jahren 
wieder und zwar immer stärker erschwert. Die Agrarverfassung zeigt, wie 
in ganz Südwestdeutschland, — welche Parallele Verfasser wohl viel 
deutlicher hätte auseinandersetzen sollen — ein Zurücktreten der leib- 
herrlichen vor den gerichts- und grundherrlichen Lasten, geringen Umfang 
der herrschaftlichen Eigenbetriebe. In sehr subtiler Weise werden die all- 
gemeine soziale Bedeutung des Bauernstandes, Produktivität und Technik 
der damaligen Landwirtschaft, die Besitzverteilung und andere spezifisch 
ökonomische Fragen statistisch aufzuhellen versucht. Der Gebrauch von 
Abkürzungen im Text, sogar für Eigennamen, fällt formell unangenehm auf. 

Strassburg, 6. Okt. 1900. "Th Ludwig. 


Lea, Henry C. The Indian policy of Spain. [S. A. aus Yale Review, 

August 1899.] 

Der Verfasser hat sich durch eine Reihe von Studien über die spanische 
Kirchengeschichte vorteilhaft bekannt gemacht, in denen er eine mehr als 
gewöhnliche Vertrautheit mit dem Quellenmaterial an den Tag gelegt 
hatte. Auch die vorliegende Abhandlung beruht auf quellenmässigem 
Materiale, allein seinem Thema ist der Verfasser diesmal doch nicht ge- 
wachsen. Seitdem die Glaubwürdigkeit des Las Casas von verschiedenen 
Seiten auf Grund der Quellen sehr ernstlich angezweifelt worden ist, ist 
es doch nicht mehr angängig, ihn als die wesentlichste Grundlage für eine 
Darstellung der spanischen Indianer-Politik zu benutzen in der Periode, in 


128 Nachrichten und Notizen I. 


welche die erbitterten Parteikümpfe fallen, in welche der Bischof verwickelt 
war. Lea hat allerdings auch ein oder das andere Dokument von gegneri- 
scher Seite mit zu Rate gezogen, aber auch diese nur so weit, als sie sich 
zu einer Unterstützung der gewagten Behauptungen des kampflustigen 
Dominikaners verwerten lassen. Im grossen und ganzen schliesst er sich 
eng an die Darstellungen des Las Casas an, und so entnimmt er denn auch 
ohne Kritik dessen thatsächliche Irrtümer. Lea wiederholt den Vorwurf 
gegen die Hieronymiten, dass sie sich von den Ansiedlern von vornherein 
hätten gegen Las Casas gewinnen lassen; dass die Patres, ganz wie ihnen 
befohlen, einen allerdings erfolglosen Versuch mit der freien Ansiedelung 
von Indianern gemacht haben, weiss er nicht, weil es Las Casas wissentlich 
verschweigt. Ebensowenig wird er den mancherlei anderen sehr aner- 
kennenswerten Anordnungen gerecht, womit die Patres zu Gunsten der 
Eingeborenen eingetreten sind. Auch die so oft breit getretenen und schon 
vielfach widerlegten falschen Angaben über die Ansiedelung der Deutschen 
in Venezuela entnimmt Lea unbedenklich dem Las Casas und baut darauf 
mit dessen hinfülligen Folgerungen weiter. Nicht minder ungenau und 
schief sind die Notizen über Einführung der Negersklaverei. Lässt somit 
die historische Kritik im einzelnen viel zu wünschen übrig, so vermag ich 
mich auch mit der Tendenz des Artikels nicht einverstanden zu erklären. Er 
meint, wie die spanische, so sei auch die durchaus wohlwollende Indianer- 
Politik der Union durch die Handhabung durch minderwertige Beamte den 
Eingebornen verhängnisvoll geworden. Eine Schmeichelei für die Union 
ist es jedenfalls nicht, wenn sie in ihrer unmittelbaren Nähe und mit den 
Errungenschaften des 19. Jahrhunderts das nicht zu hindern vermocht hat, 
wogegen unmittelbar nach der Entdeckung unter unendlich schwierigeren 
Verhältnissen die spanischen Herrscher zu kämpfen nicht müde wurden, 
obwohl sie der Ozean vom Schauplatze der Ereignisse trennte. 
K. Haebler. 


Paul Holzhausen. Der erste Konsul Bonaparte und seine deutschen 
Besucher. Ein Beitrag zur literarischen Würdigung des Konsulats. 
Bonn. Selbstverlag des Verfassers, 1900. 8° 130 8. 

Das Büchlein bringt eine vortreffliche Zusammenstellung von Notizen 
und Berichten, in denen deutsche Reisende den ersten Konsul, Frankreich 
und Paris behandeln. Die Zitate teilen Beobachtungen und Eindrücke 
über Napoleons privates und Öffentliches Leben mit, wobei natürlich die 
verschiedensten Urteile gefällt werden. 

Man erhält eine gute Anschauung daraus, in welchem Lichte Napoleon 
und sein Werk den deutschen Zeitgenossen erschien. G. Roloff. 


Briefe und Aktenstücke zur Geschichte Preussens unter Fried- 
rich Wilhelm III. vorzugsweise aus dem Nachlass von F. A. v. Stäge- 
mann. Herausgegeben von Franz Rühl. 1. Band. (Publikationen des 
Vereins für die Geschichte von Ost- und Westpreussen) Leipzig, 
Duncker und Humblot, 1899. 8° LXVII und 424 Seiten. 

Unter den 273 Stücken, die hier veröffentlicht sind, entfällt der Haupt- 
teil auf Briefe, die in den Jahren 1806—1815 von Schön, Adam, Müller, 


Nachrichten und Notizen I. 129 


Zerboni, dem schwedischen Gesandten Brinkmann u. a. an Stägemann ge- 
richtet sind. Daneben werden andere Korrespondenzen, wie Schreiben 
Schöns an Hardenberg, des Grafen Goltz an Brinkmann mitgeteilt. Die 
Briefe bringen nichts Neues von Belang über die wichtigeren Ereignisse 
der Zeit, für Einzelheiten dagegen, namentlich persönliche Beziehungen, 
werden sie dem Spezialforscher von Wert sein. Der Herausgeber hat mit 
grosser Sorgfalt Notizen über die in den Schreiben genannten Personen 
zusammengetragen; hier und da wäre ihm ein weniger anspruchsvoller Ton 
zu empfehlen. G. Roloff. 


Exemplifikationen auf die Geschichte in Sachen der jüngsten 
Flottenagitation. 


Die grosse Entscheidung, welche das deutsche Volk im Frühjahr 1900 
tiber sein ferneres Wohl oder Weh zu fällen hatte, führte mit sich ein 
lebendiges Interesse auch an unsern früheren sowie an anderer Völker Be- 
ziehungen zum Meere. Man fragte die Geschichte gewissermassen um Rat, 
wie denn andere Völker durch Förderung oder Vernachlässigung ihrer See- 
wehr gefahren seien, wie das deutsche Volk selbst einst eine bedeutende 
Rolle zur See gespielt habe und warum das dann anders geworden 
sei u. a. m., und man suchte auch durch die Geschichte klar zu legen, wie 
Deutschland nur die eine Möglichkeit der Entscheidung habe, wenn es 
nicht abermals zum Spielball der Völker werden wolle, die durch die letzte 
Aufteilung der Erde und ihrer Güter zu ungemessener politischer und wirt- 
schaftlicher Macht heranzuwachsen drohen. Schon 1897 hat D. Schäfer 
mit der ihm eigenen drängenden Energie in Sprache und Schilderung in 
einer Broschüre („Deutschland zur See“. Jena. Fischer. 1897.) einen 
Ueberblick über das merkantile wie politische Verhältnis Deutschlands zum 
Meere seit den ersten Spuren deutschen Seehandels bis zur Gegenwart ge- 
geben. Er schildert die Wandlungen in demselben und forscht nach ihren 
Gründen, er erörtert die maritime Entwicklung der Holländer, Engländer 
und Franzosen, er kommt zu dem Schlusse, dass es sich für uns darum 
handelt, ob wir künftig den führenden Völkern der Welt zugezählt werden, 
dass dies der Fall sein wird nur, wenn wir unsere Wehrkraft zur See unserer 
Handels- und Weltstellung entsprechend verstärken. Ganz ähnliche Be- 
trachtungen wie diese stellt derselbe in einer späteren Abhandlung an 
unter der Frage: „Was lehrt uns die Geschichte über die Bedeutung der 
Seemacht für Deutschlands Gegenwart?“ (München. Lehmann. 1900.) Die 
grossen Wandlungen, die unser Volk im 12.—13. Jahrhundert und im 
16.—17. Jahrhundert erlebt hat, den grundverschiedenen Einfluss beider auf 
den wirtschaftlichen und geistigen Horizont desselben und die Gründe da- 
für macht K. Lamprecht zum Gegenstande eines kurzen Ueberblickes über 
„die Entwicklung des wirtschaftlichen und geistigen Horizonts unserer 
Nation“ (in: Handels- und Machtpolitik herausgegeb. von G. Schmoller, 
M. Sering, A. Wagner, Stuttgart, Cotta. 1900. I. S. 89 ff.) „Das Verhältnis 
Deutschlands zum Meere“ beleuchtet Al. Schulte (in: Beiträge zur Be- 
leuchtung der Flottenfrage, Sonderabdruck von Veröff. der Allgem. Ztg. 1900. 
2. Folge. S. 32 ff.) auch mit Berücksichtigung der deutschen Kaiserpolitik 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 9 


130 Nachrichten und Notizen I. 


im Mittelmeergebiet. Die Frage: „Wie verlor Süddeutschland seinen An- 
teil am Welthandel“ wird von A. v. Peez (in: Beiträge etc. 5. Folge 
S. 45 ff.) in kurzen und klaren Zügen beantwortet. Die entsprechende 
Frage für Niederdeutschland: „Was haben wir aus dem Untergange der 
Hanse zu lernen“ (in: Beiträge etc. 4. Folge S. 1 ff.) behandelt noch ein- 
mal besonders D. Schäfer; er sucht die Gründe für den Niedergang 
deutscher Seemächtigkeit seit dem 16. Jahrhundert in allererster Linie auf 
dem politischen Gebiete, vielleicht etwas zu sehr. (Vgl. auch: „Deutsch- 
lands Ruhmestage zur See“, 20 Bilder aus d deutsch. Seekriegsgesch., 
nach Gemälden von H. Petersen, mit begleit. Text von R. Werner. München. 
Lehmann. 1900). — Die Geschichte der Völker im ganzen in ihren Be- 
ziehungen zum Meere und Seehandel und der Entwicklungsgang einzelner 
Völker in dieser Hinsicht haben gleichfalls mehrfach Behandlung gefunden. 
Zu nennen ist zunächst eine Broschüre von E. Speck, „Seehandel und 
Seemacht“ (Leipzig, Brandstetter, 1900), die mit einer etwas frühen Zeit, 
3800 vor Christo, beginnt, über 1, des Raumes auf das Altertum verwendet 
und mit der englischen Weltbeherrschung 1815 und etlichen angehängten 
Nutzanwendungen für das deutsche Volk endet; wiederholt überrascht 
Speck durch Entdeckungen, die von der Wissenschaft bisher nicht gemacht 
worden sind (ganz besonders ist mir dies in seinen Darlegungen über die 
Hanse aufgefallen. Soll man sich da mehr über die Unkenntnis oder die 
Kühnheit des Verfassers, derartiges zu schreiben, wundern?) Auch 
C. Rodenberg (,„Seemacht in der Geschichte“, Stuttgart, Metzler, 1900) 
macht die Entwicklung der Seemächtigkeit verschiedener Völker, von der 
Hanse ausgehend, vorsichtig in seinen Aufstellungen, besonnen in seinem 
Urteil, zum Ziele seiner Erörterung. Unter dem Titel „Historische Rück- 
blicke“ finden sich in den von „Nautikus“ herausgegebenen Beiträgen zur 
Flottennovelle 1900 (Berlin. Mittler. S. 104 ff.) kurze Skizzen, die von der 
Seeherrschaft von Tyrus bis zum spanisch-amerikanischen Kriege einzelne 
prägnante Episoden aus der Seemachts- und Ausbreitungsgeschichte der 
Völker herausgreifen. Verschiedene Abhandlungen über den Entwickelungs- 
gang europäischer Seemächte bietet das von „Nautikus‘“‘ (ohne weitere 
Angabe der Autoren) herausgegebene Jahrbuch für Deutschlands See- 
interessen 1900 (Berlin, Mittler): „Die Entwickelung der englischen See- 
und Weltmacht“ wird daselbst S. 124 ff. in kurzen Zügen dargestellt; viel- 
leicht wäre eine stärkere Heranziehung statistischen Materials, wie es in 
den nachfolgenden Aufsätzen geschehen ist, noch wirkungsvoller gewesen. 
Diese behandeln S. 148 ff. „Entwickelung, Blüte und Verfall der holländischen 
Seemacht“ und S. 168 ff. „Die Entwickelung der skandinavischen Völker 
als Seemächte‘. Im ersten werden die Schicksale Hollands bis zum Ende 
des 18. Jahrhunderts verfolgt, während der letztere sich eingehender mit 
der dänischen und schwedischen Seemacht und den für den Verlauf 
ihrer Geschichte so ganz verschiedenen Gründen beschäftigt und mit ihrer 
Vernichtung 1807 bezw. 1808 schliesst. Die folgenden Skizzen „aus der 
Geschichte Venedigs“, daselbst S. 196 ff., hätten sich mit der Hauptsache, 
der venetianischen Flotte und ihren verschiedenen Berufen, wohl etwas 
mehr beschäftigen sollen. Eine einzelne Episode von Bedeutung schildert 


Nachrichten und Notizen I. 131 


W. Michael: „Englands Flottenpolitik und der Untergang Hollands“ 
(Beiträge ‘zur Beleuchtung der Flottenfrage etc. 5. Folge S. 18 ff). Es 
setzt einigermassen in Verwunderung, dass weder das lehrreiche Verhältnis 
Frankreichs zur See eingehendere, noch die Entstehungsgeschichte der 
russischen Flotte überhaupt Berücksichtigung für die eingangs angegebenen 
Zwecke gefunden haben. Für die letztere, für die rücksichtslose Energie, 
mit der Peter der Grosse wie seine Hauptstadt, so auch eine achtung- 
gebietende, in erster Linie den vorliegenden Seekriegsverhältnissen an der 
finnischen und schwedischen Schärenküste vortrefflich angepasste Flotte ins 
Leben rief, ist von Bedeutung der 1899 von Bridge herausgegebene Be- 
richt eines englischen Zeitgenossen: History of the Russian Fleet during 
the Reign of Peter the Great (Public. of the Navy Records Society Bd. 15. 
1899. London). 
Kiel. Daenell. 


Eine planmässige Veröffentlichung einzelner in sich ab- 
geschlossener Archive in der Form von Urkundenbüchern, wie sie in 
dieser Weise bisher noch nicht unternommen worden ist, hat jetzt der 
Düsseldorfer Geschichtsverein ins Leben gerufen. Die Archive der 
geistlichen Stiftungen des Niederrheins, zunächst des ehemaligen Herzog- 
tums Berg, darunter also die der Abteien Altenberg, Deutz, Heisterbach, 
Siegburg und der noch aus karolingischer Zeit stammenden Stifter Gerres- 
heim und Kaiserswerth, in dieser Weise zu veröffentlichen, hat eine vor 
zwei Jahren als Manuskript gedruckte Denkschrift, verfasst von den Archi- 
varen Dr. F. Küch und Dr. O. Redlich, empfohlen. Von dem Letzteren, 
als Vorsitzenden des genannten Vereins, ist dann dem Unternehmen eine 
Reihe von Gönnern geworben worden, die sich zur Subventionierung des 
Unternehmens verpflichtet haben. Dank der Opferwilligkeit des Vereins 
selbst, konnte bereits der erste Band dieses Urkundenwerks in Angriff ge- 
nommen werden. Dr. Heinrich Kelleter aus Aachen ist ganz für das 
Unternehmen gewonnen worden und bereitet zunächst die Edition des 
Kaiserswerther Stiftsarchivs vor. Er ist zu diesem Zweck ganz nach Düssel- 
dorf übergesiedelt und gedenkt das Kaiserswerther Urkundenbuch, mit dem 
auch eine Herausgabe des Memorienbuchs dieses Stifts verknüpft sein wird, 
im nächsten Jahre schon in Druck geben zu können. 

Durch dieses dankens- und beachtenswerte Unternehmen, das in erster 
Linie den vielseitigen von der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 
in Angriff genommenen Arbeiten zugute kommen wird, wird eine der 
wichtigsten Vorarbeiten für eine Darstellung der Rheinischen Kulturgeschichte 
geschaffen, die bekanntlich für die gesamte deutsche Kulturgeschichte von 
eminenter Bedeutung ist. 


Preisausschreiben. Der Oberhessische Geschichtsverein in Giessen 
setzt einen Preis von 500 Mark aus zur Ausarbeitung eines Werkes über 
die „Geschichte des Schiffenbergs als Kloster und Deutschordensnieder- 
lassung‘‘ von der Stiftung (1129) bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts. 
Gewünscht wird nicht eine Chronik, sondern, in frischer geschmackvoller 
Darstellung, ein Kulturbild voll Leben, indessen auf streng kritischer Grund- 

9% 


132 Nachrichten und Notizen I. 


lage im Anschluss an die Untersuchungen von Wyss und Witte. Die Arbeit 
soll einen Umfang von 10 Druckbogen nicht überschreiten. Erhält sie den 
ausgesetzten Preis, so wird sie Eigentum des Geschichtsvereins, der seiner- 
seite für die Veröffentlichung sorgt. Die zur Bewerbung bestimmten Ar- 
beiten sind, mit einem Kennwort versehen, von einem mit demselben Kenn- 
wort bezeichneten Brief begleitet, der den Namen des Verfassers enthält, 
sauber geschrieben bis zum 1. Juli 1901 beim Vorsitzenden Herrn Univer- 
sitätsprofessor Dr. Höhlbaum einzureichen. Die Verkündigung des Urteils 
erfolgt, falle keine Verlängerung der Bewerbungsfrist eintritt, bis Weih- 
nachten desselben Jahres. 

Am 18. Nov. v. J. fand in Saalfeld eine Sitzung der Thüringischen 
Historischen Kommission statt. Wir entnehmen dem Bericht, dass von 
den Landtagsakten, welche der Geh. Hofrat Dr. Burckhardt herausgiebt, 
der erste Band, von 1487 bis 1532 reichend, im Druck fast abgeschlossen 
ist und dass der zweite Band die Akten bis 1547 bringen soll. Vom Stand 
der Inventarisationsarbeiten ist zu melden, dass das Archiv der Universitäts- 
bibliothek in Jena von Dr. Devrient inventarisiert worden ist und dass dieses 
Inventar mit anderen aus der Hauptpflegschaft Apolda demnächst in der 
Zeitschrift veröffentlicht werden soll. An die Veröffentlichung der Matrikel 
der Universität Jena soll herangetreten werden, sobald ein Bearbeiter da- 
für gefunden ist. 

Am 19. und 20. Oktober v. J. fand in Karlsruhe die 19. Plenar- 
sitzung der Badischen Historischen Kommission statt. Erschienen sind 
folgende Veröffentlichungen: Beyerle, Konstanz im dreissigjährigen Krieg 
(Bad. Neujahrsblätter N. F. 3. 1900); Kindler v. Knobloch, Oberbadisches 
Geschlechterbuch Bd. I. Lfrg. 2 (3 unter d Presse); Köhne, Oberrheinische 
Stadtrechte I. Abtl. 5. Hft. (Heidelberg, Mosbach, Neckargemünd, Adels- 
heim); Fester-Witte, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 
Bd. I. Lfrg. 9-10. (Bd. U Lfrg. 1 u. d. Presse); Schulte, Geschichte des 
mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutschland und 
Italien mit Ausschluss von Venedig 2 Bde. Bezüglich der Regesten der 
Pfalzgrafen bei Rhein wurde beschlossen, sie nicht, wie ursprünglich ge- 
plant war, bis 1508, sondern nur bis 1436 fortzuführen. Die Bearbeitung 
wird Dr. Sillib, Kustos a. d. Universitätsbibliothek in Heidelberg, unter 
Leitung von Professor Dr. Wille übernehmen. Das Neujahrsblatt für 1901 
wird eine Schilderung von „Baden zwischen Neckar und Main in den 
Jahren 1803 bis 1806“ von Stadtarchivar Dr. Albrecht bringen. Vom Topo- 
graphischen Wörterbuch des Grossherzogtums Baden von Krieger ist eine 
zweite Auflage in Vorbereitung. Auch wurde beschlossen, zu den Bänden 
1 bis 39 der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins ein alphabetisches 
Wort- und Sachregister ausarbeiten zu lassen. 

Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
Gesellschaften. Die Badische Historische Kommission hat den o. Professor 
an der Universität Freiburg i. Br. Dr. Ulrich Stutz zum o. Mitglied, den 
Archivassessor Dr. Karl Brunner in Karlsruhe und den Privatdozenten 
Dr. Konrad Beyerle in Freiburg zu ao. Mitgliedern erwählt. Die Württem- 
bergische Kommission für Landesgeschichte hat den Privatdozenten Dr. Ernst 


Nachrichten und Notizen I. 133 


in Tübingen zum ao. Mitglied erwählt. Die Akademie der Wissenschaften 
in Berlin hat den Privatdozenten Dr. Karl Schmidt zu ihren ständigen 
wissenschaftlichen Beamten ernannt. 

Universitäten und technische Hochschulen. Der ao. Professor der alten 
Geschichte Dr. Conrad Cichorius in Leipzig wurde als Nachfolger Wilckens 
als Ordinarius an die Universität Breslau berufen. Der ao. Professor der poli- 
tischen Oekonomie Dr. Karl Grünberg in Wien hat einen Ruf an die 
Handelsakademie nach Köln angenommen. Der Privatdozent für National- 
Ökonomie und Finanzwissenschaften Dr. Werner Wittich in Strassburg 
wurde als ao. Professor nach Göttingen berufen. 

Habilitiert haben sich: Dr. Walter Stein in Breslau für mittelalter- 
liche Geschichte; Lic. theol. Dr. phil. W. Köhler in Giessen für Kirchen- 
geschichte; Dr. W. Vogelsang, früher Privatdozent in Freiburg i. Br., für 
Kunstgeschichte in Amsterdam. 

Museen und Sammlungen. Professor Dr. Georg Voss, früher Dozent 
für Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule in Berlin, wurde an 
Stelle des verstorbenen Professors Lehfeldt zum Konservator der Kunstdenk- 
mäler der Thüringischen Staaten, und Professor Dr. Karl Schumacher 
zum ersten Direktor des Römisch-germanischen Museums in Mainz ernannt. 


Todesfälle. Am 1. Nov. 1900 starb nach kaum vollendetem 68. Lebens- 
jabr Hauptmann a. D. Wendelin Böheim, Direktor der Waffensammlung 
des Allerhöchsten Kaiserhauses in Wien. Er war als Genealog und Heral- 
diker bekannt und galt geradezu als Begründer der historischen Waffen- 
kunde. Seine erste Schrift (1865) behandelte noch rein militärische Fragen, 
den technischen Pionierdienst im Felde, und erst zwanzig Jahre später trat 
er als Schriftsteller auf dem neuen ihm eigenen Gebiet hervor. Es folgten 
nach einander die hier genannten Arbeiten: Kunstgewerbliche Gegenstände 
auf der kulturhistorischen Ausstellung in Steyr (1884); Album hervorragender 
Gegenstände aus der Waffensammlung des Allerhöchsten Kaiserhauses (1884 
und in 2. Aufl. 1893); Kunstgewerbliches aus der vom mährischen Gewerbe- 
museum veranstalteten Ausstellung von Waffen, Kriegs- und Jagdgeräten 
1885; Handbuch der Waffenkunde. Das Waffenwesen in seiner historischen 
Entwickelung (1890); Meister der Waffenschmiedekunst vom 14. bis ins 
18. Jahrhundert. Endlich war Böheim auch 1897 und 1898 Herausgeber der 
Zeitschrift für historische Waffenkunde. 


Entgegnung. 

Seinem neuesten, oben S.99 von mir besprochenen Werke über den 
Ursprung des Zunftwesens S. 142 ff. hat Rudolf Eberstadt eine ausführliche 
Polemik gegen eine Reihe von Forschern angeschlossen, die es gewagt hatten, 
die schweren Mängel seines 1897 erschienenen Buches „Magisterium und Fra- 
ternitas‘‘ aufzudecken. Neben v. Below, Keutgen, Uhlirz und Pirenne gehöre 
auch ich zu den Angegriffenen mit meiner in dieser Zeitschrift 1, 119 ff. ver- 
öffentlichten Besprechung. Ich habe lange geschwankt, ob ich antworten 
soll, denn unfruchtbares Gezänk ist nicht gerade mein Geschmack. Wenn 
ich mich jetzt dazu entschlossen habe, so liegt der Grund in der eigen- 


134 Nachrichten und Notizen I. 


tümlichen Kampfweise E.'s, der durch die thatsächlichen Behauptungen. 
die er aufstellt, bei dem Leser völlig falsche Vorstellungen erweckt und 
daraufhin geradezu meine wissenschaftliche Ehre angreift. Bestimmend war 
für mich endlich der Umstand, dass mir diese Entgegnung eine willkommene 
Gelegenheit bietet, die geradezu unglaubliche Arbeitsweise des Verfassers 
zu beleuchten, dessen erstes Werk bedauerlicherweise in einer sonst durchweg 
Treffliches bietenden Sammlung Aufnahme gefunden hat. Ich halte mich an 
die Disposition Eberstadts, der seine Antikritik S. 167 ff. in sechs Artikel teilt. 

1. Ich hatte E. vorgeworfen, dass er ohne jeden anderen Beweis als 
die Ducangische Glosse „submonitio ad operas vel eius redemtio pecuniaria* 
den hauban für eine hofrechtliche Abgabe erklärt. 

E. entgegnet: „Das Werk von Ducange ist keine Glosse, sondern ein 
Glossar. Hätte Rietschel den Ducange benutzt, so würde er wissen, dass 
Ducange die einzelnen Ausdrücke nicht glossiert, sondern dass er nur die 
Belegstellen aus den Urkunden giebt, in denen die betreffenden Ausdrücke 
vorkommen. Im vorliegenden Fall ist die Definition wörtlich den 
beigegebenen Urkunden entnommen.“ 

[ch will absehen von einer Würdigung des albernen ersten Satzes und 
ebensowenig mit E. über die allbekannte Thatsache streiten, dass D. that- 
sächlich oft selbst erfundene Glossen giebt. Im vorliegenden Falle hat er 
die Definition einfach selbst gebildet, denn Es Behauptung, die Definition 
sei wörtlich einer der beigegebenen Urkunden entnommen, ist unwahr. 
Allerdings spricht eine der zitierten Urkunden davon, dass die königlichen 
Beamten „halbannum submonebant et villanos sese redimere coercebant‘; 
aber ob der hauban in Diensten oder in Naturalleistungen bestand, lässt 
die Urkunde völlig offen, von operae ist nicht die Rede. 

2. Ich warf E. vor, dass er den Gewerbekauf deshalb für eine hof- 
rechtliche Abgabe halte, weil er an einen ausserhalb des Handwerkes 
stehenden Empfänger zu zahlen sei. E. repliziert: „Die mir untergeschobene 
Behauptung habe ich an keiner Stelle meines Buches aufgestellt; ich habe 
vielmehr Mag. u. Frat. S. 13 den Gewerbekauf den späteren zunftmässigen 
Gebühren entgegengestellt und hervorgehoben, dass das obige Merkmal eine 
derjenigen Eigenschaften ist, durch die sich der Gewerbekauf von dem 
zünftlerischen Meistergeld unterscheidet (S. 168 f.)“ Demgegenüber kon- 
statiere ich: E. giebt allerdings seine früheren Aeusserungen fast wörtlich 
wieder, aber er lässt dabei absichtlich die entscheidenden Worte 
weg. An der angeführten Stelle seines Buches steht nämlich, das oben ge- 
nannte Merkmal gehöre zu denen, „durch die sich der Gewerbekauf, als 
grundherrliche Abgabe, von dem späteren zünftlerischen Meistergeld“ 
unterscheide. 

3. Die Behauptung E.'s, dass der herrschaftliche Charakter des Gewerbe- 
kaufs bei seiner Statuierung stets ausgesprochen werde, bezeichne ich auch 
jetzt noch als unrichtig; die von ihm angeführten Beispiele enthalten da- 
von nicht das geringste (S. 169 ff.). 

4. E's Behauptung, dass der Pariser Wachtzins zu den grundherrlichen 
Abgaben gehört, büsst an Lächerlichkeit nicht das geringste ein, wenn er 
sie ohne Beweis wiederholt (S. 172). 


Nachrichten und Notizen L 135 


5. Auf meinen Vorwurf, dass E. gelegentlich auch einmal die Zahlung 
der Bede als Beweis für die hofrechtliche Stellung von Handwerkern an- 
führt, verteidigt sich E. mit der Behauptung, dass es sowohl eine ôffentlich- 
rechtliche wie eine grundherrliche Bede giebt. Richtig! Aber wenn es 
beide Arten von Beden giebt, darf man doch die Bede nicht als Beweis 
der Grundherrlichkeit anführen (S. 172). 

6. Endlich weist E. mit Emphase meine Behauptung zurück, dass seine 
Darstellung der Geschichte des Pariser Fleischeramtes wesentlich seiner 
Phantasie entsprungen sei. Gegenüber dem Vorwurfe, dass er die wichtige, 
seinen Ausführungen widersprechende Urkunde Lasteyrie I, 387 einfach 
übersehen habe, bestreitet er zwar nicht, dass die Urkunde in seinen an- 
geblich (vgl. S. 25) vollständigen Regesten des Pariser Fleischeramtes fehlt, 
aber wohl, dass sie seinen Ausführungen widerspreche, und schliesst 
mit dem Satz: „Entweder hat Rietschel die von ihm zitierte Urkunde 
überhaupt nicht gelesen, dann hat er in leichtfertiger Weise eine 
falsche Behauptung aufgestellt. Oder er hat die Urkunde gelesen: dann 
verdient sein Vorgehen eine Bezeichnung, die zu finden ich dem Leser 
überlasse.‘“ 

Dass Ke Darstellung der Geschichte des Pariser Fleischergewerkes in 
wesentlichen Teilen auf freier Erfindung beruht, davon kann sich jeder 
überzeugen, wenn er E.'s Text mit den Urkunden vergleicht, die er am 
Schlusse seines Buches in den angeblich vollständigen Regesten des Pariser 
Fleischeramtes (S. 214 f.) verzeichnet. Ich hatte bereits vor meiner Be- 
sprechung sämtliche Urkunden nachgeschlagen und war geradezu entrüstet 
über die Unverfrorenheit, mit der E. seine Phantasien als historische That- 
sachen vortrug. Nicht nur, dass er jedem in den Urkunden bezeugten 
Rechteinstitut selbständig das Epitheton „hofrechtlich‘‘ oder „grundherrlich“ 
beifügt. Von der ganzen langen Erzählung S. 27 über den Kampf der 
königlichen Fleischer ca. 1150—55 um die 23 Fleischbänke des Klosters 
Montmartre ist quellenmässig nur bezeugt, dass 1155 die Fleischer von 
Paris ein dem Kloster Montmartre gehöriges Grundstück pachteten und dass 
1162 König Ludwig VIL ihnen die eine Zeit lang aufgehobenen früheren 
Rechte wiederverlieh. Von einem Kampfe der Fleischer, der zu dem Pacht- 
vertrag geführt habe, erfahren wir nicht das geringste. 

Und nun zu der von E. übersehenen Urkunde! Dieselbe fällt in die 
Jahre 1153/54, also nach E. mitten in den furchtbaren Kampf der Fleischer. 
Aber von diesem Kampf weiss sie nichts zu berichten, sie betrifft den 
Pachtkontrakt der Fleischer über die dem Kloster Montmartre gehörigen 
Grundstücke und verrät uns auch den friedlichen Anlass zu diesem Pacht- 
vertrag: Die Zahl der Fleischer und die bisherigen Fleischverkaufplätze 
reichen für den Bedarf der Stadt nicht mehr aus (der König communi 
commodo totius ville dantes operam plures esse carnifices et in pluribus 
locis carnes posse vendi constituimus). Wie stimmt das zu E.'s Fabeleien? 
Und wie stimmt es zu E.'s Behauptung, vor 1155 habe es in Paris auf dem 
Parvis de Notre Dame, in der Neustadt beim Chatelet, auf dem Grund- 
stücke des Klosters Montmartre und auch noch an anderen Stellen Fleisch- 
bänke gegeben (S. 25 f.) zu den schlichten Worten der Urkunde: In civi- 


136 Nachrichten und Notizen I. 


tate Parisiensi ad portam Magni Pontis et nusquam alibi solebant esse 
carnifices et vendere suas carnes? 

Das waren die Ausstellungen, die ich an E.'s Magisterium und Fraternitas 
gemacht hatte. Dass sie begründet waren, wird wohl niemand bezweifeln. 
Die einzigen waren es natürlich nicht; bei einem Verfasser wie E. kann 
man fast auf jeder Seite einige begründete Fragezeichen anbringen. Und 
wegen dieser Ausstellungen zieht E. in den schärfsten Ausdrücken über 
mich her, er behandelt mich nicht nur wie einen Ignoranten, sondern spricht 
mir sogar die bona fides ab. Aber nicht allein ich werde Gegenstand einer 
derartigen Aufmerksamkeit; auch die anderen, die an E.'s Buch zu tadeln 
hatten, werden in ähnlicher Weise behandelt, v. Below, den E. offenbar 
für seinen Hauptfeind hält, sogar noch schlimmer. Ich habe mich lange 
gefragt, wie eine derartige Verblendung bei einem wissenschaftlich ge- 
bildeten Menschen möglich ist; jetzt vermute ich fast, dass man es hier 
mit einer pathologischen Erscheinung zu thun hat. 

Tübingen. Siegfried Rietschel. 


Berichtigung: In der Arbeit von Alfred Stern: „Der grosse Plan 
des Herzogs von Polignac 1829 H.V. Jg. II S. 49—77 ist überall „Herzog 
von Polignac“ zu verbessern in „Fürst von Polignac“. 


137 


Nachrichten und Notizen Il. 


G. Pfeilschrifter, die authentische Ausgabe der Evangelienhomilien 
Gregors des Grossen, ein erster Beitrag zur Geschichte ihrer Ueber- 
lieferung, München 1900 (Veröffentlichungen aus dem kirchenhistorischen 
Seminar München N. 4). 122 S. 

Die fleissige und tüchtige Arbeit kann durch ihren Stoff nur das Inter- 
esse eines kleinen Kreises haben. Es handelt sich um die Abfassungszeit 
der 40 Evangelienhomilien des Papstes, von denen er 20 selbst vorgetragen 
hat und 20 nach Diktat in der Kirche vorlesen liess. Das Resultat der 
Untersuchung ist, dass die 40 Predigten wahrscheinlich einen Cyklus für ein 
Kirchenjahr und zwar für des Jahr 390/91 gebildet haben. Sie sind ur- 
sprünglich gegen den Willen des Papstes von seinen Verehrern 392 ver- 
öffentlicht, später veranstaltete Gregor selbst eine authentische Ausgabe. 
Zum Schluss stellt der Verfasser die Kriterien für die Durchforschung des 
weitverzweigten Handschriftenmaterials auf, die sich aus seiner Arbeit er- 
geben haben, um den Text der authentischen Ausgabe wiederherzustellen. 

Heidelberg. Grützmacher. 

F. Curschmann, Hungersnöte im Mittelalter, ein Beitrag zur deutschen 
Wirtschaftsgeschichte des 8. bis 18. Jahrhunderts. Leipziger Studien 
aus dem Gebiet der Geschichte VI, 1. Teubner 1900. VI + 2178. 8°. 

Die Arbeit zerfällt in zwei Abschnitte, deren zweiter S. 87—217 eine 
„Chronik der elementaren Ereignisse“ von 700—1317 bietet, eine recht 
brauchbare Zusammenstellung von Quellenzitaten, die von der Belesenheit 
des Verfassers Zeugnis giebt; der erste Teil enthält die Darstellung. 

Verfasser bekennt, es mit einem spröden Stoffe zu thun zu haben; es 
bleibt immerhin verdienstlich, dass er nicht versucht, ihn durch seine 
Phantasie zu beleben, sondern sich darauf beschränkt, in nüchterner und 
exakter Weise das zu entwickeln, was die Quellen bieten. Das Verhalten . 
der Hungernden, die in ihrer Verzweiflung sogar zur Menschenfresserei 
ihre Zuflucht nahmen, und die Notstandspolitik besonders Karls des Grossen 
und der Kirche sind gut geschildert. Bei dem ‚Versuch einer Statistik‘ 
ergiebt sich ein Vorzug der westlichen Gebiete (Belgien und Mittelrhein), 
die bei entwickelteren Wirtschafts- und Verkehrsverhältnissen schon im 
13. Jahrhundert einer Hungersnot weniger ausgesetzt waren als der Osten 
(S. 41). 

Mit Recht verzichtet der Verfasser darauf, die zerstreuten Einzel- 
preise, die noch dazu meistens Teuerungspreise sind, in einer Tabelle zu- 
sammenzufassen. Die Zwecklosigkeit solchen Unternehmens bekennen und, 

Histor Vierteljahrschrift. 1901. 1. 10 


133 Nactrichten und Notizen I. 


wo einmal wie für Litüch 1195—1215 eine genauere Ueberlieferung vor- 

liegt. diese Daten ais soiche rusammensteilen 'S. 48. 49, hat schliesslich 

mehr Wert als aus den zufäligen Angaben des Mittelalters grosse 

Tabelien und Kurren aufzubauen, wie es z. B. D’Avenel in seiner Histoire 

économique thut. Heinr. Sieveking. 

Charles Schmidt, les Seigneurs. les Paysans et la Propriété Rurale en 
Alsace au Moven Age. Pans-Nancr 1897. 

Eine Veröffentlichung aus dem Nachlass des bekannten Strassburger 
Kirchenhistorikers Charies Schmidt + 1295. der auch sonst um die Lokal- 
geschichte seiner engeren Heimat sich grosse Verdienste erworben hat, be- 
sonders durch seine histoire littéraire de l'Alsace, 1879. — Die Studie ist 
eine Nebenfrucht anderweiter archivalischer Forschungen; ihre Niederschrift, 
um 1%&0, wurde veranlasst durch das Bedürfnis des Verfassers, über einige 
gerade damals umstrittene Fragen sich selbst grössere Klarheit zu ver- 
schaffen. Zur Verötfentlichung war die Arbeit nicht bestimmt. Und in der 
That fehlt es ihr an der nötigen Ausreifung. Nicht nur sind natürlich die 
wichtigen agrarhistorischen Erscheinungen seit 1880 unberücksichtigt ge- 
blieben, sondern auch von früheren ist eigentlich nur v. Inama-Sternegg's 
Ausbildung der grossen Grundherrschaften benutzt. So ist das Buch bei 
seinem Erscheinen bereits veraltet. — Weiterhin fehlen aber auch dem Ver- 
fasser offenbar umfassendere Kenntnisse der mittelalterlichen Wirtschafts- 
und Rechtsgeschichte, und damit entfällt ihm auch die Möglichkeit, frucht- 
bare Vergleiche mit den Nachbargebieten zu ziehen. Er sieht dem Elsass 
eigentümliche Züge, wo allgemeine mittelalterliche Erscheinungen vor- 
liegen. . 
Ein Versuch, die Zustände in ihrem Werden zu erfassen und die 
treibenden und modifizierenden Einflüsse klar zu legen, wird nicht gemacht. 
Der Verfasser referiert lediglich beschreibend — bisweilen philologisch 
nur der Wortbedeutung nachgehend — was er aus Urkunden und Weis- 
tümern des 12.—15. Jahrhunderts zusammengestellt hat, ohne auch nur 
weitere zeitliche und örtliche Unterscheidungen zu machen. 

Der Kern und die Masse der Bevölkerung des Landes ist nach dem 
Verfasser stets gallisch (-römisch, geblieben, trotz der deutschen Orts- und 
Personennamen. Der Beweis dafür ist nicht geführt. Dem entsprechend 
werden denn auch die Einrichtungen möglichst auf die keltisch-römische 
Periode zurückgeführt, und selbst die Weistümer sollen Bestandteile aus 
jener Zeit enthalten. 

S. 24 ff. werden drei Hauptklassen der Bevölkerung unterschieden: 
1. die Mancipia, serfs. 2. die proprii, Eigenleute, Hörige; 3. die „Colons 
héréditaires‘. Die hommes propres zerfallen in roturiers (d. h. Frei- 
gelassene, Abkömmlinge der Kolonen der römisch-gallischen Zeit, Liten und 
ärmere Freie) und in hommes propres nobles. Zu letzteren gehören die 
Ministerialen, einschliesslich der Gotteshausleute, und die Vassallen des 
Königs. 8. 213 ff. werden gegenübergestellt die mansi serviles der Eigenleute 
(der serfs et hommes propres) und die m. ingenuiles (manses nobles) d.s. ,,manses 
concédés à des homines ingenui ou liberi, c’est-à-dire à des nobles, die 
ihrem Seigneur nur zu mässigem Zins verpflichtet waren. Diese m. ing. 


Nachrichten und Notizen II. 139 


bildeten die beneficia militaria der kirchlichen Ministerialen, die um das 
12. Jahrhundert den Titel Ritter erwarben, aber „malgré ce rang et malgré 
le beau nom d'hommes libres“ Eigenleute ihrer Grundherrn blieben. Ursprüng- 
lich waren diese „tenures nobles‘ nur auf Zeit gegeben; im 12. Jahrhundert 
wurden sie erblich, und noch später gewannen sie den Charakter von 
Lehen. So vermischten sich schliesslich die Ministerialen mit den (eben- 
falls ala hommes propres bezeichneten) Vassallen. 

Es erübrigt, auf weitere Einzelheiten einzugehen. Im ganzen ist das 
Buch wissenschaftlich unzulänglich, im einzelnen enthält es manche treffende 
Bemerkung und wertvollen Stoff für den Forscher. Es ist bedauerlich, be- 
sonders auch in Hinblick auf die Schönheit der Darstellung, dass der Ver- 
fasser nicht Zeit und Neigung zu tieferer Durcharbeitung des Stoffes ge- 
funden hat. 

St. Gallen. E. O. Schulze. 
Urkundenbuch des Klosters Kaufungen in Hessen. Im Auftrage 

des Historischen Vereines der Diöcese Fulda bearbeitet und heraus- 
gegeben von Hermann von Roques. Major a. D. I. Band. Kassel 1900. 
8°. XLII und 538 Seiten, 4 Siegeltafeln. 

Die hessische Landesgeschichte wird dem Herausgeber für sein Werk 
dankbar sein. Das Frauenkloster Kaufungen bei Kassel ist eine Stiftung 
der frommen Gemahlin Heinrichs Il, der heiligen Kunigunde. So steht 
die stattliche Reihe der Privilegien Heinrichs II. für das Stift, die man 
später freilich in der Ausgabe der Monumente benutzen wird, am Anfange 
der Veröffentlichung nach einigen älteren Stücken wie Böhmer-Mühl- 
bacher 458. Von den kaiserlichen und päpstlichen Briefen, die man 
weiterhin noch abgedruckt findet, seien das Marktprivileg Heinrichs IN, 
Stumpf 2219 (S. 24), die Urkunde von Innocenz Il. über die Heiligsprechung 
der Kaiserin Kunigunde (S. 39), eine Anzahl von Bestätigungen Rudolfs von 
Habsburg (S. 72 ff.) hervorgehoben. Der Hauptertrag der fast 430 Nummern. 
die bis zum Jahr 1442 reichen, fällt natürlich der besonderen hessischen 
Geschichte zu. Der Urkundenschatz des Klosters ist im Archiv des späteren 
ritterschaftlichen Stiftes Kaufungen und zu Marburg, wenn auch nicht 
lückenlos, erhalten und bietet, von den älteren Zeiten abgesehen, meist 
ungedruckte Dokumente. Auch für auswärtige Besitzungen, wie z. B. Lay 
an der unteren Mosel, wird wertvoller Stoff vorgelegt. Die deutschen Ur- 
kunden seit 1322 werden der hessischen Dialektforschung willkommen sein. 
Rechtsgeschichtlich wichtig ist die Klageschrift von 1407 (S. 338). 

Die Bearbeitung zeichnet sich durch das Streben nach Sorgfalt und 
Genauigkeit aus; die Texte scheinen in Ordnung zu sein. Manche der 
reichlich gesetzten Ausrufungszeichen sind nicht dringend nötig, und einige 
Emendationen sind überflüssig. So kann z. B. S. 151 scolarium (der Schüler) 
stehen bleiben. Die Leistung des Verfassers, der sich selbst zu den 
Dilettanten und Autodidakten rechnet, bleibt brauchbar und verdienstlich, 
was man auch da und dort anders wünschen mag. E. Schaus. 
Das ältere Recht der Reichsstadt Rottweil. Mit geschichtlicher und 

sprachlicher Einleitung, herausgegeben vom Professor Dr. Greiner. Stutt- 
gart, Kohlhammer 1900. 8° VI und 273 S. 
10* 


14) Nerzn’2m und N:uren I 


E ze fast rett ses, wer: e, hr reichhaltige schwäbische Rechts- 
zë des actes ie Me la ers das sogenannte „rote Buch“ der Stadt 
Ree. sini zier ia dassenswerter Weise rerofentlicht und uns dadurch 
eine s iirz- Erraz m dem jingst erschienenen Rottweiler Ur- 
kcrdectice Lauter [nr Heracar-ber hat mit liebevollem Fleisse sich seiner 

oh geuiret. das beweisen vor acem von der vorausgeschickten Dar- 
serg das ? urd 3 Äar:tei. von deren das letztere in weit gründlicherer 
urd eirzezerderer Weise. ais wir es sonst bei der Edition von Rechts- 
queen gewcbnt sird. die spractüchen Eigentümlichkeiten behandelt, 
wihrend das eriere eiren Uetertick Gier die Entstehung und Entwick- 
lung der Stadt und ibrer Verfassung bietet. Das vom Verfasser gezeichnete 
Geschichttid ist kiar und in den meisten Punkten zutretfend; dass die 
Stadt as Markiansiede.ucg auf Reïcestoden in einiger Entfernung vom 
Korizsbofe nicht almac.:ch enstanden. sondern gegründet worden ist, hat 
Greiner nichtig erkannt. Irurchaus untewiesen und unwahrscheinlich aber ist 
die Annahme. dass die Zährirzer die Stadtgründer gewesen seien S. 23 f). 
Die Aniage der Stadt ist nicht speziüisch zähringisch, sondern sie weist 
den Typus der Marktarsiedeiungen überhaupt auf, die Verwandtschaft 
des Rottweiler Rechts mit dem Freiburger und Villinger beweist nichts 
für eine Zähringer Gründung. Auch die Behauptung, dass die Stadt 
schon am Schlusse des 12. Jahrhunderts gestanden habe (S. 24), ergiebt 
sich nicht aus den QWueilen. Die erste rweifellose Nachricht, die auf das 
Vorhandensein der Stadt schliessen lässt, ist die Urkunde von 1230, 
wärend die älteren Erwähnungen von Rottweil sich auch auf den Königs- 
hof beziehen lassen. 

Tübingen. Siegfried Rietschel. 
Otto Richter, Geschichte der Stadt Dresden. Erster Teil: Dresden im 

Mittelalter. Mit Abbildungen und einem Plane. Dresden, Baensch, 1900. 

XVI und 276 S. 8°. 

Das Buch, eine Veröffentlichung des Vereins für Geschichte Dreedens, 
gehört zu den erfreulichsten Erscheinungen auf dem Gebiete der lokalen 
Geschichtsforschung. Zunächst ist alles gethan worden, um das Werk 
äusserlich in sachgemässer und dabei vornehmer Weise auszustatten. Ein 
solider Originaleinband. gutes Papier, klarer Druck, zahlreiche vorzügliche 
Reproduktionen von Stadtansichten, Denkmälern, Siegeln und vor allem 
Urkunden, endlich ein von Gurlitt entworfener Stadtplan: das sind alles 
erfreuliche Beigaben. Vor allem aber ist der Verfasser auch der richtige 
Mann, eine Geschichte der sächsischen Hauptstadt zu schreiben. Der hoch- 
verdiente, durch seine Vertassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt 
Dresden rühmlichst bekannte Ratsarchivar wendet sich mit diesem Buche 
an einen weiteren Leserkreis und hat es verstanden, ein klares, übersichtliches 
und anregendes Bild der älteren Geschichte der Elbresidenz zu geben. 
Auch der Fachmann wird viel dem Buche entnehmen können; dass durch- 
weg Anmerkungen im Interesse der leichteren Lesbarkeit fehlen, stört nicht 
allzusehr, da die ältere Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Ver- 
fassers für viele Teile die Grundlage bildet und das Dresdener Urkunden- 
material gut gesammelt vorliegt. Es ist ja kein besonders glänzendes Bild, 


Nachrichten und Notizen II. 141 


das sich uns entrollt; von selbständigen Regungen der Bürgerschaft, von 
gewaltigen Kämpfen zwischen Geschlechtern und Zünften ist in dieser von 
den Landesherren völlig abhängigen Kleinstadt nichts zu spüren. Die Ent- 
wickelung setzt verhältnismässig spät ein. Erst 1292 erfahren wir von 
einem Bürgermeister, erst 1301 von Ratmannen (S. 22); von den Zünften 
kennt das 14. Jahrhundert bloss die der Tuchmacher, während die übrigen 
erst im 15. Jahrhundert auftauchen. Die Gerichtsbarkeit wird von der 
Stadt erst im 15. Jahrhundert erworben. Endlich ist es bezeichnend, dass 
auf den Landtagen Dresden hinter Leipzig und Wittenberg zurücktritt. Trotz- 
dem bietet das Bild, das Richter mit kundiger Hand entwirft, Interessantes 
genug, vor allem da viele Erscheinungen nicht Dresdener Eigentümlich- 
keiten, sondern geradezu typisch für die meisten landesherrlichen Städte 
des deutschen Ostens sind. Nicht alles, was der Verfasser bringt, halte 
ich für richtig; vor allem scheint mir das Bild der Dresdener Gerichtsver- 
fassung durch die unrichtige Identifizierung von Vogt und Schultheiss 

(S. 21) gelitten zu haben. Aber diese einzelnen Bedenken sollen kein 

Hindernis sein, die tüchtige, gediegene Arbeit, die in dem Buche 

steckt, voll anzuerkennen und die schöne Gabe mit aufrichtigem Danke 

hinzunehmen. 

Möge dem ersten Band bald der zweite folgen. Möge aber das Er- 
scheinen des Werkes den Wetteifer anderer, geschichtlich noch interessan- 
terer Städte des sächsischen Königreichs wachrufen, damit es künftig 
nicht mehr nötig ist, Druck und Papier für den Neudruck längst veralteter 
dilettantischer Leistungen wie der Grosse'schen Geschichte der Stadt Leipzig 
zu verschwenden. 

Tübingen. Siegfried Rietschel. 

J. E. Weis, Julian von Speyer (+ 1285) Forschungen zur Franziskus- und 
Antoniuskritik, zur Geschichte der Reimoffizien und des Chorals, 
München 1900 (Veröffentlichungen aus dem kirchenhistorischen Seminar 
München N. 8). 154 S. 

J. E. Weis legt in seinem Julian von Speier dem gelehrten Publikum 
eine recht verdienstliche Arbeit vor, die viel Neues zu Tage fördert, auch 
auf dem Gebiet der kirchlichen Musik des Mittelalters, einem von der ge- 
lehrten Forschung noch wenig durchforschtem Gebiete. Der bisher zwar 
nicht gänzlich unbekannte, aber doch wenig beachtete Minorit Julian 
von Speier, bekommt sowohl für die Franziskuslegende wie für die Geschichte 
der Reimoffizien und des Chorals durch J. E. Weis eine nicht zu unter- 
schätzende Bedeutung. Julian, Ende des 12. Jahrhunderts in Speier 
geboren, Hofkapellmeister zu Paris, trat 1227 in den Minoritenorden und ver- 
lebte den grössten Teil seines Lebens als Chormeister im Pariser Minoriten- 
konvent, wo er 1285 starb. Er verfasste eine Reimhistorie auf den heiligen 
Franz in den Jahren 1228—41 und eine ebensolche auf den heiligen Antonius 
von Padua in den Jahren 1232—49, die beide noch im Ordensbrevier der 
Franziskaner gebräuchlich sind. Im Anschluss an diese Reimhistorien schrieb 
Julian seine Biographien des hl. Franz und Antonius, die beide A. SS. Oct. II, 
548 ff. und A. SS. Jun. II, 705 ff. als anonyme Werke abgedruckt sind. Die 
Vita des Franziskus benutzte die beiden Viten des Thomas von Celano, und 


142 Nackrichter und Notizen Il 


wird ihr ue -pwe-rt m E von Weis bedeutend überschätzt. Nach einem 
reckt instroktiven Ueterti:ck üter die Entwickelung der liturgischen Dichtung 
im Mittelalter weist der Verfasser nach. dass die Reimofüzien Julians zu 
den herrorragerdsten in dieser Art gehoren und häufig nachgeahmt wurden. 
Julian ist ater auch der Komponist der Reimofüzien. und auch als solcher 
ist er nach Weis eine epochemactende Erscheinung Er steht an der Wende 
des Moncdie rur Polyphonie und ist der Meister der melodischen Periode 
und svilabischen Tonmaierei Uet-r diese musiktheoretischen Untersuchungen 
steht dem Referenten kein Urteil zu 

Heidelterg Grützmacher. 
Plehn, Hans, Geschichte des Kreises Strasburg in Westpreussen. Heraus- 

geg. von dem Verein für die Geschichte der Provinzen Ost- und West- 

preussen. Leipzig. Duncker u. Humblot, 19%. XXV u. 369 S. 8°. 

An Arbeiten, welche einzelne Orte. Kreise oder Landschaften Alt- 
preussens behandeln. ist wahrlich kein Mangel, aber derjenigen, die auf 
Wissenschaftlichkeit Anspruch machen dürfen. sind unter ihnen doch nur 
herzlich wenige. und vollends die eigentliche Geschichte, im engern wie 
im weitern Sinne, kommt datei gewöhnlich am schlechtesten weg. Aus 
neuerer Zeit z. B. dürften bisher neben Frölich, Märcker, Joseph Bender, 
Schultz, Töppen kaum andere als Verfasser befriedigender Bücher der Art 
zu nennen sein Als ein Muster geradezu, wie eine .‚Kreisgeschichte‘ aus- 
sehen muss, tritt nun das oben aufgeführte Buch, welches der Geschichte 
eines kleinen westpreussischen Landrat-kreises gewidmet ist, in die Reihe. 
Heute fern von der grossen Heerstrasse gelegen, hat der kleine Bezirk mit 
dem ganzen (setiete, welchem er angehört, dem Flussgebiete der Drewenz. 
während des preussischen Mittelalters, während der Ordenszeit also, und 
öfter auch noch später, man könnte sagen, die preussische Geschichte über 
sich hinweggehen sehen, so dass der Verfasser und mit ihm der Leser 
immerfort ihre Blicke über die Grenzen des Kreises hinauszurichten in der 
Lage sind und, was ausserhalb derselben geschehen ist, nicht bloss der 
Füllung wegen in den Rahmen der Darstellung hineinzuziehen war. Wie 
allein schon die ersten Seiten des Vorwortes erkennen lassen, und wie 
weiterhin jede Zeile der Arbeit zeigt, stehen dem Verfasser eine selten 
tüchtige Schulung und ein tiefes Wissen auf allen Gebieten der Geschichte 
und der Kulturgeschichte zur Verfügung, Eigenschaften, deren völliger 
Mangel heutzutage auch in wissenschaftlich sein wollenden Arbeiten mehr 
und mehr in erschreckender Behaglichkeit, ja mit vollstem Bewusstsein zur 
Schau getragen wird. Daher konnte er mit dem reichen Material, welches 
er aus nahen und ferneren Sammelstätten zusammenzubringen gewusst hat, 
über eine grosse Anzahl einschlagender Fragen allgemein provinzieller Be- 
deutung Licht bringen, viele zu ihrer Lösung führen; in unendlich vielen 
Punkten der altpreussischen Geschichte bietet das Buch reiche Belehrung. 
Dabei ist dasselbe durchweg so geschrieben. dass man es mit Genuss lesen 
kann. Der enge Raum dieser Anzeige verbietet auf Einzelheiten ein- 
zugehen. Nur allgemein sei auf den grossen Reichtum und die Vielseitig- 
keit des Inhaltes hingewiesen. 

Königsberg i. Pr. Karl Lohmeyer. 


Nachrichten und Notizen II. 143 


Friedrich Wilhelm Taube, Ludwig der Aeltere als Markgraf von 
Brandenburg 1323—1351. (Historische Studien XVIII. Berlin, E. Ebering, 
1900) 147 S. 8°, 1 Stammtafel. Taube hat fleissig und sorgsam das ge- 
samte, gedruckt vorliegende Quellenmaterial, ohne selbst neue Urkunden 
beizubringen, durchforscht, auch die Litteratur umfassend verwertet, 
Pflugk -Harttungs Arbeiten über die Stellung des Johanniterordens jedoch 
nicht berücksichtigt. Wichtige neue Aufschlüsse zur Reichsgeschichte unter 
Ludwig dem Baiern oder zur brandenburgischen Landesgeschichte sind nicht 
in dem Buche zu finden, doch durch seine ruhige, klare Erörterung der ein- 
schlägigen Verhältnisse darf es wohl als abschliessend für unsere Kenntnis 
der thatsächlichen Vorgänge bezeichnet werden. Auf die innere Landes- 
verwaltung geht T. nicht ein, sondern beschränkt sich auf die politische 
Stellung und Thätigkeit des Markgrafen, dessen Bedeutung, wie überhaupt 
die der wittelsbachischen Herrschaft, nach Taube (und dies hervorgehoben 
zu haben ist das Verdienstliche des Buches) darin beruht, dass sie die 
Mark Brandenburg vor der drohenden Zerreissung durch die Nachbarfürsten 
bewahrten und in ihr den Grundstock erhielten für das wichtigste Staats- 
wesen des deutschen Nordostens. 

Dresden. W. Lippert. 

Auch der zweite Bd. der Neuen Folge der Hansischen Geschichts- 
quellen, betitelt: Die Lübecker Bergenfahrer und ihre Chronistik 
von Friedrich Bruns (Berlin, Pass und Garleb, 1900), ist hauptsächlich 
der lübisch-hansischen Geschichte gewidmet. Das verdienstvolle Werk 
fördert die handelsgeschichtliche Forschung an einer wichtigen Stelle: aus- 
gehend von einer allgemeinen Darlegung der hansisch-norwegischen Handels- 
beziehungen behandelt es im ersten Teil besonders eingehend den Handel 
Lübecks mit Bergen, Lübecks überwiegenden Einfluss auf das Bergener 
Kontor und die Verhältnisse der jenen Handel vermittelnden Lübecker 
Bergenfahrer-Kompagnie. Trotz dieser Beschränkung des Themas ist der 
Inbalt des Werkes recht mannigfaltig und die Ergebnisse sind so wichtig 
wie interessant. Lübische Zollregister aus elf Jahren der zweiten Hälfte 
des 14. Jahrhunderts boten die Möglichkeit des Versuchs einer Statistik 
des lübisch-bergenschen Verkehrs. Sie gewähren schon für sich neue Auf- 
schlüsse z. B. über das Verhältnis der Einfuhr zur Ausfuhr, über den 
prozentualen Anteil einzelner Handelsartikel an dem Gesamtverkehr, über 
den Geschäftsgewinn u. a. Wertvoll sind die Ausführungen über die ein- 
zelnen Handelsartikel, von denen die über die Bergerfische (bes. die Stock- 
fischarten) hervorzuheben sind. Aus den 1807 beginnenden, zahlreichen 
Testamenten — 231 sind in Auszügen mitgeteilt — von Bergenfahrern wird 
das beachtenswerte Ergebnis gewonnen, dass nur etwa ein Viertel der 
Bergenfahrer aus Lübeck, mehr als die Hälfte aus den westelbischen Land- 
schaften und von dieser letzteren Gruppe wiederum die Mehrzahl aus West- 
falen, speziell aus dem Münsterlande stammte. Ausser den Testamenten, 
die manche handels- und kulturgeschichtlich wertvolle Notizen enthalten, 
werden umfangreiche Einträge des Niederstadtbuchs sowie urkundliche 
Nachrichten über die Bergenfahrerschüttinge, über die kirchlichen Stiftungen 
der Bergenfahrer und über das Finanzwesen der Kompagnie veröffentlicht. 


144 Nachrichten und Notizen Il. 


Der Verfasser geht ferner ausführlich ein auf die Bedeutung der seit dem 
siebenten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts aufkommenden Islandfahrt für den 
Niedergang des Bergener Kontors, auf die Verfrachtung der Güter in 
Lübeck, auf die Fahrt zwischen Lübeck und Bergen und ihre Dauer, auf 
die Handelsgesellschaften der nach Bergen handelnden Lübecker, auf die 
Entstehung und Organisation der Bergenfahrerkompagnie, auf die soziale 
Stellung und die Vermögensverhältnisse der Bergenfahrer. Der zweite 
Teil bringt die Chronistik der Bergenfahrer, zunächst die als Ganzes noch 
ungedruckte, von 1350—1486 reichende Chronik des Christian von Geren, 
der Sekretär des Bergener Kontors und später der lübischen Bergenfahrer 
war, nebst ausführlicher Einleitung über Leben und literarische Thätigkeit 
Gerens. Daran schliessen sich einige kürzere chronikalische Berichte des 
Johann Bulder, eines Schüttingsrechnungsbuches und des Hans Reckemann. 
Das inhaltreiche Sach- und Wortregister wird besonders willkommen sein. 
Ich bemerke noch, dass der urkundliche Stoff vorzugsweise dem 14. und 
15. sowie der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, also den besten Zeiten 
des Kontors, angehört. Die vortreffliche Monographie zeigt, dass bei um- 
sichtiger Verwertung des in einzelnen hansischen Archiven noch vorhandenen 
reichhaltigen Materials zur Geschichte einzelner Seefahrergilden auch für 
die äussere Handelsgeschichte der Seestädte an wichtigen Punkten neue 
Ergebnisse gewonnen werden können. 

Breslau. W. Stein. 

Dr. Giacomo Gorrini, der sich durch eine Reihe kleiner Arbeiten vor 
allem zur Geschichte von Asti bereits vorteilhaft bekannt gemacht hat, be- 
handelt in seinem neuesten Büchlein „La Cattura e Prigionia di Annibale 
Malvezzi in Germania“ eine bisher fast unbeachtet gebliebene Seite aus der 
Geschichte Bologna’s im 15. Jahrhundert, die auch für deutsche Leser in- 
sofern von einigem Interesse ist, als dadurch auf die Handels- und Ver- 
kehrsverhältnisse zwischen Oberdeutschland (Augsburg, Kempten) und Nord- 
italien (Bologna) am Ausgang des Mittelalters manch’ interessantes Streif- 
licht fällt. Es handelt sich um den Gewaltakt eines deutschen Edlen aus 
der Kemptener Gegend gegen ein auf der Reise nach Deutschland be- 
griffenes Mitglied der bekannten Bologneser Familie Malvezzi !, durch dessen 
Gefangensetzung jener sich für eine Schuld schadlos halten wollte, die ein 
andrer in Bologna lebender Deutscher ihm zu zahlen versäumt hatte. Dar- 
über dann ein langes Hin und Her von Briefen und Beschwerden, Drohungen 
und Erklärungen, in das zuletzt sogar Kaiser und Papst hineingezogen 
wurden; Repressalien auf beiden Seiten führen zu drückenden Handels- 
erschwerungen, unter denen vor allem das Haus der Welser zu leiden hatte. 
— Eingeflochten in die Erzählung dieser Vorgänge ist die einiger andrer 
mit Repressalien beantworteter Gewaltakte ähnlicher Art, die zum Teil zu- 
letzt mit der Erledigung des Falls Malvezzi verbunden wurden. — Die Er- 
zählung ist schmucklos pragmatisch; auf weiterem Hintergrunde und bei 


! Neuerdings hat auch Schulte (Geschichte des Handels und Verkehrs 
zwischen Deutschland und Italien etc. I, S. 592) auf die Gefangensetzung 
des Malvezzi aufmerksam gemacht. 


Nachrichten und Notizen II. 145 


besserer Heranziehung der Litteratur hätten allerdings für die Forschung 
bedeutsamere Resultate zu Tage gefördert werden können. 

Berlin. Alfred Doren. 

Im 5. und 6. Heft der „Erläuterungen und Ergänzungen zu Janssens 
Geschichte des deutschen Volkes“ handelt Joseph Gény über „Die Reichs- 
stadt Schlettstadt und ihren Anteil an den sozialpolitischen und religiösen 
Bewegungen der Jahre 1490—1536. Das Bild, welches der Verfasser, 
meist ungedruckten Quellen folgend, vom Leben der kleinen Reichsstadt ° 
beim Beginn der Neuzeit giebt, zeichnet sich mehr durch grosse Anschau- 
lichkeit als durch den Reiz der Neuheit aus, und nur die starke Einwirkung 
humanistischer Elemente ist besonders hervorzuheben. So ist denn auch 
das Verhalten der Stadt oder vielmehr ihres Magistrats zur lutherischen 
Bewegung ein politisches Seitenstück zu jener im Humanismus häufigen 
Richtung, welche trotz scharfen Gegensatzes zur Kirche sich doch nicht 
zum Bruch mit dieser fortreissen lässt, sondern durch allerlei Erfahrungen 
nur in immer grösseren Widerspruch zur Reformation hineingetrieben 
wird. Die Art, wie von Geny im einzelnen ein Zusammenhang zwischen 
diesen Vorgängen in Schlettstadt und der lutherischen Bewegung konstruiert 
wird, erinnert freilich wiederholt an das grosse Vorbild dieser „Erläuterungen 
und Ergänzungen.“ Bezeichnend hierfür ist folgende Stelle (8. 95): „Ob- 
schon Sapidus (Schulmeister in Schlettstadt) für Luther nicht mehr ôffent- 
lich auftrat, so wenig wie Phrygio (Pfarrer), so dürfen wir doch annehmen, 
dass sie sich auf dem Laufenden hielten und bei Gelegenheit, und wenn 
sie sich sicher wähnten, mit ihren Ansichten nicht hinter dem Berg hielten. 
Auch konnte der Magistrat unmöglich die geheime Verbreitung der jetzt 
häufiger in deutscher Sprache gedruckten Pamphlete Luthers und seiner 
Anhänger verhindern. Und die Folgen dieser Aufhetzung blieben nicht aus.“ 

Tübingen. Viktor Ernst. 

Dr. Albrecht Wirth, „Geschichte Sibiriens und der Mandschurei‘: 
Bonn a. R. 8°. S. 220. 

Der Autor, ein vielgereister Mann, war immer so liebenswürdig, über 
die Länder, die er bereiste, ein Buch zu schreiben. So wurden Süd-Afrika, 
Formosa, so auch Sibirien bedacht. Der Autor kennt China, Japan, Sibi- 
rien aus eigener Anschauung. Ob er aber je Geschichtswissenschaft ge- 
trieben, das ist fraglich. Zwar wird in der Vorrede gesagt, das vorliegende 
Werk bedeute nicht nur einen wesentlichen Fortschritt gegen frühere 
Leistungen, sondern es dürfe den Anspruch erheben, das erste und einzige 
vollständige Werk auf dem ganzen Gebiete überhaupt zu sein. Der Ref. 
jedoch ist davon nicht überzeugt. Er weiss sogar nicht recht, welchen 
Massstab er an das vorliegende Werk anlegen soll. War des Autors Zweck, 
die Reisenden, die Geschäftswelt, vielleicht auch die Männer der Politik 
über die Geschichte jener Länder kurz zu orientieren, so ist der Zweck 
vollkommen erreicht. Vielleicht möchte aber der Autor selbst Protest 
dagegen erheben, wollten wir seine Arbeit streng wissenschaftlich ab- 
schätzen. Wissenschaftlichen Wert besitzt nämlich die Arbeit nicht. Der 
Verf. führt zwar S. 219 die Litteratur an, aber nur einige neuere Werke 
sind ihm bekannt, die grosse und überaus interessante Litteratur aus dem 


146 Nachrichten und Notizen IN. 


XVI. XVII. und XVII. Jahrh. nicht. Es genügt nicht, von der Eroberung 
Sibiriens im XVI. Jahrh. durch den Kosaken Jermak oder, wie der Autor 
ihn nennt, Jarmak zu erzählen. Der Verfasser bemerkt zwar (8. 219; 
selbst, dass ein Geschichtschreiber Sibiriens chinesisch, türkisch, japanisch, 
per:isch, arabisch, armenisch, mongolisch und mandschu verstehen müsste, 
aber er hat nicht einmal die europäischen Berichte genügend verwertet. 

Wenn er also ausser Jsbrant Ides, den er, nebenbei bemerkt, nur in Aus- 

zügen kennt, noch andere wie Martiniere. Mandelslo, Neuhoff, de Veer, Brand, 

Avril, Anzi, Sauer, besonders Chappe d’Auteroche, wenn er überdies Werke 

des XIX. Jahrh. ‘Atkinson, Dawydow, Finsch besonders Korolenko u. a.) 

wirklich gelesen hätte, so hätte er sich über die Geschichte jener Länder 

besser orientiert, aber selbst dann hätte er noch lange nicht das Recht 
gehabt in der Vorrede zu sagen, dass er das erste und einzige vollständige 

Werk lieferte. Den Lesern mutet Verfasser Unglaubliches zu. Man lese 

nur, was er S. 32 von den Hunnen erzählt, oder wie er das Kapitel „Bul- 

garen‘ S. 44 behandelt. „Im J. 501(?‘, sagt er, treten die Bulgaren auf der 

Bühne auf. Sie stürzen sich auf die Balkanhalbinsel. Sie stehen unter 

einem Khakhan und haben türkische () Titel wie tarkan (Note 1: Tarqui- 

nius ID Gewöhnlich werden sie von Byvzantinern als Hunnen bezeichnet. 

Sie gehören zu den wenigen ural-altaischen Völkern, welche eine dauernde 

Herrschaft in Europa aufgerichtet haben, aber ihre Muttersprache verloren 

und dafür die ihrer slawischen Unterthanen angenommen haben. Es ist 

Grund anzunehmen, dass die Czechen in dieselbe Kategorie 

gehören.“ Der Ref. hat den letzten Satz hervorgehoben, weil er die Inter- 

essierten auf diese grossartige wissenschaftliche Entdeckung aufmerksam 
machen wollte. Milkowicz. 

Fr. Schmidt, Geschichte der Erziehung der Pfälzischen Wittelsbacher. 
Urkunden nebst geschichtlichem Ueberblick und Register. Monumenta 
Germaniae paedagogica Bd. XIX.) Berlin 1899. CCIX + 575 S. [Das 
Register ist besonders erschienen. ] 

Es ist gewiss eine dankenswerte Aufgabe, die sich die Gesellschaft 
für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte gestellt hat, wenn sie be- 
absichtigt, in ihren Monumenta Germaniae paedagogica die wichtigsten 
Akten zur Geschichte der Erziehung der bedeutendsten deutschen Fürsten- 
häuser zu veröffentlichen. Man kann voraussetzen, dass diese Publikationen 
nicht nur zur Geschichte dieser Häuser selbst und ihrer einzelnen Mitglieder, 
sondern auch zur Geschichte der Pädagogik manchen wertvollen Beitrag 
liefern werden. Diese Voraussetzung wird durch die Geschichte der Erziehung 
der Wittelsbacher von Friedrich Schmidt, die jetzt in zwei Bänden vollendet 
vorliegt, durchaus bestätigt. Der erste 1893 erschienene Band dieses Werkes 
hatte die Geschichte der Erziehung der Bayrischen Wittelsbacher gegeben, 
der zweite, der uns jetzt beschäftigen soll, ist den pfälzischen Wittels- 
bachern gewidmet. Er zeichnet sich dem ersten Bande gegenüber aus 
durch eine grössere Mannigfaltigkeit, die begründet ist in der grossen An- 
zahl der pfälzischen Linien und in der Verschiedenheit ihrer Macht und 
vor allem ihrer Konfessionen. Man hat hier Gelegenheit, die Unterschiede 
und die Uebereinstimmungen in den Erziehungsprinzipien katholischer und 


Nachrichten und Notizen II. 147 


evangelischer Fürstenhäuser im 17. Jahrhundert zu studieren. Innerhalb der 
einzelnen Linien herrscht in den Erziehungsgebräuchen eine Tradition, die 
sich vielfach durch mehrere Generationen hinzieht. Besonders in der neu- 
burgischen Linie scheint man sehr konservativ gewesen zu sein. Die Er- 
ziehungsakten, die uns über diese Linie erhalten sind, gehören zu den inter- 
essantesten der Buches, wie sich dessen Urkunden überhaupt über Linien 
und Personen sehr ungleichmässig verteilen. Das mag zum Teil an Zu- 
fälligkeiten der Erhaltung liegen, aber es lässt doch wohl auch auf das 
grössere oder geringere Interesse schliessen, das zu verschiedenen Zeiten 
und an verschiedenen Höfen der Prinzenerziehung gewidmet wurde. Dass 
das pädagogische 17. Jahrhundert mit den zahlreichsten und ausführlichsten 
Aktenstücken vertreten ist, dürfte kaum ein Zufall sein. 

Es muss Spezialforschern und Fachleuten überlassen bleiben, die 
Schmidtsche Sammlung auszunutzen, ihren biographischen und erziehungs- 
geschichtlichen Wert festzustellen, auch der Herausgeber begnügt sich in 
der ausführlichen Einleitung, die er, wie dem ersten, so auch diesem Bande 
voranschickt, im wesentlichen damit, den Inhalt der Akten zu umschreiben 
und sie aus der gedruckten Litteratur — mit grosser Belesenheit — zu 
ergänzen, ihre weitere Ausbeutung überlässt er den Benutzern. Hier soll 
nur noch einiges über die Art der Edition gesagt werden: Es wird sich 
zunächst dagegen nichts einwenden lassen, dass Schmidt die Urkunden in 
vier Gruppen als Instruktionen, Nachrichten, Briefe und Schulhefte ver- 
öffentlicht, deren jede dann, wenigstens im wesentlichen, chronologisch 
geordnet ist. Auch mit der getroffenen Auswahl wird man wohl im ganzen 
übereinstimmen können, nur in der dritten Gruppe findet sich mancher 
Brief, über dessen Druckwürdigkeit man zweifelhaft sein könnte. Im 
einzelnen aber fehlt es nicht an zum Teil sehr sonderbaren Mängeln. Ein 
solcher ist es schon, wenn der Herausgeber gar nicht angiebt, nach welchen 
Grundsätzen er die Texte gestaltet. Bei einer Urkundensammlung, die sich 
über mehr als drei Jahrhunderte erstreckt, wäre das doch dringend nötig 
gewesen. Zuweilen gewinnt man den Eindruck, als gäbe Schmidt seine 
Vorlagen auch orthographisch genau wieder, wie er ja gelegentlich auch 
offenbare Schreibfehler zu verbessern sich scheut, an anderen Stellen aber 
scheint er doch zu vereinfachen. Auf übertriebener Genauigkeit mögen die 
sich häufig findenden Abkürzungen fl., gl, hl. u. s. w. beruhen. Oder 
sollte Schmidt den Abkürzungsschnörkel wirklich für ein | gehalten haben? 
Was denkt er sich dann unter „Friderich von Gottes gl. Pfalzgl. bei 
Rhein?“ (8. 67.) 

Ein schwacher Punkt des Herausgebers scheint die Chronologie zu 
sein. Es mag sich mit Ersparnisrücksichten rechtfertigen lassen, wenn er 
die Daten nicht am Rande in moderner Form angiebt, wie es sonst bei 
Aktenpublikationen üblich ist; es genügt ja schliesslich auch, wenn man 
in der Ueberschrift das richtige Datum erhält. Warum begnügt sich aber 
Schmidt in der Instruktion 5 damit, das Datum Mittwoch nach Valentini 1506 
mit Februar 1506 aufzulösen und in einer Anmerkung mitzuteilen, dass 
St. Valentin = 14. Februar sei? Die Mühe, zu berechnen, auf welchen 
Wochentag es 1506 fiel, hätte er dem Benutzer seines Buches doch noch 


148 Nachrichten und Notizen N. 


abnehmen können. Aehnlich steht es mit dem Datum: Mittwoch nach 
Misericordias Domini in Instr. 8— Auch mit der Erklärung einzelner 
Aktenstellen in der Einleitung stimmt Referent hie und da nicht überein. 
Doch wenn das Schmidtsche Buch auch nicht allen Anforderungen ent- 
spricht, die heutzutage an eine Aktenpublikation gestellt werden, ja wenn 
es auch fast unberührt erscheint von den Erwägungen, die gerade in der 
letzten Zeit auf diesem Gebiete stattgefunden haben, es bleibt doch eine 
sehr willkommene Gabe, und man kann nur wünschen, dass die Geschichten 
der Erziehung der Mitglieder anderer fürstlicher Häuser, vor allem der 
Hohenzollern und der Wettiner, recht bald in ähnlicher Weise behandelt 
werden möchten. 

Jena. G. Mentz. 
Alfred von Arneth. Biographie des Fürsten Kaunitz. Ein Fragment. 

(Wien. Archiv für österreichische Geschichte. LXXXVIII. 1. Hälfte 1899.) 

Der fünfzehnte Band der Allgem. d. Biographie (Seite 487—505) ent- 
hält einen Artikel über Kaunitz, der aus der Feder A.'s stammt. Zur Zeit 
der Abfassung, im Jahre 1882, reifte in A. der Entschluss, den Lebens- 
gang des berühmten Staatsmannes in einem selbständigen Werke, auf 
archivalischer Grundlage darzustellen. Seine Arbeit gedieh jedoch blos bis 
zu der Ernennung K.'s zum Botschafter in Paris; sie weiter fortzuführen 
unterliess der Biograph der Kaiserin Maria Theresia, u. z. einzig und 
allein aus dem Grunde, weil er nicht sich selbst wiederholen wollte. Zwei 
Jahre nach dem Tode Aa erschien das Fragment in den Schriften der 
Akademie der Wissenschaften. Wir wissen es der historischen Kommission 
dieser Akademie zu Dank, dass sie die Arbeit des Meisters, wie sie vor 
drei Lustren aus seiner Feder geflossen ist, der Oeffentlichkeit nicht vor- 
enthalten hat. Denn der Entwicklungsgang des grössten Gegners Preussens 
sowohl, wie die Art und Weise, in der A. auch in diesem Bruchstück die 
Ereignisse der Zeit um die Gestalt seines Helden zu gruppieren versteht, 
erregt unser Interesse. Schaffensfreude und Spannkraft des Geistes zeich- 
neten A. zeitlebens aus, bis in sein spätestes Alter. Und auch sein Kaunitz- 
fragment verrät den sicheren Blick des Forschers und des Künstlers. Was 
K. betrifft, mutet er uns in der Zeit seiner Lehr- und Wanderjahre sym- 
pathischer an, als später, da er von der Unfehlbarkeit seines politischen 
Systems überzeugt, zum grossen Teile die schwierige Lage mit verschuldet 
hat, in der sich die habsburgische Monarchie nach dem Tode Josefs I. 
befand. 

Die Kapitel, welche die Thätigkeit K.'s in Turin und in Brüssel be- 
treffen, ergänzen wesentlich die frühere Arneth’sche Darstellung des Erb- 
folgekriegs, soweit Italien und die Niederlande in Betracht kommen. In 
gleicher Weise wichtig erscheint uns das Kapitel, das die geheime Kon- 
ferenz und deren Gutachten über die Politik zum Gegenstand hat, die 
nach dem Frieden von Aachen befolgt werden sollte. A. steht auch dies- 
mal auf dem Standpunkt, dass Maria Theresia das bekannte Programm des 
Grafen Kaunitz — Frankreich auf die Seite Oesterreichs zu ziehen, um so- 
dann mit seiner Hilfe Schlesien wieder zu gewinnen — weder zur Richt 
schnur der Politik erhoben, noch es verworfen habe. Doch äussert er sich 


Nachrichten und Notizen I. 149 


deutlicher, als in dem entsprechenden Kapitel seines Hauptwerkes (Maria 
Theresia, Bd. IV. 282 ff). Ganz entschieden tritt er der Auffassung Beers 
entgegen, Maria Theresia habe den Plan des Grafen Kaunitz zurück- 
gewiesen. Leider hat A. die Schreiben nicht gekannt, die der Geheim- 
sekretär der Kaiserin, Ignaz Koch in der Zeit von 1750—1752 an Kaunitz 
nach Paris gerichtet hat. Sie sind inzwischen erschienen und hätten A. 
wohl überzeugt, dass der Kaiserin — damals wenigstens — jede agressive 
Politik fern gestanden sei. Erst 1755 behielt Kaunitz Recht. H. 8. 
Eugène Hubert, professeur à l'université de Liege: Le voyage de 
l’empereur Joseph II. dans les Pays-Bas (31 mai 1781—27 juillet 1781). 
Etude d'histoire politique et diplomatique. [Tome LVII des Mémoires 
couronnés et mémoires des savants étrangers, publiés par l'Académie 
royale des sciences, des lettres et des beaux-arts de Belgique. 1900.]. 
Gachard war der erste Geschichtsschreiber, der die Reise Josephs II. in 
den österreichischen Niederlanden als ein Ereignis von Bedeutung auffasste. 
In dem Essai jedoch, das er darüber im Jahre 1839 veröffentlicht hat!, 
beschränkt er sich grossen Teils auf die Erzählung rein äusserlicher Um- 
stände, während er das wichtigste: wie Joseph II. Belehrung suchte und 
fand, blos mit dem Hinweis auf die zahlreichen Dokumente des belgischen 
Generalarchivs andeutet, welche die Thätigkeit des Kaisers betreffen. Un- 
berührt blieben diese Schriftstücke, bis sie Eugène Hubert, der unermüd- 
liche Forscher neuerer belgischer Geschichte, einer gründlicheren Durch- 
sicht würdigte. Die Frucht gewissenhaften Fleisses — denn auch fremde 
Archive wurden zu Rate gezogen — liegt in einem stattlichen Bande vor 
uns. In anschaulicher Weise schildert Hubert die Rührigkeit Josephs II. 
und sein Bestreben, die verhältnismässig kurze Zeit seines Aufenthaltes in 
den Niederlanden nach Möglichkeit auszunützen, um den genauesten Ein- 
blick in die politischen, wirtschaftlichen und kirchlichen Verhältnisse dieser 
Provinzen zu gewinnen. Wir erfahren aber auch, welche Hoffnungen die 
Bevölkerung an die Anwesenheit des Monarchen geknüpft und welche 
Desiderien sie ihm in der That vorgebracht hat. Und darin liegt, unserem 
Ermessen nach, die eigentliche Bedeutung des Hubert'schen Buches: es 
unterrichtet uns über die Entstehung der Reformen, d. h. über die Gründe, 
die Joseph I. veranlasst haben, trotz der ursprünglichen und klar 
ausgesprochenen Absicht, keine politischen Neuerungen in 
Belgien einzuführen, dennoch die Verfassung und die Verwaltung 
dieses Landes von Grund aus umzugestalten. In gutem Glauben an den 
Wunsch der aufgeklärten Kreise, geordnete Zustände eingeführt zu sehen, 
hat der viel geschmähte Kaiser Hand angelegt an Institutionen, die noch 
ins Mittelalter zurückreichten und der neuen Zeit nicht mehr entsprachen. 
Wohl durfte er deshalb mehr erstaunt, denn entrüstet gewesen sein, als 
er, im Juni 1787, die erste Nachricht von der Bewegung erhielt, die sich 
in fast allen Provinzen gegen seine edlen Absichten erhoben hatte. 
Wien. H. S. 


1 Gachard: Voyage de Joseph II. en Belgique (Revue de Bruxelles, mars 1839 
und Essais et notices historiques concernant l’histoire des Pays-Bas. III. 316 ff.) 


150 Nachrichten und Notizen II. 


Dr. Gantscho Tzenoffl. Wer hat Moskau im Jahre 1812 in Brand ge- 
steckt? Berlin, E. Ebering, 1900. 112 S. 8°. 

Der Verfasser sucht nachzuweisen, dass Moskau nicht auf Befehl 
Rostopschins und nicht von Russen, sondern von den plündernden Franzosen 
in Brand gesteckt worden ist, und dass Napoleon den Brand duldete, um 
ihn „als Druck zum Frieden zu benutzen. Es scheint in der That zweifel- 
los, dass Rostopschin einen direkten Befehl zur Anzündung nicht gegeben 
hat, aber eben so sicher ist, dass er vor der Räumung Moskaus wiederholt 
von der Notwendigkeit, die Stadt zu zerstören gesprochen hat. Es ist daher 
keineswegs ausgeschlossen, dass er dennoch der intellektuelle Urheber des 
Brandes ist. Der Verfasser übersieht nämlich, dass ein unbedingt zuver- 
lässiger Augenzeuge, Clausewitz, berichtet, der Brand habe bei der Räv- 
mung der Stadt in den noch von Kosaken besetzten Vorstädten begonnen, 
womit der russische Ursprung des Brandes erwiesen ist. Durch die Beute 
suchenden französischen Soldaten ist dann die Feuersbrunst vermehrt und 
die Bekämpfung des Brandes unterlassen worden. Dass Napoleon die 
Plünderung und den Brand in den ersten Tagen geduldet hat, erklärt sich 
daraus, dass er seinen hungernden und frierenden Soldaten wohl oder übel 
das eigenmächtige Suchen nach Lebensmitteln und anderen Vorräten ge- 
statten musste, und dass er dem Feuer anfangs wenig Bedeutung beilegte. 
Nachdem der Brand einmal geschehen war, mag er darin allerdings ein 
Pressionsmittel gegen Alexander gesehen haben. G. Roloff. 


Henry Charles Lea, LL. D., The dead hand, a brief sketch of the rela- 
tions between Church and State with regard to ecclesiastical property 
and the religious orders. Philadelphia. William J. Dornan 1900. 218. 

Der praktische Zweck des Schriftchens ist, einen Beitrag zur Lösung 
der Frage zu liefern, was mit dem umfangreichen Kirchengut und den 
religiösen Orden auf den Philippinen geschehen solle. Verf. giebt einen 
geschichtlichen Teberblick über die Gesetzgebung der katholischen Staaten 
betr. die tote Hand und die damit Hand in Hand gehenden Säkularisa- 
tionen und zeigt, wie die katholischen Staatsmänner der einmütigen Ueber- 
zeugung waren, die tote Hand sei ein Uebel, das mit starker Faust unter- 
drückt werden müsse, und die religiösen Orden seien ein unerwünschter 

Faktor im Staatswesen. Von besonderem Werte sind die über Mexiko 

mitgeteilten, sonst wenig bekannten Notizen. Verf. überlässt es dem Leser, 

aus dem von ihm gegebenen geschichtlichen Ueberblick die Nutzanwendung 
für die Kirchenpolitik der amerikanischen Regierung auf den Philippinen 
zu machen. Rieker. 


Die Basler Biographien (1. Bd. Basel, Schwabe, 1900, 4 Mk) 
bringen nicht bloss Lebensbeschreibungen einzelner Personen, sondern auch 
die Geschichte ganzer Familien, natürlich mit Hervorhebung des genea- 
logischen und biographischen Momentes. Jeder Band soll womöglich ver- 
schiedene Jahrhunderte berücksichtigen. Mit Recht behält man bei der 
Wahl des Stoffes den Zustand vor 1833, also den ungeteilten Kanton Basel 
im Auge. Der Tropfen Politik, der dabei mit einfliesst, wird keinen Leser 
stören. Die einzelnen Artikel ruhen durchaus auf eindringender Quellen- 


Nachrichten und Notizen I. 151 


forschung und sind meist recht gut geschrieben. Hoffentlich bleiben die Fort- 
setzungen auf der so rasch und sicher gewonnenen Höhe. Thommen. 


Ueber einen bedeutsamen Fund wird aus Schleswig-Holstein berichtet. 
Im Seemoor zwischen Damendorf und Eckernförde stiessen zwei Arbeiter, 
welche mit dem Abgraben des Moores beschäftigt waren, kaum einen 
Meter unter der Oberfläche auf die im Moorwasser wohlerhaltene Leiche 
eines Mannes, welche sich bei näherem Zusehen als die Leiche eines 
alten Germanen herausstellte. Da rechtzeitig Anzeige erstattet wurde, 
war es möglich, den Fund sorgfältig zu bergen und alle wichtigen Er- 
mittelungen anzustellen. Die Leiche lag unbekleidet etwa 1 Meter tief im 
Moor in der Stellung eines Schlafenden, den Kopf auf den einen Arm 
gelegt. Ueber dem Körper lag ein grosser Mantel und zu seinen Füssen 
in ein Bündel zusammengewickelt die Hose, zwei Fussbinden und ein 
Ledergürtel, sowie zwei Lederschuhe. Das Gesicht des Mannes trägt einen 
struppigen Schnurrbart. Das Kopfhaar, sehr dicht und wohlerhalten, ist 
von roter Farbe, doch ist nicht ausgeschlossen, dass es erst durch das 
Moorwasser aus blond verfärbt worden wäre. Es ist auf dem Scheitel nach 
vorn gekämmt und kurz geschnitten, während es an der Seite 15 cm lang 
herabhängt. Die Körperlänge beträgt 174 cm, der Brustumfang 90 bis 
100 cm, die Fusslänge 24 cm, ein Mann von stark entwickelten Muskeln 
und im kräftigsten Alter. Der Mantel besteht aus einem jetzt dunkelbraun 
gefärbten Wollenstoff mit einem kunstvollen rautenförmigen Drellmuster. 
Er ist 1%, m lang wie breit, aber stark verschlissen und mit mehreren 
grossen Flicken versehen. Die Hose ist heller gefärbt. Die Fussbinden, 
etwa 10 cm breit und über 1 m lang, sind nach der Weise unserer 
Strümpfe gewebt und der Form des Fusses angepasst. Der Gürtel ist von 
Leder, wie auch die Schuhe, welche in besonders kunstreicher Weise aus 
einem Stück Rindsleder gearbeitet sind. Man glaubt es mit einem Fund 
etwa vom Jahre 300 n. Chr. zu thun zu haben. Man hat ihn in das Kieler 
Altertumsmuseum gebracht, wo die Konservierung des Ganzen ausser- 
ordentlich gut gelungen ist. 

Bruchstücke einer mittelhochdeutschen Uebersetzung von Ein- 
harts Vita Karoli Magni hat jüngst der Bibliothekar Dr. Friedrich Pfaff 
in Freiburg i. B. in einem Bande der dortigen Universitätsbibliothek ent- 
deckt. Er fand in der alten Einbanddecke eines Exemplares der Ausgabe von 
Ciceros Officia, De Amicitia etc. des Erasmus, Köln 1530 in 8°, fünf kleine 
Pergamentstreifen, welche zusammen einen Teil eines zweispaltig beschrie- 
benen Blattes bilden. Sie ergeben in 6 Bruchstücken je einige Sätze aus 
den Kap. 18, 22, 23 und 33 der Vita, und Pfaff hat dieselben in der Ale- 
mannia N. F. 1. S. 118ff. veröffentlicht. Die Uebersetzung ist frei und zeugt 
von Kraft und grosser Beherrschung der Sprache. Die Schrift ist die des 
13. Jahrhunderts. Der Band, welcher den Fund enthielt, stammt aus einem 
Freiburger Konvikt, dem Collegium Sapientiae, es ist aber nur wenig Hoff- 
nung verhanden, auf diesen Spuren noch auf weitere Ueberbleibsel jenes 
Werkes zu stossen. Die Bruchstücke selbst sind als Nummer 560 der Hand- 
schriftenabteilung der Freiburger Universitätsbibliothek eingeordnet worden, 


152 Nachrichten und Notizen IL 


Nach einer Neng aus der Pfalz wendet die bayrische Regierung 
in darkenswerter Waise ihr Augenmerk der Erhaltung der vielen in Ge- 
meindebesitz verbliebenen Archivalien von historischem Werte zu. 
Die Birgermeisterämter sind angewiesen worden binnen angemessener Frist 
ein genaues und voilständiges Verzeichnis aller im Besitze der Gemeinde, 
des Standesamtes und der örtlichen Stiftungen befindlichen Akten, Ur- 
kunden etc. unter Beifügung des Datums, des Betreffs und einer kurzen 
Inhaitzangabe anrufertigen und ein Exemplar bei der Gemeinde-Registratur 
und ein zweites beim k. Bezirksamt ru hinterlegen. Das bezirksamtliche 
Exemplar ist alsbald dem k. Kreisarchiv zur Einsichtnahme mitzuteilen. 
In das Verzeichnis sind auch die Ortschroniken und alle sonstigen ge- 
schriebenen oder gedruckten Mitteilungen von allgemeinem Interesse, wie 
Sammlungen von Zeitungen, Flugblättern und ähnlichem aufzunehmen 

Nach einer Bekanntmachung des Königlichen Amtsgerichts zu Leipzig 
vom 9. Januar 1901 sollen von den vormals bei dem Gerichtsamte im 
Bezirksgericht, Handelsgerichte im Bezirksgericht Leipzig, Gerichtsamte 
Leipzig I und U, trerichtsamte Rötha und Ratslandgerichte Leipzig er- 
gangenen, in das hiesige Gerichtsarchiv übergeführten alten Akten, die- 
jenigen welche zur Ausscheidung geeignet erscheinen (in Zivil- und Straf- 
sachen der Jahrgang 1870, in Nachlasssachen, zum Teil, die Jahr- 
gänge 1656 bis mit 1%49\, vernichtet werden. Wir halten es für geboten, 
die Aufmerksamkeit der gelehrten Kreise auf diesen Vorgang zu richten, 
weil er bereits typisch geworden ist für die Art und Weise, wie man mit 
dem historischen Quellenmateral der letzten Jahrhunderte verfährt. Die 
Bestimmungen, welche die Vernichtung von Akten regeln, entsprechen 
einer Zeit, wo man noch wenig Sinn für die wirtschaftliche und soziale 
Entwickelung besas:, und wo man besonders die Zeit nach dem dreissig- 
jährigen Kriege nicht für historisch merkwürdig hielt. Jetzt aber, wo wir 
den gewaltigen Aufschwung unseres wirtschaftlichen Lebens in wenig 
Jahrzehnten vor Augen haben, ist dies anders geworden, man beschäftigt 
sich intensiver auch mit den weniger zurückliegenden Zeiträumen. Allein 
jede auf die grösste Genauigkeit gerichtete Forschung beklagt immer und 
immer wieder, dass es an dem erforderlichen Quellenmaterial fehlt, um die 
wirtschaftlichen Erscheinungen der Vergangenheit statistisch zu fassen. 
In dem vorliegenden Falle nun sehen wir, dass solches Material nicht 
fehlt, sondern in Hülle und Fülle vorhanden ist, nur dass niemand darum 
weiss. Solange sie auf den Gerichten liegen, sind diese Akten für den 
Forscher unzugänglich, dann aber wandern sie sofort den Weg in die 
Papiermühle. Allerdings sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen alle 
Stücke, welche historischen oder kulturgeschichtlichen Wert besitzen, von 
der Vernichtung ausgeschlossen bleiben. Wie aber kann man erwarten, 
dass Leute, die selbst nicht Geschichte schreiben oder geschichtliche 
Forschungen pflegen, zu entscheiden vermögen, was für den Historiker von 
Fach von hervorragendem Werte ist? Wohl wird ein Verzeichnis der be- 
treffenden Aktenstücke angefertigt und auch zur öffentlichen Einsichtnahme 
ausgelegt. Aber jeder, der ein solches Verzeichnis in der Hand gehabt 
hat oder sich gar der Mühe unterzogen hat, es einmal mit den Archivalien 


Nachrichten und Notizen I. 153 


selbst zu vergleichen, weiss, dass aus diesen Verzeichnissen nichts zu 
ersehen ist über den historischen oder kulturhistorischen Wert der zur 
Vernichtung bestimmten Akten. Hier müsste meines Erachtens gründlich 
Wandel geschafft werden und zwar schnell, denn das Zerstörungswerk 
schreitet, was wenigstens die Leipziger Verhältnisse betrifft, rüstig voran. 
Ich halte das für eine Aufgabe wichtig genug, einen der künftigen 
Historikertage zu beschäftigen. Ich bin durchaus nicht der Meinung, dass 
wir all das geduldige Papier aus unserer Väter Tagen aufzuheben ver- 
pflichtet wären. Ich glaube im Gegenteil, dass sehr viel vernichtet werden 
kann und vernichtet werden muss, wenn wir nicht in dem Wuste der Ver- 
gangenheit ersticken wollen. Aber ich glaube, dass die Wissenschaft ein 
Recht hat, bei diesen Dingen mehr, als bei der bisherigen Schablone üblich 
war, zu Rate gezogen zu werden. Mittel und Wege zu finden, wie dies 
geschehen kann, dürfte nicht übermässig schwer sein. Wie wenig sich 
aber der jetzige Zustand mit den Bedürfnissen der Wissenschaft verträgt, 
zeigt ganz schlagend der vorliegende Fall. In dem Augenblicke, wo die 
Königl. Sächsische Historische Kommission beschlossen hat, eine Sozial- 
und Wirtschaftsgeschichte von Leipzig ausarbeiten zu lassen, lässt man 
das Material, auf das sich für einen langen wichtigen Zeitraum eine solche 
Darstellung in erster Linie mit zu stützen hätte, noch ehe es das Auge 
eines Forschers erblickt hat, einstampfen. B. Hilliger. 
Zeitsehriften. In der Revue de synthèse historique (Paris bei 
Léopold Cérf), herausgegeben von Henri Berr, wird der Versuch unternommen, 
einer neuen Richtung in der Geschichtswissenschaft zur Geltung zu verhelfen, 
welche eine Verquickung mit der Philosophie und vor allen der Psychologie 
erstrebt und gegenüber einer ins Kleine gehenden Einzelforschung ein 
Zusammenfassen der Forschungsergebnisse unter grossen Gesichtspunkten 
plant. Von der Zeitschrift, welche aller zwei Monate erscheint, liegt jetzt 
der erste Halbjahrsband, umfassend die Monate Juli bis Dezember 1900, vor. 
Wir heben kurz die Titel einiger der wichtigeren Aufsätze daraus hervor: 
Boutroux, Histoire et synthèse Bossert, Portraits d'historiens: Niebuhr, 
Ranke, Sybel, Mommsen. K. Lamprecht, La méthode historique en Alle- 
magne. Berr, Pascal et sa place dans l’histoire des idées. Xénopol, Les 
faits de répetition et les faits de succession, und: Race et milieu. Lichten- 
berger: Une théorie nouvelle sur la transvaluation des valeurs. Ausser 
solchen Aufsätzen, welche das Gebiet der theoretischen Erörterungen und 
der hietorischen Psychologie berühren, will die Zeitschrift in ihren Revues 
générales zusammenfassende Ueberblicke über einzelne Zweige der Wissen- 
schaft geben, nämlich über politische Geschichte, Wirtschaftsgeschichte, 
Religionsgeschichte, Geschichte der Philosophie und der Naturwissenschaften, 
Litteraturgeschichte, Kunstgeschichte und Anthropogeographie. So erhalten 
wir z. B. in dem vorliegenden Bande einen Ueberblick über die politische 
Geschichte Chinas, über die Geschichte der Mathematik, der modernen 
französischen Litteratur, der Musik im Altertum und im Mittelalter und 
endlich einen Ueberblick über die Vertretung der Geschichtswissenschaft 
auf den grossen Kongressen des Jahres 1900. Ausserdem sind eine 
Zeitungsschau, Bücherbesprechungen sowie Notizen vertreten, und Anfragen 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 11 


154 Nachrichten und Notizen Il. 


werden zur Erörterung gestellt Das Programm, welches im ersten Heft 
der Zeitschrift entwickelt wird, zeichnet sich nicht durch allzu grosse 
Klarheit aus, und weit bedeutender erscheinen die Aeusserungen, mit 
denen Gabriel Monod in einem Gespräch, welches der Redakteur des Temps 
Edmond Fazy mit ihm hatte, und in einigen Briefen an die Redaktion 
der Revue Stellung zu dem Unternehmen nimmt. 

Der Mannheimer Altertumsverein hat sich an Stelle des bisher von 
ihm benutzten Korrespondenzblattes der Westdeutschen Zeitschrift für 
Geschichte und Kunst mit dem Jahr 1900 in den Mannheimer Ge- 
schichtsblättern, redigiert von Dr. Friedrich Walter, ein eigenes 
Vereinsorgan geschaffen. Dieselben erscheinen jährlich zwölfmal und bieten 
ausser Vereinsnachrichten und Bücherbesprechungen auch populär geschicht- 
liche Aufsätze über Geschichte, Volks- und Altertumskunde aus Mannheim 
und der Pfalz. Man findet hier vieles zusammengetragen, besonders auch 
Nachrichten über Ausgrabungen und Altertumsfunde, welche sonst leicht 
mit der Tagespresse in Vergessenheit geraten. 

Auch der Mühlhäuser Altertumsverein in Thüringen hat jetzt begonnen 
eine eigene Zeitschrift, die Mühlhäuser Geschichtsblätter heraus- 
zugeben (vgl. Hist. Viert. III S. 587) von denen bisher ein Doppelheft des Jahr- 
ganges 1900—1901 vorliegt. Dasselbe enthält u. a. auch drei Aufsätze von 
Prof. Ed. Heydenreich, dem Archivar der Stadt Mühlhausen und Heraus- 
geber der Geschichtsblätter, den ersten über Anregungen der lokalgeschicht- 
lichen Forschung in neuester Zeit, einen zweiten über die ältesten urkund- 
lichen Nachrichten über die Stadt Mühlhausen und ihre Umgebung und 
einen dritten über Urkunden mit französischer Malerei im Archiv der Stadt 
Mühlhausen. Auch ein Fundbericht von Karl Sellmann über die Aufdeckung 
von 4 Gräbern aus dem Bronzezeitalter sei hier noch erwähnt. 

Von den Oberländischen Geschichtsblättern, herausgegeben im 
Auftrage des Oberländischen Geschichtsvereins vom Amtsrichter Georg Conrad 
in Mühlhausen in Ostpreussen, ist ein zweites Heft erschienen, welches u. a. 
einen Aufsatz von Mülverstedt über die Beamten und Konventsmitglieder in 
den Verwaltungsbezirken des deutschen Ordens innerhalb des Oberländischen 
Kreises enthält. Auch werden hier von Heinrich Borkowski 18 Briefe Fried- 
richs des Grossen aus den Jahren 1763 bis 1778 an den General von Stutter- 
heim den Aelteren mitgeteilt, die sich im Besitze des Fürsten Richard zu 
Dohna-Schlobitten befinden. 

Die Blätter für Münzfreunde, welche 1865 vom Oberbibliothekar 
v. Gersdorf in Leipzig ins Leben gerufen und nach einander von H. Grote, 
Albert und Julius Erbstein herausgegeben wurden, sind seit zwei Jahren 
in die Redaktion des Gymnasialoberlehrers Dr. H Buchenau in Weimar 
übergegangen. Der soeben abgeschlossene 35. Jahrgang dieser Zeitschrift 
(Leipzig bei C. G. Thieme) zeigt uns, dass der neue Herausgeber mit 
grossem Eifer und vielem Geschick bemüht ist, dem Leserkreise seines 
Blattes das Neueste und Wichtigste auf dem weiten Gebiete der Münz- 
und Medaillenkunde vorzuführen. Den Jahrgang eröffnet ein Aufsatz von 
H. Dannenberg über Jakza von Köpenick, den Eroberer Brandenburgs, es 
folgen ein Bericht des Herausgebers über den grossen Münzfund in der 


Nachrichten und Notizen II 155 


Michaelskirche zu Fulda, der zuerst von Menadier beschrieben worden ist, 
und grössere wie kleinere Aufsätze anderer Autoren, welche in reicher Ab- 
wechslung die verschiedensten Gebiete dieses Wissenszweiges berühren. 
Wenn sie sich auch hauptsächlich an ein Publikum von Liebhabern und 
Sammlern wendet, so ist doch in dieser Zeitschrift das Streben unverkenn- 
bar, den Laienkreisen die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung rasch 
und verlässlich zuzuführen und in ihnen die Elemente wissenschaftlicher 
Bildung zu verbreiten. Als ein besonderer Vorzug dieser Zeitschrift muss 
auch die sorgfältige Zusammenstellung von Nachrichten über Sammlungen, 
Münzfunde und Sitzungen der verschiedenen grossen Numismatischen 
Gesellschaften gelten. 

Wichtige Bibliographische Hilfsmittel: Von der Bibliographie der 
Deutschen Zeitschriften-Litteratur (Leipzig bei Felix Dietrich) ist 
der vierte und fünfte Band erschienen, welche für das Jahr 1899 ein alpha- 
betisches nach Schlagworten geordnetes und mit einem Autorenregister 
versehenes Verzeichnis von Aufsätzen aus mehr als 1000 deutschen Zeit- 
schriften, Zeitungen und Sammelwerken bietet. — Von dem Systematischen 
Verzeichnis der Abhandlungen, welche in den Schulschriften 
sämtlicher an dem Programmaustausch teilnehmenden Lehranstalten er- 
schienen sind, bearbeitet von Rudolf Klussmann (Leipzig bei B. G. Teubner), 
liegt bereits der dritte Band vor, welcher die Jahre 1891—1895 umfasst. 
Es finden sich hier von S. 168—237 die Abhandlungen zusammengestellt, 
welche das Gebiet der Geschichte, Erdkunde, Religions-, Kultur- und 
Litteraturgeschichte betreffen. — Die Revue d’histoire moderne et contem- 
poraine (Paris bei Georges Bellais) hat für das Jahr 1898 ein Repertoire 
méthodique de l’histoire moderne et contemporaine de la 
France erscheinen lassen, welches von Brière und Caron bearbeitet ist 
und eine Zusammenstellung aller wichtigen Erscheinungen der einheimischen 
wie der fremden Litteratur zur Geschichte Frankreichs seit dem 17. Jahr- 
hundert enthält. 

Vom 23. bis 28. Juli tagte in Paris der Congrès International 
d'Histoire Comparée unter dem Vorsitz von Gaston Boissier, dem hervor- 
ragenden auf Lebenszeit gewählten Sekretär der französischen Akademie. 
Mehr als 1200 Teilnehmer wurden gezählt, die sich auf 8 Gruppen ver- 
teilten: Allgemeine Geschichte und Urkundenlehre, Rechtsgeschichte, Wirt- 
schafts- und Sozialgeschichte, Kirchengeschichte, Geschichte der Natur 
wissenschaften, Literaturgeschichte, Kunstgeschichte und Musikgeschichte 

Die Abteilung für allgemeine Geschichte und Urkundenlehre war am 
zahlreichsten besucht. Viele Regierungen hatten dazu ihre Vertreter ent- 
sandt. Eine Reihe von Schriften, mehr als zwanzig, wurden überreicht. 
Da der geschäftsführende Ausschuss absichtlich davon abgesehen hatte, 
schon im voraus ein festes Programm aufzustellen, so waren die Gegen- 
stände, welche zur Verhandlung kamen, äusserst mannigfaltig. Es sprachen 
über die Fragen der Methode der Rektor der Universität Jassy, Xénopol 
(De l'hypothèse dans l'histoire), über Bibliographie Antoine Aldassy (Cartu- 
laires des relations entre la Hongrie et les Slaves du Sud), über Textkritik 
Universitätsprofessor Länczy aus Budapest (La canonisation de Célestin V. 

11* 


156 Nachrichten und Notizen I. 


et le grand refus du Dante), Cte de Pange (Recherches sur une chronique 
française du XV*® siècle), Abbé Dedouvres (Le Père Joseph et le siège de 
La Rochelle), über topographische Forschungen sehr scharfsinnig und ge- 
lehrt De Maere d’Aertrycke (Questions controversces à propos des batailles 
de Courtrai et de Rosebecque), über Literatur- und Kriegsgeschichte De 
Bertha (Le poëte Zrinyi), über Fragen des Vülkerrechts Brants (L'autonomie 
internationale de la Belgique sous les archiducs Albert et Isabelle 1598 
—1621) und Cahn aus Berlin (Essai sur les modifications du droit inter- 
national au AlAr siele). R 

Das Werk Xénopol's, ferner eine Mitteilung von Universitätsprofessor 
Urechia aus Bukarest über „Les armoiries du peuple roumain“, dann 
Darvai’s Buch über „La Hongrie et ses premiers vassaux roumains“ veran- 
lassten eine lebhafte und interessante Debatte über die so viel umstrittene 
Frage nach dem Ursprung des rumänischen Volksstammes. Es ist nicht 
unwahrscheinlich, dass sich im Lauf dieses Winters die Literatur über 
diese Frage um einige neue Schriften bereichern wird. 

Eine besondere Aufmerksamkeit brachte der Kongress zwei Schriften 
entgegen, die zwar ihrer Natur nach nichts mit einander gemein hatten, 
aber als Gegenstände allgemeineren Interesses zu fesseln vermochten. Der 
Universitätsprofessor Prosper Poullet aus Löwen hatte die Geschichte der 
Beziehungen des Königsreichs der Niederlande zu den Mächten der heiligen 
Alliance dargestellt, wie das junge Staatswesen erfüllt von den Ideen eines 
gesunden Liberalismus seinen hohen Gönnern damit manche Sorge und 
Verlegenheit bereitete. Westrin, der (Generaldirektor der Schwedischen 
Reichsarchive, hatte untersucht, in welchem Zeitraum die verschiedenen 
Staaten die französische Sprache zur Sprache ihrer Diplomatie gemacht 
haben. Ganz im Gegensatz zu der allgemein verbreiteten Annahme, dass 
schon seit dem westfülischen Frieden das Französische an die Stelle des 
Lateinischen getreten wäre, kommt er zu dem Ergehnis, dass die franzö- 
sische Sprache nicht früher als seit dem Ausgange des 18. Jahrhunderts fast 
allgemein zur Sprache der Diplomatie geworden ist. 

Die Verschiedenheit der zur Verhandlung gekommenen Gegenstände 
hatte die Sitzung ausserordentlich belebt und man hat beschlossen, in zwei 
Jahren eine neue Zusammenkunft zu veranstalten, welche wahrscheinlich 
in Venedig stattfinden wird. 

Am 12. Dezember 1900 tagte in Leipzig die 5. Jahresversammlung der 
Königl. Sächsischen Kommission für Geschichte. Ueber den Stand 
der Unternehmungen der Kommission wurde das Folgende mitgeteilt. Im 
Druck befinden sich zur Zeit das Lehnsbuch Friedrichs des Strengen von 
1349 herausgegeben von Archivrat Dr. Lippert und Archivsekretär Dr. Be- 
schorner in Dresden, und die Akten und Briefe Herzog Georg’s, heraus- 
gegeben von Professor Dr. Gess in Dresden; von der Grundkarte des 
Königreichs Sachsen ist inzwischen die Doppelsektion 468/493 (Zwickau- 
Johanngeorgenstadt) erschienen, bis Ende 1901 sollen alle noch nicht ver- 
öffentlichten Sektionen ausser 869/394 (Spremberg-Nieski) fertig gestellt 
werden. Die Ablieferung des Manuskriptes und somit der Beginn des 
Druckes steht für folgende Veröffentlichungen in Aussicht: die Akten zur 


Nachrichten und Notizen II. 157 


Geschichte des Bauernkriegs in Mitteldeutschland, hrg. von Archivar 
Dr. Merx in Osnabrück; die Politische Korrespondenz des Kurfürsten Moritz, 
Band II, hrg. von Professor Dr. Er. Brandenburg in Leipzig; den Brief- 
wechsel der Kurfürstin Maria Antonia mit der Kaiserin Maria Theresia, 
brg. von Archivrat Dr. Lippert in Dresden, und die Akten zur Geschichte 
des Heilbronner Bundes von 1632/33, hrg. von Staatsarchivar Dr. Kretzsch- 
mar in Hannover; endlich wird die Faksimilereproduktion der Dresdner 
Bilderhandschrift des Sachsenspiegels im nächsten Jahre vorgenommen 
werden. Die Bearbeitung der rechtsgeschichtlichen Erläuterungen hat 
Professor von Amira in München übernommen, die der kunstgeschichtlichen 
Professor von Oechelhäuser in Karlsruhe. Die übrigen Arbeiten der Kom- 
mission sind in gutem Fortgang begriffen. Ueberdies sind mehrere neue 
Unternehmungen beschlossen worden. Die eigenhändigen Entwürfe und 
Briefe Augusts des Starken wird Dr. P. Haake aus Berlin herausgeben. 
Zur Förderung der historischen Geographie Sachsens sollen Vorarbeiten zu 
einem historischen Ortsverzeichnis Sachsens von Archivsekretär Dr. Be- 
schorner in Dresden vorgenommen werden. Privatdozent Dr. Kötzschke in 
Leipzig wird ferner die Territorial- und Aemtergrenzen Sachsens in Angriff 
nehmen; zugleich soll die Veröffentlichung eines Registrum dominorum 
marchionum Misnensium vom Jahre 1378 (im wesentlichen Aemterverzeich- 
nis der Meissnischen Markgrafen) vorbereitet werden. — Die früher be- 
schlossenen bedeutsamen Unternehmen: Herausgabe von Akten zur Geschichte 
der Zentralverwaltung und Herausgabe der Landtagsakten von 1485 an, 
wurden zurückgestellt. 

In Wien ist eine neue Kommission für die Herausgabe von Akten 
und Korrespondenzen zur neueren Geschichte Oesterreichs gegründet 
worden. In dem Statut derselben heisst es: Zur Herausgabe von Akten 
und Korrespondenzen zur neueren Geschichte Oesterreichs wird eine dem 
Ministerium für Kultus und Unterricht unmittelbar unterstehende Kom- 
mission eingesetzt, welche die Aufgabe hat, die in öffentlichen und Privat- 
archiven vorhandenen Urkunden, Akten und Korrespondenzen und sonstigen 
deren Zwecken als Quellen dienenden Materialien zu ermitteln, von den- 
selben je nach ihrer Bedeutung Abschriften, Auszüge oder Regesten anzu- 
fertigen und aus den gewonnenen Sammlungen kritisch ausgewählte 
Veröffentlichungen zu veranstalten. (Ueber eine genaue zeitliche Grenze 
des Arbeitsgebietes äussert sich das Statut nicht). Die Kommission besteht 
aus mindestens zwölf Mitgliedern, darunter dem Vorstande des Instituts für 
österreichische Geschichtsforschung, ferner aus je einem Vertreter des 
Ministeriums für Kultus und Unterricht und der kaiserlichen Akademie in 
Wien. Die Bestellung der einzelnen Mitglieder erfolgt auf die Dauer von 
fünf Jahren durch das Ministerium. Die Kommission veranlasst und leitet 
die archivalischen Arbeiten durch ihre Mitglieder; zur Ausführung derselben 
können ausser den Mitgliedern auch Mitarbeiter und Hilfsarbeiter, welche 
die Kommission wählt, zur Verwendung kommen. Bei Auswabl der Hilfs- 
arbeiter wird in erster Linie auf die Zöglinge des Instituts Rücksicht zu 
nehmen sein. Die Kommission veröffentlicht eine fortlaufende Quellen- 
sammlung zur neueren österreichischen Geschichte, welche folgende Ab- 


158 Nachrichten und Notizen II. 


teilungen zu umfassen hat: 1. Die Korrespondenzen österreichischer Herrscher 
und Mitglieder des kaiserlichen Hauses. 2. Die Instruktionen und Korre- 
spondenzen Österreichischer Staatsmänner. 8. Die österreichischen Staats- 
verträge. 4. Die Berichte fremder, beim österreichischen Hofe beglaubigter 
Gesandten. 5. Mitteilungen über besonders interessante Materialien aus 
Archiven. Die wörtliche Wiedergabe von Urkunden und Aktenstücken 
wird auf das historisch Bedeutungsvolle beschränkt. Die Geldmittel der 
Kommission bestehen aus der Jahresdotation des Ministeriums und aus 
Dotationen und Spenden von Körperschaften und Interessenten sowie aus 
dem Ertrage der Veröffentlichungen. Der Minister für Kultus und Unter- 
richt hat zu Mitgliedern dieser Kommission für die Funktionsdauer bis 
Ende 1905 bestellt: Ministerialrat Dr. Adolf Beer in Wien; Dr. Alphons 
Dopsch, o. Prof. a. d. Univ. Wien; Dr. Thomas Fellner, Direktor des 
Archivs des Ministeriums des Innern; Dr. August Fournier, o Prof. a. d. 
Technischen Hochschule in Wien; Dr. Jaroslav Goll, o. Prof. a. d. czechi- 
schen Univ. Prag; Dr. Josef Hirn, o. Prof. a. d. Univ. Wien; Dr. Josef 
Konstantin Jirecek, o. Prof. a. d. Univ. Wien; Dr. Engelbert Mühl- 
bacher, o Prof. a. d Univ. Wien und Vorstand des Institutes für öster- 
reichische Geschichtsforschung; Dr. Emil von Ottenthal, o Prof. a. d. 
Univ. Innsbruck; Dr. Alfred Francis Pribram, o Prof. a. d Univ. Wien; 
Dr. Oswald Redlich, o Prof. a. d Univ. Wien; Minister Dr. Anton 
Rezek; Dr. Ottokar Weber, o. Prof. a. d. deutschen Univ. Prag; Feld- 
marschall-Lieutenant Leander v. Wetzer, Direktor des k. und k. Kriegs- 
archivs; Dr. Gustav Winter, Hofrat und Direktor des k. und k. geheimen 
Haus-, Hof- und Staatsarchivs; Dr. Hans von Zwiedinek-Südenhorst, 
o. Prof. a. d Univ. Graz. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
Gesellschaften. Die königl. belgische Akademie in Brüssel hat den o. Pro- 
fessor der Kunstgeschichte Dr. Karl Justi in Bonn zum Mitglied erwählt. 


Universitäten und technische Hochschulen. Auf den neu errichteten 
Lehrstuhl für alte Geschichte in München wurde der o. Professor Robert 
Pöhlmann aus Erlangen berufen. Der o. Professor Friedrich von 
Thudichum in Tübingen (Deutsches Recht) ist in den Ruhestand getreten. 
Als o Professor der Kunstgeschichte an der Universität Berlin wurde 
H. Wölfflin aus Basel berufen. 


Der Privatdozent Prof. C. Brockelmann (für orientalische Geschichte 
und Sprache) wurde als Nachfolger des nach Leipzig berufenen Assyriologen 
Zimmern zum oo Prof. in Breslau ernannt. Privatdozent C. Weymann 
erhielt das neu geschaffene Extraordinariat für klassische Philologie in 
München. Privatdozent L. Traube (für lateinische Sprache, Palaeographie) 
in München wurde zum ao. Prof. befördert. Ebenso sind die Privatdozenten 
Werner Wittich (für Nationalökonomie in Strassburg), der einen Ruf 
nach Göttingen abgelehnt hat, Heinrich Sieveking (für Nationalökonomie) 
und Konrad Beyerle (für Deutsches Recht) in Freiburg, Dr. Georg Mentz 
und Dr. F.Keutgen (für Geschichte) in Jena, der Privatdozent für Deutsches 
Recht Dr. Rudolf His in Heidelberg, der Privatdozent für Kunstgeschichte 


Nachrichten und Notizen II. 159 


Dr. Paul Weber und der Privatdozent für Nationalökonomik Dr. Günther 
K. Anton in Jena zu ao. Professoren ernannt worden. 

Dr. Walter Goetz, bisher Privatdozent in Leipzig, ist als Mitarbeiter 
an die Historische Kommission in München berufen worden und wird vom 
Sommersemester an als Privatdozent in den Lehrkörper der Universität 
München übertreten. 

Habilitiert haben sich: Dr. Paul Darmstädter in München für Ge- 
schichte, Dr. Joseph Susta für allgemeine Geschichte des Mittelalters 
und der Neuzeit an der czechischen Universität in Prag. 

Der Rektor des Karlsgymnasiums in Stuttgart Professor Dr. Gottlob 
Egelhaaf hat im Nebenamt den Auftrag erhalten, an der Technischen 
Hochschule in Stuttgart Vorlesungen über Geschichte und Kulturgeschichte 
zu halten. 

Der ao. Professor Dr. Schumacher in Kiel ist zum Leiter und ersten 
Nationalökonom an die Handelshochschule in Köln und der ao. Professor 
Dr. Ludwig Pohle in Leipzig als Professor für Nationalökonomie an die 
Handelshochschule in Frankfurt a. M. berufen worden. Der ao. Professor 
der politischen Oekonomie Dr. Karl Grünberg in Wien hat den Ruf an 
die Handelshochschule in Köln nachträglich wieder abgelehnt. 


Archive und Bibliotheken. Der Archivrat und Archivdirektor Dr. Joachim 
in Königsberg wird vom 1. Oktober d J. ab die Stelle des 1. Sekretärs am 
Königl. Preussischen Historischen Institute in Rom übernehmen. Das 
Stadtarchiv in Danzig, welches einen Teil des neuen westpreussischen 
Staatsarchives bilden wird, ist mit dem 1. Januar d. J. vom Staat über- 
nommen und Archivrat Dr. Otto Meinardus mit seiner Verwaltung 
betraut worden. Die Archivräte Dr. Keller und Dr. Bailleu vom Ge- 
heimen Staatsarchiv in Berlin sind zu Geh. Archivräten und der Archivar 
Dr. v. Pflugk-Harttung ebendaselbst zum Archivrät ernannt worden, 
Der Direktor des Staatsarchives in Breslau Geh. Archivrat Dr. C. Grün- 
hagen tritt am 1. April d. J. in den Ruhestand. — Der ao. Professor der 
Geschichte Dr. A. Kleinschmidt in Heidelberg ist zum Hofrat ernannt 
und als Bibliothekar an die Herzogliche Bibliothek in Dessau berufen 
worden. Der Bibliothekar an der Universitätsbibliothek und Privatdozent 
Dr. Franz Weissbach in Leipzig hat einen zweijährigen wissenschaft- 
lichen Urlaub erhalten, um als Assyriolog an der von der deutschen 
Orientgesellschaft unter Leitung von Professor Koldewey unternommenen 
Ausgrabung des Nebukadnezarpalastes (Kasr) in Babylon teilzunehmen. 


Todesfälle. Im November starb in China Hans Ludwig David 
Maximilian Graf York von Wartenburg, zuletzt Oberst im 
Generalstab des Armeekommandos in Ostasien im Alter von wenig über 
60 Jahren. Derselbe war schriftstellerisch bekannt durch sein Werk über 
„Napoleon als Feldherr‘“ (2 Bde. Berlin 1885—86; 2. Aufl. 1887—88) und 
war auch der Verfasser des geistvollen Buches „Weltgeschichte in Umrissen, 
Federzeichnungen eines Deutschen, ein Rückblick am Schlusse des 19. Jahr- 
hunderts“, welches 1897 aber ohne Nennung seines Namens herauskam. In 
demselben Jahr erschien noch eine kleine Schrift von ihm „Kurze Uebersicht 


160 Nachrichten und Notizen II. 


der Feldzüge Alexanders des Grossen“ und erst jüngst (Berlin 1900: „Das 
Vordringen der russischen Macht in Asien.“ 

Am 25. November v. J. starb in Halle Willibald Beyschlag im 
Alter von 77 Jahren, wir gedenken seiner als des Verfassers der Erinne- 
rungen „Aus meinem Leben‘ (2 Tle. Halle 1896). 

Am 9. Dezember v. J. starb in Reval Dr. Eugen von Rottbeck im 
Alter von 53 Jahren, der sich als Forscher auf dem Gebiet der baltischen 
Geschichte, Rechts- und Kunstgeschichte einen Namen gemacht hatte. 

Am 20. Dezember v. J. starb in Athen der Sekretär des Österreichischen 
archäologischen Institutes Dr. Ernst Wolfgang Reichel im Alter von 
kaum 42 Jahren. Bekannt ist sein Werk über die Homerischen Waffen 
(1894) und seine Abhandlung über vorhellenische Götterkulte (1897). 

Am 20. Dezember v. J. starb im Alter von fast 60 Jahren der zweite 
Oberbibliothekar an der Universitätsbibliothek in Leipzig Hofrat Dr. Jo- 
seph Förstemann. Der Verstorbene war ein genauer Kenner der Hand- 
schriftenschätze der Leipziger Bibliothek und hat sich vorzüglich als 
Herausgeber durch die peinliche Sorgfalt und Genauigkeit, welche ihn 
auszeichnete, einen geachteten Namen erworben. Von seinen Arbeiten ist 
vor allen das Urkundenbuch der Stadt Leipzig zu nennen, dessen 3. Band 
von ihm bearbeitet wurde und als Teil des Codex diplomaticus Saxoniae 
regiae (II Hptabt. Bd. 10) Leipzig 1894 erschien. Sonst trat Förstemann 
nur noch gelegentlich mit kleineren Arbeiten hervor, mit der Veröffent- 
lichung einzelner interessanter Handschriftenfunde, die ihm bei seinen Ar- 
beiten begegneten. So z. B. 1895: „Mitteilungen aus Urkunden und Hand- 
schriften der Universitätsbibliothek zu Leipzig‘ (Berichte der philologisch- 
historischen Klasse der Kgl. Sächs. Gesellschaft der Wissenschaften. 47) 
und 1897; „Vermischte Beiträge aus Handschriften und Urkunden der 
Leipziger Universititsbibliothek (Neues Archiv für sächsische Geschichte 
Bd. 18). Ferner „Novae constitutiones audientiae contradictarum in Curia 
Romana promulg. a. d. 1375 nunc prim. ed.“ Lips. 1897. Endlich 1898 
in den Neuen Mitteilungen aus dem Gebiet historisch antiquarischer 
Forschungen 19 zwei kleine Veröffentlichungen: „Einige Blätter aus einem 
Ausgabebuche des Kammermeisters von Graf Günther von Beichlingen 
[1448| und „Fragmente aus einem Stadtbuch der Altstadt Bernburg 
(1401—1420).“ Seine Doktordissertation De dialecto Hesiodea war in 
Halle 1863 erschienen. 


161 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 
Von 
K. Hampe. 


I. Über die erste Vermählung Friedrichs, 


Während wir über die Verhandlungen, welche zu der ersten 
Vermählung Friedrichs U. führten, durch einige Papstbriefe 
zuverlässige Kunde haben, lagen über die Hochzeit selbst und 
die sizilischen Ereignisse, die mit ihr in Zusammenhang stehen, 
bisher nur unsichere und sich widersprechende Chronistenangaben 
vor. Winkelmann, der sie in einem Exkurse seiner Jahrbücher 
der deutschen Geschichte unter Otto IV. (S. 477 ff.) einer Prüfung 
unterzog, glaubte den Berichten der aragonesischen und fran- 
zösischen Quelle den Vorzug geben zu müssen, weil nur sie ihm 
mit dem urkundlich festgelegten Itinerar des Königs übereinzu- 
stimmen schienen, und hat dementsprechend seine Darstellung 
(S. 94) gestaltet. Nach dem Indiculus rerum ab Aragoniae regi- 
bus gestarum,! einer Kompilation des 15. Jahrhunderts, die aber 
ältere Quellen benützt, setzte er die Landung der aragonesischen 
Prinzessin Konstanze in Palermo in den Februar 1209. Es war 
bekanntlich eine rein politische Heirat, 500 aragonesische Ritter 
sollten Friedrich die Möglichkeit bieten, die Anarchie in seinem 
Königreiche zu bewältigen. Graf Alfons von der Provence, der 
Bruder Konstanzens, befehligte sie. Die französische Fortsetzung 
des Wilhelm von Tyrus,? die den Dingen noch nicht allzu fern 
steht, berichtet etwas eingehender über den Kriegszug durch 
Sizilien, der sich sogleich an die Hochzeit anschloss, aber durch 
den Tod des Grafen Alfons und eines grossen Teiles seiner Ritter 
in Messina ein jähes Ende fand. Winkelmann folgte dieser 
Quelle und setzte den Zug in die Sommermonate Mai bis Sep- 


! Schott, Hispan. illustr. II, 64. 
? Recueil des historiens des croisades, Hist. occid. II, 298. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 12 


162 E Harpe. 


tember. Nach dem Indieulus urd ebenso nach dem Chronicon 
Siculum breve! starben freilich der Graf und seine Leute in 
Palermo. 

Wirkelmanns Ausfibrungen ptlichtete Ficker, als er bei der 
Bearbeitung der Böbmerschen Regesten dazu Stellung nehmen 
musste, nicht bei. Vor allem hielt er es für methodisch bedenk- 
lich, ohne zwirzerden Grurd der Zeitangabe einer fremden und 
späten Kompilation den Vorzug zu geben vor derjenigen zweier 
noch dem 13. Jahrhundert angehörender und von einander unab- 
hängiger sizilianischer Quellen. Dern ausser dem schon genann- 
ten Chronicon Siculum breve verlegen auch die Annales Siculi’ 
die vermutlich ın Palermo selbst geschrieben sind, die Landung 
in den August 1219 und geben sogar noch das bestimmte Datum : 
des 15. August. Ficker machte weiter geltend, der Februar sei für 
die lange Seefahrt eine ungeeignete Zeit und der Kriegszug durch 
die Insel müsse nach Winkelmanns Annahme mehrere Monate ge- 
dauert und einen längeren Aufenthalt in Catania eingeschlossen 
haben, während die französische Quelle, welche die Entfernung 
von Palermo nach Messina auf 5 Tagereisen angiebt, einen direk- 
ten Marsch von dem einen Punkte zu dem andern im Auge zu 
haben scheine. Er hielt deshalb am August als Zeit der Ver- 
mählung fest, liess die Hochzeit in Messina stattfinden, wo 
Friedrich in jenem Monat urkundete, und dann den Kriegszug 
im Oktober in umgekehrter Richtung nach Palermo erfolgen, 
wohin er auch den Tod des Grafen und seiner Ritter nach dem 
Zeugnis der beiden obengenannten Quellen verlegte. Die Cont. 
Guill. Tyr., meinte er, habe nur die beiden Orte Messina und 
Palermo mit einander verwechselt; bei dieser Annahme komme 
alles in beste Ordnung. Er selbst gab freilich zu, dass auch 
eine Hochzeit in Palermo in der zweiten Hälfte des August 
durch das urkundliche Itinerar nur unwahrscheinlich werde, nicht 
bestimmt ausgeschlossen sei, und damit ist unzweifelhaft der 
schwache Punkt in Winkelmanns Ausführungen berührt. Die 
wenigen Urkunden Friedrichs aus dieser Zeit, die überdies meist 
nur das Monats- nicht das Tagesdatum enthalten, reichen 
schlechterdings nicht aus, um das Itinerar des Königs mit Sicher- 
heit festzulegen; bei den geringen räumlichen Entfernungen ist, 


! Huillard-Bréholles, Hist. dipl. I, 893. ıM.G. SS. XIX, 496. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 163 


abgesehen von dem Aufenthalt in Catania im Juni und Juli, zur 
Not in jedem Monat noch genügender Spielraum für ein eiliges 
Hin- und Herziehen zwischen Palermo und Messina oder umge- 
kehrt, und so lassen sich bestimmte Schlüsse nicht daraus ziehen. 

Auch ohne neues Quellenmaterial würde man daher, wenig- 
stens was die zeitliche Ansetzung betrifft, Fickers Meinung unbe- 
dingt beipflichten.! Einige bisher ungedruckte Briefe geben uns 
hier indes erfreuliche Gewissheit und bieten weitere Aufklärung. 
Ich entnehme sie der umfangreichen, aber ungeordneten und text- 
lich sehr schlecht überlieferten Brief- und Formelsammlung aus 
dem Anfang des 13. Jahrhunderts, die ich schon vor einigen 
Jahren in der Pariser Nationalbibliothek im Cod. lat. 11867 
s. XIII ex. gefunden und später in Berlin abgeschrieben habe.? 
Vor allem kommen zwei Schreiben Friedrichs II. in Betracht. 
Es dürfte schwer halten, einen zwingenden Beweis für ihre Echt- 
heit zu führen. Die Stilvergleichung versagt hier, weil wir aus 
dieser frühen Zeit fast ausschliesslich? Verleihungs- und Be- 
stätigungsurkunden Friedrichs besitzen, deren Diktat notwendig 
ganz anders gestaltet sein muss. Immerhin spricht es zu gunsten 
unserer Briefe, dass ein Psalmzitat, welches in damaligen Ur- 
kunden Friedrichs mit besonderer Vorliebe angeführt worden ist, 
auch hier wiederkehrt.* Die gezierte und geschwollene Aus- 
drucksweise, die Anwendung der Allitteration und dergl. darf 
uns gewiss nicht stutzig machen, denn dass der Briefstil, wie 
ihn später Peter von Vinea mit besonderer Kunst gepflegt 
hat, in Sizilien älter ist als dieser sein Hauptvertreter, wird gerade 
die Pariser Sammlung in ihrem sonstigen Inhalt darthun. Sach- 
lich aber enthalten die Schreiben nichts, was Bedenken erregen 


! Gegen den Februar spricht auch der Nachtrag zu Reg. Imp. V, 
B—F 611a. 

? Einige für die Jugendentwicklung Friedrichs lehrreiche Stücke daraus 
habe ich schon in meinem Aufsatze über Kaiser Friedrich II. in der Hist. 
Ztschr. Bd. 83 verwertet. Da sich die Fertigstellung der ganzen Samm- 
lung für die Herausgabe mehr verzögert, als ich gehofft hatte, möchte ich 
wenigstens die wichtigeren Briefe derselben der Forschung nicht länger 
vorenthalten. 

` Der bei Richard von S. Germano ed. Gaudenzi S. 75 erhaltene Brief 
Friedrichs an den Abt Roffrid von Montecassino vom 14. Jan. 1210 zeigt 
ganz ähnlichen Stil. 


* Vergl. die Nachweise in den Anmerkungen zu dem Abdruck unten. 
12* 


164 K. Hampe. 


könnte, sondern zeigen im Gegenteil eine so vertrauenerweckende 
Uebereinstimmung mit Angaben sonstiger uns bekannter Quellen, 
dass ich an ihrer Echtheit nicht zweifeln möchte. Der Text frei- 
lich bedarf durchgehends der Besserung, die, wenn sie mir viel- 
leicht auch nicht überall gelungen ist, an den wesentlichen 
Stellen sich doch leicht ergiebt. 

Das eine Schreiben ist an einen ungenannten Grossen des 
Königreichs Sizilien gerichtet; an wen, dafür gewinnen wir aus 
seiner Stellung in der Sammlung keine bestimmten Anhalts- 
punkte, denn es steht zwischen ähnlichen Manifesten Friedrichs 
ohne lokale oder persönliche Beziehungen, und es scheinen da 
auch Stilübungen mit echten Stücken vermengt zu sein. Nach 
dem sonstigen Inhalt und der mutmasslichen Entstehungsgegend 
der Sammlung wird man aber wohl auch hier an die Terra di 
Lavoro zu denken haben; übrigens kommt auf den Adressaten 
nicht viel an, da das Schreiben höchstwahrscheinlich gleichlautend 
auch an andere Grosse des Reiches geschickt worden (et) 
Schon seit den Lebzeiten seiner Mutter, führt Friedrich aus, seien 
Verhandlungen über seine Vermählung mit einer Schwester des 
Königs von Aragonien geführt worden, aber durch die Ungunst 
der Zeiten habe sich der Abschluss lange verzögert. Aus einem 
Briefe Innozenz’ III. wissen wir, dass das richtig ist,? und wenn 
die anfangs in Aussicht genommene jüngere Prinzessin Sancha 
später mit der älteren Konstanze vertauscht wurde, so brauchte 
Friedrich das hier nicht ausdrücklich hervorzuheben. Jetzt aber, 
fährt er fort, sei als Termin für die Ankunft der Aragoneserin 
der kommende März festgesetzt; der Angeredete solle sich be- 
reiten, um diese Zeit in würdiger Weise bei Hofe zu erscheinen. 
Für den März 1209 also war die Hochzeit in Aussicht genommen, 
und ein weiteres Schreiben unserer Sammlung, das freilich an 
einer ganz anderen Stelle eingereiht ist, scheint zu bestätigen, 


1 Dass auch sonst Grosse zur Teilnahme an dem Feste an den Hof 
entboten sind, bezeugt z. B. Ryccardus de S. Germ. ed. Gaudenzi S. 74: 
„Ad quem (Fredericum) cum memoratus abbas Roffridus cum honorabili 
insenio dictum Stephanum camerarium suum mittere disposuisset, audito, 
quod tunc rex ipse comitem Amphusum de Rutis euntem ad nuptias suas 
ceperat, mittere supersedit, dictique comites, Celani scilicet et Fundanus, 
ad ipsum accedere timuerunt.“ 

? Vgl. Winkelmann S. 61. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 165 


dass für diesen Termin Vorbereitungen getroffen und Gesandte 
zum Geleit der königlichen Braut abgeordnet worden sind. 

Ein Beamter hat von dem Könige einen entsprechenden Be- 
fehl zur Abreise nach Aragonien erhalten und fordert seinerseits 
einen Dritten, den er mit „dilectio“ und „electio vestra“ anredet, 
auf, die Beisteuer seiner Stadt zu ihm nach Neapel zu senden 
und ausserdem Bürger dorthin zu schicken, mit denen er über 
Weiteres verhandeln könne Vom Namen und Titel des Aus- 
stellers ist nur ein „Matheus“ erhalten; da es sich aber offenbar 
um einen höheren Beamten der Terra di Lavoro handelt, so 
möchte man an den Grafen Mattheus Gentilis von Lesina denken, 
der am 1. Sept. 1208! als Oberjustitiar von Apulien und Terra 
di Lavoro urkundet. Noch in der Reichsordnung von S. Germano 
im Juni oder Juli 1208 war dies Amt ausdrücklich dem Grafen 
Peter von Celano vorbehalten worden.” Dagegen führt schon am 
14. April 1209 Richard von Aquila, Graf von Fondi, den gleichen 
Titel neben dem eines Kapitans.” Unser Schreiben müsste also 
in die Zwischenzeit fallen, und wir werden es am besten in den 
Anfang des Jahres 1209 setzen.* Wenn Friedrich für den März 
die Landung seiner zukünftigen Gemahlin erwartete, wird er 
schon vor diesem Termin Gesandte nach Aragonien abgeordnet 
haben, und ist Mattheus Gentilis wirklich dorthin aufgebrochen, 
so verstehen wir auch, weshalb sein Amt von dem Grafen 
Richard von Fondi mit übernommen wurde. Was den Adressaten 
betrifft, so legen die in der Handschrift daneben stehenden Briefe 
die Vermutung nahe, dass es sich um Bischof und Bürger von 
Aversa handelt; eine genauere Durcharbeitung der ganzen Samm- 
lung wird darüber wohl Gewissheit schaffen und überhaupt zur 
Geschichte von Bistum und Stadt Aversa in jener Zeit mancher- 
lei Aufklärung beten P Da diese Dinge für die vorliegende 


1 So in B-F—W 12328; nach Winkelmann S. 92 N. 4 musste man 
das Jahr 1209 annehmen. 

? Winkelmann S. 76 N. 1. 3 B—F 603. 

t Schon im Febr. 1208 wird der Bischof von Mazzara vom Papste ab- 
gesandt, um die Verhandlungen zu Ende zu führen und „ad transducen- 
dam reginam“; vgl. B—F—W 6008. Aber von Friedrich werden Gesandte 
zum Geleit erst abgeordnet sein, nachdem im Sommer der endgültige Ver- 
trag abgeschlossen war, vgl. B—F—W 6029. 

5 Z. B. auch darüber, ob wir es hier dann wirklich mit dem Bischof 


166 K. Hampe. 


Untersuchung nicht in Betracht kommen, begnüge ich mich 
einstweilen mit jener Vermutung. 

Böte die Pariser Sammlung uns zur Vermählung Friedrichs 
nichts weiter als die beiden bisher besprochenen Briefe, so 
würden wir darin wahrscheinlich eine Bestätigung der Aus- 
führungen Winkelmanns erblicken; denn zwischen März und 
Februar ist ja kein grosser Unterschied, die Königin wäre dann 
eben etwas eher eingetroffen, als erwartet worden war. Glück- 
licherweise ist uns aber noch ein zweites Schreiben Friedrichs 
erhalten, aus dem klar hervorgeht, dass die Landung doch erst 
am 15. August erfolgt ist. Es muss also eine unvorhergesehene 
Verzögerung eingetreten sein. Der Irrtum der aragonesischen 
Quelle aber wird uns dadurch begreiflich. Wenn auch dort Be- 
fehle ergangen sind, die Abfahrt für den Februar oder März 
vorzubereiten, so konnte von einem späteren Chronisten die Lan- 
dung in Palermo leicht schon in diese Zeit verlegt werden. 

Auch der zweite Brief Friedrichs ist ein Rundschreiben, ! 
gerichtet an die Unterthanen des Königs in jenen nördlichen 
Provinzen des Reiches, die im Landfrieden von S. Germano dem 
Oberbefehl der Grafen Richard von Fondi und Peter von Celano 
unterstellt waren.” Nach unserm Briefe zu urteilen, hat indes 
der wetterwendische Graf von Celano, der sich bald in offener 
Empörung dem Kaiser Otto anschloss, bereits im Sommer 1209 
sein Amt eingebüsst, es müsste denn etwa eine bestimmte Ab- 
grenzung der Bezirke zwischen den beiden Kapitanen stattgefun- 
den haben, was ihre Gegnerschaft ja allerdings nahegelegt hätte. 
Die Unterthanen werden hier wenigstens nur ermahnt, weiterhin 
dem Grafen von Fondi Gehorsam zu leisten. 

Fast mit denselben Worten wie die Annales Siculi berichtet 
Friedrich, dass Konstanze am Tage der Himmelfahrt Mariä in 
Palermo gelandet sei; Dienstag den 18. August habe er in Messina 
die Nachricht erhalten und schicke sich jetzt an, die Hochzeit 
zu feiern. Wir wissen aus den nun um so glaubwürdigeren 


Gentilis zu thun hätten, der nach Gams und Eubel von 1198—1217 dem 
Bistum Aversa vorstand. Vgl. auch Neues Arch. XXIV, 135. 

! Das in unserem Briefsteller benutzte Exemplar dürfte nach dem 
handschriftlichen Zusammenhang ebenso wie das vorige Schreiben Friedrichs 
nach Aversa (oder Capua?) gerichtet sein. 

2 Vgl. Winkelm. S. 75 fl. 8 Ebd. S. 92. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 167 


Ann. Sic., dass das noch in demselben Monat geschah. Das 
Rundschreiben wird daher kurz nach dem 18. August erlassen sein. 

Ueber die Zeit der Landung und Vermählung kann danach 
kein Zweifel mehr bestehen, aber wo fand die Hochzeit statt, wie 
verlief der Kriegszug durch die Insel, und wo starb Graf Alfons 
mit einem Teile seiner aragonesischen Ritter? Sichere Antwort 
auf diese Fragen kann uns natürlich unser Brief, der ja schon 
vor den Ereignissen geschrieben ist, nicht erteilen, doch bietet 
er auch hier neue Gesichtspunkte, auf Grund deren ich mich 
hinsichtlich der Oertlichkeiten für Winkelmanns Annahmen er- 
klären möchte. 

Die sich widersprechenden Chronistenangaben, für sich 
allein betrachtet, stehen sich, wie ich meine, ziemlich gleichwertig 
gegenüber und lassen für eine Entscheidung nach beiden Seiten 
hin Raum. Allerdings verlegen zwei von einander gänzlich unab- 
hängige Quellen, wie schon oben gesagt, den Tod des Grafen 
nach Palermo; die späte aragonesische aber haben wir schon als 
unzuverlässig erkannt, und auf ihre Uebereinstimmung mit der 
sizilischen gerade in diesem Punkte ist nicht so sehr grosses 
Gewicht zu legen, denn Chronisten, welche über die Ereignisse 
im einzelnen nicht orientiert waren, konnten ja leicht zu der 
irrigen Annahme geführt werden, Alfons von der Provence sei 
in derselben Stadt gestorben, in der er mit seiner Schwester ge- 
landet war. Demgegenüber steht zwar nur die eine französische 
Quelle, die Continuatio Guill. Tyr., aber gerade sie, der Zeit 
nach den Ereignissen näher stehend als die beiden andern, schil- 
dert ihren Verlauf besonders eingehend, weiss die Zahl der ara- 
gonesischen Ritter und die Entfernung von Palermo nach Messina 
genau anzugeben und erweckt dadurch Vertrauen. 

Ganz neu ist uns nun die Nachricht des königlichen Rund- 
schreibens, dass Friedrich schon vor der Ankunft der Aragonesen 
mit eignen Truppen „in potentatu magno“, wie er sagt, einen 
Kriegszug durch Sizilien unternommen, die Rebellen zur Unter- 
werfung gezwungen und das ganze Land befriedet hat. Dass er 
in dem Manifest hier den Mund etwas voll nimmt, um auf die 
Bewohner des Festlandes Eindruck zu machen, wird man ohne 
weiteres zugeben. Aber mit der Thatsache dieses Feldzuges steht 
sein urkundliches Itinerar durchaus im Einklang. Er, der die 
ganzen Jahre seines sizilischen Aufenthaltes stets nur in Palermo 


168 K. Hampe. 


geweilt hat, urkundet im Juni und Juli 1209 in dem fernen Ca- 
tania.! Ohne Kämpfe mit den Aufständischen ist es auf dem 
Wege dahın keinesfalls abgegangen. Friedrich war also schon 
auf dem Rückmarsche, als er am 18. Aug. in Messina wohl etwas 
unvermutet die Nachricht von der Landung seiner künftigen Ge 
mahlin erhielt. Da erscheint es mir doch natürlicher, dass er 
seinen Marsch nach Palermo in beschleunigtem Tempo fortsetzte, 
um dort, in der alten Residenz und Krönungsstadt, die Hochzeit 
zu feiern, als dass er die Königin mit den fremden Rittern durch 
das unbekannte Land hindurch oder zur See nach Messına 
kommen lies. Auch die Ausdrücke unseres Schreibens: „dum 
essemus Messane“ und „ad celebrandas cum ea — nupcias pro- 
positum nostrum accingitur“ scheinen eher für die erstere An- 
nahme zu sprechen, wenn sie auch die andere nicht völlig aus- 
schliessen. Den Aragonesen war als Ziel sicher Palermo ange 
geben, sonst wären sie doch gleich in Messina gelandet; hätte 
also die Hochzeit dort stattgefunden, so müsste die ursprüngliche 
Absicht geändert sein. Vor allem aber: schon durch Friedrichs 
Feldzug wird der nördliche Küstenstrich von Palermo nach 
Messina im wesentlichen befriedet worden sein, mochten sich auch 
im Gebirge hier und da die Rebellen, insbesondere die unab- 
hängigen Mohammedaner behaupten. Wenn nun Konstanze mit 
den aragonesischen Rittern sogleich nach ihrer Ankunft auf dem 
Landwege oder zur See nach Messina geeilt sein sollte, so hätte 
ein neuer Kriegszug von Messina nach Palermo wenig Sinn gehabt. 
Dagegen gewinnt er ganz andere Bedeutung, wenn er unmittelbar 
nach der Hochzeit, vielleicht noch Ende August, in umgekehrter 
Richtung von Palermo nach Messina unternommen ist. Dass es 
bis dahin schon ein eigentlicher Eroberungszug war, von den 
die Cont. Guill. Tyr. redet, wird man wohl bezweifeln dürfen. 
Abgesehen aber von diesem vielleicht zu starken Ausdruck, trifft 
ihre Darstellung durchaus das Richtige: „il se partirent de Palerme 
et alerent par Cesile, mais po (andere Lesarten: pou, poi, petit) 
conquistrent de la terre; mais tant firent li rois et la roine et 
lı chevalier, que il alerent de Palerme jusque a Messine tot con- 
querant“. Ihre Eroberungen sind also unbedeutend, aber so viel 
erreichen sie wenigstens, dass sie von Palermo nach Messina ziehen, 


1 B—F 606—608. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs Il. 169 


und wenn nun im Anschluss daran die Entfernung zwischen den 
beiden Orten auf fünf Tagereisen angegeben wird, so darf man 
das doch vielleicht auf die Dauer des Zuges überhaupt beziehen, 
denn zu besonderen Kriegsthaten fand sich in jener Gegend 
schwerlich mehr Gelegenheit. 

Das weitere Ziel des Marsches aber war unzweifelhaft das 
sizilische Festland. Die königliche Macht auch in den dortigen 
Provinzen wieder kräftig aufzurichten, das war von vornherein 
die Absicht gewesen, als man sich der aragonesischen Hilfe ver- 
sicherte. Friedrich hat vermutlich die Landung dieser fremden 
Truppen noch für unmittelbar bevorstehend gehalten, als er am 
18. März 1209 sein baldiges persönliches Erscheinen in Apulien 
in Aussicht stellte!), und kaum hatte er am 18. August die An- 
kunft der Aragonesen erfahren, als er in dem besprochenen 
Rundschreiben sogleich wieder den Bewohnern des Festlands an- 
kündigte, dass er unmittelbar nach der Hochzeit dorthin auf- 
zubrechen gedenke zur Belohnung aller Getreuen, zur Vernichtung 
der Rebellen. Nur die Marschrichtung Palermo-Messina steht mit 
dieser Absicht im Einklang. Es war indes verhängnisvoll, dass 
das Unternehmen eben in der heissesten und ungesundesten 
Jahreszeit begonnen wurde; denn wir dürfen wohl annehmen, 
dass es das tückische Klima Süditaliens war, das hier zum ersten 
Male Friedrich II. einen bösen Streich spielte und seine Hoff- 
nungen vernichtete. Vielleicht haben die Johanniter in Messina 
die kranken aragonesischen Ritter in ihrem Hospitale gepflegt 
und zur Belohnung dafür die weitgehenden Privilegien erhalten, 
die der König ihnen noch in demselben Jahre erteilt hat?). 

Ueber Friedrich IL aber zogen sich nach den ersten ver- 
heissungsvollen Anfängen seiner selbständigen Regierung die 
Wolken immer drohender zusammen. Nicht nur, dass er auf das 
Hinübergreifen nach dem Festlande verzichten musste, — das 
Scheitern der Hoffnung, die man auf die aragonesische Hilfe ge- 
setzt hatte, entfachte auf’s neue die Anarchie, eine Anzahl ent- 
täuschter Barone stiftete eine Verschwörung, von der wir erst 
neuerdings Kunde erhalten haben°), und das von so viel inneren 


ı B-F 601. 7 B—F 614. 619. 
* Durch die von Gaudenzi gefundene Rezension des Richard von 
S. Germano S. 75 (vgl. B-F—W 14 648). 


170 K. Hampe. 


Feinden zerrissene, zur Ohnmacht verurteilte Reich schien nun 
eine leichte Beute Kaiser Ottos IV. zu werden, als er sich bald 
nach seiner Krönung zur Eroberung Siziliens entschloss. 


1. Friedrich 1I. kündigt an, dass die Ankunft Konstanzens, der 
Schwester des Königs von Aragonien, zur Vermählung mit ihm für den kom- 
menden März zu erwarten sei, und befiehlt einem Grossen seines Reiches, um 
diese Zeit ehrenvoll bei Hofe zu erscheinen `. Anfang 1209. 

Scire te credimus iam pridem diva matre superstite inter nos et 
illustrem sororem regis? Aragonum iniciatum fuisse misterium copule 
coniugalis® Sed per inconvenienciam temporum dilatum est hactenus 
tante rei felix augmentum. Nunc autem id Romano agente pontifice, recep- 
tist huiusmodi legatis, ab quibus partium instituta portantur, firmatus® 
est terminus”, quo venturo Martio predicti regis soror felici nobis socianda 
consorcio in multa magnificencia credatur esse ventura. Verum quoniam 
in tam sollempni negocio et amiranda® venientium novitate majestati nostre 
omnis honor et glorie plenitudo debetur, quo magnitudinem Siculam Hi- 
spana? novitas admiretur !°, censemus magnitudinis nostre gloriam amplicari 
nostrorum nobilitate procerum. Quocirca fidei tue!! presenti edicto manda- 
mus, quatinus prestituto termino pro qualitate temporis !? honoratum pro 
magnitudine facti et "8 debitum ad nos procures accessum, ut sic !*ad nostrum 
te debeamus recipere gaudium, sicut te nobis exhibueris honorandum. 


2. Mattheus (Gentilis, Graf von Lesina und Oberjustitiar von Apulien 
und Terra di Lavoro?) teilt dem (Bischof und der Bürgerschaft von Aversa?) 
den an ihn gerichteten Befehl König Friedrichs II. mit, sich zum Geleit von 
dessen künftiger Gemahlin sogleich nach Aragonien zu begeben, und fordert ste 
auf, ihre Beisteuer nach Neapel zu schicken, sowie Bürger dorthin zu senden, 
mit denen er Weiteres mündlich besprechen könne.!® Anfang 1209 (?). 

Matheus divina miseracione ! salutem et eterna cum temporali per- 
frui sospitate. 


! In der Pariser Hs. fol. 116. ? regiam Hs. ® Vgl. Inn. Reg. XI, 4 an 
den König v. Arag.: „super negotio matrimonii inter tuam sororem et — 
Fredericum consummandi, de quo iamdudum a sua fuerat habitus genitrice 
tractatus. * So wohl statt „preceptis“ Hs. ® fehlt Hs. ° firmatum Hs. 
7 tercius Hs. ® So Hs. ° si spana Hs. "9 admireretur Hs. !1 So wohl 
statt „in“ Hs. 1? Hier ist in der Hs. abgesetzt, als begänne ein neues 
Stück, doch scheint der Zusammenhang nicht gestört zu sein. 18 „facit“ 
statt „facti et“ Hs. ?4 si Hs. 15 In der Hs. fol. 144. 1° Diese Devotions- 
formel würde zu dem Grossjustitiar Mattheus schlecht passen. Ich vermute, 
dass die Vorlage gelautet hat: „Matheus Gentilis, Dei et regia gratia 
comes Alesinus et magister iustitiarius Apulie et Terre Laboris Gentili (?) 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 171 


Si affabilis patroni gracia in ovium ovile suarum opus assiduum exer- 
cuerit et! caritatis nutu divino susceperit incrementum, cum hiis tenetur 
deducere in commune.? Rumores etenim, qui ex mandatis domini nostri 
regis potentissimi nobis eluxerunt, apicum indagacione nostrarum vobis? 
curavimus in publicum enodare, ut cum privati vos reddant acceptos, cum 
publicati extiterint, efficiant graciores. A reverenda igitur auctoritate 
regia nuper recepimus in mandatis, ut‘ eius servicium expleturi® ad 
dominum regem Aragonum et ad conducendam illustrissimam reginam ° 
Deo propiciante debeamus illico festinare. Unde dilectioni et universitati 
vestre auctoritate, qua fungimur,” ducimus enodandum, quatinus dacio- 
nem® electionis? vestre civitatis et cives!® ad nos Neapolim mittere studea- 
tis, quia de honore regio et vestre civitatis commodo cum eis volumus ad 
invicem verborum vicissitudine asspirare. 


3. Friedrich II. teilt den Unterthanen in den nördlichen Provinzen seines 
Reiches mit, dass seine jüngst errungenen Erfolge in Sizilien neuerdings 
durch die Landung seiner künftigen Gemahlin in Palermo gekrönt seien, 
verkündet ihnen, er gedenke nach der Hochzeit zu ihnen auf das Fest- 
land hinüberzugehen und ermahnt sie, nach wie vor im Gehorsam gegen den 
Kapitan Richard von Aquila, Graf von Fondi, zu verharren.‘! 

Kurz nach 18. Aug. 1209. 

Quoniam novit nostra serenitas, qualiter ex zelo fidei vota fervescunt, 
ut de felici statu nostro sequens vos certitudo letificet, notum facimus 
desideriis vestris, quod illius munere, qui regibus dat salutem,!? status 
noster in omni prosperitate dirigitur et votiva sospitate plenius prosperatur. 


divina miseracione episcopo Aversano“. Der Verfasser der Sammlung, der 
den Titel des Mattheus und den Namen des Adressaten als für ihn unnötig 
fortliess, dachte vielleicht beim flüchtigen Abschreiben, dass schon bei 
„divina“ der Text wieder begänne, und überging dann noch einmal das 
„episcopo Aversano“, — vorausgesetzt, dass die oben begründete Vermu- 
tung über Aussteller und Adressaten überhaupt richtig ist. Erst bei der 
Korrektur füge ich hier ein, dass vielleicht doch auch an den Abt Mattheus 
von S. Laurentius in Aversa gedacht werden könnte, der in der Hs. auch 
sonst vorkommt, und sich am 1. Juli 1208 als Familiar des Königs be- 
zeichnet (B—F—W 12 326). Dadurch würde die obige Annahme, auch betreffs 
der Zeit, umgestossen werden. 

! fehlt Hs. * So He: deducere scheint hier — déduire, erzählen, 
mitteilen (vgl. Du Cange). Der Sinn der Arenga wäre dann: Bei einem 
so nahen wechselseitigen Verhältnis, wie zwischen Hirt und Schafen, ist 
es nötig, dass der eine Teil dem andern alles mitteilt. *° Folgt „in“ ge- 
tilgt Hs. * Folgt „ad“ Hs. 5 expleturis Hs. ° Konstanze war bereits 
Königin-Witwe von Ungarn. 7 fungimus Hs. ® dacö de Hs. °? statt de 
electionis“ etwa „dilectionis“? 1° civibus Hs. *! In der Hs. fol. 123. 
" Vgl. Huillard-Breholles I, 159 (Dez. 1209): „illius intuitu, qui regibus 
dat salutem"; ebenso I, 181 (Dez. 1210). Dasselbe Psalmenzitat: „qui regibus 
dat salutem“ (Ps. 143, 10) auch I, 157 (Okt. 1209) und I, 166 (Apr. 1210). 


172 K. Hampe. 


Nam cum in potentatu magno equitaverimus per Siciliam, filios quosdam 
reprehensionis, qui oderant pacem, ita nostre fortitudinis fecit formido 
pacificos, quod in omni devocione iugum nostri susceperunt dominii et se 
nostre subiecerunt! humiliter potestati. Unde nunc tota terra pacificata 
letatur et exultat populus in habundancia pacis? securus. Ut autem hiis 
nostre serenitatis auspiciis felices adiceret gracia divina successus, cum esse- 
mus Messane? in omni gloria ac triumpho, die Martis XVIII.‘ Augusti’ 
huius XII. indictionis, certos rumores accepimus de illustri regina dante 
Domino consorte nostra”, que® in festo assumptionis sancte Marie? cum 
potencia maxima Panormum'!® aplicuit!! et ibi fuit veneracione debita 
recepta. Eapropter ad celebrandas cum!? ea dante Domino nupcias pro- 
positum nostrum accingitur. Quibus feliciter celebratis ad partes ipsas 
potenter transire disponimus !® ad gloriam nostrorum fidelium et ad con- 
fusionem illorum, qui non sine nota perfidie !'* ambulaverunt hactenus in" 
desideriis cordis sui. !® 

Mandamus igitur et precipimus fidelitati vestre, quatinus!’ in nostra 
fidelitate vestra roboretur constancia, et!® sicut benefecistis hactenus 
Riccardo de Aquila, Fundano comiti, capitaneo et etiam fideli nostro, vos 
omnimode pro vestris serviciis !° exibeatis?° benivolos et fideliter persere- 
retis cum eo, certi,?! quod prope est, ut iuxta bona vestra servicia*? de 
munificencia nostri culminis grata premia senciatis. 


II. Zur Entstehung des Konflikts zwischen Otto IV. und 
Friedrich II. 


Mit dem Schreiben Innozenz’ II. an Kaiser Otto vom 
11. Okt. 1209 bricht bedauerlicherweise das Registrum de nego- 
tio imperii ab. Ueber die bedeutsamen Ereignisse der folgenden 
Jahre sind wir daher sehr viel schlechter unterrichtet, als über 
die vorhergehenden, und vielfach nur auf unsichere Kombinatio- 
nen angewiesen. Unter diesen Umständen kann es nicht Wunder 


1 subiacerunt Hs. * Vgl. Psalm 71, 7. $ So doch wohl sicher zu 
bessern statt des sinnlosen „mellius“ Hs. * XXII Hs. ° Augustus Hs. 
° Inde Hs. 7 Vgl. den Brief Friedrichs vom 14. Jan. 1210 bei Ryce. 
de S. Germ. ed. Gaudenzi S. 75: „dilecta consors nostra regina“. ° qui 
Hs. ° 15. Aug. 1° pauotim Hs. '! Ganz ähnlich die Ann. Sic. SS. 
XIX, 496: „Anno Domini 1209. XV. mensis Augusti XI. indictione domna 
‚ Constantia de Aragonia applicuit Panormum“. 1? de Hs. "2 Vgl. Ball, 
I, 144 (18. März 1209): „donec ad partes Apulie, quod erit Domino disponente 
in proximo, personaliter veniamus.“ 14 Vgl. den obengenannten Brief bei 
Rycc. de S. Germ. ed. Gaudenzi S. 75: „erga quosdam, quos pravitas nota 
perfidie non sinebat longius tollerari“. 15 et Hs. 16 Vgl. 1. Petr. 4, 3. 
17 qua Hs. pt Hs. "9 seviciis Hs. *° exibendos Hs. ?! ceteri Hs. 
33 boni vestri servicii Hs. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 173 


nehmen, wenn in Winkelmanns Darstellung der Vorgänge des 
Jahres 1210! heute, nach mehr als zwanzig Jahren, mancher 
Punkt der Berichtigung bedarf. An den Grundzügen freilich 
wird schwerlich mehr gerüttelt werden; dass Otto nicht unmittel- 
bar nach der Kaiserkrönung sich grosser Teile des tuszischen 
Patrimoniums bemächtigt, und dass erst der Angriff auf Sizilien 
seinen Bruch mit dem Papste unvermeidlich gemacht hat, wird 
jetzt allgemein anerkannt, wenn auch nach den Bemerkungen 
Fickers? die Verstimmung der Kurie über die Nichtbeachtung 
ihrer territorialen Ansprüche in Mittelitalien sehr viel stärker zu 
betonen wäre, als es bei Winkelmann geschehen ist. In Einzel- 
heiten aber, namentlich, sofern es sich um die Reihenfolge der 
Ereignisse handelt, haben neuere Forschungen und Funde, zum 
Teil von Winkelmann selbst, manche Aenderungen nötig gemacht, 
und jede erhebliche chronologische Verschiebung wirkt natürlich 
auf den Kausalzusammenhang zurück. 

Die Entstehung des sizilischen Konflikts wurde nach Winkel- 
mann etwa durch folgende Daten gekennzeichnet. Im Jan. 1210 
zeigte Friedrich I. durch Verleihung von Privilegien an schwä- 
bische Klöster,’ dass er nicht nur auf das staufische Hausgut in 
Deutschland, sondern auch auf die schwäbische Herzogswürde 
Anspruch erhob. Vielleicht drang Kunde davon zu Otto und 
versetzte ihn in gereizte Stimmung, die ihn nun den Lockungen 
Dipolds von Acerra, der sich an ihn zu derselben Zeit wandte, 
um so zugänglicher machte. Die Erhebung Dipolds zum Herzog 
von Spoleto zwischen dem 6. und 8. Febr.* war Ottos erste 
offenkundig feindselige Handlung gegen Friedrich, gegen Ende 
desselben Monats erfahren wir bei seinem Aufenthalt in Faenza 
zuerst von Kriegsrüstungen.® Der Vertrag des päpstlichen 
Kämmerers Stephan mit Perugia vom 28. Febr.° ist „das früheste 
Eingeständnis von seiten der Kurie, dass ein Zerwürfnis mit 
dem Kaiser bestand“, und am 4. März? sprach Innozenz zuerst 
offen aus, dass Otto „seine Hand nach der Krone Friedrichs selbst 
ausstrecke“. 


1 Jahrbücher der deutschen Geschichte unter Otto IV. Leipzig 1878 
S. 205 ff. 

® Mitt. d. Inst. f. öst. Gesch. IV, 341 ff. 

3 B—F 622. 623. 624. 1 B—F 350a. 5 B—F 352b. 

® B—F—W 12361. 1 B—F—W 6083. 


174 K. Hampe. 


In einer oft genannten Kritik des Winkelmannschen Buches 
hat schon Scheffer-Boichorst nachgewiesen,! dass der von Winkel- 
mann zum 1. Febr. 1211 gesetzte Brief des Papstes an Philipp IL 
August von Frankreich schon an dem gleichen Tage des Jahres 
1210 ausgefertigt ist, Innozenz also bereits damals von Ottos 
Angriffsplänen gegen Sizilien Kenntnis hatte. 

Noch weiter zurück wies ein bis dahin nur durch ein irre 
führendes Regest? bekanntes Schreiben des Papstes an Bischof 
Konrad von Regensburg vom 18. Jan. 1210°, das Ficker zuerst 
verwertete{ und Winkelmann selbst veröffentlichte? Danach 
hatte Innozenz schon an diesem Tage Kunde erhalten von Ver- 
handlungen Ottos mit Verrätern aus dem Königreich Sizilien. 
Die Verbindung mit Dipold von Acerra fällt also erheblich früher, 
als Anfang Februar, und auch Dipolds Ernennung zum Herzog 
von Spoleto scheint schon am 20. Jan. vollzogen zu sein. 

In den Nachtrügen zu den Regesten hat nämlich Winkel- 
mann auf eine merkwürdige Angabe des Sigonius im 16. Buche 
seiner Historiae de regno Italiae aufmerksam gemacht,® die aller- 
dings einige Schwierigkeiten bereitet. Sie lautet: „Quin etiam 
(Otto) ducatum Spoletanum Bertoldo familiari suo attribuit. Di- 
ploma XIII. kal. Februarias sequenti ineunte anno, qui fuit MCCX, 
datum est, cum ipse adhuc in Etruria apud urbem Clusii mora- 
retur“. Sigonius’ Sorgfalt in der Benutzung von Urkunden ist 
bekannt, und wenn auch gerade in diesem Teile seines Werkes, 
an den er nicht mehr die letzte Hand zur Veröffentlichung ge 
legt hat,’ geringere Nachlässigkeiten nicht wunder nehmen 
können, so weisen doch die Orts- und Zeitangaben darauf hın, 
dass an völligen Irrtum oder Fälschung schwerlich zu denken 
ist, denn am 20. Jan. in Chiusi hat Otto, soviel wir wissen, sonst 
nur eine einzige Urkunde ausgestellt, die Sigonius nicht bekannt 
war, und diese betrifft gerade die Verleihung der Mark Ancona 
an Azzo von Este, ein gewiss nicht zufälliges Zusammentreffen: 
Einen Augenblick möchte man denken, es handle sich um eine 


1 Hist. Zeitschr. Bd. 46 S. 143 ff. 3 Vgl. Winkelmann S. 255 N. 3. 

3 B—F—W 6081. *M.J. 5. G. IV, 338 fi. 

5 Acta imp. II, 676. 6 B—F—W 14633. 

T Vgl. A. Hessel „De regno Italiae libri viginti“ von Carlo Sigonio, 
Histor. Studien Heft 13, Berlin 1900 S. 18 ff. 25 ff. 

8 B—F 348. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs Il. 175 


vielleicht nicht ganz genau wiedergegebene Urkunde für Berthold 
von Uerslingen, den jüngsten Sohn des verstorbenen Herzogs Kon- 
rad von Spoleto, der wenigstens in Gemeinschaft mit seinem 
älteren Bruder Rainald, dem Titularherzog von Spoleto, späterhin 
wohl einmal auch „dux“ genannt wird.! Aber abgesehen von 
anderen Unwahrscheinlichkeiten, wird diese Annahme unmöglich 
gemacht durch Ottos Bestätigungsurkunde für Dipold vom 22. 
Nov. 1211.? Danach hat schon Herzog Konrad alle Rechte auf 
Spoleto durch sein gegen das Reichsinteresse laufendes Handeln 
verwirkt, und wenn Otto die ihm und seinen Erben von Fried- 
rich I. und Heinrich VI. erteilten Privilegien kassiert, so hätte 
er auch seine eigne Urkunde widerrufen müssen, falls er sie 
wirklich für Berthold von Uerslingen ausgestellt hätte. 

Eine Verwechselung mit der Verleihung der Mark Ancona 
an Azzo von Este, an die Hessel denkt? hat auch wenig Wahr- 
scheinlichkeit für sich, und so wird man mit Winkelmann anzu- 
nehmen haben, dass Sigonius statt des dem Humanisten wohl 
wenig geläufigen Namens „Dipold“ „Berthold“ gelesen hat. Wie 
verträgt sich aber eine Ernennung Dipolds zum Herzog von 
Spoleto schon am 20. Jan. mit der Thatsache, dass er in der 
Zeugenliste der Urkunde Ottos für Pistoia® noch am 6. Februar 
als Graf von Acerra erscheint? Die Annahme, dass wir es hier 
mit Zeugen der Handlung, nicht der Beurkundung zu thun 
hätten, würde nicht weiter führen; denn nach dem Inhalt der 
Urkunde ist die Investitur offenbar ganz kurz vorher, bei einem 
Aufenthalt Ottos in Pistoia, also jedenfalls nach dem 20. Jan. 
erfolgt. Sich mit einer Nachlässigkeit des Kanzlisten oder einer 
fehlerhaften Ueberlieferung der Urkunde vom 6. Febr. zu trösten, 
würde immerhin unbefriedigend bleiben. Vielleicht giebt folgende 
Vermutung eine genügende Erklärung. In der Regel wird aller- 
dings die Beurkundung der Verleihung folgen, aber in einem 
Ausnahmefalle könnte das Verhältnis einmal umgekehrt gewesen 
sein. Die Herzogswürde von Spoleto bildete doch wohl einen Teil 
der geheimen Abmachungen Ottos mit Dipold. Dieser wird nicht 
eher die Fahne der Empörung aufgepflanzt und sich offen am 


1 Ficker, Forsch. z. Reichs- u. Rechtsgesch. It. IV, 355. Über einen 
anderen Bruder: Herzog Heinrich vgl. Winkelm. S. 53 N. a 

7 B—F 451. 3 A. a. O. S. 69. + B—F 350. 

$ Dieser Aufenthalt wäre immerhin für das Itinerar zu verzeichnen. 


176 K. Hampe. 


kaiserlichen Hofe gezeigt haben, als bis er durch jene Ernennung 
einen Beweis für den Ernst der Absichten Ottos erhalten hatte! 
und zugleich einen Rückhalt für den Fall, dass er seine sizi- 
lischen Besitzungen einbüssen sollte. Ueberdies kennen wir den 
Wortlaut der Urkunde vom 20. Jan. nicht; vielleicht hat Otto 
sich darin doch nur verpflichtet, Dipold das Herzogtum Spoleto 
zu übertragen. Erst nachdem er dies Schriftstück in Händen 
hatte, wird Dipold offen in das gegnerische Lager übergegangen 
sein, mochte er vorher auch schon heimlich mit dem Kaiser ver- 
handelt haben. Bald nachdem er erschienen war, wird die feier- 
liche Investitur erfolgt sein, etwa am Sonntag den 7. Febr., und 
von da ab galt er als Herzog von Spoleto. Einen Tag vorher 
aber war er für den kaiserlichen Kanzleibeamten noch Graf von 
Acerra gewesen. 

Wie man auch über diesen Erklärungsversuch denken mag, 
der Gang der Ereignisse wenigstens, soweit wir sie jetzt kennen, 
giebt keine Veranlassung, an dieser früheren Verleihung irgend- 
wie zu zweifeln. Ganz unabhängig von der besprochenen Ur- 
kunde und den obengenannten Briefen war schon Ficker durch 
das Itinerar Ottos im Dezember 1209 auf die Vermutung geführt 
worden, dass der Kaiser schon um die Weihnachtszeit hart an 
der Grenze des Königreiches insgeheim mit sizilischen Grossen 
verhandelt habe. Nur darin fand er eine genügende Erklärung 
für den auffallenden Zug von Foligno nach Terni und zurück 
nach Foligno in der zweiten Hälfte des Dezember? An der 
Richtigkeit dieser Vermutung ist jetzt nicht mehr zu zweifeln. 
Vielleicht lässt sich auch ein ausdrücklicher chronikalischer Be- 
leg dafür gewinnen. 

Der zweite Fortsetzer der Kölner Königschronik, der im 
übrigen über die Ereignisse dieser Jahre nur ziemlich dürftig 
berichtet, hat hier einige bemerkenswerte Angaben®: „Otto impe- 
rator natale Domini apud marchiam Anconie in civitate Folingin 
celebravit, sicque intra Italiam per totam hiemem commoratus 


1 Dass Otto noch eine Zeit lang wenigstens nach aussen hin doppeltes 
Spiel trieb, bis er zum Angriff völlig entschlossen war, scheinen die Worte 
des Papstes vom 18. Jan. (Winkelm. Acta imp. II, 676) zu bezeugen: „quos- 
dam ipsius (Friderici) recepit et decepit perfidos proditores, dum interim 
cum illo mandaverit de compositione tractari“. 

3 B—F 341a. 3 ed. Waitz S. 186. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs Il. 177 


est. Ubi quidam ex principibus Apulie ad eum venientes, fidem 
et hominium ei fecerunt, urbes, castella ceterasque possessiones 
in beneficium ab eo susceperunt, obnixius adhortantes, quatenus 
imperator Apuliam intraret, regnum terramque ditioni sue subiu- 
garet; sacramento fidei firmiter attestantes, in Apulia nullum 
debere regnare, nisi regnum et coronam ab Romano imperatore 
suscepisset; sed utrum hec in dolo facerent necne, incertum 
habetur.“ Die Verwechselung von Foligno, wo der Kaiser vor 
und nach Weihnachten weilte, und Terni kann bei mündlicher 
Berichterstattung nicht auffallen. 

Das „ubi“ ist streng genommen allerdings auf Italien zu 
beziehen; wenn sich aber wahrscheinlich machen liesse, dass 
dieser ganze Bericht des Mönches von St. Pantaleon in Köln auf 
die Erzählung eines Mannes zurückgeht, der gerade im Dezember 
und Januar beim Kaiser in Foligno und Terni geweilt, dann 
aber bald dem kaiserlichen Hofe und vermutlich auch Italien 
den Rücken gewandt hat, so dürfen wir die Stelle wohl als einen 
Beleg für die in Terni geflogenen Verhandlungen in Anspruch 
nehmen. Diesen Berichterstatter finde ich in der Person des 
Magisters Heinrich, des Scholasters von St. Gereon in Köln. In 
jenen Jahren hat er als des Kaisers Vertrauensmann, der sich 
auch die Gunst des Papstes erworben hatte, im Verkehr zwischen 
den beiden Häuptern der Christenheit eine nicht ganz unbedeu- 
tende Rolle gespielt.! Er begegnet als Zeuge in den kaiserlichen 
Urkunden am 24. und 26. Dez. 1209 in Terni? und hat den 
Hof jedenfalls auch nach Foligno begleitet, da er noch einmal 
am 19. Jan. in Città della Pieve erscheint. Wenn er im Früh- 
jabr nach Deutschland zurückgekehrt ist und sogleich oder 
später dem Mönche von St. Pantaleon berichtet hat, so wird uns 
auch dessen Angabe verständlicher, dass Otto den ganzen Winter 
in Italien verweilt habe, denn über des Kaisers ferneren Auf- 
enthalt dort lagen keine Berichte vor; seit der Entfremdung 
zwischen Kaiser und Papst wird der Magister Heinrich den 
Dingen ferner gestanden haben. 

Meine Annahme würde keinen höheren Wert als den einer Mut- 
massung haben, wenn sich nicht auch das, was der Kölner Chro- 
nıst sonst in den Jahren 1208—1211 über die Thaten Ottos 

1 Vgl. die Nachweise bei Winkelmann und in den Regesten. 


3 B—F 338. 339. 342. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 13 


1138 K. Hampe. 


berichtet. ganz vortrefilich auf Erzählungen des Scholasters von 
St. Gereon zurückführen liesse. Sieht man ab von Ottos Auf- 
enthalten in Köln und Bonn im Dez. 1208, von denen natürlich 
jeder Kölner wissen musste, so ist es nur zweierlei. Ueber den 
Hoftag in Frankfurt vom Nov. 1205, auf dem die allgemeine 
Anerkennung Ottos erfolgte, finden wir einen zuverlässigen Be- 
richt, und die Angabe, dass 55 Fürsten dort erschienen seien, 
wird auf einen Ausrenzeugen zurückgehen. War dies unser Ma- 
gister Heinrich, der zweifellos dort zugegen war und dem Papste 
über den Verlauf der Versammlung berichtet hat?! Sodann wird 
kurz der Römerzug Ottos und mit falschem Datum seine Kaiser- 
krönung erzählt: von den Differenzen zwischen ihm und dem 
Papste aber sind nur einseitig die territorialen Streitigkeiten, ins- 
besondere um die mathildischen Güter hervorgehoben. Darüber 
ist bekanntlich in den Wochen vor der Krönung eifrig verhan- 
delt worden, ohne dass ein Ausgleich erzielt wäre. Wer damals 
diese Differenzen kennen lernte, später aber keine Gelegenheit 
mehr hatte, den Ausbruch des Konflikts zwischen Papst und 
Kaiser als Eingeweihter aus der Nähe zu betrachten, mochte 
darin den Grund zur Exkommunizierung Ottos erblicken. So 
konnte namentlich der Magister Heinrich erzählen, der gegen 
Ende August 1209 als kaiserlicher Gesandter zum Papste ge- 
schickt wurde, am à. Sept. in Viterbo eintraf? und an jenen Ver- 
handlungen Anteil nahm, der dann aber, wie wir schon oben 
sahen, Italien anscheinend verlassen hat, ehe der Konflikt zum 
offenen Ausbruch kam. Füge ich noch hinzu, dass der Verkehr 
zwischen zwei gelehrten Geistlichen derselben Stadt fast selbst- 
verständlich erscheint, und ein Mangel jeglicher Beziehung auf- 
fällig wäre, so wird man gegen meine Annahme kaum noch Be- 
denken haben und die Kölner Chronistenangabe als Beleg für 
jene geheimen Verhandlungen um Weihnachten 1209 in Temi 
verwenden. Auch dass Ottos Einmarsch in das Königreich später 
in ebenderselben Gegend über Rieti erfolgte, wo namentlich die 
marsischen Besitzungen des verräterischen Grafen Peter von Ce- 
lano ein bequemes Einfallsthor boten, ist beachtenswert. Verbin- 
dungen, um diesen Einmarsch zu sichern, sind dort jedenfalls 
schon Ende 1209 geknüpft worden. 


1 B—F—W 6043. 6048. 3 B—F 293; vgl. auch 300e. 302. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 179 


Allein eine Beobachtung des kaiserlichen Itinerars hatte 
Ficker zu seiner scharfsinnigen Vermutung geführt. Darf man 
nicht auf demselben Wege einen Schritt weiter thun? Nachdem 
der Kaiser von Rom aus über Montefiascone, Acquapendente, 
Siena, Poggibonzi, Castel Fiorentino, San Miniato und Fucecchio 
auf geradem Wege nach Norden bis nach Lucca und Pisa ge- 
kommen ist, wendet er sich zunächst östlich nach Florenz, um 
nun auffälligerweise über Arezzo zurück in das Herzogtum Spo- 
leto zu ziehen. Ist nicht auch schon diese merkwürdige Wen- 
dung auf die Absicht Ottos zurückzuführen, sich nahe der Grenze 
des sizilischen Königreiches in Verhandlungen mit jenen ver- 
räterischen Grossen einzulassen? Dann freilich müssten wir 
weiter annehmen, dass schon im November in Toscana die erste 
Anknüpfung derselben mit dem Kaiser erfolgt ist, und dafür 
bietet uns in der That ein noch ungedruckter Brief Innozenz’ III. 
aus der obengenannten Pariser Sammlung einen unzweifelhaften 
Beleg. 

Dass wir es mit einem echten Stücke zu thun haben, wird 
bei seiner streng sachlichen Art und der ganz dem päpstlichen 
Kanzleistil entsprechenden Form dem Kenner von vornherein 
nicht zweifelhaft sein. Leider fehlen uns gleichzeitige Briefe des 
Papstes von ähnlichem Inhalt, die wir zum stilistischen Vergleich 
heranziehen könnten, aber schon eine oberflächliche Durchsicht 
älterer auf das Königreich Sizilien bezüglicher Schreiben Inno- 
zenz’ UL ergab eine so weitgehende Uebereinstimmung in ein- 
zelnen Ausdrücken,! dass nur an eine Entstehung unseres Briefes 
in der päpstlichen Kanzlei gedacht werden kann. Ueberdies ist 
die Kursusführung, wie das für echte Papstbriefe jener Zeit er- 
forderlich ist, genau beobachtet.? 

Gerichtet ist das Schreiben offenbar an einen einflussreichen 
Ratgeber des jungen Königs Friedrich von Sizilien, der ja eben 
erst mündig geworden war. An sich könnte man an jedes Mit- 
glied des Familiarenkollegs denken; die Anrede „discretio tua“ 
wird auf sie auch sonst angewandt.” Aber die Schlussworte: 


1 Einige davon habe ich dem unten gegebenen Abdruck in Anmerkung 
beigefügt. 
? Bei Emendationen am Schluss der Sätze ist darauf natürlich stets 
Rücksicht zu nehmen. 
3 Vgl. z. B. Inn. Reg. II, 187. 
„13° 


„provido utique consilio in suis (Friedrichs) disposicionibus diri- 
gas gressus eius, cum tue potissimum providencie asseribatur, si 
fata eius salubriter disponantur“ scheinen doch geradezu auf einen 
leitenden Minister zu deuten, und eine derartige Stellung nabm 
damals, nach dem Aufhören der Vormundschaftsregierung von 
den Familiaren, die sich ja einen persönlichen Einfluss mehr oder 
weniger bewahrt haben mochten,! nur ein Mann kraft seiner 
Eigenschaft als Reichskanzler ein: Walter von Palear, Bischof 
von Catania. In ihm glaube ich daher den Adressaten des 
Briefes zu erkennen. In den Wintermonaten der Jahre 120910 
war er ohne Zweifel noch der leitende Staatsmann, den man in 
erster Linie für sich gewinnen musste, wenn man eine Wirkung 
auf den jungen König ausüben wollte, wird doch das wichtigste 
sizilische Ereignis der letzten Zeit, die Vermählung Friedrichs, 
neben den Bemühungen des Papstes vor allem auch dem Ein- 
flusse Walters zugeschrieben.” Der Papst hatte um so mehr 
Veranlassung, sich gerade an den Kanzler zu wenden, als er mit 
ihm damals in sehr freundlichen Beziehungen stand. Das beweist 
der Brief vom 25. Juni 1210,° in welchem Innozenz bei König 
Friedrich für den inzwischen gestürzten* Kanzler auf das wärmste 
eingetreten ist. Da wird ganz ähnlich wie in unserm Briefe 
die Bedeutung Walters für die Erhaltung des Reiches hervor- 
gehoben, seine Ratschläge rechnet der Papst zu den „consilia 


1 Vgl. z. B. für Erzbischof Berard von Messina B—F 656. 6108. 

3 Chron. de reb. Sic. (Huillard-Bréholles I, 893): „procurante eodem 
Troiano episcopo et cancellario“. 

s B-F—W 6089. 

‘ Etwa Februar 1210, vgl. B—F 625a. Winkelm. S. 244 erörtert die 
Frage, ob Walter wirklich Verrat geübt habe oder nicht? Ich finde keinen 
Beleg dafür, dass überhaupt Verrat oder der Verdacht des Verrates Ver- 
anlassung zu seinem Sturze gab. Dann hätte man ihn gewiss anders be- 
handelt, ihm auch sein Bistum nicht gelassen; der Papst hätte seine Un- 
schuld versichern müssen, und auch die Königin Konstanze hätte 1213 
schwerlich sein „ingens sine intermissione servitium“ (Huillard I, 254) 
hervorgehoben. Es scheint sich vielmehr um die Machenschaften einer 
Hofpartei zu handeln, die den König und seine Gemahlin davon zu über- 
zeugen wusste, dass die Persönlichkeit des Kanzlers der Versöhnung mit 
andern Grossen im Wege stehe; man vergleiche die Worte des Papstes 
(Reg. XIII, 83): „Ubi namque sunt illi, qui tibi mendaciter suggerebant, 
quod illo repulso multi converterentur ad te, qui propter familiarem eius 
praesentiam a tuis se obsequiis subtrahebant ?* 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 181 


discretorum“,! und er beschwört Friedrich, den Kanzler zurück- 
zurufen „eiusque consiliis devotus intendas“. Damit dürfte die 
Annahme Walters von Palear als Adressaten unseres Briefes nahezu 
gesichert sein. 

In Pisa weilte Otto am 20. Nov. 1209. Schon damals also 
haben ihn geheime Boten sizilianischer Grossen — ob Dipold 
persönlich erschien, ist fraglich — erreicht, die ihn zur Erobe- 
rung Siziliens aufforderten. Winkelmann S. 232 schwankte noch, 
ob die Initiative von Dipold oder dem Kaiser ausgegangen sei; 
unser Brief entscheidet für das erstere. Einmal spricht dafür 
der Wortlaut: „qui licet pacifice processerit usque Pisas, quorum- 
dam tamen proditorum inductus persuasionibus retrocessit“. 
Dann würde Otto auch wohl von seinem Heere einen grösseren 
Teil zurückbehalten und am 25. Okt. das Privileg für Pisa? nicht 
in dieser Form ausgestellt haben, wenn er sich schon im Oktober 
mit- Angriffsplänen auf Sizilien getragen hätte. Die Chronisten- 
angaben, die dasselbe besagen, mag man wenigstens sekundär 
auch in Betracht ziehen.* 

Die plötzliche Wendung im kaiserlichen Itinerar zeigt uns 
deutlich, wie schnell Otto, selbst ein halber Normanne, sich von 
der Idee einer fast spielend erreichbaren Eroberung des süditali- 
schen Normannenreiches berauschen liess. Mochte er vielleicht 
auch seine definitive Entschliessung erst von den weiteren Ver- 
handlungen an der sizilischen Grenze abhängig machen, schon 
die eilige Umkehr dorthin bewies seine Bereitwilligkeit, sich ohne 
nüchterne Ueberlegung in das Abenteuer zu stürzen. Vielleicht 
ist gleich von Pisa aus eine eilige Meldung über den Umschwung 
der kaiserlichen Politik an Ottos Oheim und Verbündeten, König 
Johann von England nach Bristol gelangt, und darauf die schon 
von Winkelmann® verzeichnete Notiz bei Hardy, Rotuli de libe- 
rate ac de misis etc. p. 142 zu beziehen: „12. Dez. 1209 cuidam 
nuntio eunti cum litteris de rumoribus imperatoris Romani ad 
episcopum Wintoniensem 3 den.“® 


ı Mit „discretio tua wird Walter vom Papste auch in einem früheren 
Briefe Reg. VI, 71 angeredet. 

» B—F 328. 5 B—F 307. * Vgl. Winkelm. S. 232 N. 1. 

5 S. 230 N. 3. 

€ Die Nachrichten waren so wichtig, dass am selben Tage noch ein 
weiterer Bote damit an Hugo de Neville entsandt wurde (ebenda). 


182 K. Hampe. 


Um dieselbe Zeit wird gewiss auch der stets gut unter- 
richtete Papst die verhängnisvolle Kunde vernommen und sofort 
mit seinen Gegenmassregeln begonnen haben. Eine der ersten 
war es zweifellos, die Nachricht und gute Ratschläge an Fried- 
rich II. gelangen zu lassen, wie uns der vorliegende Brief zeigt, 
der indes schon melden kann, dass Innozenz Briefe und Legaten 
im Interesse Friedrichs ausgesandt und vieles andere für ihn ge 
than hat. Leider fehlt uns davon sonst jede Spur, so dass wir 
nicht mehr sagen können, worin diese Massregeln im Einzelnen 
bestanden haben. Auf die Kaiserkrönung wird in dem Schreiben 
mit „nuper“ hingewiesen; die Rückwärtsbewegung des kaiserlichen 
Hofes hat der Papst schon erfahren, wenn die Emendation 
„retrocessit“ statt recto cessit“ richtig ist; Otto hatte also 
Florenz, wo er am 3. Dez. nachzuweisen ist,! wohl schon ver- 
lassen, um nach Süden in das Herzogtum Spoleto zu ziehen. 
Andererseits deuten die unbestimmten Worte, Otto habe sich 
rückwärts gewandt „super molestacionem ipsius regis et regni 
multas machinaciones procurans et graves comminaciones inten- 
tans“, darauf hin, dass der Aufenthalt des Kaisers an der sizi- 
lischen Grenze dem Papste noch nicht bekannt geworden war. 
Er wird ihm aber schwerlich lange verborgen geblieben sein, und 
nachher, am 18. Jan. 1210,% wendet er denn auch stärkere Aus- 
drücke an: „ad occupandum regnum Siciliae manus extendit“ 
und droht mit Exkommunikation und Absetzung des Kaisers, 
woran hier noch nicht gedacht wird. Man wird daher schwer- 
lich fehlgehen, wenn man den Brief mit „etwa Mitte Dez. 1209“ 
datiert. Den Ueberbringer „B. clericum et familiarem nostrum“, 
der auch mündliche Aufträge auszurichten hatte, kann ich sonst 
nicht nachweisen. 

Der Brief bestätigt aufs Neue die Ausführungen Winkel- 
manns, nach denen erst der sizilische Konflikt den völligen Riss 
in das Verhältnis zwischen Papst und Kaiser gebracht hat, denn 
den Rückmarsch Ottos bis Pisa hin bezeichnet Innozenz hier 
noch als einen friedlichen. Eine andere Annahme Winkelmanns 
gewinnt gerade durch das Stillschweigen unseres Schreibens Be- 
kräftigung. Auch er glaubt, dass Innozenz von dem Kaiser bei 
ihrer Zusammenkunft eine Zusage über Wahrung der Integrität 


1 B—F 329. ? Winkelm. Acta II, 676. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs I. 183 


Siziliens erlangt habe,! wenn er sich auch sehr vorsichtig aus- 
drückt.” Hier haben wir in den Worten „ut absque regni offen- 
sione recederet, curavimus providere“ den bündigsten Beleg dafür. 
Innozenz, der hier seine Fürsorge für den jungen König so nach- 
drücklich betont, würde indes schwerlich unterlassen haben zu 
sagen, dass er von Otto sogar einen Eid darauf erlangt habe, 
und der Kaiser nun im Begriffe stehe, seinen Schwur zu brechen, 
wenn das der Fall gewesen wäre, was auch Winkelmann 
durchaus bestritten hat. 

Beachtenswert scheint mir auch der Ort, an dem die erste, 
Einwirkung der sizilischen Rebellen auf den Kaiser stattfand: 
Pisa. Viermal in einem Zeitraum von 120 Jahren hat sich die- 
selbe Kombination vollzogen, dass deutsche Herrscher und inner- 
sizilische Feinde sich mit der Seemacht Pisas zusammenfanden 
zur Eroberung des süditalischen Königreichs. So hatte Hein- 
rich VI. sich des Erbes seiner Gemahlin bemächtigt, so sind 
nach Otto IV. ganz ähnliche Versuche gemacht worden von dem 
letzten Staufer Konradin und dem Luxemburger Heinrich VIL, 
denn König Friedrich von Sizilien, mit dem er das Angriffs- 
bündnis schloss, war für Robert von Neapel im Grunde doch 
auch nur ein Rebell. 

Wo historische Vorgänge sich mit solcher Regelmässigkeit 
wiederholen, da muss in den Verhältnissen eine zwingende Ge- 
walt liegen, die dem persönlichen Ehrgeiz der Einzelnen entgegen- 
kommt. Seitdem Otto den Boden Italiens betreten hatte, war in allen 
Dingen Heinrich VI. das Vorbild gewesen, dem er nachstrebte. 
Wie musste er an ihn erinnert werden, als gerade in den Mauern 
von Pisa der Ruf zur Eroberung Siziliens an sein Ohr drang! 
Der jähe Umschlag seiner Politik wird uns dadurch psychologisch 
verständlicher. Denn ich zweifle nicht, dass die Pisaner es an 
Einwirkungen zu Gunsten des Unternehmens von vornherein 
nicht haben fehlen lassen, wenn auch der Vertrag zwischen ihnen 
und dem Kaiser erst am 3. Juni 1210 zum Abschluss kam. Die 
Aussicht, die verhassten genuesischen Konkurrenten aus der be- 
günstigten Handelsstellung in Sizilien zu verdrängen und für sich 
selbst in ganz Unteritalien volle Verkehrsfreiheit zu erlangen, 


! Winkelm. S. 496. 
? Ebd. S. 231 — „dürfte Innozenz bei jenen Verhandlungen wohl auch 
diesen Punkt zur Sprache gebracht haben.“ 


184 K. Hampe. 


war viel zu lockend, als dass man Otto nicht in der nun ein- 
geschlagenen Richtung hätte vorwärts treiben sollen; waren doch 
auch in Pisa noch die Traditionen der Zeit Heinrichs VI. leben- 
dig: einer der Bevollmächtigten, welche nachher die Vertrags- 
bestimmungen beschworen, hatte schon bei den Verhandlungen 
seiner Vaterstadt mit dem staufischen Kaiser mitgewirkt.! Dass 
der Abschluss des Vertrages sich zunächst noch verzögerte, hatte 
zwei Ursachen. Einmal war die definitive Entscheidung Ottos 
abzuwarten, die um die Wende des Jahres erfolgte. Nur die 
Zeugenlisten der kaiserlichen Urkunden lassen uns noch erkennen, 
welchen Anteil Pisa an diesen Vorgängen nahm. Der Erzbischof 
Lothar von Pisa weilte in den letzten Monaten des Jahres be 
ständig in der Nähe des Kaisers,? auch während der Verhand- 
lungen in Terni; dann scheint er von dem Grafen Thidicius* 
von Pisa abgelöst zu sein, der auch sonst als Vertrauensmann 
seiner Vaterstadt bei wichtigen Verhandlungen hervortritt.° 
Darauf werden Erzbischof und Graf den städtischen Behörden 
daheim Mitteilungen gemacht und mit ihnen über die vorzu- 
schlagenden Vertragsbestimmungen beraten haben. Mitte April 
erschien Lothar wieder am kaiserlichen Hofe, zugleich mit 
anderen pisanischen Bevollmächtigten,’ aber noch bereitete das 
Verhältnis zu Genua Schwierigkeiten und bewirkte weiteren Auf- 
schub des Vertrages. Ehe sich Pisa auf ein so bedeutendes 
kriegerisches Unteruehmen einlassen konnte, musste es daheim 
gesichert sein gegen die Angriffe der Genuesen, mit denen es 
eben wieder im Kampfe lag.® Andrerseits scheint Otto einen Ver- 
such gemacht zu haben, auch die Genuesen neben Pisa für seine 
Politik zu gewinnen.? Dass sie sich darauf bei ihrer unvergleich- 
lich günstigen Stellung gerade in dem schwachen und zerrütteten 
Sizilien nicht einliessen, ist begreiflich genug. Immerhin kam 
ein Waffenstillstand zwischen den beiden Parteien unter Ver- 
mittlung des Kaisers zu Stande, und dieser übernahm nun die 
Garantien, welche von den Pisanern für nötig gehalten wurden, 
um während des Krieges mit Sizilien ihre Gegner im Zaum zu 


1 Winkelm. S. 235. 2? Bis zum 6. Jan. 1210, vgl. B—F 343. 

s B—F 338—342. * B—F 344. 345. 5 Vgl. B—F 6013 und 307. 
6 B—F 378 ff. T B—F 379 8. 

8 Vgl. die Bestimmungen des Vertrages vom 3. Juni B—F 411. 

° Ann. Jan. M. G. SS. XVII, 147. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs N. 185 


halten. Als Erzbischof Lothar im Mai nach Pisa zurückkehrte,! 
nahm er wohl schon den fertigen Vertragsentwurf mit, und die 
städtischen Behörden, die ihm ihre Zustimmung gaben, ordneten 
nun eine feierliche Gesandtschaft an den Kaiser ab, die am 
3. Juni das Werk zum formellen Abschluss brachte. So ist nicht 
erst damals die Verbindung mit Pisa geknüpft worden, wie man 
bisher annahm, sondern seit Ottos erstem Aufenthalt in der Stadt 
lassen sich die fortlaufenden Beziehungen zwischen beiden ver- 
folgen. | 

Wenn so die Einwirkung Pisas auf die Entschlüsse des 
Kaisers stärker zu betonen ist, so hat dafür ein anderes Motiv 
künftig in Wegfall zu kommen, ich meine die Verleihung von 
Privilegien an schwäbische Klöster durch Friedrich II. im Jan. 
1210, die nach Winkelmanns Darstellung Otto herausgefordert 
und zur Vernichtung seines Gegners angetrieben haben soll. 
Man wird jetzt eher sagen können, dass der sizilische König, 
von den feindlichen Absichten Ottos durch den oben besprochenen 
Papstbrief unterrichtet, kein Bedenken mehr trug, seine deutschen 
Ansprüche rücksichtslos geltend zu machen, und so die kaiser- 
liche Herausforderung zu beantworten. Damit will ich natürlich 
nicht bestreiten, dass gewisse Beziehungen Friedrichs zu Deutsch- 
land schon früher unterhalten worden sind, wird doch der Mönch 
Konrad von Salem, der jene Privilegien erwirkte,? von Deutsch- 
land aufgebrochen sein, ehe er von dem Umschlag der kaiser- 
lichen Politik wissen konnte. Auch die Klagen Ottos schon im 
Febr. 1209? werden schwerlich ganz grundlos gewesen sein, wenn 
es uns auch an sicheren Belegen fehlt. Ueberhaupt hat die 
deutsche Opposition gegen ihn nach einem päpstlichen Schreiben 
vom 30. Okt. 1210, das neuerdings B. Bretholz gefunden und 
veröffentlicht hat,“ sich ja schon früher geregt und deutlicheren 
Ausdruck gefunden, als man bisher annahm. Der Herausgeber 
stellt sogar auf Grund jenes Briefes die Behauptung auf, die 
Fürstenopposition in Deutschland sei weder auf französische, noch 


1! Nach dem 1. Mai (B—F 395) verschwindet er wieder aus den Zeugen- 
listen. Die unsichere Angabe über sein späteres Zerwürfnis mit Otto 
(B—F 453 a) kommt für uns kaum in Betracht. Ist sie richtig, so hat eben 
die Bannung des Kaisers die Sinnesänderung bewirkt. 

2? B—F 622. 623. 5 B—F 265; vgl. 6021. 6064. 

* Neues Archiv XXII, 298 ff. 


156 K. Hampe. 


auf päpstliche Agitation zurückzuführen, sondern ganz selbständig 
erwachsen. Man wird Bretholz für seinen interessanten Fund 
gewiss dankbar sein, aber die Ausführungen, mit denen er ihn 
begleitet hat, sind doch nur obenhin und ohne eindringendere 
Kenntnis geschrieben, wie das ja leicht vorkommen kann, wenn 
man plötzlich veranlasst wird, sich auf einem bisher fernliegenden 
"Arbeitsgebiete zu bewegen. 

Das päpstliche Schreiben ist an die Erzbischöfe von Mainz 
und Magdeburg, den Bischof von Bamberg, den Landgrafen von 
Thüringen und den Herzog von Meran gerichtet. Diese deut- 
schen Fürsten haben sich zusammengethan, um durch Schreiben 
und Boten dem Papste ihr oppositionelles Vorgehen gegen Kaiser 
Otto anzukündigen, freilich etwas unklar, wie Innozenz bemerkt.! 
Trotzdem ist er voller Freude und beeilt sich, sie in ihrer Feind- 
schaft gegen Otto zu bestärken und vor allem seiner thatkräf- 
tigen Unterstützung in dieser Sache zu versichern. Das ist 
offenbar der Hauptzweck seines Antwortschreibens; sehr nach- 
drücklich wird namentlich am Schlusse das unerschütterliche 
Verharren der Kurie in dieser Richtung betont.” In der That 
hatte man nach den Erfahrungen des letzten Jahrzehnts Grund genug, 
Misstrauen in die Stätigkeit der päpstlichen Politik zu setzen und 
vor allen weiteren Schritten sich darüber Gewissheit zu verschaffen. 

Dass die genannten deutschen Fürsten ihre Beschlüsse auf 
einer Versammlung gefasst haben, und dass diese in den September 


1 ,,vestroque intellecto processu licet semiplane descripto.“ 

3 „Quare pro tali et tanta re nullatenus dubitetis per vos et alios, 
quoscumque potestis, opus honestius laborare, de auxilio et favore nostro 
securi, quoniam in eodem proposito sum[us] persistentes et firmiter (Hs. 
„formam“; vielleicht besser: „semper persistentes et firmi“) vobis et aliis 
ad hoc fideliter intendentibus parati sumus impendere consilium et auxi- 
lium oportunum, nec desistimus operari, quecumque ad hoc negocium pro- 
movendum agnoscimus expedire“ etc. Weiter oben ist die verderbte Stelle 
einfach zu heilen durch Verbesserung von „huius“ in „huiusmodi“, das ja 
öfter wie das Neutrum hoc oder hec gebraucht wird. Der Sinn ist nicht, 
wie N. 8 angegeben: „denn wieviel seine Zusage zu gelten hat“ ..., son- 
dern: „denn wieviel Eure Anstrengung zu bedeuten haben wird“. Die in 
N. 2 vorgeschlagene Emendation „curis statt „iuris“ ist zu beseitigen und 
die Stelle zu lesen: „opes inpendatis et operas, viris et viribus innitentes“. 
„Vires“ finde ich in damaligen Briefen öfter in der Bedeutung von „Mann- 
schaften“, und nur so kommt das Wortspiel in der Gegenüberstellung zu 
„Opes et operas" heraus. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 187 


1210 zu setzen ist, wird man Bretholz zugeben. Wenn er sie 
indes identifizieren möchte mit der ersten Fürstenversammlung, 
von welcher die Chronik von Reinhardsbrunn zum Jahre 1211 
berichtet, so kann ich ihm nicht folgen. Dass die Verlegung 
dieses Tages nach Naumburg nur die haltlose Vermutung eines 
späteren Autors ist, wie Holder-Egger in der neuen Ausgabe be- 
merkt,! konnte Bretholz noch nicht wissen, und das thut hier 
auch nichts zur Sache. Doch ist es von vornherein bedenklich, 
dass er gleich zwei Fehler dem hier eine so gut unterrichtete 
Quelle ausschreibenden Chronisten in die Schuhe schiebt. Er 
soll statt des Herzogs von Meran den Markgrafen von Meissen 
genannt und überdies die Versammlung in das falsche Jahr 1211 
verlegt haben. Nun möchte ich das zwar nicht für unmöglich 
halten, und für den Meissner scheinen sich ja in der That einige, 
wenn auch wohl nicht unüberwindliche Schwierigkeiten zu er- 
geben; aber liest man den Bericht des Reinhardsbrunner Chro- 
nisten aufmerksam durch, so erkennt man doch leicht, dass die 
Beschlüsse des von ihm geschilderten Fürstentages sehr viel 
weiter gingen, als wir das für den Tag vom Sept. 1210 nach 
der päpstlichen Antwort irgend anzunehmen berechtigt sind. 
Denn indem die Fürsten auseinandergehen, verpflichten sie sich 
durch Eidschwur, mit aller Kraft auf die Absetzung Ottos hinzu- 
wirken.” Sie halten den Beschluss noch eine Weile geheim, um 
damit erst auf dem folgenden Nürnberger Tage offen hervor- 
zutreten und sich nun für Friedrich II. zu erklären. „Ad hanc 
conspiracionem“, so führt der Chronist fort, „et adversus Ottonem 
contradiccionem prefatos principes et universis transmisse et sin- 
gulis littere apostolice animaverant“. Die „conspiracio“ ist da 
doch offenbar die Verschwörung auf der ersten Fürstenversamm- 
lung, während die „contradiccio“ die offene Absage an Otto auf 
dem Nürnberger Tage bezeichnet. Beide also sind eine Folge 
der päpstlichen Schreiben,? die nach der Exkommunikation des 


1 SS. XXX, 578 N. 7 u. 382 N. 1. 

3 nito namque consilio, iurisiurandi sacramento sese coadunantes et 
colligantes, contra Ottonis apicem et regiam eius preminenciam, omnem 
quam potuerint confidentiam prestantes, se venturos polliciti sunt“. 

3 Böhmer Acta 630 ff. Textliche Verbesserungen dazu giebt Winkelm. 
S. 255 N. 2. Weiter ist S. 631 Z. 27 das zweite „sibi“ zu streichen, und 
Z. 28 „attendatis" statt „attendentes“ zu lesen. 


188 K. Hampe. 


Kaisers am 18. Nov. 1210 ausgesandt worden sind, beide fallen 
daher in das Jahr 1211, und wir müssten am Ende annehmen, 
der Chronist habe über diese Dinge kaum ein richtiges Wort 
geschrieben, wenn wir noch an der von Bretholz vermuteten 
Identifizierung des ersten Fürstentages mit jener Versammlung 
vom Sept. 1210 festhalten wollten. Es ist eben bei derartigen 
Verschwörungen vollkommen begreiflich, dass sehr viel mehr 
heimliche Zusammenkünfte derselben oder fast derselben Persön- 
lichkeiten stattfinden, als wir in der Regel durch chronikalische 
und urkundliche Belege feststellen können.! 

Prüfen wir nun das Hauptergebnis der Bretholz’schen Unter- 
suchung; ist wirklich vor dem Sept. 1210 weder von franzö- 
sischer, noch von päpstlicher Seite eine Einwirkung auf die deut- 
schen Fürsten ausgegangen? 

Die Feindschaft Philipp Augusts gegen den Welfen ist be- 
kannt genug. Die Kaiserkrönung musste ihr Verhältnis noch ver- 
schlechtern. Im folgenden Winter und Frühjahr finden wir den 
französischen König eifrig mit Abwehrmassregeln und Rüstungen 
beschäftigt.” Durch das päpstliche Schreiben vom 1. Febr. 1210° 
wurde er in dieser Richtung nur bestärkt. Wenn er bisher stets 
noch Rücksicht auf den Papst hatte nehmen müssen, trieb ihn 
dieser jetzt selbst zur Feindschaft gegen den abtrünnigen Kaiser, 
den er bereits mit Bann und Absetzung* bedrohte. Klug darauf 
berechnet, den Zorn Philipps noch mehr zu reizen, ist nament- 
lich der Schluss des Briefes. Die Frankreich betreffenden ver- 
letzenden Aeusserungen Ottos werden hier eher verschärft als 
gemildert wiedergegeben sein; alle Könige der Welt seien ihm 
unterworfen, habe Otto erklärt, und solange Philipp noch die 
Lande seines englischen Oheims besetzt halte, könne er vor Scham 
die Augen nicht aufschlagen. Daraus musste der König folgern, 
dass an eine Verständigung nun und nimmer zu denken sei. 


! Bretholz $. 297 kennt übrigens nicht die Fürstenzusammenkunft in 
Koblenz etwa März 1211 (B—F—W 10 724 a). 

? Mehrfach zusammengestellt, vgl. Scheffer-Boichorst F. z. d. G. VII, 
526 ff. Winkelm. S. 208. 

3 Böhmer Acta 629 noch mit der fehlerhaften Datierung. 

* Drohung mit Absetzung ergiebt die Stelle: „Videat tamen ipse, ne 
intentione perversa illam commiserit deceptorie pravitatem, propter quam, 
quod factum est circa ipsum, haberi debeat pro infecto". 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs I. 189 


Damit Philipp sich aber überhaupt nicht mehr auf Verhandlungen 
einlasse, die Otto möglicherweise beginnen konnte, um während 
seines sizilischen Feldzuges den französischen Angriff aufzuhalten, 
teilt ihm Innozenz als weitere Aeusserung des Kaisers mit, er 
werde höchstens zum Schein Ausgleichsverhandlungen beginnen.! 

Philipp August wäre nicht der weitsichtige, energische und 
skrupellose Staatsmann gewesen, als den er sich sonst zeigt, 
wenn er nach Empfang dieses Briefes nicht jedes Mittel ergriffen 
hätte, um seine Stellung zu verstärken. Hat er nun den ganzen 
Sommer noch verstreichen lassen, ehe er mit deutschen Fürsten 
in Verbindung trat, die, wie er durch das päpstliche Schreiben 
belehrt war, von dem Augenblicke der Exkommunikation des 
Kaisers an ihres Treueids gegen ihn würden entbunden werden? 
Das erste Zeugnis über solche Verbindungen liegt uns in einem 
leider undatierten Briefe Philipp Augusts? vor. Für ihn hat 
Bretholz die ganz irrige Datierung zum 1. Februar 1211 ange- 
nommen, indem er auf Scheffer-Boichorst Forsch. z. d. Gesch. VIII, 
531 verweist. Schlägt man nach, so findet man, dass er das päpst- 
liche Schreiben an die deutschen Fürsten B—F—W 6099 mit 
dem Briefe Philipp Augusts verwechselt, und auch dessen An- 
setzung zum 1. Febr. 1211 ist ja inzwischen durch die Um- 
datierung des Papstbriefes B—F—W 6082 unmöglich geworden. 

Den Zeitpunkt des königlichen Schreibens können wir nur 
annähernd bestimmen. Es ist die Antwort auf einen verlorenen 
Brief Innozenz’ III., der in den Regesten gewiss richtig zum 
Sept. 1210 gesetzt ist; denn die Mitteilung, dass Otto „cepit que- 
dam de patrimonio Romane ecclesie, que propter debilitatem loco- 
rum se illi reddiderunt“, zugleich mit der Bitte um bewaffnete 
Hilfe weist deutlich in die Zeit, in der Ottos Heerfahrt ın das 
tuszische Patrimonium eben begonnen hatte, was Anfang Sept. 
1210 geschah.” Wir würden also ohnehin auf etwa Mitte Sept. 
geführt werden, und da wir nun wissen, dass um den 13. Sept. 
von ‘der Kurie ein Bote nach Frankreich abeng, um unter 


1 Winkelm. S. 195 hat die Worte: „quamvis simulatione velit tecum 
pacem tractare“ ganz missverstanden, wenn er übersetzt: „Wenn ich heuch- 
lerisch auf einen Frieden eingehen wollte, ich könnte ja vor Scham nicht 
die Augen aufschlagen“ etc. 

? Delisle, Catalogue des actes de Philippe-Auguste S. 517. 

3 B—F 438a. 


190 K. Hampe. 


anderem einen Auftrag gerade dem Magister Peregrin in Pans 
zu übermitteln,! der unzweifelhaft an diesen Verhandlungen des 
Papstes mit Philipp beteiligt war,? so sind wir wohl berechtigt, 
auch Innozenz’ Schreiben an den König annähernd auf diesen 
Tag zu setzen.’ 

Dass Philipp in einer so dringlichen Angelegenheit länger 
mit seiner Antwort gezögert haben sollte, ist ganz unwahrschein- 
lich; vermutlich wird dieselbe daher noch im Oktober erfolgt 
sein. Unter anderem war er vom Papste auch aufgefordert 
worden, bei den Fürsten des deutschen Reiches zu bewirken, dass 
sie eine Empörung gegen Otto entfachten, die ihn zwingen würde, 
Sizilien fahren zu lassen und über die Alpen zurückzukehren. 
„Was das betrifft“, antwortet er jetzt im Oktober, „so wisset, 
dass wir das bereits trefflich und mannhaft besorgt zu haben 
glauben; aber die Reichsfürsten fordern von uns offene Schreiben 
von Euch und den Kardinälen, dass Ihr mit Otto künftig keinen 
Frieden schliessen werdet, ... ferner Absolutionsbriefe, dass Ihr 
alle von dem Treueid gegen Otto entbindet, und dass sie einen 
andern wählen können.“ Also Philipp hat bereits vor dem Okt. 
mit verschiedenen deutschen Fürsten verhandelt. Dass unter 
ihnen der Landgraf von Thüringen war, dürfen wir aus dem Ver- 
trage vom Nov. 1210 schliessen, in dem sich Philipp unter ge- 
wissen Bedingungen verpflichtete, eine Tochter des Landgrafen 
zu heiraten.* Der Thüringer gehörte aber auch zu der Fürsten- 
versammlung vom Sept. 1210, auf deren Schreiben der Papst am 
30. Okt. antwortete. Aus dieser Antwort glaubte ich oben zu 
erkennen, dass es das Hauptverlangen jener Fürsten gewesen war, 
über die Konsequenz der päpstlichen Politik Gewissheit zu er- 
langen. Genau denselben Wunsch aber haben deutsche Fürsten 
dem Könige von Frankreich geäussert, und das muss zu der- 
selben Zeit, im Sept., geschehen sein, da Philipp schon im Okto- 
ber darüber an den Papst berichtet. Ich glaube, die Vermutung 


1 Inn. Reg. XII, 130. 131. 3 Vgl. Delisle 517. 518. 

3 Das haben schon Delisle S. 287 N. 4 und Scheffer-Boichorst 528 ge- 
than. Der Zweifel Winkelmanns S. 252 N. 2 ist unnötig. 

4 Es handelt sich nicht nur um ein Anerbieten Philipps, sondern um 
einen förmlichen Vertrag, dem unzweifelhaft Verhandlungen vorausgegangen 
sind; vgl. Baluze Misc. VII, 245 „Haec est conventio, quam fecimus iurari 
in animam nostram‘“. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 191 


ist nicht zu kühn, dass Beides: die Antwort an den französischen 
Unterhändler und die Absendung des gemeinsamen Schreibens an 
Innozenz zusammenfällt auf die Septemberversammlung. Die Ge- 
heimboten Philipps finden eine Anzahl mitteldeutscher Fürsten 
ihren Einflüsterungen geneigt. Diese versammeln sich zu ge- 
meinsamer Stellungnahme und erklären, dass sie zwar zur Em- 
pörung gegen Otto und Unterstützung Frankreichs bereit sind, aber 
nichts Offenkundiges unternehmen wollen, ehe sie nicht von der 
Kurie sichere Garantie für deren dauernde Unterstützung in 
Händen haben. Dieser Bescheid wird dem französischen Bevoll- 
mächtigten gegeben, zugleich aber werden, damit keine Zeit ver- 
loren wird, Boten mit entsprechendem Schreiben an den Papst 
gesandt. So hat man sich etwa den Verlauf der Verhandlungen 
vorzustellen. Sollte er aber auch anders gewesen sein, sicher ist 
doch, dass die Initiative von dem Könige von Frankreich aus- 
ging; denn wenn er sich schon im Oktober seiner Erfolge in 
Deutschland rühmen konnte, so werden seine Bemühungen gewiss 
schon vor dem Sept. eingesetzt haben, wie wir das von ihm auch 
nicht anders erwarten können. Es wird also dabei bleiben, dass 
deutsche Fürsten, mochten sie auch selbst Grund genug zur Ver- 
stimmung haben, sich nicht zum wenigsten durch französische 
Lockungen zum Abfall vom Kaiser verleiten liessen. Dieser 
Flecken wird auch durch Bretholz’ Fund nicht aus der deutschen 
Geschichte getilgt. 

Und der Papst? Hat er, der schon am 1. Febr. 1210 ein 
so geharnischtes Schreiben an Philipp von Frankreich sandte, 
sich Deutschland gegenüber ganz passiv verhalten? Offene Auf- 
forderungen zur Empörung konnte er natürlich vor der Bannung 
des Kaisers nicht dorthin richten, aber es hiesse doch Innozenz II. 
schlecht kennen, wollte man annehmen, er habe nicht alles ge- 
than, was in seiner Macht stand, um dem päpstlichen Bannstrahl 
allenthalben auch in Deutschland Zündstoff zu bereiten, damit er, 
wenn er durch Ottos Verstocktheit zu diesem äussersten Mittel 
zu greifen gezwungen würde, in kurzer Zeit das ganze Reich 
würde in Flammen setzen können. Wie viele Massregeln zu 
diesem Zwecke würden wir wohl schon für Frühjahr und Sommer 
1210 aufzählen können, wenn uns die Korrespondenz dieses ge- 
waltigen Papstes für jene Zeit vollständig vorläge! Doch schon 
die wenigen Bruchstücke, die wir besitzen, genügen, um die 


192 K. Hampe. 


Thatsache, dass lebhafte Agitationen nach Deutschland hin von 
der Kurie ausgegangen sind, ausser Zweifel zu setzen. 

Wenn Innozenz schon in dem unten mitgeteilten Schreiben 
vom Dez. 1209 von Briefen und Legaten spricht, die bereits im 
Interesse Friedrichs ausgesandt seien, so können wir freilich nur 
vermuten, dass es sich dabei auch um Beziehungen zu Deutsch- 
land gehandelt habe. Ganz unzweideutig aber ist das Schreiben 
des Papstes an Bischof Konrad von Regensburg vom 18. Januar 
1210. Es ist eine nicht misszuverstehende Aufforderung, sich 
zum Abfall vom Kaiser für den Augenblick bereit zu halten, ın 
dem Innozenz das Signal geben würde. Schon hier wird ebenso, 
wie im Schreiben an den König von Frankreich vom 1. Februar 
Bann und Absetzung des Kaisers in Aussicht gestellt und aus- 
drücklich darauf hingewiesen, dass dann alle seine Unterthanen 
vom Treueide gelöst sein werden. Und wie dort die Worte klug 
gewählt sind, um den König in seiner Feindschaft gegen Otto zu 
bestärken, so weiss er hier das Interesse des höheren deutschen 
Klerus an die Kurie zu fesseln und gegen Otto auszuspielen. 
Schon Ficker hat in seinen vortrefflichen Ausführungen über den 
Brief betont,? dass hier der Papst zum ersten Male die auf die 
Freiheit der deutschen Kirche bezüglichen Zugeständnisse Ottos 
bekannt gemacht, zugleich aber Belege dafür erbracht habe, dass 
der Kaiser sie jetzt offenbar nicht zu erfüllen gedenke. Dass ein 
vom Papste unterstützter Gegenkönig mindestens dieselben Ver- 
pflichtungen übernehmen und sie dann auch durchführen musste, 
konnten sich die deutschen Prälaten selbst sagen, und sie wussten 
nun, welche Parteinahme ihnen das kirchliche Interesse gebot. 
Denn dass der Brief an Konrad von Regensburg nicht der einzige 
war, der damals von der Kurie ausging, beweist schon die Wen- 
dung „hec ergo tibi et aliis breviter prelibamus“; man wird 
aber auch Fickers Ansicht unbedingt beipflichten, der erklärt, 
„beim Fehlen jeder persönlichen Beziehung auf den Regensburger 
Bischof sei mit Sicherheit anzunehmen, dass das Schreiben gleich- 
lautend an alle deutschen Bischöfe ausgefertigt sei“. 

Das genügt vollkommen, um uns einen Einblick in die auf 
Deutschland gerichtete agitatorische Thätigkeit des Papstes schon 
in der ersten Hälfte des Jahres 1210 zu gewähren. Nein, Inno- 


1 Winkelm. Acta II, 676. 3 M. J. ö. G. IV, 340 ff. 


Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 193 


zenz III. wollte sich auch in dieser Zeit nicht, wie er selbst gern 
zitierte, „den stummen Hunden“ vergleichen lassen, „die nicht 
bellen können.“ Er hat die im Reiche unzweifelhaft vorhandene 
Unzufriedenheit geschürt, Philipp II. August aber das Seinige 
gethan, um sie zu einer geschlossenen Opposition zu organisieren. 
_ Dabei bleibt es trotz der Bretholz’schen Darlegungen. 


Papst Innozenz III. teilt (dem Kanzler Walter von Palear, Bischof von 
Catania?) die plötzlichen Angriffsyelüste Kaiser Ottos IV. gegen Sizilien 
mit, verspricht das Reich zu schützen und ermahnt ihn bei König Friedrich II. 
dahin ze wirken, dass er den Weisungen der Kurie und ihres Bevollmäch- 
tigten des Klerikers B. nachkomme. ! Etwa Dez. 1209. 

Exequentes pii patris officium, qui naturali provocatus instinctu pro 
sue sobolis incomoditatibus molestatur, ad persone karissimi in Christo 
filii nostri F. illustris Sycilie? regis custodiam et tuicionem nichilominus 
regni sui non pepercimus hactenus laboribus et expensis, immo multis nos 
et nostros sollicitudinibus et anxietatibus exponendo,’ quociens eidem in- 
gruit regno periculum vel gravamen et in ipso contigit discordiam susci- 
tari, adhibere curavimus invicto* studio subsidia oportuna et quasi lan- 
guenti cotidie iuxta superveniencia perturbacionis incommoda competenti- 
bus remediorum antidotis’ subvenire, cum nonnunquam non tam manifestis 
fuerit hostibus occurrendum, quam latitancium infidelium versucia delu- 
denda. 

Nuper etiam cum imperator a nobis coronatus recessit, ut absque 
regni offensione recederet, curavimus providere. Qui licet pacifice pro- 
cesserit usque Pisas, quorundam tamen proditorum inductus” persuasioni- 
bus retrocessit,? super molestacionem ipsius regis et regni multas machi- 


1 In der Hs. fol. 118. * Sylicie Hs. *° Dazu einige ähnliche Stellen 
aus Briefen Innozenz’ III.: Reg. VII, 129: „nos, qui pro defensione personae 
ac terrae tuae multos et magnos labores hactenus sustinuimus, grandes 
quoque fecimus ac graves expensas". Reg. IX, 157 (Pitra Anal. noviss. I, 
519): „nos, qui iam pro tuae conservatione iustitiae labores non solum 
multiplices, sed etiam inenarrabiles subivimus et expensas“. Reg. III, 23: 
„licet hactenus pro regni defensione multas subierimus anxietates, sollici- 
tudines et expensas; exponentes pro ipso fratres nostros“. Huillard I, 80: 
„quamvis — sollicitudines subierimus quamplurimas et expensas, angustias 
et labores, non solum in nostra, sed fratrum nostrorum personis, eos pro 
te periculis exponentes“. * So doch wohl statt „inpicto"' Hs., das ja in der 
Bedeutung „ungeschminkt“ allenfalls einen Sinn gäbe. ° antidodis Hs. 
8 Vgl. Reg. Inn. XII, 119 v. 13. Nov. 1209: „cum ad nos coronandus accessit“; 
ähnlich XII, 118. 7 indutus Hs. ® Vgl. Winkelm. Acta II, 676: „quosdam 
ipsius recepit — proditores. ° Das „recto cessit“ der Hs., etwa in der Be- 
deutung „er wich vom rechten Wege ab‘, scheint mir sprachlich unmöglich. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 14 


194 K. Hampe. Beiträge zur Geschichte Kaiser Friedrichs II. 


naciones procurans et graves comminaciones intentans. Nos vero, qui ab 
ipsius regis! calamitatibus et angustiis diuturnis. avertere noluimus? apo- 
stolice compassionis intuitum, pro ipsius tranquillitate’ indefessa * sollici- 
tudine agitamur. Idem ergo spiritum fortitudinis ac robur viri constantis 
assumat, ne inter tot procellarum insultus et multiplices adversitatis tur- 
bines quasi diffidendo desperet, quia fidelis Deus, qui mari et ventis impe- 
rat® et post nubilum dat serenum,” faciet in temptacione proventum. ° 

Unde regem ipsum rogandum duximus et monendum, quatenus iu 
Romane ecclesie matris sue, que non absque gravibus punctionibus ipsum 
sepius parturivit,? devocione omnimoda perseverans,!° ad regni sui defen- 
sionem provido vallatus !! consilio accingat se viriliter ac prudenter,'? ut non 
solum manu valida hostium occurrat 13 incursibus, verum etiam fideles suos 
benignitate regia in sua devocione consolidet et ad suum obsequium alli- 
ciat etiam indevotos. Nos enim eidem regi apostolicum curabimus exhibere 
auxilium et favorem et iam pro eo litteras et legatos studuimus destinare 
ac alia multa facere, sicut novimus expedire, gravem !* indignationem et 
offensionem prefati principis incurrentes et graviorem, nisi Deus avertent, 
incursuri. 

Nos igitur propter hec et alia dilectum filium B. clericum!* et fami- 
liarem nostrum, virum providum et fidelem, quem nos et fratres nostri sue 
probitatis obtentu carum et acceptum habemus, ad ipsius regis presenciam 
destinamus, serenitatem regiam attente monentes, ut eum benigne susci- 
piens et auditis et intellectis is, que sibi ex parte nostra duxerit propo- 
nenda, et habito fideli ac diligenti consilio non tardet efficere, que iuxta 
presentis necessitatis articulum visa fuerint oportuna. 

Quocirca discrecionem tuam rogandam duximus, per apostolica tibi 
scripta mandantes, quatenus sedulis exortacionibus tam ad premissa quam 
alia, que prefato regi ex parte nostra magister proposuerit memoratus, '® 
regem ipsum inducens provido utique consilio in suis disposicionibus diri- 
gas gressus eius, cum tue potissimum providencie asscribatur, si fata eius 
salubriter disponantur. 


1 regni Hs. ? voluimus Hs. ? transquillitate Hs. * indefensa Hs. 
5 Vgl. Innozenz’ Brief an die sizil. Grossen, Bibl. de l'école d. ch. 34, 419: 
„Nos enim tranquillitati et paci eius ac vestrae sollicitudine intendimus 
indefessa“; ähnlich an Friedrich Inn. Reg. IX, 249. ! Vgl. Luc. 8, 25. 
T Ist die häufig wiederkehrende Phrase gebildet nach 2. Mac. 1, 22? ° Vgl. 
1. Cor. 10, 13. °? parturiunt Hs. !° Folgt ein getilgtes „a am Ende der 
Zeile 1! „con“ getilgt am Ende der Zeile 1? Vgl. Reg. Inn. XII, 103 
v. 31. Okt. 1209: „viriliter te accingas“; ähnlich XI, 104. 1% So doch wohl 
gebrüuchlicher, als das an sich nicht unmögliche „concurrat der Hs. 
1# grevem Hs. ‘© olericum Hs. 1° moraturus Hs. 


195 


Zur Entstehung des landesherrlichen Kirchenregimentes 
im albertinischen Sachsen. 
Von 
Erich Brandenburg. 


Emil Sehling, Die Kirchengesetzgebung unter Moritz von Sachsen 1544 
bis 1549 und Georg von Anhalt. Leipzig, Deichert, 1899. 

Bei seinen Studien zur Geschichte der deutschen protestan- 
tischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts ist Emil Sehling 
im anhaltischen Archive zu Zerbst auf eine Reihe wichtiger 
Aktenstücke aus dem Nachlasse des Fürsten Georg von Anhalt 
gestossen, der bekanntlich eine Zeit lang die Funktionen eines 
evangelischen Bischofs ım Stifte Merseburg versehen hat. Dieses 
Material gewährt uns über die Entstehung der kirchlichen Organi- 
sation im albertinischen Sachsen soviel neue Aufschlüsse, dass 
Sehling sich entschlossen hat, es in einer eigenen Arbeit zu ver- 
werten, die er seiner grossen Edition vorausgeschickt hat. 

Wir können ihm dafür nur dankbar sein, müssen aber be- 
dauern, dass er nicht auch das im Dresdener Hauptstaatsarchive 
vorhandene Material herangezogen hat; denn dieses bietet wichtige 
Ergänzungen zu seinen Ausführungen. Und noch nach einer anderen 
Richtung hin bedürfen, so scheint mir, Sehlings Untersuchungen 
einer Vervollständigung. Sein Augenmerk ist hauptsächlich 
darauf gerichtet, dem Leser den wesentlichen Inhalt der von ihm 
aufgefundenen Aktenstücke zu vermitteln und deren Verfasser 
und Entstehungszeit möglichst genau zu fixieren. Die Abhängig- 
keitsverhältnisse der Handschriften und die Datierungsfragen er- 
örtert er mit Genauigkeit und Scharfsinn; namentlich hat er — 
das sei als besonders wichtig hervorgehoben — klar erwiesen, 
dass die berüchtigte Interimsagende von 1548 fast ausschliesslich 
das Werk Georgs von Anhalt gewesen ist und eine Kodifikation 


der von diesem schon lange vertretenen Anschauungen darstellt. 
14* 


196 Erich Brandenburg. 


Dagegen ist die historische Erörterung der Bedeutung der dar- 
gestellten Vorgänge bei ihm etwas zu kurz gekommen. Was 
war der Sinn und Kern all dieser Streitigkeiten, dieser Gutachten, 
dieser Konferenzen? Welche Kräfte und Gedanken rangen hier 
miteinander? Wer errang den Sieg, und was bedeutete dieser 
Sieg? Auf solche Fragen findet der Leser bei Sehling keine 
klar und greifbar herausgearbeitete Antwort, wenngleich er öfter 
auf die allgemeineren Zusammenhänge hingewiesen wird. Sehling 
hat es unterlassen, ihm den Faden in die Hand zu geben, an dem 
er den Weg aus diesem Labyrinthe theologischer und juristischer 
Streitigkeiten zu den grossen Grundfragen zurück finden könnte, 
von denen die Reformationszeit bewegt wird. 

Es soll in den folgenden Zeilen versucht werden, unter 
Heranziehung des erwähnten Dresdener Materiales und unter Be- 
nutzung der von Sehling veröffentlichten Akten und ausgeführten 
Untersuchungen die historische Bedeutung dieser Vorgänge in 
kurzen Strichen zu skizzieren. Ich möchte damit zugleich das 
ergänzen und zum Teile berichtigen, was ich in meiner Biographie 
des Herzogs Moritz über diese Fragen gesagt habe!,. ohne das 
von Sehling in Zerbst entdeckte Material zu kennen.? 


1 Moritz v. Sachsen I, bes. S. 349—54. Es sei erwähnt, dass auch 
Sehling für seine Arbeit meine Biographie noch nicht hat benutzen können. 

? Ich gebe hier ein chronologisches Verzeichnis der bedeutendsten im 
folgenden benutzten Gutachten und Bedenken, das zugleich den äusseren 
Gang der Verhandlungen erkennen lässt. I. Beschlüsse einer um Laetare 
(März 23) 1544 zu Leipzig tagenden Konferenz albertinischer Theologen. 
Gedruckt bei Sehling Anlage A. — II. Denkschrift dreier Superintendenten 
über die nicht aufgefundene Antwort des Herzogs Moritz auf I. Undat. [Etwa 
Mitte April 1544]. S. Beilage Nr. 1. — II. Neue Denkschrift der Theo- 
logen, undat., verfasst nach Bekanntgabe des herzoglichen Planes zur Er- 
nennung eines evangelischen Bischofs [Etwa Ende April 1544], aus 4 ver- 
schiedenen Stücken bestehend, Ausz. bei Sehling 14—21. — IV. Kurzes 
und V. Ausführliches Gutachten des Fürsten Georg über I—III, das letztere 
von 1544 Nov. 27. Ausz. bei Sehling S. 27—31. — VI. Gutachten der 
Räte des Hz. August über die Errichtung eines Konsistoriums zu Merse- 
burg. Undat. [1544 vor Dezember 4], s. Beilage Nr. 2. — VII Weitere 
Bedenken und Wünsche des Fürsten Georg. Undat. [1544 Dezember]. Ausz. 
bei Sehling S. 34—36, ein Teil wörtlich in Anlage B. — VII. Beschlüsse 
einer um Weihnachten 1544 tagenden Konferenz von Theologen und fürst- 
lichen Räten in Kloster Zelle betreffend Ehesachen, Konsistorialordnung, 
Kirchenordnung. Gedr. bei Sehling Anlage C. — IX. Gutachten der 
5 Suprrintendenten des Meissner Sprengels. Undat. [1545 Ant Juni]. Ausz. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 197 


Herzog Heinrich hatte als Landesherr die Reformation im 
albertinischen Gebiete eingeführt gegen den Willen der Land- 
stände und eine Kirchenordnung erlassen, die Heinrichs- Agende, 
(1539); die Durchführung der Reformation war jedoch unter ihm 
ins Stocken geraten, und erst Herzog Moritz nahm die von seinem 
Vater begonnene Arbeit wieder auf, stark beeinflusst von Georg 
von Carlowitz, dem langjährigen Ratgeber des katholischen Georg, 
dem Schwager des katholischen, aber zu Zugeständnissen an die 
neue Lehre geneigten Julius Pflug, Elekten von Naumburg. 
Carlowitz — und mit ihm ein grosser Teil des lange am Ka- 
tholiismus hängenden meissnischen Adels — war Vertreter des 
Episkopalsystems. Er wollte evangelische Bischöfe an die Stelle 
der katholischen setzen; er wollte von den alten Ceremonieen 
beibehalten, was irgend möglich sei, um den Bruch mit der Ver- 
gangenheit möglichst wenig fühlbar zu machen. Er vindizierte 
jedoch dem Landesherren als solchem die Verfügung über die 
geistlichen Güter und den Erlass von allgemein gültigen Vor- 
schriften über Ceremonieen und kirchliche Disziplin; damit näherte 
er sich dem Territorialprinzip. Es bleibt zweifelhaft, inwieweit 
er gewillt war, diese Befugnisse den evangelischen Bischöfen 
wieder einzuräumen, wenn es erst solche gäbe; die Verfügung 
über die säkularisierten Güter sicherlich nicht. Unter seinem 
Einflusse führte der Herzog, ohne die Theologen zu fragen, die 
Neudotierung der Pfarren und der Universität durch, gründete die 
Fürstenschulen und stiftete eine grosse Anzahl von Stipendien 
für Studierende aller Fächer; die Mittel dazu entnahm er aus den 


bei Sehling S. 49—54. — X. Erwiderung des Fürsten Georg auf IX. Undat. 
[1545 Ende Juni]. Ausz. bei Sehling S. 54—58. — XI. Sonderbedenken 
der Leipziger Theologen, überreicht auf der 1545 August 27 tagenden 
Theologenkonferenz zu Leipzig. Ausz. bei Sehling S. 59—60. — XII. Proto- 
koll über das Ergebnis der Konferenz von 1545 Aug. 27, vom Fürsten Georg 
an Hz. Moritz übersandt. Ausz. Sehling S. 61—66. — XII. Aufzeichnung 
des Fürsten Georg über die Punkte, in denen man auf der Konferenz von 
1545 Aug. 27 einig gewesen. Gedr. Sehling S. 67 Anm. 2. — XIV. An- 
weisung für die Pfarrer der albertinischen Gebiete über ihre Amtsführung, 
beschlossen auf der Konferenz von 1545 Aug. 27. Gedr. (mit anderer Be- 
zeichnung) Sehling Anlage D, vgl. unten Beilage Nr. 4. — XV. Bedenken 
der Räte des Herzogs Moritz über die Wünsche der Theologen 1546 Mai 12. 
Dresden Loc. 9026 a. a. O. Bl. 163 f. (Konzept des Dr. Fachs dazu Bl. 154 f.), 
8. Beilage Nr. 5. 


198 Erich Brandenburg. 


geistlichen Gütern. Dann erliess er Bestimmungen über die Ver- 
hängung des Bannes bei bestimmten Vergehungen und sandte 
Visitatoren aus. Da bot zu Anfang des Jahres 1544 der Tod 
des Bischofs Sigmund von Merseburg die erste Gelegenheit mit 
Einführung des evangelischen Bistums Ernst zu machen. Moritz 
und Carlowitz waren sofort entschlossen, sie zu benutzen; des 
Herzogs Bruder sollte Bischof werden und die weltliche Regierung 
des Stiftsgebietes übernehmen; ein evangelisch gesinnter Mann 
sollte die geistlichen Funktionen des Bischofs ausüben, und zwar 
nicht bloss im Stiftsgebiete, sondern im ganzen Sprengel des 
Bistums Merseburg, soweit er albertinisches Gebiet umfasste. 

Konnte man aber so einschneidende Einrichtungen treffen, 
ohne die Theologen wenigstens zu befragen? Sie hatten sich 
heftig genug schon über die früheren Anordnungen beklagt. 
Carlowitz ist nie ein Freund theologischen Einflusses gewesen; 
es wird wohl auf andere Einwirkungen zurückgehen, die wir 
nicht kennen, dass sich der Herzog entschloss, die Theologen 
wenigstens zu hören. Während er selbst zum Reichstage nach 
Speier reiste, um womöglich mit dem Kaiser über das Schicksal 
des Merseburger Stiftsgebietes einig zu werden, liess er im März 
1544 zu Leipzig eine Beratung von Theologen stattfinden, deren 
Teilnehmer wir leider nicht kennen. Es ist ihnen offenbar nur 
die Frage vorgelegt worden, welche Massregeln sie zur Aufrecht- 
haltung einheitlicher Lehre und gleichförmiger Ceremonieen, sowie 
einer geordneten Sittenzucht im Lande für nötig hielten; in keiner 
Weise ward ihnen angedeutet, dass der Herzog schon entschlossen 
sei, die alte Diözesaneinteilung und das bischöfliche Amt wieder 
aufleben zu lassen. Es bleibe dahingestellt, ob das nur geschah, 
um sie nicht zu beeinflussen, oder ob der Herzog hoffte, sie 
würden ihm von selbst ähnliche Vorschläge machen. 

Das geschah jedenfalls nicht. Die Theologen stellten sich 
vielmehr in der Hauptsache auf den Boden des Gemeinde- 
prinzips und blieben bei ihren Anschauungen, auch als der 
Herzog schliesslich mit seinem Plane herausrückte Er hatte 
inzwischen in dem Fürsten Georg von Anhalt den geeigneten 
Mann für das bischöfliche Amt gefunden. Georg war katho- 
lischer Priester, Domherr zu Merseburg und Dompropst zu Magde- 
burg, hatte sich aber innerlich längst zum Luthertum bekehrt; 
mit tiefer theologischer Gelehrsamkeit, unendlichem Fleisse und 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 199 


lebendiger Pflichttreue verband er einen milden, versöhnlichen 
Sinn. Sein fürstlicher Stand liess ihn als den katholischen 
Bischöfen auch sozial gleichstehend erscheinen; von Luther ward 
er ausserordentlich hochgeschätzt, mit Melanchthon war er eng 
befreundet. Man konnte kaum einen geeigneteren Mann für den 
schwierigen Posten finden. Er ging mit Eifer auf des Herzogs 
Plan ein und war von jetzt an die Seele der episkopalen Partei; 
denn Carlowitz zog sich Ende 1544 oder Anfang 1545 vom Hofe 
zurück. Wie wir aus den verschiedenen Denkschriften der Theo- 
logen den Standpunkt der Vertreter des Gemeindeprinzips kennen 
lernen, so vermitteln uns Georgs umfangreiche Bedenken und 
Entwürfe die beste Kenntnis der Gedankengänge von Anhängern 
des Episkopalsystems. 

Bald aber nehmen wir eine dritte Partei wahr; ihre Ver- 
treter waren die landesherrlichen gelehrten Räte, die den Theo- 
logen so verdächtigen und verhassten Juristen. Ihr Einfluss 
konnte anfangs neben der Persönlichkeit des alten Carlowitz nicht 
recht aufkommen; kaum hatte dieser aber seine Stellung auf- 
gegeben, als sie auf dem Plane erschienen und den beiden jungen 
Herzögen dringend rieten, weder dem Bischofe noch den Theo- 
logen zu folgen, sondern bei der Regelung der Kirchengesetz- 
gebung von den Interessen des Landes, des Territoriums aus- 
zugehen, das Konsistorium zu einer landesherrlichen Behörde zu 
machen, ihm die wichtigsten Befugnisse beizulegen, den nun ein- 
mal vorhandenen evangelischen Bischof achtungsvoll beiseite zu 
schieben und dem demokratischen Gemeindeprinzip keinerlei Ein- 
fluss zu gestatten. Sie konnten dabei anknüpfen an die von 
Carlowitz früher, bevor Aussicht auf einen evangelischen Bischof 
war, getroffenen Massregeln; was jenem wohl nur Notbehelf war, 
ward ihnen das Normale. Sie vertraten in diesem Meinungs- 
kampfe das Territorialprinzip. 

Darın besteht nun das besondere Interesse, das diese Kämpfe 
im albertinischen Sachsen bieten, dass hier in grösster Klarheit 
und Schärfe die drei möglichen Prinzipien für die Lösung dieser 
Fragen aufeinandertrafen: Gemeindeprinzip, Episkopalprinzip und 
Territorialprinzip. Versuchen wir, ohne auf den Verlauf des 
Streites im einzelnen einzugehen, uns die Gedankengänge der drei 
Parteien klarzumachen, und sehen wir, wie der Ausgang des 
Streites gewesen ist. 


200 Erich Brandenburg. 


Ich beginne mit der Theologenpartei, mit den Vertretern des 
Gemeindeprinzips.! Ihr Grundgedanke ist: die sichtbare Kirche 
ist die einzelne Gemeinde; gemeinsame kirchliche Anordnungen 
fir mehrere Gemeinden können nur durch ein repräsentatives, 
kollegial organisiertes Kollegium festgesetzt werden. Der Landes- 
herr hat in der Kirche garnichts zu sagen; er hat nur Geld- 
mittel für notwendige Einrichtungen herzugeben, wo diese fehlen, 
und als weltlicher Arm einzugreifen, wenn die Kirche seiner be- 
darf und ihn requiriert. Die Heinrichs-Agende wird — da sie 
von Theologen ausgearbeitet, wenn auch vom Herzoge publiziert 
ist — als Grundlage der notwendigen Gleichförmigkeit in den 
Aeusserlichkeiten des Gottesdienstes acceptiert; weitere Ordnungen 
sind überflüssig. 

Im einzelnen hat sich die kirchliche Verwaltung folgender- 
massen zu gestalten: Jede Gemeinde wählt 8—12 angesehene 
Männer — die Aeltesten oder den Kirchenrat? —, welche mit 
dem Pfarrer die kirchliche Verwaltung und Sittenzucht ausüben. 
Sie sollen neben dem Pfarrer Macht haben „alle gebrech und 
irrung, die sich in der kirchen in lelıren und leben zutragen, zu 
erforschen“, die Lasterhaften und Verächter des göttlichen Wortes 
vor sich zu bescheiden und zu ermahnen, endlich die Unverbesser- 
lichen dem Konsistorium anzuzeigen. Die Aeltesten sollen zu- 
gleich mit dem Rat und dem Pfarrer die Rechnung der „Kasten- 
herren“ anhören, darüber wachen, dass die Almosen nicht will- 
kürlich verteilt werden, die Vermengung der kirchlichen Einkünfte 
mit des Rats Gütern verhindern.” Ausserdem sollen sie den 
Pfarrer in seiner ganzen Amtsführung beständig kontrolieren, ihn 
andererseits aber auch durch ihre Teilnahme an den Massregeln 


! Die Grundlage dieser Darstellung bildet von den oben aufgeführten 
Quellen I.; daneben kommen II., DI. IX. und XI. in Betracht. 

3 Vgl. neben I. (Sehling S. 126f.) auch IX. (a. a. O. S. 52), wo die 
Notwendigkeit des Kirchensenats mit neuen Argumenten begründet wird. 

3 Dass hiergegen — sei es nun von seiten des Bischofs oder der landes- 
herrlichen Räte — der Einwand erhoben worden ist, solche Beteiligung der 
Unterthanen an der kirchlichen Verwaltung werde diese aufsässig und zum 
Aufruhr geneigt machen, zeigt die Erwiderung der Theologen in IX. 
(Sehling 53): „Und haltens gewisslich davor, dass einen senatum eccle- 
siasticum vor dienlich zum aufruhr niemand achten werde, ohne wem gute 
zucht zu fordern nit angelegen, und seines unrechten vorhabens halber das 
liecht scheucht, welchs keiner thut, des werk in gott gethan sein.“ 


— — u e o E 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 201 


der Kirchenzucht von dem damit naturgemäss verbundenen Odium 
entlasten. Endlich haben sie die Eltern anzuhalten, dass sie ihre 
Kinder regelmässig in die Schule schicken. Ueber die Mitwirkung 
dieser Kirchenältesten bei der Berufung des Pfarrers und eines 
besonderen Gemeindeausschusses bei den Visitationen wird weiter 
unten zu sprechen sein. 

Die Aufsicht über mehrere Pfarrsprengel führt der Super- 
intendent; er ordnet die Vertretung erkrankter Geistlicher und hält 
jährlich eine Visitation in seinem Sprengel; über wichtige Irrungen 
in der Lehre hat er dem Konsistorium zu berichten. Er bestellt 
die Küster an den Kirchen seines Bezirks, jedoch „mit rat, wissen 
und willen des pfarrherrn und pfarrkinder eines jeden orts“. Da- 
neben verwaltet er natürlich selbst das Pfarramt und steht, wie 
jeder Pfarrer, unter der Kontrole der Gemeindeältesten. 

An der Spitze der sächsichen Kirchen soll ein Konsistorium 
stehen, eventuell auch mehrere, wenn es sich erweist, dass eins 
die Aufgabe nicht allein bewältigen kann. Das Konsistorium 
oder Kirchengericht soll „anstatt der ganzen christlichen kirchen 
dieser lande sein und das oberste amt den schlussel tragen“!; 
darum muss es aus einer stattlichen Anzahl tüchtiger Männer be- 
stehen, „die einen ehrlichen senatum ecclesiasticum representiren 
und prestiren mögen.“ Es ist demnach als repräsentative Körper- 
schaft gedacht. Es soll — zunächst versuchsweise — zusammen- 
gesetzt werden aus 12 Mitgliedern, (einem Vorsitzenden, 8 Mit- 
gliedern der Theologenfakultät zu Leipzig und 3 Juristen). Nur 
in wichtigen Fragen (Lehrirrungen, Ketzerei, Kirchenordnung, 
Ceremonieen, Ehescheidung, Gestattung der Wiedervermählung, 
Verhängung der Exkommunikation) soll das Plenum zusammen- 
treten, in kleineren Dingen sollen 2 Theologen und 2 Juristen 
genügen. Der Vorsitzende scheint nach der ursprünglichen Ab- 
sicht ebenfalls Jurist sein zu sollen.? Das Konsistorium hat die 
oberste Aufsicht über Lehre und Leben der Geistlichen und Ge- 
meinden im ganzen Lande; es hat das Recht überall zu visitieren, 
Verdächtige vorzuladen und gegen sie prozessualisch vorzugehen, 
Bussen aufzuerlegen, Rügen zu erteilen, und als schwerste Strafe 


1 Sehling S. 144. Vgl. 146 „das bischofliche amt tragen.“ 
? Sehling S. 146: „dem obersten des consistorii .... und den 
andern juristen." Später tritt dafür der Bischof ein. 


M 1 Erich Brandenburg. 


den Bann, doch nur im äussersten Notfälle, zu verhängen.! 
Geistliche kann es nach vorhergegangener Untersuchung absetzen. 
Es hat diejenigen, die ein Pfarramt bekleiden wollen, auf Glauben 
und Vorbildung zu prüfen und sie zu ordinieren. 

Von einer monarchischen Spitze der kirchlichen Organisation, 
von der Berufung eines Bischofs, wollen die Theologen anfangs 
garnichts wissen. Als sie aber sehen, dass der Landesherr dazu 
fest entschlossen ist, verlangen sie wenigstens, dass der Bischof 
lediglich die Befugnisse eines Konsistorialpräsidenten haben, als 
primus inter pares betrachtet werden solle ? Er darf selbständig 
nichts anordnen oder entscheiden, er darf kein weltliches Re- 
giment haben: er muss absetzbar sein. In kirchengerichtlichen 
und Disziplinarsachen ist er an die Mitwirkung des Kon- 
sistoriums gebunden, von dessen Entscheidung nicht an ihn appel- 
liert werden kann. Für sonstige Anordnungen ist er gebunden 
an die Beschlüsse einer jährlich zu berufenden Generalsynode, be 
stehend aus allen Superintendenten, den Mitgliedern der Leipziger 
Theologenfakultät und des Konsistoriums. 

Dies ist die von den Theologen erstrebte kirchliche Organı- 
sation. Diese ist im ganzen und einzelnen als vollständig un- 
abhängig vom Landesherrn gedacht. Der Pfarrer wird berufen 
von der Ortsobrigkeit (dem Rate oder Patronatsherren) und den 
Gemeindeältesten®; er wird geprüft und eingeführt von dem 
Superintendenten; wenn er noch kein Predigtamt bekleidet hat, 
muss die Ordination durch das Konsistorium vorausgehen. Der 
Superintendent wird wohl ebenfalls von der Gemeinde berufen 
und muss vom Konsistorium bestätigt werden. Unklar bleibt, 
wer die Mitglieder des Konsistoriums bestellt; es ist wohl an- 
zunehmen, dass die acht „vornehmsten“ Leipziger theologischen 
Professoren einfach kraft ihres Amtes Mitglieder sein sollen: 
vielleicht ist es mit den Juristen ähnlich gement? Vielleicht ist 


1 Vgl. aber unten S. 205. 

3 Im Gutachten III. Sehling S. 20—21. Die Notwendigkeit der jJähr- 
lichen Generalsynoden betont besonders stark IX, S. 53; ferner vgl. XIS. 60 

$S Sehling S. 122 f. 

t Es heisst in I einfach (Sehling S. 145): So wird vor gut geachtet, 
dass zu den grossen schweren, tapfern kirchensachen zum wenigsten zwelf 
Personen geordnet werden ..... Unter denen soll einer zu obersten ge- 
ordnet werden ... Die andern seine zugeordnete sollen die vornemsten aus 
der theologen facultet sein, und neben denselben drei juristen." 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 203 


aber hierbei doch an eine Mitwirkung des Landesherrn gedacht; 
jedenfalls kann der Landesherr alles, was er zur Einrichtung von 
Kirchensenaten und Konsistorien thut, nach Ansicht der Theologen 
nur als Beauftragter der Kirche und deren Aufträgen gemäss thun; 
diese auszuführen ist er verpflichtet! Von diesem Gesichts- 
punkte aus könnte man vielleicht sagen, dass auch die Ernennung 
der Konsistorialen, wenigstens für das erste Mal, dem Landes- 
herren von der Kirche übertragen werden sollte, Was endlich 
den Bischof betrifft, so setzen die Theologen in dem vor 
Georgs Bestellung abgegebenen Gutachten als selbstverständlich 
voraus, dass dieser gewählt werden müsse, und erörtern die 
Frage, wem die Wahl zu übertragen sei.? Die einfache Er- 
nennung durch den Landesherrn erfolgt ganz gegen ihre Absicht 
und versetzt sie von Anfang an in eine nie ganz gehobene 
Oppositionsstimmung gegen den Fürsten Georg. 

Derselbe Geist der Unabhängigkeit von jeder staatlichen 
Fessel ist in ihren Vorschlägen über die Handhabung der Visi- 
tation zu spüren. Das Konsistorium, die Superintendenten, die 
Pfarrer visitieren, jeder in seinem Bezirke, ohne jede thätige 
Mitwirkung staatlicher Behörden, aber unter weitgehender Mit- 
wirkung der Gemeinde. Bei jeder Visitation ist nicht nur der 
Pfarrer über Lehre und Leben seiner Gemeinde zu hören, sondern 
auch umgekehrt die Gemeinde über den Pfarrer; dieser hat die 
Kirche solange zu verlassen; und nun hat die Gemeinde durch 
einen Ausschuss von zwei oder drei geschickten Männern über 
das Verhalten des Pfarrers sich auszusprechen, „damit nicht einem 
jeden im ganzen haufe zu reden erlaubt, sunder ein rechte be- 
scheidenlich ordnung gehalden werde.“ Diese Forderung steht 
im strikten Gegensatz zu der bisher bei den Visitationen geübten 
Praxis, wo eine vom Landesherrn bestellte, aus fürstlichen Räten 
und Theologen gemischte Kommission die Visitation vornahm. 


!Sehling S. 144 heisst es, nachdem vorher die Notwendigkeit schneller 
Errichtung zunächst eines Konsistoriums und der Kirchensenate betont ist: 
„Und wird von allen denen, so itzt allher derhalben beschrieben und ver- 
sammlet, in einmütiger demut und aus treuer christlicher wolmeinung ge- 
beten, dass ir gn. fürst und herr und S. F. Gn. stattliche rethe ihnen solch 
angegeben und befolen werk wollen hinfüren lassen ernst sein, also dass 
dem mit gebürlichem fleiss, schutz, schirm und furderung nachgesetzt werde,“ 
besonders mit Rücksicht auf die bösen Folgen längerer Zögerung. 

? In IM., Sehling S. 16. 3 Sehling S. 128 f. 


204 Erich Brandenburg. 


Welche Stellung soll nun dem Landesherrn in der Kirche 
bleiben? Er ist praecipuum membrum ecclesiae und custos legis 
divinae; sein Amt ist das vornehmste in der Kirche nach dem 
Amt der Lehre. Aber einzugreifen hat er nirgends; sowenig 
ein Geistlicher sich anmassen darf, in weltlichen Dingen Recht 
zu sprechen, oder „das Schwert zu ergreifen“ und weltliche Strafen 
zu verhängen, so wenig darf die weltliche Obrigkeit sich in das 
Predigen, Austeilen der Sakramente oder die Verhängung geist- 
licher Censuren irgendwie einmischen; thut sie es, so begeht sie eine 
schwere Sünde?. Dagegen hat der Landesherr, nachdem er — wir 
dürfen wohl im Sinne der Theologen sagen: leider — die säku- 
larisierten Güter an sich genommen hat, materiell für die Kirche 
zu sorgen. Er soll für auskömmliche Besoldung der Pfarrer, für 
Pensionierung alter verdienter Geistlicher, für die Verleihung 
von Stipendien an Pfarrerssöhne sorgen, soll die Kosten für die 
Visitation der Pfarrer und Schulen anweisen, soll auf Ansuchen 
des Konsistoriums die Geistlichen im Genuss der kirchlichen 
Güter und Einkünfte gegen Eingriffe dritter schützen, den Kirchen 
die entrissenen Gebäude und Kirchhöfe zurückgeben lassen, er 
soll endlich dafür eintreten, dass zur Rechnungslegung die Pfarrer 
und Aeltesten auch wirklich herangezogen werden. Dagegen 
soll das Konsistorium aus den Einkünften des Bischofs bezahlt 
werden. 

In diesem Zusammenhange erhebt sich auch die Frage nach 
dem Verhältnis der geistlichen zur weltlichen Gerichtsbarkeit.’ 
Nach Ansicht der Theologen haben das Konsistorium als Kirchen- 
gericht und die weltlichen Gerichte eine konkurrierende Gerichts- 
barkeit bezüglich aller Delikte, die das sittliche Verhalten be- 
rühren; die weltliche Strafe thut der Kirche nicht genug, die 
geistliche schliesst die weltliche nicht aus; beide Strafen ver- 
folgen ganz verschiedene Zwecke. Das Kirchengericht verhängt 
zwar nur geistliche Censuren, aber wenigstens deren schärfste, 
der Bann, soll ohne weiteres Urteil einer weltlichen Instanz 
Folgen für das bürgerliche Leben haben: Der Gebannte soll 


1 Sehling S. 127. 

2 Für die Anschauung der Theologen vom Verhältnis der weltlichen 
zur geistlichen Obrigkeit ist besonders lehrreich das Gutachten II; s. Bei- 
lage Nr. 1. 

3 Vgl. ausser II. besonders Sehling S. 146 f. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 205 


durch Verhängung des Bannes von einem Staats- oder Gemeinde- 
amte, das er etwa bekleidet, eo ipso suspendiert sein; er soll sein 
Handwerk nicht ausüben dürfen; er soll endlich, wenn er hals- 
starrıg bleibt, aus dem Lande verwiesen oder von anderer welt- 
licher Strafe betroffen werden. Das Kirchengericht verhängt also 
durch Verkündung des Bannes thatsächlich auch weltliche Strafen 
über den Uebelthäter!; die weltliche Obrigkeit hat diese Rechts- 
folgen des geistlichen Richterspruches lediglich zur Erscheinung 
zu bringen, das Urteil zu vollstrecken; sie ist hier der weltliche 
Arm wie unter dem Papsttum. Nun soll zwar der Bann mög- 
liehst selten verhängt werden; sieht man aber die Fälle an, in 
denen er zulässig und bei Verstocktheit notwendig ist, so muss 
man doch bedenklich werden: es sind ketzerische Lehre, Ehebruch 
und Hurerei, Thätlichkeiten gegen die Eltern oder die Diener 
der Kirche, Gotteslästerung, leichtfertiges Benehmen während des 
Gottesdienstes, mangelhafter Besuch der Predigt, Enthaltung vom 
Abendmahl, Zauberei, Meineid, Mord und Wucher?. 

Ausserdem wird an dem privilegierten Gerichtsstande der 
Geistlichkeit festgehalten. Hat ein Geistlicher über Unrecht oder 
Beeinträchtigung seines Einkommens zu klagen, so soll er nicht 
die ordentlichen Gerichte anrufen, sondern das Konsistorium, das 
ihm beim Landesherrn direkt Abstellung begründeter Beschwerden 
erwirken wird. Begeht ein Geistlicher ein geringes Vergehen, 
so soll er nicht von den weltlichen Behörden gefangen genommen 
oder vor das weltliche Gericht gestellt werden, — „von wegen 
verachtung des worts, so daraus erfolgt“® — sondern es soll 
das Vergehen dem Superintendenten und den Aeltesten angezeigt 
werden, die es strafen oder dem Konsistorium zur Bestrafung 


1 Noch bedenklicher wäre die Sache geworden, wenn ein Vorschlag zur 
Ausführung gekommen wäre, den die Theologen in I. machten: die Ver- 
hängung des Bannes garnicht dem Konsistorium, sondern dem Superinten- 
denten mit seinen Kirchenältesten zu übertragen. Dann hätte eine Körper- 
schaft, die nicht einmal ein Gericht war, wie das Konsistorium, die schwersten 
weltlichen Strafen indirekt verhängen können. 

? Zu bemerken ist, dass dieser Begriff, ganz im mittelalterlichen Sinne, 
ungleich weiter von den Theologen verstanden wird als nach heutigem 
Sprachgebrauche; er bedeutet etwa: Gewinn ohne entsprechende Arbeits- 
leistung, umschliesst also jedes Zinsnehmen und jede Spekulation. Vgl. 
Sehling S. 154. 

$ S. Sehling S. 131. 


206 Erich Brandenburg. 


melden sollen. Begehen sie ein Kapitalverbrechen, so kann der 
weltliche Richter sie gefänglich einziehen, es darf aber „ohne 
vorwissen des landesfürsten nichts peinlichs an ihn begangen 
werden.“ 

Was die an manchen Orten noch erhaltenen katholischen 
Aeusserlichkeiten im Gottesdienst betrifft, so sind die Theologen 
von Anfang an für völlige Abschaffung der Elevation der Hostie; 
den Chorrock wollen sie anfangs (ausser für den Dienst am Altarı 
dulden, wo er noch im Gebrauch sei; später sind sie auch für 
dessen völlige Abschaffung eingetreten! Hingegen sind sie 
für die Beibehaltung einzelner lateinischer Gesänge und die 
Wiedereinführung der Konfirmation. Bei besonderen Anlässen 
(Religionszwiespalt, Pfarrerwahl, Pestilenz, Krieg, Teuerung) soll 
die Geistlichkeit das Recht haben, allgemeines Fasten, gemeines 
Gebet und Litaneien anzuordnen.” Der Wiedereinführung ab- 
geschaffter Feiertage widersprechen sie durchaus. 

Von anderen bemerkenswerten Gegenständen, die in den 
Gutachten berührt werden, ist noch zu erwähnen die Forderung 
einer strengen geistlichen Schulaufsicht*, das Verlangen nach 
genügender Vorbildung der Geistlichen®, und im Zusammen- 
hange damit das Begehren, dass alle, die von den geistlichen 
Gütern Stipendien erhalten, nur in Leipzig und nur Theologie 
studieren, „und dieweil sie von kirchengütern erzogen, auch der 
kirchen hernach zu dienen angehalten werden“ sollen. Die 
Theologen stellen sich damit in Gegensatz zu den weitherzigen 
Anordnungen, die Moritz unter dem Einflusse Georgs von Carlowitz 
getroffen hatte, und nach denen die Stipendien den Studierenden 
aller Fächer zu gute kommen sollten. 

Endlich ist ein Hauptgesichtspunkt der Theologen, die noch 
vielfach dem alten Glauben zuneigenden Herren des Adels der 
kirchlichen Disziplin zu unterwerfen. Es ist schon erwähnt, dass 
der Patronatsherr nach ihrem Willen den Pfarrer nicht mehr alleın 
berufen soll, sondern zusammen mit den Aeltesten der Gemeinde. 
Daneben wollen sie dem Pfarrer streng untersagt wissen, vor der 
Vokation mit dem Lehnsherrn einen Pakt zu machen, sei es, dass 
er ihm einen Teil der Einkünfte überlassen wolle, sei es, dass er 


1 Vgl. I. (Sehling S. 130 u. 134) mit IX. (S. 50—51). 
3 Sehling 136 f. 3 Sehling 138. 1 Sehling 122 u. 139. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 207 


sich zu des Herrn weltlichen Geschäften, (Vogteien, Schössereien, 
Jagden!) nebenbei gebrauchen lassen wolle! Wer dagegen 
handelt, wird mit Amtsentsetzung bedroht. Den Superintendenten 
wird eingeschärft, dass sie auch die Pfarren des Adels genau 
visitieren und jeden Herren dem Landesfürsten anzeigen sollen, 
der einen den kirchlichen Anforderungen nicht entsprechenden 
Pfarrer in den seinem Patronate unterstehenden Kirchen habe.? 
Ferner sollen die Superintendenten ebenso wie alle übrigen 
Gemeindemitglieder auch die vom Adel zu den Visitationen er- 
fordern und über ihren Glauben befragen.’ 

Nimmt man alles zusammen, so erkennt man, dass die 
leitenden Gesichtspunkte der Theologen in allen diesen Verhand- 
lungen sind: völlige Unabhängigkeit der Kirche vom Staate, 
pekuniäre und soziale Hebung des geistlichen Standes, weit- 
gehende Mitwirkung der Gemeinden beim Kirchenregiment, Unter- 
stellung des sittlichen Verhaltens der gesamten Bevölkerung, 
einschliesslich des Adels, unter kirchliche Aufsicht, Fernhaltung 
der sichtbar an den Katholizismus erinnernden Kultusformen. Sie 
wissen absolut nichts davon, dass der Landesherr als solcher ein 
Kirchenregiment auszuüben habe*, sie halten es nicht für nötig, 
ihm als einem „Notbischofe“ das bischöfliche Amt zu übertragen; 


t Sehling 124. 

? Sehling 128. Vgl. IX. (S. 50—51), wo davon die Rede ist, dass 
manche Adliche ihre Pfarrer zwingen nach katholischer Art Messe auch 
ohne Kommunikanten zu halten. 

* Sehling 127. 

t Es muss hier ein Missverständnis Sehlings berichtigt werden. Die 
Theologen sagen im Gutachten III, „dass sie wollen reden von einem 
bischofen, das ist einem vorsteher der kirchen, unangegriffen fürstlicher 
gewalt, davon sie nichts zu sagen wissen, ihnen auch nicht gebühre“. Diese 
Stelle interpretiert Sehling 11: „Der Bischof darf kein solcher werden, 
der die durch die Reformation dem Landesherrn in der Kirche eingeräumten 
Befugnisse an sich reisse.‘ Aehnlich S. 16. Und S. 83 sagt er sogar, 
offenbar im Hinblick auf dieselbe Stelle, die Theologen hätten „den absolut 
regierenden katholischen Bischof gefürchtet“, sie hätten „den zu wählenden 
evangelischen Bischof deshalb unter den Landesherren stellen": wollen. 
Davon sagen diese Worte nichts, können es auch garnicht bedeuten, be- 
sonders, wenn man die sonstigen Aeusserungen der Theologen bedenkt. 
Sie wollen nur sagen: Von einem Kirchenvorsteher wollen wir reden, nicht 
von einem Bischofe, der nach katholischer Art zu gleicher Zeit weltlicher 
Regent ist. 


208 Erich Brandenburg. 


sie wollen, wenn durchaus ein evangelischer Bischof an der 
Spitze der Kirche stehen soll, diesem möglichst geringe Selb- 
stindigkeit einräumen.. Nur insofern wissen sie von einer 
„Landeskirche“, als ihnen die Durchführung gleichförmiger Cere- 
monieen, die an sich nicht notwendig, sondern Adiaphora sind, 
aus praktischen Gründen für das albertinische Gebiet wünschens- 
wert erscheint, und ebenso eine einheitliche Praxis der geistlichen 
Gerichtsbarkeit, wie sie nur das Vorhandensein eines obersten 
Kirchengerichts gewährleisten kann. 

In wesentlichen Punkten weicht von diesen Anschauungen 
die Auffassungsweise des Vertreters des Episkopalsystemes, 
des Fürsten Georg, ab, wie sie uns in seinen Denkschriften und 
Anordnungen entgegentritt.! 

Gegenüber der auf dem Gemeindeprinzip beruhenden Beto- 
nung des repräsentativen Charakters der obersten Kirchenbehür- 
den, wie wir sie bei den Theologen fanden, ist bei Georg die 
Kirche eine monarchisch regierte Institution, wie im Katholızıs- 
mus. Der Bischof regiert die Kirche; in seinem Namen spricht 
das Konsistorium Recht; er kann selbständig Anweisungen an 
die Pfarrer seiner Diözese, ja sogar Kirchenordnungen erlassen; 
er übt selbständig die Disziplinargewalt über die Geistlichkeit 
seiner Diözese aus. Er ist demnach, wie Sehling mit Recht be- 
tont, ein Bischof, ganz nach katholischer Art. Das Konsistorium 
ist seine Behörde; die Pfarrer sind seine Untergebenen. 

Von diesem Standpunkte aus ist an eine derartige Mit- 
wirkung der Gemeinde bei der kirchlichen Verwaltung, wie sie 
die Theologen in Aussicht nehmen, nicht zu denken. Es ist 
schon ein grosses Zugeständnis, dass Georg eine solche Mitwir- 
kung in bescheidenem Massstabe bei der Pfarrerwahl einräumt: 
nachdem die Ortsobrigkeit oder der Patronatsherr dem Bischofe 
einen Kandidaten präsentiert und dieser ihn geprüft und tauglich 
befunden hat, soll der Berufene vor der Gemeinde predigen, 
„damit die kirche auch in seine vocation constatire; und do die 
gemein nicht genugsam mengel der person oder der lahr halben 
anzuzeigen, sollt er alsdann instituirt und solemniter eingeweiht 
werden“? Der Unterschied von der Forderung der Theologen 


1 Vgl. IV., V., VOL, X., XII — XIV. Dazu die zusammenfassende Analyse 
der kirchenrechtlichen Anschauungen Georgs bei Sehling S. 82—91. 
7 Sehling S. 28. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 209 


liegt auf der Hand: dort soll die Gemeinde den Pfarrer berufen 
(Obrigkeit und Aelteste zusammen), die kirchliche Oberbehörde 
hat nur ein auf bestimmte Fälle (Mangel in Lehre oder Leben) be- 
grenztes Einspruchsrecht; hier beruft die Oberbehörde; die Ge- 
meinde hat ein auf dieselben Fälle beschränktes Einspruchsrecht; 
die Entscheidung darüber, ob der Einspruch genügend begründet 
ist, behält sich der Bischof stillschweigend vor! Das Institut 
der Gemeindeältesten ist bei dieser Anschauung überflüssig und 
fällt gänzlich fort. 

Der Superintendent bildet die Zwischeninstanz zwischen 
Bischof und Pfarrer; er wird vom Bischof ohne Befragung der 
Pfarrer oder der Gemeinde oder des Konsistoriums ernannt? und 
ist natürlich bischöflicher Beamter. 

Das Konsistorium ist der bischöfliche Rat. Wie schon er- 
wähnt, spricht es im Namen des Bischofs Recht; nur soviel wird 
den Wünschen der Theologen nachgegeben, dass im Tenor des 
Urteils ausdrücklich auch die Zustimmung des Konsistoriums 
erwähnt werden soll. Die Mitglieder (2 Theologen und 2 
Juristen) hat der Bischof zu ernennen und zu entlassen; sie haben 
ihm zu schwören; jeder Mehrheitsbeschluss und jede Verhängung 
des Bannes bedarf der Genehmigung des Bischofs, um bindende 
Kraft zu erlangen. Das Konsistorium ist lediglich Gericht; Ver- 
waltungsbefugnisse (Prüfung und Ordination von Pfarrern, Visi- 
tationen) stehen ihm überhaupt nicht zu. 

Einig ist Georg mit den Theologen hingegen darin, dass die 
ganze kirchliche Organisation und Verwaltung von dem Landes- 
herm unabhängig sein soll. Der Landesherr hat in den Pfarren 
seines Patronats, wie jeder andere Patronatsherr, den Kandidaten 
dem Bischof zu präsentieren,’ er hat weder Pfarrer, noch Super- 
intendenten, noch Konsistorialen zu ernennen, noch ihnen Vor- 
schriften zu machen. Das steht alles dem Bischofe zu. Freilich 
befand sich Georg insofern mit diesen Anschauungen in einer 


! „Do die gemein nicht genugsam mengel der person oder der lahr 
halben anzuzeigen.“ 

? Wenigstens den Merseburger, vgl. XIV. (Sehling S. 221). Wäre dies 
dem weltlichen Landesherren zugekommen, so hätte es hier Hz. August als 
Administrator des Bistums thun müssen. 

* Von Hz. Moritz zugestanden in seinem Ausschreiben von 1544 Dez. 4. 
S. Sehling 36 Anm. 2. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 15 


210 Erich Brandenburg. 


schwierigen Lage, als er selbst sein Amt lediglich der fürstlichen 
Ernennung verdankte und seine Autorität bei dem Widerstreben 
des grössten Teiles der Geistlichkeit nur mit landesherrlicher 
Hilfe wahren konnte Er empfand namentlich die erstere 
Schwierigkeit selbst sehr stark; um ihr zu begegnen, seiner 
Stellung einen von der fürstlichen Ernennung unabhängigen 
Rechtstitel zu sichern, wollte er sich von einem anderen evange- 
lischen Bischofe, der selbst noch in der alten Kirche die Bischofs- 
weihe empfangen habe, weihen lassen.! Und jener zweiten 
Schwierigkeit gegenüber mochte er sich mit der ihm — wie wir 
sehen werden — ganz geläufigen katholischen Vorstellung be- 
ruhigen, dass die weltliche Gewalt, wenn sie auf sein Ersuchen 
ihn unterstütze, nur ihrer Pflicht gemäss als bracchium saeculare 
die Befehle des Kirchenregiments vollstrecke. 

Auch nach seiner Ansicht ist der Landesherr nichts als prae- 
cipuum membrum und custos legis, keineswegs eine Art Ober- 
bischof oder Kirchenregent. 

Befremden könnte es unter diesen Umständen, dass er ın 
einer Reihe von Ceremonieenfragen ohne weiteres dem Landesherrn 
die Entscheidung überlässt. Er thut dies jedoch aus einem ganz 
ähnlichen Gedankengange heraus, wie wir ihn bei den Theologen 
kennen lernten. Die Ceremonieen sind Adiaphora. Die Kirche 
hat demnach gar kein Interesse an ihrer einheitlichen Regelung. 
Eine solche ist nur wünschenswert aus weltlichen Gründen, um 
der Ordnung und der Vermeidung unnötiger Zänkereien willen, 
aus Rücksicht auf die Schwachen, die auf solche Dinge Wert 
legen — also aus genau denselben Gründen, denen die weltliche 
Obrigkeit nach lutherischer Auffassung überhaupt ihre Berech- 
tigung entnimmt und um derentwillen sie besteht. Daher ge- 
hört die Regelung dieser Dinge garnicht der geistlichen, sondern 
der weltlichen Obrigkeit. Diese übt, indem sie derartige Ord- 
nungen über Adiaphora erlässt, kein „Kirchenregiment“ aus, son- 
dern erfüllt eine weltliche Regierungspflicht.? 

Schränkt Georg hier, getreu der Auffassung Luthers von den 


1 Er dachte an Erzbischof Hermann von Köln oder den Bischof von 
Brandenburg; schliesslich kam es nicht dazu, sondern er liess sich nur von 
Luther in sein Amt einführen. 

3 Vgl. für George Auffassung von den Ceremonieen als Adiaphora 
Sehling 28, 54—55, 203, 218. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 211 


Adiaphora, die Wirksamkeit der kirchlichen Obrigkeit sehr weit 
ein, so dehnt er sie — hier die Theologen noch überbietend — 
in Beziehung auf die Verhältnisse des geistlichen Standes so 
weit aus, dass er in dieser Beziehung wieder ganz der katho- 
hschen Vorstellungsweise verfällt. Das Konsistorium hat nach 
ihm nicht nur geistliche Strafen zu verhängen, von denen viel- 
leicht eine oder die andere weltliche Folgen nach sich zöge, son- 
dern es hat z. B. in Ehesachen volle Jurisdiktion; es verfügt 
Scheidungen, straft den Ehebruch u. a. m.; der weltliche Arm 
hat hier nur zu vollstrecken. Ferner haben Bischof und Kon- 
sistorium volle Strafgewalt über die Geistlichkeit: sie können 
Verwarnung, Gefängnis, Suspension, Absetzung, ja Landesverwei- 
sung über den Pfarrer verhängen.! Bezüglich anderer Delikte 
der Laien, die das sittliche Gebiet berühren, besteht nach Georgs 
Meinung nicht, wie die Theologen wollen, Konkurrenz der welt- 
lichen und geistlichen Gerichtsbarkeit, in der Art, dass jedes 
Gericht die ihm eigentümlichen Strafen ohne Rücksicht auf das 
andere verhängt; sondern prinzipiell hat zuerst der Staat einzu- 
schreiten, dann die Kirche mit geistlichen Zensuren zu folgen; 
zeigt sich jedoch die weltliche Obrigkeit säumig, so greift das 
geistliche Gericht selbständig ein, zieht die Sache vor sein Forum, 
urteilt sie ab, und der Staat als weltlicher Arm hat dann nur 
das Urteil zu vollstrecken. 

Vor die geistlichen Gerichte gehören also zunächst Delikte 
der Geistlichen, ausgenommen die peinlichen Fälle; sodann aber 
auch alle Zivilklagen gegen sie; und auch Frauen, Kinder und 
Gesinde der Geistlichen sind dieses privilegierten Gerichtsstandes 
teilhaftig. Ferner sollen die Geistlichen und ihre Angehörigen 
von jeder Steuer und anderen bürgerlichen Pflichten befreit sein.? 
Man sieht, es fehlt so gut wie nichts, um wenigstens in recht- 
licher Beziehung die katholische scharfe Scheidung zwischen 
Priestern und Laien wieder einzuführen. 

Für die Beibehaltung oder Wiederherstellung katholischer 
Aeusserlichkeiten im Gottesdienste hat Georg eine grosse Neigung. 
Daher ist er mit den Theologen einverstanden bezüglich der 
lateinischen Kirchengesänge und der Konfirmation. Aber auch 
Chorrock und Elevation will er überall wieder eingeführt sehen, 


1 Sehling 219. ? Sehling 220f. 
15* 


212 Erich Brandenburg. 


ebenso die Feier einer Reihe von Heiligenfesten.! Gerade weil er 
sich über diese Punkte mit den Theologen durchaus nicht einigen 


konnte, kam die geplante Kirchenordnung nicht zustande. 


Uebrigens wissen wir, dass er die Entscheidung über diese 
Dinge als Adiaphora zur Kompetenz der weltlichen Obrigkeit 
rechnete. 

In seiner Instruktion für die Pfarrer befiehlt er diesen im 
Gegensatze zu der herrschenden Praxis Milde und Versöhnlichkeit 
bei Erwähnung katholischer Lehren und Anschauungen. So 
sollen sie nicht verächtlich von den guten Werken reden, sondern 
die Leute ermahnen, dass Besserung in den Werken die recht- 
schaffene Frucht der Bussfertigen sei.” Sie sollen die „lieben 
heiligen und mertern“ als gute Vorbilder anführen, die „gebene 
deiete mutter gottes“ hochhalten, und nur vor falschem Ver- 
trauen auf deren Fürbitte warnen. Sie sollen endlich die alten 
Kirchenlehrer nicht schmähen; denn wenn diese auch zuweilen 
nicht der Schrift gemäss gelehrt haben, „so haben sie doch viel 
guts und nützlichs geschrieben, das keins weges zu verachten; 
darum soll man von ihnen auch nicht schimpflich, sondern ehr- 
lich roden 727? 

Seinen Gutachten fehlt durchaus die gegen den Adel gerich- 
tete Spitze, die wir bei den Theologen wahrnahmen. Er stand 
als geborenes Mitglied des hohen Adels diesem Stande nicht so 
feindselig gegenüber wie die bürgerlichen Theologen; er mag ge- 
hofft haben, die noch widerstrebenden Elemente darin mehr durch 
Schonung ihrer hergebrachten Rechte, als durch Angriffe dagegen 
zu gewinnen. Auch ist zu bedenken, dass gerade die von Carlo- 
witz geführte Adelspartei der Beibehaltung katholischer Kultus- 
formen und dem Episkopalsystem als solchem günstig gesinnt war. 

Wir können Georgs Stellung dahin charakterisieren, dass er 
mit den Theologen übereinstimmend Unabhängigkeit der Kirche 
vom Staate will, aber die Entscheidung über die äusseren Kultus- 
formen dem Staate überlässt; dass er im Gegensatze zu den 
Theologen und im Anschlusse an die katholischen Einrichtungen 
eine monarchische Kirchenverfassung erstrebt und ebenso in den 
Kultusformen und der rechtlichen Privilegierung des geistlichen 
Standes sich möglichst an die alte Kirche annähern will Von 


1 Bes. Sehling San "Bebing 198 u. 201. °Sehling 201 u. 207. 


ET mm 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 213 


einem landesherrlichen Kirchenregiment oder Summepiskopate 
weiss auch er nichts. Nur insofern erkennt er eine „Landeskirche“ 
an, als die Gleichfürmigkeit der Ceremonieen, da sie ja von der 
weltlichen Gewalt geregelt werden, an den Machtbereich des ein- 
zelnen Staates gebunden erscheint, und als es wünschenswert ist, 
dass die Grundsätze der geistlichen Rechtsprechung innerhalb 
eines Territoriums die gleichen seien, auch wenn dieses mehr als 
ein Bistum umfasst. 

Den beiden bisher entwickelten Anschauungen steht nun 
gegenüber die Auffassung der fürstlichen Räte, die von rein welt- 
lichen Gesichtspunkten ausgehend zum Territorialprinzip ge- 
langen. Erwähnt ist bereits, dass schon die früheren Anordnungen 
des Herzogs vor 1544 sich in ähnlicher Richtung bewegt hatten, 
wie sie denn ohne Befragen der Theologen durchgeführt sind. 
Auch während der Beratungen dieser Jahre stellen die herzog- 
lichen Räte von Anfang an den Wünschen der Theologen ihre 
Bedenken entgegen. Versuchen wir, auch ihre Gedanken kennen 
zu lernen. 

Das erste uns vorliegende Gutachten stammt aus dem Herbste 
1544 und geht von den Räten des Herzogs August aus, der ja 
der weltliche Regent des merseburger Stiftsgebietes und mehrerer 
thüringischer Aemter des merseburger Sprengels war.! Ihnen 
liegen nur die speziellen Verhältnisse dieser Gebiete am Herzen. 
Sie wollen das merseburger Konsistorium als eine herzogliche 
Behörde angesehen wissen im schroffen Gegensatze zu der An- 
schauung der Theologen, wonach es der Inhaber des bischöflichen 
Amtes, aber auch zu der Ansicht Georgs, wonach es ein bischöf- 
liehes Organ sein soll. Es soll demgemäss seinen Sitz auf dem 
Schlosse oder in einem vom Fürsten anzuweisenden Gebäude 
haben; ein Doktor juris, der zugleich fürstlicher Rat ist und sich 
nebenbei auch in anderen Sachen gebrauchen lassen muss, soll 
Präsident sein, ein anderer Jurist, ein Notar und Unterpersonal 
sind ausserdem nötig; in wichtigen Fällen soll der Kanzler zu 
Rate gezogen werden. Theologen sollen also garnicht darin 
sitzen. Die Urteile ergehen im Namen des Herzogs. 

Die Kompetenz dieses landesherrlichen Konsistoriums muss 
nun gegen die des bischöflichen Amtes scharf abgegrenzt werden; 


! Es ist VL, s. unten Beilage Nr. 2. Der Inhalt lässt keinen Zweifel 
darüber, dass es von herzoglichen Räten für Hz. August angefertigt ist. 


214 Erich Brandenburg. 


und da befürworten die Räte, dem Bischof und seinen Theologen 
solle überlassen werden: die Entscheidung von Fragen der Lehre, 
Prüfung und Anstellung der Geistlichen, Ausübung und Ueber- 
wachung der Predigt und Seelsorge, Aufrechterhaltung der 
kirchlichen Disziplin durch Visitationen. Bei Entscheidung 
wichtiger Fragen seines Amtsbereiches mag der Bischof seine 
Superintendenten zuziehen. Alle übrigen Sachen, die nach den 
Bestimmungen des kanonischen Rechtes vor die geistlichen Ge 
richte gehören, sind vor das Konsistorium zu verweisen. Dieses 
hat sowohl geistliche wie weltliche Strafen zu verhängen. Geld- 
strafe soll stehen auf Unzucht, Raub, Ehebruch, Gotteslästerung, 
Wucher, Meineid, Ketzerei und ähnlichen Vergehungen; dem 
jetzt „gehen alle diese ungestraft aus, und ist keine Furcht vor- 
handen.“ Die dadurch einkommenden Summen sind zur Be 
soldung der Mitglieder des Konsistoriums zu verwenden. Ausser- 
dem soll das Konsistorium gegen solche Uebelthäter den Bann 
zu verhängen haben. „Und wann also der president beide bamn, 
den geistlichen und den weltlichen hette, alsdann mussten sich 
die leute forchten vor der strafe.“ Endlich gehören vor das 
Konsistorium alle Klagen gegen Geistliche und ihre Ehefrauen, 
und „alle pfarrsachen, die lehen und beneficia betreffende.“ Wird 
der Bischof so entlastet, so hat er desto besseren Raum, die 
Kirche zu versorgen. In allen Sachen, die Gewissensfragen be 
rühren, insbesondere den Ehesachen, und bei allen Klagen gegen 
Geistliche oder wegen geistlicher Güter sollen die Bischöfe und 
andere Geistliche, in schwierigen Fällen auch das Konsistorium 
zu Meissen und die juristische und theologische Fakultät der 
Universität Leipzig um Rat gefragt werden. Weitere Vorschläge 
gehen dahin, dass auch Teile des Einkommens der merseburger 
Diakonate zur Besoldung der Konsistorialen zu verwenden seien, 
und dass bei deren Ernennung dem Bischof neben den fürstlichen 
Räten eine Mitwirkung eingeräumt werden solle. 

Ueberblickt man diese Vorschläge, so sieht man, worauf die 
Räte hinauswollen: alle Sachen, bei denen ein Zwangsverfahren 
in Frage kommt — Verhängung von weltlichen Strafen gegen 
andere als Geistliche oder von geistlichen Strafen, die weltliche 
Rechtsfolgen nach sich ziehen, wie der Bann — alle diese sollen 
dem landesherrlichen Kirchengericht überwiesen werden, während 
der Geistlichkeit nur eine beratende Stimme dabei verbleibt. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 215 


Denn weltliche Strafen kann wirksam nur der Landesherr zur 
Vollziehung bringen; also muss auch er sie durch sein Gericht 
verhingen. Die Rolle des weltlichen Armes, der kirchliche Ur- 
teile krıtiklos vollstreckt, wie sie die Theologen und der Bischof 
nach katholischem Vorbilde dem Staate zumuten, wollen die 
fürstlichen Räte durchaus nicht übernehmen. 

Hingegen erscheint den Theologen der Gedanke geradezu 
blasphemisch, dass ein staatliches, nur mit Juristen besetztes Gericht 
die höchste Kirchenstrafe, den Bann, sollte verhängen können. 
Sie meinen, das sei eine schwere Sünde, wenn die weltliche 
Obrigkeit sich so etwas anmaasse; das sei genau so schlimm, als 
ob sie predigen oder Sakramente austeilen wolle, oder als ob es 
den Theologen einfalle, das Schwert in die Hand zu nehmen und 
weltliche Strafen zu verhängen.! 

Während die fürstlichen Räte für die oben angeführten 
Delikte nur eine allein entscheidende Instanz, das fürstliche Kon- 
sistorium, kennen, halten die Theologen, wie wir wissen, an der 
Vorstellung fest, dass es zwei konkurierrende Instanzen mit toto 
genere verschiedenen Strafmitteln für sie gebe: das weltliche 
Gericht mit weltlichen Strafen, und das geistliche Gericht mit 
geistlichen Censuren. Auch hier ist der Gegensatz völlig deutlich. 

Freilich sind die merseburger Räte mit ihren weitgehenden 
Wünschen nicht durchgedrungen. Abgesehen von dem erbitterten 
Widerstande der Theologen wird dabei eine sachliche Schwierig- 
keit besonderer Art mitgewirkt haben. Nach der Absicht der 
Räte sollte das merseburger Konsistorium eine Behörde des 
Herzogs August sein; hätte man nun den Wirkungskreis des Ge- 
richtes, wie das von anfang an die Absicht des Herzogs Moritz 
war, über den ganzen alten merseburger Sprengel ausgedehnt, 
der auch Gebiete des älteren Bruders umfasste, so hätten Unter- 
thanen des Herzogs Moritz vor einem Gerichte des Herzogs 
August Recht zu nehmen gehabt, was bei der halbsouveränen 
Stellung des letzteren seinem Bruder gegenüber wohl Bedenken 
erregt haben dürfte. 


1 8 Beilage 1. Daraus, dass dieser eifrige Protest schon im April 
erhoben ward, folgt, dass auch damals bereits die Forderung aufgetreten 
sein muss, ein landesfürstliches Gericht solle den Bann verhängen; wahr- 
scheinlich war sie in der leider bisher nicht aufgefundenen Antwort des 
Herzogs auf I. gestellt worden. 


216 Erich Brandenburg. 


Das erste Resultat der vielen Ueberlegungen haben wir in 
einem mit ausdrücklicher Zustimmung und Ermächtigung des 
Herzogs Moritz! von August ım Herbste 1544 erlassenen Re- 
skripte an den Fürsten Georg vor uns. Danach nehmen. die 
Landesherrn das Recht, die Kompetenzen der geistlichen und welt- 
lichen Gewalten gegen einander abzugrenzen, als selbstverständlich 
für sich in Anspruch. Sie bestimmen jedoch — im Gegensatze 
zu den Wünschen der .merseburger Räte und der Theologen, aber 
im Einklang mit George Anschauungen, — dass das Konsistorium 
eine bischöfliche Behörde sein soll; demgemäss sind für das Gebiet 
der Herzöge zwei Konsistorien — für die Bistümer Merseburg und 
Meissen — notwendig. Die Mitglieder des Merseburger Kon- 
sistoriums soll Fürst Georg ernennen, die Besoldung aus er- 
ledigten Pfründen bestritten werden. Die Ordnung, nach der 
beide sich zu richten haben, wird auf einer von den Landes- 
herren berufenen Versammlung festgestellt werden, an der ausser 
den Mitgliedern der beiden Konsistorien auch theologische und 
Juristische Vertrauensmänner der Fürsten teilnehmen sollen. Das 
Verhältuis der geistlichen zur weltlichen Gerichtsbarkeit wird 
im allgemeinen im Sinne des Fürsten Georg geregelt; auch der 
privilegierte Gerichtsstand der Geistlichkeit wird im Prinzip an- 
erkannt. Die Verfügung über die geistlichen Güter einschliesslich 
der Einkünfte erledigter Präbenden, Vikarien und Lehen behält 
der Landesherr sich vor. Die Ernennung des Pfarrers bleibt dem 
Patronatsherren; nur da, wo der Bischof selbst zugleich Patronats- 
herr ist, steht sie also beim Fürsten Georg. Sonst hat dieser 
nur die Investitur und Weihe des vom Patronatsherren ernannten 
Predigers vorzunehmen, nachdem er ihn in Lehre und Leben 
tauglich befunden hat. In einem Ausschreiben? wurden von 
dem regierenden Herzoge die Hauptpunkte dieser Anordnungen 
bekannt gegeben. In einem Punkte gedachte Herzog Moritz die 


'Sehling erwähnt bei seinem Abdruck des Reskriptes (S. 32—54: 
dieses wichtigen Umstandes nicht. Das in Dresden (Loc. 9033 Stift Mersch 
Postulation Bl. 50f.) vorhandene Konzept ist in des Hz. Moritz Kanzlei und 
zwar von der Hand des Dr. Georg Komerstadt entworfen und beginnt wit 
folgenden, bei Sehling fehlenden Worten: „Auf ansuchen Georgen, fursten 
zu Anhalt etc. geben wir, Augustus etc., mit rat und vorwissen berg 
Moritzen etc. diese antwort.“ 

3 Ausschreiben des Hz. Moritz von 1544 Dez. 4. Sehling S. 36 Anm. ?. 


Së TTT gengen, eg wem 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 217 


bischôfliche Kompetenz sogar weiter zu erstrecken, als Georg 
wünschte: er überliess ihm die Regelung der Elevationsfrage! 
mit der Massgabe, dass er für Belehrung des Volkes sorge und 
den Volke zu keinem Bedenken Anlass gebe. Aus diesen 
Klauseln darf man wohl schliessen, dass der Herzog voraussetzte, 
Georg werde überall die Elevation wieder einführen, und dagegen 
nichts einzuwenden hatte, wenn es sich in Ruhe und Frieden 
durchführen lasse. 

Ergänzt wurden diese Anordnungen durch die Stiftungs- 
urkunden für die beiden Konsistorien aus dem Februar 1545? 
Auch hier ward besonders betont, dass die Abgrenzung der 
Kompetenzen Sache des Herzogs sei, und dass dieser sich daher 
auch spätere Aenderungen vorbehalte. In Meissen, wo es noch 
keinen evangelischen Bischof gab, ernannte Moritz ohne weiteres 
die Mitglieder. Auch wurde hier dem Konsistorium die Prüfung 
der Pfarrer vor der Anstellung übertragen. Er befahl den Kon- 
sistorialen sich in ihrer Rechtsprechung nach der in Kloster Zelle 
vereinbarten Ordnung zu richten. Ueber die Geistlichkeit behielt 
sich der Herzog die Gerichtsbarkeit nur vor in peinlichen Sachen 
und für den Fall der Säumigkeit der geistlichen Oberbehörde. 
Beachtenswert ist, dass in der in Zelle vereinbarten Konsistorial- 
ordnung eine über beiden Konsistorien stehende Instanz vor- 
gesehen war: sie sollte gebildet werden von den Dekanen und 
je zwei Professoren der theologischen und juristischen Fakultät 
zu Leipzig” Das lag weder im Sinne der Theologen, für welche 
das Konsistorium die oberste Repräsentation der Kirche war, 
noch des Fürsten Georg, nach dessen Anschauung die Oberinstanz 
für das Konsistorium höchstens der Bischof sein konnte. Es war 
ein Zugeständnis an das Territorialprinzip. 

Hiernach gestalteten die Verhältnisse im albertinischen Sach- 
sen sich zunächst folgendermassen: im merseburger Sprengel gab 
es einen evangelischen Bischof und ein von ihm ernanntes Kon- 
sistorium, das der Herzog (wie auch den Bischof selbst) aus den 
geistlichen Gütern besoldete; in Meissen gab es ein vom Landes- 


' Vgl. d. Schreiben des Hz. Moritz an Georg von 1545 Febr. 17. 
Sehling 41 Anm. 1. 

? Ich habe nur die für das meissener Konsistorium gefunden und teile 
sie in der Beilage Nr. 3 mit. 

® Schling 192. 


218 Erich Brandenburg. 


herrn ernanntes Konsistorium, das vorläufig zugleich die bischöf- 
lichen Befugnisse ausübte. Für beider Rechtsprechung galt eine 
vom Landesherrn sanktionierte Ordnung, über beiden stand eine 
vom Landesherrn verordnete höchste Instanz. Eine allgemeine 
Kirchenordnung gab es ausser der Heinrichsagende nicht; die 
Lösung der Ceremonieenfrage war für den merseburger Sprengel 
dem Bischofe anheimgegeben. Alles in allem eine wunderliche 
Mischung von Episkopal- und Territorialprinzip, mit der auf die 
Dauer niemand ganz zufrieden war. 

Schon im Dezember 1544 hatten die fürstlichen Räte betont, 
es sei eine neue Kirchenordnung für das ganze Land nötig, die 
der Landesherr erlassen müsse.! Ueber eine solche ist lange be 
raten worden, Georg hat einen Entwurf fertiggestellt, 13 andere 
Theologen haben diesen auf einer Konferenz zu Leipzig, der auch 
Dr. Fachs als fürstlicher Vertreter beiwohnte, beraten und gut 
geheissen (27. Aug. 1545)?; aber in wichtigen Punkten blieben 
sowohl unter den Geistlichen selbst, wie zwischen diesen und den 
fürstlichen Räten noch erhebliche Differenzen bestehen. 

Hierüber geben die beste Auskunft zwei zusammengehörige 
Schriftstücke, eine Zusammenstellung der Ergebnisse jener Leip- 
ziger Augustkonferenz, die Fürst Georg Ende 1545 an Dr. Fachs 
gesandt hat, und ein Gutachten herzoglicher Räte über diese 
Punkte vom 12. Mai 1546. Eng waren Theologen und Räte 
jetzt darüber geworden, dass Chorrock und Elevation nur da be 
stehen bleiben sollten, wo sie noch in Uebung geblieben, aber 
nirgends wieder eingeführt werden sollten, wo sie abgeschafft 
seien. Dagegen war man sehr verschiedener Meinung über die 
Ausdehnung der geistlichen Privilegien. Die fürstlichen Räte 
waren vor allen Dingen gegen die Steuerfreiheit der Geistlichkeit: 
Luther habe diese ausdrücklich als wider Gott verworfen. Wenn 
ein Geistlicher wegen Schulden verklagt und von der geistlichen 
Obrigkeit verurteilt werde, aber zahlungsunfähig sei, so wollten die 
Rite die Exekution gegen sein Privatvermögen durch die welt- 
liche Obrigkeit vollstreckt wissen, da das Konsistorium weder 
weltliche Zwangsgewalt noch Gerichtsdiener habe. Grosse 
Schwierigkeit machten sodann die Klagen wegen geistlicher 


` Nach der späteren Aussage des Fürsten Georg bei Sehling S. 43. 
? S. Beilage Nr. 4. ° XII. und XV, s. Beilage Nr. 5. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 219 


Güter; die Geistlichen waren dafür, dass Klagen wegen Schä- 
digung im Einkommen oder Verletzung kirchlichen Eigentums 
von den Pfarrern bei dem Konsistorium anzubringen seien, dessen 
Urteil dann die weltliche Gewalt zu vollstrecken habe. Die 
Räte fanden dies Verfahren unzweckmässig, da die Herren des 
Adels — die voraussichtlich meist verklagt werden würden — 
sich weigern würden, vor dem Konsistorium Recht zu nehmen; 
schon jetzt sagten viele, sie wollten nicht zwei Herren haben;! 
vielmehr müssten die Pfarrer in solchen Fällen gegen Schrift- 
sassen vor dem Hofgericht, sonst vor dem Amtmanne ihre Klage 
anbringen. Ebenso sprachen sich die Räte gegen die früher von 
den Theologen vorgeschlagene Form der Visitation aus, wobei 
der Superintendent jährlich visitierend in seinem Bezirke herum- 
zehen und die Gemeinde über die sittlichen nnd kirchlichen Zu- 
stände befragen sollte. Auch das, meinten sie mit Recht, würde 
den Adel erzürnen; denn es konnten sich ja leicht die Bauern 
über das Leben ihres Herrn beklagen, und der Superintendent 
konnte sich berufen fühlen, seine Sittenzucht auch diesem gegen- 
über auszuüben. Aus ähnlichen Erwägungen ward nochmals die 
Einrichtung der Kirchenältesten als überflüssig abgelehnt, und 
ein Druck des Leipziger Gutachtens von Laetare 1544, den ein- 
zelne Theologen noch gewünscht zu haben scheinen, ausdrücklich 
für unzulässig erklärt „Denn darin ist allerlei, das sich schwer- 
lich leiden wird“. | 

Der von Georg im vorigen Jahre fertiggestellte Entwurf, 
den dieser bereits in Gestalt einer Anweisung für ihre Amts- 
führung den Pfarrern seines Sprengels bekannt gegeben hatte, 
ward nun im Sommer 1546, mit einigen Aenderungen, zwar 
nicht als Kirchenordnung publiziert, aber als Instruktion für ihre 
Amtsführung an die Superintendenten des Herzogtums mitgeteilt.? 


Der Adel respektierte thatsächlich die Entscheidungen des Kon- 
sistoriums in Streitigkeiten, bei denen ein Adlicher Partei war, sehr wenig, 
da er die Zuständigkeit dieses Gerichtes für sich bestritt. Fürst Georg 
beschwerte sich darüber beim Herzoge (1546 Juli 12, Or. eigenhd. Dresden 
Loc. 9026 a. a. O. Bl. 6) und bat ihn, dafür zu sorgen, dass den Erkennt- 
nissen des Konsistoriums besser, als bisher, Gehorsam geleistet werde. 

3 XIV. Zu Sehlings Druck (Anlage D) vgl. unten Beilage Nr. 4. 
Sehling 79 meint, diese Instruktion sei nicht zur „Publikation“ gelangt; 
dazu war sie auch nicht bestimmt; aber den Superintendenten ist sie zur 
Nachachtung mitgeteilt worden. Und zwar scheint dies Ende Juli oder im 


220 Erich Brandenburg. 


Sie erregte mancherlei Widerspruch, namentlich wegen ihrer 
grossen Milde gegen katholische Einrichtungen und ihrer Mah- 
nungen zur Mässigung gegenüber den Andersgläubigen. Der 
Herzog sah sich genötigt, die Superintendenten wegen ihrer 
Widersetzlichkeit zur Rede zu stellen, und zur Formulierung ihrer 
Einwände nochmals zusammenzurufen, erhielt aber eine recht 
widerwillige Antwort.! 

Die ruhige Weiterentwickelung der sächsischen Zustände 
wurde unterbrochen durch den schmalkaldischen Krieg. Nach 
dem Siege des Kaisers brach die Periode des Interims® an; und 
in dieser Zeit haben die Gedanken Georgs von Anhalt vorüber- 
gehend in Sachsen festere Gestalt gewonnen. Die Interimsagende 
war, wie Sehling nachweist, sein eigenstes Werk, an dem 
Melanchthon und andere nur widerwillig und wenig mitgearbeitet 
haben, und entsprach im wesentlichen seinen früher geäusserten 
Ideen. Publiziert wurde freilich nur ein kurzer Auszug daraus, 
das Leipziger Interim. 

Kurz darauf musste jedoch Moritz, dem Drängen des Kaisers 
nachgebend, den Verzicht seines Bruders auf das merseburger 
Bistum herbeiführen und die Wahl eines neuen katholischen 
Bischofes zulassen. Damit fiel das Episkopalsystem im alberti- 
nischen Gebiete endgültig; das Gemeindeprinzip war bereits vor 
dem Kriege, wie wir gesehen haben, von den fürstlichen Räten 
mit dem Bischofe im Bunde abgewehrt worden; man dachte 
nicht daran, jetzt dazu zurückzukehren; und so fiel schliesslich 


August 1546 geschehen zu sein. Am 12. Juli mahnte Fürst Georg den 
Herzog noch zur Fertigstellung (in dem Anm. 1 cit. Briefe); am 22. Sep- 
tember sprachen die Superintendenten bereits davon, dass sie beschuldigt. 
würden, sich gegen die in dem Unterricht enthaltenen Anordnungen ver- 
gangen zu haben, s. Beilage Nr. 6. 

' Die zu Altzelle versammelten Superattendenten an Hz. Moritz 1516 
Sept. 22, s. Beilage Nr. 6. Wenn die Versammelten erklärten, sie müssten 
die Leute vor den papistischen Greueln warnen und sonderlich in diesen 
Zeiten an biblischen Beispielen zeigen, wie die Verräter und Verfolger des 
Evangeliums von Gott bestraft würden, und es sei ibre Pflicht, schwarz 
schwarz und weiss weiss zu nennen, so geht dies offenbar gegen die ver- 
söhnliche Tendenz des Unterrichts. 

* Hierüber werde ich im 2. Bande meiner Biographie des Kurf. Moritz 
ausführlicher zu handeln haben, und sehe daher hier von genauerem Ein- 
gehen darauf ab, zumal da für die Entscheidung des hier skizzierten 
Meinungskampfes die Interimsordnung ohne Einfluss gewesen ist. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 2921 


der Sieg dem Territorialsysteme zu. Mit dem Wegfalle des Bischofs 
ward auch das zweite Konsistorium eine landesherrliche Behörde, 
und immer selbständiger begann der Landesherr in kirchlichen 
Dingen zu gebieten; von ihm hing es ab, ob er die Theologen 
vorher um Rat fragen und ob er den gegebenen Rat be- 
folgen wolle. Entscheidend war schliesslich in materieller Hin- 
sicht der Besitz der geistlichen Güter; dadurch waren alle geist- 
lichen Behörden pekuniär von ihm abhängig; in formeller Be- 
ziehung aber ermöglichte ihm sein Vorgehen die Lehre, dass 
Organisationsfragen als Adiaphora von der Staatsgewalt zu 
regeln seien. 

Nicht als Notbischöfe von der Kirche oder ihren vornehmsten 
Vertretern angerufen, haben die Albertiner in kirchliche Dinge 
eingegriffen, wie einst die Ernestiner, sondern im schärfsten 
Gegensatz zu den Anschauungen, die in den Kreisen der sächsischen 
Theologen herrschten, haben sie von den bischöflichen Befug- 
Dissen an sich genommen, was ihnen zur Erhöhung ihrer Macht- 
stellung dienlich schien, nachdem die Errichtung evangelischer 
Bistümer in ihren Gebieten gescheitert war. Den einzigen Rechts- 
titel bot ihnen jene Lehre von der Adiaphora; von der ihnen 
dadurch eingeräumten Position aus sind sie allmählich soweit 
vorgedrungen in das Gebiet rein kirchlicher Angelegenheiten, wie 
es ihre Machtmittel erlaubten; und die Kirche liess sich die 
Herrschaft ihres mächtigsten Gliedes schweigend gefallen. Auf 
dem Wege der Usurpation ist im albertinischen Gebiete das 
landesherrliche Kirchenregiment entstanden, und das Territorial- 
prinzip hat gesiegt, weil das Territorium eine wohlorganisierte 
Macht war, die evangelische Kirche aber eine solche zu werden 
verschmäht hatte und wenigstens nach lutherischer Anschauung 
auch verschmähen musste.! 
fäeg a 


' Sehling führt bes. S. 87 aus, dass der Landesherr in der Theorie 
a ein Schutz- und Aufsichtsrecht gehabt habe, in Wirklichkeit jedoch ein 
Kirchenregiment. Er schliesst seine Ausführungen mit den Worten: „Aus 
dem praecipuum membrum erwächst der Herrscher. Das landesherrliche 

rchenregiment war eine historische Notwendigkeit, es ergab sich mit 
nn Logik aus evangelischen Grundprinzipien.“ Die 
on hier (nicht bei Sehling) gesperrten, Worte stellen das vorher richtig 
Grund nere Verhältnis geradezu auf den Kopf: nicht aus den evangelischen 
e EEN ergab sich das landesherrliche Kirchenregiment, sondern 
8 den thatsächlich bestehenden Machtverhältnissen; die Kirche leistete 


999 Erich Brandenburg. 


Beilagen. 


Nr. 1. Gutachten ron drei ungenannten Superintendenten ber die m 
den Beschlüssen der leipziger Laetarekonferenz behandelten Punkte. Undat. 
[1544 April] ‘ 

Kop. Dresden H-St-A. Loc. 9026 Fürst Georg zu Anhalt BI 174—739. 

Nachdem uns, den dreien superattendenten nechst vor u. en f. und h. 
mit den hinach folgenden artikeln erschienen, von S. F. Gn. befelch geben. 
dass wir selber auf wege trachten, wie den sachen zu rathen, und unser 
bedenken S. F. Gn. zustellen sollten, sagen wir auf unser gewissen und 
bekennen vor gott, dass wirs vor unser personen nit wissen besser zu 
machen, denn zu Leipzick gemacht ist, dieweil solchs, so da gestellet ee 
wir nit anders wissen) aus gottes wort und den reformationen und ord- 
nungen derer stende, so heute das rein und lauter gotteswort bekennen, 
zusammengetragen und in ein buch gestellet ist, bitten derhalben, da: 
solchs alles vorgenummen, bewogen, und daraus zu forderunge gottes ehr 
und der kirchen besserunge ein reformatio und disciplin mochte angericht 
werden. Nachdem aber u. gn. f. und h. mit dem consistorio ein weiter be- 
denken hat, wollen wir auch davon, was uns vor gut ansieht, anzeigung thun. 

1) Vom consistorio. Dieweil u. gn. f. u. h. bedenken ist, dass À 
F. Gn. lande weit und breit sein, auch der unterthanen viel, und derbalben 
zwei consistoria von nothen achtet, wiewohl wir zuvor zu Leipzick neben 
den andern einen versuch nur mit einem consistorio vorzunehmen bewilliget. 
in ansehung, dass der senatus ecclesiasticus, da er fleissig, dem consistorio 
viel mühe benehmen wurde, lassen wir uns doch dieses u. en f. und hb. 
bedenken in unterthenigkeit wohl gefallen und sehen viel lieber, dass zwei 
consistoria denn eins seien, damit den sachen desto schleuniger abgeholfen 
und die unterthanen mit soviel minder muhe beladen werden. 

De numero judicum. Im rathschlag zu Leipzick gehalten ist vor 
nöthig angesehen, dass 12 personen zu den treffenlichsten sachen, zu den 
geringen aber und schlechten nur vier gewehlet werden sollen. Dieweil 
aber nun zwei consistoria sein sollen, achten wirs vor genug, dass ein ides 
consistorium mocht vier personen haben, nemlich zwien theologos und zwien 
Juristen, in ansehung, dass in grossen wichtigen sachen ein consistorium 


seinem Entstehen keinen nennenswerten Widerstand, weil nach den luthe- 
rischen Grundanschauungen alle Organisationsfragen etwas Gleichgültizes 
waren. Mit den evangelischen Grundprinzipien — wenn man sie in Luthers 
Sinne auffasst — kann jede Form kirchlicher Organisation bestehen, wenn 
sie nur rechte Predigt des Evangeliums und rechte Verwaltung der Sakra- 
mente nicht erschwert oder hindert. Sobald es dies thut, ist nach Luthers 
Auffassung auch das landesherrliche Kirchenregiment verwerflich. 

Das Stück ist jedenfalls mehrere Wochen nach der Leipziger Lätare- 
konferenz (1544 März 23) anzusetzen, da der Herzog inzwischen deren Be- 
schlüsse überlegt und dies Gutachten eingefordert hatte; es ist aber verfasst, 
bevor der Herzog seine Absicht, einen evangelischen Bischof einzusetzen, kund- 
gegeben hutte; denn hievon wissen die Verfasser noch nichts. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 2923 


an dm andern oder an der universitet sich raths erholen mag. Wiewohl 
aber u. gn. f. und h. bedenken auf zwei consistoria gehet, halten wir nichts 
desoweniger von noethen, dass in stedten senatus ecclesiastici verordnet 
werden, damit dass dardurch auf alle kirchen gescheft neben dem pfarr- 
herm desto fleissiger aufsehung gehabt, und auch den consistoriis soviel 
minder arbeit und muhe mocht zugewendet werden. 

2. Von jerlichen synodis der superattendenten, wo und wenn die 
gehalten sollten werden, mage man sich der zeit und des orts leichtlich 
bedenken, haltens auch darvor dass u. gn. f. und h. nit so gar viel an 
zeherung drauf gehen werde. 

3. Visitacio, wiewohl sie ein ansehen grosses unkostes hat, ist sie 
doch hochlich von nothen, von wegen der unfleissigen pfarrherrn und un- 
gehorsams der pfarrkinder; und halten, so in einem iden amt nur die amt- 
leute oder schosser von wegen u. gn. f. und h. mitzogen, sollt so grosser 
unkost nit drauf gehen, sonderlich so die visitacio in zweien jahren einmal 
und nur an den orten, da man der pfarrherrn fleiss und leben ungewiss, 
desgleichen auch der pfarrkinder besserung nit durch andere wege zu ge- 
wisser erfahrung kummen mochte, vorgenummen wurde. Wie aber die 
visitacio vorzunemen, ist in dem rathschlag zu Leipzick gehabt gnugsam 
begriffen. 

4. 5. Was die artikel des bannes, der disciplin und senatus eccle- 
siastici belanget, wissen wir von derer forma nit besser zu reden denn 
zu Leipzick darvon geredt ist worden. 

Nota: Da man aber die consistoria des bannens uberheben und allein 
mit ehesachen, und was fur kirchengebrechen zwischen den pfarrherrn, 
collatorn und kirchspielen vorfallen wurden, zu schaffen haben lassen wollte, 
mochte man einen iden superattendenten sammt dem senatu ecclesiastico des 
orts, da der superattendens pfarrherr ist, alle unbussfertigen des zirks seiner 
superattendenz auf erweisung des pfarrherrns und der kirchenveter lassen 
bannen und der heiligen kirchen gemeinschaft berauben; will man aber, so 
mag man den consistoriis das bannen auch nebendick den andern sachen 
aufladen und der superattendenten sammt ihren ecclesiasticis senatibus damit 
verschonen. 

Der wege einen, welchen man will, mag man zu bannen vornehmen, 
dass also ein ides consistorium oder ein superattendens sammt seinem senatu 
seines zirks ecclesiam generalem representir und also anstatt und von 
wegen der anderen kirchen aller macht habe zu richten und zu urtheilen. 
Denn der kirchen hat Christus diese gewalt übergeben und ihr an seiner 
statt die schlussel des himmels, den auf- und zuzuschliessen, hie gelassen... . ! 
Nachdem aber itzo die kirchen gross sein und manich wunderlicher kopf 
zu ihren versammelungen sich findet, ist nicht moglich, dass man von ider- 
mann stimmen aufnehmen und einem iden, so einer zu verbannen, urtheil 
zu fellen, gestattet sollt werden; denn da wurde man gewiss eine grosse 
ungleicheit sporen. So ist auch mit nichten zu rathen, dass die gewalt zu 
bannen, einer einigen personen, als dem pfarrherrn allein, ubergeben wurde, 


` Eugen Citate aus Matth. 16 u. 18, Joh. 20 u. 1. Kor. 5. 


224 Erich Brandenburg. 


dieweil soviel einfaltiger unverstendiger und ungelehrter pfarrherrn seın, 
und aber die sach verstendige und gelehrte leute fordert, welche die alten 
clavem scientiae genennt haben. Ut est sententiarum lib. 4 dist. 19. Uba 
das mochte auch ein einige personen ihren affectibus nach handeln und 
allein die bannen, so er zuwider, und auf welche er einen hast gefasset, 
obgleich dieselbigen das bannen noch nie verdienet hetten; dargegen mochten 
wohl von wegen des pfarrherrs gunst und neigung die ungebannet bleiben, 
welche den bann wohl mit den allergrobesten stucken verdienet hetten. 
Demnach dieweil weder dem ganzen haufen in der kirchen, noch dem 
pfarrherrn allein, nach der itzigen zeit leuft gelegenheit der bann ohne 
gefahr nit vertrauet mage werden, ist das der allersicherst und nechste 
weg, dass man ein kirchengericht ordene und also den consistoriis oder 
aber den superattendenten sammt ihren senatibus der gewalt von wegen und 
antatt der Kirchen zu bannen, ubergeben werde; und diese forma ist 
im alten testament, desgleichen auch in der anfenglichen kirchen im brauch 
gewesen ..... z 

Dieser formen eine, welche vorgenommen wurde, thut der kirchen an 
ihrer gewalt keinen abbroch; denn gleich wie die guter und der schatz, so 
durchs wort gottes und sacramenta dispensirt werden, der Kirchen eigen 
sein, und aber doch die austheilung derselbigen etlichen vertrauet und be- 
fohlen wird, also auch wiewohl die schlussel der kirchen von Christo uber- 
geben sind, mogen sie doch etlichen gottsfurchtigen und verstendigen ver- 
trauet und anstatt der kirchen sich derer wider die unbussfertigen zu 
gebrauchen ubergeben werden. 

Aus dem allem ist nun offenbar, dass der bann ein gewalt und strat 
der kirchen von Christo ubergeben ist, und kein weltliche oberkeit, hohes 
oder nieders standes, sich ihres amts halber, auch dieser gewalt moge an- 
massen. Denn obgleich die christliche oberkeit pars ecclesiae ist und custos 
legis divinae sein soll, so hat sie doch ihres weltlichen regiments halber 
von gott den gewalt nit bekummen, dass sie moge als ein minister ecclesiae 
ecclesiastica negotia administriren; es sundigen auch alle oberkeiten hoch- 
lich, so sich des gewalts wollten anmassen, wurd es auch gott der herr 
gewisslich an ihnen ungestraft nit lassen, wie wir des sehen ein eigentlich 
exempel am konige Ozia, den der herr dieses frevels halber mit dem aus- 
satze hat geschlagen 2. paralip. 26. 

Die weltliche oberkeit, so sie anders christen sein will, hat nicht allein 
keinen gewalt zu bannen von gott bekummen, sundern gott der herr hat 
sie selbst dem bann gleich wie andere christen, so sie unbussfertiger weis 
sundiget, unterworfen; denn St. Paulus sagt Röm. 1: „Der zorn gottes wird 
auffenbar vom himmel uber alles gottlose wesen“, derwegen hat auch Am- 
brosius den Theodosium, Innocentius Archadium, ob sie wohl kaiser waren, 
in bann gethan und um ihrer sunde willen ihnen der heiligen gemeinschaft 
abgesagt. 

Dass weltliche oberkeit aber selber dem bann unterthan sein soll und 


1 Folgen Citate aus Psalm 122, Tertullian Apol. cap. 39 und den Briefen 
Cyprians (ohne nähere Bezeichnung). 


me en 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 225 


bannen zum weltlichen gewalt nit gehoret, zeigen die unterschiede beide 
der amte und strafen der kirchen und oberkeit deutlich ane. 

Die kirche und heiligen gottes haben himmlische und ewige guter und 
die auszutheilen oder zu versagen ist ihr amt; die oberkeit hat gewalt uber 
leib und gut, die zu schutzen und schirmen, aber auch darane die bos- 
haftigen zu strafen, das ist ihr amt, und ist also solich amt gestellet uber 
zeitliche und vergengliche dinge; und diesem ihrem amt und gewalt ist 
auch die kirch mit leibe und gut unterworfen. Wie aber die kirch mit 
leib und gut hie zeitlich der oberkeit ist unterthan, also ist die weltliche 
oberkeit darkegen wider der kirchen und ihrem urtheil in den sachen, der 
seelen heil belangend, unterthan und schuldig gehorsam zu leisten; denn 
vor gott ist kein ansehen der personen, er zornet uber aller menschen sunde, 
will auch die an idermann, er seie hohes oder nieders standes, von seiner 
kirchen oder ihren dienern gestraft haben. Diesen unterscheid zeiget auch 
ane das ende der beiderlei strafen. Die kirch straft, auf dass man am 
tage unsers herrn Jesu Christi seilig werde; die oberkeit straft, auf dass 
die frummen beschutzt werden und hie zeitlich vor den boesen friede haben 
moegen; dass also in summa diese ding ganz und gar unterschieden sein 
und auch ohne sunde nit confundirt und vermischet moegen werden. Der- 
halben, so unrecht es ist, dass kirchendiener, und wem der gewalt von 
gott nit geben noch darzu berufen ist, das schwert wollt in die faust 
nehmen und damit die boesen strafen mit leiblicher strafe, ebenso unrecht 
were es auch, so die weltliche oberkeit ihrer gewalt dahin missbrauchen 
wollt, dass sie ihr die ministeria ecclesiastica arrogiren, bannen, predigen, 
taufen und sacramenta reichen wollte. Von diesem unterscheid potestatis 
ecclesiasticae und secularis ist im decret causa 2. quaestio 7. 8. Item cum 
balaam. 

Soviel ist unser bedenken des bannens halber gewesen, damit wir an- 
zeigung thun haben wollen, was der bann, und wem von gott zu bannen 
macht sei geben. 

6. Im sexten artikel, da wir schutz und schirm der armen pfarr- 
herr, welche manigfaltiger weise injurien von allerlei stenden leuten teg- 
lich leiden mussen, begeren, halten wir, da die consistoria der pfarrherrn 
und kirchensachen gewalt bekemen, sollt der beschwerung wohl abgeholfen 
werden, sonderlich so der consistorien befelch und angesatzte strafe ver- 
achtet, auf anrufung derselbigen u. gn. f. und h. der executor selber sein wurde. 

7. Dem siebenden artikel, darin die armen pfarrherrn zu bessern 
begehrt, wissen wir nit anders zu rathen, denn dass denselbigen von den 
erledigten geistlichen gutern etwas zugethan werde; da aber zwo arme 
pfarren in der nehe bei einander, dass dieselbigen zusammengeschlagen und 
nur eine daraus gemacht werde. 


Nr. 2. Bedenken von Räten des Herzogs August über die Errichtung 
des Konsistoriums zu Merseburg. Undat. (1544 Herbst» 
Or Dresden H.-St-A. Loc. 9026 Fürst Georg zu Anhalt BI. 75. 


I Dass das Bedenken von Rüten des Hz. August herrührt, erg ebt sie" 
unmittelbar aus dem Inhalt; auch bezeichnen die Verfasser ihren Herrn aus- 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 16 


226 Erich Brandenburg. 


Ein ungeferlich bedenken des consistorii halben. 


Zum ersten, dass es bequemer were, dass u. gn. herr das consistorium 
aufs schloss nemen und dazu eine eigene stuben und kammern verordnen 
lassen, oder, da sichs zu hof nicht schicken wollte, in einem andern hause 
bestellen. 

Item dass man hilde einen doctorem zu einem presidenten, der were 
rath mitte, darkegen konnten J. F. Gn. einen andern rath entperen. Und 
dass man hette einen assessorem jurisperitum und einen notarium und einen 
copiisten und einen cursorem. 

In diesm consistorio sollten alle geistliche und kirchen sachen ge 
handelt und geortert werden, welchs de jure communi geistliche und 
kirchen sachen genannt werden, ausgeschlossen was die bestellunge der 
pfarrherrn, diacon, die lere, priesteramt, Kirchen erkundige, visitacion etc, 
collacion parochiarum, examen sacerdotum, predigt und andere divina 
officia ad ecclesiam pertinentia, die sollte m. en herr zu Anhalt mit seinen 
superattendenten und predicanten zu versorgen haben. 

Item ein kanzler zu hofe sollte sich in wichtigen sachen des consistorii 
und widerum der president in wichtigen kanzleisachen lassen gebrauchen. 

Item dass der president consistorii mit rath des kanzlers alle maleficia, 
welche vor das consistorium kemen, pecuniarie solle zu strafen haben im 
namen u. gn. herrn als des administratoris, als da seind stupra, raptus, incestus, 
adulteria, desertores, blasphematores, usurarios, perjuros, contumaces, pub- 
lica scandala, abortiones und dergleichen; dise mulcta sollte man in ein lade 
sammlen und zu besoldunge der consistorialium gebrauchen; denn es würde 
vil tragen, ob man auch gleich die excessus mediocriter strafte. Itzund 
aber gehen dise alle ungestraft aus und ist keine furcht vorhanden. 

Item den bann musste man auch wider solche mishendeler gebrauchen, 
prout juris esset [?]. 

Item die pfarrherrn, diacones, ire eheweiber, item andere kirchendiner 
sollten um ire excessus mit rat des herrn coadjutoris auch durch das con- 
sistorium gestraft werden; sollten auch vorm consistorio antwurten und be- 
klagt werden. Item alle pfarrsachen, die lehn und beneficia betreffende, 
sollten mit wissen des herrn coadjutoris verrichtet werden. Und wann also 
der president beide bann, den geistlichen und weltlichen hette, alsdann 
mussten sich die leute forchten vor der strafe. 

Und in solcher weise konnte der herr coadjutor besseren raum haben, 
die kirche zu versorgen; itzund ist ime zuvil auferlegt. Doch dass J. F. 
Gn. und andere theologi predicatores in causis conscientiarum als stupra, 
matrimonii divorcia, incestus, dispensaciones etc, iren rath auch darzu 
theten. Desgleichen sollte das consistorium zu Meissen auch ersucht und 
letzlich die facultet jurisperitorum et theologorum zu Leipzig beratschlagt 
werden. 


drücklich als Administrator. Die Abfassungszeit fällt jedenfalls nach Be- 
stellung des Fürsten Georg zum Koadjutor (16. Mai 1544) und vor die 
wirkliche Errichtung des Konsistoriums (11. Februar 1545); näheres lasst 
sich nicht angeben. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 227 


Es mussten auch die 4 archidiaconi zu Merseburg 100 fl. jerlich geben, 
dass man die consistoriales dormitte konnte besolden; dann inen gehoret 
das stift Merseburg von alters zu bestellen: darum haben sie ire officia. 

Und dass die consistoriales u. gn. herr zu Anhalt und die furstlichen 
rete zugleich anzunemen. 

Die accidentalia im consistorio ausserhalben der mulcten sollte man 
sammlen, papir, tinte, licht und wachs davon schaffen und das ubrige unter 
die consistoriales teilen. 

Dass sonst der process im consistorio auch insigele inmassen, wie es 
verordent, bleiben. 

Und u. gn. herr zu Anhalt, der oberst des consistorii und neben J. F. 
Gn. die theologi sollten auch alleweg in causis conscientialibus zu rathe 
genommen werden. 

Also wurde u. en herr, der berzog, das consistorium mit weniger kost 
konnen bestellen; und die consistoriales mussten mit der kanzlei einen 
eigenen tisch haben. 

Nr. 3. Stiftungsurkunde für das Konsistorium zu Meissen. Dresden 
1545 Februar 16. 

Or. Dresden H.-St.-A. Orig. 11242b. 

Von gottes gnaden Wir, Moritz... bekennen . . : 

Nachdem die nothdurft erfordert, dass zu den geistlichen sachen con- 
sistoria verordent, davor die vorfallenden der underthanen sachen in die 
geistlikeit und vor das bischoflik amt aus unserm nachlassen gehörend, 
mugen entscheiden und geörtert werden, dass wir derselben consistorien 
eins kegen Meissen geordent. Darin sollen sein unser amtmann zu 
Meissen, Heinrich von Bunau, herr Wenzlaus Naumann, der rechten 
Dr, Mag. Johann Rivius und herr Laurentius Schröter, superattendent 
daselbst. Und sollen vor solchem consistorio geörtert und rechtlich ent- 
scheiden, auch zum theil nachfolgende felle gestraft werden: 

Nemlich alle ehegelubnis, wie die vorfallen mugen, 

Item wann eheliche personen einander nicht beiwohnen, 

Wucher, gotteslesterung, trunkenheit. 

Item was belangt die lahre, sacramenta, ceremonien, ketzereien und 
derselben anhanger. 

Item die zwiespalt zwischen den pfarrherrn, schulen- und kirchendinern, 
wann die nicht peinlich seind 

Desgleichen ehebruch, jungfrauenschwechen und alle offentliche laster, 
darin die weltliche obrigkeit sich der straf halben binnen einem halben 
jare nicht eingelassen 

Und was wir solcher sachen mehr an solch consistorium weisen werden 

Welcher gestalt aber in der ehe und derselbigen scheidungen sachen, 
auch sunst von dem consistorio soll procedirt, gesprochen, gestraft, auch 
appellirt werden, das haben wir ihnen in einer sunderlichen schrift, die 
wir ihnen hierneben zugestellt, angezeigt. Darnach sich alle unsere under- 
thanen, soweit sich vor diser zeit das bisthum Meissen in unserm lande 
erstrecket, sollen richten und halten, wie wir ihnen dann solches befehlen 
und gebieten lassen. 

16* 


228 Erich Brandenburg. 


Wann auch wir oder unsere underthanen, was standes die seind, pfarr- 
lehen in obgemeltem stifte und lande verleihen, so soll die investitur bei 
dem consistorio gesucht, und die presentirte person, ob sie zu dem Kirchen. 
dienst tauglich, examinirt werden, wurde sie ungeschickt befunden, das 
consistorium dem lehenherrn vermelden, eine andere tuchtigere zu presentiren, 
oder in mangel des, und do der lehenherr uber einen monat seumig, soll 
auf ansuchen der pfarrkinder das consistorium einen tuchtigen kirchendiner 
in des lehenherren negligenz zu verordnen haben. 

Und soll das consistorium von einer investitur uber funf groschen nicht 
nehmen lassen. 

Es soll auch das consistorium den superattendenten und pfarrherm in 
sunderheit befelen und daruber halten, dass die leute zur beichte, zur 
bereuung ihrer sunden, zu gutem vorsatz, sunde zu hassen und meiden, und 
zu wahrer, rechter busse fleissig ermahnet und mit historien des alten 
testaments und sunst gottlicher schrift darzu gehalten, und dann durch das 
Evangelium mit vergebung der sunden getrostet werden. 

Und dass die prediger das volk, den armen hilflich zu sein, desgleichen 
zu dem gebete und den fasten mit historien des alten testaments, aus den 
geschichten der aposteln und sunst gottlicher schrift fleissig und oft ermahnen 
und sunst in allen predigten das unzuchtige leben, auch die trunkenheit 
und betrug des nehsten, item das schendliche gotteslestern, fluchen und 
schweren, das leider fast bei allen gemein ist, zum fleissigsten strafen und 
das volk davon ableiten. 

So soll auch das consistorium auf der kirchendiner wandel, labre und 
leben, achtung geben, aus ihrem amte im falle der nothdurft wider sie 
procediren und gepurliche strafen vorwenden; und soll das consistorium mit 
dem bann, suspension, privation und deposition, auch dem gefengnis, die 
priester und kirchendiner nach gelegenheit ihrer verbrechung zu strafen 
haben, und die kirchendiner sollen ausserhalb handhaftiger tat und pein- 
licher sachen, mit dem gefengnis durch die laien nicht eingezogen werden; 
es wurde dann vermarkt, dass das consistorium, oder weme sollich amt 
befolen wurde, mit der straf nachlessig und seumig. 

Do sich auch zutruge, dass sich kirchendiner in ihrem amte treulich 
und fleissig erzeigten, und alders oder sunst unvermugens halben dem amte 
nicht mehr vorsein kunnten, wu dann bei uns derhalben ansuchung geschehe. 
wollen wir uns mit verleihung einer vicarei auf ihr leben oder in andere 
wege gnedig kegen ihnen erzeigen. 

Geschehen zu Dresden mittwoch nach Appollonie den 16. Februarii 
im jare 1545. 

Nr. 4. Abweichungen der zu Leipzig 1545 August 27 beschlossenen 
Superintendenteninstruktion von dem Drucke bei Sehling S. 193 f.! 


1 Das von mir benutzte Exemplar bietet nach Ausweis des Einganges 
und Schlusses die endgültige Formulierung der von Georg ausgearbeiteten In- 
struktion, die demnach, wie wir jetzt sehen, doch zu Leipzig bereits 1545 
Aug. 27. beschlossen ist. Sehlings Angaben S. 73 sind danach zu berichtigen. 
Der Text stimmt im allgemeinen mit Sehlings Fassung B überein; die Ab- 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 229 


Kop. mit Korrekt. des Dr. Fachs Dresden H.-St. A. Loc. 9026 Fürst 
Georg zu Anhalt Bl. 111—150. 

Der Anfang lautet: 

„Auf begeren herrn Moritzen, hz. zu Sachsen, hat herr Georg, furst zu 
Anhalt, coadjutor in geistlichen sachen zu Merseburg, sich mit den herm 
doctoribus facultatis theologice der universitet Leipzig und etzlichen darzu 
beschriebenen superattendenten entschlossen, dass diese folgende artikel 
ein ider superattendens den pfarrherrn, so in sein superattendenz gehoren, 
in hz. Moritzen und hz. Augusti furstentumen und landen auch in beiden 
schutzes halben darzu gehorenden stiften Mersburg und Meissen in allen 
sinodis sollen vorhalten und darob sein, dass demselben also fleissig werde 
nachgegangen 

8.194 Anm. 2. „und genannter zweier schutzes halber darzu gehorender 
bischoftumen.* 

8. 194 Anm. 5. „der solle fur keinen pfarrherr geduldet werden.“ 

S. 195 Zeile 6 v. unten sind die Worte „in examine‘ durchstrichen. 

S. 196 Zeile 2 v. unten: Hier folgt nach „abwendig mache“ der Absatz 
„Und hierbei wollen wir auch zufellig erinnert haben“ bis „sondern ehrlich 
reden", der bei Sehling S. 207 Zeile 19 steht. 

5.197 Zeile 14 folgt nach den Worten „verwirret werden“ folgender Absatz: 

„Weil auch befunden, dass das gemeine alte volk, mann und weiber, 
gar wenig beten, oder auch je die wort nicht recht können, so sollen die 
pfarrherrn im anfang oder ende der sonntagspredigt nach gelegenheit der 
pfarrleute die zehn gebot, den glauben und vaterunser deutlich und langsam 
fursprechen und darunter nichts anders mengen und die leute vermahnen, 
dass sie bei sich selbst alle wort fleissig wollen fassen, damit sies gewiss 
und recht lernen mogen, mit verwarnung, dass sie in visitacionibus verhort 
und, die es nicht konnen, gestraft werden sollen; folgendergestalt:“ 

[Folgen die 10 Gebote, das apostolische Glaubensbekenntnis und das 
Vaterunser.] 

„Am ende der predigt nach dem gebete fur alle notdurft soll der 
prediger auch dem volke die gemeine beicht fursprechen, wie vor alters 
und darauf die gemeine absolution und das nur am sonntage. 

[Folgen Beicht- u. Absolutionsformel.] 

Nichtsdesteweniger sollen die pfarrherr in der nachmittagspredigt des 
catechismi iden artikel insonderheit fur sich nehmen und das gottliche gesetz 
in den zehn geboten... A 

[weiter wie 8. 197 Zeile 16]. 

8. 198 Anm. 2. „als Paulus ad Gal. zeugt.“ 

S. 199 Zeile 5 ist zwischen den Worten „in werken" nachträglich über- 
geschrieben: „guten“. 

S. 202 Anm. 1 — Zeile 3 l. „einbilden“ anst. „umbilden“. 


weichungen von dieser werden hier gegeben. Die von Fachs hinzugefügten 
Einschaltungen sind wahrscheinlich erst später, gelegentlich einer von den 
fürstlichen Räten vor der Versendung an die Superintendenten vorgenommenen 
Durchsicht, gemacht worden, vgl. Nr. 5. 


230 Erich Brandenburg. 


S. 202 Zeile 8. Die Worte „Sonderlich — fodern“ sind durchstrichm. 

S. 202 Zeile 12 ist der Schluss des Absatzes von „fleissig bitten“ ar 
durchstrichen und dafür von Fachs Hand geschrieben: „und sonsten ander 
leichtfertig geschwetze unterwegen lassen“. Dann folgt der Zusatz in Anm. 2, 
wo anstatt „an der vorher ausgelegene zeit: zw lesen ist: „in der wochen 
auf gelegene zeit“. Hinter „des sontages“ hat Fachs eingefügt: „ufo 
dörfern“. 

S. 203 Anm. 4 sind die Worte: „durch Herrn D. Jonam und andere 
visitatoren gestellt“ durchstrichen. 

S. 203 Anm. 7. Der Satz steht im Text. 

S. 204 Anm. 3 Zeile 7 ist das Wort „lehramt‘ unterstrichen. 

S. 204 Anm. 3 Zeile 3 v. Schluss hat Fachs hinter „In der messen oder 
vesper“ zugeschrieben: „wu mans ichte umgehen kann“. 

S. 205. Vor dem ersten Absatz als Ueberschrift: „Von dem hochwirdigen 
sacrament des leibes und blutes Christi.“ 

S. 205 Anm. 6. Als ihr eigen werk. 

S. 206 Zeile 8 sind die Worte „vom pristern — vollent“ durchstrichen. 

S. 207 Zeile 19. Dieser Absatz fehlt hier und ist früher eingeschoben, 
8. zu S. 196. 

S. 208 Anm. 9 Zeile 14 anstatt „des consistorii"* l. „der consistorien 

S. 211 Zeile 25 nach „dass er ledig‘ folgt „und sich mit seiner eltern 
vorwissen verlobt habe.“ Dann erst die in Anm. 3. gedruckten Worte. 

S. 212 Anm. 1 ist am Schlusse von Fachs noch hinzugefügt (auf bei- 
liegendem losem Zettel Bl. 138): 

Nachdeme sich je zu zeiten zutregt, dass knechte und megde bei ein- 
ander in unzucht ergriffen und alsobalde zusammengegeben werden, daraus 
oftmals erfolgt unrichtikeit, als dass ir eins zuvorn ein weib oder mann hat, 
damit nu solche vorkommen, und zu nachteil dem ehestande die unrichtikeit 
nicht erfolge, ist bedacht, wann ir zwei also in unzuchtigen werken er- 
griffen werden, dass man sie im gefengnis so lange enthielte, bis dass sie 
dieser ordenunge nach zu dreien malen ufgeboten, und alsdann allererst 
zusammengegeben werden. Ob dann ruchpar oder ausfundig gemacht, dass 
ir eins zuvorn ehlich' sei, doruf hette man sich alsdann desto besser zu 
halten. 

S. 213 Anm. 2. Der Zusatz steht im Text. 

N. 215 Zeile 16 hat Fachs „zur hochzeit" geändert in „zu wirtschaften.“ 

S. 216 Anm. 3. Der Satz fehlt ganz. l 

S. 217 Anm. 5. Die Fassung B ist durchstrichen, dafür von Fachs ge- 
schrieben: „an orten, do der dieser zeit im prauche ist, auch wie an an- 
dern“ etc. 

S. 218 Zeile 11. Nach „ergern sollen“ von Fachs zugefügt: „So kann 
man sich mit der zeit des auch vergleichen, dass mans mit dem chorrocke 
und mit der elevacion halte an einem orte wie dem andern.“ Dann folgt, 
wie in B. der Satz S. 217 Z.5 (vgl. S. 217 Anm. 1), wo aber anstatt „je 
erliche" zu lesen ist „ir etliche“ 

S. 218 Anm. 4. Dieser Abschnitt hat die Ueberschrift: „Schulen.“ 

S. 218 Anm. 4 Zeile 13. Noch „befelich haben“ von Fachs zugefügt: 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen 231 


„nachforschunge gehabt werden nach geschickten leuten daselbst in der 
universität, und so die vorhanden, dass sie durch die sollicitatores fur 
fremden angenommen und gefordert werden.“ 

S. 222. Am Schlusse folgt auf besonderem Blatte: „Auf geschenem fur- 
trage, so von wegen herrn Moritzen, hz. zu Sachsen, herr Ludwig Fachs, 
der rechte Dr. ordinarius, gethan, sein dise artikel beratschlaget und ver- 
glichen worden. Darbei dann gewesen seind 

Herr Georg, furst zu Anhalt, coadjutor in geistlichen sachen zu Merse- 
burg etc. 

Bernhard Zigler, Dr. et theologie decanus 

Wolfgangus Schirmeister, theol. Dr. 

Johan Pfeffinger, Dr., superintendens zu Leipzig, 

Alexander Alesius Dr. 

Antonius Musa Lic. superattendens Mersburgensis 

D. Joachimus Camerarius 

Wolfgangus Stein, superattendens Weissenfeldensis 

Casp. Zeuner Freibergensis 

Daniel Greser Dresdensis 

Johan Buchner Oschatzensis 

Antonius Lauterbach Pirnensis 

Andreas Menserus Sangerhausensis 

Johannes Rutilius Salzensis 

Beschlossen zu Leipzig am Donnerstag nach Bartholemei a. 1546. 


Nr. 5. Bedenken von Räten des Herzogs Moritz über streitige Fragen 
der Kirchenordnung. Leipzig 1546 Mai 12. 

Or. Dresden H-St-A. Loc. 9026 Fürst Georg zu Anhalt Bl. 163—169. 
Konz. (mit Korrekturen von Fachs) a. a. O. Bl. 154—161.! 

Weil der artikel die christliche lahr und das heilwertige gottiswort 
betreffend, gott lob keinen streit hat, so ist nit noth allhier ferner wort 
davon zu machen, sunder wird dem allmechtigen billig darfor gedankt, die 
sach mit fleiss getrieben und mit ernst gebeten, dass er uns bei seinem 
reinen wort ahne allen missverstand und zweien gnediglich erhalten wollte. 

Was aber anlangt die gleichformigkeit der ceremonien und kleidungen 
der kirchendienere in der kirchen und kirchenamptern, wiewohl solches res 
adiaphore und ad placitum sein, were doch unsers bedenkens sehr nutz, 
gut und besserlich, dass in den kirchen E. F. Gn. furstenthums in dem 
allen®, soviel immer moglich gleichheit gehalten und E. F. Gn. herrn vaters 
kirchenordenunge und agenden gestrack nachgegangen worde, dordurch nit 
allein der gemein mann zu zucht und andacht gereizt, sundern auch allerlei 


! Das Datum erhellt aus dem Begleitschreiben, a. a. O. Bl. 172. Die 
sachlich bedeutsamen Abweichungen des Konz. vom Orig. werden in den 
folgenden Anmerkungen angegeben. 

? Das ganze Bedenken knüpft an die Beschlüsse der Leipziger August- 
konferenz von 1545 an. 

* Anstatt der Worte „allen — nachgegangen werde“ stand zuerst im 
Konz.: „ein einhellige vernunftige ordenunge gemacht und gehalten wurd“. 


232 Erich Brandenburg. 


ergernus, dissolution und leichttertigkeit mocht vermieden werden, und 
konnte gleichwohl das volk durch die predicanten des genugsam berg 
und unterweiset werden, wie sie dann den mehren theil gott lob ailberen 
wissen, dass hieran die seligkeit nit haftet noch dodurch erworben wiri, 
sunder allein, dass es um der zucht und ordenunge willen beschehe, die 
auch Sant Paul in der Kirchen erfordert, ahne welchs nit allein die kirche, 
sunder auch kein haus wohl noch recht die lenge kann regirt werden. 

Wir! wissen auch gott lob in E. F. Gn. lande mit den ceremonii: 
keine zweiung, dann alleine, dass man an etlichen orten den chorröck ge- 
braucht und das sacrament ufhebt und an etlichen orten nicht. Un: te- 
dunket aber, dass man domit geduld hette, bis dass sie sich selbst mit der 
zeit des mit einander verglichen, und dieweil des chorrocks halber der ratt- 
schlag, nechst anno 45 zu Leiptzk gehalten, etwas dunkel gestellt und 
sich uf die underrede die zu Leiptzck anno 44 Letare gehalten reien, 
dorinne klar stehet, wu der chorrock im brauche blieben, oder wu mar 
denen zu tragen geneigt, da sollte man ihnen gebrauchen, welchs ganz dp 
ungewiss ding ist; dorum dunket uns, dass mans klar machte, wie wir u: 
spatium und hinden am ende desselbigen artikels gesetzt haben, nemlich 
wu der chorrock itzo im brauch ist, do soll er behalten werden; dann wir 
spuren, dass ir eins theil soviel doran gelegen ist, denen nicht zu tragen, 
dass wirs vor bequemer achten, also wie es itzo ist bleiben zu lassen, bi 
sie sich des mit einander von gutem willen vergleichen. 

Darnach, was anlangt den bann und die strafe offentlicher laster, haben 
wir die laster, die sie im rathschlage anziehen ubersehen, und bedenken, 
dass das consistorium um dieselben laster dann allererst bannen sollte. 
wann die weltliche oberkeit hinlessig were in der strafe, wie dovon in der 
zellischen ordenunge ein klarer artikel gestellt ist, und solchs musste hinzu- 
gesetzt werden, dann wir haben denselben rathschlag nicht bei uns. 

Und dass in alle wege der bann deme consistorio befohlen werde und 
die superattendenten und pfarrer vor sich ahne des consistorii befehl keinen 
zu bannen haben. | 

Dass auch uber den kirchendienern mit fleiss und ernst gehalten werd, 
ist recht, noth und billig, ungezweifelt, die werden sich auch wiederum 
nach ihrem stand und beruf halten und durch ihr christlich gottfurchtig 


1 Die Worte „wir — keinen zu bannen haben‘ sind im Konzept vor 
Fachs nachträglich zugefügt. Anstatt ihrer stand ursprünglich „Wir wissen 
aber auch nicht anzufechten, dass man den abschied des itzo werenden 
colloquii zu Regenspurg erwarte, ob vielleicht in den dingen allda etwas 
mocht verglichen oder geschlossen werden, darnach man sich hierin soviel 
bass zu richten und den sachen nachzukommen hett, und dass man mittler 
weil mit der publication oder abdruck solcher ordenunge, auch der agenden 
und kalender bis zu endung des itzigen colloquii innehalt, doch aus 
gescheiden die artikel, so von der priester zucht gestellt, dann wir bedenken 
auch nutz und gut sein, dass die je ehr je besser in druck publicirt und 


allen pfarneren und kirchendienern, sich daraus zu bessern, zugestallt 
werden. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 233 


zuchtig leben und sittigen ordentlichen wandel dem gemeinen volk gute 
exempel geben und ihre selbst reputation und achtunge dordurch fordern; 
und wurden die artikel von der priester zucht, dovon vor gemeldet, wann 
die publicirt, hierzu wohl dienstlich sein. 

Nachdeme! auch itzo gesucht wirdet, dass man den pfarrherrn die alten 
privilegia und exempciones verneuen soll, also dass sie und die kirchen- 
gutere der weltlichen obrikeit nicht unterworfen und sie, ihre weibe und 
kindere von steuern freie sein wollen und dergleichen, weiss menniglich 
wohl, dass Luther und andere solche privilegia verworfen, geschrieben und 
gepredigt, dass die wider gott sind. 

Aber uns dunket, dass es nicht unbequem sei, dass ein superattendent 
vor deme consistorio, ein pfarrherr vor seinem superattendenten, und ein 
diacon vor seinem pfarrer schulde und dergleichen sache halber beklagt 
werden. Dann schwer wollts fallen, dass die borger und baurn geringer 
sach halber im lande allwege kegen Meissen und Merseburg laufen sollten. 

Wann es aber die wege erreichte, dass uf der consistorien, superatten- 
denten und pfarrer weisunge oder erkenntnus die kirchendiener die leute 
nicht bezahlten oder auch in offenen bekannten oder unvorleglichen ver- 
brieften schulden nicht geweist und die leute gefehrlicher weise ufgezogen 
werden wollten, dass die wurkliche hulfe in der kirchendiener eigen gutere 
die weltlichen gerichtsherrn zu thun hetten. Dann die geistlichen haben 
doch sonst keinen zwang noch gerichtsdienere; und was sie der dinge thun 
sollen, do will man von den fursten erstattunge der unkost haben, wie mit 
den visitacionibus. 

Also will auch bedenklich sein, wann ein pfarrherr einen edelmann 
oder gemeine oder auch einen einzelnen mann beklagt, um entziehunge willen 
der pfarrguter (welchs dann im lande sehr gemein ist) dass sie gestrack 
vor das consistorium sollen geladen werden, dann wir tragen sorg, das con- 
sistorium sei zu schwach, und wirdet der adel davor nicht gestehen noch 
gestatten wollen, dass man ihre leute solcher sach halber dovor lade, wie 
man dann bereit findet, dass sie sich zum theil vernehmen lassen, sie haben 
einen herrn, der ihnen zu gebieten und zu verbieten habe, sie wollen nicht 
zween herren haben. 

Darum sollte das beste sein, dass die pfarrherrn solche sachen vor 
E. F. Gn. oder deme hofgerichte wider die schriftsessen und wider die amt- 
sessen in amten suchten; dann wir besorgen, die consistoria werden zu 
schwach darzu sein und ihnen eine verachtung brengen.! 

Dass den armen pfarren ufm lande?, so nit versehen oder nach not- 
dorft dotirt seind, von den itzo oder kunftig vacirenden vicarien der thum 
was zugelegt werde, achten wir auch vor ein gut christlich werk, und 
dass dieselben besserunge den pfarren nach erheischunge einer jedern not- 

dorft incorporirt und perpetuirt wurden, dass auch an den orten, da die 


! Die Worte „Nachdem — verachtung brengen“ fehlten ursprünglich im 
Konz. und sind erst nachträglich hinzugefügt. 
? Die Worte „ufm lande“ sind nachträglicher Zusatz im Konz. 


234 Erich Brandenburg. 


vorigen der pfarren einkommen gefallen und ihnen abgezogen !, die wieder 
aufgericht, in esse bracht und perpetuirt wurden, das wurd darzu dienen 
dass die pfarrer alsdann bei ihren gefellen und einkomnen durch die con- 
sistoria, oder dohin es E. F. Gn. befehlen wollten, ahne grosse weitleuftig- 
keit konnen gehandhabt werden.? 

Wie aber der pfarrer und andere kirchendiener verlassene weib und 
kinder zu bedenken, achten wir, dass solchs eins weitern rathschlags be- 
darf. Item dass die schulmeister und ihre collaboratores furnehmlich aus 
der universitet zu Leiptzig genommen, ist ein nutzlich gut bedenken. In 
der frage bei dem sacrament des heiligen taufs bedenken wir rathsam, 
christlich und gut, dass dies alles, wo es mit ichte gesein konnte, uf das 
wort gottes und der heiligen apostel alleine und sonst uf keiner menschen 
lahr, wie heilig die auch sein, astringirt wurd, in betrachtunge wie leicht- 
lich die menschen auch von der rechten lahr fallen und sich verandern 
konnen, wie das grosse exempel vorhanden. 

Und wiewohl die wort in der frag vom lehramt nit ahne sundern be- 
dacht gestellt und sich dahin ziehen mochten, so besorgen wir doch, der 
gemeine mann verstehet die also nit, und dass sich viel doran ergern 
mochten und liessen uns mehr gefallen, dass man der worte und fragen 
gebrauchte, wie die in der Zelle vor gut angesehen, oder aber, dieweil sie 
die frage in gemein uf das ganze ministerium richten wollen, dass man 
anstatt des worts lehramt setze kirchenamt, dass es also stunde: ,,Glaubstu 
dass unser kirchenamt, sacramentamt und taufamt recht sei?” Denn das 
wort lehramt offendirt die einfültigen, die wollens verstehen uf die lahr, 
dass sie sollen glauben alles, was die pfaffen® reden und lehren, solle 
recht sein, wie dann neulich einer bei der taufe geantwort, er konne nit 
alles glauben was sie reden, dann es stehe geschrieben, alle menschen 
seind lugner.* Einen sonderlichen kirchensenat zu verordnen, bedarf nit 
allein des vergeblichen kosten halber, sundern auch von wegen meher 
ursachen eines grossen bedenkens, domit man nit per diversa regimina in 
der Kirchen ja® in stedten und im ganzen lande, partheien und zweiung 
verursache. Deshalben wird es dafur angesehen, nachdem die bischoflichen 
und andere hohe amte in der kirchen mit christlichen frommen gelehrten 
personen sammt den superattendenten und dann den consistoriis® bestallt, 
und dieselben ihrer amte recht warten werden, das solle der rechte kirchensenat 


! „Und ihnen abgezogen‘ nachträglicher Zusatz. 

l * Hier folgte im Konz. folgender Satz: Dass auch in den pfarren, da 
die pfarner zum predigtamt nit geschickt, uf den dorfern die hauspostillen 
wochentlich vorgelesen werde, misfellt uns itzo zur zeit auch nit. Doch 
dass uf besserunge mit ernst getracht werde. Item mit dem vorsprechen 
der 10 gebot, glaubens, gebet und der formen der offenen beicht. 

® Im Konz. steht „prädicanten“ anstatt „pfaffen.“ 

t „Und — lugner“ nachträglicher Zusatz. 

" „Ja — lande“ nachträglicher Zusatz. 

° „Und dann den consistoriistt nachträglicher Zusatz. 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 235 


sein. Und da dann aber schwere glaubenssachen furfallen, die! den con- 
sistoriis nicht konnten allein vertrauet werden und es vor noth angesehen, 
so konnen die bischofe und consistoria sammt den superattendenten (wie 
dann itzo geschehen) zusammen kommen und sich derhalben vergleichen. 

Und® dieweil es nu mit dem colloquio zu Regenspurg die gelegenheit 
gewunnen, dass man sich endlicher vergleichunge nicht mehr zu versehen, 
so bedechten wir unterthenig, dass man die ordenunge, wie die Bartholomei 
nechst beschlossen und hierbei ist, drucken liess, nicht zu feilem kaufe, 
sondern, dass die superattendenten iglichem pfarrherrn ein exemplar zu- 
schickten, sich darnach zu richten und es nit weiter bracht worde. Allein 
was E. F. Gn. dorinnen endern wollten, dass musste zuvorn geendert 
werden. Und wir achten, dass mit der tauffrage nit anfechtunge haben 
wurd, wann gleich E. F. Gn. die worte also setzen liessen: „Glaubstu, dass 
unser kirchenamt sacrament und taufamt gottes ordenunge und recht sei?“ 
So konnten auch in deme E. F. Gn. der vornehmsten superattendenten ge- 
muet erforschen lassen, als Leipzik, Dresden etc. Aber des consistorii 
ordenunge dorfte nicht gedruckt werden, noch auch das bedenken so zu 
Leiptzk Letare anno 44 iu schrift bracht, dann dorinne ist allerlei, das 
sich schwerlich leiden wirdet. 

Nachdem aber auch die superattendenten harte dringen uf eine visi- 
tation, dass sie von einem orte zum andern umzogen und visitirten und er- 
forderten dazu, dass u. gn. f. und h. die unkost trage etc. bedunket uns, 
dass dieser artikel wohl zu erwegen, dann daraus kann guts und böses 
folgen. 

Also hielten wirs aber sollt zu thun sein, dass ein jeder superattendent 
ides jahres einmal alle pfarrherrn seiner superattendenz zu sich erforderte, 
oder sich mit ihnen eines gewissen tags und zeit im jahre vergliche, wann 
sie kommen mussten, uf dass man sie allwege nicht beschreiben dorfte, 
und dass der superattendent doselbst horete, was mangels ein ider hette, 
dass er auch sie examinirte, zuforderst die ihme verdechtig, und dass die 
superattendenten eins iden bischofthums ides jahrs oder in zweien jahren 
einmal an den ort, do der bischof residirt, kemen, sich doselbst unterreden, 
was ein ider in seiner superattendenz vor mangels habe; do konnten sie 
sich der dinge vergleichen und rath finden, was auch noth were an die 
landesfursten gelangen lassen, und vermocht solche zehrung ein ider pfarr- 
herr und superattendent selbst zu tragen. 

Dann dass der bischof oder die superattendenten im lande umziehen, 
die bauern vor sich bescheiden, befragen und verhoren der guter halber 
und bei ihnen schaffen und gebieten sollten, wie der rathschlag so Letare 
a. 44 zu Leipzig gehalten, zum theil besagt, das will nit allein unkost, 
sondern auch allerlei einfuhrunge und widerwillen bei den edelleuten 


1 Anstatt der Worte „die den“ zum Schluss des Aktenstückes stand ur- 
sprünglich: „und es vor noth angesehen, weiters raths dorin zu gebrauchen, 
so kann man more veterum zu conciliis provincialibus schreiten, wie das 
uf den fall in der reformacion auch ferner konnte nutzlich und fruchtbarlich 
geordent werden.“ 


236 Erich Brandenburg. 


machen. So wollts auch die dorfpfarrer beschweren, dass ir keiner unter- 
lassen worde, sich uf seinen superattendenten zu richten, ihme eine malıet 
oder verehrunge zu thun; doher seind auch unter deme babstthum allerıa 
exactiones verursacht worden, letzlich auch die charitativa subsidia. 

Nr. 6. Ungenannte Superintendenten an Herzog Moritz. Alt-Zelle 1546 
September 22. 

Or. Dresden H-St-A. Loc. 9026 Fürst Georg zu Anhalt. Bl. 29— u. 

Nachdem durch E. F. Gn. kanzler, herrn Simon Pistoris, beider rechten 
doctorem, uns beschriebenen superattendenten haben gnediglichen lassen 
anzeigen, wie etliche aus uns und den pfarrherrn so unsern superattendenzen 
zugeordnet, sein, die sich in ihren predigten und gebet ungleich und gan: 
entgegen halten sollen ausgeschriebens unterrichts, von herrn Georgen, 
fursten zu Anhalt, coadjutorn, aus lautern gehessigen affectibus reden, 
im ziel des amts nit bleiben; derohalben sollen wir uns des enthalten 
und der sachen einig werden, beruhrten ausgeschriebenen unterricht vor 
uns nehmen, darinne besehen, was zu bessern oder nicht, und uns alsdann 
derselben gemess halten, und wie das mit mehren worten und nach vermug 
E. F. Gn. unterschriebener instruction ist furgetragen. Darauf wir supe- 
rattendenten von u. gn. h. dem coadjutorn befragt, die unterricht vor die 
hand genommen, uberlesen und bewogen, und haben uns nit konnen er- 
innern, dass wir vor unser person dem gemelten ausgeschriebenen unterricht 
uns ungemess verhalten, sondern vielmehr dem nachgegangen, wie die notel 
und inhalt derselben mitbringt, beide predigen, vermahnen und gebet be 
langend. Denn wir nicht von ungewisser zeitung aufm predigstuel, die zu 
verbitterung dienen, geredt. Soll man aber, wie in der ordnung vermeldet, 
die greuliche laster, und was wider gottes wort streitet und dem entgegen, 
strafen und zur buss vermahnen, dem volk anzeigen, was fur ein grausame 
sund es sei, gottes wort wissentlich verfolgen und verachten, ab exempli 
scripturarum gottes zorn und strafe einbilden, und nach der heiligen merterer 
exempel zur bekenntniss, und, so von gott ein kreuz oder verfolgung uler 
uns verhenget, die leut zu christlicher bestendigkeit bei seinem gottlichen 
wort fest zu bleiben, mit trostlichen vermahnungen sterken, und dass die 
arme Deutsche nacion (darin gott sein wort hat lassen leuchten) nit ver- 
lassen werde, bitten, auch die leut gemeiner und sonderlicher nothdurft 
erinnern, und wie mehr in der notel des unterrichts verleibet, wie uns auch 
ohne das vor gott und der welt amts halben geburt, und uns in dieser 
vorstehenden not zu erinnern, eben dieser unterricht gestellt, so konnen und 
mogen wir das nit meiden, mussen der sachen unter augen gehen, davon 
reden und schwarz schwarz, weiss weiss nennen und ad nostra tempora 
appliciren, dann gottes wort stehet und erstrecket sich uf alle zeit. Das 
nun solchs appliciren, strafen und vermahnen aus gottes wort uns ausgelegt 
sollt werden, als theten wir hiemit wider den gemelten unterricht, und soll 
alles ex affectibus privatis und zu verbitterung geredt heissen, und aus dem 
ziel des amts geschritten, konnen E. F. Gn. sich gnediglichen erinnern, wie 
schwer und ganz unmuglich solches zu meiden und einem iglichen predigen 
und beten, wie ers gern hette und nachdem er affeccionirt, und derhalben 
in E.F. Gn. getragen und verunglimpft sollen werden. Demnach von uns 


U on men ame enge ra een ABER un un Ad Lagen det man 


Entstehung des landesherrl. Kirchenregimentes im albertin. Sachsen. 237 


superattendenten demutiglichen und untertheniglich gebeten ein declaration 
beide ferner des unterrichts und der wörter in der instruccion verleibet 
(affectibus, aus dem ziel des amts schreiten), so hat sich befunden, dass 
weder E. F. Gn. gemut noch ausgeschriebner ordnung meinung und inhalt 
dahin sich nit erstrecken oder gehen, dass uns und andere in E. F. Gn. 
furstenthum pfarrherrn und predigern gewehret oder verboten sein soll, 
des babsts und seines anhangs eingeführte irrthum zu strafen, darwider 
zu predigen und das volk davor zu warnen, auch nit gemeint sein soll, dass 
wir vor Ksl. Mt., kurfursten und fursten dermassen und gestalt bitten sollen 
anderst dann wie im formular begriffen, welchs wir neben dieser anzeigung 
E. F. Gn. kanzler vorgelesen und schriftlichen zugestallt haben. Und damit 
als viel immer moglichen, diesfalls auch gleichheit gehalten und wider Ksl. Mt. 
oder ander potentaten (wie dann unser gemut und meinung nicht ist) ge- 
lestert wurde, haben wir superattendenten dasselb verglichen formular ein- 
muthig zu gebrauchen vor gut angesehen und wissens nach gelegenheit der 
sachen vor gott und in unserm gewissen nit gelinder zu machen.! Und 
bitten derhalben E. F. Gn. untertheniglich, E. F. Gn. wollens ihr gnediglich 
gefallen lassen und unser gnediger furst und herr sein und bleiben und im 
gnedigen schutz und schirm behalten. Und ob sichs begebe, dass unser 
einer oder mehr bei E. F. Gn. verunglimpft und angegeben, dass E. F. Gn. 
uns zu untertheniger verantwortung gnediglichen kommen lassen. Das wollen 
wir gott vor E. F. Gn. lang leben gluckselige regiment treulich bitten und 
in aller unterthenigkeit nach unserm vermugen verdienen. Datum zur Alten 
Celle Mittwoch nach Matthei anno 1546. 


T Das Formular der Fürbitte liegt bei, Bl. 38. Die Stelle, von der hier 
die Rede ist, und welche die Superintendenten nicht gelinder zu machen 
wissen, lautet: „Zum andern vor alle weltliche oberkeit, Ksl. Mt. und andere, 
dass sie gott mit erkenntnis seines worts erleuchte und aus des babsts trug 
und verleitung gnediglich wolle erretten“. 


238 


Kritiken. 


Gustav Schnürer, Die Verfasser der sogenannten Fredegar-Chronik. 
Freiburg i. d. Schweiz 1900. 4° 264 S. (Collectanea Fribur- 
gensia fasciculus IX.) 

Nach Kruschs bahnbrechenden Untersuchungen über die so 
genannte Chronik der Fredegar (Neues Archiv B. VII und Script 
Rerum Meroving. IL S. 1—18) hätte man kaum geglaubt, dass 
dieser rätselhaften Schrift so bald wieder eine ebenso umfang- wie 
geistreiche Abhandlung gewidmet würde. Dass es Schnürer gelungen 
ist, auf diesem so sorgfältig abgemähten Ackerfelde trotzdem noch 
eine gute Handvoll Aehren zu lesen, zeugt von keinem geringen 
Scharfsinn und von einer unermüdlichen Arbeitskraft. 

Krusch hat, wie man weiss, dargethan, dass das Werk drei 
Verfasser hat, deren beide ersten Burgunder sind, während der dritte, 
der 658 schrieb, als ein dem Karolingerhause ergebener Austrasier 
anzusehen ist. 

Schnürer geht von diesen Ergebnissen aus und sucht die Frage 
der dreifachen Autorschaft noch näher zu beleuchten. Seiner Ansicht 
nach schrieb der erste Verfasser (A) bis 616 (Fredeg. IV, 44) nicht, 
wie Krusch meint, bis 613 (Fredeg. IV, 39). Dieser Verfasser habe 
nicht bloss die Kompilation aus dem Liber Generationis und den Aus 
zügen des Idatius und des Hieronymus verfertigt, sondern auch die 
Epitome der sechs ersten Bücher der Chronik Gregors von Tours 
beigefügt. Von einer Benutzung Burgundischer Annalen, welche 
Krusch annimmt, sei bei ihm keine Spur, wohl aber scheine er eine 
brunichildenfreundliche Vorlage überarbeitet und vielfach in bruni- 
childenfeindlichem Sinne verändert zu haben. Er sei ein königlicher 
Notar gewesen und habe dem Hausmeier Warnachar nahe gestanden; 
Schnürer glaubt sogar in ihm den anrüchigen columbanischen Mönch 
Agrestius zu erkennen. 

Der zweite Verfasser (B) sei, wie der erste, ein königlicher 
Notar, und dazu ein auf dem Gebiete burgundischer Geschichte gut 
bewanderter Südfranzose, der Gelegenheit gehabt habe, längere Zeit 
in Paris zu verkehren. Als Geschichtsschreiber sei er den beiden 


Kritiken. 239 


anderen durch seine Unparteilichkeit und Wahrheitsliebe überlegen. 
Mit Krusch ist Schnürer der Meinung, dass seine Chronik mit dem 
Jahre 642 abbricht. 

C endlich sei ein offener Parteigänger des Hausmeiers Grimoald 
und, wie schon gesagt, ein begeisterter Bewunderer der karolingischen 
Familie; er scheut sich ebensowenig wie A, die Thatsachen im Licht 
seiner persönlichen Vorliebe erscheinen zu lassen; übrigens muss man 
erkennen, dass er eine gute Kenntnis von den Begebenheiten seiner 
Zeit besitzt. 
| Es folgt ein Anhang, in welchem dem Ursprung des Namens 

Fredegar mit grosser Akribie nachgegangen wird. Wie bekannt, 
erscheint der Name zuerst bei Scaliger a. 1598; nach Schnürer ist 
er einem Irrtume Goldasts zu verdanken, der denselben aus einem 
fehlerhaften Passus der Chronik selbst herausgelesen hatte, sein Ver- 
sehen später erkannte, aber nicht mehr eingestehen oder irgendwie 
gut machen wollte. 

Diese kurze Uebersicht der inhaltsvollen Schrift wäre jedoch nicht 
genügend, wenn ich nicht noch hervorhübe, dass S. 168 — 206 sich 
eine eindringende Forschung über den Ursprung der fränkischen 
Trojasage entwickelt, in welcher sich Schnürer hauptsächlich mit 
Heeger über diese so oft bestrittene Frage auseinandersetzt. 

Wie verhält es sich nun mit all diesen Ergebnissen der Kritik 
Schnüärer’s? 

‘Ich verhehle mir keineswegs,’ schreibt der Verfasser selbst am 
Schlusse seiner Arbeit, ‘wie viele meiner Ergebnisse auf Hypothesen 
beruhen. Wenn ich trotzdem es wagte, sie als solche der Oeffent- 
lichkeit zu übergeben, so ermutigt mich dazu die Einsicht, dass ein 
Vorwärtskommen auf anderem Wege hier vielfach nicht möglich ist.’ 
(8. 235.) Mit diesen Worten hat Schnürer sein Werk richtig cha- 
rakterisiert. Der fast ausschliessliche Gebrauch der subjektiven Kritik, 
auf welche er durch den Erhaltungszustand seiner Quelle sich an- 
gewiesen sah, wird wohl gewissen Lesern bedenklich erscheinen, und 
nicht alle seine Folgerungen werden sich bei den Kundigen derselben 
Anerkennung erfreuen können. Ich z. B. möchte mich nicht leicht 
von dem Bestehen einer brunichildenfreundlichen, von A überarbeiteten 
Quelle überzeugen lassen, und die Autorschaft des Agrestius ist bis 
jetzt, meines Erachtens, nicht mehr als eine geistreiche Konjuktur. 
Andrerseits sehe ich die Erörterungen über die enge Beziehung 
zwischen unseren drei Autoren und dem Hof resp. dem Hausmeier 
geradezu als eine willkommene Errungenschaft der Forschung an, 
und würde gerne noch andere Punkte betonen, in welchen ich mit 
Schnürer übereinstimme, wenn ich die dieser Rezension gestellte 


DRE De D e WIR gx ` on op ` em, wf ` == 


240 Kritiken. 


Grenze nicht schon überschritten hätte. Es sei mir wenigstens mu 
Schluss noch erlaubt, den wackeren Forscher für die Erstlingsarkt 
auf dem mühevollen Gebiete der merowingischen Geschichtsschreibu: 
aufrichtig zu beglückwünschen. 

Lüttich. Gottfried Kurth 


Lauer, Le regne de Louis IV d’ Outre-Mer, Paris 1900. 

In der grossen Sammlung der von der Ecole des Hautes-Érudes in 
Paris unter der Leitung G. Monods herausgegebenen Bibliothek, diè 
überwiegend, aber nicht ausschliesslich, aus darstellenden Werken b- 
steht, hat man begonnen die karolingische Epoche der französisch 
Geschichte unter dem Namen von Annalen zu behandeln, wen 
A. Giry die Anregung verdankt wird. Auf das Buch Favres übe 
Odo, Eckel's über Karl den Einfültigen ist daher nunmehr als Furt 
setzung Ludwig der Ueberseeische von Lauer gefolgt. Wenn A 
Jahrbücher der Deutschen Geschichte in der ganzen Art der vg 
wiegend kritischen Behandlung offenbar zum Vorbilde gedient Mei 
— auch darin, dass mehrere eingehendere Untersuchungen als Ar 
hänge erscheinen — so tritt dagegen die Form des Jahrbuches bir 
äusserlich nicht hervor, sondern es ist nur die Zeitfolge der Be 
gebenheiten im Ganzen massgebend gewesen. Auch darin aber be 
steht Aehnlichkeit zwischen beiden Sammelwerken, dass es sich a 
nächst nur um die äussere, sog. politische Geschichte im Anschlu: 
an die Person des Herrschers handelt, die inneren, namentlich aub 
wirtschaftlichen, Verhältnisse treten ganz zurück, wie sie ja de 
dings auch nicht in einzelnen Stücken, sondern mit Nutzen nur fü 
einen grösseren Zeitraum zusammenfassend behandelt werden köme 

Der Verfasser des vorliegenden Werkes, welches mit Genehm' 
gung und also unter Verantwortung von Monod und Lot erschienet 
ist, hat ungemein fleissig gearbeitet, ja seine umfänglichen Ar 
merkungen erdrücken bisweilen fast den Text. Die vorangestellte 
Bibliographie füllt 11 (!) Seiten und von wichtigen Werken haben 
wir darin nur Ottenthals Regesten des sächsischen Kaiserhauses ver 
vermisst. Neue Quellen gab es allerdings für diesen Abschnitt 
schwerlich zu entdecken, und die Sammlung des Materials war dch 
das, wenn auch geistlose, Buch von Kalckstein’s über das französische 
Königtum wesentlich erleichtert. Nach besonderen Reizen der Dar 
stellung wird auch hier nicht gestrebt, vielmehr handelt es sich um 
eine breit ausgeführte, sorgfältige, bis ins Einzelne gehende kritische 
Durcharbeitung des gesamten Stoffes nach deutscher Methode. ZU 
rühmen ist namentlich auch die Mühe, die auf die geographischen 
Bestimmungen verwendet wird — obwohl mir die Gleichstellung von 


A ebe SE 


Kritiken. 241 


Veusegus mit Visé S. 84 aus phonetischen Gründen auch unmöglich 
erscheint — wie u. a. auch die Feststellung der nach manchen Seiten 
hin in dieser Periode etwas zweifelhaften Grenzen Frankreichs. 
Ebenso wird man das Urteil über den Helden des Buches und seine 
Gegner, das von der bisherigen Auffassung wenig abweicht, verständig 
und massvoll nennen können. 

Wiewohl der Verfasser gegen die Vermutungen seiner deutschen 
Vorgänger, denen er soviel zu verdanken hat, oft eine übertriebene 
Skepsis an den Tag legt, lässt er es selbst nicht selten an unbefangener 
Kritik fehlen. So, wenn er (S. 9—10) in direktem Widerspruch mit 
den Quellen Karl den Einfältigen vor seiner Ehe mit Frederuna schon 
einmal vermählt sein lässt, wenn er aus dem Umstande, dass Widu- 
kind von französich sprechenden Lothringern redet, den Schluss zieht, 
(S. 41) ganz Lothringen habe damals französisch gesprochen, also 
auch Aachen, Köln, Trier u. s. w.! Unzweifelhaft muss auch unter 
Ludwig ein Verzicht auf Lothringen, den der Verfasser (S. 85—86) 
ableugnet, stattgefunden haben. 

Der Beiname !’Oiseleur für Heinrich I hat in Frankreich keine 
grössere Berechtigung, als bei uns der Vogelsteller. Das Wort Teu- 
tisca bei den Verhandlungen der Synode zu Ingelheim 948 in rustica 
Romana umdeuten zu wollen (S. 183), ist die baarste Willkür. Den 
Herzog Eberhard von Franken lässt Hr. Lauer (S. 47 A 1) durch 
eine unbegreifliche Verwechselung bei Birten fallen! Auf dem Stamm- 
baume (S. 304) der angelsächsichen Ehen erscheint noch Ludwig 
der Blinde als Schwiegersohn des Königs Eadward, obgleich ich längst 
nachgewiesen habe, dass diese früher vergeblich gesuchte Persönlich- 
keit ein Herzog Alberich war. Das gutlateinische Wort horno (S. 225) 
ist nicht gleich hodierno, sondern — hoc anno, deutsch heuer. 

Bei der Beurteilung der Quellen muss ich gegen die völlig un- 
gerechte Bemerkung (S. XIII) Verwahrung einlegen; dass ich (ebenso 
wie es Lair in der That thut) den epischen Charakter der Erzählungen 
Dudo’s verkannt hätte. Meine Abhandlung im 6. Bande der For- 
schungen hat gerade zum ersten male diesen sagenhaften Charakter 
in umfassender Weise nachgewiesen. Wie reimt es sich mit dieser 
überlegenen kritischen Einsicht, dass der Verfasser (S. 10) die ver- 
meintliche Ehe von Karls des Einfültigen Tochter Gisela mit Rollo 
mindestens als möglich festhält? (Sein Vorgänger Eckel hatte sie 
sogar wieder so vollständig in Schutz genommen, als ob eine histo- 
nsche Kritik überhaupt nicht existierte!) Der abermals versuchte, in 
einem besonderen Anhange begründete Nachweis, dass Flodoards An- 
nalen ursprünglich bis 893 zurückgereicht hätten, scheint mir keines- 


Wegs i ; i í 
Bs überzeugend, am wenigsten, dass Richer diesen jetzt verlorenen 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 17 


242 Kritiken. 


Teil gekannt haben solle. Wenn man auf die Angabe des richtigen 
Zeitpunktes für die Einsetzung Karls des Einfältigen bei ihm » 
grossen Wert legt (S. 263), warum nicht einen ebenso grossen darauf, 
dass er auch das genaue Datum von Odo’s Wahl im J. 888 anzeigt? 
(Das Todesdatum Odo’s, welches der Verfasser ihm auch zuschreibt, 
hat er gar nicht.) Hätte Flodoard für diese Zeit schon Annalen ge 
schrieben, so konnte er doch darin keinenfalls die endgiltige Ueber- 
lassung der Normandie an Rollo übergehen, gleichwohl zeigt sein an- 
geblicher Benutzer Richer über dies epochemachende Ereignis voll- 
kommene Unwissenheit. 

Unter den Anhängen befinden sich u. a. auch 2 Grabschriften 
auf Ludwig, die schwerlich gleichzeitig sind, die Visionen der Fle 
thilde und die schon öfter abgedruckte Leichenklage auf Wilhelm 
Langschwert. Ein sorgsames Register und Inhaltsverzeichnis be- 
schliesst das Werk. — Ohne den Wert dieser Jahrbücher im mindesten 
herabsetzen zu wollen, möchte ich doch schliesslich hervorheben, das 
unsere Nachbarn jenseits der Vogesen der Geschichtswissenschaft noch 
einen viel grösseren Dienst erweisen würden, wenn endlich die voll- 
ständige Ausgabe der Königsurkunden von Karl dem Kahlen an zu 
Tage träte, ein Werk, würdig der Nachfolger Mabillons! 

Berlin. E. Dümmler. 


Konrad Burdach, Walter von der Vogelweide. Philologische und 
historische Forschungen. 1. Teil. Leipzig, Duncker und Humblot. 
1900. 

Das Buch bietet Bekanntes und Neues, und macht zugleich Ver 
sprechungen für die Zukunft, Bekannt ist das Lebensbild Walthers 
von Burdach, das schon 1896 in der Allgemeinen Deutschen Bio- 
graphie (Bd. 41) erschienen ist, und das nun in nahezu unveränderter 
Gestalt einem weiteren Publikum zugänglich gemacht wird. Sehr mit 
Recht, denn der Verfasser hat damit seinem bahnbrechenden Jugend- 
werk ein würdiges Gegenstück an die Seite gestellt. Der besondere 
Wert dieser jüngsten Walther-Biographie besteht darin, dass der ganze 
politisch-historische Hintergrund, vor dem die Gestalt des grossen 
Lyrikers sich abhebt, auf grund eingehender eigener wissenschaftlicher 
Forschungen gezeichnet wird, und dass Walthers Anschauungen in 
den verschiedenen Perioden seines Lebens mit der Gedankenrichtung 
der Kreise, in denen und für die er dichtet, in Zusammenhang ge 
bracht werden. Sehr wesentliche Vorarbeiten sind für eine solche 
Behandlung des Gegenstandes schon von Wilmanns, sowie neuerdings 
von Schönbach und von Schulte, der die auf germanistischer 
Seite lange vernachlässigte Sozialgeschichte der Minnesängerzeit auf- 


Kritiken. 245 


geklärt hat, geliefert worden. Die Folge davon war, dass, während 
man sich vorher vergeblich abgemüht hat, aus den kurzen An- 
deutungen des Dichters seinen Lebensgang zu rekonstruieren, sich 
jetzt der Stoff für seine Biographie als unerschöpflich erweist, da 
jeder Fortschritt im Verständnis für das Geistesleben und die poli- 
tischen Tendenzen von Walthers Zeitalter auch seine Persönlichkeit 
klarer hervortreten lässt. In der Einleitung zu seinem neuen Buch 
proklamiert Burdach geradezu die engste Vereinigung von philo- 
logischer und historischer Forschung als ein neues Ziel der Ger- 
manistik, die er erst dadurch zu einer wahren mittelalterlichen Philo- 
logie zu erheben hofft. Seine Einzeluntersuchungen, von denen er 
dem vorliegenden 1. Teil des Werkes zwei, — ,„Walthers Scheiden 
aus Oesterreich“ und „Walthers erster Spruchton und der staufische 
Reichsbegriff“ — beigiebt, zeugen davon, wie ernst es ihm mit der 
Durchführung seines Planes ist, wie gründlich er sich in den all- 
gemein-historischen Teil der Aufgabe hineingearbeitet hat. Freilich 
eröffnet sich hier noch ein weites Arbeitsfeld; besonders die Ver- 
wertung der lateinischen Litteratur des Mittelalters für die Beurteilung 
der politischen Anschauungen und Strömungen ist vorläufig noch sehr 
erschwert durch das Fehlen einer zusammenfassenden Darstellung ihres 
Entwickelungsganges. Und eine Einbeziehung dieses ganzen Arbeits- 
gebiets in den Bereich der deutschen Philologie, wie sie Burdach 
wünscht, dürfte doch vielleicht eher die von ihm nicht beabsichtigte 
Folge haben, dass in der Germanistik die litteraturgeschichtliche For- 
schung von der sprachwissenschaftlichen abrücken und ein Zweig der 
allgemeinen Geschichtsforschung werden würde. 
Leipzig. Dr. Heinrich Leo. 


Urkundenbuch der Stadt Basel, herausgegeben von der Histo- 
rischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel. Basel (R. Reich). 
4. Band, bearbeitet von Rudolf Wackernagel, 1899. V u. 492 5. 

7. Band, bearbeitet durch Johannes Haller, 1899. 579 S. 
Am Schluss meiner Besprechung! der drei ersten Bände des treff- 
lichen Werkes wies ich auf die beabsichtigte Veränderung des Arbeits- 
planes hin. Diese ist jetzt erfolgt, und man findet im Vorwort des 
vierten Bandes darüber das Nôtige. Als wesentlich verdient hervor- 
gehoben zu werden, dass diejenigen Urkunden, die Politik, Verfassung 
und Verwaltung der Stadt Basel betreffen, aus der Masse des ge- 
sammelten Materials ausgeschieden werden und jetzt gleich in den 


1 Deutsche Zeitschr. f. Gesch. Wiss. NF. 1897/98, Monatsblatt Nr. 7/8, 
B. 216 ff. 


17° 


244 Kritiken. 


vorliegenden und den diesen folgenden Bänden zur Veröffentlichung 
gelangen, während die Urkunden über kirchliche, gewerbliche und 
privatrechtliche Verhältnisse später nachfolgen sollen. Ausserdem 
weist der Herausgeber ausdrücklich darauf hin, dass Akten nicht 
mit aufgenommen werden, weil die Fülle des Stoffes zu gross ist, und 
weil sie die bis jetzt einheitliche Gestalt des Werkes zu sehr ver- 
ändern würden. Zweifellos wird man das Gewicht dieser Gründe an- 
erkennen, und das um so eher, als gleichzeitig eine künftige, über den 
blossen Abdruck hinausgehende Bearbeitung der Akten angekündigt 
wird. Auch mir schiene es nicht glücklich, Urkunden und Akten 
einfach in chronologischer Ordnung aneinander zu reihen. Dem wider- 
spricht doch die Eigenart beider Quellenarten, von denen die eine 
rechtlich dauernde Wirkungen hat, die andere dagegen nicht. 

Ueber die Technik des Unternehmens, die sich schon in den 
früheren Bänden bewährt hat, ist nur wenig zu sagen. Es genügt 
hervorzuheben, dass neben den vollzogenen Urkunden auch Entwürfe 
(Konzepte) berücksichtigt wurden. 

Band 4 beginnt mit einer Urkunde König Albrechts zu 1301 
(Nr. 1) und schliesst mit Nr. 469 zu 1381. Band 7 beginnt mit 
Nr. 1 zu 1441 und schliesst mit Nr. 431 zu 1454. Vergleicht man die 
Anzahl der Stücke mit der von mir früher (a. a. O. S. 217) gegebenen 
Tabelle, so muss man die starke Beschränkung des Aufgenommenen 
in den neuen Bänden beachten. Sehr deutlich wird das ungeheure 
Anwachsen des Stoffes im 15. Jahrhundert. Es sind bis jetzt wohl nur 
wenige Urkundenbücher vorhanden, die sich soweit der Neuzeit nähern. 
Die beiden Bände haben gleich den vorhergehenden je ein Verzeichnis 
der Handschriften und Drucke. Manche Titel könnten etwas aus- 
führlicher mitgeteilt werden, z. B. Regestum Clementis. Dagegen fehlt 
das Wörterverzeichnis von A. Socin. Hoffen wir, dass es nachgeholt 
oder sonst in irgend einer Weise dafür Ersatz geboten wird. 

Was den Inhalt des vierten Bandes betrifft, so hat der Reichs- 
historiker besonders die Königsurkunden Ludwigs IV. und Karls IV. 
zu beachten. Da sich die Forschung neuerdings, wie z. B. die Disser- 
tation von W. Felten zeigt, wieder mehr dem lange vernachlässigten 
Kampfe des bairischen Herrschers mit dem Papsttum zuwendet, werden 
die darauf bezüglichen etwa 35 Nummern willkommen sein. Streng 
genommen ist keine davon, höchstens mit Ausnahme von Nr. 99 und 
100, ganz neu, sondern sie sind zumeist durch die Regesten Riezlers 
oder Pregers schon bekannt. Die sauberen vollständigen Drucke sind 
aber recht erwünscht, da der Herausgeber einige Versehen seiner 
Vorgänger berichtigen konnte. Bei dem Hinweis auf das Vatikanische 
Archiv genügt es jedoch nicht zu schreiben „Reg. 87“, sondern der 


Kritiken. 945 


Zusatz Vatic. zur Unterscheidung von Reg. Aven. ist unerlässlich, 
da nicht jedermann Palmieris Manuductio gleich zur Hand hat. Bei 
den nur in kurzem Regest gegebenen Bullen vermisst man das Incipit 
(z. B. Nr. 53. 58. 84. 90. 91), das doch dem Diplomatiker so gute 
Dienste leistet. Leider fehlt es auch häufig in Riezlers „Vatikanischen 
Akten“, worüber man erstaunt sein muss. Bei Nr. 61. 91. 116 konnte, 
wie sonst, auf die Regg. der Konstanzer Bischöfe verwiesen werden. 
Der in den Kopfregesten, kurzen Inhaltsangaben, mehrfach vor- 
kommende Ausdruck „Verkommnis“ (Nr. 33. 34. 37. 49 und öfters) 
wäre besser durch einen anderen, etwa Uebereinkommen, zu ersetzen. 
Warum wird der „Erwählte“ von Basel, wie in Nr. 63 und ander- 
wärts, der „Elect“ genannt? Hier ist doch die deutsche Sprache 
durchaus klar. Nr. 126 und 187 sind zwar kurz, aber kurze Inhalts- 
angaben wären auch hier nicht vom Uebel. Im Register S. 463 
sollte Kaiser Heinrich DO. nicht als „St. Heinrich“ angeführt werden, 
wenn auch in der Urkunde „Sanctus Heinricus“ steht. 

Aus dem Inhalt des 7. Bandes wird der badischen Geschichte 
besonders reicher Gewinn erwachsen: die Urkunden der badischen und 
hochbergischen Markgrafen sind darin recht zahlreich. Die Erwähnungen 
des Basler Konzils sind im Register S. 545 zusammengestellt. Bedeutend 
treten die Beziehungen der Herrschaft Oesterreich zur Stadt und die 
Verhältnisse hervor, die sich um den Sieg des Dauphins Ludwig über 
die Schweizer bei St. Jakob an der Birs (26. Aug. 1444) gruppieren. 
Es sei namentlich der Kundschaften über Vorgänge vor und nach 
der Schlacht gedacht, die der bischöfliche Offizial aufnimmt (Nr. 80 
und 81). Sodann der Kundschaften über den Krieg der Schinder 
(Nr. 94. 95. 99). Hier wird viel Ungedrucktes geboten, das mit den 
Darstellungen von Tuetey, Leroux und Du Fresne de Beaucourt (der 
Name ist im Bücherverzeichnis zu stark verkürzt) zu vergleichen sein 
wird. Bei sehr langen Stücken, wie der Nr. 143, die von S. 214 bis 
277 reicht, wäre es für des Nachschlagen sehr dienlich, wenn die 
Jahreszahlen oder die Nummern oben auf jeder Seite wiederholt werden 
könnten. 

Das allgemeine Urteil über das Basler Urkundenbuch lautet jeden- 
falls sehr günstig, und man möchte nur wünschen, dass die Historische 
und Antiquarische Gesellschaft sowie die verdienten Bearbeiter sich 
durch die einmütige Anerkennung der Fachgenossen für ihre Leistung 
belohnt sehen. Schliesslich mag noch eine Frage angeregt werden: wäre 
es nicht möglich, das gesamte Werk mit einem Sachregister auszu- 
statten? Einer solchen Arbeit, die allerdings ohne eine gewisse Willkür 
undenkbar ist stehen zweifellos mannigfache Schwierigkeiten entgegen. 
Aber irre ich nicht, so kann allein mit einem solchen Hilfsmittel an 


246 Kritiken. 


die Erforschung der Zustände eines bestimmten Gebietes gegangen 
werden. Wie viel liesse sich aus so sauber hergerichteten Abdrücken für 
Wirtschafts- und Finanzwesen. lernen: Es liegen da zahllose Bausteine 
für eine Kulturgeschichte des Oberrheins. Aber die mit diesen Dingen 
beschäftigten Forscher, namentlich wenn sie nicht eigentliche Historiker 
sind, werden mit blosser zeitlicher Reihenfolge der Urkunden nicht 
viel anzufangen wissen und beherrschen die Basler Stadtgeschichte 
nicht gründlich genug, um rasch das Wichtige des einzelnen Geschäfts 
zu erkennen. Es wäre ein weiterer Ruhmestitel für die Bearbeiter, 
wenn sie über ihre eigentliche Aufgabe hinaus die Verwertung des 
so. reichlich Dargebotenen zu fördern vermöchten.! Dass sie sons 
auf die Bequemlichkeit des Benutzers bedacht sind, geht auch daraus 
hervor, dass sie für den Schluss der ganzen, Reihe ein chronologisches 
Inhaltsverzeichnis aller Bände ankündigen. 
Heidelberg. Alexander Gartellieri. 


Julius von Päugk-Harttung, Der Johanniter- und der Deutsche 
Orden im Kampfe Ludwigs des Bayern mit der Kurie, Leipzig, 
Duncker u. Humblot, 1900. XIII und 261 SS. 8°. 

In seinen „Anfängen des Johanniter-Ordens in Deutschland“ 
hatte Pflugk-Harttung schon die Haltung des Ordens im Streite Lud- 
wigs des Bayern mit der Kurie, besonders die Thätigkeit des ersten 
Herrenmeisters Gebhard von Bortfelde, mit berührt. In der Be 
sprechung dieses Buches (s. Historische Vierteljahrsschrift Bd. Il 
1900 S. 455) glaubte Referent diesen, Ansichten gegenüber eine ab 
wartende Haltung einnehmen zu müssen, da jene früheren Dar- 
legungen noch keinen genügenden Beweis erbrachten, P.-H. aber eine 
weitere Untersuchung in Aussicht stellte. Dieselbe liegt nun in dem 
zu oberst genannten, stattlich angewachsenen Buche vor, worin P-H 
sich nicht auf den Johanniter-Orden beschränkt, sondern den, Deut- 
schen Orden mit berücksichtigt; auf diesen, entfällt sogar der Haupt- 
teil des Ganzen, 

P.-H. schildert zunächst die Lage des deutschen Königtums und 


1 Es sei gestattet, bei dieser Gelegenheit auf eine Anzahl die Basler 
Geistlichkeit betreffende Bullen der Registerbände des Vatikanischen Archives 
aufmerksam zu machen, die vielleicht mittelbar auch der Stadtgeschichte 
zu gute kommen. Der nähere Inhalt ist mir nicht bekannt, da ich seiner- 
zeit in Rom nur die Adressen und Daten vermerken konnte. Klemens VI. 
Vatic. 208, 204*. 2070. — Innocenz VI. Vatic. 219, 240°; 220, 440°. 440°; 
224, 4190: 244, 386; 225, 280%; 229, 40. 48%: 232, 176%. Aven. 122, 15%; 
124, 6350. 536%; 131, 404*; 137, 156%, — Urban V. Vatic. 245, 222%; 249, 
a4“, Aven. 150, 338°; 155, 602*®; 158, 603; 160, 548*; 168, 257%; 171, 338. 


Kritiken. 247 


des avignonesischen Papsttums, dann die Haltung der verschiedenen 
Stände und Bevölkerungsklassen in Deutschland, eha er zur Betrach- 
tung der Verhältnisse beider Orden. vor und in dem Kampfe über- 
geht. Ref. muss es sich versagen, auf das Detail einzugehen, das 
P.-H. zur Begründung seiner Ansichten beibringt, und sich. darauf 
beschränken, die Hauptergebnisse kurz darzulegen. Der in seinen 
ganzen Organisation internationale, aber seitens seiner massgebenden 
Faktoren durchaus romanisierenden Tendenzen ausgesetzte Johanniter- 
Orden war, zumal infolge seiner ungünstigen wirtschaftlichen Lage, 
dem Papsttum gegenüber unfrei. Sein deutscher Zweig sah sich 
daher unter dem Einfluss persönlicher Beziehungen mehrerer seiner 
Hänpter (der Grossprioren Graf Albert von Schwarzburg und Graf 
Berthold von Henneberg und des Priors von Böhmen, Graf Berthold 
des Jüngeren von Henneberg) zu Ludwig selbst oder zum Hauptleiter 
seiner Politik, dem Grafen Berthold von Henneberg, zur Neutralität 
im Kampfe genötigt, nachdem der Versuch einer Vermittlerrolle!) 
missglückt war. Beim Deutschen Orden ist zu unterscheiden zwischen: 
dem Orden in Preussen unter dem Hochmeister und. dem Orden in 
Deutschland unter dem Deutschmeister. Jener war nicht gegen Ludwig, 
sondern eher für ihn (aber mehr, um gegen das vom: Papst oft 
begünstigte Polen einen Trumpf auszuspielen), bewahrte jedoch meist 
eine wohlwollende Neutralität, dieser nahm direkt Partei für den 
König. Der Deutschmeister Konrad von Gundelfingen,. Ludwigs Be- 
gleiter auf dem Römerzug, verfiel sogar persönlich der Exkommuni-. 
kation. Nach seinem Tode trat der Orden minder schroff gegen den 
Papst auf, suchte eher in vermittelndem Sinne zu wirken, hielt aber 
bis zu Ludwigs Tode zu ihm. Diese kaiserfreundliche Haltung brachte 
ihm auch verschiedene Vorteile materieller Art; erwähnt seien nur 


1 P.-H.s Ansicht, Ludwig habe bei der Vermittlungsgesandtschaft 
des Schwarzburgers durch seine voreilige Offensive den ganzen Konflikt 
verursacht, ist jedoch zu optimistisch für die Bedeutung dieser Gesandt- 
schaft. Ludwigs haltloses, wetterwendisches Wesen ist zwar kaum zu 
billigen, doch andererseits ist zu beachten, dass er auch durch weiteres 
Entgegenkommen 1323/24 schwerlich einen wirklichen, für ihn und das 
Reich anständigen Frieden erzielt hätte. War auch das Vorgehen vor dem 
Abschluss seiner eigenen Gesandtschaft taktisch unklug, für die Weiter- 
entwicklung wäre auch durch längeres Zuwarten nichts Günstigeres erzielt 
worden: alle Kämpfe der weltlichen Gewalt mit der Kurie vom 11.—19. 
Jahrhundert zeigen, dass jede Nachgiebigkeit irgend welcher Regierung, 
irgend welches Fürsten von Rom nur beantwortet werden mit der Höher- 
spannung seiner Forderungen, die schliesslich ein weiteres Nachgeben doch 
unmöglich machen. 


248 Kritiken. 


die Privilegien für Mergentheim, die die Grundlage schufen für die 
Bildung des kleinen, später in der Ordensgeschichte wichtigen Tem- 
toriums. Unter den Beziehungen zum Deutschen Orden in Preussen 
ist besonders interessant die bekannte, von P.-H. eingehend ge 
würdigte Verleihung ganz Littauens 1337 mit der Eventualgründung 
eines künftigen littauischen Erzbistums, das nach seiner Metropole, 
der Bayernburg an der Memel, selbst Bayern heissen sollte. Den 
Schluss bilden: ein diplomatischer Exkurs über die gegen Böhmer 
und Riezlers Zweifel als echt erwiesene Urkunde Ludwigs betrefs 
Littauens; eine gedrängte Uebersicht über die Stellung der Henne- 
berger unter Ludwig mit Regesten; eine Reihe ungedruckter, be- 
sonders päpstlicher Urkunden für den Johanniter-Orden; Listen der 
häufig wechselnden Ordensgebietiger einiger deutscher kommenden 
ein Exkurs über den 1328—30 als päpstlicher Legat in Deutschland 
thätigen Johanniterprior von Toulouse, Peter von Ungula. 

P.-H. hat die Stellungnahme beider Orden ausführlich dargelegt, 
manchmal fast zu breit und mit Wiederholungen in den verschiedenen 
Abschnitten. Die wechselseitigen Beziehungen zwischen Ordens., 
Reichs-, Familien- und Personalinteressen sind aber geschickt auf- 
gedeckt und die Kenntnis der Zeiten Ludwigs durch die urkundliche 
Klarstellung der Politik zweier so einflussreicher Faktoren vertieft. 
War auch fast das Meiste schon als einzelne Urkunde, als einzelner 
Vorgang bekannt, so giebt doch vieles erst ein deutliches, vieles auch 
ein anderes Bild, wenn es, wie hier, als Glied einer grösseren Kette 
betrachtet wird. Freilich gar manches bleibt auch in dieser neueren 
Publikation hypothetisch; doch das ist nicht des Verfassers Schuld; 
vermag er doch z. B. bei dem Grossprior Berthold von Henneberg für 
volle 40 Jahre nur 35 Urkunden (und davon sind noch mehrere für 
Charakteristik und Kenntnis seines Wirkens bedeutungslos) zusammen 
zu bringen. Sonderbar berührt es auch, wenn ein mit dem Urkunden- 
und Formelwesen so vertrauter Diplomatiker, wie P.-H., oft geneigt 
ist, rein formelhaften Wendungen einen besonderen Wert beizumessen. 

Dresden. W. Lippert. 


Urkundenbuch der Stadt Strassburg. Sechster Band. Poli- 
tische Urkunden von 1381—1400, bearbeitet von Johannes 
Fritz. Strassburg, Verlag von Karl J. Trübner 1899. 4°. VI, 
923 S. 

Das Urkundenbuch der Stadt Strassburg ist mit raschen Schritten 
seiner Vollendung entgegen gegangen. Der hier vorliegende Band ist 
der vorletzte des ganzen Unternehmens und zugleich der letzte Band 
der politischen Urkunden. Und während ich diese Zeilen nieder 


Kritiken. 249 


schreibe, ist der letzte, Privaturkunden enthaltende Band schon zur 
Ausgabe gelangt. 

Auch bei dem vorliegenden Band VI hat es sich wieder gezeigt, 
dass der ursprünglich dem Unternehmen zu Grunde gelegte Plan der 
über Erwarten grossen Fülle urkundlicher und anderer archivalischer 
Materialien nicht entfernt gerecht geworden ist. Nach dem früheren 
Plane sollten die politischen Urkunden von 1332—1400 in einem, 
dem fünften Bande vereinigt werden. Dies erwies sich schon bei den 
Vorarbeiten zu Band V als unmöglich; es wurden daher die Urkunden 
der letzten zwanzig Jahre, 1381—1400, einem neu in Aussicht ge- 
nommenen Band VI zugewiesen. Aber trotz dieser Entlastung um 
volle 20 Jahre hat der Band V einen Umfang erreicht, der nicht 
mehr handlich genannt werden kann; und Band VI, der nur das 
politische Material von 20 Jahren zu bearbeiten hatte, konnte dies 
nicht durchführen ohne ein abermaliges weitgehendes Abweichen von 
einer bis dahin strenge beobachteten Richtschnur: Als die Ueberfülle 
des vorhandenen Materials es notwendig gemacht hatte, die Privat- 
urkunden in besonderen Bänden für sich zu bearbeiten — diese 
Trennung geschah zum ersten Mal bei den Bänden II und III —, 
wurde festgesetzt, dass in die politischen Bände auch die wichtigeren 
geistlichen Stiftsurkunden, vor allem die auf Ordensregeln und Sta- 
tuten bezüglichen, eingereiht werden sollten. Dies konnte in Band VI 
leider nicht mehr beobachtet werden, da der Umfang des Bandes mit 
seinen 116 Bogen ohnehin schon so gross geworden ist, dass die Be- 
rücksichtigung der massenhaften Stiftsurkunden schlechterdings un- 
möglich wurde. So ist diese grosse und wichtige Kategorie von Ur- 
kunden für die letzten 20 im Urkundenbuch behandelten Jahre voll- 
ständig ausgefallen. — 

Hier ist auch wohl der Ort, auf die im Str. Urkundenbuch be- 
obachtete getrennte Behandlung der politischen und privatrechtlichen 
Urkunden einzugehen. Wo ein so überaus reichhaltiges Material zu 
bewältigen ist wie in Strassburg, ist eine solche Trennung ohne jede 
Frage sehr praktisch; schon aus dem Grunde, weil es durch sie ver- 
mieden wird, dass die wichtigeren politischen Urkunden durch einen 
Wust zwischen sie geschobener Privaturkunden von einander getrennt 
und unübersichtlich gemacht werden. Andererseits hat diese Trennung 
wieder ihre Nachteile: die zu beobachtende Trennungslinie lässt sich 
durch allgemeine Bestimmungen nicht so genau festlegen, dass mit 
Bezug auf sie in jedem Einzelfalle ohne jedes Schwanken gesagt 
werden könnte: diese Urkurde kann nur unter die politischen, jene 
nur unter die privatrechtlichen eingereiht werden. Werden nun die 
verschiedenen Abteilungen verschiedenen Bearbeitern zugewiesen, so 


250 Kritiken. 


entsteht die Gefahr, dass manche Urkunde ungedruckt bleibt. Bei 
der Sammlung des Materials sollte daher eine auf dem Inhalt der 
Urkunden beruhende Arbeitsteilung möglichst vermieden werden. 

Bei Band VI des Str. Urkundenbuches haben die eben skizzierten 
Mängel der angewandten Arbeitsteilung sich weniger geltend machen 
können, weil die grosse Menge des Materials es von vorn herein ver- 
bot, eine absolute Vollständigkeit anzustreben. Der zwingenden Not- 
wendigkeit, den Stoff nach Möglichkeit zu beschränken, musste Rech- 
nung getragen werden. Und wir sind dem Bearbeiter zu besonderem 
Dank verpflichtet, dass er in einer solchen Zwangslage sich nicht 
dazu hat verleiten lassen, sich allein auf die wirklichen Urkunden 
zu beschränken. Mit sicherem Takt hat er es herausgefühlt, das 
„diese tausend kleinen und im einzelnen oft recht unbedeutenden 
Niederschläge Strassburger Vergangenheit, wie sie ausser in den 
grossen Beständen von Briefen oft auf losen Papierzetteln, mehrfach 
benutzten Conzeptblättern, Rückseiten älterer Urkunden u. dergl. ent- 
halten sind“, als „politische Correspondenzen, Berichte, Gesandten- 
instruktionen, Entwürfe, Abrechnungen, Ordnungen, Listen“, „in ihrer 
Gesamtheit einen grösseren Wert beanspruchen dürfen“: als so manche 
eigentliche Urkunden. Schon in Band V nehmen diese schwer zu 
behandelnden (weil meist undatierten und eine nur für in alle Einzel- 
heiten Eingeweihte verständliche Sprache redenden) Materialien. einen 
breiten Raum ein. In Band VI treten sie noch weit mehr in den 
Vordergrund und gestatten einen Einblick in die intimeren Vorgänge 
des Strassburger politischen Lebens, wie ihn die fertige Ergebniss. 
enthaltenden eigentlichen Urkunden niemals gewähren können. 

So sehen wir alle die grösseren und kleineren Vorgänge, die das 
Leben der freien Reichsstadt in dieser zwanzigjährigen Periode in 
Atem hielten, umsponnen von einem Kranze kleiner aus dem Gange 
der politischen Thätigkeit hervorgegangener Aufzeichnungen. Gleich 
das erste Jahr brachte den rheinischen Städtebund, der sich dam 
durch Zusammenschluss mit den Stüdtebünden Schwabens und der 
Schweiz sowie durch Vereinbarung mit Fürsten und Herren zum 
grössten Machtfaktor des deutschen Südwestens erhob. Dies politische 
Gebilde war kein Erzeugnis des Augenblicks. Von langer Hand war 
ihm vorgearbeitet worden durch die Bundesbestrebungen Strassburgs 
die schon in den sechziger Jahren auf eine Zusammenfassung der. 
Städtebünde des Ober- und Niederrheins sowie der Schweiz zielbewusst 
hinarbeiteten. 

Die ganze Kenntnis, die wir von diesen vorbereitenden Vor 
güngen haben, beruht auf keiner Urkunde. Denn soweit sind diese 
Bestrebungen damals nicht gediehen, dass sie einen Niederschlag in 


Kritiken. 261, 


einer förmlichen Urkunde finden konnten. Sie haben es höchstens 
bis zu Concepten gebracht, denen aber die Ausgestaltung zu feier- 
lichen Bundesurkunden versagt geblieben ist. Wenn wir trotzdem über 
diese Vorgänge ziemlich genau unterrichtet sind, so verdanken wir 
dies einzig und allein der nicht unangefochten gebliebenen Gepflogenheit 
des Strassburger Urkundenbuchs, neben den eigentlichen Urkunden, 
auch die Briefe, politische Notizen, Instruktionen, Entwürfe u. a. zu, 
veröffentlichen. Aus den eigentlichen Urkunden allein wäre nicht die. 
geringste Kenntnis von dem Vorhandensein solcher weitaussehender 
politischer Bestrebungen zu erlangen gewesen. 

Die Städtebundsangelegenheiten nehmen in Band VI lange Jahre 
hindurch den weitaus überwiegenden Raum in Anspruch. Das Ver- 
hältnis der Stadt zu König Wenzel, die Verhängung der Reichsacht und 
die schweren dadurch über die Stadt hereinbrechenden Kämpfe stehen, 
bis ins Jahr 1393 im Vordergrund. Dann folgt die grosse Fehde mit 
dem burgundischen Edlen Jean de Vergy, in der sich die Erstürmnng 
der Burg Chatillon durch die Strassburger besonders abhebt. Noch 
im Jahre 1393 begannen neue Wirren für die Stadt durch den Streit 
des vom Papste eingesetzten Wilhelm v. Diest mit dem vom Kapitel 
gewählten Domprobst Burkard von Lützelstein um den Bischofstuhl. 
1396 musste die Stadt in der Fehde mit Bruno von Rappoltstein alle 
Kräfte anstrengen; besondere Gefahr drohte von den Fürsten und, 
Herren Lothringens und des Westrichs. Den Abschluss des Bandes 
bilden die Absetzung Wenzels und die Anfänge König Ruprechts. 

Das ist natürlich nur eine ganz oberflächliche Andeutung des 
überreichen Inhalts dieses Bandes, der auch in Bezug auf mittelalter- 
liches Militär- und Befestigungswesen in den Nummern 506, 509, 
693, 704, 705, 706, 1276 viel des Wertvollen und Interessanten 
bietet. Von ganz besonderem kulturgeschichtlichem Werte ist das 
am Schluss des Bandes in Nr. 1606 abgedruckte Strassburger Acht-. 
buch, ein vollständiges Verzeichnis aller von 1388—1400 aus der 
Stadt Verbannten nebst Angabe ihrer Vergehen. 

Wenn uns dergestalt in Band VI eine ausserordentliche Fülle 
überaus interessanter Materialien in sorgfältiger Bearbeitung geboten 
wird, so wäre zu wünschen gewesen, dass auch das Register diejenige 
Durcharbeitung gefunden hätte, die einem so wertvollen Material 
entspräche. Zunächst ist zu bedauern, dass im Gegensatz zu sämmt- 
lichen andern Registern des Strassburger Urkundenbuchs bei Band VI 
“im Interesse der Deutlichkeit von der Angabe der Zeilenzahl ab- 
gesehen“ worden ist. Dem „Interesse der Deutlichkeit“ kann durch 
genaues Korrekturlesen, vielleicht auch durch Anwendung kleinerer 
Typen für die Zeilenbezeichnungen besser gedient werden. Die 


252 Kritiken. 


gewiss nicht kleine Arbeitslast des Bearbeiters wäre durch die Mit- 
aufnahme der Zeilenbezeichnungen nicht erheblich vermehrt worden, 
während der sonst gleich auf eine bestimmte Zeile gewiesene Benützer 
jetzt auf der ganzen Seite herumsuchen muss. 

Die Identifizierung der alten Ortsnamen ist sehr häufig ohne er- 
sichtlichen Grund unterlassen worden. Besonders schlecht sind dabei 
die lothringischen Namen gefahren. Nun soll keineswegs verkannt 
werden, dass es häufig sehr schwer, hier und da sogar unmöglich ge- 
wesen sein mag, für die zum Teil stark korrumpierten Namen die modemen 
Formen ausfindig zu machen. Aber es hätte doch gewiss keinen 
grossen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, festzustellen, dass z B. 
Ruldingen = Rollingen an der deutschen Nied n. w. Falkenberg, 
Püttelingen = Püttlingen sü. w. Saargemünd, Cedingen = Kedingen 
sü. ö. Diedenhofen, Günderdingen = Gunderchingen, oder wie es ja wohl 
immer noch offiziell heisst, Gondrexange sü. w. Saarburg, Annoy = Aulnois 
w. Delme, Backerat = Baccarat, Rambeuilleir = Rambervillers, Hur- 
besche = Hurbache n. St. Die (die drei letzten in französisch Lo 
thringen) sind. Der im Register oft gemachte Zusatz „lothringischer 
Ritter“ kann wohl als Fingerzeig dienen, aber eine exakte Bestimmung 
des namengebenden Ortes nicht ersetzen. Er kann sogar irre führen, 
wenn er z. B. bei einem Henry d’Erlon angewandt wird. Da wird 
der Uneingeweihte zu dem Glauben verleitet, „Erlon“ sei ein lothrin- 
gischer Ort, während es das deutsche Städtchen Arel oder Arlon im 
belgischen Luxemburg ist. — „Aszel“ ist nicht südlich Belfort, 
sondern kann nur das n. Belfort und w. Giromagny am Südabhang 
der Vogesen gelegene Auxelles sein. 

Mögen nun auch solche und andere Einzelheiten störend wirken, 
indem sie dem Benutzer eine Arbeit auferlegen, die eigentlich im 
Register hätte erledigt sein sollen, so ist doch mit Band VI in seiner 
Gesamtheit eine sehr tüchtige Arbeit geleistet, für die nicht alleın 
die Freunde der elsässischen Geschichte dem Verfasser Dank wissen 
werden. Möchte der Band in seiner anziehenden Reichhaltigkeit dazu 
beitragen, dass die schon lange als notwendig empfundene Neu- 
bearbeitung der Geschichte Strassburgs und des Elsass bald in die 
Wege geleitet werde. 

Schwerin i. M. Hans Witte. 


W. Stolze, Zur Vorgeschichte des Bauernkrieges. Studien zur Ver- 
fassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte vornehmlich 
Südwestdeutschlands im ausgehenden Mittelalter. — Staats- und 
sozialwissenschaftliche Forschungen, herausg. von G. Schmoller, 
XVIII 4. Leipzig, Duncker u. Humblot 1900. 57 S. 


Kritiken. 253 


Die Angabe der Einleitung, dass die Archivalien der Kreisarchive 
von Bamberg, Nürnberg und Würzburg benutzt seien, erweckt die 
Hoffnung auf greifbare Ergebnisse selbständiger Einzelforschung. Es 
wäre von Wert, zu erfahren, wie sich z. B. im jetzt bayrischen 
Franken Landesherrschaft, Gerichtsherrschaft und Grundherrschaft zu 
einander verhielten, ob unter den bäuerlichen die erblichen oder die 
leibfälligen Güter überwogen, ob Hauptrecht von Lehengütern als 
solchen, ohne Begründung auf Leibeigenschaft, erhoben wurde, ob sich 
Reste der Fronhofverfassung erhalten hatten, ob man wirklich als 
sicher annehmen darf, dass in den beiden Bistümern um 1500 keine 
Leibeigenschaft bestand. (S. 26.) Der Verfasser hat vorgezogen, ein 
Bild von den allgemeinen Verhältnissen Schwabens und Frankens 
vor 1525 zu geben. Dabei warnt er zwar vor voreiligen Generali- 
sationen (S. 38), aber er selbst verfällt darein zuweilen in wahrhaft 
komischer Weise; so wenn er S. 37 ganz allgemein sagt: „Vom 15. bis 
zum 19. Jahrhundert ist der Betrag der Getreideabgaben sowohl wie 
der Küchengefälle immer derselbe geblieben; nur die Grasgült der 
Lehner ist ein wenig grösser geworden“; als ob diese Erhöhung 
der Grasgült, die an der von ihm in der Anmerkung angeführten 
Stelle für ein einziges von den fünf Lehen des einzigen hier behan- 
delten Dorfes (Haunsheim) festgestellt ist, eine allgemeine Erscheinung 
wäre. Eingehende Beschäftigung mit den Urkunden eines der drei 
Archive hätte dem Verfasser vielleicht eine klarere Einsicht in die 
Grundbegriffe verschafft, die er verwendet. So aber verwechselt er 
beständig Grundherrschaft einer-, Gerichts- und Landesherrschaft 
andererseits. Wie könnte er sonst ganz allgemein die Behauptung 
aufstellen: „der Landesherr war in seinem Lande der einzige Grund- 
herr“? (S. 20) oder in der Einleitung (S. 2) Dienste und Abgaben 
der Bauern allgemein als eine Art Besoldung bezeichnen, die der 
Staat gewissermassen in Form von Anweisungen seinen Beamten 
gebe, und hinzufügen: „nichts weiter, kein privatrechtliches Verhältnis 
ist mit ihnen begründet“? Grundfalsch offenbar, soweit die Grund- 
herrschaft in Betracht kommt; die ist ja gerade ein rein privatrecht- 
liches Verhältnis, im Gegensatz zu der Gerichtsherrschaft, für die 
jene Auffassung innerhalb gewisser Schranken zutrifft. S. 38 heisst 
es: „Wenn die Lehengüter erledigt sind, werden sie zertrennt . .. 
es ist das eine Massnahme, zu der die Landesherren ganz zweifellos 
berechtigt waren“; dazu Anm.: „nur diese, nicht die Grundherren. 
Denn nur bei den Lehengütern war es möglich, solche Teilung vor- 
zunehmen; der Besitz der Hofbauern war gebunden“. Welche Ver- 
wirrung! Der Landesherr als solcher kann nur durch allgemeine 
Verordnung entweder die Teilung der Bauernhöfe verbieten, wie in 


254 Kritiken. 


Hannover im 17. Jahrhundert, oder allenfalls verfügen, dass die 
Grundherren der Teilung keine Hindernisse in den Weg legen solle, 
beides vom Standpunkt der allgemeinen Landeswohlfahrt aus; wen 
er aber selbst ein Bauerlehen teilt, so thut er das als Grund- oder 
(sive) Lehensherr. Gebunden ist der Besitz des Lehenbauern so eg 
wie der des Hofbauern — soweit diese Begriffe sich überhaupt 
scheiden lassen, was keineswegs überall der Fall ist —, gebunden 
nämlich für den Bauern, der kein Stück seines Gutes einzeln ver- 
äussern darf; dagegen der Grundherr kann — wenn nicht eben 
wie in Hannover, ein Landesgesetz im Wege steht — einen beim- 
gefallenen Hof ohne weiteres in Stücke teilen. (Vgl. meine vom 
Verf. a. O. angeführte Abhandlung über Haunsheim, Württt. 
Vierteljahrshefte 1896 S. 39. S. 23£.) Dass ein jahrhunderte 
langer Kampf der Grundherrschaften gegen eigenmächtige Zerteilun 
der Bauerlehen durch ihre Inhaber geführt worden ist (rg. 
meine vormalige Verfassung der Landorte des jetzigen Oberamts 
Heilbronn, Württb. Jahrbücher für Landeskunde und Statistik 189 
S. 56 ff), davon hat Verf. keine Ahnung. Dass die Leibeigenschaft 
in den meisten südwestdeutschen Gebieten um 1500 nen em- 
geführt worden sein soll (S. 26), ist eine verblüffende Behauptung: 
noch schöner aber ist es, wenn es S. 27 heisst: „die Leibeigenen 


waren — man wird es sagen dürfen — das Fundament der Klein- 
staaterei im Südwesten Deutschlands“. Nein, das darf man nich 
sagen. 


Verhältnismässig am brauchbarsten ist das 3. Kapitel, das sich 
vorzugsweise auf den 3. Band von Jnama-Sterneggs Wirtschafts- 
geschichte stützt: die wirtschaftliche Lage des Bauernstandes hat sich 
in der Zeit unmittelbar vor dem Bauernkrieg nicht verschlechtert, 
sondern verbessert. Zugleich aber fühlt er die Bande, mit denen er 
gebunden ist, plötzlich schärfer angezogen. Abgaben und Leistungen 
der einzelnen werden mannigfach gesteigert, die Dorfgemeinden im 
ganzen stehen neuen Ansprüchen gegenüber, sehen alte Rechte 
geschmälert: Verfügung über die gemeine Mark, freie Benützung des 
Wassers und des Waldes u. s. w.; Neuerungen, die nicht aus zweck- 
loser Lust an Quälereien, nicht aus nackter Selbstsucht zu erklären 
sind, sondern aus den Anforderungen des wirtschaftlichen Fort- 
schritts und, wie im 2. Kapitel ausgeführt wird, aus dem Be 
dürfnis, für die wachsenden Aufgaben des Staates grössere Mittel 
zu gewinnen. Aber weil der Bauer für diese Notwendigkeiten kein 
Auge hat, sieht er überall nur willkürlichen Druck und mutwillige 
Rechtsverletzung. 

Tübingen. Th. Knapp. 


Kritiken. 955 


A. Kienast, Die Legion Klapka. Eine Episode aus dem Jahre 1866 
und ihre Vorgeschichte. Wien 1900. L. W. Seidel u. Sohn. 

Der Geschichtsschreiber der Legion Klapka holt zwar nicht so 
weit aus, wie die Historiker und Genealogen alten Stils zu thun 
pflegten; indes ist die Anlage seines Buches eine solche, dass man 
unwillkürlich an jene Historiographen erinnert wird. 

Eine Uebungssalve aus den Gewehren der Ueberläufer und es 
war, kaum dass sich der Pulverrauch verzogen hatte, mit der Herr- 
lichkeit der Klapkalegion auch schon vorbei. Bis dahin jedoch ist’s 
ein gutes Stück Weges, das wir zurücklegen müssen. Den Zeitraum 
von 1848 bis 1866 müssen wir durcheilen, bis wir erschöpft bei der 
eigentlichen Geschichte der Legion angelangt sind. Sie ist uns bereits 
aus den Tagebüchern Bernhardi’s und aus den Denkwürdigkeiten des 
Majors der ungarischen Legion, Seherr-Thoss bekannt. Wenn trotz- 
dem die Stimmung Ungarns vor und nach 1859, die verfehlten 
Hoffnungen der Emigrantenpartei auf Frankreich und Italien, die 
Verschwörung Almassy-Nedeczky in ausführlicher Weise und mit 
Seitenhieben auf die ungarischen Freimaurerlogen geschildert werden, 
so geschieht es wohl darum, um den Anschluss an die Politik Bis- 
marcks herzustellen. Dieser hatte ausser der Revolutionierung Ungarns 
noch andere Eisen im Feuer, die Oesterreich bis „in’s Herz“ ver- 
wunden sollten. Italien, Serbien und Rumänien waren mit ihm im 
Bunde. Und diese weitverzweigte europäische Verschwörung gegen 
Oesterreich wird uns breitspurig vorgeführt — einer Episode halber! 
Denn nichts anderes als eine solche des Krieges 1866 ist die Legion 
Klapka. Mit nichten war die Stimmung, die damals in Ungarn 
herrschte, dieselbe wie 1849; sie war keineswegs revolutionär. . Das 
Unglück der kaiserlichen Waffen fand zwar ein frohes Echo im 
Lande, aber nicht deshalb, weil man nach Trennung von Oesterreich, 
nach Unabhängigkeit strebte. Man hoffte vielmehr, dass sich der 
schwer geprüfte Monarch denn doch gezwungen sehen werde, eine Aus- 
söhnung mit Ungarn herbeizuführen, den Ausgleich zu ermöglichen 
und in die Krönung zu willigen. 

Von diesem Gesichtspunkte aus zeigt sich die Affaire Klapka in 
ganz anderem Lichte. Ein Hirngespinnst, erscheint sie uns, dem 
Kopf eines Abenteuerers entsprungen. Dieser Abenteuerer war 
Theodor Graf Csaky. Ueber seine bewegte Vergangenheit findet sich 
in Kienast’s Buch ein eingehender Bericht.! Anfangs 1865 reiste 
der Graf nach Berlin, um durchzusetzen, was drei Jahre zuvor 
Seherr-Thoss versucht hatte: Preussen den Einfluss der Emigranten- 


1 Seite 38. Fussnote. 


256 Kritiken. 


partei und ihre Hilfsmittel anzubieten. Und wie sah es mit diesen 
aus? 18000 Gewehre, „fast nur Jagdgewehre“ — darin bestand 
die Armierung der phantastischen Armee. „Mit dieser Bewaffnung 
wollen dann die Ungarn die Regimentsdepöts der österreichischen 
Regimenter überfallen, die ihren Werbe-Bezirk in Ungarn haben und 
sich der dort aufbewahrten Waffen und Ausrüstungsgegenstände be- 
mächtigen. Das ist der Anfang. Dann hoffen sie aus Serbien und 
Rumänien Sendungen von Gewehren zu erhalten, sowie etwas Ar- 
tillerie.“ 

Nicht minder phantastisch war der Operationsplan, den (ab 
dem Grafen Usedom wie folgt entwickelte: „In Beziehung auf de 
Operationen, die vorgenommen werden sollen, sobald die Bewegung 
in Gang gekommen ist, wird das Land in drei Rayons eingeteilt. 
Der erste Rayon wird ganz freigelassen, weil man nicht genügend 
Anhaltspunkte hat, um sich darin festzusetzen. Diesen Rayon bilden 
die Umgegend von Komorn in weitem Umkreise, die Umgegend von 
Ofen und Pest und ganz’ Siebenbürgen. Aus diesem Lande will man 
alle Streitkräfte der Szekler und Magyaren herausziehen nach Ungarn 
und das Land will man sich selbst überlassen, d. h. man will nichts 
darin unternehmen, um nicht einen Racenkrieg zu entzünden. Ih 
diesem Rayon wird man sich überhaupt auf gelegentliche Inkursionen 
beschränken. Den zweiten Rayon bildet die Guerilla-Region. In 
diesen Rayon gehören einerseits die Karpathen, das Gebirgsland an 
der Nordgrenze Ungarns, anderseits im Süden der Landstrich längs 
der kroatischen Grenze und drittens als isoliertes Gebiet, gleichsam 
wie eine Insel in Feindesland, der Bakonywald. Diesen Rayon wir 
man suchen durch Guerillas, die sich fortwährend darin bewegen und 
behaupten, in Besitz zu behalten. Die Hütten- und Bergwerke sind 
da in den Karpathen von besonderer Wichtigkeit und es kommt 
darauf an, sich dieser Hilfsquellen zu versichern. Der dritte Rayon 
ist der Armee-Rayon, das echte Magyarenland, das Land an der 
Theiss. Hier soll vor allem die Nationalfahne erhoben und die 
Armee für Operationen in grösserem Style gebildet werden. Ma 
hofft, sowie bekannt wird, dass die Nationalfahne an der Theiss er 
hoben ist, auf starken Zulauf aus den ungarischen Regimentern der 
österreichischen Armee. Alle Wachtmeister und Feldwebel gehören 
der Nationalsache an (?), und da man in den Regimentern bekannt 
machen wird, dass jeder, der eine Kompagnie herüberführt, ihr Haupt 
mann wird, jeder, der einen Zug bringt, Lieutenant u. s. w., glaubt 
man auf Ueberläufer in grosser Anzahl rechnen zu dürfen . . “ 

Zur Lüge nahm Csáky seine Zuflucht, um des Eindruckes auf den 
preussischen Staatsmann sicher zu sein: „Deák weiss um die Sache, billig‘ 


Kritiken. 257 


die Pläne und die Thätigkeit des Pester Komitees und das Komitee 
thut nichts Wichtiges, ohne dass er unter der Hand davon weiss.“ 

Kienast setzt an dieser Stelle ein Ausrufungs- und ein Frage- 
zeichen. Später aber klagt er Deak offen des Einverständnisses mit 
diesen Plänen an, ohne hierfür auch nur einen halbwegs stichhaltigen 
Beweis erbringen zu können. Hier lässt ihn die Unparteilichkeit, der 
er sich in seinem Buche grossenteils befleissigt, völlig in Stich. Seine 
Pflicht wäre es gewesen, sich, bevor er der Behauptung Csäky’s so 
grosses Gewicht beilegte, von ihrer Richtigkeit zu überzeugen. Es 
wäre ihm alsdann klar geworden, dass Deák nicht den geringsten 
Anteil an den Intriguen Csaky’s gehabt hat, und dass sein Name, 
der makellos dasteht in der Geschichte seines Vaterlandes, in schänd- 
licher Weise missbraucht worden ist. 

Die Reise des Grafen Csaky nach Berlin blieb erfolglos; denn 
noch überwog der Einfluss der Friedenspartei, der den Plänen Bis- 
marcks entgegenarbeitete. Aus preussischen und italienischen Akten 
müsste jedoch festgestellt werden, ob nicht in dieser Zeit es eigent- 
lich Italien war, von dem aus Preussen Anstoss erhielt. Denn die 
ungarischen Berichte, die in Berlin einliefen, widersprachen den 
Schreiben Usedoms aus Florenz. Aus den einen folgerte man „dass, 
abgesehen von einer kleinen Partei im Landtage, das Land einem Kampfe 
gegen Oesterreich für Preussen nicht geneigt sei“; in den anderen 
hiess es „welch’ treffliche Nachrichten er (Usedom) aus Ungarn er- 
halten, wie das Unternehmen sich immer hoffnungsvoller darstelle... D 
Weiter erfuhr Bernhardi „dass der Plan, mit den Unzufriedenen in 
Ungarn gemeinschaftliche Sache zu machen, ursprünglich von La 
Marmora herrührte“. Auf Grund solch widersprechender Angaben 
darf Kienast wohl nicht behaupten, „es mochte dem preussischen 
Minister wohl willkommen sein, wenn es in dieser Sache den An- 
schein hatte, als würde er nur von Anderen geschoben.“ 

Immerhin wurde das ungarische Projekt in Berlin neuerdings 
vorgenommen, als es im Mai 1866 den Anschein hatte, dass sich 
Italien mit Oesterreich abfinden könnte. Klapka, Csaky u. a. wurden 
nach Berlin berufen und häufige Konferenzen mit ihnen abgehalten. 
„Der Krieg ist beschlossen — rief Bismarck aus — und die Koope- 
ration mit Ungarn gleichfalls“. ! | 

Einen Tag nachdem Graf Usedom seine „Stoss-in’s-Herz“ -De- 
pesche an La Marmora gesendet hatte, am 18. Juni forderte Ludwig 
Kossuth eine Anzahl in Italien lebender Honved-Offiziere auf, „sich 


! Wohl infolge eines Druckfehlers steht an dieser Stelle in Kienast's 
Buch [71 mittlerer Absatz] das Datum des 12. Juli; es soll 12. Juni heissen. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 18 


E e ms. ag, 8. 


258 Kritiken. 


zum Abgehen nach Preussen bereit zu halten, um dort unter dem 
gewesenen Honved-Obersten Uechtritz als Depöt-Kommandanten den 
Kern einer aufzustellenden ungarischen Kriegsmacht zu bilden.“ Am 
23. Juni erliess Kossuth ein Manifest, worin er seine Gesinnung von 
1849 niederlegte; einige Tage später erfolgte eine zweite Prokla- 
mation,! worin es heisst: „Durch den Sieg der preussischen Waffen 
wird das ungarische Vaterland befreit werden“ Sie wurde der 
kaiserlichen Heeresleitung am 21. Juli bekannt. Indessen war die 
„Organisation einiger ungarischer Truppen aus den Gefangenen“ von 
den Vertretern des ungarischen National-Komitees in Angriff ge 
nommen worden. Bismarck selbst hatte nach der Schlacht bei 
Königgrätz angeordnet, dass die kriegsgefangenen Soldaten ungarischer 
Nationalität, soweit sie gesund waren, in die schlesischen Festungen 
gebracht würden. Im ganzen zählte man, die Verwundeten inbe- 
griffen, ungeführ 14000 Mann. Die Werbung, die uns Kienast aus- 
führlich schildert, ergab ein äusserst geringes Resultat: 1560 Mann 
betrug die Stärke der Legion. Die Infanterie wurde in acht Kom- 
pagnien zu 170 bis 175 Köpfen eingeteilt, die Husaren in eine Eska- 
dron von ungeführ 150 Reitern formiert. Geld erhielt die Legion 
aus dem preussischen Kriegszahlamt. Jeder Mann bekam ein unga- 
risches Reglement „gedruckt im Jahre 1864 bei Nicolaus Puky in 
Genf.“ Kommandiert wurde in ungarischer Sprache, wogegen der 
schriftliche Dienstverkehr in deutscher Sprache erfolgte. Die Om. 
zierspatente waren in zwei Ausfertigungen, nämlich deutsch und 
ungarisch. Kienast bringt einige Facsimiles: links finden wir den 
Vermerk des preussischen Kriegsministers [,in seiner Charge bei der 
ungarischen Legion anerkannt und bestätigt“] nebst Datum und amt- 
lichem Stempel; rechts die Unterschrift des „ungarischen Repräsen- 
tanten“ Grafen Csaky. Armee-Oberkommandant war Georg Klapka 
mit dem Rang eines Generals. Die Legion war im Feldlager ausser- 
halb der Festung Neisse untergebracht. 

In Italien entstand eine Legion von 601 Mann; sie trat jedoch 
nie in Aktion. Die Waffenruhe zwischen Italien und Oesterreich 
(25. Juli), hauptsächlich aber der Seesieg bei Lissa vereitelten den 
Plan, in Dalmatien zu landen. 

Die Klapkalegion hingegen betrat in der Nacht zum 28. Juli 
die österreichische Grenze und lagerte bei Ostrau. Auch zwischen 
Oesterreich und Preussen war Waffenruhe eingetreten. Der Legion 
stand die Entwaffnung bevor. Da beschloss Klapka „lieber Alles zu 
wagen, als sich desarmiren zu lassen.“ 


ı Facsimile bei Kienast zwischen Seite 104 und 105. 


Kritiken. 959 


Ueber die Haltung Preussens in diesem kritischen Zeitpunkte 
könnten uns blos die Akten des Grossen Generalstabs und das Ber- 
liner Staatsarchiv Aufschluss geben. Klapka handelte, wie wir gerne 
glauben wollen, dem Anschein nach auf eigene Faust, in Wirklich- 
keit aber mit stillschweigender Zustimmung der preussischen Heeres- 
leitung, um Ungarns Erhebung einzuleiten. Am 1. August trat die 
Legion den Vormarsch nach Ungarn an. Es war keineswegs ein 
Siegeszug. Die slowakische Bevölkerung „verhielt sich — wie wir 
in einem Berichte lesen — sehr reserviert und kalt der Legion 
gegenüber. Nirgends merkte man eine Bewillkommnung oder einen 
sonstigen Freudenausdruck. Von Eljen oder dergleichen Rufen war 
keine Spur zu hören.“ Am 4. August schon erfolgte der Rückzug 
gegen Mähren. 

Das weitere Schicksal der Legion, ihre Abrüstung und Auflösung 
in Preussen und die militärgerichtliche Untersuchung wollen wir füg- 
lich übergehen. Die ausführlichsten Einzelheiten finden wir darüber 
in Kienast's Buch. 

Fassen wir das Wesentlichste zusammen: Die grosse Anzahl 
ungarischer Kriegsgefangener, die trotz allen Lockungen und Ueber- 
redungskünsten ihrem Fahneneid treu geblieben sind, die vielfachen 
Desertierungen in Klapka’s Legion, der kühle Empfang, der diesen 
auf ungarischem Boden zu teil geworden ist — dies alles und vieles 
andere noch spricht dafür, dass die hochverräterischen Absichten 
zweifelhafter Charaktere magyarischer Herkunft, die in Preussen und 
Italien gegen Oesterreich gewühlt haben, nicht auf Rechnung der 
ungarischen Nation zu setzen sind. Ein Jahr 1866 mit den Ideen 
von 1849 hätte wohl andere Früchte gezeitigt. Blicken wir auf 
Preussen. Die Weltgeschichte Ichrt, dass an die Handlungen von 
Staatsmännern ein anderer Massstab als an die von Privatleuten an- 
zulegen ist. Was hier verpönt, ist dort — leider sagen wir — er- 
laubt. Und lange vor Nietzsche schon hat die Staatskunst kräftiger 
Völker in seinem Sinne gearbeitet. In ruhigen Zeiten allerdings 
kommt auch das Menschliche zu seinem Recht. In der preussischen 
Armee offenbarte es sich bereits im Kampfe mit dem Gegner; denn 
das Urteil über die Bildung einer Legion von Deserteuren war vom 
Anbeginn vernichtend. Ebenso hielt auch Bernhardi mit seiner Mei- 
nung nicht hinter den Bergen. Und Bismarck? Das Mittel, zu dem 
er nebst vielen anderen griff „die deutsche Einheit unter Preussens 
Führung durch Blut und Eisen herzustellen auf Kosten Oesterreichs“ 
— er hat es wohl selbst nicht mit Begeisterung gebraucht und es 
hat ihm auch später parlamentarische Verlegenheiten bereitet. Auf 
die Angriffe des Abgeordneten Schorlemer-Alst antwortete Bismarck 

18* 


260 Kritiken. 


am 16. Januar 1874 mit den Worten, er habe „in einem Akte der 
Notwehr die Bildung dieser Legion nicht gemacht, sondern ermächtigt“ 
Er selbst habe damit „nicht als Revolutionär‘ gehandelt. In gleicher 
Weise sucht er sich auch in seinen „Erinnerungen“ zu rechtfertigen. 
In seinem Innersten mag Bismarck, der Uebermensch, wohl anders 
gedacht haben. 

Trotz dem vielen Ballast, womit das Buch Kienast's beschwert 
ist, sehen wir es als einen nicht unwillkommenen Beitrag zur Ge 
schichte des Kriegsjahres 1866 an. Die Tagespresse hat sich der 
Sache bereits bemächtigt und die Frage aufgeworfen, ob das Er- 
scheinen solcher und ähnlicher Publikationen opportun sei. Dem 
Historiker steht es allerdings nicht zu, darüber zu urteilen; seine 
Aufgabe liegt vielmehr darin, ein Geschichtswerk — ob es nun 
opportun ist oder nicht — auf seinen inneren Wert zu prüfen. Und 
da muss er jeden Beitrag freudigst begrüssen, der der Erforschung 
der Wahrheit gilt. Handelt es sich aber um dieses Bestreben, dam 
soll man sich bei aller Ehrlichkeit — wie sie auch Kienast’s Werk 
auszeichnet — wohl hüten, eine, so zu sagen tendenziöse Färbung 
mit ganz bestimmter Absicht zur Schau zu tragen. Sie ist besonders 
dann nicht am Platze, sobald Beziehungen erörtert werden, die aktuell 
sind und zugleich den Lebensnerv eines Staates berühren. 

Noch eine andere Bemerkung kann Referent, der Oesterreicher 
ist, nicht unterdrücken: nur in äusserst seltenen Fällen entschliest 
man sich in seiner Heimat zur Ausfertigung eines Passierscheines, 
der einige wenige Begünstigte ermächtigt, die vorgeschriebene Grenz 
der Archivbenutzung zu überschreiten. Der tüchtige Monograph der 
Klapkalegion ist ein solcher „Meistbegünstigter“. Er hat die reichen 
Sammlungen des österreichischen Kriegsarchivs und die Korrespor- 
denzen der einzelnen Korpskommandos weidlich ausgebeutet. Möge 
aber an Stelle der Ausnahme die Regel treten, bis schliesslich die 
Schranken alle fallen, die eine freie Forschung im Rahmen der Zeit, 
die wir selbst noch erleben, behindern. Dem Oesterreicher wird dann 
die Beschämung erspart bleiben, die neueste Geschichte seines Vater: 


landes — wie es leider der Fall ist — aus fremden Quellen kennen 
zu lernen. 
Wien. H. Schlitter. 


Wilhelm Busch, Die Beziehungen Frankreichs zu Oesterreich und 
Italien zwischen den Kriegen von 1866 und 1870/71. Tübingen 
1900. 89 S. 4°. 

Sonderabdruck aus dem Dekanatsprogramm der Philosophi- 
schen Fakultät in Tübingen für das Jahr 1900—1901. 


Kritiken. 261 


Busch gliedert den Stoff in folgende vier Abschnitte: 1. Der 
Stand der Frage. 2. Das Verhältnis der drei Mächte von Anfang 
1867 bis zum September 1869. 3. Die Verhandlungen über eine 
Militärkonvention zwischen Frankreich und Oesterreich im Frühjahr 
1870. 4. Der Ausbruch des Krieges und die letzten Bündnisverhand- 
lungen im Juli und August 1870. Daran schliesst sich S. 72—89 
ein Anhang, der 5 einzelne Punkte behandelt. Der Zusammenhang 
der Allianzverhandlungen von 1868 und 1869, die Monarchenbriefe 
vom September 1869, die Verhandlungen des Generals Lebrun, der 
französische Dreibundsantrag vom 15. Juli 1870 und die Sendung 
Vitzthums nach Florenz und Vimercatis nach Paris und Metz. Wir 
haben über die Politik der beteiligten Staaten in jenen Jahren schon 
sehr reiches Material, aber es wird verschieden ausgelegt; es kommt 
darauf an es zu sichten, sich klar zu werden über den Wert, den 
wir den einzelnen Zeugnissen beilegen und was sie sagen. Das ist 
das Ziel, das sich Busch stellt, und falls er die Untersuchung etwa 
in seinem Seminar geführt hat, so hat er seinen Schülern damit eine 
treffliche Einführung in die Litteratur und in die Forschungsmethode 
der Periode gegeben. 

So einfach wie S. 79f. bei der Korrektur der Auffassung der 
Stelle in Lebrun’s Souvenirs Militaires, die man auf den Plan eines 
Feldzugs im Frühling 1871 gedeutet hat, während sie nur allgemein 
von einer campagne de printemps handelt, liegt die Sache jedoch 
nicht immer, und ich bin auch nicht der Meinung, dass die hier be- 
handelten Fragen erledigt seien, auch die Hauptfrage kann ich nicht 
so wie Busch beantworten. Es stehen sich namentlich zwei Auffassungen 
gegenüber, die er S. 2ff. charakterisiert. Nach Sybel waren bis zum 
Sommer 1870 alle Mächte gewillt, den Frieden zu erhalten, erst die 
spanische Frage brachte darin einen Wandel, und ganz plötzlich. 
Napoleon hatte zwar mit Oesterreich und Italien schon seit 1868 
über den Abschluss eines Dreibundes verhandelt, der seine Spitze 
gegen Preussen richtete, aber man war über freundschaftliche Be- 
sprechungen und allgemeine Versicherungen nicht hinausgekommen, 
im besonderen hatte Beust, der Leiter der österreichischen Politik, 
bei diesen Verhandlungen nur die Absicht, ein Defensivbündnis mit 
Frankreich zu schliessen und durch das Bündnis auch etwaige Kriegs- 
gelüste Frankreichs zu mässigen. Diese Tendenz beherrschte ihn selbst 
noch bei den Verhandlungen Mitte Juli 1870, angesichts des Aus- 
bruchs des deutsch-französischen Kriegs. Sie sollten ihm dazu dienen, 
„die Kriegslust Victor Emanuels im Zaume zu halten und deshalb 
jeden Schritt Italiens von Oesterreichs Zustimmung abhängig zu 
machen“. Sybel, Begründung des deutschen Reichs 6, 367 u. 7, 399. 


262 Kritiken. 


Im Gegensatz dazu haben namentlich Delbrück und Oncken den 
Bündnisverhandlungen der Jahre 1868—1870 grössere Bedeutung 
beigelegt, Beust soll wie Napoleon nach einer Gelegenheit zum Kriege 
gegen Preussen gesucht haben, und die Verhandlungen waren nach 
Delbrück Anfang 1870 so weit geführt, dass, wenn im Sommer 1810 
der Friede auch noch einmal gesichert worden wäre, dass dann der 
Krieg „im nächsten Frühjahr nach sorgfültigster Vorbereitung, wahr- 
scheinlich nach Abschluss eines festen Vertrags mit Oesterreich und 
Italien dennoch ausgebrochen wäre“. Busch S. 4. 

Busch kommt zu einem mittleren Ergebnis. Nach ihm suchte 
Napoleon seit 1867 Allianzen mit Oesterreich und Italien, die er sich 
möglichst „offensiv gegen Preussen zu gestalten“ wünschte S. 16. 
Beust habe dagegen bis zum Juli 1870 ernstlich den Frieden zu er- 
halten gesucht. Zwar habe er als letztes Ziel den Gedanken eines 
Krieges gegen Preussen gepflegt, aber ohne für absehbare Zeit de 
Ausführung für möglich zu halten. Busch giebt S. 20 eine übrigens 
recht gewagte Kombination, wie Beust die in Oesterreich - Ungarn 
einer solchen Politik abgeneigten Elemente dadurch für den Kneg 
gegen Preussen zu gewinnen suchte, dass Russland als Bundesgenosse 
Preussens in den Kampf gegen den Dreibund Frankreich-Oesterreich- 
Italien gezogen würde: aber wir scheiden diese Betrachtung besser 
aus. Nur soll sie uns lehren, wie Busch sich die Politik Beusts 
denkt. Beust wünschte also einen Krieg an der Seite Frankreichs 
gegen Preussen zu führen, aber er wünschte ihn nicht für die nächsten 
Jahre, und seine Politik war deshalb auch in den Bündnisverhand- 
lungen 186869 eine aufrichtige Friedenspolitik. So weit stimmt 
Busch also — abgesehen von Abweichungen in der Beurteilung ein- 
zelner Vorgänge und Nachrichten — mit Sybel überein. Ueber die 
Verhandlungen, die Mitte Juli 1870 auf Grund eines französischen 
Angebots zum Abschluss eines Dreibundes Frankreich-Italien-Oester- 
reich geführt wurden, urteilt Busch, dass damals Beust wirklich die Ab- 
sicht hatte Ocsterreich-Ungarn in den Kampf fortzureissen. Vgl. $. 
OU D, besonders S. 52 ff. und S. 71. Hier sagt Busch: „Was Beust 
seit dem 15. Juli 1870 unternahm, waren . . . Versuche, um die 
bisher von ihm in der Richtung des Staatsinteresses gehaltene fried- 
liche Politik in das genaue Gegenteil herumzuwerfen“. Ob diese 
Versuche, wie Busch meint, auch ohne den Eindruck der deutschen 
Siege hätten erfolglos bleiben müssen, will ich unerörtert lassen. 
Mit Recht aber verwirft Busch S. 54 Sybels Versuch, die Schritte und 
Schreiben Beusts aus diesen Tagen und selbst den Brief vom 20. Juli 
1870 im Sinne einer Friedenspolitik zu deuten, aber ich meine, dass 
damit auch Buschs Auffassung der früheren Verhandlungen Beusts 


Kritiken. 263 


über eine Allianz mit Frankreich erschüttert wird. Nicht als ob ein 
Staatsmann seine Politik nicht plötzlich ändern könnte: aber Zeit und 
Wesen dieses Wechsels sind doch der Art, dass man stutzig werden 
muss. Und da fragt man sich ferner: kann man die Verhandlungen 
der Jahre 1868,69 über einen Dreibund, dessen Spitze unzweifelhaft 
gegen Preussen gerichtet war, und kann man die Beratungen des 
Erzherzogs Albrecht mit den französischen Generalen und die Er- 
neuerung derselben durch den General Lebrun in Wien im Frühjahr 
1870 über einen Feldzugsplan der vereinigten Armeen des geplanten 
Dreibundes Frankreich-Oesterreich-Italien gegen Preussen als ganz 
akademische, eine praktische Gefahr nicht einschliessende Vorgänge 
behandeln? Ich glaube nicht. Wohl hat mancher Staatsmann mit 
dem Feuer gespielt — aber wer so spielt wie Beust und der Erz- 
herzog Albrecht auf der einen und Napoleon und seine Leute auf 
der anderen Seite: dem wird man nur schwer Glauben schenken, wenn 
er versichert, dass seine Seele fern sei von einem Gedanken auf Ver- 
wirklichung solcher Pläne. Vollends aber, wenn dieser Staatsmann unter 
so ungünstigen und so energisch Zurückhaltung fordernden Verhältnissen 
wie die damaligen Verhältnisse Oesterreichs waren, seine kriegerische 
Absicht so eilfertig bethätigt, wie es Beust namentlich durch den Brief 
vom 20. Juli 1870 gethan: dann wird man auch die früheren krie- 
gerischen Verhandlungen nicht blos für akademische ansehen können. 

Buschs Untersuchung liefert willkommene Beiträge zur schärferen 
Beurteilung mehrerer wichtiger Thatsachen aus den Verhandlungen 
jener Jahre, und man wird namentlich die vielgeteilte Annahme, dass 
Frankreich, Oesterreich und Italien seit Frühjahr 1870 im Grunde 
schon einig gewesen seien, übers Jahr den Krieg gegen Preussen ge- 
meinsam zu beginnen, abweisen müssen. Aber die Verhandlungen 
Beusts über einen Dreibund mit Frankreich und Italien 1868/69 und 
die Reise des Erzherzogs Albrecht nach Paris, wo er im März 1870 
dem Kaiser den Plan eines gemeinsamen Feldzugs des Dreibunds 
gegen Preussen entwickelte, sowie die Verhandlungen der französischen 
Generale unter Napoleons Vorsitz am 19. Mai 1870 über diesen 
Plan und endlich die Sendung des Generals Lebrun nach Wien 
(1870 28. Mai) um den Erzherzog Albrecht zu überzeugen, dass der 
eventuelle Krieg von Frankreich und Oesterreich gleichzeitig begonnen 
werden müsse, dass Oesterreich seine bisherige Bedingung eines 
späteren Eintretens fallen lassen müsse: alle diese Dinge erscheinen 
doch ernsthafter als Busch sie beurteilt, wenn wir den Krieg 1870 
so plötzlich herbeigeführt und alsbald auch Beusts Gedanken auf 
eine Teilnahme Oesterreichs am Kriege gerichtet sehen. 

Breslau. G. Kaufmann. 


264 


Nachrichten und Notizen L 


G. A. Schneider, der hl. Theodor von Studion, sein Leben und Wirken. 
ein Beitrag zur Byzantinischen Mönchsgeschichte, Kirchengeschichtliche 
Studien von Knöpfler, Schrörs und Sdralek, Band V, Heft 3, Münster 19%. 
112 S. 2,60 M. 

Eine umfassende Biographie des byzantinischen Theologen fehlte bisher, 
Schneider füllt die Lücke durch eine auf fleissiger Ausnutzung der Quellen. 
der Schriften Theodors und zweier Vitae ruhende Arbeit aus. Er schildert 
Theodor als Streiter gegen den Caesaropapismus anlässlich der möchianischen 
Wirren, die im Jahre 795 ausbrachen, als Konstantin VI. seine Gemahlin 
Amnia verstiess, als asketischer Reformer, der die Regel des Basilius in 
den Klöstern wieder einzuschärfen suchte, als Verteidiger des Bilderkultu 
im Bilderstreit, der 814 von neuem entbrannte, als Theologe vor allem al; 
Bildertheologe und Vertreter der Lehre vom päpstlichen Primat. Eine 
interessante Lektüre bietet das verdienstliche Buch nicht, man vermisst eine 
scharfe Charakterzeichnung Theodors und eine lebendige Auffassung und 
Herausarbeitung der geschilderten Persönlichkeiten und Situationen. Theodor 
als Theologe ohne jede Selbständigkeit und Originalität verdient in einer 
Zeit, die wenig feste Charaktere hervorgebracht hat, als energischer und 
furchtloser Charakter alle Anerkennung, wenn er auch nicht, wie der Ver- 
fasser meint, ohne Ehrgeiz und Herrschsucht war. 

Heidelberg. Grützmacher. 


Heinr. Leo, Untersuchungen zur Besiedelungs- und Wirtschaftsgeschichte 
des Thüringischen Osterlandes in der Zeit des früheren Mittelalters. 
(Leipziger Studien VI. 3.) Leipzig, Teubner 1900. 

Als ich die Arbeiten zu meiner „Kolonisierung und Germanisierung der 
Wettinischen Lande“ begann, hoffte ich, in diesen am frühesten eroberten 
Slawenlündern die typischen Grundformen für die Besiedelung des deutschen 
Ostens überhaupt aufdecken zu können. 

Zu meiner Ueberraschung fand ich aber, dass die bäuerliche Ein- 
wanderung hier nicht früher einsetzte, als in den weit später unterworfenen 
Nachbarländern. — So ergaben sich zwei Perioden; als erste die der Be- 
gründung und Organisierung der deutschen Herrschaft durch Fürsten, Ritter 
und Kirche, als zweite die der bäuerlichen Kolonisation. Dies Ergebnis 
wurde auch von A. Meitzen übernommen, dem mein Ms. vorlag für die 
„Obersachsen“ betreffenden Abschnitte seines grossen Werkes, das aller- 
dings früher zum Druck gelangte als meine Arbeit 


Nachrichten und Notizen I. 265 


Mein Wunsch, es möchte nun durch Einzelbearbeitung spezieller Teil- 
gebiete festgestellt werden, inwieweit die Resultate meiner mehr allgemein 
gehaltenen Untersuchungen zu berichtigen, zu modifizieren, zu ergänzen und 
zu vertiefen seien, hat sich inzwischen zum Teil erfüllt. A. Kraaz hat 
wertvolle Ergänzungen für die anhaltinischen Gebiete, M. Schmidt solche 
für das Vogtland gebracht. 

In der oben genannten tüchtigen und gehaltvollen Abhandlung be- 
schäftigt sich Heinr. Leo mit dem wichtigen Grenzgebiet des thüringischen 
Osterlandes. Ein erster Abschnitt bespricht die Vorgeschichte und die 
slawische Besiedelung, ein zweiter die Eroberung und Eingliederung in die 
Reichsverwaltung, ein dritter die „deutsch-slawischen Grundherrschaften“, 
ein vierter die Fortschritte des Anbaues und der Besiedelung. — Das Wert- 
vollste bringt meines Erachtens der dritte Abschnitt, der in sorgfältiger, in 
den wesentlichen Punkten überzeugender Weise die Begründung und 
Organisation der deutschen Grundherrschaften, auf der Unterlage einer 
ziemlich dicht sitzenden slawischen Bevölkerung, in ihren sozialen und 
wirtschaftlichen Auswirkungen behandelt. Von Interesse ist es, dass auch 
die Einführung der deutschen Hufenlage nach der Ansicht des Verfassers 
aus den Bedingungen und Bedürfnissen der grossgrundherrschaftlichen 
Organisation abzuleiten ist. Eine grössere Beweglichkeit des Bodens wurde 
nötig, und nur die Hufenverfassung ermöglichte es, den kleinen Ministerialen 
zu ihren Dienstlehen noch weitere Güter in verschiedenen Orten (Streubesitz 
also) als Basis einer standesgemässen Lebensführung zu verleihen, ohne — 
wie bei Verleihung eines ganzen Dorfes — Entfremdung des geliehenen 
Besitzes befürchten zu müssen. Die Hufenverfassung erleichterte dann zu- 
gleich die Herüberziehung deutscher Hörigen von den im Mutterlande 
liegenden Gütern der deutschen Herrn, und einen intensiveren Anbau der 
Ländereien, durch den man unter gleichzeitiger Einführung neuer Kulturen 
die Einnahmen zu steigern suchte. Wesen und Verfassung eines grossen 
Güterkomplexes wird sehr instruktiv auf Grund von Urkunden aus der Zeit 
1050—1100 an der Herrschaft Saalfeld veranschaulicht. Deutsche Kolonisten- 
dörfer scheinen bis in das 13. Jahrhundert hinein nur spärlich angelegt zu 
sein; grundherrschaftliche Rodungen mit slawischen Hörigen überwogen 
bis zu jener Zeit. 

Ueber die spätere Kolonisation kommt der Verfasser zu ähnlichem Er- 
gebnis wie der Referent: „Die Rodungen der späteren Zeit sind, nachdem 
die anfängliche eifrige Thätigkeit der grossen Grundherrschaften aufgehört 
hatte, im Osterland anscheinend in der Hauptsache von den kleinen 
weltlichen Herrn ausgeführt worden“. Wenn es dann weiter heisst: 
80 wie von denjenigen Klöstern, die der Mangel an ausgedehnten, ertrags- 
fähigen Besitzungen dazu trieb, sich neue Einkünfte durch Anlage von 
Dörfern zu verschaffen,“ so wäre dafür allerdings genauere urkundliche 

Beweisführung erwünscht gewesen. 

Nicht überall einverstanden bin ich mit den Ausführungen über die 
soziale Abstufung der Bevölkerung. Ueber die Smurden und Supane lässt 
sich wohl nur auf einer weit breiteren Basis der Forschung zu gesicherten 
Resultaten gelangen. Ich sehe mich bisher nicht veranlasst, auch nicht 


266 Nachrichten und Notizen I. 


durch die Untersuchungen Peiskers, von den in meiner „Kolonisation etc.“ 
entwickelten Anschauungen abzugehen, obwohl ich gern zugebe, dass voile 
Klarheit und Sicherheit noch zu erstreben sind. Nicht bewiesen und recht 
zweifelhatter Natur erscheint mir die Behauptung, die Nobiles und Liberi 
seien ursprünglich königliche Ministerialen -gewesen, die sich gegen Ende 
des 11. Jahrhunderts über die übrigen Ministerialen erhoben hätten, um 
gegen 1200 wieder mit ihnen zu verschmelzen. Es scheint mir diese An- 
nahme mit dem, was wir aus den Zeugenreihen der Urkunden, den Besitz- 
veränderungen, den Benennungen und den Wappen entnehmen können, 
nicht wohl vereinbar. Ich möchte doch an der Einwanderung besonders 
jüngerer Söhne der freien und adligen (Geschlechter des Mutterlandes fest- 
halten. — Bezüglich der altslawischen Wirtschaftsweise sind anscheinend 
die Forschungen Peiskers und Levecs nicbt eingesehen, auch nicht die Ab- 
handlung Rachfahl's in den Jahrbüchern für Nationalökomie und Statistik, 
Die früheren Anschauungen über Hauskommunion, kollektivistische Wirt- 
schaftsführung, Flureinteilung etc. der Slawen bedürfen aber doch, wie ıch 
bereits in meinem Beitrag zu Wuttke's Sächsischer Volkskunde, 2. Aufl, 
betont habe, einer eindringlichen Revision. 

Der Wert der Abhandlung soll natürlich durch diese — mehr Neben- 
sachen betreffende — Bemerkungen nicht herabgemindert werden. 

Ich hoffe vielmehr, dass der Verfasser uns bald durch weitere, gleich 
vortreffliche Beiträge zur sächsischen Kolonisations- und Agrargeschichte 
erfreuen wird. 


St. Gallen. Ed. O. Schulze. 


Heydenreich, Eduard, Prof. Dr. Aus der Geschichte der Reichsstadt 
Mühlhausen in Thüringen. Mit 11 Holzschnitten und 6 Lichtdrucktafela. 
Halle a. S., O. Hendel, 1900. Gr. 8° XIX und 60 Seiten. 


Das umfangreiche Vorwort begründet die Herausgabe dieser Schrift 
durch die Thatsache, dass trotz des Reichtums des Mühlhäuser Stadtarchivs 
eine Geschichte der Stadt, „die selbst den mässigsten Anforderungen der 
Gegenwart auch nur im entferntesten genügte,“ noch fehle. Um von dem 
Reichtum des städtischen Archivs an Urkunden und der Stadt an Denk- 
mälern anderer Art eine Vorstellung zu geben, hat der Verfasser seinem 
Buche Erläuterungen, von einer Anzahl bildlicher Darstellungen begleitet, 
beigegeben, die an sich ganz dankenswert sind, aber in solcher Ausführ- 
lichkeit an dieser Stelle kaum erwartet werden konnten. 

Zwei Quellen für die älteste Geschichte der Stadt macht der Ver- 
fasser zunächst namhaft: die prähistorischen Altertiimer und die Orts- 
namen. Ueber erstere weiss er freilich nichts weiter beizubringen, als die 
„versicherung von glaubhafter Seite,“ es sei alle Aussicht, dass sich durch 
Nachgraben zahlreiche prühistorische Altertümer im Kreise Mühlhausen 
finden würden.“ Das ist allerdings beinahe weniger, als nichts. Dagegen 
versucht er aus der zweiten Quelle, die ja sehr ergiebig sein kann, zu 
schöpfen. Aber teils wiederholt er nur das bekannte und nur zum teil 
richtige Ortsnamenschema Arnolds, teils missglücken seine Versuche. Völlig 
verfehlt sind z. B. die Erkärungen von Germar, Geismar, Weimar, Struth, 


Nachrichten und Notizen I. 267 


Unstrut. Besser begründet erweisen sich die Behauptungen des Ver- 
fassers, sobald er urkundlichen Boden betritt, obgleich auch hier manches 
Sonderbare begegnet, z. B. die Annahme, dass Mühlhausen, weil am Zu- 
sammenstoss dreier alter Gaue gelegen, bald zu diesem, bald zu jenem 
gerechnet worden sei. Je mehr er sich der neueren Zeit nähert, um so 
reicher und um so gesicherter werden dann die aus Urkunden aller Art, 
also auch aus Bauwerken, Münzen und Siegeln gewonnenen Ergebnisse, 
die sich hinsichtlich der Bauten vorzugsweise auf Sommers und Puttrichs 
Schriften stützen. Jedenfalls verdient der Verfasser für seine möglichst 
erschöpfende Zusammenfassung „des Bedeutsamsten aus der Geschichte der 
Stadt bis zum Ausbruch des Bauernkrieges“ den Dank derer, für die er 
geschrieben hat. Möchte sein Wunsch, durch seine Schrift anregend auch 
auf die Jugend zu wirken, in Erfüllung gehen. Gr. 


B. van Rijswijk. Geschiedenis van het Dordtsche Stapelrecht. ’s Graven- 
hage, Nijhoff. 1900. XII und 112 S. 

Verf. schildert an der Hand der de Wall’schen Handvesten van Dord- 
recht und eines mannigfaltigen ungedruckten Materials im Dordrechter 
Stadtarchiv (verzeichnet S. XI f.) ganz überwiegend die politische Seite der 
Dordrechter Stapelfrage, den Kampf der nord- und südholländischen Städte 
in seinen verschiedenen Phasen gegen das Stapelprivileg Dordrechts, welches 
den überseeischen Rhein- und Maashandel, auf dem mehr wie auf dem 
Seehandel Dordrechts Verkehr und Blüte beruhte, mit den Haupthandels- 
artikeln Wein und Salz, ausserdem aber auch den Verkehr auf Waal, Yssel, 
Lek und Merwede, also Ausland und Binnenland zwang oder zu zwingen 
suchte, hier in dem eigentlichen mittelalterlichen Hafenplatze der Rhein- 
mündungen ihren Markt zu suchen. Dies so oft und so heftig umstrittene, 
zu verschiedenen Zeiten verschieden ausgedehnte Stapelrecht machte für das 
13. und 14. Jahrhundert Dordrecht zur ersten Handelsstadt der nördlichen 
Niederlande und sicherte ihm noch für Jahrhunderte später, soweit es ihm 
gelang. dasselbe obwohl schrittweise durchbrochen und verfallend seit dem 
16. Jahrhundert zu behaupten, einen Verkehr, dessen nur erzwungene Leb- 
haftigkeit vollends schnell abzunehmen begann, als 1795 die letzten Stapel- 
rechte Dordrechts aufgehoben wurden. — Verfasser hat sich mit Erfolg be- 
müht, von diesen Stapelkämpfen und ihren Motiven und Wirkungen ein 
anschauliches Bild zu entwerfen, welches die Zeit von den ersten Ver- 
leihungen 1299 bis zur Abschaffung der letzten Rechte 1795 gleichmässig 
umfasst. Dem im Vorwort in Aussicht gestellten Ueberblick über Dordrechts 
Entwicklung als Handelsstadt ist er nicht in dem wünschenswerten Um- 
fange gerecht geworden, z. B. nicht in Hinsicht auf die interessanten Ver- 
suche, mit den benachbarten Welthandelsplätzen auf flandrischem und 
brabantischem Boden zu rivalisieren, und auch dadurch nicht, dass er 
es leider von vornherein von der Hand weist, auf den Stapel der Schotten 
in Dordrecht irgendwie Bezug zu nehmen. 

Kiel. Daenell. 


Einen sozialgeschichtlich wichtigen Vorgang behandelt die lehrreiche 
Untersuchung von H. Pirenne, Le soulèvement de la Flandre mari- 


268 Nacbrichten und Notizen I. 


time de 1323—1328. (Académie royale de Belgique; Commission royale 
d'histoire. Bruxelles 1900) Bekannte Ereignisse der politischen Geschichte 
erscheinen jetzt unter dem Licht eigenartiger Quellen in ihrer wahre 
Gestalt. Das in Flandern herrschende Missvergnügen über den Frieden von 
Athis, der dem französisch -fandrischen Kriege ein Ende machen sollte, 
und über das Regiment des von Frankreich abhängigen Louis von Never 
rief Aufstände in Brügge und in anderen flandrischen Städten hervor. 
Ende 1323 brach der Aufruhr auch im Territorium der Francs de Bruges 
aus, um schliesslich auf dem Schlachtfelde von Cassel (23. August 1323; 
im Blut der Aufrübrer erstickt zu werden. Pirenne schildert die innere Ent- 
wicklung des Aufruhrs von Stufe zu Stufe. Die Erhebung wird veranlass 
durch die drückende Amtsführung böherer Verwaltungsbeamter. Eine 
Amnestie steigert das Selbstgefühl des Volkes. Es wendet sich gegen Adel 
und Baillis als solche, es will sich überhaupt vom Adel befreien. Vor die 
Entscheidung durch das Schwert gestellt, wählt die Masse des Volkes den 
Frieden, dessen Ausführung jedoch die radikalen Elemente und die bis 
herigen Führer verhindern. Jetzt wird der Aufstand zur wirklichen 
Schreckensherrschaft, die im Hass gegen die Kirche und in sinnlosen Exe- 
kutionen schwelgt. Noch wichtiger sind die Ergebnisse, die Pirenne aus 
der Liste der bei Cassel gefallenen (3185 Tode) und entkommenen Auf- 
rührer gewinnt. Diese umfangreiche Liste, aufgestellt für den Zweck der 
Konfiskation des Immobiliarvermögens aller Aufrührer, verzeichnet neben 
den Namen der meisten Personen deren Besitz an Land, Häusern u. à 
Immobilien. Es ergiebt sich aus ihr, dass hier keine Erhebung verzweifelter 
Menschen stattgefunden hat, sondern dass die Aufrührer sich im wesent- 
lichen aus kleinen Eigentümern und freien Pächtern zusammensetzten; 
die meisten waren kleine wohlsituierte Grundeigentümer, manche von 
ihnen hatten sogar beträchtlichen Grundbesitz. Dieser wirtschaftlich 
günstigen Lage der Aufrührer entsprach in eigentümlicher Weise ihre 
gute Organisation. Pirenne macht darauf aufmerksam, dass während des 
Aufruhrs keineswegs Anarchie herrschte, sondern dass die revolutionäre 
Verwaltung in normaler Weise funktionierte. Die erwähnte Liste erweist 
ferner eine verhältnismässig grosse Dichtigkeit der Bevölkerung in diesen 
Distrikten, auf dem Lande und in den Städten, während der ersten Jahr- 
zehnte des 14. Jahrhunderts. Mit Recht betont Pirenne den sozialen Cha- 
rakter des Aufruhrs. Immerhin darf man ihn auch einreihen unter die 
zahlreichen Versuche der Glieder des friesischen Stammes, das seiner 
Eigenart entsprechende Maass von politischer Selbstbestimmung gegenüber 
der Landesherrschaft zu behaupten. 
Breslau. W. Stein. 


Die Zürcher Stadtbücher des 14. und 15. Jahrhunderts. Auf Ver 
anlassung der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich herausgegeben mit 
geschichtlichen Anmerkungen von H. Zeller-Werdmüller. I. Leipzig, 
S. Hirzel, 1899. XI u. 404 S. 


Die Antiquarische Gesellschaft in Zürich, die sich bereits durch die 
Herausgabe des Urkundenbuches der Stadt und Landschaft Zürich (bisher 


Nachrichten und Notizen I. 269 


Bd. I--V, 1) den Dank der Forscher erworben hat, fügt ihren Verdiensten 
ein neues hinzu durch die vollständige Veröffentlichung der Züricher Stadt- 
bücher. Diese, fünf an der Zahl, bilden eine amtliche Sammlung von Ver- 
ordnungen, Erkenntnissen und Beschlüssen des Rats (neben der noch be- 
sondere Urkundenkopialbücher, Richtbücher u. a geführt wurden) und 
reichen von 1314—1436 mit Nachträgen von 1292 an und gelegentlichen Ein- 
tragungen bis 1549. Im 15. Jahrhundert hat man auch noch das Stadt- 
buch geteilt und die Beschlüsse des Kleinen und des Grossen Rates ge- 
trennt gebucht, wovon jene im allgemeinen die innere Verwaltung, diese 
politische Angelegenheiten betreffen. 

Der vorliegende 1. Band der Ausgabe, deren Text von Dr. Emil Bär 
bearbeitet ist, umfasst die ersten zwei Bände des Stadtbuches und geht bis 
1422. Der Inhalt berührt die allermannigfaltigsten Seiten städtischen 
Lebens und bietet dem Forscher die reichste Ausbeute. Nur eins mag, im 
Hinblick auf eine „aktuelle“ Kontroverse (vgl. G. v. Below, Hist. Zft., 86 8. 
46 ff.) kurz daraus hervorgehoben werden: der Handel mit seidenen Schleiern 
Züricher Gewebes nach Polen, Wien und Ungarn (Stadtbuch I Nr. 225 § 4, 
Nr. 258 § 3, § 6, II Nr. 13.). Register werden erst dem dritten Bande bei- 
gegeben, doch erleichtern die Benutzung bereits jetzt die übersichtliche 
Druckanordnung, die klaren und knappen Ueberschriften der einzelnen 
(696) Einträge. Die sachlichen Erläuterungen H. Zeller-Werdmüllers sind 
ebenfalls höchst nützlich. Hoffentlich folgen Fortsetzung und Schluss bald. 
Eine ausführliche Besprechung von G. Meyer von Knonau steht in den 
Gött. Gel. Anzeigen 1900, S. 662—669. 

Jena, Dez. 1900. F. Keutgen. 


Karl Hildebrand. Stockholms stads privilegiebref 1423—1700. I. Stock- 
holm, Wahlström & Widstrand 1900. 160 S. 8°. 


Das Heft ist das erste einer Serie von Beiträgen zur Geschichte Stock- 
holms, welche die k. humanistische Wissenschaftliche Gesellschaft (Hum a- 
nistiska Vetenskaps-Samfundet) in Uppsala mit Unterstützung der 
Stadtverordneten der schwedischen Hauptstadt auszugeben unternommen 
hat. Den Aktenstücken wird die darstellende Beschreibung folgen. Als 
Endpunkt ist das Jahr 1700 festgestellt. Anstatt ein das sämmtliche 
Material umfassendes Diplomatarium zu geben hat Dr. Hildebrand 
aus praktischer Rücksicht vorgezogen, die Aktenstücke auf mehrere Ab- 
teilungen mit verschiedenen Rubriken zu verteilen. Die Privilege mussten 
nach jenem Plane zunächst in Frage kommen. — Die Redaktion der Samm- 
lung ist musterhaft. Jedem Aktenstücke geht eine genaue Beschreibung 
voran. 

Die Regierung war gar eifrig das Interesse der Hauptstadt zu befördern. 
Schon 1436 bekam Stockholm bedeutende Territorien in der Nachbarschaft. 
K. Johann II. gab der Stadt mehrere Briefe, welche ihre Einkünfte ver- 
mehrten, ihr Handelsgebiet vergrösserten u. s. w. Das letzte der hier ab- 
gedruckten Privilege ist Gustav II. Adolfs Resolution 25. Febr. 1614. Das 


zweite Heft wird mit der neuen Epoche beginnen, welche durch die Handels- 
ordinantia von 1614 eintrat. 


210 Nachrichten und Notizen I. 


Das vielvereprechende Unternehmen, dessen Anfang hier vorliegt, wird 
auch für die noch wenig bearbeitete allgemeine Geschichte der schwedischen 
Städte von grossem Interesse werden. M. G. Schybergson. 


La rivoluzione Napoletana del 1799, illustrata con ritratti vedute auto- 
grafi, ed altri documenti figurativi e grafici del tempo. Albo pubtlicato 
nella ricorrenza del primo centenario della repubblica Napoletana a cura 
di B. Croce, G. Ceci, M. D'Ayala, S. di Giacomo. Napoli, A. Morano e 
figlio, 1899. folio XXVII + 62 S. S. und 75 Lichtdrucktafeln. 


Zur Säcularfeier der neapolitanischen Revolution vom J. 1799 erscheint 
nach berühmten Mustern dieses Album. Es enthält eine Fülle authentiscker 
Abbildungen, die sich auf die merkwürdigen Ereignisse jener Tage be- 
ziehen und dem Leser alle Persönlichkeiten vorführen, die in dem blutigen 
Trauerspiel eine besondere Rolle gespielt haben. Nicht weniger als 175 Ob- 
jekte sind in verschiedenen öffentlichen und privaten Sammlungen Neapels 
ausfindig gemacht und für das vorliegende Album reproduziert worden. An 
der Spitze der auf dem Titelblatt genannten Herausgeber steht Benedetto 
Croce, der als Verfasser einer vortretflichen Monographie über diese Zeit 
bekannt ist (Studi storici sulla rivoluzione napoletana, Roma 1897). 

Man sieht die Mitglieder der königlichen Familie, den Minister Acton, 
den österreichischen General Mack, die französischen Generale Macdonald 
und Championnet, den Kardinal Rutfo, den Admiral Nelson, den englischen 
Gesandten Hamilton mit seiner berühmten Gemahlin Lady Emma, ferner 
die bedauernswerten Opfer Luisa Sanfelice und Elenora Fonsecca, dann die 
historisch denkwürdigen Plätze, Kastelle und Gebäude Neapels, gleichzeitige 
Flugblätter und Karrikaturen, zahlreiche Autogramme, Abbildungen von 
Münzen, Medaillen und, Orden, von mddernen Kunstwerken, die ihr Sujet 
aus der Revolutionsgeschichte genommen haben und vieles andere. Dem 
Album ist ein ausführlicher und ganz vortrefflich abgefasster Kommentar bei- 
gegeben; dieser erläutert, und zwar durchaus nicht in trockenem Katalogstil, 
sondern in fesselnder Weise die einzelnen Abbildungen; er giebt den Fund- 
ort der betreffenden Objekte an und verweist hierbei mit dankenswerter 
Gründlichkeit auf die Quellenwerke, die nicht‘Jedermann bekannt oder 
nicht leicht zugänglich sind. Nur ein kleines Missverständnis sei hier an- 
gemerkt: das Emblem auf der casa Cirillo, das eine Schildkröte mit dem 
Motto „ó oixog ó qiios &eıoros“ vorstellt, kann doch nicht übersetzt werden: 
„la casa è l'ottimo amico" [Albo p. 41—42]. Es besagt vielmehr dasselle, 
wie das deutsche Sprüchwort „Eigener Herd ist Goldes wert" [vgl. über 
den Ursprung des Emblems: Joachim Camerarius, Symbol. et emblem. 
centuriae IV. Mog. 1677. S. 182.1) So vortrefflich aber der Kommentar zu 
den Bildern ist, so schlecht sind die Lichtdrucke selbst. Es ist wirklich 
schade, dass im Zeitalter der raffiniertesten Reproduktionstechnik die mit 
grösster Sorgfalt zusammengebrachten illustrativen Belege so schlecht und 


1) Freundliche Mitteilung meines gelehrten Kollegen, Herrn Archivs- 
concipisten Dr. Arthur Goldmann. 


Nachrichten und Notizen I. 271 


oft bis zur Unkenntlichkeit entstellt wiedergegeben sind. Freilich kann 
man für 9 Lire nicht mehr verlangen. | 
Wien. H. S. 


H. Thirria: La Duchesse de Berry 1798—1870. Nombreux documents 
inédits. Un Portrait. Paris, Librairie Th. J. Plange XVI und 467 S. 


Man mag billig bezweifeln, ob es heute noch nötig war, dem Leben 
der Herzogin von Berry einen starken Band zu widmen. Ihre politische 
Rolle war 1833 nach dem verfehlten Aufstand in der Vendée und nach dem 
Eingeständnis ihrer zweiten Ehe ausgespielt. Wie sie diese Rolle durch- 
zuführen versucht hat, ist aus neueren Darstellungen, die mit der Legende 
gebrochen haben, bekannt. Nun hat allerdings H. Thirria ein bedeutendes, 
bisher verborgenes handschriftliches Material heranziehen können: die 
Korrespondenz der Herzogin von Berry mit ihrer Freundin, der Gräfin de 
Metfray, die Papiere der Familie de Choulot, i. J. 1832 in Nantes kon- 
fiszierte Dokumente, die heute im National-Archiv aufbewahrt werden, u. a. m. 
Auch weiss er das Gesamtbild um manchen einzelnen Zug zu bereichern. 
Aber im grossen und ganzen bleibt es unverändert bestehen. Am wert- 
vollsten erscheinen die Mitteilungen aus den im National-Archiv befindlichen 
Akten, die auf die Beziehungen der streitbaren Herzogin von Berry zu den 
fremden Regierungen ein Licht werfen. Zumal die Geneigtheit Karl Alberts, 
des Königs von Sardinien, ihr bei ihrem gewagten Unternehmen 1832 Hilfe 
zu leisten, wird durch eine Reihe von Zeugnissen klargestellt. Doch wäre 
es nicht mehr als billig gewesen, bei dieser Gelegenheit der Aufschlüsse zu 
gedenken, die schon Karl Hillebrand in seiner Geschichte Frankreichs 
gegeben hat. Dafür hätte man den Abdruck der Speisezettel der Mahl- 
zeiten, die der Gefangenen im Schlosse Blaye geboten wurden, dem Ver- 
fasser gern geschenkt. Dass sein Widerwille gegen die Dynastie Orléans 
und sein Schmerz über den heutigen „Fortschritt der revolutionären Ideen“ 
sich nicht verleugnen, braucht in Anbetracht des apologetischen Charakters 
seines Werkes kaum besonders hervorgehoben zu werden. | 


Zürich. Alfred Stern. 


Zeitschriften. An einem Organ für alte Geschichte fehlte es bisher 
in Deutschland, obwohl A. Hettler, der auf verschiedensten Gebieten der 
Geschichte und Geographie neue Zeitschriften zu gründen gesucht hat, 
Januar 1899 auch die alte Geschichte in dieser Hinsicht vorübergehend be- 
glückt hatte (vgl. Hist. Viert. II. 289). Gleichzeitig werden nun zwei neue 
ähnliche Unternehmen angekündigt. Im Verlag von W. Avenarius in Leipzig 
erscheinen Quellen und Forschungen zur alten Geschichte und 
Geographie, herausg. von W. Sieglin, dem Nachfolger Kieperts in Berlin 
— das erste Heft ist bereits zur Ausgabe gelangt; im Verlag der Dietrisch'schen 
Buchhandlung (Theod. Weicher) in Leipzig: Beiträge zur alten Ge- 
schichte, her. von C. F. Lehmann, Privatdozenten der alten Geschichte 
an der Universität Berlin. Die „Beiträge“, die wohl mehr als „die Quellen 
und Forschungen“ den Charakter einer Zeitschrift tragen werden, obschon 
auch sie nicht regelmässig, sondern in zwanglosen Heften erscheinen, 


272 Nachrichten und Notizen I. 


„wollen die innere Einheitlichkeit des Gesamtgebietes der alten Geschichte 
vom alten Orient bis in die spätrömische und frühbyzantinische Zeit möglichst 
betonen und politische, wie Kultur- und Wirtschaftsgeschichte gleichmässig be 
rücksichtigen“. Es sollen selbständige Abhandlungen, daneben auch orien- 
tierende und kritische Berichte über einzelne Gebiete und Fragengruppen, 
dagegen nicht Recensionen veröffentlicht werden. Neben der deutschen 
Sprache sind Englisch, Französisch, Italienisch und Lateinisch zugelassen. 


Die „Hannoverschen Geschichtsblätter“, — die der Verein für 
die Geschichte der Stadt Hannover seit 2 Jahren als Wochenschrift heraus- 
giebt, erscheinen nunmehr als Monatsschrift. 


Der Historische Verein für Ludwigsburg und Umgebung, 1397 ge 
gründet, giebt seit 1900 Ludwigsburger Geschichtsblätter heraus 
(vgl. Bibliogr. 1899/1900 Nr. 2695). 


Von neuen territorialhistorischen Zeitschriften seien hervorgehoben die 
„Pommerschen Jahrbücher“ (s. Bibl. 1900/1901 Nr. 790), Organ de 
Rügisch-Pommerschen Geschichtsvereins zu Greifswald und Stralsund. 
Dieser Verein hat sich aus der ‚Greifswalder‘, später „Rügisch-Pommerschen 
Abteilung der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Altertumskunde" 
zu selbständigem Dasein entwickelt und Ende 1899 konstituiert. Vorsitzender 
ist der Greifswalder Prof. der Rechtsgeschichte Frommhold, Mitglieder 
des Redaktionsausschusses überdies Bernheim, Ulmann und K. Kunze, 
letzterer als Schriftführer. Dem ersten Band giebt Frommhold das Geleit- 
wort, Bernheim gedenkt des ungeheueren Aufschwungs territorialer und 
lokaler Geschichtsstudien und hebt hervor, dass die Lokalforschung in un- 
mittelbare Verbindung mit den allgemeinen Interessen der Geschichtswissen- 
schaft getreten sei. Wenn er bei dieser Gelegenheit auf eine seit Oktober 
1899 erscheinende Zeitschrift hinweist (Deutsche Geschichtsblätter), die e 
sich speziell zur Aufgabe setzt, diese Beziehungen zu pflegen, so hätte 
auch bemerkt werden können, dass diese Aufgabe schon seit längeren 
Jahren das bekannte „Korrespondenzblatt des Gesamtvereins‘ zu erfüllen 
sucht und in der That gegenwärtig, von Bailleu trefflich geleitet, durchaus 
befriedigend erfüllt. 


Deutsches Historisches Institut in Rom. Schon auf der vierten 
Versammlung deutscher Historiker zu Innsbruck (14. September 1896) hat 
K. Th. Heigel hervorgehoben, dass bei den historischen Arbeiten im 
Vatikan der Unsegen der deutschen Vielstaaterei auffällig hervorgetreten 
und dass es wünschenswert sei, das preussische Institut in Rom in eim 
von den Gelehrtenrepubliken, den Akademien, gemeinsam unterhaltene 
deutsches zu verwandeln. Der Vorschlag hat zwar allgemein Sympathie 
erweckt und Anklang gefunden, ist aber im übrigen unberücksichtigt 
geblieben. Erst vor einigen Wochen ward die Frage eines allgemeinen 
deutschen Instituts wieder aufgeworfen. Die Meldung, dass der ver- 
dienstvolle Leiter des preussischen Instituts, Prof. W. Friedensburg, 
seine Stellung in Rom aufgebe, war wohl die äussere Veranlassung. M 
einem Artikel, erschienen in der Beilage der Münchener Allgemeinen Zeitung 
vom 11. Januar, wurden Bedenken gegen die vor einiger Zeit erfolgte etat- 


Nachrichten und Notizen I. 273 


mässige Angliederung des preussischen Instituts an die Archivverwaltung 
geltend gemacht und dieErhebung des preussischen zum allgemeinen deutschen 
Reichsinstitut begehrt. Die Marburger Historiker (von Below, Brandi, 
Frh. v. d.Ropp) haben hierauf eine Eingabe an den Reichskanzler entworfen 
und die Fachgenossen weitesten Umfangs zur Mitunterzeichnung aufgefordert. 
Das Gesuch, das in der Bitte um ein historisches Reichsinstitut in Rom 
gipfelt, hat nahezu 600 Unterschriften gefunden. — 

Man braucht nicht allen Ausführungen des Gesuches zuzustimmen, um 
dem Unternehmen im ganzen besten Erfolg zu wünschen. Dankbar muss 
anerkannt werden, dass das preuss. Institut Vortreffliches geleistet hat: 
seine Veröffentlichungen können den Vergleich mit denen der anderen 
historischen Institute in Rom wohl bestehen. Das preussische Verfahren, 
die Mitarbeiter am historischen Institut, die Sekretäre und Assistenten, 
längere Jahre in Rom zu lassen und ihnen die dort verbrachte Zeit als 
gleichsam dem Archivdienst gewidmet anzurechnen, hat sich durchaus be- ` 
währt und soll keineswegs aufgegeben werden. In dieser Hinsicht verdient 
die preussische Einrichtung den Vorzug vor der österreichischen. Stipen- 
diaten, die vorübergehend 1 oder 2 Jahre am Institut arbeiten und mög- 
lichst rasch in den Besitz fester Stellen im Heimatland zu gelangen suchen, 
werden Veröffentlichungen des Instituts nicht besonders gut zu fördern ver- 
mögen. Aber ein römisches historisches Institut hat nicht allein als Pub- 
likationsinstitut zu wirken, es soll Mittelpunkt und Hort der geschichtlichen 
Studien in Rom und Italien sein, es soll auch der zeitweiligen Fortbildung 
und der ins Weite gehenden Anregung jüngerer wissenschaftlicher Kräfte 
dienen. Diesen Aufgaben konnte und kann das preussische Institut in 
seiner gegenwärtigen Verfassung nicht voll gerecht werden. Deshalb be- 
grüssen wir die Eingabe und wünschen ihr Erfolg. Die Beamten, die 
Leitung und Oberleitung des Instituts soll durchaus kein Vorwurf treffen. 
Sie haben geleistet, was zu leisten möglich war, ja das Institut hat wieder- 
holt weit über die Grenzen der Verpflichtung hinaus bereitwilligst mühevolle 
Auskünfte erteilt. Nicht gegen Personen, sondern gegen eine bestehende 
und den grösseren Bedürfnissen nicht hinreichend entsprechende Organisation 
richtet sich die Eingabe an den Reichskanzler, nicht für bestimmte Personen, 
sondern für eine neue zweckmässigere Organisation soll sie wirken. Das 
Gute und Brauchbare der preussischen Einrichtung kann dabei durchaus 
bewahrt bleiben. Die Verbindung mit den Verwaltungen der grossen 
deutschen Archive, der preussischen, bayrischen u. s. w., ist gewiss wert- 
voll: ihnen könnten feste Institutsstellen zugewiesen werden. So würde 
der erwünschte Grundstock ständiger Arbeiter am Institut getroffen werden. 
Aber das Gesamtinstitut muss, um allen seinen weiten Aufgaben gerecht 
zu werden, in seiner Zusammensetzung über den Kreis preussischer Archivare 
hinausreichen: es muss derart sein, dass es in Wahrheit als Mittelpunkt der 
römischen und italienischen Studien und Forschungen aller deutschen 
Historiker gelten dürfe. G. S. 

Am 11. und 12. April findet in Trier die 1. Hauptversammlung der 


west- und süddeutschen Vereine für romanisch-germanische Altertums- 
forschung statt. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 19 


274 Nachrichten und Notizen 1. 


Am 12. Mai wird in Mühlhausen der Thüringer Archivtag abgehalten 

Am 30. und 31. Mai findet in Gotha die Versammlung Deutscher 
Bibliothekare statt. 

Im April 1902 soll in Rom ein Internationaler Historikerkongress 
stattfinden, um dessen Zustandekommen sich besonders Professor Pais, der 
neuernannte Direktor des Museums in Neapel bemüht. Es soll eine Zusammen- 
fassung der Fortschritte und Leistungen der Geschichtswissenschaft im ver- 
flossenen Jahrhundert geboten werden. Nach dem Programm sind 3 &t- 
tionen vorgesehn. In der ersten sollen die Fragen allgemein methodische 
und theoretischer Natur, die Hilfswissenschaften, die Wirtschaftageschichte 
und die Beziehungen zwischen der Geschichte und der Soziologie zur Er- 
örterung kommen. In der zweiten sollen die Geschichte des Altertums und 
in der dritten die Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit behandelt 
werden, wobei sich wieder nach stofflichen und zeitlichen Gesichtspunkte 
eine weitere Scheidung in kleinere Gruppen vollzieht. Das Unternehmen 
hat nichts mit den von der Société d'histoire diplomatique im September 15% 
nach dem Haag und im Juli 1900 nach Paris berufenen international: 
Historikerkongressen zu thun. Ob es in Deutschland mehr Freunde finde 
wird als diese, dürfte zweifelhaft sein. Für Ostern 1902 ist die Versammlung 
Deutscher Historiker in Heidelberg geplant. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
technische Hochschulen. Der o. Professor für deutsches Recht in Hale 
Philipp Heck, ist als Nachfolger Thudichums für deutsches Recht mi 
Handelsrecht nach Tübingen, der ao. Prof. Judeich in Czernowitz als Ordi 
narius für alte Geschichte nach Erlangen (Lehrstuhl Pöhlmanns), berufen 
worden. 

Die Privatdozenten für mittlere und neuere Geschichte Karl Hampt 
in Bonn und Martin Spahn in Berlin sind zu ao. Professoren in Bom 
ernannt worden. Der Privatdozent S. Steinherz in Wien wurde al: 
ao. Professor der historischen Hilfswissenschaften an die deutsche Universitit 
in Prag berufen; der Privatdozent R. Kaindl in Czernowitz zum ao. Pro 
fessor für österreichische Geschichte ernannt; der Privatdozent Wörner! 
in München als a0. Prof. der neuen deutschen Litteraturgeschichte nach 
Freiburg i. B., der Privatdozent Achelis in Göttingen als ao. Prof. de 
Kirchengeschichte nach Königsberg berufen. 

Habilitiert hat sich in Königsberg der Stadtbibliothekar Dr. August 
Seraphim für neuere Geschichte. 

Preussisches historisches Institut in Rom. Prof. Dr. W. Friedensburg 
verbleibt in seiner Stellung als erster Sekretär; Privatdozent J. von Haller 
in Basel wurde zum Assistenten ernannt. 

Oesterreichisches Institut für Geschichtsforschung in Rom. Der Direktor 
Sektionschef Theodor von Sickel tritt in den Ruhestand, zu seinem 
Nachtolger ist der Innsbrucker Professor Ludwig Pastor ausersehen. 

Museen und Sammlungen. Der Konservator der schlesischen Kunstdenk- 
mäler Baurat Lutsch ist als Hilfsarbeiter ins Ministerium berufen und al 
Nachfolger des Geh. Ober-Reg. Rats Persius zum Konservator der Kunst- 


Nachrichten und Notizen L 275 


denkmäler Preussens ernannt worden. Der Privatdozent Weule in Leipzig 
ist als Direktor des neuen ethnographischen und handelsgeographischen 
Museums und als Dozent an der Handelshochschule nach Köln berufen 
worden, hat diesen Ruf jedoch abgelehnt, nachdem er zum zweiten Direk- 
tor des ethnographischen Museums in Leipzig ernannt worden ist. 


Todesfälle- Im Januar d J. starb in Frankfurt Archivrat Dr. Arthur 
Wyss, Haus- und Staatsarchivar in Darmstadt im noch nicht vollendeten 
49. Lebensjahre. Er war bekannt als Forscher auf dem Gebiet der hessi- 
schen Geschichte. Von seinen Arbeiten sind zu nennen: Limburger Chronik 
untersucht (Marburg 1875); Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen 
Bd. 1—3 (= Publikationen aus den Preussischen Staatsarchiven: Hessisches 
Urkundenbuch Abtl. I. Leipzig 1879—98); Eb. Windecks Buch von Kaiser 
Sigmund und seine Ueberlieferung (Leipzig 1894); Ein deutscher Cisianus 
f. d. J. 1444 gedruckt von Gutenberg (Strassburg 1900). 


Am 23. Febr. starb in Tübingen in Folge eines Schlaganfalls der o. 
Professor der Geschichte Lothar von Heinemann nach kaum vollendetem 
42. Lebensjahre. Er war am 19. Febr. 1859 in Bernburg geboren als Sohn 
des jetzigen Oberbibliothekars in Wolfenbüttel Otto von Heinemann. Seit 
1858 in Halle habilitiert, war er 1898 als Nachfolger Kuglers nach Tübingen 
berufen worden. Er veröffentlichte: Heinrich von Braunschweig Pfalzgraf 
bei Rhein (Gotha 1882); die Welfischen Territorien seit dem Sturze Hein- 
richs des Löwen bis zur Gründung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg 
(Gotha 1882); das Patriciat der deutschen Könige (Habilitationsschrift Halle 
1888); zur Entstehung der Stadtverfassung in Italien (Leipzig 1896). 
Mehrere Jahre war er Mitarbeiter an den Monumenta Germaniae Historica 
und hat an den Ausgaben der Libelli de lite mitgewirkt. Seine wichtigste 
Leistung ist die Geschichte der Normannen in Unteritalien und Sizilien Bd. 
1, Leipzig 1894, ein durch saubere und gründliche Forschung ausgezeichnetes 
Werk. 


Bernhard Erdmannsdörffer. 


Am 1. März ist plötzlich Bernhard Erdmannsdörffer gestorben, mitten 
in voller Schaffenskraft und Thätigkeit. In ihm verliert die deutsche Ge- 
schichtswissenschaft einen ihrer namhaftesten und einen durchaus eigen- 
artigen Vertreter. 

Geboren am 24. Januar 1833 in Altenburg, widmete Erdmannsdörffer 
sich seit 1852 auf den Universitäten Jena und Berlin hauptsächlich philo- 
logischen, daneben auch geschichtlichen Studien. 1857 arbeitete er im 
Archiv und in der Markusbibliothek in Venedig. Nachdem er sich 1858 
in Jena habilitiert, trat er im Jahre 1859 im Auftrage der Münchener 
Historischen Kommission für die Zwecke der Edition der deutschen Reichs- 
tagsakten ? eine Studienreise nach Italien an. Nach seiner Rückkehr habi- 
litierte er sich in Berlin, woselbst er von 1863—70 zugleich das Amt eines 
Lehrers an der Kriegsakademie bekleidete. Hier fesselten ihn vor allem 
die Arbeiten für die seit 1864 erscheinenden „Urkunden und Aktenstücke 


1 Vgl. Weizsäcker, Deutsche Reichstagsakten, Bd. 1, S. LI Anm. 1. 
19* 


276 Nachrichten und Notizen L 


zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm ven Brandenburg“. 1369 
zum ausserordentlichen Professor in Berlin befördert. folgte er dann rach 
hinter einander einem Rufe als Ordinarius nach Greifswald 1871, nsd 
Breslau 1873, nach Heidelberg 1874. An dieser schönsten der süddeutscher 
Universitäten hat er fast 27 Jahre wirken können. 

Seine erste Schrift behandelte ein wirtschaftsgeschichtliches Thems: 
De commercio quod inter Venetos et Germaniae civitates aevo medio inter- 
cesserit (1858). Später liess er dieser noch eine andere kulturhistorische 
Arbeit folgen: „Das Zeitalter der Novelle in Hellas“ ‘in den Preussische 
Jahrbüchern, 1870). Der Ausgangspunkt für sie lag einmal in den ser 
ibm festgehaltenen klassisch-philologischen Studien, sodann in einem em: 
nenten allgemein litterarischen Interesse, das ihm eigen war. Wir besitze 
in ihr den geistreichsten Versuch eines kulturgeschichtlichen Programm: 
den die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts hervorgebracht hat Es iš 
merkwürdig, dass gerade die lautesten Rufer in der neuesten kultr- 
geschichtlichen Bewegung diese Aufsätze gar nicht zu kennen scheine 
Alles, was ihnen als neue Wahrheit gilt, findet sich schon darin: die starke 
Anwendung des Analogieschlusses und die Vorstellung, dass jedes oi 
bestimmte Kulturzeitalter durchzumachen habe. Aber der Wert der E. scha 
Aufsätze ist nicht von der Berechtigung dieser programmatischen Gedanken 
abhängig; er reicht darüber hinaus. E hätte auf Grund seiner kultur 
geschichtlichen Arbeiten mindestens mit demselben Recht wie andere ab 
Begründer einer neuen wissenschaftlichen Richtung auftreten können. Iv 
dessen er besass zu viel Bescheidenheit und zu viel Geschmack, als das 
er immerfort dem einen hübschen Einfall weiter hätte nachgehen sollen 
Er überzeugte sich ferner, dass das Hauptarbeitsgebiet des Historikers dok 
die politische Geschichte sei. Er ist schliesslich sogar zu den im engeret 
Sinn sogenannten politischen Historikern gerechnet worden. Seine Arbeiter 
auf dem Gebiet der politischen Geschichte hängen der Mehrzahl nach mit 
jener grossen Edition zusammen. Die „Urkunden und Akten zur 
schichte des grossen Kurfürsten‘ haben in ihm wohl den thätigsten und 
besten Editor gehabt. In der Abteilung „Politische Verhandlungen“ gab 
er Band 1—5 heraus (1864—84). Seiner Schrift „Graf Georg Friedrich von 
Waldeck. Ein Preussischer Staatsmann im 17. Jahrhundert“ (1869) ver 
danken wir eine sehr wichtige Anregung. Er richtete in ihr die Aufmert 
samkeit auf die politischen Mitarbeiter des grossen Kurfürsten und fordert? 
eine „Abgrenzung der Verdienstanteile‘. In dieser Richtung sind ander 
seinem Vorbild gefolgt. Frucht der eindringenden Studien über die Zeit 
des grossen Kurfürsten waren dann zusammenfassende Arbeiten. Für det 
„Neuen Plutarch“ und die „Allgemeine deutsche Biographie“ verfasste E 
biographische Artikel über Friedrich Wilhelm. Vor allem aber unternahm 
er es, für Onckens „Allgemeine Geschichte“ eine grosse Darstellung üb 
die „Deutsche Geschichte vom westfälischen Frieden bis zum Regierungs- 
antritt Friedrichs des Grossen 1648—1740" zu schaffen. Sie erschien D 
zwei starken Bänden 1892 und 93 (die ersten Lieferungen waren schon vof 
1892 ausgegeben worden). Es ist „ein durch und durch reifes und klar. 
die Quellen und die Spezialforschung spielend beherrschendes, von grosset 


Nachrichten und Notizen I. 271 


und richtigen Gedanken getragenes Werk“.! Im Jahre 1894 wurde dies 
Buch mit dem Verdunpreis gekrönt. Bekanntlich war dem von der Kom- 
mission vorgeschlagenen Werke Sybels über die Begründung des deutschen 
Reiches der Preis versagt worden. Wenn ihn E.s Buch, über das sich die 
Kommissionsmitglieder an zweiter Stelle geeinigt hatten, erhielt, so war 
auch dieses des Preises in Wahrheit wert. Zu seiner Würdigung mag hier 
nur ein Gesichtspunkt hervorgehoben werden. Kürzlich hat Prutz einen 
heftigen Angriff gegen die „Legende‘‘ in der preussischen Geschichte ge- 
richtet. Die Thatsache der Legendenbildung im einzelnen soll nicht be- 
stritten werden. Dass aber ein genereller Vorwurf in dieser Hinsicht nicht 
am Platze ist, beweist schlagend gerade E.s Buch. Die teleologische Be- 
trachtung Joh. Gust. Droysens lehnt E. mit Entschiedenheit ab und betont 
den „naiven partikularistischen Egoismus“ der Politik des grossen Kur- 
fürsten. Meinecke (a. a. O. Sp. 112) meint sogar, dass der Gegensatz E.s 
gegen Droysen etwas zu scharf sei. Jedenfalls sehen wir hierbei, wie einer 
der Hauptvertreter der brandenburgisch-preussischen Geschichtschreibung 
die „Legende“ längst selbst beseitigt hat, wie denn dieselbe überhaupt nie 
eine allgemeine Herrschaft ausgeübt hat. In diesem Zusammenhange ist 
es noch von besonderem Interesse, dass E. Freund und Gesinnungsgenosse 
Treitschkes war, für den er anch in dem Streit mit Baumgarten eintrat. 
Die lebhafte Wertschätzuug des preussischen Staates bildete für ihn durch- 
aus kein Hindernis einer gesunden realistischen Betrachtungsweise. — Als 
Heidelberger Universitätsprofessor nahm E. eifrigen Anteil an den Arbeiten 
der badischen historischen Kommission und beteiligte sich auch selbst an 
ihren Editionen. Im Verein mit Obser gab er die „Politische Korrespon- 
denz Karl Friedrichs von Baden 1783—1806“, Bd. 1—4 (1888—96) heraus. 
Es war wohl teilweise die Beschäftigung mit dem reformfreundlichen badi- 
schen Markgrafen, noch mehr jedoch gewiss ein allgemeineres Interesse, 
wodurch er zu seiner letzten grösseren Arbeit, „Mirabeau“ (Monographien 
zur Weltgeschichte XII, 1900), geführt worden ist. Mit den geschilderten 
Richtungen seiner Studien verband sich nämlich stets ein ausgeprägtes 
Interesse für allgemein litterarische Probleme und für Fragen der histori- 
schen Psychologie. Die Abhandlung über das Zeitalter der Novelle zeigt 
ihn uns als feinsinnigen Litterarhistoriker. Es ist zu bedauern, dass wir 
von ihın nicht mehr Beiträge zur Geschichte der Historiographie erhalten 
haben, wie ein solcher in seiner akademischen Rede über Schlosser (Heidel- 
berg 1876) vorliegt. Sein litterarisches Interesse entsprang grossenteils 
seinen künstlerischen Neigungen. Denn ein starker künstlerischer Zug, der 
durch die Beschäftigung mit dem klassischen Altertum noch verstärkt sein 
mag, war seiner Natur eigen. In allen seinen Arbeiten ist er nicht bloss 
Forscher, sondern zugleich ein eigenartiger Schriftsteller... Auch kurze Re- 
zensionen lassen nie die formelle Abrundung vermissen. Ueber die Wichtig- 
keit der historischen Psychologie hat E. sich in der Anzeige des fünften 
Bandes von Treitschkes deutscher Geschichte in den Preussischen Jahr- 
büchern 81, S. 370 ff. in interessanter Weise ausgesprochen. Indem er 


1 Meinecke, Deutsche Litteraturzeitung 1895, Sp. 110ff. 


278 Nachrichten und Notizen I. 


dessen Begabung für die Zeichnung eines psychologischen Charakter- 
gemäldes hervorhebt, weist er auf Diltheys gedankenreiche Ideen über 
eine berchreibende und zergliedernde Psychologie‘ hin und beklagt es, wie 
dürftig noch die psychologische Fundamentierung in unseren historischen 
Darstellungen sei. Er war fürwahr berechtigt, eine Klage zu erheben, da 
er selbst Meisterliches auf diesem Gebiet geleistet hatte. Wo aber konnte 
sich ihm ein dankbareres Objekt für die Bethätigung dieser seiner Neigungen 
bieten als in einem Lebensbilde Mirabeaus? An der Stelle, an der er über 
das Verhältnis von Mirabeau und Mauvillon spricht (S. 52), macht er die 
Bemerkung: das Problem der Autorschaft der beiden an der „Monarchie 
Prussienne‘‘ könne ein sehr beachtenswertes Kapitel in einer „Psychologie 
des Plagiates“* bilden, „die vielleicht jemand einmal zu unternehmen den 
Mut haben wird und die ein sehr erwünschter Beitrag auch für die Ge- 
schichte der Geschichtschreibung sein würde.“ Es ist mir mitgeteilt 
worden, dass E. selbst sich mit einem solchen Plan beschäftigt hat. Auf 
dem Historikerkongress im Haag im Jahre 189% hielt er einen Vortrag 
über Mirabeau und Mauvillon, in dem jenes Problem überaus fein abge- 
wogen war. E.s letzte Veröffentlichung ! ist ein Artikel über Beust in dem 
jetzt erscheinenden Supplementband der Allg. deutschen Biographie. Sein 
Talent, sich auch in eine andersartige Persönlichkeit zu versetzen, die 
Feinheit und Liebenswürdigkeit seines Urteils berühren darin überaus sym- 
pathisch. — In der erwähnten Anzeige in den Preussischen Jahrbüchern 
nahm E. Veranlassung, sich zu der neuerdings so stürmisch verlangten 
Umwälzung der historischen Methode und der allgemeinen historischen An- 
schauungen zu äussern. Er sprach sich dahin aus, dass „eine wesentliche 
Umgestaltung der Aufgabestellung in der Geschichtswissenschaft im Ganzen“ 
nicht zu erwarten sei. „Die kollektiven Wirkungen von historischen Stän- 
den, von kirchlichen und politischen Parteien, von sozialen Gruppen“ 
könnten gewiss vieles, aber nicht alles erklären. „In den grossen Wen- 
dungen der Geschichte tritt unberechenbar und vorläufig unerklärbar die 
autonome Machtwirkung der entscheidenden geschichtlichen Persönlich- 
keiten herein“. Den Verfasser des „Zeitalters der Novelle‘ mag es eigen- 
tümlich berührt haben, dass man heute die Anschauung von der Abhängig- 
keit des einzelnen von seinem Kulturzeitalter als eine neue Entdeckung 
ausgiebt, und der Verfasser des Buches über den Grafen Waldeck konnte 
darüber lächeln, dass man der deutschen Geschichtsforschung einseitige 
Verherrlichung der grossen Persönlichkeit vorwirft. Andererseits aber 
musste er gerade wegen dieser Untersuchungen sich auch gegen die Auf- 
fassung erklären, dass die Frage nach den Persönlichkeiten gleichgültig sei. 
Eine Schule hinterlässt E. nicht. Aber er hat vielen Anregung ge- 
geben, und Männer wie Lenz und Gothein haben durch ihn ihre Ein- 
führung in die historische Wissenschaft erhalten. G. v. Below. 


1 Es steht noch die Publikation eines Nachrufs auf Boretius in den 
Preussischen Jahrbüchern bevor. 


Nachrichten und Notizen L 2179 


Entgegnung.' 

Die Art und Weise, wie A. Bachmann meine letzte Abhandlung („Die 
Kärnten-Krainer Frage und die Teritorialpolitik der ersten Habsburger in 
Oesterreich“) in dieser Zeitschrift besprochen hat, nötigt mich zur Richtig- 
stellung des Sachverhaltes Folgendes zu bemerken. 

Man wird auch von einer kürzeren Besprechung einer Arbeit erwarten 
dürfen, dass sie alle wesentlichen Punkte derselben hervorhebt. B., der 
nebenbei gelegentlich auch allzugrosse Ausführlichkeit in meiner Ab- 
handlung bemängelt, hat in der 8'/, Seiten langen Anzeige vornehmlich 
seine von mir angefochtene Ansicht über die Belehnung der Habsburger 
mit Kärnten zu verteidigen gesucht. Das Hauptmoment, das ich zur Er- 
klärung der bestehenden Schwierigkeiten neu herangezogen habe, die Ver- 
hältnisse in Krain, übergeht er gänzlich! Eben diese bilden, wie von 
andern Referenten auch entsprechend hervorgehoben wurde, nach meiner An- 
sicht den eigentlichen Schlüssel zur Lösung der vorliegenden Frage. Hätte 
B. selbst „etwas weniger kritischen Eifer“ gehabt ? so würde er in meinen 
ausführlichen Darlegungen darüber (S. 57—73 meiner Abhandlung) auch 
sofort die Antwort auf mehrere Fragen gefunden haben, die er meiner Auf- 
fassung als unübersteigbare Hindernisse entgegenstellen zu können glaubt. 
(S. 545) Dass ich die Belehnung der Habsburger thatsächlich als eine 
provisorische betrachte, leuchtet aus jeder meiner Zeilen hervor. Und die 
weiter daran geknüpfte Frage: „Wozu aber dann die ganze Geschichte, die 
sich unter allen Umständen auf eine Formalität beschränkt hätte“? — findet 
sich S. 69 meiner Arbeit mit Sperrdruck beantwortet. Gerade darin 
gipfelt meine Darstellung! 

B. hatte (i. J. 1895) die Belehnung der Söhne K. Rudolfs mit Kärnten, 
welche man zuletzt übereinstimmend als Thatsache betrachtete, wieder in 
Zweifel gezogen, ohne dafür ein Beweismaterial vorzubringen. Indem ich 
dem gegenüber an jener als positivem Ergebnis der bisherigen Controvers- 
literatur festhielt, waren mir die Argumente sehr wohl bekannt, die sich 
dagegen geltend machen lassen. Da ich ihrer zusammenfassend gedachte, 
meint B. eben daraus die beste Waffe gegen mich schmieden zu können. 
Mehr als eine halbe Seite meiner Darstellung druckt er so mit wörtlichem 
Citat wieder ab. Sollte denn B. vielleicht gar nicht gewusst haben, dass all’ 
das längst vor mir gefunden und geltend gemacht worden war? — Höchst 
sonderbar jedenfalls bei einem Kritiker, der gleich eingangs bemängelnd 
darauf hinweist, es sei „nicht alles unbekannt" gewesen, was ich dafür halte. 
Auch der vernichtende Schlusssatz, mit dem er wiederum wörtlich citirend 


1 Anm. der Redaktion. Wir haben dieser Polemik Raum gewährt, weil 
wir von ihr eine weitere Klärung und Förderung der Streitfrage erhoffen. 
Doch können wir den Vorwurf, den Dopsch gegen „die Art und Weise“ 
der Bachmannschen Kritik erhebt, nicht für begründet erachten. 

? Ein mir gemachter Vorwurf! 

® „König Rudolf hat ein solches Vorgehen beobachtet... .., um die be- 
absichtigte Veränderung des staatsrechtlichen Gefüges von Krain u. Kärnten 
in einer rechtlich unanfechtbaren Form sicher zu stellen“. 


280 Nachrichten und Notizen I. 


mein Vorgehen als ganz unbegreiflich hinzustellen sucht !, rührt gar nicht 
von mir her, sondern ist ein mit Anführungszeichen versehenes Citat aus 
der die bisherigen Ergebnisse der Forschung resumirenden Arbeit eine 
— anderen (Redlich)! | 

Bs. Auffassung deckt sich im wesentlichen mit dem, was Lorenz seiner- 
zeit vorgebracht hatte. Will man die Thatsache der Belehnung von Rudolf: 
Söhnen mit Kärnten nicht annehmen, so hat man sich mit den für dieselte 
sprechenden positiven Zeugnissen auseinander zu setzen. Lorenz meinte 
einstens die betreffenden Urkundenstellen als Interpolationen erklären zu 
können. Das erwies sich zufolge der Authenticität der noch vorliegenden 
Originale als unmöglich. B. nimmt nun an, es liege hier eine bewusster 
Weise gethane unwahre Aeusserung Rudolfs vor, die analog anderen „Incon- 
gruenzen“ in diplomatischen Schriftstücken des Königs erfolgt sei, „um 
die Grösse des Opfers, das seine Söhne und er dem befreundeten Görzer 
Haus brachten, recht drastisch darzuthun“. 

Ohne hier die Wahrscheinlichkeit einer solchen Hypothese näher er- 
örtern zu wollen, sei nur bemerkt, dass all’ das, was B. an Analogien da- 
für vorbringt, sich thatsächlich keineswegs damit vergleichen lässt. Gewiss 
lassen sich „Incongruenzen“ in den Schriftstücken Rudolfs nachweisen. 
Hier aber würde es sich um eine direkte Unwahrheit handeln in der Aus 
sage des Königs über eine Handlung, die er selbst vor wenigen Jahren 
vorgenommen hatte. Der Unterschied hier u. dort will beachtet sein. 

Doch wenn wir selbst so weit gehen dürften, wie erklärt sich dann 
die zweite, ebenso bestimmte Nachricht von der Belehnung der Söhne Rudolf: 
in der Originalurkunde des Herzogs Albrecht von Sachsen (1285 März 28? 
Hat auch er etwa gelogen? DashatB.ganzundgarübersehen! Genug 
davon. Das ist ja alles längst erörtert worden und für alle — bis auf 
B. — wohl auch eine abgethane Sache. 

Die zweite Hauptfrage, um welche es sich bei dem vorliegenden Problem 
handelt, ist die nach der Stellung Meinhards von Tirol. Auch da ignoriert 
B. einfach die Ergebnisse der bisherigen Forschung. Denn er will nur 
ganz allgemein zugeben, dass Meinhard 1279 beim Könige Ansprüche er- 
hoben habe und ihm von Rudolf zunächst die Belehnung mit einem Fürsten- 
tum in Aussicht gestellt worden sei. Kärnten selbst wäre, da Meinhard, 
der dann (1282) „statt Aussichten für die Zukunft sofortige Befriedigung 
begehrte“, die Belehnung von Rudolfs Söhnen in letzter Stunde verhindert 
habe, zunächst unvergeben geblieben und ihm erst übertragen worden, als 
sich „die von Rudolf zugesagte anderweitige Ausstattung für ihn mit einem 
Fahnenlehen des Reiches“ nicht gefunden hatte (1286). Ob das auch nur 
die allgemeine Wahrscheinlichkeit für sich hat? Meinhard war gewiss nicht 
der Mann, sich mit vagen Versprechungen zu begnügen oder gar in aussichts- 
lose Abenteuer verwickeln zu lassen. Seine Stellung war gegeben, seine 
Ansprüche konnten sich damals einzig und allein auf Kärnten (u. eventuell 
Krain) richten. Das hatte schon Redlich mit zureichenden Gründen dar- 


T Dopsch hält trotzdem die Belehnung (mit Kärnten 1282) für „so gut 
bezeugt wie nur irgend eine der mittelalterlichen Geschichte.“ 


Nachrichten und Notizen I. 281 


gethan. Im Anschlusse daran aber habe ich ausgeführt, dass sich dafür 
noch bestimmtere Anhaltspunkte nachweisen lassen, dass Rudolf früher als 
bisher angenommen jenem Begehren Meinhards stattgab und letzterer sich 
mit Zustimmung der Habsburger bereits seit 1280 im factischen Besitz des 
Herzogtums Kärnten befand. Die Begründung aber dafür, dass Meinhard 
nicht sofort nach Bereinigung der gegen seine Erhebung in den Reichsfürsten- 
stand geltend gemachten Einwände mit dem Herzogtum förmlich belehnt 
wurde, suchte ich aus den Verhältnissen in Krain (Ansprüche auf das 
Sponheimer Erbe) nachzuweisen. 

B. hat nun, ohne, wie bemerkt, auf diese letzteren Ausführungen — den 
Kernpunkt meiner Darstellung — einzugehen, gegen die These selbs 
Verschiedenes vorzubringen gesucht. Manches erledigt sich durch meine 
Darstellung selbst bereite. Dass Ausdrücke wie dominus — Herr, Gewalt- 
träger an sich gar nichts besagen (S. 542), habe ich selbst unter Ab- 
lehnung einer Verwertung derselben ausdrücklich betont. (8. 56 An. 1). 
Aber es handelt sich hier um mehr. Nicht ich habe aus Meinhard einen 
„Herrn des Herzogtums Kärnten“ gemacht (S. 548); Meinhard nennt sich in 
2 Originalurkunden aus den J. 1283 u. 1284 selbst so. Es ist also nicht 
„erst zu erweisen“. Wenn B. die spezifische staatsrechtliche Bedeutung 
dieses Titels — er scheint ihm unbegreiflich zu sein(?) — nicht zugeben 
will, dann möge er die von mir citirte Stelle bei Ficker (Reichsfürstenstand) 
nachlesen. Eben dort wird er auch den Verweis auf die beiden Analogien 
finden, die er gleichfalls verwirft. Uebrigens gibt B., der sonst bei mir 
Widersprüche nachweisen zu können meint!, an anderer Stelle doch wieder 
eben im Hinblick auf eine der angeführten Analogien (Böhmen) zu, dass 
ein solcher Titel auch gebraucht werde von dem „Inhaber unveräusserlicher 
Herrschaft, für die ihm aus äusserer Ursache der herkömmliche Titel noch 
nicht zusteht“ (S. 542). Habe ich denn etwas anderes behauptet? Und wo 
bleibt da die Consequenz?? 

Weiter sei auch meine Interpretation der Formel “de consilio Meinhardi 
comitis? in Urkunden K. Rudolfs (1278—80) nicht zutreffend. Für die- 
selbe spricht die bekannte Literatur über das Consensrecht der deutschen 
Fürsten etc., die ich allerdings nicht besonders anführen zu müssen glaubte. 
Und ferner. Hat man nicht gerade für die Stellung der Mark Oesterreich 
zu dem Herzogtum Bayern (976—1156) eben aus derartigen Formeln auf deren 
staatsrechtliche Beziehung geschlossen (Vgl. Huber, österr. Gesch I, 176)? 

„Etwas mehr Rücksicht auf gewisse Thatsachen“ ? wäre endlich auch 
in der Beurteilung der Titel ‘Herr von Krain’ und „Herr zu Krain“ am 
Platze gewesen. Vor allem handelt es sich dabei nicht um Kärnten, wie 

! Wie meine Ausführungen über Meinhards kirchenfeindliche Stellung 
einen „Widerspruch“ gegen die bekannte Concessionspolitik K. Rudolfs 
vis-à-vis dem Episcopat in den österr. Ländern involviren soll, ist mir 
schlechterdings unerfindlich. Oder weiss B. vielleicht nicht, dass selbst der 
Sohn Rudolfs, Albrecht, als Herzog von Oesterreich alsbald in gleicher 
Weise wie Meinhard der Kirche gegenüber Stellung genommen hat? 

? Ein mir von B. erteilter Rat! 


282 Nachrichten und Notizen I. 


B. — wieder flüchtig lesend — meint, sondern lediglich um Krain. Die 
Eigenart der Herrschaftsverhältnisee dort, (welche ich, wie es scheint, doch 
noch nicht ausführlich genug auseinandergesetzt habe), brachten es mit 
sich, dass bei dem Mangel einer einheitlichen Landesherrschaft, mehrere ver- 
möge ihrer reichen Begüterung als ‘domini Carniole’ neben einander er- 
scheinen. — Dass einzelne unter ihnen diesen Titel „von ihrem Privat- und 
Lehensbesitz in Krain“ führten, nimmt B. selbst, allerdings einige Seiten 
zuvor, doch auch an (S. 542). Sollte also an eine Unterscheidung der bei- 
den Bezeichnungsweisen, die ja auch sonst bei den Adelsprädicaten noch 
eine Rolle spielt, wirklich „nicht zu denken“ sein? Die von B. dagegen 
angeführten Citate besagen gar nichts, weil die Berechtigung auf den um- 
fassenderen Titel (Herr von Oesterreich) naturgemäss die Führung des be- 
schränkteren (Herr zu Oesterreich) involviert. B. hätte mir Originalurkunden 
der Jahre 1282—1286 nachweisen müssen, in welchen Meinhard sich ‘Herr 
von Krain’ genannt hat. 

Wenn B. zum Schluss (S. 549) auch die Art, wie ich „die Haltung 
Böhmens auf die Entwickelung der innerösterreichischen Dinge einwirken“ 
lasse, „nicht für zutreffend“ hält, so gereicht mir dabei nur zum Troste, 
dass seine früher nur in Aussicht gestellte Vorstellung von diesen Ver- 
hältnissen, wie er sie jetzt endlich darlegt (S. 547), gerade in diesem Punkte so 
auffallend mit der von mir zuerst vorgebrachten Combination übereinstimmt". 

Vielleicht wird schon das, was ich hier vorgebracht habe, zur Cha- 
rakterisierung der B.’schen Besprechung genügen. Es sollte ja Zweck dieser 
Zeilen nur sein, mich gegen eine solche „Art“ von Berichterstattung energisch 
zu verwahren. 

Wien, Dec 1900. A. Dopsch. 


Antwort des Referenten. 


Wohl Niemand, der mein Referat über Dopsch’s Schrift und obige „Ent 
gegnung‘‘ neben einander gelesen hat, wird darüber im Zweifel sein, wer 
von uns beiden Anlass hat, sich über die „Art und Weise“ der Diskussion 
zu beklagen und daher entschiedenst Verwahrung einzulegen. Thatsächlich 
bringt meine Besprechung, sachlich und ruhig und nur dort lebhafter, wo 
es galt, D.'s spitze Bemerkungen gegen Angaben meiner Oesterreich. Reichs- 
geschichte zurückzuweisen, weder allgemein gehaltene Angriffe gegen D. 


1 „Die Umtriebe Böhmens (Wenzels II), und seines Beraters Z. von 
Rosenberg .... nötigten dann, wie es scheint, Rudolf, den so zähe fest- 
gehaltenen Plan zu Beginn 1286 aufzugeben. .. So kam es zur Verleihung 
Kärntens an Meinhard: wenigstens ein Nachbar, das verwandte Görz-Borat- 
nische Haus, sollte... an Albrechts Seite festgehalten werden. Vgl. dazu 
S. 70—72 meiner Abhandlung. 

Dass die Ansprüche Böhmens auf Kürnten „dem Kaiser (?, will sagen 
König) offenbar noch viel unbequemer als dem Tiroler Grafen“ waren (S. 549), 
ist auch nur vom Standpunkte Bs. aus zutreffend, nach welchem letzterer 
Kärnten „noch nicht hatte“. Wie aber, wenn dies — wie ich ausführte — 
thatsächlich schon der Fall war? 


Nachrichten und Notizen I. 283 


noch wirbelt sie in Nebendingen Staub auf, was beides in der „Ent- 
gegnung“ geschieht, noch endlich ist es heute meine Absicht, zu zeigen, 
wie wenig D.’s Schrift wesentlich über Stögmann’s bekannten Aufsatz 1856 
hinaus sichere Ergebnisse liefert und über welche der Einwendungen meines 
Referates er stillschweigend hinweggeht. Nur die Hoffnung, vielleicht zur 
Lösung der Streitfrage weiter beitragen zu können, kann mich bewegen, 
hier noch einige wenige Momente zu erörtern. 

Wenn D. fordert, dass auch in einer kurzen Besprechung einer Arbeit 
„alle wesentliche Punkten derselben hervorzuheben“ sind, so habe ich stets 
geglaubt, dass es genüge, wenn der Referent seine allgemeine Meinung 
über das Buch ausspricht (Ueberzeugung gegen Ueberzeugung, die Ent- 
scheidung bleibt dann dem Leser) und sie an einer und der anderen 
speziellen wichtigen Frage begründet. Letzteres habe ich im vorliegenden 
Falle an die Erörterung der angeblichen Belehnung der Habsburger Albrecht 
und Rudolf mit Kärnten, Dez. 1282, versucht, die D. verficht, die ich anzweifle, 
und weiter (S. 548 des Ref.) bemerkt, dass ich auch den Behauptungen De 
betreffs der ferneren Stellung Meinhard's in Kärnten nicht zu- 
stimme. Ich füge nun, was ohnehin gemeint war und auch so verstanden 
werden konnte, hinzu, dass meine Ablehnung der Anschauungen De auch 
betreffe der ferneren Stellung Meinhard’s in Krain gilt und ich namentlich 
die Urk. K. Rudolfs v. 23. Jan. 1286 über das Verhältnis seines Sohnes Albrecht 
von Oesterreich zu dem jetzt mit Kärnten zu belehnenden Meinhard von 
Görz-Tirol betr. Krain und Kärnten zum Teil anders verstehe als Dopsch. 
Wenn dieser in der Bestimmung Rudolfs, dass Meinhard aus der Verleihung 
der herzoglichen Gewalt in Kärnten keinerlei Recht in Krain und der 
Mark erwachsen soll (mit Stögmann) eine „Bedingung“ erkennt, unter der 
Meinhard das Fürstenlehen erhalten soll, so finde ich darin vielmehr neben 
der Konstatierung des Thatbestandes, dass Krain und die Windische 
Mark nicht frei, sondern (eben seit 1282) rechtmässiger Besitz Albrechts 
von Oesterreich sei, zunächst einen Akt der Fürsorge Rudolfs, damit 
Albrecht in diesem Besitz nicht behelligt werde. Dies zu thun musste dem 
weitschauenden König wohl rätlich sein, angesichts des Umstandes, dass 
der Vorgänger Meinhards im Herzogtum Kärnten wesentlich dieses, das jetzt 
habsburgische Gebiet Krain und die windische Mark, besessen hatte, und weil 
ihm wohl Meinhard's rücksichtslose Selbstsucht bekannt war. Wenn aber 
Meinhard nun darauf verzichtete, seine egoistischen Bestrebungen weiterhin 
auf das nun habsburgische, einst sponheimische Krain, auszudehnen, so 
opferte er damit kaum Aussichten, nie aber ein Recht: nullum jus penitus 
(in terris Carniole et Marchie Slavice) acquiratur (ex collat. duc.\, heisst 
es in der Urkunde, und dicte terre cum ministerialibus etc. aput filium 
nostrum predictum permaneant. Die Belehnung der Söhne Rudolfs mit Krain 
1252 war aber erfolgt, ohne dass Meinhard sich etwa deswegen mit dem 
Könige stritt und überwarf (vgl. D. selbst S. 63), sie kann daher auch keine 
Verletzung etwaiger Rechte des Grafen gewesen sein. Rudolf ist jetzt (offen- 
bar mit Meinhard) soweit entfernt, in der Fixierung des thatsächlichen 
Verhältnisses betr. Krain und die Mark ein Opfer Meinhards zu sehen, ihm 
erscheint Meinh.s Belehnung auch schon mit Kärnten für diesen so wert- 


284 Nachrichten und Notizen L 


voll, dass er die Hoffnung beständiger Freundschaft des Belehnten mit 
seinem Sohne daran knüpft Auch erlangt Meinhard wohl das Herzogtum, 
wie es einst die Sponheimer Bernhard und Ulrich besessen, in Krain behält 
er die Pfandschaft: eo tamen excepto, quod si quas civitates castra bona 
vel jura, quocumque nomine censeantur, duces (Liup. et Frid. Austrie) ın 
terris Carniole et Marchie supradictis tenuerunt, integra filio nostro 
remaneant et ab ipso terrarum suarum dominio nullatenus seque- 
strentur, in ducatu quoque terre Karinthie omnia illa jura, que 
predicti principes Liupoldus et Fridericus (Austrie) inibi tenu- 
erunt, filius noster predictus similiter et pari jure omnia 
possidebit. 

Um die Aussage K. Rudolfs über die erfolgte Belehnung seiner Söhne 
1282 auch mit Kärnten zu stützen, weist D. nochmals auf den Willebrief 
H. Albrechts von Sachsen vom 29. (nicht 28.) März 1285 hin, den ich bei 
Stögmann „übersehen“ haben soll. Natürlich kannte ich ihn so gut, wie 
die Thatsache, dass der Abfassung der Willebriefe ein Einvernehmen des 
Königs mit den Ausstellern vorausgeht und sich die Einflussnahme des 
ersteren resp. auch seiner Kanzlei unter Umständen bis auf den Wortlaut 
der Zustimmung erstreckt (man vergleiche nur den Willebrief des Kölners 
zum Unterschiede von den übrigen gleich zur Belehnung der Söhne Ru- 
dolfs 1282). Auch in dem Briefe des Rudolf so nahestehenden Sachsen 
vom 29. März 1285 ist ein Einvernehmen vorauszusetzen; dessen Angabe 
fusst also auf einer Darstellung, wenn nicht direkten Instruktion des Königs 
und ist bedeutungslos, sowie jenes Aussage sich als falsch erweist. Es geht 
auch nicht wohl an, wie D. will, bei bewusst irrigen Behauptungen des 
Königs einen Unterschied zwischen jenen zu machen, die sich auf eigene, 
und solchen, die sich anf Handlungen anderer beziehen; in moralischer 
Hinsicht ist das nebensächlich und so wie wir (mit Huber und anderen‘ 
annehmen müssen, dass Rudolf 1290 an eine Lehenshoheit des Reiches über 
Ungarn selbst nicht glaubte — s. auch Redlich, Reg. n. 2366, so beziehen 
sich Rudolfs „Incongruenzen“, Böhmen und die Lausitz anbelangend, auf 
eigene frühere Aussagen und Verfügungen des Königs. 

Dass „Dominus“ den „Inhaber unveräusserlicher Herrschaft, für die 
ihm aus äusserer Ursache der herkömmliche Titel noch nicht zusteht,“ be- 
deuten kann, berechtigt doch nicht zu der Folgerung, dass dies bei 
Meinhard betreffe Kärntens und Krains der Fall geweseu sein muss; das 
Amt des Reichsverwesers dort, die Pfandinhaberschait hier bilden vielmehr 
bei Meinhard die völlig ausreichende Erklärung für solchen Titel. Ebenso 
richten sich die Bemerkungen des Referenten über das Consensrecht natür- 
lich nicht gegen solches an sich, sondern gegen die Geltung, die ihm D. 
beimisst. Bet. der Arbeiten Lamprechts und J. Fickers sei D. auf meine 
Gesch. Böhmens I, 615 Anm. 3 aufmerksam gemacht. In andern Dingen 
darf ich mich begnügen, eben nur wieder auf meine Besprechung zu ver- 
weisen, an deren die Darlegungen D.s ablehnenden Ergebnissen ich auch 
nach der „Entgegnung‘ des Verfassers festhalten muss. 

Prag, Februar 1901. Bachmann. 


285 


Nachrichten und Notizen II. 


Die historischen Grundkarten. Ueber den Wert und die Brauch- 
barkeit der Thudichum’schen Grundkarten (vgl. Hist. Viertelj. II. 295, 
449, 557) hat neuestens der bekannte Geograph und Historiker E. Richter 
in Graz ein überaus interessantes und wichtiges Urteil abgegeben. In 
den „Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung“ 
Ergb. VI p. 858—870 bietet er „Neue Erörterungen zum historischen 
Atlas der österreichischen Alpenländer.‘“ Er hebt hervor, dass der 
früher geltend gemachte Wunsch der historischen Kartographie, „die 
wechselnden Bilder der Abgrenzungen in eigenen Karten für bestimmte 
Termine wiederzugeben“, nicht erfüllbar, dass dagegen „eine geschicht- 
liche Karte grossen Massstabes, die die Abgrenzungen verschiedener Zeit- 
epochen nebeneinander darstellt“, zu erstreben sei. R. erörtert dann Wert 
und Brauchbarkeit der Gemeindegrenzen in Oesterreich. Wir hören: „Die 
Grenzen der jetzigen politischen oder Ortsgemeinden sind eine Schöpfung 
des Jahres 1849 und haben gar keine geschichtliche Bedeutung.“ Brauch- 
barer sind die Grenzen der Steuergemeinden. Freilich, in Tirol und Salz- 
burg sind „die Steuergemeinden eine vollkommene Neuschöpfung“, und „in 
Salzburg wurde jede Anknüpfung an ältere Abgrenzungen ausdrücklich ab- 
gelehnt.‘“ Aber in anderen Gebieten Oesterreichs schloss sich der stabile 
Kataster von 1826 durchaus den Josephinischen Steuergemeinden an. Und 
da man unter Joseph zweifellos ältere Ordnungen berücksichtigt hat, so 
giebt die Karte der Josephinischen Steuergemeinde und ebenso der stabile 
Kataster von 1826 vielfach die Grenzen alter Dorfgemarkungen. Aber „von 
einer direkten und bewussten Anknüpfung an eine ältere Dorfgemeinde, 
die auch gar nicht überall bestanden hat, ist keine Rede.“ Dazu kommt, 
dass zwischen den alten Dorfgemarkungen und den Josephinischen Ge- 
meinden noch ein Zwischenglied vorhanden war: die Theresianische 
Conscriptionsgemeinde. — So darf man selbst für jene Gebiete, in denen sich 
die Ortsgemarkungen verhältnismässig wenig verändert haben, die modernen 
Grenzen der Orts- oder der Steuergemeinden keineswegs im Sinne der 
»Grundkartenforscher“ bis 1400 zurück als stabil voraussetzen und ver- 
trauensvoll benutzen. Der naive Irrtum, von dem die ganze „Grund- 
kartenbewegung‘‘ ausgegangen ist, tritt immer deutlicher zu Tage. Es ist 
bezeichnend für die Missachtung, die die „Grundkartenbewegung‘“‘ den 
Wandlungen der örtlichen Verbände während der letzten Jahrhunderte 
entgegengebracht hat, dass sie jede Unterscheidung zwischen politischen, 
kirchlichen und Steuer- Gemeinden verschmähte und lediglich verlangte: Ein- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. 20 


286 Nachrichten und Notizen IL 


tragung der modernen Gemeindegrenzen und Benutzung derselben unter 
Voraussetzung ihrer Stabilität bis 1400 zurück. — Aber Richters Unter- 
suchungen sind nicht nur geeignet, von neuen Seiten aus die Irrigkeit der 
sogenannten Grundkartenforschung zu erkennen, sie bringen auch Aufechlüsse 
über den rein praktischen Wert der Grundkarten als zeichnerischer Hilfs 
mittel. Richters Bemerkungen sind hier umso beachtenswerter, da sie av: 
einer reichen Erfahrung fliessen, die bei der Arbeit am historischen Atlas 
der Alpenländer gesammelt wurde. Richter erzählt, dass er und seine 
Mitarbeiter sich anfangs der Uebersichtskarten der Steuergemeinden, die 
ungefähr den Grundkarten entsprechen, als Arbeitskarten bedienten, dass 
sie aber davon ganz und gar abgekommen seien und nur mehr auf 
der Spezialkarte arbeiten. Er berichtet, wie die Zeichnungen auf der 
Spezialkarte vorzunehmen und durch Eintragungen auf einem Blatt Paus- 
papier ev. zu ergänzen seien, um von einem beliebigen kartographischen 
Institut zur einheitlichen Spezialkarte zusammengestellt zu werden. „Ich 
halte die Herstellung eigener Grundkarten nach den Vorschlägen Prof. von 
Thudichums für eine überflüssige und daher bedauerliche Geldverwendung.“ 
„Meine Meinung geht also dahin, dass man zweckmässiger gethan hätte, 
die deutschen Regierungen um Ermässigung des Preises der Reichskarte 
zu bitten, wenn die Blätter zu wissenschaftlichen Studien gebraucht werden, 
als von ihnen Geld zur Herstellung der Grundkarten zu verlangen.“ 
Sonderbar erscheint nach solchem Urteil eines erfahrenen Fachmannes 
der Beschluss, den die Konferenz deutscher Publikationsinstitute am 
4. April 1901 zu Leipzig gefasst hat: „dass die Herstellung von Grund- 
karten energisch weiter gefördert werde.“ An diesem Beschluss haben 
alle Mitglieder der Konferenz teilgenommen. Ich weiss nicht, ob jene 
Publikationsinstitute, die auf der 4. Konferenz vertreten waren und im 
Frühjahr 1900 noch nicht für ihr Gebiet Grundkarten besassen, die Her- 
stellung solcher Grundkarten in Angriff genommen haben. Oder ist vielleicht 
ihre Teilnahme am einstimmigen Beschluss, das Grundkartenunternehmen 
zu fördern, ebenso platonischer Art geblieben wie die Teilnahme der 
württembergischen und steiermärkischen Vertreter, die den Beschluss 
billigten, aber zugleich erklärten, dass für ihre Gebiete Grundkarten nicht 
hergestellt werden sollen? Mag dem sein wie ihm wolle, mag das Unter- 
nehmen auch in Zukunft neue Freunde finden — die ganze grolse und 
laute „Grundkartenbewegung“ und „Grundkartenforschung“ mit ihren neuen 
wissenschaftlichen' Zielen ist als in sich nichtig und hohl nachgewiesen 
worden. An dieser Thatsache vermögen Konferenz-Beschlüsse nichts zu 
ändern. G. S. 
Auf dem Gebiete der Kartographie sind mehrere beachtenswerte Ver- 
öffentlichungen zu verzeichnen. Zur Einführung in die Probleme der Karto- 
graphie recht geeignet und darum auch für den Historiker wertvoll ist 
Henri Zondervan's Allgemeine Kartenkunde, ein Abriss ihrer Ge- 
schichte und ihrer Methoden. Leipzig, B. G. Teubner. 210 SS. Mk. 4.50. 
Das Buch ist aus einer holländischen Arbeit hervorgegangen, die bestimmt 
war, denen, die beruflich mit Karten zu thun haben, besonders den 
Lehrern, einen etwas tieferen Einblick in die geschichtliche Entwicklung 


Nachrichten und Notizen Il. 287 


des Kartenwesens sowie in die Herstellung moderner Landkarten zu bieten. 
Diesen Zweck erfüllt das Buch recht gut, und es ist erfreulich, dass 
der Verleger diese deutsche Ausgabe, die den deutschen Verhältnissen 
und Bedürfnissen entsprechend manche Umgestaltung und Ergänzung 
erfahren musste, veröffentlicht hat. In einem historischen Ueberblick 
behandelt der Verfasser die Entwicklung der Karte von den ersten 
Versuchen der jonischen Geographen, Karten zu entwerfen bis zu den 
jüngsten Arbeiten der internationalen Erdmessung und der Herstellung 
der neuesten topographischen Karten in den Kulturländern. Sechs 
weitere Kapitel, in die auch kurze Mitteilungen geschichtlicher Art ein- 
gestreut sind, behandeln die Topographie (Bestimmung von Länge und 
Breite, Triangulation, Höhenmessung u. s. w.), die Kartenprojektionen, die 
Situations- und Terrainzeichnung, die mannigfaltigen Reproduktionsverfahren, 
das Messen von Längen, Winkeln und Flächen auf den Karten und die da- 
bei verwendbaren Instrumente, endlich die Schulkarten. Angaben über die 
wichtigste Litteratur sind den einzelnen Kapiteln vorausgeschickt. — Der 
Verfasser verfügt über gute Kenntnis der Kartenwerke, wie der theoretischen 
Forschung über Kartographie, die Auswahl des Stoffes, dem praktischen 
Zwecke angepasst, ist geschickt, die Darstellung klar und verständlich. 
Sein Buch darf als ein verlässlicher Führer auf dem Gebiete der Karten- 
kunde den Historikern empfohlen werden. 

Aus dem Kreise der am historischen Atlas der österreichischen 
Alpenländer arbeitenden Forscher ist eine lehrreiche Veröffentlichung 
erschienen. Anton Mell legt in den Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichts- 
forschung, XXI, 385 ff. (die Aufteilung des comitatus Liupoldi in die Land- 
gerichte d. 19. Jhs.) eine Probe des künftigen Atlas vor. Dieser soll bekanntlich 
zunächst die Aufteilung der Provinzen der Österr. Alpenländer in die 
Landgerichtsbezirke vor 1849 bringen. Als Massstab ist 1:200 000 gewählt; 
aus der Generalkarte der Österr.-ung. Monarchie in demselben Massstabe 
wird das Terrainbild übernommen. Darauf wird das, was vom historischen 
Standpunkte aus für erforderlich erachtet wird, eingetragen, d. h. in diesem 
Falle: ausser den Landes- und Kreisgrenzen die Landgerichtsgrenzen und 
Burgfriede, Bezeichnung der Städte, Märkte, Ortschaften, Dominien, die 
Namen der Steuergemeinden, in Randkolorit endlich die einstige Grafschafts- 
einteilung, sodass ohne Zuhilfenahme einer topographischen Karte ein klares, 
anschauliches Bild des darzustellenden Erdraumes für die Vergangenheit 
geboten wird. Diese Lösung der Aufgabe eines historischen Spezialatlas 
ist als ein erheblicher Fortschritt in der historischen Kartographie zu be- 
grüssen. — 

Die Landgerichtsbezirke Steiermarks sind nun, wie Mell überzeugt ist, 
aus der Zersplitterung der Grafschaftsgebiete hervorgegangen; sie sollen daher 
im Rahmen der früheren Mark- und Grafschaftsgebiete auf der Karte gegeben 
werden. Auf der vorgelegten Probe ist das Gebiet des comitatus Liupoldi 
dargestellt, d. h. einer zwischen der Ensthaler und der Leobener Grafschaft 
und der Karantanermark gelegenen Grafschaft, deren Bezeichnung nach 
der ältesten urkundlichen Erwähnung 895 Sept. 29 gewühlt ist. Ob freilich 
diese Grafschaft im 9. Jh. wirklich ein so fest und genau umgrenzter Bezirk 

20 * 


238 Nacbrichten und Notizen Il. 


gewesen ist, wie Mell dies S. 395 anzunehmen scheint, ist nach dem ver- 
gelegten Beweismaterial m. E. noch nicht ausgemacht. Ausführungen Oho 
die Art der Grafschaftsgrenzen, über Besiedelung und Bewaldung wären 
hier erforderlich, um volle Klarheit zu gewinnen. Die Aufteilung in Land- 
gerichte beginnt in der Grafschaft Liupolds im 16. Jh. und setzt sich bi 
ins 17. fort — für Steiermark im allgemeinen gilt die Zeit vom 14. bis in 
den Anfang des 18. Jhs. Die Gemarkungen dieser Teil-Landgerichte hater 
sich, von wenig bedeutsamen Grenzrektifikationen abgesehen, bis 1849 er- 
halten, sodass sich die Details des Grenzverlaufs für die älteren Zeiten au 
der Kenntnis der späteren Gerichtsbezirke ergeben. Mell behandelt nu 
diese Aufteilung in sehr ausführlichen, gründlichen und sorgfältigen Erlär- 
terungen, indem er für die einzelnen Landgerichte die massgeblichen Queller- 
stellen bespricht; die angefügten Beilagen enthalten Grenzbeschreibungen. 
die zur Kontrolle des Textes dienen; auf einem Uebersichtsblatt wird nach 
Stammbaumart die Aufteilung des Comitats in die Landgerichte bis 15% 
anschaulich gemacht. — Die technische Ausführung der Karte befriedigt: 
das Kartenbild ist freundlich, nicht überladen und verständlich. Die Ktg- 
naturen für die Dominien scheinen mir allerdings verbesserungsfähig; die 
Wahl von 3 verschiedenen geometrischen Grundformen, um die sechsfache 
Abstufung nach der Zahl der Unterthanen zu kennzeichnen, stört, zumal da: 
eine Zeichen dem für Märkte ähnelt. Auch die zinnoberrote Unterstreichung 
der Orte mit kleinem Burgfried ist mir zu grell und der Bezeichnung der 
grossen Burgfriede nicht konform. Gemeindegrenzen sind nicht eingetragen. 
Die Grenzen der heutigen Ortsgemeinden, wie sie die Spezialkarte 1 : 75 
enthält, sind jedenfalls dafür ungeeignet; sie bestehen erst seit 1849. Die 
Katastralgemeinden, die mit der Anlage des stabilen Katasters seit 18li 
geschaffen worden sind, haben keine historische, weiter zurückreichende 
Bedeutung. Ob solche den Grenzen der Josefinischen Steuergemeinden 
zukommt, ist noch nicht festgestellt. Vgl. hierüber, zunächst für Nieder- 
österreich, die Ausführungen C. Giannoni's, Zum historischen Atlas der 
österreichischen Alpenländer, Sonderabdruck aus den Bll. des Vereins 
für Landeskunde von Niederösterreich, Wien 1900. Wenn nun auch die 
Weglassung von Gemeindegrenzen auf der Landgerichtskarte gebilligt 
werden darf, so mag doch hier der Wunsch geäussert werden, dass die 
Grenzen der Josefinischen Steuergemeinden, wenigstens wenn sich nicht 
deren historische Bedeutungslosigkeit herausstellen sollte, auf der in Aus- 
sicht gestellten Karte der administrativen Abgrenzungen des 18. Jahr- 
hunderts Aufnahme finden möchten, da zu erhoffen ist, dass ihre Kenntni: 
namentlich für Forschungen historisch-statistischer Art förderlich werden 
wird. — Jedenfalls darf aber, nach der vorgelegten Probe zu urteilen, der 
Herausgabe der Landgerichtskarte als einer epochemachenden Leistung der 
historischen Kartographie entgegengesehen werden. 

Eine Reihe kleinerer Beiträge zur Geschichte der Kartographie lietert 
W. Stavenhagen, ein preussischer Offizier, der bei der Landesaufnahme 
Preussens, insbesondere bei der Triangulation in Brandenburg, Posen und 
Schlesien selbst thätig gewesen ist. Schon 1898 hatte St. in seinen 
„Militärgeographischen Skizzen von den Kriegsschauplätzen Europas‘ auf 


Nachrichten und Notizen II 289 


die Wichtigkeit der Beschäftigung mit der Militärgeographie, allerdings 
vornehmlich für diejenigen, die im Heeresdienst stehen, hingewiesen. In 
der Beilage der Münchener Allgemeinen Zeitung 1899, Nr. 24 hat er sodann 
„Ueber Baierns Kartenwesen mit besonderer Berücksichtigung der 
offiziellen Kartographie“, ferner in der Wissenschaftlichen Beilage der 
Leipziger Zeitung 1899 Nr. 47 „UeberdasKartenwesendesKönigreichs 
Sachsen‘ gehandelt und in einem Aufsatze in der Zeitschrift der Ge- 
sellschaft für Erdkunde zu Berlin XXXIV, 425f. „Die Entwickelung 
des österreichisch-ungarischen Militärkartenwesens‘ besprochen. 
Ausführlicher als diese drei, ist seine neueste Veröffentlichung: „Die ge- 
schichtliche Entwickelung des preussischen Militärkarten- 
wesens", Sonderabdruck aus Hettners Geographischer Zeitschrift VI, S. 44. 
Leipzig, B. G. Teubner. A 1.— Die Arbeiten orientieren kurz, aber ver- 
ständig über die neuere, von Militärbehörden ausgeführte Landesaufnahme 
und die dafür geschaffenen Organisationen, sowie die daraus hervorgegangenen 
Kartenwerke und bringen auch Mitteilungen über die ältere Kartographie. 
Besonders die Darlegungen über das preussische Kartenwesen seit 1816 
sind lehrreich. Es ist durchaus erwünscht, dass auch die Historiker von 
diesen Arbeiten Kenntnis nehmen. R. Kötzschke. 


0. Procksch, Ueber die Blutrache bei den vorislamischen Arabern und 
Mohammeds Stellung zu ihr. (Leipziger Studien aus dem Gebiet der 
Geschichte, 5. Bd., 4. Heft.) Leipzig, B. G. Teubner, 1899. 91 S. 

Den bisher von den Arabisten nur gelegentlich, besonders von W. Robert- 
son Smith in seinem Buch über Verwandtschaft und Ehe und von Jacob 
in seinem Beduinenleben behandelten Begriff der Blutrache unterzieht 
Procksch einer sorgfältigen und ergebnisreichen Untersuchung an der 
Hand eines ausgedehnten und von ihm gründlich beherrschten Materials 
aus den alten Gedichten und Erzählungen. Er zeigt, dass für die Blutrache 
der Stamm und seine Unterabteilungen nicht aktiv solidarisch waren; denn 
es fanden häufig Blutfehden innerhalb dieser Gruppen statt. Als Kriegs- 
einheit kam allerdings der ganze Stamm für die Feinde in Betracht, die 
Blutrache zu nehmen hatten. Die Verpflichtung zu dieser ruht aber nur 
auf der vaterrechtlich organisierten Familie, die in der Descendenz alle 
gleichzeitig lebenden Glieder umfasst. Rechtlich auf gleicher Stufe mit 
den Familiengliedern steht der Schützling (gâr). Schon vor dem Islam 
wurden die verheerenden Wirkungen der Blutrache durch heilige Zeiten 
und heilige Bezirke sowie durch die Unverletzlichkeit des Grabes und des 
Hauses wesentlich eingeschränkt. In dem Institut des Wergeldes, an dessen 
Annahme aber stets ein Makel für den Bluträcher haftete, war ein Aus- 
gleichungsmittel gegeben, das freilich dem Aufkommen einer sittlichen 
Beurteilung des Mordes entgegenstand. Mohammed hat die Blutrache nicht 
abgeschafft. Da er eine Theokratie, nicht ein Staatswesen im modernen 
Sinne schuf, so richteten sich die von ihm entwickelten Elemente des 
Strafrechts nur gegen Religionsfrevel. Der Mord galt auch ihm noch als 
Verletzung, nicht der Gesellschaft, sondern der Familie. Indem er aber 
die Rache auf den Mörder beschränkte und den Unterschied von fahrlässigem 


290 Nachrichten und Notizen Il 


und absichtlichem Todschlag aufstellte, bahnte er schon einen Fortschritt 
über das alte Gewohnheitsrecht hinaus an. Aber nur in den alten Kultur- 
ländern gelang es seinen Nachfolgern, dies ganz durch ein staatliche 


Strafrecht zu ersetzen; in der Wüste aber herrscht noch heute die Blutrache 


Breslau. C. Brockelmann. 


Vicomte Ch. de la Lande de Calan. Les personages de l'Epopée 
romane. Redon, A. Bonteloup. 1900. 8° etc. 356 Seiten. Preis: 4 4. 


Mit der rührendsten Unbefangenheit teilt uns der Verfasser in einen 
kurzen Vorwort mit, dass ihm die einschlägige Litteratur bis auf einige 
wenige Ausnahmen vollständig unbekannt geblieben ist. Dann glaubt er 
sich entschuldigen zu müssen, falls er sich in seinen „Entdeckungen“ mit 
irgend einem seiner Vorgänger begegnen sollte. Aber schon bei einer 
oberflächlichen Lektüre erhellt, dass solche Begegnungen gar nicht statt 
gefunden haben, weil der Verfasser überhaupt nichts entdeckt und von den 
Ergebnissen der früheren Forschung such nicht die geringste Ahnung bat. 
Dass der gute Mensch eine Vorliebe für das romanische Epos hegt und 
es zu einer gewissen Belesenheit in der Litteratur desselben gebracht hat. 
darf an ihm gelobt werden; dass er seinem Lieblingsstoff ein Buch widmen 


zu können glaubte, kann man nur aufrichtig bedauern. 
Lüttich. Gottfried Kurth. 


Danmarks Riges Historie af Joh. Steenstrup, Kr. Erslev, A. Heise, 
V. Mollerup, J. A. Fridericia, E. Holm, A. D. Jörgensen (f). Det 
nordiske Forlag, Ernst Bojesen, Köbenhavn. 


Von diesem Werke sind dem äusseren Umfange nach die Bände 4—6 
bisher doppelt so stark gefördert, wie die drei ersten, zuletzt (bis Heft 88: 
der 5. Band: E. Holms Bearbeitung des 18. Jahrhunderts, und zwar die 
Regierung der Könige Kristian VI, Friedrich V und Kristian VO (— 17%.. 

Kiel. Daenell. 


Die Arbeit A. Tille’s: Die Benediktinerabtei St. Martin bei Trier. Ein 
Beitrag zur Trierer Klostergeschichte. (Trierisches Archiv IV, Trier. 
Lintz, 1900) zeichnet ein wohl typisches Bild von den Verhältnisse? 
eines mittleren Klosters im Mosellande. 

Die erste Stiftung der Kirche wird dem H. Martin, ihre Erneuerung 
Bischof Magnerich zu Ende des sechsten Jahrhunderts zugeschrieben; vier- 
hundert Jahre später besteht dabei ein Benediktinerkloster, dessen Ge- 
schichte ohne individuelle Züge in derjenigen der ganzen Landschaft ver- 
fliesst und mit dem Untergang des Erzstuhles und des Kurfürstentum? 
endet. Neben den spezifisch geistlichen Einnahmequellen als inkorporierte? 
Kirchen etc. ist das Kloster natürlich auf Grundherrschaft fundiert. De 
Resultat von Tilles eingehender Schilderung ihrer Ausbildung lässt sich 
kurz dahin zusammenfassen, dass dieselbe schon zu Ende des zwölften 
Jahrhunderts im ganzen abgeschlossen war und St. Martin zuletzt in 
drei Dörfern alleiniger Grundherr ist, anderswo Streubesitz an Höfen und 
Parzellen hat, dazu an mehreren Orten Zehntherr ist. In den ihm g#% 
gehörenden Dörfern erscheint der Abt ferner als Gerichtsherr, nämlich als Be- 


| 


Nachrichten und Notizen II. 291 


sitzer des „Mittelgerichts“. Die Kompetenz desselben entspricht im ganzen 
derjenigen eines landesherrlichen Amtes, ohne einer strengen Formulierung 
fähig zu sein; vielleicht liegt darin eine Nachwirkung unkenntlich ge- 
wordener Immunitätsrechte vor. Ueber sich muss das Kloster im Lauf des 
schtzehnten Jahrhunderts ausdrücklich nach verschiedenen Konflikten den 
Kurfürsten ala Hochgerichtsherrn anerkennen. Sehr kurz wird am Schluss 
das bäuerliche Besitzrecht behandelt, zuvor gelegentlich die Fronverfassung, 
von der Leibeigenschaft ist bloss der Name erwähnt. Interessant ist mir 
die beiläufige Wahrnehmung Tilles, dass Ende des fünfzehnten Jahrhunderts 
„offenbar das Bestreben nach Ausdehnung der Eigenwirtschaft wenigstens 
in Irsch bestanden habe (S. 70 unten). Dieser Eindruck deckt zich ganz 
mit den von mir selbst in Südwestdeutschland für die nämliche Zeit be- 
obachteten Anzeichen und ist für die Kenntnis der Ursachen des Bauern- 
krieges von erheblicher Bedeutung. In der Auffassung der allgemeinen 
Entwickelung folgt die gewandt geschriebene Abhandlung Lamprechts 
deutschem Wirtschaftsleben. Dass manches darin nicht völlig klar scheint, 
mag wohl an der ziemlich schlechten Ueberlieferung liegen. 
Th. Ludwig. 


Eine Gabe von ganz besonderem Wert hat uns Davidsohn durch den 
zweiten Band seiner Forschungen zur Geschichte von Florenz 
(Berlin, 1900, Mittler und Sohn, 352 S.) beschert, die er diesmal dem Er- 
scheinen des zweiten Bandes seiner „Florentiner Geschichte‘ selbst voraus- 
geschickt hat. Allerdings entspricht der Inhalt vielleicht nicht ganz dem, 
was der Titel besagt: statt „Forschungen“, kritischen Untersuchungen, 
wie sie der erste Band enthielt, erhalten wir hier nach einer kurzen über 
den Inhalt orientierenden Einleitung eine Sammlung von 2468 Regesten aus 
den in seltener Vollständigkeit erhaltenen Stadtbüchern, einer Sammlung 
von Vertragsurkunden und den Pergamenen von San Gimignano, wie sie 
uns zum grösseren Teil im Florentiner Stadtarchiv und in der Bibliotheca 
Magliabecchiana, zum kleineren in San Gimignano selbst konserviert sind. 
Aber welch eine Fülle der Belehrung in diesen anspruchslosen Urkunden- 
auszügen, welche ungeahnte Masse des Neuen und Unerwarteten — und zwar 
auf Gebieten, auf denen man gerade an dieser Stelle kaum auf eine Be- 
reicherung unserer Kenntnisse rechnen konnte. Wer in Zukunft über die 
Reichsgeschichte im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert arbeiten will, wer 
die Züge deutscher Kaiser, vor allem Friedrichs II. tragisches Schicksal ver- 
stehen, wer die innere Entwickelung, die Machtkämpfe in den italienischen 
Städten schildern, wer die Anknüpfung ihrer Handelsbeziehungen mit dem 
Orient verfolgen will, wird diese Regesten nicht unbenutzt lassen dürfen. 
Eine Reihe anderer Seiten des Kulturlebens (Unterricht, Handwerker, 
Juden etc.) werden anhangsweise beleuchtet. — Für zuverlässige, sorgfältige 
Exzerpte bürgt der Name des arbeitsfrohen Verfassers. A D 


Urkunden zur Geschichte der Stadt Kahla. Herausgegeben vom 
Altertumsforschenden Verein zu Kahla. Bearbeitet von Dr. H. Bergner, 
Pfarrer zu Pfarrkesslar. Mit einer Siegeltafel. Kahla 1899. Hofbuch- 


292 Nachrichten und Notizen I. 


druckerei von J. Beck. II u. 223 S. gr. 8 M.5. Auch unter dem Titel 
Geschichte der Stadt Kahla. Erster Band: Urkunden. 


In anerkennenswerter Weise hat der Altertumsforschende Verein m 
Kahla die im dortigen Ratsarchiv liegenden Urkunden zur mittelalterlichen 
Geschichte dieser Stadt der allgemeinen Benutzung zugänglich gemacht 
Allerdings hat es sich der Herausgeber, der sich selbst mit Recht als einen 
„durchaus unzünftigen Herausgeber: bezeichnet, versäumt, des nötigen Bei- 
standes eines fachmännisch geschulten Archivars sich zu versichern. Sem 
Publikation ist daher nicht recht zuverlässig. Immerhin aber wird nament- 
lich das von Bergner gefundene älteste Stadtbuch in weiteren Kreisen sehr 
interessieren, und der Herausgeber hat ein Anrecht auf mildernde Umstände 
betreffs der Einzelheiten der Edition. Die Stadtrechte und Innungsstatuter 
wie auch die Stadthändel von 1450—1509 ergeben recht anschauliche Ein- 
blicke in das Leben und Treiben einer Landstadt im Ausgang des Mittel- 
alters. Ehe der Kahlaer Verein an die Ausarbeitung einer Stadtgeschichte 
geht, muss aber erst das Material aus den Archiven der Nachbarstädt 
und aus den wettinischen Staatsarchiven zusammengesucht werden, wozu 
Mitzschkes soeben erschienener „Wegweiser durch die historischen Archise 
Thüringens“ (Gotha, F. A. Perthes 1900) treffliche Dienste leisten wird. 

Heydenreich. 


W. Stolze, Zur Vorgeschichte des Bauernkrieges. Vgl. S. 252—24 
dieses Jahrgangs. — Bei mehrmaligem Lesen von Stolzes Studien zur Vor- 
geschichte des Bauernkrieges finde ich, dass meine Besprechung a. a. 0. a 
sehr unter dem Eindruck der dort hervorgehobenen Mängel und Schwäche 
stand. Ein grosser Teil der Schrift ist von ihnen unberührt. Ich halte es 
für eine Forderung der Billigkeit, dies ausdrücklich auszusprechen und. 
damit auch die Verdienste der Abhandlung zur Geltung kommen, den Ge 
dankengang der zwei ersten Kapitel in Kürze darzulegen; das wichtigste 
Ergebnis des dritten wirtschaftsgeschichtlichen Kapitels habe ich in meiner 
ersten Besprechung mitgeteilt; das kurze vierte behandelt die kirchliche 
Verhältnisse, die Gründe für die Spannung zwischen Kirche und Staat und 
besonders für die Anfeindung der Klöster. — 

Sehr einleuchtend wird im ersten Kapitel gezeigt, wie wichtig Südwest- 
deutschland, die grosse Heerstrasse vom Südosten nach dem Westen, für 
das Haus Oesterreich war, seit es zu seinen östlichen Besitzungen die bw- 
gundische Erbschaft hinzugewonnen hatte. Es musste sein dringender 
Wunsch sein, hier Ordnung zu halten. Das war aber sehr schwierig be 
der Unfertigkeit der staatlichen Verhältnisse, die gerade hier sich geltend 
macht: noch ist für manche Städte die Frage, ob sie selbständig, ob siè 
einer landesherrlichen Gewalt unterworfen sein sollen, nicht endgültig ent- 
schieden; besonders aber die Ritterschaft hat noch keine sichere Stellung 
erworben, und so lange die Unabhängigkeit des Ritters nicht anerkannt ist 
bört er nicht auf, das Schwert zu führen. Während die Versuche mit 
Reichsregiment und Kammergericht zu keinem Ergebnis führen, hat der 
schwäbische Bund für den deutschen Südwesten dem Willen zur Ordnung 
die Macht sich durchzusetzen verschafft. Unter seinem Schutz hat sich i 


Nachrichten und Notizen II. 293 


diesen Gebieten der Uebergang vom Mittelalter zum Staat des 16.—18. Jahr- 
hunderts vollzogen. 

Die einzelnen politischen Gebilde gelangen zum staatlichen Abschluss: 
die Reichsstädte, in denen nur die geistlichen Korporationen noch eine 
Sonderstellung einnehmen; die Territorien, und zwar die kleinen und 
kleinsten, wo meist kein Landtag besteht, sondern nur der Landesherr die 
staatliche Einheit darstellt, wie die grösseren, in denen jetzt erst, seit dem 
15. Jahrhundert, die Landstände emporkommen. In den weltlichen Gebieten 
sind sie nicht stark genug, um die Gewalt des Landesherrn zu überwuchern; 
der Absolutismus der späteren Zeit kündigt sich hier schon deutlich an. 
Dagegen in den Bistümern ist die Macht des Landesherrn durch das Dom- 
kapitel beschränkt, durch einen anspruchsvollen Adel eingeengt, Zustände, 
die sich, aus dem Mittelalter überkommen, mit dem Geist der neuen Zeit 
nicht vertragen wollen. 

Der neue Staat mit seinem immer reicher ausgestatteten Wirkungskreis 
braucht ein neues Beamtentum; für die höheren Aemter kann er den Adel 
nicht entbehren, aber die niederen Verwaltungsstellen, vielfach jetzt erst 
begründet, werden mit Bürgern und Bauern besetzt; selbst an den Fürsten- 
höfen fassen bürgerliche Rechtskundige festen Fuss. Im Kriegswesen tritt 
der Bauer neben den Ritter. 

Aber Bürger und Bauer haben auch die Mehrkosten der erhöhten 
Thätigkeit des Staates zu tragen; der Druck ist um so empfindlicher, weil 
die ganze Beamtenschaft der Verpflichtung ihn mitzutragen enthoben ist. 

Die Untersuchung der Mittel, wodurch die Landesherren ihre Einkünfte 
zu erhöhen suchten, führt nun den Verfasser auf das Gebiet der Wirtschafts- 
verfassung. Hierfür gilt, was ich in meiner ersten Besprechung auseinander- 
gesetzt habe. 

Tübingen. Th. Knapp. 


Alfred Hessel: De regno Italiae libri viginti von Carlo Sigonio. Eine 
quellenkritische Untersuchung (Historische Studien, Heft 13; Berlin 1900, 
91 S. gr. 89. 

Das knapp, fein und anziehend geschriebene Schriftchen giebt zunächst 
einen kurzen Ueberblick über Leben und Wirken des Carlo Sigonio, der 
durch den Umfang seiner Thätigkeit, durch seinen glänzenden lateinischen 
Styl, durch die erstmalige Benutzung eines grossen urkundlichen Apparats 
und durch seine umfassende Gelehrsamkeit unter den italienischen Historikern 
des 16. Jahrhunderts einen hervorragenden Platz einnimmt. — Im zweiten 
Teil seiner Arbeit giebt der Verfasser dann eine eingehende Kritik des der 
italienischen Geschichte des Mittelalters gewidmeten Hauptwerks des Sigonio, 
seiner Konzeption und Oekonomie, der Arbeitsweise des Historikers und 
seiner Art, die Quellen nicht als Abschreiber, sondern als Gelehrter im 
Rahmen des geistigen Horizonts seiner Zeit, im ganzen aber getreu der 
kirchlichen Tradition zu benutzen. Am Schlusse folgt dann eine mit ein- 
dringendem Fleisse hergestellte Analyse dieser Quellen, die, im Anschluss 
an das von Sigonio selbst überlieferte Verzeichnis, Kapitel für Kapitel nach- 
gewiesen werden. A.D. 


294 Nachrichten und Notizen II. 


Otto Hötzsch, Die wirtschaftliche und soziale Gliederung, vornehmlich 
der ländlichen Bevölkerung im Meissnisch-erzgebirg. Kreise Kur- 
sachsens. Auf Grund eines Landsteuerregisters aus der zweiten 
Hälfte des 16. Jahrh. (Leipziger Studien aus dem Gebiete der Geschichte. 
VI. Band, 4. Heft.) Leipzig 1900. VII & 130 S. 

Zu den bisherigen historisch-statistischen Untersuchungen ist hier zum 
ersten Male eine solche getreten, die in eindringender Weise ländliche 
Verhältnisse darstellt. Gerade hier liegt noch eine besonders grosse Lücke 
unserer Kenntnisse vor. Die Arbeiten aus der Knappschen Schule behandeln 
im wesentlichen nur die rechtliche Seite und suchen aus dem einseitigen 
Material auf die reale Gestaltung Schlüsse zu ziehen, deren Tragweite 
sehr zweifelhaft bleibt. Und doch wissen wir über die Grundfragen der 
sozialen Verhältnisse auf dem Lande für die frühere Zeit ausserordentlich 
wenig. Hier hat nun der Verf. wohl zum ersten Male Aufklärung geboten: 
er hat die Steuerregister zweier Kursächsischen Kreise aus dem Jahr 1511 
einer eingehenden Bearbeitung unterzogen. 

Der Gang der Untersuchung ist der, dass wir zunächst über Art und 
Umfang der Steuer Auskunft erhalten. Dann wird im Hauptabschnitte 
die Verteilung des ländlichen Grundbesitzes und die soziale Gliederung 
auf dem Lande vorgeführt. Mehr anhangsweise werden die Vermögens- 
einschätzung nach ihren Bestandteilen und endlich die Besitzverteilung und 
wirtschaftliche Gliederung in den Städten erörtert. Für die grosse Mühe 
der sorgsamen Arbeit spricht allein schon der Umstand, dass 40000 Zähl- 
blättchen angefertigt werden mussten. Die ausführlichen Tabellen (S. 99—130} 
erhalten im Texte ihre Deutung und Erklärung. 

Wir erhalten für die einzelnen Aemter und Ortschaften ein Bild von 
dem Anteile der Kategorien der Hufner, Gärtner, Häusler und Hausgenossen, 
wobei allerdings zu beachten bleibt, dass nach dem ganzen Zwecke der 
Steuer eine Anzahl von Personen nicht getroffen wurde und daher im 
Register fehlte. Das Hauptergebnis ist mit wenigen Worten dies: die Voll- 
bauern (Hufner) überwiegen in allen Gebieten erheblich — wenn auch die 
Besitzgrösse schon mannigfach abgestuft ist. Handwerker und Hausgenossen 
spielen keine erhebliche Rolle; die Häusler und Gärtner machen im Durch- 
schnitt nur etwa den vierten Teil des Besitzes aus. Allerdings zeigen sich 
nach geographischen Momenten recht grosse Abweichungen von dem all- 
gemeinen Typus: die Bodengliederung bedingte an sich schon eine ver- 
schiedene Besitzverteilung. Aber auch innerhalb der einzelnen Hufner- 
gemeinden sind doch die wirtschaftlichen Unterschiede schon recht erheb- 
liche — ein Ergebnis, das ich aus gleicher Zeit für grössere Gebiete Süd- 
westdeutschlands durchaus bestätigen kann. 

Wenn, wie zu hoffen ist, der Verf. die Arbeit fortsetzt, so bleiben noch 
einige Wünsche übrig. Einmal erscheint die Anfertigung einer Karte unent- 
behrlich, um die geographische Bedingtheit der Siedelung und die Dichte 
des Zusammenwohnens zur Anschauung zu bringen. Sodann ist es für die 
Uebersichtlichkeit unerlässlich, dass für die einzelnen Aemter die Summen 
gezogen und diese noch einmal zusammen vorgeführt werden (dasselbe such 
bez. des Viehstandes S. 68). Sonst verliert man über die Menge der Einzel- 


Nachrichten und Notizen I. 295 


heiten den Gesamtüberblick. Auch die Berechnung S. 60 ist nicht durch- 
sichtig genug; hier wäre eine Prozentberechnung am Platze gewesen. Vor 
allem aber lässt sich das Material noch weiter ausnutzen: zunächst für die 
Bevölkerungszahl der Orte, dieja mit Gewinnung eines zulässigen Reduktions- 
faktors sich zwar nur approximativ bestimmen lässt, aber doch einen 
ungefähren Anhalt giebt und gerade für ländliche Gebiete so gut wie ganz bis- 
her fehlt. Sodann aber auch noch weiter für genauere Erfassung der Besitz- 
verteilung, indem Klassen der Censiten und des Vermögens selbst gegenüber- 
gestellt werden, wie Ref. es einmal für die Pfalz versucht hat. Das an sich 
zweckmässige Zählblättchenverfahren hätte dies durch kombinierte Legung 
sehr wohl ermöglicht. Der Verf. hat nur das durchschnittliche Ver- 
mögen nach der Grösse des Hufenbesitzes mitgeteilt; aber gerade die Vor- 
führung der einzelnen Grössenklassen hat Bedeutung und gewährt erst 
einen vollen Einblick. Das hätte wenigstens für die Aemter oder zusammen- 
hängende Dorfgruppen durchgeführt werden können. Es würde dadurch 
die wirtschaftliche und soziale Gliederung der Bevölkerung noch weit deut- 
licher in die Augen gesprungen sein. Denn die Grösse des Hufenbesitzes 
allein entscheidet, wie man aus den Tabellen direkt ersehen kann, noch 
keineswegs immer über die Grösse des Vermögens überhaupt, da hier für 
eben die übrigen Besitzteile den Ausschlag geben. Ausserdem würden 
dadurch die Unterschiede von Gegend zu Gegend noch schärfer hervor- 
getreten sein. Hier vermag erst die Beschäftigung mit der ausgebildeteren 
modernen Statistik die richtige Fragestellung zu geben. Diese Bemerkungen 
sollen kein Vorwurf gegen den Verf. sein, sondern nur Fingerzeige für die 
künftige Behandlung gewähren. Denn da wir uns hier noch auf ganz un- 
angebautem Gebiete bewegen, so erhalten wir auch durch das Gebotene 
eine Erweiterung unserer Kenntnisse. 
Leipzig. F. Eulenburg. 


Karl Hildebrand, Johan IH. och Europas Katolska Makter. Studier i 
1500 Talets Politiska Historia. Upsala 1898. Almgvist och Wiksells 
Boktryckeri Aktiebolag. 8° XXIX S. u. 321 S. 3 Kr. 


Erst auf S. 113 kommt H. zum eigentlichen Thema. Aus seiner Ab- 
handlung ergiebt sich: Schwedens zerrüttete Finanzen und schwache Stellung 
gegenüber Dänemark und Russland nach dem Stettiner Frieden 1570 und 
die Unmöglichkeit in Holland, England, Schottland, Frankreich — von den 
deutschen protest. Ständen war nichts zu erwarten — kräftige und zahlungs- 
fähige Bundesgenossen zu finden, sowie persönliche kirchliche Interessen in 
der Art des „Kompromisskatholizismus‘‘ — H hält an diesem Begriff fest! 
— führten J. zu Verhandlungen mit den katholischen Mächten: Spanien, 
Papst, Kaiser, Polen, Toscana, Venedig. Wesentlich bestimmten ihn dazu 
auch die Erbansprüche seiner Gemahlin, einer Tochter der polnischen Königin 
Bona Sforza, in Polen und noch mehr in Unteritalien. Die Einsicht in das 
starre Wesen des Papsttums und in die Schwierigkeiten, die Philipp IL. von 
Spanien in den Niederlanden entgegentraten, liessen J. schliesslich seine 
Annäherung an katholische Kreise wieder aufgeben, nachdem schon, wie 
es scheint, dem Papst, falls er sich zu Zugeständnissen in Bezug auf Laien- 


296 Nachrichten und Notizen Il. 


kelch und Priesterehe herbeiliesse, die Rekatholisierung Schwedens in Au 
sicht gestellt, von dem spanischen Abgesandten hingegen für von Philipp 
zu leistende grössere Zahlungen und für dessen eventuelle Hilfe gegen 
„Schwedens südliche und westliche Nachbarn“ (also nicht auch gegen 
Russland!), wenn nicht für seinen schon mit Polen verabredeten Angn? 
auf Dänemark eine grössere Anzahl gerüsteter Kriegsschiffe, an denen es 
Spanien gebrach — und wäre es gegen die Mauren in Afrika — auste- 
dungen worden waren. Allerdings verzichtete J. jetzt auch auf die Erbschaft 
umsomehr als ihn hierin die polnischen Vertreter übertlügelt hatten; dot 
blieb ihm die Aussicht, dass jene seinem Sohn, sobald dieser König von Polen 
geworden, von selbst zufallen würde. Auch hatte J’s politische Isolierung 
inzwischen durch ein Zusammenhalten mit Dänemark und Polen gegen den 
Zar ein Ende gefunden. Die Unterhandlungen mit dem Kaiser berührten 
die Interessen der Schwestern J.’s in Braunschweig u. s. w., sowie die Dr 
ländische Frage, ohne entscheidende Ergebnisse übrigens. Für die von solider 
Forschung zeugenden — wenn auch das neu beigebrachte archivalische 
Material nicht ins Gewicht fällt —, nur oft sehr breiten und vieles uns 
schon Bekannte bringenden Darlegungen wären wir Vf. noch dankbarer, wenn 
er die damaligen Beziehungen Schwedens zu Liv- und Russland, wie a 
Hjärne für Erich XIV. und z. T. auch für J. bearbeitet hat, vorzugswax# 
behandelt hätte, umsomehr als er selbst bemerkt, dass ein abschliessendes 
Urteil über J. als Politiker erst dann möglich ist. Nützlich ist das voran- 
geschickte Litteraturverzeichnis. 
Leipzig. Richard Hirsch. 


Dr. Ernst Hauviller, Frankreich und Elsass im 17. und 18. Jahr- 
hundert. Ein Gedenkblatt zur dreissigjährigen Wiederkehr der Ver- 
einigung des Elsass mit dem deutschen Reiche. Strassburg, Verlag von 
Eduard van Hauten. 1900. XI und 57 Seiten. 


Der Verfasser hat in dem Nationalarchiv und in der Nationalbibliotbek 
zu Paris, sowie in der Bibliotheca Angelica in Rom die Denkschriften der 
französichen Intendanten des Elsass eingesehen (vgl. Zeitschrift für die Ge- 
schichte des Oberrheins, N. F. B XV (1900), S. 454—478) und ein Manu 
skript aus den siebziger Jahren des 18. Jahrhunderts gefunden, das den 
Titel „Pieux désirs d'un Alsacien pour le bonheur et le bienêtre de son 
pays“ trügt und von ihm dem in bischöflich-speierischen Diensten stehenden 
Elsässer Stupfel zugeschrieben wird. Diese Funde regten ihn zum Nach- 
denken über den Uebergang des Elsassan Frankreich und seinen Zustand unter 
französischer Herrschaft an. In einem ersten Abschnitt skizziert er die 
Entwicklung der Anschauungen über die Angliederung des Elsass an 
Frankreich, die bis vor kurzem weder in Deutschland noch in Frankreich 
von sachlichen Erwägungen bestimmt gewesen seien. Namentlich nach 
1870 habe auf beiden Seiten die vornehme Ruhe gefehlt; bei den Besiegten 
insbesondere habe anfangs Schmerz und Groll, später „eine allzu idealistische 
Auffassung der modernen Politik“ den Blick verdunkelt. In einem zweiten 
Abschnitt werden die ausgezeichneten französischen und deutschen Arbeiten 
des letzten Jahrzehnts, die den Westfälischen Frieden zum Gegenstand 


Nachrichten und Notizen II. 297 


haben, kurz zusammengefasst, Reuss als rückständig bezeichnet, Pfister, 
Sorel, Himly und namentlich Bardot, sowie Jacob, Ludwig und 
H. Kaufmann in ihrer Bedeutung gewürdigt und festgestellt, dass man 
durch diese Leistungen der Lösung des schwierigen Problems, das die das 
Elsass betreffenden Paragraphen des Westfälischen Friedens aufgeben, und 
zwar erfreulicher Weise sowohl von französischer wie von deutscher Seite, 
erheblich näher gekommen sei. 

Im dritten Abschnitt schildert Hauviller den Entwickelungsprozess 
und die Ausdehnung der französischen Herrschaft im Elsass bis zum Nym- 
weger Frieden, indem er nachweist, wie die französische Politik sich bei 
dem Gewinne, den ihr der westfälische Frieden brachte, nicht beruhigen 
konnte, wie sie durch den Widersinn der Friedensbestimmungen fast 
wider Willen, aber durchaus nicht ungern zu weiteren Annexionen getrieben 
wurde. Bis 1673 beschränkte sie sich durchaus auf den habsburgischen 
Hausbesitz, und Streitigkeiten gab es nur, so oft die Landvogteifrage, die 
in der That nach dem Rezept der Friedensbestimmungen nicht lösbar war, 
aufgerollt wurde. Erst bei den Friedensverhandlungen von Nymwegen 
stellten die französischen Gesandten die Behauptung auf, dass im Frieden 
von Münster das ganze Elsass an Frankreich abgetreten sei, und erzwangen 
nach dieser Erklärung die Aufnahme einer Bestimmung in den Friedens- 
vertrag, die die Fortdauer der Festsetzungen von Münster aussprach. Das 
war, wie der Verfasser im vierten Abschnitt ausführt, die Grundlage für 
die Reunionen, denen Ludwig XIV. schon durch Schliessung von Verträgen 
mit einigen grösseren und durch Erlass von Lettres patentes an einige 
kleinere Dynasten vorgearbeitet hatte. Der Friede von Ryswijk besiegelte 
die französische Herrschaft im Elsass. — Im fünften Abschnitt schiesslich 
giebt der Verfasser einen Ueberblick über die französische Verwaltung 
des Elsass und hebt zunächst die grossen Wohlthaten hervor, die dem 
Lande aus seiner Angliederung an Frankreich erwuchsen und die von den 
Elsässern mit dankbarem Herzen empfunden wurden. Aber nicht nur 
dankbare, sondern auch treuergebene und womöglich katholische Unter- 
thanen wollte Ludwig XIV. im Elsass haben; zu diesem Zwecke wurden 
französische Jesuiten eingeführt und ihnen die Leitung des in Strassburg 
begründeten bischöflichen Seminars übertragen. Aber das, was diese 
brachten, — und damit lernen wir die Kehrseite der Medaille kennen — 
war nichts Besseres. Im Gegenteil war das Niveau der elsässischen Geist- 
lichkeit vor 1681, nach dem Zeugnis der französischen Intendanten selbst, 
ein viel höheres als nachher; die noch heute grösstenteils in Geltung 
stehende Studienordnung war mehr darauf aus, treue Unterthanen des 
Königs zu erziehen als gebildete Priester. War der Nachteil, den das 
katholische Elsass hierdurch erlitt, nicht auf den ersten Blick sichtbar, so 
machte sich der Druck, der sich auf die protestantischen Elsüsser legte, 
sofort um so fühlbarer. Und wie die französische Verwaltung die religiöse 
Besonderheit des Elsass zu vernichten suchte, so führte sie Krieg gegen 
die ganze deutsche Vergangenheit des Landes und zerstörte auf diese 
Weise die Eigenart des Elsass, um es allmählich in die Einerleiheit 

des französischen Staatswesens aufgehen zu lassen. Die Schlussfolgerungen, 


298 Nachrichten und Notizen I. 


die der Verfasser zieht, sind politischer Natur, wie denn die hervorragende 
Bedeutung, die der Schrift zukommt, in erster Linie darin liegt, dass ein 
geborener Elsässer und früherer Zögling des Strassburger Priesterseminars 
auf Grund seiner geschichtlichen Studien die Ueberzeugung ausspricht. 
dass das Elsass eine Zukunft nur als Glied des deutschen Reiches haber 
könne. 
Wenn dem Verfasser auch eine oder die andere Veröffentlichung nicht 
bekannt geworden ist, so giebt die Schrift doch eine gute, von hervor- 
ragender Unparteilichkeit zeugende Uebersicht über die betreffenden Fragen, 
und wenn er gelegentlich mit dem Ausdruck zu ringen scheint, 80 ist das 
die Wirkung nicht einer Gedankenarmut, sondern einer Gedankenfülle, die 
noch manche erfreuliche Frucht zu zeitigen im stande sein wird. 
Strassburg i. E., den 1. 1. 1901. E. v. Borries 


Hermann Wätjen, die erste englische Revolution und die öffentliche 
Meinung in Deutschland. Heidelberg 1901. 126 S. 

Die Forscher, die sich mit der deutschen Publicistik das 17. Jahr- 
hunderts beschäftigt haben, haben bisher meist Fragen behandelt, die ın 
inniger Beziehung zur deutschen Geschichte standen. Wätjen hat sich zur 
Aufgabe gestellt, zu untersuchen, wie sich ein Ereignis in dieser Litteratur 
spiegelt, das für Deutschland direkt von geringer Bedeutung war: die erste 
englische Revolution. Nach einem kurzen historischen Ueberblick über den 
Verlauf der Revolution giebt er zunächst eine recht interessante Uebersicht 
über die zeitgeschichtlichen Darstellungen, die sie in Deutschland gefunden 
hat. Die Werke Georg Horns ragen unter ihnen hervor. Dann behandelt 
er eingehender die Publicistik über drei Fragen: die Hinrichtung Karls I, 
den Streit zwischen Salmasius und Milton und die Politik Oliver Cromwell: 
Dabei ergiebt sich, dass eine feindliche Stimmung gegen die Revolution 
in Deutschland durchaus vorherrschte, besonders die Hinrichtung Karls L 
erregte den grössten Abscheu, und von der Persönlichkeit Cromwells setzte 
sich mit unter dem Einfluss der publicistischen Litteratur das Zerrbild fest, 
das dann erst im 19. Jahrhundert beseitigt worden ist. Der Gegenströmung, 
die es gegen diese Auffassung gab, hätte der Verfasser vielleicht etwas 
weiter nachgehn können, von dem sehr verbreiteten Politicus sine exemplo, 
den er S. 55 Anm. erwähnt, würde man gern etwas mehr erfahren. Offenbar 
hatten diese Schriften zum Teil einen offiziösen Charakter. Ob es mit den 
Erzeugnissen der anderen Richtung nicht teilweise ähnlich stand, ist eine 
Frage, der der Verfasser vielleicht auch einige Aufmerksamkeit hätte 
widmen können. 

Einige der interessantesten der von ihm behandelten Flugschriften 
zergliedert W. in den Beilagen noch eingehender, doch ist es ihm ausser 
= No. 4, wo er sich auf Gryphius berufen kann, bei keiner von ihnen ge- 
SE Bee zu bestimmen, denn die Vermutung, die sich ihm 

i rängt, dass Moscherosch ihr Verfasser sein könne, weist er 
nn sofort wieder zurück. Nun giebt es aber (in der Jenaer Universitäts- 
en a e Se ang Ausgabe dieser Schrift mit folgendem Titel: 

Ù rlängst verstorbene . . . Don Franciscus de Quevedo 


Nachrichten und Notizen II. 299 


an dem seiner Hellischen Gesichte Continuatorem Philander von Sittwald... 
überschicket, betreffende einige . . . Diskursen, so zwischen denen ver- 
storbenen Hn. Protectore von Englandt ... Oxenstirn und Lilienstrôm ... 
in Plutonis Residenz . .. geführt worden . .. ans liecht gegeben von einem 
Liebhaber der deutschen Aufrichtigkeit und Trewe... Anno MDCLIX 10 
Bl. 4°. Und die Fortsetzung ist betitelt: Philander von Sittwald Continuation 
oder Ander Theil des Gesprächs zwischen dem Protektor, Oxenstirn und 
Lilienström u. s. w. 11 Bl. 4°. Daraufhin verdiente die Frage nach der 
Möglichkeit der Urheberschaft Moscheroschs vielleicht doch noch eine 
gründlichere Untersuchung. — Am Schlusse seines Buches stellt Wätjen die 
Titel der von ihm besprochenen Flugschriften zusammen. Er würde die 
Benutzung seines Buches erleichtert haben, wenn er jeder die Seite bei- 
gefügt hätte, auf der sie erwähnt wird. 
Jena. G. Mentz 


H. M. Bowman, Preliminary Stages of the Peace of Amiens (University 
of Toronto Studies. History, Second Series, Vol. I. pp. 77—155: ed. by 
Professor G. M. Wrong). Eine aus dem Seminar von Buchholz hervor- 
gegangene erweiterte Leipziger Doktordissertation. Ein glücklich gewähltes 
Thema, von grosser Tragweite im Hinblick auf die Erörterungen über den 
Grundcharakter der Napoleonischen Politik, vom Verfasser aber ausserhalb 
eines grösseren Zusammenhanges behandelt. So tritt die Bedeutung der 
These, die er vertritt, gar nicht hinreichend hervor: dass inmitten der Vor- 
verhandlungen des Friedens von Amiens einmal ein Zeitpunkt eingetreten 
sei, (Dezember 1799—Januar 1806), wo Napoleon es mit dem Frieden ernst 
gemeint habe. Natürlich ist es nicht möglich, solch eine These, wie B. es 
thut, mit der Zergliederung einiger Schriftstücke wirksam zu verfechten, 
aber was vorgebracht wird, ist verständig und anregend. Die Verhandlungen 
von 1796 und 1797 für deren Darstellung neuerdings im 3. Bande der Dropmore 
Mss. neues Material erschlossen ist, sind nur kursorisch behandelt; die Sach- 
lage, welche zum Frieden von Amiens führt, ist klar dargelegt. Die Archi- 
valien sind systematisch nicht durchgearbeitet. F. S. 


Eine der letzten Publikationen der „Navy Records Society“: „Letters 
and Papers of Admiral of the Fleet Sir T. Byam Martin“ ed. Sir 
R. Vesey Hamilton bietet interessantes auch für den deutschen Historiker. 
Sie lässt die Operationen der englischen Flotte in der Ostsee und sonst von 
1808 bis 1813 verfolgen und die Mängel in dem Zusammenwirken mit den 
deutschen Patrioten, insbesondere mit Schill. Vorläufig ist der 2. Band 
dem ersten vorausgeschickt. FS 


Die Schrift des Generalleutnants z. D A. v. Boguslawski, 85 Jahre 
Preussischer Regierungspolitik in Posen und Westpreussen von 1815 bis 1900 
(Berlin 1901, Gose & Tetzlaff, 92 Seiten) dient weniger der historischen 
Belehrung als dem praktisch-politischen Zwecke, weitere Kreise über die 
polnische Gefahr zu orientieren und im Sinne der vom Ostmarkenverein 
vertretenen Tendenzen zur bewussten Handhabung strengster Abwehrmittel 
zu erziehen. So wird der Historiker nicht jedes einzelne Urteil unterschreiben 
wollen, und häufig eine vertiefte Auffassung der grossen Entwickelungs- 


Hu) Nachrichten und Notizen II. 


reihen vermissen, die in der Polenfrage rusammenfiessen; der Politiker ater, 
der einen unbelehrbaren Feind durch ein straffes und zielbewusstes Regiment 
in die Defensive zurückwerfen und den preussischen Staat vor Schade 
bewahren will, kann aus dieser Uebersicht vielfache Anregung schöpfes 
Der Verf. hat ausser den gedruckten Quellen auch Akten und die eigene 
Erfahrungen eines auf drei Zeiträume verteilten 15jährigen Aufenthalte 
in der Provinz Posen verwertet. Hermann Oncken. 
Die Veröffentlichungen der englischen Handschriftenkommissior 
Historical Manuscripts Commission) sind während des Jahres (aw 
sehr zahlreich gewesen. Es seien hier nur die Beiträge zur deutschen uni 
allgemeinen Geschichte vermerkt: Eine lange Epistel eines Edelmann, 
welcher Sir Henry Wotton auf seiner Gesandtschaft an den Kaiserhof 16% 
begleitete, enthalten die „Mss. of Lord Montagu of Beaulieu“ Hier finde 
sich im folgenden auch Nachrichten über Vorgänge auf dem deutschen 
Kriegsschauplatz 1638—1639, darunter eine Beschreibung des schrecklichen 
Zustandes der Mark Brandenburg, wo Elend und Hunger die Christen m 
Kannibalen gemacht hätten. — Enttäuschend als Beitrag zur allgemeinen 
Geschichte ist der Inhalt des neuen Bandes der „Harley Papers“ (Report 
on the Manuscripts of His Grace the Duke of Portland preserved at Wel- 
beck Abbey Vol. V.) Er umfasst die Zeit vom Juni 1711 bis zum Todes- 
jahre Lord Oxfords 1724, also die Jahre, in welchen dieser englische Baatz 
mann als einer der Haupturheber des Friedens von Utrecht eine europäische 
Rolle gespielt hat. Die Beiträge zur Geschichte dieses Friedens sind 
ausserordentlich gering: auf die entscheidenden französischen Verhandlungen 
ist nur ein Schriftstück bezüglich, der Bericht von Matthew Prior über 
seine geheime Mission nach Paris im Juli 1711; es ist aber charakteristisch, 
dass gerade dieses Schriftstück erhalten ist, da es die Bemühungen der 
englischen Regierung aufweist, von Frankreich möglichst grosse Zugeständ- 
nisse zu erhalten. Die englisch-holländischen Beziehungen werden durch 
die Schreiben John Drummond's beleuchtet. Die Perlen im Bande sind 
neue Briefe Bolingbroke's. — Sehr wertvoll ist der Inhalt auch des 3. Bandes, 
zu welchem nun schon das Archiv Lord Grenville's den Stoff geliefert hat. 
(Report on the Mss. of J. B. Fortescue, Esq. preserved at Dropmore Vol. IL: 
Er bringt zunächst „addenda“ zu Band 1. und 2. und führt dann vom 
1. Januar 1795 bis Ende 1797, also nur wieder 2 Jahre erschöpfend. Er- 
schieu nun bisher alle 4 Jahre nur ein Band, so ist zu besorgen, dass — 
fulla nicht, worum wir bitten möchten, das Tempo beschleunigt wird — 
die kostbare Sammlung in absehbarer Zeit für die Wissenschaft nicht 
80 wie sie es verdient nutzbar gemacht werden kann. Unter den „addenda“ 
befinden sich vertrauliche Briefe von Pitt, Sir James Harris, William Eden 
an Grenville und die Antworten Grenvilles während und nach seinen 
son im Haag und in Paris (1787.) Ferner: Schreiben des Gesandten 
in Berlin Erart bezüglich auf die Heirat des Herzogs von York mit der 
EEN Friederike von Preussen, Schreiben Burke's an Grenville bezüg- 
lich ant tie französischen Zustände, Bericht Mallet du Pan's aus Paris u.a. m. 
Aus dem übrigen reichen Material sel herausgehoben: die Auseinandersetzung 
awischen Pitt undu venville über das Verhalten gegenüber Preussen hinsichtlich 


a u Eee TE EEE nr ~ 


Nachrichten und Notizen II. 301 


Abschlusses einer neuen Konvention; der Zwist, welcher Grenville’s Demission 
in Aussicht stellte, wurde dadurch gehoben, dass der Baseler Friedensschluss 
die Frage hinfällig machte. Sodann: eine vergleichende Feststellung der 
Bedingungen der mit Oesterreich und Russland geschlossenen Konventionen 
(Mai 1796.); allerlei Pläne, welche das Zusammenwirken mit den französischen 
Royalisten ins Auge falsten. Vom September 1795 beginnt die Friedens- 
frage eine Rolle zu spielen. Bis zum Schluss des Bandes läuft eine Bericht- 
erstattung aus Berlin, welche in gehässigem Tone Stimmungsbilder vom 
Hofe entwirft; der Thronwechsel erweckt in London Hoffnungen auf einen 
Wechsel in der Politik. Eine interessante Besprechung der durch den 
Friedensschluss von Campo Formio geschaffenen Lage enthält ein Schreiben 
des Grafen Razoumowski, russischen Gesandten in Wien an Graf Woronzow, 
Gesandten in London. (1. November 1797.) — Der hochverdiente Heraus- 
geber der Sammlung W. Fitz-Patrick hat dem Bande eine den Inhalt der 
bisherigen Thätigkeit Grenville’s umfassende Einleitung vorausgesandt, eine 
grosse aber nicht recht zu verwertende Arbeit. F. S. 
Aus dem Jahrgange 1900 der „English Historical Review“ edited 
by S. R. Gardiner and Reginald L. Poole, seien folgende Beiträge vermerkt: 
F. W. Maitland „Elisabethan Gleanings: Queen Elizabeth and Paul IV.“ 
(S. 324—330) widerlegt die auch von Ranke noch gebrachte Darstellung, 
dass Elisabeth zu Beginn ihrer Regierung nach anfänglichem Zaudern zu 
ihrer protestantischen Stellungnahme durch die Haltung des Papstes ver- 
anlasst worden sei, welcher dem die Thronbesteigung ankündigenden 
Abgesandten gegenüber den Akt als insolente Usurpation bezeichnet habe. 
Wahrscheinlich ist solche Aeusserung gar nicht gefallen, und sicherlich ist 
nicht Elisabeth durch solch einen Vorfall in ihrem Handeln bestimmt 
worden. Ellen Mc Arthur, The regulation of Wages in the Sixteenth Century 
(S. 445—455) hat die Frage erörtert, ob aus der geringen Zahl überlieferter 
Lohnfestsetzungen zu schliessen sei, dass die Friedensrichter das ihnen 
durch die Elisabethanische Gesetzgebung zugewiesene Amt nur unregelmässig 
und unter dem Drucke besonderer Umstände besorgt hätten. Das von der 
Verfasserin gesammelte Material berechtigt, diese Annahme für den Londoner 
Distrikt zurückzuweisen und lehrt, dass aus dem augenblicklichen Stande 
des Materials auch sonst keine voreiligen Schlüsse gezogen werden dürfen. 
Professor Watson „The State and Education during the Commonwealth‘ 
(8. 58—73) lässt die Reform des Unterrichts als letzten Ausläufer der grossen 
mit Rensissance und Reformation beginnenden Kulturbewegung erscheinen; 
erst im Zeitalter Cromwell's (1640—1660) erreicht sie ihren Höhepunkt, 
wobei dem Protektor selbst einiger Anteil beizumessen ist. Die frühere 
hohe Schätzung der Verdienste Eduards VI. um das Schulwesen wird nach 
dem Vorgange von Leach (English Schools at the reformation) abgelehnt. 
Thomas Bateson, „Defoe and Harley“ (S. 238—250) benutzt das aus dem 
Archive des Herzogs von Portland veröffentlichte Material, um die Beziehungen 
des Litteraten zu dem Staatsmanne zu schildern. In der Art, in welcher 
Defoe seine Ueberzeugungen, je nach dem Verlangen seines Auftraggebers 
zu wechseln scheint, tritt er als Mensch in ein unvorteilhaftes Licht. Basil 
Williams behandelt in einer Reihe noch nicht abgeschlossener Artikel 
Histor. Vierteljahrschrift 1901. 2. = 


302 Nachrichten und Notizen I. 


„The foreign Policy of England under Walpole". (Part. I—IIL S. 351-7: 
479—495; 665—699.) Ans der etwas trockenen, aber wertvollen Darstellung 
seien als selbständige Urteile vermerkt: die scharfe Betonung, dass der 
durch die Tripelallianz von 1717 geschaffene Ausgangspunkt die wesentliche 
Vorteile England auf Kosten Frankreichs gebracht habe. Den französische 
Staatamännern wird vorgeworfen, dass sie die Neuheit der Aufgaben, welche 
entsprechend der Veränderung der Weltlage nach dem Utrechter Friede 
ihnen gestellt wurden, nicht erkannt und zum Schaden ihres Landes den 
Hauptgegner an falscher Stelle gesucht hätten; ihr grösster Fehler sei ge- 
wesen, dass sie sich durch den Schutz der englischen Flotte hätten in 
Sicherheit wiegen lassen, dabei versäumend die französische Flotte r 
entwickeln. Das Schädliche der hannoverschen Richtung in der englisches 
Politik erscheint durch den Hinweis gemindert, dass für eine neue Dynastie 
in jedem Falle Opfer hätten gebracht werden müssen, und dass eine Stuartsche 
Restauration sehr viel grössere erfordert haben würde. Sehr lehrreich ist 
es zu verfolgen, wie allmählich die Führung der Allianzmächte von Frankreich 
auf England übergeht, und wie England aus Frankreichs traditionelle 
Bundesgenossenschaften im Norden und Osten Europas für sich Nutzen zu 
ziehen beginnt. J. Holland Rose „The secret articles of the Treaty cf 
Amiens" S. 331—336 weist nach, dass geheime Artikel nicht existiert haben. 
und dass der Glauben an die Existenz derselben von Napoleon aus bestimmter 
politischer Berechnung hervorgerufen worden sei. Derselbe Autor behandelt 
„The French East-Indian Expedition at the Cape in 1803.“ Es wird darauf 
hingewiesen, wie dieser Expedition alsbald englischerseits die Verkündigung 
der Absicht gefolgt ist (zuerst in dem Entwurf des Vertrages mit Preussen 
datiert vom 27. Oktober 1805) das Cap wiederzuerobern und dauernd zu be- 
halten. Alfred Stern, „Colonel Cradock’s Mission to Egypt“ (S. 277—288. 
lässt die Bemühungen des englischen Obersten das Verhalten Mehemet 
Alis in dem türkisch-griechischem Kampfe zu beeinflussen, erfolgloser er- 
scheinen, als es in den bisherigen Darstellungen angenommen wurde. 
F. 8. 
Das Quellenbuch zur Schweizergeschichte von W. Oechsli, das, 
bei seinem ersten Erscheinen (1886) eine litterarische Neuheit, seitdem 
manche verwandte Publikation nach sich gezogen hat, kommt in 2. Auf- 
lage heraus. Die Anordnung des Stoffes ist dieselbe, rein chronologisch, 
geblieben; also Urkunden und Darstellungen in bunter, hie und da ent- 
achivden verbesserter Folge. Hingegen sind in der Auswahl und Bearbeitung 
des Stoffes mehrfach Aenderungen bemerkbar, teils durch neue Forschung: 
ergebnisse wie z. B. beim habsburgischen Urbar, veranlasst, teils au: 
eigener Initiative hervorgegangen. So sind mehrere Stücke (n° 2, 3, 1, 9, 
13 und 16) nen, andere z. B. 13, 14, 25 in erweiterter Fassung aufgenommen, 
auch die Anmerkungen meist ganz neu umgearbeitet und vermehrt worden — 
beides aum Vorteil des Buches, dessen Anlage schwieriger ist, als wohl 
die meisten Benützer sich verstellen. Thommen. 


Die Vetfuung der Kaisergräber im Dom zu Speyer. Nachdem 
eine Abhandlung von Johann Praun ‚Zeit. f. Gesch. des Oberrh. N. F. yy. 


Nachrichten und Notizen I. 303 


1899) das lebhafte Interesse weiter Kreise an den ehrwürdigen Kaiser- 
gräbern im Speyerer Dom erweckt hatte, ward von der bayerischen Staats- 
regierung eine wissenschaftliche Kommission mit der Oeffnung und Neu- 
ordnung der 1689 von den Franzosen verwüsteten Grabstätten betraut. 
In den Sitzungsberichten der kgl. bayer. Akademie der Wissenschaften, 
histor.-philol. Klasse 1900 S. 589—617 veröffentlicht Herm. Grauert, der 
als Delegierter der Akademie in Speyer thätig war, über die im August 1900 
vorgenommenen Arbeiten der Kommission einen überaus interessanten 
und wertvollen Bericht, der nicht allein ein deutliches Bild der gemachten 
Funde, der einzelnen Gräber und ihrer Beschaffenheit entwirft (2 Ab- 
bildungen sind der Abhandlung beigegeben), sondern in dem ‘auch die 
älteren Nachrichten über die Speyerer Gräber, kritisch gesichtet, vor- 
geführt und klar und scharf die geschichtswissenschaftlich bedeutsamen 
Ergebnisse der Arbeiten von 1900 hervorgehoben werden. Wir wissen 
jetzt, dass 1689 nur die Ruhestätten Heinrichs V., Rudolfs v. Habsburg, 
Adolfs v. Nassau, Albrechts v. Oesterreich, der Kaiserin Beatrix und ihrer 
Tochter Agnes von der französischen Brutalität heimgesucht wurden, 
dass dagegen die Grabstätte Philipps v. Schwaben und die in grösserer 
Tiefe gebetteten Steinsarkophage Konrads Il, Heinrichs II. Heinrichs IV., 
der Kaiserinnen Gisela und Bertha verschont blieben und eben erst 1900 
geöffnet wurden. Die Funde bestätigen die historiographischen Nachrichten, 
dass die salischen Kaiser von imponierender, gewaltiger Körpergrösse waren, 
während Philipp v. Schwaben klein und zart gewesen ist. Zwei Bleitafeln, 
in den Gräbern Konrads II. und Giselas gefunden, enthalten wertvolle 
Notizen. Als Begräbnistag Konrads darf jetzt der 3. Juli 1039 sicher 
gelten. Dagegen ist die Angabe der anderen Tafel, dass Gisela am 
11. November 999 geboren sei, unmöglich richtig. Ist doch Giselas erster 
Gatte etwa 1006 gestorben, der zweite aber, Herzog Ernst v. Schwaben, 
dem sie die Söhne Ernst und Hermann geschenkt hatte, am 31. Mai 1015 
aus dem Leben geschieden. G. S. 


König Victor Emanuel III. von Italien beabsichtigt ein Corpus num- 
morum italicorum herauszugeben, welches 16 Quartbände umfassen soll. 
Die Herausgabe besorgt die Italienische Numismatische Gesellschaft in 
Mailand, die Kosten, welche auf 200 000 Lire berechnet werden, trägt der 
König. Der erste Band soll schon Ende dieses Jahres erscheinen. 


Der bekannte Numismatiker Imhoof Blumer in Winterthur hat der 
Königl. Akademie der Wissenschaften in Berlin, deren auswärtiges Mitglied 
er ist, eine Schenkung von 100 000 Fr. gemacht, um die numismatischen 
Studien zu fördern. Seinem Wunsche entsprechend will man an der Aka- 
demie für die numismatischen Unternehmungen einen wissenschaftlichen 
Beamten anstellen, dessen Anfangsgehalt im wesentlichen aus den Zinsen 
dieser Stiftung bestritten werden soll. 


An der Universität Berlin ist bekanntlich ein Institut für Meereskunde 
errichtet worden. Das Institut steht unter der Leitung des Professors der 
Geographie Freiherrn von Richthofen. Die Vorlesungen sind dem Gebiete 
der Geographie, Zoologie, Botanik, Astronomie, Schiffstechnik, Seekriegs- 

21* 


304 Nachrichten und Notizen Il. 


wissenschaft, National-Oekonomie und Geschichte entnommen. Geschichte 
wurde durch den a. o. Professor Dr. Richard Schmitt vertreten. welcher 
zweimal wöchentlich über die Bedeutung der Seemacht in der Geschichte la 


In Rom ist ein Königl. Englisches Archäologisches Institut errichtet 
worden, welches seinen Sitz im Palazzo Odescalchi hat und unter der Leitung 
von Professor Pelham aus Oxford steht. 


Das Königl. Sächsische Ministerium des Innern beabsichtigt eine Staats- 
aufsicht über die kleineren in unzureichend verwahrten, Wind und Wetter 
ausgesetzten Räumen niedergelegten Bibliotheken im Lande in Anbetracht 
des Interesses, welches die Allgemeinheit an der Erhaltung solcher alter 
Bibliotheken besitzt, einzuführen und der Direktion der Königlichen Oefent- 
lichen Bibliothek in Dresden zu übertragen. 


Aus dem Jahresbericht des Grossh. Badischen Generallande:- 
archives zu Karlsruhe für 1900 entnehmen wir, dass u. a. auch der 
litterarische Nachlass des weiland Archivdirektors Franz Josef Mone uni 
seines Sohnes Professor Fredegar Mone, sowie der handschriftliche Nachlass 
des badischen Legationsrats K. Fr. Bouginé für das Archiv erworben worder 
ist. Von den Archivinventaren ist Bd. I im Januar d. J. zur Ausgabe gt 
lungt, Bd. 2 befindet sich in Vorbereitung. 


Die Kommission für die Herausgabe von Akten und Korrespondenzen 
zur neueren Geschichte Oesterreichs in Wien hat auf Antrag von Pre 
fessor v. Zwiedineck-Südenhorst den Plan gefasst, die Korrespondenz König 
Ferdinands mit Kaiser Karl V. und seinem Hofe herauszugeben. Man wil 
zu diesem Zwecke ausser dem im Wiener Haus- Hof- und Staatsarchiv vor- 
handenen Material besonders auch die in den italienischen Archiven liegenden 
Akten heranziehn. Damit ist der auf dem Historikertag in Halle 1900 von 
Kalkoff gestellte Antrag, welcher die Veröffentlichung der für die Geschichte 
Deutschlands im Zeitalter der Reformation so wichtigen Korresponden 
Karls V. befürwortete, seiner allmählichen Verwirklichung ein gutes Stück 
nithergerückt. 


Preisaufgaben. Die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der 
Universität Wien hat auf Grund einer Widmung des Hofrats Professor 
A. Monger und der Juristischen Gesellschaft in Wien folgende Preisaufgaben 
gestellt: 1, Quellenmässige Darstellung der österreichischen Verwaltung® 
geschichte seit dem 16. Jahrhundert, event. eines wichtigen Teiles derselben. 
2., Quellenmässige Darstellung der Rechtsentwicklung auf einem Teilgebielé 
dog österreichischen Privatrechts von der Reception des römischen Recht: 
bin zur Kodification. Die Bewerbungsschriften müssen in der üblichen Form 
und in deutscher Sprache abgefasst sein und sind bis 31. Dezember 1905 
nn das Dekanat der Fakultät zu senden. Der Preis für jede Aufgabe be- 
trilgt 3000 Kronen und kann für die eine verdoppelt werden, wenn für die 
andere keiner Arbeit ein Preis zuerkannt werden sollte. 


Die Frist für die Lösung der ersten Preisaufgabe der Mevissen- 
Stiftunge (Darstellung der durch die französische Revolution in der Rhew- 
povius bewirkten ayrarwirtschaftlichen Veränderungen) ist von der Gesell- 


Im’ 


Nachrichten und Notizen I. 305 


SE = für Rheinische Geschichtskunde bis zum 31. Januar 1903 verlängert 
AT" worden. 

"ta Die serbische Versicherungsgesellschaft Srbija hat der serbischen Aka- 
iin demie der Wissenschaften 4000 Fr. zur Verfügung gestellt als Preis für die 


z, este Bearbeitung der Geschichte König Milans. 


Professor H. Pirenne in Gent hat für seine Geschichte Belgiens 
mea den grossen belgischen Königspreis erhalten. Dem Professor der Volks- 
em wirtschaft Karl Bücher in Leipzig ist von der Königl. Belgischen Akademie 
at der Emile de Laveleye-Preis zuerkannt worden. 


al Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
„spi, Gesellschaften. Der o. Professor für indogermanische Sprachwissenschaft 
Friedrich Karl Brugmann in Leipzig ist zum auswärtigen Mitglied der 
| Königl. Dänischen Akademie der Wissenschaften in Kopenhagen ernannt 
ie" worden. 
Universitäten und technische Hochschulen. Der Privatdocent für Kirchen- 
recht Dr. Hubrich in Königsberg ist zum ao. Professor ernannt worden. 
` Der Lehrer für Statistik am kaiserl. Alexander-Lyceum in St. Petersburg 
© W. J. Bortkewitsch hat einen Ruf als ao. Professor der Statistik an die 
x: ` Universität Berlin erhalten. Der ao. Professor Alexander Wladimir 
Czerkawski ist zum o. Professor der politischen Oekonomie an der 
avi Universität Krakau ernannt worden. Der Professor des polnischen und 
Aen deutschen Rechts an der Universität Lemberg Michael Bobrzynski ist 
er als Professor des Staatsrechts nach Krakau berufen worden. Der Privat 
Set docent Dr. A. E. Berger in Bonn ist zum ao. Professor der deutschen Sprache 
= — Wmd Litteratur in Kiel ernannt worden. | 
3 Archive. Archivrat Dr. Otto Meinardus in Danzig ist zum Direkt... 
a des Staatsarchivs in Breslau ernannt worden. 
ef? Sammlungen. Der Direktor der Königl. Kunst- und Gewerbeschule in 
i - Breslau Professor Hermann Kühn ist kommissarisch zum Konservator 
Se der Kunstdenkmäler der Provinz Schlesien ernannt worden. 


Todesfälle. Der Archivar am Staatsarchiv in Düsseldorf Archivra t 
.: Dr. Sauer ist im Alter von 57 Jahren gestorben. 
5 Am 22. Febr. starb der Professor der klassischen Philologie Dr. Phi] 
et jur. Emil Hübner in Berlin, eine der grössten Autoritäten auf eus, 
Gebiete der lateinischen Epigraphik. Er war am 7. Juli 1834 in tc eos 
dorf geboren, hatte sich 1859 in Berlin habilitiert, war dort 1563 224, | SCH Se 
Professor und 1870 zum o. Professor ernannt worden. Er hatte zu ER SEN 
zwecken grosse Reisen gemacht, schon 1860 nach Italien und F'rxar - a Ar 
dann im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften 1:43 a 
Spanien und Portugal, 1866 und 67 nach England, Schottland vat 2... 1 


Von seinen zahlreichen Schriften und Ausgaben sei hier nur der ang Se 
Werke gedacht. Es sind dies: De senatus populique Romam wris "7 Ai, 
1859); die antiken Bildwerke in Madrid (Berlin 1862); Reli? sx un, , "Fan 
Kriegers im Museum zu Berlin (Berlin 1866). Augustus, Mirwsetarya > 
Berliner Museums (Berlin 1868). Grundriss zu Vorlesungen tuny Je Ben. Tray 
Litteraturgeschichte (Berlin 1869; 4. Aufl. 1878), Insryrines J. De 


KN? 


TEIL 


-qaa 
KA? si 
> er Sus 


306 Nachsichien und Notan Ti. 


Latinae (= Corpus Inscriptionum Latinarum Vol. I. an 
Supplementum I. (Berlin 1892); Inscriptiones Hispaniae ee 
1871) und Supplementum (Berlin 1900); Bildnis einer Ve EE 
des Brittischen Museums, die sog. Clytia (Berlin m GE GE 
tanniae Latinae (= C. I. L. Vol. VII. Berlin 1873); Grun ee 
lesungen über die lateinische Grammatik (Berlin 1876; 2. Sie e 
Grundriss zu Vorlesungen über die Geschichte und Se es 
klassischen Philologie (Berlin 1876; 2. Aufl. als: Bibliographie er Kies S 
Altertumswissenschaft, Berlin 1889); Inscriptiones Britanniae : en e 
. i i Inschriften (Berlin 18-1); 
(Berlin 1876); Ueber mechanische Copien von SE e 
Grundriss zu Vorlesungen über die griechische Syntax (Ber Se Gs a Gees 
pla Scripturae Epipraphicae Latinae a Caesaris dictatoris Ss e we = 
Justiniani (Berlin 1885); La Arqueologia de Espana ( Be ERBE 
Römische Herrschaft in Westeuropa (Berlin 1890); er Be in 
Ibericae (Berlin 1893). Auch rührt der Abschnitt Römische a SS 
Iwan von Müllers Handbuch der klassischen Altertumswissenscha en SE 
her. Hübner war auch eine Zeit lang (1866—1881) der Herausge Se 
Hermes“ und als Sekretär der Archäologischen a in 
r zas der Herausgeber der „Archäologischen Zei u 
ee starb = 89. Lebensjahr an den Folgen eines Im, 
der o. Honorarprofessor Karl Biedermann in Leipzig. Er war SE Sec 
1812 in Leipzig geboren, hatte seit 1830 hier und zuletzt in Heide 
studiert und hatte sich darauf an der Universität seiner Vaterstadt als Pri R 
dozent für Philosophie niedergelassen. Aber beherrscht von den nn è 
seine Zeit bewegten, wandte er sich neben seinen philosophischen Stu e 
mehr und mehr der Geschichte und der Politik zu. Er war Gelehrter und 
Schriftsteller, Patriot und Parteimann und stellte alle seine Forschungen m 
den Dienst des Vaterlandes und der politischen Ueberzeugung, die er vertrat. 
In das Frankfurter Parlament gewählt, wurde er einer der Mitgründer der 
Erbkaiserpartei, bekleidete eine Zeit lang das Amt des Vicepräsidenten 
und gehörte auch zu der Abordnung, die in Berlin dem Preussenkönig die 
deutsche Kaiserkrone antrug. Auch an der Versammlung in Gotha 1849 
nahm er teil und wurde darauf in den sächsischen Landtag gewählt. Aber 
schon 1855 begab er sich nach Weimar, um die Redaktion der Weimarischen 
Zeitung zu übernehmen, und kehrte erst 1863 nach Leipzig zurück, weil ihm 
von Brockhaus die Herausgabe der Deutschen Allgemeinen Zeitung über- 
tragen wurde. Schon 1865 konnte er seine akademische Lehrthätigkeit 
wieder aufnehmen und wurde wieder mit seinem früheren Gehalt als ao. 
Professor an der Universität angestellt. Nach dem Krieg von 1866 vertrat 
er lebhaft die Forderung des bundesstaatlichen Anschlusses an Preussen. 
Er war in den nächsten Jahren Mitglied der sächsischen Zweiten Kammer 
und von 1871—74 auch Mitglied des Reichstages. Er war einer der Führer 
der nationalliberalen Partei und bekleidete bis 1876 das Amt ihres Vor- 
sitzenden im Königreich Sachsen. Biedermann war der Herausgeber zahl- 
reicher Zeitschriften und Sammelwerke. Ausser den oben erwähnten seien 
hier nur noch genannt: Deutsche Monatsschrift für Litteratur (seit 1842). Der 
Herold (seit 1844). Politischer Katechismus für Deutschland (1846). Unsere 


Nachrichten und Notizen Il. 307 


Gegenwart und Zukunft (1846). Von seinen selbständigen Schriften ist 
zu nennen: De genetica philosophandi ratione et methodo praesertim Fichtii, 
Schellingii, Hegelii seu de idea absoluti pro philosophandi principio perpe- 
ram habita (Leipzig 1835). Fundamental-Philosophie (1838). Wissenschaft 
und Universität in ihrer Stellung zu den praktischen Interessen der Gegen- 
wart (1839). Die deutsche Philosophie von Kant bis auf unsere Zeit, ihre 
wissenschaftliche Entwicklung und ihre Stellung zu den politischen und 
sozialen Verhältnissen der Gegenwart, 3 Bde. (1842—43). Ein Wort an 
Sachsens Stände (Braunschweig 1845). Sachsens Landtag 1845/46 (1846). 
Die Adresse des Vereinigten preussischen Landtags an den König beleuchtet 
(1847). Die Aufgabe des ersten Vereinigten preussischen Landtags an den 
König beleuchtet (1847). Vorlesungen über Sozialismus und soziale Fragen 
(1847). Das deutsche Parlament, ein Entwurf (1848). Ein Blatt aus der 
neuesten Verwaltungsgeschichte Sachsens (1848). Erklärung des Herrn von 
Zeschau in der Angelegenheit der Chemnitz-Riesaer Zehnthalerscheine (1848). 
Erinnerungen aus der Paulskirche (1849). Die Erziehung zur Arbeit: eine 
Forderung des Lebens an die Schule (1851). Die Wiedereinberufung der alten 
Stände in Sachsen, aus dem Gesichtspunkte des Rechts und der Politik be- 
leuchtet (1850). Deutschland im 18. Jahrhundert, 4 Tle. (1854—80, 2. Aufl. 
1880). Frauen-Brevier, kulturgeschichtliche Vorlesungen (1856, 2. Aufl. 1881). 
Die Universität Jena (1858). Friedrich der Grosse und sein Verhältnis zur 
- Entwicklung des deutschen Geisteslebens (1859). Der Geschichtsunterricht 

in der Schule, seine Mängel und ein Vorschlag zu seiner Reform (1860). 
Kaiser Heinrich I, Trauerspiel in 5 Akten (1861). Deutschlands trübste 
Zeit oder der 30jährige Krieg in seinen Folgen für das deutsche Kultur- 
leben (Berlin 1862). Kaiser Otto IH, Trauerspiel in 5 Aufzügen (1863). Die 
Repräsentativ-Verfassungen mit Volkswahlen (1864). Bericht über den ersten 
deutschen Journalistentag zu Eisenach (1864). Der letzte Bürgermeister 
von Strassburg, Drama in 5 Akten (1870) 1840—1870. Dreissig Jahre 
deutscher Geschichte, 2 Bde. (Breslau 1883, 4. Ausg. 1896). Die Erziehung 
zur Arbeit (2. Aufl. 1883). Der Geschichtsunterricht auf Schulen nach kultur- 
geschichtlicher Methode (Wiesbaden 1885, 2. Aufl. 1900) Deutsche Volks- 
und Kulturgeschichte, 3 Tle. (Wiesbaden 1885—86). Geschichte der Leipziger 
Kramer-Innung 1477—1880 (1881). 1815—1840. 25 Jahre deutscher Ge- 
schichte, Bd. 1—2 (1889—90). Mein Leben und ein Stück Zeitgeschichte, 
Bd. 1—2 (1886). 650 Jahre im Dienst des nationalen Gedankens, Aufsätze 
und Reden (1892). In wie weit und wie hat der Geschichtsunterricht als 
Vorbereitung zu dienen zur Teilnahme an den Aufgaben, welche das öffent- 
liche Leben der Gegenwart an jeden Gebildeten stellt (1893). Geschichte 
des deutschen Einheitsgedankens (Wiesbaden 1894). Leitfaden der deutschen 
Geschichte für den Schulgebrauch (1895, 2. Aufl. 1897). Das erste deutsche 
Parlament (1898). Zeit- und Lebensfragen aus dem Gebiete der Moral (1899). 
Vorlesungen über Sozialismus und Sozialpolitik (1900). 

Oberinspektor bei der Schuldirektion Finnlands Prof. J. G. Frosterus 
geb. 6./6. 1826 ist 3./4. 1901 in Helsingfors gestorben. Als Früchte seiner 
Forschungen über die Geschichte des französischen Protestantismus nach 
der Aufhebung des Edikts von Nantes publizierte er: Souvenirs de la guerre 


308 Nachrichten und Notizen Il. 


des Camisards; Mémoires d'un gentilhomne protestant (Bibliothèque universelle 
et revue suisse, 1866); Les insurgés protestants sous Louis XIV. Etude & 
documentsinédits, Paris 1866 (giebt u.a. die Memoiren des camisard Bombonnou 
und Les généraux de Louis XIV. en Languedoc (Acta Societatis scientia- 
rum Fin. 1869). M. ES. 

Am 6. April ist der ao. Professor der Geschichte an der Univenità 
Strassburg Ernst Sackur unerwartet aus dem Leben geschieden. Er vu 
am 2. Okt. 1862 in Breslau geboren, absolvierte seine Studien in seine 
Vaterstadt, war drei Jahre lang von 1888 bis 1891 in Berlin als Mitarbeiter 
der Monumenta Germaniae historica thätig, wobei er besonders Dee 
für die Sammlung der „libelli de lite“ geliefert hat. Anfang 1892 habilitienk 
er sich in Strassburg, 1900 wurde er zum ao. Professor ernannt. Bech: 
Forschungen bezogen sich vornehmlich auf die Verhältnisse des kirchliche 
Lebens im früheren Mittelalter. Mit Nachdruck und Selbständigkeit hat # 
in die vielbehandelte Streitfrage der karolingischen Schenkungen für di 
römische Kirche einzugreifen gesucht. Grosse und dauernde Verdienste er- 
warb er sich durch Veröffentlichung des zweibändigen Werkes über „Die 
Cluniacenser in ihrer kirchlichen und allgemeingeschichtlichen Wirksamkeit 
bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts“, 1892 bis 1894. Dieses vortrefflicht 
Buch nimmt unter den geschichtswissenschaftlichen Leistungen der Geges- 
wart eine ehrenvolle und bedeutsame Stelle ein. 


Am 22. April ist auf der Burg Trausnitz im Alter von 73 Jahren der 
kgl. Reichsarchivassessor und Landshuter Stadtarchivar Anton Kalcher, 
langjähriger Sektretür und 2. Vorstand des historischen Vereins für Nieder- 
bayern, gestorben. 

Am 23. April ist nach langem Siechtum der bekannte Staatsrechtslehrer. 
der Münchener Professor Max von Seydel gestorben. Am 7. Sept. 184 
in Germersheim geboren, hatte er seine juristischen Studien in München 
und Würzburg absolviert, um zuerst im praktischen Staatsdienst thätig " 
sein, dann, von 1881 an, auf dem Lehrstuhl für Staatsrecht in München s 
wirken. Als Gelehrter, Schriftsteller und Lehrer hat er eine ungemein 
fruchtbare, in ihrer Vielseitigkeit anerkannte Thätigkeit entfaltet. Auf dem 
Gebiet des bayerischen Staatsrechts war er erste Autorität. Aber auch al: 
Publizist, als Uebersetzer des Lucretius und als Dichter ist dieser seltene. 
eigenartige Mann in die Oeffentlichkeit getreten. Die Geschichtswissenschaft 
hat ihm vornehmlich für das grosse sechsbändige „Bayerische Staatsrecht". 
1884 bis 1893 erschienen, Dank abzustatten. 


309 


Oesterreich, Frankreich und Bayern in der spanischen 
Erbfolgefrage 1685 —89.' 


Von 
Georg Friedrich Preuss. 
I. 


Die Frage der spanischen Erbfolge hat sich, wie zuletzt jede 
historische Entwicklung, gewiss nicht in kontinuierlicher drama- 
tischer Steigerung abgespielt. Bald erhebt sie sich, durch äussere 
Anstösse herausgefordert, zum beherrschenden Motiv der gesamten 
europäischen Diplomatie, bald wirkt sie latent unter dem Niveau 
der bestehenden Machtverhältnisse. Sichtbar oder nicht, stets 
bildet sie auch bei scheinbarem Stillstande den Hintergrund aller 
diplomatischen Kombinationen. 

Nicht mühelos vermag man der verschlungenen Entwicklungs- 
linie durch das Dickicht der europäischen Politik zu folgen. 
Immer wieder aber tauchen aus dem Strome der Begebenheiten 
Erscheinungen auf, die uns als Wegweiser den ferneren Fort- 
gang der „grossen Frage“ in Hebung und Senkung, in Verwick- 
lung und Abwicklung erkennen lassen. 

Solche Etappen sind durch die Vermählung Max Emanuels, 
Kurfürsten von Bayern mit der Kaisertochter im Jahre 1685, 
sowie die Wiedervermählung König Karls von Spanien 1689 und 
den Ausbruch des neuen Koalitionskrieges gegen Frankreich erkenn- 
bar festgelegt. 

Es war ein voller Sieg des Versailler Kabinets, eine poli- 
tische Aktion ersten Ranges, als 1679 Karl IL, König von 
Spanien, die französische Prinzessin, Maria Luise von Orleans, 
heimführte. Dass dieses Vermächtnis mit dem Friedensschluss 


! Die französische Erbfolgepolitik soll hier nur so weit Berücksichtigung 
finden, als es zum Verständnis der österreichisch-bayrischen Beziehungen 
zu Madrid notwendig erscheint. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 22 


310 Georg Friedrich Preuss. 


von Nymwegen zusammenfiel, liess die anmutige junge Braut 
der kriegsmüden Nation als die eigentliche Friedensbringern 
erscheinen.!) Vor allem aber: die französische Politik sicherte 
sich durch sie als Medium den unmittelbarsten Einfluss bei dem 
Könige selbst. 

Ludwig XIV. hat Spanien gegenüber durch Jahrzehnte das 
gleiche, rücksichtslose, aber gerade darum erfolgreiche politische 
Spiel betrieben. In der einen Hand hielt er den Spaniern den 
Krieg, in der anderen den Frieden entgegen. Wie es der Situation 
und seiner Berechnung zu entsprechen schien, gab er ihnen das 
Eine oder das Andere. Indem er ihnen mit offener Gewaltthat Stäite 
und Länder entriss, zeigte er ihnen die Unwiderstehlichkeit seiner 
Waffen, wenn er ihnen zuletzt immer noch billigere Bedingunger 
zugestand, als sie hoffen konnten, den Wert seiner Freundschaft. 
Das Ende stand allen klar vor Augen. Als Anfang Juni 164 
das starke Luxemburg kapitulierte, sang man in den Strassen 
von Madrid Spottlieder auf den elenden König Karl, der, en 
jugendlicher Greis, in Buenretiro der Ruhe ptlegte, während sem 
grosser Gegner wider ihn zu Felde lag? Dereinst werde Spanien 
Frankreich zur Beute fallen, war schon damals eine wohlteile 
Prophezeiung im Volke. Im August machte der 20jährige Stillstand 
dem ungleichen Kampfe ein Ende; Luxemburg blieb französisch. 
allein in Madrid fand man dennoch diese Lösung erträglich; se 
völlig beherrschte alle das Gefühl, Frankreich gegenüber machtlos 
zu sein. Damit stieg auch die zeitweise sehr gesunkene Popularität 
der Königin von neuem. Hauptsächlich ihrer Intervention ver- 
meinte man in Madrid den Frieden verdanken zu müssen.’ 

Mit hohem Unbehagen verfolgte die Wiener Hofburg diese 
Erfolge des Gegners. Offen dem französischen Einfluss in Madrid 
in den Weg zu treten, schien so wenig ratsam wie möglich. 


! „Commentarios de Espana de 1700—1705“. T. II. der „Narraciones 
historicas desde el ano 1700 hasta el ano 1725 (von Castellvi). K. K. Hauss, 
Hof- und Staatsarchiv zu Wien (ferner cit. W. A.) M. S. Supplem. 669, 2. 

y El Rey de Francia en Campaña 

nuestro Rey en el retiro 

España serà de Francia 

el tiempo serà testigo." 
Ebda. Unter dem „retiro" ist als Wortspiel natürlich zugleich „Buen Dro" 
zu verstehen. 

* Ebda. Abermals erschien sie dem Volke als „Iris de la Paz“. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 311 


Man vermied dort sorgfältig, vor den Ohren des Königs von der 
Erbschaft auch nur zu sprechen, niemand in der Welt hätte ihm da- 
mals, als er noch hartnäckig an der Hoffnung auf leibliche Nach- 
kommenschaft festhielt, zumuten dürfen, testamentarisch über die 
Nachfolge zu verfügen. Mit dieser Stimmung haben die spanischen 
Staatsräte nicht minder gerechnet wie die fremden Gesandten; 
was uns von zahllosen Intriguen am Hofe aus dieser Zeit be- 
richtet wird, beruht zum Teil wenigstens auf Uebertreibung. Da- 
gegen gelang es der habsburgischen Politik auf anderem Felde, 
einen vollständigen Sieg davonzutragen. Gerade da, wo es Lud- 
wig nach den Erfahrungen der letzten Jahre am wenigsten be- 
fürchtet hätte. Nicht lange nach seinem Regierungsantritt sagte 
sich der junge bayerische Kurfürst Max Emanuel von dem fran- 
zösischen Bündnisse los und trat als der eifrigsten Fürsten einer 
an die Seite des Kaisers. Ueber die massgebenden Motive zu 
diesem Frontwechsel wird man streiten dürfen; sie sind offenbar 
sehr komplizierter Natur gewesen. Unrecht wäre es aber bei 
der stürmischen, leicht beweglichen Natur des jungen Fürsten 
doch wohl, völlig zu leugnen, dass in seiner Seele zumal angesichts 
der drohenden Türkengefahr gewisse reichspatriotische Gefühle 
und Stimmungen wirksam gewesen, soweit von solchen damals 
überhaupt die Rede sein kann. Jedenfalls ist sein persönliches 
Verhalten in hohem Grade rühmlich, unter den Befreiern Wiens 
hat er sich seinen ehrenvollen Platz gesichert. 

Es war eine ebenso nahe liegende wie richtige Erwägung 
der Wiener Politiker, sich die vielversprechende junge Kraft noch 
fester zu verbinden. Nach der in Spanien herrschenden staats- 
rechtlichen Anschauung galt bekanntlich Leopolds Tochter Maria 
Antonia, mütterlicherseits die Enkelin Philipp IV., als die allein 
berechtigte Erbin der spanischen Kronländer. Die Frage ihrer 
Vermählung erschien demnach als eine Frage von europäischer 
Wichtigkeit. Nun war der Gedanke einer späteren Vereinigung 
M. Emanuels mit der Erzherzogin schon in beiden Kinderjahren 
en in Wien wie München viel erwogener Plan gewesen.! Seine 
Verwirklichung schien jetzt nach der eingeleiteten Schwenkung 
Bayerns auch den politischen Verhältnissen am zweckmässigsten 


i ! Vgl. Döberl, „Bayern und Frankreich. Vornehmlich unter Kurfürst 
erdinand Maria“; München 1900, S. 520. 


DNK 
gel gei 


312 Georg Friedrich Preuss. 


zu entsprechen. In diesem Sinne war auch die Kune eifrig am 
Werke, um Max Emanuel von einer protestantischen Verbindung 
abzuhalten, welche leicht den alten Glaubenseifer des Haus: 
Wittelsbach gefährden konnte! So kam im Frühjahr 1685 die 
Vermählung zu stande. Nach zwei Richtungen hin wurde dieses 
Ereignis bedeutsam: es schliesst ab den Umschwung der bave 
rischen Politik; es leitet ein die Rolle, welche Max Emanuel später- 
hin auf der Weltbühne zu spielen berufen war. 

Selbstverständlich konnte die Meinung der Hofburg nicht 
dahin abzielen, mit der Hand der Erzherzogin auch die auf ihrem 
jungen Haupte ruhende Anwartschaft auf die spanische Monarchie 
zu vergeben. Man hoffte sich einen neuen zuverlässigen Ver- 
bündeten zu erwerben, war aber nicht gemeint, sich selber einen 
neuen Rivalen zu schaffen. Bekanntlich verzichtete daher die 
Braut in einem nach langwierigen und mühseligen Unterhand- 
lungen zu stande gekommenen Heiratskontrakt auf alle ihre Rechte 
im weitesten Umfang,” musste auch der Kurfürst für seine Person 
dieser Renunziationserklürung feierlichst beitreten, um ihr „dest 
mehr Bestand und Kraft“ zu geben. 

Immerhin waren die Vorteile, welche Max Emanuel vertrags 
mässig zugestanden wurden, bestechend gross. Neben der Ueber- 
weisung des Heiratsgutes der Kaiserin Margarethe in der Höhe 
von Y, Million Thaler, deren Zahlung freilich am Madrider Hofe 
noch immer ausstand, versprach Leopold aus dem gesamten Erbe 
die Niederlande dem Schwiegersohne abzutreten, ihn in deren 
Besitze erforderlichenfalls mit jährlich 400000 Gulden und 200% 
Mann gegen Frankreich zu unterstützen? Noch bei Lebzeiten 
König Karls wollte die Wiener Politik die Einräumung des 
Landes an den Kurfürsten „und zwar nit administrario seu alieno, 
sondern proprio nomine et jure proprietario“ betreiben.* In der 


! Den Nachweis verdanken wir bekanntlich Heigel, „der Umschwung der 
bayerischen Politik in den Jahren 1679—1683“. Quellen und Abhandlungen 
zur neueren Gesch. Bayerns N. F. (München, 1890) S. 48—181. 

? Der Verzicht abgedr. bei Faber, Europäische Staatskanzlei, T. 90. 
N. 44. S. 213— 217. 

® Reynald (Louis XIV et Guillaume III, Paris 1883) T I, 30 irrt natür- 
lich, wenn er meint, M. Emanuel sei diese Verpflichtung dem Kaiser gegen- 
über eingegangen. 

t Vgl. Heigel, Kurprinz Jos. Ferdinand und die spanische Erbfolge. 
1692—1699. Quellen und Abhandl., München 1884, 93 f. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 313 


That konnte eine weise österreichische Staatsleitung ohne Be- 
dauern auf die Niederlande verzichten, welche später der öster- 
reichischen Politik schwere Verlegenheiten bereitet haben. Während 
des ganzen 18. Jahrhunderts ist durch ihren Besitz Habsburg in 
Beziehungen und Konflikte mit den Westmächten verwickelt 
worden, welche seinen wahren im Süd-Osten gelegenen Interessen 
durchaus entgegenliefen. 

Dass staatsrechtliche Bestimmungen, welche, obwohl sie eine 
dritte Macht betrafen, doch ohne deren Wissen und Zustimmung 
abgeschlossen worden, für diese selbst nichts bindendes hatten, 
war zu selbstverständlich, als dass es den Politikern der Wiener 
Hofburg hätte entgehen können. Lange vor dem Abschluss des 
Kontraktes hatte man daher versucht, die Zustimmung der spa- 
nischen Regierung zu dem geplanten Verzichte zu erlangen. Dies 
schien umso leichter erreichbar, da in Madrid massgebende Per- 
sönlichkeiten dem Heiratsprojekte zustimmten. Die Königin-Mutter, 
Maria Anna, hatte sogar durch den derzeitigen Gouverneur der 
Niederlande, M. de Graña, auf den Fortgang der Verhandlungen über 
die Vermählung wesentlichen Einfluss ausgeübt.‘ Allein die von 
dem kaiserlichen Gesandten, Grafen Mansfeld erbetene Zustimmung 
zu der Renunziation war trotzdem nicht durchzusetzen; der Staats- 
rat antwortete ausweichend.” Bald darauf gelangte sogar zu den 
Ohren der regierenden Königin das alarmierende Gerücht, es sei 
im Staatsrate so gut wie beschlossen, die Verlobten sofort nach 
ihrer Vermählung doch wohl als künftige Thronfolger an den 
Madrider Hof zu berufen. Viel Glauben wird man diesem Ge- 
rüchte schwerlich beizumessen haben; dass es überhaupt entstehen 


— e e e 


! Montalto an Ronquillo (span. Ges. in London) 12. April 1685; Colec- 
cion de documentos ineditos para la historia de España, por el M. de la 
Fuensanta del Valle; t. LXXIX, 308. 

? Die einzige Quelle hierfür sind die Relazioni degli stati Europei; 
Barozzi e Berchet, Serie I, Spagna, vol. II (Venedig 1860) 511. Wann diese 
Anfrage in Madrid stattfand, lässt sich mit Sicherheit nicht feststellen. 
Da die Kunde hiervon schon im Januar in Paris gewesen sein muss, denn 
bereits am 24. Januar war Feuquière als Gesandter nach Madrid bestimmt, 
wird man jene Unterhandlung spätestens in den Anfang des Jahres zu ver- 
setzen haben. Ein Protokoll jener Junta war in den spanischen Archiven 
nicht auffindbar. 

` Feuquière an Ludwig XIV, 2. April; bei Legrelle, la diplomatie fran- 
çaise et la succession d'Espagne, t, I, 268. 


CR SEE RS Se gege i CU. o 9. PO RAA A oM 


ae ge ëng. u PE TE EE EU UNE OS IT en CARS E wette d 


314 Georg Friedrich Preuss. 


konnte, beweist, wie man an dem Erbrechte der Erzherzogin auch 
nach ihrer Vermählung festzuhalten gedachte. 

Unzweifelhaft muss aber damals der kaiserliche Gesandte 
Mansfeld auch schon die Uebertragung der niederländischen Statt- 
halterschaft an Max Emanuel angeregt haben, obwohl unser Ge 
währsmann, der Venetianer Foscarini nichts davon berichtet 
Denn wie wäre es sonst erklürlich, dass man in Madrid hiervon 
Kunde hatte, längst ehe jener Vertrag stipuliert worden. Daselbst 
erschien nämlich eine Flugschrift, welche in der beliebten Ge 
sprächsform die Frage einer bayerischen Statthalterschaft be 
handelte.! Soviel geht jedenfalls aus dem merkwürdigen Schrift- 
stück hervor, dass gewisse Kreise einer Abtrennung der Niederlande 
vom Reiche, sei es in dieser Form, oder in Gestalt des damals 
oft erwogenen Tausches gegen französisches Gebiet, nicht unbe 
dingt ablehnend gegenüberstanden. Allzufern konnte der Gedanke 
schon deshalb nicht liegen, weil die Verwaltung der längst von 
der Höhe ihres früheren Reichtums gesunkenen Provinzen dem 
Fiskus fortdauernd die schwersten Opfer auferlegte. Nach zuver- 
lissigen Mitteilungen vermochten sie von den zu ihrer Regierung 
notwendigen neun Millionen aus eigenen Mitteln nur ein Drittel 
aufzubringen.? Wir wissen sogar, dass die Kandidatur Max Emanuels 
einer besonderen Junta vorgelegt wurde und hier, offenbar 
nicht ohne Einwirkung der Königin-Mutter, einmütigen Beifall 


! Der Dialog wird zwischen einem Castilianer und einem Katalonier 
geführt, der erstere ist für eine eventuelle Cession der Niederlande ar 
M. Emanuel oder — gegen anderweitige Entschädigung — an Frankreich. 
Der Letztere erklärte sich gegen jede Aufgabe der Niederlande, weil auf 
Catalonien dann allein die Wucht des französischen Angriffs fallen würde. 
M. S. Bibliotheca national zu Madrid F. f. 96, Noticias politicas de España 
Vgl. Comte rendu des Séances de la Commission R. d'histoire; Serie Il. 
T. VI (Bruxelles, 1864) p. 45. Die sonst gut unterrichteten „Saaken van Staet 
en Vorlogh“ irren, wenn sie meinen (II Folge Amsterd. 1698, Bd. 31, S. 5. 
in Spanien sei zuerst die Idee aufgetaucht, sich der Niederlande zu Gunsten 
M. Emanuels zu entledigen. Alle vorliegenden Zeugnisse widersprechen 
dem. U.a. bezeichnet der span. Minister Balbases den Kaiser ausdrücklich 
als „el primero, que lo (das Gouvernement) pidio para su yerno." Con- 
sulta de consejo, 21. Nov. 1691. Archivo General de Simancas (weiterhin 
cit. als Sim. A.) Estado, legajo 3885. 

" Pelet, Mémoires militaires relatifs à la succession d'Espagne sous 
Louis XIV; I. p.16. „... non compris les malversations qui se faisaient 
dans la distribution de la dépense ‘ 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 315 


fand.! Allein lange hat diese Stimmung sicherlich nicht vorgehalten. 
Wie wir sehen werden, ist sich der spanische Stolz auch in ge- 
fährdeter Lage darin treu geblieben, die Einheit der Monarchie 
nicht preiszugeben. Dass diese aber durch die Statthalterschaft 
eines der mächtigsten deutschen Fürsten bedroht sein würde, 
ist wenig später oft genug ausgesprochen worden. Den Willen 
der Nation brachte also jene Junta keineswegs zum Ausdruck. 
Und noch ehe die Entscheidung getroffen werden konnte, trat die 
französische Diplomatie mit wuchtigen Schritten dazwischen. 

Es liegt in der Natur eines Staates, der die führende Rolle 
in der europäischen Politik beansprucht und thatsächlich inne 
hat, dass er durch jeden Vorteil, den der nächst Stärkere erringt, 
empfindlich berührt wird. Als besonders schmerzliche, auch per- 
sönlich peinliche Niederlage hatte daher Ludwig den Abfall Kur- 
bayerns empfunden.” Zu alledem erfuhr man jetzt in Versailles 
jene Stipulationen bezüglich der Niederlande Der bayerische 
Staatsmann Leubelfing hatte die kaum begreifliche Unvorsichtig- 
keit begangen — ob mit oder ohne Wissen des Kurfürsten bleibe 
unentschieden —, dem französichen Gesandten de la Haye, gegen- 
über zu äussern, dass sein Herr als Mitgift die Aussicht auf Teile 
der spanischen Monarchie erhalten sollte? Andere zumal aus 
Brüssel einlaufende Nachrichten machten unzweifelhaft, dass hier- 


1 „los cuales (— los tratados de casamiento —) llegaron à complemento, 
dändola por dote los Paises-Bajos, sobre que se formó aqui Junta de Estado, 
y convinieron en éllo“; Montalto an Ronquillo, 12. April 1685; Coleccion 
de documentos, LXXIX 309. 

t Trotzdem hat er der Heirat niemals irgendwie entgegengearbeitet. In 
anderer Weise liess er dafür den Kurfürsten sein Missfallen empfinden. Vgl. 
Legrelle, la Diplomatie francaise et la succession d’Espagne t. I (Paris 
1888) p. 340. 

® De la Haye au Roi, 3. Jan. 1685; vgl. Legrelle, t. I, p. 257. Damit 
erledigt sich als völlig unbegründet der Verdacht, welchen viele Jahre 
später M. Emanuel dem englischen Gesandten Montmollin gegenüber aus- 
sprach, als habe der Wiener Hof die Verhandlung über die Statthalterfrage 
absichtlich zur Kenntnis Ludwigs gelangen lassen, damit dann dessen Pro- 
test die Ausführung des kaiserlichen Versprechens unmöglich mache. ,,... 
qu'apres son mariage il (— M. Em. —) avait pressé pour quon luy fist avoir 
le gouvernement, que l'on fist esclatter cela a la Cour Imperiale, 
le qui fist que la france fist des proteste contres menaçant de declarer la 
guerre . ,.‘* Montmollin au Heinsius, 13. Juli 1701. Holländ. Reichsarch. 
im Haag; Heinsius Arch. 1701, N. 24. 


316 Georg Friedrich Preuss. 


unter die Niederlande zu verstehen seien. König Ludwig musste 
hierin von seinem Standpunkte aus eine willkürliche Verfügung über 
die Länder erblicken, welche er sich bereits als dereinstigen Besitz 
zu betrachten gewöhnt hatte. Besonders zuwider war ihm hierbei 
der Gedanke, jene Provinzen könnten unter der Hand eines kriege 
rischen Fürsten aus ihrer militärischen Ohnmacht erhoben und 
dadurch seinen eigenen Eroberungsplänen entrückt werden. Uni 
abgesehen davon gehörte zu den alten Wünschen der französischen 
Diplomatie ein Austausch von Roussillon gegen die Niederlaude, 
Provinzen, deren Festungsbarriere Louvois zur Sicherheit der 
französischen Grenzen nötig zu haben behauptete. 

Durch diese Absichten innerlich genötigt, griff Ludwig ın 
die im Werden begriffenen Verhältnisse mit seiner ganzen rück- 
sichtslosen Entschiedenheit und im Gefühle jener unbedingten 
Ueberlegenheit ein, die ihm bisher stets den Sieg über den 
gedemütigten Nachbarstaat verbürgt hatte; am 26. März erschien 
als ausserordentlicher Gesandter M. de Feuquiere in der spanischen 
Hauptstadt, nachdem er schon am 24. Januar für diesen Posten 
bestimmt worden war!; am 2. April legte er ein Memoire in die 
Hände Karls, welches den Standpunkt seines Gebieters scharf 
und klar dahin präzisierte, dass derselbe es als Verletzung der 
alten Verträge, insonderheit des Stillstands von 1684 sowie als 
Eingriff in die Rechte des Dauphin ansehen müsste, falls Spanien 
dem Kurfürsten den Besitz, oder, was dasselbe sei, die Verwaltung 
der Niederlande überlassen wollte. Dass zur selben Zeit Boufflers 


1 Ueber die Sendung F.s vgl. Gädeke, die Politik Oesterreichs in der 
spanischen Erbfolgefrage (Bd. I, Leipz., 1877, S. 25); Klopp, der Fall des 
Hauses Stuart und die Succession des Hauses Hannover ‘Bd. III, Wien, 1814, 
S. 42 ff.); ausführlicher Legrelle, La diplomatie française et la succession 
d'Espagne (t. I, Paris 1888. p. 261 ff). Am besten erfahren wir die eigent- 
lichen Intentionen Ludwigs aus der Instruktion für Feuquieres vom 16. Feb- 
ruar; vor allem dem „Mémoire pour joindre à l'instruction: beide in dem 
Recueil des instructions données aux ambassadeurs de France, IX, Espagne, 
par Morel-Fatio t. I, p. 341 ff. Völlig unerweisbar ist aber die Behauptung 
Morel-Fatios, dass M. Emanuel die Souveränetät der Niederlande gegen Cession 
seiner Erblande an den Kaiser erhalten sollte. Ebda, p. 338. Wahrschein- 
lich hat er .dabei an die phantastischen Gerüchte gedacht, welche der 
Beichtvater Marie Luisens Feuquière nach seiner Ankunft mitteilte. Feuquière 
au Roi, 29 Mars 1687; bei Legrelle I, 267. An der ganzen Erzählung ist 
kein wahres Wort, die Königin selbst hat nachher den Beichtvater des- 
avouiert. Ebda. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 317 


an der Grenze von Bearn ein beträchtliches Reitercorps zusammen- 
zog, machte die diplomatische Drohung allen verständlich. „Giebt 
uns Spanien keine hinreichende Erklärung, so halten wir die 
Ruthen zu seiner Züchtigung bereits in Händen“, schrieb Louvois 
hochfahrend wie immer an den Feldherrn.! 

Dem Ernste der Situation konnte sich in Madrid bei der 
notorischen Hilflosigkeit des Reiches kein denkender Politiker 
verschliessen. Eine erste Staatsratssitzung am 5. April blieb 
ohne Ergebnis.” Man debattierte um so heftiger, je schwächer 
man sich fühlte. In der nächsten (10. April), welcher der König 
ausnahmsweise persönlich beiwohnte, einigte man sich zu der 
halben und lauen Erwiderung, von einer Verleihung der Statt- 
halterschaft an M. Emanuel sei nie die Rede gewesen, man werde 
stets die alten Verträge halten, wie man das Gleiche auch von 
Frankreichs Seite erwarte? Doch dem alten Meister auf dem 
Felde politischer Zweideutigkeit entwandt man sich damit nicht. 
König Ludwig, der es für gut hielt, jener Erklärung die Aus- 
legung zu geben, die seinen Absichten und Zwecken am besten 
entsprach, liess erwidern, er sei damit zufrieden, denn er 
erblicke in jener Antwort die feste Versicherung (— una assercidn 
positiva —), dass weder Besitz noch Verwaltung dem Kurfürsten 
jemals überlassen werden würden. 

Keinem der spanischen Staatsmänner entging der franzö- 
sische „Kunstgriff“, mehr aus der Antwort Karls an Feuquiere 
zulesen, als darin lag und liegen sollte, keiner aber wagte da- 
gegen die Stimme zu erheben. Sie alle lähmte die Furcht vor 
Ludwigs Herrscherwillen so völlig, dass der Staatsrat am 21. Mai 
jene willkürliche Auffassung ausdrücklich anerkannte, indem er 
sich über das Beschämende dieser schwächlichen Nachgiebigkeit 
mit der Motivierung hinwegzuhelfen suchte, dass man keine Ver- 
anlassung zu neuen Spitzfindigkeiten geben wolle?“ Wenn anderer- 


1 Louvois an Boufflers, 26. März, bei Rousset; histoire de Louvois, 
t. III. (Paris 1863) p. 268. 

? Consulta de consejo, 28. August 1690, Sim. A. legajo 3885. 

? Ebda. 

* «Reconsciendose el artificio de franceses y quanto amplificaban la 
respuesta que se les havia dado, resolviò Vuestra Magestad que no se con- 
testase mas con ellos sobre este negocio por no darles motivo a nuevas 
cavilaciones» ebda. So einfach, wie Torcys Memoiren (I, p. 7) die Ver- 


318 Georg Friedrich Preuss. 


seits Ludwig, wie er sich ausdrückte, „die Ruhe Europas den fat 
unausbleiblichen Vorteilen eines neuen Krieges vorzog“, so konnte 
er dies um so leichteren Herzens, da er auch so seines Erfolge 
gewiss war;! man hatte die von ihm gewünschte Garantie aus- 
gesprochen und kannte ihn hinlänglich, um nicht beim ersten 
Anschein des Zuwiderhandelns gegen jenes Zugeständnis seme 
strafende Hand fürchten zu müssen. Und wer in Madrid wusste 
nicht, wie erwünscht jeder neue Streitfall dem bourbonischen 
Ehrgeize gewesen wäre? 

Für Max Emanuel gewann also das an sich nicht allzu wichtige 
diplomatische Intermezzo ernsteste Bedeutung. Seine Hoffnunger 
auf die Niederlande waren vernichtet, noch ehe sie offiziell an: 
Licht getreten; Ludwig hatte bei Zeiten, um mit einem Sprich 
wort jener Tage zu reden, „den Stock in das Rad gesteckt“; keine 
sechs Monate, urteilten spanische Staatsmänner, würde der Kurfürst 
die Niederlande zu behaupten vermögen, zumal Spanien selbst 
nicht im Stande sei, ihn zu unterstützen.” Solange der Friede mit 
Frankreich andauerte, konnte der Kurfürst also von dem Madrider 
Hofe keinen Schritt des Entgegenkommens erwarten, der zugleich 
König Karl mit dem Versailler Kabinet in Krieg verwickelt hätte 

Als in Wien am 12. April jener Heiratskontrakt ab- 
geschlossen wurde, konnte man allerdings von der im Gange 
befindlichen Unterhandlung Feuquieres unmöglich bereits Kunde 
haben, sehr wohl dagegen von der unentschlossenen Haltung der 
Madrider Regierung dem geplanten Verzichte gegenüber. In jeden 
Falle fasste man im Rate der Hofburg bereits die Möglichkeit der 
völligen Verwerfung jener Verzichtleistung ins Auge und suchte 
ihren schlimmen Folgen vorzubeugen. Solch’ weitausschauenden 
politisch richtigen Erwägungen ist zweifellos der bisher unbeachtel 


hältnisse darstellen, lagen sie keineswegs. Auch Legrelle (I, 271) ist der 
irrigen Ansicht, Ludwig habe sich mit der ersten Erwiderung zufrieden gegeben. 

1 Die Antwort, welche Klopp (III, 44) dem König Karl geben lässt, is 
mit der obigen offiziellen spanischen Darstellung völlig unvereinbar. Von 
einer „Zurückweisung“ der französischen Forderung kann doch wahrlich 
keine Rede sein. Vgl. ferner Louvois an Boufflers, 24. April (Rousset, 
II, 269, n. 1), Ludwig an Feuquière, 26. April (Legrelle; la diplomatie franç. 
1,272). Ferner Torcy (Mémoires Lui: Hippeau (L'avénement des Bourboni 
au trône d'Espagne, Paris 1875, t. I. XXXVIII), sowie die Saaken van staet 
en oorlogh (II. Folge, 31. B. S. 50). 

? Cons. de cons. 28. Aug. 1690. Sim. A. 3885. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 319 


gebliebene und doch überaus wichtige dritte Geheimartikel ent- 
sprungen, in welchem der Kurfürst für sich und seine Nach- 
kommen versprechen musste, „dass, wann obgedachte Königreiche, 
Fürstentümer, Graf- und Herrschaften, Provinzen, Territorien, 
Länder oder Güter, Rechte und Gerechtigkeiten, ganz oder teils, 
Ihro, Ihrer künftigen Gemahlin, dero und Ihren Erben per trac- 
tatum, oder sonsten, es sei von den Königreichen oder Ländern 
selbst, oder von welchem oder welchen es immer wolle, ultro sub 
praetextu invalidae renuntiationis aut quocumque alio angetragen 
oder dazu berufen würden, Sie dieselbe nicht annehmen, sondern 
Ihro Kay. May. und dero ehelichen männlichen Descendenz so 
lang dieselbe währet zukommen und dawider nicht allein nichts 
handeln lassen, sondern vielmehr dazu beförderlich sein u. ge- 
treulich helfen wollen“.! 

Nach allen Richtungen vermeinte damit Kaiser Leopold die 
Wege geebnet, allen denkbaren Gefahren und Möglichkeiten 
schien vorgebeugt, vorausgesetzt, dass der Hauptfaktor nicht 
versagte: Die Vertragstreue des Kontrahenten. Welch harte 
Proben diese zu bestehen hatte, werden wir später zu betrachten 
haben, zunächst verfolgen wir die vielfältigen fast krampfhaften 
Versuche der kaiserlichen Politik, die Anerkennung des Verzichtes 
in Madrid doch noch durchzusetzen. Samt und sonders sind sie 
gescheitert. Schon einmal hatte Karl erklärt, dass er von dem 
Erbrechte Maria Antonias nicht absehen könne. Da schien die 
Geburt des Erzherzogs Karl (10. Okt. 1655) die Situation zu 
Gunsten des Kaisers zu verändern. Denn hierdurch war die 
Möglichkeit geboten, die spanische Monarchie an das Haus Habs- 
burg zu bringen, ohne dass, wie die antikaiserlichen Publizisten 
des Zeitalters fürchtend aussprachen, durch Vereinigung beider 
Länder in derselben Hand, die Weltmonarchie Karls V. erneuert 
würde? Auf alle Weise suchte die Wiener Hofburg dieser Idee 


! Abgedruckt bei Aettenkhover: Kurzgefasste Geschichte der Herzoge 
von Bayern, (Regensburg 1767) N. 84, 642f. Als eigentlichen Verfasser des 
Werkes wird man übrigens nach Gatterer: Allgemeine histor. Bibliothek 
IX, 125 den Bibliothekar u. Geschichtsschreiber Felix v. Oefele betrachten 
müssen. So unverantwortlich leichtfertig, wie nach Gädecke (I, 25) an- 
zunehmen, ist also der Wiener Hof über die zweideutige Haltung Spaniens 
zu dem Verzichte keineswegs hinweggegangen. 

? Wenn Wagner (I, 676) meint, „nisi Leopoldo Parenti filius alter 
nasceretur, integra esset Antoniae filiis Hispaniae hereditas,* so erkennt 


A ah LUN At, AN = 


nn - em nn 


320 Georg Friedrich Preuss. 


in Madrid Eingang zu verschaffen. Von jeher war der Türken- 
krieg der spanischen Regierung ein Dorn im Auge gewesen, da 
er die kaiserlichen Kräfte von der Verteidigung der Niederlande 
abzog. Im Januar 1686 erklärte daher Mansfeld, der Kaiser xi 
bereit, mit der Pforte Frieden zu schliessen, um alle mit Frant- 
reich schwebenden Differenzen auf öffentlichem Kongresse bei- 
zulegen! Der Gedanke wäre naiv zu nennen, hätte man ıhr 
ernst gemeint. Allein dies ist, wie Fester betont, sicherlich 
nicht der Fall gewesen. Man wollte sich Spaniens Wünsche 
gefügig zeigen, um es sich dafür nach anderer Seite hin m 
gewinnen. Das war alles. Und auch dieser Zweck ward verfehlt 
Denn erneute Vorstellungen Mansfelds bezüglich des Verzichte 
Mitte des Jahres 1686 hatten das alte negative Resultat” Auch 
als Leopold nunmehr Karl den Wortlaut des Ehekontraktes vor 
legen liess, gab dieser, wie sehr er selbst der männlichen De 
cendenz Habsburgs zuneigte, wenig Hoffuung.” Je hitzier 
Mansfeld drängte, um so kühler nur und ablehnender verhielt 
sich die Madrider Regierung. Die Königin-Mutter erkläre 
Mansfeld Anfang 1687 sogar offen, dass „man dem Kaiser de 
Heiratskontrakt als eine Ambicion ausdeute, u. meine, er wil 
alles wieder zusammenbringen, wie es Carlo quinto gehabt“! 
Allein die Thatsache, dass, wie wir noch sehen werden, weder 


Ludwig XIV. noch Max Emanuel als Nebenbuhler auf der bewegten 


man hier unschwer den kaiserlichen Hofhistoriographen. Eine derartige Be- 
stimmung ist nie getroffen worden. 

1 Klopp, III, 184; Fester, die Augsburger Allianz von 1686 (München 
1893), S. 42. 

? Klopp III, 211 u. 443, Anl. V. Ferner Heigel (Quellen u. Abhand. 
104 f.), der ein interessantes Gutachten des Generalinquisitors anführt. Wenn 
aber Legrelle (I, 290) sagt: „Conformément à l'usage la piece :Mansfi 
Denkschrift) fut transmise à linquisiteur Général“, so zeigt er hierbei seine 
Unkenntnis des spanischen Geschäftsganges. Nur als ein und lange nicht 
das bedeutendste Mitglied des Staatsrates hatte der Generalinquisitor sich 
über Staatsangelegenheiten zu äussern. Das von Heigel zitierte Votum it 
beilüufig im Staatsrate vom 4. Juli 86 abgegeben worden. 

8 Die entscheidende Stelle des Schreibens Carls lautet: „Tutti i miel 
regni stanno inquesta sicura intelligenza che l'Archiduchessa mia nipote si 
mia indubitabile successora in tutti i miei dominii“; Carl an Leopold. 
11. April 1687; Bei Klopp III, 451 Anlage I. Ebda Leop.s Antwort. 
April 1687. 

4 Mansfeld an Leop. 2. Jan. 1687; W. A. Span. Corresp. 77. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 321 


Scene aktiv vorgingen, gab dem kaiserlichen Gesandten erneute 
Zuversicht. „Betreiben wir die Angelegenheit — schrieb er im 
22. Mai — wir haben freies Feld.“! Die Schwierigkeiten hierbei 
verkennt er freilich nicht. „Eine Junta wäre das einzige Mittel, 
dieses Werk abzuhandeln, aber auch lautmärig zu machen u. 
hierdurch des Königs von Frankreich violenz zu unterwerfen u. 
es samt der Monarquia zu Grund zu richten.“ ? 

Dazu trat eine fernere Gefahr; jeder Beschluss einer Junta 

war staatsrechtlich wertlos ohne Zustimmung der Cortes; diese 
_ einzuberufen bedeutete aber bei der inneren Gährung nichts ge- 
ringeres als den Bestand des Thrones und der Regierung in Frage 
. zu stellen. Seit Jahrzehnten waren daher die Cortes überhaupt 
nicht mehr einberufen worden, ihre Existenz dem Bewusstsein 
des Volkes schon sehr entschwunden. Schien aber dieser Weg 
ungangbar, so versprach sich die Wiener Hofburg von einem 
= anderen Mittel desto grösseren Erfolg. 
Wir wissen nicht, wer der Urheber des staatsmännisch 
bedeutenden Gedankens gewesen ist, den 2jährigen Erzherzog 
Karl nach Madrid zu entsenden, um ihn dort in altspanischem 
Geiste, als präsumptiven Thronerben erziehen zu lassen. In 
keinem Falle wäre es dem Vaterherzen Leopolds leicht gefallen, 
den jüngsten Spross seines Hauses einer so gefahrdrohenden 
Zukunft auszusetzen. Dennoch erhielt Mansfeld Ende Sommer 
1687 Befehl, die Stimmungen des Madrider Hofes diesem Projekte 
gegenüber zu sondieren. Bei dem Gesandten selbst fiel die Idee 
auf fruchtbarsten Boden, in ihrer Ausführung sah er die Ent- 
scheidung der ganzen Frage, denn wie er am 9. Oktober schrieb, 
könne der Erzherzog „mit seiner Gegenwart allein alle Difficul- 
teten überheben u. ein so schweres Werk in 24 Stunden besser 
als der grösste legatus schlichten“. 

Die Gefahr für Frankreich war ernsthaft. Allein noch hatte 
man sich in Madrid zu diesem Plan nicht geäussert, da griff 
wieder die allwissende Politik des Versailler Hofes ein und zerriss 
gewaltsam das Gewebe. Schon im September waren dunkle 
Gerüchte zu Feuquieres Ohren gelangt. In seinen Berichten vom 


Oktober gab er dann seiner inneren Unruhe hierüber neuen und 
rn 


! Mansf. an Leop. 22. Mai; ebda. 
" Mansf. an Leop. 9. Oktob. 87; ebda. $ Ebda. 


322 Georg Friedrich Preuss. 


stärkeren Ausdruck. Er stellte Betrachtungen an über die Kon- 
jekturen, die dadurch entstehen würden und fand diese ebenso 
ungünstig für Frankreich als aussichtsreich für Habsburg. Ver- 
schloss sich auch Ludwig diesen Nachrichten keineswegs völlig, 
so wollte er anfänglich doch nicht glauben, dass der um seiner 
Langsamkeit willen oft verspottete Wiener Hof zu einer politischen 
Aggressive fühig sei, vor der er selbst sich scheute. Als er an 
der Thatsache nicht länger zweifeln konnte, liess er am 24. De 
zember schnellen Entschlusses durch Feuquiere in geheimer 
Audienz dem Könige ein Memoire aushändigen, demzufolge er 
auch das geringste Zugeständnis Karls nach dieser Richtung bn 
„comme une véritable infraction à la paix“ betrachten wünle 
Damit war die nämliche Situation geschaffen, wie Anfang 16% 
in der Verzichtsfrage. Auch der Ausgang war der gleiche. 
Wieder gab Karl einen in der Form nicht ganz unzweideutigen 
Bescheid, der die diplomatische Niederlage äusserlich zu verhüllen 
bestimmt war, inhaltlich aber doch den französischen Forderungen 
nachgab. Es war die letzte politische That Feuquieres; unmittelbar 
nachher hat ıhn ein plötzlicher Tod aus dem Leben gerissen 
(6. März).! 

Seit dieser neuen, höchst empfindlichen Niederlage hielt de 
Hofburg mit ihrem „grossen Dessein“ vorsichtiger zurück, aut- 
gegeben hat sie es darum keineswegs. Aber man hatte vom 
Gegner gelernt und änderte die Taktik; Mansfeld erhielt Befehl, 


1 Die Berichte Feuquières hierüber bei Legrelle I, 300 #. Memoiren 
Toreys (I, p. 8—9); Mémoire du Roi pour servir d'instruction au Sr. Comte 
de Rebenac; Morel-Fatio, Recueil des instructions... 387f. 

? il n'a pas paru depuis (seit Ende 1687) que la cour de Vienne at 
poursuivi son dessein“; Mémoire du Roi, Morel-Fatio 387f. Dies wird durch 
die Instruktion an d'Harcourt, 23. Dez. 1697 bestätigt. Nun berichtet aber 
Klopp (IV, 187.) sehr ausführlich von einem gegen die Uebersetzung de 
Erzherzogs gerichteten Mémoire, welches Rébenac im Juni 1688 in Madr 
übergeben habe, sowie der Erwiderung Karls hierauf. Klopp stützt sich 
dabei auf zwei Berichte Mansfelds vom 5. u. 15. Juni. Inhalt und Datierung 
derselben sind richtig von ihm wiedergegeben. Nur irrt er, wenn er de 
Gesandten Rébenac nennt; dieser hat erst am 24. Juli Versailles ver- 
lassen. Am 2. September erreichte er Madrid. In den Berichten Mans 
felds ist stets nur von einem französischen Gesandten die Rede ohnè 
Angabe des Namens. Dennoch hat eine derartige Verhandlung im Juni 
nicht stattgefunden. Erwägt man, dass die grossen französischen Pubt- 
kationen nichts von derselben wissen, dass ferner im Juni 88 sich überhaupt 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—-89. 393 


in der Frage fernerhin zu „dissimuliren“. Auch er selbst erklärte 
es für das Richtige, „dieses Successionswerk auf keine Weise 
mehr zu berühren“! Eine aktuellere Frage, der Türkenkrieg, 
hielt zur Zeit die Gemüter ın Spannung. Die Siege der in 
kaiserlichen Heeren kämpfenden Reichsfürsten eröffneten der 
österreichischen Politik ungeahnte Perspektiven. Um so leichter 
bekehrte man sich also zu den Maximen der Versailler Politik, 
den Dingen in Madrid ihren Lauf zu lassen. Viel Freunde hatte 
sich die kaiserliche Sache durch Mansfelds hartnäckiges Drängen 
ohnedies nicht erworben. Die spanischen Minister machten keinen 
Hehl daraus, wie bitter sie es empfanden, dass man in Wien 
- so offen auf das kinderlose Ableben Karls spekulierte „Es 
- könnte diese proposition die königlichen Gemüter billig traurig 
machen, weillen dieselbe eine so tötliche precaution in sich 
schliesset.“* 

Man erkennt unschwer die Unterschiede in der politischen 
Haltung der beiden Mächte Wie zwei alte erfahrene Fechter 


. auf der Mensur standen sich die totfeindlichen Rivalen am 


Madrider Hofe gegenüber. Wie oft sie sich auch schon in ernstem 
Waffengange gemessen, das alles erschien doch nur als Vorspiel 
zu der grossen Entscheidung, die sich jetzt vorzubereiten drohte. 
Dabei hatten die Parteien gleichsam ihre ihnen sonst geläufige 
Rolle gewechselt. Während der Kaiser den französischen Ueber- 
griffen an der deutschen Westgrenze gegenüber in starrer Defen- 


kein Gesandter in Madrid befand, — die notwendigen Geschäfte führte 
Feuquieres Sekretär Le Vasseur — dass ferner, wie die oberflüchlichste Ver- 
gleichung ergiebt, die beiden Mansfeldschen Berichte sich inhaltlich vollständig 
hier und da, wie vor allem bei der Angabe der überreichten französischen 
Denkschrift auch in wörtlichen Anklängen mit der Darstellung der Feuquière- 
schen Verhandlung in seinen Berichten und dem Memoire für Rébenac 
decken, dass sich endlich in Mansfelds früheren Berichten über jene 
wichtigen Vorgänge nichts findet —, so bleibt nicht der mindeste Zweifel 
übrig, dass es sich in den Berichten Mansfelds vom ö. u. 15. Juni 88 um 
die Verhandlung Feuquieres, Wende des Jahres 87 handelt. Man wird 
also getrost annehmen dürfen, dass hier ein Versehen in der Datierung 
vorlag und demnach unbedenklich statt Juni den Monat Januar setzen 
können. 

1 Mansfeld an Leop. 30. Dez. 1688; W. A. Span. Corresp. 77. 

? Gutachten des V. Diego de Valiadores y Sarmiente (General- 
inquisitor), 4. Juni 86; Kgl. Bayer. Geh. Staats- Archiv (ferner zit. M. A.) 
K. schw. 293/12. 


324 Georg Friedrich Preuss. 


sive verharrte, ging er in der spanischen Erbfolgefrage als har- 
näckiger Angreifer vor, der zu schnellem Ausgange drängte. Vor 
den verschiedensten Seiten aus suchte er den wachsamen Lean 
zu fassen. 

Anders die französische Politik. Unzweifelhaft führte Ludwg 
an und für sich die behendere und gefährlichere Klinge. Allen 
zufrieden damit, den gegnerischen Angriff abzuwehren, beschränkte 
er sich ausschliesslich auf die Parade. Von der Bewegung dè 
Gegners liess er sich die eigenen Aktionen vorschreiben Ih 
diesen aber offenbarte er dann seine ganze Ueberlegenheit, inden 
er fast spielend des Anderen Klinge band. Abstrahiert man von 
der ziemlich belanglosen Sendung des P. Verjus, Frühjahr 16, 
so hat die französische Politik jahrelang an diesem Prinzipe fest- 
gehalten. Alle Instruktionen und Memoires Feuquieres un 
Rebenacs haben zur unverrückbaren Basis lediglich die Ver 
hinderung kaiserlicher Erbfolge, sowie einer bayerischen Statt- 
halterschaft in den Niederlanden. 

Die Freunde Habsburgs fühlten sich durch diese dem eigent- 
lichen Wesen der französischen Diplomatie durchaus widersprechent 
Passivität aufs höchste beunruhigt. Man begriff nicht, weshalb 
Ludwig sich nicht in der einen oder anderen Weise Spanien: 
versicherte, so lange des Kaisers Kräfte noch im Kampfe geger 
den türkischen Erbfeind gebunden waren. War dies seine Absicht 
wer hätte ihn hindern wollen? Schwerlich würde eine franze 
sische Invasionsarmee auf der Halbinsel ernsthaften Widerstand 
getroffen haben. „Wenn der König von Frankreich — schrie 
Mansfeld am 9. Oktober 1687 —, morgen E. K. M. vorkommen 
und des Delphins Sohn ohne weitere Macht als mit einem geringe 
Hofstaat anhero schicken will, der König und seine Grandes lassen 


„Mémoire de ce qu'il y aura à faire pour le service du roi.” 
Morel-Fatio, 358 ff. Klopp (IV, 211) weiss zwar von einem Projekte Ludwiz: 
zu berichten, mit Karl eine Zusammenkunft an der Pyrenäengrenze zu D 
scenieren, welche nur durch Mansfelds „nachdrückliche Vorstellungen“ ver 
hindert worden sei. „Der Reiseplan, welcher damals über das Schick 
Europas zu Gunsten Ludwig XIV. hätte entscheiden können, fiel zu Boden“ 
Mansfeld sucht sich hier ein Verdienst anzueignen, das ihm nicht zukommt 
Aus Ludwigs Korrespondenz mit Feuquière (Legrelle, I, 283 ff} geht doch 
unzweifelhaft hervor, dass es sich dabei in der That nur um den harmlose 
Plan des Besuches der Bäder von Barèges seitens des französischen Herrscher 
gehandelt hat. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 395 


es geschehen und nehmen ihn mit höchster Demut vor succes- 
sorem auf“! Und ähnlich äusserte er am 22. April 1688: „Gott 
gebe allein, dass der König von Frankreich sich nicht mit Gewalt 
und so de repente dieses Werk zu precipitiren die Lust kommen 
lasse.“? Da diese Befürchtung nicht eintraf, kam der englische 
Gesandte Godolphin sogar zu dem Schlusse, König Karl könne sich 
mit Frankreich bereits unter der Hand über die Erbschaft ver- 
ständigt haben Auch diese Vermutung war irrig. Ludwig hatte 
seinen grossen Plan auf festere Grundlage gestellt. 

Während die Wiener Diplomatie sich in fruchtlosen Anläufen 
erschöpfte, war man in Versailles des endlichen Sieges durchaus 
sicher. Vorderhand begnügte sich Ludwig freilich, seine alte 
Position unentwegt zu behaupten. Nicht um eines Haares Breite 
wich er von dem oft betonten Standpunkte, dass der Dauphin 
der unanfechtbare Erbe sei. Verzichtete er aber schon darauf, 
den Moment der Entscheidung zu beschleunigen, so hielt er doch 
für den nach menschlicher Voraussicht nahe bevorstehenden Tod 
Karls und den damit naturgemäss gegebenen Erbfall alle Kräfte ge- 
sammelt. Mit einem einzigen, gut vorbereiteten tötlichen Schlage 
gedachte er dann den in die Länge gezogenen Zweikampf mit 
Oesterreich auf immer zum Austrag zu bringen. Nichts kenn- 
zeichnet besser die furchtbare Energie, mit welcher die französische 
Diplomatie unabwendbar wie das Verhängnis auf ihr Ziel los- 
schritt, als jene geheime Denkschrift vom 30. Juni 1688? in 
welcher bis ins Kleinste die Massregeln festgesetzt waren, welche 
Graf Rébenac, der Nachfolger und gleichgeartete Sohn Feuquières 
sofort nach Karls Ableben zu ergreifen hatte, um einer Ueber- 
setzung des Erzherzogs zuvorzukommen. Zunächst galt es ge- 
meinsam mit der Königin einen gefügigen Staatsrat zu bilden, 
für welchen die massgebenden Persönlichkeiten durch freigebige 
Versprechungen zu gewinnen waren. Hierdurch, sowie durch 
sofortige Proklamation des Dauphin als „legitimer König Ludwig I.“ 
sollten die unentschlossenen Elemente mit fortgerissen werden, 
während zugleich die Predigt des gewonnenen Klerus, sowie ent- 


! W. A. Sp. Korresp. 77. ? Ebda. 

* w.. dann sonsten nit zu begreifen ist, warumben der König von 
Frankreich nit in währendem Türkenkrieg dessen possession genommen 
hätte“; Mansfeld, 22. April 1688, ebda. 

* Mémoire très secret pour servir d'instruction ... Morel-Fatio, 392—411. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 23 


320 Georg Friedrich Preuss. 


sprechende Deklarationen der bekanntesten Rechtslehrer die 
Wandlung der Dinge ın den breiten Kreisen und Schichten der 
Bevölkerung verständlich und populär zu machen hatten. Sobald 
als möglich sollte dann der Dauphin an der Spitze achtung- 
gebietender Heere die Besitzergreifung seines neuen Reiches voll- 
ziehen, um etwaige Aufstände im Keime zu ersticken. Die weit 
überlegenen französischen Geschwader konnten Cadıx und die 
Häfen des Mittelmeeres mit leichter Mühe blockiert halten. So 
war jeder Widerstand von vornherein aussichtslos. Ehe sich 
Spanien über die Tragweite der Ereignisse klar geworden, befand 
es sich in französischen Händen. 

Wir gewinnen hier tiefe Einblicke in die Werkstätte einer 
Staatskunst, die damals für die erste der Welt galt; wir sehen, 
wie Sie, ihrem innersten Wesen nach durchaus unmoralisch, sich 
mit den moralischen Kräften des Rechtes und auch der Religion 
zu verbinden strebte, ın wohlberechneter Wechselwirkung das 
zweifelhafte Recht, wie durch Bestechungen so durch die im 
Hintergrunde drohende Gewalt zu stützen, etwaige Gewalt durch 
den Hinweis auf sein vermeintliches Recht im Voraus zu erklären 
versuchte. Furcht und Versprechungen, das waren die Waffen, ın 
deren meisterhafter Handhabung die Geheimnisse der Versailler 
Politik beruhten. Bezeichnend ist dabei übrigens, dass als Rival 
nur Habsburg in Betracht kam, während der etwaigen kur- 
bayerischen Ansprüche in dem ganzen Schriftstück mit keinem 
Worte gedacht ward. 

Es erscheint als eine Frage von hohem Interesse, wie weit 
sich Ludwig in dieser Phase der Erbfolge seine politischen Ziele 
gesteckt hatte Die Antwort hierauf ergiebt sich mit voller Klar- 
heit aus der Sendung Rebenacs. Derselbe hatte aus den Händen 
des Königs zwei Proklamationen für den Fall des Ablebens Karls 


! Legrelle (I, 320) hat bereits diese Frage aufgeworfen, kommt aber zu 
unhaltbaren Resultaten. Er greift zurück auf ein Memoire, welches Feu- 
quiere am 6. Nov. 1687 dem Könige unterbreitet hatte und dessen Basis in 
der Vereinigung der beiden Reiche bestand. Darauf hatte Ludwig am 
30. Nov. erwidert: „I n'est pas de mon service que vous fassiez aucun 
usage du Mémoire que vous m'avez envoyé.“ Legr. sieht hierin eine kate- 
gorische Zurückweisung der Idee selbst („c'était un desaveu catégorique de 
l'idée elle-même“). Sehr mit Unrecht. Ludwig verbot damit doch einfach 
nur die Publizieruug des Planes, was sich bei der ausgesprochenen Reserve 
der Versailler Politik sehr leicht versteht. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 327 


erhalten. Beide trugen die Unterschrift des Dauphins als „Louis I, 
roi d'Espagne“ Während aber in der ersten der Dauphin die 
Erbschaft für sich selbst in Besitz nahm, enthält die zweite die 
Erklärung, dass er sein Recht vielmehr auf die Person seines 
jüngeren Sohnes, des Herzogs von Anjou übertragen. Im einen 
Falle also war die Vereinigung der beiden Kronen vorgesehen, 
im anderen deren Teilung. Allein diese zweite sollte doch laut 
der Instruktion nur im dringendsten Notfalle Verwendung finden. 
Rebenac empfing daher strengste Weisung, sie zunächst auch 
noch nach dem Ableben Karls geheim zu halten. Ludwig nahm 
an, dass unmittelbar nach Verbreitung der Todesnachricht Leopold 
die Uebersetzung seines zweiten Sohnes einzuleiten versuchen 
würde. Zeigte nun die Nation starke Abneigung gegen die Ver- 
einigung mit Frankreich und demzufolge entsprechend lebhafte 
Sympathie für den jungen Habsburger, dann erst, und nur dann, 
sollte Rebenac als ultima ratio die zweite Proklamation publi- 
zieren.! 

Bis zu dem Gedanken einer Verbindung der spanischen Welt- 
monarchie mit seiner habsburgischen Hausmacht verstieg sich 
vorübergehend auch Leopold, alleın sobald ihm in Karl ein zweiter 
Sohn geboren worden, hatte er sofort diesen als Prätendenten 
aufgestellt. Nicht so Ludwig. 


ı Vgl. das Mémoire vom 30. Juni 1688; Morel-Fatio, 410. ,,Mais comme 
ce parti ne doit être pris qu'à la dernière extremité, le dit ambassadeur 
ne laissera pénétrer à qui que ce soit, même en cas de mort du dit Roi, 
le pouvoir que Sa Majesté lui donne de se servir de cette deuxième décla- 
ration, jusqu'à ce qu'il voye une certitude plus que morale de ne pouvoir 
plus empêcher par aucun autre moyen que l’archiduc ne soit reconnu d'un 
commun consentement de toute la nation pour successeur de la couronne. 
Hiermit ist doch wohl jeder Zweifel ausgeschlossen, dass in der ersten 
Proklamation Ludwigs eigentliche Wünsche zum Ausdruck gelangt sind. 
Nun kennt Legrelle bereits dieses Mémoire, folglich auch die hier citierte 
Stelle, sowie eine dort enthaltene Angabe, wonach der Eid, auf den die 
Spanier verpflichtet werden sollten, lediglich auf den Namen des Dauphin 
lautete. Es zeugt von befremdlicher Verkennung sowohl der Persönlichkeit 
wie der Politik König Ludwigs, wenn er dennoch meint, die zweite Prokla- 
mation sei als die massgebende zu betrachten, Ludwig habe die Welt erst 
durch seine Macht blenden wollen, um sie dann durch seine Mässigung in 
Erstaunen zu setzen. „Il désirait en un mot éblouir un en instant le monde 
par sa puissance, puis, tout aussitôt, l'étonner par sa modération (I, 320). 
Vgl. übrigens die eindringende Kritik von Legr.s erstem Bande durch Meineke, 
Gött. Gel. Anz. 1890. 


Sa? 


528 Georg Friedrich Preuss. 


Sein Ideal war damals die Personalunion der beiden 
Königreiche und damit die Vereinigung der gesamten 
romanischen Welt unter seinem Geschlechte. Unstreitig 
stand er hiermit auf dem Scheitelpunkte seiner gesamten Politik, 
es war ein Gedanke von unermesslicher Weite. Nie mehr wieder 
im Verlaufe der ganzen Frage sind diese Intentionen gleich deut- 
lich und unverhüllt zum Ausdruck gekommen. 

Während der kurzen Zeit seiner Gesandtschaft ist Rébenac 
nicht in der Lage gewesen, von den geheimen Anweisungen be 
züglich der Erbfolge Gebrauch zu machen. 

Dafür erwuchsen ihm andere Aufgaben, die in seiner Instruktion 
ursprünglich nicht vorgesehen waren. Frankreich fühlte sich durch 
Verschiebungen der Weltlage in seinem Prestige bedroht. Die an 
und für sich völlig bedeutungslose! Liga der deutschen Fürsten, 
mehr die überraschend glänzenden Erfolge der kaiserlichen Wafen 
in Ungarn, dann die ungünstige Wendung, welche der anfänglich 
hoffnungsvolle Kölner Wahlstreit zu nehmen drohte —, dieses 
und anderes. hatte Ludwig zu seinem Angriff auf die deutschen 
Westmarken veranlasst. Wenn er also das Schwert erhob, ge 
schah es diesmal nicht lediglich zu dem Zwecke, um neue Er- 
oberungen an sich zu reissen. Kaum minder galt es ihm, die 
im Wechsel neuer Ereignisse schwankend gewordene Suprematie 
wieder unerschütterlich zu befestigen. In gewisser Hinsicht ist 
Ludwigs damalige Aktion trotz aller Verschiedenheit der mora- 
lischen Faktoren und materiellen Kräfte, trotz des unendlich ver- 
schiedenen Grades der beiderseitigen Bedrohung — bei Ludrig 
wird von einer Bedrohung überhaupt nicht gesprochen werden 
dürfen —, dem Vorgehen Friedrichs des Grossen im Jahre 1150 
nicht ganz unähnlich. Wie in den Zielen, so im Ausgange des 
improvisierten Angriffs. Ludwig wie Friedrich gedachten durch 
starke, unvorhergesehene Kriegsschläge ihre Machtstellung zu be 
festigen. Statt dessen haben beide das Netz erst recht über sich 
zusammengezogen. Hier wie da war der Kampf des „seul contre 
tous“ die logische Konsequenz des politischen Rechenfehlers. 

Am selben Tage, dem 29. Oktober, da das oft und hart um- 
strittene Philippsburg dem Dauphin seine Festungsschlüssel über- 


! So viel ist durch Fester, die Augsburger Allianz von 1686 (München 1895), 
festgestellt. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 329 


gab, ward der furchtbare Gegenschlag gegen Ludwigs Friedens- 
bruch eingeleitet. Wilhelm, der Oranier, ging unter Segel, um 
König Jakob, den letzten Aliierten Frankreichs, vom englischen 
Throne zu stossen. Um so weniger konnte der Versailler Hof 
beabsichtigen, sich auch noch Spaniens Feindschaft auf den Hals 
zu ziehen. Allerdings war dessen militärische Ohnmacht seit Jahr- 
zehnten weltkundig, und es entsprach sogar der französischen Politik, 
gelegentlich die eigene Ueberlegenheit dem spanischen Nachbar 
empfindlich fühlbar zu machen.! War aber auch Spaniens Wehr- 
kraft nur wenig zu fürchten, so mochte man in Versailles doch 
im Hinblick auf den Erbfall Bedenken tragen, die dortige öffent- 
liche Meinung durch einen opfervollen Krieg geflissentlich heraus- 
zufordern. Es galt vor allem den Anschein zu vermeiden, als ob 
von französischer Seite nicht alles Mögliche zur Erhaltung des 
Friedens geschehen sei; nebenbei aber auch, die Verhandlungen 
wenigstens so lange hinzuziehen, bis die indischen Gallionen in 
Kadıx eingelaufen seien, an deren Ladung die französischen Unter- 
thanen mit einem Kapital von 12 Millionen beteiligt waren. 
Auf die nun beginnenden, höchst gewundenen Verhandlungen 
braucht hier nicht näher eingegangen zu werden? Der Kern 


! Einen Fall brutaler Gewaltthätigkeit berichtet Lancier (17. Juni 1688; 
M.S. A) Tourville, welcher mit 3 Kriegsschiffen im Hafen von Alicante 
lag, forderte von einer herannahenden spanischen Flotte, allem Seerecht 
zuwider, da man sich in spanischen Gewässern befand, den ersten Salut. 
Als dieser verweigert wurde, eröffnete er das Feuer und zwang durch 
seine Uebermacht den feindlichen Führer, seinem Willen nachzugeben. 
„Mit einem Worte — fügt Lancier der Erzählung dieses unerhörten Vor- 
gangs hinzu — Frankreich traktiert Spanien übler, als den geringsten 
Fürsten aus Welschland.“ Genau damit übereinstimmend Montalto au Ron- 
quillo, 17. Juni 1888 (Colleccion de docum. LXXIX, 444). In vollstem Wider- 
spruche zu diesem Vorgehen steht übrigens Tourville's ehrenwertes Verhalten 
im Sommer 1693 an der Küste von Malaga. Vgl. Saaken van staet en oor- 
logh; t. IV, Bd. 36, p. 66. 

? Vgl. vor allem Morel-Fatio, Instruktions.... XI, Esp. I, 8 XVI, le 
Comte de Rébenac, p. 360—432, und Legrelle, I, 325 ff. Ferner Macanaz, 
Politica del Monarca francés Luis XIV respecto de España, in Boletin de 
la R. Academia de la Historia, t. XXVI, 209 ff, und Revue historique t. 58 
(Paris 1895) 391—97 (Leonardon). Für verfehlt erachte ich den Aufsatz 
Legrelle’s: La Mission de M. de Rébenac à Madrid et la mort de Marie- 
Luise, reine d'Espagne (1688—89) Paris 1894. Der Wert der Arbeit beruht 
in der Publikation französischer Gesandtschaftsberichte aus Lissabon. Wo 
Legr. selbstständig urteilt, ist er auffallend unglücklich. 


330 Georg Friedrich Preuss. 


derselben war Rebenacs Angebot und Forderung unbedingter 
Neutralität. Eiumal ist sogar Karls Mediation zwischen dem 
Kaiser und Ludwig angerufen worden. 

Mitten hinein in die vielverschlungenen diplomatischen Vor- 
gänge fiel wie ein Blitzstrahl die erschütternde Kunde von den 
welthistorischen Ereignissen im Norden: von der Landung des 
Oraniers an der englischen Küste, dem Massenabfall der Bevälke- 
rung zu dem protestantischen Prätendenten, der Flucht des heimat- 
losen alten Herrschers an den Hof von Versailles. Man weiss 
heute längst, dass das Geschick Jakob II. im letzten Grunde auch 
das Schicksal der französischen Universalmonarchie besiegelt hat. 
Weit entfernt freilich, dass dieser Zusammenhang damals sofort 
erkannt worden wäre. Es schien sogar eine Zeit lang, als würde 
gerade dieser Umschwung die spanische Neutralität zur Folge 
haben. Denn Ludwig, der kirchliche und religiöse Fragen stets 
nur vom Standpunkte ihrer Verwendbarkeit für politische Zwecke 
betrachtete, liess in Madrid wie anderwärts bewegliche Vorstel- 
lungen von den Gefahren erheben, welche der rechtgläubigen 
Kirche durch ein Bündnis des katholischen Königs mit den hollän- 
dischen und englischen Ketzern erwachsen mussten. Mit solchen 
Ideen konnte man stets gewiss sein, im Lande der Inquisition 
Verständnis zu finden. Denn hier bestand als eine Art Gewissensrat 
der Regierung die „Junta de conciencia“, die, wie aus ihren Proto- 
kollen ersichtlich, auch in politischen Fragen ihres Einflusses 
sicher war, sobald diese sich mit kirchlichen Angelegenheiten nur 
von Ferne zu berühren schienen. Auf der anderen Seite verloren 
aber auch Mansfeld und die Gesandten der Seemächte ihre Zeit 
nicht, um, gestützt auf die Erfahrungen der letzten Decennien, 
im Hinweis auf die alten Verträge mit dem Kaiser und Holland, 
Staatsrat von der Undurchführbarkeit der spanischen Neutra- 
ıtät zu überzeugen. Da sank mit dem Tode Marie Luisens die 
vornehmste Fürsprecherin Frankreichs ins Grab (12. Febr. 1689) 


Dee in dem eben erwähnten Aufsatz glaubt allen Ernstes be- 
ie en, dass Marie Luise durch Gift gestorben sei. Nach dem 
Mansfeld. Die Ko Se fällt sein Verdacht vor allem auf Oropesa un 
sehr wenig wah et See en die er für deren Schuld aufstellt, erscheinen 
mebr übrig, als p en a un Basis des ganzen bleibt nicht viel 
züslininien d Fe Se eberzeugung Rebenacs und eine dieser Ueberzeugung 

e Aeusserung der Herzogin Elisabeth Charlotte, sowie aus spätere! 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 331 


Im selben Monat ward zu Regensburg der Reichskrieg an Ludwig 
erklärt. Schon vorher hatten sich als Vorspiel desselben in ver- 
einzelten Rencontres zwischen Oberrhein und Neckar die Schwerter 
gekreuzt. Noch einmal entbrannte am Madrider Hofe der Kampf 
entgegengesetzter Meinungen in voller Stärke. Täglich — berichtet 
Mansfeld — hielt zu Gunsten des Friedens die auch jetzt noch 
lebensstarke französische Partei heimliche Konferenzen ab. Freilich 
bestand sie nicht mehr aus den lautersten Elementen. Ihre 
Hauptstütze war die schon erwähnte Gräfin Soissons,! welche 
durch verhängnisvolle Anlage und fremde Verschuldung zu der 
berühmtesten politischen Abenteuerin Europas geworden war. 


Zeit St. Simons leicht irre zu führendes Urteil. Dass Rebenac daran 
glaubte, finden wir von seinem Standpunkte als franzôsisher Gesandter 
aus nur begreiflich. Wo wäre überhaupt in jener Periode ein plötzlicher 
Todesfall von einigermassen politischer Bedeutung zu verzeichnen, an den 
sich mehr oder weniger laut ähnliche Gerüchte nicht geknüpft hätten? 
Eben noch hatte man bei dem Ableben des Herzogs von Sesa (Sept. 1683) 
die gleiche Erfahrung gemacht. Sicher ist nur, dass Marie Luise selbst 
sich in keinem der zahlreichen Königsschlösser sicher fühlte. Ende Dez. 
1688 schreibt Rebenac, die Königin beschwöre ihn, den Bruch mit der 
spanischen Regierung möglichst hinauszuschieben, da sonst ihr Leben be- 
droht sei (,,.. que non seulement son bonheur, mais mesme sa vie en de- 
pend“). Ein anderes Mal verdächtigte sie Mansfeld beim König, ihr in 
wörderischer Absicht nachzustellen (Mansfeld, 2. Jan. 1687. W. A). Allein 
derartige Befürchtungen finden sich doch zu häufig, um irgendwie aufzu- 
fallen. Als der Besuch des Herzogs von Orleans, also des Schwiegervaters 
Karls, in Madrid in Aussicht stand, sprach man offene Befürchtungen für 
Karls Leben aus. Dass Mansfeld eine Persönlichkeit wie die Soissons be- 
schuldigte, den König wie die Königin-Mutter durch Gift beseitigen zu 
wollen, nimmt unter solchen Umständen nicht Wunder (Mansfeld, 9. März 
1689. W. A). Mit Vorliebe erfand oder gebrauchte man derartige Gerüchte 
als diplomatische Handhabe, um Missliebige zu diskreditieren. Wenn die 
Saaken van staet en oorlog (XXVII, 41) berichten, Marie Luise habe auf 
dem Totenbette Rébenac erklärt, sie sterbe eines natürlichen Todes, so 
hat diese Aeusserung natürlich keinerlei Beweiskraft. Allein nicht unsere 
Sache ist es, zu zeigen, dass die Königin eines natürlichen Todes starb, 
sondern Legrelle’s Aufgabe war es, nachzuweisen, dass sie als ein Opfer 
politischer Umtriebe gefallen ist. Und dieser Beweis, meine ich, ist nicht 
erbracht. — Vgl. auch die sehr vorsichtigen Aeusserungen bei Lavisse et 
Rambaud, Louis XIV (Histoire generale; Paris 1895), p. 128 u. 310. Auf- 
fallend ist, dass auch Leonardon (Rev. hist. t. 58, p. 391—397) zu Legrelle's 
Ansicht hinneigt. 
! Mansfeld’s Bericht, 9. März 1639, W. A. 


332 Georg Friedrich Preuss. 


Rébenac und die Minister wechselten Denkschrift auf Denkschrift 
mit einander, ohne sich dadurch näher zu kommen. Zuletzt er- 
klärte der französische Gesandte gleichsam als äusserste Koncession, 
wenn Spanien sich durch seine früheren Verträge durchaus an 
den Kaiser gebunden erachte, so wolle Ludwig die spanischen 
Niederlande von der Neutralität ausnehmen, die also auf die See 
sowie die Grenzen der pyrenäischen und italischen Halbinsel be- 
schränkt sein sollte In Wahrheit entsprach diese scheinbare 
Nachgiebigkeit durchaus dem militärischen Vorteile Frankreichs, 
„denn wie hätte Ludwig in dem grossen Kampfe, dem er entgegen 
ging, die Neutralität der spanischen Niederlande dulden können)! 
welche für ihn die Brücke nach Holland bildeten. Als man sich 
auch hierüber nicht schnell genug zu einigen vermochte, erklärte 
Rebenac aın 8. März, dass er keine ferneren Aufträge seines Herrn 
zu erfüllen habe und bat um seine Abschiedsaudienz. Am 25. März 
hat er die spanische Hauptstadt verlassen. Damit war der offene 
Bruch erklärt und die für die französische Politik vielleicht er- 
wünschte Lösung eingetreten. Denn durch sein scheinbares Ent- 
gegenkommen hatte Ludwig den Madrider Hof vor dem Volke 
ins Unrecht gesetzt, welches, wenn den Berichten Rebenacs zu 
glauben ist, vor jedem neuen Kriege zurückschreckte. Bemerkens- 
wert ist hierbei Mansfelds Auffassung von den französischen 
Interventionen. Er meinte, man wolle sich nur etlicher weiterer 
Plätze in den Niederlanden versichern, „um hernach neue Traktaten 
introduzieren zu können, wie es des Königs von Frankreich Brauch 
ist“? Rebenac selbst war im Hinblick auf den spanischen Feld- 
zug guter Hoffnungen voll. Wie sein Memoire vom 20. Mai 
beweist, hatte er die Reise nach Madrid zur Kenntnis von Land 
und Leuten, von Stimmungen und Anschauungen gut benützt, 
vor allem als erprobter Soldat tiefe Einblicke in die Verteidigungs- 
massregeln und Geländeverhältnisse gewonnen. Das bezeugt ein 
von ihm entworfener, sehr interessanter, wenn vielleicht auch zu 
optimistischer Feldzugsplan. Von Bayonne aus sei der Marsch 
durch das freilich beschwerliche Thal von Roncesvalles nach dem 
dürftig befestigten Pamplona zu richten. Von dem dann leicht 
zu erreichenden Ebro berechnet er noch fünfzig Meilen nach 


EE EE EE, pes 


1 So Erdmannsdörfer (Deutsche Gesch. II 19), der hier wieder mit wenigen 
Worten den Kernpunkt der ganzen Sache trifft. 
? Mansfeld’s Bericht, 24. März 1689, W. A. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 333 


Madrid, welches einem Angreifer keinen anderen Widerstand wie 
jedes offene Dorf entgegensetzen könne.! Die hier nicht näher 
angegebene Marschroute ist leicht zu konstruieren: Das blühende 
Ebrobecken thalabwärts bis in die Nähe des alten Zaragossa, 
dann die Fruchtebene des Jalon auf der an kriegerischen Erinne- 
rungen aus der Maurenzeit reichen Heerstrasse aufwärts über die 
Passhöhe der hier die Wasserscheide bildenden Sierra Ministra 
ins Thal des Henares. 

Blickte Ludwig auf die politischen Waffengänge der letzten 
Jahre zurück, so durfte er sich sagen, seine Defensivstellung sieg- 
reich behauptet zu haben. Welche Verfügung auch der Madrider 
Hof jetzt, wo er auf Seiten von Frankreichs Gegnern stand, über 
die Erbfolge treffen mochte, in jedem Falle lag die letzte Ent- 
scheidung auf der Schneide des Schwertes, auf den Schlachtfeldern 
von Catalonien bis zur Scheldemündung. Wäre Karls schwaches 
Leben damals erloschen, so wäre schon dieser Krieg zum Kriege 
um die spanische Erbschaft geworden. 

Dies vorausgeschickt, betrachten wir nunmehr — und das 
soll den zweiten Teil der Studie bilden —, wie sich die Politik 
Max Emanuels zu den drei Mächten stellte; zu Spanien, dessen 
freilich vorerst noch wesentliche Sympathien ihm in Folge seiner 
Heirat zugefallen, zu Oesterreich, in dessen Kielwasser er segelte, 
zu Frankreich, in dem er von Anfang an den unbedingten Wider- 
sacher aller Pläne auf die Niederlande hatte erkennen müssen. 

(Schlufs folgt.) 


1 Rébenac's Mémoire, 20. Mai, Morel-Fatio p, 428f. 


334 


Antipäpstliche Umtriebe an einer Katholischen 
Universität. 


Ein Kapitel aus der Geschichte der Aufklärungszeit. 
Von 
Julius R. Haarhaus. 


Eine Geschichte der Kurfürstlichen Universität Bonn, die 
bekanntlich nach einer kurzen aber bewegten und ereignisreichen 
Blütezeit von den Stürmen der französischen Revolution hin- 
weggefegt wurde, steht bis zur Stunde noch aus. Es ist dies 
um so lebhafter zu bedauern, als eine aktenmässige Darstellung 
der für die Stiftung dieser merkwürdigen Hochschule entscheidend 
gewesenen Erwägungen, der in ihrer Verwaltung und bei ıhrem 
Lehrkörper ausgesprochenen Tendenzen, ihrer Konflikte mit der 
Universität und dem Domkapitel von Köln, und endlich ihrer 
Aufhebung ohne Frage auch manches interessante Streitlicht auf 
das geistige Leben am Niederrhein während des letzten Viertels 
des 18. Jahrhunderts werfen würde. Was bisher über diesen 
Gegenstand veröffentlicht wurde, beschränkt sich auf kleinere 
Aufsätze in Publikationen von mehr lokalhistorischer Bedeutung. 
auf Festschriften und Artikel in älteren Jahrgängen rheinischer 
Zeitschriften.! Diese sind überdies meist tendenziös gefärbt — 


! Hundeshagen, Stadt und Universität Bonn. Bonn 1852. — Hesse, 
Geschichte der Stadt Bonn während der franz. Herrschaft. Bonn, 1879. — 
Varrentrapp, Beiträge zur Geschichte der kurkölnischen Universität Bonn, 
in „Bonn. Beiträge zu seiner Geschichte und seinen Denkmälern von Fr. 
Ritter, J. Freudenberg, K. Simrock, W. Harless, E. v. Schaumburg, C. Varren- 
trapp, E. aus’'m Werth, A. Wuerst. Bonn, 1868". Auch separat erschienen 
(nebst 10 urkundlichen Beilagen) als Festgabe des Vereins von Altertums- 
freunden im Rheinlande zur 50jährigen Jubelfeier der Universität Bonn am 
3. August 1868. — Meuser, Zur Geschichte der kurfürstlichen Universität 
Bonn in „Niederrheinisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst, heraus- 
gegeben von Lersch. II. Bonn, 1844. — Entstehungs- und Einweihung®- 
geschichte der Kurkölnischen Universität zu Bonn unter Max Franz, Erzb. 
v. Köln etc. im Jahre 1786. Mit 2 Kupfertafeln. Bonn. Zum grossen 


J. R. Haarhaus. Antipäpstliche Umtriebe an einer kathol. Universität. 335 


so namentlich die vom ultramontanen Standpunkte aus geschrie- 
bene Arbeit des Pfarrers Meuser im Niederrheinischen Jahrbuch 
von 1844 — und daher nur insoweit zu benutzen, als sie Aus- 
züge aus dem zum Teil in der Bonner Universitäts-Bibliothek 
befindlichen, zum Teil aber in alle Winde zerstreuten und ver- 
lorengegangenen Aktenmaterial bieten. Die Kurfürstliche Hoch- 
schule ist jedoch mit ihrem, bei jeder Gelegenheit wahrzuneh- 
menden inneren Widerspruch als eine der Aufklärung dienende, 
unter geistlicher Oberaufsicht stehende Lehranstalt, eine so charak- 
teristische Erscheinung einer gärenden und zwischen Extremen 
hin- und herschwankenden Zeit, dass es sich wohl verlohnen 
dürfte, auch weitere Kreise mit einem in knappen Zügen gehal- 
tenen Abrisse ihrer Geschichte bekannt zu machen. 

Wir müssen unserer Ausführung den Hinweis auf drei Er- 
eignisse vorausschicken, die zeitlich mit der Stiftung und dem 
Aufblühen der alten Bonner Universität zusammenfallen und die, 
bei einer weniger stürmischen Entwicklung der Dinge, möglicher- 
weise zu einer kirchlichen Reformation der Rheinlande geführt 
haben würden. Im Jahre 1763 veröffentlichte der Weihbischof 
des Erzbistums Trier, Johann Nikolaus von Hontheim, unter dem 
Pseudonym Justinus Febronius ein Buch „De statu ecclesiae et 
legitima potestate romani pontificis liber singularis“, in dem er 
den Anspruch des Papstes auf eine Sonderstellung bestritt und 
seine Unterordnung unter ein allgemeines Konzil sowie die 
Wiedereinsetzung der Bischöfe in ihre alten Rechte forderte. 
Diese Schrift, die der Verfasser mit offenkundigem Hohn 
Klemens XIII. gewidmet hatte, wurde selbstverständlich auf den 
Index gesetzt und in Rom sogar verbrannt, sie trug nicht wenig 
dazu bei, die Autoritüt des Papstes bei den denkenden Geistlichen 
im Rheinlande zu erschüttern und wirkte auch dann noch nach, 
als ihr damals achtundsiebzigjähriger Verfasser 1778 zu einem 
formellen, aber nicht ernstlich gemeinten Widerruf gezwungen 
worden war!. Das zweite Ereignis war die Stiftung des Illunni- 


Teile abgedruckt in „Rheinischer Antiquarius, Mittelrhein. Abt. III. Bd. 
14. Liefrg.“ 

1 O. Mejer, Febronius, Weihbischof von Hontheim und sein Widerruf. 
2. Ausg. Tübingen 1885. Uebrigens veröffentlichte Hontheim drei Jahre 


später einen Widerruf seines Widerrufs unter dem Titel: Febronii commen- 
tarius in suam retractationem. Wien 1781. 


336 Julius R. Haarbaus. 


naten-Ordens am 1. Mai 1776 durch Adam Weishaupt, Professor 
an der Universität zu Ingolstadt. Dieser Verein bezweckte in 
erster Linie die Ausbreitung einer von Dogmenglauben und 
Kultus befreiten Vernunftreligion, sodann aber auch, jedoch nicht 
offen ausgesprochen, die Beseitigung des monarchischen Prinzips. 
Sein angeblich naher Zusammenhang mit dem Freimaurerbunde 
verschaffte ihm bald Anerkennung und eine grosse Zahl von 
Mitgliedern, namentlich in den katholischen Rheinlanden, wo die 
Nähe Frankreichs ohnehin jeder auf Umsturz des Bestehenden 
abzielenden Bewegung den Boden bereitete. Die enge Verbin- 
dung, in der wir die litterarischen Grössen des protestantischen 
Deutschlands und einen wesentlichen Teil der durch Geburt und 
Bildung ausgezeichneten Rheinländer zu jener Zeit sehen, lässt 
sich in vielen Fällen durch das gemeinsame Interesse an dem 
Dluminaten-Orden und seinen Bestrebungen erklären!. Der dritte 
und letzte Punkt, der freilich als mehr interne Angelegenheit des 
hohen Clerus nur indirekt in Betracht kommt, uns jedoch einen 
Schlüssel für das seltsame Verhalten des Kölner Kurfürsten dem 
Oberhaupte der Kirche gegenüber giebt, war der Emser Kongress 
von 1786, eine Zusammenkunft erzbischöflicher Delegierter aus 
Köln, Trier, Mainz und Salzburg, die, allerdings erfolglos, gegen 
die Eingriffe des Papstes in die Gerechtsamen der deutschen 
Kirchenfürsten protestierten, welche man in der Errichtung der 
Münchener Nunziatur und der von dieser ausgeübten geistlichen 
Gerichtsbarkeit erblickte Wir haben ähnliche Emanzipations- 
Versuche in jüngster Zeit bei den amerikanischen Bischöfen be- 
obachten können, und es scheint fast, als ob dem Vatikan von 
dort her eine Gefahr — namentlich in materieller Hinsicht — 
drohe, die sich nicht so ohne weiteres durch einen ernstlichen 
Verweis an die ungehorsamen Söhne beseitigen lassen wird. 
Wir kommen nun zu unserm eigentlichen Gegenstande. Der 
am 6. Februar 1761 verstorbene „grosse“ Kurfürst von Köln, 


1 Weishaupt, Apologie der Iluminaten. Frankfurt und Leipzig 1786. 
Weishaupt, Geschichte der Verfolgung der Illuminaten in Bayern. Ebenda 
1786. Weishaupt, Das verbesserte System der Illuminaten. Ebenda 1787. 
3. Aufl. Leipzig 1818 Kluckhorn in der „Allgemeinen Zeitung“ 1874. 

3 Münch, Geschichte des Emser Kongresses und seiner Punktate. 
Karlsruhe 1840. O. Mejer, Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage. 
Rostock 1871. 


Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 337 


Klemens August, ein Prinz aus bayerischem Hause, hatte sich 
bei seiner ausgesprochenen Vorliebe für ein üppiges Hofleben, 
für Jagden, Feste und Bauten darauf beschränkt, den äussern 
Glanz der Kurwürde zu erhöhen, die Regierung jedoch seinen 
Ministern überlassen und das Ansehen der Kirche durch seinen, 
alles andere als geistlichen Wandel schwer geschädigt!. Sein 
Nachfolger als Erzbischof von Köln und Bischof von Münster, 
Graf Max Friedrich von Königsegg, obwohl von Haus aus 
ernster veranlagt, mässig begütert und schon durch sein lang- 
sames Aufrücken auf der hierarchischen Stufenleiter zu beschei- 
denem Auftreten erzogen, sah sich trotz aller guten Absichten 
durch den Minister von Belderbusch auf die Pfade seines Vor- 
gängers gedrängt und in das, selbst für damalige Auffassung 
höchst frivole Treiben des demoralisierten Hofes verwickelt.? 
Wie in Münster der Domherr Franz von Fürstenberg, so 
herrschte in Köln Belderbusch, nur mit dem Unterschiede, dass 
jener das von ihm verwaltete Bistum zu ungeahntem Wohlstande 
brachte, während dieser das Land dem Ruine nahe führte.” In 
einem Punkte nur zeigen beide Männer eine überraschende Aehn- 
lichkeit, wahrscheinlich, weil sie hier beide einfach einer Mode 
oder Zeitströmung folgten, in der wir unschwer den Geist Fried- 
rich’s des Grossen und Joseph’s II. wiedererkennen: sie traten 
als Reformatoren des arg verwahrlosten Erziehungs- und Bil- 
dungswesens auf und wussten in diesem Sinne auch auf die Ent- 
schliessungen ihrer Souveräne einzuwirken. Die Universität zu 
Köln, vom Kurfürsten unabhängig und wegen des dort herrschen- 
den mönchischen Geistes für die wissenschaftliche Forschung 
längst bedeutungslos, war für Reformbestrebungen natürlich kein 
geeignetes Objekt.* Man entschloss sich daher, in kurkölnischen 


t! Mering, Klemens August, Herzog von Bayern, Kurfürst und Erz- 
bischof zu Köln. Köln 1851. Natürlich weils M. alle Fehler und Schwächen 
Kl. A.'s zu vertuschen oder zu beschönigen. 

? Mering, Die vier letzten Kurfürsten ven Köln. Köln 1842. Ennen, 
Frankreich und der Niederrhein oder Geschichte von Stadt und Kurstaat 
Köln seit dem 30jährigen Kriege. 2 Bde. Köln 1855—56. 

> Varrentrapp a. a. O. BL 

4 Bianco, Die alte Universität Köln und die späteren Gelehrtenschulen 
dieser Stadt I. Teil. Köln 1835 S. 590. Ennen, Zeitbilder aus der neueren 
Geschichte der Stadt Köln mit besonderer Beziehung auf F. Wallraf. Köln 
1857. S. 30 ft. 


338 Julius R. Haarhaus. 


Landen eine zweite Akademie zu gründen und zwar in Bonn, der 
bevorzugten Residenz des Landesherrn. Zunächst beschränkte 
man sich auf eine Erweiterung des Gymnasiums, an dem schon 
Klemens August Lehrstühle für Jurisprudenz und Philosophie 
errichtet hatte.! Die Lehrer an dieser Schule waren bis zum 
Jahre 1673 Minoriten, von da an bis zu der im Jahre 1113 
durch Klemens XIV. (Ganganelli) erfolgten Aufhebung des 
Ordens, Jesuiten gewesen, deren vom Kurfürsten eingezogene 
Güter nun zur Hebung der Schule verwendet wurden. Zunächst 
berief man einen Lehrer für die medizinischen Disziplinen und 
errichtete Lehrstühle für Theologie, ohne jedoch den Charakter 
der Anstalt als Gymnasium zu verwischen. Im Jahre 1777 er- 
hob der Kurfürst die Schule zur Akademie und suchte die ver- 
mehrten Unterhaltungskosten derselben in der Folge dadurch zu 
decken, dass er sich von jedem Mönchskloster seines Sprengel: 
zwei für das Lehramt befühigte und wissenschaftlich gebildete 
Geistliche verschrieb oder dass er, wenn ein Kloster solche nicht 
aufzuweisen vermochte, diesem eine in barem Gelde zu entrich- 
tende Beisteuer auferlegte. Selbst die Nonnenklöster wurden zur 
Leistung eines Beitrages herangezogen. Max Friedrich und seine 
Ratgeber scheinen selbst Zweifel an der Berechtigung dieser 
Forderungen empfunden zu haben, da sie sich bemühten, dieselben 
durch den Hinweis, dass in alter Zeit die Pflege der Wissen- 
schaft als eine Hauptaufgabe der Klöster betrachtet worden sei. 
historisch zu begründen.” In der That verhielten sich die Klöster 
ablehnend, ja das Kölner Domkapitel machte den Kurfürsten auf 
die Verfassungswidrigkeit seiner Forderung aufmerksam und 
wies den Fall vor den Reichshofrat in Wien, der freilich im 
Jahre 1784 eine für Max Friedrich günstige Entscheidung füällte. 
Dagegen blieb die ersehnte Bestätigung der neuen Akademie 
seitens des Papstes aus. Man war in Rom offenbar über den 
Geist, der hier genährt werden sollte, genau unterrichtet und 
machte die Sanktionierung, an der dem Kurfürsten namentlich 


! Mering, Klemens August. S. 36. 

3 Das diesbezügliche Reskript des Kurfürsten befindet sich auf der 
Bonner Universitätsbibliothek. Es ist zum Teil abgedruckt bei Varren- 
trapp a. a. O. 

3 Die Korrespondenz des kurkölnischen Agenten in Wien, Dietrich, 
mit der Bonner Regierung auf der Bonner Universitätsbibliothek. 


Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 339 


wegen der theologischen Fakultät viel lag, hauptsächlich von der 
Entlassung des Professors Philipp Hedderich, des Kirchenrechts- 
lehrers, in dem man nicht ohne Grund einen Freigeist und An- 
hänger der febronianischen Lehren zu erkennen glaubte, ab- 
hängig.! Aller Wahrscheinlichkeit nach verdankten die leitenden 
Kreise in Rom ihre genaue Kenntnis der Bonner Verhältnisse 
den ihnen von der Kölner Universität zugekommenen Mitteilungen. 
Max Friedrich konnte nicht lange darüber im Unklaren bleiben, 
dass man von Köln aus gegen ihn und seine Akademie intri- 
guiere, er vermied es jedoch, offen gegen seine dortigen Gegner 
vorzugehen. Vom Papste, der infolge langjähriger Streitigkeiten 
zwischen dem erzbischöflichen Hofe und dem Nunzius ohnehin 
gegen den Kurfürsten eingenommen war, durfte man keine Ge- 
sinnungsänderung erwarten, und so entschloss man sich denn, 
auf den päpstlichen Segen zu verzichten. Ja, Belderbusch ging 
soweit, im Staatsblatte bekannt zu machen, „die Bonner Akade- 
mie sei vom Papste mit den schmeichelhaftesten Ausdrücken be- 
stätigt worden“. Schon vorher hatte man mit der Erweiterung 
des Lehrkörpers begonnen. Neben den bis dahin einzigen Medi- 
ziner Kauhlen traten jetzt Pater de Ginetti als Lehrer der Medi- 
zin, Chirurgie und Pharmacie und Doktor Rougemont, ein Fran- 
zose, als Anatom, Chirurg und Geburtshelfer. Die juristischen 
Fächer lasen Hedderich, Lomberg, Brewer, Moll, van der Schüren, 
Daniels, Cramer, von denen die meisten Ordensgeistliche waren. 
Die Theologie, für die Anfangs nur ein Lehrstuhl bestanden 
hatte, vertraten Minoriten, zuerst Pater Hoitmar und Pater 
Sinnigen, dann Schallmayer, der Benediktiner Spitz (Kirchen- 
geschichte), die Karmeliter Anastasius a St. Rosa (Hermeneutik 
des A. T., Hebräisch und Chaldäisch), Thaddäus a St. Adamo 
(Hermeneutik des N. T. und Griechisch), die Benediktiner Becker 
(Dogmatik und Polemik) und Scheben (Pastoraltheologie und 
Homiletik). Bezeichnend für den an der Anstalt herrschenden 
Geist ist schon die seltsame Thatsache, dass der zuerst angestellte 
Theologe, Hoitmar, seinen Hörern Bossuet’s Declarationis Cleri 
Gallicani defensio, also ein Buch, das die Beschränkung der 


! Das päpstliche Schreiben, das ebenfalls auf der Bonner Universitäts- 
bibliothek aufbewahrt wird, ist zum Teil abgedruckt bei Varrentrapp 


a.a. O. S.6. 


349 Julius R. Haarhaus. 


verfocht, zur Privatlektüre empfahl! Die philosophische Fakultät 
setzte sich vorerst aus drei Dozenten zusammen: aus dem Ar- 
tillerieleutnant Sandfort (Geometrie und angewandte Mathematik) 
und den wiederum dem Minoritenorden entnommenen Professoren 
van der Schüren und Jochmaring, die, wie es scheint, in ziem- 
lich planloser Folge Geschichte der Philosophie, Logik, Kritik, 
Ontologie, Kosmologie, Psychologie, Natürliche Theologie und 
Physik lasen. Noch konfuser sah das Lektionsverzeichnis einer 
fünften, der sogenannten philologischen Fakultät aus, die sich 
aus etwa 10 bis 12 Professoren, natürlich auch wieder in der 
Mehrzahl Ordensgeistlichen, rekrutierte. Da gab es: Rhetorik 
nach Cicero, Quintilian, Aristoteles und neueren Franzosen, Kate 
chese, lateinische Grammatik und Stilübung, Geographie, Ge 
schichte, Heraldik (!), Moralphilosophie und endlich — und hier 
glaubt man die Einflüsse einer von protestantischen Universitäten 
ausströmenden Geistesrichtung zu erkennen! — deutsche Sprache 
und Grammatik nach Ramler's „Einleitung in die schönen Wissen- 
schaften“, Gellert's „praktischer Abhaltung von dem guten Ge- 
schmacke in den Briefen“, Gottsched’s „Deutscher Sprachkunst“ 
und Stosch's „Versuch in richtiger Bestimmung gleichbedeutender 
Wörter“! Man wird nicht fehlgehen, wenn man an nahe Be 
ziehungen der Bonner Akademie zu den Göttinger Professoren- 
Kreisen denkt, wenigstens zeigen die „Gelehrten Anzeigen“ em 
auffallendes Interesse für Hedderich.? Van der Schüren, der 
später auch über Kant’s Philosophie (!) las, legte seinem Kolleg 
über Metaphysik das Lehrbuch des Göttinger Philusophen Feder 
zu Grunde. Später, d. h. in den letzten Jahren des Bestehens 
der Hochschule, mögen durch Fischenich, der in Jena studiert 
hatte und sich der Freundschaft Schillers rühmen durfte, auch 
Verbindungen mit der dortigen Gelehrtenrepublik angeknüpft 
worden sein. 

Die erweiterte Akademie wurde am 11. November 1183 
durch eine Feier eröffnet, bei der Prof. Hedderich, der bedeu- 
tendste unter den Dozenten und zugleich Belderbusch’s rechte 
Hand, eine Einweihungsrede hielt. In dieser ist, offenbar um 


! Handschriftliche Lektionskataloge auf der Bonner Universitätsbiblio- 
thek, Auszüge daraus abgedruckt bei Meuser a. a. O. 

* Sie nennen ihn „einen unserer gelehrtesten Kanonisten". Varren- 
trapp a. a. O. S. 5. 


Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 341 


die allgemein verbreiteten Gerüchte über die Tendenz der Anstalt 
zu entkräften, ausdrücklich von ihrer zu erhoffenden Wirksamkeit 
zur Stärkung der Religion und Kirche die Rede; von den neu 
angestellten Lehrern wird behauptet, sie seien durch den besten 
Ruf ihrer Rechtgläubigkeit und gründlichen Gelehrsamkeit bereits 
hinreichend bekannt. Einige Anspielungen auf eine empfehlens- 
werte Toleranz den Protestanten gegenüber waren jedoch schon 
geeignet, strengläubige Katholiken stutzig zu machen.! 

Allein auch in dieser neuen Form genügte die Hochschule 
den Anforderungen ihres Stifters noch nicht. Er sah ein, dass 
derselben, wenn wirklich Erfolge erzielt werden sollten, die 
Würde und Rechte einer Universität verliehen werden müssten. 
Bereits vier Monate nach der erwähnten Einweihungsfeier, am 
13. März 1784, richtete der Kurfürst an Joseph IL die Bitte, 
ihm ein diesbezügliches kaiserliches Diplom auszustellen. Der 
Kaiser war hierzu um so mehr geneigt, als er der bisherigen 
Entwicklung der zur Verbreitung der „Aufklärung“ geschaffenen 
Anstalt mit warmer Teilnahme zugesehen und bei seinem uner- 
warteten Besuche in Rom (1783) auch seinerseits den allerdings 
vergeblichen Versuch gemacht hatte, den Papst — es war Pius VI 
— zur Bestätigung der Bonner Akademie zu bewegen. Allein, 
ehe das vom 7. April datierte Diplom aus Wien eintreffen konnte, 
starb der Kurfürst. Es war ihm nicht vergönnt gewesen, seinen 
Lieblingswunsch in Erfüllung gehen zu sehen. 

Das Kölner Domkapitel wählte zu seinem Nachfolger den 
bisherigen Coadjutor des Erzbistums, den erst 27jährigen, jüng- 
sten Bruder des Kaisers, Max Franz.” In jüngeren Jahren, nach 
dem Berichte seines Bruders? Leopold, von staunenerregender 
Indolenz und Gedankenträgheit, zeigte er sich jetzt, nachdem er 
den Kurstuhl bestiegen, als ein echter Sohn der grossen Maria 
Theresia. Er war, namentlich in den ersten Jahren seiner Re- 
gierung, thätig, dabei weniger schroff und eigensinnig als sein 
kaiserlicher Bruder, mit dem er übrigens den Eiter für Verbrei- 
tung von Bildung und Aufklärung teilte. Obwohl religiöser als 
dieser, beobachtete auch er den Papst mit misstrauischen Blicken 


1 Die Rede erschien in Druck unter dem Titel: Anni 1783 dies unde- 
cima novembris academica solemnis. 
? Seida, Max Franz, letzter Kurfürst von Köln. Nürnberg, 1803. 
> Varrentrapp a. a. O. S. 8. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 24 


342 Julius R. Haarhaus. 


und gab häufig genug Beweise davon, dass er jederzeit ent- 
schlossen war, die Wahrung seiner Rechte als deutscher Reichs- 
fürst selbst mit Aufopferung seiner guten Beziehungen zu Rom 
zu erkaufen. 

Für die Bonner Akademie war es von höchster Bedeutung, 
dass Max Franz ihren Fortbestand in der bisherigen Weise 
durchaus billigte und den erst 34jährigen Geh. Extrakonferential- 
Regierungsrat Franz Wilhelm Freiherrn Spiegel zum Diesenberg, 
den Bruder des nachmaligen freisinnigen Erzbischofs von Köln, 
Joseph Anton, durch Patent vom 26. Juli 1786 zum Präsidenten 
der Akademie ernannte. 

Spiegel hatte in Löwen und Göttingen Jurisprudenz und 
Philosophie studiert, war Mitglied des Hofratskollegiums ìn 
Bonn, dann Domherr in Münster und Hildesheim und endlich, 
als Nachfolger seines Vaters, Landdrost von Westfalen gewesen. 
In dieser Stellung hatte er durch ausgezeichnete Verwaltung und 
besonders durch seine Reformen des Schulwesens die Aufmerk- 
samkeit des neuen Kurfürsten auf sich gelenkt. Beim Antritt 
seines Amtes als Präsident der Akademie zeigte er den grössten 
Eifer; schon am 23. September konnte er Max Franz einen Ent- 
wurf über die Einweihungsfeierlichkeiten der Universität und 
ausführliche Vorschläge zur Einrichtung der Studienordnung vor- 
legen. Der Kurfürst ging darauf ein, entschied einige offen- 
gelassene Fragen und setzte als Tag der feierlichen Inauguration 
den 5. November fest. Sich selbst behielt Max Franz die Kanzler- 
würde der neuen Universität vor, Spiegel ernannte er zum Kura- 
tor und den Direktor der bisherigen Gymnasialklassen, Bonifacius 
Oberthür, zum Rektor auf Jahresfrist. Für die ökonomische 
Seite des Universitätslebens, namentlich für Beschaffung von ge 
eigneten Wohnungen und die Regelung der Verpflegung der 
Studenten wurde in umfassender Weise Sorge getragen, und 
selbst Qualität und Preis der Mahlzeiten auf das Genaueste be 
stimmt.! Um den Besuch der Bonner Universität verlockender 
zu machen, erklärte der Kurfüst, „dass er sowohl in Besetzung 
der geistlichen, als weltlichen Bedienungen, vorzüglich auf die 
jenigen seiner Unterthanen, welche auf der Bonner Universität 


1 Bünnisches Intelligenzblatt 1786 S. 185 u. 186. Abgedruckt bei 
Meuser a. a. O. Beilage II. 


Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 343 


durch Fleiss und gute Aufführung sich auszeichnen würden, 
Rücksicht nehmen wolle.“! Ja, als die Kölner Universität, eifer- 
süchtig auf ihre jüngere Schwester, ihrer Gehässigkeit immer 
stärkeren Ausdruck verlieh und mit ihren Beleidigungen sogar 
vor der Person des Kurfürsten nicht Halt machte, sah sich dieser 
zu der Erklärung veranlasst, „er habe wegen der Halsstarrigkeit 
und des unverständigen gegen ihn bezeigten Betragens der stadt- 
kölnischen Universität sich bewogen gefunden, denjenigen, welche 
nach Ablaufung des beendeten Schul-Kurses a prima novembris 
anzufangen auf besagter stadtkölnischer Universität der Theologie, 
Jurisprudenz und Medizin sich widmeten und denen desfallsigen 
öffentlichen oder Privatvorlesungen beiwohnen werden, den Zu- 
tritt zu allen öffentlichen geistlichen und weltlichen Aemtern 
in den Kurkölnischen Landen zu versagen“? 

Die feierliche Inauguration fand nicht, wie ursprünglich ge- 
plant, am 5., sondern erst am 20. November statt. An die aus- 
wärtigen Universitäten mit Ausnahme von Köln, Münster, Mainz, 
Trier, Heidelberg, Würzburg und Bamberg, die man zur Teil- 
nahme an der Feier eingeladen hatte, wurden Notifikations- 
schreiben gesandt und in die wichtigsten Zeitungen eine Ankün- 
digung der Einweihung eingerückt. 

Nach dem Festakte, bei dem der Kurfürst selbst, Spiegel, 
Oberthür und Hedderich Reden hielten, fand Festtafel bei Hofe 
statt; die beiden nächsten Tage wurden mit Disputationen und 
Promotionen ausgefüllt, und die Feier endlich mit einem Ball 
und einer Illumination der Stadt beschlossen. Am bemerkens- 
wertesten waren natürlich die Festreden.” Max Franz feierte 
seinen kaiserlichen Bruder, „der die Menschen und den Nutzen 
der Aufklärung zu schätzen weiss“ und legte den Professoren 
ihre Pflichten ans Herz, Spiegel, der sich angeblich eines von 
Hedderich entworfenen Konzepts bediente, wiederholte in anderer 
Form das vom Kurfürsten Gesagte, ging aber im Lobe der Tole- 


ranz so weit, dass ihn ein bei der Feier anwesender Protestant 


1 Abgedruckt in der Tagespresse, Herbst 1786. Auch bei Meuser 
a. à. O. S. 96. 

? Varrentrapp a. a. O. S. 15. 

3 Abgedruckt in der „Entstehungs- und Einweihungsgeschichte“. Die 
Reden des Kurfürsten und Spiegels auch im „Journal von und für Deutsch- 


land 1787 I. S. 168. 
24* t 


344 Julius R. Haarhaus 


in einem an Friedrich Nicolai gerichteten Briefe als „Helldenker“ 
preisen konnte.! Den Vogel schoss aber Hedderich selbst ab, 
den der preussische Gesandte von Dohm dazu beglückwünschte, 
dass er, „wie ein zweiter Luther gesprochen habe“? Was die 
Deputierten des Domkapitels am meisten verschnupfen musste, 
war jedenfalls die lobende Erwähnung des reformationsfreund- 
lichen Erzbischofs Hermann von Wied, den man in Köln gleich- 
sam als das „Skelett im Hause“ betrachtete und, wo es anging, 
verleugnete. Auch die Disputationen atmen einen ähnlichen Geist, 
am stärksten vielleicht die des Carmeliters Thaddäus a St. Adamo, 
der von nun an unter seinem bürgerlichen Namen Dereser häufig 
an die Oeffentlichkeit trat. Unter seinen Ausführungen verdienen 
folgende Sätze hervorgehoben zu werden: „Wenn die Gottes- 
gelehrtheit der Katholiken, diese unserm philosophischen Jahr- 
hundert so gehässige Wissenschaft, ihren verdienten Wert er- 
halten soll, so muss sie auf Hermeneutik gegründet, mit 
Geschichte verbunden und in der Volkssprache vorgetragen 
werden. Die Geschichte, kritisch behandelt, stürzet den Götzen 
des Ansehens, zertrümmert die Fessel knechtischer Anbeter des 
Altertums und bringt die goldene Freiheit im Denken zurück 
da sie mit forschenden Blicken auffallende Fehler in den Syste- 
men solcher Väter entdeckt, deren einziger Name sonst hinläng- 
lich war, Sätze zu beweisen, Sätze zu widerlegen“? 

Um ihren reformatorischen Gesinnungen auch äusserlich 
Ausdruck zu geben, legten die Minoriten ihr Ordensgewand ab 
und gingen in weltlicher Kleidung, mit langem Haar und teil- 
weise mit den Insignien des Freimaurerordens, in der Stadt 
umher, was, wie Pfarrer Meuser mit Entrüstung berichtet, „einen 
widerlichen Eindruck auf das Gemüt urteilsfähiger Katholiken 
machte.“? 

Die Kölner Universität hatte trotz der örtlichen Nähe keinen 
Vertreter zur Inaugurationsfeier gesandt, indem sie sich auf den 
Beginn eines neuen Studienjahrs berief, einen Zeitpunkt, an dem 
keiner ihrer Dozenten abkömmlich sei. Dass sie, trotz der an- 
geblichen Ueberhäufung mit Geschäften, Musse fand, den Vor- 


ı Abgedruckt in der „Allg. Deutschen Bibliothek“. 71. Bd. S. 201 ff. 
? Meuser a. a. O. S. 109. 

® Varrentrapp a. a. O. S. 18, 

4 Meuser a. a. O. S. 110. 


Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 345 


gängen in Bonn die grösste Aufmerksamkeit zu widmen und 
Hand in Hand mit dem Domkapitel gegen den Kurfürsten und 
die Bonner Universität Ränke zu schmieden, geht aus mancherlei 
Anzeichen deutlich hervor. Zunächst reizte sie das Domkapitel 
zu ähnlichen Taktlosigkeiten gegen Max Franz, wie sie solche 
selbst zu üben gewohnt war, auf. So musste der Syndikus die 
den Deputierten des Kapitels übersandten Exemplare der offi- 
ziellen Inaugurationsbeschreibung mit einem Briefe! zurückgehen 
lassen, dessen Stil und Orthographie beweisen, dass deutsche 
Sprache und Grammatik die starke Seite des Schreibers gerade 
nicht waren. Ein Grund für die Verweigerung der Annahme 
wird darin nicht angegeben. Doch hierbei blieb es nicht. Schon 
vor der Inauguration hatten die Kölner den Papst über das 
Treiben in Bonn unterrichtet und, wie es scheint, auch den 
Nunzius in Köln, den Erzbischof in partibus Bartholomäus Pacca, 
denselben, der später durch sein Verhalten Napoleon I. gegen- 
über bekannt und in den letzten Lebensjahren durch seine reak- 
tionären Bestrebungen berüchtigt geworden ist, zu Schritten bei 
der Kurie veranlasst. Schon am 30. November, also zehn 
Tage nach jener Feier, traf ein an Professor Hedderich gerich- 
tetes Schreiben ein, durch das dieser aufgefordert wurde, einige 
irrige Lehren in seinen „Elementa Juris Canonici“ zu verbessern. 
Hedderich sandte die päpstliche Zuschrift mit der einfachen Er- 
klärung, „er könne vieler Ursachen halber dieselbe nicht einmal 
annehmen“ an Pacca zurück.” Das war ein offener Bruch mit 
Rom, der sich von nun an langsam aber stetig erweiterte. Jetzt 
begann zwischen den Bonnern und den Klerikalen eine litte- 
rarische Fehde, die vorzugsweise den päpstlichen Primat zum 
Gegenstande hatte und sich als ein ziemlich unerquickliches 
Nachspiel der unglücklichen Emser Punktation darstellt.” Am 


1 Bei den Akten der Inauguration auf der Bonner Universitätsbiblio- 
thek Abgedruckt bei Varrentrapp a. a. O. S. 115. 

2 Meuser a. a. O. S. 131. 

® Von litter. Beitrügen dieser Art seien hervorgehoben: Arminius Held 
(Hedderich), Abhandl. über das päpstl. Gesandtschaftsrecht, in welcher die 
offenbaren Eingriffe des Römischen Hofes und dessen Nunzien in die ordent- 
liche bischöfliche Gerichtsbarkeit entdecket, und aus dem Primate, päpst- 
lichen Bullen, Reichskonkordaten, Friedensschlüssen . ... gründlich wider- 
leget werden. Dem Herm Zoglio, Erzbischofe zu Athen gewidmet. Athen 
(Bonn), gedruckt mit akademischen Schriften. 1787. — Arminius Held, 


346 Julius R. Haarhaus. 


20. Januar 1790 reichte das Domkapitel endlich beim Kurfürsten 
eine Klage gegen Hedderich, Dereser und van der Schüren ein: 
bei dieser Gelegenheit wurde auch Spiegel wegen seiner Ver- 
teidigung des Erzbischofs Hermann von Wied angegriffen. Max 
Franz gab die Klageschrift' an Spiegel weiter, und dieser liess 
am 4. März seine Entgegnung darauf zugleich mit den bereits 
gedruckten Verteidigungsschreiben der drei Professoren an das 
Domkapitel abgehen. Alle beharren mit Festigkeit auf ihrem 
Standpunkte und lassen es an mehr oder minder versteckten 
Hieben auf das Kapitel und die Römische Kurie nicht fehlen. 
Den Papst direkt anzugreifen vermeiden sie. So bemerkt 
Hedderich ausdrücklich: „Uebrigens bin ich gar kein Feind des 
heiligen apostolischen Stuhls, wohl aber der Römischen Kurie, 
wenn diese ungerechte Eingriffe ın die deutschen Reichs- und 
Kirchengesetze wagt; diese Kurie muss von dem heiligen aposto- 
lischen Stuhl wohl unterschieden werden“? Dereser wendet sich 
namentlich gegen den Scholastiker, „der im orientalischen Sprach- 
studium und in der Bibel-Exegese Fremdling, der in seine un- 
nützen Spekulationen vertieft, nichts von dem höre und lese, was 
anderswo in der gelehrten Welt vorgehe“. Er selbst „werfe 
nicht mit Autoritäten um sich, sondern nütze die neueren Ar- 
beiten geschmackvoller Bibelforscher, (zu denen er Luther rechnet), 


Geschichte der päpstlichen Nunzien in Deutschland. Frankfurt 1783. — 
Georg Wizel, der h. Schrift, auch der B. R. D. und Probst zu Fachem 
(Lomberg), Gutachten der theologischen Fakultät auf der Portugiesischen 
hohen Schule zu Coimbra an die Königliche allergetreueste Majestät über 
des Anton Pereira Lehre von der Macht der Bischöfe, besonders in An- 
sehung der Ehe-Dispensen. Von neuem an das Teutsche Licht gestellet 
und dem Hrn. Pacca, Erzbischof zu Damiat gewidmet. Mainz, Köln, Bonn, 
Trier und Salzburg 1787. — Joseph Hermann (Baron von Waldenfels:, Be- 
trachtungen über das Schreiben des Pabstes Pii VI. an den Herrn Fürst- 
bischof von Freisingen vom 18. Oktober 1786. Mit deutscher Freimütigkeit 
entworfen. Gedruckt zu Damiat i. J. 1787. — Weitere Litteratur bei 
Meuser a. a. O. S. 112. 

1 Klage des Domkapitels zu Köln gegen die Kurkölnische Universität 
zu Bonn. Von einem katholischen Priester zu Antwerpen. Freiburg, 17%. 
Es erschien eine Entgegnung unter dem Titel: Vertraute Briefe über die 
Rechtfertigungen der drei Professoren in Bonn. 1792. 

? Dieses und die folgenden Zitate aus den gedruckten, undatierten 
Verteidigungsschriften der drei Professoren, auszugsweise und zum Teil 
wörtlich abgedruckt bei Meuser a. a. O. S. 133 ff. 


Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 347 


und umfasse gierig die Wahrheit, wo er sie finde, um sie auf 
ihren Grund und Boden zu pflanzen und fruchtbar zu machen“. 
Endlich führt er noch zu seinen Gunsten an, dass 7 protestan- 
tische und — was unser ultramontaner Gewährsmann Meuser 
geflissentlich verschweigt — 5 katholische Zeitschriften seinen 
Schriften uneingeschränktes Lob gezollt hätten. Van der Schüren, 
dem man hauptsächlich die Benutzung des von den Protestanten 
Feder verfassten Lehrbuchs bei seinen philosophischen Vorlesungen 
zum Vorwurfe gemacht hatte, versucht den Beweis zu führen, 
„dass die Theologie mehrerer katholischer Gelehrten um deswillen 
noch so elend aussieht, weil sie keine festen Grundprinzipien, die 
aus einer gesunden Philosophie hergenommen werden müssen, 
zur Grundlage hat, worauf sie gebauet ist.“ 

Allein das Domkapitel beruhigte sich, wie zu erwarten 
stand, mit der Rechtfertigung der drei Inkulpaten nicht, sondern 
wandte sich aufs Neue um Unterstützung nach Rom. Schon am 
24. März reichte nun auch der Papst beim Kurfürsten Klage ein, 
nicht nur gegen Spiegel, Hedderich und Dereser, sondern auch 
gegen vier andere Gelehrte, die bei ihm der Ketzerei verdächtigt 
worden waren. Dabei passierte Seiner Heiligkeit der peinliche 
Lapsus, auch von einem Professor Weimer, der nie an der 
Bonner Anstalt gewirkt hatte und dem Papste nur als ein Geistes- 
verwandter der Uebrigen genannt worden war, Rechtfertigung zu 
fordern. Unter den Verklagten befindet sich auch ein Mann, 
der bereits ein Jahr an der Universität gelehrt hatte, jetzt aber 
erst ein Gegenstand der allgemeinen Aufmerksamkeit wurde: 
Eulogius Schneider. Er ist mit seinen Fehlern und Vorzügen 
eine so charakteristische Erscheinung der Zeit, dass wir einen 
Augenblick bei seiner Person verweilen müssen. Schon bei seinen 
Lebzeiten hat sich um die Gestalt dieses merkwürdigen Mannes 
ein Legendenkreis gebildet; die über ihn erschienene Litteratur 
füllt eine kleine Bibliothek und noch in neuester Zeit hat er in 
Ehrhardt und Mühlenbeck zwei Biographen gefunden.! Geboren 


1 Ehrhard, Eulogius Schneider. Strassburg, 1894. — Mühlenbeck, 


Euloge Schneider. Strassburg, 1896. — Von älteren Schriften über ihn 
sind hervorzuheben: Eulogius Schneider’s Leben und Schicksale im Vater- 
lande. Frankfurt, 1790. -- Heitz, Notes sur la vie et les écrits d’Euloge 


Schneider. Strassburg 1862. (In der Vorrede vollständiges Verzeichnis der 
Quellen zu Sch "e Biographie.) Aufsätze über ihn veröffentlichten H. Düntzer 


348 Julius R. Haarhaus. 


am 20. Oktober 1756 zu Wipfe!d im Würzburgischen als Sohn 
armer Eltern, besuchte er das Jesuitengymnasium und die Uni- 
versität in Würzburg, führte hier ein sebr leichtsinniges Leben, 
trat 1777 ın den Franziskanerorden ein und widmete sich in 
Salzburg dem Studium der Theologie. Im Jahre 1786 berief 
ihn der Herzog Karl Eugen von Württemberg als Hofprediger 
nach Stuttgart. Mit Dereser war er um diese Zeit wohl schon 
befreundet, jedenfalls empfahl dieser ihn dem Kurator Spiegel. 
Eine im Frühling 1789 erfolgte Berufung als Professor der 
griechischen Sprache und der schönen Wissenschaften nach Bonn, 
„der aufgeklärtesten Universität im katholischen Deutschland“ 
nahm Schneider ohne Zögern an und eröffnete seine neue Thätig- 
keit mit einer Antrittsrede, die „den gegenwärtigen Zustand und 
die Hindernisse der schönen Litteratur im katholischen Deutsch- 
lande“ zum Gegenstande hatte! Er feiert darin die mit dem 


Sturze des Jesuitenordens angebrochene neue Zeit, die Befreiung ` 


der Wissenschaft vom Ballast der Scholastik und die Verbreitung 
der Toleranz, „die das Band der Bruderliebe um die Herzen der 
Sterblichen schlang“. Zugleich aber beklagt er, dass sich die 
katholische Welt Deutschlands bisher noch nicht an der Pflege 
der allenthalben aufblühenden schönen Litteratur beteiligt habe, 
und versucht, den Ursachen dieser Erscheinung nachzuspüren. 
„Sind wir denn mit andern Organen geboren als unsere pro- 
testantischen Brüder?“ heisst es da, „bewohnen wir rauhere, minder 
begeisternde Gegenden als sie? . . . Heilige Mutter Natur! 
dachte ich bei mir selbst, als ich vor einigen Wochen den Rhein 
herabschiffte, bist du denn stiefmütterlich mit dem katholischen 
Deutschland umgegangen? Nein! wer dies behauptet, der ist em 
Undankbarer, ein Lästerer wider dich. Wie unzählig sind die 
Schönheiten, welche du längs dieser Ufer verbreitet hast! Welches 
Auge ruhet nicht sanft auf dem majestätischen Strome, der hier 
zwischen grünenden Auen und dort zwischen fruchtbaren Wein- 


in den „Rhein. Provinzialblättern“ 1838. Bd. 4. S. 33 ff, L. Lersch in den 
„Monatsblättern zur Ergänzung der Augsburger Allg. Zeitung‘ 1845 Der. 
u. 1846 Febr., derselbe in den „Histor.-politischen Blättern‘‘ Bd. 53. S. 
109 ff und R. Frank in der „Didaskalia“ 1868 No. 168 fl. 

1 Diese Rede findet sich abgedruckt als Anhang zu Eulogius Schneider, 
Gedichte. 2. Aufl. Frankfurt, 1790. 


Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 349 


quillt, begeistert er etwa nur den Ausländer zum Gesange? Diese 
zerfallenen Türme auf den Felsen, diese bemoosten Denkmäler 
alter Deutschheit, wecken sie nicht hohe Gefühle im Herzen des 
Rheinländers und reizen sie nicht seine Hand zum Saitenspiel?“ 
Dass die Ursache nicht im Lehrbegriffe der katholischen Kirche 
zu suchen sei, gehe aus der grossen Zahl der italienischen und 
französischen Dichter und Denker hervor, die fast alle getreue 
Söhne der Kirche gewesen seien. Ja, Schneider meint, der Katho- 
lizismus begünstige vielmehr die Poesie, da er mehr als jede 
andere Religion „die Sinne und die Einbildungskraft beschäftige“. 
Die wahren Ursachen der geistigen Verödung des katholischen 
Deutschlands glaubt er in der Vernachlässigung der deutschen 
Sprache, in der an den Schulen herrschenden heuchlerischen 
Mönchsmoral und an dem mangelnden ästhetischen Geschmack 
bei den Kirchenfürsten zu erkennen. „Die Welt fordert nicht 
von uns“, so schliesst er seine Ausführungen, „dass wir alle einst 
im Tempel der Unsterblichkeit unter den grossen Rednern und 
Dichtern glänzen sollen; aber sie fordert mit Recht, dass wir 
danach streben, unserer Landessprache mächtig zu werden, unsere 
Gedanken in einen natürlichen und reinen Vortrag einzukleiden, 
unsern Geschmack zu bilden und die Wirkungen desselben durch 
die Verfeinerung unserer Sitten zu bestätigen“. Glaubt man hier 
nicht Gellert zu hören? Jedenfulls war ein Programm, wie es 
Schneider in seiner Rede entwickelte, durchaus geeignet, ihm die 
Sympathien der Bonner Studentenschaft zu erwerben, und in der 
That war der Zulauf zu seinen Vorträgen so gross, dass die 
Gegner eine Veranlassung zur misstrauischen Beobachtung seines 
Wirkens zu haben glaubten. Es fehlte Schneider weder an Be- 
gabung noch an Temperament, dabei zeigte er jedoch einen 
Mangel an sittlichem Ernst und Charakterstärke, der mitunter an 
den unglücklichen Bürger gemahnt. Mehr noch als seine Lehren 
musste sein Lebenswandel, oder wenigstens das, was man wohl 
nicht ganz mit Unrecht darüber verbreitete, seinem Rufe schaden, 
wie ihn denn auch sein Verkehr mit Protestanten und Frei- 
geistern den Klerikalen verdächtig machte. Dass er selbst die 
Unvorsichtigkeit beging, unter seinem Namen eine Sammlung 
von Gedichten zu veröffentlichen, die, wenn auch nicht, wie seine 
Ankläger behaupteten, „von Schlüpfrigkeiten strotzen“, so doch 
immerhin auf einen Mann in seiner Stellung ein seltsames Licht 


350 Julius R. Haarhaus. 


werfen, schlug dem Fasse den Boden ein. Das Büchlein, das der 
Erbprinzessin Louise von Wied gewidmet war, und auf dessen 
Subskriptionsliste der Name des Kurfürsten an erster Stelle 
prangt, enthält neben Blüten echter Lyrik, neben wahren Herzens- 
tönen manche tendenziöse Reimerei. Auf einen katholischen 
Priester als Verfasser würde man nicht raten, wenn man nicht 
hie und da auf Reminiszenzen an die Zelle und Kutte des Fran- 
ziskaners stiesse. Die Liebeslieder an Lina, Babette, Minette und 
Irene verraten mit ihrem schäferlichen Getändel zu sehr die Ge 
schmacksrichtung der Zeit, um heute noch auf den Leser Ein- 
druck zu machen; auch die Oden „auf Friedrich's Tod“, „auf den 
Rettertod Leopolds von Braunschweig“ und „auf den Tod Zolli- 
kofer’s“, des bekannten Leipziger reformierten Kanzelredners, er- 
heben sich kaum über die Durchschnittspoesie jener Tage; 
bemerkenswerter sind nur die an Freunde und Gesinnungsgenossen 
gerichteten Dichtungen mit dem immer wieder variierten Grund- 
gedanken, dass alle Menschen Brüder seien. Neben wirkliche 
Frömmigkeit verratenden Uebersetzungen einiger Psalmen finden 
wir satirische Ausfälle auf Mönche und Möncherei, manche nicht 
ungeschickt in eine humoristische Form gekleidet, andere bis zu 
einem gewissen Grade trivial pathetischh Nur ein einziges der 
Gedichte, „Auf die Zerstörung der Bastille“, eröffnet uns eine 
Perspektive auf Schneiders spätere Verirrungen und Schicksale, 
aber gerade dieses zeigt uns den Verfasser in der schärfsten Be- 
leuchtung. Das Buch erregte gewaltiges Aufsehen; selbst eine 
fromme Bonner Dame widerstand der Versuchung nicht, dem 
Dichter eine Entgegnung in’s Gesicht zu schleudern.! Als 
Schneider auf die Einladung des Reichskammergerichts, bei der 
Totenfeier für den eben abgeschiedenen Kaiser Joseph H de 
Trauerrede zu halten, nach Wetzlar gereist war, benutzten de 
Feinde seine Abwesenheit, um den Kurfürsten gegen ihn umzu- 
stimmen. Sie erreichten wenigstens, dass Max Franz zwei Kölner 
Geistliche damit betraute, den Angeschuldigten einem Verhöre zu 
unterwerfen, das am 22. April stattfand. Merkwürdig ist hier- 
bei vor allem, dass der eine dieser Inquisitoren jener Marcellin 
Hoitmar war, der einst selbst als Professor in Bonn gewirkt und 
für die Thesen der Gallikanischen Kirche eine Lanze gebrochen 


1 Es war ein Fräulein de Clair in Bonn. Meuser a. a. O. S. 139. 


Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 351 


hatte. Man geht vielleicht nicht fehl, wenn man annimmt, dass 
der Kurfürst gerade diesen Mann zum Richter Schneiders aus- 
ersah, um das ganze Verhör zu einer blossen Formalität zu 
stempeln. Schneider liess sich nicht ms Bockshorn jagen und 
beantwortete die ihm vorgelegten Fragen mit Geistesgegenwart 
und nicht ohne versteckten Humor. Wo er sich schuldbewusst 
fühlt, weiss er, wie das Protokoll der merkwürdigen Verhand- 
lung darthut,!' den Gegnern geschickt zu entschlüpfen, vieles 
gesteht er mit Freimut ein, andere Beschuldigungen weist er mit 
grosser Entrüstung zurück. Vielfach dreht er auch den Spiess 
um und bekämpft die Angreifer mit ihren eigenen Waffen. So 
antwortet er auf die Frage: „Ist's wahr, dass Prof. Schneider 
seinen Schülern beteuert habe, es existiere kein einziger brauch- 
barer Katechismus?“ mit den Worten: „Befragter weiss sich einer 
solchen ausdrücklichen Behauptung nicht zu entsinnen, hält es 
aber mit den Aeusserungen und Wünschen Seiner Kurfürstlichen 
Gnaden zu Mainz, welche zur Verfertigung eines bessern katho- 
lischen Kathechismus bereits kräftige und landesväterliche An- 
stalten machen“. Auf die Frage: „Ist’s wahr, dass Prof. Schneider 
gesagt habe, jeder Mensch könne in seiner Religion selig werden, 
wenn er nur nach seiner Ueberzeugung darin lebe?“ lautet die 
Antwort: „Ja, wenn anders ein solcher Mensch immer die Wahr- 
heit aufrichtig sucht und bereit ist, den erkannten Irrtum abzu- 
legen“. Sehr bezeichnend ist die Entgegnung Schneider’s auf die 
Frage: „Ist’s wahr, dass Prof. Schneider die Verehrung der 
Heiligen vor seinen Schülern geringschätzig gemacht habe?“ Sie 
lautet: „Ist sich keines Ausdrucks bewusst, wodurch er die Nach- 
ahmung tugendhafter Menschen und das gerechte Lob, welches 
schönen Handlungen gebührt, bestritten habe; übrigens hat der- 
selbe die schiefen, in erzbischöflichen und bischöflichen Hirten- 
briefen schon oft widerlegten Vorstellungen, welche sich gemeine 
Leute vom Himmel als einem Hofstaate machen, auch seines Orts 
gerügt.“ 

Nach Beendigung des Verhörs setzte sich Schneider den 
Examinatoren gegenüber aufs hohe Pferd, erklärte die gegen ihn 
eingeleiteten Massnahmen für ungesetzlich, „da ein im öffent- 
lichen Amte stehender Mann nur alsdann dürfe zum Verhöre 


1 Vollständig abgedruckt bei Meuser a. a. O. S. 140 ff. 


330 Georg Friedrich Preuss. 


derselben war Rebenacs Angebot und Forderung unbedingter 
Neutralität. Einmal ist sogar Karls Mediation zwischen dem 
Kaiser und Ludwig angerufen worden. 

Mitten hinein in die vielverschlungenen diplomatischen Vor- 
gänge fiel wie ein Blitzstrahl die erschütternde Kunde von den 
welthistorischen Ereignissen im Norden: von der Landung des 
Oraniers an der englischen Küste, dem Massenabfall der Bevölke- 
rung zu dem protestantischen Prätendenten, der Flucht des heimat- 
losen alten Herrschers an den Hof von Versailles. Man weiss 
heute längst, dass das Geschick Jakob II. im letzten Grunde auch 
das Schicksal der französischen Universalmonarchie besiegelt hat. 
Weit entfernt freilich, dass dieser Zusammenhang damals sofort 
erkannt worden wäre. Es schien sogar eine Zeit lang, als würde 
gerade dieser Umschwung die spanische Neutralität zur Folge 
haben. Denn Ludwig, der kirchliche und religiöse Fragen stets 
nur vom Standpunkte ihrer Verwendbarkeit für politische Zwecke 
betrachtete, liess in Madrid wie anderwärts bewegliche Vorstel- 
lungen von den Gefahren erheben, welche der rechtgläubigen 
Kirche durch ein Bündnis des katholischen Königs mit den hollän- 
dischen und englischen Ketzern erwachsen mussten. Mit solchen 
Ideen konnte man stets gewiss sein, im Lande der Inquisition 
Verständnis zu finden. Denn hier bestand als eine Art Gewissensrat 
der Regierung die „Junta de conciencia“, die, wie aus ihren Proto- 
kollen ersichtlich, auch in politischen Fragen ihres Einflusses 
sicher war, sobald diese sich mit kirchlichen Angelegenheiten nur 
von Ferne zu berühren schienen. Auf der anderen Seite verloren 
aber auch Mansfeld und die Gesandten der Seemächte ihre Zeit 
nicht, um, gestützt auf die Erfahrungen der letzten Decennien, 
im Hinweis auf die alten Verträge mit dem Kaiser und Holland, 
den Staatsrat von der Undurchführbarkeit der spanischen Neutra- 
lität zu überzeugen. Da sank mit dem Tode Marie Luisens die 
vornehmste Fürsprecherin Frankreichs ins Grab (12. Febr. 1689). 


1 Legrelle in dem eben erwähnten Aufsatz glaubt allen Ernstes be- 
wiesen zu haben, dass Marie Luise durch Gift gestorben sei. Nach dem 
Grundsatz des cui bono? fällt sein Verdacht vor allem auf Oropesa und 
Mansfeld. Die Kombinationen, die er für deren Schuld aufstellt, erscheinen 
sehr wenig wahrscheinlich. Als sichere Basis des ganzen bleibt nicht viel 
mehr übrig, als die Ueberzeugung Rebenacs und eine dieser Ueberzeugung 
zustimmende Aeusserung der Herzogin Elisabeth Charlotte, sowie aus späterer 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 331 


Im selben Monat ward zu Regensburg der Reichskrieg an Ludwig 
erklärt. Schon vorher hatten sich als Vorspiel desselben in ver- 
einzelten Rencontres zwischen Oberrhein und Neckar die Schwerter 
gekreuzt. Noch einmal entbrannte am Madrider Hofe der Kampf 
entgegengesetzter Meinungen in voller Stärke. Täglich — berichtet 
Mansfeld — hielt zu Gunsten des Friedens die auch jetzt noch 
lebensstarke französische Partei heimliche Konferenzen ab. Freilich 
bestand sie nicht mehr aus den lautersten Elementen. Ihre 
Hauptstütze war die schon erwähnte Gräfin Soissons,! welche 
durch verhängnisvolle Anlage und fremde Verschuldung zu der 
berühmtesten politischen Abenteuerin Europas geworden war. 


Zeit St. Simons leicht irre zu führendes Urteil. Dass Rebenac daran 
glaubte, finden wir von seinem Standpunkte als französischer Gesandter 
aus nur begreiflich. Wo wäre überhaupt in jener Periode ein plötzlicher 
Todesfall von einigermassen politischer Bedeutung zu verzeichnen, an den 
sich mehr oder weniger laut ähnliche Gerüchte nicht geknüpft hätten? 
Eben noch hatte man bei dem Ableben des Herzogs von Sesa (Sept. 1688) 
die gleiche Erfahrung gemacht. Sicher ist nur, dass Marie Luise selbst 
sich in keinem der zahlreichen Königsschlösser sicher füllte. Ende Dez. 
1688 schreibt Rebenac, die Königin beschwöre ihn, den Bruch mit der 
spanischen Regierung möglichst hinauszuschieben, da sonst ihr Leben be- 
droht sei („.. que non seulement son bonheur, mais mesme sa vie en de- 
pend“). Ein anderes Mal verdächtigte sie Mansfeld beim König, ihr in 
mörderischer Absicht nachzustellen (Mansfeld, 2. Jan. 1687. W. A). Allein 
derartige Befürchtungen finden sich doch zu häufig, um irgendwie aufzu- 
fallen. Als der Besuch des Herzogs von Orleans, also des Schwiegervaters 
Karls, in Madrid in Aussicht stand, sprach man offene Befürchtungen für 
Karls Leben aus. Dass Mansfeld eine Persönlichkeit wie die Soissons be- 
schuldigte, den König wie die Königin-Mutter durch Gift beseitigen zu 
wollen, nimmt unter solchen Umständen nicht Wunder (Mansfeld, 9. März 
1689. W. A). Mit Vorliebe erfand oder gebrauchte man derartige Gerüchte 
als diplomatische Handhabe, um Missliebige zu diskreditieren. Wenn die 
Saaken van staet en oorlog (XXVII, 41) berichten, Marie Luise habe auf 
dem Totenbette Rebenac erklärt, sie sterbe eines natürlichen Todes, so 
hat diese Aeusserung natürlich keinerlei Beweiskraft. Allein nicht unsere 
Sache ist es, zu zeigen, dass die Königin eines natürlichen Todes starb, 
sondern Legrelle’s Aufgabe war es, nachzuweisen, dass sie als ein Opfer 
politischer Umtriebe gefallen ist. Und dieser Beweis, meine ich, ist nicht 
erbracht. — Vgl auch die sehr vorsichtigen Aeusserungen bei Lavisse et 
Rambaud, Louis XIV ‘Histoire générale; Paris 1895), p. 128 u. 310. Auf- 
fallend ist, dass auch Leonardon (Rev. hist. t. 58, p. 391—397) zu Legrelle's 
Ansicht hinneigt. 
T Mansfeld’s Bericht, 9. März 1639, W. A. 


352 Julius R. Haarhaus. 


gezogen werden, wenn bestimmte und hinlänglich geeigenschaftete 
Beschuldigungen wider ihn vorhanden seien“, und deutete an, dass 
er sich nur „aus Respekt gegen das Kurfürstliche Kommisso- 
rium“ gestellt habe. 

Da durch das Verhör dem Beschuldigten nichts Positives 
bewiesen werden konnte, so musste sich der Unterzeichner der 
Klageschrift, der Hof-Feiertagsprediger Gareis, dazu bequemen, 
in Gegenwart des Kurators, des Rektors, der vier Dekane und 
zweier Professoren feierlich Abbitte zu leisten, ein Triumph, der 
Schneider durch die ihm von Spiegel zugekommene Weisung, 
künftig vorsichtiger zu sein, gewiss kaum allzusehr verbittert 
worden ist.! 

Alleın, wie es bei einem Manne von Schneiders Charakter 
nicht anders zu erwarten stand: der glückliche Ausgang der 
Affäre machte ıhn übermütig und trübte seinen Blick für die 
Verhältnisse, unter denen er lebte. Schon wenige Monate nach 
dem Verhöre veröffentlichte er unter dem unverfänglichen Titel 
„Katechetischer Unterricht in den allgemeinsten Grundsätzen des 
praktischen Christentums“ ein Buch, dessen leitender Gedanke 
war: „Es sei die Gottes würdigste und des Christen verdienst- 
lichste Religionsübung, die Gaben der Natur freudig mit einem 
dankbaren Blicke zum Himmel zu geniessen.“ Der kleinen Schrift 
wurde von Hedderich, der neben seiner akademischen Stellung 
auch das Amt eines Zensors bekleidete, die Approbation erteilt. 
Aber ehe das Buch noch erschienen war, hatten sich die Kölner 
einige Exemplare auf Schleichwegen oder, wie es in Meusers Ab- 
handlung heisst, „durch den Schornstein der Druckerei“ zu ver- 
schaffen gewusst und zur Begutachtung an mehrere theologische 
Fakultäten gesandt. Eine uneingeschränkte Billigung der Schrift 
Ausserte, wie es scheint, nur Salzburg; in Würzburg traten vier 
der Professoren für, zwei gegen Schneider auf. Jedenfalls liess 
sich der Kurfürst durch die ihm vorgelegten Gutachten bestimmen, 
das Buch zu verwerfen und dessen Verkauf, trotz Hedderich's 
Approbation, im Erzstifte zu verbieten. Der diesbezügliche Er- 
lass wurde in mehreren Blättern, unter denen sich auch das 
Frankfurter Staatsristretto befand, abgedruckt. Schneider beging 


! Schreiben vom 19. Mai 1790 auf der Bonner Universitätsbibliothek. 
Ebendort auch das Protokoll des Verhörs (Aktenfascikel „Professor 
Schneider.) | 


Antipäpstliche Umtriebe an einer katholischen Universität. 353 


die unglaubliche Unvorsichtigkeit, in diese Zeitung eine mit seinem 
Namen gezeichnete Notiz einzurücken, durch die er den Kur- 
fürsten in der gröblichsten Weise kompromittierte.! 

Nun war Max Franz’ Geduld zu Ende. Er liess Schneider 
zu sich rufen und legte ihm nahe, sein Entlassungsgesuch einzu- 
reichen, sicherte ihm jedoch ein volles Jahresgehalt und ein 
Schmerzensgeld von 100 Carolins zu. Schneider reichte das Ent- 
lassungsgesuch noch am selben Tage ein, bediente sich dabei 
aber einer so freimütigen Sprache, dass der Kurfürst erzümt 
wurde und in der sofort ausgefertigten Entlassung der 100 
Carolins mit keinem Worte Erwähnung that. Jetzt eilte Schnei- 
der in’s Schloss nnd drang, obwohl ihm eine Audienz verweigert 
wurde, bis zum Kurfürsten vor, der ihn sofort wieder hinaus- 
befördern liess. Dass Schneider auf den Befehl Max Franz’, man 
solle den Pfaffen wegführen, geantwortet habe: „was sind Eure 
Durchlaucht denn anders als ein Pfaffe!“ ist wohl auf eine 
müssige Erfindung des Stadtklatsches zurückzuführen, ebenso wie 
die Anekdote, nach welcher der Kurfürst die Deputation des 
Domkapitels, die ihre Rede mit den Worten begann: „Das hohe 
Domkapitel sendet uns —“ mit dem ironischen Einwurf: „Nun, 
wie hoch ist denn das hohe Domkapitel?“ unterbrach, worauf 
der Sprecher der Deputation geantwortet habe: „So hoch, dass 
es den Sohn der Maria Theresia zum Kurfürsten erwählen 
konnte.“ Gewiss ist jedoch, dass gleich nach Schneider’s Ent- 
lassung eine Deputation aus Köln eintraf, die Max Franz den 
Befehl abnötigte, man solle den Missethäter noch in derselben 
Nacht in das Korrektionshaus Weidenbach zu Köln überführen.? 

Schneider wurde rechtzeitig gewarnt und floh auf Umwegen 
nach Strassburg, da er von der dortigen Universität gerade einen 
Ruf erhalten hatte. Ihm folgten fünf der Bonner Professoren 
nach, unter diesen Dereser, van der Schüren und Jochmaring. 

Schneider’s weitere Schicksale sind traurig. Strassburg war 
damals ein heisser Boden, doppelt gefährlich für einen Feuerkopf 
seines Schlages. Bald schon wurde er die Seele der Jakobinischen 
Partei, dann in rascher Folge Maire von Hagenau, Zivilkommissar 
bei der Armee und zuletzt öffentlicher Ankläger beim Revolu- 
tionsgericht im Elsass. Hier ging es ihm wie so Vielen jener 


1 Frankfurter Staatsristretto No. 385. 1791. 
2 Meuser a. a. O. S. 156. 


354 J.R.Haarhaus. Antipäpstliche Umtriebe an einer kathol. Universität. 


Zeit: er glaubte zu führen und wurde nur geschoben. Er sah 
sich zu Grausamkeiten gezwungen, die seine im Grunde menschen- 
freundliche Seele mit Ekel erfüllten. Endlich machte er gegen 
die Propagandisten Front, wurde revolutionsfeindlicher Bestre- 
bungen beschuldigt, auf Befehl der Konventskommissare Saïnt- 
Just und Lebas nach Paris geschleppt und hier am 1. April 1:% 
guillotiniert. 

Der Abgang der sechs Professoren war für die Bonner Uni- 
versität ein schwerer Verlust gewesen, doch gelang es Spiegels 
Bemühungen in J. L. Werner, Wegeler, Arndts, Neeb, Oden- 
kirchen, Fischenich, Stupp, Zulehner und Wurzer reichlichen Er- 
satz zu schaffen. Aber die Zeitverhältnisse waren erfolgreichem 
wissenschaftlichem Wirken ungünstig; das schwere Gewitter, das 
von Westen heranzog, beunruhigte Lehrer und Hörer. Schon im 
August 1794 verliessen die meisten Studenten die Stadt; Biblio- 
thek und Sammlungen wurden in Sicherheit gebracht. In der 
ersten Oktoberwoche flüchtete auch der Kurfürst. Er hat seine 
geliebte Residenz nie wieder gesehen. Gegen Ende des Monats 
rückten die Franzosen ein. Die wenigen Professoren, die zurück- 
geblieben waren, wagten im ersten Jahre der Okkupation nicht, 
Vorlesungen zu halten. Als sie im Herbste 1795 ihre Lektionen 
wieder aufnahmen, war der Besuch so schwach, dass man jede 
Hoffnung auf eine Wiederherstellung der alten Zustände aufgab. 
Mit erhebender Einmütigkeit weigerten sich die zehn letzten Pro- 
fessoren der neuen Regierung den Treueid zu leisten,’ und so 
erfolgte denn Ende 1797 die definitive Aufhebung der Universität. 

Ihre Wirksamkeit war zu kurz gewesen, um auf das geistige 
Leben am Niederrhein einen nachhaltigen Einfluss ausüben zu 
können, aber sie hat trotz aller Anfeindungen dargethan, dass es 
mitten im orthodox-katholischen Rheinlande eine Stätte gab, die 
dem frischen Hauche einer neuen Zeit zugänglich war. Ja, wir 
dürfen behaupten: sie hat der neuen Universität, die im Jahre 
1818 unter den Auspizien Friedrich Wilhelm’s II. gegründet 
wurde und die sich in kürzester Zeit zum Mittelpunkte des 
geistigen Lebens in den Preussischen Reinlanden entwickelt hat, 
den Boden vorbereitet! 


1 Das Protokoll dieses Beschlusses vom 3. Dezember 1797 ist abge 
druckt bei Meuser a. a. O. Beilage VI. 


355 


Kleine Mitteilungen. 


Ein neuer Beitrag zur Geschichte der drei letzten 
Hugenottenkriege 1621—1629!. Mit der Bezwingung von 
La Rochelle 1628 und dem Frieden von Alais 1629 war die Kraft der 
Hugenotten endgültig gebrochen. Den für sie unglücklichen Ausgang 
dieser Kämpfe hat aber nicht, wie man vielleicht glauben könnte, aus- 
schliesslich die militärische Schwäche der Hugenotten bedingt. Denn 
noch ums Jahr 1620 wurden ihre Truppen auf 50000 Mann ver- 
anschlagt und sie behaupteten sich in mehr als 150 grösseren oder 
kleineren befestigten Städten von Poitou, Guienne und Languedoc. Sie 
hatten auch gute Kriegsschiffe und in La Rochelle einen ausgezeichneten 
Hafen. Aber im Schosse der Partei selbst lag der Keim des Untergangs. 
Die Idee der königlichen Macht, wie sie seit dem frühen Mittelalter in 
Frankreich festwurzelte, übte eine verhängnisvolle Wirkung aus. Der 
religiöse Eifer und der entschlossenste Opfermut konnten vor einer 
solchen entzweienden Kraft nicht mehr bestehen. Der Abfall von der 
Sache der evangelischen Union machte sich zuerst bei den hoch- 
gestellten fürstlichen Leitern der Bewegung bemerkbar, bis schliess- 
lich auch die höheren bürgerlichen Kreise davon berührt wurden. 
Das Land nördlich von der Loire war bald dem politischen Pro- 
testantismus ganz entfremdet, und auch in den grossen protestanti- 
schen Hauptorten des Südens gab sich eine mehr und mehr fort- 
schreitende Parteizerklüftung zu erkennen. Man sprach von den 
Huguenots d’etat, welche die Pflicht der Königstreue über alles andere 
stellten, im Gegensatz zu den Huguenots du parti, deren Bestreben 
die Aufrechterhaltung der Parteimacht war. Zwischen jenen Haupt- 
gruppen stand aber noch eine mittlere Gruppe, deren Anhänger, je 
nach den Umständen, sich bald der einen, bald der anderen Seite 
anschlossen, jedoch mehr und mehr sich der königlichen näherten. 


! Memoires de Jean de Bouffard-Madiane sur les guerres civiles du 
duc de Rohan 1610--1629 publiés pour la première fois, d’après le 
manuscrit original, avec notes, variantes, pièces et documents inédits par 
Charles Pradel. — Archives historiques d’Albigeois, Fascicule cinquième. 
Paris: A. Picard & fils. Toulouse: Édouard Privat. 1898. XIX. 344 sid. 80. 


356 M. G. Schybergson. 


Man nannte jene nicht ohne Missachtung mit einem Wort aus der 
Volkssprache Languedocs die Escambarlats d. h. Leute, die mit dem 
einen Fusse auf der einen, mit dem andem auf der anderen Seite 
stehen. 

Jene Entwickelung trat schon kurz nach dem Tode Heinrichs IV. 
auf der grossen hugenottischen Versammlung von 1611 in Saumur 
zu Tage, wo es dem Hofe gelang, durch Geld und Intriguen unter 
den Hugenotten Uneinigkeit zu süen. Die Verwickelungen, welche 
mit dem Vertrage von Loudun 1616 endigten, waren natürlich dieser 
Entzweiung nur förderlich. Bald waren der Herzog Henri de Rohan 
und sein Bruder, der Herzog de Soubise, die einzigen unter den 
grossen Führern, die noch aufrichtig für die protestantische Partei 
wirken wollten. 

Ein lebendiges Bild dieser Zustände erhalten wir in den Lebens- 
erinnerungen des Bouffard Madiane, die jetzt Pradel in einer neuen 
allein brauchbaren Ausgabe nach der Originalhandschrift und unter 
Benutzung der zu verschiedenen Zeiten entstandenen Entwürfe uns 
erschlossen hat. 

Der Wert dieser Ausgabe wird noch erhöht durch die Anmer- 
kungen des Herausgebers und durch einen Anhang von 86 Briefen 
und Aktenstücken, welche Pradel zumeist ın den Familienarchiven 
der Bouffards und de Lacgers gefunden hat. Besonders wichtig sind 
hierunter die 44 Briefe und Schriftstücke des Herzogs Rohan, schon 
deshalb, weil man überhaupt sehr wenig unmittelbare Aeusserungen 
dieses bedeutenden Hugenottenführers hat. In einer Einleitung giebt 
uns Pradel auch noch einen Abriss vom Lebensgange Madianes. 

Jean de Bouffard-Madiane stammte aus einer der ältesten und 
angesehensten Familien der östlich von Toulouse gelegenen Stadt 
Castres. Sein Vater, genannt „La Grange“, hatte eine bedeutende Rolle 
in den früheren Hugenottenkriegen gespielt. Als junger Mann nahm 
Jean de Bouffard ohne besondere Ursache den Namen Madiane an. 
Seine Memoiren zerfallen in drei Kapitel: Premiere Guerre (bis 16221. 
Deuxiesme Guerre (bis 1626) und Troisiesme Guerre (bis 1629), 
‚ Im ersten Kapitel lernen wir, nach einer einleitenden Darstellung, die 
mit dem Jahre 1610 anhebt, die wachsende Bekanntschaft zwischen 
Rohan und Madiane kennen. Im zweiten Kapitel steht Madiane im 
Mittelpunkt der Ereignisse, da er sich des Vertrauens sowohl des 
Kardinals Richelieu wie des Herzogs Rohan erfreut. Im dritten Ka- 
pitel gehört er schon entschieden den Gegnern Rohans an. Als 
Stilist ist Madiane nicht gewandt. Seine Sätze sind nicht selten 
weitschweifig und dunkel, aber bei Schilderungen von Ereignissen, in 
denen er selbst eine hervorragende Rolle spielte, wird seine Dar- 


Kleine Mitteilungen. 357 


stellung nicht selten kräftig und lebensvoll. Seine Zuverlässigkeit 
und Glaubwürdigkeit stehen sehr hoch, er verschmäht es, die Hand- 
lungsweise anderer zu verdächtigen. 

Geboren 1597, war Madiane beim Ausbruche des ersten dieser 
drei Kriege, in denen Henri de Rohan die Leitung hatte, erst 24 
Jahre alt. Der Herzog gewann ihn vollständig für sich und gab ihm 
den Auftrag, eine Kompanie von hundert Mann anzuwerben. Auch 
persönliche Unannehmlichkeiten vermochten nicht, Madianes Treue 
gegen das Haupt der Partei wankend zu machen, und das gute 
Verhältnis dauerte fort, selbst als der Herzog unter seinen Gegnern 
zu Castres auch mehrere Verwandte Madianes auf das rücksichts- 
loseste behandelte. Auf Betreiben Rohans wurde Madiane, wiewohl 
er sich sträubte, im Dezember 1621 zum ersten Konsul von Castres 
gewählt und fand hier Gelegenheit, als Organisator des Kriegswesens 
dieser wichtigen Stadt der Partei wesentliche Dienste zu leisten. 
Auch am Entsatz von Montauban, dessen ehrenvolles Gelingen das 
Hauptereignis des Krieges war, war Madiare hervorragend beteiligt. 
Wir erhalten in seinen Memoiren auch Einblick in den verwickelten 
Gang der Friedensunterhandlungen, bei denen er des Herzogs ver- 
trauter Ratgeber war, und in die Intriguen der mit dem Herzog unzu- 
friedenen Parteigenossen. Nach dem Abschluss des Friedens von 
Montpellier (19. Oktober 1622) eilte er, denselben zu Castres zu 
proklamieren, und in seinen Memoiren verteidigt er kräftig den Her- 
zog gegen die Verläumdungen, die nunmehr unter einem Teil der 
Hugenotten infolge des Friedens ausgestreut wurden. Bedeutungs- 
voller jedoch ist als Ereignis der zweite dieser Kriege, und seine 
Darstellung bildet auch unzweifelhaft den wichtigsten Teil dieser 
Memoiren. Hier finden wir gleich im Anfange eine Schilderung des 
Herzogs, ohne Zweifel das zuverlässigste Bild des letzten Generals 
der Hugenotten, das wir in der Litteratur haben. Madiane schildert 
als Augenzeuge. Denn nach dem Frieden von Montpellier liess sich 
Rohan zu Castres nieder, wo Madiane sein täglicher Gast war und 
mit ausgezeichneter Freundschaft vom Herzog und auch von seiner 
Gemahlin behandelt wurde. 

Das Bild ist mit Freundeshand gezeichnet. Auch von dem Ver- 
hältnis des Herzogs zu der Herzogin giebt er uns im Gegensatz zu 
den bekannten Plaudereien des Tallemant des Reaux eine vorteilhafte 
Schilderung. 

Madiane hat vielleicht nicht ganz Unrecht, wenn er sagt, dass 
Rohan am liebsten sein ruhiges Leben zu Castres fortgesetzt hütte 
und dass er nur durch die Ueberredung seines Bruders, des Herzogs 
Soubise und seiner Freunde Dupuy, La Milletiere u. a. bewogen 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 25 


358 M. G. Schybergson. 


wurde, die Waffen von neuem zu ergreifen, um seine Glaubensgenossen 
gegen die fortgesetzte Verfolgung, die sich in der Besetzung von 
Montpellier, in der Verstärkung und Erweiterung der Festung Fort 
Louis gegenüber von La Rochelle und in allerlei anderen Unbilden 
kund gab. Madiane selbst schloss sich, wie er sagt, nach einigem 
Zaudern, deın inständigen und freundschaftlichen Drängen des Herzogs 
Rohan und besonders der Herzogin weichend, nochmals der Kriegs- 
partei an. Man betrachtete ihn als eine der Stützen der Partei, 
was auch daraus hervorgeht, dass der Herzog ihm das Amt eines 
„Commissaire de guerre“ gab. Er wurde ferner durch eine Versamm- 
lung der Vertreter der Städte Haut-Languedocs und Haut-Guiennes 
zum Mitglied des „Conseil abrégé“ gewählt, der an der Seite Rohans 
und in seiner Abwesenheit die Kriegsgeschäfte verwaltete. Als 
Krieger selbst war er jedoch nunmehr weniger thätig. Denn er war 
bald an den langwierigen Unterhandlungen beteiligt, die bei jenen 
Wirren ebenso wichtig wie die Kriegsführung waren. 

Es ist bekannt, wie ungelegen die Bewegung im Süden dem 
Kardinal Richelieu kam, der schon im ersten Jahre seiner Staats- 
verwaltung mit grossen Plänen auf Erweiterung und Erhöhung des 
französischen Einflusses in Europa beschäftigt war. Die Veltlinische 
Frage hatte einen Krieg mit Spanien verursacht. Richelieu wollte 
nun die ganze Macht Frankreichs gegen die spanische Monarchie 
werfen und rechnete auf die Hülfe Genuas, Venedigs, Hollands und 
Englands. Der unerwartete Aufruhr der Hugenotten drohte alle seine 
Pläne zu stören, noch bevor sie reif waren, und so war denn sein 
erster Gedanke, möglichst schnell zu einem Frieden mit den Huge- 
notten zu kommen. 

Der Kardinal zögerte also nicht, den Hugenotten Friedens- 
vorschläge zu machen, welche gut aufgenommen wurden. Man sandte 
von seiten der Hugenotten Unterhändler an den Hof, und unter diesen 
befand sich auch Madiane, der nach dem Wunsche Rohans von einer 
Versammlung in Castres zum Vertreter des Adels in Haut-Languedoc 
und Haut-Guienne gewählt worden war. 

Die Verhandlungen führten zu einem Ergebnis, welches den 
Hugenotten nicht besonders günstig, aber doch annehmbar erscheinen 
musste, wenn auch La Rochelle mit seiner Bitte um Schleifung 
des Forts Louis nicht durchdrang. Madiane reiste sofort nach 
Castres, in der Absicht, für die Annahme dieser Vorschläge zu 
wirken. Er berichtete den dort Versammelten, dass die Minister 
Marschall Schomberg und d’Herbaut ihm beim Abschied noch gesagt 
hätten, dass die nun gegebenen Bedingungen alles wären, was die 
Hugenotten vom Wohlwollen des Königs erwarten könnten. Dasselbe 


Kleine Mitteilungen. 359 


habe auch der Kardinal Richelieu bezeugt. Sie müssten, hätten die 
Minister sämtlich ermahnt, forthin in der Stille leben oder sich besser 
als bisher verteidigen. Der König wäre mächtig genug, den Krieg 
gegen die Ausländer fortzusetzen und nebenbei die Hugenotten zur 
Erfüllung ihrer Pflicht zu zwingen. Hätte er einmal den Krieg gegen 
sie begonnen, so würde er nicht früher davon abstehen, als bis er 
sie vollständig vernichtet hätte, wozu man ihn von mehreren Seiten 
auffordere. 

In den Memoiren findet man hin und wieder Zeugnisse davon, 
dass Madiane die auswärtige Politik des Kardinals mit besonderem 
Interesse verfolgte und sein mächtiges Streben für die Grösse Frank- 
reichs bewunderte.! 

Die hervortretende Friedensliebe Madianes zeugt davon, dass er 
nicht mehr eigentlich „Huguenot de parti“ war, aber seine Handlungs- 
weise war bisher untadelhaft gewesen, und er wurde darum vom 
Herzog Rohan und der Herzogin, der er nach seiner Ankunft nach 
Castres aufwartete, mit der gewohnten Vertraulichkeit aufgenommen. 
Der Herzog war anfangs zum Frieden geneigt, aber bald trafen auch 
La Milletiere und Dupuy ein, und alsbald konnte Madiane eine 
veränderte Stimmung beim Herzoge wahrnehmen. Es gelang ihm 
zwar in einer Sitzung der Versammlung zu Castres, welcher der 
Herzog präsidierte, sich eine Instruktion für eine neue Sendung nach 
Fontainebleau auszuwirken, zufolge deren der Frieden angenommen 
werden sollte, auch im Fall dass La Rochelle die Bedingungen ver- 
werfen würde.” Aber einen ernsten Konflikt mit dem Herzog konnte 
er nicht mehr vermeiden. Rohan überredete nämlich, im Einver- 
ständnis mit Dupuy und La Milletiere, am folgenden Tage die Ver- 
sammlung, die genannte Instruktion dem Madiane nicht zu übergeben, 
sondern ihn mit einem blossen Beglaubigungsschreiben zu versehen. 
Ausserdem gab man La Milletiere den Auftrag, ihm zu folgen, um 
persönlich die Vollmacht zu bekräftigen. In der Gestalt eines Ge- 
bilfen war Madiane somit nunmehr unter die Ueberwachung eines 
Mannes gestellt, der mehr als er selbst das Vertrauen der Partei 
besass. 

Man war noch mit der Friedensunterhandlung beschäftigt, als 


1 Die Relation Madianes vom 7. Aug. ist in „Extraits de Castres‘ 
tirés par Galland, Bibl. nat. fonds franç. No. 23 491, in Abschrift bewahrt. 
Der Text der Memoiren stimmt damit beinahe wortgetreu überein. Auch 
in anderen Fällen hat Madiane beim Niederschreiben seiner Erinnerungen 
unzweifelhaft die Originaldokumente benutzt. 

? Die Instruktion, dat. 24. Aug. 1625, ist in die obengenannten „Extraits 
de Castres‘ tirés par Galland aufgenommen. 

25 * 


360 M. G. Schybergson. 


durch eine gewaltthätige Ausschreitung des königlichen Befehlshabers 
von Fort Louis gegen die Einwohner von La Rochelle am 24. Aug. 
1625 die Kriegslust wieder entzündet wurde. Fortan war auch bei 
Hofe nur noch von Krieg die Rede, und Richelieu selbst schlug einen 
neuen Weg ein. Er wollte nunmehr Frieden mit Spanien schliessen, 
um alle Kräfte gegen die Hugenotten zu richten und sie als politische 
Partei, als „état dans l’état“ ganz zu vernichten. Mit grosser Ge- 
wandtheit wusste er seine Pläne den Gesandten Englands und Hollands 
zu verheimlichen, so dass sie noch immer glaubten, dass er den Krieg 
gegen Spanien fortsetzen wollte, und darum die Hugenotten mit allem 
Eifer zu beschwichtigen suchten. Er verhehlte seine Absicht auch 
den Hugenotten und unserem Madiane, der unter solchen veränderten 
Verhältnissen mit La Milletière nach Fontainebleau kam. 

Der Kardinal setzte ihnen bei einer Audienz in Fleuri aus- 
einander, die Hugenotten hätten, aller göttlichen und menschlichen Pflicht 
zuwider, sich mit Spanien eingelassen und den vorteilhaften Frieden, 
den der König ihnen gewähren wollte, abgelehnt. Er versicherte 
ihnen, dass er selbst noch den Frieden wünschte, aber die Hugenotten 
verdürben ihm alles durch ihr schlechtes Betragen. Doch genehmigte 
er den Vorschlag Madianes, nach La Rochelle reisen zu dürfen, um 
dort selbst für den Frieden zu wirken. Aber drohend fügte er hinzu, 
auch der König habe seine Spione in den Reihen der Hugenotten, 
und falls sie seine Bedingungen zurückwiesen, würden sie einfach 
überwältigt werden. 

In La Rochelle, wohin sich Madiane und La Milletiere nun 
sofort begaben, konnten sie aber nichts mehr ausrichten. Denn Dupuy 
als Abgesandter Rohans hatte im voraus jede Verständigung vereitelt. 
Man erwiderte ihnen ausweichend und gab ihnen nicht einmal Ge- 
legenheit, mit Soubise und dem königlichen Befehlshaber de Mont- 
morency anzuknüpfen. Bald nach ihrer Ankunft wurde dann der 
Herzog Soubise zu Wasser und zu Lande am 16. und 17. September 
geschlagen und die Inseln Isle de Rhe und Oleron vom Herzog von 
Montmorency erobert. Die Wut des Volkes stieg auf das höchste, 
und die beiden Emissäre mussten sich verstecken, um das Leben zu 
retten. 

Während dieser Verborgenheit entdeckte La Milletiere dem Ma- 
diane seine geheimen Verhandlungen mit den Spaniern, auf die 
schliesslich auch Rohan eingegangen sei. 

Noch während der Verhandlungen in Fontainebleau hatte ein 
spanischer Edelmann La Milletiere besucht und ihm die Versicherung 
gegeben, dass eine spanische Armee in die Picardie und Champagne 
einrücken sollte, um die Hugenotten zu unterstützen. Auf Grund 


Kleine Mitteilungen. 361 


dieser Botschaft hatte La Milletiere zu Fontainebleau wie bei dem 
Herzog Rohan und zu La Rochelle dem Friedensschluss eifrig ent- 
gegengearbeitet. Er hatte nämlich das erneuerte Anerbieten Spaniens 
sogleich dem Herzog Rohan und seinem Freunde Dupuy mitgeteilt, 
und Dupuy hatte den Einwohnern von La Rochelle davon Kenntnis 
gegeben. Die Wahrheit dieser Erzählung wird in diesem Punkte in 
auffallender Weise bestätigt durch eine Mitteilung bei Ranke aus 
englischer Quelle (Sept. 1625), dass die Einwohner von La Rochelle 
als Ursache der Wiederaufnahme des Krieges anführten: „The Spa- 
niard having tempted them by immens sums to continue the war.“ 

Das Geständnis La Milletieres, das Madiane ausführlich wieder- 
giebt, beleuchtet die dunkelste Stelle in der Geschichte Rohans und 
der Hugenotten. Man wusste schon früher, dass Beziehungen zwischen 
Rohan und Spanien im Jahre 1625 angeknüpft worden waren. Die 
Akten des Parlaments von Toulouse geben darüber weiteren Auf- 
schluss, und die offizielle Zeitung Frankreichs jener Zeit Le Mercure 
Français (XII. 195; XIV. 251) publizierte Dokumente zur Beleuch- 
tung der verräterischen Umtriebe der Hugenotten. Auch Ranke hat 
mit gewohntem Scharfsinn aus dem Archiv zu Simancas einige Be- 
lege dafür erbracht, allein er blieb zweifelhaft, ob der Vorschlag von 
Rohan oder von Spanien ausgegangen ist. Die Erzählung La Mille- 
tières nun bezeugt, dass es die Initiative der Hugenotten war, die 
in ihrer verzweifelten Lage nach einem letzten Weg der Rettung 
suchten. Die Vertragsbedingungen waren allerdings so, dass sie nicht 
auf direkte Erweiterung der spanischen Macht zielten. 

Schon früher einmal hatte Madiane mit dem Herzog Rohan über 
die umlaufenden Gerüchte, die eine beabsichtigte Verbindung mit Spanien 
betrafen, gesprochen, aber jener hatte die Sache als böswillige Ver- 
leumdung behandelt. Die Aufschlüsse La Milletieres nun wirkten auf 
ihn wie ein Donnerschlag. Der persönliche Einfluss Richelieus und 
die Mitteilungen La Milletieres waren fortan für Madianes Stellung- 
nahme entscheidend. Er war noch immer ein guter Protestant, der 
ein musterhaft frommes Leben führte, aber in den laufenden Streitig- 
keiten suchte er mehr die Absichten des Kardinals zu fördern, wenn- 
gleich er seine Beziehungen zu Rohan und der Herzogin dauernd 
aufrecht erhielt. 

Madiane und La Milletiere reisten wieder an den Hof zurück 
mit einem Schreiben der Stadt La Rochelle, welches vor die Ereig- 
nisse des 16. Sept. datiert war und sich für Annahme der Friedens- 
bedingungen erklärte. Allein es war zu spät. Der Kardinal er- 
widerte, dass er nunmehr die Wünsche Roms und der französischen 
Katholiken berücksichtigen müsse. Das Aufnehmen eines Königlichen 


362 M. G. Schybergson. 


Intendanten und die Schleifung eines Teils der Befestigungen von 
La Rochelle wären die unabweisbaren Friedensbedingungen. Das 
aber bedeutete die Vernichtung der kommunalen Selbständigkeit von 
La Rochelle. 

Als nächste Aufgabe betrachtete es Richelieu jetzt, sich mit den 
Hugenotten von Languedoc friedlich zu vergleichen. Er wollte die 
Städte des Südens von La Rochelle trennen und rechnete dabei 
auf die ihm wohl bekannte Spaltung unter den Hugenotten und auf 
ihre Erschöpfung. Madiane wurde ihm hierbei sein bester Gehilfe. 
Als die Mehrzahl der hugenottischen Deputierten zu Fontainebleau 
jede Annahme von Friedensvorschlägen verweigerten, welche nicht 
auch für La Rochelle galten, übernahm es Madiane, im Sinne des 
Kardinals auf die Versammlung zu Castres einzuwirken. Der Augen- 
blick war günstig wegen der Abwesenheit Rohans, und Madiane hatte 
anfangs den besten Erfolg. Die Versammlung zu Castres nahm in 
einer Sitzung vom 26. Oktober den Frieden unter den vom Kardinal 
vorgeschlagenen Bedingungen an und gab Madiane den Auftrag, dem 
Hofe diesen Beschluss zu überbringen. Das Einzige, was man noch 
wagte, war eine Fürbitte für La Rochelle und Montpellier. Aber 
während Madiane diesen Beschluss dem Kardinal überbrachte, änderte 
sich dies Bild. Rohan bot seinen ganzen persönlichen Einfluss auf, 
um die gefährdete Solidarität der Hugenotten aufrechtzuerhalten. Er 
berief sofort eine ausserordentliche Versammlung von Vertretern des 
ganzen hugenottischen Südens nach Milhaud in der Rouergue, wo es 
zu dem Beschluss kam, in keinem Falle La Rochelle preiszugeben, 
sondern der protestantischen Union unerschütterlich treu zu bleiben. 
Der Kardinal jedoch gab seinen Plan noch nicht auf, und Anfang 
Dezember finden wir Madiane zum dritten Male als Botschafter des 
Königs in Languedoc, wo sich die königlich Gesinnten und die 
Escambarlats ihm von neuem anschlossen. Der Conseil Ordinaire 
von Castres, grösstenteils aus seinen Freunden und Verwandten zu- 
sammengesetzt, fasste am 24. Dezember einen Beschluss, wodurch die 
Bedingungen des Königs angenommen wurden. Auch andere Städte 
als Castres traten dem bei. Da aber eilte der Herzog herbei und 
in einer Versammlung vom 6. Jan. 1626 erschien er in Castres in 
voller Rüstung und beschwor das Volk, der Stadt La Rochelle tren 
zu bleiben. Die Masse begrüsste ihn mit jubelndem Zuruf, verwarf 
die Beschlüsse vom 24. Dez. und erklärte sich entschlossen, niemals 
einen Frieden anzunehmen, der nicht alle die verbündeten Städte um- 
fassen würde. Rohan liess mehrere von den Leitern der Gegenpartei 
verhaften. Auch Madiane war bedroht, aber der Herzog widersetzte 
sich, wie dieser selbst anerkennt, allen gegen ihn beabsichtigten 


Kleine Mitteilungen. 363 


Massnahmen. Ueberhaupt war seine Stellung in der Partei, was nach 
allem Vorhergegangenen, nicht wenig erstaunen muss, noch so gut, 
dass nicht nur die Versammlung der Vertreter von Haut-Languedoc 
und Haut-Guienne zu Castres, sondern auch der Herzog sich durch 
ıhn repräsentieren liessen. Besonders gut waren auch seine Be- 
ziehungen zur Herzogin, als sie bei Hofe die Angelegenheiten ihres 
Gemahls besorgte. Dessen ungeachtet war er aber das Werkzeug 
Richelieus, dem er von allem, was er über das Treiben Rohans, 
Dupuys und La Milletiéres erfuhr, Mitteilung machte. Madiane 
rühmt sich eines gewissen Anteils am Frieden von Fontainebleau 
(5. Februar 1626), der auf die dringende Ermahnung der Botschafter 
Englands und Hollands abgeschlossen wurde. Der Friedensvertrag 
sprach nur in sehr unbestimmten Worten von der künftigen Schlei- 
fung des Fort Louis Rohan war damit sehr unzufrieden, aber er 
nahm den Frieden an im Vertrauen auf die Garantie Englands und 
Hollands, die den Hugenotten für die Zukunft eine Sicherheit ver- 
hiess, deren sie sich bisher nicht erfreut hatten. 

Der Konflikt zwischen Madiane und Rohan war indessen damit 
noch nicht beendigt. Richelieu wünschte nämlich den Frieden von 
den einzelnen Städten durch Einzelverträge angenommen zu sehen, 
und Madiane reiste darum bis März 1626 in den Städten von Haut- 
Languedoc umher, proklamierte den Friedensschluss unter Freuden- 
bezeugungen der Einwohner und empfing die Ratifikationsakten. 
Rohans Bestreben war dagegen auf eine gemeinsame und einheitliche 
Ratifikation gerichtet. Es gelang ihm, eine allgemeine Versammlung 
der Vertreter einer grossen Anzahl von Städten zu Nimes zusammen- 
zubringen, und der Friede wurde auch da gebilligt, was jedoch nun- 
mehr nur eine Formsache war. Es ist auch für die veränderte 
Stellung Madianes bezeichnend, dass der erste Präsident des Parla- 
ments zu Toulouse Gilles le Mazuyer, der als unerbittlicher Feind 
und Verfolger der Protestanten bekannt war, in jenen Tagen mit 
ihm Beziehungen anknüpfte. 

In der nun folgenden durch die fortgesetzten katholischen Um- 
triebe sehr getrübten Friedenszeit trat Madiane entschieden als An- 
hänger der Krone auf. Zu Castres sprach er es vor den von Rohan 
noch im Januar 1626 Vertriebenen unverhohlen aus, „qu’il ne quitte- 
roit de sa vie le chemin royal“. Vergebens aber war sein Bemühen, 
den Herzog selbst zur königlichen Seite hinüberzuziehen, doch ebenso 
erfolglos waren auch die Versuche des Herzogs und der Herzogin, 
auf ihn einzuwirken. Ja als der Herzog einst mit ihm persönlich 
zusammentreffen wollte, entfloh er vor ihm. Mr. Charles Pradel teilt 
uns unter seinen Beilagen einige in jener Friedenszeit geschriebene 


364 M. G. Schybergson. 


Briefe Rohans an Madiane mit. Aus einem dieser Briefe vom 
27. März 1627 geht hervor, dass Rohan, als er schon mit den Vor- 
bereitungen zum dritten Krieg beschäftigt war, noch eine schwache 
Hoffnung hegte, den früheren Freund wieder für sich zu gewinnen. 
Aber in einem anderen Briefe hatte Madiane selbst schon seinen 
Standpunkt dahin gekennzeichnet, dass er wohl dem Herzog persün- 
lich gefällig sein wolle, wo er es könnte, dass er aber, was die „Fak- 
tion“ beträfe, entschlossen sei, alle Beziehungen mit ihm abzubrechen. 

So stand Madiane während des dritten Krieges als treuer An- 
hänger auf der Seite des Königs. Er war Mitglied eines „Conseil 
de direction“ zu Castres, das aus den hervorragendsten Mitgliedern 
der Regierungspartei bestand. Seine Darstellung beschränkt sich jetzt 
auf die engeren Verhältnisse von Castres, auf den Widerstand gegen 
Rohan, den er mit seinen Freunden leistete. Man weigerte dem 
Herzog sogar die einfache Erlaubnis, durch Castres zu reisen, und 
ein Ueberrumpelungsversuch der Stadt wurde vereitelt und endiste 
mit der Vertreibung von 40 der hauptsächlichsten Parteigänger 
Rohans. Madiane erntete für diese That den Dank des Königs. 
Doch der religiöse Eifer war bei der Masse noch immer stärker als 
die royalistische Stimmung. Am 20. April 1628 erhob sich das 
Volk, und vergeblich bemühte sich Madiane, der eine kleine Truppe 
befehligte, das königliche Panier aufrechtzuerhalten. In eingehender, 
dramatisch lebhafter Erzählung schildert er uns die Ereignisse jenes 
Tages. Er wurde gezwungen mit seinen Freunden aus Castres fort- 
zuziehen und liess sich bei einem Edelmanne nieder, der in der Nähe 
von Castres ein Schloss besass. Die Anträge, die Rohan ihm noch- 
mals machte, wies er entschieden zurück, und der Herzog rächte sich 
dafür, als er zu Castres Dez. 1628 bis Jan. 1629 wohnte, durch 
eine hohe Steuer, die er auf seine Güter legte. Die politische Bahn 
Madianes war hiermit geendigt, und beim schliesslichen Sturz der 
Hugenottenpartei war er nicht mehr beteiligt. 

Auch später bestanden Beziehungen zwischen Madiane und der 
Herzogin Rohan. Wir finden unter den Beilagen unseres Buches 
einen Brief, den die nunmehr verwittwete Herzogin an Madiane am 
15. Dezember 1654 geschrieben hat, wo sie zu ihm im Tone einer 
unveränderten Freundschaft und Hochachtung spricht. Madiane war 
seinerseits gar nicht geneigt, Henri de Rohan mit übertriebener Strenge 
zu beurteilen. Er erwähnt am Ende seiner Memoiren mit Aner: 
kennung das Auftreten Rohans für die protestantische Sache im Velt- 
lin und seinen letzten Kampf im Elsass. 

Unser Urteil über Madiane muss mehr oder weniger von der 
subjektiven Ansicht abhängig sein. Pradel hat in der Einleitung zu 


Kleine Mitteilungen. 365 


seiner Publikation einer ihm günstigen Auffassung Ausdruck gegeben. 
Gewiss, Madiane war im Grunde seines Herzens eine ehrliche Natur, 
die sich nicht durch Geld oder Ehrentitel bestimmen liess. Aber ein 
fester Charakter war der Mann nicht, der in so kurzer Zeit so ver- 
schiedene Richtungen durchlief. 

Historisch interessant ist Madiane eigentlich als typischer Ver- 
treter einer unter den Hugenotten seiner Zeit schnell fortschreitenden 
Bewegung. Tausende von hervorragenden Kalvinisten unterwarfen 
sich wie Madiane der gewaltigen Macht des Königtums. Richelieu 
ging aus dem Streite als Sieger und als der bewunderte und gefürch- 
tete Verteidiger der vaterländischen Interessen hervor. 

Madiane hatte die Hoffnung gehegt, dass die Gnade der könig- 
lichen Regierung seinen Glaubensgenossen die lange ersehnte Ruhe 
geben werde. Er sah sich freilich getäuscht, und die mit den Jahren 
wachsende Verfolgung entmutigte ihn mehr und mehr. Er starb 
1674 zu Castres und hatte somit das Glück, die endliche Aufhebung . 
des Ediktes von Nantes, die so völlig erwies, wie wenig zuverlässig 
die Versprechungen des Hofes waren, nicht mehr zu erleben. 


Helsingfors. M. G. Schybergson. 


Der Briefwechsel Suworows in dem Feldzuge von 1799, 
In der freundlichen und sachkundigen Besprechung meiner Quellen für 
die Geschichte des Krieges von 1799 in dieser Zeitschrift (IV, 119) 
äussert Prof. Buchholz den Wunsch, dass nunmehr aus den russischen 
Archiven eine ähnliche Sammlung ans Licht gezogen werde, um den 
Verlauf des Feldzuges gemäss der russischen Auffassung zu ver- 
anschaulichen. Jch kann mich diesem Wunsche nur anschliessen, 
wenn ich auch zweifle, ob eine wesentliche Veränderung und Er- 
gänzung des bisher Bekannten sich daraus ergeben wird. Denn das 
grosse Werk Miliutins hat bei mancher Einseitigkeit aus den russischen 
Quellen ein so reichhaltiges Material ans Licht gezogen, dass, wenn 
man noch zahlreiche Veröffentlichungen in den Bänden der russischen 
historischen Gesellschaft, die Schriften Orlows,! die Tagebücher 
Denisows und Grjasews, die neuesten Biographien Suworows und 
anderes hinzunimmt, eine dauernde Grundlage für die Geschichte des 
Krieges gegeben ist. Heute möchte ich aber auf eine näherliegende, 
sicheren Vorteil versprechende, ja, man könnte sagen, durch den 
Stand der Forschung geforderte Aufgabe hinweisen. 

Unstreitig eine der wichtigsten Quellen für den Feldzug in Italien 
und in der Schweiz sind die Briefe Suworows. Für die militärischen 


1 Angezeigt von mir in der Deutschen Litteraturzeitung vom 31. Mürz1900. 


366 Hermann Hüffer. 


Bewegungen ist er die treibende Kraft und für die politische Ent- 
wickelung oder Verwickelung von Bedeutung. Unzweifelhaft ging er 
oft über seine Berechtigung hinaus, suchte im Widerspruch zu seiner 
Stellung als österreichischer Marschall und zu der verhältnismässig 
geringen Zahl der russischen Truppen eigenmächtig seine oder des 
Zaren Absichten durchzusetzen, insofern trägt er an dem Zerwürfnis 
zwischen beiden Regierungen zu nicht geringem Teile die Schuld. 
Aber man kann sich des Gedankens nicht erwehren, dass die Ver- 
bündeten, hätte man dem thatkräftigen, entschlossenen Feldherrn freie 
Hand gelassen, eher vor Paris als die Franzosen vor Wien gestanden 
hätten. Alle Werke über den Feldzug müssen denn auch fort und 
fort auf die Briefe Suworows sich beziehen. 

Insofern muss es für die geschichtliche Forschung, für den Ruhm 
Suworows und des russischen Heeres sehr vorteilhaft erscheinen, dass 
diese wichtige Quelle in verhältnismässig früher Zeit eröffnet wurde 
Aber wie? 

Der russische Staatsrat Jegor Fuchs, welcher Suworow während 
des Feldzuges als Begleiter beigegeben war, verfasste einen grossen 
Teil der Korrespondenz und musste auch auf Befehl Pauls L und 
Suworows ein sogenanntes Journal anfertigen. Diesen Verhältnissen 
nach wäre er wohl besser als irgend jemand in der Lage gewesen. 
eine vollständige und zuverlässige Sammlung des Briefwechsels zu 
veranstalten. Aber schon von Miliutin (IV, 372 und 390) wurde mit 
gerechtem Tadel hervorgehoben, wie wenig Fuchs den Erwartungen, 
die man von ihm hegen durfte, entsprochen hat, sei es in seinen 
Berichten aus dem Jahre 1799, oder in dem „Journal“ aus demselben 
Jahre, oder in der 1811 veröffentlichten Beschreibung des Feldzuges, 
oder endlich in seinem Hauptwerke 26 Jahre nach den Ereignissen. 
Die „Geschichte des russisch-österreichischen Feldzuges im Jahre 1799” 
von J. Fuchs, St. Petersburg 1825—26 zerfällt in drei Bände. In dem 
ersten findet man eine wertlose sogenannte Geschichte des Feldzuges, 
in den beiden andern eine reichhaltige und dem Inhalte nach sehr wert- 
volle Sammlung von Urkunden, vämlich den Briefwechsel Suworows 
mit dem Zaren, dem Kaiser Franz, dem Erzherzog Karl, den Königen 
von Sardinien und Neapel, dem Kurfürsten von Bayern, den russi- 
schen und österreichischen Generalen, dem Admiral Nelson, dann mit 
Staatsmännern wie Rostoptschin, Rasumowski, Kalitschew und anderen. 
Vollständig ist die Sammlung aber keineswegs; schon Miliutin hat 
zahlreiche Nachträge geliefert, andere finden sich in dem „Archiv 
des Fürsten Woronzow“, in der Oesterreichischen Militärischen Zeit- 
schrift, im zweiten Bande des Werkes von Angeli über den Erzherzog 
Karl, in meinen Quellen für den Krieg von 1799 und anderswo. 


Kleine Mitteilungen. 367 


Weit übler als diese Lücken sind aber andere Ungehörigkeiten der 
Herausgabe. Der in deutscher Sprache abgefasste Briefwechsel mit 
dem Kaiser und den Generalen, französische Briefe an den Erzherzog 
Karl und andere hochgestellte Personen sind wenig glücklich, zuweilen 
feblerhaft ins Russische übersetzt. Oefters wird das russische Datum 
mit dem gregorianischen verwechselt. Die Besorgnis, in Oesterreich 
gar zu sehr zu verletzen, bewirkte, dass zuweilen Namen nur mit 
dem Anfangsbuchstaben angedeutet werden, z. B. (III, 178) der Name 
Thuguts in dem oft angeführten Schreiben an Rostoptschin — nicht 
Rasumowski — vom 7. August, in welchem der Minister, sei er auch 
mit dem Schwerte Skanderbegs bewaffnet, ein Kanzleischreiber und 
eine Nachteule genannt wird. Für den Scharfblick des Herausgebers 
ist es bezeichnend, dass er (R. A. III, 338; Uebersetzung II, 198) Be- 
merkungen Suworows, welche sich auf den am 14. Oktober in Feld- 
kirch erwogenen neuen Feldzugsplan beziehen, auf den 23. September 
nach Faido verlegt. 

Leider wurden diese Mängel erheblich vermehrt durch die bis 
auf den heutigen Tag einzige Uebersetzung nicht des gesamten Werkes, 
sondern — was man nur billigen kann — des Briefwechsels durch 
einen preussischen Offizier im Jahre 1835.! Die Kenntnis der russischen 
Sprache war damals noch weit seltener als jetzt, und der Uebersetzer 
hat sie nur in beschränktem Masse besessen. Denn abgesehen von 
der überaus ungelenken Satzbildung ist das Buch voll von Miss- 
verständnissen und Fehlern. Der Verfasser weiss oder berücksichtigt 
nicht, dass die russische Rechtschreibung das ihr fehlende h durch 
ein g ersetzt; infolgedessen erscheint der österreichische General Herbert 
stets als Gerbert. Die Besorgnis, in Oesterreich anzustossen, welche 
schon bei der russischen Ausgabe hervortrat, liess in der Uebersetzung 
einzelne Sätze ganz ausfallen, z. B. II, 11, die oben erwähnte 
Aeusserung über Thugut und in dem Briefe an Paul vom 20. September 
(R. A. III, 316; Uebers. II, 185), den Satz, in welchem Suworow 
sich beklagt, dass die österreichischen Kommissare trotz bestimmter 
Versprechungen kein einziges Maultier rechtzeitig nach Taverne ge- 
liefert hätten. Einzelne Fehler sind aus der russischen Ausgabe über- 
nommen, z. B. wenn in dem Bericht Suworows vom 14. Oktober 


! Korrespondenz des Kaiserl. Russ. Generalissimus, Fürsten Italiiskr, 
Grafen Alexander Wassiljewitsch, Suworoff-Rimniksky, über die Russisch- 
Oesterreichische Kampagne im Jahre 1799. Aus offiziellen Quellen und Original- 
Akten zusammengestellt, auf Kaiserlich Russischen Befehl gedruckt und 
herausgegeben von G. Fuchs, Kaiserl. Russischem Wirklichem Staats-Rate. 
Aus dem Russischen übersetzt von einem preussischen Offizier. Glogau 
und Leipzig, 1835. Zwei Bände. 


368 Hermann Hüffer. 


der Verlust der Franzosen in der blutigen Schlacht vom 1. Oktober 
im Muotta-Thale (R. A. III, 412; Uebers. IL, 230) auf 300 statt 
auf 3000 Mann angegeben wird. Das Schreiben des Kaisers an 
Suworow, in welchem er die Sendung Bellegardes nach Prag anzeigt, 
ist in der Uebersetzung (II, 327) wie in der russischen Ausgabe 
(III, 605) vom 25. Dezember datiert, bei Miliutin (V, 382: vom 
26. Dezember, kann auch nur dieses Datum tragen, da Suworow in 
seiner Antwort vom 3. Januar (Uebers. II, 329) ausdrücklich auf 
ein Schreiben vom 26. Bezug nimmt. Zuweilen begegnet man aber 
auch fehlerhaften Zusätzen oder Veränderungen, besonders in Bezug 
auf die Daten. Die russische Ausgabe (IH, 397) setzt den Aufbruch 
Bagrations von Muotta nach Glarus richtig auf den 30. September, 
der Uebersetzer (II, 222) auf den 29. Andere Ungenauigkeiten werden 
dadurch veranlasst, dass man in den russischen Archiven das Konzept 
der Briefe vorfand und darnach das Datum feststellte, während die 
wirkliche Absendung vielleicht einen oder einige Tage später erfolgte. 
So ist ein wichtiger Brief Suworows an den Erzherzog Karl ki 
Fuchs (II, 98) vom 28. August datiert, während er in dem Original, 
welches ich aus dem Wiener Kriegsarchiv mitteilte (Quellen, L 326) 
das Datum des 30. trägt. Vergleicht man den echten Text dieses 
Briefes oder des eben erwähnten vom 26. Dezember oder eines 
Briefes vom 20. Oktober an Tolstoi mit der Uebersetzung, so glaubt 
man kaum, dasselbe Schreiben vor Augen zu haben. In dem letzt- 
genannten Briefe schreibt Suworow bei Miliutin (IV, 315): „Ich diene 
nun nahezu sechzig Jahre: ich habe während dieser Zeit nicht wenige 
Erfahrungen gemacht“; in der Uebersetzung (II, 250) statt dessen: 
„Ich habe sechzig Tage krank gelegen, und man hat nicht nach mir 
gefragt“. Der russische Text (R. A. III, 447) ist in der That nicht 
ganz deutlich. 

Einen wesentlichen Fortschritt bezeichnet das Werk Miliutins 
Denn hier wurden zum ersten Male zahlreiche russische Schreiben in 
berichtigter Form und daneben auch Briefe in deutscher Sprache 
mitgeteilt, insbesondere wichtige Schreiben des Kaisers und die Antworten 
Suworows. Aber dieser Vorteil kam doch bei weitem nicht allen 
Schriftstücken zu gute, und die Uebersetzung des Leutnants Chr. Schmitt, 
wenn sie auch im allgemeinen grosses Lob verdient, konnte doch 
nicht jeder Anforderung genügen." Ein Nachteil bestand schon darin. 


` Geschichte des Krieges Russlands mit Frankreich unter der Regierung 
Kaiser Pauls I. im Jahre 1799. Verfasst auf Allerhöchsten Befehl Seiner 
Majestät Nikolaus I. von Oberst Miliutin. Uebersetzt von Chr. Schmitt, 
Leutnant. München, 1856—58. Fünf Bände. 


Kleine Mitteilungen. 369 


dass Schmitt manches, das aus dem Deutschen ins Russische über- 
setzt war, wieder ins Deutsche zurück übersetzen musste. Vergleicht 
man den Originaltext des Briefwechsels mit dem Erzherzog Karl mit 
der Form, die er bei Schmitt erhielt, so hat man zwar im wesent- 
lichen denselben Sinn, aber in durchaus verschiedenen Worten vor 
Augen. Von einzelnen Missverständnissen hat sich auch Schmitt 
nicht freigehalten. Unter dem 22. Oktober lässt er den Kaiser Paul 
(IV, 177) schreiben, Suworow solle zwischen Lech und Isar Stellung 
nehmen, während der Brief schon in der russischen Ausgabe (III, 506) 
richtig die Stellung zwischen Lech und Iller bezeichnet. Am 4. Dezember 
schreibt Suworow aus Augsburg an Kaiser Franz, (Quellen, I, 504) 
er habe, weil kein Gegenbefehl ihm zugekommen sei, den Rückmarsch 
nach Russland am 26. November antreten müssen, während nach 


Schmitt (IV, 352) — in Abweichung von der russischen Ausgabe 
Miliutins — Suworow am 3. Dezember schreiben soll, er werde, wenn 


kein Gegenbefehl eintreffe, den Rückmarsch am 26. antreten. Der 
grüsste Uebelstand ist die Verwirrung der Daten. Nur gar zu oft 
bleibt es zweifelhaft, ob man das russische oder gregorianische Datum 
anzunehmen hat; in anderen Fällen wird das eine bezeichnet, während 
das andere verstanden werden sollte. 

Aus den angeführten Beispielen, die sich leicht verdoppeln oder 
vervielfältigen liessen, ergiebt sich zur Genüge die Berechtigung des 
zu Anfang dieser Zeilen ausgesprochenen Wunsches. Noch immer 
ist man für eine wichtige Quelle eines der wichtigsten Feldzüge 
neuerer Zeit an eine unzureichende russische Ausgabe und eine noch 
weniger ausreichende deutsche Uebersetzung gewiesen. Vor allem 
wäre, wie es scheint, die russische Historische Gesellschaft veranlasst, 
ja, man könnte sagen, verpflichtet, in der langen Reihe ihrer Ver- 
öffentlichungen dem grössten, jedenfalls bekanntesten aller russischen 
Feldberrn durch die Herausgabe seiner Briefe ein würdiges Denkmal 
zu errichten. Dafür dürften freilich umfassende Vorbereitungen nicht 
fehlen. Die russischen Archive, die man bei Miliutin (IV, 360 ff.) 
und in neuester Zeit — dabei auch die von Buchholz in Moskau 
bemerkten neun Kisten — in der Biographie Suworows von Petru- 
schewski! verzeichnet findet, müssten durchforscht werden, aber nicht 
weniger in Wien das Kriegsarchiv, das Haus-, Hof- und Staatsarchiv 
und das jetzt im Besitz des Erzherzogs Friedrich befindliche Archiv 
des Erzherzogs Albrecht, die Albertina. Dass auch in italienischen 
kleineren Archiven, und besonders in dem Königlichen Archiv zu 


1 Der Generalissimus Fürst Suworow von A. Petruschewski. Drei Bünde. 
Petersburg, 1884, III, 419 ff. 


370 Hermann Hüffer. Kleine Mitteilungen. 


Turin eine Ausbeute sich erwarten liesse, beweist das Werk: Memoires 
sur la guerre dans les Alpes et les evenements en Piemont pendant 
la revolution francaise, tires des papiers du Comte Ignace Thaon de 
Revel, de St. Andre et de Pralungo. Turin, Rome, Florence, 1871. 
Die Briefe wären, wie es in den meisten Fällen möglich ist, nach 
den Originalen herauszugeben, aber die Verschiedenheit der Datierung 
und erhebliche Veränderungen des Ausdruckes aus den Entwürfen 
beizufügen. Reichliche Anmerkungen müssten den Inhalt, eine fran- 
zösische Uebersetzung könnte die russischen und deutschen Originale 
allgemein verständlich machen. 


Bonn. Hermann Hüffer. 


371 


Kritiken. 
Fr. Ratzel. Politische Geographie. Mit dreiunddreissig in den 


Text gedruckten Abbildungen. München und Leipzig, R. Olden- 
bourg, 1897. 8% 715 S. 


Dieses gedankenreiche Werk wendet sich ebensowohl an den 
Historiker wie an den Geographen. Giebt es doch eine systematische 
Lehre über die Raumbeziehungen der Staaten, über ihr Verwachsensein 
mit ihrem Boden, der nicht bloss ihre Schaubühne, sondern recht 
eigentlich ihr Entwicklungsfundament darstellt. Wie sollte das den 
Geschichtsforscher nicht angehen! 

Der Zufall hat es gefügt, dass ungefähr zur gleichen Zeit mit 
diesem Werk Treitschkes „Vorlesungen über Politik“ der Oeffentlich- 
keit übergeben wurden. Vergleicht man die beiden Bücher, so staunt 
man, wie von Grund aus verschieden über das Staatenleben gehandelt 
werden kann. Das aber geht klar aus dem Vergleich hervor, dass 
selbst bei einem so hervorragenden Historiker wie Treitschke der 
Boden in seiner grundlegenden Bedeutung für den Staat viel zu 
nebensächlich geschätzt wird, und dass man, um gemeingiltige Gesetze 
über Staatenbildung und Staatsleistung zu finden, nicht bloss die 
wenigen für ihre Zeit machtvollsten Staaten berücksichtigen darf, 
sondern dass hierfür alle Staatsgebiete aller Zeiten in möglichster 
Vollzähligkeit berücksichtigt sein wollen. Denn auch die Lehre vom 
Staat ist eine Erfahrungswissenschaft, folglich straft sich auch bei 
ihr eine unzureichende Induktion durch Fehlschlüsse. 

Ratzel untersucht nicht wie Treitschke das Staatsleben in seinem 
Gesamtumfang, jedoch die geographische Grundlage desselben erforscht 
er auf dem Boden aller Erdteile und bis hinab zu den Kleinstaaten 
innerafrikanischer Naturvölker, in denen gerade so mancher funda- 
mentale Zug der Beziehung zwischen Land und staatenbildenden Menschen 
Dank der schlichten Einfachheit der Verhältnisse ähnlich klar hervor- 
leuchtet wie pflanzliche Entwicklungsgesetze früher sich dem Forscher 
offenbart haben beim kryptogamischen Organismus als beim kompli- 
zierteren phanerogamischen. 

Es kann nicht Zweck dieser kurzen Anzeige sein, den überaus 


312 Kritiken. 


mannigfaltigen Inhalt des 700 Seiten starken Bandes auch nur zu 
umschreiben. Der Historiker aber wird aus jedem der 28 Kapitel, 
in welche dieser Inhalt übersichtlich gegliedert ist, eine Fülle von 
Anregungen entnehmen. Mitunter wird er vielleicht auch aus dem 
Schatz seiner fachmännischen Einzelkenntnis heraus zu stellenweise 
vom Verfasser abweichender Auffassung sich veranlasst sehen, denn 
je umfassender dieses Buch alle Zeiten und alle Staatsgebiete zum 
Vorwurf genommen, desto leichter können Nachbesserungen im einzelnen 
als Bedürfnis erscheinen. Immer indessen wird man sich erfreuen 
an dem wohldurchdachten System der generellen „politischen Geo- 
graphie“, das hier vor uns aufgeführt steht. Mit weltweitem Blick 
wird erörtert, wie sich im Fortgang jeglicher Volksentfaltung das 
connubium geographicum zwischen Volk und Staatsgebiet immer inniger 
gestaltet, wie sich die Volkstümlichkeit bei immer intensiver werdender 
Arbeit tiefer und tiefer „eingräbt“ in ihren Boden, dessen Mitgift an 
natürlichen Hilfsquellen des Wohlstandes, Lagen- und Verkehrsvor- 
teilen weiter und weiter ausnutzend, im grellen Widerspruch zu der 
oft zu hörenden Truglehre, nach der ein Volk nur auf niederer Kultur- 
stufe in massgebender Abhängigkeit von seinem Wohnraum stehe. 
Besonderes Interesse werden für die Geschichtsforscher haben die Aus- 
führungen über die Grundgesetze der geschichtlichen Bewegung, des 
Wachstums der Staaten, über Eroberung und Kolonisation, Funktionen 
der Staatsgrenze, Wertung natürlicher und künstlicher Grenzen (hoher 
Wert der Küste, da nichts besser schützt als das ganz Unbewohnbarr, 
strategisch hoher, politisch geringer Grenzwert der Flusslinien). 
Mehrfach gestreift wird auch das wichtige Problem über Wesen 
und Entstehungsgeschichte der Nationen. Recht deutlich erhellt dabei 
der Satz: eine Nation ist nicht, wie gemeinhin oberflächlich geurteilt 
wird, eine genealogische Einheit, sondern eine Interessengemeinschaft, 
die sich am sichersten auf die in einem natürlich geschlossenen Land- 
raum gegebene Gemeinsamkeit realer Interessen gründet. „Ein zweiter 
Zusammenhang mit dem Boden ist geistiger Natur. Er liegt in der 
ererbten Gewohnheit des Zusammenlebens, in der gemeinsamen Arbeit 
und im Bedürfnis des Schutzes gegen aussen. Jene erweitert sich 
bis zu dem Nationalbewusstsein, das Millionen von Menschen zusammen- 
hält“. Gesunde Realpolitik wird eben darum keine sentimentale 
Nationalitätenpolitik sein dürfen. Unser Verfasser sieht in letzterer 
einen entschiedenen Rückschritt gegenüber der territorialen oder „geo- 
graphischen“ Politik, die uns Metz nebst der Wasgaugrenze wieder- 
gab. Er berührt sich hierin mit Quatrefages klarem Ausspruch: 
„Toute repartition politique, fondee sur ethnologie, est absurde“. 
Alfred Kirchhoff. 


Kritiken. 373 


Kugler, Franz Xaver, S. J., Die babylonische Mondrechnung. 
Zwei Systeme der Chaldäer über den Lauf des Mondes und der 
Sonne. Auf Grund mehrerer von J. N. Strassmaier S. J. copirten 
Keilinschriften des Britischen Museums. Mit einem Anhang über 
chaldäische Planetentafeln. Freiburg i. B. 1900. XV, 215 S, 
XIII Tafeln. gr. 8°. Preis Mk. 24.—. 

Ueber das vorliegende Buch einen seiner Bedeutung einiger- 
massen entsprechenden Bericht zu erstatten, ist keine ganz einfache 
Arbeit. Wer sie unternehmen will, sollte in Astronomie, Keilschrift- 
forschung und Geschichte gleich gut bewandert sein, sollte also Kennt- 
nisse besitzen, die sich erfahrungsgemäss nur selten bei ein und 
derselben Person vereinigt finden. Auch der Unterzeichnete gehört 
keineswegs zu diesen, bekennt vielmehr freiwillig, das er das Beste, 
was er jetzt über den Gegenstand des Buches weiss, aus diesem selbst 
erst gelernt hat. Wenn er trotzdem der Aufforderung, das Buch zu 
besprechen, Folge geleistet hat, so entsprang dies lediglich dem 
Wunsche, eine Gelegenheit, die Leser dieser Zeitschrift auf ein Werk 
hinzuweisen, das seiner Meinung nach zu den hervorragendsten litte- 
rarischen Erscheinungen der Gegenwart gehört, nicht ungenützt vorüber- 
gehen zu lassen. Der Inhalt des Buches interessirt allerdings in 
erster Linie den Astronomen und den Assyriologen. Nur wenige 
Seiten werden die Aufmerksamkeit des Historikers von Fach in be- 
sonderem Masse ih Anspruch nehmen. Und obwohl die Probleme, 
welche auf diesen Seiten behandelt werden, mehr vorbereitet und an- 
gedeutet als durchgeführt sind, so lässt ihre einzigartige Wichtigkeit 
für die alte Geschichte doch schon jetzt ihre nachdrückliche Hervor- 
hebung als wünschenswert erscheinen. Andererseits wird die Rück- 
sicht auf die Zwecke dieser Zeitschrift entschuldigen, wenn die Be- 
sprechung der rein astronomischen und keilinschriftlichen Teile des 
Buches verhältnismässig kurz ausfällt. 

Unter der grossen Menge von babylonischen Urkunden, die Pater 
Strassmaier S. J. im britischen Museum abgeschrieben hat, befinden 
sich auch viele astronomischen Inhalts. Der Zustand dieser Tüfelchen 
ladet allerdings nicht besonders zum Studium ein. Wohl kein ein- 
ziges ist unversehrt erhalten, die meisten sind arg verstümmelt, wobei 
natürlich auch die Schriftzeilen die mannigfachsten Beschädigungen 
erlitten haben. Was den Inhalt anlangt, so zeigt sich beim ersten 
Anblick eine verwirrende Menge Keilschriftziffern, gelegentlich unter- 
mischt mit Monats- und Stern-Ideogrammen und noch anderen Zeichen, 
die zwar dem Assyriologen im allgemeinen, aber nicht in ihren be- 
sonderen astronomischen Bedeutungen bekannt waren. Es galt nun, 
in dieses anscheinende Chaos Ordnung zu bringen, die zusammenge- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 26 


314 Kritiken. 


hörigen Zahlen in Columnen zu vereinigen, die Bildungsgesetze der 
Columnen zu entwickeln, Fehler des Tafelschreibers oder der Copisten, 
die bei dem geschilderten Zustand der Originale verzeihlich genug 
sind, zu erkennen und zu verbessern, endlich die Bedeutung nicht nur 
der wiederhergestellten Zahlenreihen, sondern auch derjenigen Zeichen, 
welche offenbar astronomische termini technici darstellten, zu ermitteln. 
Diese Aufgabe wurde bereits von Strassmaier selbst und seinem Ur- 
densgenossen Epping mit Erfolg in Angriff genommen. Die Frucht 
ihrer gemeinsamen Bemühungen waren, ausser einer Anzahl kleinerer 
Aufsätze, die in der Zeitschrift für Assyriologie erschienen, die Studie: 
Astronomisches aus Babylon (Ergünzungsheft 44 zu den „Stimmen au 
Maria-Laach“. Freiburg i. B. 1880). Die hier neben anderen Gegen- 
ständen begonnene Erforschung der babylonischen Mondberechnung 
wurde dann auf Anregung und unter Mitwirkung eines anderen gè 
lehrten Priesters, Aug. Lorenz, von Epping fortgesetzt und vertieft 
(Die babylonische Berechnung des Neumondes „Stimmen ` au Jam 
Laach“ Bd. 39, SS. 225#. 1890.) Seit dem Tode Eppings ( 18%” 
lag das Gebiet der keilinschriftlichen Astronomie zunächst fast völlig 
brach, bis der Verfasser des vorliegenden Buches sich der Angelegen 
heit annahm. Seine mit grossem methodischem Geschick und 2 
streng wissenschaftlichem Geiste durchgeführte Arbeit bew eist, dent 
in ihm der rechte Mann zur Wiederaufnahme dieses schwierige Stu- 
diums gefunden worden ist. 

Pater Kugler hat entdeckt, dass die babylonischen 
des 2. vorchristlichen Jahrhunderts den Lauf des Monde | 
Sonne nach 2 Systemen berechneten, die zwar in manchen Geng 
übereinstimmen, andererseits aber in den zu Grunde gelegter Zah F 
werten, in den Rechnungs- und Messmethoden und schliesslich de 
in den Endergebnissen so vielfach von einander abweichen» an 
Annahme, sie gingen auf 2 Astronomenschulen zurück, 25 m 
völlig gerechtfertigt erscheint. Gemeinschaftlich sind beide" e 
die Berechnung des längsten und des kürzesten Tages sow1€ 


A stronomel 
s und der 


sich für Babylon eine geographische Breite von fast 35°, 
zu viel, ergiebt. Dieses Ergebnis ist um so überraschend® 
mit den Angaben des Ptolemäus genau übereinstimmt. KuE 
hier zu den Stellen aus Ptolemäus noch Geogr. V 20, 6 e pezifert 
können, wo ja die Breite der Stadt Babylon direkt auf 3 5 wa 3i 
ist, während in Wirklichkeit die Ruinen des alten Babylon Wi ist, 
geographische Meilen südlicher liegen. Die babylonische E À tent 
wie schon erwähnt, eine feste, unbewegliche, wenn auch beid® ie 
im Ansatz der Jahrespunkte selbst von einander abweiche®' 


Kritiken. 375 


während der Frühlingspunkt in System I bei 8°15’ oder bei 820°30” 
Arietis liegt, wird er in System II beständig als 10° desselben Stern- 
bildes angenommen. Auch hier finden sich einige seltene Ueberein- 
stimmungen mit Angaben des Columella Plinius und Manilius über 
den römischen Kalender. Ob den Babyloniern die Präcession der 
Aequinoctien bekannt war, lässt sich gegenwärtig noch nicht ent- 
scheiden. Dem II. System eigentümlich sind zunächst Beobachtungen 
über den scheinbaren Monddurchmesser. Dieselben erreichen zwar 
nicht die Genauigkeit der modernen Werte, übertreffen aber alle sonst 
bekannten Beobachtungen, die vor der Erfindung des Fernrohrs ge- 
macht worden sind. Gleichfalls dem System II eigentümlich und in 
System I fehlend sind Angaben über Eintritt, Grösse und Ausfall von 
Finsternissen. Zu System II fand Kugler auch eine „Lehrtafel“ mit 
Anweisungen zur Berechnung der Syzygien, Finsternisse u. s. w. Die 
Entzifferung dieser Tafel und die Bestimmung einer Reihe keilschrift- 
licher Ausdrücke und Ideogramme der astronomischen Terminologie 
ist ihm im wesentlichen gelungen. System I arbeitet meist mit an- 
deren und genaueren Zahlenwerten als System IH. Die Werte für 
die verschiedenen Umlaufszeiten des Mondes (synodisch, siderisch, ano- 
melostisch und drakonitisch), welche dem System I zu Grunde liegen, 
sind aber genau die nämlichen, welche Ptolemäus seinem Vorgänger 
Hipparch von Rhodos zuschreibt. Kugler, der auf diese Thatsache 
zum ersten Mal hinweist, erörtert auch die Frage, ob den Babyloniern 
oder ob Hipparch die Priorität zukommt und ist geneigt, sich zu 
Gunsten der ersteren zu entscheiden; meines Erachtens ist eine sichere 
Beantwortung der Frage noch nicht möglich. Trotz der grossen Ge- 
nauigkeit der zu Grunde gelegten Werte, die fast ganz genau mit 
den jetzt allgemein angenommenen übereinstimmen, weichen doch die 
berechneten Daten der Neumonde von der Wirklichkeit oft nicht un- 
beträchtlich (bis zu 2 Stunden) ab. Dies erklärt sich daraus, dass 
den Babyloniern noch nicht alle Anomalien des Mondlaufes bekannt 
waren und demgemäss einige derselben ausser Rechnung blieben. Be- 
merkenswert ist schliesslich noch die Verschiedenheit der Tagesepoche 
(Datumwechsel): Mitternacht in System I (vgl. schon Epping, Astron. 
aus Bab. 93 f.), Sonnenuntergang in System II. Im Widerspruch mit 
beiden verlegen die griechischen und römischen Angaben (zusammen- 
gestellt bei Bilfinger, Der bürgerl. Tag 10 ff. Stuttg. 1888) die baby- 
lonische Tagesepoche auf den Morgen. 

Anhangsweise giebt Kugler einige vorläufige Mitteilungen über 
babylonische Planetentafeln, besonders solche, die den Jupiter betreffen. 
Es ist ihm gelungen, Spuren dreier Systeme (A, B, C) zu entdecken, 
von denen zwei mit den von ihm ausführlich behandelten Mondrech- 

26° 


Eau oo een 


376 Kritiken. 


nungssystemen so nahe verwandt sind, dass sich die Vermutung auf- 
drängt, die betreffenden (A und II einerseits, C und I andererseits) 
gehörten zu je einer und derselben Schule. Die Tafeln, welche den 
Schluss des Buches bilden, enthalten Photo-Lithographien der (pe 
naltexte nach Abschriften, die der Verfasser von Strassmaiers Copien 
genommen hat. 

Es sei mir nun gestattet, noch zwei Punkte hervorzuheben, de 
besonders für den Historiker von Interesse sind. S. 10 Anm. 1 ver- 
spricht der Verfasser den Beweis für den Satz „Die chaldäischen 
Astronomen haben sowohl das Jahr der Seleuciden — als das der 
Arsacidenära mit dem Nisan begonnen und immer die Jahresgleichung: 
J. d. A. À. = J. d. S-Ä. — 64 eingehalten“ nicht lange schuldig z 
bleiben. Bekanntlich hat Strassmaier 1888 (Zeitschr. f. Assyr. DI 
132) behauptet, dass die Epoche der Arsacidenära vielmehr in den 
Tischri, also 64'/, Jahr später als die Seleucidenära gefallen sei Die 
endgültige Beantwortung dieser Frage, zu der die verschiedenen Gt- 
lehrten in verschiedener Weise Stellung genommen haben (zustimmend 
z. B. Mahler Ztschr. f. Ass. IX 43ff. 1894; zweifelnd Strassmaier 
selbst a. a. O. X 69. 1895; E. Meyer, Forschungen zur alten Gesch. 
II 462 Anm. 2; ablehnend Rost Mitteilungen der Vorderasiat. (re. 
II 109 Anm. 1897) wird allerseits willkommen sein. Von ungleich 
grösserer Wichtigkeit ist die Frage nach dem babylonischen Kalender. 
die der Verfasser an zwei Stellen berührt. S. 210 im „Anhang 
teilt er bei der Besprechung der Jupitertafeln mit, dass diese unter 
anderem auch die Schaltjahre für die von ihnen umspannten Perioder 
(? — 217, 180—251 u. 190 —?, alles Seleucidenära) erkennen 
lassen. Leider macht er diese Schaltjahre selbst nicht namhaft, son- 
dern begnügt sich mit der Versicherung, dass sie die von Epping und 
Strassmaier (Ztschr. f. Ass. VII 174ff. 1893) gegebene Regel be 
stätigen. Der Verfasser sagt dann weiter: „Mit Recht fügten aber 
Epping und Strassmaier damals bei: „Ob nun in der Arsacidischen 
Aera die nach Metonschem Muster aufgestellte Regel immer innege- 
halten worden ist, lässt sich noch nicht entscheiden.“ Es ist eben 
jede Schaltregel zwar in dem natürlichen Unterschied von Mond- und 
Sonnenjahr begründet, aber die Art und Weise der Schaltung hing 
von dem freien Ermessen derer ab, von denen sie eingeführt wurde. 
Da können aprioristische Spekulationen nicht zum Ziele führen, son 
dern die positiven Quellen, d. h. in unserem Falle die astronomischen 
Keilinschriften, geben die Entscheidung. Charakteristisch für die aus 
den Planetenrechnungstafeln mit Sicherheit sich ergebende Schaltord- 
nung ist ganz besonders die regelmässige Wiederkehr eines 2. Elul 
nach einem Cyklus von 19 Jahren und das sonstige Fehlen desselben“ 


` Kritiken. 377 


In diesen Worten hat Kugler — ob bewusst oder unbewusst — von 
den Arbeiten Mahlers über babylonische Chronologie eine Kritik ge- 
geben, der jeder mit den einschlägigen Fragen Vertraute zustim- 
men muss. 

S. 69 ff. findet sich eine „Hypothese über eine astronomische 
Schaltregel der Babylonier“ Kugler geht hier von dem Gedanken 
aus, dass möglicherweise die Länge des Nisan-Vollmondes bez. Neu- 
mondes für die Schaltung ausschlaggebend war. Bei der Untersuch- 
ung einer Mondfinsternistafel, welche die JJ. 137—160 S.-Â. um- 
fasst, ergab sich, dass die Länge des Nisan-Neumondes beim Schalt- 
jahr regelmässig kleiner als 13° Arietis, die des entsprechenden 
Vollmondes kleiner als 27° Librae war, während die genannten Punkte 
beim Gemeinjahr ebenso regelmässig überschritten sind. Diese That- 
sache kann auf Zufall beruhen, vielleicht ist damit aber auch das 
lange gesuchte Geheimnis der babylonischen Jahreseinschaltung ge- 
funden. Auf jeden Fall verdient der Gegenstand eine eingehende 
Untersuchung; eine grössere Anzahl babylonischer Schalt- und Ge- 
meinjahre (z. B. die Liste, welche Epping und Strassmaier Ztschr. f. 
Ass. VIII 170 ff. veröffentlicht haben) steht zur Verfügung. 

Pater Kugler stellt eine Reihe weiterer Erörterungen in Aus- 
sicht, namentlich solche über die noch nicht näher erforschten Colum- 
nen in den Mondrechnungstafeln. Nach seiner Meinung sind darin 
unter anderen Angaben über Neu- und Altlicht zu suchen. Wenn 
es nun richtig ist, dass auch diese beiden Faktoren für den Monats- 
anfang massgebend waren, so darf man vielleicht von einer neuen 
Untersuchung auch Aufklärungen über den Wechsel zwischen vollen 
und hohlen Monaten und damit über den ganzen Mechanismus des 
babylonischen Kalenders erhoffen. 

Leipzig. F. H. Weissbach. 


Hans Delbrück. Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der poli- 
tischen Geschichte. I. Das Altertum. Berlin 1900. Verlag von 
Georg Stilke. 


Die Kriegskunst ist das Vermögen, den Sieg über den Gegner 
in der zweckmässigsten und einfachsten Weise zu erreichen; Geist 
und Wille, harmonisch vereinigt, geben dieses Vermögen, jener, indem 
er das richtige Verfahren erkennt, dieser, indem er das richtig Er- 
kannte unter dem Drucke der Verantwortung und allen Hindernissen 
zum Trotz zur Ausführung bringt. In ihrer natürlichen Veranlagung 
sind aber beide zu schwach, die schwere Last zu tragen; der hohen 
Aufgabe gerecht zu werden, bedürfen beide systematischer Entwicklung; 
diese findet der Geist besonders in dem rationellen Betriebe der Kriegs- 


— me Mn rn 


378 Kritiken. 


wissenschaften im engeren Sinne, die wiederum in der Erfahrung von 
Kriege ihre Wurzel haben, nicht in der individuellen, welche oft gu 
nicht vorhanden, in jedem Falle aber beschränkt ist, sondern in der 
Kriegsgeschichte, welche demnach, aus der Praxis des Krieges hervor. 
gehend, wieder für eine neue Praxis vorbereitet. 

Wie jede Kunst beginnt auch sie mit rohen Anfängen und in 
auf- und niedergehenden Wellenbewegungen erreicht sie die Höhe de 
heutigen Zeit. Diese Entwicklung zu zeigen, ihren äussern Verlauf 
wie die bedingenden Ursachen, ist die Aufgabe der Geschichte de 
Kriegskunst: sie ist enger als die Kriegsgeschichte, denn sie bedar 
nur der typischen Erscheinungen, sie ist weiter, denn sie will diese 
und ihren Zusammenhang aus der Anlage und Erziehung des Volkes 
sicher erklären. Werke dieser Art sind seltene Erscheinung auf 
dem Büchermarkte; zwar einzelne Perioden und W a tfengattungen 
finden öfter eingehende Bearbeitung; aber eine umfassende; auch ins 
Altertum reichende Darstellung durch den Militär scheitert an den 
Schwierigkeiten der Sprache und der Reizlosigkeit insert Ueber- 
setzungen; auch haben in der politischen Spannung, welche Europa bis 
jetzt gefangen hält und welche die nie ermattende Bereitschaft für 
die dringenden Aufgaben der Gegenwart gebieterisch erheischt, die 
Geister nicht Musse genug, den Blick rückwärts schweifen ZU lassen. 
Noch mehr Zurückhaltung zeigten Philologie und Historik trotz ihrer 
vielfachen Berührung mit der Kriegskunst und deren Geschichte. Erst 
vor 50 Jahren verband sich Köchly mit Rüstow, einem Offizier von 
hoher theoretischer Bildung, zu gemeinsamer Arbeit; schon diese 
äussere Vereinigung des Philologen mit dem Militär brachte emen 
frischeren Zug in die Behandlung von Problemen, welche der Historik 
und Philologie gleich nahe liegen; aber der Reiz der erblübenden 


Sprachenvergleichung und der Aufschwung der Archäologie Jenkte 
von einem Gebiete ab, auf dem man sich wenig sicher fühlte- Erst 
pröden 


die letzten Jahrzehnte brachten wiederholte Versuche, den °P 
Stoff antiker Kriegsführung geistig zu erfassen; dabei ging man einen 
Schritt weiter; bei der innigen Verknüpfung von Sprache und Jona 
enthielt die Coalition des Gelehrten mit dem Militär immer die a 
fahr grober Missverständnisse; erst die Vereinigung beider in SIDE! 
Person bot eine grössere Sicherheit in der Eruierung e SS 
schehenen und seiner sachgemässen Bewertung. Freilich waren die 
ersten Versuche, den Gelehrten und Militär in einer Person zu. 
schmelzen, noch unsicher und tastend; denn ein Lehrbuch der Jaini 
oder der Strategie, zu dem man zunächst griff, sind gefährliche Wr 
weiser; wohl gilt auch im Kriege wie überall die Wahrheit, 
gleiche Ursachen gleiche Wirkungen erzeugen, und daraus fliesst dıe 


Kritiken. 379 


grosse Zahl der Gesetze und Regeln, die sich um den Krieg drehen 
aber diese Gesetze geben, selbst in ein strenges System gefasst, noch 
nicht den Geist des Krieges; den Geist des Krieges lehrhaft und schul- 
mässig zu fassen, ist vergebliche Mühe; wer ihn in Regeln schnürt, 
tötet ihn; denn jede, selbst die einfachste kriegerische Situation, ist 
ein Ergebnis vieler, in mannigfacher Verschlingung wirkender Ur- 
sachen, welche in dieser Vereinigung selten oder nie mehr wieder- 
kehren, und die Wirklichkeit ist geschäftig, diese Ursachen in den 
verschiedenartigsten Verflechtungen zu zeigen; jeder Krieg begräbt 
eine Regel und schafft eine neue oder längst vergessene aus dem 
Schutte der Vergangenheit hervor; daher bleibt diese Theorie arm 
zurück hinter der Kombinationskraft der Wirklichkeit, sie erzeugt aber 
auch eine grosse Gefahr: sie giebt allgemeine Geltung dem, was nur 
bedingte Berechtigung hat, verleitet zur Anwendung am unrechten 
Orte und verfällt demselben Fehler, dem auch der reine Praktiker 
unterliegt, welcher seine beschränkte Erfahrung zum Gesetz macht. 
Mit ihrem Blute müssen die Völker diesen Irrtum bezahlen; in der 
Wissenschaft aber, in welche die Kenntnis des Krieges hineinragt, 
ist er der Beginn einer fortgesetzten Kette von Unklarheiten und 
Verirrungen, welche im besonderen die ganze Interpretation der Alten 
durchziehen und bald in völliger Hilflosigkeit gegenüber den ein- 
fachsten Fragen, bald in vermessentlicher Ueberhebung über die Quellen 
und handelnden Personen sich ausdrücken. Der Geist des Krieges 
ruht nicht in der Regel, sondern nur in der Kriegsgeschichte; in ihr 
ist er überall dort zu finden, wo ein heller Kopf die Dinge sieht, 
wie sie sind, nicht wie sie scheinen, in der Taktik, in der Strategie, 
in der Organisation, in der Erziehung des Mannes und des Volkes. 
An diese Vorbilder lehnt sich der nach Erkenntnis ringende Geist 
an, dringt ein in die Tiefen jedes einzelnen Falles, erweitert und 
vervollständigt die Zahl der Fälle, lernt die Individualität des 
Falles achten und entledigt sich allmählig der Regel, die vielleicht 
seine ersten, noch tastenden Schritte begleiten musste, damit er 
in dem Gewirre der Erscheinungen nicht allzu fehl gehe — ein 
langer mühevoller Weg, aber der einzige Weg, den nicht bloss der 
wandeln muss, der in der ernsten Wirklichkeit eine Rolle zu spielen 
hat, sondern auch derjenige, welchem die weitaus bescheidenere Auf- 
gabe zugefallen ist, den tüchtigen Feldherrn und seine Kunst zu ver- 
stehen, dem unglücklichen gerecht zu werden. Es lässt sich nichts 
Besseres und Richtigeres zur Würdigung des vorliegenden Buches 
sagen, als dass es diesen Geist atmet. 

Das Buch beginnt, durch den Schutt der Ueberlieferung sich 
Bahn brechend, mit den Perserkriegen und führt die Entwicklung 


380 Kritiken. 


der griechischen Phalanx und ihrer Verwendung als Ergebnis 27 
Ursachen und der Grundstimmung der Volksseele bas zu ihrer Hib 
durch Alexander und ihrem späteren Verfall. Dasselbe gilt von der 
römischen acies mit ihrer allmählich reicheren Entwic k lung und ihrem 
offensiven Charakter. Es giebt nichts Anziehenderes als die Günde 
zu lesen, welche zu einer ganz verschiedenen Entwicklung der tak- 
tischen Formen der beiden Völker führten und den Rômern den Ueber: 
gang vom Bürgerheere zum stehenden Heere und zur Weltherrschaft 
bahnten. Mit vollem Rechte gibt der Verfasser der Ausgestaltung 
des taktischen Körpers einen breiteren Raum; denn die Entwicklung 
desselben ist das Rückgrat einer Geschichte der Kriegskunst. Ebens 
ist es unzweifelhaft in der Natur der Sache gelegen, wenn T die 
Erörterung der Taktik der Strategie voranstellt, während doch diese 
zeitlich vorangeht und die Schlacht erst das Ergebnis der strategischen 
Operationen ist; denn die Strategie ist von den im Frieden geschulten 
taktischen Formen abhängig; wo über diese aber keine direkten Nach- 
richten vorliegen, muss der Forscher sie auf dem Schlachtfelde ermitteln 
und von da aus rückschauend seine Schlüsse für die Strategie gewinnen. 

Goethe sagt an einer Stelle, dass „die Beschaffenheit der Gerichte 
und Hcere die genaueste Einsicht in die Beschaffenheit irgend eines 
Reiches gibt.“ Wenn dies wahr ist — und es wird kaum jemand daran 
zweifeln — dann ist das vorliegende Werk, auf dessen Fortsetzung 
jedermann gespannt sein darf, für die Erkenntnis der Alten ein not- 
wendiger Abschluss für Schüler und — Lehrer; seine etwaigen gering- 
fügigen Mängel, wie der Radikalismus in der Zahlenreduktion oder eine 
hier und da allzukühn auftretende Kombination, können die frohe Genug- 
thuung nicht trüben, dass es ebenso wie die gleichwürdigen, we 
auch in engerem Rahmen schreitenden „Kriegsaltertümer” von Ad. 
Bauer Philologie und Historik unabhängig von fremder Hilfe und 
mündig macht, und diese werden es solange bleiben, als sie den obet 
bezeichneten Weg wandeln. 

Wr. Neustadt. Jos. Fuchs. 


H. Gelzer. Die Genesis der byzantinischen Themenverfassung- 
XVIII. Bd. der Abh. der philol.-histor. Classe der kgl. sächs. Ge- 
sellschaft der Wissenschaften. Nr. V. Mit einer Karte. Lengt, 
Teubner 1899. 4 M. 40 A. 


Den verschiedenen Zusammenfassungen und Geschichtsdarstellung®? 
der Entwicklung des Heerwesens fehlt bis jetzt eines der wichtigste 
Elemente, die Darstellung der kulturellen Wirkungen der Heere- 
einrichtungen. Wir sind nur zu leicht geneigt, vom Standpunkte 
augenblicklicher wirtschaftlicher Motive diese Seite des Mitte 


er 4% 


Kritiken. 381 


stiefmütterlich zu behandeln — eine Thatsache, die einen derartigen 
Querdurchschnitt durch die Geschichtsentwicklung ebenso gerecht als 
anziehend erscheinen lassen würde Es ist diese Vernachlässigung 
um so merkwürdiger, als andererseits doch in unserer herkömmlichen 
Geschichtschreibung bis vor kurzem die Kriege als solche einen ganz 
ungebührlichen Raum einnahmen! 

In der Reihe derjenigen geschichtlichen Werdegänge, die von 
militärischen Einrichtungen zu Grundlagen verfassungsmässiger Or- 
ganismen führen, spielen die byzantinischen Themen eine bedeutende 
Rolle. Die von Diehl 1896 behandelte Frage hat nunmehr auch 
Gelzer mit neuem Quellenstoff bereichert und so überraschendes 
Licht verbreitet. Statt immer wieder Konstantinos Porphyrogennetos 
als Hauptquelle zu benutzen, hat Gelzer die arabischen Berichte von 
Ibn Hordadbeh und Kodama verwertet: das Kitäb al Masälik wa/li 
Mamälik des ersteren, zwischen 840 und 845 abgefasst, schon 1865 durch 
Barbier de Meynard (im Journal asiatique 1865 5ff., 227 ff., 446 ff.) 
nach einer schlechten Handschrift herausgegeben und übersetzt, von 
Defremery (Journ. asiatique 1866 ff., 265 ff.) auch für byzantinische 
Verhältnisse als wichtig erkannt, liegt nunmehr seit 1889 in dem VI. Bande 
der Bibliotheca geographorum Arabicorum von de Goeje musterhaft 
herausgegeben vor. Die griechischen Sprachkenntnisse der Araber sind 
zwar nicht sehr gross; aber schon de Goeje hat einige ausgezeichnete 
Verbesserungen vorgenommen, die es uns ermöglichen, den Bericht gut 
zu verstehen — Gelzer bringt seinerseits auch neue Aufklärungen. 
Das Kitab al Harag des Kodama beigefügt, der Ausgabe des Ibn 
Hordadbeh von de Goeje, schliesst sich im allgemeinen enger an Ibn 
Hordadbeh an, weist jedoch wichtige Angaben über die Garnison von 
Konstantinopel und die Prüsenzstärke der einzelnen Divisionen auf. 

Auf Grund der altbekannten Nachrichten und dieses neu 
gewonnenen Stoffes stellt sich nun die Entwicklung der Themen 
folgendermassen dar. 

Nicht die ganz vereinzelte Durchbrechung des Grundsatzes der 
Gewaltentrennung durch Justinian in Bezug auf Aegypten, sondern 
die Gründung der beiden Exarchate von Italien und Afrika — einer 
Art von Militärgrenze — unter Kaiser Maurikios (582—602) hat 
den Ausgangspunkt der Themenverfassung gebildet. Die erdrückende 
Machtfülle der Exarchen liess die Civilbeamtenschaft verkümmern und 
schliesslich aussterben. Dieselbe Not, die die Exarchate des Westens 
geschaffen hatte, wohl auch deren Beispiel liess unter Kaiser Herakleios 
(610— 640) 5 weitere grosse Kommandos entstehen: zu den Exarchaten 
von Arabien und Afrika kommen die Kommandos der Hauptstadt 
und ihrer nächsten Provinzen, das Gebiet der Mauer — te Tapgov — 


382 Kritiken. 


amtlich nach Ibn Hordadbeh genannt; die kleinasiatis <hen Kommanden 
von Anatolien und Armenien, das Thrakische und das Flottenkommanlt 

Die Hauptstadt weist als Garnison auf: 4000 Scholaner unter 
dem Befehle des doufotıxog tüv oyoAöv, 4000 exculbs atores unter den 
comes exc., 4000 Hikanaten unter einem Drungarios , 4000 foederst, 
4000 Optimates, 4000 Numera, also 24000 Mann. 

Durch die politisch-militärische Reform Leo des Jsauriers wurde 
die Civilverwaltung vollständig beseitigt und dieselbe den Oberbefehls- 
habern der Militärprovinzen übertragen. Die Zerschlagung der gross! 
Provinzen in kleinere, wesentlich wohl aus Mistrauen gegen die Kom- 
mandanten geht, schon bei Leo beginnend, unter seinen Nachfolgen 
immer weiter: Opsikion wird in Opsikion, Optimaton, Paphlageus 
Bukellarion zerschlagen; Anatolien in Anatolien, Thrakesion, Kapps- 
dokia, Seleukeia; von Armenien wird Charsianon und Chaldia ab 
getrennt. Wir finden also hier einen ähnlichen Entwicklungsgan 
wie in der römischen Kaiserzeit. 

Hübsch ist die Gleichstellung der Aemter mit jetzigen Stellen, 
die uns erst eine richtige Einsicht gewährt. Patricius entpricht dem 
Divisionskommandanten (10 000 bis 12000 Mann), der Turmarcht 
dem Brigadier (5000 bis 6000 Mann), Drungarios dem Bataillon 
kommandanten (1000 Mann), Komes dem Hauptmann oder Kom 
pagniechef (100 bis 150 Mann); unvollkommener entsprechen Pente- 
kontarchos und Dekarchos dem Lieutenant und Unteroffizier; Gë 
Divisionskommandanten unterstehen 2 Turmachen, 10 Drungarier 50 
Pentarchen, 750 Pentekontarchen, 1000 Unteroffiziere, 10 000 Soldaten. 

Aus der Fülle der sonstigen Ergebnisse sei als hervorrag®" 
gelungen hervorgehoben die Verwertung der Berichte über die 
Wunder des heiligen Demetrios (Acta sanctorum m. Oct. d. 8 tom. IV. 
104 ff, 162 ff.), von denen besonders die zweite Sammlung wertvolle 
Nachrichten ergiebt. Die Einwanderung des Vortrabes der Avaren, 
der Slaven, wird da wie eine Völkerwanderung geschildert, die 
Bildung einer griechisch-slavischen Mischrasse und ihrer Konstituirun£ 
als Lehensstaat des arabischen Feudalreiches, die Ueberschwemmußf 
auch der Inseln mit der seetüchtigen Slavenbevölkerung stellt sich 
uns lebendig vor Augen; deutlich wird die heidnische Richtung des 
griechischen Christentums, besonders deutlich in dem Heros Demetrios 
der in Gemeinschaft mit Achilleus erscheint. 

Wir dürfen auf die Fortsetzung der reiche Belehrung bringenden 
Abhandlung gespannt sein, die die Reform Leos des Weisen, è 
immer weiter gehende Zerschlagung der Themen und das Fortleben der 
Themenverfassung bis in die Türkenherrschaft hinein darstellen win. 

Rom. Rudolf von Scala. 


u EN 
+ H 


Kritiken. 383 


Das Deutsche Volkstum. Unter Mitarbeit von Dr. Hans Helmolt, 
Prof. Dr. Alfred Kirchhoff, Prof. Dr. H. A. Köstlin, Landrichter 
Dr. Adolf Lobe, Prof. Dr. Eugen Mogk, Prof. Dr. Karl Sell, 
Prof. Dr. Henry Thode, Prof. Dr. Oskar Weise, Prof. Dr. Wych- 
gram herausgegeben von Dr. Hans Meyer. Mit 30 Tafeln in 
Farbendruck, Holzschnitt und Kupferätzung. Leipzig und Wien. 
Bibliographisches Institut. 1899. VI u. 679 S. gr. 8°. 

Im Jahre 1809 stellte Jahn in einer Voranzeige für sein 1810 
erschienenes Buch: „Deutsches Volkstum“ die Frage: „Welcher 
Deutsche sollte nicht ein vollendetes Werk über die 
Deutschheit wünschen? das niedergelegt werden könnte vor dem 
Thron und der Volksversammlung, auf dem Altar und dem Lehrstuhl, 
im häuslichen Zimmer und im Feldlager; was gelesen würde, so weit 
deutsche Sprache reicht und überall, wo Deutschland als kein ver- 
gessenes Unding gilt?“ Jahns Gedanke, ein solches Buch heraus- 
zugeben, war damals so kühn, dass seine Freunde ihm rieten, einen 
dummen Verleger zu suchen, denn ein kluger werde das „Deutsche 
Volkstum“ nicht drucken. Nichts könnte den Wandel der Zeiten 
besser beleuchten als der Vergleich der Umstände, unter denen Jahn 
sein Volkstum herausgab, und jener, unter denen Hans Meyer im 
Verein mit gelehrten Männern ein Werk mit gleicher Ueberschrift 
der deutschen Leserwelt darreicht. Mit einer Kühnheit ohne Gleichen 
schuf Jahn sich Alles, was er für das Buch brauchte, neu. Selbst 
das Wort „Volkstum“ musste er erst schaffen. Jahn wollte eine 
Volkstumskunde vorbereiten, aus der später eine „Völkerweltslehre“ 
hervorgehen könne. „Nicht als Begründer dieser Wissenschaften, nur 
als Hinweiser wage ich aufzutreten, nicht als Besitznehmer einer 
neuen Entdeckung, nur als Eröffner einer Aussicht auf dieselbe“, 
schrieb er in der oben erwähnten Voranzeige. Viele von den 
Wünschen und Forderungen, die in seinem „Volkstum“ enthalten 
waren, sind längst erfüllt, z. B. die Sammlung der deutschen 
Märchen und Sagen, ein deutsches Wörterbuch, ein deutsches Namen- 
büchlein, ein deutscher Staat unter Preussens Führung und anderes 
mehr. Nur eine deutsche Volkstumskunde hat lange auf sich warten 
lassen, wenngleich Bausteine dazu bereits seit Jahrzehnten von allen 
Seiten zusammengeschleppt worden sind. Drei Menschenalter sind 
vergangen, ehe einer an diese Aufgabe herangetreten ist. 

Auch Meyer bezeichnet sein Buch nur als einen ersten Versuch. 
Dieser ist aber im grossen und ganzen als gelungen anzusehen, und 
ohne Zweifel wird er deren mehrere im Gefolge haben. Es ist 
freilich beim Zusammenwirken so vieler Mitarbeiter nahezu unmöglich 
gewesen, ein Werk aus einem Gusse hervorzubringen, und der Ein- 


384 Kritiken. 


druck wird nie ganz verwischt werden können, dass das Buch eine 
Sammlung von mehr oder weniger guten Abhandlungen ist. Die 
einzelnen Verfasser bleiben zwar im Rahmen der Gesamtauffassung, 
aber selbst ihre Gesinnung ist eine nicht ganz übereinstimmende, ins- 
besondere dort, wo es sich um Fragen deutscher Zukunft und des 
Deutschtums handelt, das ausserhalb des deutschen Reiches lebt und 
webt. Diese Widersprüche wären zu vermeiden gewesen, wenn von 
Anfang an und auch vom Herausgeber der Unterschied zwischen 
deutschem Reich und Deutschland festgehalten worden wäre. Unter 
Deutschland aber haben wir kein politisches Ganze, sondern das ge 
samte deutsche, mitteleuropäische, zusammenhängende Sprachgebiet zu 
verstehen. 

Aus der Feder Hans Meyers selbst stammt der einleitende Ab- 
schnitt „Das deutsche Volkstum“, der sich in seinem ersten Teil 
mit der leiblichen, im zweiten mit der geistig-sittlichen Eigenart des 
deutschen Menschen beschäftigt. Davon verdient besonders der 
letztere, wohl das Erschöpfendste und Beste, was über diesen Gegen- 
stand geschrieben worden ist, unsere Anerkennung, zumal angesichts 
der vielen Unwigbarkeiten, die der Darstellung hier Schwierigkeiten 
verursachen. Die Betrachtung hält sich durchaus frei von Einseitig- 
keit und Ueberschwänglichkeit, und es berührt auch nur etwas Bei- 
läufiges und Nebensächliches, wenn wir der S. 14 ausgesprochene 
Meinung, dass der alte Germane seine Götter nicht in Bilder ver- 
körpert und ihnen keine Tempel erbaut habe, weil er es verschmähte 
das Göttliche, das in seiner fühlenden Seele lebte, in sinnliche An- 
schauung überzuführen, unsere Zustimmung versagen müssen. Das 
nur das künstlerische Unvermögen jene Zurückhaltung erklärt — die 
ihn immer noch zu den „wilden“ Völkern in scharfen Gegensatz bringt, 
die sich’s an den fratzenhaftesten Fetischen genügen lassen —, ergiebt 
sich schon daraus, dass uns in der letzten Zeit des Heidentums in 
dem Masse, als die Kunstentwickelung vorgeschritten war, auch bei 
den Germanen mehr und mehr Tempel und Götterbilder unterkommet. 

Was die der körperlichen Seite des deutschen Menschen gewid- 
meten Ausführungen betrifft, ist es gewiss zu billigen, wenn sich 
Hans Meyer, ohne sich um die bisher ja so gut wie ergebnislos ab 
schliessenden Untersuchungen und Messungen der Kraniologen viel 
zu kümmern, an die ohne weiteres in die Augen fallenden Eigen 
tümlichkeiten der körperlichen Erscheinung hält. Was als deutsches 
Gesicht zu gelten hat, darin fallen ja die Urteile wohl auch ziemlich 
zusammen, so schwer es oft halten wird, zu beschreiben und D 
Worten zu sagen, worauf diese Urteile sich gründen. Die Art aber, 
wie Meyer diesen deutschen Typus über das deutsche Sprachgebiei 


wer: 


Kritiken. 385 


sich verteilen lässt, ist schon, wenigstens so weit es sich um Süd- 
deutschland handelt, recht bedenklich; und die historische Begründung 
dieser angeblichen Verteilung entschieden irrtümlich. So wird das 
Vorwalten des germanischen Typus in Alt-Oesterreich, Ost-Bayern, 
Tirol und namentlich Steiermark, kurz, im ganzen Südosten Deutsch- 
lands daraus erklärt, dass hier schon lange vor der grossen Völker- 
wanderung Germanen gesessen haben. „Die römischen Provinzen“, 
heisst es, „die hier nordwärts bis über die Donau ausgedehnt worden 
waren, wurden in friedlichem Vorschub allmählich von den Germanen 
besiedelt, die Goten verstärkten noch auf ihren Durchwanderungen 
dieser Länder das germanische Element, und als das römische Reich 
zerfiel, war dieses Südostviertel schon ohne grosse Kämpfe deutsch 
geworden.“ Aber worauf gründen sich diese Behauptungen? Die 
Bevölkerung der in Betracht kommenden römischen Provinzen war 
doch eine ganz oder bis auf einen Bruchteil romanisierte keltische, 
von deren Gesamtcharakter vereinzelte im Romanentum sich verlierende, 
gewiss nicht umfangreiche Ansiedelungen von germanischen Ab- 
teilungen während der Römerzeit nichts ändern konnten. Hier 
hängen bleibende gotische Volksreste sind aber weder bezeugt noch 
wahrscheinlich. Alles Deutschtum in diesen Ländern geht vielmehr 
erst von den Baioaren aus, die zunächst den westlichen Teil ihrer 
heutigen Stammsitze den Romanen, dann den östlichen, durch frän- 
kischen Zuzug verstärkt, den ihrerseits über früher romanischen Boden 
vorgedrungenen Slaven abnahmen, darunter auch die vor dem Ein- 
setzen dieser bairischen Einwanderung in ihrem ganzen Umfange 
slavische, wenn auch spärlich besiedelte, und zur Zeit des Zerfalls 
des Römerreiches noch ganz kelto-romanische Steiermark. Das breit- 
gesichtige Mischungselement im deutschen Südwestgebiet, das be- 
sonders stark in Württemberg und vor Allem in der Schweiz hervor- 
treten soll, wird im Gegensatz zum nordöstlichen slavischen als kel- 
tisches bezeichnet. Aber die Kelten werden uns von allen alten 
Gewährsmännern gerade so geschildert wie die Germanen, und die 
den gallischen Grabfeldern der unmittelbar vorrömischen La-tene-Zeit 
entstammenden Schädel lassen ebenfalls ein nicht breitgesichtiges 
Volk erkennen. Auf der beigegebenen Karte der Verbreitung der 
Deutschen in Mitteleuropa ist von keltischer Beimischung im Süd- 
westen und daneben von romanischer im Süden die Rede. Aber wie 
soll man zwischen der einen und der anderen scheiden können, wo 
es sich da und dort wesentlich nur um romanisierte Kelten handelt? 
Wenn die Tschechen S. 5 zu den Südslaven gerechnet werden, ge- 
schieht dies auf Grund einer neuen Einteilung der Slaven nach dem 
Mass grösserer oder geringerer Blondheit, aber unter anderen Gesichts- 


386 Kritiken. 


punkten betrachtet sind die Tschechen Nordslaven und gelten nicht 
nur sonst allgemein, sondern gelegentlich S. 57 auch im selben Buche 
als solche. 

Die Abhandlung Kirchhoffs über „Die deutschen Land- 
schaften und Stämme“ enthält manches Gute und Beachtenswerte, 
fordert aber daneben mehr als die Beiträge der anderen Mitarbeiter 
zu Widerspruch heraus, schon wegen der vielfachen Ueberschätzungen 
des Einflusses der Landschaft auf ihre Bewohner. 

Die auf Seite 46 berührte Uebereinstimmung des Rätoromanischen 
mit dem Schweizerdeutschen im Wandel von E „in ein hart aus 
tiefer Kehle gestossenes“ ch könnte, wenn sie bestände, doch nur aus 
der Nachbarschaft, das heisst aus Uebertragung von dem einen in 
das andere Sprachgebiet durch die Vermittelung der Zweisprachigen, 
nicht aber aus dem Einfluss der Hochgebirgsnatur erklärt werden 
Hat doch das Germanische seinerzeit in der norddeutschen Tiefebene 
altes indogermanisches E zu ch (und weiter dann zu h) verschoben. 
Aber die Uebereinstimmung von schweizerdeutsch chind und "io 
romanisch chasa ist in Wahrheit nur eine solche der Schreibung. 
Der romanische Laut ist ein ganz anderer und zwar ein palataler 
bis in den fsch- und sch-Laut hinüberspielender. Ihn mit dem ale 
mannischen Laute zusammenzubringen ist gerade so verkehrt, als es 
wäre, den Wandel von lat. campus zu franz. champ und den von 
voralthochdeutsch kald zu althochdeutsch chalt des gleichen Zeichens 
ch halber als eine zusammenhängende Erscheinung zu betrachten. 
Dass der „Alpenschutz“ manches Altertümliche in der Sprache uns er- 
halten hat, ist allerdings richtig; aber als auf ein Beispiel hierfür 
durfte sich der Verfasser nicht auf die grössere Aehnlichkeit von 
tirolisch Feuchte (eigentlich Feicht'n) und griech. æeuxn gegenüber 
dem schon weiter abstehenden fichte berufen, denn Feuchte, althoch- 
deutsch fiuhta (aus *feuhtjön) ist nicht genau dasselbe Wort wie 
Fichte, ahd. fiohta (aus *feuhtén) und würde auch im Schriftdeutschen 
Feuchte lauten. 

Damit sind wir schon auf dem Gebiet des Sprachlichen und 
zumal Mundartlichen angelangt, das ja mit einem Gegenstand wie 
dem hier behandelten durch hundert Fäden verknüpft ist. Wie leicht 
sich der vergreift, der sie aufgreifen will, haben wir öfter schon er" 
fahren, und das zeigt sich auch hier. Für die oberösterreichische 
Moiesstubn statt Moastubn „Meierstube“ S. 58 möchten wir zwa 
am liebsten einen Schreib- oder Druckfehler verantwortlich machen, 
aber was soll man dazu sagen, wenn ihrem Eigner S. 59 als Antwort 
auf die Frage, ob seine Hühner bald in die Stadt zum Verku 
kämen, die Worte in den Mund gelegt werden: „Warum soll ich gë 


Kritiken. 387 


zur Stadt verkaufe? Ich kann sie ja selber esse, ’s isch besser &so!" 
Das ist vielleicht schwäbisch oder sonst etwas, nur alles eher als 
oberôsterreichisch. Wenn es S. 59 heisst: „Das Vienna oder Vienne 
der Romanen giebt den vokalischen Laut des Stadtnamens, wie ihn 
jeder echte „Wiäner“ (oder „Weaner‘) hören lässt, genauer wieder als 
das hochdeutsche „Win“, bei dem wir arglos so thun, als sei das 
in der Schrift noch treu erhaltene e ein deutsches Dehnungszeichen“, 
so ist auch das nicht ohne Einschränkung richtig, freilich aber ein im 
Deutschen Reiche sehr verbreiteter Irrtum. Allerdings ist die Sprache 
der Wiener in allen Gesellschaftsklassen mehr oder weniger stark von 
der Mundart beeinflusst, aber die Formen Wean und Weaner gehören 
nur mehr den untersten, zum grossen Teil aus Grossstadtpöbel be- 
stehenden Schichten an, während sie auf dem Lande allerdings all- 
gemein üblich sind. „Wiäner“ aber giebt es überhaupt nicht. S. 55 
wird ,Geselchtes“ als gesalzenes Schweinefleisch erklärt, während es 
doch allgemein die Bedeutung Rauchfleisch hat, die freilich dem auf 
romanische Quelle zurückgehenden Worte, dem eine Ableitung von sal 
zu Grunde liegt, nicht seinem ältesten Wortsinne nach zukommt. Der 
Name Kästenbaum für Edelkastanie ist nicht nur oberrheinisch (S. 71), 
sondern unter anderem auch gemeinbairisch. Das in der Bezeichnung 
Rebretter für Totenbretter steckende ahd. Arco, got. hraiw „Leichnam“ 
kann mit griech. kreas und aind. kravis „rohes Fleisch“, das ja auch 
in der Bedeutung — ausser für Kannibalen — recht weit davon 
abliegt, nicht urverwandt sein, wie Kirchhoff S. 57 noch glaubt, wenn 
nicht ein germanisches Lautgesetz durchbrochen werden soll; vielmehr 
gehört jenes griechische und indische Wort zu unserem roh, germ. 
*hrawa-, *hrewa-. Und auf welche Quellen gründet sich die Angabe 
S. 44, dass die Alpen im Mittelalter „der lombardische Birg“ ge- 
heissen haben? Sie bedarf inhaltlich ganz gewiss einer Einschränkung; 
auch ist lombardisch eine ganz junge Wortform und birg könnte nur 
synkopiert aus mhd. gebirge und Neutrum sein. 8.63 wird die Um- 
gebung von Eger irrtümlich Franken statt Baiern zugeschrieben. 
Einwände sind auch dort fast immer zu machen, wo Kirchhoff 
die germanische oder vorgermanische Grundlage im deutschen Volks- 
bestande sucht und überhaupt germanische Dinge berührt, und man 
kann zu seiner Entschuldigung nur sagen, dass es meist landläufige 
Irrtümer sind, die er teilt. Das gilt z. B. von seiner Annahme, dass 
die alten Germanen Einzelsiedlung vorzogen, während doch im Gegen- 
teil Dorfsiedlung bei ihnen das gewöhnliche gewesen sein muss. Für 
Zurückführung süddeutscher Schwarzhaarigkeit auf keltisches Blut 
(S. 74) könnte er sich sogar auf wiederholte Aeusserungen Virchows 
berufen; aber nach dem einstimmigen Zeugnisse der Alten waren die 


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388 Kritiken. 


Kelten selbst blond. S. 83 werden die Sugambrer als Kern de 
Frankenverbandes, S. 86 die Marsen und Brukterer als Kernstämme 
der westlichen Niedersachsen bezeichnet; aber gerade die beiden leu- 
teren Stämme sind in den Franken aufgegangen, während die Sw 
gambrer mit ihrer Verpflanzung auf die linke Rheinseite dur? 
Tiberius als selbständige Völkerschaft zu bestehen aufgehört haben 
und nur ihre längst romanisierten Reste zwischen der unteren Maas 
und dem Rhein mit den Franken in Verbindung getreten sein können 
Die Bemerkung (S. 87) über das Wesergebirgsland: „An die zwei 
tausend Jahre bereits wohnen hier echte Sachsen und zwar die auf 
ihr Schwert (cheru, altsächsisch heru) getauften Cherusker“ ist awb 
abgesehen von der falschen Etymologie des Namens Cherusci w- 
zutreffend, weil die Cherusker keine Sachsen waren, und diese in den 
ersten zwei Jahrhunderten unserer Zeitrechnung die Elbe, auf dert 
Nordufer im Holsteinischen sie ursprünglich sassen, noch nicht über 
schritten hatten. Ob man auf den Osning wirklich „irrtümlich 
S. 87 den Namen des Teutoburger Waldes übertragen hat, ist du 
noch zu sehr umstritten, um es bestimmt behaupten zu dürfen; eher 
hätte zum Namen Sudeten (S. 99) die Bemerkung gemacht werde 
können, dass er eigentlich dem Erzgebirge zukommt. Dass Nürnberg, 
wie S. 77 behauptet wird, auf ursprünglich wendischem Boden stebt 
ist sehr zu bezweifeln und müsste erst bewiesen werden. Kaum 
haben die auch weiter nördlich niemals dicht siedelnden „Radanzwinder' 
jemals an der Regnitz und ihren Zuflüssen so weit nach Süden 
hinaufgereicht. Die Namen Rednitz, Regnitz und Pegnitz, älter 
Radantia, Bagantia, sind nicht slavisch, wie vielfach (übrigens nicht 
etwa auch von Kirchhoff) geglaubt wird, sondern keltisch. 

Wie wir schon eine Ueberschätzung der landschaftlichen Einflüs® 
auf die Bevölkerung beobachten konnten, so sind bei Kirchhoff aud 
die politischen Grenzen in ihrer Bedeutung überschätzt und allzuser 
mit der Natur des Bodens in Zusammenhang gebracht. Dass Böhmen 
und Mähren einem alpinen Staat angegliedert ist, und nicht einem 
norddeutschen, hat doch in anderen Umständen seinen Grund, als in 
dem ungestörten Zusammenhang des mährischen Marchlandes mit 
Niederösterreich, mit dem man auch nicht, wie er es S. 60 thut, de 
starken Anteil der Tschechen an der Bewohnerschaft Wiens — neben 
dem S. 60 irrtümlich auch von einem, thatsächlich nicht vorhandenen, 
madjarischen Zuschlag die Rede ist — in Zusammenhang ug 
darf. Denn von einem solchen Anteil ist noch im vorigen Jahr 
hundert gar nichts zu bemerken und auch in diesem erst seit dem 
grossstädtischen Aufschwung Wiens mit einem Bedarf an Proletanat 
und an kleinen Meistern minder angesehener Handwerksbetriebe, der 


- Kritiken. | 389 


von deutscher Seite gar nicht gedeckt werden konnte. Besonders 
stark angeschwollen ist dieser tschechische Zufluss seit dem Bau der 
Kaiser Franz-Josefs Bahn, die Wien unmittelbar mit Böhmen ver- 
bindet. Von einer natürlichen Abgrenzung der Schweiz oder Oester- 
reichs gegen „Deutschland“ (sage: Deutsches Reich) kann schon gar 
nicht die Rede sein. Dass einmal bestehende politische Grenzen, so 
zufällig sie entstanden sein mögen, auch für das Volkstum von 
grosser Bedeutung werden können, wie denn selbst die Mundarten 
später oft in die politischen Gefüge hineinwachsen, soll nicht geleugnet 
werden. Zu dem, was die deutschen Schweizer in ihrer Sonder- 
entwicklung begünstigt und von den Schwaben getrennt hat, wird 
man es aber nicht rechnen dürfen, dass diese, wie es S 54 heisst, 
„nicht mit den Schweizer Welschen gegen Karl den Kühnen und 
seine Ritterschaft gekämpft“ haben; denn zu jener Zeit war ja die 
Eidgenossenschaft noch ein rein deutscher Staat und ihre Siege über 
die Burgunden waren Siege der Deutschen über die Welschen und 
wurden als solche von den Schweizern selbst gefeiert. — S. 49 sollte 
neben den Schweizer „Schwingen“ das tirolisch-salzburgische „Rankeln‘“ 
nicht übergangen werden. 

In Oskar Weises Abhandlung über „Die deutsche Sprache“ 
fällt eine ganze Reihe unrichtiger Worterklärungen auf, die freilich 
nicht vom Verfasser selbst herrühren, sondern von ihm auf Treu 
und Glauben aufgenommen sind. Siglinde ist nicht „die Sieges- 
schlange“, denn mhd. lint und anord. linnr „Schlange“ eignet sich 
schon als Masculinum nicht zur Bildung von Frauennamen; ausser- 
dem entspricht es in seiner Form nicht einmal genau den Namen 
auf lind, die ein alter jo-Stamm (got. *lin]i, *lin/j6s) sind und auch 
im Auslaut sich völlig decken mit dem Eigenschaftsworte lind, an 
das wir uns daher bei ihrer Erklärung zu halten haben. Von Völker- 
schaftsnamen werden H 236 die der Franken, Sachsen, Cherusker 
und Langobarden aus Waffenbezeichnungen hergeleitet. Aber nur in 
dem der Sachsen steckt wirklich eine solche, das germanische salıs 
„Schlachtmesser“. Wenn es S. 236 heisst: „ein Zusammentreffen wird 
dem Germanen zum Treffen“, so ist dabei der Weg der Bedeutungs- 
entwicklung kaum richtig angegeben; vielmehr ist Treffen soviel als 
„Schlacht“: vgl. anord. drepa „treffen, stossen, schlagen, erschlagen, 
töten“. Auch kriegen (S. 237) heisst nicht durch „Krieg (in unserem 
Sinne) bekommen“; bedeutet doch mhd. kriec auch noch „Anstrengung, 
Streben nach etwas“, nicht nur „Widerstreben, Wortstreit, Kampf“. 
Der Rädelsführer ist nicht ursprünglich der Führer eines Heerhaufens, 
sondern eines Tanzreihens, wie auch das englische ringleader etwas 
ähnliches ausdrückt: vgl. Kluge Et. Wb.; auch slav. kolo „Rad“ ist 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 27 


390 Kritiken. 


Bezeichnung eines Tanzes. Dass seufzen mit saufen etymologisch 
zusammenhängt, hat doch mit der Trinklust der Deutschen nichts zu 
thun (S. 246), zumal sich beide Worte in einer älteren Bedeutung 
„Atem oder Flüssigkeit einziehen“ vereinigen. Auch schluchzen, das 
mit schlucken zusammenhängt, hat ja nichts mit Esslust zu schafen. 
Masslieb (S. 240) kann doch schon seinen Lauten nach unmöglich 
„die Matte liebend“ bedeuten. In Ehe dürfte man selbst dann nicht 
einen Wortsinn „ewiger Bund“ (S. 243) suchen, wenn ewig und 
ahd. ëng (das zunächst „Recht, Gesetz, gesetzlicher Vertrag“ bedeutet! 
wirklich verwandt wären, was kaum der Fall ist, da ersteres zu 
griech. alwv, lat. aevum, letzteres zu lat. aequus gehört. Katzeneller- 
bogen ist nicht eine volksetymologische Umdeutung von Catimelibocus 
(S. 241), sondern dies nur eine gelehrte Verballhornung des deutschen 
Namens. 

Auch sonst ist Etliches auszustellen. Wenn es S. 252 heist: 
„Turnier, Jagd und Tanz fanden von Westen her in Deutschland 
Eingang“, so ist das doch nur von gewissen Arten der Jagd und 
des Tanzes richtig, und mehr will gewiss auch Weise nicht behaupten. 
S. 242 beruft sich der Verfasser auf einen Runenspruch des Inhalts, 
dass „Wodan mit teurem Lohne Treue vergelte“; diese Erklärung 
der Inschrift, um die es sich handelt, stammt von Dietrich; dabei it 
aber, wie längst feststeht, ausser Wodan nicht eines ihrer Wort 
richtig gedeutet, ja auch nur richtig gelesen. Und wenn S. ?3 
gesagt wird, dass seit 1572 fast neunzig Fremdwörterbücher gezählt 
würden, und S. 258, dass seit 1572 über hundert veröffentlicht 
worden seien, so ist das ein offener Widerspruch. 

Mit solchen Hinweisen auf kleine Mängel soll übrigens nieht 
eine im Ganzen tüchtige Arbeit herabgesetzt, vielmehr sollen damit 
vor Allem Winke gegeben werden, wo gelegentlich einer Neuauflage 
Aenderungen geboten sind. Im Falle einer Umarbeitung könnte 
auch die Sprachgeschichte nach mancher Richtung ausführlicher be- 
Sprochen werden. So verdiente doch die erste Lautverschiebunf. 
durch die sich die Kluft zwischen dem Germanischen und den ver 
wandten Nachbarsprachen erst weit geöffnet hat, der Erwähnung: 
ebenso wäre neben den besprochenen römischen Beziehungen, (Bi 
denen auch die grosse Gruppe von Lehnworten aus dem Bereich des 
Maurer- und Steinmetzhandwerkes nicht übergangen werden sollte, 
der älteren keltischen zu gedenken. Der germanische Stammaczent 
und die fortschreitende Schwächung der Endungsvokale sollten nicht 
nur nebeneinander, sondern als zusammenhängende Erscheinungen be- 
handelt werden. Ferner verdienten die Zuflüsse, die der Schrift- 
sprache aus der Sprache verschiedener Verkehrskreise zugekommél 


Kritiken. 391 


sind, eingehende Würdigung, so vor Allem die Studentensprache, und 
auch über die Wiederbelebung altgermanischer Worte wie Halle, Harm, 
Hort, Minne wären ein paar Bemerkungen am Platze. Herders Urteil 
über die Sprache von Klopstocks Oden (S. 239) wird manchem Leser 
überschwenglich und unzutreffend erscheinen; thatsächlich ist es ver- 
altet wie jene Oden selbst und sollte nicht abgedruckt werden, ohne 
jede Ausführung über die gewaltige Fortentwicklung unserer Sprache 
an Bildungs- und Ausdrucksfähigkeit seit den Tagen der älteren 
Klassiker, die allerdings selbst für diese Entwicklung in ernstem 
Ringen ihr Bestes gethan haben. Neben dem Vielen, was sonst über 
die Fremdwörtersucht und Sprachmengerei gesagt wird, wären auch 
ein paar Worte über die jetzt so um sich greifende Engländerei ge- 
wiss berechtigt. 

Eugen Mogk schreibt über „Die deutschen Sitten und 
Bräuche“ und „Die altdeutsche heidnische Religion“, also 
über Gegenstände, mit denen er wie kaum einer vertraut ist und 
mit denen sich zu beschäftigen ihn wohl auch ein Herzenszug drängt, 
ohne dass er es zeigt und ohne dass dadurch jemals sein wissen- 
schaftliches Urteil getrübt wird. 

Einige sachliche Bedenken knüpfen sich an Nebendinge. So 
wird man die Einführung der Erbse durch die Römer (S. 268) kaum 
mit Bestimmtheit behaupten dürfen, da Erbse kein Lehnwort aus 
dem Lateinischen ist. Und gewiss ist der Apfel nicht erst durch die 
Römer in Deutschland bekannt geworden, wenn sie auch sicherlich 
bessere Sorten dahingebracht haben; denn das Wort Apfel hat schon 
vor der ersten Lautverschiebung dem germanischen Sprachschatze ange- 
hört und sogar schon in den Schweizer und oberösterreichischen 
Pfahlbauten der Steinzeit hat sich diese Frucht gefunden. S. 303 
ist mundartliches Küdel durch „Kutte“ verdeutscht, das doch keine 
geläufige Bezeichnung des Frauenrockes ist. 

Uebrigens hätten wir in diesem Abschnitte gern eine ausführ- 
lichere Behandlung des Stoffes gesehen, besonders seitens eines Ge- 
lehrten, der aus dem Vollen zu schöpfen im Stande ist. Und das 
gilt noch mehr in Bezug auf die Behandlung der deutschen Mytho- 
logie. Hier hat Mogk vielleicht allzuängstlich vermieden, vom deut- 
schen auf nordisches Gebiet überzugreifen. Es wäre vielleicht besser 
gewesen, dieses ganz mit einzubeziehen und nur den Vorbehalt zu 
machen, dass wir vielfach nicht wüssten, was unter dem in nordi- 
schen Quellen Ueberlieferten schon gemeingermanisch war oder aus 
Deutschland herübergenommen, und was nordische Sonderentwicklung 
ist. Diese aber wird wohl auch von Nicht-Buggeanern vielfach über- 
schätzt. Ist nicht auch Mogks Annahme (S. 326), dass die Walhall- 

21° 


392 Kritiken. 


vorstellung nur nordisch und nicht auch deutsch sei. ein mit Bit: 
sicht auf unsere Unkenntnis über das deutsche Heidenram sebr be 
denklicher Schluss er silentio der deutschen Quellen? 

Es ist natürlich Mogk weniger darum zu thun, eine Tebersitt 
über die deutsche Mythologie zu geben, als darum, das Besondere. 
Eigenartige an ihr hervorzuheben. Aber auch das hätte in ausge 
dehnterem Masse und gelegentlich eindringlicher geschehen können, 
- als es der Fall ist. So wird der religiösen Umwälzung, durch die 
der alte indogermanische dem Zeus und Jupiter entsprechende Haup 
und Himmelsgott zu Gunsten des Windgottes Wodan zurücktntt 
nicht nachdrücklich genug gedacht. Ist letzterer deshalb emp 
gestiegen, weil man ihn für die Weltseele nahm. wie auch sonst be 
wegte Luft und Geist gleichgesetzt werden, und er früher schon d 
Führer des Seelenzuges, als wuyomouxos, galt? Dann lägen be 
Spuren einer philosophischen Beeinflussung und Umbildung der ältere! 
sinnlicheren Naturreligon vor. Freilicb handelt es sich de 
nicht um etwas nur den Germanen Eigentümliches, denn desch 
Entwicklung lässt sich auch bei den Kelten und einem Täl 
der Thraker beobachten, und vielleicht geht sie gerade "7 
diesen aus, deren Neigung zu religiöser Spekulation auch sont fl 
Tage tritt. Zu dem, was an der — wir sagen absichtlich al 
deutschen — germanischen Mythologie noch auffällt, gehört € 
starker Trieb zu individualisieren. Dieser macht sich nicht nur U 
der höheren Mythologie bemerkbar; auch aus den in Schaaren leber 
den Schöpfungen mythologischer Phantasie heben sich immer einzeln i 
mit scharf ausgeprägter Persönlichkeit heraus. Das hängt allerdir# 
auch noch mit einer anderen Erscheinung zusammen, aber wieder 
mit einer für die Germanen charakteristischen, damit nämlich, das 
diese ihrer staatenbildenden Kraft, die sie im Leben bethă tige! sut 
auf die Glaubenswelt Einfluss gewähren. So treten uns nicht BU 
die Götter, sondern auch Riesen, Zwerge, elbische Geister SO) pad 
Art der germanischen Völkerschaften in festen Verbänden entgeg”" 
und überall erheben sich wie bei jenen aus der grossen Meg 
Fürsten und Führer. Auch das wäre zu untersuchen, ob nicht der 
Ehe in der germanischen Mythologie eine viel grössere Rolle g 
kommt als bei den Griechen z. B. Als etwas Eigentümlieh® a 
im Volkscharakter Wurzelndes erscheint uns auch das yertrultk 
und gemütliche Verhältnis, in das sich der Germane so vielfach n 
den Vertretern der Naturgewalten und sonstigen mytbol%® sehen 
Wesen setzt. 

Dr. Helmolt behandelt „Die deutche Geschichte“. 
Ansicht reizt auch bei ihm zum Widerspruch z. B. der Satz 


Manch 
g, 125: 


Kritiken. 393 


„Iren und Glauben kann man von Völkern niedriger Kultur nicht 
verlangen“ oder „Ehe nicht ein Volk zur Nation im höheren Sinne 
geworden ist, kann es nur ein Volkstum haben, dem nationale Züge 
fehlen: die allgemein menschlichen Züge müssen überwiegen“. Hier 
zeigt sich wieder, wie jeder Mitarbeiter unter Nation und Nationali- 
tät etwas besonderes meint. Was unter Nation im höheren Sinne 
verstanden werden soll, ist überhaupt schwer erfindlich. Eine ähn- 
lich verschwommene Anschauung liegt S. 173 dem Satze zu Grunde, e 
der sehr merkwürdig anmutet: „Die Schweiz, die vor 1798 eigent- 
lich kaum eine Nation war, hat lange Jahrhunderte unbestritten 
als Anhängsel Deutschlands gegolten“. Ist die Schweiz seit 1798 
etwa eine Nation? S. 126 heisst es: „Es giebt keine Norddeutsch- 
heit und Süddeutschheit, sondern eine einzige Deutschheit*. Während 
ein ganzer Abschnitt dem Unterschied der Stämme gewidmet ist, 
wird nun plötzlich geleugnet, dass es besondere süd- und norddeutsche 
Eigenschaften giebt. Auch der beste Deutsche kann daran kaum 
zweifeln, dass es besondere norddeutsche Eigenschaften giebt, wie es 
eine norddeutsche Umgangssprache der Gebildeten giebt. 

In der Darstellung der Einigung der deutschen Stämme, die 
unter Ausschluss der Oesterreicher 1870 erfolgte, finden wir, dass 
die Vorkämpfer, die natürlich nur mit der Feder und Rede wirken 
konnten, zu schlecht wegkommen. Es ist heute eine Anbetung des Er- 
folges üblich geworden und eine gewisse Verachtung gegenüber den 
Träumern, den Stürmern und Drängern, ohne deren Vorarbeit aber 
auch Bismarck sein Werk nicht hätte vollbringen können. 

Der Abschnitt über deutsche Geschichte schliesst mit einer Wür- 
digung Bismarcks und der Gründung des deutschen Reiches ab, eines 
Ereignisses, das nun nahezu ein Menschenalter hinter uns liegt. 
Alles auf Gegenwart und Zukunft bezügliche ist ängstlich vermieden. 
Ist Jahn in seinem Buche der Zeit um einige Menschenalter voraus- 
geeilt, so ist das vorliegende Werk in der geschichtlichen Betrach- 
tung um ein Menschenalter zurückgeblieben. Hier klafft eine grosse 
Lücke. Hat die Volksseele seit der Reichsgründung geschlafen ? 
Ringen sich nicht neue Ideale empor? Ist der Kampf der Deutsch- 
österreicher um ihre Eigenart ausführlicher Betrachtung unwert? 
Giebt es heute nicht auch Stürmer und Dränger, die einer grösseren 
deutschen Zukunft vorarbeiten? Das Auftauchen einer niederlän- 
dischen Bewegung, die dahin zielt, engeren Anschluss an das deutsche 
Reich zu suchen, ist doch gewiss ein beachtungswertes Zeichen, 
zumal wenn Männer wie der Dichter Pol de Mont daran arbeiten, die 
Beziehungen zwischen Niederdeutschen und Hochdeutschen zu ver- 
tiefen und zu vervielfachen. 


394 Kritiken. 


Ebensowenig wie diese Frage ist jene nach der Entwicklung der 
gesellschaftlichen Schichtung berührt und damit der wichtigste Teil 
der deutschen Gesamtentwicklung gar nicht betrachtet worden. Die 
durch Gobinau gegebenen Anregungen für rassengeschichtliche Be- 
trachtung, mögen sie auch noch so sehr im Einzelnen durch die 
neuere Wissenschaft überholt sein, hätten in einem Buche über deut 
sches Volkstum Beachtung finden müssen; und wenn über Sitten 
geschichte nicht eine besondere Abhandlung möglich war, so war D 
der allgemeinen Geschichte der geeignete Platz. 

Professor Karl Sell behandelt im 7. Abschnitt „Das deutsche 
Christentum“ in so vollendeter Weise, dass jeder deutschgesinnte 
Leser seine Freude daran haben wird. Mit weiser Vertiefung und 
gerechtem Wohlwollen wird hervorgehoben, was im deutschen Katho- 
lizismus an deutschem Gehalte steckt, was der Protestantismus für 
das Deutschtum geleistet hat, und endlich lässt der Verfasser aud 
der deutschen konfessionslosen Religiosität volle Gerechtigkeit wider 
fahren, der Religiosität Goethes, Wagners. An Feinheit, Freiheit und 
Tiefe der Auffassung des über die Schranken des Einzelbekenntnisés 
hinausgewachsenen Christen erinnert dieser Abschnitt an das Buch 
Wilhelm Jordans über das Christentum. Vielleicht wäre es arge 
bracht gewesen, auch hier neben der inneren Entwicklung der deut 
schen Religion noch deren Einwirkung auf die verschiedenen dent- 
schen Stämme zu betrachten und den Uebergang der politischer 
Gewalt von den katholischen Habsburgern an die evangelischer 
Hohenzollern ins rechte Licht zu setzen. Es unterliegt wohl keinen 
Zweifel, dass die evangelischen Teile des deutschen Volkes den kathe 
lischen an Einfluss, Gesittung und Wohlstand vorausgeeilt sind, uni 
es ist kein Zufall, dass sie dem deutschen Volke seine Klassiker ge 
schenkt haben und an der Entwicklung der Kunst und Wissenschaft 
einen unverhältnismässig grossen Anteil nehmen. Den Ursachen 
dieser Erscheinung nachzuforschen und sie aufzudecken hätte sehr gut 
in den Rahmen dieser Abhandlung gepasst. 

Landrichter Dr. Lobe behandelt „Das deutsche Recht“. Di 
Treue wird als echt deutscher Zug und als wesentlicher Inhalt der 
deutschen Rechtseinrichtungen aufgewiesen. Dass im neueren und 
neuesten deutschen Recht ein genossenschaftlicher, gesellschaftlicher 
Zug stark hervortritt, eine Parteinahme zu Gunsten des wirtschaftlich 
Schwachen ist glücklich durchgeführt. Die Hochschätzung der eh" 
lichen Arbeit, die in älteren Zeitläuften so derb zum Ausdruck kam 
dass sie Rechtsformen annahm wie z. B. die, dass Söhne von Müller 
von geistlichen Aemtern und Würden ausgeschlossen waren, dai 
heute wieder neu auf, wenn auch in ganz anderen Formen. Wenn 


Kritiken. 395 


im 18. Jahrhundert der christliche Bankherr in Holland noch vom 
heiligen Abendmahl ausgeschlossen war, so haben wir in den heutigen 
Kämpfen grosser politischer Parteien gegen die „Börse“, gegen das 
„Kapital“ erhebliche Reste dieser altdeutschen Anschauungen. Mit 
der Aenderung von Gesetzen hält das Volksleben nicht immer gleichen 
Schritt. Der Verfasser schliesst darum auch mit dem Wunsche, dass 
die Gesetzgebung der Zukunft alle Züge des deutschen Volkscharak- 
ters beachten, mit dem Rechtsgefühl in Uebereinstimmung bleiben 
möge. 

Henry Thode behandelt „Die deutsche bildende Kunst“ 
und hat wohl damit die schwierigste Aufgabe gewählt, weil von 
vielen dem echten Kunstwerk eine internationale Bedeutung zuge- 
sprochen wird und besonders bei der bildenden Kunst, deren Aus- 
drucksmittel arm sind, es viel schwerer ist, die vorhandenen Züge 
herauszufinden, die dem Schöpfer und seinem Volke angehören. Wir 
wissen wohl, was die griechische Baukunst ist und wie sie erblüht 
ist, aber warum sie so gerade bei den Griechen erblühte, und 
warum sie nur bei den Griechen so erblühen konnte, das zu sagen 
ist eine der schwierigsten Aufgaben für den Erforscher der Völker- 
seelen. Um so bemerkenswerter ist es, dass Thode in bester Art 
und mit feinstem Gefühle seiner Aufgabe gerecht geworden ist, in 
Baukunst, Malerei und Bildnerei herauszufinden, was daran deutschen 
Ursprunges und deutschen Gepräges ist. Es erquickt in diesem Ab- 
schnitt besonders auch die von vornherein klare Vorstellung von dem, 
was deutsch ist. Insbesondere im Gegensatze zur Verschwommenheit 
der Kirchhoffschen Begriffe, wo die „mystische“ Begabung der Völker 
als etwas immer nur Erworbenes hingestellt wurde, heisst es hier 
klar und deutlich, dass die geistige Eigenart eines Volkes „wesent- 
lich und vor Allem in der einer ganzen Rasse angeborenen 
physisch-psychischen Anlage beruht“. 

Nur auf S. 516 klafft der Widerspruch gegen den Geist des 
Gesamtwerkes, wenn von einer traurigen Abhängigkeit der 
deutschen Kunst von der niederländischen Kunst die Rede 
ist. Dadurch wird dem Leser die falsche Vorstellung erweckt, als 
ob die Niederländer Nichtdeutsche wären und die deutsche Kunst 
einer ihrer herrlichsten Blüten beraubt. 

Köstlin wird in einem Abschnitt über „Die deutsche Ton- 
kunst“ dem Deutschtum in der Musik in jeder Hinsicht gerecht, der 
reinen und angewandten Musik, dem Liede und dem grossen Wurfe, 
der dem Wagnerschen Genius gelungen ist im deutschen Musikdrama. 

Den Schluss des Werkes bildet eine Abhandlung über „Die 
deutsche Dichtung“ von Prof. Wychgram. Mit liebevoller Sorg- 


396 Kritiken. 


falt wird die Geschichte der deutschen Litteratur durchschritten wi 
bei allen wichtigen Erscheinungen das herausgesucht, was als be 
sonders deutsch angesehen werden kann. 

Auf 8. 597 unterläuft ein — übrigens für den Zusammenhang 
belangloses — Missverständnis einer Stelle der Germania des Tacıms 
Nicht jedem Deutschen brachte es lebenslängliche Schande, lebendig 
die Schlacht verlassen zu haben, wenn der Fürst gefallen war, SP 
dern nur für das Mitglied einer Gefolgschaft galt es als schmit 
lich, aus dem Kampf zu entweichen, wenn der Gefolgsführer 
gefallen war. Es gab also in diesem Falle für das Gefolge nur die 
Wahl zwischen Sieg oder Tod. Das Verhältnis des gewöhnlichen 
Kriegers zum König oder sonstigen Heerführer aber berührte da: 
nicht im entferntesten. 

Nicht ganz zutreffend sind S. 608 die Normannen eine deutsche 
Völkerschaft genannt und ist S. 605 vom Schiff der Nerthus die 
Rede, wo es sich um die Isis der Germania des Tacitus handelt, die 
allerdings auch eine Sprossform der Erdgöttin, aber schwerlich auc 
Nerthus benannt war. Die Bezugnahme auf die in Ausonius’ Mosel 
erwähnten Spottlieder (S. 606) geht auf Kögels Gesch. d. deutsch 
Litt. zurück; aber in der Moselgegend wohnten zu Ausonius Zeil 
keine Germanen, sondern die keltisch oder schon lateinisch sprechen- 
den Treveri. Im grossen und ganzen gehört Wychgrams geistvolle 
Arbeit zu dem Besten, was das Werk enthält. 

Blicken wir zum Schlusse dieser Betrachtung auf das Gesamt- 
werk zurück, so drängt sich noch ein Vergleich mit seinem einziger 
Vorgänger im deutschen Schrifttum auf, mit Jahns Werke vom deut- 
schen Volkstum. Das alte Werk von Jahn und das neue YOR Merer 
über denselben Gegenstand unterscheiden sich hauptsächlich in ihrem 
Geiste von einander. Während Jahn als ein Stürmer und Dräne” 
unzufrieden mit seiner Zeit in jedem Abschnitte seines Buches a 
Zukunft im Auge hat, überall über das Gegebene hinaus will, e 
zählige Bilder künftigen nationalen Glückes vor Augen, eies Glücks 
der Zukunft, das über den Jammer der Gegenwart hinw®@ trösten 
soll, während er mit seinem Herzblute schreibt, stets in grösste! be 
fahr, sein Wort mit der Freiheit zu büssen und von den p emage" 
riechern unschädlich gemacht zu werden, während er also eine e 
stimmte Art von Heldentum in seinem Buche auslebte: finde 5 
bei Meyer von alledem nichts; keine Kühnheit der Gedanken: sonder? 
nur kaltes wissenschaftliches Zusammenstellen des Bekannt! er 
Wünsche für die Zukunft, sondern nur völlige Zufriedenheit mit e 
durch Andere Erreichten; kein Mitfühlen mit jenen Regu ne” 
deutschen Volksseele, die sie zwar im innersten stürmisch a ufvil® 


Kritiken. 397 


aber es doch noch nicht zu äusserlich glänzenden Erfolgen gebracht 
haben; keine lebendige Teilnahme für diejenigen Vorposten des 
Deutschtums, die in harter Bedrängnis um ihr Dasein kämpfen; keine 
Berührung irgend einer wunden oder verwundbaren Stelle des deutschen 
Volkskörpers, sondern ein vorsichtiges Umkreisen derselben; kurz und gut 
keinerlei Sturm und Drang, sondern ausschliesslich gelehrte Nüchternheit 
Man gewinnt fast den Eindruck, als ob die Verfasser von dem Erfolg der 
Reichsgründung so geblendet wären, dass ihre Augen geschlossen 
oder blind sind für Alles was seit 30 Jahren geschehen ist — und 
in Zukunft noch geschehen kann oder soll. Dieser Vergleich mit 
Jahn soll noch keinen Vorwurf enthalten gegen den Geist des neuen 
Werkes, denn es kann auch absichtliche Beschränkung sein, die sich 
die Verfasser auferlegt haben; aber er drängt sich von selbst auf, 
und an mancher Stelle wünschte man der Darstellung einen höheren 
Schwung; neben der Beschreibung des deutschen Geistes- und Ge- 
mütslebens möchte man auch etwas vom Pulsschlag lebhaften deut- 
schen Empfindens herausfühlen und ausgedrückt finden. Welches 
Feuer deutscher Gesinnung lodert z. B. aus den Schriften Richard 
Wagners, Lagardes, Riehls, Freitags, Treitschkes und Anderer! 
Ferner vermissen wir in dem grossangelegten Werke noch einen 
wichtigen Abschnitt. In den Gesamtplan hätte es sicher hinein- 
gepasst, wenn neben den 10 gelehrten Männern noch ein elfter zu 
Worte gekommen wäre, nämlich der Statistiker oder Nationalökonom. 
Es fällt auf, dass in einem Buche von weit über 600 Seiten, in 
denen das deutsche Volkstum eingehend in Bezug auf sein Werden 
und Wirken behandelt ist, an keiner Stelle sich Gelegenheit gefunden 
hat, seinen physischen Umfang mit Zahlen darzustellen. Dem Sta- 
tistiker aber hätte es nicht nur obgelegen, den Umfang des Volkes 
selbst, sondern auch die wirtschaftlichen Machtmittel, die Grundlagen 
und Grundbedingungen seines Daseins in Mitteleuropa und in den 
überseeischen Ländern darzustellen. Von seiner hohen Warte aus 
ergab sich ein Ueberblick sowohl über den vorhergegangenen Auf- 
schwung als auch über die Zukunfsnotwendigkeiten der kolonialen 
Politik, so weit sie dem Handel dient, der Stärkung deutscher See- 
gewalt oder der Schaffung geeigneter Stätten für deutsche Ansied- 
lung. Fragen von ausserordentlicher Wichtigkeit für das deutsche 
Volksleben wie z. B. die modernen Völkerwanderungen innerhalb der 
jetzt von Deutschen bewohnten Gebiete, oder verschiedenartige Volks- 
zunahme bei Deutschen, Franzosen und Slaven hätten da ihre Er- 
ledigungen finden können. Es war eine Gelegenheit geboten, eine 
ganz neue Art wirtschaftlicher Statistik in die Wege zu leiten, denn 
noch nie ist es versucht worden, das deutsche Volk als Ganzes, 


398 Kritiken. 


wenigstens so weit es das geschlossene mitteleuropäische Gebiet be 
wohnt, zum Mittelpunkt statistischer Berechnungen zu machen. Die 
Statistik hat sich bisher stets aus begreiflichen technischen Gründen 
an die Staatsgrenzen gebunden gefühlt. Um so dankbarer ist die 
Aufgabe, sie von diesen loszulösen, und die wichtigsten und wissens- 
wertesten Ziffern für das gesamte Deutschtum oder wenigstens für 
das geschlossene mitteleuropäische Gebiet desselben zusammenzufassen 
und damit eine ganz neue zahlenmässige Erkenntnis über das Leben 
des deutschen Volkes, seine Verbreitung, sein Wachstum, seine Wissen- 
schaftliche Thätigkeit, Industrie, Handel, Schiffahrt u. s. w. zu schaffen. 

Die äussere Ausstattung des Werkes ist durchaus gediegen und 
geschmackvoll, der Bilderschmuck sorgfältig gewählt. Doch wäre es 
an der Zeit, dass in vornehmeren Werken ganz und gar mit der Un- 
sitte gebrochen würde, gefaltete Bilder zu bringen. 

So sehr wir uns freuen, in dem Meyerschen Werke ein vorzüg- 
liches Buch über das deutsche Volkstum zu besitzen und den Sehr 
suchtsruf Jahns darin zum ersten Mal erfüllt zu sehen, so betrachten 
wir es doch nur als eine Abschlagszahlung des weltberühmten Ver 
lages, der ein Werk von ebensoviel und mehr Bänden veranlassen 
könnte, als das Buch jetzt Abschnitte hat. Denn in so engem Raum 
konnte der Gegenstand unmöglich erschöpft werden. Sehr gut aber 
würde sich eine deutsche Kunst-, Sitten- und Litteraturgeschichte, eine 
deutsche Geschichte, eine Geschichte der deutschen Sprache u.s.w. ZU 
einem umfassenden und erschöpfenden Werke über das deutsche Volks 
tum zusammen fügen, wie es den Bedürfnissen unserer Zeit entspricht. 

Rudolf Much und Bruno Brukner. 


Albert Zweck, Littauen. Eine Landes- und Volkskunde. Mit 
66 Abbildungen, 8 Kartenskizzen und einer grossen Karte der 
Kurischen Nehrung. 1898. VIII und 452 S. 8. 

Albert Zweck, Masuren. Eine Landes- und Volkskunde. Mit 
59 Abbildungen und 3 statistischen Karten. 1890. VI wi 
3578. 8. 

(Aus: Deutsches Land und Leben in Einzelschilderungen. Land- 
schaftskunden und Städtegeschichten. Stuttgart, Hobbing und 
Büchle.) 

In diesen beiden Büchern erscheint zwar, der ganzen Natur der- 
derselben entsprechend, die Geschichte, die Geschichte im engem Sinne, 
nur ganz im Hintergrunde, aber für verschiedene, und zwar recht 
hervorragende Seiten der „Kulturgeschichte“ bieten sie so viel wichtiges, 
brauchbares und durchaus zuverlässiges Material, dass sie der Be- 
rechtigung auch an dieser Stelle wenigstens erwähnt zu werden nicht 


Kritiken. 399 


entbehren. Mit Nr. 1 beginnt die Sammlung, welcher diese Arbeiten 
angehören, und wenn alle weiteren ebenso, wie es bei dem Buche 
über Masuren der Fall ist, jener in der vollen Gediegenheit des innern 
Wertes und der äusseren Ausstattung gleichkommen, so werden die 
Verleger alle Ursache haben auf ihr Unternehmen stolz zu sein. Neben 
dem gedruckten und dem ungedruckten (d.h. aktenmässigen) Quellen- 
material, welches für jedes Kapitel besonders aufgezählt wird, hat der 
Verfasser in erster Linie nach eigenem Anschauen gearbeitet, indem 
er, mit scharfem Auge und offnem Ohr und mit einer sicheren Beob- 
achtungsgabe ausgestattet und ebenso mit allen nötigen Vorkenntnissen 
ausgerüstet, das jedesmal in Angriff genommene Gebiet aufmerksam 
durchwanderte, Natur und Menschen eingehend studierte. Den so ge- 
wonnenen reichen Stoff hat der Verfasser dann so geschickt zu ver- 
teilen und in eine so angenehme Form zu giessen verstanden, dass 
sowohl wer nach Belehrung strebt, als wer nur Unterhaltung sucht, 
Befriedigung und Genuss in den gelungenen und schön und ange- 
nehm ausgestatteten Handbüchern finden wird. Der Inhalt der ein- 
zelnen Bände ist nach folgendem Scheina gruppiert: Grenzen, Geolo- 
gisches, Oberflächengestaltung (für Littauen zusammen etwa 180, für 
Masuren 100 Seiten), Klima, Tier- und Pflanzenwelt, Bewohner (ihre 
geschichtliche und kulturelle Entwicklung), Erwerbsleben, Siedelungen 
(Städte und plattes Land), Bevülkerungsdichtigkeit. In dem Bande 
über Littauen haben das Memeldelta und die kurische Nehrung mit 
den starken Eigentümlichkeiten ihrer Natur und ihrer Bewohner eine 
gesonderte Darstellung von je 70 Seiten gefunden. — Wünschen wir, 
dass des Verfassers Absicht, auch den übrigen Landschaften Ost- 
preussens eine gleiche Darstellung zu widmen, ungehindert zur Aus- 
führung komme. 
Königsberg i. Pr. Karl Lohmeyer. 


Norway. Official publication for the Paris exhibition 1900. Kristiania 
1900. 626 + XXXIV Seiten. 

Für die Ausstellung in Paris im Jahre 1900 wurden offizielle 
Berichte über Natur und Bevölkerung, Gewerbe und Handel, Staats- 
verfassung und Verwaltung, Unterrichtswesen, Kunst und Wissen- 
schaft einiger Länder herausgegeben. Dieses geschah, um dem Aus- 
länder eine Gelegenheit zu bieten, sich eine Auffassung über die Be- 
deutung des betreffenden Landes und Volkes für die Kulturarbeit der 
Jetztzeit zu bilden. Die Schwäche dieser Publikationen liegt natürlich 
darin, dass sie nicht ganz objectiv sein können, da sie in der Ab- 
sicht geschrieben sind, das Beste hervorzuheben, was auf jedwedem 
Gebiete geleistet worden ist. Ihre Stärke dagegen liegt in den 


400 Kritiken. 


offiziellen Angaben, vor allem in den statistischen Tabellen, denen 
ein grosser Wert beigemessen werden kann. Anders gestaltet sich 
die Sache hinsichtlich der Abteilungen über Geschichte, Staatsrecht, 
Kunst und Wissenschaft, weil dem Verfasser hier ein grösseres Feld 
geboten wird, um seine individuelle Auffassung geltend zu machen. 

Dieses allgemeine Urteil gilt in hohem Grade von dem hier zu 
besprechenden Buch über Norwegen, welches in zwei Ausgaben, einer 
französischen und einer englischen, erschienen ist. Das Buch wird von 
den Kapiteln über „Geographical Situation“, „Topography“, „Geology“, 
„Climate“, „Plant-Life“ und „Animal Life“ eingeleitet. In dem darauf- 
folgenden Kapitel über „Anthropology“ lenkt der Verfasser, A.M. Hansen, 
die Aufmerksamkeit auf das Vorhandensein zweier ungleicher Rassen 
im norwegischen Volke: die eine dolichocephal, hochgewachsen und 
von heller Gesichtsfarbe, die andere brachycephal, mittelhoch und mit 
deutlichen Spuren einer früheren dunklen Gesichtsfarbe. Zwischen 
diesen beiden giebt es Zwischenformen, durch Kreuzung der Rassen 
hervorgebracht. Studien über diese Verhältnisse sind in letzter Zeit 
vorzugsweise von Dr. C. O. Arbo und anderen gemacht worden. 

Hierauf folgt das Kapitel „Population“ mit mehreren inter 
essanten Texttabellen, unter anderem eine kräftige Zunahme der Be 
völkerung ausweisend: von 727 600 Einwohnern im Jahre 1769 bis 
auf 2 000 917 im Jahre 1891. Dieses Jahr beschäftigten sich 48,65°, 
der Bevölkerung mit Ackerbau und Forstwirtschaft; 8,58%, mit Fisch 
fang; 23,04%, mit Industrie und Grubenbetrieb; 9,75%, mit Handel 
und Kommunikationswesen; 5,92%, mit Schiffahrt und 4,36% mi 
intellektueller Arbeit. — Aus dem Kapitel „Prehistoric Periods“ geht 
hervor, dass Norwegen in den ältesten Zeiten weniger dicht bevölkert 
gewesen sei als Schweden und Dänemark. Altertümer aus allen vor 
geschichtlichen Perioden sind vorgefunden worden: aus dem Stein- 
zeitalter, dem Bronzezeitalter und dem Eisenzeitalter. 

Dann folgt „History“, „International Position“ und „Political 
Constitution and Administration“. Hier ist die Darstellung von der 
jetzigen politischen Situation in Norwegen und Schweden beeinfust 
worden. Wie allgemein bekannt, wurde Norwegen von dem König 
von Dänemark durch den Frieden in Kiel am 14. Januar 1814 # 
den König von Schweden abgetreten. Die Norweger wollten sich 
hierin nicht fügen, sondern wählten einen eigenen König. Nach einem 
kurzen Krieg musste dieser seine Krone niederlegen. Bei den ‘tr 
wickelten politischen Zuständen in Europa sah die schwedische Re 
ER ihren Vorteil darin, mit den Norwegern sobald wie möglich 
fertig zu werden. Unterhandlungen wurden eingeleitet, und ein fü 
die Norweger sehr günstiger Vertrag kam zustande. Dabei unterlie® 


Kritiken. 401 


man jedoch, einige wichtige Verhältnisse in deutlichen Ausdrücken 
zu bestimmen. Dieses Versäumnis hat sich schwer gerächt, indem 
ungleiche Auslegungen eine gewisse Stütze gefunden haben. Die Auf- 
fassung von den Vorgängen im Jahre 1814 hat die Auffassung der 
jetzt geltenden Rechtsverhältnisse in der Union und der Geschichte 
Norwegens vor der Trennung von Dänemark stark beeinflusst. Nor- 
wegische Verfasser haben im allgemeinen hervorheben wollen, dass 
Norwegen vor 1814 ein selbständiges Königreich gewesen sei, durch 
eine Art Personalunion mit Dänemark vereint. Der König von Däne- 
mark hätte nicht das Recht gehabt, eines seiner Königreiche ab- 
zutreten; da er es doch gethan, stände Norwegen das volle Recht zu. 
ohne Berücksichtigung des Kieler Friedens einen neuen König zu 
wählen. Die schwedische Regierung liess es zu, dass Unterhandlungen 
wegen der Unionsbedingungen geführt wurden; dieses bedeute ein 
Aufgeben des Kieler Friedens. Das Primäre beim Eingehen der Union 
sei also die volle Selbständigkeit der beiden Länder, das Sekundäre 
die Beschlüsse, die, von der Union bedingt, das Bestimmungsrecht 
jedes der beiden Länder beeinträchtigten. Wo deutliche Bestimmungen 
nicht vorhanden seien, müssten in erster Linie die Anforderungen der 
Selbständigkeit berücksichtigt werden, dann erst die der Gemeinsam- 
keit. Beim Eingehen der Union wurde nichts näheres darüber be- 
stimmt, wie die norwegischen auswärtigen Angelegenheiten gehandhabt 
werden sollten. Nur die Frage der Kriegserklärung wurde geregelt. 
Infolgedessen hat Schweden diese Angelegenheiten allein gehandhabt, 
wobei nur Norweger hinzugezogen oder norwegische Behörden gehört 
werden. Dieses wäre eigentlich eine Rechtskränkung, die der Selb- 
ständigkeit Norwegens widerstreite. — Diese Auffassung vertreten zu- 
nächst die norwegischen Radikalen (die Linke), aber zum Teil auch 
die Konservativen. Gegenwärtig sind die Radikalen am Ruder, und 
ihre Auffassung macht sich auch in dem offiziellen Buch über Nor- 
wegen geltend. 

Das ganze Gedankensystem der Linken ist zum Teil von nor- 
wegischer, hauptsächlich aber von schwedischer Seite einer scharfen 
Kritik ausgesetzt worden. In Schweden macht sich die Auffassung 
geltend, dass die Lehre von der vollen Abgesondertheit Norwegens 
von Dänemark als ein eigenes Königreich vor 1814 und das recht- 
liche Unvermögen des dänischen Königs, Norwegen abzutreten, eine 
unbewiesene Hypothese sei. Beim Eingehen der Union wären die 
Vorrechte Schwedens in gewissen Fällen als gegeben vorausgesetzt. 
Dass die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten Schweden allein 
zusteht, kann man unter anderem daraus ersehen, dass alles, was in 
dem früher angenommenen, norwegischen Grundgesetz diese wichtigen 


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402 Kritiken. 


Angelegenheiten betraf, gestrichen, wogegen alle entsprechenden 
Satzungen im schwedischen Grundgesetz beibehalten wurden. In der 
Natur der Sache lag es übrigens, dass sich Schweden die auswärtige 
Politik allein vorbehielt. 

Es ist nicht meine Absicht, hier auf eine nähere Kritik der 
in der Arbeit vertretenen Ansichten einzugehen; ich will nur mit ven 
oben gesagten den allgemeinen Standpunkt der Verfasser: klarlegen. 
Wer sich eine eigene Auffassung über diese Fragen bilden wil, 
thäte wohl daran, die norwegischen Darstellungen mit schwedischen 
zu ergänzen, und umgekehrt. 

Der Verfasser des Kapitels „History“, O. A. Oeverland, der eine 
grosse Geschichte Norwegens verfasst hat, verweilt erst bei der Selb- 
ständigkeit Norwegens im Mittelalter, geht dann an der dänischen 
Periode bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts schnell vorbei, und 
widmet den Rest seiner Darstellung dem letzten Jahrhundert. Er 
verteidigt ruhig und sachgemäss und ohne unnötige Polemik seinen 
Standpunkt, ein Urteil das auch von den Verfassern der zwei zu 
nächst folgenden Abteilungen, E. Hertzberg und A. Færden gilt. Ba 
gewissen Punkten werden ungleiche Ansichten referiert.  Beachtens- 
wert ist die eigentümliche Gestaltung des norwegischen Parlamentarismus, 
indem der König nicht die Macht besitzt, den „Storting“ aufzulösen 
und neue Wahlen zu veranstalten. Auch werden die „Storting” 
Sessionen immer langwieriger (jetzt 6—7 Monate.) 

Zu erwähnen sind noch die Abteilungen über „Municipal Or- 
ganisation“, „Judicial Organisation“, „Social Conditions“, „Sanitary 
Conditions“, „Finances“, „Banking“ u.a. In dem Kapitel , Comment 
and Shipping“ wird eine kurze aber gute Darstellung von dem enormen 
Aufschwung der norwegischen Schiffahrt in der letzten Hälfte de 
19. Jahrhunderts gegeben. Von grossem Interesse sind auch die 
Kapitel „Agriculture“, „Forestry“, „Fisheries“, „Industry“ u. a. m. 
welche vorzugsweise die Entwickelung der letzten Jahre und über 
haupt jetzige Verhältnisse schildern. Von allseitigen oder erschöpfenden 
Darstellungen kann hier natürlich nicht die Rede sein, da für jeden 
Gegenstand nur wenige Seiten zur Verfügung stehen. — Mit Ab 
teilungen über Sprache, Litteratur, Zeitungswesen und Kunst endet 
das Buch. Eine Uebersetzung der Grundgesetze des Landes sowie eine 
Landkarte ist beigefügt. Mehrere vorzügliche Bilder und klein 
Illustrationen dienen zur Erläuterung des Textes. 

Die ganze Arbeit lässt erkennen, dass wir hier vor einem jugend 
lichen, entwicklungskräftigen Volke stehen, das unser ganzes Interesst 
und unsere Sympathien verdient. 

Stockholm. Karl Hildebrand. 


Kritiken. 403 


Karl Heldmann, Der Kölngau und die Civitas Köln. Historisch- 
geographische Untersuchungen über den Ursprung des deutschen 
Städtewesens. Mit geographischem Index und einer Karte. 
Halle a. S., Max Niemayer, 1900. VI, 136 S. 

„Lediglich die starre Dekanats- und Gaugrenzentheorie hat der 
deutschen Stadtgeschichtsforschung den falschen Weg zur Exemtions- 
theorie gewiesen und damit alle die Hypothesen über den Ursprung 
des deutschen Städtewesens und der deutschen Stadtverfassung hervor- 
gerufen, die sich seit mehr als zwei Menschenaltern in bunter Folge 
abgelöst haben“. Der Verfasser schlägt nun einen ganz neuen Weg 
ein zur Lösung des Rätsels. Er weist an dem Beispiel des Bergheimer 
Dekanats nach, dass Gau- und Dekanatsgrenzen sich nicht notwendig 
decken; ferner zeigt er, dass der Kölngau nur ein Untergau des 
Gilgaus war und auch nur bis an die Mauer der Stadt Köln reichte. 
Weiter behauptet Heldmann, dass die Stadt Köln nie aus dem 
Kölngau eximiert worden sei, sondern seit ihrer Gründung sogleich 
einen eximierten Gerichtsbezirk, unter fränkischer Herrschaft also eine 
Grafschaft, gebildet habe. Sie habe dann als Muster für die übrigen 
Städte gedient. 

Ich gestehe, dass ich mir der Bedeutung der Dekanats- und 
Gaugrenzentheorie für die Erforschung des Ursprungs der deutschen 
Stadtverfassung nie bewusst gewesen bin, und dass sie mir auch 
heute noch nicht klar geworden ist. Dass Heldmanns Annahme einer 
rechtlichen Sonderstellung Kölns in römischer Zeit nicht richtig ist, 
hat inzwischen Kornemann mitgeteilt (Korrespondenzblatt d. Westd. 
Ztschr., 1900, Sp. 54—59). Wir kommen damit sogleich in die 
fränkische Zeit herunter und müssen weiter bekennen, dass wir auch 
aus den ersten Jahrhunderten der fränkischen Herrschaft nichts wissen. 
Waren im 9. oder 10. Jahrhundert Köln-, Kutz-, Nievenheimer und 
der fragliche kleinere Gyllgau nichts weiter als Untergaue der Gil- 
gaugrafschaft, so ist noch nicht bewiesen, dass es von Anfang an so 
gewesen sei. Und weiter, wenn die Stadt Köln nicht zum Kölngau 
gehörte, so folgt noch nicht, dass sie nicht neben ihm einen Unter- 
bezirk der Gilgaugrafschaft gebildet hat. Doch das nur, um zu zeigen, 
dass zwischen der Gaugeographie und der Forschung nach dem Ur- 
sprung der Stadtverfassung eine Kluft ist, über die ich auch bei 
Heldmann keine Brücke finde. 

Um zur Sache selbst zu kommen, so sind nach Keussen „sowohl 
im Osten der Mauer die Rheinvorstadt St. Martin, wie im Westen 
die ganze Apostelpfarre, von der ein bedeutender Teil jenseits der 
Mauer lag, von jeher dem altstädtischen Hochgericht unterstellt 
gewesen“ (Deutsche Litteratur-Ztg., 1900, Sp. 1773—1774). Damit 


404 Kritiken. 


haben wir in Köln mit seinem Hochgerichtsbezirk ein Gebilde genau 
von derselben Art, wie es uns die Ottonischen Privilegien in Strassburg, 
Speyer, Worms mit ihrer villa oder ihrem suburbium kennen lehren. 
Um die Ottonischen Privilegien kommen wir eben, wie wir sie auch 
im einzelnen auslegen mögen, nicht herum, und zwar kommen wir 
nicht um sie herum, weil wir durch sie überhaupt zum ersten Mal 
von Stadtgerichtsbezirken hören: Oppermann meint neuerdings, dass 
gleichzeitig mit den Ottonischen Privilegien die eximierten Gerichts- 
bezirke erst gebildet worden seien. (Westd. Ztschr., 1900, S. 6f. 
des Sonderabdrucks der Besprechung von Heldmanns Buch). Ich 
habe s. Z. die Ansicht ausgesprochen, dass jene Verleihungen der 
Gerichtsbarkeit an die Bischöfe die Existenz der Bezirke zur 
Voraussetzung hatten (Ursprung d. d. Stadtverfassung S. 28f.): ich 
sehe den Grund der Exemption in der Eigenschaft der Stadt als 
Burg. Mag dem sein, wie es will: in keinem Falle hat uns Held- 
manns Buch der Erkenntnis des Ursprungs der rechtlichen Sonder- 
stellung der Städte auch nur einen Schritt näher gebracht. Trotzdem 
zeigt es wertvolle Qualitäten, die uns berechtigen von seinem Ver- 
fasser, wenn er nur gelernt haben wird sein Temperament ein wenig 
zu zügeln, noch schöne Beiträge zur Aufhellung der Vergangenheit 
zu erwarten. 
Jena, März 1901. F. Keutgen. 


Rudolf Kötzschke, Studien zur Verwaltungsgeschichte der Gross- 
grundherrschaft Werden an der Ruhr. Leipzig, Teubner 1901. 
VII u. 160 SS. 

Eine ganz vortreffliche Arbeit, eine von den Untersuchungen, die 
wir so notwendig brauchen: aufgebaut auf durchaus sicherer Grund- 
lage, fern von vorschnellen Verallgemeinerungen, aber gestützt auf 
umfassende Kenntnis der allgemeinen Fragen und ihrer stets eingedenk ; 
auf einen begrenzten Raum beschränkt, der aber mannigfaltige Ver- 
hältnisse in sich schliesst, die bald von dieser, bald von jener Seite 
her Anknüpfung gestatten; scharfsinnig in der Ausbeutung des zur 
Verfügung stehenden Stoffes bis hinaus auf die unscheinbarsten Züge, 
mit denen sich bei oberflächlicher Betrachtung nicht viel anfangen 
liesse. 

Das Kloster Werden, „der mächtigste geistliche Grundherr des platten 
Landes am Niederrhein“, selbst auf rheinfränkischem Boden, aber dicht 
an der sächsischen Grenze gelegen, mit Besitzungen von der Ahr bis 
zur Nordsee, von der Schelde bis gegen die Elbe hin, gewährt durch 
einen reichen Schatz von Urkunden und Akten — die Urbare wird 
der Verfasser im Auftrage der Gesellschaft für Rheinische Geschichts- 


Kritiken. 405 


kunde demnächst herausgeben — die Möglichkeit einer Darstellung 
seiner Verwaltungsgeschichte von der karolingischen Zeit seiner 
Gründung an; durch diese Ausdehnung nach rückwärts im Vorteil 
z. B. vor dem Kloster St. Peter im Schwarzwald, mit dessen Be- 
handlung durch Gothein (Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 
N. F. 1, 257ff.) sich die vorliegende Arbeit in dem einen und 
andern Punkte berührt. 

Das erste Kapitel behandelt „die Hauptformen der örtlichen 
Verfassung und Verwaltung des Werdener Klosterguts.“ 
Aus dem gesamten Besitz des Klosters sind zwei Gebiete heraus- 
gegriffen: das ehemalige Krongut Friemersheim am Niederrhein und 
das Klostergut in Westfalen. Dort haben wirs zu thun mit einem 
aus karolingischem Besitz an das Kloster übergegangenen Landgut; in 
der Mitte ein Haupthof, dicht umgeben von abhängigen Hufen, der 
Mehrzahl nach in Dörfern, die ganz dem Kloster gehören; Herrenhof 
und Bauernhufe verbunden durch eine ausgebildete Fronhofsverfassung; 
auf dem Fronhof anfangs grundherrlicher Eigenbetrieb: der ganze 
Ueberschuss des Ertrages über den Verbrauch gehört dem Kloster 
als Grundherrn. Die Arbeit auf dem Hof wird zum grossen Teil 
von den Inhabern der ihm zugewiesenen Hufen versehen. Aber schon 
um 1100 findet man diese Fronen teils einfach verschwunden teils in 
Geld umgesetzt; nur ein kleiner Rest besteht noch fort. In der 
Staufenzeit wird auch er vollends abgelöst, die Fronhöfe ganz auf sich 
selbst gestellt, ohne jeden Anspruch auf die Beihilfe abhängiger 
Bauern.! 

Ganz andere Verhältnisse als das ehemalige Krongut im Rhein- 
thal zeigt ursprünglich das Klostergut in Westfalen; es ist nicht wie 
jenes durch eine einmalige Schenkung erlangt, sondern seine einzelnen 
Bestandteile sind zu verschiedenen Zeiten auf verschiedene Weise aus 
verschiedenen Händen an das Kloster übergegangen; die 450 Grund- 
stücke, die hier das Kloster um 900 besitzt, sind über einen Raum 


! Ein Beispiel, wie manchmal bis aufs Kleinste hinaus die Entwicklung 
in weit entlegenen Gegenden übereinstimmt: ein letzter Rest des wirt- 
schaftlichen Verbandes zwischen Frouhof und Hufen erhielt sich bis in 
spätere Zeit darin, dass der Hofbauer zu Asterlagen verpflichtet war, dem 
Dorfe die Zuchttiere, einen Hengst, einen Stier und einen Eber zu halten; 
dafür gebührte ihm der schmale Zehnt im Dorf. (8. 29.) Im Dorf Biberach 
bei Heilbronn a N. hatte das Wormser Domkapitel einen Hof, der noch 
bis ins 19. Jahrhundert hinein, längst zerstückelt, den Namen Fronhof be- 
hielt. Dessen Besitzer hatten bis 1840 das Faselvieh, nämlich den Farren 
und den Eber, zu halten und bezogen dafür *, des kleinen Zehnten. Vgl. 
Württemb. Jahrbücher 1899 S. 33. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 28 


406 Kritiken. 


von ungefähr 250 Quadratmeilen zerstreut, meist in einer Bauer- 
schaft nur 1—2 zinspflichtige Güter; der Mehrzahl nach Wirtschafts- 
betriebe, die gerade gross genug sind, um eine Familie zu ernähren, 
daneben aber einerseits einige «ronhöfe mit zugehörigen Bauern- 
gütern, andererseits einige Stücke Landes ohne Häuser. Unter den 
Inhabern dieser Klostergüter sind um 880 etwa ?, Laten, 1⁄4 Freie; 
diese meist ohne Eigengut, vom Grundherrn, dem Kloster, gegen 
Zinspflicht mit Land ausgestattet, landsetion genannt — die Land- 
sassen des Sachsenspiegels; daneben aber allem Anscheine nach ein- 
zelne freie Grundeigentümer, die nur den Schutz oder die Hilfe 
des Klosters durch die Verpflichtung zu einer jährlichen Abgabe er- 
kauft haben; ob diese freien Eigentümer, ehe sie in den Schutz des 
Klosters eintraten, vollfrei gewesen sind oder etwa unter dem Schutz 
eines Adligen gestanden haben, lässt sich leider nicht feststellen. Von 
den Laten sind die Freien hauptsächlich dadurch geschieden, dass sie 
trotz ihrem Schutzverhältnis, ja selbst bei dinglicher Abhängigkeit vom 
Kloster doch heerbannpflichtig sind, während die Laten dem Grundherrn 
zum Ersatz für den Waffendienst Heerschilling und -malder zu zahlen 
haben. Endlich kommen auch Hörige fremder Herren als Pächter von 
Klostergütern vor. 

Im Laufe der nächsten 2—3 Menschenalter scheidet aus der 
Gesamtheit der vom Kloster irgendwie abhängigen Freien eine 
Minderzahl aus, um in die Dienstmannschaft des Abtes aufgenommen 
zu werden. Die Mehrzahl aber verschmilzt mit den Laten zu der 
Masse der fronhofshörigen Leute; von dem Unterschied zwischen 
Freien und Laten sind später nur noch Spuren zu finden. Dabei ist 
das Recht des freien Zugs beschränkt, andererseits der Grundsatz der 
Erblichkeit, auch in weiblicher Linie, befestigt, also nach beiden 
Seiten hin Grundbesitz und Besitzer enger verbunden. Fronen kommen 
auch hier vor, aber die Verpflichtung ist nicht allgemein und die 
Last des einzelnen Pflichtigen sehr mässig; schon die zerstreute Lage 
der abhängigen Güter verbot ja hier den Gedanken, den grundherr- 
lichen Wirtschaftsbetrieb so, wie es in dem rheinischen Klosterbesitz 
anfangs der Fall war, grossenteils auf die Arbeiten zugehöriger 
Bauern zu begründen. Im Vordergrund steht hier in Westfalen 
durchaus die Abgabenpflicht. 

Für die Mehrzahl der westfälischen Klostergüter bestand bis ins 
10. Jahrhundert hinein keine Fronhofsverfassung, sondern die ganze 
Masse der grösseren und kleinen Güter war in Hebeamtsbezirke ein- 
geteilt; an der Spitze je ein Beamter weltlichen Standes, der die 
Lieferung der Abgaben und ihre Verwendung zu überwachen hatte. 
Im Lauf des 10. Jahrhunderts hat sich nun aber hier die Fronhofs- 


Kritiken. 407 


verfassung, die auf dem rheinischen Klostergut von Anfang an be- 
stand, allmählig entwickelt. Die grosse Mehrzahl der seit 900 um 
mehr als die Hälfte vermehrten Güter wurde diesem oder jenem zum 
Teil auch erst neu erworbenen Fronhof zugewiesen, um dort die Ab- 
gaben einzuliefern, wozu mit der Zeit auch die Pflicht kam, dort Recht 
zu nehmen und zu geben. So war jetzt der Zustand des westfälischen 
Güterbesitzes dem des rheinischen, wie er sich ungefähr gleichzeitig 
durch Einschränkung der Fronen gestaltet hatte, sehr ähnlich ge- 
worden. 

Den westfälischen Fronhöfen sind aber nicht nur die hofhörigen 
Güter mit ihren Besitzern zugeteilt, sondern auch sogenannte Ein- 
läufige, Leute, die kein dem Kloster gehöriges Gut besitzen, sondern 
in Städten oder fremden Dörfern wohnen, von dem Kloster aber nur 
persönlich abhängig und ihm zu einem Kopfzins verpflichtet sind; 
ganz entsprechend der Masse der südwestdeutschen Leibeigenen, wie 
sie uns beim Ausgang des Mittelalters entgegentritt. 

Die weiteren Schicksale teilt in der Hauptsache das westfälische 
Klostergut mit dem rheinischen. Dagegen scheiden sich hier wie dort 
zwei Gruppen von Gütern je nach ihrer Bestimmung. Das Kloster- 
gut wurde nämlich im 10. Jahrhundert geteilt zwischen dem Abt 
und dem Konvent, dessen Besitz, vom Propst verwaltet, lediglich den 
Zweck hatte, den Unterhalt der Brüder zu sichern. Die dem Propst 
zugewiesenen Fronhöfe entwickelten sich zu grossbäuerlichen Guts- 
betrieben mit fester Belastung; mit der Verwaltung der Einkünfte 
aus den hofhörigen Hufen hat der Hofbauer, der Inhaber des 
Fronhofes, nichts mehr zu thun; sie wird vielmehr, wie in West- 
falen vor der Ausbildung der Fronhofsverfassung, durch Beamte des 
Klosters besorgt; also in dieser Hinsicht für Westfalen eine Rück- 
bildung. 

Dagegen die Höfe des Abtes, der sich, zum Reichsfürsten ge- 
worden, mit einem ritterlichen Gefolge umgeben und diesem die 
Mittel zu standesgemässem Leben gewähren muss, gehen grösstenteils 
an ritterliche Lehensteute über, die höchstens eine jährliche Rente 
leisten; in Westfalen bleiben dabei die hofhörigen Güter meist mit 
den Fronhöfen verbunden, deren Inhaber jetzt die Einkünfte jener 
Güter für sich einziehen, bei dem rheinischen Klosterbesitz dagegen 
werden sie von dem Hof getrennt und ihre Einkünfte wie die der 
Propsteigüter durch besoldete Beamte des Klosters erhoben. Also wo 
die Grundherrschaft des Klosters in Kraft bleibt, da löst sich die 
Fronhofsverfassung auf; erhalten bleibt sie nur da, wo der Inhaber 
des Fronhofs dem Kloster gegenüber eine selbständige Stellung 
erwirbt. 


25* 


408 Kritiken. 


So haben wir hier in der Geschichte der westfälischen Be- 
Sitzungen des Klosters Werden ein anschauliches Bild von der 
Entstehung, der Blüte, dem Verfall und der Auflösung der 
Fronhofsverfassung. 

Das zweite Kapitel behandelt „die Entwicklung der Ge- 
samtverwaltung der Grossgrundherrschaft Werden“. Wir 
sehen, um nur auf einige Punkte hinzuweisen, wie aus der frommen 
Klosterstiftung der Karolingerzeit im Zeitalter der Staufen eine Ver- 
sorgungsanstalt für den Adel wird, wie im Zusammenhang damit die 
ursprüngliche Gütergemeinschaft durch den Anspruch der einzelnen 
Mitglieder auf feste Bezüge verdrängt wird und dieser veränderten 
Auffassung auch die Verwaltungseinrichtungen sich anbequemen; wie 
sich nach der stürmischen Uebergangszeit von der Mitte des 13. bis 
zum Anfang des 14. Jahrhunderts eine landesherrliche Gewalt des 
Abtes über die nächste Umgebung des Klosters entwickelt, wie 
während des 15. Jahrhunderts das Stift in solchen Verfall gerät, dass 
das ganze Kapitel nur noch aus Abt, Propst und Küster besteht und 
die Verwaltung weltlichen Beamten überlassen werden muss; wie dann 
1474 durch gewaltsamen Eingriff das Kloster reformiert, sein adliges 
Gepräge beseitigt, die Gütergemeinschaft der Brüder wieder hergestellt 
wird. So erhalten wir, wie der Verfasser mit Recht bemerkt, „zu- 
gleich ein Stück Geschichte der mittelalterlichen deutschen Privat- 
wirtschaft wie des kirchlich-religiösen Lebens.“ 

Wir nehmen Abschied von der schönen Arbeit mit dem Wunsche, 
dass sie eine Reihe ebenbürtiger Nachfolger finden möge. 


Tübingen. Th. Knapp. 


Ernst Salzer, Ueber die Anfänge der Signorie in Ober- 
italien. Ein Beitrag zur italienischen Verfassungsgeschichte. 
(Historische Studien Heft 14, Berlin, Ebering, 1900.) XVI und 
305 S. gr. 8°. 


Aus der Schule Scheffer-Boichorsts hervorgegangen, deren kri- 
tische Methode auf jeder Seite des Buchs erkennbar ist, hat E. Salzer 
sich die Lösung der Frage zur Aufgabe gemacht, wie in den Kom- 
munen Oberitaliens aus der republikanischen Staatsform allmählich eine 
absolute, erbliche Monarchie erwachsen ist. Auf eine gute Kenntnis 
der Litteratur und der Quellen gestützt, die hie und da durch eigne 
archivalische Forschungen ergänzt werden, führt er zum erstenmal in 
zusammenphängender Betrachtung diese merkwürdige Wandlung auf ihre 
treibenden Kräfte und Ursachen zurück und legt die Wurzeln in den 
republikanischen Institutionen bloss, aus denen sich die monarchischen 


Kritiken. 409 


allmählich herausgebildet haben. In erster Linie kommen hier die 
Podestat, das Volkskapitanat und das Kapitanat über die „Mercadanza“, 
in zweiter Kriegskapitanat und Reichsvikariat in Betracht; als vor- 
wärts treibendes Moment der Entwickelung erscheint psychologisch eine 
tiefe Sehnsucht nach Ruhe und Frieden, nach Erlösung aus der Hölle 
der ewigen Parteikonflikte und ständischen Zwiste, als retardierendes 
die Furcht einer an Freiheit und Selbstverwaltung gewöhnten Be- 
völkerung vor der Willkürlichkeit einer nicht durch Organe des Volks- 
willens kontrollierten Alleinherrschaft. In dem Gegeneinanderwirken 
beider Strömungen liegt der wesentliche Inhalt der inneren Geschichte 
der norditalienischen Kommunen in der zweiten Hälfte des 13. Jahr- 
hunderts beschlossen. Salzers Darstellung dieser Verhältnisse in den 
einzelnen Städten zeichnet sich im allgemeinen durch Klarheit, Sach- 
lichkeit und geschickte Disposition aus; für sein kritisches Können 
spricht vor allem der mit grossem Scharfsinn durchgeführte Exkurs 
über die Echtheit der Urkunde über die Wahl Azzos von Este zum 
erblichen Herrn von Ferrara. Die charakteristischen Züge der abso- 
luten Monarchie sind scharf und klar aus Urkunden und Quellen 
herausgearbeitet: das liberum arbitrium der Herrscher, das über 
Statuten und Ratsbeschlüssen steht und an sie nicht gebunden ist; 
die fast überall freie Verfügung über die städtischen Finanzen, die 
oft bis zu einer völligen Verschmelzung von Haus- und Staatsvermögen 
führt; die Erblichkeit des Regiments, bie und da allerdings nur in 
der Form, dass der Signore bei Lebzeiten seinen Nachfolger designieren 
kann; unbeschränkte Legislative und Exekutive; die Wahl des Mon- 
archen, die äusserlich noch beibehalten wird, ist zur blossen Form 
herabgesunken. — Auf wesentlich andern Grundlagen beruht die tem- 
poräre Militärherrschaft Wilhelms von Montferrat über eine Reihe von 
Staaten der Lombardei und Piemonts: feudale Rechtsinstitutionen, an- 
knüpfend an Einrichtungen Kaiser Friedrichs IL, gaben ihr den be- 
stimmenden Charakter und liessen die Formen des Regiments nie zu 
jener Starrheit und Strenge ausarten, die den unter Einwirkung der 
bolognesischen Rechtsschule ausgebildeten stadtstaatlichen Absolutismus 
kennzeichnet: dort behielten die Kommunen stets ein gewisses Mass 
von Selbständigkeit und Selbstverwaltung, und nach dem Tode des 
Gründers fiel seine Herrschaft sofort in ihre Bestandteile auseinander. 
Auch die natürlichen Erweiterungstendenzen der übrigen Signorien 
führten doch nirgends zur Begründung eines grösseren, einheitlich 
verwalteten und organisierten Territorialstaats: weder den Scaligern 
noch den Visconti ist das auf die Dauer gelungen, so sehr auch 
manche Erscheinungen der Zeit einer Aufsaugung der kleineren 
Signorien durch die grossen günstig waren, so sehr auch die be- 


410 Kritiken. 


kannten Vorgänge, die zur Absetzung Kaiser Wenzels in Deutschland 
führten, speziell den Visconti ihre Ausbreitungstendenzen erleichterten: 
sie fanden zuletzt an den Rivalitäten der grösseren republikanischen, 
gleich mächtigen Nachbarstaaten, Venedig und Florenz, ihr Ziel: „die 
politische Entwickelung Oberitaliens — ebenso wie der gesammten 
apenninischen Halbinsel — war noch für lange hinaus auf die Bahnen 
des Partikularismus verwiesen“. — 

Am wenigsten gelungen erscheint mir in Salzers Buch die Schil- 
derung der ständischen Gegensätze und Konflikte, die gleichsam den 
sozialen Untergrund der politischen Wandlungen bilden. Die Geschichte 
der italienischen Zunftbünde, die in vielem den deutschen Gesamtgilden 
gleichen, wie wir sie durch Nitzsch kennen, ist noch immer zu schreiben. 
So sehr man nun dem Verfasser Dank wissen muss, dass er einmal 
im Zusammenhang auf diese Erscheinungen hingewiesen und besonders 
die politische Bedeutung der Podestat über die Mercadanza hervor- 
gehoben hat!), so wird man gerade in diesen Partien gegen viele 
Einzelheiten Einspruch erheben müssen. Man vermisst vor allem eine 
nähere Untersuchung des Verhältnisses zwischen dem „popolo“, der 
Sonderorganisation der bürgerlichen Bevölkerung gegenüber dem Adel, 
und den Zunftbünden (mercadanza) einerseits, den Vizinal- und Waffen- 
genossenschaften (gonfaloni) andrerseits. Von Salvemini (Popolo e 
Magnati in Firenze 1282—1295) ist es neuerdings sehr wahrschein- 
lich gemacht worden, dass in Städten mit rege entwickeltem Handels- 
und Industrieleben die Zünfte, in andern, wie in Bologna, die lokalen 
Organisationen in den Vordergrund treten: unter dem gleichen Ge- 
sichtspunkt wäre wohl auch für die oberitalienischen Städte eine ver- 
tiefte Einsicht zu gewinnen. Die Gegensätze zwischen den Gross 
industriellen und Grosshändlern einerseits, den Handwerkern und Klein- 
händlern andrerseits treten bei S. nicht scharf genug hervor, obwohl 
in ihnen der Hauptgrund für das allmähliche Auseinanderfallen der 
Zunftbünde zu suchen ist. — Salvemini’s treffliche Arbeit hat für alle 
derartigen Untersuchungen des Einwirkens der ständischen Kämpfe auf 
die politische Verfassung den rechten Weg gewiesen: gründlichste lokale 
Einzelarbeit in dem reichen Material der italienischen Archive und 
Bibliotheken wird vorangehen müssen, ehe eine zusammenhängende 
Darstellung dieser Verhältnisse gewagt werden kann. 


Alfred Doren. 


! Die Erörterungen über die Zunftbünde in italienischen Städten in 
meinem Buche „Entwickelung und Organisation der florentiner Zünfte‘ 
(S. 10 Anm. 4) sind Salzer entgangen. Vgl. auch neuerdings G. Bonolis: 
La giurisdizione della Mercanzia in Firenze nel secolo XIV. 


Kritiken. 411 


Cosmidromius Gobelini Person und als Anhang desselben Ver- 
fassers Processus translacionis et reformationis monasterii Bude- 
censis. Herausgegeben von Max Jansen. (Veröffentlichungen der 
Historischen Kommission für Westfalen). Münster i. W., Aschen- 
dorff 1900. LVII, 254 S. 

Des älteren Meibom Schuld ist es, wenn eine hervorragende Ge- 
schichtsquelle und ihr Verfasser seit mehr denn dreihundert Jahren 
unter falschem Namen bei der gelehrten Welt eingeführt sind: die 
bislang unter dem Namen „Cosmodromium Gobelini Personae“ uns 
bekannte Chronik stellt sich jetzt als „Cosmidromius G. Person“ dar. 
Eine neue, kritische Ausgabe seiner Arbeit war ein wirkliches Be- 
dürfnis, die historische Kommission für Westfalen und der von ihr 
beauftragte Bearbeiter haben sich durch ihre Gabe den Anspruch 
auf Dank seitens aller mit dem späteren Mittelalter sich beschäftigen- 
den Historiker erworben. Die gute Ausstattung der Neuauflage wird 
ohne Zweifel auch auf die Benutzung und Wertschätzung des Werkes 
fördernd einwirken. Hinsichtlich des letzteren Punktes mag auf die 
Ausführungen des Herausgebers (S. XLVII u. ff.) verwiesen werden, 
die zwischen den extremen Auffassungen Scheffer-Boichorsts (Annales 
Patherbrunnenses S. 46) und Lorenz (Geschichtsquellen II, S. 328) 
die richtige Mitte halten. 

Jansen beginnt mit einer Lebensbeschreibung Gobelins, für die 
er manches neue Moment bieten kann, da zum ersten Male der reiche 
Urkundenbestand des Staatsarchivs zu Münster systematisch durch- 
gearbeitet ist. Wenn auch jetzt noch nicht alle Lebensphasen ge- 
nügend aufgeklärt sind, — ich erinnere z. B. an die Aufgabe des 
Offizialats und die ersten Jahre in Bielefeld — so ist doch vermöge 
der mit verständiger Kritik verwerteten urkundlichen Nachrichten ein 
fester Unterbau geschaffen worden, der im grossen und ganzen stehen 
bleiben wird. Nur zu S. XIII möchte ich bemerken, dass an eine 
Immatrikulation in Erfurt zu Ostern 1392 nicht gedacht werden 
kann. Aus der Matrikel selbst ist trotz der irreführenden Ueber- 
schrift doch nur zu entnehmen, dass G. während des von Ostern 
1392—1394 dauernden ersten Rektorats eingeschrieben wurde: da er 
unter den 523 Namen erst an 471. Stelle auftritt, hat er sicherlich 
‘nicht vor 1393 die Hochschule bezogen. Da er erst 1397 wieder 
in der Heimat nachweisbar ist, kann vielleicht ein längerer Studien- 
aufenthalt angenommen werden, zumal sein Bericht über die Pader- 
borner Ereignisse gerade für die Jahre 1393—1397 nicht besonders 
reichhaltig ist (Cosmidromius S. 133 ff, S. 140f.). 

Auch hinsichtlich der Entstehung der Chronik ist J. infolge der 
Heranziehung sämtlicher — in abschriftlicher Form nur erhaltenen — 


412 Kritiken. 


Handschriften (Kassel, Paderborn, Leipzig, Paris) zu beachtenswerten 
neuen Ergebnissen gelangt. Seine durch die Eigentümlichkeit der 
Kasseler Hs. eine namhafte Stütze erhaltende Hypothese, dass das 
Jahr 1406 einen Abschnitt in der Erzählung bedeute, scheint durchaus 
einleuchtend. Vom Ende dieses Jahres an besitzen wir zwei Redak- 
tionen: die ursprüngliche enthält gleichzeitige kurze Aufzeichnungen, 
die meist nur lose aneinandergereiht sind. Wie lange G. in dieser 
Weise sich Notizen machte, ist leider nicht festzustellen, da die Hs 
dieser ersten Redaktion mit dem Jahre 1410 abbricht. Späterbin 
hat der Chronist diese kunstlose Materialsammlung zu einer flüssigen 
Darstellung verarbeitet und das Werk nach den Schlussworten am 
1. Juni 1418 vollendet. Im Widerspruch mit der letzteren Angabe 
steht freilich die S. 225 sich findende Nachricht vom Tode des Abts 
von St. Peter und Paul mit dem Datum des 11. Juni 1418. Des 
Rätsels Lösung möchte ich in der Annahme finden, dass der die 
Todesnachricht überliefernde Vermerk später erst eingeschoben ist, 
jedenfalls ist die Darstellung nach seiner Ausschaltung stilistisch 
korrekter.” Anfangs nur am Rande neben dem vorhergehenden Satze 
notiert mag die Nachricht bei einer von dem Werke genommenen 
Abschrift in die Darstellung selbst übergegangen sein. Einen ähn- 
lichen Nachtrag finden wir S. 53 im Kap. 68. 

Der Herstellung des Druckes ist die Kasseler, nach deren Auf- 
hören die Paderborner Hs. zu Grunde gelegt. Aus dem nicht origi- 
nalen ersten Teile (bis Aetas VI, Kap. 68) konnten selbstverständlich 
nur Auszüge gegeben werden, die vornehmlich die Paderborner Ge- 
schichte berücksichtigen. Der zweite zumeist auf eignen Erlebnissen 
und Berichten von Zeitgenossen aufgebaute Teil der Chronik konnte 
dagegen unverkürzt wiedergegeben werden. Der Abdruck des Textes 
ist im allgemeinen sorgfältig, auch die beigegebenen Erläuterungen 
sind gut. Hie und da wird sich natürlich noch bessern und ergänzen 
lassen. So ist S. 49—50 übersehen, dass auch der von der Ver- 
leibung der Königswürde an die Oesterreicher handelnde Satz auf 
Petrus de Vineis (VI, 26) beruht, der überhaupt unter den Quellen- 
nachweisen hätte aufgeführt werden müssen, da auf ihn sich die Dar- 
stellung der Regierung Friedrichs II. zum guten Teile stützt. Spuren 
seiner Benutzung sind mehrfach noch in den von J. nicht abgedruckten 
Partieen bemerkbar: so geht der von Meibom S. 277 erwähnte Brief- 
wechsel mit dem französischen König auf P. de V. I, 12 u. 13, 


1 Das in der Einleitung S. XXXII angegebene Datum des 1. Juli 
ist wohl nur ein Druckfehler. Oder will J. mit der Annahme eines Schreib- 
fehlers in den Handschriften (Juni statt Juli) den Widerspruch lösen? 


Kritiken. 413 


das Schreiben an die Könige und Fürsten (Meibom S. 279) auf I, 2 
zurück. Auch die Nachrichten über das generale studium zu Neapel 
(Meibom S. 280) werden aus III, 10 u. ff. entlehnt sein. — S. 63: 
Gobelins Erzählung, Heinrich von Waldeck habe zugestanden, vom 
Erzbischof von Mainz zur Ermordung Friedrichs von Braunschweig 
veranlasst zu sein, ist unrichtig; es hätte auf Lindners Gesch. d. 
deutschen Reichs II, S. 425 ff. verwiesen werden können. — Als 
Datum des Martinstags ist S. 172 der 10. statt des 11. November 
angegeben. — S. 215 ist „Sellae‘ falsch mit Appenzell statt Radolf- 
zell erklärt. — S. 217, Z. 12 darf mit „predicti magistri“ kein neuer 
Satz begonnen werden. 

Beigegeben ist dem Weltenlauf der Processus translacionis et 
reformacionis monasterii Budecensis, ein wenig bekanntes Schriftchen 
des gleichen Verfassers, in dem die Schwierigkeiten geschildert werden, 
die sich gegen die Reformation des Klosters erhoben. Den Schluss 
der Veröffentlichung bildet ein Verzeichnis der in beiden Werken sich 
findenden Personen- und Ortsnamen, das leider als völlig unbrauchbar 
bezeichnet werden muss. 


Strassburg i. E. Hans Kaiser. 


Ferdinand Buomberger, Bevölkerungs- und Vermögensstatistik 
in der Stadt und Landschaft Freiburg (im Uechtland). Bern 


(Stämpfli u. Co.) 1900. XV und 147 S. und 1 topographische 
Karte. 


Auf dem Gebiete der mittelalterlichen Bevölkerungs- und Sozial- 
statistik, das durch Büchers prächtige Arbeit über Frankfurt a. M. 
angeregt eine Zeit lang mit regem Fleiss und manchem schönen Er- 
folge angebaut worden war, ist es in letzter Zeit wieder stiller ge- 
worden. Das ist um so mehr zu verwundern, als gerade in diese 
Zeit der Versuch fällt, den Dilettantismus lokalgeschichtlicher For- 
schung zu überwinden und sie wissenschaftlich zu befruchten; ist um 
so mehr zu bedauern, als nur durch Zusammenwirken vieler Kräfte, 
durch umfassende lokalgeschichtliche Detailarbeit das schwierige Pro- 
blem einer Bevölkerungsgeschichte der abendländischen Welt im 
Mittelalter seiner Lösung näherzuführen, aus dem Stadium mehr oder 
minder gewagter Kombinationen und Analogieschlüsse in das ge- 
sicherten Wissens zu erheben ist. Nicht sowohl deshalb, weil zur 
Berechnung der Bevölkerungszahl grösserer Gebiete eine Summierung 
der Einzelergebnisse nötig wäre — denn das wird wohl bei der 
Lückenhaftigkeit des überlieferten Materials eine für immer unlösbare 
Aufgabe bleiben —, sondern vor allem, weil es, besonders bei Be- 


414 Kritiken. 


trachtung der inneren Struktur der Bevölkerung, darauf ankommen 
muss, das Problem von den verschiedensten Seiten aus zu beleuchten, 
und allmählich typische Verhältnisse zu gewinnen, die es ermöglichen, 
Lücken im Forschungsmaterial mit einiger Bestimmtheit zu ergänzen. 
— Die Erstlingsschrift eines jungen Schweizer Statistikers, Buom- 
berger, der, wie er sagt, sein Leben der geschilderten Aufgabe 
widmen will, ist nun besonders dadurch wertvoll, dass er, gestützt 
auf ein ausnahmsweise günstiges und gut fundiertes, von ihm mit 
aller wünschenswerten Vorsicht und Sicherheit verarbeitetes Material, 
zum ersten Mal auch ländliche Verhältnisse in seine Untersuchungen 
mit hineinzieht. Seine Quellen sind die — allerdings nur für einen 
Teil der „Panner“, d. h. Quartiere erhaltenen — Volkszählungs- 
bücher für Stadt und Land aus den Jahren 1444, 1447 und 1448, 
Steuerlisten des Jahres 1445 und Bürgerbücher aus dem 15. Jahr- 
hundert. Anlass zur Aufnahme der Bevölkerung bot wie in Nürn- 
berg Kriegsnot und Bedrängnis der Stadt in ihrem Kampf gegen das 
mächtige Bern, und die Notwendigkeit, die Bevölkerung, die in der 
Stadt 1448 noch durch geflüchtete Landbewohner verstärkt war, und 
die vorhandenen Nahrungsmittel mit einander in Vergleich zu setzen. 
Freiburg war damals — das sind die wichtigsten Resultate B.'s — 
eine mittlere Landstadt mit wenig über 5000 Einwohnern, einer 
rege blühenden Tuch- und Lederindustrie, und einem Landgebiet 
von ca. 40 Quadratkilometern, zu dem dann noch die Vogtei über 
einige andere Distrikte kam. Die städtische Haushaltungsziffer er- 
weist sich als niedriger, als man bisher für das Mittelalter annahm; 
auf ein Haus kommen nur 5,29 Bewohner. Freiburg zeigt — wie 
Frankfurt, Nürnberg ete. — einen bedeutenden Frauenüberschuss, 
eine relativ geringe Kinderzahl, eine hohe Verheiratetenquote, die 
auf das ausreichende Einkommen bei billigen Lebensmitteln zurück- 
zuführen ist; eine Dienstbotenhaltung, die annähernd der heutigen 
entspricht, während die Zahl der Knechte relativ gering ist. Mit 
Recht wird hervorgehoben, dass Bücher’s Hypothese von der rela- 
Deen Unbedeutendheit der nichtbürgerlichen Bevölkerung in den Ver- 
hältnissen Freiburgs keine Stütze findet — wie sie denn überhaupt 
der sicheren Begründung entbehrt. Sehr interessant sind die Ein- 
blicke in die Vermögensverhältnisse, wie sie die Steuerbücher ge- 
währen: in dieser kleinen Landstadt, deren Industrie zwar intensiv 
entwickelt ist, aber den Vergleich mit der der grossen Handelszentren 
nicht aushält, hat die Differenzierung der Vermögen einen Grad 
erreicht, wie wir ihn kaum heute irgendwo finden; 2°, der Bevölke- 
rung besitzen die Hälfte des Gesamtvermügens! — Wie brechen vor 
diesen Resultaten statistischer Untersuchung die vagen Allgemeinvor- 


Kritiken. 415 


stellungen von der relativen Homogenität der mittelalterlichen Stadt- 
bevölkerung zusammen, wie schwinden vor solchen einfachen Daten 
die verblüffenden Konstruktionen sozialistischer Geschichtsdeutung! — 
Auf dem Lande dagegen ein wesentlich andres Bild: Geringe Dichtig- 
keit (11,5 Personen pro Qkm.); grössere Haushaltungsziffer; erheblich 
grössere Kinderzahl; ein bedeutender Männerüberschuss, der durch 
das Abströmen weiblicher Dienstkräfte nach der Stadt verursacht ist; 
bei geringerer Differenzierung durchschnittlich grössere Armut der 
von den städtischen Zinsherren ausgesogenen Landbevôlkerung. — 
Diese Zahlen und Resultate sind vielfach durch Ausblicke in die Zu- 
kunft und Vergleichszifferrn plastisch hervorgehoben und fruchtbar 
gemacht. — Einspruch zu erheben habe ich auch hier, abgesehen 
von unwesentlichen Dingen, gegen die nach Büchers Erörterungen 
nun schon beinahe zum Dogma gewordene und scheinbar überall be- 
stätigte Anschauung von der überaus geringen Kinderzahl mittelalter- 
licher Familien (in Freiburg 1,74 pro Ehe!) Schon an anderer 
Stelle habe ich darauf hingewiesen, dass der Beweiss hierfür insofern 
auf einem Trugschluss beruht, als der mittelalterliche Haushalt — 
und dieser bildet bei allen Zählungen, die uns bisher bekannt ge- 
worden sind, die Zählungseinheit — eine von dem modernen ver- 
schiedene Struktur zeigt. Ein Teil der Kinder, vor allem der Knaben, 
trat früh schon mit dem 8. oder 9. Jahre aus dem Haushalt der 
Eltern in den des Lehrmeisters über, wo dann die Knaben unter 
der Rubrik der Knechte, der Lehrlinge und Gesellen erscheinen, die 
Mädchen unter der der Mügde; und um die Kinderzahl vollzählig 
nach modernen Kategorien ermitteln zu können, müsste es möglich 
sein aus der Zahl der Knechte und Mägde alle in der Stadt ge- 
borenen jugendlichen Personen auszuscheiden und den Kindern zuzu- 
zählen. Dann aber ergäbe sich — das lässt sich schon a priori 
sagen — eine Kinderfrequenz, die sich von der modernen Durch- 
schnittszahl wohl nicht allzuweit entfernte. Hinweisen möchte ich 
auch auf eine von mir anderwärts beobachtete Erscheinung, dass man 


im Mittelalter vielfach — wie noch heute in Frankreich — die 
Säuglinge zu Ammen aufs Land gab, wo sie dann oft bis zu ihrem 
5. und 6. Lebensjahr verblieben. — Beide Erscheinungen im Verein 


geben eine gute Erklärung für die scheinbar bei mittelalterlichen 
Volkszählungen etc. zu Tage tretende Kleinheit der Kinderzahl in der 
Stadt, wie des von B. beobachteten grösseren Kinderreichtums auf 
dem Lande, und machen Andeutungen über freiwillige Enthaltsamkeit 
und beginnende Decadence in mittelalterlichen Städten unnötig. 


Alfred Doren. 


416 Kritiken. 


Hanns Schlitter. Die Regierung Josephs IL in den ôster- 
reichischen Niederlanden I. Tei. Vom Regierungsantritte 
Josefs II. bis zur Abberufung des Grafen Murray. Wien 1:00. 
Holzhausen. XI und 297 S. gr. 8°. 

— Briefe und Denkschriften zur Vorgeschichte der bel- 
gischen Revolution. Wien 1900, Holzhausen. XI und 
125 S. 8°. 

Der Verf., der es sich seit Jahren zur dankenswerten Aufgabe 
gesetzt hat, der wissenschaftlichen Welt die reichen Schätze des Wiener 
Haus- Hof- und Staatsarchivs näher zu rücken, bietet uns hier zum 
ersten Male eine aus den besten Quellen mit Benutzung der gesamten 
einschlägigen Litteratur geschöpfte Darstellung der Ereignisse in Bel- 
gien unter Kaiser Josef II. Zunächst orientiert er uns über den 
Zustand der Verwaltung und die komplizierten Verfassungsverhältnisse 
beim Regierungsantritte des Monarchen, er bespricht sodann die Vor- 
geschichte der Reformpläne, über deren Anlass und deren Notwendig- 
keit der Kaiser sich 1781 an Ort und Stelle überzeugt hatte (Ab- 
schnitt 1 und 2). Im dritten und vierten Abschnitt werden dann diese 
Pläne im einzelnen vorgeführt, sie betreffen die kirchlichen Angelegen- 
heiten, die Verwaltung und Justiz. Das nächste Kapitel behandelt 
die ersten Regungen der Opposition gegen diese Pläne. Eifersüchtig 
wachen die belgischen Stände über ihre vielgestaltigen Privilegien, 
eifersüchtig wacht der Klerus über seine Macht und widersetzt sich 
dem Versuche des Kaisers, durch Errichtung von staatlichen Seminaren 
in Löwen und Luxemburg die Heranbildung der jungen Geistlichkeit 
deın von Rom abhängigen Episcopat zu entziehen. Im Seminare zu 
Löwen entsteht im Dezember 1786 eine Revolte, die in ganz lächer- 
licher Weise theologische und hierarchische Ursachen mit dem recht 
weltlichen Wunsche nach „guten Brod und Bier“ (S. 56) vereinigt. 
Gegen diesen Sturm im Glase Wasser zeigt die Brüsseler Regierung 
eine überwältigende Energie. Wie aber dann die Stände ihrerseits 
Revolution spielen, die Steuern verweigern und besonders der dritte 
Stand mit Gelüsten sich hervorwagt, die hart an Hochverrat streifen 
und den Gedanken an eine Unabhängigkeitserklärung der Provinzen 
mit französischer Hilfe ventilieren, wird die Regierung schwach und 
immer schwächer und widerruft endlich Alles (Abschnitt 6). Es 
war ein Unglück für Josef, dass er zur Vollstreckung seines Willens 
in Belgien einen Mann berufen hatte, den Minister General Grafen 
Belgiojoso, der nicht entfernt seiner Aufgabe gewachsen war und der 
überdies in einer ganz schiefen Stellung sich zu den nominellen Macht- 
habern im Lande befand, dem Herzoge Albert von S. Teschen und 
der Erzherzogin Maria Christine, denen der Kaiser eigentlich nur 


Kritiken. 417 


eine dekorative Stellung zugedacht hatte, die aber selbst sich grössere 
Geltung zu erhalten bedacht gewesen sind. Ein Unglück war ferner, 
dass die Brüsseler Regierung grösstenteils unter dem Einfluss eines 
Mannes stand, Cornet de Grez, der voll und ganz auf Seite der 
Stände fusste und die Macht, die ihm eingeräumt ward, in nieder- 
trächtiger Weise zu Ungunsten des Kaisers missbrauchte. Endlich 
kann nicht hoch genug angeschlagen werden, dass sowohl die Statt- 
halter und Minister in Brüssel, als auch Fürst Kaunitz in Wien da- 
mals sehr behindert waren, dadurch, dass der Kaiser sich in Russland ` 
aufhielt zu einer Zeit, da jeder Tag zu rascher Entscheidung drängte. 
Man kann die Empfindung dabei nicht unterdrücken, um wie vieles 
schwerer damals das Verwalten und Regieren gewesen ist, wo bei- 
spielsweise Anfrage und Antwort aus Brüssel und Wien mindestens 
10 Tage Zeit erforderte, im Momente dringenster Gefahr der Bevoll- 
mächtigte der Regierung am fernen Orte also ganz auf seine Fühig- 
keiten angewiesen und dem Einflusse seiner nächsten Umgebung unter- 
worfen war. In jener Zeit kann auch dem Fürsten Kaunitz der Vorwurf 
nicht erspart bleiben, dass er — alt geworden im Respekte vor 
historisch Gewordenem, ein Respekt der sehr zum Unglück für ein 
österreichisches Einheitsgefühl noch immer stark gehegt wird — den 
Kaiser nicht verstand oder nicht verstehen wollte und nicht jene 
Energie entfaltete, die Kaiser Josef von ihm zu erwarten berechtigt 
war. Als Josef nun in die Heimat zurückkehrte und vernahm, was 
geschehen war, brauste er auf und forderte zunächst die belgischen 
Stände auf, Deputierte nach Wien zu senden, ad audiendum verbum. 
Ebenso wurden das erzherzogliche Paar und der Minister Belgiojoso 
nach Wien berufen. Mit der Vertretung des letzteren wurde Graf 
Murray, bisher kommandierender General in Brüssel, beauftragt. Nur 
wenige Wochen — von Juli bis Oktober 1787 — hat Murray dort 
regiert, aber diese Zeit genügte, um ein Unheil anzurichten, das später 
in Jahren nicht mehr gut gemacht werden konnte. Denn nachdem 
die Deputierten, mit genauen Weisungen über die Wünsche des Kaisers 
versehen, nach Belgien zurückgekehrt sind, nimmt die Opposition der 
Stände eine noch drohendere Form an, es kommt zu Unruhen, die 
selbst der frühere Führer des widerspenstigen dritten Standes, van 
der Noot, nicht verhindern kann; freiwillige Corps werden errichtet. 
Einen Augenblick lang zeigt Murray Mut, um aber sofort wieder in 
das Gegenteil zu verfallen. Auch er steht ganz unter dem Einflusse 
von Grez, und man wird dem Kaiser den Vorwurf nicht ersparen 
können, dass er diesen Mann, obwohl er ihn vollkommen durchschaute 
(s. Briefe und Denkschriften S. 28), auf seinem Posten liess und erst 
entfernte, als das Unheil vom 20. September, völlige Unterwerfung 


418 Kritiken. 


der kaiserlichen Regierung unter die Stände, schon geschehen war. 
Jetzt fiel auch Graf Murray, Graf Trautmannsdorf wurde zu seinem 
Nachfolger bestimmt, Graf d’Alton zum kommandierenden General er- 
nannt (7. Abschnitt); mit diesem Zeitpunkte schliesst der vorliegende 
Band. 

Trotzdem Ref. dem Verf. gerne alle Anerkennung, die sein 
Buch verdient, zollt, kann er doch gewisse Bedenken gegen dasselbe 
nicht ganz unterdrücken. So muss er hervorheben, dass die Ver- 
weisung aller Anmerkungen in einen besonderen Teil bei der Be- 
nutzung des Buchs doch äusserst unbequem und lästig erscheint. Es 
ist ja begreiflich, dass dadurch eine Ausdehnung dieser Anmerkungen 
ermöglicht wird, die kaum möglich wäre, wenn dieselben an den Text 
unmittelbar angeschlossen werden müssten; es ist aber doch sehr 
fraglich, ob eine grössere Oekonomie bei denselben, andererseits der 
Abdruck von umfangreicheren Belegstellen!) in einem Urkundenbande 
— und die „Briefe und Denkschriften“ bilden ja schon einen Anfang 
davon — nicht die Benutzung des Buchs wesentlich erleichtern würde. 
Es sei eingeräumt, dass die Angabe der Seitenzahl neben der Nummer 
der Anmerkung immerhin einen kleinen Fortschritt gegen die ursprüng- 
lich von Arneth befolgte Methode bedeutet. 

Sonst möchte Ref. nur auf kleinere Ausstellungen zu sprechen 
kommen. S. 81 und 82 wird zum ersten Male der Name eines Generals 
Murray erwähnt, S. 90 wird schlechtweg vom „Kommandierenden“ 
gesprochen, erst S. 96 wird uns bekannt, dass beide eine Persönlich- 
keit sind und in der entsprechenden Anmerkung (No. 222, S. 241) 
wird der Leser auf S. 11 der Briefe und Denkwürdigkeiten verwiesen, 
wo sich dann allerdings eine biographische Notiz über diesen Mann 
vorfindet. Bei der Wichtigkeit dieser Persönlichkeit und bei dem 
Umstande, dass doch auch einmal ein jener Zeit unkundiger Leser 
das Buch benutzen könnte, hätte Murray auch hier eine ausführlichere 
Erwähnung verdient. Ebenso hätte eine Geschichte der Regierung 
Josefs in den Niederlanden die geplante Kreiseinteilung des Kaisers 
für die belgischen Provinzen doch nicht in den Anmerkungen ver- 
stecken sollen (No. 40, S. 172). In Anmerkung No. 123 S. 185 
erscheint im Zusammenhang mit dem Texte und der vorhergehenden 
Anm. die Anführung der Provinzen dem Ref. unverständlich. S. 31 
und 162 schreibt Verf. Lichterfelde, S. 65 Lichter-Velde, im Register 
(S. 289) Lichtervelde. 

Die Briefe und Denkschriften enthalten 36 Briefe Belgiojosos an 


ı Z. B. der Brief Starhembergs an Murray S. 1646 oder das Memoire 
Chastelers S. 188 ff. 


Kritiken. 419 


den niederländischen Staatssekretär Heinrich Crumpipen, sodann 14 
Briefe Kaiser Josefs an Murray, zwei Denkschriften Crumpipens und 
eine satirische Stammtafel über den Einfluss und die amtliche Aus- 
dehnung von dessen Familie. Alle hier abgedruckten Aktenstücke 
verdienen dies in vollem Masse und sind mit entsprechenden Anmer- 
kungen versehen. Ref. will ausdrücklich zum Schlusse hervorheben, 
dass trotz mancher Einwendung die Fortsetzung des Buchs und der 
weitere Abdruck von Akten aus jener Zeit mit Freude zu begrüssen 
sein wird. Die beiden vorliegenden Bücher sind mit sorgfältigen 
Registern versehen. 
Prag. O. Weber. 


420 


Nachrichten und Notizen I. 


Karl Siegl, Die Kataloge des Egerer Stadtarchivs. — Eger 1900. Gedruckt 
bei G. Adler. Im Verlage der Stadtgemeinde Eger. 8°. XI u. 388 S. 


Publikationen dieser Art sind stets aufs freudigste zu begrüssen, denn 
sie sind der sicherste Beweis, dass wieder eines der noch immer stark ver- 
nachlässigten städtischen Archive aus seinem Dornröschenschlaf erweckt 
wurde. Es giebt wohl kaum ein deutsches Stadtarchiv, das nicht wenigstens 
eine kritische Periode und arge Leidenszeit — zumeist im XIX. Jahrh. — 
hatte und die Frage bleibt nur offen, wieviele dabei erlegen sind und wie- 
viele sich mit grösseren oder kleineren Gebrechen zu erhalten vermochten. 
Das Egerer Stadtarchiv gehört zu den letzteren und verdient es wegen 
seines reichen Inhalts allgemeiner bekannt zu werden, wozu das vorliegende 
Buch einen wichtigen Behelf bietet. Seine Anlage, die sich allerdings an 
jene des Archivs anschliesst, kann ich freilich nicht gelungen finden, da 
die beiden Grundbegriffe „Urkunden“ und „Akten“, nach welchen die 
Hauptscheidung des Materials durchgeführt erscheint, zu wenig bestimmt 
und klar gefasst sind. „Urkunden“ erhalten nämlich die Erklärung: „Hand- 
schriften auf Pergament mit anhangenden oder unter dem Text aufgedrückten 
Siegeln‘“, als „Akten“ dagegen gelten „Handschriften auf Papier. Zusammen- 
hängend mit diesen auch Handschriften auf Pergament. Die Siegel teils 
aufgedrückt, teils als Verschluss.“ Eine der Hauptforderungen eines geord- 
neten Archivs, die völlige Scheidung der Urkunden (Pergament und Papier) 
von den Akten, ist in Eger (vgl. S. VD) noch nicht durchgeführt. Dem- 
entsprechend zerfällt auch das Buch selbst in zwei ungleichwertige Hälften. 
Die erste über die „Urkunden“ (bis S. 185) verzeichnet 2627 Regesten von 
Urkunden aus der Zeit 1266—1894 in einer bestimmten Materienanordnung, 
deren Hauptpunkte sind: I. Eger und Egerland im allgemeinen. a) Ur- 
kunden der Kaiser und Könige. b) Urkunden der Päpste und Bischöfe. — 
II. Eger und Egerland im besonderen mit zahlreichen Unter- und Subein- 
teilungen. — II. Die Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes 
nach auswärts in Gruppen nach den einzelnen Ländern geteilt. — Die 
zweite Hälfte, die die Akten registriert und zwar mit wesentlich den 
gleichen Haupt- und Unterabteilungen, bietet nur ganz oberflächliche 
Inhaltsangaben der 829 zusammengestellten Fascikel. Allerdings erklärt 
der Verf. in einer Vorbemerkung (S. 188) selbst, dass „der Stoffmenge 
wegen von der Andeutung des Inhalts der einzelnen Akten abgesehen 
werden musste, da beispielsweise die Korrespondenz der Schlicke, der 
Zedwitze ... mehrere tausend Aktenstücke umfassen, die ich einzeln und 


Nachrichten und Notizen I. 421 


chronologisch lediglich nur in den handschriftlichen Katalogen verzeichnet 
habe.“ Da man aus dem Druck aber nicht einmal ersehen kann, ob es 
sich z. B. bei den Schlicks (S. 271—273) um Korrespondenzen, Urkunden 
oder andersartiges archivalisches Material handelt, so wäre ein Mittelweg 
wohl ausfindig zu machen gewesen; ist doch im ersten Teil jeder Geburts- 
brief mit Namen und Datum genau verzeichnet. In einer kurzen dritten Ab- 
teilung (S. 347—362) werden noch eine Anzahl sog. „Archivsbücher“ — wir 
würden kurzweg Handschriften sagen — alphabetisch angeführt. Ein gut 
gearbeiteter Index erleichtert die Benutzung des Buches. Trotz der Aus- 
stellungen, die wir uns erlaubt haben, um nicht etwa das Egerer Beispiel 
mustergiltig werden zu lassen, sind wir für das fleissige Buch dem Verfasser 
zu wahrem Dank verpflichtet. Das Archiv Egers scheint darnach nicht nur 
für die Orts- und Landesgeschichte, sondern für die Geschichte Oesterreichs 
und Deutschlands viel Material zu enthalten. Besonders Bayern, Franken, 
Sachsen, Brandenburg, aber auch andere deutsche Landschaften sind an- 
sehnlich vertreten und die Fasc. 1—167 „Kaiser und Könige“ von 1061— 
1836 scheinen wichtige politische Korrespondenzen, Akten, Berichte, Instruk- 
tionen u. a. zu enthalten. 
Brünn. B. Bretholz. 


Die Akten des fünften internationalen Kongresses katholischer Gelehrten 
zu München vom 24. bis 28. Sept. 1900 (München 1901 bei Herder u. Ko.) 
sind erschienen. Für den Historiker sind besonders S. 235—352 die Ver- 
handlungen der II. Sektion, Rechts- und Sozial-Wissenschaft, der IV. Sektion, 
Geschichte, und der V. Sektion, Kultur- und Kunstgeschichte, interessant. 

Funde. In der Beilage vom 15. Mai 1901 zur Münchner Allgemeinen 
Zeitung wird berichtet, dass bei den in den Jahren 1893 bis 1898 auf dem 
Gräberfeld bei Kersbach in Mittelfranken vorgenommenen Ausgrabungen, wo 
man nur auf Metallsachen und Gefässe der älteren und mittleren Hallstadt- 
Periode stiess, auch drei bemalte irdene Gefässe zum Vorschein gekommen 
sind, die in Technik und Farbengebung die unverkennbarste Aehnlichkeit 
mit den uns bekannten Erzeugnissen der alten mykenischen Keramik auf- 
weisen. 

Nach einer Meldung der National-Zeitung hat Papst Leo XII den 
Ankauf der Baldischen Münzsammlung in Bologna, die mehr als 26000 
päpstliche Münzen zählt, veranlasst, um die vatikanische Münzsammlung 
damit zu bereichern. 

Der armenische Bischof Sedrakian in Samarkand hat kürzlich, wie der 
Vossischen Zeitung aus St. Petersburg gemeldet wird, eine alte persische 
Handschrift entdeckt, welche neue wichtige und ausführliche Aufschlüsse 
über die Kriegszüge Tamerlans und die Eroberung Kaukasiens bietet. 

Die 27. Plenarversammlung der Centraldirektion der Monu- 
menta Germaniae historica fand unter dem Vorsitz von Geheimrat Dümmler 
am 15.—17. April in Berlin statt. Im Laufe des Jahres 1900/1901 erschienen 
von der Abteilung Scriptores: Deutsche Chroniken II, 2 (Jansen 
Enikel’s Werke von Strauch, Schluss) und in Handausgabe das Chro- 
nicon Placentinum des Johannes Codagnellus von Holder-Egger, 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. 29 


492 Nachrichten und Notizen I. 


da der frühere Abdruck im 18. Bande der Scriptores durchaus ungenügend 
war. Von der Abteilung Diplomata erschienen: Diplomata regum et 
imperatorum Germaniae I, 1 (Heinrici Il et Arduini Diplomata ed. 
Bresslau). Dazu kam der 26. Bd. des Neuen Archivs der Gesellschatt. 
Unter der Presse befinden sich 6 Quartbände und 1 Oktavband, nänlich: 
in der Abteilung Scriptores: der von Krusch bearbeitete 4. Band der Mero- 
vingischen Geschichtsquellen, der bis zum 72. Bogen gediehen ist; der von 
Holder-Egger bearbeitete 31. Band der Scriptores, welcher die italienischen 
Chroniken des 13. Jahrhunderts enthält, und mit dem auch für die bisherige 
Folioreihe der Uebergang zum Quartformat gemacht wird; in der Abteilung 
Leges: die grosse Ausgabe der Leges Visigothorum durch Zeumer; in der 
Abteilung Diplomata: der Schluss zu Bd. III der Diplomata regum et im- 
peratorum, welcher die von Holtzmann bearbeiteten Register bringt; der 
von Mühlbacher bearbeitete bis zum Tode Karls des Grossen reichende Band 
der Karolingerurkunden, welcher im Druck zwar schon bis zum 25. Bogen 
vorgerückt ist, dessen Abschluss aber nicht vor Jahresfrist zu gewärtigen ist; 
in der Abteilung Antiquitates: das Register des 2. Bandes der Necrologia 
Germaniae, welches bereits bis zum 80. Bogen fortgeschritten ist: und end- 
lich von den Handausgaben: die Werke der Nonne Hrotsvith von Ganders- 
heim, deren Erscheinen bisher durch die sehr umfangreichen Register noch 
verzögert wurde. 

Dem 7. Bericht der Historischen Landes-Kommission für Steier- 
mark entnehmen wir, dass in dem mit Ende März 1901 abgelaufenen 
Geschäftsjahr folgende Schriften der Kommission erschienen sind: For- 
schungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der 
Steiermark Bd.3 (Alfred Ritter Anthony v. Siegenfeld, das Landeswappen 
der Steiermark); Bd. 4, Heft 1 (Franz v. Krones, Landesfürst, Behörden und 
Stände des Herzogtums Steier); Heft 2 (Franz Ilwof, Der provisorische Land- 
tag des Herzogtums Steiermark im Jahre 1848). Veröffentlichungen der 
Historischen Landes-Kommission für Steiermark IX (F. v. Krones, 
Urkunden zur Geschichte des Landesfürstentums, der Verwaltung und des 
Ständewesens der Steiermark von 1283—1411 in Regesten und Auszügen; 
X (J. Loserth, Briefe und Akten zur steiermärk. Geschichte unter Erzherzog 
Karl Il. aus dem königl. bayrischen Reichs- und Staatsarchiv in München;; 
XI (Hans v. Zwiedineck, Das grüflich Lamberg’sche Familien- Archiv zu 
Schloss Feistritz bei Us, III. Teil); XII (J. Loserth, Die Gegenreformation 
in Graz in den Jahren 1582—1585).— In Vorbereitung sind: Forschungen 
Bd. V, Heft 1 (A. Mell, Die Anfänge der Bauernbefreiung in Steiermark 
unter Maria Theresia und Joseph I) Veröffentlichungen: v. Krones, 
Ergebnisse einer archivalischen Reise nach Linz Herbst 1898. Derselbe, 
Styriaca und Verwandtes im Landes-Präsidial-Archiv und in der k.k. Studien- 
Bibliothek zu Salzburg. Felix Zub, Beiträge zur Genealogie und Geschichte 
der steierischen Liechtensteine. Anton Kapper, Mitteilungen aus dem k.k. 
Statthalterei- Archive zu Graz. 

Am 11. Mai fand in Marburg die 4. Jahresversammlung der Histo- 
rische Kommission für Hessen und Waldeck statt. Im abgelaufenen 
Jahre gelangte zur Ausgabe die 2. Lieferung des Hessischen Trachten- 


men fe, 


Nachrichten und Notizen I. 423 


buches von Geh. Rat Prof. Justi und wurden im Druck vollendet der 1.Bd. 
der Hessischen Landtagsakten von Privatdozent Dr. Glagau, sowie die mit 
Unterstützung der Kommission erscheinende Schrift von Lic. theol. F. Her- 
mann: Das Interim in Hessen. Ueber den Stand der übrigen Arbeiten wird 
berichtet, dass der 1. Bd. des Fuldaer Urkundenbuchs, für den Professor 
Tangl in München noch eine Fülle unedierter Urkunden entdekte, im Manu- 
skript abgeschlossen ist und ebenso wie der von Dr. Foltz bearbeitete ı. Bd. 
des Urkundenbuchs der Wetterauer Reichsstädte, welcher das Urkunden- 
buch von Friedberg enthält, unverzüglich in Druck gegeben werden kann. 
Die Arbeiten an den Chroniken von Hessen und Waldeck (Dr. Diemar und 
Dr. Jürges), den Landgrafenregesten (Geh. Archivrat Dr. Könnecke), dem 
Ortslexikon (Archivrat Dr. Reimer) und dem Münzwerk (Dr. Buchenau) wer- 
den fortgesetzt. Ferner wurde die Herausgabe von „Urkundlichen Quellen 
zur Geschichte Landgraf Philipps des Grossmütigen‘‘ beschlossen, deren 
Bearbeitung Professor Brandi und Archivar Dr. Küch übernehmen wollen. 
Ausserdem plant die Kommission in Gemeinschaft mit der Historischen 
Kommission von Nassau, dem Historischen Verein für Unterfranken und 
Aschaffenburg und dem Verein für Geschichte und Altertumskunde in Frank- 
furt a. M. die Veröffentlichung eines Historischen Kartenwerkes über Hessen- 
Nassau, Waldeck, Grossherzogtum Hessen und Aschaffenburg. 

Thüringer Archivtag. Hauptversammlung 12. Mai 1901 in Mühl- 
hausen. Aus dem Geschäftsbericht über das letztvergangene Jahr, welchen 
der Obmann des Archivtages, Prof. Dr. Heydenreich-Mühlhausen, verlas, 
sei hervorgehoben, dass die städtischen Archivverhältnisse in Erfurt, Mühl- 
hausen und Saalfeld gebessert wurden und für das nächste Geschäftsjahr 
die Ordnung des Rudolstädter Stadtarchivs in bestimmte Aussicht genommen 
ist. Vorträge wurden gehalten über die allgemeinen deutschen Archivtage 
(Archivrat Dr. Schmidt-Schleiz, Prof. Dr. Heydenreich-Mühlhausen, Prof. 
Dr. Bühring- Arnstadt), über Handschriftenerhaltung und Zaponverfahren 
(Prof. Dr. Bangert-Rudolstadt), über Beyer Vater und Sohn und das Archiv 
der Stadt Erfurt (Pastor Oergel-Erfurt) und über das Archiv der Stadt 
Mühlhausen (Prof. Dr. Heydenreich). Erläuterungen der ständigen Archiv- 
ausstellung (Prof. Dr. Heydenreich) und der städtischen Bauwerke in Mühl- 
hausen (Kgl. Baurat Röttscher) schlossen sich an. Vertreten waren die 
Staatsarchive in Coburg, Gotha, Rudolstadt, Sondershausen und Weimar, 
das Regierungsarchiv in Arnstadt, das fürstliche Archiv in Schleiz, die 
Stadtarchive in Arnstadt, Gera, Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen, fast 
alle Altertumsvereine Thüringens, die Museumsgesellschaft in Arnstadt und 
die Stadtverwaltungen von Gera, Mühlhausen und Rudolstadt. Da Prof. Dr. 
Heydenreich mit Rücksicht auf seine Arbeiten für die historische Kommission 
der Provinz Sachsen bat, für die nächsten Jahre von seiner Wiederwahl 
abzusehen, wurde Staatsarchivar Dr. Trefftz-Weimar zum Obmann gewählt. 
Die nächste Hauptversammlung soll 1902 in Weimar stattfinden. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
Gesellschaften. Der frühere französische Botschafter in Konstantinopel und 
Wien, Marquis de Vogue, welcher sich vornehmlich mit archäologischen 

29* 


424 Nachrichten und Notizen I. 


und orientalischen Studien beschäftigt, wurde zum Mitglied der französischen 
Akademie ernannt. Der Paläograph Jules Lair wurde zum Mitglied der 
Académie des Inscriptions in Paris gewählt. Der Geh. Hofrat Ludwig 
Mitteis, ordentl. Professor des römischen Rechts in Leipzig, wurde von 
der Königl. Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften in Leipzig zum 
Mitglied gewählt. 

Universitäten und technische Hochschulen. Der o. Professor für neuere 
Geschichte Erich Marcks in Leipzig hat einen Ruf nach Heidelberg als 
Nachfolger Erdmannsdörffers angenommen. Der o. Professor für Geschichte 
Georg v. Below ist als Nachfolger Heinemanns nach Tübingen berufen 
worden. Der o. Professor der Rechts- und Staatswissenschaften an der 
deutschen technischen Hochschule in Brünn HermannRittervonSchüllern 
zu Schrattenhofen wurde als o. Professor der Volkswirtschaftslehre und 
Statistik an die Hochschule für Bodenkultur in Wien berufen. Professor 
Max Georg Zimmermann wurde zum o Professor für Kunstgeschichte 
an der technischen Hochschule in Berlin ernannt. 

Der Privatdozent für Philosophie und deutsche Litteraturgeschichte 
Dr. Eugen Kühnemann in Marburg, der Privatdozent für deutsche Sprache 
und Litteraturgeschichte Dr. Rudolf Schlösser in Jena und der Privat- 
dozent für allgemeine Kulturgeschichte Dr. Vinzenz Zibot an der böhmischen 
Universität in Prag wurden zu ao. Professoren ernannt. 

Bibliotheken. Dem 1.Bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Leipzig 
Professor Dr.ViktorGardhausen wurde derTitelOberbibliothekar verliehen. 

Museen. Der wissenschaftliche Hilfsarbeiter Dr. H. Döge wurde zum 
Direktorialassistenten am Königl. Kunstgewerbemuseum in Berlin ernannt. 


Todesfälle. Der o. Professor für klassische Philologie Franz Susemihl 
in Greifswald, bekannt vor allem durch seine Geschichte der griechischen 
Litteratur in der Alexandrinerzeit ist am 80. April im Alter von 74 Jahren 
in Florenz gestorben. 

Der erste Direktor des Provinzial-Museums in Halle, Oberst a D 
v. Borries ist 82 Jahre alt dort gestorben. 

Am 15. Mai d. J. starb der frühere Oberbibliothekar der Leipziger 
Universitätsbibliothek und o. Professor für orientalische Sprachen Dr. Ludolf 
Krehl im Alter von 76 Jahren. Sein eigentliches Forschungsgebiet war 
die arabische Philologie und bekannt ist sein „Leben Muhameds“, von dem 
leider nur der erste Teil erschien. 

Am 16. Mai starb kaum 48 Jahre alt der o Professor der klassischen 
Philologie Ivo Bruns in Kiel, von seinen Schriften nennen wir hier: „Das 
litterarische Portrait der Griechen im 5. und 4. Jahrhundert vor Christi 
Geburt“ (1896) und „Die Persönlichkeit in der Geschichtsschreibung der 
Alten, Untersuchungen zur Technik der antiken Historiographie“ (1898). 

Am 17. Mai starb im Alter von 47 Jahren der ao. Professor der ger- 
wanischen Philologie Eugen Joseph in Marburg. 

Der Begründer des Nordischen Museums, der Sprachforscher und Ethno- 
log Dr. Arthur Hazelius ist am 26. Mai in Stockholm im Alter von 
6S Jahren gestorben. 


Nachrichten und Notizen I. 425 


Erwiderung. 


Herr Prof. Siegfried Rietschel veröffentlicht im ersten Heft des 
lfd. Jahrg. dieser Zeitschrift S. 133ff. eine längere Entgegnung, die sich: 
gegen die ihn betreffenden Darlegungen aus meinem „Ursprung des Zunft- 
wesens“ S. 167ff. richtet. Bezüglich der a. a. O. erörterten Punkte 1 bis 5 
bleibt Prof. Rietschel bei seinen ursprünglichen Behauptungen stehen und 
fügt ihnen lediglich einige persönliche Angriffe hinzu. Hierauf zu erwidern 
kann ich mir versagen. 

Anders bei Punkt 6, der überdies das meiste sachliche und allgemeine 
Interesse besitzt. Hier bringt Prof. Rietschel für seine Behauptungen neue 
positive Angaben bei, durch die endlich eine Förderung in der Behandlung 
der Streitfrage erzielt wird. Es handelt sich um die Entwicklungsgeschichte 
des Pariser Fleischeramtes; die Kontroverse ist hier um deswillen von 
weitergehender Bedeutung, weil sie das einzige Handwerkeramt betrifft, 
über dessen Entwicklung im zwölften Jahrhundert wir durch eine fort- 
laufende Folge von Urkunden unterrichtet sind. Rietschel stellt meiner Dar- 
stellung die folgende Auffassung entgegen: 

Von der ganzen langen Erzählung Mag. u. Frat. S. 27 über den Kampf 
der königlichen Fleischer ca. 1150—1155 um die 23 Fleischbänke des Klosters 
Montmartre ist quellenmässig nur bezeugt, dass 1155 die Fleischer von Paris 
ein dem Kloster Montmartre gehöriges Grundstück pachteten und dass 1162 
König Ludwig VII. ihnen die eine Zeit lang aufgehobenen früheren Rechte 
wiederverlieh. Von einem Kampfe der Fleischer, der zu dem Pachtvertrag 
geführt habe, erfahren wir nicht das geringste. 

Hierauf erwidere ich: 

1. Es ist unrichtig, dass den Fleischern durch die Urkunde von 1162 
die aufgehobenen früheren oder irgend welche anderen Rechte verliehen 
werden. Die Wiederverleihung ist vielmehr im Jahre 1155 und zwar 
(s. oben) Zug um Zug mit der Pachtung der Fleischbänke von Montmartre 
erfolgt. Durch die Urkunde des Jahres 1162 wird lediglich die im Jahre 
1155 eingetretene Rückgabe der alten Amtsrechte — also kein gleich- 
zeitiger, sondern ein in der Vergangenheit liegender Vorgang — durch 
königliches Privileg bestätigt.! 

2. Es ist ferner unrichtig, dass die Urkunde von 1155 nur die Pachtung 
der klösterlichen Bänke bezeugt. Vielmehr bezeugt die Urkunde zunächst 
die Wiederherstellung des gewaltsam unterdrückten Fleischeramtes und im 
Zusammenhang hiermit die Verpachtung der dem Kloster Montmartre 
gehörenden Bänke an das Fleischeramt. Es geschieht dies mit den Worten 
Ludwigs VIL: quando reddidimus carnificibus Parisiensibus mi- 
nisterium suum et confirmavimus, conventio fuit quod pro domo 
Guerrici cambitoris que est ad portam civitatis, ubi et venduntur carnes, 
monialibus de Monte Martyrum XXX libras Par. annuatim persolvant (La- 
steyrie Cart. IS. 345). Um die auf dem hier genannten Grundstück — d.i. die 
häufig erwähnte domus Guerrici — errichteten Fleischbänke drehte sich 
der Streit. 


— 


| Vgl. Mag. u. Frat. S. 28. 


426 Nacbrichten und Notizen I. 


3. Die Unterdrückung des Fleischeramtes wird ferner erwähnt in einer 
für das Kloster Montmartre ausgestellten Urkunde von 1153.54, in welcher 
Ludwig VII. berichtet, dass er das Recht des Fleischeramtes aufgehoben 
und einen ‚freien Markt“ hergestellt habe (Lasteyrie Cart. Nr. 380, S. 337. 
In drei Urkunden (1153/54, 1155 und 1162) wird uns demnach der Kampf 
überliefert, den das Fleischeramt gegen das von dem König unterstützte 
Kloster Montmartre geführt hat Das Amt wurde um 1150 unterdrückt, 
im Jahre 1155 dagegen mit allen Vorrechten wiederhergestellt und in den 
Besitz der streitigen Bänke auf dem Guerricus’'schen Grundstück gesetzt. 
Mit welcher Härte dieser Kampf geführt wurde, zeigt sich aus der Schi. 
derung, die Ludwig VII. in der Urkunde von 1162 giebt: die gebürtigen 
Fleischer nahten sich uns (d. h. im Jahre 1155) und stellten uns die Last 
ihres Elends vor, dass sie nämlich weder sich selber, noch ihre Weiber, 
noch ihre Kinder erhalten könnten; und durch ihr klägliches Flehen be- 
wegten sie uns zur Gnade. 

Prof. Rietschel stellt bezüglich des Inhalts der Urkunde von 1153 4 
weiter folgende Behauptungen auf: 

Die Urkunde fällt in die Jahre 1153/54, also nach E. mitten in den 
furchtbaren Kampf der Fleischer. Aber von diesem Kampf weiss sie nichts 
zu berichten; sie betrifft den Pachtkontrakt der Fleischer über die dem 
Kloster Montmartre gehörigen Grundstücke und verrät uns auch den fried- 
lichen Anlass zu diesem Pachtvertrag: die Zahl der Fleischer und die bis- 
herigen Fleischverkaufsplätze reichen für den Bedarf der Stadt nicht mehr 
aus; der König communi commodo totius ville dantes operam plures esse 
carnifices et in pluribus locis carnes posse vendi constituimus. 

Auch dies ist unrichtig. Die Urkunde schildert den Kampf genau 
gemäss dem Stadium, in dem er sich damals befand. Das Fleischeramt 
ist unterdrückt und der freie Markt ist hergestellt (s. oben Nr. 3). Ein 
Irrtum ist es weiter, wenn Rietschel diese Urkunde — für einen Pacht- 
kontrakt der Fleischer über die dem Kloster Montmartre gehörigen 
Grundstücke ansieht. Das gerade Gegenteil hiervon steht in der Urkunde; 
die Pachtung der Grundstücke durch die Fleischer wird geradezu aus- 
geschlossen. Der König erklärt, dass er das Grundstück mit den Fleisch- 
bänken (domus Guerrici) nebst einem zweiten in der Cité belegenen Hause 
(letzteres zum Zweck der Strassenverbreiterung) in seine Hand genommen 
habe und dass er als Gegenwert dem Kloster eine Rente von 30 Pfund 
auf das teloneum carnificum, die Abgabe vom Fleischverkauf, angewiesen 
habe.! Jede Beziehung der Fleischer zu dem Kloster Montmartre ist hier 
ausdrücklich abgeschnitten; der König zieht die klösterlichen Grundstücke 
an sich und weist die Rente auf den Ertrag der Fleischverkaufsabgabe an. 

Mit keinem Wort ist endlich in der Urkunde gesagt, dass die Zahl 


1 Prefatam domum Guerrici, et alterius domus quam moniales habebant 
in vico Parvi Pontis intra insulam quandam partem ad ampliandam viam, 
in manu nostra accepimus et ipsi ecclesie triginta libras in perpetuum 
habendas assignavimus in theleneo carnificum, sive unus sive plures habeant 
theloneum; Lasteyrie Cart. S. 337. 


Nachrichten und Notizen L 497 


der Fleischer für den Bedarf der Stadt nicht ausgereicht habe, und eine 
solche Annahme wird durch den Verlauf des Streites (unveränderte Wieder- 
herstellung des alten Amtes) auf das bündigste widerlegt. Der König hat 
vielmehr während des Streites um die klösterlichen Bänke das Alleinrecht 
des Fleischeramtes aufgehoben und einen freien Markt hergestellt; ein 
Vorgang, der aus der Handwerksgeschichte in zahlreichen Beispielen be- 
kannt ist. Nach der Erledigung des Streitfalles wurde das alte Amt in 
ganz unveränderter Weise in alle seine früheren Rechte wieder eingesetzt. 

Rietschel fährt dann fort: 

Wie stimmt es zu E.'s Behauptung, vor 1155 habe es in Paris auf dem 
Parvis de Notre Dame, in der Neustadt beim Chatelet, auf dem Grundstück 
des Klosters Montmartre und auch noch an anderen Stellen Fleischbänke 
gegeben (S. 25f.), zu den schlichten Worten der Urkunde: in civitate Pari- 
siensi, ad portam magni pontis et nusquam alibi solebant esse carnifices 
et vendere suas carnes? 

Diese Ausführung beruht auf Missverständnis. Die Worte der Urkunde 
in civitate Parisiensi und ad portam magni pontis (in allen Editionen durch 
Komma getrennt) sind Gegensätze und bezeichnen zwei verschiedene 
Lokalitäten. Die civitas, heute noch die Cit€ genannt, ist die Notre Dame- 
Insel; dort befand sich das Parvis de Notre Dame mit den daselbst er- 
richteten Bänken. Die Stalla ad magnam pontem dagegen befanden sich 
auf dem jenseitigen Ufer in der Neustadt, in nächster Nähe des Chätelet, 
der Festung, die den Brückenkopf der nach der Neustadt hinüberführenden 
Brücke bildete. Dort lag neben den veteres stalla! carnificum das mit 
Fleischbänken besetzte Grundstück des Klosters Montmartre (domus Guerrici). 
Die auf andern Grundherrschaften mit eigner Jurisdiktion befindlichen 
Fleischbänke (vgl. die Mag. u. Frat. S. 26 Anm. 1 aufgeführten Urkunden) 
lagen zur Zeit Ludwigs VII. ausserhalb der Mauer und sind, wie Mag. u. 
Frat. S. 26 ausdrücklich hervorgehoben ist, für die Entwicklung des Fleischer- 
amtes überhaupt niemals in Betracht gekommen.? Zur Zeit Ludwigs VII. 
bestanden also, laut der Urkunde und meiner, damit buchstäblich überein- 
stimmenden Schilderung, Fleischbänke 1. in der Cité — in civitate — auf 
dem Parvis de Notre Dame; 2. in der Neustadt beim Chätelet — ad magnam 
pontem — und zwar a) die veteres stalla carnificum und b) die stalla des 
Klosters Montmartre auf dem benachbarten sog. Grundstück des Guerricus.® 

Es ist demnach unrichtig, dass die Ausstellungen Rietschels begründet 
seien; sie sind vielmehr sämtlich sachlich unzutreffend und im Widerspruch 
mit den Urkunden aufgestellt. Rud. Eberstadt. 


1! So in den Urkunden. 

? Auch nicht in der späteren Zeit; auf einzelnen Pariser Grundherr- 
schaften bildeten die Fleischer gesonderte Zünfte, vgl. Mag. u. Frat. S. 26 
Anm. 1. 

` Unter den zahlreichen Werken zur Pariser Topographie brauchen 
nur die bekannten Arbeiten von Fagniez und Lamare erwähnt zu werden; 
vgl. bei Lamare den dritten und vierten Stadtplan. Die Lage der Grund- 
stücke ist in den Urkunden genau beschrieben 


428 Nachrichten und Notizen I. 


Schlusswort. 


Herr E. versagt sich auf Punkt 1 bis 5 meiner Entgegnung zu ant- 
worten. Dabei vergisst er wohl, dass Punkt 1 den Nachweis enthielt, dass 
E. seinen schülerhaften Fehler, eine Ducangische Glosse als Quellensteile 
anzuführen, durch eine nachträgliche unrichtige Behauptung zu rechtfertigen 
versuchte, ferner dass Punkt 2 auf ein recht bedenkliches Manöver aufmerk- 
sam machte: um einen unbequemen Angriff abzuwehren, verschob E. den 
Thatbestand und gab seine angegriffene Behauptung unter absichtlicher 
Weglassung der entscheidenden Stelle wieder, so dass der unbefangene Leser. 
welcher das Citat nicht nachschlug, den Angriff für grundlos halten musste. 
Herr E. hat diese beiden schweren Vorwürfe auf sich sitzen lassen müssen, 
weil er sie nicht widerlegen kann, und hat damit seiner wissenschaftlichen 
Arbeitsweise selbst das Urteil gesprochen. 

Auf E.s Ausführungen zu Punkt 6 einzugehen, verzichte ich, da es 
zwecklos ist, diesen Wust von Irrtümern zu entwirren. Nur einen Satz will 
ich deshalb, weil er den Ausgangspunkt für die weiteren Irrwege darstellt, 
festnageln: „In drei Urkunden (1153,54, 1155 und 1162) wird uns demnach 
der Kampf überliefert, den das Fleischeramt gegen das von dem König 
unterstützte Kloster Montmartre geführt hat.“ (S.426 oben.) Ich möchte ale 
unbefangenen Forscher, die diese Urkunden, sei es bei Lasteyrie I p. 337, 
845, 370, sei es in den Auszügen bei Eberstadt (Magisterium und Frater- 
nitas S. 214f., Ursprung des Zunftwesens S. 173f., oben S. 426) gelesen 
haben, fragen, ob in diesen Urkunden auch nur ein Wort von einem Kampfe 
der Pariser Fleischer mit dem Kloster Montmartre steht. Alle werden ant- 
worten, dass dieser furchtbare Kampf nichts weiter ist als ein Produkt von 
Herrn E.s Phantasie. 

Tübingen. Siegfried Rietschel. 


429 


Nachrichten und Notizen II. 


Die Litteratur des Jahres 1900 zur Geschichte Altpreussens. 
Auch das letzte Jahr des abgelaufenen Jahrhunderts ist nicht gerade arm 
gewesen an grösseren und kleineren, an bedeutenden und unbedeutenden, 
an trefflich gelungenen und gewaltig misslungenen Arbeiten zur Geschichte 
Altpreussens, d. h. der beiden heutigen Provinzen Ostpreussen und West- 
preussen, die einst in ihrer Vereinigung anderthalb Jahrhunderte lang den 
Kern des Deutschordensstaates gebildet haben. Leider aber macht man auch 
hier wieder in erschreckendem Masse die niederdrückende Beobachtung, 
wie unsäglich schwer es gerade bei uns den Ergebnissen ernster wissen- 
schaftlichen Forschung immer und immer noch wird, selbst in die im 
besseren Sinne volkstümliche Geschichtslitteratur Eingang zu finden. Der 
Grund für diese wahrhaft betrübende Erscheinung liegt ja bekanntlich 
darin, dass bei uns die an Zahl und Inhalt beispiellos reiche historische 
Litteratur des 16., des 17. und des 18. Jahrhunderts auch die allerältesten 
Zeiten unseres Landes mit einem wüsten Uebermass von Thatsachen anzu- 
füllen verstanden hat, welche dem kritischen Messer unserer Zeit nicht 
Stand zu halten vermögen, dass aber immer noch gar zu viele sich nicht 
dazu entschliessen können, diese ungesunden Wucherungen endlich einfach 
fortzulassen, dass sie gar zu gern an ihnen herumdeuteln und nicht lieber, 
anstatt mit ihnen ihre Blätter zu füllen, unumwunden ein „wir wissen da 
nichts‘ eingestehen wollen. Noch weit schlimmer und gefährlicher aber 
wird es selbstverständlich und zwingt zum entschiedensten Widerspruch, 
wenn gar von einer Seite her, von der man nur vollsten wissenschaftlichen 
Ernst und strengste Gewissenhaftigkeit zu erwarten und zu fordern berechtigt 
ist, in dieser oder ähnlicher Weise gröblich gesündigt wird. Solches aber 
ist in dem Berichtsjahre leider wieder geschehen und hat mir diese ernst- 
gehaltenen allgemeinen Einleitungsworte abgenötigt. 

Das Jahr 1900 hat uns auch eine zusammenfassende, gedrängte Dar- 
stellung der Gesamtgeschichte des Ordensstaates und des Herzogtums 
Preussen bis zum Jahre 1618, bis zum Heimfalle des letztern an das Kur- 
haus Brandenburg gebracht, freilich nicht als ein selbständiges Buch dieses 
Inhalts, sondern nur in einem fünftehalb Bogen füllenden Kapitel des ersten 
Bandes einer umfangreichen ,,Preussischen Geschichte‘, einer Gesamt- 
geschichte also des Preussischen Staates. Hans Prutz hat von einem auf 
vier Bände berechneten Werke jenes Titels und Inhalts im Laufe von wenig 
mehr als einem Jahre die bis 1815 hinabführenden ersten drei Bände erscheinen 
lassen und darin das erste Kapitel (I S. 388—109) dem „Staate des Deutschen 

Histor. Vierteljahrschrift 1901. 8. 30 


430 Nachrichten und Notizen Il. 


Ordens in Preussen“ gewidmet, etwas ungenau allerdings, denn nicht bloss 
die Ueberschrift des letzten Abschnittes davon lautet „Die Reformation in 
Preussen, 1466—1568“ — schon in diesen beiden Zahlen durchaus ungenau 
und irreführend —, sondern dasselbe geht sogar, wenn auch in sehr ge- 
drängter Darstellung und mit Hinweglassung der für eine spätere Stelle vor- 
behaltenen Verhandlungen über die Vereinigung Preussens mit Brandenburg, 
bis zum Jahre dieser Vereinigung selbst (1618) hinab. Wenn es darauf 
ankommt, den innern Zusammenhang der Thatsachen und ihre weitere Be- 
deutung zu charakterisieren, so besitzt P. ganz unstreitbar eine überaus 
bedeutende Begabung dafür: es sind ja öfter nur verfübrerische Blender. 
die da gelegentlich herauskommen, sei es bewusste oder unbewusste, oft 
wieder sind es, was man so geistreiche Bemerkungen nennt, ganz und gar 
nicht selten aber gelingt es ihm mit bewundernswertem Geschick in wenigen 
Worten geradezu den Nagel auf den Kopf zu treffen, und das würde noch 
weit öfter der Fall sein, wenn er sich nicht hin und wieder auf Wege ver- 
irren würde, da der unbefangene Historiker ihm nicht folgen darf. Diese 
bessere Eigenschaft des Herrn Verfassers tritt besonders in denjenigen Ab- 
schnitten hervor, in denen die einzelnen Geschehnisse selbst mehr und mehr 
an Bedeutung verlieren und darum unbeschadet auf die Seite geschoben 
werden dürfen, hier also in den letzten Zeiten der Ordensherrschaft und 
des selbständigen Herzogtums. Wo aber, wie in den ersten und besseren 
Zeiten des Ordensstaates und für den Herzog Albrecht, diese Thatsachen 
selbst sprechen müssen und darum darzustellen waren, da freilich folgt in 
erschreckender Weise, wie ich an anderer Stelle nachzuweisen nicht unter- 
lassen werde, Fehler auf Fehler und nicht immer von der leichtesten Art. 
Offenbar hat der Verfasser diese und jene ursprüngliche Quelle, diese 
und jene quellenmässige Darstellung, doch lange nicht alle und hier nicht 
immer die besten eingesehen gehabt, seine eigene Darstellung aber hat 
er selbst nicht mehr „an der Hand‘ seiner Vorlagen, sondern auf Grund 
seiner Erinnerung und seiner flüchtigen Notizen hingeworfen. Dazu kommt 
dann noch so manche tendenziöse, so manche unhistorische Auffassung. — 

Einen durchweg erfreulichen Eindruck, vielleicht gerade weil sie durch 
keine ältere Ueberlieferung beeinflusst und getrübt werden können, machen 
die archäologischen Forschungen und ihre Ergebnisse, denn an den drei 
Stellen Altpreussens, an welchen sie (neben Elbing, von wo für das Berichts- 
jahr nichts vorliegt) in allein wissenschaftlichem Sinne und in grösserem 
Stile betrieben werden, befinden sie sich in längst bewährten Händen: für 
die Altertumsgesellschaft Prussia und die Physikalisch-ökonomische Gesell- 
schaft zu Königsberg dürfen nur die Namen Bezzenberger, Heydeck und 
H.Kemke, für die Verwaltung des westpreussischen Provinzialmuseums darf 
nur Conwentz genannt werden, um die Bedeutung der einschlagenden Ar- 
beiten genügend zu bewerten. In dem dieses Mal vier Vereinsjahre (1896—1900) 
umfassenden 21. Hefte der Sitzungsberichte der Prussia giebt Bezzen- 
berger auf S. 81—195 genaue Berichte über die von ihm (und anderen) in 
dem genannten Zeitraum gemachten Ausgrabungen, beschränkt sich dabei 
aber nicht auf die ihatsächlichen Berichte selbst, sondern sucht jene auch 
durch Vergleichung mit anderen Funden und durch Hinzuziehung der ein- 


Nachrichten und Notizen I. 431 


schlägigen Litteratur wissenschaftlich zu verwerten. Kemke weiter, dem 
es bereits gelungen ist, sich durch vorsichtige, vorurteilslose und masshaltende 
Forschung volle Anerkennung in seiner Wissenschaft zu gewinnen, hat, wie 
es scheinen darf, die grosse Lücke, die noch immer fast vom 6. Jahrhundert 
bis zum 13. hin, bis zur Ankunft des Deutschen Ordens, für das Gebiet 
zwischen Weichsel und Memel klaffte, mit sicherm Blick durch Betrachtung 
eigener und fremder Funde endlich ausfüllen können (Das Gräberfeld von 
Bartlickshof und Neues Material zur Kenntnis der baltischen Vorgeschichte 
in den Schriften der Phys.-ökonom. Gesellschaft, 41. Jahrg., endlich, den 
Gegenstand mehr zusammenfassend und abschliessend, Die Bedeutung der 
ostbaltischen Altertümer für die Vorgeschichte der Provinz Ostpreussen im 
Centralblatt für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, 5. Jahrg. 
S. 257—262). Prof. Conwentz endlich, der in der letzten Zeit vorher durch 
mehrfache Untersuchungen über Moorbrücken und sogenannte Wikinger- 
schiffe unser archäologisches Wissen über Altpreussen so bedeutend ge- 
fördert hatte, hat sich jetzt auf einen sehr eingehenden Bericht über die 
entsprechenden reichen Zugänge des westpreussischen Provinzialmuseums 
beschränkt (im XX. Amtlichen Bericht über die Verwaltung der naturhistor., 
archäolog. und ethnolog. Sammlungen des Westpr. Prov.-Museums für das 
J. 1899). Aus diesem Gebiete möchte ich noch zwei in dem Prussiahefte 
enthaltene Aufsätze nicht mit Stillschweigen übergehen. Ueber Ursprung, 
Bedeutung und Verbreitung des Völkernamens „Gudden“, der wegen seines 
anscheinenden Zusammenhanges mit den Goten vielen Staub aufgewirbelt 
bat, handelt (S. 217—242) Bezzenberger und weist die Unhaltbarkeit dieser 
Auffassung nach: die in gewissen Gegenden recht häufig vorkommenden 
Ortsnamen, in welchen jener Völkername zu erkennen ist, und dazu einige 
andere Erwägungen haben dem Verfasser den völlig annehmbar erscheinenden 
Gedanken nahegelegt, den Namen Gudden als eine zunächst appellativische 
Bezeichnung (vielleicht ‚die musizierenden“) zu erklären, welche lettisch- 
littauische Völker ihren klein- und weissrussischen Nachbaren beigelegt 
hätten. Sodann hat der Warschauer Professor A. v. Mierzynski, der auf 
gleichem Gebiet schon mehrfach in gleichem Sinne, wie es mir scheint, 
überzeugend hervorgetreten ist, in seinem Aufsatze Ueber die samländische 
Gottheit Auszautis (S. 41—51) einen neuen Angriff gegen die in den mehr 
oder weniger amtlichen Berichten des 16. Jahrhunderts überlieferten an- 
geblichen Götternamen aus der altpreussischen und littauischen Mythologie 
gerichtet. 

Grössere selbständige Quellenpublikationen, weder für ältere noch für 
spätere Zeit, hat das Jahr 1900, wenn wir von der Fortsetzung eines einzigen, 
umfangreichen Werkes absehen, nicht gebracht; diese einzige Arbeit aber 
ist von der Art und Bedeutung, dass sie mit wenigen Zeilen nicht ab- 
gethan werden darf, sondern jedenfalls auch in dieser Zeitschrift, wenigstens 
doch nach dem Erscheinen des noch ausstehenden Schlussbandes, von be- 
rufnerer Seite ausführlich und gebührend gewürdigt werden wird. Es ist 
der zweite Band der Briefe und Aktenstücke zur Geschichte Preussens unter 
Friedrich Wilhelm III. vorzugsweise aus dem Nachlass von F. A. von Stäge- 
mann, welche Franz Rühl im Auftrage des Vereins für die Geschichte 

30* 


432 Nachrichten und Notizen II. 


von Ost- und Westpreussen herausgiebt und mit sehr gelungenen und 
sachlich wertvollen Einleitungen, auch mit guten Anmerkungen ausgestattet 
hat. — Die übrigen, an Umfang und Bedeutung weit geringeren Sachen 
liegen in Zeitschriften und Schulprogrammen vor, so (ganz Geringes über- 
gehe ich): Die (aus städtischen Akten und Urkunden zusammengestellte, 
aber erst in etwas späterer Abschrift vorliegende) älteste Thorner Stadt- 
chronik für die Jahre 1350—1528, mit eingeschobenen Auszügen aus der 
allgemeinen Landesgeschichte (in der Zeitschrift des Westpreussischen Ge- 
schichtsvereins, 42. Heft S. 119—181) und Salomon Mellenthins Hausbuch 
(1654—1770), Aufzeichnungen eines wohlhabenden Besitzers in der Niederung. 
der neben Nachrichten über Dammbrüche und zur Geschichte des Weichsel- 
deltas und neben Familiennachrichten auch die allgemeinen Landesereignisse 
nicht ganz übergangen hat (in der Altpreussischen Monatsschrift, S. 341—434). 
Diese beiden Stücke hat aus dem Nachlasse von Max Toeppen sein leider 
soeben auch verstorbener Sohn, der Oberlehrer Robert Toeppen, heraus- 
gegeben und mit Einleitungen und reichen Anmerkungen versehen. — Wie 
von den allgemeinen altpreussischen Chroniken, zumal des 16. Jahrhunderts, 
so giebt es bekanntlich auch von den Danziger Geschichtswerken derselben 
Zeit eine wahre Unzahl von mehr oder weniger miteinander stimmenden 
Handschriften, über deren Verhältnis zueinander noch völlige Unklarheit 
herrscht. Schon im Jahre 1892 hat der damalige Danziger Stadtarchivar 
Dr. Paul Gehrke den Versuch gemacht die sog. Ebert Ferber-Chronik 
einer genauen Untersuchung zu unterwerfen, aber man wird doch, so scharf- 
sinnig und geistreich der Verfasser auch zu Werke gegangen ist, sehr 
in Zweifel bleiben, ob man alle seine Ergebnisse annehmen darf. Jetzt 
hat er einen wenig jüngeren Geschichtsschreiber jener Zeit vorgenommen 
und demselben im 41. Heft der Westpreuss. Zeitschrift einen längeren 
Aufsatz gewidmet (S. 1—137): Der Geschichtsschreiber Bartholomäus Wartz- 
mann im Kreise seiner Abschreiber, und bezeichnet die Arbeit als einen 
Beitrag zur Quellenkunde der Danziger Chroniken im 16. Jahrhundert. Wir 
erfahren sehr viel und genaues über Wartzmann und seine Familie, über 
seine Chronik des Landes Preussen und ihre Quellen sowie über ihre Ver- 
breitung in Westpreussen und im Herzogtum. Wenn wir aber mit dem 
Endurteil über das Verhältnis der zahlreichen Abschriften und Umarbeitungen 
zueinander bis zum Auffinden einer Neubearbeitung Wartzmanns selbst, die 
Gehrke doch nur vermuten kann, vertröstet werden, so liegt die Sache doch 
noch in sehr weitem Felde. 

Unter dem Titel Beiträge zur Geschichte der Stadt Elbing. I. Zur 
Geschichte des „Danziger Anlaufs“ (1577) erzählt Prof. W. Behring im 
Programm des k. Gymnasiums zu Elbing (S. 1—44) zuerst kurz die Ent- 
stehung und den Verlauf jenes mit der zwiespältigen Königswahl zu Warschau 
im Dezember 1575 (Stephan Bathorys und Kaiser Maximilians) zusammen- 
hängenden Angriffes der Danziger auf Elbing und druckt dann acht darauf 
bezügliche Aktenstücke und sonstige Aufzeichnungen beider Parteien (da- 
runter auch ein Gedicht) ab. Der Graf Kanitz (der bekannte Abgeordnete) 
hat sich die auch für die Provinzialhistoriker sehr dankenswerte Mühwaltung 
aufgelegt, in zwei recht starken Heften, bei jedem Stück freilich nur die 


Nachrichten und Notizen II. 433 


Herkunft angebend, alle auf die beiden grossen Kanitzschen Familienfidei- 
kommisse Mednicken im Samlande und Podangen im Kreise Preuss. Holland 
bezüglichen Urkunden — aus eigenem Besitz sowie aus anderen, Öffentlichen 
Sammelstellen — abzudrucken, dort 61 Stück von 1300—1890 auf 146, hier 
40 Stück von 1339—1882 auf 120 Seiten. — Nichts mehr als Materialien- 
Sammlungen sind weiter auch die beiden von (Rechtsanwalt) Maczkowski 
herrührenden Artikel über den schwedisch-polnischen Krieg von 1655—1660 
und insbesondere über den berüchtigten Tartareneinfall vom Herbst 1656 
im 6. Jahrgang der Mitteilungen der Litterarischen Gesellschaft Masovia 
in Lötzen (S. 10—48) und im 6. Heft der Zeitschrift der Altertumsgesell- 
schaft Insterburg (S. 3—19), dort für die Landschaft Masuren, hier für das 
ehemalige Hauptamt Insterburg. Und ganz so besteht auch der übrige 
Inhalt der ersteren Zeitschrift fast nur aus Verschreibungen, Kaufverträgen 
und sonstigen Urkunden, Leichenintimationen u. dgl., bei deren Wieder- 
gabe, ebenso wie bei jenen beiden Artikeln, auch nicht eine einzige formale 
Floskel geschenkt wird — jedenfalls doch des Guten etwas stark zu viel. 
Ebenfalls unter die „Quellen, wenn es auch eine Quelle ganz anderer Art 
als die bisher genannten ist, gehört das Ius publicum civitatis Gedanensis 
oder der Stadt Danzig Verfassung und Rechte, welches der dem 18. Jahr- 
hundert angehörige und als gewichtiger Geschichtsschreiber genugsam be- 
kannte Danziger Stadtsyndikus Gottfried Lengnich in langjähriger Arbeit 
zusammengestellt hat, und dessen lang ersehnte Bekanntmachung wir jetzt 
der Anregung des Westpreussischen Geschichtsvereins und der gewissen- 
haften Arbeit des dortigen Stadtbibliothekars Dr. O. Günther verdanken 
(XX u. 607 S.) Wenn auch die eigene Arbeit des Herausgebers sich auf 
die das Leben sowie die amtliche und die schriftstellerische Thätigkeit 
Lengnichs (noch dazu zum Teil mit seinen eigenen Worten) zur Darstellung 
bringende Einleitung von kaum 14 Seiten und auf das 30 Seiten füllende 
Register der vornehmsten Sachen beschränkt, in welches wieder das vom 
Verfasser selbst bereits gefertigte Verzeichnis hineingearbeitet ist, wenn 
auch eigene Anmerkungen des Herausgebers ganz und gar fehlen, so gehört 
doch diese Herausgabe des durchweg tüchtigen alten Werkes, welches für 
die Entwickelung der oft führenden Hansestadt verlässige Aufklärungen 
giebt, zu den verdienstlichsten Erscheinungen des Jahres 1900 auf dem 
Gebiete unserer engeren Heimatsgeschichte. — In der Altpreussischen Monats- 
schrift (S. 149—200) giebt Dr. M. Perlbach mit der richtigen Begründung, 
dass die Herausgabe preussischer Urkundenbücher, nachdem zwei schon vor 
längerer Zeit vollendet worden sind, in arges Stocken geraten sei, den 
Anfang derjenigen urkundlichen Materialien zur mittelalterlichen Geschichte 
Pommerellens, welche er vor 20 Jahren gelegentlich zusammengetragen hat, 
aber noch nicht hat verwerten können. Es sind Auszüge aus zwei Kopial- 
büchern des westpreussischen Prämonstratenserklosters Zuckau, eine Reihe 
von Regesten und Urkunden dieses Stiftes aus Breslau und Notizen aus 
den Totenbüchern seiner beiden Mutterklöster. Darstellung und Akten 
vereinigt Dr. A. Levinson in Heft 42 der westpreussischen Zeitschrift 
(S. 91—115) unter der Bezeichnung Polnisch-Preussisches aus der Bibliotheca 
Borghese im Vaticanischen Archive, indem er aus den Jahren 1606—1617 


434 | Nachrichten und Notizen II. 


fünf Ereignisse kirchlicher Natur, unter denen die Vertreibung der Jesuiten 
aus Danzig und Thorn weitaus das wichtigste ist, durch Akten, die e 
jener Stelle entnommen hat, unter Beifügung dieses Materials selbst er- 
läutert. 

Bei der Besprechung derjenigen Abhandlungen und Bücher, welche 
Teile aus der Gesamtgeschichte Altpreussens heraus behandeln, werde ich 
chronologisch zu Werke gehen, d. h. nach der Zeitfolge der betreffenden 
Ereignisse und Zusammenhänge. Aus der Ordenszeit ist darunter ver- 
hältnismässig wenig vorhanden, zumal wenn auch hier wieder Kleinig- 
keiten unbeachtet bleiben. Die ganze Ordenszeit umfassen zwei Aufsätze 
von v. Mülverstedt, der, seine zahlreichen früheren Arbeiten derselben 
Art fortsetzend, in den Oberländischen Geschichtsblättern, Heft U (S. 1—59 
und in den Mitteilungen der Masovia, Heft 6 (S. 48—67) die Beamten und 
Konventsmitglieder in den Verwaltungsbezirken des Deutschen Ordens aus 
dem breitesten Aktenmaterial zusammengetragen hat: dort die des alten 
oberländischen Kreises, d. h. die Komtureien Christburg und Osterrode mit 
allen ihren Pflegschaften und Vogteien und aus der Komturei Elbing die 
jenigen Unterbeamten, die mit ihren Amtsbezirken in das Vereinsgebiet 
fallen, hier die südlichen Teile der Gebiete Balga, Brandenburg und Königs- 
berg. Reicher Belehrung wegen verdienen da auch die einleitenden Be- 
merkungen alle Beachtung. — Aus dem überreichen Material, welches das 
bischöfliche und das Kapitelsarchiv zu Frauenburg, sowie das Staatsarchiv 
zu Königsberg, daneben aber auch zahlreiche kirchliche und städtische 
Sammelstellen darbrachten, hat Professor V.Röhrich (am Lyceum Hosianum 
in Braunsberg) seine Arbeit über die Kolonisation des Ermlandes in dem 
einschlagenden Hefte der Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde 
Ermlands, welche der historische Verein für dieses zumal geschichtlich 
merkwürdige Gebiet in Jahresheften herausgiebt, fortgesetzt (S. 325—487). 
In diesem dritten Kapitel wird die Regierungszeit des aus Lübeck stammen- 
den Bischofs Heinrich I. Fleming behandelt, der fast nach allen Richtungen 
hin als der Schöpfer Ermlands und seiner Kultur, als der Begründer seines 
Gedeihens zu betrachten ist. Wir kommen also auch hier noch nicht über 
das 13. Jahrhundert hinaus, wenn auch vielfach, ja gelegentlich selbst bis 
in die neueste Zeit hinein vorgegriffen wird. Es ist ein ganz gewaltige 
Material, welches hier von der staunenswerten Thätigkeit jenes Kirchen- 
fürsten Zeugnis ablegt, und es hat zu seiner so verdienstlichen Verarbeitung 
viel Ausdauer und Geschick gehört. 

Wenn wir von dem Büchelchen absehen, in welchem sich Dr. Pape mit 
vollster Hintansetzung aller wissenschaftlichen Kritik bemüht, die angeb- 
liche entscheidende Teilnahme des kneiphöfischen Schustergesellen Hans von 
Sagan an der Littauerschlacht von Rudau (1370) aufrechtzuerhalten, jene viel 
erzählte und besungene Geschichte, die nicht einmal eine wirkliche Sage ist, 
sondern wahrscheinlich aus dem Missverständnis einer Figur auf einem spätern 
Siegel der Stadt Königsberg-Kneiphof hervorgegangen ist — wenn wir von 
diesem ganz überflüssigen Schriftchen absehen, so bleiben für die Ordens- 
zeit noch zwei in diesen Zusammenhang gehörige Abhandlungen übrig, diese 
aber verdienen alle Anerkennung. In dem 41. Hefte der Zeitschrift des West- 


Nachrichten und Notizen II. 435 


preuss. Geschichtsvereins giebt Wilhelm Heine einen Abriss der Geschichte 
der Academia Culmensis, jener viel berufenen, aber doch nie zu Dasein und 
Wirksamkeit gekommenen Unterrichtsanstalt (S. 151—188), und im folgenden 
Hefte (S. 3—67) schildert Eduard Reibstein den der ersten Hälfte des 
15. Jahrhunderts angehörigen Danziger Bürgermeister Heinrich Vorrath als 
hansischen Diplomaten. Nicht bloss in allen ältern Büchern, die der ge- 
waltigen Verdienste des Hochmeisters Winrich v. Kniprode zu erwähnen 
Gelegenheit hatten, sondern sogar in der Eingangs charakterisierten neuesten 
Darstellung der Geschichte des Ordensstaates wird diesem Regenten unter 
vielen angeblichen Stiftungen auch die Begründung einer Hochschule, zum 
mindesten einer akademischen Rechtsschule in Kulm zugeschrieben; und 
doch hatte bereits Johannes Voigt an der Hand der Urkunden nachgewiesen, 
und andere haben es dann weiter ausgeführt, dass davon einfach nicht die 
Rede sein darf, aber es ist ebenso eigentümlich wie betrübend, dass selbst 
so einfache und klar auf der Hand liegende Ergebnisse bei uns nur mit 
grösster Mühe eine gute Statt finden wollen. Nicht Winrich v. Kniprode, 
sondern erst sein Nachfolger auf dem Hochmeisterstuhl, Konrad Zöllner 
v. Rothenstein, hat den Papst um die Erlaubnis gebeten, in Kulm ein Studium 
generale nach dem Muster desjenigen von Bologna begründen zu dürfen, 
und Urban VII hat in einer noch vorhandenen Bulle vom 9. Februar 1387 
die Bitte gern gewährt. Aber erst fast ein Jahrhundert später, im Jahre 
1472, als Westpreussen schon polnisch geworden war, wurde die Sache von 
bischöflicher Seite ernstlich in Angriff genommen, und auch hier kam es 
über sehr bescheidene Anfänge nicht hinaus. Die stets äusserst beschränkten 
Mittel, die Zwiespältigkeit der Religion und die daran sich knüpfenden 
Missstände, die häufigen Kriegszustände, die erschrecklich anwachsende Ver- 
armung des Landes, alles dieses liess, wenn auch hin und wieder einmal 
ein kleiner Schritt zum Bessern versucht wurde, den schönen Keim nie zum 
rechten Anwachsen kommen, bis in der Zeit des Grossherzogtums Warschau 
wirklich aus der Schule etwas werden zu wollen schien, doch nur um in 
kurzer Zeit mit diesem kurzlebigen Staatswesen selbst ganz unterzugehen. 
Dieses alles erzählt der Verfasser ausschliesslich an der Hand von Akten. 
In dem zweiten Aufsatze (dem Abdrucke einer Marburger Doktorarbeit) er- 
scheint der Danziger Bürgermeister Vorrath, worauf hier erst recht nicht 
näher eingegangen werden kann, als ein sehr einsichtiger und gewissenhafter, 
dabei gewandter und im rechten Augenblicke kraftvoll eingreifender Unter- 
händler und Staatsmann, so dass er bei seinem Tode (1443) seine Vaterstadt 
aus starkem Niedergang zu ihrer alten Blüte wiedererhoben erblicken 
konnte. — Erwähnt wenigstens sei die Mitteilung Dr. Steinbrechts, des 
berühmten Wiederherstellers der Marienburg, dass, wie jetzt häufiger im 
alten Ordenslande, so auch in der evangelischen Pfarrkirche zu Wehlau 
unter der jüngeren Tünche alte Wandmalereien entdeckt und herausgearbeitet 
sind, welche, etwa um das Jahr 1400 mit den einfachsten Mitteln hergestellt, 
doch eine sehr geschickte Mache verraten und eine recht gute Wirkung 
ausüben (Prussiaberichte, S. 36—40). Auf verwandtem Gebiete bewegte sich 
eine Königsberger Doktorarbeit von Dewischeit über den Deutschen Orden 
in Preussen als Bauherrn aus dem Jahre 1899. Nachdem ich durch den 


436 Nachrichten und Notizen II. 


Nachweis, dass das dem Ordens-Tresslerbuch entnommene, in der Abhand- 
lung eine Hauptrolle spielende Wort baude nicht deutsch ist, noch eine bei 
den Ordensbauten beschäftigte „Baukompagnie‘“ bezeichnet, sondern dem 
altpreussischen Sprachschatze angehört und Scharwerk und Scharwerker be- 
deutet, jener Arbeit im wesentlichen jede Grundlage genommen hatte (Mit- 
teilungen der Litauischen litterarischen Gesellschaft zu Tilsit, Heft 25, 1900. 
S. 57—67), habe ich in einem besondern, nicht im Handel erschienenen Hefte 
(Kritisches zur altpreussischen Geschichtsforschung, D, wie ich überzeugt 
bin, unwiderleglich dargethan, dass und warum auch sonst jene Arbeit in 
jeder Beziehung und nach jeder Richtung hin verfehlt ist, dass und warum 
sie nicht anders ausfallen konnte. Ein solches Urteil aber ist einer wissen- 
schaftlichen Einzeluntersuchung, auch einer Erstlingsarbeit, gegenüber nie 
„zu hart“, wenn in dieser von allem Eigenen und Neuen auch nicht das 
Geringste haltbar und brauchbar ist. — Das im Anschluss an die schon 
bestehende Deutsche Brüderschaft zu Rom durch päpstliche Bulle vom 
9. Februar 1899 begründete Hospiz St. Maria dell’ Anima hat zumal im 15. 
und im Anfange des 16. Jahrhunderts den dortigen Deutschen, einheimischen 
und fremden, als Mittelpunkt des Verkehrs gedient, den letzteren such 
Unterkunft gewährt, viele in die Brüderschaft aufgenommen. Aus zwei 
unlängst veröffentlichten Akten der Stiftung hat Herrmann Freytag die 
Preussen herausgezogen und diese Liste in Heft 42 der Westpreuss. Zeitschr. 
(S. 71—87) bekanntgegeben und dabei jedem Namen die nötigen biographi- 
schen Notizen beigefügt: es sind weit überwiegend geistliche Personen, 
darunter auch die hervorragendsten jener Zeiten. 

Für die noch ausstehenden gröfseren und kleineren Arbeiten muls ich 
mich auf eine einfache und höchstens von ganz kurzen Bemerkungen be- 
gleitete Aufzählung beschränken. Zuerst die begonnene Gruppe von Schriften 
zu Ende führend, hätte ich noch die folgenden zu nennen. Paul Schwenke, 
Zur altpreussischen Buchdruckergeschichte 1492—1523, 2. Artikel (Sammlung 
bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten, XII). — Conrad, Altes und Neues 
über den vorletzten Pomesanischen Bischof Dr. Georg v. Venediger, ins- 
besondere seine Beziehungen zur burggrüflichen Familie zu Dohna (Altpreuss. 
Monatsschrift, S. 283—305). — Prof. Dittrich, Geschichte des Katholizismus 
in Altpreussen (worunter der Verf. den 1466 dem Orden verbliebenen Teil, 
also das spätere herzogliche und königliche Preussen versteht) von 1525 bis 
zum Ausgange des 18. Jahrhunderts (Zeitschr. für d. Gesch. u. Altertumskunde 
Ermlands, S. 1—289); die hier zum Abdruck gekommenen Kapitel reichen 
aber nur erst bis zum Tode des Grossen Kurfürsten. — Maschke, Die 
militärische Lage Preussens in den Jahren 1675 ff., ein Büchelchen, dessen 
Inhalt bereits F. Hirsch an einer andern Stelle als „eine etwas verkürzte, 
aber fast wörtliche Wiedergabe eines Teiles seiner eigenen 1897 erschienenen 
Arbeit Der Winterfeldzug in Preussen 1678 fg.“ bezeichnet hat. — Paul 
Stettiner, Zur Geschichte des preussischen Königstitels und der Königs- 
berger Krönung; Königsberg i. Pr.; 99 S. 8 (zugleich auch als Beilage zum 
Programm des Realgymnasiums): das erste Kapitel behandelt, unsere Kennt- 
nis davon stark bereichernd, die Anerkennung des preussischen Königstitels 
durch die römische Kurie (bis S. 74), das zweite bringt nur Aktenstücke 


Nachrichten und Notizen II. 437 


und gleichzeitige Aufzeichnungen über die Krönung selbst zur Mitteilung. 
— Derselbe, Die Erhebung Preussens zum Königreich. Vortrag. Königs- 
berg i. Pr.; 23 S.8. — P. Czygan, Kleinere Beiträge zur Geschichte des 
Krieges 1806/7 (Beilage z. Programm der Städt. Realschule zu Königsberg; 
69 S. 8): 1) Patriotismus im Jahr 1806/7 (in betreff der Freikorps); 2) zum 
Einrücken der Franzosen in Kbg. 16. Juni 1807; 3) Einquartierung der Fran- 
zosen daselbst und Bürgermeister Heidemanns Thätigkeit dabei; 4) Vor- 
bereitungen z. Empfange Napoleons in Kbg.; sein Aufenthalt daselbst, seine 
Abreise; Wiedereinrücken preussischer Truppen. Alles nach gedruckten und 
ungedruckten gleichzeitigen Aufzeichnungen. — Hugo Manstein, Die 
Tilgung der Kriegsschulden der Stadt Graudenz aus dem Jahre 1807 (Bei- 
lage z. Progr. der Städt. Realschule zu Graudenz; 39 S. 8): zumeist nach 
städtischen Akten. — Joh. Sembritzki, Der Oberpräsident v. Schön und 
die Stadt Memel. Ein Beitrag zur Geschichte der Provinz in der ersten 
Hälfte des 19. Jahrhunderts (Altpreuss. Monatsschr., S. 245— 282): im wesent- 
lichen aus städtischen Akten und daher um so wertvoller, weil in den zahl- 
reichen gedruckten Werken sich kaum etwas darüber findet. 

Die lokalgeschichtlichen Arbeiten des Berichtsjahres stehen, einige 
Kleinigkeiten abgerechnet, zur Freude des Berichterstatters völlig auf der 
Höhe. Die Geschichte der Stadt Domnau von Funk sowie A. Peter, Die 
Stadt Heilsberg und ihre Umgebung von der Gründung bis in die neueste 
Zeit, zwei ganz kleine Heftchen, bringen, wie es bei uns bei derartigen 
Arbeiten gewöhnlich der Fall gewesen ist, für die früheren Zeiten ohne jede 
kritische Beanstandung die althergebrachten Faseleien, und man muss schon 
froh sein, wenn für neuere Zeiten aus archivalischem Material etwa statistische 
Angaben entnommen sind oder aus privaten oder öffentlichen Aufzeichnungen 
dieses oder jenes Ereignis eine kleine Aufhellung erfährt. — Dr. Hugo 
Bonk bringt in seiner Jubiläumsschrift Aus Allenburgs Vergangenheit fast 
nur immer durch wenige Zeilen verbundene buchstäblich abgedruckte Ur- 
kunden und erst auf den letzten sechs Seiten abgerissene kurze Darstellungen 
einzelner Episoden aus der neuern Geschichte des Städtchens. Das drei- 
hundertjährige Bestehen (1899) der evangelischen Kirche zu Schönberg im 
Kreise Preuss. Holland hat den um die Geschichte unseres „Oberlandes‘“ 
bereits vielfach verdienten Amtsrichter Conrad, den Herausgeber der Ober- 
ländischen Geschichtsblätter, veranlasst, nach den Akten des Kirchenarchivs 
und anderer amtlichen Sammelstellen eine Geschichte jenes Kirchspiels, 
welche allen Anforderungen voll genügt, abzufassen und in seiner Zeitschrift 
(U S. 60—99) abzudrucken. — Die vier noch ausstehenden grösseren Werke 
lokalgeschichtlichen Inhalts können hier nicht ausreichend gewürdigt werden, 
sie verdienen eingehende selbständige Besprechung, die, soweit sie in dieser 
Zeitschrift noch nicht stattgefunden hat, jedenfalls wird erfolgen müssen. 
Daher seien auch sie hier nur aufgeführt und ganz kurz charakterisiert. 
Die wahrhaft musterhafte Geschichte des Kreises Strasburg in Westpreussen 
(869 S. 8) von Dr. Hans Plehn, welche der Geschichtsverein für Ost- und 
Westpreussen unter seine Schriften aufgenommen hat, habe ich selbst be- 
reits oben S. 142 näher besprochen. Als zweiter Teil ist die bald darauf 
von dem Histor. Verein für den Reg.-Bez. Marienwerder herausgegebene 


438 Nachrichten und Notizen II. 


Ortsgeschichte desselben Kreises von demselben Verfasser (145 S. 8) zu 
betrachten, eine sehr fleissige und durchaus zuverlässige Zusammenstellung 
alles dessen, was sich aus Urkunden und Akten über die Geschichte der 
einzelnen Ortschaften des Kreises hat entnehmen lassen. — Joh. Sembritzki, 
Geschichte der Königlich Preussischen See- und Handelsstadt Memel (334 S. 8) 
ist die Arbeit eines Mannes, der zwar Apotheker ist, aber sich bereits 
durch eine bedeutende Anzahl grösserer und kleinerer Arbeiten auf dem 
Gebiete der Provinzialgeschichte recht grofse Verdienste und allgemeine 
Anerkennung erworben hat. Auch dieses Buch habe ich selbst bereits an 
anderer Stelle (Memeler Dampfboot, 1900 Nr. 164), eingehend behandelt 
und dabei gern und mit voller Befriedigung als eine Arbeit anerkannt, 
die nicht bloss den Memelern zum unterhaltenden und lehrreichen Lesen 
empfohlen werden darf, sondern auch allen verständigen wissenschaft- 
lichen Anforderungen vollauf genügt. — Schon 1899 hatte Hans Märcker, 
ein Rittergutsbesitzer, also wieder nicht ein Mann vom Fach, ein 131 Seiten 
starkes Heft (Schriften des Westpreuss. Geschichtsvereins) als 1. Lieferung 
einer Geschichte der ländlichen Ortschaften und der drei kleineren Städte 
des Kreises Thorn in seiner früheren Ausdehnung vor der Abzweigung des 
Kreises Briesen i. J. 1888 erscheinen lassen. Während dieses Heft zuerst 
eine landesgeschichtliche Uebersicht und dann eine Reihe kulturgeschicht- 
licher Ausführungen enthielt, brachte im folgenden Jahre die 2. Lieferung 
(S. 133—613) die spezielle Ortsgeschichte, zuerst die drei kleineren Städte 
und darnach (von S. 166) die alphabetisch geordneten ländlichen Ortschaften 
— alles ausschliesslich auf archivalischer Grundlage. Eine 3. Lieferung 
steht noch aus. — Ich für meine Person stehe nicht an — und ich möchte 
voraussetzen, dass die Verfasser der bisher genannten Arbeiten es mir nicht 
verübeln werden — ich stehe nicht an, dem einzigen Werke, das hier noch 
zu erwähnen ist, Dr. Paul Simson, Der Artushof in Danzig und seine 
Brüderschaften, die Banken (337 S. 8, mit vielen Abbildungen), den ersten 
Preis unter allen einschlagenden Schriften des Jahres 1900 zuzuerkennen. 
Da bei der Besprechung dieses Werkes nicht bloss die Artushöfe und was 
damit zusammenhängt, nicht bloss ferner die Geschichte Danzigs und viele 
Seiten seiner inneren Entwickelung in Betracht kommen, sondern auch die 
darstellenden Künste, in erster Linie Architektur und Malerei, heranzuziehen 
sind, so kann eine demselben gerecht werdende Behandlung nur an anderer 
Stelle, wo ausreichend Raum zur Verfügung steht, erfolgen. Hier muss es 
genügen — zum Abschlusse des ganzen Berichtes — auf das, kurz gesagt, 
schöne Buch hinzuweisen. 


Königsberg Pr. Karl Lohmeyer. 


Die „Streitfragen der Schrift- und Quellenkunde des deutschen Mittel- 
alteren von J. R. Dieterich (Marburg 1900) bilden eine Fortsetzung der 
quellenkritischen Studien, welche der Verfasser in den „Geschichtsquellen 
des Klosters Reichenau bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts" (Giessen 1897) 
niedergelegt hat, und sind zugleich bestimmt, die dort aufgestellten An- 
sichten gegen den Widerspruch zu verteidigen, den sie gefunden haben. 
Das erste der beiden Probleme, mit denen die „Streitfragen“‘ sich beschäf- 


Nachrichten und Notizen I. 439 


tigen, „die Hersfeld-Hildesheimer Annalenfrage‘, ist allerdings in der älteren 
Schrift nur gestreift. Damals schien der Verfasser noch der geltenden An- 
nahme zu folgen, dass verlorene Hersfelder Annalen in verschiedenen Fas- 
sungen bis 973 bezw. 982 den Hildesheimer, Quedlinburger, Altaicher 
Annalen, Lambert und anderen Quellen zur Vorlage dienten, und dass sie 
eine Fortsetzung gefunden haben in gleichfalls verlorenen Annales Hildes- 
heimenses majores, die bis 999 Kopie, von 1000 bis 1040 Vorlage der 
erhaltenen Hildesheimer Annalen waren und auch von den Altaicher Annalen, 
Lambert und sonst benutzt worden sind. Jetzt stellt Dieterich die Existenz 
von Ann. Hild. majores ganz in Abrede. Statt auf diese führt er die ab- 
geleiteten Quellen nur auf die Hersfelder Annalen zurück, die seiner Mei- 
nung nach mindestens bis 1040 hinabgereicht haben. Der Beweis wird 
unter anderem auch auf paläographischem Wege versucht. Durch Verglei- 
chung des Schriftcharakters soll gezeigt werden, dass im Pariser Kodex der 
Hildesheimer Annalen die Berichte zu den Jahren 994—99 erst nach Voll- 
endung des von 1000—1040 reichenden Teiles eingetragen worden sind. '!) 
Im zweiten, „die Grundlagen der bairisch -österreichischen Annalistik und 
die Chroniken Hermanns von Reichenau‘ betitelten Abschnitt der Unter- 
suchungen kommt der Verfasser auf seine früheren Behauptungen zurück. 
Nicht „schwäbische Reichsannalen“, wie bisher angenommen wurde, sondern 
eine von Hermann selbst angelegte Excerptensammlung soll die Grundlage 
bilden für die ebenfalls von Hermann herrührende epitome Sangallensis, 
für die eigentliche Chronik Hermanns und für das chronicon Wirziburgense. 
Nun hat Bresslau neuerdings (N. A. 25, 13 ff.) die Abhängigkeit des letzteren 
von einer bis 741 reichenden Chronik (M. G. S. S. 13, 1ff.) nachgewiesen, 
daneben sei im chron. Wirz. die Epit. ausgeschrieben, und zwar eine etwas 
reichere Fassung derselben, die auch in einer (verlorenen) Salzburger Kom- 
pilation, der Grundlage der Admonter, Garstener, Salzburger Annalen und 
anderer bairisch-üstreichischer Quellen, kenntlich wäre. Dagegen sucht 
Dieterich unter ebenso heftigen als unmotivierten Ausfällen gegen Bresslau 
seine früheren Aufstellungen zu verteidigen. An Stelle der Salzburger 
Kompilation setzt er eine andere, ebenfalls verlorene Quelle, eine bairische 
Chronik, die mindestens bis 907 reichte, zwischen 1150 und 1180 aus 
bekannten Quellen zusammengestellt war und in mindestens zwei Fassungen 
Verbreitung gefunden habe. Ohne eine jüngere Fassung der Epitome geht 
es gleichwohl nicht ab. In ihr soll der Reichenauer Mönch, dessen gelehrte 
Thätigkeit Dieterich beleuchten will, — „vielleicht‘‘ aus Verzweiflung an 
einer glücklichen Lösung chronologischer Schwierigkeiten — Stellen ge- 
strichen haben, die er in der Epitome aus Gregor v. Tours, Fredegar und 
dem lib. hist. Franc. übernommen hatte; dafür habe er dann die Chronik 
bis 741 reichlicher ausgebeutet! Ein Anhang endlich über „Freithilf und 
Schreitwein“ will diese von Aventin genannten ältesten Geschichtschreiber 
der Bayern als den Bischof Freculf von Lisieux und den von Paulus Diaconus 
zitierten S(ecundus) Tridentinus deuten. G. C. 


! Beigegebene Faksimiles erläutern die Ausführungen. 


440 Nachrichten und Notizen Il. 


Friedrich Schmidt, Die Anfänge des welfischen Geschlechtes. Teil L 
Die welfischen Grafen der westlichen und der östlichen Bar. Teil IL 
Vier Exkurse zu der Abhandlung über die welfischen Grafen der west- 
lichen und der östlichen Bar. Hannover, 1900, bei M. u. H. Schaper. 
8°. VI und 60 und 52 S. und eine Stammtafel. 

Von einer Genealogie des Welfenhauses, die Schmidt aufzustellen be- 
absichtigt, bildet das vorliegende Werk den ersten Abschnitt, dem weitere 
angekündigte folgen sollen. Wir haben uns also an den ersten Untertitel zu 
halten, welcher den Inhalt der Abhandlung aufs trefflichste umschreibt, so 
dass zur Orientierung über denselben nichts zu sagen bleibt. Die vier Exkurse 
behandeln: Markgraf Erich von Friaul im welfischen Stammbaume; welüsche 
Thurgau-Grafen als Erbherren des Klosters Rheinau; welfische Grafen des 
niederen und des oberen Elsasses; bajoarische, schwäbische und fränkische 
Herkunft der Welfen. Die Ergebnisse jedes der vier Abschnitte sind auf 
je einer Stammtafel zusammengefasst; der zweite Exkurs, um dies vorweg- 
zunehmen, dürfte der verhältnismässig gelungenste sein. Für die drei anderen 
gilt dasselbe, was auch für den ersten Teil zu sagen ist. Mit einem beträcht- 
lichen Aufwand von Scharfsinn und fleissiger, wenn auch nicht hinreichend 
kritischer Benutzung und Berücksichtigung des einschlägigen, namentlich des 
älteren Materials — dass Krügers Ursprung des Welfenhauses ihm entgangen 
ist, liegt wohl daran, dass beide Untersuchungen ziemlich gleichzeitig geführt 
wurden — hat S. seine Forschungen betrieben, ist aber in dem erklärlichen 
Streben, möglichst jeden bedeutenden und bekannten Namen dieser Zeit und 
Gegend, bei welchem es ihm nur irgendwie angängig erschien, dem welfischen 
Stammbaume anzureihen, einer ganzen Reihe von Irrtümern zum Opfer 
gefallen. Eine erhebliche Zahl seiner Kombinationen wird durch ihren 
Widerspruch gegen die Rechtsgeschichte und die bei der Bildung der 
älteren deutschen Personennamen waltenden Gesetze in hohem Masse un- 
wahrscheinlich. Es sind doch nur Ausnahmen, wenn einem Grafen mehr 
als ein (ungeteilter) Gau von den älteren Karolingern unterstellt wird; die 
Erblichkeit der Grafschaften ist ebenfalls nicht von vorne herein für jede 
Grafschaft anzunehmen, eine Entwicklung, welcher die älteren Karolinger 
nach Kräften sich entgegenstemmten. Noch viel anfechtbarer sind weiterhin 
die Gleichsetzungen von Personen auf Grund von mehr oder weniger ähnlich 
klingenden Namen, wie z.B. den Markgrafen Erich von Friaul als identisch 
mit dem ziemlich gleichzeitigen Grafen Karaman des Scherragaues zu er- 
weisen, der Zweck des ersten Exkurses ist. 

Leider verbietet der Raum genauer auf dies alles einzugehen, oder 
auch nur die augenfülligsten Beispiele solcher Indentifikationen vollständig 
anzuführen, wie die Auseinandersetzung über die „Fülle von Varianten, 
zum Teil gar Abkürzungen und Entstellungen“ des Namens Ulrich, unter 
welchem Adalrich, Otto, Hesso und viele andere aufgeführt werden (I, 33`, 
oder die Wandlung „Erich, Herich, mit eingeschobenem Nasal Henrich, 
Heinrich“ (M, 8) und sehr vieles der Art mehr. Ueber das Unerfreuliche, 
nicht nur in diesen Uebertreibungen der beiden, von S. fast ausschliesslich 
verwendeten genealogischen Beweismittel, der Erbfolge (in den Grafen- 
ämtern) und der Identifikationen — die Besitzverhältnisse sind fast garnicht 


Nachrichten und Notizen II. 441 


herangezogen — kann auch die schöne und sorgfältige Ausstattung, für 
welche die Verlagsanstalt alle Anerkennung verdient, nicht hinweghelfen. 
Karlsruhe. Otto Roller. 


Zur Geschichte der mittelalterlichen Ketzerinquisition. Von 
dem ausgezeichneten Werk des Amerikaners H. Ch. Lea, a history of the 
inquisition of the middle age (3 Bd. New York 1888) hat S. Reinach, 
Mitglied der Pariser Akademie, u. d T. Histoire de l'inquisition au moyen-âge 
eine französische Uebersetzung begonnen, der P. Fredericq in Gent eine 
vortreffliche historiographische Einleitung vorausschickt. Erschienen sind 
bisher die beiden ersten Bände (1900'1), mit der Geschichte der Entstehung 
und Organisation der Inquisition sowie ihrer Entwicklung in den einzelnen 
Ländern. Die Ausstattung ist sehr bescheiden, dafür aber der Preis er- 
staunlich niedrig (3 frs. und 8 frs. 60). Lea hat vorher das Original durch- 
gesehen und verbessert. Die Seitenzahlen Leas sind am Rand vermerkt. 


Von dem grossen Urkundenwerk zur Geschichte der niederländischen 
Inquisition, Corpus documentorum inquisitionis haereticae pravi- 
tatis Neerlandicae, das Paul Fredericq mit Hilfe seiner Schüler be- 
gonnen hat, sind jetzt die Bände 1, 2 und 4 erschienen: 1) Das Mittelalter 
bis 1520. Bd. 1 1889 und Bd. 2 1896. Schon der zweite hat nur Nach- 
träge enthalten — der dritte wird abermals nur solche bringen. 2) Zeit- 
alter der Reformation im 16. Jahrhundert Bd. 4 1900. Der Band reicht 
nur bis Sept. 1525. Wenn in den beiden ersten Bänden das gedruckte 
Material weit überwogen hatte, so bringt der vierte einen starken Zuwachs 
neuer Quellen, die vor allem für die Anfänge der lutherischen Bewegung 
von Bedeutung sind. Die Verarbeitung des Materials hat Fredericq selbst 
begonnen und in seiner Geschiedenis der inquisitie in de Neder- 
landen (1. und 2. deel, Gent und 's-Gravenhage 1892 und 97) bis zum 
Ende des Mittelalters geführt. Karl Müller. 


Regesten der Bischöfe von Lüttich herauszugeben beabsichtigt 
Prof. G. Kurth in Lüttich. Einige Vorarbeiten dafür sind bereits von seinen 
Schülern geliefert. So hat D. Brouwers in einer Dissertation das Leben 
des Bischofs Heinrich von Geldern (1247—74) behandelt, jenes Laien auf dem 
bischöflichen Stuhle, der nie die geistlichen Weihen empfangen und auch so 
wenig geistlich gelebt, der aber im Kampfe zwischen Kaisertum und Papst- 
tum und nachher in der Zeit des deutschen Interregnums eine nicht unbe- 
deutende Rolle gespielt hat. Die für die Arbeit gesammelten zahlreichen 
Urkunden schienen der philosophischen Fakultät in Lüttich Veröffentlichung 
zu verdienen, ebenso wie die zusammengestellten Regesten des Bischofs. 
A. Delescluse übernahm die Vervollständigung und Kontrole der Arbeit, 
und so wurde als 5. Heft der Bibliothèque de la Faculté de philo- 
sophie et lettres de l'université de Liege der Catalogue des 
actes de Henri de Gueldre, prince-évêque de Liege, Bruxelles 
1900 herausgegeben. Die Arbeit ist im allgemeinen sauber und zuverlässig, 
wenn auch die nicht planmässige, sondern mehr zufällige Entstehung dem 
Buche gelegentlich noch anzumerken ist. Ob sich freilich der vollständige 


442 Nachrichten und Notizen II. 


Abdruck der allerdings stattlichen Zahl von 167 Inedita wirklich lohnt, 
erscheint zweifelhaft. Schon für das 13. Jahrhundert kann man doch wohl 
sagen, dass nicht jede gleichgültige Privaturkunde druckenswert ist, sondern 
dass ein genaues Regest der Forschung vollkommen genügt. Nur gan 
wenige Urkunden sind hier von allgemeinerem Interesse, so etwa die beiden 
auf die städtischen Verfassungskämpfe von Nivelles bezüglichen Stücke oder 
n. 147 über die Formen der Leistung des Homagiums der Geistlichen 
Einzelne sind wirtschaftsgeschichtlich mitteilenswert, und 5 Urkunden 
beziehen sich auf die Exkaiserin Maria von Brabant, die Witwe Ottos IV., 
und können zur Vervollständigung ihrer Reg. imp. V, 2 gedruckten Regesten 
dienen. Alle andern aber sind von rein lokalgeschichtlichem Interesse; von 
den deutschen Städten kommt da Aachen in Betracht. — Die Regesten 
würden bei einer Hineinarbeitung der Chronistenangaben nach deutscher 
Art gewonnen haben. Sie sind oft zu knapp gefasst, während die Auf. 
zählung der Druckorte z. B. in n. 45. 132. 159 etc. unverhältnismässig viel 
Platz einnimmt; zum mindesten hätten die Werke, in denen nur Regesten 
gegeben sind, falls sie nicht besonders wichtige Bemerkungen enthalten, 
ganz gestrichen werden können. Wenn sie aber angeführt werden sollten, 
so würde eine fleissigere Benutzung der Reg. imp. V, die besser mit Nummer 
als mit Seite zitiert wären, dem Buche zu statten gekommen sein; Abtei- 
lung 3 und 4 sind überhaupt nicht berücksichtigt. Bessere Formulierung 
der Regesten (z. B. n. 32. 47. 57) und Vervollständigung der Druckangaben 
(z. B. n. 70. 183 bis, 243) wäre da zu gewinnen gewesen. Ebenso wenig 
sind die Regesten Rudolfs von Habsburg in Redlichs Neubearbeitung be- 
nutzt (Reg. Imp. VI). Daraus hätte zu n. 416 die handschriftliche Ueber- 
lieferung vervollständigt, zu n. 412 das Datum in den „27.“ Okt. verbessert 
werden können, und ein Brief Rudolfs an Heinrich von Lüttich von 1274, 
der hier ganz übersehen ist, findet sich dort als Reg. 182 aus der Wiener 
Briefsammlung angeführt. K. Hampe. 


Der zweite Band von Thommen, Urkunden zur Schweizer Ge- 
schichte aus Österreichischen Archiven, der schnell dem ersten 
gefolgt ist (vgl. diese Zeitschrift 8, 578f.), umfasst bei der zunehmenden 
Fülle des Stoffes nur die Jahre 1371—1410 mit 692 teils vollständig teils 
auszugsweise wiedergegebenen Stücken, von denen ein nicht ganz un 
beträchtlicher Teil bisher nicht ediert war. Wie für den ersten Band 
haben auch hier die Archive von Wien und Innsbruck die reichste Aus 
beute geliefert, daneben sind das Stiftsarchiv von S. Paul, das Schlossarchir 
zu Hohenems und andere Archive von mehr lokaler Bedeutung herangezogen- 
Unter dem gebotenen beanspruchen wohl die Urkunden zur politischen 
Geschichte die meiste Aufmerksamkeit, so ein neu gefundener, vom Heraus- 
geber zu 1409/12 eingereihter Entwurf zu einem ewigen Bündnis zwischen 
Herzog Friedrich (mit der leeren Tasche) und sechs von den acht alten 
Orten der Eidgenossenschaft. Für die österreichische Verwaltung in den 
Vorlanden ist manches interessante Material beigebracht, z. B. die Urkunden 
betreffe Ernennung von Landvögten, Nr. 205, 238, 250, 267, Ueberlassung 
von obrigkeitlichen Rechten an kleinere Städte, Nr. 9, 11, 109, 125 u. dgl. m- 


Nachrichten und Notizen Il. 443 


Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse gehen nicht leer aus, indem Pacht- 


verträge, Schuldbriefe und ähnliches vollinhaltlich Aufnahme gefunden 
haben. G. C. 


À. Gloy, Beiträge zur Geschichte der Leibeigenschaft in Holstein. Kiel 1901. 
Verlag von Lipsius u. Tischer. 76 S. 


Leibeigenschaft lässt sich in Holstein nicht vor 1524 nachweisen. Die 
Voraussetzung für ihre Entwicklung war die Schwäche der landesherrlichen 
Gewalt gegenüber dem allmächtigen Adel. Der Wert der Einrichtung bestand 
für die Gutsherrn vorzüglich darin, dass sie ihnen billige Arbeitskräfte für ihre 
immer weiter ausgedehnte Landwirtschaft zur Verfügung stellte; wieviel ihnen 
daran gelegen war, geht aus den unaufhörlichen Klagen der Ritterschaft über 
ausgetretene Unterthanen hervor, die in den Landtagsakten begegnen. Dies- 
der Hauptinhalt des 2. Kapitels (S. 14—46). Das 8. Kapitel (S. 47—68), 
der wertvollste Teil der Schrift, grossenteils aus Quellen des 18. Jahrhunderts 
geschöpft, entwirft ein Bild von der holsteinischen Leibeigenschaft im 
18. Jahrhundert. Das 4. (S. 69—71) behandelt kurz die Aufhebung der 
Leibeigenschaft (1. Januar 1805) mit ihrer bis 1688 zurückreichenden Vor- 
geschichte. Dass die kleine Schrift für eine Geschichte der holsteinischen 
Leibeigenschaft noch genug zu thun übrig lässt, wird vom Verfasser selbst 
ausgesprochen. Wer sich an sie machen wollte, dürfte freilich nicht, wie 
im 1. Kapitel geschieht, eine Darstellung der Leibeigenschaft im all- 
gemeinen auf Sugenheim stützen und die ganze wissenschaftliche Arbeit: 
der letzten 40 Jahre schlechthin unberücksichtigt lassen. Wäre diese dem. 
Verf. bekannt gewesen, so hätte er gesehen, wie gut sich seine auf Holstein 
beschränkten Ergebnisse in die ganze Entwickelung des deutschen Nord- 
ostens einfügen. Er hätte dann wohl auch noch schärfer zum Ausdruck 
gebracht, dass die Leibeigenschaft in Holstein wie im übrigen ostelbischen 
Deutschland nichts anderes ist als ein Spross aus der Verbindung zwischen 
Gerichts- und Grundherrschaft. 

Tübingen. Th. Knapp. 


W. K. A. Nippold. Oliver Cromwell — Wilhelm IH. und ihre Feinde 
von heute. Litterarischer Anhang zu Wilhelm II etc. Berlin 1901. 
C. A. Schwetschke und .Sohn. 85 S. 8°. 


In einer vornehmen deutschen Revue ist vor kurzem ein Aufsatz über 
Oliver Cromwell erschienen !), der dem Verf. der vorliegenden Schrift zu 
einer eingehenden Kritik Veranlassung giebt. Nach den ausführlichen. 
Citaten des Verf. scheint jener Aufsatz thatsächlich jeden Tadel vollauf zu 
verdienen. Da er sich aber kaum als Arbeit von historischem Werte dar- 
stellt, sondern höchstens als den Versuch eines ziemlich belesenen Mannes 
eine von der landläufigen absichtlich abweichende Ansicht zu begründen,. 
so ist die Abwehr dagegen seitens unseres Verf. kaum nötig gewesen. Diese 
Abwehr nimmt den allergrössten Teil des Buches ein (S. 12—73); eingangs 


1 Oliver Cromwell von Hermann Conrad in Westermanns Monatsheften. 
Mai 1899. 


444 Nachrichten und Notizen II. 


und am Ende rechnet er mit anderen Schriftstellern ab, die in verschiedenster 
Form (selbst im Drama: Gustav zu Putlitz, Wilhelm von Oranien in White 
hall) und aus verschiedensten Ursachen mit seinem Urteile in Widerspruch 
gekommen sind. Man wird dem Verf. in vielen Dingen Recht geben können, 
wenn auch seine Auffassung z. B. über die Ablehnung der Krone seiten: 
Cromwells nach dem Urteile des Ref. nicht das Richtige trifft, es wird ater 
doch schliesslich ein unbehagliches Gefühl über diese Art wissenschaftlicher 
Polemik erwachen, man fürchtet auf Sätze moderner Struktur zu stossen, 
wie etwa „es ist unwahr, dass Cromwell . “ „wahr ist vielmehr, dass . “ 
und endlich legt man das Werk mit der Empfindung beiseite: wozu der 
Lärm? O. W. 


Ézéchiel Spanheim, Relation de la cour de France en 1690. Nouvelle 
édition établie sur les manuscrits originaux de Berlin, accompagnée d'un 
commentaire critique, de facsimilés et suivie de la Relation de la cour 
d'Angleterre en 1704 par le même auteur publiée avec.un index analy- 
tique par Émile Bourgeois, maître de conférences à l'école normale 
supérieure, professeur à l’école libre des sciences politiques. Paris, 
A. Picard et fils 1900. 8°. 663 p. 


Den Bericht, den Spanheim im Frühjahr 1690 auf Wunsch Kurfürst 
Friedrichs II. von Brandenburg über den Hof Ludwigs XIV. verfasst hat, 
bewahrt das Berliner Geh. Staatsarchiv in doppelter Gestalt: in Reinschrift 
und im Konzept. Die Reinschrift, dem Kurfürsten nach und nach wie sie 
fertig wurde, überreicht, ist nicht vollständig; die beiden vorhandenen 
Hefte enthalten den Anfang und den Schluss; die Mitte fehlt. In dem 
Konzept, das erst 1712 nach seinem Tode in den Besitz des Archivs über- 
ging, hat Spanheim zeit seines Lebens Verbesserungen vorgenommen; es ist 
somit der vollendetste Ausdruck seiner Gedanken. Weder die Reinschnft 
noch das Konzept hat den bisherigen Veröffentlichungen als Grundlage 
gedient. Christian Dohm benutzte 1781 eine Abschrift, die Spanheims 
Sekretär Karl Schott von einem Teil der Reinschrift genommen hat, 1785 
eine andere gleichfalls von Schott angefertigte Kopie des ganzen Konzepts; 
Dohms nicht sehr exakte Publikationen erschienen im 3. und 5. Bande der 
„Materialien für die Statistik und neuere Staatengeschichte.“ Der weit 
gewissenhaftere Charles Schefer veröffentlichte dagegen 1872 im Auftrage 
der Société de l'histoire de France den schlechtesten Text, den es von der 
Relation überhaupt giebt: eine Abschrift, die Spanheims Neffe Louis 
Frédéric Bonet nach dem Tode des Oheims von dem Konzept nahm, ehe 
es ins Archiv abgegeben wurde. Erst in der Edition von Bourgeois erscheint 
die Relation in ihrer ursprünglichen Gestalt. Mit Recht ist für den Druck 
das bis 1712 verbesserte Konzept gewählt. Die Abweichungen von der 
Reinschrift sind in den Anmerkungen aufgeführt. Der Forscher wird sich 
künftig lediglich an diese Ausgabe zu halten haben. 

Spanheims Bericht über den englischen Hof vom August 1704 füllt den 
Anhang, ein kurzer Abriss seines Lebens die Einleitung. Ein ausführliches 
Register erleichtert die Benutzung des sehr sorgfältig edierten Werkes. 

Paul Haake. 


Nachrichten und Notizen II. 445 


Sieben Tage am Hofe Friedrich Wilhelms I. Tagebuch des Prof. J. A. Frey- 
linghausen über seinen Aufenthalt in Wusterhausen vom 4.—10. Sept. 
1727. Herausg. von Dr. Bogdan Krieger. Berlin, Alex. Duncker 1900. 
117 S. 8°. 


Nach dem Tode August Hermann Franckes übernahm dessen Schwieger- 
sohn Freylinghausen, zugleich Professor an der Universität Halle, die Leitung 
der Humanitäts- und Lehranstalten in Halle, die Francke gegründet hatte. 
Neben ihm wirkte auch dessen Sohn. Friedrich Wilhelm I. war noch als 
Kronprinz, nachdem er zuerst eine andere Ansicht gehabt hatte, von der 
Nützlichkeit dieser Anstalten überzeugt worden und bezeugte ihnen und ihrem 
Stifter viel Wohlwollen. Als nun A. H. Francke gestorben war, wünschte er 
die beiden neuen Leiter kennen zu lernen und beschied sie zu sich. Freyling- 
hausen kam zuerst und blieb vom A — 10. Sept. 1727 in Wusterhausen, nach 
ihm im Oktober kam dann sein Schwager. Des letzteren Aufzeichnungen 
über diesen Aufenthalt sind bereits bei Kramer, Neue Beiträge zur Ge- 
schichte A H. Franckes D veröffentlicht worden. Das Tagebuch des ersteren, 
das interessanter als das andere ist, fand nun Krieger in der Bibliothek 
Friedrich Wilhelms III. in Charlottenburg. In vorliegendem Buche bringt 
er es zum Abdruck. Vorausgeschickt wird eine sorgfältige Einleitung, die 
sich über Freylinghausens Biographie, das Verhältnis des Königs zu Francke, 
seiner Richtung und Schöpfung, endlich über des Königs religiöse Ansichten 
verbreitet. (S. 1—45.) Das Tagebuch des Hallenser Theologen selbst 
(S. 46—117) hat wohl den Abdruck verdient. Freylinghausen kommt in 
diesen Tagen in lebhafte Berührung mit dem Könige, dessen Familie — 
von der ihm nur der 15 jährige Kronprinz sehr kalt entgegenkommt — und 
dem Hofe und weiss über seine Unterredungen mit Friedrich Wilhem I. 
manches Wissenswerte zu berichten. So über den Wunsch des Königs, seine 
starke Jagdpassion in Harmonie mit seiner Frömmigkeit zu setzen. Auch über 
des Königs Glaubensbekenntnis (S. 106) „ich bin in der reformierten Religion 
geboren und erzogen, ich werde wohl auch darinnen leben und sterben, 
aber die Lutheraner liebe ich auch und gehe lieber in ihre als in unsere 
Kirche“. Oder über seine zärtliche Liebe zu seinem zweiten Sohne, dem 
fünfjährigen August Wilhelm. Der Herausgeber hat das Tagebuch mit 
sehr genauen Anmerkungen versehen, in denen manchmal unnötige Arbeit 
steckt (s. z. B. S. 97, Anm. 4), worüber aber mit ihm zu rechten Unrecht 
wäre. 

Prag. O. Weber. 


Louis Navez: Pourquoi Napoléon a-t-il perdu la bataille de Waterloo? 
Bruxelles, 1899, J. Lebègue & Cie. 64 S. 


Navez veröffentlichte vor einigen Jahren das Buch: „Waterloo“, welches 
ich in der Historischen Vierteljahrschrift, II. Jahrgang, 1899, Seite 188—185 
besprochen habe. Die vorliegende Schrift kann hierzu als Ergänzung 
dienen. Navez wendet sich gegen die in Frankreich verbreitete napoleonische 
Legende, dass Waterloo für den Kaiser ein zweites Austerlitz habe werden 


1 Halle 1875. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. CH 


446 Nachrichten und Notizen I. 


müssen, und dass es nur durch die Schuld von Ney und Grouchy in eine 
Niederlage verwandelt worden sei. Nach der Ansicht von Navez war 
Napoleon bereits vom 15. Juni ab ausser Stande, die Vereinigung vor 
Wellington und Blücher zu hindern. Damit aber sei das Schicksal des 
Kaisers besiegelt gewesen. 

Nach meiner Anschauung ist die Lage der französischen Armee keines- 
wegs am 15. bereits so verzweifelt gewesen. Bekanntlich fehlte nicht viel 
daran, so hätte Napoleon am 16. durch den Sieg bei Ligny die Preussen 
und Engländer getrennt gehabt. Es ist das grosse Verdienst Gneisenaus, 
dass die preussische Armee eine Rückzugslinie wählte, welche es ihr er- 
möglichte, am 18. nach Belle-Alliance zu marschieren. Es ist schade, das 
Navez die deutschen Werke über diesen Feldzug nicht ausgiebiger benutzt 
hat. Hätte er es gethan, so würde er vielleicht die Persönlichkeit Gneisenau: 
etwas mehr in den Vordergrund haben treten lassen. 


Berlin. Richard Schmitt. 


Strassburger Stadtarchiv. Das St. Thomas-Archiv in Strassburg. 
bekannt als eine der wichtigsten Fundgruben für die Kirchen- und Schul- 
geschichte des Elsass, besonders im sechzehnten Jahrhundert, ist nach dem 
kürzlich erfolgten Tode seines verdienten Leiters, Dr. Alfred Erichson, auf 
Beschluss des St. Thomas-Capitels unter Wahrung des Eigentums im Stadt- 
archiv untergebracht und der Verwaltung des Stadtarchivars Dr. Winckel- 
mann unterstellt worden. Die Benutzung der bedeutenden Sammlung, 
welche mit den städtischen Archivalien inhaltlich aufs engste zusammen- 
hängt und dieselbe vielfach ergänzt, ist dadurch wesentlich erleichtert 
worden. Zu einer vollkommenen Erschliessung des Archivs sind allerding: 
noch umfassende Repertorisierungsarbeiten erforderlich. Seit einiger Zeit 
sind auch die Strassburger Kirchenbücher, deren ältestes bis 1524 zurück- 
reicht, in das Stadtarchiv gekommen, ferner als Deposita die Archive des 
Frauenhauses und des Hospitals, von denen das erste die Rechnungsbücher 
und Besitztitel der Münsterstiftung (Unser Lieben Frauen Werk), das zweite 
die Besitztitel, Akten und Privilegien des uralten Bürgerhospitals umfasst. 
Der Reichtum und die Bedeutung des Spitalarchivs, das allein an Pergament- 
urkunden etwa 15000 Stück enthält, erklärt sich zum Teil daher, dass da: 
Vermögen einer ganzen Reihe von säkularisierten Stiftern und Klöstern. 
namentlich in der Reformationszeit, dem Spital zugewendet wurden, wobei 
natürlich auch die betreffenden Stiftsarchive inbegriffen waren. 


Ueber die Vernichtung alter Amtsakten. Im Juliheft der Deutschen 
Geschichtsblätter wendet sich Archivrat Lippert in Dresden gegen eine 
Bemerkung, welche ich im Februarheft dieser Zeitschrift hier über die 
Vernichtung alter Amtsakten in Leipzig gemacht habe. Er findet, dass 
meine Ausführungen geeignet sind, Beunruhigung zu erregen, und bemüht 
sich demgegenüber, das von mir angegriffene Verfahren zu rechtfertigen. 
Er entwickelt eingehend, wie sich heute der Verlauf einer Aktenkassation 
in Sachsen gestaltet, und findet darin den Beweis, dass meine Behauptung 


Nachrichten und Notizen II. 447 


einer mangelhaften Kontrolle ganz und gar hinfällig sei. Das Ergebnis, zu 
dem er dabei kommt, lautet mit seinen eigenen Worten: „Die Kontrolle 
wird also nicht bloss einmal und nicht nur durch ungeeignete Personen 
bei den Unterbehörden ausgeübt, sondern sie ist zunächst eine sechsfache: 
1) durch die ausscheidende Behörde selbst, 2) durch das ihr vorgesetzte 
Ministerium, 3), 4), 5) durch drei andere Ministerien (einschliesslich des 
Landeskonsistoriums und Kriegsarchivs) und 6) durch das Hauptstaats- 
archiv.‘ — Dem gegenüber darf ich behaupten, dass die sechsfache Kon- 
trolle, von der Lippert spricht, bei genauerer Betrachtung auf ein Minimum 
zusammenschmilzt. Denn die Thätigkeit der verschiedenen Ministerien wird 
sich in der Hauptsache doch darauf beschränken müssen, gewisse Akten 
oder Aktenbestände, die für ihr Ressort von Wichtigkeit scheinen und die 
einem anderen Auge entgehen könnten, vor der Vernichtung zu bewahren. 
Eine eigentlich fachmännische Kontrolle für historische Zwecke kann dem- 
nach nur das Hauptstaatsarchiv ausüben. 

Wenn ich nun in meiner Beschwerde gesagt habe, dass die heute ge- 
übte Kontrolle an die Durchsicht eines Verzeichnisses gebunden wäre, 
welches bei der ausscheidenden Unterbehörde in der Regel von Leuten an- 
gelegt und ausgearbeitet würde, die jeder historischen Vorbildung bar 
wären, so hält mir Lippert entgegen, dass das Hauptstaatsarchiv bei seiner 
Kontrolle keineswegs bloss an die Durchmusterung der Kassationslisten ge- 
bunden sei, sondern daneben noch zwei Hilfsmittel habe: die Einforderung 
solcher Akten, deren Schicksal erst nach der Einsicht bestimmt werden 
könnte, und die eventuelle Durchsicht der Bestände selbst. Allein die An- 
wendung dieser Hilfsmittel schränkt Lippert selbst für die Praxis auf ein 
Mindestmass ein. Gerade gegenüber den Akten, auf die ich in meiner 
Bemerkung zielte, weil sie jeder tiefer dringenden kultur- und wirtschafts- 
geschichtlichen Forschung zur Grundlage dienen müssen !), wird von diesen 
Hilfsmitteln in der Regel kein Gebrauch gemacht. Bei den, wie es Lippert 
kurz bezeichnet, Bagatellsachen der Strafrechtspflege und Handlungen der 
freiwilligen Gerichtsbarkeit, also Eigentumsvergehen, Forstfrevel, Schwänge- 
rungs- und Alimentationsklagen, Beleidigungen, Konkurse, Schuldklagen, 
Nachlass- und Depositensachen u. s. w., also bei den täglichen Erschei- 
nungen des kleinen Lebens beschränkt sich die Kontrolle in der Regel auf 
die blosse Durchmusterung des angefertigten Verzeichnisses. 

Wie aber ist denn dieses Verzeichnis beschaffen? Es enthält in den 
meisten Fällen nichts weiter als eine Jahreszahl, ein paar Namen und mit 
einem einzigen Stichwort (z. B. Ehescheidung) den Gegenstand, um den es 
sich handelt. Das genügt freilich bei der Sichtung dieser Akten voll- 
kommen, soweit es sich um Öffentliche oder bekannte Vorgänge handelt, 
und überhaupt da, wo eine bestimmte Person in Frage kommt. Es ist 
aber völlig ungenügend, sobald es sich darum handelt, die Erscheinungen 


! Auf den kulturgeschichtlichen Wert dieser Akten ist jetzt auch von 
Jingfischer Seite hingewiesen worden, vgl. Grenzboten Jhrg. 1901, Bd. I, 
and Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- 

di ‚„sertumsvereine Jhrg. 1901, S. 75. 
14 


Sg 31* 


448 Nachrichten und Notizen II. 


des wirtschaftlichen und sozialen Lebens zu verfolgen. Denn wie will man 
aus dem blossen Namen von tausend uns unbekannten Personen erraten, 
ob die betreffenden Aktenbündel wichtige und interessante Aufschlüsse aus 
dem Leben und Treiben und über die Existenzbedingungen der einzelnen 
Klassen bringen? Wie viele dieser Aktenbündel enthalten wenig mehr ala 
leeres Stroh, sie erheben sich kaum über die Formalitäten des gewöhnlichen 
Prozessganges. Ihr Schicksal braucht uns nicht zu bekümmern.!) Da- 
zwischen aber kommen Akten, die das volle Gegenteil davon sind, hier 
fesselt die Person wie der Inhalt, hier enthüllt sich uns plötzlich ein Stück 
des sozialen und wirtschaftlichen Lebens, wie man es in anderen Quellen 
vergebens sucht. Nicht nur die Person des Beklagten und des Klägers, 
sondern oft auch des Anwalts und des Richters fällt dabei entscheidend 
ins Gewicht. Man stösst hier auf Anschauungen und Urteile, die ein 
charakteristisches Gepräge der Zeit und ihrer gesellschaftlichen Schichten 
tragen und die sonst nirgends in solcher Unmittelbarkeit ihren Nieder- 
schlag gefunden haben oder auf uns gekommen sind. Wir finden hier auch 
Quellen zur Geschichte des privaten Lebens, die man jetzt allerorts aufs 
eifrigste sammelt, Briefe und Korrespondenzen, Auszüge aus Haushaltungs- 
büchern etc. Und alles das läuft bei der heutigen Praxis Gefahr, un- 
besehen vernichtet zu werden. Denn wie will man heute aus einem 
Register, das über diese Dinge schweigt, ein Urteil über den geschicht- 
lichen Wert dieser Akten gewinnen? Auch der Jurist, der diese Prozesse 
führt, muss mindestens den Deckel umschlagen und einen kurzen Blick in 
das Aktenbündel werfen, ehe er ein Urteil über den Inhalt gewinnt. 

Wer aber thut dies bei dem heutigen Verfahren der Aktenvernichtung? 
Mit Ausnahme eines verschwindenden Bruchteils, den sich das Staatsarchiv 
und die anderen Behörden und Interessenten zur Auslieferung erbitten, 
bekommt diese Akten vor ihrer Vernichtung niemand weiter als derjenige 
zu Gesicht, der bei der betreffenden Unterbehörde -das Vernichtungsver- 
fahren vorbereitet und beaufsichtigt. Es wird dies sicherlich ein tüchtiger 
Beamter sein, der die Bedürfnisse seiner Behörde genau kennt, aber er 
wird nur in den seltensten Fällen eine Ahnung davon haben, was für den 
Historiker Quellenwert besitzt. Niemand wird ihm daraus einen Vorwurf 
machen, weil das nicht seines Amtes ist, der Historiker aber hat, wie ich 
glaube, ein Recht, diesen Zustand zu beklagen, der thatsächlich das Schicksal 
dieser Akten in die Hand eines Mannes legt, der mit den Bedürfnissen dieser 
Wissenschaft nicht vertraut ist. 

Der Wert dieser Akten als historische Quelle besteht vornehmlich 
darin, dass sich aus ihnen das Kulturbild einer Zeit und Landschaft in 
ihren einzelnen charakteristischen Zügen entwickeln lässt. Es liegt hier 
ein Material vor, wie es der Feder Gustav Freytags würdig wäre, freilich 
gehört dazu ein emsig sammelnder Geist und eine mächtige Gestaltungskraft, 


1 Ich habe in meiner früheren Bemerkung mich so deutlich aus- 
gesprochen, dass ich nicht zu der Zahl derer gehöre, die „alles aufzuheben“ 
wünschen, und kann daher die von Lippert an diese Forderung geknüpften 
Betrachtungen übergehen. 


Nachrichten und Notizen U. 449 


wie sie dieser Mann besass, um ein so glänzendes und lebensvolles Bild 
der Vergangenheit daraus hervorzuzaubern. Deshalb, glaube ich, kann es 
nicht genug bedauert werden, wenn wir für ein volles Vierteljahrtausend, 
vom Jahre 1650 ab bis auf die Gegenwart gerechnet, auf diese reichfliessenden 
Quellen kulturgeschichtlicher Ueberlieferung verzichten sollten. Was nützen 
beispielsweise 14 Aktenbündel adeliger Geschlechter und ein halbes Dutzend 
solcher von bürgerlichen Familien, die man aus einer derartigen Akten- 
masse von 3 bis 4000 Nummern herausgreift, um sie aufzuheben? Der 
Name der Parteien allein war massgebend bei ihrer Auswahl, was aber 
ihren kulturgeschichtlichen Wert betrifft, so weiss man nicht, hat man 
das grosse Loos gegriffen oder eine Niete. Diese kümmerlichen Fragmente 
einer grossen geschlossenen Ueberlieferung können uns aber in der von 
mir gezeichneten Richtung niemals einen Ersatz bieten für das, was neben 
ihnen ungesichtet und unbenutzt zu Grunde geht. Es ist also wohl nicht 
zu viel behauptet, wenn man auf Grund dieser Erfahrungen sagt, dass 
sich bei der heutigen Praxis für diese Akten ein Vernichtungsverfahren 
herausgebildet hat, wie es radikaler nicht gedacht werden kann. 

Trotz seiner Polemik gegen meine Ausführungen macht aber Lippert 
noch auf einen Punkt aufmerksam, der eher geeignet ist, meine Auffassung 
von den Dingen zu rechtfertigen als zu widerlegen. Er klagt darüber, 
dass die Gemeinden, Korporationen und Privatpersonen, denen der Staat 
doch die Vergünstigung eingeräumt habe, sich aus der Makulationsmasse 
die Akten, die für sie spezielles Interesse haben, auszubitten, nur in den 
seltensten Fällen davon Gebrauch machen. Er giebt zu, dass dies ein 
Mangel ist, dessen Abstellung im Interesse der Wissenschaft geboten wäre, 
wenn auch die Schwierigkeiten, die sich ihr entgegenstellen, nicht un- 
erhebliche sind. Wenn wir aber die Frage aufwerfen, was denn aus 
jenen Akten wird, sobald sich die Nächstberechtigten und Nächstverpflichteten 
nicht darum bekümmern, so bleibt es bei der alten Antwort, die wie ein 
kategorischer Imperativ lautet: sie müssen eben vernichtet werden! Es 
unterliegt ja keinem Zweifel, dass das Hauptstaatsarchiv gar nicht in der 
Lage ist, die kleineren lokalen Archive zu ersetzen. So entsteht natur- 
gemäss eine Lücke, durch welche das Aktenmaterial, häufig zum Schaden 
der Wissenschaft, ungehindert aus den Amtsarchiven in die Papiermühle 
wandert. Einen gewissen Schutz gegen manchen bedauerlichen Verlust 
gewährt bisweilen der Wissenschaft dabei nur der Spürsinn eines Antiquars 
und die Weitherzigkeit eines Papiermüllers, welcher sich nicht an die 
eingegangene Verpflichtung hält, die ihm übergebenen Akten samt und 
sonders einzustampfen. Auf diese Weise sind gewisse Bestände des Meiss- 
nischen Kreisständischen Archivs, die bei der Makulierung im Jahre 1886 
vom Hauptstaatsarchiv nicht mit übernommen worden waren, doch dem 
ihnen zugedachten Schicksale entronnen. Seit einigen Jahren tauchen die 
längst totgeglaubten in den Antiquariatskatalogen wieder auf, und das 
Hauptstaatsarchiv hat, wie uns Lippert berichtet, nachträglich noch manche 
davon seinen Beständen einverleibt. Eine Widerlegung meiner Ansichten, 
dass die heutige Praxis der Aktenvernichtung noch mancher Verbesserung 
fähig wäre, vermag ich in diesen Vorgängen nicht zu erblicken. 


450 Nachrichten und Notizen II. 


Wohl aber glaube ich, dass die von Lippert gerügten Missatände 
fahrlässiger Gleichgültigkeit, welche noch die Besitzer kleinerer Archive 
beherrscht und gegen welche sich einstweilen noch nicht ankämpfen lässt, 
uns gerade die Lehre nahe legen müssten, mit der Vernichtung alter Akten- 
bestände bedächtiger vorzugehen. Denn die Hoffnung, dass gewisse Schäden, 
die man bereits erkannt hat, trotz vieler Schwierigkeiten über kurz oder 
lang gebessert werden, erscheint nicht unberechtigt. Dann aber wird 
manches aufgehoben werden, was man heute wegwerfen muss, weil eich 
zufälliger Weise niemand darum bekümmert, und man wird es unserer Zeit 
gewiss verargen, wenn sie dieser Entwickelung zu wenig Rechnung ge- 
tragen hätte. 

Wenn Lippert zum Schluss noch die Frage aufwirft, ob der Staat nicht 
die Pflicht habe, gewisse Akten zu vernichten, um einem Missbrauch der- 
selben in Privathänden vorzubeugen, so berührt er allerdings eine Frage, 
die der Beachtung wert ist, aber eine Lösung derselben bietet er nicht. 
Auch ich bin der Meinung, dass man gewisse Akten niemals in Privathände 
kommen lassen darf, und der Takt des Forschers ist für mich so gut Voraus- 
setzung wie für Lippert. Was aber mit dem litterarischen Nachlass eines 
Forschers, vor allem mit seinen Aktenauszügen geschieht, ob sie nicht nach 
seinem Tode in unberufene Hände kommen, kann niemand wissen und davor 
schützt auch die Aufbewahrung dieser Akten in staatlichen Archiven nicht. 
Wollte man dem begegnen, dann müsste man zur Vernichtung dieser Akten 
selbst in den Staatsarchiven schreiten und es müsste vor allen die Abteilung 
Malefizsachen beseitigt werden. Die Aktenvernichtung aber bietet, wie 
Lippert selbst bekennt, wegen der Unzuverlässigkeit der Papiermüller heute 
noch viel weniger Gewähr gegen den gefürchteten Missbrauch. 

B. Hilliger. 


Die 30. Jahresversammlung des Hansischen Geschichtsvereins tagte 
in Verbindung mit der 26. des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung 
in der Pfingstwoche (28. und 29. Mai) 1901 in Dortmund. In der gemein- 
schaftlichen Sitzung beider Vereine behandelte Professor Wrede (Marburg: 
sehr instruktiv und fesselnd das Thema: Ethnographie und Dialektwissen- 
schaft und legte hieran anknüpfend einer spätern Sitzung des Vereins für 
niederdeutsche Sprachforschung Proben aus dem grossen nationalen Werke 
Wenkers: Sprachatlas des Deutschen Reichs, vor. 

Die Sitzungen des Hansischen Geschichtsvereins wurden vom Vorsitzen- 
den, Bürgermeister Dr. Brehmer (Lübeck), eingeleitet durch einen Ueberblick 
über die in dreissigjähriger Thätigkeit vom Verein und seinen Mitarbeitern 
gelösten wissenschaftlichen Aufgaben und die noch ihrer Erledigung harren- 
den, erst teilweise vollendeten Arbeiten. Mit Beziehung auf diese teilte der 
Vorsitzende mit, dass der Druck des 7. Bandes der von Professor D. Schäfer 
bearbeiteten Hanserezesse im nächsten Jahre beginnen wird, dass der 6. Band 
der von K. Kunze bearbeiteten 1. Abteilung des Hansischen Urkundenbuchs, 
der die Jahre 1415—1433 umfassen wird, Ende 1901 druckfertig sein und 
der Bearbeiter der 2. Abteilung desselben Werks, Privatdozent Dr. Stein, 
das Manuskript des 9. Bandes, umfassend die Jahre 1463—1470, bereits im 


Nackrickten urd Nouzen IL 451 


Laufe der nächsten Monate fertigstelen werde. Die Druckfertirkeit des 
2. Bandes der Hansischen Inventare. enthaltend die von Professor K. Hahl- 
baum bearbeiteten Kölner Inventare der Jahre 1572—1591, steht nunmehr 
auch in naher Aussicht; der Druck des 3. Bandes desselben Werka, in dem 
Dr. Mack die Braunschweiger Inven:are bearbeitet hat, kann sich dem 
Drucke jenes Bandes sofort anschliessen. Ein neues Heft der Hansischen 
Geschichtsblätter wird bereits in nächster Zeit erscheinen. 

Nach wie vor ist es in allererster Linie die Mehrzahl der ehemaligen 
Hansestädte, 58 an Zahl, dazu 22 Vereine und Institute und eine Zahl 
von gegenwärtig 417 persönlichen Mitgliedern des Vereins, die dem Han- 
sischen Geschichtsverein reiche Mittel zur Verfügung stellen, wodurch er 
in den Stand gesetzt ist, wie in der bisherigen Weise an der Lösung seiner 
vielseitigen wissenschaftlichen Aufgaben weiterzuarbeiten. 

Auf das anlässlich der Pfingstversammlung des Hansischen Geschichts- 
vereins zu Bremen 1896 von der historischen Gesellschaft des Künstlervereins 
zu Bremen erlassene Preisausschreiben (vgl. Hans. Gesch. DU Jg. 1896 
S. XXXVf.), das zu einer Darstellung der Geschichte der deutschen Hanse 
vom Stralsunder Frieden 1370 bis zum Utrechter Frieden 1474 aufforderte, 
war, wie der Vorsitzende der Gesellschaft, Dr. von Bippen, auf der Pfingst- 
versammlung des Hansischen Geschichtsvereins 1900 hatte mitteilen können, 
eine Bewerbungsschrift eingereicht worden; auf der diesjährigen Versammlung 
verkündete er das Urteil der 5 Preisrichter, welches die eingegangene Arbeit 
des Preises für würdig erklärte. (Vgl. später unter „Preisaufgaben“. D.R.) 

Vorträge wurden in den Sitzungen des Hansischen Geschichtsvereins 
gehalten von Professor Keutgen (Jena): Der Grosshandel im Mittelalter, 
von Professor Rübel (Dortmund): Dortmunder Handelswege in alter und 
neuer Zeit, von Privatdozent Dr. Stein (Breslau): Die Burgunderherzöge 
und die Hanse; in den Sitzungen des Vereins für niederdeutsche Sprach- 
forschung von Dr. Maurmann (Marburg): Die Dialektverhältnisse im süd- 
lichen Westfalen, von Dr. Tümpel (Bielefeld): Ueber die Herkunft der Be- 
siedler des Deutsch-Ordenslandes, von Professor Reifferscheid (Greifswald): 
Ueber eine handschriftliche Sammlung von Dortmunder Kinderliedern. 

Als Ort der nächstjährigen Pfingstversammlung der beiden Vereine 
wurde einer Einladung der Stadt Emden entsprechend Emden gewählt. 

Die den beiden Vereinen vom historischen Verein für Dortmund und 
die Grafschaft Mark überreichte Festschrift, eine Sonderausgabe der Bei- 
träge zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark Hett X, ist ver- 
fasst von dem verdienten Dortmunder Stadtarchivar Professor Rübel und 
behandelt die Reichshöfe im Lippe-, Ruhr-, und Diemelgebiet und am 
Hellwege (Dortmund 1901. 143 S.). 

Kiel. Daenell. 

Preisaufgaben. Die Wedekindsche Preisstiftung für deutsche 
Geschichte in Göttingen stellt für den Zeitraum 1901—1906 folgende 
Aufgabe: eine kritische Geschichte der sächsischen Bistums- 
gründungen in der Karolingischen Zeit. Bewerbungsschriften müssen 
vor dem 1. August 1905 an den Direktor des Verwaltungsrats der Stiftung 


452 Nachrichten und Notizen II. 


eingesandt werden. Jede Schrift ist mit einem Sinnspruche zu versehen, 
und es ist ihr ein versiegelter Zettel beizulegen, auf dessen Aussenseite sich 
derselbe Sinnspruch befindet, während inwendig Name, Stand und Wohnort 
des Verfassers angegeben sind. Der Preis beträgt 3300 Mark. Die gekrönte 
Schrift geht in das Eigentum der Stiftung über und wird einer Buchhandlung 
in Verlag gegeben oder auf Kosten der Stiftung gedruckt. Das Urteil wırd 
am 14. März 1906 in der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften Lekanr: 
gemacht und in deren „Nachrichten“ veröffentlicht. Ebenda Jg. 1901 Heft! 
finden sich die ausführlicheren Mitteilungen über das Preisausschreiben «- 
wie die Angaben über den gleichfalls am 14. März 1906 zu erteilenden «x. 
dritten Preis der Stiftung. 

Privatdozent Dr. Daenell in Kiel hat den von der historischen Gt 
sellschaft des Künstlervereins in Bremen im Jahre 1896 ausgesetzten Frei: 
für eine Darstellung der Geschichte der deutschen Hanse vom Stralsunde: 
Frieden (1370) bis zum Utrechter Frieden (1474) zuerkannt erhalten. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
Gesellschaften. Die historische Kommission der bayerischen Akademie dr 
Wissenschaften in München hat den Archivdirektor Hofrat Dr. G. Winter 
in Wien, den o. Professor Dr. A. Dove in Freiburg i. B. und den o. Professor 
Dr. H. Grauert in München zu ordentlichen Mitgliedern ernannt. Der 
o. Professor der Kunstgeschichte an der Universität Freiburg i. B. 
Dr. F. X. Kraus ist von der Accademia di Belli Arte di St. Luca und von 
dem Regio Istituto Veneto di Scienze, Lettere ed Arti in Venedig zum 
Mitglied gewählt worden. 

Universitäten. Der o. Professor des deutschen bürgerlichen Rechts und 
römischen Zivilrechts Dr. Kipp in Erlangen ist nach Berlin berufen worden. 
Der o. Professor für Geschichte an der Universität Strassburg Dr. Conrad 
Varrentrapp hat einen Ruf nach Marburg angenommen. Der ao. Pro- 
fessor an der Universität Leipzig Dr. Ernst Elster wurde als ao. Pro- 
fessor auf den Lehrstuhl für neuere deutsche Sprache und Litteratur nad 
Marburg berufen. 

Der Privatdozent für neuere Geschichte Dr. Felix Salomon in Leipzig 
ist zum ao. Professor ernannt worden. 

Archive. Der Direktor des Staatsarchive zu Osnabrück Dr. Max Bär 
wurde zum Leiter des neubegründeten Staatsarchivs für Westpreussen I 
Danzig ernannt. Der bisherige Sekretär des Preussischen Historischen I- 
stitutes in Rom Professor Dr. W. Friedensburg wird die Direktion dés 
Staatsarchivs in Stettin übernehmen. 

Museen. Der Assistent am ethnographisch-anthropologischen Museum 
Dr. Foy in Dresden ist zum Direktor des neubegründeten Museums für 
Volkskunde in Köln ernannt. 

Todesfälle. Am 16. Juni starb im Alter von über 73 Jahren der bekannte 
Kunst- und Litteraturhistoriker Herman Grimm, o Professor an der 
Universität Berlin. 


453 


Nochmals die Wahl Maximilians I. 
zum deutschen König. 


Von 
Ad. Bachmann. 


Auch weitere Kreise anerkennen es heute gern, wie Grosses 
die deutsche Geschichtschreibung für die Erfüllung der nationalen 
Hoffnungen, namentlich in dem langen Ringen zwischen Oester- 
reich und Preussen um die Hegemonie in Deutschland, geleistet 
hat. Auch die Schattenseiten solchen Eingreifens in die poli- 
tischen Bewegungen der Gegenwart werden, zumal seitdem nach 
den Intentionen des grossen Begründers der deutschen Einheit 
die alten Rivalen in ein enges Bundesverhältnis getreten sind, 
jetzt weder verkannt noch geleugnet. Manches harte Urteil 
erscheint nun gemildert, und jene Objektivität, welche die Historio- 
graphie Deutschlands seit langem bei der Betrachtung und Dar- 
stellung französischer, spanischer, italienischer, englischer, nor- 
discher Dinge bewiesen hat, kommt heute auch in der Zeichnung 
österreichischer Verhältnisse und der Fürsten des habsburgischen 
Hauses immer mehr zur Geltung. 

Es war bereits in dieser Hinsicht eine Ausnahme von der 
besseren Regel, wenn Heinr. Ulmann in seinem Buche über 
Maximilian I. ein Bild von der Persönlichkeit und dem Thun 
dieses Herrschers zeichnete, in dem bei aller gelegentlichen An- 
erkennung doch wesentlich die Schattenseiten und Misserfolge 
wissenschaftlich und künstlerisch im Vordergrunde blieben und 
so die Konturen des kaiserlichen Portraits ergaben.! 

Der Biograph Maximilians aber, der sich an der Persönlich- 
keit dieses seines Helden nicht erwärmte, musste um so eher 
der bedächtigen, zähen Art des alten Friedrich, Maximilians 


1 Vergl. die Bemerkung A. Huber’s, Gesch. Oesterr. III, 346, Anm., und 
Besprechung A. Bachmann’s in Göttinger gelehrte Anzeigen 1885, H. 4. 
Histor. Vierteljahrschrift 1901. 4. 32 


454 Ad. Bachmann. 


Vater, dem seine durch den Drang der Umstände nur zu sehr 
gebotene Passivität vormals so oft verargt wurde, kühl gegenüber- 
stehen. Ulmanns Aussprüche über Kaiser Friedrich III. fussen 
denn auch meist auf den alten, falschen Vorstellungen von 
diesem Herrscher und sind vielfach anfechtbar,! keine wohl in 
höherem Grade als die in Forsch. z. D. Gesch. 22, 133 f., und 
neuerdings in der Histor. Zeitschrift N. F. Bd. 84, S. 410 ff. vor- 
getragene Ansicht: Kaiser Friedrich, der sich ja wirklich aus 
guten Gründen bei der Wahl Maximilians zum römischen Könige 
lange Zeit absichtlich im Hintergrunde hielt, habe überhaupt die 
Erhebung seines Sohnes bei Lebzeiten nicht begehrt, ja ihr bis 
kurz vor der Wahl direkt widerstrebt. 

Man wird — ich wiederhole früher gebrauchte Worte? — 
gestehen: klarer, naturgemässer erscheinen durch derlei Auf- 
stellungen die Vorgänge, welche zur Wahl Maximilians 1486 
führten, gewiss nicht, wohl aber vielleicht interessanter und 
pikanter; und wer in des alten Kaisers Bild, das ohnehin des 
tiefen Schattens genug aufweist, einen recht absonderlichen Zug 
suchen will, der hat ihn hier: Friedrich wird der starre, eigen- 
willige Alte, der, auch zu ganz unrichtiger Zeit, am leeren 
Schein der Macht festhält, selbst dem Vorteile des einzigen 
Sohnes und seines Hauses gegenüber. 

Wenn ich seinerzeit (1889) an erwähnter Stelle gegen die 
Meinung? Ulmanns mich aussprach und meine abweichende 
Ueberzeugung zu begründen unternahm, so geschah es jedoch 
durchaus nicht der Differenz wegen, die sich in diesem einen 
Punkte ergab. Ob da der Kaiser etwas früher oder später dem 
Wunsche seines Sohnes sich anbequemte, mag ja für die Beur- 
teilung einer Reihe von Vorgängen immerhin wichtig sein, be- 
sitzt aber gewiss viel mehr Wert für den Biographen des Kaisers 
als für die Darlegung der reichsgeschichtlichen Entwicklung. 

Aber Ulmann hatte nicht blos als sicher dargestellt, dass 
Kaiser Friedrich, nachdem er 1. früher jeden Antrieb zur Er- 


1 Vgl. den Gegensatz in der Darlegung Ulmann's Maximilian I., Bd. I, 
S. 6 ff., 59, 61, 81 ff. und in meiner deutschen Reichsgesch. unter Friedrich II. 
und Max. I., Bd. I., S. 5 ff., 39, 367, 607 ff.; Bd. II, S. 19—20, 398—399 u. 8. w. 

? Arch. f. österr. Gesch., Wien 1890, Bd. 76, S. 560. 

8 Ueber diese vgl. ausser Forsch. z. d. Gesch. 22, 13 ff., noch „Kaiser 
Maximilian I.“, I, Stuttgart 1884, 6—7. 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 455 


hebung seines Sohnes abgewiesen, 2. erst „ganz seit Ende 1485“ 
und als kein anderes Mittel übrig blieb, um Reichshilfe gegen 
Ungarn zu erlangen, zur Wahl Maximilians seine Zustimmung 
gab; er hatte des weiteren behauptet, dass 3. Maximilian es 
war, der den Kurfürsten den Preis für ihre Stimme zahlte, und 
4. dass auch diesmal der Vorgang „einen Aufwand an kleinen 
Mitteln der Bestechung aufweist, der hinter keiner Wahl zurück- 
steht.“ Es galt in meinem Aufsatze, das Unstichhaltige auch 
dieser Sätze, und damit im wesentlichen der Gesamtdarstellung 
der Wahl, wie sie sich bei Ulmann findet, darzuthun. 

Ein volles Jahrzehnt, und obwohl ich meine Anschauungen 
über die (römische) Königswahl Maximilians in Bd. II der Reichs- 
geschichte unter Friedrich III. und Max I., S. 726 ff., Leipzig 1894, 
wiederholt hatte, liess Ulmann in dieser Sache nichts weiter 
hören. Er motiviert dies jetzt (Hist. Zeitschr. 84, 411) damit, 
dass nach seiner Meinung „meistens durch Unterlassung direkter 
Antwort auf einen Angriff der Feststellung der Wahrheit besser 
gedient sei,“ und dass „der Sieg der Wahrheit besser als durch 
das Ringen der ersten Kämpfer von der stillen Weiterarbeit Un- 
beteiligter erwartet werden kann.“ Mit dieser „stillen Weiter- 
arbeit Unbeteiligter“ ist es ihm entschieden nicht geglückt. Seit 
Erscheinen meines Aufsatzes hat sich meines Wissens Niemand 
für Ulmanns Darstellung ausgesprochen, und wenn sich endlich 
Priebatsch, um mit Ulmann zu reden, „im wesentlichen zu“ Us 
„Auffassung der Haltung Kaiser Friedrichs Ill. durchgearbeitet“ 
hat,! so bestehen auch zwischen ihm und U. „bezüglich der Vor- 
gänge des Jahres 1485 einzelne Meinungsverschiedenheiten.“? Es 
sei gleich bemerkt, dass diese Meinungsverschiedenheiten gerade 
entscheidende Quellenstellen und deren Auffassung betreffen. 
Immerhin sah sich Ul., scheint es, endlich ermutigt, da der Sieg: 
seiner Anschauungen sich nicht zeigen wollte, selbst nochmals 
eine Lanze für sie einzulegen. Und so entstand der erwähnte. 
Aufsatz: „Kaiser Friedrich III. gegenüber der Königswahl in den 
Jahren 1481—1486“ in der Hist. Zeitschrift; zu dem Stellung 
zu nehmen ich mich ebenso durch die Art der Beweisführung 
Us wie hinsichtlich der angeblichen Resultate berechtigt und 


1 F, Priebatsch, Einl. zur Korresp. des Kurt Albrecht Achilles, Bd. I. 
und IM.; dann Mitt. des Inst. f. österr. Gesch. Forsch. XIX, 302 ff. 
? Vgl. Ulmann selbst in der Histor. Zeitsch. 84, 412. 
32” 


456 Ad. Bachmann. 


verpflichtet fühle. Zugleich gilt es, das in der Korrespondenz 
des Kurfürsten Albrecht Achilles nun vorliegende neue Material 
zuerst, was UL unterlassen hat, in seiner Gesamtheit zu ver- 
werten. 

Zunächst aber eine wichtige Aufklärung des Gefechtsfeldes: 

Der Titel der neuen Untersuchung Ulmanns ist nicht ohne 
Bedacht gewählt. Nachdem U. früher überhaupt über die Wahl 
Maximilians I. gehandelt! und ich in jenen oben angeführten vier 
Hauptpunkten entgegengesetzte oder abweichende Ansichten be- 
gründet hatte,? schränkt er jetzt das Streitgebiet sehr wesentlich 
ein: auf den ersten und zweiten der Differenzpunkte. Es ge 
schieht dies aber nicht etwa aus äusserlichen Gründen, etwa der 
Oekonomie seines Aufsatzes wegen, sondern weil Ulmann jetzt die 
Punkte 3 und 4 aufgiebt und darin meine Anschauung acceptiert 
und acceptieren muss. Erklärt er doch sogar bezüglich des 
zweiten Differenzpunktes (dass der Kaiser erst „ganz seit Ende 
1485“ zur Wahl Maximilians seine Zustimmung gegeben“) nun, 
freilich ganz im vorbeigehen: „Es würde der Bündigkeit meiner 
Grundansicht keinen Abbruch thun, wenn der Kaiser vielleicht 
durch gesandtschaftliche Verständigung beruhigt, schon vier bis 
sechs Wochen früher eingelenkt hütte, doch lässt sich ein Be- 
weis dafür nicht aus den vorhandenen Quellen erbringen“ 
(Histor. Zeitsch. 84, 427.) Die unten folgende Darlegung wird 
zeigen, dass diese Quellen sehr wohl da sind und die „gesandt- 
schaftliche Verständigung“, um diese Wendung beizubehalten, 
weit früher erfolgt ist. 

Was Ulmanns Behauptung, Punkt 3 betrifft, der Kaiser sei 
erst ganz zuletzt und gegen seinen Willen in die Wahlsache 
hineingedrängt worden, und Maximilian habe den Preis gezahlt 
und 4: der ganze Vorgang weise einen Aufwand an kleinen Mitteln 


1 H. Ulmann, Die Wahl Maximilians I. i. Forsch. z. Deutsch. Gesch. 
20, 131 ff. 

3 A. Bachmann, Zur deutschen Königswahl Maximilians I. Arch. für 
österr. Gesch. 76, 559 ff. — Wenn F. Priebatsch, Mitt. d. Inst. 18, 318 sagt, 
ich sehe die Wahl als „das Ergebnis ausdauernder, hingebender, wenn 
auch vorsichtiger Vorbereitung‘ durch Maximilians Vater an, so steht 
solches weder in meiner Schrift, noch ergiebt sich so positive Schätzung 
des kaiserlichen Zuthuns indirekt aus derselben. Dagegen erklärt sich 
Priebatsch selbst, Einleit. z. Bd. II der polit. Korresp. des Kurf. Albrecht 
Achilles, S. 54, in diesem Sinne. 


a E gen, ns 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 457 


der Bestechung auf, der hinter keiner Wahl zurücksteht, so ist 
eben darin Priebatsch gleich mir nach Durcharbeitung des Quellen- 
materials zu ganz anderer Anschauung gelangt. Priebatsch, 
Einl zu Bd. II der Korresp. des Kart Albrecht Achilles 8. 54, 
führt aus: „Und wie der Kaiser jetzt die Wahl seines Sohnes ins 
Werk setzte, war unleugbar ein Meisterstück, denn was er dem 
Sohne bot, war nur eine Anwartschaft, kein Anteil an der Regie- 
rung. Und was er den Kurfürsten für ihre Stimme gab, war 
nicht mehr, als er ihnen für die blosse Bewilligung der Hilfe 
hätte zusagen müssen. Denn ohne die Verleihung der Regalien 
an den Kölner und Pfälzer, die Bestätigung der Landvogtei an 
den letzteren, der Landsässigkeit von Mainz für Erzbischof Bert- 
hold, war ein leidliches Verhältnis zu diesem Fürsten, das doch 
die Vorbedingung für das kleinste Hilfszugeständnis war, nicht 
zu erzielen. Von allen die wohlfeilste war die Stimme des 
Markgrafen gewesen, denn an das Eheversprechen hielt sich, als 
der Markgraf so bald nachher starb, Niemand mehr.“ Dagegen 
weiss nun Ulmann offenbar nichts zu sagen und lässt vielmehr 
diese Differenzpunkte sachte fallen. 

Aber Priebatsch (l. c.) betont auch mit mir, dass die Wahl 
Maximilians den Zeitgenossen „als ein grosser Erfolg der Politik 
des Kaisers“ erscheinen konnte, dass sie dieser mit grossem Eifer, 
(nach Priebatsch allerdings erst 1486, — Max. ist aber bereits 
am 16. Febr. 1486 König, was doch notwendig, wie stets bei 
solchem Anlasse, längere diplomatische Vorbereitung voraussetzt), 
betrieb; P. möchte ebenso wie ich eine Aeusserung Markgraf 
Albrechts vom 28. August 1484 bereits auf die Wahlsache beziehen 
(vgl. polit. Korresp. III, 321, Anm. 1): darin hofft nun U. ihn zu 
bekehren, sobald die von mir für 1485 gebrachten „Aufstellungen 
sich als nichtig erwiesen haben“! Sehen wir, mit welchem 
Erfolg! 

Zuvor nochmals eine allgemeine Bemerkung. 

Wie bei anderen historischen Geschehnissen, lassen uns 
namentlich bei so vielen deutschen Königswahlen gerade in den 
wichtigsten Dingen nicht selten die Quellen im Stiche. Wir 
wissen von Verhandlungen und vermissen das Detail; wir erfahren 
von Korrespondenzen, die aber verloren sind, und werden auf 


1 Histor. Zeitsch. 84, 412. 


458 Ad. Bachmann. 


mündliche Berichte hingewiesen, die ja wohl gewiss erstattet 
wurden, bei denen wir aber das Nachsehen haben. Die Geschicht. 
schreibung kann da oft nur mit sekundären Mitteln vorwärts 
kommen: aus der Würdigung von Personen und Verhältnissen, 
also aus der Parteigruppierung, der Lage und den Bestrebungen der 
einzelnen Höfe, aus dem Zuge der Zeit und der Charakteranalvse 
der massgebenden Fürsten und Staatsmänner sucht sie wo mör- 
lich ihr Ziel zu erreichen. Erscheint auch das unthunlich, bleibt 
nur das non liquet übrig. 

Auch das Material für die Geschichte der Königswahl Maxi- 
milians I. ist im hohen Grade dürftig. Bei der weiten Entfer- 
nung, die Vater und Sohn trennte, der grossen Schwierigkeit der 
Sache, die im Momente der schwersten Bedrängnis des Kaisers 
durchzuführen war, und zufolge der Gefährlichkeit eines Miss- 
lingens war die weitestgehende Vorsicht der Beteiligten und 
namentlich die Geheimhaltung der vorbereitenden Schritte sehr 
begreiflich. Man rechne dazu die zögernde, hinterhältige Art 
des Kaisers, namentlich aber, wie unten noch dargethan wird, 
die ausgesprochene, aktenmässig erwiesene Absicht der Beteiligten, 
erst nur den Erzherzog handeln und den Kaiser möglichst lange 
im Hintergrunde bleiben zu lassen: jedermann wird es so natür- 
lich finden, dass der Kaiser selbst thatsächlich erst ım letzten 
Momente direkt eingegriffen hat. 

Wie argumentiert nun Ulmaun? Er verlangt für das frühere 
Eingreifen des Kaisers direkte Belege, die eben nicht da sind; 
er ignoriert es, dass solche nach dem Verhalten, das Friedrich 
im Einverständnisse mit seinem Sohne beobachtet, bis zu 
gewisser Zeit nicht da sein können; er lässt handelnde Personen 
und beachtenswerte Verhältnisse völlig ausser Acht, folgert aber 
dann nicht etwa: über die Haltung des Kaisers weiss ich bis 
Ende Dezember 1485 nichts zu sagen, sondern: der Kaiser war 
bis dahin gegen die Wahl seines Sohnes. 

Noch eigentümlicher aber ist die Art und Weise, wie Ulmann 
bei der Kritik anderer Meinungen, speciell hier meiner Aufstel- 
lungen, verführt. Es ist, eben zufolge der Dürftigkeit der Quellen 
für die in Rede stehende Frage, will man überhaupt ihre Lösung 
versuchen, unbedingt notwendig, alles direkte und das mittelbare 
Quellen-Material sorgsam zusammen zu tragen und zu ver- 
werten. Da die strikten Zeugnisse, wie bemerkt, nicht genügen, 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 459 


um auch nur die feststehenden Ergebnisse der ganzen 
diplomatischen Aktion zu erklären, musste es gestattet sein, 
auf die Charaktereigenschaften und politischen Ziele des Kaisers 
und der mithandelnden andern Persönlichkeiten, wie auf die Lage 
der politischen Dinge und deren natürliche Folgen hinzuweisen. 
Wirklich ward es so mit grösserer oder geringerer Sicherheit 
wiederholt möglich, das eine mit dem andern zu stützen und dem 
Ganzen Zusammenhang und Bedeutung zu geben. 

Was thut nun Ulmann solchem Beweise gegenüber? Er be- 
trachtet das einzelne Beweiselement, jeden Detailgrund für 
sich, und da wird es ihm natürlich wiederholt nicht schwer, zu 
zeigen, dass sich daraus allein meine Schlussfolgerung direkt nicht 
ergiebt, jene Folgerung, die ich doch nur auf Grund einer 
ganzen Reihe von Argumenten als mehr oder weniger be- 
rechtigt hingestellt habe. 

Als Beispiel solcher Kritik weise ich auf die Behandlung 
der Rede Graf Haugs von Werdenberg auf dem Frankfurter 
Reichstage (1485) hin, um so lieber, als damit Ulmann! in das 
Detail seiner Untersuchung eingeht. Auch leitet diese Frage zu- 
gleich zu den Anfängen des ganzen Wahlprojektes hin. 

Die ersten Spuren der römischen Königspläne des Erzherzogs 
Maximilian führen in die Jahre 1480—1481. Das gesteht (nach 
Lacomblet Urk. B. IV, 520) auch Ulmann zu, ja er selbst hat 
zuerst darauf aufmerksam gemacht. Um nun die Realität der 
Wahlbewerbung weiter aufzuklären, war es gewiss nicht unwesent- 
lich, festzustellen, ob Maximilian damals auch in der Lage war, 
die Werbung nachdrücklich zu betreiben, und ob sein Vater, der 
Kaiser, den guten Willen vorausgesetzt, einflussreich genug, die 
Zustimmung der Kurfürsten zur seinigen hinzu zu gewinnen. 
Die militärische Position des Erzherzogs nach dem Siege bei 
Guinegate (7. Aug. 1479), sein Bündnis mit England, seine Be- 
ziehungen zu Köln, die Sachlage in Frankreich lassen erstere 
Frage ebenso unbedingt bejahen, wie sich des Kaisers Beziehun- 
gen zu der Mehrheit der Kurfürsten gegen früher günstiger ge- 
staltet hatten, dagegen sein Verhältnis zu Ungarn schwieriger, 
der Zustand seiner Erblande dem Korvinen und den Türken gegenüber 
drangvoller geworden war. Der Sohn war also damals im Stande, 


! Histor. Zeitschr. Le 413. 


460 Ad. Bachmann. 


seine Thätigkeit dem Reiche zuzuwenden; der Vater musste solches 
dringend wünschen. Auch das Reich sollte ja eben jetzt, 1451, 
in Nürnberg gegen Ungarn in die Waffen gebracht werden. 

Für Ulmann bedeutet all dies „nichts Thatsächliches.“! 

Aber neben der Hilfewerbung geschah 1481 noch anderes in 
Nürnberg. Es ist während des Reichstages der Versuch gemacht 
worden, den Pfalzgrafen für Oesterreich zu gewinnen. Dass es 
sich dabei nicht darum handelte, Kurfürst Philipp in die Reichs- 
hilfe zu bringen, erhellt daraus, dass die jetzt von ihm begehrten 
Zugeständnisse um solchen Preis weder früher noch später zu 
haben waren. Wohl aber sind die Gewährungen, um die es sich 
1481 handelte, dieselben, welche 1485/6 den Preis für die pfal- 
zische Stimme bei Maximilians Wahl gebildet haben. Deutet dies 
nicht auch für jetzt auf die Absicht einer Erhebung Maximilians 
hin? U. ignoriert aber diese Verhandlung wieder vollständig. 
Die Beratungen des Reichstages über die Türkenhülfe nahmen 
nicht den gewünschten Fortgang, da die Kurfürsten die Bewilli- 
gung zur Mehrung ihres eigenen Einflusses, zu Schritten miss- 
brauchen wollten, die der kaiserliche Vollmachtträger, Graf Haug 
von Werdenberg, entschieden zu hindern sucht. Haug wurde ge 
zwungen, seinerseits neue Vorschläge zu machen. Seit 1454 war 
man im Reiche gewöhnt, bei schwierigen Lagen des Kaisers 
und angesichts grosser Aufgaben für das Reich an die Bestel- 
lung eines römischen Königs neben dem langsamen, un- 
kriegerischen Kaiser zu denken. Philipp von Burgund, Pfalz 
graf Friedrich, König Georg von Böhmen, Matthiss Corvinus, 
Karl der Kühne waren mehr oder weniger entschiedene Bewerber 
um die deutsche Krone gewesen. Jetzt zeigte sich der Gedanke 
in der einfachsten natürlichsten Form ausführbar: der Kaisersohn, 
schon durch die Bande der Natur darauf gewiesen, den Willen 
des Vaters zu thun, der Erbe von Oesterreich, zudem selbst be- 
reits Herr mächtiger Lande, konnte als römischer König mit 
der Verteidigung Oesterreichs und überhaupt der Reichsgrenzen ım 
Osten betraut werden; er sollte dafür die eigenen reichen Mittel 
mit den Bewilligungen des Reiches vereinigen, die man dem 
alten Kaiser konsequent versagte. 

Graf Haug ist wenigstens später, 1484—1486, ein entschiedener 


ı Histor. Zeitsch. 413. 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 461 


Verfechter dieses Planes gewesen. Es liegt so der Gedanke nahe, 
dass er auch 1481, wie 1485 äusserte, es gäbe einen Weg dem 
Kaiser zu helfen, ohne das Reich allzusehr zu belasten. Der 
Königsplan war ja damals, wie oben bemerkt, auf dem Plane. 
Auch für eine spätere Anfrage Kurf. Albrechts von Brandenburg 
an den Bischof von Eichstädt, ob Graf Haug in Nürnberg zugleich 
mit den kaiserlichen Anwälten noch anders auf kaiserliches 
Gebot zu werben gehabt habe, als die Bitte um Reichshilfe! 
an die Stände zu bringen, muss doch in dem Vorgehen Graf 
Haugs in Nürnberg ein Anlass gesucht werden. 

All diesen Thatsachen und Erwägungen gegenüber bemerkte 
ich nun Arch. S. 572 ausdrücklich: „die ersten Spuren“ des 
Königsprojektes „sind wenig deutlich“, und „man gewinnt aus all 
dem doch kaum mehr als eine subjective Ueberzeugung“ (von 
dem Vorhandensein des Königsprojektes in Nürnberg, ebendort 
S. 577). Wie kann da jetzt Ulmann (H. Z. 413) behaupten: 
„Als einziger Beleg wird angeführt eine “Anfrage” Albrechts von 
Brandenburg an den dem Kaiser ergebenen Bischof von Augs- 
burg?“ Wie kann U. daraus, dass dieser „einzige“ Beleg wirk- 
lich für sich allein, was mir jederzeit klar war, nichts strikte 
für das Königsprojekt beweist, über meine ganze Darlegung ab- 
sprechen, die sich eben auf die Gesamtheit der zur Geltung ge- 
brachten Momente und auf ihre Wechselbeziehung zu einander stützt? 
Ich kann da mutatis mutandis nur anwenden, was U. mir gegen- 
über sagte: „ich beneide ihn nicht darum“, eine solche Methode, 
Anschauungen anderer zu bekämpfen, angewendet zu haben. 

Nach dem Nürnberger Reichstage bleibt aus vielfältigen 
Gründen, trotzdem Maximilian noch Ende 1481 von dem Projekte 
seiner Erhebung spricht, dasselbe unberührt bis 1484. Der Kaiser 
suchte sich, obwohl inzwischen der Krieg mit Ungarn zum Aus- 
bruche gekommen war, zu helfen, so gut es ging. Aber alle 
Versuche, auf Grund der auf dem Nürnberger Reichstage 1480/81 
gepflogenen Vereinbarungen eine nennenswerte Unterstützung aus 
dem Reiche zu erlangen, scheitern. Im Jahre 1483 fielen die 
vom Kaiser einst (1462) erworbenen ungarischen Städte und 
Burgen, im Februar 1484 gewann König Matthias bereits Bruck 
a. d. Leitha in Niederösterreich und begann damit die lange Bahn 


1 Die Antwort des Bischofs v. 27. Aug. 1481 zuletzt in Korresp. des 
Kurf. Albrecht Ach., II 89, n. 785. 


{62 Ad. Bachmann. 


seiner Eroberungen in den kaiserlichen Erblanden. Des Kaisers 
Bedrängnis mehrte sich von Tag zu Tag. Dagegen hatte Erz- 
herzog Maximilian endlich am 23. Dezember 1482 mit Ludwig XL 
von Frankreich Friede geschlossen und sich so seines ärgsten 
Feindes entledigt. Ludwigs Tod und die nachfolgenden Wirren 
in Frankreich schufen Max bald nachher von dieser Seite volle 
Sicherheit. Im Reiche hielt der Erzherzog die freundlichen Be- 
ziehungen zu Cöln und Trier fest. Den neuerhobenen Berthold 
von Mainz wies ohnehin die Notwendigkeit, die kaiserliche Be- 
lehnung zu erreichen, an dessen Seite. Markgraf Albrecht von 
Brandenburg galt als des Kaisers getreuer Anhänger. Kurfürst 
Ernst von Sachsen war der Sohn der Margaretha von Oesterreich, 
der Schwester des Kaisers. Wird es da Wunder nehmen, dass 
Maximilian unter solchen Verhältnissen auf den Plan seiner Er- 
hebung zurückkam? Und wenn jetzt der Kaiser in seiner Not- 
lage neuerdings mit dringenden Hilfegesuchen an die Kurfürsten 
herantrat, lag nicht auch für sie bei ihrem stets beobachteten 
Egoismus in des Erzherzogs und des Kaisers besonderen Ver- 
hältnissen ein Antrieb, sich jenem Projekte zuzuwenden, das 
Rettung für Oesterreich und das ganze Reich verhiess, ohne dass 
zunächst ihre, der Kurfürsten, Mittel in Frage kamen, d. i. ein 
Anlass zur Wahl des mächtigen Burgunderherzogs zum römischen 
König? 

Auch Ulmann vermag sich dem nicht zu verschliessen, nur 
soll solche Erwägung gerade für den Kaiser selbst nicht gelten. 
„Wenn“, sagt er, Histor. Zeitsch. Le 415, „bei der immer stei- 
genden Bedrängnis der österreichischen Erblande und des Kaisers 
in ihnen an manchen Stellen der Wunsch nach anderer Leitung 
sich regt und Gestalt gewinnt in dem Gedanken, den gerade 
frisch bewährten und thatenfrohen Erzherzog Maximilian aus 
seinen burgundischen Landen als Haupt und Organisator des 
Widerstandes gegen die Feinde, als römischen König dem zähen, 
aber unglücklichen Kaiser zur Seite zu stellen, so wird diese 
Empfindung, als ob sich das aus der Gesamtentwickelung von 
selbst verstehe, auch dem Kaiser selbst ins Herz geschoben.“ 
Also, was bei andern Leuten als naturgemässe Folgerung aus 
den Thatsachen sich ergiebt, das lehnt nach U. gerade der Kaiser, 
der Vater dem Sohne gegenüber ab, das bleibt ihm fremd, muss 
ihm erst (von mir) „ins Herz geschoben“ werden? Und merkt 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 463 


denn U. nicht, dass er hier selbst zugesteht, was ich an anderer 
Stelle von seiner Auffassung der Haltung des Kaisers den Königs- 
plänen des Sohnes gegenüber sagte, Friedrichs III. Vorgehen werde 
so wohl interessanter, pikanter, aber nicht natürlicher? Die 
weitere Darlegung wird übrigens, erfreulicherweise nicht auf dem 
Wege der Kombination, sondern aus direkter Quelle und mit den 
eigenen Worten des Kaisers ergeben, dass dem Vater das 
rıchtige Empfinden, und zwar rechtzeitig, für die Erhöhung seines 
Sohnes und deren. Bedeutung durchaus nicht mangelte. — Zu ihrer 
Darstellung wollen wir nun zurückkehren. 

Zur Zeit, als die Ungarn mit Macht die Invasion Nieder- 
Österreichs begonnen hatten, fand in Innsbruck die Vermählung 
Herzog Sigmunds von Oesterreich-Tyrol mit Katharina, der Tochter 
Herzog Albrechts von Sachsen, Bruders des Kurfürsten Ernst, 
statt. Dorthin schickte Kaiser Friedrich, da er „getraute“, den 
Kurfürsten von Brandenburg „und ander vil Herrn Kurfürsten 
auf der genannten Hochzeit zu finden,“! den Grafen Haug von 
Werdenberg, „seine Meinung und Begehr“ den Fürsten „zu ent- 
decken“ und „darauf Hülfe und Rath zu begehren“. Aber der 
kaiserliche Bote traf in Innsbruck nur den Hochzeiter und dessen 
Schwiegervater, Herzog Albrecht. Ihnen ward ja wohl des Kaisers 
„Befehl entdeckt“, aber da sie allein doch nichts thun konnten, 
von ihnen und Grafen Haug „ein Rathschlag begriffen“, den der 
Erzbischof von Gran, nun Elekt zu Salzburg, Johannes (Becken- 
slaher) an den Kaiser in Person brachte. 

Nach einer späteren Mitteilung über diese Dinge an den 
Kurfürsten von Brandenburg bestand der „Rathschlag“ darin, der 
Kaiser solle sich persönlich ins Reich verfügen und einen Reichs- 
tag abhalten; inzwischen werde man arbeiten, seine Irrungen mit 
mehreren Fürsten, namentlich mit Pfalz und Mainz, beizulegen; 
auch wenn dies nicht gelinge, solle er, der Kaiser, diesen beiden 
Kurfürsten die Regalien leihen, denn „damit hett sich seine kais. 
Majestät ihrer Gerechtigkeit nicht begeben.“ 

Es fällt nun gleich auf, dass man dem Kaiser den Zug ins 
Reich, noch dazu bei persönlicher Abordnung eines so hoch- 
stehenden Diplomaten an ihn, angeraten haben soll, eine Mass- 
regel, die der Kaiser längst als nutzlos erkannt und daher seit 


1 Albrecht Ach. Korresp. III, 318, n. 1018. 


464 Ad. Bachmann. 


Jahren oft genug verworfen hatte, die dann gleich wieder ım 
nächsten Jahre auch Kurfürst Albrecht von Brandenburg selbst 
eher als schädlich denn nützlich bezeichnete! Dass Friedrich 
ferner für Waffenhilfe gegen Ungarn nie die Reichung der Regs 
lien an den Pfalzgrafen zu bewilligen gesonnen war, wurde schon 
oben ausgeführt und mussten auch, die in Innsbruck Rates pflegten, 
genau wissen. 

Daneben steht fest, dass in Innsbruck thatsächlich von 
anderem die Rede war, und zwar eben von der Erhebung 
Maximilians zum römischen Könige. Wir besitzen überdies, 
wie sich zeigen wird, aus der Zeit der Innsbrucker Hochzeit ein 
Schriftstück, das ausführlich Mittel und Wege angiebt, wie dies 
Ziel zu erreichen, die Erwählung des Erzherzogs durchzuführen 
sei. Darnach wird man wohl den eigentlichen Inhalt des „Rath- 
schlags“ zu suchen haben. 

Auch Ulmann weiss von diesen Dingen. Er gesteht (Hist 
Zeitsch. 417) zu, „dass in Innsbruck von einem solchen Rath- 
schlag (Maximilian zu wählen), geredet sein kann“. Er selbst 
stellt gegen Priebatsch fest, dass die Gesandten der Bischöfe von 
Trient und Brixen in ihrem Berichte von der Innsbrucker Hoch- 
zeit an ihre Herren nicht blos von der beabsichtigten Er- 
hebung des Erzherzogs wissen, sondern ihn bereits geradezu 
römischen König nennen! 

In gewissen Kreisen in Innsbruck galt demnach im Febr. 1454 
die Wahl für so sicher, dass man sie geradezu als für bereits 
vollzogen ansah. Auch darf hier sofort angemerkt werden, dass, 
wenn die bischöflichen Räte so ohne weiteres an die bevorstehende 
Wahl des Erzherzogs glaubten, sie auch an der Zustimmung des 
Kaisers, die zu solcher Erhebung doch unbedingt notwendig war, 
nicht zweifelten, oder dass ihnen wenigstens nichts bekannt war, 
was auf einen Widerstand des Kaisers gegen die Pläne des 
Sohnes hindeutete. 

Doch wenden wir uns direkter Beweisfübrung zu. Das oben 
erwähnte Schriftstück, das für Maximilians Königswahl besonderes 
Interesse beansprucht, ist ein Promemoria, ausgehend aus der 
Umgebung oder doch von dem Freundeskreise des Erzherzogs, 
für dessen Pache es mit ganzem Nachdruck und Eifer eintritt. 


1 Pol. Korresp. III, 379 n. 1064. 3 Hist. Zeitsch. 84, 417, Anm. 1. 


| 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 465 


Gerichtet ist es an einen vertrauten Ratgeber des Kaisers. Da 
sich in diesem Schreiben die Details der erst zu unternehmenden 
Aktion finden, ohne den Vorbehalt, dass dies oder jenes dazu 
Gehörige bereits geschehen sei, ist es auch entsprechend früh 
zu datieren. Solche Erwägung wird unterstützt durch die Be- 
obachtung, dass in dem Briefe für den Erzherzog das römische 
Königtum oder eventuell auch eine andere Art der Erhöhung! 
in Aussicht genommen ist: das endgiltige Projekt, die Königswahl, 
stand also zur Zeit der Abfassung des Promemorias auch bei 
Maximilians Freunden noch nicht unbedingt fest. Das Schrift- 
stück findet sich in Kurf. Albrechts Papieren für den Frankfurter 
Reichstag, Januar 1485, für den der Kurfürst am 22. Dez. 1484 
Quartier belegte;? es ist da bereits in dem ersten, frühesten Kon- 
cept, das sich der Markgraf für seine Aeusserung in Frankfurt 
(spätestens Dez. 1484) zurechtlegte, behandelt, und demnach spä- 
testens damals in dessen Händen gewesen. Da, wie man aus dem 
Wortlaute des Promemorias ersieht, gerade Albrecht der letzte 
war, dem es mitgeteilt werden sollte, werden wir, was die 
Abfassungszeit anbelangt, wieder auf einen doch bedeutend 
früheren Moment als Ende 1484 gewiesen. Schwerlich hat sich 
ja wohl der Verräter gleich gefunden, der es Albrecht ausliefern 
konnte? AN’ dies in Rechnung gezogen, ergiebt sich als Ab- 
fassungsfrist die Zeit kurz vor, während oder nach der Innsbrucker 
Hochzeit; denn sie wird bereits als Thatsache in dem Schrift- 
stücke erwähnt. Somit ist es aber auch wesentlich gleichzeitig 
mit jenem „Rathschlag“, den Erzbischof Johann von Gran an 
Kaiser Friedrich zu bringen hatte. 

Sowohl der für unsere Frage höchst wichtige Inhalt des 
Promemorias, als auch die ungenügende, das Verständnis eher 
hindernde als fördernde Interpunktion in der letzten Edition‘ werden 
es rechtfertigen, wenn ich hier das Schriftstück vollinhaltlich 
beifüge. 

Adresse und Eingang zum Schreiben fehlen. Betreffs der 
Wahlsache bringt es Nachfolgendes: 


1 „von des zukonnftigen konigs oder wie manim namen schopft. 
* Korresp. II, 333 n. 1033. 


3 Noch am 1. Nov. hatte offenbar Alb. die Abschrift nicht. Vgl. Pol. 
Corr. III, 322 n. 1021. 


t Priebatsch, Korresp. des Kurt Albrecht Achilles, III, 336. 


466 Ad. Bachmann. 


„Item die freuntschaft im reich, zu der sach verwandt, folgt hernact: 
Item der kayser ist des herzogen (Maximilian von Burgund etc.) vater: item 
die bern von Sachssen sind sein swesterkinder; dessgleichen die margrare: 
von Baden. Item herzog Maximilian ist geswisterundkindt mit den berz 
von Sachssen und Baden; item der bischof von Trier ist ein bruder der ver 
Baden vater; item der bischof von Coln ist geswisterundkindt mit den hem 
von Sachssen; item Sachssen, Baden und Burgundi sind geswisterundkind: 
miteinander; item Österreich ! hat des von Sachssen dochter, der des ckzr- 
fursten bruder ist. 

Item so dem von Menntz wurdt die stat Menntz und anders, das er 
vom reich innen hat, pleiplich und bestentlich zu urtet oder auf solcie 
pfantnus, die nicht zu losen steet, mit puntnus und ander nottorftiger ver- 
schreibung, ist er gesetigt, item dessgleichen Trier, item dessgleichen 
Coln, — zusambt erung, ine und den irren, und puntnussen: sind die drei 
bischof mit gesetigt. 

Item so der herzog von Sachssen haubtman wurdt an seiner? stat im 
reich, mit puntnussen und andern nottorftigen verschreibungen seines ge- 
walts, erung und schenkung den sein mitsambt begnadungen, frevheit und 
hohung: augesehen die vorangezaigten freuntschaft sind sie? gesetigt und 
finden das an rate. 

Item so unser herr der kayser sein lebtag pleibt in wirden, ein hautt- 
man hat — seiner swester son, eins churfursten bruder, der im hilft vou 
des zukonftigen konigs oder wie man im namen schopft und des ganzen 
reichs wegen, damit er die hilfe hat und seiner purd entlestigt wurdt von 
dem konig: wer glaubt, das er den eren nach und dem grossen nutz, darzu 
er genaigt ist, understeen zu widerstreben ? 

Item nu felt nyemands, dann der konig zu Beheim: dem geb der kayser 
sein dochter, so ist es auch gemacht. 

Item marggraf Albrechts halb zu Brandenburg held sich die freunt- 
schaft: der kayser ist der swagerschaft nach an der dritten und der geburd 
nach an der dritten sypp mit im; der berzog von Burgundi geswisterund- 
diechter; die herzogen von Sachsen sweger, ire kinder geswisterundkint 
mit seinen kindern; Baden geswisterundkindt mit seiner gemahel, geswegert 
mit im, mit marggraf Johansen geswisterundkindt, mit den andern sein 
kindern geswisterunddiechter; der lantgraf von Hessen ist an der dritten 
sypp mit ihm, der ist zu Coln, und geswegert von des jungen wegen, seines 
bruders son, der sein dochter hat‘: die andern von Hessen sein mit im in 
der dritten sypp, die sind des bischofs bruderkinder. 

Angesehen, das der marggraf vil gedient hat unserm herrn kayser, dem 
haus von Österreich, (angesehen) auch seiner freuntschaft — seine kinder 
mit dem von Burgundi geswisterunddiechter und mit der von Sachssen 
kindern geswisterundkindt: muss man aus not wegen, er verleusst sein 


1 Herzog Sigmund von Oesterreich-Tirol. ? d. i. Herzog Maximilians. 

3 Die sächsischen Brüder, Albrecht und Kurfürst Ernst. 

* Kurfürst Hermanns zu Cöln Neffe Wilhelm, Sohn Heinrichs von Hessen, 
hatte Markg. Albrechts Tochter Anastasia. 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 467 


dienste nit gern und ist sunst genaigt zu thon, was der kays.n mt und der 
freuntschaft lieb ist; an dem hat es nit fele. So das merer vorhanden ist, 
lesst er sich setigen mit gnadenbriefen. Darumb ist nit not, die ding ur- 
sprunglich an in gelangen zu lassen; dann er hat vil gesehen und gehort, 
und wo er es bei zeit wesst und gefiel im nicht, er mocht es underkommen. 


Auch thut er es on den kayser nicht umb keines eyginnutz willen, 
dann er ist im zu hoch verwandt: so man den hat, so hat man den marg- 
graven auch; zu betrachten die vorbestimbten freuntschaft und ursach und 
das alt herkommen, hat es kein zweifel, an im zu erlangen. 


Darumb ist es gut, nit ursprunglich an ine (= Albrecht) zu bringen, 
wiewol nit zweifel ist, wo es des keysers will, er wer sein geflissen gewesen 
zu arbeiten: (dann aber) hatten ander gescheuht und sich vor im geforcht, 
ob er dem kayser zu lieb sie forteiln wolt; sunst (= so aber) heldt man 
es villeicht dafur, es sei des kaysers maynung nicht. So fellt der kayser 
zu, so ist das garn gestrickt, des glaubt warlich. Nach dem allen habt 
euch zu richten als ein weyser und gedenckt, das ir wisst des kaysers 
willen, nach dem ir euch dann richt.“ 


Diese Darlegung über die beabsichtigte Königswahl Maxi- 
milians, die ja aus der Zeit der Innsbrucker Hochzeit stammt, 
schliesst im Verein mit der oben erwähnten Aeusserung der 
bischöflichen Gesandten bei der Hochzeit, die Max. bereits geradezu 
König nennt, jeden Zweifel aus, dass die Wahlsache auch 
wirklich in Innsbruck verhandelt wurde. In ihr befindet sich 
aber zugleich auch die Handhabe für die Feststellung einer Reihe 
anderer Thatsachen und Verhältnisse. Dass der Pfalzgraf ganz 
aus dem Spiele gelassen erscheint, ist ein weiterer Beweis für die 
Abfassung des Schreibens ganz zu Beginn der neuerlichen Be- 
werbung des Burgunderherzogs. Der Brandenburger Kurfürst 
erscheint im doppelten Lichte: er gilt einmal als treuer Anhänger des 
Kaisers von alters her, der sich entschieden nach dem Reichs- 
oberhaupte auch in der Königssache richten werde, und doch 
auch als unsicher, denn, „wo ihm die Sache nicht gefiele, so 
möcht er sie unterkommen (hindern)“ Eben deshalb soll er erst 
spät davon erfahren, erst „wenn die Mehrheit vorbanden ist“; 
auch stehe zu besorgen, dass er, zu früh eingeweiht, zu eifrig 
in die Wahlsache eintrete und damit andere scheu mache. Aber 
auch der Kaiser dürfe nicht allzu früh hervortreten: es sei mit 
gewissen Fürsten besser zu verhandeln, wenn sie glauben, dass der 
Kaiser an der Erhebung keinen Anteil habe. Des Kaisers 
offenes Eintreten für die Sache müsse man daher bis zuletzt 
verschieben: „fällt er dann zu, so ist das Garn gestrickt.“ 


468 Ad. Bachmann. 


Haben wir hier nicht schwarz auf weiss die Lösung des Räteels 
vor uns, das Ulmann soviel Kopfzerbrechen gemacht hat, die 
Antwort auf die Frage, warum sich der Kaiser erst spät offen- 
kundig für seinen Sohn eingesetzt hat? Und wie kann Ulmanı 
nach solchen direkten Aufschlüssen sich wundern, dass der Kaiser 
gerade dem Kurfürsten von Brandenburg gegenüber in der Wahl- 
sache nicht die Karten offen auf den Tisch legt? 

Auf eine Frage erhalten wir aber natürlich in dem Prome 
moria noch keine Antwort. Die ganze Aktion, namentlich Mainz, 
Sachsen, Böhmen und Brandenburg gegenüber, ist ja gewiss 
auf der Annahme aufgebaut, dass der Kaiser prinzipiell zustimmt; 
nur er kann jene Verleihungen an Kurfürst Berthold bestätigen, 
Herzog Albrecht von Sachsen zum Reichshauptmann machen, 
den Böhmerkönig zum Schwiegersohn wählen, Brandenburg für 
die Wahl stimmen. Auch die Gründe, die Friedrich IJI. die Er- 
hebung seines Sohnes wünschen lassen müssen, sind angeführt. 
Aber dass der Kaiser auch wirklich zustimmte, erfahren wm 
hier nicht: der Adressat des Schreibens soll ja erst des Kaisers 
Willen erforschen. 

Da bietet uns nun weiteren Aufschluss der Gang der Er- 
eignisse selbst. 

Der Erzbischof von Gran hatte mit seiner Mission (aus 
Innsbruck, Feber 1484) zunächst keinen Erfolg: der Kaiser ging 
auf den Innsbrucker Ratschlag d. i. nach unserer Ansicht auf die 
Wahlsache seines Sohnes — nicht ein; er befahl vielmehr dem 
Erzbischof von Gran, Graf Haug und dessen Bruder, Bischof 
Johann von Augsburg, die Werbung um Hilfe, die in Innsbruck 
hatte geschehen sollen, an die einzelnen Fürsten zu bringen! 
Aber er blieb nicht dabei. Als bald darauf die zum Entsatze 
von Korneuburg heranziehenden Innerösterreicher bei Kloster- 
neuburg zurückgeworfen wurden, und nun ersteres und damit 
auch schon Wien selbst in Gefahr kamen, „hat seine kaiserl. 
Majestät ihre Meinung geändert“? 

In welcher Richtung hat nun diese Sinnesänderung statt- 
gefunden?’ Ist die Hilfsbedürftigkeit des Kaisers nun nicht 


! Brief des Bischofs v. Augsburg an Markgraf Albrecht v. 25. August 
1484, Pol. Korresp. III, 319. 

? Ebdt. S. 319. 

5 Auf Grund des irrigen Textes des Briefes v. 25. Aug. bei Minutoli 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 469 


mehr vorhanden? Keineswegs, sie ist grösser als früher. Will 
Friedrich die Hände in den Schoss legen? Noch weniger. Trotz- 
dem weiss unsere Quelle, der Brief des Augsburger Bischofs an 
Markgraf Albrecht, nur zu melden, dass der Kaiser „eine kleine 
Hilfe für zwei Monate“ „bei den nächstgelegenen Fürsten“ be- 
gehrte, aber dass diese an der Erklärung mehrerer, die man ge- 
beten, „es könne solches ohne einen Tag nicht Furgang haben,“ 
gescheitert sei, Ueber die Aufträge, die nun, nach solchem Miss- 
erfolge, des Bischofs Bruder, Graf Haug, und andere daneben an 
gewissen Enden zu vollführen hätten, schreibt der Bischof nichts; 
er spricht wohl noch von einer Werbung, die er selbst an den 
Markgrafen hätte, aber er bringt sie nicht vor, ja erklärt zum 
Ueberflusse geradezu, dass er auch persönlich nicht kommen 
werde, da es ihm „zu dieser Zeit gefährlich“ sei, „wider und für 
zu reiten.“ Zu alledem hat es bis zum 25. August gebraucht, 
ehe der Bischof auch nur soviel an den Markgrafen meldet, und 
noch am 1. Nov. 1484 wusste der Kurfürst zu seinem Verdrusse 
nicht mehr.” Und doch war allein Graf Haug in Nümberg 
und bei den sächsischen Herzogen gewesen und eilte er dann 
nach Westen, wo er mit dem Erzherzoge, aber auch mit Mainz 
und Pfalz unterhandelte!? 

Man darf bei der Beurteilung dieser Sachlage vor allem ein 
weiteres nicht übersehen: unsere Kenntnis dieser Dinge stammt 
wesentlich aus der Korrespondenz jenes Fürsten, der von vorn- 
hinein von dem Königsprojekte so lange als möglich fern- 
gehalten werden sollte. Daraus eben erklärt es sich am ehesten, 
weshalb der Augsburger an Albrecht so unklar schrieb, und dass 
er jetzt nach Ansbach den Weg nicht fand, der in Wirklichkeit 
doch weder weit noch wohl auch gefährlich war. Bischof Johann 


habe ich, Arch. l. c. 586, angenommen, dass der Kaiser erst bereit war, 
auf den „Ratschlag“ einzugehen und erst zufolge des Unfalles bei Kloster- 
neuburg seine Meinung wieder änderte. Ulm., der dies (Hist. Zeitsch. 417) 
sehr tadelt, begeht aber einen grösseren Fehler, indem er die weitere hoch- 
wichtige Meldung des Briefes, dass der Kaiser seine Meinung geändert 
habe, ausser Acht lässt und darum auch seinerseits wieder die Sachlage 
völlig verkennt. 
1 Korresp. III. 822, n. 1021; vgl. auch n. 1025. 


$ Minutoli, Kaiserl. Buch II. 39—40, 51, 58 ff. Vergl. Arch. für österr. 
Gesch. 76, 589. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 33 


470 Ad. Bachmann. 


scheute eben offenbar eine persönliche Begegnung mit dem schart- 
blickenden Fürsten. 

Aber Markgraf Albrecht liess sich nicht so leicht täuschen. 
„Ihr meldet ein “ratslag’ mit den fursten zu vertragen zu La 
bruck uf der pan gewesen sey, ist meer uf der ban gewesen,“! 
antwortet er am 23. August dem Bischofe, und am 1. Novb. 144 
schreibt er unmutig an den kaiserlichen Protonotar Joh. Waldner: 
„Nicht hat an uns gelangt von graf Haugen und ist doch ge 
wesen zu Nurenperg und zu Sachssen; was er da gehandelt, 
ist uns verborgen, denn er hat nicht an uns geworben: ge 
denken wir zu unserm besten nicht zu lassen, ursach zu suchen, 
ob man uns vielleicht in ruck versagen wollt Giebt 
uns ursach dieser schrift dir zu thun: unser oheim, sein (Haugsi 
bruder, der bischof von Augsburg, hat uns geschrieben — doch 
um nichten angezogen, denn um rat, auch selber nit zu uns 
kommen.“ 

Um diese Zeit waren die Bemühungen des Grafen Haug bei 
Fürsten und Städten soweit gediehen, dass man zur Einberufung 
eines Reichstages schreiten konnte. Formell in Sachen der Un- 
garhilfe versammelt, sollte er nach allem, um es gleich offen her- 
auszusagen, Maximilians Wahl bringen: sie erschien eben bereits, 
nachdem so viele Reichstage und Hilfegesuche versagt, als das 
einzige Mittel zur Rettung. Darum sollte der Tag in Frankfurt, 
der Stätte der Königswahl, stattfinden; mit dem Erzherzog Maxi- 
milian waren sämtliche Kurfürsten — ausser Böhmen — dahin 
entboten. 

Wohl noch im November 1485 muss dann in Markgraf 
Albrechts Hände die Abschrift jenes Promemorias über die 
Königswahl gelangt sein, die sich in seinen Papieren zum Frank- 
furter Tag findet. Der Markgraf zweifelte nicht, dass dies oder 
ähnliches geplant sei, und sobald er die Einladung zum Frank- 
furter Tage erhalten hatte, nahm er auch Stellung zur Wahlfrage 
(Nov. Dez. 1484). Er entschied sich, dagegen aufzutreten. 


1 Albrechts Korresp. III, 320—321; Ulmann versteht unter „meer“ nicht 
„plus“, sondern „öfter“ ‘plures’, was er freilich erst durch den Sprach- 
gebrauch bei Albrecht beweisen müsste (Hist. Zeitschr. 416). Priebatsch, 
Korresp. III, 321, Anm. 1 neigt sich meiner Auffassung der Stelle zu. 
Ihre Richtigkeit wird durch den Brief vom 1. Nov., den Ulm. wieder über- 
sehen hat, bestätigt. 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 471 


Wiederholt kommt Albrecht ın seinen Koncepten für die 
Reden und Aeusserungen, die er in Frankfurt abzugeben ent- 
schlossen war, auf die Erhebung Maximilians zu sprechen. So- 
gleich in dem ersten (Dez. 1484): „Nachdem uns Graf Haug ge- 
schrieben hat, haben wir uns hierher (nach Frankfurt) gefügt 
der kais. Maj. zu Ehren und wollen uns bei der kais. Majestät 
halten als der, der Gnad behalten und Dank verdienen will nach 
aller Geburnuss nach unserm Vermögen. Der hernach kombt, 
wird er uns oder unsere Erben anstrengen um Hülfe, so es dem 
Reiche Noth ist: wollen wir uns darin gebürlich halten nach 
gestalt der Sach und er uns ein gnädiger Herr ist. Und ist 
nicht Not, itzund ad futurum zu reden, sundern unserm gnedigen 
herrn kayser Friedrichen zu helfen —; dann sollten durch solch 
anhengige Ding, die hinter sich zu bringen stehen und fast der 
merer Teil für die Sein nicht Macht hat zuzusagen, unserm 
herrn die hilf versperren, wollen wir unsers Theils nicht ver- 
hindern.“ ! 

Trotzdem sich aber der Markgraf seine Gründe für die Ab- 
lehnung wohl zurechtgelegt hatte, war ihm die Sache nicht 
recht geheuer. Er suchte daher weitere Deckung im Kurvereine, 
dessen Ausdehnung auf die jüngsten, noch nicht beigetretenen 
Mitglieder des Kollegiums er sich zur Aufgabe stellte.” Schien 
doch das Interesse Aller bedroht und Beratung der „nächsten 
Glieder des Reiches“ um so mehr notwendig, als Kriegshilfen 
für den Kaiser nahezu alljährlich gefordert wurden; — auch 
musste sich, angesichts der verschiedenen Tendenzen der Kur- 
fürsten — ihre fast sicher zu erwartende Meinungsverschiedenheit 
als ein bequemes Mittel darbieten, Neuerungen, wie die Königs- 
wahl abzulehnen.’ Stets kommt aber Albrecht bei den Vor- 
bereitungen für den Reichstag auf die Wahlsache zurück. So 
schreibt er wieder: „Item ob man wurd reden von einem 
konig,* so ist zu sagen: uns ist darumb nit hergeschriben, auch 
ist unser herr (der kayser) personlich nit hie; wir sehen auch 


1 Korresp. III. 334. Die Interpunktion bei Priebatsch weist auch da 
wieder auf ungenügendes Verständnis der Stelle hin. 
2 Ebdt. nach Vorlage 58b, 59a; 38a. 
® Letztere Erwägung nach dem Gesamtinhalte der Aufzeichnungen 
Albrechts. 
* Hier setzt Priebatsch einen Schlusspunkt! 
33 * 


472 Ad. Bachmann. 


nit durch sein hantschrift specificatio seines willens. So will 
sein das jurament nit erleyden, sunst zu handeln. — Das las 
man horen und darauf antwort: So sein k. maiestat sich fug 
zu uns herauf, seines willens bericht oder durch sein hantschrifi 
specification thue, so zymm uns als churfursten, davon zu han- 
deln; so wollen wir uns miteinander underreden und nach aller 
geburnus handeln mit eintracht, als sich zymbt.“ 

Im Falle er mit den Kurfürsten durch den Kurverein ver- 
bunden, war der Markgraf somit schliesslich geneigt, für sich 
keine schroff ablehnende Haltung einzunehmen, da sie ihm dann 
ohnehin für seine Person nicht notwendig schien und sich eben 
andere Momente finden liessen, die Sache wie beabsichtigt, zu 
vereiteln, ohne selbst so sehr hervortreten zu müssen. Vor allem 
sollte aber Aufschub gewonnen werden. Andere Hemmnisse fan- 
den sich dann leicht. 

Man beachte wohl, dass der Markgraf auch die Erhebung 
eines Hauptmanns — für den neuen König — mit vielen Gründen 
zu widerraten entschlossen war. Weit wichtiger ist es freilich, 
dass der Gedanke, es könnte der Kaiser selbst gegen die 
Wahl seines Sohnes Einwendungen haben, bei dem Mark- 
grafen absolut nicht vorhanden ist. 

Die sorglichen Erwägungen des Brandenburger Markgrafen 
waren diesmal überflüssig. Die Beratung der Kurfürsten — es 
war, wie bemerkt, auf alle ausser Böhmen gerechnet, scheiterte 
an der Weigerung des Pfalzgrafen, nach Frankfurt zu reiten, 
trotzdem ihn noch im November Graf Haug persönlich zu be 
stimmen suchte. Philipp verlangte zuvor die kaiserliche Be 
stätigung der ihm in Nürnberg 1481 gemachten Zusagen (doch 
für seine Stimme zur Königswahl!), wozu Graf Haug offenbar 
keine Vollmacht besass. Die rheinischen Kurfürsten warteten 
auf Maximilian, der sich nicht losmachen konnte. So waren 
nur Brandenburg und Sachsen rechtzeitig da. Der Kaiser, wieder 
einmal allzu hinterhältig, entschloss sich daraufhin auch nicht, 
etwa bei Pfalz hervorzutreten. Er that ebensowenig dem Kur- 
fürsten von Brandenburg gegenüber einen Schritt. War er in 
der Wahlsache selbst wieder schwankend geworden? Oder 
machte ihn vor allem die Lage Maximilians selbst scheu, der, 
wie es scheint, auch mit den geistlichen Herrn noch nicht völlig 
eins, trotzdem Graf Haug zu ihm geeilt war, nicht rechtzeitig 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 473 


die Angelegenheiten des eigenen Landes in Ordnung bringen 
konnte?! Wir wissen es nicht. 

In Abwesenheit des Pfülzers und Böhmen aber und gegen 
Brandenburg etwas in der Wahlsache zu unternehmen, wäre be- 
denklich gewesen, auch wenn der Erzherzog und seine geist- 
lichen Freunde zu gegebener Frist in Frankfurt eingeritten wären. 
Das war es auch wohl, was schliesslich Maximilian bewog, dies- 
mal überhaupt von Frankfurt fern zu bleiben. Nur Graf Haug 
und die Kurfürsten von Trier und Cöln erschienen dort, aber 
erst, als Brandenburg und Sachsen sich eben wieder entfernt 
hatten. Es kam so überhaupt in der Königssache zu nichts. 

Die Kunde, dass die Erhebung des Herzogs von Burgund 
geplant sei, hatte sich jedoch im Volke verbreitet. Und Markgraf 
Albrecht von Brandenburg, stets wachsam und umsichtig, hielt 
eine gewisse Möglichkeit einer solchen Absicht auch dann noch 
fest, als er sich von Frankfurt heimwärts fügte „Item von 
herzog Maximilians wegen“, heisst es in der Instruktion für seine 
am Reichstage zurückbleibenden Räte,? „unsers herzlichen und 
lieben freunds, den soll man lassen horen unser jurament, ob 
davon gehandelt würdt, des wir nicht glauben, dorinn er hort, 
das wir dorinnen on unsern hern kayser und das collegium der 
curfürsten nichts zu handeln haben. Wo wir aber seiner gnaden 
(== des Kaisers) willen erlernen, so wollen wir uns mit den 
curfursten underreden und nach aller geburlichkeit uns do- 
rinnen halten und also, erlernen lassen, daran menicklich merke, 
das wir uns nach seinen gnaden als nach unserm gnedigen herrn 
in aller gebur gern richteten.“ Es geschah in der Wahlsache 
keine Verhandlung. Nur einmal, als Graf Haug eben nur wieder 
in alter Weise und wieder umsonst zur Hilfeleistung gedrängt 
hatte, brach er in die Worte aus: Wenn die Kurfürsten wollten, 
so wären wohl Wege zu finden, „damit der kais. Majestät und 
dem Reiche geholfen werde ohne grosse Darlegung der Kur- 
fürsten.“ Aber obwohl die Märker eifrig darauf eingingen: „es 
sei ihnen gehörig in ohren und wo es statt hätte, das zu eröff- 
nen, wollten sie gern horen,“* liess Haug die Sache wieder 
fallen; thun konnte man ja jetzt in Frankfurt doch nichts darin. 

' Korresp. des Markg. Albrecht Ach., III. 341. | 


2 Korresp. des Marke Albrecht Ach. IO. 339, n. 1036. 
3 Korresp. des Marke Albrecht Ach. II. 348, n. 1038. 


474 Ad. Bachmann. 


Die brandenburgischen Gesandten hatten an ihren Herrn in der 
Wahlsache nichts weiter zu berichten. 

Doch Albrecht, der Heimlichkeiten satt, wandte sich dafür 
direkt an den Kaiser. Er erwähnt der Gerüchte, des „Bauern- 
geschreis“, das über die Wahl umging; „und solle etwas darar 
sein“, schreibt er, „wer mir seltsam, dass mir Euer Gnad solch« 
im geheimen zu entdecken verhielt“; stets sei er dem Kaiser treu 
und gewärtig gewesen und habe auch seine Kinder so gezoger: 
„darum“, führt er fort, „je misstrauen oder unglaube gegen mir 
kein statt habe noch fug; wollten aber andere vil antragen 
und ich sollt ir trulgast sein, ist mir nicht gemaget.“! 

Die Antwort des Kaisers lautet wie folgt: Er habe Albrecht 
„der gemeinen rede halber“, die dortoben (im Reiche) erschollen, 
nicht geschrieben, weil er nichts darauf gegeben habe, im Be 
wusstsein, dass Kurfürsten und Reichstag nichts gegen ihn zu 
thun beabsichtigten, so wie ja er, der Kurfürst, nie darein 
willigen würde. „Dazu weisst du auch selbst“, heisst es in dem 
Schreiben weiter, „dass uns nie anders gemeint gewesen und 
noch ist, dann unsere lebtage bei der regierung des heiligen 
reichs zu bleiben und (sie) nach unserm abgang auf den kommen 
zu lassen, dem es Gott gönnet“.? 

Des Kurfürsten Frage und die kaiserliche Antwort haben 
verschiedene Deutung gefunden. „Das ist mir immer“, erklärt 
Ulmann jetzt (Hist. Zeitsch. 424), „als eine Antwort erschienen 
so klipp und klar, dass gerade sie für mich Ausgangspunkt der 
Ueberzeugung geworden, dass bis zum Februar 1485 Friedrichs 
Widerstreben unzweifelhaft gewiss sei. Und ich muss noch heute 
dieselbe Auffassung vertreten“ u. s. w. 

Ich halte dagegen Ulmanns Meinung auch heute für so img 
und auf ungenügender Prüfung des Thatbestandes beruhend, wie 
früher. 

Die kaiserliche Antwort besteht deutlich aus zwei Teilen: 
Friedrich stellt 1. feindselige Absichten der Kurfürsten und des 
Reichstages gegen sich in Abrede, und äussert sich 2. direkt 
über die Nachfolge im Reiche. Er spricht im ersten Teile ent- 
schieden die Wahrheit: solche Absichten gegen den Kaiser waren 
im Reiche nicht vorhanden. 


1 Ebdt. III. 348, n. 1044. ? Ebdt. III. 355, n. 1047. 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 475 


Aber auch Markgraf Albrecht hatte in seiner Anfrage nicht 
behauptet, dass etwas gegen den Kaiser geplant sei; der Kaiser 
giebt somit hier Bescheid über etwas, was gar nicht in Rede 
stand. Anders verhält es sich mit den Bemerkungen des Kaisers 
hinsichtlich seines Nachfolgers. Selbst wenn man gelten lässt, 
dass Friedrich nicht daran dachte, das Regiment im Reiche auf- 
zugeben — solches geschah ja auch in dem Falle nicht, als ein 
römischer König neben ihm vorhanden war —, so stehen der 
Aeusserung: er wolle nach seinem Abgange die Regierung an 
den kommen lassen, „dem es Gott gönne“, die feierlichsten Er- 
klärungen des Kaisers aus nahefolgender Zeit direkt entgegen. 
Die Proposition Friedrichs II., mit der er, Feber 1486, also 
kein Jahr später, die Wahl seines Sohnes einleitete, zeigt uns, 
dass der Kaiser in schweren Sorgen gewesen sei, er könnte, 
ehe die Wahl seines Sohnes gelungen, „in mittlerer Zeit 
mit Tod abgehen“ und dann nicht Erzherzog Maximilian, son-. 
dern ein „anderer Herr und römischer König in der Stadt Frank- 
furt (von den Kurfürsten) fürgenommen und erwählt“ werden. 
Wir erfahren auch seine Gründe: die Wahl eines Andern, sagt der 
Kaiser, der etwa zu Habsburgs „erblichen Landen nicht Neigung 
trage“, könnte bewirken, dass die Österreichischen Herzogtümer 
dadurch „in der Feinde und fremder Nation Hände wüchsen“, 
indem „des Reiches Hilfe für sie dadurch zerrissen würde“ und 
dass dann „durch die Feinde ein solcher Einbruch in Deutsch- 
land geschehen möchte“, der „hernachmalss chwer wieder einzu- 
bringen sei.“ F. legt auf die Wahl vor seinem Tode höchsten Wert. 
Wann hat da Kaiser Friedrich die Wahrheit gesagt, in der 
Proposition zur Wahl des Sohnes, welche er 1486 mit grosser 
Energie betrieb, oder 1485, als es sich darum handelte, eine 
misslungene Sache in Abrede zu stellen, eine diplomatische 
Niederlage, an der er wirklich persönlich nur indirekt beteiligt 
war, und dies zudem dem Markgrafen gegenüber, an den, nach 
dessen eigenen Worten, die Sache nur gerüchtweise gedrungen 
war? Doch wohl in ersterer. Es darf daher der Bescheid an 
den Markgrafen, den Ulm. so „klipp und klar“ findet, Niemanden 
täuschen. Der Kaiser hat denn auch mit seiner Antwort an 
Albrecht, und das allein hätte Ulmanns Zuversicht gründlich be- 
seitigen sollen, vor allem den Markgrafen selbst nicht überzeugt. 
Und Albrecht war Mannes genug, Zweifel an der Richtigkeit 


416 Ad. Bachmann. 


des kaiserlichen Bescheides unumwunden Friedrich IL selbst au: 
zusprechen. In seinem Schreiben vom 28. April 1485, der Ani 
wort auf ein neuerliches Hilfegesuch des Kaisers vom 14. Apr} 
kommt er nämlich auf den Frankfurter Tag zurück: „wurde der 
tag furgenommen, Ew. Gnaden zu helfen, und anders mer: 
. dann einerlei daneben gehandelt, do ich nichts davon 
weiss oder vielleicht wissen solle“! Albrecht hielt als 
daran fest, dass hinter seinem Rücken in Sachen der Königswall 
des Erzherzogs verhandelt worden sei. Ulmann hat freilich 
auch dieses Schreiben wieder ignoriert. 

Ueberblickt man die Ergebnisse der bisherigen Untersuchung, 
so lässt sich sagen: ein direkter Beweis für die Zustimmung 
und Teilnahme des Kaisers bis Frühjahr 1485 liegt nicht vor: 
aber man darf sich darüber, so auffallend ein solches Verhalten 
des Kaisers in seiner Notlage und dem einzigen Sohne geger- 
‚über erscheint, nicht wundern, da wir ja erfahren, dass der 
Kaiser bei der Aktion bis ganz zuletzt im Hintergrunde bleiben 
sollte. Daneben ist aber sicher — und auch der Gegner vermag 
dies nicht zu bezweifeln — dass 1484—1485 an der Erhebung 
Maximilians gearbeitet wurde, und bleibt ebenso unzweifelhaft 
feststehend, dass für deren Gelingen die Zustimmung des Kaisers 
die notwendige Voraussetzung ist. Nach der ganzen Sachlage 
lässt sich behaupten: es ist nicht in dem Masse sonderbar, dass 
so wenig über das Königsprojekt 1484—1485 verlautet, als mr 
uns freuen müssen, dass so vielerlei Hinweise darauf vorliegen 
Nur muss man sie eben kennen und verwerten. 

Dass die Anstrengungen Kaiser Friedrichs, das von den 
Ungarn täglich mehr bedrängte Wien zu retten, vergeblich 
blieben, zwang den Kaiser endlich zu rücksichtslos entschel- 
denden Schritten hinsichtlich der Reichshilfe. Sie allein schien 
ihn vor gänzlicher Vertreibung aus den Erblanden bewahren f 
können. Aber da Hilfe nur noch erreichbar durch den Sohn 
war und dies in dem Falle, als eben Maximilian als römischer 
König an Friedrichs Seite gestellt wurde, bedeutete ein solcher 
Entschluss notwendig auch die Gutheissung der Wahlsache 

Man sehe ferner: Noch am 14. April 1485 hatte der Kase 
dem Kurfürsten von Brandenburg geschrieben: Eine Zusammen- 


* Korresp, III. 380, n. 1064. Vgl. hier den Sinn des „mer“. 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König, 477 


kunft mit den Kurfürsten bringe gar keinen andern Nutzen, 
„dann die Zeit — uns zu ganzem Verderben — damit zu ver- 
lieren.“! Und desgleichen warnt Markgraf Albrecht selbst am 
28. April seinerseits davor, „dass Euer Gnaden zu dieser Zeit 
aus den Erblanden zieht und von einem Kurfürsten und Fürsten 
zu dem andern reitet; bringt grosse Längerung, auch mocht es 
Verachtung gebären und unüberwindlichen Abfall Euer Erblande.“? 
Was war es daher anderes, das Friedrich Anfang Juni 1485 be- 
wog, doch ins Reich zu ziehen und dort in Unterhandlungen mit 
den Kurfürsten lange Monate zu verbringen, als mit der Er- 
hebung seines Sohnes die dringend notwendige Reichshilfe end- 
lich durchzusetzen? Am 29. Mai hatte er den Fall von Wien 
erfahren, dessen Behauptung ihm „ein Behaltung aller unser 
Lande“,? dessen Verlust gleichbedeutend mit seiner Vertreibung 
dünkte,* am 30. war er zum Zuge ins Reich entschlossen. | 

Mit ganzer Energie fôrderte nun auch der Erzherzog die Wahl. 
Am 6. Juni wurde bereits die Urkunde unterzeichnet, in der sich 
der Pfalzgraf verpflichtete, im Falle einer römischen Königswahl 
zu Lebzeiten und bei Zustimmung des Kaisers zur Erhebung 
Maximilians diesem seine Stimme zu geben. Ebenso liessen sich 
nacheinander Köln, Trier, dann Mainz von ihm gewinnen. Auch 
Sachsens fühlte sich, scheint es, der Kaiser bald sicher, während 
dem alten Plane gemäss Brandenburg vorerst aus dem Spiele 
blieb. Wenn da der Kaiser bereits Anfang August daran dachte, 
zu seinem Sohne an den Niederrhein zu ziehen, doch wohl zu 
dem Zwecke, sich mit ihm endgiltig zu benehnen und dann — 
wie es hernach bei der Aachener Zusammenkunft geschah — offen 
mit dem Wahlprojekte hervorzutreten, so wird man auch daraus 
auf den günstigen Fortgang der Sache bis dahin schliessen 
dürfen. 

Doch ergab sich nochmals Störung. „Meine Sachen,“ schreibt 
der Erzherzog am 8. Sept. 1485, „noch nicht am besten dazu 
(zur Zusammenkunft mit dem Kaiser) gericht sind, angesehen, 
dass ich noch steck in Krieg mit den Lüttichern; ich lösche aber 
überall — das beste, das ich kann, aber die Eile thut mir 
schaden.“ Nach langem Zuwarten und günstiger Verhandlung 

1 Minutoli, Kaiserl. Buch 88—89. 2? Korresp. II, 379, n. 1064. 


3 Chmel, Mon. Habsb. II, 1, 281. 4 Minutoli, Kaiserl. Buch 89. 
5 Maximilians Briefwechsel mit S. Prueschenk bei V. v. Kraus 48—49. 


418 Ad. Bachmann. 


mit dem Mainzer wandte sich der Kaiser deshalb nach Franke 
zurück, wo er jetzt aber ohne Erfolg — auch an Brandenburg 
herantrat. Für den 10. Oktober hatte er den Markgrafen zu sich 
nach Dinkelsbühl geladen, „allerlei merklicher Sachen haben, di 
wir nit wol schreiben noch verbotschaften mogen,“ mit ihm z 
„reden und zu handeln.“ 

Dass der Markgraf nicht um der Ungarhilfe wegen beschieden 
war, ist klar; ihretwegen hatte man ja genug gehandelt und ge 
botschaftet. Dafür kam der Kaiser offenbar mit Ernst vo 
Sachsen, der um Martini persönlich bei ihm in Nürnberg weilte, 
ans Ziel. Und nun endlich, während Friedrich für die (vorläufige) 
Zusammenkunft der Kurfürsten in Würzburg thätig war, von der 
er aber den Kurfürsten von Brandenburg fern zu halten suchte, 
kam auch erwünschte Botschaft von Maximilian. Der Kurfürsten 
tag ward darauf nach Frankfurt geschoben und abermals der 
Ritt an den Niederrhein zur Begegnung mit dem Sohne unternommen. 

Bereits hoffte der Kaiser sichern Erfolg; hatte er doch schon 
am 16. Nov. als es sich noch um den Würzburger Tag handelte, 
voll gehobenen Selbstgefühles von der Verhandlung mit den Kur- 
fürsten geschrieben, er wolle „endlichen erlernen und verstehen, 
wer seine Sachen zu fördern oder zu hindern geneigt gei! Zur 
Weihnachtszeit traf dann Friedrich zu Aachen mit Masimilian 
die näheren Vereinbarungen, am 16. Februar war der Erzherzog 
gewählt. 

Priebatsch erklärt jetzt die Art, wie der Kaiser die Wahl 
seines Sohnes ins Werk setzte (vgl. oben S. 457), und nament- 
lich die Regelung seines Verhältnisses zu dem zu erwählenden Sohn 
und die diplomatische Aktion Pfalz, Mainz, Köln, Brandenburg 
gegenüber für ein Meisterstück. Kann das aber Friedrich IL 
wenn er bis ganz gegen Ende des Jahres 1485 sich versagt Wi 
bis Mitte Feber 1486 durchgeführt haben, er, der dorch ft 
unerträgliche Langsamkeit und Hinterhältigkeit immer wieder 
auch seine Getreuesten zur Verzweiflung brachte? Das glau 

wer mag. Uebrigens tritt U. wie berührt einigermassen de® üc i 
zug an, da er die Möglichkeit zugiebt, dass „der Kaiser vid i 
durch gesandtschaftliche Verständigung beruhigt, schon e jer bi 
sechs Wochen eingelenkt hätte.“? ERC 


1 Minutoli, Kaiserl. Buch 169—170. * Histor. Zeitsch. Le 42°. 


Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 479 


U. wird noch viel weiter gehen dürfen. So wie es feststeht, 
dass der Kaiser Hilfe vom Reiche nur noch durch die Vermitt- 
lung seines Sohnes hoffen durfte, und diese Hilfe an dessen 
Wahl zum römischen König geknüpft war,! so finden wir nach- 
weisbar Friedrich seit dem Zuge ins Reich in steter Verhand- 
\ung mit Maximilian über dessen Zug nach dem Osten. „Wir 
haben beide,“ schreibt der Kaiser am 25. Nov. 1485 an den 
Erzherzog, „zu vielmalen unsere Landleute und Unterthanen 
mit Euer Zukunft getröstet und aufgehalten, die sich aber bis- 
her verzogen hat, dadurch das Volk in ganz Erschrecken und 
Verzagtheit gefallen, inmassen Ihr aus Gotthards von Starhem- 
berg Schreiben, das uns heint zu Abend überantwortet ist und 
wir Euch hiemit senden, vernehmen werdet.“ Die erste Ver- 
tröstung wird man um so mehr noch bis in den Hochsommer 
hinaufrücken dürfen, als ja Anfang September bereits der Kaiser 
seinerseits zu dem Sohne in Person ziehen wollte. „Ich hab mit 
grossen Freuden verstanden,“ meldete (8. Sept.) der. Erzherzog an 
Sigmund Prueschenk, „die Zukunft der Kais. Majestät. Bitt 
darauf euch, ir wollet mich wisssen lassen, auf was Zeit Sein. 
kais. Maj. Gnaden zu Köln sein wird, damit ich da Sr. kais. Maj. 
entgegen möcht reiten.“ Wir wissen, dass sich Max noch nicht 
losmachen konnte. Als dann der Kaiser nach dem Osten zurück- 

gekehrt war, erschien im Auftrage des Erzherzogs Michel von 
Wolkenstein bei ihm mit der Zusage Maximilians, er werde sich 
„auf das fürderlichst“ zu seinem Vater ins Reich verfügen,“ 
was der Kaiser auch den „Kurfürsten und etlichen Fürsten“ mit- 
teilen liess? Als aber wieder Wochen verstrichen, neue Ver- 
tröstung kam, ohne dass der Erzherzog erschien, sandte ihm der 
Kaiser nicht blos das Schreiben Gotthards von Starhemberg, ent- 
haltend die Darstellung der traurigen Sachlage in Oesterreich, 
sondern selbst auch die schärfste Mahnung, endlich zu kommen, 
da er ohne Maximilians „Gegenwart bei Kurfürsten, Fürsten und 
Andern nichts auszurichten vermöge;“* der Erzherzog wolle 
„besser, als bisher geschehen ist, sich zu Herzen nehmen,“ was 
ihnen beiden und, schreibt der Kaiser, „unsern Würden, Regie- 


1 5. Priebatsch, Pol. Korr. II, Einl. 51, giebt dies wenigstens für die 
Zeit seit Mitte Nov. 1485 zu. 

? Kraus, Maximilians Briefwechsel mit S. Prueschenk 56 

® Kraus, l. c. 67. * Ebdt. S. 67. 


480 Ad. Bachmann, Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König. 


rungen, Landen und Leuten daran gelegen“ sei; denn sollte aber- 
mals „nichts daraus werden, bracht uns und Euch um unser 
Land und würde Euch einen Missglauben gebären, der Euch in 
Eurem Regiment zu ewigem Nachtheil käme.“ Wer sieht da nicht 
unwiderleglich, dass Vater und Sohn in völligem Einvernehmen 
handeln, dass, was erstrebt werden sollte, und das war die rō 
mische Königskrone für Max, auch wenn man sie blos als Mittel 
zum Zweck angesehen haben sollte, nicht erst im Spätherbate 
oder gar erst zu Weihnachten in Aachen vereinbart ward, sondern 
mindestens fest stand, seitdem der Kaiser, „um den Sohn zu er- 
wecken,“ ins Reich gezogen war? Und auch der Markgraf von 
Brandenburg muss vor Ende 1485 in die Absichten des Kaisers 
eingeweiht gewesen sein, wenn ihm der Kaiser am 27. Dez. 14% 
schreiben konnte, er ziehe mit seinem Sohne Maximilian und mit 
den Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier nach Frankfurt, 
„unserm fürnehmen, dir vormals entdeckt, mit Deiner und 
ander unser Churfürsten und Fürsten rate und hilfe nachzufolgen “! 

Auch ich bin am Ziele. „Nicht ein Sparren ist,“ ruft 
Ulmann am Schlusse seines Aufsatzes (Hist. Zeitsch. Le 427), 
„stehen geblieben von dem durch Bachmann errichteten Bau“ 
Ich meine, dass meine wohlbegründeten Anschauungen durch die 
Angriffe U.s so wenig widerlegt sind, als je ein festgefügtes Ge- 
bäude durch einzelne Löchlein gefährdet werden kann, die einer 
hie und da in die Wände bohrt. 


1 Korresp. Albrechts III, 509, n. 1171. 


481 


Oesterreich, Frankreich und Bayern in der spanischen 
Erbfolgefrage 1685—89. 


Von 
Georg Friedrich Preuss. 
(Schluss.) 


IL 


Musste in Folge der Kriegserklärung die französische Diplo- 
matie von der bewegten Szene in Madrid abtreten, um dann dort 
fast allen Einfluss zu verlieren, so brachte auf der anderen Seite 
die gemeinsame Waffenbrüderschaft die Höfe von Wien und 
Madrid naturgemäss einander näher. Nur dass neu eintretende 
Verhältnisse der Hofburg zunächst noch keinerlei praktische Ver- 
wertung dieser günstigeren Konjunkturen gestatteten. Der Tod 
Marie Luisens beseitigte zwar eine gefährliche Gegnerin, eröffnete 
aber König Karl auch neue Hoffnungen auf leibliche Nachfolge. 
Noch im gleichen Jahre fand seine Vermählung mit der pfälzisch- 
neuburgischen Prinzessin Maria Anna, der Schwägerin Kaiser 
Leopolds, statt. In der Entwicklung der ganzen Frage ist hier- 
mit ein bedeutsamer Abschnitt gegeben. Jedermann war der 
Finger auf den Mund gelegt, den offiziellen diplomatischen 
Kampfspielen in Madrid war auf Jahre hinaus das natürliche Ziel 
gesetzt. Sollten sich zuletzt die mit jener Verbindung verknüpften 
Erwartungen der spanischen Nation als unerfüllbar erweisen, so 
lagen die Aussichten des Kaisers keineswegs verzweifelt. Einmal 
erhoffte man in Wien noch immer einen Umschwung der Stimmung 
zu Gunsten des Erzherzogs. Geschah dies aber auch nicht — ein 
Fall, der, wie wir sahen, in dem Heiratskontrakte bereits vor- 
gesehen war —, so war noch immer nichts verloren, wenn 
Max Emanuel an den Verträgen festhielt. Die Aussichten hier- 
für waren im Jahre 1689 die besten! 

Betrachten wir also die Entwicklung, welche die wechsel- 
seitigen Beziehungen zwischen Oesterreich und Bayern seit 1685 


482 Georg Friedrich Preu:s. 


durchlaufen hatten. Die wirksamsten Momente derselben wir 
man weniger in äusseren Aktionen als in inneren Motiven o 
Stimmungen zu suchen haben. 

Wie man auch über die spätere Politik M. Emanuels urteil: 
mag, unbedingt war seine Vermählung mit Maria Antonia en 
glänzender Triumph des Hauses Wittelsbach. Gänzlich abzuseh« 
von den sich später eröffnenden Aussichten, an welche der kur 
fürst damals nicht im Entferntesten gedacht hat und den: 
konnte, bedeutete der in der Zukunft gesicherte souveräne Best 
der Niederlande an und für sich einen gewaltigen Machtzuwachs 
Der Gewinn eines Landes, welches an Umfang grösser, kulturell 
entwickelter und volksreicher war als das eigene, konnte auch 
einen ausschweifenden Ehrgeiz befriedigen, vollends da, wo, wie 
in diesem Falle, die Vermählung mit einer Kaisertochter als fast 
einzige Gegenleistung gefordert wurde! 

Aber auch die rein persönliche Bedeutung des Kurfürster 
sowie damit das europäische Ansehen seines Geschlechtes hatten 
durch die enge Verbindung mit dem Kaiserhause eine gewaltige 
Steigerung erfahren. Wichtig waren ferner die verwandtschaft 
lichen Relationen, welche sich daraus mit den spanischen Habs 
burgern ergaben, und die Eröffnung diplomatischer Beziehungen 
mit dem Madrider Hofe nützlich und notwendig erscheinen liessen. 
Im Spätsommer 1685 entsandte daher Max Emanuel den Oberst 
hofmarschall, Grafen Preysing, als ausserordentlichen Gesandten 
nach Spanien. Derselbe hatte den Auftrag, dem dortigen Hofe die 
offizielle Mitteilung von der Vermählung seines kurfürstlichen 
Herren zu überbringen, im Anschluss daran die Auszahlung des 
Heiratsgutes der Kaiserin Margarethe zu betreiben, welches der 
Erzherzogin als Mitgift überwiesen worden. Dass seine Instruktion 
sich in der That auf diese beiden Punkte beschränkt hat, beweist 
mit vollster Evidenz sein eigenes Verhalten. Schon bei der 
Antrittsaudienz (27. September) missfiel er durch den Hochmut 
seines Wesens; ein Eindruck, den sein weiteres Auftreten, Yor 
allem eine durch nichts gerechtfertigte Ueberhebung bei den 
gerade gegen Verstösse dieser Art empfindlichen Granden nur 
noch verstärkte! Offenbar war es ihm wenig darum zu tun, 

! Feuquière an Ludwig, 11. Oktob. 1685, vgl. Legrelle I, p. 288. Ferner 


Barozzi e Berchet (II, 542), „il quale pretendendo la mano destrs dai 
ministri di Stati, i quali nè meno la concedono agl’ inviati regii“. Ei 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 483 


sich die Freundschaft der Minister zu sichern, die ihn aber trotz- 
dem nach dem zuverlässigen Zeugnis Foscarinis mit deutlichen 
Hinweisen auf M. Emanuele glänzende Aussichten ihrer Ergeben- 
heit für seinen Herrn unablässig versichern liessen. Vorüber- 
gehend scheint sogar die Rede davon gewesen zu sein, den Kur- 
fürsten zum Generalissimus der spanischen Armeen zu ernennen. 
Wenn Preysing dennoch jeden Verkehr mit ihnen mied, zu ihrer 
grössten Unzufriedenheit sogar abreiste, ohne sie überhaupt 
gesehen zu haben,! so giebt es dafür eben gar keine andere Erklä- 
rung, als dass ihn der Kurfürst über die Frage der Statthalterschaft, 
oder gar der Erbfolge mit keinem Worte instruiert hatte. Wie 
wäre es denkbar, dass ein Gesandter seine Pflicht so gröblich 
verletzte und die Minister, welche er sich verpflichten sollte, trotz 
ihres Entgegenkommens vielmehr in jeder Weise brüskierte. 
Wollten wir aber doch noch zweifeln, dass Preysings vollständige 
Passivität, welche das höchste Erstaunen auch des scharfsichtigen 
Venetianers herausforderte, durchaus im Sinne M. Emanuels war, 
der sich, dem Ehevertrage und insbesondere jenem dritten Geheim- 
artikel getreu, in vollster Verständigung mit dem Kaiser jedes 
eigenen Vorgehens in Madrid enthielt, so bietet sich uns auch 
hierfür das Zeugnis Foscarinis an. Derselbe erzählt, Mansfeld, 
der bei aller persönlichen Zuvorkommenheit den bayrischen Ge- 
sandten scharf beobachtet hatte, habe zu ihm gelegentlich 
geäussert, er würde sich wohl gehütet haben, Preysing von einem 
Verhalten abzubringen, welches dem Kaiser ausserordentlich gefiele.? 


Instruktion Preysings findet sich in dem M. St. A. nicht vor. Bemerkt sei 
vor allem noch, dass selbst Montalto, eine der allerersten Persönlichkeiten 
am Hofe, über seine Mission nichts anderes weiss, als, er sei gekommen, 
„a dar cuenta del casamiento de su amo con la Archiduquesa“. Mont. an 
Ronquillo, 27. Sept. 85. Coleccion de documentos inéditos para la historia 
de España (Madr. 1882) t. LXXIX, 319. 


! „partì senza vederli, non senza loro (dei ministri di Stati) sommo 
stupore e scontento“, Barozzi, II, 542. 

? ,... che si sarebbe guardato di distornarlo da un procedere, il 
quale molto ben compliva all imperatore suo padrone“; Barozzi Il, 543. 
Diese Worte lassen unser allen Umständen doch gar keine andere Deutung 
zu, als die oben gegebene. Gädeke (S. 28) liest allerdings aus dieser Stelle 
etwas ganz anderes, fast das Gegenteil, heraus. Indem er procedere mit 
„vorgehen“ statt einfach mit „verhalten: übersetzt, meint er, Mansfeld habe 
geäussert, „dass er beauftragt sei, jedem Fortschritt Praisings entgegenzu- 
wirken“. Schon rein sachliche Bedenken hätten sich bei G. gegen eine der- 


484 Georg Friedrich Preuss. 


Die Worte sind weniger deutlich, als ihr Sinn. Das Verhim 
Preysings in der Erbfrage bestand — wie wir sahen — in völligen 


artige Interpretation geltend machen müssen. Wenn Mansfeld wirklich dien 
Befehl erhalten hätte, wie durfte er ihn dem Venetianischen Gesandter wr- 
raten? Schlimmer ist, dass diese unrichtige Auffassung G. zu «ia 
Irrtum verleitet hat, dass sofort nach dem Heiratskontrakt die beiden Hice 
sich als totfeindliche Rivalen gegenüber getreten seien, dass der Wia 
Hof jene Bedingung, dem Kurfürsten die Statthalterschaft zuzuweni«. 
schon mit der heimlichen Absicht geschlossen habe, dieselbe nicht nur Suz 
zu halten, sondern jedem eigenmächtigen Vorgehen des Kurfürsten nac 
dieser Richtung sofort hindernd in den Weg zu treten. Da diese A8 
schauung G.s die herrschende geworden ist, muss hier auf seine Darstel x; 
kurz eingegangen werden. G. liegen als einzige Quellen für diesen Zo: 
raum die Relationen Foscarinis und Ruzzinis vor. Die erstere endet mit dez 
Jahre 1686 (am 9. Oktober 1687 erbat F. seinen Abschied, Barozzi, 1,55: 
Ruzzini aber ward erst am 8. Juli 1690 gewählt (ebda 553), sein erste 
Bericht ist sogar erst vom 28. Septemb. 1691, als die Frage der Statthalter- 
schaft bereits in ihr letztes Stadium getreten war. Giovanni Pesar% 
Relation über die dazwischen liegenden drei Jahre ist uns nicht erbäi 
Diese zwei, völlig verschiedene Epochen behandelnden Berichte hat nuz 6. 
als zeitlich durchaus gleichlaufende Quellen benutzt, indem er ohne jeder 
Versuch einer chronologischen Auseinanderhaltung die eine durch die andere 
beliebig ergänzt, dadurch Verhältnisse und Ereignisse zusammenbringt, die 
thatsächlich um Jahre auseinanderliegen. Ebenso verschmelzen ihm die Gesandi- 
schaften Mansfelds u. seines Nachfolgers Lobkowitz zu einer einzigen. Aach 
seiner Darstellung wäre Mansfeld bis zur Verleihung der Statthalterschaft al: 
kaiserlicher Gesandter in Madrid thätig gewesen, ein Irrtum, der allerdir 
durch die Sparsamkeit der Venezianer mit Namen und Daten erleichtert wurde. 

So verlegt G. auch die Verleihung der Statthalterschaft (12. Dez. 1631 
offenbar schon ins Jahr 1688 (S. 31f). Jedenfalls vor den Wiederaus- 
bruch des Krieges gegen Frankreich! Vor den Tod der Königia 
Marie Luise! Dadurch aber wird das gesamte historische Bild bis zw 
Unkenntlichkeit verschoben. Ein Hinweis möge genügen. 8. 28 heisst e 
„dass der Kaiser aber nicht einmal Willens war, der stipuliertet 
Abtretung der Niederlande seine Zustimmung zu geben, zeigte 
sich sehr bald, als am Spanischen Hofe nun wirklich über den 
Vorschlag verhandelt wurde, dem Kurfürsten die Statthalter- 
schaft zu übertragen; der kaiserliche Gesandte hatte Ordre. 
unter der Hand dagegen zu wirken“. Jene ersten Verhandlungen 
über die Statthalterschaft fanden, wie oben ausgeführt, bereits Anfang 16% 
statt; und zwar gerade auf Anregung des Kaisers. Die von G. als Bereit: 
für die perfide Haltung der kaiserlichen Politik mit allzu lakonischer Kürze 
angeführten Worte „ordine opposti“ finde ich aber erst in der Relation 
Ruzzinis; wie an anderer Stelle darzuthun sein wird, beziehen sie sich auf 
das allerdings nicht unzweideutige Verhalten Lobkowitz', Sommer 1691. — 
An die verfehlte Interpretation der Venezianer schliesst dann aber G. noch 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 485 


Indifferentismus und war daher ganz nach dem Wunsche des 
Kaisers und dem Inhalte der Traktate. Max Emanuels Politik war 
also tadellos korrekt, seine Reziehungen zu Leopold trübte in 
dieser Frage kein Schatten. Wie zum Entgelt hierfür ging der 
Kaiser in gewisser Hinsicht noch über seine vertragsmässigen 
Verpflichtungen gegen Max Emanuel hinaus. Die bekannte Be- 
stimmung des Heiratskontraktes, Leopold solle in Madrid die 
Verleihung der Statthalterschaft anregen und befürworten, unter- 
lag der bisher stets übersehenen und doch sehr wesentlichen Ein- 
schränkung, dass man die ganze Frage „bis zu Ende und Ausgang 
des Türkenkrieges in suspenso halten wollte“.! Trotzdem hatte aber 
schon 1686, also in einer Zeit, da der Kriegssturm noch mit un- 


Kombinationen von höchster Willkür, ohne jegliche quellenmässige Basis. 
Sie sollen dazu dienen, seine vorgefasste Meinung noch weiter zu begründen. 
Die wichtigsten seien hervorgehoben. M. Emanuel habe „sehr bald erfahren, 
wie man in Spanien über den Verzicht dachte“; daher habe er „sein Ziel 
sofortscharf ins Auge gefasst“ und „auf das ganze Erbe speku- 
liert‘ (S.26ff) In Wien sei man darüber entrüstet gewesen (wozu man 
in diesem Falle wahrlich allen Grund gehabt hätte!) und „Mansfeld’sche 
Intriguen‘ hätten den ängstlichen Staatsrat gegen die Person des Kurfürsten 
beeinflusst, der seinerseits „erbittert über die Schwierigkeiten war, 
welche ihm von Österreichischer Seite bereitet wurden“. Ich 
hoffe, die oben folgende Darstellung wird diesen Irrtum definitiv beseitigen. 

Wie gesagt, G. ist für alle weiteren Darsteller die massgebende 
Autorität geblieben. Auch im Auslande. Dass Reynald (Louis XIV. et 
Guillaume II., t. I, Paris 1883, p. 30 f.) ihm bedingungslos folgt, entspricht 
nur der Unselbständigkeit der ganzen Arbeit. Auffallend ist, wenn Legrelle 
hierin fast noch weiter geht. Auch er supponiert dem Kurfürsten sofortige 
Aspirationen auf das gesamte Erbe (z. B. I, 299: M. E. „y aspirait depuis 
qu'il était marié“). Andererseits sei M. Emanuel nicht entgangen „que 
Mannsfeld se jouait de lui à Madrid et, en toute conjoncture, contre-carrait 
ses desseins, bien loin de les seconder (1,339). Ja, der kaiserliche Gesandte 
habe als der erste mit allen möglichen Mitteln die Statthalterwahl 
M. Emanuels bekämpft (I, 288: „il était le premier à suggérer à ses inter- 
locuteurs toutes les raisons, bonnes ou mauvaises, qui pouvaient être 
alléguées contre ce choix“.) 

1 Geheimartikel VIII (Aettenkhover, 648): „Doch wellen man dermahlen 
in einem gefährlichen Türkhenkrieg begriffen, und destwegen beederseiths 
dafür gehalten worden, nit räthlich zu seyn, dass wegen dickberiehrter 
Niederlanden dermahlen etwass zu movieren, so ist solches biss zu Ennde 
u. Aussgang des Tirkenkriegs in suspenso zu lassen, folgends aber keine 


Zeit zu verlieren, sondern alssdann, sobald möglich alle thuenliche officia 
einzuwenden.“ 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 34 


486 Georg Friedrich Preuss. 


verminderter Gewalt in Ungarn wütete, Mansfeld gelegentlich des 
Versuches, die Anerkennung des Vergichtes durchzusetzen, auch 
auf die Vorteile einer bayerischen Statthalterschaft hingewiesen. 
Vereint mit den Truppen des ‚Kaisers werde sich Max Emanuel 
dann den hierdurch etwa hervorgerufenen Feindseligkeiten Frank- 
reichs entgegenwerfen.! Das war also doch unzweifelhaft mehr, als 
Leopold vertragsmässig zugebilligt hatte, mehr, als Max Emanuel 
von der Wiener Politik verlangen konnte und verlangt hat. 

Es fragt sich nun, wie sich Spanien selbst zu der Ernennung 
des Kurfürsten verhielt. Hier hatten sich seit Anfang 1055 
Meinungen und Verhältnisse sehr geändert. Liegt auch eine 
Antwort Karls auf den kaiserlichen Antrag nicht vor, so erkennen 
wir doch, dass der König die Verhandlungen hierüber sehr kurz 
abgebrochen hat? Die Erinnerung an den drohenden Protest 
Ludwigs scheint auch hier die Entscheidung massgebend beein- 
flusst zu haben. Jedenfalls wissen wir, dass Leopold in seiner 
Erwiderung an Max Emanuel gerade auf die feindliche Haltung 
Frankreichs zu dem Projekte hingewiesen hat, um den Kurfürsten 
zu veranlassen, vorerst von seiner Bewerbung zurückzutreten. 
Denn diese bedeute eine hohe Gefahr für Kaiser und Reich, und 
da deren Kräfte zur Zeit noch im Türkenkriege gebunden seien, 
so werde der Kurfürst um persönlicher Interessen willen nicht das 
ganze Reich in Flammen setzen wollen.’ 

Hierdurch scheint der natürliche Zusammenhang der Dinge 
mit einiger Sicherheit gegeben. Die dem Kurfürsten von Wien 


1 Dies bestätigt Karl selbst in seinem Schreiben an Leopold, 11. März 1687 
»--. € con questo motivo mi represento il conte la convenienza che 
potrebbe seguirse, che l’Elettore passasse al governo dei Paesi bassi is 
congiontura e dispositione che le truppe di V. M. e quelle dell Elettor 
fossero disimbarazate per oporsi al movimento che per questa novita facesse 
la Francia‘; W. A. kaiserl. Schr. an den span. Hof. 

3,,... y aunque por haverse explicado menos el Conde de Mansfeldt 
sobre la venida del Elector a los payses bajos y sus individuales circum- 
stancias Juzque suspender enteramente esse discurso“, ebda. 

3? So erzählte später M. Emanuel den Hergang dem schweizerischen 
Obersten Montmollin, welcher sich 1701 als Gesandter König Wilhelms in 
München aufhielt. „... qu'alors on luy representa le danger ou l'Em- 
pereur et l'Empire seroit, que S. M. J. avoit les Turcs sur les bras quil 
ne voudroit pas pour ce gouvernement mettre tout en Combustion.: Mont- 
mollin an Heinsius, 13. Juli 1701. Niederl. Reichsarchiv im Haag; Heinsius 
Archiv, 1701 N. 24. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 487 


aus zugegangene Erklärung enthält offenbar den Niederschlag 
jener Zrwiderung, welehe Mansfelds Proposition in Madrid ge- 
funden hatte. Die bis auf die Tage von Rocroy und Lens 
zurückgehende Scheu Spaniens vor dem militärischen Uebergewicht 
Frankreichs erklärt in der That jene Ablehnung zur Genüge. 
Dafür das Wort eines der Staatsräte zu Lancier: Frankreich sei 
wegen der Statthalterschaft so eifersüchtig, dass man nicht davon 
reden könne, es sei denn, man nehme die Waffen in die Hand.! 
Hiermit verschwindet M. Emanuel bis auf weiteres aus der 
Reihe der Kandidaten. Es schien, als wolle man in den Nieder- 
landen alles beim Alten lassen. Zumal als auch Wilhelm von 
Oranien sich gegen jede Personalveränderung aussprach. Wie 
in aller Welt, so hatte besonders in Madrid dessen Urteil hohe 
Geltung. Keiner kannte die inneren Verhältnisse der spanischen 
Niederlande genauer, wenigen war an der militärischen Kräftigung 
der Provinzen mehr gelegen als ihm, dem Generalstatthalter von 
Holland. Gerade er aber stellte dem derzeitigen Gouverneur, 
M. de Gastañaga, das günstigste Zeugnis aus, rühmte diesen, wie 
er „des Königs in Spanien Dienste aufs beste befürdere, die 
affection des niederländischen Volkes hätte, auch gute Verständnis 
mit denen benachbarten Fürsten und Ländern, auch der Republik 
Holland, unterhielte“. Ausdrücklich beauftragte Wilhelm daher 
um die Wende des Jahres 1686 Kramprich, den kaiserlichen 
Gesandten, in seinem Namen Leopold vorzustellen, derselbe wolle 
seine „gnädigste officia in Spanien interponiren, damit sothane 
Veränderung wenigstens vor der Zeit verhindert, des Gastañaga 
gute reputation in der Welt nicht gekränket werde“? Später hat 
Wilhelm dieses Urteil freilich wesentlich modifiziert, damals aber 
konnte ein Wort aus so gewichtigem Munde weder in Wien noch 
in Madrid ungehört verhallen. Noch einmal tauchte Anfang 1687 
der Gedanke an eine Neubesetzung des Postens auf;? man liess 
ihn fallen, trotzdem an Bewerbern auch jetzt kein Mangel war. 
Manche behaupteten, dass auch Mansfeld zu ihnen gehöre,* dieser 


1 Bericht Lanciers 15. Dez. 1688, M. A. 
? Extrait aus Kramprichs Relation vom 26. Nov. 1686 bis 20. Jan. 1687. 
W. A. Conferenz, Protocolle; 25, b. Vorträge. 
3 Bericht Lanciers, 17. Januar 1687; ebda. 
* „Le bruit court que Mr. le Comte de Mannsfeldt le pretend, il l'avait 
aussy pretendu après la mort du Marquis de Grana, il doute eil l'obtiendra 
34” 


488 Georg Friedrich Preuss. 


selbst meinte, dass seine Gegner, vor allem Oropesa, ihn auf 
diese Weise „sub specie honoris“ vom Hofe zu entfernen 
trachteten;! wie dem auch sei, sicher ist, dass damals jede Per- 
sönlichkeit dem Staatsrate geeigneter erschien, als Max Emanuel, 
dessen Wahl eine französische Invasion zur unmittelbaren Folz 
haben musste. 

Nach seinem eigenen Zugeständnis hat sich Max Emanuel mit 
der kaiserlichen Erklärung zufrieden gegeben; es spricht für sen 
gesundes Urteil, dass er die Notwendigkeit seines vorläufigen 
Zurücktretens anerkannte. Erst nach Ausbruch des Krieges ist 
er erneut darauf zurückgekommen, und auch dann hat er ver- 
trauensvoll die selbständige Führung seiner Sache in die Hände des 
Kaisers gelegt. Und doch trat bei der über alles Erwarten 
günstigen Stimmung der Madrider Kreise die Versuchung mächtig 
an ihn heran, sein Geschick selbstthätig zu fördern. 

Am 21. August 1686 war als Nachfolger Preysings Baron 
Johann Baptiste Lancier, ein emigrierter Franzose, am Madrider 
Hofe eingetroffen. Auch seine Instruktion enthält kein Wort 
über die Statthalterschaft oder die Erbfolge” Jedoch konnte er 
sofort beobachten, dass starke bayernfreundliche Strömungen in 
Spanien vorhanden waren. Er wird nicht müde, in den stärksten 
Ausdrücken hierüber zu berichten.’ 

Wollte man nun auch in den Berichten des bayerischen 
Gesandten einiges dem Sanguinismns des Schreibers zu Gute 
halten, so viel ist immerhin erkennbar, dass am Hofe gewisse, ins 


parce qu’il me semble qu'il a assez peu d’amys en cette cour.“ Lancier, 
16. Jan. 1687; ebda. Von der Bewerbung Mansfelds nach dem Tode 
Grañas spricht auch Feuquière als sicher; Feuq. au Roi, 3. Jan. 1656; 
Legrelle I, 281. 

1 „Ew. K. M. kann ich nit verhalten, dass wann ich in praejudiz Dero 
Dienst hätte nur wollen Gehör geben in Niederland zu gehen, ja mich nur 
passive halten, dass an E. K. M. dergleichen proposicionen vor längst schon 
kommen wären.“ Mansfeld an Leop. 22. Mai 1687; W. A. Sp. C. 77. 

3 Die vom 7. Mai datierte Instruktion im M. A. 293/18. Als Beilagen 
dazu 3 Schreiben an die Königin-Mutter u. Karl II. Auch hier sucht man 
eine Andeutung über jene beiden Punkte vergebens. Als „Hauptnegociation" 
war L. die Betreibung der Geldangelegenheit vorgeschrieben. Ausdrücklich 
ward er hierzu angewiesen, sich an Mansfeld zu halten. Der von Heigel 
zitierte Zusatz, „jedoch, dass alles mit gebirender Circumspection geschieht,“ 
ist unzweifelhaft weit harmloser, als ihn Legrelle (I, 289) aufgefasst hat. 

® Lanciers Berichte, 29. August, 10., 24. Oktob., 21. Nov. 1686. M. A. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 489 


Gewicht fallende Neigungen zu Max Emanuels Gunsten sprachen. 
Das gestand auch Mansfeld zu.! 

Und nicht nur am Hofe! Sein junges Heldentum, unter den 
Augen jener erlesenen Schaar spanischer Freiwilliger, in der sich 
auch die Söhne erlauchter Häuser, wie der Pimentels, befanden, 
hatte Max Emanuel dem Herzen der ganzen Nation nahe gebracht.? 
Die Jahre 1687 und 88 bilden hier den Höhepunkt. Den glor- 
reichen Sieg von Mohacs feierte man mit dreitägigen Freuden- 
festen. Man betete für die Genesung des Kurfürsten, der durch 
einen Pistolenschuss an der Hand verwundet worden. Aehnliche 
Vorgänge wiederholten sich im folgenden Jahre nach der für 
Max Emanuel an Ehren und Wunden reichen Erstürmung von 
Belgrad, wo er als der ersten einer in die Bresche sprang und 
den Preis des Tages davontrug. Als die Siegesnachricht sich 
verbreitete, erschollen Hochrufe in der Hauptstadt auf den ritter- 
lichen Sieger,’ dessen Erfolge gegen die Ungläubigen von den 
Spaniern fast wie eigene betrachtet wurden. Hie und da mochten 
die Erinnerungen an: die Heldenzeit der Maurenkämpfe noch 
einmal lebendig werden. Kurz, fast das gesamte Interesse, welches 
man den Türkenzügen entgegenbrachte, schien sich zuletzt auf 
die Person des Kurfürsten zu konzentrieren. Wo andere nicht 
minder glänzende Namen ungenannt blieben, fand er weitgehende 
Beachtung. 

Und doch glaube ich, wird man diese vielfältigen Aeusserungen 
eines spontanen Gefühls nicht überschätzen dürfen. Wo die 
staatlichen Verhältnisse jeder Stabilität ermangelten, nicht Ziel- 
bewusstsein, sondern unberechenbare Zufälle, innere und häufiger 
noch äussere Anstösse die gesamte Politik leiten, da darf das 


! So Mansfelds Schreiben vom 2. Jan. 1687; „Das Ministerium wirft 
die Augen auf den Churfürsten von Bayern;“ freilich mit dem Zusatze 
„Doch thuet dies pro hic et nunc nit viel zur Sache. Aehnlich 12. Febr. 1688: 
„Das hiesige governo will lieber den Churf. v. B. als E. K. M. pro prae- 
sumptivo herede hiesiger Kron erhalten.“ W. A. Vgl. ferner Klopp III, 
Anlage V, 443. 

3 La fama del di lui valore militare, la generosa ambizione del suo 
genio, la sublimità dell'ingegno han reso gratissimo il suo nome appresso 
l'universale della nazione, e nell'animo dei grandi han prodotto verso di 
lui amore e venerazione; Barozzi II, 542. 

3 Berichte Lanciers vom 11. Sept. 1687, 10. Oktob., 7. Nov. 1688. M. A. 
Vgl. ferner Heigel, Kurprinz Jos. Ferdinand etc. Quellen u. Abhandl. S. 96. 


490 Georg Friedrich Preuss. 


gesprochene Wort als Ausdruck individueller und impulsiver 
Empfindung doch wohl nicht zu hoch angeschlagen werden. Mag 
die Begeisterung für M. Emanuel echt gewesen sein, in Thaten 
ist sie jedenfalls nirgends umgesetzt worden. 

Nicht einmal da, wo der Kurfürst das gute Recht auf seiner 
Seite hatte. Alle die von Lancier in der Mitgiftfrage fast zahllos 
eingereichten Denkschriften blieben trotz nachdrücklicher An- 
erkennung und wortreicher Zugeständnisse ohne praktisches Er- 
gebnis. Wir brauchen die wenig interessante Frage hier nicht 
genauer zu verfolgen. Sie beweist jedenfalls, dass die Politik des 
Madrider Hofes von opferwilligem Entgegenkommen weit entfernt 
war. Dagegen wird man in der Haltung Leopolds einen ferneren 
Beweis für seine aufrichtige und wohlwollende Gesinnung 
M. Emanuel gegenüber erblicken dürfen. Mit allem Nachdruck 
legte er Karl die Sache des Kurfürsten ans Herz, der in den 
Türkenzügen den Staatsärar aufs schwerste belastet und in glor- 
reichster Weise „Leib und Leben an die Sache der Christenheit 
gesetzt habe“! Trotzdem sollte die Frage noch jahrelang und in 
den verschiedensten Formen die Federn in Bewegung halten, bis 
sie dann in den welthistorischen Begebenheiten des folgenden 
Jahrzehnts versank. 

Bringt man auch die pekuniäre Not des Madrider Hofes 
entsprechend in Anschlag, so erscheint doch dessen ausweichende 
Haltung in diesem Punkte mit den zahlreichen Versicherungen 
persönlicher Ergebenheit so wenig vereinbar, dass sich fast un- 
willkürlich die Vermutung aufdrängt, man habe mit letzteren 
dem Kurfürsten gleichsam einen Wechsel auf die Zukunft aus 
gestellt, um sich der Erfüllung augenblicklicher Verpflichtungen 
um so leichter entziehen zu können. 

Dazu ein zweites. Das einzige politische Prinzip, in welchem 
alle spanischen Staatsmänner sich solidarisch fühlten, war die 
Integrität der Gesamtmonarchie. Wie also konnte man sich mit 
dem Gedanken abfinden, so bedeutende Provinzen des Reiches an 
einen unabhängigen fremden Fürsten zu vergeben. Den Stand- 
punkt der Junta vom Anfang 1685 hatte man längst verlassen. 
Im Jahre 1686 verwarf D. Diego de Valioredes y Sarmiente, der 
einflussreiche Grossinquisitor, in seinem schon zitierten Votum 


1 Leopold an Karl, 27. April 1689; W. A. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 491 


den Gedanken einer bayerischen Statthalterschaft, da die 
Succession „unzertheilig“ und jene Separation „höchst empfind- 
Doch wäre“, 

Aehnlich äusserten sich andere Grosse des Reiches, wie der 
heissblütige Herzog von Alba. Der spanische Nationalstolz be- 
rührte sich also hier mit dem richtigen politischen Instinkte, 
man könne die Einheit des Reiches nicht selbst in diesem einen 
Punkte aufgeben, ohne dadurch der Willkür anderer Mächte den 
erwünschten Vorwand zu eventueller Teilung des Ganzen in die 
Hand zu spielen. Wie starke und tiefe Wurzeln dieser Gedanke 
gefasst hatte, sollten erst die Verhandlungen der Jahre 1690 und 
91 erweisen, als der Staatsrat einmütig an dem Entschlusse fest- 
hielt, die bayerische Statthalterschaft abzulehnen, so lange diese 
eine Art von Souveränetät beanspruchte. 

Es muss gestattet sein, aus dieser Erfahrung einschränkende 
Rückschlüsse auf den Wert aller jener Versicherungen und Ver- 
sprechungen selbst zu machen. 

Wie verhielt sich aber nun Lancier alledem gegenüber? 
Wie wir sahen, war er offiziell über diese Erbfrage nicht instruiert 
worden. Allein geschriebene Instruktionen geben uns doch nicht 
immer den richtigen Schlüssel für die Politik des Absenders. 
Vielleicht hatte er nur mündliche Befehle empfangen. Um dies 
entscheiden zu können, beobachten wir ihn in seiner Thätigkeit, 
die sich uns mit voller Deutlichkeit aus seinen Berichten ergiebt. 
In allen diesen aber findet sich kein Wort, aus dem wir schliessen 
dürften, dass er den geringsten aggressiven Schritt nach dieser 
Richtung hin unternommen hätte. 

Wem dieses argumentum ex silentio nicht genügt, dem bieten 
sich auch greifbarere Beweise. In welchem Einverständnis der- 
zeit die bayerische Politik mit der Wiener Hofburg agierte, er- 
hellt am deutlichsten daraus, dass Lancier auch vertrauliche Korre- 
spondenz mit dem kaiserlichen Minister, Fürst Ferdinand von 
Dietrichstein unterhielt. Gerade hierin erblickte Mansfeld das 
bequemste Mittel, jenen im Bannkreise Oesterreichs zw erhalten. 
Nicht als ob er ihn heimlicher Umtriebe verdächtigt hätte. Viel- 
mehr sah er in dessen, die bayernfreundliche Stimmung schildernden 
Berichten, über die er selbst offenbar gut unterrichtet war, nicht 
mehr als eine „Unbesonnenheit“, durch die aber doch der Kar- 
fürst „irre gemacht“ werden könne. Dies zu verhindern, erschien 


492 Georg Friedrich Preuss. 


ihm als einfachster Weg, wenn Dietrichstein Lancier „im Privat- 
vertrauen ein wenig dirigieren wollte.“! 

Wie auch Lancier über die Zuvorkommenheit der spanischen 
Granden persönlich denken mochte, von dem intriguanten höfischen 
Treiben hat er sich grundsätzlich auf Befehl seines Herrn fem- 
gehalten. Das sagt er selbst mit deutlichen Worten: 

„Ich thue mich in keine Prätension einlassen, als was mir 
Ew. Ch. Drlt. gnädigst befehlen werden, noch viel weniger in 
einige Intriguen, welche am hiesigen Hofe etwelche ausländische 
Minister sehr verhasst machen.“? 


I... als zwar das mir keineswegs zweifelt, er (Lanc.) wird ganz 
offenherzig seiner dexteritet sich zu rühmen, dem Fürsten v. Dietrichstein 
berichten, was vor guete und vertraute influenzen ihme dahier an die Hand 
gegeben werden, wird deme und meiner unterthan. Meinung nach dieses 
der sicherste Weg sein, ihme Lancier durch den F. v. Dietrichstein nur in 
privat Vertrauen ein wenig dirigiren lassen, auf dass er nicht alle einseitige 
discurs nach seinem Hof weg, aber dem F. v. D. in gepflegter Korrespondenz 
überschreibe.“ Mansf. 2. Jan. W. St. A. — Nicht nur Mansfeld erschien 
Lancier als ein Mann von fast zu harmloser Ungeführlichkeit. Seine spätere 
Gemahlin, Crispina Cypressin, eine deutsche Kammerfrau der Königin-Mutter, 
schilt gelegentlich in ihrer originellen, auch politisch wichtigen Korrespondenz 
mit dem bayerischen Staatsmanne Prielmayr ihres Mannes „thörichtes und 
verzagtes Hasenherz“; der Anfang 1692 nach Madrid gesandte Baron Baum- 
garten urteilt über ihn, „er habe nichts im Kopf und sei nur ein Geld- 
zühler.“ M. St. A. Jedenfalls hatte M. Emanuel bessere Diplomaten zur Hand 
Lancier wäre sicherlich der Letzte gewesen, den der Kurfürst für geeignet 
befunden, wenn er beabsichtigt hätte, in Madrid heimlich den kaiserlichen 
Ansprüchen auf die Erbfolge den Rang abzulaufen. 

? Lancier's Bericht vom 1. Juli 1688. M. St. A. Vgl. ferner sein Schreiben 
vom 30. Jan. 1687 (ebda); „le marquis de Gastanaga demeurera gouver- 
neur des pays bas non-obstant les plaintes qu'on avoit fait contre lus, 
ainsi les pretendants sont frustrés de leurs esperances. So gleichmütig hätte 
L. unmöglich urteilen können, wenn es seine Aufgabe gewesen wäre, die 
Verleihung der Statthalterschaft an seinen Herrn durchzusetzen. Uebrigens 
ist schon damals das Gerücht aufgetaucht, die Statthalterschaft solle in 
die Hände Pfalz-Neuburgs übergehen. Ludw. XIV an Feuquière, 7. März 
1688, bei Legrelle I, 312. — Den letzten Zweifel an der Harmlosigkeit der 
Lancier'schen Sendung schliessen aber zwei Berichte aus dem Jahre 16% 
aus! „Ich befleisse mich mit allen diesen Herren wohl zu leben, welche 
mich sehr considerieren, und wird sich keiner beklagen können, dass ich 
mich in die geringste partialitet eingelassen hätte.“ Lanc. an M. Eman. 
15. Juni 1689. Und ferner vom 30. Juni 1689: „Ich für meine Person mische 
mich in keine intriguen ein, sondern befleisse mich simpliciter allein 
Ee Ch. Drlt. die praetension des Heiratsguts betreffende 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 493 


Es bleibt also gar kein Zweifel übrig, dass es Max Emanuels 
wohl erwogene Absicht war, jede selbständige diplomatische 
Aktion in Madrid trotz des scheinbaren Vorwärtsdrängens der 
dortigen Verhältnisse aus dem Spiele zu lassen. So beschränkt 
sich auch sein uns erhaltener Briefwechsel mit Karl! auf Mit- 
teilungen allgemeinster Art, Familienereignisse, Glückwünsche, 
seltener Berichte über die kriegerischen Ereignisse in Ungarn. 
Die grosse Zukunftsfrage ist nirgends berührt. Dieser auffallende 
Indifferentismus blieb, wie begreiflich, nicht unbesprochen. Fos- 
carini suchte ihn sich dadurch zu erklären, dass Max Emanuel 
die Madrider Stimmung doch nicht hinlänglich kannte, oder den 
Kaiser durch seine Rivalität nicht erbittern wollte? Der Vene- 
tianer traf mit der zweiten Annahme ungefähr das Rechte. 
Max Emanuel hatte mit ehrlichem Herzen den Verzicht der Ge- 
mahlin unterschrieben und gedachte ihn — wenigstens damals 
noch — ehrlichen Herzens zu halten. 

Schwerlich aus innerer Anhänglichkeit zu Leopold. Noch 
weniger um der schönen Augen der Kaisertochter willen. Allein 
man vergesse eins nicht. 

Der versprochene Besitz der Niederlande steigerte den Um- 
fang des wittelsbachischen Landbesitzes auf mindestens das Doppelte, 
und erhob über kurz oder lang das Haus Wittelsbach zu voller 
Souveränetät. Die bayerische Politik des folgenden Jahrzehnt 
lebte und webte daher in dem Gedanken dieses Erwerbes; Max Ema- 
nuel hat stets der Verwirklichung des Projektes mit der ganzen 
Leidenschaftlichkeit seiner Seele zugestrebt. War aber der Preis 
auf der einen Seite begehrenswert, so schien er auf der anderen 
doch nur durch die Hilfe Oesterreichs zu gewinnen, oder zu be- 
haupten möglich. Gewiss, Max Emanuel war so wenig wie irgend 
einer seiner fürstlichen Standesgenossen der Mann, um eines be- 
schriebenen Papieres willen glänzende Aussichten aus der Hand 
zu lassen. Ein Weg, der ihn sicher zur Grösse wies, wäre ihm 
darum nicht weniger gangbar erschienen, weil er über gebrochene 
Verträge führte. Aber in wie fernen Weiten lag eine Verwirk- 
lichung etwaiger Entwürfe auf das gesamte Erbe. Wohl erscheint 


Befehle zu vollziehen.“ Beide Schreiben im Fürstl. Lobkowitz'schen 
Familienarchiv; Raudnitz A. 57. | 
! Minutas de la negociation de Alemannia, 1686—89; Sim. A. leg. 3961. 
2 Barozzi U, 542. 


494 Georg Friedrich Preuss. 


uns Max Emanuel als keiner jener grossen Politiker, die prophe 
tischen Auges das Zukünftige durchdringen, allein schon der ge- 
sunde Menschenverstand, die einfachste Abwägung von Ziel und 
Mitteln musste vor Verkennung der zu überwindenden Schwierig- 
keiten warnen. Sich durch die hervortretende Rivalität Oester- 
reich und Frankreich zugleich zu Gegnern zu machen, das hies 
nichts anderes, als zwischen zwei lodernde Feuer zu treten, deren 
jedes stark genug war, ihm Land und Dynastie zu verzehren. 
So völlig also konnte er die enge Begrenzung seines politischen 
Vermögens und Daseins wahrlich nicht verkennen Blieb er da 
gegen dem Vertrage treu, dann winkte ihm als Lohn der be 
nahe sichere Gewinn der Niederlande An jene Konstellation, 
wie sie ein Decennium später dem wittelsbachischen Ehrgeize 
neue, ungeahnte Ziele wies: die Möglichkeit einer versteckten 
Annäherung an Frankreich, einer offenen an die Seemächte konate 
damals nicht im Traume gedacht werden. 

Ob nicht der Kurfürst trotzdem gelegentlich in gehobener 
Stimmung über die zur Zeit allein mögliche Realpolitik hinaus- 
schweifend, gewagteren Plänen in seinem Inneren nachhing, ist 
natürlich nicht ohne weiteres abzuweisen — denn wer vermöchte 
in den Seelen zu lesen —, die Schwelle, welche von dem ur 
klaren Gefühle zur That führte, hat er darum doch niemals über- 
schritten. Er musste fühlen, dass, so lange die Erbfolge eine 
Machtfrage blieb, die man nur nach aussen hin notdürftig als 
Rechtsfrage maskierte, ein isoliertes Bayern nichts zu hoffen hatte, 
dass bei den harten Gegensätzen realer Interessen, im Streite der 
Völker, wo nur die gepanzerte Faust ihr Recht behält, em 
grösseres Verdienst zur Erwerbung einer Weltmonarchie gehörte, 
als die Heirat mit der Erbin! Die Herrschaft über Spanien 
musste eine Herrschaft des Stärksten sein, und als solcher konnte 
sich Max Emanuel natürlich nicht fühlen. 

Das war der schwache Punkt, dessen er sich in jedem poli- 
tischen Kalkul bewusst blieb. Mit einer der beiden Grossmächte 
musste er den Weg zusammen gehen, wenn er auch nur des 
kleinste Ziel erreichen wollte. 

Nun ist in diesen Jahren, wie bekannt, noch einmal und mit 


ı „Dann der Churfürst wohl erkannt hat, dass man sich umb dieses 
Königreich wird schlagen müssen und nit genug ist, selbiges zu erben.“ 
Mansfeld, 15. Juni 88, W. St. A. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 495 


aller Dringlichkeit an Max Emanuel die Frage herangetreten, zu 
den Prinzipien der väterlichen Politik zurückzukehren. Allein 
wohlgemerkt: Mit dem Erbrechte Max Emanuels auf die spanische 
Monarchie hatten die französischen Annäherungsversuche nicht 
das Mindeste zu schaffen. 

Niemals wäre es dem Stolze König Ludwigs eingefallen, 
sich mit Bayern hierüber auseinanderzusetzen, solange dasselbe 
isoliert stand. Gefährlich dünkte M. Emanuel der Versailler Politik 
nur als Prätendent auf die Statthalterschaft oder den Besitz der 
Niederlande, seinen Erbaussichten schenkte man um so weniger 
Beachtung, als sie ja von ihm selbst bezeichnender Weise niemals 
betont worden sind. Aus der Unbefangenheit, mit welcher Villars, 
der französische Gesandte in München, das unwiderlegliche Recht 
des Dauphins stets nur in Gegensatz stellt zu den Ansprüchen 
des Wiener Hofes, ohne je von denen des Kurfürsten zu sprechen, 
ist dies klar genug zu ersehen. Die Angebote von Neapel und 
Sicilien sollten als Lockspeise für den Anschluss Max Emanuels 
dienen, keineswegs als Abfindung für dessen Aussichten auf das 
spanische Erbe. Wie die Dinge lagen, konnten als Rivalen um 
das Erbe nur zwei Mächte in Frage kommen; für den zwischen 
ihnen bevorstehenden Waffengang suchte sich Ludwig Bayerns 
kraftvolle Mithilfe zu sichern. 

Man weiss, wie vollständig Villars Sendung gescheitert ist. 
Anfang Jan. 1689 erfolgte seine brüske Entfernung vom Hofe. 
Durch kein Wort der Erklärung oder des Bedauerns hat Max Ema- 
nuel diesen Schritt gemildert. Selbst die formelle Abschieds- 
audienz blieb dem Franzosen versagt.! 

Das war eine Handlungsweise, so impulsiv aber auch so un- 
politisch wie möglich. Abgesehen davon, dass die definitive 
Lossage von Frankreich in korrekteren Formen geschehen konnte, 
dass es weder notwendig noch nützlich war, Ludwig so kräftig 
vor den Kopf zu stossen, trennte sich die bayerische Politik hier- 
durch von der einen Partei, ohne von der anderen schon neuer- 
dings bindende Zusagen in Händen zu halten. Es war gleichsam 
em Verbrechen gegen die Quintessenz aller damaligen politischen 


1 Villars rächte sich durch eine beissende Charakteristik des Kurfürsten. 
Vgl. Erdmannsdörfer, Deutsche Geschichte II, 9. Wenigstens auf Neutra- 
lität Bayerns hatte Ludwig gerechnet. Ludw. an Villars, 31. Dez. 88. 
Klopp IV, 507 (Anl. I zu Buch XID). 


496 Georg Friedrich Preuss. 


Weisheit, sich möglichst viele Thüren möglichst lange offen ra 
halten. 

Dementsprechend erscheint auch M. Emanuel in dem gegen- 
seitigen Verhältnisse gelegentlich als der Werbende, der kaiser- 
liche Gesandte als der nur zögernd und mit bedeutsamen Eiz- 
schränkungen Bewilligende. So ist man denn auch in dem bekannten 
österreichisch-bayerischen Vertrage vom 4. Mai 1689 nirgends 
über den Standpunkt des Heiratskontraktes hinausgegangen. Nur 
versprach der Kaiser in einer besonderen Erklärung, die Statt- 
halterschaft in Madrid neuerdings in Anregung zn bringen, da 
die Empfindlichkeit Ludwigs nicht länger geschont zu werden 
brauchte. Aber nur von der Statthalterschaft war die Rede und 
konnte die Rede sein, „zumahlen leicht zu erachten, dass der 
König vorab bei jetzigen verwittibten Stand und da derselbe in 
neuer Hoffnung einer Succession bei künftiger Gemahlin begriffen, 
die Niederlanden anders gestalten nit abtreten würde.“! Zu diesem 
Zwecke verpflichtete sich Leopold sogar auf eigene Kosten einen 
Gesandten nach Madrid’ abzusenden und „allen Fleiss und officia 
getreulich anzuwenden.” Dafür machte sich M. Emanuel zu einer 
Hilfeleistung von 8000 Mann gegen Frankreich verbindlich, zu 
deren Unterhalt von Seiten der kaiserlichen Hofkammer für die 
nächsten 5 Jahre je 400,000 Gulden ausgeworfen wurden. Wäre 
der Krieg dann noch nicht beendet, sollten die Zahlungen für 
die weitere Dauer auf die Hälfte herabgesetzt werden 

Schulter an Schulter traten also Habsburg und Wittelsbach 
in den Kampf gegen Ludwig XIV. ein. 

Dies ist nun gewiss nicht so zu verstehen, als habe sich da- 
durch M. Emanuel unter allen Umständen zu Oesterreichs getreuem 
Schildknappen verdingt. Man weiss zur Genüge, dass es auch in 
den Jahren vor dem Vertrage an peinlichen Zwischenfällen, ärger- 
lichen Auseinandersetzungen zwischen Wien und München mit 
nichten gefehlt hat. Ebensowenig wie zwischen Wien und den 
anderen deutschen Höfen. Das lag nun einmal in den guten alten 
Verhältnissen des reichsdeutschen Ständewesens, vor allem in der 
eigenartigen und vieldeutigen Stellung der kurfürstlichen Territorien 


! Kaiserl. Erklärung, 6. Mai, Münch. St. A. 293/12. ? ebda. 

* Am 6. Mai erfolgte die Ratifikation. Der Vertr. adgedr. bei Lünig, 
Cod. Germ. diplom. t. I, 771ff., und Dumont T. VII, U 227. Schulte 
(Ludw. Wilh. v. B. I, 186 Anm.) giebt den Inhalt nicht ganz zutreffend an. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 497 


zur Wiener Hofburg begründet. Es war gewiss eine Naturnot- 
weendigkeit, dass die Kurfürsten bei ihrem Streben nach mög- 
lichster Aktionsfreiheit immer wieder an die Grenzen der kaiser- 
lichen Macht stiessen, aber die gleiche Notwendigkeit gebot 
dieser, ihnen hierin überall entgegenzutreten. So bot auch der 
neue Vertrag für eine in ihren Aufgaben und Aussichten wechselnden 
Zukunft nicht mehr oder weniger bindende Garantieen als eben 
jeder andere auch. 

Die Wolken, welche die habsburgisch wittelsbachischen 
Beziehungen in der zweiten Hälfte der 80er Jahre vorübergehend 
trübten, hatten sich, das muss betont werden, keinesfalls in Folge 
der spanischen Frage zusammengezogen. Der neue Vertrag über- 
schlug hier noch einmal das Facit der Politik, welche der Kur- 
fürst seit dem Heiratsvertrage stetig innegehalten hatte. Er 
erscheint als erneute Bekräftigung und Versicherung desselben. 
Dem Kurfürsten die Niederlande, dem Kaiser das gesamte übrige 
Erbe, das bleibt die Basis. 

Wenige Tage später, am 12. Mai, erfolgte dann der Abschluss 
der sogenannten Grossen Allianz mit Holland. Der wichtigste 
Punkt derselben war jener Geheimartikel, in welchem die General- 
staaten dem Kaiser ihre Waffenhilfe zur dereinstigen Behauptung 
der spanischen Monarchie gewährleisteten. Bestimmungen, die 
weit über die Zwecke und Bedürfnisse des augenblicklichen 
Krieges hinauszugreifen schienen. 

Zu den oben erwähnten zwingenden politischen Erwägungen, 
welche M. Emanuel veranlassen mussten, sich jedes offenen oder heim- 
lichen Vorgehens in Madrid zu enthalten, treten dann aber noch 
psychologische Gesichtspunkte, Ideen und Betrachtungen, die ihren 
Grund und ihre Berechtigung in der Persönlichkeit M. Emanuels 
selbst, seinen damaligen Wünschen und Neigungen finden. 

Nichts verkehrter, als auf den 26jährigen die Züge des un- 
ruhig begehrlichen und phantastischen Politikers zu übertragen, 
als welcher der 40jährige seiner Zeit erschien, nachdem heftige 
innere Erschütterungen, politische Enttäuschungen schmerzlichster 
Art auf seinen Lebensgang düstere Schatten geworfen hatten. 
Für die gewundenen Irrgänge der hohen Politik besass der leicht- 
lebige Held des Degens und des Boudoirs zunächst weder Vor- 
liebe noch besonderes Verständnis; der Glanz persönlichen Helden- 
tums, die Trophäen des sieghaften Feldherrn befriedigten damals 


900 Georg Friedrich Preuss. 


Feind, den sie selbst erst in den Stand gesetzt hatte, auch al: 
Rival in der Erbfrage auftreten zu können. | 
Man hatte dann einem zweiten Gegner in den Sattel geholfen 
und — wie es später freilich doch gekommen ist —, eine new 
Komplikation geschaffen, statt die alte zu vereinfachen. 

Es liegt auf der flachen Hand, dass so unpolitisch die 
Kinsky, Strattmann und Kaunitz nicht gedacht haben könne: 
die schon bestehenden Schwierigkeiten waren gerade gross genug. 
um das volle Mass der Einsicht und Energie auf sich zu lenken 
Man hatte also alle Ursache, den Kurfürsten nicht durch Vorent- 
haltung dessen, was ihm vertragsmässig gebührte, in das gegnerische 
Lager zu treiben. In der That sahen wir auch bereits, wie Leopold 
über seine eigentlichen Verpflichtungen hinausgehend durch Mans 
feld die Statthalterfrage sogar noch vor der festgesetzten Zeit ın 
Madrid unterbreitet und unterstützt hatte. Dadurch sicherte er 
sich neue Rechte auf die Vertragstreue Bayerns, und er hat an 
diese geglaubt, so wenig er im Uebrigen die Gefahr verkannte, 
welche die bayernfreundliche Haltung der meisten spanischen 
Minister für den Bestand des Heiratskontrakts in sich Larg. 
Dass auch der heiligst beschworene Vertrag keine bindende 
Fessel war, vielmehr gegebenen Falles ebenso leichtherzig zer- 
rissen werden konnte, wie das Pergament, darauf er geschrieben, 
wusste man in Wien genau ebenso gut, wie anderwärts.. So 
lange es Staaten giebt, ist gelegentlich unbedenklich nach diesem 
Prinzipe gehandelt worden. Dennoch muss die Hofburg dem 
Verzichte doch einen gewissen Wert beigelegt haben, wozu sonst 
hätte sie ihn in die Kontraktsurkunde aufnehmen sollen? 

Hierzu trat dann die weitere Ueberzeugung, dass der Kur- 
fürst, wenn er sich auch noch so leicht mit seinem Gewissen 
abfand, doch nur schwer über die politischen Bedenken hinweg- 
schreiten konnte, welche sich dem Abfall von der kaiserlichen 
Sache entgegenstellten. In dieser Erkenntnis schreibt Mansfeld: 
„Der Churfürst hat, meinem Urthel nach, seine Kräfte mit des 
Königs von Frankreich seinen messend erwogen, dass dieses eine 
sehr ungleiche partie sei") 

Auch am Madrider Hofe war man von der aufrichtigen 
Gesinnung M. Emanuels gegen den Kaiser überzeugt. (Gerade in 


ı Mansfeld, 20. Oktob. 1686. W. A. Sp. C. 77. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 501 


dessen Anhänglichkeit sah König Karl, obwohl er die Verzicht- 
leistung nicht sanktionieren konnte, den Wegweiser, welcher die 
kaiserlichen Intentionen doch noch zum Ziele führen konnte. 
Andererseits brauchte man in Wien der platonischen Liebe der 
Granden zu M. Emanuel bei dessen relativer Machtlosigkeit auch 
keine übertriebene Bedeutung beilegen. „Wie können sie (die 
spanischen Minister) denn glauben, oder anderen zu glauben 
geben, dass sie cum rigore ihre leges und statuta regni wider 
Frankreichs so benachbarte Macht behaupten künnen ... sie 
müssen denn des Königs von Frankreich Macht mit des Churf. 
von Bayern seiner zu contrapesieren glauben“! Das waren 
praktische Erwägungen, vor denen nach der Ansicht der Wiener 
Politiker auch das spanische Staatsrecht und die Vorliebe für den 
Kurfürsten Halt machen mussten. 

Man konnte sich also zunächst dabei beruhigen. Um so 
eher, da die Blicke der Wiener Hofburg damals weit mehr auf 
die kriegerischen Ereignisse in Ungarn gerichtet waren, wo in 
rascher Folge Entscheidungen fielen, die für immer über das 
Schicksal dieses Landes bestimmen sollten. Eine für die wahren 
Aufgaben des Hauses Habsburg verständnisinnige Politik musste 
daher ihre Kräfte in dieser Richtung verwenden, in welcher 
schnellere und bedeutsamere Erfolge zu erringen waren. Gerade 
hier hat M. Emanuel als kaiserlicher Heerführer und Verbündeter 
der Hofburg nicht zu unterschätzende Dienste geleistet, und 
hieraus erklärt sich wenigstens zum Teil das damals persönlich 
ausserordentlich liebevolle Verhältnis Leopolds zu dem Kurfürsten. 
Dabei wird man die gegenseitigen Gratulationsschreiben bei den 
geringfügigsten Anlässen gewiss nicht hoch anzuschlagen haben. 
Diese rein äusserliche Courtoise hatte sich in der diplomatischen 
Welt vor allem als Nachahmung des französischen Musters ein- 
gebürgert. M. Emanuel beobachtete diese Form fast peinlich 
gewissenhaft. Als er sogar noch im Jahre 1703 dem Kaiser 
einen Neujahrswunsch übersandte, ward derselbe am Wiener Hofe, 
schwerlich mit Recht, als offener Hohn betrachtet. Weit besser 
lässt uns der vertrauliche Briefwechsel Leopolds mit dem Kapu- 
ziner Marco d’Aviano erkennen, welche väterlich herzliche und 
warme Neigung der Kaiser seinem Schwiegersohne entgegenbrachte, 


1 Mansfeld, 20. Oktob. 1686. W. A. Sp. C. 77. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 30 


502 Georg Friedrich Preuss. 


wie sehr er an dessen stürmischer Art und politischer Ergebenheit 
Gefallen fand.! 

Wer noch zweifeln wollte, den müsste die Haltung der Wiener 
Politik unmittelbar nach dem Ausbruch des Krieges überzeugen. Es 
sei hier die Thatsache nur angedeutet, dass Leopold, dem eben ge 
schlossenen Vertrage entsprechend, bald darauf den Grafen Lobko 
witz nach Madrid sandte, auf Kosten der kaiserlichen Hofkammer 
mit der alleinigen Mission die Verleihung der Statthalterschaft an 
M. Emanuel in erneute Anregung zu bringen. Ja, Lobkowitz 
sollte sogar über München reisen, um aus M. Emanuels Händen 
die gemeinsam verfasste Instruktion entgegenzunehmen? 

Wir kommen damit zum Schlusse. Die Wirksamkeit 
Lobkowitz’ überschreitet bereits zeitlich die Grenze, die wir uns 
gesetzt hatten. Sie füllt in die Zeit des neuen Krieges, in die 
Zeit, da König Karl seine zweite, dem Kaiserhause eng verwandte 
Gemahlin heimgeführt. Damit waren auch für die Erbfolgefrage 
völlig neue Grundlagen geschaffen. 


1 ,,... è tutto puro di bella et ottima intentione verso il mio servitio 
e quello del ben publico“ Corrispondenza epistolare tra Leopoldo I impera- 
tore ed il P. Marco d’Aviano capuccino, ed. Klopp (Graz 1888). Leopold 
an d’Aviano; 24. Juni 1686 (S. 108), 5, Juli (S. 112); 12. Juli (S. 115): „a 
sua intentione è certo ottima et io lo amo come fosse mio figlio.“ Femer 
17. Aug. 1688 (S. 169): „Nel resto anco con somma mia consolatione ho 
visto quello, ch'ella mi dice del mio carrissimo Elettore di Baviera, e certo 
ch'io lamo svisceratamente per il divoto amore che mi porta et il zelo 
ch'ha per il buon servitio onde sempre procurard di tenerlo consolato." 
9. Dez. 1688 (S. 176): L’Elettore di Baviera poi ha bonissima intentione ... 
Jo li farò le carezze possibili, e li darò ogni fattibile soddisfatione, 
ma bisogna ancora io pensi a'casi miei, et il buon signore totalmente li 
conosca. Jo perd fard tutto per consolarlo e sempre trattard con lui corte- 
sissimamente“. 7. Mai 89: „...è tutto puro, di bella et ottima intentione 
verso il mio servitio e quello del ben publico.“ Man wird diesen tret- 
herzigen Aeusserungen Leopolds auch für die Beurteilung seiner politischen 
Stellung zu M. Emanuel mehr als beiläufigen Wert zuerkennen dürfen. Es 
ist hinlänglich bekannt, wie L. geneigt war, hohe Politik nach persön- 
lichen Empfindungen zu treiben. Jedenfalls erhellt aus den angeführten 
Stellen das hohe Vertrauen des Kaisers zu M. Emanuel. Vgl. ferner die 
Finalrelation des Cornaro (12. Mürz 1690); zit. bei Arneth: Prinz Eugen 
von Savoyen (Gera 1888) Bd. I S. 450 Anm. 17, sowie das Schreiben Le 
polds an König Karl, 27. April 1689; M. A. 

? Die hierauf bezüglichen Akten enth. d. fürstl Lobkowitzsche Familien- 
Archiv Raudnitz a/E. Fasc. A. 62 u. 63. 


Oesterreich, Frankreich u. Bayern in d. span. Erbfolgefrage 1685—89. 503 


Der Zweck vorliegender Studie war der Nachweis, dass die 
bisher herrschende Auffassung nicht aufrecht erhalten werden 
kann. Gädeke wirft vor allem in das Verhältnis der Höfe von 
Wien und München als ein „rückwärts gewandter Prophet“ das 
Moment des Konfliktes in einer Zeit, da die Gegensätze noch im 
Dunkel der Zukunft schlummerten. Erst durch spätere Kon- 
stellationen und Ereignisse veranlasst, sind sie — sehr allmählich — 
ans Licht getreten. Auch dann noch hat die Rivalität der beiden 
Häuser in Idee und That unendlich viele Abwandlungen erfahren. 
Die Ziele sind hier wie da weder sofort klar noch unverrückbar 
die gleichen. Freier Wille und Notwendigkeit der Dinge greifen 
fördernd oder hemmend in die Entwicklung ein und bedingen 
stets neue Nuancen und Verschiebungen. Aber immer deutlicher 
schält sich dabei die bayerische Politik aus ihrer kaiserlich 
deutschen Umhüllung heraus, um sich auf die internationale Höhe 
der europäischen Situation zu erheben. Immer erkennbarer tritt 
die Gestalt M. Emanuels als trennendes Glied zwischen den 
älteren und jüngeren Zweig des Hauses Habsburg. Bis dann die 
jüngere Linie erlischt und M. Emanuel, vor die grosse Entschei- 
dung seines Lebens gestellt, sich nicht ohne schwere seelische 
Kämpfe nach hundertfältig gewundenen Wegen endgiltig von 
Kaiser und Reich löst. 


35* 


504 


Kleine Mitteilungen. 


Weizsäckers Editionsregeln. Wie zu erwarten stand, hat 
Ludwig Quidde im Vorwort zum XII. Bande der Deutschen Reichstags- 
akten sehr energische Verwahrung eingelegt gegen die Kritik, de 
ich in meinen Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte an 
einem Teil von Weizsäckers Editionsgrundsätzen geübt habe: hatte 
er doch noch im XI. Bande der Reichstagsakten die vortreffliche 
Bewährung jener Grundsätze gerühmt. Es ist im Interesse der Sache 
wohl unerlässlich, dass ich einiges darauf erwidere. 

Zwischen Quidde oder Weizsäcker und mir handelt es sich zum 
Teil um eine prinzipielle Verschiedenheit des Standpunktes, worüber 
sich Quidde indessen nicht ganz klar geworden ist; anderenteils dageren 
kann ich ihm den Vorwurf nicht ersparen, dass er gegen Windmühlen 
ficht. Das möge zunächst das Folgende erläutern. Von einem Ver- 
fahren, das ich (S. XVI) als sprachgeschichtlich nicht ganz einwand- 
frei bezeichne, mit dem man indessen für praktische Zwecke in der 
Hauptsache einverstanden sein könne, behauptet er (S. VI), ich erkläre 
es für unberechtigt. Wo ich von Momenten spreche (S. XIV f), die 
hinzukommen, die mitgespielt haben können, thut er, als sei es für 
mich das Wesentliche. Wenn ich sage (S. XVII): „will man einmal 
auf die Sprachgeschichte Rücksicht nehmen“, nämlich wie Weizsäcker 
es thut, so schiebt er mir die Konsequenzen in die Schuhe, obgleich 
ich jene Rücksichtnahme ausdrücklich ablehne. Quiddes Versehen 
besteht darin, dass er die allgemeinen sprachgeschichtlichen Auseinander- 
setzungen, die ich meiner Kritik einzelner von Weizsäckers Regeln 
voranschicke, mit dieser vermengt und aus jenen unberechtigter Weis 
unmittelbare Folgerungen für diese ableitet. Jene sprachgeschichtlichen, 
oder besser schreibgeschichtlichen, Erörterungen wollen erstens Weir 
säckers Vermutungen über die Entstehung der Konsonantenhäufunge 
nicht korrigieren, sondern nur ergänzen; und sie wollen zweitens eine 
bloss allgemeine Grundlage zur Kritik der spätmittelalterlichen Ortho- 
graphie liefern, mit dem Ergebnis (meine S. XV unten), dass sich 
„diese philologischen Einsichten .. nicht ..... ohne weiteres prak- 
tisch verwenden“ lassen. Es ist eine historische Darlegung, die dabin 


Kleine Mitteilungen. 505 


geht, dass der Ursprung der Konsonantenhäufungen nicht in allen 
Fällen ganz so sinnlos ist, wie man wohl anzunehmen geneigt war, 
während in einigen anderen Fällen sprachliche Gründe, die Weizsäcker 
voraussetzte, nicht stichhalten; aber es folgt daraus nicht, dass wir 
heute die Gründe zu acceptieren brauchen, die diesen oder jenen 
Schreiber des 14. oder 15. Jahrhunderts zu dieser oder jener Ab- 
weichung von der normalen Orthographie bewogen haben mögen. 
Quidde scheint nicht verstanden zu haben, was ich im Gegensatz zu 
Weizsäcker will, wenngleich ein paar seiner eigenen Bemerkungen ihn 
darauf hätten führen müssen: so S. VII unten, „Bemerkenswerterweise 
zieht auch Keutgen aus seinen sprachgeschichtlichen Erörterungen 
nachher, wo er die einzelnen Weizsäcker’schen Regeln bespricht, nicht 
den Schluss“ u. s. w.; oder S. VIII „Uebrigens gelangt Keutgen selbst 
trotz seiner Ausführungen ... dazu, Weizsäcker's Regeln in diesem 
Punkte praktisch zu acceptieren, weil er ... mit der Vereinfachung 
überhaupt noch weiter gehen will, als wir es thun“. Sein Misverständnis 
offenbaren am deutlichsten der letzte Absatz auf S. IX und der erste 
auf S. X; sie zeigen zugleich den Unterschied der Auffassungen und 
Absichten. Weizsäcker möchte seinen Abdruck so gestalten, dass der 
Benutzer ein Bild von der Schreibweise der Vorlage bekommt: ich 
verzichte von vornherein darauf. Weizsäcker lässt trotzdem die Ortho- 
graphie der Vorlage nicht unverändert, und durchkreuzt damit seinen 
Zweck. Verschiedene von Quiddes Sätzen auf S. X fordern deshalb 
unvereinbares. Mir dagegen ist die blosse Schreibweise gleichgiltig: 
ich will nur wiedergeben, was der Schreiber gesagt hat. Man hat 
eben Alles unverändert abzudrucken; oder man kann als Philologe 
einen Text sprachlich bereinigen; oder man muss nach wesentlich 
praktischen Gesichtspunkten verfahren und darf dann weiter gehen, 
als Weizsäcker es thut. 

Die meisten von Quiddes Einzelausstellungen werden damit hin- 
fällig. Aber bei einem Punkte verweilt er länger, „um an ihm zu 
zeigen, wie wenig bis in die Konsequenzen durchdacht und ... er- 
probt die kritischen Bemerkungen Keutgens und seine eigenen positiven 
Vorschläge doch sind“ (8. XII). Es handelt sich um die Schreibung 
sehr häufig vorkommender Eigennamen, wie den der Stadt Mainz, von 
dem ich (8. XIX) gesagt hatte, dass man ihn in Mainzer Stücken 
ohne Schaden Menz statt Mentz schreiben könne. Es ist nichts als 
Spitzfindigkeit, wenn Quidde da fragt, wie ich ihn in Frankfurter 
Urkunden oder von einem Frankfurter in Mainz geschrieben wissen 
will (S. XO). Ob es aber stört, in einer Urkunde neben einander 
„Franckfort, Frankfurt, Frangfurt, Frangkfurt etc.“zu lesen, ist Sache 
des subjektiven Empfindens. Freilich möchte wohl Niemand wünschen, 


506 F. Keutgen. 


da „der Willkür ... Thür und Thor geöffnet“ zu haben. Aber auch 
Weizsäcker hat unter Umständen Vereinfachungen bei Eigenname 
gestattet und damit subjektivem Ermessen Raum gegeben (Reichstags- 
akten Bd. I, S. LXX und S. LXX’). Ich lege der Sache übrigen: 
keine Bedeutung bei. In wie fern D ein „besonderer Buchstabe“ is 
(Quidde, S. VII), d. h. doch ein Zeichen für einen besonderen Laut, 
ist mir unverständlich; es steht teils für Schluss-z, teils für Schluss=: 
vielleicht ist aber gerade diese Einzelheit bezeichnend für die Ver- 
schiedenheit unseres Standpunktes. — 

Doch das Alles tritft den prinzipiellen Gegensatz noch nicht: 
diesen berührt Quidde S. AU f. Er will „solche Konsonantenhäufunger 
beseitigen, die von der heutigen Orthographie sehr stark abweichen 
und über die wir deshalb bei der Lektüre am leichtesten stolpern“. 
Ich dagegen will nicht eine Annäherung an die heutige, sondem 
thunlichst eine Anlehnung an die Schreibweise des Mittelhoch- 
deutschen, wie sie für die Ausgaben unserer klassischen Dichter 
des 12. und 13. Jahrhunderts allgemein eingeführt ist; und ich ver- 
weise deshalb auf das noch radikalere Verfahren, das Reifferscheid 
bei Loersch und Schröders Urkunden zur Geschichte des deutschen 
Privatrechts auch für das 15. Jahrhundert beobachtet hat. Persönliche 
Umstände mögen dabei mitsprechen: vielleicht hat sich Quidde in die 
anstössige Schreibweise des 15. Jahrhunderts so sehr eingelesen, dass 
er sich an sie gewöhnt hat, während mir mehr Urkunden des 13. und 
früheren 14. Jahrhunderts vor die Augen gekommen sind. Aber das 
kann nicht den Ausschlag geben: die Sprache auch des 15. Jahr- 
hunderts ist ihrem ganzen Charakter nach wesentlich noch mittel- 
hochdeutsch, und diesem Charakter wird daher am besten durch Bei- 
behaltung der alten einfachen Schreibweise Rechnung getragen. Im 
Laufe des 16. Jahrhunderts mag dann ein anderes Verfahren Platz 
greifen (Vgl. meine Urkunden Nr. 313). 

Wie es scheint, hatte Quidde, als er sein Vorwort schrieb, den 
zweiten Halbband meiner „Urkunden“ noch nicht eingesehen: er würde 
sonst an einer grösseren Zahl von Beispielen haben prüfen können, 
wie sich meine Vorschläge in der Praxis bewähren. Wenn er für die 
Reichstagsakten bei Weizsäckers Regeln bleiben will, so wird man 
das nur billigen: es ist gewiss vernünftig bei einem grossen Unter- 
nehmen, von dem schon viele Bände erschienen sind, lieber an dem 
eingebürgerten System festzuhalten, als Neuerungen einzuführen, selbst 
wenn diese einige Verbesserungen mit sich bringen sollten. Wer aber 
neuerdings eine eigene Edition unternimmt, wird sich der Aufgabe 
gegenübersehen, die verschiedenen möglichen Verfahren zu prüfen und 
das für ihn zweckmässigste einzuschlagen. Dass es auf Art und 


Kleine Mitteilungen. 507 


Zwecke der einzelnen Aufgabe ankommt, habe ich bereits in meinen 
„Urkunden“ $. XIX f. betont. Und, wenigstens bis zu einem gewissen 
Grade, ist ja auch Quidde (S. XIII f.) derselben Meinung. Um aber 
noch einmal zusammenzufassen, was ich als Vorzüge für mein System 
in Anspruch nehme: es ist praktischer, insofern es stärker kürzt als 
das Weizsäcker’sche; es ist folgerichtiger, indem es nicht den Anschein 
einer Sache zu retten sucht, die nicht zu retten ist; und deshalb, und 
weil es sich mehr dem Charakter der Sprache anpasst, ist es auch 
wissenschaftlicher. 


Jena. F. Keutgen. 


Zu den Urkunden über die Absetzung Adolfs von Nassau. 
A. Niemeier widmet die erste seiner „Untersuchungen über die Be- 
ziehungen Albrechts I. zu Bonifaz VIII.“ (Berlin, Ebering 1900) der 
vielberufenen „Gesandtschaft des Grafen Albrecht von Hohenberg, Rotten- 
burg und Haigerloch“ an die römische Curie. Besonders wertvoll 
erscheint mir in dieser Untersuchung der Nachweis, dass die von dem 
Colmarer Chronisten übermittelte Erklärung, welche die Kurfürsten 
von Mainz, Sachsen und Brandenburg im hohen Dome zu Mainz am 
23. Juni 1298 verlesen haben sollen, und in der diese Kurfürsten 
übereinstimmend mit dem bekannten Berichte des Chronisten aus- 
drücklich auf eine päpstliche Vollmacht sich berufen, auf eine wirk- 
liche Urkunde zurückgeht, die allerdings dem Chronisten nicht im 
Wortlaut vorlag, über deren Inhalt er aber aus den Aufzeichnungen 
eines Ohrenzeugen sich unterrichtet hatte. Niemeier versucht den 
Wortlaut dieser uns verlorenen Proklamation festzustellen, und ich 
glaube, dass er im grossen und ganzen das Richtige getroffen hat. 
Der Satz: Nos igitur electores tres ex parte nostra et ex parte aliorum 
electorum, qui in nos eligendi vota sua transtulerunt: erscheint mir 
teilweise nur aus der Salutatio herübergenommen. Die Arenga ist 
verloren. Der eigentliche Text aber wird mit den Worten begonnen 
haben: Vacante imperio per obitum Rudolfi etc. nos una cum ceteris 
principibus electoribus Adolphum etc. elegimus. Nicht ganz ein- 
verstanden bin ich mit Niemeiers Interpretation der Urkunde. So 
möchte ich nicht zugeben, dass bei den Worten: electores videntes 
hos defectus regis ... pape significaverunt rogantes suppliciter, quati- 
nus ipsum nobis daret auctoritatem absolvendi et alium confirmandi 
ein Uebergang aus der indirekten in die direkte Rede stattfinde. 
Warum sollte man das Substantivum „electores“ nicht auf die Gesamt- 
heit der Kurfürsten und das Pronomen „nobis“ auf die Verfasser der 
Proklamation beziehen? Es ist ja kaum anzunehmen, dass die sieben 
Kurfürsten jemals den Papst gebeten haben, gerade den Kurfürsten 


508 H. Otto. 


von Mainz, Sachsen und Brandenburg eine bestimmte Vollmacht oa 
erteilen; aber dass die letzteren in Mainz etwas Derartiges behaupte: 
haben, halte ich keineswegs für ausgeschlossen. Ebensowenig möchte 
ich mit Niemeier annehmen, dass der Chronist mit dem parenthetisch:n 
Satze: id (sc. auctoritatem absolvendi et confirmandi) optinuerunt, ut 
a pluribus dicebatur; nuncii vero Adolphi regis dixerunt, quA 
his papa simpliciter contradixit: an der Behauptung, dass der Papst 
die Vollmacht wirklich erteilt habe, Kritik üben wollte. Auch dort, 
wo er im Zusammenhang der Begebenheiten über die Sendung des 
Grafen von Hohenberg berichtet, sagt er ganz ähnlich: Qui (sc. Al- 
bertus), ut dixit, litteras accepit, spricht aber dann unmittelbar 
darauf von diesem Briefe als einem thatsächlich vorhandenen (litteras 
obtentas, his visis litteris). — Fraglich erscheint, was unter der 
auctoritas absolvendi et confirmandı zu verstehen sei. Ich habe mich 
früher (Hist. Vierteljahrschrift 1899, 1 p. 3) dahin geäussert, das 
das Verbum absolvere wohl als gleichbedeutend zu fassen sei mi 
deponere, dass es aber immerhin an die Lösung der Treueide erinner, 
die jederzeit den eigentlichen Absetzungsakt begleitete. Auch A 
übersetzt „absolvere“ mit absetzen, ohne indessen die Möglichkeit, dass 
in „absolvere“ ursprünglich die Lösung der Treueide enthalten ge 
wesen sei und der Chronist das missverstanden habe, ganz abzuweisen. 
Diese letztere Annahme scheint mir heute die allein richtige zu sein. 
Schon die Parallelstellen in dem Absetzungsdekret und in dem ar 
geblichen Briefe des Herzogs von Sachsen an eine Reichsstadt (Chmel, 
Formelbuch. Archiv f. österr. Gesch. II 229) fallen doch sehr ins 
Gewicht. Ich sage: in dem „angeblichen“ Briefe des Herzogs von 
Sachsen, weil in Wirklichkeit — um das sogleich hier auszusprechen — 
der Sachsenherzog allein unmöglich der Verfasser sein kann. Den 
er konnte doch von sich nicht etwa behaupten: Nos una cum ceteris 
principibus electoribus (Köln, Trier, Böhmen, Pfalz), quorum vices 
gerimus!), in Romanorum regem elegimus etc. oder: cum a iura- 
mento fidelitatis, quo (Adolpho) eratis astricti, sententia nostra et 
principum eorundem (also Köln, Trier, Pfalz, Böhmen) iam vos 
absolverit. So konnten nur die drei Kurfürsten reden, von denen 
auch die im Chron. Colmar. mitgeteilte Proklamation herrührt.‘) 
Wurde diese letztere am 23. Juni 1298 vor den im Mainzer Dome 


t Sachsen war nur bevollmächtigt von dem Pfalzgrafen. Vgl. Kopp I %1. 
3 Oder soll man annehmen, der Schreiber der Urkunde habe gedanken- 
los aus einer Vorlage abgeschrieben? Möglich wäre allerdings auch, das 
die Formel aus zwei Schreiben zusammengeschweisst wurde. Die in der 
ersten Hälfte stehenden Worte: coram principibus, qui una nobiscum ius 
obtinent eligendi, in termino prefixo est convictus: könnten darauf hindeuten. 


Kleine Mitteilungen. 509 


anwesenden Neugierigen verlesen, so war die erstere offenbar für die 
weitere Oeffentlichkeit bestimmt. — Die Stelle nun, die für die Fest- 
stellung des Begriffes absolvere in dieser zweiten Proklamation in 
Betracht kommt, habe ich oben bereits mitgeteilt: cum a juramento 
fidelitatis sententia nostra vos absolverit. In dem Absetzungsdekrete 
aber (Kopp I 907) heisst es: Adolfum regno denunciamus privatum 
et privamus, omnes, qui ei iuramento fidelitatis tenentur astricti, a 
iuramento huius modi absolventes. In beiden Aktenstücken also ist 
schlechthin nur von der Lösung der Treueide die Rede. Weshalb soll 
man also in der ersten Proklamation der drei Kurfürsten dem Worte 
eine andere Bedeutung beilegen? Ein weiteres gewichtiges Argument 
aber dafür, dass es sich thatsächlich auch hier um die Eideslösung 
handelt, scheint sich aus der Fassung des Schlusssatzes zu ergeben: 
ipsius (sc. pape) auctoritate nobis commissa Adolphum regem 
absolvimus a regiminis dignitate et dominum Albertum in regem eli- 
gimus Romanorum et potestate nobis tradita similiter confirmamus. 
Die Proklamation unterscheidet also drei selbständige Akte: absolutio, 
electio, confirmatio: von denen die Kurfürsten den ersten und dritter 
kraft päpstlicher Vollmacht — denn die potestas tradita ist doch 
kaum etwas Anderes als die auctoritas commissa — den zweiten aber 
kraft eigener Machtvollkommenheit ausüben. Daraus darf man doch 
wohl folgern, dass es sich weder bei der absolutio einfach um Ab- 
setzung, noch, wie Niemeier meint, bei der confirmatio um die regel- 
mässige confirmatio oder approbatio des Gewählten durch die 
Wähler, sondern in dem einen Fall um die Eideslösung, in dem 
anderen um die päpstliche Approbation handelt. Das würde 
namentlich auch gegen Domeier (die Absetzung Adolfs von Nassau), 
sprechen, der um deswillen nicht an den Colmarer Bericht glauben 
will, weil nach seiner Ansicht die Kurfürsten das Absetzungsrecht 
für sich selbst in Anspruch nahmen, also nicht wohl den Papst um 
die Vollmacht zur Absetzung bitten konnten. Wie ich schon früher 
andeutete, hat Domeier dabei zu wenig darauf Rücksicht genommen, 
dass die Päpste nicht nur einem Neugewählten gegenüber den Appro- 
bationsanspruch erhoben, den man allenfalls noch hätte ignorieren 
können, sondern sich auch einem regierenden Könige gegenüber im 
Alleinbesitz des Rechtes der Eideslösung befanden. Hier war ihre 
Mitwirkung unentbehrlich. 

Vielleicht darf ich hier noch ein Wort daräber sagen, wie ich 
mich im übrigen zu der Untersuchung von Niemeier stelle. N. hat 
meinen Aufsatz über „die Absetzung Adolfs von Nassau und die 
römische Curie“ (Hist. Vierteljahrschr. 1899, 1) erst zu Gesicht be- 
kommen, als er seine Abhandlung bereits abgeschlossen hatte, und 


510 H. Otto. 


er hat es „nicht für rätlich befunden, danach irgendwelche Aender- 
rungen an seiner bereits fertigen Untersuchung vorzunehmen“. Jo 
bin mir über den Sinn dieser Worte nicht ganz klar. Doch wa 
auch der Verfasser damit sagen wollte, jedenfalls darf ich constatierey, 
dass er inbezug auf die Beurteilung des Colmarer Berichtes vor 
anderen Voraussetzungen aus zu demselben Ergebnis gelangt ist we 
ich. Inbezug auf den Zeitpunkt der Sendung des Grafen von Hoben- 
berg gehen allerdings unsere Ansichten auseinander. Während ich 
sie zu 1296 setzte, ist sie nach N. erst 1297 erfolgt. Ich nehme 
nun keinen Anstand zu erklären, dass ich durch Niemeiers Aw- 
führungen in meiner Auffassung schwankend geworden bin. Zwar 
die Thatsache, dass der Graf am 5. August 1296 urkundlich ın 
Constanz nachweisbar ist, schliesst die Möglichkeit, dass er nach dem 
29. Juni 1296 an der Curie war, nicht geradezu aus, wenn auch die 
Frist von 36 Tagen für einen Ritt nach Rom und von da zurück 
nach Constanz etwas kurz bemessen ist. Dagegen gewinnt man au; 
dem Colmarer Berichte allerdings den Eindruck, als ob nach Ansicht 
des Chronisten der Graf erst 1297 in Italien gewesen sei, da w- 
mittelbar nach der Rückkehr des Grafen die Kurfürsten auf den 
1. Mai 1298 zu einer Besprechung entboten worden sein sollen. Uni 
wenn derselbe Chronist nur die drei Kurfürsten von Mainz, Branden- 
burg und Sachsen als die Auftraggeber des Grafen nennt, ein Um- 
stand, der für mich sprechen könnte, da im Juni 1297 ein Einver- 
nehmen sämtlicher Kurfürsten hergestellt wurde, so muss man A 
zugeben, dass diese Vorstellung des Chronisten von nur drei handelnden 
Kurfürsten als ein Reflex aus der Proklamation von 1298 aufgefasst 
werden kann. Wenn ich nun aber unbedingt zugeben würde, das 
die Sendung des Grafen in das Jahr 1297 falle, würde dann nicht 
meine ganze Hypothese, wie ich sie in meinem Aufsatze entwickelt 
habe, in sich zusammenfallen? Ich glaube nicht. Der Brief des 
Papstes an den König von Frankreich vom 18. August 1296, von 
dem ich ausgegangen bin, der liegt nun doch einmal vor, und ich 
zweifle auch nicht, dass ich ihn richtig interpretiert habe. Auch die 
Thatsache bleibt bestehen, dass nach dem 29. Juni 1296 eine Gesandt- 
schaft Albrechts von Oesterreich an der Curie war, und schliesslich 
wird Preger doch insofern wohl Recht behalten, dass damals die An- 
näherung des Erzbischofs von Mainz an Albrecht bereits Thatsache 
war, so dass die österreichische Gesandtschaft dem Papste von einer 
günzlichen Verschiebung der Machtverhültnisse in Deutschland Mel- 
dung machen konnte. Zu der alleräussersten Annahme, dass Bonifaz 
ganz unbeeinflusst von dem Gang der Dinge in Deutschland seinen 
Brief vom 18. August 1296 geschrieben habe, möchte ich vorerst 


Kleine Mitteilungen. 511 


nicht meine Zuflucht nehmen. — Zum Schluss noch eins. Es ist 
ein besonderes Verdienst der Untersuchung Niemeiers, dass er die 
ausländische Litteratur so vollständig verwertet hat. Die Notiz des 
englischen Chronisten Trivet, wonach Bonifaz i. J. 1297 die Fürsten 
Deutschlands brieflich zum offenen Abfall von Adolf aufgefordert hat, 
ist hochinteressant; sie ist auch keineswegs unglaubwürdig. Soll man 
aber nun wirklich, vorausgesetzt, dass die Sendung des Hohenbergers 
1297 erfolgt ist, in der Notiz des Engländers einen Niederschlag der 
Vollmacht erblicken, welche der Graf von der Curie mit nach Hause 
brachte? Ist es nicht vielleicht wahrscheinlicher, dass die Sendung 
des Grafen erst durch den von dem Engländer erwähnten päpstlichen 
Brief veranlasst wurde? Wenn der Papst sie zum Abfall aufforderte, 
wenn er ihnen auf diese Weise Avancen machte, dann durfte er sich 
auch nicht darüber wundern, wenn die Kurfürsten ihn um die Voll- 
macht baten, die dem Abfall entgegenstehenden Unterthaneneide zu 
lösen und einem Gegenkönige die päpstliche Approbation zu erteilen. 
Der Papst hat auch offenbar eine Vollmacht erteilt. Wie sie aber 
gelautet haben mag, aus welchen Erwägungen heraus sie erteilt 
wurde und inwieweit die Kurfürsten sie missbraucht oder überschritten 
haben, das sind Fragen, auf die uns die Geschichte eine bündige Ant- 
wort schuldig bleibt. 


Hadamar. H. Otto. 


Kritiken. 

Sächsische Volkskunde. Unter Mitarbeit von J. Deichmäller, 
H. Dunger, H. Ermisch, K. Franke, O. Gruner, C. Gurlıt, 
A. Kurzwelly, E. Mogk, M. Rentsch, S. Ruge, E. O. Schulze, 
O. Seyffert und J. Walther herausgegeben von Robert Wuttke. 
Zweite wesentlich vermehrte Auflage. Mit 200 Abbildungen ın 
Holzschnitt, Zink- und Kupferätzung, 4 Tafeln in Farbendruck 
und einer Karte vom Königreich Sachsen. Dresden, A. Schönfeld, 
1901. 578 Seiten Lex. 8°. Preis 10 M. 

Der Beifall, den bereits die erste Auflage dieses aus Vorträgen 
hervorgegangenen Werkes gefunden hat — sie war nämlich in wenigen 
Wochen vergriffen — wird begreiflich, wenn man sich in dasselbe 
einigermassen vertieft. Der Herausgeber, von dem richtigen Gedanken 
geleitet, dass auf dem schier unerschöpflichen Gebiete der Landes 
und Volkskunde niemand gleichmässig gut unterrichtet sein kanı, 
hat eine ansehnliche Zahl kenntnisreicher Forschungsgenossen zu Mit- 
arbeitern der von ihm herausgegebenen Sächsischen Volkskunde gewonnen, 
und so ist denn ein Werk zustande gekommen, das in seiner Art 
vorzüglich ist und auch dem, der sich seit langem mit dem beschäftigt 
hat, was dieses Buch lehren will, aufrichtige Anerkennung abnötigt. 
Natürlich schliesst das nicht aus, dass der Leser gemäss der Richtung 
seines Interesses sich von gewissen Stoffen und Ausführungen des 
Buches stärker angezogen fühlt, als von anderen, und auch betrefis 
einiger Punkte zu abweichenden Auffassungen gelangen kann. Aber 
den Eindruck wird ein jeder gewinnen, dass hier Ergebnisse sorg- 
fültigster Forschung in ansprechender Form geboten werden, die 
zwar zunächst auf eindringenden Bücherstudien, sodann aber nicht 
minder auf eigenen Beobachtungen — zumteil während vieljähriger 
Wanderungen der Verfasser — beruhen. Das Dargebotene ist durch- 
weg von einer Reichhaltigkeit, wie sie ein mit solchen Dingen bisher 
nicht vertrauter Leser wohl kaum geahnt hat. So ziemlich alle 
Daseinsbedingungen und Erscheinungen des Volkslebens: die Landes- 
natur, Stammesart, Sprache und Sitte der Bewohner; Verschiedenheit 


Kritiken. 513 


und Eigenart der dörflichen und städtischen Siedelungen; Stand, 
Wachstum und Gliederung der Bevölkerung mit den sie bedingenden 
Ursachen, wie auch alle volkstümlichen Bethätigungen auf dem 
Gebiete der Kunst, namentlich der Dichtung, sind in dem Werke zum 
Gegenstande der Forschung gemacht. Allerdings Wünsche bleiben 
noch zurük. So hätte eine Deutung der älteren Fluss- und 
Bergnamen von berufener Seite sicherlich wichtige Schlüsse auf die 
Siedelungsgeschichte gestattet; ein Ueberblick ferner über die Zahl 
der eingegangenen Orte, der sogenannten Wüstungen, sowie über die 
Zeit ihres Wüstwerdens und ihre verschiedene Häufigkeit in den 
einzelnen Teilen des Landes würde Veranlassung gegeben haben, 
manche irrigen Vorstellungen über die Wirkungen lange dauernder 
Kriege, im besonderen des dreissigjährigen, zu berichtigen. Auch das 
Kinderlied und Kinderspiel, das doch sicher in Sachsen noch lebendig 
ist, hätte mehr als eine gelegentliche Erwähnung verdient. Als ein 
entschiedener Mangel muss es aber bezeichnet werden, dass die 
religiöse und kirchliche Vergangenheit des Landes beinahe völlig 
vernachlässigt worden ist. Zwar findet sich ein schöner Beitrag über 
die sächsische Dorfkirche, aber über alle eigentlich kirchlichen Dinge 
bringt das sonst so reichhaltige Buch nicht das Geringste. Sollte 
sich denn kein Fachmann haben finden lassen, der bereit gewesen 
wäre, einen Ueberblick über die Einführung des Christentums in 
Sachsen, über die dort zu Kirchenpatronen gewählten Heiligen, über 
die Begründung von Pfarrsystemen und deren allmähliche Zerlegung, 
sowie über die Zugehörigkeit der einzelnen Landesteile zu den Bis- 
tümern in katholischer Zeit, endlich auch über die Klostergründungen 
und die in dieser Hinsicht besonders thätigen Orden zu geben? 
Gewiss würde es vielen Lesern angenehm sein, wenn in einer dritten 
Auflage des Buches diese Lücke ausgefüllt würde. 

Wenn nun diesen Wünschen nachstehend auch einige Ausstellungen 
angeschlossen werden, so geschieht es lediglich, um den betreffenden 
Verfassern für den Fall einer abermaligen Neubearbeitung Zweifelhaftes 
zu nochmaliger Erwägung zu empfehlen und wünschenswerte Ergänzungen 
anzudeuten. 

Wenn der Verfasser des ersten Aufsatzes, Ruge, von dem um 
900 wieder erstandenen alten Stammesherzogtum der Sachsen spricht, 
so ist dagegen einzuwenden, dass es vorher ein den ganzen Stamm 
umfassendes nicht gegeben hat. Die Behauptung, dass Miriquido 
Wälder im Erzgebirge bezeichne, ist ebenfalls nicht begründet. Viel- 
mehr ist die von Ruge als falsch bezeichnete Annahme, dass das 
Erzgebirge selbst ehemals diesen Namen gehabt habe, meines Erachtens 
die allein haltbare, was hier nachzuweisen zu weit führen würde. 


514 Kritiken. 


Zweifelhaft erscheint mir auch der angeblich älteste gemeinsame 
Name des Vogtlandes, des Erzgebirges, der sächsischen Schweiz und d« 
Lausitzer Gebirges als der „böhmischen Wälder“, denn die von Rus: 
dafür beigebrachten Belege sind teils an sich minderwertig, so z. B. 
die Eulenspiegelgeschichte, deren Sache geographische Genauigk:it 
schwerlich war, teils stammen sie aus recht später Zeit. Ueberzeugeni 
ist dagegen der Nachweis der Entstehung, Verschiebung und al 
mählichen Ausdehnung des Namens Erzgebirge. Einige Flüchtigkeiten 
seien behufs späterer Beseitigung hervorgehoben. S. 8 ist der Prager 
Friede versehentlich ins Jahr 1634 (statt 1635) gesetzt worden: 
ebenso ist S. 12 eine Entgleisung übersehen worden in dem Satze: 
„Die Lausitz konnte seine Zugehörigkeit zu Böhmen haben“, urd 
S. 25 am Schlusse des Aufsatzes hätte natürlich statt „schon längs 
eingezogen“ stehen müssen: „schon längst“. 

In dem von guter Sachkenntnis zeugenden und einen klaren 
Teberblick gewährenden Aufsatze Deichmüllers über Sachsens vor 
geschichtliche Zeit lassen die zur Erläuterung beigefügten Zeichnungen 
schnurverzierter Gefässe gerade die deutliche Darstellung der Schnur 
verzierung vermissen. Die Bezeichnungen Eimer, Topf und Kanne 
(S. 29) dürften den dargestellten Gefässen nicht durchweg angemessen 
sein; auch kann der Typus der Kugelflaschen nicht ohne weiteres 
zur Schnurkeramik gerechnet werden. Ueberraschend wirkt die Mit- 
teilung, dass Sachsen bisher nur einen einzigen Skelettgrabfund (in 
der Gegend von Zwenkau) zu verzeichnen hat. Wie reich erscheint 
dagegen Thüringen, wo noch lange nicht alle Hügelgräber mit Skelett- 
bestattung geöffnet sind, in denen man schnurverzierte Gefässe als 
Grabbeigabe erwarten kann! Die Schlüsse oder besser Vermutungen 
betreffe der Richtung der Einwanderung neolithischer Bewohner (S. 33) 
können zwar das Richtige getroffen haben, sind aber keineswegs un- 
umstösslich, da das Material dürftig ist und neue Funde jene hin- 
fällig machen können. Ob die Kupferzeit in Deutschland wirklich 
nur sehr kurz gewesen ist, steht ebenfalls noch nicht fest. Thatsache 
ist, dass gar manche wichtige Kupferfunde bisher noch nicht zu all- 
gemeiner Kenntnis gelangt sind, und dass jeder Gegenstand aus Kupfer 
eine ungleich grössere Anzahl gleichartiger Funde vertritt, als ein 
Bronzestück, weil die Kupfergeräte viel grösserer Gefahr der Ver- 
nichtung ausgesetzt waren, als die besser nutzbaren aus Bronze. Bei 
der Erwähnung verschiedener Bronzesicheln teils mit Knopf, teils mıt 
Nietloch (S. 36) konnte angedeutet werden, dass man die ersteren 
auf nordische, die letzteren auf westeuropäische Herkunft zurückfübrt. 
Der auf den sächsischen Urnenfeldern vertretene jüngere bronzezeitliche 
Formenkreis (S. 42) erstreckt sich keineswegs nur auf den südöstlichen 


Kritiken. 515 


Teil der Provinz Sachsen; er ist auch im zentralen Teile weithin 
nachweisbar, so z. B. in der Umgebung von Eisleben. Die Hall- 
stattkultur muss nicht bloss über Schlesien nach Sachsen gekommen 
sein; nach Ausweis von Funden kann sie auch über Thüringen ihren 
Einzug gehalten haben. Die ersten Anfänge dorfähnlicher Gemein- 
schaften (S. 44) sind in Thüringen erheblich früher nachweisbar, als 
in Sachsen, nämlich schon zur Zeit der Bandkeramik, z. B. in den 
beiden Mansfelder Kreisen und in dem Querfurter Kreise. Dass ferner 
die Rundlinge (8. 48) wirklich eine den Slaven allein eigentümliche 
Anlage seien, ist in neuerer Zeit mit guten Gründen in Zweifel ge- 
zogen worden. Bemerkt sei auch noch, dass es sich empfohlen hätte, 
entweder auf den D.s Aufsatze eingefügten Kartenskizzen oder auf 
der dem Buche beigegebenen Karte des Königreichs Sachsen die 
wichtigsten vorgeschichtlichen Fundorte, wie z. B. Jessen bei Lommatzsch 
und Weissig bei Grossenhain einzutragen. 

Zu dem Aufsatze von Schmidt über die germanischen Bewohner 
Sachsens vor der Slavenzeit ist zu bemerken, dass die Gebietsgrenze 
der Kelten in Mitteleuropa (S. 53) nach Osten zu sicherlich noch 
über die Linie Leinefluss— Thüringen hinausgereicht hat, denn auch 
im eigentlichen Thüringen bis zur Saale hin fehlt es nicht an Spuren 
keltischer Vorbewohner. Die Annahme (S. 55), dass zur Zeit Cüsars 
bei den Sueben jährlich ein Wechsel der Wohnungen innerhalb des 
Gaubezirkes stattgefunden habe, ist schwerlich haltbar. Es kann sich 
nur um einen Wechsel des Ackers innerhalb derselben Mark oder 
Flur gehandelt haben. Der Bezeichnung der Hundertschaften als 
noch rein persönlicher Verbände wäre zur Vermeidung von Miss- 
verständnissen die Bezeichnung „Familien- oder Sippenverbände“ vor- 
zuziehen gewesen. Die Darstellung der Besitznahme und Besitz- 
verschiebung (S. 58) ist wohlerwogen und im allgemeinen als zutreffend 
zu erachten; nur ist doch so gut wie sicher anzunehmen, dass der 
Name der Thüringer mit den Hermunduren insofern noch unmittelbar 
etwas zu thun hat, als die zwischen Saale und Werra zurückgebliebenen 
Hermunduren der Grundstock des neu sich bildenden thüringischen 
Stammes gewesen sind und ihr Name dem der Duringe zu Grunde 
liegt, was Sch. bald darnach (8. 59) auch selbst behauptet. Dass 
das Hwerenofeld östlich der Saale von den Warnen seinen Namen 
hat, ist schon lange vor Schulze, auf den sich Schm. stützt, von mir 
behauptet und nachgewiesen worden. Spuren der Warnen westlich 
der Saale sind wahrscheinlich in den Namen Querne, Quernefurt 
(vgl. die Schreibung Guerenaveldo) u. a. zu erblicken. Ein silingisches 
Sprengstück hat sich ebenfalls hinter die Saale gerettet, wo der Name 
des Flüsschens Schlenze ihre neue Heimat andeutet. 


D16 Kritiken. 


Schulze in seinem Aufsatze „Verlauf und Formen der Besiedelung 
scheint anzunehmen, dass die sorbischen Slaven auch in Thüringen 
als Eroberer eingedrungen seien, und stützt sich dabei auf da: 
Vorhandensein slavischer Ortsnamen in Thüringen, namentlich auf 
das Vorkommen eines Gaues Winidon. Ein Beweis dafür ist aber 
nicht erbracht. Denn die slavischen Ansiedelungen im Innern Thüringen: 
dürften nur von slavischen Kriegsgefangenen herrühren. Schon de 
allgemeine Bezeichnung der Leibeigenen als Sklaven (sclavi) sprecht 
für dieses Verhältnis. Höchstens die in unmittelbarer Nähe der Saale 
und Elbe nachweisbaren slavischen Ortsnamen könnten als Denkmäler 
vorübergehender slavischer Eroberung in der Zeit der Ohnmacht der 
merowingischen Herrscher angesehen werden. Mit Recht bezweifelt 
aber Sch. (S. 117), dass Rundling und Strassendorf zwei spezifisch 
verschiedene slavische Siedelungsformen seien. Beide führt er viel 
mehr auf die Wirtschaftsverhältnisse von allmählich zu sesshaftem 
Ackerbau übergegangenen Nomaden zurück. 

Ermisch in seiner Besprechung der Anfänge des sächsischen 
Städtewesens giebt (8. 127ff.) zunächst eine lichtvolle Darlegung der 
für die Entwickelung der sächsischen Städte in Betracht kommenden 
Bedingungen, beschränkt sodann in richtiger Würdigung der Verhältnisse 
(S. 132) den Ausdruck „Stadt“ auf die Bedeutung „Burg zur Sicherung 
der Hauptverkehrsstrassen“ und gelangt zu dem richtigen Schlusse: 
„Jede Stadt war eine erweiterte Burg, aber nicht jede Burg wurde 
eine Stadt“. Die Städte im Nordosten Deutschlands erklärt er aus 
nahmslos für planmässige Neugründungen und empfiehlt mit Recht 
die Sammlung von Stadtplänen als ein vorzügliches Mittel für die 
Erkenntnis der Entstehung und Entwickelung der Städte. Wenn er aber 
(S. 143) bei der Erwähnung des locus Chemnitz das Wort locus im Sinne 
von Dorf nimmt, so ist das ein Irrtum. Denn locus bedeutet im Latem 
des Mittelalters fast durchweg einen zwar offenen, aber schon grösseren 
Ort mit Marktgerechtigkeit. Gegenüber der Form Worfzins (S. 146) 
liegt die Frage nahe, ob hier nicht Wortzins (= Zins für eine 
Wort = area, Baustelle) geschrieben sein sollte Das Umreiten einer 
anzulegenden Stadt ist keinesfalls bloss uralte slavische Sitte, denn 
es findet sich auch auf germanischem Boden. So z. B. ist nach der 
Sage die Grenze der Grafschaft Mansfeld durch Umreiten in Verbindung 
mit der Ausstreuung von Gerstenkörnern festgestellt worden. 

Auch die folgenden Abhandlungen bringen viel Treffliches. Doch 
schon die gegebenen Andeutungen werden die Ueberzeugung erweckt 
haben, dass die „Sächsische Volkskunde“ dem Leser eine Fülle von 
Anregung und Belehrung bringt und darum auch ausserhalb Sachsens 
volle Beachtung verdient. Hermann Grössler. 


Kritiken. 517 


Jos. Hansen, Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess 
im Mittelalter und die Entstehung der grossen Hexen- 
verfolgungen. (Historische Bibliothek hsg. v. d. Redaktion der 
Historischen Zeitschrift Bd. 12.) München und Leipzig, Olden- 
bourg 1900. 

Die Geschichte der Hexenprozesse ist nach langem Stillstand und den 
schlimmsten Verdunklungsversuchen, die von ultramontaner Seite unter- 
nommen worden sind, in den letzten Jahren durch das ausgezeichnete 
Buch S. Riezlers gefördert worden, nicht bloss für das bairische Ge- 
biet, sondern auch in ihrer ganzen Grundlage. Das vorliegende Buch 
führt die Arbeit weiter: während Riezler vor allem die Entstehung 
der grossen Hexenverfolgung untersucht und den furchtbaren Einfluss 
der Hexenbulle Innocenzens VIII und des Malleus maleficarum verfolgt 
hatte, will Hansen nicht nur die juristische Grundlage, sondern die 
Entstehung der ganzen Anschauung vom Hexenwesen feststellen. Im 
wesentlichen hört Hansen da auf, wo Riezler angefangen hatte. 

Es ist ein vortreffliches, tief eindringendes Buch. Die Bildung 
des Hexenbegrifis ist schon allein eine höchst verwickelte Sache, die 
ebenso in die Fülle volkstümlichen Aberglaubens wie in die patristische 
und scholastische Theologie, das kirchliche Recht und die kanonistische 
Doktrin hineinführt. Für die Entstehung der Hexenprozesse aber musste 
nicht nur die gesamte Rechtsanschauung, weltliche wie kirchliche, 
verfolgt werden, sondern auch die Entwicklung der Prozessformen und 
vor allem das geschichtliche Material für eine Statistik der einzelnen 
Prozesse. Das erforderte die umfassendsten Quellenforschungen: Hansen 
hat mit emsiger Sorgfalt das vorhandene Material für alle Länder 
zusammengesucht, zum grossen Teil, namentlich für das letzte Jahr- 
hundert viel Handschriftliches oder in seltenen Drucken Verborgenes, 
was er in einem besonderen Band zusammen mit Einzeluntersuchungen 
demnächst herausgeben wird. 

Leider hat der Verf. eines versäumt, ein Register zu geben. Das 
ist um so bedauerlicher, als der Stoff sehr kompliziert, die Anord- 
nung zwar an sich klar, aber doch nur für den leicht zu übersehen 
ist, der das Buch in einem Zug durchnimmt. Das Inhaltsverzeichnis 
kann den Mangel nicht ersetzen. Es ist schon an sich mager genug, 
giebt die Seitenzahlen der einzelnen Gruppen nicht an und folgt dem 
verschlungenen Gang der langen Kapitel nicht eingehend genug. 

Ich will mich bemühen, den Ertrag des Werkes d. h. seine 
Gesamtanschauung kurz zusammenzufassen, und verzichte lieber darauf, 
auf diese und jene Einzelheiten einzugehen. 

Zunächst die Bildung der Vorstellung von den Hexen. 
Ich halte diesen Abschnitt für besonders wertvoll. H. bezeichnet die 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 86 


518 Kritiken. 


Hexe des 15. und der folgenden Jahrhunderte als einen Sammel- 
begriff, sofern in ihm im Laufe der Zeit eine ganze Anzahl anfänglich 
getrennter Vorstellungen vereinigt worden sind: 1. maleficium, namert- 
lich der schädigende Zauber, der die Zukunft enthüllt, Krankheit 
und Tod, Impotenz und Unfruchtbarkeit bewirkt, den Kühen die 
Milch nimmt, Wetter macht u. a: 2. die schädigende striga, die 
nachts auf Buhlschaft oder Kindermord ausfliegt, aber mit dem mals- 
ficium von Haus aus gar nichts zu thun hat; 3. der geschlechtliche 
Verkehr zwischen Mensch und Dämon, mit dem gleichfalls das male- 
ficium von Haus aus nicht verbunden ist; 4. der sektenhafte Zusammes- 
hang der einzelnen Personen. Die drei ersten kommen bei allen Völkern 
und in allen alten Religionen, 1 und 3 auch im alten Testament und 
Judentum vor. Erst ihre Kombination ist das Werk des Mittelalters. 

Die Stellung der Kirche zu diesen verschiedenen Elementen ist 
nun lange Zeit verschieden gewesen. Das nachgewiesen zu haten 
ist ein Hauptverdienst Hansens. In der Litteratur hatte bisher die 
Meinung geherrscht (Döllinger im Janus; Heppe-Soldan u. a.), dass 
die ältere Kirche die Magie überhaupt für einen Wahn erklärt hate, 
der mit dem christlichen Glauben unvereinbar sei, und dass erst die 
Scholastik und darnach die scholastisch geschulten Päpste und Inqui- 
sitoren den Glauben an die Realität der Zauberei und des Hexentums 
durchgesetzt haben. Man hatte sich da vor allem auf den Kanon 
Episcopi (c. 12. C. XXVI’ 5) und ähnliche Synodalbeschlüsse berufen. 
Hansen weist nun aber, m. E. völlig zutreffend, nach, dass auch dieser 
Kanon und alle seine Verwandten die Realität der Zauberei voraus- 
setzen und nur die nächtlichen Luftfahrten der Weiber (mit der Diana 
und Herodias) als dämonische Illusionen kennzeichnen und den Glauben 
daran sowie an die Tierverwandlungen verbieten. Der gewöhnliche 
Zauber aber wird zwar verboten und bestraft, aber mit verschwun- 
denden, jedenfalls ganz unwirksamen Ausnahmen als Realität voraus- 
gesetzt. Das ist die Anschauung der Kirche von Anfang an gewesen: 
sie hat die Hauptsumme der heidnischen Mythologie und des heid- 
nischen Aberglaubens als Wirklichkeit hingenommen und nur die 
Götter und Geister des Heidentums des göttlichen Charakters ent- 
kleidet, zu bösen Geistern, Dämonen herabgedrückt. Mit ihnen 
bringt also die Zauberei nach wie vor in Verbindung; sie ist dämo- 
nisches Werk, Abfall vom lebendigen Gott. Diese Auffassung hat 
vor allem Augustin auf die Zukunft vererbt, und sie hat durch alle 
Jahrhunderte hindurch thatsächlich in Theologie und Recht, in Theorie 
und Praxis der Kirche geherrscht, und gerade die kirchliche Litteratur 
und Disziplin, die den Zauber verbietet und bestraft und doch immer 
wieder als Realität voraussetzt, hat vor aller: den Aberglauben des 


Kritiken. 519 


Volkes erhalten und den Widerspruch dagegen erstickt. Ausgeschlossen 
von der theologischen und kanonistischen Litteratur wie aus der 
gerichtlichen Praxis ist vorerst nur der Glaube an die Strigen, die 
Tierverwandlung, die geschlechtliche Verbindung mit Dämonen und 
zum Teil an das Wettermachen. 

Das wird erst mit der Scholastik des 13. Jhs. anders. Soeben 
hatte die Aufklärung des 12. Jhs. den Wahn des Dämonismus in 
grösserem Umfang bekämpft. Jetzt wird sie durch die neue Epoche 
der Scholastik auch auf diesem Feld überwunden. Die Realität des 
Zaubers mit dämonischer Hilfe wird ein für allemal wissenschaftlich 
begründet, zugleich nun aber auch gein Begriff erheblich erweitert. 
Die Scholastik stellt jetzt wissenschaftlich auch folgende Möglichkeiten 
fest: 1. dass die Dämonen in gewissen Grenzen die Zukunft kennen und 
mitteilen; 2. dass mit dem Teufel Verträge geschlossen werden (Auto- 
ritäten besonders Augustin, Jes. 28, 15. 18; die Versuchung Christi); 
3. Teufelsbuhlschaft in der Form von Succubus und Incubus; 4. Ver- 
wandlung zwar nicht von Menschen in Tiere, wohl aber von Tieren in 
andere Tiere (Beweis u. a. die ägyptischen Zauberer vor dem Pharao); 
5. dass Engel wie Dämonen menschliche Leiber durch die Luft ent- 
rücken (Beweis: Dan. 14, 35 der Vulgata, und Christi Entführung 
durch den Satan Matth. 4, 5. 8); 6. dass Dämonen Wetter machen 
(Ps. 77, 49 und die Rolle des Satans im Prolog zum Buch Hiob) 
M. a. W.: was bisher nur volkstümlicher Aberglaube gewesen war, 
wird nun fester Bestand der kirchlichen Wissenschaft und damit der 
kirchlich gehüteten Ueberlieferung. Noch aber fehlen einzelne Stücke 
des späteren Hexenbegriffs: der Flug zum Sabbat mit Teufelskult, 
Teufelsorgien und Kinderschlachten, sowie der sektenhafte Zusammen- 
schluss der Hexen. 

Wie diese letzten Momente sich mit den alten verbunden haben, 
hat wiederum H. sehr glücklich erwiesen. Sie stammen aus der In- 
quisition, die die Hexen als Ketzer behandelt und daher auf sie die 
ältere Vorstellung vom Ketzersabbat (der Synagoga Satanae) über- 
trägt. Hier beginnt also die Bedeutung des Rechts und der gericht- 
lichen Praxis. Auch hier wiederum hat H. in hohem Masse klärend 
und fördernd gewirkt. 

Das kirchliche Recht hatte die Zauberei von Anfang an als 
Dämonenkult verboten. Aber auch das weltliche Recht der römischen 
Kaiserzeit wie der germanischen Völker hatte unter kirchlichem Ein- 
fluss die Zauberei, nicht nur wenn sie mit schädigenden Wirkungen 
verbunden war, sondern auch als religiöses Verbrechen mit Strafen 
bis zum Tode bedroht. Aber es hatte sich in den Grenzen der alten 
Vorstellung vom maleficium gehalten und war nicht über die Be- 

36* 


520 Kritiken. 


strafung einzelner Fälle hinausgekommen. Im früheren Mittelalter 
war also die Zauberei mixti fori gewesen: in der Regel scheinen dx 
geistlichen Gerichte das religiöse Delikt mit geistlichen Strafen bis 
zum Bann, die weltlichen die schädigende Handlung oder Absicht mit 
weltlichen Strafen bis zum Tod geahndet zu haben. 

Anders wurde es mit der Einführung der päpstlichen Ketzerinqui- 
sition vor allem in Südfrankreich. Unter ihre Kompetenz fällt die 
Zauberei, sofern sie von Alters her mit der Ketzerei eng verbunden 
erscheint und vor allem mit der neuen grossen volkstümlichen Sekte 
der Katharer verbunden gedacht wird. Man macht freilich auch 
künftig noch einen Unterschied zwischen einfacher und ketzerischer 
Zauberei, und Hansen verfolgt ihn sorgfältig in Theorie und Praxis. 
Aber ich kann hier davon absehen, weil er für die endgiltige Fest- 
stellung des Hexenwesens doch von untergeordneter Bedeutung ist. 
Vor allem aber hat die päpstliche Inquisition die bischöflichen und 
weltlichen Gerichte aus der Judikatur über die Zauberei nicht verdrängt 
Sie setzt sich nur neben sie mit ihrem eigenen Prozess und Strafrecht. 
Beide Rechte bestehen zunächst gesondert neben einander. Das ist 
von Hansen vortrefflich nachgewiesen, und darauf beruht nun eben der 
weitere Gang der Entwicklung. 

Denn im Bereich der Ketzerinquisition und zunächst nur in 
ihr setzt sich von Anfang an die scholastische Anschauung von der 
Zauberei durch. Die Inquisitoren sind ja die Ordensgenossen der grossen 
Scholastiker; sie übernehmen unbesehen deren spekulative Ergebnisse 
als feststehende Wahrheiten, foltern sie als Thatsachen aus den An- 
geklagten heraus und gewinnen dadurch ein grosses thatsächliches 
Material, das die Theologumene bestätigt und zu neuen Spekula- 
tionen Anlass giebt. Im selben Bereich aber, und wiederum zunächst 
nur in ihm, treten auch die neuen Züge vom Ketzersabbat und dem 
Flug auf ihn hinzu, und nur hier entwickelt sich auch die Vorstellung 
von der Hexensekte. Der Ketzersabbat ist ursprünglich, wie bekannt, 
eine Eigentümlichkeit der Katharer, erst später auf Waldenser u. a. 
übertragen; aber auch bei den Katharern ist er nur eine Ueber- 
tragung der Schmähgerüchte, die einst in der heidnischen Gesellschaft 
des zweiten Jahrhunderts über die Christen umgegangen und von der 
Kirche dann auf ihre Sekten übertragen worden waren. Nur der 
Flug zum Sabbat ist neu und stammt nach H. wohl aus der volks- 
tümlichen Vorstellung von der Striga. Aber erst nachdem Sabbat 
und Flug auf die Ketzer übertragen worden waren, wird beides zu- 
sammen für die Zauberer und Hexen übernommen. 

Auch die Inquisition übrigens hat zunächst, etwa in den ersten 
90 Jahren ihres Bestehens, die Zauberei nicht systematisch verfolgt, 


Kritiken. 521 


sondern nur da, wo sie im Gefolge der Ketzerei erschien. Erst etwa 
1320—1350 bekommt in Südfrankreich, und zunächst wieder nur 
hier, unter der Leitung der Päpste Johann XXII und Benedikt XII 
die Verfolgung der Hexen durch die Inquisition den Charakter syste- 
matischer und schon beinahe massenhafter Verfolgung, und diese 
Verfolgung mit ihren Ergebnissen hat natürlich den Glauben an die 
Realität der neuen Vorstellung vom Hexenwesen erst recht befestigt 
und ausgedehnt. 

Die weltlichen und bischöflichen Gerichte dagegen bleiben also 
zunächst von dem neuen Hexenbegriff wie den neuen prozessualischen 
Grundsätzen unberührt. Aber um 1400 beginnen in der Süd- und 
Westschweiz Teufelsbuhlschaft, Luftfahrt, Sabbat und Sektencharakter 
auch in die weltlichen Prozesse einzudringen, und um 1450 nimmt 
auch diejenige kanonistische Litteratur, die auf dem Boden des alten 
Rechts steht und von der Ueberlieferung der Ketzeringuisition un- 
berührt ist, die Vorstellung vom Hexenflug auf. Sie setzt sich mit 
dem Kanon Episcopi so auseinander, dass sie den Flug mit Diana 
und Herodias freilich für Illusion erklärt, aber den zum Hexensabbat 
nicht: er konnte in jenem Kanon gar nicht erwähnt werden, weil er 
ebenso wie die Hexensekte neu ist. 

Damit steht man am entscheidenden Punkt in der Bildung der 
Anschauung vom Hexenwesen. Zugleich hat sich aber bei den welt- 
lichen Gerichten während der letzten Generationen noch ein weiterer 
Umschwung vollzogen; mit dem Vordringen des römischen Rechts, 
der Umbildung des Strafprozesses in allen Ländern (Offizialprozess, in 
Deutschland in Kombination mit dem Leumundsverfahren) und der 
Aufnahme der Folter als Beweismittel wird ihnen erst die Möglich- 
keit zu einer systematischen Verfolgung im Stil der Ketzerinquisition: 
gegeben. Das ist der Boden, auf dem sich die dritte Periode c. 1430 
bis 1540 abspielt. 

Als den Ausgangspunkt der grossen Hexenverfolgung des 15. 
und der folgenden Jahrhunderte stellt Hansen, indem er zugleich auf 
Untersuchungen seines künftigen zweiten Werkes hinweist, die west- 
lichen Alpenländer fest. In Piemont und Savoyen besteht längst die 
konstante Verfolgung der Waldenser: jetzt erhebt sich aus ihr die 
systematische Verfolgung der Hexen im neuen Sinn, und der Name 
der Waldenser giebt die Bezeichnung der Hexensekte ab. Hansen 
glaubt feststellen zu können, dass der Name Vauderie hier um 1430 
entstanden sei und sich von da aus über das französische Sprach- 
gebiet verbreitet habe. Von 1430 an hält nun auf diesem Alpengebiet 
die Inquisition ihre Massenprozesse gegen die Hexensekte ab und 
von ihm aus übertragen sie die Inquisitoren Institoris und Sprenger 


522 Kritiken. 


nach Oberdeutschland, wo bisher nur Einzelprozesse gegen Zauberei 
alten Stils stattgefunden hatten. 

Dann aber gehen alle Elemente dieser Massenverfolgung der In- 
quisition, auch die neue Anschauung von der Hexerei, in die Sphäre 
der weltlichen Gerichte, aber zunächst wieder der Alpenländer über, 
und eine grosse, insbesondere kanonistische Litteratur, die Hansen 
sorgfältig gesammelt hat und in seinem zweiten Werk näher beschreiben 
will, rechtfertigt nun den neuen Hexenbegriff wie das neue Verfahren. 
Gegen jeden Widerstand, den die Inquisition findet, schreiten zugleich 
die Päpste ein, zuletzt Innocenz VIII. in seiner berüchtigten Hexen- 
bulle, deren massenhafte Verbreitung im Druck die entscheidende 
Quelle für den Wahn wird und ihn überall dem noch widerspenstigen 
Volk wie den Obrigkeiten aufzwingt. 

Der Malleus maleficarum endlich, über dessen edlen Verfasser 
Hansen neue Aufschlüsse giebt und verspricht, hat die Entwicklung 
zum Abschluss gebracht. Durch ihn wird 1. der Sabbat mit allem, 
was daran hängt, in den Mittelpunkt gestellt; das maleficium tritt 
zurück; 2. alles Schwergewicht auf die maleficae gelegt und 3. die 
Forderung erhoben, dass vor allem die weltlichen Gerichte die Ver- 
folgung übernehmen und dabei die entsetzlichen Prozessnormen der 
Ketzerinquisition gebrauchen sollen. Die Absicht ist dabei vor allem 
die, dass die geistlichen Inquisitionsgerichte ihren sonstigen Grund- 
sätzen nach nur die hartnäckigen und rückfälligen Hexen dem welt- 
lichen Arm ` zur Todesstrafe übergeben dürfen, eine Bestimmung, die 
man schon lange gerade bei den Hexen lästig empfunden und daher 
durch allerlei Winkelzüge umgangen hatte. Jetzt sollen die welt- 
lichen Gerichte den Prozess gegen sie führen, da bei ihnen die Motive 
zur Begnadigung nicht bestehen, es vielmehr lediglich auf die thatsäch- 
liche Schuld ankommt. Dieses Ziel freilich hat der Malleus wenigstens 
formell nicht vollständig erreicht. Er hat allerdings den neuen Hexen- 
begriff vollends überall durchgesetzt und zu einem Bestandteil der 
allgemeinen Weltanschauung erhoben. Er hat die weltlichen Gerichte 
zur Aufnahme derselben systematischen Vertilgungsarbeit gebracht, 
die die Inquisition bisher an einzelnen Punkten und nun bald überall 
befolgte. Aber er hat die Inquisition nicht aus ihrer Arbeit an den 
Hexen verdrängen können. Nur da, wo sie durch andere Faktoren 
bald überhaupt aufgehoben wurde, wie in Deutschland und Frankreich, 
haben die weltlichen Gerichte künftig allein den Hexenprozess über- 
nommen. Die püpstliche Inquisition hat es aber auch so verstanden 
über jene lästige Begnadigungspflicht hinwegzukommen. 

Breslau. Karl Müller. 


Kritiken. 523 


Aloys Schulte: Geschichte des mittelalterlichen Handels 
und Verkehrs zwischen Westdeutschland und Italien mit 
Ausschluss von Venedig. Herausgegeben von der Badischen 
Historischen Kommission. Bd. I (Darstellung) xxxn und 742 S. 
Bd. II (Urkunden) 358 S. und 2 Karten. Leipzig (Duncker u. 
Humblot) 1900. 

Die Geschichte des internationalen Handelsverkehrs, vorab im 
Mittelalter, ist gerade in Deutschland auch seit dem Aufblühen 
wirtschaftsgeschichtlicher Studien von der Forschung recht stiefmütterlich 
bedacht worden. Seit Heyds klassischem Buche, also seit mehr als 
20 Jahren, wäre wohl kaum ein in grossem Stile angelegtes Werk 
mit weitausschauenden Zielen und Resultaten auf diesem Gebiete zu 
nennen; und so konnte Schmoller es einmal mit Recht bedauernd 
hervorheben, dass wir selbst einem in vieler Beziehung unzureichenden 
Werke wie Pigeonneau’s „Histoire du Commerce de la France“, trotz 
aller mühsamen Detailarbeit, trotz vieler vortrefflicher Einzelstudien 
nichts gleichwertiges an die Seite zu stellen haben. Selbst bei diesen 
Spezialarbeiten aber zog die grösste That des deutschen Handelsgeistes 
im Mittelalter, die Schöpfung der Hansa und ihr Geschick, so mächtig, 
die Blicke auf sich, dass Oberdeutschland mit seinem im allgemeinen 
nach Süden gerichteten Handel dabei sehr zu kurz kam; nur Venedig 
mit seinem „Kaufhaus der Deutschen“, seiner eigentümlichen Stapel- 
organisation und kommerziellen Arbeitsteilung zwischen Süd- und 
Nordländern macht in dieser Hinsicht, dank Thomas’, Simonsfelds, 
Stiedas Arbeiten eine Ausnahme Die Lücke, die hier klaffte, und 
die jedem, der auf irgend einem Gebiet deutsch-italienischen Wechsel- 
beziehungen im Mittelalter forschend nachging, sich nur allzu deutlich 
fühlbar machte, ist nun in einer Weise ausgefüllt, die kaum einen 
Wunsch unbefriedigt lässt. Denn wenn es wahr ist, dass gerade die 
Handelsgeschichte an den Forscher besondere Anforderungen stellt, 
dass sie von ihm Spezialkenntnisse und ein feines Verständnis auf 
den verschiedensten, zum Teil weit auseinanderliegenden Gebieten 
fordert, dass er Geographie und Geologie, Gewerbegeschichte und 
Warenkunde, Handels- und Verkehrstechnik, neben dem weiten Gebiet 
der gesamten politischen Geschichte innerhalb der zeitlichen und ört- 
lichen Grenzen, die er seiner Arbeit gesteckt hat, beherrschen muss — 
so ist diesen Ansprüchen wohl selten in reicherem Masse Genüge 
geschehen, als in Schultes grossem, arbeitsreichem Werke. Von der 
„Badischen Historischen Kommission“ beauftragt, Dokumente zur 
Geschichte der oberrheinisch -italienischen Handelsbeziehungen in 
italienischen Archiven zu sammeln, sah er bei dem Versuch die neu- 
gefundenen Materialien auszudeuten (so berichtet er im Vorwort) die 


524 Kritiken. 


Unmöglichkeit ein, in einer kurzen Einleitung zu der geplante 
Urkundenedition das Wesentliche der neuerrungenen Schätze fruchtbar 
zu verwerten: so wuchs ihm unter der Hand der begleitende Ter 
zur Hauptsache, während die Urkundeneäition gleichsam zu ıllustrieren- 
dem Beiwerk hinabsank. Man hat alle Ursache, mit dieser Wandlung 
des ursprünglichen Planes zufrieden zu sein: so wertvoll auch das 
neue Material ist, das vor allem aus dem Archiv der Mailänder 
Handelskammer und aus dem Comasker Stadtarchiv mit ungemeinen 
Fleisse gewonnen wurde und in dem stattlichen zweiten Bande de 
Werkes mitgeteilt wird, so möchte man doch um nichts den breiteren 
Strom der Darstellung entbehren, wie er nun geworden ist. Sach- 
lichkeit und Klarheit zeichnen sie in gleicher Weise aus; die ungeheure 
Fülle des Stoffs ist mit vollkommener Sicherheit bewältigt, klar dis- 
poniert und anschaulich dargelegt. Die markanten Züge der Entwicklung 
sind scharf herausgearbeitet, ohne dass der Reichtum an Einzelheiten, 
an interessantem episodenhaften Beiwerk dadurch verdeckt würde. Sa 
wird nicht nur die allgemeine Handelsgeschichte, sondern vor allem auch 
die Lokalgeschichte der ober- und mitteldeutschen Städte aus Schultes 
Buche reichste Anregung schöpfen können; eine geradezu erstaunliche 
Litteraturkenntnis, der kaum ein Aufsatz in zerstreuten und versteckten 
lokalen Zeitschriften entgangen sein dürfte, giebt überall seinen 
archivalischen Neuentdeckungen die denkbar breitesten Grundlagen. 
Mit feinem Verständnis geht er den verborgenen Zusammenhängen 
zwischen wirtschaftlicher Kultur und politischer Entwickelung nach: 
und zeigt er gerade hierbei ein von keinem theoretischen Dogma 
beherrschtes selbständig kritisches Urteil, so wird man dem ganzen 
Werke nachrühmen dürfen, dass es nirgends den festen Boden sicherer 
Forschung unter den Füssen verliert und überall die Grenzen ge 
sicherten Wissens und möglicher Kombination zu zeichnen weiss; nie- 
mals aber auch in den Einzelheiten des Stoffs untergeht und das 
Ideal historischen Forschens in der Unterdrückung jeglicher über den 
Wortlaut der Urkunden hinausgehenden Vermutung erkennt. Wenn 
man auf manche im grossen Zusammenhang nebensächliche Notiz zu 
Gunsten eines leichteren Überblickes verzichten oder sie aus dem 
Text in die Anmerkungen verweisen möchte, so soll daraus dem Autor 
kein Vorwurf erwachsen: zu sehr ist in der Auswahl des aus der 
Fülle des Stoffs zu gebenden alles vom subjektiv-künstlerischen 
Empfinden, von Imponderabilien des wissenschaftlichen Takts abhängig. 

Diese Fülle des Neuen und Unerwarteten macht es aber auch 
von vornherein unmöglich, auf so knappem Raum, wie er hier zur 
Verfügung steht, einen Ueberblick über den wesentlichen Inhalt der 
beiden Bände zu bringen. — So möchte ich mich damit begnügen, um 


Kritiken. 525 


wenigstens einigermassen einen Begriff von Schultes Arbeitsweise und 
deren Resultaten zu geben, eines der wichtigsten Ergebnisse seiner 
Studien etwas genauer darzulegen: Die bis jetzt in grösserem Zu- 
sammenhang nirgends behandelte Geschichte der Alpenpässe im Mittel- 
alter. Eine Zweiteilung, hervorgerufen durch die Gestaltung der nörd- 
lichen Eingangsthäler zum Zentralstock der Alpen, Rhone- und Ober- 
rheinthal, charakterisiert hier die Verkehrsgeschichte von mehr als 
einem Jahrtausend. Im Westen ist es der grosse St. Bernhard, im 
Osten sind es Splügen, Bernhardin, Septimer, die Handel und Verkehr 
der nördlichen Länder mit der Lombardei in erster Linie vermitteln: 
auf dem ersteren stand lange ein Jupiterheiligtum, bis es durch ein 
Werk christlicher Mildthätigkeit, das berühmte Hospiz, abgelöst wurde. 
Im Anschluss an diese Pässe über die Zentralalpen wurden die Römer- 
strassen der Schweiz ausgebaut, mehr Zwecken der civilen und vor allem 
der militärischen Verwaltung dienend, als dem Handel und Verkehr. Brach 
nun auch das ganze System der römischen Administration auch in 
diesen Gegenden unter den Stürmen der Völkerwanderung zusammen, 
wurde überall zunächst der lokale Nahverkehr entscheidend für das 
weitere Schicksal der arg vernachlässigten Strassen — bis ins 
13. Jahrhundert hinein blieb das Passsystem im wesentlichen dasselbe 
wie in den Römerzeiten: nur tritt im Osten der auch von der deutschen 
Heldensage gekannte Berg „Settimunt“, der Septimer, mehr in den 
Vordergrund. Da gelingt — wie Schulte wahrscheinlich macht, wohl 
in den zwanziger Jahren des 13. Jahrhunderts — einem unbekannt 
gebliebenen technischen Genie der grosse Wurf, die bisher unzugängliche 
Reussschlucht durch eine mit Eisenklammern in die Felswand getriebene 
hängende Brücke zugänglich zu machen und damit den Zugang zum 
zentralsten Pass des ganzen Alpengebiets, zum Gotthard, zu eröffnen. 
Die Bedeutung dieses Ereignisses kann nicht leicht überschätzt werden. 
Gewiss sind auch in der Folgezeit bis zum Ausgang des Mittelalters 
noch die Verkehrswege über die Alpen mannigfach umgestaltet worden, 
— es sei nur an die Verbesserung der Simplonstrasse durch die 
Mailänder Kaufmannschaft, an die Gangbarmachung des Thalwegs 
der Via Mala im 15. Jahrhundert, an die Verbesserung der Septimer- 
strasse erinnert, — an Bedeutung kam keines dieser Ereignisse auch nur 
annähernd der Eröffnung des Gotthardweges gleich: war doch hier ein 
zentraler Durchgangspunkt, die kürzeste Verbindung zwischen Strass- 
burg—Basel und Mailand, zwischen der oberrheinischen Tiefebene und 
dem Pogebiet geschaffen. Nichts aber kann interessanter sein, als in 
Schultes Buch den Nachweis zu verfolgen, wie bald um die nördlichen 
und südlichen Zugänge zu dem Pass, wie auch um den Besitz der Hüho 
selbst der Kampf entbrannt ist, nachdem die Bedeutung desselben 


526 Kritiken. 


einmal erkannt war; wie im Süden Mailand und Como mit Un und 
seinen Bundesgenossen, im Norden wiederum die Waldstädte, Habsburz 
und das Reich sich die Herrschaft über die Zugangsthäler und -pässe 
streitig machten. So bildet der Streit um den Gotthard in dem ver- 
schlungenen Gewebe, das, wenn ich so sagen darf, durch die viel- 
behandelte Entstehungsgeschichte der Schweizer Eidgenossenschaft 
gebildet wird, gleichsam den roten Faden, an dem sich das Wirmi: 
jener Kämpfe im 13. und 14. Jahrhundert zu geordneter Einheit 
aufreiht; „die Schweiz ist der Passstaat des St. Gotthard geworden, 
und in ihm erkennen mit Recht noch heute die Schweizer das Zentrum 
des Staatengebildes.“ — Kein besseres Beispiel lässt sich ausdenken. 
um die enge wechselseitige Bedingtheit wirtschaftlicher und politischer 
Entwickelungsmomente klarzulegen: Die Herrschaft über Teile der 
Gotthardstrasse erhöht sofort die Macht der siegenden Partei; jede 
aus anderen Ursachen erfolgende Machtverschiebung spiegelt sich in 
den Geschicken des Passes, in der Handels- und Verkehrsgeschichte 
wieder. — Ueber die Pässe dringt das deutsche Element unaufhaltsam 
siegreich nach Süden, bis fast an die Grenzen der Ebene; aus dem 
Oberwallis nach dem Unterwallis: nur am Südabhange des Simplon 
vermag es auf die Dauer keinen festen Fuss zu fassen. Parallel 
damit geht die Ausdehnung des Bundes auf städtische Kommunen: 
so ist aus lündlichen und städtischen Elementen allmählich der „Pass- 
staat“ der Schweiz entstanden. — 

Mit gleicher Sorgfalt wie diese geographischen Grundlagen des 
Verkehrs schildert uns Schulte die Formen, in denen er sich bewegt, 
und die kaufmännischen Güter, deren Austausch er vermittelte: aus 
dem regellosen Handelswesen des früheren Mittelalters erhoben sich 
im 12. Jahrhundert die grossen Märkte der Champagne zu welt- 
geschichtlicher Bedeutung: die ersten zentralen Plätze internationalen 
Austausches, die das Mittelalter gekannt hat. Ihr Erbe traten die 
flandrischen Städte, an ihrer Spitze Brügge, an, das, auch zur See 
unmittelbar erreichbar, vor allem den Stapelplatz für einen der 
wichtigsten Handelsartikel des Mittelalters, die englische Wolle, bildete. 
Daneben treten alle Binnenplätze zurück. Die später blühenden 
Messen, auch die von Frankfurt, haben niemals die beherrschende Stellung 
derjenigen von Lagny und Bar-sur-Aube erlangt; an die Stelle der 
Konzentration trat eine mehr dezentralisierte Form des internationalen 
Handelsverkchrs. Träger des Handels zwischen Deutschland und 
Italien in der ersten Periode sind Fremdkaufleute, Juden und Syrer 
vor allem, daneben vereinzelte Friesen; die zweite zeigt auf den Messen 
Italiener und Vlamen als die aktivsten Elemente; erst in der dritten 
wagen sich auch die Oberdeutschen in grösserer Zahl über die Alpen, 


Kritiken. 527 


in erster Linie allerdings nach Venedig, vor, wo der Fondaco dei 
Tedeschi ihnen Aufnahme bot, ihr Handel aber zugleich der strengen, 
eifersüchtigen Aufsicht, der hochgespannten Schutzpolitik der Venetianer 
Staatsbehörde unterworfen wurde. Die am energischsten von Sigismund 
unternommenen Versuche, den Handel der Deutschen von Venedig nach 
Genua abzuleiten, haben trotz der liberaleren Fremdenpolitik Genuas 
doch erst dann zu dauernden Erfolgen geführt, als mit den grossen 
Umwälzungen im Weltverkehr, die die Neuzeit einleiten, die iberische 
Halbinsel als Stapelland für koloniale Produkte Italiens, Lissabon 
Venedigs Erbschaft antrat und damit Genua für die süddeutschen 
Kaufleute zum wichtigsten Uebergangshafen nach Spanien -Portugal 
wurde. — 

Doch ich fürchte, die schon weit gesteckten Grenzen dieser Be- 
sprechung um ein bedeutendes zu überschreiten, wollte ich den Ver- 
such machen, in gleicher Weise den übrigen Inhalt des Schulteschen 
Werkes auch nur in kürzester Form, wie es hier mit einem Teile 
geschehen ist, zu analysieren. Nur mit einem Worte sei noch darauf 
hingewiesen, welche Bereicherung unsrer Kenntnis von dem inter- 
nationalen Handel im Mittelalter durch die Aufzählung aller Waren- 
sorten erwächst, die den Weg über die Alpen nahmen — eine Be- 
reicherung, die uns vor allem aus bisher unbeachteten Mailänder und 
Comasker Zolltarifen zufliesst; wie die Thätigkeit italienischer Kauf- 
leute in Deutschland als Gläubiger von Bischöfen und Prälaten, als 
Kawerschen, als Münzmeister und Zollbeamte hier zum ersten Mal im 
Zusammenhang gewürdigt wird; wie zum Entstehen der Handels- 
gesellschaften, zum Aufkommen des Kapitalismus in Deutschland 
neue Beiträge geliefert werden, die zu Heyds, Ehrenbergs, Gotheins 
Forschungen vielfach willkommene Ergänzungen bieten. 

Es braucht zum Schlusse wohl nicht gesagt zu werden, dass 
wohl jeder Spezialforscher, der einzelne Streifen und Gegenden des 
weiten von Schulte beackerten Gebietes gründlich für Einzelzwecke 
durchgearbeitet hat, gegen eins oder das andere von Schultes Resultaten 
Einspruch erheben wird. Ich möchte hervorheben, dass die Land- 
verbindung zwischen Flandern und Italien (I, S. 127) vielfach die 
Schweizer Alpen umging, um durch Frankreich und an der Mittelmeer- 
küste, am Fusse der Alpen entlang geleitet zu werden; die Seiden- 
haspelmaschine ist, nach allgemeiner Tradition, nicht eine lucchesische, 
sondern eine bolognesische Erfindung. Dass die „vlaemische Hanse“, 
die auf den Märkten der Champagne auftritt, und die Hansa von 
London nicht identisch sind, wie Schulte wenigstens auf S. 160 an- 
zunehmen scheint, ist von Pirenne erwiesen. Die Annahme, dass in 
Florenz der Adel ghibellinischh das Volk welfisch gewesen sei, ist 


528 Kritiken. 


neuerdings von Salvemini als irrig nachgewiesen worden; dass die 
Medici in Florenz den Kredit monopolisiert hätten, dürfte entschiedez 
zu weit gehen; die Schilderung des Niedergangs der Florentiner Tuci- 
industrie krankt bei Schulte an den gleichen Unklarheiten, wie ın 
allen früheren Darstellungen; bei Schilderung der Seidenindustrie stützt 
er sich allzusehr auf Silbermann, dessen in seinen historischen Partien 
von Fehlern geradezu wimmelndes Buch über „die Seide“ man am 
liebsten gar nicht oder nur mit grösster Vorsicht benutzen sollte — 
Doch ich halte inne, um nicht den Anschein zu erwecken, als sollte 
ein Tadel da ausgesprochen werden, wo nur einiges Thatsächlicke 
berichtigt werden soll; denn es ginge über die Grenzen menschlichen 
Könnens, wenn bei so umfassender Thätigkeit nicht an diesem oder 
jenem Punkt sich ein Irrtum einschleichen würde. — Wer immer 
aber in Zukuntt ein Problem der mittelalterlichen Handelsgeschichte 
zu behandeln haben wird, wer auf irgend einem Gebiete den Be- 
ziehungen der durch das Schicksal so eng verknüpften Länder südlich 
und nördlich der Alpen nachgehen will, wird stets auf Schultes Buch 
zurückgreifen müssen; Schulte selbst aber hat sich das schönste 
Anrecht darauf erworben, das Werk zu schreiben, auf das man seit 
langem vergeblich harrt: eine wissenschaftliche Geschichte des Welt- 
handels. | Alfred Doren. 


Julius Strnadt, die Passio sancti Floriani und die mit ihr zusammen- 
hängenden Urkundenfälschungen. Eine auf Grundlage des Hand- 
schriftenbefundes Dr. Bruno Kruschs gepflogene quellenkritische 
Untersuchung. Sonderabdruck aus Band VII und IX Neue 
Folge der Archivalischen Zeitschrift. München, 1899 u. 1900. 
118 + 139 S. 8°. | | 

Angeregt durch die im dritten Bande der Scriptores rerum 

Merovingicarum niedergelegten Ergebnisse Kruschs hat der um die 

oberösterreichische Landesgeschichte mehrfach verdiente Landesgerichts- 

rat zu Kremsmünster, Julius Strnadt, zunächst in der Beilage zur All- 
gemeinen Zeitung Nr. 202 von 1897, dann ausführlich im 8. Bande 
der Archivalischen Zeitschrift die Floriansfrage vom lokalgeschichtlichen 

Standpunkt aus behandelt. Die Angriffe, die ihm hieraus von kon- 

servativer Seite erwuchsen und insbesondere die Entgegnung, welche 

Bernhard Sepp unter dem Titel „zur Florianslegende“ in den Beilagen 

zur Augsburger Postzeitung Nr. 68 bis 73 von 1899 und auch als 

Sonderabdruck (Druck von Haas u. Grabherr in Augsburg 1899, 28 S.) 

erscheinen liess, veranlassten ihn im nächsten Jahrgang der Archiv. Ztschr. 

nochmals auf den Gegenstand zurückzukommen und den Stoff unter 

Beibehaltung der ursprünglichen Disposition mit teilweise neuen 


Kritiken. 529 


Gründen wieder durchzusprechen. In diesem zweiten „polemischen“ Teil 
konnte Strnadt auch die im Vergleich zur Edition nicht unwesentlich 
veränderte Ansicht über die Entstehung der passio Floriani berück- 
sichtigen, zu welcher Krusch, gestützt auf das Urteil Mommsens, im 
Verlauf seiner Auseinandersetzungen mit Duchesne gelangt war, und 
die er im 24. Bande des Neuen Archivs (S. 533ff.) niedergelegt hat. 
Diese von äusseren Einflüssen beherrschte Entstehungsweise der Arbeit 
erklärt und entschuldigt einigermassen ihre unerfreuliche Form: die 
doppelte Behandlung einzelner Fragen, die breite Wiedergabe älterer 
Anschauungen und die oftmals scharf ins Persönliche zugespitzte 
Polemik. Anzuerkennen bleibt immerhin, dass Strnadt, der schon vor 
15 Jahren durch sein Buch über „die Geburt des Landes ob der 
Enns“ der Forschung eine neue Richtung zu geben verstand, nun 
abermals eine Frage der oberösterreichischen Geschichte aufgerollt 
hat, die über die Landesgrenzen hinaus Beachtung verdient. Denn 
mit dem Urteil über die passio Floriani, welche Krusch und Strnadt als 
ein Werk des ausgehenden 8. Jahrhunderts ansehen, während Duchesne 
und Sepp sie bis über die Zeit der Völkerwanderung hinauf zu rücken 
bestrebt sind, hängt nicht bloss die Altersbestimmung des obderennsischen 
Stiftes St. Florian, sondern auch die Auffassung der Schicksale des 
alten Römerortes Lorch zusammen, und dadurch wird jene Legende 
von grosser Wichtigkeit für die Frage, ob und inwieweit Nachwirkungen 
der römischen Kultur sich in den alten Donauprovinzen erhalten 
haben. 

Strnadt schlägt diese Nachwirkungen sehr gering an und meint, 
dass im unteren Traungau das romanische Volkstum im 8. Jahrhundert 
längst erloschen gewesen sei; er leugnet nicht bloss die noch kürzlich 
von Ratzinger verteidigte Fortdauer des Bistums Lorch, sondern 
scheint sich auch den Ort selbst als in den Stürmen der Völker- 
wanderung gänzlich untergegangen zu denken; und die Entstehung 
einer klösterlichen Niederlassung zu St. Florian, welche Kurz und 
Stülz bis nahe an die Zeiten Severins hinauf verfolgen wollten, will 
er bis nahe an das Jahr 880 heruntersetzen. Sehen wir ab von der 
vielumstrittenen Frage nach dem Alter der gesta s. Hrodberti, wo 
die civitas Lavoriacensis zuerst wieder genannt wird,! so stehen sich 
bei der Untersuchung dieser Dinge hauptsächlich folgende Momente 


! Die von Prof. Eduard Richter in Graz konstatierte und von Strnadt 1, 41 
mitgeteilte ursprüngliche Namensform in der dortigen Handschrift (statt 
Lauriacensis stand ursprünglich Lavoriacensis) liesse sich recht wohl als 
Einwirkung einer aus dem 8. Jahrhundert herstammenden Vorlage deuten, 
sie vermag also, so dankenswert diese Feststellung auch ist, doch nicht 
die von Strnadt vertretene Ansicht jüngeren Alters der gesta zu stützen. 


530 Kritiken. 


gegenüber. Gegen die Existenz des Klosters St. Florian uma das Jahr 
800 macht Strnadt (1, 58ff.) die in anschaulicher Kartenskizae vr. 
geführte Thatsache geltend, dass zu jener Zeit andere Klöster, nämb 
Mondsee und Kremsmünster in unmittelbarster Nähe des heutigea 
St. Florian reichen Grundbesitz innehatten und erwarben; ausserdem 
weist er darauf hin, dass in einem um 800 in Salzburg geschriebenen 
Verzeichnis von Märtyrern der Name Florians fehlt (1, 55) und das 
bei den Schilderungen der dreitägigen, mit gottesdienstlichen Tebunzen 
erfüllten Rast des fränkischen Heeres an der Enns im Herbste 791, 
die wir den Reichsannalen und einem Briefe Karls des Grossen ver- 
danken, des hl. Florian nicht gedacht wird (2, 103ff.). Diesen beachtens- 
werten, jedoch mit dem Bestehen eines kleinen Floriansklosters ver- 
einbaren negativen Zeugnissen lassen sich aber positive entgegen- 
stellen, deren Bedeutung Strmadt doch zu sehr unterschätzt. Ver 
allem lässt die Thatsache, dass zwischen der Mitte des 7. Jahrhunderts 
und dem Jahre 772 in eine Handschrift des Martyrologium Hiero- 
nymianum der Lorcher Märtyrer Florian Aufnahme gefunden hat, 
kaum eine andere Erklärung zu, als die, dass schon vor 772 in oder 
bei Lorch ein lokaler Kult dieses Heiligen bestand.! Dazu kommen 
mehrere urkundliche Zeugnisse, nämlich drei undatierte Stücke aus 
dem ältesten Passauer Traditionsbuch und die kürzere Fassung einer 
Besitzbestätigung Ludwigs des Frommen für Passau vom Jahre 823. 
Von dem an letzter Stelle genannten, nur im Lonsdorfer coder” 
überlieferten Diplom, welches Mühlbacher Reg. 778 (753), als formell 
unanfechtbar erklärt, Strnadt zuerst zur Zeit Ottos IL. (1, 82), dann nicht 
vor Beginn des 13. Jahrhunderts entstanden sein lässt (2, 106), soll 
in Anbetracht dieser wechselnden Beurteilung zunächst abgesehen 
werden; auch wenn wir seine Echtheit festhalten, kann ja die 
Möglichkeit, dass die auf St. Florian bezügliche Stelle interpohert 
wäre, nicht unbedingt geleugnet werden. Umso wichtiger werden 
jene drei Passauer Privaturkunden, von denen eine der Anwesenheit 
des Bischofs Otkar „in loco nuncupante ad Puoche, ubi preciosus 


1 Es führt zu Missverständnissen, wenn St. 2,12 es „eine paläographisch 
feststehende Thatsache“ nennt, dass die betreffenden Worte der Berner und 
der Weissenburger Handschrift Zusätze seien; diese Thatsache lässt sich 
nur auf textkritischem Weg erschliessen, nicht paläographisch nachweisen. 
Vgl. Krusch N. Archiv 24, 548, wo auch das von St. nicht berücksichtigte 
Zugeständnis, jene Notiz „könnte von dem Interpolator aus einer guten 
alten Quelle geschöpft sein“, sehr zu beachten ist. 

3 Diese zu Passau angelegte Urkundensammlung bezeichnet St. 1,82, 
dann 2, 109 und 117 irrig als ein Werk des Abtes Hermann von Nieder- 
altaich. 


» 


Kritiken. 531 


martyr Florianus corpore requiescit“ gedenkt, die beiden andern aber 
Schenkungen zweier Frauen an eine Florianskirche bezeugen. Strnadt 
setzt nicht nur die Datierung dieser Stücke gegenüber den bisherigen 
Ansätzen sehr wesentlich herunter (1, 47 bis 66), sondern er will 
auch die angeführten, auf den Ortsnamen Puoche folgenden Worte 
als einen Zusatz des Codexschreibers erweisen (1, 55 und 2, 33 bis 37), 
aber er hat es hier wie dort an jener methodischen Begründung 
seiner Urteile fehlen lassen, welche bei dem gegenwärtigen Stand 
unserer Kenntnisse von den bairischen Traditionsbüchern von Fall zu 
Fall neu gewonnen werden muss. Er glaubt seine Annahme, die 
Worte ‚ubi—requiescit‘ wären eine Zuthat des Copisten, durch den 
Hinweis auf die Traditionen von St. Emmeram rechtfertigen zu können, 
welche in der That, wie Bretholz nachgewiesen hat, zum Teil in 
stark überarbeiteter Form auf uns gekommen sind. Aber es ist doch 
sehr die Frage, ob jene an dem St. Emmeramer Material des aus- 
gehenden 10. Jahrhunderts gemachten Wahrnehmungen ohne weiteres 
auf den einer älteren Zeit angehörenden Passauer Codex angewendet 
werden dürfen. In St. Emmeram waltete seit 975 der aus St. Maximin 
berufene Abt Ramwold, welcher aus seiner lothringischen Heimat 
mannigfache geistige Anregung mitbrachte; es geht nicht an, die 
im Bannkreis einer solchen Geistesströmung zu Tage tretende, an 
Stiläbungen gemahnende Umarbeitung der ursprünglichen Fassungen 
als eine Eigentümlichkeit der gesammten bairischen Traditionsbücher 
hinzustellen. An dem ältesten Salzburger Traditions-Codex, welcher 
zeitlich und örtlich jenem Passauischen näher steht, zeigt sich der 
genaueste, selbst die Aeusserlichkeiten der Schrift berücksichtigende 
Anschluss des Abschreibers an seine Vorlagen mit aller Deutlichkeit.! 
Dass nun auch der älteste Passauer Traditionscodex in dieser Hinsicht 
dem Codex Odalberti gleicht, dafür spricht der Umstand, dass die 
vorkommenden Doppeleintragungen derselben Stücke nur in gering- 
fügigen Lesarten von einander abweichen? und dass die allmählige 
Fortbildung des urkundlichen Formulars, der Uebergang von der Carta 
zur Notitia, an den eine zeitliche Bestimmung zulassenden Stücken 
mit voller Klarheit zu sehen ist. Lässt sich also eine Ueberarbeitung 
der Vorlagen, welche die Spuren dieser Wandlung verwischt haben 
würde, an dieser Sammlung nicht nachweisen, so fällt auch die 


1 Vgl. meine Untersuchungen zu dem codex traditionum Odalberti in 
den Mitt. der Gesellschaft f. Salzburger Landeskunde 29, 455ff. und dazu 
Hauthalers Vorbemerkungen zu 13 u. 22 im Salzburger Urkundenbuch 
18. 79 u. 87. 

? Vgl. Mon. Boica 28° n° 1, 11, 15, 20, 22, 28 u. 37 des cod. anti- 
quissimus. 


532 Kritiken. 


Berechtigung weg, jene Worte, welche das Begräbnis Florians in Puche 
bezeugen, als jüngeren Zusatz auszuscheiden, wie Strnadt will. Uni 
zugleich verleiht diese gute Ueberlieferung dem Studium der ar 
gewandten Formulare erhöhtes Gewicht. Dass ältere Formeln da 
und dort auch in späterer Zeit auftauchen, ist gewiss, wo aber eine 
continuierliche Entwickelung an der Fassung der datierten Stücke 
hervortritt, da wird die Forschung, wenn nicht sehr ernste Gründe 
dagegen sprechen, die undatierten Traditionen dort einreihen müssen. 
wo sie der Fassung nach hingehören. Dadurch gewinnen wir, wi 
schon die Herausgeber der Mon. Boica richtig erkannten und Sepp 
neuerdings betont hat, für die beiden Schenkungen an den hl. Florian 
die Zeit um 800.2 Und so ergiebt sich zwar nicht die Gewissheit, 
aber die grosse Wahrscheinlichkeit, dass schon zu Zeiten Karls de 
Grossen an der Stelle des heutigen St. Florian oder in dessen Nahe 
eine gleichnamige kirchliche Gründung bestanden hat, und es liegt 
auch kein durchschlagender Grund vor, zu bestreiten, dass dieselbe 
schon damals, wie es die kürzere Fassung von Mühlbacher Reg. 718 
(753) besagt, dem Bistum Passau untergeordnet wurde, und dass dort 
jene jetzt in Brüssel, zu Aventins Zeit aber in Mönchsmünster be 
findliche Legendenhandschrift geschrieben worden sei, von der eine 
gleichzeitige Notiz besagt: hic liber fuit inchoatus in Hunia in 
exercitu a. d. DCCCXVHI III. n. iun et perfinitus apud s. Florianum 
II. id. sept. in ebd. XV.? Ob es einst möglich sein wird, diese 


! Ausser den von Sepp S. 25 des Sonderabdruckes angeführten, mit den 
Traditionen der Liutsvind und Prunnihil übereinstimmenden Stücken 11, 
29 u. 84 des cod. Patav. antiquissimus kommt noch 24 in Betracht, welche 
mit Rücksicht auf die unmittelbar hintereinanderstehenden Zeugennamen 
Hartmot u. Treso (Freso) den von 801 datierten Urkunden 49 u. 51 zeitlich 
nahe zu stellen sein dürfte. 

? Die breiten Ausführungen, welche Strnadt 2, 42 bis 60 dieser Handschrift 
widmet, um darzuthun, dass jenes St. Florian in Friaul (wo nach seinen 
wertvollen Nachweisen — 2, S. 61ff. — der Cult Florians weit verbreitet 
war) u. z. wahrscheinlich bei Cividale zu suchen sei, geben manchen Ein- 
wendungen Raum. Jedenfalls beweist der Umstand, dass das gemeinsame 
Leben der Kleriker erst 819 (nicht wie bisher angenommen 817) eingeführt 
wurde, nichts gegen ein höheres Alter von Mönchsmünster oder St. Florian. 
Sogut wie Mattsee, das als einstiges Benediktinerkloster durch das Reichenauer 
Verbrüderungsbuch (Mon. Germ. Libri confrat. 1, 188) bezeugt ist, später in 
ein Collegiatstift verwandelt wurde, so gut können auch Mönchsmünster 
und St. Florian selbst um 800 dem Benediktinerorden angehört haben; das 
dies bei St. Florian der Fall war, darauf deutet eine Bemerkung in der 
vita Altmanni (12. Jahrhdt.), welche nicht sehr zuverlässig auftritt, aber 


Kritiken. 533 


Annahme auf paläographischem Wege (durch Vergleichung der Hand- 
schrift mit anderen bairischen Schriftdenkmälern derselben Zeit) zur 
Gewissheit zu erheben, und ob vielleicht archäologische Forschungen 
sichere Belege für die Fortdauer des römischen Lebens an der unteren 
Enns bringen werden, mag dahingestellt sein: das aber kann als 
sicher gelten, dass die Gründe, welche Strnadt gegen diese Continuität 
und gegen das früh- oder vorkarolingische Alter des Stiftes St. Florian 
vorgebracht hat, nicht stichhaltig sind. 

Strnadt hat sich nicht mit der Untersuchung jener Zeugnisse des 
8. und 9. Jahrhunderts begnügt, von deren Deutung in erster Linie 
die hier erörterten Fragen abhängen, sondern er hat auch die auf 
St. Florian bezüglichen Urkunden der nächstfolgenden Zeit durch- 
gesprochen und auch an ihrer Glaubwürdigkeit sehr viel zu bezweifeln 
gefunden. Es würde zu weit führen, hier auf diese Partien seiner Arbeit 
im einzelnen einzugehen. In manchen Punkten würde nur die Unter- 
suchung der in St. Florian verwahrten Originale, die Strnadt nicht 
zugänglich waren, zu einem befriedigenden Resultat führen, in andern 
aber lässt sich auch ohne dies sagen, dass er in seinem Eifer, Fälschungen 
aufzudecken, sich von dem Boden wissenschaftlicher Arbeit sehr weit 
entfernt hat; das gilt vor allem von seinem Verhalten gegenüber den 
einschlägigen Diplomen. Inbezug auf die Beurteilung solcher Kaiser- 
oder Königsurkunden, die nur abschriftlich vorliegen, wird ja dem 
Lokalforscher eine gewisse Mitwirkung an der Kritik eingeräumt 
werden dürfen, weil er dort, wo es sich um die Entscheidung aus 
innern Gründen, um die Geschichte des Besitzes handelt, manchmal 
besser Bescheid weiss als der Diplomatiker; überzeugend wirken 
freilich Strnadts Urteile auch in diesen Fällen nicht.! Gänzlich ver- 
fehlt aber ist es, wenn der Lokalforscher dort, wo die diplomatische 
Forschung Originale konstatiert oder auf Grund der Schriftbestimmung 
Fälschungen einer bestimmten Zeit, ja einem bestimmten Schreiber 
zugewiesen hat, mit ganz unzureichenden Mitteln gegen diese Ergebnisse 
Widerspruch erhebt. So hat es Strnadt mit Uhlirz’ Arbeit über die 
Passauer Fälschungen im 10. Jahrhundert gehalten, die auf um- 
fassender Kenntnis der Originale beruht und sich bisher als der sicherste 
Halt in der ganzen Lorch—Passauer Frage erwiesen hat. Unterstützt 
von einer amtlichen Auskunft des allgemeinen Reichsarchivs in 


gerade wegen ihrer vorsichtigen Fassung nicht so kurzer Hand, wie es 
Strnadt 1, 75 thut (vgl. auch 2, 50 u. 119), beiseite geschoben werden darf. 
1 Strnadt betrachtet als gefälscht die von Mühlbacher mit grösserer oder 
geringerer Bestimmtheit als echt verteidigten Karolingerdiplome Reg. 778 
(153. kürzere Fassung), 1942 u. 1988. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 37 


534 Kritiken. 


München, welche die von Uhlirz einem Notar aus der Kanzlei Ottos IL 
(Willigis C) zugeteilten Stücke zwar einer Schreibschule, aber nicht 
einem Schreiber zuzuweisen scheint, glaubt er sich im Recht, zwei 
der fraglichen Stücke, die beiden Exemplare der weiteren Fassurg 
von Mühlbacher Reg. 778 (753) statt dem 10. dem — 12. Jabrh 
zuzuweisen, und er dankt deshalb feierlichst dem allg. Reichsarchir 
„nicht bloss persönlich, sondern insbesondere namens der historischen 
Forschung“.! Die Bereitwilligkeit des Archives, wissenschaftliche 
Arbeit nach Kräften zu fördern, verdient gewiss allen Dank, aber 
in Fragen der Schriftvergleichung und Schriftbestimmung vermag das 
Urteil des tüchtigsten Archivbeamten nicht jenes aufzuwiegen, welches 
auf viel breiterer Basis in der unter Sickels Leitung gestandenen 
Diplon:ata-Abteilung gewonnen wurde. Strnadt aber hat durch den 
Gebrauch, den er von dieser Auskunft machte, gezeigt, dass er von 
der Arbeitsweise der modernen Diplomatik ziemlich ungenaue Vor- 
stellungen hat, wie ihm denn auch die Diplomata- Ausgabe der 
Mon. Germ. trotz seiner sonst sehr respektablen Litteraturkenntnis 
unbekannt geblieben zu sein scheint. ? 

Man wird wegen solcher Mängel mit den Arbeiten eines Dilet- 
tanten, wie es Strnadt ist, nicht allzu strenge ins Gericht gehen dürfen, 
sondern seinem von aller Tradition unabhängigen, kritischen Eifer und 
seinem redlichen Bemühen, sich an entlegenem Orte in Verbindung mit 
der Wissenschaft und ihren Vertretern zu erhalten, die Teilnahme 
nicht versagen können. Leider gebietet es im vorliegenden Falle 
die wissenschaftliche Pflicht, seine Ergebnisse abzulehnen. Nur die 
durch Kartenskizzen veranschaulichten geographischen Zusammen- 
stellungen über die Besitzverhältnisse in der Gegend von St. Florian 
und über die Verbreitung des Floriankultus geben seiner Arbeit blei- 
benden Wert. 

Wien, im Mai 1901. W. Erben. 


E. Baasch. Beiträge zur Geschichte des deutschen See- 
schiffbaues und der Schiffbaupolitik. Hamburg. Gräfe 
und Sillem. 1899. V. u. 351 S. 


1 Vgl. 2, 107 und 121. 

? Wenigstens citiert St. Ottonische Diplome noch nach den Mon. Boica; 
auch bezeichnet er (1 S. 71 u. 98) DO. II. 167° unrichtig als Fülschung, 
während es nach Dümmler und Sickel als ein von W. C vorgelegtes, vom 
Kaiser aber verworfenes und nicht vollzogenes Concept zu gelten hat; die 
hiervon abweichende Auffassung Uhlirzs, der DO. II. 167 als (genehmigte 
oder auch nicht genehmigte) Neuausfertigung von DO. II. 167° ansieht, 
verträgt sich noch weniger mit St.s Worten. 


Kritiken. 535 


In diesem Werke schildert B. die Bedingungen, unter denen der 
Schiffbau in den deutschen Seehäfen der Nordsee- und Ostseeküste 
bestanden hat, vornehmlich vom 16. bis zum Beginn des 19. Jhs. 
Er untersucht in erster Linie, indem er von vornherein die technische 
Seite des Schiffbaus ausschliesst, den Umfang des Schiffbaus zu ver- 
schiedenen Zeiten, sein Verhältnis zur Rhederei und zur Zunft, sowie 
ferner die schitfbaupolitischen Massnahmen städtischer und staat- 
licher Obrigkeiten. Er gliedert die Darstellung so, dass er in einem 
ersten Kapitel einleitend der hansischen Schiffbaupolitik des Mittel- 
alters gedenkt (doch überschätzt er den Einfluss der flämischen 
Rhederei und Schifffahrt auf dieselbe), sodann aber im wesentlichen 
jeden Hafen und seine Schiffbauverhältnisse besonders behandelt, ohne 
jedoch dabei die Ansätze und Versuche, eine mehr allgemeine Schiff- 
baupolitik einzuleiten, unbeachtet zu lassen. Denn eine systematische, 
allgemeine Darstellung empfahl sich, wie B. mit Recht hervorhebt, 
nicht wegen der so verschiedenartigen Verhältnisse und Zustände der 
einzelnen Häfen, wegen des Mangels einer einheitlichen territorialen 
Schiffbaupolitik selbst in den grossen Landesherrschaften und wegen 
der grossen Ungleichmässigkeit des Materials. Gerade die für die 
Entwicklung jedes Schiffbauplatzes charakteristischen Eigentümlich- 
keiten wären in einer systematischen Darstellung verwischt worden. 
In einem Rückblick wird am Schlusse zusammengefasst, welche all- 
gemeinen Ergebnisse aus der Untersuchung der besonderen Verhält- 
nisse und Politik jedes Hafens und Landes sich mit Sicherheit erkennen 
lassen: Offenbar war der Schiffbau früher viel gleichmässiger wie 
heute über eine grosse Menge von deutschen Seestädten verteilt und 
wurde aus den verschiedensten Gründen an der deutschen Ostseeküste 
viel umfangreicher betrieben wie an der Nordseeküste. Schiffbau und 
Rhederei waren früher örtlich viel enger verbunden wie heute, sodass 
auch im Gegensatze zu heute die Rhederei der Ostseestädte die über- 
legene war. Während die Rhederei infolge der wachsenden Bedeutung 
der Nordsee für die deutsche Schifffahrt allmählich in stärkstem 
Masse von der Ostsee weggegangen ist, hat sich keineswegs in gleich 
ungünstigem Masse auch der Schiffbau den Ostseestädten entfremdet. 
Mit dem Blühen oder Niedergehen der deutschen Rhederei stieg oder 
sank der deutsche Schiffbau in erster Linie. Gute oder schlechte 
Konjunkturen übten je nachdem den Haupteinfluss, periodisch fördernden 
oder hemmenden, auf die Rhederei, dadurch auch auf den Schiffbau 
aus. Wiederholt zeigt sich dagegen, dass künstliche Massregeln wie 
Schiffbauprämien u. a. keinen oder doch nur geringen Nutzen gebracht 
haben. Abgesehen von den Einwirkungen der Rhederei haben auch 
innere Verhältnisse des Schiffbaus in mehr als einer Beziehung seine 

3:* 


536 Kritiken. 


Entwicklung ungünstig beeinflusst; so die zünftliche Organisation dieses 
Gewerbes, und zwar nicht nur, wenn sie wie in Hamburg in Terrors- 
mus erstarrte. Auch die langandauernd schlechte Beschaffenheit vieler 
deutscher Hafengewässer und Flussmündungen hat auf den Schiffbau 
eingewirkt, ein Gesichtspunkt, der m. E. noch grössere Berücksich- 
tigung im einzelnen verdient hätte. 

Von besonderem Interesse ist das Kapitel „Lübeck“, weil hier 
mit einem sehr wertvollen statistischen Material, den Lastadiebüchern, 
operiert werden konnte, die seit 1560 für jedes Jahr die Neubauten 
in Lübeck und seit 1715 auch die grossen Reparaturen und Umbauten 
verzeichnen; eine Schiffbaustatistik, wie sie das Quellenmaterial keiner 
andern deutschen Seestadt auch nur entfernt bietet. Diese Statistik 
zeigt z. B., dass zwischen 1560 und 1800 in keiner Periode der 
Schiffbau in Lübeck so in Blüte gestanden hat, wie während des 
ganzen dreissigjährigen Kriegs. Zwischen 1618 und 1648 übersteigt 
in 22 Jahren die jährliche Gesamttragfähigkeit der jährlich Gen 
gebauten Schiffe 1000 Last und zwar bewegt sie sich meist sogar 
nüher an oder über 2000 Last, dagegen übersteigt sie während der 
andern 210 Jahre (—1800) nur in 19 Jahren die 1000 und zwar 
meist nur unerheblich (22 Jahre = Sa. 35.767 Last, 19 = nur 23.058 
Last). Diese dreissigjährige Periode umfasst mit über 42.100 Las 
verteilt auf 642 Schiffe je über ein Viertel der lübischen Schiffbau- 
thätigkeit während des ganzen achtfachen Zeitraums von 1560—1600. 

Das Material, auf welches B. seine Darstellung überwiegend ge- 
gründet hat, ist zumeist den Archiven der behandelten Städte und 
Landschaften entnommen. Ein urkundlicher Teil von 29 im Wor- 
laute mitgeteilten Stücken beschliesst das sehr lehrreiche Werk, das 
den früheren desselben Verfassers in der Solidität und Peinlichkeit 
der Forschung und Folgerungen sich würdig anreiht und um a 
mehr Dank verdient, als es einen Vorgänger auf diesem wichtigen, 
auch von der Einzelforschung noch stark vernachlässigten Gebiete 
nicht hat. 

Kiel. Daenell. 


Die evangelischen Katechismusversuche vor Luthers Enchi- 
ridion herausgegeben, eingeleitet und zusammenfassend dargestellt 
von Ferd. Cohrs. Bd. 1 und 2. XXXI und 280, XX und 
366 S. Gr. 8°. Monumenta Germaniae Paedagogica Bd. 20 und 
21. Berlin, A. Hofmann & Comp. 

Die grosse Publikation der monumenta Germaniae pädagogica 
hat sich schon wiederholt gerade um die Förderung des Wissens der 
politischen Reformationshistoriker wichtige Verdienste erworben. Der 


Kritiken. 537 


theoretischen Aufgabe des Geschichtsschreibers, namentlich einer so 
bewegten Epoche, selbständig die mannigfaltigsten religiösen, wirt- 
schaftlichen, juristischen Probleme zu studieren, steht auf Schritt und 
Tritt die praktische Schwierigkeit entgegen, dass Themata, welche 
mehr an der Peripherie seines Arbeitsgebietes liegen, wegen der weit- 
schweifigen Fachlitteratur, wegen der Zersplitterung des Quellenmaterials, 
wegen der zu ihrer Behandlung erforderten speziellen Vorkenntnisse 
nur kursorisch gestreift werden können, weil eine eingehendere Er- 
forschung dieser Fragen den Autor von den für ihn wichtigeren Prob- 
lemen abzuziehen droht. Die Folge davon ist, dass selbst in sorg- 
fältigen profanen Darstellungen eine Reihe bedeutender Vorgänge, 
namentlich aus dem Gebiete der Dogmengeschichte oder der prak- 
tischen Theologie, ungenügend gewürdigt werden und das Gesamtbild, 
besonders der Hintergrund der geschilderten Handlung, unvollkommen 
bleibt. Diesem Uebelstande kann nur durch eine zweckmässige 
Arbeitsteilung zwischen der Geschichtsforschung und anderen Wissen- 
schaften abgeholfen werden; Jünger der letzteren müssen durch über- 
sichtliche Aktenpublikationen und durch sorgfältige klare Darstellungen 
ihrer Forschungsergebnisse dem Historiker die Möglichkeit verschaffen, 
auch auf den ihm entfernteren Gebieten die springenden Punkte 
herauszufinden und ein eigenes Urteil zu gewinnen. In dieser Hin- 
sicht hat Kehrbachs Unternehmen schon manches und m. E. noch 
nicht hinreichend berücksichtigtes geleistet; ich erwähne ausser Hart- 
felders bekannter Arbeit über Melanchthon als Präzeptor Germaniae 
besonders das grosse Werk von Pachtler über die Statuten und das 
Schulwesen der Jesuiten, die beiden Arbeiten über die Erziehung der 
bairischen und pfälzischen Wittelsbacher, die Veröffentlichung der 
braunschweigischen Schulordnungen von Koldewey etc. Die neue 
Edition von Cohrs aber ist um so dankbarer zu begrüssen, weil sie 
gerade in derjenigen Richtung liegt, nach welcher zu sich überhaupt 
vorzugsweise das Interesse der Historiker zur Zeit bewegt. 

Durch die ganze reformationsgeschichtliche Forschung, soweit sie 
nicht rein politischen Dingen gewidmet wird, geht nämlich heute ein ge- 
wisser demokratischer Zug. Neben den grossen Führern der damaligen 
kirchlichen Bewegung auf katholischer wie evangelischer Seite be- 
schäftigt man sich vielfach vorzugsweise mit denjenigen Männern, 
welche im engeren Kreise, oft aber desto intensiver, wirkten, welche 
der Reformation und Gegenreformation auf beschränkterem Gebiete 
die Wege ebneten, fasst man zugleich die ganzen geistigen, religiösen, 
sozialen Volkszustände des fünfzehnten und sechzehnten Jahrhunderts 
schärfer ins Auge. Diese Betrachtungsweise, weit entfernt die Würdi- 
gung der einzelnen massgebenden Persönlichkeiten zu beeinträchtigen, 


538 Kritiken. 


führt uns gerade in die Wirkungssphäre, die Bedingungen, die indivi- 
duellen und örtlichen Unterschiede in viel höherem Masse ein. 

In diesem Zusammenhange muss uns gerade die Kenntnis der 
„religiösen Nahrung des Volkes“, wie der Herausgeber die Katechisma 
nennt, besonders wertvoll sein. Hier sehen wir, wie theologische 
Meinungen popularisiert und zum Teil umgearbeitet wurden, welt 
erste Anregungen kirchlicher Natur die junge Generation empfing. 
Man hat solchen Erörterungen gerade von seiten der praktischen 
Theologie längst Beachtung geschenkt. Im 17. und 18. Jahrhundert 
war das Studium dieser Dinge in Jena zu Hause, in den gleichen 
Kreisen, aus welchen die ja wesentlich für praktische Zwecke ent- 
standene Walchsche Lutherausgabe hervorgegangen ist, im neunzehnten 
Jahrhundert hat namentlich der bekannte Erlanger Katechetiker von 
Zezschwitz vom Standpunkte des praktischen Theologen aus zugleich 
die Geschichte des Katechismus in erfolgreichster Weise berücksichtigt. 
So war es natürlich, dass Kehrbach von vornherein ein corpus cate- 
cheticum sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche 
ins Auge fasste. Von letzterem erschien auch alsbald eine Spezial- 
arbeit, die Edition der deutschen Katechismen der böhmischen Brüder 
von Müller (monumenta Germaniae pädagogica Band 4) Die Bear- 
beitung der evangelischen Katechismen wurde Kawerau anvertraut, 
welcher durch diesen Auftrag zu der namentlich durch ihre Ein- 
leitung bemerkenswerten Veröffentlichung „zwei älteste Katechismen 
der lutherischen Reformation (in Niemeyers bekannter Sammlung von 
Neudrucken aus dem 16. und 17. Jahrhundert) bewogen wurde. An 
Kaweraus Stelle und teilweise mit dessen Kollektaneen ausgerüstet 
übernahm Cohrs die Bearbeitung, deren erste Früchte (die evan- 
gelischen Katechismusversuche aus den Jahren 1522—1528) jetzt 
vorliegen; die Fortsetzung soll die Katechismusversuche des nächsten 
Jahres, eine zusammenfassende Darstellung und ausführliche Register 
enthalten. Diese Publikation beruht auf sorgfältigen und ausgedehnten 
Bibliotheksstudien, womit freilich nicht gesagt ist, dass nicht hier 
und dort noch Nachträge zum Vorschein kommen werden. 

Es wäre ein Fehler, wollten wir uns durch die Grenzen, welche 
sich der Herausgeber gezogen, zu einer Unterschätzung dieser Litte 
ratur verführen lassen. Wohl hat Cohrs prinzipiell — ganz lies 
sich der Grundsatz nicht durchführen, weil bei manchen Stücken der 
pädagogische Zweck nicht feststellbar war, andere, auch ohne für die 
Jugend bestimmt zu sein, epochemachend gewirkt haben und deshalb 
aufgenommen wurden — nur diejenigen Schriften berücksichtigt 
welche sicher oder wahrscheinlich im Jugendunterricht gebraucht 
‚worden sind. Aber deshalb bildet die Publikation keineswegs nm 


Kritiken. 539 


eine für den Theologen oder Pädagogen interessante Sammlung reli- 
giöser Lehr- und Lesebücher. Man muss sich vergegenwärtigen, dass 
eine Reihe Hilfsmittel, welche uns heute zur Verbreitung von Kennt- 
nissen bei Jung und Alt geläufig sind, damals fehlten, dass wir daher 
in diesen Katechismusschriften den Niederschlag der reformatorischen 
Bewegung auf das gewöhnliche Volk zum guten Teil erblicken. Wir 
können beobachten, wie intensiv das ganze religiöse Denken und 
Fühlen der Massen von Kindesbeinen an bearbeitet wurde. Zu einer 
Zeit, wo der religiöse Unterricht besonders auf dem platten Lande 
noch wenig vom sonstigen Elementarunterricht ausgesondert war, 
bildeten diese Katechismen zugleich die Lesebücher. Sie enthalten 
zu diesem Zwecke zu Beginn öfters das ABC, wie z. B. das Enchi- 
ridion Melanchthons, und prägen der Jugend die zehn Gebote, den 
Glauben, das Vaterunser zugleich mit den Anfangsgründen des Lesens 
ein. Aber auch wo nicht in dieser Weise die Katechismen zugleich 
für die Erlernung der Buchstaben bestimmt, sondern für Fortgeschrittenere 
berechnet waren, ist die Tragweite derselben weit grösser gewesen als 
diejenige heutiger Lehrbücher. Denn diejenigen, welche den Unter- 
richt zu erteilen hatten, waren meist kenntnisarme, von ihren Vor- 
lagen durchaus abhängige Leute und, wenn man von der Flugschriften- 
litteratur absieht, werden die meisten Menschen in religiöser Beziehung 
ausser durch Predigt, Religionsunterricht und den Katechismus wenig 
Anregung erhalten haben und daher selten zu einem selbständigen 
Urteil gelangt sein. Durch den Schulunterricht, durch die Katechismus- 
predigten, durch die kirchlichen Unterweisungen, welche der Haus- 
vater nach Anleitung der Katechismen in seiner Familie abhielt, 
teilweise auch durch die Haustafeln, auf welchen die zehn Gebote 
oder andere religiöse Vorschriften aufgezeichnet waren, sind damals 
die evangelischen Gemeinden gegründet und zusammengehalten worden. 
Wir können diese verschiedenen Wege zum gleichen Ziele einer festen 
und bestimmten religiösen Ueberzeugung gerade an der Hand unserer 
Publikation verfolgen. Der Katechismusunterricht schliesst sich vor 
allem an die drei ersten Hauptstücke des lutherischen Katechismus 
an, während die beiden anderen häufig etwas in den Hintergrund 
treten; die zehn Gebote, der Glaube, das Vaterunser werden kommen- 
tiert, bei den zwei letzteren die Erklärungen abweichend von Luthers 
Katechismus meist nicht zu den einzelnen Artikeln und Bitten, sondern 
zu den erläuterungsbedürftigen Worten und Sätzen gegeben; das Be- 
streben der Verfasser ist, in diesen Erklärungen alle wichtigeren 
religiösen Fragen zu berühren und ihren persönlichen Standpunkt 
meist ohne direkte Polemik geltend zu machen. Kann der Autor 
seinen Stoff nicht zwanglos in dieser Weise erschöpfen, so schliessen 


540 Kritiken. 


sich an die Hauptstücke weitere selbstgewählte Abschnitte von der 
Ehe, von der Einrichtung des Lebens eines christlichen Kindes um 
ähnliches an. Eine andere Lehrmethode, welche offenbar aus Kite 
chismusprüfungen hervorgegangen oder auf diese zugeschnitten ist, 
besteht darin, dass bestimmte Themata z. B. über den lebendigen 
und toten Glauben oder über die Arten der Beichte in fingierten 
Gesprächen, namentlich in Frage und Antwort, erörtert, und das 
hierbei insbesondere aus der Bibel die geeigneten Belegstellen ber 
gebracht werden. Endlich treffen wir auch einzelne Abschnitte aus 
der Bibel mit und ohne Erläuterungen, ja sogar namentlich in 
Melanchthons Schriften Ausführungen von Humanisten oder älteren 
Kirchenlehrern an. 

Es wird Aufgabe des vierten Bandes sein, zwischen diesen ver- 
schiedenartigen Versuchen die gegenseitige Beeinflussung, den Zusammen- 
hang, überhaupt die ganze Entwickelung der Katechese in dem % 
bedeutungsvollen dritten Dezennium des sechzehnten Jahrhundert 
festzustellen. Einiges hat Cohrs bereits in dieser Hinsicht schon ge- 
than durch die Einleitungen, welche er jedem Stücke voranschickt. 
Aber es liegt auf der Hand, dass diese Bemerkungen uns wohl Einzel- 
heiten vergegenwärtigen können, dass sich aber zur Zeit noch kein 
Gesamtbild gewinnen lässt. Es wird sich auch für uns empfehlen, 
erst nach dem Erscheinen dieses vierten Bandes den Inhalt der Publi- 
kation genauer zu würdigen. Nur so viel sei jetzt bemerkt, dass 
wir ganz abgesehen von der sachlichen Bereicherung unseres Wissens 
auch über die Wirksamkeit der einzelnen Reformatoren vielfach neu 
unterrichtet werden. So erscheint besonders Agricola mit zwei aus 
führlichen Katechismusversuchen, aus Capitos Schrift lernen wir die 
Verhältnisse in Strassburg kennen, eine Anzahl Theologen, welche 
uns bisher nur wenig bekannt waren, treten nunmehr deutlicher her- 
vor. Der profane Historiker, namentlich auch der Kulturhistonker, 
hat alle Ursache, dieser neuen Publikation volle Beachtung m 
schenken. 

Freiburg i. B. Gustav Wolf. 


Johannes Mathesius, Ausgewählte Werke. Dritter Band: Luthers 
Leben in Predigten. Herausgegeben, erläutert und eingeleitet von 
Dr. Georg Loesche. Mit 2 Porträts. Prag 1898. XXI u. 5638. #. 

Trotz der zahlreichen Ausgaben, in denen des Mathesius köst- 
liche Lutherhistorie auch im letzten Jahrhundert auf den Markt 
gekommen ist, ist sie wohl stets mehr gelobt als gelesen worden. 

Schreibung und Sprache standen der gewünschten Verbreitung immer 

wieder im Wege. Der Krause Buchstabenwald konnte von neuere 


Kritiken. 541 


Bearbeitern gelichtet werden, die Schwierigkeiten des Ausdrucks da- 
gegen widerstrebten einer durchgreifenden Klärung und liessen auch 
bei starken Kürzungen die Herstellung einer glatten Textgestaltung 
kaum zu, vollends wo sie noch durch neue Missverständnisse der 
Herausgeber vermehrt wurden, denen es durchweg an der unerläss- 
lichen Kenntnis der Spracheigenheiten fehlte, wie sie nur durch aus- 
gebreitete Quellenstudien in der Litteratur des 16. Jahrhunderts 
erworben werden kann. Durch die verdienstvollen Bemühungen, die 
Georg Loesche an das in seiner Art klassische Werk des Mathesius 
gewendet hat, ist dieses dem Verständnis weitester Kreise nunmehr 
wirklich erschlossen, sein ansehnlicher Reichtum an wichtigen kultur- 
und sprachgeschichtlichen Beziehungen liegt hier bequem ausgebreitet 
und harrt der zahlreichen ausbeutenden Hände, an denen es dieser 
Schatzkammer bald nicht fehlen wird. — Nach einer trefflich charak- 
terisierenden Einleitung giebt Loesche buchstabengetreu den Text der 
Originalausgabe von 1566 mit Weglassung der bedeutungslosen 
Inhaltsweiser am Rande, richtiger Teilung der 12. Predigt in zwei 
(sodass im ganzen 17 herauskommen) und Berichtigung der wenigen 
Druckfehler. Im letztgenannten Punkt ist bei Texten des 16. Jahr- 
hunderts besondere Vorsicht geboten: die nicht seltene Sprechform 
„ewecket‘‘ für „erwecket‘‘ 386,6 durfte mit demselben Rechte belassen 
werden wie etwa „wegenomen“ 188,28; „zueygung“ für „zuneygung“ 
ist möglich und durch das doppelte Vorkommen 428,16. 20 gut 
geschützt; „herzen“ 305,11 lässt sich verteidigen (Deutsches WB 
IV, 2, 1223); anderseits ist 74,19 fälschlich „Wartsal“ stehen geblieben, 
178,22 steht im Text „ver-“, in den Anmerkungen ,,vor-“, 210,17 
dort „Antiphen“, hier „Antiphon“; weitere Druckfehler finden sich 
auf S. XI und S. 449 unten. 

Noch kein Denkmal des 16. Jahrhunderts hat eine so liebevoll 
bis in kleinste Einzelheiten hineinreichende Erklärung erfahren, wie 
dieses. Loesche sucht allen Möglichkeiten der Erläuterung mit 
gleicher Sorgfalt gerecht zu werden. Selten wird man einen Nach- 
weis vermissen, wie z. B. 204, 15—18 (vgl. 134,27—30). 244, 30. 
260,14. 351,6ff. 384,23. 427,23. Besonders der sprachlichen Seite 
der Erklärung ist viel Fleiss und Umsicht zugewendet, auch den 
zahlreichen bergmännischen Spracheigentümlichkeiten dankenswerte 
Aufmerksamkeit geschenkt. Zu Nachträgen, denen die Arbeit eines 
Einzelnen natürlich immer Raum lässt, ist hier nicht der Ort, aber 
einige Einwendungen möchten erlaubt sein. Zur Entlastung der fort- 
laufenden Texterklärung ist S. 444—451 ein Glossar der häufiger 
auftretenden Ausdrücke vorangeschickt, jedoch einerseits findet sich in 
den Anmerkungen entbehrliche Wiederholungen aus diesem Glossar (z.B. 


542 Kritiken. 


zu 43,20 „abschneiden“; 302, 32. 346, 32 „ansetzen“; 261,19. 422,1 
„ruren“), andrerseits fehlen im Glossar Erklärungen, die in den ir 
merkungen mehr als einmal gegeben werden, wie „rerbitten“ 21.1. 
130, 28, „scheucht“ 199,5. 265, 31, „segnen“ 63, 10. 353, 4, „widmen“ 
197,6. 373,18. 385,26, „schelmicht“ 150,4. 388,2, „meydtmachr 
114,30. 268,12, „anfacht“ 34,14. 413, 24, „kotze“ 269, 28. 332,13 
u.s. w. „sind“ (= seit) wird mindestens fünfmal erklärt. Solte 
Ungleichmässigkeiten wären vermieden worden und der Wert dx 
Buches würde noch erheblich gewonnen haben, wenn diese Zweiteilut 
der sprachlichen Erklärungen unterblieben und alle zu einem einheit- 


lichen alphabetischen Wortschatz vereinigt wären, in dem auch sämt- 


liche Textstellen, an denen das einzelne Wort in seinen besonderen 
Bedeutungsfürbungen erscheint, hätten namhaft gemacht werden könne! 
Die Anmerkungen hätten dann lediglich der Sacherklärung gedet" 
auch hierbei durften übrigens Wiederholungen wie zu 9,14 und 
301,15, zu 166,5 und 408,22 durch einfache Verweisungen ersetzt 
werden. 

Die Erklärungen rechnen mit Lesern ohne jede grammatische 
Vorbildung. Solche aber werden das Buch schwerlich zur Hard 
nehmen. Deshalb ist z. B. eine Erläuterung wie die des transitiven 
„schleichen“ 247,2 u. 8. durch ,schwärzen“ weniger erhellend als ire 
führend, und Wendungen wie „ein Blechlein, ein Klemperlein anhängen 
267,27£., „ausstreichen“ 301,28 (vgl. 380, 29. 381,29), „Loden ein 
tragen“ 198,9. 326,24, „gebranntes Leid“ 96,30, „mir schiesst ù 
Blatt“ 272,32, „böse Karten auswerfen“ 287,21 u.a wär“ vil 
leichter verständlich zu machen durch einen Hinweis auf das ™ 
sprüngliche Anschauungsbild, aus dem sie entstanden sind, als dei 
eine abstrakte Umschreibung ihres Sinnes, die immer einen Gr 
lichen Eindruck macht und nicht wirklich belehrt. Andere Erkliruf“ 
sind auch inhaltlich verfehlt, z. B. „reyss“ 43,21 ist nicht Präsens, 
sondern Präteritum; „sich enthalten“ 368,25 nicht == sich aufhalten 
sondern = sich aufgehalten haben; „verquellen“ 89,11 gehöt oi 
zu „quellen“, sondern zu „quälen“ und bedeutet „zusammentrit" 
gewaltsam schliessen“; „betrönt, vertrönt“ 120,26. 240,11. 336,2 
heisst nicht „erschrocken“, sondern „betrogen“ (vgl. géie Lä 
4,615); „litze“ 255,11 ist nicht Adjektiv, sondern Substaïti E 
Lexer I, 1945 (D. Wb. 6,1072;; „putzen“ 140,1 ist nicht Jr. 
sondern „Larve, Popanz“; „geilen“ 281,7. 401,24 nicht 7 . 
gilen (betteln), sondern == mhd. geilen (ausgelassen sein) 
sechstern S“ 262,2 heisst nicht etwa „im sechsten [!] Seen 
sondern „in dem Sextern, der mit S bezeichnet ist“; 147,14- 330.1 
ist „verhuben“ bez. „aufflegten“ durch „vorwarfen“ wieder" 


H 
" 


Kritiken. 543 


Bisweilen sucht man auch vergeblich nach einer sprachlichen Er- 
klärung, z. B. bei „gedempt“ 110,11 (vgl. 133,9. 158,2); „ab- 
merckeln‘“ 239, 10; „auffseylen“ 253, 19; „störer“ 268, 20; „schmeuchen“ 
308, 29. 32; „eckerlein‘“ 357, 22; „mauset“ 378, 11; „deumeler“ 402, 15 
(vgl. 47,11); „verwent“ 110,29. 145,5 (vgl. 411,32) u.s. w. Aber 
dergleichen Ausstellungen sollen und können das Verdienst der müh- 
samen und aufschlussreichen Arbeit, der ein Personen- und ein Orts- 
register beigefügt sind, nicht schmälern. Für reformationsgeschichtliche 
und germanistische Seminarübungen wird dies wertvolle Buch eine 
willkommene Unterlage bieten. 
Kiel. Arnold E. Berger. 


K. Rembert, Die „Wiedertäufer“ im Herzogtum Jülich. 
Studien zur Geschichte der Reformation, besonders am Nieder- 
rhein. Berlin, H. Heyfelder 1899. XI, 637 SS. 

Bei Vielen mag der gewaltige Umfang des vorliegenden Buches 
die frohe Hoffnung erweckt haben, über die Geschichte der Reformation 
am Niederrhein wesentlich Neues erfahren zu können. Trotz allem 
Fleiss ist es indessen, wie man gestehen muss, dem Verfasser nicht 
gelungen, jene Hoffnung in vollem Umfang in Erfüllung gehen 
zu lassen. Denn in der Hauptsache erweist sich das Werk als eine 
breite Ausführung der bereits durch Bouterwek, Cornelius, Habets, 
Krafft u. A. bekannt gewordenen Thatsachen. Das Neue, was es da- 
neben zu bieten vermag, wird mehr den Theologen als den Historiker 
zu interessieren vermögen. 

In gewisser Weise verhängnisvoll für das Buch ist der grosse 
Einfluss geworden, den R. den überaus anfechtbaren Anschauungen 
L. Kellers eingeräumt hat. Wer diese nicht zu teilen vermag, wird 
besonders mit den ersten Partien der R.’schen Darstellung nicht ein- 
verstanden sein können und sich dadurch vielleicht zu einem nicht 
gerechtfertigten Verdikt! über das ganze Buch verleiten lassen. Es 
ist zu bezweifeln, dass jene Kellerschen Hypothesen von den „ur- 
evangelischen“ Gemeinden durch R.’s Darstellung wesentliche Stützen 
erhalten haben. Im Gegenteil möchte ich glauben, dass sie gerade 
hier für viele noch verdächtiger geworden sind, da sie eben trotz 
dieser emsigen Durchforschung eines engeren Gebiets noch nichts von 
ihrem hypothetischen Charakter eingebüsst haben. 

Jene „älteren Evangelischen“, über die nach Ris eigenem Ge- 
ständnis „nichts vorhanden“ ist, führen in der Phantasie des Autors 


I Wie es thatsächlich z. B. von Tumbült in der Historischen Zeit- 
schrift (85, 2. Heft S. 313—318) geschehen ist. 


544 Kritiken. 


ein vergnügliches Scheinleben. Der Umstand, dass der Deutschorden 
ritter Graf Wilhelm von Isenburg mit evangelischen Anschanunzt 
hervortritt, ist für den Verfasser Beweis genug „für die Thatssch 
dass die Deutschordensritter sich, wo sie sich der Reformation ar 
schlossen, durchweg als Anhänger altevangelischer, in der dentsha 
Mystik wurzelnder Anschauungen bewiesen“ (S. 137). Ebenso m 
verständlich und unbewiesen erscheint mir R.’s Behauptung zu sp 
dass dieser gräfliche Schriftsteller von Gerhard Westerburg angeri 
sein soll und nicht vielmehr von Luther, den er persönlich kennet 
gelernt und dessen Rechtfertigungslehre er sich völlig angeeignet hatte 
(S. 42 f.) 

Ueberhaupt macht sich bei R. unausgesprochen aber unverkennbar 
das Bestreben geltend, die Wirkung Luthers herabzudrücken und a 
ihre Stelle den Einfluss der urevangelischen Anschauungen zu setzen, 
auf die er wie auf eine fixe Idee immer wieder zurückkommt Zwar 
erklärt er selbst (S. 16), dass „sich mit Sicherheit, mit bestimmter Dr 
wissheit nichts über das Aufkommen, die Verbreitung der „Christliches 
Brüder“, der „Bundesgenossen“* im Anfange feststellen“ lasse, „bevor 
nicht neue Berichte aus jenen Tagen ans Licht gefördert sind.“ Das 
hindert ihn aber nicht, in jedem „Lutherianen“ einen Wiedertäufer 
zu erblicken. Wenn die Obrigkeit von 1530 nur von „Lutheriane‘ 
wusste, wie R. selbst sich ausdrückt, so würde das doch immerhin 
beweisen, dass ein Einfluss Luthers auf den Niederrhein nicht weg 
zuleugnen ist. Auch die Thatsache, dass zuweilen Waldenser und 
Calvinisten als „Lutheranen“ bezeichnet worden sind (8. 175), km 
daran nichts ändern. Freilich fehlt ja, was von R. übrigens pm 
genau untersucht worden ist, in Luthers Briefwechsel eine eng? 
ziehung zu niederrheinischen Persönlichkeiten, ein Eingehen auf nieder 
rheinische Verhältnisse. Indessen weiss man doch zur Grenügt 
in den Niederlanden, wie z. B. in Antwerpen, die Reformation Luther 
festen Boden gewann durch die dortigen Augustiner. Wie st 
wiederum der Einfluss der Niederlande auf das veier 
Gebiet in religiöser Beziehung war, ist ebenfalls hinreichend bekannt 
Aber diese Dinge streift der Verfasser kaum, obwohl gë dor | 
einer Betrachtung der Reformation am Niederrhein nicht feble? dürfen 
Jene tiefgreifende reformatorische Bewegung in Antwerpe”: u 
hauptsächlich an den Namen Probsts anknüpft, wird vo? R Sé 
flüchtig (S. 302) erwähnt; dadurch muss aber die im Jahre 1° 
dort ausbrechende Sektirerei und besonders Luthers brief lich Ip 
greifen, worüber R. ausführlich (S. 165f.) berichtet, gem 7. 
ständlich bleiben. Hier wie anderwärts wird das Sekiepg ` 
erst haben entwickeln können, nachdem die Geister schon dem Pr 


Kritiken. 545 


pismus entfremdet worden waren. Auch R. scheint diese Art der 
Entwicklung für natürlich zu halten (S. 51). Aber seine Vorliebe 
für die Keller’sche Hypothese lässt ihn nicht bei diesen Anschauungen 
verweilen, und so sagt er (S. 165) mit Bezug auf die Antwerpener: 
„Wir haben auch ber die Glieder einer alten mittelalterlichen Ge- 
meinde vor uns, die ins täuferische Lager allmählich überging.“ Und 
an anderer Stelle (S. 17): „Wer möchte ausserdem entscheiden wollen, 
wie weit neue Ideen damals in Antwerpen schon Platz gegriffen 
hatten. Schon etwa 1520 hat der spätere Täuferapostel Dionysius 
Vinne dort gewirkt und ist verfolgt worden.“ Nun war aber Vinne 
damals, als er in Antwerpen predigte, ein begeisterter „Anhänger der 
Luther’schen Lehre‘ (wie R. selbst S. 302 sich ausdrückt). Warum 
wird also durch jenen Zusatz „der spätere Täuferapostel“ beim Leser 
der Anschein erweckt, als habe Vinnes Predigt schon vor 1525 im 
täuferischen Sinne gewirkt? 

Wenn jene Kellersche Hypothese den Verfasser fortwährend be- 
schäftigt, so ist er doch nicht darauf ausgegangen, sie zu beweisen, 
da er eben ganz von ihrer Richtigkeit überzeugt ist. Es kam ihm 
vielmehr darauf an, zu zeigen, dass die „Wiedertäufer“ gerade in 
Jülich „in grosser Stärke und mit folgenschweren Ideen hervor- 
getreten sind.“ Dieser Nachweis darf wohl im ganzen als gelungen 
bezeichnet werden. Ob aber damit auch bewiesen ist, dass die Ge- 
schichte der Wiedertäufer im Jülichschen Territorium zugleich eine 
Geschichte der Reformation in diesen Gegenden bedeute, ist sehr zu 
bezweifeln. 

Die wesentlichste Quelle für R.s Untersuchung bieten die Pro- 
tokolle der im Jahre 1533 durch Herzog Johann von Jülich-Cleve 
veranstalteten Kirchenvisitationen, die für das Jülichsche Gebiet im 
vollen Umfang erhalten sind. Bekanntlich sind diese Protokolle in- 
soweit von Cornelius bereits publiciert worden, als sie Nachrichten 
über Sektenwesen, Wiedertäufer u. dergl. enthalten. Somit konnte 
der Verfasser daraus kaum etwas Neues bieten, abgesehen von einigen 
theologischen Traktaten, die er in ausführlicher Weise verwertet hat. 
R. hat, wie es scheint, nichts Auffallendes an der Thatsache gefunden, 
dass der Herzog, obwohl äusserlich altgläubig, eine solche Visitation 
anordnete. Und doch liegt gerade hierin ausserordentlich viel. Zum 
mindesten beweist sie doch, abgesehen von der ganzen kirchen- 
politischen Stellung des Herzogs, der R. nur eine flüchtige Andeutung 
widmet (S. 6), das grosse Interesse des Landesherrn und seiner Räte 
an den kirchlichen Verhältnissen. Sie beweist auch neben vielem 
andern, dass R.’s Anschauungen von dem Wirken der jülich-clevischen 
Centralverwaltung unzutreffende sind. Ueberhaupt ist R.'s ganze Auf- 


540 Kritiken. 


fassung hinsichtlich der allgemeinen Verhältnisse durch Unklart 
und Phrasenhaftigkeit bestimmt. Wie viel falsche Vorstellungen er 
weckt ein Satz, wie dieser: „Am Niederrhein war... eine beispiel 
Zerklüftung weltlicher und geistlicher Herrschaften; keine Hp 
Faust, die Ordnung hielt, wohl eine Menge grosser und kleine 
Tyrannen: Herzöge, Grafen, Bischöfe, Aebte, Domkapitel, Magistrat” 
u s w. (5. 15. Wie wenig bezeichnend ist es gerade für die Be 
wohner des Niederrheins, von ihrem „gemütvollen Charakter n 
sprechen (S. 101 Und bildete wirklich im 16. Jahrhundert Ar 
Mystik neben dem Humanismus das beherrschende Element? Teber- 
all zeigt sich geringe Vertrautheit mit den Verhältnissen. wie St 
eigentlich waren. So wird z. B. Jülich-Cleve als eine schon lang 
bestehende Einheit aufgefasst und bei Besprechung von Zustänte 
in den Jahren 1523 und 1524 wird von einer Verwandtschaft der 
Fürstenhäuser Cleve und Sachsen gesprochen, die doch erst 1521 m 
stande kam (S. 371. Es ist schon von anderer Seite gerügt worin 
dass R. die Waldshuter Bruderschaft misverstanden habe. Achalıl* 
ist ihm auch hinsichtlich der niederrheinischen Bruderschaften past 
Die Visitationen im Jülichschen hatten die Aufgabe, über die verschieden 
artigen Aeusserungen des kirchlichen Lebens innerhalb der einzelnen 
Gemeinden sich zu erkundigen, so also auch über kirchliche Bruder- 
schaften, die bekanntlich im sozialen Leben jener Zeit eine bedeutend 
Rolle spielen, sowie über die vielfach mit den Bruderschaften ver 
bundenen Armenspenden. R. fasst nun aber z. B. die Ae"? 
über eine Bruderschaft ın Hückelhofen so auf, als ob von einer täufe 
rischen Gemeinschaft die Rede sei! (8. 73.) Das verrät einen bedenk- 
lichen Mangel an Kenntnis der allergewöhnlichsten Lebensäusserune“ 
jener Zeit. Geradezu köstlich ist die auf der folgenden Seite sid 
findende irrige Auslegung des Ausdrucks „senden“ (den Synodus e 
halten). In dem Protokoll über Süstern heisst es „man Ge 
dar zu seenden; aver das ist in 3 jaren nit beschhep SÉ" e 
plaegen zu seenden in den budel!“ Daraus schliesst Eh ss di 
dortigen Täufer schon vor 1533 brüderliche Unterstützung empfang 
haben! Zu diesen und ähnlichen Unbegreiflichkeiten ist der 2 
ohne Zweifel nur durch sein übertriebenes Fahnden auf Se 
Ideen gebracht worden, das ihm das ruhige objektive und histon“ 
Anschauen der Dinge genommen hat. SE 
Einen grossen Raum nehmen die Erörterungen über die dogmatis 


nn 
n worden 


nun i . S = € 
1 Soll heissen: die vom Sendgericht auferlegten Strafe hai, Kir 


Geldbussen umgewandelt. (Vgl. Hinschius, System des kat 
rechts V, S. 445.) 


Kritiken. 547 


Aeusserungen derjenigen Prädikanten ein, deren Wirksamkeit im 
Jülichschen nachweisbar ist. Ohne Zweifel ist dieser Versuch, den inneren 
Zusammenhang der am Niederrhein wirkenden Prediger mit Ober- 
deutschen u. a. nachzuweisen, mit Dank zu begrüssen. Inwieweit aber 
diese sehr ins einzelne gehenden, mit zahllosen ausführlichen und mit- 
unter wörtlichen Auszügen aus den Traktaten jener Männer versehenen 
Untersuchungen etwas wesentlich Neues bieten, muss den theologischen 
Beurteilern überlassen bleiben. Hier mag nur auf einzelnes hin- 
gewiesen werden, was zu der weitschichtigen Untersuchung über Joh. 
Campanus, den Antitrinitarier, als Berichtigung anzuführen wäre. 
R. ist in dem Bestreben, diesen Campanus von seinen Namensvettern 
zu unterscheiden, nicht immer glücklich gewesen. So hat Enders 
(Lutherbriefe Nr. 1614) unzweifelhaft richtig darauf aufmerksam ge- 
macht, dass der Campanus, von dem Agrippa redet, nicht der Anti- 
trinitarier ist; R. kennt augenscheinlich, wie sich aus dieser und aus 
anderen Stellen ergiebt, die Enderssche Arbeit garnicht, die ihm 
manchen wertvollen Hinweis gegeben und ihm z. B. auch ein rich- 
tiges Urteil über die böhmischen Brüder u. a. verschafft haben würde. 
Der Campanus, der nach Bis Ansicht (S. 164f.) schon einige Jahre 
vor 1520 aus Köln vertrieben worden sein soll, kann unmöglich mit 
dem Antitrinitarier identisch sein, der ja erst c. 1500 geboren 
ist. Auch widerspricht dem His eigene Ausführung (S. 178). 
Dass das Edikt gegen Campanus vom 1. November 1532 in ur- 
sächlichem Zusammenhang mit Melanthons Brief vom Juli 1531 
stehen sollte, ist doch sehr unwahrscheinlich (S. 210). Nach 8. 215 
soll C. 1532 noch in Strassburg gewesen sein, während ihn doch 1531 
der Brief Francks, der als eine Folge des Strassburger Aufenthalts 
hingestellt wird, bereits in Jülich antraf. Uebrigens beweist gerade 
dieser Brief Francks, dass C., wenn er überhaupt in Strassburg war, 
nur ganz kurz dagewesen sein kann und keinesfalls mit jenem Dänen 
identisch ist, den Bucer 1532 erwähnt. Ich möchte glauben, dass 
Hofmann damit gemeint ist, dessen Buch 1530 in Strassburg erschien 
(S. 247). Der Francksche Brief, den R. wörtlich mitteilt, zeigt 
übrigens gerade am besten, dass die spiritualistische Auffassung neu 
war, und bildet somit wieder ein Zeugnis gegen die Hypothese von 
dem Fortwirken der urevangelischen Anschauungen (S. 229). Das 
Eingehen auf Campensis in Soest (S. 287—294) hätte R. sich er- 
Sparen können, da C. nichts mit den Jülichschen Wiedertäufern zu thun 
hat. Dagegen wäre es dankenswert gewesen, wenn R. die Ueberein- 
stimmung der Jülicher Traktate v. J. 1533 mit den Aeusserungen 
des Campanus aufgezeigt hätte. 

Fehler und Irrtümer im Einzelnen werden natürlich bei einem 


548 Kritiken. 


jeden Werke, besonders bei einem so umfangreichen und in gewisser 
Weise auch vielseitigen Buche immer nachzuweisen sein. Geben wir 
also vom Einzelnen auf das Ganze zurück, um nicht in den Verdacht 
pedantischer Nörgelei zu verfallen. Leider kann über die Anlage 
des Ganzen nicht eben allzu viel Günstiges gesagt werden; sie erweist 
sich als unbeholfen und ungeschickt und würde ohne Inhaltsübersicht 
und Register ein wahres Labyrinth darbieten. Sie entbehrt, um e 
mit einem Worte zu sagen, vollkommen der Ausfeilung. Das zeigt 
sich im Grossen wie im Kleinen. In unsäglicher Breite fliesst der 
Strom der Darstellung, bald hier, bald dort einen See bildend und 
stagnirend. Jeder Notizzettel wird aufgerafft und irgendwo als Ar 
merkung eingeklebt; ganze Aufsätze werden in den Text eingeschoben 
und wirken hier als Abschweifungen verwirrend. Nirgends strae 
Durcharbeitung, heilsames Beschneiden. Der Neigung zu Exkursen 
und zu unfruchtbaren Raisonnements wird überall nachgegeben. 
Häufig verfällt der Verfasser in einen geradezu pastoralen Ton, der 
dem Geschichtsschreiber übel ansteht. Wiederholungen und Flüchtg- 
keiten, auch Druckfehler finden sich sehr häufig. Die Redaktion de 
ganzen Materials ist als durchaus unvollkommen zu bezeichnen. 

Nur einige wenige Beispiele mögen zum Beweise dieser mangel- 
haften Ausfeilung genügen. S. 19 heisst es: „Mit Rücksicht darauf 
klagt der Fürst, welcher mit Clarenbachs Entfernung alles gewonnen 
glaubte, streng katholisch: der Unglaube erhebt sich aufs neue“ u. s. w. 
und auf S. 48: „Als der streng katholische Fürstenberg in Wesel, 
der nach Clarenbachs Vertreibung gewonnenes Spiel zu haben glaubte, 
kurz darauf sich zu dem Ausruf veranlasst sah, dass der Unglaube 
sich von neuem erhebe“ u. s. w. Orts- und Eigennamen werden 
fehlerhaft behandelt: Hauxeler für Hanxler, Mordersheim für Müdders- 
heim, Brunvyler für Brauweiler, Marseline für Carselis u. s. f. Ur 
teile werden in Anführungszeichen abgedruckt ohne Angabe, von 
wem sie stammen (z. B. S. 51 über die herzogliche Kirchenordnung!. 
Sehr ungeschickt sind die häufigen Verweise „s. unten“ ohne Angabe 
der Seitenzahl. 

Vielfach werden spätere Verhältnisse auf frühere übertragen, 
während ein sicherer chronologischer Faden grade bei der Betrachtung 
einer Zeit, da alles sich so rasch entwickelte und veränderte, be- 
sonders notwendig wäre. Dass auch manches Werk unbeachtet ge- 
blieben ist, deuteten wir oben schon an. Ich nenne hier noch: Kubl, 
Geschichte des Jülicher Gymnasiums bezw. der Stadt Jülich; Hast, 
Geschichte der Wiedertäufer; Gebhardt, Gravamina; Ney, Geschichte 
des Speierer Reichstags von 1529; Deutsche Reichstagsakten, jüngere 
Serie; Ley, Kölnische Kirchengeschichte. 


Kritiken. 549 


Im Interesse des Buches wäre es daher gewesen, wenn der 
Verfasser mit der Veröffentlichung gezögert hätte, umso mehr als sein 
Versuch, diesen Abschnitt aus der Geschichte der Reformation am 
Niederrhein systematisch und ausführlich darzustellen, nur mit Dank zu 
begrüssen ist. Wenn man überschaut, was der Verfasser geboten hat, 
und darüber hinwegzusehen vermag, wie er es geboten hat, so wird 
man sich des wertvollen Materials freuen können, das der Verfasser 
mit grossem Fleiss und anerkennenswerter Hingabe an sein Thema 
zu Tage gefördert hat. 


Düsseldorf. Otto R. Redlich. 


M. Doeberl, Bayern und Frankreich; vornehmlich unter 
Kurfürst Ferdinand Maria. Haushalter, München 1901. 
VI u. 6058. 

Den Mittelpunkt der umfassenden Arbeit Doeberls bildet das 
Zustandekommen der Verträge, die Ferdinand Maria im Jahre 1670 
mit Frankreich geschlossen hat. Wir kannten zwar die Verträge und 
waren auch über die Motive nicht im unklaren, die den Kurfürsten 
von Bayern zum Abschlusse derselben veranlasst haben, allein erst 
die Untersuchungen Doeberls gestatten uns genau zu verfolgen, wie 
es gekommen ist, dass Ferdinand Maria, der bei seinem Regierungs- 
antritte als Anhänger Oesterreichs galt und es in gewissem Sinne 
auch war, im Laufe seiner Regierung der Bundesgenosse Frankreichs 
wurde. Der Grund für den Umschwung in der bayerischen Politik 
Hegt — und darin sieht der Ref. das wesentlichste Resultat der 
neuen Publikation — in der Thatsache, dass Ferdinand Maria all- 
mählich erkannte, dass er von Frankreich mehr Förderung seiner 
besonderen Interessen zu erwarten habe als vom Kaiser. Mit anderen 
Worten: Doeberl hat für Bayern den Beweis erbracht, den Ref. für 
Oesterreich, Erdmannsdörffer und Prutz für Brandenburg, Auerbach für 
Sachsen bereits erbracht haben, dass es lediglich Sonder- und nicht 
deutsch-nationale Interessen waren, welche die Haltung des Kurfürsten 
in den Fragen der grossen Politik bestimmt haben. Solange Ferdinand 
Maria hoffte, dass Leopold I, der in den meisten Fragen, die des 
Kurfürsten Sonderinteressen betrafen, das entscheidende Wort zu 
sprechen hatte, sich zu Gunsten seines Verwandten und Freundes 
äussern werde, hielt er an der Seite des Kaisers aus; je weniger aber 
die Erklärungen des Wiener Hofes seinen Wünschen entsprachen, je 
grösser seine Enttäuschung war, desto kühler gestaltete sich sein 
Verhältnis zu Leopold, bis er, angezogen durch die Lockrufe der 
Franzosen und dann gewonnen durch ihre weitgehenden Anerbietungen, 


Kaiser und Reich verriet. Der Wahlspruch seines intimsten Ratgebers 
Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 38 


550 Kritiken. 


in den Jahren der Abkehr vom Kaiser, Kaspars Schmid, propria 
charitas incipit ab ego, war auch der Seine. Indem nun Doeberl 
den Nachweis dafür erbringt, dass Ferdinand Maria von Anfang an 
sein territoriales, bayerisches Interesse in den Vordergrund rückte 
und zur Richtschnur seiner Politik machte, gewinnt er auch einen 
neuen Standpunkt für die Beurteilung dieses Fürsten. Doeberl weist 
nach, dass derselbe in politischen Dingen doch nicht so unselbständig 
war, als man bisher angenommen hat, und dass der Wechsel in der 
Leitung der auswärtigen Politik, der dem Abschlusse des bayerisch- 
französischen Bündnisses voranging, mehr eine Folge als die Ursache 
der veränderten Anschauungen Ferdinand Maria’s gewesen ist. Die 
eingehenden Charakteristiken, die Doeberl von all den Persönlichkeiten 
entwirft, die im Laufe der Jahre 1657—1670 massgebenden Einfluss 
auf den Kurfürsten geübt haben, gehören zu den wertvollsten Teilen 
seiner Arbeit. Insbesondere ist es die Thätigkeit Kaspar’s v. Schmid, 
die durch die Forschungen Doeberls aufgedeckt wird. Man erkennt 
jetzt deutlich, dass dieser Staatsmann es gewesen ist, der mit fester 
Hand eingriff und als Realpolitiker ein wirksames Gegengewicht 
gegen die mehr phantastische Richtung der Kurfürstin Adeleide und 
des bayerischen Gesandten Mayr bildete. 

Dass die französische Diplomatie jener Zeit der kaiserlichen an 
Geist und Energie weit überlegen war, wird durch die Erörterungen 
Doeberls neuerdings erhärtet. Ref. möchte auch nicht die vielen 
Ungeschicklichkeiten, die sich des Kaisers Minister und Gesandten zu 
Schulden kommen liessen, rechtfertigen. Nur das eine möchte er 
auch Doeberl gegenüber betonen: wer der Politik Leopold I. gerecht 
werden will, darf nie vergessen, dass dieser Herrscher nicht in der 
Lage war, die Forderungen, die man an ihn stellte, zu erfüllen. 
Doeberl meint einmal, der Kurfürst sei mit Recht darüber entrüstet 
gewesen, dass Leopold ihm eine kleinere Summe — 200000 Gulden — 
zu geben weigerte. Allein er vergisst, dass zu gleicher Zeit fast alle 
Fürsten des Reiches und viele auswärtige Mächte die gleichen 
Forderungen stellten, während Leopold von seinen Ständen nur mit 
Mühe und Not die für seine eigenen dringendsten Bedürfnisse uner- 
lässlichen Geldsummen, von den Mächten, an die er sich seinerseits 
um Unterstützung wendete, aber wenig oder nichts erhielt. Es ist 
doch bezeichnend, dass die Fürsten, die ihrerseits von Opfern im 
Interesse der deutschen Sache nichts wissen wollten, gerade vom 
Reichsoberhaupte die volle selbstlose Hingabe an die nationale Sache 
forderten. Von einer solchen war aber am Wiener Hofe ebensowenig 
die Rede, wie an den Höfen der grösseren und kleineren Fürsten; 
daher musste auch für den Kaiser immer wieder die Rücksicht auf 


Kritiken. 551 


das eigene Interesse entscheiden, ob ein Opfer gebracht werden solle 
oder nicht. Wer von diesem Standpunkte aus die Politik Leopold I. 
zu würdigen unternähme, würde gewiss zu anderen Resultaten gelangen 
als diejenigen, die immer wieder die Thaten dieses Fürsten an seinen 
Pflichten als deutsches Reichsoberhaupt messen. 

In einem Schlusskapitel hat Doeberl eine Uebersicht der bayeri- 
schen Geschichte von 1670—1745 gegeben; es wäre zu wünschen, 
dass er seinen Plan, auch diese Periode eingehend aus den Quellen 
zu schildern, durchführte. A. Pribram. 


An? 


552 


Nachrichten und Notizen I. 


O. Wanka Edler v. Rodlow. Die Brennerstrasse im Altertum und 
Mittelalter. (Prager Studien aus dem Gebiete der Geschichtswissenschaft, 
hg. von A. Bachmann, Heft 7). Prag, Rohlicek und Sievers, 1900. si 
178 S. k. 2,50. 

Mit dem Brenner verknüpfen sich aufs engste Erinnerungen an die 
Römerzüge der deutschen Kaiser. Der Verfasser vorliegender Spezialarteit 
über diese wichtigste der mittelalterlichen Alpenstrassen nimmt: selbst an. 
dass bei mehr als der Hülfte aller Heerfahrten nach dem Süden der Weg 
über Innsbruck, Brixen eingeschlagen worden sei; aber er begnügt sich 
mit einer recht summarischen Aufzählung der Züge, für welche die Quellen 
mit mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit die Benutzung des Brenner- 
passes erschliessen lassen. Nur eine der in Betracht kommenden Fragen, 
die betreffs der Oertlichkeit des Kampfes, den Friedrich I. bei seiner 
Rückkehr aus Italien im Jahre 1155 an den Veroneser Klausen zu bestehen 
hatte, ist ausführlicher behaudelt; wie mir scheint mit wenig Glück. An 
der vom Verfasser vertretenen Meinung, der Kaiser habe den südlichen 
Eingang des Engpasses, bei Volargne, gesperrt gefunden, bleibt es un- 
verständlich, weswegen die Umgehung der feindlichen Stellung so schwieng 
war, und es wird übersehen, dass Helmold 1, 81 ausdrücklich von einer 
allseitigen Einschliessung des Heeres zwischen Fluss und Gebirge spricht. 
Die neuerdings vertretene Annahme, die Stellung des Alberich sei an der 
nördlichen Thalenge, bei Ceraino, zu suchen, kann nicht als widerlegt 
gelten. 

Die Römerzüge bilden immerhin nur eine, schon anderweitig eingehender 
behandelte Episode in der Geschichte des Verkehrs auf dem Brenner und 
seinen Zufahrtsstrassen, welche der Verfasser von der prähistorischen Epoche, 
durch die Römerzeit, das frühere und spätere Mittelalter bis zum Anfang 
des 16. Jahrhunderts verfolgen will. Er zeigt, wie ein längst begangener 
Saumpfad unter den Römern für Handelszwecke viel benutzt, aber erst 
nach dem Markomannenkriege zu einer Heerstrasse ausgebaut wurde, deren 
feste Fundamente die Stürme der Völkerwanderung überdauerten. Die 
germanische Besiedelung ist spät ins Brennergebiet eingedrungen. Der 
Strasse folgend, rückten die Bayern nach Süden vor, doch dauerte es lange, 
bis die romanischen Breonen, denen der Pass seinen Namen verdankt, 
von ihnen aufgesogen wurden. Am reichlichsten fliessen die Quellen be- 
greiflicherweise für die jüngeren Zeiten. Zu Anfang des 14. Jahrhunderts 


Nachrichten und Notizen I. 553 


erfuhr die Strasse eine erhebliche Verbesserung durch Anlage des ,,Kunter- 
wegs“ zwischen Klausen und Bozen, der, dem Lauf des Eisacks entlang 
führend, eine Uebersteigung des Rittenplateaus ersparte. Den Höhepunkt 
erreichte der Verkehr auf dem Brenner im 15. Jahrhundert, als der Handel 
zwischen Venedig und Süddeutschland am lebhaftesten war. Vom Leben 
und Treiben an der stark frequentierten Strasse sucht der Verfasser ein 
anschauliches Bild zu entwerfen durch Zusammenstellung der interessanten 
Einzelheiten, die sich aus Reiseberichten und Rechnungen, Urkunden und 
Zollrodeln ergeben. Die territorialen Besitzverhältnisse, Zoll- und Geleits- 
rechte sind berücksichtigt, ebenso wie Gasthauswesen, Postbeförderung 
und anderes. 

Im ganzen lässt sich wohl sagen, dass der Verfasser die Aufgabe 
gelöst hat, die er sich stellte. Indem er, seiner Absicht gemäss, den 
Gegenstand nur in allgemeinen Umrissen darstellt, wird freilich die Be- 
handlung mancher Einzelfragen kurz und nicht völlig überzeugend; aber 
das weit zerstreute Material ist fleissig gesammelt und nicht ohne Geschick 
verarbeitet. 

Zürich. G. Caro. 


Richard Stieve, Kaiserlicher Landgerichtsrat a. D., Rechtsanwalt zu 
Zabern, Ehrenpräsidert des Vogesenklub, Zabern im Elsass oder Elsass- 
Zabern. Geschichte der Stadt seit Julius Cäsar bis zu Bismarcks Tod. 
Zabern i. E., A. Fuchs. 1900. VIO und 259 Seiten. 

Eine Geschichte der Stadt Zabern zu schreiben ist eine lohnende Auf- 
gabe. Als römische Gründung, als Schlüssel des wichtigsten Vogesenpasses, 
als Residenz der Strassburger Bischöfe hat es eine reiche, bedeutungsvolle 
Vergangenheit. Leider ist die vorliegende Schrift keine glückliche Lösung 
der Aufgabe; sie ist das Erzeugnis eines unzweifelhaft vielseitig angeregten 
und gebildeten, jedoch durchaus ungeordneten Geistes. Der Verfasser steht 
auf dem phantastischen Standpunkt der Romantiker, die, begeistert für die 
Herrlichkeit der mittelalterlichen Kirche und für das, was sie für urdeutsch 
halten, alles, was seit den Ottonen geschehen, als Verirrung und Niedergang 
ansehen. „Die Kirche ist die Mutter des Deutschen Reiches. Nur diejenigen 
Kaiser, welche diese beste aller Mütter ehrten, haben etwas Erspriessliches 
geleistet,“ heisst es S. 48!, und S. 168!: „Der moderne Staat kann nicht ge- 
recht sein, weil er nicht von Gott ist.“ Schreckgespenster sind für ihn 
Richelieu und — Bismarck; diesem gegenüber wohnen zwei Seelen, ach! in 
seiner Brust; die eine verehrt in ihm den Schöpfer neuer Kaiserherrlichkeit, 
die andere verdammt seine ,,Planlosigkeit‘ und sein Schwanken. Aber des 
Verfassers allgemeine Anschauungen, wenn sie sich bisweilen auch sehr 
aufdringlich geltend machen, könnte man schliesslich ertragen, wenn nur 
die Geschichtsdarstellung selbst den bescheidensten Anforderungen, die man 
sowohl an ein wissenschaftliches wie an ein volkstümliches Werk stellen 
muss, entspräche. Aber die Anordnung ist mangelhaft — man vergleiche 
z. B. nur 8 1 und 2, $ 4 nnd 9 in ihrem Verhältnis zu einander — und 
bisweilen durch ganz ungehörige Abschweifungen unterbrochen, wie z. B. 
durch die Erzählung von dem preussischen Vetter des Panduren-Trenck in 


554 Nachrichten und Notizen I. 


8 26, die Gelegenheit giebt, dem „schlimmsten Despoten des 18. Jahr- 
hunderts“, Friedrich dem Grossen, seine Sünden vorzuhalten und ihm in 
§ 26b Karl von Lothringen als Muster eines Fürsten gegenüberzustellen. 
Die Benutzung der Quellen und Hilfsmittel ist augenscheinlich von 
äusseren Zufälligkeiten bestimmt gewesen und daher ganz willkürlich, die 
Darstellung durch grobe Irrtümer entstellt. So wird z. B. S. 44 das erste 
Strassburger Stadtrecht nach Strobel zitiert und dem Bischof Erkanbald 
d. h. dem 10. Jahrhundert zugewiesen, also das Strassburger Urkundenbuch 
(Band I, her. von Wiegand, 1879) nicht benutzt; ein andermal (S. 65) wird 
dieses Werk zwar benutzt, aber nicht bemerkt, dass die Urkunde von 733 
(No. 13, S. 8), um die es sich handelt, schon durch den Druck als Fälschung 
gekennzeichnet ist. Obendrein werden bei dieser Gelegenheit die Archi- 
diakonate mit den Landkapiteln oder Archipresbyteraten verwechselt. S. 233 
erhalten die Wittelsbacher 1408 von dem „blödsinnigen Kaiser Wenzel“ 
die Landvogtei Hagenau, S. 161! wird Altdorf (Schweiz) als Universität aus- 
gegeben (Verwechselung mit Altdorf bei Nürnberg), S. 175 schickt der erste 
Rohan auf dem Strassburger Bischofsstuhl 1723 „den gelehrten Schöpflin, 
dessen berühmte Alsatia illustrata und Alsatia diplomatica mit Unter- 
stützung des Kardinals erschienen waren, nach Wien“ u. s. w. u. s. w. 
Mit einem Wort der Verfasser hat sich die Arbeit zu leicht gedacht 
und zu leicht gemacht und hätte das Buch besser ungeschrieben gelassen; 
aber je weniger es befriedigen kann, desto lebhafter wird der Wunsch, 
dass ein tüchtiger Historiker sich dieser zwar örtlich beschränkten, aber 
sehr fruchtbaren und verdienstlichen Aufgabe unterziehen möchte. 
Strassburg i. E. E. v. Borries. 


Richard Schwemer, Papsttum und Kaisertum, Universalhisto- 
rische Skizzen. Stuttgart, Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger. 189. 
150 und VID. 8. 

Dies Büchlein ist aus Vorträgen erwachsen, die der Verfasser im Winter 
1898—99 vor einem gebildeten Publikum im freien deutschen Hochstifte 
zu Frankfurt a. M. gehalten hat. Er will nur Skizzen bieten, keine aus 
geführten Bilder, Skizzen zur Geschichte der Weltstaatsidee im Mittelalter 
und in der neueren Zeit und zur Geschichte der beiden universalen In- 
titutionen, welche diese Idee vertraten, Papsttum und Kaisertum. Schwemer 
schreibt klar und flüssig. Er versteht treffend, ja nicht selten geistvoll zu 
charakterisieren. Sachlich schliesst er sich meist der communis opinio der 
älteren Historiker an, wie sie in zusammenfassenden Darstellungen der 
Verfassungsgeschichte und politischen Geschichte einen Ausdruck findet 
Diese communis opinio ist freilich in manchen Punkten jetzt erschüttert 
Dass in Cluni die Ideen entstanden seien, deren letzte Konsequenz die Re- 
volution des ausgehenden 11. Jahrhunderts war, dass Friedrich I. mit vollem 
Bewusstsein nach dem dominium urbis et orbis strebte, wird nicht mehr 
als unbestrittene Thatsache dargestellt werden können. Inkorrekt ist es 
ferner, wenn Schw. Augustin ohne weiteres die gregorianische Auffassung 
von Staat und Kirche unterschiebt. Der grosse Afrikaner denkt bei der 
civitas Dei in erster Linie an das himmlische Jerusalem, an die Gottesstadt, 


Nachrichten und Notizen I. 555 


und sieht in ihr und in der civitas terrena mystische Sinnbilder der Ge- 
meinschaften der praedestinati und reprobi, die sich mit den rechtlichen 
Gemeinschaften Kirche und Staat keineswegs begrifflich decken —, und 
zum mindesten stark übertrieben ist es, wenn er Pipins Königtum als „eine 
völlig neue Würde“ betrachtet, in welcher Geistliches und Weltliches sich 
zu unlösbarer Verbindung verschmolzen habe, da Pipin, wie der zuerst von 
ihm verwendete Titelzusatz Dei gratia beweise, auch die Herrscherstellung 
in der civitas Dei beansprucht habe." Denn 1. sind die Urkunden, in denen 
dieser Zusatz vorkommt, kritisch stark anfechtbar. Es ist das Dei gratia 
schon vor Pipin von Ine von Wessex gebraucht worden und wahrscheinlich, 
wie die Salbung, von den Angelsachsen entlehnt; es liegt darin noch nicht 
der Anspruch auf die Herrscherstellung in der „civitas Dei“. 
Leipzig. H. Böhmer. 


Paul Simson, Der Artushof in Danzig und seine Brüderschaften, die 
Banken. Im Auftrage der vereinigten Banken verfasst. Danzig, Th. 
Bertling 1900. VII und 338. | 
Wer Danzig besucht hat, kennt seinen Artushof, und wer die Stadt 

nicht gesehen, hat doch von dem Artushof gehört. Seine Geschichte ist 

mit der derjenigen Stadt eng verbunden. Das vorliegende Buch bietet eine 
sehr detaillirte Schilderung alles dessen, was mit dem Artushof in Verbindung 
steht, und der Wandlungen, denen er im Laufe der Jahrhunderte unter- 
worfen gewesen ist. Von den bekannten Artushöfen ist der Danziger der 
bekannteste; das älteste Danziger Gebäude, das diesen Namen trug, ist 
1349 gebaut von der vornehmsten Patriziergesellschaft der Stadt. Allmäh- 
lich wurde der Hof das offizielle Versammlungslokal der Kaufmannschaft, 
zugleich eine Art Theater, Turnierplatz. Es wurden Hofordnungen erlassen, 
auf die der Rat den Haupteinfluss erhielt. Der Kreis der Besucher dehnte 
sich dann aus, doch waren die meisten immer Kaufleute. Auch Fremde 
wurden eingeführt, und seit dem 15. Jabrhundert entwickelt sich dort ein 
reger Geschäftsverkehr. In Folge des Neubaues von 1479—81 wird die 

Bürgerschaft Besitzerin des Hofes. Nun bilden sich Corporationen unter 

den Mitgliedern, und aus dem gemeinsamen Sitzen von Freunden und guten 

Bekannten auf einer Bank entstehen die Banken, d. h. Brüderschaften, 

deren wir seit 1481 sieben zählen. Allmählich vermischen sich die freund- 

schaftlichen, landsmannschaftlichen, geschäftlichen Beziehungen, die ur- 
sprünglich zu der Bildung jeder Bank geführt haben, und die Banken 
werden zu Genossenschaften, wie wir sie überall im deutschen Mittelalter 
und später finden. Fremde und nicht nur Kaufleute, auch Studierte, später 
selbst Handwerker, sogar Frauen gehören den Banken an. Sie pflegen Ge- 
selligkeit, Freundschaft, widmen sich der Armenpflege, haben gemeinschaft- 
liche kirchliche Beziehungen. Im Artushofe aber sassen die Brüder all- 
täglich zur Erholung nach der Arbeit beisammen; im 16. Jahrh., der Blüte- 
zeit der Stadt, blühte auch der Artushof, blühten die Banken. Mit dem 

Beginn des 17. Jahrh. nahm das Treiben im A. ab; die Kriege, die Pest 

waren ihm ungünstig; mehr als einmal wurde der Hof auf Jahre hin ge- 

schlossen; war er aber offen, so war das Trinken weit wüster als früher. 


556 Nachrichten und Notizen L 


Auch die Banken nahmen ab, die täglichen Zusammenkünfte hörten auf. 
Im Jahre 1742 wurde der Artushof Börse; die Banken verloren damit ihr 
altes Heim, blühten längere Zeit nur im Verborgenen und gingen zum Teil 
ein; erst in der neuesten Zeit hat eine Wiederbelebung der Banken statt- 
gefunden, sie widmen sich mit Eifer ihrer und der städtischen Geschichte. 

Das Buch ist ein wertvoller Beitrag für die Geschichte des inneren 
Lebens der Stadt; das reich erhaltene Aktenmaterial der Banken gewährt 
ein helles Bild von dem regen Leben, das im 15. und 16. Jahrh. und zum 
Teil noch später im Artushofe, dem Mittelpunkte, dem Stolze der Stadt 
sich abspielte; die Listen der Brüderbücher zeigen den grossen Zufluss von 
Fremden, die in jenen Zeiten nach Danzig kamen. Ueber Alles wurde im 
Artushof Buch geführt: über die Wetten, die man beim Trinken abschloss, 
über die vertilgten Getränke u. a w. 

Auch die künstlerische Ausschmückung des Artushofes wird von dem 
Verf. eingehend behandelt; eine Reihe guter Lichtbilder ist beigegeben. 
Die ältesten Hofordnungen und sonstige Dokumente finden sich als Beilagen 
abgedruckt. Zu bedauern ist der Mangel an einem Register. 

Hamburg. E. Baasch. 


Ernst Hoffmann, Naumburg a. S. im Zeitalter der Reformation. Ein 
Beitrag zur Geschichte der Stadt und des Bistums. (Leipziger Studien 
aus dem Gebiete der Geschichte. VII. Band. 1. Heft. 1901.) 

Seit 1846 K. P. Lepsius seine unvollendet gebliebene Geschichte der 
Bischöfe des Hochstifts Naumburg erscheinen liess, hat die kritische Er- 
forschung der Naumburger Vergangenheit manchen guten Schritt vorwärts 
gethan. Die Neuordnung der Archive des Rats und des Domkapitels und 
die Herausgabe der Annalen des Bürgermeisters Sixtus Braun und des 
Stadtschreibers Nikolaus Krottenschmidt begünstigen das Studium ausser- 
ordentlich. Da die Quellen am reichsten für das Zeitalter der Reformation 
fliessen, so hat sich das Interesse naturgemäss dieser Periode am lebhaftesten 
zugewandt. In kleineren Einzelschriften wie in grösseren übersichtlichen 
Darstellungen sind die Ergebnisse der Forschung niedergelegt. Eine neue 
umfangreiche Studie tritt jetzt hinzu. Durch eine sorgfältige Verwertung 
des vorhandenen Materials, besonders aber durch eine intensive Benutzung 
des domkapitularischen Archivs in Naumburg und des Ernestinischen Ge- 
samtarchivs in Weimar vermag der Verfasser uns ein vollständiges Abbild 
von Naumburgs grösster Zeit zu geben, und durch seine geschickte 
Darstellungsweise versteht er es, dies Bild farbenreich und anziehend zu 
machen. Die Abhandlung giebt uns in ihrem ersten Teile einen Ueberblick 
über den Entwicklungsprozess einer fünfhundertjährigen Vorgeschichte. Zwei 
Gegensätze bedingen da den Verlauf der Ereignisse: der Gegensatz der 
allmählich niedergehenden bischöflichen Gewalt zu der stetig wachsenden 
Macht des wettinischen Territoriums — und daneben der Gegensatz der 
nach Selbständigkeit ringenden Stadtgemeinde zu der eifersüchtigen Bevor- 
mundung des Domkapitels. Die erregten Streitigkeiten politischer und 
wirtschaftlicher Natur, die sich daraus ergeben, erblassen auch vor dem 
Zuge der Reformation nur momentweise; das Luthertum verquickt sich 


Nachrichten und Notizen I. 557 


bald selbst mit ihnen zu einer sehr eigenartigen Verbindung. Ein geschicht- 
licher Ueberblick dieser Epoche muss also auf hoher Warte stehen. 

Zur Zeit des Bauernkrieges, als die Stadt schon in der Nachblüte ihrer 
wirtschaftlichen Entwicklung lebt und soziale und kirchliche Missstände 
sich unter einer unbändigen Daseinslust verbergen, tritt das Evangelium in 
die Mauern. Seit 1536 wird dann Nikolaus Medler in Wahrheit der Refor- 
mator Naumburgs. Seine Kirchen- und Schulordnung ist ein lebendiges 
Zeugnis für die Wirkung der allgemeinen Ideen einer grossen Zeit auf alle 
Lebenskreise einer einzelnen Stadt. Sehr bald aber vermischen sich welt- 
liche Interessen mit den geistlichen, und der Magistrat versucht, zugleich 
mit der religiösen auch eine politische Loslösung von der bischöflichen 
Gewalt zu erreichen. Jeder Reaction gegenüber findet er einen natürlichen 
Rückhalt bei dem Kurfürsten, dem er sich zum Dank dafür immer mehr 
ausliefert. So Kommt die Stadt zwischen zwei Stühlen zu sitzen. Die ent- 
scheidende Stunde schlägt im Jahre 1540 beim Tode des Bischofs Philipp- 
Da wählt das Kapitel den Julius von Pflug zum Nachfolger; der Kurfürst 
Johann Friedrich aber anulliert aus angemasster Machtvollkommenheit und 
im schroffen Widerspruch zu den Mandaten Karls V. diese Thatsache und 
inthronisiert einen evangelischen Bischof, den Nikolaus von Amsdorf. Die 
Bürgerschaft huldigt diesem neuen Herrn, der ein kurfürstlicher Beamter 
ohne politische Bedeutung bleibt. Evangelisierung und Säkularisation finden 
nun keinen Damm mehr weder im Stift noch in der Stadt. Der Schmal- 
kaldische Krieg, der den Namen Naumburgs mit den Fäden der hohen 
Politik verwebt, beendet gewaltsam die ohnmächtige Bischofsherrlichkeit 
Amsdorfs und begründet die Regierung Pflug. Und doch kann auch 
dieser die Selbständigkeit des Bistums gegenüber den landesherrlichen An- 
rechten und Ansprüchen des neuen Schutzherrn Moritz von Sachsen nicht 
mehr wahren. Als er stirbt, 1564, überlässt das Domkapitel die Entschei- 
dung über die Zukunft des Bistums ganz dem Kurfürsten August. Mit der 
Administration der Wettiner gewinnt die politische Entwicklung einer 
sechshundertjährigen Epoche für die Stadt und für das Stift einen Abschluss. 
Die Lokalgeschichte mündet hier in den breiten Strom der kurfürstlich 
sächsischen Geschichte ein. Was noch an formaler Autonomie bleibt, ist 
bedeutungslose Reminiscenz einer grossen Vergangenheit. 

E. Borkowsky. 


Max Immich. Papst Innocenz XI 1676—89. Beiträge zur Geschichte 
seiner Politik und zur Charakteristik seiner Persönlichkeit. Berlin 1900. 
Speyer und Peters. 111 S. 8°. 2,80 Mk. 

Die vor kurzer Zeit vom Verf. herausgegebenen Nuntiaturberichte aus 
Wien und Paris in den Jahren 1685—88 haben ihn veranlasst sich über- 
haupt eingehend mit dem Pontifikate Innocenz XI. zu beschäftigen; er ist 
im Laufe seiner Arbeiten darüber zu Resultaten gekommen, die wesentlich 
von der landläufigen Ansicht abweichen, dieser Papst sei ein eingefleischter 
Gegner Ludwig XIV. und ein Anhänger habsburgischer Politik gewesen, ja 
die ihm die Hauptschuld oder das Hauptverdienst zuschreibt an der ge- 
waltigen Aenderung, die 1688 in den europäischen Verhältnissen eintrat. 


558 Nacbrichten und Notizen 1. 


Diese Resultate hat nun Immich in einer vortrefflich geschriebenen Studie 
zusammengefasst, die sich in kurzen Zügen mit der Geschichte des ganzen 
Pontifikats Innocenz XI. befasst und Schritt für Schritt die Ursachen der 
päpstlichen Politik zu ergründen sucht. Mit wissenschaftlicher Vorsicht 
weist Verf. wiederholt darauf hin, dass die Quellen oft noch nicht ein at- 
schliessendes Urteil gestatten, mit Sicherheit tritt er nur da auf, wo das 
vorhandene Material, besonders seine eigenen Forschungen, ihm dazu Be- 
rechtigung geben. Nach ihm erscheint uns Innocenz XI. als ein Mann von 
nicht grosser Welt- und Menschenkenntnis, als kein scharfblickender Poli- 
tiker, vielmehr als ein ziemlich beschränkter Kopf von geringer Bildung 
(S. 17), ein Urteil, das durch des Verf. eigene Ausführungen im Laufe der 
Darstellung etwas modifiziert erscheint. Dabei ist Innocenz ein überaus 
sittenstrenger, persönlich achtbarer Mensch gewesen, überzeugt von der 
Bedeutung seiner Stellung, rücksichtslos im Kirchenregiment, entschlossen 
unter allen Verhältnissen die kirchliche Autorität zu wahren, die kirchliche 
Zucht zu fördern. Mit Feuereifer ergreift er den Gedanken, die Osmanen 
aus Europa zu vertreiben — ein Gedanke, der ja durchaus nicht neu ist in 
päpstlicher Politik — und mit der ganzen Energie, die einem sich selbst 
beschränkenden — wir wiederholen nicht Immichs Wort von dem be 
schränkten Kopfe* — Politiker eignen kann, wirft er sich auf die Aus- 
führung dieses Planes. Mit Glück und Geschick weist Immich diese Idee 
als Triebfeder der ganzen Handlungsweise Innocenz XI. nach; mit einwand- 
freier Schärfe zerstört er namentlich das von der französischen Diplomatie 
erfundene, von der französischen Historiographie übernommene Märchen von 
der prinzipiellen Feindschaft gegen Ludwig XIV.: der Papst war nur dann 
ein Gegner Frankreichs, wenn er es als Haupt der Kirche oder als Politiker, 
seinen vorgesetzten Zielen getreu, sein musste. Weniger gelungen erscheint 
am Ende des Buches der Nachweis, dass gerade 1688 der Papst dem ver- 
hängnisvollen Entschlusse Leopolds, einen Doppelkrieg zu führen, mit den 
Osmanen keinen Frieden zu schliessen, ferner steht, als man bisher geneigt 
war anzunehmen. Immichs Studie befriedigt in jeder Hinsicht durch die 
volle Beherrschung der einschlägigen Litteratur, die wie gesagt durch eigene 
verdienstvolle Forschungen des Verf. noch ergänzt erscheint, und durch die 
klare fesselnde Art, wie er die gewonnenen Resultate darlegt. Angesichts 
der vielen im Detail förmlich untersinkenden Arbeiten, die ohne jegliches 
bedeutsames Resultat die Litteratur anschwellen machen, erfreut ein solcher 
zueammenfassender Ueberblick von einem grossen Gesichtspunkte aus 
doppelt. 

Gerade von einem solchen Forscher überrascht aber dann ein banaler 
Ausspruch um so mehr, wie der über den Kardinal Fürstenberg: „als Ver- 
räter der Sache seines Vaterlands“ (S. 78); in jene Zeit des politischen 
Egoismus, des höchsten Partikularismus, wo man äussersten Falles von 
einem fürstenbergischen oder strassburgischen Vaterlande sprechen kann, 
Begriffe neuzeitlichen Patriotismus hineinzutragen und von einem Kardinale 
zu verlangen, er solle sich als Deutscher fühlen, das sollte doch von 
Historikern mit weiterem Horizonte nicht mehr verbrochen werden. Auch 
mit der Behauptung Immichs: „Gesandtschaftsberichte sind ... stets nur 


Nachrichten und Notizen I. 559 


eine Quelle zweiten Rangs“ (S. 8) kann sich Ref. in dieser ausschliessenden 
Form nicht einverstanden erklären. Jeder unbefangene Leser dieser Kritik 
wird aber merken, wie geringfügig und von dem eigentlichen Kerne der 
Sache fernliegend die Ausstellungen sind, gegenüber dem von Immich ge- 
wonnenen universalhistorischen Ergebnisse. 

Prag. O. Weber. 


August Rosenlehner. Die Stellung der Kurfürsten Max Emanuel von 
Bayern und Joseph Klemens von Köln zur Kaiserwahl Karl VI. (1711). 
Historische Abhandlungen. Herausg. von Heigel u. Grauert. XII Heft. 
München. D. Lüneburg. 1900. 148 S. 8° M 5.— 

Ausführlich schildert der Verf. einen Teil der diplomatischen Geschichte 

der Monate April— Oktober 1711, zwischen dem Tode Kaiser Josephs I. 

und der Wahl seines Bruders, er hebt seiner Absicht gemäss nur das 

heraus, was die beiden geächteten Wittelsbacher da gethan haben. Mit 
französischer, dann mit päpstlicher Hilfe intriguieren sie. Zunächst wünschen 
sie mit König Karl sich abzufinden, um auf gütlichem Wege zur Wahl 
zugelassen zu werden, und als ihnen das nicht gelingt, trachten sie die 

Wahl des Habsburgers zu hindern, womit sie natürlich Wasser auf die 

Mühle Ludwigs XIV. treiben. Der Papst sucht bei dieser Gelegenheit alte 

Ansprüche auf Commacchio durchzusetzen. Abgesehen von einer kurzen 

Verzögerung der Wahl misslingen aber alle diese Pläne. Der wertvollste 

Teil der Untersuchung R.'s scheint Ref. der Nachweis zu sein, warum 

Ludwig XIV. einen Augenblick lang auch die kriegerischen Absichten des 

bayrischen Kurfürsten, an der Spitze eines starken Heeres vom Oberrhein 

her den Wahlakt zu vereiteln oder seine Zuziehung zu demselben zu er- 
zwingen, unterstützt hat: es galt dem Könige, die beiden Feldherrn 

Marlborough und Prinz Eugen in den Niederlanden zu trennen, damit den 

Verbündeten die Möglichkeit zu rauben, auf diesem Kriegsschauplatze etwas 

Entscheidendes zu unternehmen, wodurch die französisch-englischen Friedens- 

unterhandlungen hätten gestört werden können (S. 93ff). Mit diesem 

Resultate! begnügt sich dann freilich die französische Politik sehr zum 

Verdrusse des Wittelsbachers. Das vorliegende Buch gehört zu jenen Arbeiten 

jüngerer Historiker, bei welchen es mehr auf die Methode und den Beweis 

ankommt, dass der Betreffende Litteratur kennt und Materiale zu finden 


1 Wie sehr diese Trennung Prinz Eugens von der Hauptarmee und 
sein Abgang an den Rhein der englischen Sonderpolitik willkommen war, 
bezeugt eine Stelle aus einem Briefe Bolingbrokes an den Herzog von 
Marlborough, wo er anscheinend entrüstet, in Wirklichkeit aber höhnisch 
schreibt: I have seen intelligence from France, which seems to say that the 
French detach from Germany to Dauphiné as well as from Flanders to the 
Rhine. In this case, the measure of Prince Eugenes leaving your Grace 
is still more unreasonable; and we are simple enough here to think, that 
he consults at present much more his private interest, as a good courtier 
to his new master, than that of the common cause. Letters and 
Corresp. I. 159. 


560 Nachrichten und Notizen I. 


und zu verarbeiten versteht, ohne Rücksicht darauf, ob wichtige Resultate 
erzielt werden können. Von diesem Standpunkte müssen solche Arbeiter 
auch beurteilt werden, und in diesem Sinne darf die vorliegende als eine 
durchaus gute bezeichnet werden. Dass es manchmal dem Verf. schwer 
wird, die nötige Klarheit der Darstellung zu bieten — z. B. in der Schilderung 
der Absichten Prinz Eugens betreffs des zu erwartenden Feldzugs von 1511 
(S. 67 u. 71). — wird leicht erklärt durch die grosse Schwierigkeit solche 
diplomatische Verhandlungen pragmatisch aufzulösen. Vielleicht hätte 
kurz einleitend die Frage der Aechtung der beiden Kurfürsten überha:zpt 
erörtert werden können. Angeführt sind eine Reihe von wissenswerten 
Aktenstücken; ein Register fehlt. 

Prag. O. Weber. 

Die Schrift von Wild, Mirabeaus geheime diplomatische Sendung nach 
Berlin (202 S. Heidelberg 1901) stellt die Einleitung einer von W. geplanten 
(wirklich notwendigen?) „Edierung des Urtextes von Mirabeaus geheimer 
diplomatischer Korrespondenz aus Berlin“ dar — der Berichte, die Mirabeau 
später als „histoire secrète“ herausgab. ‚„Umfassend“ nennt Vf. diese Ein- 
leitung — „breitt wird wohl mancher mit jener Zeit vertraute Leser denken. 
Folgendes muss man bei der Lektüre des Buches in Kauf nehmen: eine 
gänzliche Vernachlässigung der Form; überaus ungleichmässige, z. T. ganz 
unbrauchbare Citate; eine wilde Regellosigkeit in der Interpunktion; ur- 
zählige Druckfehler, vor allem in den französischen Citaten und Texten: 
eine vollständig mangelhafte Kenntnis des Französischen [nur ein Beispiel: 
c'est donc là qu'aboutissent tant de batailles gagnées . ..., un règne de 
près d'un demi siècle heisst nicht: darauf zielen hinaus so viele ...,, 
eine Regierung von mehr als einem halben Jahrhundert (S. 112) — doppelt 
schlimm für einen Deutschen, da es sich um Friedrich den Grossen handelt]. 
das dann doch wieder das Deutsch des Vf. störend beeinflusst, so durch das 
schreckliche Wort „Passage“ für Passus (oft), durch „beweist sich“ für 
„wird bewiesen“ (S. 36); eine grosse Unkenntnis der deutschen Sprache 
[wieder nur eine Einzelheit: der barbarische, an merovingisches Latein ge- 
mahnende Gebrauch der Praepositionen — Mirabeau hatte zwar Verhältnisse 
mit vielen Frauen, aber doch kein Verhältnis mit sondern zu Talleyrand 
(S. 38. 72); ein Diplomat wird im nicht am Ministerium des Auswärtigen 
beschäftigt (S. 30)]; ungenügende Uebung des Vf. im Aktenlesen [folgendes 
aus einem Mémoire: unmöglich kann im Urtext stehen „extr&mement par- 
lant“ (S. 148 — parleur z. Lä: „ménager faire“ (S. 160 — sur z. Li: „du 
honnête homme (S. 151 — un z. It: schliesslich ein nicht genügend ge- 
reiftes politisches Urteil: ein Reformprojekt, das in einem zentralistisch ver- 
walteten Staat die Selbstverwaltung einführen will, kann gar nicht „nur 
auf einmalige Abhülfe“ zielen. Glaubt W. wirklich, dass man Mirabeau 
in eine Notabelnversammlung setzen konnte? Wer ausser W. wird Mira- 
beaus briefliche Freundschaftsbeteuerungen an Talleyrand als „tief empfun- 
den“ auffassen? Die über Talleyrands Motive bei Umarbeitung der Be 
richte Mirabeaus handelnden Seiten 48—72 sind ganz verfehlt. Kann man 
es wirklich einen „Betrug“ von Seiten der Auftraggeber nennen, dass M 
nur 30 000 livres für seine halbjährige Thätigkeit erhielt? — 


Nachrichten und Notizen I. 561 


Im Uebrigen sind dankenswert viele Ermittelungen über die Entstehung 
der Berichte und des Buches (bes. Cap. ID. Ueberall wird man W. nicht 
zustimmen. So ist z. B. folgender Schluss, wonach behauptet wird, Me 
Briefe gingen vielfach auf sehr massgebende Quellen zurück, nichts weniger 
als zwingend: W. stellt S. 35 ziemlich überzeugend fest, dass M. Material aus 
der Kanzlei Struensees erhielt; er meint „somit direkt auf Veranlassung 
des Ministers.“ — Willkommen sind die Aktenstücke im Anhang; vernichtend 
mit Recht des Vf. Kritik des Welschingerschen Machwerks, indes — people 
who live in glass houses should never throw stones! 

Freiburg i. B. Adalbert Wahl. 


Heinrich Ommen. Die Kriegführung des Erzherzogs Karl. Historische 

Studien, Heft 16. Berlin, 1900. E. Ebering. II u. 134 S. 8°. 

Das Buch enthält eine gute Uebersicht über das österreichische Kriegs- 
wesen aus der Zeit der Revolutions- und Napoleonischen Kriege. In dieser 
Epoche vollzieht sich allmählich in Oesterreich ein Uebergang von den 
militärischen Anschauungen und Einrichtungen des 18. zu denen des 
19. Jahrhunderts: Werbesystem, Magazinalverpflegung und Lineartaktik 
sind noch nicht völlig überwunden, beherrschen aber die Kriegführung nicht 
mehr so ausschliesslich wie im Siebenjährigen Kriege. Der Verf. führt 
vortrefflich aus, dass sich Erzherzog Karl grosse Verdienste um die Um- 
formung der österreichischen Armee, namentlich in administrativer Hin- 
sicht erworben hat, aber dass er trotzdem noch in den Ideen des 18. Jahr- 
hunderts lebte und deshalb auch die Strategie Napoleons nie verstanden 
hat; nicht in der Zertrümmerung der feindlichen Streitkräfte sah er die 
Entscheidung des Krieges, sondern im Besitze gewisser geographischer 
Punkte wie Strassenknoten, Festungen, guter Stellungen u. dgl. Diese — 
für seine Zeit — falsche Anschauung und der Mangel an spezifisch-kriege- 
rischer Kraft, an Kühnheit und Entschlossenheit, waren die Ursachen, dass 


er als Feldherr immer nur Mittelmässiges geleistet hat. — Diese Un- 
zulänglichkeit seines militärischen Charakters hätte der Verf. noch stärker 
betonen können. G. Roloff. 


Preisaufgabe: Die Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde setzt 
aus der Mevissen-Stiftung einen Preis von je 2000 Mark auf die Lösung 
folgender Preisaufgaben: 

1. Organisation und Thätigkeit der Brandenburgischen Landesverwaltung 
in Jülich-Kleve vom Ausgange des Jahres 1610 bis zum Xantener Vertrag (1614). 

2. Die Entstehung des mittelalterlichen Bürgertums in den Kheinlanden 
bis zur Ausbildung der Ratsverfassung (c. 1300). Verlangt wird eine syste- 
matische Darstellung der Wandlungen auf politischem, rechtlichem und 
wirtschaftlichem Gebiet, welche die bürgerliche Kultur in den Rheinlanden 
seit dem 10. Jahrhundert heraufgeführt haben. Besondere Aufmerksamkeit 
ist dabei der Verteilung und den Rechtsverhältnissen des Grundbesitzes, 
sowie den Wechselbeziehungen der Rheinlande mit den Nachbargebieten, 
vor allem mit der kommunalen Bewegung in Nordfrankreich und den 
Niederlanden zuzuwenden. 

3. Konrad von Heresbach und seine Freunde am Klevischen Hofe, mit 


562 Nachrichten und Notizen I. 


besondererer Berücksichtigung ihres Einflusses auf die Regierung der Herzöge 
Johann und Wilhelm. 

Bewerbungsschriften sind für 1 und 2 bis zum 31. Januar 1904, für 3 
bis zum 31. Januar 1905 an den Vorsitzenden Archivdirektor Professor 
Dr. Hansen in Köln einzusenden. 


Personalien. Ernennungen. Universitäten: Auf den Lehrstuhl für 
neuere Geschichte in Strassburg, der durch Varrentrapps Fortgang nach 
Marburg freigeworden war, wurde der von der Fakultät vorgeschlagere 
Archivar und Privatdozent Friedrich Meinecke aus Berlin berufen. 
Gleichzeitig wurde auch der ao. Professor der Geschichte in Bonn, 
Martin Spahn, zum Ordinarius in Strassburg ernannt. Die Tagis 
presse hat sich mit dieser Thatsache eifrig beschäftigt, in ihr die Errichtung 
einer katholischen Geschichtsprofessur gesehen und die Befürchtung ge- 
äussert, dass man mit der Konfessionalisierung der Universitäten begonnen 
habe. Obschon wir uns wohl bewusst sind, dass der Historiker sich ın 
seiner Geschichtsbetrachtung von seiner subjektiven Weltanschauung nicht 
ganz loszumachen vermag, halten wir doch die Forderung und Errichtung 
konfessioneller Geschichtsprofessuren wissenschaftlich für durchaus un- 
berechtigt. 


Am 4. Juli starb in Berlin der bedeutende Sprachforscher Johannes 
Schmidt. Geboren am 27. Juli 1843, hat sich Schmidt zu Bonn habilitiert 
und als Professor in Bonn, Graz, seit 1876 auf dem Lehrstuhl Bopps in 
Berlin gewirkt. Von seinen Arbeiten kommen der bistorischen Kenntnis 
besonders die über „die Verwandtschaftsverhältnisse der indogermanischen 
Sprachen“ (1872) zu gute, in der er die sogen. Stammbaumtheorie bekämpft 
und die sogen. Wellentheorie aufstellt. (Vgl. den Nekrolog Beilage zur 
Allg. Zeitung Nr. 170). 


Im Alter von 64 Jahren ist der bekannte altkatholische Theologe und 
Historiker, der o. Professor der Theologie in Bonn Josef Langen am 
13. Juli gestorben. Er galt als trefflicher Kenner der Schriften des 
Neuen Testaments. Viel benutzt ist seine breit angelegte Geschichte der 
römischen Kirche, seit 1885 in 4 Bänden erschienen. Sie behandelt die 
Papstgeschichte bis Innocens II. Einen ausfühlichen Nekrolog, in dem 
auch die kirchenpolitische Wirksamseit des altkatholischen Gelehrten und 
Führers gewürdigt wird, veröffentlichte L. K. Götz in der Beilage zur Allg. 
Zeitung vom 23. Juli. 


Am 17. Juli starb im Alter von 84 Jahren der emer. Professor der 
Schweizer Geschichte und der historischen Hilfswissenschaften an der Uni- 
versität Bern B. Hidber, Verfasser des nützlichen und fleissigen schwei- 
zerischen Urkundenregisters bis 1200 (1861—77). 


Am 20. Juli starb im Alter von 87. Jahren der Direktor des Posener 
Provinzialmuseums und der Landesbibliothek, Konservator der Posener 
Kunstdenkmäler Franz Schwartz, Verfasser von Beiträgen zur Geschichte 
des siebenjährigen Krieges. 


Nachrichten und Notizen L | 563 


Am 22. Juli ist Gymnasialprofessor Jul. Heidemann im Alter von 
67 Jahren gestorben. H., der mit einer noch jetzt brauchbaren Monographie 
über den Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt 1875 die wissenschaftliche 
Laufbahn begonnen, wandte sich später ganz der märkischen Geschichte 
zu und wurde besonders durch sein Buch „Reformation in der Mark Branden- 
burg‘‘ (1889) bekannt. 


Zur Abwehr. 


Wir sind es längst gewöhnt, an Wilhelm Sickels historischen Arbeiten 
mannigfache Sonderbarkeiten zu beobachten. Die neueste Veröffentlichung 
des Strassburger Juristen ist aber derart, dass ich mich genötigt sehe, 
Widerspruch zu erheben und — ich erhoffe dabei die Zustimmung weiterer 
Fachkreise — einem beginnenden argen Unfug entgegenzutreten. 

In den Göttingischen gelehrten Anzeigen 1901 Nr. 5 veröffentlichte 
W. Sickel eine Besprechung der von mir besorgten 2. Auflage von Waitz 
Deutsche Verfassungsgeschichte Bd. 6. Sickel ist mit der Bearbeitung nicht 
zufrieden, er findet die Beigaben der neuen Auflage lückenhaft, die fehler- 
haften Zitate nicht hinreichend berücksichtigt, alles in allem, dass die 
2. Auflage den Stand des heutigen Wissens nur unvollkommen wiedergebe. 
Fehlerfreiheit ist bei einem Werk dieser Art nicht zu erreichen und daher 
auch nicht zu fordern. Wo Tausende und aber Tausende von Zitaten zu 
kontrollieren waren, da musste wohl auch einmal die Berichtigung versagen; 
wo es galt, die zahllosen Erwähnungen älterer Urkundenwerke durch solche 
neuerer zu ersetzen, da mussten Versehen geschehen. Ein Vorwurf wäre 
nur dann gerechtfertigt, wenn Fehler besonders aufdringlich auftreten. 
Was sagt W. Sickel zur Begründung seines Verdammungsurteils? Er weiss 
anzuführen, dass drei (sage drei) Druckfehler der ersten Auflage unbe- 
rücksichtigt blieben, er tadelt ferner, dass die Urkunde Stumpf 2093 nach 
Mon. Dote 81, nicht nach Font. rer. Austriac. II 31 S. 78 zitiert wurde. 
Die Druckfehler muss ich zugeben, sie sind allerdings absolut harmlos und 
gleichgültig, der Tadel betr. St. 2093 aber ist irrig und unberechtigt. 
Irrig, denn nicht S. 78, sondern S. 75 ist St. 2093 anzutreffen — W. Sickel, 
der an einem Bande von 622 Seiten drei Druckfehler nachzuweisen vermag, 
bringt unter vier auf Waitz VI bezüglichen Zitaten ein falsches. Unberechtigt, 
denn Font. rer. Austr. II. 81, die ich als einen neuen Druck hätte be- 
rücksichtigen sollen, ist i. J. 1870 erschienen, 5 Jahre vor der ersten 
Auflage des 6. Bandes der Verfassungsgeschichte. Schon Waitz hätte daher, 
wozu übrigens gar kein vernünftiger Grund vorlag, St. 2093 nach den Font. 
statt nach Mon. B. zitieren können. 

Das ist alles Thatsächliche, das W. Sickel gegen die neue Bearbeitung 
vorzubringen weiss. Es steht im Gegensatz zu seinem wegwerfenden Urteil. 
Aber nicht das wollte ich hier hervorheben. Mag jedermann seine Meinung 
aussprechen, auch wenn er sie nicht zu begründen vermag. Ich habe einer 
anderen Eigentümlichkeit des Sickel’schen Referats zu gedenken. 

Die Kritik ist lang genug, 28 Seiten in Grossoktav (p. 373—400), die 
meisten angefüllt mit gelehrten Zitaten in Petit. All das Ergänzungen zu 
Waitz VI, Stellen, die Waitz selbst oder der Bearbeiter der neuen Auflage 


564 Nachrichten und Notizen I. 


übersehen hat? Keineswegs. Die gelehrten Zitate W. Sickels sind erstaunlich. 
sie sind morgenländischen und abendländischen, griechischen und römischen 
Quellen entnommen, sie beziehen sich auf verschiedene Jahrhunderte — 
leider nur niemals auf die vom 6. Bd. der Verfassungsgeschichte behandelten 
Zeiträume Keine einzige der zahllosen Quellenstellen und 
Litteraturangaben, die W. Sickel in seiner Besprechung bringt, 
darf als Ergänzung der im 6. Bd. der Verfassungsgeschichte ge- 
botenen Ausführungen gelten. Ja wo Sickel gelegentlich über die 
karolingische Periode hinausgreift, da begnügt er sich, hinzuweisen auf — 
Waitz VI (vgl. S. 377 1, 378 3, 386, 387). „Des beschränkten Raumes halber“, 
sagt W. Sickel, wolle er nur auf die occidentalen Nachrichten des 9. Jahr- 
hunderts eingehen. Ein merkwürdiges Verfahren fürwahr! Ueber Band 6 
der Verfassungsgeschichte, die sich mit der deutschen Kaiserzeit beschäftigt, 
war zu referieren, der Kritiker aber lehnt es „des beschränkten Raum: 
halber“ ab, die Periode des 10. bis 12. Jahrhunderts zu berühren, er zieht 
es vielmehr vor, auf 25 zitatengesegneten Seiten Ergänzungen zu Fragen 
zu geben, die in Bd. 6 der Verfassungsgeschichte gar nicht behandelt sind 
und nach der Anlage des Gesamtwerkes gar nicht zu behandeln waren. 

Schon die bisher hervorgehobenen Eigentümlichkeiten der Sickel’schen 
„Kritik“ verdienen scharfen Tadel. Ich sehe darin einen argen Missbrauch 
kritischer Thätigkeit, der Kritik Exzerpte einzuverleiben, die mit dem be- 
sprochenen Werk in keinen Beziehungen stehen und die offenbar eben nur 
deshalb bier veröffentlicht werden, weil sie sonst nicht unterzubringen 
waren. 

Indessen, das sind Geschmacklosigkeiten, die den Autor angehen. Nicht 
das hat meinen Protest veranlasst. Auch nicht die Ungezogenheiten, die sich 
W. Sickel gegen meine Person erlaubt hat und die natürlich unerwidert 
bleiben. Ebensowenig die merkwürdigen Klagen W. Sickels über die 
gegenwärtig in Deutschland herrschenden öffentlichen Zustände, über den 
allgemeinen Verfall der Universitäten u. s. w., über die Zerstörung seines 
Lebensglückes i. J. 1884, die ihn an der Ausarbeitung einer Verfassungs- 
geschichte hinderte. 

In der Hauptsache ist es lediglich das eine Moment, das diese meine 
Erklärung bewirkt hat: W. Sickels lange Zitatenreihen, die mit Waitz VI 
gar nichts zu thun haben, werden in einer Form geboten, dass sie Leser, 
die nicht mit den Verhältnissen genau vertraut sind, als Ergänzungen des 
besprochenen Buches und als Zeugen der lüderlichen Arbeitsweise des 
Herausgebers auffassen müssen. Dieses verwerfliche Verfahren bildet den 
wesentlichsten Vorwurf, den ich der neuesten „Kritik“ W. Sickels gegen- 
über zu erheben habe; hierin sehe ich einen litterarischen Unfug schlimmer 
Art, den öffentlich zurückzuweisen ich für nötig halte. 

Leipzig. G. Seeliger. 


ee wn ei pute 


565 


Nachrichten und Notizen II. 


Das Jubiläum der preussischen Königskrone in der historischen 
Litteratur. 
Politiker! und Volksschriftsteller?, Schulmänner® und Pastoren *, Off- 
ziere® und Minister® haben zum 200jährigen Gedenktag der Erhebung 


1 Die Zukunft, 9. Jahrgang Nr. 15: Preussenfeier. — Die neue Zeit. 
Revüe des geistigen und öffentlichen Lebens. 19. Jahrgang Nr. 15: Der Ur- 
sprung des preussischen Königtums. 

? Westermanns illustrierte deutsche Monatshefte, Januarheft 1901: 
Fedor von Köppen, Der alte deutsche Ordensstaat und die preussische Königs- 
krone. Zum 200. Gedenktage. — Fedor von Köppen, Die preussische Königs- 
krone und der erste König von Preussen. Eine vaterländische Denkschrift 
zur 200)jährigen preussischen Krönungsfeier am 18. I. 1901. Leipzig, 
Schulze & Co. — L. Hoffmeyer: Unser Preussen. Die Entwicklung des 
preussischen Staates, insonderheit unter der 200jährigen Königsherrschaft 
der Hohenzollern. Breslau, F. Hirt. — A. Seidel: Unser Hohenzollernhaus. 
Berlin, A. Schall. — F. Werdermann (B. Grimm): Von Sieg zu Sieg. Kultur- 
bilder und Szenen aus der Vergangenheit des brandenburg-preussischen 
Staates. Berlin, Schreiter. — Hermann Petrich: Zwiefach gekrönt d. i. Lebens- 
geschichte der ersten preussischen Königin Sophie Charlotte. Zum 200 jährigen 
Gedächtnis der ersten preussischen Königskrönung. Altona, M. Hoffmann. 

3 F. Polack: Zweihundert Jahre preussisches Königtum. Volks- und 
Jugendschrift zur 200jährigen Jubelfeier des preussischen Königtums. 
Mit einem Vorwort vom Kgl. Staatsminister D. Dr. Bosse. Herausgegeben 
von der Rheinischen Pestalozzistiftung. Berlin, Verlag von August Scherl. 
— Fritz Jonas: 200 Jahre preussischer Geschichte. Eine kurzgefasste Dar- 
stellung der Entwicklung Preussens von Friedrich I. bis zu Kaiser Wilhelm II. 
Gedenkschrift zum 18. Januar 1901. Berlin, A. Hofmann & Co. 

* Bernhard Rogge: Preussens Könige von 1701—1901. Zur Zwei- 
hundertjahrfeier der preussischen Königskrone. Hannover, Berlin, Verlag 
von Karl Meyer. — Die Grenzboten, 59. Jahrgang Nr. 52: Bernhard Rogge, 
Die Erwerbung der preussischen Künigskrone durch Kurfürst Friedrich II. 
— Preussens Werdegang. Festrede gehalten von Pfarrer Walther Wolff, 
Otzenrath, bei der Preussenfeier des Vereins deutscher Reichsfreunde in 
Odenkirchen am 22. Januar 1901. Odenkirchen, Verlag von Dr. W. Breitenbach. 

& Militärwochenblatt 1901, Nr. 5: Paul von Schmidt, Zum 18. Januar 1901. 
Zwei Jahrhunderte preussischer Königsherrschaft. — Die militürische Feier 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 39 


366 Nachrichten und Notizen I. 


Preussens zum Königreich das Wort ergriffen; mehr zu praktischen Zwecken 
als zur Förderung objektiver Erkenntnis; es ist gleich viel Einseitigkeit 
in Robert Bosses Lobpreisung der Hohenzollern als Volkserzieher wie in 
der gehässigen Kritik des Absolutismus, welche der Vorwärts seinen Lesern 
am 18. Januar geboten hat. Alles Schiefe und Masslose darin aufzusuchen, 
mag zur Kenntnis der sozialen Klassen, der politischen Parteien, der reli- 
giösen Gemeinschaften, denen es entsprungen, nicht ohne Wert sein; hier, 
wo es nur darauf ankommt, den wissenschaftlichen Ertrag der Jubiläums- 
litteratur festzustellen, kann von einem eingehenden Bericht darüber ab- 
gesehen werden. 

Dasselbe empfiehlt sich einer Schrift gegenüber, welche im Titel uni 
in den mit gelehrtem Apparat vollgepfropften Anmerkungen den Anschein 
einer wissenschaftlichen Arbeit erweckt, in Wahrheit aber mit ernster 
Forschung nichts zu thun hat. Friedrich I. König von Preussen. Eine 
kritische Studie zur 200Jahr-Feier von ++f (München-Gern, Verlag von 
Victor von Plazer, 1901) berührt sich in Methode und Tendenz mit Quidies 
Caligula. Auf dem Umschlag der Broschüre sehen wir die zum Jubiläum 
geprügte Medaille mit dem Doppelbildnis der 1701 und 1901 regierenden 
Hohenzollern, damit deutet der Verfasser die Parallele an, die er von dem 
Leser im folgenden zwischen König Friedrich I. und Kaiser Wilhelm U. 
gezogen wissen will. Ein Kenner der Quellen wird das Zerrbild auf den 
ersten Blick durchschauen; es Wort für Wort widerlegen, hiesse dem 
Anonymus zu viel Ehre anthun. 

Es sind drei Gruppen, in die sich die wissenschaftlichen Publikationen 
nach sachlichen Gesichtspunkten einreihen lassen. Die einen beziehen sich 
auf die Krönung selbst, andere auf die Person des ersten Königs, eine 
dritte Gruppe auf das Königtum der Hohenzollern im allgemeinen. Wir 
wollen eine jede gesondert betrachten. 

Die Entstehung des preussischen Königtums und die Feier der Krönung 
selbst sind in den Grundzügen bekannt. Wir wissen, dass der seit Anfang 
der neunziger Jahre öffentlich besprochene Plan Kurfürst Friedrichs II. 
seine Verwirklichung der politischen Konstellation am Ausgang des 17. Jahr- 
hunderts verdankt, dass der Kaiser Brandenburg als Bundesgenossen in 
der spanischen Erbfolgefrage, August der Starke zum mindesten seine 
wohlwollende Neutralität in den nordischen Wirren brauchte, und dass in 


am Krönungstage 1701. — Paul von Schmidt: Das Friedenswerk der preussi- 
schen Könige in zwei Jahrhunderten. Festgabe für das deutsche Volk zum 
18. Januar 1901. Berlin, Ernst Siegfried Mittler & Sohn. — Unser Preussen. 
Gedenkbuch zum 18. I. 1901, für Heer und Volk. Berlin, R. Schroeder. — 
Boysen: Festschrift zur 200jährigen Wiederkehr der Erhebung Preussens 
zum Königreich (1701—1901). Oldenburg, Druck und Verlag des deutschen 
Offizierblattes, Gerhard Stalling, Verlagsbuchhandlung. — von Eberstein: 
Hohenzollerncharaktere, dem 200jähr. Gedenktage 18. I. 1901 gewidmet. 
2 Bände, Leipzig, J. Werner. 

8 D. Dr. Robert Bosse: Die Hohenzollern als Volkserzieher. Berlin, 1901, 
herausgegeben vom Vaterlandsverein. 


Nachrichten und Notizen II. 567 


der Hoffnung, der katholischen Propaganda auch in den Landen der Hohen- 
zollern Eingang zu verschaffen, die Jesuitenpatres Vota und Wolff und der 
Bischof Andreas Chrysostomus Zaluski in Warschau, Wien und Rom für 
die Anerkennung des neuen Königtums agitiert haben. So haben G. Schuster 
in der Beilage Nr. 14 und 15 zur Allgemeinen Zeitung und A. Zechlin in 
der Sonntagsbeilage Nr. 1 und 2 der Nationalzeitung „Die Erwerbung der 
preussischen Königskrone“ geschildert. Einige Proben aus dem Briefwechsel 
des brandenburgischen Gesandten in Wien, Christian Friedrich Bartholdi, 
mit dem Präsidenten der geheimen Konferenz, Obersthofmeister Grafen Harrach, 
welche aus dem Archiv dieser Familie von Ferdinand Menck (Ein Beitrag 
zur Geschichte der Verhandlungen über die Erteilung des preussischen 
Kônigstitels. Wien, Verlag von Gerold & Co., 1901) mitgeteilt worden sind, 
bezeugen den hervorragenden Anteil Harrachs an dem Zustandekommen 
des Krontraktats vom 16. Nov. 1700. Aus Berliner und Königsberger Akten 
ergänzt Paul Stettiner (Zur Geschichte des preussischen Königstitels und 
der Königsberger Krönung. Königsberg i. Pr., Verlag von Wilh. Koch 1900) 
in manchen Einzelheiten unsere Kenntnis der Sonderinteressen der beteiligten 
Personen und der äusseren Vorgänge des 18. Januar 1701. Mit grossem 
kaufmännischen Geschick reproduziert Nikolaus Thoemes seine 1892 auf- 
gestellte These von einer angeblichen Dankesschuld des preussischen Staates 
gegenüber den Jesuiten (Zweihundertjahrfeier der Königerhebung Preussens, 
Studien und Lesefrüchte aus den Akten der vaterländischen Geschichte 
Heft A. Anteil der Jesuiten an der preussischen Königskrone von 1701. 
I. Teil: P. Wolff zu Wien, 60 Pf. Heft B. II. Teil: P. Vota zu Warschau, 
70 Pf. Heft C. IH. Teil: P. Votas Denkschrift: Für das Königtum der 
Hohenzollern, 50 Pf. Heft D. Friedrichs des Grossen Bündnis mit der 
Gesellschaft Jesu. I. Teil: Die Abmachung von 1747, 60 Pf. Hett E. I. Teil: 
Die Leistungen der Jesuiten im Staat und Dienst des Königs, 60 Pf. 
Heft F. II. Teil: Des Königs Schutz und Schirm in schwerer Zeit, 80 Pf. 
Heft G. Rom und Berlin zur Zeit Friedrichs des Grossen (1740—1786). 
Benedikt XIV., Clemens XII. u. XIV., Pius VI, 60 Pf. Nordhausen, Verlag 
der Vincentiusbuchhandlung). Durch Annahme starker preussenfeindlicher 
Strömungen in Wien und Warschau, die Wolff und Vota beseitigt hätten, 
sucht er den Verdienstanteil der Jesuiten höher zu bemessen als er in 
Wahrheit gewesen ist. „Was die Mitglieder der katholischen Kirche dem 
werdenden Königtum der Hohenzollern an Diensten erwiesen“, sagt dagegen 
mit Recht Dr. Blumschein (Die Entstehung des preussischen Königtums und 
die römische Kurie im 2. Jahrgang der Deutschen Stimmen, Halbmonats- 
schrift für Vaterland und Denkfreiheit, Nr. 20), „läuft neben den grossen 
politischen Fragen und Bewegungen einher und hat an sich nicht mehr als 
die Bedeutung einer Episode; der Kurfürst hat ihre Bemühungen dankend 
hingenommen, aber er hätte auch ohne sie das Gewollte erreicht; denn 
sein Königtum war für das, was thatsächlich schon da war, die entsprechende 
Form und der angemessene Inhalt; es war das Königtum der Macht.“ 
„Die Krönung zu Königsberg am 18. Januar 1701‘ hat in dem Januar- 
heft von Velhagen und Klasings Monatsheften Arend Buchholz geschildert. 
Johann von Bessers „Preussische Krönungsgeschichte Oder Verlauf der 
39 * 


568 Nachrichten und Notizen Il. 


Ceremonien, Mit welchen Friedrich der Dritte, Churfürst zu Brandenburg, 
die Königl. Würde d. Königr. Preussen angenommen und Sich u. S. Gemahlin 
als König und Königin einweihen lassen. Cölln a. d. Spree 1702“ ist vom 
Verein für die Geschichte Berlins (Berlin, E. S. Mittler & Sohn 1901, das 
am 18. Januar 1701 in Hamburg aufgeführte, von Nothnagel gedichtete, 
von Reinhard Kaiser komponierte Festspiel von Wilhelm Kleefeld Zum 
18. Januar 1701. kin Hohenzollern-Festspiel vor 200 Jahren. Leipzig. 
Hermann Seemann Nachfolger, 1901) neu herausgegeben worden: beidr: 
doch wohl mit etwas zu hoher Schätzung ihres Wertes. Eine fübhllare 
Lücke wird dagegen durch Hermann Ehrenbergs Schrift über die Schloss- 
kirche zu Königsberg i. P. (Festschrift der Altertumsgesellschaft Prussia 
zur 200 jährigen Jubelfeier der preussischen Königskrönung. Königsberg i. Pr. 
Gräfe & Unzer 1901) ausgefüllt; die Baugeschichte dieser Kirche findet hier 
ihre erste aktenmässige Darstellung. „Die Ritter des kgl. preussischen 
Hohen Ordens vom Schwarzen Adler und ihre Wappen (1701—1901 1 sind 
nach dem Stande vom 1. Januar 1901 in W. Moesers Verlag (Berlin 1911! 
erschienen; zugleich mit knappen biographischen Notizen in dem Buche 
von Hermann Hengst: Die Ritter des Schwarzen Adlerordens. Biographisches 
Verzeichnis sämtlicher Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler von 
1701 bis 1900. Festschrift zur Feier des 200jührigen Bestehens des Hohen 
Ordens. Berlin, A. Duncker, 1901. Die Einführung der brandenburg- 
preussischen Landeshoheit in die Stadt Quedlinburg und die Feier des 
Krönungstages daselbst am 17. und 18. Januar 1701 (Festschnft zur 
200 jährigen Jubelfeier der preussischen Königskrönung am 18. Januar 1901 
Quedlinburg, Verlag von Chr. Friedr. Viewegs Buchhandlung) hat auf Grund 
Berliner, Dresdener und Quedlinburger Akten Hermann Lorenz geschildert; 
die darin nur oberflächlich berührten Kämpfe zwischen der Stiftsregiening 
und dem Rat der Stadt verdienten wohl noch einmal eine speziellere Unter- 
suchung. 

Bekanntlich hat Friedrich der Grosse die Annahme des Kônigstitel: 
als das Werk einer mit allzuschweren Opfern erkauften Eitelkeit bezeichnet, 
dessen Wert allein darin bestand, die Nachfolger zur Begründung einer 
dem äusseren Schein entsprechenden realen Macht anzuspornen. Diesen 
Standpunkt vertritt im wesentlichen auch Reinhold Koser (Hohenzollen- 
Jahrbuch 4. Jahrgang 1900). „Immer blieben die preussischen Truppen”. 
so formuliert er den schweren Vorwurf, den man Friedrich I. machen muss. 
„an einen Kriegsschauplatz gefesselt, auf dem preussische Interessen nicht 
zu verteidigen waren; sie blieben in der Fremde jahraus, jahrein, ohne 
Rücksicht auf jenen an den Grenzen des eigenen Gebietes tobenden, Ja 
über diese Grenzen hinüberflutenden Krieg zwischen Preussens nordischen 
Nachbarn, den Schweden, Russen, Polen, Dänen, der eine unvergleichliche 
Gelegenheit geboten hätte, alte Ansprüche wahrzunehmen, alte Ziele zu 
erreichen, das preussische Polen oder das schwedische Pommern zu ge- 
winnen.“ Paul Bailleu hat in seinem Aufsatz „Zur Krönungsfeier"* (Deut- 
sche Rundschau Band CVI, Januarheft 1901) auf diesen Punkt nicht 
hingewiesen; „besser als Friedrich der Grosse vor anderthalb Jahrhunderten“. 
sagt er, „überschauen und beurteilen wir heute die aufsteigende Entwicklung 


Nachrichten und Notizen II. 569 


des Hohenzollernhauses, und wir erkennen in dem Tage von Königsberg 
einen bedeutsamen Werdegang der preussisch-deutschen Geschichte“. Ihm 
will es scheinen, „als ob die Vorliebe für blendende Prachtentfaltung und 
das Verlangen nach dem Glanz der Königskrone bei Friedrich I. beide 
parallel hervorwachsen aus einem eigenartigen monarchischen Selbstgefühl, 
das unzufrieden mit der bisherigen Stellung des brandenburgischen Fürsten- 
hauses, dessen steigende Bedeutung nach innen wie nach aussen weithin 
sichtbare Anerkennung sucht“. Ja aus dem Worte des Königs, ‚dass er 
keinem Rede und Antwort von seiner Regierung schuldig sei als Gott allen, 
will er sogar auf ein starkes Selbstbewusstsein bei ihm schliessen; aus diesem 
und einem bei den Hohenzollern nicht seltenen Mystizismus leitet er Friedrichs 
Glauben an eine ihm vorbestimmte Zukunft von Glanz und Grösse her. 
Die Proben „Aus dem Briefwechsel König Friedrichs I. von Preussen 
mit seiner Familie“, die Ernst Berner ın dem 1. Bande der von ihm be- 
gründeten „Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hauses Hohen- 
zollern“ (Berlin, Verlag von Alexander Duncker 1901) „gelegentlich der 
200jährigen Jubelfeier des preussischen Königtums“ veröffentlicht hat, modi- 
fizieren doch nicht unwesentlich das Bild, das Bailleu von Friedrich I. ent- 
wirft. Mehr zu religiöser Kontemplation als politischem Handeln veranlagt, 
phlegmatisch, ohne Schwung, ohne Leidenschaft, ohne Initiative, macht er 
einen etwas hausbackenen, müden, senilen Eindruck. Kein Funke ist in ihm 
von dem flammenden Ehrgeiz des allein mit der Staatsraison rechnenden 
Herrschers, keine Spur von dem leicht verletzten Ehrgefühl des seine 
Würde kraftvoll wahrenden Monarchen. „Ich sehe“, sagt er einmal, „dass 
man mihr eine uhrsache vom zaun erbrechen wil, umb mich zu scocquieren. 
So muss es allein Gott anheim stellen.“ „Redlichkeit“, lautet sein Wahl- 
spruch, „ist das beste, so man auf dieser Welt haben kann und wäret 
solche auch zum längsten.‘ Sein religiöses Denken beherrscht durchaus 
auch sein politisches. Er ist ein fleissiger Bibelleser, ein strenger Reformierter; 
die Einweihung der 31. Kirche für seine engeren Glaubensgenossen meldet 
er mit einem gewissen Stolz auf seine Verdienste nach Hannover. Er glaubt 
an die Prädestination und baut mit unerschütterlicher Geduld auf die Macht 
des Höchsten und den endlichen Sieg des Guten: „Alles hat seine Zeit, 
und ist es Ihnen predestiniret, so wirt keiner solches verhindern; darum ist 
am besten, alles Gott anheimstellen.‘ Keine günstigen politischen Kon- 
Junkturen vermögen ihn zur Teilnahme an dem „ungerechten Krieg" im 
Norden zu bewegen: in der Schlappe, die Stenbock am 4. Mai 1712 den 
Sachsen beibringt, sieht er Vergeltung für den treulosen Friedensbruch, in 
dem über Karl XII. und Ludwig XIV. hereinbrechenden Unheil die wohl- 
verdiente Strafe für ihr Verhalten gegenüber den Evangelischen. Er hasst 
nur einen Menschen, den französischen König, den Feind seiner Glaubens- 
genossen; je eifriger er ihn in Aeusserlichkeiten kopiert, um so mehr wettert 
er gegen „die französischen Grillen", um so stärker betont er, „die alte 
deutsche Manier“ wieder zu Ehren bringen zu wollen. Denn das ist neben 
dem Verlangen nach Frieden! und einem reinen Gewissen das einzige Be- 


! Vergleiche die charakteristische Aeusserung: „Wie der König von 


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Nachrichten und Notizen II. 571 


die Paul Seidel in einer Festausgabe (dem vierten Band) des Hohenzollern- 
Jahrbuchs (Berlin und Leipzig, Verlag von Giesecke & Devrient 1900) ver- 
einigt hat, konnte nicht mehr von ihm verwertet werden. Die Einleitung 
desselben bildet ein bereits zitierter Aufsatz von Koser „Das Jubiläum der 
preussischen Königskrone“; in behaglicher, der Bedeutung des Gegenstandes 
nicht ganz entsprechender Breite erzählt Grossmann „Die Jugendgeschichte 
Friedrichs I.*; seine auswärtige Politik hat in Berner einen m. E. allzu 
‚wohlwollenden Verteidiger, seine Gemahlin Sophie Charlotte in Krauske 
einen feinsinnigen Biographen gefunden. „Die Gründung des hohen Ordens 
vom Schwarzen Adler und die Königskrönung am 17. und 18. Januar 1701“ 
schildert Seidel, „das Kriegswesen unter König Friedrich I.“ der inzwischen 
verstorbene Militärschriftsteller Jähns; „Beitrüge zur Geschichte der Landes- 
aufnahme in Brandenburg -Preussen unter dem Grossen Kurfürsten und 
Friedrich III.A.“ hat Friedländer beigesteuert. Die Hälfte des Bandes 
nehmen mit Recht die Aufsütze Harnacks über „Das geistige und wissen- 
schaftliche Leben in Brandenburg-Preussen um das Jahr 1700“, Thourets 
über den „Einzug der Musen und Grazien in die Mark“, von Öttingens über 
„Die Königliche Akademie der Künste zu Berlin‘, Seidels über „Kunst und 
Künstler am Hofe“, und, die Perle des Ganzen, Hintzes Uebersicht über 
„staat und Gesellschaft unter dem ersten Könige“ ein. Dieses Buch ist 
neben dem von Berner veröffentlichten Briefwechsel die bedeutendste unter 
den wissenschaftlichen Publikationen zum Jubiläum. Wenn auch Einheitlich- 
keit in der Bearbeitung der verschiedenen Themen nicht erreicht ist, die 
Beziehungen der kulturellen Bestrebungen, der inneren und der auswärtigen 
Politik unter einander nicht scharf genug hervortreten, die Persönlichkeit 
Friedrichs I. selbst markanter hätte gezeichnet werden können, so ist doch 
hier ein Gesamtbild des preussischen Staates unter dem ersten Könige 
entstanden, das eine nicht geringe Vertiefung seiner Erkenntnis bedeutet. 
Ergänzt wird es durch Friedrich Holtzes Aufsatz in der deutschen Juristen- 
zeitung (VI. Jahrgang Nr. 2, Berlin, 15. Januar 1901) „Der 18. Januar 1701 
in der Rechtsgeschichte Preussens. Ein Gedenkblatt zur 200 jährigen Jubel- 
feier‘, welcher Friedrichs I. Versuche schildert, gemeinsames Recht und 
Verfahren für sein Land zu schaffen, und durch die schöne in der Akademie 
der Künste gehaltene Rede Paul Seidels über „Andreas Schlüter als Bildhauer“ 
(Berlin, Ernst Siegfried Mittler & Sohn 1901). 

Die Förderung der klassischen Kunst durch die Hohenzollern im all- 
gemeinen hat bei der Feier der Breslauer Universität Richard Förster (Das 
preussische Königtum und die klassische Kunst. Breslau, Verlag von 
M. & H. Marcus 1901), ihre Verdienste um die Hauptstadt des Reiches der 
Rektor der Berliner technischen Hochschule, Fritz Wolff (Berlin, die Stadt 
der Hohenzollern, Berlin 1901), in grossen Zügen geschildert. „Aus Preussens 
Vergangenheit“ betitelt sich die Skizze, welche Julius von Pflugk-Harttung in 
der Sonntagsbeilage der Vossischen Zeitung (1901 Nr. 2—4) veröffentlicht 
hat. Von höherer Warte haben zwei andere Gelehrte die preussische Ge- 
schichte der letzten zwei bis drei Jahrhunderte überflogen: Erich Marcks 
in einem Aufsatz über „Das Königtum der Hohenzollern“ (Velhagen und 
Klasings Monatshefte XV. Jahrgang Heft 5, Januar 1901) und Erich Branden- 


912 Nachrichten und Notizen IL 


burg in einem Gedächtnisartikel der Leipziger Zeitung (241. Jahrgang Ar 14 
„Preussen und Deutschland“. In reizvoller Beleuchtung, Licht und Schatten 
gerecht verteilend, führt uns der beste Psychologe unter den lebenden 
deutschen Historikern die (Gestalten des grossen Kurfürsten, Friedrich 
Wilhelms I. und Friedrichs des Grossen vor Augen, mit gleichem Scharf lick 
für das Heldenhaft-Imposante wie für das Ungezügelt-Leidenschaftliche 
ihrer düämonischen Naturen. Nicht minder durchdacht sind die anregenirn 
Bemerkungen Brandenburgs über die Rolle, die Preussen, seitdem det 
Grosse Kurfürst aus ihm einen wirklichen Staat geschaffen, in Deutsch- 
land gespielt hat. „Dieser in sich festgeschlossene, nach aussen scharf sich 
abschliessende, waffenstarrende, streng bureaukratisch regierte Staat des 
18. Jahrhunderts genoss begreiflicherweise nicht viel Sympathie bei den 
übrigen Deutschen; man hatte Respekt vor ihm, aber man liebte ihn nicht.“ 
Das wurde erst anders, als er in der Reformperiode 1806—1813 aus unser 
klassischen Litteratur und Philosophie, in den Jahren 1848—1850 aus den 
liberalen, 1864—1871 aus den nationalen Ideen der Zeit die wertvollsica 
Elemente in sich aufgenommen und mit dem alten Wesen innerlich ver- 
schmolzen hatte, als er selbst immer deutscher wurde. Aber auch Deutschland 
ist preussischer geworden. „Dem deutschen Idealismus und Individualismus, 
der deutschen Gemütsweichheit und Gutmütigkeit, dem deutschen Hange 
zur Bequemlichkeit und Beschaulichkeit ist im Preussentum mit seiner Hirte 
und Schärfe, seiner praktischen Nüchternheit, seinem Organisationstalent 
und Unternehmungsgeist ein neuer und notwendiger Bestandteil hinzugefüst 
worden.“ Und so hat Brandenburg Recht, wenn er den 18. Januar als 
einen Gedenktag nicht nur für Preussen, sondern für ganz Deutschland 
bezeichnet. 

Wie viel bescheidener, wie viel massvoller klingen doch solche Worte 
als etwa der stolze Jubelhymnus Treitschkes vom 19. Juli 1895 zum te- 
dächtnis des grossen Krieges! Die preussische Geschichtsschreibung ist 
kritischer, realistischer, weiterblickend geworden; sie idealisiert nicht mehr 
wie früher; sie vertritt auch ihrem Stoff gegenüber den Wahlspruch der 
Hohenzollern: suum cuique. Mögen dabei immerhin Mängel und Schwächen 
des einen oder andern von ihnen zu Tage treten, die die Legende bisher 
schonend verdeckt hat, — „auch wenn man die Hohenzollern nicht künstlich 
steigert, auch wenn man ihre natürliche und notwendige Selbstsucht rubig 
als Selbstsucht und nicht als ideales Bestreben erklärt, auch wenn man in 
ihrem Staat den hart und herbe ringenden, der sich behaupten und sich 
erweitern will, erblickt, und nicht den geweihten Träger allgemeiner Ge- 
danken: auch ohne Heiligenschein ist diese Geschichte an Wunderbarem 
reich, und unsern Anteil darf sie allezeit für sich fordern, stärker fast 
als irgend welche andere“ (Marcks). 

Berlin. Paul Haake. 

Die „Uebersicht über den Inhalt der kleineren Archive der 
Rheinprovinz. I. Band. Bearbeitet von Armin Tille. Bonn 1899, 
(Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde Band XIX) 
umfasst einen mittelrheinischen (S. Goar) und zwanzig niederrheinische 
Stadt- und Landkreise, insgesamt etwas mehr als den vierten Teil der 


Nachrichten und Notizen II 573 


Kheinprovinz. Nicht berücksichtigt ist das Archiv der Stadt Neuss, dessen 
Inventar bereits in den Annalen des historischen Vereins für den Nieder- 
rhein (Heft 64) Aufnahme gefunden hat. Ferner ist nur zum kleineren 
Teil wiedergegeben oder kurz charakterisiert der Inhalt einer grösseren 
Zahl umfangreicher Schlossarchive. Der Bearbeiter hat sich mit grossem 
Eifer seiner mühsamen Aufgabe gewidmet. Doch ist dieser Eifer zu oft 
sowohl bei der Sammlung als auch bei der Bearbeitung der archivalischen 
Auszüge in eilige Hast übergegangen. Es steht zu befürchten, dass trotz 
der von Tille selbst gebrachten Nachtrüge eine in dem bearbeiteten Gebiet 
anzustellende Nachlese noch eine ergiebige Ernte finden wird. So sind 
beispielsweise in Düsseldorf übersehen worden: die archivalische Sammlung 
des historischen Museums, sowie die des Düsseldorfer Geschichtsvereins 
mit Stücken aus dem 15. Jahrhundert, das Archiv des Landgerichts, in dem 
sämtliche älteren Kirchenbücher aus dem rechtsrheinischen Teil des grossen 
Gerichtsbezirks aufbewahrt werden!, und die bekannte, schon von vielen 
Forschern benutzte Sammlung des Herrn Wilhelm Grevel. Der Notiz über 
das Düsseldorfer Stadtarchiv (S. 109) ıst sodann noch hinzuzufügen, dass 
sich in demselben auch Akten befinden, die bis zum J. 1482 zurückgehen. 

Die Bearbeitung der Archivalien ist ungleichmässig. Das eine Mal be- 
gegnet man ganz summarischen, inhaltlich nichts besagenden Angaben, oder 
viel zu kurzen Regesten selbst von mittelalterlichen Urkunden (z.B. S. 109 n. 1, 
S. Lambert n. 1, S. 58 Viersen n. 2, 3, S. 59 Bedburdyck n. 1, S. 60 Capellen 
n. 1, S. 65 Elsen n. 1c, S. 153 Hemmerich 1, S. 154 n. 2—4, S. 200 Nieder- 
drees n. 1b, S. 240 Strassfeld n. 1), das andere Mal sind Urkunden des 
17. und 18. Jahrhunderts unbedeutenden Inhalts oder gar solche, die be- 
reits gedruckt sind, unter Angabe des Druckortes mit grosser Ausführlichkeit 
verzeichnet (z. B. S. 285ff., S. 174 n. 1, 2, vgl. auch S. 321 Much 1, 2). 
Aehnliches zeigt sich des öfteren auch bei der Beschreibung der Hand- 
schriften. So wird auf S. 316 ein Copiar des 14. Jahrhunderts mit dem 
Abdruck seiner kurzen Originalüberschrift abgefunden, während der In- 
halt eines bereits in seinem wesentlichen Teile abgedruckten Manuskripts 
auf S. 177 n. 1 eine eingehende Würdigung erführt. Im allgemeinen ist 
aber über eine zu geringe Ausführlichkeit der Regesten und Notizen zu 
klagen. Erwünschter als die häufig wiederkehrende Angabe, dass ein 
Archiv nichts bemerkenswertes enthalte, wäre eine, wenn auch noch so 
kurze Kennzeichnung dessen gewesen, was dem Bearbeiter als nicht be- 
merkenswert erschienen ist. Ein Missgeschick ist es, dass das älteste 
aufgefundene Stück, eine Urkunde des Pfalzgrafen Hermann I aus dem 
Ende des 10. Jahrhunderts, weder in der Uebersicht noch im Nachtrag 
aufgeführt ist. Tille hat sie aber unterdessen im Neuen Archiv Bd. XXVI 165 
veröffentlicht. Das Register scheint, was Orts- und Personennamen betrifft, 
ausreichend zu sein, sachliches ist dagegen nur unvollständig aufgenommen. 
Vgl. s. v. Waldgeding, Sendordnungen. 

Man darf nun für die an diesem ersten Bande des Inventarisationswerkes 


! Auch das Archiv des Bonner Landgerichts ist nicht berücksichtigt 
worden. 


514 Nachrichten und Notizen II. 


zu Tage tretenden Mängel nicht allein den Bearbeiter verantwortlich 
machen. Ein Einzelner, zumal wenn er mit der Lokalgeschichte, den ört- 
lichen und persönlichen Verhältnissen nicht hinreichend vertraut ist, wird 
kaum der grossen, einer so umfassenden Arbeit entgegenstehenden Schwierig- 
keiten Herr werden. Wir möchten darum dem Vorstand der Gesellschaft 
für Rheinische Geschichtskunde einen Systemwechsel, nämlich die Arbeits- 
teilung, dringend empfehlen, sei es nun, dass er nach dem Vorbild vor 
Baden das ganze Gebiet in viele kleine Teile mit besonderen Bearbeiten 
zerlegt, sei es, dass die Inventarisation wie in Tirol und Westfalen, wo 
neuerdings das erste Heft der Archivübersichten in vortrefflicher Bearbeitung 
von L. Schmitz erschienen ist, in einige wenige Hände gelegt wird. In 
jedem Falle wird aber für die fernere Arbeit an diesem Unternehmen, das 
doch für alle Zeit seinen Wert behalten soll, als erster Grundsatz aufgestellt 
werden müssen: weniger Eile und mehr Gründlichkeit! Erforderlich ist 
ferner grösstmögliche Ausführlichkeit in der Inhaltswiedergabe sowohl bei 
Urkunden wie bei Akten und Manuskripten — handelt es sich doch um 
Archivalien, die der Benutzung nur schwer zugänglich sind —, Nachweisung 
der Druckstellen, bei Kopien Feststellung der Originale, wenigstens in den 
drei grossen Archiven zu Düsseldorf, Koblenz und Köln, Gleichmässigkeit 
und typographische Uebersichtlichkeit in der Anordung der Auszüge nach 
dem Muster der Westfälischen Inventarisation. Erst dann wird die Rheinische 
Geschichtsforschung von dieser grossangelegten Publikation die Förderung 
erfahren, die sie erwartet hat. 

Düsseldorf. Dr. Rich. Knipping. 

F. Böhmer. Geschichte der Stadt Rügenwalde bis zur Aufhebung der 
alten Stadtverfassung (1720). Stettin, P. Niekammer, 1900. X, 4465. 8°. 

Der Verfasser hat mit dieser ausführlichen Geschichte einer kleinen 
hinterpommerschen Stadt, die zwar zeitweise die Residenz eines Zweiges 
des pommerschen Herzoghauses war, aber niemals eine grössere Rolle 
spielte, eine nach jeder Richtung Entsagung fordernde, mühsame Arbeit 
geliefert. 

Von den 5 grösseren Abschnitten darstellender Natur, die das Buch 
hat, bringen die 3 ersten das im engeren Sinne Historische für das Mittel- 
alter (D, das friedliche Gedeihen der Stadt nach der Reformation (1534—1624) 
(I) u. ihre Leidenszeit (1624—53) (II). Für einige Irrtümer im ersten, 
paturgemäss schwierigsten Abschnitte verweise ich auf die Bemerkungen 
von Martin) W(ehrmann) in den „Monatsblättern“ der Gesellschaft für 
Pommersche Geschichte und Altertumskunde, 1901, Nr. 4 Dann folgen 
(IV) in 9 Kapitel gegliederte kulturgeschichtliche Schilderungen für das 
16. u. 17. Jahrh.! Der 5. Abschnitt gilt den Anfängen der kurbranden- 
burgischen Zeit. Den Schluss bilden (VI—X) Personenverzeichnisse, Nach- 
träge, Bemerkungen zu den 2 Wappentafeln, die nebst Karte, Stadtplan 
und einigen Zugaben eine erwünschte Bereicherung des Ganzen bilden, 
endlich Register der Ortschaften und der Familiennamen. Als bedeutsame 
Momente treten in den 3 ersten Abschnitten hervor: die erste Begründung 


1 Verwandtes aus älterer Zeit behandelt das 7. Kapitel des 1. Abschnitts. 


Nachrichten und Notizen II. 575 


der Stadt 1270, die erfolgreiche Neugründung 1312, nachdem das Deutsch- 

tum in Ostpommern zur Herrschaft gelangt war, ihre wachsende Unab- 

hängigkeit, die sich auch darin dokumentiert, dass sie 1412 selbständige 

Hansestadt wurde, ohne übrigens je eine wirklich hervorragende Rolle in 

diesem Städtebunde zu spielen, und die grossen Brände von 1624 und 1648, 

die zusammen mit den Stürmen des 30jährigen Krieges sehr trübe Zeiten 

brachten. Der kulturhistorische Abschnitt, wenn er auch nicht viel wirklich 

Eigenartiges bieten kann, wird doch im ganzen am meisten Interesse er- 

wecken. Aber dürftig erscheint das Material auch hier. Wie gering ist 

u. à. die Zahl der S. 274/5 genannten, noch erhaltenen Zunftrollen, ver- 

glichen z. B. mit denen Greifswalds. Auch fehlt uns für Rügenwalde jede 

Polizei-, Feuer-, Kleider- oder ähnliche Ordnung aus älterer Zeit, wie sie 

für so viele pommersche Städte erhalten sind, und ebenso ists wohl kein 

Zufall, dass Rügenwalder Familien in dem reichen Material der Sammlung 

Vitae Pomeranorum auf der Greifswalder Universitätsbibliothek nur ganz 

spärlich vertreten sind. — Dass die Zustände am Anfang der kurbranden- 

burgischen Zeit sehr ungünstig waren, dass fast die halbe Stadt wüst 
lag, kann nicht Wunder nehmen. Nur langsam wurde es besser; zugleich 
aber schwand die Selbstherrlichkeit der Stadt oder vielmehr ihres Magistrats 
mehr und mehr dahin, eine Entwicklung, die durch vielfach ganz skandalöse 

Vorgänge innerhalb dieses Kollegiums befördert wurde und ihr Ziel fand 

in der neuen Stadtordnung, dem sog. „rathäuslichen Reglement" vom 

18. Febr. 1720. Von da an musste die Entwicklung der Stadt noch mehr 

wie bisher jedes individuelle Gepräge verlieren, und man versteht daher, 

dass B. seine Darstellung nicht über diesen Zeitpunkt hinausgeführt hat. 

Immerhin wäre eine kurze Vorführung der Hauptmomente gewiss den 

meisten Rügenwaldern und auch manchem andern Freund pommerscher 

Stadtgeschichte nicht unerwünscht gewesen. 

Greifswald. Edmund Lange. 

F. Otto, Das älteste Gerichtsbuch der Stadt Wiesbaden. Wiesbaden, 1900. 
:Quellenschriften zur Nassauischen Rechts- und Verfassungsgeschichte I. 
Veröffentlichungen der historischen Kommission für Nassau II.) 

F. Otto, der schon im Jahre 1882 das sogenannte Merkerbuch von 
Wiesbaden, ein gerichtliches Buch, enthaltend die Veränderungen des 
Eigentums und anderer dinglicher Rechte an liegenden Gütern heraus- 
gegeben hat, veröffentlicht nun das älteste Gerichtsbuch des Schultheissen- 
gerichts von Wiesbaden, umfassend die Jahre 1554—1560. Dieses Buch 
enthält in kurzen Aufzeichnungen die Namen der prozessführenden Parteien, 
der Schöffen, die Entscheidungen des Gerichtes, die geführten Zeugen- 
aussagen. Die Fälle, die hier vorkommen, betreffen Güter, Schuld und 
Erbe; über Kriminalsachen sind eigene Aufzeichnungen geführt worden. 
Neben dem Gerichtsbuch erscheint das Beheltnisbuch als das eigentliche 
Amtsbuch. Der Herausgeber geht leider nicht näher auf das Verhältnis 
beider Bücher ein. Urteile erhalten erst durch die Eintragung in das Be- 
heltnisbuch dauernde Rechtskraft. Vermutlich können sie erst durch Vor- 
lage dieses Buches später bewiesen werden. Es fungiert also das Be- 
heltnisbuch wie eine Art Stadtbuch. Interessant ist das Verfahren, das 


976 Nachrichten und Notizen I. 


dieses Gerichtsbuch zeigt. Obwohl das Gericht mit ungelehrten Schüten 
besetzt ist, zeigt sich vielfach, vermutlich durch eine Gerichtsordnung ver- 
mittelt, das Eindringen fremdrechtlichen, namentlich schriftlichen Verfahrens. 
Auch die Bestellung gerichtlicher Vertreter ist allgemein zulässig geworden; 
sie geschieht vor Gericht. Im übrigen erinnert noch vieles an den älteren 
deutschen Prozess. Wie früher, fungieren Fürsprecher; die Gefahr im 
Rechtsgang ist noch nicht verschwunden; wegen Formverletzung oder un- 
gebührlichen Benehmens verfallen die Parteien in Busse und werden an- 
gewiesen, dem Richter an den Stab zu greifen, womit sie sich seiner 
Gerichtsgewalt unterwerfen. Der Beklagte hat das Recht, „seinen rechten 
tag! als Bedenkzeit zu verlangen. Klage und Antwort müssen förmlıck 
vorgebracht werden. Der Beklagte verlangt vom Kläger Sicherheit nack 
Art der alten Klagengewere. Im Prozesse um liegendes Gut wird der 
Kläger angehalten, das Gut zu weisen. Der Beweis aber wird nunmehr 
fast ausnahmslos dem Kläger aufgebürdet. Interessant ist dann, wie die 
einzelnen prozessualen Akte der Reihe nach einem der Schöffen zugewiesen 
werden, der offenbar über sie zu berichten und das Urteil vorzuschlagen 
hat. Für das materielle Recht ist das Gerichtsbuch wenig ergiebig. Ire 
Fälle sind zu einfach, die Eintragungen zu kurz. Der Herausgeber hat in 
der ausführlichen Einleitung die Ergebnisse des Gerichtsbuchs zusammen- 
gestellt. H v. Voltelini. 
Julius Cahn, Der Rappenmünzbund. Eine Studie zur Münz- und Geld- 
geschichte des oberen Rheinthals. Heidelberg 1901. Karl Winters Uni- 
versitätsbuchhandlung. V. 128. 4 Tafeln. = 

Der „Rappenmünzbund“ wird zu Ausgang des 14. Jahrhunderts durch 
eine Anzahl von Herren und Städten am Oberrhein ins Leben gerufen zum 
Zweck der Einführung und Aufrechterhaltung einer guten Silberwährung. 
Der älteste Vertrag füllt in das Jahr 1377, die wichtigste, eine defnitive 
Organisation bringende Urkunde datiert vom 24. Februar 1403. Erst im 
Jahre 1584 löste sich der Münzbund auf. Als Oberhaupt der Genossen:haft 
kann je und je die Stadt Basel betrachtet werden. 

Alle Seiten dieser interessanten Erscheinung in der oberdeutscien 
Geld- und Wirtschaftsgeschichte verfolgt Julius Cahn mit unendlicher 
Geduld und liebevollstem Eingehen. Sein Urkunden- und Aktenmateral 
aus den Archiven in Basel, Freiburg und Karlsruhe ist von seltener Reich- 
haltigkeit und hohem, weit über das lokalgeschichtliche Interesse hinaus- 
gehendem Werte. Als Verfasser der „Münz- und Geldgeschichte der Stadt 
Strassburg im Mittelalter‘ war Cahn überdies für sein Thema vorbereitet 
wie kein zweiter. Die Interpretation der Münzurkunden und die oft recht 
schwierigen Berechnungen beruhen überall auf sicherer Sachkenntnis und 
sind durch Klarheit und Zuverlässigkeit ausgezeichnet. Über der mühselizen 
Kleinarbeit ist nirgends die Rücksicht auf den grossen Zusammenhang der 
politischen und wirtschaftlichen Dinge vergessen. Dazu kommt eine durch- 
sichtige Disposition und ein gewandter, flüssiger Stil, der nur ganz selten 
kleine Unebenheiten aufweist. Im ganzen genommen bedeutet die Arbeit 
Cahns einen entschiedenen Fortschritt über die Leistungen seiner Vorgänger, 
z. B. des Abbe Hanauer, hinaus. Die beigegebenen Tafeln zeigen recht in- 


Nachrichten und Notizen Il. 511 


struktiv den Fortschritt von sehr mangelhaften bis zu wahrhaft künstlerisch 
schönen Prägungen des Rappenmünzbundes. Cahn hat seine Aufgabe, einen 
brauchbaren Baustein zur künftigen allgemeinen deutschen Geldgeschichte 
zu liefern, mit Glück und hervorragendem Geschick gelöst. 

Neustadt a. H. Dr. Köberlin. 
Mecklenburgisches Urkundenbuch. Herausgegeben vom Verein für 

mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. XX, 1381—1385. 
Schwerin 1900. Bärensprungsche Buchdruckerei, Kommiss. K. F. Köhler, 
Leipzig. 500 u. 168 S. 

Auch dieser Band ist seinem Vorgänger schnell gefolgt und zeigt wie 
die frühern die bewährte Gründlichkeit der Bearbeiter. Auch ein Wort- 
und Sachregister fehlt nicht. Unter dem urkundlichen Material, welches 
die Jahre 1381—1385 umfasst, beanspruchen den meisten Raum die Rostocker 
Schossregister der Jahre 1352 und 1385. Leider lernen wir aus ihnen über 
die Zusammensetzung des Schosses beinahe nichts. Doch bieten sie 
sonst mancherlei beachtenswertes, gestatten manche Schlüsse auf Zahlungs- 
pflichtigkeit und Zahlungsfreiheit. Ausserdem ermöglicht die Nebeneinander- 
stellung beider in ihrer Entstehungszeit nahe zusammenliegenden Register 
einen guten Ueberblick über die Bürgerschaft Rostocks und ihre örtliche 
Verteilung. Neue urkundliche Beiträge zur Mecklenburgischen Grossmachts- 
politik im Norden enthält dieser Band nicht. Die hierüber mitgeteilten 
Urkunden, auch die Nr. 11344, waren bereits bekannt und verarbeitet. 

Kiel. Daenell. 
AufDeutschlands hohen Schulen. Eine illustrierte kulturgeschichtliche 

Darstellung deutschen Hochschul- und Studentenwesens, bearbeitet und 
herausgegeben von Dr. R. Fick unter Mitwirkung von anderen. Mit 
400 Abbildungen und Zierstücken. IL Tausend. Berlin und Leipzig, 
Hans Ludwig Thilo. 1900. XVI und 488 S. 

Wie schon die populüre Fassung des Titels andeutet, lag in der Absicht 
der Herausgeber durchaus nicht eine streng wissenschaftliche Geschichte 
der Entwickelung der deutschen Universitäten; vielmehr ist der Haupt- 
nachdruck auf die kulturgeschichtliche und illustrative Seite gelegt; be- 
zweckt ist eine Schilderung des studentischen Lebens und Treibens, spez. 
der Eigenart des deutschen Studententums, welche durch eine überaus 
grosse Zahl von Abbildungen erläutert wird. Das Buch ist jedenfalls 
geeignet, bei den alten Herren eine angenehme Rückerinnerung an die 
tröhliche Studentenzeit wachzurufen. Aber darüber hinaus bietet es 
mancherlei Belehrung. Das Werk zerfällt in einen allgemeinen und einen 
besonderen Teil, welch’ letzterer aber nur die jetzt noch bestehenden Hoch- 
schulen berücksichtigt. Anhangsweise ist ein Kapitel über die technischen 
Hochschulen beigegeben. Es mag hier ausdrücklich hervorgehoben werden, 
dass bei den einleitenden Kapiteln die neuere Litteratur über die Geschichte 
der deutschen Universitäten ziemlich ausgiebig und mit Verständnis ver- 
wertet worden ist. Die Behandlung der einzelnen Universitüten ist etwas 
ungleichmässig ausgefallen, offenbar weil den Herausgebern nicht überall 
reichliche Quellen zur Verfügung standen. 

Köln. Herm. Keussen. 


578 Nachrichten und Notizen II. 


P. Feret, La faculté de Théologie de Paris et ses docteurs les plus célèbres 
Époque moderne, tome premier XVI’ siècle, phases historiques, VII u. 462$. 
Paris 1900; tome second XVI: siècle, revue littéraire, VI u. 422 S. Paris 1901. 

Der unermüdliche Abbé Feret, der die Geschichte der Pariser theo- 
logischen Fakultät im Mittelalter in 4 Bänden geschrieben hat, hat jetzt 
diese Geschichte fortzusetzen begonnen und in 2 Bänden das 16. Jahr- 
hundert behandelt. Der 1. Band enthält die Geschichte der Fakultät, der 

2. Band führt sämtliche theologische Lehrer auf, die irgend welche schon, 

stellerischen Leistungen aufzuweisen haben, sei es dass ihre Bücher erhalter 

oder verschollen sind. Die Geschichte der Fakultät teilt Feret in 3 Bücher. 

Das 1. überschreibt er affaires académiques. Hier schildert er die Versuche 

der Reformen und die wirklich durchgeführten Reformen in der theologischen 

Fakultät, den Kampf mit den Bettelmönchen, der sich noch bis ins 16. Jahr- 

hundert fortsetzt, und den Streit mit den Jesuiten, der 1554 beginnt und bis zcm 

Beginn des 17. Jahrhunderts sich hinzieht. Das 2. Buch ist den Beziehungen der 

theologischen Fakultät zum Protestantismus gewidmet. Ausführlich werden 

die von der Pariser Fakultät zensurierten Bücher genannt, während des 
denkwürdigen Streites, der sich an die Namen des Rektors Nicolaus Cap 
und Calvins knüpft, und der Einladung Melanchtons nach Paris nur sehr 
kurz gedacht wird. Das 3. Buch ist betitelt questions théologiques. Hier 
kommt alles das zur Behandlung, was der Verfasser in die beiden ersien 

Bücher nicht unterzubringen wusste: die Stellung der Pariser Fakultät 

zum Konkordat vom Jahre 1516 und zum Konzil von Trient, das Gutachten 

über die Ehescheidung Heinrich VIIL von England, die wichtigen Ent- 
scheidungen über Johann Reuchlin und die hebräischen Bücher, über den 

Kardinal Cajetan, über die Bibel Rene Benoits und vieles andere. Im 

2. Bande giebt Feret ein ausführliches Verzeichnis sämtlicher Lehrer an 

der Pariser theologischen Fakultät, die irgend welche Bedeutung erlangt 

haben und ihrer Werke, auch solcher, deren Titel nur bekannt ist. Er 
teilt sie in die Gruppen der Ubiquisten, Sorbonnisten, der Navamızen, 
derer, welche zu den beiden Bettelorden der Franciskaner und Dominikaner. 
und endlich derer, die zum Benediktiner, Karmeliter- und anderen Mônchs- 
orden gehörten. Die fleissige Arbeit behandelt die interessanten Stoffe etwas 
oberflächlich und zerhackt, die protestantische Litteratur über das Verhältnis 

Calvins zu Nicolaus Cop, über Melanchthon und den französischen Protestan- 

Hamus ist nicht berücksichtigt, auch fehlen grössere geschichtliche Gesichts- 

punkte in der Darstellung. Trotzdem füllt sie eine Lücke aus, und be- 

sonders der 2. Band wird sich für die Geschichte der Theologie in Frankreich 
während des 16. Jahrhunderts als ein unentbehrliches Nachschlagebuch 
erweisen. 

Heidelberg. Grützmacher. 

Paul Redlich, Dr. phil.: Cardinal Albrecht von Brandenburg und das 
Neue Stift zu Halle 1520—1541. Eine kirchen- nnd kunstgeschichtliche 
Studie. Mainz, Franz Kirchheim, 1900. 8°. XII 361 u. 264 S. NI. 

Der sorgfültig auswählenden Anregung Lamprechts, dem die Kunit- 
geschichte selbst jederzeit ein mit Liebe gepflegtes Gebiet gewesen, dankt 

Redlichs überaus ertragreiche Studie über den Cardinal Albrecht von 


Nachrichten und Notizen II. 579 


Brandenburg und das von ihm gegründete Collegiatstift in Halle ihre Ent- 
stehung. Sie stützt sich auf die gewissenhafte und feinfühlige Ausnützung 
eines weit verstreuten, vorwiegend zum erstenmale wissenschaftlich ver- 
werteten Quellenmateriales, dessen umsichtige Bewältigung R. alle Ehre 
macht und von seiner Arbeitskraft noch viel Treffliches erwarten lässt. 
Was er über die Gründung, Verfassung und Verwaltung des Stiftes in 
Halle beibringt, bildet gewiss einen ebenso interessanten als wertvollen 
Beitrag zur Würdigung der kirchlichen Verhältnisse Deutschlands im 
16. Jahrhunderte. Derselbe wird aber weit überboten durch die kunst- 
geschichtlichen Ergebnisse der drei folgenden Kapitel, welche die Stifts- 
gebäude und die bei ihrer Aufführung beschäftigten Meister, die Ausstattung 
des - Kircheninnern und das hochberühmte Heiligtum behandeln. Das 
künstlerische Interesse und Verständnis des Kirchenfürsten rückt vielfach 
in ein ganz neues Licht, der Nachweis der Beziehungen, dem keine irgend- 
wie bedeutungsvolle Einzelheit entgeht, bewegt sich zumeist in neuen 
Bahnen und verliert sich nirgends in geistreichen Vermutungen, sondern 
behält überall den verlässlichen Boden urkundlicher Belege unter den 
Füssen. R. zeigt sich durchwegs nicht nur als tüchtig geschulten und 
fachkundig arbeitenden Historiker, der über ein bedeutendes Wissen ver- 
fügt, sondern auch als ernsten, scharf blickenden und alles Wesentliche 
zweckentsprechend hervorhebenden Kunstforscher. Seine Ausführungen über 
den in Halle aufgehäuften Reliquienschatz enthalten unstreitig das Beste, 
was bisher über die Geschichte eines grossen Heiligtumes in Deutschland 
veröffentlicht wurde, und berühren eingehend verschiedene Kunstgebiete; 
auf jedem erscheint R. gleich gut bewandert. Man wird vielen Teilen 
der vortrefflichen Arbeit das Lob der Mustergiltigkeit wirklich freudigen 
Herzens zuerkennen. An dem grossen Ertrage der Untersuchung hat nament- 
lich die Kunstgeschichte Süddeutschlands, darunter Nürnbergs, hervorragenden 
Anteil. Schon der stattliche Umfang der so viel Neues erschliessenden 
Beilagen, welche weiteres Nachgehen und Ueberprüfen ermöglichen, lässt 
sofort erkennen, mit welch seltener Gründlichkeit R. geschürft und Edel- 
metall zutage gefördert hat. Seinem Hauptwerke „Cardinal Albrecht als 
Mäcen“ wird man nach dieser Vorarbeit allseits mit grosser Spannung 
entgegensehn. 

Wien. Joseph Neuwirth. 

Dem ersten Bande des Briefwechsels des Herzogs Christoph v. 
Wirtemberg (vgl. diese Zeitschrift Jhrg. 1899 S. 116/118) ist der zweite 
rasch gefolgt, er umfasst die Jahre 1553 und 1554. Wiederum hat der 
Herausgeber ein ausserordentlich umfangreiches Material zusammengetragen, 
welches gestattet, der württembergischen Politik dieser Jahre bis in die 
kleinsten Kleinigkeiten hinein nachzugehen, nur schade, dass dieser Politik 
so jeder grosse Zug abgeht, von irgend welchen Erfolgen ist keine Rede. 
Mit seiner geschäftigen Vielschreiberei und Plänemacherei bietet der Herzog 
ein trauriges Bild, er kann sich mit der Uebersendung von Nachrichten an 
die Nachbarn und von Zeitungen, deren Unwahrscheinlichkeit oft auf der 
Hand liegt, gar nicht genug thun; dem Kaiser gegenüber ist seine Haltung 
geradezu kläglich in ihrer Unselbständigkeit. Endlose Verhandlungen 


580 Nachrichten und Notizen II. 


und Zusammenkünfte, welche einen engeren Zusammenschluss der süddeut- 
schen Fürsten herbeiführen sollten, ziehen an uns vorüber, recht spät erst 
(vgl. Nr. 721) dämmert dem Herzog das Bewusstsein auf von der Unfrucht- 
barkeit solcher Vereinigungen. Die wohlwollende Haltung Christoph: 
gegenüber Albrecht von Brandenburg-Culmbach scheint ihm einen Angrif 
des braunschweigisch-fränkischen Kriegsvolks zuziehen zu sollen, der Herzog 
gerät in Aufregung darüber und beginnt, trotz aller Abmahnungen, mit 
Macht zu rüsten; schliesslich geht das drohende Gewitter ohne Schaden 
vorbei, nicht ohne dass die Angelegenheit einen starken Gegensatz zwischen 
Bayern und Württemberg zurückliesse. Gerade für die Geschichte Mark- 
graf Albrechts, die trotz Voigts schönem Buche doch vielleicht noch einmal 
geschrieben werden könnte, bietet der Band manches wichtige Stück, vgl 
besonders Nr. 493. Von Interesse sind auch die Berichte Eisslingers vom 
Kaiserhofe, der nach Zasius’ Urteil ,allwegen das lieb Kind im Haus kei 
dem von Arras“ war. Wie beim ersten Bande muss aber auch diesmal be- 
tont werden, dass der Herausgeber in vielen Fällen Ueberflüssiges gegeben 
hat und oft viel zu breit ist; in vollster Ausführlichkeit werden Aktenstücke 
abgedruckt, die es kaum verdienen, oder wo ein kurzer Auszug reichlich 
genügte. Erschwerend war für Ernst bei seiner Arbeit der Umstand, das: 
eine beträchtliche Menge der Stücke, und darunter nicht die unbedeutend- 
sten, insbesondere der grösste Teil der Korrespondenz zwischen Christoph 
und Albrecht von Bayern, bereits im 4. Bande der Druffelschen Briefe und 
Akten zur Geschichte des 16. Jahrhunderts benutzt und verwertet worden 
war. Der Herausgeber bespricht dieses Verhältnis im Vorwort S. 45 und 
kommt zu einem vernichtenden Urteil über die Arbeit seiner Vorgänger 
Druffel-Brandi, der er irgend welchen wissenschaftlichen Wert nicht zuge- 
stehen könne. Schon im Text — von den Noten gar nicht zu reden — 
enthalte dieses Buch weit mehr grobe Fehler als Nummern, selten sei eine 
Nummer ohne einen solchen; häufig sei die Wiedergabe eines Stückes völlig 
sinnlos oder es sei gerade die Pointe weggelassen; das Uebrige, was nicht 
geradezu falsch sei, sei doch fast durchweg ungenau und verschwommen 
u. 8. w.; zu diesem Kranze schmückender Beiworte kommt dann in Nr. 50? 
N. 1 noch das Prädikat „gewohnte Nachlüssigkeit* hinzu. Wäre dieser 
Sachverhalt richtig, so stünde es allerdings schlimm um die Druffel-Bran- 
dische Arbeit, Ref. ist aber nach eingehender Prüfung beider Publikationen 
zu dem Resultate gelangt, dass das Ernstsche Urteil bei weitem zu hart 
und ungerecht und in einer Reihe von Fällen unbegründet ist. Gewiss, das 
soll von vornherein zugegeben werden, dass viele Stücke bei Druffel-Brandi 
recht verbesserungsbedürftig sind, und Ernst hat sich zweifellos ein Ver- 
dienst erworben, wenn er diese Fehler in seiner Publikation emendierte. 
In vielen anderen Fällen aber genügt das bei jenen Gegebene recht wohl. 
die nochmalige vollständige Wiedergabe bedeutet keinen wesentlichen Fort- 
schritt. Weiter giebt es Nummern, wo jene die Originale, Ernst die Kon- 
zepte zu Grunde gelegt hat, a priori würden dann nach Ansicht des Ref 
Jene den Vorzug verdienen; in den Fällen endlich, wo Ausgabe gegen Aus- 
gabe steht, weiss man ohne Einblick in die Vorlage schliesslich wirklich 
nicht, wem man trauen soll. Ref. hält es für ungemein bedauerlich, dass 


Nachrichten und Notizen I. 581 


Ernst sich zu dieser viel zu weit gehenden Verurteilung hat hinreissen 
lassen. Es kann doch mit jenem Werke nicht so schlecht stehen, wie Ernst 
weint; denn sonst hätte er doch seine Absicht (Vorrede S. 5), sich mit 
einem solchen Buche nicht Schritt für Schritt auseinander zu setzen, sicher 
durchgeführt. Das ist aber nicht geschehen, fast allenthalben begegnen 
uns Verweise auf oder Zitate aus Druffel! Das harte Urteil über die Vor- 
gänger hätte aber doch nur dann eine gewisse Berechtigung, wenn die 
Ernstsche Publikation sich in jeder Beziehung als tadellos und einwands- 
frei darstellte. Das ist aber nun doch nicht ganz der Fall. Einmal weisen 
die Texte Versehen auf — beispielsweise ist in Nr. 83 „Torgau“ natürlich 
falsch; selbst wenn das in der Vorlage stehen sollte, hätte der Herausgeber 
es richtig stellen müssen ; auf der folgenden Seite stirbt im Texte Graf 
Hugo von Fürstenberg, während in der Note dazu ein Kondolenzschreiben 
des Kaisers zum Tode Graf Egons erwähnt wird —, auf der anderen Seite 
ist die Zuverlässigkeit des Registers zu den beiden Bänden nicht über 
jeden Zweifel erhaben. Wenn Ref. auch die in Nr. 386 angeführte Basler 
Hebamme Margarethe darin ohne besonderen Schmerz vermisst hat, so 
fehlen doch auch Namen von gewichtigerem Klange, für die Erklärung 
ganz unbekannter Namen, Orte und Dinge hätte manchmal etwas mehr ge- 
schehen können, vgl. das rätselhafte „Nunimi“ in Bd. 1 Nr. 517, was dann 
auch im Register fehlt. Die in Nr. 823 angezogene Schrift des Erasmus 
Sarcerius war wohl nicht näher nachweisbar? Merkwürdigerweise hält 
Ernst nach wie vor (s. das Register) an dem falschen Kadau statt Kadan fest. 

Weimar. Trefftz. 

Adalbert Wahl: Studien zur Vorgeschichte der französischen Revolution. 
Tübingen und Leipzig 1901. 8°. VI und 168 S. 

Diese Studien bestehen aus 4 Aufsätzen, die der Verf. ursprünglich 
als Freiburger Habilitationsschrift hatte erscheinen lassen. Ein 6. Aufsatz 
(über den Feudisten Renauldon) ist zugefügt. 

Wahls erste Untersuchung ist den Cahiers der Landgemeinden von 
Paris-hors-les-murs gewidmet und enthält eine ebenso scharfe wie gerechte 
Kritik der lange in ihrem Werte überschätzten Cahiers für die National- 
versammlung. Besonders ist es anzuerkennen, dass der Verf. auch die 
brauchbaren und wertvollen Stücke dieser unendlichen Aktenmassen zu- 
sammengestellt hat. Einige in ihrem Wortlaut wiedergegebene Cahiers 
zeigen ihre Abhängigkeit unter einander bzw. von Modellen, die zwar vor- 
läufig noch nicht aufgefunden, aber bestimmt vorauszusetzen sind. Hoffent- 
lich wird bald eine ähnliche Untersuchung auch für eine andere Landschaft 
unternommen werden, um die Ergebnisse Wahls nachzuprüfen. Sein 
besonnenes und kritisches Verfahren kann dann als Vorbild dienen. 

Der 2. Aufsatz: „Die Erhebung der Taille in der Provinz Isle-de-France 
(Généralité von Paris) unter Ludwig XVI.“ bespricht den höchst bemerkens- 
werten Versuch des Intendanten der Isle-de-France, Bertier de Sauvigny, 
der noch am Vorabend der Revolution die ungleichmässige und chikanöse 
Steuererhebung des Ancien Regime durch ein gerechteres System ersetzen 
wollte Er versuchte im wesentlichen eine Art progressiver Einkommen- 
steuer durchzuführen. Auch hier wieder versagen die Cahiers vollständig. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. 40 


582 Nachrichten und Notizen II. 


Die 3. Studie gilt den Reiseberichten des Engländers Arthur Younz. 
die für die Vorgeschichte der Revolution so hoch geschätzt werden. Hier 
wird erwiesen, dass nur der 1. Teil des Werkes (das Reisetagebuch) eine 
wertvolle Geschichtsquelle ist, dass der Verf. hier Licht und Schatten 
durchweg gerecht verteilt hat, und zwar gerechter als die damaligen 
Franzosen selber, die ganz im Bann revolutionürer Theorien standen. Im 
2. Teile aber (22 zusammenfassenden Abhandlungen), wo Young sich vor- 
nimmt, das Beobachtete auch zu erklären, zeigt er sich selber von Partei- 
auffassungen beeinflusst. 

„Necker und die Berufung der Generalstände“ behandelt die Ereignisse. 
die der Eröffnung der Etats Généraux vorausgingen, und die Stellung, die 
Necker hierbei einnahm. Am wichtigsten ist die Charakterisierung diese: 
Mannes selber, der im entscheidenden Augenblick an entscheidender Stelie 
stand — und versagte. Die Gründe dafür treten deutlich zu Tage: Ver- 
zweiflung an der inneren Kraft der Monarchie — die Grundstimmung der 
leitenden Kreise — und Schwärmerei für die englische Verfassung. Daraus 
ergab sich als Regierungsprogramm Neckers: Beschränkung der Monarchie 
im Sinne des englischen Systems. Seine praktische Thätigkeit als Minister 
ist gekennzeichnet durch verlegenes Schwanken, durch sein Bestreben, nach 
keiner Seite anzustossen, und sein Haschen nach Popularität, um sich als 
Mann des Volkes auf Kosten der Regierung und des Königs hinzustellen. 
Als schliesslich die Nationalversammlung in Thätigkeit trat, batte die 
radikale Partei (Sieyès) längst in der Öffentlichen Meinung gesiègt — 
In den sozialpolitischen Schriften Neckers findet der Verf. (S. 128 f.) schon 
die Entwickelung der Theorie vom ehernen Lohngesetz: „ . . . das Volk 
ist durch die Gesetze des Eigentums dazu verurteilt, für seine Arbeit nie 
mehr zu erhalten, als das Notwendige‘. Leider erfahren wir nicht. ob 
diese Darlegung bei Necker original ist oder entlehnt. Nach allem, was 
wir sonst hören (Mangel an Originalität, Abhängigkeit von Galiani) scheint 
doch das letztere wahrscheinlich. 

Der Schlussabschnitt über den „Feudisten Renauldon“ giebt dem Verf. 
Gelegenheit, die im 18. Jahrhundert noch bestehenden grundherrlichen 
Rechte darzulegen und die Bedeutungslosigkeit der Mehrzahl dieser Ab- 
gaben zu erweisen. Diese Untersuchungen gipfein in dem Nachweis, dass 
die Feudallasten für beide Teile unpraktisch, für die Herren wenig ein- 
trüglich, für die Hintersassen nur lästig und also für die Gesamtheit schädlich 
waren. Die wüste Agitation der Revolutionsmänner gegen diese Reste von 
Herrenrechten erscheint keinesfalls gerechtfertigt. 

Nidda i. H. Chr. Waas. 
Reinhold Günther, Dr. phil., Hauptmann im eidgen. Füsil.-Bat. Nr. 17. 

Heerwesen und Kriegführung in unserer Zeit. Berlin, Vossische 

Buchhandlung 1901. 

Gewiss, es ist ein wundersam gemaltes Zeitbild, das uns Gustav Frertag 
(nicht Freitag, wie bei Günther steht) giebt: „Aus der Garnison“ in seinen 
Bildern aus der deutschen Vergangenheit, vierter Band. Aus dieser Be- 
trachtung hat Günther mit glücklicher Hand seinen Leitspruch gewählt 
für das vorliegende Werk: „Kaum ein Kreis irdischer Interessen prägt so 


Nachrichten und Notizen lI. 583 


scharf die Besonderheiten der Zeitbildung aus, als das Heer und die Methode 
der Kriegführung“. Freytag fährt unmittelbar anknüpfend so fort: „Die 
Armee entspricht zu jedem Jahrhundert merkwürdig genau der Verfassung 
und dem Charakter des Staates.“ — 

In seinem Vorwort sagt der Verfasser: seitdem die allgemeine Wehr- 
pflicht Gemeingut aller Völker des europäischen Kontinents geworden, habe 
sich das Verlangen nach militärischen Kenntnissen in allen Kreisen ge- 
steigert; den militärischen Fachmann gedenke er hier nicht hereinzuziehen, 
aber an die ausserhalb stehenden, nach Erweiterung ihres militärischen 
Horizontes strebenden Kreise wende er sich mit der vorliegenden Schrift. 
— Seinen ganzen Stoff zerlegt der Verfasser in 20 Abschnitte Zunächst 
spricht er von der Bedeutung des Kriegs, weist auch seine Berechtigung nach. 
Dann geht er über auf die verschiedenen Heersysteme, führt diese höchst 
übersichtlich vor und kommt so zu dem für seine Betrachtungsweise wesent- 
lichsten Kapitel: Truppenausbildung. Wie schon die Wahl des Leitspruches 
zeigt, ist der Verfasser in deutscher Litteratur wohl bewandert; ihm sind 
die Ausführungen und leitenden Gedanken Friedrichs des Grossen und 
anderer Lehrer der Kriegskunst: Clausewitz, Gneisenau, Moltke, v. d. Goltz, 
Prinz Kraft von Hohenlohe, geläufig. 

Er sagt: „Niemals hat ein Volk eine grössere Zahl kriegerischer Erfolge 
erzielt wie das deutsche in seinem letzten Kampfe gegen Frankreich.“ 
Ausbildung, Disziplin, Bewaffnung, Truppenführung, Art der Mobilmachung 
und des Aufmarsches befühigen zu solchem Thun. Allen diesen Faktoren, 
ferner der Aufklärung, Verteidigung und Angriff, dem Kampf, der Ver- 
pflegung und anderem widmet der Verfasser kurze Kapitel. — Durch 
militärische Erziehung werde die Thatkraft der Nation gehoben. Die durch 
Generationen fortgesetzte Ausbildung der wehrfähigen Mannschaft in den 
höchsten menschlichen Tugenden, Ehrgefühl, Selbstverleugnung, Zucht und 
Ordnung schaffe gewissermassen eine andere, eine veredelte Rasse. Eine 
grundfalsche Ansicht sei es, dass ein Heer weniger Disciplin bedürfe wie 
das andere. „Es giebt nur eine Disziplin und das ist die gute, und sie 
wird weder durch die allgemeine Volksbildung, noch durch die Intelligenz 
des Einzelnen, noch durch eine spontane Brarheit ersetzt.“ — „Je kürzer 
die aktive Dienstzeit, desto intensiver müssen die Kräfte von Lehrern und 
Schülern in Anspruch genommen werden. Das berüchtigte „Faulenzen‘“ der 
Soldaten in den Werbeheeren und den durch Konskription aufgebrachten 
Heeren mit langer Präsenzzeit kommt heute nicht mehr vor“ — „Niemand 
ist ein schärferer Kritiker als gerade der gemeine Mann des neuzeitlichen 
Volksheeres.“ — „Auf keinem Gebiet rächt sich der Dilletantismus mehr 
als auf dem militürischen, sobald einmal die eisernen Würfel rollen.“ 
Diese und ähnliche Aussprüche zeigen, in welchem Geist das Buch ge- 
schrieben ist. Besonders interessant ist der Vergleich der französischen 
Mobilmachung mit der deutschen im Jahr 1870, und die Zusammenstellung 
von Verlustzitfern in den Schlachten des 18. und 19. Jahrhunderts. Aus- 
führungen über Gebirgskrieg und Kleinkrieg schliessen sich den schon 
genannten Betrachtungen an. 

Immer spricht der Verfasser klar und überzeugend, dabei selbständig 

40* 


584 Nachrichten und Notizen II. 


und keck. Ein Register würde das Buch wohl noch nützlicher machen: 
aber auch 80, wie es ist, sei das Werk des Schweizer Offiziers dem deutschen 
Publikum, ganz besonders den jüngeren Offizieren, auf das angelegentlichste 
empfohlen. Albert Pfister. 


Der 22. Jahrgang der von E. Berner herausgegebenen „Jahresberichte 
der Geschichtswissenschaft“, der die Litteratur des Jahres 1899 be- 
handelt, ist kürzlich erschienen. Die Veründerung im Kreise der Mitarbeiter 
ist diesmal gering. An Stelle Toblers referiert Privatdozent Häne Ga 
schweizerische Geschichte des Mittelalters, statt Rachfahl handelt Privet- 
dozent Heldmann in Halle, übrigens vortrefflich, über Allg. deutsche Ge- 
schichte und deutsche Verfassungsgeschichte. Dass die einzelnen Leistungen 
ungleich sind, ist nicht zu vermeiden. Aber der Herausgeber wird sich doch, 
sollen die Jahresberichte nicht immer umfangreicher, unhandlicher und 
weniger brauchbar werden, zu einer kräftigeren Geltendmachung seiner re- 
daktionellen Autorität entschliessen müssen. Manche Referate sind kläziich 
dürr, andere von einer wüsten und verworrenen Weitschweifigkeit. 


Der Verein für Landeskunde von Niederösterreich hat die Fortführinz 
der Redaktion der ‚Topographie von Niederösterreich“, eines histori:ch- 
geographisch-statistischen Ortsrepertoriums im grossen Stile, von welchem 
bisher 5 Bünde erschienen sind, die bis zum Buchstaben L reichen, dem 
Custos des n.-ö. Landesarchivs Dr. Max Vancsa, übertragen. 


Unter dem Namen Archives de l’Histoire Religieuse de la France 
hat sich in Paris unter dem Vorsitz von P. Imbart de la Tour, Professor 
an der Universität Bordeaux, ein Comité gebildet, welches die Quellen zur 
französischen Kirchengeschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zum 
19. Jahrhundert zu veröffentlichen gedenkt. Vorgesehen sind zunächst 
folgende Publikationen: 1. Consultation des évêques de France sur la con- 
duite à tenir à l'égard des Réformés 1698 (J. Lemoine); 2. Registre des 
procès-verbaux de la Faculté de Théologie de Paris (3 nov. 1505 — 25 nov.1535: 
(E. Chatelain et le P. H. Denifle); 3. Nonciatures de France: de Clément VI 
1523—1534 (l'Abbé Fraikin), de Paul III 1534—1547 (G. Salles), de Grégoire XII 
1572—1585 (l'Abbé Richard); 4. Les épreuves de l'église de France pendant 
les guerres de religion (L. Le Grand); 5. Procès-verbaux des assemblées du 
clergé, Tome I 1562. 1567. 1579 (L. Lasalle-Serbat); 6. Correspondance du 
Cardinal Jean du Bellay (V. Bourrilly et P. de Vaissière); 7. Les relations 
de la France avec les protestants d'Allemagne sous François I et Henri I] 
(P. de Vaissière); 8. Lettres et papiers d'Etat du Cardinal Charles de Lorraine 
(H. Moysset). 

Auf der 73. Naturforscherversammlung in Hamburg hat sich am 25. und 
26. September eine Deutsche Gesellschaft für Geschichte der Medizin 
und Naturwissenschaften gegründet, der bereits 60 Mitglieder angehören. 
Der Vorsitz wurde Sanitätsrat Dr. Karl Sudhoff in Hochdahl bei Düssel- 
dorf übertragen. 

Für die Geschichte der Medizin ist an der Universität Leipzig eine 
grossartige Stiftung errichtet worden. Ein früherer Dozent der Universität. 
Hotrat Professor Dr. Puschmann in Wien und seine Frau haben der 


Nachrichten und Notizen II. 585 


Universität ihr gesamtes Vermögen von 621 000 Mark hinterlassen mit der 
Bestimmung, dass das Erträgnis des Vermögens zur Förderung wissenschaft- 
licher Arbeiten auf dem Gebiete der Geschichte der Medizin verwendet 
werden soll. 

Zeitschriften. Ludwig Pastor ist aus dem Redaktionsausschuss des 
Historischen Jahrbuchs ausgeschieden. Als Grund wird angegeben 
(vgl. Hist. Jahrb. XXII, 607f), dass Pastor mit der ungünstigen Besprechung, 
die Kempf der Geschichte des deutschen Volkes von Michael im Historischen 
Jahrbuch gewidmet hat, nicht einverstanden war, dass aber seine Ansicht 
von den anderen Mitgliedern der Redaktion nicht geteilt wurde. 

Vom 29. bis 31. Mai tagte in München die 42. Plenarversammlung 
der Historischen Kommission bei der Kgl. Bayerischen Akademie der 
Wissenschaften. Veröffentlicht wurden im abgelaufenen Verwaltungsjahr 
von den Jahrbüchern des deutschen Reiches unter Heinrich IV. und V. von 
Meyer von Knonau Bd. 3 (1077—1084), von den Deutschen Reichstagsakten 
ältere Reihe Bd. 12 (Gustav Beckmann), jüngere Reihe Bd. 8 (Adolf Wrede) 
und von der Allgemeinen Deutschen Biographie Bd. 46 Lief. 1—3 (Nach- 
träge, Andrassy-Bessels). Von den Jahrbüchern des Deutschen Reiches 
sollen die unter Otto II. (Oberarchivar Uhlirz in Wien) noch im Winter in 
Druck gegeben werden, in Arbeit befinden sich noch die unter Friedrich 1. 
(Prof. Simonsfeld), Friedrich II. (Prof. Hampe in Bonn) und Heinrich IV. 
(Prof. Meyer von Knonau). Von den Chroniken der Deutschen Städte ist 
Bd. 3 der Lübecker Chroniken (Archivar Koppmann in Rostock) druckfertig. 
Von den Reichstagsakten ältere Reihe befindet sich Bd. 10 (Dr. Herre) 
bereits in Druck, daran sollen sich als Bd. 11 und 12 die Reichstagsakten 
aus der Regierungszeit Albrechts II. (Dr. Beckmann), die auch im Manu- 
script fast abgeschlossen sind, reihen und mit Bd. 13, welcher die Supple- 
mente bringt (Prof. Quidde), gelangt diese Abteilung zum Abschluss. Von 
den Reichstagsakten, jüngere Reihe, ist Bd. 4, die Jahre 1523 und 1524 
umfassend (Dr. Wrede und Dr. Fueter) in Vorbereitung. Von den Wittels- 
bacher Korrespondenzen, ältere pfälzische Abteilung, wurde der Druck 
des 3. Bandes (Prof. von Bezold) wegen neuer wichtiger Funde in der 
Vatikanischen Bibliothek, wo Kalender mit täglichen eigenhändigen Auf- 
zeichnungen des Pfalzgrafen Johann Kasimir zum Vorschein kamen, noch 
aufgeschoben; von der jüngeren Reihe ist für Bd. 9 bis 11 (Prof. Chroust in 
Würzburg) das Material im wesentlichen gesammelt und es wird mit dem 
Druck von Bd. 9 und gleichzeitig von Bd. 7, den Dr. Karl Mayr aus Stieves 
Nachlass übernommen und fertig gestellt hat, begonnen. Als neuer Mit- 
arbeiter wurde Privatdozent Dr. Götz gewonnen, der den Zeitraum von 
1623—1629 in Angriff genommen hat. Bei der Herausgabe süddeutscher 
Humanistenbriefe hofft man mit der Drucklegung der Korrespondenz 
des Conrad Celtes (Prof. Bauch in Breslau) im Oktober zu beginnen. Die 
Arbeiten an der Pirkheimer- (Dr. Raicke in Nürnberg) und Peutinger- Ab- 
teilung (cand. Toelge) sind noch nicht weit fortgeschritten, für die vierte 
Abteilung, die Elsässer Humanisten, wird ein geeigneter Bearbeiter gesucht. 
Neu wieder aufgenommen ist die Herausgabe der Quellen und Erörte- 
Tungen zur bayerischen und deutschen Geschichte und zwar ist 


586 Nachrichten und Notizen I. 


Dr. Bitterauf mit der Herausgabe des vom Notar Kozroh in der Zeit Lud- 
wigs des Frommen gefertigten ältesten Freisinger Traditionsbuches, des 
Codex commutationum, des Liber seu notitia censualium mancipiorum und 
des Liber traditionum Frisingensium, welche einen Vorrat von über 2000 Ur- 
kunden darbieten, beschäftigt und hofft noch um die Jahreswende mit der 
Drucklegung des ersten Bandes beginnen zu können. In der Abteilung der 
Bayerischen Landeschroniken wird eine Ausgabe der Werke des Andreas 
von Regensburg (Dr. Leidinger), der Chronik des Hans Ebran von Wilden- 
berg (Dr. Fr. Roth in Augsburg) und der Chronik des Ulrich Fuetrer 
(Prof. Spiller in Frauenfeld) vorbereitet. 

Aus dem Bericht über die 27. ordentliche Sitzung der Historischen 
Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt am 
1. und 2. Juni in Dessau entnehmen wir, dass im letzten Verwaltungsjanr 
von den Geschichtsquellen 8 Bände zur Ausgabe gelangt sind, nämlich der 
3. Teil des Urkundenbuches der Stadt Goslar von 1301—1335 reichend 
(Landgerichtsdirektor Bode in Braunschweig), die Chronik des Konrad Stelle 
(Gymnasialdirekter Dr. Thiele in Erfurt) und das Wüstungsverzeichnis des 
Nordthüringgaues (Prof. Hertel in Magdeburg). Das Wüstungsverzeichnis 
der Kreise Heiligenstadt, Worbis, Mühlhausen und Duderstadt (Freiherr 
v. Witzingerode-Knorr) ist bis auf das Register im Druck vollendet. Das 
Neujahrsblatt für 1901 enthielt eine Abhandlung über die Hof- und Haus 
haltung der letzten Grafen von Henneberg vom Archivdirektor Dr. Ausfeld 
in Magdeburg. Von den Bau- und Kunstdenkmälern ist die Beschreibung 
des Kreises Aschersleben (Oberlehrer Dr. Brinkmann in Zeitz) und Ziegen- 
rück und Schleusingen (Dr. Bergner in Pfarrkesslar) im Druck vollendet. 
Die Arbeiten der Flurkartenforschung und die Herstellung der Grundkarten 
nahmen ihren Fortgang. 

Am 26. Juni fand in Strassburg die 1. Sitzung der Kommission zur 
Herausgabe Elsässischer Geschichtsquellen statt. In dem Bericht darüber 
heisst es, dass im Herbst der Schlussband der älteren Strassburger Uni- 
versitäts-Matrikeln, bearbeitet von Lyceal-Prof. Dr. G. Knod, und im Winter 
der 1. Band der Elsüssischen Stadtrechte, enthaltend das Schlettstadter 
Stadtrecht, bearbeitet von Stadtarchivar Dr. Geny, erscheinen soll. In den 
nächsten zwei Jahren hofft man die Sammlung der Akten der Confessio 
Tetrapolitana (Univ.-Prof. Dr. Ficker), den Schlussband der Politischen 
Korrespondenz der Stadt Strassburg bis zum Augsburger Religionsfrieden 
reichend (Dr. Bernays) und den 1. Teil der Strassburger reformations- 
geschichtlichen Quellen, Briefe und Akten bis 1529 umfassend (Pfarrer 
Dr. Hubert in Rummelsburg) zur Veröffentlichung zu bringen. Mit der 
Bearbeitung der Regesten der Bischöfe von Strassburg ist Privatdozent 
Dr. Bloch betraut worden. Weiter ist in Aussicht genommen die Veröffent- 
lichung der Stadtrechte von Colmar und Oberehnheim, eine aktenmäs:ige 
Darstellung des Strassburger Armenwesens vornehmlich im Zeitalter der 
Reformation und der Quellen für die Geschichte der Strassburger Akademie 
im 16. und 17. Jahrhundert. 

Preisaufgaben. Von den vier von der Rubenowstiftung an der Uni- 
versität Greifswald 1896 ausgeschriebenen Preisaufgaben haben nur zwei eine 


Nachrichten und Notizen II. 587 


Bearbeitung gefunden. Oberlehrer und Stadtarchivar Dr. Otto Tschirch 
in Brandenburg a.H. erhielt für seine Bearbeitung des Themas „Geschichte 
der öffentlichen Meinung in Preussen und speziell in Berlin während der 
Jahre 1795—1806“ und Professor G. Gaebel in Stettin für seine Bearbeitung 
des Themas ‚Eine kritische Untersuchung der Handschriften und Rezensionen 
der sog. Pomerania den ausgesetzten Preis, der erstere im Betrag von 2000, 
der letztere von 1000 Mark zuerkannt. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten: Auf 
den Lehrstuhl für deutsches Recht in Halle wurde als Nachfolger Hecks 
Professor Dr. Rehme in Berlin berufen. Der ao. Professor Dr. E. Szantö 
in Wien wurde zum o. Professor für griechische Geschichte und Altertums- 
kunde ernannt. 

Dem ao. Professor an der Berliner Universität Ernst von Halle ist 
die Vertretung der vakanten staatwissenschaftlichen Professur in Marburg 
für das Wintersemester 1901/1902 übertragen worden. 

Der Privatdozent Dr. J. Kromayer in Strassburg wurde als ao. Pro- 
fessor der alten Geschichte nach Czernowitz berufen. Der Privatdozent 
Dr. Andreas Schrutz an der tschechischen Universität in Prag wurde 
zum ao. Professor der Geschichte der Medizin ernannt. 

Es habilitierten sich Dr. Oskar Wanka Edler von Rodlow für 
österreichische Geschichte in Prag und Dr. Friedrich Wilhelm Freiherr 
von Bissing für ägyptische Altertumskunde in München. 

Archive und Bibliotheken: Der Archivassistent Dr. Max v. Domarus 
in Wiesbaden wurde zum Archivar ernannt. — Der Universitätsbibliothekar 
Dr. Georg Steinhausen in Jena wurde zum Bibliothekar der Murhard- 
schen Bibliothek der Stadt Kassel ernannt. 

Sammlungen: Zum Provinzialkonservator der schlesischen Kunstdenk- 
mäler wurde der Regierungsbaumeister Dr. Burgemeister in Breslau ge- 
wählt. 


Todesfälle. Im Alter von 85 Jahren starb am 11. August zu Neubeuren 
der als Schriftsteller und Politiker in weiten Kreisen bekannte Joh. Nep. 
Sepp. Zahlreich sind seine Schriften, die besonders der älteren christlichen 
Kirchengeschichte gewidmet waren und die ein katholisch-romantisches Ge- 
prüge tragen. 1846—1847, dann 1850—1867 hatte er einen Lehrstuhl für 
Geschichte an der Münchener Universität inne. 1848 war er Mitglied des 
Frankfurter Parlaments, seit 1889 wiederholt Mitglied der bayrischen zweiten 
Kammer. Seine zündende Beredtsamkeit hat 1870 der deutsch-nationalen 
Sache in Bayern wesentliche Dienste geleistet. 

Am 15. August ist in Bad Nauheim der Nestor der germanistischen 
Forschung, der o. Professor der deutschen Sprache in Berlin Karl Weinhold 
gestorben. Ein Schlesier von Geburt, geboren am 26. Oktober 1823 zu 
Reichenbach, war er nach wechselnder Wirksamkeit in Halle, Berlin, Krakau, 
Prag und Kiel von 1876-89 in Breslau, dann in Berlin thätig. Als echter 
Schüler Jakob Grimms zeigte er in seinen Interessen und litterarischen 
Leistungen eine erstaunliche Mannigfaltigkeit. Nicht allein die Sprach- 
forschung, sondern auch die Mythologie und besonders die Kulturgeschichte 


588 Nachrichten und Notizen II. 


verdankt ihm grosse Bereicherung. Seine Schriften über altnordisches 
Leben, über heidnische Totenbestattung, vor allem sein Werk über die 
deutschen Frauen im Mittelalter, das drei Auflagen erlebt hat, haben die 
historische Erkenntnis mächtig gefördert. Weinhold stand an der Spitze 
der Bewegung, die durch Gründung wissenschaftlicher Vereine für deutsche 
Volkskunde das Volksleben planvoll zu erforschen strebt. 

Am 27. August starb in Halle nicht lange vor der Vollendung ds 
80. Lebensjahres (geb. 5. Oktober 1821 zu Grünberg i. Schl.) der bekannte 
Philosoph und Litterarhistoriker, der o. Professor Rudolf Haym. 1848 
Mitglied des Frankfurter Parlaments, dann journalistisch thätig, 1858-4 
Herausgeber der Preussischen Jahrbücher, 1851 Privatdozent, 1860 ausser- 
ordentlicher, seit 1868 ordentlicher Professor, hat Haym als Gelehrter, Lehrer 
und Schriftsteller eine gleich ausgezeichnete Wirksamkeit entfaltet. In ibm 
bewunderten wir einen der feinsinnigsten Kenner geistiger Kulturströmungen 
und Würdiger litterarischer Persönlichkeiten. Seine Werke über Wilbein 
v. Humboldt (1856), über die romantische Schule (1870), über Herder (1877— >35: 
gehören zu den trefflichsten Beitrügen zur Geschichte des geistigen Lebens 
in Deutschland und behalten bleibenden Wert. 

Am 9. Sept. starb im Alter von 60 Jahren der o. Professor der Gev- 
graphie Dr. Wilhelm Tomaschek in Wien. Er hatte seit 1877 zuerst 
als ao. und dann als o Professor in Graz gewirkt und war darauf 1*-5 
nach Wien berufen worden. Sein Hauptarbeitsgebiet war die Geschichte 
der Geographie. 

Am 20. September ist der o. Professor des Kirchenrechts und der deutschen 
Rechtsgeschichte in München Hermann von Sicherer im Alter von 
62 Jahren gestorben. Von seinen Veröffentlichungen ist für den Historiker 
besonders das 1873 erschienene Buch „Staat und Kirche in Bayern von 
1799—1821" wertvoll. 

Am 27.Sept. starb im Alter von 62 Jahren der Direktor des kaiserlichen 
statistischen Amtes Geheimer Oberregierungsrat Dr. Hans von Scheel m 
Berlin. Er war zuerst Privatdozent in Halle gewesen, dann Assistent im 
statistischen Bureau der Thüringischen Staaten geworden. Im Jahr 18:1 
wurde er als o. Professor der Staatswissenschaften nach Bern berufen, trat 
darauf 1877 in das kaiserliche statistische Amt in Berlin, zu dessen Direktor 
er 1891 als Nachfolger Beckers ernannt wurde. 

Am 22. Okt. starb in Marburg im Alter von 62 Jahren Dr. L. Bickell, 
der Bezirkskonservator der Kunstdenkmäler für den Regierungsbezirk Kassel, 
dem wir die Beschreibung der Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Geln- 
hausen verdanken. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. De. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG. 


BIBLIOGRAPHIE 
DEUTSCHEN GESCHICHTE. 


1900/1901. 


BEARBEITET VON 


Dr. OSCAR MASSLOW 


UNIV.-BIBLIOTHEKAR IN BONN. 


Ee 


LEIPZIG 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER. 
1901. 


el D a © Hi Fa 


Nr, ` CAS EI m 


Inhalt. 


A. Allgemeine Werke. 
I. Hilfswissenschaften: 


Seite 
. Bibliographien und Litteraturberichte . . . . . . . . . . . *1. *77 
Géographie: + 2 4% Less sebe des dE dis, Sn V2: 278 
. Sprachkunde. . . . r er ee 
. Paläographie ; Diplomatik: Chronologie. ee ern. de. 80 
. Sphragistik und Heraldik. . . . . . . . . DÄ “81 
. Numismatik . . . . sarap pa Tie "SI 
. Genealogie, Eaniiliengeschiöhta SS Biographie sanu aray Dr "SE 
H. Quellen 
. Allgemeine Sammlungen `. TN. “86 
. Geschichtschreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . TT *86 
. Urkunden und Akten. . . . RR ER ee EE "SE 
. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler zae we. 10: 788 


II. Bearbeitungen: 


. Allgemeine deutsche Geschichte. . . . . . . . . . . . . . 11. *90 
. Territorial-Geschichte. . . . . d ler an, er Ai TN Er >90 
. Geschichte einzelner Verhältnisse A nee .. . ZE *93 


a) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. b) Verfassung. = Recht. d) Kriegs- 
wesen. e) Religion u. Kirche. f) Bildung; Litteratur; Kunst. g) Volksleben. 


. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. . . . . . . . *26. *105 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der Begebenheiten. 


1. 


Das deutsche Altertum bis c. 500 . . . . . . . Eu , *30. *110 
a) Germanische Urzeit u. erstes Auftreten der Deutschen in 7 Ge 

b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung ger- 

manischer Reiche. d) Innere Verhältnisse. 


. Fränkische Zeit bis 918 . . . . EE, e en REI 


a) Merowingische Zeit b) Karolingische Zeit. c) Innere Verhältnisse. 


. Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser 919— 1254 *36. *117 


a) Sächsische und fränkische Kaiser 919—1125. b) Staufische Zeit 1123—1254. 
c) Innere Verhältnisse. 


. Vom Interregnum bis zur Reformation 1254—1517 . . . . . *39. *120 


a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV. 1254—1378. b) Von Wenzel 
bis zur Reformation 1378—1517. c) Innere Verhältnisse. 


IV Inhalt. 


5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen 
Krieges 1517—1648 NS CRUE SRE KEE 
a) Reformation 1517—1555. b) Gegenreformation u. 30jähr. Krieg 1555—1648 
c) Innere Verhältnisse. 

6. Vom Westfälischen Frieden bis zum Tode Karls VI. und Fried- 
rich Wilhelms I., 1648—1740 . De de 

7. Zeitalter EES d Gr. 1740—1789 . 3 

8. Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons 1789—1815. 

9. Neueste Zeit seit 1815 . 

Alphabetisches Register 


Seite 


*46. *127 


*57. *138 
*61. *141 
+65. “144 
*70. *143 
WEI 


Teil 17 


| — 


A. Allgemeine Werke. 
I, Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographieen und 
Litteraturberichte. 


Lasteyrie, R. de, Bibliographie 
des travaux hist. et archéol. publ. 
par les societes savantes de la France 
(e Dë, 1767). III, 2-3. 8. 177-600. [1 

Bibliographie d. dt. Zeitschriften- 
Litteratur (s. 1900, 1953). Bd. VI: 
Jan.-Juni 1900. Lfg. 1-7. S. 1-280. 
(18 M) 2 


Bibliographie d. hist. Zeitschriften- 
Litteratur. (Dt. G.bll. 2, 17-23.) 


Bibliotheca geographica; hrsg. v. 
d. Ges. f. Erdkde. zu Berlin, bearb. v. 
O. Baschin (s. 1900, Nr. 1). VI: 1897. 
xvj, 444 S. 8 M. [3 

Katalog d. Bibliothek u. Karten- 
Sammig. d kgl. sächs. Generalstabes. 
Dresd., Höckner. 4% xıj, 342 S. 
3 M. [4 


Vancsa, M., Bibliogr. Beitrr. z. 
Landeskde. v. Niederösterr. im J. 1899. 
(Bll. d. Ver. f. Ldkde. v. Niederöst. 
34, 1-33.) [ő 

Litteratur, Histor., d. Schweiz 
betr.: 1899. (Anz. f. schweiz. G. 1900, 
297-308; 333-40.) [6 

Bibliographie d. schweizer. Ldkde. 
(e oi, 1836). III: Landes- u. Reise- 
beschreibgn., zusammengest. v. A. 
Wäber. 1899. xxuj, 4408. AN [7 

Brunner, K., 50 Jahre oberrhein. 
G.schreibg. (Dt. G.bll. 1, 229-39.) [8 
Kaiser, H., Elsäss. G.-Litt. d. 


J. 1899. (Zt. f. G. d. Oberrh. 15, 
642-90.) [9 

Bahlmann, P., Bibliotheca West- 
falica. Repertor. aller Druckschriften, 
Karten u. Pläne z. G. u. Ldkde. d. 
Prov. Westfalen nebst e. vollständ. 
Verzeichn. aller einschlägigen Ab- 
hdlgn. westfäl. Vereinsorgane. Jahrg. 
1896-98. Münster, Mitsdörffer. 33; 
10 S. 1M. [10 

Hansen, R., Zur landesgeschichtl. 
Forschg. in Schlesw.- Holstein. (Dt. 
G.bll. 1, 211-14.) [11 

Ermisch, H., Uebersicht üb. neuer- 
dings erschienene Schriften u. Auf- 
sätze z. sächs. G. u. Altertkde. (N. 
Arch. f. sächs. G. 21, 296-305.) [12 

Partsch, J., Litt. d. Landes- u. 
Volkskde. d. Prov.Schlesien (a "og, 17). 
Hft.7. (Ergünzgshft. z. 77. Jahresber. 
d. schles. Ges. f. vaterl. Kultur.) 
S. 445-530. 2 M. [13 

Meyer, Walter, Altpreuss. Bibliogr. 
(8. 1900, 19). Jahr 1899 nebst Nachtrr. 
zu d. J. 1896-98. (Sep. a.: Altpr. 
Monatsschr. Bd. 37.) 538. ıM. [14 

Poelchau, A., Die livländ. G.-Litt. 
(8. 1900, 20): 1899. 718. 1M. [15 


Steinhausen, G., Bibliogr. : 1898/99. 
(Zt. f. Kultur-G. 7, 444-71. 8, 98 
-112.) 16 

Rieder, 0., Kirchengeschichtliches 
in d. Zeitschrr. d. hist. Vereine in 
Baiern (8.1900, 23). Forts. (Beitrr. z. 
baier. Kirch.-G. 6,139-43; 234-38; 282 


* Die Bibliographie wurde am 15. November 1900 abgeschlossen. -: 


Erscheinungsjahr, wo nicht besonders vermerkt, 1900. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. 


Bibliographie. 1 


”2> Bibliographie Nr. 17—72. 


-86. 7, 44-46.) — Th. Schôn, Würt- 
temb. kirchengeschicht!. Litt. v. J. °98. 
(Bl. f. württ. Kirch OG 3, 186-91.) [17 

Kehrbach, K., Das gesamte Er- 
ziehungs- u. Unterrichtswesen in d. 
Ländern dt. Zunge (s. 1900, 1978). 
TI (97), Abtlg. 3. S.465-744. 5 M. [18 

Hittmair, A., Bibliogr. d. österr. 
Volkskde.: 1898. (Zt. f. österr. Volks- 
kde. 6, 89-93.) — Ders., Desgl. d. 
salzburg. Volkskde.: 1898. (Ebd. 
130-35.) — Ders., Desgl. d. tirol.- 
vorarlberg. Volkskde.: 1898. (Ebd. 
179-92.) — A. Hauffen, Volkskdl. 


Bibliogr. d. Deutschen in Böhmen: 
1898 u. 99. (Ebd. 135-43.) [19 
2. Geographie. 


Hoefer, F. A., Histor. statist. 
Kaarten (Verslag van handelingen 
d. Vereeniging tot beoef. van Overijss. 
recht en gesch 84, 14-18.) [20 

Fabricius, W., Ueb. d. Stabilität 
d Gemarkungsgrenzen. (Korr.-Bl. d. 
westdt. Zt. 19, 183-89.) Vgl: G. 


Seeliger (Hist. Viertelj.schr. 3, 
677). [21 
Stavenhagen, W., Geschichtl. 


E d. preuss. Militär-Karten- 
wesens. (Geogr. Zt. 6, 435-49; 504-12; 
549-65.) Sep. Lpz., Teubner. 1M. 
Wäschke, H., 'Ortenamenforsc 
(Dt. G.bll. 1, 255-70.) (23 


Topographie, Niederöst. (s. 1900, 
30). V,10/12. S. 593-776. 6 24 
Mell, Ay Der comitatus Liupoldi 
u. dessen Aufteilung in d. Land- 
gerichte d 19. Jh.; Text u. Karten- 
robe z. hist. Atlas d. österr. Alpen- 
änder. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. 21, 385-444. [25 
Rapp, L., Topogr. -hist. Beschreibg. 
d Generalvikariates Vorarlberg (s. 
1900, 1988). IV, 4-5. S. 289-480. 
à 1 M. 20. [26 
Knapp, Ch. u. M. Borel, Geogr. 
Lexikon d. Schweiz. (In etwa 100 
Lfgn. à 16 S.) Neuenburg, Attinger. 
Lfg. 1-5. à 60 Pf. [27 
Morf, H., Deutsche u. Romanen 
in d. Schweiz. Zürich, Fäsi & B. 
618. 1 M. 20. [28 
Schumm, A., Unterfrünk. Orts- 
namen-Buch. 2. Aufl. Würzb., Goebel. 
109 S. 1 M. [29 
Orts-Verzeichnis d. Königreichs 


Württemberg; hrsg. v. d. kel württ 
Generaldirektion d. Posten etc. 
Stuttg., Grüninger. 4°. 2555. 3M. [30 


Uibeleisen, Die Ortsnamen d. Amtebezırks 
Wertheim, s. 1900, 1992. Rez.: Zt. f. G d 
Oberrh. 15, 545 Ehrismann. [31 

Elsass - Lothringen. Landes- u. 
Ortsbeschreibg.; hrsg. v. statist. 
Bureau d. Ministeriums f. Els.-Lothr. 
(8. '99, 34). Lfg. 2. S. 167-288. 
2 M. [32 

Schiber, A., Zur Ortsenamenforschg : e 
Erwiderg. auf Wittes Abhdig. Vgl. 1%, 
Nr. 39. (Korr.-Bl.d. Gesamt-Ver. 1906, 124 3%) 
Erklärg. v. H. Witte (Ebd. 148. Vgl Litt- 
Cbl. 1900, Nr. 44). [33 

François, C. v., Militärgeograph. Be 
trachtgn. üb. d. dt. franz. Grenzgebirt. E 
Zt. 6, 481-508.) 


Lorentzen, Der Odenwald in Wort 
u. Bild. Stuttg., Weise 4°. ve, 
816 S. 26 M. [35 

Rothert, E.. Rheinland- Westfalen 
im Wechsel d Zeiten; Karten u. 
Skizzen. Düsseldorf, Bagel. 4°. 
17 Ktn. m. je 1 Bl. Text. 6 M. [36 

Bannier, W. A. F., De Land- 
nen van Nederland I (tot aan 

en Rhijn). Diss. Leiden, Kooyker. 
427 S. 137 

Buitenrust Hettema, F., Over de 
oude geogr. indeeling van het Noorden 
van Overijssel. erslag van de 
handelingen d. Vereeniging tot beoe- 
fening van Overijsselsch recht en 
gesch. 84, 3-7.) [38 

Rohde, D., Ueber unsere Orts- 
namen. (Jahresber. d. Männer vom 
Morgenstern H 2, 1-16.) — Jelling- 
haus, Ueb. d. Ortsnamen zwisch. 
Unterelbe u. Unterweser. (Ebd. 3, 
23-37.) 139 

Buchenau, F., Die freie Hansestadt 
Bremen u. Ae Gebiet; e Beitr. z. 
Geogr. u. ogr. Dtlds. 3. völlig 
umgearb. Fe dé Bremen, Halem. x, 
ere S., 12 Ktn. u. Taf. 8 M. Vgl 
Nr. 328. {40 

Lorenz, &., Gerh. v. Alvenslebens 
Topographie d Erzstifts Magdeburg 
(1655); e. Beitr. z. hist. Ldkde. d 
Prov. Sachs. (Aus: G.bll. f. Magdeb. 
XXXV, 1.) Hallens. Diss. 65 S. [41 

Gaul, Beitrr. z. Landeskde. d. 
Fürstentums Reuss ä. L. Halens. 
Diss. 66 S., Kte. [+2 

Berlet, E., Die sächs. - böhm. 
Grenze im Erzgebirge; Beitr. z. polit. 


Geogr. Oschatzer Progr. u. Leipzi 
Diss. 84 8. (43 


Litteraturberichte. — Geogr. — Sprachkde. — Palaeogr., Diplomatik. *3 


Meiche, A., Anteil d. Gaue Milsca 
u. Nisani an d. sächs. Schweiz. (N. 
Arch. f. sächs. G. 21, 201-13.) [44 

Zweck, A., Masuren. Eine Landes- 
u. Volkskde. Stuttg., Hobbing & B. 
357 S. 7 M. [45 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae latinae. Ed. 
auctoritate et consilio academiarum 
quinque Germanic. Berol., Gotting., 
Lips., Monac., Vindobon. (In ca. 
12 Bdn.) Vol Lt Lpz., Teubner. 
4°. xjvS.u.Sp.1-221. 7 M. 20. [46 

lege C. C., Kurzgefasstes 


etymolog. örterb. d. gotisch. 
Sprache. 2. verb. Aufl. Amsterd., 
J. Müller. 179 S. 5 M. [47 


Grienberger, Th. v., Untersuchgn. 
z. gotisch. Wortkde. (Sitzungsberr. 
d. Wiener Akad. Bd. 142, VII.) 
Wien, Gerold. 272 S. 6 M. 80. [47a 
Müller, . Max, Ueber Adelungs 
Wörterb.; Beitr. z. G. d. neuhochdt. 
Schriftsprache. Berliner Diss. 27 S. [48 
Grimm, J. u. LÉI Dt. Wörterbuch 
(8.1900, 2012). X, 4: Seligkeit-Sicher. 
Sp. 529-720. 2 M. [49 
Wrede, F., Berr. üb. Wenkers 
Sprachatlas (s. 1900, 2013). XVII. 
(Anz. f. dt. Altert. 26, 336-44.) [50 
Wadstein, Kleinere altsüche Sprach- 


denkmäler, s. 1900, 2015. Res.: Ans. f. dt. 
Alt: rt. 26, 201-10 Stoinmeyer. , [51 
Singer, S., Die mittelhochdt. 
Schriftsprache. (Mitt. d. Ges. f. dt. 
Sprache in Zürich. Hft. 5.) Zürich, 
Speidel. 23 8 80 Pf. [52 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 31 Martin. 
Scholz, G. d dt. Schriftsprache in Augs- 
burg bis 1374, ». ’99, 1894. Rez.: Litt.bl. 1. 
germ. u. rom. Philol. 1900, Nr. 6 Socin; Anz. 
f. dt. Altert. 26, 124-30 Scheel. [53 
Lindmeyer, Wortschatz in Luthers, Emsers 
u. Ecks Uebersetzg. d „Neuen Testamentes“, 
8, 19:0, 56. Rez.: Götting. gel. Anz. 1900, 
274-92 u. 752 Edw. Schröder. [54 
Urbach, A., Ueb. d. Sprache in 
d. dt. Briefen d. Herzogin Elisabeth 
Charlotte v. Orléans. Greifswald. Diss. 
1899. 87 S. [55 
Rez.: Zt. f. hochdt. Mundarten 1, 183-85 
Bütterlin. R 


Lumtzer, V. u. J. Melich, Dt. 
Ortsnamen u. Lehnwörter d. ungar. 
Sprachschatzes. (= Nr. 155.) Innsbr., 

agner. x, 3128. 7 M. on [56 

Idiotikon, Schweizer. (s. 1900, 
3021). Hft.41. (Bd.IV, Sp. 1685-1744.) 
2 M. [57 


Bohnenberger, K., Mundart v. Schwe- 
ningen u. Umgebg. nach K. Haag. (Alemannia 
N. F. 1, 138-48.) Vgl. 1900, 60. [58 

Crecelius, Oberhess. Wörterbuch, s. 1900, 68. 
Rez.: Hessenland 1900, Nr. 6 Roeschen. [59 


Krey, J., Die dänische Sprache 
im Hzgt. Schleswig. Progr. Sonder- 
burg. 4°. 18 S. [60 

Gerbet, E., Westerzgebirgisch 
und Südostthüringisch. (Zt. f. hochdt. 
Mundarten 1, 113-32.) [61 


Förstemann, E., Altdt. Namen- 
buch. 2. völlig umgearb. Aufl. (In 
10 Lfgn.) I: Personennamen. Lfg. 1-4. 
Bonn, Hanstein. 4°. 624 Sp. Lfg.4 M. [62 


Res: Götting. gel Anz. 1900, 787-94 Edw. 
Schröder. , 

Schoof, W., Die dt. Verwandt- 
schaftsnamen. (Zt. f. hochdt. Mund- 
arten 1, 193-298.) [63 

Reinstorf, E., Zur G. d. Personennsmen 
im Lüneburgischen. (Hannov. G.bll 1900, 
Nr. 19.) [64 

Schütte, O., Zur Entstehg. u. Erklärg. d. 
Braunschweiger Personennamen. (Braunschw. 
Magaz. 1900, Nr. 10.) 65 


4. Paldographie; Diplomatik ; 
Chronologie. 


Monumenta palaeographica. Denk- 
mäler d. Schreibkunst d Mittelalters. 
Abtlg. I. In Verbindg. m. Fach- 
genossen hrsg. v. A. Chroust (s. "og, 
1922). Serie I, Lfg. 2. 10 Lichtdr.- 
Taf. 20 M. [66 

Beusens, Éléments de pal&ographie, s. ’99, 


1921. Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
20, 661 Tangl. [66 a 


Traube, L., Palaeograph. Anzeigen. 
(N. Archiv 26, 229-40.) [67 
Garufi, C. A., Miscell. paleogr. 
(Arch. stor. Siciliano 25, 181-93.) [68 
Breidenbach, H., 2 Abhdlgn. üb. 
tiron. Noten. Darmst., Schlapp. 39 8. 
1 M. [69 


Paoli, C., Grundriss zu Vorlesgn. 
üb. lat. Palaeogr. u. Urkundenlehre, 
übers. v. K. Lohmeyer (3.'99, 1926). 
HI: Urkundenlehre, 2. Abtlg. S. 213 
-403. 4 M. [70 

Chalandon, F., La diplomatique 
des Normands de Sicile et de l'Italie 
méridionale. (Mélanges d’archéol. 
et d’hist. 20, 155-97.) a 

Kehr, P., Diplomat. Miszellen 
(s. "99, 1928). II: Zu Humbert v. 
Silva Candida. (Nachrr. d Gött. Ges. 
d.W. 1900, 103-9.) Vgl. Nr.1015. [72 


1* 


*4 Bibliographie Nr. 73—119. 


Comani, F. E., Usi cancellereschi 
Viscontei. (Arch. stor. Lombardo 14, 
149-57.) EE [73 


Smrekar, J., Ein Holzkalender 
aus Unterkrain. (Argo 8, 116-20.) [74 

Buchhoitz, A., Ueb. d. Zeitpunkt, 
wann d. April 1700 in Livland ein- 
geführte schwedische Kalender ab- 
geschafft u. d. alte (russische) Styl 
wieder eingeführt wurde. (Sitzungs- 
berr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen 
’99, 15-18.) [75 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Bresslau, H., Ueb. Elektensiegel. 
(Hist. Viertelj.schr. 3, 469-77.) [76 
Roehl, E., Siegel u. Wappen d. 
Stadt Breslau. Breslau, Nischkowsky. 
4°. 44 S., 4 Taf. [77 
Kraus, Joh., Siegel d. Konvents d. Au- 
gustiner Chorherren zu Grossfraukenthal. 
(Monatsschr. d Frankenthal. Altert.-Ver. 1900, 
Beil. zu Nr. 5.) (78 
Meister, A., Kölner Hausmarke [d. Hauses 
Weinsberg]. (Ann. d. hist. Ver. f.d Niederrh. 
69, 156-61.) _ [79 


Siebmachers Wappenbuch (e 1900, 
2043). Lfg. 444-448. 80 

Inh.: Lfg. 444 u. 417 = Bd. III, Abtig. 11: 
Adel d. russ. Ostsceprovinzen, Hft. iX u. 19. 
Textbog. 35-47, Taf. 90-125. — Lfg. 445 
= Bd. VIL, Abtlg. 3, Hft. 1: Der abgestorbene 
Adel d. Provinzon Ost- u. Westproussen. 
Supplem. 7 Textbog. u. 18 Taf — Lfg. 446 
= Bd. VI, Abtlg. 1: Der abgestorbeue baier, 
Adel, Hft. 14. Textbog. 8-14, Taf. 19-36. — 
Lfg. 418 = Bd. V, Abtig. 6: Bürgerl. Ge- 
schlechter, Hft. 4. Textbog. 16-19, Taf. 61-80. 

Bach, M., Uob. einige Wappenhandschrr. 
d 15. Jh. u. ihr Verhältnis zu einander. (Dt. 
Herold 1:09, Nr. 7.) — Hauptmann, Die 
xwoitälteste Verleihg. e. neugebild. Wappens. 
(Ebd. Nr. 6.) — Th. Schön, Ein herzogl. baier. 
Wappenbrief v. 1532. (Ebd. Nr. 10.) — ©. 
Gerland, Die Wappen v. Stadt u. Stift Hildes- 
heim. (Ebd. Nr. 9) — M. Reimann, Das 
Wappen d. Stadt Graudenz u. de-sen G. 
(Ebd. Nr. 6.) — J. Sembritzki, Das Memeler 
Stadtwappen. (Ebd. Nr. 10.) {#1 

Anthony v. Siegenfeld, A. vV., 
Das Landeswappen d. Steiermark. 
(= Bd. III v. Nr. 417.) Graz, Styria. 


xxıj, 440 S. 18 M. [82 
Doerr, v., Adel d. böhmisch. Kronländer. 
Verzeichn. d. Wappenbriefe etc. s. Nr. 117. [53 


Schoenhaupt, L., Wappenbuch d. 
Gemeinden d. Elsass (s. 1900, 2047). 
Lfg. 9-30. (Kplt. 239 S., 187 Taf. 
Ermäss. Preis: 50 M.) [84 

Raadt, J. Th., Sceaux armoriés 
des Pays-Bas et des pays avoisinants 
(8. 1900, 2060). II, 3. S. 249-376, 
Taff. 6 fr. [85 


Spiessen, M. v., Wappenbuch d 
westfäl. Adels (s. 1900, 2052). Lies 
S. 41-48, 30 Taf. 6M. [*6 

Meyermann, G., Ueb. d Göttinger Stadt- 
wappen. (Protokolle üb. d. Sitzgn. d. Ver f 
G. Göttingens ‘91907, 64-73.) — F. A. Krüger. 
Das Wappen d Stadt Lüneburg (Hanvor 
G.bll. 1900, Nr. 3% u 49) H.Ahrens, Zum 
Wappen d Stadt Lüneb. (Ebd. Nr. 41 e 
Entgegug. v. Krüger.) ey 

Mülverstedt, v., Die Heraldik d. 
mittelalt. Adels d Altmark. (Jahres- 
berr. d. altmärk. Ver. f. vaterl.G. ete. 
zu Salzwedel 27, 89-146, 4 Taf.) — 
Ders., Allgem. Bemerkgn. üb. die 
„Wappen“ d. altmürk. Städte u. Les 
üb. d. d. St Werben u.d. einer dortig. 


Münzstätte zugeschrieb. Pfennige. 
Werbische Ordenssiegel. (Ebd. 25, 
1-23.) LO 


6. Numismatik. 


Köberlin, A., Dt. Wirtschafts- u 
Münz-G. (Dt. G.bIL 2, 12-17.) [89 

Schmoller, G., Ueb. d Austildg 
e. richtig. Scheidemünzpolitik v. 14. 
-19. Jh. (Jahrb. f. Gesetzgebg. etc. 
24, 1247-74.) [90 


Huber, E., Description histor. des 
monnaies antiques mises à jour par 
M. E. Huber dans les fouilles du 
Hérapel, 1886-95. (Jahrb. d. Ges. f. 
lothr. G. 11, 314-58.) — H. Willers, 
Fund v. Serrati im freien Germanien. 
(Num. Zt. 31, 329-66.) [91 

Deloche, M., Un triens méroving. 
inéd. avec la légende: Campaniae. 
(Rev. num. 4, 355-62.) [92 

Capobianchi, V., Les Caroli Pondus 
conservés en Italie. (Mélanges d'archl. 
et d’hist. 20, 43-77; Tat.) [93 

Horchler, A., Mittelalterl. Münz- 
funde a. d. Allgäu (s. 1900, 110). IV: 
Der Fund zu Grünenbach. (Allgäuer 
G.freund 12, 11-15; 37-40) — E. 
Heuser, Die Münzbilder auf d. 
Pfennigen d Kerzenheimer Fundes. 
(Num. Anz. 1900, Nr. 7 u. 8.) [94 

Hauberg, P., Myntfund fra Erik 
af Pommerns tid. (Aarbgger for 
Nordisk oldkyndighed og hist. 14, 
206-28.) [95 

Eckstein, 0., Der Münzfund v. 
Cöthen 1895. (Mitt. d. Ver. f. anhalt. 
G. 8, 577-81.) [96 

Vermeylen, F., Trouvaille de 
monnaies des 16. et 17. siecles & 


Chronologie. — Sphragistik, Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. *5 


Louvain. (Rev. belge de num. 55, 
120-25.) — H. Lehner, Münzfund 
d. 16. Jh. (Bonner Jahrbb. 105, 
S. 172.) [97 

Liebenau, Th. v., Der Streit um 
d. Leberthaler-Silber; e. Beitr. z. 
Münz-G. d. 16. Jh. (Rev. suisse de 
num. 9, 265-81.) [98 
` Tewes, Zum Thalerfunde v. Minden i. W. 
(Num. Anz. 1900, Nr. 9 u. 10.) — R. Kube, 


Meckleub. Münzfuı.d: kleinere Münzen a. d. 
J. 1760. (Ebd. Nr. 6.) (99 


Scholz, J., Die österr. Conventions- 
Zwanziger (s. "99, 1970). Nachtr. II. 
(Num. Zt. 31, 421-72.) — E. Fiala, 
Goldprägung d. Prager Münzstätte 
im 16. u. 17. Jh. (Ebd. 399-409.) [100 

Brändlin, F., Von d. schweizerisch. Gold- 
sticken. (Rev. suisse de num. 9, 302 f.) — 
P. Adrian, G. d schweiz. Zwanzigtranken- 


stücks. (Ebd. 304-22, Taf. 4.) — Th. v. Liebenau, 
Zur Münz-G. v. Tessin. (Ebd 342f. [101 


Riggauer, H., Entwicklg. d. baier. 
Münzwesens unter d. Wittelsbachern. 
(Sitzungsberr. d. baier. Akad. d. 
Wiss. 1900, I, 173-92. [102 

Limburg-Stirum, Comte Th. de, 
Monnaies du comte Auguste de Lim- 
burg-Stirum, prince-évèque de Spire, 
1770-97. Médailles qui le concernent. 
(Sep. a.: Rev. belge de num. Année 55.) 
Bruxelles, Goemaere. 1899. 25 S., 
1 Portr. u. 2 Taf. 1 fr. 50. [103 

Witte, A. de, Les deneraux et 
leurs ajusteurs aux Pays-Bas méri- 
dionaux. (Rev. belge de num. 54, 
432-55. 55, 78-111; 210-32.) [104 

Van den Bergh, L., Catalogue 
descript. des monnaies etc., frappés 
à Malines ou ayant trait à son hist. 
(s. 1900, 2075). T. Il. 1899. 144 S. 
4 fr. [106 

Witte, A. de, Hist. monét. des 
comtes de Louvain (s. "ou, 1968). 
T. IU. 416 S., Taf. 57-84. (Ann. 
de l'Acad. d'archl. de Belg. Série 
in 4°. T. HI.) (30 fr.) 106 

Chestret de Haneffe, J. de, Nu- 
mismatique de la principauté de 
Liége et de ses dépendances (Bouillon, 
Looz) depuis leurs annexions. Supplé- 
ment. Liege, de Cormaux. 4°. 275., 


2 Taf. 5 fr. 107 
Matthieu, E., La monnaie à Mons 
sous Philippe If. (Sep. a.: Annales 


du Cercle archéol. de Mons XXIX.) 
Mons, Impr. Desquesne-Masquillier. 
1899. 14 S. 1fr. [108 

Bahrfeldt, E., Beitrr. z. ravens- 


berg. Münzkde. (s. 1900, 2077). TI. 
(Jahresber. d. hist. Ver. f. d. Grafsch. 
Ravensberg 14, 35-38.) — J. Wil- 
brand, Mitt. üb. Münzen d Graf- 
schaft Ravensb. (Ebd. 88-43.) [109 

Bahrfeldt, M., Braunschweig- 
Lüneburg. Eine Nachlese [zu „Beitrr. 
z. Münz-G. d. lüneburg. Lande im 
1. Drittel d. 17. Jh.]. (Num. Zt. 31, 
411-20.) [110 

Oertzen, 0., Beitrr. z. mecklen- 
burg. Münzkde. (Sep.a.: Berl. Mzbl.) 
Berl., Weyl. 2.589. 2M. [111 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 
Lorenz, Lehrb. d Genealogie, a. ’99. 1988. 
Rez.: Hist. Viertelj.schr. 3, 91-96 Barth; 
Hist. Zt. 85, 293-96 Caro; Rev. hist. 74, 163 
Blondel. [112 

Schmidt, Frdr., Anfänge d. welfisch. Ge- 
schlechts, 8. 1900, 2088. Rez.: Im Litt.-Ztg. 
1900, Nr. 32 Eug. Schneider u. Entxegng. v. 
Schm. m. Antwort v. Schn. ebd. Nr. 37; Dt. 
Herold 1900, Nr. 10, auch e 1900, 135 (Krüger), 
Devrient. (113 

Zimmermann, P., Grabstätten der Welfen 
(s. 1900, Susana) Forts. (Braunschw. Maguz. 
1900, Nr. 3; 14f.: 18) Vgl: Lehmann 
(l'rotokolle üb.d.Sitzgn.d. Ver. f. G. Göttingens 
’99,1900, 56-18, 2 Taf.). 3a 


) (11 
Heintz, K., Die Schlosskirche zu 
Meisenheim a. Gl. u. ihre Denkmäler. 
(Mitt. d. hist. Ver. d. Pfalz 24, 164 
-279.) [114 


Heeger, Woher stammen d Grafen v. 
Leiningen? (Ptälz. Museum 1900, Nr. 9.) — 
Viet. Schultze, Unbekannter Rildnisstamm- 
baum d Hauses Waldeck. (Dt. Herold 1900, 
Nr. 10, Taf) [115 


Lefort, A., La maison franç. de 
Luxembourg. (Ons Hémecht 1900, 
289-96 etc. 562-68.) [116 

Doerr, À. v., Der Adel d böhmisch. 
Kronländer. Verzeichnis derjenigen 
Wappenbriefe u.Adelsdiplome, welche 
in d. böhmisch. Saalbüchern d. Adels- 
archives im k. k. Ministerium, d. 
Innern eingetragen sind. Prag, Riv- 
náč. 3728. 10 M. [117 


Rez.: Dt. Herold 1900, Nr. 7 Kekule 
v Stradonitz. 


Hahn, H., Die Grabsteine d Klosters 
Werschweiler. (Viertelj.schr. f. Wap- 
penkde. etc. 28, 1-152, 13 Taf.) [118 

Ablaing van Giessenburg, W.J.d’, 
De ridderschap van het kwartier van 
Nijmegen; namen en stamdeelen van 
de sedert 1587 verschenen edelen. 
's Gravenh., van Stockum. 4°. 10, 
103, 444, 15 S., 8 Taf. ı5fl. [119 


*6 Bibliographie Nr. 120—176. 


Löbe, E., Nachrr. üb. Adeliche a. 
d. Kirchenbüchern d. Ephorie Kahla 
(8. ’96, 147). VIII: Parochie Nieder- 
krossen, Nachtrr.; IX: Parochie 
Kahla. (Mitt. d. Ver. f. G.kde. etc. 
zu Kahla u. Roda 5, 401-23.) [120 

Mülverstedt, v., Allgemeines üb. 
d. altmärkisch. Adel zu d. ältesten 
Zeiten. Die altmärk. Ritterschaft zu 
Anfang d. 17. Jh. Die Krateke, 
Griper u. v. Zemen. (Jahresber. d. 
altmärk. Ver. f. vaterl. G. etc. zu 
Salzwedel 26, 83-142.) [121 

Gritzner, E., Grabdenkmäler 
adeliger Personen auf Kirchhöfen 
Berlins (8.1900,146). Forts. (Viertelj.- 
schr. f. Wappenkde. etc. 28, 158 
-206.) [122 

ie de E. v., Der pol- 
nische Adel u. d. demselben hinzu- 
A andersländ. Adelsfamilien. 

amburg,Grand. 502; 598S. 20 M. [128 

Loebell, M., Insterburger Stadt- 
geschlechter. (Zt. d. tert. - Ges. 
Insterburg 6, 35-49.) [124 


Knetsch, C., Die (Grabdenkmäler d.] Ka- 
pelle der Natio Germanioa in d. Kirche 8. 
Domenico zu Siena. (Dt. Herold 1900, Nr. 6.) 
— v. d. Horst, Ein genealog. interess. Testa- 
ment a. d. J. 1615. (Ebd. Nr.6) — B. Schmidt, 
3 ältere Ahnentafeln a. d. Vogtlande. (Ebd. 
Nr. 7.) (125 


Bartsch, E. T. H., Urkundl. G. 
d. Familien Bartsch zu Striegau, 
Liegnitz, Jauer, Freiburg etc., unter 
Berücks. einiger verschwägerter Fa- 
milien. Loschwitz, Selbstverl. 2 Bde. 
1899/1900. [126 

F., F., Das Urkundenbuch d. Geschlechts 
Behr. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 1900, 
Nr. 10.) Vgl. 98, 1916. (127 

Schenk zu Schweinsberg, 6., Die Ab- 
stammung d. Geschlechts v. Bischoffs- 
hausen zu Bischhausen a.d. Werra. (Hessen- 
land 1900, Nr. 11.) [138 

Bismarck, H. H. V. v., Stamm- 
buch d. altmärkisch-uradligen Ge- 
schlechts v. Bismarck. Berl., Mittler. 
xxvj, 165 S., Taff. 22 M. [129 

W. Gräbner, Abnentafel d. Fürst. Otto 
v. Bismarck. (Dt. Herold 1900, Nr. 5.) 


Brandenstein, W. v., G. d. Fam. 
v. Brandenstein (s. '97, 149). 
Hft. I. Als Ms. gedr. Magdeb., 
Baensch. 1899. [130 

Schulze, Th., Die Fam. v. Bux- 
dorf auf Schlabendorf N.-L. Anhg.: 
Ueb. andere in Schl. ansässige Fa- 
milien. (Niederlaus. Mitt. 6, 115 
-30.) [181 


Schmidt, G., Stammtafel d. Fan. 
Chüden. Sachsensburg, Verf. [13? 
Krüger, G., Beitrr. z. G. d. Fam 
Farenheid. Progr. Königsberg. 
Gräfe & U. 43 S. 50 Pf. [13 


Stauber, Das Haus Fugger, e. 1900, Le 
Rez.: Litt. Cbl. 1900, Nr. 37 P. J-n. I4 
Schulte, A., Neues üb. d. Anfänge de 
Fugger. (Beil. z. Allg. Ztg 1900, Xr 
118.) [1346 
Gaisberg-Schöckingen, F. v., Der mu: 
massliche Stammsitz d Freiberren v. Gaıs- 
berg, (Dt. Herold 1900, Nr. 9.) [155 
Jahnel, C., Noch einige Nachrr. Gb di 
Glatz v. ılthof u. ihr Gut Kleische. (Mit 
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 39, AA, 
Vgl. 1900, 2112. (1% 


Greve, H. u. F. Greve, Stamm- 
baum d. Fam. Greve in Osterode 
am Harz. Osterode, Giebel & Oebl- 
schlägel. 1899. 68 8. [137 


Doerr, A. v., Fam. Harpprecht (Un 
Herold 1900, Nr. 5.) (138 


Kraus, dJ., Die Fam. H ey dwei ller. 
Äerer d Frankenthaler Altert.- 
er. 1900, Nr. 8-11.) [139 


Schön, Th., Die Familien Hummel ia 
Württemb. (Dt. Herold 1900, 126 f.) [148 
Buchholtz, A., Ueb. d Kirchholmsches 
„Könige“. (Sitzungsberr. d. Ges. LG ei 
d. Ostsceprovinsen ’99, 119-32.) [14 


Schäfer, B., G. d. Fam. v. Lauter; 
Beitr. z. Forschg. üb. fuldische 
u. hanauische Vasallengeschlechter. 
(Viertelj.schr. f. Wappenkde. etc. 23, 
279-817.) [142 

Sommerfeldt, G., G. d. Statzen- 
Maxkeimer Geschlechtes der Grafen 
v. Lehndorff. (Viertelj.schr. f. 
Wappenkde. etc. 28, 232-78.) [143 

Schmidt, Berth., G. d. Geschlechts 
v. Maltzan u. v. Maltzahn Ab 
tlg. I, Bd.1: Stamm- u. Ahnen-Tafeln. 
Stettin, v. Maltzahn-Gültz. quer 4°. 
108 Bl. 12 M. [144 

Meininghaus, A., G. u. Geneal 
d. Familien Meininghaus v. J. 1200 
bis zur Gegenw. Tübing., Laupp. 
1896. 52 8. 145 

Gritsner, E., Zur Ur-G. d Ge 
schlechts v. Pritzbuer. (Jahrbb. d. 
Ver. f. mecklenb. G. 66, 305-16.) [146 

Löffelholz-Coiberg, E. Y., Beitr. 
zur freiherrl. v. Reitzenstein’schen 
Fam.-G. (Jahresber. d. hist. Ver. f. 
Mittelfranken 47, 74-76.) (147 

Baer, B., Stammtafeln d. Fam. 
Speyer. Frankf. a. M., Kumpf & R. 
1896. 4°. xxjv S., 148 BI. [148 

Hansen, 6. 0., G. d. Geschlechtes 
derer v. Uexküll. Bd. I. Beral, 


Familiengeschichte. — Allg. Quellen-Sammlgn.; Geschichtschreiber. *7 


Kluge & St. xjx, 255 S., 3 Stammtaf. 
7 M [149 

Hauptmann, F., Die Fam. Wessel. 
(Rhein. G.bll. 5,66-81 etc. 204-17.) [150 


Biographie, Allg. dt. (8. 1900, 2127). 
Lfg. 226 (Bd. XLVI, 1). Nachträge: 
Graf J. Andrassy — v. Bach. 8.1 
-160. [151 


II. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Werminghoff, A., Reise nach 
Frankreich u. Belgien im Frühjahr 
"ag (N. Archiv 26, 9-35.) [152 

Bailleu, P., Handschrr. z. dt. G. 
in d. kaiserl. öffentl. Biblioth. zu 
Petersburg. (Korr.-Bl. d. Gesamt- 
Ver. 1900, Nr. 9.) [153 

Publikationen a. d. k. preuss. Staats- 


archiven (s. 1900, 2133). Bd. 75 s. in Abtlg. B, 
Gruppe 8. [154 


mellen etc z. G., Litt. u. Sprache Oester- 
reichs (s. ’98, 1943). Bd. vin Nr 56. [155 
Quellem z. Schweizer G. (s. 1900, 2136). 
Bd. XVIII s. Nr. 170. 156 
Brunner, K., Dt. Handschrr. in England, 

d. baierische Kirchen-G. betr. (Beitrr. s. 
baier. Kirch.-G. 7, 38-43.) Vgl. 96, 1969. [157 
Veröffentlichnngen d hist. Kommiss. f. 
Nassau. I, 1 s. ’94, 3103 u. 1901, 1225, II, 1 


s. Nr. 1422. [158 
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. 
1900, 184). XVIII s. Nr. 198. [159 


Keuffer, H., Verzeichn. d. Hand- 
schrr. d. hist. Archivs d. Stadt Trier 
(8. 1900, 2138). Forts. (Beil. z. Trier. 
Arch. Hp IV.) S. 33-48. [160 

Sasse van IJsselt, A. F. O. van, 
Nieuwe catalogus der oorkonden en 
handschriften, berustende in de 
boekerij van het Provinciaal-Genoot- 
schap van kunsten en wetensch. in 
Noord-Brabant. jo Hertogenbosch, 


Stokvis. [161 
Geschichtsquellen, Hansische (s.’99,2062a). 
N. F. De Nr 174. [162 


geelien u. Darstellangen z. G. Nieder- 
sachsens. Bd.I[I u IV s. Nr.1213 u. 1250. [163 


| Borchling 9 C. 9 Mittelniederdt. 
Handschrr. in Skandinavien, Schlesw.- 
Holstein, Mecklenburgu.Vorpommern. 
2. Reisebericht. (Nachrr. d. Götting. 
Ges. d Wiss. 1900, Beihft.) 204 § 
Vgl. 1900, 185. 164 

einemann, 0. v., Die Handschrr. 
d. hzgl. Bibliothek zu Wolfenbüttel. 
Abtlg. 2: Die Augusteischen Hss. (s. 
"99, 190), Tl. IV (Des ganzen Werkes 


7. Bd.). 880 8. 20 M. [165 
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen. Bd.81 
u. 39 s. Nr. 210 u. 1063. [166 


Schriften d. Kgl. Sächs. Kommiss. f. G., 


a 1900, 262%. Vgl.: K. Lamprecht, Die 


Kgl. Sächs. Kommiss. f. G. (Berr. üb. d. Ver- 
hdlgn. d. sächs. Ges. d Wiss. 53, 153 67.) (167 


emoll, W., Die Handschrr. d. 
Petro-Paulinischen Kirchenbibliothek 
zu Liegnitz. Progr. Liegnitz. 68S. [168 


2. Geschichtschreiber. 


Kaindl, R., Studien zu d. ungar. 
G.-Quellen (s. 1900, 2934). IX-XI. 
(Sep. a. Arch. f. österr. G. LXXXVIII, 
2.) Wien, Gerold. 106 S. 2 M. 30. [169 

(IX: Die Gesta Hungarorum d. Anonymus. 
Ihr Verhältn. zu d. Gesta Hungarorum veters ; 
andere von ihnen benutzte Quellen; d. Zeit 
ihres Entstehens; ihr Werth. — X: Keza's 
Chronik. Seine Gesta Hunorum u. ihre 
Quellen; seine Redaktion d Gesta Hunorum 
vetera u. d. ander. Bestandteile sein. Ungarn- 
G.; d. Bedeutg. seines Werkes. — XI: Dis 
nationale Grundchronik oder Ofener Mino- 
ritenchronik. Ihre verschiedenen Ableitungen 
u. deren Verhältn. z. Grundchronik u. zu 
einander. — XII: Kleinere ungar. G.-Quellen, 
welche in d. Chroniken verwendet wurden.) 


Chronik d. Stadt Zürich. Mit 
Fortsetzgn. Hrsg. v. J. Dierauer. 
(= Nr. 156.) Basel, Geering. zem, 
308 S. 7 M. 20. [170 

Liebenau, Th. v., Ueb. einige 
Genfer Chroniken. (Kath. Schweizerbll. 
15, 458-70.) [171 

Fris, V., La chronique des Pays- 
Bas, de France, d’Angleterre et de 
Tournai. (Compte rendu des séances 
de la comm. roy. d’hist. de l’acad. 
de Belgique 10, 65-82.) — A. Cauchie 
u. A. Bayot, Rapport sur les chroni- 
ques du Brabant. (Ebd. xxxvij 
-XCH).) [172 

Becker, W. M., Zum Aufsatse: „Der 
hessische Reimchronist“ v. J. R. Dieterich. 
rg d. oberhess. G.-Ver. 9, 98.) ka 

Bruns, Frdr., Die Lübecker Bergen- 
fahrer u. ihre Chronistik. (= Nr. 162.) 
Berl., Pass & G. cxLjv,467S. 12M. [174 

Jürgens, 0. nn e. 
hannov. Chroni . (Hannov. G.bll. 
1900, Nr. 15 ff.) [175 

Baier, R., Bruchstücke e. stral- 
sundisch. Chronik. (Pommersche 
Jahrbb. 1, 61-76) [176 


*g Bibliographie Nr. 177—221. 


Stadtchronik, Die älteste Thorner; 
hrsg. v. M. Töppen. (Zt. d west- 
preuss. G.-Ver. 42, 117-81.) [177 


Muratori, L. A., Rerum italicarum 
scriptores. N. ediz. rived., ampl. e 
corr. con la direz. di G. Carducci. 
Fasc. 1-4. Città di Castello, Lapi. 
à 10 L.; Subskr.-Pr. à 6 L. [178 

Balzani, U., Le cronache italiane 
nel medio evo. 2. ediz. rived. Milano, 
Hoepli. xıv, 3238. 4L. [179 


3. Urkunden und Akten. 


Brandi, K., Die Osnabrücker 
Fälschgn. (Westdt. Zt. 19, 120-70.) 
Vgl. 1900, 2150 u. 1901, Nr. 948. [180 

Tollin, H., Urkk. z. G. hugenott. 
Gemeinden in Dtld. (s. 1900, 197). 
Forts. (G.-BIL d. dt. Hugenotten- 
Ver. IX, 10.) Magdeb., Heinrichs- 
hofen. 1 M. 50. [181 


uellen z. G. d. Stadt Wien. Abtlg. 3: 
Grundbücher. Bd. I v. Staub, s. 1900, 200. 
Rez.: Zt. f. Rechts-G. 20, Germ. Abtlg., 292 
-94 Rehme. [192 


Zwiedineck, H. v., Das gräfi. 
Lamberg’sche Familienarchiv zu 
Schloss Feistritz b. Ilz (s. ’99, 2078). 
TI. III. (Beitrr. z. Kde. steiermärk. 
G.-Quellen 30, 221-387.) — F. Khull, 
Aus d. Resten d. Ehrenhauser Markt- 
archives. (Ebd. 3-9.) [183 

Fischer, Gebh., Archiv-Berichte 
aus Vorarlberg (8. 1900, 204). IV: Be- 
zirk Dornbirn. (Jahresber. d. Vorarlb. 
Museum-Ver. 38, S. 39-61.) [184 

Treixler, G., Gödinger Urkk. (s. 
1900, 206). IT Progr. v. Göding. 
1899. 59 S. [185 

Gratzy, 0., Urkk. z. G. Laibachs 
im kgl. Bibliotheks-Arch. zu Venedig. 
(Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 9, 11 


-14) — XK. Crnologar, Aus d. 
Weichselburger Archive. (Ebd. 10, 
67-74; 91-94; 122-29.) [186 

Sammlung schweizer. Rechts- 


quellen. Abtlg. 16: Rechtsquellen d. 
Kantons Argau. Tl. I: Stadtrechte 
(s. "98, 1969). Bd. II: Stadtrechte v. 
Baden u. Brugg; bearb. u. hrsg. v. 
F. E. Welti u. W. Merz. xxjv, 
449; xj, 346 S. 15 M. [187 

Urkundenbuch d. Stadt u. Land- 
schaft Zürich, bearb. v. J. Escher 


u. P. Schweizer (s. og 21%. Bd V, 
Hälfte 1 [: 1277-82] S. 1-209. 
6 M. 25. E 

Rez. v. Bd. IV: Götting. gel. Anz. (as, 
1731-36 Wartmann. 


Neudegger, M. J., G. d baierisch 
Archive IIb. Baier. Archivreper- 
torien u. Urkundenregister im Reichs- 
archiv zu München e 1314-181>?. Mit 
Abhdig.: System u. Systematisierg. 
d Papst-, Kaiser- u. Landes-Register, 
auch Inventare, Bücher u. Akten. 
Münch., Ackermann. 243S. TM. [153 

Urkundenbuch, Ulmisches: hrsg. 
v. G. Veesenmeyer u. H. Bazing 
(s. 1900, 14). Il, 2: Die Reichsstadt 
v. 1356-78. S. 433-967. 20 M. (ap 

Urkundenbach, Hohenlobisches, hrsg v. 
K. Weller, s. 1900, 215. Res.: Hit Zt rä 
113-15 Hnr. Witte; Zt. f. G. d. Ober:h. 15, 


523 K. Brunner; Mitt d Inst. f. österr. Q- 
forschg. 21, 695f Th. Schön. [151 


Stadtrechte, Oberrhein., hrsg. v. 
d. bad. hist. Komm. Abtlg. I: Från- 
kische Rechte (s. ag, 1972). Hp 5: 
Heidelberg, Mosbach, Neckargemünd, 
Adelsheim; bearb. v. C. Koehne. 
S. 477-677. 7 M. {192 


Blumstein, F. u. A. Seyboth, 
Urkk. d. Stifts genannt Unser-Lieben- 
Frauen-Werk. Strassb., Ele. Dr.- u. 
Verlagsanst. 4°. xjv, 432 S. [193 

Mulhouse, Le vieux. Documents 
d'archives (s. ’98, 213). T. OI. Mulh, 
veuve Bader & Co. xjv, 428 8. [194 

Weistümer der Ortenau; hrsg. v. 
K. Walter. Offenburg, Selbstverl. 
4°. 1518. [145 

Christ, K., Urkk. z. G. Mann- 
heims vor 1606. (Mannheimer G.bll I, 
Nr. 8-12.) [196 

Küchler, J., Aus d Ratsprotokollen +. 
Kaiserslau'ern (s. 1900, 22:2). Forte (bis 
Museum °’, Nr. 13 u. 1900, Nr. 1-12) [is 

Weistümer, Die, d Rheinprovinz. 
Abtlg. 1: Kurfürstent. Trier. Ba. |: 
Oberamt Boppard, Hauptstadt u. Amt 


Koblenz, Amt Bergpflege; hrsg. v. 
H. Loersch. (= Nr. 159.) Bonn, 
Behrendt. L, 352 S. 9 M. [138 


Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G 
21, Geiman. Abtig., 333-36 Stutz. 


Corpus documentorum inquisitionis 
haeret. pravitat. Neerland. Verzame- 
ling v. stukken betr. de pauselijke 
en bischoppelijke inquisitie in de 
Nederlanden, uitg. door P. Frede- 
ricq (s. '96, 2043). DI. IV: Tijdvak 


Geschichtschreiber; Urkunden und Akten. *9 


d. hervorming in de 16. eeuw (1514- 
23. Sept. 15-5). 40,553S. 74.50. [199 

Oorkondenboek v. Groningen en Drenthe, 
s. 1900, 229. Rez.: Nederl. Archievenblad 
"99:59: 0, 90-8 R. Fruin. [200 

Doorninck, P. N. v., Inventaris 
van het oud-archief d. gemeente 
Wijk aan Zee en Wijk aan Duin. 
Haarlem, Brederode. 505. 1 fl. 25. [201 

Archieven, De, van het kapittel 
d. vorstelijke rijksabdij Thor, uitgeg. 
door J. Habets en na diens dood 
door A. J. A. Flament. DL IL ’s 
Gravenh., Nijhoff. 82, 867 S., 29 Taf. 
10 fl. (Dl. I a 1889. 34.) [202 

Berlière Les anciennes ar- 
chives del’ A rede Lobbes. (Compte 
rendu des séances de la comm. roy. 
d'hist. de l’acad. de Belgique 10, 15 
-64.) — A. Hansay, Chartes de l'an- 
cienne abbaye de Lobbes. (Ebd. 83 
-95.) [203 

Bormans et Kurth, Rapport sur la publi- 
cation d’un „Inventaire analatyt. des actes 
des collégiales liegeoises“. (Ebd. xuj 
-XXVIIJ.) [2 3a 


Urkundenbuch d. Klosters Kau- 
fungen in Hessen; im Auftr. d. bist. 
Ver. d. Diözese Fulda bearb. u. hrsg. 


v. H. v. Roques. Bd. I. Cassel, 
Siering. xuj, 538 S., 4 Taf. 15 M. 
(Subskr.-Pr.: 10 M.) [204 


Codex traditionum Westfalicarum. 
Bd. 5: Verzeichn. d. Güter, Einkünfte 
u. Einnahmen d. Aegidii- Klosters, 
der Kapitel an St. Ludgeri u. Martini, 
sowie der St. Georgs-Kommende in 
Münster, ferner der Klöster Vinnen- 
berg, Marienfeld u. Liesborn. Im 
Auftr. d Ver. f. G. etc. Westfalens 
bearb. v. F. Darpe. Münster, 
Theissing. 461 S. 10 M. [205 

Urkundenbuch, Coesfelder, hrsg. 
v.F.Darpe (8. og: 230). TL I, Forts. 
Progr. Coesf. S. 97-164. [206 

Bär, M., Uebersicht üb. d. Be- 
stinde” d. Staatsarchivs zu Hannover. 
(Mitt. d. kgl. preuss. Archivverwaltg. 


Hft. 3.) Lpz., Hirzel. 129 S. 3 M. [207 

Urkundenbuch, Hansisches (s. 1900, 234). 
Bd. V u. VIII; hrsg. v. K. Kunze bezw. 
W. Stein. Rez.: Altpreuss. Monatsschr. 37, 
134-38 Perlbach; Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 
2398-301 Girgensohn. [208 


Hille, G., Uebersicht üb. d. Be- 
stände d. Staatsarchivs zu Schleswig. 
(Mitt. d. K. preuss. Archivverwaltg. 
Hft.4.) Lpz., Hirzel. 54S. 1 M.40. [209 

Urkundenbuch d. Stadt Goslar u. 
der in u. bei Goslar belegenen geistl. 


Stiftgn.; bearb. v. G. Bode. Tl. IM: 
1301-1335. (= Bd. 31 v. Nr. 166.) 
Halle, Hendel. xxxjv,840S. 18 M. [210 

Regesta archiepiscopatus Magde- 
burgensis. Orts-, Personen- u. Sach- 
register zu Bd. I-III; bearb. v. G. 
Winter u. G. Liebe. Magdeb. 
Baensch. 1899. 8018. 5 M. [211 

Urkundenbuch d. Hochstifts Merseburg, 


bearb. v. P. Kehr, a 1900, 236. Rez.: N. 
Arch. f. sächs. G. a 172-753 Ermisch. [212 


Mitzschke, P., Wegweiser durch 
d. histor. Archive Thüringens, Gotha, 
Perthes. 86 S. 2M. [213 


Codex dipl. Silesiae (s. °99, 2016). 
Bd. XX: K. Wutke, Schlesiens Berg- 
bau u. Hüttenwesen. Urkk.: 1136 
-1528. 4°, 302 S. 10 M. [214 

Perlbach, M., Materialien z. G. 


Pommerellens hauptsächl. währ. d. 
Ordenszeit. (Altpreuss. Monatsschr. 
37, 149-200.) [215 


Conrad, G., Neun Urkk. z. G. d. 
Stadt Gerdauen, 1398-1708. (Zt. d. 
Altert.-Ges. Insterburg 5, 1-19.) [216 

Urkundenbuch, Liv-, est- u. kur- 
länd.; begr. v. F. G. v. Bunge, fortg. 
v. H. Hildebrand, Ph. Schwartz 
u. L. Arbusoff. 2. Abtlg., Bd. I: 
1494 Ende Mai — 1500. Riga, Deubner. 
4°. su, 900 S. 20 M. — Register 
zu Bd. VII-IX, bearb. v. H. A. Hol- 
länder. Ebd. 4°. 1168. 5M. [217 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr 47 D. Schäfer. 

Schwartz, Ph., Verzeichn. d. nach 
1438 d. lübischen Domkapitel über- 
gebenen Urkk. Ta d Jahren 1209-1438] 


d rigischen Erzstifts. (Mitt. a. d. 
livländ. G. 17, 407-62.) Vgl. 1900, 
243. a [218 


Mazzatinti, 0., Gli archivi della 
storia d Italia (8. 1900, 2191). IT, 4-6. 
S. 241-461. [219 

(Perugia; Ripatransons (prov. di Ascoli 
Piceno); Pesaro; Città della Pieve (prov. di 
Perugia); Miscellanea.) 

Déprez, E., Recueil de docc. ponti- 
ficaux conserv. dans diverses archives 
d'Italie (s. 1900, 2192). Forts. (Quellen 
a. ital. GEN 3, 255-307.) [220 

Kehr, P Papsturkk. in Parma u. 
Piacenza; Bericht üb. d. Forschgn. 
v. L. Schiaparelli. (Nachrr. "d 
Götting. Ges. d Wiss. 1900, 1-75.) — 
Ders., Papsturkk. in Rom. (Ebd. 
S. 111-97.) — Ders., Papsturkk. in 
Salerno, La Cava u. Neapel. (Ebd. 
198-269.) [221 


"LO 


Traktater, Sverges, med främ- 
mande magter, udg. af O. S. Ryd- 
berg (8.’99, 2075). XII: Sverges och 
Norges Traktater. D. II. 648 S. 
20 Kr. [222 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Analecta hymnica medii aevi, hrsg. 
v. C. Blume u. G. M. Dreves (s. 
1900, 2194). XXXV u. XXXVI: 
Psalteria rhytmica. Gereimte Psal- 
terien d. Mittelalters. 1. u. 2. Folge. 
Aus Handschrr. u. Frühdrucken hrsg. 
v. G. M. Dreves. 275; 274 S 
16 M. 50. 223 

Studien-Stiftungen im Kgr. Böh- 
men (s. ‘99, 244). Bd. 7: 1861-68. 


Prag 1899. xjv, 872 S. [224 

Steiff, Geschichtl. Lieder u. Sprüche 
Württembergs, s. 1900, 250. Res: Zt. f. dt. 
Philol. 29, 417-931 Ehriemann; Anz. f. dt. Altert. 
26, 352-356 H. Meyer. [235 


Lévy, Jos., Necrologium monasterii 
Sancti Joannis ad Caules (St. Johann 
b. Zabern). (Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. 
d. geschichtl. Denkmäler im Elsass 
20, 231-88.) Sep. Strassb., Strasburg. 
Dr. 1899. 608. [226 

Ribbeck, K., Ein Essener Necro- 
logium a. d. 13. u. 14. Jh. (Beitrr. 
z. G. v. Stadt u. Stift Essen 20, 29 
-186.) [227 


Polaczek, E., Die Denkmäler-Inventari- 
sation in Did. (Dt. G.bll. 1, 370-90. 2, 96.) [238 


Topographie d. hist. u. Kunst- 
denkmale im Kgr. Bühmen (s. 1900, 
256). IV: B. Matejka, Polit. Bezirk 
Raudnitz. 201 S.,9 Taf. 7 M. 40. [229 

Rahn, J. R., Zur Statist. schweizer. 
Kunstdenkmäler (s. 1900, 2201). Forts.: 
R. Durrer, Unterwalden. S. 97-128. 
(Beil. z. Anz. f. schweiz. Altertkde. 
1900, Nr. 2.) [230 

Kunstdenkmale d. Kgr. Baiern 
(s. 1900, 2202). Bd. I: Reg.-Bez. Ober- 
baiern. Lfg. 19. S. 1633-1695 u. 
Taf. 215-26. 9M. [231 

Paulus, Ed., Kunst- u. Altertums- 
Denkmale im Kgr. Württemberg (s. 
’97, 2109). Inventar (Text), Lie 28 
-26 (Anfang d. Jagstkreises) 224 S., 
2 Taf.; Atlas-Supplem. Lfg. 1 u. 2, 


Bibliographie Nr. 222—267. 


enth. Ergänzungstafeln z. Jagstkres 
(Lfg. 35 u. 36 d. Gesamtatlası; um 
Mitwirkg. v. E. P. bearb. v. E. Grad- 
mann. à Lfg. 1 M. 60. [232 
Clemen, P., Kunstdenkmäler d 
Rheinprovinz (s. ‘99, 2145). V.1: 
Kreise Gummersbach, Waldbroel 1 
Wipperfürth; bearb. v. E. Renard 
135 S., 6 Taf. 5M. [233 
Berichte üb. d. Thätigkeit d. Proviasul- 
kommission f. d. Denkmalspflege in d Ebsi:- 
provinz. d. Provinzialmusseen zu Bons u 
Trier, d. rhein. Kunst- u Geschichtsvereine 
u. ob d. Vermehrg. d städt u Verem 
sammilgn. innerh. d. kheinprov.: 1599. (Bouser 
Jahrbb. 105, 186-232, 3 Taf.) [3358 
Arkel, 6. van en A. W. Weisman, 
Noord-Hollandsche oudheden (s. ‘35, 
2112). Stuk IV: Gooiland en d 
Eilanden. 88 S. 2 fl. 50. [234 
Inventaire archéolog. de (Gand 
(8. 1899, 263). Fasc. 9-18. 1899/19% 
à 8 fr. 50. [23 
Bau- u. Kunstdenkmäler v. West, 
falen (s8. °99, 2148). X: Kreis Iserlohn 
v. A. Ludorff. 4% 71 S., 2 Ko. 
32 Taf. 2 M. 40. |236 
Bau- u. Kunstdenkmäler d Hzgts- 
Braunschweig (s. ‘97, 278). Bd I: 
Kreis Braunschw. mit Ausschluss d 
St. Braunschw., bearb. v. P. J. Meier. 
xvj, 384 S., 14 Taf. 10 M. [231 
£iegenmeyer, Aeltere Grenz- u. Denksieint 
im Hsgt. Braunschweig. (Braunschw. Maga: 
"og, Nr. 10.) (3i8 
Wanckel, 0., Die Sammilg. d. Kgl 
Sächs. Altertums-Vereins zu Dresden. 
Textv.E.Flechsig. Dresd., Altert.- 
Ver. 4% 66 S., 100 Taf. 30 M 
Vgl. ’99, 266. 238 
arstellung, Beschreib., d. älter. 
Bau- u. Kunstdenkmäler d. König- 
reichr Sachsen (s. ’99, 2150). PP 21: 
Stadt Dresden (Tl. D: beach v. C. 
Gurlitt. 301S.,9 Taf. 10 M. [239 
Bau- u. Kunstdenkmäler d Pror. 
Pommern (s. 1900, 2207). IL4:H 
Lemcke, Reg.-Bez. Stettin. Hft. 4: 
Kreis Usedom- Wollin. S. 3493-44 
6 M. [240 


Niemöller, Die Glocken d. Grafsch. 
Mark. (Jahrb. d. Ver. f. ev. Kirch.-&. 


d. Gfsch. Mark 2, 27-92.) (241 

Gurlitt, C., Beitrr. z. Sch, 
Glockenkunde. (N. Arch. f. sche 
G. 21, 259-65.) (242 


Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler. — Allg. dt. u. Territ.-Gesch. 


°11 


III. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Bibliothek dt. G. (s. 1900, 2209). 
Lfg. 189 u. 140 s. in Abtlg. B, Gruppe 9 
(Zwiedineck-Südenhorst). [248 

Marcks, Erich, Dtld. u. England 
in d. gross. europ. Krisen seit d. Re- 
form. Les, Cotta. 43S. 1M. [244 


Schwemer, Papsttum u. Kaisertum, s. 1900, 
‘279%. Rez.: Dt. Litt.-Ztg 190, Nr. 31 
H. Otto. (245 


Pollaci Nuccio, F., I papi e la 
Sicilia nel medio evo. (Arch. stor. 
Siciliano 25, 53-87.) [2158 


2. Territorial- Geschichte. 


Mayer, F. M., G. Oesterreichs. 
2. Aufl. (s. 1900,2213). Lfg.6-8. Bd.Il: 
Vom J. 1526 bis z. Gegenw. S. 1-384. 
à 2 M. [246 

Res.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 48 v. Voltelini. 

Krones, F. v., Oesterreich. G. 


one Göschen Bd. 104-5.) Lpz., 
Dechen. 1899/1900. 199; 211 S. 
1 M. 60. [247 


Bez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 48 v. Voltelini. 
Monarchie, Die österr.-ungar., in 
Wort u. Bild (s. 1900, 2214). Bd. 21 
(= V,2: Ungarn). jx, 482S. 9 M. [248 
Beitrag zur Chronik d. Marktes 


Luttenberg als Grenzort d südôüstl. 
Steiermark. Marburg, Scheidbach. 
147 S. 2 M. 249 


Levec, V., Schloss u. Herrschaft 
Flödnig in Oberkrain. (Mitt. d. 
Museal-Ver. f. Krain 9, 2-10 etc. 271 
-80. 10, 1-9; 41-53.) [250 

Teuffenbach zu Tiefenbach u. 
Massweg, A. v., Kurzer Abriss d. G. 
d. gefürsteten Grafschaft Görz u. 
Gradisca bis zu deren Vereinigung 
m. d. Hause Habsburg 1500. Innsbr., 
Wagner 60 S. 80 kr. [251 

Palacky, F., Dějiny národu českého 
v Čecháh a na Moravě (s. 1900, 2220). 
V: 1471-1526. xjx, 598 S. (252 

Bachmann, G. Böhmens, s. 1900, 280. 
Rez.: Zt. d. dt. Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 
4, 1>8-91 Bretholz; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 


in Böhmen 38, Litt. Beil. 8. 73-77 Horčička; 
Litt. Cbl. 1900, Nr. 31. [253 


Sei: H., Die Grenzen zw. Böhmen 
u. d. Mühllande im Mittelalter u. d. 
Heimat d. Witigonen. (Mitt. d. Ver. 
f.G. d. Dt. in Böhmen 38, 394-404.) [254 


Aussig in Wort u. Bild; hrsg. v. 
C. Pietzner, Text v. C. Eichler. 
Aussig, Becker. 82 S. 1 M.35. [256 

Tscherney, A.,Schwaden a.d. Elbe, 
geogr. u. geschichtl. dargest. I. 
Aussig, Grohmann. S. 809-693, Taf. 
u. Kte 8 M. [256/67 

Herglotz, Beitrr. z. Bleiswedler 
Orts-G. (Mitt. d. nordböhm. Exkurs.- 
Klubs 22, 316-24.) ee 

Buchberger, K., Zur Stadt-G. v. 
Olmütz. (Zt. d dt. Ver. f.G. Mährens 
u. Schlesiens 4, 307-11.) — A. Raab, 
Die Vergangenheit d. Kirchspieles 
St. Laurenz u. Rzeczkowitz. (Ebd. 
817-30.) [259 

Sayous, E., Histoire générale des 
Hongrois. (Ouvrage couronné par 
l’acad. franç.) 2. éd. par A. E.Sayous 
et J. Dolenecz. Wien, Hölder. 
563 S., 27 Taf. 12 M. 80. [260 


Csuday, G. d. Ungarn, s. 1900, 287 Bez.: 
Hist. Zt. 85, 129-3 Erben; Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhmen 38, Litt. Beil. 8. 77-82. [261 


Bálint, K., Az erdélyi szäszsag 
multja vagyoni önkormányzatára 
vonatkozólag (Die Vergangenheit d. 
siebenbürg. Sachsentums mit Bezug 
auf seine Vermögens-Selbstverwaltg.). 
Karlsburg, Röm.-kath. litterar. Ges. 
203 S. [262 

Rez.: Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 
33, 95-101. 

Aus d. Vergangenheit u. Gegen- 
wart d. kgl. freien Marktes Agnethein. 
Hermannst., Krafft. 227 S. 4 M. 5v. [268 

Müller, Hnr., Die Repser Burg; 
hrsg. v. Ausschuss d. Ver. f. sieben- 
bürg. Ldkde. Ebd., Michaelis. 4°. 
73 S., 6 Taf. 1 M. 40. [264 


Rott, É., Hist. de la représentation 
diplom. de la France auprès des 
cantons suisses, de leurs alliés et de 
leurs confédérés. I: 1430-1559. Paris, 
Alcan. 4°. 608 S. 12 fr. [265 

Meyer v. Knonau, 6., Stellg. d. 
Kantons Uri innerhalb d. Entwicklg. 
d. eidgenöss. G. (Anz. f. schweiz. 
G. 1900, 253-58.) 266 

Gubser, J. M., G. d Landschaft 
Gaster bis zum Ausgange d. Mittel- 
alters. Mit e. Exkurs: Gilg Tschudi 
u. d. geschichtl. Ueberlieferg. d. 
Klosters Schännis. (Mitt. z. vaterl. 
G. St. Gallen 27,815 ff.) Auch Züricher 
Diss. 320 8. [267 


*12 


Wini, J. J., G. d. Gemeinde Egg 
(Bez. Uster). Zürich, Beer. 217 S., 
ò Taf. AN [268 


Riezler, G. Baierns. Bd. IV, s. ’9:), 2176. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 27, 274-852 Guat. 
Wolf; Beil. s. Allg. Ztg. 1900. Nr. 2 Manfr. 
Mayer; Hist. Zt. 85, 332-38 Kalkoff. [269 

Kleinschmidt, A., Baiern, Pfalz 
u. Sardinien v. 1700-1800. (Forschgn. 
z. G. Baierns 8, 144-91.) [270 

ee te J., G. d. Bistums Bam- 


berg. Bd. IV: 1400-1556. Lfg. 1. 
Bamberg, Handelsdruckerei. 512 8. 
9 M [271 


Stein, F., G. d. Reichsstadt 
Schweinfurt. Bd. I: Von d. ältest. 
Zeiten bis z. Erwerbg. d. deutsch- 
berrisch. Besitzes in Schw. Schweinf., 
Stoer. x, 379 S. 6 M. vu [272 

Bernbeck, L., Kitzinger Chronik 
745-1565; hrsg. v. L. Bachmann. 
Abtlg. I: 745-1546. Kitzing., Rehbein. 
xjx, 144 S. 1 M. 30. [273 

Weller, Württemberg in d. dt. G., s8. 1900, 


2240. Rcz.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 132 
Gmolin. (274 

Bacmeister, A., Die Forstner in 
württemberg. Diensten. (Württ. 
Jahrbb. f. Statist. u. Ldkde. ’99, 
I, 75-104.) [275 


Beschreibung d. (württ.) Oberamts 
Rottenburg; hrsg. v. d. k. (württ.) 
statist. Landesamt. (= Beschreibg. 
d ker Württb. nach Oberamts- 
bezirken. TL V.) 2 Bde. Stuttg., Kohl- 
hammer. 558; 419 u. 108 S. 5 M. [276 

Weech, F. Ten Karlsruhe; G. d. 
Stadt (s. 1900, 2244). Lfg. 18 (Bd. III, 
821-400, 4 Taf), 1 M. [277 

Schwarz, B., G. d. Stadt Ettlingen. 
Lfg.1-2. Karlsruhe, Schöber. S.1-48, 
Taf. à 40 Pf. 278 

Riehm, W., Orts-G. d. Gemeinde 
Kieselbronn. Karlsruhe, Reiff. 268 S. 
3 M. [279 

Zehnter, J. A., G. d. Ortes Messel- 
hausen. Heidelb., Winter. vu, 355 S. 
6 M. [280 


Bausteine z. elsass-lothr. G.- u. 
Landeskde. (s. ‘98, 2059). Hft. VI: 
R. Stieve, Zabern i. E. oder Elsass- 
Zabern. 259 S., 2 Taf. 5 M. [281 

Reuss, L'Alsace au 17. siècle, s. 100, 308. 


Rez.: Bull. crit. ’99, 484-99 C. A.; R. cath. 
d'Alsace 18, 610-27 u. 658-77. ER 


Hauviller, E., Frankreich u. Elsass 
im 17.u.18. Jh. Strassb., van Hauten. 
xj, 678. 2 M. [283 


Bibliographie Nr. 268—325. 


Hand, Colmar vor u während seiner Fz- 
wicklg. zur Reichsstadt, s. 1200, 303. Ex: 
Zt. f. G. d. Oberrh. 15, 189-1 Waldner. ` "au 


Lalance, A., Mulhouse Trapen 
1798-1871. Paris, Impr. et libr. cez- 
trales des chemins de fer. 1x 
36 S. (2s; 

Danzas, H., Notes sur Bergheim, 
le château de Reichenberg et Thanner- 
kirch. (Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. d 
geschichtl. Denkmäler im Elsas a 
289-322.) — E. Blech, Le chät:: 
d’Echery. (Ebd. 323-51.) Ka 

Baumont, H., Hist. de Lunfnl-. 
Lunev., Bastien. vu, 7698. 10fr ps 

Sievert, A. J., Lopodunum-Lader- 
burg 98-1898. Karlsruhe, Jahrsu:. 
109 S. (oa 

Müller, K., Aus d ältest. V. 
Michelstadts u. seiner Umgete 
Michelst., Ramann. 32 S. 25 Pf. [25 


Weydmann, G. d. ehemal gräfl-sir 
heimischen Gebiete, s. 100, 317. (Auch as 
18. Publikation d. antiq.-hist. Ver. s. Kreuznse: 
erschienen.) Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1909, Nr.13 
K. Hölscher; Zt. f. G. d. Oberrh 15, A 
Obser. ER 

Hahn, H., G. d. Böckelheiner 
Kirchspiels u. d. Ursprungs der 
Sponheimer. Kreuznach, Harrat 
100 S. 1 M. [21 

Schell, 0., Hist. Wandergn. durcts 
bergische Land (s. 1900, 321). Forts 
(Monatsschr. d. berg. G.-Ver. 19% 
10-14 etc. 229-33.) — Ders.. Bilder 
a. d. G. Mettmanns. (Ebd. 1% 
-205 etc.) EZ 

Berg, C. vom, G. d. ehemalig. 
bergisch. Hauptstadt Lennep. Ir 
kundenbuch. Bd. I. Düsseldort, Selbst- 
verl. 329 S., 8 Taf. 3 M. (293 

Schell, 0., G. d. Stadt Elberteli 
Elberf., Baedeker. 3768. 3 M.60. [24 

Clemen, P., Schloss Burg an à 
Wupper; seine G. u. Bedeutg. Dësch, 
Schwann. fol. 7 Bl. [249 

Tille, A., Der Essensche Hot m 
Königswinter. (Beitrr. z. G. v. Stadt 
u. Stift Essen 20, 173-83.) Eë 

Real, J., Dasehemal. Hzgt. Gelder. 
seine Éntstehg. u. seine Grenze 
(= Nr. 8 v. 735.) Geldern, Druck '. 
Ch. Ed. Müller. 15 S. — Ders., Au 
Straelens Festungszeit. (= Nr. if. 
735.) Ebd. 148. (ën 

Wiltheim’s, Eustach v., Histo 
Werke; veröff. v. J. Grob. (Um 
Hémecht VI.) [293 

München, D. C., Versuch e. kur- 


E E in ma 


Territonal-Geschichte. 


gefasst. statist.-bürgerl. G. d. Hzgts. 
Lützelburg, hrsg. v. M. Blum (s. 1900, 
2267). Forts. S. 325-452. (Beil. zu 
= „Ons Hémecht" 1900.) [299 

Wampach, 6., Le Luxembourg 
neutre; étude d'hist. diplom. et de 
droit internat. publ.; avec une préf. 


de Th. Funck-Brentano. Paris, 
Rousseau. 3728. 8 fr. [300 
Lefort, A., Les Français à Luxem- 


bourg. Luxemb., Schamburger ; Reims, 
Michaud. x, 253 S. Vgl. "og, 306. [301 


Pirenne, G. Belgiens. Bd. I, s. ‘99, 2199. 
Rez.: Mitt. a. d hist. Litt. 28, 409-153 Otto 
Redlich ; Hist. Viertelj.schr. 3, 406-8 Cartellieri; 
Hist. Jahrb. 21, 555-57 A. J.; Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. 21, 355-63 Uhlirz; Moyen- 
âge ’99, 422-30 Prou; Rev. hist. 71, 875-83 
l'redericq. — G. des Marez, Une bist. nation. 
(Sep. a.: Rev. de Belgique.) Brux., Weissen- 
bruch. 1839. 158. 16 ct. | [302 

Pirenne, H., Histoire de Belgique; 
des origines au commencement du 
14. siècle. Brux., Lamertin. xij, 
431 S. 7 fr. 60. [302 a 

Rez.: Bibl. do l’école des chartes 61, 318 
-22 Lefranc. 


Rachfahl, F., Die Trennung d. 
Niederlande vom Dt. Reiche. (Westdt. 
Zt. 19, 79-119.) [303 

Blom, Ph. van, Geschiedenis van 
Oud-Friesland. (De Vrije Fries 19, 
475-792.) Vgl. 1900, 2269. [304 

Houwink, J., De staatkundige en 
rechtsgeschiedenis van Ameland tot 
deze eeuw. Leiden. Diss. 246 S. [305 

Suringa, J., Groningen in zijn 
verleden en zijn heden geschetst. 
Gron., Wolters. 348 S. 2fl.90. [306 

Muller Fz., S., Schetsen uit de 
middeleeuwen. Amsterd., van Lovy. 
328 S. [307 

Demarteau, J. E., Liege et les 
principautés ecclés. de l'Allemagne 
occidentale; étude d’hist. comparée. 
(Vgl.’99, 2203 u. 1900, 2273. — Sep.- 
Abdr.) Liege, Gothier. 2288. 10fr. [308 

Vander Linden, H., Gesch. van 
de stad Leuven. Louvain, Fonteyn. 
1899. 328 S. 7 fr. 50. [309 

Grave, G. de, Gesch. d gemeente 
Assche. Gand, Vanderpoorten. 638 S. 
5 fr. [310 


Born, J. H., Beitrr. z. Orts- u. 
Heimatskde d Grafschaft Mark (s. 
1900, 2278). Forts. (Jahrb. d. Ver. 
f. Orts- u. Heimatskde. d. Grafsch. 
Mark 13, 63-107.) [311 

Ugen, Th., Zur Orts- u. Wirt- 


°13 


schafts-G. Soests im Mittelalter. 
(Hans.G.bll.Jg.’99,115-46, Plan.) [312 

Rübel, Die älteste G. d Hellwegs 
u. d. Entstehg. d. Reichshofes Dort- 
mund. Vortr. Dortm., Krüger. 318. 
40 Pf. I 
Döhmann, K. 6., Beitrr. z. G. d 
Stadt u. Grafschaft Steinfurt. I: Die 
Burgmannen v. Steinf. Tl.1. Progr. 
Burgsteinf. 32 8. [814 

Richter, G. d. Stadt Paderborn, s. 1900, 


335. Rez.: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 137-42 
Oppermann. (315 


Eickhoff, H., Wanderung durch 
Gütersloh u. Umgegend an d. Hand 
d. G. (Jahresber. d. hist. Ver. f. d. 
Grafsch. Ravensberg 14, 52-72.) [316 

Geschichte südhannov. Burgen u. 
Klöster (e "og, 319). X: K. Scheibe- 
Moringen, Fredelsloh. 48 S. 
60 Pf. [317 

Frensdorff, F., Aus d. mittel- 
alterl. Göttingen. (Festschr d. hans. 
G.-Ver. dargebr. Gött. S.34-60.) [318 

Osten, 6. v. d., G. d Landes 
Wursten. Tl. I: Bis zu d. Er- 
oberungskriegen. Bremerhaven, Schip- 
per. 99 S. 4 M. — Ders., Wursten 
u. Bederkesa im 16. Jh. (Jahresber. 
d. Männer vom Morgenstern 2, 17-34.) 
— Ders., Aus e. klein. Landstadt; 
Festschr. z. 500jähr. Jubil. d. Stadt 
Otterndorf. Otternd., Hottendorf. 
96 S. [319 

Stölting, H., Geschichtliches a. d. 
Grafschaft Diepholz. Dieph., Schrö- 
der. 1899. 218 8. [320 

Bekker, Fritz, G. d. ehemalig. 
Gerichts u. heutig. Kirchspiels Neuen- 
Kirchen. (Zugl. e. Beitr. z.G. Bremens.) 
Blumenthal, Seubert. 178. [521 

Wohlwill, A., Die Verbindung d. 
Hansestädte u. d. hanseat. Traditionen 
seit d. Mitte d 17. Jh. (Hans. G.bll. 
Jg. ’99, 3-62.) [322 

Buchenau, F., Ueb. verschollene 
Dörfer im Gebiete d. Stadt Bremen: 
Ware. (Brem. Jahrb. 19, 94-114, 
Kte.) [323 

Seelig, &., Geschichtl. Entwicklg. 
d. hamburg. Bürgerschaft u. d. ham- 
burg. Notabeln. Hamb., Gräfe & S. 
xvj, 244 S. 7 M. [>24 

Jellinghaus, H., Vorgeschichtl. 
Grabstätten u. geschichtl. Dörfer um 
Segeberg. (Arch. f. Anthrop. etc. 
Schlesw.-Holsteins 3, 71-93.) [325 


*14 


Hartung, 0., G. d Stadt Cöthen 
bis zum Beginn d. 19. Jh. Festschr. 
Cöthen, Schulze. 614 S. 6 M. [326 

Röder, V. v., Einiges historische 
über Schloss u. Stadt Harzgerode. 
Hoym, Berg. 1899. 168. [327 

Vallentin, M., G. d. Gemeinden 
Döschwitz u. Kirchsteitz. Döschw., 
Selbstverl. 478. [328 

Weiner, F., G. d. Dorfes Kapellen- 
dorf insbesond. seiner Burg u. seines 
Klosters m. Berücksichtigung d. früher. 
Amtsdörfer Frankendorf, Hammer- 
stedt, Bohlstedt, Grossschwabhausen, 
Stobra u. Hermstedt. Weimar, Thele- 
mann. 1038. 1 M. 60. [329 

Hertel, L., Neue Landeskde. d. 
Hzgts. Sachs.- Meiningen. Hft. 1. 
(= Hft. 36 v. Nr. 770.) Hildburgh., 
Kesselring. 82 S. [830 

Raab, e Vos Chrieschwitz in früher. 
Jahrhunderten. (Mitt. d. Altert.-Ver. 
zu Plauen 13, a [331 

Rahnfeld «> Beitrr. z. e. 
Chronik v. Walderbarg. 1788-1826. 
(Schönburg. G.bll. 6, 214-23.) [332 

Pässler, À. E., Chronik v. Ober- 
frohna. KE Dr. v. Ulbricht. 
1899. 192 S. [333 

Richter, dÉ? G. d. Stadt Dresden. 
Tl. I: Dresden im Mittelalter. (Ver- 
öffentlichg. d. Ver. f. G. Dresdens.) 
Dresd., Baensch. xvj, 276S. 5 M. [334 

Dietterle, J. A., Burkhardswalde 
(Ephorie Pirna); G. d. Kirchfahrt u. 
d. vier zu ihr ‘gehör. Dörfer Burk- 
hardswalde, Biensdorf, Grossröhrs- 
dorf, Nenntmansdorf. ' Pirna, Diller 
& S. xij, g= S. 8 M. 50. [335 

Lippert, Die dobrilugkischen 
Klosterdörfer Ne u. Dobristoh. 


(Niederlaus. Mitt. 6, 211-36.) [336 


Prutz, H., Preuss. G. (s. 1900, 361). 
Bd. I: Der Fridericianische Staat u. 
sein Untergang. 487 S. 8 M. [337 

Rez. v. I u. II: Forschgn. z. brandb. u. 
preuss. G. 18, 276-80 Hintze; Litt. Cbl. 1900, 
Nr. 30 W. Sch.; Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 463 
-66 Martens. 

Ranke, L. v., Zwölf Bücher preuss. 
G. 5 Bde. in 3 Tin. 2. Aufl. (Anastat, 
Neudr.) Lpz., Duncker & H. xıj, 
622: 607; 3718. 25 M. [338 

Schmidt, P. v., Das Friedenswerk 
d preuss. Könige in 2 Jhh. Berl., 
Mittler. 2618. 3M. [339 

Kindler, K., Chronik v. Königs- 


Bibliographie Nr. 326—377. 


Wusterhausen. Königs - Wusterb. 
Marwitz. 1898. 41 S. [34 

Backschat, F., G. Neuendorf. 
Neubabelsberg b. Potsdam, In bere 
& L. 1899. 608. DI 


Geschichte, Mecklenburgische, in Eicss- 
darsteilgn. (s. +99, 3241). Hft 5e Nr.1S582 54 


Bernheim, E., Lokal-G. u. Heimst- 
kde. in ihr. Bedeutg. f. Wissenschäft 
u. Unterricht. (Pommersche Jahrbt. 
1, 15-32.) (äu 

Boehmer, F., G. d Stadt Rüpe- 


walde bis z. Aufhebg. d. alten Stadt- 
verfg. 1720. Stettin, Niekamme: 
x, 446 S. 9 M. [34 


Vgl.: K. Wrede (Monstsbll d Ges. f. pons 
G. 1900, 179-85). 

Ziolecki, G. d. Stadt Gubrau, 13® 
-1900. Guhrau, Zieblke. 2058. [3% 

Dittrich, P., Chronik v. Losse. 
Breslau, Müller & S. 95 S. 1 M. [36 

Schubert, H. „ Beschreibg. u. 6. 
d. Burg Kinsberg in Schlesien. 2. Aug 
Breslau, Woywod. 53 S. 50 Pf. [si 

Chrzaszcz, G. d. Toster Burg u 
d Herrschaft Tost-Peiskretscham in 
Oberschlesien bis z. Anfange d 16. Jh 
(Zt. f. G. Schles. 34, 181-96.) [348 


Plehn, G. d. Kreises ‘Strasburg in We 
preussen s. Nr. 354 


Sembritzki, J., G. d. kgl ge 
See- u. Handel sstadt Mem Ki Memel, 
Siebert. x, 834 S. 6 M. [350 

Rez.: Altpreuss. Monatsschr. 37, A9: 29 

nrad. 


Reinhold, H., Die Hauptereignisse 
d. G. Bartensteins. Bartenst., Dr. v. 
Gebr. Kraemer. 278. 351 

Bonk, H., Aus Allenburgs Ver- 
gangenheit. ? Künigsb. , Gräfe EL. 
36 S. 50 Pf. [352 


dë. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 
a) Wirtschafts- und Sosialgeschichte. 
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe; Handel: 
Verkehr. — Stande; Juden.) 


Sommerlad, Th., Wirtschaftsgeschichti 
Untersuchgn. Åt. 1: "Zur Würdigung nenester 
rechtsgeschichtl. Kritik. Abwehr u. Antwort 
an Herrn Uir. Stutz in Freiburg. Lps, Weber. 
838. 1 M. Vgl. 1900, 2325a. — Antwort r. 
Statz: Dt. Litt-Zig. 1900, Nr. 50. [85 

Materialien u. Forschungen zur 
Wirtschafts- u. Verwaltungs- G 3 
Ost- u. Westpreussen; hrsg. 

Ver. f. G. d. Provinzen Ost- u. > 
II: H. Plehn, G. d. Kreises Stras- 
burg in Westpreussen. Lpz., Duncker 

xıvıj, 869 S. 8 M. 80. [354 


Territorial-Geschichte. — Wirtschafts-Geschichte. 


Rez.: Dt. Litt-Ztg. 1900, Nr. 45 Perlbach; 
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 13, 616-19 
Spahn. 


Grünberg, K., Studien z. österr. 


Agrar-G. u. ar-Politik (s.’97, 365). 
IO. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 24, 231 
-310.) [355 


Bünker, J. R., Typen v. Dorf- 
fluren an d. dreifachen Grenze v. 
Niederösterr., Ungarn u. Steiermark. 
(Mitt. d. anthrop. Ges. in Wien 30, 


109-48.) [356 
Kniotek, B., Siedelung u. Wald- 
wirtschaft im Salzforst; Beitr. z. dt. 


Wirtschafts-G. (Wirtschafts- u. Ver- 
waltungsstudien m. besond. Rück- 
sicht Baierns, hrsg. v. G. Schanz VIIL.) 
Lpz., Deichert. x, 194 S. 5 M. 20. 
(63 S. auch Würzburg. Diss.) [357 

Ehrler, J., Agrar-G. u. Agrar- 
wesen d. Johanniterherrschaft Heiters- 
heim. (Volkswirtschaftl. Abhdlgn. 
d. badisch. Hochschulen. IV, 2.) 
Tübing., Mohr. 778. Subskr.-Pr.2M.; 
Einzelpr. 2 M. 50. [358 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 43 Th. Ludwig. 

Heyne, M., Alter landwirtschaftl. Betrieb 
in d. Göttinger Gegend. (Protokolle d. Ver. 
f. G. Göttingens 1899/1900, 14-23.) (359 

Hesse, Rich., Entwicklg. d. agrar- 
recht!. Verhältnisse im Stifte, später. 
Herzogt. Verden. (Sammlg. national- 
ökon. u. statist. Abhdlgn. d. staats- 


wiss, Seminars zu Halle. Bd. 27.) 
Jena, Fischer. 2448. 6 M. (698S. 
als Hallens. Diss. gedr.) [360 


Krause, K. G. C., Ueber Deiche u. einzelne, 
namentlich hamburg. Deichrechte. (Jahres- 
ber. d. Männer e Morgenstern 8, 37-51.) [361 


Schulze, E. 0., Verlauf u. Formen 
d. Besiedelung d. Landes Sachsen. 
(Wuttke, Volkskde. 51-112.) [362 


Zycha, A., Das böhmische Berg- 
recht d. Mittelalters auf Grundlage 
d. Bergrechts v. Iglau. 2 Bde. Berl., 
Vablen. ` at, 348; x1jv,517S. 20 M. 
— Ders., Ein altes soziales Arbeiter- 
recht Dtlds. (Zt. f. Bergrecht 41, 446 
-T0 aus d Monatsschr. „Deutsche 
Worte“, Jg. 19 Wien ’99.) [363 

Wutke, K., Schlesiens Bergbau u. 
Hüttenwesen s. Nr. 214. — Ders., 
Die Vitriolgewinnung im Bistums- 
lande Neisse. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schlesiens 34, 197-230.) [364 
‚ Rachfahl, F., Zur G. d. Bergregals 
in Schlesien. (Forschgn. z. brandb. 
u. preuss. G. 13, 233-42.) Erklärg. 


"15 


v. Zivier u. Replik Re. (Ebd. 627 


-86.) [365 
Fechner, H., G. d. schlesisch. 
Berg- u. Hüttenwesens in d. Zeit 


Friedrichs d. Gr., Friedr. Wilhelms II. 
u. HL, 1741-1806. (Zt. f. d. Berg-, 
Hütten- u. Salinenwesen Bd. 48, 3, 
279-401.) [366 

Geschichte, Die, d. Mansfeld’schen 
Kupferschieferbergbaues u. Hütten- 
betriebes. Eisleben, Kuhnt. 98 S. 
2 M. 25. — H. Grôssler, Geschicht!. 
Entwicklg. d. Mansfelder Kupfer- 
schieferbergbaues. (Sep. a.: Eis- 
lebener Ztg. 1900, 12. Juni.) Eisl., 
Winkler. 23 S. 25 Pf. [367 


Müllner, A., Das Eisen in Krain 
(s. 1900, 379). Forts. (Argo 7, 153 
-b8 etc. 185-89. 8, 1-8 etc. 137-41.) [368 

Haudeck, J., Der Weinbau b. Leit- 
meritz. (Mitt. d. nordböhm. Exkurs.- 
Klubs 21, 365-72. 22, 48-54.) Vgl. 
98, 2144. —— [369 


Schmidt, V., Braubetrieb u. Brau- 
stätten in Südböhmen. (Sep. a.: Mitt. 
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen.) 


Prag, Calve. 134 S. 1 M. 60. Vgl. 
1900, 2328. [370 
Meitzen, A., Ueb. d. Uhren-In- 


dustrie d. Schwarzwalds. (Alemannis 
N. F. 1, 1-78.) Sep. Freiburg, Fehsen- 
feld. 2 M. 50. [371 

Hössle, F. v., G. d. alten Papier- 
mühlen im ehemal. Stift Kempten u. 
in d. Reichsstadt Kempten. (Alg. 
G.freund 12, 25-37 ; 51-60; 71-84.) [372 

Schmidt, Alb., Die G. d. Glas- u. 
Perlenfabrikation im Fichtelgebirge. 
(Arch. f. G. Oberfrank. 21, 1-18.) [373 


å., L., Ueb. d. Melsunger Mühlen. (Hessen- 
land 1900, Nr. 14. [874 


Thiemann, C., Mitt. üb. d. Göttinger 
Tuchmachergewerbe. (Protokolle üb. 
d. Sitzgn. d. Ver. f. G. Göttingens 
99/1900, 76-93.) [375 


Schulte, A., G. d. mittelalterl. 
Handels u. Verkehrs zwisch. Westdtld. 
u. Italien m. Ausschluss v. Venedig; 
hrsg. v. d bad. hist. Kommiss. Bd. I: 
Darstellg. Bd II: Urkk. Lpz., Duncker 
& H au, 742; 368 S., 2 Ktn. 
30 M. [376 
Rez.: Hist.-polit. PU. 126, 639-63 Grupp. 
Stein, W., Beitrr. z. G. d. dt 
Hanse bis um d. Mitte d. 15. Jh. 
Giessen, Ricker. 151 S. 8M.20. [377 


*16 


Schäfer, D., Die Ausgrabungen 
bei Falsterbo. (Hans. Gil Jg. "99, 
63-92, Kte.) — Ders., Zur Orientierg. 
üb. d. Sundzollregister. (Ebd. 93 
-114.) [378 

Weissenborn, B., Die Elbzölle u. 
Elbstapelplätze im Mittelalter. Halle, 
Kaemmerer. 246 S. 3 M. 60. (70 S. 
als Hallens. Diss. gedr.) [379 

Crnologar, K., Die Marktprivilegien 
v. Watsch. (Mitt. d. Museal-Ver. f. 
Krain 10, 25-28.) [380 

Nübling, E., Ulms Handel u. Ge- 
werbe im Mittelalter. Hft.5. Ulms 
Kaufhaus im MA. Ulm, Nübling. 
1s M. (Hft.1-5 cplt. als Bd. I: 24 M) 
(Kleine Ausg., s. 1900, 390. Lfg. 2: 
4 M) [381 

Rijswijk, B. van, Gesch. van het 
Dordtsche Stapelrecht. Leiden. Diss. 
"e Gravenh., Nijhoff. su, 112 S. [382 

Rez.: Nederl. Archienbl. 1900/1901, 46-48. 

Gerbing, L., Erfurter Handel u. 
Handelsstrassen. (Mitt. d. Ver.f. G.etc. 
v. Erfurt 21, 95-148, Kte.) [383 

Bruck, R., Zur G. d. Lebensmittel- 
versorgung d. Stadt Dresden. I: Ge- 
treidehandel. (Dresdner G.bll. Bd. 2, 
Jg. 1900, S. 217-33.) [384 

Buchholtz, A., Ueb. d. im Dommuseum 
aufbewahrten, d. Stadt Riga gehörigen Lof- 


u. Külmetmaasse. (Sitzungsberr. d. Ges. f. 
G. d. Ostsceprov:nzen '99, 66-100.) [335 


Kulischer, J., Zur Entwickelungs- 
G. d. Kapitalzinses. (Jahrbb. f. 
Nationalökon. 73, 305-71. 74, 449-70; 
593-647.) [386 

Sayous, A. E., La bourse d’Amster- 
dam au 17. siècle. (Rev. de Paris 
Année 7, T. 3, 772-84.) [387 

Steinbrück, C., Entwicklg.d. Preise 
d. städtisch. u. ländlich. Immobiliar- 
besitzes zu Halle (Saale) u. im Saal- 
kreise. (Sammlg. nationalökonom. u. 
statist. Abhalgn. d. staatswiss. Se- 
minars zu Halle, hrsg. v. J. Conrad. 
Bd. X.) Jena, Fischer. 87 S. 2M. [388 


Crole, B. E., Illustr. G. d. dt. 
Post. 3. Aufl. v. B. E. König (8. 
1900, 2359). Bd. I. xvj, 372 8., 
23 Taf. 6M. [389 

Kurz, F., Uebersichtl. Verkehrs-G. 
d Arlberg u. Umgebg. 1218-1898. Bre- 
genz, Teutsch. 1899. 79S. 1 M.20. [390 
- Wanka v. Rodlo w, 0., Die Brenner- 
strasse im Altertum u. Mittelalter. 


Bibliographie Nr. 378—435. 


(= Nr. 653.) Prag, Rohlitek & S. 
178 S. > M. 50. CO 

Vogl, J., Ueb. d alt Strassen. (Mirt d 
nordbohm. Exkurs.-Klubs 22, 210-50: — A. 
Fritsche, Beitrr. z. Entwickig. d Postwesens 
in Nordböhmen. (Ebd. 21, 133-41) — å. 
Paudler, Altes Passwesen. (Ebd_2:,%3f: (333 

Gubser, J. M., G. d. Verkehr: 
durch d. Walenseethal. (Mitt. z. 
vaterl. G. St. Gallen 27, 635-79.) [313 

Brunner, J., Das Postwesen in 
Baiern in sein. geschichtl. Entwicklg. 
von d. Anfängen bis zur (regen«. 
Münch., Lukaschik. 244 S. 4M. [34 

Schmidt, E., Zur G. d. Warthe- 
verkehrs in d. polnisch. Zeit. :Hist 
Monatsbll. f. Posen 1, 85-93> [3% 


Curschmann, F., Hungersnöte d 
Mittelalters; Beitr. z. dt. Wirtschafts 
G. d. 8.-13. Jb. (= VI, 1 v. Nr. 652: 
Lpz., Teubner. 217 S. 7 M. Vor- 
zugspreis: 6 M. Vgl. 1900, 2361. [323 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 45 S. Rietschel 

Iken, J. F., Das ehemalige St. 
Jürgen-Gasthaus in Bremen. iBrem. 
Jahrb. 19, 145-71.) [397 

Werner, Aug., Die Prediger-Wittw:z- 
sozietät d. alten wubnischen Kreises. (Nieder- 
laus. Mitt. 6, 237-47.) (Da 


Heck, Boitrr. z. G. d. Stände im Mittel 
alter. I s. Nr. 941. (A 

Blau, J., Inmann u. Bauer in d 
Ortschaften d. Pfarre Rothenbaum: 
Beitr. z. Kenntnis d sozialen Ver- 
hältnisse im Böhmerwalde. iZt. f. 
österr. Volkskde. 6, 145-54.) [409 

Memminger, A., Zur G. d. Bauern: 
lasten m. besond. Beziehg. auf Baiern. 
Berner Diss. 176 S. Lut 

Senholdt. H., Ablösung d bäuerl. 
Lasten im ehemal. Fürstent. Hildes- 
heim. Gött. Diss. 64 8. [402 

Kniep, E., Die Freien vor dem 
Walde. (Hannov. G.bll. 1900, Nr. 
29 f.) [4us 

Kausch, Diegutsherrlich-bäuerlich 
Verhältnisse in d. Mark Brandenb 
bis z. Zeit d. 30jähr. Krieges. Progr 
Dramburg. 4°. 378. [44 


Graetz, H., G. d Juden v. d ältest. 
Zeiten bis auf d. Gegenw. Bd. XI: 1750 
-1848. 2. Aufl.; bearb. v. M. Braun. 
Lpz., Leiner xjv, 592 S. 9 M. [405 

Friedmann, A., G. d. Juden in 
Ingolstadt, 1300-1900. Ingolst., Krüll 
278. 70 Pf. [406 

Ziemlich, B., Die israelit. Kultus- 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte. — Verfassung. 


gemeinde Nürnberg. Nürnb., Korn. 
106 S. 1 M. 50. [407 

Müller, L., Aus 5 Jhh. Beitrr. z. 
G. d. jüdisch. Gemeinden im Riess 
(8. 1900, 409). Forts. (Zt. d. hist. Ver. 
Schwaben-Neub. 26, 81-185.) [408 

Zehnter, J. A., Zur G. d. Juden 


in d. Markgrafschaft Baden-Durlach 
(s. 1900, 2373). Forts. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. 15, 547-610.) [409 


Levy, A., G. d. Juden in Sachsen. 
Berl., Calvary. 1148. 2M.40. [410 


b) Verfassung. 
(Reich; Territorien; Städte.) 


Winkelmann, E., Allgem. Ver- 
fassungs-G.; hrsg. v. A. Winkel- 
mann. Lpz..Dyk. xv,404S. 5M. [411 

Mayer, Dt. u. franz. Verf.-G., s. 1900, 411. 


Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 16 v. Schwind. — 
Vgl. Nr. 435. [112 


Stutz, U., DieGrundlagen d. mittel- 
alterl. Verfg. Dtlds. u. Frankreichs. 
(Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, 
Germ. Abtig., 115-72.) [4128 

Lindner, Hergang bei d. dt. Königswahlen, 


s. 1900, 2377. Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 
395-97 Volkmar. [413 


-= Hölldorfer, E., Geschichtl. Ent 
wicklg. d. Begriffes d. Polizei nach 
dt. Staatsrecht. Tübing. Diss. 1899. 
108 S. [414 


Beidtel, G. d. österr. Staatsverwaltg. 1740 
-1848, s. "Oo. 393. Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 
37, 195-201 Ilwof. (415 

Tezner, Landesfürstl. Verwaltungsrechts- 
pflege in Oesterr, 8. ’99, 394. Rez.: Jahrb. f. 
Gesetzgebg. 23, 1111-21 Rachfahl. [416 

Forschungen z. Verfassungs- u. Verwal- 
tungs-G. d. Steiermark (s. 1900, 415). Ill a 
Nr. 82; IV s. Nr. 1107. [417 


Schönbach, A. E., Der steirische 
Reimchronist üb. d. Herzogshuldigung 
in Kärnten. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G. 21, 518-27.) Vgl. 1900, 2380. [418 

Schmelzle, H., Der Staatshaushalt 
d. Hzgts. Baiern im 18. Jh. m. Be- 
rücksichtigg. d. wirtschaftl , polit. u. 
sozial. Verhältnisse. (Münchener 
volkswirtschaftl. Studien. Stück 41.) 
Stuttg., Cotta. xjx, 425S. 9M. [419 

Rieder, 0., Die 4 Erbämter d. 
Hochstifts Eichstätt (s. 1900, 420). 
I: Erbkämmeramt. Forts. (Sammelbl. 
d. hist. Ver. Eichstätt 14, 41-166.) [420 

Knapp, Th., Ueb. d. vormalige 
Verfassg. d. Landorte d. jetzigen 
Oberamts Heilbronn; Beitr. z. Rechts- 
u. Wirtsch.-G. d. offenen Landes im 


*17 


dt. Südwesten. (Württemb. Jahrbb. 
f. Statist. u. Ldkde. '99, I, 1-74.) [421 

Adelmann v. Adelmannsfelden, S. 
Graf, Grundlagen d. Verfassg. u. d. 
Verwaltungssystems d. hohenzollern- 
schen Fürstentümer. Greifswald. Diss. 
1899. 848. [422 

Bigwood, G.. Les impôts généraux 
dans les Pays-Bas autrichiens: étude 
hist. de législation financière. Brux., 
Castaigne. xxjv, 366 S. 6 fr. [423 

Kötzschke, BR., Studien z. Ver- 
waltungs-G. d. Grundherrschaft W er- 
den a. d. Ruhr. Lpz., Teubner. 160 S. 
6 M. Vgl. 1900, 423. [424 

Eggers, A., Das Steuerwesen d. 
Grafschaft Hoya. (Aus: Zt. d. hist. 
Ver. f. Niedersachs. 1900.) Marburg. 
Diss. 63 S. 425 

Haug, H., Das sächsische Ober- 
steuerkollegium. (N. Arch. f. sächs. 
G. 21, 224-40.) [426 


Below. v., Territorium u. Stadt, s. 1900, 
2355. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1:00, Nr. 31 
Uhlirz; Litt. Cbl. 1900, Nr. 48 Kötzschke; Zt. 
d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. Ab- 
tlg, 258-391 Rietschel [427 

Foltz, Beitrr. z. G. d. Patriziats in d. dt. 
Städten, s. 1900, 432. (Marburger Diss. 1509.) 
Rez.: Korr.-Bli. d. westdt. Zt. 19, 85-38 Opper- 
mann; Zt.f.G.d. Oberrh. 15, 510 Beyerle. [423 

Sello, G., Zur Litteratur d R'land-Bild- 
säulen. (Dt. G.bll. 2, 1-12; 40-57; 65-89.) [129 

Tamaro, M., Le origini e le prime 
vicende dei Comuni Istriani. (Archeo- 
grafo Triestino 23, 101-28.) [430 

Beyerle, K., Grundeigentumsver- 
hältnisse u. Bürgerrecht im mittelalt. 
Konstanz; rechts- u. verfassungsge- 
schicht). Studie. I, 1: Salmannenrecht. 
Heidelb., Winter. 1698. 6 M. [431 

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, 
Germ. Abtig, 351-55 R. Schröder. 

Heldmann, Der Kölngau u. d. Civitas 
Köln, s. 1900, 2392. (Abschnitt I „Die Hypo- 
thesen üb. d Kölngau u. d älteste Verfy. d. 
Stadt Köln“ ersch. als Hallenser Habilit.schr. 
18:9. 54 S.) Rez.: Litt. Cbl. 1900, Nr. 27; 
Westdt. Zt. 19, 196-20 Oppermann; Mitt. a. 
d. hist. Litt. 28, 406-9 Koehne; Zt. d. Savigny- 
Stiftg f. liechts-G. 21, Germ. Abtlg. 28-3 


Rie’schel. [132 
Kühtmann, G. d. bremischen Stadtvogtoi 
s. Nr. 14. [1:2 a 


Wolter, F. A., Die Reichsunmittel- 
barkeit Magdeburgs währ. d. Mittel- 
alters. (G.bll. f. Stadt u. Land 
Magdeb. 35, 85-105.) [433 

Mettig, C., Ueber d. Rechte de 
„Undeutschen“ in Riga. (Sitzungs- 
berr. d. Ges. f. G. d. Ostseeprovinzen 
‘99, 61-65.) [434 

Mayer, Ernst, Hansa u. Hasbanus 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 1. Bibliographie. 2 


*18 Bibliographie Nr. 435—483. 


im nordfranz. Recht. (Festgabe d. 
Würzburger rechts- u. staatswiss. 
Fak. f. Dernburg S. 143-91.) Sep. 


Lpz., Deichert. 47 S. 1 M. 60. [435 
Rez.: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 1783-83 
Oppermann. 


ee R., Urspr in d. Zunft- 


wesens u. älteren dwerker- 
verbänded. É een Lpz., Duncker 
& H. 2018. 56 M. [436 


Rez.: Litt. Cbl. 1900, Nr. 26 v. Below; 
Korr.-Bl. d. westit. Zt. 19, Nr. 7 Oppermann. 
— Rez. v. ‘98, 2179: Rev. hist. 71, 3865-68 
Pirenne. 

Gratzy, 0., Aus d. Zunft- u. Gewerbeleben 
v. Krain, bes. Laibachs. I: Die Weissgerber- 
zunft. 11: Die Buckerzunft. (Mitt. d Museal- 
Ver. f. Krain 9, 21-37; 55-66; 109-24.) — K. 
Crnologar, Die Schneiderzunft in Rudolfs- 
wert. (Ebd. 186-94) — Ders., Die Hand- 
werks-Zünfte zu Weichselburg. I: Schuh- 
macher-Zunft. (Ebd. 10, 45-49.) Vgl. 1900, 
8487. (437 

Neder, E., Die Stricker u. Wirker in 
Bensen. (Mitt. d nordbohm. Exkurs.-Klubs 
21, 39-46.) — K. Richter, Vom alten Zunft- 
wesen in Gastorf. (Ebd. 176-74.) — G. Nowak 
ZurG.d.Seilerhandwerkes. (Ebd. 349-55.) [438 

Löbe, H., Vom ehrbaren Handwerk d. 
Steinmetzen u. Maurer in Kahla. (Mitt. d. 
Ver. f. G.kde. etc. zu Kahla u. Roda 5, 424 


-46 L Da 

ollesen, E., Werbener Gilde- 
briefe. (Jahresber. d. altmärk. Ver. 
f. vaterl. G. etc. zu Salzwedel 27, 
19-29.) [440 


c) Recht und Gericht. 


Grimm, J., Dt. Rechtsaltertümer. 4. Ausg., 
besorgt v. A. Heusler u. R. Hübner, s. 
1900, 441. Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, 
Nr. 60 Dahn; Hist. Viertelj.schr. 3, 577 f. 
Seeliger; Zt. a. Savigny-Stiftg. f. Rechts- G. 
21, Germ. Abtlg., 331-33 Stutz; Götting. gel. 
Anz. 1900, 768- 77 v Amira. [441 

Brie, S., Die Lehre vom Gewohn- 
heitsrecht. Tl. I: Geschichtl. Grund- 
legung (bis zum Ausgang d. Mittel- 
alters). Breslau, Marcus. 1899. xv, 
266 S. 8 M. [4418 

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, 
German. Abtlg., 256-72 v. Wretschko. 

Immerwahr, Verschweigung im dt. Recht, 

s. ’98, 422. Rez.: Krit. Viertelj.schr. f. Gesetz- 
Kë 40, 842-49 Alfr. Schultze. [442 

Quanter, R., Die Schand- u. Ehren- 
strafe in d. dt. Rechtspflege. Dresd., 
Dohrn. 211 S., 10 Taf. 6 M. [443 

Christ, C., Mittelalterl. Kriminal- 
justiz m. besond. Rücksicht auf 
Heidelberg u. d. Odenwald. Heidelb., 
Groos. 23 S. 30 Pf. [444 

Fockema Andreae, S. J., Bijdragen 
tot de Nederlandsche rechtsgeschie- 
denis. IV. Hoofdstukken uit de gesch. 


van rechtsmacht en rechtsvorming. 
Haarlem, Bohn. 4578. 10fl. [4$ 
Kühtmann, N: d. bremischen 


Stadtvogtei. r. 678.) Breslau, 
Marcus. 68 el 2 M. (446 
Buschmann, R., Das Gericht 


Wetter. (Jahrb. d. Ver. f. Orta- u 
Heimatskde. d. Grafsch. Mark 13, 
107-32.) [445 

Grupp, R., Schöppen, Schöppen- 
stuhl u. Klinke. (Jahresber. d hist 
Ver. zu Brandenb. 31, 1-103.) [448 


Beyerle, Grundeigentumsverhältnisse a 
Bürgerrecht im mittelalterl. Konstanz s 
Nr. 431. [413 

Fester, H., Recht d. Mannes am 
Frauengut bei d Gütersysteme d. 
Verwaltungseinheit nach d. Sachsen- 
spiegel u. d. neuer. Rechten. Mar- 
burg. Diss. 150 S. [450 

Grothe, H., Immobiliarerbfolge d 
Weiber im Mittelalter. Rostocker 
Diss. 1899. 62 S. 451 

Escher, A., Einfluss d. Geschlechts- 
unterschiedes der Descendenten im 
schweizer. Erbrecht. Zürich, Schult- 
hess. 1899. xj, 114S. 1 M. 60. [4513 

Brück, J., Grundzüge d. in d. 
Stadt Köln bis z. Einführg. d. französ. 
Rechts geltenden ehelichen Güter- 
rechts. Bonner Diss. 87 S. [452 

Hartmann, Fritz, Erbrecht der 
Ehegatten in d. Stadt Hannover. 
Götting. Diss. 1899. 43 S. [+53 


d) Kriegswesen. 


Liebe, Der Soldat in d. dt. Vergangenheit, 

s. 1900, 453. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Ar: 
Alw. Schultz; Zt. f. Kultur-G. 7, 253 Betsch: 
m off na CR Erben. [14 
ffmann, H. v., Die Militär- 

hohe ak da naher T ge- 
schichtl. Entwicklg. Diss. Götting., 
Vandenhoeck & R. 40S. 1M. [455 


Darstellungen a. d baier. Kriegs- 
u. Heeres-G. (s. 1900, 456). Hft. IX 
1128. 3M. [456 

Teicher, F., Das kgl. baierische 
Kadetion Korpe von d. Gründg. bis 
z. Gegenw. 2. Aufl. Münch., Acker- 
mann. xl}, 164 S. 4 M. [457 

Steinhauser, A., G. d. grhzgl. 
badisch. Gendarmerie-Korps. Karls- 
ruhe, Braun. 276 S. 3 M. [458 

Stamford, C. v., Das stehende 
hessische Heer v. 1670- 1866. (Hessen- 


Verfassung. — Recht u. Gericht. — Kriegswesen. — Religion u. Kirche. *19 


land 1899, Nr. 20-22; 1900, Nr. 5-11.) 
— Die kurhess. Regimenter; e. Abr. 
ihrer G. Melsung., Hopf. 88 8. 

M. [459 

Schücking, W., Die Organisation 
d. Landwehr im Fürstbist. Münster. 
(Festschr. d. hansisch. G.-Ver. dar- 
gebr. Götting. S. 20-33.) [460 

Reitzenstein, J. Frhr. Ve, Geschütz- 
wesen u. Artillerie in d. Landen 
Braunschw. u. Hannov. (s. '97, 2295). 
TL IH: 1808 bis z. Beginn d. 20. Jh. 
jx S. u. S. 437-1091 m. Ktn. 12 M. [461 

Focke, J., Vom bremisch. Stadt- 
militär. (Brem. Jahrb. 19, 1-35.) [462 

Schroetter, F. Frhr. v., Entwickelg. 
d. Begriffes „Servis“ im preuss. Heer- 
wesen. (Forschgn. z. brandb. u. preuss. 
G. 13, 1-28.) 463 

Mülverstedt, v., Die kurbranden- 
burg. Garnisonen ın d. Altmark im 
17.Jh. (Jahresber. d. Ver. f. vaterl. G. 
etc. zu Salzwedel 27, 1-18.) [464 

Eickhoff, P., Inf.-Reg. Prinz Moritz 
v. Anhalt-Dessau (5. pomm.) Nr. 42. 
Berl., Mittler. 3908. 8 M. [465 


Reimer, P., Die histor. Waffenkde. auf 
kulturgeschichtl. Grundlage; m. e. Nachwort 
e K. Kötschau. (Zt. f. hist. Waffenkde. 
Bd. II, Hft. 3.) — Ders., Die älteren Hinter- 
ladungsgeschütze. (Ebd. Hft. 1f.) — Ders., 
Das Geschützprobieren. (Ebd. Hft. 3.) — P. 
Sixl, Entwickelg. u. Gebrauch d. Handfouer- 
waffen. ale Bd. I u. II) [466 

Boeheim, W., Einzelbeiten in d. Aus- 
rüstung zum alten dt. Gestech. (Ebd. Bd. LI, 
Hft. 1) — Ders., Die Rüstkammer d. Stadt 
Emden. (Ebd. Hft. 4) — 0. Potier, Glossen 
zum Rüstmeister-Vokabularium d. Friedr. 
v. Leber. (Ebd. Hft. 4.) [467 


e) Religion und Kirche. 
Hauck, Kirchen-G. Dilds. 32. Aufl I, 2 
[468 


8. Nr. 944. 

Freybe, A., Die heilige Taufe u. 
d. Taufschatz in dt. Glauben u. Recht, 
in d. Sitte d. Volks u. d. Kirche, in 
dt. Sage u.Dichtg. Gütersloh, Bertels- 


mann. xıj, 302 S. 4 M. [469 
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 14 Simons. 


Kurz, A., Die kathol. Lehre vom 
Ablass voru.nachd. Auftreten Luthers. 
Paderb., Schöningh. 308 S. 6M. [470 

Ringholz, 0., Die Ausbreitg. d. 
Verehrung d. hl. Meinrad. (Schweiz. 
Arch. f. Volkskde. 4, 85-130, Kte.) [471 

Röhricht, R., Dt. Pilgerreisen 
nach d. heil. Lande. N. Ausg. Innsbr., 
Wagner. 3608. 8M. [471a 


Hohn, W., Barmherzige Schwestern 
vom heil. Karl Borromäus, 1652-1900. 
Trier, Paulinus-Druck. xvj, 467 S. 
4 M. — Ders., Die sozialökonom. 
Beziehgn. charitativer Genossenschaf- 
ten speziell untersucht an d. Nancy- 
Trierer Borromäerinnen in Did. 
1810-99. Berliner Diss. 62 8. Vgl. 
1900, 1885. [472 


Kuiper, J., Gesch. van het gods- 
dienstig en kerkelijk leven van het 
Nederlandsche volk, 626-1900 (8. 
1900, 488). Stuk 4-6. S. 337-669 u. 
18 S. cplt. 6 fl. 50. [473 

Heidkämper, Die schaumburg- 
lippische Kirche; kurzer Ueberblick 
üb, ihre Entwicklg. vor u. nach d. 
Reform. (Zt. d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.-G. 5, 349-409.) Sep. Bücke- 
burg, Frommhold. 1 M. [474 

Simm, C., Zur Kirch.-G. d. Amtes 
Salder(8.1900,491). Forts. (Braunschw. 
Magaz. ‘99, Nr. 21; 26 f. 1900, Nr. 9 
-11; 13; 16. [475 

Keller, B., Kirchl. Chronik d. 
Stadt Döbeln. Lpz. u. Döbeln, Jacobi 
& Z. 728. ıM. 60. [476 

Hofmann, R., Beitrr. z.schönburg. Kirchen- 
u. Schul-G. (s. 1900, 2435). Ergänzgn. (Schön- 
burg. G.blL 6. S. 224.) [477 

Zahn, W. G. d. Kirchen u. kirch- 
lichen Stiftungen in Arneburg. (Jahres- 
ber. d. altmärk. Ver. f. vaterl. G. etc. 


zu Salzwedel 26, 36-55.) [478 

Freytag, H., Proussen u. d. dt. National- 
hospiz St. Maria del’ Anima in Rom. (Zt. 
d. westpreuss. G.-Ver. 42, 69-87.) Vgl. 1900, 
2433. [479 


Wirken, Das soziale, d. kath. 
Kirche in Oesterr. (s. 1900, 467). 
Ba. VII: Diözese St. Pölten. xv, 
422 S. 6M. [480 

Mayer, J. @., Wiederwahl der 
Geistlichen in d. Schweiz. (Kath. 
Schweizerbll. 15, 343-56.) — Th. 
v. Liebenau, Bened.-Abtei Luzern. 
Le 142-68; 265-71.) — K. Holder, 
atronatsrecht d. Gemeinde u. d. 
Rates v. Freiburg u. d. Kollegiatstifts 
St. Niklaus im 16. Jh. (Ebd. 68 
-86.) [481 


Ringholz, 0., Wallfabrts - G. 
Unserer Lieben Frau v. Einsiedeln. 
Freiburg, Herder. xj, 382 S. 
7 M. 60. [482 


Fischer, X., Abriss d. G. d. kath. 
Pfarrei u. Gemeinde Aarau v. J. 


dh 


"20 
1803-1895. Aarau, Wirz. 120 S. 
1 M. 50. [483 


Npecht, Th., Fronleichnamsprozession in 
Dillingen. (Jahrb. d. hist. Ver. a Se 
113-15., 

Naegele, A., G. d. Klosters Wib- 
lingen nach Aufzeichngn. seines letzt. 
Priors, d. später. Bischofs, Gregor. 
Ziegler. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- 
u. Cist.-Orden 21, 277-85.) [485 

Busl, Bened. -Kloster Weingarten 
b. Ravensburg in Oberschwaben. 
(Kirchenlexikon 12, 1264-74) — 
Ders., PrümonstratenserklosterWeis- 
genau b. Ravensburg im württemb. 
Donaukreise. (Ebd. 1295-1300.) [486 


Lindner, P., Verzeichn. aller Aebte etc. 
d. Reichsabtei Ochsenhausen O. S. B. (s. 1900, 
476). Schluss. (Diözusanarch. v. Schwaben 
1900, 86-91; 191f) [487 


Reinfried, K., Geschichtl. Ueber- 
blick üb. d. Landkapitel Ottersweier 
u. dessen Pfarreien. (Oberrhein. 
Pastoralbl. Jg. 2, Nr. 1 ff.) [488 

Grandidier, Nouv. oeuvres ined., 
publ. p. Ingold ís. 1900, 478). T. V: 
Ordres militaires et mélanges histor. 
(Strasbourg). jx, 446 S. 6 M. [489 

Winterer, L., Heilige d. Elsasses. 
Rixheim, Sutter & Co. 1899. 3595. [490 

Hoffmann a Co L'abbaye de Mar- 
bach et le nécrologe de MCCXLI. 
(Sep. a.: Mitt. d. Ges. f. Erhaltg. d. 
geschichtl. Denkmäler im Elsass 20, 
67-230.)Strasb.,Impr.Strasbourgeoise. 
1899. 166 S. [491 

Schickelé, Le doyenné de Mase- 
vaux (s. 1900, 2459). Forts. (Rev. 
cath. d'Als. 19, 170-82 etc. 616-31.) 
— Ders., Le doyenné de Sundgau 
(s. 1900, 2459). Schl. (Ebd. 18, 24 
-31; 89- 104.) Sep. Colmar, Hüffel. 
Rixheim, Sutter. 1899. 149 S. [492 

Jérome, L., L'abbaye de Moyen- 
moutier; étude hist. (Bull. de la 
Soc. philom. vosgienne 24, 177-264. 
25, 17-184.) 493 

Lager, Ehemalige Bened.-Abtei 
Tholey (s. 1900, 484). Forts. (Stud. etc. 
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 20, 582 
-99. 21, 15-34; 268-77.) [494 

Scholten, R., Cist.-Kloster Grafen- 
thal oder Vallis comitis in Asperden 
im Kreise Kleve Kleve, Boos Wwe. 
1899. 298 u. 2978. 12M. [495 

Tille, A., Bened.-Abtei St. Martin 
b. Trier; Beitr. z. Trierer Kloster-G. 


(Trier. Arch. 4, S. 1-94 u. 40* S.) [496 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 40 Keussen. 


Bibliographie Nr. 483—536. 


Görres, F., Beitrr. z. G. d. Cisterc - 
Abtei Himmerod. (Zt. f. wise. Tie 
43, 282-98.) [437 

Reiners, A., Verehrg. d LI Setaetisz un 
in Echternach. (Ons Hémecht e 412-17 — 
Tb. Bassing, Die Manner- a. Jung. 
congregation genannt Marianische SedaLrst 
in d. Stadt Vianden unt. d Titel „Himz-i- 
fahrt Mariae”. (Ebd. Nr. 4 ff.) E 

Reusens, Pouillé de l’ancien di: 
cèse de Cambrai. (Analectes p. serv A 
l'hist. ecclés. de la Belgique 33, 1-2:4: 
Sep. Louvain, l'auteur. u fr. EYE 

Schulte, Zur G. d. alten Dekana:= 
Wattenscheid in d. Grafschaft Mark 
(Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatstd: 
d. Grafsch. Mark 13, 132-36. [5 

Cremann, B., G. d. kath. Kirche 


zu Ibbenbüren. (Sep. a.: Ibbentür. 
Volksztg. 1899/1900.) Ibbenb., Ver- 
einsdr. 200 S. EDI 


Witt, F., Der Katholizismus in 
Schleswig- Holstein seit d Reform 
(Schrr. d Ver. f. schlesw.-holst. Kirch - 
G. 2. Reihe, Hft. 5, 1-116) Lu 

Feldkamm, J Geschichtl. Nacar 
üb. d. Erfurter Weihbischöfe. M:t 
d. Ver. RRE v. Erfurt 21, 1-93.) {343 


Dittrich, Zur G. d. Prämon- 
stratenserin lan Progr. Breslau 
4°. 155. EI 


Rieker, Grundsätze d. reform. Kirchs?- 
verfg., 8. 1900, 2480. Rez.: Dt. Zt. f. be 
recht 9, 416- 19 Sohm. 


Foerster, E., Rechtslage d. i 
Protestantismus 1800 u. 1900. (Vortrr. 
d theol. Konferenz zu Giessen, 
15. Folge.) un Ricker. 80 Pf. [u$ 


Ilwof, F., Der Protestantismus in 
Steiermark, Kärnten u. Krain vom 
16. Jh. bis in d. Gegenw. Graz. 
Leykam. 300 S. 3 M. 20. EI 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 49 Loserth 

Haller, J., Gebrauch d braunschweinsch 


(hannov.) Katechismus in Württemberg it 
d Ges. f. niedersächs. Kirch OG 5, 452-68 ; La 


Kolb, Zur kirchl. G. Stuttgarts im 
18. Jh. (8.'99,492). Forts. (BIL f. württt. 
Kirch.-G.’99, 34-52; 160-701 Lag 

Neubauer, G. d franz.-ref t- 
meinde zu Zweibrücken. (G. bll. d 
dt. Hugenotten-Ver. IX, 6/7.) Magde. 
en. 50S. 1 M. im 

Diehl, W., Bedeutg. d. beiden 
Definitorialor nungen v. 1628 u. 174 
f. d. G. d. Darmstädter Definitoriums. 
(Sep. a. : Festschr. f. B. Stade.) Giessen. 
Ricker. 1 M. 60. Vgl. Nr. 1337. [511 


Religion und Kirche. — Bildung. 


Rehse, L., G. d. evang. Gemeinde 
Bergisch - Gladbach. Berg. - Gladb. 
297 S. 2 M. 60. [512 

Bösken, W., G. d. evang. Gemeinde 
zu Xanten im 1. Jh. ihres Bestehens. 
2 Hfte Wesel, Schmithals. 65; 
109 S. 2 M. 50. 513 

Villaret, H., Die hugenott. Pfarr- 
gemeinde zu Hameln. (G.bll. d. dt. 
Hugenotten-Ver. IX, 89.) Magdeb., 
Heinrichshofen. 40 S. 80 Pf. [514 

Beste, J., Album d. evang. Geist- 
lichen d. Stadt Braunschweig m. 


Kurzen Nachrr. üb. ihre Kirchen. 
Braunschw. u. Lpz., Vollermann. 
138 S. 2 M. 40. [515 


Freisen, J., Taufritus in Schlesw.- 
Holstein seit Einführg. d. Reform. 
(Hist. Jahrb. 21, 255-68.) [516 

Schultz, Aus d. Kirch.-G. Eider- 
stedts. Garding, Lühr. 30 S. 40 Pf. [517 

Michelsen, E., 2 Kollekten f. d. 
Kirche zu Westerland. (Schrr. d. 
Ver. f. schlesw. - holst. Kirch. - G. 
2. Reihe, Hft. 5, 125-44.) [518 

Hertel, V., G. d. Kirchenliedes in 
d. S. Meining. Landeskirche. (Schrr. d. 
Ver. f. S.-Meining. G. 35, 83-107.) [519 

Arper, K. u. G. Lämmerhirt, Aus 
Weimars kirchl. Vergangenheit. Wei- 
mar, Thelemann. 1108. 60 Pf. [520 


Inh.: Arper, Reformation in W.; Lämmer- 
hirt, Bilder a. d. G. d. weimarisch. Stadtkirche. 


Kirchengalerie, Neue sächsische. 
(Hrsg.: G. Buchwald.) Bd. I: 
Ephorie Leisnig. Lie 1-25. Bd. II: 
Ephorie Freiberg. Abtlg. 2: Kgl. 
amtshauptmannschaftl. Delegation 
Sayda. Lfg. 1-2. Lpz., Strauch. 4°. 
918; 176 Sp. à Lfg. 40 Pf. [521 

Rez.: N. Arch. f.säche. G. 21, 282-4 Ermisch. 
Weinmeister, P., Beitrr. z. G. d. 
evang.-ref. Gemeinde zu Leipzig, 1700 
-1900. Lpz., Barth. 2108. 4M. [522 
Zuchhold, E., Kirchen- u. Schul- 
wesen in Triebel. (Niederlaus. Mitt. 
6, 179-88.) [523 

Koch, Rud., G. d franz.-dt.-reform. 
Gemeinde zu Bützow in Mecklenb.- 
Schwerin. (G.bll. d. dt. Hugenotten- 
Ver.IX,4/5.) Magdeb., Heinrichshofen. 
41 S. 80 Pf. 524 

Braun, Th., Städtisches Kirchen- 
regiment in Stralsund. (Dt. Zt. f. 
Kirchenrecht 10, 61-88.) [525 

Gerlach, M., Chronik d. evangel. 
Kirche v. Kotzenau. Kotzenau i. Schl., 
P. Wagner 1038. 1 M. [526 


*21 


Radtke, M., Versuch e. G. d. 
evang. Kirchengemeinde Birnbaum. 
Birnb., Buchwald. 1785. 1M.50. [527 


f) Bildung, Litteratur, Kunst. 


Texte u. Forschungen z. G. d. 
Erziehg. u. d. Unterr. in d. Ländern 
dt. Zunge, hrsg. v. K. Kehrbach 
(s. 1900, 2502). II: G. Bauch, An- 
fånge d. Univ. Frankfurt a. O. u. 
Entwicklg. d. wissenschaftl. Lebens 
an d. Hochschule, 1506-1540. 179 S. 
2 M. 50. [528 

Knod, 6. C., Oberrhein. Studenten 
im 16. u. 17. Jh. auf d. Univ. Padua 
(8. 1900, 2498) Forts. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. 15, 432-53.) [529 

Rez. v. 1900, 24:18 (Knod, Dt. Studenten in 
Bologna): Hist. Viertelj.schr. 3, 420-28 Priv- 


batsch; Hist. Zt. 85, 307-9 Eichler; Zt. f. dt. 
Philol. 82, 376-79 H. Holstein. 


Zahn, W., Altmärker auf d. Univ. 
Erfurt, 1392-1636. (Jahresber. d. alt- 
märk. Ver. f. vaterl. G. etc. zu Salz- 
wedel 27, 76-88.) — Ders., Desgl. 
auf d. Univ. Frankf. a. O., 1506-1648. 
(Ebd. 30-75.) [530 

Morawski, K., Historya uniwersy- 
tetu Jagiellonskiego srednie wieki j 
odrodzenie. (Munera saecul. univ. 
Cracoviensis ... Vol. I. IL) Krakau, 
Poln. Verlags-Ges. Zei, 467; xv, 
4725. 18M. — Codex diplomat. univ. 
studii generalis Cracoviensis. Pars V: 
1549-1605. (Munera... Vol. V.) Ebd. 
vm, 3088. 8 M. [531 

Treichel, A., G. d. Universität Culm (s. 


1900, 524). Nachtr. (Zt. d. hist. Ver. f. Marion- 
werder 33, 8. 38f. [532 

Stalmann, W., Das herzogl. philo- 
log.-pädagog. Institut auf d. Univ. zu 
Helmstedt, 1779-1810 (s. 1900, 520). 
I. Progr. Blankenburg. 4°. 268. [533 

Prutz, Entwickelg. d. hist. Pro- 
fessur in Königsberg. (Ber. üb. d. 
6. Versammig dt. Historiker zu Halle 
S. 22-26.) [534 


Monumenta Germaniae paedagogica (s. 
1900, 2501). Bd. XXI s. Nr. 1215. — Rez e XIV 
u. XIX (F. Schmidt, Erziehg. d. pfülzi«ch. 
Wittelsbacher): Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr 163 f. 
Zimmerer. — NachtragzuXIVv.Fr.Schmidt 
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziebgs.- u. Schul-G. 10, 
738-90). E [535 

Appuhn, A., Das Trivium u. Qua- 
drivium in Theorie u Praxis. Tl. I: 
Das Trivium. Beitr. z. G. d. höher. 
Schulwesens im Mittelalter. Erlang. 
Diss. 117 S. [536 


+22 Bibliographie Nr. 537—592. 


Gruber, Chr., Entwicklg. d. geogr. 
Lehrmethodenim18.u.19.Jh. Münch., 
Oldenbourg. 254 S. 3 M. 50. [537 

Klimburg, R. Frhr. v., Entwicklg. 
d. gewerblich. Unterrichtswesens in 
Oesterreich. (Wiener staatswiss. Stu- 
dien II, 1.) Tübing., Mohr. 240 S. 
7 M.; im Abonn. 6 M. 538 

Haag, F., Beitrr. z. bernisch. Schul- 
u. Kultur-@. (8. '98, 2277). Bd. I 
(2. Hälfte) 5148. 4M. [539 

Zeidler, J., Aus d. Schul- (u. Theater]leben 
v. Ottobeuren. (Diözesanarch. v. Schwaben 
1900, 129-37.) [540 

Roeschen, A., Rückblick auf d. 
G. d. Lateinschule u. d. Gymnas. 
Fridericianum zu Laubach in Hessen. 
Giessen, Frees. 54 S. 1 M. 50. [641 

Fehrs, F., Die Oberschule d. Stadt 
Wetzlar. Progr. Wetzlar. 1899. 
31 8. [542 

Mertens, M., Die höhere Lehr- 
anstalt zu Brühl 1783-1821. Progr. 
Brühl. 53 8. 543 

Terwelp, @., G. d. Gymnas. Tho- 
maeum zu Kempen, Rh. (8.1900, 532). 
T1. II (Beilagen). S. 141-176. [544 

Heinemann, A., G. d. Volksschul- 
wesens im Herzogtum Braunschweig. 
Von d. Anfüngen bis zum Tode Hzg. 
Wilhelms. Braunschw., Appelhaus 
& Co. 49 S. 80 Pf. 545 

Fulst, 0., Gründg. u. Entwicklg. 
d. Seefahrtschule in Bremen. (Bremi- 
sches Jahrb. 19, 36-93.) [546 

Jordan, R., Beitrr. z. G. d. Gymnas. 
in Mühlhausen i. Thür. (s. 1900, 537). 
V. Progr. Mühlh. 48 S. 547 

Zieger, B., Der Handelsschul- 
gedanke in Kursachsen im 18. Jh. 
Beitrr. z. e. G. d. Handelsschulwesens. 
Dresden, Selbstverl. 688. 1 M. [548 

Chronik d. Schulen zu Oelsnitz i. 
Vogtl. Hrsg. v. d. Lehrerschaft zu 
Oelsnitz. Oelsn., Götze & Th. 868. 
11 Taf. 2 M. — B. Reiner, G. d 
Stadtschule zu Oelsnitz i. V. von d. 
Ref. bis 1667. Lpz. Diss. 72S. [549 

Müller, Geo., Südlausitzer Schul- 
bücher. (Festschr. z. Jubil. d. kgl. 
sächs. Altert.- Ver. S. 168-87.) [550 

Wienstein, F., Preuss. Pädagogen 
d. Neuzeit. 30 Charakterbilder als 
Beitr. z. Schul-G. Arnsberg, Stahl. 
1858. 2 M. 25. 551 

Vogel, 0., Aus d. älter. Schul-G. 
Perlebergs. Progr. Perleb. A9. 202. [552 

Berbig, F., Nachrr. u. Urkk. d. 


latein. Schule zu Crossen. Tl. I 
Progr. Crossen. 4°. 41. [553 

Bülow, v., Zur G. d Schule i: 
Pyritz, 1590-1757. (Mitt. d. Ges. f 
dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 10, 149-6. 
— Ed. Beintker, Die Schulordnunze 
d latein. Schule zu Anklam. (Etd 
205-42.) [554 

Clemenz, B., G. d. Domschule z 
Breslau. Bresl., Aderholz. 26 S. 
60 Pf. [555 


Kohfeldt, G., Zur G. d. Bücb#- 
sammlen. u. d. Bücherbesitzes in Dtid 
(Zt. f. Kultur-G. 7, 325-88.) [556 

Schubert, A., Die ehemalig. Biblis- 
theken d. von Kaiser Josef II. auf- 
gehobenen Mönchsklöster in Mähren 
u. Schlesien. (Cbl. f. Bibliothw. 17, 
321-36; 401-23; 449-68.) 351 

Ettlinger, E., G. d. Bibliothek r. 
St. Peter im Schwarzwalde unter 
besond. Berücksichtig. d. Hand- 
schriftenbestandes. (Zt.f.G.d.Oberrh. 
15, 611-41.) [555 

Arnold, Ernst, Dresden al 
Druckerstadt v.1524-1900. Dresd., Leb- 
mannsche Buchdr. 1038.,5 Taf. [553 


Berthold, Die Wissenschaft u. d 
Augustiner-Chorherrenstift Kloster- 
neuburg. Wien, Mayer & Co. 688. 


2 M. 40. [584 

Landsberg, G. d. dt. Rechtswissenschafl 
8. 1900, 2525. Rez.: Krit. Viertelj.schr. f. Ge 
setzgebg. etc. 42, 374-4353 Max Conrat [1 

Weisgerber, H., La corporation des chi- 
rurgiens -barbiers de Rıbeauvill& 1650-1731. 
doco. p. serv. à l’hist. de la chirurgie en Alsace 
au 18. siècle. (Mitt. d. Ges. f. Erbaltg à 
geschichtl. Denkmäler im Elsass 20,1-65) Ser- 
Strassb, Noiriel. 2 M. (Lei 


Goedeke, K., Grundriss z. G. d 
dt. Dichtg. (s. 1900, 2527). Hft. 22 
(Bd. VII, 577-883). 6 M. 80. [563 

Vilmar, A. F. C., G. d. dt Natiuzal- 
Litteratur. 25. (Jubil.-)Aufl. Mit e. Fortaetzg 
„Die dt. Nat.-Litt. vom Tode Goethes but 
Gegenwart“ v. A. Stern. Marb., Elwer 
xvj, 7788. 5 M. 

Francke, Social forces in German liters- 
ture, s. ’98, 506. (Ersch. in 3. Ausg. 127%: 
Rez.: Litt.-BL f. germ. u. rom. Philol 20. 1% 
-90 Muncker. 1535 

Nagl u. Zeidler, Dt.-österr. Litt.-G., s 1%, 
548. Rez.: Allg. Litt.bl. '99, Nr 5 W1, Ar 
f. d. Stud. d neuer. Sprachen 104. 363-6 R 
M. Meyer. — Zeidler, In Sachen d „It- 
österr. Litt.-G.“ (Beilage zu Euphorion VI. t: 
19 8. ER: 

Krauss, R., Schwäbische Litt.-G., s. 12%, 
850. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 18 Bohne: - 
berger; Württemb. Vierteljhfte. 9, 245 J. Hart- 
mann. (De 


Bildung, Litteratur und Kunst. 


May, H., Behandlgn. d. Sage v. 
Eginhard u. Emma. (Forsch. z. 
neuer. Litt.-G., hrsg. v. Muncker. XVI.) 
Berl., Duncker. 130 S. Subskr.-Pr. 
2 M. 75; Einzelpr. 3 M. 30. — St. 
Hock, Die Vampyrsagen u. ihre Ver- 
wertg. in d. dt. Litt. (Forschgn. XVII.) 
Ebd. jx, 133 S. 2 M. 85 bzw. 
3 M. 40. [568 

Lachmanski, H., Die dt. Frauen- 
zeitschriften d. 18. Jh. Berliner Diss. 
76 S. [569 


Stieve, F., Entwicklg. d. Zeitungs- 
wesens. (Stieve, Abhdign. etc. S. 52 
-67.) [570 
Mangold, F., Die Basler Mittwoch- 
u. Samstag-Zeitung 1682-1786; Beitr. 
z. G. d. Nachrichtenverkehrs u. dessen 
Organisation im 17. u. 18. Jh. Diss. 
Basel, Jenke. 163 S. 2 M. 50. [571 


Kraus, F. X., G. d. christl. Kunst 
(s. ’98, 619). II, 2: Renaissance u. 
Neuzeit, Hälfte 1. 2828. 8M. [572 

Rez. v. Bd. 2, Abtig. 1 (Mittelalter): Götting. 
gel. Anz. ’98, 714-22 Gerh. Ficker; Monatsschr. 
f. Gottesdienst u. kirchl. Kunst 3, 89-96 Bergner. 

Studien z. dt. Kunst-G. (s. 1900, 2534). 
Hp 24-27. Vgl. Nr. 956; 1183; 1186; 1191. [573 


Dehio, @., Die Kunst d. 17. u. 


18. Jh. (Kunst-G. in Bildern. V.) 
Lpz., Seemann. fol. 100 Taf., 8 8. 
Text. 10 M. 50. [574 


Hann, F. G., Das Einhorn u. seine Dar- 
stellgn. in d. mittelalterl. Kunst Kärntens. 
(Carinthia ’99, 73-88.) — Ders., Zur Kunst- 
topogr. v. Millstatt. (Ebd. 1900, 24-26.) — 
Ders., Beitrr. z. Kunsttupogr. Oberkürntens. 
(Ebd. 89-98 etc.) [575 


Forschungen z. Kunst-G. Böhmens 
(s. ’99, 2449) IV: H Schmerber, 
Beitrr. z. G. d. Dintzenhofer. fol. 
64 S., 7 Taf. 20 M. [576 

Huber, S., Abriss d. Kunst-G. 
Mit besond. Rücksichtnahme auf d. 
Entwicklg. d. Kunst in d. Erzdiözese 
Münch.-Freising. Freising, Plenagl. 
1748. 2 M. [577 

Höfer, H., Beitrr. z. G. d. Kunst 
u. d. Kunstbestrebgn. d. Cistercienser 
in d. Rheinlanden (s. 1900, 2538). 
Schluss. (Stud. etc. a. d Bened.- u. 
Cist.-Orden 21, 238-44.) [578 

Wiebalck, R., Kunsthistor. Streif- 
züge durch d. Nordseemarschen d. 
ehemal. Diözese Bremen. (Jahresber. 
d. Männer vom Morgenstern 2, 35 
-48.) [579 


KÉ 


Hartung, H., Motive mittelalt. 
Baukunst in Dtld. (s. "og, 2456). 
Lfg. 6. 25 Bll. 25 M. [580 

eller, A., Das Rathaus zu Darm- 
stadt; Beitr. z. Bau-G. Darmstadts. 
Darmst., Schlapp. fol. 8 M. [581 

Bremen u. seine Bauten; bearb. 
u. hrsg. v. Architekten- u. Ingenieur- 
Ver. Berl., Schünemann. 784 S., 
12 Beilagen in Mappe. 30 M. [582 


Schönbrunner u. Meder, Hand- 
zeichngn. alter Meister a. d. Alber- 
tina etc. (s. 1900, 2550). V, 4-9. 
à 3 M. [583 

Lehmann, Alfr., Das Bildnis bei 


d. altdt. Meistern bis auf Dürer. 
Lpz., Hiersemann. xvj, 252 S. m. 
72 Abbildgn. 16 M. 584 


kunst in Freiberg. (Mitt. d Freiberger 
Altert.-Ver. 36, 7-114, 8 Taf.) [585 

Hasse, P., Aus d. G. d. Lübecker 
Malerei v. 1550-1700. Lübeck, Nöh- 
ring. 8 Lichtdr.-Taf. u. 5 S. Text. 
fol. 6 M. [586 

Welisch, E., Augsburger Maler 
im 18. Jh.; Beitr. z. G d. Barock u. 
Rokoko. Augsb., Lampart & Co. 
146 S. AM. [587 
mäldesammlgn. (Zt. f. bild. Kunst 
11, 265-80.) [588 


Hampe, Th., Goldschmiedearbeiten 
im German. Museum. (Mitt. a. d. 
Germ. Nat.-Mus. '99, 33-46. 1900, 27 
-38; 92-106.) — M. Wingenroth, 
Kachelöfen u. Ofenkacheln d. 16. 
-18. Jh. im Germ. Mus. etc. (s. 1900, 
583). Forts. (Ebd. ’99, 87-104. 1900, 
67-71.) [589 

Rahn, J. R. u. H. Lehmann, Er- 
gänzgn. z. Litt. üb. d. schweizer. Glas- 
malerei. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 
1900, 69-73.) — H. Oidtmann, Die 
schweiz. Glasmalerei v. Ausgange d. 
16. bis z. Beginn d 18. Jh. (Zt. f. 
christl. Kunst 12, 801-18 etc.) [590 

Berling, K., Diesächs. Hofkellerei- 
gläser. (Festschr. z. Jubil. d. kgl. sächs. 
Altert.-Ver. 188-209.) [591 


Vogel, M., G. d. Musik von d. 
ersten Anfängen christl. Musik bis 
auf d Gegenw.; m. besond. Berücks. 
d. dt. Musik, speziell d. dt. Volks- 


*24 


liedes. Lpz., Hug & Co. 218 S., Taf. 
3M. [592 

Schmid, 0., Das sächsische Königs- 
haus in selbstschöpferischer musikal. 
Bethätigung. Lpz., Breitkopf & H. 
31 S. 1 M. 50. [593 


Proelss, R., Kurzgefasste G. d. dt. 
Schauspielkunst von d. Anfängen bis 
1850. Lpz., Berger. xvj, 416 S. 


6 M. [594 


Helnzel, Reschreibg. d geistl. Schauspiels 
im dt. Mittelalter, s. '9x, 2343. Rez.: Zt. f. 
österr. Gymun. 50, 127-31 R.M Werner; Anz. 
f. dt. Altert. 25, 9223-29 Ammann; Zt. f. dt. 
Philol. 32, 382-84 Kuhl: Arch. f. d. Stud. d. 
neuer. Sprachen 104, 366-71 V. Michels. [595 


Schön, Th., G. d. Theaters in Ulm 
(s.1900, 589). Schluss. (Diözesanarch. 
v. Schwaben 1900, 14-16 etc. 155 
-58.) [596 


g) Volksleben. 

Meyer, Das dt. Volkstum, s ’99, 2491. Rez.: 
Zt.d. Ver. f. Volkskde 9,18:24 R.M. Meyer. [597 

Weise, 0., Die dt. Volksstämme 
u. Landschaften. Lpz., Teubner. 
128 S., Kte. 90 Pf. [598 

Monographien z. dt. Kultur-G., 
hrsg. v. G. Steinhausen (s. 1900, 
2568). V: H. Boesch, Kinderleben 
in d. dt. Vergangenheit. 132 S.; 
VI: A. Bartels, Der Bauer in d. dt. 
Vergangenheit. 143S. a4M. [599 

Chelard, R., La civilisation frang. 
dans le développement de l'Allemagne 
(Moyen-âge). Paris. 3588. 7 fr. 50. [600 

Rez.: Rev. erit. 1900, Nr. 88. 

Breysig, K., Kultur-G. d. Neuzeit. 
Vergleich. Entwicklungs-G. d. führ. 
Völker Europas u. ihres sozialen u. 
geist. Lebens. Iu.II,1. Berl., Bondi. 
xxxv, 291; eu, 618 S. 16 M. [601 

Rez.: Litt. Cbl. 1900, Nr. 48 Lamprecht. 

Haberlandt, M., Kultur im Alltag; 
Run Aufsätze. Wien, Wiener 

"er 2398. 3 M. 60. [602 

Beiträge z. Volkskde: M. Baege, Dt. 
Sprache, e Spiegel dt. Volkeurt, P Oester- 
len, Beitrr. z. G. d. volketüml. Leibestibgn.; 


G. Jordan, Tod u. Wiuter bei Griechen u. 
Germanen. Lpz., Teubner. 37S. 1 M.80. [603 


Seiler. Fr., Die Entwicklg. d. dt. 
Kultur im Spiegel d. dt. Lehnworts 
8. '96, 48). Il: Von d. Einführg. d. 

hristentums bis z. Beginn d. neuer. 
Zeit. xj, 2238. 2 M. 60. [604 

Karlowicz, J., German. Elemente im 
slavisch. Mythus u. Brauch. (Arch. f. Religions- 


wiss. 3. 184-93.) H. Schukowitz, Rosen- 
gärten, (Ebd. 275-84.) [605 


Bibliographie Nr. 592—649. 


Devens, F. K., Das dt. Ross in 
d. G., in Sitte, Sang u. Sage (s. Do 
2499). Lfg. 3. S. 69-113 u. 7 Ta 
8 M. [618 

Fasterding, G., Der Rattenfinger v. 
Hameln; Beitr. z. Sagenforschg. 
Allg. Ztg. 1900, Nr. 2 2.) [Er 

Liebe, G., Zur Vor-G. d. Landstreicker- 
wesens. (Zt. f. Kultur G. 7, 359-92.) Kä 


Lost F. F., Echte Tiroler Lieder. 


Wien, Selbstverl. 1899. zu. 502 3. 
3fl.35. — Nachlese I. Ebd. aa 
72 S. 2 Kr. LE) 


Paudler, A., Sagen aus Deutschbibmen 
(Mitt. d. nordböhm. Exkurs. -Klubs £2, 551 
-80.) — E. Alliger, Sagen a. d Adlergebir. 
u. d. Erlitzthale. (Ebd. 148-50: — Fr 
Wilhelm, Der Waldkônig u. d. Windsbrast, 
alte Sage m. tiefem Hintergrunde a d £:ri- 
westl. Böhmen. (Ebd. 113-1») BE 

Urban, N., Volkstümliches a. d. Piserr 
Bezirke in Westböhmen. (Zt. f. österr. Vokr 
kde. 6, 32-84) — d, Haudeck, Bauernkret in 
Elbthale bei Leitmeritz. (Ebd. 4, 129-351 jet 


Homner, L., K. Csallner, H. Schiller 
u. d Schobel, Zur Volkskde. (Korr-BL d 
Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 23, 0-42, 1051ž; 
133-37.) DÉ 

Meier, S., Volkstümliches aus d 
Frei- u. Kelleramt. (Schweizer. Arch. 
f. Volkskde. 4, 17-29; 167-73; 221 
-32.)— S. Reber, Sagen u. Traditionen 
a. d Freiamt im Aargau. (Ebd. 232 
-36.) [613 

Lory,K.,Kulturbilder aus Frankens 
Vergangenheit. (Forschgn. z. G. 
Baierns 8, 1-16; 106-23.) [614 

Lingg, M., Kultur-G. d. Erzdiözese 
Bamberg seit Beginn d. 17. Jh. auf 
Grund d. Pfarr A isitationsberichte. 
Bd. I: Das 17. Jh. Kôsel, Kempten 
174 S. 2 M. 80. [613 

Reiser, K. A., Sagen etc. d. Ali- 
gius (s. 1900, 607). Hft. 17 u. 1x. 
(Bd. II, 449-576.) 616 

Hartmann, J., Schwabenspiegel 
aus alter u. neuer Zeit. (= Nr. 717: 
Stuttg., Gundert. 111 S. 1 M. {617 


Schmitz, F., Volkstümliches a. d Sieben- 
gebirge (s. 1900, 811). t orts. (Khein Gti 
4, 364-76. 5, 81-91; 10-25) — R. Pick, 
Aachener Sitten u. Brüuche in älterer Zeit 
(s. ’99, 628). Forts. (Ebd. 5, 11-21) H 
Gierlichs, Sprichwörter a. d Eifel. (Ebl 
129-36.) GP 
en E z. Volkskde. Teil I. 


Progr. Warburg. 15 S. [619 
Beck, H., Niederdt. Sprüche u. Redes» 
arten aus Nordsteimke in Braunschwriz. 
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 9, 81-83.) [50 
Volkskunde, Sächsische; hrsg. 5. 
R. Wuttke (s. 1900, 2593). 2. um- 


Volksleben. 


Pfau, C., Ueb. Rochlitzer Kerbhölzer. 
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. Bd. II, 
Hft. 2.) : | [623 

Schön, Th., Beitrr. z. G. d. Schützen- 
wesens im Schönburgischen (s. 1900, 
2606). Schluss. (Schönburg. G.bll. 
6, 177-95.) [623 

Sommer, @., Sagen u. Flurnamen a. d. 
Gegend v. Sommerfeld u. Forst. (Niederlaus. 
Mitt. 6, 248-56.) , [624 

Rieck, Städtisches Leben in Meck- 
lenburg in d. Zeiten d. Mittelalters 
(s. 1896, 2568). I. Progr. Neu- 
Strelitz. 4°. 308. [625 

Brunk, A., Pommersches Vulkstum. (Ber. 
d. Ges. f. Volks- u. Erdkde. zu Stettin f. 17,98 
u. 45/99.) — Ders., Volkslieder a. Pommern 
(s. 1900, 624). Forts. (Bll. f. pomm. Volkskde. 
8, 57f.) — A. Haas, Erzählgn. u. Schwäuke. 
(Ebd. 100-104; 119-24) — Ders., Volks- 
maärchen a. Pommern. (Ebd. 161-64; 177f.) — 
Ders. u. 0. Knoop, Neue Volkssagen a P 
(Ebd. 164 f.; 178 f.) — F. Asmus, Sitte, Brauch 
u. Aberglaube bei Tod u. Begräbnis im Kreise 
Colberg-Cörlin. (Ebd.134-36:152f.; 166 f.) [626 

Gusinde, K., Ueber Totenbretter. (Mitt 
d. schles. Ges. f. Volkskde. 7, 27-40.) (627 

Günther, 0., Danziger Hochzeits- 
u. Kleiderordnungen. (Zt. d. west- 
preuss. G.-Ver. 42, 183-228.) [628 

Treichel, A., Sagen (8. 1900, 627). Forts. 
(Zt. d. hist. Ver. f. Marienwerder 38, S. 39 
-43.) — Ders., Zur Pielchen- oder Belltafel 
(s. ‘99, 641). Nachtr. II. (Altpreuss. Monats- 
schr. 36, 274-K6.) (629 


Wuttke, R., Der dt. Volksaber- 
glaube d. Gegenwart. 3. Bearbeitg. 
v. Elard Hugo Meyer. Berl, 


Wiegandt & G. xvj, 355 S. 12 M. [630 
Rez.: Rev. crit. 1909, Nr. 44 V. Henry. 


Hansen, J., Zauberwahn, Inqui- 
sition u. Hexenprozess im Mittelalter 
u. d. Entstehg. d. gross. Hexenver- 


folgung. (= Nr. 650.) Münch. u. 
Lpz., Oldenbourg. xv, 538 8. 
10 M. [631 


Rez.: Preuss. Jahrbb. 102, 581 ff. Sell. 

Duhr, B., Stellung d. Jesuiten in 
d. dt. Hexenprozessen. (1. Vereins- 
schrift d. Görres-Ges. f. 1900.) Köln, 


Bachem. 96 S. 1 M. 80. (632 

Kühnau, R., Bedeutg. d. Backens u. d. 
Brotes im Dämonenglauben d. dt. Volkes. 
Progr. Patschkau. 44 8. — Ders., Die 
Fenixmannla. (Mitt. d. schles. Ges. f. Volkskde. 
Hft 7, 55-59.) [633 

John, A., Beitrr. z. Volksaberglauben im 
Egerlande. (Zt. f. österr. Volkskde. 6, 107 
-25.) — Ph. Rüttimann, Volksglauben in 
Vals. (Schweiz. Arch. f. Volkskde. 4, 176 f) 
— P. Drechsler, Das Rückwartszaubern im 
Volksglauben. (Mitt. d.schles. Ges. f. Volkskde. 
Htt. 7, S. 45-50.) | | | [634 

Jühling, J., Die Tiere in d. dt. 
Volksmedizin alter u. neuer Zeit. 


Mit e. Geleitworte v. M. Höfler. 


"25 


Mittweida, Polytechn. Buchh. 355 S. 
6 M. [635 

Noelting, J., Blutstillen u. Krank- 
heitsbesprechen; Beitr. z. Volks- 
medizin. Progr. Hamburg. A9 8S. [636 

Urban, M., Zur Volksheilkunde (Mitt d. 
nordböhm. Exkurs.-Klubs 21, 179-88) — H. 
Ankert, Nordbühm. Haus- u. Zaubermittel. 
(Ebd. 20, 128-31. 21, 186 f.) — Ders., Beitr. 
z. Volksmediziu Nordböhmens. (Zt. f. österr. 
Volkskde. 4, 46.) [637 


Haas, A., Beitrr. z. pomm. Volks- 
medizin (s. 1900, 637). Forts. (Bl. 
f. pomm. Volkskde. 8, 61-64 etc. 
187 f.) [638 


Heyne, Das dt. Wohnungswesen, s. 1900, 
2603 Rez.: Zt. f. Kultur-G. 7, 415-223 
Lauffer. [639 

Lauenstein, D., Der dt. Garten 
d. Mittelalters bis um d. J. 1400. 


Diss. Götting., Vandenhoeck & R. 
51 S. 1 M. 20. [640 

Zell, F., Bauern-Häuser u. volks- 
tüml. Hausmalereien im baier. Hoch- 
land. Frankf., Keller. fol. 30 Taf. 
u. 4 S. Text. 3 M. [641 


Rademacher, C., Die Haus-Orna- 
mente im Lahn-Gebiete. (Nachrr. 
üb. dt. Altert.-Funde 10, 69-76.) [642 

Dorfkirche u. Bauernhaus im 
Kgr. Sachsen. (Aus: Wuttke, Sächs. 
Volkskde.) Dresd., Schönfeld. 155 S. 
2 M. 50. [643 

Inh.: C.Gurlitt, Dorfkirche;O.Gruner, 


Hausu.Hof;K.Schmidt, Büuerl. Wohnung; 
A. Kurzwelly, Bäuerl. Kleinkunst. 


Kortüm, A., Mitt. üb. alte Erfurter 
Wohnhäuser. (Mitt. d Ver. f.G. etc. 
v. Erfurt 21, 149-54, Taf. 3-8.) Vgl. 
og, 2544. [644 


Schweizer-Trachten v. 17.-19. Jh., 
dargest. unt. Leitg. v. J. Heierli 
(s. '98, 2414). Serie 4-6. à 6 Taf. m. 
Text. à 12 M. [645 

Volkstrachten a. d. Schwarzwald. 
25 Orig.-Aquarelle nach d. Natur 
gezeichnet v. Issel. Mit e. Vorwort 
v. Hansjakob. Freiburg, Elchlepp. 
4°. 25 Taf. 10M. [646 

Langel, A., Trachten u. Sitten im 
Elsass ; Illustrationenv.Ch.Spindler. 
(In 30 Lfgn.) Lfg. 1 ff. Strassb., Beust. 
4°. à 8S.u. 2 Taf. à 1 M.50. [647 


Ankert, H., Pestwahrzeichen in Nord- 
böhmen. (Zt. f.österr. Volkskde.t, 76-82.) [648 
Hänselmann, L., Das Siechenhaus zu 
St. Leonhard. (Braunschw. Magazin 1900, 
Nr. 1-3.) [619 


*26 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 
Bibliothek, Hist.; hrsg. v. d. Redakt. d. 
hist. Zt. (s. 1900, 2623). Bd. XII s. Nr. 631. [650 
Studien, Histor., veröff. v. Ebering (s. 1900, 
2624). Hft. 14 u. 19-20. Vgl. Nr. 930; 1009; 
1049. (651 
Studien, Leipziger, a. d. Gebiet d. G. (s. 
1900, 2627). VL 1-4 u. VILL Vgl. Nr. 396; 
977; 1004; 1299; 1407. (652 
Studien, Prager, a. d. Gebiet d. G. (s. 1900, 
2628). Hft. VII s. Nr. 391. [653 


Bericht üb. d. 6. Versammlg. dt. 
Historiker zu Halle a. S. 4.-7. April 
1900. Lpz., Duncker & H 5 S. 
1 M. 40. [654 

Stieve, F., Abhdlgn., Vortrr. u. 
Reden. Lpz., Duncker & H. xl), 420 S. 
8 M. 40. [655 

Fruin, R., Verspreide geschriften 
(s. 1900, 2630). Bd. II (= Aflev. 7-12). 
491 S. [656 


Zeitschrift, Histor. (s. 1900, 2631). 
Bd. LXXXV. 568 5. [657 
Mitteilungen d. Instituts f. österr. 


G.forschg. (s. 1900, 2632). Bd. XXI, 
2-3. S. 209-560. [658 

Jahrbuch, Histor. (s. 1900, 2633). 
XXI, 2/3. S. 221-643. [65 


Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere 
dt. G.kde. (s. 1900, 2634). XXVI, 1. 
S. 1-298. [660 

Geschichtsblätter, Deutsche (s. 
1900, 2635). I, 9-12 u. II, 1-3. S. 205 
-304; 1-96. [661 

Monatsschrift, Histor. Begründ. 
u. hrsg. v. A. Hettler. I, 1. Bern, 
Selbstverl. d. Hrsg. 90 S. Subskr.- 
Pr. f. d. Bd.: 26 fr.; Einzelpr. d. 
Heftes 4 fr. [662 

Korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. 1900, 652). 1899, Nr. 11/12 
u. 1900, 1-11. S. 165-204; 1-200. [663 


Mitteilungen a. d. German. 
Nationalmuseum (s. 1900, 26368). 
1900, 1-108, 4 Taf. [664 


Anzeiger d. Germ. Nationalmus. (s. 1900, 
nn 1900, 1-2. [664a 
achrichten üb. dt. Altert.-Funde 

(8. 1900, 654). X, 5-6 u. XI, 1-4. 
S. 65-96; 1-64. 665 
gellen u. Forschungen a ital. 
Archiven u. Bibliotheken (s. 1900, 
2638). II, 2. S. 161-320. [666 


Mitteilungen a. d. hist. Litterat. 
(s. 1900, 2640). XXVII, 3-4. S. 257 
-504. [667 


Bibliographie Nr. 650—723. 


Jahresbericht üb. d Erscheinungen 
auf d Geb. d germ. Philol. (s. 1%, 
657). Jg. XXI: 1899. 439 S. [6% 

Jahresberichte f. neuere dt. Litt- 
G. (s. 1900, 2641). Bd. VII: 1837, 
Abtig. 2. 1628. 7 M. 60. [559 

Zeitschrift f. hochdt. Mundarten; 
hrsg. v. O. Heilig u. Ph. Lenz 
I, 1-5. Heidelb., Winter. S. 1-352. 
(Jg. 12 M.) ER 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 26,83-92 Hofmans- 


Krayer. 
Vierteljahrssehrift f. Wappen, 


Siegel- u. Familienkde. (e 1900, 660 
xX 1-3. S. 1-338, 13 Taf. [651 
Herold, Der dt. (s. 1900, 660a). Jg. XXXL 
1-11. 8. 1-192. TE 
Zeitschrift, Numismat. (s.1900.882. 
XXXI, 2. S. 223-511, Taf. 4-24. {673 
Anzeiger, Numismat. (s. 1900, 2646.. 
1900, Nr. 5-11. S. 33-88. (674 
Revue suisse de numism. (s. 190, 
664). IX,2. S. 257-430, Taf.4. [673 
Revue belge de numism. (e 9. 
2580). AnnéeLV. 528S., 14 Taf. [676 


Zeitschrift f. Kultur-G. (s. 190. 
2648). VI, 5/6 u. VII, 1. S. 323 
-471; 1-112. — Ergänzungshft. 3 s. 
Nr. 1566. [677 


Untersuchungen z. dt. Staats- u. Bechts-G. 
(s. 1900, 3650). Hft. 62 s. Nr. 446. [CE 


Mitteilungen d k. u. k. Kriegs- 
archivs (s. °99, 2585). Bd. XIL 4858. 
3 Taf. u. 2 Fks. 9 M. [679 

Zeitschrift f. histor. Waffenkunde. 
Organ d. Ver. f. hist. Waffenkde. 
Schriftleitg.: K. Koetschau. Bd I 
u. II, 1-4. Dresd., Burdach. 4°. (3 Jahr- 
gänge —12 Hfte.=1 Bd. Jg.16 M.) [6% 

Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. 190, 
2652). XXI, 2-3. S. 149-457. [sul 

Studien u. Mitt. a. d. Bened.- u. 
Cist.-Orden (s. 1900, 2653). 
S. 195-490. [6% 

Geschichtsblätter d dt. Huge- 


ziehgs.- u. Schul-G. (s. 1900, 2654: 
X, 2 (Baiern-Hft.). S. 73-148; X.3 
(Pommern-Hft.). S. 149-244. [6% 
Zeitschrift f. dt. Altert. (s. 1900, 
2656). XLIV, 2-4. S. 149-432. [685 
Anzeiger f. dt. Altert. (s. 1900, 25531 
XXVI. 2-4. 8. 89-356. j (655a 
Zeitschrift f. dt. Philol. (a (äu, 
671). XXXI, 1-3. S. 1-432. [686 
Abhandlungen, Germanist. (s. °98, H22.. 
Hp 16-18. Vgl 1900, 1168, 1901, 1029 u 
1171. (687 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Zeitschrift f. vergleich. Litterat.-G. 
Ce. 1900, 673). XII, 4-6 u. XIV, 1-8. 
S. 241-522; 1-224. [688 

Jahrbuch d. kgl. preuss. Kunst- 
sammign. (s. 1900, 676) Bd. XXI. 
LXXxIj Sp, 284 S., 15 Taf. — Register 
zu Bd. XI-XX. 132S. 8M. [689 


Archiv f. österr. G. (s. 1900, 2662). 
Bd. 88,2. S. 8312-580. ANM [690 
Mitteilungen d. k.k. Central Gomm. 
f. Erforschg. etc. d. Kunst- u. hist. 
Denkmale (s. 1900, 678). XXVI, 1-4. 
S. 1-231. 691 
Jahrbuch d. Ges. f. d. G. d. 
testantismus in Oesterr. (s. 1900, 2663). 
XXI, 1/2. $S. 1-130. 692 
Zeitschrift f. österr. Volkskde. 
(s. 1900, 680). V, 9-12 u. VI, 1-4. 
S. 193-288; 1-192. [693 
Beiträge z. Kunde steiermärk. G.- 
Quellen (e "og, 2599). Jg. XXX. 3928S. 
3 M. [694 
Mitteilungen d Museal-Ver. f. 
Krain (s8. oi, 645). Jg. IX-XII. 288; 
208; 108 u. 79; 208 S. 695 
Argo. Zt. f. krainische Landeskde. 
s. 1900, 6828). VII, 10 — VIII, 10. 


p. 153-200; 1-184. [696 
Jahresbericht d. Vorarlberger 
Museum - Vereins (s. 1900, 682). 
XXXVIII: 1899. 908. [697 


Mitteilungen d Ver. f. G. der 
Deutschen in Böhmen (s. 1900, 2670). 
XX XVIII, 4 u. XXXIX, 1. S. 345-456 
u. 73-100; 1-114 u. 1-24. [698 

Zeitschrift d. dt. Ver. f. G. Mährens 
u. Schlesiens (s. 1900, 2671). IV, 3-4. 
S. 207-411. [699 

Korrespondenzblatt d. Ver. f. 
siebenbürg. Ldkde. (s. 1900, 686a). 
XXI, 12 u. XXII, 1-11. S. 137-44; 
1-144. [700 


Jahrbuch f. schweizer. G. (s. 1900, 
2673). Bd.XXV. xxvj,3638. 6M. [701 
Anzeiger f. schweizer. G. (s. 1900, 
2674). Jg. 31,1-3. S. 253-340. [702 
Anzeiger f. schweizer. Altert.kde. 
(8. 1900, 687). ’99, 3 — 1900, 2. 8.109 
-220; 1-156. [703 
Mitteilungen z. vaterl. G., hrsg. 
v. hist. Ver. in St. Gallen (e ’98, 645). 
= 3. F. VII), 2. S. 315-690. 
[704 

Blätter a. d. Walliser-G.; hrsg. v. 
geschichtsforsch. Ver. v. Oberwallis. 


"27 


Bd. II. au Jg.: 1898-99. Brig, 
Verein. 1899. 8.193-804. 80Pf. [706 


Forschanzen z. G. Baierns (8.1900, 
2685). VIII, 2-3. S. j-rv, 81-240, 
10* 8. 706 

Beiträge z. Anthropologie u. Ur-G. 
Baierns (s. 1900, 696). XII, 4. H 151 
-216, Taf. 9-21. [707 

Beiträge z. baier. Kirch.-G. (8.1900, 
2686). VI, 5-6 u. VII, 1. S. 193-288; 
1-48. [708 
Monatsschrift, Altbaierische ; hrsg. 
v. hist. Ver. v. Oberbaiern. Jg. I: 
1899 (s. 1900, 699). Bd.I, 4-6 u. II, 1-3. 
S. 101-72; 1-96. [709 

Archiv f. G. u. Altertkde. v. Ober- 
franken (s. 1900, 701). XXI, 1. S.1 
-151 [710 

Forschungen, Hohenzoll., hrsg. v. 
Chr. Meyer (s. 1900, 2688). VI, 1. 
S. 1-156. [711 

Jahresbericht d. hist. Ver. f. 
Mittelfranken (s.1900,703). Nr. XLVII. 
vu, 99 S. 8 M. [712 

Sammelblatt d. hist. Ver. Eichstätt 
x 1900, 704). Jg. XIV: 1899. 1838. 

713 

Zeitschrift d. hist. Ver. f. Schwaben 
u. Neuburg (s. 1900, 705). Jg. XXVI. 
188, 18 S., 10 Taf. 7 M. [714 

Geschichtsfreund, Allgäuer (s. 
1900, 707). Jg. XII: 1899. 112 S., 
5 Taf. [716 

Diözesanarchiv v. Schwaben (s. 
1900, 708). Jg. XVII, 12 — XVIII, 12. 
S. 177-92; 1-192. [716 


Neujahrsblätter, Württemb. (s. 1900, WE 
N. F. VI s. Nr. 617. [71 


Jahrbücher, Württemb., f. Statistik 
u. Ldkde. (s. 1900, 710). Jg. 1899. 
xxxjv, 202; 226; 291 S. [718 

Blätter f. württb. Kirch.-G. (8.1900, 
711). II, 4 u. IV, 1/2. S. 145-92; 
1-96. [719 

Zeitschrift f. G. d. Oberrheins 


(s. 1900, 2699). XV, 8-4. S. 391 
-698. [720 
Alemannia. Ztschr. f. alemann 


u. fränk. G., Volkskde., Kunst u. 
Sprache. Zugleich Ztschr. d. Ges. f. 
G.kde. zu Freiburg i. B. Hrsg. v. 
F. Pfaff. N. F. I, 1/2. Freib., 
Fehsenfeld. 192 S. (Bd. 6 M.) [721 

Schau-in’s-Land (s. 1900, 2703). 
Jg. XXVI, 2. S. 33-134. 722 

Schriften d. Ver. f.G. etc. d. Baar 
u. d. angrenz. Landesteile in Donau- 


Wie Bibliographie Nr. 723—800. 


eschingen (8.°97, 669). Hft. X. ze, 
153 S., 2 Taf. [723 


Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg. 
d. geschichtl. Denkmäler im Elsass 
(8. 1900, 716). Bd. XX, 1. S. 1-357 
u. 1*-111*; Taff. [724 

Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. 
Altertumskde. (s. 1900, 718). Jg. XI. 
442 S. 10M. [725 

Mitteilungen d hist. Ver. d. Pfalz 
(8. 1900, 721). Hft. XXIV. 320 S., 
4 Taf. 5M. [726 

Museum, Pfilzisches (s. 1900, 722). 
XVI, 12 — XVI, 12. S. 177-92; 1 
-192. [727 

Monatsschrift d. Frankenthaler 
Alterth.-Ver. (s. 1900, 723). '99, 12 — 
1900, 11. KE 

Quartalblätter d hist. Ver. f. d. 
Grhzgt. Hessen (s. 1900, 724). II, 13 
-16. S. 497-692, Taf. 41-59. 729 

Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde. 
etc. (8.1900, 2713). XXXI,1. 1148. [730 

Mitteilungen d Ver. f. nass. Altertkde. etc. 


(8. 1900, 27138). Jg. 1900/1901. Nr. 1 u. 2. 
64 Sp. [780 a 


Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst 
(8. 1900, 2714). XIX, 2. S. 79-208, 
Kte. — Korr.-Bl. XIX, 5-9. Sp. 97 
-192. [731 

Annalen d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 
(8.1900, 727). Hft.69. 187S. 4M. [732 

Jahrbücher, Bonner (s. 1900, 728). 
Hft. CV. 2828,23 Taf. 10M. [733 

Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift 
Essen (e "og, 2503). Hft. XX. 1938. 
1 Taf. [734 

Veröffentlichung d. hist. Ver. f. Geldern 


u. Umgegend (o 1:00, 2720). Nr. 8 u. is. 
Nr. 291. 


[735 

Aus Aachens Vorzeit. Mitt. d. 
Ver. f. Kde. d. Aachener Vorzeit (s. 
1900, 2722). XII, 5-8. S. 65-128. (Bd. 


4 M) [736 
Archiv, Trierisches (s. 1900, 2723). 
Hft. IV. 94, Am S.; S. 33-48. 
3 M. 50. [737 
Ons Hémecht (s. 1900, 730). Bd. 
VI. 594 S. [738 


Compte rendu des séances de la 
comm. roy. d’hist. de l’acad. r. de 
Belgique (e, 1900, 2727). T. X, 1-3. 
S. J-cv11] u. 1-123. [739 

Archievenblad, Nederlandsch (s. 
1900, 2728). 1899/1900,4. S.117-62; 
1900/1901, 1. S. 1-62. [740 


Analectes p. serv. à l’hist. eccl-- 
siast. de la Belgique (s. 1900, 273". 
T.XXVII(N.S.XII;,12. S. al. 

Ond-Holland re 1900, 733). ANDA 
— XVII,2. SH 129-240; 1-128. [742 

Bijdragen voor vaderl. gesch. en 
oudheidkde. (s. 1900,734). 4.R.,1,2-4. 
S. 145-463. 3 fl. 75; Registers op de 
1. tot 3. R. (deel1-30). 538. 90ct. [143 

Bijdragen en meded. v. het. hist 

enootschap te Utrecht (e 1900, 734. 

eel XXI. ruj, 3862 S. 4.50. [TH 


Mitteilungen d.oberhess.G.-Ver :. 
1900,737). N.F. IX. 1068. 2M. [745 
Hessenland (s. 1900, 7381 1899, 
Nr. 22 — 1900, Nr. 19. S. 285 f. u. 
S. 1-252. [748 
Jahresbericht d. Hanauer G.-Ver. f d 


Ver.-Jahr 189/99. Hanau, Waisenbscs 
Buchdr. 1899. 20 S. [47 


Jahrbuch d. Ver. f. Orts- u. Hei- 
matskde. in d Grafschaft Mark zs 
1900,2739). XIII: ’98/99. 1598. [748 

Jahrbuch d. Ver. f. ev. Kirch.-G. 
d Grafschaft Mark (s. 1900, 739. 
Jg. II. 184 S. 3 M. [po 

Jahresbericht d. hist. Ver. t. d 
Grafsch. Ravensberg zu Bielefeld es 
1900,2742). XIV : 1900. 1, 1115. [750 

Zeitschrift d. Ges. f. niedersächs. 
Kirch.-G. (8. 1900, 2749). Jg. V. 4893. 
6 M. [751 

Geschichtshlätter, Hannov. ʻa 
1900, 742). Jg. II, 47-52. S. 369-416; 
Jg. IT, 1-50. S. 1-400. 752 

Jahresbericht d. Ver. f. G. u. Alter- 
tümer d. Stadt Einbeck u. Umgegend 
f. d.J.1900. Einbeck, Verein. 2% S. > 

Protokolle üb. d. Sitzgn. d Ver. 
f. d. G. Göttingens (e ug, 2656. 
Ver.-Jahr VII: 1898/99. 163 S. 2 M; 
Ver.-Jahr VIII: 18991900. 103 $, 
2 Taf. 1 M. 50. [754 

Zeitschrift d Harz-Ver. (s. Lou, 
2760). XXXII, 1. 1765S., Taff. [755 

Magazin, Braunschweig. (s. 1900, 
744). 1899, Nr. 21 — 1900, Nr. au 
S. 161-216; 1-160. [736 

Jahresbericht d. Männer vom 
Morgenstern, Heimatbund an Elb- 
u. Wesermündg. e ’99, 2659). Hft Il 
u. II. 68; 708. a3 M. [757 

Geschichtsblätter, Hansische e 
1900, 745). Jg. ’99. 212, xxxvij Š. 
6 M. 40. [758 

Festschrift d. hansisch. G.-Ver. u. 
d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 


tJi 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


dargebr. zu ihr. Jahresversammlg. in 
Göttingen Pfingsten 1900. Götting., 
Wunder 1725. 8 M. [769 

Jahrbuch, Bremisches (e 97, 699). 
Bd. XIX. xv, 192 S., Kte. u. Portr. 
4 M. 50. [760 

Mitteilungen d. anthropol. Ver. in 
Schlesw. - Holstein (s. 1900, 747). 
Hft. XIII. 35 3. [761 

Bericht d schlesw.-holst. Museums vater- 


länd. Altertümer bei d. Univ. Kiel. XLIL 
Kiel, Univ.-Buchh. 34 S [7623 


Schriften d. Ver. f. schlesw. „holst, 


Kirch.-G. (s. 1900, 2753). Reihe II 
(kleine Schrr.), Hf. 5. 163 8. 
1 M. 50. [763 


Geschichtsblätter f. Stadt u. Land 
Magdeburg (s. 1900, 2756). Jg. XXXV, 
Hp 1. S. 1-136. [764 

Jahresbericht d. altmärk. Ver. f. 
vaterländ. G. etc. zu Salzwedel (s. 
"og, 2540. XXVI u. XXVII. 173; 
176 S. [765 

Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G. 
u. Altertkde. (s. 1900, 2758). VIII, 6. 
S. 473-583. 766 

Mitteilungen, Neue, a. d. Gebiet 
hist.-antiq. Forschgn. (s. 1900, 755). 
XX,3/4 S. 297-544. 4 M. [767 

Aus der Heimat. Bil. f. gothaische 
G. etc. (8. 1900, 757). III,2-4 S. 49 
-192. [768 

Mitteilungen d. Ver. f. G. etc. v. 
Erfurt (s. '99, 2668). Hft. XXI. xx, 
170 S., 9 Taf., 1 Kte. [769 
-= Schriften d. Ver. f. Sachs.-Meining. 
G. u. Ldkde. (s. 1900, 2760). Hft. 35. 
124 S. 2 M. 80; Hft. 36. 82 S. 
1 M. 50. [770 

Mitteilungen d. Ver. f. G.s.- u. 
Alterts.kde. zu Kahla u. Roda (s. og, 
2531). V, 4. S. 395-463. [771/77 

Archiv, Neues, f. sächs. G. (s. 1900, 
2762). XXI, 3/4. S. 201-312. — Bei- 
heft: Festschrift z. 75jähr. Jubil. 
d. kgl. sächs. Altert.-Vereins. 217 S. 
4 M. [778 

Mitteilungen d. Ver. f. sächs. 
Volkskde. (s. 1900, 761). Nr. 12 u. 
Bd. II, Nr. 1-2: 16 u. 48., 648. [779 

Geschichtsblätter, Schönburg. (s. 
1900, 2767). VI, 4. S. 177-240. [780 

Mitteilungen d. Altert.-Ver. zu 
Plauen (s.'98, 2532). 13. Jahresschrift 
auf d. Jahre 1897/99. 54 S. 1 M. 50. 
Beilage s. og, 2532. [781 


"29 


Mitteilungen d. Freiberger Altert.- 
Ver. (8. 1900, 2766). Hft. XXXVI: 
1899. 164 S. 2 M. [782 

Geschichtsblätter, ee A 
1900, 763). '99, 4 u. 1900, 1-3. (Bd. 
el [783 

Mitteilungen, Niederlausitze (s. 
1900, 766). VI, 2-6. S. 51-262, Taf. 
3-9. A [784 


Forschungen z. brandb. u. preuss. 
G. (8. 1900, 767). Bd. XII. 635 S. 
12 M. [785 

Jahresbericht d. hist. Ver. zu 
Brandenburg (s.’99, 2682). Nr. XXXI: 
1899. 120 S. [786 

Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins 
8. 1900, 769a). 1899, 12 — 1900, 12. 

. 133-42; 1-144. [787 

Sitzungsberichte d Ver. f. Heimatskde. 


in Müncheberg: 5. Okt ’97-5. Dez. ou. u 
16 S 


Jahrbücher u. Jahresberichte: 4 
Ver. f. mecklenb. G. etc. (s. 1900, 
2775). Jg. LXV. 316; 178. [789 

Jahrbücher, Pommersche. Hrsg. 
v. rügisch-pomm. G.-Ver. zu Greifs- 
wald u. Stralsund. Bd. I. Greifsw., 


Abel. 179 S. [790 

Monatsblätter d. Ges. f. pomm. 
G. (8. 1900, 771). '99, 12 — 1900, 12. 
S. 177-88; 1-188. [791 


Zeitschrift d. Ver. f. G. u. Altert. 
Schlesiens (s. "og, 2688). Bd. XXXIV. 
428 S. 4 M. [792 

Mitteilungen d. schles. Ges. f. 
Volkskde. (s. 1900, 773). VI, 5 u. 
VII, 1-4. S. 73-92 u. 1-76. [793 

Monatsschrift, Altpreuss. (s. 1900, 
2780). XXXVII, 1-6. S. 1-532. [794 

Zeitschrift d. westpreuss. G.-Ver. 
(8. 1900, 2781). Bd. XLII. 239 $. 
à M. [795 

Zeitschrift d. hist. Ver. f. d. Reg.- 
Bez. Marienwerder (s. 1900, 77 T). 
H XXXVII. 448. [796 

Sitzungsberichte d. Altert.-Ges. 
Prussia (s. 97, 733). Hft. XXI: 1896 
-1900. 390 S., 24 Taf. [797 

Zeitschrift d. Altert.-Ges. Inster- 
burg (s. '97, 735). Hft. Vu. VI. 51 
u. 18 S.; 50 u. 19 S. [798 

Sitzungsberichte d. Ges. f. G. etc. 
d. Ostseeprovinzen Russlands (s. 1900, 
781). Jg. 1899. 247 S., 2 Taf. [799 

Mitteilungen a. d. Gebiete d. G. 
Liv-, Est- u. Kurlands (s. 1900, 783). 
XVII, a S. 407-600. 4 M. [800 


*30 


Bibliographie Nr. 801—837. 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 
Müller, Nordische Altertumskde., s. ’99, 
2693. Rez. v. Bd. II: Zt. f. dt. Philol. 38, 
72-74 F. Kauffmann. [801 
(Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. Anthrop. etc. 
29, 69-78.) — K. Penka, Ethnol.- 
ethnogr. Bedeutg. d. megalith. Grab- 
bauten. (Mitt. d. anthrop. Ges. Wien 
30, SE [802 
Montelius, 0., Chronologie d. 
ältest. Bronzezeit in Nord.-Dtld. u. 
Skandinavien. (Sep. a.: Arch. f. An- 
thropologie XXVI, Hft. 1 u. 4.) Braun- 
schw., Vieweg. 4°. 239 S. 20 M. 
Vgl. "ou 2695. — Ders., Ueb. d. 
Chronologie d. Pfahlbauten. (Korr.- 
Bl. d. dt. Ges. f. Anthrop. etc. 30, 
83-85.) Vgl. 1900, 2786. 
Rez. (v. Mont., Bronzezeit): Globus 78, 
265-71 A. Götze. t 
Reinecke, P., Zur Chronologie d 
jünger. Bronzezeit u. d. älteren Ab- 
schnitte d. Hallstattzeit in Süd- u. 
Norddtld. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. 
Anthrop. etc. 31, 26-29.) — Ders., 
Die figuralen Metallarbeiten d. vor- 
römisch. Eisenalters u. ihre Zeitstellg. 
(Ebd. 34-37.) [804 


Preen, H.v., Ausgrabg. am Ochsen- 
weg b. Rothenbuch,Oberoesterr. (Prä- 
hist. Bl1. 1900, 33-36, Taf. 6.) Vgl.'99, 
2696. — Ders., Bronzefund v. Ostern- 
berg. (Ebd. 36-38, Taf. 6.) 805 

Hoernes, M. Bronzen aus Wien 
u. Umgebg. im k. k. naturhist. Hof- 
museum u. d Bronzezeit Niederöster- 
reichs im allgem. (Mitt. d. anthrop. 
Ges. Wien 30, 65-78, 4 Taf.) — Å. 
Calliano, Prähist. u. röm. Funde in 
u. um Baden. (Ebd. 30, (Sitzungs- 
berr.) S. 112-16.) [806 

Reinecke, P., Brandgräber vom 
Beginne d. Hallstattzeit aus d. Get). 
Alpenländern u. d. Chronologie d. 
Grabfeldes v. Hallstatt. (Ebd. 30, 
44-49.) EA 
Schneider, L., Prähist. Forschgn. 
in Böhmen. (Vhdlgn. d. Berlin. Ges. 


f. Anthrop. etc. 1900, 173-88) — 
BR. v. Weinzierl, Prähistorische: 
(Mitt. d. nordböhm. Exkurs.-Klubs 22, 
82-85.) [pr 

Makowsky, A., Bericht üb. neue 
Funde d. Jahres ’99, a. d. Bronzezeit 
Mührens. (Mitt. d Central-Comm. 2$, 
123 f.) — A. Rzehak, Neuere Schatz- 
funde d Bronzezeit a. d Marchthale. 
(Zt. d. dt. Ver. f. G. Mährens u. Sche 
siens 4, 305-7.) Lee 

Reinecke, P., Tanulmänyok a 
Magyarorszäge Bronzkor Chronolog:s- 
jérol [Studien üb. d. Chronologie d 


ungar. Bronzezeit. (Archaeolog. 
Ertesitö 19, 225-1; 316-40 u. 16 
Taf.) [210 


Nüesch, J., Neue Grabungen u 
Funde im „Kesslerloch“ b. Thayngen, 
Kt. Schaffhausen. (Anz. f. echee 
Altertkde. 1900, 4-10 u. Korr.-Bi 
d. dt. Ges. f. Anthrop. etc. 30, 142 
-45.) Su) 

Ohlenschlager, F., Archäolog. 
Aufgaben in Baiern. (Sitzungsberr. d. 
baier. Akad. d. Wiss. 1900, I, 281-4. 
Sep. Münch., Franz. 20 Pf. DE 

Weber, F., Beitrr. z. Vor.-G. v. 
Oberbaiern. (Beitrr. z. Anthrop. u 
Ur-G. Baierns 13, 165-92, Taf. 19.) — 
Ders., Zur La Tène-Zeit in Ober- 
u. Niederbaiern. (Korr.-Bl. d. dt. 
Ges. f. Anthrop. etc. 30, 1-3.) — Ders, 
Aeltere Fundnachrr. a. Überbaiern. 
(Altbaier. Monatsschr. 2, 3-8.) [s13 

Schlosser, M., Ueb. Höhlen b. 
Mörnsheim (Mittelfranken) u. Aus- 
grabungen b. Velburg, Oberpfalz. 
(Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. Anthrop. ete. 
80, 9-14.) — Ders., Ausgrabgn. im 
Dürrloch b. Schwaighausen, nord- 
westl. v. Regensburg. (Ebd. 31, 41 
-46.) [S14 

Wunder, J. u. J. Naue, Ausgra- 
bungen bei Hammer b. Nürnberg. 
(Prähist. Bll. 1900, 49-55, Taf. "a, 
— H. Edelmann, Einzelfunde v. d. 
ober. Donaugegend. (Ebd. 69-12. 
Taf.) ex 
Lochner, Y., Prähistorisches a Lin- 
dau u. Umgebg. (Korr.-Bl. d. dt 
Ges. f. Anthrop. etc. 31, 5-8.) [816 

Henning, R., Elsässische Grab- 


Deutsches Altertum. 


 hügel. (Mitt. d Ges. f. Erhaltg. d. 
= geschichtl. Denkmäler im Elsass 20, 
352-57, 4 Taf) — K. Gutmann, 
Archäolog. Funde v. Egisheim 1888-98. 
(Ebd. 1*-87*, 17 Taf.) — Forrer, 
Steinzeitniederlassung b. Stützheim 
unweit Strassburg. (Korr.-Bl. d. west- 
dt. Zt. 19, 97 f) 817 

Mehlis, C., Grabhügel zwisch. Neu- 
stadt a. d. Hardt u. Speyer. (Prähist. 
Bil. 1900, 65-69 u. Pfalz Museum 
1900, 149-52.) [818 

Kofler, F., La Tene-Gräber b. 
_ Eberstadt. (Quartalbll. d hist. V. f. 
d Grhzgt. Hessen 2, 533.) — Ders., 
Untersuchg. v. Hügelgräbern im 
- Kranichsteiner Park. (Ebd. 564-66, 
Taf. 47.) [819 

Koehl, Neue steinzeitl. Gräber b. 
Worms. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. An- 
throp. etc. 29,146-57. 30,112-16.) [820 

Back, F., Die Hügelgräber im 
Walde „Brand“. (Korr.-Bl. d. westdt. 
Zt. 19, 163-67.) — W. Soldan, Hall- 
_ 8tattniederlassg. bei Neuhäusel im 
Westerwald. (Ebd. 129-35.) [821 

Lehner, Ausgrabungs- u. Fundberichte s. 
Nr. 865. [822 
Rademacher, C., German. Begräb- 
nisstätten am Nie errhein. (Bonner 
Jahrbb. 105, 1-49, 6 Taf.) [823 

Kossinna, G., Archäolog. Reise 
durch Teile Norddtlds. (Dt. G. Bil. 
2, 23-26.) [824 

Grabowsky, F., Im Thale d. Lippe 
 (Unterlauf) b. Wesel entdeckte neolith. 
Fundstellen. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. 


Anthrop. etc. 29, 158 f.) [825 

Wilbrand, J., Sogen. Rômerkirchhof in 
Spiegelsbergen. (Jahresber. d. hist. Ver. f.d. 
Grafsch. Ravensberg 14, 107-9.) [826 


Blasius, W., Ueb. d. Vor-G. u. 
Früh-G. d. braunschweig. Landes. 
(Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. Anthrop. etc. 
29, 106-9.) — Ders., Die anthropol. 
wichtigen Funde in d. Höhlen b. 

Rübeland a H. (Ebd. 109-13.) Vgl. ’99, 
180. — H. Lühmann u. Th. Voges, 
Die vorgeschichtl. Wälle am Reitling 
(Elm). (Ebd. 184-42.) — F. Gra- 
bowsky, Neue neolith. Fundstellen 
im Hzgt. Braunschw. Ebd. (157 f.) [827 

Splieth, W., Inventar d. Bronze- 
alterfunde a. Schlesw.-Holstein. Kiel, 
Lipsius & T. 89 S., 13 Taf. 6 M. [828 

Mestorf, J., Steinaltergräber. 
(Arch. f. Anthrop. etc. Schlesw.-Hol- 
steins 3, 94-104.) — Dies., Glasperlen 
a. Frauengrübern d. Bronzezeit. (Ebd. 


"At 


160-71 u. Mitt. d anthrop. Ver. in. 
Schlesw.-Holst. 13, 8-14.) — Dies., 


Moorleichen. (Bericht d. schlesw.- 
holst. Museums vaterl. Altertümer, 
Kiel, 42, 10-34.) [829 


Kluge, E., Prähist. Funde in d. 
Umgegend v. Arneburg. (Jahresber. 
d. altmärk. Ver. f. vaterl. G. etc. zu 
Salzwedel 26, 143-53, 2 Taf.) — 
C. Hartwich, Ueb. d. b. Tanger- 
münde gefund. Thongefässe u. Scher- 
ben d. jünger. Steinzeit. (Ebd. 27, 
147-66, Taf.) 830: 

Zschiesche, Hügelgrab a. d. Hall- 
statt-Periode b. Elxleben a. d G., 
Kreis Erfurt. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. 
v. Erfurt 21, 155-57, Taf. 9.) key 

Jentsch, H., Das neolith. Grab b. 
Strega, Kr. Guben, u. d. übrig. stein- 
zeitl. Funde d. Niederlausitz. (Nieder- 
laus. Mitt. 6, 51-87.) — Ders., Vor- 
geschichtl. Gefässreste aus d. Gu- 
bener Neissebergen. bd. 87.) — 
Ders., Bronzecelt v. Griessen, Kr. 
Guben. (Ebd. 91.) — C. Gander, 
Neue Funde v. d Urnenfelde Coschen 
W. (Ebd. 88-91, Taf. 3.) [832 

Stubenrauch, A., Bronzefund v. 
Klein-Zarnow, Kreis Greifenhagen. 
(Monatsbll. d Ges. f. pomm. G. 1900, 
74-76.) — H. Schumann, Mäander- 
Urnen aus Geiglitz in Hinterpommern. 
(Nachrr. üb. dt. Altert.-Funde 11, 47 f.) 
— Y. Platen, Bronzefund v. Lancken 
auf Wittow, Rügen. (Korr.-Bl. d. dt. 
Ges. f. Anthrop. 30, 25-27.) [833 

Koehler, K., Album d. im Museum 
d. Posener Gesellsch. d. Freunde d. 
Wiss. aufbewahrten prähist. Denk- 
mäler d. Grhzgts. Posen. Heft II. 
Mit 21 Taf. Text: Dt. u. polnisch. 
Posen, Jolowicz. fol. 40 M. [Hft.I 
ersch. E 834 

Legowski, J., Vorgeschichtl. Grä- 
berfeld b. Lengowo, Kreis Wongro- 
witz. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 
1, 65—68.) 835 

Bezzenberger, A., Fundberichte. 
(Sitzungsberr. der Altert.-Ges. Prussia 
21, 81-89, Taff.) — J. Heydeck, 
Fundberichte. (52 ff., Taff.) [836 

Buchholtz, A., Ueb. Gräber im 
Kokenhusenschen Kirchspiele. (Sit- 
zungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ost- 
seeprovinzen Russlands ’99, 160- 
-80.) [837 


+32 


Buchtela, K., Vor-G. Bühmens. 
1: Nordbühmen bis zur Zeit um 
Christi Geburt. (Beilage z. Yestnik 
Slovanských Starozitnosti II. Prag 
1899, S. 1-42.) [838 

Garofalo, F. P., Bull antica storia 
della Vallis Poenina. (Anz. f. schweiz. 
G. 1900, 316-20.) [839 

Zeppelin, Graf E. u. R. Virchow, 
Ueb. d. ethnograph. Verhältnisse d. 
prähist. Bodenseebevölkerg. (Korr.- 
Bl. d. dt. Ges. f. Anthrop. etc. Bd. 30 
u. Mitt. d. anthrop. Ges. Wien 30, 
Sitzungsberr. S. 25-28.) [840 

Overloop, E. van, Les premiers 
habitants de la Belgique. (Ann. de 
la soc. d’archl. de Bruxelles 14, 246 
-81, Taf. 17-23.) [841 

Folmer, H. C., Die erst. Bewohner 
d. Nordseeküste in anthropolog. Hin- 
sicht, verglichen m. d. gleichzeitig 
lebenden Germanen in Mitteldtld. 
(Arch. f. Anthr. 26, 747-63.) [842 

Deichmüller, J. V., Sachsens vor- 
geschichtl. Zeit. uttke, Sächs. 
Volkskde. S. 26-59.) [843 


Wilser, Herkunft u. Ur-G. d. Arier, s. 1900, 
817. Rez.: Mitt. d. anthrop. Ges. Wien 30, 
54 f. Penka. s44 


[ 
Heyck, Ed., Ueb. Nationalität- u. 


Stammverhiältnisse d. Germanen. 
(Hist. Zt. 85, 65-72.) [845 


Erckert, R. v., Wanderungen u. 
Siedelungen d. german. Stämme in 
Mittel-Europa von d. ältest. Zeit bis 
auf Karl d. Gr. Berl., Mittler. fol. 
12 Kartenbll. u. 7 S. Text. 12 M. [846 

Mehlis, C., Die Ligurerfrage. (Arch. 
f. Anthropol. 26, 71-94; 1042-78, 
Taf. 19.) [847 

Rez.: Korr.-Bl. d Gesamt -Ver. 1900, Nr. 5/6 


A. Götze u. Entgogng. v. Mehlis mit Erklärg. 
v. G. ebd. Nr. 10:11. 


Ristelhuber, P., Tribunci, fort des 
Triboques près Lauterbourg. (Sep. a.: 
Rev. de geogr.) Paris, Institut geogr. 
de Paris 1899. 17 S. [348 

Piot, Ch., La nationalité des Ubiens. 
(Sep. a.: Bull. de l’Acad. roy. de Belg. 
"ou. Brux., Hayez. 1899. 4 5. [849 

Domaszewski, V., Civitas Tun- 
grorum. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 
146-49.) 850 

Devrient, E., Heimat d. Cherusker. 
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 
5, 517-34 u. Kte.) [851 

Schmidt, Ldw., Die Hermunduren. 
(Hist. Viertelj.schr. 3, 309-20.) [852 


Bibliographie Nr. 838—892. 


Chatten o Hessen. (Quartallil à Ee 
Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 2, 5345-501.) WI 
Damköhler, E., Besiedig À 
niederdt. Harzgebietes bis z Ze 
Karls d. Gr. (Braunschw. Magaz Urs 
Nr. 16.) Ki 


b) Einwirkungen Roms. 


Marina, G., Romanentum u Ger- 
manenwelt in ihr. ersten Berüb:ın 


miteinander. Nach d 4 Aufl. a à 
Ital. v. E. Müller-Köder Jeza. 
Costenoble. 323 S. 8 M. ES 


Straberger, Römisches aus Ütsr- 
Oesterreich. (Mitt. d Central-Cemm 
26, 156-58) — F. Kenner, Ein 
Funde in Wien. (Ebd. 119-21.) "3% 

Burckhardt-Biedermann, Thb.. ? 
neue rëm. Inschrr. in Basel u. Kaiser- 


augst. (Anz. f. schweiz. Altertkd: 
1900, 77-80. [s57 
Rieger, &., Die röm. Altertirəa 


in d. badisch. Baar. (Schrr. d. Ver 
f. G. d Baar 10, 103-43, 2 Taf) [== 

Keune, Röm. Funde a. d Umgezert 
v. Metz. (Korr.-Bl. d westdt. Zt 1%. 
135-37.) [as 

Bassermann - Jordan, E., Ria 
Glas u. Thongefüsse; gefunden m 
Weinbergen d. Familie BJ af 
Ruppertsberger Gemarkung. Mi 
d hist. Ver. d. Pfalz 24, 230-& 
Taf. 3 u. 4.) (ae 

Mehlis, C., Archäolog. Unter- 
suchgn. im Mittelrheinlande. ` (Pr, 
hist. Bll. 1900, 3-42.) ISAI 

Anthes, Allerlei Römisches ac: 
Hessen rechts d Rheins. (Quartalbll 
d hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen 3 
621-29, Taf. 62-54.) — A. Weckerlin£. 
Röm. Reitergrabstein in Worm: 
(Ebd. 632f) — G. Falck, Han 
Töpfereien in Friedberg. (Ebd. ént, 
Taf. 59.) | sé? 

Wallau, H., Die Faksimilierun: 
d Stein-Inschriften d. Mainzer Mı- 
seums. (Westdt. Zt. 19, 180-96.) [et 

Mitteilungen üb. röm. Funde in 
Heddernheim (s. ’99, 813). Hit. Il. 
100 S., Taf. [>64 

Inh.: F. Quilling, Die antiken Mürrr 
aus Heddernheim -Praunheim u. Umgebg. 
A. Riese, Bom. Fibeln aus Hedders:: 


Geo. Wolif, Die róm. Strasse v. Hedder:k 
nach Nied u. d Heidenschloss. 


Lehner, H., Ausgrabungs- u. Fond 
berichte v. 16. Aug. 1899-15. Juli 19 
(Bonner. Jahrbb. 105, 164-85.) [86 


Deutsches Altertum. 


Arendt, K., Der röm. Fund bei 
Consdorf. (Ons Hémecht 1900, 353 
-55.) [866 

Knoke, F., Die römisch. Forschgn. 
im nordwestl. Dtld.; e Entgegng. 
Berl., Gaertner. 11 S. 40 Pf. Vgl. 
1900, 2841. — Ders., Die röm. Moor- 
brücken. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
1900, Nr. 5/6.) [867 

Götze. A., Gräberfeld d. röm. 
Kaiserzeit b. Grossneuhausen (Sachs.- 
Weimar). (Nacher üb. dt. Altert.- 
Funde 11, 33-46.) [868 

Brinkmann, A., Funde v. Terra 
sigillata in Ostpreussen. (Sitzungs- 
berr. d. Altert.-Ges. Prussia 21, 73 
-80.) [869 


Limes, Der obergerm.-raetische (s. 
"og, 2733). Lfg. 11. 4 M. [870 

Inb.: Conrady, Kastell Wörth. 21 8. 
2 Taf. (Sep. 2 M. 60); Ders., Kast. Trennfurt. 
14 5., 1| Taf. (Sep. 1 M.80); K. Schumacher, 
Kast. bei Schlossau. 98.,3 Taf. (Sep. 2 M. 60.) 

Bericht üb. d. Arbeiten d. Reichslimes- 
kommission im J. 1899: E. Fabricius, 
Limes u. kleinere Kastelle; Hettner, Die 
K stelle; v. Sarwey, Die Strassen. (Ar- 
chaeolug. Anzeiger 1:00, 19-96.) [870 a 

Herzog, E., Krit. Bemerkgn. zu 
d. Chronologie d. Limes. (Bonner 
Jahrbb. 105, 50-77.) [871 

Walz, R., Ableitg. d. Wortes „Pfahl“ als 
Bezeichng. d. limes. Friedberger Progr. 4”. 
11 S. [872 

Limes, Der römische, in Oesterreich, a 1::00, 
2844. Rez.: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 10-13 
Hettner.— G. Anthes, Neues von d Grenzen 
d. Imperium Romanum. (Korr.-Bl. d Gesamt- 
Ver. 1900, See CE 

Mehlis, C., Römerburg in Gimmel- 
dingen. (Pfälz. Museum 1900, 116 
-19.) [874 

Anthes, E., Kastell Gross-Gerau. 
(Quartalbll. d. hist. Ver. f. d. Grhzgt. 
Hessen 2, 520-33 u. 676-79, Taf. 40-42 
u. 1 Tabelle.) [875 

Cohausen, A. v. u. L. Jacobi, 
Römerkastell Saalburg. 5. Aufl. nach 
d. Ergebnissen d. letzt. Ausgrabgn. 
ergänzt v. H. Jacobi. Homburg, 
Staudt & S. 73 S., 3 Taf. [876 

Wilbrand, J., Dr. Schuchhardts Forschgn. 
üb. sächs. u. fränk. Kastelle u. üb. d d Römer- 
kastell b Haltern. (Jahresber. d. hist. Ver. 
f. d Grafschaft Ravensberg 14, 0-98.) — 
F. Koepp, Ausgrabgn. b. Haltern. (Korr.-Bl. 
d. westdt. Zt. 19, 163-73.) [877 


Premerstein, A. v. u. S. Rutar, 
Römische Strassen u. Befestigungen 
in Krain. Hrsg. vd Central-Commiss. 
Wien, Braumüller. 4°. 48 S., 2 Taf. 
7 M. [878 


*33 


Popp, K. u. A. Ullrich, Die alt. 
Strassen im Allgäu, speziell d. von 
Kempten ausgehenden Kömerstrassen. 
(Allg. G. freund 12, 17-25; 41-51.) [879 

Winteler, J., Ueb. e. römisch. 
Landweg am Walensee. Il: Richtig- 
stellen u. Ergänzgn. Aarau, Sauer- 
länder. 4°. 605., Kte. 1 M.80. [880 


Jenny, S., Römische Villa bei 
Nendeln im Fürstentum Liechtenstein. 
(Jahresber. d. Vorarlberger Museum- 
Ver. 38, 3-10.) [881 

Eckinger, Th., Ausgrabungen d. 
antiquar. Ges. v. Brugg u. Umgebg. 
in Vindonissa, 1899. (Anz. f. schweiz. 
Altertkde. 1900, 80-94.) [882 

Wollenweber, Das „Steinhaus“ 
u. d. röm. Gebäudereste b. Berolz- 
heim u. Wettelsheim. (Beitrr. z. 
Anthrop. u. Ur-G. Baierns 13, 151-62, 
Taf. 9-12.) [883 


Inama, V., La guerra retica. 
(Rendiconti del r. istituto lombardo 
XXI, 6.) [884 

Seyler, E.. Die Drususverschan- 
zungen bei Deisenhofen. 2. Aufl. 


Münch., Poessl. 92S. 3 M. [885,86 

Knoke, Varuslager b. Iburg, s. 1900, 2858. 
Rez. ‘auch e ’99, 832 u. 1900, »52): Dt. Litt.- 
Ztg. 1900, Nr. 37 C. Schuchhardt u. Entgegng. 
v. K. m. Antwort v. Sch. ebd. Nr. 42. [387 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Musoni, F., Il capitolo 23 del 
libro V della Historia Langobardorum 
e gli Sloveni del Friuli. Cividale, 
Fulvio. 13 S. [388 


(Sep. a.: Atti del congresso stor. tenuto a 
Cividale nel centenario di Paolo Diacono.) 


diriczek, Dt. Heldensagen. Rd. I, s. og, 
778. Rez.: Gött. gel. Anz. 1900, 331-52 Symons; 
Zt. f. dt. Philol. 32, 371-75 F. Kauffmann. [839 
Althof, H., Zur Würdigung d. 
Walthariushandschriften. (Zt. f. dt. 
Philol. 32, 173-91.) Vgl.: F. Norden 
(Rev. de l'instruct. publ. en Belg. 
T. 43). [890 
John, E., Das latein. Nibelungen- 
lied. Progr. Wertheim a. M. 1899. 
4°. 368. [891 
Zingerle, 0. Vog Zur Kudrun. (Zt. 
f. dt. Altert. 46, 137-46.) [891a 


Wilser, L. u. R. Much, Zur 
Stammeskde. d. Alemannen. (Korr.-Bl. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. Bibliographie. 3 


34 Bibliographie Nr. 892—944. 


d dt. Ges. f. Anthrop. etc. 30, 139-42.) 
Vgl. 1900, 2867. [892 

Schenecker, P., Das alemannisch-fränkische 
Grabfeld b. Buseudorf. (Jahrb. d Ges. f. lothr. 
G. 11, 367-72) — A. Hedinger, Alte Erz- 
gchmelzstütte auf d. schwab. Alb. (Arch. f. 
Anthrop. 26, 41-44.) [833 

Much, R., Zur Stammeskunde der 
Altsachsen. (Korr.-Bl. d. dt. Ges. f. 
Anthrop. etc. 29, 113-16.) — Ders., 
Ueb. e. Friedhof a. d. Lombardenzeit 
in Wien. (Ebd. 164-66.) 894 

Montelius, Much, Virchow, Wil- 
ser, Die Einwanderung d. Slaven in 
Norddtld. (Ebd. 30, 127-29.) Vgl. 
1900, 2865. [895 

Hollack, E. u. A. Bezzenberger, 
Das Gräberfeld b. Kellaren im Kr. 
Allenstein. (Sitzungsberr. d Altert.- 


Villari, P., Le invasioni barbariche 
in Italia. Milano, Hoepli. 1901. 
xij, 480 S., 3 Taf. 6 L. 50. [897 

Rappaport, Einfälle d. Goten in d rim. 
Reich bis auf Constantin, s. 1900, 862. Rez.: 
Zt. f. österr. Gymn. Al, 772f. Groag; Hist. 
Viertelj.schr. 3, 523f. Ldw. Schmidt. [898 

Bezzenberger. A., Ursprg , Beteutg. u. 
Verbreitg. d. Volksnamens „Gudden“. (Sit- 
zungsberr. d. Altert.-Ges. Prussia 21, 217 

x 


12.) [899 

Koch, W., Kaiser Julian d. Ab- 
trünnige, seine Jugend u. Kriegsthaten 
bis z. Tode d. Kaisers Constantius 
331-61. (Jahrbb. f. class. Philol. 


Supplementbd. 25, 833-488.) [900 

Dahn, Ustgotenkönig Athalarich. (Allg. 
dt. Biogr. 46, 68f.) — Ders., Westgotenkönig 
Athanagild. (Ebd. out — Ders., Lango- 
bardeukünig Audoin. (Ebd. Alf.) [901 


Hodgkin, T., Sulla relazione et- 
nolog. fra i Langobardi e gli Angli. 
Cividale, Fulvio. 118. — A. Màrki, 
Le vestigia dei Langobardi in Un- 
gheria. Ebd. 10 5. [902 


(Sep. a.: Atti del congresso stor. tenuto a 
Cividale nel centenario di Paolo Diacono. ‘:9.) 


Liebenau, Th. v., Zur Schlacht 
bei Bex v. J. 574. (Kath. Schweizerbll. 
15, 484 f.) [902a 

Reitter, N., Der Glaube an d. 
Fortdauer d. römisch. Reiches im 
Abendlande währ. d. 5. u. 6. Jh, 
dargest. nach d. Stimmen d. Zeit. 
Münsterer Diss. 35 8. [903 


d) Innere Verhältnisse. 


Lex Salica, hrsg. v. Geffcken, 8. Nr. 870. 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 12 Hübner. [904 
Helten, W. v., Zu d. Malberg. 


Glossen u. d. salfränk. Formeln in 


d. Lex Salica. {Beittr. z. G. d. dr 
Sprache u. Litt. 25, 225-542.) [xa 

Bugge, S., Norges Indskrifter mec 
de aeldre Runer is. "oo 2750: Hfr. 5 
S. 337-84. 3 M. 15. — Th. v. Grieg, 
berger, Neue Beitrr. z. Runenlehr:. 
(Zt. £. dt. Philol. 32. 289-304.) [%3 

Kauffmann, F., Beitrr. z. Quelen- 
kritik d. gotisch. Bibelüberseize. = 
"99, 2804. Forts. iZt. f. dt. Pagel 
32, 305-35.) — F. Mülhaupt, Bibel- 
übersetzg. d. Ulfilas. (Rev. internas. 
de théol. 8, 736-49.) | sus 

Rez. v. 1900, 371 (Kauffmann, Acs d 
Schule d. Wulfila): bitt. t bl 1990, Nr Ze 
Streitberg; Litt.bl. f. germ. u. rom Phris. 


1900, Nr. 11 Usener; Dt. Litt.-Ztg. 1400. Nr. 55 
Schönbach. ann 


Halban, v., Das röm. Recht in d. german. 
Volksstaaten, 8.’99, 2794. Rez.: Hist. Vierte. - 
schr. 3, 411-15 Ldw. Schmidt. (a, 

Matthias, Beitrr. z. Erkläg d 
german. Gottesurteile. Progr. Barg. 
4°, 248. (oun 

Rachfahl, F., Zur G. d Grund, 
eigentums. (Jahrbb. f. Nationaläk. 
74, 1-33; 161-216.) [sus 

Kiessling, F., Besiedelungsver- 
hältnisse, sowie völkische u. glaubens- 
tümliche Zustände in d. Vorzeit 
Niederösterreichs mit besond. Be- 
rücksicht. v. Vindobona (Vindomina-- 
Wien u. dess. Umgebg. Wien, Amo- 
nesta. 1899. 828. 1 K. 30. [910 

Wilbrand, J., Verkehrswege d. 
Bielefelder Gegend in d. Urzeit. 
Jahresber. d. hist. Ver. f. d. Grafsch. 

avensberg 14, 1-12.) [911 


Much, German. Himmelsgott, s. ‘99, £52. 
Bez.: Anz. f. dt. Altert. 92-96 Heusler. [$12 


Siebourg, M., atronen - Terra- 
kotta aus Bonn; nebst Bemerkgn. z. 
Matronenkultus. (Bonner Jahrbb. 
105, 78-102, Taf. 7.) [913 

Léger, A., Les sources de la mytho- 
logie slave (e og, 2801). Forts. (Res. 
de lhist. des religions 39, 1-17. 41, 
147-62. 42, 1-8.) [914 


Hoernes, M., Anfänge d bildenden 
Kunst. (Korr.-Bl.d. dt. Ges. f. Anthrop. 
etc. 30, 85f.) [915 

Stern, E. v., Zur Frage üb. d 
Ursprung d. „gotischen Stiles" in d. 
Goldschmiedekunst. (Sitzungsberr.d 
Altert.-Ges. Prussia 21, 243-57.) [916 

Waal, A. de, Fibulae in Adlerform and 


Zeit d. Völkerwanderg. (Röm. Quartalschr. 
13, 324-28.) Vgl. 1900, 880. gi 


Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit. 


2. Fränkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 

Poupardin, R., La vie de Saint 
Didier. (Collect. de textes p. serv. 
à l'étude etc. de l’hist.) Paris, Pi- 
card. xx, 64 H [918 

Omont, H., Le Praeceptum Dago- 
berti de fugitivis. (Biblioth. de l’école 
des chartes #1, 75-82.) [918a 


Woisin, J., Ueb. d. Anfänge d. 
Merowingerreiches. I. Progr. Meldorf, 
Hansen. 495. 1 M. 20. [919 

Lehner, H., Die fränkisch. Grab- 
steine v. Andernach. (Bonner Jahrbb. 
105, 129-43, Taf. 15-17.) Vgl. 
Nr. 930. [920 

Heydeck, J., Die Wikingergräber 
der Kaup bei Wiskiauten, Kreis 
Fischhausen. (Sitzungsberr. d. Altert.- 
Ges. Prussia 21, 60-67; Taf. 7-9.) [921 


b) Karolingische Zeit. 
Kurze, F., Einhards Vita Karoli 
u. d. sogen. Annales Einhardi. (N. 
Archiv26,153-64.) Vgl.:’99,863. [922 
Rez. v. 1900, 891: Moyen-âge 3, 502-7 Pou- 
pardin. 


Pfaff, F., Bruchstücke e. altdt. 
Uebersetzg. v. Einhards Vita Karoli 
Magni. (Alemannia N. F. 1, 118 
-23.) [923 

Därrwächter, Die Gesta Caroli Magni d 
Regensburger Schottenlegende, s. ’98, 515. 
Rez.: Hist. Viertelj.schr. 1, 269 Caro; Anz. f. 
dt. Altert. 26, 256-53 Edw. Schröder. (924 


Giry, A., Étude critique de quel- 
ques documents angévins de l’époque 
carolingienne. (Sep.a.: Mém. del Acad. 
des inscriptions etc. XXXVI, 2.) Paris, 


Klincksieck. 4°. 768. 3 fr. 50. [925 


(Diplômes de Charlemagne et privilège de 
Charles le Chauve en faveur de Saint-Aubin 
d'Angers; diplômes faux de l’abbaye de Saint- 
Florent.) 


Mühlbacher, M., Urkundenfälschg. 
in Echternach. (Mitt. d Inst. f. österr. 
G.forsch. 21, 350-54.) [926 

Tangl, M., Entwurf e. unbekannt. 
Urkunde Karls d. Gr. in tironischen 
Noten. (Ebd. 344-50.) [927 

Lauer, Ph., Diplöme ined. de Louis 
le Pieux. (Biblioth. de l'école des 
chartes 61, 83 f.) [928 

Heydenreich, E., Die ältest. urkdl. 
Nachrr. üb. d. Stadt Mühlhausen u. 
ihre Umgebg. (Mühlhäuser GH 1, 
18-22.) u [929 


"AN 


Koenen, C., Karlingisches Gräber- 
feld in Andernach. (Bonner Jbb. 105, 


103-28, Taf. 8-14.) Vgl. Nr. 920. [930 

Kruse, Die körperliche Beschaffenheit d. 
Audernacher Bevölkerg. zur Zeit d. Karlinger. 
(Ebd. 144-46.) 930 a 


Schirmeyer, Kaiser Lambert, s. 1900, 2903. 
(Götting., Vandenhoeck & R. 2 M. 40.) [931 
Eckel, Charles le Simple, s. 1900, 900. 
Rez.: Annales de l'Est 14, 448-53 Parisot. 932 
Lauer, Ph., Annales de l’hist. de France 
à l'époque caroling.: Le règne de Louis IV. 
d'Outre-Mer s. Nr. 967. 933 


Hamel, H., Untersuchgn. z. älter. 
Territorial-G. d. Kirchenstaates. 
Götting. Diss. 98 S., Kte. | 934 

Martens, Kontroversen üb. d. römische 
Frage unter Pippin u."Karl d Gr., s. 1900, 
2899. Rez.: Hist. Jahrb. 21,435-47 Ketterer ‘935 


c) Innere Verhältnisse. 


Marignan, A., Études sur la civili- 
sation franç. T. I: La société mé- 
rovingienne. T.II: Le culte des saints. 
Paris, Bouillon. 1899. 356; xj, 2508. 


20 fr. [936 
G. Kurth, La civilisation à l'époque 


Zeumer, K., G. d. westgotisch. 
Gesetzgebg. (s. ug, 2838). IV: Besond. 
Teil, Forte. (N. Archiv 26, 91 
-149.) [937 

Werminghoff, A., Fränkische Sy- 
nodalakten in franz. u. belgisch. Co- 
dices. (Ebd. 11 ff.) Vgl.’99, 2848. [938 

Seckel, E., Studien zu Benedictus 
Levita. I: B.L. u. d. Konzil zu Nantes. 
(Ebd. 37-72.) [939 

Wawra, C., De Reginone Prumiensi. 
(Symbolarum ad hist. juris canonici 
spectantium §§ 9. 11. 13. 14.) Bres- 
lauer Diss. 56 8. [940 


Heck, Ph., Die Gemeinfreien d. 
karolingischen Volksrechte. (Heck, 
Beitrr. z. G. d. Stände im Mittelalter. I.) 
Halle, Niemeyer. xvj,449S. 12 M. [v41 

Battaglia, G., La difesa nei giudizi 
sotto la monarchia dei Franchi. 
Sep. a.: Riv. di storia etc. del diritto.) 

alermo, Sciarrino. 22 S. [942 

Möller, E. v., Das Wergeld d. 
Thäters u. d. Verletzten. Bonner Diss. 
1898. 48 S. [943 


Hauck, Kirch.-G. Dtlds. 2. Aufl. 
(s. 1900, 912). II: Korolingerzeit, 
2.Hälfte. S. 401-842 u. xj S. 8 M. 50. [944 


3* 


*30 


Rez.: N. Jabrbb. f. d. klass. Altert. 
535-53 H. Böhmer. 
Egli, E., Zu d. alten christi. Inschriften 
d. Schweiz. (Anz. f. schweiz. Altertkde. '99 
189) Vgl ‘96, 2176. | [943 
Schmidlin, St. Kolumban im Sund- 
gau. (Strassburg. Diözesanblatt. 1900, 
165-73.) Ka 
Knodt, E., Anfang v. Westfalens 
(Jahrb. d. Ver. f. 
d. Grafsch. Mark 
[947 


etc. 5, 


Christianisierung. 
evang. Kirch.-G. 
2, 1-26.) 

Forst, H., Angebl. 
rheinisch. Kirchen an d. Bistum 
Osnabrück durch König Arnulf. 
(Westdt. Zt. 19, 174-79) Vgl. 
Nr. 180. [948 

Sieke, A., Entwicklg. d. Metro- 
politanwesens im Frankenreiche bis 
auf Bonifaz. Marburger Diss. 1899. 
56 S. en [949 


Winterfeld, P. v., Dichterschule 
St. Gallens u. der Reichenau unter 
d. Karolingern u.Ottonen. (N.Jahrbb. 
f. d. klass. Altert. 5, 341-61.) [950 

Wrede, Ferd., Zur Heliantheimat. 
(Zt. f. dt. Altert. Bd. 44, 320.) — 
E. Dümmler u. Edw. Schröder, Zum 
ersten Bekanntwerden Otfrids. (Ebd. 
816-19.) [951 

Steffen, J., Ueb. d. Münchener 
Notkerhandschr. d. 14. Jahrh. Greifs- 
walder Diss. 59 S. [952 


Schmid, W. M., Zur G. d. karoling. 
Plastik. (Repert. f. Kunstwiss. 23, 
197-202.) [953 

Schmitt, F. Die Benedic- 
tinerinnen- he St. Peter in 
Metz, eines d. ältest. christl. Bau- 
denkmale Dtlds. (Ebd. 193-96.) Vgl. 
1900, 902. — Ders., Die karoling. 
Säulenbasilika Sanct Justinus zu 
Höchst a Main. (Ebd. 400—411.) [954 

Richter Pres. Die ersten An- 
finge d. Bau- Kunstthätigkeit d. 
Klosters Fulda. ee Diss. 725. 
(Auch ersch. als 2. Veröffentliche. d. 
Fuldaer G.-Ver. Fulda, Aktiendruck. 
1 M. 50.) [955 

Mantuani, J., Tuotilo u. d. Elfen- 
beinschnitzerei am „Evangelium lon- 
gum“ (= Cod. Nr. 53) zu St. Gallen. 
(= Hft. 24 v. Nr. 573) Strassb., Heitz. 
50 S., 2 Taf. 3 M. [956 

Řez.: Dt. Litt.- -Ztg. 1900, Nr. 46 H. Graeven. 


Heydeck, J., Das Wikingerschiff 
von Frauenburg, Kr. Braunsberg. 


Schenkung ` 
' alters. Mit 12 Schriftproben. 


Bibliographie Nr. 944—993. 


(Sitzungsberr. d Altert.-(res. Pro:sia 
21, 67-72, Taf. 10.) 1357 


3. Zeit der sächsischen, frän- 
kischen und staufischen Kaiser, 
919 - 1254. 


a) Sächsische und fränkische Karer. 
919—1125. 


Dieterich, J. R., Streitfragen d 
Schrift- u. Quellenkde. d. dt. Mittei- 
Mar- 
burg, Elwert. jx, 150 S. 6 M. [s 

Inh.: Die Hersfeld-Hildesbeimer Auns +r- 
frage ; d Grundlagen d bairisch-osterr Ar 
nalistik u. d. Chroniken Hermanns v. Reichen- 
au, mit Anhg.: Freithilf u. Schreitweir — 
Rez. +. 1900, 929: Mitt. d. Inst. f. österr. G- 


' forschg. 21, 540 v. Ottenthal. 


Bresslau, H., Noch einmal å 
Chronicon Wirziburgense u. Hermann 
v. Reichenau. (N. Archiv 26, 241 
-53.) Vgl. 1900, 930. "959 

Bachmann, À. Beitrr. zu Böhmen: 
G. u. Geschichtsquellen. L: Studien 
zu Cosmas; II: Der erste Fortsetzer à 
Cosmas ; Ill: Die Chronik v. Sazawa 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschz. 
21, 209-34.) [uso 

Eigenbrodt, Lampert v. Hersfeld u à 
neuere Quellenforsche., s. "93, SBS u. "e, Zt 


Rez.: Hist. Jahrb. 21, 447-61 Stolle Ga 

Holder - - Egger, O., Zur Via 
Heinrici IV. imperatoris. (N. Archiv 
26, 176-85.) — Ders., Zu Sugr 
Vita Ludowici VI. regis. (Ebd. 1*6 
-97.) OR [952 

Grob, J., Erwerbung der Lucilin- 


burhuc durch Graf Siegfried u. d 
darüber errichtete Urkunde. :Ons 
Hémecht 6, 385-99, Taf.) [953 

Tille, À Unbekannte Urkunde d 
Pfalzgrafen Hermann I. v. Lothringen. 
(N. Archiv 26, 165-71.) — K. Ribbek, 
Auszug aus e. übersehenen Diplom 
Heinrichs II. (Ebd. 172 f.) [964 

Kehr, P., Due documenti pontiäcı 
illustranti la storia di Roma negli 
ultimi anni del secolo XI. (Arch. d. 
Società Romana di storia patria 23. 
277-83.) N [185 


Menkel, J., Otto’s I. Beziehgn. zu 
d. dt. Erzbis chöfen seiner Zeit u. d 
Leistungen d. letzteren f. Staat, 
Kirche u. Kultur. Progr. Magdeburg. 
4°. 28 8. d 

Lauer, Ph., Le regne de Louis IV 
d'Outre-Mer (Annales de l'hist. de 


Fränkische Zeit. — Zeit d. sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser. *37 


France à l'époque caroling.). (Biblio. 
thèque de l'école des hautes études, 
Fasc. 127.) Paris, Bouillon. xxxjx, 
375 S. 12 fr. 967 

John, E., Ein baier. Herzog (Hein- 
rich d Zänker) im Nibelungenliede. 
(Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 234.) 
Vgl. 891. [968 

Baudi di Vesme, B., Il re Ardoino 
e la riscossa ital. contro Ottone IH 
ed Arrigo II. (In: Studí eporodiesi. 
Pinerolo 1900.) [969 


Wagner, Die unterital Normannen u. ihre 
Verhältnisse zum dt. Kaisertum. Ti.L s. 1900, 
944. Rez.: Hist. Jahrb. 91, 546f. A.K. [970 


Griessinger, M., Römerzug Kaiser 
Heinrichs II. i. J. 1046 Rostocker 
Diss. 39 S. [971 

Meyer v. Knonau, G., Jahrbücher 
d. dt. Reiches unter Heinrich IV. u. 
Heinrich V. Bd. III: 1077-1084. Lpz., 
Duncker & H. xvj, 656 S. 16 M. [972 

Stieve, F., Heinrich IV. in Canossa 
(Stieve, Abhdlgn. etc. S. 15-25.) [973 

Hagenmeyer, H., Chronologie de 
la première croisade, 1094-1100 (8. 
1900, 2956). Forts. (Rev. de l'Orient 
latin 7, 430-503.) [974 

Heyck, E., Die Kreuzzüge u. d. 
hl. Land. (Monographien z. Welt-G. 
XII.) Bielef., Velhagen & Kl. 175 S. 
4 M. 975 

Becker, W. M., Werner v. Grü- 
ningen. (Mitt. d. oberhess. G.-Ver. 9, 
94-97.) [976 


b) Staufische Zeit, 1125—1254. 


Hashagen, J., Otto v. Freising als 
Geschichtsphilosoph u. Kirchenpoli- 
tiker. (=VI, 2 v. Nr. 652.) Lpz., 
Teubner. 102 S. 3 M. 20. Vorzugs- 
preis: 2 M. 80. (34S. als Leipz. Diss. 
ausgegeben.) [977 

Wahl, A.. Der Brief Kaiser Fried- 
richs I. an Otto v. Freising. (Hist. 
Viertelj.schr. 3, S. 520.) [977 a 

Bachmann, A., Ueb. ältere böh- 
mische Geschichtsquellen (8. 1900, 
2959). III: Der G.schreiber Vincenz, 
Domherr zu Prag. (Zt. d. dt. Ver. f. 
G. Mährens u. Schlesiens 4, 207-25.) 
Vgl. auch Nr. 960. [978 

Zimmert, K., Reichskanzler Gott- 
fried, Bisch. v. Würzb., d. anonyme 
Verfasser d. „epistola de morte Fri- 
derici imp.“ (N. Arch. 26, 198.) [979 


Garufi, C. A., I privilegi di Aırigo VI. e 
Costanza I. per la città di Messina. (Arch. 
stor. Siciliano 24, 536-607.) Uctersetzung d. 
Aufsatzes v. Scheffer-Boichorst cf. ’97, 
2743. [980 


Schulte, Wilh., Das Heinrichauer 
Gründungsbuch nach sein. Bedeutg. 
f. d. G. d. Urkundenwesens in Schle- 
sien. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 34, 
343-70.) [981 

Brandstetter, J. L., Zur Chrono- 
fogie d. Urkunden Conrads v. Teger- 
lelden, Bischofs v. Konstanz 1209-33. 
(Kath. Schweizerbll. 15, 432-45.) [982 

Bernicoli, S., Ungedr. Urkunde 
Friedrichs IÍ. für S. Giovanni Evan- 
gelista zu Ravenna. (N. Archiv 26, 
203-6; 298.) 983 

Mazzatinti, @., Due privilegi di 
Federico II. (Mazzatinti, Gli archivi 
della storia d'Italia 2, 376-79.) [984 

Hanauer, G., Material zur Beur- 
teilg. der Petrus de Vinea-Briefe. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
21, 527-36.) [985 


Doering u. Gundlach, Barbarossa-Lieder, 
8. "H, 2581. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 28 
Hampe; Mitt. a. d. Iust. Litt. 28, 397-400 
Volkmar. [956 


Lippiflorium, Das. Ein westfäl. 
Heldengedicht a. d. 13. Jh. Latein. 
u. dt. nebst Erklärgn. v. H. Althof: 
Mit 1 Plane d. Festung Lippstadt. 
Lpz., Dieterich. 142 S. 3 M. [987 


Dräseke, J., Bischof Anselm v. 
Havelberg u. seine Gesandtschafts- 
reisen nach Byzanz. (Zt. f. Kirch.-G. 
21, 160-85.) [988 

Dentzer, B., Zur Beurteilg. d. 
Politik Wibalds v. Stablo u. Korvei. 
Breslauer Diss. 49 S. [989 

Weber, Hans, Kampf zwischen 
Innocenz IV. u. Kaiser Friedrich I. 
bis zur Flucht d. Papstes nach Lyon. 
(= Hft. 20 v. Nr. 651.) Berl., Ebering. 
95 S. 2 M. 80. [990 

Aldinger, B., Neubesetzg. d. dt. Bis- 
tümer unter Papst Innocenz IV., 1243 
-54. Lpz., Teubner. 1948. 6 M. [991 

Lampel, J., Lokal d. Leitha- 
schlacht (1246) u. Testament Herzog 
Friedrichs des Streitbaren. (Monatsbl. 
d. Altert.-Ver. Wien 1900, Nr. 5.) 
Vgl. 1900, 2070. — Entgegng. v. 
Uhlirz (Mitt. d. Inst. f. österr. G.- 
forschg. 21, 560). [992 

Becker, W. M., Die Initiative bei d. Stiftg. 
d Rheinischen Bundes 1254, s. 1906, 971. 


*38 
Roz: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 44 Sommer- 
lad. [993 


Klélé, J., Hagenau zur Zeit d 
Hohenstaufen. Hagenau, Ruckstuhl. 
1899. [994 

Schulte, Wilh., Beitrr. z. G. d. 
ältest. dt. Besiedlg. in Schlesien. 
l: Löwenberg (Zt. d. Ver. f. G. 
Schlesiens 34, 289-314.) Vgl. '98, 
2724. [995 

Kejssier, F., Okontanie per- 
vonacal'nago russkago vladyéestva v 
pribaltijskom krae v XII. stoletii. 
(Ende d. ursprüngl. russ. Herrschaft 
in den balt. Prov. im 13. Jh.) 
St. Petersb., Imp. Ak. Nauk. 4°. 
132 S. [996 


c) Innere Verhältnisse. 


Roethe, Reimvorreden d. Sachsenspiegels, 
s. 1900, 971 Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 21 
Rich. Schröder; Anz. f. dt. Altert. 26. 119-24 
J. Franck. | [997 

Ernst, W., Ueb. d. Verhältnis d. 
Vetus auctor de beneficiis zum lehn- 
rechtlichen Teile d. Sachsenspiegels. 
(N. Archiv 26, 207-16.) [998 

Gundlach, Karl d. Gr. im Sachsen-Spiegel, 
a. 1000, 975. Rez : Hist. Zt. 85, 304-7 Werminu- 
boff; Dt. Litt.-Ztg. 1900, 38 Schücking;, Zt. d. 
Saviuny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. \btlg., 
2975-78 v. Wretschko. L999 

Bloch, H. u. W. Wittich, Die 
Jura curiae in Munchwilare. (Zt. f. 
G. d. Oberrh. 15, 391-431.) Vgl. 1900, 
978 u. 2977, auch G. Seeliger (Hist. 
Viertelj.schr. 3, 579 f.). [1000 

Werminghoff, A., Zur handsechriftl. 
Ueberlieferg. vonKrönungsordnungen. 
(N. Archiv 26, 31-35.) [1001 

Zycha, A., Ueb. d. Echtheit d. 
Iglauer Stadthandfeste v.1249. (Mitt. 
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen, 39, 
10-22.) [1002 

Voltelini, H. v., Die Südtiroler Notariats- 
Imbreviaturen, s. 1900, 979. Rez.: Hist. 
Viertelj.schr. 3, 301 S. Rietschel; Mitt. a. d. 
hist. Litt. 28, 159-61 llwof; Litt. Cbl. 1900, 
Nr. 16/17 O.; Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts- 
G. 21, Germ. Abtig., 318-29 Alfr. Schultze. [1003 


Leo, H., Untersuchgn z. Besiede- 
lungs- u. Wirtschafts-G. d. thüringisch. 
Osterlandes in d. Zeit d. früher. 
Mittelalters. (= VI, 3 v. Nr. 652.) 
Lpz., Teubner. 93. S., 1 Kte. 3 M. 20; 
Vorzugspreis 2 M. 80. (30 S. als Leipz. 
Diss. ersch.) [1004 

Walter, E., Arabischer Tausch- 
handel in Norddtld. zur Zeit d. 9. 


Bibliographie Nr. 993—1044. 


-12. Jh. (Ber. d. Ges. f. Völker- a 
Erdkde. zu Stettin f. 1897 %98 u 
98/99.) [aus 

Meissner, R., Hansa. {Festschr. 


d. hansisch. G.-Ver. dargebr. Göttirz. 
S. 61-72.) (reg 
Ludwig, Reise- u. Marschgeschwirdise=: 
im 12. u. 13. Jh., s. 99, 936. Rez.: Hıst Zi 
83, 21-94 Uhlirz. (Le 
Meyer, Herm. Wilh., Das Str 
fische Burggrafentum; Beitr. z. b 
d. dt. Reichsverwltg. im 1? u. 13. JE 
Leipzig. Diss. 50 S. (ite 
Salzer, E., Ueb. d Anfänge à 
Signorie in Oberitalien; e Beitr. z 
ital. Verf.-G. (= Hft. 14, v. Nr. 651: 
Berl., Ebering. xvj, 304 S. SN 
(50 S. ersch. als Berl. Diss) Ten 
Heck, Ph., Die Biergelden. Fest. 
gabe d jur. Fak. d Univ. Halle- 
Wittenb. f. Dernburg. S 17-57 
Sep. Halle, Niemeyer 2 M. % — 
Ders., Stadtbürger u. Stadtgerivhs 
im Sachsenspiegel. (Ber. üb. d. 6.Yer- 
sammig. dt. Historiker zu Halle S. 19 
-21; 37-42.) UE 
Rez.: Hist. Viertelj schr. 8, 5221. Seeler 
Niese, 0., Die Leibzucht nach d 
älter. sächsisch. Rechtsquellen. Greis 
wald. Diss. 1899. 45 S. [1011 
Vanhoutte, J., Le droit flamand 
et hollandais dans les chartes de 
colonisation en Allemagne au 12? e 
13. siècle. Bruges, Plancke. 1%: 
36 8. [1012 


Voigt, Adalbert v. Prag, s "og. 2733. Eez: 
Fist. Viertelj.schr. '98, 5283-31 Grützma-®r 
Mitt. a. d hist. Litt. 27, 147-51 Spangenkrii 
Zt. f. österr. Gymnas. "#1, 762 Loserth: Hist 
Zt. #5, 80-58 Üblirz; Theol Litt.-Zig. 1%% 
Nr. 22 Mirbt. (Oo? 

Ublirz, K., Die Errichtg. d Prager 
Bistums. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen 39, 1-10.) [1014 

Kehr, P., Das Privileg Leos IX. 
für Adalbert v. Bremen. ({Festschr. 
d. hansisch. G.-Ver. dargebr. Göttine. 
S. 73-82.) [1015 

Zák, F. A., Der hl. Norbert, Herr 
v. Gennep, Stifter d. Prämonstraten- 
serordens u. Erzbisch v. Magdeb.: 
e Lebensbild. Wien, St. Norbertus- 
Verlagshdig. 280 S. 3 M. [1016 

Hordijk, C. P., Opgaven omtrent 
inkomsten, goederen, hoorigen, dienst- 
mannen en rechten der abdij Egmand 
uit den tijd van abt Walter, 1130-61. 
(Bijdragen etc. v. h. hist. genootsch. 
te Utrecht 21, 161-85.) [1017 


PP Eco 
A ne u rn ui, 


Staufische Zeit. — Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Schönbach, A. E., Studien z. G. 
a. altdt. Predigt (s. "oi, 941). Stück 
II: Zeugnisse Bertholds v. Regens- 
burg z. Volkskde. (Sitzungsberr. d. 


Wien. Akad. Bd. 142, 7.) Wien, 
Gerold. 156 S. 3 M. 40. [1018 

Weis, J. E., Julian v. Speier 
(+ 1285). Münch., Lentner. 154 S. 
3 M. 60. [1019 


Kraus, Heinrich v. Veldeke, s. 1900, 991. 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1990, Nr. 16 Hnr. Meyer; 
Anz. f. dt. Altert. 26, 104-19 J. Franck; 
Götting. gel. Anz. 1:00, 392-402 Martin; Zt. 
f. österr. Gymn. 51, 513 Khull. , | [1020 

Machule, P., Zur Einleitg. d. 
Gregorius Hartmanns v. Aue. (Zt. 
f. dt. Philol. 32, 192-212.) [1021 

Leyen, F. v. der, Zu Hartmanns Rede 
vom Glauben. (Beitrr. z. G. d dt. Sprache u. 
Litt. 24, 522-23.) Vgl. 19, 2915 Leitzmann. — 
Rez. d. Hauptschrift: Zt. f. dt. Philol. 32, 
263-71 Uhl. [1022 

Wolfram v. Eschenbach, Parzival 
u. Titurel; hrsg. u. erkl. v. E. Martin. 
Text. (Germ. Handbibl. IX, 1.) Halle, 
Waisenh. zu), 316 S. 5 M. [1023 

Singer, S., Ueb. d. Quelle v. Wolf- 
rams Parzival. (Zt. f. dt. Altert. 44, 

321-42.) — J. F. D. Blöte, Die Sage 

vom Schwanritter in d. Brogner Chro- 
nik v. ca. 1211. (Ebd. 407-20.) |1024 

Schönbach, Beitr. z. Erklärg. altdt. Dicht- 

werke. I: Die älteren Minnesänger, 8. 1900, 


1000. Rez.: Anz f. dt Altert. 26, 130- 34 
R. M. Meyer. [10:5 
Bühring, Das Kirenbers Lieder- 


buch nach d gegenwärt. Stande d. 
Forschg. Tl. I. Progr. Arnstadt. 4°. 
30 $. [1026 
Burdach, K., Walther v.d. Vogel- 
weide; philol. u. hist. Forschgn. TL I. 
Lpz., Dunker & H eut, 320 S. 
7 M. 20. [1027 
Rez : Preuss. Jahrbb. 102, 143-61 Sandvoss. 
Meyer, R. M., Hadlaub u. Manesse. 
(Zt. f. dt. Altert. 44, 197-222.) [1028 
Gusinde, K., Neidhart mit d. Veil- 


chen. (= Hft. 17 v. Nr. 678.) Bres- 
lau, Marcus. 1899. 242 S. 9. M. 
(Tl. I. Breslauer Diss. 48 S.) [1029 


Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1,00. Nr. 22 Martin. 

Denicke, H., Die mittelalterl. Lehr- 
gedichte Winsbeke u. Winsbekin in 
kulturgeschichtl. Bedeutg. Progr. 
Rixdorf, Bickhardt. 47 S. 1 M. [1030 


Schildhauer, F., Bau.-G. d. Augs- 
burger Domes m. besond. Berück- 
sichtigung d. roman. Periode. (Zt. d. 
hist. Ver. f. Schwaben u. Neub. 26, 
1-80, 10 Taf.) [1031 


*39 


Goldschmidt, A., Stilentwicklg. 
d. romanisch. Skulptur in Sachsen. 
(Jahrb. d kgl. preuss Kunstsammlgn. 
21, 225-41.) [1032 

Haseloff, Tbüring.-sächse. Malerschule, s. 


’99, 967. Rez.: Götting. gel. Anz. 1900, 673 
-88 Dobbert & Wulff. [1038 


Beissel, St., Evangelienbuch Hein- 
rich III. aus d. Dome zu Goslar in 
d Bibliothek zu Upsala. (Zt. f. 


christl. Kunst 13, 65-96, Taf.) Er- 
weiterter Abdr. Düsseld., Schwann. 
47 S., Taf. 2 M. 40. [1034 


Grempler, W., Mittelalterl. Bronze- 
schalen. (Niederlaus. Mitt. 6, 169 
-78, Taf. 9.) 1035 

Bertram, A., Das eherne Tauf- 
becken im Dome zu Hildesheim. (Zt. 
f. christl. Kunst 13, 129-50; 161-66.) 
Sep. Hildesh., Lax. 1 M. 50. [1036 

umann, G., "Se heart mit byzantin. Orna- 
menten im Bchatze d. Münsters zu Essen. 
(Beitrr. z. G. v. Stadt u. Stift Essen 20, 3-28, 
Taf.) [1037 

Semper, H., Ueb. rhein. Elfenbein- u. Bein- 
arbeiten d. 11.-12. Jh. (s. ’97, 972). Nachtr. 
(Zt. f. christl. Kunst 13, 167-74.) [1038 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 


Mazzatinti, @., Gli Annales Foro- 


livienses, 1275-1473. (Mazzatinti, 
Gli archivi della storia d'Italia 2, 
380-416.) [1039 


Caro, &., Zur Kritik d. Annales Ja- 
nuenses (s8. 97, 901). Il: Die doppelte 
Redaktion d. Berichts üb. d. genue- 
sische Expedition nach Corsica i. J. 
1289. (N. Archiv 26, 73-90.) [1040 


Registres, Les, d Urbain IV (1261 
-64). Recueil des bulles de ce pape, 
p.p.J.Guiraud. Fasc.2u.3. (Bibl. 
des écoles franç. d'Athènes et de 
Rome. 2.8., X111,2—3.) Paris, Thorin. 
4° T.II, 142-392. 21 fr. [1041 

Otto, H., Zu d. Formelbüchern aus 
d Kanzleı Rudolfs v. Habsburg. 
(N. Archiv 26, 217-28.) [1042 

Werminghoft, A., Zur G. d polit. 
Beziehgn. zw. Dtld. u. Frankreich 
unter Albrecht I. (Ebd. 27-31.) [1043 


[Instruktion e. Gesandten Albrechts I, 
Mitte 1300] 


Analecta Argentinensia. Vatikan. 
Akten u. Regesten z. G. d. Bistums 


*40 


Strassburg im 14. Jh. (Johann XXII, 
1316-34) u. Beitrr. z. Reichs- u. Bis- 
tums-G. v. E. Hauviller. Bd. I. 
Strassb., van Hauten. cu, 369 S. 
20 M. [1044 


Hertel, L., Der Frankensteinsche Ver- 
kaufsbrief v. 1330. (Schrr. d. Ver. f. Sache.- 
Meining. G. u. Ldkde. 35, 107-11.) 11045 


Bippen, W. Vos 2 Schreiben d. 
Rats üb. d. „Verrat“ d. Stadt im 
J.1366. (Brem. Jb. 19, 172-86.) [1046 


Dopsch, Die Käruten-Krainer Frage u. d. 
Territoria{politik d. ersten Habsburger, s. 
1900, 1036. Rez.: Hist. Viertelj.schr. 3, 54 -49 
Bachmann. [1047 

Witte, H., Burggraf Friedrich Il. 
v. Nürnberg u. d. zollernsche Besitz 
in Oesterreich. I: Burggraf Fried- 
richs Verwandschaft mit Rudolf v. 
Habsburg. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G. forechg. 21, 235—50.) [1048 

Niemeier, A., Untersuchgn. üb. d. 
Beziehgn. Albrechts I. zu Bonif. VIII. 
(= Hft. 19, v. Nr.651.) Berl., Ebering. 
x, 174 S. 6 M. (42 S. ersch. als Ber- 
liner Diss.) [1049 

Kraussold, M., Die polit. Be. 
ziehgn. zw. Dtld. u. Frankreich währ. 
d Regierg. Heinrichs VI. Mün- 
chener Diss. 159 S. [1050 

Schubert, H., Luxemburg, Wittels- 
bach u. Habsburg in der Zeit v. 1308 
-1368. Tl. I. Progr. Mähr.-Ostrau. 
1899. 20 S. [1051 

Felten, W., Forschgn. z. G. Lud- 
wigs d. Baiern. Neusser Progr. u. 
Heidelberg. Diss. 4°. 63 S. [1052 

Pflugk-Harttnng, J. v., Gegner 
u. Hilfsmittel Ludwigs d Baiern in 
sein. Kampte mit d. Kurie. Zt. f. 
Kirch.-G. 21, 186-232.) [1053 

Roz. v. 1900, 3026: Altpreuss. Monatsschr. 
37, 332-38 Porlbach. 


Liebenau, Th. v., Das Geleit am 
Gotthard; Beitr. z. Frklürg. d. Tell- 
sage. (Kath. Schweizerbll. 15, 271 
SUD [1054 

Meyer, Chr., Zwei Dramen im 
Hause Hohenzollern. (Sammlg. ge- 
meinverständl. wiss. Vortrr. Hit. 345.) 
Hamburg, Verlagsanst. u. Druck. A.-G. 
32 S. [1055 

Dieterich, J. R., Wie Hessen e 
Reichsfürstentum ward. «Mitt. d. 
oberhess. G.-Ver. 9, 1-19.) [1056 

Seippel, M., Engelbert II., Graf 
von der Mark. (Jahrb. d. Ver. f. Orts- 
u. Heimatskde. d. Grafsch. Mark 13, 
41-52.) [1057 


Bibliographie Nr. 1044—1095b. 


Heine, K., Burchard e Schrapau, 
genannt „der Lappe“, Erzbisch. v 
Magdeb., 1307-25. (N. Mitt. a. å 
Geb. hist.-antiq. Forschgn. 20. 456 
-542.) (1038 

Wenck, K., Friedrich d. Freidirz 
Erkrankung u. Tod, 1321 u. 1323. 
(Festschr. z. 75jähr. Jubil. d. Kzl 
sächs. Altert.-Ver. S. 69-52.) — Ders. 
Joh. v. Eisenberg, Kanzler Friedrichs 
d. Ernsthaften. (N. Arch. f. sāchs 
G. 21, 214-23.) [1039 

Uetterodt zu Scharffenberg, Graf 
L., Aus sturmbewegten Zeiten: Epi- 
sode a. d. G. d. Johanniterordens. 
(Aus d. Heimat; Bll. f. gothaische 
G. etc. 3, 151-72.) [1080 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378-1517. 


Liebenau, Th. v., Zum Anonymus 
Friburgensis. (Anz. f. schweiz. G. 
1900, 262-66.) [101 

Stolle, Konr., Memoriale — tkü- 
ring.-erfurt. Chronik —; bearb. v. 
R. Thiele. (= Bd. 39 v. Nr. 166. 
Halle, Hendel. zu. 568 S. 14 M. [1982 

Haitz, M., Hartm. Schedels Welt- 
chronik. Münch. Dies ou 72 5. [1063 

Mandrot, B. de, L'autorité hist. 
de Philippe de Commynes. (Rev. hist. 
73, 211-57. 74, 1-38.) [1964 

Medin, A. e. S. Morpurgo, La 
battaglia della Polesela 22. dic. 
1509; narrazione ined. Padöra, 
tip. Gallina. 18 S. [1065 


Kleiner, V., Urkk. u. Regesten z 
KOLBE Der G.: 1358-1459. (Jahre: 
ber. d. Vorarlberger Museum Aer 
38, 62-78.) [1066 

Doorninck, P. N. Acten betrei 
Gelre en Zutphen, 1376-92; uit het 
staatsarchief te Dusseldorp, register 
B. No. 23 uitgeg. Haarlem, van Brede- 
rode. 352 S. 8 fl. 50. [1087 

Gemoll, Mitteilgn. [Urkk] a 
Liegnitzer Hdschrr. d Petro-Paulı- 
nischen Kirchenbibliothek. (Zt.d.Ver. 
f. G. Schlesiens 34, 388-94. 1068 

Altmann, W., Die Urkk. Kaiser 
Sigmunds, 1410-37 (8. ‘98, 2797). I. 
3 (Schluss-Lfg.).. (Nachtrr. u. Re- 
gister zu Bd. I u. Il) 8. 433-588. 
11 M. [1069 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 86 L. Schmitz. 

Urkunden d. Oberlausitzer Hus- 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


sitenkrieges u. d. gleichzeitig. d. 
Sechslande angehenden Fehden, hrsg. 
v. R. Jecht (s. 1900, 1051). U, 
1 : 1429-30. (Cod. dipl. Lusatiae super. 
II.) 1935S. 3 M. 60. [1070 

Reichstagsakten, Dt. (s. "og. 2965). 
Bd. X, Hälfte 1: Unter Kaiser Sig- 
mund. Abtlg. IV, Hälfte 1:1431 
-32; bearb. v. H. Herre. 514 S. 
30 M. [1071 

Knothe, H., Die auf Herzog Wil- 
helm v. Sachsen bezügl. Urk. Georg 
Podiebrads, Gubernators v. Böhmen, 
v. 19. Dez. 1457. (Festschr. z. 75 jähr. 


Jubil. d. Kgl. sächs. Altert.-Ver. 
S. 107-10.) [1072 
Hilty, C., (Aktenstücke z. 


Schweizer-G. d. J. 1499). (Polit. Jahrb. 
d. schweizer. Eidgenossenschaft 13, 
22-59.) [1073 


Häne, J., Familienbuch zweier 
rheinthalischer Amtsmänner d. 15. u. 
16. Jh. (Jahrb. f. schweiz. G. 25, 
43-80.) [1074 

Bloos, G., Inventar d Kaiserpfalz 
Kaiserswerth a. d. 15. Jh. (Beitrr. z. 
G. d. Niederrh. 14, 195-98.) [1075 

Schaudel, L., Campagne de Charles 
VI. en 1388 contre le duché de Gueldre. 
Montmédy, imp. Pierrot 41 S. [1076 

Liebisch, R., Beitrr. z. G. Ruprechts 
v. d. Pfalz. Progr. d. mähr. Landes- 
oberrealschule zu Neutischein. [1077 

Reinke, G., Frankreich u. Papst 
Johann XXII. Münst. Diss. 66S. [1078 

Stieve, F., Die hussitische Be- 
wegung. (Stieve, Abh. 26-37.) [1079 

Reibstein, E., Hnr. Vorrath, Bür- 
germeister v. Danzig, als hansisch. 
Diplomat. (Aus: Zt. d. westpreuss. 
G.-Ver. XLII.) Mach Diss. 67 S. [1080 

Martens, J., Die letzte Kaiser- 
krönung in Rom 1452. Leipziger 
Diss. 85 S. [1081 

Hoffmann, Alfr., Friedrichs II. 
(IV) Beziehgn. zu Ungarn 1464-77. 

: Bis1470. Glogauer Progr. 168. [1082 

Tobler, G., Zur Vor-G. d Bünd- 
nisses zu Bern, Freiburg u. Savoyen 
v. 20. Aug. 1477. (Anz. f. schweiz. 
G. 1900, 266-72.) [1083 

Bottini Massa, E., L'opera politica 
di Carlo VIH., re di Francia, 1483 
-98. Sassari, tip. Dessi. 13 S. [1084 


Camenisch, C., Anteil d. Schanfiggs am 
Schwabenkrieg. (Anz. f. schweiz. G. 1900, 
212 f.) — J. Häne, Die Stadt - St. Galler in 


a nn un 
ng nn 


*41 
d. Schlacht b. Frastenz. (Ebd. ’99, 251 f.) 
Vgl. ’99, 1020. [1085 


Schreiber, A., Veranlassung zu 
d. Fehde Götz v. Berlichingens mit d. 
Erzstifte Mainz; mit 9 bisher ungedr. 
Briefen Götz v. Berlichingens. (Zt. 
f. G d Oberrh. 15, 494-507.) [1086 

Steffanides, F.. Ernst d. Eiserne, 
Herzog v. Steiermark, u. seine Ge- 
mahlin Cimburgis, die zweite Stamm- 
mutter, d. Hauses Habsburg. Progr. 
Böhm.-Leipa. 1899. 55 S. [1087 

Hess, I., Der Grenzstreit zwisch. 
Engelberg u. Uri. (Jahrb. f. schweizer. 
G. 25, 1-42; 363.) [1088 

Hoppeler, R., Zürichs Burgrecht 
mit Bisch. Johann u. d. Gotteshaus- 
leuten v. Chur, 22. Juni 1419. (Anz. 
f. schweiz. G. 1900, 320-27.) [1089 

Häne, J., Der Auflauf zu St. Gallen 1491, 
a. 1900, 1073. (Zürich. Lien, ’99. 177 S.) [1090 

Glagau, Anna v. Hessen, d. Mutter Philipps 
d. Grossmütigen, 1485-1525. s. 1900, 1078. Rez.: 
Lit. Cbl. 1900, Nr. 15 H. B.; Mitt. a. d hist. 
Litt. 28, 316 Falckenheiner; Hist. Zt. »5, 
33-41 Kalkoff; Hessenland 1900, N. 2 Held- 
mann. [1091 


Beschorner, H.. Erwerbg. Riesen- 
burgs durch Markgf. Wilhelm I. v. 
Meissen. (Festschr. z. Jubil. d. kgl. 
sächs. Altert.-Ver. 83-106.) [1092 

Wagner, Frdr., Aus d Jugendzeit 
d. Kurfürsten Johann u. Joachim I. 
v. Brandenburg. Berl. Progr. 4°. 
69 S. [1093 

Wehrmann, M., Die Reise Hzg. 
Bogislaws X. v. Pommern in d. heilige 
Land. (Pommersche Jahrbb. 1, 33 
-50.) — Ders., Nachrr. zu d. gross. 
Reise d. Herzogs B. X., 1496-98. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. 1900, 
66-74; 97-107; 129-33; 166-69.) [1094 


Innere Verhältnisse. 


a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte; Ver- 
fassungs- u. Rechtsgeschichte; Kriegswesen. 


Khull, F., Zum Schladminger 
Bergbrief. (Beitrr. z. Kde. steier- 
märk. G.-Quellen 30, 10-12.) Vgl. 
’98, 1011. — A. Meiche, Zinsregister, 
1446. (Mitt. d. nordböhm. Exkurs.- 
Klubs 20, 314-16.) [1095 

Thommen, R., Urbar d. Grafschaft 
Sargans. (Mitt. z. vaterl. G. St. 
Gallen 27, 681-90.) [1095a 

Mollwo, C., Das Handlungsbuch 
v. Hermann u. Joh. Wittenborg. 
Lpz., Dyk. 4 M. [1095b 


+42 Bibliographie Nr. 1095c—1144. 


dei 


Bernoulli, A., Urkunde v. 1329 
üb. d. Juden in Basel. (Anz. f. 
schweiz. G. 1900, 274-76.) [1095c 


Bischoff., J., Beitrr. z. G. d. süd- 
dt. Bergrechtes (s. ‘99, 353). IV: 
Schwatzer Erfindgn. v. 1449 u. 1477. 
(Zt. f. Bergrecht 41, 335-48.) [1095d 


Bruns, Die Lübecker Bergenfahrer s. Nr. 
174 [1095 
Daenell, G. d. dt. Hanse in d. 2. Halfte 
d 14. Jh. s. ’99, 1044. Rez.: Hist. Zt. 85, 
1165-19 Kunze. — Vgl. Nr. 377. [1097 


Lauffer, 0., Beitrr. z. G. d Kauf- 
manns im 15. Jh. (s. 1900, 3070). II 
(Mitt. a. d. germ. Nat-Museum 1900, 
78-91.) 1098 

Stein, W., Die Merchant-Adven- 


turers in Utrecht, 1464-67. (Hans. 
G.bll. Jg. ‘99, 179-89.) [1099 

Fris, V., Schets over d. economisch. 
toestand van Vlaanderen in het 


midden d 15de eeuw. Gand, Siffer. 


129 5. 2 fr. [1100 
A., Art d. Steuerbemessung in 
Hermannst., Ende d. 15. u. Anfang 


d.16.Jh. (Korr.-Bl. d.Ver. f. siebenb. 
Ldkde. 1900, Nr. 5 u. 6.) [1101 

Schulte, Aloys, Wer war um 1430 
d. reichste Bürger in Schwaben u. 
in d. Schweiz? (Dt. G.bll. 1, 205 
-10.) [1102 

Barge, H., Sozial-christl. Strö- 
mungen d. ausgehenden Mittelalters. 
(Beil. z. Allg. Ag. 1900, Nr. 182.) [1108 


Philippus de Leyden, De cura 
reipublicae et sorte principantis; 
uitg. door R. Fruin en P. C. Mol- 
huysen. (Werken d. Vereeniging 
tot uitg. d. bronnen van het oude 
vaderl. recht, gevest. te Utrecht. 
2. R., Nr. I) a Gravenh., Nijhof. 
14.5098. 9fl.25. Vgl.1900, 3077. [1104 

Wilckens, Th., Mitt. üb. d. Stand 
d. Litteratur bezügl. d. Quaternion- 
Systems oder der Stände d. heilig. 
Römisch. Reichs. (Viertelj.schr. f. 
Wappenkde. etc. 28, 207-31.) [1105 

Bachmann, A., Die Behörden- 
organisation Kaiser Maximilians I. 
(N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 
5, 362-81; 444-64.) [1106 


Krones, F. v., Urkk. z. G. d. 
Landesfürstentums, d. Verwaltg. u. d. 
Stindewesens d. Steiermark v. 1283 
-1411 in Regesten u. Auszügen. 
(Beitrr. z. Kde. steiermärk. G.-Quellen 


30, 13-158 — 9. Veröffentliche. à 
hist. Landes-Kommiss. f. Steierm. — 
Ders., Landestürst, Behörden ı 
Stände d Hzgts. Steier 1293-1411 
(= Bd. IV v. Nr. 417.) Graz, Styra 
x1), 270 S. 3 M. 75. [ain 

Stolze, W., Zur Vor-G. d Bauers- 


krieges. Studien z. Verfassung ı 
W irtsch. -G. vornehmlich Südwes- 
dtids. im ausgehend. Mittelalter 


(Staats- u. sozialwiss. Forschen. hrg. 
v. Schmoller. XVII, 4.) Lpz., Dun- 
cker & H. jx, 578. 1M. Au Tue 
Meyer, Chr., Ein fränkisch-zoller- 
ischer Finanzminister d. 15. Jr 
(Hohenzoll. Forschgn. 7, 111-39 [116% 
Christ, K., Die pfaizgräf lich. Ab- 
gaben v. Mannheim u. Umgegend 
nach d im (renerallandesarch. z3 
Karlsruhe befindl. Zinsbuch v. 1369 
(Mannheimer G.bll. 1900, Nr. 10.: [1119 
ne en Die ordentl. dirt 
e 


Staatssteuern Mecklenburgs im Mitel- 
alter. (Sep. a.: Jahrbb. d. Ver. f 
mecklenburg. G. Jg. 65.) Marburg 
Diss. 1225. _______ [1111 


Stadtbücher, Die Zürcher, d 14 n 15 D, 
hrag. v. H. Zeller- Werdmüller. sh 
2938. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1950, Nr. 22 Oci, 
Götting. gel. Anz. 1900, 6 2-69 Merer 
v. Kuonau; Zt. d Savigny - Stiftg. f. kecu 
G. 21, Germ. Abtig., 340-42 Stutz 1113 


Neubauer, È. u. R. Siebert, Io 
älteste Schöffenbuch d. Stadt Zerbst 
(8. 1900, 3089). Schluss. Mitt. d 
Ver. f. anhalt. G. 8, 481-546 Sep. 
Zerbst, Gast. 546 S 6 M. 
Siebert, Das zweite Schöffenbuch 
d. Stadt Zerbst. (Ebd. 547-73.} [1115 

Ermisch, H., Ein Pegauer Stadi- 
buch. (N. Arch. f. süchs. G. 21. 335 
-57.)— R. Wuttke, Freiberger Schoss- 
ordnung v. 1305. (Festschr. z. 75 jähr. 
Jubil. d. kgl. sächs. Atert Ver. 
S. 210-17.) ‘1114 

Dragendorff, E., Die älteste Ver- 
einbarung d. Schmiede- Ämter d 
wendisch. Städte. (Hans GL 
Jg. ‘99, 190-92.) — W. Stein, Ueb 
d. Verfasser d. kölnisch. Liedes von 
der Weberschlacht. (Ebd. 1# 
-64.) [1115 

Krause, O0. u. K. Kunze, Die 


älteren Zunfturkunden d. "Stadt 
Greifswald. Teil I. (Pommersche 
Jahrbb. 1, 97-169.) [1116 


Finanzwesen u. 
t Bern im 15. Jb. 
[1117 


Schindler, K. 
Bevölkerg d. Stad 
Berner Diss. 51 S. 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Eckert, Ch., Der Mainzer Rat v. 
13. Nov. 1244-28. Okt. 1462. (Arch. 
f. hess. G. N. F. 2, 323-57.) [1118 

Beyer, 0., Schuldenwesen d. Stadt 
Breslau ım 14. u. 15. Jh. mit besond. 
Berücksichtigung d. Verschuldung 
durch Rentenverkauf. T1 I. Breslauer 
Diss. 328. _— [1119 

Bretholz, W., Brünner Rechts- 
sprüche für Heinrichs-Bitesch a. d. 
15. Jh., 1419-64. (Zt. d. dt. Ver. f. 
G. Mährens u. Schlesiens 4, 406 
-11.) [1120 

Greiner, Das ältere Recht d. 
Reichsstadt Rottweil; mit geschicht). 
u. sprachl. Einleitg. Stuttg., Kohl- 
hammer. 2738. 3 M. 50. [1121 


Laux, M., Ursprung d. Lands- 


knechte. (Zt. f. Kultur-G.8, 1-27.) [1122 

Engel, B., Waffengeschichtl. Studien a. 
d. Deutschordens-Gebiet. (Zt. f. hist. Waffen- 
kde. Bd.2, Hft. 4.) [1123 


5) Religion u. Kirche. 


Bernt, A., Neue Bibelübersetzg. 
d. 14. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen 38, 353-93.) — Ders., 
Neuer dt. Psalter v. J. 1373. (Ebd. 
39, 23-52.) [1124 

Bönhoff, Meissner Bistumsmatrikel 
v.J.1346. (N. sächs. Kirchenblatt1900, 
Nr. 21-24.) [1125 

Grillnberger, ©., Das Wilheringer 
Formelbuch „De kartis visitacionum“ 
(8. 1900, 1123). Schluss. (Stud. u. 
Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 21, 
119-27; 384-92.) [1126 

Kaiser, H., Der „kurze Brief“ d. 
Konrad v. Gelnhausen. (Hist. Viertelj.- 
schr. 3, 379-94.) [1127 

Concilium Basiliense. Studien u. 
Quellen z. G. d. Konzils v. Basel (s. 
’99, 3018). Bd. III: Die Protokolle 
d Konzils 1434-1435; hrsg. v. J. 
Haller. jx, 703 S. 25M.60. [1128 

Köhler, Ein Bothnangsches Pfarr- 
büchlein a. d. 15. Jh. (BI. f. württb. 
Kirch.-G. 3, 180-86.) [1129 


Dobschütz, E. v., Bibelkenntnis 
in vorreformator. Zeit. (Dt. Rund- 
schau 103, 61-80.) — Schoder, Eines 
Pfarrers Bibliothek vor 450 Jahren. 
(BIL f. württ. Kärch OG. 4, 56-75.) [1130 


Sauerland, H. V., Anmerkgn. zu mein. 
Aufsatz üb. d Trierer Erzbischof Dieter v. 


*43 


Nassau. (Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 
69, 184f.) Vgl. 1900, 1129. 11181 
Reichert, B. M., Zur G. d. dt. 
Dominikaner am Ausgange d. 14. Jh. 
(Röm. Quartalschr. 14, 79-101.) [1132 
Mirot, L., La politique pontificale 
et le retour du Saint-Siege a Rome 
en 1376. Paris, Bouillon. 1899. xj, 
2008. 7 fr. [1138 
Rez.: Hist. Zt. R5, 85-88 Haller. 
Salembier, L., Le grand schisme 
d’Occident. (Biblioth. de l’enseigne- 
ment de l’hist. eccles.) Paris, Lecoffre. 
au, 430 S. 3 fr. 50. [1134 
Mandonnet, Beitrr. z. G. d. Kar- 
dinals Giovanni Dominici: Zusammen- 
berufg. d. Konzils zu Konstanz; Ge- 
sandtschaft Dominicis in Florenz, 
Dez. 1406-Jan. 1407. (Hist. Jahrb. 21, 
388-402.) Vgl. ’98, 2870. [1135 
Klicman, L., Der Wiener Prozess 
geg. Hieronymus v. Prag, 1410-12. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 21, 
445-57.) [1136 
Wylie, J. H., Council of Constance 
to death of John Hus. Lond., Long- 


mans & Co. 192$. 6 sh. [1137 

Pastor, G. d Päpste Bd. III: Von Inno- 
cenz VIII. bis Julius II. Aufl. 3 u. 4, s. 1900, 
1135. Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 172-74 
Schmitz; Theol. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 11 Trefftz; 
Rom. Quartalschr. 13, 3785-80 Ehses. — W. 
Goetz, Monumentale Geschichtsschreibg. 
(Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 111.) [1138 


Haupt, H., Joh. v. Drändorfs Ver- 
urteilung durch d. Inquisition zu 
Heidelberg, 1425. (Zt. f. G. d Oberrh. 
15, 479-93.) [1139 

Clemen, 0., Zu d Ketzerprozess 
Johannsv. Wesel. (Hist. Viertelj.schr. 
3, 521-23.) [1140 

Paulus, N., Ueb. Wessel Gansforts 
Leben u. Lehre. (Katholik 80, II, 11 
-29; 138-54; 226-47.) — Ders., 
Wimpina ist nicht d. Verfasser der 
Centuria scriptorum insignium. (Ebd. 
281-85.) [1141 

Mandonnet, Jean Tetzel et sa 
prédication des indulgences. (Sep. a.: 
Revue thomiste.) Paris, impr. Leve. 
32 S. — G. E., Tetzel. (Beil. z. Allg. 
Ztg. 1900, Nr. 110.) [1142 


Müller, C., Rückblick auf d. relig.- 
sittl. Zustände d. Kantons Zug am 
Ende d. 15. u. beim Beginn d. 16. Jh. 
(Neujahrsblatt v. Zug für 1900.) [1143 

Ziegler, A., Die kirchl. Zustände 
in Wintertbur am Ende d 15. u. 
Anfang d. 16. Jh. (Beil. z. Gymnas.- 
Progr. v. Winterthur.) [1144 


”44 


Liebenau, Th. Veg Der Prediger 
Joh. Mäder v. Baden. (Kath. Schwei- 
zerbll. 15, 313-17.) [1145 

Beck, Johs. Keck aus Giengen a. Br., Prior 
d Benvdiktinerkloutors Tegernsee u. Theologe, 
137-1450. (Diözesanarch. v. Schwaben 18, 
81-55) — Ders, Lukas Härber, Propst v. 
Waldsee u. Neustift; Beitr. z. G. d. Chor- 
herrnstiftes Waldsee. (Ebd. 97-103.) — Th. 
Schön, Beitr. z. G d kirchl. Lebens in Reut- 
lingen wühr. d. Mittelalters (Ebd. 123f.) 1146 

Gass, Reformversuch im Strass- 
burger Reuerinnenkloster. (Strass- 
burgerDiözesanblatt. N.F. 2,141-51.) 
— N. Paulus, Ablasspredigten in 
Strassb. u. Elsass beim Ausgang d. 
Mittelalters. (Ebd. 1, 104-13; 141 
-51.) [1147 

Sauerland, H. V., Eine Abtewahl 


d. Abtei Gorze im J. 1322. (Pastor 
Bonus 12, 326-29.) [1148 
Schmitz, Ldw., Priesterweihen 


Kölner Kleriker an der Kurie im 15. 
u. 16. Jh. (Ann. d hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 69, 91-114.) — P. Redlich, 
Heiligtumsverzeichnisse niederrhein. 
Stifter u. Klöster um 1500. (Ebd. 
137-55.) [1149 

Landmann, F., Das Predigtwesen 
in Westfalen in d. letzt. Zeit d. Mittel- 
alters.  (Vorreformationsgeschichtl. 
Forschgn.; hrsg. v. H. Finke. I) 
Münster, Aschendorff. xv, 253 S., 
5 M. 50. [1150 

Linneborn, J., Die Reformation 
d. westfäl. Bened.-Klöster im 15. Jh. 
durch d. Bursfelder Congregation (8. 
1900, 1147). Forts. (Stud. u. Mitt. 
a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 21, 53-67; 
315-31.) — U. Berliere, Les origines 
de la congrégation de Bursfeld. (Rev. 
bénédictine '99, 385-413; 418-502; 
550-62.) [1151 

Wollesen, E., Die mittelalterl. 
geistl. Brüderschaften d. Stadt Werben 
a. d. Elbe. (Jahresber. d. altmärk. 
Ver. f. vaterl. G. etc. zu Salzwedel 
26, 24-35.) [1152 


y) Bildung, Litteratur u. Kunst; Volksleben. 


Schönbach, A. E., Miszellen a. 
Grazer Handschrr. (s. 1900, 3129). 
3. Reihe. (Sep. a.: Mitt. d. hist. Ver. 
f. Steiermark Bd. 48.) Graz, Verf. 
132 S. [1153 

Bauch, Beitrr. z. Litt.-G. d. schle- 
sisch. Humanismus. (Zt. d. Ver. f. G. 
Schlesiens 34, 371-78.) [1154 


Schmitz, Ldw., Zu Nicolaus v. Cues. 
Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 69, 162 G4. 


Bibliographie Nr. 1145—1188. 


Vgl.: Meister ebd. 155) Vel. ‘97. 1l — 
E. Jacobs, Amplonius v. Berka. !'Allz k 
Biogr. 45, 7:2-74 }— W. Schoof, Jobs Herrex. 
e. Beitr. z. bessisch. Gelehrten-G Dessen: 
land ‘99, Nr 23.) — H. Freytag, Nikol Lei- 
mann (= Fre,tag, Analekten z. prruss. Ge- 
lehrten-G. I). (Zt. d westpreuss. G-Ver tz. 
231 f.) 11% 

Kaiser, H., Ein unbekannter Brief 
Wimpfelings. (Zt. f. G. d Oter 
15, 508-10.) — P. Albert, Ueb d 
Herkunft Mart. Walzenmūllers ge- 
nannt Hylacomylus. Ebd. 516 
14.) [113% 

Bibliotheca Erasmiana. Bitlio- 
graphie des oeuvres d Erasme. Garà 
Vyt. 227 S. — v. Miaskowski, Eras 
miana; Beitrr. z. Korrespond. d. Era- 
mus v. Rotterd. mit Polen. Jasrt 
f. Philos. u. spekulat. Theol. 14, 351 
-41. 15. 105-26; 195-226.) Auch sp. 
erhältlich: Posen, Jolowicz.) [1157 


Bömer, A., Unbekanntes Schüler- 
gesprächbuch Sam. Karschs v. Lichten- 
berg. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 
etc. 6, 465-76.) [1158 


Festschrift z. 500 jähr. Geburt:taæ 
v. Joh. Gutenberg; im Auftr. d. Stadt 
Mainz hrsg. v. Ö. Hartwig. Lpr. 
Harrassowitz. 4°. 455 S.. 40 Taf. 
50 M. (Gleichzeitig als Bd. VII d. 
Beihfte. z. Cbl. f. Bibliothw. erschivuer. 
8°. 584 S., 40 Taf. 25 M.) [11% 

Bockenheimer, K. G., Gutenberg- 
Feier in Mainz 1900. Festschr. im 
Auftr. d. Festleitg. Mainz, Mainzer 
Verlags -Anstalt u. Druck. A.-G. ca 
300 S. [11594 

Schwenke, P., Untersuchn. z. U. 
d. erst. Buchdrucks. (Festschr z 
Gutenbergfeier hrsg. v. d. kgl. Bib- 
liothek zu Berlin.) Berl., Asher. jt 
90 S., Taf. 6 M. HEI 

A la mémoire de Jean Gutenberg: 
hommage de l'Imprimerie Nation. et 
de la Bibliothèque Nation. Paris, 
Impr. Nat. 4°. 775S., 17 Taf. [11603 

Meisner, H. u. J. Luther, Die 
Erfindg. d. Buchdruckerkunst. (Mono 


aphien z. Welt-G. XI.) Bielef. u 
we Velhagen & Kl. 4°. 1165. 
4 M. [1161 


M. Wehrmann, Dan. Cramer üb. d Fr- 
findg. d Buchdruckerkunst. iMonatsbli d. 
Ges. f. pomm. G. 1900, Nr 10.) 


France, A., Jean Gutenberg; suivi 
du traité des phantosmes de N. Lan- 
gelier. Paris, Pelletan. 4°. 60fr. [1162 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Falk, F., Gutenberg, seine Person 
u. seine Frfindg. Mainz, J. Falk. 
32 S. — 6. Milchsack, Gutenb. 
Wolfenb., Zwissler. 32 S. 1 M. — 
G. Conrad, Die Adam Gelthuss’sche 
Inschrift zu Ehren Gutenbergs. 
(Sammlg. biblioth.-wiss. Arbeiten 13, 
13-25.) — P. Schwenke, Zur alt- 
preuss. Buchdrucker-G., 1492-1523. 
(Ebd. 1-12.) [1163 

Zedler, G., Die Inkunabeln nas- 
sauisch. Bibliotheken. Festschr. z. 
500Jjähr. Gedächtnisfeier Gutenbergs. 
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertskde. etc. 
XXXI, 1.) Sep. Lpz., Harrassowitz. 
114 S. 6 M. E 

Merlo, J. J., Ulr. Zell, Kölns 
erster Drucker; nach d. hinterlass. 
Mskr. bearb. v. O. Zaretzky. Hrsg. 
v. d. Stadtbibl. in Köln. (Veröffent- 
lichgn. d. Stadtbibliothek in Köln. 
Beihft.3.) Köln, Kölner Verlags-Anst. 
u. Druck. 73 S., 8 Taf. 5 M. [1166 


Rez.: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 178-77 
Voulliéme. 


Roth, F. W. E., Mich. Reyser, e. 
Eichstätter Buchdrucker (1478-94) u. 
dessen Erzeugnisse. (Sammelbl. d. 
bist. Ver. Eichstätt 14, 1-40.) [1166 

Albert, P. P., Zur G. d. Freiburger 
Buchhandels im 15. Jh. (Alemannia 
N. F. 1, 109-17.) [1167 


Severin. C., Heinrich d. Vogler 
u. seine Vorbilder. Hallenser Diss. 
1899. 114 S. [1168 

Helm, K., Zu Ueberlieferg. u. Text 
v. Kunz Kisteners Jakobsbrüdern. 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Litt. 
26, 157-66.) — A. Leitzmann, Be- 
merkgn. zu Kisteners Jakobsbrüdern. 
(Zt. f. dt. Philol. 32, 422-30 etc.) Vgl. 
1900, 1168. [1169 

Gerhard’s v. Minden Fabeln in mittel- 
niederdt. Sprache, hrsg. v. A. Leitzmann, 


s 99, 1109. Rez.: Götting. gel. Anz. 1900, 
292-15 Borchling. [1170 


Euling, K., Studien üb. Hnr. 


Kaufringer. (= Hft. 15 v. Nr. 687.) 
Breslau, Marcus. x, 126 S. 
4 M. 60. [1171 


Borchling, C., Die 6 Klagen unsers 
Herrn. (Festschr. d. hans. G.- Ver. 
dargebr. Götting. S. 133-53.) — G. 
Roethe, Niederrhein.Minnekatechese. 
(Ebd. 161-72.) 1172 

Freybe, A., Das älteste Mecklen- 
burger Karfreitaglied, zugleich der 
erste Liederdruck Mecklenburgs. 


"AN 


Nebst verwandten Dichtgn. Ein 
Beitr. z. Litteratur d. niedersächs. 
Crux fidelis. 2. Aufl. Berl., Süsserott. 
1899. 32 S. 1 M. 20. [1173 


Schweitzer, Die mittelalterl. Grabdenk- 
mäler m. figürl. Darstellgn. in d. Neckar- 
gegendon v. Heidelberg bis Heilbronn, a ’99, 
3056. Rez.: Alemannia 27, 183-88 Heilig. [1174 


Bach, M., Die Parler u. ihre Be- 
ziehgn. zu Gmünd, Reutlingen u. Ulm. 
(Repert. f. Kunstw. 23, 377-87.) Vgl. 
1900, 3141. [1175 

Simon, K., Die Grabmäler d. 
Kaiserin Eleonore in Wiener-Neustadt 
u. d. Kaisers Friedrich III. im Ste- 
phans-Dome zu Wien. (Mitt. a. d. 
germ. Nationalmus. 1900, 39-42.) [1176 

Grüber, P., Die Kirche St. Wolfgang bei 
Grades im Metnitzthale in Kärnten. (Mitt. 
d Central-Comm. 26, 113-4, 7 Taf) — J. 
Deininger, Die Curatie-Kirche zu Karres in 
Tirol. (Ebd. 25, 195f.) ‚1177 

Redlich, P., 2 Nachrr. z. Bau-G. 
Halles. (N. Mitt. a. d Geb. hist.- 
antiq. Forschgn. 20, 444-55.) [1178 

Krönig, E., Die Bau-G. d. Marien- 
Kirche zu Greifswald. (Pommersche 
Jahrbb. 1, 77-95.) [1179 


Weale, W. H. J., Hubert van Eyck. 
(Zt. f. bild. Kunst 11, 251-55.) [i180 
Weizsäcker, H., Die Kunst d. Jan van Eyck 
im Lichte neuerer Forschg. (Beil. z. Allg. 
Ztg. 1900, Nr. 161 f.) Vgl. 1900, Nr. 3148. [1181 
Bach, M., Meister Stephan Lochner aus 
Meersburg. (Diözesanarch. v. Schwaben 18, 
113-15.) | __ (sg 
Haack, F., Frdr. Herlin; sein Leben 
u. seine Werke. Nach der Habili- 
tationsschr. umgearb. Ausg. (= Hft. 26 


v. Nr.573.) Strassb., Heitz. 96 S.,10 Taf. 


6 M. Vgl. 1900, 3150. [1183 
Bock, F., Memling - Studien. 
Düsseld., Schaub. x, 2018. 4 M. — 


Ders., Memlings Jugendwerke. Göt- 
ting. Diss. 878. [1184 

Du Jardin, J., L'école de Bruges. 
Hans Memling, son temps, sa vie et 
son oeuvre. Anvers, Hermans. 1498. 
10 fr. [1185 

Suida, W., Die Genredarstellgn. 
Albr. Dürers. (= Hft. 27 v. Nr. 573.) 
Strassb., Heitz. 124 S. 3M.50. [1186 


Weber, P., Zu Dürers Ehe. (Repert. f. 
Kunstw. 23, 316f.) 1186 a 


[ 
Steinbrecht, C., Mittelalt. Wand- 
malereien zu Wehlau, Ostpr. (Sit- 
zungsberr. d. Altert.-Ges. Prussia 21, 
36-40, 2 Taf.) [1187 
Wüscher-Beechi, E., Die mittel- 
alterl. Wandgemälde in d. Nordkapelle 


*46 


d. Pfarrkirche zu Stein a. Rh. (Zt. 
f. christl. Kunst 13, 97-104.) — St. 
Beissel, Rosenkranzbilder a. d. Zeit 
um 1500. (Ebd. 33-42.) — H. Derix, 
Alte Glasmalereien d 15. Jh. im Dom 
zu Xanten. (Ebd. 173-78, Taf.) [1188 

Thode, H., Die Malerei am Mittel- 
rhein im 15. Jh. u. der Meister d. 
Darmstädter Passionsscenen. (Jahrb. 
d kgl. preuss. Kunstsammilgn. 21, 59 


-74 u. Taf.; 113-34.) 1189 
Greving, J., Maler in d. Stadt 
Köln, 1487 u. 1492. (Ann. d. hist. 


Ver. f. d. Niederrh. 69, 115-27.) [1190 


Bredt, E. W., Der Handschriften- 
schmuck Augsburgs im 16. Jh. 
(= Hft. 25 v.Nr.573.) Strassb., Heitz. 
96 S., 14 Taf. 6 M. [1191 

Dodgson, C., Beschreibendes Ver- 
zeichn. d. Buchillustrationen Lucas 
van Leyden's. (Repert. f. Kunstw. 
23, 143-53.) Vgl. "un, 2922. [1192 

Dodgson, C., Beitrr. z. Kenntnis 
d. Holzschnittwerkes Jörg Breus. 
(Jahrb. d kgl. preuss. Kunstsammlgn. 
21, 192-214, Taf.) [1193 

Rooses, M., Josse de Necker. (Biographie 
nation. 15, 562-67.) 1191 

Schmarsow, À.. Ist d Bildercyklus ‚Ars 
moriendi“ dt. oder niederländ. Ursprungs? 
Eine Berichtigung d Streitfrage üb. d. Block- 
buch derWeigeliana u.d Stichfolge d Meisters 
E. S. (Repert. f. Kunstw. 23, 123-42.) Val. 
1900, 1191. [1195 

Lehrs, M., Der Meister d. Berliner 
Passion. (Jahrb. d. kgl. preuss. Kunst- 
sammlgn. 21, 135-58, 2 Taf.) [1196 


Wolf, J., Beitrr. z. G. d. Musik 
im 14. (Kirchenmusik. Jahrb. 14, 
1-31.) [1197 

Runge, P., Die Lieder u. Melodien 
d. Geissler d. J. 1349 nach d. Auf- 
zeichng. Hugo’s v. Reutlingen. Nebst 
e Abhdlg. üb. d. italien. Geisslerlieder 
v. H. Schneegans u. e. Beitr. zur 
G. d. dt. u. niederländ. Geissler v. 
H. Pfannenschmid. Lpz., Breit- 
kopf & H. 4°. 2228. 10 M. [1198 


Raab, C. v., Zur Fehdezeit im 
Vogtlande; Ausgang d 14. Jh. (Mitt. 
d. Altert.-Ver. Plauen 13, 1-13.) [1199 

Liebe, G., Das Turnier in d. Briefen 
dt. Fürsten am Ausgang d. Mittel- 
alters. (Zt. f. histor. Waffenkde. 
Bd. 2, Hft. 3.) — G. Steinhausen 
Eine Turnieransage v. 1485. (Zt. ? 
Kultur-G. 7, 4051.) [1200 


Bibliographie Nr. 1188—1234. 


Tobler, @., Zum Hexenweser 2 
Bern. (Schweiz. Arch. f. Volkské 
4, 236-38.) zu 


5. Zeit der Reformation, Gegen- 
reformation und des 30 jähr. 
Krieges, 1517-1648. 


a) Reformationszeit, 1517-53. 


Corpus reformatorum e re, 
1110). Vol. 86 et 87: Calvini open. 
Vol. 58 et 59. 586 Sp. 20 M. fix? 

Flugschriften a. d Ref.-Zeıt e 
‘99, 8080) XV: Joh. Eberlin v. 
Günzburg, Sämtl. Schrr Bd. Il 
hrsg. v. L. Enders. ı Neudrucke dt 
Litt.-Werke d 16.u.17.Jh. Nr.170 72. 
192 S. 1 M. 80. XVI: H. Zwingli. 
Von Freiheit d Speisen; e. Refr- 
mationsschrift, 1552. hreg. v. Ô. 
Walther. (Neudrucke Nr. 173` x. 
42 S. 60 Pf. XVII: Joh. Vogel- 
one (Cochlaeus. Ein heimlict. 

espräch von d. Tragedia Jobs 
Hussen. 1535. Hrsg. v. H. Hel- 
stein. (Neudrucke Nr. 174) 368 
60 Pf. [138 

Res. v. XIII u. XIV: Zt. f dt Phil: R 
100—106 W. Köhler; v. XIV: Dt. Loo Ze 


99, Nr. 39 Kalkoff. 

Clemen, 0., Beitrr. z. ReformG. 
a. Büchern u. Handschrr. d Zwickauer 
Ratsschulbibliothek. Hft. I. Berl, 
Schwetschke. 83 S. 2 M. 40 — 
Ders., Miszellen z. Reform.-G. (Theol. 


Stud. u. Krit. 1900, 126-40) [124 

Ehrismann, G., Zu Bosserts Lutherana Zt 
f. dt. Philol. 31, 139.) Vgl. ‘55, 2940. — 6. 
Kawerau, Zu Tschackert: Dan. Greisers Fe 
richt üb. Luthers Predigt, Erturt, 7. Apr 1:21. 
(Zt. f. Kirch -G. 21, 457.) Vgl. 1900, 3177. — 
Boehmer, Bisher nicht beachtete Lutber-Iz- 
schrift. (Dt.-evang. Bil. 25, 263-62.) (1285 


Thiele, E., Luthers Sprichwörter- 
sammlg.; nach seiner Handschr. zum 
erst. Male hrsg. u. m. Anmerkgr. 
versehen. Weimar, Böhlau. ` ou, 
448 S. 10 M. 1205 

Kirsch, P. A., Melanchthons Brief 
an Camerarius üb. Luthers Heirat v. 
16. Juni 1525. Katholik ao L 38 
-97, 2 Taf.) Sep. Mainz, Kirchheim 
1 M. — A. Quantz, Melanchthon 
Autograph. (Zt. d. Ges. f. nieder- 
sächs. Kirch.-G. 5, 447 f.) [1207 

Melanchthon, Ph., Loci com- 
munes; in ihrer Urgestalt nach G. L. 
Plitt in 3. Aufl. v. neuem ergänzt 
u. erläutert von Th. Kolde. Lpz, 
Deichert. x, 267 S. 3 M. 50. [1208 


der, 


d ur 
~ D 
H 


Vom Interregnum bis zur Reformation. — Reformationszeit. ` *47 


Clemen, 0., Brief Joh. Polianders 
an Mosellan. (N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. etc. 6, 395-400.) — Ders., 


_ 2 theolog. Abhdlgn. d Georg Agricola, 


" hrsg. v. P. 


(N. Arch. f. sächs. G. 21,265-73.) |1209 


Schornbaum, K., Nachtrag zu d. Brief- 
wechsel d. ersten evangel. Pfarrers v. Krails- 
heim Adam Weiss.. (Beitrr. z. baier. Kirch.- 
G. 7, 33-38.) Vgl. 1900, 1209. [1210 

Geisenhof, &., Corviniana (e ‘99, 
1187). II: Bibliogr. d. Druckschriften 


= d. M. Ant. Corvinus u. d gleichzeitig., 


von fremder Hand herrührenden Über- 


Setzen. Corvinischer Schriften sowie 


Nachweis ihrer Fundorte. (Zt. d. Ges. 
f. niedersächs. Kirch.-G. 6, 1-223.) 
Sep. Braunschw., Neumeyer; unt. d. 
Tit. „Bibliotheca Corviniana, e. bib- 


. liogr. Studie“. 2 M. [1211 


Briefwechsel d. Ant. Corvinus 
nebst einig. Beilagen; gesamm. u. 
acha kert (= Bd. IV 

v. Nr. 163.) Hannov., Hahn. 337 S. 
6 M. 50. Vgl. Nr. 1250. [1212 
Buchwald, &., Ungedr. Brief Paul 


Rebhuns v. J. 1542. (Mitt. d. Altert.- 


- en 
o g 


Ver. zu Plauen 13, 45-47.) — Ders., 
Eine litterar. Gabe Spalatins f. e. 
sächs. Edelmann. (Ebd. 48-51.) [1218 

Erichson, A., Bibliographia Cal- 
viniana. Catalogus chronolog. operum 
Calvini; catal. systemat. operum quae 
sunt de Calvino. Berl., Schwetschke. 
1618. 3 M. Vgl. Nr. 1202. [1214 


Cohrs, F., Evang. Katechismus- 
versuche vor Luthers Enchiridion 
(8. 1900, 3185). Bd. II: 1527-28. 
(= XXI v. Nr. 635.) xx, 366 S. 
10 M. [1215 

Stenneberg, G., Katechismus 
(1545), veröff. v. F. Cohrs (s. ’99, 
1155). Hälfte II. (Zt d. Ges. f. nieder- 
sächs. Kirch.-G. 5, 281-348.) 1216 
‚ Schnell, M. Gerh. Omekens Unter- 
richt von der Visitation 1557. (Ebd. 
416-46.) [1217 

Paetzold, Die Konfutation d. Vierstädte- 
bekenntnisses, 8. 1900, 1219. Rez.: Theol. 
Litt.-Ztg. 1300, Nr. 11 Bossert; Götting. gel. 
Anz. 1900, 601-5 Kolde; Dt. Litt.-Zig. 1900, 
Nr. 45 Cohrs. (1218 

‚Farner, A., Die zeitgenöss. Be- 
richte üb. d. Ittinger Sturm: e. text- 
krit. Studie. (Anz. f. schweiz. G. 
1900, 277-84; 309-15.) [1219 

‚Schlecht, J., Aus d. Nachlasse 
Kilian Leibs. (Sammelblatt d. hist. 
Ver. Eichsätt 14, 167-69.) [1220 


Sanuto, Marino, Diari (s. ’99, 
1160). T. 51-54 (1529-31). 1898,99. 
744; 798; 696; 766 Sp. [1221 

Le Mang, R., Darstellg. d. Schmal- 
kaldischen Krieges in d. Denkwürdig- 
keiten Kaiser Karls V. (8. 1900, 1227). 
Tl. IU. Progr. Dresd.-Altstadt. 4°. 
26 S. [1222 

Schmidt, Berth., Lesenswerter 
Brief d. Jos. Lev. Metzsch v. 24. Apr. 
1551. (N. Arch. f. sächs. G. 21, 257 
-59.) [1223 

Schön, Th., Die ältest. chronist. 
Autzeichngn. zur G. d. Hauses Schön- 
burg. (Schönb. G.bll. 6, 207-9.) [1224 

Meinardus, Der Katzenelnbogische Erb- 
folgestreit. (Nassau -Oranische Korrespon- 
denzen.) I, 1 u. 2, s. ’99, 3103. Rez.: Litt. 
Cbl. '99, Nr.24 P. K.; Dt. Litt.-Ztg. mn Nr. 43 
Reimer; N. Arch. f. sächs. G. 21, 179 u. Mitt. 
a. d. hist. Litt. 28, 373-78 Heydenreich; Hist. 
Viertelj.schr. 3, 553-55 G. Wolf. (1:25 

Kalkoff, P., Denkschr. üb. d. Bearbeitg. 
d polit. Korrespondenz Karls V. (Dt. G.bll. 
1, 241-:3 u. Ber. üb. d. 6. Versammig. dt. 
Historiker 8. 34-36.) [1226 

Planitz, Hans v. der, Berichte a. d. Reichs- 
regiment in Nüruberg 1521-23. gesamm. v. E. 
Wülcker, bearb. v. H.Virck, s. 1900, 1234. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 177—84 R. 
Schmidt: Theol. Litt.-Ztg. 1900, Nr.11 Bernays; 
Hist. Viertelj.schr. 8, 431 Ernst, Hist. Zt. 85. 
809-13 Friedensburg; N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. etc. 5, 6411-64 Egolhaaf. (1227 

Postina, A., Stellung d. Meissener 
Bischofs Johann VII. v. Schleinitz 
zur religiösen Neuerung. Bericht an 
Hadrian VI. a. d. Anfange d. J. 1523. 
(Röm. Quartalschr. 13, 337-46.) [1228 

Fumi, L., Una lettera del Bayeux 
oratore di Francesco I. in Venezia 
al datario G. M. Giberti in Roma, 
11. dic. 1526. (Arch. d. Società Ro- 
mana di storia patria 23, 284-91.) [1229 

Korrrspondenz, Polit., d. Stadt Strassburg 
im Zeitalter d. Reform. Bd. III: 1540-45, 
bearb. v. O. Winckelmann. a "On, 1134. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 26, 443-47 Schädel; 
Theol. Litt.-Ztg. ’99, Nr. 21 Virck; Hist. Zt. 
84, 104-11 Herm. Oncken. [1230 

Hauser, H., Correspondance d'un 
agent genevois en France sous Fran- 


çois I., 1546. (Rev. hist.74, 318-32.)[ 1231 


Häne, Familienbuch zweier rheinthal. 
Amtmänner s. Nr. 1074. [1232 
Tschackert, P., Rechnungsbücher 
d. erzbischöfl. mainzisch. Kommissars 
Joh. Bruns a. d Jahren 1619-1531. 
(Zt. f. Kirch.-G. 21, 330-79.) [1233 
Schlecht, J., Pirkheimers zweite 
Komödie gegen Eck. (Hist. Jahrb. 
21, 402-13.) [1234 


te me mme © tt Sheet, mt onu eût Re. Ju me 


*48 


Schmidt, Joh Hnr., „Die 15 Bun- 
desgenossen“ d. Joh. Eberlin v. Günz- 


burg. Leipziger Diss. 778. 1235 

Clemen, 0., Augsburger Flug- 
schrift v. 1524. (Beitrr. z. baier. 
Kirch.-G. 6, 274-78.) [1236 


Priesack, J., Göttinger Schand- 
gedicht d. 16. Jh. (Festschr. d. hans. 


G.-Ver. dargebr. Götting. S. 154 
-60.) ni [1237 
Schriften d Ver. f. Ref.-G. (8. 


1900, 3211). Nr. 66 u. 67 (= Jg. XVIII, 
1 u. 2). Vgl. Nr. 1283 u. 1508. [1238 

Lindsay, T. M., Luther and the 
german reformation. Lond., Clark. 
312 S. 3 sh. [1239 

Kuhn, F., Le christianisme de 
Luther. (Revue chrét. 11, 329-49; 
419-31.) — C. Stange, Luthers Be- 
ziehyn. z. Theologie sein. Ordens. 
(N. kirchl. Zt. 1900, 574-85.) — P. 
Tschackert, Zur Datierg. v. Luthers 
Geburtstag. (Ebd. 428-30.) [1240 

Eger, K., Luthers Anschauungen 
vom Beruf. Giessen, Ricker. 162 S. 
3 M. 60. — Ders., Die Entwicklg. d. 
religiös-ethischen (redanken Luthers 
bis zur Schrift „Von der Freiheit e. 
Christenmenschen“. Giessen. Diss. 
43 S. — Ders., Luthers Auslegung 
d. Alt. Testaments nach ihr. Grund- 
sätzen u. ihr. Charakter. (Sep. a.: 
Festgruss f. B. Stade S. 297-342.) 
Giess., Ricker. 1 M. 40. [1241 

Bauer, K., Die Heidelberger Dis- 
putation Luthers. (Zt. f. Kirch.-G. 
21, 233-68; 299-329.) [1242 

Harnack, A., Mart. Luther in sein. 
Bedeutg. f. d. G. d. Wissenschaft u. 
d. Bildung. 3. verb. Aufl. Giessen, 
Ricker. 27 S. 60 Pf. — 0. Saxen- 
berger, M. L., e. Freund d. be- 
lebten Natur. Progr. Breslau. 4°. 
16 8. [1243 

Ward, Ansichten Luthera vom Staate u. 
sein. wirtschaftl. Aufgaben, s. ‘99, 1185. (43 5. 
als Hallenser Diss. gedr. 189:) Rez.: Theol. 
Litt.bl. ‘99, Nr. 10 Hartwig; Dt. Litt.-Ztg. 
1900 Nr. 22 Küntzel. [1244 

Luther, J., Die Beziehgn. Dr. Mart. 
Luthers zur Wartburg u. Koburg. 
Vortr. Berl., Ernst & S. 4°. 14 8. 
3 M. [1245 

Jahnel, C., M. Luther u. Wolf v. Salhausen 
(Mitt. d. nordböhm. Exkurs.- Klubs 21, 15 


-13.) [1246 
Jörgensen, G., Melanchthon. Ko- 
penh.. Gad. 1 kr. ona [1247 


Günther, R., Zur kirchl. u. theol. 


Bibliographie Nr. 1235—1287. 


Charakteristik d. Johs. Brenz “s. 1:%. 
1254). Forts. iBll. f. württb. Kirt- 
G. 3, 145-60.) — Otto Mayer, Jox 
Schmidlin, d. Lehrer v. J. Brenz p 
Vaihingen. (Ebd. 176-80) — Chr. 
Kolb, Brenz u. Agrikola v. [itzine 
(Ebd. 191 f) — Wotsehke, Br: 


als Katechet, s. 1900, 3226. Bs- 
lauer Diss.) AE 


Lang, Aug., Der Evangelienk-r- 
mentar Mart Butzers u. d Grm 
züge seiner Theologie. Studien 1 
G. d. Theol. u. Kirche Ha 
Lpz., Deichert. x, 471 S. Sut:k. 
Pr.: 8 M.; Einzelpr.: 10 M. (Caas 
Hallenser Habit.-Schr. ersch, 124 

Tschackert, P., Antonius Le 
vinus; Leben u. Schr. (= Bd. Mr. 
Nr. 163.) Hannov., Hahn. :# 5 
4 M. 50. Vgl. Nr. 1212. AE) 

Zwingliana. Mitt. z. G. Zwus:: 
u. d. Reform. (s. 1900, 3230. Lew. 
Nr. 2 (= Nr. 8) S. 153-84. [1251 

HauptsachL Inh.: E. Egli, Zwissi u 
Hebräer. (S. 153-59) — Ders, Vorarbivs 
f.e. Neuausg. d. Zwingli'schen Werke. zs Lf 
— Herm. Escher, Das sogen. Bildnis Zwizzäu 
in d. Tffizien. (S. 160 f) — H. Bair. T 
Zw. u. Gerold Meyer v Knouau (S, 15. 
— H. Zeller-Werdmfiller, Medaillen vi 
Ambr. Blarer, d. Reformator v. harman 
(S. 168-67, Taf) — T. Schiess, Jak zar- 
mann. 6. Freund Zwinglia aus älter. Zg 
(S. 167-74) — B. Hoppeler. Zur RBi:zr à 
Winterthurer Chronisten Laur. Bean 
(S. 176 f.) — A. Fluri u. R. Bolsterli, lz 
Bolt. (S. 178-80.) — Vgl. Nr. 1463 

Paulus, N., Zur angeblich. Letre. 29 
Christus f. d. Erbsünde gestorben sai (Kurz 
lik 80, I, 475-80. [148 

Rückert, 0.. Ulr. Zwinglis Jà-2 
z. Erziehg. u. Bildg. im Zusamncs- 
hang mit sein. reformator. Tenden::z. 


Leipziger Diss. 100 S. [1233 
kKampschulte, Joh Calvin. Bd I kré 
v. W. Goetz, a 1900, 1256. Res Theel 


Litt.-Ztg. 1900, Nr. 13 W. Kohler; D Liu- 
Ztg. 1900, Nr. 29 H Oncken; Lit. U 
1300, Nr. 33; Hist. Viertelj.schr. 3, 3-3 
Rieker. [EM 

Doumergue, Jean Calvin, a. 1900. 33 
Rez.: Theol. Litt Ze 1900, Nr. 15 L<tet:2. 
Theol. tijdschr. 34, 512-19 Tidemann. [HÄ 

Brunetiere, F., L'oeuvre litt-rair 
de Calvin. (Rev. des deux mondes vi. 
898-923.) [1235 

Ruotgers, Calvijns invloed op de reformats 
in de Nederlanden, s. 1900, 3233. Rez: Thes 
tijdschr. 34, 375-84 Reitsria. CIS 


Wernecke, C., Ulrich v. Hatra 
als dt. Schriftsteller. Progr. Dessau 
4%, 20 5. IER 


Köhler, Ueb. d. Einfluss d dt. 
Reformation auf d. Reformationswerk 
d. Johs. Honter, insbesond. auf seine 


Reformationszeit. 


Grottesdienstordnung. (Theol. Stud. 
u. Krit. 1900, 563-600.) [1259 

Rez.: Korr.-1;l. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
1909, Nr. 11 Netoliczka. 


Bonet-Maury, G., J. a. Lasco and 
the reformation in Poland, 1490 
-1560. (Amer. Journ. of theol. 1900, 
2, 225-38.) 1260 

Bichter, M., Die Stellung d. Eras- 
mus zu Luther u. zur Reformation 
in d. Jahren 1516-24. Leipziger 
Diss. 75 5. [1261 

Kropatscheck, F., Zur. Biogr. d. 
Joh. Dölsch aus Feldkirch, gest. 1523. 
(Zt. f. Kirch.-G. 21, 454-57.) Vgl. '99, 
1183. [1262 

Paulus, N., Hat d. Italiener Joh. 
Ant. Modestus 1521 einen offen. Brief 
an Luther gerichtet? (Katholik 80, 
IL, 90-95.) [1263 

Rez. v. ‘99, 1192 (Paulus, K. Schatzgeyer): 


Hist. Viertelj.schr. 3, 273 W. Kühler; Mitt. 
a. d. hist. Litt. 23, 320 Burge. 


Salles, G., Un traître au 16. 
siècle: Clément Champion, valet de 
chambre de François I. (Rev. des 
questions hist: 68, 41-73.) [1264 

Wopfner, H., Der Innsbrucker 
Landtag v. 12. Juni bis zum 21. Juli 
1525. (Zt. d. Ferdinandeums 48, 
85-151.) [1265 

Kupelwieser, Kämpfe Oesterreichs mit d. 


Osmanen 1596-37, 8. 99, 3129. Rez.: Hist. Zt. 
85, 123 f. W.E. (1266 


Schüfer, D., Der Flottenführer in 
d. Grafenfehde (Hans. G. Bl. Jg. 
"ug, 167-78.) [1267 

Brandenburg, Moritz v. Sachsen. I, s8. 91, 


3132. Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. G. fursch. 
20, 674-77 Krotschimayr. [1268 


Grotefend. W., Landgraf Philipp 
im Feldzuge d. J. 1546 u. d. Volks- 
dichtg. :Hessenland 1900, Nr. 14.) 
— Ders. Ein „Klagelied‘“ Landgraf 
Philipps in sein. Gefangenschaft. 
(Ebd. Nr. 15.) [1269 

Meyer, Arn. Osk., Die englische 
Diplomatie in Dtld. zur Zeit Edu- 
ards VI. u. Mariens. Diss. Breslau, 
Marcus. 111 S. 2 M. [1270 

Hôveler, J. J., Jacobus Omphalius 
Andernacus; e. berühmter Humanist 
u. Statsmann d. 16. Jh. Progr. 
Andernach. 4°. 288. [1271 

Ehses, St., Zur G. d. Kirche Dtlds. 
im 16. Jh. (Pastor bonus 13, 30 
-32 [1272 

ncken, H., Vermeintliches Revo- 
lutionsprogramm a. d. Anfüngen d. 


*49 
dt. Fürstenverschwörung v. 1550. 
(Hist. Zt. 85, 453-64.) 1273 


Segre, A., Un episodio della lotta 
tra Francia e Spagna a mezzo il 
cinquecento: Carlo duca di Savoia e 
le sue discordie con Ferrante Gon- 


zaga. (Arch. stor. lombardo 27, 357 
-84.) [1274 
Meyer, Chr., Die Verhdlgn. d. 


Markgrafen Johann v. Brandenb. mit 
Karl V. im J. 1552. (Hohenzoll. 
Forschgn. 7, 140-48.) — Ders., Die 
Frage d. relig. Haltg. d Markgrafen 
Joh.v. Brandenb. (Ebd.149-56.) [1275 


Loserth, Reformation u. Gegenref. in d. 
innerösterr. Landen, s. 1900, 3249. Erklärg. 
Ls. auf d. Rez. e Goetz u. Antw. v. G.: Hist. 
Zt. 85, 383 f. — Vgl.: A. Chroust, Die An- 
fänge d. Gegenref. in Steiermark. (Beil. z. 
Allg. Ze 1900, Nr. 270f.) [1276 


Svoboda, H., Beitr. z. krainisch. 
Landes. -G. ürkeneinfall 1528]. 
Progr. Laibach. 1899. 16 S. [1277 

Schultz, E., Reformation u. Gegen- 
ref. in d Freien-Aemtern. Baseler 
Diss. 1899. 141 8. [1278 

Waldsburger, A., Rheinau u. d. 
Reformation; e. Beitr. z. schweizer. 
Reform.-G. (Jahrb. f. schweizer. G. 
25, 81-362.) [1279 

Heer, G., Glarnerische Reform.-G. 
(Heer, Kirch.-G. d. Kantons Glarus. 
Buch IM.) Glarus, Bäschlin. 148 S. 
1 M. 80. [1280 

Jecklin, F., Zur G. d. Wieder- 
täufer in d. Gegend v. Zürich. (Anz. 
f. schweiz. G. 1900, 327-31.) [1281 

Stiere, F., Die Reformationsbe- 
wegung im Det Baiern. (Stieve, 
Abhdlgn. etc. S. 38-61.) [1252 

Roth, F., Leonh. Kaiser, e. evang. 
Märtyrer a. d. Innviertel. (= Nr. 60 
v. Nr. 1238.) Halle, Niemeyer. 51 S. 
1 M. 20. [1283 


Meyer, Chr., 2 Dramen im Hause Hohen- 
zollern 8. Nr. 105). (1254 


Dietlen, W., Beitrr. z. G. d. Retor- 
mation in Schwaben. (Beitrr. z. 
baier. Kirch.-G. 6, 241-59.) — Fr. 
Roth, Wer war Haug Marschalck, 


genannt Zoller v. Augsburg? (Ebd. 
229-34.) Vgl. ’98, 2967. [1285 


Erhard, 0., Anna, Gräfin v. 
Öttingen, gebor. Landgräfin v. Leuch- 
tenberg: e. Beitr. z. G. d. Rieses. 
Nördling., Beck. 31 S. 40 Pf. [1286 

Gény, Die Reichsstadt Schlettstadt u. ihr 
Anteil. an d. sozialpolit. u. relig. Bewegungen 
d. Jahre 1490-1536, a 1909, 5261. Rez.: Dit. 
Litt.-Ztg. 1900, Nr. 32 Hans Kaiser; Rev. 


Histor. Viertoljahrschrift. 1901. 2. Bibliographie. 4 


*50 


d'Alsace N. S. 14, 333 Ch. Hoffmann; Zt. f. 
G. d Oberrh. 15, 530 Kalkoff; Mitt. a. d hist. 
Litt. 3%, 423 Kaiser. [1257 

Gass, J., St. Leonhard u. Börsch 
im Bauernkrieg. (Strassburg. Diö- 
zesanbl. N. F. 1, 230-32.) 1288 

Herrmann, F., Aus d. Leben 
Daniel Gresers, ersten evang. Pfarrers 
zu Giessen, 1532-42. Mitt. d. ober- 
hess. G.-Ver. 9, 20-40.) — W. Diehl, 
Die Alsfelder Superintendenten u. d. 
Superintendentensitz Giessen, 1534 
-1604. (Ebd. 41-52.) — Ders., Der 
Mythus vom „Superintendenten“ 
Daubenheim. (Quartalbll. d. hist. Ver. 
f. d. Grhzgt. Hessen 2, 669-71.) [1289 

Roth, F. W. E., Des Kurfürsten 
Hermann v. Köln Aufenthalt zu Mainz 
1517. (Ann. d. hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 69, 165 f.) [1290 

Rembert, Die Wiedertäufer im Hzgt. 
Jülich, s. 1900, 1285. Rez.: Theol. tijdschr. 
34, 148-54 ten Cate; Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 14 
Benrath ; Westdt. Zt. 19, 75-77 Gust. Wolf; 
Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 369-72 Barge; Hist. 
Zt. x5, 313-183 Tumbült. [1291 

Macco, H. F., Die reformator. Be- 
wegungen währ. d. 16. Jh. in d. 
Reichsstadt Aachen. Lpz., Fleischer. 
80 S. 2 M. [1292 

Riemann, F. W., Das Interim u. 
d. Herrschaft Jever. (Zt. d. Ges. f. 
niedersächs. Kirch.-G. 5, 224-80.) 
— P. Tschackert, Die Kastenordng. 
d. Herzogin Elisabeth v. Braunschw.- 
Lüneb. f. d. Fürstent. Götting.-Kalen- 
berg. (Ebd. 410-16.) [1293 

Meyer, Herm., Die älteste Kirchen- 
rechng. v. Hänigsen, Inspektion Burg- 
dorf. (Hann.G. HI 1900, Nr. 27 f.) [1294 

Kayser, K., Vorreformator. Kir- 
chenvisitation im Hzgt. Braunschw. 
(Festschr. d. hansischen G.-Ver. etc. 
dargebr. Götting. S. 1-12.) [1295 

Knieb, Ph., G. d Reformation u. 
Gegenref. auf d Eichsfelde. Heiligen- 
st., Cordier xxjv, 364 S. 5 M. [1296 

Redlich, P., Kardinal Albrecht 
v. Brandenburg u. d. Neue Stift zu 
Halle 1520-41; e kirchen- u. kunst- 
geschichtl. Studie. Mainz, Kirch- 
heim. vu, 361; 263 S. 12 M. (Kap. 
IV: Das Heiligtum, 92 S., als Leipz. 
Diss. gedr.) [1297 

Schöppe, K., Zur G. d. Reform. 
in Naumburg. (Neue Mitt. a. d. 
Gebiet hist.-antiq. Forschgn. 20, 297 
-432 u. Festschr. d. thür.-sächs. G.- 
u. Altert.-Ver. z. 6. Historiker-Ver- 
sammlg.S.1-136.)0.Albrecht,Nacn- 


Bibliographie Nr. 1287—1331. 


wort zu d. neuen Mitt. üb. d Ref- 
Naumburgs. (Ebd. 433-43 u. Festscm 


S. 137-47.) 112% 
Hoffmann, E., Beitrr. G. Naur- 
burgs a. d. Saale, vornehml. im E=- 


form.-Zeitalter. 
Lpz., Teubner. 


(= VIL 1 v. Nr GA 
xvj, 1758 6 M; 
Vorzugspreis 5 M. (32 S. als Leipz 
Diss. ausgeg.) [1233 
v. Welck, Georg d Bärtige. Hess e Seb- 
sen, 8. Läu0, 1291. Res.: Theol. Lin -Zıg. la», 
Nr. 8 Treffzt.; Mitt a. d. hist Litt za :1 
Barge; Dt.-Litt.-/tg. 1900, Nr. 48 Gus Wei. 
N. Arch. f. sächs G. 21, 276-793. Heydər- 
reich. OKT 
Keller, L., Ueb. d Anfänge d Be- 
formation in Zwickau. ‘Mthfte d 
Comen.-Ges. 9, 175-81.) 1411 
Schnell, H., Mecklenburg im Jet. 
alter d. Reform. 1503-1603. (= Hå 5 
v. Nr. 342.) Berl., Süsserott. 3243 
Subskr.-Preis 5 M. Einzelpr. 6M — 
D ers., Diemecklenb. Kirchenordagt., 
8. 1900, 3275a. (Ersch. als Erlanrer 
Diss. 1899. 128 S.) [132 
Wetzstein, Die Gründg. d. evang. 
luth. Landeskirche in Mecklerb. 
SE Neustrelitz. 4% 19 S. [153 
ehrmann, M., Vom letzten Ale 

zu Kolbatz. (Monatsbll. d Ge f 
pomm. G. 1900, 134-38.) 134 
Neumann, K., Der kirchl. Volss- 
unterricht nach d. Anschauunger d 
schwenkfeld. Kreise in Schlesien im 
1. Drittel d. 16. Jh. (Sep. a.: Kore- 
spondenzbl. d. Ver. f. G. d. ev. Kirche 
Schlesiens.) Breslau, Evang. Buchhü.g. 
788. 2 M. [1305 
Ribbeck, W., Die kirchl. Ver- 
hältnisse d. Reformationszeitalters rū 
Kreuzburg, Pitschen u. Constadt. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 34. 33 
-68; 407.) [1306 


b) Gegenreformation und 30jähr. Erez. 
1555-1648. 


Lippert, Frdr., Egerer Reformi- 
tion; [Bericht e. Katholiken] au 
d. kgl. Kreisarchive zu Amberg. 
(Jahrb. d. Ges. f. G. d. Protestant. 
in Oesterr. 21, 42-51.) = 

Veen, J. S. van, Brieven van Joost 
van Cranevelt uit Groningen, Jum 
-Juli 1568. (Bijdragen etc. v. h. hist 
genootsch. te Utrecht 21, 330-42.) [1308 

Bibl, V., Klesl’s Briefe an À. 
Rudolfs II. Obersthofmeister Adam 
Frhrn. v. Dietrichstein, 1583-89; Beitr. 


Pr 


e G. Klesl's u. d Gegenref. in Nieder- 
österr. (Arch. f. österr. G. 88, 473-580.) 
Sep. Wien, Gerold. 
Ders., Briefe M. Klesl’s an Haze. 
Wilhelm V. v. Baiern; e. Beitr. z. G 
d. Gegenref. in Oesterr. u. d. Enns. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
21, 640-73.) 11308 

Loserth, J., Zur Kritik d. Rosolenz; 
e. Beitr. z. G. d. Gegenref. in Inner- 
(Mitt. d. Inst. f. österr. 


"Aë 


österreich. 
G forschg. 21, 485-517.) 

Liebe, Fürst Johann Ernsts Bericht 
hlacht bei Nieuport v.22.Juni 
1600. (Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. etc. 
&, 473-77.) [1311 

Rübel, K., Der Rezess zu Dortmund 


üb.d.Sc 


Reformationszeit. — Gegenreformation und 30jähr. Krieg. *51 


1609. (Jahresber. d. hist. Ver. f. d. 
Grafsch. Ravensberg 14, 43-51 aus: 


Rhein.-Westfäl. Ztg.'99,Nr.380.)[1312 
‘Bericht d Dortmunder Stadtschreibers 
Detmar Moler. 


Montecuccoli, R. Fürst v., Me- 
moiren d Jahre 1619 bis incl. 1634; 
Aufzeichngn. betr. d. Feldzüge d. 
Prinzen v. Oranien: 1629, 1632, 1645; 
Krieg in Italien 1643; Kriegsereignisse 
d. Jahres 1645 in Dtld. u. Ungarn; 
Ereignisse u. Besonderheiten a. d. 
Feldzügen 1647 u. 1648 in Dtld. 
(v. Montecuccoli, Ausgew. Schrr. 3, 1 
-72.) [1313 

Diarii historici domus professae 
Societatis Jesu Cracoviensis, 1620 
-1629. (Scriptores rerum Polonicarum. 
T. XVIL) Krakau, Poln. Verlags-Ges. 
xuj, 371 S. 6 M. 1314 

Hauck, K., Brief an Kurf. Fried- 
rich V. betr. d. Belagerg. Heidelbergs 

1622. (Mannheimer G.bll. I, Nr.6.) [1315 

Merk, G., Zur G. d. 30jühr. Krieges 
in Oberschwaben u. im Allgäu. Nach 
handschriftl. Aufzeichngn. v. 1628-32. 
(Allgäuer G.freund 12, 84-104.) [1316 


Sickel, Th. R. v., Römische Be- 
richte (s. 1900, 1305). IV. (Sitzungs- 
berr. d. Wien. Akad. Bd. 143, 5.) 
Wien, Gerold. 40 S. 1 K. [1317 

Buschbell, G., Zu d Pseudonymen in 
Druffel-Brandis Monumenta Triden:ina. (Hist. 
Jahrb. 21, 414-34.) ‘1818 

Loserth, J., Briefe u. Akten z. 
steiermärk. G. unter Erzhzg. Karl II. 
(Beitrr. z. Kde. steiermärk. G.-Quellen 
30, 159-97. = Veröffentlichgn. d hist. 
Landes-Komm. f. Steierm. 10.) [1319 

Schellhass, K., Akten z. Reform- 
thätigkeit F elic. Ninguardas insbes. 


2 M. 40. — 


[1310 


in Baiern u. Oesterr. 1572-77 (s. 1900, 
1307). Forts. (Quellen etc. a. ital. 
Archiven etc. 8, 161-94.) [1320 


Nuntiaturberichte a. Dtid. etc. 1585 (84) 
-90. Abtlg. I: Kölner Nuntiatur. 2. Hälfte: 
O. M. Frangipani in Köln, 1587-90, hrsg. 
v. St. Ehses, s. "99, 3174. Rez.: Mitt. a. d. 
hist. Litt. Za, 145-89 Gust. Wolf; Götting. gel. 
Anz. 1900, 513-57 v. Bezold. 1321 


Albers, B., Aus Vatikanischen 
Archiven. Zur Reform.-G. d. Bene- 
diktinerordens im 16. Jh. (Stud. a. d. 
Ben.- u. Cist.-Orden 21, 197-216.) [1322 

Stieve, F., Wittelsbacher Briefe 
1590-1610. Äbtlg. VII. (Sep. 8: 
Abhdlgn. d. baier. Akad. d. Wiss) 
Münch., Franz. 4°. 88S. 3 M.30. [1323 

Kadner, S., 3 Aktenstücke z. G. 
d. Gegenref. in Unterfranken. (Beitrr. 
z. baier. Kirch.-G. 6, 270-73.) — 
Albrecht, Beschwerdeschrift d. 
Weissenburger Kirchendieners weg. 
d. Vorwurfs d. Schwärmerei. (Ebd. 
278-81.) [1324 

Loserth, J., Die Gegenref. in Inner- 
österreich; gleichzeitig Zusammen- 
stelle d Aktenmaterials. (Jahrb. 
d Ges. f. d. G. d Protestantismus in 
Oesterr. 21, 62-84.) —R. Beck, Patent 
Ferdinands v. Steiermark, 1599; Beitr. 
z. Gegenref. (Ebd. 85-88.) Kc 

Bienemann, F., Zur G. d. livländ. 
Ritter- u. Landschaft, 1600 - 1602: 
Briefe u. Aktenstücke. (Mitt. a. 
d. livländ. G. 17, 463-600.) [1326 

Levinson, A., Polnisch-Preussisches 
a. d. Bibliotheca Borghese im Vatikan. 
Archive. (Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 
42, 89-115.) [1327 

Jahnel, C. u. A. Tscherney, 
Rn Aus d. Zeit d 30 jähr. 

rieges. (Mitt. d. nordböhm. Ex- 
kurs.-Klubs 21, 338-40. 22, 191-95.) 
A. Marian, Aussig währ. d 30jähr. 
Krieges. (Ebd. 22, 209-32.) [1328 

Oxenstierna’s skrifter och bref- 
vexling (8.’99, 3182). Afdel. I, Bd. 3: 
Bref 1625/27. xxıj, 818 S. 11Kr. [1329 

Krebs, J., Ungedr. Briefe a d. J. 
1630. (Forschgn. z. brandb. u. preuss. 
G. 13, 556-63.) 13293 

Knott, R., Beitr. z. G. d. Ermor- 
dung Wallensteins. (Mitt. d. Ver. f. 
G. d. Dt. in Böhmen 39, 77-80.) [1330 


'2 Berichte d. mantuanisch. Gesandton a. 
Wien., 


Ahn, F., Joh. Mannels latein. 
Druckwerke, 1575-1605. (Mitt. d. 


4° 


wu... _.. 


-a a m e re — mm — 


ee en M = ae 


*92 


österr. Ver. f. Bibliothekswesen 1900, 
1-7; 25-28; 45-56. 1900, 1-8.) [1331 

Kirsch, P. À., Gutachten üb. d. 
Wiedergewinnung v. Sachsen f. d. 
kath. Glauben a d. 16. Jh. (Katholik 
#0, IT, 438-46.) [1332 

Radikofer, M., Die volkstiml. u. 
besond. dichterische Litteratur zum 
Augsburger Kalenderstreit. : Beitrr. z. 
baier. Kirch.-G. 7, 1-32; 49-71.) [1333 

Paudler, A., Das Reichner Grund- 
buch. :Mitt. d. nordböhm. Exkurs.- 
Klubs 22, 130-36.) 1334 

Wolkan, R., Pasauill auf Georg 
u. Ladisl. Popel v. Lobkowitz v. 
J. 1594. (Mitt. d. Ver. f. G. d Dt. 
in Böhmen 38, 404-12.) [1335 

Wolkan, Dt Lieder auf d Winterkünig. 


s ‘#9, 3191 Rez: Mitt. d. Ver. £ G d Dt. 
ia Bobmen 88, Litt. Beil. 8. 83-86 Hno. [1336 


Diehl, W. Die alten hessisch. 
Definitorialordnungen u. d. Defini- 
torium d. Obergrafschaft. (Dt. Zt. 
f. Kirchenrecht 9, 45-85; 218-30.) — 
Ders., Das neuaufgefundene Ratio- 
narium Synodi Geravianae in sein. 
grundlegend. Bedeutg. f. d. kirchl. 
Rechts-G. d. Obergratschaft. (Quar- 
talbll. d hist. Ver t d. Grhzgt. Hessen 
2, 512-20.) — Vgl. Nr. 511. [1337 

Bôtticher, v.. Frgänzungsquellen d. sogen. 
Kalenberger Kirchenordng. 1569, 8 1900, 3302. 
Ygl: B. Krusch, Berichtigung u v. B., Fr- 
widerg. (Dt. Zt. f. Kirchenrecht 9, 415f. 10, 
106-9.) (1338 

Becker, H., Aus Cöthener Kirchen- 
visitations- Akten v. 1567. Zt. f. 
Kirch.-G. 21, 269-89.) [1339 

Fricke, F., 3 retorm. Katechismen 
d. 16. Jh. (Zt. f. prakt. Theol. 22, 
304-13.) | [1340 


Wolf, G., Zur G. d Gegenref. 
(Histor. Monatsschr. 1, 8-19 etc.) [1341 

Rez. v. 1900, 3308 (Wolf): Mitt. d Inst. f. 
österr G forschg. 21, 543-48 Kretschmayr. 


Stieve, F., Rudolf lI., dt. Kaiser; 
Ferdinand Il., dt. Kaiser; kurt Maxi- 
milian I. v. Baiern; Zerstürg. Magde- 
burgs; Gustav Adolf; Wallensteins 
Uebertritt zum Katholizismus; Zur G. 
Wallensteins; Ferdinand II., dt. Kai- 
ser. (Stieve, Abhdlgn. 93-299.) [1342 

Bossert, G., Beitrr. z. G. d. Reli- 
gionsgesprächs in Worms 1557. (Bl. 
f. württ. Kirch.-G. 4, 35-56.) [1343 

Hopfen, Kaiser Maximilian II. u. d Com- 
promisskatholizismus, 8.'94, 3342. Rez.: Mitt. 


Bibliographie Nr. 1331—1382. 


d Inst f. österr. Gforschg. 10, x 


Steinherz. „ie 
Happel, O., Kathol u prz 
Christentum nach d Autffassg. d al: 
kathol. Polemik insbes. d Mart. Be. 
canus. Würzb., Göbel. 1893. 1058 
1 M. 50. TESE 
Rez : Dt. Litt -Ztg 1%0, Nr 25 Spa 
Neu, Beitr. z. G. d. Cōlbat: d 
röm.-kath. Geistlichen. Nach Ak: 
d fürstl. Löwensteinschen gemair- 
schaftl. Archivs in Wertheim. Z. 
f. Kirch.-G. 21, 290-983.) [13% 
Oechsli, W., Der Lausanner ka 
tragv.1564. (Polit.Jahrb.d. schweiz 
Eidgenossenschaft 13, 139-278. [1347 
Fruin, R., De overwinning tij 
Heiligerlee. iFruin's verspreide »- 
schriften 2, 84-110.) — Ders.. Prim 
Willem I. in het jaar 1570. Ev 
111-66.) — Ders., Nederland in 1371. 
(Ebd. 167-210.) — Dera., Ala> 
plan van veldtocht voor 1572. EA 
211-34.) — Ders., De voorbereiding 
in de ballingschap van de gertiurm 
kerk van Holland. (Ebd. 235-76; — 
Ders., De Gorcumsche martelas 
(Ebd. 277-335.) — Ders. Prz 
Willem in onderhandeling met den 
vijand over vrede, 1572-76. Ex. 


336-84.) — Ders., Het beleg æ 
ontzet der stad Leiden in 154. 
(Ebd. 886-491.) — Ders., De orie 


verhalen van den moord van prim 
Willem. (Ebd. 3, 65-117.) [1345 

Brosch, M., Don Juan d’Austra 
in d. Niederlanden. (Mitt. d. In=t. £ 
österr. G.torschg. 21, 458-84.) 1444 
u. d. Nachfolgefrage bis zum T.e 
d. Erzherzogs Ernst 20. Febr. (äu 
(8.1900,3317). Schluss. Progr. Urfahr 
92 5. [155% 

Lossen, Der Kölnische Krieg. s. 24. 37e. 
Rez : Hist. Viertelj schr. 3, 12» Montz — F. 
Stieve, M. Lossen u. sein „Küln:s:er 
Krieg“. (Stieve, Abhdlgn ete. S. 359-4670 {191 

Meister, Straseburger Kapitelstreit, s 19a. 
1330. Rez.: Rom. Quartalschr. 13, 35-91 
Ebses; Hist. Zt. 85, 94-99 Herm. Onckec — 
Rez. v. ‘98, 8044: Mitt. a. d. hist Lin 7 
Wf. G. Wolf RES 

Schweitzer, V., Christian Ir 
Dänemark u. sein Verhältnis zu d 
niederdt. Städten bis z. J. 1615 
Heidelberg. Diss. 1899. 100 S. Vel 
Nr. 1368. [1355 

Loebl, Zur G. d Türkenkrieges v. "äi 
-1606, s. 1900. 1331. Rez.: Mitt. ad hist Lin 
2x, 329f. Kaindl. 1134 

Müller, Johs., Die Verdienste 


Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Zacharias Geizkoflers um d. Be- 
schattung d Geldmittel f. d Türken- 
krieg Rudolfs II. (Mitt. d. Inst. f. 
österr. G. 21, 251-304.) [1356 

Vesnaver, G., I nobili Candido di 
Portole. (Archeografo Triestino 23, 
53-58.) [1356 

Liebenau, Th. v., Zur Vor-G. d. 


Union. (Diözesanarch. v. Schwaben 
18, 49-54 etc.) 1357 
Grotefend, W., Landgraf Moritz 


u. d. Jülich-Kleve-Bergsche Erbfolge- 
streit. (Hessenland 1900, Nr. 13.) [1358 

Clason, S., Förhallandet till Polen 
och Petrus Petrejus’ sändning till 
Danzig, 1615. (Svensk hist. tidskr. 
20, 177-94) — — — [1359 


Loserth, J., Ein Hochverraths- 
prozess a. d. Zeit d. Gegenref. in 
Innerösterreich. (Sep. a.: Arch. f. 
österr. G. LXXXIII, 2.) Wien, Gerold. 
53 S. 1 M. 30. [1360 
Freiseisen, J., Christoph IV. 
Andreas Freiherr v. Spaur, Bischof 
v. Brixen (1601-1613) u. d. kirchl. 
Leben seiner Diözese. (Aus: Priester- 
Conferenz-Blatt.) Brixen, Weger. 
1098. 2M. [1361 
Loserth, J., Die Stände Mährens 

u. d. protest. Stände Oesterreichs ob 
u. unter d. Enns in d. 2. Hältte d. 
J. 1608; mit einigen noch ungedr. 
Briefen Karls v. Zierotin. (Zt. d. dt. 
Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 4, 
226-78.) [1362 
Fischer, Jos., Blutige Excesse bei 

e. Prager Frohnleichnamsprozession 
1605. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 3%, 413-16.) [1363 
Zagel, G., Die Gegenref. im Bist. 
Bamberg unter Fürstbisch. Neithard 
v. Thüngen 1591-98. ` (Arch. f. G. etc. 
v. Obertranken 21, 19-128.) [1364 
Stieve, F., Herzogin Jakobe v. 
Jülich. (Stieve, Abhdlgn. etc. S. 68 
7) [1365 
Dithmar, G. Th., Sabine, Landgrafin v. 
Hessen. 1566-81. (Hessenland 1900, Nr. 16f.) 
— F. Henkel, Eine Hochzeit an Landgraf 
Moritz’ Hofe. (Ebd. "mu, Nr. 22f.) [1366 
Zimmermann, P., Tod d. Herzogs Franz 
zu Braunschw. u. Lüneburg, 1601. (Braunschw. 
Magaz. "up, Nr. 23.) (1367 
Grautoff, F., Beziehgn. Lübecks 
zu Christian IV. bis z. 30j. Kriege. 
Marburg. Diss. 1899. 51 S. Vgl. 
Nr. 1353. [1368 
Eckardt, Wolf III. Herr v. Schön- 
burg. (Schönb. G.bll. 6,209-14.) [1369 


°53 


Gebauer, J. H., Zur G. d. letzten 
Mönche in d. Mark. (Zt. f. Kirch.-G. 
21, 380-98.) [1370 

Schreiber, H., Hzg. Adolf Friedr. I. 
u. Joh. Albrecht I. v. Mecklenb. 
Schwerin, Bahn. 52 S. 60 Pf. [18708 

Jungnitz, Bischofswahl d. Bona- 
ventura Hahn, 1596. (Zt. d. Ver. f. 
G. Schlesiens 34, 253-88.) [1371 

Conrad, Altes u. Neues üb. d. vor- 
letzten Pomesanischen Bischof D. 
Georg v. Venediger, insbes. seine 
Beziehgn. z. burggräfl. Familie zu 
Dobna; mit 6 Venediger- Briefen u. 
11 Venediger - Briefregesten. (Alt- 
preuss. Monatsschr. 37, 283-305.) [1372 

Behring, W., Beitrr. z. G. Elbings. 
I: Zur G. d Danziger „Anlauts“. 
Progr. Elbing. 4°. 448. [1373 

Buchwald, G., Beitrr. z. Kenntnis 
d. evang. Geistlichen u. Lehrer Oester- 
reichs a. d. Wittenberger Ordinierten- 
büchern seit 1573 (8. Ou. 1277). Forts. 
(Jahrb. f. G. d. Protest. in Oesterr. 
21, 113-28.) [1374 

Lory, K., Eine Kirchenvisitation 
in Kulmbach im J. 1599. (Forschgn. 
z. G. Baierns 8, 120-23.) [1375 

Stenger, Beitr. z. G. d. westfäl. 
Kirchenverfg. (Jahrb. d. Ver. f. ev. 
Kirch.-G. d. Grafsch. Mark 2, 73-83.) 
— Nelle, Herm. Wilckens Kirchen- 
ordng. v. Neuenrade u. ihre Lieder- 
samnlg. Dortmund 1564. (Ebd. 84 
-138.) [1376 

Kolb, Abraham u. Ludwig Giftheil. 
(Bll. f. württ. Kirch.-G. 4, 75-82.) [1377 

Lütkemann, H., Dr. Joach. Lütke- 
mann; sein Leben u. Wirken. (Braun- 
schw., Wollermann. 1899. 145 S. 
2 M. [1378 

Rez.: Braunschweig. Magaz. "99, 215. 

Dietrich, M., Die ersten Pastoren 


an St. Lorenz in Calbe a. S. (G.bIL 
f. Magdeb. 35, 106-23.) [1379 
Stojentin, M. v., Rechtsstreit 


zwisch. Kirchenpatron u. Consistorium 
a. d. Ende d. 16. Jh. (Mouatsbil. d. 
Ges. f. pomm. G. 1900, Nr. 6.) [1380 

Diehl, W., Judentaufformular aus d. an- 
geblich „missiouslosen“ Zeit um d Wende 
d 16. u. 17. Jahrh.; e. Beitr. zu e. gerecht. 
Beurteilg. d. Zeitalters d Orthodoxie. (Zt. 
f. prakt. Theol. 22, 259-304.) [1381 


Bothe, F., Die Rechtmässigkeit d. 
Königtums Ferdinands II. v. Böhmen. 
Tl. 2 d. Abhdlg.: War d. Rejektion 
Ferdinands II. v. Böhmen (1619) be- 


"D4 


rechtigt? (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Oesterr. 21, 88-110.) Vgl. 
"9x, 3074. ege 

Fagniez, @., L'opinion publique 
et la presse polit. sous Louis XIII, 
1624-26. (Rev. d’hist. diplom. 14, 352 
-401.) [1383 

Schäfer, D., Teb. d. Eintreten d. 
nordisch. Mächte in d 30jähr. Krieg. 
(Ber. üb. d. 6. Versammilg. dt. Histo- 
riker zu Halle. S. 7-10.) [1334 

Schreiber, F., Gustav Adolfs 
Feldlager u. Verschanzungen bei 
Schwedt a. O. Progr. Schwedt. 4°. 
35 S., Kte. [1385 

Reuss, R., Une mission strasbourg. à la 


cour de Louis XIII 11531), s. 1:00, 3326. 
(Sep. Nancy u Paris, Berger - Levrault. 
36 5) [1356 

Ulrich, A., Einnahme Einbecks 
durch Pappenheim, 1632. (Jahresber. 
d Ver. f. G. etc. d Stadt Einbeck 
f. 1900.) [1337 

Krebs, J., Zur Beurteilg. Holks u. 
Aldringens. Hist. Viertelj.schr. 3, 
321-738.) [1388 

Robinet de Cléry, Première occu- 
pation de la Lorraine par les Français, 
1632-41. Nancy, Berger-Levrault. 
37 S. [1389 

Thonhofer, V., Der grosse dt. 
Krieg v. Jahre 1637. Progr. Zwittau. 
1599. 39 S. [1390 

Weyhe-Eimke, A. Frhr. v., Epi- 
soden a. d. Feldzuge d. kaiserl. 
Truppen im Braunschweigischen 1641 
u. 1642. (Hannov. G.bll. 1900, Nr. 31 
-39.) [1391 


Riezler, S., Aufstand d. baier. 
Bauern im Winter 1633/34. (Sitzungs- 
berr. d. Münch. Akad. 1900, I, 33-95.) 
Sep. München, Franz. 1 M. 20. [1392 

Geiselhart, Zur G. d. Reichsstadt 
Rottweil im 30jähr. Kriege. Progr. 
Rottweil. 4°. 768. [1393 

Baur, Jos., Das Fürstbistum Speier 
1635-52. (Mitt. d. hist. Ver. d. Pfalz 
24, 1-163.) [1394 

Müller, Ant., Frankenstein im 
30 jähr. Kriege (s. ou, 3123). TL II: 
1635-48. Progr. Frankenstein. 4°. 
23 S. [1395 

Brüning, W., Die Reichsstadt 
Aachen im 30jähr. Kr. (Aus Aachens 
Vorzeit 12, 77-87.) [1396 

Schwarzkopf, K., Kassel im 30 jähr. 
Kriege. (Hessenland 1900, Nr. 
18 ff.) [1397 


Bibliographie Nr. 1382—1434. 


Wilbrand, J. u. O. Weerth, To 
Grafschaft Ravensberg im 30 Jar 
Kriege. (Jahreaber. d bist. Ver. f å 
Grafsch. Ravensberg 14, 72-79.) [1335 


c) Innere Verhältnisse runter dus- 
schluss von Religion und Kuch: 
a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte.: Verfas 
sungs- u. Rechtsgeschichte, Kriegsswesca 
Meyer, Chr., Das Pfründbuch 5 
Hof v. J. 1542 (s. 1900, 3360. Schlis 
(Hohenzoll. Forschen. 7, 1-31.) [13% 

Martin, Aus Heiligenberger Reb 
nungsbüchern. (Schrr. d. Ver. f. u 
d. Baar 10, 9-67.) nt 

Hildenbrand, F. J., Das ält-= 
Grundbuch d. Stadt Franker:kal 
(Monatsschr. d Frankenthaler Aitert- 
Ver. 1900, Nr. 5 ff.) 11491 

Loewe, Vos Geschäftsbriefe d 
Fugger an d Magdeb. Domkapitel 
(G.bll. f£. Magdeb. 35. 124-31., [147 

Koppmann, K., Ein Krämer-In- 
ventar v. J. 1566. (Hans. GHi 
Jg. ‘99, 193-212.) [1403 

Colenbrander, H. T., Reisverhasi 
van Jacob van Neck, 154% 
(Bijdragen etc. v. b. hist. genootsca 
te Utrecht 21, 194-329.) — M. G. de 
Boer, Een Memorie over d toestand 
d West Indische Compagnie in he 
jaar 1633. (Ebd. 343-62.) [1404 

Blok, P. J., Koopmansadne::n 
aangaande het plan tot oprichtisg 
eener Compagnie van Assurante. 
1629-36. (Ebd. 21, 1-160. (Di 


Otto, Ed., Kleine archival. Beitr. 
z. Kenntnis d dt. Agrarverhältnise 
im 16. u. 17. Jh. Zt. f. Kultur-u. 
8, 28-42; 166-85.) [1106 

Hoetzsch, 0., Besitzverteilung u 
wirtschaftl.-soziale Gliederung vor- 
nehmlich d. ländl. Bevölkerg. im 
meissnisch -erzgebirg. Kreise Kur- 
sachsens auf Grund e. Landsteuer- 
Registers a. d 2. Hälfte d 16. Jb. 
(= VI, 4 v. Nr. 652.) Lpz., Teubner. 
6 M.; Vorzugspreis: 4 M. 80. (Al: 
Leipz. Diss. 48 S. gedr.) [14 

Durasewiez, B. v., Beitrr. z. G. 
d. Landwirtschaft Kursachsens im 
16. Jh. Diss. Dresd., Schönfeld. 508 
1 M. [1408 

Haller, E. A., Stellung unserer 
Reformatoren zur Zins- u. Wucher- 


Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


frage. (Kath. Schweizerbll. 15, 446 
-57.) 1409 

Cahn, J., Beitr. z. Frage d. Silber- 
verteuerung in früher. Jhh. (Berr. d. 
Freien Dt. Hochstiftes zu Frkf. 16, 
373-89.) [1410 

Steinhausen, G., 2 Rechngn. f. e. 
Grafen v. Gleichen 1570 u. 1571. (Zt. 
f. Kultur-G. 7, 407-12.) [1411 


Raab, C. v., Bier- u. Weinconsum in d. 
Städten Plauen u. Oelsnitz im 16. Jh. (Mitt. 
d Altert.-Ver. zu Plauen 13, 20 f.) [1412 


Kamenicek, F., Zemsk& snömy a 
sjezdy moravské Jejich složení etc. 
(Mährische Landtage u. Landesver- 
sammilgn., ihre Verfg., ihr Wirkungs- 
kreis u. ihre Bedeutg. v. d. Thron- 
besteigung Kön. Ferd. I. bis z. Ausg. 
d erneuert. Landesordn. Tl. I. 1526 
-1628.) Brünn, Winiker. 562 8. 
11 M. 20. ae [1413 

Schröder, F., Städt. Gesetze u. 
Verordngn. d. [15. u.] 16. Jh. (Beitrr. 
z. G. v. Stadt u. Stift Essen 20, 137 
-70.) [1414 

Kraus, J., Privilegie u. Ordnunge 
d. Stadt Franckenthal, 1577. (Monats- 
schr. d. Frankenthaler Altert.-Ver. 
1900, Nr. 8—11.) [1415 

Zahn, W., Städt. Verfassung u. 
bürgerl. Rechtsordnungen in Tanger- 
münde im Anfang d. 17. Jh. (Jahres- 
ber. d. altmärk. Ver. f. vaterl. G. 
etc. zu Salzwedel 26, 56-82.) [1416 

Mörath, A., Die dt. Zunftordnung 
d. Krummauer Müller a. d. 2. 
Hälfte d 16. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhmen 39, 81-90.) — R. 
Hohbach, Statuten d. Seilerzunft in 
Leitmeritz 1594. (Mitt. d. nordböhm. 
Exkurs.-Klubs 21, 258-62.) [1417 


Krause & Kunze, Zunfturkk. d. St. Greifs- 
wald s. Nr. 1116. [1418 


Wehrmann, M., Die Rolle der 
Tischler zu Colberg. (Monatsbll. d. 
Ges. f. pomm. G. 1900, 113-23.) [1419 


Gerichtsordnung, Die peinliche, 
Kaiser Karls V. Constitutio crimi- 
nalis Carolina. Krit. hrsg. v. J. 
Kohler u. W. Scheel. (Die Caro- 
lina u. ihre Vorgängerinnen. I.) Halle, 


Waisenhaus. Lxxxv, 167 S. 6 M. 
(Ausgabe f. Studierende: 144 S. 
1 M. 50.) [1420 


Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 49 L. Günther. 


"Dh 


Meyer, Chr., Aus d Blutbuch d. 
Stadt Nürnberg, 1573-1617. (Hohen- 
zoll. Forschgn. 7, 93-110.) 1421 

Otto, F., Das älteste Gerichtsbuch 
d Stadt Wiesbaden. (= II, 1 v. Nr. 
158.) Wiesbad., Bergmann. xj, 1168. 


8 M. [1422 
Jahnel, C., Vom Erbfall. (Mitt. d. nord- 
böhm. Exkurs.-Klubs 22, 119-22.) [1423 


Otto, E., Zur G.d. Theorie d. allg. 
Wehrpflicht in Dild. (Sammlg. ge- 
meinverst. wiss. Vortrr. Hft. 350.) 
Hamb., Verlagsanst. u. Druck. A.-G. 
36 S. [1424 

WA ee a R., Kempten, zürche- 
rische Waffenbezugsquelle im 16. Jh. 
(Anz. f. schweiz. Altertkde. 1900, 
126-28.) [1425 


B) Bildung, Litteratur und Kunst. 


Bauch, G., Einführg. d Melanch- 
thonischen Deklamationen u. andere 
gleichzeitige Reformen an d. Uni- 
versität zu Wittenberg. Ausd. Akten 
d. Weimarer Gesamtarchivs. Breslau, 
Marcus. 24 S. 80 Pf. — Vgl. Nr. 
528. , [1426 

Flemming, P., Briefe u. Akten- 
stücke z. ältest. G. v. Schulpforta. 
Progr. v. Schulpforta. 4°. 62 S. [1427 

Wehrmann, M., Die Statuten d. 
Pädagogiums in Stettin v. J. 1587. 
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul- 
G. 10, 166-73.) [1428 

Simon, J., Aus d. G. d. Egerer 
Lateinschule, 1595-1629. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 38, 424 
-41.) [1429 


Clemen, 0., Johs. Reusch v. Eschen- 
bach, Humanist, Theolog, Mediziner. 
(Festschr. z. 75jähr. Jubil. d. Kgl. 
sächs. Altert.-Ver. S. 111-145.) [1430 

Claussen, J., 36 Briefe d. Philo- 
logen Johs. Caselius, geschr. zu Ro- 


stock im Apr. u. Mai 1589. Progr. 
Altona. 4°. 26 5. 1431 

Krejtik, A. L., Zacharias Theo- 
bald. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 39, 63-77.) Vgl. 1900, 
3340. [1432 


Henning, @., Samuel Braun, d. 
erste wissenschaftl. Afrikareisende. 
Leipziger Diss. 143 S., Kte. [1433 

Wagner, Ferd., 3 plattdt. Briefe d. Peter 
Holst an sein. Sohn Lucas. (Festschr. d. 
bans. G.-Ver. dargebr. Götting. S. 13-19.) [1434 


*56 


Kohfeldt, @., Ein Buchführerlager 
v. J. 1538. (Cbl. f. Bibliotb. 17, 517 
-28.) [1435 

Ebeling, R., Der Buchführer M. 
Phil. le Beitr. z. G. d Stral- 
sunder Buchhandels im Beginn d. 17. 
Jh. Progr. Stralsund. 4°. 253. [1436 


Reinthaler, Die dt. Satire in ihr. 
Beziehgn. z. Reformation. (Dt.-ev. 
DI 25, 757-80.) [1437 

Bolte, J., Die historia von Sancto, 
e. Schwank d. 16. Jh. (Zt. f. dt. 
Philol. 32, 349 ff. [1438 

Rubensohn, M., Martin Opitz u. 
Breslau; m. e. Lobrede d. Dichters 
auf Breslau (Zt. d. Ver. f. G. 
Schlesiens 34, 231-52.) [1439 

Sadil, M., Jak. Bidermann, e. 
Dramatiker d. 17. Jh. a. d Jesuiten- 
orden (8. 1900, 3400). Progr. Wien, 
Kirsch. 78 S. 1 M. 20. [1440 

Seedorf, H., Zu d. Zwischenspielen 
d. Dramen Joh. Rists. (Festschr. d. 
hans. G.-Ver. dargebr. Götting. S. 122 
-32.) 1441 

Schottellus, J. G., Friedens Sieg; 
e. Freudenspiel. (Neudrucke dt. Lit- 
teraturwerke d. 16. u. 17. Jh. Nr. 175.) 
Halle, Niemeyer. 788. 60 Pf. [1442 


Weimer, Laurembergs Scherzgedichte, d. 
Art u. Zeit ihrer Entstehg., s. 1900, 3506. 
(Marburg. Diss. 1599. 44 N.) [1443 


Ehrenberg, Die Kunst am Hofe d Herzöge 
v. Preussen, 8. '%3, 3297. Rez.: Forschen. z. 
brandb. u. preuss. G. 13, 2x2 Gallaud. [1444 


Schnerich, A., Die Kunst d Gegen- 
ref. im Domstifte Gurk. (Jahrb. d. 
Leo-(ses. ‘99, 101-14.) [1445 

Rez.: Carinthia 1900, 115-18 Hann. 

Leisching, J., Joh. Tschertte, kgl. 
Baumeister d. niederösterr. Lande, 
+ 1502. (Zt. d. Ver. f. G. Mührens 
ete. 4, 279-302; 331-46.) [1446 

Waldner, E., Baugeschichtliches 
a. d. alten Colmar. (Mitt. d Ges. f. 
Erhaltg. d. geschichtl. Denkmäler im 
Elsass 20, 97*-103*, Taf.) [1447 

A C., Paul Buchner; e. 

a 


Dresdner Baumeister d. Renaissance. 
(Dresdner G.bll. Bd. 2, Jg. 1900, 
249-60.) [1448 


Liebenau, Th. v.. Hans Kaspar Asper in 
Einsiedeln. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 1900, 
105 f) — Dors., Meister Ant. Isenmann, d. 
Baumeister d, Eathauscs in Luzern (Ebd. 
106-10.) [1449 

Michaelson, H., Cranach d. Ael- 


teren Beziehgn. zur Plastik. (Jahrb. 


Bibliographie Nr. 1435—1488. 


d. kel preuss. Kunstsammlım. P 
271-84.) IS 

Bassermann - Jordan. E.. L 
dekorat. Malerei d Renaïsaance az 
baier. Hofe. Münch... Bruckman 
4°. xjv, 180 S. m. 11 Vollbiidern a. 
100 Text-Illustr. 16. Mk. "o >. 
als München. Diss, gedr.) It 

Kelterborn, Hans Holbein; Sıttea- 
u. Lebensbild a. d Reformationar=.t. 
2. Aufl. Zürich, Schröter 1123 
1 M. 20. "1432 

Distel. Th., Zu d Tirianischen Ben zs 
f. Karl V. etc., e. 1900. 3411. "Auch ir: M - 
d. Freiberg. Altert.-Ver. 36, 14» ft) Lis 

Stegmann, H., Andreas Hernsi=n 
(Mitt. a. d. germ. Nationalmus. law, 
1-26.) [1454 

Simson, P., Die letzten Leten 
schicksale d. Danziger Malers Anten 
Möller. Zt. d. westpreuss. G -Ver. 
42, 233-37.) 11433 

Hurm, W., Der bremische Maier 
S. P. Tileman gen. Schenck; brz 
v. W. v. Bippen. ı Bremisches 
Jahrb. 19, 115-44 u. Portri [14% 

Bredius, A., Aernout ‘Aert: vat 
der Neer. (Oud-Holland 15, op 
-82.) [1457 

Weizsäcker, H., Peter Visch-r, Vater A 
Sohn. (Repert. f. Kunstw. 23, 244-512, Val. 
97, 3118. (DG 

Büchi, J., Urkundi. Notizen üb. ie 


Fraueufelder Plattner Hofmann. (Anz i 
schweiz. Altertkde. 1900, 27-52.) [135 


Eitner, R., Ein dt. Liederbuch im 


Manuskript. (Monatshfte. f. Musik- 
G. 1900, CH 109; 113-16.) {1460 
Zelle Wei Singweisen d. ältest. 
evang. Liedes (8. 99, 3311). U: Die 
Melodien a a . 1525. Progr. Berl. 
Gärtner, 4°. S. 27-44. 1 M. {141 
y) Volksleben 
Nerlinger, Ch., La vie à Stras- 


bourg au commencement du 15. 
siècle (s. 1900, 3425). Sep. Straab. 
Noiriel; Paris, Fischbacher. 333 S 
6 M. [1462 

Egli, E., Zeitung aus d. Pfalz 
1570: Des fürsten hochzyt zuo Heidel- 
berg. (Zwingliana S. 180 f.) [1463 


Grotefend, W., Laudgraf Moritz u d 
Handhabung d Baupnlisei in d Residrnr- 
stadt Kassel. (Hessenland 1990, Nr. 10) [14 

Hassebrauck, @., Polit. Volkswitz is 
Braunschweig um 1600. (Braunschw. Magar. 
1900, Nr. Sf) — P. Zimmermann, Ein 
fürstl. Hoftracht a.d.J. 1577. (Ebd. Nr.3.) 145 


ef 

VS 

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© 393-95.) 


Jahrb. 21, 328-52.) 


Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


Raab, C. v,, Nochmals die Mordthat bei 
Plauen, 1544 (Mitt. d. Altert.-Ver. zu Plauen 
13, 14-19.) [1466 

Sommerfeldt, G., Ostpreuss. Wolfajägerei 
in d. 1. Hälfte d. 17. Jb. (Zt. f. Kultur.-G. 1, 
[1467 


Diefenbach, J., Der Zauberglaube 
d. 16. Jh. nach d. Katechismen 
Luthers u. d. P. Canisius. Mit Be- 
rücksichtig. d. Schrr. d. Pfarrers 
Längin u. d. Prof. Riezler. Mainz, 


Kirchheim. xv,323 S. 3 M. [1468 
kez.: Katholik 80, II, 469-73 Paulus; Dt. 
Litt.-Ztg. 1901, Nr. 5 Riezler. 


Duhr, B., Neue Daten u. Briefe 
zum Leben d. P. Friedr. Spe. (Hist. 
[1469 

Binz, C., Pater P Laymann u. d. 
Hexenprozesse. (Hist. Zt. 85, 290 
-92.) Vgl. 1900, 3436. — B. Duhr, 


. Ist Laymann d. Verf. d. processus 


juridicus contra sagas? (Zt. f. kath. 
Theol. 1900, 585-92.) [1470 

Liebenau, Th. v., Die Seelen- 
mutter zu Küssnacht u. d. starke 
Bopfart; e Beitr. z. G. d. Hexen- 
wesens. (Kath. Schweizerbll. 15, 
390-415.) l [1471 

Clemen, 0., Eine „schreckliche 
Historia“, geschehen z. Fliegenstall 
b. Weissenburg am Sand. (Alemannia 
N. F. 1, 158-61.) [1472 


— 


6. Vom Westfül. Frieden bis 
2. Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 


Chavagnae. Comte Gasp. de, 
Mémoires. Ed. orig. de 1699, rev. 
corr. et annot. p. J. de Villeurs. 
Paris, Flammarion. ze, 468 8. 
7 fr. 50. [1473 

Montecuecoli, R. Fürst v., Aus- 
gew. Schrr. Bd. Ill: Geschichte 


(Kriegsg., Memoiren, Reisen). Wien 
u. Lpz., Braumüller. 472 8. 10 M. 
(Vgl. Nr. 1313.) — Bd. IV: Miszellen, 
Korrespondenz. 5308. 14M. [1474 

Haake, P., Die Jugenderinnergn. 
König Augusts d. Starken. (Hist. 
Viertelj. schr. 3, 395-403.) [1475 

Müller, H., Brief König Sobieskys 
an seine Gemahlin, 13. Sept. 1683. 
(Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 
23, 121-24.) [1476 

Landsberg, Frhr. Frz. Ant., Die 
Belagerg. v. Kaiserswerth durch d. 
Kurf. Friedr. II. v. Brandenb. 1689; 


"Di 


getreue Abschr. a. d. Tagebuche, 
hrsg. v. H. Deiters. Düsseld.. 
Deiters. 36 S. 2 M. 25. [1477 

Quincy, Chevalier de, Mémoires; 
publ. par L. Lecestre. T. I: 1690 
-1703; II: 1703-9. Paris, Renouard. 
1898/99. 378; 400 8. [1478 

Leiueweber, R., Sal. Jak. Morgenstern, e. 
Biograph Frindrich Wilhelms I. (s. '99, 3339). 
Sep. Göttinger Diss. 55 S. [1479 

Brunner, K., Zur G. d. europ. 
Politik im J. 1735; Mitt. a. d. Brief- 
wechsel e. Diplomaten. (Histor. Mo- 
natsschr. 1, 20-47.) [1480 


Veltzé, Die Hauptrelation.d. kaiseri. 
Residenten in Constantinopel Simon 
Reniger v. Reningen, 1649-66. 
(Mitt. d. k. u. K. Kriegsarchivs 12, 
57-169.) [1481 

Schulz, Väcl., Die Korrespondenz 
d. Grafen Wenzel Georg Holicky v. 
Sternberg. (Historický Archiv. Bd. 
XIV.) 1388. [14818 

Letters and papers relat. to the 
first Dutch war 1652-54, ed. by 5. 
R. Gardiner (s, 1900, 1492). Vol. IT. 
(Publications of the Navy Records 
Soc. XVII.) xvj, 388 S. [1482 

Hanviller, E., Alsatica a. Pariser 
u. römisch. Archiven u. Bibliotheken 
z. G. d. 17. u. 18. Jahrh. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. 15, 454-78.) [1483 

Cammenisch, C., Zum Verhalten d. 
III Bünde während d. 1. Vilmerger- 
kriegs. (Anz. f. schweiz. G. 1900, 
273 f.) [1484 


[Schreiben Erzherzogs Ferd. Carl v. Oesterr. 
an d. ILII Bünde v. 14. Febr. 1656.] 

Immich, Zur Vor.-G. d. Orléansschen 
Krieges, a ‘95, 3258. Rez.: Forschgn. z. 
brandenb. u. preuss. G. 11, 5:7 Kiewning; 
Hist. Viertelj.schr. ’98, 550 Mentz; Götting. 
gel. Anz. 1900, 736-39 Pribram. [1485 

Wille, Schreiben vom Bürger- 
meister u. Rat d Stadt Frankenthal 
1702. (Monatsschr. d. Frankenthaler 
Altert.-Ver. 1900, Nr. 7.) 1486 

Albert, P. P., Ungedr. Akten- 
stücke z. G. d Belagerg. Freiburgs 
i. J. 1713. (Alemannia N. F. 1, 79 
-108.) Vgl.: F. v.d. Wengen, Be- 


richtigung (Ebd. 264 f.). [1487 
Günther, 0., SE Geile 
Trewlosigkeit‘‘ (= Günther, Miszellen 


a. Danzig. Drucken u. Handschrr. I). 
(Zt. d. westpreuss. G.-Ver. 42, 
238 f.) [1488 


ak 


Schollen, M., Gedicht auf d Wahl d 
Joh. Bertram v. Wylre u. Ger. Schörer zu 
Bürgermeistern d Reichsstadt Aachen, 1674 
(Aus Aachens Vorzeit 12, 57-93 ) [1489 


Windberg, A., Die sogen. Denk- 
schrift der h. Kongregation 1735; e. 
Vorschlag zum ewig. Frieden. Zürich. 
Diss. 60 S. [1490 


Meyer, Chr., Der „Grosse“ Kur- 
fürst. (Hohenzoll. Forschgn. 7, 59 
-67.) 

Wickevoort Crommelin, H. S. M. 
van, Abraham de Wicqefort, 20. Nov. 
1606-23. Febr. 1682. (Bijdragen voor 
vaderl. gesch. en oudheidkde. 4. R. 
I, 237-62.) [1491 

Carlbom, J. L., Sverige och Eng. 
land 1655 bis Aug. 1667. Diss. v. 
Lund. 152; vj S. [1492 

Maczkowski, K. A., Beitrr. z. G. 
d Tatareneinfalls in Preussen im 
Okt. 1656 betr. d Hauptamt Inster- 
burg. (Zt. d. Altert.-Ges. Insterburg 
6, 3-19.) ]1493 

Segur. P. de, La jeunesse du 
marechal de Luxembourg, 1628-68. 
Paris, Lévy. 535 S. 7 fr. 50. [1494 

Doeberl, M., Baiern u. Frankreich: 
vernehmlich unter Kurf. Ferdinand 
Maria. Münch., Haushalter. xj, 605 S. 


9 M. [1495 
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 233 
Stengel. 


Rousset, Episode de la guerre de 
Hollande, 1672. (Extr. des Souvenirs 
inéd. du marquis de Sourches.) Nancy 
u. Paris, Berger-Levrault. 24 S. [1496 

Ribbeck, W., Der Grosse Kurfürst 
in d. Jahren 1673 u. 1674; nach Be- 
richten d. hessisch. Agenten Lincker. 
(Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 
13, 29-48.) [1497 

Maschke, E., Die polit. u. milit. 


Lage d. Hzgts. Preussen, 1675 
-79. Berl., Milit.-Verlagsanst. 38 S. 
80 Pf. [1498 


Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 29, S 80 Hirsch, 

Landmann, K. v., Wilhelm III v. 
England u. Max Emanuel v. Baiern 
im niederländ. Kriege, 1692-97 (s. 
1900, 1511). Schluss. (Darstellgn. a. 
d baier Kriegs- u. Heeres-G. 9, 1 
-51.) [1499 


Schulte, A., Markgraf Ludwig Wilhelm 
v. Baden u. d. Reichskrieg geg. Frankreich 
1693-97. 2 Bde. 2. [Tit.-] Ausg. Heidelb., 
Winter. 12 M. {1500 


Olmer, E., Alliansen mellan Sverige 


Bibliographie Nr. 1489—1543. 


och huset Lüneburg 1698. Svami 
hist. tidskrift 19, 41-70.) ER 

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1700. (Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. Le 
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mente XI., 1700-1721 ia. 1900, 1518: 
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Lorenzi, E., L'invasione frar 
del 1703 nel Trentino. Trento, Zr 
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Keurvorst- Koning George L B- 
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241-54.) [13 


Arnold, C. Fr., Die Ausrotturs d 
Protestantismus in Salzburg urie 
Erzbisch. Firmian u. sein. Naz- 
folgern; Beitr. z. Kirch.-G. d. 18 A 
Hälfte I. (= Nr. 67 v. Nr. 123. 
Halle, Niemeyer 102 S. 1 M. 20. [153 

Bardot, La question des dix ville :#- 
périales d'Alsace 1645-1680, o 1900, 13 
Rez: Hist. Zt. 8, 319-21 u. Zt £G à 
Oberrh. 15, 533-36 Orermann; Rev. dE 
moderne et contemp. 1, 405-9 Bouniliy; Er 
Viertelj. schr. 3, 560-64 Th. Ludwig. it"? 

Nüssler, E., Blick auf d. äusseren a 
inneren Zustände d. Stadt Mannheim 1#3:-"} 
(Mannheimer G. Bll. 1900, Nr. 7.) RER 


Knuttel, W. P. C., Ericus Walter. 
(Bijdragen voor vaderl. gesch. en 
oudheidkde. 4 R., I, 345-455.) [1511 

Heilmann, A., Begründg. d. 
waldensisch. Kolonie Walden:stery 
(Hessenland 1900, Nr. 2-6) [1512 

Meyer, Chr., Sophie v. Hannover 
(Meyer, 2 Ahnmütter d. Hohenzollern. 
D. (Hohenzoll. Forschen. 7. 32 
-42.) [1513 

Wendland, A., Von den Reisen d Rar 
fürstin Sophie v. Hannover. (Hannor © 
BIL 1900, Nr. 29.) — A. v. Weyhe-Eimbr. 
Todes-Anzeige d. Prinzen Maximil W:*. 
Herzogs z. Branschw. u. Lüneb., durch König 
Georg I. (Ebd. Nr. 21.) [L 


Wilkins, W. H., The love of an 
uncrowned queen, Sophie Dorothea. 
consort of George I., and her corre- 
spondence with Ph. Ch. count Königs- 


D, p in 


Ve . Es 

er ` marck. Lond., Hutchinson. 794 S., 

“© Taf. 36 sh. [1515 

„" WW T de Wyzewa, Les lettres d'amour de 

Hi x- Sophie-Dorothée et de Koenigsmarck. (Rev. 

£, +, :. des 2 mondes 159, 936-46.) 

FR: Sommerfeldt, G., Preuss.-poln. Grenzbe- 

-> +  satzg. nach o. Schreiben d. Dragonerkapitäns 

ia Je Joh. v. Wiersbitzki (s. ’97, 1425). Nachtr. 
` (Sitzungsberr. d. Albert.-Ges. Prussia 21, 321 
== 25.) [1516 


ep 
Wer 


EN Innere Verhältnisse. 


CR Siegert, M., Aus d dt. Wirt- 
LI" schafte-G. d 17. Jh. Progr. Aue. 4°. 
ha 38. [1517 
. Mentz, @., Aus d Kontobuch d. 

: 7 Nuntius Annibale Albani 1709-11. 

=+- (Zt. f. Kultur-G. 8, 43-58.) 1518 

"Scholz, Kampf d schlesisch. Kauf- 
+" mannschaft gegen d Triester Maga- 

ka’ zin, 1729-39. (Zt. d Ver. f. G. 

"= Schlesiens 34, 89-114.) [1519 


y 


Di: ` Lory, K., Anfänge d. baier.-pfälz. Vikariats- 
~ !- streiten, e. 1900, 31453. (Auch als Münchener 
Diss. ersch. 1899.) (1520 

Preuss, G. F., Verfassungs-G. d. 
=, Bpanisch. Niederlande unter d. Kurf.- 
7 ` Statthalter Max Emanuel v. Baiern. 
“22 (Forsch z. G. Baierns 8, 207-27.) [1521 
=> Jacubenz, Die cis-alutanische 


A 


-»"- Walachei unter kaiserl. Verwaltg. 

1717-39. (Mitt. d. k. u. k. Kriegs- 
‚= archive 12, 171-250.) [1522 
SE Loewe, V., Zur Gründungs-G. d. 


-=` General-Direktoriums. (Forschgn. z. 
brandb. u. preuss. G. 13, 242-46.) |1523 


,-.  Einert, E., Gewerbestreitigkeiten 
im 18. Jh. Nach Arnstädter Archi- 
valien. (Zt. f. Kult.-G.7,396-404.) [1524 

Innungsartikel d. Zimmerleute u. d. 
Fleischer in Roda. (Mitt. d. Ver. f. G. kde. 
etc. zu Kahla u. Roda 5, 446-54.) (1525 


-- 


Vannérus, J., Les procès portés 
en appel du Conseil Provincial de 
Luxembourg au Conseil Souverain de 
Hainaut, 1707-1709. (Ons Hémecht 6, 
194-206 etc. 543-58.) [1526 

Kux, J., Der Erbschaftsprozess 
nach d. Littauer Fürstenrichter Steph. 
Minnich. (Zt.d. dt. Ver. f. G. Mährens 


u. Schlesiens 4, 384-401.) [1527 

Metzel, Gerichtsgebräuche um d. Wende 
d 17. Jb. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 1900, 
Nr. 6.) (1528 


Walter, F., Erlass d. Kurf. Karl 
Philipp geg. preuss. Werber, Mannh. 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. +59 


14. Mai 1725. (Mannheimer G.bll. 1, 
Nr. 8/9.) [1529 

Friesen, E. Frhr. v., Verfassg. d. 
Hauptzeughauses in Dresden zu An- 
fang d 18.Jh. (Dresdener G.bll. Bd. 2, 
Jg. 1900, S. 241-48.) [1530 

Müllner, A., Anfänge d. kaiserl. 
Kriegsflotte u. d. kaiserlichen Wälder. 
(Argo 8, 149-59 etc.) [1531 


Paulus, N., Zur Biographie d. 
Polemikers Weislinger. (Katholik 
1900, II, 336-44.) [1532 

Meister, A., Die Finalrelation d. 
Kölner Nuntius Joh. Baptista Bussi. 
(Röm. Quartalschr. 18, 347-64.) [1533 

Mencik, F., Pamphlet geg. d. 
Jesuiten; zur G. d. Salzburger. (Jahrb. 
f. G. d. Protest. in Oesterr. 21, 
111 f.) [1534 

Endres, J. A., Die Annalen d. ehe- 
mal. baiersch. Bened.-Kongregation. 
(Hist.-polit. Bll. 126, 106-13.) [1536 

Ingold, A. M. P. Mère Pacifique 
abbesse d’Alspach (s. 1900, 1535). 
Schluss. (Rev. cath d’Alsace 18, 
429-45.) Sep. Colmar, Hüffel. 1899. 
107 8. [1536 

Norbert, Zur G. einzelner Pfarreien 
d. Diözesen Trier, Worms u. Mainz. 
(Pastor Bonus 12, 553-71.) [1537 


Diehl, W., Die ‚Predigtreform“ 
Hzg. Ernsts v. Gotha u. ihre Kritik 
durch hessische Theologen. (Zt. f. 
prakt. Theol. 22, 217-34.) [1538 

Kayser, R., Christian Thomasius 
als Protestant. (Monatshfte. d. Co- 
menius-Ges. 9, 65-77.) — Ders, 
Ch. Thomasius u. d. Pietismus. 
Progr. Hamburg, Herold. 4°. 32 S. 
2 M. 60. [1539 

Lory, K., Pietisten in Bayreuth. 
(Forsch. z. G. Baierns 8, 106-14.) [1540 

Kolb, Der erste Missionserlass d. 
Konsistoriums. (Bl. f. württb. Kirch.- 
G. 3, 170-76.) — Bacmeister, Eine 
Leichenpredigt vor 200 Jabren. (Ebd. 
4, 83-94.) [1541 

Fudickar, A., Zur Kirch.-G. Bar- 
mens. (Monatsschr. d. berg. G.-Ver. 
1900, 150-54.) [1542 

R., Das „Conventsbuch“ d. luther. 
classis Bochumensis. (Jahrb. d Ver. 
f. ev. Kirch.-G. d. Grafsch. Mark 2, 
63-72.) [1543 


TTT ege 


*60 


Lieboldt, J., Aufenthalt d. Jean 
de Labadie ın Altona 1672-74; zur 
G. d. Sektenwesens in Altona am 
Ende d. 17. Jh. (Schrr. d. Ver. f. 


schlesw.-holst. Kirch OG 2. Reihe, 
Hft. 5, 117-24.) [1544 
Schmidt, Th. E., Zinzendorfs 


soziale Stellg. u. ihr Einfluss auf 
sein. Charakter u. sein Lebenswerk. 
Basel, Geering. 108 S. 1 M.20. [1545 


Ockel, H., Ein Gutachten üb. d. 
Schulwesen in Baiern a. d. J. 1670. 
(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. 
Schul-G. 10, 91-95.) — J. Dering, 
Bestallungsbrief f. d. Schulmeister 
Jak. Böckh zu Babenhausen v. 15. Apr. 
1682. (Ebd. 96-98.) — K. Muth, 
Studienbetrieb in N.-Altach (N.- 
Alteich) unter Abt Joscio Hamberger, 
1700-1740. (Ebd. 99-116.) — d, H. 
Greiner,ThurnauischeSchul-Ordnung 
d. d. 22. Augusti Anno 1738. (Ebd. 
117-30.) — Th. Beyer, Neustettiner 
Lehrpläne d. 18. Jh. (Ebd. 188 
-92.) [1546 

Schuster, A., Beitrr. z. d. G. d. Lyceums I 


zu Hannover. (Hannor. G.bll. 1500, Nr. 25 etc. 
1901, Hft. 2.) 1547 


Kvačala, J., Neue Beitrr. z. Brief- 
wechsel zw. D. E. Jablonsky u. G. 
W. Leibniz. Dorpat, Karow. xxvi], 
202 S. 4 M. 25. [1548 

Wild, K., Leibniz als Politiker u. 
Erzieher nach sein. Briefen an Boine- 
burg. (N. Heidelberg. Jahrbb. 9, 201 
-33.) — A. Kröger, Leibniz als Pä- 
dagog. Erlang. Diss. 46 S. Vgl. 
1900, 3499. [1549 

Heubaum, A., Joh. Joach. Becher; 
e. Beitr. z. Geistes-G. d. 17. Jh. 
(Mthfte. d. Comen.-Ges. 9, 154 
Së [1550 

Willkonm, B., Gottfr. Arnold als 
Prof. historiarum in Giessen. (Mitt. 
d oberhess. G.-Ver. 9, 53-73.) [1551 

Keller, L., Die Deutschen Gesell- 
schaften d. 18. Jh. u. d moral. 
Wochenschriften; Beitr. z. G. d. dt. 
Bildungslebens. (Monatshfte. d. Co- 
men. (Gen, 9, 222-42.) Sep. (Vortrr. 
etc. a. d. Comen.-(res. VII, 2.) Berl., 
Gaertner. 21 8. 75 Pf. [1552 


Beutel, G., Bürgermeister Christian Brehme, 
e Dichter d 17. Jh. (Dresdner G bll. Bd. 2, 
(Jg. i900), 270-54.) [1553 


Bibliographie Nr. 1544—1589. 


Fiossmann, P., Picander ‘Crs 
Frdr. Henrici}. Leipziger Diss. Leg 
121 S. 11x: 

Reichel, E., Ein Gottsched-Ikti#- 
mal. Berl.. Gottsched- Verl. 4°. vu. 2857 
30 M. — Derse., Kleines Gottscked- 
Denkmal. Ebd. xvj, 156 S. 2 M — 
Ders., Gottsched d. Deutsche. Eid 
1901. 4°. xjx, 115 S. 12 M. — Der:, 
Gottsched; biogr. Skizze. Eld #»1* 
2 M. — Ders.: Gottsched; e. Kampi 
f. Aufklärg. u. Volksbildg. (Sanm 

emeinverständl. wiss. Vortrr. N.F. 

ft. 353.) Hamburg, Verlagsanst u 
Druck. 1901. 25 NS. 60 Pf. {13 

Rez. d. 1. 2. u. 4 Schrift (auch e War A 
a. ‘99, 1451): Ans. f. dt Altert 27 Su 
Drescher. Res. d. 1. Schrift: Litt. Ci ie; 
Nr. 6 M. K. 


Bodmer, Joh. Jak., Denk-chrà 
z. 2C0. Geburtstag ‘19. Juli GE 
anl. v. Lesezirkel Hottingen u. Er. 
v. d Stiftg. v. Schnyder e Warten:e. 


Zürich, A. Müller. 4°. xy, 415 3 
10 M. AER 


Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 44 Mczcker: 
Litt. Cbl. 1901, Nr 9 M. K. — Weizsazcker. 
Die Bodmer-Denkschr. in Hinsicht d Eis 
kde. d dt. Litt.-G. (Beil. z. Allg Ztg :-ù 
Nr. 166.) ` 

Jentsch, H., Ein vergeswrir 
Niederlausitzer Dichter d. 18. Ja: 
J. G. Pilarik. (Niederlaus. Mitt. à 
131-42.) 155 

Pniower, 0., Die erste Berlics? 
Zeitschrift in dt. Sprache. ;Brand«r- 
burgia 8, 88-97.) [15573 


Förster, Der Bau d Universität 
Breslaus u. d Bilder d Aula Le 
poldina. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiess 
34, 137-80.) | IER 

Haverkorn van Rijsewijk, P. 
Willem van de Velde, de oude te zeg 
en te land, 1657-Juni 1666. od, 
Holland 18, 21-44.) Vgl. ‘99, 3335 
u. Oud-Holland 17, 33 @. — Joh. 
Bapt. Schmid, Joh. Bapt. Zimmer- 
mann. (Altbaier. Monatsschr. 2. 9-24: 


47-80; 97-123.) [1559 
Schmidt, Ant. Wilh., Der Kompe:irt 
Andr. Hammerschmidt, 1612-75. Miu: d 


Freiberg. Altert.-Ver. 36, 127-384.) — W. 
Tappert, E. Beusner, d Kammer Lautenis 
d Gr. Kurfürsten. (Monatshfte. f. Musik-ir 
32, 135-46.) | BA 

Dürrwächter, A., Passionsspirle 
auf d. Jesuiten- u. Ordenstheater. 
(Hist.-polit. Bl. 126, 551-69.) [1561 

Gudopp, E., Dramat. Aufführen. 
auf Berliner Gymnasien im 17. Jh. 


Vom Westfäl. Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d. G. 


24 S. 
[1562 


Progr. Berl., Gaertner. 4°. 
1 M. 


Betz, G. H., Het Haagsche leven 
in de tweede helft d. 17. eeuw. 's 
Gravenh., Nijhoff. 167 S. [1563 

Schlüter, W., Das Stammbuch d. 
stud. theol. Joh. Gerngros. (Sitzungs- 
berr. d. gel. estnisch. Ges. "ug, 113 
-36.) [1564 

Lehmann, 0., Kavaliertour e 
Jungen Dresdners im 17. Jh. (Dresdner 
G.bil. Bd. 2, Jg. 1900, 260-70.) [1566 

Kopp, A., Eisenbart im Leben u. 
im Liede. (Beitrr. z. Kultur-G. Er- 
gänzungshfte. z. Zt. f. Kultur-G. 


Htt. 3.) Berl., Felber. 668. 1 M. 60. [1566 
Böhme, K., Behandlg. einer Hysterischen 
vor 170 Jahren. (Braunschweig. Magaz. 1900, 
Nr. 6.) [1567 
Tippel, ©., Eine alte Kleiderordnung, 1698. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 34, 410f.) [1553 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 


Krauel, R., Originalbriefe Fried- 
richs II, d. Prinzen Heinrich u. d. 
Prinzessin Amalie v. Preussen an d. 
Herzogin Charlotte v. Braunschw. 
(Forschgn. z. brandenb. u. preuss. G. 
13, 377-404.) [1569 

Gremitsch, J., Sammlg. merkwürdiger Be- 
gobenheiten d. Stadt Villach, 1750-1513. (Ua- 
rinthia 1900, 03-102.) [1570 

Lippert, W., Zur Entstehg. d. 
Tagebücher d. Grafen Henckel v. 
Donnersmarck üb. d. 7jäbr. Krieg. 
(Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 
13, 497-502.) [1571 

Wagner, W., Erinnergn. e. Braun- 
schweigers aus d. 7jähr. Kriege; nach 
gleichzeitig. Aufzeichngn. [: Tage- 
buch d. Chirurgus J. F. Wasmus]. 
(Braunschw. Magaz.1900, Nr. 20.)| 1572 

Rumann, C., Auszüge a. d. Tage- 
buche d. Professors Wähner: 1757-61. 
(Protokolle d. Ver. f. G. Göttingens 
"98:99, 23-27.) [1573 

Laubert, M., Kritik d. Quellen zur 
Schlacht b. Kunersdorf 12. Aug. 1759. 
Diss. Lpz. 33 8. [1574 

Werner, R., Aufzeichngn. e. Bauern a. d. 
Zeit d. 1. Teilung Polens. (Hist. Monutsbll. 


f. d. Prov. Posen 1, 53-56.) [1575 
‚Korrespondenz, Polit., Fried- 
richs d. Gr. (s. 1900, 1575). Bd. 


XXVI: Jan.-Dez. 1767; red. v. G. B. 
Volz. 4058. 10 M. [1576 


"ol 


Schlitter, Correspondance secrète entre 
le comte A. W. Kaunitz-Rietberg et le 
baron Ign. de Koch, s. 99, 8416. Rez.: 
Mitt. d Inst. f. österr. G.forschg. 20, 683-88 
Lippert; Rev. hist. 74, 389-92 Hubert. — Rez. 
v. on, 34:3: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
22, 139-41 Krones. [1577 

Nürnberger, A. J., Neue Doku- 
mente z. G. d. P. Andr. Faulhaber. 
Mainz, Kirchheim. 468. 1M.20. [1578 

Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr 9. 

Schlitter, H., Briefe u. Denk- 
schriften z. Vor-G. d. belgisch. Re- 
volution. Wien, Holzhausen. xj, 
125 S. 3 M. 40. [1579 

Welschinger, H., Mirabeau in 
Berlin als geheimer Agent d. franz. 
Regierg. 1786-87; nach Orig.-Berr. 
in d. Staats-Archiven v. Berl. u. Paris. 
Uebertragen u. bearb. v. O. Mar- 
schall v. Bieberstein. Lpz., 
Schmidt & Günther. 4878. 7 M. 50. 
Vgl. 1900, 1596. [1580 

Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr. 10 P. Frdch. — 
Rez. v. 1900, 1595: Journ. des savants 1900, 
265-79 Sorel; Engl. hist. review 15, baut 
Willert. — R. Krauel, Die neue Ausgabe 
d. Briefe Mirabeaus üb. d. preuss. Hof. 
(Forschgn. z. brandb. u. preuss G. 13, 542-51.) 


Grünhagen, Aus Hoyms Berichten s. Nr. 


1684. [1531 


Türk, M., Voltaire u. d. Veröffent- 
lichg. d. Gedichte Friedrichs d. Gr. 
(Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 
13, 49-73.) [1582 

Fischer, Jos., Lieder vom alten 
Fritz. (Mitt. d. nordböhm. Exkurs.- 
Klubs 21, 46-50.) [1583 


Prutz, Der Fridericianische Staat u. sein 
Untergang s. Nr. 337. [1534 


Erbfolgekrieg, Oesterr., 1740-48 
(8. 1900, 3535). Bd. IV: Krieg gegen 
Baiern u. Frkr. 1741-43, bearb. v. 
O. Criste u. A. Porges. xxvj, 
968 S., 10 Taf. 30 M. [1585 

Blumauer, St., Die Baiern u. 
Franzosen in St. Pölten im J. 1741. 
(25. Jahresber. d. niederösterr. Lehrer- 
seminars St. Pölten.) [1586 

Schwann, M., Der Tod Kaiser 
Karls VII. u. seine Folgen. (Forschen. 
z. brandb. u. preuss. G. 13, 405 
-32.) [1587 

Keibel. Die Schlacht v. Hohenfriedberg, 
8. 1900, 1587. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. 
preuss. G. 13, 291 Immich. — Entgegng. v. 
K. auf d Rez. (im Milit-Wochenbl.) m. Er- 


widerg.d Rezensenten: Milit.- Wochenbl. 1900, 
Nr. 3x. [1553 


Koser, R., Die preuss. Finanzen 
im 7jähr. Kriege (s. 1900, 3541a). 


*62 
Schluss. (Forschgn. z. brandenb. u. 
preuss. G. 13, 329-73.) — Gust. 


Wolf, Friedrichs d. Gr. Angriffspläne 
geg. Oesterr. im 7jähr. Kriege. (Ebd. 
552-55.) [1589 

Coquelle, P., L’espionnage en 
Angleterre pendant la guerre de sept 


ans d’apres des docc. ined. (Rev. 
d'hist. diplom. 14, 508-33.) 1590 
Urban, M., Die Kämpfe bei Lobo- 


sitz, Friedland u. Reichenberg. (Mitt. 
d. nordböhm. Exkurs.-Klubs 22, 180 
-86.) — C. Jahnel, Nach d Schlacht 
bei Kolin. (Ebd. 21, 244-50.) — 
Ders., Die Preussen bei Leipa 1757. 
(Ebd. 22, 1-13.) — A. Paudler, Die 
Preussen in Leipa u. Reichstadt 1757. 
(Ebd. 21, 360-63.) [1591 
Leszeynski, v., Breslau u. Leuthen. 
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. 1900, 291 
-320.) — A. v. Boguslawski, Friedr. 
d. Gr. im Schlosse v. Lissa. (Dt. Rund- 
schau 106, 47-51.) [1592 
Kirchen-Chronik, Die Pelleninker 
[betr. d. russische Okkupation v. 
1757-63]. (Zt. d. Altert.-Ges. Inster- 
burg 5, 21-51.) [1593 
Chytil, A., Prusové na Moravě r. 
1758 (Die Preussen in Mähren 1758; 
Belagerg. v. Olmütz u. Vernichtg. d. 
Du Zufuhr bei Domasov). Olomouc, 
romberger. 122 S. [1594 
Rech, M., Hochkirch, 14. Okt. 1758. 
(Österr. milit. Zt. 1900, II, 92-96.) [1595 
Laubert, M., Die Schlacht b. 
Kunersdorf 12. Aug. 1759. Mit 3 Ktn. 
Berl., Mittler. x1], 131 S. 3 M. — 
Vgl. Nr. 1574. [1596 
Elias, K., Die preuss.-russ. Be- 
ziehen. von d. Thronbesteigung 
Peters III. bis zum Abschluss d. 
preuss.-russ. Bündnisses v. 11. IV. 
1764. Diss. Götting., Vandenhoeck 
& R. 1195S. 3 M. 1597 
Lippert, W., Friedrich d. Gr. u. 
d. sächs. Geheime Rat v. Fritsch. 
(Festschr. z. 7öjähr. Jubil. d. Kgl. 
sächs. Altert.-Ver. S. 146-67.) [1598 
Schlitter, H., Die Regierg. Josefs II. 
in d. österr. Niederlanden. TL I: 
Vom Regierungsantritt Josefs II. bis 
zur Abberufg. d. Grafen Murray. 
Wien, Holzhausen. xj, 2985. 7 M. [1599 
Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr. § A. K. 
Hubert, E., Le voyage de l'em- 
pereur Joseph TI. dans les Pays-Bas, 
31. mai 1781-27. juill. 1781. Étude 
d’hist. polit. et diplom. (Sep. a.: 


Bibliographie Nr. 1589—1635. 


Mémoires couronn. T. 58, Bwe. 
Lebègue et Co. 4°. 483 S. 10fr. [164 

Rez.: Hist. Viertelj.schr. 4, 148 Schie. 
Rev. hist. 75, 414-16 Philippson. 

Wittichen. Polnische Politik Preunes 
1788-90, s. 1900, 1597. Rex: Forsch ı 
brandb. u. preuss. G. 18, 297-301 Lucknnl.:, 
Hist. Viertelj.schr. 3, 459 Salomon WK 


Mollwo, H. C. v. Winterfeldt, e Geren! 
Friedrichs d. Gr., s. 1900, 3548. Rer: H» 
Zt. 85, 484-91 Küntzel; Mitt. a. d. hist Lo 
28, 434-38 Walth. Schultze; Engl. hist rer.r« 
15, 559 f. Ward. (an 

Bitterauf, Th., Neues zur Fat 
v. d. geweihten Hut u. Degen Daur. 
(Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr.209.: Deg 


Zieglaner, F. v., Geschicht Bilder 
a. d. Bukowina zur Zeit d. österr. 


Militär-Verwaltg. (s. 1900, 15%. 
VIl: 1785 u. 1786. (Sep. a.: Bukc- 
winer Nachrr.) 120 S. 2 M. fies 


Kercher, Letzte Stunden d. Elisa- 
betha Sophia Friederika, regier. 
Herzogin v. Württemb., gebor. Mart- 
gräfin v. Brandenb.-Culm bach. (Jahres- 
ber. d. hist. Ver. f. Mittelfranken A. 


77-81.) [1605 
Meyer, Chr., Die grosse Land- 
gräfin: Karoline v. Hessen (Meyer. 


2 Ahnmütter d Hohenzollem. I. 
(Hohenzoll. Forschgn. 7,42-58.; [1658 


Preser, C., Der Soldatenhandel 
in Hessen; Versuch e. Abrecbng. 
Marb., Elwert. 98 S. 1 M. [160 


Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 33 G. Kat 
mann; Hessenland 1200, Nr. 8 W. Grotefexd: 
Litt. Cbl. 1901, Nr.8 A. R-n. 

Fürer, J., Ein zeitgenössisch. Urteil ah. 
d. „Soldatenhandel“* Landgraf Friedrichs Il. 
u. seine Würdigung. (Hessenland (ww. Nr 1 
-3.) — J. G. Rosengarten, American historr 
from German Archives. (Read before tbe 
American Philos. Society, April 16, 10) 
26 S. Rez.: Hessenland 1900, Nr. 19 W 
Grotefend. AE: 

Lehmann, Bericht üb. d. Anwesenheit d 
Herzogs Ferdinand v. Braunschw. u. Lunet. 
in Göttingen im Juni u. Juli 1768. (Pris: 
kolle d. Ver. f. G. Göttingens ’98’49, 13-181 
— Wohlrabe, Prinz Wilh. Adolfs zu Branp- 
schw. u. Lüneb. Tod und Friedr. d. Gr. 
(Braunschw. Magas. 1900, Nr. 20.) VgL s, 
3436. (Dap 

Roscher, Th., Der Lüneburger 
Bürgermeister Job. Phil. Manecke; 
Mitt. a. e. Selbstbiogr. (Hannor. 
G.bll. 1900, Nr. 22-25.) [1610 

Friis, A., Andr. Pet. Bernstorff u. 
d. Herzogtümer Schleswig u. Hol- 
stein 1773-80. (Zt. d Ges. f. schlesw.- 


holst. G. 30, 251-336.) [1611 


Zeitalter Friedrichs d. Gr. 1740—1789, *63 


[Briefwechsel Benedikt XIV. mit d. Fürst- 
bischöfen v. Breslau.] 


aufmann, Jos., Bericht üb. d. 
Besuch d. Kölner N untius, Monsignore 
ellisomi, beim Kurt v. d. alz u. 
eim Bischofe v. Speier 1778. (Ebd. 
245-54.) [1625 
Lauchert F., Briefe y. Steph. 


Innere Verhältnisse. 


Berger, U eberseeische Handelsb 


estrebgn. 
Friedrich A. Gr, 
1 - Rez.: Mitt. a d. hist. Litt. 28, 
? . B52-55 Walth. Schultze; Forschgn. z. brandb, 
u. preuss G. 13, 8.598 L 
“I 


oewe. [1612 
Gratzy a Ö., Die Förderung d. 


Handels In Krain unter Maria The- 


resia. (Mitt. d. Museal-Ver. f Krain 
7 10, 38 f£) 


1613 | Wiest (0. ist.) an Gerhoh Steigen- 

Bové La E [ S ber er. (Stud. u. Mitt. a. d Bened.- 

= oyes P., La „rame commer- u. Cist.-Orden 21, 127-35; 285-306; 
>- çante et la Lorraine Industrielle sous 535-53.) 
le règne nominal de Stanislas, (An- 


| [1626 
1901.) [1614 Geyer, Ch., Ein sanfter Pr 
SE Lauxmann R., Das ehema]. Silber- 

“© bergwerk Wüstenroth - Neulautern. 


— Württ. Jahrbb, f. Statist. u. Ldkde. 
3 -69. [1615 


se Hedemann, P, Yes Hemmelmarck : 
Se" e Gutswirtschaft d. vorig. Jh. (Zt. 


42-44.) 

Trautenberger, G., Im Josefi- 
nischen Jahrzehnt. (Jahrb. d. Ges. 
f. G. d. Protest. in Oesterr. 21, 202 


-42.) — A. Tomacek > Die Folgen d 

Se f. schlesw.-holst. G, k Së 1 stranzpatentes auf & errschaft, 

=: 7498. d. Stadt eitomischl. (Casopis musea 
m: Rez.: Dt. Litt.Zt ` 1901, Nr. 12 Arnheim. 

Rn RS i N., lune s Seifenfabrik ráålovství Českého 13, 445-56.) — 
zs dn Köslin u; (Monatsbll d. Ges. f. pomm. 


5: G. 1900, 139-41 [1617 


S [1628 
Hofmann, C., Aus e altpı 
Bene, 


tischen Zirkularkorres 


Längle, J. Gemeindestatut A Z. G. d württemb. Pietismus. ` D 
Stadt Feldkirch er 


oder Ernst v. Felsen- 
VR berg'scher Recess y. 1767 auf Grund 
ae "9. Restabilierungs-Resolution v. 1750. Mentz, 6., Friedrich d. Gr. u. d. 
i rarlberg. Museum- 


dt. Sprache. (Zt. f. dt. Wortforschg. 


Quellen 30, 198-220.) [1619 

a Zeyss, Aus alten Akten d. herzogl. 

Sn tsgerichts Königsberg in Franken, 
. thüri 


- pädagog. 
Leipziger 


; [1631 
Gratzy, 0. Schul-Vorschriften a. 
| [1620 Mitt. d. Museal-Ver. f 
WEE Rhamm, A., Der Kampf um d. Sitz an 
+=» der „langen Tafel“ Ei 


sr ine Geschichte aus 
A 
Nr. 


Krain 10, 29.32 
Ddischer Zeit. (Br 
22.) 


aunschw. Magaz, ‘99 an iach, es A a a 

[1621 ugenderzie g. rossherzogs Kar 

zé ugust v. Sachs. Weimar GE 

SE Hummel, Ye, Ein Codex „Maria gaben f. C. A, H. Burkhardt S. 33 

22: Theresias (Streffleurs österr milit. | Ae [1633 

or - 41, II, 276-88.) 1622 Gallanat, d Beitrag z. G. d. Ge- 
SS W., v, Rekrutirung u, Wer ung 


schichts- Unterrichts d 


er Inter Landgraf Friedrich II. (Hes dt. Aufklärg. Berner Diss, 728. [1634 


sen- 
and 1900, Nr. 24.) — W. Gro 


tefend, 


Ee 

| ganzg. d hess, Offizierkorps zur Wolfram L., Die Illum; i 
Ge Zeit Landgraf Friedrichs II (Ebd. Baiern u. i re Verfolgung ren in 
> 1900, Nr. 1) [1623 1627). TLIL Gymn.. rogr. Erlang. 
N Yun laesing. 78 S, 1 => Jos. Hart. 
Meydenbauer, H., Zur Frage d. | mann s Prof. Adam Weishaupt zu 
> gemischten Ehen in Schlesien, 1740 Ingolstadt u. sein luminatismus. 
00. (Quellen etc. a. ital. Archiven etc. 

819524) 


tbaier. Monatsschr. 2, 81-92.) — 


[1624 | J. Bach, Adam Weishaupt, d. Grün- 


"64 


der d. Ordens d. Nluminaten, als 
Gegner d. Königsberg. Philosophen 
Kant. (Hist.-polit. BIL 127, 94 
-114.) [1635 

Horčička, A., Brief d. meissnischen Ge: 
schichteforschers Joh. F. Ursinus an Frs. M. 
Pelzel (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
38, 116-23.) (1536 


Werner, R. M., Die histor. Be- 


deutg. v. Klopstocks „Messias“. 
(Freundesgaben f. C. A. H. Burkhardt 
$. 181-93.) [1637 

Consentius, E., Der Wahrsager. 
Zur Charakteristik v. Mylius u. 
Lessing. Lpz., Avenarius. 79 S. 
1 M. 50. [1638 

Schmidt, Lessing. 2. Aufl, s 1900, 1634. 
Rez.: Zt. f. österr. Gymnas. 51, 135-43 


v. Weilen: N. Jahrbb f. d. klass. Altert. etc. 
5, 629-37 Ladendorf. [1638 a 


Heinrich, C., Die komischen Ele- 
mente in d. Lustspielen v. Job. Chr. 
Brandes. Heidelb. Diss. 79 S. [1639 

Schüddekopf, C., Klassische Find- 
linge. (Freundesgaben f. Burkhardt 
S. 89-112.) — B. Seuffert, Wielands 
Gelegenheitsgedichte. (Ebd. 114 
-60.) [1640 

Boschulte, L., Zur Charakterist. 
d. Poesie Matthissons, insbes. üb. 
ihr Verhältnis zur Poesie Höltys u. 
Klopstocks. Jenens. Diss. 1899. 31 S. 
— Ders., Frdr. Matthisson, seine 
Anhänger u. Nachahmer (J. G. v.Salis, 
Friederike Brun, geb. Münter); e. 
Beitr. z. G. d. Empfindsamkeit. 
Progr. Elberfeld. 4°. 415. [1641 

Beck, P., Eulog. Schneider u. Schubart in 
Stuttgart, e. Hofprediger u. Hofpuet. (Diö- 
zesanarch. v. Schwaben 1%, 65-72) [1642 

Koch, Max, Neuere Goethe- u. Schiller- 
Litt. (Borr. d. Freien Dt. Hochstiftes zu Frkf. 
16, 30-504.) [1643 

Goethes Tagebücher (s. 1900, 1644). 
Bd. XI: 1827-28. (Weimarer Ausgabe 
III, 11.) 3538. 4 M. 60. — Desgl. 
Briefe (s. ‘97, 1542). Bd. XXII: 
Mai 1812-Aug. 1813. xıj, 523 8. 
6 M. 80. [1644 

Grif, H. G., Goethe üb. seine 
Dichtgn.; Versuch e. Sammlg. aller 
Aeusserungen d. Dichters üb. seine 
poet. Werke. Tl. I: Die episch. 
Dichten. Bd.1. Frankf. a. M., Rütten 
& L. xxı), 4928. 7M. [1645 

Rez.: Dt. Litt -Ztg. 1901, Nr. 10 Steig. 

Goethe’s Briefe an Frau v. Stein; 
hrsg. v. A. Schöll; 3. umgearb. Aufl. 
v. J. Wahle (s. '99, 3474). Bd. U. 
688 S. 8 M. 40. [1646 


Bibliographie Nr. 1635—1681. 


Goethe-Jahrbueh. Hrsg. v | 
Geiger. Bd. 21. Frkf a. AL, Rz 


& L. xj, 349, 22°, 808. ` Dë 
Prem, S$. M., Goethe 3. Awi 
Lpz., Wartig. 5478. 5M [ie 


Scherer, W., Aufsätze üb. Gock 
2. Aufl. (Hrsg.: Erich Schmidt 
Berl., Weidmann. 3533. 7 M Jä 

Nebe, A., Zu Goethes relig. Werderin 
(Monatshfte d. Comen.-Ges 9, 157-231) - 
Oo. Harnack, Goethe u. d. Theater. (P 
z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 160f.) Is 

Jenny, E., Goethes altdt. Lektir 
Diss. Basel, Reich. 798. 1M.50. Ja 

Aus d. Goethejahr: Goethe Ar 
schauung d. Natur, d. Grunde 
sein. sittl. u. ästhet. Anschauunges 
in Entwicklg. u. Wandle, v. F 
Brass; Gs. Wirksamkeit im Sr 
d. Vertiefung u. Fortbildg. dt. Lx 
rakterzüge v. P. Lorentz; ugi 
klass. Altert., v. P. Meyer. Lp. 
Teubner. 40; 91; 115. 2 M. A0 [18% 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1300, Nr. 45 Wiikank. 

Bode, W., Goethes Lebenskunt 
Berl., Mittler. 229 S. 2M.50. [163 

Diezmann, A., Goethe u. d 
lustige Zeit in Weimar. Neubezr* 
Ausg. Weim., Lüstenöder. 216°. 
1 M. 50. [163 

Schultze, S., Falk u. Goethe; ft 
Beziehen. zu einander nach nesi 
handschriftl. Quellen. Halle, Kaem- 
merer & Co. 83 S. LA au (16 

Fischer, Andr., Goethe u. Nap> 
leon (s. 1900, 1653). 2. erweit. Auf 
m. e. Anhang: Weimar u. Napoleon 
u. e. Fksm. d. Dankschreibens Goethes 
an Lacépède, Grosskanzler d ärt 
legion. 220 S. 4 M. 16% 

kez. d. 1. Aufl.: Ltb f. germ. a z 


Philol. 1900, Nr. 11 O. Harnack. — Be 
2. Aufl.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr.7 Fome 


Müller, Carlyles persönl. Bezichrt 
zu Goethe. (Berr.d. Freien Dt. Hoch- 
stiftes zu Frkf. 16, 262-304. pi 

Rimpau, Frau v. Branconi. 4 
d Harz-Ver. 33, 1-176, Tag [1654 

Rez.: Preuss. Jahrbb. 103, 163-56 Sandrst 

Müller, Ernst, Regesten zu Fri. 


Schillers Leben u. Werken. {ft 


Voigtländer. 178 S. 4 M. [1653 
Scherr, J., Schiller u. seine Zeit 
wohlf. Pracht -[Tit-]Ausg. Lpz, ww 
xjv, 418 S, Taf. 7 M. 50. BR: 
Holzhausen, P., Inwieweit spiegelt 
sich in Schillers Walenstein ze" 


D 


geschicht). Personen u. Ereignisè 
wieder? (Beil. z. Allg. Ztg. Ian, 
Nr. 232 f.) Dog 


i 


Zeitalter Friedrichs d Gr. 1740—1789. *65 


Grotefend, W., Kassel u. sein 
franzôs. Theater unter Landgraf 
Friedrich I. (Hessenland 1900, Nr. 
12.) — W. S., Beitrr. z. G. d. Kasseler 
Theaters am Ende d. 18. Jh. (Ebd. 
Nr. 13.) [1662 


Sarrazin, J., Die Dauphine Marie 
Antoinette in Freiburg v.4.-6.Mai 1770. 
(Schau-in’s-Land 26, 33-57.) [1663 

Schwärzler, K., Zur Vagabunden- u. 
Diebes-G. d. 18. Jh. (Allgäuer G freund 12, 
4-11.) — 0. Gratzy, Rüuberunwesen in Krain, 
1787-90. (Mitt. d. Museal-Ver. f. hrain 9, 
281-85.) [1664 

Walter, F., Massregeln d Kurt Karl 
Theodor geg. d. Pest. (Mannheimer G.bll. 1, 
Nr. 8/9. [1665 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789-1815. 


Comeau, de, Souvenirs des guerres 
de l'Allemagne pendant la révol. 
et l'empire. Paris, Plon. 601 S. 


7 fr. 60. [1666 
Reg.: Rev. crit. 1900, Nr. 43 Chuquet; Zt. 
f. G. d. Oberrh. 15, 696-98 Obser. 


Reicke, R., Briefe v. Timoth. 
Gisevius an Ludw. Ernst Borowski. 
(Altpreuss. Monatsschr. 37, 1-87; 201 
-44; 554-611.) [1667 

Obser, K., [Schreiben Salaberts:] 
Zur G. d. Bombardements d. Stadt 
Mannheim im Dez. 1794. (Mann- 
heimer G.bll. I, Nr. 12.) [1668 

Siège, Le, d’Ehrenbreitenstein en 
1796 et les funérailles de Marceau; 
journal d’un officier francais. (Sou- 
venirs et mémoires. Recueil mensuel 
5, 481-512.) [1669 

Bailleu, P., Briefe d. Königin 
Luise an ihr. Bruder Erbprinz Georg 
v. Mecklenburg-Strelitz. (Dt. Rund- 
schau 105, 363-97.) 1670 

Quellen z. G. d. Zeitalters d franz. 
Revolution; hrsg. v. H. Hüffer. Tl. I: 
Quellen z. G. d. Kriege v. 1799 u. 
1800. Aus d. Sammilgn. d. k. u. k. 
Kriegsarchivs, d. Haus-, Hof- u. Staats- 
archivs u. d. Archivs d. Erzherzogs 
Albrecht in Wien. I: Krieg v. 1799. 
I, 1: Die Schlacht v. Marengo u. d. 
italien. Feldzug d. J. 1800. Lpz., 
Teubner. xvıj, 556; 190 S. 20 M; 


6 M. [1671 
Rez.: Dt. Litt.-Ztz. 1901, Nr. 1 Wahl: Litt. 
Cbl. 1901, Nr. 1 F. Fdch.; Hist. Viertelj.schr. 
4, 119-123 G. Buchbolz. 
Litteratur d. Feldzuges 1799 in d. Schweiz. 


(Kriegsgeschichtl. Studien, hrsg. v. eidgen 
Generalstabsbureau 3, 89-123.) [1673 


Leupold, E., Texte u. Verfasser 
der „Relation raisonnée de la marche 
de l'armée de Suwarof d'Italie en 
Suisse“. (Anz. f. schweizer. G. 1900, 
284-89.) [1673 

Dampierre, Lettres sur la cam- 
pagne de Marengo. (Rev. de Paris. 
Année, 7, T. 3, 787-810.) [1674 

Lex, L., Souvenirs diplomatiques 
et milit. du général Thiard, cham- 
bellan de Napoleon I. Paris, Flam- 
marion. Cem, 3388. 8fr.60. [1675 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 15, 537-40 Obser. 

Briefe u. Aktenstücke z. G. 
Preussens unter Friedrich Wilhelm 
NI., vorzugsweise a. d. Nachlass v. 
F. A. v. Stägemann; hrsg. v. F. 
Rühl (s. 1900, 1675). Bd. II. (Publi- 
kation d. Ver. f. d. G. v. Ost- u. West- 


preussen.) ei, 426 S. 10 M. [1676 

Rez. v. Bd. I: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 4 R. 
Steig; Forschgn.' z. brandb. u. preuss. G. 18, 
602-5 Thimme; (ott gel. Anz. 1901, 87f. 
P. Goldschmidt. 


Briefwechsel König Friedrich 
Wilhelms IM. u. d. Königin 
Luise mit Kaiser Alexander I, 
nebst ergänz. fürstl. Korrespondenzen; 
hrsg. v. P. Bailleu. (= Nr. 154.) 
Lpz., Hirzel. xx1j,564 S. 16 M. [1677 


Rez.: Dt. Litt -7tg. 1900, Nr. 50 Ulmann. 
— P. Bailleu, Preuss. u. Russland im 1. 
Viertel d. 19. Jh. (Dt. Rundschau 104, 427 
-37.) [Abdruck a. d. Vorwort.) — Th. Schie- 
mann, Friedr. Wilh. TI'I. u. Alexander I. in 
ihr. gewenseitig. Beziehgn. (Beil. z. Allg. 
Ztg. 1900, Nr. 241-43.) 


Pfeil, E., Kriegserlebnisse [Auf- 
zeichnungen] d. Schulzen Gottfr. 
Demme in d. Napoleonischen Zeit, 
1806 u. 1812-14. (Mansfelder DU. 
14, 115-54.) [1678 

Pick, A., Aus d. Zeit d. Not 1806 
-1815; Schildergn. z. preuss. G. a. d. 
briefl. Nachlasse d. Feldmarschalls 
Neidhardt v. Gneisenau a. d. 
gräfl. Archiv v. Sommereschenburg. 
Berl., Mittler. xvj, 390 S. 8 M. [1679 

Berlin im Oktober u. Nov. 1806: 
Tagebuch-Aufzeichngn. e. Diplomaten 
[d. Grafen F. G. v. Bray, baier. Ge- 
sandter in Berlin]. (Dt. Rundschau 
105, 40-67.) [1680 

Granier, H., 12 Blücherbriefe. 
(Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 
18, 479-96.) — A, Stern, Briefe 
Blüchers a. d J. 1809; nebst ergänz. 
Aktenstücken. (Dt. Rundschau 104, 
26-38.) [1681 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 2. Bibliographie, 5 


ni E ie 


RÄ 


Barkhausen G. H., Tagebuch 6. 
Rheinbund-Offziers a. d. Feldzuge 
geg. Spanien u. während d. spanisch. 
u. englisch. Kriegsgefangenschaft, 
1808-14. Wiesbad., Bergmann. 209 S. 
3 M. [1682 

Schröder, Carl, Tagebuch d. Erb- 

rinzen Friedrich Ludwig v. 

ecklenb.-Schwerin a. d. J. 1811 
-13. (Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. 
G. 65, 128-804.) [1683 


Grünhagen, C. Aus Ho ms Be- 
richten von d. schlesisch. renze in 
d Jahren 1787-91 u. 1795. (Zt. d. 
Ver. f. G. Schlesiens 34, 324-38.) [1684 

Benoit, A., Lettres des ministres 
Corbière, Montalivet, Gasparin, Cie 
d'Argout, A. Thiers aux préfets de 
Metz et de Strasbourg et addresse 
au roi, suivie de l'état comparatif 
des forces militaires franç. et prussi- 
ennes au moment de la révolution. 
(Rev. d'Alsace 60, 191-203.) [1685 

Besques, P., Mémoires de Louis 
XVII. au roi d'Espagne et à l'em- 
pereur. (La révolution franç. 38, 
555-62.) [1686 

Granier, H., Aktenstücke z. G. d. 
Krieges v. 1806/7. (Forschgn. z. brandb. 
u. preuss. G. 13, 514-41.) [1687 

Thimme, F., Zu d. Erhebungs- 
plänen d. preuss. Patrioten im Sommer 
1808; ungedr. Denkschrr. Gneisenaus 
u. Scharnhorsts. (Hist. Zt. 86, 78 
-110.) 1688 

Stern, A., Einige Aktenstücke z. 
G. Preussens 1809-12. Aus d. Public 
Record Office zu London. (Forschgn. 
z. brandb. u. preuss. G. 18, 502 
-14.) [1689 

Gratzy, 0., [Akten-]Beitrr. z. G. 


Krains im Kriegsjahre 1809. (Mitt. 
d. Museal-Ver. f. Krain 9, 195 
-208.) [1690 


Aktstycker vedrörende fredsunder- 
handlingerne med de mod Frankrig 
forbundne magter, fredsslutningen i 
Kiel og dennes fölger. Dec. 1813 til 
Sept. 1814. (Meddelelser fra krigs- 
arkivene 9, 1-210.) [1691 


Holzhausen, P., Der erste Konsul 
Bonaparte u. seine dt. Besucher (s. 
1900, Nr. 1693). Schluss. (Beil. z. 
Allg. Ztg. 1900, Nr. 79 f.; 120 f.) Sep. 
Bonn, Selbstverl. 130 S. 3 M. [1692 


Bibliographie Nr. 1682—1729. 


Tournon, Baron C. de, Die Prors 
Bayreuth unter franz. Herrschaz, 


1806-10; übers. u. hrsg. v. L : 
Fahrmbacher. Wunsiedel, Köt!> 
117 S., Kte. 1 M. 20. [145 


Born, J. H., Blüten- u. Aehr«- 
Lese aus Zeitungen d Jahre 1806-15 
(Jahrb. d Ver. f. Orts- u. Heimatski: 


d Grafsch. Mark 13, 63-107.) [16% 

Vallaux, C., Les campagnes da 
armées francais, 1792-1815. Pars, 
Alcan. 1899. 364S. 3fr.50. [165 


Rez.: Engl. hist. review 15, 3357-2 H A 
L Fisher 

Christen, Oesterreich im Kriegs 
geg. d. franz. Revolution 1792 :s. &, 
3452). Schluss. (Mitt. d. k u. k 
Kriegsarchivs 12, 251-485.) [165 

Kiaeber, H., Leben u. Thaten d 
franz. Generals Jean Bapt. Kleber 
Dresd., Heinrich. xıj, 362 S., 6 Em 
13 M. — P. Holl, Le général Kléber; 
notes et souvenirs. Strassb., Noiri:l 


43 S., 2 Taf. 2 M. [15% 

Roloff, Napoleon I. {Vorkämpfr 
d Jahrh. II.) Berl., Bondi. 2153. 
2 M. 50. (ës 


Res : Hist Viertelj schr. 3, 567-70 Was 

Meyer, Chr., Preussen u. Frank- 
reich v. 1795-1800.  (Hohenzl 
Forschgn. 7, 68-92.) [18% 

Nathan, C., Die Uebergänge d 
franz. Maas- u. Sambrearmee üb. d 
Niederrhein 1795-97. (Jahrbb f 
Armee u. Marine 113, 149-50.) [17% 

Caudrillier, 6., Un épisode de ls 
trahison de Pichegru: Fauche et 
Courant au quartier général de 
Pichegru. (La révolution franç. 29. 
152-85.) — E. Daudet, Le général 
Pichegru à l’armée du Rhin. (Revue 
des 2 mondes 1901, T. 1,530-62.} {1701 

Koolemans Beijnen, G. J. W., De 
invloed van de Oranje-parti] in 
Gelderland op het voornemen tot de 
landing der Engelschen en Russen in 
Noord-Holland in 1799. (Handelingæ 
van de Maatschappij d. Nederl 
letterkde. te Leiden ‘99/1900, 16? 
-75.) 1702 

Bühler, H. E., Die Kämpfe in d 
Nordostschweiz im Frühjahr 1749 bi: 
zum Rückzuge Massénas in d Stellung 
v. Zürich. (Kriegsgeschicht]. Studien, 
hrg. v. eidgen. Generalstabsburesu 
Htt. 3,3-43, Kte.) — Galiffe, Le passage 
de la Linth par Soult les 25. et 26. 
sept. 1799. (Ebd. 45-88; Kte.) [1708 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. *67 


Zwirner s E. J., Die kriegerisch. 
- Ereignisse in Vorarlberg zu Beginn 
- A. 2. Koalitionskrieges 1799. Progr 


Rose, J. H. The secret articles 
of the treaty of Amiens. (Engl. hist, 
review 15, 331-35. 1715 


Hansing, Hardenberg u. d. dritte Koalition, 


Moriggl, A., Einfall d. Franzosen 2 1900, 1719. Rez.: e Litt Ke 1400, Nr. 13 


z d imme; Rev. crit. 1 Nr. 25 Denis: 
1 in Tirol bei Martinsbruck u. Nauders Dorchgn, z. brandb. u. prous Z 18, 599 
-> 1799. 2. Aufl. v. J. Schöpf. Innsbr., | Luckwaldt 


Freytag. Loringhofen s Frhr. v. 


A 9 
E Helfert >a Më Zur Los ee Go Beispiele strateg. Kavallerieverwendg 
= rage, s. ı 00, t e Terz 
= Die. See "1800. &. 81/82 Hufe. [1708 wer Napoleon. (Beihft, z. Milit. 
s eigel, K. Th, ZurG.d Rastatter | Wochenbl. 1900, g 225-58, 2 Ktn.) 


-=  Gesan dtenmordes (Hist. Vierte]j. schr. 


Sep. Berl., Mittler, 76 Pf. [1717 
3, 478-99) _ L’Assassinat des 


Czygan, P., Kleinere Beitrr. z. G. 
d. Krieges 1806/7. Königsberg.-Progr. 
60 S. [1718 

Born, J. H., Die ersten Oktober. 
rage d. Jahres 1806. (Jahrb. d. Ver. 


rts- u. Heimatskde. d. Grafsch. 
Mark 13, 82-107.) [1719 


Schulz, Hans, Die Belagerg. v, 

Brieg 1807. (Zt. d. Ver. f G. Schlesiens 

34, 69-88.) [1721 

Aalsenberg, Ye, König Jérôme, s. 1900 
6Z.: 


… Diss. 1899. 39 9 [1708 | Werten, d Vor. £ heas. dia 9 =, 
Günther, R., Napoleon im J. 1800. | 485-37 w. [1733 
—, Beil z. Allg. Ztg. 1900, Nr.156.) [1709 Saski, Campagne de 1808 en Alle- 
Se Tumbült, G.. Vor 100 Jahren: Die 


magne et en Autriche (8. ’99, 3547). 
i Nancy & Paris, Berger-Levrault. 
Ktn. 10 fr. [1723 


v. Demelitsch Metternich u. seine aug- 


AC Schlachten b, Östrach u. Stockach- 
de Liptingen. (Schrr. d. Ver. £ G. d. 
Baar 10, 68-82) 1710 
5 Cugnac, De, Campagne de l'armée 
E de réserve en 1800 (s. 1900, N De Lt Zeg Toga Prouse. 12, 
Gre i . ann: ; .- tg. r. ort- 
pa nn U: Marengo. 1901. 692 8. Bine En gel” Fu he 
Luckwaldt. [1724 
Stern, A., Gneisenaus Reise nach 
London im J, 1809 u. ihre Vor.-G. 
(Hist. Zt. 86, 1—44.) [1725 
Menge, Aug.,DieSchlachty. Aspern 
21. u. 22 Mai 1809; e. Erläuter .d. 
Kriegführg. Na oleons I. u. d, Erz. 
herzogs Karl e esterr. Berl., Stilke. 
299 S. 6M. (Kapit. 1 u 2 alg Berliner 
Diss. gedr.) [1726 
Rez.: Streffleurs österr. milit. Zt. 1901, I, 
32-48 A E; Milit.-Litt.-Ztg. 1901, Nr. > 
Mayr, M. Erinnergn. an Andr. 
Hofer. "Innsbr., Selbstverl. 1899, 
728. 


. WM [1711 
SH Centenario della battaglia dı Ma- 
E rengo. Memorie stor. del eriodo 
La Napoleonico pubbl. a spese de muni- 
-77 cipio di Alessandria per cura della 
“. Soc. di storia della prov. Vol. I. 
hi S end, Chiari. 4° 270 
per 359 8. 


Rez.: Dt. Litt.-Ztg, 1901, Nr. 8 Hüffer 


9 uga V. 
SH Marengo, (Riv. di storia della prov. 
X. d'Alessandria IX, 30, 1900) — 
ve A. F. Trucco s La battaglia di 
R Marengo e il piano di uerra della 
IL ` seconda Campagna d’Ita ia; appunti 


Ce [1727 
ee e e ES (Ebd.) — J. Gasparolo, Rez.: Mitt. d. Ver. £ G. d. Dt. in Böhmen 39, 
Kë Essandria nel eriodo na oleonico, | Litt. Bei. S. 34-87. 

a 14 o 0 1800 A Ebd) 1713 Peter, À., Cajetan Sweth, d. Leidensgefährte 
1 un ugn ( [ Hofers. Progr, Innsbruck., Selbstverl. 1599, 


39 8. [1728 
Alin, 0., Förhandlingarna om 
allianstraktaten mellan Sverige och 


5* 


*68 
Rvssland 1812. Univ.-Progr. Upsala. 
32 8. [1729 


Fabry, L. G., Campagne de Russie, 
1-12 (s. 1900, 3661). T. Il: Operations 
milit. (20 juillet - 31 juillet); Vitebsk. 
394 S. 10 fr. [1730 

Berg, G., Die Blokade Küstrins 
1813/14. (Schrr. d. Ver. f. G. d. 
Neumark 10, 22-39.) [1731 

Zur Schlacht bei Kulm, 29. u. 
30. Aug.1x13. (Milit.-Wochenbl.1900, 
Nr. 79.) [1732 

Freytag-Loringhoven, v., Auf- 
klärung u. Armeeführg., dargest. an 
d. Ereignissen bei d. schles. Armee im 
Herbst 1813. Berl., Mittler. 153 S. 
4 M. 50. [1733 

Chuquet, L'invasion de la France 
à la fin de 1813 et l'entrée des alliés 
en Alsace. (Journ. des sciences milit. 
1900, Avril) — Ders, La prise de 
Blamont et de Landskron à la fin de 
1813. (Ebd. ‘99, Nov.) — Ders., Le 
blocus de Strasbourg en 1814. (Rev. 
d'Alsace. N. S. 14, 225-81.) — Vgl. 
Nr. 1757. ëss 

Petzel, Die Operationen Napoleons 
von La Rothiere bis Bar sur Aube 
vom 1.-25. Febr. 1814. (Beihft. z. 
Milit.-Wochenbl. 1900, 259-76, Kte.) 
Vgl. 1900, 3670. [1735 

Grosjean, E., Autour de la bataille 
de Montmirail, 11. févr. 1814. Chalons- 
sur-Marne, Martin. 578. [1736 

Ducéré, É., Bayonne sous l'empire: 
Le blocus de 1814. Bayonne, La- 
maignère. 4°. 265 S. [1737 

Lecuyer, H., Le colonel Belly de 
Bussy et la bataille de Craonne, 
8. mars 1814. (Souvenirs et mémoires 
3, 72-77.) [1738 

Friedjung, H., Das Angebot d. dt. 
Kaiserkrone an Oesterreich im J. 1814. 
(Ber. üb. d. 6. Versammig. dt. Histo- 
riker zu Halle S. 16-19.) [1739 

Navez, L., Introduction à l'histoire 
de la campagne de 1815. Brux., 
Lebègue et Co. 1899. 768. 2 fr. [1740 

Morris, W. 0C., Campaign of 
1815: Ligny, Quatre-Bras, Waterloo. 
Lond., Richards. emt, 420 S. 12 sh. 
6 d. [1741 

Rez.: Engl. bist. review 15, 811-16 George. 

Siborne, W., The Waterloo cam- 
paign 1816. (Hrg.: Edw. Arber.) 
6. ed. Westminster, Constable & Co. 
1900. 832 S. [1742 

Houssaye, H., Waterloo; übers. v. 


Bibliographie Nr. 1729—1783. 


Baz 
(LA 


Ostermeyer. Hannover, 
448 S., 3 Ktn. 6 M. 50. 


Küsel, E., Die Königin Luise in tr. 
Briefen. Memeler Progr. 143 S. [1:14 

Meinecke, Leben d. Generalfeldmarscisis 
Herm. e Boyen. Bd. U s. 1909, 1744. Ben: 
Mitt a d. hist Litt. 28, 202-5 v Grze- 
Forschgn. z. brandb. u. preuss G. 13, 33-2 
Fournier; Dt. Litt-Ztg. 1900, Nr 24 Ibiza, 
Preuss. Jahrb. 101, 358-62 Delbrück [Vs 

Gebhardt, Wilhelm v. Humboldt als Stas- 
mann. Il, s. 1900, 1745. Rez: Dt L:n- 
1900, Nr. 21 Kaufmann; Forschgn z bera 
u. preuss. G. 13, 305-8 Thimme; Beil z Al: 
Ztg 1900, Nr. 144; Hist Zt aa, 4-4: 


Meinecke; Mitt. a d. hist Lit 8, ı# 
Goldschmidt; Hist. Viertelj. schr. $, 571-73 
Ulmann. (17:8 


Francev, V. A., Rusové v l'echich 
za válek Napoleonských (Die Rien 
in Böhmen zur Zeit d. Napoleon 
Kriege). (Časopis musea kralovstvi 
Českého 72, 39-60.) [1747 

Rütsche, P. Der Kanton Zünck 
zur Zeit d. Helvetik, 1793-1503 
Zürich, Beer. 346 S. 4 M. 40. [1748 

Lang, R., Die Schicksale d. Kan- 
tons Schaffhausen in d. J. 1800 u. 13221. 
Ne Neujahrsbl. d. hist.-antiq. Ver.ete. 

. St. Schaffh.) Schaffh., Lang. 141 
4°. 106 S. 2 M. 40. [1549 

Oggier, G., Wallis in d. J. 1814 
u. 15. (Bll. z. Walliser-G. Bd IL 
Jg. 3/4.) [1730 

Kleinschmidt, A., Baiern u. Hes:er, 
1799-1816. Berl Räde. 344 S. 6 M. [1751 

Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr. 7. 

Meyer, Chr., Baiern vor 10 
Jahren; Personen u. Zustände ir 
Baiern im Zeitalter d Napoleonismus. 
Münch., Palm. 531 S. 1 M. [155 

Fahrmbacher, H., Aus Münchens 
Zeiten d. Franzosennot. Münch., 
Lindauer. 120 S. 1 M. 75. [173 

Ruess, Th., Augsburg vor 1% 
Jahren. Augsb., Lampart & C». 
61 S. 75 Pf. [1754 

Rez.: Beitrr. z. balor. Kirch.-G. 7, 4ī f. 

Runkel, v., Zur G. d. Besatzung 
d. Burg Hohenzollern u. d. Truppen 
der Fürsten v. Hohenzollern v. 1806-15. 
(Mitt. d. Ver. f. G. etc. in Hohenzoll 
Bd. 33, S. 33-220, 2 Taf.) [1755 

Albert, P. P., Baden zwisch. 
Neckar u. Main, 1803-6. (Neuj.bil. 
d bad. hist. Komm. N. F.IV.) Heidit., 


Winter. 1901. 91 S. 1M.20. [1756 
Rez.: Alemannia N. F. 1, 285-57 Kartels. 


Mi 


x. KE ` 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. *69 


Chuquet, A., L'Alsace en 1814. 
Paris. Plon. 479 S. 7 fr. 50. [1757 


Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 145f. Obser.; 
Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 11 Th. Ludwig. 


Schollen, M., Aus d. Franzosenzeit. 
Aus Aachens Vorzeit 12, 104-9.) — 
. Fey, Ans d. Jahren 1814 u. 1815. 

(Ebd. 65-76.) — H. Schnock, Rück- 
erstattung d. zur Zeit d Fremdherr- 


. schaft nach Paris verschleppten 


Kunstgegenstände u. Archivalien. 
(Ebd. 93-104.) [1758 

Grob, J., Luxemburg unter d. 
Herrschaft d. Direktoriums. (Ons 
Hémecht 1900, 62-73; 109-20; 188 
-91.) [1759 

Cortebeeck, C., De fransche over- 
heersching in België, 1792-1816. 
(Uitgave d. kgl. vlaamsche Acad. 
voor taal-en letterkde. VI, 25.) Gand, 
Siffer. 239 S. 2 fr. [1760 

Martinelli, F. di, Diest in den 
Sansculottentijd. Gand, Siffer. 386 S. 
8 fr. [1761 


Mack, H., Ein neues Zeugnis f. o. Heirats- 
plan Herzog Friedrich Wilhelme. (Braunschw. 
Magaz. 1900, Nr. 17.) [1762 

Harkensee, H., Beitrr. z. G. d. 
Emigranten in Hamburg (s. ’96, 3432). 
I: Madame de Genlis. Progr. Hamb., 
Herold. 46 S. 2 M. 60. [1763 


Löbe, J., Die schwed. Gräfin auf d. Kunitz- 
burg b. Jena (Mitt. d. Ver. f. Gkde. etc. zu 
Kahla u. Roda 5, 395-400.) [1764 


Schulz, Hans, Ein Märker über 
Schlesien im J. 1813. (Zt. d. Ver. f. 
G. Schlesiens 34, 315-24.) = C. Cogho, 
Thätigkeit d. Rittmeisters Negro zu 
Hermsdorf. (Ebd. 385-88.) [1765 

Manstein, H., Die Tilgung d. 
Kriegsschulden d. Stadt Graudenz a. 
d. Jahre 1807. Progr. Graudenz. 
39 S. [1766 


Innere Verhältnisse. 


Hitzigrath, H., Hamburg u. d. 
Kontinentalsperre. Progr. Hamb., 
Herold. 4°. 30 S. 2 M.50. [1767 

Gratzy, 0., Das k. k. Güterbestätteramt in 
Laibach v. 1791. (Mitt. d. Museal- Ver. f. 
Krain 9, 225-32.) [1768 

Werth, A., Die Barmer Industrie 1815. 
(Monatsschr. d. berg. G.-Ver. 7, 125-27.) [1769 

Sagnac, Ph., Les juifs et la révo- 
lution franç. 1789-91. (Rev. d’hist. 
moderne et contemp. 1, 6-23; 209 
-84.) [1770 

[Besonders elsäss. Juden betr.) 

Horwitz, L., Die Israeliten unter 


d. Königreich Westfalen. Berl., 
Calvary. 1088. 2 M. [1771 
Rütsche, P., Der Kanton Zürich 


u. seine Verwaltg. zur Zeit d. Hel- 
vetik, 1798-1803. Züricher Diss. 
846 8. [1772 

Gratzy, 0., Ein Gebürenbuch aus 
d franz. Verwaltg. Krains. (Mitt. 
d Museal-Ver. f. Krain 9,39-43.) [1773 

Blumenthal, M., Preuss. Kommu- 
nal-Gesetzgebg. in d. Reformperiode. 
(Sammlg. gemeinverständl. wiss. 
Vortrr. Hft. 341/42.) Hamburg, Ver- 
lagsanst. u. Dr. A.-G. 87 S. [1774 

Lehmann, M., Ursprung d. preuss. 
Einkommensteuer. (Preuss. Jahrbb. 
103, 1-37.) [1776 


Dettling, A., Zum Artikel: Redings Re- 
formvorschläge betr.d Neugestaltg. d.schweiz. 
Heerwesens im J. 1797. (Anz. f. schweiz. G. 
1900, 331 f.) Vgl. 1900, 2696. (1776 

Herz, L., Die freiwillige Sanitäts- 
pflege in d. Kriegen am Anfang unser. 

(Streffleurs österr. milit. Zt. 39, 
III, 35-57.) [1777 

Linke, U., Aus Breslaus Lazarethen 
1813/14. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 
34, 115-36.) [1778 

Woltersdorf, Th., Aus d. Napo- 
leonischen Zeit in Dtld. Aus d. 
Memorabilienbuche d. St. Nikolai- 
kirche in Greifswald. I: Gebet am 
Napoleonsfeste 1807; II: Ansprache 
bei d. kirchl. Feier d. Einzuges Napo- 
leons in Moskau. (Zt. f. prakt. Theol. 
22, 336-40.) [1779 

Lods, A., Les luthériens d’Alsace 
devant l’Assemblée constit., 1789 f. 
(La révol. franç. 38, 523-50.) [1780 

Haderer, Lesoriginesetle caractère 
du budget des cultes. (Rev. cath. 
d'Alsace 19, 183-94 etc. 494-505.) — 
Beuchot, La croix dans la Haute- 
Alsace pend. la révolution. (Ebd. 
211-25.) [1781 

Berlière, U., Le P. Placide Braun, Bené- 
dictin de St.-Ulric d'Augsbourg, 1756-1829. 
(Berlière, Mélanges d'hist. bénédict. 2, 144 
-56 à , [1782 

inhack, F., G. d. Cisterc.-Abtei 
Waldsassen währ. d. Interregnums 
(23. IX. 1792 bis 3. V. 1793) u. der 
3 ersten Regierungsjahre (1793-1795) 
d. Abtes Athanas. Hettenkoter. (Sep. 
a.: „Cisterc.-Chronik“.) 
Kleiter. 25 S. 60 Pf. [1783 


Passau, / 


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70 

Eschbach, P., Die Universität 
Duisburg unter franz. Verwaltg., 
1806-13. (Beitrr. z. G. d. Niederrh. 
15, 278-326.) [1784 


Grünhagen, C., Das schlesische 
Schulwesen unter Friedrich Wil- 
helm II. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 
34, 1-32) [1785 

Lutsch, O., Das Kreuznacher Ge- 
meinde-Schulkollegium on de 
Creuznach\) 1807-19. reuznacher 


Progr. 38 S. [1786 

(Auch als 19. Veröffentlichg. d. antiquar.- 
hist. Ver. f. Nahe u. Hundsrück zu Kreuznach 
erschienen.) 


Asbach, J., Das Düsseldorfer 
Lyceum unter bair. u. franz. Herr- 
schaft, 1805-13. Düsseld. Progr. 4°. 
42 S. — Ders. Zustand d. bergisch. 
Schulwesens im J. 1809 u. d. Napo- 
leonische Universität in Düsseldorf. 
(Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 
69, 128-37.) [1787 

Altmann, W., Zur G. d. Lese- u. Industrie- 
Schule zu Sanz, Kr. Greifswald, 1803-19. 


(Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 10, 
193 204.) 1788 


Kante Briefwechsel (s. 1900, 3571). 
Bd. II: 1789-94. (Kants gesamm. 
Schrr., hrsg. v. d. preuss. Akad. d. 
Wiss. XI.) xv, 617 S. 10 M. [1789 


Rez. v. Bd. I: Altpreuss. Monatsschr. 37, 
435-75 Schöndörffer. 


Matthias, Th., Der Politiker Herder 
nach d. ursprüngl. Fassung seiner 
Humanitätsbriefe. (N. Jahrbb. f. d 
klass. Altert. etc. 6, 401-26.) — 
W. Dilthey, u. A. Heubaum, Urkdl. 
Beitrr. zu Herbarts prakt. pädag. 
Wirksamkeit. (Ebd. 325-50.) [1790 

Fuchs, E., Schleiermachers Reli- 
gionsbegriff u. relig. Stellung zur Zeit 
d. ersten Ausgabe d. Reden, 1799 
-1806. Giessen, Ricker. 104 S. 2 M. — 
B. Münz, Fichte u. d. dt. Freiheits- 
krieg. (Beil. z. Allg. Ztg. 1901, 
Nr. 19) — 0. Stock, Fichte als 
Herold u. Vorbild echter Vaterlands- 
liebe. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 
etc. 8, 1-10.) Bl 

Haupt, H., Renatus Karl Frhr. 
v. Senckenberg, 1751-1800. Giessen, 


v. Münchow. 4°. 60 S. 1 M. 50. 
(Vgl.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 
239 [1792 


feber, N., Frz. Ludw. Haller v. 
Königsfelden 1755-1838. Berner Diss. 
153 S. [1793 


Bibliographie Nr. 1784—1834. 


Heilborn, E.. Unveröffentl. Br 
des Novalis. (Dt. Rundschau 1% 
452-62.) EE 

Görres, Jos., Charakteristiken ı 
Kritiken a d. Jahren 1804 u. 1555: 
eingeleitet u. hrsg. v. Frz. Schultz 
(3. Vereinsschrift d. Görres-Ges f. 190. 
Köln, Bachem. 88 S. 1 M.80. [17:3 


Bez. v. 1900, 1774 (Wibbelt, Görre u 
Litterarhistoriker): Anz. f. dt. Altert. 2. "3 


-78 Frz. Schultz. 

Reinhard, 6. E., Schillers Es 
fluss auf Körner. Leipzig. Dise. 18%. 
140 S. Ah 

Res: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 6 Jonas. 


Hartmann, J., Aus d letzt. Zeitz 
d Reichsritterschaft am unten 
Neckar. (Mannheimer G.bll. 1%+, 


Nr. 10. E 

Beck, P., Merkwürdige Schulfeier 
in Ulm im J. 1790 bei d Kaiserwail 
Leopolds IT (Alemannia N.F. 1 
162-68,) — Ders., Der Orden d rer- 
rückt. Hofräte (s "ong, 3604). Nacbtr 
(Ebd. 169 f.) [1793 

Monhof, S., Der Siogeswapgen vom Branirz- 
burger Thor (Berlin) im Bergischen (Moss 
schr. d. berg. G.-Ver. 1900, 147-49.) — Ders, 
Hoher Besuch im J. 1814 in Elberfeld ‘Eti 
154f.). — Ders, Die Neujahrsfeier 1514 œ 
Elberfeld. (Ebd. 155 f.) IK 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Kleinschmidt, A., Russische Le 
sandtschaftsberichte aus Oberitalien 
1815/16. (Forschgn. z. G. Baiern: 8$, 
192-206.) [1500 

Guglia, E., Ungedr. Denkschnit 
v. Gentza. d. 1 1822. (Hist. Vierte]j - 
schr. 8, 500-519.) — Ders. , Zur Gentz- 
Bibliogr. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. 22, 125-28.) [1801 

Stern, A., Bericht d. Generals e Steigen- 
tesch üb. d. Zustände Preussens v. J. 1:4 
(8. 1900, 1779). Nachtrag. (Hist. Zt a 
192.) 138 

Dohme, R., Unter6 preuss. Königen 
Lebenserinnergn.; hrg. v. P. Linden- 
berg. Berl., Dümmler. 1901. 163 3. 
3 M. E 

Bluntschli’s Vermittlungsprojekt 
vor d. Sonderbundskrieg. (Bisher 
unbekannt.) „Gedanken z. Vermitt- 
lung d. Schweiz.“ Aug. 1847. (Polt. 
Jahrb. d. schweiz. Eidgenossenschaft 
13, 655-76.) 1804 

Manteuffel, Otto Frhr. v., Unter 
Friedrich Wilhelm IV. Denkwürdig- 


kb WS 


Fr. keiten d. Ministers. Hrsg. v. H. v. 
“u Poschinger. 1: 1848-51. II: 1851-54. 
f: Berl., Mittler. 440; 489 S. 20 M. [1805 


Kal Bismarck, Gedanken u. Erinnergn. Rez. 
Lz (d franz. Ausg. v. Jaeglö in 2 Bdn.): Rev. 
.… . hist. 74, 400-409 A. Guilland. [1806 


:....  Bismarck’s Briefe an seine Braut 
ue., U Gattin; hrsg. v. Herb. Bismarck. 
u., Stuttg., Cotta. xj, 5988. 6 M. [1807 
mn. Res.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 275 O. B.; 
pm: Dt. Litt-Ztg. 1900, Nr. 51/52 Roethe; Litt. 
Laus, Cbl. 1901, Nr. 2; Dt. Rundschau 107, 116—84 
"H Grimm. 
are, Busch, Tagebuchblätter, s. ’99, 3630. Bez.’ 
` Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 13, 320 ff. 
wx: Yo Peteredorff; Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 38 
Lenz; Hist. Viertel;.schr. 3, 573-75 Branden- 
-- burg. [1808 
seu Fransecky, E. v., Denkwürdig- 
~ keiten; hrsg. u. ergänzt v. W. v. 
An Bremen. Bielef. u. Lpz., Velhagen & 
"= K. xvj, 588 S. 10 M. [1809 
. Sterneck, M. Frhr. v., Erinnergn. 
LL: 9 3 


.. &. d. Jahren 1847-97; hrsg. v. seiner 
= Witwe, biogr. Skizze u. Erläutergn. 
“© v. J. Frhrm. e Benko. Wien, Hart- 
leben. 336 S. 9 M. [1810 

Friedrich, Grossherzog v. Ba- 
den, Reden u. Kundgebgn. 1852-96; 
"=  hrsg.v.R.Krone. Freiburg, Waetzel. 
=- xv, 358S. 6 M. [1811 
| Seyffardt, L. F., Erinnerungen. 
Lpz., Duncker & H. 6138.18 M. [1812 

Verdy du Vernois, J. v., lm 
nun d. 2. Armee 1866 unter 

r 


ehn d. Oberbefehl Sr. kgl. Hoheit d Kron- 
| rinzen Priedrich Wilhelm v. Preussen. 
ir  Erinnergn. Berl., Mittler. 294 S. 
“+ 6 M. Ee 

dÉ Hanser, A. v., Tagebuch d K. B. 


f 4. Inf.-Brigade währ. d. Sommerfeld- 
> zuges 1866. (Darstellgn. a. d. baier. 
Er Kriegs- u. Heeres-G. 9, 98-112.) [1814 
x Brief Goeben’s üb. d Gefecht v. 
SS Dermbach 4. Juli 1866. (N. milit. 

PU. 57, 1-3.) [1815 
er Bernhardi, v., Aus d. Tagebüchern 
a Theod. v. Bernhardis, 1867. (Dt. 

Rundschau 105, 232-63; 440-63. 106, 


52-79.) [1816 

Montaudon, J. B. A., Souvenirs 
milit. 2 vol. Paris, Delagrave. 
15 fr. [1817 


Delaporte, J., Comment Guillaume II. 
renvoya Bismarck d'après les révelations d’un 
confident du chancelier. (Le Correspundant 
199, 5326-39.) Vgl. 1900, 3724. [15183 


Zwiedineck -Südenhorst, H. v., 
Dt. G. von d. Auflösg. d. alten bis 


Neueste Zeit seit 1816. 


“71 


z. Errichtg. d. neuen Kaiserreichs 
(8. '98, 3546 u. 1900, 3730). Lfg. 10 
u. 11 (= Nr. 243). Bd. II, S. 81-240. 
2 M. [1819 

Lenz, M., Die grossen Mächte; e. 
Rückblick auf unser Jh. Stuttg., 
Cotta. 158 S. 8 M. Vgl. 1900, 


3732. [1820 
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 5, 703 
-18 Rachfahl. 
Pingaud, A., Le projet Polignac, 


1829. (Rev. d'hist. diplom. 14, 
402-9.) 1821 

Bölke, A., Erinnergn. an d. Veste 
Spangenberg. (Hessenland 1900, 
Nr. 4.) 1822 


Francke, O., Litterar. u. freiheit- 
liche Bestrebgn. dt. Gymnasiasten 
um d. J. 1830. (Freundesgaben f. 
C. A. H. Burkhardt S. 15-32.) [1823 

Limburg, J. van, De revolutie 
van 1830. Änvers, Opdebeek. 394 S. 
4 fr. 1824 

Petersdorff, H. v., König Fried- 
rich Wilhelm IV. Stuttg., Cotta. 
xxvj, 264 S. 4 M. 60. [1825 


Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr. 6. 

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1848 u. 1849 in Dtld.; mit Vorwort v. L. 
Quidde, s. 1900, 8735. Rez.: Forschgn. z. 
brandb. u. preuss. G. 13, 605-7 Oncken. [1826 


Paudler, A., Am 14. März 1848. 
(Mitt d. nordböhm. Exkurs. -Klubs 
21, 336-38.) [1827 

Wacquant, A., Die ungarische 
Donau-Armee 1848/49. Breslau, 
Schles. Buchdr. 7 M. [1828 

Incze, H., Die G. d. 15. II. 1848 
in Buda-Pesth; Beitrr. z. Vor.-G. d. 
ungar. Freiheits-Kampfes. Budap., 
Deutsch & Co. 143 S. 2 M. [1829 

Helfert Frhr. v., Die Stadt des 
Palladio i. J. 1848. Mit e. Ueber- 
sichtskte. u. e. Umgebungs-Plane v. 


Vicenza. (Mitt. d. k. u. k. Kriegs- 
archivs 12, 1—56.) [1830 
Thorsander, G., Dansk-tyska 


krigen 1848-50. Stockh., Gernandt. 
1 kr. 75. [1831 


Ulmann, H., Die Entwickelg. d. 
dt. Nation im Zeitalter Bismarcks. 
(Dt. Zt. Monatshfte f. Polit. etc. 1900, 
Hft. 7, 368-79.) [1832 

Langhans, J., The German Em- 
pire and its evolution under the reign 
of the Hohenzollern. Lond., Sonnen- 
schein. 2 sh. 6 d. [1833 

Ollivier, E., Le roi Guillaume de 


WEI 
Prusse. (Rev. des 2 mondes 159, 
721-657.) [1834 


Petersdorff, H. v., Kaiserin Au- 
gusta. (Allg. dt. Biogr. 46, 89-143.) 
Sep. Lpz., Duncker & H xj, 116 S. 
2 M. [1835 

Philippson, M., Das Leben Kaiser 
Friedrichs UI Wiesb., Bergmann. 
xnj, 4318. 7 M. [1836 

Poschinger, M., Kaiser Friedrich 
(s. 1900, 1818). Bd. II: 1870-88. 
473 S. 10M. (Kplt. 22 M. 50.) [1837 


Res.: Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 
13, 317 Granier. 


Müller-Bohn, Kaiser Friedrich d. 
Gütige (s. 1900, 3762). Kplt. 556 S., 
34 Kunstbeil. 26 M. [1838 

Bainville, J., Louis IT. de Bavière. 
Paris, Perrin. jx, 3198. 3 fr. 60. [1839 


Schaus, E., Bismarck u. Nassau. Vortrag. 
Wiesbaden, Bergmann. 408. 1 M. [1840 


Bigge, W., Feldmarschall Graf 
Moltke. 2 Bde. Münch., Beck. 1x, 
361; 416 S. 11 M. — H. Delbrück, 
Moltke. (Preuss. Jahrbb. 102, 108 
-30.) — R. Wagner, Moltke u. Mühl- 
bach zusammen unter d. Halbmonde 
1837-39. Berl., Walther. xv, 321 S. 
6 M. [1841 


Hartwig, 0., Ldw. Bamberger, e. 
biogr. Skizze. Als Ms. gedr. Mar- 
burg, Univ.-Buchdr. 85 S. — Wipper- 
mann, Ludw. Bamberger. (Allg. dt. 
Biogr. 46, 193-99.) — Alex. Meyer, 
Ldw. Bamberger. (Biogr. Jahrb. u. 
dt. Nekrol. 4, 129-40.) — Ders., M. 
E. S. v. Simson. (Ebd. 307-17.) [1842 

Parisius, L., Leop. Frhr. v. Hover- 
beck (s. '98, 3563). Tl. II, Abtig. 2: 
Ended.Verfassungskampfes u. Reichs- 
tag, 1864-75. 328 S. 4 M. 50 [1843 


Rez.: Dt. Litt.-Ztg. ’99, S. 75 G. Kaufmann; 
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 12, 306 
Goldschmidt. 


Jörgensen, A. D., Die dänisch- 
dt. Frage. Kopenhag., Hagerup. 
20 8. [1844 

Renémont, C. de, Campagne de 
1866. T. I: Operations en Bohême. 
Paris, Lavauzelle. 389 S. 7 fr.50 [1845 

Beiträge, Kritische, zur G. d. 
Krieges v. 1866. Von? Zürich, Caes. 


Schmidt. 352 S. 4 M. [1846 
Rez.: Streffleurs österr. milit. Zt. 42, I, 
Litt.bl. Nr. 2. 


Bibliographie Nr. 1834—1884. 


Schlichting, V., Moltke u. Bert 
dek; e Studie üb. Truppenführg. o 
d. „Taktisch. u. strategisch. Grund- 
sätzen d. Gegenw.“ Zugleich e Beitr. 
z. Kritik d. Werkes v. Friedjurz 
„Kampf um d Vorherrschaft“. Berl, 
Mittler. 154 S. 3 M. [1847 


v. Caemmerer, Eine neue Beleuctg d 
österr. Operation auf d. inner. Linien (e J. 
1566. (Milit. - Wochenbl. 1900, Nr. 1021 — 
v.Lettow-Vorbeck, Bemerkgn. vom Stard- 
punkt d. Kriegs-G. zu d. Schrift «Ebd. Nr.111f1 
u Antwort d Verf. (Ebd. 1:01, Nr. 4} weg 
Abwehr Caemmerers (Ebd. Nr. À) | 

Kienast, A., Die Legion Klapsa; 
e Episode a. d. J. 1866 u. ihre Vor-U. 
Wien, Seidel. xj, 386S. 10M. (Das 

Rez.: Streffleurs österr. milit. Zt 13%, 
I, 68-83; Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 3 

Schier, 0., Der Zug d. ungarisch 
Legion urch Schlesien u. Mähren 
1866. (Zt. d. dt. Ver. f. G. Mähren: 
u. Schlesiens 4, 347-69.) [1849 


Denis, S., Hist. contemp. (e 52. 
8660). T. III. 475 S. 7 fr. 50. [15 
Busch, W., Die Beziehgn. Frant- 
reichs zu Oesterr. u. Italien zwisch. 
d. Kriegen v. 1866 u. 1870/71. Unir- 
Progr. Tübing., Schnürlen. 89 S. 


2 M. 40. [1851 

Kriegsplan, Ein französischer, 5. 
J. 1867. (Milit.- Wochenbl. 190, 
Nr. 105.) [1832 

Leonardon, H., Prim et la car- 
didature Hohenzollern. (Rev. hist. 
74, 287-310.) [1553 


Lehautcourt, P., La guerre de 15367 
(Biblioth. de bibliographies critiques 5.) Paris 
Fontemoing. 27 8. [15 


Moser, kurzer strateg. Ueberblick 
üb. d. Krieg. 1870/71. 3. Aufl. Berl, 
Mittler. x, 43S., 1 Tab. 2 M. [1855 

Jungstedt 9 H. 9 Kriget mellan 
Frankrike och Tyskland 1870/71 (s. 99. 
3661). II. 6 kr. pis 

Schmidhuber, Der dt.-franz. Krieg 
1870/71 unter besond. Berücksicht. 
d. Anteilnahme d Baiern. Auszug 
a. d. Generalstabswerk. Landshut, 
Krüll. xj, 416 S. 4 M. 75. [1857 

Frobenius, Kriegsgeschichtl. Bei- 
spiele d. Festungskrieges aus d. dt.- 
franz. Kriege v. 1870/71 (s. 1900, 
1826). Hft. 4 IL. Artillerie-Angritf. 
Abtlg A. Beschiessg. (Bombardement). 
1. Der Angriff mit den Mitteln d 
Feldarmee (Verdun, Toul u. andere 
Festgn.) Mit 4 Plänen in Steindr. 
88 S. 2 M. 50. [1858 


Neueste Zeit seit 1815. 


Festungsartillerie bei d. Belagergn. 
etc. im dt.-franz. Kriege 1870/71 
"a 1900, 1827). Bd. II: Belfort. 
Mit 1 Kte., 19 Skizzen, 1 Taf. u. 
Abbildgn. im Texte. xx, 366 8. 
8 M. (Auch Bd. IV ersch.) [1859 
Cardinal v. Widdern, 6., Krit. 
Tage. TI. I (s. ‘98, 3575). Bd. 3 
(Krisis v. Saarbrücken -Spichern), 
Hft. 2: Die Führg. d. I. u. II. Armee 
u. deren Vortruppen 31. VIL-6. VII. 
1870. Mit 1 Kte. u. 4 Skizzen im 
Text. 234 S. 5 M.; H 3: Befehls- 
führg. am Schlachttage v. Spichern 
u. am Tage darauf 6. u. 7. VIII. 1870. 
Mit 2 Karten u. 3 Truppenstellungs- 
Skizzen. zu, 451 S. 9 M. [1860 
Rez.: Milit.-Wochenbl. 1901, Nr. 9f. 
Foerster, W., Die Heerführung d. 
Prinzen Friedrich Karl in d. Tagen 
d. 14.-16. Aug. 1870. Berl., Eisen- 
schmidt. 64 S. 1 M. 1861 
Rouvre, Ph. de, La 38° brigade 
allemande A Mars-la-Tour. Paris, 
Chapelot. 28 S., 2 Ktn. 1 fr. [1862 
Bürck, H., Das Füsilier-Bataillon 
vom 12. Grenad.-Reg. u. seine Gegner 
am 16. Aug. 1870. Berl., Milit.-Ver- 
lagsanst. 131 S. 4 M. [1863 
Lehautcourt, P., L'attaque de 
Saint-Privat. Limoges & Paris, 
Lavauzelle. 111 S. 2 fr. 60. [1864 
Borries, E. v., Die Zerstörung d. 
Strassburger Bibliothek im J. 1870. 
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 16, 305 
-44.) [1865 
Mondelli, La vérité sur le siège 
de Bitche, 1870-71. Nancy, Berger- 
Levrault. xvırj., 282 S. 3 fr. 50. [1866 
Kunz, Feldzug d. erst. dt. Armee 
im Norden u. Nordwesten Frankreichs 


1870/71. 2. Aufl. Bd. I: Bis zum 
31. XII. 1870. Bd. II: Jan. 1871. Berl., 
Mittler. x, 204: 273 S., 2 Ktn. 
9 M. 50. 1867 


[ 

Fabricius, H., Auxerre - Châtillon. 
Die Kriegsereignisse u. Operationen 
in d. Lücke zwisch. d. II. dt. Armee 
u. d. XIV. Armeeekorps bis z. 20. 
Jänner 1871. Berl., Eisenschmidt. 
xj, 262; 154 S. 7 M. [1868 

Troxler, P., Bourbaki u. d. franz. 
Ostarmee 1870/71. 2. Aufl. Luzern, 
Albin. 132 S. 1 M. [1869 


Fabricius, H., Die Kämpfe um Dijon im 
Jan. 1871 u. d. Vogesenarmee (s. 98, 1612). 
2. billige Ausg. 7 M. Rez.: Forschgn. z. 
brandb. u. preuss. G. 12, 310 Granier. [1570 


13 


Gigout, P., Les principales violations du 
droit des gens commises pars les armées 
allemandes pend. les campagnes de 1870-71. 
Dijon, imp. Barbier-Marilier 161 8. [1871 


Stremayr, K. v., Die Aufhebung 
d. Konkordats u. meine Demission. 
(Dt. Revue 25, IV, 172-79.) ne 

Schweiz, Die, im 19. Jh.; hrsg. 
v. schweizer. Schriftstellern unter 
Ltg. v. P. Seippel (s. 1900, 1851). 
Bd. II u. II. 612; 598 S. (Kplt. 
66 fr.) 1873 

Aus dem Leben d. Grafen Otto 
v. Bray-Steinburg (s. 1900, 3774). 
Forts. (Dt. Revue 25, II, 241-566. 
IV, 1-13; 129-44; 273-84.) [1874 

Beck, C. H.. Cannstatter Chronik 
üb. d. 2. Hälfte d. 19. Jh. (s. 1900, 
1852). Lfg. 2-14. S. 19-362. Me 

Douwes, G. F. J., Ons vaderland, 
1849-98. L Beknopte staatkundige 
en parlem. gesch. van Nederland. 
Amsterd., van Langenhuysen. 278 S. 


4 fr. 25. [1876 
Meysenburg-Lauenau, H. Frhr. v., 
Freiherr Karl Rivalier v. Meysenburg, 


kurfürstl. hessischer Staatsminister. 
(Erweiterter Sonder-Abdr. aus ,,Hes- 
senland" XIV, Nr. 9-15.) 4°. 248. [1877 

Brandstäter, E., Witten in d. 
Jahren 1848 u. 49. (Jahrb. d. Ver. 
f. Orts- u. Heimatskde. d. Grafsch. 
Mark 13, 136-47.) [1878 

Hassell, v., G. d. Königr. Hannover, 8. 


1900, 1854. Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 
447-51 Schaer. [1879 


Stüve, @., Joh. Carl Bertr. Stüve 
nach Briefen u. persönl. Erinnergn. 
l: 1798-1848. II: 1848-72. Hannov,, 
Hahn. 376; 446 S. 9 M. [1880 


Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabrück 
25, 285-92 Kretzschmar; Litt. Cbl. 1901, Nr. 10. 


Drosihn, F. C., Aschersleben im 
19.Jh. Aschersl., Huch. 1900. 282 S. 
7 Taf. 4 M. 75 [1881 

Sembritzki, J., Der Oberpräsident 
v. Schön u. d. Stadt Memel; e. Beitr. 
z. G. d. Provinz a. d. 1. Hälfte d. 
19. Jh. (Altpreuss. Monatsschr. 37, 
245-82.) [18832 


Innere Verhältnisse. 


Brockdorff, F. Graf v., Dt. Han- 
delspolitik im 19. Jh., insbesond. seit 
1879. Erlanger Diss. 225 S. [1883 

Eckert, Chr., Rheinschiffahrt im 
19.Jh. (Staats- u.sozialwiss. Forschgn. 


+74 


hrsg. v. Schmoller. XVIII, 5.) Lpz., 
Duncker & H. xjx,4508. 10M.60. [1884 

Wanjon, D., Gesch. van den Ne- 
derlandschen handel sedert 1796. 
Haarl., Bohn. 1408. 1fl. 76. Ba 

Wahl, K., DieEntwicklg.d.holländ 
Handelsschiffahrt im 19. Jh. (Jahrb. 
f. Gesetzgebg. etc. 24, 957-77.) [1886 

Müller, Frdr., Die geschicht 
Entwicklg. d. landwirtschaftl. Ge- 
nossenschaftswesens in Dtld. v. 1848/49 
bis z. Gegenwart. (Wirtschafts- u 
Verwaltungsstudien m. besond. Be- 
rücksicht. Baierns, hrsg. v. Schanz. 
Lpz., Deichert. xx, 552 S. 
10 M. Bee 

Freytag-Roitz, R., Entwicklg. d 
Landwirtschaft in d Niederlausitz 
seit ihr. Zugehörigkeit zum Hause 
Hohenzollern 1815-1900. Berl., Parey. 
390 S. 12 M. [1888 


30 Jahre dt. Verfassungs-G., s. 
1900, 3792. ez.: Preuss. Jahrbb. 102, 246-74 
v. Ruville (mit Nachschrift Delbrücks). [1889 


Geffcken, H., Die Verfassg. d. Dt. 
Reichs. 6 Hockechulvorrage Lpz., 
Deichert. 1248. 2 M. 50. [1890 

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-25. xj, 248 S. 4 M. 50. [1891 

Rez. v. I u. 1I: Alemannia N.F. 1, 173-82 
u. 276-81 E. Sartorius. 

Roscher, Th., Die Standesherren 
d. vormalig. Königreichs Hannover. 
(Hannov. G.bll. 1900, Nr. 40-42.) [1892 

Fehr, H., Staat u. Kirche im 
Kanton St. Gallen. Berner Diss. 
1899. x, 480 S. [1893 


Kloeppel 


Moltkes militär. Werke (s. 1900, 
1783). II: Die Thätigkeit als Chef 
d. Generalstabes im Frieden. TI. 2: 
Moltkes takt.-strategische Aufsätze 
a. d Jahren 1857-71. Berl., Mittler. 
ri, 376 S. m. Skizzen u, Karten. 
12 M. [1894 

Budget, Le, de la guerre et les 
lois militaires allemandes devant le 
Reichstag de 1871 à 1899. Par le 
lieut. M**. Paris, Lavauzelle 68 S. 


1 fr. 50. [1895 
Marck, C. v. der, Entstehg. u. Entwickelg. 
d Garnison - Usbungsplatres Wesel mit d. 
Lager Friedrichsfeld. Wesel, Fincke & M. 
26 S. 50 Pf. [1896 
Koch, Beitrr. z. G. unserer Marine. 
N.F. (Aus: Marine Rundschau.) Berl., 


Mittler. 1398.,3 Taf. 2M.75. [1897 


Bibliographie Nr. 1884—1937. 


Fischer, Otto, Dr. Laurenz Hazz:- 
bal Fischer u. d Auflösung d o 
Flotte 1852-53; m. Benotze d hint-=- 
lass. Papiere L H. Fischers. (Diet 
Zt. 85, 250-89.) [154s 

Gedenkblätter d. k. u. k. Krier- 
marine (e 1900, 1881). Bd. II. 1323 
2 Taf. 2 M. 


Dechent, Das Verhältnis ze d 
beiden christl. Kirchen Did: währ 


d.19.Jh. (Dt.-ev. Bll.25, 657-7. [19% 
Seeberg, R., An d. Schwelle d 
20. Jh.: Rückblicke auf d letzte 


Jahrh. dt. Kirch.-G. 2. Aufl. Lpz. 
Deichert. 140 S. 2 M. 10. [1991 


Brück, H., G. d. kath. Kirche m 
19. Jh. (s. oe 3538). Bd. IV: bk 
Dtld. Tl. 4, 1. Das Vatikan. Korzl 
u. d. sogen. Kulturkampf in Prens. 
bis z. Anknüpfg. v. Verhdgn. m. Rom 
xjv, 504 S. 6 M. So. [1392 

Holzammer, J. B., Bildung d 
Clerus in kirchl. Seminarien oder a2 
Staatsuniversitäten; hist. Skizze e 
100jähr. Kampfes in Dtld. Maim, 
Kirchheim. 87 S. 1 M. 50. [190 

Schirmer, Nachhall d. Josefinismus 
in Oesterreich bis üb. d. Mitte d 
19. Jh. hinaus. (Rev. internat. de 
théologie 8, 326-49.) [13% 

Falter, J., Der preuss. Kultur- 
kampf v. 1873-1880 mit besond. Be- 
rücksichtigung d. Diözese Paderborn 
Paderb., Bonifacius-Dr. emt, 32838. 
2 M. 40. [19% 

Stieve, F., Ign. e Döllinger. (Stier, 
Abhdlgn. etc. 8. 855-73.) — F. Schäfer, Der 
frühere u. d. spätere Döllinger. (Dt.-ev. FD 
95, 715-414) — J. Friedrich, Nekrolog saf 


Fee Hnr. Reusch. (Sitzungsberr. d baier. 
Akad. d. Wiss. 1900, I. 170-72.) [1308 


Mayer, Joh. Geo., Graf Theod. 
Scherer- Boccard: e. Beitr. z. Gd 
kath. Bewegung in d. Schweiz. Ein- 
siedeln, Eberle & R. 1895 189S. 1 M.95. [1907 


Wichern, J. H., Briefe u. Tage- 
buchbll.; hrag. v. J. Wichern. DI 
1826-48. ' (Wichern, gesammelte Schrr. 
Bd. I.) Hamburg, Agentur d. Rauhen 
Hauses. 459 S. 6 M. (Daraus sep.: 
„Jugend- u. Brautbriefe, sowie Tage- 
buchbll. a. d. Jugendjahren. 216$. 


3 M.) 1908 
Braun, G., [Tagebuch:] Zur 6. 
d baier. Generalsynode v. 1849 


(Beitrr. z. baier Kirch.-G. 6, 259 
-70.) [1909 


Neueste Zeit seit 1815. 


Bödeker, H. W. (Senior), Tage- 
buch; hrsg. v. O.Jürgens. Hannov., 
Schaper. 3 M. Vgl. 1900, 3812. [1910 

Halling, A., Briefe d. General- 
superintendenten C. Callisen von 
seinen Visitationsreisen; m. An- 
merkgn. v. E. Michelsen. (Schrr. 
d. Ver. f. schlesw.-holst. Kirch.-G. 


2. Reihe, Hft. 5, 145-58.) [1911 

Geanrich, Der Kampf um d Schrift in d. 
evang. Kirche d 19. Jh., s. ’98, 3637. Bez.: 
Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 26 Arnold Meyer. [1913 


Bieker, K., Die Krisis d. landes- 
herrlich. Kirchenregimentsin Preussen 
1848-50 u. ihre kirchenrechtl. Be- 
deutg. (Dt. Zt. f. Kirchenrecht 10, 
1-60.) [1913 

Entwickelung d. evangel. Landes- 
kirche d. älter. preuss. Provinzen seit 
d. Errichtg. d. evang. Ober-Kirchen- 
rats. (Als Ms. gedr.) Berl. 1900. 4°. 
89 S. [1914 

Collmann, A., Zur G. d. rheinisch. 
Kirchenordnung. (Theol. Arbeiten a. 
d. rhein. wissenschaftl. Prediger- 
Verein 4, 109-20.) [1915 

eene R., Karl v. Hase. Lpz., 


Breitkopf & H. 181 S. 3 M. [1916 

Eck, Dav. Frdr. Strauss, s. 1900, 1888. 
Rez.: Preuss. Jahrbb. Bd. 101, S. 100-149 
Künkler. [1917 


Miller, A., Aus d. Zeit d. Werdens 
d. baierisch. techn. Hochschule. (Mitt. 
d. Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 
10, 131-44.) [1918 

Kimpel, H. Th., G. d. hessisch. 
Volksschulwesens im 19. Jh. (s. 1900, 
1896). Bd. II. 6048. 5 M. 50. [1919 

Maennel, B., Das 19. Jh. ın d. 
hallischen Schul-G.; Beitr. z. Ent- 
wicklungs-G. d. dt. Schulwesens. 
Halle, Waisenhaus. 968. 1M.80. [1920 

Schwabe, E., Niedergang d. Ge- 


lehrtenschulwesens im sächs. Erz- 
ebirge um d. J. 1830. (N. Jahrbb. 
g d. klass. Altert. 6, 262-81.) [1921 


Sembritzki, J., 4 Briefe d. Schulrats 
Dinter. (Altpreuss. Monatsschr. 37, 143 
l [1922 
Nath, M., Lehrpläne u. Prüfungsordngn. 
im höher. Schulwesen Preussens seit Ein- 
führg. d. Abiturienten -Examens. Berliner 
Progr. 128 8. [1923 


Spach 9 Ldw. 9 Autobiogr. Auf- 
zeichngn.; hrsg. v. F. X. Kraus. 
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 15, 45 
-88. 16, 93-138.) [1924 

Hegel, Karl, Leben u. Erinnergn. 
Lpz., Hirzel. 2178. 5M. [1925 


75 


Schrauf, K., Jos. Ritter v. Aschbach. 
(Allg. dt. Biogr. 46, 59-68.) — F. Curtius, 
Treitschkes Politik. (Dt. Rundschau 106, 196 
-216.) — F. Stieve, Aug. Kluckhohn. (Stieve, 
Abhdign. etc. S. 381-88.) — @. Kaufmann, 
Worte zum Gedächtn. v. F. Stieve. (Ber. 
üb. d. 6. Versammig. dt. Historiker zu Halle 
8. 5-7.) — C. Grünhagen, Eduard Reimann. 
(Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 34, 417-26) [1926 

Soffé, E., Peter Ritter v. Chlumecky als 
Geschichtsschreiber. (Zt. £. G. Mährens u. 
Schlesiens 4, 370-83.) — A. Bachmann, Ldw. 
Schlesinger. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 38, 845-52.) — P. Zimmermann, 
Frdr. Knoll. (Braunschw. Magaz. 1900, 


N [1927 


r. 8.) 

Rietschel, S., Wilh. Christ. Friedr. Arnold. 
(Allg. dt. Biogr. 46, 52-54.) — H. Brunner 
Alfr. Boretius. (Zt. d Savigny-Stiftg. f 
Rechts-G. 21, Germ. Abtlg., S. jx-xx.) — K. 
Zeumer, Alfr. Boretius. (N. Arch. 26, 255 
-57.) — Joh. Friedrich, Nekrolog auf Hnr. 
Siegel. (Sitzungsberr. d. baier. Akad. d. Wiss. 
1900, I, 167-69.) — A. Teichmann, Hnr. Siegel. 
(Biogr. Jahrb. u. dt. Nekrol. 4, 91-93.) [1928 


Bernhardi, v., F. Th. v. Bernhardi. 
(Allg. dt. Biogr. 46, 424-30.) — F. 
Demuth, F. Th. v. Bernhardi; e. 
Beitr. z. G. d. Nationalökonomie d. 
19. Jh. Diss. Jena, Fischer. 68 S. 
1 M. 80. [1929 

Dannehl, @., Julius Schmidt; e. 
Lebensbild. Hrsg. v. d. hist. Kommiss. 
d. Prov. Sachsen. Halle, Hendel. 
1899. 59 S. 1 M. 50. [1930 

Ermisch, H., Der Kgl. sächs. 
Altert.-Ver. 1825-1900. (Festschrift 
z. 75jähr. Jubil. d. sächs. Altert.-Ver. 
S. 1-68.) Sep. Dresd., Baensch. 
1 M. 25. [1931 


Stern, A., Die dt. Nationallitterstur vom 
Tode Goethes bis zur Gegenwart. 4. Aufl. 
Marb., Elwert. 2298. 2M. Vgl. Nr. 564. [1932 


Werner, R. M., Vollendete u. 
ringende. Dichter u. Dichtgn. d. Neu- 
zeit. Minden i. W., Bruns. `, 320 S. 


4 M. 60. [1933 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 45 R. M. 
Meyer. 


Berendt, M., Schiller- Wagner; e 
Jahrhundert d. Entwicklungs-G. d. 
dt. Dramas. Berl., Duncker. 192 S. 
3 M. 50. [1934 

Geiger, L., Das junge Dud. u. d. 
preuss. Censur. Berl., Paetel. xuj, 
2508. 6 M. [1935 

Hanstein, A. v., Das jüngste Dtld. 
Zwei Jahrzehnte miterlebter Litter.- 
G. Lpz., Voigtländer. xvj, 375 S. 
6 M. 50. [1936 

Rez.: Preuss. Jahrbb. 103, 173-715 Lorenz. 

Geiger, L., Briefe v. Justin. Kerner 
an Varnhagen v. Ense. (Nord u. Süd 
92, 51-80.) — Fr. Reuter, 3 Wander- 


*16 


jahre Platens in Italien, 1826-29. 
Mit 10 ungedr. Briefen Platens an 
Kopisch. (Jahresber. d. hist. Ver. f. 
Mittelfranken 47, 1-65.) — J. Asbach, 
Neue Beitrr. z. Heine- Biographie. 
(Beil. z. Allg. Ztg 1900, Nr. 112 u. 
132.) [1937 

Klein-Hattingen, 0., Das Liebes- 
leben Hölderlins, Lenaus, Heines. 
Berl., Dümmler. 326 S. 4 M. 50. [1938 


Roustan, Lenau et son temps, s. 1900, 
192658. Rez.: Anz. f. dt. Altert. 26, 323-28 
Pollak; Dt. Litt-Ztg. 1901, Nr.1 Walzel; 
Journal of German. philology 3, 248-62 
v. Klenze. [1939 


Caselmann, A., K. Gutzkows Stellg. 
zu d. relig.-ethisch. Problemen seiner 
Zeit; e. Beitr. z. Geistes-G. d. 19. Jh. 
Augsburg, Schlosser. 128 S. 2 M. 25. 
(Tl. II als München. Diss. gedr. 74 S.) 
— H. Houben, Aus d. Leben Karl 
Gutzkows. (Beil. z. Allg. Ztg. 1900, 
Nr. 239 f.) [1940 
Horner, E., Bauernfeld. (Dichter 
u. Darsteller, hrsg. v. R. Lothar. V.) 
Lpz., Seemann. 164 S. 3 M. — 
Ders., Desgl. (Allg. dt. Biogr. 46, 
248-47.) [1941 
Böhrig, K., Die Probleme d. 
Hebbelschen Tragödien. Progr. Ra- 
thenow. 77 S. [1942 
Suchier, R., Erinnergn. an Joh. 
Gottfr. Kinkel. (Jahresber. d Ha- 
nauer G.-Ver. f. '98 99, 1-11.) — W. 
Henkel, Kinkels Beziehgn. zu Hessen- 
Kassel. (Hessenl. 1900, Nr. 18.) [1943 
Kreiten, W., Anna Elisabeth v. 
Droste Hülshoff 
Schöningh. emt, 5258. 5 M. [1944 
Rez.: Hiat.-polit. Bl. 126, 650-58 E. A. 
Schlenther, P., Th. Fontane. (Biograph. 
Jahrb. 8, 296-312.) — L. Schneider, Emil 
Rittershaus. Elberf., Baedeker. 4° 23 S. 
M. [1945 
Kühnlein, H., Otto Ludwigs Kampf 
g°g. Schiller; e. dramaturg. Kritik. 
Progr. v. Münnerstadt. Lpz., Fock. 


768. 1 M. 20. — H. E. Eick, Otto 
Ludwigs Wallensteinplan. Greifs- 
wälder Diss. 106 S. [1946 

Uhl, W., Conr. Ferd Meyer. 


(Sammlg. gemeinverst. wiss. Vortrr. 
Hft. 348.) Hamb., Verlagsanstalt u. 
Dr. 47 S. 80 Pf. — Witzmann, 
Desgl. (Dt.-ev. BIL 25, 816-41.) [1947 
Heyse, P., Jugenderinnergn. u. 
Bekenntnisse. Berl., Herz. 383 S. 
6 M. Vgl. 1900, 1935. [1948 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 8 R. M. Meyer. 
Schwering, J., Frdr. Wilh. Weber. 


2. Aufl. Paderb., 


Bibliographie Nr. 1937—1962. 


Paderb., Schôningh ` vu, 42° 
8 M. [13% 
Heinemann, Joh., John Meyer. è 


schlesw.-holst. Dichter (s. "99, 375% 
Bd. IM. x, 4378. 4 M. [13% 


La Mazelière, de, La Gent 
allemande au 19 siècle. Paris, Pli 
484 S. u. 300 grav. 20 fr. [1481 


Thayer, A. W., Ldw. v. Beethoven: 
Leben; nach d Orig.-Mskr. dt. beach 
2. Aufl. Neu bearb. u. erg. v. H. 
Deiters. Bd. I. Berl, W. Web: 
Seu, 484 S. 9 M. "1952 

Liszt, F., Briefe; gesamm. o hrg 
v. La Mara (s. 1900, 1941). Bd. V: 
Briefe an d. Fürstin Car. Sayn-Witt- 
genstein. Bd. 2. 244 S. AN [15 

Wagner u. Liszt, Briefwechs:l 
2. verm. Aufl. I: 1841-53; Il: 193 
-61. Lpz., Breitkopf & H. 298; 3323. 
12 M. [194 

Steiner, A., Rich. Wagner m 
Zürich. TI. I: 1849-52. (89. Neujtl 
d. allg. Musik-Ges. in Zürich.) Zir, 
Hug & Co. 1901. 4°. 52 S. 3M. Dia 

Bülow, H. Ve Briefe u. Schriften 
(s. ’99, 1820). Bd. V: Briefe, Bd 4 


1864-72. xıj, 582 S. 6 M. [19% 


Lothar, R. u. J. Stern, 50 Jahre 
Hoftheater; G. d. beiden Wiens 
Hoftheater unter d. Regierung: 
d. Kaisers Franz Joseph I. Magit. 
Schallehn & W. fol. 153; xırj, 2188. 
100 M. ` (set 

Welzl, H., Zur G. d mähn«d 
Theatercensur (s. 1900, 3860a). I 
(Zt. d. dt. Ver. f. G. Mährens u 
Schlesiens 4, 402-6.) [1958 


Benedetti, C., Trois ans en Alle- 
magne. Paris, Daragon. 248 Š 
3 fr. 60. 1959 

Meyer, E. H., Badisches Volks 
leben im 19. Jh. Strassb., Trübner. 
xj, 628 S. 12 M. [1969 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 50 A. Haudes; 
Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germar. 


Abtlg. 349-51 Stutz; Litt. Col 1901, Nr.s A 
Gebhard. 


Lebeis, Ph., Aus d. Volksleben 
d. 19. Jh. in Lohr a. M. Lohr a. M. 
Keller. 134 S. [1961 
Nenwirth, J., Das akadem. Corps 
Saxonia in Wien 1850-1900. Wien, 
Graeser. 228 S. 3 M. [1962 


Teil II 


A. Allgemeine Werke. 


I, Hilfswissenschaften. 


1. Bibliographien und 
Litteraturberichte. 
Langlois, Ch. Manuel de bib- 


| vV. 
liographie hist. I. Nouv. éd. entière- 


. Sp. 1593-2120 


ment refondue. Paris, Hachette. xj, 
239 S. 4fr. [1963 

Chevalier, U., Répert. des sources 
hist. du moyen-äge. Topo-bibliogr. 
(8. 1900, 1952). Fasc. 4: KN 1900. 
1964 

Bibliographie d. dt. Zeitschriften- 
Litteratur (s. Nr. 2). Bd. VI: Jan.- 
Juni 1900. Lfg. 8-9. S. 281-362. — 
Bd. VII: Juli-Dez. 1900. Lfg. 1-7. 
S 1-280. (Bd. VII: 18 M. 75.) — 


` Supplem.-Bd. I: Bibliogr. d. dt. Re- 


zensionen m. Einschluss v. Referaten 
u. Selbstanzeigen. Bd. I: 1900. Lfg.1. 
S. 1-56. (Kplt. 25 M) [1965 


Vancsa, M., Die hist. Litt. Nieder- 
u. Oberösterreichs: 1899. (Mitt. d. 
Inst. f. österr. G. 22, 332-42.) 
A. v. Jaksch, Die hist. period. Litt. 
Innerösterreichs: 1895-98. (Ebd. 21, 
708-28.) — R. Bretholz, Die hist. 
period. Litt. Böhmens. Mährens u. 
Oesterr.-Schlesiens: 1898-99. (Ebd. 
22, 152-83; 342-51.) [1966 

Zibrt, Bibliografie české historie, 8. 1900, 
1958. Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 29, 113-17 


Lippert; N. Arch. f. sächs. G. 22, 211 f. Bach- 
mann. [1967 


Brunner, Hnr., Bibliogr. d. G., 
Landes- u. Volkskde. v. Stadt u. 
Kanton Zürich: Nov. 1899-Sept. 1900. 


(Züricher Taschenb. 1901, 277-305.) 
— J. L. Brandstetter, Litt. d. V Orte: 
1898 u. 1899. (Geschichtsfreund 55, 
283-327.) [1968 

Schön, Th., Württemb. G.-Litt. 
v. J. 1899, mit Nachtrr. v. 1898. 
(Württ. Viertelj.hfte. 9,478-502.) [1969 

Ettlinger, E., Badische G.-Litt: 
1900. (Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 
273-99.) [1970 

Zedler, G., Nassauische G.-Litt: 
1900. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. 
1900/1901, 121-28.) [1971 

Lohmeyer, E., Verzeichn. neuer 
hess. Litt. (s. 1900, 1965): 1899. (Mitt. 
d. Ver. f. hess. G. Jg. 1899.) 
LxxvIJ S. [1972 

Keller, K., Die hist. Litt. d. 
Niederrheins: 1898. (Ann. d. hist. 
Ver. f. d. Niederrh. 70, 100-128.) [1973 

Douret, J. B., Notice sur les 
ouvrages composés par les écrivains 
luxembourgeois (s. °98, 1763). Suppl. 7. 
(Ann. de l'Instit. archéol. du Luxemb. 
35, 167-269.) 1974 

Bodemann, E., Niedersächs. Litt.: 
1899/1900. (Zt. d hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. 1900, 365-80.) [1975 

Nirrnheim, H., Uebersicht üb. d. 
1899 ersch. Litt. z. hamburg. G., 
nebst Nachtrr. a. früheren Jahren. 
(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 20 
(Bd. 7), 322-29.) [1976 

Fischer-Benzon, R. v., Litteratur- 
bericht: 1897-1900. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.- holst. G. 30, 357-410.) — 


* Die Bibliographie wurde abgeschlossen am 25. Mai 1901. — Er- 
scheinungsjahr, falls nicht besonders vermerkt, 1901. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. Bibliographie. 6 


°78 

A. Lorenzen, Litt. z. G. Schlesw.- 
Holsteins. (Dt. G.bll. 2, 108-14; 
134-37.) [1977 


Dobenecker, Uebersicht d. neuer- 
dings erschien. Litt. z. thüring. G. 
u. Altertkde. (Zt. d. Ver. f. thür. 
G. 12, 231-46.) [1978 

Auerbach, H. Bibliotheca 
Ruthena. Die Litt. z. > Lits u. G. d. 
Fürstentums Reuss j. u. ä. L. (39.-42. 
Jahresber. d. Ges. v. Freunden d. Natur- 
wiss. in Gera, 1896-99.) 88 S. [1979 

Ermisch, H., Uebersicht üb. neuer- 
dings erschienene Schriften u. Auf- 
sätze z. nächs G. u. Altertkde. 
(N. Arch. f. sächs. G.22,212-24.) [1980 

Jecht, R., Lausitz. Litt. (N. lausitz. 
Magaz. 76, 297-306.) [1981 

Schottmüller, K., Uebersicht d. 
Erscheinungen auf d. Gebiet d. 
Posener Provinzial-G.: 1899. (Hist. 
Monatsbll. f. d. Prov. Posen 1, 133 
-41.) [1982 


Steinhausen, G., Bibliogr.: 1899. 
Forts. (Zt. f. Kultur-G. 8, 255-72; 
378-54.) - [1983 

Mühlbrecht, 0., Wegweiser durch 
d. neuere Litteratur der Rechts- u. 
Staatswissenschaften. Bd. II: 1893 
-1900. Berl., Puttkammer & M. xvj, 
651 S. 30 M. — Ders., Uebersicht 
d gesamten staats- u. rechtswiss. 
Litt. (s. 1900, 1974). Jg. 33: 1900. 
Ebd. xxx, 300 S. 6 M. [1984 

Bibliotheca hagiographica latina 
(s. 1900, 1975). Fasc. 5-6: Nazarius- 
Zoticus. D 881-1304. [1985 

Loesche, G., Bibliogr. üb. d. d. 
Protestantismus in Oesterr. betr. 
Erscheinungen d. J. 1899. (Jahrb. d. 
Ges. f. G. d. Protest. in Oesterr. 21, 
243-54.) [1986 

Schön, Th., Württ. kirchenge- 
schicht), Litt. v. J. 1899 m. Nachtrr. 
v. 1898. (Bll. f. württ. kirch.-G. 4, 
187-92.) [1987 

Kehrbach, K., Das gesamte Er- 
ziehungs- u. Unterrichstwesen in d. 
Ländern dt. Zunge (s. Nr. 18). Il: 
1897, Abtlg. 4. S. 745-1100 u. xvij S. 
5 M. [1988 

Huber, N., Die Litt. d. Salzburger 
Mundarten; bibliogr. Studie, verbess. 
u. vermehrt in 2. Aufl. durch H. L. 


Wagner. (Mitt. d. Ges. f. Salzburg. 
Lakde. 40, 67-102.) Sep. Salzb., 
Dieter. 1900. 36 S. 1 M. [1989 


Bibliographie Nr. 1977— 


2023. 


Laban, F., Bibliogr.: Okt. "mai 
Sept. 1900. ıRepert. f. Kan-tw- 
23, j-cLnj.)— Ch. Gaehde, Theater-: 
(Dt. G.bll. 2, 154-64.) 157 

Hoffmann-Krayer, E., pt ae 
üb. schweiz. Volkskde.: 1400.  Schez 
Arch. f. Volkskde. 5, 73-50; 11 


L 


2. Geographie. 
Petzold, E. H., Gemeinde- : 
Ortslexikon d. Dt. Reichs. 2 Rs- 
Bischofswerda, Petzold. 1900 f ar 


1165 S. 15 M. 1a 

v. Thudichum, Bericht üb. d Forte tw 
d Grundkartenarbeit. (Korr.-Bl d team- 
Ver. 43, 176-78). — G. Seeliger, De Kr 
Grundkarten. (Hiet. Viertelj schr. 4 23°: — 
F. A. Hoefer, Over de hist.-s:atist ac» 
kaarten. (Bijdragen etc. v. het hist. Gero tei, 
te Utrecht 22,xLv-Lxxjv.)— F. J. L. Kramer. 
Hiet.-statist. schetskaarten. [Neder] Arn- 
venbl. 19001901, 122-25) — G. Hey. Zurim 


namenforschg. (Dt. Gb. 2. 13-51: & 
Wäschke, Nachwort. (Ebd. 131-533 , Vek 
Nr. 33. LE 


Richter, E., Neue Erörtern. zur 
hist. Atlas d. österr. Alpenländer. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschr 
Ergünzgsbd. 6, 858-70.) — C. Gia- 
nonni, Zum hist. Atlas d ser 
Alpenländer. (BI. d Ver. f. Liisce. 
v. Niederôüsterr. 33, 473-847: — 
J. Lampel, Die Gemärke des Land- 
buches (e ‘98, 24). Forts. (Ebd. 371 

-416.) — Ders., Wo lag Mochel" 
(8 ‘98, 1776). Schluss. (Ebd. Gë 
-14) — Rich. Müller, Mochinle u 
Malleben. (Ebd. 34, 1506-53 — 
Ders., Neue Vorarbeiten z. altüsterr. 
Namenkde. (Ebd. 342-419. fisu 

P., V., Zur hist. Topogr. d. Liesertnalet 
(Carinthia I, Jg. 90, 57-53: 162-65. 91, 3541; 
— À. Mällner, J. D. Floriantschitech de 
Grienfelds Karte v. Krain, 1744. (Are, à 
222-214) — V. Hintner. Ueb. einige Taal- 
namen Deutschlands. (Zt. d Ferdinaudeusi 
44, 57-84; 197-99.) es 

Prinzinger, A., Zur salzhurg. 
Geographie (s. 99, 1861). Altsalz- 
burg, Tl. H. (Mitt. d. Ges. f. Salz- 
burg. Ldkde. 40, 11-27.) [1% 

Rapp, L., Topogr. -hist. Beschreihg. 
d Generalvikariates Vorarlberg ıs. 
Nr. 26). IV, 6. S. 481-576. [1997 

Knapp, Ch. u. M. Borel, Geogr. 
Lexikon d. Schweiz (s. Nr. er: Liz. 
6-8. S. 81-128, Ktn. — d. L. Brand- 
stetter, Beitrr. z. schweiz. Ortsnamen- 
kde. (8. ‘97, 31). IV. (Geschichts- 
freund 55, 259- 80.) [1948 


Bi bliographieen u. Litteraturberichte. — Geographie. — Sprachkunde. *79 


_ Morf, H., Deutsche u. Romanen 
Aa d Schweiz. Zürich, Fäsi & B. 


61 S. ıM. 20. [1999 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 18 Andr. 
FE` i scher. 


Busch, J., Uebers. üb. d. Orts- 
za amen im frink. Baden. (Mannheimer 
G -bll. IL, Nr. 4 f) [2000 

Kempf, F., Der Stadt Freyburg 
ra Breyssgaw Abcontrafehtung v. 
€ regor. Sickinger 1559. (Schau-ins- 
Land 27, 25-26.) [2001 

Elsass- Lothringen. Landes- u. 

Ortsbeschr.; hrg. v. statist. Bureau 
d. Ministeriums f. Els.-Lothr. (s. 
Nr. 32). Lfg. 3 (Tl. I, S. 289-335 u. 
"EL II, S. 1-144). 2 M. [2002 

Jung, R., Die erste Ausgabe v. 

Merians Stadtplan 1623. (Arch. f. 
Frankf. G. u. Kunst 7, 308-10.) [2003 
Otto, F., Namen u. Lage v. Wiesbadener 
Oovrtliclikeiten. (Ann. d. Ver. f. nass. Altert.- 
kde. 31, 193-202.) [2004 
Cramer, F., Rheinische Ortsnamen 
aus vorrömischer u. römischer Zeit. 
Düsseldorf, Lintz. 173 S. 3 M. [2005 
Rez.: Rhein. G.bll. 5, 317-19. 
Leithäuser, J., Bergische Orts- 
namen. Elberf., Baedeker. 246 S. 
5 M. [2006 
Ambrosius, E., Die Volksdichte 
am dt. Niederrhein. (Forschungen 
z. dt. Landes- u. Volkskde. XIII, 3.) 
Stuttg., Engelhorn. 115 S., 2 Ktn. 
9 M. 60. [2007 
Wildeman, M. G., De groote Kaart 
van Delfland van 1712. (Oud- Hol- 
land 18, 232-40.) Vgl.: E. W. Moes, 
Naschrift. (Ebd. 241-44.) [2008 
Weiss 9 R. 9 Neue Erklärgn. d. 
Namen v. einig. wichtig. Orten in 
Niedersachs.: Minden, Pyrmont, Em- 
pelde. (Zt. d. hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. 1900, 97-193.) — Rustenbach, 
Der ehemal. Gau Wikanavelde. (Ebd. 
207-48, Kte.) [2009 
Hertel, G., Die Wüstungen im 
Nordthüringgau: in d. Kreisen 
Magdeb., Wolmirstedt, Neuhaldens- 
leben, Gardelegen, Oschersleben, 
Wanzleben, Calbe und der Graf- 
schaft Mühlingen. (= Nr. 2158.) Halle, 
Hendel. xxxjv, 559 S. 16 M. [2010 
Lorenz, G., Die Kartographie d. 
Erzstifts u. Herzogtums Magdeburg. 
(G.bll. f. Magdeb. 35, 154-221.) [2011 

Naumann, L., Skizzen u. Bilder 

zu e. Heimatskde. d. Kreises Eckarts- 


berga. Hft. 2. Eckartsb., Buchhdig. 
d. Eckartshauses. 1900. 126 8. [2012 
Rez.: Mansfelder Bll. 14, 201 Grössler. 
Brecher, A., Darstellg. d. terri- 
torial. Entwicklg. d.brandenb.-preuss. 
Staates v. 1415 bis jetzt m. besond. 
Berücksicht. d. dt. G. 16. Aufl. 
Berl., Reimer. 32,5 ><47 cm. Farbdr. 
80 Pf. [2013 
Friedländer, E., Beitrr. z. G. 
d. Landesaufnahme in Brandenb.- 
Preussen unter d. Gr. Kurf. u. Fried- 
rich II/I. (Hohenzollern-Jahrb. 4, 
336-59.) [2014 


Niessen, P. van, Die Lage d Burg „Chinz“ 
u. ihres Gebietes. (Schrr. d. Ver. f. G. d 
Neumark 10, 73-87.) [2015 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae latinae (s. Nr. 
46). Vol. I, 2: absurdus-acus. Sp. 
225-464. Vol. U, 2: an-aplüda, ad- 
pluda. Sp. 1-240. à 7 M.20. [2016 


E. Hauler, Zum Thes. ling. lat. (Zt. f. 
österr. Gymn. 52, 26-34.) 


Grundriss d german. Philol., hrsg. 
v. H. Paul (s. 1900, 2011). I, 6. 
xx S. u. S. 1233-1621. 6 M. [2017 

Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch 
(s. Nr. 49). X, 5-6: Sicher-Sinn. Sp. 
721-1104. 4 M. [2018 

Uhlenbeck, C. C., Zur dt. Etymo- 
logie. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 
u. Litt. 26, 290-316.) [2019 

Gantler, La langue etc. des anciens Ger- 
mains 8. Nr. 2.09. [2014 a 

Wadstein, Kleinere altsächs. Sprachdenk- 
mäler, s. Nr. 51. Rez.: Jahrb. d. Ver. f. 
niederdt. Sprachforschg. 26,148-54W.Schlüter; 
Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen 105, 
3531-86 Leitzmann. [2020 

Klenz, H., Die dt. Druckersprache. 
Strassb., Trübner. 1900. xxjv, 128 S. 
2 M. 50. [2021 

Kluge, Friedr., Rotwelsch. Quellen 
u. Wortschatz d Gaunersprache u. 
d verwandten Geheimsprachen. I: 
Rotwelsches Quellenbuch. Strassb., 
Trübner. xvj, 495 S. 14 M. [2022 


Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 21 Ludw. 
Neumann. 


Kisch, G., Nösner Wörter u. 
Wendungen; e Beitr. z. siebenbürg.- 
sächs. Wörterbuch. Progr. Bistritz. 
1900. 178 8. [2023 

Rez.: Korr.-Bl. d Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 


24, 11 Schullerus. Vgl.: Kisch, Zur Wort- 
forschg. (Ebd. 37 f.; 65-571.) 


6* 


*80 

Idiotikon, Schweizer. (s. Nr. 57). 
Hft. 42. (Bd. IV, Sp. 1745-1904. 
2 M. 2024 


Fischer, H., Schwäbisches Wör- 
terbuch; auf Grund d. v. A. v. 
Keller begonnenen Sammilgn. u. m. 
Unterstützg. d. württemb. Staates 


bearb. (In ca. 30 Lfgn.) Lfg. 1. 
Tübing., Laupp. 4°. Sp. 1-160. 
2 M. 50. [2025 


Haag, Die Mundarten d. ober. Neckar- u 
Donaulandes, s. 1900, 60. (Reutlingen, Hutzler. 
#0 Pf) Rez.: Anz. f. dt. Altert. 27, 14346 
d. Schatz. [2026 

Pamu h., Histor. Wörterbuch 
d. elsäss. Mundart mit besond. Be- 
rücksicht. d. früh-neuhochdt. Periode. 
Strassb., Heitz. xv, 447 S. 25 M. [2027 

Henry, V., Le dialecte alaman de 
Colmar (Haute-Alsace) en 1870. 
Biblioth. de la faculté des lettres de 

aris. XI) Paris, Alcan. 1900. xjv, 
244 S. 8 fr. [2028 

Rez.: Rev. crit. 101. Nr. 23 Clarac. 

Besler, M., Die Forbacher Mund- 
art und ihre franz. Bestandteile. 
Progr. Forbach. 1900. 4°. 31 S. [2029 

Hoffmann, Karl, Laut- u. Flexions- 
lehre d. Mundart d. Moselgegend v. 
Oberham bis zur Rheinprovinz. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 12, 61 
-147.) [2029 a 

Krause, @., Die Mundarten im 
nordwestl. Teile d Kreises Jerichow. 
I: Prov. Sachsen (s. 1900, 2026). 
Schluss. (Jahrb. d Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. 26, 56-80.) [2030 

brechsler, Beitrr. z. schlesisch. 


Wörterbuche. (Mitt. d. schles. Ges. 
f. Volkskde. Hft. 7, S. 61-71. NM 
S. 8-15.) [2031 

Förstemann, E., Altdt. Namen- 
buch. 2. Aufl. (s. Nr. 62) I: Per- 
sonennamen. Lfg. 5-7. Sp. 624 
-1104. à 5 M. Ee 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 27, 129-37 e Grien- 


berger. | 
Arnold, R. F., Die dt. Vornamen. 
2. Aufl. Wien, Holzhausen. 1900. 
758. 1 M. [2033 
Neubauer, Die Schöffenbücher d. 
Stadt Aken. (G.bll. f. Magdeb. 36, 
288-341. Vgl. ‘98, 225). [2034 
[Verwertung d. Textes f. d. Namenkunde!] 
Weise, O., Zur G. d. d. Vornamen v. Eisen- 
berger Bürgern. (Mitt. d. geschichts- u. 
altert.forsch. Ver. zu Eisenberg 16, 39-42.) [2035 


Bibliographie Nr. 2024—2072. 


4. Paläographie; Diplomatik; 
Chronologie. 
Monumenta palaeographica s Nr. 
66). I, 3-4; hrsg. v. A. Chrorst 
à 10 Taf. à 20 M. (208 
Ficker, Joh. u. 0. Winckelmann, 
Handschriftenproben d. 16. Jb. nacè 
Strassburger Originalen. Strassb, 
Trübner. Fol. 102 Taf.,.210 S Text 
60 M. [aug 
Prinet, M., La paléographie et la 
diplomatique. Introd. à un cours de 
sciences auxil. de l'hist. professe a 
la faculté des lettres de l'universite 
de Besançon 1900-1901. Besançon 
impr. Jacquin. 24 S. KE 
Wattenbach, \chriftwesen im Mittelalter, 
s. "op, 15393. Rez.: Hist. Zt 26, Sais 
Kehr. EE 


Redlich, Osw., Geschäftsurkunde 
u. Beweisurkunde. ‘Mitt. d. Inst f. 
österr. G .forschg. a a 6,1 
-16.) — L. M. artmann, N Notare d 
langobard. Könige. (Ebd. 17-24.) — 
P. Kehr, Scrinium u. Palatium; zur 
G. d. päpstl. Kanzleiwesens im 11. Jh. 
(Ebd. 70-112.) — L. v. Fejerpatakr, 
Die Urkk. Kg. Béla's III. v. Ungarn, 
1172-96. (Ebd. 220-34.) [2040 

Poupardin, R., Étude sur la di- 
plomatique des princes lombard: de 
Bénévent, de Capoue et de Salerne. 
(Mélanges d'archéol. 21, 117-80.) [2041 

Kehr, K. A., Die Urkk. d.normann- 
sicilisch. Könige; e. diplomat. Unter- 
suchg. Kapit. 5. Füälschen. X: Mara 
de Valle Josaphat. Berlin. Diss. 
Innsbr., Wagner. 1900. 34 S. [42 

Priebatsch, F., Die brandenburg. 
Kanzlei im Mittelalter. (Archival. 
Zt. 9, 1-27.) [2043 

Wecken, F., Untersuchgn. über d. 
Urkundenwesen d. Bischöfe v. Minden 
im 13. Jh., 1206-93. (Sep.a.: Zt. f. 
vaterl. G. ete. Westfal. 58, II, 23-14, 
Taf.) Marburg. Diss. 1900. [2044 


Jostes, F., Altsächs. Kalender aus 
Werden u. Hildesheim-Essen. (Beitrr. 
z. G. d. Stiftes Werden 4,138-52.1 [2045 

Luschin v. Ebengreuth, Au 
Jahreszählung u. Indiction zu Siena. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
Ergänzgsbd. 6, 383-38.) [2046 

Lampel, J., Unser frawentag zen 
der patmvart. (Bll. d Ver. f. Ldkde. 


$Sprachkde. — Paläogr.; Diplomatik; Chronol. — Sphragist. u. Herald. 


w. Niederösterr. 33, 493-98.: 34, 568 
BER [2147 

Nüssle, E., Einführg. d. gregorian. Kalen- 
ders in Mannheim 1656. (Munnheimer G.bll. 
II, Nr. 1.) [2048 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Primbs, K., Nachtrr. zu d. Mitt. 
üb. d Sammlg. v. Siegelabgüssen d. 
k. allgem. baier. Reichsarchivs (s. 
1900, 86). Forts. (Archival. Zt. 9, 
28-101.) [2049 

Seyler, Siegel d. Mittelalters De 
d. Siegelzeichngn. d. Archivars 
Beyer]. (Dt. Herold 1901, Nr. 5 m. 
2 Taf.) [2050 

Siegel, Die westfäl., d. Mittelalters, s. 


1900, 2040 Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 51/52 
Tangl. [2051 


Siebmachers E (s. Nr. 
80). Lfg. 449-454. [2052 
Inh.: Lig. 449 u. 151 = Bd. VII, Abtlg. 3, 
Hft. 2 u.3: Abgestorben. Adel d. Provinzen 
Ost- u. Westpreussen u. abgestorb. Adel d. 
Prov. Brandenb. Supplem. Hft. 2! u. 3. — 
Lfg. 450, 453 u. 454 = Bd. DI, Abtlg. 11: 
Adel d. russ. Ostseeprovinzen, Hft. 20-22. 
Textbog. 43-64, Taf. 121-179. — Lig. 452 = 
Bd I, Abtig. 1, Bd. 2: Die dt. Souveräne u. 
Lande, Hit. 4 Textbog. 12-15, Taf. 55-72. 
Anthony e, Siegenfeld, Das Landes appen 
d Steiermark, s. Nr. 82 Rez.: Anz. f. dt. 
Altert. 27, 149-55 A. E. Schönbach "2053 
Herzberg- Fränkel, S., Die Bru- 
derschafts- u. Wappenbücher v. St. 
Christoph auf d. E (Mitt. d. 
Inst. f. österr. G.forschg. Ergünzgsbd. 
6, 355-412, Taf.) [2054 
Bürkel . L. Ver Entwicklg. d. 
Wittelsbachisch. Wappens u. seine 


erste Verwendg. auf Münzen. (Mitt. 
d baier. num. Ges. 20, 69-74, 
Taf. 3.) [2055 


Rheude, M., Wappenskulpturen in d. Do- 
minikanerkirche zu Regensburg. (Dt. Herold 
1900, Nr. 12, Taf.) [2056 

Alberti, 0. v. Württemb. Adel 
u. Wappenbuch (s. 1900, 99). Hft. 
10. S. 617-96 m. Fig. u. Figuren- 
Register z. 1. Bd. (525) 3 M. [2057 

Mone, F., Kritik d. Wappen d. Minne- 
sänger aus Schwaben (s. 1::00, 2016). Schluss. 
(Diözeaanarch. v. Schwaben 1%, 141f.; 18-90. 
19. 21-23; 24) [205% 

Wilckens Die baier Wecken im 
Wappen v. keie (Mannheimer G.-bll. 
1901, Nr. 3.) ; i [2059 

Hauptmann, 10 mittelrhein. Wap- 
pengruppen. (Jahrb. d. herald. Ges. 
„Adler“ 10, 1-46, 17 Taf.) [2060 

Küch, F., Entwicklg. d. bergisch. 
Wappens. (Beitrr. z. G. d. Niederrb. 
15, 1-36, 6 Doppel Tat: [2061 


*81 


Raadt, J. Th. de, Sceaux armoriés 
des Pays-Bas et des pays avoisinants 
(s. Nr. 85). HL An INL S. 377-511, 
Taff.; S. 1-136, Taff. à 6 fr. [2062 

Spiessen, M. v., Wappenbuch d. 
westfäl. Adels (s. Nr. 86). Lfg. 9-10 
S. 49-72, Taf. 242-301. à 6 M. [2063 

Bardeleben, C. v., Zur G. d. kgl. preuss. 
Wappens. (Dt. Herold 1901, Nr. 1) — 
E. Zellner, Zur Genealogie d. kgl. preuss. 
Wappenadlers. (Ebd.) — A. M. Hildebrandt, 
Die Heraldik bei d. Krönungsfeierlichkeiten 
1:01. (Ebd ) — Berth. Schmidt, Das Wappen 
d. Fam. v. Maltzan u. v. Maltzalın (Ebd. 
Nr. 5.) [2064 

Krane, A. Frhr. v., Wappen- u. 
Handbuch d. i. Schlesien landsüssig. 
Adels (einschliesslich d. Oberlausitz). 
Görlitz, Starke. 5 Lfgn. à 10 M. [2065 

Hupp, 0., Zum Wappen d Stadt Memel. 
(Dt. Herold 1991, Nr. 2.) — Sembritzxki, Das 
Memeler Stadtwappen. (Ebd. Nr. 3.) — Ders. 
Das Wappen d. Fam. Mu'tray. (Ebd. 
Nr. 2.) [2066 

Stryk, W. v., Das Wappen d. 
Stadt Riga. Riga, Deutsch. 22 >< 33 


cm. Farbdr. 3 M. 2067 

Löwis of Menar, K. v., Einige 
unbekannte Wappen (Jahrb. f. 
Geneal. Jg. °99, 148-50.) [2068 


6. Numismatik. 


Riggauer, N., Ueb. d. Entwicklg. 
d. Numismatik u. d. num. Sammlgn. 
im 19. Jh. Festrede geh. in d. baier. 
Akad. (Sep.a.: Beil z. Allg. Ztg. 1900, 
Nr. 261f.) Münch , Franz. 4°. 24 S. 
60 Pf. — Ders., Erwerbgn. d. kgl. 
Münzkabinets unter d. Regierg. Sr. 
kgl. Hoheit d. Prinz-Regenten. (Mitt. 
d. baier. num. Ges. 20, 141-47, 
Taf. 5.) [2069 

Münz- u. Medaillen-Kabinet d. 
Frhrn. Wilb. Knigge. Hannov. 
Rosenberg. 323 S. 12 M. [2070 

Dannenberg, H., Münzmeister auf 
Mittelaltermünzen. (Zt. f. Num. 22, 
277-94.) — D ers., Mittelaltermünzen 
mit Umschriften in der Volkssprache. 
(Num. Zt. 32, 203-14.) [2071 


Reber, R., In d. Schweiz aufge- 
fund. Regenbogenschüsseln u. ver- 
wandte Goldmünzen. (Anz. f. schweiz. 
Altert.kde. N. F. 2, 157-66, Taf. 5.) 
— W. Nestle, Funde antiker Münzen 
im Kgr. Württemb. u. Hohenzollern. 
Nachtr. 8 (Fundberr. a. Schwaben 
8, 77f) — E. Ritterling, Gesamt- 


‚82 


fund röm. Denare aus Flonheim. 
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 31, 
180-92.) 

Babelon, E., La silique romaine, 
le sou et le denier de la loi des 
Francs Saliens. (Journ. des savants 
1901, 105-21.) [2073 

Menadier, J., Ein Pfennig d. 
Kaisers Karl III. (Zt. f. Num. 22, 
8312-14.) — Ders., Der Münzschatz 
d. St. Michaeliskirche zu Fulda (s. 
1900, 2058). Nachtr. (Ebd. 295 
-311.). — Ders., Der Denarfund v. 
Schmölin. :Ebd. 315.) — Ders., Der 
Fund v. Kleinvach. (Berl. Münzbll. 
Nr. 239 ff). [2074 

Dannenberg, Die dt. Münzen d. süchs. u. 
frank. Kaiserzeit, s. "#9, 108. Entuegng v. 
D. auf Bahrfeldts Rez.: Berl. Munzbll. Nr. 


821f. — Dannenberg, Nachtrr zu Rd. 
I-III. (Ebd. Nr. 938-:,5.) [2075 


Dannenberg, H., Der Denarfund v. 
Usedom. (Zt.f. Num. 22,266-76.) [2076 

Trachsel, C. F., Trouvaille de 
Niederbipp au canton de Berne. 
(Rev. belge de num. 56, 44-47.) — 
F. Alvin, Deux deniers ined. d’Otbert, 
évêque de Liege, 1092-1119. (Ebd. 
29-34.) — J. Gaillard, Deux deniers 
inéd. de Rodolphe de Zaeringen, 
prince-évêque de Liege, 1167-1191. 
(Ebd. 35-43.) [2077 

Bürkel, L. v., Die süddt. Münz- 
bilder d. 12. u. 13. Jh. (Berl. Münzbil. 
Nr. 236 ff.) — Ders., Süddt. Halb- 
brakteaten (8. 1900, 2059). II. (Mitt. 
d. baier. num. Ges. 19, II, 47-56; 
Taf. 2-5) — Ders., Die Münzen 
Ludwigs V. d. Brandenburgers. Zt. 
d. München. Altert.- Ver. 12,13 f.) [2078 

Buchenau, H., Denare d. Bischofs 
Eberhard II. v. Bamberg. (Bl. f. 
Minzfreunde 1900, 158 f.) — Ders., 
Zur lippischen Münzkde. d. 13. Jh. 
(Ebd. 157f,) [2079 

Grillo, G., Le monete di Enrico VI. 
di Svevia; note sulla zecca di Milano. 


Milano, Abbiati. 7 S. [2080 
Bahrfeldt, E., Denarfunde v. 
Brandenb. a. H. (Berl. Münzbll. 


Nr. 221-23; 233.) — Ders., Fund 
magdeburg. Brakteaten. (Ebd. Nr. 
230 f.; 234.) — Ders., Denarfund 
v. Soldin. (Ebd. Nr. 232 ff.) [2081 

Heuser, E., Wormser Pfennige d. 
13. Jh. Beschreibg. d. Münzen d. 
Fundes v. Kerzenheim in d. Rhein- 
pfalz. (Sep.-Abdr. a. d Antiquitäten- 
Ztg. zu Stuttgart.) Stuttg., Pfisterer. 


| 


e EE m 


Bibliographie Nr. 2072— 2108. 


1900. 19 S. — Ders., Der Pfenniz- 
fund v. Kerzenheim. :Frankturter 


[2072 . Münzztg. 1, 2-6; 26-36 etc Ders, 


Zum Pfennigfund e Kerzenh. ‘Pfiiz 
Museum 1901, Nr. 4.) 720%? 

Lockner. G. H., Ein Sparbüch:en- 
fund mit Pfennigen aus d Wende e 
14. zum 15. Jh. (Frankfurter Münrrrz. 
1, 7-13; 37-46 etc.) [2083 

Noss, A., Die pfalzgräfl. Rupreck:s 
goldgulden. (Mitt. d. baier. num. 
Ges. 20, 7-68, 2 Taf.) [ara 


Katalog d. Münzen- u. Medaillen- 
Stempel-Sammlung d. k. k. Haupt- 


münzamtes in Wien. Bd. I Wien, 
Hof- u. Staatsdruck. Fol. 223 S, 
23 Taf. 5 M. [208 


Fiala, E., Verschiedenes a d Haler 
Münze. (Num. Zt. 32, 215-55.) [20% 

Schroetter, Frhr. v., Die Münz- 
prägung in Neuenburg is. 1900, 2463. 
Berichtigungen u. Ergänzgn. ärt 
Num. 22, 316 f.) [20x7 

Medaillen u. Münzen d. Gesamt- 
hauses Wittelsbach "e ‘99. 
Bd. I (Baier. Linie), Tl. 2: 
Regierg. Karl Albert VII. 
Gegenw. xxxjx S. u. S. 271-5, 
8 Tat. 20 M. [2038 

Kull, J. V., Aus baier. Archiven 
(s. ‘97, 1959). Forts. (Mitt. d. baier. 
num. Ges. 19, lI, 11-46. 20, 75-119. — 
Kollmann, Der baier. Rautenschild 
als Contremarke. (Ebd. 20, 148.) — 
G. Habich, Ueb. einige Medaillen 
Albrechts V. u. seiner Söhne. Ebd. 
19, II, 57-61 u. Taf. a 20, S. 140. 
— Ders., Ueb. 2 Medailen. Zeichnen 
(Ebd. 20, 135-39, Taf. 4) — Ders., 
Ein Fälscherstückchen. (Ebd. 149) 
— E. Merzbacher, Imitationen baier. 
Halbbatzen a. d. Zeit d. 30 jähr. 
Krieges. (Ebd. 120-26) — C. F. 
Gebert, Kurf. Max Emanuel regt 
1721 e. Münzkonvention baier. u. 
schwäb. Kreises an. (Ebd. 127 f.. — 
F. Och, Ueb. e. bisher unbek. Me- 
daille d. Herzogs Ferdinand d. War- 
tenbergers. (Ebd. 129-34.) [2089 

Schöffmann, J. B., Verzeichn. d. 
baierisch. mittelalterl. Münzen d 
Sammign. d. hist. Ver. v. Nieder- 
baiern. (Verhdign. d. hist. Ver. f. 
Niederbaiern 36, 1-28.) — dJ. V. Kull, 
Zur Mons OG d. Fürstbischöfe e 
Freising. (Altbaier. Monatsschr. 2, 
140-42.) [2090 


.. Kurfürsten. 


Numismatik. 


Lockner, 6. H., Zur fränkisch. 
Münzkunde. (Ann. d. hist. Ver. f 
Unterfranken etc. 42, 247-54 u. Taf.) 
— Ders., Die letzten Mainzer Gold- 
gulden mit d. Wappen d. 4 rhein. 
(Frankfurter Münzbll. 
Jg. 2.) [2091 

Gebert, C. F., Die Marken u. 
Zeichen Nürnbergs. Nürnb. Ver. f. 
Münzkde. 4° 32 S. 16 Taf. [2092 

Bahrfeldt, E., Münz- u. Geldwesen 
d. Fürstentümer Hohenzollern. (Berl. 
Münzbll. Nr. 218-20; 226-30.)—Ders., 
Zur Münz-G. d. Reichsstadt Worms 
im Mittelalter. (Ebd. Nr. 238-41; 
244.) Ders., Zur ravensberg. 
Münzkde. (Ebd. Nr. 216 f.) Ders., 
Des Wardeins Rud. Teufinck Münz- 
probierungen. (Ebd. Nr. 223) — 
Ders., Zur Münzpolitik Friedrichs 
d. Gr. (Ebd. Nr. 242 ff.) — Ders., 
Hinterpommerns Münz-G. zur bran- 
denb. Zeit d. 17. Jh. (Ebd. Nr. 215 
-17.) — Münz- u. Geldwesen in Glatz 
zur Zeit Friedrich Wilhelms II., 
1807-13 (s. °98, 1901). Nachtr. (Ebd. 
Nr. 214.) [2093 

Cahn, J., Der Rappenmünzbund; 
e. Studie z. Münz- u. Geld-G. d. 
ober. Rheinthales. Heidelb. Winter. 
218 S, 4 Taf. 7 M. [2094 

Wiener, L., Note p. serv. à l'hist. 
de la numism. pend. la minorité de 
Charles III. (Mém. de la Soc. d’archl. 
lorraine 50, 108-28, Taf.) [2095 

Seubert, Verzeichn. d. in d. 
Sammlg. d. Mannheimer Altert.-Ver. 
befind]. pfälzisch. u. badisch. Münzen 

u. Medaillen. Mannh., Selbstverl. d. 
Ver. 1900. 214 S., 6 Lichtdr.-Taf. 
M. Huffschmid, 2 
Schaumünzen. (Mannheimer 
G.bll. 1901, Nr. 5.) [2096 

Witte, A. de, Les jetons et les 
médailles d’inauguration frappés par 
ordre du gouvernement general aux 
Pays-Bas autrichiens, 1717-94 (s. '99, 
1980). Forts. (Rev. belge de num. 56, 
104-13; 205-18; 411-27. 4 Taf.) Sep. 
Brux., Goemaere. 122 S., Taf. 
5 fr. [2097 

Serrure, C. A Les monnaies des 
comtes de Limburg-sur-la Lenne. 
(Gazette num. 2, 135-43.) [2098 

Stange, E., Bericht wegen der Muntz in 
d. Grafsch. Ravensberg (Num. Anz. 1901, 
Nr. 1f) — Ders, Die Ausprägung währ. d. 


Mindener Belagerg. v. 1634. (Ebd. 1900, 
Nr. 12) — Ders., Die „Cassirung“ der 


— Genealogie. 


*83 


Mindener Notmünzen. (Ebd. 1901, Nr. 2) — 
À. Finkam, Die an Braunschweiger u. Han- 
noveraner verlieh. Ehrenzeichen f. Krieg, 
Verdienst u. Dienstalter. (Ebd. Nr. 3ff) — 
Pfanneberg, Göttinger Kupfermünzen d. J. 
1631. (Protokoll d. Ver. f. G. Göttingens 
"98,99. 9-13.) [2099 

Menadier, J., Schaumünzen d. 
Hauses Hohenzollern. Berl., Selbst- 
verl. d. Kgl. Museen (in Kommiss. 
bei A. Asher & Co.). gr. Fol. 
184 S., 90 Taf. 120 M. 

Rez.: Beil. z. Allg. Ztg 
Habich; Forschgn. z. b 
14, 325 f. v. Schroetter. 


Oertzen, 0., Die mecklenburg. 
Münzen d grhzgl. Münzkabinets. Í: 
Die Brakteaten u. Denare. Schwerin, 
Bärensprung. 1900. 4°. 48 S., 5 Taf. 
4 M. [2101 

Friedensburg, F. u. H. Seger, 
Schlesiens Münzen u. Medaillen d. 
neuer. Zeit. Breslau, Schles. Museum 
t. Kunstgewerbe u. Altertümer. Fol. 


vi], 104 S., 50 Taf. 30 M. [2102 
Selbstanz. v. F.: Litt. Cbl. 1901, Nr. 24. 


1901, Nr. 114 
randb. u. preuss. G. 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Hofkalender, Gothaisch. genealog. 
(s. 1900, 2083). Jg. 138: 1901. xxjv, 
1174 S., 4 Stahlst. 8 M. [2103 

Taschenbuch, Gothaisch. genealog., 
d. erf Häuser (e 1900, 2084). Jg. 
74: 1901. 1014 S., 1 Stahlst. 8 M. 
— Dass. d. freiherrl. Häuser. Jg. 51: 
1901. 918 S., 1 Stahlst. 8 M. 
Dass. d. adelig. Häuser. Jg. 2: 1901. 


974 S., 1 Stahlst. 8 M. [2104 

Handbuch, Genealog., bürgerl. 
Familien (s. 1900, 2085). Bd. VII. 
xjv, 560 S., 12 Taf. 6 M. [2105 


Beiträge z. Genealogie d. wel- 
fischen Fürsten vom Beginn d. karo- 
lingisch. bis zur salisch. Zeit. Von 
A. Mn. Lpz.,Strauch. 69S. 2M. [2106 

Krüger, Ursprung d. Welfenhauses u. 
seine Verzw-igung in Süddtld., 8. 1900, 135. 
Rez : Hist. Viertelj.schr. 4,9i-99 Roller. [2106 a 

Jaksch, A. v., Eine Genealogie d. 
kärntischen Spanheimer u. d. ur- 
sprüngl. Traditionscodex v. St. Paul, 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
Ergünzgsbd. 6, 197-208.) [2107 

Kekule v. Stradonitz, St., Ahnen- 
tafeln zu 32 Ahnen d. Königs Fried- 
rich I. v. Preussen u. seiner 3 Ge- 
mahlinnen: Elisabeth Henriette v. 
Hessen-Kassel, Sophie Charlotte v. 


KE 


Hannover u. Sophie Luise v. Mecklen- 
burg-Grabow. (Dt. Herold 1901, 
Nr. 1.) [2108 

Domarus, W. v., Beitrr. z. genea- 
log. G. d. Hauses Nassau. I. (Mitt. 
d. Ver. f. nass. Altertkde. 1900/1901, 
112-18.) [2109 

Schmidt, Geo., Stammbaum d. 
fürstl. Häuser Lippe u. Schaumburg- 
Lippe, sowie d. gräfl. Häuser Lippe- 
Biesterfeld u. Lippe - Biesterfeld- 
Weissenfeld. 1900. [2110 


Haan, F. Frhr. v., Genealog. Aus- 
züge aus d. beim bestandenen nieder- 
österr. Landmarschall’schen Gerichte 
publicierten Testamenten. (Jahrb. 
d. her. Ges. „Adler“ 10, 80-319.) [2111 

Jaksch, A. v., Die Wappen-Adel- 
u. Landstands- Diplome im Archive 
d. G.-Ver. f. Kärnten. (Carinthia I, 
91, 4-20; 42-51.) [2112 

Doerr, A. v., Genealog. Daten üb. 
böhm. Exulanten in Sachsen a. d. 
17. Jh. (Sitzungsberr. d. böhm. Ges. 


d. Wiss. 1900, VIL) Prag, Rivnä£. 
30 S. 50 Pf. [2113 


Walter, Th., Der alte Adel d 
Stadt Rufach. (Jahrb. f. G. etc. 
Els.-Lothr. 16, 36-66.) [2114 

Ehrenberg, R., Englische Familien 
in Hamburg. (Mitt. d. Ver. f. hamb. 
G. Jg. 20 (Bd. 7), 257-59.) [2115 

Gritzuer, M., Die bei Gelegenheit d. 
Krönung d. Kurt Friedrich III. zum König 
v. Preussen erfolgten Standeserhebnngen. 
(Dt. Herold 1901, Nr. 1) Vgl: V. Tümp- 
ling-l'halstein, Zur Genealogie der Boyen 
(Kid. Nr. 4) u. Erwiderg. v. Giritzner (Ebd. 
Nr. 5). [2116 

Taube, M. Frhr. v., Beitrr. z. bal- 
tisch. Famil.-G. (Jahrb. f. Geneal. 
Jg. ‘99, 143-47.) — L. Arbusow, Die 
im Deutschen Orden in Livland ver- 
tretenen Geschlechter. (Ebd. 27 
-136.) meet [2117 


Deahna, A., Stammtafeln d. Fam. 
de Ahna Deahna. Als Hs. gedr. 
Stuttg., Grüninger.1:'00.x,1578. [2118 

Grössler, H., Der Ursprung der 
Edelherren v. Arnstein u. v. Bie- 
senrode im Mansfelder Gebirgs- 
kreise. (Mansfelder Bll. 14, 166 
-71.) [2119 

Bönhoff, Näheres üb. d. Ge- 
schlecht Bönhoff. (Dt. Herold 1901, 
Nr. 2.) [2120 

Rahden, A. Frhr. v., Aphorismen 
z. Geneal. d. Familien Brockhusen 


Bibliographie Nr. 2108—2162. 


in Reval, Riga u. Kurland. ‘Jar 
f. Geneal. etc. Jg. 99, 192-95.: 218 

Transehe, A. Ve, Analekta 2 
Geneal. d Familien Budde. Era 
187 f.) aa 

Heldmann, Geschlecht v. Dersch ı 
Nr. 2331. en 
von ihr. erst. Auftreten in Sa zeg 
bis zum Ende d Mittelalter. Mn 
d Ges. f. Salzburg. Ldkde. 44. 15 
-248.) 12124 

Sommerfeldt, G.. 3 Schreït-n d Air 
Glasenapp v. Gležmierski, Erbherren d £.- 
galleuschen Güter bei Ortelsburs. 1:%+°. 


Hin Beitr. zur e Glasenapp schen Dech, 
(Jahrb. f. Geneal. etc. ‘32, 137-42.) nt 


Plüss, A., Die Freiberren 1. 
Grünenberg in Kleinbunn=i 
(Arch. d. hist. Ver. d Kant. Bern 16. 
43-292.) ‚2126 

Roder, Ch., Ein nahezu w» 
schollenes Rittergeschlecht Tv Hi:- 
berg] am Ueberlinger See. :Sckrr å 
Ver. TG d Bodensees 29, 201-4.: [21% 

Rahden, Frhr. A. v., Stammtaf- 
d Fam. Kant. (Jahrb. f. Geneal. etz. 
Jg. ’99, 180.) (os 

Manstein, E. v., Chronik d Gs 
schlechts v. Manstein. Wehlaz 
Scheffler. 100 S. 21% 

Mengersen, A. H. v., Entwurf è. 
Stammbaumesd.Fam.v.Mengerser 
Als Ms. gedr. Jena 1899. quer =" 
11 Taf. [2130 

Schmidt, Fr., Das obersächs. "sg: 
harzische) Ministerialgeschlecht 5. 
Morungen. (Zt. d. Harz-Ver. 33, 
II, 165-321; 3 Taf.) [2131 

Oppell, H. L. v., 3 Grabdenkmāler azs 


schles. u. niederlaus. Kirchen, d. Fim 
v.Oppell betr. (Dt. Herold 1901, Nr.4! [KE 


Boor, A. de, Beitrr. z. G. d. bul- 
stein. Fam. v. Saldern. iZt. d. tres 
f. schlesw.-holst. G. 30, 2094-49, 2 


Stammtaf.) 2133 
Conrad, Zur Geneal. d bürgerl Fam 
Schlick. (Dt. tieroli 1900, Nr 12: — 


Pennrich A Dyvorak, Die Urkundenfalschze 
d Reichskanzlers Kasp. Schlick ». Ar 
3095. [SIN 

Schulze, B., Chronik der aus 
Lauban stammenden Fam. Schulze 
(Schultze) nebst einig. Nachrr. oh d 
m. derselb. verwandten u. verschwäg. 
Familien. Lpz., Breitkopf & H. x 
131 S. 4 M. [2135 

Diener, E., Die Zürcher Fam. 
Schwend e 1250-1536. (Neuj.bl. 
hrsg. v. d. Stadtbibl. Zürich auf d. J. 
1901.) Zür.,Füssli. 4°. 538. 3 M. [2136 


Familiengeschichte; Biographie. — Allg. Quellen-Sammign. 


Archiv d. Fam. v. Stackelberg 
Cs. 1900, 174). Il: Quellen z. G. d. 
Pi Adulschen Stammes u. seiner Zweige, 
cl HäuserRotziküll, Ellistfer u. Köllitz. 
Aus d Briefladen d. Güter Piddul, 
T homel, Ellistfer u. Abia, nebst e 
Anh. 236$. Stammtaf. 10M. [2137 
Rolleder, \., Die mährisch. Herren 

v. Sternberg. (Zt.d. Ver. f. G. Mäh- 
rens u. Schlesiens 5, 212-37.) [2137a 
Taube, M. Frhr. v., Stammtatel 

da. freiherrl. Zweiges d Fam. v. Taube 
aus d Hause Maart u. Hallinap in 
seinen Verzweigungen nach Estland, 
Sachsen, Preussen u. Russland. St. 
P'etersb. 1899. 4°. 19S.u.1 Taf. [2138 
Rez.: Jahrb. f. Geneal. etc. Jg. ‘99, 170-:2 

A. v. Gernet. 

Hansen, G. d. Geschlechtes derer v. Uex- 

Xx all, s Nr. 149. Rez.: Jahrb. f. Geneal. 
Jg. 99, 151-62 A. v. Transehbe. [2139 
Volger-Volger, A., Die Volger; familien- 
gzeschichtl. Andeutgn., nach Urkk. u. hand- 
schriftl. Aufzeichngu. ermittelt u. zusammen- 
gest. (Hannov. G.bil. 1900, Nr. 50-52.) [2140 
Sommerfeldt, G., Das preuss. Adels- 
geschlecht v. Wiersban. (Dt. Herold 1901, 
Nr. 4) — D rs, Zur G. d. altadlig. Ge- 
schlechts derer v. Wiersbitzki (Wierz- 
bicki): Mitt a. d haudschriftl Familien- 
chronik v. J. 1765. (Mitt. d. litter. (res. 
„Aluasovia“ 5, 143-59. (2141 


) 
Wulffen, F. v., Nachrr. v. d. Fam. 


"85 


v. Wulffen, vormals auf Haus Nein- 
dorf im Halberstädtischen. Frankf. 
a. O. 1900. 303 8. 2142 
Zeruecke, W. F. H., G. d ; 
Zernecke, e. Rats-Geschlechts d. 
ehemal. freien Städte Danzig u. 
Thorn. Cauthen b. Schönfeld, Bez. 
Königsberg, Selbstverl. 413, xxx B. 
15 M. 40. [2148 
Rez.: Dt. Herold 1901, Nr.3 G. Conrad. 
Stojentin, M. v., G. d. Geschlechts 


v. Zitzewitz (s. 1:00, 2126). TI. II, 
Bd. 1: Darstellung. 1900. [2144 
Rez.: Mona’sbll. d. Ges. f. pomm. G. 1901, 


Nr. 2 Wehrman. 


Biographie, A Allg. dt. (s. Nr. 151). 
Lfg. 227.28 (Bd. XLVI, 23). 8. 161 
-4N0. 4 M. 80 [2145 

Sanımlung bernischer Biographien 
(s. 1900, 2129). Ltg. 26-28 (Bd. 1V, 
161-402). [2146 

Biographie nationale de Belgique 
(s. 1900, 2131) XVI, 1: Nucenus- 
Palfyn. Sp. 1-480. 3 fr. [2147 

Hengst, H., Die Ritter d. Schwarzen 
Adlerordens. Biogr. Verzeichn. sämtl. 
Ritter v. 1701-1901. Berl., Duncker. 
376 S. 10 M. [2148 


II. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Monumenta Germ. hist.: Scripto- 
rum qui vernacula lingua usi sunt 
T. I, 2 s. Nr. 2995; Diplomatum 
regum et imperatorum Germ. Ill, 1 
B. Nr. 2976. 


roichs (s. Nr. 156). Bd. VII s. Nr. 3619. [2150 
Publikationen a. d. steiermärk. 
Landesarchive (s. "Ou, 2055). Abtlg. A. 
Kataloge. 11. Landschaftliches Archiv. 
5. Abtlg.: Finanzwesen. a/l: J. v. 
Zahn, Katalog d. Gültschätzgn. 1900. 
318. 50 Pf. [2151 
Wilhelm, Frz., Die histor. Hand- 
schrr. d. Universitätsbibliothek in 
Innsbruck. (Mitt. d. österr. Ver. f. 
Bibliotheksw. Jg. 5.) [2152 
Truhlár, J., Pabirky z u ob 
Klementinskych (Nachlese aus 
Handschrr. d. Klementinums in Prag) 
(Anzeiger d. böhm. Akad. d. Wiss. 


[2149 
Quellen etc. z. G., Litt. u. Sprache Oester- 
VII u. VIII) | 


[2153 


Veröffentlichungen d. bist. Kommiss. f. 
Nassau (s. Nr. 158). III s. Nr. 2258. (2154 


Keuffer, H., Verzeichn. d. Hand- 
schrr. d hist. Archivs d. Stadt Trier 


(8. Nr. 160). Forts. (Beil. z. Trier. 
Arch. Bd. V.) S. 49-64. [2156 

Veroffentlichangen d hist. Kommiss. d. 
Prov. Westfalen (s. ‘99, 189). [II] s Nr. 


Bu: t. [2156 
Quellen u. Darstellungen z. G. Nieder- 
sachsens (s. Nr. 163). V 8. Nr. 2425. [2157 
Geschichtsquellen d Prov. Sachsen (s. 
Nr. de Bd. 38 s. Nr. 2010. [2158 


Quellen u. Untersuchungen z G. d Hauses 
Hohenzollern, hrsg. v. E. Berner. Bd Is 
Nr 3479. [2159 

gellen z. pommersch. G. (e. '™»7, 157a). 
TI. IV s. Nr. 2175 [2169 

Quellen u. Darstellungen z. G. West- 
preussens. hrsg. v. westpr. G.-Ver. I s. Nr. 
2410. II s. Nr. 2359. [2161 


2, Geschichtschreiber. 


Vildhaut, A., Hdb. d. Quellenkde. 
z. dt. G. te on, 191). Bd.II: Vom Falle 
der Staufer bis zum Auftreten des Hu- 
manismus. 1900. 5318. 4M.80. [2162 

Rez. v. I: Allg. Litt.bl. 1900, Nr. 15 Helmolt. 


"Rp 


Seriptores rerum Germanic. in usum scho- 
larum a Nr. 2.91 (2163 
Chroniken d dt. Städte. Rd. 26: Lübeck, 
Eez.: Hist. Zt. 86, 495 


Bd. II, 8. 1900, 196. 
(2163 a 


-98 W. Stein. 


Chronica Hungarorum, impr. 
Budae 1473; typis similibus reimpr. 
Die Otner Chronik. Fksm-Ausg. d. 
erst. ungar. Druckes nach d Exem- 
plare d. Bibliothek d. ung. National- 
Mit einleit. Studie v. W. 


museums. 
Fraknöi. Aus dem Ung. Wien, 
Gilhofer & R. 1900. 4°. 36; 132 8. 
20 M. [2164 


Kaindl, R. F., Die Sagen von d. 
sieben Ungarn; e. Beitr. z. Kritik d. 
ungar. Chroniken. (Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 209 
-19.) Vgl. Nr. 169. [2165 

Pauler, G. u. S. Szilágyi, A 
magyar honfoglalás kutföi (Quellen 
d. Landnahme durch d. Magyaren). 


Budap., Akad. 4°. 8775. [2166 
Rez.: Kor DL d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
1901, Nr.4. 
Salaba, F., Spuren d. verloren. 


Rosenberger Chronik v. Březan. 
(Časopis musea království Českého 
72, 128-39.) -- Fr. Mareš, Norb. 


Heerman a Václav Březan. (Ebd. 7:, 
221-43.) Vgl. 1900, 190. [2167 

Burger, K., Chronik d. Cisterziense- 
rinnen - Klosters Wonnenthal; veröff. 
v. Jul. Mayer. (Freiburger Diö- 
zesanarch. N. F. 1, 131-221.) [2168 

Roth, W., Geschichtl. Forschg. in 
Stadt u. Bistum Worms im 16. u. 
16. Jh. (Dt. G.bll 2, 175-81.) Nach- 
wort v. A. Tille. Ed 182-84). [2169 

Blöte, J. F. D., De Brabantsche 
en andere kronieken van Willem 
van Berchen Bijdragen voor vaderl. 
gesch. 4. R., 2, 26-41.) [2170 

Meister, A., Niederdt. Chroniken 
a. d. 15. Jh. (Ann. d hist. Ver. f. 
d. Niederrh. 70, 43-63.) [2171 

Oppermann, O., Krit. Studien z. 
älter. Kölner G. I: Die Fälschen. 
d Oliver Legipont zur Ueberlieferg. 
v. St. Martin. (Westdt. Zt. 19, 271 
-344.) [2172 

Bremer, Asmus (Bürgermeister v. 
Kiel), Chronicon Kiliense tragicum- 
curiosum, 1432-1717; hrsg. v. M. 
Stern. (= Nr. 2800.) [2173 

Chronik d. Stadt Mühlhausen i. 
Thür. Bd. I: -1525. Hrsg. v. Jordan. 
Müblh., Danner'sche Buchdr. xıj, 
2288. 5M. [2174 


Bibliographie Nr. 2163—2205. 


Bugenhagen, J., Pomerania: ka 
v. O. Heinemann (= Nr Ai 
Stettin, Saunier. 4°. un. 191: 
10 M. — Vgl.: ©. Heinemann, E 
änzen. (Monatsbll. d. Ges. f porz 
t. 1901, Nr. 5.) a 

Roz.: Monateb!l. d Ga f. pomm G (e 
Nr.4 M. Wehrmann. 


Schmidt, Erich, Die Chronik à 
Bernardinerklosters zu ` Bro len 
Uebers. im Auszuge nebst Anmerim. 
u. verbind. Texte is. 1900, 2148. 1 
Bromb., Mittler. 36 S. 60 Pf. 31% 


Rez. v. I: Hist. Monatabll. f. d. Pres, 
Posen 1, 1:5f. O. Heinemann. 


Güter-Chroniken, Neue kuzim 
dische. Nach d. Guts-Bnefladen ı 
ander. Quellen bearb. u. im Auf. 
d kurländ. Ritterschafts - Comta 
hrsg. v. E. Frhr. v. Fircks. Krb 
spiel Kandau (1. Akte" Mit 
gedr b. Stetfenhagen. (Chronik 
299 S.; urkdl. Beilagen 144 So [214 

Rez. Jahrb. f. Geneal etc. Je. ', If. 
Stavenhagen. 


Muratori Rerum Italicarum serip 
tores. N. ediz. (8. 1901, 178; Fa >. 
SE BK 

Brackmann, A., Die Hss. d. Lie 
pontificalis, Hss., welche Papstkats 
loge, u. Hss., welche Einzelsiten d 
Püpste enthalten; Beilage z. Benrit 
über seine Reise nach Italien Nur 
-Juni 1900. (N. Arch. 26, 308-47. 219 

Rez. v. '99. 2071 (Liber pontif, ed D 
Mommsen): Hist Zt. 87, 82-36 L. M. Han- 
mann. 


3. Urkunden und Akten, 


Recueil, Nouveau, génér. de trait 
etc. de droit intern. (de G. F. d 
Martens), cont. p. F. Stoerk ;s. 19 
2152). 2. Sér., T. XXV, 3 S% 
-628. 4 M. — Table gener. T. 1-3 
348 S. 20M. dk 
Urkunden, Ausgewählte, z dt 
Verfassungs-G., v. G. v. Below u 
F. Keutgen (8.1900, 195. I: Keuter". 
Urkk. z. städt. Verf.-G. 2. Hälfte 
S. xv-xxxvuju. 219-671. 5 M.40. [2 

Rez v. I, 1: Zt. f. Rechts-G. :0, Germa? 
Abde, 2.9-82 Werminghoff, Dt. Lu -Zt 
1900, Nr. 3 Rietschel; Mitt. a. d. hist. I 
29, 139-43 Koehne. 


Fontes rerum Austriacarun À 
1900, 2134. Abtlg. 2: Diplomatarti 
et acta. Bd. 51: Urkk. u. Akten 2. 
G. d. Bened.-Stiftes Göttweig. ONE 


Geschichtschreiber. — Urkunden und Akten. 


“1058-1400; teilweise vorbereitet v. 
-Adalb. Dungel, bearb. v. P. Adalb. 
‚Fr. Fuchs. 8158. 12 M. 30. — Re- 
-gister zu Bd. 1-50; zusammengest. v. 
V. Junk. 608. ıM. [2182 

Quellen z. G. d. Stadt Wien. 
. Abtlg. II (Regesten a. d Archive d. 
St. WA Bd. 2: Verzeichn. d Original- 
Urkk. d. städt. Archives 1412-1457; 
bearb. v. K. Uhlirz. 1900. 4°. jx, 


563 S. 36 M. [2183 
Rez : Litt. Cbl. 1901, Nr. 13 Al Sch.; Mitt. 
d. Inst. f. österr. G forschg. 22, 319-22 Dopsch. 


Kretschmayr, H., Archival. Beitrr. 
z. G. niederösterr. Städte u. Märkte. 
“I: Bruck an d Leitha. (Bll. d. Ver. 
f. Ldkde. v. Niederösterr. 34, 189 
_-227.) [2184 

Jaksch, A. v., Archivberichte aus 
Kärnten. I: Die Graf Lodron’schen 
Archive in Gmünd. (Arch. f. vaterl. 
G. u. Topogr. Kärntens 19, 89-260.) 
Sep. Klagenfurt, Kleinmayr. 4 M. [2185 

Doppler, A. u.H. Widmann, Urkk. 
nu Regesten d Benediktinerinnen- 
Stiftes Nonnberg in Salzburg fs. 1900, 
2156). Forts.: 1500-1534. (Mitt. d. 
Ges. f. Salzb. Ldkde. 40, 249-64.) [2186 

Ottenthal, E. v. u. O0. Redlich, 
Archivberichte a. Tirol (s. "ui, 212). 
II, 1-2. (Mitt. d. 3. [Arch.- -] Sektion 
d. k. k. Central-Comm. V, 1-2) 8.1 


-128. 4M. [2187 
Rez.: Archival. Zt. 7, 192-97 Baumann; 
Hist. 7t. 81, 149 Uhlirz. 
Waldner, F., 5 Urkk. [a. d. JJ. 1330-1592] 
d. ehemalig. Clarissenklosters in Meran. (Zt. 
d. Ferdinandeuins 41, 1858-96.) [2188 


Stidte- u. Urkundenbücher aus 
Böhmen; hrsg. v. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen. IV: Drkumienk d. Stadt 
Budweis; bearb. v. K. Köpl. Bd.], 
Hälfte 1: 1251-1391. Prag, Calve. 
4°. 2968. 12M. 2189 

Landtagsverhandinngen u. Land- 
tagsbeschlüsse, Die böhmischen, v. 
1526 an bis auf d Neuzeit (s. "On, 
1964). X: 1600-1604. 7588. 14 M. [2190 

Langer, E., Materialien z. G.- 
forschg. im Adlergebirge (s. og, 204). 
I, 2. 8. 57-154. 2 M. 20. 2191 

Lechner, K., Nachtrr. zum Codex 
diplom. et epistol. Moraviae (s. 1900, 
2159). Schluss. (Zt. d. dt. Ver. f. 
G. Mährens u. Schlesiens 5, 93-100; 
254-84.) [2192 

Monumenta Romana episcopatus 
Vesprimiensis [Weissbrunn|; ed. a 
Collegio historicorum Hungarorum 


+87 


Romano. T.I: 1103-1276; T. Il: 1276 
-1415. Budap. 1896-99. 4°. 410; 
467 S. Gees [2193 


Urkunden z. Schweizer-G. a. österr. 
Archiven; hrsg. v. R. Thommen (8. 
1900, 207). Bd.II: 1371-1410. 5558. 
18 M. 40. [2194 

Rez. v. I: Mitt. d. Inst. f. österr. G. 21, 
692 f. H. Witte; Zt. f. G. d. Oberrh. 15, 372 
A. Schu te; Mitt. a. d. hist. Litt. 29, 61-65 
Foss. 

Urkundenbuch d. Stadt Basel, s. 1960, 208. 
Rez. v. Bd. VII: Mitt. d. Inst. f. österr. G.- 
forschg. 21, 693 f. H. Witte; v. IV u. VII: 
Hiest. Viertelj. schr. 4, 243-46 Cartellieri. [2195 


Vogel, A., Urkk. d. Stiftes Engel- 
berg (8. og, 2091). Forts.: 1372-1406. 
(Geschichtsfreund 55, 125-257.) [2196 

Heusler, A., Rechtsquellen d. Kan- 
tons Tessin: Die Statuten v. Bellin- 
zona (s. 1900, 2162). Forts. (Zt. f. 
schweiz. Recht 41, 166-299.) [2197 


Oblinger, L., Höchstädter Urkk., 
1334-1460. (Jahrb. d. hist. Ver. 
Dillingen 13, 36-98.) [2198 

Urkundenbuch d. Stadt Esslingen. I, a 


19, 2167. Rez.: Mitt. d. Inst. f üsterr. G.- 
forschg. 21, 694 f. Th. Schön. [2198 a 


Inventare d. grhzgl. badisch Ge- 
nerallandesarchivs. Hrsg. v. d. grhzgl. 
Archiv-Direktion. Bd. I. Karlsr., 
Müller. 320 S. 8 M. [2199 


Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 305f F. L. 
Baumann. 


Regesten d. Markgrafen v. Baden 
u. Hachberg 1050-1515, hrsg. v. d. 
bad. hist. Kommiss. (s. 1900, 2168). 
Bearb. v. H. Witte. Bd. II: Regesten 
d. Markgrafen v. Hachberg v. 1422 
-1503. Lfg.1u.2.: 1422-1444. S. 1-160. 
8 M. [2200 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 19 Th. Ludwig. 

Birkenmayer, Ar, Archivalien 
aus Orten d. Amtsbezirke Waldshut, 
Säckingen, Schönau i. W. u. d. Fri- 
dolin-Stifts zu Säckingen. (Mitt. d. 
bad. hist. Kommiss. 1901,7 ff.) [2201 

Regesta episcoporum Constantiensium, 
8. 98 1974. Rez : Götting. gel. Anz. "mt, 49-03 
Wartmann; Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
20, 490-92 v. Ottenthal; Hist. Viertelj.schr. 
4, 103-108 Fester. [2202 

Urkundenbuch d St. Strassburg. VI u. VII 
s. 1900, 2170. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 39 
Baltzer; Revue crit. 1901, Nr. 4 Reuss; Hist. 
Viertelj.schr. 4, 243-52 H. Witte. 2208 

Levy, Regesten d. Pfarrei Lorenzen 
(Strassburger Diözesanbl. N. F. 2, 
258-67; 299-308; 372-84.) [2204 

Christ, K., Urkk. z. G. Mannheims 
vor 1606 (s. Nr. 196). Forts. (Mann- 
heimer G.bll. TI) — W. Medicus, 


"RR 


Mitt. a. d. Arch. d Stadt Kaisers- 
lautern (s. 1900, 222). Forts. (Pfälz. 
Museum '39, Nr. 12 und 1900.) [2206 

Kraus, J., Stadtgemeinde Franken- 
thal. Verzeichn. der im städt. Archiv 
betindl. Akten u. Urkk. Frankenth., 
Albeck xj. 5.. 38 BI [2206 

Fabricius, W., Weistümer aus 
dem Nahegan. (Arch. f. hess. G. 3, 
123-52.) [2207 

Schmitz, L., Ein Archivinventar d. 
Oberklosters zu Neuss. (Ann d hist. 
Ver. f. d. Niederrh. 70, 64-70.) [2208 


Busken Huet, G., Verslag van 
onderzoekingen naar archivalia te 


Paris belankrijk voor de gesch. 
van Nederland (s. 1900, 2177). I. 
224 S. 1 fl. 40 [2209 


Stad-, dijk- en markeregten (Ove- 
rijsselsche), uitg. door d Vereenig. 
tot de beoefen. v. Overijss. regt en 
gesch. (s. "un, 218). I. 13: Stadregt 
van Almedo. 26; 508. 1 fl. [2210 

Inventaires des archives de la 
Belgique, publ. par ordre du gouver- 
nement, sous la direction de M. Goo- 
vaerts. T.I: Invent. des memoriaux 
du Grand Conseil de Malines, par 
B. Gaillard: 14-16 siècle. Brux, 
W non 1900. 312 S. [2211 

oppler, P., Schepenbrieven van 
Ze apittel van St. Servaas te 
Maastricht. (Publications de la So- 
ciété hist. etc. dans le duché de 
Limbourg 37, 3-130.) [2212 

Cartulaire de l'église St. Lambert 
de Liege, p. p. S. Bormans et 
E. Schoolmeesters (8. "un, 1988). 
T.IV. 1900. 784 S. 12 fr. [2213 

Brouwers, D. D., Répertoire 
des actes relat. à Verviers conserv. 
aux archives de l'Etat à Liége. 
(Sep. a.: Bull. de la Soc. vervietoise 
d'archl. et d'hist) Verviers, Fé- 
guenne. 1900. 96 S. 8 fr. [2214 

Delescluse, A. et K. Hanquet, 
Nouvelles chartes inéd. de l’abbaye 
d'Orval (Collect. de chroniques 
belges inéd. Supplem. 2 du Cartu- 
laire d'Orval, publ. p. H. Goffinet 
1879.) Brux., Kiessling et Co. 1900. 
4°. 36 S. 3 fr. 50. [2215 

CartulairedelacommunedeDinant, 
recueilli et annoté par L. Lahaye. 
T. V: 1621-65. (Docc. relat. à l’hist. 
de la province de Namur.) Namur, 
Wesmael-Chartier. 1899. 3688. [2216 


SS ES 


Bibliographie Nr. 2205—2254. 


Marneffe, F. de, Cartulaire dev 
baye d’Afflighem :s. ap. 199%. Fin 
(Analectes p. serv. à Ibis Geo 
de la Belg. Sect. IL, 4: S. Säz, 
4 fr. = 


Urkundenbach d Klosters Kazfızer. 2 
Hessen, wn Nr. 204. Rez.: Hist Isi . 
S44f. Gottlob; Hist. Viertel.schr L J 
Schaus. 

Demme, L., Nachrr. u. w 
z. Chronik v. Hersfeld. Bd. M: = 
Beginn d. 7jähr. Krieges bi: ca 
Jahre nach d. westfūl. Zeit. Ex. 
Hoehl. Mit 77 Beilagen 5“: 
4 M. ön. Yi 

Urkundenbuch, Osnabrücker, s 1m 1t 
Rez.: Hist. Zt. sï, Cé 35 Kehr. "8 


Kühnhold, Vorreforzsu” 
Kirchenurkk. v. Be EG 
-1520. (Zt. d. hist. Ver. f. Mez 
sachs. 1900, 319-24.) See 

Urkundenbuch d Hochstift Mewerz 


s. Nr. 212. Rez: Hist. Zt zë, ik Av 
feld. jaz 


Urkunden z. G. d. Stadt Kahis. # 14. 
237. Rez: Mitt a. d. hist. Lu 59. 5] 
u. Histor. Viertelj.schr. 4, ¥91 f. Hesiewit 
Hist Zt. 87, 19: Dobenecker. = 
Codex diplom. Lusatise superior. b e 
1070. dei 


Urkundenbuch, Meken = j 
1900, 240). Bd. XX: 1381-1355. = 
u. 167 S. 16 M. s 

Winter, Aus pommerschen ` Städte 
archiven. (Monatsbl. d. Ges.f. pen! d 
1900, Nr. 12.) 23 

Wrangel, E., Archivalisks ı- 
teckningar Go "Danzig och Tare 
(Svensk hist. Tidskrift 2. Ai 
-81.) GC 


Kehr, P., Papsturkk. in (art 
nien. (Nachrr. d. Götting. Ge d 
Wiss. 1900, 286-344) — Ders 
Desgl. in Rom (s. Nr. 221). 3 À 
richt. (Ebd. 360-436.) Is 


4. Andere schriftliche Quelle 
und Denkmäler. 


Lanz, J., Das Necrologium ` Sur 
crucense modernum. (Arch. 1. i 
G. 89, 245-354.) 

Joppi s Ve, Necrologium monstri 
Rosacensis. (Arch. f. vaterl. 6. € 
Topogr. ne 19, 1-23) | 

teiff, K., Geschichtl. Due“ 
Sprüche Württembergs (is. Nr- 
Lis 2. S. 161-320. 1 M. o 


EI 


Lu Roth, F. W. E., Aus e. Strassburger 
 Ammle v. Volk 


3, 201-4.) 


` 


Urkunden u. Akten. — Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler. 


sliedern d. 16. u. 
(Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 
[2232 
F., Das Necrologium d. 
Clarenthal b. Wiesbaden 


7. Jh. 


Otto, 
losters 


‘= Nr. 2154.) Wiesbaden, Bergmann, 


e 


. er Essener Stiftskirche und seine 


- ‚1208. 3M. (Vgl. Nr. 2463.) [2238 


Arens, F., Der Liber ordinarius 


~ tedeutg. f. d. Liturgie, G. u. Topogr. 


Ze? 


-~ „ ehemal. Stiftes Essen. (Beitrr. z. 
. + v. Stadt. u. Stift Essen 21, 1-156, 
: Taf.) [2234 


. 
+ 


OI 


- u. Krossen. 


© & Co. xxjx, 128 S. 


a 


pr 


. (Viertelj.schr. 


Köcher, A., Die Landregister u. 
Jorfannalen d Bauermeister v. Edes- 
ıeim im Leinethale (Zt. d. hist. 
der f. Niedersachs. 1900,64-96.) [2235 

Blanckmeister, Alter u. Bestand 
il. Kirchenbücher im Kgr. Sachsen. 
Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 1901, 
Nr. 1.) [2236 

Schwartz, P., Die Kirchenbücher 
d Neumark, d Kreise Öststernberg, 
Weststernberg, Züllichau -Schwiebus 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. 
Neumark. IX.) Landsberg, Schoetfer 
[2237 

Lange, E., Ergänzgn. zu d. Werke: 
Die Greifswalder Sammlg. „Vitae 
Pomeranorum‘“. (Balt. Studien N. 
F. IV.) Sep. Greifsw., Abel. 32* S. 
60 Pf. [2238 

Bogon,K.,Die Stammbuchsamnlg. 
in d. Stadtbibliothek zu Königsberg. 
f. Wappenkde. etc. 
29, 1-52.) [2239 

Grauert, H., Die Kaisergrüber im 
Dome zu Speyer. (Sitzungsberr. d. 
Münch. Akad. 1900, 539-617.) Sep. 
Münch., Franz. 1 M. 40. Vgl. 1900, 


.. 273. — Ders.. Ueb. d. Kaisergräber 


mt 


im D. z. Sp. (Hist. Jahrb. 22, 248 
-52.) [2240 

Rahn, J. R., Zur Statist. schweiz. 
Kunstdenkmäler (s. Nr. 230). Forts. 
R. Durrer, Unterwalden. S. 129-60. 
(Beil. z. Anz. f. schweiz. Altertkde. 
1900. Nr. 3 u. 4.) [2241 

Henner, Th., Altfränk. Bilder (s. 
1900, 2203) Jg. VII. fol. 20 8. 
ıM. [2242 

Kunstdenkmäler d. Grhgts. Baden 
(8. 98, 2020). Bd. IV (Kreis Mors- 


*89 


bach), Abtlg.3: A. v. Oechelhäuser, 
Amtsbez. Buchen u. Adelsheim. 
221 S., 18 Taf. u. 3 Ktn. 6 M. 50. 
Bd. V: Kreis Lörrach; in Verbindg. 
m. J. Durm u. E. Wagner bearb. 
v. F. X. Kraus. 207 S., 27 Taf. u. 
Kte. 6 M. 50. [2243 

Kunstdenkmäler, Elsäss. u. lothr. 
(8. 1900, 259). Text. 4°. vu, 81 u. 
vi}, 20 S. 6 M. [2244 

Museographie über d. J. 1899: a) F. Hett- 
ner, Westdtid., Kgr. Baiern. b) H.Schuer- 
mans, Découvertes d’antiquites en Belgique. 
(Westdt. Zt. 19, 356-433, Taf. 14-25.) — 
J. B. Kenne, Bericht ob d Erwerbgn. d. 
Stadt Metz 1900. (Jahrb. d Ges f. lothr. G. 
12, 316-416, Taff) [2245 

Clemen, P., Kunstdenkmäler d. 
Rheinprovinz (s. Nr. 233). V, 2: 
Kreis Mülheim a. Rhein. In Verbindg. 
m. E. Renard. Mit 12 Taf., 160 S. 
4 M. 50. [2246 

Berichte über d Thätigkeit d. Provinzial- 
kommission f. Denkmalpflege in d. Rhein- 
provinz, d. Provinzialmuseen, d. rhein. 
Kunst- u. G.-Vereire u. üb d Vermehrg. d. 
8.ädt. u. Vereinssammign. innerh. d Rbein- 
Provinz: :899/1900. (Bonner Jahrbb. 106, 
119-206, 10 Taf.) [2347 


Inventaire archéol. de Gand (a. 
Nr. 236). Fasc. 19 u. 20. 1900 f. 
à 3 fr. 50. [2248 

Bau- u. Kunstdenkmäler d. Reg.- 
Bez. Cassel. Bd. I: Kreis Gelnhausen. 
Im Auftr. d. Bezirksverbandes d. 
Reg.-Bez. Cassel hrsg. v. L. Bickell. 
Marb. Elwert. 1900. 4°. xj, 208 S., 
350 Lichtdrucktaf. 36 M. [2249 

Kunstdenkmäler d. Prov. Hannover 
(8. 1900, 2206). Heft 2,3 = II: Reg.- 
Bez. Hildesheim, 1. 2: Stadt Goslar. 
Bearb. in Gemeinschaft m. A.v. Behr 
u. U. Hölscher v. Carl Wolff. 
Mit 16 Taf. u. 348 Textabbildgn. xvj, 
416 8. 12 M. [2250 

Schubart, F. W., Gernröder In- 
schrr. u. Denksteine. (Mitt. d. Ver. 
f. anhalt. G. 9, 33-41; 94.) [2251 

Bericht d. Kommiss. z. Erhaltg. d. Kunst- 
denkmäler im Kur. Sachsen. Thätigkeit 
1595u.99. Dresd., Meinhold. 1900. 915. [2252 

Jahresbericht d Kommiss. z. Erhaltg. u. 
Erforschg. d Denkmäler in Pommern. VI: 


1. Apr. 1899 bis 41. März 1900. (Balt. Stud. 
N F. IV.) xvj S. u. 4 Taf. [2253 


Kleinwächter, H., Die Glocken- 
inschriften in d. Prov. Posen. (Zt. 
d. hist. Ges. f. d. Prov. Posen 15, 
31-52.) [2254 


"00 


Bibliographie Nr. 2255—2309 


III. Bearbeitungen. 


1. Allgemetne deutsche 
Geschichte. 


Bibliothek dt. G. (s. Nr.243). Lfg. 
141 u. 142 s. Nr. 3003 u. 3574. [2255 
Schnärer, 6.. Zum Streite üb. Lamprechts 
dt. G. (Hist. Jahrb 21, 176-55.) — N. Eden, 
Frågan om en ny hist. metod. (Svensk hist. 
tidskr. 20, 205-48.) ‚2256 


Fisher, The medieval empire, 8. 1900, 
971. Rez.: Engl. hist. review 15, 555-61 Mul- 
linger u. Brklarg. En ebd. 523- 25; Hist. Zt. 
87, 86-91 Hampe. [2257 

Schwemer, Papsttum u. Kaisertum, s. Nr. 
245. Rez: Hist. Zt. 87, 91-94 Hampe. [2253 

Hellmann, S., Die Grafen v. 


Savoyen u. d. Reich bis zum Ende 


d. stauf. Periode. Innsbr., Wagner. 
1900. 227 S. 5 M. [2259 
Rez.: Dt. Litt -Ztg. 1901, Nr. 25 v. Voltelini. 


2. Territorial-Geschichte. 


Mayer, F. M., G. Oesterreichs. 
2. Aufl. (s. Nr. 246). Lfg. 9-10. S. 385 
-640. 4 M. [2260 


Monarchie, Die österr.-ungar. in 
Wort u. Bild (s. Nr. 248). Bd. XXII: 
Bosnien u. Hercegovina. jx, 516 S. 
9 M. 60. [2261 

Krackowizer, F., G. d. St. Gmun- 


den (s. 1900, 276). Bd. Ill. 1900. 
507 S. 5 M 25. 2262 
Geschichte d. Stadt Wien; hrsg. 


v. Altert.-Ver. zu Wien, red. v. H. 
Zimmermann (s ‘98, 269). Bd. I: 
Von d. Zeit der Landesfürsten aus 
habsburg. Hause bis zum Ausgange 


d. Mittelalters. Hülfte 1. 1900. fol. 
xvı), 498 S. m. 20 Taf. u. 102 Text- 
illustr. 120 M. [2263 


Starzer, A., G. d landesfürstl. 
Stadt Klosterneuburg. Klosterneub,., 


Selbstverlag d Stadt. 1900. xij, 
629 S. [2264 
Rez.: Bll. d. Ver. f. Ldkde. v. Niederösterr. 


34, 576-79 Vancsa. — Rez. v. 1900, 2216 (Kor- 
»euburg): Ebd. 183-57 u. 579 Vancsa. 
Lampel, J., 100 Jahre a. d. G. 
v. Scharfeneck am Leithagebirge 
(1470-1570) mit einig. Vorbemerkgn. 
üb. d. Scharfenecker. (Bll. d. Ver. 
f. Ldkde. v. Niederösterr. 34, 84-119.) 
— K. Schalk, Aus d. G. v. Pulkau. 
(Ebd. 420-47.) A 
Platzer, M. v., Das Canal u. 
Fella-Thal in Kärnten unter d Herr- 
schaft d. Bistums v. Bamberg, 1007 


-1759. (Sep.-Abdr. a. d Oest-r. 
Jahrb.) Wien, Oesterr. Volksschriftez 
Ver. 1899. 55 S. SE 


Mayr, M., Die polit. Bezitkæ 
Deutschtirols zum ital. Landestir 
Innsbr., Vereins-Buchhälg. u. Buchi 
82 S. 60 Pf. 1226 

Svátek, J., Dějiny Čech a Moran 
nové doby (G. v. Böhmen u. Mäbr: 
in d. neuer. Zeit. Bd. V u. M 
(Regierg. d. Kaiserein Maria Thar- 
sia. Tl. 1 u. 2). Prag, Kober. 189: 
453; 415 S. Ke 

Bachmann, G. Böhmens, s. Nr. 253 Eee. 
T d. Inst. f. österr. G z2. %wr-j4 = 

Lahmer, R., Gedenkbuch d. Stad: 
Schönlinde. B. -Leipa, Künstner. 1% 
208 S. E 

Dvorak, R., Aus d ältest. u 
Mährens. (Casopis Matice Morarsk- 
22, 9-30; 118-30; 271-853.) EI 

Zimmermann, F., Zur siebenbüre- 
dt. G.schreibg., besonders üb. d. B~ 
siedelungsfrage. (Mitt. d. Inst f 


österr. G. Ergänzgsbd.6,705-3x.. 2273 

Vgl.: Schullerus, Auch e Won n 
unser. Resiedelungsfrage. (Korr. Bl. d Ve. 
f. siebenb. Ldkde. 24, 57-65.) 


Wertner, M., Die Einwanderung 
d. Siebenbürger Deutschen u. d 
Hermannstädter Propstei bis z 
Ende d. 14. Jh. (Erdélyi muzeum 
1900, 301-12; 397-413.) — A. Schul. 
lerus, Flandrenses; Saxones. !korr- 
Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde 21 
17-22.) [2273 


Dändliker, K., G. d. Schweiz d 
1900, 292). Bd. I. Aufl. 4. Lfe. 2-12 
S. 65-738. Bd. I. Aufl. 3. Liz. Lu 
2. S.1-128. à 80 Pf. (2254 

Hürbin,J., Handbuch d. an 
G. (s. 1900, 2225). Lf ge i 
S. 385-496.) à 80 PE 

Muyden, B. van, Hist. de la na 
tion suisse (s. 1900, 293). T. Ilu 
II. 20 fr. 2276 

Schulte, A., Ueb. Staatenlilig 
in d. Alpenwelt. (Hist. Jahrb. a. 
1-22.) RT 

Heuberger, S., G. d. Stadt Bruge 
bis z.J.1415. Brugg, 1900. 845. [2278 

Weber, S., Aus Lenzburgs Lebez 
in vergangen. Jahrhh. (Taschenb. d 
hist. Ges. d Kantons Aargau 1. 
1-41.) 2279 


[2273 


Allg. deutsche Geschichte. — Territorial-Geschichte. 


Kücheln, A., G. v. Sachseln (s. 
1900, 2230). Schluss. (Geschichts- 
freund 55, 37-123.) 2280 

Haller, B., Bern in sein. Rats- 
manualen, 1465-1565. T1. I.u.II. Bern, 
Wyss. 1900 f. 512; 494S. 15 M. [2281 

Rodt, E. von, Bern im 18. Jh. 
Bern, Schmidt & Fr. 1900. 143 S, 
1 Ge 5 M. [2282 

ler, H., Die Beziehgn. d. 
Meed dach zu d. Grafen v. 
Savoyen. K Berner Taschenb. 1901, 
1-17) [2283 

Sauber Eo G. d. Gemeinde Elli- 


kon a. d. Thur. St. Gallen, Haus- 
knecht. 194 S. 2 M. [2284 
Riezler, G. Baierns. Bd. IV, s. Nr. 2). 


Rez.: Gött. gel. Anz. 1901, 241-60 Brandi. [225 

Geiler, L., Die ersten Luitpolde 
in Baiern. Zweibrücken, Ruppert. 
44 S., Tab. 1 M. [2286 

Erhard, A., G. u. Topographie 
d Umgebg. v. Passau (s. 1900, 2233). 
Forts. (Vhdign. d hist. Ver. f. 
Niederbaiern 36, 45-302) — F.J. 
Riedler, Oberviehbach bei Landshut 
als Obley d. Domstifts Bamberg, 
1057-1594. (Ebd. 305-35.) 2287 

Steichele, A., Bistum Augsburg, 
fortg. v. A. Schröder (s. "og, 290). 
Hft. 46. (Bd. 6, S. 241-336) 1 M. 
3 Pf. Vs 

Unkauf, F., Harburg im Ries; 
kurzer Abriss sein G., nach d. Quel- 
len bearb. Nördling, Reischle. 47 S. 
60 Pf. [2289 

Weiss, Th., Die Beziehgn. d. Stadt 
Donauwörth zu Baiern 1266-1459 u. 
ihre Eroberg. durch Hzg. Ludwig d. 
Reichen 1458. (Jahrb. d. hist. Ver. 
Dillingen 13, 99-168.) [2290 

Breitenbach, J., Die Häuser Neuburgs im 


18. Jh. (s. 1500, .5:9, Forts. (Neuburger 
Kollektaneenbl. 63, 1-108.) ‚2291 


Looshorn, J., G. d Bistums Bam- 
berg (s. Nr. 271). Bd. IV: 1400-1556. 
Lfg. 2. S 513-1080. 11 M. [2292 

Holle, J. W., G. d. Stadt Bayreuth 
von d. ältest. Zeiten bis 1792. 2. Aufl. 
durchges. u. bis z. Jahre 1900 fortgef. 
v. G. Holle. Bayreuth, Seligsberg. 
371 S., 4 Taf. 4 M. [2293 

Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 119 
Cbr. Meyer. 


Franconia sacra. G. u. Beschreibg. 
d. Bist. Würzburg (o ‘97, 307). Lfg. 
4: Mich.Müller, Landkapitel Mell- 
richstadt. Abtlg. 1. 200 S. [2294 


°91 
Stein, F., G. d. Reichsstadt 
Schweinfurt (s. Nr. 272). Bd. Il: 


Schlusszeit d. Mittelalters u. neue 
Zeit bis zum Ende d Reichsunmittel- 


barkeit. :17 S. 5 M. 50. — Ders., 
Chronik d. St. Schweinf. im 19. Jh. 
229 S. 4 M. 20. — Ders., Das 


markgräfl. Haus z. Schweinf. (Arch. 


d. hist. Ver. v. Unterfranken etc 
42, 11-56.) Sep. Würzb., Stahel. 
ı M. 2295 


Stein, F., G. d. Stadt Lohr a. 
Main v. d ältesten Zeit bis z. Ueber- 
gang an d Krone Baiern. Würzb,, 
Ballhorn & Co. 1898. 174 S. 2 M. 
50. [2296 

Göbl, S., Vergangenheit Iphofens. 
Würzb., Stürtz. 1898. 16 S. [2297 

Schön, Th., Zur Orts-G. v. Mel- 
chingen. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. in 
Hohenzollern 33, 1-31.) [2298 

Grupp, “a Baldern; e. Beitr. z. 


oettingisch. G. Nördling., Reischle. 
1900. 1768. 2 M. [2299 

Rez.: Jahrb. d. bist. Ver. Dillingen 13, 
178 r. 


Himmelheber, E., G.v. Wollbach 
n. e. Beschreibg. d. Ortes. Wollbach, 
Selbstverl. 99 8. [2300 


Stadt (s. Nr. 277). Lfg. 19. (Bd. III, 
S. 401-480, 5 Taf) 1 M. [2301 

Schwarz, B., G. d. Stadt Ettlingen 
(s. Nr. 278). Lie 3-5. S. 49-120, 
2 Taf. à 40 Pf. [2302 

Weiss, J. G., G. d. Stadt Eber- 
bach. Èberb., Wieprecht. 1900. 
390 S. [2303 


Rez : Mannheimer Gbll. 1901, Nr.2 Seldner; 
Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 147 v. Wcech. 


Christ, K., Zur G. v. Amorbach, 
Miltenberg u. d. Wildenburg. (Pfälz. 
Museum 17, 145-49; 161-64.) [2304 


Du Prel, Beitrr. z. Landes-G. Els.- 
Loth. (Teil v. Nr. 2002.) [2305 
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 12, 429f. W. 
Stleve, Zabern im Elsass, s. Nr. 281. Rez.: 
Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 148-51. [2306 
Hund, Colmar vor u. während sein. Ent- 
wicklg. zur Reichsstadt, s. Nr. 281. Reoz.: 
Litt. Cbl. 1901, Nr. 7 A. Sch: Hist. Jahrb. 
22, 236 Meister. [2307 
Pfalb, Bollwiller et ses seigneurs. 
(Rev. cath. d'Alsace 19, 561-69; 681 
-91.) [2308 
Derichsweiler, H., G. Lothringens. 
(Der 1000 jähr. Dn um d. West- 


"92 
mark) Wiesbad., Kunzes Nachf. 
xjv, 538; 6508. 16 M. [2309 


Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 13, 417-19 
Wolfram. 

Knitterscheid, E., Aus d. alten 
Diedenhofen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. 
G. 12, 189-236, Taff.) [2310 

Box, N., Notice sur les pays de 
la Sarre et particulier sur Sarre- 
guemines (s. 1900, 314). Bd. II, 
Lfg. 22-23, $.667-730, Taf. 38-39. |2311 

Hermann, F., G. d. Burg Lichten- 
berg. Kusel, Selbstverl. 32 S. 
40 Pf. [2312 

Küstner, W., Geschichtliches aus 
Lambsheim. (Monatsschr. d. Franken- 
thaler Altert.-Ver. 1900, Nr. 12 u. 
1901, Nr. 1.) 2313 

Schmidt. J., Chronik v. Gaiberg- 
Waldhilsbach; zugleich e Beitr. z. 
Pfälzer Kirch OG Heidelb., Evang. 
Verlag. 142 S. 2 M. Bä 

Michel, F., Zur G. d. Sporkenburg, 
sowie d. ehemal. Vogtei Denzerode 
b.Ems. (Ann.d.Ver.f.nass. Altertkde. 
31, 203-14.) [2315 


Hahn, G. d. Böckelheimer Kirchspiels u. 
d Ursprungs der Sponheimer, 8. Nr. 291. 
Rez.: Rhein. G.bll. 5, 2x7 f. Hauptmann. [2316 


Rademacher, C. u. Th. Scheve, 
Bilder a. d. G. d. Stadt Köln. Köln, 
Neubner. 1900. 4268. 4 M. [2317 

Schneider, A., Beitrr. z. G. v. 
Hilden u. Haan u. deren Umgebg. 
Hilden, Selbstverl. 1900. 320 S 
4 M. 50. en 

Schoop, A., G. d. Stadt Düren 
bis z. J. 1544. Lfg. 1. Progr. Düren, 


Solinus. 96 S. 1 M. 50. [2319 
Brüning, W., Geschichtl. Entwicklg. d. 
Stadt Aachen. (Sep-Abdr. a. d. Festschrift 
z. 72. Versammig. dt. Naturforscher u. Aerzte. 
Aachen 1900) 4”. 1158. [23-0 
Wiltheim’s, Eust., Histor. Werke; 


veröff. v. J. Grob (s. Nr. 298). Forts. 
(Ons Hémecht VII.) on 
München, C., Versuch e. kurz- 


gefasst. statist.-bürgerl. G. d. Hzgts. 
Lützelburg, hrsg. v. M. Blum is. 
Nr. 299). Schluss. S. 453-63. (Beil. 
zu „Ons Hémecht" 1901, Hft. 2.) [2322 

Wampach, Le Luxembourg neutre, 8. 
Nr. 300. (Pariser Thèse.) [2323 

Werveke, N. van, Notice sur la 
vallée de l'Eysch, Luxembourg, Re- 
mich & Nennig. (Ann. de l'Instit. 
archéol. du Luxemb. 35, 83-100.) [2324 


Vanderkindere, Hist. de la formation 
territ. des principautés belges au moyen âge, 


Bibliographie Nr. 2309—2363. 


s. 1900, 325. Rez: Rev. hist 73. SN 
Parisot. — E. Lameere. La tıpserape 
ecclés. de l'ancienne Flandre (Compte Zezt 
des séances de la comm. roy. d'hist Ze Ber 
gique 10, 1986-59) u. Antw. v Vanderkis:-" 
(Ebd. 189-91). 

Kessler, K., Entwicklg. d. nieder- 
länd. Kolonialmacht. Tl. DU. Frugr 
Solingen. 1900. 4°. 23 5. [I erek. 
1893. | [2335 

Schericharen, H. D. J. van, Ba 
rijk van Nijmegen, zijn dorpen e 
heerlijkheden. ‘Vereeniging tot b> 
oefen. van Geldersche gesch. etc 
Bijdrr. en meded. 3, 39-80. I 

Wumkes, G. A., Tusschen Flie en 
Borne; schetsen uit de gesch. vaz 
Schellingerland. Wester - Schelling, 
Oepkes. 1900. x, 156 S. [2353 

Potter, Fr. de u. J. Broeckaert, 
Gesch. van de gemeenten d. province 
Oost -Vlaanderen is. 1900, 2275. 
Deel 57 = 5. Reeks: Arrondissement 
Aalst, Deel VII. 1900. & fr. [25% 


a-et 
win. 


Zimmermann, E. J., Hanauer 
Chronik (s. 1900, 331). Hft. 7. S au 
-368. 1 M. 2350 

Heldmann, A., Zur G. d. Gerichts 
Viermünden u. seiner Geschlechter 
(8. '96, 365). IU: Das Geschlecht vun 
Dersch. (Zt. d. Ver. t. hess. G. N.F. 
24, 159-360.) [2331 

Richter, G. d. Stadt Paderborn, s. Nr. >15. 
Rez : Hist. Zt. 86, 330-32 Ugen. Hist. Jahrb 
22, 126-30 Wurm ise 


Becker, H., G. Goldenstedts. Clop- 


penburg, Imsiecke. 1900. 239 S. 
2 M. 50. [2333 


Rez.: Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenburg It, 
166-71 Willoh. 

Jürgens, 0., Uebersicht üb. d. 
ältere braunschw.-lüneb. G. I: Von 
d. Tele d. Hzgts. Sachsen 1180 bis 
z. Errichtg. d. Hzgts. Braunschw.- 
Lüneb. 1235. (Hannov. G.bIL Jg. 4, 
Hft. 1.) E, Grütter, Beitrr. z. G 
d. Stadt Rethem a. d. Aller. (Eid. 
4, 147-52.) — H. Schloemer, Ei- 
becks u. seiner Nachbarschaften Ent- 
stehg. aus d. Altstadt u. d. zuge- 
siedelten Bauerschaften oder Dörfern. 
(Ebd. 60-67; 145-47.) — F. T. Schals, 
Bissendorf, seine G. u. Kunstdenk- 
mäler; e. Beitr. z. Orts- u. Kunst, 


d. Fürstentums Lüneburg. Ebd. 
118-25.) [2334 


Hugin-Munin, Die Hube bei Ein- 
beck. Einb., Ehlers. 91 S. 1 M. 50. [2355 
Rumann, C., Zur G. u. Topogr. 


Territorial - Geschichte. 


Rosdorfs. (Protokolle üb. d. Sitzgn. 
d. Ver. f. G. Göttingens ‘98/99, 127 


-47.) 2336 

Quaritsch, A., G. d. Burg u. Stadt 
Peine. Peine, Heuer. 43 S. 60 Pf. 
Vgl. '99, 3152. [2337 


Holm, A., Die freie u. Hanse-Stadt 
Lübeck. Bielef., Velhagen & K. 
1900. 1508. 4 M. — H. Bödeker, 
G. d. freien u. Hansest. Lübeck. Lüb., 
Lübeke & N. 1900. 94S. 50Pf. [2338 

Steenstrup, J. C. H. R., Dan- 
marks Sydgraense og Herredoemmet 
over Holsten ved den histor. tids 
begyndelse (800-1100). Kopenh. 1900. 
4°. 106 S., Kte. u. Taf. — Ders., 
Venderne og de Danske foer Valdemar 
den Stores tid. Ebd. 1900. 4°. 
121 S., Kte. [2339 

Erichsen, J., Die Besitzgn. d. 
Klosters Neumünster von sein. Ver- 
legung nach Bordesholm bis zu sein. 
Einziehg. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 30, 1-167 u. Kte.) TI I 
ersch. alb Kieler Diss 40 S. [2340 


Hübbe, H. W. C., Zur ältest. G. 
d. unteren Elbthals. (Korr.bl. d. 
Gesamt-Ver. 1901, 57-63.) [2341 

Graf, Fr., G.d. Stadt Oranienbaum. 
Mit 2 Plänen u. mehreren Bildern. 
Oranienbaum, Selbstverl. 1899. [2342 

Lehmann, W. E., Die G. d. Stadt 
Kelbra am Kyffhäuser. Halle, Selbst- 
verl. 1900. 4% x, 380 S. [2343 

Schmidt, G., Burgscheidungen. 
2. Aufl. Halle. Niemeyer. 1900. 
183 u. 143 S. 5 M. [2344 

Schütz, G. u. H. Schütz, Chronik 
d. Stadt Langensalza u. d. umliegen- 
den Orte. Langens., Dt. Druck- u 
Versandthaus. 390 S. 4 M. [2345 

Beyer, C., G. d. Stadt Erfurt (s. 
1900, 2304). Lig. 6 u. 7. S. 161-224. 
à 80 Pf. [2346 

Devrient, E., Gleissberg. G. d. 
Burg u. der Herren v. Gleissberg b. 
Jera. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 12, 1 
-136.) — 0. Deichmäüller, G. d. 
Dorfes Liebstedt. (Ebd. 150-216.) [2347 

Hertel, L., Neue Landeskde. d. 
Hzgts. Sachs. „Meiningen (s. Nr. 330). 
Hit. 2. (= Nr. 280%.) Hildburgh, 
Kesselring. S. 83-180. 12348 

Ermisch, H., Die Wettiner u. d. 
Landesgeschichte. Festrede. Lpz., 
Teubner. 1900. 385S. 80 Pf. [2349 

Seidel, E. A., Grünhain seit d. 


"93 

Reform. (s. 1900, 2311). Lie 3. 
S. 65-96. 50 Pf. 2350 
Bötticher, W. v., Zur G. d. Kirch- 


dorfes Graussig u. seiner Parochie. 
(N. lausitz. Magaz. 76, 190-295.) [2351 


Beamer: G. d. Stadt Rügenwalde, s. Nr. 
344. Rez.: Monatsbll. d Ges. f. pomm. G. 
1901, Nr. 4 M. Wehrmann. [2352 


Reifferscheid, A., Aus d. G. zweier 
Dörfer in Pommern: Fresendorf u. 
Lubmin. (6. u. 7. Jahresber. d. geogr. 
Ges. zu Greifswald.) 2353 

Eisenmänger, Th., G. d. Stadt 
Schmiedeberg. Breslau, Woywod. 
1900. xvj, 256 S. 3 M. "50. [2354 

Schmidt, H Nachrr. üb. d. Ver- 
gangenheit d. Dorfes Potschwitz, Kr. 
Jauer i. Schlesien. Jauer, Hellmann. 
156 S. 2 M. 2355 

Moritz, H., Ein verschwundener 
Stadtname. Zur älter. G. v. Schmiegel. 
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 2, 
1-7.) [2356 

Lohmeyer, K., Kritisches z. altpreuss. Go- 
schichtsforschg. D Königsb., Dr. v. Liedtke. 
1900. Vgl. Nr. 3198. [2357 

Maercker, H., G. d. ländl. Ört- 
schaften u. d. 3 kleiner. Städte d. 


Kreises Thorn (s. 1900, 2321). Lfg. 3. 
S. 615-921. (=I, 3 v. Nr. 2161) 
6 M. 50. [2358 


Funk, C. A., G. d. Stadt Domnau mit 
Berücks, ihrer Umgegend. Königsb., 
Schubert 1900. 96 S. 2 M. [2359 

Sommerfeldt, @., Wichtigere Ab- 
schnitte d. Ortelsburger Stadtchronik: 
Die Zeitereignisse bis 1807. (Alt- 
preuss. Monatsschr. 38, 135-47.) [2360 


Kanitz-Podangen H. Graf, Urkdl. 
Nachrr. üb. Mednicken, 1300 - 1900. 
Pr. Holland, Weberstädt. 1900. 
146 S. [2361 


3. Geschichte einzelner 
Verhältnisse. 
a) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe; Handel; 
Verkehr. — Stande; Juden.) 


Bücher, K., Entstehg. d. Volks- 


wirtschaft (a "og, 343). 3. Aufl. 
1900. xj, 466 S. 6 M. 60. [2362 

Rez. d 2. Aufl.: Hist.-polit. BIl. 122, 371 
-81 Grupp. 


Below, 6. v., Ueb. Theorien d. 


wirtschaftl. Entwicklg. d. Völker, 
mit besond. Rücksicht auf d. Stadt- 
wirtschaft d. dt. Mittelalters. (Hist. 
Zt. 86, 1-77.) [2363 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. Bibliographie. T 


°94 


Sommerl Die wirtschaftl. Thätigkeit d. 
Kirche in Dtid. I s. 1902, 23258 u. 141, 358. 
Rez.: Theol. Litt-Ztg 1901, Nr. 3 Gerh. 
Ficker; Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 240-42 
Oppermann — Vgl.: K Lamprecht, Neu- 
romantische Wirtschafts-G. (Zt. f. Sozialwiss. 
IIL, Hft. 11.) | [2364 

auls, E., Wirtschaftsgeschicht- 
liches a d. Hzgt. Jülich. (Zt. d. 


Aachen. G.-Ver. 22, 272-328.) [2365 


Grünberg, K., Studien z. Österr. 
Agrar-G. Lpz., Duncker & H. 2818. 
6 M. Vgl. Nr. 355. 2366 

Koch, Georg, Die gesetzlich ge- 
schlossen. Hofgüter d. badisch. 
Schwarzwalds. (Volkswirtschaftl. Ab- 
halgn. d. bad. Hochschulen IV, 1.) 


Tübing.,Mohr. 1900. 142S. 4M. [2367 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 21 Ldw. 
Neumann, 


Hofmann, H. L., Die Rittergüter 
d Kgr. Sachsen; e Abriss ihrer G. etc. 
Dresd.-Blasewitz,v.Grumbkow. 3338S. 
9 M. [2368 


Müllner, A., Waldwesen in Krain 
(8. 1900, 2335). Forts. (Argo 8, 109 
-12 etc. 213-15. 9.6 f.; 61-66.) [2369 

Neuburg, C., Der Einfluss d. Berg- 
baus auf d. erste Entwicklg. d. Forst- 
wirtschaft in Dtld. (Festschr. d. 
Prinzregenten Luitpold dargebr. v.d. 
Univ. Erlangen IV, 1, Philos. Fak. 
Sektion 1, S. 235-270.) Sep. Lpz., 
Deichert. 1 M. 20. [2370 

Zycha, Das böhm. Bergrecht d. Mittel- 
alters auf Grundlage d Bergrechts v. Iglau, 
s. Nr. 363. Rez.: Litt. Cbl. 1901, Nr. 16 C. 
Neuburg u. Érwidorg. Zs m. Antwort N.s 
ebd. Nr. 19 u. Nr 21. (2371 

Redlich, 0. R., Urkdl. Beitrr. z. 
G. d. Bergbausam Niederrhein. (Beitrr. 
z. G. d. Niederrh. 15, 118-64.) [2372 

Biermann, F., G. d. Bergbaues b. 
Altenbecken; Beitr. z. G. d. wirt- 
schaftl. Verhältnisse im ehemal. Hoch- 
stift Paderborn. (Zt. f. vaterl G. etc. 


Westfal. 58, II, 145-98. [2373 
Schröter, F., G. d. Rothenburger 
Kupfergewinnung im 18. Jh. Mo- 


natsschr. f. dt. Beamte Jg. 24, Hft. 16 
-19.) [2374 


Beck, L., G. d. Eisens (o ug, 2261). 
V: 19. Jh. v. 1860 bis Schluss. Lfg. 
1-2. S. 1-303. à 5 M. [2375 

Müllner, A., Das Eisen in Krain 
(s. Nr. 368). Forts. (Argo 8, 185-91; 
209-12. 9, 1-6 etc. 49-61.) [2376 


Bibliographie Nr. 2364—2416. 


Mülleahoff, K., Zur G. d. Biezer- 
zucht in Dtld. (Zt. d. Ver. f. Volkskée. 
10, 16-26.) [23% 

Marian, A., Das bürgerl. Bräuhar: 
in Aussig. (Mitt. d. Ver. f. G. d. In 
in Böhmen 39, 115-54.) [2378 

Göbl, S., Aus d G. d Weinhaus 
u. Weinhandels, insbes. im ehemal. 
Fürstbistum Würzburg. :In: Fer 
schrift z. allg. dt. Weinbaukonsr-x 
in Würzburg.) 12579 

Hössle, F. Fes G. d. alten Papier- 
mühlen ım ehemal. Stift Kempi-n 
u. in d. Reichsstadt Kempten. Kempi. 
Kösel. 4°. 1108S., 4 Taf. 4M. Vo 
Nr. 372. 23) 

Barth, L., Zur G. d. Kinzigflösser 
im 15. u. 16. Jh. (Schau-in s-Lasd 
27, 27-39.) [23>1 

Vogeler, Zur G. d Soester Mühlen. 
(Zt. d. Ver. f. G. v. Soest etc. 17, 
135-48.) rags 

Petrenz, 0., Entwicklg. d. Arbeit- 
teilung im Leipziger Gewerbe v. 1751 
-1890. (Staats- u. sozialwiss. Forschen, 
hrsg. v. Nchmoller. XIX, 21 Lpz, 
Duncker & H. 92S. 2M.20. [2353 


Schulte, G. d. mittelalterL Handels u 
Verkehrs zwisch. Westdtid u. Italien, & 
Nr. 378. Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 1901. Nr at 
Geo. Schneider; Jahrb. f. Gesetzgebg 25, :° 
-72 Naudé; Dt. G.bll. 2, 193-202 Tile, Arch 
stor ital. 27, 116-29 Lattes Lal 

Steinhausen, Der Kaufmann in d dt 
Vergangenheit, s. 1900, 2347. Rez.: Litt Cbl 
1900, Nr. 28 v. B.; Zt. £. Kultur-G. 7, 43 
Petsch; Hist. Zt. 86, 134-42 Al. Schulte. [23 

Below, G. v., Grosshändler u 
Kleinhändler im dt. Mittelalter. 
(Jahrbb. f. Nationalök. 75, 1-51.) [2386 

Hoffmann, A., Dt. Zollrecht. Bd I: 
Rechts-G. Abtlg. 1: G. d. dt. Zoll- 
rechtes bis z. baierisch - württeml. 
Zollvereine v. 1828. Lpz., Rossberg 
& B. 1900. 1645S. 4 M. 

Lindner, Th., Die dt. Hanse, ihre G. a 
Bedeutg , s. 1900, 2349. (Erschien in 2. billiger 
Aufl. Lpz., Hirt. 1900. 2 M. 25.) Rez: Hist 
Zt 86, 493-5083 Daenell. [233 


Rottleuthner, W., Ueb. Mass u. 
Gewicht in Tirol; geschichtl. Rück- 
blick auf d. Einführg. desselben u. 
d Aufsichtspflege darüber. Zt. d. 
Ferdinandeums 44, 1-43, Taf.) [2389 

Dietz, A., Handelsbeziehm. zw. 
Lothringen u. Frankf. a M. Sonder, 
Abdr. a. d. Frankfurter Ztg. v. 7. Jan. 
1901.) Frankf., Societäts - Druck. 
10 S. [2390 

Amrhein, A., Die kurmainzische 


[2387 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


Glashütte Emmerichsthal bei Burg- 
jossa; Beitr. z. G. d. Handelspolitik 
d. Kurstaates Mainz. Mit e. Anhang: 
2 Arbeiterordngn. v. J. 1406 u. 1790 
f. d. Glashütten d. Spessarts. (Arch. 
d. hist. Ver. f. Unterfranken etc. 42, 
141-243.) Sep. Würzb., Stahel. 
1 M. 20. [2391 

Hansay, A., Contribution à l’hist. 
du système mercantile dans la princi- 
pauté de Liege. (Bull. de l'Institut 
archéol. liégeois 23, 21-40.) [2392 

Simson, P., Der Artushof in Danzig 
u. seine Brüderschaften, die Banken. 
Danzig, Bertling. 1900. 338 S., 
13 Tat. 5 M. [2393 

Rez : Dt. Litt.-Ztg. 1 01, Nr. 18 Perlbach. 


Weiss, F., Zur G. d. Basler Rhein- 
schiffahrt u. der Schiffleutenzunft. 
(Basler Jahrbuch 1901, 111-46.) [2394 

Mänss, J., Zur G. d Elbschiffahrt 
Magdeburgs. (G.bll. f. Magdeb. 35, 
222-258.) [2395 

Entwickelung d. Post- u. Tele- 
graphenwesens im Hzgt. Sachs.- 
Altenburg. Festschrift. Altenb., Lip- 
poldt. 1900. 4°. 21°. [2396 


Lory, K., Lebensmittelpreise durch 
dritthalb Jahrhunderte: 16-18. Jh. 
(Forschgn. z. G. Baierns 8, 292 
-301.) [2397 

Hertzog, A., Das Bürgerspital v. 
Colmar. (Jahrb. f. G. etc. Els.-Lothr. 
16, 67-92.) Br 

Pick, R. u. 6. Talbot . d. 
Armenpflege in Aachen. (Pestschr. 
2.12. Versammlg. dt. Naturforscher etc. 
Aachen 1900, S. 241-62.) [2399 


Sommerlad. Soziale Wirksamkeit d Hohen- 
zollern, s. 1900, 401. Rez.: Hist. Zt. 85, 325 
-28 Küntzel. — Erwiderg. Ss. u. Erklarg. v. 
Wygodzinski: Jitt. Cbl. 1900, Nr. 4. [2400 

Kosters, J., Het oude tiendrecht. 
Leidener Diss. "eo Gravenh., Mouton 
& Co. 1899. 186 S. [2401 

Jordan-Rozwadowski, J. v., Die 
Bauern d. 18. Jh. u. ihre Herren im 


Lichte d. neuest. Forschgn. (Jahrbb. 
f. Nationalük. 75, 337-68; 478 
-514.) [2402 


Lippert, Sozial-G. Böhmens in vorhussit. 
Zeit, a 1400, 2365. Rez.: Zt. d. Navigny- 
Stiftg. f Rechts-G. 21, German. Abtig., 296 
-303 Schreuer. 12403 

Susta, J., Sklaverei u. Grossgrund- 
beaitz in Böhmen. (Cesky časopis 
hist. 5, 31-43; 86-97.) [2404 


"Ob 


Grapp, 6., Niedergang d. norddt. 
Bauernstandes seit d. Reform. (Frank- 
furter zeitgem. Broschüren. XIX, 4.) 
Frkf., Kreuer. 1900. 43 S. [2405 

Grütter, F., Abgaben u. Dienste 
im westl. Teile d. Fürstentums Lüne- 
burg. (Hannov. G.bll.4,107-18.) [2406 

Gloy, A., Beitrr. z. G. d. Leib- 
eigenschaft in Holstein. Kiel, Lipsius 
& T. 76 S. 1 M. 60. [2407 


Liebe, Wirtschaftl. Bedeutg. d. 
Judenind.dt.Vergangenheit. (Jahrbb. 
d. kgl. Akad. d. Wiss. zu Erfurt 26, 
113-27.) Be 

Scherer, J. E., Beitrr. z. G. d. 
Judenrechtes im Mittelalter mit be- 
sond. Bedachtnahme auf d. Länder 
d. österr.-ungar. Monarchie. Bd. I: 
Rechtsverhältnisse d. Juden in d. dt.- 
österr. Ländern. Mit Einltg. üb. d. 
Prinzipien d. Judengesetzgebg. in 
Europa währ. d. Mittelalters. Lpz.. 
Duncker & H. xx, 6728. 15 M. [2409 


Celakovsky,J.,Beitrr.z.G.d. Juden 
ind. Zeit d.Jagellonen. (Casopis musea 
krälvostvi Ceského 72, 885-454.) [2410 

Fraukl-Grün, À. G. d. Juden in 
Kremsier (s.’99,385). Tl. III: Nachtrr.; 
Archivalien; Gegenwart. 1715S. 4 M. 
— Ders., Das Landesrabbinat in 
Kremsier. (Monatsschr. f. G. etc. d. 
Judentums 43, 360-70; 425-32.) [2411 

Haller, E., Rechtliche Stellung d. 


Juden im Kanton Aargau. Aarau, 
Sauerländer. 1900. x1j, 311 S. 
4 M. 2412 


Franzen, Th., Die Juden in Köln. 
Von d. Römerzeiten an bis auf d. 
Gegenwart. Köln, Hensel. 38 S. 
50 Pf. [2413 

Feilchenfeld, A., Aelteste G. d. 
dt. Juden in Hamburg. (Monatsschr. 
f. G. etc. d. Judentums 43, 271-82; 
322-28; 370-81.) [2414 

Lewin, L., G. d. Juden in Inowraz- 
law. (Zt. d. hist. Ges. f. d. Prov. 
Posen 15, 43-94.) [2415 


b) Verfassung. 
(Reich; Territorien; Städte.) 
Kroener, A., Wahl u. Krönung d. 
dt. Kaiser u. Könige in Italien. 
(Studien a. d. Collegium Sapientiae. 
Bd. VI.) Freiburg i. B., Charitas- 
verband. 190 S. 2 M. 20. [2416 
Se 


*96 


Hintze, O., Der österr. u. d preuss. 
Beamtenstaat im 17. u. 18. Jh. (Hist. 
Zt. 86, 401-44.) 2417 

Kaufmann, G., Die englische Vertg. 
in Dtld. Vortr. geh. in d. 29. Jahres- 
versammlg. d. hansisch. G.-Ver. zu 
Götting. (Nicht im Handel.) Lpz., 
Duncker & H. 1900. 228. [2418 


Huber, A., Oesterr. Reichs-G. 
2. Aufl, aus dessen Nachlass hrsg. 
v. A. Dopsch. Lpz. u. Wien, Freytag 
& Tempsky. xıj, 372 S. 8 M. [2419 

er H. v., Die österr. Reichs- 

„ihre Aufgaben u. Ziele. (Dt. G.bll. 


S 97-108.) [2420 
Puntschart, Herzog:einsetzg.u. Huldigung 
in Kärnten, 8. 1:00, 2350. Rez.: Götting. gel. 
Anz. 1900, 929-64 e Wretschko. "2421 
Forschungen z. Verfassungs- u. Verwal- 


tungs-G. d. Steiermark (s. Nr. 417). IV, 2 
s. Nr. 37.5. "3423 
Ehrensberger, H., Zur G. d. 


Türkensteuer, insbes. in Franken, u. 
d. Subsidium charitativum d. Kapitels 
Taubergau. ia Diözesan- 
arch. N. F. 1, 396-433.) [2423 

Fruin, R., Gesch. d. Staatsin- 
stellingen in Nederland tot 1795; 
uitgeg. door H. T. Colenbrander. 
Haag, Nijhoff. 116;,4168.5fl. 75. [2424 

Bär, Abriss e. ' Verwaltungs- G. d. 
Regierungsbezirks Osnabrück. (= Nr. 
2157.) Hannov., Hahn, xıj, 241 S. 
4 M. 50. [2425 

Spangenberg, Beitrr. z. älter. Ver- 
fassungs- u. Verwaltungs-G. d. Für- 
stentums Osnabrück. (Mitt. d. Ver. 
f. G. u. Ldkde. v. Osnabr. 25, 1 
-137.) [2426 


Meier, E. v., Hannov. Verfassungs-G. u. 
Vorwaltungs-G., 8. 1900, 2384. Rez.: Mitt. a. 
d. hist. Litt. 29, 211-17 Schaer; Götting. gel. 
Anz. 1901, 364-72 v. Below. [2127 


Barth, A., Das bischöfl. Beamten- 
tum im Mittelalter, vornehmlich in 
d. Diözesen Halberstadt, Hildesheim, 
Magdeburg u. Merseburg. (Zt. d. 
Harz-Ver. 33, II, 322-428.) [2428 


Below, v., Territorium u. Stadt, s. Nr. 
437. Rez.: Hist. Zt. s6, 300-304 Keutgen. (2129 

Hegel, Entstehg. d dt. Städtewesens, s. 
1900, 430. Reoz.: Zt. d. Savigny-Stiftg f. 
Recht»-G. 21, Gorm. Abtlg, 282-55 Werming- 
hoff; Allg. Litt.bl. 1901, Nr. 4 Helmolt. "2430 

Hegel, K. Vergrösserg. u. Sonder- 
gemeinden d. dt. Städte im Mittel- 
aller (Festschr. d. Prinzregenten 
Luitpold dargebr. v. d. Univ. Erlang. 
IV, 1. Philos, Fak. Sekt. 1, 8. 1-16) 


Bibliographie Nr. 2417—2469. 


Sep. Lpz., Deichert. 60 Pf — 
G. H. Gengler, Ueb. d dt. Städte 
privilegien d 16., 17. u. 1%. Jb. Eld 
U, Jur. Fak., S. 1-44) Sep. Era 
1 M. 20. [24:1 
Liebe, G., Die Städte d Mittei- 
alters u. d Kirche. "AN Jahrbt. i 
d klass. Altert. etc. 7, 214-292; {2132 
Gmür, M., Verfassungs osgeschiceti 
Entwickig. d Stadt St. Gallen bi- a 
J. 1457. Vortrag. Hrsg. v. hist. Ver. 
in St. Gallen. St. G., Zollikofer. 
1900. 31 S. 60 Pf. |2133 
Beyerle, Grundeigentumsverhältnisse = 
Bürgerrecht im mittelalterl. Konstarz LL 
s. Nr. 1481. Rez.: Dt. Litt-Ztg. Iwı, N 


Stutz; /t. f. G. d. Oterrh 16, 
S. Rietschel. FIN 
Schütze, H., Bezirk u. Organisatiaz 
d. niederrh. Ortsgemeinde mit besond 
Rücksicht auf d. alte Hzgt. Berz. 
(Beitrr. z. G. d. Niederrh. 15, 1»? 
-277.) Sep. als Marburg. Diss. er- 
schienen. [2455 
Rez.: Dt. Litt-Ztg. 1901. Nr. 20 Pbilirri 
Heldmann, Der Kölngau u. d Cie 
Köln, s. Nr. 432. Rez.: Hist. Zt. 6, 452.4 
Lau; Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh RI 
95- N Fabricius. [24 
Lau, Entwicklg. d kommunal. Verfasst. 
u. Verwaltg. d. St. Köln, s. 1200, 2598. Rez: 
Hist. Jahrb. 21, 785-91 Greving. 2i 


Kranz, G., Die Werdener Nachbar- 
schaften. (Beitrr. z. G. d. Stiftes 
Werden 4, 46-138.) Bars 

Berg, KR Zusammensetzg. E. E. 
Rates d. Stadt Küstrin v. 1638-1729, 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 10. 
1-21.) [243° 
Lengnich, G. (Syndicus d. Stadt 
Danzig), Jus publicum civitatis ue- 
danensis oder d. Stadt Danzig Ver- 
fassg. u. Rechte; nach d. Origin.-Ha. 
d. Danziger Stadtarchivs hrsg. v. 
O. Günther. (= Nr. 2161.) Danzig, 
Bertling. 1900. xx, 607 S. 8 M. |2449 

Goldmann, S., Danziger Ver- 
fassungskämpfe unter polnisch. Herr- 
schaft. (= Nr. 2658.) Lpz., Teubner. 
121 S. Subskr.-Pr. 3 M. 60. Einzelpr. 
4 M. Se [2441 


Eberstadt, Ursprg. d. Zunftwesens, s Nr 
136. Rez.: Hist. Viertelj.schr. 4, X9 f. ival 
auch ebd. 8. 133-36) S. Rietschel. REN 

Habets, A., De oudste stukken e 
bescheiden over het smedenambacht 
te Hasselt. Hasselt, impr. Klock 
56 S. 1 fr. [243 

Setzepfandt, R., Zur G. d. lübl 
Schuhmacherinnung zu Magdeburg. 
(G.DIL f. Magdeb. 35, 259-87.) [244 


Verfassung. — Recht u. Gericht. — Kriegswesen. 


Moltke, S., Die Leipziger Kramer- 
innung im 15. u. 16. Jh.; zugleich e. 
Beitr. z. Leipziger Handels-G. Lpz., 
Handelskammer. 186 S. 5 M. [2445 


c) Recht u. Gericht. 


Brunner, H., Grundzüge d. dt. 
Rechts-G. Lpz., Duncker & H. 


298 S. 6 M. 80. [2446 

Schröder, Lehrb. d. dt. Rechts-G. 3. Aufl., 
s. 1900, 2403. Rez.: Hist. Viertelj.schr. 8, 
529-33 Bresslau. [2447 


Meller, E. v., Die Rechtssitte d. 
Stabbrechens. (Sep.a.: Zt. d. Savigny- 
Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. Abtlg., 
26-115.) Weimar, Böhlau. 1900. 
2 M. [2448 

Voltelini, H. v., Spuren: d räto- 
romanischen Rechtes in Tirol. (Mitt. 
d Inst. f. österr. G.forschg. Er- 
gänzgsbd. 6, 145-71.) [2449 

Otto, E., Beitrr. z. Rechts-G. d. 
Zent u. Stadt Babenhausen. (Arch. 
f. hess. G. 3, 171-75.) [2450 

Lequarré, D., La terre franche de 
Herstal et sa Cour de justice. (Bull. 
de l'Institut archéol. liegeois 29, 75 
-166; Kte.) [2451 


Dultzig, Das dt. Grunderbrecht, s. 1900, 
42. Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
21, Germ. Abtig., 279-52 Geffcken. [2452 

Verdelot, P., Du bien de famille 
en Allemagne. These. Paris, 
Rousseau. 1899. 653 S. [2453 

Roche, L., Essai sur les origines 
romaines et germaniques du contrat 


de fiançailles. These. Grenoble. 
1899. jx, 96 S. [2454 
Geffcken, H., Zur G. d. dt. 


Wasserrechts. (Zt. d. Savigny-Stiftg. 
f. Rechts-G. 21, Germ. Abtlg., 173 


-217.) [2455 
Gernet, A. Ve 9 G. u. System d. 
bäuerl. Agrarrechtes in Estland. 


Reval, Kluge. 402, xz S. 16 M. [2456 

Transehe, A. v., Stadtbürger als 
Lehnsleute d. livländ. Adels; e. rechts- 
hist. Studie. (Jahrb. f. Geneal. etc. 
'99, 1-19.) Vgl. ‘98, 2189. [2457 


His, R., Das Strafrecht der Friesen 
im Mittelalter. Lpz., Dieterich. x, 
383 S. 14 M. [2458 

Niegl, Ueb. Todesstrafen nach Alt- 
Egerer Griminalrecht. (Egerer Jahrb. 
f. 1901, S. 95-111.) [2459 

Lory, K., Gericht u. Strafe in d. 


"97 


Ratsprotokollen d. Stadt Kulmbach. 
(Forschgn. z. G. Baierns 8, 301 
-10.) [2460 

Harster, Das Strafrecht d. freien Reichs- 
stadt Speier, s. 1900, 2419. Rez.: Zt. d. 
Saviguy-Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. Abtlg., 
808f. Schreuer; Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 151f. 
His; Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 11 Knapp. [2461 

Loose, W., Dor Meissner Markt als Richt- 


stätte. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Stadt Mei-sen 
5, 317-23) [2463 
Freisen, J., Kirchliches Ehe- 


schliessungsrecht in Schlesw.-Holstein 
seit Einführg. d. Reform. (s. 1900, 
2424) Schluss. (Arch. f. kath. 
Kirchenrecht 80, 229-58.) [2463 


d) Kriegswesen. 


Erben, W., Urspr. u. Entwicklg. 
d. dt. Kriegsartikel. (Mitt. d. Inst. 
f. österr. G.forschg. Ergünzgsbd. 6, 
473-529.) — A. Veltze, Die Wiener 
Stadtguardia. (Ebd. 530-46.) [2464 

Wrede, A. Frhr. v., G. d. k. u. k. 
Wehrmacht (s. ’99, 448). Bd. II, 1. 2. 
(= Nr. 2690.) xxxv, 964, xxvj S. u. 
S. xxxjx-Lxxxjx. 15 M. [2465 

Geschichte d. baier. Heeres. Im 
Auftr. d. Kriegs- Ministeriums hrsg. 
v. k. b. Kriegsarch. (In 8 Bdn.) Bd. 
I: K. Staudinger, G. d. kurbaier. 
Heeres insbes. unter Kurf. Ferdinand 
Maria 1651-79; auf Grundlage d. 
Quellenforschg. u. Textentwürfe v. 
L. Winkler u. K. Frhr. v. Reitzen- 
stein. xviij, 644 u.139S. 15M. [2466 

Zoellner, E., Beitrr. z. G. d. baier. 
Manöver. (Darstellgn. a. d. baier. 
Kriegs- u. Heeres-G. 9, 52-97.) [2467 

Spannagel, K., Entwicklg. d. 
brandenburg. - preuss. Wehrverfassg. 
(Vortrr. a. d. hist. Ver. zu Münster 
S. 1-23.) 2468 

Regimentsgeschichten: [2469 

Staufer, W., G. d. k. u. k. Feld-Jüger-Bat. 
Nr. 20. Wien, Seidel. 230 S. 5 M. 

Fromm, Inf.-Reg. König Wilhelm I. (6. 
württ.) Nr.124. Stuttg., Metzler. 212 S. 4M.60. 

Schmahl u. Spemann, 2. württ. Feldart.- 
Reg. Nr. 29 Prinzregent Luitpold v. Baiern 
u. Stammtruppenteile. Stuttg., Selbstverl. d. 
Reg. xıj, 191 N. 4 M. 50. 

Mülbe, v. der, Das Garde-Füsil.-Reg. 
2. Aufl., fortgef. u. neu bearb. v. Offizieren d. 
Regiments. Berl., Eisenschmidt. 627 S, 
11 Ktn. 12 M. 

Braumüller, Königin Augusta Garde- 
Grenad. Reg. Nr. 4. Berl., Mittler. 344; 
1508 11 M. 

Kopka v. Lossow, Grenad.-Reg. König 
Friedrich I. (4. ostpreuss.) Nr. 5. Bd. IT: 
1513-1515. Ebd. xxj, 52:0 u. 118 S. 18 M. 


+98 Bibliographie Nr. 2469—2517. 


Reden, v., Offizier- Stammliste d (Gren. 
Reg. Pring Karl v. Preussen (2. brandenb.) 
Nr. 12. Oldenb., Stalling xvj, 3388. 8 M. 25. 

Basse, J. Y., -tammliste d. Inf - Reg. 
Herwarth v. Bittenfeld (1. westfül.) Nr. 13; 
unter Benutzg. d. schon früher v. G. v, 
Stockhausen gesamm. Notizen. Münster, 
Westf. Vereinsdruck 1900. 351 8. 7 M. 

Krafft, Inf-Reg. Graf Schwerin (3. pomm.) 
Nr. 14 bis zum Beginne d. J. 19,0. Berl, 
Mittler. xj, 711 S. 20 M. 

Vierow, v., Offizier-Stammliste d. Inf.-Reg. 
General-Feldmarschall Prinz Friedrich Carl 
(Nr. 64). Oldenb., Stalling. 332 S. 6 M. 25. 

Bechend, G. d Füsil.-Reg. v. Gersdorff 
(hessisches) Nr. 80 u. seines Stammregiments 
d. kurhuss. Leibgarde-Regiments v. 1532-1900. 
Unter Mitarbeit von H v. Wright u. Frhrn. 
v. Tautphoeus. Berl, Mittler. jx, 145 8. 
17 M. 

Hamm, A. u. K. Moewes, 1. westfäl. Feld- 
artill.-Reg. Nr. 7. Aufl. 2; neu bearb. v. H. 
Zwenger. Ebd. jx, 477S. 11 M. 


Engel, B., Waffengeschichtl. Stu- 


dien a d Deutschordensgebiet. 
(Sep.a: Zt. f. hist  Watfenkde.) 
Dresd., Burdach. 4°. 27 S., Taf. 
2 M. 50. [2470 


Stajessi, Ch., Les armes à feu 
dans le passé à Fribourg en Suisse. 
(Archives de la soc. hist. du canton 
de Fribourg 7, 97-143.) [2471 


e) Religion und Kirche. 


Eubel, Hierarchia catholica medii aevi 
(e, '99, 2355). Erklärg. Eubels: Hist. Jahrb. 


20, 915-231. (2473 
Sägmüller, Die oligarchischen 
Tendenzen d Kardinalkollegs bis 


Bonifaz VII. (Theol. Quartalschr. 
83, 45-98.) Vgl. 1900, 2432. [2473 

Kurz, Die kath. Lehre vom Ablass vor u. 
nach d Auftreten Luthers, s. Nr. 470. Rez.: 
Zt. f. kath. Theol 24, 720-22 Paulus; Theol. 
Quartaischr. nä, 294-97 Schaus. [3474 


Bielik, E., G. d. k. u. k. Militär- 
Seelsor eud, apost. Feld-Vikariates. 
Wien, Verf. 373 S. 4 M. [2476 


Zak en Pernegg. 
(Bl. d. "o. Ldkde v. Nieder- 
österr. 34, 228- Be, Vgl. 1900, 2440. 
— Ant. Mayer, Karmeliter-Eremie 
St. Anna in d. Wüste. (Ebd. 120-37.) 
— A. Plesser, Zur Topogr. d. ver- 
ödeten Kirchen u. Kapellen im Viertel 
ober dem Manhartsberge. (Ebd. 
448-523.) E 

Scholz, F., Karthause Mauerbach 
(Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver. zu 
Wien 35, 76-104.) [2477 

Salaba, J., Zur G. d. ehemal. 
Augustinerklosters in Wittingau. 


(Časopis musea království Českého 
73, 271-835; 422-35.) E 

Stückelberg, C. A., Basel als 
Reliquienstätte. (Kathol. Schweizerbll. 
16, 6-25.) [2479 

Rambaldi, K. v. u. J. Jost, G. d. 
Pfarrei Aufkirchen am Würmsee. 
Münch., Lukaschik. 204 S., 2 Taf. 
2 M. [2480 

Lauter, Th., Zur Ur-G. d. Klosters 
Heilsbronn. (Jahresber. d. hist. Ver. 
f. Mittelfranken 48, 42-118.) an 

Jäger, J., Abbatia Ebracensis Oeco- 
nomica. (Sep.a.: Ost Chronik XI.) 
Bregenz, Teutsch. 1900. 51 S. [2482 

Braun, G. d. Heranbildung d Kierus in 
d. Diö,ese Würzburg, 8. "ug, 452. Rez.: Theol. 
Litt.-Ztg. ‘9x, 335-39 Hegler; Theol. Quar- 


talschr. at, RH 132 Funk: Stimmen a. ss 
Laach 54, 453- 56 Pfülf. 2483 


p Schwinger G., St. Steyhanakloeter 

. S. B. in Würzburg (8. 1900, 2452). 
S Forts. (Ann. d. hist. Ver. f. Unter- 
franken etc. 42, 75-139.) [2484 

Hörnes, J., Aus Alt-Himmelspfor- 
ten. Würzb. 1900. 18 8. [2485 

Wieland, M., Cist.-Kloster Wech- 
terswinkel. (Cist. Chronik XI.) [2486 

Naegele, A., G. d. Klosters Wib- 
lingen nach Aufzeichngn. sein. letzten 
Priors, d. später. Bischofs Greg. 
Ziegler (8. Nr. 485). Schluss. (Stud. 
u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 
21, 529-34. 22, 147-55.) — Saupp, 
Denkwürdiges a. d. G. d. Klosters 
Wiblingen (s. 1900, 2454). Forts. 
(Diözesenarch. v. Schwaben 18, 91-93; 
147-52. 19, 17-21 etc. — P. Lindner, 
„Album Wiblingense. “ Die Aebte u. 
Mönche d. Bened.-Abtei Wiblingen 
1099-1864. (Ebd. 19, 1-4; 37-42; 
73-77.) [2487 

Baur, Ludw., Ausbreitung d. 
Bettelorden in d. Diözese Konstanz. 
(Freiburger Diözesan-Arch. N. F. 1, 
1-101.) — M. Straganz, Zur G. d. 
Minderbrüder im Gebiete d. Ober- 
rheins. (Ebd. 319-95.) — K. Rein- 
fried, Ehemal. Kapuzinerkloster zu 


Baden-Baden. (Ebd. 307-18.) [2488 

Sigrist, L'abbaye de Marmoutier, s. 1900, 
479. Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 15, 382 Kartels; 
kev. cath. d'Alsace 19, 237 A. V. [2489 


Schickelé, Le doyenné de Mase- 
vaux (s. Nr. 492). Forts. (Rev. cathol. 
d'Alsace 19, 705-12 etc. 902-15. 20, 
49-58.) [2490 

Pfleger, L. (P. Reinhold), Ehe- 
mal. Cist.-Abtei Baumgarten im El- 
sass. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. 


Religion und Kirche. 


Cist.-Orden 21, 306-15; 505-19.) — 
Ders., Cist.-Priorat Selhofen b. 
Ingweiler. (Strassb. Diözesenbl. N. 
F. 3, 58-64.) — Schmidlin, Herrschaft 
d Krummstabs im Get). Ober-Elsass. 
(Ebd. 2, 340-47; 424-34.) [2491 

Berlière, U., Les chapitres géné- 
raux de l’ordre de saint Benoît dans 
la province de Cologne-Treves. 
(Compte rendu des séances de la 
comm. roy. d'hist. de Belgique 10, 
125-85. 11, 1-36.) 2499 

Terwelp, Zur G. d. Klosters Kamp 
b. Rheinberg. (Rhein. G.bll. 5, 182 
-85.) [2493 


Teichmann, E., Zur Namens -G.d. Aachener 
St Salvatorkapelle (e 1900, 2419). Nachtr. 
(Zt. d. Aachen. G.-Ver. 22, 347-55.) [249 


Velthuysen, B. P., De wederop- 
leving van het katholicisme te 
Kampen (s. ‘99, 2358). Forts. (Ar- 
chief voor de gesch. van het aarts- 
bisd. Utrecht 26, 161-221.) [2495 

Reusens, Pouillé du diocèse de 
Cambrai (s. Nr. 499). Forts. (Ana- 
lectes p. serv. à l’hist. ecclés. de la 
Belg. 28, 257 ff.) [2496 

Brassinne, J., Les paroisses de 
l'ancien Concile de Hozémont. Appen- 
dice: Pouillé de l’ancien Concile de 
Hozémont. (Bull.de la soc. d’art et 
d'hist. du diocèse de Liege 12, 241 
-82, 2 Ktn.) [2497 

Hilling, N., Gegenwart u. Einfluss 
d. Geistlichen u. Laien auf d. Diö- 
zesansynoden vornehmlich in Nord- 
westdtld. (Arch. f. kath. Kirchenrecht 
79, 203-32.) [2498 

Tenckhoff, F., Paderborner Bi- 
schôüfe von Hathumar bis Rethar 
(806 oder 807 bis 1009). Paderborn. 
Progr. 1900. 47 S. [2499 

Rische, A., Verzeichn. d. Bischöfe 
u. Domherren v. Schwerin mit biogr. 
Bemerkgn. Progr. Ludwigslust. 1900. 
32 S. [2500 

Podlech, P., G. d. Pfarrei Wiesen- 
thal, Kr. Münsterberg. Paderborn, 
Bonifacius-Dr. 1900. 32S. [2501 

Dittrich, G. d. Katholizismus in 
Altpreussen von 1525 bis zum Aus- 
gange d 18. Jh. (Zt. f. G. Ermlands 
13, 1-289.) [2502 


Westphal, J., Dasevangel. Kirchen- 
lied Geck sein. geschicht) Entwickelg. 
Lpz., Dürr. xvj, 198 S. 2 M. 70. [2503 

Clemen, 0., Partial-Kirchen-G. 


*99 


(Dt. G.bll. 2, 83-40.) — P. Albert, Zur 
Partial-Kirch.-G. (Ebd. 203-10.) [2504 

Linsenmayer, A., Die protestant. 
Bewegung in d. Fürstpropstei Berch- 
tesgaden bis zur Mitte d. 18. Jh. 
(Hist. Jahrb. 22, 37-84.) [2505 

Haller, J., Die württemb. Kate- 
chismusgottesdienste (Kinderlehren) 
in ihrer geschichtl. Entwicklg. (Bll. 
f. württb. Kirch.-G.4,152-73 etc.) [2506 

Neu, Zur G. d. evang. Gottesdienstes 
in Wertheim. (Mtschr. f. Gottesdienst 
u. kirchl. Kunst 5, 284-93.) [2507 

Dietsch, F. u. H. Tollin, G. d. 
Hugenotten v. Metz. (G.bll. d. dt. 
Hugenotten-Ver. X, 1/2.) Magdeb., 
Heinrichshofen. 50 S. (NM [2508 

Ungerer, E., Eine Kirche der 
Wüste in Lothringen. Erinnerungsbll. 
aus Courcelles - Chausy. Strassb,, 


Heitz. 1900. 1488. 4 M. [2509 
Rez : Litt. Cbl. 1901, Nr. 18 F. H.; Jahrb. 
d. Ges. f. lothr. G. 12, 427 f. M. 


Heldmann, A., Die hessische Diö- 
zese d. Niedergrafschaft Katzenellen- 
bogen, ihre Superintendenten u. In- 
spektoren. (Ann. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. 31, 115-71.) [2510 

Krafft, K., Beitrr. z. Chronik d. 
reform. Gemeinde Elberfeld. (Sep.- 
Abdr. a. d ,Pilger‘“.) Elberf., Ref. 
Schriftenverein. 1900. 53S. 50 Pf. [2511 

Lütkemann vn Die Parochie 
Wiershausen, Kreis Münden. Braun- 
schw., Wollermann. 119$. 50 Pf. [2512 

Höck, J. H., Bilder a. d G. d. 
hamburg. Kirche seit d. Reform. 
Hamb., Ev. Buchhdlg. 1900. 452 8. 
4 M. 50. 2613 

Kirchengalerie, Neue sächsische. 
(Hrsg.: G. Buchwald), s. Nr. 521. 
Ephorie Freiberg. 2 Abtlgn. in 1 Bde. 
xuj S., 556; 296 Sp. 10 M. — Kgl. 
amtshauptmannschaftl. Delegation 


Sayda. Lfg. 5-8. Sp. 177-296. — 
Die Ephorie Oschatz. xx, 776 Sp. 
9 M. 20. [2514 


Kerker, M., Fortdauer d. von 
Luther für Kursachsen beibehaltenen 
Kirchenceremonien bis ins 18. Jh. 
(Hist.-polit. Bll. Bd. 126.) [2516 

Schmidt, K. A., Bunte Bilder aus 
vergangenen Tagen. Beitrr. z. G. d. 
Parochie Thum. Thum, Delitsch. 
1900. 160 S., 17 Taf. 3M. [2516 

Lasson, G., 100 Jahre preuss. 
Kirch.-G. (Kirchl. Mtschr. 19, 163 
-69; 212-20; 264-80.) [2517 


*102 


Laurent, J., Die bauliche Ent- 
wicklg. d. Stadt Aachen. (Festschr. 
z.72.Versammlg.dt. Naturforscher etc. 
Aachen 1900, d 12-41.) — J. Buch- 
kremer, Zur Bau-G. d. Aachener 
Münsters. (Zt. d. Aachen. G.-Ver. 
22, 198-271, 5 Taf.) — A. Fritz, Zur 
Bau-G. d. Aachener Stadttheaters. 
(Ebd. 9-120.) [2575 

Schmid, M., Ein Aachener Patrizier- 
haus d 18. Jh. Stuttg., Jul. Hot, 
mann. 1900. fol. 7 S., 44 Lichtdr.- 
Taf. 40 M. [2576 

Redlich, P., Zur Aufhebg. d. Abtei Heister- 
bach. (Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 70, 
8-14.) (257: 

Nordhoff, J. B., Städt. u. ländl. 
Bauwesen in Altwestfalen. (Zt. f. 
vaterl. G. etc. Westfal. 58, I, 30 
-87.) [2578 

Steinacker. Die Holzbaukunst Goslars, s. 
1900, 573. Rez.: Zt d. Harz-Ver. 33, 11, 508 
-11 P. J. Meier. [25:9 


Ebhardt, B., Die dt. Burgen (s. 
1900, 574). Hft.3. 1900. 12M.50. [2580 

O. Piper, Von der Salzburg. (Korr.-Bl. 
d Gesamt-Ver. 1900, Nr. 5.) 

Michaelis, C., Rheinische Burgen 
nach Handzeichngn. Wilh. Dilichs, 
1607. Mit Beitrr. v. C. Krollmann 
u.B.Ebhardt. Berl., Ebhardt & Co. 
1900. fol. 78 S. ,4 Taf. 20 M. [2581 


Schönbrunner u. Meder, Hand- 
zeichngn. alter Meister a. d. Alber- 
tina etc. (s. Nr. 582). V, 10-12. VI, 
1-5. à 3 M. [2582 

Zell, F., Volkstüml. Hausmalereien 
im baier. Hochland. (Altbaier. Mo- 
natsschr. 2, 149-71.) [2583 


Kutschmann, Th., G. d. dt. Tlu- 
stration (s. 1900, 2557). Lfg. 3-10. 
1900. à 3 M. [2584 

Schlosser, J. v., Album ausge- 
wählter Gegenstände d. kunstin- 
dustriell. Sammlgn. d. Allerh. Kaiser- 
hauses. Wien, Schroll & Co. fol. 
53 Taf., 33 S. Text. 25 M. [2585 

Altertümer, Kunstgewerbliche, a. 
d.schweizer. Landesmuseum in Zürich. 
Offiz. Publikation, hrsg. v. d. Mu- 


seums-Direction. Lfg. 1. Zürich, 
Hofer & Co. fol. 4 Taf., 4 S. Text 
u. 4 Bll. Erklären 10 M. [2586 


Lehmann, H., Die Chorstühle in 
d. ehemal. Cisterc.-Abtei Wettingen; 
e Beitr. z. G. d. Kunsthandwerkes 


Bibliographie Nr. 2575—2619. 


in d. Schweiz. Zürich, Hofer & Co. 
1900-1901. 4°. 47S., 14 Taf. [2587 

Roth, F. W. E., Zur G. einiger 
Glasmalereisammlgn. zu Köln im An- 
fang d. 19. Jh. (Ann. d. hist. Ver. 
f. d. Niederrh. 70, 77-84.) [2588 

Sitte, A., Die kaiserl.-geistliche 
Schatzkammer in Wien. (Mitt. d. 
k. k. Central-Comm. 27, 14-18; 71 
-77 etc.) — J. J. Marquet de Vase 
selot, Le trésor de l'abbaye de 
Reichenau. (Rev. archéol. 38, 177 
-97, Taf.) — E. v. Czihak, Der 
Schatz d. St. Georgenbrüderschaft zu 
Elbing. (Zt. f. bild. Kunst 12, 128 
-37.) [2589 

Schneider, F., Die Schatzverzeich- 
nisse d.3 Mainzer Klöster Karthause, 
Reichen-Klaren u. Altenmünster bei 
ihr. Aufhebg. 1781. Mainz, Wilkens. 
95 Sp. u. 965. qu. 4°. 3 M. 50. [2590 

Graeven, H., G. d. stadthannov. 
Goldschmiede. (Hannov. G.bll. 4, 
193-228.) [2591 

Mayer, Manfr., Die Wandteppiche 
d. baier. Königshauses. (Zt. d. Münch. 
Altert.- Ver. 11, S. 11-19.) [2592 

Jung, R., Die Frankfurter Por- 
zellan-Fabrik im Porzellan-Hofe, 1666 
-1773. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 
7, 221-41.) [2593 


Nagel, W., Zur G. d. Musik am 
Hofe v. Darmstadt. (s. 1900, 2563.. 
Sep. Lpz., Breitkopf & H. 738. 
2 M. [2594 


Hagemann, C., G. d. Theater- 
zettels; e. Beitr. z. Technik d. dt. 


Dramas. Das mittelalt. Theater. 
Diss. Heidelberg, Meder. 122 S. 
1 M. 60. [2595 


Weilen, A. v.. Zur Wiener Theater- 
G. (8. 1900, 2565). Schluss. S. 117 
-140. (Beigabe zu d. Mitt. d. österr. 
Ver. f. Bibliothekswesen.) Sep. Wien, 
Hölder. 140 S. 2 M. 20. [2596 

Leisching, J., Die Vorläufer d. 
ständig. Schauspiels in Brünn. (Zt. 
d. Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 
b, 238-53.) 2597 

Schön, Th., Schultheater ın d. 
Reichsstädten Reutlingen, Heilbronn 


‚u. Esslingen u. ander. unterländ. 


Orten. (Diözesanarch. v. Schwaben 
19, 5-8.) — Ders., G. d. Theaters in 
Ulm (s. Nr. 596). Forts. (Ebd. 65-71; 
82-87.) [2598 


Kunst. — Volksleben. 


Vogt, F., Beitrr. z. G. d. dt. Volks- 
schauspiels in Schlesien nach d. Mitt. 
d. Herrn Steuerrat Rehme aus d. 
Akten d. Breslauer Regierg. (Mitt. 
d. schles. Ges. f. Volkskde. 7, 77-93.) 
— Vgl. Nr. 2634. [2599 


g) Volksleben. 


Monographien z. dt. Kultur-G., 
hrsg. v. G. Steinhausen e Nr. 599). 
VII s. Nr. 2548. [2600 

Rez v. VI (Bartels, Der Bauer in d. dt. 
Vergangenheit, s. Nr 549): Jahrbb. f. Natio- 
Dalök. 75, 695 f. v. Below. 

Meyer, E. H., Dt. Volkskde., a "ou, 2315. 
.: Zt. f. Rechts-G. 30, Germ. Abtig., 325 
-27 Stutz; Korr.-Bl. d Ver. f. sirbenbürg. 
Ldkd«. 1900, Nr. 2/3 A. Schule, op. Anz. f. 
dt. Altert. 27, 84- 6 Hein. [2601 

Breysig, K., Kultur-G. d. Neuzeit 
(e Nr. 601). II, 2. xxxjx S. u. S. 
521-1443. 12 M. 5". [2602 

Selbstanz.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 25, 719 
-34. — Rez.: Zt. f. Kultur-G. 8, 359-63 Stein- 
bausen. 

Wigand, P., Der menschl. Körper 
im Munde d. dt. Volkes. Frkf. a. M. 
Alt. 1899. 119 S. 1 M. 50. [2603 

Rez : Anz f. dt. Altert. 27, 202-4 H. Meyer. 

Lüpkes, W., Seemannssprüche u. 
sprichwörtl. Redensarten über See- 
wesen, Schiffer- u. Fischerleben in 
d. germ u. roman. Sprachen. Berl., 
Mittler. x. 192 S. 2 M. 50. [2604 

Rez.: Litt Cbl. 1901, Nr. 18 L. Fr. 

Kluge. Rotwelsch; Quellen u. Wortschatz 
d. Gaunersprache, s. Nr. 2022 126505 


Riezler, S., Ebbe und Flut dt. 
Gesinnung in Baiern. Univ.-Festrede. 
(Beil. z. Allg. Zt. 1901, Nr. 57.) [2606 


Bolte, J., Volkstümliche Zahl- 
zeichen u. Jahreszahlrätsel. (Zt. d. 
Ver. f. Volkskde. 10, 186-94.) [2607 

Schauenburg, L., Aus Haus, 


Hochzeit u. Familienleben im 17. Jh. 
(Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenburg 
20. 75 102.) 2608 

Ballerstedt, E., Das Strebkatzen- 
ziehen, e. Kraftspiel d. Mittelalters 
u. Seine Spuren in dt. Sprache u. 
Kunst. (Hannov. G.bll. 4, 97-107.) [2609 

Rehsener, M., Aus d Leben der 
Gossensasser. (Zt. d. Ver. f. Volks- 
kde. 8, 117-29. 10, 397-406.) — J. 
Bacher, Von d. dt. Grenzposten 
Lusern im wälschen Südtirol. (Ebd. 
10, 151-62; 306-19; 407-17.) — F. P. 
Piger, Faschingsgebräuche in Prutz 
im Oberinnthal. (Ebd. 80-85.) — 


*103 


S. Ruge, Rattenberger Studien. Zur 
Volkskde. a. d. unter. Innthal in 
Tirol u. aus Oberbaiern (Globus 
79, 165-71 etc.) [2610 

Zeller, G., Alte Wahrzeichen am 
Abersee. (Mitt. d. Ges. für Salzburg. 
Ldkde. 40, 265-80.) — Dreselly, A., 
Grabschriften. Marterl-, Bildstöckl- 
u. Totenbrett-Verse, Hausinschr. etc. 
2. Aufl. Salzburg, Pustet. 1900. 
300 S. 2 M. 80. [2611 

Wilhelm, Frz., Zur G. d. alten 
Steinkreuze. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhmen 39, 195-209.) — Ders., 
Alte Steinkreuze u. Kreuzsteine im 
westl. Böhmen. (Mitt. d. Centr.- 
Comm. 27, 98-103.) — H. Richly, 
Eiserne Optertiere. (Zt. f. österr. 
Volkskde. 7, 57-60, Taf.) [2612 

Beiträge z. dt.-böhm. Volkskde. 
de ‘99, 2503). II, 1: J.J. Ammann, 

olksschausspiele a d. Böhmerwulde. 
TI. 3. 1900. xxj, 160S. 2M. [2613 

Schacherl, Geheimnisse der Böh- 
merwäldler. Prachalitz, Pohl. 1900. 
144 S. — M. Bayerl, Das Weib im 
Böhmerwalde. (Zt. f. österr. Volks- 
kde. 7, 60-69.) [2614 

Schenkel, J. J., Das Schweizer- 
volk in seinem Essen u. Trinken. 
(Beitrr. z. vaterl. G., hrsg. v. hist.- 
antiq. Ver. d Kantons Schaffhausen 
Hft. 7, 119-46.) [2615 

Meier, S., Volkstümliches aus d. 
Frei- u. Kelleramt (s. Nr. 613). 
Forts. (Schweiz. Arch. f. Volkskde. 
4, 321-28.) — E. A. Stückelberg, 
Notizen a. d. Urserenthal. (Ebd. 5, 
50-60.) — M. E. Mariage u. John 
Meier, Volkslieder a. d. Kanton 
Bern. (Ebd. 1-47.) — E. Buss, Die 
relig. u. weltl. Festgebräuche im 
Kanton Glarus. (Ebd. 245-308.) — 
J. Hunziker, Schweizer. Haus- u. 
Sinnsprüche. (Taschenb. d. hist. 
Ges. d. Kantons Aargau 1900, 109 
-42.) 2616 

Rodt, E. v., Alt-bernisches Jagd- 
wesen. (N. Berner Taschenb. 1901, 
18-59.) 2617 

Raif, H., Baierische Geschichten. 
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 10, 234-86.) 
— Dieselbe, Münchener Stadtsagen 
u. Sprüche. (181-85.) [2618 

Lory, K., Kulturbilder aus Frankens 


Vergangenheit (s. N. 614). Forts. 
(Forschgn. z. G. Baierns 8, 292 
-310.) [2619 


°104 

Reiser, K., Sagen etc. d. Allgäus 
(s. Nr. 616). Hft. 19. (Bd. I, 677 
-640.) [2620 


Unseld, W., Schwäbische Sprich- 
wörter u. Redensarten. (Zt. f. hochdt. 
Mundarten Bd. I u. ID. [2621 

Steinhoff, J., Bilder a. d. Kultur- 
G. Badens. Karlsruhe, Scherer. 162$. 
2 M. 20. [2622 

Niessen, H., Sagen u. Geschichten 
d Saarthales. Saarlouis, Winkler. 
148 S. 1 M. [2623 


Boos, G. d rhein. Städtekultur, s. 1900, 
2686. Rez.: Hist. Zt. 87,122-25 Schaubo. [2424 


Schell, 0., Bergische Hochzeits- 
gebräuche. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 
10, 37-48; 162-80; 428-32.) [2625 

Dithmar, Niedersächs. Volkstum in 
Niederhessen. (Mitt. d. Ver. f. hess. 
G. Jg. 99, 70-85.) [2626 

Jacobs, Ed., Die Zigeuner oder 
Tatern am Harz. (Zt. d. Harz-Ver. 
33, II, 459-69.) 2627 

Asche, Th.,Geschichts-Kulturbilder 
etc. aus Goslars Vergangenh. Goslar, 
Lattmann. 214 S. 1 M. 25. [2628 

Hartung, 0., Zur Volkskde. a 
Anhalt (s. '97, 2452). Forts. (Zt. d. 
Ver. f. Volkskde. 10, 85-90.) [2629 

Geyer, M., Osterlandsagen; Sagen, 
Bilder u Geschichten a. d. Alten- 
burger Ostkreise. Altenb. Tittel. 
xvj, 211 S. 1 M. 75. [2630 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1911, Nr.7 O. Weise. 

Tetzner, Werdauer Altertümer. 
(Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 
Bd. 2, Hft. 3 f.) [2631 

Müller, C., Dt. Volksdichtg. in d. 
Oberlausitz. Ein Beitr. z. Volkskde. 
Löbau, Walde. 4°. 21 S. 1M. [2632 

Brunk, A., Volkstümliches aus 
Garzigar. (Bll. f. pomm. Volkskde. 
9, 33-64; 81-108.) [2633 

Ueberlieferungen, Schlesiens 
volkstümliche. Sammlgn. u. Studien 
d. schl. Ges. f. Volkskde., hrsg. v. 
Frdr. Vogt. Bd. I: Die schles. 
Weihnachtsspiele v. F. Vogt. Lpz., 
Teubner. xvj, 550 S. Für Mitglieder 
3 M. 90; im Buchhandel 5 M 20. — 
Vgl. Nr. 2599. [2634 

Bartsch, A., Sagen aus Ober- 
schlesien. (Mitt. d. schles. Ges. f. 
Volkskde. 8, 45-53.) — Kühnau, Be- 
deutg. d. Brotes in Haus u. Familie. 
(Ebd. 25-44.) — P. Drechsler, Schles. 
Pfingstgebräuche (Zt. d. Ver f. 
Volkskde 10, 245-54.) [2635 


Bibliographie Nr. 2620—2676. 


Wuttke, Adf., Der dt. Volksaberglaube 
d. Gegenw., s. Nr. 630. Rez: Anz. f. dt. 
Altert. 27, 83 f. Edw. Schröder; Journ. des 
savauts 3:01, 68-98 Arren. [2636 

Hansen, Zauberwabn, Inquisition u. Hexen- 
wesen im Mittelalter, s. Nr. 681. Rez.: Hist. 
Zt. #6, 297-300 L.; Beil. z. Allg. Ztg. 1901, 
Nr. 68f. Gothein; Rev. des questions hist. 
64, 602-8 E. Jordan. [2697 

Binz, K., Apologet. Versuche in 
d. Geschichtsschreibg. d. Hexenpro- 


zesse. (Zt. f. Kultur-G. 8, 186-94.) 
Vgl. Nr. 632. [2638 
können d. 


Bartels, M., Was 
Toten? (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 10, 
117-42.) — 0. Schütte, Braunschweig. 
Segen (Ebd. 62-65.) [2639 

Horedt, B., Besprechung u. Aber- 
glaube in Klein-Scheuern. (Korr.- 


Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 23, 
145-48) [2640 
Merz, W., Beschwörungs- u. Be- 


segnungsformeln a. d. Wynenthal. 
(Taschenb. d. hist. Ges. d. Kantons 
Aargau 1900, 98-108.) [2641 

Kirchhoff, A., Der Brocken als 
Geisterberg. (Arch. f. Landes- u. 
Volkskde. d. Prov. Sachsen 10, 63- 
72.) Bern [2642 

Heyne, M., 5 Bücher dt. Haus- 
altertümer (s. Nr. 639). Bd. II: Das 
dt.Nahrungswesen. 408S. 12 M. [2643 


Rez. v. I (Das dt. Wohnungswesen): Hist. 
Zt. 86, 478-81 Edw. Schröder; Theol. Litt.bl. 
1900, Nr. 10 Freybe; Allg. Litt.bl. 1900, Nr. 
21 Meringer. 


Bauernhaus, Das, im Dt. Reiche 
u. in sein. Grenzgebieten; hrsg. v. 
Verbande dt. Architekten- u. Inge- 
nieur-Vereine. Lfg. 1. (In 10 Lien 
Dresd., Kühtmann. gr. fol. 12 Taf. 
Subskr.-Pr. 60 M. [2644 

Calliano, G., Zur Ethnographie 
d. alten niederösterr. Wohnhauses. 
(Mitt. d. anthrop. Ges. Wien 30, 
Sitzungsberr., 205-15.) [2645 

Egger, “a Das Engadinerhaus. 

c 


(Jahrb. d. hweizer Alpenklubs. 
Jg. 35.) | 2646 

Striedinger, J., Altbaierische 
Nachlass-Inventare. (Altbaier. Mo- 
natsschr. 1, 101-16; 161-66. 2, 
138 f.) [2647 


Lauffer, O., Herd u. Herdgerüte 
in d. nürnbergisch. Küchen d. Vor- 
zeit. (Mitt. a. d. German. National- 
mus. 1900, 129-37; 165-84.) — d 
Hunziker, Zur OG d. mittelalterl. 


Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. *105 


Hypokausts. (Anz. f. schweiz. Alter- 
tkde. N. F. 2, 182-87.) [2648 


Prelle de la Nieppe, E. de, 
Notes sur les costumes chevaleres- 
ques et les armes offensives des 12., 
13. et 14. siècles. (Ann. de la soc. 
d’archl. de Brux. 14, 375-400.) [2649 

Justi, F., Hessisches Trachtenbuch 
(s. 1900, 2619). Lfg. 2. 8 Taf. u. 
Text S. 15-42. 6 M. [2650 


Senfelder, Das niederösterr. Sanitätswesen 
u. d. Pest ira 16. u. 17. Jh. (s. 1900, 2622). 
Berichtigung. (Bll. d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder- 
österr. 33 502f.) — F. Minkus, Pestkreuz- 
Inschrr. (Berr. u. Mitt. d. Altert.- Ver. zu 
Wien, 35 19-52) (2651 

Andräas, Beitrr. z. G. d. Seuchen, 
Gesundheits- u. Medizinalwesens d. 
oberen Pfalz. (Vhdlgn. d. hist Ver. 
v. Oberpfalz u. Regensb. 52, 79-286.) 
Sep. Regensb., Wunderling.2M. [2652 

Vogeler, Nachrichten über Lepro- 
sen. (Zt. d. Ver. f. G. v. Soest etc. 
17, 149-57.) [2653 


Zedler, &., Die Wiesbadener Kur- 
liste. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altertkde. 
1900/1901, 74-87.) [2654 

Beissel, J., Das Bade- u. Kur- 
leben Aachens u. d. ehemal. Burt- 
scheid in sein. hist. Entwicklg. 
(Festschr. z. 72. Versammig. dt. 
Naturforscher etc. Aachen 1900, 
S. 85-111.) [2655 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 


Studien u. Darstellungen a. d. 
Gebiete d. G.; im Auftr. d. Görres- 
Ges. u. in Verbindg. m. d. Red. d. 
hist. Jahrbuchs, hrsg. v. H. Grauert. 
Freib., Herder I,1s. Nr. 3484. [2656 


Studien, Histor., veröff. v. Ebering (s. 1900, 
651). Hft. 21-24 s. Nr. 3006; 3276; 3282; 


3649. [2457 
Studien, Leipziger, a. d. Gebiet d. G. 
(s. Nr. 652). VIL, 2 s Nr. 2441. 12658 


Vorträge aus d. histor. Verein zu 
Münster. Münster, Verein. 1900. 
115 5S. [2659 

Ranke, L. v., Histor.-biogr. Stu- 
dien. (Anastat. Neudr.) Lpz., 
Duncker & H. 1900. xj, 544 8. 
11 M. [2660 

Meyer, Chr., Biograph. u. kultur- 
geschichtl. Essays. Münch., Palm. 
415 S. [2661 


Fruin’s, R., verspreide geschriften 
(s. Nr. 656). Ba. II (=Aflev. 13-18). 
445 S., Taf. — Bd. IV, 1-192 (= Aflev. 
19-20.) [2662 


Zeitschrift, Histor. (s. Nr. 657). 
Bd. LXXXVI u. LXXXVII, 1. 668$; 
S. 1-192. [2663 

Mitteilungen d. Instituts f. österr. 
G.forschg. (s. Nr. 658). XXI, 4 u. 
XXIT, 1-2. S. 561-728; 1-360. — 
Ergänzgsbd. VI (Th. v. Sickel z. 
60Jähr. Dr.-Jubil. gewidmet v. Jn- 
stitut f. österr. G.forschg. u. dessen 
einst. Mitgliedern). 883 S., 2 Taf., 
1 Bildn. 18 M. [2664 

Jahrbuch, Histor. (s. Nr. 659). 
XXL 4 u. XXI, 1. S. 644-928 u. 
XL S.; S. 1-256. [2665 

Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere 
dt. G.kde. (s. Nr. 660). XXVI, 2-3. 
S. 299-815. [2666 

Geschichtsblätter, Deutsche (s. 
Nr. 661). II, 4-8. S. 97-216. [2667 

Korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. Nr. 663). 1900, Nr. 12 u. 
191, Nr. 1-5.) S. 201-28; 1-88. [2668 

Protokolle d. Generalversammlg. d. Ge- 
samtver. zu Stiassb. i. E. 1899. (Sep. a.: 


Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.) Berl.. Mittler. 
1900. 2768. 1 M (2668 a 


Mitteilungen a. d. German. Na- 
tionalmuseum (8. Nr. 664). 1900, 


109-204, Taf. 5-7. [2669 
Anzeiger d. Germ. Nationalmus. (s. Nr. 
6:4a). 1900, 3-4. S. XXV-LXJV. [2669 a 


Blätter, Prähist. (s. 1900, 2637). 
XI, 3-6 u. XIII, 1-2. S. 33-96, Taf. 
6-10; S. 1-32, 3 Taf. [2670 

Quellen u. Forschungen a. ital. 
Archiven u. Bibliotheken (s. Nr. 666). 
IV, 1. 166 S. (Bd. 10 M) [2671 


Mitteilungen u. d. hist. Litterat. 
(s. Nr.667). XXIX,1-2. S.1-256. [2672 
Jahresberichte f. neuere dt. Litt.- 
G. (s. Nr. 669). Bd. VIII: 1897, Ab- 
tlg. 3. 195 S. 8 M.; Bd. IX: 1898, 
Abt. 1. 1608. 8 M. [2673 
Zeitschrift f. dt. Wortforschg.: 
hrsg. v. F. Kluge Bd. I u. Il, 1. 
Strassb., Trübner. 374 S. u. S. 1-84. 
à Bd.: 10 M. [2674 
Roz : Anz. f. dt. Altertum 27, 1-1 Meissner. 
Zeitschrift f. hochdt Mundarten 
(s. Nr. 670). I, 6-II, SG 353-84; 
1-96. [2675 
Zeitschrift, Archivalische (s. 1900, 
659). N.F.Bd.IX. 3748. 12M. [2676 


*106 


Vierteljahrsschrift f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkunde. (s. Nr. 671). 
XXVII, 4 u. XXIX, 1. S. 339-487; 
1-69. 2677 

Herold, Der dt. (s. Nr. 672). Jg. XXXI, 
12-XXXIÍ 5. 8. 193-213; 1-108. [2677 a 

Jahrbuch d. k.k. herald. Gesellsch. 
„Adler“ (s. 1900, 2643). N. F. X. 
326 S., 17 Taf. 16 M. [2678 

Jahrbuch f. Genealogie, Herald. 
u. Sphrag. (s. 1900, 661): 1899. 208 S., 
Taf. 3. [2679 

Zeitschrift f. Numismat. (s. 1900, 
2644). XXII, 4. 8. 231-337 u. 25 S., 
Taf. 8. [2680 

Zeitschrift, Numismat. (s. Nr. 673). 
Bd. XXXII. xıj, 319 S., 14 Taf. u. 
Atlas m. 19 Taf. [2681 

Anzeiger, Numismat. (s. Nr. 674). 
1900, Nr. 12-1901, Nr. 4. S. 89-96; 
1-32. [2682 

Mitteilungen d. baier. num. Ges. 
(8. 1900, 2645). Jg. XIX, 2. xıj, 67 S., 
5 Taf. — Jg. XX. (Festgabe z. Feier 
d. 809. Geburtsfestes d. Prinz-Reg.) 
153 S., 5 Taf. 6 M. [2683 

Revue belge de numism. (s. Nr. 
676). Année LVI. 514S. ,jx Taf. [2684 

Münzblätter, Berliner (s. "Ou, 2581). 
N.214-44. Sp. 2431-2926. [2685 

Jahrbuch, Biograph.,u.dt.Nekrolog 
(8. 1900, 2647). Bd. IV. 348 S., 192 Sp. 
12 M. [2686 


Zeitschrift f.Kultur-G. (s. Nr. 677). 
VII, 2-5. S. 113-384. [2687 
Zeitschrift f.Sozial-u. Wirtschafts- 
G. (8. 1900, 2649). VII, 4, S. 373 
-465. [2688 
Zeitschrift d. Savigny-Stiftung f. 
Rechts-G. (s. 1900, 2651). XXI, Germ. 
Abtlg. xx, 366 S. 10 M. [2689 
Mitteilungen d. k. u. k. Kriegsarchivs 
(s. Nr. 67»). Suppl. a. Nr. 2465 [2690 


Studien, Kriegsgeschichtl., hrsg. 
v. eidgen. Generalstabsbureau (8s. '96, 
23998). Hft. II. Bern, Haller. 1899. 
123 S., 2 Ktn. rk 

Mitteilungen d Gesellsch. f. dt. 
Erziehgs.- u. Schul-G. (s. Nr. 684). 
X,4u.XI,1. S.245-323; 1-78. [2692 

Zeitschrift f. dt. Altertum (s. Nr. 
685). XLV.1-2. S.1-228. [2693 

Anzeiger f. dt. Altertum (s. Nr. 685a). 
XXVII,1-2. $. 1-224. [26938 

Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. 
Litt. (8. 1900, 2657). XXV, 23 u. 
XXVI, 2. S. 225-592; 169-320. [2694 

Zeitschrift f. dt. Philol. (s. Nr. 686). 
XXXII, 4. S. 433-572. [2695 


Bibliographie Nr. 2677—2747. 


Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. (s. 1900, 2660). Bd. 
XXVI: 1900. 156 S. 4 M. [2696 

Zeitschrift f. Kirch OG. (s. Nr. 681.) 
XXI, 4 u. XXI, 1. S. 459-604; 
1-160. CE 
Studien u. Mitt. a. d. Bened.- u. 
Cist.-Orden (s. N. 682). XXI, & u. 
XXII, 1. S. 491-694; 1-200. [2698 

Jahrbuch d. kunsthist. Sammlgn. 
d. allerh. Kaiserhauses (s. 1900, 675). 
Bd. XXI, 291, zt S., 35 Taf. 
90 M. 2699 

Jahrbuch d. kgl. preuss. Kunst- 
sammlen. (s. Nr. 689). Bd. XXII, 1-2. 
Sp. Lat S. 1-114, 9 Taf. [2700 

Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. 
(8. 1900, 2661). Jg. X. 473 S. [2701 


Archiv f. österr. G. (s. Nr. 690). 
Bd. LXXXIX, 1. S. 1-354. 5 M. 
20. [2702 

Mitteilungen d. k. k. Central- 
Comm. f. Erforsch. ete. d. Kunst- u. 
hist. Denkmale (s. Nr. 691). XXVI, 
1-2. S. 1-126. nn 

Mitteilungen d. praehist. Kom- 
mission d. Akad. d. Wiss. (s. '98, 
2460). I,5. S. 265-363. 5 M. 40. [2704 

Jahrbuch d. Ges. f. d. G. d. Pro- 
testantismus in Oesterr. (s. Nr. 692). 
XXI, au S. 131-258. [2705 

Beiträge z. österr. Erziehgs.- u. 
Schul-G. (s. 1900, 2655). Hft. II. 
226; xxj, S., 10 BI. 4 M. [2706 

Zeitschrift f. österr. Volkskde. 


(s. Nr. 693). VI, 5-6 u. Suppl.-Hit. 
S. 193-262; 52 S. VII, 1-2 81 
-104. [2707 


Blätter d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder- 
österr. (s. 1900, 2664). Jg. XXXII, 
9-12 u. Jg. XXXIV. S. 369-503; 
583 S. [2708 

Berichte u. Mitt. d. Altert.-Ver. 
zu Wien (s. 1900, 2665). Bd. XXXV, 
xxjv, 132 S., 6 Taf. 3 M. [2709 

Monatsblatt d. Altert.-Ver. zu Wien (8. 


1900, 2665 a) 190, 4-12 u. 1901, 1-4. (Bd. VI, 
13-66.) ‘27098 


Mitteilungen d. hist. Ver. f. Steier- 
mark (s. 1900, 2666). Hft. XLVII. 
xxx1], 281 S. 8 M. [2710 

Archiv f. vaterländ. G. u. Topogr., 
hrsg. v. G.-Ver. f. Kärnten is. 98, 
639). Jg. XIX. 260 S. 8 M. [71 

Carinthia I. Mitt. d. G.-Ver. f. 
Kärnten (s. 1900, 2668). Jg. XC, 
3-6 u. XCI, 1-2. S. 57-188; 1-64. — 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Jahresbericht d G.-Ver. üb. 1899. 
25 8. [2712 
Mitteilungen d. Ges. f. Salzburger 


Ldkde. (s. 1900, 2667). xt: 1900. 
342 S., Taff. [2713 
Zeitschrift d. Ferdinandeums f. 


Tirol u. Vorarlberg (s. 1900, 2669). 
Hft. XLIV. 218; Lxxv S. 4 M. [2714 

Mitteilangen d. Ver. f. G. d. 
Deutschen in Böhmen (s. Nr. 698). 
Jg. XXXIX, 2-3. S. 115-366 u. 25 
-16. in 

Zeitschrift d. dt. Ver. f. G. 
Mäbrens u. Schlesiens (e Nr. 699). 
V, 1-3. S. 1-304, Kte. à 2 M. [2716 

Archiv d Ver. f.siebenbürg. Ldkde. 
(s. 1900, 2672). XXIX, 3. S. 504 
-660, Tat. 1 M. 40. [2717 


Korrespondenzblatt d. Ver. (s. Nr. 700). 
XXII, 12-XXIV, 1-4 S. 114-52; 1-56. [2717a 


Archiv, Schweiz., f. Volkskde. 
(s. 1900, 2675). IV, 2-4 u. V, 1. 
S. 85-351; 1-80. [2718 


Jahrbuch, Basler, (s. 1900, 2677). 
Jg. 1901. 312 S., 5 Taf. 4M. [2719 
Taschenbuch d. hist. Ges. d. Kan- 
tons Aargau f. d. J. 1900. Aarau, 
Sauerländer. 144 S. 2 M. [2720 
Beiträge z. vaterländ. G.; hrsg. v. 
hist.-antiq. Ver. d. Kantons Schaff- 
hausen. Hft. VII. Schaffh., Verein. 
157 S., Kte. 3 M. 60. [2721 
Taschenbuch, Zürcher (8. 1900, 
2680). N. F. XXIV: 1901. 305 S. 
5 M. [2722 
Mitteilungen d. autiquar. Ges. in Zürich 
(s. 1900, 2681). XXV, 2 =. Nr. 2574. [2123 


Geschichtsfreund, Der. Mitt. d. 
hist. Ver. d. 5 Orte Luzern etc. (s. 
1900, 2682). Bd. LV. xxvij, 327 S., 
3 Taf. 5 M. 60. — Register-Bd. IV: 
Bd. 41-50; bearb. v. J. L. Brand- 
stetter. xjv, 249S. 2M.26. [2724 

Archiv d. hist. Ver. d. Kant. Bern 
(e 1900, 693). XVI, 1. xxjv, 
202 S. 2725 

Taschenbuch, Neues Berner (o "og, 
2472). Jg. 1899-1901. 308; 322; 
338 S. à 4 M. [2726 

Archives de la soc. hist. du canton 
de Fribourg (s. 1900, 2616). VII, 1. 
S. 1-143. 3 M. [2727 

Blätter a d.Walliser G. (8. Nr. 705). 
Bd. II, Jg. 5. S. 305-384. 80 Pf. [2728 


Forschungen z. G. Baierns (s. Nr. 
706). VII, 4. S. 241-310, v-xv, 
S.11*-16*. IX,1. S.1-80,6*S. [2729 


*107 


Beiträge z. baier. Kirch.-G. (s. 
Nr. 708). VII, 2-4. S. 49-192. [2730 


Monatsschrift, Altbaierische (s. 
Nr. 709). II, 4-6. S. 97-176. Jg. 
7 M. 2731 

Zeitschrift d. Münchener Alter- 
tume-Vereins (s. 1900, 700). N. F. 
Jg. XI u. XII 40 S., 2 Taf.; 48 S. 
11 Taf. [2732 


Verhandlungen d. histor. Ver. f. 
Niederbaiern (s. 1900, 2687). Bd. 
XXXVI. 3668. 4 M. [2733 

Verhandlungen d. hist. Ver. v. 
Oberpfalz u. Regensburg (s. "99, 2620). 
Bd. LI u. LII (= N. F. 43 u. 44). 375 S., 
7 Taf.; 368 S., 5 Taf. à 4M. [2734 

Archiv f. G. u. Altertkde. v. Ober- 
franken (s. Nr. 710). XXII, 2. 78 S., 
6 Taf. [2735 

Jahresbericht d. hist. Ver. f. 
Mittelfranken (s. Nr. 712). Nr. XLVTII. 
132 S. 3 M. [2736 

Archiv d. hist. Ver. v. Unterfranken 
u. Aschaffenburg (s. 1900, 2690). Bd. 
XLII. 269 S. 4 M. 50 — Jahres- 
bericht d. Ver. f. 1899. 53 8. 
1 M. [2737 
Kollektaneen-Blattf. d.G.Baierns, 


insbes. d. ehemal. Hzgts. Neuburg 
(s. 1900, 706) Jg. LXII: 1899. 
108; 69; 9 S., Taf. [2738 


Jahrbuch d. hist. Ver. Dillingen 
(s. 1900, 2691). Jg. XIII: 1900. 
226 S., 2 Taf. 4 M. [2739 

Vierteljahrshefte, Württemberg., 
f. Landes-G. (s. 1900, 2692). IX, 34. 


S. 253-528, (Auch X, 1/2 ist er- 
schienen!) [2740 

Fundberichte aus Schwaben (s. 
1900, 2694). Jg. VIII: 1900. 808S., 


1 M. 60. en 
Blätter, f. württb. Kirch.-G. (s. 
Nr. 719). IV, 3/4. S. 97-192. [2742 
Mitteilungen d Ver. f. G. etc. in 
Hohenzollern (s. 1900, 2698). Jg. 
XXXIII: 1899/1900. xuj, 220 B., 
2 Ktn. [2743 
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins 
(8. Nr. 720). XVI, 1-2. S. 1-330. [2744 
Mittellungen d. bad. hist. Kommiss. (s. 
1900, 2699a). Nr. 23, S. 1-48. (Verbunden 
mit d Zt. f. G. d. Oberrh. XVI, lu 2.) [2744 
Neujahrsblätter d. bad. hist. Kommiss. 
(#. 1900, 26998) N. F. IV s. Nr. 1756. [2745 


Alemannia, (s. Nr. 721). N.F.1,3. 
S. 193-288. [2746 
Diözesan- Archiv, Freiburger (s. 
1900, 2702). N. F. Bd. I (= Bd. 28). 
xvj, 472 S. 4 M. [2747 


*108 


Schau -in’s- Land (s. Nr.722). Jg. 
XXVII: 1900. 53 S. (2748 
Schriften d. Ver. f. G. d. Boden- 
sees u. seiner Umgebg. (o 1900, 2704). 
Hft XXIX. jx. 2548. 6 M. [2749 


Beiträge z. Landes- u: Volkskde v. Elsass- 
Lothr. (8.1900, 2705). Hft. 26 e. Nr. 3302. [2750 
Jahrbuch f. G. etc. Els.-Lothr. 
(s. 1900, 715). Jg. XVI. 354 S. 
2 M. 50. [2751 
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. 
Altertkde. (s. Nr. 725). Jg. XII: 
1900. 487 S. 10 M. [2752 
Memoires de la Société d’archeol. 
lorraine (s. 1900, 2708). T.L (3. Ser. 
T. 28). 354; vu S. [2753 
Journal de la Société d'archéol. lorraine 
(s. 1900, 2708). Année 49, Nr. 6-12. S. 121 
-28X. — Bulletin de la Société d’archtol. 
lorr. Année I, Nr. 1-5. S.1-120 [2753 a 
Mitteilungen d. hist. Ver. f. d. 
Saargegend (s. 1900, 2709). Hft. VIII: 
Beitrr. z. G. d. Saargegend, TI. 3; 
zusammengest. v. A. Krohn. 4488, 
Kte. 6 M. [2754 
Museum, Pfälzisches (s. Nr. 727). 
XVII, 1-5, S. 1-80. [2755 
Monatsschrift d. Frankenthaler 
Altert. Ver. (s. Nr. 728). 1900, Nr. 
12 — 1901, 5. [2756 
Archiv, Neues, f. G. d. St. Heidel- 
berg u. d. rhein. Pfalz (8. 1900, 714). 
IV, 3. S. 129-92. 60 PF. [2757 
Geschichtsblätter, Mannheimer 
(8. 1600, 2710). I, 6-12. Sp. 129-272. 
II, 1-6. Sp. 1-44. [2758 
Archiv f. hess. G. u. Altertkde. 
(s. 1900, 2735). N. F. III, 1. 1778., 
2 Ktn. 4 M. [2759 
Zeitschrift d. Ver. z. Erforschg. 
d. rhein. G. u. Altertümer in Mainz 
IV, 2/3. Mainz, Verein. S. 117 
-369. [2760 
Annalen d. Ver. f. nass. Altertkde. 
etc. (s. Nr. 730). XXXI,2. S. 115-233, 
Taf. 4 M. [2761 
Mittellungen d. Ver. f. nass. Altertkde. etc. 
(s. Nr. 7308) Jg. 1900; 1W1, Nr. 3 u. 4. 
Sp. 65-128. | [2761a 
Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst 
(s. '99, 2635). Bd. VO. 322, xı S., 
2 Taf. 6M — —ć [2762 
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst 
(s. Nr. 731). XIX, 3-4. S. 209-433. 
— Korr.-Bl. XIX, 10-12 u. XX, 1/4. 
Sp. 193-256; 1-64. — Beilage: Limes- 
blatt (s. 1900, 726). Nr. 33. Sp. 
889-920. [2763 


Bibliographie Nr. 2748—2816. 


Geschichtsblätter, Rhein. (s. 1900, 
2715). V, 2-10. S. 33-320. [2764 
Annalen d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 
(s. Nr. 732) Hft. LXX. 143 S. 
3 M. [2765 
Jahrbücher, Bonner (s. Nr. 133). 
Hft. CVI. 276 $., 14 Taf. 10 M. [2766 
Mitteilungen a. d. Stadtarchiv v. 
Köln (s. 1900, 2717). Hft. 30. us, 
176 S., Kte. 6 M. [2767 
Beiträge z. G. d. Niederrheins; 
Jahrb. d. Düsseldorfer G.-Ver. ıs. 
1900, 2718). Bd. XV. 378 S., 6 Taf. 
5 M. [2768 
Zeitschrift d. berg. G.-Ver. ıs. 
1900, 729). Register zu Bd. 1-30; 


verf. v. O. R. Redlich. 576 S. 
10 M. [2769 

Monatsschrift d. bergisch. G.- Ver. (s. 1900, 
2719). VII, 6-12 u. VII, 1-5. S. 121-245; 
1- 108. [2769 a 


Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift 
Essen (8. Nr. 734). Hft XXI. jx, 
156 S., 2 Taf. [2770 

Beiträge z. G. d. Stiftes Werden. 
Hrsg. v. hist. Ver. f. d. Gebiet d. 
ehemal. Stiftes Werden. Hft. 4-7. 
Werden 1895-97. (Hft. 5 = ‘97, 2050.) 
152; 240; 187; 86 S.u.9 Taf. [2771 

Veröffentlichung d hist. Ver. f Geldern u. 
Umgegend (s. Nr.;35). Nr.ñs. Nr. 3692. (2772 

Zeitschrift d. Aachener G.-Ver. 
(s. 1900, 2:21). Bd. XXII. 368 S., 
6 Taf. 6 M. [2773 

Aus Aachens Vorzeit. Mitt. d Ver. 
f. Kunde d. Aachener Vorzeit (s. Nr 
736). Jg. XIIL 1288. 4 M. [2774 

Archiv Trierisches (s. Nr. 737). 
Hft. V. 96 S. u.S.49-64. 3M.50 [2775 

Ons Hemecht (s. Nr. 738). VII, 
1-5. S. 1-252. E 

Annales de l’Institut archéol. du 
Luxembourg (8.1900,2726). T.XXXV: 
1900. 328 S.; mit Neudr. v. T. IX 
(Schluss). S. 169-294. (7 fr.) [2777 


Compte rendu des séances de la 
comm. roy. d’hist. de l’acad. roy. de 
Belgique (s. Nr. 739). T. X, 4 u. XI, 
1. 8. cjx-cxx u. 125-196; j-xvj U. 
1-59. [2778 

Archievenblad, Nederlandsch 18. 
Nr. 740). 1900/1901, Nr. 2-3. S. 63 
-170. 2179 

Oud-Holland (s. Nr. 742). XVII, 


3-4. S. 129-244. [2780 

Bijdragen voor vaderl. gesch. 
en oudheidkde. (s. Nr. 743). 4. R. 
I, 1. $. 1-96. 1 A. 26. [2751 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Verslagen en meded. d vereeniging 
tot uitg. d. bronnen v. het oude 
vaderl. recht (s. 1900, 2729). IV, 3. 
S. 227-328. [2782 

Analectes p. serv.à l'hist. ecclesiast. 
de la Belgique (s. Nr. 741). T. XX VIII 
(N. S. XID, 3-4 S. 257-510. — 
Section II (Série des cartulaires etc.), 
Fasc. 4. S. 383-510. 4 fr. [2783 

Archief voor de gesch. van het 
aartsbisdom Utrecht (s. "og, 2648). 
Deel XXVI. 494 S. 3fl.50 [2784 

Annales de la société d’archéol. 
de Bruxelles (s. 1900, 2731). 446 S., 
34 Taf. [2785 

Publications de la Société hist. et 
archéol. dans le duché de Limbourg 
(s. 1900, 2732). T. XXXVI (= N.S. 
XVI): 1900. 499 S., 8 Taf. [2786 

Bulletin de la soc. d'art et d'hist. 
du diocèse de Liége (s. 1900, 736). 
XII, 2. S. 145-300. [2787 

Bulletin de l'Institut archéolo 
liégeois (s. 1900, 2733). T. XXIX. 
1900. xL, 232 u. xvu] S., Taff. [2788 


Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. 
Ldkde (8. 1900, 2736). N. F. XXIV, 2. 
S. 149-440. 6 M. [2789 

Mitteilungen an die Mitglieder d. Ver. f. 


bess. G. a I 19u0, 27568). Jg. 1899. 87, 
\XXVI) S. [2759 a 

Zeitschrift f. vaterl. G.u. Altertkde. 
[Westfal.] (s. 1900, 2737). Bd. LVIII. 
302; 241 S. 9 M. [2790 

Zeitschrift d. Ver. f. G. v. Soest 
u. d. Börde (s. 1900, 2741). Hft. XVII: 
1899 1900. 162 S. [2791 


Mitteilungen d. Ver. f. G. u Ldkde. 
v. Osnabrück (s. 1900, 2743). Bd. 
XXV: 1900. xjx, 331 S. 6 M. [2792 
Mitteilungeu d. Ver. f. G. u. 
Altertkde. d. Hasegaues (s. 1900, 
2744). Hft. X. 69 S., 2Taf. 1M. Geen 
Jahrbuch f. d. G. d Hzgts. Olden- 
X. 1768. 
[2794 
Zeitschrift d. hist. Ver. f. Nieder- 
sachsen (s. 1900, 2747). Jg. 1900. 
423 S., Kte. 6 M. [2795 
Geschichtsblätter Hannov. (s. Nr. 
752). Jg. III, 51-52. 4°. S. 408-16. 
Jg. IV, H. 1-5. 8°. S. 1-240. Ls 
Zeitschrift d. Harz- Ver. (8. 
755). XXXIII, 2. 559 S., 5 Taf. en 
„Mitteilungen d. Ver. f. hamburg. 


SE (8. 1900, 2745). Bd. 


(s. 1900, 2751). Jg. XX: 1900. 
EH 7, S. 245-438) 2 M. 2798 
Zeitschrift d Ges. f. schlesw.-holst. 


| S. 63-156. 


-109 


G. (s. 1900, 2752). Bd. XXX. 418 S. 
8 M. 2799 

Mitteilungen d. Ges. f. Kieler 
Stadt-G. (s. 1900, 749). Hft. XVIII. 
160 S. 2 M. [2800 


Archiv f. Landes- u. Volkskde. d. 
Prov. Sachsen (s. 1900, 761). Jg. X: 
1900. 125 S. 3 M. [2801 

Neujahrsblätter, hrsg. v. d hist. Kom- 


miss. d. Prov. Sachsen (s. 1909, 2755). Ga 
XXV s. Nr. 3460. 


Geschichtsblätter f. Stadt u. Land 
Magdeburg (s. Nr. 764). XXXV, 2. 
S. 137-366. [2903 

Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G. 
u. Altertkde. (s. IX, 1. 
96 S. [2804 

Blätter, Mansfelder (s. 1900, 2757). 


Jg. XIV: 1900. 210 8. [2805 

Festschrift d thüring.-:ächs. Geschichts- 
u. Altertums- Vereins z. 6. Versammig. dt. 
Historiker zu Halle im Apr. 1900. Halle 
1900. 159 S. (Inhaltlich gleich Nr. 767). [28306 


Zeitschrift d. Ver. für thüring. 
G. u. Altertkde. (s. 1900, 2759). XII, 
1-2. S. 1-326. [2807 

Geschichtsblätter, Mühlhäuser. 
Zt. d. Mühlhäuser Altert.-V.; hrag. 
v.E.Heydenreich. Jg.I (1900/1901), 
Hft. 1/2. Mühlh., Albrecht. 4°. S.1-52, 
2 Taf. (Auch 3/4 ersch.) [2808 

Schriften d. Ver. f. Sachs.-Meining. 
G. u. Ldkde. (s. Nr. 770). Hit. 37. 
S. 83-180. [2809 

Beiträge, Neue, z. G. d dt. Alter- 
tums, hrsg. v. d. Henneb. altert.- 
forsch. Ver. in Meiningen (s. ’99, 
2667). Lie XV. 160 S., 2 Taf. u. 
1 Fksm. 2M. 25. [2810 

Mitteilungen d. geschichts- u. 
altert.-forsch. Ver. zu Eisenberg (s. 
1900, 2761). Hft. 16 (Bd. HI, 1). 
53 S. [2811 

Archiv, Neues, f. süchs. G. (s. Nr. 
178). XXII, 1/72. S. 1-224. [2812 

Mitteilungen d. Ver. f. sächs. 
Volkskde. (s. Nr. 779). Bd. II, Hft. 3-5. 
S. 65-160. [2813 

Mitteilungen d. Ver. f. G. Dresdens 
(8. ‘96, 836). Hft. 15. 125 S. [2814 


(ieschichtablätter, Dresdner (s. Nr. 783) 
1901, 1-2 (Bd. Ill, 1-32). [2514 a 


Mitteilungen d. Ver. f. G. d. Stadt 
Meissen (s. 1900, 2765). V, 3. 8. 265 
-416. 3 M. [2815 

Mitteilungen d. Ver. f. G. v. Anna- 
berg u. Umgegend (s. '99, 2675). 
Jahrb. 7: 1898/1900 (= Bd. II, Hft. 2). 
2 M. [2816 


Nr. 766). 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 3. Bibliographie. 8 


*110 

Mitteilungen d. Ver. f. Rochlitzer 
G. (s. ‘99, 2678). Hft III. 105 S., 
2 Taf. 2 M. [2817 


Magazin. N. lausitz. (s. 1900, 2:70). 
Bd. LXXVI. 3328. 5 M. [2818 


Hohenzollern-Jahrbuch (8. 1900, 


2771). Jg. IV: 1900. 887 S.; Taff. 
20 M. [2819 

Bausteine z. preuss. G.; hrsg. v. M Blu- 
menthal. Hft. 1 u.3 s Nr 3636 u. 
3671. [2820 

Schriften d. Ver. f. d. G. Berlins 
(8. 1900, 769). Hft. XXXVII. 74 S. 
1 M. 50. [2821 


Mitteilungen, d. Ver. f. G. Berlins (s. Nr. 
787). 1901, 1-5. S. 1-66. [2531 a 
Schriften d. V. f. G. d. Neumark 
(8. 1900, 2773). Hft. IX u. X. xxjx, 
128; 87 S. [2822 
Studien, Baltische (s. 1900, 2777). 


mme EE KE 


Bibliographie Nr. 2817—2848. 


N. F. IV. 192; xvj; 32* S., 6 Taf. 
6 M. [2823 


Monatsblätter d. Ges. f. pomm. 
G. etc. (s. Nr. 791). 1901, Nr. 1-5. 
S. 1-80. [2824 

Blätter f. pomm. Volkskde. (ís. 
1900, 2778). VII, 9-IX, 8. S. 129- 
188; 1-128. (2825 


Zeitschrift d. hist. Ges. f. d. 
Prov. Posen (s. 1900, 2779). Jg. XV. 
320 8. [2826 

Monatsblätter, Histor, f. d. Prov. Posen 


(s. 1900, 2729a). Jg. I, 4-12. S. 49-192. Jg. 
II, 1-3. S. 1-48. 12826 a 


Monatsschrift, Altpreuss. (8. Nr. 
794). XXXVII, 7/8 u. XXVII, 12. 
S. 533-656; 1-160. [2827 

Zeitschrift f. G. u. Altertkde. 
Ermlands (s. 1900, 2782). Bd. XII, 
1 (= Hft. 40). 491 8. [2828 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Lindenschmit, L., Die Altertümer 
unser. heidnisch. Vorzeit (s. "97, 2609). 
Bd. IV, Hft. 12. 26 S. u. 6 Taf. 
4 M. Ergünzgshft. zu Bd. I-IV. 428. 

5 M. [2829 

Götze, A., Neolith. Studien. (Zt. 
f. Ethnol. 32, 146-77) — Ders., 
Ueb. d. Gliederg. u. Chronologie d. 
jünger. Steinzeit. (Vhdlgn. d. Berl. 
Ges. f. Anthrop. etc. 1900, 259-78.) 
— Ders., Das neolith. Grüberfeld v. 
Rössen. (Ebd. 237-53.) — Vgl.: P. 
Reinecke (Ebd. 600-608). [2830 


Müllner, A., Photogr. Aufnahmen 
a. d. Sammlgn. d krainisch. Landes- 
museums „Rudolfinum‘“ in Laibach. 
67 Taf. m. Text. 95 M. [2831 

Rez.: Vhdlgn. d Berl. Ges. f. Anthrop. etc, 
1900, 592-600 P. Reinecke. 

Rutar, S., Die Funde v. Vinivrh 
b. Weisskirchen. (Mitt. d. k. k. 
Centr. - Comm. 27, S. 27-30.) 
J. Szombathy, Das Grabfeld zu Idria 


b. Bača. (Mitt. d. prähist. Komm. 
d. Akad. d. Wiss. Wien 1, 291-363.) 
— dJ. Teutsch, Prähist. Funde a. d. 
Burzenlande. (Mitt. d. anthrop. Ges. 
Wien 30, 189-202, Taf.) [2832 

Reinecke, P., Neue Funde d. 
Stein- u. Bronzezeit a. Süddtld. 
(Vhalgn. d. Berl. Ges. f. Anthrop. 
etc. 1900, 254-59.) — Ders., Grav. 
Bronzeschüssel a. e Grabhügel d. 
Hallstattzeit. (Ebd. 480-82.). 
Ders., Bemerkgn. zu älter. u. neuer. 
Funden vorgeschichtl. Altertümer aus 
nordthür. Gebiet. (Ebd. 486-90.) — 
Ders., Zur jünger. Steinzeit in West- 
u. Süddtld. (Westdt. Zt. 19, 209-70, 
Taf. 13.) — Ders., Neolith. frühhall- 
stattzeitl. Wohngrubenfunde v. We- 
nigumstadt. (Korr.-Bl. d westdt. Zt. 
20, 22-24.) — Ders., Grabfunde d. 
früher. Bronzezeit a. Rheinhessen. 
(Ebd. 19, 205-8; 20, 24-26.) — Ders., 
Aus d. prähist. Sammlg. d. Mainzer 


Altert.-Ver. (Zt. d. Ver. z. Erforschg. 
d. rhein. G. etc. in Mainz 4, 335 
-61.) [2833 

Wanner, G., Frühgeschichtl. Alter- 
tümer d. Kantons Schaffhausen. 
(Beitrr. z. vaterländ. G., hrsg. v. 


Deutsches Altertum. 


bet ant Ver. d. Kantons Schaffh. 
Hp 7, 7-55, Kte.) [2834 

Weber, F., Aeltere Fundnachrr. 
a. Oberbaiern (s. Nr 813) I: 2 
Funde a. d. vorröm. Metallperioden. 
(Altoaier. Monatsschr. 2, 124-29.) — 
Alb. Mayr, Reihengräber b. Eging. 
(Ebd. 129-31.) — 6. Steinmetz, Prä- 
hist. Begräbnisstätte im Walddistrikt 
Ratfa. (Vhdlgn. d hist. Ver. e Ober- 
pfalz u. Regensb. 51, 81-88, Taf.) — 
J.C. Schmitt, Die Grabhügel b. Som- 
merhausen a. M. (Arch. d hist. Ver. f. 
Unterfranken etc. 42, 255-63.) [2835 

Kuttler, Die Ausgrabgn. b. Zö- 
echingen 1900. (Jahrb. d. hist. Ver. 
Dillingen 13, 183-85.) — L. Schaeble, 
Flachgräber b. Steinheim. (Ebd. 
186-88.) [2836 

Bach, M., Fundchronik v. J. 1900. 
(Fundberr. a. Schwaben 8, 1-12.) — 
J. Steiner, Archäolog. Landesauf- 
nahme. (Ebd. 13-36.) — K. Schu- 
macher, Zur prähist. Archäologie 
Südwestdtlds. (s. 1900, 797). II. (Ebd. 
36-46.) — Ders., Nachtrr. z. d. Auf- 
satze „Schwertformen Südwestdtlds.“, 
8. 1900, 797. (Ebd. 46f) — A. He- 
dinger, Kelt. Hügelgräber im nord- 
Get. Württemb. (Ebd. 69-67) — 
k. Schips, Funde a. d. Neresheimer 
Gegend. (Ebd. 67-69.) — E. Kapff, 
Neue Funde vom „Altenburger Feld“ 
bei Cannstadt. (Ebd. 75-77.) [2837 

Edelmann, H., Hügelgrüber d. 
schwäb. Alb. (Prähist. Bll. 13, 1-3, 
Taf.) — Th. Lachmann, Archäol. 
Funde im Bodenseegebiet. (Schrr. 
d. Ver. f. G. d. Bodensees 28, 131 f. 
u. 29, 205-8.) — K. Schumacher, 
Vorgeschichtliches vom Tumberg u. 
dessen Umgebg. (Schau-in’s-Land 
27, 13-22.) [2838 

Mehlis, C., Eine Hallstatt-Nekro- 
pole bei Neustadt a. d. H. (Mehlis, 
Studien z. ältest. G. d. Rheinlande 
14, S. 16-19, 2 Taf) — Ders., Prä- 
hist. Schleudersteine a. d. Mittel- 
rheinlande. (Globus 79,206-8.) [2839 

Kofler, F., Die Ausbreitg. der La 
Tène-Kultur in Hessen. (Arch. f. 
hess. G. 3, 93-112, 2 Ktn.) — Köhl, 
Grabfeld auf d. Adlerberg. (Korr.- 
Bl. d. westdt. Zt. 19, 196-205.) — 
C. L. un Der Ringwall auf 


d. Hofheimer Kapellenberg. (Ann. 
d. Ver. f. nass. Altert.kde. 31, 172-79, 
Taf.) [2840 


WAN 


Toll, Frhr. R. v., Grabfund v. 
Rodenbach. (Bonner Jahrbb. 106, 
73-77, Taf. 2). — C. Koenen, Ein 
rhein. vorröm. Skulpturdenkmal. 
(Ebd. 78-90, Taf. 3.) [2841 

Conrads, A., 2 german. Urnen- 
friedhöfe b. Haltern. (Zt. f. vaterl. 
G. etc. Westfal. 58, I, 221-23.) — 
Ders., Ueb. d Urnenfunde in d. 
Bauernschaft Hemden b. Bocholt. 
(Ebd. 223-25.) — P. Höfer, 3 neue 
Hausurnen v. Hoym u. Schwanebeck. 
(Zt. d. Harz-Ver. 33. II, 447-58, 
2 Taf.) 2842 

Brunner, K., Funde von d. Eulen- 
mühle b. Bücknitz, Kr. Jerichow I. 
(Nachrr. üb. dt. Altert.funde 11, 57-64.) 
— H. Seelmann, Begräbnisplatz a. d. 
Bronzezeit b. Gross-Kühnau, Kr. Des- 
sau, Hzgt. Anhalt. (Vhdlgn.d. Berl. Ges. 
f. Anthrop. etc. 1900, 466-71.) [2843 

Grössler, H., Die Altertümer- 
Sammlg. d. Ver. f. G. u. Altertümer 
d. Grafsch. Mansfeld. I: Die vor- 
u. frühgeschichtl. Sammlgn. d Berg- 
rats Plümicke. (Mansfelder Bll. 14, 


1-35.) [2844 

Götze, A., Nordische Feuerstein- 
Geräte in Thüringen, (Nachrr. üb. 
dt. Altert.-Funde 11, S. 94) — 


Ders., Die Steinsburg auf d. Klein. 
Gleichberge b. Römhild, Sachs.-Mein. 
(Vhdign. d. Berl. Ges. f. Anthrop. 
1900, 416-27.) — K. Sellmann, Prä- 
hist. Funde vor d. Thoren d. St. 
Mühlhausen 1900. (G.bll. d. St. 
Mühlhaus. 1, 15-18.) 2845 

Deichmilller, Steinzeitliche Funde 
im Kgr. Sachsen. (Korr.-Bl. d. Ge- 
samt-Ver. 44, 183-86.) [2846 

Schmidt, Herm., Die Schlacken- 
wälle auf d. Stromberge u. d. Lö- 
bauer Berge. (Vhdlgn. d. Berl. Ges. 
f. Anthr. etc. 1900, 315-27.) [2847 

Buchholz, R., Prähist. Bronze- 
Funde a. d. Mark Brandenb. (Ebd. 
537-41.) — P. Pfitzner, Urnen- 
Friedhof b. Beutnitz, Kr. Krossen 
a. O. (Ebd. 367-75.) — H. Busse, 
Vorgeschichtl. Funde vom Fichten- 
berg b. Buchow-Carpzow, Kr. Ost- 
Havelland. (Ebd. 278-80.) — Ders., 
Desgl. am Fischerwall im Dehm-See, 
Kr. Lebus. (Ebd. 280-84.) — Ders., 
Die Hügelgräber in d Wilmersdorfer 
Bauernheide, Kr. Beeskow - Storkow. 
(Nachrr. üb. dt. Altert.-Funde 11, 
$. 93.) Vgl. 1900, 2811. [2848 

§* 


°112 


Walter, Ueb. Altertümer u. Aus- 
rabgn. in Pommern i. J. 1899. 
(Balt. Studien N. F. 4, 161-64) — 
H. Schumann, Der Bronzedepotfund 
v. Vietkow, Kr. Stolp, u. d. Beziehen. 
Pommerns zur Westschweiz währ. d. 
Bronzezeit. (Ebd. 137-52, 2 Taf.) 
— Ders., Das Grüberfeld v. Glien 
b. Sinzlow. (Monatsbll. d Ges. f. 
pomm. G. 1900, Nr. 12.) — Ders., 
3 Bronzefunde a. Pommern. (Ebd. 
1901, Nr. 5.) [2849 

Baier, B., Zur vorgeschichtl. Alter- 
tumskde. d. Insel Rügen. (7. Jahres- 
ber. d. geogr. Gesellsch. zu Greifs- 
wald S. 65-52.) — W. Deecke, Ueb. 
d Gesteinsmaterial d Rügen'schen 
u. Neuvorpommerschen prähist. Stein- 
werkzeuge. (Ebd. 83-98.) [2850 


Petter, A., Das prähist. Salzburg. 
(Mitt. d. Ges. f. Salzburg. Ldkde. 
40, 1-10, 5 Taf.) [2851 

Heierli, J., Ur-G. d. Schweiz. 
Zürich, Alb. Müller. 1900. xvj, 453 S. 
12 M. [2852 

Rez.: Zt. f. Ethnol. 33, 50f. Lissauer. 

Schliz, A., Das steinzeitliche Dorf 
Grossgartach, seine Kultur u. d. 
spätere vorgeschichtl. Besiedelg. d. 
Gegend. Mit 1 Kte., 12 Taf. u. 
24 Abbildgn. Stuttg., Enke. 4°. 528. 
8 M. [2853 

Vgl: Schliz, Vorläufige Mitt. nb. d. 
Buch (Fundberr. a. Schwaben zg, 47-59). — Rez.: 
Globus 79, 333-365 Wilser; Korr.-Bl. d westdt. 
Zt. 20, 34-36 Schumacher. 

Schumacher, K., Zur ältest. Be- 
siedelungsgesch. d Bodensees u. 
seiner Umgebg. (Schrr. d. Ver. f. G. 
d. Bodensees 29, 209-32.) [2854 

Forrer, B., Ein prähist. Dorf b. 
Achenheim i. Els. (Nachrr. üb. dt. 
Altert.-Funde 11, 95 f) — Bodewig, 
Vorröm. Wege u. Dörfer im westl. 
Nassau. (Mitt. d. Ver. f. nass. Altert- 
kde. 1900/1101, 102-4.) — Ders., 
Vorröm. Wohnstätten b. Braubach 
a. Rh. (Burgwart II, 6.) — C. Rade- 
macher, Soldans Ausgrabg. e. vorröm. 
Stadt b. Neuhäusel in Nassau, Hall- 
stattzeit. (Globus 79, 63-65.) [2855 

Pfau, W.C., Topograph. Forschgn. 
üb. d. ältest. Siedlungen d. Roch- 


litzer Pflege. (= Nr. 2817.) [2856 
Loewe, R., Die ethnische u. sprachl. 
Gliederg. d. Germanen, s. "ou, 2738. Rez.: 


Littbl. f. germ. u. rom. Philol. 1901, Nr. 3,4 
Ehrismann; Zt. f. dt. Philol. 32, 502-4 Hirt; 


Bil.liographie Nr. 2849—2386. 


Allg. Littbl. 1900, Nr. 14 A. E. Schönbach; 
Anz. f. dt. Alte:t. 27, 113-26 Much. (2357 


Much, R., German. Völkerschatten 
in sagenhafter Deutung. (Zt. f. dt. 
Wortforschg. 1, 319-28.) [2358 

Devrient, E., Hermunduren u. 
Markomannen. (N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. etc. 7, 51-62.) [2859 


b) Einwirkungen Roms. 


Kenner, F., Bericht üb. röm. 
Funde in Wien, 1896-1900. Hrsg. 
v. d. k. k. Centr.-Comm. z. Erforschg. 
d. Kunst- u. hist. Denkmale. Wien, 
Braumüller. 4% 91 S., 1 Taf. u. 93 
Abbildgn. 6 M. [2860 

Kohaut, V., Mitt. üb. Ausgrabgn. 
u. Funde v. Pötovio in d. Jahren 
1898,99. (Mitt. d. k. k. Central- 
Commiss. 27, 18-20.) — W. Kubit- 
schek, Röm. Funde in Mannersdorf. 
(Bll. d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder- 
österr. 34, 138-40.) — E. Nowotny, 
Ein röm. Bad zu Mühldorf im Möll- 
thale. (Carinthia I, Jg. 90, 125 
-62.) [2861 

Walderdorff, H. Graf v., Neuauf- 
gefund. röm. Inschrr. in Regensburg. 
(Vhdign. d hist. Ver. v. Oberpfalz u. 
Regensb. 61, 259-74, 2 "Dat: 52, 
303-11.) — Ders., Hatten d. Römer 
bei Regensb. e. Niederlassg. auf d. 
linken Donauufer? Zur Inschr. der 
Vulkansara. (Ebd. 52, 39-59) — 
W. Christ, Zur Inschr. d. Vulkansara 
(Ebd. 29-37.) — G. Steinmetz, Be- 
richt üb. mehrere 1899 u. 1900 im 
Bereiche d. Balınhofsterrains in 
Regensb. aufgedeckte Begräbnisse. 
(Ebd. 297-302.) — Ders , Zur Deutg. 
e. röm. Fundes im Ulrichsmuseum 
in Regensb. (Ebd. 287-96.) — Ders., 
Ueb. e. röm. Relief in Regensb. 
(Ebd. 51, 107-33, 3 Taf.) [2862 

Scheller, M., Ausgrabgn. b. Fai- 
mingen 1900. (Jahrb. d. hist. Ver. 
Dillingen 13, 189-203.) [2863 

Haug, F., u. G. Sixt, Die röm. 
Inschrr. u. Bildwerke Württembergs 
Gr ‘98, 2597). 2. (Schluss-) Teil. 

. 129-415 u. us S. 5 M. [2864 

Riese, A., Ueb. d. sogen. Juppiter- 
gäulen. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
12, 324-45.) — Ders., Desgl. (Korr.- 
Bl. d. westdt. Zt. 20, 47-50.) [2865 

Körber, K., Röm. Inschrr. d. 
Mainzer Museums. Nachtr. 3 zum 


Deutsches Altertum. 


Becker eschen Katalog. (Zt. d. Ver. 
z. Erforschg. d. rhein G. etc. in 
Mainz 4, 153-324) — Ders., Rôm. 
Inschriftensteine u. Skulpturen in 
Mainz. (Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 19, 
225-31.) — Ders., Röm. Grabstein 
b. Laubenheim. (Ebd. 20,3 f.) [2866 

Renard, L., Découverte danti- 
quités romaines à Herstal. (Bull. de 
l'Institut archéol. liégeois 29, 167-233, 
Taff.) — J. E. Demarteau, La vase 
hédonique de Herstal. (Ebd. 41-63, 
Taff.) [2867 


Comhalre, Ch. J., Avant-propos sur la 
trouvailles belgoromaine de Herstal. (Ann. 
de la soc. d'archl. de Brux. 11, 357-68.) — 
F. Cumont, À propos du vase de Herstal. 
(Ebd. 4v1-12.) [2868 


Gôtze, A., Depotfund v. Eisen- 


räten aus frührömischer Zeit v. 
örner, Sachs.-Cob.-Gotha. (Zt. f. 
Ethnol. 32, 202-14.) [2869 


Limes, Der obergerm.-raetische 
(s. Nr. 870). Lfg. 12 u. 13. 4 M 60 
u 6 M 


[2870 

Inb. v. Lfg. 12: Dalım, Kastell Nieder- 
berg b. Ehrenbreitstein. 21 S., 8 Taf. (Sep. 
5 M. c0.) Ders., Kastell Arzbach. 8 S. 
3 Taf. (Sep. 2 M. 20) — Inh. v. Lfg. 13: 
Geo.Wolff, Die Erdbefestigungen v. Helden- 
bergen. 22 S., 3 Tar; K. Schumacher, 
Kast, u. Vicus b. Wimpfen. 13 S.. 5 Taf.; 
Prescher, Kast. Heidenheim. 11 S., 3 Taf. 

Vgl.: R.Cagnat, Les frontières milit. de 
l'Empire romaiu. (Journal des savants 1901, 
29-40.) 

Anthes, E., Tacitus, Annalen I, 
56 u. d Ergebnisse d. Limesforschung. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 48, 181 
-83.) [2871 

Leonhard, Obergerman. Limes zw. Jagst- 
hausen u. Gleichen. (Limesbl. Nr. 33, Sp. 
»9Y-U18.) — PILTENE Kastell Niederbieber. 
(Ebd. 88-99.) — dJ. Ink, Die röm. Ansiedelg. 


e Eining. (Beil. z. Allg. Zig. 1901. Nr. 
[2872 

"Limes, Der römische, in Oester- 
reich (8. "Nr. 873). Hft. II. 159 S., 
24 Taf. 14 M. [2873 


Müllner, A., Der röm. Limes in d. ital. 
Grenzgeb;rgen. I: Die Schanzmauern um 
Nauporium. (Argo ®, 201-4; 220-22. 9, 11-16; 
29-32.) [2874 


Meier, S., Die röm. Anlage in 
Schalchmatthau, Gemeinde Ob.-Lunk- 
hofen. (Anz. f. schweiz. Altertkde. N.F. 
2, 246-57; Taf. 13.) — Rippmann, Die 
röm. Brücke b. Stein a. Rh. (Ebd. 
166-70, Taf. 6.) [2875 

Mettler A., Bericht üb. e. auf 
d Burgfeld bei Köngen veranstaltete 


Untersuchg. röm.  Gebäudereste. 


"113 


(Fundberr. a. Schwaben 8, 70-73.) — 
E. Kapff, Der röm. Begräbnisplatz 
b.Cannstadt. II. (Ebd. 74f.) [2876 

m; K., Röm. vicus u. 


Hallstatt-Ansiedlung bei Riegel. 
(Korr.- B}. d. westdt. Zt. 20, 
1-3.) (2877 


Forrer, R., Lage d. alten Argen- 
toratum. (Vhdlgn. d. Berl. anthrop. 
Ges, 1900, 301-4) — F. v. Apell, 
Die Geländegestaltg u. die Boden- 
beschaffenheit im Bereiche d. röm. 
Argentoratum. (Jahrb. f. G. etc. 
Els.-Lothr. 16, 8-35.) — R. Henning, 
Argentorate. (Ebd. 345-49.) [2878 

Mehlis, C., Studien z. ältest. G. 


d. Rheinlande (s. "oi. 755). Abtlg. 14. 
Lpz., Duncker & H. 1900. 29 S., 
3 Taf. 1 M. 20. [2879 


Inh.: Ueb. vorgesch. Befestigungen in d. 
Nordvogesen u. im Hartgebirge; Merkur- 
tempel u. Römerkastell auf d. Wa:cnburg. — 
Vgl. ferner Nr. 2539 u. 29332. 


Christ, K., Das rhein. Germanien 
(s. 1900, 2854). Forts.: Ortschaften 
d. Treverer, Noviomagus (Neumagen), 
Belginum, Dumnissus etc. (Pfälz. 
Museum 1901, Nr. 2 ff.) [2880 

Lehner, H., Antunnacum. (Bonner 
Jahrbb. 107, 1-36, 3 Taf.) [2881 

Schultze, R., ‘Rôm. Wohnstätten 
in Bonn. (Ebd. "106, 91-104.) [2882 

Hettner, F., 3 Tempelbezirke im 
Trevererlande. Festschr. z. Feier d. 
100jähr. Bestehens d. Ges. f. nützl. 
Forschgn. in Trier; hrsg. im Auftr. 
d. Provinzialausschusses d. Rhein- 
prov. v. d. Direktion d. Provinzial- 
museums in Trier. Trier: F. V. Lintz. 


4°. 92 Sp., 14 Taf. 2883 

Marx, Ueb. d. Grösse d. Stadt 
Trier im 1. christl. Jh. (Trierisch. 
Arch. 5, 53- er | [2584 


Huybrigts, F ° A Tongres, au 
pays des Éburons, se trouvait la 
orteresse des Aduatuques. (Bull. de 
la soc. scientif. et littér. du Lim- 
bourg 18, 121-68.) — Ders., Russon 
à l'époque romain. (Ebd. 182-85.) 
— H. Schuermans, Un sénateur 
tongrois au 3. siecle. (Ebd. 271-84.) 
— Ders., Mithra adore a Tongres. 
(Ebd. 251-70. Ze S. en [2835 


Delbrück, H., Römer u. Germanen. 
(=G. d. Kriegskunst im Rahmen d. 
polit. G. TI. I, 1) Berl., Stilke. 
231 S. 4 M. 50. [2886 


*114 


Pais, E., Nuove osservazioni sull’ 
invasioni dei Teutoni e dei Cimbri. 
(Rivista di storia antica V, Nr. 
2-3.) A 

Wolf, Wo standen Caesars Rhein- 
Brücken? (Beihft. z. Milit.-Wochenbl. 
1901, 37-54.) 2888 

Oberziner, G., Le guerre di Au- 
gusto contro i popoli Alpini. Roma, 
Loescher. 1900. 4°. xj, 237 S. u. 6 
carte geogr. m. 14 S. Text. [2889 

Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
22, 129 f. Fr. Stolz. 


Koppers, Ueb. d. ara Druisi bei 
Haltern a. d. Lippe. (Zt. f. vaterl. 
G. etc. Westfal. 58, I, 218-21.) [2890 

Knoke, F., Eine Eisenschmelze im 
Habichtswalde bei Stift Leeden. 
Berl., Gaertner. 1901. 30 S. 1 Taf. 


1 M. 20. [2891 
Koepp, F., Frontin Shategemata 
II. 11, 7. (Bonner Jbb. 106, 116 f.) 


— H. Lehner, Ein neuer Statthalter 
v. Untergermanien. (Ebd. 105-8.) [2892 


FE, 1 ——— 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Althof, Walthari poesis. I, s. "99, 2780. 
Rez. (auch v. 1900, 858): Anz. f. dr. Altert. 
27, 9-30 P. v. Winterfeld. [2593 

Paul, H., Die Didrekssaga u. d. 
Nibelungenlied. (Sitzungsberr. d. 
Münch. Akad. 1900, I, 297-338.) [2894 

Panzer, E., Hilde-Gudrun; e. 
sagen- u. litterargeschichtl. Unter- 
suchg. Halle, Niemeyer. xv, 451 S. 
12 M. [2895 


Villari, Le invasioni barbariche in Italia, 
s. N. 807. Rez.: Hist. Zt. 87, 143-46 K. 
Hegel. [2896 

Cipolla, C., Della supposta fusione 
degli Italiani coi Germani nei primi 
secoli del medioevo. (Rendiconti d. 
R. Accademia dei Lincei 1900, 329 
-60; 369-122; 517-63: 567-603.) [2897 

Goetze, A., Die Krimgoten. (Beitrr. 3. 
G. d. dt. Sprache u. Litt. 26, 313 f. — R. Löwe, 
v wandalische Wörter. (Anz. f. dt. Altert. 
27, 107 f.. . , [2598 

Centenario, XI, di Paolo Diacono: 
Atti e memorie del Congresso stor. 
tenuto in Cividale nei 3-5 sett. "99. 
Udine, Gambierasi. 1900. xxx], 
207 S. [2899 

S. 55-61: F. Brandileone, Note ad al- 
cuni canoni del Concilio for-iuliano doll 
anno 796; S. 63-116: V. Capetti. De Pauli 
Diaconi carminibus; S. 117-46: C. Cipolla, 
Le fouti eccles. adoperate di P. D. per nar- 


Bibliographie Nr. 2887 —2931. 


rare la storia dello scisma aquilejese ; S. 147 
-65: L. M. Har:mann, L'Italia e l'impero di 
Occidente fino ai tempi di P. D.; S. 167-75: 
T. Hodgkin, Sulla relazione etnolog. fra i 
Langobardi e gli Angli; S. 177.88: A Marki: 
Le vəstigia dei Longobardi in Ungheria; 
S. 115-95: F. Musoni, Il capitolo 23 del 
libro V della H. L. di P. D. e gli Sloveni 
del Friuli; S. 197-207: J. Baudouin de 
Courtenay, Bull appartenenza linguist. ed 
etnogr. degli Slavi del Friuli. 

Hartmann, L. M., Römer u. Langobarden 
bis zur Teilung Italien:, s. 1900, 28:2a. 
Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr 15 u. Nr. 4, 
S. 3078 (Berichtigung) Lenel; Riv. stor ita'. 
17. 42-30 Cipolla: Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. 22, 130-33 Jung.-Rez. v. '99, 4’: 
Arch. stor. ital. 26, 313-18 A. Coen. [2900 

Romano, G., Perchè Pavia divenne 
la sede de’ re longobardi. (Reale 
Istituto Lombardo. Rendiconti 2. Ser., 


33, 1203-12.) [2901 


Muth, R. v., Die Abstammung der 
Bajuwaren. (In: 25. Jahresber. d. 
niederösterr. Landes-Lehrerseminars 
St. Pölten.) [2902 

Cramer, G. d. Alamannen als Gau-G., 8. 
1900, 2368. Rez.: Dt. Litt-Ztg 1900, Nr. 39 
A. Schulte; Mitt. a. d. hist. Litt. 25, 270-74 
Volkmar; Hist. Vierteljschr. 4, 91-94 Ldw. 
Schmidt; Hist. Jahrb. 22, 230 Al. Meister. — 
Entuegng. v. Cramer auf d. Rez. Mehrings: 
Württemb. Viertelj.hite. 4, 467-717. — Cramer, 
Zur G. d. alamann. Gauverfg. (Zt. d. Savigny- 
Stifig. f Rechts-G. 21, Germ. Abtig., S. 233 
u (2908 

eierli, J., Alemannisch-fränk. 
Gräber in Zürich. (Anz. f. schweiz. 
Altert.kde. N. F. 2, 170-82; 240-46, 
Taf. 12.) — J. M. Harbauer, Das 
alemann. Gräberfeld b. Schretzheim. 


(Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen 13, 


204f.) Vgl. 1900, 2869. [2904 
Schiber, A., German. Siedlungen 
in Lothringen u. in England. (Jahrb. 


d. Ges. f. lothr. G. 12, 148-87, Kte.) [2905 


d) Innere Verhältnisse. 


Müllenhoff, Dt. Altertumskde. IV (Ger- 
mania d. Tacitus), s. 1900, 2:54. Rez.: Zt. d. 
Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. Abtig. 
244- 3 R. Hübner. — S. Muller, Hercÿnis: 
(Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Litt. 2°, Mall 
-86.) | (2: D 

Schauffler, Th., Zeugnisse zur 
Germania d. Tacitus aus d. altnord. 
u. angelsüchs. Dichtg. (s. "99, 2789) 
II. Progr. Ulm. 1900. 4°. 13 S. [290% 


Kauffmann. F., Zur dt. Altertums- 
kde. aus Anlass d. sog. Opus 1m- 
perfectum (s. 1900, 874). Il: Aus d. 
Volksleben. (Zt. f. dt. Philol. 32, 
4614-72.) [2908 


Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit. 


Gantier, V., La langue, les noms 
et le droit des anciens Germains. 
Berl., Paetel. 282 S. 7 M.50. [2909 

Keune, Die Zustände im Metzer 
Gebiet unter römischer Herrschaft. 
(22. Jahresber. d. Ver. f. Erdkde. 
zu Metz S. 105-26.) [2910 


Sohm, R., Die liberti d. altgerman. 
Zeit. (Zt. d. Savigny-Stiftg. 21, 
Germ. Abtlg., S. 20-27.) [2911 

Schücking, Regierungsantritt. I, s. 1900, 
2x478. Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg f. Rechts- 
G. 21, German. Abtig., 309-17 Gierke. [2412 


Cradwick, H. M., The cult of 
Othin; an essay in the ancient reli- 
gion of the north. Lond., Clay. 
1899. 828. [2913 

Rez.: Anz. f. dt. Altert. 27, 205f. Heusler. 

Losch, F., Mytholog. Studien im 
Gebiet d. Baldermythus. (Arch. f. Reli- 
gionswissenschaft 3, 358-74 etc.) [2914 


Bilfinger, Untersuchgn. üb. d Zeitrechng. 
d. alten Germanen. I: Das altnord. Jahr, s. 
1:00, »0. Res.: Anz. f. dt. Altert. 26, 270-74 
Jónsson; Hist. Viertelj.schr. 3, 524 Mogk; Zt. 
f. Kultur-G. 8, 223f. Lauffer. 12915 

Tille, Yule and Christmas in the Germanic 
year, 8.’99, 2497. Rez.: Litt. Cbl. 1900, Nr. 48; 
Anz. f. dt. Altert. 26, 96-103 R. Singer; Hist. 
Viertelj.schr. 3, 524-26, Littbl. f. gerin. u. rom. 
Philol. 1900, Nr. 12 u. Beibl. zur Anglia 11, 
40f. Mogk; Engl. hist. review 15, 145-49 
Bradley. [2916 


Riegl, A., Die spätröm. Kunst- 
Industrie nach d Funden in Oesterr.- 
Ungarn. TI. I: Im Zusammenhange 
mit d. Gesamtentwicklg. d. bild. 
Künste bei d. Mittelmeervölkern. 


(Oesterr.-archaeol. Institut.) Wien, 
Hof- u. Staatsdruck. fol. 222 S., 
23 Taf. 144 K. [2917 


Lehmann-Nitsche, R., Beitrr. z. 
prähist. Chirurgie nach Funden a. 
dt. Vorzeit. Lpz., Hirzel. 1 M. [2918 


2. Frünkische Zeit. 
a) Merowingische Zeit. 
Scriptores rerum Meroving. T. II: 


Passiones, vitaeque sanctorum (8. 
1900, 2878). Vgl: B. Krusch: 
Nochmals d. Martyrologium Hiero- 


nymianum (N. Arch. 26, 349-89) u. 
J. Strnadt: Die Passio s. Floriani 
u. d. mit ihr zusammenhäng. Ur- 


"115 
kundenfälschgn. (s. 1900, 881). Tl. II. 


(Archival. Zt. 9, 176-314.) [2919 
Rez. v. T. III: Bull. orit. 1900, Nr. 1 
Duchesne. 


Schnürer, Die Verfasser d. sogen. Fredegar- 
Chronik, s. 1900, 2879. Res.: Dt. Litt.-Ztg. 
1900. Nr. 2 Poncelet; Hist. Viertelj.schr. 4, 
238-40 Kurth; Anz. f. dt Altert. 27, 300f. 
Edw. Schröder; Mitt. a d. hist. Litt. 29, 275-78 
H. Hahn. [3920 


Vollmer, Fr., Die Gedichtsamm- 
lung d. Fugenius v. Toledo. (N. 
Arch. 26, 391-409.) [2921 
Longnon, A., Un vestige de l’Epo- 
Vë merovingienne, la chanson de 
l’abbe Dagobert. (Romania 29, 489 
-500.) ne [2922 
Kurth, G., Clovis. 
et corr. Paris, Retaux. xxjx, 355; 
328 S. 16 fr. [2923 


Rez.: Rev. des questions hist. 69, 393-602 
Sepet. 


Heeger. G., Die german. Besiedelg. 
d. Vorderpfalz an d. Hand d. Orts- 
namen. Mit e Ortsnamenkarte. 
Progr. Landau. 1900. 45 S. [2924 

Mehlis, C., Walahstede; e rhein. 
Burganlage a. d Merowingerzeit (mit 
2 Taf. u. 1 Plane). Kaiserslautern, 
Kayser. 31 S. 1 M. — Ders., Mero- 
wing. Friedhof b. Lachen. (Nachrr. üb. 
dt. Altert.-Funde 11, 91f) [2925 


2. éd., revue 


b) Karolingische Zeit. 


Centenarlo, XT, di Paolo Diacono: Atti e 
memorie del Congresso stor. ten. in Cividale 
s. Nr. 2599. [2936 


Vacandard, E., Les deux vies de 
saint Ansbert, évêque de Rouen, et 
la critique. (Rev. des questions hist. 
T. 67, 600-12) Vgl. 1900, 2887 
Levison. | [2927 

Rez.: N. Arch. 26, 5:1f. Levison. 

Winterfeld, P. v., Ueb. d Trans- 
latio sanctorum Alexandri papae et 
Iustini prespiteri. (N. Arch. 26, 751 


-54.) [2928 
Radbert’s Epitaphium Arsenii; 
hrsg. v. E. Dümmler. (Abhdlgn. 


d Akad. d. Wiss. zu Berlin: 1899/1900. 
Phil.-hist. Cl. II, 2.) Berl., Reimer. 
1900. 4°. 98 S., 1 Taf. 4 M. 50. [2929 

Dümmler, E., Zum Remigius v. 
Auxerre. (N. Arch. 26, 565-67.) [2930 

Schrörs, H., Eine vermeintliche 
Konzilsrede d. Papstes Hadrian II. 
(Hist. Jahrb. 22, 23-36.) Vgl. 1900, 
892. [2931 


*116 


Mehlis, C., Eine Vikinger-Skulptur 
vom Mittelrhein. (Mehlis, Studien 
z. ältest. G. d Rheinlande 14, 26 
-29.) [2932 


Seymour de Ricci, La barbe de Charle- 
magne. (Rev. archéol. 3x, 245-48.) [2:33 

Parisot, Le royaume de Lorraine sous les 
Carolingiens, s. 1:00, 2902. Rez.: Biblioth. 
de l'école des chartes 61, änt 4 Calmette; 
Bull. critique 1900, Nr. 15 Fournier [2934 

Poupardin, Le royaume de Pro- 
vence sous les Carolingiens, 855-933. 
(Biblioth. de l’école des hautes études. 
Fase. 131.) Paris, Bouillon. xxx)v, 
472 S. 15 fr. [2935 

Eckel, Charles le Simple, s. 1901, 932. 
Rez.: Engl. hist. rev. 15, : 61-63 Davis; Biblioth. 
de l’école des chartes 61, 5283-25 Levillain; 
Bull. crit. 1900, Nr. 16 Al. Vogt. [2936 


Vanesa, M., Die älteste Erwähnung 
v. Melk u. nochmals der Grunzwitigau. 
(BI. d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder- 
österr. 34, 524-42.) [2937 
Ranke, J., Zur jüngsten Heidenzeit in 
Baiern. (Korr.-Bl. d. dt. (res. f. Anthrop. etc. 
80, 151-54.) Vgl. 1:00, 2883. [2.35 39 
Kuhlmann, B., Gerold u. d Ge- 
roldskapelle in Paderborn. (Zt. f. 
vaterl. G. Westfal. 58, II, 3-22.) [2940 
Uhl, B., Die Befestigung d. Werra- 
Weser-Linie von Hedemünden bis 


Bursfelde im früher. Mittelalter. (Zt. 
d. hist. Ver. f. Niedersachs. 1900, 
282-315.) [2941 


c) Innere Verhältnisse. 


Zanetti, La legge romana retica- 
coirese o udinese. Milano, Hoepli. 
1900, 151 S. [2942 

Werminghoff, A., Die Rezensionen 
d. Libellus sacrosyllabus d. italien. 
Bischöfe v. J. 794. (N. Arch. 26, 
559-64.) — Ders., Verzeichn. d. 
Akten fränk. Synoden v. 843-918. 
(Ebd. 607-78.) Vgl.’99, 2848. [2943 

Rabani Mauri de institutione 
clericorum libri tres; textum rec. etc. 
A. Knoepfler. (Veröftentlichgn. a. d. 
kirchenhist. Seminar München. Nr. 5.) 
München, Lentner. xxjx, 300 S. 
6 M. [2944 

Ratti, A., L’omeliario detto di 
Carlo Magno e l’omeliario di Alano 
di Farfa. (Reale Istituto Lombardo. 
Rendiconti 2. Ser., 33, 481-89.) [2945 

Dümmler, E., Ueb. d. Dialog „De 
statu sanctae ecclesiae“. (Sitzungs- 
berr. d. Berl. Akad. 1901,362-86.) [2946 


Bibliographie Nr. 2932— 2985. 


Manitius, M., Zu Walahfrid Strabo's 
De cultura hortorum. (N. Arch. 26, 
145-50.) EEE [2947 

Dahn, Die Franken unter d. Karolingern, 
s. 1910, 902. Rez.: Litt-Cbl 1900 Nr. 24; 
Mitt. a. d. hist. Litt. 8, 391-94, 29, 143-45, 
Dt. Litt.-Ztw. 1:00, Nr. 31 u. 44 u. Mitt. a. d. 
hist. Litt. 29, 48-52 Hahn. | [2448 

Bondroit, A., Les „Precariae verbo 
regis" avant le concile de Leptinnes 
a. 743. (Sep. a.: Rev. d’hist. ecclésiast. 
1,1-8.) Louvain, Peeters. 1900, 548. 
(Nicht im Handel.) [2919 

Müblbacher, E., Die Treupflicht 
in d. Urkk. Karls d. Gr. (Mitt. d. 
Inst. f. österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 


6, 871-83.) [2950 
Kiener, Verfassungs-G. d. Provence seit 
d Ostg«tenherrschaft, s. 1300, 903. Rrz.: 


Hist. Viertelj.schr. 3, 533-35 Holtzmann; Litt. 
Cbl. 1901, Nr.2; Revue crit. 1901, Nr.4 La- 
bande; Hist. Zt. >7, 134-36 Schau be. [2951 

Gundlach, Entstehg. d. Kirchenstaates u. 
d. curiale Regriff der Res publica Romanorum, 
s. 1900, ul) Rez: Zt. d. Savigny-Stiftg. f. 
Rech's-G. ai, Germ. Abtlg, 343-46 Stutz; 
Mitt. a. d. hist. Litt. 2., 145-49 H. Hahn. [2452 

Ficker, J , Das longobardische u. 
d. skandinavischen Rechte. (Mitt. d. 
Inst. f. österr. G.forschg. 22,1-50.) [2953 

Brunner, H., Krit. Bemerkgn. z. 
G. d. german. Weibererbrechts. (Zt. 
d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 21, 
Germ. Abtlg., 1-19.) [2954 

Wiegand, F., Agobard v. Lyon u. 
d. Judenfrage. (Festschr. d. Prinz- 
regenten Luitpold dargebr. v. d. Univ. 
Erlangen I, Theol. Fak., S. 221-50.) 
Sep. Lpz., Deichert. 1 M. [2956 


Bernoulli, Die Heiligen d. Merowinger, 
s. 1:00, 2915. Rez.: Hist. Viertelj.schr. 4 9 
-96 Kurth; Theol. Litt.-Ztg. 190:, Nr. 4 Gerh. 
Ficker; Hist. Zt. 86, 481-53 Levison. [2:56 

Vacandard, E., Un évêque méro- 
vingien: Saint Ouen dans son diocèse. 
(Rev. desquestionshist. 69,5-58.) [2957 


Jundt, A., Walafrid Strabon: 
l'homme et le théologien. Thèse. 
Cahors, impr. Coueslant. 1900. 
79 S. [2958 


Gerland, 0., Warum wurde d. 
Bischofsitz nach Hildesheim verlegt? 
Ein Beitr. z. Ur-G. Hildesheims. (Zt. 
d. Harz-Ver. 33, II, 92-104.) ie 

Neveril, J., Gründg. u.. Auflösg. 
d Erzdiözese d. bl. Methodius (8. 
1900, 920). Schluss. Progr. Ungar.- 
Hradisch. 1900. 228. [2960 


Türnau, Rabanus Maurus als praeceptor 
Germarviae, s. 1900, 2925. (Erlanger Diss. 
1899.) [z961 


Fränkische Zeit. — Zeit der sächsischen u. fränkischen Kaiser. 


Leitzmann, A., Saxonica I-II: Das 
Tautgelöbnis u. der Indiculus super- 
stitionum; zum Gernroder Psalmen- 
kommentar: zu d. Essener Denk- 
mälern. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache 
u. Litt. 25, 567-91. 26, 245-66.) 
— Vgl: John Meier (Ebd. 26, 
317 f.\. [2962 

Grössler, H., Die Grafschaft Mans- 
feld oder ihre Umgebg. d. Heimat 
d Helianddichters. (Mansfelder Bll. 
14, 155-59.) [2963 

Piper, Otfrid u. d. übrig. Weissenburger 


Schreiber d 9. Jh., s. 1900, 29:8. Rez.: 
Götting. gel. Anz. 1900, 795-805 Seemüller. [2964 


Buchkremer, Bau-G.d. Anchener Münsters 


s. Nr. 2575. [2 65 

Kelleter, H., Ein karoling. Laien- 
kelch. (Beitrr. z. G. d. Niederrh. 
15, 327-63.) [2966 


3. Zeit der süchsischen, 
frünkischen und staufischen 
Kaiser, 919-1254. 


a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125 

F., Brun v. Querfurt u. 
ebensbeschreibg. d. hl. Adal- 
bert. (Cesky casopis hist. 4, 73-89; 
161-79. 5, 280-90.) [2967 

Dümmler, E., Zum Heriger v. 
Lobbes. (N. Arch. 26, 755-59.) [2968 

Pellegrini, Fonti e memorie stor. 
di S. Arialdo. (Arch. stor. lomb. 27, 
1900, 209-36.) [2969 

Schefler-Boichorst, P., Norbert's 
Vita Bennonis Osnabrugensis episcopi 
eine Fälschung? (Sitzungsberr. d. 
Berl. Akad. 1901, 132-68.) Sep. Berl., 
Reimer. 2 M. Vgl. 1900, 2938 u. 
1901, 3429. [2970 

Rez.: N. Arch. 26, 771-76. 

Lampel, J., Ueb. d. Benutze. v. 
Bruns „Sachsenkrieg“ in d. Melker 
u. Admonter Annalen. (Mitt. d. Inst. 
f. österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 
172-84.) — Frz. Wilhelm, Zur 
Ueberlieferg. d. Herbordschen Dia- 
logs üb. d. Leben d. Pommernapostels 
Otto v. Bamberg. (Ebd.185-96.; [2971 

Hanquet, K., Etude critique sur 
la chronique de Saint Hubert dite 
Cantatorium. (Biblioth. de la faculté 
de philos. et lettres de l’Université 
de Liege. Fasc. X.) Brux., Soc. 
belge de libr. 1900. 153 S. 

Rez.: Rev. d’hist. ecclés. 1501, 119 ff. 


Hybl 
dessen 


[2972 | 


°117 


Gumplowicz, M., O zaginionych 
rocznikach polskich z XI. wieku. 
(Ueb. verlorene polnische Annalen a. 
d. 11. Jh) Kraków, Wydawictwa 


Krytyki. 18 S. [2973 


Gumplowicz, M., Zur G. Polens im Mittel- 
alter, 2 krit. Untersuchgn. üb. d. Chronik d. 
Balduin Gallus, s. ’99, 2168. Rez.: Hist. Zt. 
a5, 133f. Caro — Vgl: L. Gumplowicz, 
Die Studien M. G.s üb. Balduin Gallus, d. 
ersten Chbronisten Polens (Hist. Monatsbll. 
f. d. Prov. Posen 2, 17-23.) [2974 


Ottenthal, E. v., Bemerkgn. zu 
d. Urkk. d. ? sächs. Kaiser f. Osna- 
brück. (Mitt. d. Inst. f. österr. G.- 
forschg. Ergänzgsbd. 6, 25-40.) [2975 

Heinriei II. et Arduini diplomata 
(edd. H. Bresslau et H. Bloch). 
(Mon. Germ. hist. Diplom. regum et 
imperatorum III. 1.) Hannov. et Lips., 
Hahn. 1900. 4°. 7208. 24 M. [2976 


Rez.: Anz. f. dt Altert. 27, 97-101 Edw. 
Schröder. 


Bresslan. H., Erläutergn. zu d. 
Diplomen Heinrichs II. (s. "ui, 873). 
Abschnitt II. (N. Arch. 26, 411 
-70.) [2977 

Schilling, H. K., Die vermeintliche Ur- 
kund- im Gandersheime' Plenar. (Hist. Vior- 
telj schr. 4, 70-74.) — Ders., Die Fundations- 
güter u. Zehnten d. Stiftes Gandersheim im 
11. Jh. (Zt. d. Harz-Ver. 83, II, 456-93.) [2978 


Schmid, U., St. Ulrich, Graf v. 
Kyburg- Dillingen, Bisch. v. Augsburg, 
890- 973. Augsb., Litt. Inst. v. Huttler. 
xij, 110 S., 22 Taf. 3 M. [2979 

Rez.: Hist Jahrb. 22, 175f Büchi. 

Lauer, Le règne de Louis IV. d'Outre- 
Mer, s. 19:1, 967. Reg.: Hist. Viertelj schr. 
4, 240-42 E. Dümmler; Jahrb. d. Ges. f. lothr. 
G. 12. 43: f. M. [2:150 

Uhlirz, K., Untersuchgn. z. G. 
Kaiser Otto D. (Mitt. d. Inst. f 
österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 41 
-69.) [2981 

I: Kriegszug geg. d Dänenkönig Harald 
Blauzahbn. II: Der bairische Anschlag d J. 
9:4. 111: Die Herkunft d. ersten österr. 
Dynastie. , | 

Brunner, H., Die Curtis Cassella. 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. N. F. 24, 405 


-16.) EE [2982 
Gerdes, G. d. salisch. Kais r u. ihr. Zeit, 
903. Rez.: Hist. Zt. 86, 687-899 M. 


(2983 
"Schädel, B., Die Königsstühle b. 
Mainz u. d. Wahl a Konrads II 
(Zt. d. Ver. z. Erforschg. d. rhein. 
G. etc. in Mainz 4, 117-52.) [2984 
Richter. G., Annalen d. dt. G. im Mittel- 
alter. Abtig. I, Bd. 2, 8. 1900, 989a. Rez.: 
Mitt. d. Inet. f. österr. G. 22), 299-306 H. 
Otto. (2955 


*118 


Olrik, H., Knud den heilige i de 
aeldre kildeskrifter og den senere 
overlevering. (Dansk hist. tidsskrift 
7. R., III, 55-80.) [2986 

Pirenne, H., Otbert, évêque de 


Liége de 1091 à 1119. Biographie 
nation. 16, 356-63.) a 
Röhricht, R., G. d. ersten Kreuz- 


Innsbr., Wagner. xıj, 268 S. 
[2988 


zuges. 
6M. 


b) Staufische Zeit, 1125-1254. 


Saxo Grammaticus, Die ersten 
neun Bücher d. dänisch. G.; übers. 
u. erl. v. H. Jantzen (s. 1900, 951). 
Hft. II. 1900. xjx S. u. S. 161-533. 
8 M. [2989 

Bachmann, A., Ueb. ältere büh- 
mische Geschichtsquellen (s. Nr. 978). 
JV: Die Hradischt-Opatowitzer Anna- 
len. V: Die böhm. Annalen d 13. Jh. 
(Zt. d. Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 
5, 107-38.) [2990 

Codagnellus, Johs., Annales Pla- 
centini; recogn. O. Holder-Egger. 
(= Nr. 2163.) Hannov. et Lips., Hahn. 
xx, 1408. 2M. [2991 

Zimmert, K., Entstehg. d. Historia 
de expeditione Friderici Imperatoris 
d. sogen. Ansbert. (Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. 21, 561-98.) [2992 

Eberhard, W., Ueb. d. Hand- 
schriftenverhältnis d. „Liber de ob- 
sidione Anconae“ von Boncompagnus. 
(N. Arch. 26, 760-: 6.) [2993 

Holder-Egger, 0., Einiges z. 
Quellenkritik d. Chronik Sicards. 
(Ebd. 480-555.) [2994 

Enikel’s, J., Werke; hrag. v. Ph. 
Strauch. Abtlg. 2: Fürstenbuch. 
(Mon. Germ. hist. Scriptorum qui 
vernacula lingua usi sunt T. III, 2 


— Dt. Chroniken III, 2.) Hannov., 
Hahn. 1900. 49 xj, c S., N. 597 
-819. 11 M. [2995 

Cartellieri, 0., Ueb. d. hand- 


schriftl. Ueberlieferg. d. sogen. Nico- 
laus de Iamsilla. (N. Arch. 26, 686 
-706.) [2996 


Böhner, J. F., Regesta imperii. 
V: Die Regesten d. Kaiserreichs unter 
Philipp, Otto IV., Friedr. II., Heinr. 
(VII), Konrad IV., Heinr. Raspe, 
Wilhelm u. Richard, 1198-1272. Neu 
hrsg. u. ergänzt v. J. Ficker u. E. 
Winkelmann. 9. (Schluss-) Lfg. 


me ee + 


| 


Bibliographie Nr. 2986—3038. 


oder IV. Abtlg., 4. Lfg. Beach v. 
F.Wilhelm. Innsbruck, Wagner. 4°. 
eux S. u. S. 2199-2424. 17 M. 60. [2997 


Kehr, K. A., Die Urkk. d normann.-sici- 
lisch. Könige s. Nr. 2042. (2998 


Bretholz, B., Mocran et Mocran. 
Zur Kritik d. golden. Bulle K. Fried- 
richs II. f. Mähren v. J. 1212. (Mitt. 
d. Inst. f. österr. G.forschg. Er- 
günzgsbd. 6, 235-53.) [2999 

Delescluse et Brouwers, Catalog'ie des 
actes de Henri de Gueldre s. Nr. 3016. [5000 


Michael, E., Zum Pavo d. Jordanus 
v. Osnabrück. (Zt. f. kath. Theol. 
24, 751-56.) Vgl. ‘99, 984. E 

Pschmadt, J., Der „dialogus 
miraculorum“ d. Cäsarius v. Heister- 
bach in sein. Beziehgn. zu Aachen. 
(Aus Aachens Vorzeit 13, 1-16.) [3002 


Jastrow J. u. G. Winter, Dt. G. 
im Zeitalter d. Hohenstaufen (s. 1900, 
2966). Lfg. 15 (= Lfg. 141 v. Nr. 
2255). Bd. II, 465-544. 1 M. [3003 

Wertner, M., Der Mörder d. Grafen 
Heinrich Raspe I. v. Thüringen. 
(Viertelj.schr. f. Wappenkde. etc. 29, 
63-69.) [3004 

Hampe, K., Beitrr. z. G. Kaiser 
Friedrichs II. (Hist. Viertelj.schr. 4, 
161-94.) [3005 

I: Ueb. d. erste Vermühlg. Friedrich». 
II: Zur Entstehg. d Konflikts zwisch. Otto IV. 
u. Friedr. IL 

Fehling, F., Kaiser Friedrich I. 
u. d. röm. Cardinäle in d. Jahren 
1227-1239. (= Hft. 21 v. Nr. 2657.) 
Berl., Ebering. 79 S. 2 M. 40. 
(44 S. ersch. als Diss.) [ 3006 

Cantù, C., Ezelino da Romano; 
con una introd. dell" avv. P. Manfredi. 
Milano, Soc. edit. Sonzogno. 275 S. 
1 L. ern, [3007 


Mayer, Manfr., Albert, Burggraf 
v. Regensburg. (Vhdlgn. d. hist. 
Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 51, 
101-106.) Sn 

Döhmann, Ueb. d. Todesjahr d. 
Domdechanten Franko v. Wettringen 
u. d. Bischofs Hermann II. v. Mün- 
ster. (Zt. f. vaterl. G. ete. Westfal. 
58, I, 238-45.) [3009 

Wehrmann, M., Zum Amtsantritt 
d. Caminer Bischöfe Wilhelm (1244) 


u. Hermann v. Camin (1251). (Mo- 
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. 1901, 
Nr. 5.) [3010 


Staufische Zeit. 


c) Innere Verhältnisse. 


Lehmann, K., Handschriften d. 
langobard. Lehnrechts in Spanien u. 
Holland. (Zt. d. Savigny -Stiftg. f. 
Rechts-G. 21, Germ. Abtlg., S. 232f.) 
Vgl. ‘96, 1019. [3011 

Steffenhagen, E., Neue Glossen- 
handschrift d. Sachsenspiegels. (Zt. 
d. Ges. f. schlesw.-holst. G. 30, 
355 f.) |3012 


Friese, Strafrecht d. Sachsenspiegels, $. 


98, 2729. Rez.: Zt. d. Savigny-Suiftg. f. 
Rechts -G. 21, German. Abteilung, 305f. 
Schreuer. "2018 


Siegel, Die dt. Rechtsbücher u. d. Kaiser 
Karls-Sage, s. 1900, 976 Rez.: Zt. d Savigny- 
Stiftz. f. Rechts-G. 21, Germ. Abtig, 2172-17 
v. Wretschko. [3014 

Voltelini, v., Südtiroler Notariats-Imbre- 
viaturen d. 13. Jh., s. Nr. 1003. Rez.: Mitt. 
d Inst. f österr. Gforschg. 23, 314-19 
v. Ottenthal. [3015 

Domeier, Die Püpste als Richter üb. d. dt. 
. d. Mitte d 11. bis z. Ausg. d. 
13. Jh., a. gi, 2763. Rez.: Hist. Zt #6, 490 
-92 L. v. Heinemann; Allg. Littbl. 1900, 
Nr. 20 Säsmüller. [3016 


Pijnacker Hordijk, C., De Ca- 
stellani van Utrecht, hoofdzakelijk in 
de 12. eeuw. (Bijdragen voor vaderl. 
gesch. 4. R. 2, 1-25.) [3017 

Tille, A., Steinfelder Urkunde. 
(Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 70, 
75-77.) [3018 

Monchamp, G., L'écrit d'A gerus 
sur la dignité de l'église liegeoise 
identifié avec l'appendice du Liber 
Officiorum ecclesiae Léodiensis. (Bull. 
de la soc. d'art et d’hist. du diocèse 
de Liége 12, 207-29.) [3019 

Loë, P. de, De vita et scriptis 
Alberti Magni. (Analecta Bollandiana 
19, 257-84 etc.) [3020 


Schubart, F. W., Hathuwi, die 
erste Aebtissin d. Fra:enabtei S. 
Ciriaci zu Gernrode. (Mitt. d. Ver. 
f. anhalt. G. 9, 1-32.) Sep. unt. d. 
gleich. Tit. mit e. Anhg.: (ternröder 
Inschrr. u. Denksteine. Ballenstedt, 
Luppe. 43 S. 60 Pf. [3021 

Spangenberg, H., Gründung d. 
Bistums Prag. (Hist. Jabrb. 21, 
758-75.) [3022 

Kleinermanns, J., Die h. Irm- 
gardis v. Aspel u. ihre Beziehgn zu 
Rees, Süchteln u. Köln; e. Beitr. z. 
rhein. Heiligen-G. Köln, Stauff. 1900. 
38 S. 80 PF | [3023 

Benrath, K., Ketzermeister Konr. 
v. Marburg in neuester jesuit. Be- 


"119 
leuchtg. (Dt.-evang. Bll. 26, 325 
-32.) [3024 


Weis, Julian v. Speier, s. Nr. 1019. Rez: 
Hist. Viertelj.schr. 4, 141f. Grützmactier; 
Theol. Litt.-Ztg. 1901, Nr.4 Karl Müller. [3025 


Klicman, L., Anfünge d. mährisch. 
Klosters Dubrawnik. (Cesky časopis 
hist. 4, 89-108.) [3026 

Reinfried, K., Beitr. z. G. d. ehe- 
mal. Abtei Schwarzach a. Rh., d. 
Aebte v. 994-1144 betr. (Freiburger 
Diözesanarch. N. F. 1, 434-36.) [3027 

Ausfeld, E., Anfänge d. Klosters 


Fraulautern b. Saarlouis. (Jahrb. d. 
Ges. f. lothr. G. 12, 1-60.) 3028 
Hilling, N., Die bischöfl. Bann- 


gewalt, der Archipresbyterat u. d. 
Archidiakonat in d. sächs. Bistümern. 
(Arch. f. kath. Kirchenrecht 80, 3. 80 
-114 etc. 645-64.) [3029 

Grössler, H., Beziehen. v. Roten- 
schirmbach bei Eisleben zu Paulin- 
zelle in Thüringen. (Mansfelder DI 
14, 160-65.) [3030 


Kempf, J., Froumund v. Tegernsee. 
Progr. d. Ludwigs-Gymn. München. 
1900. 68 8. [3031 

Hartmann e, Aue, Gregorius; hrsg. 
v. H. Paul. 2. Aufl. (Altdt. Text- 
bibliothek, hrsg. v. Paul. Nr. 2.) 
Halle, Niemeyer. 1900. xxı), 103 S. 
1 M. 20. [3032 

Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 48 E. Martin. 

Hagen, Der Gral, s. 1900, 2995. Rez.: 
Anz. f. dt. Altert. 27, 30-34 Singer; Dt. Litt.- 
Ztg. 1901, Nr. 15 Wechssler; Litt.bl. f. verm. 
u. rom. Phi ol. 1901, Nr. 5 Panzer. [3033 


l'ochels, K., Ueb. d. religiösen u. 
sittl. Bemerkgn. in d Ritterroman 
„Wigalois“ d. Wirnt v. Gravenberg 
und ander. gleichzeit. Dichtgn. 
Eupener Progr. 4°. 228. [3034 

Schröder, Edw., Zur Ueberlieferg. 
d Gedichte Heinrichs v. Melk. Zt. 
f. dt. Altert. 45, 217-23.) 3035 

Daniel, Entwicklg. d. dt. Minne- 
sangs vor Walther v. d. Vogelw. 
Coburger Progr. 26 8. [3036 

Klaar, K., Die beiden Vogelwaid- 
höfe bei Klausen; e. Beitr. z. Heimats- 
frage Walthers. (Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 
265-79.) [3037 

Bernhardt, E., Vom Tannhäuser 
u. dem Sängerkrieg auf d. Wartburg. 
(Jahrbb. d. kgl. Akad. d. Wiss. zu 
Erfurt 26, 87-112.) [3038 


*120 


Dehio, G., Ueb. d. Einfluss d. 
französ. auf d. dt. Kunst im 13. Jh. 
(Hist. Zt. 86, 485-400.) — Ders., 
L'influence de l'art franç. sur l'art 
allem. (Revue archéol. 37, 204 
-19.) [3039 

Schubring, P., Schloss- u. Burg- 
bauten der Hohenstaufen in Apulien. 
(Die Baukunst, hrsg. R. Borrmann 
etc. II, 5.) Berl., Spemann. fol. 
14 S., 6 Taf. 4 M. [3040 

Swarzenski, G., Die Regensburger 
Buchmalerei d 10. u. 11. Jh.; Studien 
z. G. d. dt. Malerei d frühen Mittel- 
alters. (Denkmäler d. süddt. Malerei 
d frühen Mittelalters I) Lpz., 
Hiersemann. 4°. jx, 228 S., 35 Taf. 
75 M. [3041 

Weber, P., Die Iweinbilder a. d. 
13. Jh. im Hessenhof zu Schmalkalden. 
(Zt. f. bild. Kunst 12, 73-88; 113-20 
u. Taff) Sep. Lpz., Seemann. 
2 M. 50. | 3042 

Löw, A., Altes Glasgemälde in 
Stift Ardagger. (Berr. u. Mitt. d. 
Altert.-Ver. zu Wien 35,119-28.) [3043 

Herzig, R., Der grosse Radleuchter 


im Dome zu Hildesheim. (Zt. f. 
christl. Kunst 14, 13-26.) [3044 


Batka, R., Studien z. Musik-G. 
Böhmens. 
in Böhmen 39, 171-85; 275-87.) Sep. 
Prag, Calve. 60 Pf. [3045 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 
Deleseluse, A. u. D. Brouwers, 
Catalogue des actes de Henri de 
Gueldre prince-évêque de Liége. 
(Biblioth. de la faculté de philos. et 
lettres de l'Université de Liege. 
Fasc. 5.) Brux., Lebègue et Co. 1900. 
Xvj, 467 S. 10 fr. [3046 
Rez.: Litt.Cbl. 1901, Nr. 10 P. K. 
Registres, Les, d’Urbain IV. 
(1261-64). Recueil des bulles de ce 
pape p. p. J. Guiraud (s. Nr. 1041). 


Fasc. 4. (Biblioth. d'Athènes et de 
Rome. 2 S., xu, 4.) T. II, 393-488. 
7 fr. 60. — Registre dit Caméral. 
Fasc. 2. (Biblioth. 2. Sér. T. XMI, 
2 C.) 1900. 4% S. 47-198. 7 fr. 
80. [3047 ` 


Otto, IH., Berardus Studien. (Mitt. | 


(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. ` 


ı v. Hohenlohe, 1317-22. 


' (Hist. Zt. 86, 253-69.) 


Bibliographie Nr. 3039—3083. 


d. Inst. f. österr. G.forschg. 22, 247 
-68.) [3048 

Analecta Argentinensia. Vatikan. Akten 
u. Regesten z. G. d Bistums Strassburg im 
14. Jb. v. E. Hauviller, s. Nr. 1044. Rez: 
Mitt. d. Inst f. österr. G.forschg. 22, 133-35 
Al. Schulte; Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 20, 8-11 
Gottlob; Hist. Jahrb. :2, 179 f. Meister. [30:9 

Pflugk-Harttung, J. v., Branden- 


burg. Urkk. [d. Mkgrfn. Ludwig 
1325-1338] in Wien. (Hist. Jahrb. 
21, 758 f.) [3050 


Schwalm, J., Reise nach Italien 
im Herbst 1898 (s. 1900, 3013). 
Nachtrag. Beilagen: Königsurkk. u. 
Acta imperii, 1335-38. (N. Arch. 26, 
707-41.) 3051 

Jellinghaus, H., Eine Segeberger Urk. v. 
J. 1342. (Zt. f. schlesw.-holst. G. 30, 339 
-49). [3052 

GeyInhusen, J. de, Collectarius 

erpetuarum formarum; hrsg. v. H 
(aiser. Innsbr., Wagner. 1900. 
x, 2798. 7M. [3053 

J. Celakovsky, Joh. v. ‚Gelnhausen u. 


d alt. Stadtbücher v. Iglau. (Casopis musea 
kräalovstviı Ceského 72, 491-501.) 


Krans, F. X., Die Grabschrift d. 
Erzbischofs Heinrichs II. v. Finstingen 
in der Domkirche zu Trier. (Jahrb. d. 


' Ges. f. lothr. G. 12, 237-41, Taf.) [3054 


Truhlář, J., 18 latein. Verse auf 
d. Tod K. Heinricha VII. (Anzeiger 
d. bühm. Akad. d. Wiss. Jg.'99.) [3055 

Hüttner, F., Das Lehenbuch d. 
Würzburger Bischofs Gottfried II. 
(Forschen. z. 


G. Baierns 9, 69-116.) [3056 
Siebert, R., Lehnbuch Graf 
Albrechts I. v. Anhalt u. seiner 


Nachfolger, 1307-1470. (Sep.a: Mitt. 
d. Ver. f. anhalt. G. etc. IX, 1.) 
Zerbst, Gast. S. 49-93. 1 M. [3057 


Wenck, K., Französ. Werbungen 
um d. dt. Königskrone zur Zeit 
Philipps d. Schönen u. Clemens V. 
[3058 

Reitzenstein, F. Frhr. v., Kaiser 
Ludwig d. Baier u. seine Dar- 
stellgn. im Mittelalter. (Zt. d. Münch. 
Altert.-Ver. 12, 15-28; Taf. 10.) [3059 

Pflugk-Harttung, J. V., Gegner u. 
Hilfsmittel Ludwigs d. Baiern in sein. 
Kampfe mit d. Kirche 18. Nr. 1053). 
Schluss. (Zt. f. Kirch.-G. 21, 463- 
87.) |3060 

Rez. v. 1900, 3026: Hi-t. Viertelj.schr. 4, 
24-48 Lippert. , 

Gerola, G., L'incoronazione di 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Ludovico il Bavaro in Milano. 
¿Annuario degli Studenti Trentini V1.) 
40 S. [3061 

Vogt, Ernst, Reichspolitik d. Erz- 
bischofs Balduin v. Trier in d. Jahren 
1328-1334; Beitr. z. G. Kaiser Lud- 
wigs d Baiern. Gotha, Perthes. 
112 S. 1 M.60. (Abschnitt 3: 1332-34 
Giessen. Diss.) [3062 

Knott, R., Beitr. z. G. d. Beziehgn. 
d. Luxemburger in Böhmen zu den 
Gonzaga in Mantua. (Mitt. d. Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhmen 39, 272 
-74.) [3063 

Steinherz, S., Das Schisma v. 1378 
u. d. Haltung Karls IV. (Mitt. d. 
Instit. f. österr. G.forschg. 21, 599 


-639.) [3064 
Bibra, W. Frhr. v., Beitrr. z. G. 
d Landgrafen v. Leuchtenberg: 


Landgraf Ulrich II. u. Johann I. v.L. 

(s. '99, 2951). Forts. (Vhdlgn. d. 

hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 

51, 1-80) — W. appen, Pfand- 
e 


herrschaft d. Wettiner in der Ober- 
pfalz. (N. Arch. f. sächs. G. 22, 
176-81.) [3065 


Hüttner, F., Die Lehen d. Hoch- 
stifts Würzburg in Oberfranken unter 
d. Würzburger Bischöfen Andreas 
v. Gundelfingen (1303-17) u. Gottfried 
v. Hohenlohe (1317-22). (Arch. f. G. 
etc. v. Oberfranken 22, II, 30-48.) [3066 

Henner, Th , Doppelwahl f. d. 
Würzburger Bischofsstuhl i. J. 1314. 
(Arch. d. hist. Ver. f. Unterfranken 
etc. 42, 57-74.) [3067 

Hofman, J. H., Willem Berthold 
1296-1301, bisschop van Utrecht. 
(Archief voor de gesch. v. het aarts- 
bisd. Utrecht 26, 324-450.) 3068 

Maere d’Aertrycke. M. de, Cam- 
pagnes flamandes de 1302 et de 1304 
ou gloire milit. de Bruges au 14. 
siècle. Gand, Siffer. 192 S., Taff. 
8 fr. [3069 

Pirenne, H., Le soulèvement de 
la Flandre maritime de 1323-28. 
(Acad. roy. de Belg.) Brux., Kiess- 
ling & Co. 1910. Lxx, 241 S. [3070 

Taube, Ludwig d. Aeltere als Markgraf v. 
Brandenb. 1323-51, 8. 1900, 3025. (Kapit. 3, 
1333-47, als Berl. Diss. gedr. 40 8.) Rez.: 
Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 13, 589-91 
Priebatsch; Mitt. a. d. hist. Litt. 29, 153-56 
Hirsch. BEA 

Wehrmann, M., Der Streit d. 
Pommernherzoge mit d. Wittels- 


°121 
bachern um d. Lehnsabhängigkeit 


ihres Landes, 1319-1338. (Balt. 
Studien N. F. 4, 17-64.) 3072 

Röhrich, Kolouisation d Erm- 
landes (s. 1900, 1107). Forts. (Zt. 
f. G. Ermlands 13, 325-487.) [3073 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378—1517. 


Gobelinns Person, Cosmidromius 
u. als Anhang desselb. Verfassers 
Processus translacionis et reforma- 
cionis monasterii Budecenses; hrsg. 
v.M.Jansen. (= Nr. 2156.) Münster, 
Aschendorff. ıvıj, 253 S. 8 M. [3074 

‚Mares, F., Chronicon Treboniense. 
(Ceský Sasopis histor. 5, 135-43.) 
Vgl.: K. Krofta (Ebd. 248-51). [3075 

Kettner, E., Chronik d. Johs. Nohen im 
Stadtarch. Mühlhausen. (G.bll. d. St. Muhilh. 
1, 30-32.) (3076 

Krones, F. v., Zur Quellenkde. u. 


Litt. d. G. Baumkirchers u. der 
Baumkircherfehde. (Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 
449-57.) [3077 


Nestle, E., Zu Felix Fabris De- 


scriptio. (Württ. Viertelj.hfte. 9, 
438 f.) [3078 

Repertorium Germanicorum. I s. ’99, 
1009. Rez.: Hist. Zt. ap 132-37 Kebr; Dt. 


Litt.-Ztg. 1901, Nr. 6 v. d. Ropp. (8079 

Reichstagsakten, Deutsche (s. "99, 
2965). Bd. XII: Unter Kaiser Sieg- 
mund. Abtlg. 6: 1435-37; hrsg. v. 
G. Beckmann. (Mit Vorwort v. L. 
Quidde.) Gent, 3525. 26M. [3079a 


Rez. v. XI: Litt. Cbl. 1900, Nr. 16/17; Hist. 
Jahrb. 21, 461-64 P. Albert. 


Acten betr. Gelre en Zutphen, 
1377-1397; uit het staatsarchief te 
Dusseldorp, register B. No. 24, uitgeg. 
door P. N. van Doorninck. Haar- 
lem, van Brederode. 234 S. 6 fl. 
Vgl. Nr. 1067. [3080 

Tadra, F., Soudní akta konsistore 
Pra;ké (Acta judiciaria consistorii 
Pragensis). Nach d. Hss. d. Kapitel- 
archivs in Prag. Pars IV; 1401-1404. 
Pars V:1406-1407. Pars VI: 1407-1408. 
(Historiky Archiv. Bd. XI, XV u. XVIIL.) 
xuj, 362 S.; xvj, 485; 309 S. [3081 

Uhlirz, Verz. d. Original- Uıkk. d. stadt. 
Archives zu Wien, 1412-1457 8. Nr. 2133 [3082 

Siebert, R., 3 ungedr. Ilsenburger 
Urkunden a. d. Jahren 1460, 1471 
u. 1500 (Zt. d. Harz-Ver. 33, II, 
493-97.) [3083 


"122 


Roder, Ch., Regesten u. Akten z. 
G. d. Schweizerkriegs 1499. (Schrr. 
d. Ver. t. G. d. Bodensees 29, 71-182 
u. vj S. Register.) [3084 

Siegl, K., Ein auf Götz v. Ber- 
lichingen bezügl. Schriftstück im 
Egerer Stadtarchiv. (Mitt. d. Ver. f. 
G. d. Dt. in Böhmen 39, 210-12.) [3085 


Bernt, A., Paternoster a. d. Stifte 
Hohenfurt. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhmen 39, 320-22.) [3086 

will, C., Anfang e. Klagelieds 
Oswald’s v. Wolkenstein auf d. 
Hussitenschlacht bei Taus 1431. 
(Vhalgn. d hist. Ver. v. Oberpfalz u. 
Regensb. 51, 89-100.) [3087 

Tobolka, Traktat d. Hilarius v. 
Leitmeritz an Joh. v. Rosenberg. 
(Historicky Arch. Bd. XII.) 56 S. — 
T. Kalina, Hil. v. Leitmeritz. (Cesky 
časopis hist. 5, 311-21.) [3088 

Schlappner, Auszug a. d. Solo- 
thurner - Seckelmeister - Rechnungen 
üb. d. Beute a. d. Burgunder- u. 
Schwabenkrieg. (Anz. f. schweiz. 
Altert.kde N. F. 2, 222f.) [3089 

Herrmann, F., Landsknechtslied 
auf d. Belagerg. v. Caub 1504. (Arch. 
f. hess. G. 3, 113-22.) [3090 


Girgensohn, Skandinav. Politik d. Hansa, 
1375-95, s. ‘99, 2973. Rez.: Hist. Zt. ré, 503-6 
Daenell. [30:1 

Lechner, J., Zur G. König Wenzels, 
bis 1387. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg.Ergünzgsbd.6, 339-54.) [3092 

Herre, H., Beziehgn. König Sig- 
munds zu Italien vom Herbst 1412 bis 
zum Herbst 1414. (Quellen u. Forsch. 
a. ital. Archiven etc. 7,1-62.) [3093 

Kaiser, Hans, Ulr. Meiger v. 
Waseneck. (Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 
161-206.) [3094 

Pennrich, A., Die Urkunden- 
fälschgn. d. Reichskanzlers Kaspar 
Schlick nebst Beitrr. zu sein. Leben. 
Gotha, Perthes. x, 87 S., 1 Tab. 
1 M. 20. — M. Dvorák, Die Fälschen. 
d. Reichskanzlers Kasp. Schlick. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 22, 
51-107, 3 Taf.) [3095 

Lager, Jak. v. Sirk, Erzbisch. u. 
Kurf. v. Trier (s. 1900, 3054). Schluss. 
(Trierisch. Arch. 5, 1-36.) [3096 

Brüning, W., Herzog Karl d. 
Kühne v. Burgund u. d. Reichsstadt 


Bibliographie Nr. 3034—3131. 


Aachen. (Aus Aachens Vorzeit 13, 
34-51.) [3097 

Stouff, L., Les origines de l'anne- 
xion de la Haute-Alsace à la Bour- 
gogne en 1469; étude sur les terres 
engagées par l'Autriche en Alsace 
depuis le 14. siècle, spécialement la 
seigneurie de Florimont. Paris, 
Larose. xxv, 197 S. 6 fr. [3098 

Tobolka, Z. V., Die Beziehgn. d. 
böhm. Königs Georg v. Podiebrad z. 


d. poln. König Kasimir. (Casopis 
Matice Moravské 22, 10-76 etc. 
373-84.) [3099 


Ulmann, Kaiser Friedrich III. ge zenüber 
d Frage d Königswahl 1481-56, s. 190, 
3058. Vgl: Erklurg. v. A. Bachmann. 
(Hist. Zt. 56, 56N.) [3100 


Buchwald, @., Konr. Stürtzel v. 
Buchheim aus Kitzingen, Dr. d.kanon. 
Rechts, Kanzler Kaiser Maximilian I., 
Erbschenk d. Landgrafschaft Elsass. 
Lpz., Richter. 1900. xv, 174 8. 
3 M. [3101 

kez.: Zt. f. G. d. Oherrh. 16, 140 f.; Litt. 
Cbl. 1901, Nr. W. K-r., Hist. Jahrb. 22, 
194 J. S. 

Roder, Ueberlinger u. d. Hegau 
im Anfange d. Schweizerkriegs 1499. 
(Schrr. d. Ver. f. G. d. Bodensees 
29, 17-30.) [3102 

Burckhardt, P., Basels Eintritt 
in d. Schweizerbund 1501. (79. 
Neuj.bl. d. Gesellsch. z. Beförderg. 
des Guten etc.) Basel, Reich. 4°. 
33 S., Taf. 1 M. 40. [3103 

(“uglia, E., Die Türkenfrage auf 
d 5. Laterankonzil. (Mitt. d. Instit. 
f. österr. G.forschg. 21, 679-91.) [3104 


Tobler, G., Der Streit unter d. 
Eidgenossen üb. d. Eroberungen im 
Wadtlande 1476-84. (N. Berner 
Taschenb. 1901, 72-97.) [3105 

Liebenau, Th. v., Schultheiss Hnr. 
Hasfurter v. Luzern. (Kath. Schwei- 
zerbll. 16, 26-66: 180-215; 272-99.) — 
A. v. Wattenwyl, Jak. v. Wattenwyl, 
1466-1525. (Sammig. bern. Biogra- 
phien 4, 207-14.) [3106 

Keussen, H., Zum Aachener Auf- 
lauf d. J. 1401. (Zt. d. Aachen. 
G.-Ver. 22, 342-47.) [3107 

Therstappen, E., Köln u. d. nieder- 
rhein. Städte in ihr. Verhältn. zur 
Hansa in d. 2. Hälfte d 16. Jh. 
Marburg. Diss. 120 S. [3108 

La Grange, A. de, Sur la poli- 
tique des rois de France à Tournai 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


au début du 15. siècle. Tournai, 
Casterman. 1900. 33 S. [3109 
Wehrmann, M., Brandenburgs Verhalten 


währ. d grosren Reise Bogislaws X. (Mo- 
natsbll. d. Ges. f. pomm. G. 1901, Nr. 2.) 
Vel. Nr. 1034. (3110 


c) Innere Verhältnisse. 


a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte; 
Verfassungs- u. Rechtsgeschichte, 
Kriegswesen. 

Schaik, K., Medlinger Grundbuch 
a. d. 15. Jh. (s. 1900, 3068a). Forts. 
(Bll. d. Ver. f. Ldkde. v. Niederösterr. 
34, 544-67.) [3111 

Antl, Th., Seznam urokě z města 
Loun etc. 1450/51 (Verzeichn. d. 
Zinsen v. d. Stadt Laun u. d. dazu 
gehörig. Dörfern). Sitzungsberr. d. 
böhm. Ges. d Wiss. 1900, III.) Prag, 
Rivnâès 12 5. [3112 

Greving, J., Steuerlisten d. Kirch- 
spiels S. Kolumba in Köln v. 13.-16. 
Jh. (= Nr. 2767.) [3113 

Wagner, P., Die Originalhand- 
schrift d Eppstein’schen Lehnbuches 
a. d. 13. Jh. (Mitt. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. 1900/1901, 68-70.) [3114 

Muller, S., Lijst van de goederen 
en rechten, behoorende aan de 
proosdij van St. Jan te Utrecht in 
de 15. eeuw. (Verslagen en meded. 
d. vereenig. tot uitg. d. bronnen v. 
h. oude vaderl. recht 3, 239-316.) — 
R. Fruin, Uit het leenregister der 
heeren van Hodenpijl. (Ebd. 317 
-24.) [3115 

Hertel, G., 2 Urkk., d Kornhandel 
nach Hamburg betr. (G.bll. f. 
Magdeb. 35, 343-46.) [3116 


Sitte, A., Aelteste Anwerbung dt. 
Bergleute, Handwerker, Künstler 
u. s. w. nach Russland, 1489. (Zt. d. 
Ferdinandeums 44, 212-18.) [3117 

Hafner, Zunftwesen u. Gewerbe, 
Gesellschaften u. Handel in Ravens- 
burg zu Ende d. Mittelalters. (Schrr. 
d Ver. f. G. d Bodensees 2", 3 
-16.) [3113 

Finck, E., Die Versorgung e. Stadt 
mit Fleisch u. Brot vor 400 Jahren. 
(Mitt. d. Ver. f. G. v. Annaberg Jahrb. 
7 [Bd. II], 93-146.) [3119 

Bentzinger, J., Die Zollstreitig- 
keiten d. Stadt Breslau mit d. Her- 


"123 


zogen v. Oels im 15. Jh. Schul- 
Progr. Breslau. 1900. 4°. 20 S. [3120 

Gorrini, G., La cattura e pri- 
gionia di Annibale Malvezzi in Ger- 
mania. Episodi delle lotte di rap- 


ressaglia in Bologna 1432-94. Bo- 
ogna, Zanichelli. 1900. 147 S. 
4L [3121 


Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 50 Caro; 
Mitt. a. d. hist. Litt. 29. 8-71 Loevinson; 
Arch. stor. ital. 25, 332-25 Marzi; Hist. 
Viertelj.schr. 4, 144f. Doren; Archivio d. 
società 1omana di storia patria 23, 596-99 
Santini; N. arch. veneto 20, 403f. Predelli. 


Tille, A., Zum Versuch, unter 
Maximilian I. e. Reichsarchiv zu 
schaffen. (Mitt. d. Inst. f. österr. 


G.forsch. 22, 296-98.) [3122 

Neckermann, G., Der von Herzog 
Albrecht I. v. Baieri im J. 1365 er- 
lassene Freiheitsbrief f, d. Geistlichen 
seines Landes. (Arch. f. kath. Kirchen- 
recht 80, 618-24.) [3123 

Stolze, Zur Vor-G. d. Rauernkrieges, s. 
Nr. 110». Kez.: Korr.-Bl. d. westdt. Zt. 20, 
15-17 Oppermann; Jahrb. f. Gesetzgebg. 25, 
7715-71 Th. Ludwig; Hist. Viertelj.schr. 4, 
252-54 u 292f. Knapp. f [3124 

Schön, Th., Die Landvögte d. 
Reiches ın Ober- u. Niederschwaben 


bis 1486. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschung. Ergänzgsbd. 6, 280 
ER [3125 


Schneider, Eug., Das KlosterWein- 
garten u. d. Landvogtei. (Württemb. 
Viertelj.hfte. 9, 421-37.) [3126 

Kohl, D., Das staatsrechtl. Ver- 
hältnis d. Grafschaft Oldenburg zum 
Reiche im 1. Drittel d. 16. Jh. 
(Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenb. 10, 
103-35.) [3127 


Stadtbiicher, Die Zürcher, d. 14. 
u. 15. hrsg. v. H Zeller- 
Werdmüller (s. Nr. 1112.) Bd. II. 
422 S. 12 M. [3128 

Statutenbuch, Das alte, d. Stadt Havenau, 
bearb. v. Hanauer u. Klele, s. 1 0, 3078. 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 15, .41-48 
Waldner. [3129 

Jager, H. de, De middeleeuwsche 
keuren d. stad Briele. (Werken d. 
Vereeniging tot uitg. d. bronnen v., 
h. oude vaderl. recht. 2 R., Nr. 2.) 
A = 
s Gravenhage, Nijhoff. 430 S. 7 Al. 
50. [3130 

Kaser, Polit. u. soziale Bewegungen im 
dt. Bürgertum zu Beginn d. 16. Jh. m. besond. 
Rücksicht auf d. Speyerer Aufstand 1512, 8. 
1900, 1117. Rez.: Hist. Viertelj scht 3, 428-31 


Th. Ludwig; Zt. f. Kultur-G. H, 232-4 
Keutgen. [3131 


*124 


Overmann, A., Wortzins und 
Morgenkorn in d. Stadt Lippstadt; 
e. Beitr. z. Statist. d. Bevölkerg. u. 
d. Grundbesitzes in e. westf. Stadt 
am Ausgang d. Mittelalters. (Zt. f. 


vaterl. G. etc. Westfal. 58, I, 88 
-144.) [3132 

Tille, A., Bürgerunruhen in Ander- 
nach am finde d. 15. u. Anfang d. 
16. Jh. (Ann. d. hist. Ver. f. d. 
Niederrh. 70, 31-42.) [3133 

Feise, W., Einige d. ehemal. 


Schuhmacher- Amt in Bodenwerder 
betr. Urkunden. (Zt. d hist. Ver. f. 
Niedersachs. 1900, 325-43.) [3134 

Ermisch, H., Innungsartikel d. 
Fleischer zu Crimmitschau v. 22. Juni 
1455. (N. Arch. f. sächs. G. 22, 
170 £.) I 

Seidenberger, J. B., Die Zuntt- 
kämpfe in Mainz u. d. Anteil d. 
Familie Gensfleisch. (Teil v. Nr. 
1159a.) 63 S. [3136 


Frensdorff, F., Zu dem hamburg. 
Stadtrecht v. 1270. (Mitt. d. Ver. f. 
hamb. G. Jg. 20 (Bd. 7), 297-302.) 
Vgl. 1900, 3088. [3037 

Siegl, K., Das Egerer Achtbuch 
a. d. Zeit v. 1310 bis 1390. (Mitt. 
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 39, 
227-71; 3756-427.) [3138 

Wilhelm, F., Aechtung u. Tot- 
schlagsühne im mittelalterl. Eger. 
(Egerer Ztg. 1900, Nr. 102 u. 
103.) [3138 a 

Kuhl, J., Die geistl. Gerichtsbar- 
keit d. Dechanten v. Jülich. (Rhein. 
G.bll. 5, 265-72; 296-303) [3139 


Häne, J., Ueb. älteste Geschütze 
in d. Schweiz, mit e. Urk. v. J. 1391. 
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 2, 
215-22.) — B. Reber, Schweizer. 
Geschützgiesser (u. Glockengiesser) 
im Mittelalter. (Ebd. 285-89.) [3140 


B) Religion u. Kirche. 


Monumenta ordinis fratrum Prae- 
dicatorum hist. (s. 1900, 3995). VIII 
u. IX: Acta capitulorum gener. ord. 
Praed. Vol. JII: 1380-1498; Vol. IV: 
1501-1553; rec. B. M. Reichert. 
jx, 437; x, 361 S. 15 M. 50. [3141 


Bibliographie Nr. 3132—3154. 


Klicman, L., Processus judicia- 
rius contra Jeronimum de Praga 
habitus Viennae A. 1410-12. (Histo- 
ricky Archiv. Bd. XII.) xj, 43 S. [3142 

Flajshans, V., Literärni činnost 
Mistra Jana Husi. (Litterar. Thätig- 
keit d.M. Joh. Hus.) (Sep.a.: Casopis 
musea království Českého.) V Praze, 
Č. Akad. provědy. 1900. xuj, 159 98. 
— Ders., Klasobraní po rukopisech 
(Handschriftenlese). (Casopis musea 
království Ceského 72, 158-71.) [3143 

Haller, J., Beitrr. z. G. d. Konzils 
v. Basel. (Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 
1-27; 207-45.) [3144 

1) Zu d. Leben u. d. Schrr. d. Joh. v. 
Segovia. 2) Zu d. Protokollen d. Kouzils. 
3) Aus d. Archiv d. Konzils. 4) Briefe u 


Urkk. z. (4. d. Konzils. 5) Eine Abrechng. 
der Konzilsbankiers. 


Bretholz, B., Bischof Paul v. 
Olmütz üb. d. Abschluss d. Basler 
Compactaten. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. 21, 674-78.) [3145 

Lauter, Th., Ein altes Pfarr- u. 
Gotteshausbuch. (Beitrr. z. baier. 
Kirch A. 7, 83-93.) [3146 

Geiler v. Kaysersberg, Ars mo- 
riendi a. d. J. 1497 nebst e Beicht- 
gedicht v. H. Foltz v. Nürnberg hreg. 
u. erörtert v. Alex. Hoch. (Strass- 
burg. theol. Studien IV, 2.) Freiburg, 
Herder. xıj, 111 S. 2 M. 40. [3147 

Paulus, N., Joh. Romming u. dess. 
Beichtbüchlein f. d. Nürnberger 
Schuljugend. (Katholik 80, II, 570 
-76.) [3148 


Michael, Kulturzustände d. dt. Volkes 
währ. d. 13. Jh. Buch 2: Religiös.-sittl. Zu- 
stande, Erziehg. u. Unterricht, 8. 190), 1128. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 150-514 
G. Matthaei; Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 3 
Brandenburg; Litterar. Rundschau "09. 372 
u. Entgegug. Michaels in Zt. f. kath. Theol. 
24, 205-208; Theol. Litt.bl. 1900, Nr. 3 
Lezius. (3149 

Souchon, Papstwahlen in d. Zeit d. gross. 
Sch smns, 8. 1900, 1131. Rez.: Götting. gel. 
Anz. 1900, 869-908 J. Haller. [31:0 

Blumenthal, H., Johann XXII., 
seine Wahl u. seine Persönlichkeit. 
(Zt. f. Kirch.-G. 21, 488-516.) [3151 

Bess, B., Die Annatenverhandlg. 
der „natio gallicana‘‘ d Konstanzer 
Konzils. (Zt. f. Kirch.-G. 22, 48 
-10.) [3152 

Meltzer, O., Johs. Dründorff, der erste 
mit Namen bezeichnete Kreuzschüler. (Dres- 
dener G.bll. 1901, Nr. 2.) Vgl. Nr. 1139. (3153 

Straganz, M., Zur G. d. Bam- 
berger Synode v. 1451. (Hist. Jahrb. 


22, 98-110.) 13154 


Vom Interregnum bis zur Reformation 


Paulus, N., Der Ablass f. d. Ver- 
storbenen im Mittelalter. (Zt. f. 
kath. Theol. 24, 1-36; 249-66.) — 
Ders., Zur G. d. Jubiläums v. J. 1500. 
(Ebd. 173-50.) — Ders., Geuss u. 
Nider üb. d. Jubiläum als Erlass v. 
Schuld u. Strafe. (Ebd. 182-86.) — 
Ders., Joh. v. Wesel üb. Busssakra- 
ment u. Ablass. (Ebd. 644-56.) — 
Ders., R. Peraudi als Ablasskom- 
missar. (Hist. Jahrb. 21, 645-82.) — 
Ders., Zur Biogr. Tetzels. (Katholik 
81. I, 453-68; 554-70.) [3155 

Rez. v. 1900, 1137 (Paulus, Tetzel): Zt. f. 
kath. Theol. 24, 151-56 Michael. 


Michael, 0., Joh. Tetzel in Anna- 
berg. (Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 
S7 f.) [3156 


Meister, A., Rekonstruktion e. 
Urkunde v. 1315 f. d. Benediktiner- 
abtei St. Vitus in M.-Gladbach. 
(Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 
70, 71-75.) [3157 

Reibstein, E., Eine Memorien- 
stiftung d. Lüchower Kalands. (Zt. 
d. hist. Ver. f. Niedersachs. 1900, 
344-64.) [3158 

Hertel, G., Ein Brief a. d. Kar- 
meliterkloster zu Magdeburg, 6. Juli 
1450. (G.bll. f. Magdeb. 35,342 f.) [3159 

Endl, F., 2 noch nicht veröffentl. 
Altenburger Stitts-Urkundenabschrr. 
a. d. J. 1372 u. 1408. (Stud. u. Mitt. 
a. d. Bened. u. Cist.-Orden 21, 
640 f.) [3160 


Jaksch. A. Y., Nochmals Georg Kolberger, 
Bischof v. Gurk. (Carinthia I, 91, S. 29f.) 
Vgl. 1900, 3105. [3161 

Türler, H., Die Lausanner Kirchen- 
visitation v. 1416/17. (Arch. d. hist. 
Ver. d. Kant. Bern 16, 1-41.) [3162 

Zedler, G., Schönauer Kloster- 
ordnung d. 14. Jh. (Mitt. d. Ver. f. 
nass. Altertkde. 1900/1901, 110 
-12.) [3163 

Teichmann, E., Zur Heiligtums- 
fahrt d. Philipp v. Vigneulles i. J. 
1510. (Zt. d. Aachener G.- Ver. 22, 
121-87.) — E. Pauls, Die Ent- 
sühnungen d. Aachener Münsters, 
1428 u. 1467. (Ebd. 188-97.) [3164 

Tangi, M., Eine Rota-Verhandlg. 
v. Jahre 1323. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 320-32.) 
[Fuldaer Privileg betr.] [3165 

Landmann, Das Predigtwesen in Wost- 


falen in d. letzt. Zeit d. Mittelaltars, s. Nr. 
1150. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 11 Strauch; 


*125 


Katholik 81, I, 275-79 Paulus; Mitt. d. Ver. 
f. G. ete. v. Osnabrück 25, 292-400 Timpe; Theol. 
Litt.-Ztg. 1901, Nr. 13 Achelis. "3166 

Linneborn, J., Die Reformation 
d. westfäl. Bened.-Klöster im 15. Jh. 
durch d. Burstelder Congregation 
(s. Nr. 1151). Forts. (Stud. u. Mitt. 
a. d Bened.- u. Cist.-Orden 21, 554 
-78. 22, 48-71.) [3167 

Meyer, H., Die Kirche zu Burgdorf u. 
d. Gründg. d. Sekundariatpfarre daselbst. 
(Hannov. G.bil. 4, 125-33.) [31 8 


y) Bildung, Litteratur u. Kunst; Volksleben. 


Mayer, Otto, Geistiges Leben in 
d. Reichsstadt Ésslingen vor d. Re- 
formation d. Stadt (s. 1900, 3119). 
Forts. (Württemb. Vierteljhfte. 9, 
311-67.) Erweit. Sonderabdr. Stuttg., 
Kohlhammer. xvj, 144 S. [3169 

Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 1901, Nr.6 Bossert. 


Brom, G., Nederlanders aan de 
hoogeschool van Parijs. (Archief voor 
de gesch. van het aartsbisd. Utrecht 
26, 120-33.) [3170 

Egli, E., Zürcherische Schulen vor 
der Reform. (Zwingliana 207-10.) [3171 


Falk, Zum Bücherwesen d. Mittel- 


alters. (Hist.-polit. Bll. 127, 56 
-61.) 3172 
Albert, P. P., Zur G. d. dt. Buch- 


handels im 15. Jh. (Alemannia N. F. 
1, 213-30.) — DH, Kohfeldt, Bücher- 
preise a. d. letzt. Jahrzehnten d. 
Mittelalters. (Zt. f. Kultur-G. 8, 
273-80.) [3173 

Schwenke, Untersuchgn. z. G. d. ersten 
Buchdrucks, 8. Nr 1160. Rez.: Cbl. f. Bib- 


liothw. 18, 172-79 Milchsack; Litt. Cbl 1901, 
Nr. 21 Kautzsch. [3174 


Zedler, G., Die Zeugnisse f. Guten- 
bergs Aufenthalt in Eltville (Ann. 
d. Ver. f. nass. Altertkde. 31, 215 
-22.)— Ders., Die Presse der Bechter- 
münze zu Eltville im Lichte d. 
neuesten Gutenbergforschg. (Mitt. 
desselb. Ver. 1900/1901,100-102.) [3175 

Roth, F. W. E., Zur G. d. Eltviller 
Buchdruckerei, 1467-76. (Chl. f. Bib- 
liothw. 18, 114-22.) — Ders., Jak. 
Kögel, Verleger zu Heidelb., Buch- 
drucker u. Stadtschreiber zu Oppen- 
heim a. Rh., 1489-1533. (N. Arch. 
f. G. d. St. Heidelb. 4, 147-79) [3176 

Falk, F., Jak. Merstetter, Ad. 
Gelthuss u. Joh. Faust (Cbl. f. 
Bibliothw. 18, 209-14.) [3177 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. Bibliographie. 9 


*126 


Schönbach, A. E., Miszellen a. 
Grazer Handschrr. (s. 1900, 3129). 
3. Reihe. (Mitt. d. hist. Ver, f 
Steiermark 48, 95-224.) — Ders., 
Eine Jagdpredigt. (Zt. f. dt. Wort- 
forschg. 1, 335-41.) [3178 

Neff, J., Analekten z. G. d dt. Hu- 
manismus. Progr. Donaueschingen. 
1899/1900. 4°. 21 S. [3179 


(Briefwechsel d. Ravensburger Humanisten 
Michael Hummelberger, 1487-1527.) 


Hofmeister, Sylter Chronist Hans 
Kielholt. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 30, 353.) [3180 

Wehrmann, M., Die aurea opus- 
cula d. Petrus v. Ravenna. (Monatsbll. 
d. Ges. f.pomm. G.1900, Nr.11.) [3181 


Gedichte, Die, d. Königs vom 
Odenwalde;zum erstenmal vollständig 
hrsg. v. E. Schröder. (Sep.a.: Arch. 
f. hess. G. N. F. III, 1.) Darmst., 
Bergsträsser. 92 S. 1M. 60. ée 

Ladendorf, O., Oswald v. Wolken- 
stein. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. 
etc. 7, 133-59.) Vgl. Nr. 3087. [3183 

Bernt, A., Der Hohenfurter dt. 
Psalter d. 14. Jh. (Mitt. d. Ver. f. 
G. d. Dt. in Böhmen 39, 155-70.) 
Vgl. Nr. 1124. [3184 


Mayr-Adlwang, M., Urkunden u. 
Regesten a. d. k. k. Statthalterei- 
Arch. in Innsbruck, 1364-1490 (s. 
1900, 1045). Schluss. (Jahrb. d. 
kunsthist. Sammlgn. d. allerh. Kaiser- 
hauses 20, Abtlg. II, j-cxvnj.) [3185 

Tobler, Notizen z. Kunst- u. Bau-G. 
a. d. bernisch. Staatsarchive. (Anz. 
f. schweiz. Altertkde. 1899f.) [3186 

Reber, F. v., Anfänge d. Kunst- 
pflege des Wittelsbachischen Hauses. 
(Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 58.) [3187 

Weis-Liebersdorf, E., Das Jubel- 
Jahr 1500 in d. Augsburger Kunst. 
I. Münch., Allg. Verl.-G. 5 M. [3188 


Bach, M., Zur Abwehr in d. Parlerfrage. 
(Repert. f. Kunstw. 24, 82-86.) Vgl. 1901, 
1175 u. 1900, 3141. [3199 

Endres, J. A., Die Reiterfiguren 
d. Regensburger Domfaçade im Lichte 
mittelalterl. Kirchenpolitik. (Zt. f. 
christl. Kunst 13, 363-76.) [3190 


Meckel, M., Das Münster zum 
heil. Nikolaus in Ueberlingen, e. bau- 
geschichtl. Studie üb. d. Entstehg. 


(Schrr. f. G. 
[3191 


d. fünfschiffigen Anlage. 
d. Bodensees 29, 47-67.) 


Bibliographie Nr. 3178—3232. 


Heyne, M., Bau d. Göttinger Rat- 
hauscs 1369-71. (Protokolle üb. d. 
Sitzgn. d. Ver. f. G. Göttingens '98:99, 


50-56.) [3192 

Dewischeit, Der dt. Orden in Preussen als 
Bauherr, e. 1900, 1177. Bez.: Forschgn. z. 
brandenb. u. preuss. G. 12, 583f. Lohmeyer. 
Vgl.: a) K. Lohmeyer, Begründg. meines 
harten Urteils üb. e. Königsberger hist. Dok- 
torarbeit (= Lohmeyer, Kritisches z. alt- 
preuss. G.forschg. I). Königsb., Druck v. 
Liedtke. 1:00. 19 S. b) K. Lohmeryer, Das 
Wort „Baude“ im Marienburger Tressler- 
buch, seine Herkunft u. seine Fedeutg. 
(Sonderabdr. a. d. Mitt. d. littauisch. litterar. 
Ges. V, 1.) 11 8. EIN. 


Drorak, M., Zur G. d. böhm. Malerei in 


d. Zeit K. Karls IV. (Cesky casopis hist. 5, 
235-18.) Rezens. d Arbeiten Neuwirths. [3194 


Pór, A., Die Runkelsteiner Wand- 
gemälde in ihr. Beziebg. z. G. 
Ungarns. (Mitt. d. Centr.-Comm. 27, 
67-63.) [3195 

Pauker, W., Der marianische 
Bildercyclus d. Stiftes Klosterneuburg. 
(Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver. zu Wien 
36, 1-82.) 3196 

Goldschmidt, A., Rode u. Notke, 
zwei Lübecker Maler d 16. Jb. (Zt. 
f. bild. Kunst N. F. Bd. XII) [3197 

Gaedertz, Th., Der Altarschrein 
v. Hans Memling ım Dom zu Lübeck. 
Lüb., Nöhring. fol. 12 S., 15 Taf. 
25 M. [3198 

Beissel, St., Das Leben Jesu 
Christi von Jan Joest geschild. auf 
d. Flügeln d. Hochachtars zu Kalkar. 
M.-Gladbach, Kühlen. 1900. 4°. 118. 
21 Taf. 8 M. [3139 


Heitz, P., Pestblätter d. 15. Jh. 
41 Holzschnitte, Kupferstiche u. Ein- 
blattdrucke. Mit einleit. Text v. 
W. L. Schreiber. Strassb., Heitz. 
fol. 18 S. Text, 41 Taf. 80 M. [3200 

Geisberg, M., Das Wappen d. 
Meisters E. S. (Jahrb. d kgl. preuss. 
Kunstsammign. 22, 56-60, Taf.) [3201 

Grundmann, R., Eine Holzstatue 
d. heil. Georg im German. Museum. 
(Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. 1900, 
185-96, Taf. 7.) [3202 

Justi, L., Vischerstudien. (Repert. 
f. Kunstwiss. 24, 36-53.) [3203 

Graeven, H., Messkelch u. Patene aus 


Bissendorf im Kestner-Muscum zu Hannover. 
(Hannov. G.bll. 4, 49- Ba E Vgl. Nr. 2334. [3201 


Kartels, J., Beitrag z. Freiburger 
Theaterchronik. (Alemannia N. F. 
1, 240-43.) |5205 


Vom Interregnum bis zur Reformation. — Refurmationszeit. 


Privatbriefe, Deutsche, d Mittelalters, 
hreg. v. G. Steinhausen, s. 1900, 3164. 
Rez.: Quartalbll. d. hist. Ver. f. d. Grbzgt. 
Hessen 2, 539-41 Nick; Hist. Viertelj.schr. 3, 
109 f. Brandenburg; Hist. Zt. 87, 96-93 
Ellinger. [3206 

Jacobs, P., Fehdebriefe an d. 
Abtei Werden. (Beitrr. z. G. d. 
Stittes Werden 7, 45-50.) [3207 

Mayr, M., Jagdbuch Kaiser Maxi- 
milians I. Innsbr., Wagner. 4°. 
xxx}, 191 S. 40 M. — Ders. u. 
L. Frhr. v. Lazarini, Fischereibuch 
Kaiser Maximilians I. Ebd. 4°. 
xxvuj, 52 S. 40 M. [3208 

Wehrmann, M., Aus Inventarien 
pommerscher Amtshäuser u. Schlösser 
um 1500. (Zt. f. Kultur G. 8, 281 
-86.) [3209 

Schrohe, H., Mainzer Leben im 
15. Jh. (T1 v. Nr. 1159a.) 31 S. [3210 

Devrient, E., Jenaer Schützenfest 
i. J. 1490. (Zt. f. Kultur-G. 8, 158 
-66.) [3211 

Röhricht, R., Jerusalemfahrt d. 
Herzogs Heinrich d. Frommen v. 
Sachsen, 1498. (Zt. d dt. Palästina- 
Ver. 24, 1-25.) [3212 

Burckhardt, A., Zauberfall v. 
1399. (Schweiz. Arch. f. Volkskde. 
5, 65.) [3213 


6. Zeit der Reformation, 
Gegenreformation und des 
30jühr. Krieges, 1517-1648. 


a) Reformationszeit, 1517-55. 


Friedensburg, W., Beitrr. z. Brief- 
wechsel d. kath. Gelehrten Dtlds. im 
Ref.-Zeitalter (s. 1:00, 1202). Forts. 
(Zt. f. Kirch.-G. 21, 537-94.) [3214 


Luthers Werke. Krit. Gesamtausg. 
(8. 1900, 1203). Bd. XXIV. 1900. 
xLvı), 743 S. 21 M. 60. [3215 

F. Kluge, Rückblick auf 18-3-1900. (Zt. 
f. dt. Philol. 32, 337-92 ) 

Thiele, Luthers Sprichwörtersammig., 8. 
Nr. 1206. Bez.: Anz. f. dt. Altert. 27, 101-3 
Edw. Schröder; Theol. Litt.-Ztg. 131, 


Strauch. [3216 

Thieme, Luthers Testament wider Rom in 
sein. schmalkald. Artikeln, s. 1900, 3150. Rez.: 
Theol Litt-Ztg. 1901, Nr.6 Herrmann, Theol. 
Litt.bl. 1900, Nr. 19. [3217 

Ehwald, R., Noch eine Predigt- 
nachschrift Johann d. Beständigen. 
(Zt. f. Kirch.-G. 21, 524-27.) Vgl. 
1900, 3176. [3218 

Mix, 6., Luther u. Melanchthon 


WER 


in ihrergegenseitig. Beurteilg. (Theol. 
Studien u. Krit. 1901, 458-521.) [3219 

Müller, Nikol., Schreiben Melanch- 
thons an Joach. Camerarius v. 16. Juni 


1525 üb. Luthers Heirat. (Zt. f. 
Kirch.-G. 21, 595-98.) Vgl. Nr. 
1207. [3220 


Roth, F. W. E., Die Schriften d. 
Otto Brunfels 1519-36. (Jahrb. f. 
G. etc. Els.-Lothr. 16, 257-88.) [3221 

Barge, H., Ueb. e. vergessene 
Schrift Karlstadts. (Theol. Studien 
u. Krit. 1901, 522-33.) 3222 

Clemen, 0., 2 Gutachten Franz 
Lamberts v. Avignon. Mit Beilage: 
4 Briefe Spalatins an Steph. Roth. 
(Zt. f. Kirch.-G. 22, 129-44.) [3223 

Herold 9 R. 9 Originalbrief Th. 
Münzers. (Beitrr. z. baier. Kirch.-G. 
7, 93-95.) [3224 

[Betr. d. Verheiratg. d. ehemal. Augustiner- 
priors J. Lang, Freund Luthers] 


Schnell, H., Zeugnis d. Rostocker 


Theologen Dav. Chyträus üb. d. 
Abendmahlsstreit. (N. kirchl. Zt. 


1900, 175-80.) Vgl. ’99, 1184. [3225 

Herold, Predigt v. Brenz üb. d. 
Kirchengesang. (Mtschr. f. Gottes- 
dienst u. kirchl. Kunst 5, 354-63.) [3226 

Schulze, M., Meditatio futurae 
vitae; ihr Begri u. ihre herrschende 
Stellg. im Systeme Calvins; e. Beitr. 
z. Verständnis von dessen Institutio. 
(Stud. z. G. d. Theol. u. d. Kirche; 
hrsg. v. Bonwetsch u. Seeberg. VI, 
4.) Lpz., Dieterich. 83 S. [3227 

Goetz, W., Ungedr. Brief Calvins. 
(Zt. f. Kirch.-G. 22, 159 f.) [3228 


Cohrs, F., Evang. Katechismus- 
versuche vor Luthers Enchiridion (8. 
Nr. 1215). Bd. III: 1528-29. (= XXII 
v. Nr. 2528.) xxjv, 480 S. 15 M. [3229 

Sehultze, V., Ein unbekanntes 
luther. Konfirmationsbekenntnis a. d. 
J. 1529. (N. kirchl. Zt. 1900, 233 
-42.) Vgl: C. Ch. Achelis, Be- 
merkungen u. V. Schultze, Nach- 
wort. (Ebd. 423-27 u. 586-839., [3230 

Hubert, F., Die Strassburger 
liturg. Ordnungen im Zeitalter d. 
Reformation, nebst e. Bibliogr. d. 
Strassburg. Gesangbücher. Götting., 
Vandenhoeck & R. 1900. Lxxxjv, 
154S.,8 Taf. 8M. Vgl.Nr.3273. [3231 


Detmer, H., Herm. v. Kerssen- 
broch a Leben u. Schrr. Münster, 


9% 


*128 


Theissing. 1900. 462 S. 6 M. Vgl. 
1900, 1225. [3232 
Dreytwein, Dionys., Esslingische 
Chronik, 1548-64; hrsg. v. A. Diehl. 
(Biblioth. d. litter. Ver. in Stuttg. 221.) 
Tübing., Verein. xxu], 326 S. [3233 
Hertel, G., Zur G. d. magdeburg. 
Belagerung 1550-51. (G.bll. f. Magde- 
burg 35, 137-53.) [3234 
[Berichte o gewissen Petermann an d. 
Bürgermeister Beruh. Mayer in Basel.] 


Reichstagsakten, Dt., jüng. Reihe 
(s. ‘97, 2960): Dt. Reichstagsakten 
unt. Kaiser Karl V. Bd. HI, bearb. 


v À. Wrede. jx, 9798. 50M. [3235 
Rez. v. II u. III: Mitt. a. d hist. Litt. 29, 
301-8 G. Wolf. 


Barge, H., Neue Aktenstücke zur 
G. d. Wittenberger Unruhen v. 1521/22. 
(Zt. f. Kirch.-G. 22, 120-29.) [3236 

Köster, F., Beitrr. z. Reform.-G. 
Naumburgs v. 1525-1545; gesammelt 
aus Urkk. u. Originalbriefen d. städt. 
Archivs. (Zt. f. Kirch.-G. 22, 145 
-59; 278-330.) [3237 

Heydenreich, E.,Originalschreiben 
v. Thomas Münzer im Stadtarch. 
Mühlhausen. (G.bll. d. St. Mühlh. 1, 
S. 39.) — Nebelsieck, Bittschrift d. 
Mühlhäuser Frauen f. ihre Männer 
im J. 1525. (Ebd. Ant? [3238 

Wehrmann, M., Brief d. Herzogs 
Albrecht v. Mecklenburg an Bisch. 
Erasmus v. Camin 1526. (Monatsbll. 
d Ges. f. pomm. G. 1901, Nr. 3.) — 
E. Beintker, Die Urkk. üb. d. Auf- 
lösg. d. Augustiner-Eremiten-Klosters 
in Anklam, 1530. (Ebd. Nr. 1 f.) [3239 

Sitte, A., [Aktenstück betr. d.] 
Vorsorge zur Wehrhattirkeit v. Bruck 
a. d. Leitha, 1526. (Monatsbl. d. 
Altert.-Ver. Wien 1900, 33-35.) [3240 

Schuller, Fr., Urkdl. Beitrr. z. 
G. Siebenbürgens u. d Schlacht bei 
Mohäacs bis z. Frieden v. Gross- 
wardein (s. ‘99, 1168, Schluss. 
(Arch. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 
29, 504-60, Taf.) [3241 

Korrespondenz, Polit., d. Hzgs. u. kort 
Moritz v. Sachsen, br:g. v. E. Branden- 
burg. Bd. I, s. 1900, 3201. Rez.: Hist. Zt. 
86, 304-7 Herm. Oncken; Hist. Viertelj.schr. 
4, 113-15 V. Ernst; Gött. gel. Anz. 1901, 161 
-65 Brandi; N. Arch. f. sächs. G. 22, 198-205 
Gust. Wolf. [3242 

Gümbel, A., Ein oberpfälzischer 
Aktensammelbd. (Archival. Zt. 9, 
315-74.) [3243 

Friedensburg, W., Die Kriegs- 


Bibliographie Nr. 3232—3278. 


vorbereitungen Karls V. (1546: e. 
Denkschrift G. B. Castaldo’s. (Quellen 
etc. a. ital. Archiven u. Bibliotheken 
7, 63-71.) — Ders., Karl V. u. Maxi- 
milian JI. (1551); e. Venetianischer 
Bericht üb. vertrauliche Aeusserungen 
des letzteren. (Ebd. 72-81.) — G. 


Kupke, Bericht üb. d. Reise d. 
päpstl. Legaten Hier. Dandino, 
Bischofs v. Imola, von Rom nach 


Brüssel i. J. 1553. (Ebd. 82-94.) [3244 

Nuntiaturberichte a. Dtld. nebst 
ergünz. Aktenstücken. Abtlg. I: 1533 
-1559, hrsg. durch d. k. preuss. hist. 
Instit. in Rom etc. (s. 1900, 12361. 
Bd. XII: Nuntiaturen d Pietro Ber- 
tano u. Pietro Camaiani, 1550-52; 
bearb. v. G. Kupke. 1900. Lxxvir), 
4038. 20M. [3245 

Briefwechsel d. Hzgs. Christoph 
v. Württemberg, hrsg. v. V. Ernst 
(s. 1900, 3206). Bd. I: 1553-54. 
xxvi, 733 S. 10 M. [3246 

Rez.: Hist. Viertelj.schr. 4, 116-18 Trefftz; 
Dt. Litt.-Zig. 1901, Nr. 13 Brandi u. Entsewnge. 


v. Ernst m. Antwort v. B. ebd. Nr. 16; Theol. 
Litt.-Ztg. 1901, Nr. 3 Bossert. 


Werner, Hnr., Die Flugschrift 
„onus ecclesiae“ (1519) mit e Anhg. 
üb. sozial- u. kirchenpolit. Prophetien. 
Ein Beitr. z. Sitten- u. Kultur-G. d. 
ausgeh. Mittelalters. Giess., Ricker. 
1068. 2 M. [3247 

Clemen, 0., Das Pseudonym Symon 
Hessus. (Cbl. f. Bibliothw. 17, 566 
-92.) — Ders., Augsburger Flug- 
schrift v. 1524 (s. Nr. 1236). Be- 


richtigung. (Beitrr. z. baier. Kirch.- 
G. 7, 139.) [3248 
Huyskens, Aus d. Gutsherren- 


register d. Jahres 1533. (Zt. f. vaterl. 
G. ete. Westfal. 58, I, 229-31.) [3249 


Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. 
Nr. 1238). Nr. 68 (= Jg. XVII, 3:. 


Vgl. Nr. 3361. [3250 
Walther, W., Zur Reform OG (Theol. 
Litt.bl. 1900, Nr. 45-45.) (3251 
Köhler, W., Lutherana. (Zt. f. 
Kirch.-G. 22, 71-83.) 3252 
Kawerau, G., Von Luthers Rom- 


fahrt. (Dt.-ev. DU 26, 79-102.) — 
N. Paulus, Zu Luthers Romreise. 
(Hist. Jahrb. 22, 110-113.) [3253 

Thoma, Katharina v. Bora, s. 1900, 3215. 
Rez.: Theol. Litt-Ztg. 1900, Nr. 13 W 
Kohler. [3254 

Köhler, W., Luthers Testament 


Ei H D 
zen een m] -ezt ?’ 
Ee’ TLAC LSI La 


u. d. Kanzler Brück. Zr f Kire- 
G. 21. 527-36. 255 
Köhler. Luther o d Kirk. is% 
1:47. Rez.: Kaıholik sL 1.47-7s Parias [bue 
Kügelgen, C. V., Azt- 
fasg. d. Gottheit Cersi.  Lyz. 
Wipke. 4% 655. 1M & 52% 
Eez : Tbeol Lit -Zig 1901. Nr 1° Le reien 
Köstlin. J., Lütters 5312 vom 
freien Willen in d Hide terrer 
Disputation v. J. 1515. Zt f Airt- 
5 Val Nr ı242. 2228 


a 
kb e 


ns — 


Ver. zu Eisenberg 16. 45-47 52° 
Philalethes. A. J. J. Deekert. 
Die histor. Wahrheit Ch La: 
Ausgang. Wien, Kirsch 17 
2 M. we 
Rez: Karholik $1, L 14-4 a Hin Ja:ro 
2. 14 Paulus. 
Kaweran, G., Die Versiche. 
Melanchthon zur kath. Kirche zu- 


rückzuführen. Dt-ev. Bia. 26. 149 
67; 237-65. Er 
Zwinzliana. Mitt. z. G. Zwirn.:s 


u. d Reform. s. Nr. 12531. 1-11. 
Nr. 1 (= Nr. 9. S5. 185-216. Taf. 
15 Pf. 13203 

Inhalt: E. Egli, Hugo v Lanisrtere. 
Bisch. v. Konstanz. ‘3 :%-#l — Ders. 
Vorarbeiten f e Neuausgabe d ZwipgiiscLen 
Werke. 18: Zu d Br:+ien Paizers ar Z. 
(S 1511 — Ders. Oeccismyais At'etrurg 
nach Zurich. 5. 1485-25, — Ders, Herko’ 
Comanders. (5. nf) — Ders. Banino 
Berweger v. Appenzell. Ebd. ZE: — A. 


Fluri. Das berniache T-ufererandat vom 
2. Marz 1533. (Ebd. law., — Val Nr. śi7i1 
u. 3154. | 8 

Jackson, S. M., Huldr. Zwingli. 


the reformer of German Switzerland 
1484-1531. Heroes of the reformation 
5 London, Putnam. xıy], 519 5. 
6 sh. ‘3204 
Rez.: Zwingliana S. 211-13 Egli. 
Doumergue, E., Une poignée de 


faux. La mort de Calvin et les 
jésuites. Lausanne, Bridel. 1900. 
128 S. 1M. 13265 


Egli, E., Analecta reformatoria s. 
1900. 1211. U. Biographien: Bibli- 
ander;  Ceporin;: Jons. Bullinger. 
172 S. 5 M. 60. 13266 

Rez.: Theol. Litt-Zte. 1@1. Nr 9 Bossert: 
Gött. gel. Anz. 1:01. 2:0-63 Meyer v. Knonau 


Schiess, Bullingers Beziehungen 
zur Familie Salis. Zürcher Taschen- 
buch 1901, 116-53. 3267 

Deckert, d. Urich v. Huttens 


"T29 
L-:-n z Cesenan Wien, Kirs 
Li. Saz 1M 525 


Sen Kat x! L LS? Far ts 
Netoliezka. O.. A Lë 
Trasıh Miarütstelerceiien 4. 207 
-1> PEY 
kruske. Jr: a Laso v. d Sakra- 
Mertietrit:e Bir n G. d Reror- 
S d Tzi. 
Lyz. Lietech 
En 


Detmer. H.. Keir:nsr-spräch zu 
Mir-ter Wert am eu S Aug. 
1555: Beitr te Rob Rotbmarns 


u des sg. Arabäapti-mus. Monatsbl. 
d LoEen-urs 9 2435-50 ECK 


Caspari., W.. Lie Bestrelim. d. 
Ardireas Hyyerius auf d Gebiete d. 
prakt. Tren. u. d. til Studiums: 
e Btr z G. d &rhl Lebens. 
Fes-cbr. d FPrinozwegenten Ltd 
darz-uor. v. d Univ. Enanen I 
Teel Fak. S 3-14. 11562 

Büchsensehütz. L., Hist. de- 
liturries en iangue auemande dan» 
oise de Strastourg au 16. siècle. 
Pariser Thee. 1990. 153 S. Vgl 
Nr. 3231. 13273 

Ber : Lin CH 141. Nr 22 Hubert 

Erichson, A., Zur G. d alt-trass- 
burg. evarg. Trauorinung. Mischr. 
f wéttesaenst u. kirchl Kunst 5. 
134-42: 163-714. — W. Diehl, Zx 
G. d. hessisch. Gottesdienstes im 
Zeitaiter d. Reform. Evd. 1506-02. 
— E. Simons, Anfänge d. evang. 
Bettag-feier in Dud. Eid. 4. 206 
-11.. 5274 


Segre, A., Carlo Il. duca di Sa- 
voia, e le guerre d Ítalia tra Francia 
e Spagna dal 1515 al 1525. Armi 
d Avcad. d. scienze di Torino 35 
112-62. [3275 

Weicker, B.. Stellung der Kur- 
fürsten zur Wahl Karls V. im J. 1519. 
(= Hft. 22 v. Nr. 2096. Berl.. Eberine 
xjv. 409. xv) 5. 11 M. 20. Ti I 
kurt, Joachim v. Brandenb. er- 
schien als Bonner Diss. 1900.  fñ2zg 

Rez.: Litt. Cbl. 1901. Nr.24P RK: Forschen. 


z brandb. u. preuss. G 14. 32i f. Sacnes: Mist 
u. d. hist Lin. 29, 227-501 G Wat. 00O 


Perrin, E., Nicol. Perrenot de 
Granvelle, ministre de Charles-Quint 
Besançon, imp. Jacquin. 31%. [3277 

Götze, Å.. Artikel der Bauern 1393 

Hier Viertelj.schr. 4, 1-32. 


CELA 
AN vi 
Lei ON 


*130 

Kern, R., Beteiligung Georgs II. 
v. Wertheim u. seiner Grafschaft am 
Bauernkrieg. (Zt. f. G. d. Oberrh. 


16, 81-130; 388-421.) [3279 

Brandenburg, Moritz v. Sachsen, s. Nr. 
1268. Rez.: Gött. gel Anz. 1901, 144-61 
Brandi. [3280 

Singer, P., Beziehgn. d. schmal- 
kald. Bundes zu England i. J. 1539. 
Greifswald. Diss. 97 S. [3281 

Hasenclever, A., Politik der 
Schmalkaldener vor Ausbruch d. 
schmalkald. Krieges. (= Hft. 23 v. 
Nr. 2657.) Berl., Ebering. xv, 255 8. 
7 M. 3282 

Yaccarone, L., Emanuele Filiberto 
principe di Piemonte alla corte 
cesarea di Carlo V. imperatore, 1545 
-51. (Miscellanea di storia ital. 36, 
277-318.) [3283 

Niessen, P. van, Des Markgrafen 
Johann Bemühungen um d. Erwerbg. 
Pommerns, 1546-48. (Schrr. d Ver. 
f. G. d. Neumark 10, 41-59.) [3284 


Loserth, J., Die Wiedertaufe in 
Niederösterr. von ihr. Anfängen bis 
z. Tode Balthas. Hubmaiers, 1525-28. 
(BI. d. Ver. f. Ldkde. v. Nieder- 
österr. 33, 417-35.) [3285 

Schmid, Jos., Des Kardinals u. 
Erzbischofs v. Salzburg Matthäus 
Lang Verhalten zur Reform. (s. 1900, 
3250). Forts. (Jahrb. d. Ges. f. G. 
d. Protest. in Oesterr. 21, 138-58.) [3286 

Schulz, Václ., Behandlg. d. böhm. 
Brüder nach d. Herausgabe d. königl. 
Mandats v. J. 1548. (Časopis musea 
království Českého 72, 555-58.) [3287 

Cvréek, J., Denkwürdigkeiten 
mährisch. Städte a. d. 16. Jh. (Ca- 
sopis Matice Moravské 22, 45-51 etc 
344-50.) [3288 

Bächtold, C. A., Die Schaffhauser 
Wiedertäufer in d. Reformationszeit. 
(Beitrr. z. vaterlünd. G., hrsg. v. hist.- 
antiq. Ver. d. Kantons Schaffhausen 
7, 71-118.) [3289 

Wattenwyl, A. Ten Hans Jak. vV. 
Wattenwyl, 1506-60. (Sammlg. ber- 
nisch. Biographien 4, 228-34.) — H. 


Türler, Biel i. J. 1530. (N. Berner 
Taschenb. 1901, 60-71.) [3290 
Wolfart, Beitrr. z. Augsburger 


Reform.-G. I: Die Reise d. ulmischen 
Sekretärs Aitinger nach Hessen u. 
Sachsen, Aug.-Sept. 1534. Il: Zur 
Biogr. d. M. Bonifacius Wolfhart. 


Bibliographie Nr. 3279— 3322. 


(Beitrr. z. baier Kirch.-G. 7, 125-36; 
167-80.) [3291 

Thurnhofer, F. X., Bernh. Adel- 
mann v. Adelmannsfelden, Humanist 
u. Luthers Freund. (Erläutergn. u. 
Ergänzgn. zu Janssens G. d. dt. 
Volkes, hrsg. v. Pastor, Il, 1.) Frei- 
burg, Herder. 153 S. 2M.60. [3292 


Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 1001, Nr. 3 W. 
Köhler; Litt. Cbl. 1900, Nr. 50 W. K-r.; Dt. 
Litt.-Ztg. 1901, Nr. 21 Spahn; Röm. Quartal- 
schr. 14, S36f. Eisen 


Looshorn, J., Weigand v. Redwitz, 
Fürstbischof v. Bamberg 1522-56. 
(Sep. a.: Looshorn, G. d. Bistums 
Bamberg. Bd.IV.) Bamberg, Handels- 
druckerei. S. 543-1080. 11 M. [3293 

Schornbaum, K., Zur religiös. 
Haltung d Stadt Ansbach in d. ersten 
Jahren d. Reform. (Beitrr. z. baier. 
Kirch.-G.7,145-66;193-214.)— Ders., 
Zur Lebens-G. d. erst. evang. Pfarrers 
v. Ansbach Johs. Rurer. (Ebd. 71 
-83.) — Ders., Zur kirchl. Ver- 
gangenheit Vachs. (Ev. Gemeindebl. 
f. d. Dekanatsbezirke Nürnb. u. Fürth. 
15. Juli 1900.) | 3294 

Schornbaum, K., Stellg. d. Mark- 
grafen Kasimir v. Brandenburg zur 
reformat. Bewegung 1524-27. Erlang. 
Diss. 1900. 324 Š [3295 


Rez.: Beitrr. z. baler. Kirch OG 7, 191f; 
Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Nürnberg 14, 259-92. 


Schornbaum, Aus d. kirchl. Ver- 
gangenheit ‚Puschendorfs. (Ev. Ge- 
meindebl. f. d. Dekanatsbezirke 
Nürnbergu. Fürth 1900, Nr. 6-8.) [3296 

Kolde, Th., Joh. Teuschlein u. d. 
erste Reformationsversuch in Rothen- 
burg o. d T. (Festschr. d. Prinz- 
regenten Luitpold v. Baiern dargebr. 
v. d. Univ. Erlangen I, Theol. Fak., 
S. 37-82.) Sep. Lpz., Deichert. 
1 M. 20. [3297 

Keidel, F., Bilder a. d. Reform.- 
G. d. Reichsstadt Ulm. Ulm, Kerler. 
23 S. 50 Pf. [3298 

Koch, Dav., Der Abendmahlsstreit 
in d. Reichsstadt Biberach 1543 u. 
1545. (Bll. f. württb. Kirch.-G. 4, 
173-87.) [3299 

Viénot, J., Hist. de la réforme 
dans le pays de Montbéliard depuis 
les origines jusqu'à la mort de P. 


Toussain, 1522-73. Thèse. Paris, 
Fischbacher. 1900. xx, 357; 359 S. 
20 fr. [3300 


Rez.: Ann. de l'Est 15, 309-12 Schoell. 
Rocholl, H., Hz. Georg v. Württb. 


Reformationszeii — G-renrei rmation und F’ähr. Kries 


u. d. Reformation im Cter-E sacs 
(Kirchl. Mtschr. 19, 475-=2: 5i 2 z 
561-73.. 

Rocholl, H., Marc-hias 
elsäss. Glaubens um a d Befır- 


mationgzeit. — Nr 2750. Strass 
Heitz. 1900. 55S 1M zu 5> 2 

Rer: Z f G. d er 14 .4i f 
H. Kaiser: Theol Lea. Ze 1581. Nr 15 
W Kobler. 


Postina. A. Der Karmeliter Eterh 
Billick. Ein Leten:tiä a d 16 Jn. 
(Erläutergn. u Ergänzen m Jarssens 


G. d. dt. Volkes. breg e Pastor. 
I, 23) Freib. Hermer 24 S 
3 M. 40. 55u 


Rez.: Katrholik 81 IL 3767- Paulus: H:s1- 
polit BU. 127. 713-78 Lazscrern 

Macco, F., Matias Üremerize 
(Aachens Vorzeit 13. 52-55 rt 


Hoogeweg, H.. H::rat Hrg ums 


d Älteren mit Merta vr are it d 
hist. Ver. f. Niedersacts Laser 744- 
#1; ERT 


Doebner, Dominikaner invert zu 
St Pauli in Hiüsst-im tei Ein- 
führg. d. Reformaten um 1:42 
(Ebd. 316-18.. 556 

Sehloemer, H., Ert--ks à este 
Kirchenoräng. u Biwa mm 
Schmalkaldischen Barde. E SCH 144 
-206.: ECH Fi 

Redlich, Kardira! Altrectt v Brazirrd 
u. d. Neue Sufı zu Hale s Nr 1er Let: 
Katho.ik SL L 71-73 Kaze — Vz: 
N Paulus. Zur G dr Ae v Br er.::ı 
Neuen Stifis zu Hace As AE si L 
4»5-=8.) "ës 

Brandenburg. E., Zar Ertseig 
d. landesherri. an je} 
albertinisch. Säcksen Hat Viertel- 
jecbr. 4. 195-237. 55 

Gebauer, J. H.. E:f::g d kz- 
form. in d. Städten At u Nesezât 
Brandenburg. Fcrsccon z brani’. 
u. preuss. G. 13. 453-77 3310 

Graebert.K., Laritag zu Terp w 


a. d. Rega. Lrzci«e 15. Dez 1554: 
Beitr. z. %. d Kimzenr=f im Hzzi. 
Pommern Berin, Lie 1% di 
45 5. 3311 


b) Gegenreformatum und 0j ihr Are? 


1555—1645. 
Burger. Chrzik d Cireererser rrer- 
Klosters Wonperica. e N 5... LE + 


Hüttner, F Besbr:z e Re 
d Herzoga v. Baien nacn on 
im J. 15=1 Aroma Zi 9. 1 


-31. 3313 


151 


Loserth. J.. Ira: Tagetack d Ge- 
b-:msegrtr Peter Casaı Zb d 
acen Reise Erzkerr>z Feriirande 
IL E 22 Apr bis Juni 1535. 
Ma d bist Ver f Steiermark 45, 
1-94 3314 

Nalaba. J.. KR-rrespréence inire 
tr. Matje Cra s Vacaver B>- 
razem a Peren Viker r Roim eria 


keet nienz d Br riderr esters 
Mas Cvres m Wenzel Brieran u. 


d. Hemm Pa Wok r. Roenterg 
154-191 Nirurriter. d tem 
Ges d Wiss 1%m IX Prag. kima. 


55 =. "5515 
Menck. F. Ire Deniwärlirke:ten 

d j:à Oeorg Harant v. Po scritz 

u Weeriz 1652448  Hiswrckr 

Arztiv bd 19 2138 "5516 


Schulz.Vael.. Drè Kopie unid 
koee v Lirm-ncocn z iet 1573 
-1562. Ueb ?Cnrorisen d Joeren, 
K:leziirm: in Litmertz Stage, 
terr. d te cm Ges. d Wis Lea ji]: 
Praz. Bien ls S. ‚5317 

Montecuceoli. R. v.. Stla.cı b. 
L-irziz 1651. d J. 1632. d J. 1534. 
MN zech. Anızew. Schr. 4. 9-15. 
— Ders.. Arig Er mein. jair 
Arfertzale in Dei. 1532-45. Ed 
Fe — Ders.. Be- Inn d An. 
we ich d Rava ere in Shleien 


im J. 1645 errarzne. rn 33-37. 
— Ders. Aszig azs d Bac: 
Aaien, in weiicen Set Gr: Morter 
tefccien Eat. 1627-57. E'à 131- 


45. — Ders. Kirmspinüsez à 
Jazre 1644 u. 1545: Aorrestera mit 
d Frrzen Maa v. Na. 142- 
6%: vermis Lie KorrespiLüenz, 1542- 
sm. Ed 11% -5319 


Sickel. Th. R. 1.. R'm Per: e Ne 


121: Eer T. u Ma ad Ke Lo 
z=. c ER 


Ls:n Pair tenus 13 333 


Cani-ii, Petri, eieäe et anta: 
en..eg Q0. Brataterger s m 
33m. Vol Li: 1551-62. La STAS 
233 M ach) 

Ber - Rest "kent I, "za Plek nm. 
Freu. POR ZER vi Lë 2: Rs ne 


et Paie E A: ES wë. 
in Basm u use, 1172.77 


we A 


*132 


(8. Nr. 1320). Forts. (Quellen etc. 
a.ital. Archiven etc. 4, 95-137.) [3322 

Albers, B., Aus Vatikan. Archiven. 
Zur Reform-G. d. Bened.-Ordens im 
16. Jh. (Studien u. Mitt. a. d. Bened.- 
u. Cist.-Orden 22, 113-47.). Vgl. Nr. 
1322. 13323 

Jacobs, P., Schreiben d. Abtes Hnr. 
Duden an d. Herzog Wilhelm IV. v. Cleve, 


d Vikar Wennemur in Velbert betr. (Beitrr. 
z G. d. Stiftes Werden 6, 54-64.) (3324 


Sembritzki, J., Eine Urkunde 
[Kaiser Maximilians Il] betr. d. 
poln. Königswahl nach d Abreise 
Heinrichs v. Valois.  (Altpreuss. 
Monatsschr. 38, 156-58.) 3325 

Gilliodts van Severen, L., Rela- 
tions polit. des Pays-Bas et de 
l'Angleterre sous le règne de Phi- 


lippe II. T. XI: Gouvernement du 
duc de Parme. Partie 1: 1. oct. 
1575 - 31. déc. 1579. (Collect. de 


docc. inéd. relat. à l'hist. de la Bel- 
gique.) Brux., Kiessling et Co. 1900. 
4°. Gei, 459 S. 12 fr. [3326 

Richter, 0., Glückwunsch d. Rates zu 


Dresden z. Thronbesteigung Kurf. Christians I. 
(Dresd. G.bll. 1901, Nr. 2.) (3327 


Daville, L., Instructions données 


par Henrı IV. à ses députés en 
Lorraine. (Ann. de l'Est 15, 72 
-109.) [3328 


Kouba, F. M., Querela stati 
českých r. 1611. (Beschwerdeschrift 
der böhm. Ständei.J. 1611.) (Sitzungs- 
berr. d. böhm. Ges. d. Wiss. 1900, 
VII) Prag, Rivnac. 238. [3329 

Sitte, A., Bericht K. Ferdinands II. 
üb. seine Proklamation zum König 
v. Ungarn, 15. Mai 1618. Mitt. d. 
Inst. f. öster. G.forschg. 22,123f.) [3330 

Oxenstierna’s skriften och bref- 
vexling (s. 1901, 1329). Afd. II, Bd. 
10: 1) Carl Carlsson Gyldenhielms 
bref; 2) Joh. Skyttes bref; 3) Pfalzgr. 
Joh. Casimirs bref. 1900. jx, 879 8. 
12 Kr. [3331 

Rez. v. 1.2 u. II, 8 u. 9: Mitt. d. Inst. f. 


österr. G.forschg. 22, 136-39 D Schäfer; v. 
I. 1-3: Götting. gel. Anz. 1901, 52-76 M. Ritter. 


Krebs, J., Quartierlasten u. andere 
Drangsale d. Grafsch. Mansfeld im 
30jähr. Kriege. (Mansfelder BIL 14, 
110-14.) [3332 

{Im Auszuge wiedergegebene Schreiben 


v. J. 1626 aus d fürstl. Hatzfeldschen Archivo 
in Calcum.] 


Scumidt, R., 2 Schreiben [a. d. 
J. 1633 u. 1637] Maximilians I. v. 
Baiern. (Mitt. a. d German. National- 
museum 1900, 115-17.) [3333 


Bibliographie Nr. 3323—3372 


Sommerfeldt, G., Aus d Kriegs- 
drangsalen d. Stadt Frankenhausen 
im 30jähr. Kriege: 3 Schreiben d. 
schwed. Generalmajors Hans Chri- 
stoph v. Königsmarck, 1642, nebst er- 
günz. Aktenstücken. (Zt. d. Ver. f. 
thüring. G. N. F. 12, 310-17.) [3334 

Bretholz, A., Neue Aktenstücke 
z. G. d. Schwedenkrieges in Mähren 
u. Schlesien. (Zt. d. dt. Ver. f. G. 
Mährens u. Schlesiens 5, 1-91. 
Kte.) [3335 

Hansen, G., Briefe d. Jesuiten- 
paters Nithard Biber an d. Kur- 
fürsten Anselm Casimir v. Mainz, ge- 
schrieben auf sein. Romreise 1645 46. 
(Archival. Zt. 9, 132-75.) [3336 


Perlbach, M., Aus alten Büchern 
d hallisch. Universit.-Biblioth. Halle, 
Niemeyer. 1900. 79S. 8M. [3337 

Schmidt, Adf., Moscheroschs 
Schreibkalender. (Jahrb. f. G. etc. 
Els.-Loth. 16, 139-93.) [2328 

Zaretzky, 0., Unbekannte Flug- 
schrift üb. d. Schlacht bei Hessisch- 
Oldendorf i. J. 1633. (Zt. d. Ver. f. 
hess. G. N. F. 24, 149-58.) [3333 

Montecuccoli, R. v., Aus d. Re- 
lation üb. d. Verschwörung Wald- 
steins. (Montecuccoli, Ausgew. Schrr. 
4, 3-7.) [3340 

Metzner, J. E., Die ülteste Stadt- 
beschreibg. v. Greifswald. (7. Jahres- 
ber. d. geogr. Ges. zu Greifswald 
S. 142-57.) [3341 


Lemmermann, K., Ein hand- 
schriftlicher Nachlass d. Einbecker 
Predigers Andreas Danus a. d. J. 
1595. (Hannov. G.hll. 1900, Nr. 48 
-50.) 3342 

Bär, M., Protokoll d. Alb. Lu- 
cenius üb. d. Kirchenvisit. v. 1624:25. 
(Mitt. d. Ver. f. G. u. Ldkde. v. Os- 
nabrück 25, 230-82.) [3343 

Könnecke, M., Die evang. Kirchen- 
visitationen d. 16. Jh. in d. Grafsch. 
Mansfeld (s. 1900, 1318) Tl. IV: 
Das Kirchenwesen in d. G. M. unter 
d. Superintend. Hieron. Menzel, 1560 
-90. (Mansfelder Bll.14,36-109.) [3344 

Arndt, G., Gottesdienstl. Ord- 
nungen d. Schwedenkönigs Gustav 
Adolf f. die Stifter Magdeburg u. 
Halberstadt v. J. 1632. (Monatsschr. 
f. Gottesdienst u. kirchl. Kunst 5, 
6-10.) Vgl. 1900, 3306. [3345 


(regenreformation 


Diehl, W., Ein neuaufgefundenes 
Burg-Friedberger Trauformular a. 
d. Zt. d. ausgehend. 16. Jh. (Ebd. 
329-34.) — Knoke, Gedruckte Beicht- 
u. Abendmahlsermahngn. um 1600. 
(Ebd. 293-96.) [3346 

Seelsorger, Ein, üb. die Jesuiten 
als Prediger 1633. (Diüzesanarch. 
v. Schwaben 19, 71-73.) [3347 


Steinherz, S., 2 Predigten d. 
Bischofs Musso in Wien 1560. ‚Mitt. 


d. Inst. f. österr. G.forschg. Er- 
gänzgsbd. 6, 565-74.) 3348 


Tomek, V. V., Das erste Jahr d. 
Regierg. K. Maximilians Il. 1564-65. 
(Casopis musea království Ceského 
72, 1-14.) [3349 

Gossart, E., Projets d'érection des 
Pays-Bas en royaume sous Philippe II. 
Bull. de la classe des lettres de 
l'Acad. roy. de Belg. 1900, 558 
-18.) [3350 

Muller, P. L., Bijdragen tot de 
gesch. d. scheiding van Noord- en 
Zuid- Nederland. (Bijdragen voor 
vaderl. gesch. 4. R., I. 42-70.) [3351 

Kratochvil, V., Zum Verhältnis 


K. Rudolfs II. zu Erzh. Matthias. 
(Český casopis hist. 5, 169-176; 


216-38.) [3352 

Berbig, Aus d. Gefangenschaft Jobann 
Friedrich d. Mittleren, Herzogs zu Sachsen, 
s. jn, 3065. Rez.: Theol. Litt-Ztg. Gs, 541 
Treftz; Zt. d. Ver. f. thüring. G. 12, 227 
Mentz; Tbeol. Litt.bl. 1900, Nr. 24. (3353 


Jerin-Gesees, C. v., Bischof An- 
dreas v. Jerin. Kaiser Rudolfs Il. 
Gesandter in Polen 1539-96. Ber. 
d. wiss. Ges. „Philomathie” in Neisse 
30, 1-102.) [3854 

Endl, F., Die Türkengefahr in d. 
Jahren 1593-1598 u. d Stadt Horn. 


(Berr. d. Ver. f. Läkde. v. Nieder- 
österr. 34,154-82.) 13355 


Fruin, R., De slag bij Nieuwpoort. 
(Fruin. Verspreide geschritten 3. 22: 
An, Taf.) [355 


Gindely, A., Beier z. G. d 30- 


br Krieges; aus d. nachgela-s. 
Schrr. Gs. hrsg. v. J. Hirn. Sep. 
a.: Arch. f. österr. G. LXXXIX, 1. 
Wien, Gerold. 1990. 243 5. 5M. 
20. "5357 

(inb: a) Kampf geg d AdmiLijrtrater v. 
Halberstadt u. gegen Mansfeid, 11235-24. b, 
Franz. \ermittlungsrersucke im J. 124. 
Zusammenkurft in Scbieusingen e Die 


eng! Heiratsverbdlgn mit Spanien "n. Franar, 
1623-24. d, Die Urterbdign mit Daremark 


und 30jähr. Krieg. 


u. Schweden üb. d. Führung d. Krieges, 
1624-25. e) Klagen üb. Waldstein u. d. 
Vhdign. üb. d. Kriegswesen im Reiche 
"Mulbauseuer Kollegialtag 1627.) 
Tuskänyova, H., Francie a české 
postváni 1618-1620 (Frankreich u. d. 


böhm. Aufstand 1618-1620, Ceský 
časopis hist. 5, 359-74.) 13358 


Huffschmid, M., Der pfalzische Reiter- 
führer Hans Michael Elias e Obentraut, 1574 
-1525. (Mannheimer G bll. L Nr.12) [3:59 

Schäfer, D., Die Schlacht b. 
Lutter am Barenberge. (N. Heidel- 


berg. Jahrbb. 10, a [3360 
Egelhaaf, G., sustav Adolf 
in Dtid. 1630-32 (= Nr. 5250: 


Halle. Niemeyer. 144S. 1 M.20. [3361 

Droysen, @., Gust. Adolfs Lan- 
dungsgebet. (Mitt. d. Inst. f. österr. 
G.torschy. 22, 269-57.) 3302 


Schmidt, Das Treffen bei Falken- 


berg 1630. «Monatsbll. d. Ges. f. 
pomm. G. 1901, Nr. 35 3363 


Wittich, K., Zur Würdigung Hans 
Georgs v. Arnim. «N. Arch. f. sächs. 
G. 22. 21-6%., [3364 

Struck. Job. Georg v. Oxenstierna, s. La, 
1345. Rez.: Hist. Vierteljschr. 3, 555-60 
Kretzschmar; Forschgn. z. brandb. u. preuss. 
G. 13, 544-95 Immich. EE 

Schweizer. Die Wallensteinfrage, s. 1200, 
3322. Rez.: Mitt. a. d bist. Litt. 2", 152-55 
Wersche; Allg. Litt.bL 1900, Nr. 23 Hirn; 
Hist. Zt. 37. 161-3 Diemar;, Gottiug. gel. Anz. 
1:11. 338-40 Tupetz. "3366 

Beichl. C.. Wallensteins Todesstätte: d. 
Mordzimmer. ‘Egerer Jahrb. 30, 1753-43.) [3347 

Jacob, Erwerbg. d Elsass durch Frank- 
reich im westfal. Frieden. s at 1316. Rez.: 
Hıst. Zt. 55, 105-6 Lorentzen. LE 


Ulmann, H., Die (regenreformation 
in d. habsburg. Erblanden. ‘Preuss. 


Jahrbb. 102, 412-23.. [3369 

Bibl, V., Einführz. d. kath. 
Gegenref. in Niederösterr. durch 
Kaiser Rudolf. H. 1576-50. Innsbr., 
Wagner. 1:90. x). 1>? S. 4 M — 


Ders.. Erzhzg. Ernst u. d. Gegenref, 
in Niederösterr.. 1576-90. ‘Mitt. d. 
Inst. f. österr. Gforschg. Ergänzgsbd. 
6. 575-623. — A. Starzer, Ueber- 
gabe d. Chorherrenstittes Eberndorf 
an d. Jesuiten. Ebd. 624-33., [3570 

Loserth, J., Zur G. d. Gegenref. 
in Kärnten. Die Aufiösg. u. Ausweisg. 
d. evang. Kirchen- u. Schulministe- 
nums in Klazenturt. ‘Arch. f. vateri. 
G. Kärmtens 19, 25-57. 3311 
‚Elze, Th., Die evangel. Prediger 
Krains im 16. Jb. Jahrb. d. Ges. f, 


G. d. Protest. in Öesterr. ?1. 159 
-2C1. 22. 33-60. 3572 


L 


*134 


Kollmann, H., Ueb. d. Eınfluss 
der Propaganda auf d. Entstehg. der 
sogen. „cassa salis“. (Časopis muses 
království Českého 72, 139-57.) [3378 

Helbig, J., G. d. Gegenref. u. d. 
gleichzeitig. Kriegsereignisse in d. 
Herrschaft Friedland. (Mitt. d. Ver. 
f. G. d. Dt. in Böhmen 39, 287 
-312; 453-74.) [3874 

Strnad, J., Rejstřik kraje plzens- 
kého z r. 1600 (Ueb. d. Nationali- 
tät im Pilsner Kreise nach d. Register 
a. d. J. 1610). (Sitzungsberr. d. böhm. 
Ges. d. Wiss. 1900, XIV.) Prag, 
kivnáč. 16 S., Kte. [3375 

Rott, E., Jean de Bellièvre-Haute- 
fort, ambassadeur de France près les 
ligues suisses, et le traité de Soleure 
mars 1573 -mai 1579; juillet - sept. 
1582. (Rev. d’hist. diplom. 14, 554 
-97.) [3376 

Wattenwyl, A. v., Joh. v. Watten- 
wyl, 1541-1604, (Sammlg. bernisch. 
Biographien 4, 217-27.) — H. Türler, 
Graf Mansfeld im Kant. Bern. (N. 
Berner Taschenb. 1901, 98-110.) [3377 

Brosch, M., Die Ermordung d. 
Veltliner Protestanten im J. 1620. 
(Zt. f. Kirch.-G. 22, 106-19.) [3378 

Escher, C., Der Kriegszug d. 
Berner, Zürcher u. Graubündner nach 
dem Veltlin im Aug. u. Sept. 1620. 
(Neujahrsbl. 95 d. Feuerwerker-Ges. 
in Zürich auf d. J. 1901.) Zürich, 
Fäsi & B. 42 S., Portr. u. Kte. 
3 M. [3379 

Lippert, F., G. d. Gegenref. in 
Staat, Kirche u. Sitte d. Oberpfalz- 
Kurpfalz zur Zeit d. 30 jähr. Krieges. 
Freib., Waetzel. 265 S. 6 M. [3380 

Sperl, A., Der oberpfilz. Adel 
u. d. Gegenref. (Viertelj.schr. f. 
Wappenkde. etc. 28, 339-487.) [3381 

Herold, R., Zur. G. d. Schwarzen- 
berger Pfarreien (s8. "ou. 3225). II: Die 
Gegenref. anno 1626/27. (Beitrr. z. 
Laier. Kirch.-G. 7, 97-125.) [3382 

Vogel, H., Der Kampf auf d. 
westfäl. Friedens-Kongress um d. 
Einführg. d. Parität in d. Stadt 
Augsburg. Münch., Lindauer. 1900. 
66 S. 80 Pf. [3383 

Gümbel, Th., Skizzen a. d. Leben 
d. Pfalzgräfin Magdalene, e. gebor. 
Herzogin zu Jülich, Cleve u. Berg. 
(Pfälz. Museum 1901, Nr. 2-4) [3384 

Diehl, W., Zur Entstehungs-G. d. 
Religions-Reverse; e. Beitr. aus d. 


Bibliographie Nr. 3373—8418. 


hess. Kirch.-G. (Dt. Zt. f. Kirchen- 
recht 10, 204-19.) [3385 

Rootselaar, W. F. N. van, 
Beeldstormeri) te Amersfoort in 1579. 
(Archief voor d. gesch. v. het aarts- 
bisd. Utrecht 26, 134-388.) — Ders., 
Kerkelijke toestanden op de Veluwe, 
1550-76. (Ebd. 139-60.) [3386 

Broersma, R., Het tusschenbestuur 
in het Leycestersche tijdvak. (Ut- 
rechter Diss.) Te Goes, Visser. 1899. 
150 S. [3387 

Fruin, R., De stemming der ka- 
thol. gemeente en der regeering van 
Amsterdam tijdens het Geus worden 
der stad. (Fruin's verspreide ge- 
schriften 3, 1-39.) — Ders., De we- 
deropluiking van het Katholicisme 
in Noord-Nederland, omstreeks den 
aanvang der 17. eeuw. (Ebd. 249 
-344.) — Ders., De jeugd van 
Louise Henriette d'Orange. (Ebd. 4, 
95-121.) [3388 

Kretzschmar, J., Zur G. Herfords 
im 30jähr. Kriege. Mit 1 Plane d 
Stadt v. 1638 (Zt. f. vaterl. G. etc. 
Westfal. 58, I, 1-29.) [3389 

Schauenburg, L., 100 Jahre ol- 
denburg. Kirch.-G., 1573-1667 (s. '98. 
1272). Bd. III: Seelsorge. 309 S. 
7M. [3390 

Rez.: Dt. Litt. -Z'g. 1901, Nr. 15 Tschackert; 


Jahrb. f. d. G. d. Hzgts. Oldenburg 10, 160-65 
Herm. Oncken. 


Kayser, R., Anfänge der Toleranz 
in Holstein unter Hrzg. Friedrich Il ; 
e Beitr. z. G. d. Remonstranten. 
(Monatshfte. d. Comenius-Ges. 10, 
34-43.) ie 

Becker, H., Wesentl. Anteil An- 
halts an d. Festlegung d Bezeichnung 
„reformiert“ als Kirchenname in 
Dtld. (Theol. Studien u. Krit. 1901, 
242-69.) [3392 

Sternfeld, R., Beitrag z. G. Go- 
thas, 1567. (Zt. d. Ver. f. thünng. 
G. 12, 217-19.) [3393 

Schirmer, Ortsgeschichtliches a. d. 


2. Hälfte d. 16. Jh. (Mitt. d. ge- 
schichts- u. altert.forsch. Ver. zu 
Eisenberg 16, 3-20.) [3394 


Ribbeck, W., Die Herzoge v. 
Brieg u. d. geistl. Patronatsherren. 
(Zt. f. Kirch.-G. 22, 84-105; 254 


71) [3395 
Kötz, Q., Die Danziger Konkordien- 
formel üb. d. heil. Abendmahl, 


„Notel“ genannt u. ihre Apologie, 


Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. *135 


1561-67. Hp 1. Königsb. Diss. 
Danzig, Bertling. 67S. 1M.— Ders., 
Beitrr. Zz. Quellenkde. d. Danziger 
Kirch.-G. Progr. Neumark Wpr. 
315. [3396 

Borkowski, H., Grundsteinlegung 
d. kath. Kirche zu Königsberg i. Pr. 
1614. (Altpreuss. Monatsschr. 37, 
645f) — Ders., Testimonium ordi- 
nationis Abrahami Fabri 3. Okt. 
1585. (Ebd. 647 f.) [3397 

Lübr, G., Zum Besitzstande d. 
Rösseler Jesuitenkollegs währ. seiner 
ersten 25 Jahre. (Zt. f. G. Ermlands 
13, 290-307.) [3398 


c) Innere Verhältnisse (unter 
Ausschluss von Religion und Kirche). 


a) Wirtschafts- u. Sozialgeschichte; 
Verfassungs- u. Bechtsgesctichte; 
Kriegswesen. 


Vanesa, M., Die ältest. Steuer- 
bekenntnisse d. Stände in Oester- 
reich unter d. Enns; e. Beitr. z. 
Steuer-G. u. z. Kunde d. Geschichts- 
quellen Oesterreichs. ‘Mitt. d. Inst. 
L österr. G.forschg. (Ergänzungsbd. 
6, 458-72.) [3399 

Motloch, Th., Bericht d. Dr. 
Wolfgang Püdler üb. d. Entwurf. e. 
Landtafel d. Erzh. Oesterreich unter 
d. Enns 1573. (Zt. d. Savigny- 
Stiftg. f. Rechts-G. 21, Germ. Abtig., 
235-43.) [3400 

Uhlirz, K., Urbar d. Herrschaft 
Johannstein b. Mödling v. J. 1627. 
(Bert u. Mitt. d. Altert.-Ver. zu 
Wien, 35, 53-65.) — Gabl, Urbar v. 
Schatzlar 1647. (Trautenauer Ztg. 
1900, Nr. 27-36.) [3401 


Greving, Steuerlisten d. Kirchspiels S. 
Kolumba in Köln e. Nr. 3113. [3402 


Jacobs, P., Rechnungsablage d. 
Kirchmeisters Ludger in Strathuisen 
(Strötgen) üb. d. Einnahmen u. Aus- 
gaben d. Kirchspiels Born, 1599-1603. 
(Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 6, 
15-23.) [3403 

Ermisch, H., Aus d. Ratsarchiv 


d. Stadt Crimmitschau: Statuten- 
sammlg. a. d. J. 1575. (N. Arch. f. 
sächs. G. 22, 151-71.) (3404 


Skatte- og Jordeboger, Sonder- 
jydske, fra reformationstiden; udg. 
ved F. Falkenstjerne og A. Hude. 
Kopenh., Reitzel. 1895,99. 493 S. 


6 Kr. [3405 
Rez.: Litt. Cbl 1901, Nr. 13 A. L. 


Toll, H. Frhr. Y., Verteidigungs- 
schrift d. Oberburggrafen Utto v. 
Grotthuss in Anlass d. Ausschreibens 
e. im Widerspruch mit d. Regiments- 
formel zusammengesetzt. allgem. kur- 
länd. Landtages v. J. 1625. Jahrb. f. 
Geneal. etc. 9%. 20-26.) [3406 


Duhr, B., Die dt. Jesuiten im 5°! 
Streit d 16. Jh. :Zt. f. kath. Theol. 
24, 209-48.) (3407 

Huyskens, Arbeitslohn in Münster 
im 16. Jh. Zt. f. vaterl. G. etc. 
Westfal. 58, I, 231-35.) [3408 

Winter, Z., Das Leben im Prager 
Ungelt [Thein} 1597. :Casopis musea 
kralóvství Ceského 72, 14-44; 105 
än. [3409 

Freysoldt, Das Geleite auf d. 
Judenstrasse u. d Ueberfall d Nürn- 
berger Kaufmannschaft durch kaiserl. 
Kriegsvolk 16. Jan. 1633. (Zt. d. Ver. 
f. thür. G. 12, 274-309: [3410 

Ehrenberg. R., Handelsgeschichtliches 


Alleriei (s. 1900. 336) Forts. ‘Mitt. d. Ver. 
f. hamburg. G. Jg. 20 (Bd. "Lk S. 231 f.) (3411 


Kohl, Staatsrecht. Verhältnis d. Grafschaft 
Oldenburg zum Reiche s. Nr. 3127. [3412 


Wintterlin, Die niedere Vogtei im 
16. Jh. (Württemb. Viertelj.hfte 9, 
413-20.) 3413 

Merx, 0., Gebräuche bei d. Bä 
wahl zu Duderstadt gegen Ende d. 
16. Jh. (Zt. d Harz-Ver. 33, If, 
469-178. 3414 

Raschek, A., Zunftordnung d. 
Schlosser in Krummau v. J. 1593 
‘Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
39, 312-20, Taf.) [3415 


Küstner, W., 2 Gerichtsye 
aus Lambheims Vergangenheit Rn. 
natsschr. d. Frankenthaler Altert EN o- 
1901, Nr. 3.) [3416 

Bühring, J., Hans Schöner, doen 
genannt, wider die Grafen y. SE 
zenburg; e Privat- u. Staatspro ar- 
a. d. Zeit d. Grumbachschen ee 
(Zt. d. Ver. f. thüring. G. N. F = 
247-273.) a 

Hove, A. van, Etude sur les conflits 
de juridiction dans le diocèse es 
Liege à l'époque d’Erard de la Marek. 
1506-1538. Theol. Diss. Louvam' 
van Linthout. 1900. xxv, 160 = 
5 fr. — Ders., Etude sur l'hist. des 
exemptions. Erard de la Marck et 


les collegiales du diocese de 2 
ge. 


*136 


(Sep.a: Rev. d’hist. ecclés. I, Nr. 1-3.) 
Louvain, Peeters. 1900. 298. (Nicht 
im Handel.) [3418 


Thomas, Ch. L., Steinerne Wurfgeschosse 
a. d. Zeit d. Belagerg. v. 1552. (Arch f. 
Frankf. G. u. Kunst 7, 301-6.) [3419 


B. Bildung, Litteratur und Kunst. 


Mertz, @., Das Schulwesen d. dt. 
Reformation im 16. Jh. (In 10 Lfgn.) 
Lfg. 1-4. Heidelb., Winter. S.1-256. 
Subskr.-Preis pro Lfg. 1 M. 20. [3420 

Mühlmann, C., Bugenhagen als 
Schulmann. PBedeuten d. Bugen- 
hagenschen Schulordngn. gegenüber 
MelanchthonsUnterrichtd.Visitatoren 
an d. Pfarrherrn im Kurfürstent. 
Sachsen e Fortschritt?  Wittenb. 
Wunschmann. 1900. 458. 1M. [3421 

Jäckel, J., Zur G. d. latein. Schul- 
meister in Freistadt in Ober-Oester- 
reich. (Beitrr. z. österr. Erziehgs.- u 
Schul-G. 3, 81-128; xın)-xv).) — F. 
Khull, Schulordng. u. Instruktionen 
a. d. Jahren 1577-79 f. d. evang. 
Schule d. Landstände v. Oberösterr. 
zu Linz a. d. Donau. (Ebd. 129-219; 
Xvi)-xX).) [3422 3 

Schmoller, Der Kirchenrat als 
Oberschulbehôürde in d Jahren 1556 
-1558. (Bll. f. württb. Kirch.-G. 4 

-123.) [3423 

Flemming, P., Die ersten Lehrer 
d Kurfürsten August. (N. Arch. f. 
Sichs G. 22, 183-89.) [3424 

Flemming, P., Mag. Herm. Vul- 
pius aus Bayreuth, erster Rektor d. 
städt. Lateinschule zu Meissen, 1539 
-43, u. erst. Rektor d. Fürstenschule 
zu St. Afra, 1543-46. (Mitt. d. Ver. 
LG d St. Meissen 5, 323-30 ;416.) [3125 

Liermann, 0., Henr. Petrus Her 
desianus u. d. Frankfurter Lehrpläne 
nebst Schulordngn. v. 1579 u. 1599. 
Gymn.- Progr. Frkf. a. M., Knauer. 
4°. Lx] S. 2 M. [3426 


Gotthelf, Das dt. Altertum in d. An- 
schauungen d. 16. u. 17. Jh., 8. 1900, 3387. 
(35 5. ersch. als Münch. Diss. 1900) Rez.: 
Litt. Cbl. 1901, Nr. 2, Litt.bl. f. germ. u. 
rom. Philol. 1901,Nr. 1 Hoffmann-Krayer. [3427 

Pistor, Jes Zur Lebens- G. W iegand 
Lauzes. ee d Ver. f. hess. G. N. F. 
24, 361-7 [3428 

Willoh, K., Der Chronist Joh. 
Christian Klinghamer. ıJahrb. f. G. 


Bibliographie Nr. 3418—3469. 


d Hzgts. Oldenburg 10, 61-73.) Vgl. 
Nr. 2970. [3429 

Obser, K., Zur Lebens-G. Mar- 
quardt Frehers. (N. Arch. f. d. G. d. 
St. Heidelberg 4, 143-46.) — F. W. E. 
Roth, Jak. Christmann, Heidelb. 
Prof. 1554-1613. (Ebd. 180-88.) [3430 

Meier, Gabr., Der Karthäuser 
Hnr. Mureru.seineSchrr. (Geschichts- 
freund 55, 1-36; 281f.) [3431 

Roth, W., Raphael Seyler 1535-783. 
(Zt. d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 
21, Germ. Abtlg., 2183-22.) [3432 

Bernays, J., Zur Biogr. Job. 
Winthers v. Andernach. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. 16, 23-58.) [3433 


Instruktion f. d. Verbringung der 
Palatina nach Rom. (Beil. z. Allg. 
Zt. 1901, Nr. 96.) [3434 

Kopp, A., Die niederdt. Lieder d. 
16. Jh. (Jahrb. d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. 26, 1-55.) — Ders., 
Die Liedersamnilg. d. Fhrn. Frdr. v. 
Reiffenberg, 1588. (Arch. f. d. Stud. d. 
neuer. Sprachen 105, 265-95.) [3435 

Michels, V., Schriften über Hans Sachs 
1494-1900. (Anz. f. dt. Altert. 27, 41-60.) [3436 


Singer, S., Die W erke d. Pam- 
philus v. Gengenbach. (Zt. f. dt. 
Altert. 45, 153-77.) [3437 

Wickram’s, Geo., Werke. Bd. I: 
Galmy; Gabriotto. Hrsg. v. J. Bolte 


u. W. Scheel. (Biblioth. d. litter. 
Ver. in Stuttg. 222.) Tübing., Verein. 
xLJV, 376 S. [3438 


Mury, P. et C. Sommervogel, 
Jacques Balde. Notice et biographie. 
(Aus: Rev. cath. d’Alsace.) Stras- 
bourg, Le Roux. 67 8. [3439 

Trublär, A., Düm Habsburský v 
oslavnyých skladb: ach humanista čes- 
kých XVI století (Das Haus Habsburg 
in Festgedichten d. böhm. Humanisten 
im 16. Jh). Gymn.-Progr. Prag. 
1899. 31 5. [3440 


Doering, 0., Des Augsburger Pa- 
triciers Si Hainhofer Reisen 
nach Innsbruck u. Dresden. (Quellen- 
schrr. z. Kunst-G. u. Kunsttechn. 
N. F. X) Wien, Graeser. 309, 2 Tat. 
7 M. 20. [3441 

Pückler-Limpurg, Mart. Schaffner. s. 1400, 
3410. Rez.: Württemb, Viertelj.hfte. 9, 440-43 


M. Bach; Dt. Litt.-Zig. 1900, Nr. 50 Fried- 
lander. [3442 


Fluri, A., Niklaus Manuels Toten- 


Reformation, Gegenref. u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


tanz in Bild u. Wort. (N. Berner 
Taschenb. 1901, 119-266.) |3443 

Ganz, P., Die Familie d. Malers 
Hans Leu v. Zürich. (Zürcher 
Taschenb. 1901, 154-79.) 3444 

Hampe, Th., Lebensende Georg 
Wechters d. Aelteren (+ 1586) u. 


seines Sohnes Hans Wechter. (Mitt. 
a. d. German. Nationalmus. 1900, 
109-14.) [3445 


Donner v. Richter, ©., Phil. 
Uffenbach 1566-1636 u. andere gleich- 
zeitig in Frankf. a. M. lebende Maler. 
(Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 7, 1-220; 
2 Taf.) [3446 

Philippi, A., Die Blüte d. Malerei 
in Belgien. Rubens u. d Flamländer. 
(Philippi, kunstgeschichtl. Einzel- 
darstellen. Bd. V.) Lpz., Seemann. 
1900. vu, 230 S. 4 M. 50. [3447 

Staub, F., Ein Schatzinventar d. 
Stiftes Klosterneuburg. (Berr. u. Mitt. 
d. Altert.-Ver.zuWien35,33-43.) [3448 

Merzbaeher, E., Beitrr. z. Kritik 
d dt. Kunstmedaillen (s. 1900, 3418). 
II: Lor. Rosenbaum. (Mitt. d. baier. 
num. Ges. 19, II, 1-10; Taf. 1) — 
C. Domanig, Peter Flötner als 
Medailleur. (Num. Zt. 32, 258 
-66.) [3449 

Frankenburger, M., Beitrr. z. G. 
Wenzel Jamnitzers u. sein. Familie. 
(= Hft. 30 v. Nr. 2568.) Strassb., 
Heitz. 958. 4 M. | 3450 

Behncke, W., Albert v. Soest e. 
Kunsthandwerker d. 16. Jahrh. in 
Lüneburg. (= Hft. 28 v. Nr. 2568.) 
Ebd. 112 S., 10 Taf. 8 M. [3451 

Bossert, G., Die Hofkantorei unter 
Herzog Ludwig. (Württemb. Viertel].- 
hfte. 9, 253-91.) Vgl. ‘98, 3222. [3452 

Kade, O., Abraham Praetorius; e. 
mecklenburg. Tonsetzer vor 300 
Jahren. (Monatshfte. f. Musik-G. 
33, 1-7.) |3453 


y- Volksleben. 


Janssen, J., G. d. dt. Volkes. 
Bd. VI: Kulturzustände seit d. Aus- 
gange d. Mittelalters bis z. Beginn 
d. 30jähr. Krieges. Buch 1 u. 2. 
Aufl. 15 u. 16; besorgt v. L. Pastor. 
Freib., Herder. xxxvij, 5508. 5 M. 
60. [3454 

Reichardt, C., Bürgerlicher Haus- 
halt i. J. 1612. (Zt. f. Kultur-G. 8, 
195-217.) — H. Pusch, Vom Haus- 


WEN 


stand u. Haushalt e. Thüringer Bürger- 
familie im 16. Jh. (Bürgermeister Jak. 
Keltz in Saalfeld a. d. S.) Meininger 
Progr. 4°. 40 8. [3455 

Planitz, G., Spottvaterunser d. 
16. Jh. N. Arch. f. süchs. G. 22, 
181-83.) [3456 

Egli, E., 2 Zürcher Kalender d 
16. Jb. (Zwingliana S. 202-5.) [3457 


Otto, E., Zur G. d. dt. Fürsten- 
lebens, namentlich d. Hoffestlich- 


keiten im 16. u. 17. Jh. (Zt. f. 
Kultur-G. 8, 335-53.) [3458 


dee Ee Beitrr. z. G. d. Heidel- 


berger Hofes zur Zeit d. Kurf. Fried- 
rich IV. (Histor. Viertelj.schr. 4, 33 
-56. [3459 


) | 
Ausfeld, E., Hof- u. Haushaltung 
der letzten Grafen v. Henneberg. 


(= Nr. 2802.) Halle, Hendel. 488. 
1 M. [3460 
Montecuccoli, R. v., Kaiserl. 


Kammerdienst d Morgens. (Montec. 
Ausgew. Schrr. 4, 15-13.) [3461 


Thorbecke, A., Einladung d. Stadt 
Heidelberg v. 15. Nov. 1523 (an d. 
St. Mühlhausen i. E.) zum Schützen- 
fest am 29. Mai 1524. (N. Arch. f. 
G. d St. Heidelb. 4, 188 ff.) [3462 

Jacobs, Ed., Die Jagd auf d. 
Harze, insbes. dem wernigerödisch. 
u. elbingeröd., in d. 1. Hälfte d. 
16. Jh. (Zt. d. Harz-Ver. 33, I, 
1-91.) [3463 

Weise, O., Das Räuberunwesen in 
d. Gegend v. Eisenberg zu Anfang 
d. 17. Jh. (Mitt. d. geschichts- u. 
altert.forsch. Ver. zu Eisenberg 16, 
37 f.) [3464 

Schaffroth, J. G., Hans Jak. Dünz, der 


Chorweibel u. Illustrator der Lochrödel, 
1617-49. (N. Berner Taschenb.’39, 67-41.) [3465 


Reber, B., Pestverordngn. f. d. 
Schulen u. d. gemeinen Mann a. d. 
Ende d. 16. Jh. (Schweiz. Arch. f. 
Volkskde. 5, 61-65.) | 3466 

Brunner, H., Behandlg. e Geistes- 
kranken i. J. 1575. (Zt. d. Ver. f. 
hess. G. N. F. 24, 403 f.) [3467 


Köhler, W., Reformation u. Ketzer- 
prozess. (Sammlg. gemeinverständl. 
Vortrr. u. Schrr. a. d. Gebiet d. 
Theologieu. Religions-G.22.) Tübing., 
Mohr. 1900. 48 S. 1 M. |3468 

Diehl, W., Aussagen d. Protokolle 


*138 


d. gross. hessischen Kirchenvisitation 
v. 1628 üb. d. im Volk vorhand. 
Aberglauben. (Zt. f. Kultur-G. 8, 
287-324.) [3469 

Haas, A., Aberglaube u. Zeichen- 
deutere in Pommern währ. d 16. u. 
17. Jh. (Bll. f. pomm. Volkskde. 9, 
1-4 etc. 161-64.) [3470 


6. Vom Westfül. Frieden bis z. 
Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 


Montecuccoli, R. v., Tagebuch- 
artige Aufzeichngn währ. d. Aufent- 
haltes in Regensburg, 1664. (Monte- 
cuccoli, Ausgew. Schrr. 4, 109 
-29.) [3471 

Knaab, J., Selbstbiographie Joh. 
Gottfr. Königs, isenburg. Amtskellers 
zu Assenheim. (Mitt. d. oberrhess. 
G.-Ver. 9, 74-93.) [3472 


Simék, J., Chotésovské zprávy o 
selské bouři v. 1680 (Chotieschauer 
Nachrr. üb. d. Bauernaufstand 1680). 
(Sitzungsberr. d. böhm. Ges. d. Wiss. 
1900, X.) Prag, Řivnáč. 29 S. [3473 

Töppen, M., Salomon Mellen- 
tihns Hausbruch. (Altpreuss. Mo- 
natsschr. 37, 341-434.) [3474 

Besser, J. v., Preuss. Krönungs-G. 
Cölln a. d. Spree 1702. (Neudruck 
veranst. v. Ver. f. G. Berlins.) Berl., 
Mittler. 100 S., 4 Taf 6 M. [3475 


Recueil des instructions données 
aux ambassadeurs et ministres de 
France (s. °99, 3330). XVI: Prusse. 
Avec une introd. et des notes p. 
A. Waddington. cjv, 628 S. 
28 fr. [3476 

Montecuccoli, R. v., Gutachten 
üb. d. Befestigungen d. Posten Inner- 
Oesterreichs, 1657. (Montecuccoli, 
Ausgew. Schr. 4, 51-62.) — Ders., 
Auszüge aus d. an d. venezian. Re- 

ublik von ihrem Minister-Residenten 

ei Sr. Majestät abgesandten Briefen, 
1661-62. (Ebd. 77-94) — Ders., 
Allerunterthänigstes Gutachten in 
Bezug auf d. Erhaltg. Ungarns u. 
Siebenbürgens, 25. Febr. 1662. (Ebd. 
95-108.) -— Ders., Gutachten an d. 
Kaiser üb. d. im Werke gewesene 
2. Vermählung, 1673. (Ebd. 175 
EN [3477 

Spanheim, E., Relation de la cour 


Bibliographie Nr. 3469—3513. 


de France en 1690; nouv. édit., suivie 
de la relation de la cour d’Angleterre 
en 1704 par le même auteur. (Ann. 
d l’univ. de Lyon. N.S.II,5.) Paris, 


Picard. 1900. 663 S. 10 fr. [3478 
Rez.: Hist. Jahrb. 22, 215f. Al. Sch.; Mitt. 
a d. bist. Litt. 29, 314-19 Hirsch. 


Berner, E., Aus d. Briefwechsel 
König Friedrichs I. v. Preussen 


u. seiner Familie. (= Nr. 2159.) ` 
Berl., Duncker. zu, 452 8. 
12 M. [3479 


Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901 Nr. 19 Spannagel; 
Hist. Zt. 87, 305-9 Immich. 


Doebner, 3 auf König Friedrich I. 
bezügl. Schreiben. Aus d Staatsarch. 
zu Hannov. mitget. (Hohenzollern- 
Jahrb. 4, S. 383.) [3480 

Haake, P., Ein polit. Testament 
König Augusts d. Starken. (Hist. 
Zt. 87, 1-21.) [3481 


Montecuccoli, R. v., Beschreibg. 
der Fürsten Deutschlands, 1650. 
(Montecuccoli, Ausgew. Schrr. 4, 
39-49.) — Ders., Miszellen zum 
Türkenkrieg, 1661-1664. (Ebd. 63 
-76.) [3482 

Knuttel, W. P. C., Catalogus van 
dePamfletten-Verzameling berustende 
in de Koninklijke Bibliotheek. Deel 
IO: 1689-1713. "a Gravenh., Al- 
gem. Landsdrukkerij. 1900. 480 S. 
6 fi. 3483 

Böhm, B., Die „Sammlg. d. hinter- 
lass. polit. Schrr. d. Prinzen Eugen 
v. Savoyen“. Eine Fälschg. d 19. Jh. 
(= Nr.2656.) Freiburg, Herder. 1900. 


114 S. 2 M. [3484 
Rez.: Hist. Jahrb. 22, 198-200 Al. Schulte; 
Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 20 O. Weber. 


Haake, P., Joh. Frdr. v. Wolff- 
tamsdorf u. d. Portrait de la cour 
de Pologne. (N. Arch. f. sächs. G. 
22, 69-101.) [3485 


Pfister, Ch., La réunion del’Alsace 
à la France. (Rev. de Paris 1900, 


T. 4, 361-77.) [3486 

Carlbom, Sveriges förhallande till Österrike 
under Ferdinand III: s sista regeriugsär, 
1655-57, 8. 1900, 1502. Roz.: Mitt. a. d. hist. 
Litt. 29, 185-90 Arnheim. [3487 


Döberl, M., Baiern u. d. Kaiser- 
wahl 1657/58. (Forschgn. z. G. Baierns 
9, 1-11.) [3488 

Forst, H., Die dt. Reichtstruppen 
im Türkenkrieg 1664. (Mitt. d. Inst. 
f. österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 
634-48.) [3489 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Ségur, P.de, Un allié de Louis XIV. 
(Rev. des 2 mondes 1901, II, 553 
-600.) [3490 

Nippold, W. K. A., Wilhelm II. 
Prinz v. Oranien, Erbstatthalter v. 
Holland, König v. Holland, 1650-1702. 
Berl., Schwetschke. 1900. x1), 274 S., 
2 Stammtaf. 6 M. — Ders.. Litterar. 
Anhg.: Oliver Cromwell-Wilhelm II. 
u. ihre Feinde von heute. Ebd. 1901. 
85 S. 2 M. [3491 

Wimarson, N., Amiral Ugglas ex- 
pedition vintern 1676. (Svensk hist. 
Tidskrift 20, 340-69.) [3492 

Olmer, E., Sveriges förhallande 
till konungavalet i Polen 1697. (Ebd. 
249-87.) 3493 

Levin, Th., Ein Heiratsprojekt im 
pfalzneuburg. Hause. (Beitrr. z. G. 
d. Niederrh. 15, 366-73.) [3494 

Pometti, F., Studii sul pontificato 
di Clemente XI , 1700-1721 (s. Nr. 
1503). Schluss. (Arch. d. Società 
Romana di storia patria 23, 449 
-515.) [3495 

Lefaivre, A., L'insurrection ma- 
gyare sous Francois II. Ragoczy, 
1703-1711. (Rev. des questions hist. 
69, 518-86.) [3496 

Friesen, E. Frhr. v., Die Lage in 
Sachsen währ. d. schwed. Invasion 
1706 u. 1707 u. d. Friede v. Altran- 
städt. (Mitt. d Ver. f. G. Dresdens 
Hft.15.) Dresd., Baensch. 1258. [3497 

Baudrillart, Philippe V. et la cour 
de France s. Nr. 3573. [3497 a 


Heyck, E., Friedrich I. u. d. Be- 
gründg. d. preuss. Königtums. (Mono- 
graphien z. Welt-G. XIV.) Bielef., 
Velhagen & Kl. 129 S. 3 M. [3498 

Koser, R., Das Jubiläum d. preuss. 
Königskrone. (Hohenzollern Jahrb. 
4, 1-9.) — J. Grossmann, Jugend- 
geschichte Friedrichs I. (Ebd. 10-59.) 
— Ders., König Friedr. I. u. Graf 
Wartenberg. (Ebd. 3580-82.) — E. 
Berner, Die auswärtige Politik d. 
kurt Friedr. III. v. Brandenb.. König 
Friedrich I. in Preussen. (Ebd. 60 
-109.) — O0. Krauske, Königin Sophie 
Charlotte. (Ebd. 110-26.). [3499 

Mencik, F., Ein Beitr. z. G. d. 
Verhandlgn. üb. d. Erteilg. d. preuss. 
Königstitels. Wien, Gerold & Co. 
20 8. 50 Pf. [3500 

Thoemes, Zweihundertjahrfeier d. 
Königserhebg. Preussens. Studien u. 


*139 


Lesefrüchte aus d. Akten d. vater- 
länd. G. Nordhausen, Vincentius 
Buchdr. 4 M. A0. [3501 

Inh. A-C: Anteil d Jesuiten an d. preuss. 
Königskrone v. 1701. 4; Au: 258. 1 M. 80. 
— D-G s. Nr. 3539. 

Schuster, G., Die Erwerbung d. preuss. 
Krone. (Beil. z. Allg. Ztg. 1501, Nr. 14f.) — 
P. Bailleu, Zur Krönungsfeier. (Dt. Rund- 
schau 106, 39-45.) — W. Bonnell, Die Krö- 
nungsfeier in Berl. 1701. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Berlins 1901, Nr 3.) — J. Küchler, Der erste 
Kanzler d. Kgr. Preussen. (Pfalz. Museum 
1901, Nr. 5f.) [3502 


Jaksch, A. v., Prinz Eugen v. Sa- 
voyen u. d. Kärntner Landschaft. 
(Carinthia I, 91, 52-54.) [3503 

Lengefeld, S. v., Graf Domenico 
Passionet, päpstl. Legat in d Schweiz 
1714-16. Diss. Zürich, Speidel. 1900. 
118 S. 2 M. [3504 

Rez.: Hist. Jahrb. 22, 206. 

Hänle, S., Wilhelmine Karoline, 
d. hohenzollernsche Prinzessin aus 
Onolzbach auf d. englisch. Königs- 
throne. (Jahresber. d. hist. Ver. f. 
Mittelfranken 48, 1-41.) [3505 

Hugard, R., Staufen währ. d. 


holländ. Krieges, 1672-79. (Schau- 
in s-Land 27, 1-8.) [3506 
E., Unterstützung 


Teichmann 
Aachens durch Köln nach d. Stadt- 
brand v. 1656. (Zt. d. Aachen. G.- 
Ver. 22, 348-50.) [3507 
Hora-Siccama, J., Sir Gabriel de 
Sylvius, 1660-96. (Rev. d’hist. diplom. 
14,598-630. 15,109-52; 261-74.) [3508 
Köcher, A., A. G. v. Bernstorff. (Allg. 
dt. Biogr. 46, 433-36.) 13509 
Thiemann, C., Aus Göttingens 
trüber Zeit; Schilderg. d. Jahre 
nach d. 30jähr. Kriege. (Protokolle 
üb. d Sitzgn. d Ver. f. G. Göttingens 
EE ©, 28-48.) [3510 
orenz, H., Die Einführg. d. 
brandenburg.-preuss. Landeshoheit in 
d. Stadt Quedlinburg u. d. Feier d. 
Krönungstages daselbst am 17. u. 
18.1.1701. Quedlinb., Vieweg. 328. 
80 Pf. [3511 
Kvačala, J., D. E Jablonsky u. 
Grosspolen. (Zt. d. hist. Ges. £ d. 
Prov. Posen 15, 1-42; 247-320.) [3512 


Innere Verhältnisse. 

Loewe, V., Eine polit.-ökonom. 
Beschreibg. d. Hzgts. Berg a. d J. 
1740. (Beitrr. z. G. d. Niederrh. 15, 

. 165-31.) [3513 


140* 


Sayous, A. E., Les placements 
financiers de la république de Berne 
au 13. siecle. (Rev. hist. 75, 101 
-109.) Vgl. Nr. 387. [3514 


König’s, Dav., Beschreilig. d Kon- 
stitution d Hzgts. Zweibrücken (1677) 
m amtl. Ergänzgn. a. d. J. 1693 u. 
OH Webel's Bericht an d schwed. 
Regierg. üb. d. Verhältnisse d. 
Fürstentums Zweibrücken, 1704; hrsg. 
v. R. Buttmann. (Mitt. d. hist. 
Ver. d. Mediomatriker f. d. West- 
ptalz in Zweibrück, I.) Zweib., Leh- 
mann. 1900. xx, 96 S. 1M.60. [3515 

Hintze, 0., Staat u. Gesellschaft 
unter d. ersten König. (Hohenzollern- 
Jahrb. 4, 269-335.) [3516 

Wolf, Bernh., Die Bemühgn. der 
Stahlberger um d. Erlangung d. 
Stadtgerechtigkeit. (Mitt. d. Ver. f. 
G. v. Annaberg Jahrb. 7,[Bd. II] 
S. 61-92.) [3517 

Stenner, F., Zur G. d. Schuster-Zunft in 


Kronstadt. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. G. 
23, 129-33.) (3515 


Looser, W., Eine nene Hand. 
schrift z. rätoroman. Strafgesetz f. 
d. Gericht ob Munt Fullun v. 1688 
inhaltlich u. sprachl. m. d. bekann- 
ten Hss. verglichen. Bonner Diss. 
35 S. [3519 

Bischoff, F., Zur Lebens-G. d. 
Grafen Carlo della Torre; e. Beitr. 
z. G. d. Adels u. d. Rechtspflege im 
17. Jh. (Mitt. d. hist. Ver. f. Steier- 
mark 48, 225-70.) [3520 

Tille, A., Instanzenzug d. kur- 
kölnisch. Gerichts im 17. Jh. (Zt. d. 
Savigny-Ntiftg. f. Rechts-G. 21, Gern. 
Abtlg., 222-32.) [3521 

Pfau, C., Eine Landesverweisung 
in Rochlitz, 1712. (Mitt. d. Ver. f. 
scha Volkskde. Bd. II, Hft. 5.) [3522 


Jähns, M., Das Kriegswesen unter 


König Friedrich I. Hohenzollern- 
Jahrb. 4, 140-69.) [3523 


Nopp, L., Relig. Unruhen in Gr. 
Vrbka 1718-21. (Casopis Matice 
Moravské 22, 367-73.) [3524 

Podlaha, A., Missie P. Kašpara 
Diriga v horách Krkonošských vyko- 
nana (Ueb. e vom P. Kasp. Dirig 
S. J. 1679 im Riesengebirge vorge- 
nommene Bekehrungsmission). (Sitz- 


Biliographie Nr. 3514—3564. 


ungsberr. d. böhm. Ges. d. Wiss. 1900, 
XVIIL) Prag, Rivnac. 188. [3525 

Ow, A. Frhr. v., Einkleidung d. 
Prinzessin Maria Anna Karolina im 
Clarissenkloster zu München 1719. 
(Altbaier. Monatsschr. 2,143-48.) [3526 

Kolb, Ch., Antünge d. Pietismus 
u. Separatismus in Württemb. ts. 
1900, 3495). II: Der Kampf geg. d. 
separatist. Pietismus, 1703-15. (Württ. 
Viertelj.hfte. 9, 368-412.) [3527 

Schall, J., Zur kirchl. Lage 
Württembergs unter Herzog karl 
Alexander. (Bil. f. württb. Kirch.-G. 
4, 123-43.) — Kolb, Geo. Widmann, 
d. erste württb. Judenmissionar. 
(Ebd. 143-52.) [3528 

Schultz, Eduard, Aus d. G. d. 
evang. Kirche v. Metz zur Zeit d. 
Aufhebg. d. Edikts v. Nantes: Die 
4 letzten Pfarrer d. alten Kirche. 
Progr. Metz. 4°. 388. [3529 

Ingold, A., B. Buchinger, abbé 
de Lucelle. Colmar, Hütfel. 120S. [3530 

Nüssle, E., Bilder u. Beitrr. aus 
u. zur kirchl. G. d. Stadt Mannheim, 
1652-89. (= Bilder a. d. ev.- prot. 
Landeskirche d. Grhzgts. Baden Hft. 
6.) Heidelb., Evang. Verl. 1900. 
86 S. 75 Pf. [3531 

Rez.: Mannheimer G.bil. II, Nr. 1 Walter. 

Diehl, W., Neue Materialien z. 
G. v. Joh. Jak. Rambachs „Neu ein- 
gerichtet. Hessen-Darmstädt. Kirchen- 
(resang-Buch“.  (Mtschr. f. Gottes- 
dienst u.kirchl. Kunst 5, 254-65.) [3532 

Meister, A., Der preuss. Residenten- 
streit in Köln, e. Versuch z. Ein- 


führg. d. reform. Gottesdienstes. 
(Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. 
70, 1-30.) [3533 


Brunner, H., Ein Protokoll d. 
französ. Kolonie zu Helmarshausen 


v. J. 1700. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 
N. F. 24, 417-19.) [3534 
Walter, F., Sekten - Nieder- 


lassungen in Mannheim unter Karl 
Ludwig. (Mannheimer G.bll. 1901, 
Nr. 3 u. 4.) [3535 

Schwartz, P., Unitarier in d. 
Neumark. (Schrr. d. Ver. f. G. d 
Neumark 10, 61-72.) [3536 

Kölbing, P., Zur Charakteristik 
d. Theologie Zinzendorfs. (Zt. f. 
Theologie u. Kirche 10, 245-83.) — 
F. Büttner, Zinzendorfs Verdienste 
um d Theologie. (N. kirchl. Zt. 1900, 
371-94.) [3537 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Mayer, Herm., Von d. franz. 
Universität Freiburg i. B. 1688. (Ale- 
mannia N. F. 1, 231-34.) [3538 

Rogge, Y. H., De Academie te 
Nijmegen. (Oud-Holland 18, 153 
-80.) [3539 

Scheid, N., Beitr. z. Schul-G. 
Böhmens im 17. Jh. (Mitt. d. Ver. 
f.G.d. Dt. in Böhmen 39, 188-94.) [3540 

Krallinger, J. B., Aktenstücke 
üb. d. Einführg. d. Ursulinerinnen 
in Landsberg a. Lech. (Altbaier. 
Monatsschr. 2, 184-38.) [3541 

Klein, J. H., Eine Lehrer-Vokation 
v. 1689 zu Witzhelden. (Monatsschr. 
d. berg. G.-Ver. 1901, 101-3.) [3542 


Harnack, A., Das geistige u. 
wissenschaftl. Leben in Brandenb.- 
Preussen um d. J. 1700. (Hohen- 
zollern-Jahrb. 4, 170-91.) [3543 

Reinhardstöttner, K. v., Die 
Nutz- u. Lusterweckende Gesellschaft 
d Vertrauten Nachbarn am Isar- 
strom. (Forschgn. z. G. Baierns 8, 
253-91.) [3544 

Germann, W., M. Christian Juncker 
u. sein hennebergisches Geschichts- 


werk. (= Nr. 2810.) [3545 

Richter, P., Ueb. Joh. Georg 
Hagelgans. (Mitt. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. 1899/1900, 35-49.) [3546 

Kohfeldt, Ueb. Bibliotheksbe- 
nutzungen im 17. Jh. (Cbl. f. 
Bibliothw. 18, 54-57.) [3547 

Reichel, Gottsched-Denkmal, a. 1901, 1555. 
Bez.: Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 14 Fre, 
Muncker. [3548 


Lühr, G., 21 Jesuitendramen d. 
litauisch. Ordensprovinz. (Altpreuss. 
Monatsschr. 38, 1-61.) [3549 


Thouret, G., Einzug d Musen u. 
Grazien in d. Mark. (Hohenzollern. 
Jahrb. 4, 192-230.) [3550 

Starke, R., Tobias Zeutschner. 
(Monatshfte. f. Musik-G. 32, 195-207; 
213-19.) [3551 


Oettingen, W. v., Die Kgl. Aka- 
demie d. Künste zu Berlin. (Hohen- 
zollern-Jahrb. 4, 231-46) — P. 
Seidel, Kunst u. Künstler am Hofe 
Kg. Friedrich I. (Ebd. 247-68.) [3552 

Pazaurek, G. E., Frz. Ant. Reichs- 
graf v. Sporck als Mäcen d. Barock- 


*141 


zeit u. seine Lieblingsschöpfg. Kukus. 
Lpz., Hiersemann. fol. 32 S., 30 Taf. 
60 M. [3553 

Kuhlmann, B., Die Bildhauer- 
Kunst in Giershagen im 17. u. 18. Jh. 
(Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 58, II, 
199-206.) 3554 

Sponsel, J. L., Das Reiterdenkmal 
Augusts d. Starken u. seine Modelle. 
N. Arch. f. sächs. G. 22, 102-50.) 
ep. Dresd., Baensch. 1 M. 50. — 
Ders., Kabinettstücke d. Meissner 
Porzellanmanufaktur v. J. J. Kändler. 
Lpz., Seemann. fol.2318. 30 M. [3555 

Ulbrich, A., Die Wallfahrtskirche 
in Heiligelinde. Ein Beitr. z. Kunst- 
G. d. 17. u. 18. Jh. in Ostpreussen. 
(= Hft. 29 v. Nr. 2568.) Strassb., 
Heitz. 95 S5., 6 Taf. 7M. (Einleit. u. 
1. Teil ersch. als Königsb. Diss.) [3556 

Sitte, A., Die Schatzkammer 
Nadasdy’s. (Berr. u. Mitt. d. Altert.- 
Ver. Wien 34, 87-96. 85, 66-75.) [3557 

Prümers, R., Tagebuch Adam 
Sam. Hartmanns üb. seine Kollek- 
tenreise 1657-59 (s. 1900, 1483). 
Schluss. (Zt. d. hist. Ges. Posen 15, 
95-160; 202-46.) [3558 

Gubo, A., Pettauer Schützenord- 
nung. (Mitt. d. hist. Ver. f. Steier- 
mark 48, 271-81.) [3559 

Montecuccoli, R. v., Ceremoniell 


bei Ueberreichg. d. Ordens vom 
Goldenen Vliesse. (Montecuccoli, 
Ausgew. Schrr. 4, 151-54.) [3560 


Seidel, P., Die Gründung d. hohen 
Ordens vom Schwarzen Adler u. d. 
Königskrönung 17. u. 18. Jan. 1701. 
(Hohenzollern-Jahrb. 4, 127-39.) [3561 

Endl, F., Die Pest in d. Jahren 
1679-1680 in d. Horner Gegend u. d. 
damals entstand. Denkmäler d. Pest. 
(Berr. u. Mitt. d. Altert.-Ver. zu 
Wien 35, 112-16.) [3562 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr., 
1740-1789. 


Thiebault, D., Friedrich d. Gr. u. 
sein Hof. Persönl. Erinnergn. an e. 
20jähr. Aufenthalt in Berlin. 1. dt. 
Bearbeitg. Memoiren - Bibliothek.) 
Stuttg., Lutz. 343; 3693 S. 9M. [3563 

Zorn, A. J., L'ambassade du prince 
Louis de Rohan à la cour de Vienne 
1771-74; publ. p. H. Zorn de Bu- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4 Bibliographie. 10 


*142 
lach: Strasb., Fischbacher. xv, 
168 S. 4 M. [3564 


Zellmann, K., Aus schwerer Zeit. 
Tagebuch d. Joh. Phil. Zellmann 
zu Herzberg a. Harz a. d. Zeit d. 
7jühr. Krieges. (Zt. d. Harz-Ver. 33, 
II, 105-64.) [3565 

Vogeler, Beitrr. z. G. v. Soest u. 
der Börde währ. d. 7jähr. Krieges. 
Nach d. Aufzeichngn. e. Zeitgenossen. 
(Zt. d. Ver. f. G. v. Soest etc. 17, 3 
-30.) [3566 

Marseille, @., Tagebuchbll. e. hessisch. 
Offiziers a. d Zeit d uordamerikan. Unab- 


hängigkeitskrieges (e. 1900, 1574). TL II. 
Pyritzer Progr. 1900. 4°. 248. Kte. [3567 


Akten, Preuss. u. österr. z. Vor-G. d» 
7jühr. Krieges, hrsg. v. Volz u. Küntzel 
a. 1900, 1578. Rez.: Hist. Zt. 85, 4091-45 Im- 
mich; Mitt. a. d. hist. Litt. 28, 346-52 P. 
Wehrmann. Vgl. 1900, 8539. [3568 

Coquelle, P., Le cabinet secret 
de Louis iv en Hollande. (Rev. 
d’hist. diplom. 15, 275-92.) [3569 

Veltmann, H. “Relation üb. d. im 
Namen Kaiser Joseph II. durch d. 
kaiserl. Stellvertreter Grafen Frz. 
Spauer v. d Reichsstadt Wetzlar im 
Juli d. J. 1766 entgegen genommene 


Huldigung. Wetzlar, Schnitzler. 
21 S. [3570 

Mangold, W., Einige Gedichte 
Friedrichs d. r. in ursprüngl. 


Fassung nach d. Manuskripten d. 
kgl. Archivs in Berlin zum ersten 
Male hrsg. Progr. Berl., Gaertner. 
4°. 31 S. — Ders., Jugendgedichte 
Friedrichs d. Gr. a. d. Rheinsberger 
Zeit. (Arch. f. d. Stud. d. neuer. 
Sprachen 105, 325-42 etc.) [3571 

Brunner, H., Ein pen en Brief 


Landgraf Friedrichs u. seine 
Quelle. (Zt. d. Ver. f. ns G. N. F. 
24, 420-25.) [3572 


Baudrillart, A., Philippe V. et la 
cour de France (s. "ou, 1407). T. IV 
u. V. 579; 548 S. à 10 fr. [3573 

Koser, Friedrich d. Gr. (s. 1900, 
1580). Lfg. 13. (= Lfg. 142 v. Nr. 

2255.) (Bd. II, 337-416.) 1M. [3574 


Rez : Forschim. z. brandb. u. prouss. G. 
13, 596-98 Immich; Jahrbb. f. d. dt. Armee u. 


Marine 116, 1-35. 

Kriege, Die, Friedrichs d. Gr.; 
hreg. v. gross. Generalstabe (s. '96, 
1446). Tl. III: Der 7jähr. Krieg, 
1766-63. Bd. I: Pirna u. Lobositz. 
Mit 19 Karten, Plänen u. Skizzen 


sowie e. Handzeichng. d. Königs. 


Bibliographie Nr. 3561—3618. 


Berl., Mittler. xuj, 371; 108 S. 
22 M. Bd. II: Prag. Mit 12 Plänen 
u. Skizzen. Ebd. 179,18*S. 9M. [3575 


Duvernoy, Das Generalstabawerk üb. d. 
Kriege Friedrichs d. Gr. (Prvuss. Juhrbb. 
104, 95-103 ) [35758 

Guerre, La, de la succession d’Au- 
triche, 1740-48. Campagne de Silésie, 
1741-42. Par le major Z. Paris, 
Chapelot et Co. 2758. 5 fr. [3576 

v. Arneth, Biogr. d Fürsten Kaunitz, s. 
1900, 1554. ez.: Litt. Cbl. 1:00, Nr. 13 W. 
Sch.; Mitt. a. d hist. Litt. 28, 43s-40 Ilwof; 
Hist Viertelj.schr. 4, 14Sf. Schlitter. (3577 


Brunner, J., Der Pandurenführer : 
Frz. Frhr. v. d. Trenk im österr. 
Erbfolgekriege, mit besond. Rück- 
sicht auf d. Zerstörg. v. Cham 1742. 
(Vhdign. d. hist. Ver. v. Oberpfalz 
u. Regensb. 51, 135-258.) [3578 

Schüssler, 0., König Friedrichs 
d. Gr. Vertrag m. d. Stadt Emden. 
Progr. Emden, Haynel. 4° 34 S. 
1M. [3579 

Thoemes, Friedrichs d. Grossen 
Bündnis m. d. Gesellschaft Jesu. 
(= D-G v. Nr. 3501.) 130; 27 5. 
2 M. 60. — L. Witte, Friedrich d. Gr. 
u. d. Jesuiten. 2. Aufl. Halle, Müller. 
1158. 2M. [3550 

Waddington, La guerre de sept ans, 8. 


1900, 1:90. Rez.: Hiat. Viertelj.schr. 3, 565 
-67 Wiegand; Bull. crit. 1900. Nr. 22? H.G. (änt 


Bitterauf, Th., Die kurbaier. 
Politik im 7jäbr. "Kriege. Münch., 
Beck. 222 S. 5M. [3582 

Unger, K. v., Die Schlacht v. 


Zorndorf 25. Aug. 1756. (Beihft. z. 
Milit. - Wochenbl 1901, 221-58, 
2 Taf.) [35:3 

Laubert, Die Schlacht b. Kunersdorf 
12. Aug. 1759, s. 1901, 1598. Rez.: Mil.-Litt.- 
Ztg. 1901, Nr. 8 D: Forschgn. z. brandb. u 
preuss. G. 14, 331f. Immich. [3584 

Krauel, R., Prinz Heinrich v. 


Preussen in Paris während d J. 1784 
u. 1788 bis 1789. Berl., Mittler. 
728. 2M. [3585 

Wild, H., Mirabeaus geheime diplo- 
mat. Sendg. nach Berlin. Heidelb., 
Winter. 202 S. 4 M. 80. [3586 

Wertheimer, E., Baron Hompesch 
u. Josef II. (Mitt. d. Inst. f. österr. G.- 
forschg. Ergänzgsbd. 6, 649-81.) [3587 


Füssli, W., Die Unruhen in Stein 
a. Rh. 1783,84. (Zürcher Taschen- 
buch 1901, 39-83.) [35<8 

Pagerstert, Zu d. Leistungen d. 
Münsterlandes im 7jähr. Kriege. 


Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. 


(Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenburg 10, 
149-51.) | [3589 

Ulrich, 0., Aus Hannovers erster 
Franzosenzeit. I. (Hannov.G.bll. Jg.4, 
Hft. 1.) [3590 


Innere Verhältnisse. 


Teutsch, Fr., Zur sächsisch. Agrar- 
G. d. 18. Jh. (Korr.-Bl. d. Ver. f. 
siebenbürg. Ldkde. 24, 33-37.) [3591 

Kranz, G., Die Verfassg. d Stadt 
Werden auf Grundlage d. Verordng. 
d. Abts Benedikt v. J. 1750. (Beitrr. 
z. G. d Stiftes Werden 7, 7-44.) [3592 


Hubert, Les finances des Pays-Bas A 
l'avènement de Joseph II, 1750-81, s. 1900, 
3558. (Sep. Brux., Hayez. 1698. 2 fr.50.) [3598 


Duvernoy, Die Anschauungen 
Friedrichs d. Gr. vom Festungskriege 
vor Ausbruch d. 7jähr. Krieges. 
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. 1901, 55 
-93 u. Plan.) [3594 

Rez. v. 1900, 3636 (Ansch. Friedrichs d Gr. 
v. Krieze): Rev. hist. 73, 388-92. 

Krohn, A., Nassau-saarbrückische 
Regimenter in franz. Kriegsdiensten 
bis 1789. (Mitt. d. hist. Ver. f. d. 
Saargegend 8, 1-7.) — Ders., Ueb. 
Offiziere in d. Saarbrücker Regi- 
mentern bis zur Revolution. (Ebd. 
8-15.) Vgl. Nr. 3704. [3595 


Mayer, W., Aufhebg. d. Bened.- 
Stiftes Kladrau. (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhmen 39, 356-66.) — K. 
Siegl, Aufhebg. d. St. Johannis- 
kirchleins am Grünberg, 1786. (Egerer 
Jahrb. 30, 67-71.) [3596 

Endres, J. A., Frobenius Forster, 
Fürstabt v. St. Emmeram in Regens- 
burg; e. Beitr. z. Litt.- u. Ordens-G. 


d 18. Jh. (Strassburg. theolog. 
Studien. IV, 1.) Freiburg, Herder. 
1900. jx, 114S. 2M.40. [3597 


Funck, H., Lavaters Aufzeichngn. 
üb. sein. Aufenthalt in Karlsruhe auf 
d. Rückreise von Ems im J. 1774. 
(Zt. f. G. d Oberrh. 16, 263-72.) — 
K. Hesselbacher, Lavater, e. Pro- 
phetengestalt a. d. 18. Jh. (Dt.-ev. 
PU. 26, 389-406.) 3598 

Drews, Der Rückgang der Kom- 
munikanten in Sachsen. (Zt. f. Theol. 
u. Kirche 10, 148-66.) [3599 


Branky, F., Ein philanthropischer 
Lehr- u. Lektionsplan a. d. J. 1782. 


*143 


(Beitrr. z. österr. Erziehgs.- u. Schul- 
G. 3, 221-26, 10 Bll.) [3600 

Haag, Vikt. v. Bonstettens Wirk- 
samkeit f. d. bernisch. Schulen. 
(N. Berner Taschenb. 1901, 267 
-310.) [3601 

Pfannenschmid, H., Gründg. d. 
Kriegsschule d. Dichters Pfeffel in 
Colmar. (Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 
59-80.) [3602 

Skladny, A., Die Schule der Re- 
formaten zu Pakosch. (Hist. Mo- 
natsbll. f£ d. Prov. Posen 1, 161 
-70.) [3603 


Dilthey, W., Die dt. Aufklärg. 
im Staat u. i. d. Akademie Friedrichs 
d Gr. (Dt. Rundschau 107, 21-53; 
210-35.) ! [3604 : 

Schmitz, W., Das geistige Leben 
in Saarbrücken, 1773/74. (Mitt. d. 
hist. Ver. f. d. Saargegend 8, 16-40.) 
— W. Feldmann, Saarbrücken in 
d. Litt.-G. (Ebd. 41-63.) [3605 

Warda, A., Ergänzgn. zu E. Fromms 
2. u. 3. Beitrage z. Lebens.-G. Kants. 
(Altpreuss. Monatsschr. 38, 75 
-95.) [3606 

Recke, Elisa v. d., Aufzeichngn. 
u. Briefe a. ihr. Jugendtagen; hrsg. 
v. P. Rachel. Lpz.., Dieterich. 1900. 


xLvi], 487 S. 8 M. [3607 
Rez.: Dt. Liit.-Ztg. 1901, 15 Buchholtz. 


Briefwechsel zw. Albrecht v. 
Haller u. Eberh. Frdr. v. Gem- 
mingen, nebst d. Briefw. zw. Gem- 
mingen u. Bodmer aus Ldw. Hirzels 
Nachlass hrsg. v. Herm. Fischer. 
(Biblioth. d. litter. Ver. in Stuttg. 
219.) Tübing., Verein. 1899. jx, 
184 S. [3608 

Regeniter, R., Karl Frz. Roma- 
nus; e. Beitr. z. Entwicklgs.-G. d. 
dt. Lustspiels im 18.Jh. Diss. Berl., 
Mayer & M. 675S. 1 M. 60. [3609 

Borinski, Lessing, s. 1400, 1635. Rez.: 
Anz. f. dt. Altert. 26, 333-35 R. M. More: 
Hist. Zt. 86, 303f. O. Harnack; Litt.-bl. f. 
german. u. rom. Philol. 1901, Nr. 2 Sulger- 
Gebing. (3610 

Geiger, L., Litterar. Nachlese zum Goethe- 
tage; e. krit. Uebersicht. (Zt. f. dt. Philol. 


52, 404-13; 537-45) [3611 

Lentner, F., Goethes Freundes- 
kreis in Weimar. (Zt. f. österr. 
Gymn. 52, 279-81.) [3612 


Roethe, G., Dichtung u, Wahr- 
heit. (Berichte d. Freien Deutschen 
Hochstiftes zu Frankf. a. M. 17, 1* 


10* 


*144 


-25*) — C. Sachs, Ga Beschäf- 
tigung mit franz. Sprache u. Litt. 
(Zt. f. franz. Sprache 23, 34-68.) — 
R. M. Meyer, Goethe u. d. dt. 
Volkskde. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 
10, 1-16.) [3613 

Minor, J., Goethes Faust; Ent- 
stehungs-G. u. Erklärg. Stuttg., 
Cotta. xv, 378; 286 S. 8M. [3614 

Rez.: Preuss. Jahrbb. 105, 173-79 Sandvoss. 

Eckermann, J. P., Gespräche m. 
Goethe in d. letzten Jahren seines 
Lebens; ausgew. u. hrsg. v. J. Oh- 
quist. Helsingfors, Verlagsaktien- 
ges. Otawa. 1900. 106$. 1M.50. [3615 

Gerstenbergk, J., Ottilie e Goethe u. 
ihre Söhne Walther u. Wolf in Briefen u. 
persönl. Erinnergn. Stuttg, Cotta. 123 8. 

2 M. — Ant. Schlossar, Ottilie v. G. u. 
Ihre Kinder. (Dt. Revue Ce II, 90-9-.) [3:16 


Harnack, Schiler, s. 1:00. 1555. Roz.: 
Anz. f dt. Altert. 27. 183-98 Wackernoll. [3617 


Weltrich, R., Aus Jak. Frdr. 
Abels Aufzeichngn. über Schiller. 
(Zt. f. vergl. Litt.-G. 14, 325-29.) [3618 

Kilian, E., Der einteilige Theater- 
Wallenstein; e. Beitr. z. Bühnen-G. 
v. Schillers Wallenstein. (Forschgn. 
z. neuer. Litt.-G., hrsg. v. Muncker. 
XVIU.) Berl., Duncker & H. 100 8. 
Subskr.-Pr. 2 M. 25; Einzelpr. 2 M. 
70. [3619 

Schiller, Karoline v., Briefe, mitg. v. 
B. v. Maltzan. Berl., Süsserott 1 M. 


60. [3520 
Helm, K., Ein Tagebuch aus 
Matthissons Jugend. (N. Heidelberg. 


Jahrbb. 10, 81-114.) [3621 
Wurzbach, v., G. A. Bürger, s. 1900, 3579. 


Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. «, 76-50 
Opitz; Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 91 
Muncker. . [3623 

Lichtenberg’s Briefe; hrsg. v. A. 


Leitzmann u. C. Schüddekopf. 
Bd. I: 1766-81. Lpz., Dieterich. 
xjv, 424 S. 10 M. [3623 


8. Zeitalter der franz. Revolu- 
tion und Napoleons, 1789-1815. 


Stein, K. Frhr. vom, Lebenser- 
innergn. Hagen i. W., Bamberger. 
90 S. 3 M. ek 

Oechsler, H., Erlebnisse 
Ildefons v. Arx O. S. B. als Pfarrer 
v. Ebringen i. Breisg. nach sein. 
Tagebuchautzeichngn. v. 1789-1796. 
(Freiburg. Diözesanarch. N. F. 1,102 
-30.) 3625 

Krohn, Ass Fürst Blücher in d. 
Saargegend, 1793. (Mitt. d. hist. 


Bibliographie Nr. 3613—3663. 


Ver. f. d. Saargegend 8, 114-33.) 
[Aus d. Campagne Journal ] [3626 

Zeerleder, A., Erlebnisse e. Berner 
Scharfschützen- Lieutenants im Feld- 
zuge geg. d. Franzosen 1798. (N. 
Berner Taschenb. 799, 139-89.) — 
Dav. Müslin’s Tagebuch üb. d. 
Märztage 1798; hrsg. v. A. Haller. 
(Ebd. 190-248.) — K. Geiser, Erleb- 
nisse e. bernisch. Dragoner-Lieute- 
nants in d. Märztagen 1798. (Ebd. 
267-82.) [3627 

a Ein zeitgenössischer [d. 


Grafen F . Bray], üb. d Rastatter 
Ge ( renzboten 1900, 
I, 569-82.) 3628 


(Lasser, P.), Vor 100 Jahren; 
Aufzeichngn. a. e. Klostertagebuch 
üb. d. letzt. Kriegszeiten d Bene- 
diktinerabtei Neresheim, 1800-1802 (8. 
’99, 3509). Forts. (Diözesanarch. v. 
Schwaben 1900, 11-14 etc. 167-72. 
1901, 12-15 etc.) — J. Kramer, 
Die Reichsabtei Weingarten O. S. B. 
im franz. Ueberfall v. 8. Mai 1800 
-24. Apr. 1801; Tagebuch (8. 1900, 
1672). Forts. (Ebd. 1100, 115-19 etc. 
181-84. 1901, 23-26; 58-60; 88 
-92.) | 3629 

Du Moulin-Eckart, R., München 
am Vorabend d. Rheinbundes. Nach 
franz. u. österr. Berichten (Forschen. 
z. G. Baierns 8, 228 ff.) [3630 

Oechsli, W., Der Fusionsversuch 
in d. Helvetik u. sein Ausgang; be- 
leuchtet durch d. Briefe zweier 
Zürcher. (Zürcher Taschenbuch 1901, 
180-258.) 3631 

Simeoner, A., Schriftlicher Nach- 
lass d. Landesverteidigers Joh. 
Thurnwalder aus Passeier. (Ausd. 
Tiroler Befreiungskriegen.) TI. I 


Progr. Znaim. 1900. 35 S. [3632 
Schatz, A., Kirchl. u. polit. Er- 
eignisse in Tirol unter d. baierisch. 


Regierg. Nach schriftl. Aufzeichngn. 
d. Marteller Frühmessers Joh. 
Eberhöfer (s. 1900, 3618). Schluss. 
(Stud. etc. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 21, 423-30; 624-40.) [3633 
Poschinger, H. v. Jugendbriefe 
Kaiser Wilheims d. Gr. (Dt. Revue 
26, II, 286-301. 3634 
Ottweiler, Graf Adolf v., Feld- 
zugsbriefe a. d. J. 1812. (Mitt. d 
hist. Ver. f. d. See 8, nr 
-220.) [3635 
Schultze, M., Königsberg u. Ost- 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


preussen zu Anfang 1813. Ein Tage- 
buch v. 1. 1-25. Il. 1813 (= Hft. 2 v. 
Nr. 2820). Berl., R. Schröder. 96 S. 
3 M. [3636 

La Garde-Chambonas, Comte A. 
de, Souvenirs du Congrès de Vienne 
1814-15; publ. avec introd. et notes 
par le comte Fleury. Paris, Vivien. 
xv, 464 S. 7 fr. 60. [3637 


Krohn, A., 2 republikan. Erlasse. 
(Mitt. d. hist. Ver. f. d. Saargegend 
8, 110-13.) — Ders., (Versuchte) 
Adresse an d. Convent, 1794. (Ebd. 
140f) — Ders., Aus d. Offzial- 
bericht d. Volksrepräsentanten Becker 
an d. Konvent 13. Juni 1795. (Ebd. 
144-47.) 3638 

Ludwig, Th., Neue Briefe Napo- 
leons. (Preuss. Jahrbb. 103, 438 
-64.) [3639 

Habets, A., Correspondance inéd. 
des maires de Sittard, 3. Oct. 1800 
-17. Sept. 1803. (Publications de la 
Soc. hist. etc. dans le duché le Lim- 
bourg 36, 147-229.) 3640 

Korrespondenz, Polit., arl 
Friedrichs v. Baden, 1783-1806; hrsg. 
v. d. bad. hist. Kommiss., bearb. v. 
B. Erdmannsdörfer u. K. Obser 
(8. '97, 1576). Bd. V: 1804-6; beach, 
v. K. Obser. ıxj, 758 S. SC 3641 

Kerschbaumer, A. . d. 
Jahres 1808. (BI d. Ver £ Ldkde 


v. ee 34, 573-76.) [3642 
[Anıtebericht d. Herrschaft Stiebar b. 
Gresten v. 24. Nov. 1805.] 


Briefe, St. Petersburger, v. J. 1806. 
(Dt. Revue 26, I, 300-15.) [3643 
Granier, H., Die Kapitulation v. 
Stettin 1806 u. d. Staatsminister v. 
Ingersleben. (Balt. Studien N. F. 4, 
1-15; 192.) Aktenstücke. [3644 
Napoléon, Murat et le roi de Prusse 
en 1813; lettres inéd. (Souvenirs et 
mémoires 6, 97-125; 225-42.) [3645 
Sembritzki, J., Beitrr. [Bekannt- 
machen u. Aufrufe] z. G. d. Erhebung 
Ostpreussens 1813. (Altpreuss. Mo- 
natsschr. 37, 648-52.) [3646 


Geiger, L., Charakteristik Gnei- 
senaus durch e. Zeitgenossin. (Hist. 
Zt. 86, 670-72.) [3647 


Heigel, Dt. G. v. Tode Friedrichs d. Gr. 
bis z. Auflüsg. d. alt. Reichs, 8. 1900, 1696 
Rez.: Hist. Viertelj.schr. 3, 436 Ulmann; 
Hist. Zt. 85, 521-25 Th. Ludwig; N. Jahrbb. 
f. d. klass. Altert. 5, 644-47 v. Petersdorff. [3618 


"LAN 


Wendland, W., Versuche e all- 
gem. Volksbewafinung in Süddtld. 
1791-94. (= 24 v. Nr. 2657.) Berl., 
Ebering. 223 S. 6 M. 3649 

Guglia, E., Frdr. v. Gentz. Wien, 
Wiener Verl. vu, 307 S. 10 M. Vgl. 
1900, 3616. [3650 

Res : Dt. Litt.-Ztg. 1901, Nr. 38 Wittichen. 


Klaeber, Jean Bapt. Kleber, s. Nr. 1697. 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 812-15 K. 
Engel. (3651 

Gachot, E., Hist. militaire de 
Masséna: La première campagne 
d'Italie 1795 à 1798. Paris, Perrin 
et Co. xx, 497 S. 7 fr. 50. [3662 

Eckstorff, E., Studien zur ersten 
Phase d. Feldzuges v. 1796 in Italien. 
Berlin. Diss. 37 S. [3653 

Orlow, Feldzug Suworows 1799, ». ’99, 
1591. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 14 
Hüffer. [36:4 

Korytko, vV., Suworow's Einzug 
in Mailand nach d. Kämpfen an der 
Adda 1799. (Streffleurs österr. milit. 
Zt. 42, I, 179-84.) [3655 

Criste, Beitrr. z. G. d Rastatter Gesandten- 
Mordes, s. '99, 3539. Rez.: Beil. z. Allgem. 
Ztg. 19:0, Nr. 69; Allgem. Litt.bl. 1900, Nr.1 
v. Helfert. — Vgl.: Wetzer (Mitt. d. k. u. k, 
Kriegsarchivs 12 S. v. f.). — H. Bloch, Der 
Rastatter Gesandten-Mord. Nach O. Criste. 
(Hist. Monatsschr. 1, 32-90.) [3656 

Hösslin, Ves Hohenlinden 3. Dez. 
1800; e. ruhmvoller Gedenktag f. d. 
baier. Reiterei. (Milit. Wochenbl. 
1900, Nr. 109) [3657 

Arneth, Joh. Frdr. v. Wes:enberg, s. ’"8, 
1555. Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Pöhmen 37, Litt.-Beil. S. 24-28; Forschgn. z. 
brandb. u. prouss. G. 12, 611 Ulmann; Allg. 
Litt.-Bl. ‘94, Nr. 1 v Helfert. — V.L:H v. 
Zwiedineck, Joh. v. Wessenberg 
Viertelj schr. D 74-81). 

Ulmann, Russ.-prouss. Politik unter Alexan- 
der I. u. Friedr. Wilhelm III. bis 180%, s. 1900, 
1718. Rez.: Dt. Litt.-Ztg. 1400, Nr. 19 Caro; 
Forschgn. z. brandb. u. preusa. G. 13, 599 601 
Mollwo; Eng]. hist. review 15, 597-99 Rose; 
Gött. gel. Anz. 1901, 166-73 Buchholz. [3659 

Hoynck, Die Wahl des letzten 
Kurfürsten u. Erzbischofs v. Köln. 
(Zt. f. vaterl. G. etc. Westfal. 58, II, 
210-22.) [3660 

Philippson, M., La paix d'Amiens 
et la politique génér. de Napoléon I. 
(Rev. hist. 75,286-318. 76,48-78.) [3661 

Criste, 0., Der Rückmarsch d. 
Obersten Grafen Kinsky aus Vorarl- 


berg nach Böhmen Nov. 1805. (Mitt. 
d Inst. f. österr. Gforschg. Er- 
günzgsbd. 6, 682-90.) 3662 


Loritz, F., Nittenau währ. d. Feld- 
zuges v. 1809. (Vhdlgn. d. hist. Ver. 
v.Oberpfalzu. Regensb. 52, 1-27.) [3663 


*146 


Schrader, Th. u. Ferber, Ferd. 
v. Schill vor Hamburg. (Mitt. d. 
Ver. f. hamburg. G. Jg. 20 (Bd. 7), 
279-90; 397-402.) [3664 

Pfalz, A., Die Marchfeldschlachten 
v. Aspern u. Dt.-Wagram 1809. 
Aufl.2. Korneuburg, Kühkopf. 1900. 
95 S. 2 M. [3665 

Verteidigung, Die, d. Blockhäuser 
Malborghet u. Predil 1809. (Aus: 
„Mitt. üb. Gegenstände d. Artillerie- 
u. Genie-Wesens“.) Wien, Seidel. 


25 S. 1 M. 60. [3666 
 Dürnwirth, R., Mich. Rauter. 
(Carinthia I, 91, 24-28.) [3667 


Osten-Sacken, Frhr. v. der, Der 
Feldzug 1812. Berl., Vossische Buch- 
hdlg. 343 S. 8 M. [3668 

Tzenoff, Wer hat Moskau im J. 1512 in 
Brand gestecktr, 8. 1900, 3663. (33 S. ersch. 
als Berliner Diss) Rez.: Dt. Litt.-/tg. 1900, 
Nr.1 Seraphim; Litt. Cbl. 1991. Nr. 4 F. Fdch.; 
Hiet. Viertelj.schr. 4, 150 Roloff; Hist. Jahrb. 
22. 223-25 Al. Schulte. [3669 

Thimme, Zur Vor-G. d. Konvention v. 
Tauroggen, s. 1900, 3664 Rez.: Hist. Zt rä, 
873 Bailleu. [3670 

Blumenthal, M., Die Konvention 
v. Tauroggen. (= 1 v. Nr. 2820.) 
Berl., Rich. Schröder. 56 S. 1 M. 
75. — Ders., Neues üb. d. Konven- 
tion v. Tauroggen. (Sonntagsbeil. z. 
Vossisch. Ztg. 1900, Nr. 46.) [3671 

Friederich, Die strategische Lage 
Napoleons am Schlusse d. Waffen- 
stillstandes v. Poischwitz, (Beihft. z. 
Milit.-Wochenbl. 1901, 1-36, Kte.)[3672 

Pfister, Aus d Lager d. Verbündeten 
1814 u. 1815, s. '99, 1690. Rez.: Gött. gel. 
Anz. 1901, 173-76 Mollwo. [3673 

Fournier, Kongress v. Châtillon, s. 1900, 
8672. Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 1900, Nr. 124 f.; 
Dt. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 45 Mollwo; Host. 
Viertelj.schr. 3, 583-855 Ulmann; Mitt. d. Inst. 
f. österr. G.forschg. 22, 141-:9 Luckwaldt; 
Prouss. Jahrbb. 105, 145-47 Roloff. [3674 

Geusan, Baron v., Le siége de 
Maestricht en 1814. La capitulation 
aux hautes-puissances alliées par 
le gouvernement francais, les évène- 
ments et les opérations milit. qui y 
ont rapport, depuis le mois de dé- 
cembre 1813 jusqu'au 21 juillet 1814. 
(Publications de la Soc. hist. ete. 
dans le duché de Limbourg 36, 221 
-441, 3 Pläne.) 3675 

Bustelli, G., L'enigma di Ligny 
e Waterloo, 15.-18. giugno 1815 (s. 
1900, 1740). Vol. VI. [3676 

Navez, L., Les Belges à Waterloo. 
Bruxelles, Lebegue & Co. 1900. 945S., 
Taf. 2 fr. 60. [3677 


Bibliographie Nr. 3664—3712. 


Depping, G., Un épisode du séjour 
des alliés à Paris 1815. Comment 
les Prussiens célébrèrent à Paris. le 
3 août 1815, la fete de leur roi. (Rev. 
hist. 75, 332-39.) [3678 

Helfert, Frh. v., Kaiser Franz L 
v. Oesterreich. u. d. Stiftg. d. lom- 
bardo-venetianisch. Königreichs; im 
Zusammenhang m. d. gleichzeit. all- 
gem. Ereignissen u. Zuständen Ita- 
liens. Mit urkdl. Anhg. (= Nr. 2150.) 
Innsbr., Wagner. xxx, 643 S. 
15 M. [3679 

Rez. e "99, 3432 (Wolfsgruber, Franz L): 


Hist. Zt. 85, 503-6 O. Weber; Mitt. d. Ver. f. 
G. d. Dt. in Böhmen 38, Litt. Beil. S. 57-61. 


Genelin, P., Die Bündner Geiseln 
in Innsbruck, 1799-1300. Innsbr., 
Vereinsbuchh. 1900. 248. 20 Pf. [3680 

Sterchi, J., Sigmund Kneubühler. 
(Sammlg. bernisch. Biographien 4, 
297-307.) = R. Steck, Sam. Rudf. 
Steck. (Ebd. 334-44.) [3681 

Diesbach, M. de, La contribution 
du 19. germinal an VI (8. avril 1798). 
(Archives de la soc. hist. du canton 
de Fribourg 7, 37-95.) [3682 

Buser, H., Der Bodenzinssturm in 
d. Landschaft Basel, Okt 1800. 
(Basler Jahrb. 1901, 165-201.) [3683 

Turquan, J., Une fille adoptive 
de Napoléon, Stephanie de Beauhar- 
nais, yrand-duchesse de Bade. Paris, 
Montgredien & Co. 295 S. [3684 

Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 16, 143 f. Obser. 

Grimme, F., Die reichsunmittel- 
baren Herren im Gebiete d. heutig. 
Lothringen u. ihre Schicksale, 1789 
-1815. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
12, 242-323.) [3685 

Matthis, G., Wie d. Grafschaft 
Saarwerden französisch geworden ist. 
(Mitt. d. hist. Ver. f. die Saargegend 
8, 98-109.) — W. Schmitz, Polit. 
Zustände u. Personen in Saarbrücken, 
1813-15. Mit Beilagen z. G. Saar- 
brückens 1814/15. Papiere a. d. Nach- 
lass d. Oberbergrats Böcking u. a. d. 
Besitze d. Ver. (Ebd. 221-429.) [3686 

Krohn, A., Die Grenze v. 1790, 


1814, 1815 in d. Saargegend. (Ebd. 
435-46, Kte). — Ders., General 
Vandamme in Saarbrücken, 1796, 


(Ebd. 92-96.) — Ders., Guillotinierte 


a. d. Saargegend. (Ebd. 142 f.) [3637 

Müller, Emil, Der Brand v. Kusel 
1794. Ludwigshafen, Biller. 64 S. 
1 M. [3688 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Rez.: Pfälz. Museum 1901, Nr. 4. Keiper. 

Kracauer, J., Die letzt. Jahre d. 
reichsstädt. Zeit Frankfurts, 1803 
-1806. (Arch. f. Frankf. G. u. Kunst 
7, 242-300.) Vgl. ’99, 3571. — K. 
Obser, Frankfurt u. Baden 1805-1806. 
(Ebd. 317-22 aus d Frankfurt. Ztg. 
v. 29. März 1901.) [3689 

Darnıstaedter, P., Das Gross- 
herzogtum Frankfurt; e. Kulturbild 
a. d Rheinbundzeit. Frkf., Baer & Co. 
xj, 414 S., 1 Kte. 7 M. [3690 

Rez : Jahrb. f. Gesetzgebg. 25, 391 f. Th. 
Ludwig; Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 
14, 339-45 Th. Ludwig. 

Behnke, W., Aus Kölns Franzosen- 
zeit. Nach d. Quellen d. Stadt- 
Archivs bearb. Köln, Schmitz. 110 S. 
1 M. [3691 

Bösken, W., Alpen in d. Franzosen- 
zeit. (= Nr. 2772.) Geldern, Dr v. 
Ch. Ed. Müller. 21 8. [3692 

Brunner, H., Die Wegführung d. 
kurfürstl. Marstalles durch d. Fran- 
zosen 1806. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 
N. F. 24, 393-402.) [3693 

Schücking, L., Die Franzosen im 
Münsterlande, 1806-13. (Zt. f. vaterl. 
G. etc. Westfal. 58, I, 153-85.) [3694 

Hartmann, v., Der kgl. hannov. 
General Sir Julius v. Hartmann; e. 
Lebensskizze m. besond. Berück- 
sichtig. d. v. ihm nachgelass. Er- 
innergn. a. d. Feldzügen auf d. py- 
renäisch. Halbinsel etc. 1808-16. 
2. Aufl. Mit e. Lebensskizze d. Verf. 
v. Hnr. v. Sybel, e Anhange u. e 
Uebersichtskarte. Berl., Mittler. 1900. 
x, 265 S. 5M. [3695 

Heckscher, Lebensmittelpreise in 
Hamburg währ. d. Belagerg. durch 
d. Franzosen. (Mitt. d. Ver. f. ham- 
burg. G. Jg. 20 (Bd. 7), 405 f.) [3696 

Sommerfeldt, 6., Aus d. späteren 
Lebensjahren d. Ördensrates Ant. 
Balthasar Koenig, + 14. Jan. 1814. 
(Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 1901, 39 
-42.) Vgl. ‘97, 1630. [3697 

Dany, C., Les idées polit. et 
l'esprit publique en Pologne à la fin 


du 13. siècle; la constitution du 
8. mai 1791. Paris, Alcan. xj, 
255 S. 6 fr. [3698 


Pietsch, P., Kempen in südpreuss. 
Zeit, 1797. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Posen 1, 116-23.) [3699 


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°147 


Innere Verhältnisse. 


Doebner, R., Statist. Nachrr. üb. 
d. Zustand Goslars a. d. Jahren 
1802 u. 1803. (Zt. d. Harz-Ver. 33, 
II, 429-46.) 3700 

Köllner, F., Handel u. Schiffahrt 
zu Anfang d. Jahrh. in Saarbrücken. 
(Mitt. d. hist. Ver. f. d. Saargegend 
8, 151-53.) [3701 

Landsberger, J., Jüdische Acker- 
wirte zu südpreuss. Zeit. (Hist. 
Monatsbll. Posen 1, 177-83.) [3702 

Balck, Napoleon. Schlachtenanlage 
u. Schlachtenleitg. (Beihft. z. Milit.- 
Wochenbl. 1901, 95-120; Kte.) [3703 

Krohn, A., Das Regiment 96 
(Nassau) in d. Revolutionszeit. (Mitt. 
d. hist. Ver. f. d. Saargegend 8, 64 
-73.) — Ders., Ueb. Offiziere im 
Regimente (Nassau) Nr. 96. (Ebd. 
74-81.) — Ders., Kommandeure d. 
Mosel u. d. Rhein-Armee. (Ebd. 82.) 
— Ders., Ueb. Generäle etc. d. 
franz. Armee in d Saargegend, 
1792-97. (Ebd. 83-01.) — Ders., 
Offiziere aus Saarlouis, 1792-1834. 
(Ebd. 159-67.) [3704 


Schirmer, Nachhall d. Josephinismus in 
Oesterr. 8. Nr. 1904. (3705 
Lods, A., La situation des églises 
protest. du pays de Montbeliard de 
1793 à 1814. (Société de l'hist. du 
protest. franç. Bull. 49, 213-20.) [3706 
Schofer, J., Strömungen u. Wand- 
lgn. im relig, Leben d. Diözese Kon- 
stanz vor 100 Jahren. (Oberrh. 
Pastoralbl.2,142-46 etc. 224-26.) [3707 
Schnorrenberg, Die letzt. Tage d. 
Stiftes Vilich. (Rhein. G.bll.V.) [3708 


Kant's Brivfwechsel. Bd. II, s. Nr. 1739, 
Rez.: Kantstudien 6, 41-73; Altpreuss. Monats- 
schr. 38, 96-134 Schöndörffer. [3:09 


Simon, J., Briefe d. Gymnasiasten 
Ludw. Döderlein in Pforta a. d. 
Jahren 1807-10. Progr. Kaiserslautern. 
77 S. vn 

Schlitter, H., Die Zurückstellung 
der von d. Franzosen 1809 aus Wien 
entführten Archive, Bibliotheken u. 
Kunstsammlgn. (Mitt. d. Inst. £. 
österr. G.forschg. 22, 108-22.) [3711 


Geiger, L., Therese Huber, 1764 
-1829. Leben u. Briefe e. dt. Frau. 
Stuttg., Cotta. jx, 436 S. 7 M. 50. 
— Ders., Baier. Briefe (s. 1900, 


*148 Bibliographie Nr. 3712—3756. 


1919). IV: Aus Briefen v. Ther. 
Huber an verschiedene, 1805-29. 
ah z. G. Baierns 9, 12-63.) — 

ers., Aus Ther. Huberts Herzens- 
leben. (Geiger, Dichter u. Frauen. 


N. Sammlg. S. 1-82.) — Ders., 
Ein Porträt Carolinens. (Ebd. 83 
-125.) [3712 


Heilborn, E., Novalis, d. Roman- 
tiker. Berl., Reimer. 228 S. 3M. [3713 
Rez.: Dt. Litt-Ztg 1901, Nr. 12 C. Busse. 
Steig, R., Hnr. v. Kleist's Berliner 
Kämpfe. Berl. u. Stuttg., Spemann. 
708 Š. 12 M. [3714 
Rez.: Beil. z. Allg Ztg. 1901, Nr.172 Hopfen. 
Waser, H., Ulr. Hegner; e. schwei- 
zer. Kultur- u. Charakterbild. Halle, 
Niemeyer. 348 S. 8 M. [3715 


Schneider, R. v., Ein Kunst- 
sammler im alten Wien. (Sep.a.: 
Jahrb. d. kunsthist. Sammilgn. d. 
allerh. Kaiserhauses. Bd. 21.) Lpz., 
Freytag. 1900. fol. 12 S. 6 M. [3716 


Holzhausen, P., Der Urgrossväter 
Jahrhundertfeier. (Beil. z. Allg. Ztg. 
1600, Nr. 296f.; 1901, Nr. 19f.; 59-61; 
108f.; 126-28.) Sep. Lpz., Avenarius. 
160 S. 2 M. 80. — Ders., Berliner 
Sükularfeier 1801. (Sonntagsbeil. z. 
Voss. Ztg. 1900, Nr. 52.) [3717 

Hamburg um d. Jahrhundertwende 
1800. Hamb., Akt.-Ges. „Neue Börsen- 
Halle“. 1900. 282 S. 3 M. [3718 

Kussmaul, A., G. eines Kranken 
mit räsonnierendem Wahnsinn; e. 
Spiegelbild d. dt. Psychiatrie zu 
Anfang d. 19. Jh. (Dt. Revue 26, 
I, 36-45.) [3719 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Lagemans, F. @., Recueil des 
traités et conventions conclus par 
le royaume des Pays-Bas avec les 
uissances étrangères depuis 1813 
jusqu'à nos jours. Aperçu général, 
Ze éd. augmentée et mise à jour par 
J. H. Breukelman. La Have, 
Belinfante. 182 S. 5 fl. 60. [3720 
Peitenegg, Graf v., Titelu. Wappen 
d. Herzogs v. Reichsstadt. (Jahrb. d. 
herald. Ges, „Adler“ 10, 320-26.) [3721 
[Veröffentlichg. d. Original-Akteu.] 
Hess, P. D., Aus d. Briefwechsel 
zwisch. Herzogin Henriette v. Würt- 
temb. u. Antistes Dr. Joh. Jak. Hess 


in Zürich. (Zürcher Taschenb. 1901, 
1-38.) [3722 

Dokumente zur Geburt Sr Kgl. Hoheit d. 
Prinz-Regenten Luitpold v. Baiern zu Warz- 
burg 12. Mürz 1821. (Arch. d hist. Ver. v. 
Unterfranken etc 42, 1-9.) [3723 


Schiemann, Th., Vertrauliche 
Briefe d. Frhrn. Peter v. Mayendorff 
an seine Brüder Georg u. Alexander, 
1840-1850. (Hist. Zt. 86,445-63.) [3724 

Merz, W., Ein Bericht üb. d. Aus- 
fall der Sonderbundstruppen nach 
Menziken am 12. Wintermonat 1847. 
(Taschenb. d. hist. Ges. d. Kantons 
Aargau 1900, 94-97.) [3725 

Jung, Das Archiv d. dt. konsti- 
tuierenden Nationalversammlung v. 
1848/49. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
49, 31-34.) — Ein Parlaments-Album 
aus d. Paulskirche. (Dt. Rundschau 
106, 99-126.) [3726 

Richter Erlebnisse e. 
Dresdner ee in d. 
Maitagen 1849. (Dresdner G.bll. 
Bd. 3, Jg. 1901, S.1-9.)— K. v. Wendt, 
Erinneren. e. österr. Kriegsmannes. 
(Streffleurs österr. milit. Zt. 1900, 


III, 14-60.) [8727 
Manteuffel, Otto, Frhr. Ye, Unter 
Friedrich Wilhelm IV., Denksrürdig- 


keiten d. Ministers. Hrsg. v. H. v. 
Poschinger (s. Nr. 1806). Bd. II: 
1854-82. Au, 407 S. 10M. [3728 

Rcz.: N. Jahrbb f. d. klass. Altert. etc. 
7, 228-32 v. Petersdorff; Litt. Cbl. 1:41, Nr. 
11.15. 

Stern, A., Ein apokrypher Brief 
d Prinzen v. Preussen. (Hist. Zt. 
87, 73-75.) [37288 

Poschinger, H. v., Ungedr. Briefe 
d. Ministers v. Larisch. (Dt. Revue 
25, IV, 197-206.) — Just. v. Gruner, 
Rückblick auf mein Leben. (Ebd. 
26, LI: [3729 

Kuhn, Frhr, v., Meine Thätigkeit 
im Kriege v. 1859. (Danzers Armee- 
zeitung 1900.) [3730 

Rez : Beil. z. Allg. Zte. Nr. 100 Friedjung. 

Benedek’s nachgelassene Papiere; 
hrsg. u. z. e. Biogr. verarb. v. 
H. Friedjung. Lpz., Grübel & S., 
xjx, 459 S. m. 2 Bildnissen, 4 Ktn. 
u. 1 Skizze. 13 M. 50. 3731 

Coudenhove, Feldmarschall-Lieu- 
tenant Graf Carl, Kommandant d. 
3.Reserve-Cavalleriedivision im Kriege 
1866. (Nach hinterlass. Papieren u. 
Korrespondenzen.) Wien, Gerold. 
162 S. 2 M. 40. [3732 

Ducrot, Général, Lettres au baron 


Neueste Zeit seit 1815. 


Philippe de Bourgoing, 1866-68. 
(Rev. de Paris 1900, V, 225-40.) [3733 

Blaess, J., Neue Dokumente zum 
Krieg 1870/71. Tagebuchaufzeichngn. 
u. Erinnergn. Wiesbad., Limbarth. 
103 S. 2 M. . [3734 

Piton, F., Siège de Strasbourg; 
journal d'un assiégé. Notes et dessins 
par A. Touchemolin. Paris, 
Schlaeber. 1900. xv, 271 S. 12 fr. 
50. [3735 

Jansen, &., Versailler Erinnergn. 
a. d. Kriegswinter 1870/71. (Dt. Revue 
26, IL, 98-118.) [3736 

Cresson, A., Cent jours du siège 
à la Préfecture de Police 2. nov. 
1870-11. févr. 1871. Paris, Plon. 
7 fr. 60. [8737 

Kaisenberg, M., Vor 30 Jahren; 
auf Seiten d. Fein es in d Schlacht 
b. Bapaume 3. Jänner 1871. (Streff- 
leurs österr. milit. Zt. 42, 1, 230 
-63.) [3738 

Bismarck, 0. v., Reden u. Aus- 
sprüche z. dt. Reichsverfg. Nach d. 
Legalordng. zusammengest. v. L. 
Kuhlenbeck. Berl., Heymann. xv, 
162 S. 4 M. [3739 

Eigenbrodt, A., Bismarck u. d. 
Kronprinz in d. Kaiserfrage; e. 
quellenkrit. Beitr. z. G. unser. gross. 
en nen Kassel, Hühn. 368. 
50 Pf. [3740 


Stern, A., G. Europas seit d. Ver- 
trägen v. 1816 bis z. Frankfurter 
Frieden v. 1871 (8. ’99, 3631). Bd. II. 
xt], 419 S. 7 M. [3741 

Reimer, H., Georg Andr. Reimer; 
Erinnergn. aus sein. Leben insbes. 
aus d Zeit d Demagogen-Verfolgung. 
Berl., Reimer. 56 S. 80 Pf. [3742 

Philippi, Zur Erinnerg. an 1848. 
(Vortrr. a. d. hist. Ver. zu Münster 
S. 63-90.) [3743 

Jenner, H., Vor 50 Jahren. Zur 
Erinnerg. an d. Schlacht b. Idstedt 
u. seine Zeit. Schleswig, Bergas. 
103 S. 1 M. 50. [3744 

Poschinger, H. v., Aus Bismarcks 
FrankfurterGesandtenzeit. (Dt. Revue 
26, II, 1-15.) — Ders., Der geheime 
Agent und Bismarck, 1856. (Ebd. I, 
322-25.) [3745 


Lettow-Vorbeck, v., G. d. Kriegos v. 1866. 
Bd. II: Feldzug iu Böhmen, 8. 1900, 3171. 
Rez.: Hist. Zt. 86, 812-23 Thimme; Allg. 
Litt.bl. 19.0, Nr. 8 v. Hoen. [3:16 


"Län 


Crousse, F., Les luttes de D Au, 
triche en 1866, rédigé d'après les 
documents officiels par l’etat-major 
autrichien (section hist.); trad. de 
l'allemand. T. IV u. V. Brax., 
Weissenbruch. 288 S., 5 Ktn. 7 fr. 50; 


324 S., Ktn. 10 fr. 3747 
Strobl, A., Trautenau. ien, 
Seidel. 85 S. 3 K. 60. [3748 


Bonnal, H., Sadowa; essai de 
stratégie et de tactique générale. 
Paris, Chapelot. 193 S., 25 Ktn. 
6 fr. [3749 

Rez : Milit.-Wochenbl. 1°01, Nr. 50. 

Hoenig, F., Getecht b. Kissingen 
10. VII. 1866. Kissing., Weinberger. 
44 S. 1 M. [3750 

La Gorce, P. de, La France après 
Sadowa. (Le Correspondant 202, 641 
-72; 841-63.) [3751 

Busch, Die Reziehgn. Frankreichs zu 
Oesterr. u. Italien zwisch. d. Kriegen v. 


1866 u. 1870/71. s. Nr. 18551. Rez: Hist. 
Vietelj.schr. 4, 261-63 G. Kaufmann; Litt. Cbl. 


1901, Nr. 24. (3751 a 
Schubart, Frankreichs Bemüh- 
ungen um Oesterreichs Bundes- 


genossenschaft für e. zukünftigen 
Krieg mit Dtld. währ. d. Jahre 1866 
-70 u. der durch General Lebrun 
mit d. Erzherzoge Albrecht verein- 
barte Kriegsplan. (Vortrr. a. d. hist. 
Ver. zu Münster S. 91-114.) [3752 


Lehautcourt, P., Hist. de la 
guerre de 1870-71. T. I: Les origines 
(Sadowa; l'affaire du Luxembourg; 
la candidature Hohenzollern; la dé- 
pêche d’Ems). Paris, Berger-Levrault. 
422 S. 6 fr. [3753 

Le Faure, A., Histoire de la guerre 
franco-allemande 1870-71. Nouv. éd. 
rev. et annotée p. D. Lacroix T. I-II. 
Paris, Garnier. 3 fr. 50. [3754 

Frobenius, Kriegsgeschichtl. Bei- 
spiele d. Festungskrieges aus d. dt.- 
franz. Kriege 1870/71 (s. Nr. 185s). 
Hft. 5. II. Artillerie-Angriff. Abtlg. A. 
Beschiessg. (Bombardement). 2: Die 
Beschiessg. v. Verdun u. Toul m. 
franz. schweren Geschützen. 151 S., 
3 Pläne. 3 M. 75. 3155 

Müller, H. v., Thätigkeit d. dt. 
Festungsartillerie bei d. Belagergn. 
etc. im dt.-franz. Kriege 1%70/71 
( Nr. 1859). Bd. IV: Paris u. 
Schlussbetrachtgn. Mit 1 Plan, 1 BI. 
Lichtdr. u. 9 Skizzen im Text. xıj, 
318 S. 6 M. 50. [3756 


*150 


Pelet-Narbonne, v., Verfolgung 
u. Aufklärg. d. dt. Reiterei am Tage 
v. Spicheren (7. Aug. 1870); zugleich 
e Richtigstellg. u. Vorausgabe d. 
2. Aufl. d. Schrift: „Die Reiterei d. 
1. u. 2. dt. Armee v. 7. bis 15. Aug. 
1870.“ Berl., Mittler. eu, 29 S. 
2 Ktn. ıM. [3757 

Schimpff, v., Das XII. Korps im 
Kriege 1870.71. I: Saint Privat la 
Montagne. Dresd., Höckner. Jx, 
170 S., 3 Ktn. 3 M. [3758 

Sualdern, v., Die Kavalleriedivision 


Hartmann bei Gravelotte. (Milit.- 
Wochenbl. 1901, Nr. 24f) — 
v. Bremen, Entgegng. (Ebd. Nr. 
58. [3759 


sronard, A., Comment quitter 
Metz en 1870? Avec une note sur 
le rôle de la fortification. Paris, 
Chapelot & Co. 158 8. [3760 

Gautereau, Les défenseurs du Fort 
d'Issy et le bombardement de Paris. 
1870-71. Paris, Charles- Lavauzelle. 
7 fr. 50. [3761 

Sortie, La, de la Marne (30 nov. 
1870). Par Y.K. (Guerre de 1870 71.) 
Paris, Chapelot & Co. 210 8. [3762 

Besancon et la 7. division militaire 
en 1870/71. Ebd. 1900. 54 S. [3763 

Meier, H., Das Entlebucher- 
Bataillon Nr. 66 an der Bourbaki- 
Entwatinung: e Schweizermiliz-That 
vor 30 Jahren. 2. Aufl. Luzern, 
Gebhardt. 1900. 1058. 70 Pf. [3764 


Marcks, E., Kaiser Wilhelm I 
Aufl. 4. Lpz., Duncker & H. 18900. 
xjx, 428 S. 6 M. [3765 


Philippson, Loben Kaiser Friedrichs Ili., 
8. Nr. 1556. Boz: Hist. Zt. 87, 117-21 
G. Kanfmann. [3766 
Nippold, F., Aus d. Leben d. 
Kaiserin Friedrich. (Dt. Revue 25, 
IV, 257-72.) [3767 
Du Moulin Eckart, R. Graf, 
Luitpold v. Baiern. Zweibrücken, 
Lehmann. 200 S., Taff. 6 M. [3768 
Meyer, Alex., Georg Leo Graf 
v. Caprivi. (Biogr. Jahrb. u. dt. 
Nekrolog 4, 1-14.) [3769 


Wippermann, K., Dt. Geschichts- 
kalender (s. 1900, Nr. 3769a). 1900, 
Bd. I u. IL xj, 383 S.; xv, 418 S. 
à 6 M. ee [3770 


Knoll, Ph., Beitrr. z. heimisch, 
Zeit-G.; m. e Gedenkrede auf d. 


Bibliographie Nr. 3757—3808. 


Verfasser v. G. C. Laube. Prag, 
Calve. 1900. xrv), 593 S. 6 M. [3771 

Dullinger, J., Die Ministerien d. 
Kaisert. Oesterreich resp. d. österr.- 
ungar. Monarchie vom Beginne d. 
J. 1848 bis in d. Gegenw. (Sep. a.: 
Öesterr. Jahrbuch.) Wien, Braumüiler. 
53S. 1M. |3772 

Iiwof, F., Alex. Frhr. v. Bach. 
(Allg. dt. Biogr. 46, 158-172.) — 0. 
Criste, Law. Lutter v. Benedek. 
(Ebd. 351-54.) — H. Friedjung, Joh. 
Bernh. Graf v. Rechberg u. Rothen- 
löwen. (Biogr. Jahrb. u. dt. Nekrol. 
4, 283-300.) [3773 

Kienast, A., FZM. Benedek u. d. 


Februar-Patent. (Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 6, 
691-704.) [3774 


Ilwof, F., Der provisor. Landtag 
d. Hzgts. Steiermark i. J. 1848. (= 
Nr. 2422.) 153 S. 3M. [3775 

Peyer im Hof, J. F., Aus d. An- 
füngen d. neuen Bundes; Erinnergn. 
e. 50 jährigen. Frauenf., Huber. ds S. 
80 Pf. [3776 

Stein, Chronik d. Stadt Schweinfurt im 


19. Jh. s. Nr. 22.5. [3777 
Zurbonsen, Der ehemal. Frei- 


scharenführer v. Lützow in Münster 
u. sein Kreis, 1817-30. (Zt. f. vaterl. 
G. etc. Westfal. 58, I, 186-217.) [3778 

Pleitner, E., Oldenburg im 19. Ju. 
(8. 1900, 3781). Bd. Il: 1848-1900. 
xx, 360 S. 56 M. [3779 

Roz. v. I: Jahrb. f. G. d. Hzgts. Oldenb. 
10, 171-74 Herm. Oncken. 


Oncken, H., Grossherzog Peter 
v. Oldenburg, 1827-1900. (Preuss. 
Jahrbb. 102, 464-509.) — Grhzg. Nik. 
Friedr. Peter v. Oldenb., e. hückbl. 
(Jahrb. f. d. G. d. Hzgts. Oldenb. 10, 
1-34 aus: Weserztg. 1900, Sept. 9 
-12.) [3780 

Hassell, W. Ten G. d. Königr. 
Hannover (s. Nr. 1879). II, 2: 1863 
-66. xxvi], 674 S. 12 M. [3751 


Rez.: Milit.-Wochenbl. 1901, Nr. 61f. 
v. Lettow-Vorbeck. 


Frensdorff, F., G. H. J. Bacmeister. 
(Allg. dt. Biogr. 46, 175-80.) — A. 
Sach, Wilh. Hartw. Beseler. (Ebd. 
473-79.) — W. Germann, Bernh. 
Erich Freund, Hzg. v. Sachs.-Meining.- 
Hildburgh. (Ebd. 409-24.) 3782 

Boguslawski, A. v., 85 Jahre 
preuss. Politik in Posen u. West- 
preussen; e. geschicht Skizze. Berl., 
Gose & T. 92 S. 1 M. 50. [3783 


Neueste Zeit seit 1815. 


Sembritzki, J., Der grosse Brand 
v. Memel 1854. (Altpreuss. Monats- 
schr. 37, 612-26.) [3784 


Innere Verhältnisse. 


Zimmermann, A., Die Handels- 
politik d. Dt. Reichs vom Frank- 
furter Frieden bis z. Gegenwart. 
2. Aufl. Berl., Mittler. 1900. 3208. 
6M. [3785 

Beiträge z. neuest. Handelspolitik 
Dtlds.; hrsg. v. Ver. f. Sozialpolitik. 
Bd. I u. II. (Schrr. d. Ver. f. Sozial- 
polit. Bd. 90 u. 91.) Lpz., Duncker 
& H. 1900f. 336; 222S. 12 M.40. [3786 

Krauss, J., Dt.-türkische Handels- 
beziehgn. seit d. Berliner Vertrag; 
unter besond. Berücksicht. d. Han- 
delswege Jena, Fischer. 114 S. 
2 M. 50. [3787 

Jaunez, V., La navigation inte- 
Heure en Allemagne. Pariser Thèse. 
1899. 230 S. [3788 

Reichsbank, Die, 1876-1900. Jena, 
Fischer. xj, 485 S., Kte. 10 M. [3789 

Verwaltung, Die, d. öffentl. Ar- 
beiten in Preussen 1890 bis 1900. 
Bericht an Se. Maj. erstattet v. d. 
Minister d. öffentl. Arbeiten. Berl, 
xj, 330 S., 8 Taf., 2 Ktn. 

[3790 

Pilet, 0., Ein Rückblick auf mein 
Leben insbes. auf d. Entwickelg. d. 
Handelsin d. letzt. 50 Jahren. Magdeb., 
Faber. 1899. 88 S. 2 M. [3791 

Bergengrün, A., David Hanse- 
mann. Berl., Guttentag. 11 M. [3792 

Jostes, F., Joh. Mathias Seling; 
sein Leben u. Streben z. Linderg. d. 
sozial. Not seiner Zeit. Münster, 
Aschendorff. 1900. 69S. 1M. [3793 


Springer. 
10 M. 


Bailleu, P., Kronprinz Friedrich 
Wilhelm im Ständekampf 1820. (Hist. 
Zt. 87, 67-73.) [3794 

Bielefeld, 0., Das kaiserliche 
Heer; Studie z. G. d. Verfassungs- 
entwicklg. in Did. (Arch. f. öffentl. 
Recht 16, 280-315.) [3795 


Curti, Th., Die schweizerisch. 
Volksrechte 1848-90. Bern, Wyss. 
1900. 1988. 2M. [3796 


Gürich, Ein Rückblick auf d. 
ersten 25 Jahre d schlesisch Pro- 
vinzialverwaltung. Breslau. 47 S. [3797 


e E — 


- 


“151 


Erdmann, G. d. Vertrages v. 
20. Juli 1853 üb. d. Anlegung e. 
Kriegshafens an der Jade. (Jahrb. 
f. d. G. d. Hzgts. Oldenburg 10, 35 
-59.) — Ders., Die ehemal. dt. Flotte 
inoldenburg. Beleuchtung; Erinnergn. 
Hrsg. v. Goedel. (Marine Rund- 
schau 9, 1-32 etc. 942-65.) [3798 


Nippold, F., Handbuch d. neuest. 


Kirchen-G. 3. Aufl. Neue Tit.- 
Ausg. 4 Bde. Berl., Schwetschke. 
46 M. 40. [3799 


Krose, H. A., Verschiebung d. 
Konfessionsverhältnisse in Dtld. im 
19. Jh. (Stimmen aus Maria Laach 
59, 57-70; 156-67; 249-67; 382 
-408.) [3800 

Pfülf, Bischof e Ketteler, s. 1!00, 1884. 
Rez.: Theol. Litt.-Ztg. 1900, Nr. 18 8. Eck. — 
P. v. Hoensbroech, Bisch. v. Ketteler. 
(Preuss. Jahrbb. 102, 94-107.) Vgl.: Bendix, 
Bisch. v. K., v. P. v. H. (Katholik 81, I, 
315-38.) [3801 

Kannengieser, A., Les origines 
du vieux-catholicisme et les uni- 
versités allemandes. Paris, Lethielleux. 


244 S. 16°. — Ders., Desgl. (Le 
Correspondant 201, 718-39; 925 
-44.) [3802 


Friedrich, J., Ign. v. Dölinger 
(8. 1900, 3803). II: Von d. Rück- 
kehr aus Frankf. bis zum Tode 1849 
-90. 7328. 16M. [3803 

Rez.: Theol. Litt.bl. 1900, Nr. 22 W. Walther; 
Beitrr. z. baier. Kirch.-G. 7, 286-88; Beil. z. 
Allg. Ztg. 1901, Nr. 139f. L. K. Goetz, Dt 
Litt.-Ztg 1901, Nr. 31 F. X. Kraus. 


Goetz, L. K., Frz. Hnr. Reusch 
1825-1900. Gotha, Perthes. 127 S. 
1 M. 50. — Ders., Jos. Langen. 
(Beil. z. Allg. Ztg. 1901, Nr. 156.) [3804 

Brück, H., Die Kulturkampf- 
bewegung in Dtld., 1872-1900. Lfg.1 
-4. (Aus G. d. kath. Kirche im 19. Jh.) 
Mainz, Kirchheim. 1900 f. S. 1-320. 
à 1M. [3805 

Ditscheid, A., Matth. Eberbard, 


Bisch. v. Trier, im Kulturkampf. 
Trier, Paulinus - Druckerei. 1900. 
1448. 1 M. 20. [3806 


Lauter, A., Streiflichter auf d. 
Vhdlgn. z. Reorganisation d. Bistums 
Basel (s. 1900, 3807). U. (Kath. 
Schweizerbll. 16, 131-58.) [3807 

Meyer, M., Die Säkularisation d. 
Klöster im Reg.-Bez. Bromberg. (Zt. 
d. hist. Ges. f. d. Prov. Posen 15, 
161-202.) [3808 


"152 
Frank, 6., Ein Rückblick auf d. 
protest. Theologie d. 19. Jh. (Zt. f. 


wiss. Theol. 44, 161-77.)— F. Zimmer, 
Urkundliches zu d. „Königsberger 
Muckerprozess“. (Ebd. 253-312.) [3809 

Bamberg, A. v., Kirchl. Einigungs- 
bestrebgn. auf d Gebiete d. dt. Pro- 
testantismus. (Dt.-ev. Bll. 26, 266 
-98.) [3810 

Reinthaler, Karl Gerok. (Dt.-ev. 
Bil. 1901, 22-49.) 3811 

Wichern, J. H., Briefe u. Tage- 
buchbll.; hrsg. v. J. Wichern (s. 
Nr. 1908). Bd. II: 1849-57. 609 S. 
6 M. 60. [3812 


Böhm, J., Beitrr. z. G. d. baier. 
Volksschule insbes. im 19. Jh. Nürnb., 
Korn. 1900. 128 S. 1M.50. [3813 

Fischer, H. R., Adalb. Falk, 
Preussens einstiger Kultusminister; 
DU a. d Einsamkeit. Hamm, Griebsch. 
1900. 878. 1 M. 25. [3814 


Gullland. 1’Allemagne nouv. et ses histo- 
riens: Niebuhr, Ranxe etc., a 1900, 1599 
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuss. G. 18, 
611-165 Kerber; Hist. Zt. 87, 76-73 Bailleu. [3815 

Voigt, Andr., Geo. Wilh. v. Raumer 
u. d. materialist. Geschichtsauftassg. 
(Preuss. Jahrbb. 103, 430-37.) [3816 

Below, G. v., Bernh., Erdmanns- 
dörfer. (Hist. Viertelj.schr. 4, 275 
-78.) — D. Schäfer, Desgl. (Hist. 
Zt. 87, 56-66.) Sep. Münch., Olden- 
bourg. 25 Pf. — E. Gothein, Desgl. 
Preuss. Jahrbb. 104, 15-22.) — K. 

bser, Desgl. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
16, 325-30.) 3817 

Redlich, Osw., H. v. Zeissberg. 
(Biogr. Jahrb. u. dt. Nekrolog 4, 317 
-20.) — R. Krauss, Th. Frdr. Schott. 
(Ebd. 75-77.) — E. Goetz, Jul. Herm. 
Mor. Busch. (Ebd. 20-24.) [3818 

Angermann, C., Theod. Flathe. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. St. Meissen 5, 
405-13.) — J. Bühring, Archivrat 
Herm. Schmidt. (Zt. d. Ver. f. thür. 
G. N. F. 12, 320-26.) [3819 

Kervyn de Lettenhove, H., Le 
baron Kervyn de Lettenhove, 1817 
-91. T. I. Bruges: Vandevyvere- 
Petyt. 1900. 528 S. [3820 

Kernkamp, 6. W., Over Rob. 


Fruin. Utrecht, Kemink & zoon. 
184 S. 1 fl. 90. — P. L. Muller, 
Rob. Fruin. (Levensberichten d. af- 


gestorven medeleden van de Maat- 


Bibliographie Nr. 3809—3855. 


schappij d. Nederl. letterkde. te 
Leiden ‘99/1900, 11-62.) [3821 

Brenner, H., Briefe Jak. Burck- 
hardts an Alb. Brenner. (Basler 
Jahrb. 1901, 87-110.) [3322 
in Briefen, 1849-74; hrsg. v. A. Bo- 
retius. Berl. 1900. [3823 


Rez.: Preuss. Jahrbb. 104, 1-14 Erdmanns- 
dörffer. 


Stockmeyer, K., Rudf. Stähelin, 
weil. Professor d. Theologie. (Sep. a.: 
Basler Jahrb. 1901.) Basel, Reich. 
84 S. 1 M. 80. [3824 

Verein, Der histor., v. Steiermark 
v. 1850-1900. Graz, „Leykam‘. 1900. 
4°. 548. 2M. [3825 

Anthes, E., Die Altertumswissen- 
schaft in Hessen rechts d. Rheins 
am Ende d. Jahrhunderte (Arch. f. 
hess. G. 3, 153-68.) [3326 

Ermisch, H., Das 75 jähr. Jubiläum 
d. Kgl. sächs. Altertums-Vereins. 
(N. Arch. f. süchs. G. 22, 1-20.) [3827 


Briefe aus d. Frühzeit d. dt. 
Philologie an Georg Frdr. Beneke. 
Mit Anmerkgn. begleitet u. hrsg. v. 
R. Baier. Lpz., Dieterich. x, 1738. 
3 M. 60. A 

Hoffmann, M., Aug. Böckh. Lebens- 
beschreibg. u. Auswahl a. sein. wissen- 
schaftl. Briefwechsel. Lpz., Teubner. 
483 S. 12 M. [3829 

Partsch, J., Hnr. Kiepert; e. Bild 


sein. Lebens u. sein. Arbeit. (Aus: 
Geogr. Zt.) Lpz., Teubner. 40 S. 
1 M. [3330 

Hübner, R., Georg Beseieı. 
(Allg. dt. Biogr. 46, 445-72.) [3831 


Pfaff, F., Karl Frhr. v. Fahnen- 
berg, d. Vater d. badischen Volks- 
kde. (Alemannia N. F. 1, 193 
-212.) [3832 


Gottschall, R. v., Die dt. National- 
litteratur d. 19. Ih. 7. Aufl. (In 
4 Bdn.) Halbbd. 1 u. 2. Breslau, 
Trewendt. xv, 672 S. 7 M.20. [3533 

Brandes, G., Die Litt. d. 19. Jh. 
in ihren Hauptströmungen. 2. Aufl. 
(8. 1900, 3845). Bd. IL 400 S. 
7 M. 60. [3834 

Harnack, 0., Zur Entwicklungs-G. 
d. dt. Dramas im 19. Jh. (Beil. z. 
Allg. Ztg 1901, Nr 91.) — 0. Gutsche, 
Kurzer Rückblick auf d. dt. Drama 
im 19. Jh. Schul-Progr. Breslau. 


Neueste Zeit seit 18135. *153 


Münzer, 6., Hnr. Marschner. (Be- 
rühmte Musiker; hrsg. v. H. Reimann. 
Bd. XII.) Berl., „Harmonie“. 90 S., 
Taf. 4 M. [3845 

Heuberger, R., Rich. Wagner in 
Wien. (Beil. z. Allg. Ztg. 1901, 
Nr. 118.) [3846 

Bär u. Ziller, J. W, Lyra, d. Komponist 
d. Liedes „Der Mai ist gekommen“, (Sep. 
a.: Mitt. d. Ver. f£. G. u. Ldkdo. su Osuabrück, 
Bd. 25.) Lpz., Breitkopf& H. 91 S. 1M. 50. [33 17 


1900. 55 S. A. Mager, Dt. Lyrik 
d.19. Jh. Schul-Progr. Wien. 1900 
82 S. [3835 
Geiger, L., Briefe v. Dorothea an 
A. W. Schlegel m. Antworten d. 
letzteren, 1818-35. (Geiger, Dichter 
u. Frauen. N. Sammlg. S. 126 
-69.) [3836 
Elster, E., Heine u. Christiani. 
Nebst 15 bisher ungedr. Briefen 
Heines u. e. Briefe Immermanns. 
(Dt. Rundschau 107, 265-87; 426- 
-58. 108, 127-44.) [3837 
Rahmer, S., Hnr. Heines Krankheit 

u. Leidens-G.; e. krit. Studie. Berl., 
imer. 81 S. 1 M. 20. [3838 
Gaedertz, K, Th., Aus Fritz 
euters jungen u. alt, Tagen (s. ’97, 
1817). 3. (Schluss-) Bd. 1900. XV), 
195 S. 3 M. [3839 
Hebbels, F., Briefe; unter Mit- 
wirkg. J. Lemmermayers v. R. 
erner hrsg. Nachlese in 2 

Bdn. Berl., Behr, 1900. xj, 438; 
401 S. 8 M. [3840 
Wartenegg, W. Ye» Erinnergn. an 
Frz. Grillparzer; Fragmente a. Tage- 
buchbl]. Wien, Konegen. 63 a 
1 M. 50. — Osw. Redlich, Grill- 
parzers Verhältnis z. Geschichte. 
Vortr. Wien, Gerold. 52 S. 70 Pf. 
— M. Necker, Desgl. (Beil. z. Allg. 
Ztg. 1901, Nr. 168.) [3841 


Possart, E. v., Die Separatvor- 
stellungen unter König Ludwig I. 
(Aus: Allg. Ztg.) Münch., Beck. 
65 S. 1 M. 20. [3848 


Schnorr +. Carolsfeld, F, Yes 
Aus Jul. Schnorrs Tagebüchern (8. 
1900, 1939). Forts. (Dresdner G.bil 
Bd. 2, Jg. 1900, S. 233.39. Bd 3, 
Jg. 1901, S. 9-16.) [3849 

Rosenberg, Á., Frdr Aug. v. 
Kaulbach. (Künst er-Monographien, 
hreg. v. H. Knackfuss. XLVII.) 
Bielef., Velhagen & Kl. 1900. 112 S. 
4 M. [3850 


Wittich, W., Dt. u. franz. Kultur 
im Elsass. Sep. a.: Illustr. elsäss. 
Rundschau. g. 2.) Strassb , Schlesier 
& Schw. 4°, 938, 5 M. [3851 

Portmann, A. Volksleben v.] 
Liebstadt im 19. Jh, Liebst.i. Sachs. 
Selbstverl. 96 S. 2 M. [3852 

Burschenschaft Germania zu Er- 
langen, 1849-99. Erlang., Mencke. 
1900. 521 S. 7 M. [3553 

Bredt, F. W, Das Corps Hansea 


Riemann, H., G. d. Musik seit 
Beethoven, 1800-1 900. Berl. u. Stuttg., 
Spemann. 816 S. 8 M. 20. [3842 

Roz.: Monatshfte. f. Musik-G. 33, 49-59. 

Thayer, Ldw. v. Beethovens Leben. 2. Aufl. 


v. Deiters, o Nr. 1952. Rez.: Rhein, G.bIl 
5, 314-17 Kaufmann. [3348 


Marx, A. B., Ldw. van Beethoven. 
(In 13 Lfgn.) 5. Auf v. G. Behnke. 
Lfg. 1-7. Berl., Janke. Bd. I, S. 1 
"385 u. Bd. I, 1-48. à 1 M [3844 


dt. Studenten; 12 Jahre akad. Kämpfe. 
3. Aufl. Lpz., Breitkopf & H. 1900. 
xjv, 301 S. 3 M. [3855 


*194 


Alphabetisches Register. 


Unberücksichtigt blieben die auf S. *26—29 und *105—110 aufgeführten Gesammelten Abhand- 


lungen und Zeitschriften, sowie anonyme Zeitachriftenaufsatze, 


Ablaing vanGiessenburg 
119 

Achelis 3230 

Acta judic. consistorii 
Pragensis 3081; Ord. 
Praedicatorum 3141 
Acten betr. Gelre en 
Zutphen 1067. 3080 
Adelmannv.Adelmanns- 
felden 422 

Adrian 101 

Ahn 1331 

Ahrens 87 

Akten z. Vor-G. d. 7- 
jJähr. Krieges 3568 

Aktstycker: 1813/14. 
1691 

Albers 3323 

Albert 1156. 1167. 1487. 
1756. 2504. 3173 

Alberti, v. 2057 

Albrecht 1298. 1324 

Aldinger 991 


Alexander I. (Kaiser) 
1677 

Alin 1729 

Alliger 610 

Altertümer (schweiz. 


Landesmuseum) 2586 
Althof 890. 987. 2893 
Altmann 1069. 1788 
Alvin 2077 
Ambrosius 2007 
Ammann 2613 
Amrhein 2391 
Analecta: Argentinensia 

1044. 3049; hymnica 


Rezensenten. 


223; reformatorica 
3266 

Andräas 2652 
Angermann 3819 
Ankert 637. 648 
Anthes #62. 873. 875. 
2871. 3826 

Anthony v. Siegenfeld, 
v. 82. 2053 

Antl 3112 

Apell, v. 2878 

Appuhn 536 

Arber 1742 

Arbusow 217. 2117 
Archieven d. rijksabdij 
Thorn 202 

Archiv d. Fam.v.Stackel- 
berg 2137 
Archivberichte a. Tirol 
2187 

Arduin 2976 

Arendt 866 

Arens 2234 

Arkel, van 234 

Arndt 3345 

Arneth, v. 3577. 3658 
Arnold, C. Fr. 1508 
Arnold, E. 559 
Arnold, R. F. 2033 
Arper 520 

Asbach 1787. 1937 
Asche 2628 

Asmus 626 

Auerbach 1979 
Ausfeld, E. 3028. 3460 
Aussig in Wort u. Bild 


250 


ferner die Namen der 


Babelon 2073 

Bach, J. 1635 

Bach, M. 81. 1175. 1182. 
2837. 3189 

Bacher, J. 2610 

Bachmann, A. 253. 960. 
978. 1106. 1927. 2269. 
2990. 3100 
Bachmann, L. 273 
Back 821 

Backschat 341 
Bacmeister 275. 1541 
Bächtold 3289 

Baege 603 

Baer, B. 148 

Baer, M. 207. 2426. 3343. 
3847 

Bahlmann 10 
Bahrfeld, E. 109. 2081. 
2093 

Bahrfeldt, M. 110 
Baier, R. 176. 2850. — 
3828 

Bailleu 153. 1670. 1677. 
3502. 3794 

Bainville 1839 

Baiter 1251 

Balck 3703 

Bálint 262 

Ballerstedt 2609 
Balzanı 179 

Bamberg, v. 8810 
Bannier 37 
Bardeleben, v. 2064 
Bardot 1509 

Barge 1103. 3222. 8236. 
Barkhausen 1682 


Bartels, A. 599. 2600. 
— 2554 

Bartels, M. 2639 
Barth, A. 2428 

Barth, L. 2381 
Bartsch, A. 2635 
Bartsch, E. T. H. 126 
Baschin 3 

Basse, v. 2469 
Bassermann-Jordan 860. 
1451 

Bassing 498 

Batka 3045 

Battaglia nei giudizi 942 
Bauch 528. 1154. 1426 
Bau- u.Kunstdenkmüäler: 
Braunschweig 237; 
Cassel 2249: Pommern 
240; Kgr. Sachsen 239. 
2252; Westfalen 236 
Baudi di Vesme 969 
Baudouin de Courtenay 
2899 

Baudrillart 3497 a. 3573 
Bauer 1242 

Baumont, H. 287 
Bauernhaus i. Dt. Reiche 
2644 

Baur, Jos. 1394 

Baur, Ldw. 2488 
Bausteine: z.elsass-lothr. 
G. 281; z. preuss. G. 
2820 

Bayerl 2614 
Bayot 172 
Bazing 190 
Beck, C. H. 1876 
Beck, H. 620 
Beck, L. 2375 
Beck, P. 1146. 
1798. 2570 
Beck, R. 1325 
Becker, H. 1339. 3392. 
— 2333 

Becker, W.M. 173. 976. 
993 

Beckmann 3079a 

Behncke, W. 3451 

Behnke, G. 3844 

Behnke, W. 3691 

Behr, v. 2250 

Behring 1373 

Beidtel 415 

Beintker 554. 2546. 3239 
Beissel, J. 2655 
Beissel, St. 1034. 1188. 
3199 

Beiträge z.: Geneal. d. 


1642. 


Alphabetisches Register. 


welf. Fürsten 2106; G. 
d. Krieges v. 1866 1846; 
neuest. Handelspolit. 
Dtlds. 3786; Volkskde 
603; dt.-böhm. Volks- 


kde 2613 

Beitrag z. Chron. d. 
Marktes Luttenberg 
249 

Bekker 321 

Below, v. 427. 2181. 


2363. 2386. 2429. 3817 
Bendix 3801 
Benedek 3731 
Benedetti 1959 
Benko, v. 1810 
Benoit 1685 
Benrath 3024 
Bentzinger 3120 
Berbig, F. 553 
Berbig, G. 3353 
Berendt 1934 
Berg, C. vom 293 
Berg, G. 1731. 2439 
Bergengrün 3792 
Berger 1612 
Bericht:  Reichslimes- 
kommission 8708; d. 
Komm. z. Erhaltg. d. 
Kunstdenkmäler i. Kgr. 
Sachsen 2252 
Berichte: Denkmalpflege 
in d. Rheinprov. etc. 
2247, römische 1317. 
3319 
Berlet 43 
Berlière 203. 1151. 1782. 
2492 
Berling 691 
Bernays 3433 
Bernbeck 273 
Berner 2159. 3479. 3499 
Bernhardi, v. 1816. 1929 
Bernhardt 3038 
Bernheim 343 
Bernicoli 983 
Bernoulli 1096 c. — 2956 
Bernt 1124. 3086. 3184 
Berthold 560 
Bertram 1036 
Besancon 3763 
Beschorner 1092 
Beschreibung d. Kgr. 
Württb. nach Ober- 
amtsbez. 276 
Besler 2029 
Besques 1686 
Bess 3152. 3259 


*155 


Besser, v. 3475 

Beste 515 

Betz 1563 

Beuchot 1781 

Beutel 1553 

Beyer, C. 2346 

Beyer, O. 1119 

Beyer, Th. 1546 

Beyerle 431. 449. 2434 

Bezzenberger 836. 896. 
899 

Bibl 1309. 3370 

Bibliographie: der 
schweiz. Ldkde. 7: d. 
dt. Zeitschriften - Litt. 
2. 1965 

Bibliotheca: geographi- 
ca 3; Erasmiana 1157; 
hagiograph. lat. 1986 

Bibliothek dt. G. 243. 
2255 

Bibra, v. 3065 

Bickell 2249 

Bieberstein, v. 1580 

Bielefeld 3795 

Bielik 2475 

Bienemann 1326 

Biermann 2373 

Bigge 1841 

Bigwood 423 

Bilfinger 2915 

Binhack 1783 

Binz, C. 1470. 2638 

Biographie: alle dt. 151. 
2145; nation. de Bel- 
gique 2147 

Bippen, v. 1046. 1456 

Birkenmayer 2201 

Bischoff, F. 3520 

Bischoff, J. 1095d 
Bismarck, H. H. V. v. 
129 

Bismarck, Herb. v. 1807 
Bismarck, O. v. 1806. 
1807. 3739 

Bitterauf 1603. 3582 

Blaess 3734 
Blanckmeister 2236 

Blasius 827 

Blau 400 

Blech 286 

Bliard 1506 

Bloch 1000. 2976. 3656 

Blöte 1024. 2170 

Blok 1405 

Blom, van 304 

Bloos 1075 

Blücher 1681 


*156 


Blum 299. 2322. 2565 
Blumauer 1586 

Blume 223 

Blumenthal, H. 3151 

Blumenthal, M. 1774. 
3671 

Blumstein 193. 2553 

Bluntschli 1804 

Bock 1184 

Bockenheimer 1159a 

Bode, G. 210 

Bode, W. 1653 

Bodemann 1975 

Bodewig 2855 

Bodmer 1556. 3608 
Böckh 3829 

Bödeker, H. 2338 

Büdeker, H. W. 1910 
Boeheim 467 

Böhm, B. 3484 

Böhm, J. 3813 

Böhme 1567 

Boehmer 1205 

Boehmer, F. 344. 2352 
Böhmer, J. F. 2997 

Böhrig 1942 

Bülke 1822 

Bölsterli 1251 

Bömer 1158 

Bönhoff 1125. 2120 

Boer, de 1404 

Boesch 599 

Bösken 513. 3692 

Bötticher, v. 1338. 2351 

Bogon 2239 

Boguslawski, v. 
3183 

Bohnenberger 58 

Bolte 1438. 2607. 3438 

Bondroit 2949 

Bonet-Maury 1260 

Bonk 352 

Bonnal 3749 

Bonnell 3502 

Boor, de 2133 

Boos 2624 

Borchling, C. 164. 1172 

Borel 27. 1998 

Boretius 3823 

Borgeaud 2521 

Borinski 3610 

Borkowski 3397 

Bormans 203a. 2213 

Born 311. 1694. 1719 

Borries, v. 1865 

Boschulte 1641 

Bossert 1343. 3452 

Bothe 1382 


1592. 


Alphabetisches Register. 


Bottini Massa 1084 
Bowmann 1708 

Box 2311 

Bové 1614 

Brackmann 2179 

Brändlin 101 

Brandenburg 1268. 3242. 
3280. 3309 

Brandenstein, v. 130 
Brandes 3834 

Brandi 180 
Brandileone 2899 
Brandstüter 1878 
Brandstetter 952. 1968. 
1998 

Branky 8600 

Brass 1652 

Brassinne 2497 
Braumüller 2469 
Braun, C. 2483 

Braun, G. 1909 
Braun, M. 405 

Braun, Th. 525 
Braunsberger 3321 
Bray , F. G. v. 1680. 3628 
Bray - Steinburg, O. v. 
1874 

Brecher 2013 

Bredius 1457 

Bredt, E. W. 1191 
Bredt, F. W. 3854 
Breidenbach 69 
Breitenbach 2291 
Bremen u. seine Bauten 
582 

Bremen, v. 1809. 3759 
Bremer 2173 
Brennecke 1111 
Brenner 3822 

Bresslau 76. 959. 2976. 
2977 

Bretholz 1120. 
2999. 3145. 3335 

Breukelman 3720 
Breysig 601. 2602. 
Brie 441a 

Briefe: a. d. Frühzeit d. 
dt. Philol. an Beneke 
38528: Wittelsbacher 
1323 

Briefe u. Aktenstücke z. 
G. Preussens 1676 
Briefwechsel: Christoph 
v. Württb. 3246; Cor- 
vinus 1212; Friedrich 
Wilh. III. etc. 1677; 
All v. Haller etc. 3608 
Brinkmann 869 


1966. 


Brockdorff, v. 1883 
Broeckaert 2329 
Broersma 3387 
Brom 3170 
Brosch 1349. 3378 
Brouwers 2214. 8000. 
3046 
Bruck 884 
Bruckner 2556 
Brück, H. 1902. 8805 
Brück, J. 452 
Brüning 1396.2320.3997 
Brunetière 1256 
Brunk 626. 2633 
Brunner, H. 1928. 2446. 
2954. — 1968 
Brunner, Hugo 2982. 
3467. 3534. 3072. 8693 
Brunner, J. 394. — 357% 
Brunner, K. 8. 157. 1480. 
— 2843 
Bruns 174. 1096 
Buchberger 259 
Buchenau, F. 40. 328 
Buchenau, H. 2079 
Buchholtz, A. 75. 141. 
385. #37 
Buchholz, R. 2848 
Buchkremer 2575 
Buchtela 838 
Buchwald 521. 
1374. 2514. 3101 
Budget delaguerre1895 
Bücher, K. 2362 | 
Bichi 1459 
Büchsenschütz 3273 
Bühler 1703 
Bühring 1026. 3417.8819 
Bülow, v. 554 
Bülow, H. v. 1956 
Bünker 356 
Bürck 1863 
Bürkel, v. 2055. 2078 
Bürkner 1916 
Büttner 3537 
Bugenhagen 2175 
Bugge 906 
Buitenrust Hettema 38 
Bulach, de 3564 
Bunge, v. 217 
Burckhardt, A. 3213 
Burckhardt, P. 3103 
Burckhardt-Biedermann 
857 
Burdach 1027 
Burger 2168 
Burschenschaft Germa- 
nia Erlang: 3563 


1213. 


Busch, J. 2000 
Busch, M. 1808 
Busch, W. 1851. 3751a 
Buschbell 1318 
Buschmann 447 
Buser 3683 
Busken Huet 2209 
Busl 486 

Buss 2616 

Busse 2848 
Bussemaker 1505 
Bustelli 3676 
Buttmann 3515 


Caemmerer, v. 1847 

Cagnat 2870 

Cahn 1410. 2094 

Calliano 806. 2645 

Callisen 1911 

Calvin 1202 

Camenisch 1085. 1484 

Canisius 3321 

Canto 3007 

Capetti 2899 

Capobianchi 93 
Cardinalv.Widdern1860 
Carducci 178 

Carlbom 1492. 3487 
Caro 1040 

Carolina 1420 
Cartellieri 2996 
Cartulaire: Dinant 2216; 
Orval 2215; St. Lam- 
bert de Liége 2213 
Casal 3314 

Caselius 1431 
Caselmann 1940 
Caspari 3272 

Castaldo 3244 

Cauchie 172 
Caudrillier 1701 
Celakovsky 2410. 3053 
Chalandon 71 
Chavagnac 1473 
Chélard 600 
Centenario: d. battaglia 
di Marengo 1712; di 
Paolo Diacono 2899. 
2926 

Chestret de Haneffe 107 
Chevalier 1964 

Christ 196. 444. 1110. 
2205. 2304. 2862. 2880 
Christen 1696 
Christoph v. Württbg. 
3246 

Chronica Hungarorum 
2164 


Alphabetisches Register. 


Chronik: Bernardiner- 
kloster zu Bromberg 
2176; Schulen zu Oels- 
nitz 549; d. Stadt Mühl- 
hausen i. Thür. 2174; 
Ofner 2164; d Stadt 
Zürich 170 

Chroniken 21638 
Chroust 66. 1276. 2036 
Chrzaszcz 348 

Chuquet 1734. 1757 
Chytil 1594 

Cipolla 2897. 2899 

Clason 1359 

Claussen 1431 

Clemen, O. 1140. 1204. 
1209. 1236. 1430. 1472. 
2504. 3223. 3248 
Clemen, P. 233. 296. 
2246 

Clemenz 555 

Cochlaeus 1203 

Codagnellus 2991 

Codex diplom.: Silesiae 
214; Lusat. super. 1070. 
2224; universit. Cracov. 
531 

Codex tradit. Westfal. 
205 

Cogho 1765 

Cohausen, v. 876 

Cohrs 1215. 1216. 3229 

Colenbrander 1404. 2424 

Collection: chroniques 
belges inéd. 2215; doce. 
inéd. relat. à l’hist. de 
la Belgique 3326 

Collmann 1915 

Comani 73 

Comeau, de 1666 

Comhaire 2868 


Concilium  Basiliense 
1128 

Conrad 216. 1163. 1872. 
2134 


Conrads 2842 

Conrady 870 
Consentius 1638 
Coquelle 1590. 3569 
Corpus: doce. inquisit. 
Neerland. 199; refor- 
matorum 1202 
Correspondance: Kau- 
nitz-Rietberg et Koch 
1577 

Cortebeeck 1760 
Corvinus 1212 
Coudenhove 3732 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 4. Bibliographie. 


*157 


Courtenay, de 2899 
Cradwick 2913 
Cramer, F. 2005 
Cramer, J. 2903 
Crecelius 59 
Cremann 501 
Cresson 3737 
Criste 1585. 3656. 3662. 
3773 
Crnologar 186. 380. 437 
Crole 389 
Crousse 3747 
Csallner 612 
Csuday 261 
Cugnac, De 1711 
Cumont 2868 
Curschmann 396 
Curti 3796 
Curtius 1926 
Cvrček 3288 
Czihak, v. 2589 
Czygan 1718 


Dändliker 2274 
Daenell 1097 

Dahm 2870 

Dahn 901. 2948 
Damköhler 854 
Dampierre 1674 
Daniel 3036 

Dannehl 1930 
Dannenberg 2071. 2075. 
2076 

Dany 3698 

Danzas 286 
Darmstaedter 3690 
Darpe 205. 206 
Darstellung d. Bau- u. 
Kunstdenkmäler d.Kgr. 
Sachsen 239 
Darstellungen a.d.bayer. 
Kriegs-G. 456 


Daudet 1701 


Davillé 3328 

Deahna 2118 

Dechend 2469 

Dechent 1900 

Deckert 3261. 3268 
Deecke 2850 

Dehio 574. 3039 
Deichmüller, J. V. 843. 
2846 

Deichmiiller, O. 2347 
Deininger 1177. 
Deiters 1477. — 1952. 
3843 

Delaporte 1818 
Delbrück 1841. 2886 


11 


*158 


Delescluse 2215. 3000. 
3046 

Deloche 92 

Demarteau 308. 2867 
Demelitsch, v. 1724 
Demme, G. 1678 
Demme, L. 2219 
Demuth 1929 

Denicke 1030 

Denis 1850 

Dentzer 989 

Depping 3678 

Deprez 220 
Derichsweiler 2309 
Dering 1546 

Derix 1188 

Des Marez 302 
Detmer 3232. 3271 

Dettling 1776 

Devens 606 
Devrient 
2809. 3211 
Dewischeit 3193 

Diaen hist. Soc. Jesu 
Cracov. 1314 
Diefenbach 1468 
Diehl, A. 3233 

Diehl, W. 511. 1289. 
1337. 1381. 1638. 3274. 
3346. 3385. 3469. 3632 
Diener 2136 

Dierauer 170 

Diesbach 3652 
Dieterich 958. 1056 
Dietlen 1285 

Dietrich 1379 

Dietsch 2508 

Dietterle 385 

Dietz 2390 

Dietze 3260 

Diezmann 1654 

Dilich 2581 

Dilthey 1790. 3604 

Distel 1453 

Dithmar 1366. 2626 
Ditscheid 3806 
Dittrich, G. 2502 
Dittrich, P. 346. 504 
Dobenecker 1978 
Dobschütz, v. 1130 
Documents: Mulhouse 
194; Namur 2216 
Dodgson 1192. 1193 
Doeberl 1495. 3188 
Doebner 3306. 3480. 
3700 

Döderlein 3710 
Döhmann 314. 3009 


851. 2347, 


Alphabetisches Register. 


Doering, L. 986 
Doering, O. 3441 
Doerr, v. 83. 117. 138. 
2113. 

Dohme 1803 

Dolenecz 260 

Domanig 3449 
Domarus, v. 2109 
Domaszewski, v. 850 
Domeier 3016 

Donner v. Richter 3446 
Doormann 2541 
Doorninck, v. 201. 1067. 
3080 

Doppler, A. 2186 
Doppler, P. 2212 
Dopsch 1047. 2419 
Dorfkirche etc. in 
Sachsen 643 
Doumergue 1255. 8265 
Douret 1974 
Douwes 1876 
Driseke 988 
Dragendorff 1115 
Drechsler 634. 
2630 

Dreselly 2611 
Dreves 223 
Drews 3599 
Dreytwein 3238 
Drosihn 1881 
Droysen 3362 
Ducéré 1737 
Ducrot 3733 
Dümmler 951. 
2980. 2916. 29:8 
Dürnwirth 3667 
Dürrwächter 924. 1561. 
Duhr 632. 1469. 1470. 
8407. 

Du Jardin 1186 
Dullinger 3772 
Dultzig 2452 

Du Moulin-Eckart 3630. 
37168 

Dungel 2182 

Du Prel 2305 
Durasewicz 1408 

Durm 2243 

Durrer 230. 2241 
Duvernoy 3575a. 3694 
Dvorak 2134. 2271. 3095 


2031. 


2929. 


Ebeling 1436 


Eberhard 2993 
Eberhötfer 3633 


Ebhardt 2580. 2581 
Eck 1917 

Eckardt 1369 

Eckel 932. 2936 
Eckermann 3615 
Eckert 1118. 1884 
Eckinger 882 

Eckstein 96 

Eckstortf 3653 
Edelmann 815. 2838. 
Eden 2256 

Egelhaaf 3361 

Eger 1241 

Egger 2646 

Eggers 425 

Egli 945. 1251. 1463. 
3171. 3263. 3266. 3457 
Ehrenberg, H. 1444 
Ehrenberg, R.2115.3411 
Ehrensberger 2423 
Ehrismann 1205 
Ehrler 358 

Ehses 1272. 1321. 3320 
Ehwald 3218 

Eichler 255 

Eick 1946 

Eickhoff, H. 316 
Eickhoff, P. 465 
Eigenbrodt 961. 3740 
Einert 1524 
Eisenmänger 2354 
Eitner 1460 

Elias 1597 
Elsass-Lothringen 32. 
2002 

Elster 3837 

Elze 3372 

Enders 1203 

Endl 2530. 8160. 3355. 
3562. 

Endres 1535. 3190. 3597 
Engel 1123. 2470 
Enikel 2995 


Entwickelung: evang. 
Landeskirche 1914; 
Post- u. Telegraphen- 
wesen 2396 


Erasmus 1157 
Erben 2464 
Erbfolgekrieg 1585 
Erckert 846 
Erdmann 3798 
Erdmannsdörfer 3641 
Erhard, A. 2287 
Erhard, O. 1286 
Erichsen 2340 


Eberlin v.Günzburg 1203 | Erichson 1214. 3274 


Eberstadt 436. 2442 


| Ermisch 12. 1114. 1931. 


1980. 2349. 3136. 3404. 
3827 
Ernst, V. 3246 
Ernst, W. 998 
Eschbach 1784 
Escher, A. 451a 
Escher, C. 3379 
Escher, H. 1251 
Escher, J. 188 
Ettlinger 558. 1970 
Eubel 2472 
Euling 1171 


Fabricius, E. 870a 

Fabricius, H. 1868. 1870 

Fabricius, W. 21. 2207 

Fabry 1730 

Fagniez 1383 

Fahrmbacher, v. 1693. 
1753 

Falck 862 

Falk 1163. 3172. 3177 

Falkenstjerne 3405 

Falter 1905 

Farner 1219 

Fasterding 607 

Fechner 366 

Fehling 3006 

Fehr 1893 

Fehrs 542 

Feilchenfeld 2414 

Feise 3134 

Fejerpataky, v. 2040 
Feldkamm 503 

Feldmann 3605 

Felten 1052 

Ferber 3664 

Fester 450. 2522 

Festschrift: Gutenberg 
1159; Lübeck. An- 
zeigen 2567 

Fiala 100. 2086 

Ficker 2037. 2953. 2997 
Finck 3119 

Fink 2872 

Finkam 2099 

Finke 1150 

Fircks, v. 2177 
Fischer, A. 1656 
Fischer, G. 184 
Fischer, H. 2025. 3608 
Fischer, H. R. 3814 
Fischer, J. 1363. 1583 
Fischer, L. H. 1898 
Fischer, O. 1898 
Fischer, X. 483 
Fischer-Benzon, v. 1977 
Fisher 2257 


Alphabetisches Register. 


Flajshans 3143 
Flament 202 

Flechsig 238 
Flemming 1427. 3424. 
3425 

Fleury 3637 

Flossmann 1554 
Flugschriften a. d. Ref.- 
Zeit 1203 

Fluri 1251. 3263. 3443 
Focke 462 

Fockema Andreae 445 
Förstemaan 62. 2032 
Förster 1558 

Foerster, E. 506 

Foerster, W. 1861 

Folmer 842 

Foltz, H. 3147 

Foltz, M. 428 

Fontes rer. Austr. 2182 

Forrer 817. 2855. 2878 

Forschungen z. Kunst-G. 
Böhmens 576. 2672; 
z. Verf.-G. d. Steier- 
mark 417. 2422 

Forst 948. 3489 

Fournier 3674 

Fraknöi 2164 

France, A. 1162 

Francev 1747 

Francke, K. 565 

Francke, O. 1823 
François, v. 34 

Franconia sacra 2294 
Frangipani 1321 

Frank 3309 
Frankenburger 3450 
Frankl-Grün 2411 

Fransecky, v. 1809 

Franzen 2413 
Fredericq 199 
Freieisen 1361 
Freisen, J. 516. 2463 
Frensdorff 318. 3037. 
3782 

Freybe, A. 469. 1173 

Freysoldt 3410 
Freytag 479. 1155 
Freytag-Loringhoven, v. 
1717. 1733 
Freytag-Roitz 1888 
Fricke 1340 
Friedensburg, F. 2102 
Friedensburg, W. 3214. 
3244 

Friederich 3672 
Friedjung 1739. 3731. 
3773 


*159 


Friedländer 2014 
Friedmann 406 
Friedrich, Grhz.v. Baden 
1811; Friedrich I., Kg. 
v. Preuss. 3479; Fried- 
rich d. Gr. 1576 
Friedrich, J. 1906. 1928. 
3803 
Friedrich Ludwig v. 
Meckl.-Schwerin 1683 
Friedrich Wilhelm II. 
1677 

Friese 3013 

Friesen, v. 1530. 3497 
Friis 1611 

Fris 172. 1100 

Fritsche 392 

Fritz 2575 

Frobenius 1858. 3755 

Fromm 2469 

Fruin 656. 1104. 1348. 
2424. 2566. 2662. 3115. 
3356. 3388 

Fuchs, E. 1791 

Fuchs, P. A. Fr. 2182 

Fudickar 1542 

Fürer 1608 

Füssli 3588 

Fulst 546 

Fumi 1229 

Funck, H. 3598 

Funck-Brentano 300 

Funk, C. A., 2369 


Gabl 3401 

Gachot 3652 
Gaedertz 3198. — 3839 
Gaehde 1990 
Gaillard, B. 2211 
Gaillard, J. 2077 
Gaisberg-Schöckingen,v. 
135 

Galiffe 1703 
Gallandt 1634 
Gander 832 

Gantier 2019a. 2909 
Ganz 3444 

Gardiner 1482 
Garofalo 839 

Garufi 68. 980 
Gasparolo 1713 
Gass 1147. 1288 
Gatti 2529 

Gaul 42 

Gautereau 3761 
Gebauer 1370. 3310 
Gebert 2089. 2092 
Gebhardt 1746 


11* 


*160 


Gedenkblätter d. k. u. 
k. Kriegsmarine 1899 
Gedichte d. Königs vom 
Odenwalde 3182 

Getfcken 904. 1890. 2455 

Geiger 1647. 1935. 1937. 
2557. 3611. 3647. 3712. 
3836 

Geiler, L. 2286 

Geiler v. Kaysersberg 
3147 

Geisberg 3201 
Geiselhart 1393 
Geisenhof 1211 

Geiser 3627 

Gemmingen, v. 3608 
Gemoll 168. 1068 

Genelin 3680 

Gengler 2431 

Gennrich 1912 

Gentz 1801 

Gény 1287 

Gerbet 61 

Gerbing 383 

Gerdes 2983 

Gerhard v. Minden 1170 
Gerichtsordnung KarlsV 
1420 

Gerlach 526 

Gerland 81. 2959 
Germann 3545. 3782 

Gernet, v. 2456 

Gerola 3061 

Gerstenbergk 3616 

Geschichte: südhannov. 
Burgen etc. 317; d. 
bayer. Heeres 2466; d. 
Mansfeld’schen Kupfer- 
schieferbergbaues 367; 
mecklenburg. 342; d. 
Stadt Wien 2263 

Geschichtsquellen: han- 
sische 162; d. Prov. 
Sachsen 166. 2158 
Gess 2525 

Geusau, v. 3675 

Geyer, Ch. 1627 

Geyer, M. 2630 

Geylnhusen, de 3053 

Gianonni 1994 
Gierlichs 618 

Giessenburg, van 119 

Gigout 1871 

Gilliodts van Severen 
3326 

Gindely 3357 

Girgensohn 8091 

Giry 925 


Alphabetisches Register. 


Gisevius 1667 

Glagau 1091 

Gloy 2407 

Gmür 2433 

Gneisenau 1679 
Gobelinus Person 8074 
Goeben 1816 

Gübl 2297. 2379 
Goedeke 563. 2555 
Goedel 3798 

Görres, F. 497 

Görres, J. 1795 
Goethe 1644 ff. 
Goethejahr 1652 
Goethe-Jahrbuch 1647 
Goetz, E. 3818 

Goetz, L. K., 3804 
Goetz, W. 1138. 1254, 
3228 

Götze 868. 2830. 2845. 
2869. 2898. — 3278 
Goftinet 2215. 2538 
Goldmann 2441 
Goldschmidt 1032. 3197 
Golz 2560 

Goovaerts 2211 

Gorrini 3121 

Gossart 3350 

Gothein 3817 

Gotthelf 3427 
Gottschall, v. 3833 
Grabowsky 825. 827 
Gradmann 232 
Graebert 3311 

Gräbner 129 

Gräf 1645 

Graetz 405 

Graeven 2591. 3204 
Graf 2342 
Grandidier 489 
Granier 1681. 
3644 

Gratzy 186. 437. 1613. 
1632. 1664. 1690. 1768. 
1773 

Grauert 2240 

Grautoff 1368 

Grave 310 

Greiner 1121. — 1546 
Gremitsch 1570 
Grempler 1035 

Greve 137 

Greving 1190. 3113 
Grienberger, v. 47a. 905 
Griessinger 971 
Grillnberger 1126 

Grillo 2080 

Grimm 49. 441. 2018 


1687. 


Grimme 3685 

Gritzner 122. 146. 2116. 

Grob 298. 963. 1759. 
2321 

Grössler 367. 2119. 2844. 
2963. 3030 

Grosjean 1736 
Grossmann 3499 
Grotefend 1269. 1358. 
1464. 1623. 1662 
Grothe 451 

Grouard 3760 

Gruber 537 

Grüber 1177 

Grünberg 355. 2366 
Grünhagen 1684. 1785. 
1926 

Grütter 2334. 2406. 
Grundmann 3202 
Grundriss der german. 
Philol. 2017 

Gruner, J. v. 3729 
Gruner, O. 643 

Grupp, G. 2299. 2405 
Grupp, R. 448 

Gubo 1619. 3559 
Gubser 267. 393 
Gudopp 1562 

(ümbel 3243. 3384 
Günther, O. 628. 1488. 
2440 

Günther, R. 1248. — 1709 
Gürich 3797 

Guerre de la succession 
d’Autriche 3576 

Güter-Chroniken 2177 

Guglia 1801. 3104. 3650 
Guilland 3815 

Guiraud 1041. 3047 

Gumplowicz 2973. 2974 
Gundlach 986. 999. 2952 
Gurlitt 239. 242. 643. 
1448 

Gusinde 627. 1029 
Gutenberg 1160a. 

Gutmann 817 

Gutsche 3835 


Haak 1183 

Haag, C. 2026 

Haag, F. 539 

Haag, V. 3601 

Haake 1475. 1507. 3481. 
83485 

Haan, v. 2111 

Haas 626. 638. 3470 

Haberlandt 602 

Habets 202. 2443. 3640 


Habich 2089 

Haderer 1781 

Häne 1074. 1085. 1090. 
3140 

Hänle 3505 

Hänselmann 649 

Hafner 3118 

Hagemann 2595 

Hagen 3033 

Hagenmeyer 974 

Hahn 118. — 291. 2316 

Hainhofer 3441 

Haitz 1063 

Halban 907 

Haller, A. 3627 

Haller, A. v. 3608 

Haller, B. 2281 

Haller, E. 2412 

Haller, E. A. 1409 

Haller, J. 508. 1128. 
2506. 3144 

Halling 1911 

Hamburg um d. Jahr- 
hundertwende 3718 

Hamel 934 

Hamm 2469 

Hampe, K. 3005 

Hampe, Th. 589. 3445 

Hanauer, A. 3129 

Hanauer, G. 985 


Handbuch, Genealog. 
bürgerl. Familien 
2105 

Hann 575 


Hanquet 2215. 2972 
Hansay 203. 2392 
Hansen, Geo. 3336 
Hansen, Gott O. 149. 
2139 
Hansen, J. 631. 2637 
Hansen, R. 11 
Hanser, v. 1814 
Hansing 1716 
Hansjakob 646 
Hanstein, v. 1936 
Happel 1345 
Harbauer 2904 
Harkensee 1763 
Harnack, A. 1248. 2549. 
3543 
Harnack, O. 1650. 3617. 
3835 
Harster 2461 
Hartmann, F. 453 
Hartmann, v. 3695 
Hartmann, A. S. 3558 
Hartmann, Jos. 1636 
Hartmann, Jul. 617.1797 


Alphabetisches Register. 


Hartmann, L. M. 2040. 
2899. 2900 
Hartmann, O. 1826 
Hartmann v. Aue 3032 
Hartung, H. 680 
Hartung, O. 326. 2629 
Hartwich 830 

Hartwig 1159. 1842 
Haseloff 1033 
Hasenclever 3282 
Hashagen 977 

Hasse 586 
Hassebrauck 1465 
Hassell, v. 1879. 3781 
Hauberg 95 

Hauck, A. 468. 944 
Hauck, K. 1315 
Haudeck 369. 611 
Hauffen 19 

Haug, F. 2864 

Haug, H. 426 

Haupt 1139. 1792 


Hauptmann 81. 160. 
2060 

Hauser 1231 
Hauviller 283. 1044. 
1483. 3049 


Haverkorn vanRijsewijk 
1559 
Hebbel 3840 
Heck 399. 941. 1010 
Heckscher 3696 
Hedemann, v. 1616 
Hedinger 893. 2837 
Heeger 115. 2424 
Heer 1280 
Hegel 1925. 2430. 2431 
Heidkämper 474 
Heierli 645. 2852. 2904 
Heigel 1707. 3648 
Heilborn 1794. 3713 
Heilmann 1512 
Heine, H. 3337 
Heine, K. 1058 
Heinemann, A. 545 
Heinemann, J. 1950 
Heinemann, O. 2175 
Heinemann, O. v. 165 
Heinrich I.(v.Dtld.) 2976 
Heinrich, C. 1639 
Heintz 114 
Heinzel 595 
Heitz 3200 
Helbig 3374 
Heldmann, A.2331.2510 
Heldmann, K. 432. 2436 
Helfert, v. 1706. 1830. 
3679 


161 


Hellmann 2259 

Helm 1169. 3621. 

Helten, v. 9048 

Hengst 2148 

Henkel 1366. 1943 

Henner 2242. 3067 

Henning, G. 1433 

Henning, R. 817. 2878 

Henriette v. Württb. 
3722 

Henry 2028 

Herglotz 258 

Hergt 2534 

Hermann 2312 

Herold 3224. 8226. 3382 

Herre 1071. 3093 

Herrmann 1289. 3090 

Hertel, G. 2010. 3116. 
3159. 3234 

Hertel, L. 330. 1045. 
2348 

Hertel, V. 519 

Hertzog 2398 

Herz 1777 

Herzberg-Fränkel 2054 

Herzig 3044 

Herzog 871 

Hess, Ign. 1088 

Hess, Joh. Jak. 3722 

Hess, P. D. 3722 

Hesse 360 

Hesselbacher 3598 

Hettema 38 

Hettner 870 a. 2245.2883 

Heubaum 1550. 1790 

Heuberger, R. 3846 

Heuberger, S. 2278 

Heuser 94. 2082 

Heusler 441. 2197 

Hey 1993 

Heyck 845. 975. 3498 

Heydeck 836. 921. 957 

Heyden 2543 

Heydenreich 929. 2550. 
3238 

Heyne 359. 639. 2643. 
3192 

Heyse 1948 

Hildebrand, H. 217 

Hildebrandt, A. M. 2064 

Hildenbrand, F. J. 1401 

Hille 209. 

Hilling 2498. 3029 

Hilty 1073 

Himmelheber 2300 

Hintner 1995 

Hintze 2417. 3616 

Hirn 3357 


"162 


His 2458 

Hittmair 19 

Hitzigrath 1767 

Hoch 3147 

Hock 568 

Hodgkin 902. 2899 
Höck 2513 

Hoefer, F. A. 20. 1993 

Höfer, H. 578 

Höfer, P. 2842 

Höfler 635 

Hölldorter 414 

Hölscher 2250 

Hoenig 3750 

Hocnsbroech, v. 3801 

Hörnes, J. 2485 

Hoernes, M. 806. 915 

Hössle, v. 372. 2380 

Hösslin, v. 3657 

Hoetzsch 1407 

Höveler 1271 

Hofkalender, Goth. ge- 
neal. 2103 

Hoffmann, A. 2387 

Hoffmann, Alfr. 1082 

Hoffmann, C. 491. — 
1629 

Hoffmann, E. 1299 

Hoffmann, H. v. 455 

Hotfmann, Karl 2029a 

Hoffmann, M. 38:9 

Hotfmann-Krayer 1991 

Hofmann, H. L. 2368 

Hofman, J. H. 3068 

Hofmann, R. 477 

Hofmeister 2526. 3180 

Hohbach 1417 

Hohn 472 

Holder 481 

Holder-Egger 962. 2991. 
2994 

Holl 1697 

Hollack 896 

Holländer 217 

Holle 2293 

Holm 2338 

Holstein 1203 
Holzammer 1903 
Holzhausen 1661. 1692. 
3717 

Homner 612 
Hoogeweg 3305 
Hopfen 1344 
Hoppeler 1089. 
1425 
Hora-Siccama 3508 
Horchler 94 
Horüitka 1636 


1251. 


Alphabetisches Register. 


Hordijk 1017 

Horedt 2640 

Horn 2527 

Horner 1941 

Horst, v. d. 125 
Horwitz 1771 

Houben 1940 
Houssaye 1743 
Houwink 305 

Hove, van 3418 
Hovm 1684 

Hoynck 3660 
Hrabanus Maurus 2944 
Huber, A. 2419 
Huber, E. 91 

Huber, N. 1989 
Huber, S. 577 
Hubert, E. 1600. 3593 
Hubert, F. 3231 

Hude 3405 

Hübbe 2341 

Hübler, P. 1630 
Hübner 441. 3831 
Hüffer 1671 

Hürbin 2275 

Hiser 619 

Hüttner 3056. 3066. 3313 
Hutischmid 2096. 3359 
Hugard 3506 
Hugin-Munin 2335 
Humann 1037 
Hummel, v. 1622 
Hund 234. 2307 
Hunziker 2616. 2648 
Hupp 2066 

Hurm 1456 

Huybrigts 2885 

Hybl 2967 

Huyskens 3249. 3408 


Idiotikon 57. 2024 
Iken 397 

Ilgen 312 

Ilwof 507. 3735. 3773 
Immerwahr 442 
Immich 1485 

Inama 884 

Incze 1829 

Ingold 489. 1536. 3530 
Inventaire: archéol. de 
Gand 235. 2248; des 
mémoriaux du Grand 
Conseil de Malines 2211 
Inventaires des archives 
de la Belg. 2211 
Inventare d badisch. Ge- 
nerallandesarch. 2199 
Issel 646 


Jackson 3264 

Jacob 3368 

Jacobi 876 

Jacobs, E. 1155. 2627. 
3463 

Jacobs, P. 3207. 3324. 
3403 

Jacubenz 1522 

Jäckel 3422 

Jüger 2482 

Jähns 3523 

Jager, de 3130 

Jahnel 136. 1246. 1328. 
1423. 1591 
Jahresbericht: Denk- 
mäler in Pommern 2253 
Jaksch, v. 1966. 2107. 
2112. 2185. 3161. 3503 
Jansen, G 3736 
Jansen, M. 3074 
Janssen, J. 3454 
Jantzen, H. 2989 
Jastrow 3003 

Jaunez 3788 

Jecht 1070. 1981 
Jecklin 1281 
Jellinghaus 39. 325.3052 
Jenner 3744 

Jenny, E. 1651 

Jenny, S. 881 

Jentsch 832. 1557. 

Jerin-Gesees, v. 3354 
Jérome 493 

Jiriczek 889 

Jörgensen, A. D. 1844 

Jörgensen, G. 1247 

John, A. 634 

John, E. 891. 968 

Joppi 2230 

Jordan, G. 603 
Jordan, R. 547. 2174 
Jordan-Rozwadowski, v. 
2402 

Jost 2480 

Jostes 2045. 3793 

Jühling 636 

Jürgens 175. 1910. 2334 
Jundt 2958 

Jung 2003. 2593. 3726 

Jungnitz 1371 

Jungstedt 1856 

Junk 2182 

Justi, F. 2650 

Justi, L. 3203 


Kade 3453 
Kadner 1324 
Kaindl 169. 2165. 


Kaisenberg 1722. 3738 
Kaiser 9. 1127. 1156. 
3053. 3094 

Kalina 3088 

Kalkoff 1226 
Kamenitek 1413 
Kampschulte 1254 
Kanitz-Podangen 2361 
Kannengieser 3802 
Kant 1789. 3709 
Kapff 2837. 2876 

Karl Friedrich v. Baden 
3641 

Karlowicz 605 

Kartels 3205 

Kaser 3131 

Katalog: d Biblioth. ete. 
d. süächs. Generalstabes 
4; d. Münzensammig. 
etc. d.Hauptmünzamtes 
Wien 2085 

Kauffmann, F. 906. 2903 

Kaufmann, G. 1926. 2418 

Kaufmann, J. 1625 

Kaunitz-Rietberg 1577 

Kausch 404 

Kawerau 1205. 
3262 

Kayser, K. 1295 
Kayser, R. 1539. 3391 

Kehr, K. A. 2042 
Kehr, P. 72. 212. 221. 
965. 1015. 2040. 2228 
Kehrbach 18. 528. 1633. 
1988 
Keibel 1588 
Keidel 3298 
Kejssler 996 

Kekule v. 
2108 

Keller, A. v. 2025 
Keller, B. 476 

Keller, K. 1973 

Keller, L. 1301 1552 

Kelleter 2966 

Kelterborn 1452 

Kempf 2001. — 3031 

Kenner 856. 2860 

Kercher 1605 

Kerker 2515 

Kern 3279 

Kernkamp 3821 
Kerschbaumer 3642 
Kervyn de Lettenhove 
3820 

Kessler 2326 

Kettner 8076 

Keuffer 160. 2155 


3253. 


Stradonitz 


Alpbabetisches Register. 


Keune 859. 2246. 2910 
Keussen 3107 
Keutgen 2181 

Khull 183. 1095. 3422 
Kienast 1848. 3774 
Kiessling 910 

Kilian 3619 

Kimpel 1919 

Kindler 340 

Kiener 2951 

Kirchengalerie, Neue 
sächsische 521. 2514 
Kirchhoff 2642 
Kirsch 1207. 1332 
Kisch 2923 

Klaar 3037 

Klaeber 1697. 3661 
Klein 3542 
Klein-Hattingen 1938 
Kleiner 1066 
Kleinermanns 3023 
Kleinschmidt 270. 1751. 
1800 

Kleinwächter 2254 
Klel&e 994. 3129 
Klenz 2021 

Klesl 1309 

Klicman 1136.3026.8142 
Klimburg, v. 538 
Kloeppel 1889 

Kluge, E. 830 

Kluge, F. 2022. 3215 
Knaab 3472 

Knapp, Ch. 27. 1998 
Knapp, Th. 421 
Knebel 585 

Knetsch 125 

Knieb 1296 

Kniep 403 

Knigge 2070 

Kniotek 357 
Knitterscheid 2310 
Knod 529. 2519 
Knodt 947 

Knoepfler 2944 
Knoke, F. 867. 887. 2891 
Knoke, K. 3346 
Knoll 3771 

Knoop 626 

Knothe 1072 

Knott 1330. 3063 
Knuttel 1511. 3483 
Koch 1897 

Koch, D. 3299 

Koch, G. 2367 

Koch, I. de 1577 
Koch, M. 1643 

Koch, R. 524 


*163 


Koch, W. 900 
Köberlin 89 

Köcher 2235. 3509 
Koegel 2556 

Koehl 820. 2840 
Koehler, K. 834 
Köhler, W. 1129. 1259. 
3252. 3255. 3256. 3468 
Koehne 192 

Kölbing 3537 

Köllner 3701 

Koenen 930. 2841 
König, B. E. 389 
König, D. 3515 
Könnecke 3344 

Köpl 2159 

Koepp 877. 2892 
Körber 2866 

Köster 3237 

Köstlin 3258 

Kötz 3396 

Kötzschke 424 

Kofler 819. 2840 
Kohaut 2861 

Kohfeldt 566.1435.3173. 
3547 

Kohl, D. 3127 

Kohl, F. F. 609 
Kohler 1420 

Kolb 509. 1248. 1377. 
1541. 3527. 3528 
Kolde 1208. 3297 
Kollmann 2089. — 3378 
Koolemans Beijnen 1702 
Kopka v. Lossow 2469 

Kopp 1566. 3435 

Koppers 2890 

Koppmann 1403 

Korrespondenz: Friedr. 
d.Gr.1576; Karl Friedr. 
v. Baden 3641; Moritz 
v. Sachsen 3242; Strass- 
burg 1230 

Kortüm 644 

Korytko, v. 3655 

Koser 1589. 3499. 3574 

Kossinna 824 

Kosters 2401 

Kouba 3329 

Kracauer 3689 

Krackowizer 2262 
Krämer 1993 

Krafft 2469 

Krattt, K. 2511 
Krallinger 3541 
Kramer 3629 

Krane, v. 2065 

Kranz 2438. 3592 


*164 


Kratochvil 3352 
Krauel 1569. 1580. 3585 
Kraus, C. 1020 

Kraus, F. X. 572. 1924. 
2243. 3054. 

Kraus, J. 78. 189. 1415. 
2206 

Krause, G. 2030 
Krause, K. G. C. 361 
Krause, O. 1116 
Krauske 3499 

Krauss, J. 3787 
Krauss, R. 567. 3818 
Kraussold 1050 

Krebs 1329 a. 1388. 3332 
Kreiten 1944 

Krejtik 1432 
Kretschmayr 2184 
Kretzschmar 3389 
Krey 60 

Kreyssig 2544 

Kriege Friedrichs d. Gr. 
3575 

Kröger 1549 

Kroener 2416 

Krönig 1179 

Krotta 3075 

Krohn 3595. 3626. 3638. 
3687. 3704 
Krollmann 2581 

Krone 1811 

Krones, v.247.1107.3077 
Kropatscheck 1262 
Krose 3800 

Krüger, E. 2106 a 
Krüger, F. A. 87 
Krüger, G. 133 
Krusch 1338. 2919 
Kruse 930a 

Kruske 3270 

Kube 99 

Kubitschek 2861 

Küch 2061 

Kücheln 2280 

Küchler 197. 3502 
Kügelgen 3257 
Kühnau 633. 2635 
Kihnhold 2221 
Kühnlein 1946 
Kühtmann 446 
Küntzel 3568 

Küsel 1744 

Küstner 2313. 3416 
Kuhl 3139 

Kuhlenbeck 3739 
Kuhlmann 2940. 3554 
Kuhn, v. 3730 

Kuhn, F. 124) 


Alphabetisches Register. 


Kuiper 473 

Kulischer 3x6 

Kull 2089. 2090 
Kunstdenkmäler(-male): 
Baden 2243; Bayern 
231 ; Böhmen 229; Els.- 
Lothr. 2244: Hannov. 
2250; Rheinprov. 233. 


2246; Schweiz 230. 
2241; Württb. 232 
Kunz 1867 


Kunze 208. 1116 
Kupelwieser 1266 
Kupke 1720. 3244. 3245 
Kurth 203a. 936. 2923 
Kurz, A. 470. 2474 
Kurz, F. 390 

Kurze 422 

Kurzwelly 643 
Kussmaul 3719 
Kutschmann 2584 
Kuttler 2836 

Kux 1527 

Kvacala 1548. 8512 


Laban 1990 

Lachmann 2838 

Lachmanski 569 

Lacroix 3754 

Ladendorf 3183 

Lämmerhirt 520 

Längle 1618 

La Garde-Chambonas 
3637 

Lagemans 3720 

Lager 494. 3096 

La Gorce, de 3751 

La Grange, de 3109 

Lahaye 2216 

Lahmer 2270 

Lalance 285 

La Mara 1953 

La Mazelière, de 1961 

Lameere 2325 

Lampel 992. 1994. 2047. 
2265. 2971 

Lamprecht 167. 2364 

Landmann, F.1150.3166 

Landmann, K. v. 1499 

Landsberg, E. 561 

Landsberg, F. A. 1477 

Landsberger 3702 

Landtagsverhandlun- 
gen, Böhm. 2190 

Lang, A. 1249 

Lang, R. 1749 

Lange, E. 2238 

Langer, E. 2191 


Langer, J. 2551 
Langhans 1833 
Langlois 1963 

Lanz 2229 

Larisch, v. 3729 
Lasser 3629 

Lasson 2517 

Lasteyrie, de 1 

Lau 2437 

Laube 3771 
Laubert 1574. 1596. 3534 
Lauchert 1626 
Lauenstein 640 

Lauer 928. 933.967. 2980 
Lauffer 1098. 2648 
Laugel 647 

Laurent 2575 

Lauter, A. 3807 
Lauter, Th. 2481. 3146 
Laux 1122 

Lauxmann 1615 
Lazarini, v. 3208 
Lebeis 1961 

Lecestre 1478 

Lechner 2192. 3092 
Lecuyer 1738 

Lefaivre 3496 

Le Faure 3754 

Lefort 116. 301 

Leger 914 

Legowski 835 
Lehautcourt 1854. 1864. 
3753 

Lehmann 113a. 1609 
Lehmann, A. 584 
Lehmann, H. 590. 2587 
Lehmann. K. 3011 
Lehmann, M. 1775. 
Lehmann, O. 1565 
Lehmann, W. E. 2343 
Lehmann-Nitsche 2918 
Lehner 97. 822. 865. 
920. 2881. 2892 

Lehrs 1196 
Leineweber 1479 
Leisching 1446. 2597 
Leithüuser 2006 
Leitzmann 1169. 1170. 
2962. 3623 

Le Mang 1222 

Lemcke 240 
Lemmermann 3342 
Lemmermayer 3840 
Lengefeld, v. 3604 
Lengnich 2440 
Lentner 3612 

Lenz 1820 

Leo 1004 


Leonardon 1853 

Leonhard 2872 
Lequarre 2451 
Leszcynski, v. 1592 
Letters etc. relat. to the 
first Dutch war 1482 

Lettow-Vorbeck, e 1847. 
3746 

Leupold 1673 

Levec 250 

Levin 3494 

Levinson 1327 

Levy 2204 

Levy, A. 410 

Levy, J. 226 

Lewin 2415 

Lex 1675 

Lex Salica 904 

Leyen, v. der 1022 

Lichtenberg 3623 

Liebe 211.454.608.1200. 
1311. 2408. 2432 

Liebenau, v. 98. 101. 
171. 481. 902a. 1054. 
1061. 1145. 1357. 1449. 
1471. 2563. 3106 
Liebisch 1077 

Lieboldt 1502. 1544 
Lieder etc. der Geissler 
1198 

Liermann 3426 

Limburg, van 1824 

Limburg-Stirum, de 103 

Limes:  obergerman.- 
raetisch. 870. 2870; 
roem. in Oesterr. 873. 
2873 

Lindenberg 1803 

Lindenschmit 2829 

Lindmeyer 54 
Lindner, P. 487. 2487 

Lindner, Th. 413. 2388 
Lindsay 1239 

Lingg 615 

Linke 1778 

Linneborn, J. 1151. 3167 
Linsenmayer 2505 
Lippert, F. 1307. 3380. 
Lippert, J. 2403 
Lippert, W. 336. 1571. 
1598. 3065 
Lippiflorium 987 

Liszt 1953. 1954 
Lochner, v. 816 
Lockner 2083. 2091 
Lods 1780. 3706 

Loe, de 3020 

Löbe, E. 120 


Alphabetisches Register. 


Löbe, H. 439 

Löbe, J. 1764 

Loebell 124 

Loebl 1354 
Löffelholz-Colberg,v. 147 
Loersch 198 

Loesche 1986 

Löw 3043 

Loewe, R. 2857. 2898 
Loewe, V. 1402. 1523. — 
3513 

Löwis of Menar, v. 2068 
Lohmeyer, E. 1972 
Lohmeyer, K. 70. 2357. 
3193 

Longnon 2922 

Loose 2462. 2558 
Looser 3519 

Looshorn 271.2292.3293 
Lorentz 1652 
Lorentzen 35 

Lorenz, G. 41. 2011 
Lorenz, H. 3511 
Lorenz, O. 112 
Lorenzen 1977 

Lorenzi 1504 

Loritz 3663 

Lory 614. 1375. 1520. 
1540. 2397. 2460. 2619 
Losch 2914 

Loserth 1276.1310.1319. 
1325. 1360. 1362. 3285. 
3314. 3371 

Lossen 1351 

Lossow, v. 2469 
Lothar 1957 

Ludorff 236 

Ludwig, F. 1007 
Ludwig, Th. 3639 
Lühmann 827 

Lühr 3393. 3549 
Lüpkes 2604 
Lütkemann 1378. 2512 
Luise (Königin) 1677 
Lumtzer 56 

Luschin v. Ebengreuth 
2046 

Luther, J. 1161. 1245 
Luther, Mart. 3215 ff. 
Lutsch 1786 
Luttenberg 249 


Macceo 1292. 3304 
Machule 1021 
Mack 1762 
Maczkowski 1493 
Maennel 1920 
Mänss 2395 


*165 


Maercker 2358 
Maere d’Aertrycke 3069 
Mager 3835 
Makowsky 809 
Maltzan, v. 3620 
Mandonnet 1135. 1142 
Mandrot, de 1064 
Mangold, F. 571 
Mangold, W. 3571 
Manitius 2947 
Manstein, E. v. 2129 
Manstein, H. 1766 
Manteuffel, v. 1805. 3728 
Mantuani 956 
Marck, v. der 1896 
Marcks 244. 3765 
Mares 2167. 3075 
Marian 1328. 2378 
Marignan 936 
Marina 855 
Marki 902. 2899 
Marneffe, de 2217 
Marquet de Vasselot 
2589 - 
Marriage 2559. 2616 
Marschall v. Bieberstein 
1580 
Marseille 3567 
Martens, G. F. de 2180 
Martens, J. 1081 
Martens, W. 935 
Martin 1400 
Martin, E. 1023 
Martinelli, di 1761 
Marx 2884 
Marx, A. B. 3844 
Maschke 1498 
Matejka 229 
Materialien etc. z. 
Wirtsch.-G. v. Ost- u. 
Westpreuss. 354 
Matrikel 2526 
Matthias 908 
Matthias, Th. 1790 
Matthieu 108 
Matthis 3686 
Maximilian I. 3208 
May 568 
Mayendorff, v. 3724 
Mayer, Ant. 2476 
Mayer, Ernst 412. 436 
Mayer, F. M. 246. 2260 
Mayer, Herm. 3538 
Mayer, Joh. Geo. 481. 
1907 
Mayer, Jul. 2168 
Mayer, Manfr. 
3008 


2592. 


*166 


Mayer, Otto 1248. 2537. 
3169 

Mayer, W. 3596 
Mayer, Alb. 2835 
Mayr, M. 1727. 2267. 
3185. 3208 

Mazzatinti 219. 984. 
1039 

Meckel 3191 

Medaillen u. Münzen: 
Wittelsbach 2088 
Meder 583. 2582 
Medicus 2205 

Medin 1065 

Mehlis 818. 847. 861. 
874. 2839. 2879. 2925. 
2932 

Meiche 44. 1095 
Meier, E. v. 2427 
Meier, Gabr. 3431 
Meier, H. 3764 

Meier, John 2616 
Meier, P. J. 237 
Meier, S. 613. 2616. — 
2875 

Meinardus 1225 
Meinecke 1745 
Meininghaus 145 
Meisner, H. 1161 
Meissner, R. 1006 
Meister 79. 1155. 1352. 
1533. 2171. 3157. 3533 
Meitzen 371 
Melanchthon 
3219f. 
Melich 56 
Mell 25 
Mellentihn 3474 
Meltzer 3103 
Memminger 401 
Menadier 2074. 2100 
Mencik 1534. 3316. 3500 
Menge 1726 
Mengersen, v. 2130 
Menkel 966 

Mentz 1518. 1630 
Merk 1316 

Merlo 1165 

Mertens 543 

Mertz, G. 3420 

Merz, W. 187. 2641. 
3725 

Merzbacher 2089. 3449 
Merx 3414 

Mestorf 829 

Mettig 434 

Mettler 2876 

Metzel 1528 


1207f. 


Alphabetisches Register. 


Metzner 3341 

Meydenbauer 1624 

Meyer, Alex. 1842. 3769 

Meyer, Arn. Osk. 1270 

Meyer, Chr. 1055. 1109. 
1275. 1234. 1399. 1421. 
1490a. 1513.1606.1699. 
1752. 2661 

Mever, E. H. 630. 1960. 
2601 

Meyer, Hans 597 


Meyer, Herm. 1294. 
3168 
Meyer, Herm. Wilh. 
1008 


Meyer, John 2962 

Meyer, M. 3808 

Meyer, P. 1652 

Meyer, R. M. 1028. 3613 
Meyer, Walter 14 

Meyer v. Knonau 266. 972 
Meyermann 87 
Mevsenburg-Lauenau, v. 
1877 

Miaskowski, v. 1157 
Michael, E. 3001. 3149 
Michael, O. 3156 
Michaelis 2581 
Michaelson 1450 
Michel 2315 

Michels 3436 
Michelsen 518. 1911 
Milchsack 1163 

Miller 1918 

Minkus 2661 

Minor 3614 

Mirot 1133 
Mitteilungen üb. Röm. 
Funde in Heddernheim 
864 

Mitzschke 213 

Mix 3219 

Möckel 2542 

Möller, v. 943. 2448 
Moewes 2469 
Molhuysen 1104 

Mollwo, C. 1095b 

Mollwo, L. 1602 
Moltke, H. v. 1894 
Moltke, S. 2445 
Monarchie, Oest.-ung. 
248. 2261 

Monchamp 3019 
Mondelli 1866 

Mone 2058 

Monhof 1799 
Monographien z. dt. 
Kultur-G. 599. 2600 


Montaudon 1817 


Montecuccoli, v. 1313. 


1474. 3318. 3340. 3461. 

3471. 3477. 3182. 3560 
Montelius 803. 895 
Monumenta: Germ. hist. 

2149; ord. fratr. Prae- 


dicat. 3141; Germ. 
paedag. 535. 2528; 
palaeogr. 66. 2036; 


Rom. episcop. Vesprim. 
2193 

Morath 1417 

Morawski 531 

Morf 28 

Moriggl 1705 

Moritz v. Sachsen 3242 
Moritz, H. 2356 
Morpurgo 1065 
Morris 1741 
Moser 1855 
Motloch 3400 
Much 892—895. 
2858 
Mühlbacher 926. 2950 
Mühlbrecht 1984 
Mühlmann 3421 
Mülbe, v der 2169 
Mülhaupt 906 
Müllenhoff 2377. 2906 
Müller 1657 

Müller, Ant. 1395 
Müller, C. 1143. 2632 
Müller, Emil 3633 
Müller, Ernst 1659 
Müller, Frdr. 1887 
Müller, Geo. 550 
Müller, H.v. 1859. 3756 
Müller, Hnr. 264. 1476 
Müller, Johs. 1355 
Müller, K. 289 

Müller, L. 408 

Müller, Leonh. 1891 
Müller, Max 48 
Müller, Mich. 2294 
Müller, Nikol. 3220 
Müller, Rich. 1994 
Müller, S. 801 

Müller, Willibald 2552 
Müller-Bohn 1838 
Müller-Köder 855 
Müllner 368. 1531. 1995. 
2369. 2376. 2831. 2874 
Mülverstedt, v. 88. 121. 
464 

München, D. C. 299. 
2322 

Münz 1791 


912. 


Í- ` ve, et. e 


Münz- u. Medaillen- 
Kabinet 2070 

Münzer 3845 

Müslin, D. 3627 

Mulhouse 194 


Muller, P. L. 3351. 
3-21 

Muller, S. 307. 2906. 
3115 

Muratori 178. 2178 
Mury 3439 


Musoni 888. 2899 
Muth, K. 1546 
Muth, R. v. 2902 
Muther 2518 
Muyden, van 2276 


Naegele 485. 2487 
Nagel 2594 

Nagl 566 

Napoleon 3639. 3645 
Nath 1923 

Nathan 1700 

Naue 815 

Naumann 2012 
Navez 1740. 3677 
Nebe 1650 
Nebelsieck 3238 
Necker 3841 
Neckermann 3123 
Necrologium d. Klosters 
Clarenthal 2233 
Neder 438 

Neff 3179 

Nelle 1376 
Nerlinger 1462 

- Nestle 2072. 3078 

Netoliczka 3269 

Neu 1346. 2507 

Neubauer 510. 
2034 

Neuburg 2370 
Neudegger 189 

Neumann, K. 1305 
Neumann, W. 588 
Neuwirth 1962. 2569 
Neväril 2960 
Niemeier 1049 
Niemöller 241 

Niese 1011 

Niessen, H. 2623 
Niessen, P. van 2016. 
3284 

Nippold, F. 3767. 3799 
Nippold, W. K. A. 3491 
Nirrnheim 1976 
Noelting 636 

Nopp 3524 


1113. 


Alphabetisches Register. 


Norbert 1537 

Norden 890 

Nordhoff 2578 

Noss 2084 

Nowak 438 

Nowotny 2861 

Nuccio 2458 

Nübling 381 

Nüesch 811 
Nürnberger 1578 
Nüssle 1510. 2048. 3531 
Nuntiaturberichte 1321. 
3245 


Oberziner 2889 
Oblinger 2198 

Obser 1668. 3430. 3641. 
3689. 3817 

Och 2089 

Ockel 1546 
Oechelhäuser, v. 2243 
Oechsler 3625 
Oechsli 1347. 3631 
Öhquist 3615 
Oertzen 111. 2101 
Oeser 2571 

Oesterlen 603 
Oettingen, v. 3552 
Oggier 1760 
Ohlenschlager 812 
Oidtmann 590 
Ollivier 1834 

Olmer 1501. 3493 
Olrik 2986 

Omont 918a 

Oncken 1273. 3780 
Oorkondenboek v. Gro- 
ningen 200 

Oppell, v. 2132 
Oppermann 2172 


Orlow 3654 

Orts- Verzeichnis von 
Württb. 30 

Osten, v. d 319 
Osten-Sacken, e der 


3668 

Ostermeyer 1743 
Ottenthal, v. 2187. 2975 
Otto, E. 1406. 1424. 2450. 
3458. 3459 

Otto, F. 1422. 2004. 
2233 

Otto, H. 1042. 3048 
Ottweiler, v. 3635 
Overloop, van 841 
Overmann 3132 

Ow, v. 3526 
Oxenstierna 1329. 3331 


*167 


Pässler 333 

Paetzold 1218 
Pagenstert 3589 

Pais 2887 

Palacky 252 

Panzer 2595 

Paoli 70 

Parisius 1843 

Parisot 2934 
Parlaments-Album 3726 
Partsch 13. 3830 
Pastor 1138. 3292. 3303. 
3454 

Paudler 392. 610. 1591. 
1827 

Pauker 3196 

Paul 2017. 2894. 3032 
Pauler 2166 

Pauls 2355. 2564. 3164 
Paulus, E. 232 
Paulus, N. 1141. 1147. 
1252. 1263. 1532. 3148. 
3155. 3253. 3308 
Pazaurek 3553 
Pelet-Narbonne, v. 3757 
Pellegrini 2969 

Penka 802 

Pennrich 2134. 3095 
Perlbach 215. 3337 
Perrin 3277 

Person, Gobel. 3074 
Peter v. Oldenb. 3780 
Peter, A 1728 
Petersdorff, v. 
1835. 3855 
Petrenz 2383 
Pettenegg, v. 3721 
Petter 2851 

Petzel 1735 
Petzold 1992 
Peyer im Hof 3776 
Pezolt 2124 
Pfaff 923. 3832 
Pfalz 3665 
Pfanneberg 2099 
Pfannenschmid 
3602 

Pfau 622. 2856. 3522 

Pfeil 1678 

Pfister, A. 3673 

Pfister, Ch. 3486 

Pfitzner 2848 

Pfleger 2491 

Ptiugk-Harttung,v. 1053. 
3050. 3060 

Pfülf 3801 

Pfulb 2308 

Philalethes 3261 


1825. 


1198. 


*168 


Philippi 3447. 3743 
Philippson 1836. 3661. 
3766 

Philippus 
1104 
Pick, A. 1679 

Pick, R. 618. 2399 

Pietsch 3699 

Pietzner 255 

Piger 2610 

Pijnacker Hordijk 3017 
Pilet 3791 

Pingaud 1821 

Piot 849 

Piper 2964 

Pirenne 302. 802 a. 2987. 
3070 

Pistor 8428 

Piton 3735 

Pittaluga 1718 
Planitz, G. 8456 

Planitz, Hans v. d. 1227 

Platen, v. 833 

Platzer, v. 2266 

Plehn 349. 554 
Pleitner 3779 

Plesser 2476 

Plitt 1208 

Plüss 2126 

Pniower 1557 
Podlaha 3525 

Podlech 2501 

Poelchau 15 

Polaczek 228 

Pollaci Nuccio 245a 
Pometti 1503. 3495 
Popp 879 

Pór 3195 

Porges 1585 

Portmann 3852 
Poschinger, H. v. 1805. 
3634. 3728. 3729. 3745 
Poschinger, M. 1837 
Possart, v. 3848 
Postina 1228. 3303 
Potier 467 

Potter, de 2329 
Poupardin 918. 2041. 
2930 

Preen, v. 805 

Prelle de la Nieppe, de 
2649 

Prem 1648 
Premerstein, v. 878 
Drescher 2x70 

Preser 1607 

Preuss 1521 
Priebatsch 2043 


de Leyden 


Alphabetisches Register. 


Priesack 1237 

Primbs 2049 

Prinet 2033 

Prinzinger 1996 
Privatbriefe d. M. 3206 
Proelss 594 

Prümers 3558 

Prutz 337. 534. 15°4 
Pachmadt 3002 
Publikationen: d. Ges. 
f. rhein. Gkde. 159; a. 
d. steiermärk. Landes- 
archive 2151; a. d. 
preuss. Staatsarchiven 
154 

Pückler-Limpurg 3442 
Puntschart 2421 

Pusch 3455 


nee 443 

uantz 1207 

Quaritsch 2337 
Quellen: z. pomm. G. 
2160; z. Schweizer G. 
166; z. G. d. Stadt 
Wien 182. 2183; z. G. 
d. Zeitalters d. franz. 


Revol. 1671 
Quellen u. Darstellun- 
gen: z. G. Nieder- 


sachsens 163. 2157, z. 
G. Westpreussens 2161 
Quellen u. Forschungen 
z. G. etc. Oesterreichs 
155. 2150 

Quellen u. Untersuchgn. 
z. G. d. Hauses Hoben- 
zollern 2159 

Quetsch 2562 

Quidde, L. 1826. 3079 
Quilling, F. 864 
Quincy 1478 


Raab, A. 259 

Raab, C. v. 331. 1199. 
1412. 1466 

Raadt 85. 2062 
Rabanus Maurus 2944 
Rachel 3607 

Rachfahl 303. 365. 909. 
Radbert 2929 
Rademacher 642. 823. 
2317. 2855 

Radlkofer 1333 
Radtke 127 

Ratf 2618 

Rahden, v. 2121. 2128 
Rahmer 3838 


i 


Rahn 230. 590. 2241. 
2574 

Rahnfeld 332 
Rambaldi, v. 2480 
Ranke, J. 2938 39 
Ranke, L. v. 333 
Rapp 26. 1997 
Rappaport 898 
Raschek 3415 

Ratti 2945 
Real 297 
Reber, B. 
Reber, F. 
Reber, R. 
Reber, S. 
Rech 1595 
Rechtsquellen d. Kan- 
tons Tessin 2197 
Recke, v. d. 3607 
Recueil: desinstructions 
3476; de traités (Mar- 
tens) 2180 

Reden, v. 2469 
Redlich, Osw. 2040. 2187. 
3818. 3841 

Redlich, Otto R. 2372 
Redlich, P. 1149. 1178. 
1297. 2577. 3308 
Regeniter 3609 
Regesta: archiepiscop. 
Magdeb. 211; episcop. 
Constant.2202; imperii 
2997 

Regesten d. Markgrafen 
v. Baden 2200 


3140. 3466 
v. 3187 
2072 

613 


Regimenter: kurhess. 
459 

Registres: Urban IV. 
1041. 3047 

Rehse 512 


Rehsener 2610 
Reibstein 1080. 3158 
Reichardt 3455 
Reichel 1555. 3548 
Reichert 1132. 3141 
Reichl 3367 
keichsbank 3789 
Reichstagsakten 1071. 
30798. 3235 

Reicke, E. 2548 
Reicke, R. 1667 
Reitferscheid 2353 
Reimann 81 

Reimer, H. 3742 
Reimer, P. 466 
Reinecke 804. 807. 810. 
2330. 2833 

Reiner 549 


Alphabetisches Register. 


Reiners 498 
infried 488.9488. 3027 

Reinhard 1796 
Keinhardstöttner, v. 

3544 
Reinhold, H. 351 
Reinhold, P. 2491 
Reinke 1078 
Reinstorf 64 
Reinthaler 1437. 3811 
Reiser 616. 2620 


Ringholz 471. 482 
ippmann 2875 
ische 2500 

Ristelhuber 848 


Rochels 3034 
Rocholt 3301. 3302 


OdIOW, v, 391 


Roder 2127. 3084. 3102 


Sach 3789 
Sachs 3613 
Sadil 1440 
Sägmüller 2473 
Sagnac 1770 
Salaba 2167. 2478. 3315 
Saldern, v. 3759 
Salembier 1134 
Salles 1264 
Salzer 1009 


ung: schweiz, 
itter 903 Rodt, e 2982 2617 Rechtsquellen 187; 
eitzenstein, y. 461. öder, v. 327 ernisch. Biographien 
2466. 3059 Roehl 77 2146 
mbert 1291 Röhrich 3073 Sanuto, M. 1221 
Renard, E. 233, 9946 Röhricht 471a 2988 3219 Sarwey, v. 870a 
Renard, I, 2867 oeschen 541 


Renemont, de 1845 


niger v. Reningen, S. Rogge 3539 
1481 Rohde 39 
Repertorium Germani- Rolleder 2137 a 
cum 3079 Roloff 1698 


Reusens 66a. 499. 2496 

Reuss 289 1386 

Reuter, Chr. 2545 
uter, Fr. 1937 


Romano 2901 
Rooses 1194 
ootselaar 3386 


ques, v. 204 
Rhamm 1621 Roscher 1610. 1899 
Rheude 2056 Rose 1715 


Ribbeck, K. 227. 964 
Ribbeck, W. 1306. 1497. 
395 


D 


Rosenberg, e 3350 
Rosengarten 1608 


Roth, F. 1283. 1285 
Ricci, de 2933 


Richly 2612 

Richter, E, 1994 
Richter, G. 2985 
Richter, Greg. 955 
Richter, K. 438 
Richter, M, 1261 
Richter, O. 334. 3327 
Richter, P. 3546 
Richter, P. E. 3727 
Richter, W. 315. 2332 
Rieck 625 

Rieder 17. 420 
Riedler 2287 


h, W. 2169. 3439 
othert 36 
Rott 265. 3376 
Rottleuthner 2389 
Rousset 1496 
Roustan 1939 
Rouvre, de 1862 
Rubensohn 1439 
Rudkowski 2547 
Rübel 313. 1312 
Rückert 1253 


leger 858 Rühl 1676 
Riegl 2917 Ruess 1754 
Riehm 279 Rütsche 1748. 1772 


Rieker 505. 1913 

Riemann, F W. 1293 

Riemann, H. 3842 

Riese 864. 2865 

Rietschel 1928 

Riezler 269. 1392. 2285. 
2606 


üttimann 634 
Ruge 2610 
Rumann 1573. 2336 
Runge 1198 
Runkel, v. 1755 
Ruotgers 1257 
Rustenbach 2009 
Rutar 878. 2832 
Rydberg 229 
Rzehak, A. 809 


Riggauer 102. 2069 
ijswijk, van 382 
Rimpau 1658 


Roethe 997. 1172. 3613 


Sarrazin 1663 
aski 1723 
Sasse van IJsselt, van 161 
Sauerland 1131. 1148 

Saupp 2487 
axenberger 1243 
Saxo rammaticus 2989 
Sayous 260. 387. 3514 
Schacherl 2614 
Schaeble 2836 
Schädel 2984 
Schäfer, D, 378. 
1384. 3360. 3817 
Schäfer, F. 1906 
Schäfer, R, 142 
Schaffroth 3465 
Schall 3528 
Schalk 2265. 3111 
Schatz 3633 
Schaudel 1076 
Schauenburg 2608. 3390 
Schauffler 2907 
Schaus 1840 
Scheel 1420. 3438 
Scheffer-Boichorst 980. 
2970 
Scheibe 317 
Scheid 3540 
Schell 292. 294, 2625 
Scheller 2863 
Schellhass 1320. 3322 
Schenecker 893 
Schenk zu Schweinsberg 
128 


Schenkel 2615 
Scherer, J. E 2409 
Scherer, W. 1649 
Scherr 1660 

Scheve 2317 
chevichaven, van 2327 
Schiaparelli 221 
Schiber 33, 2905 


1267. 


*169 


170 


Schickelé 492. 2490 
Schiemann 1677. 3724 
Schier 1849 

Schiess 1251. 3267 
Schildhauer 1031 
Schiller, Karol. v. 3620 
Schilling 2978 
Schimptf, v. 3758 
Schindler 1117 

Schips 2837 

Schirmer 1904. 3394 
Schirmeyer 931 
Schlappner 3089 
Schlecht 1220. 1234 
Schlenther 1945 
Schlichting, v. 1847 
Schlick, Kasp. 3095 
Schlitter 1577. 1579. 
1599. 3711 

Schliz 2853 

Schloemer 2334. 3307 
Schlossar 3616 
Schlosser, J. v. 2585 
Schlosser, M. 814 
Schlüter 1564 

Schmakl 2469 
Schmarsow 1195 
Schmelzle 419 
Schmerber 576. 2572 
Schmid, Joh. Bapt. 1559 
Schmid, Jos. 3256 
Schmid, M. 2576 
Schmid, O. 593 
Schmid, U. 2979 
Schmid, W. M. 953 
Schmidhuber 1857 
Schmidlin 946. 2491 
Schmidt 3363 
Schmidt, Adf. 3338 
Schmidt, Alb. 373 
Schmidt, Ant Wilh. 1560 
Schmidt, B. 125. 144. 
1223. 2064 
Schmidt, Ch. 2027 
Schmidt, Erich. 
2176. 1638a. 1649 
Schmidt, Fr. 113. 2131. 
— 535. 2528 
Schmidt, G. 132. 2110. 
2344 

Schmidt, H. 2355. 2847 
Schmidt, Joh. Hnr. 1235 
Schmidt, Jul. 2314. 
Schmidt, K. 643 
Schmidt, K. A. 2516 
Schmidt, Ldw. 852 
Schmidt, P. v. 339 
Schmidt, R. 3333 


395. 


Alphabetisches Register. 


Schmidt, Th. E. 1545 
Schmidt, V. 370 
Schmitt, F. J. 954. 2573 
Schmitt, J. C. 2836 
Schmitz, F. 618 
Schmitz, Ldw. 
1155. 2208 
Schmitz, W. 3605. 3686 
Schmoller 90. — 3423 
Schneegans 1198 
Schneider, A. 2318 
Schneider, E. 3126 
Schneider, F. 2590 
Schneider, L. 808. 1945 
Schneider, R. v. 3716 
Schnell 1217. 1302. 3225 
Schnerich 1445 
Schnock 1758 
Schnorr v. Carolsfeld, v. 
3849 
Schnorrenberg 3708 
Schnürer 2256. 2920 
Schobel 612 
Schoder 1130 
Schôütfenbuch 
1113 
Schöffmann 2090 
Schöll 1646 
Schön 17. 81. 140. 596. 
623. 1146. 1224. 1969. 
1987. 2298. 2598. 3125 
Schönbach, A. E. 418. 
1018. 1025. 1153. 3178 
Schönbrunner 583. 2582 
Schoenhaupt 84 
Schöppe 1298 
Schoter 3707 
Schollen 1489. 1758 
Scholten 495 
Scholz 1519 
Scholz, Frz. 2477 
Scholz, Frdr. 53 
Scholz, J. 100 
Schoof 63. 1155 
Schoolmeesters 2213 
Schoop 2319 
Schornbaum 1210. 3294 
— 96 
Schottelius 1442 
Schottmüller 1982 
Schrader 3664 
Schrauf 1926. 2520 
Schreiber, A. 1086 
Schreiber, F. 1386 
Schreiber, H 1370 a 
Schreiber, W. L. 3200 
Schriften d. Ver. f. 
Ref.-G. 3250 


1149. 


(Zerbst) 


Schröder, A. 2288 
Schröder, Carl 1683 
Schröder, Edw. 951. 
8035. 3182 
Schröder, F. 1414 
Schröder, R. 2447 
Schrörs 1900. 2931 
Schröter 2374 
Schroetter, v. 463. 2087 
Schrohe 3210 
Schubart 3752 
Schubart, F. W. 2251 
3021 
Schubert, A. 557 
Schubert, H. 347 
Schubert, Hugo 1051 
Schubring 3040 
Schücking, L. 3694 
Schücking, W. 460. 2912 
Schüddekopf 1640. 3623 
Schuermans 2245. 2885 
Schüssler 3579 
Schütte 66. 2639 
Schütz 2345 
Schütze 2435 
Schukowitz 605 
Schuller, F. 3241 
Schuller, H. 612 
Schullerus 2272. 2273 
Schulte 500 
Schulte, Al. 134a. 376. 
1102. 1500. £277. 2384 
Schulte, W. 981. 995 
Schultz 517 
Schultz, Eduard 3529 
Schultz, Emil 1278 
Schultz, Frz. 1795 
Schultze, R. 2882 
Schultze, M. 3636 
Schultze, S. 1655 
Schultze, V. 115. 3230 
Schulz, F. T. 2334 
Schulz, H. 1721. 1765 
Schulz, V. 1481 a. 2531a. 
3287. 3317 
Schulze, B. 2135 
Schulze, E. O. 362 
Schulze, M. 3227 
Schulze, Th. 131 
Schumacher 870. 2837. 
2838. 2854. 2870. 2877 
Schumann 833. 2849 
Schumm 29 
Schuster, A. 1547 
Schuster, G. 3502 
Schwabe 1921 
Schwärzler 1664 
Schwalm 3051 


Schwann 1587 


Schwartz, Paul 2237. 


3536 


Schwartz, Ph. 217. 218 
Schwarz, B. 278. 2302 


Schwarzkopf 1397 
Schweitzer, H. 1174 
Schweitzer, V, 1353 
Schweiz 1873 


Schweizer, P. 188. 3366 
Schweizer-Trachten 645 


Schwemer 245. 2258 


Schwenke 1160. 1163. 
7 


3174 
Schwering 1949 
Schwinger 2484 
Scriptores: rerum Germ. 
in usum schol. 2163; 
rer. Ital. 178. 2178; 
rer. Polon. 1314; rer. 
Meroving. 2919 
Seckel 939 
Seeberg 1901 
Seedorf 1441 
Seelig 324 
Seeliger 1000. 1993 
Seelmann 2843 
Seger 2102 
Segre 1274. 3275 
Ségur, de 1494. 3490 
Seidel, E. A. 2350 
Seidel, P. 3652. 3561 
Seidenberger 3136 
Seiler 604 
Seippel, M. 1057 
Seippel, P. 1873 
Sellmann 2845 
Sello 429 
Sembritzki 81.350. 1882. 
1922. 3325. 3646. 3784 
Semper 1038 
Senfelder 2651 
Senholdt 402 
Serrure 2098 
Setzepfandt 2444 
Seubert 2096 
Seuffert 1640 
Severin 1168 
Seyboth 193 
Seyffardt 1812 
Seyler, E. 885/86 
Seyler, G. A. 2050 
Seymour de Ricci 2933 
Siborne 1742 
Sickel, v. 1317. 3319 
Siebmacher 80. 2052 
Siebert 1113. 3057. 3083 
Siebourg 913 


Alphabetisches Register. 171 


Städte- u. Urkunden- 
bücher 2189 
tägemann, v. 1676 

Stajessi 2471 

Stalmann 533 

Stamford, v. 459 

Stange, C. 1240 

Stange, E. 2099 

Starke 3551 

Starzer 2264. 3370 

Statutenbuch (Hagenau) 
3129 


Siegel, westf. 2051 
Siegel, H. 3014 
Siegert 1517 

Siegl 2459. 3085. 3138. 
3596 


Sieke 949 

Sievert 288 

Sigrist 2489 

Simäk 3473 

Simeoner 3632 

Simm 475 

Simon, J. 1429. 3710 
Simon, K. 1176 
Simons 3274 

Simson 1455. 2393 
Singer, P. 3281 
Singer, S. 52, 1024. 
3437 

Sitte 2589. 3117. 3240. 
3330. 3557 


Staub 182. 3448 
Stauber, A. 134 
Stauber, E. 2284 
Staudinger 2466 
Staufer 2469 
Stavenhagen 22 
Steck 3681 
Steenstrup 2339 


Sixl 466 Steffanides 1087 

Sixt 2864 Steffen 952 

Skatte- og Jordeboger Steffenhagen 3012 
3405 Stegmann 1454 
Skladny 3603 Steichele 2288 
Smrekar 74 Steiff 225. 2231 

Soffe 1927 Steig 3714 

Sohm 2911 Stein, F. 272. 2295. 2996 

Soldan 821 Stein, K. vom 3624 

Sommer 624 


W. 208. 377. 1099. 
Sommerfeldt 143. 1467. 


1516. 2125. 2141. 2360. 
3334. 3697 
Sommerlad 353. 2364. 
2400 

Sommervogel 3439 
Sortie 3762 

Souchon 3150 

Spach 1924 
Spangenberg 2426. 3022 
Spanheim 3478 
Spannagel 2468 

Spatz 2536 

Specht 484, 2523 
Spemann 2469 

Sperl, A. 3381 

Sperl, H. 254 
Spiessen, v. 86. 2063 
Spindler 647 

Splieth 828 

Sponsel 3555 
Stadregten 2210 
Stadtbücher, Züricher 
1112. 3128 
Stadtchronik 177 
Stadtrechte: e Baden 
u. Brugg 187: ober- 
rhein. 192 


Stein, 
1115 
Steinacker 2579 
Steinbrecht 1187 
Steinbrück 388 
Steiner, A. 1955 
Steiner, J. 2837 
Steinhausen 16. 599. 
1200. 1411. 1983. 2385. 
2600. 3206 
Steinhauser 458 
Steinherz 3064. 3348 
Steinhoff 2622 
Steinmetz 2835. 2862 
Stenger 1376 
Stenneberg 1216 
Stenner 3518 
Sterchi 3681 
Stern, A. 564. 1932. 
1681. 1689. 1725, 1802. 
37284. 3741 
Stern, E. v. 916 
Stern, J. 1957 
Stern, M. 2173 
Sterneck, v. 1810 
Sternfeld 3393 
Stieve, F. 570. 655. 973. 
1079. 1282. 1323. 1342. 
1351. 1365. 1906. 1926 


*172 


Stieve, R. 281. 2306 
Stock 1791 
Stockhausen, v. 2469 
Stockmeyer 3824 
Stölting 320 

Stoerk 2180 

Stojentin, v. 1380. 2144 
Stolle, Konr. 1062 
Stolze 1108. 3124 
Stouff 3098 

Straberger 856 
Straganz 2488. 3154 
Strauch 2995 
Stremayr, v. 1872 
Striedinger 2647 
Strnad 3375 

Strnadt 2919 

Strobl 3748 

Struck 3365 

Stryk, v. 2067 
Stubenrauch, A. 833 
Studien: kriegsge- 
schichtl. 2691; z. dt. 
Kunst-G. 573. 2568 
Studien - Stiftungen 
(Böhmen) 224. 2531 
Stückelberg 2479. 2616 
Stüve 1880 

Stutz 353. 412a 
Suchier 1943 

Suida 1186 

Suringa 306 

Susta 2404 

Svátek 2268 

Svoboda 1277 
Swarzenski 3041 
Sybel, v. 3695 
Szilágyi 2166 
Szombathy 2832 


Tadra 3081 

Talbot 2399 

Tamaro 430 

Tangl, M. 927. 3165 
Tappert 1560 
Taschenbuch, Goth. 
geneal. 2104 

Taube, F. W. 3071 
Taube, M. v. 2117. 2138 
Tautphoeus, v. 2469 
Teicher 457 

Teichmann, A. 1928 
Teichnann, E. 2494. 
3164. 3507 

Tenckhoff 2499 
Terwelp 544. 2493 
Tetzner 2631 

Teutfenbach zu Tiefen- 


Alphabetisches Register. 


bach u. Massweg, v. 
251 

Teutsch, F. 3591 
Teutsch, J. 2832 
Tewes 99 

Texte u. Forschungen 
z. G. d. Erziehg. 528 
Tezner 416 

Thayer 1952. 3843 
Therstappen 3108 
Thesaurus linguae la- 
tinae 46. 2016 
Thiard 1675 

Thiebault 3563 

Thiele, E. 1206. 3216 
Thiele, R. 1062 
Thiemann 375. 3510 
Thieme 3217 

Thimme 1688. 3670 
Thode 1189 . 
Thoemes 3501. 3580 
Thoma 3254 

Thomas 2840, 3419 
Thommen 1095a. 2194 
Thonhoter 1390 
Thorbecke 3462 
Thorsander 1831 
Thouret 3550 
Thudichum, v. 1993 
Thurnhofer 3292 
Thurnwalder 3632 
Tille, Alex. 2561. 2916 
Tille, Arm. 296. 496. 
964. 2169. 3018. 3122. 
3133. 3521 

Tippel 1568 

Tobler 1083. 1201. 3105. 
3186 

Tobolka 3088. 3099 
Töppen 177. 3474 
Töpperwien 2540 

Toll, H. v. 3406 

Toll, R. v. 2841 

Tollin 181. 2508 
Tomatek 1628 

Tomek 3349 
Topographie: d. hist. 
u. Kuustdenkmale im 
Kgr. Böhmen 229; 
niederösterr. 24 
Touchemolin 3735 
Tournon, de 1693 
Tränkmann 1631 
Trachsel 2077 
Traktater, Sverges 222 
Transehe, v. 2122. 2457. 
Traube 67 
Trautenberger 1628 


Treichel 532. 
Treixler 185 
Troxler 1869 
Trucco 1713 
Truhlar 2153. 
3440 
Techackert 1212. 1233. 
1240. 1250. 1293 
Tscherney 256 57. 1328 
Tümpling, v. 2116 
Türk 1582 

Türler 2283. 3162. 3290. 
3377 

Türnau 2961 

Tumbült 1710 

Turquan 3684 
Tuskanyova 3358 
Tzenoff 3669 


629 


3055. 


Veberlieferungen,Schle- 
siens volkstüml. 2634 
Uetterodt zu Scharffen- 
berg 1060 

Uhl, B. 2941 

Uhl, W. 1947 
Uhlenbeck 47. 2019 
Uhlirz 992. 1014. 2183. 
2981. 3401 

Uibeleisen 31 

Ulbrich, A. 3556 
Ulbrich 879 

Ulmann 1714.1832.3100. 
3369. 3659 

Ulrich, A. 1387 

Ulrich, O. 3590 

Unger, v. 3583 
Ungerer 2509 

Unkauf 2289 

Unseld 2621 


Urbach 55 

Urban IV. 1041. 3047 
Urban, M. 611. 637. 
1591 

Urkunden: hugenott. 


(remeind. 181; Schwei- 
zer-G. 2194; Gödinger 
185; Hussitenkrieg 
(Oberlaus.) 1070; Kahla 
2223, Steiermark 1107; 
Stift Engelberg 2196; 
Stift „, Beer Kr 
Frauen Werk" 193; 
z. dt. Verf.G. 2181 
Urkunden u. Akten: 
Bened.-Stift Göttweig 
2182 

Urkundenbuch: Basel 
2195; Budweis 2189; 


Coesfeld 206; Esslingen 
2198a; Goslar 210; 
hansisches 208; hohen- 
lohisches 191; Kaufun- 
gen 204. 2218; Lennep 
293: liv-, est- u. kur- 
länd. 217; mecklen- 
burg. 225; Merseburg 
212.2222 :Osnabrücker 
2220; Strassburg 2203; 
ulmisches 190; Zürich 
185 


Vacandard 2927. 2957 
Vaccarone 3283 
Vallaux 1695 
Vallentin 328 
Vancsa 5. 1966. 2937. 
3399 
Van den Bergh 105 
Vanderkindere 2325 
Vander Linden 309 
Vanhoutte 1012 
Vaunérus 1526 
Vasselot, de 2589 
Veen, van 1308 
Veesenmeyer 190 
Velthuysen 2495 
Veltmann 3570 
Veltzé 1481. 2464 
Verdelot 2453 
Verdy du Vernois 1813 
Verein, histor. v. Steier- 
mark 3825 
Vermeylen 97 
Veröttentlichungen d. 
hist. Kommiss. f. 
Nassau 158. 2154: d. 
Prov. Westfal. 2156 
Verteidigung v. Mal- 
borghet u. Predil 3666 
Verwaltung d. öffentl. 
Arbeiten in Preussen 
3790 
Vesnaver 1356 
Vienot 3300 
Vierow, v. 2469 
Vildhaut 2162 
Villaret 514 
Villari 897. 2896 
Villeurs, de 1473 
Vilmar 564 
Virchow 802. 840. 895 
Virck 1227 
Vogel, A. 2196 
Vogel, H. 3383 
Vogel, J. 392 
Vogel, M. 592 


ke 


Histor. Vierteljahrschrift. 1901. 


Alphabetisches Register. 


Vogel, O. 552 
Vogeler 2382. 
2653. 3566 
Vogelgesang, Joh. 1203 
Voges, Th. 327 

Vogt, E. 3062 

Vogt, F. 2599 

Voigt 1013 

Voigt, And. 3816 
Volger-Volger 2140 
Volkskunde, Sächsische 
621 
Volkstrachten a. 
Schwarzwald 646 
Vollmer, F. 2921 
Voltelini, v. 1003. 2420. 
2449. 3015 

Volz 1576. 3568 

Vom Berg 293 

Vom Stein 3624 


2539. 


d. 


Waal, de 917 
Wacquant 1828 
Waddington 3476. 3581 
Wadstein 51. 2020 
Wiber 7 

Wiähner 1573 

Wälli 268 

Wäischke 23 


Wagner, A. 970 
Wagner, E. 2243 
Wagner, Ferd. 1434 
Wagner, Frdr. 1093 
Wagner, H. L. 1989 
Wagner, P. 3114 
Wagner, Reinh. 1841 


Wagner, Rich. 1954 
Wagner, W. 1572 
Wahl, A. 977a 
Wahl, K. 1886 
Wahle 1646 
Waldburger 1279 
Walderdortf, v. 2862 
Waldner, E. 1447 
Waldner, F. 2188 
Wallau, H. 863 
Walter 2849 
Walter, E. 1005 
Walter, F. 1529. 1665. 
3535 

Walter, K. 195 
Walter, Th. 2114 
Walther, O. 1203 
Walther W. 3251 
Walz 872 

Wampach 300. 2323 
Wankel 238 
Wanjon 1885 


Bibliographie. 


— SSP 


"173 


Wanka v. Rodlow 391 
Wanner 2834 
Ward 1214 
Warda 3606 
Wartenegg, v. 3841 
Waser 3715 
Wattenbach 2039 
Wattenwyl, v. 
3290. 3377 
Wawra 940 
Weale 1180 
Webel 3515 
Weber, F. 813. 2835 
Weber, H. 990 
Weber, N. 1793 
Weber, P. 1186a. 3042 
Weber, S. 2279 
Wecken 2044 
Weckerling 862 
Weech, v. 277. 2301 
Weerth 1398 
Wehrmann 1094. 1161. 
1304. 1419. 1428. 1617. 
3010. 3072. 3110. 3181. 
3209. 3239 
Weicker 3276 
Weilen, v. 2596 
Weimer 1443 
Weiner 329 
Weinmeister 522 
Weinzierl, v. 808 
Weis 1019. 3025 
Weis-Liebersdorf 3188 
Weise 598. 2035. 
3464 
Weisgerber 562 
Weisman 234 
Weiss, F, 2394 
Weiss, J. G. 2303 
Weiss, R. 2009 
Weiss, Th. 2290 
Weissenborn 379 
Weistümer: d. Ortenau 
195; d. Rheinprovinz 
198 
Weizsäcker 1181. 1458. 
1556 
Welck, v. 1300 
Welisch 587 
Weller 191. 274 
Welsch 2535 
Welschinger 1580 
Welti 187 
Weltrich 3618 
Welzl 1958 
Wenck 1059. 3058 
Wendland, A. 1514 
Wendland, W. 3649 


12 


3106. 


— 


°174 


Wendt, v. 8727 
Wenger, v. der 1487 
Werminghoff 152. 938. 
1001. 1043. 2943 
Wernecke 1258 
Werner, A. 398 
Werner, H. 3427 
Werner, R. 1575 
Werner, R. M. 
1933. 3840 
Werth 1769 
Wertheimer 3587 
Wertner, M. 2278. 8004 
Werveke, van 2324 
Westphal 2508 
Wetzer 3656 
Wetzstein 1303 
Weydmann 290 
Weyhe-Eimke, v. 1391. 
1514 
Wibbelt 1795 
Wichern 1908. 8812 
Wickevoort Crommelin, 
van 1491 
Wickram 3438 
Widmann 2186 
Wiehalck 579 
Wiegand 2955 
Wieland 2486 
Wiener 2095 
Wienstein 651 
Wiest 1626 
Wigand 2603 
Wilbrand 109. 826. 877. 
911. 1398 
Wilckens 1105. 2059 
Wild, H. 3586 
Wild, K. 1549 
Wildeman 2008 
Wilhelm I. 3634. 3728 
Wilhelm, F. 610. 2152. 
2612. 2971. 2997. 31388 
Wilkins 1515 
Will 3087 
Wille 1486 
Willers 91 
Willkomm 1551 
Willoh 3429 
Wilser 844. 892. 895 
Wiltheim, v. 298. 2321 
Wimarson 3492 
Winckelmann, O. 1230. 
2037 
Windberg 1490 
Wingenroth 589 
Winkelmann, A. 411 
Winkelmann, E. 411. 
2997 


1637. 


Alphabetisches Register. 


Winkler 2466 

Winteler 880 

Winter 2226 

Winter, G. 211. 3008 
Winter, Z. 2532. 3409 
Winterer 490 
Winterfeld, v. 950. 2928 
Wintterlin 3413 
Wippermann 1842. 3770 
Wirken, soz., d. kath. 
Kirche (Oesterr.) 480 
Witt 502 

Witte, A. de 104. 106. 
2097 

Witte, H. 1048. 2200 
Witte, L. 3580 
Wittich, K. 3364 
Wittich, W. 1000. 3851 
Wittichen 1601 
Witzmann 1947 
Wohlrabe 1609 
Wohlwill 322 

Woisin 919 

Wolf 2888 

Wolf, B. 3517 

Wolf, G 1341. — 1589 
Wolf, J. 1197 

Wolfart 3291 

Wolff, C. 2250 

Wolff, G. 564. 2870 
Wolfram v. Eschenbach 
1023 

Wolfram, L. 1635 
Wolfsgruber 3679 
Wolkan 1335. 1336 
Wollesen 440. 1152 
Wollenweber 883 
Wolter 433 
Woltersdorf 1779 
Wopfner 1265 

Wotke 2533 

Wotschke 1248 
Wrangel 2227 

Wrede, Adf. 3235 
Wrede, Alph. v. 2465 
Wrede, F. 90. 951 
Wright, v. 2169 
Wülcker 1227 
Wüscher-Becchi 1188 
Wultfen, v. 2142 
Wumkes 2398 

Wunder 815 
Wurzbach, v. 3622 
Wutke, K. 214. 364 
Wuttke, A. 630. 2636 
Wuttke, R. 621. 1114 
Wylie 1137 

Wyzewa, de 1515 


Zagel 1364 

Zahn 478. 530. 1416 
Zak 1016. 2476 
Zanetti 2942 

Zaretzky 1165. 3339 

Zedler 1164. 1971. 2654. 
8163. 3175 

Zeerleder 3627 

Zehnter 280. 409 
Zeidler 540. 566 

Zell 641. 2583 

Zelle 1461 

Zeller, A. 581 

Zeller, G. 2611 
Zeller-Werdmüller1112. 
1251. 2574. 3128 
Zellmann 3565 

Zellner 2064 

Zeppelin 840 

Zernecke 2143 

Zernicki-Szeliga, v. 123 
Zeumer 937. 1928 
Zeyss 1620 

Zibrt 1967 
Ziegenmeyer 2378 
Zieger, B. 548 
Zieglauer, v. 1604 
Ziegler 1144 

Ziemlich 407 

Ziller 3847 

Zimmer 3809 

Zimmermann, A. 3785 
Zimmermann, E. J. 2330 
Zimmermann, F. 2272 
Zimmermann, H. 2263 
Zimmermann, P. 113a. 
1367. 1466. 1927 
Zimmert 979. 2992 
Zingerle, v. 891a 
Ziolecki 345 

Zivier 366 

Zöchbaur 1350 

Zoellner 2467 

Zorn 3564 

Zorn de Bulach 3564 

Zschiesche 831 

Zuchhold 523 

Zurbonsen 3778 

Zweck 45 

Zwenger 2469 

Zwiedineck-Südenhorst, 
v. 183. 1819. 3658 

Zwingli 1203. 1251. 
3263 

Zwirner 1704 

Zycha 363. 1002. 2871. 


D xc l A 


5 Deriag Don WP. ©. Ceubner in Leipzig. = 
DE: Göttliche Komödie von Paul Pochhammer. 


Jn deutfchen Stanzen frei bearbeitet. Mit Buchfhmud von D. Dogeler- Worpsmwede, 
einem Dante: Bild nach Giotto von €. Burnand und 10 Sfizzen. Gcheftet A 6.—, 
geb. in Originals Pradıtband A 7.50. 
Die Übertragung giebt das unfterbliche Gedicht in formvollendeten Stanzen wieder. So 
leicht fließen die Derfe dahin, fo rein quellen die Reime hervor, fo ungefucht ergeben fich die 
Rubepunfte, daß die gewählte Sorm als eine natürliche und notwendige erfheint. Was Carlyle 
vom Original gejagt hat, das gilt and von der Übertragung: überall if Mufif. Man fühlt, 
daf Dante hier eine fongeniale Natur Planen hat, die der plaftifchen Gefaltung, dem 
Pänitlerifchen Aufbau und dem tief innerlichen Gehalt feines Werfes in gleicher Weife gerecht 
wird. So it es möglich, daß fich die libertragung faft wie eine urfprüngliche Dichtung lieg, 
dag fie ganz unmittelbar wirft vermöge der Sülle ihrer poetiichen Kraft. Die erläuternden 
Beigaben bringen in gedrängter Kürze das, was über Dante und fein Werf vor allem 
miffenswert it und zugleich geeignet erfcheint, das Derftändnis zu vertiefen und den Suchenden 
weiter zu führen. Die Sfizzen Bellen Anfchauungen, die aus der Dichtung über die Geitaltung 
der drei Reiche gewonnen werden fônnen, graphiich dar und bieten ein wefentlihes Hilfs- 
mittel zu rafcher Orientierung. Das Danteporträt €. Burnands hat befonderen Wert dur 
die wundervolle Ergänzung des im Giottobilde 3erftôrten Auges. Die Ausftattung it vornehm, 
der Buchfchmud entfpricht dem Charalter der Schrift, die Dedenzeichnung erfirebt die Wirkung 
eines reichen Renaiflancebandes. 


Dm Dante. Don Paul Pochhammer. xo" 
in 100 Stanzen und 10 Siten, (144 Seiten.) gr. 8. Gebunden 3 M. wauuue 


„Diefe formenfhönen Stanzen müffen mit ihrer fnappen Wiedergabe 
des fahlihen und gedanflihen Gehalts der „Commedia“ als ein wahres 
Dieifterfad poetifher Jnterpretier= und Referierfunft bezeichnet werden.’ 

(Sranfjurter Zeitung 5. II. 1899.) 


se we Ihm liegt daran, durch feine furze, poetifch fchöne Inbaltsanaabe Anteree für 

das ganze Gedicht zu erweden und befonders die Einheit, welche die drei Teile der Göttlichen 

Komödie zufammenhält, hervorzuheben. . .. An dem Dorworte teilt Pochhanınter mit, daß er 

die ganze Commedia in Stanzen frei äberfett babe. Wenn diefe Uberjegung auf der Böhe des 

vorliegenden Führers Geht, jo darf man ihr mit hochgefpannten Erwartungen entgegenjeben.‘‘ 
(Köln. Zeitung 10. IV. 1898.) 


D Renaiffance in Slorenz und Rom von €. Brandi, 


a. o. Profeffor an der Univerfität Marburg. Geheftet A 5.—, gefdhmadvol gez 
e BR U Dt E E D SE SU ge 


bunden M. 0.— mes 


Das Bud bictet die erte sufammenfaffende und entwidelnde Behandlung diefer für die 
Gefhidhte des menichlichen Geittes fo bedeutenden Seit. Ale wichtigen Ericheinungen des 
£ebens, Sozialgeichichte und Golf, Mun und Wiffenfchaft, fonımen gleihmägig zur Geltung. 
Die Daritellung führt vom Ausgang des Mittelalters, von $ranz von Aug und Dante, 
zu der Slorentiner Gejellfhaft, zu den Anfängen des Bumanismus, ju Petrarca 
und Boccaccio. Den Mittelpunft des eriten Teiles bildet die Schilderung der Künjtler des 
Quattrocento; der Principat der Medici und anderfeits das Auftreten Savonarolas 
ichliegen ihn ab. Jm Mittelpunft des zweiten Teiles fteht entfprechend die Daritellung der 
Maiiifchen Kunft. Sie bebt fih ab von der Schilderung des Süritentums der Päpfte; 
den Abichluß des Ganzen bildet die Gejchichte des „Endes der Renatfancefultur‘. Die 
Ausjtattung des Buches it im Sinne der Drude aus der Renaiffancezeit gehalten. 

„Wir haben ein ganz vortreffliches Buch vor uns, das, mit weijer Olonontie den reichen 
Stoff beberrfihend, weiteren Kreijen der Gebildeten, die das Bedürfnis empfinden, die unjterbliche 
Hung der italienifden Kenaïiffance im Sujammenbang mit der Seitgefhidte, von der fie 
abhängig ift, zu begreifen, nur lebhaft empfohlen werden fann.” 

(Köln. Zeitung. 1900. Zr. 486.) 
immelsbild und Weltanfchauung im Wandel der 
Zeiten. Don Prof. Troels-Lund. rien "cz 
In Leinwand gefhmadvoll gebunden M 5.— erer un au ne Saum 

„Das Buch bat in wahrbaft fpannender Weife die Epochen der menfhlihen Geiiltes= 
geichichte in ihren Sortaang acichildert, unter einem ganz neuen Gejichtspunfte, von Geen 
entjcheidender Bedeutung es aber ein Gefühl der Überzeugung zu erweden vermag.’ 

(M. Schneidemwin i. d. Dofjiichen Stg.) 

„Čs if Shoung und Wärme in der Darftellung, und man ift erjtaunt über die 
glüdliche Kühnheit jo vieler Wendungen, um fo nıehr, als das fo eigenartig Gefagte doch 
den Œmdrud des mühelos Gefundenen und ganz natürlich Uusgedrüdten macht, Man fieht, 
daf der gelchrte Derfajjer tar? und warm empfindet und anfhaucnd denft. Das 
macht feine Rede uberzeugungsfräftig. . . . Seine Naturichilderungen, durch weiche er um abge: 
blaßte Namen ein frijdes und zauberifches Kicht zu gieken verjteht, find bei ibm Fein aufge 
fegter Shmud, fondern die Grundlage jeiner fulturbiitoriichen Erörterungen.‘ 

(©. Weißenfels i. d, Dodenfhrift für Mlafjiiche Philologie.) 


5 Derlag ton V. ©. Ceubner in Leipzig. > 


rbeit und Rhythmus. Don Prof. Dr. Karl Bücher. 


. Dritte, art vermehrte Auflage. Gefhmadvoll gebunden ca. A 8.— 


„Die übrige Gemeinde allgemein Gebildeter, welde nicht blog dicie oder jene Einzelheit 
der in der Bücdhericben Arbeit entbaltenen wiiienfchaftlichen Errunaenfhatten interciniert, fonder 
die fidh für die Gejamtbeit des felbjtandigen und weit greifenden llberblids 
über den viel verfdlunaencen Jufammenbang von Arbeit und Rbhytbmus 
aufricdhtig freuen darf, wird meines Erachtens dem bewährten Sorfeber auch dafür befonders 
danfbar fein, dag er ihr einen wertvollen Beitraq zu einer £ebre acliefert hat, welche die edeljten 
Genufje in unferm armen Menichenleben vermittelt, namlich zur €cbre von der denfenden 
Beobachtung, nicht bloß welterjchuütternder Œrcianifie, fondern and alls 
täglider, auf Schritt und Tritt uns beaegnender Gcidebhbnifie.* 

(8. D. Marÿr in der Beilage zur Allg. Stg.) 


ottfried Keller. Don Prof. Dr. Albert Köfter. 


Sieben Dorlefungen. Mit einer Reproduftion der Nadierung Gottfried Kellers von 
Stauffer:Bern in Belioaravüre. Gejdhmadvoll geb. M A. — wamama 
Unter den Lejern, die Gottfried Keller gefunden hat, beflagen viele, dag zwiicdhen ihnen 
und dem Dichter ein gar fo fübles Derhältnis betehe; fie find ibm nicht recht nahe gefommien 
und ahnen doch, daf der liebenswürdige Erzäbler ihnen viel mehr werden und fein fünnte als 
bisher, wenn nur ein fundiger $ührer ihnen mit wenigen, aber warmen Worten den Weg 
zeigen wollte. Sold ein Subrer will das Büchlein von Albert Hôïter em, Wie es einerjeits 
auf eindringenden Studien beruht, Ind es anderjeits dody des Stoffes Kerr zu werden in der 
leichten $form geiprod:ener Dorträge. €s will nur um die Schöpfungen des Dichters alte 
freunde enger vereinen und neue gewinnen. Sein Bauptaugenmerf it darauf gerichtet, die 
feinen Lebensbeziehungen zwiichen dem Dichter und jeinen Werfen und die langianıe, anieigende 
ŒEntoifluna jeiner Kunit zu entbüllen: feine Bemübungen als Maler, den Durdbrudh jeiner 
poetifden Begabung, die Eritarfung feines vaterländifchen Sinnes und feiner religtöfen Ueber: 
zeuaunaen, feinen zweinuligen Aufenthalt in Deutichland, und wie alle dieje äußeren und 
inneren Erlebruffe in den dichterifchen Schöpfungen Yiiederfchlag gefunden haben, von den eriten 
Iyriijchen Derfucen an, über den ‚Grünen beinrich‘’' und die „Keute von Seldwyla’' hin, bis 
zu den legten Meijternovellen und den „Martin Salander”, 
oethes Selbftzeugnifje über feine Stellung zur 
Religion und zu reliaiössfirchlichen ragen von 
Seite Aufl. Gebeftet A 2.80, 
Geh. Rat D. Dr. Vogel. ael gebunden .# 3.40. 50 50> 
Das zu guter Seit, am Ende des Goethejabres, in 2. Auflage eridienene Duch bietet 
eine fachlich und zeitlich geordnete Sufammtenilellung von Nusiprüdsen des Dichters über Religion 
und reliaiöie Sragen, wie er fie in den verjchiedeniten Perioden jeines Kebens, in aechobenen 
wie gedrudten Stimmungen, in feierlichen Kunftformen wie in der zwanglojen Sprache des 
Derfehrs mit Engvertrauten gethan hat. Dier fd'auen wir ibn, obne mit fremden Augen jehen 
zu müfien, ganz wie er war, als arofen Kämpfer und harmoniihen Kettalter, der immer 
wieder zu den grogen fragen des Daïjeins zurüdfehrt und über Gott und Welt, über Kämpfen 
und Wirfen des Nlenicben, über Chrijius und Lhrijten, über Offenbarung und Kirchengeichichte 
Worte von bleibender Wahrheit prägt. Der gläubige dt fann fidh un dem Büchlein erbauen, 
wie nicht minder das „Weltfind’‘. Jedem, der Gocthe als den arogen Ulenidien, den ewig 


werdenden und wachienden, fennen lernen und feine Weltanichauung verjtehen will, dem darf 
das Büchlein empfohlen werden. 


eiitliches und Weltliches a. o. türfifch=griechiichen 


Orient Selbiterlebtes und Selbitacichenes von Gch.:Rat Prof. Dr. H. Selzer. 
Mit Porträt und [2 Setchnungen. Sefchmadvoll ach. 5.—, acb..H.6.— 
Das Buch aicbt die Eindrude wieder, die der befannte, feit lanaem mit den türfijch- 
griechtichen Derbältniffen vertraute Byzantinijt bei feinem legten Aufenthalt im Orient von 
Land und £cuten gewonnen hat. Es wendet fi durchaus nicht nur an mwillenfcdhaftliche £efer, 
fondern an den großen Kreis der Gcbildcten, bei denen durd das aeniale Wer? deuticher Technit, 
die anatoltiden Babnen, und durd) den (mmer fteiaenden Juflug von reifenden tandsleuten 
das Anterefe fur diefe Länder uralter Kultur in bejtändigen Wadıstun beariffen it. Der 
Derfurier bat feine Erlebniife teils erniter, teils beiterer Natur den einzelnen Abjdmitten enz 
geflodiren, vor allem bat er auch die Mitteilungen, die er im mehrmonatlihben Umgang mit 
einer Neibe febr fundiger Einbeimticher wie aud lang anfüfltaer Zuropaer bat erlangen fönten, 
gmedentiprehend verwertet. Der erte Teil des Buches beichäftiat fid vorab mit den firdhlichen 
und religiojen ‚Sujtänden des chriitlidyen Orients. Er fchildert die Bedeutung des öfumenijdıen 
Patriarduts und der ganzen Organijation der orthodoren anatolifden Kirde, dus religivfe 
und TEE. chen der Griechen, den arntenifchen Patriarchat von Konjtantinopel und den 
bulaariichen Œrarchat. Der zweite Teil des Buches ift mebr etbnoaraphijch = politiicher Natur ; 
er beichaftiat jich mit dem bunten Dolfergemifch des osmanitben Reiches, befonders mit den: 
berrichenden Volf der Turfen: die Cüdtiafeit der unteren Hlaïjen, die Lnfäbiufeit der Beamten, 
die Neformbewegung der Junaturfen und das Reaierunasiyfiem des Sultans werden in lebens= 
vollen Bildern voracfübrt. Die Lepten Ubidnitte behandeln die unteıworfenen Dölfer, die 
Griechen, die jpanifchen Juden und die Armenier, 


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